An Hrn. Dr. Arthur Schopenhauer in Dresden Ew. Wohlgebohren , beehre ich mich anzuzeigen, daß die philosophische Facultät hieselbst sowohl als der Königl. außerordentliche Regierungs Bevollmächtigte bei hiesiger Universität Ihnen die Habilitation hieselbst gerne zugesteht, und daß auch Ihre Vor- lesungen in den nächsten Lectionskatalog aufge- nommen werden sollen, wenn das Hohe Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Ange- legenheiten es genehmigt. Es versteht sich iedoch von selbst, daß Ew. Wohlgeboren nicht eher zu lesen verstattet werden kann, als bis Sie den gesetz- mäßigen Leistungen Genüge gethan haben; diese sind Ihnen bereits im Allgemeinen bekannt; über das Einzelne aber, worüber Sie angefragt haben, werde ich die Ehre haben Ihnen mündlich alle erforderliche Auskunft zu geben, da es ohnehin hierüber keine ganz genaue Bestimmungen giebt, und es Ihnen gleichgültig sein kann, ob Sie ietzo oder später darüber unterrichtet werden. Die Vorlesungen fangen hier um d. 10. April an, und Sie werden daher spätestens Mitte März ein- treffen müssen, wenn Sie vorher noch die Ha- bilitation vollenden und zeitig genug (um den 3. April) Ihre Vorlesungen anschlagen wollen. Berlin d. 21. Januar 1820 . Der Decan der philos. Fac. Böckh .