Der von dem Rector und Senat der hiesigen Universität wegen der ferneren Benutzung der in dem hiesigen Universitäts- Gebäude frei gewordenen Räume unterm 26 ten November v. J. erstattete, Euer Hochwohlgeboren bereits bekannte Bericht hat dem Ministerio Veranlassung gegeben, an den Rector und Senat die abschriftlich anliegende Verfü- gung zu erlassen. Mit Bezug auf deren Inhalt wird binnen möglichst kurzer Zeit Ihrem desfalsigen Berichte entgegen gesehen, zugleich aber vorläufig bemerkt, daß sich der Quästor Baron von Medem der einstweiligen Be- nutzung eines Theils des Lokals, welche nach dem vorerwähn- ten Berichte Statt finden soll, jeden Falls enthalten muß, wonach Sie das Nöthige verfügen wollen. Berlin , den 5ten Februar 1822 Altenstein An des Königlichen ausserordentlichen Regierungs Bevollmächtigten Herrn Geheimen Ober-Regierungs Raths Schultz Hochwohlgeboren hieselbst