Dem Rector und Senat der hiesigen Universität wird auf den Bericht vom 26 ten November v. J. eröffnet, daß derselbe die Vorschläge über die fernere Benutzung der in dem hiesigen Universitäts-Gebäude frei gewordenen Räume dem Königl. Regierungs Bevollmächtigten sofort einzureichen hat, welcher sie alsdenn dem Ministerio mit seinem Gutachten be- gleitet, einsenden wird. Der Herr Rector und Senat hat jedoch hierbei insbesondere auf die Herren Directoren des zoologischen Musei und des Mine- ralien-Cabinets zu hören, indem die Räumung der in Rede stehenden Wohnungen vorzüglich angeord- net worden ist, um ihnen das erforderliche Gelaß zu gewähren. Die einstweilige theileise Benutzung jedes Lokales durch die Familie des Quästors Baron von Medem ist übrigens untersagt worden. Berlin , den 5ten Februar 1822 . Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten |:gez.| von Altenstein An den Herrn Rector und Senat der hiesigen Universität