Berlin, den 19' Januar 1820. An den Herrn Leopold von Henning Hochwohlgeboren hier Cito Auf Ew. p unter dem 25' No- vember v. J. , eingereichte Vor- stellung eröffnet Ihnen das unterzeichnete Ministerium, daß es auf Ihre Anstellung als Repetent bey der Universität zu Berlin nicht eingehen kann. Nach dem über das öffentliche Unterrichts- und na- mentlich über das Universitäts- wesen erfolgten Bestimmun- gen, muß das unterzeichnete Ministerium bey einer solchen Anstellung strenge auf die Beybringung der erforderlichen Zeugnisse nicht nur über die wissenschaftliche Qualification, sondern auch über das ganze Benehmen, bestehen. Ein der- gleiches Zeugniß haben Sie nicht beygebracht, ungeachtet solches bey Ihnen wegen der gegen Sie verfügten Unter- suchung doppelt erforderlich ist. Die deshalb über Sie von dem König. Ministerium der Policey und des Innern eingezogene Erkundigung, sezt das unterzeichnete Mini- sterium keineswegs in Stand, die erforderliche Bürgschaft für Sie zu übernehmen und es wird durch das Resultat der ungünstige Eindruck keins- wegs beseitigt, den die An- stellung eines Lehrers machen muß, welcher nicht ohne die vollkommenste Rechtfertigung aus einer gegen ihn geschwebten Untersuchung, hervorgeht. Das unterzeichnete Ministe- rium muß Ihnen daher über- lassen eine andere Laufbahn zu wählen. Berlin, w. o. Ministerium p. p. Altenstein