Wenngleich gegen die, in der hier wieder ange- schlossenen Beilage Ew. Excellenz geehrtesten Schreibens vom 2. d. M. , wiederholentlich in Antrag gebrachte, Beförderung des Privat-Docenten Dr. v. Henning zum außerordentlichen Professor, ein polizeyliches Bedenken nicht obwaltet, so scheint es doch rathsam, denselben der fortwährenden Aufmerksamkeit des außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten bei der hiesigen Universität zu empfehlen. Berlin , den 11. Februar 1824. Schuckmann An des Königlichen Geheimen-Staats-Minister der Geistlichen pp Angelegenheiten Herrn Freiherrn von Altenstein . Excellenz.