Ewr. Durchlaucht gestriger gnädiger Aufforderung ge- mäß, über die Arretirung des ehemaligen Regierungs Referendarius v. Henning zu berichten, ermangle ich nicht, den deßhalb von der Untersuchungs-Kommission erfor- derten Bericht ehrerbietigst vorzulegen. Nachdem ich sämtliche bei demselben in Beschlag genom- menen Papiere durchgelesen, kann ich dem Antrage der Kommission um so mehr beipflichten, als der p v. Henning nicht allein mit den vorzüglich gravirten Theil- nehmern an den bisherigen demagogischen Umtrieben in den genauesten Verhältnissen steht, sondern auch die in Frage stehenden Grundsätze nicht bloß als Student aus- gebildet und bekannt, sondern auch als Staatsdiener zur Anwendung gebracht hat. Ewr. Durchlaucht geruhen aus dem abschriftlich anlie- genden Protokolle zu ersehn, daß der p v. Henning , als ehemaliger Königlicher Regierungs-Referendarius einen, von dem in Frankfurth a/M. bestehenden, mit den Ver- einen in Giessen und Darmstadt affiliirten, Vereine in mehrern Gegenden Deutschlands herumgesandten Antrag an die Bundesversamlung, die resp. deutschen Fürsten zur endlichen Erfüllung des 13 n Artikels der Bundes-Akte zu bestimmen, in Gemeinschaft mit dem RegierungsRathe Werneburg in Erfurt unterzeichnet hat, obgleich beide Mit- glieder derjenigen Landesbehörde waren, welcher die Pflicht oblag, dergleichen Umtriebe und Verleitungen der Unterthanen zu verhindern. Da auch hierüber noch die Akten des Ober Landes Ge- richtes zu Naumburg und anderweitige nähere nachrichten täglich erwartet werden; so glaube ich auch aus diesem Grunde den Antrag der Kommission unterstützen zu müssen, gebe jedoch ehrerbietigst anheim, dem p v. Henning zu eröffnen daß seine Entlassung, wenn sie gleich jetzt noch nicht erfolgen könne, doch so bald erfolgen werde, als sie irgend zulässig sey, und daß er deßhalb das Wei- tere von der Untersuchungs Kommission mit Ver- trauen zu erwarten, aber auch um so mehr in den Gränzen der derselben schuldigen Achtung sich zu ver- halten habe. Ewr. Durchlaucht bitte ich, bei Remission der Anlagen mich von dem Verfügten huldreichst in Kenntniß zu setzen. Berlin, am 17 n Juli 1819 Kamptz An des Königlichen Staats Kanzlers Herrn Fürsten v. Hardenberg Durchlaucht.