Bonn den 29 n . December 1821. abgegangen den 3 n . Januar . 1822. den Zeichenlehrer Raabe betr. Der zum Zeichenlehrer an der hiesigen Universität ernannte Hofmaler Raabe , welcher in Folge hochverehrlichen Re- scripts vom 27. September c. auf sein Ansuchen von der Verpflichtung, diese Stelle anzu- treten, entbunden worden ist, hat sein Gehalt von 200 r. jährlich für die Zeit vom 1 tn . März 1819 bis 1 ten September c. oder für 2 1/2 Jahre im Ganzen mit 500 r. aus der hiesigen Universitäts- Caße bezogen; nemlich: a. auf die hohe Verfügung vom 29 n . Januar 1819 für 1 1/2 Jahre vom 1 n . Märtz 1819 mit 300 r und b. auf diejenige vom 15 ten May c. für 1 Jahr vom 1 n . Septbr: 1820 an mit 200 - zusammen mit - 500 r. Da der p Raabe seine Stelle gar nicht angetreten, und der Universi- tät für die erhaltene Besoldung nicht die aller geringsten Dienste geleistet hat, so glaube ich, bei Euer Excellenz den unter- thänigsten Antrag wagen zu dürfen, hochgeneigtest die Anordnung zu treffen, daß der Universitäts-Caße die obige Summe der 500 r er- stattet werde. Wenn diese Summe als ein Mittel betrachtet werden soll, den p Raabe auf seiner Lauf- bahn zur weitern Ausbildung als Künstler zu unterstützen, welches der, ihm ertheilte, Urlaub zu einer Kunstreise nach Italien schließen läßt, so mag eine solche großmüthige Unter- stützung, der Ehre des Staats allerdings angemessen seyn. In diesem Falle werden aber anderweite, hiefür bestimmte Staatsfonds eher die Verpflichtung haben, die desfalsige Ausgabe zu tragen, als die Universitä ts- Caße , indem die Universität nunmehr auch die Hoffnung verloren hat, in Zukunft von den Talenten des Künstlers irgend einen Nutzen zu ziehen und darin für das dargebrachte Opfer Ersatz zu suchen. Indem ich Euer Excellenz das Interesse der Universität zur möglichsten hochgeneigten Berücksichtigung in Unterthänig- keit empfehle, behalte ich mir vor, der Aufforderung des hohen Rescripts vom 27 ten September c. in betreff des Vorschlags zur Wiederbesetzung der erledigten Zeichenlehrer Stelle nächstens zu genügen. Bonn den 29 n . Decbr. 1821. Der Königliche außerordentliche Regierungsbevollmächtigte. Rehfues An des Königlichen Geheimen Staats und Ministers der Geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn Freiherrn von Altenstein Excellenz in Berlin