Berlin den 27 tn May 1819 An den Zeichenlehrer Raabe hier Das unterzeichnete Ministerium er- öffnet Ihnen auf Ihre unter dem 22 tn d. M. eingereichte Vorstellung, daß es möglichst Be- dacht nehmen wird, Ihre Existenz bei der an der Universität Bonn Ihnen übertragene Stelle eines Zeichenlehrers durch eine ange- messene Gehalts Erhöhung noch mehr in der Folge zu sichern. Die desfalsige definitive Entschei- dung muß sich aber das Ministerium bis zu dem Zeitpunkt vorbehalten, wo Sie von Ihrer jezt zu unternehmen- den Kunstreise zurückgekehrt und in Wirksamkeit auf der Univer- sität Bonn getreten sind. Dann erst wird sich auch be- stimmen lassen, in wie weit es thunlich ist Sie Ihrem Wunsche gemäß noch zum Lehrer der Architektur u des Architek- tonischen Zeichners zu ernennen. Das Ministerium hofft durch die während dieser Zeit von Ihnen einzureichenden Zeichnungen und architektonischen Arbeiten, für welche es Ihnen zum voraus eine angemessene Remuneration verheißt, in den Stand gesezt zu werden, genauer als bis jezt möglich ist beurtheilen zu können was Sie in Hinsicht der Architektur und des Architek- tonischen Zeichners zu leisten vermögen, und hält es noch für nötig zu bemerken, daß eine nicht gewöhnliche wissenschaftliche und Kunstbildung zur Ausfüllung einer Lehrstelle der Architektur für eine Universität erforderlich ist. Es ist wichtig daß Sie die Zeit Ihres Aufenthaltes in Italien möglichst beschränken und solche daher auf das vortheilhafteste für Ihre künftige Wirksamkeit benützen. Das Ministerium wünscht daß Sie deshalb und vorzüglich wegen der von Ihnen zu leistenden Arbeiten mit dem Herrn Geheimen Ober Bau Rath Schinckel Rücksprache nehmen. Es kommt darauf an daß Sie solche Gegenstände wählen welche noch weniger be- kannt ein vorzügliches künstle- risches oder wissenschaftl. Inte- resse haben. Uebrigens dürfen Sie Sich versichert halten, daß das Ministerium bereit- willig zur Erfüllung Ihrer billigen Wünsche beitragen und jede desfalsige Gelegenheit dazu gern benutzen wird. Sollten Sie einen mäßigen Vorschuß für Rechnung der von Ihnen aus zustehenden Arbeiten zu erhalten wünschen, so wird Ihnen solcher verwilligt ausserdem aber die Bezahlung sogleich bey Einsendung der Arbeiten geleistet werden. Berlin den 27 May 1819. Ministerium |gez| Frh vAltenstein