Berlin, den 27. Maerz, 1828. An den Maler Herrn Zahn französische Nr. 68. cito ! Das Ministerium findet sich ver- anlaßt, auf Ihre Eingabe vom 18. dM. folgendes zu bemerken. Ihr Gesuch von 2 Januar dJ. ist darauf gerichtet, dass Ihr artistisches Unternehmen mittelst eines Vorschusses befördert werden mögte, den Sie durch die Lieferung einer entspr [ech] en- den Anzahl von Exemplaren des Werks zu tilgen sich verpflichten. Es hat sich bei der Berücksichtigung dieses Gesuchs also auch zunächst um eine sachver- ständige Ermittelung darüber gehan- delt, ob Ihr Werk sich zum nutzba- ren Gebrauch für die von dem Mi- nisterium ressortirten Kunstun- terrichtsanstalten eignen würde und in dieser Beziehung die Dispo- sition über eine gewiße Anzahl von Exemplaren zum Zweck des Kunstunterrichts wünschenswerth seyn könnte. In dem von der Kö- nigl. Academie der Künste über den Gegenstand Ihres Unternehmens eingeforderten gutachtlichen Bericht ist nun auch auseinandergesetzt, dass die Nachzeichnungen von an- tiken Ornamenten, deren Heraus- gabe Sie beabsichtigen für den Unterrichtszweck nicht anwendbar sind und es konnte Ihnen daher der nachgesuchte Vorschuss schon aus dem Grunde nicht gewährt werden, weil hiernach dessen Erstattung auf die von Ihnen proponirte Weise nicht Statt finden kann. Unter diesen Umständen kommt es nur noch darauf an, ob Sie zur Beförderung Ihres Un- ternehmens einen ein , bis zum Ablauf dieses Jahres baar zu erstattenden erstattender Vorschusses Vorschuss von 1000 rthlr für wünschens- werth halten. erscheint. In diesem Falle ist das Ministerium geneigt, Ihnen solchen zu bewilligen, wenn Sie sich, gemein- schaftlich mit dem Verleger Ihres Werks zu der bemerkten baaren Rückzahlung schriftlich verbindlich machen und erwartet dasselbe hierüber Ihre Erklärung zur weiteren Verfügung. (Ministerium p ) Altenstein