Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit . Ein Beitrag zur Sittengeschichte von Ch. L. Stock , Archivar des Königl. Provinzial-Archivs zu Magdeburg, des Thüringisch-Sächsischen und des Altmärkischen historischen Vereins correspond. Mitgliede. Magdeburg, Creutz’ sche Buchhandlung . 1844 . Z ur Einfuͤhrung dieser kleinen Schrift in’s Publikum habe ich weiter nichts zu sagen, als daß hiermit ver- wandte Aufsaͤtze: die Grundzuͤge der gesellschaftlichen Verfassung der Meister, in den Zeitschriften: „Neues Allgemeines Archiv fuͤr die Geschichtskunde des Preußischen Staates, von L. v. Ledebur , Band I. ,“ „ Poͤlitz Jahrbuͤcher der Geschichte und Politik, fortgesetzt von Professor Buͤlau , Jahrgang 1841, Band II, 1842 im Octoberheft und 1843 im Aprilheft,“ abgedruckt sind. Außerdem spricht der Gegenstand fuͤr sich selbst und ist es werth, der Nachwelt aufbewahrt zu werden, da er der Gegenwart immer mehr entschwin- den wird. Zugleich danke ich den ehrenwerthen Maͤnnern freund- lichst, die mir uͤber Gebraͤuche und Gewohnheiten der Gesellen Mittheilungen gemacht haben, welche ich ver- gebens in den mir zugaͤnglichen Acten fruͤherer Ver- waltungsbehoͤrden suchte. Magdeburg , im November 1843. Der Verfasser. Uebersicht des Inhalts . Seite Erster Abschnitt. Allgemeine Uebersicht 1 Zweiter Abschnitt. Uebergang des Lehrlings in den Gesellen- stand 17 Dritter Abschnitt. Der Gesellen Wanderschaft 35 Vierter Abschnitt. Die Zusammenkünfte der Gesellen-Brüder- schaften 72 Fünfter Abschnitt. Die Handwerks-Mißbräuche der Gesellen 103 Schlußbetrachtung 114 Erster Abschnitt . Allgemeine Uebersicht. S o lange die Handwerker als freie Arbeiter oder in den Städten nur als Ansiedler ihr Gewerbe trieben, konnte, wenn sie sich auch technisch von einander unterschieden, in ihren Werk- stätten zwischen Meister und Gehülfen nur ein Contractsverhältniß ohne rechtliche Wirkung für die Zukunft bestehen. Der Besitzer einer Werkstatt oder eines Arbeitsplatzes fand in seinen heran- wachsenden Söhnen oder fremden Knaben die nöthige Hand- reichung, wobei diese sein Handwerk bis zu einem Grad von Vollkommenheit, den nur ihre Willkühr oder ein Gefühl von Selbstständigkeit bestimmte, erlernten und dann, wenn sie die Mittel dazu besaßen, dasselbe für ihre Rechnung trieben. Ein Stand zwischen Lehrling und Meister mit auszeichnenden recht- lichen Befugnissen und Pflichten, wie wir ihn seit Jahrhunderten unter dem Namen Handwerksgesell oder schlechthin Ge- sell kennen, war so wenig vorhanden als nothwendig, da der Titel Meister noch keinen politischen , sondern allein Künst- lerwerth hatte, und jedem freien Mann unbenommen war auf alle Weise sich seinen Unterhalt zu erwerben, denn die mechani- schen Arbeiter hatten als solche noch kein festes bürgerliches Verhältniß in den Städten erlangt. Durch ihr Zusammentreten 1 in Corporationen mit gildischen Rechten, durch ihre politische Erhebung zum dritten Stande in den Städten, Hüllmanns Städtewesen Thl. I., S. 305, 318 ꝛc. und Thl. II., S. 245, 247. — Wilda , das Gildewesen des Mittelalters, 2. Ab- schnitt, die Handwerksgilden. v. Tzschoppe und Stenzels Ur- kundensammlung, Hamburg, bei Perthes S. 250. „Wer in eine Innung aufgenommen sein wollte, bezahlte eine bestimmte Summe Geldes und mußte Bürgen setzen, daß er ein Jahr in der Stadt bei dem Handwerke bleiben wolle.“ — Dies bestätiget auch die in eben diesem Werke gegebene Handveste der Stadt Schweidnitz von 1328, es heißt daselbst §. 26: Vorbaz welch Hantwerchmann welches Hant- wercht her ist der sine Innunge gewinnen wil der sal Burgen setzen und Gewisset tun daz her ein gantz Jar blibe in der Stat an sime Hantwerke. mit welchen sich das Prohibitions-System als Basis bürgerlicher Fortdauer vergesellschaftete, wurde eine Sonderung der Arbeiter in den verschiedenen Fächern herbeigeführt, und nur auszeichnende Ge- schicklichkeit und lange Einwohnerschaft in der betreffenden Stadt, verbunden mit gutem Ruf, konnten zur Aufnahme in diese Ge- sellschaften befähigen. Es liegt zu fern und ist nicht nöthig zu erforschen, ob in jenen Zeiten in den Städten so viele Arbeiter eines Fachs vor- handen waren, daß bei dem Zusammentreten der vorzüglichsten in geschlossene Gesellschaften viel oder wenig Genossen zurück blieben, die nicht mehr frei arbeiten durften, vielmehr in ein abhängiges Verhältniß zu jenen traten, genug, mit der engen Verbindung der erstern, die wir nun Meister nennen wollen, entstand ein Unterschied unter den Handwerkern, der die Grund- lage einer höhern technischen Ausbildung der einzelnen Personen wurde und auf die moralische Stellung des Standes selbst mächtig einwirkte. Gleich nach jener Uebergangsperiode wurden wie in der neuesten Zeit mit dem Prädikat Meister bestimmte politische Rechte, aber auch gewerblich-polizeyliche Beschränkungen verbun- den; jene zu erwerben, mußten die übrig gebliebenen und ange- henden jungen Genossen sich diesen schon früh unterwerfen. Eine der vorzüglichsten Beschränkungen, die aus der scharfen gewerb- lichen Trennung der Meister-Innungen oder Gilden floß, war die, daß man ihnen nur erlaubte, bei Männern ihres Fachs, welche Mitglieder einer privilegirten Gesellschaft waren, für Lohn zu arbeiten; sie durften also weder für ihre eigene Rechnung eine Werkstatt oder Arbeitsplatz halten, noch bei Leu- ten außer ihrem Fach sich um Lohn verdingen. Wenn auf Seite der Gesellen diese Isolirung lästig, zuweilen sogar schädlich erschien, so trat dagegen die Reciprocität ausgleichend ins Mittel, denn auch die Meister waren verbunden, nur junge Leute ihres Fachs in den Werkstuben um Lohn zu beschäftigen. In diesem gegenseitigen Zwangsverhältniß beruht allein der Rechtsstand der Gesellen zur Innung, Gilde oder Handwerk; es unterscheidet sie zugleich wesentlich von dem gemeinen Gesinde der übrigen bür- gerlichen Welt, welches nach dem Empfange seines Lohns aus aller Beziehung zu dem Stande seines Brodherrn tritt, wenn dieser seinem ja ähnlich oder gleich war. Dieser Rechtsstand konnte bei der frühern Gesetzgebung nur von den Gesellschaften selbst durch angemessene Vorschriften fest- gehalten werden. Die Nothwendigkeit wurde gar bald gefühlt! Hatten sich die Handwerksmeister herausgehoben aus der allge- meinen Bürgergemeine und wollten sie ihre Würde als raths- fähige Corporationen auf die Dauer sichern, so durfte es ihnen nicht gleichgültig sein, wie die Gehülfen ihres Fachs, aus denen sie sich ergänzten, lebten; ja sie mußten sich sicher stellen, stets geschickte und moralisch gute Leute in ihnen zu finden; dies konnte nur durch Vorschriften geschehen, welche den Gehülfen bestimmte Pflichten gegen die Meister auflegten, deren treue Er- füllung ihnen die Aussicht öffnete, einst Mitglied einer Innung zu werden, mithin ihre Isolirung aufhob und sie der Meister- schaft näher stellte. So entstanden die Statuten oder Gesellen- Artikel, anfangs von den Landes- oder Stadt-Behörden nur geduldet, später selbst confirmirt, durch sie aber auch neue Hand- werksvereine, die Gesellenbrüderschaft . Ihre Abhängigkeit von den Corporationen der Meister war nur noch daran zu erkennen, daß ein oder zwei Meister, die sie Gesellenväter nann- ten, bei ihren Zusammenkünften den Vorsitz führten. So viel Gutes in sittlicher Hinsicht diese Statuten bewirkt haben, so viel 1* Unheil für die Meister, ja selbst für die städtische Verfassung, hat der einzige Umstand hervorgebracht, daß man diesen Fremden- gilden , was sie eigentlich nur waren, einen eigenen Ge- richtsstand in erster Instanz bewilligte; ja es sind Spuren vorhanden, daß die Meister in gewissen Fällen selbst vor ihnen stehen mußten. Neben den Statuten befolgten sie aber auch gewisse Ge- wohnheiten und Gebräuche, auf welche in vielen Gesellenordnun- gen und in den Statuten der Meister Bezug genommen wird, ohne sie wörtlich auszusprechen; die Erfahrung hat gelehrt, daß sie auf diese mehr hielten als auf jene; denn die wandernden Gesellen pflegten bei ihrer Ankunft in einer Stadt auf der Her- berge nicht nach Statuten und Gesetzen zu fragen, sondern, ob Handwerksgewohnheit gehalten werde . Die Seilergesellen fragten, ob Aeltest und Jüngst in der Stadt sey? d. h. ob so viel Gesellen ihres Handwerks in Arbeit standen, daß sie Auflage halten und Alt- und Junggeselllen wählen konnten. Der Handwerksgewohnheiten waren gar viele und oft von dem Handwerksbetrieb selbst hergeleitet, daher nur den Mitgliedern des betreffenden Gewerks bekannt. Die gewöhnlichsten bei allen bestanden etwa in folgenden: Das Gesellenmachen, der Gruß, die Auflage, Auftreiben unredlicher Mitglieder, Festhalten an gewissen Arbeitsstunden und Feiertagen, als blauer Montag, Fastnacht, dritter Feiertag. Als besondere kommen vor: das Geschenk, die Umschau, Einbringen der Fremden, das Geleit zum Thor hinaus ꝛc. Auch diese Gewohnheiten, lediglich in dem Herkommen begründet und durch Tradition durch ganz Deutschland verbreitet, stellten sich zwar in willkührlicher Deutung oder Ausdehnung den Beschlüssen der Innungen, und selbst Landesherrlichen Verordnungen, oft feindlich gegenüber; aber dennoch bildeten sie, vereint mit den Statuten, ein starkes Band der Ordnung und Sitte, das Tau- sende von jungen Leuten mit den verschiedensten Verstandeskräften und Lebensansichten zusammenhielt, ihre oft wilden Leidenschaf- ten zügelte und sie zu guten Bürgern bildete. Was diese Tochter- gilden zu allen Zeiten besonders ausgezeichnet hat, ist: Ehrlich- keit, Treue und Verschwiegenheit, ein bis zum Irrthum gestei- gertes genossenschaftliches Ehrgefühl, eine innige Theilnahme für ihre Mitglieder durch ganz Deutschland, ja durch das ganze civilisirte Europa In der dritten Ehre der Böttchergesellen in Magdeburg, welche sie beim Ueberreichen des Willkommens an ein neues Mitglied aus- brachten, hieß es: Mit Gunst, daß ich mag unsern ehrlichen Will- kommen von des Krugvaters Tisch aufheben, ihn an meinen Mund setzen, thuen daraus einen guten Trunk und trinke dem guten Gesellen zu der vor mir war und nach mir kommen wird, er sey aus Reußen oder Preußen, aus Holland oder Braband, so er hierher kommt, soll er Bescheid thun, das gilt dir Hans, prosit Hans ! , das Festhalten an den eben erwähnten Ge- wohnheiten und Gebräuchen, eine Neigung das fröhliche Jugend- leben bis zur höchsten Gleichgültigkeit gegen Mangel, Hitze und Kälte zu steigern. Ueberall sind sie einheimisch, wo sie Hand- werksgewohnheit finden und einige Cameraden die fest an ihr halten. Als constituirte Corporationen hatten sie Beamtete, führten öffentliche Siegel, unter welchen sie oft die ausgedehnte- sten Verbindungen unterhielten, und vermöge der ihnen gestatte- ten Gerichtsbarkeit in erster Instanz In dem Generalprivilegio des Tischler-Handwerks für die Altmark von 1563, erneuert durch den Churfürsten Friedrich Wilhelm 1645, heißt es: Item, so ein Meister etwas unredlichs oder unleidlichs von einem Gesellen vermerkt, soll er ihn vor beklagen vor den Gesellen und so es die Gesellen nicht strafen wollten oder nicht entrichten könn- ten, darf man doch nicht das ganze Handwerk verboten lassen. (Prov.- Archiv in Magdeburg.) die Symbole volksthüm- lich richterlicher Gewalt, Hammer und Stab. Gleich den Mei- stern unterhielten sie Ehrengeräthe, nehmlich Lade, In den Staaten, wo man die Gesellen-Brüderschaften nur duldete , durften sie keine Lade führen, sondern mußten ihre Gesellschaftskasse in einer Büchse verwahrt in die Meisterlade legen, z. B. die Schuh- machergesellen in Münster; im V ten Artikel ihres Statuts von 1553 heißt es: Item eth sollen de Schoknechte eine Büsse hebben dar se düsse vorgeschrevne pennige vnd brocke insammeln. Das sal de Büsse syn by den Lechtvaders Lechtvader, Lechtscheffer oder Schaffer, Gesellenvater, Alt- gesell, von Einlegen ; sie hatten auf das richtige Einlegen der Gesellenbeiträge zu halten. und de slottel by den Lechtschaffers. Auch die Tischlergesellen in Magdeburg durften am Ende des vorigen Jahr- hunderts keine Lade, sondern nur eine Büchse zu ihren Beiträgen hal- ten; man sieht daraus, welches Gewicht die Behörden, einverstanden mit den Meistern, auf die Führung einer Handwerkslade legten. (Prov.-Archiv in Münster.) Willkom- men, Jungfernkannen und Fahnen zu Festzügen, und in diesem Augenblick sehen wir noch öffentliche Schilder an den Häusern, wo sie ihre Herbergen haben, selbst da, wo ihre Verbrüderung nicht mehr geduldet wird; sie unterstützten ihre kranken und rei- senden Genossen und sorgten für ehrliche Bestattung der verstor- benen Mitglieder. II. Beamtete . Sie kommen unter mancherlei Namen vor, Schaffer, La- dengesell, Ordengesell, Ordenjünger, Altführer, Jüngstführer, Schaugesell, Knappmeister, Altgesell, Junggesell. Ihre Zahl richtete sich nach der Stärke der Gesellschaft. Jedenfalls findet man auch bei der kleinsten Brüderschaft zwei Beamtete, nehm- lich einen Alt- und Junggesellen; zahlreiche Gesellschaften, z. B. Schuhmacher und Schneider, hielten noch besondere Boten. Wo zwei oder mehrere Altgesellen im Amt standen, hieß der ältere Worthalter, der zweite Ladengesell auch Schaffer oder Rechnungsführer. Die Altgesellen waren zwar nicht eigentlich Vorgesetzte der Brüderschaft, die Mitglieder waren ihnen aber überall Achtung und bei den Zusammenkünften Gehorsam schul- dig. Ihre Wahl wurde durch Stimmensammlung bewirkt, sie fiel gewöhnlich auf gewanderte Gesellen, besonders solche, die eine längere Zeit in der Stadt arbeiteten und in moralischer Hinsicht guten Ruf hatten. Das Amt des Junggesellen ruhete wie bei den Meistern das Jungmeisteramt, auf den jüngsten Ge- nossen, also in der Regel auf den Ausgelernten; waren dergleichen nicht vorhanden, so traf es den zuletzt eingewanderten fremden Gesellen, jedoch mußte er erst wirkliches Mitglied der Brüder- schaft geworden seyn. Die Altgesellen und Rechnungsführer hatten zunächst für die Erhaltung des Verbandes zu sorgen, zu dem Ende die Geldbeiträge (Auflagegelder) bei den Zusammen- künften einzufordern und in das Rechnungsbuch einzutragen, die Gelder statutenmäßig oder nach gemeinsamem Beschluß der Brü- derschaft zu verwenden und darüber Rechnung zu führen, die jedoch immer sehr einfach und nur summarisch verlangt wurde, jedoch waren sie sowohl der Brüderschaft als der Meisterschaft dafür verantwortlich. Sie hatten für die Unterbringung der Kranken zu sorgen, wenn diese nicht in den Wohnungen der Meister verpflegt werden konnten; jeden Sonntag mußten sie sich nach ihrem Zustand erkundigen und die etwa nöthigen Vorschüsse zu ihrer Verpflegung, mit Vorwissen des Gesellenvaters oder Bei- sitzers, aus der Lade entnehmen. Die Altgesellen nahmen sich der auf irgend eine Art bedrängten Mitglieder an, sprachen für sie und waren befugt, kleine Streitigkeiten zwischen Meister und Gesellen, oder diesen unter sich, besonders auf den Herbergen auszugleichen. In dieser schiedsmännischen Eigenschaft gewähr- ten sie in den Zeiten, wo die niedere Polizey fast gänzlich in den Händen der Corporationen lag, den fremden Gesellen einen kräftigen Anhalt; in Streit- und Straffällen entschied die ganze Gesellschaft und die Altgesellen waren nur das Organ derselben. Es gehörte zur Uebernahme dieses Amts allerdings ein guter, durch Erfahrung gebildeter Verstand, rechtschaffener und fester Charakter, vorzügliche Geschicklichkeit im Handwerk, damit der Inhaber nicht leicht von andern, besonders seinen Mitarbeitern in der Werkstatt, übersehen werden konnte. Zu beklagen ist freilich, daß in neuerer Zeit die Wahl nicht immer in diesem Sinne ausfiel, vielmehr wählten die jungen Leute gewöhnlich solche Gesellen, welche nach ihrer Meinung recht kräftig auf Handwerksgewohnheit hielten, aber oft arge Rabulisten waren, dies ist eine der vorzüglichsten Schattenseiten des Gesellenver- bandes. Die Dauer dieses Amtes war in der Regel von einer Zusammenkunft (Auflage) zur andern festgesetzt; es finden sich aber Vorschriften, wonach ein Vierteljahr, auch ein halbes Jahr bestimmt wird, auch sollte es unentgeltlich verwaltet werden, indeß kommen bei einigen Gewerken doch Renumerationen vor, z. B. Befreiung von den gewöhnlichen Gesellenbeiträgen, freie Zeche am Tage der Auflage ꝛc. Zu ihren Pflichten gehörte fer- ner, daß sie sich am Sonntage wenigstens einige Stunden auf der Herberge aufhielten, auch sollten sie an diesem Tage bei dem Gesellenvater Rückfrage halten, ob er etwas die Gesellschaft Be- treffendes zu besorgen habe. Zu den Gewohnheiten gehörte, daß sie den Schlüssel zur Lade nicht mit sich aus der Stadt nehmen, sondern in der Wohnung ihres Meisters lassen oder bei dem Gesellenbeisitzer niederlegen sollten. Wollten sie vor dem Eintritt eines Auflagetermins die Stadt verlassen, um ihre Wanderung fortzusetzen: so legten sie ihr Amt in die Hände des Gesellen- beisitzers nieder, welcher mit Genehmigung des Obermeisters sofort einen andern bis zur nächsten Zusammenkunft der Gesell- schaft ernannte, wo es dieser überlassen blieb, ihn im Amte zu lassen oder einen andern zu wählen: das Rechnungswesen hatte der Abgehende inzwischen mit dem Beisitzer zu berichtigen. Der Junggesell war der Diener der Gesellschaft in Amts- sachen und in dieser Beziehung dem Altgesellen untergeben. Bei einigen stand er während der Auflage neben dem Altgesellen am Tisch, bei andern an der Thür, bei allen nahm er in der Ord- nung den letzten Platz ein. Wo kein Bote gehalten wurde, mußte er auf Befehl des Altgesellen die Brüderschaft zu den Versammlungen fordern Einige Brüderschaften riefen ihre Mitglieder durch gewisse Symbole zusammen, z. B. die Schmiede schickten einen Nagel oder Hammer, die Schuhmacher den Ladenschlüssel von einer Werkstatt zur andern. Vergl. Grimms Rechtsalterthümer S. 162, Art. Hammer. (verboten), bei der Auflage die Ge- sellenlade auf den Tisch setzen, die Auflagegelder von den Mit- gliedern einsammeln, wenn es nicht gebräuchlich war, daß diese selbst solche auf den Tisch legten, wie z. B. die Hufschmiede. Sollten Streitigkeiten untersucht werden und die Partheien ab- treten, öffnete ihnen der Junggesell die Thür, und rief sie nach gefaßtem Beschluß wieder herein; bei einigen, z. B. den Seiler- gesellen, hatte der Junggesell auch einen Schlüssel zur Gesel- lenlade. Es gab noch ein Amt, welches der Reihe nach einen jeden Gesellen treffen konnte, bei einigen aber, z. B. den Böttchern in Magdeburg, mit dem Altgesellenamt verbunden war. Es ist das Ordenamt , verderbt Oerten, Irten, sogar Erdenamt genannt. Wir finden es besonders bei den Handwerken, wo die Umschau der Gesellen eingeführt ist, daher heißen sie auch Schaugesellen . Sie hatten für die Unterbringung der ein- wandernden Gesellen zu sorgen, mußten sie bewirthen, wo Ge- schenke eingeführt waren, und ihnen den Gruß abfordern. Stan- den bei dem betreffenden Gewerk einmal gar keine Gesellen in Arbeit, so fiel es dem jüngsten Meister anheim, welcher dann auch Ordenmeister genannt wurde. Bei dem Abschnitt von der Wanderschaft wird mehr davon vorkommen. III. Allgemeine Pflichten und Sittengesetze der Gesellen. a. Gegen die Brüderschaft . Jedes Mitglied derselben war verbunden, zur Bestreitung ihrer gemeinsamen Bedürfnisse beizutragen; dahin gehörten: die Herbergsmiethe oder die Erhaltung des Hauses dazu, wenn die Gesellschaft eins besaß. Die Pflege der Kranken, Ausgaben für Lichte und gemeinschaftliches Essen bei ihren Zusammenkünften, Erhaltung der Ehrengeräthe, als: Willkommen, Schenkkannen und anderer derselben gehörigen Utensilien, Unterstützung der Rei- senden. Diese Beiträge wurden unter dem schon gedachten Namen Auflage , auch Zeitgeld, bei den Schuhmachern in Münster Stuhl- oder Stättegeld, entrichtet. Außerdem hatten die einwandernden Gesellen, wenn sie in der Stadt Arbeit erhiel- ten, bei der ersten Zusammenkunft oder Auflage der Brüder- schaft eine Gebühr zu entrichten, welche man Einschreibe- geld , auch Ordengroschen nannte; auch hatten die ausgelernten Lehrlinge bei ihrer Aufnahme in die Brüderschaft einige Gebühren zu zahlen. Aus diesen Einnahmen, wozu in neuerer Zeit etwa einkommende Strafgelder kamen, In der frühesten Zeit bestanden dergleichen Strafen in Bier oder Wachs. bildete sich die Gesellen- kasse . War die Brüderschaft anhaltend schwach, gleichwohl kranke Mitglieder vorhanden, so traten die Meister hülflich hinzu. Die Statuten bewilligten eigentlich nur Vorschüsse, welche die Wie- dergenesenen erstatten sollten; befanden sie sich dazu außer Stande, besonders wenn sie aus Mangel an Arbeit reisen mußten, so wurden sie ihnen erlassen. Starb der Kranke unter der Pflege der Gesell- schaft: so fiel seine Verlassenschaft an Kleidern, Geld ꝛc. dieser an- heim, wenn seine Verwandten sie durch Erstattung der Verpflegungs- kosten nicht auslös’ten. Die Verstorbenen wurden von der gesammten Brü- derschaft zur Erde bestattet; zu dem Ende unterhielten in großen Städten die Zimmergesellen, Maurer, die Tuchmacher, Schuh- macher, Schneider ꝛc. eigenes Leichengeräthe. Ihr öffentliches Betragen sollte anständig seyn, zu dem Ende durfte keiner un- sauber gekleidet auf der Straße erscheinen, Und wie er sich in Allem der Ehrbarkeit befleißigen soll, sagen die Raschmacher in Quedlinburg, also soll er auch nicht mit unbedecktem Haupt und entblößten Füßen über die Straße gehen oder mit Knaben und Jungen spielen ꝛc. (Prov.-A. in Magdeb.) Auch den Bäckerge- sellen in Erfurt wurde verboten, auf der Straße baarschenkelig zu erscheinen. Die Glaser in Magdeburg verboten in der Vorsage dem neuen Gesellen, aus der Tasche zu naschen ꝛc. Trunkenheit ver- meiden, nicht mit verdächtigen Frauenzimmern umgehen oder sie auf die Herberge bringen, bei der Abreise aus der Stadt keine Schulden hinterlassen, widrigenfalls wurde ihnen nachgeschrieben und sie so lange verfolgt, bis sie solche berichtiget hatten; sich gegenseitig nicht verläumden, überhaupt offen und redlich mit einander umgehen; von dem, was bei der Auflage vorkam, nicht gegen Fremde sprechen, endlich die Gewohnheiten und Gebräuche fortpflanzen, Handwerksgewohnheit stärken und nicht schwächen , sagten die Maurer und Seiler. Der Verdacht, noch mehr aber eine bekannt gewordene schlechte Handlung, Diebstahl, absichtlicher Betrug u. dgl. schloß den Betheiligten bis nach erfolgter Entscheidung, von der Brüderschaft in jeder Stadt aus; ungünstige vollstreckte obrigkeitliche Urtheile hatten für sie dieselben harten Folgen wie bei den Meisterschaften, wo ein erwiesener und bestrafter Diebstahl oder dem ähnliches Ver- brechen den Verlust der Innung oder Gilde nach sich zog. b. Pflichten gegen die Innung, Gilde oder das Handwerk und die Stadt, in welcher sie arbeiteten . Die genaue Verbindung der Handwerks-Statuten mit den Polizeygesetzen der Stadtbehörden, verpflichtete auch die Gesellen zum Gehorsam gegen diese, so weit solche auf ihr Handwerk Bezug hatten. Dahin gehört zunächst, daß sie weder in der Stadt noch im Bereich ihres Weichbildes oder auf nahen Dörfern bei einem unzünftigen Manne (Pfuscher) arbeiteten; die Glaser- gesellen sollten sie meiden, so weit sie ein weißes Pferd im flachen Felde sehen konnten ; nur die höchste Noth oder Unwissenheit entschuldigte einen vierzehntägigen Aufenthalt bei solchen Leuten; noch weniger durften sie für eigene Rechnung heimlich arbeiten. Ferner sollten sie sich durch das Versprechen eines höhern Wochenlohns nicht aus einer Werkstatt in die an- dere locken lassen, damit nicht Mißtrauen und Unfriede unter den Meistern erregt werden möchte; wollte einer seinen Meister verlassen, so sollte er seine Mitarbeiter nicht zur Theilnahme überreden. Oeffentlich durften die Gesellen davon sprechen, daß sie reisen wollten, und dann mußten sie Wort halten oder Strafe bezahlen. (Adrian Beyer von der Wanderschaft.) Wer unter ihnen von dem Obermeister zum Vor- steher oder Mitarbeiter in der Werkstatt einer Wittwe erwählt wurde, mußte bei dieser sofort eintreten oder die Stadt verlassen. Bei Leichenbegängnissen der Meister folgten sämmtliche Gesellen; verstorbene Kinder der Meister, Lehrburschen, bei vielen auch deren Dienstmädchen, trugen sie zu Grabe. Stürbe aber dem Meister oder der Meisterinn ein Sohn oder Tochter, so sollen die Gesellen die Leiche auch zu Grabe tragen, so viel derer dazu nöthig seyn, bei Strafe 4 ggr. Stürbe auch einem Meister ein Geselle, Magd, Lehrjunge oder Lohnjunge, so soll die Leiche von den 4 jüngsten Gesellen und zwo Lohn- oder Lehrjungen zu Grabe getra- gen werden. (Art. 39 der Seilerordnung im Fürstenth. Halberst. von 1603.) In Bezug auf die Stadt waren gewisse Verpflichtungen der Gesellen eine Folge der Stellung der Gewerke zu derselben und die Behörden mach- ten im Unterlassungsfall diese dafür verantwortlich. Die ge- wöhnlichsten bestanden in Hülfsleistungen bei Feuers- und Was- sersnoth. Die Raschmachergesellen in Quedlinburg mußten, sobald sie in Arbeit traten, dem Obermeister angeloben, bei entstehender Feuersgefahr der Bürgerschaft zu Hülfe zu eilen. (Quedl. Innungs-S. im Magdeb. Prov.-Archiv Nr. 24.) Daß Maurer, Zimmerleute und Schlosser bei Feuersgefahr Hülfe leisteten, ist in jeder Stadt bekannt. Eine seltene Erscheinung in der städtischen Polizey möchte seyn, daß die Handwerksgesellen von den Magisträten unmittelbar in Pflichten genommen wurden, sie kommt 1568 in Erfurt bei den Fleischern vor, wo die Gesellen derselben darauf sehen sollten, daß nur gesundes Schlachtvieh zur Stadt gebracht würde. Die Verordnung war insofern zweckmäßig, als die Ge- sellen gewöhnlich das Vieh einkauften und bei wohlhabenden Meistern sich ausschließlich mit dem Schlachten desselben be- schäftigten; sie wurden daher zu mehr Aufmerksamkeit und Of- fenheit angeregt; auffallend für ihre Stellung ist aber in ihrem Eide, daß sie auch das Fleisch auf den Bänken der Meister be- sehen sollten und dafür sogar Gebühren nehmen durften, sie wurden dadurch offenbar städtische Polizeybeamtete. Eid der Fleischergesellen in Erfurt von 1568: „Der Fleischhauer Knechte sollen die Schweine getrewlich vndt vleißig besehen dem Ar- men Als dem Reichen, Vndt von einem Schwein nicht mehr denn Vier Pfennig fordern auf dem Markte vnd nehmen vndt wo findichte darunter befunden, Sollen Sie wie vor Alters Zeichnen vnd die Leute darfür warnen, Auch gute achtung vndt aufsehen haben, Wann wan- delbare oder angebrochene Schaffe oder ander ander Vihe hergetrieben würde das Sie solchs warnen vnd allen Verkauf ohne Verziehen einem Rathe vermelden. Item das Sie alle tag mit den Schetzern vnd Achtmannen vor der Heimischen vnd fremden fleischbenke gehen sollen vndt alles fleisch besichtigen eher es aufgehawen wirdt. Dem Armen als dem Reichen vndt dem Reichen als dem Armen, Vndt wo solche wandelbar befunden Das es vermöge dieser Ordnung gestraft werde vnd das nicht lassen weder vmb leidt, gifft, gabe, gunst, freundtschafft, feindtschafft noch keiner andern sachen willen. Alles trewlich vnd vngefehrlich.“ (Urkundenbuch im Prov.-Archiv in Magdeb.) c. Pflichten gegen die Meister als Brodherrn, Betragen im Hause und in der Werkstatt derselben . Bei den meisten Handwerken, auch denen, welche sich den Künsten nähern, wurden die Gesellen (Maurer, Zimmerleute und Buchdrucker ausgenommen) mit dem Tage, da sie bei einem Meister in Arbeit traten, Haus- und Tischgenossen desselben, denn der fast allgemein gewordene Gebrauch der Handwerksgesellen, in Speise- häusern zu essen und sogenannte Schlafstellen zu miethen, ist eine neuere Einrichtung, durch Einschränkung der Meister auf enge Wohnungen und einfachere Nahrungsmittel, als sie den Gesellen bieten mögen, herbeigeführt. Wenn wir uns nun in den wohl- eingerichteten Haushalt einer guten Bürgerfamilie versetzen, die mit mehrern Kindern verschiedenen Alters und Geschlechts ge- segnet ist; wenn wir uns ferner den erfahrnen geschickten Meister in seiner mit Werzeug gut ausgestatteten Werkstatt denken, mit einem Vorrath von Material und von seinen Kunden ihm an- vertrauten Stoffen versehen: so müssen wir gestehen, daß ein nicht geringes Vertrauen dazu gehört, mit jungen oft leichtsin- nigen Leuten, welche ihr Schicksal in der Welt umherführt, deren Eigenthümlichkeiten des Charakters man so wenig kennt als ihr Herkommen und bisheriges Betragen, in ein so nahes persönli- ches Verhältniß zu treten. Zwar kommt die Familie auch mit dem gewöhnlichen Gesinde in Berührung, aber sie ist durchaus verschieden von dem Umgang mit dem Gesellen. Knechte und Tagelöhner, selbst Mägde kommen nur selten ins Wohnzimmer der Herrschaft; aber unmittelbar neben dem Meister steht der fremde Gesell den ganzen Tag. Seiner Treue und Geschicklich- keit muß er kostbares Material anvertrauen, dem Einfluß seiner Sitten seine Familie aussetzen. Dieses eigenthümliche Verhältniß machte auch specielle Verordnungen, besonders Sittengesetze noth- wendig, diese finden wir zum Theil in den Statuten, zum Theil auch in den Gewohnheiten, in der weiten Ausdehnung des Be- griffs von Handwerks-Redlichkeit . Dem Untreuen folgte der Verruf in wandernder Tradition in alle Länder. Wir wer- den bei der Auflage das furchtbare Register, das schwarze Buch kennen lernen, da hinein wurde sein Name geschrieben und bei jeder Zusammenkunft öffentlich als unredlich genannt, bis ihn einer der reisenden Gesellen irgendwo antraf und ihn scheltend auftrieb, wo ihn denn die betreffende Brüderschaft zwang, sein Vergehen abzubüßen und so lange bis er dies nachgewiesen hatte, von ihrer Gemeinschaft ausschloß; war die Sache wichtig genug, so wurde sie dem Handwerk oder der Obrigkeit zur wei- tern Verfolgung angezeigt. Ihre Statuten wiesen sie an, im Hause des Meisters ruhig und bescheiden zu leben und Alles zu vermeiden was den Frieden der Familie stören konnte; zu dem Ende keine leichtfertigen Reden führen, in der Werkstatt nicht fluchen oder leichtsinnig schwören, des Meisters Kost, Werk- zeug, Bett und Bettgewand nicht verachten, Ordnung für die Kürschnergesellen in Erfurt 1591: Art. 6. Welch geselle in Seines oder eines andern Meisters Hause Sich gegenn der Meisterinn oder Magdt, mit vnhöflichen Worten die man für Züchtigen Frawen oder Jungfrawen nicht zu redenn pflegt, sich vernehmen liß, soll zur straf ein Wochenlohnn verfallen sein. Art. 19. Welch geselle auf der Herberge oder in des Meisters Hause, mit fluchen oder schwehrenn Gott lestern wurde, soll so oft er daß thutt einen Wochenlohn verfallen seinn, doch ohne Abbruch E. E. Hw. Raths gerechtigkeitt vnd straffe. Statut der Schneider-Innung zu Magdeburg von 1655, Art. 44: Wenn ein Gesell bey einem Meister oder Meisterinn sich freventlich oder muthwillig verhielte, ihre Speise Kost und Arbeit ohne Ursach verachtete, der soll in einem halben Jahre alldar nicht arbeiten. Die Schuhmacher und Gerber daselbst: Wenn ein Gesell wäre der dem Meister die Kost oder das Essen möchte verachten und er über- wiesen wäre daß er Schuld hätte so soll der Geselle ein Jahr aus der Stadt wandern. die in den Statuten oder durch Herkommen festgesetzten Arbeitsstunden halten. Die Kürschner in Erfurt sagten: wenn ein Gesell des Morgens um 7 Uhr nicht in des Meisters Werk- statt ist, soll er die ganze Woche verfeyert haben, d. h. keinen Lohn bekommen . Urkundenbuch im Prov.-Archiv zu Magdeburg. Noch strenger waren die Gesetze für die Schneidergesellen in den kleinen Amtsstädten des Erzstifts Magdeburg von 1593, Erzst. Innungs-Sachen Nr. 6. desgleichen soll auch ein junger Gesell, so er sich des Montags verfeyert, also daß er früh vor 7 Schlägen ohne ehrhafte Ver- hinderung nicht in des Meisters Werkstatt ist, der soll in einem Jahr weder zu Egeln, Hadtmersle- ben, Wanzleben noch auf den Dörfern arbeiten . Die Gesellen waren zwar verbunden, alle Aufträge ihrer Meister auszuführen, aber in ihren Gewohnheiten lag, daß diese immer in den Grenzen ihres Fachs bleiben sollten, sie vermieden daher alle übrigen häuslichen Verrichtungen und mochten es wohl hin und wieder zu genau damit nehmen; wo aber Bescheidenheit und richtige Ansicht von wahrer Ehre mit einem längern Aufenthalt in der Familie sich verband, da schwand auch alle bizarre Hand- werksgewohnheit, und es bildete sich jenes schöne patriarchalische Verhältniß zwischen der Familie und dem Gesellen, von dem wir so viel in Kinderschriften und selbst in Romanen gehört haben. Die Gesellen bei den wirklichen Innungen , z. B. den Schuhmachern, Fleischern, Maurern, Zimmerleuten ꝛc. blie- ben bei ihren Meistern eine bestimmte Zeit, nehmlich von einem Wand erziel bis zum andern , welches gewöhnlich ein hal- bes Jahr umfaßte; der Meister war verbunden, den Gesellen, wenn er ihm nach den ersten 14 Probetagen gefiel, eben so lange zu behalten oder bei ausgehender Arbeit ihn bei einem andern Meister unterzubringen. Bei den übrigen war es statutarischer Gebrauch, daß man sich 14 Tage vorher den Dienst aufsagte, was indeß vielleicht schon im ganzen verflossenen Jahrhundert nicht mehr gehalten worden ist, weil man sich gegenseitig nicht mehr in dem Grade achtete, als in frühern Zeiten; vielmehr konnte der Gesell jeden Sonntag abgehen oder verabschiedet wer- den. So wie übrigens das ganze Betragen der Gesellen durch Statuten und Handwerksgewohnheiten geordnet wurde und da- durch einen ganz eigenthümlichen Typus bekam: so war auch das Aufsagen des Dienstes ihrer Seites an bestimmte Förmlich- keiten gebunden, welche sie, die Buchbinder und einige andere etwa ausgenommen, bis in die neueste Zeit beibehalten haben; gewöhnlich geschah es am Sonntage nach dem Mittagessen. In der Vorsage der Schmiede aus dem letzten Jahrhundert heißt es: Mein Schmied, wenn du wirst von deinem Mei- ster Abschied nehmen, so siehe her und nim einen feinen Abschied, nicht wie die Katze vom Tauben- schlag, sondern des Sonntags wenn du gegessen hast und du deinen Lohn bekommen hast, so sprich: Mit Gunst, Meister, ich thue mich bedanken daß Sie Früher sagten sie wohl Er , wie die Meister sie mit Du anredeten. mich so lange in Arbeit gefördert haben, es stehet heute oder morgen gegen die Ihrigen wieder zu verschulden . Die Maurer: Meister, ich bedanke mich für Ihre gute Beförderung und richtige Bezahlung, die Sie mir bisher gegeben haben und verhoffe, daß ich mich werde so verhalten haben, wie es einem rechtschaffenen Maurer zukommt, was ich mir auch ferner, wo ich hinzukommen gedenke, angelegen seyn lassen werde, keinem Meister etwas entwenden, auch einem Pfuscher nichts zubringen, wie es ehr- bar und zünftig ist, also mit Gunst . Schriftliche Privatmittheilungen. Die Meister sagten bei Entlassung der Gesellen: Gesellschaft, ich be- danke mich Seiner (Deiner, Ihrer) Arbeit , wobei sie ihnen einen Entlassungsschein gaben, auf dessen Vorzeigung ihnen der Obermeister die bis dahin in der Innungslade aufbewahrten Legitimationspapiere aushändigte. Den Zustand zwischen dem Aufsagen der Arbeit und der wirklichen Abreise aus der Stadt, oder dem Eintritt in eine andere Werkstatt in derselben, nannten sie in früherer Zeit Wanderfertig, Wandermüßig, Fremdwerden . Zweiter Abschnitt . Der Uebergang des Lehrlings in den Ge- sellenstand. a. Rückblick auf den Stand des Lehrlings . D ie Begriffe von Gilde- und Zunftfähigkeit als städtische Ehrensache gründeten sich zunächst auf einen persönlich freien Stand, welchem Grundeigenthum oder sonstige Wohlhabenheit die nöthige Kraft verliehen, vor den übrigen Städtebewohnern sich geltend zu machen. Wollten die Handwerker, nachdem sie in Corporationen zusammengetreten waren, ihren Instituten als den jüngsten Kindern städtischer Verfassung und ohne localen Besitzstand, den errungenen Einfluß und Antheil am Stadtre- giment sichern, ihren höhern Rang vor der Gemeine erhalten, Die Bürgerschaft ist getheilt in die Innungen und in die unverin- nungte Gemeinde. Der Innungen sind 6, Krahmer, Futterer, Bäcker, Fleischer, Schuster, Schmiede. Aus jeder Innung ist einer, nehmlich der Obermeister, den sie wählen und an Rath bringen, zum Rath gesetzt. Die Gemeine ist getheilt in vier Viertel, aus jedem Viertel sind zwei als Gemeinmeister, so auch von den Vierteln gewählt und dem Rath präsentirt werden, zum Rath geordnet. (A. im Prov.- Archiv zu Magdeburg, Stadt Halle Nr. 30.) so war es ihre Pflicht, ihre Verbindung auch individuell so vor- wurfsfrei als möglich zu erhalten. Daher verdenken wir es ihnen nicht, wenn sie schon bei der Aufnahme ihrer jüngsten Genossen, der Lehrlinge , mit vieler Vorsicht verfuhren und 2 besonders im Geist der ältern und vornehmern Gilden, denen sie sich auf alle Weise zu nähern suchten, eine freie eheliche Geburt und Abstammung auf vier Ahnen zurück, zum ersten Erforderniß machten. Nächst diesem hatte das Gewerbe der Eltern und ihr moralischer Ruf großen Einfluß auf ihre Aufnahme. Alle nach der eingetretenen Sonderung städtischer Gewerbe, und nach den Begriffen des Jahrhunderts, geringfügige Beschäftigungen, alle niedern besonders städtische Bedienungen, Zöllner, Rathsdiener, Frohnvögte, Schäfer, Hirten, Bader, Livrebediente ꝛc. schlossen von der Erlernung eines zur Gilde oder Innung erhobenen Handwerks aus. Daß der Knabe diese Eigenschaften besaß, wurde in einer Urkunde bestätiget, die noch in neuerer Zeit, unter dem Namen Geburtsbrief , bekannt geblieben ist. Nach dem Reichsgesetz von 1731 sollte allen Knaben ohne Unterschied der Abkunft, der Eintritt in eine Innung oder Handwerk gestattet werden, daher faßte man auch in den Königlich Preußischen Staaten alle bisherigen Anforderungen der Corporationen in der Erklärung zusammen: der Knabe sey von solchen Eltern geboren, die aller Innungen, Zünfte und ehrbaren Gesellschaften fähig wären . Bei außer der Ehe gebore- nen vertrat die landesherrliche Legitimation die Stelle des Ge- burtsbriefes. Man kann jenes Gesetz ein wahres Wagstück poli- zeylicher Gesetzgebung nennen, dessen guter Erfolg ihm nicht allein, sondern dem bald darauf kräftig aufblühenden Schulun- terricht zuzuschreiben ist. Verweilen wir nun einige Augenblicke bei dem Zustande des Lehrlings während einer gemäßigten Zunft- verfassung. Mit dem Eintritt in die Werkstatt beginnt für ihn ein zweiter Schul-Cursus, wenn er ja schon einen durchgemacht hat. In der Schule wurden nur seine Geistesfähigkeiten in Anspruch genommen, während seine Körperkräfte der langsamen Entwicke- lung der Natur überlassen blieben. Er mußte seinen Lehrern gehorchen, aber nur in einigen Tagesstunden, alle übrigen ver- lebte er unter der duldenden Nachsicht seiner Eltern. Der ernste Meister nimmt ihn dagegen ganz in Anspruch, er verlangt unbe- dingten Gehorsam; am frühen Morgen muß er der Erste in der Werkstatt seyn, und darf sie am späten Abend erst dann verlas- sen, wenn alle Geräthe und Instrumente an ihren Ort gebracht sind. Eine strenge Subordination ist seine beständige Aufseherinn, jeder Fehler wird gerügt; selbst außer dem Hause des Meisters war noch am Ende des letzten Jahrhunderts sein Wille in Be- zug auf Aufwand und Sitte beschränkt; nicht sowohl durch buchstäbliche Vorschriften, als durch alte in christlicher Moral begründete Gewohnheiten. Ueberall wo die Lehrburschen mit einem Meister oder Gesellen ihres Handwerks zusammentrafen, mußten sie denselben Ehrerbietung bezeigen. An öffentliche Ver- gnügungsorte durften sie nur in Begleitung ihrer Angehörigen gehen. Allen auszeichnenden Aufwand, wohin der früher ge- bräuchliche Haarpuder und der Stock als Zierden gehörten, mußten sie vermeiden. Die Statuten verpflichteten sie auch zum Gehorsam gegen die Meisterinn und Gesellen, und wenn erstere auf ihre Ausbildung für häusliche Ordnung, Reinlichkeit, ruhiges, sittiges Betragen im Hause wirkte, so waren es oft geschickte Gesellen, die sie unterrichteten, besonders in großen Werkstätten, wo der Meister mit ihrer Unterweisung sich nicht immer befassen konnte. Vorsichtige Eltern wählten daher immer solche Lehrmei- ster für ihre Söhne, die nicht allein den Ruf der Geschicklichkeit hatten, stets Gesellen beschäftigten, sondern auch einen soliden Haushalt führten; deren Frauen als rechtschaffene gutmüthige Hausmütter bekannt waren. Wie manche ungezogene Knaben und nach dem Erscheinen des erwähnten Reichsgesetzes, die Söhne geringer Handarbeiter, die zunächst viel üble Gewohnheiten mit sich ins Haus brachten, sind durch die würdigen Gattinnen ihrer Lehrmeister zur Ordnung und zu anständig bürgerlichem Betragen geleitet worden, während Meister und Gesellen sie im Handwerk unterwiesen. Aus solchen Häusern gingen dann kräftige junge Männer hervor, welche an Gehorsam und ausdauernde Thätig- keit gewöhnt, zu der Hoffnung berechtigten, daß sie in ihrem Ge- sellenstande ihre Fähigkeiten weiter ausbilden und dereinst tüch- tige Meister werden würden. Nach abgelaufenen Lehrjahren stellte der Meister den bishe- rigen Lehrling der Innung oder dem Handwerk vor und erklärte: 2* er habe seine Lehrjahre redlich ausgehalten, das Handwerk wohl begriffen und sich dabei verhal- ten, wie es einem ehrlichen Jungen wohl anstehe . Darauf sprach ihn der Obermeister im Namen des Gewerks von dem Stande eines Jungen und seinen Verpflichtungen gegen den Lehrmeister los und erklärte ihn, nach der Observanz des Gewerks, zum Jünger oder Gesellen , jedoch mit dem stillen Vorbehalt etwaiger Erinnerungen der Gesellen-Brüderschaft. Er ermahnte ihn zur Tugend, zum Fleiß und zur Treue gegen seine künftigen Brodherrn, zugleich wies er ihn an, sich den Statuten gemäß in Bezug auf die Handwerksgewohnheit zu betragen; welches der Ausgelernte mittelst Handschlags zu thun versprach. Hin und wieder kommen auch Probearbeiten der Lehrlinge vor, auch Bestimmungen, welches Product ihres Fachs die Ausge- lernten anzufertigen verstehen sollten, wenn sie auf Gesellenlohn Anspruch machen wollten, jedoch nicht allgemein, was den Ge- werken zum Vorwurf gereicht. Da der Handwerksgewohnheiten so viele waren, so unterrichtete in alter Zeit der Lehrmeister den abgehenden Lehrling über die, die zu den äußern Gebräuchen gehörten, z. B. über den ersten Eintritt bei versammelter Innung, bei den geschwornen Gewerken über den Gruß, den er als tiefes Ge- heimniß bewahren mußte, In dem Statut der Maurer im Fürstenthum Halberstadt von 1695 heißt es deshalb: Es soll ein Meister, wenn er einen Diener Hand- werksgewohnheit nach ausgewiesen, so hoch vermahnen, daß derselbe, was ihn an Worten anvertraut ist, bei seiner Seelen Seligkeit im Herzen zu behalten und keinem Menschen außer redlichen Maurern zu offenbaren bei Verlust seines Handwerks. (Prov.-Archiv Halberst. Innungs-S. Nr. 12, Vol. V. ) alle übrigen lehrte ihn der Altgesell oder irgend ein gereister Gesell aus der Brüderschaft. Die In- nung fertigte ihm darauf eine Urkunde über seine abgehaltenen Lehrjahre aus, die unter dem Namen Lehrbrief bekannt ist; dafür und für das Lossprechen hatte er einige Gebühren an die Innung, an manchen Orten auch an öffentliche Institute zu entrichten. b. Aufnahme des Ausgelernten in die Brüder- schaft der Gesellen . Das bisherige Thun und Treiben des Lehrlings erregte noch kein öffentliches Interesse; bei irgend glücklichen Gemüthsanlagen und Talent floß ihm sein Leben in knabenhafter Sorglosigkeit dahin; aber mit der Urkunde des Lehrmeisters in den Händen wird es anders. Eine weit verzweigte Brüderschaft, eine ewig wandernde, sich ewig ergänzende Republik nimmt ihn auf als ihren Genossen; eine Gesellschaft, welche als Gesammtmasse in der ältesten wie in der neuesten Zeit, ja in diesem Augenblick noch, die Aufmerksamkeit des Publikums und der Staatsbehörden so sehr in Anspruch nimmt, während diejenigen unter ihnen die achtbarsten und glücklichsten zu nennen sind, welche allen öffent- lichen Antheil, der nicht eine Folge künstlerischer Auszeichnung ist, verständig von sich abzuhalten wissen. Seine Eltern, oder wer sonst bisher für seine Bedürfnisse sorgte, erklären nach der letzten Ausstattung gewöhnlich: man könne nun nichts weiter für ihn thun, und so wird ihm eine gewisse Selbstständigkeit ange- deutet, die er nun auf seine Gefahr behaupten soll. Daher ist dieser zweite Schritt im zünftigen Berufsleben wichtiger, als die harmlose Jugend einsieht! denn Jetzt beginnen für sie die Lehr- jahre des praktischen Weltlebens , von deren kluger Benutzung, nach Anleitung ihrer Berufsstellung, ihr künftiges moralisches Dasein abhängt. Das fühlten die alten Meister und Väter der Innungen und Gilden tief, und in Ermangelung einer zweckmäßigen Literatur, führten sie besondere Gebräuche ein, wodurch den jungen Gesellen ihr neues Verhältniß versinn- licht, das was sie entehren und unglücklich machen konnte, vor- gehalten, so wie das Ziel einer guten Aufführung und eines zweckmäßigen gewerblichen Strebens in der Ferne gezeigt wurde. Den Ernst wußten sie in Scherz zu hüllen, aber ihm durch allge- meine Verbreitung eine feste Basis zu geben, so daß er nie ganz verloren ging, selbst dann nicht, als die Gebräuche durch tau- sendfältige Tradition und willkührliche Zusätze verunstaltet, zuletzt ans Absurde streiften. Wir dürfen es nicht verschmähen, uns einige Augenblicke von einigen dieser Gebräuche zu unterhalten Ich habe mir die vollständigen Handwerksgebräuche der Gesellen meh- rerer Handwerke von alten Meistern und gereisten Gesellen zu ver- schaffen gesucht und würde sie gehörig geordnet abdrucken lassen, wenn sie nicht gar zu weitläufig und vielfältig übereinstimmend wären, hier aber nur eine gedrängte Uebersicht Platz finden kann. D. V. und wollen mit den Maurern anfangen, wiewohl das, was der Verfasser nach vielem Fragen und Forschen von ihnen hat erhal- ten können, nur Stückwerk ist. Der Lehrmeister stellte den bisherigen Diener oder Lehrling dem versammelten Handwerk gewöhnlich mit folgender Anrede vor: Mit Gunst und Erlaubniß ehrsames Handwerk, Meister und Gesellen. Unter den Gesellen werden nur die Altgesellen als Deputirte der Brüderschaft verstanden. Das Handwerk: Gunst genug! Der Lehrmeister: Einem ehrsamen Handwerk, Meister und Gesellen wollte ich nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit und meiner Schuldigkeit melden, daß der bei dem ehrsamen Hand- werke vor drei Jahren als Lehrling eingeschriebene N. seine Lehrjahre ehrlich und treu ausgestanden und nun wünscht als Geselle aufgenommen zu werden. Hierauf trat der Lehrling mit folgenden Worten ein: Mit Gunst und Verlaub, daß ich meinen ehrlichen Ein- tritt nehmen mag vor ehrbaren Meistern, ehrbaren Altge- sellen, ehrbaren Cassenschreibern, so wie sie hier vor offener Lade versammelt sind, also mit Gunst! Hatte das Gewerk nichts gegen ihn zu erinnern, so erfolgte seine Freisprechung oder Ausweisung, im andern Fall wurden ihm seine Fehler zuvor ernstlich verwiesen. Darauf trank der Obermeister aus dem Willkommen die Gesundheit des neuen Gesellen, nach ihm der Altgesell, dann trank der junge Gesell indem er sich zugleich für die ihm erwiesene Ehre bedankte. Diesem Danke ging immer ein dreimaliges Bitten vorher, auch durfte der Willkommen nicht mit bloßen Händen, sondern mußte mit einem saubern Tuch angefaßt werden. Nun wohnte der neue Gesell der Auflage oder Zusammenkunft der Gesellen zum ersten Mal bei, wo ihm die Brüderschaft in folgenden Versen zugebracht wurde: Feste Dinge dieser Erden Müssen unverändert seyn, Willst Du jetzt mein Bruder werden, Es gescheh’ bei Bier und Wein, So mußt Du mit Mund und Hand Ewig halten Bruderstand. Sonn’ und Mond die stehen ewig, Erste ist ganz unbeweglich, Also wirst auch Du mir seyn Ewig bleiben Bruder mein. Eine allgemeine Fröhlichkeit herrschte, Fahnen wurden ge- schwenkt, Musik und Tanz beschlossen das Fest. Es wurde dem neuen Gesellen auch der Gruß gelehrt, der bei der Wanderschaft vorkommen wird. Das Gesellenmachen der Tischler . Diese, die Buchdrucker, Schlosser, Böttcher und Seiler gingen ziemlich unsanft mit den Ausgelernten um, sie reinigten sie gleichsam symbolisch von allen in der Lehre noch nicht abge- legten oder angenommenen Unarten und belegten sie bis dahin mit häßlichen Namen; die dabei vorkommenden Manipulationen nannten sie Hobeln , die Buchdrucker: Deponiren , Schlosser: Bartbeißen , Böttcher: Schleifen , Seiler: Jünger- oder Gesellenmachen ꝛc. Die Tischler wählten zu dem Geschäft im Zeichnen geübte Gesellen, die zugleich geschickt waren, eine lange Rede, die sie Hobelpredigt nannten, zu halten, worin das Alter und die Vortheile der Tischlerkunst mit besonderer Rücksicht auf das Bauwesen entwickelt wurden. Ein anderer Gesell assi- stirte ihm, spielte aber nur die lustige Person, auch wurden zwei Zeugen oder Pathen für die Ausgelernten gewählt. Die Instru- mente bestanden in einem Hobel, Richtscheid, großem hölzernen Zirkel und Winkelmaaß. Richtscheid und Hobel waren hohl und mit Erbsen oder andern Dingen gefüllt, damit sie beim Gebrauch Geräusch machten; es war gewöhnlich Musik bei dem Feste, auch wurden nicht wenig Gäste dazu geladen. Nach- dem die Handwerkslade aufgetragen und die Auflage mit den gewöhnlichen Förmlichkeiten eröffnet war, trat der Hobelgesell, die Musik voran, den großen hölzernen Zirkel, auf dessen Spitzen eine Citrone oder Apfelsine, und ein Blumenstrauß steckten, im Arm tragend herein; ihm folgten die Ausgelernten mit Blumen geschmückt unter dem Richtscheid gehend, welches die beiden Zeugen über ihnen trugen, der Gehülfe, seine Thorheiten mit den Lehrlingen treibend, neben her. Nachdem sie sich mit dem Ge- sicht gegen die Lade gerichtet hatten, redete ersterer die Gesell- schaft nach erbetener Erlaubniß in Versen an, worin er fragte, ob Jemand gegen ihn, seine Gehülfen oder die Ausgelernten etwas zu erinnern habe. Nach erfolgter günstiger Antwort wurden diese unter dem Richtscheid so gestellt, daß ihre Arme gleich Statuen auf die Hüften gestützt ein gleichseitiges Dreieck bilde- ten, die Füße mit den Fersen fest aneinander, so daß das Win- kelmaaß genau dazwischen paßte, während dem spielten die Mu- siker. Der Hobelgesell gebot nun Schweigen und fing seine Predigt an, von der wir des gedrängten Raumes wegen nur Auszüge geben dürfen. Als ich gestern ging spazieren, Mit einer Jungfer zu carressiren, Da kam zu mir das grobe Holz, Der Ausgelernte. Ganz aufgeblasen und ganz stolz, Es stellt’ sich gleichsam in die Thür Und bracht’ mir diese Rede für: Die Lehrzeit, sagt’ es, hat ein End’, Doch bin ich damit nicht content Daß man mich einen Kuhschlüssel nennt, Das ist der Eckelname, mit dem sie die Ausgelernten so lange belegten, bis sie die Hobelung ausgehalten hatten. Denn wenn ich eine Jungfer um einen Kuß will fragen, So wird sie höhnisch zu mir sagen: Geh hin und laß erst hobeln dich, Dann komm, dann bist du recht für mich. — Den Namen möcht’ ich werden los. — Da merkt’ ich gleich, was ihn verdroß, Und gab ihm darauf den Bescheid: Erwarte nur die rechte Zeit; Und weiter sprach ich von den Sachen, Laß dich zum ehrlichen Gesellen machen. Ich selbst will dazu behülflich seyn, Zum Ehrenstand Mit meiner Hand. Dieses ist der Eingang seiner Predigt, die er nun in drei Theilen vorträgt. Der erste handelt von der Erfindung der Tisch- lerkunst, wobei der Baukunst im Allgemeinen gedacht wird, und enthält in Versen aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts inter- essante Stellen, die sich auf den Vitruv basiren. Der zweite erzählt die Wanderschaft eines lockern Tischlergesellen höchst ergötz- lich. Der Dichter läßt den Burschen halb Europa, und Deutsch- land vom Belt bis zum Rhein flüchtig durchlaufen. Bei neun- zehn Meistern in einem Vierteljahr versucht er sein Glück, aber bei keinem will es ihm gefallen; so viel er gesehen und gehört hat, so wenig Heil hat es ihm gebracht. Aus dem Oesterreichi- schen klagt er endlich seinem Vater: Mich hat die böse Welt betrogen Und mir die Kleidung ausgezogen, Die Räuber haben mich erwischt Und mein schönes Geld gefischt. Ich liebe nicht die Schwelgereyen, Das Frauenzimmer thu’ ich scheuen, Den Teufeleien bin ich feind, Von allen Spielen gar kein Freund, Das Einz’ge, was mich kann erquicken Ist, mir etwas an Geld zu schicken ꝛc. Der dritte Theil der Rede ist an den jungen Gesellen gerichtet, welchem er zunächst den während der Lehrjahre bewie- senen Hochmuth verweis’t. Also mit Gunst: Kuhschlüssel, wie wird es jetzt aussehn? Mein dritter Satz wird Euch angehn. Ihr gingt ja so stolzlich auf der Gassen, Als thätet Ihr Euch was dünken lassen, Und habt Euch so viel gebildet ein, Als thätet Ihr schon Meister seyn? Man spürte Euern stolzen Muth, Ihr rührtet weder Mütz’ noch Hut, Vor Meister und Gesellen nicht, Das sag ich Euch in’s Angesicht ꝛc. Aber jetzt will ich Euch anseh’n, Der stolze Muth soll Euch vergeh’n ꝛc. Nach einigen eben nicht feinen Drohungen, wie er bei der Hobelung mit ihm verfahren werde, tröstet er ihn wieder aus Rücksicht so vieler zarten Jungfrauen, die eben gegenwärtig wä- ren, und giebt ihm dann manche gute Lehren, von denen wir folgende ausheben: Es ist ein Kleeblatt in der Welt, Das hat schon manchen Held gefällt, Das erste Blatt ist leicht zu kennen, Die Liebe pflegt man es zu nennen. Ein junger Mensch thut wohl daran, Wenn er entfliehet dieser Bahn, Denn wer die Jungfern wird sehr lieben, Der wird sich öfters selbst betrüben, Muß sich auch zu seinem Schaden In dem Meer der Thränen baden. Das zweite Blatt wird sehr erhoben Von denen, die den Bacchus loben, Die Witterung kommt aus dem Faß, Drum ist dasselb’ beständig naß. Das dritte Blatt pflegt sehr zu hitzen, Weil darauf lauter Spieler sitzen. Sie spielen nach dem Alphabet, Nachdem sich die Fortuna dreh’t. Daraus entspringet großer Schaden, Dawider die Vernunft thut rathen. Nun mögt Ihr folgen meinem Rath, Flieht dieses Kleeblatt früh und spat, Und weil zuviel Branntwein und Bier Zu krummen Gängen leicht verführt, So nehmt vor diesen Euch wohl in Acht, Daß Ihr niemals dergleichen Gänge macht. Denn es ist Schande für Jedermann, Wenn ein Gerader nicht grad gehen kann; Es benimmt ihm seine Ehr’ Und macht dazu den Beutel leer. Auch hütet Euch vor den Gespenstern, Die umher schleichen an den Fenstern; Ich selbsten kenne sie zwar nicht, Denn es schau’t eine Jungfrau mir in’s Gesicht, Ich will sie Euch auch nicht entdecken, Damit ich keine mög erschrecken. Der Hochmuth ist ein böses Ding, Ich auch bei ihm in die Schule ging, Ich kann Euch auch die Stapfen zeigen, Wie man denselben kann erreichen ꝛc. Nach Beendigung der Rede mußte der Ausgelernte sich auf eine Bank legen und alle die Bewegungen figürlich mit sich vornehmen lassen, als wenn er ein Stück Holz wäre; wobei der Gehülfe, als lustige Person, sich manche Schwänke erlauben durfte. Nach dieser unsanften Bearbeitung stellte er sich neben den Hobelgesellen, welcher nun in Bezug auf seine Geschicklich- keit, die ihn befähigte, die eben vorgewesene Hobelung zu ver- richten, sich rechtfertigte. Er entwarf zu dem Ende auf einem Reißbrett aus freier Hand ein halbes Portal, gewöhnlich mit einer corinthischen Säule, und erläuterte die Zeichnung nach den Gesetzen der Kunst, wobei er sich das Ansehn gab, als unter- wiese er den jungen Gesellen. Hatte dieser bisher manche Unbill von ihm zu dulden, so mußte er sich nun selbst der Censur der ganzen Gesellschaft aussetzen, und für jeden Fehler in der Zeich- nung oder Erklärung Strafe bezahlen; auch hatte er von den Gebühren, welche die jungen Gesellen an ihn entrichteten, die erforderlichen Getränke für die anwesenden Gäste anzuschaffen. Historisch merkwürdig ist noch Folgendes dabei: Nach der Handlung stellte man den neuen Gesellen wieder unter das Richtscheid; der Hobelgesell ergriff es aber und hielt es ihm unters Kinn indem er fragte: wie heißt Du? „Martin.“ Bis jetzt hießest Du Martin unter der Bank, jetzt heißt Du Martin auf der Bank; dabei gab er ihm einen leich- ten Backenstreich und sagte: das leide nur von mir, hin- fort von keinem andern. Offenbar ein Investiturzeichen, z. B. bei Belehnungen; auch bei der Firmelung giebt der Bischof den Confirmanden einen Backenstreich; die Worte des Gesellen passen freilich nicht dazu. Ferner nahmen die jungen Gesellen dabei ein Zeichen an, das sie auf der Wanderschaft auf Erfordern der Brüderschaft vorzeigten; auch mußten sie die Namen des Hobelgesellen und der beiden Zeugen genau merken, damit sie solche auf Verlangen angeben und als wirkliche oder sogenannte gemachte Gesellen sich legitimiren konnten, denn mehr als Reisepaß und Kund- schaft galten ihnen der Gruß und dieses sinnliche Zeichen. Auch die Steinmetzgesellen führten dergleichen Zeichen, welche sie auf ihren Reisen und Zusprachen in den Bauhütten oder Lo- gen, auf ein Stück Stein mit der Bicke eingruben; die an großen Werken arbeitenden Gesellen gruben solche Zeichen in die von ihnen bearbeiteten Werkstücke. Ein itzlicher wandergesell sol bithen um eine bicke, darnach um ein Stück Steins, darnach um gezeugk, das sol man jm williglichen leihen — um nehmlich sein Gesellenzeichen darauf einzuhauen. — (Stieglitz, Wenn in dem figürlichen Hobeln der Tischlergesellen doch eine sittliche Bedeutung liegt, die sich sogar als Sprichwort in unsere Sprache gedrängt und im Sächsischen lange erhalten hat: so ist im Gegentheil ein Gebrauch der Schlosser, das sogenannte Bartbeißen, sinnlos und kann der Gesundheit der jungen Leute leicht gefährlich werden. Es geht dabei so zu: Nach den gewöhnlichen Bitten und Höflichkeiten fragte der Altgesell den neuen Jünger, Diese Eigenschaft erhielten die Ausgelernten zunächst bei ihnen, wirk- liche Gesellen konnten sie erst auf der Wanderschaft und nach dem Besuch mehrer großen Städte werden. ob er dem Schlüssel den Bart abbeißen oder sich mit Gesellen und Jüngern vergleichen wolle? Er wählte natürlich das letzte und bot nun eine Summe Geld zum Vergnügen der Gesellschaft. Darauf drehete ihm der Alt- gesell das Bartende eines Schlüssels dreimal im Munde herum, wobei er sagte: Also mit Gunst für den Herrn Ladenmeister, Also mit Gunst für den Altgesellen, Also mit Gunst für die ganze Gesellschaft. Wem fällt hierbei nicht ein, daß eine etwaige Unzufrieden- heit des Altgesellen mit der bisherigen Aufführung oder dem ge- botenen Geschenk des jungen Gesellen leicht Einfluß auf die Art des Umdrehens des Schlüssels haben konnte? — Bedeutend dagegen sind folgende Gebräuche derselben: Wenn der junge Mann als neues Mitglied der Brüderschaft sei- nen Beitrag zur Lade (Auflagegeld) zahlte, gab ihm der Altgesell diesen mit den Worten zurück: „ diesmal wird sie ihm (nehmlich die Auflage) zurückgegeben, hüte er sich aber, daß sie ihm nicht zum zweiten Male zurückgegeben wird, sonst steht es nicht gut um seinen ehrlichen Namen .“ Wenn nehmlich ein Gesell ein Verbrechen beging, wurde er aus der Brüderschaft gewiesen, welches sinnbildlich durch Zurückgabe des Auflagegeldes geschah. Ferner hielt ihm die Kirche der heiligen Kunigunde zu Rochlitz. Auch im Innern der Domthürme zu Magdeburg und vielen andern Theilen der Kirche sieht man solche Gesellenzeichen). der Altgesell den Gesellenstab Diesen führten nur die Altgesellen bei der Auflage als Zeichen richter- licher Würde. vor und lud ihn ein, ihn anzunehmen; war er nun so unvorsichtig, dies zu thun, so wurde er nicht nur lächerlich gemacht, sondern mußte auch Strafe zah- len; im andern Fall antwortete er auf die Anrede des Altgesel- len: „ Mein lieber Junggesell, ich wünsche viel Glück zu diesem Gesellenstab “: Den Stab zu führen bin ich zu schlecht, Ich will erst lernen mein Handwerk recht, Eine Hand ist nicht krumm, die andere nicht lahm, Doch kann ich den Stab nicht greifen an . Das Gesellensprechen der Jünger glich in neuerer Zeit einem Gesellschaftsspiel, im Alterthum mag es sinnreicher gewesen seyn, wovon die Mittheilung, die dem Verfasser gemacht worden, noch einige Spuren trägt, deren wir noch im Auszuge gedenken wollen. — — — Altgesell . Wie wird mein lieber Junggesell sich verhalten, wenn Meister, Gesellen und Jünger nach ihm fragen? Jünger . Meister, Gesellen und Jünger haben ein Recht, nach mir zu fragen, weil ich Hammer, Zange und Steinmeißel trage. Altgesell . Sein Nam’ ist aller Ehren werth, wir wollen ihn setzen auf ein weißes Pferd. Ein weißes Pferd hatte bei den Alten viel Auszeichnendes, man lese hierüber in Grimms Rechts-Alterthümern S. 134, 256 bis 261. Darauf ergreift der Altgesell den Willkommen, trinkt ihm zu, reicht ihm die Hand, und der neue Gesell trinkt auf das Wohl der Gesellschaft. Dann wird ihm das Gesellenbrod ge- reicht Ein feines Gebäck, was dazu bereit gehalten wird. , das er annimmt und dabei dem beisitzenden Meister, Altgesellen und der Gesellschaft dankend zunickt, dann gab man ihm den Gesellenstab, den er nun, wenn es sich fügte, zu führen berechtigt war. Es mag hierbei zugleich angeführt werden, daß der Gebrauch, das Gesellenbrod zu reichen, auch bei den Seilern Statt fand, nur auf eine fast unanständige Weise. Nach vie- lem Hänseln, das der junge Gesell erdulden mußte, band man ihm endlich einen von Hanf geflochtenen Zopf an den Kopf und einen Korb auf den Rücken, gab ihm eine Laterne in die Hand und hieß ihn das Gesellenbrod suchen. Während er so dastand, fragte der Altgesell in den gewöhnlichen Formalien die Gesellschaft, ob einer oder der andere noch etwas gegen ihn zu erinnern habe, worauf diese dann erwiderte: sie wisse nichts als Liebes und Gutes von ihm ; nun nahm man ihm den Korb ab und der Altgesell redete ihn wie einen einwandernden Gesellen an: Hui Seiler bist Du des Handwerks? Antwort: ich weiß nicht anders. Dann erst reichte er ihm das Gesellen- brod, welches in ein wenig Brod und Salz bestand. Der Ge- brauch hat jedenfalls einen tiefern Sinn, der durch öftere Tra- dition und thörichte Ausübung in neuerer Zeit verunstaltet ist. Zunächst finden wir darin eine Bestätigung dessen, was Wilda in seinem Gildewesen Seite 300 sagt, daß die Handwerker, als ihre politischen Verhältnisse sich schon glücklich gestaltet hatten, sich dennoch die Armen nannten, denn daß in dem Gebrauch ein Bild der Dürftigkeit und Demuth liegt, ist klar; auch bei der Umschau der Schlosser und Hutmacher werden die Meister arm genannt. Mit vielem Reden ist das Gesellenmachen der Hufschmiede verbunden, besonders die Vorsage, welche dem neuen Gesellen gehalten wird, sehr lang und mit einigen Ceremonien durchwebt, sie enthält aber manche gute Lehren für einen jungen Menschen, die noch in diesem Augenblick nicht zwecklos seyn würden. Wir wollen einen Satz ausheben, der, obgleich in neuer Sprache, doch sehr alt seyn mag. Der Altgesell spricht zu einem der Zeugen: Mit Gunst Schmied, schlag eine Hitze mit; darauf nimmt dieser das Wort: Wenn du vors Thor kommst, so wirf drei Federn auf, Grimms Rechtsalterthümer S. 83. die eine wird fliegen rechts, die andere wird fliegen übers Was- ser, die dritte wird fliegen grad aus; mein Schmied, welcher wirst du nun folgen? Die erste könnte dich auf einen Abweg führen und du könntest dich verlaufen, der zweiten, die übers Wasser fliegt, folge auch nicht, denn das Wasser hat keine Balken, folge der, die gerade aus fliegt. Dann wirst du kommen an einen grünen Wald und müde seyn, lege dich aber nicht nieder zum Schlafen, es möchte ein Ungerufener kommen und nähme dir dein Bündel, mein Schmied, was wolltest du da machen! Laufe immer fort. Dann wirst du kommen an eine Mühle, so wirst du denken „willst hinein gehen, und um einen Zehrpfennig bit- ten“, das thue nicht, die Müller sind grobe Leute, sie möchten dich beschimpfen und deinen ehrlichen Namen vergessen. Dann wirst du kommen an einen Teich, in dem werden Frösche sitzen und schreien: arg, arg. Ja, wirst du denken, ich hab es wohl arg gemacht bei meinem Lehrmeister — eine Schüssel voll Sauer- kraut und Schweinekopf, daß ich kaum mit einer Wagenstange darüber springen konnte, laß dir dabei das Heimweh nicht ein- fallen. Dann wirst du kommen an einen Bach, da werden Enten und Gänse laufen, da wirst du starken Appetit kriegen und meinen, du wolltest eine todtschlagen, damit du auf den Abend einen Braten habest; mein Schmied, das thue nicht, es möchte einer dazukommen und schlüge dir die Haut voll und vergäße deinen ehrlichen Ramen, du dürftest dich nicht mehr unter ehrlichen Gesellen sehen lassen, drum laß einem Jeden das Seine; laufe immer fort, laufe ein Loch in die Welt hinein, daß man es nicht mit zehn Fuder Heu zustopfen kann ꝛc. Das Gesellenmachen der Glaser ist in neuerer Zeit ohne große Förmlichkeiten geschehen, es wurden dem jungen Gesellen vor versammeltem Handwerk folgende Gesellenartikel vorgelesen, denen er nachzuleben mit einem Handschlag versprechen mußte. I. Sollt Ihr meiden alle Jungen, mit welchen Ihr vor diesen conversiret habt, denn solches stehet einem ehr- lichen Glasergesellen nicht an. II. Sollt Ihr nicht gehen auf der Gassen ohne Mantel, Rock, Stock und Degen, oder etwas von Handwerks- zeug tragen, auch nicht den Mantel ums Maul schlagen und nicht aus der Taschen naschen, denn solches stehet der Ehrbarkeit nicht wohl an. III. Sollt Ihr Euch zu keinem öffentlichen Spiel einlassen, als Würfelspiel ꝛc., auch in keinen gemeinen Tanz, es sey denn, daß andere ehrliche Leute oder Hand- werksgesellen oder eure Mitgesellen sich dabei befinden. IV. Sollt Ihr Euch halten zu ehrlichen Meistern und Ge- sellen, denn wenn Ihr mit ehrlichen Leuten umgeht, so könnt Ihr auch vor ehrlichen Leuten aufstehen und werdet von Jedermann lieb und werth gehalten. V. Seid Ihr schuldig und verbunden, wenn Ihr bei einem Meister in Arbeit stehet, daß Ihr alle Abend fein zur rechten Zeit, wenn die Thorglocke läutet, Euch zu Hause einfindet und nicht ohne Wissen des Mei- sters außen bleibt. VI. Wenn Ihr nun reiset, so habt Ihr von Meister und Gesellen ein ehrlich Geschenk zu empfangen, wobei der Gebrauch ist, daß, wenn Ihr in eine Stadt kommt, den Bündel unter den linken Arm nehmt und alsdann auf der Herberge einkehrt und nach dem Irdenge- sellen Ordengesell. schicket, welcher Euch dann auf Euer Bitten nach Handwerksgebrauch um Arbeit schauen und (wenn Ihr keine Arbeit erhaltet) den Bündel vors Thor tragen wird. VII. Sollet und müsset Ihr meiden alle Pfuscher und Bönhasen Ebenfalls Pfuscher oder unzünftige Glaser. so weit Ihr ein weißes Pferd im flachen Felde ersehen möget, es wäre denn aus höchster Noth und aus Mangel des Geldes geschehen, so ist’s er- laubt, 14 Tage bei einem Pfuscher zu arbeiten. VIII. Müßt Ihr Euch freundlich und dienstfertig gegen Eure Herrschaft bezeigen, so daß Ihr den Lohn von Gott zu erwarten habt. Wann Ihr nun diesen obgemeldeten Punkten wollet nach- kommen, so sollet Ihr einem jeden unter uns die Hand geben und mit einem Ja bekräftigen. 3 So Ihr nun solches mit Hand und Mund versprochen habt, so wünsch’ ich Euch von Grund des Herzens, daß Gott mit seinem guten Geist in Euch wirke, damit Ihr Euch in Eurem Gesellenstande so aufführet, daß er Euch in Eurem Meisterstande nach Eurem geführten Wandel Ursach habe zu segnen. Zum Schluß wird noch bemerkt, daß die Uebertreter dieser Artikel mit Strafe bedrohet werden. Dritter Abschnitt . Der Gesellen Wanderschaft. S ie ist eine der wichtigsten und folgereichsten Institutionen im deutschen Handwerks- und Innungswesen. Richt allein die Statuten sämmtlicher Gewerke, auch die Landesgesetze aller deut- schen Fürsten, verpflichteten die Gesellen dazu, und nur die Söhne der Meister waren hin und wieder davon entbunden, indem man meinte, die Weisheit des Vaters vererbe sich eben so gewiß auf den Sohn, als das Innungs- oder Gilde-Recht! Ihre Dauer war auf drei, auch vier Jahre festgesetzt; die Gesellen wurden nur dann zur Anfertigung eines Meisterstücks gelassen, wenn sie die vorgeschriebene Wanderzeit gehörig absolvirt hatten. Nur gewanderte Mitglieder der Brüderschaften konnten Altgesellen werden und das sogenannte Gesellenmachen verrichten. Eine Zeit ihres Entstehens möchte schwer zu ermitteln seyn, da die ältesten Handwerks-Statuten nichts darüber enthalten; indeß mag sie bei denen zuerst vorkommen, welche sich der Kunst nähern, und früher nur an wenigen Orten und auch da nur selten per- manente Beschäftigung fanden, wohin wir Steinmetze, Maurer, die Gold- und Silberarbeiter und solche zählen können, welche in Metallen treiben und gießen. Die Kunst in Stein zu arbeiten und das Maurergewerbe, wurden im Mittelalter in gesellschaft- lich geschlossenen Logen oder Bauhütten erlernt und betrieben; von da aus wurden Gehülfen hingesandt, wo man ihrer bedurfte, 3* und ihnen ein Gruß als Erkennungszeichen an die auswärtige Loge, oder den einzelnen Meister, mitgegeben. Stieglitz, die Kirche zu Rochlitz, S. 187: „Der Meister entbeut euch seinen werthen Gruß.“ Das Zusam- mentreten der übrigen Handwerker in Corporationen, das fort- währende Anlernen junger Leute, deren Zahl mit dem Abgang der Meister nicht immer im richtigen Verhältniß stand, die Fort- schritte der National-Industrie und dadurch gesteigerte Forderun- gen an die Handwerker, trieben die Gesellen in die Fremde, um ihren Unterhalt und zugleich Kenntnisse und Geschicklichkeit zu erwerben, wozu sie in ihrer Lehrstadt nicht immer Gelegenheit hatten; endlich forderte das Fortbestehen der Innungen, deren Hauptbasis hinlänglicher Erwerb war, ein systematisches Zurück- halten der Gesellen von der Meisterschaft, wodurch andererseits das Publikum in sofern gewann, als die abgehenden Meister durch gehörig ausgebildete Leute ersetzt wurden. So wurde denn eine freie Neigung zur Noth- und Ehrensache, und zuletzt zum Statut erhoben. Welch eine glückliche Wirkung diese Institution aber auf die gewerbliche Ausbildung der ganzen deutschen Nation, ja auf ganz Europa, so weit es nur immer zugänglich war, gehabt hat, liegt außer aller Berechnung! Wie die Handlung Land und Meer durch Austausch roher Producte gegen Gold oder Erzeug- nisse der Kunst verbindet, so waren es deutsche Wandergesellen, die einen steten Tauschverkehr menschlicher Kräfte und gewerbli- cher Kenntnisse in den nächsten wie den entferntesten Staaten unterhielten und vermittelten. Und was wollen wir von der Vergangenheit sagen, es ist ja noch so! Dieselben Bedingungen bestehen noch, und zwar dringender in den Ländern, wo die In- nungen aufgehoben sind, als in denen, wo sie schattenhaft noch geduldet werden. Die erste liegt in den Lehrjahren und den sie beherrschenden Verhältnissen. Gewöhnlich geht das erste dem Lehrling zwischen den Geschäften einer Magd, eines gemeinen Handarbeiters und eines wirklichen Lehrlings hin und das kann, mit sehr seltenen Ausnahmen, auch nicht anders verlangt wer- den, den Meistern fällt dabei nur selten etwas zur Last. Das zweite und dritte Jahr mögen hinreichen, den jungen Menschen im richtigen Gebrauch des Werkzeuges, Kenntniß des Materials und zur Anfertigung einzelner Gegenstände zu befähigen, worin er im vierten einige Uebung erlangt. Nun ist er 17 oder 18 Jahre alt geworden, diesem Alter fehlen aber reife Ueberlegung, richtiges Urtheil, geübtes Gedächtniß, dem Körper oft die nöthige Kraft, um ein Gewerbe selbstständig zu betreiben, von dem er kaum allgemeine Kenntniß erlangt hat. Die zweite Bedingung liegt in der Speculation der Meister. Es gehört zu den Seltenheiten, wenn ein Lehrmeister seinen Aus- gelernten einige Zeit als Geselle um Lohn beschäftiget, er besetzt vielmehr dessen Stelle sofort wieder mit einem Lehrburschen, deren er vielleicht schon mehrere in der Werkstatt stehen hat. Die übrigen Meister in der Stadt nehmen ihn nicht gern, einmal, weil sie zu seiner Geschicklichkeit kein Vertrauen haben, zweitens wollen sie ihm keine Gelegenheit geben, sich zu vervollkommnen und für seine Rechnung zu arbeiten; der junge Mann ist also am Ende seiner Lehrzeit brodlos und gezwungen, sein Heil in der Fremde zu suchen. In der äußern Stellung der jungen Handwerker nach voll- brachter Lehrzeit hat sich also nichts geändert, nur durch die Aufhebung der alten Militairverfassung ist sie freundlicher ge- worden, sie sind nicht mehr gezwungen, Soldat zu werden und bei weitem den schönsten Theil ihres Lebens zu bleiben oder dem Vaterlande auf immer zu entsagen. Nachdem sie die allgemeine Bürgerpflicht, die nach dem Grade ihrer Ausbildung noch sehr erleichtert wird, erfüllt haben, ist ihnen der freie Gebrauch aller ihrer Kräfte gestattet, soweit die Vernunft dazu räth. Dage- gen sind ihnen durch Auflösung der Innungen die Unterstützun- gen entzogen, welche in frühern Zeiten und während des Beste- hens derselben, bei den meisten Gewerken ihnen zuflossen und ihre Wanderungen erleichterten; sie sind unter dem Namen Ge- schenk bekannt. Wir gedenken hier des Geschenks und der geschenkten Handwerke in ihrer eigentlichen Bedeutung und prak- tischen Anwendung auf die reisenden Gesellen. Was hier folgt, mit Einschluß der Urkunde, ist zwar schon in v. Ledeburs Archiv abgedruckt, da es jedoch die Gesellenbrüderschaften ebenfalls angeht, jene Zeitschrift auch nicht immer sogleich zur Hand seyn möchte, so wird es als auch hierher gehörig wieder gegeben. Nach der gewöhnlichen Meinung der Bürger ist ein ge- schenktes Handwerk ein solches, wo den reisenden Gesellen eine festgesetzte Unterstützung, ein Geschenk gereicht wird, bei welchem dies nicht geschieht, ein ungeschenktes . Diese Be- zeichnung ist aber uneigentlich und verdunkelt die Entstehung und neueste Bedeutung des wirklichen Geschenks ( Viaticum ). Alle frohen Gelage, besonders die, womit die amtlichen Zusammen- künfte der Gilden und Innungen beschlossen wurden, nannten sie Schenke, Schenke halten . Das sichtbare Symbol des gildischen oder Innungs-Verbandes und der eröffneten Schenke, war ein aufgestellter schön verzierter Pokal, der Willkommen , welcher auch zuweilen das Geschenk genannt wird. Das Recht oder die Erlaubniß der Handwerker, unter sich Corporationen zu bilden, blieb schon an sich Jahrhunderte hindurch ein Vorzug großer Städte; wenn es nun auch denen in kleinern Städten gestattet wurde, so erhielten sie damit noch nicht die Erlaubniß, ein Geschenk oder Willkommen zu halten, oder ihre Verbindung ein geschenktes Handwerk zu nennen, wodurch sie sich den ältern höher stehenden Gilden genähert hätten, vielmehr war dazu die ausdrückliche Genehmigung der Landesbehörde oder doch des Stadtmagistrats erforderlich. Beweise dafür liefern zwei Urkun- den, nehmlich die Ordnung des Magistrats zu Münster für die Kleinschnitzler (Tischler) vom 9ten März 1607 und die Stiftung eines Willkommens bei dem Töpfergewerk zu Aschersleben vom 21sten Juni 1661. Als wir Bürgermeister und Rath der Stadt Münster allhie in West- phalen von den Verwesern des Kleinschnitzler- oder Tischler-Handwerks zu öfter und vielmahlen angelangt worden, Ihnen ein geschenktes Handwerk zu vergönnen, damit sie mit Ihren benachbarten Meistern und Gesellen, sowohl Ost- als Westwarts und allen umbliegenden Or- ten, da Ihre Meister und Gesellen Wandlung und Hantierung brau- chen, Correspondenz, Fried und Einigkeit haben, auch fromme und ehrliche Gesellen und Jungen in Zucht haben und deren Lehrjahre mit denselben benachbarten übereinstimmen, sonsten auch aller Mißver- Jedenfalls war das Vorhandenseyn des Geschenks oder Willkommens ein Zeichen der höchsten Geltung unter Corporationen gleichen Gewerbes, denn in dem eben angeführten Statut der Tischler gestehen die Meister, daß sie wegen Mangel eines geschenkten Handwerks weder ost- noch westwärts, noch in der Nachbarschaft geehrt würden. In dem stand unter denselben zu Nutz und gemeinen Besten und deren so des Handwerks vonnöthen hätten verhütet werden möge mit der uns bei- gethanen Anzeig, daß an den meisten Oertern allhie in Teutschland die Disposition unter den Kleinschnitzler Handwerk daß dasselbig in Ehren gehalten werde, also sie die Meister allhie auch dahin gern sehen sollten daß desselbigen geschenkten Handwerks auch sie sampt ihren Gesellen und ausgelernten Jungen theilhaftig werden und gleich den Benachbarten dazu gerathen möchten und solches sonderlich zu dem Ende, damit die hiesigen Meister sowohl als an andern Orten guter tüglicher Gesellen, deren sie eine Zeit heer aus Mangel des geschenkten Handwerks nit mächtig seyn können, habhaft werden möchten. Dem- nach sind Wir Bürgermeister ꝛc. Stiftung eines Willkommens für das Töpfer-Hand- werk in Aschersleben . 1661. (Nach dem Original im K. Prov.-Archiv zu Magdeburg.) Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Aschersleben hiermit und in Kraft unsers Briefes thun kund und bekennen daß uns für hiesiger Stadt- voigtey die ehrsamen Meister und Gesellen des Töpferhandwerks unter- thänig zu vernehmen geben lassen, welcher Gestalt Sie ob gewissen Ursachen einen Willkomb nach Handwerksgebrauch geordnet und den- selben sich zu accomodiren einhellig geschlossen, dahero uns fürters un- terthänig ersuchet und gebeten, daß wir denselben zu mehrer beständiger Folge und Observanz confirmiren und bestätigen wollten, und lauten die Punkte und Artikel worauf selbiger bestehet, wie nachgesetzet: 1. Zum Ersten soll das Geschenke des Jahres dreymal gehalten werden, als Ostern, Johanni und Martini, jedoch kann solches auch wohl außer diesen Zeiten, als, wann einem Jungen die Lehre bekannt würde, oder ein fremder Meister anher käme , zugelassen werden. 2. Wenn ein Meister oder Gesell auf das Geschenke kommt, soll ihm vergünstiget seyn, umb den Willkomb dreymal zu bitten, alsdann ihm auch derselbige für dem Handwerke gereicht werden soll, so soll auch eine Reihekanne gemacht werden, wann nun aus derselben dreymal auf der Reihe herumb gedrunken alsdann soll der Willkomb von Meister und Gesellen besehen werden, ob der Gast mit dem Trunke ein Genügen gethan und bestehen (kann). Gleichermaßen soll der Ehrentrunk auch geschehen, würde aber es sich nicht also befinden, soll er dem Handwerk fünf Groschen Strafe verfallen seyn. genossenschaftlichen Schutzverhältniß erhielt die Gastfreundschaft, sonst eine freie Tochter natürlich guter Menschen, eine höhere, politische Tendenz, sie wurde Ehrensache und das Band weit verzweigter Verbindungen, denn wenn ein fremder Meister aus der Nähe oder Ferne, besonders zu Meß- und Jahrmarktszeiten, in eine Stadt kam, wo sein Handwerk ein Geschenk hielt, stand ihm das Recht zu, dasselbe zu grüßen, den Willkommen zu for- 3. Würde ein Meister oder Geselle bey Aufsetzung des Willkombs fluchen, schwören, lästern oder weltliche Lieder singen, der soll es dem Handwerke mit 6 Groschen verbüßen, dem Herrn Stadt- vogte seine Strafe unbenommen. 4. Würde Meister oder Gesell er sey jung oder alt bey diesem Will- komb sich gröblich übertrinken und mit Urlaub zu reden, solches wieder von sich geben, derselbe soll 5 Groschen Strafe zu geben gehalten seyn. 5. Soll jedwedern zugelassen seyn über das Vermögen der Natur nicht zu bleiben, sondern sich hinweg in des Meisters Haus zu begeben, bey welchem er arbeitet, würde aber jemandes er sey Meister oder Gesell den Willkomb anzunehmen sich verweigern daß es einer Verachtung ähnlich wäre der soll dem Handwerk 6 gute Groschen Strafe dafür also balde zu geben schuldig seyn. 6. Welcher Meister oder Geselle diesen Willkomb verletzen würde, der soll nicht allein den Schaden decken, sondern auch dem Handwerk einen halben Thaler verfallen seyn. 7. Es soll dieser Willkomb dem Handwerksmeister anvertraut wer- den, würde er aber hieraus selber ein Gespötte treiben oder ihme sonst gebrauchen wenn das Handwerk nicht beysammen und er dessen mit Bestande könne überzeuget werden, soll er solches Ver- brechen dem Handwerke mit einem Thaler zur Strafe verbüßen. 8. Es soll auch dieser Willkomb wann ein Meisteressen gegeben wird dabey aufgesetzt werden, jedoch daß ein jedweder ehrbarlich und sittsamb sich bezeuge und verhalte, nicht weniger dann auch die Meisterinnen als Meistere selbst, widrigenfalls sonst nach Be- finden gestraft werden. Wann dann diese Artikel zur Erbarkeit und gutem Verhalten ange- sehen und also nützlichen und ehrlichen befunden werden, als haben wir selbige in Kraft dieses confirmiren wollen, doch vorbehaltlich die- selbige gestalten Sachen nach und zwar bey diesen zerrütteten bösen und ärgerlichen Zeiten noch zu vermehren oder zu ändern. Dessen allen zu mehrer glaubhaftigen Urkunde wir unser gemeiner Stadt Insiegel wissentlich hier unter drucken lassen. So geschehen den 21. Juni im Jahr Christi 1661. ( L. S. ) Bürgermeister und Rath der Stadt Aschersleben. dern (Art. 1 und 2 der Urkunde), der ihm nicht versagt werden durfte, wenn er nicht etwa gescholten war. Die Handlung oder Bewirthung selbst nannten sie Schenke halten, Beschen- ken , Derjenige, dem der Willkommen gereicht wurde, saß im Geschenk . In einem Auftreibebriefe des Töpfergewerks zu Dresden, vom 25sten September 1659, verklagen die Meister einen Gesellen, daß er das Handwerk beschimpft habe, während er bei ihnen im Geschenk gesessen habe; es wird bei der Auflage weiter davon die Rede seyn. So lange nun die Gesellen noch keine selbstständigen Brü- derschaften bildeten und an den Festen der Meister unmit- telbar Theil nahmen, wiederfuhr ihnen, besonders den Rei- senden, dieselbe Ehre; mit der Vermehrung der Innungen und Handwerke in kleinen Städten verlor sich jedoch nach und nach der Zweck des öftern Reisens der Meister nach größern Städten, mithin das Ansprechen des Willkommens, was bereits in Ueber- treibung ausgeartet war. Das Geschenk oder die Ehrenschenke fand nur noch bei den jährlichen Hauptversammlungen, der hohen Morgensprache oder den Quartalversammlungen, die dann auch Schenke oder Auflagen hießen, Statt. Die Meister ent- fernten die Gesellen aus ihren Zusammenkünften und Gelagen, wodurch auch bei diesen, mit wenigen Ausnahmen z. B. den Kupferschmieden. , der Zweck des Willkommens, als Zeichen engerer Verbrüderung mit den Meistern, aufhörte, wogegen sie, wiewohl mißbräuchlich, unter sich Willkommen und Ehrenschenke stifteten. Die Meister be- willigten ihnen für die frühere Theilnahme an der Ehrenschenke eine Unterstützung an Gelde, welche dann den Namen Geschenk erhielt. Wir müssen also unter dem Geschenk der alten Gilden und Innungen ein genossenschaftliches Ehren , zunächst nur einen Ehrentrunk im Innungs- oder Gildehause, in dem der neuern Zeit eine statutarische Unterstützung der wandernden Ge- sellen verstehen, die Gewerke, wo eine solche verabreicht wird, sollten daher Geschenkgebende genannt werden. Mit dieser Erklärung stimmen auch die Reichs- und Pro- vinzialgesetze überein, wenn sie das übermäßige Schenken und Zehren der Handwerkssöhne und Gesellen untersagen; Reform. guter Polizey 1530, Tit. 30 §. 1, und Reichsabschied von 1559, §. 75. nicht der Unterstützung der reisenden Gesellen, sondern den Gelagen wollten sie wehren, wozu die Ehrenschenke Anlaß gab. Wie arg der Mißbrauch dabei getrieben wurde, sieht man aus dem sogenannten guten Willen der Kupferschmiede, der dem Verfasser von einem zuverlässigen Manne mitgetheilt worden ist, er mag umsomehr hier im Auszuge Platz finden, als er uns, obgleich in der Sprache des achtzehnten Jahrhunderts, in das mittelalterlich gildische Element versetzt und mit dem wun- derlichsten Ritual bekannt macht, welches bei dem so sehr ver- rufenen Zutrinken auch in bürgerlichen Gesellschaften beobachtet wurde. Schenkgesell Schenkgesell ist hier der Geselle, welcher den Fremden bewirthet, bei andern, z. B. bei den Seilern und Töpfern heißt der Fremde so, es ist aber eine durch die Zeit entstandene Verwechselung; bei den Schmie- den und andern Innungen war es ein temporäres Amt der Meister, welche dann Schenker genannt wurden. (klopft dreimal auf den Tisch). So mit Gunst großgünstige Meister und Gesellen, wie auch wohl erwanderte Kupferknaben. Anwesende bereits in die Brüderschaft aufgenommene fremde Gesellen. Bei den Schmieden, auch den Müllern, Knappen. Weil mir der liebe Gott hat einen fremden Rummelsmann bescheret, also habe ich Euch durch den Jungen zum Guten Willen bitten las- sen; ist einer oder der andere noch nicht gebeten, so will ich ihn noch gebeten haben; ich bitte, Sie wollen mir meinen Rummelsmann helfen lustig machen oder 24 Mal helfen zutrinken, meiner dabey auch nicht vergessen, kann ich es heute oder morgen wieder verschulden, soll es ge- schehen, und dabey will ich auch verboten haben Hader, Zank, unnützes Geschwätze, Würfel- und Kartenspiel, und was sich bey dem Guten Willen nicht geziemt, wer unter diesen Stücken der Verbrecher seyn wird, der soll seine Strafe nicht wissen und schuldig seyn, diesen ganzen Guten Willen zu bezahlen, und dieser Gute Wille soll währen bis Morgens um 4 Uhr, so lange der Groschen unter dem Teller liegt. Rummelsmann . So mit Gunst ihr günstige Gesellen, wie auch wohl erwanderte Kupferknaben, ich bitte, Sie wollen mich mit dem Trunk verschonen, weil ich das Bier nicht gewohnt bin. Alle Meister und Gesellen . Setze Dich nieder, es wird Dir nicht zu viel geschehen. Darauf trinkt der Fremde allen Gesellen zu, steht auf und bedankt sich dreimal bei dem Schenkgesellen: So mit Gunst Kupferknabe, ich bedanke mich ganz freundlich, zum ersten Mal, zum andern Mal und zum dritten Mal; ich bitte, wenn Du mir wollest den ehr- lichen Willkommen vorstellen, nach Handwerksge- wohnheit und Gebrauch. Schenkgesell . So mit Gunst Kupferknabe, setze Dich nie- der und trinke, es wird Dir widerfahren nach Handwerks- gewohnheit und Gebrauch. Hierauf bittet er einen aus der Gesellschaft, den Fremden in Acht zu nehmen (zu unterhalten) und spricht zu einem andern: So mit Gunst Kupferknabe, ich wollte Dich gebeten haben, wenn Du mir wolltest den ehrlichen Willkom- men helfen zurecht machen (füllen helfen). Beide . So mit Gunst, daß ich mag einen Abtritt nehmen. Wenn sie wieder herein kommen, setzt der Gehülfe den Daumen auf den Tisch und spricht: So mit Gunst setz’ ich mich wieder nieder. Schenkgesell . Trägt den ehrlichen Willkommen und den ehrlichen Umläufer; ehe er beide auf die Tafel setzt, spricht er: So mit Gunst ihr günstigen Gesellen, ist auch reiner Tisch? Wenn etwa einer oder der andere gescholten ist, der kann einen Abtritt nehmen. (Wenn sich keiner meldet:) So mit Gunst, daß ich mag den ehrlichen Will- kommen nebst dem ehrlichen Umläufer auf den Tisch setzen. Zu dem Fremden: Hast auch Du reinen Tisch? Fremder . So mit Gunst ja! Schenkgesell . So mit Gunst mein lieber Kupferknabe, weil es allhier ein löblicher Gebrauch ist, daß man einem fremden Rummelsmann den ehrlichen Guten Willen hält und den ehrlichen Willkommen vorstellt, nach Hand- werksgewohnheit und Gebrauch, also will ich Dir denselben vorgestellt haben, wofern Du ihn von mir und andern rechtschaffenen Kupferknaben vor gut annehmen wirst. Rummelsmann . So mit Gunst, gar gern! Schenkgesell . So mit Gunst, so will ich Dir auch sagen, wie Du Dich zu verhalten bey diesem guten ehrlichen Willen. Diesen ehrlichen Willkommen sollst Du auf drei schmale Züge austrinken, ehe der ehrliche Umläufer drei Mal um den Tisch gehet Während er also den Willkommen leerte, trank die Gesellschaft drei- mal aus einem andern Pokal, welcher Umläufer hieß. , soferne Du demselben nicht wirst nachkommen, so sollst Du ihn morgen frühe nüchtern im Bette vor dein eigen Geld austrinken, Tisch, Bank, Kachel und Ofen nicht dabey begießen, sie werden davon wenig genießen, es soll Dir auch nicht gestattet werden. Dabey sollst Du Macht haben, drei ehrliche Jungfern dar- aus zu verschenken d. h. den Willkommen zubringen, ihre Gesundheit trinken. , als nehmlich bey dem Tisch ver- sammelt seyn. Zum Andern sollst Du ein frisch Liedlein singen, das 24 Mal um den Tisch soll klingen. Zum Dritten wirst Du dich wissen zu bedanken, nach Hand- werksgebrauch und Gewohnheit. Rummelsmann . So mit Gunst Kupferknabe, weil mir ein ehrlicher Willkommen ist vorgestellt worden und dabey angemeldet, wie ich mich dabei verhalten soll, nehmlich soll Macht haben, drei ehrliche Jungfern zu verschenken, wie sie bey dem Tisch versammelt seyn, also will ich Dich vor die erste ehrliche Jungfer angesehen haben. In Ermangelung hübscher Mädchen. — Gewiß hatte man den Kupfer- schmiedegesellen verboten, Mädchen auf ihren guten Willen zu bitten, wie es bei den Schlossern in Halberstadt der Fall war. Aber selbst im Namen wurde noch die alte Sitte fortgepflanzt. Ich bitte Du wollest mir aus diesem ehrlichen Willkommen den ersten ehr- lichen Jungferntrunk bescheiden thun, nach meinem Begehren, nach deinem Vermögen, kann ich es heute oder morgen gegen Dich oder andere rechtschaffenen Kupferknaben wie- der verschulden, soll es gern geschehen. Schenkgesell . So mit Gunst, weil Du mich vor die erste ehrliche Jungfer ansiehest, so will ich Dir aus diesem ehr- lichen Willkommen den ersten ehrlichen Jungferntrunk be- scheiden thun, nach Deinem Begehren, nach meinem Ver- mögen, also mit Gunst hebe den Deckel ab. Rummelsmann . So mit Gunst, daß ich mag den Deckel abnehmen von diesem ehrlichen Willkommen. Schenkgesell . So mit Gunst ja, wenn ich ihn gar aus- trinke, so mit Gunst laß mir einen kleinen Kupferknaben (trinkt). So mit Gunst Kupferknabe, ich sage Dir freundlich Dank, daß Du mich vor die erste ehrliche Jungfer angesehen hast, ich verhoffe und traue, ich werde Dir aus diesem ehrlichen Willkommen den ersten ehrlichen Jungferntrunk bescheiden gethan haben, nach Deinem Be- gehren, nach meinem Vermögen. Rummelsmann . So mit Gunst Kupferknabe, ich thue mich ganz freundlich bedanken, daß Du mir aus diesem ehrlichen Willkommen den ersten ehrlichen Jungferntrunk gethan haft, nach meinem Begehren, nach Deinem Ver- mögen, kann ich es heute oder morgen gegen Dich oder andere rechtschaffene Kupferknaben wieder verschulden, will ich es gern thun. Hilf Gott von Hamburg! (trinkt.) Segne mir Gott die Stadt N. Nehmlich wo er sich eben befindet. Reicht nun den Willkommen der zweyten und dritten Jungfer und spricht dieselben Worte wie bey der ersten, dann steht er auf und spricht zum Schenkgesellen: So mit Gunst Kupferknabe, ich bitte, wenn Du mir wollest den ehrlichen Willkommen beschauen nebst dem ehrlichen Umläufer, ich verhoffe ich werde meiner Sachen ein Genüge gethan haben. Schenkgesell . So mit Gunst, daß ich mag den ehrlichen Willkommen beschauen, so mit Gunst ich kann es verant- worten. Rummelsmann . So mit Gunst ihr günstigen Gesellen, wie auch wohl erwanderte Kupferknaben, es ist mir auch befohlen worden, daß ich soll ein frisch Liedlein singen, also will ich es singen, so gut ich es kann und gelernt habe (singt), sodann sagt er: so mit Gunst ihr günstigen Ge- sellen, wie auch wohl erwanderte Kupferknaben, ich bitte, Sie wollen mit einem schlechten Liedlein vorlieb nehmen. Dann steht er auf und spricht den Dank. So mit Gunst Kupferknabe, ich thue mich ganz freundlich bedanken Dei- ner Ehre und Treue, Deines ehrlichen Geschenks, Dei- nes ehrlichen guten Willens, Deines ehrlichen Will- kommens, der mir von Dir ist widerfahren, kommst Du heute oder morgen wieder zu mir, es sey gleich bey Wein oder Bier, zu Wege oder Stege, zu Wasser oder zu Lande, wo uns der liebe Gott zusammensendet, kann ich Dir es nicht verbessern, ich verhoffe und traue ich werde Dirs auch nicht verringern; ich bitte, Du wollest mir nichts vor ungut halten. Schenkgesell . Nichts überall mein lieber Kupferknabe, es ist Dir von mir ein schlechter Guter Wille widerfah- ren, ich verhoffe und traue, es wird Dir nichts arges wi- derfahren seyn, nimm den guten Willen für die That, du siehest wohl, das Kloster ist arm, der Brüder sind viel, der Abt trinkt selber gern ; ich sage Dir auch Dank, daß Du den ehrlichen Willkommen hast ausgetrun- ken, nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit. Ich sage Dir auch Dank für Dein frisch Liedlein, daß Du gesungen hast; ich sage Dir auch Dank, daß Du hast helfen Hand- werksgewohnheit stärken und nicht schwächen; setze Dich nieder, iß und trink, laß Dir meine Weise wohl gefallen, Deine gefällt mir auch sehr wohl, und mache Dich fein lustig, singe noch ein frisch Liedlein, daß noch 24 Mal länger ist als das vorige. Das Geschenk der Meister, als Unterstützung, wurde den reisenden Gesellen auf verschiedene Weise zu Theil, auch hatte der größere oder geringere Betrieb des betreffenden Handwerks viel Ein- fluß auf die Höhe desselben. Die Buchbinder, in großen Städten, zahlten für sie ein bestimmtes Geldquantum auf der Herberge, wo- für sie bei gehöriger Wirthlichkeit einen auch wohl zwei Tage leben konnten. Die Fleischer und Bäcker reichten ihnen eine beliebige Gabe, die sie Zehrpfennig nannten, und von den Reisenden von den Meistern persönlich eingeholt wurde. Auch die Schmiedegesellen holten sich das Geschenk und gingen von einer Werkstatt zur andern. Bei den Seilern und Steinmetzen war es von der Tageszeit abhängig, wann der Fremde ankam; erstere bekamen Geld, wenn sie des Vormittags ankamen, und gingen weiter, nach vier Uhr Nachmittags mußte man ihnen Abendessen und Nachtlager reichen. Den Steinmetzen wurde in alter Zeit ein übliches Tagelohn als Geschenk verab- reicht, wenn sie noch vor dem Schluß der Hütte ankamen. Kompt ein wandergesell Ee man ruhe anschlegt, der verdient das taglon. (Stieglitz, Kirche der heiligen Kunigunde.) Ehe die Herbergen in Gasthäuser verlegt wurden, bewirtheten sie die Meister nach der Reihefolge, was sie Umzech nannten, z. B. Böttcher und Seiler Wenn ein Geselle des Böttcher-Handwerks wandern komt und bittet um Herberge, soll es ihm nicht versaget, sondern nach Gewohnheit ein Lager, Essen und Trinken gegeben werden, bey Strafe eines Mfl. Welchem Gesellen aber also Handwerksgewohnheit erzeiget würde, der soll sich gegen den Meister, so ihn beherberget hat, und alle die Seinigen, züchtig, ehrlich, mit keuschem Mund und reiner Hand verhalten, und wo der Meister seiner alsobald zur Arbeit be- gehrte, demselben vor andern arbeiten, bedürfte aber der Meister seiner nicht, so soll er durch einen Gesellen oder Lehrjungen, oder jüngsten Meister, um Arbeit umschicken lassen, welcher Geselle aber sich hiewider hielte, der soll nicht gelitten, sondern ihm nachgeschrieben werden, biß er sich auf seine Kosten verantwortet hat. Art. 9 der Böttcher In- nungs-Artikel zu Wernigerode von 1682. (Prov.-Archiv.) ; dies erinnert an die frühere innige Verbrüderung der Innungen in ganz Deutschland, in der- selben hat auch der Gebrauch seine Wurzel, wonach die Gesellen ihren Herbergswirth und dessen Frau und Kinder Vater, Mutter, Bruder und Schwester nennen. Die reisenden Gesellen waren entweder wirkliche oder durch Lehrjahre und den Gesellenspruch doch Adoptivsöhne der betreffenden Innung oder Gilde, sie hatten daher nach diesem Verhältniß überall auf ihren Reisen, wo sie als Gehülfen die abwesenden Söhne der Meister oft vertraten, sich des augenblicklichen Schutzes derselben gegen Mangel zu erfreuen, besonders aber einen Anspruch auf die Theilnahme der Söhne selbst, die unter sich, nach der gesellschaftlichen Trennung von den Vätern, eigene oder Fremdengilden Die Gesellen-Brüderschaften. bildeten. Hierzu kommt — im Scherz oder Ernst — eine Nachahmung der Hausordnung der Klöster, so weit diese die Bewirthung der Fremden oder reisenden Brüder betraf; der Bruder Kellner, Speisemeister oder Guardian, hatten sie zu besorgen. An Stelle dieser finden wir bei den Handwerkern Schenkgesellen , Or- dengesell, bei den Meistern Schenken , oder Ordenmeister , und die seltsame Entschuldigung: das Kloster ist arm, der Brüder sind viel, und der Abt trinkt selber gern . Kupferschmiede, Seiler u. a. m. Der Sohn eines Meisters, oder ein in Arbeit stehender Gesell, führte den Reisenden bei ihm ein und, vermöge des zwischen ihnen bestehenden genossenschaftlich-brüderlichen Verbandes, be- trachtete man den Fremden für diesen Abend als Mitglied der Familie und es war ihm erlaubt, Herr Vater, Frau Mutter, zu sagen. — Eine Sitte, sobald sie erst ein Jahrhundert besteht und gewisse Vortheile mit sich verbindet, wird national, und selbst dann noch im Namen fortgeführt, wenn diese längst aufgehört haben. So ging es mit diesem Gebrauch. Als die Reisenden zahlreicher wurden, die Gewerke von der Gildewürdigkeit leich- tern Ansichten nachgeben mußten, wurde die Bewirthung den Meistern lästig und man sorgte für öffentliche Herbergen, wo die Gesellen für Rechnung der Meister ein augenblickliches Unter- kommen fanden. Hier übertrugen sie die gildische Vertraulichkeit auf den Wirth und seine Familie, in Ermangelung von Kindern, mißbräuchlich auf Knechte und Mägde des Hauses. Für diese Ansicht spricht auch das Ceremoniell der Seiler bei der Umschau und Auflage, wo sie sagen: „ Mit Gunst, daß ich meinen Hut oder Filz darf auf des Herrn Vaters Tisch legen “; auch die Anrede der Schlosser an den Meister bei der Umschau: „ Es ist ein fremder Schlosser zugereis’t kommen, nicht in des Meisters, sondern in des Herrn Vaters Haus .“ Auch der Gebrauch, die Gesellen nicht nach ihren Familiennamen, sondern dem Namen der Stadt zu nen- nen, wo sie ihr Handwerk erlernt haben z. B. Hamburger, Berliner, Wiener ꝛc. , ist sehr alt und originirt aus dem dreizehnten und zwölften Jahrhundert, wo bürgerliche Personen, besonders Handwerker, noch keine Familien- namen führten, und man wird zu der Annahme versucht, daß die Meister selbst, nachdem ihre bürgerlichen Verhältnisse sich würdiger gestaltet hatten, durch diesen Gebrauch die fremden Gesellen von ihren Söhnen unterscheiden und den höhern Standpunkt der vollen Gildschaft, zu der sie nur als Meister gelangen konnten, fühlen lassen wollten. Bisher haben wir nur von dem Geschenk und der Ehren- schenke der Meister gesprochen, beydes finden wir auch bei den Gesellen-Brüderschaften, besonders bei den Gewerken, wo die Umschau eingeführt war. Die Ehrenschenke der Böttcher, bei den Seilern Eingeschenk auch großes Geschenk genannt, wurde ihnen bei der ersten Zusammenkunft, welcher sie beiwohn- ten, gereicht; das Geschenk, als Unterstützung , aber durch den umschauenden Gesellen zu Theil, und wir können, indem wir von der Umschau und den übrigen Arten, wie die reisenden Gesellen ein Unterkommen fanden, sprechen, auch desselben ge- denken; bemerkenswerth für die äußere sittliche Volksbildung sind auch hier die dabei vorkommenden Gebräuche und Gewohnheiten, die bisher nur angedeutet werden konnten, worauf die Brüder- schaften mit großer Strenge hielten. Bei einigen nahmen sie schon vor den Thoren der Stadt, in welche sie einwanderten, ihren Anfang; alle waren verpflichtet, sich vorher in einen an- ständigern reinlichern Zustand zu setzen, als sie es sonst wohl 4 auf der Reise für nöthig hielten. Die Böttcher mußten ihr Schurzleder auf das Bündel schnallen, so daß der sogenannte Kreuzriemen über ihrem Kopfe zu sehen war. Die Zimmerleute sollten im Rock und mit vorgebundenem Schurzfell einwandern, Schlosser und Schmiede einen Hammer in der Hand tragen. Einige waren gehalten, vor der Stadt ihre Reisebündel oder Felleisen auf die linke Schulter zu nehmen, die Glaser unterm linken Arm. Vorsage Art. VI. In der Stadt selbst war es vielen nicht erlaubt, bei einem Meister ihres Handwerks einzusprechen, vielmehr durften sie nur nach ihrer Herberge fragen und da einkehren. Aber auch hier war mancherlei zu beobachten; die Schmiede und Schuh- macher legten ihre Felleisen nicht auf die Bank, sondern unter diese. In kleinen Städten und Flecken war es erlaubt, selbst einen Meister zu suchen, in großen Städten bestanden in der Regel zwei Haupteinrichtungen, die Umschau und das Zu- schicken . Das Umschauen oder Umschicken, auch Umwarten genannt, verrichteten die in Arbeit stehenden Gesellen nach der Reihefolge, wie sie bei den Meistern in Arbeit getreten waren; Diejenigen, welche die Ordnung traf, wurden Ordengesellen, Ordenjünger oder Umschaugesellen genannt. Bei einigen Gewerken, z. B. den Böttchern und Seilern, verrichteten es die Altgesellen, waren gar keine Gesellen vorhanden, die jüngsten Meister. Das Ge- schäft besteht in der Anfrage bei den Meistern, ob sie für einen eingewanderten Gesellen oder Jünger Arbeit haben. Es mußte in hergebrachter Form und bei dem Meister zuerst geschehen, an welchem die Reihe war, einem Fremden Arbeit zu geben, jedoch finden sich auch hierin bei einigen andere Einrichtungen, z. B. den Schlossern, wo der Fremde einen Meister nennen durfte, bei dem er gern arbeiten wollte. Mit der Umschau war immer eine Bewirthung der Gesellen verbunden, sie wurde ent- weder auf Kosten der Gesellen-Brüderschaft Bei den Böttchern in Magdeburg, aber nur ganz einfach, Abendessen und Nachtlager erhielt er bei dem Meister, an welchem die Reihe der Bewirthung war. oder des um- schauenden Gesellen ausgerichtet. Im ersten Fall war dieser an eine bestimmte Summe gebunden, im zweiten blieb seiner Gast- freundlichkeit überlassen, wie er den Fremden bewirthen wollte, z. B. bei den Buchbindern. Hatte der Umschaugesell ein Un- terkommen für den Wandergesellen gefunden, so brachte er ihn ein, d. h. er führte ihn dem betreffenden Meister zu, welches ebenfalls in hergebrachter fröhlicher Form oder Gewohnheit ge- schah. Die Schlossermeister hatten sodann an den Umschauge- sellen ein festgesetztes Einführgeld zu entrichten, dessen Höhe von dem Range des Gehülfen, auch wohl von der Größe der Stadt, abhängig war; für einen wirklichen oder gemachten Ge- sellen zahlten sie nehmlich mehr, als für einen Jünger, auch der eingebrachte Gesell hatte bei ihnen eine Kleinigkeit an den Um- schauer zu bezahlen, wodurch dann dessen Kosten einigermaßen gedeckt wurden. Vergl. die Gebräuche bei der Umschau. Einige Gewerke hatten gewisse Tage in der Woche zum Umschauen bestimmt, andere ließen es jeden Tag verrichten, damit die Fremden nicht aufgehalten wurden. Die Umschau zu verlangen stand auch den Gesellen dreimal zu, welche in der Stadt in Arbeit standen und am Sonntage von ihren Meistern entlassen wurden, aber nicht denen, welche freiwillig ihre Entlassung forderten, jedoch konnten die Meister ihre Ein- willigung dazu geben; solchen Gesellen wurde aber das übliche Geschenk der Meister und Gesellen nicht gereicht. Noch mag erwähnt werden, daß bis 1806 die umschauenden Böttchergesellen in Magdeburg blaue Mäntel, den Kragen mit goldenen Tressen besetzt, trugen, die Seilergesellen hielten ein Herz, wodurch ein Pfeil gesteckt war, in der Hand. Wir gedenken noch einer entschädigenden Einrichtung, die bei den Buchbindern Statt fand. Hier war jeder fremde in Arbeit tretende Gesell gehalten, nach den 14 Probetagen, wenn er bei seinem Meister blieb, den zunächst einwandernden Gesellen umzuschauen und zu bewirthen, was man für die 14 Tage 4* nannte; er vergalt also dadurch die Wohlthat der Brüderschaft sogleich wieder. Der Umschau steht entgegen das Zuschicken . Es war bei den Schneidern und Schuhmachern gebräuchlich, in der neuesten Zeit sollen es auch die Tischler angenommen haben. Es verhält sich so damit: Die Meister, welche Gesellen zu ha- ben wünschen, zeigen es auf der Herberge an, und der Wirth ist schuldig, den Meister, welcher sich zuerst bei ihm gemeldet hat, und so fort nach der Ordnung zu benachrichtigen, wenn reisende Gesellen ankommen, oder, nach genommener Abrede, sogleich ihm zuzuschicken . Auch Zuführen wurde es genannt, welches bei den Schuhmachern ein armer Meister als Handwerksbote verrichtete, und dafür einige Groschen von den Gesellen erhielt. Die Gesellen der Hufschmiede holten sich das Geschenk selbst und baten zugleich um Arbeit. Unter allen Arten, wie die wandernden Gesellen ein Unter- kommen erhielten, war die Umschau die beste, wenn sie auch mit einigen Ausgaben und Zeitversäumniß verknüpft war. Höchst schädlich für sie ist dagegen die Verfassung, wo sie sich selbst Arbeit suchen müssen, besonders in großen Städten. Sie bringt sie um die wenigen Groschen Reisegeld, die sie vielleicht noch besitzen, sie zwingt die notorisch armen zum Betteln oder Fech- ten, wie sie es nennen, entmuthigt und verschlechtert sie, die be- reits zum Betteln geneigten finden darin eine gar nicht zu hindernde Gelegenheit dazu und ihrem Trieb zum Nichtsthun zu folgen. Sie können in einer großen Stadt mehrere Tage, unter dem Vorwand, einen Meister zu suchen, umherschleichen und betteln. Diese Befürchtungen beseitigte aber die Umschau nicht allein, sie übte noch eine andere bedeutende moralische Kraft auf die jungen Leute, nehmlich die Gewöhnung an Gastfreundschaft, an thätige Theilnahme an dem Schicksal eines leidenden Bru- ders. Der arme Handwerksbursche, wenn er sich selbst ein Un- terkommen in einer großen Stadt suchen muß, läuft einsam in den Straßen umher, ohne besondere oder wohl gar unangenehme Theilnahme zu erregen; der, welcher vom Zuschicken abhängt, ist der Willkühr des Handwerksboten oder des Herbergswirths hin- gegeben, wogegen der, welcher umgeschau’t wird, sich fest auf die Unpartheiligkeit seines Cameraden verlassen kann, denn die- ser wird den Meistern dafür verantwortlich, wenn er einen über- geht, und die Gesellen-Brüderschaft würde es ihm nie vergeben, die einzelnen es überall entgelten lassen, wo sie ihn fänden. Der Umschaugesell sieht ferner den Fremden zunächst allein, ist dieser entblößt von Gelde, übel bestellt in Kleidung, so kann er sich ihm offen anvertrauen und bitten, alles Mögliche anzuwenden, ihm Arbeit zu verschaffen; der gutherzige Umschauer sucht nun nicht allein den einen oder andern Meister bei bemerkter Neigung, dem Wandergesellen Arbeit zu geben, durch Bitten vollends dazu zu bewegen, ohne daß er ihm eben seine äußere üble Lage erzählt, die ihn bei dem persönlichen Besuch des Fremden vielleicht abschrek- ken möchte; im unglücklichsten Fall sammelt er bei seinem Um- gang von den Gesellen eine Unterstützung für ihn oder spricht die Meisterlade an, und dies war früher nie ohne Erfolg. Es geschah unbemerkt, ohne Mitwirkung einer öffentlichen Behörde; die städtische Armenkasse wurde nicht in Anspruch genommen, das Ehrgefühl des jungen Mannes geschont, und er behielt Muth, sich aufrecht zu erhalten. Man wird freilich einwenden, daß andererseits dadurch auch dem Leichtsinn, der Faulheit, feste Brücken gebaut wurden, dergleichen Fälle sollen aber bei den Geschenk gebenden Handwerken und wo die Umschau eingeführt war, höchst selten vorgekommen seyn. Nur einmal hatte ein junger gesunder Gesell sich dieses Auskunftmittels zu erfreuen; die, welche vom Nichtsthun Profession machten, dabei gewöhnlich alt wurden, gehören dahin nicht, für sie hatten die Gesellen auch nicht das lebhafte Interesse und belegten sie nicht selten mit Spottnamen, und ist es denn nicht besser, eine ehrbare Corpora- tion sucht nach Kräften auch ihren übelgearteten Mitgliedern fortzuhelfen, als wenn sie von allen Handwerken zu einer Ge- sammtmasse anwachsen und den städtischen Armen-Anstalten anheim fallen? Gebraͤuche und Gewohnheiten einiger Hand- werke bei der Umschau, und dem Versuch, auf ihren Wanderungen Arbeit zu erhalten . Gruß der Steinmetzgesellen . Aus Stieglitz Geschichte der Kirche der heiligen Kunigunde zu Rochlitz; ihren Gruß aus neuerer Zeit hat der Verfasser nicht erfahren können, der hier mitgetheilte ist aus dem funfzehnten Jahrhundert. Das ist ein Gruß, wie ein Itzlicher geselle grüßen soll, wenn er von ersten zu der Hütten eingehet, so soll er also sprechen: »Gott grüße euch, Gott weyse euch, gott lone euch, euch Oeber- meister erwiederung, Pallier und euch hübschen gesellen«, so sol In der meister oder pallier danken, das er sieht, welcher der oberst ist in der Hütten. Da soll der geselle an denselbigen anheben und soll sprechen, der Meister und nennt In bey namen, der enpeut euch seinen werden gruß, so sol der geselle umbher gehen von einem zu dem andern, Itzlichen freundlich zu grüßen als er den obersten ge- grüßet hat. So sint Ime alle meister und pallirer und gesellen erberg- lichen schenken herberglich, wirthlich oder ehrbarlich? wie die vorgeschrieben stücke von des grusses und geschenks wegen, nicht den soll man nicht vor gut halten, er sey den gebust um ein pfundt wachs XXIIII ₰. Ein Itzlicher Geselle wen er gedanket wil er förderung ha- ben, so sol er den meister darumb bethen so sol In der meister fördern auff das nechste lohn und nit versagen auff das der geselle Zerunge verdient, hette der meister nicht mehr den das er allein stunde der meister erledig gan und anfordern. Hiernach sollte der Meister selbst mit Verlust den Reisenden Arbeit geben. Ein Itzlicher wandergesell sol bithen um eine bücke, darnach um ein stück steins, darauf darnach um gezeugk, das sol man In willigliche leihen. Um nehmlich sein Zeichen, was er beim Gesellensprechen angenommen hatte, einzugraben. Ein Itzlicher wandergesell sol die andern gesellen alle bithen und kein sol es verhören, sie sollen alle helfen, Helfet mir auf oder In, das euch Gott helfe, wen sie geholfen haben so sol er sein Hut abethun und sol In danken und sprechen, Gott danke dem meister und pallierer und den Erbaren gesellen. Gruß und Examen der Maurer . Sie unterscheiden, wie die Seiler, den kleinen und großen Gruß, ohne eben diesen Namen zu brauchen; letzterer, mit dem zugleich das Examen wegen des wirklich erlangten Gesellenstan- des verbunden war, wurde wahrscheinlich bei der ersten Auflage, welcher der fremde Gesell beiwohnte, gesprochen, der kleine aber bei dem Meister, welchen er um Arbeit (Beförderung) ansprach; wir machen mit diesem den Anfang: Mit Gunst und Erlaubniß! Ehrbarer günstiger Mei- ster! Ich soll Sie (Ihn?) grüßen von den Meistern des ganzen ehrsamen Handwerk der Maurer der Stadt N. N. , die in der Ehrbarkeit leben, sich der Ehrbarkeit befleißigen, der Ehrbarkeit gebrauchen, in der Ehrbar- keit sterben. Die Magdeburger setzten noch hinzu: die da zünftig seyn, das Hand- werk nicht verschwächen sondern verstärken nach Handswerksgebrauch und Gewohnheit, Gott ehre das ehrbare Handwerk! Ich habe gehört, daß der ehrbare gün- stige Meister für mich ehrbaren Gesellen ehrbare Be- förderung hätte, so wollte ich Sie angesprochen haben auf acht oder vierzehn Tage, nach Ihrer und meiner Beliebung, nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit, so lange es Ihnen und mir gefällt. Hatte nun der Meister Arbeit für ihn, so schickte er ihn zum Polirer, der ihn bei dem Bau anstellte. Seiner ersten Arbeit ging aber noch eine Ceremonie vorher, nehmlich der Anschlag . Der Geselle spricht: Mit Gunst und Verlaub! Ich soll die ehrbare Gesell- schaft von den ehrbaren Meistern und der ehrbaren Ge- sellschaft in der Stadt N. N. freundlich grüßen. Polirer und arbeitende Gesellen . Gunst genug, wir danken Meister und Gesellen. Fremder . Mit Gunst, daß ich bei der ehrbaren Gesellen Anschlag an- und vortreten mag. Mit Gunst, daß ich mit meinem Fuß auf des ehrbaren Meisters ehrbare Be- förderung mag niedertreten. Mit Gunst, daß ich meinen Hammer und Kelle auf des Meisters ehrbare Beförderung mag auftragen. Mit Gunst, daß ich auf des Meisters ehrbarer Beförderung bei der ehrbaren Gesellschaft meinen Hammer und Kelle mag niederlegen. Mit Gunst, daß ich auf des Meisters ehrbarer Beförderung bei der ehrbaren Gesellschaft meinen Hammer und Kelle mag wieder aufnehmen und mit anschlagen. Mit Gunst, daß ich mit der ehrbaren Gesellschaft acht oder vierzehn Tage mag arbeiten, einen ehrlichen Thaler verdienen und wieder verzehren, auf des Meisters ehrbare Beförderung, ohne der ehrbaren Gesellschaft Schaden, nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit, also mit Gunst, ich bitte um ehrbare Anweisung. (Nun weis’t ihm der Polir seinen Platz an.) Gruß und Examen bei der ersten Auflage . Der Fremde , bei dem Eintreten in die Stube des versam- melten Handwerks: Mit Gunst, daß ich meinen ehrlichen Eintritt nehmen mag vor ehrbare Meister, ehrbare Altgesellen, ehrbare Kassen- gesellen, wie sie hier vor offener Lade und Büchse versammelt sind. Mit Gunst, das ehrbare Handwerk der Maurer in der Stadt N. N. läßt das ehrbare Handwerk und Alle, die ihm zugethan und gemäß sind, ganz freundlich grüßen. Altgesell . Mit Gunst, was ist sein Begehr? Fremder Gesell . Mein Begehr ist, daß Sie meinen ehr- lichen Namen in das ehrbare Brüderschaftsbuch einschrei- ben, wo andere ehrbare Gesellen mit ihren ehrlichen Namen geschrieben stehen, also mit Gunst! Zwei Altgesellen treten vor: Mit Gunst und Erlaubniß! Gott ehre diesen Plan Und Alle, die hier um uns stahn. Legen zwei Maßstäbe ╳ übereinander. Ehrbare Gesellschaft, bist Du ein Briefer oder ein Grüßer? Briefer nannten sie die reisenden Gesellen, die auf eine Kundschaft oder Paß wanderten, ohne den Gruß gelernt zu haben, eine Folge der Gesetze, die alle Gebräuche der Handwerker untersagten. Fremder . Ich bin ein Grüßer. Durch Schnee und Eis bin ich gereis’t, Willst Du auch wissen wie mein Name heißt? Altgesell . Wer hat Dich ausgesandt? Fremder . Mein ehrbarer Lehrmeister, ehrbare Bürgen Es wurden nehmlich bei dem Antritt seiner Lehre Bürgen seiner Treue gestellt. und ein ganzes ehrbares Handwerk der Maurer zu N. N. Altgesell . Worauf? Fremder . Auf ehrbare Beförderung, Zucht und Ehrbarkeit. Altgesell . Was ist Zucht und Ehrbarkeit? Fremder . Handwerksgebrauch und Gewohnheit. Altgesell . Wann fängt selbige an? Fremder . Sobald ich meine Lehrjahre ehrlich und treu aus- gestanden. Altgesell . Wann endigt sich selbige? Fremder . Wenn mir der Tod das Herz abbricht! Altgesell . Woran erkennt man den Maurer? Fremder . An der Ehrbarkeit. Altgesell . Was bist Du für ein Maurer? Fremder . Ein Mundmaurer. Nehmlich einer der auf den Gruß reisete. Altgesell . Woran erkennt man das? Fremder . An meinem ehrbaren Gruß und Mundsprache. Altgesell . Wo ist das ehrbare Handwerk der Maurer in Deutschland aufgerichtet worden? Fremder . Zu Magdeburg auf dem Dom. Altgesell . Unter was für einem Monarchen? Fremder . Unter Kaiser Karl dem Zweiten, von der Christ- lichen Religion an, der Fünfte, im Jahre 876. Altgesell . Wie lange hat dieser Kaiser regiert? Fremder . Drei Jahre. Diese sechs Fragen und Antworten sind durch mündliche Tradition so entstellt, daß sie einer näheren Erörterung und wo möglich einer Aufklärung bedürfen. Kaiser Karl II. regierte 875 bis 877. Der Bau des ersten Doms zu Magdeburg begann aber 963 unter Otto I. , der des zweiten oder jetzigen etwa 1207 unter Otto IV. , ist aber nur langsam fortgeschritten und kann leicht unter Karl IV. , 1346 bis 1378, zur Errichtung einer Maurer- und Steinmetzhütte (Loge) in Magdeburg Gelegenheit gegeben haben. Hierauf führt Stieglitz in seiner Beschreibung der Kirche d. h. Kunigunde zu Rochlitz, S. 15, wo er sagt: »die sächsischen Steinmetze wollten schon vom Kaiser Karl IV. Freiheitsbriefe erhalten haben«, warum also nicht auch die Maurer, welche schon lange mit den Stein- metzen gemeinschaftlich an Kirchengebäuden gearbeitet hatten? Vielleicht trägt folgende Einleitung in die Statuten der ver- einigt gewesenen Maurer und Steinmetze in Magdeburg etwas dazu bei. Nachdem männiglich kund und offenbar daß alle Stände hoch und sied, Niedere. sich unsers löblichen und kunstreichen Hand- werks der Steinmetzen und Mäurer in viel Wege gebrauchen und große Kostung auf die Gebäude gewandt wird und unser Handwerk in dieser löblichen Altstadt Magdeburg samt deren Vorstädten Neustadt und Sudenburg bisher durch viel Unord- nungen und manche Störerey und eigen Gesuch etzlicher leicht- fertiger und unverständiger Leute in Abfall kommen und uns auf alle Weise schädlich und nachtheilig vorgefallen, als haben wir solches mit getreuen Fleiß bewogen und in guter Eintracht eine kurze Ordnunge artikulsweise begriffen, welche Ordnunge das Hütten- oder Bruderbuch genannt. Erstlich vom hochlöblichen römischen Könige Maximiliano hochlöblichster Ge- dächtniß publiciret, confirmiret und hernach auch als Gotha oder das Haus Grimmenstein gebauet von der ganzen Chur samt andern Fürsten Herrn und Städten, insonderheit Herzog Johann Friedrich des heiligen römischen Reichs Erzmarschall und Chur- fürsten und Johann Ernst, Gebrüdere Herzoge zu Sachsen Land- grafen in Thüringen Markgrafen zu Meißen anderweit renoviret, auch stet fest und treulich gehalten ist, williglich angenom- men und bestätiget worden, welches Hütten- oder Bruder- buch beym Handwerke der Steinmetzen und Mäurer zu Witten- berg in Deposito zu befinden, darauf wir uns ganz und gar berufen, auch unser Artikul Abschrift um die Gebühr Anno 1536 daraus bekommen und in diese nachfolgende Ordnung verfaßt und beharrlichen darüber zu halten angelobt haben ꝛc. Die Abschrift dieser Statuten findet sich in einem Copialbuche im Prov.-Archive zu Magdeb., unter dem Namen des rothen Buches der Möllenvogtey . Jahr und Tag ist nicht angegeben, sie fällt aber der Schrift nach in den Anfang des siebenzehnten Jahrhunderts. Die Orthographie ist schwankend und daher nicht beibehalten. Am Schlosse Grimmenstein ist gebauet worden 1380, 1478 — im letztern Jahre war Maximilian schon römischer König — ferner 1530 bis 1541 und 1552, in diesem Jahre ließ Johann Friedrich, nach seiner Rückkehr aus der Kaiserlichen Gefangen- schaft, die Festungswerke, welche 1547 zerstört worden waren, wiederherstellen. Allgem. historisches Lexicon, Leipzig 1730. Hiernach dürfte die Errichtung des verei- nigten Maurer- und Steinmetz-Handwerks in den sächsischen Landen, zu welchem sich auch die Magdeburger hielten, in die Regierungszeit Kaiser Carls V. fallen und es kann wohl gesche- hen seyn, daß die Obermeister beider Gewerke ihre Vereinigung auf einem der Thürme, die in dieser Zeit erst vollendet wurden, symbolisch geschlossen haben. Wir fahren nun fort im Examen: Altgesell . Wie hat der erste Maurer geheißen? Fremder . Anton Hieronymus und das Werkzeug hat Wal- kam erfunden. Wenn unter Anton Hieronimus und Walkam nicht etwa Schutzheilige der alten Maurer verstanden werden, wie z. B. bei den Zimmerleuten in Erfurt, welche den heiligen Joseph verehrten: so sind beide Namen korrumpirt. Unter dem ersten ist vielleicht Huram Abif gemeint, 1. Buch der Chronika, Cap. 2, V. 13, 14. „So sende ich nun einen weisen Mann, der Verstand hat, Huram Abif — der weiß zu arbeiten am Golde, Silber, Erz, Eisen, Stein , Holz, Scharla- ken, geler Seiden, Leinen, Rosinroth und zu graben allerley.“ Wal- kam ist vielleicht Thubalkain, 1. Buch Mose, Cap. 4, V. 22. „Die Zilla gebar auch, nehmlich den Thubalkain , den Meister in Erz und allerley Eisenwerk.“ Vielleicht ist auch Vulkan gemeint. Altgesell . Wie viel hat der Maurer Worte? Fremder . Sieben. Altgesell . Wie lauten diese Worte? Fremder . Gott grüße die Ehrbarkeit. Gott grüße die ehrbare Weisheit. Gott grüße das ehrbare Handwerk der Maurer. Gott grüße einen ehrbaren Meister. Gott grüße einen ehrbaren Polir. Gott grüße eine ehrbare Gesellschaft. Gott grüße eine ehrbare Beförderung hier und aller Orten, zu Wasser und zu Lande. Die Zahl 7 ist sonst eine böse, hier eine heilige Zahl! Auch die Seiler hatten sieben Artikel, welche die Aufrechthaltung guter Sitten bezweckten. Altgesell . Was ist Heimlichkeit an sich selbst? Fremder . Erde, Feuer, Luft und Schnee, Wodurch ich auf ehrbare Beförderung geh’. Altgesell . Was trägst Du unter Deinem Hut? Fremder . Eine hochlöbliche Weisheit. Allgesell . Was trägst Du unter Deiner Zunge? Fremder . Eine hochlöbliche Wahrheit. Altgesell . Warum trägst Du einen Schurz? Fremder . Dem ehrbaren Handwerk zu Ehren und mir zum Vortheil. Altgesell . Was ist die Stärke bei unserm Handwerk? Fremder . Dasjenige, was Wasser und Feuer nicht verzeh- ren kann. Altgesell . Was ist das Beste bei einer Mauer? Fremder . Das Wasser. Gruß und Umschau der Schlosser, Uhr-, Spor-, Büchsen- und Windenmacher . Die reisenden Gesellen dieser vereinigten Gewerke durften in den Orten, wo sie eine Lade und Handwerksgewohnheit ver- muthen konnten, nicht persönlich bei den Meistern um Arbeit anhalten, sondern mußten sich auf ihre Herberge begeben. Der Herbergswirth (Vater) schickte darauf zu dem Ordenjünger oder Gesellen und ließ ihm sagen, es sei ein fremder Gesell angekom- men und verlange die Umschau. Wenn dieser ankam, ließ er zunächst nach Landesgebrauch Bier oder Wein auf den Tisch stellen, über welchem das Schild der vereinigten Handwerke hing, dann nahm er die Meistertafel aus einem Schrank, klopfte damit dreimal auf und sprach: Also mit Gunst! Sind fremde Schlosser, Uhr-, Spor-, Büchsen- und Windenmacher vorhanden, so setzen sie sich an diesen Tisch, es soll ihnen Handwerksgebrauch und Gewohnheit erwiesen werden, wie mir und andern rechtschaffenen Gesellen und Jüngern ist erwiesen wor- den, also mit Gunst zum ersten, zweiten und dritten Mal, was Fremde sind, herbei! Der Wandergesell, welcher bis dahin an einem andern Tisch gesessen, setzte sich nun zur Rechten des Ordengesellen, dieser reichte ihm die Hand, beide standen auf und ersterer fragte: Mit Gunst Fremder, Schlosser? Fremder . Stück davon. Nehmlich eines von den vereinigten Gewerken. Ordengesell . Willkommen wegen des Handwerks. Fremder . Schönen Dank! Meister, Gesellen und Jünger aus N. und überall wo ich herkomme, lassen freundlich grüßen. Ordengesell . Meister, Gesellen und Jünger sollen bedankt sein. Nun setzten sich beide und der Ordengesell trank dem Frem- den zu und das Gespräch wurde fortgesetzt. Ordengesell . Mit Gunst Fremder, was ist sein Begehr, weshalb er nach mir geschickt hat? — Er hat zwar nicht nach mir geschickt, ich bin von mir selbst gekommen. Andeutung von Dienstfertigkeit. Fremder . Mein Begehr ist, daß mir Handwerksgebrauch und Gewohnheit möge bewiesen werden, es stehet wieder zu verschulden hier oder anderswo. Ordengesell . Handwerkgebrauch und Gewohnheit soll ihm bewiesen werden, so viel ich davon gelernt habe und was ich nicht weiß, hoffe ich von ihm oder einem andern rechtschaffenen Gesellen oder Jünger noch zu lernen. Fremder . Von mir wird er nicht viel lernen, das Land auf und nieder laufen, Kleider und Schuh zerreißen, dem Herrn Vater Bier oder Wein austrinken, einmal viel ein andermal wenig, nachdem es der Beutel vermag. Ordengesell . Mit Gunst Fremder, das können wir hier auch. Mit Gunst, worauf schickt er denn? auf Schloß-, Uhr-, Spor-, Büchsen- oder Windenmacher? Fremder . Schloß- (Uhr- oder die übrigen). Ordengesell . Gesellen oder Jünger Weise? Fremder . Gesellen (Jüngerweis). Ordengesell . Auf Stückwerk oder Wochenlohn? Fremder . Wochenlohn (Stückwerk). Ordengesell . Meisters Sohn oder Gelernter? Diese Frage bezieht sich auf die Pflicht der Meistersöhne, bei ihrer Rückkehr aus der Fremde sich bei ihrem Vater, wenn er noch lebte, oder bei einem andern Meister, in gehöriger Form einführen zu lassen, damit man immer wissen konnte, wie viel Gesellen in Arbeit standen. Fremder . Gelernter (Meisters Sohn). Jetzt legte der Ordengesell ihm die Meistertafel vor und fragte weiter: Also mit Gunst Fremder, hat er etwa hier einen bekann- ten Meister oder von einem sagen hören, bei welchem er einschicken möchte, oder will er vom ältesten bis zum jüngsten schicken? Wußte nun der Fremde einen Meister, in dessen Werkstatt er besonders gern arbeiten mochte, so nannte er ihn, im andern Fall antwortete er: wo es Arbeit giebt . Ordengesell . Mit Gunst Fremder, zeige er mir seine Kundschaft. Der Fremde reichte sie ihm, beide standen auf und der Or- dengesell fuhr fort: Also mit Gunst Fremder, laß Er sich die Zeit nicht lang dauern, habe ich etwas vergessen, so schreibe Er es unter den Tisch, wenn ich wiederkomme, stehe es auf dem Tisch, damit ich es mit einer Kanne Bier (Wein) auslöschen kann, mit Gunst Fremder, sei Er bedeckt mit dem Hut und nicht mit dem Tischblatt. Vielleicht eine etwas derbe Warnung, nicht zuviel zu trinken? Nun verließ er den Fremden und verrichtete die Umschau; er war gehalten, bei dem Meister zuerst anzufragen, welchen der Fremde ihm genannt hatte, sodann der Reihe nach bei allen übrigen. Seine Anrede bei den Meistern lautete so: Glück zu Meister! Es ist ein fremder Schlosser (Uhrma- cher ꝛc.) zugereis’t kommen, nicht in eines Meisters son- dern in des Herrn Vaters Haus; er begehret auf vierzehn Tage Arbeit, will ihm der Meister Arbeit geben, wird es mir lieb sein, dem Fremden aber noch viel lieber. Wie lange hält sich doch eine Sitte, wenn sie durch eine Art Gesetzes- kraft eingeführt wird! Obige Anrede wurde mir vor etwa zehn Jah- ren von einem gereis’ten Meister in Magdeburg, einem gebornen Han- noveraner, mitgetheilt; nun höre man was die Schlosser in Halberstadt 1652 ihren Gesellen, als alten Gebrauch , vorschreiben. (Prov.- Archiv zu Magdeburg.) Zuerst sagen sie, die Gesellen sollen nicht wie die Bauern fragen: „ Meister, wollt ihr einen Knecht ha- ben “, sondern, „daß ein guter Jünger wandern kommen in des Va- Wollte nun der Meister den Gesellen aufnehmen, so ant- wortete er: Ich sage ihm auf vierzehn Tage Arbeit zu, wo nicht: ich danke . Nach beendigtem Umgang ging der Ordengesell wieder auf die Herberge und redete den Fremden so an: Also mit Gunst Fremder, Er möchte wohl gern wissen, woran Er wäre? Hier fehlt gewiß die Antwort des Fremden. Ich bin gegangen Nach Seinem Verlangen, Nach meinem Vermögen, So weit das Handwerk redlich gewesen, Bin ich eingegangen; Wo es nicht redlich gewesen, Bin ich vorbei gegangen. Er hat zwar eingeschickt bei Meister N. N., der läßt sich aber für dies Mal bedanken. Ich bin der Reihe nach weiter gegangen, die günstigen Meister lassen sich alle bedanken und wünschen viel Glück in der Fremde. Ist der Beutel wohl gespickt, Sind die Schuhe wohl geflickt, Häng über die Schulter einen Spieß, Ein schwarzbraun Mädel an die Seiten, So mag mein lieber Junggesell Wohl über ein Gräblein schreiten. Also mit Gunst Fremder, Er mag wohl mehr vergessen haben, als ich gelernt habe, übrigens ist hier der Ge- brauch In jeder Stadt mochte dies wohl anders seyn. , wenn ein Fremder umschauen läßt und erhält ters und nicht in des Meisters Haus, und begehrte nach Handwerks- gewohnheit vierzehn Tage in seiner Werkstatt zu arbeiten, des Meisters Nutz zu schaffen und Schaden zu verhüten, könnte er dem guten Jünger ohne seinen Schaden fördern, das wäre sein und des Jün- gers Begehr. — Wir hören also im achtzehnten Jahrhundert fast die- selben Worte wie 1652. Arbeit, so bezahlt er zwei Kannen Bier in des Meisters Haus, erhält er keine Arbeit, so bekommt er eben so viel zum Thor hinaus, mit Gunst sei er bedeckt. Hatte er ein Unterkommen für ihn gefunden, so sagte er nach den Worten, der läßt sich aber für diesmal bedan- ken : Aber Meister N. läßt auf vierzehn Tage Arbeit zusagen, nehm Er mit einem armen Meister vorlieb, ich wünsche Glück zu einem reichen. Darauf führte er ihn zu dem betreffenden Meister und redete diesen mit folgenden Worten an: Glück zu! Hier bringe ich dem Meister einen Gesellen (Jünger), er wird Schaden zu mindern, Nutzen zu för- dern suchen, gebe der Meister ihm schwarze Feilen und weißes Brod, so wird der Meister einen guten Gesellen, der Gesell einen guten Meister haben. Nun wünschte man dem Fremden Glück in die Werkstatt, er war aber für diesen Abend der Gast des Umschaugesellen auf der Herberge. Mündlich ist mir gesagt worden, daß der Meister für einen gemachten Gesellen 16 Groschen, für einen Jünger 12 Groschen Einführgeld zahlte, was dann beyde Gesellen auf der Herberge verzehrten. Die mir gegebene schriftliche Mittheilung eines gereisten Meisters enthält davon nichts. d. V. Gruß und Umschau der Tischlergesellen . Die reisenden Gesellen dieses Handwerks bekamen kein fest- gesetztes Geschenk, sie hatten im Gegentheil einige Gebühren zu bezahlen, wenn sie bei einem Meister Arbeit erhielten, jedoch mag dies nicht überall Gebrauch gewesen seyn; wurden sie dennoch von dem Umschaugesellen bewirthet, so geschah es aus Gastfreund- schaft. Um hierbei Uebertreibungen vorzubeugen, hatten die Tischler in Münster 1607 verordnet, daß die Umschaugesellen nur 5 ein Maaß Kauts mit dem Fremden trinken, und nicht länger als zwei Stunden bei ihm verweilen sollten. Kauts , eine Art Broyhan. Art. 15 ihres Statuts: Wann ein Gesell Arbeit bekommt, so sollen die Scheffere (Schaffner, so hießen an vielen Orten die Altgesellen), welche für ihn um Arbeit geworben, zur Vermeidung aller Unordnung, nur ein Maaß Kauts mit ihm ver- trinken und alsdann sich mit dem Gesellen bei den Meister verfügen und sollen sie nicht länger denn zwo Stunden Zeit zuzuschicken haben bei Strafe eines Wochenlohns. (Prov.-Archiv in Münster.) Wenn der Ordengesell, Altgesell oder Schaffner in die Her- bergsstube trat, reichte er dem Wandergesellen die Hand und redete ihn so an: Also mit Gunst, Gesellschaft, was ist sein Begehr, daß er zu mir geschickt hat? Ist sein Begehr die Stadt zu beschauen, oder bei einem ehrlichen Meister vierzehn Tage zu arbeiten, so kann Er mir solches zu verstehen geben. Fremder . Also mit Gunst, die Stadt zu beschauen, das ist schon geschehen, und was noch nicht, kann wohl noch geschehen. Mit einem ehrlichen Meister eine Kanne Bier zu trinken, bei einem ehrlichen Meister vierzehn Tage zu arbeiten, ist für diesmal mein Begehr, wenn mir solches widerfahren kann, soll es mir lieb sein, also mit Gunst. Der Herbergsvater hatte inzwischen Bier gebracht, der Or- dengesell trank dem Fremden zu und sprach: Was mir und andern ehrlichen Gesellen widerfahren ist, soll ihm auch widerfahren. Nun verließ er ihn und verrichtete die Umschau, nach seiner Zurückkunft sagte er: Also mit Gunst Gesellschaft, so bin ich gewesen nach Sei- nem Begehr, nach meinem Vermögen, vom Aeltesten bis zum Jüngsten und vom Jüngsten bis zum Aeltesten, die Meister lassen sich sämmtlich bedanken, doch hat sich noch einer bedacht, mit Namen N. N., der läßt Ihm auf vierzehn Tage Arbeit zusagen. Wenn Er will mit einem ehrlichen Meister vorlieb nehmen, so wünsche ich viel Glück in die Werkstatt, also mit Gunst! Hatte er kein Unterkommen für ihn gefunden, so setzte er nach dem Wort bedanken sogleich hinzu: Ist der Beutel wohl gespickt, Sind die Schuhe wohl geflickt, So ist gut wandern. Ich wünsche viel Glück in’s Feld, Also mit Gunst! Fremdengruß und Zusprache der Seilergesellen . Der Altgesell, der bei diesem Handwerk die Umschau ver- richtet, spricht: So mit Gunst! Ein fremder Seiler? Fremder (steht auf und nähert sich ihm). Ich weiß nicht anders. Altgesell . Hui Seiler! Fremder . Hui Seiler! Altgesell . Bist Du des Handwerks, mit Verlaub daß ich frage? Fremder . Ich weiß nicht anders. Altgesell . So mit Verlaub und Gunst, meine Gesellschaft, wo hast Du Dein Handwerk gelernt? Fremder . In der hochberühmten Stadt Hamburg; wo hast Du das Deine erlernt? Altgesell . In der Stadt N. N. Sei mir in Gott will- kommen, von wegen des Handwerks. Fremder . Ich sage Dir Dank, meine Gesellschaft, von we- gen des Handwerks. Altgesell . Woher bei so staubigem Wetter? Man sagt den ehrlichen Seilergesellen nach, daß sie auch bei Regen und Schneegestöber so gefragt haben. Fremder . Immer aus dem Land, das nicht mein ist, und komme wieder in eins, woran ich keinen Theil hab’! Altgesell . Ich möchte gern einen Seilergesellen sehen, der ein eigenes Land hätte! 5* Fremder . Ja die, welche eigene Länder haben, bleiben wohl zu Hause, es stehet ihnen auch zu rathen, denn die Bauern haben böse Hunde. So mit Gunst mein Ge- sellschaft, hast Du das Aeltest? Altgesell . Ich weiß nicht anders. Fremder . So wollte ich Dich gebeten haben, Du wollest mir Handwerksgewohnheit widerfahren lassen und danach umschauen, es stehet heute oder morgen wieder zu ver- schulden, ist es nicht hier, so ist es anderswo. Altgesell . Warum nicht, es ist Handwerksgebrauch. Nun setzte sich der Wandergesell, und sprach weiter: Mit Verlaub und Gunst, daß ich mag niedersitzen und meinen Hut oder Filz auf des Vaters Tisch legen. Altgesell . Mit Gunst, wohin ist Dein Begehr? Fremder . Ich begehre in der Werkstatt, welche am läng- sten leer gestanden, acht oder vierzehn Tage Arbeit, so lange es mir oder dem Meister gefällt. Altgesell . Das soll Dir widerfahren, ist es Dir lange nicht widerfahren, so soll es Dir heute widerfahren, ver- zieh nur einen Streich. Glockenschlag. Hierauf verließ er den Fremden und schau’te um, nach den- selben Regeln, wie es bei andern Handwerken Gebrauch war und der fremde Gesell selbst angedeutet hatte, nur daß er den Meister nicht nennen durfte, bei dem er vorzüglich gern arbeiten mochte, wie es den Schlossergesellen erlaubt war. Die Meister redete er so an: Guten Tag Meister! Gott ehre das Handwerk! Es ist ein Fremder angekommen, begehrt acht oder vierzehn Tage in eines ehrlichen Meisters Werkstatt zu arbeiten. Der Meister , wenn er Arbeit für ihn hatte: Ich sage auf acht oder vierzehn Tage zu; im andern Fall: ich danke, und wünsche dem Fremden viel Glück auf Wegen und Stegen, zu Wasser und zu Lande. Altgesell . Meister, Sie (Er?) dürfen nicht danken, es ist so Handwerksgebrauch. Ich sage Dank von wegen des Gesellen Ihres Glückwünschen, Gott behüte Sie Meister. Hatte er ein Unterkommen für ihn gefunden, so sprach er nach seiner Zurückkunft nach mehreren Formeln: So hab’ ich Dich umgeschau’t nach Deinem Begehren und meinem Vermögen, nach Handwerksgewohnheit, nach Handwerksgebrauch, zum Ersten da Du bist eingewan- dert Die Seilergesellen durften hiernach bei einem Meister nach der Her- berge fragen, und dieser hatte vor den andern den Vorzug, was bei mehreren Handwerken verboten war. , darnach vom Aeltesten bis zum Jüngsten, so weit das Handwerk redlich ist, so läßt Dir Meister N. auf acht oder vierzehn Tage Arbeit zusagen, so lange es Dir und ihm gefällt, und wünsche Dir Glück zum reichen Meister. Nun führte er ihn zu dem betreffenden Meister, der er so anredete: Nun Meister, hier bringe ich den Gesellen, er schläft gern lange, ißt gern frühe Suppe, macht gern klein Tagewerk, nimmt gern groß Wochenlohn; ich wünsche viel Glück zum fleißigen Gesellen. Hatte er keine Arbeit für ihn gefunden, so sagte er nach den Worten, »so weit das Handwerk redlich ist«: So lassen Dir die Meister auf diesmal großen Dank sagen und wünschen Dir Glück in’s Feld, so hab’ ich statt Deiner gedankt; desgleichen ich Dir auch Glück wünsche zu Wege und Stege, zu Wasser und zu Lande, zu Bier und zu Wein und bei zarten Jungfräulein, wo alle gute ehrliche Gesellen und Jünger pflegen bei einander zu sein. Grüße mir Meister, Gesellen und Jünger, so weit das Handwerk redlich ist, ist’s aber nicht redlich, so nimm Geld und Geldeswerth und hilf es redlich machen, ist es aber nicht redlich zu machen, so nimm Dein Bündel auf den Nacken, Deinen Degen an die Seite und laß Schel- men und Diebe sitzen, ich wünsche Dir viel Glück in’s Feld! Der Fremde . Ich sage Dir Dank statt Meister, Gesellen und Jünger, ich will es fleißig ausrichten. Altgesell . So mit Verlaub und Gunst, mein Gesellschaft, so wird Dir verehret — Groschen ꝛc. und freies Nacht- lager von den Meistern und von mir und meinen Ge- sellen und Jüngern, die neben mir in Arbeit stehen, 6 Pfennige zum kleinen Geschenk, damit Du kannst einem ehrlichen Meister zuziehen und einen unehrlichen meiden, nimm damit vorlieb, das Kloster ist arm, der Brü- der sind viel, der Abt trinkt selbst gern , ich wünsche Dir Glück zum kleinen Geschenk. So mit Gunst, der Filz ist mein! Nun war zwar das Geschäft der Umschau beendiget, beide Gesellen blieben aber in der Herberge beisammen und der Altge- selle bewirthete den Fremden in einigen Städten für Rechnung der in Arbeit stehenden Brüderschaft, in anderen auf eigene Kosten. In kleinen Städten, wo keine Innung und Gesellen-Brüder- schaft (Aeltest und Jüngst) war, gingen die Reisenden selbst zu den Meistern und baten in vorgeschriebenen Worten um Arbeit oder das Geschenk, kamen sie Nachmittags um vier Uhr, nur um Nachtlager, das ihnen dann, so wie ein Abendessen, gewährt wurde, in neuerer Zeit sollen die Meister sie statt dessen mit 2 Groschen abgefunden haben. Meine Leser würden ermüden über dem monotonen Wort- krahm und der ewig wiederkehrenden Tautologie, wollte ich noch von andern Handwerken dergleichen Gebräuche anführen, was bei dem nächsten Abschnitt, der Auflage , ohnehin nicht zu umgehen ist. Ich brauche wohl nicht auf den Unterschied hin- zuweisen, der zwischen diesem und dem einfach gemüthlichen Gruß der alten Steinmetze sich hervorthut; und welch ein tiefer Sinn spricht uns an in den wenigen Bruchstücken des Maurer- grußes; beide zeugen von hohem Alterthum und von der Würde der Gewerke, deren die Gesellen sich bewußt waren, während in dem der übrigen Handwerker bei aller Neigung zu fröhlicher Sinnlichkeit, die sogar durch einige Poesie gehoben wird, doch das Gefühl der Armuth sich ausspricht, und die Härte, in welcher von Handwerks-Redlichkeit gesprochen wird, einem an- widert. Wir gedenken noch der Umschau der Buchbindergesellen. Sie hatten längst alles Ceremoniell abgeschafft, und beobachte- ten nur die unter gesitteten Leuten üblichen Höflichkeiten und konnten hierin wohl als Muster dienen. Sie bewirtheten den Fremden des Abends in der Herberge, nachdem sie ihn in das Fremdenbuch hatten einschreiben lassen, außerdem erhielt er, wie schon früher erwähnt, noch eine Unterstützung von den Meistern. Vierter Abschnitt . Die Zusammenkünfte der Gesellen-Brü- derschaften. S ie wurden mit verschiedenen Namen bezeichnet, bald Laden- tag, Eingang, Vierwochengebot, Umfrage, Schenke, Friedenstag, Tischgesäß und Auflage . Die letzte Benennung ist die bekann- teste, und wir wollen sie beibehalten. Ihr Zweck war in alter Zeit vielseitiger als im letzten Jahrhundert, er hat sich jedoch, wenn auch nicht immer öffentlich, doch bis 1806 erhalten. Zu- nächst sollten die Rechnungen, welche durch die Pflege kranker und reisender Mitglieder entstanden waren, berichtiget werden, wozu Jeder einen festgesetzten Beitrag (Auflage) entrichten mußte. Zweitens sollte die Brüderschaft mit den Verordnungen des Stadt-Magistrats oder der Innung, welche auf ihre gewerb- liche und polizeiliche Stellung Bezug hatten, bekannt gemacht werden. Drittens sollte dadurch Zucht, Ordnung und über- haupt die Ehre der Brüderschaft, im weitern Sinne die Ehre des Handwerks, erhalten werden. Zu dem Ende sollten Miß- verständnisse der Gesellen unter einander ausgeglichen, Beschwer- den der Meister und anderer Personen, wider einzelne Mitglie- der und ihre Aufführung, zur Sprache gebracht werden, aber auch Klagen über die Meister und ihre Einrichtungen konnten von den Gesellen angebracht werden, welche dann von den Ge- sellenvätern der Innung vorgetragen wurden. So erscheint die Auflage als Polizei- und Sittengericht , als Rügenge- richt alter und neuer Zeit, nur mit dem merkwürdigen Unter- schied, daß ihre Wirkung, vermöge des sogenannten schwarzen Buches und des gebräuchlichen Scheltens, sich über ganze Länder erstreckte, während diese im Bereich eines Dorfes oder einer kleinen Stadt blieben. Je nachdem die Brüderschaft in einer Stadt zahlreich oder schwach war, hielt man sie monatlich oder sechswöchentlich ab. Der Altgesell zeigte dem Obermeister des Gewerks den Tag der Zusammenkunft an und bat um Er- laubniß, die Auflage halten zu dürfen. Ein auch zwei Meister, welche Gesellenväter genannt wurden, hatten den Vorsitz; sie wurden dazu jedesmal von dem Altgesellen eingeladen; der Junggesell forderte die Gesellen, wenn diese nicht symbolisch davon benachrichtigt wurden, wie schon Seite 8 gesagt ist. Sie wurde auf der Herberge, bei einigen auch in der Wohnung eines der Gesellenväter, bei verschlossenen Thüren gehalten, z. B. bei den Hutmachern. Kein Mitglied durfte ohne hinlänglichen Grund fehlen oder zu spät kommen, beides wurde bestraft. Die Symbole der eröffneten Auflage waren die auf die Tafel gestellte offene Gesellenlade, der aufgestellte Willkommen und die auf- liegenden Gesellen-Artikel. Nachdem der Altgesell durch Auf- klopfen mit dem Hammer oder Ladenschlüssel Ruhe geboten hatte, hielt er eine kurze, in vorgeschriebener oder herkömmlicher Form abgefaßte Rede, die von der Eröffnungs-Rede eines In- nungs-Obermeisters an das versammelte Handwerk besonders darin sich unterschied, daß die Auflage der Gesellen nicht als gehegt , wie die Morgensprachen der Meister bezeichnet wur- den. Unsere Innung, sagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres drei hoch gehegte Morgensprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.) Die Junggesellen, bei einigen die Strafbüchsen in den Händen, standen neben dem Altgesellen oder an der Thür, alle übrigen Gesellen mußten anständig sitzen, kein Arm durfte auf dem Tische, die Füße nicht übereinander liegen, die Röcke zuge- knöpft, in alter Zeit mußten sie in Mänteln erscheinen. Keiner durfte ein Messer oder andere Waffe bei sich haben, sie mußten vorher abgegeben werden, keine unruhige, oder unanständige Ge- behrden durften gesehen, noch weniger dergleichen Worte gehört werden, sie zogen festgesetzte oder willkührliche Strafen nach sich. Den Ernst milderte Scherz, nach dem Grade ihrer Bildung, dem Jugendleben angemessen, damit Niemand als eigentlich Untergeordneter erschien. Niemand durfte, ohne vorher erbetene Erlaubniß, etwas vorbringen; zu dem Ende wurden drei Um- fragen gehalten. In einigen Statuten werden die Gesellen auf- gefordert, vor jeder Auflage die Schulden zu bezahlen, welche sie unter sich oder bei anderen Personen gemacht haben, » da- mit Fried und Einigkeit erhalten werde «. Hier vor offener Lade ließen sich die Gesellen von ihren Alt- gesellen oder den Gesellenvätern viel sagen, von ihnen nahmen sie lieber und bereitwilliger Verordnungen der öffentlichen Behörden entgegen, als von den Boten derselben. Folgende Gegenstände konnten gleichsam in erster Instanz vor die Brüderschaft gebracht werden: Klagen der Meister über Zeitversäumniß, zweideutiges Betragen im Hause oder in der Werkstatt, Trunkenheit, nächtliches Ausbleiben, Verbalinjurien, verletzte Förmlichkeit oder Nachlässigkeit bei der Umschau, Ge- schwätzigkeit in Bezug auf die Vorgänge in des Meisters Hause oder Werkstatt, bei der Auflage, Herabsetzen der häuslichen Ein- richtung der Meister, Untreue, Betrug, leichtsinniges Verschul- den, Verführen der Mädchen, Umgang mit berüchtigten Frauen, auch geringen nicht gildewürdigen Personen, alles mit Vorbehalt der Innungsrechte oder richterlichen Untersuchung in zweifelhaf- ten und schwer gravirenden Fällen, wo dann der Beschuldigte gewöhnlich so lange von der Brüderschaft ausgeschlossen wurde, bis er gehörig gerechtfertigt erschien. Man erinnere sich, was bei dem Gesellensprechen der Schlosser der Altgesell zu dem Ausgelernten sagte. Die gewöhlichen Strafen für leichte Vergehen bestanden in alter Zeit in Wachs zu Kerzen oder in Bier, in neuerer Zeit in Gelde, welches im Interesse der Brüderschaft verwendet wurde; die Strafe durfte die Höhe eines Wochenlohns erreichen. Wir gedenken hier des sogenannten schwarzen Buches, oder der schwarzen Tafel. Es war allerdings, im Vergleich seiner Wirkung mit den oft sehr geringfügigen Ursachen, ein gefährli- ches Register. Nicht allein öffentliche gesetzwidrige Handlun- gen der Gesellen und Meister, auch Mißverständnisse der Meister und Gesellen untereinander, wurden, wenn der einseitig für schuldig erkannte Theil vor seiner Rechtfertigung sich aus der Stadt entfernt hatte, mithin persönlich nicht sofort zu erreichen war, in dieses Buch eingetragen, und bei jeder Auflage abgelesen. Hatte er sich heimlich vom Orte entfernt, so wurde ihm nach- geschrieben und jedes gleiche Gewerk aufgefordert, ihn zur Ver- antwortung zu ziehen, dergleichen Schreiben nannte man Auf- treibebriefe Im Prov.-Archiv zu Magdeburg wird noch ein solcher Brief des Töpferhandwerkes in Dresden vom 25. September 1659 aufbewahrt, aus welchem hier ein Auszug folgen mag: „Unsere freundliche Dienste jederzeit zuvor. Ehrbare und namhafte, insonders günstige und geehrte liebe Mitmeister und Gesellen. Denselben geben wir Meister und Gesellen des löblichen Handwerks der Töpfer zu Dresden hiermit de- müthigst zu erkennen was gestalt sich unterschiedene Meister und Ge- sellen nicht nach Handwerksgewohnheit und Gebrauch verhalten haben, derowegen denn unser aller freundliches Ersuchen und Bitten daß man solche Meister und Gesellen bei ehrlichen Zünften und Handwerken nicht ehe ehren noch fördern wolle, bis daß sie sich ihrer gethanen Verbrechung halber, an gewissen Orten und Enden wo es hingehörig, recht billiger Maßen verglichen und vertragen, und deswegen gründ- liche und glaubwürdige Zeugniß, Schrift und Kundschaft vorzulegen haben. Da den dessen aller Tauf- und Zunahmen sind. Als — Ersten werden eingeschrieben die Meister zum großen Hayn wegen ihrer alten Händel ꝛc. und soll bis sie ihre Sache ausgeführt kein Geselle bei ihnen arbeiten oder da solches geschehen möge, nebenst die Meister mit angesetzet werden. Starke ein Meister zu Naudorf von wegen der Meister zu Gr. Hayn. Nun folgen die Gesellen. Balthasar Voigt von der Freystadt, weder Stunde noch halbe Stunde zu fördern. Kaspar Kaßler desgleichen ꝛc.“ Hierauf werden 359 Namen von Gesellen aufgeführt und die Städte, wo sie sich vergangen haben, diese waren: Meißen, Torgau, — hier wird einer genannt, „ welcher daselbst im Geschenk gesessen und das Hand- werk schimpfiret “, — Schmiedeberg, Raguna, Dessau, Zerbst, Magdeburg, Haldensleben, Helmstedt, Braunschweig, Peina, Hildes- heim, Goslar und Salzliebenhalle. Die Töpfer in diesen Städten hatten also die Namen der von ihnen gescholtenen Gesellen an das Gewerk zu Dresden, wo vielleicht ihre Hauptlade war, eingesandt. Bei mehreren Namen ist bemerkt, daß sie sich mit dem Handwerk ver- tragen haben. Das Schreiben schließt so: „Wann wir denn, gün- ; außerdem schrieb man seinen Namen und Vergehen auch in die Kundschaften der reisenden Gesellen. So war er verrufen und verfehmt, bis er vor einer Meister- und Gesellen-Lade sein Vergehen abgebüßt hatte, worüber ihm dann ein Schein gegeben und das ausschreibende Gewerk davon be- nachrichtigt wurde, um seinen Namen im schwarzen Buch zu löschen. Den Mißbrauch abgerechnet, daß auch geringfügige Sachen, oft nur ein verletzter oder versäumter Handwerksge- brauch, diese Verfolgung veranlassen konnten, hatte diese Einrich- tung doch ihr Gutes; erstlich wurden dadurch Hunderte von jungen Leuten von einem vorgefallenen Vergehen unterrichtet, ohne daß öffentliche Behörden damit behelliget wurden, dann aber wurde ein solcher Gesell immer noch geschont, seine böse Handlung wurde nicht öffentlich bekannt, wie durch Steckbriefe, sie blieb vielmehr so lange als möglich im Bereich des Hand- werks, dem er angehörte, wo jedes Mitglied zur Verschwiegenheit über das, was bei der Lade vorkam, verpflichtet war, an seiner Besserung hinderte ihn also doch nicht öffentlich erlittene Schande. Wenn alle statutarische Angelegenheiten beseitigt waren, ver- glich man den Cassenbestand mit den augenblicklichen amtlichen Bedürfnissen, und wenn diese es erlaubten, wurde eine Summe zum gemeinschastlichen Vergnügen für diesen Tag daraus ent- nommen, was jedoch immer von der Einsicht der vorsitzenden Meister abhing, denn diese wurden der Innung verantwortlich, wenn die Gesellenkasse dadurch zu schwach wurde, die Kosten für Krankenpflege der Gesellen zu bestreiten. Jedenfalls blieb die Ge- sellschaft einen Nachmittag beisammen und lebte so fröhlich und gut, als der Beitrag der Lade und ihre eigenen Zuschüsse gestatteten. Auch bei diesem gemeinschaftlichen Vergnügen durf- stige und geehrte gute Freunde, hierbei merklich verspüren und befinden daß unser aller Wohl an Handwerksgewohnheit, durch solche Unord- nung und vielfältige Verbrechungen zum Heftigsten geschwächet und die Meisterschaft lädiret und in Untergang gebracht wird, also bitten wir dienstliches Fleißes, Ihr wollet vorher angesetzte Meister und Ge- sellen weder ehren noch fördern auch denselben keine Handwerksgewohn- heit wiederfahren lassen, bis so lange sie von den Orten und Stellen da sie eingeschrieben worden sind, richtigen Schein und Vertrag schrift- lich vorzulegen haben und bringen ꝛc. Signatum Dresden den 25. Sept. 1659. Wir Meister und Gesellen alt und jung daselbst.“ ten, so lange die Altgesellen zugegen waren, keine Ungebührlich- keiten vorgehen; wer mehr Bier verschüttete, als man auf der Tafel mit der Hand und am Boden mit einem Fuß bedecken konnte, verfiel in Strafe. Alles Fluchen, Schwören und Schimpfen war bei Strafe verboten. Der Auflage, und wie die Zusammenkünfte der Gesellen sonst heißen mögen, steht das Hüttenrecht der Steinmetze, vielleicht auch der alten Maurer, zur Seite, nur mit dem Unterschiede, daß ein jeder Meister es mit seinen Gesellen hielt. Doctor Stieglitz giebt uns in der mehrerwähnten Schrift über die Kirche zu Rochlitz, einen klaren Begriff davon, es heißt daselbst, Seite 41 §. 28: Was die kleinen Gerichte betrifft, so ist vorgeschrieben, daß ein Meister ein gemeines Recht halten kann in seiner Hütte über seine eigenen Gesellen und da soll er recht richten, nicht nach Haß, nach Freundschaft oder Feind- schaft, bei seinem Eide. Meister und Gesellen können sich untereinander selbst bußen, die Gesellen aber dürfen keinen Meister bußen, sie kön- nen jedoch von ihm ziehen und andern Gesellen bei ihm zu stehen verbieten, biß er gebußet worden. Also auch bei ihnen galt der Verruf oder das Schelten. Galt es den guten Ruf eines Gesellen, so durfte ein Mei- ster nicht entscheiden, vielmehr mußte die Sache vor mehrere Meister gebracht werden. Aehnlich diesem Grundsatz wurde noch bis 1806 verfahren; was bei dem Hüttenrecht nicht entschieden werden konnte, wurde dem Handwerk vorgetragen, welches jähr- lich ein oder zweimal zusammenkam. Gebraͤuche und Gewohnheiten einiger Bruͤ- derschaften bei der Auflage . I. Hufschmiede . Wenn die Brüderschaft beisammen war, klopfte der Altgesell mit einem Hammer dreimal auf und sprach: Mit Gunst, ihr Gesellen, seid still! Es sind heute sechs Wochen, daß wir zuletzt Auflage gehalten haben, es mag gleich kürzer oder länger seyn, so ist hier In Magdeburg, im achtzehnten Jahrhundert. Hand- werksgebrauch und Gewohnheit, daß wir nicht nach fünf, sondern nach sechs Wochen auf der Herberge zu- sammenkommen, Umfrage und Auflage zu halten. Mit Gunst zum ersten Mal bei der Buße! Der Knapp- meister wird dem ehrbaren Handwerk und mir zum Gefallen die Lade auftragen, nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit. Hier wird also der jüngste Geselle Knappmeister genannt, auch wird nicht von Gesellen, sondern von dem Handwerk gesprochen; eine doppelte bedeutende Abweichung. Unter Knappen werden Gesellen gemeint, das ist richtig, aber warum nennt der Altgesell den Junggesellen Meister? In der ältesten Zeit der Innungen waren Meister und Gesellen bei den Morgensprachen und Gedingen zusammen, vielleicht hatte da der Altgesell, der dann Knappmeister hieß, die Handwerkslade aufzutragen, nach erfolgter Trennung behielten die Gesellen die oft gehörte Benen- nung bei und übertrugen sie auf den Junggesellen. Knappmeister . Mit Gunst, daß ich mag von meinem Sitz abschreiten, fortschreiten, über des Herrn Vaters und der Frau Mutter Stube schreiten und vor günstiger Meister und Gesellen Tisch treten. Altgesell . Es sei Dir wohl vergönnt. Knappmeister . Mit Gunst, daß ich mag die Gesellenlade auf günstiger Meister und Gesellen Tisch setzen, mit Gunst habe ich angefaßt, mit Gunst laß ich ab. Altgesell . Du hast Deinen Abtritt. Knappmeister (wendet sich um). Mit Gunst, daß ich mag abschreiten, fortschreiten, an meinen Ort und Stelle schreiten (setzt sich). Altgesell . Mit Gunst bin ich niedergesessen, mit Gunst, daß ich mag aufstehen, mit Gunst, daß ich mag den Schlüssel in günstiger Meister und Gesellen Lade Schloß stecken, dreimal rechts, dreimal links herumdrehen, auf- schließen, herausräumen alles was günstige Meister und Gesellen zum Auflegen und Einschreiben von Nöthen haben. Mit Gunst zum erstenmal bei der Buße (nimmt die in der Lade befindlichen Bücher, Dinte, Feder und Kreide heraus). Mit Gunst zum zweiten und dritten Mal, daß ich mag den Gesellenkreis ziehen. Nun zeichnet er mit Kreide in dieser Form einen Kreis auf den Tisch, der äußere bleibt offen, dann legt er den Daumen und Mittelfinger der rechten Hand an beide Enden der Oeffnung und fährt fort: Mit Gunst, so habe ich den Gesellenkreis gezeichnet, er sei so rund oder groß, ich überspanne ihn Also ein Symbol der Herrschaft über die Gesellen. , schreibe die Gesellen hinein, die hier in Arbeit stehen, ich schreibe hinein zu viel oder zu wenig, so kommt wohl ein reicher Kaufmann und bezahlt die Strafe und Buße für mich Wieder eine Andeutung von Armuth. (klopft mit dem Hammer auf). Mit Gunst, so habe ich Kraft und Macht und ziehe den Gesellenkreis zu. Nun schließt er die Oeffnung im Gesellenkreise und fährt fort: Mit Gunst ihr Gesellen, seid still bei der Buße, zum ersten, zweiten und dritten Mal! Ich habe euch einge- zeichnet, ist einer oder der andere vergessen worden, der melde sich bald. Mit Gunst ihr Gesellen, macht euch bereit zum Auflegen. Alle Gesellen , indem sie in ihre Taschen greifen. Mit Gunst, daß ich mag in meine Tasche steigen. Steig’ ich tief ein, Steig’ ich tief heraus; Hab’ ich viel drein, Bring’ ich viel heraus. Altgesell , ruft nun die Werkstatt auf, deren Gesellen die Auflage zuerst zahlen sollen: Mit Gunst, das Auflegen aus Meister Walthers Werk- statt! Jüngster Gesell aus derselben. Mit Gunst bin ich nie- dergesessen, mit Gunst, daß ich mag aufstehen, abschrei- ten, fortschreiten, über des Herrn Vaters und der Frau Mutter Stube schreiten, vor günstiger Meister und Ge- sellen Tisch treten. Altgesell . Es sei Dir vergönnt. Gesell , hält sein Auflagegeld zwischen zwei Fingern, legt es auf den Tisch, hält den Daumen darauf und spricht: Mit Gunst, daß ich mag auflegen für mich und meine Nebengesellen Nehmlich für die, welche mit ihm in derselben Werkstatt arbeiten. , für mich und meines Meisters Werk- statt; ist mein Geld nicht gut, so bin ich gut Verwahrung wegen der früher vielfältig cursirenden geringhaltigen Münzsorten. , habe ich etwas nicht recht gemacht, werde ich es noch recht machen; mit Gunst hab’ ich angefaßt, mit Gunst laß ich ab. Altgesell . Mit Gunst, nimm Deinen Abtritt. Gesell . Mit Gunst, daß ich mag abschreiten, fortschreiten ꝛc. Mit Gunst setz’ ich mich nieder. Altgesell , nimmt das Geld und spricht: Mit Gunst, daß ich mag die Auflage dieses ehrlichen Gesellen in den mittlern Gesellenkreis heben und legen, mit Gunst hab’ ich angefaßt, mit Gunst laß ich ab. Auf diese Weise wurde nun fortgefahren, bis sämmtliche Gesellen ihre Beiträge entrichtet hatten, dann nahm der Altgesell die Kreide und sprach: Mit Gunst, daß ich mag die Kreide ver- schreiben; zog damit einen Kreis und legte sie hinein. Wahrscheinlich ein sinnliches Zeichen, dessen Zweck freilich nicht klar wird, vielleicht mußte im Alterthum das Stück Kreide nach dem Ge- brauch vernichtet werden, um den Verdacht doppelten Anschreibens zu vermeiden. Dann forderte er gleichsam zum Ueberfluß Diejenigen nochmals auf, die Auflage zu zahlen, welche es etwa noch nicht gethan hatten, wobei er zugleich anzeigte, daß nach Ablauf von sechs Wochen wieder Auflegen gehalten werden solle. Wenn Gesellen vorhan- den waren, welche einer Auflage in der betreffenden Stadt noch nicht beigewohnt hatten, so wurden sie nun aufgerufen; zu dem Ende fragte der Altgesell: Mit Gunst! Ist etwa ein guter fremder Schmied hier, der noch nicht in dieser Stadt gearbeitet hat, der trete vor und gebe seinen ehrlichen Namen zu erkennen und lasse sich einschreiben. Fremder Gesell . Mit Gunst bin ich niedergesessen, mit Gunst, daß ich mag aufstehen, abschreiten, fortschreiten und vor günstiger Meister und Gesellen Tisch treten. Altgesell . Es sey Dir wohl vergönnt. Fremder Gesell . Mit Gunst, was ist der günstigen Mei- ster und Gesellen Begehr? Altgesell . Es ist nicht allein günstiger Meister und Ge- sellen Begehr, sondern Handwerksgebrauch und Gewohn- heit, wenn ein Gesell acht oder vierzehn Tage in einer Stadt gearbeitet hat, daß er sich einschreiben läßt; ist das dein Wille (indem er ihm den Hammer vorhält), so gelobe an. Symbolisches Gelöbniß der Treue und des Gehorsams. Auch der Stab des Richters wurde von Bittenden und Gelobenden berührt. (Grimm a. a. O. S. 135.) Fremder Gesell (berührt den Hammer). Altgesell . Grüß Dich Gott, mein Schmied! Fremder . Dank Dir Gott, mein Schmied! Altgesell . Mein Schmied, wo streich’st Du her, Daß Deine Schuh’ so staubig, Dein Haar so krausig, Dein Bart auf beiden Seiten Gleich einem Schwerd herausgespitzt? Hast einen feinen meisterlichen Bart, Und eine feine meisterliche Art; Mein Schmied, bist Du schon Meister gewesen, Oder gedenk’st es noch zu werden? 6 Fremder . Mein Schmied, ich streich über’s Land, Wie der Krebs übern Sand, Wie der Fisch über’s Meer, Daß ich als Hufschmied Mich ehrlich ernähr’. Bin noch nicht Meister gewesen, denk es aber noch mit der Zeit zu werden, ist es nicht hier, so ist es anderswo, eine Meile vom Ringe, wo die Hunde über die Zäune sprin- gen, daß die Zäune krachen, da ist gut Meister sein. Also in einem Dorfe? Hierin scheint etwas Hoffnungsloses zu liegen, jemals in einer Stadt Meister werden zu können; vielleicht wegen zu großer Forderungen der Innungen oder Gilden, gleichwohl waren die Dorfschmieden meistens in Erbenzins oder Erbpacht ausgethan, also Familienstücke. Altgesell . Mein Schmied, wie nennst Du Dich, wenn Du auf der Gesellen Herberge kommst, die Gesellenlade offen, Geld, Bücher, Büchse, Brief und Siegel drinnen und außen liegen sieh’st, Meister und Gesellen, jung und alt, darum sitzen und halten eine feine züchtige Umfrage, gleich wie hier geschieht? Fremder . Silbernagel das edle Blut, Dem Essen und Trinken wohl thut, Essen und Trinken hat mich ernährt, Darüber hab’ ich manchen Pfennig verzehrt. Ich habe verzehrt meines Vaters Gut, Bis auf einen alten Filzhut, Der liegt unter des Vaters Der Herbergswirth. Dache, Wenn ich daran denke, muß ich lachen; Er sei so gut oder so böse, Ich mag ihn niemals wieder lösen, Willst Du mein Schmied ihn lösen, so will ich Dir drei Heller als Beisteuer geben. Altgesell . Mein Schmied, ich bedanke mich Deines alten Filzhut’s, ich habe selbst einen, der ist auch nicht gut, aber Silbernagel ist ein feiner ehrlicher Name, den wol- len wir hier behalten, der ist behaltenswerth. Mein Schmied, wo hast Du ihn errungen, hast Du ihn er- sungen oder ersprungen, oder bei schönen Jungfern be- kommen? Fremder . Mein Schmied, ich konnte wohl singen, ich konnte wohl springen, ich konnte wohl mit schönen Jungfern umgehen, es wollte aber alles nichts helfen. Ich mußte rennen und laufen, Für’s Wochenlohn ihn erkaufen, Das Wochenlohn wollte auch nicht recken, Ich mußte noch das Trinkgeld dran strecken. Altgesell . Mein Schmied, in welchem Lande, in welcher Stadt sind Dir alle diese Wohlthaten widerfahren? Fremder . In der Königlichen Residenz N. N. , wo man mehr Gerste zu Bier mälzt, als man hier Gold und Silber schmelzt. Altgesell . Mein Schmied, kannst Du mir nicht drei Glaubwürdige nennen, damit ich Deinen Namen kann recht erkennen? Fremder . Mein Schmied, ich will sie alle nennen, Wenn Du sie nur willst anerkennen, Peter Triffs-Eisen, fix vor dem Stock, und Rasch mit dem Balg. — Hast Du an den dreien nicht genug, so bin ich Conrad Silbernagel der Vierte und andere ehr- liche Gesellen mehr, die ich nicht alle herzählen kann. Altgesell . Mein Schmied, war es Dir nicht leid, daß ihrer so viel waren? Fremder . Mein Schmied, es war mir nicht leid, daß ihrer so viele waren, es war mir nur leid, daß Du und Deine Mitgesellen nicht auch dabei waren, daß die Stube oben nicht so voll als unten war, wir hätten uns zum Fenster hinaus und zum Ofen wieder hinein ge- trunken, aber Dein Kopf hätte immer der erste sein müssen. 6* Altgesell . Mein Schmied, was wäre Dir mit meines Kopfes Schaden gedient gewesen? wäre es nicht besser gewesen, wir hätten gesessen zu Köln am Rhein, und hätten einer dem andern zugetrunken 24 Kannen Bier oder Wein? Indeß scheide ich von Dir und Du von mir, und wollen einander nichts fragen mehr. Du wirst nun so gut sein und zwei Groschen Einschreibe- geld und sechs Pfennige in die Armenbüchse geben. Fremder , giebt das Geld. Altgesell . Mit Gunst, daß ich mag dieses ehrlichen Bur- schen Einschreibegeld in den Gesellenkreis heben und legen, mit Gunst hab’ ich angefaßt, mit Gunst laß ich ab. (Zu dem Fremden:) Mit Gunst, Du hast Deinen Abtritt. Fremder Gesell , wendet sich und spricht: Mit Gunst, Abschreiten, Fortschreiten ꝛc. und setzt sich an sein Platz. Der Altgesell trug nun seinen Namen in das Gesellenbuch, und er war durch diesen Act in die Brüderschaft aufgenommen. Noch dreimal forderte nun der Altgesell die Gesellen auf, ihre Bei- träge zu berichtigen und etwaige Beschwerden vorzutragen; mel- dete sich keiner, so sprach er: Mit Gunst, wenn Niemand etwas weiß, so weiß ich etwas: wollen Geld zählen, Bier zappen, wo die schönen Mäd- chen mit den Krügen klappen. — Er zählte nun die eingegangenen Gelder, zeigte die Summe an, welche dann in das Rechnungs-Buch eingetragen wurde, und fragte scherzhaft die Gesellen, was sie mit dem vielen Gelde machen wollten, ob sie es in’s Hospital schicken oder ver- zehren wollten, worauf alle antworteten: in Ruhe und Friede verzehren. Hierbei muß jedoch bemerkt werden, daß zuvor für die Kranken, und was sonst der Gesellschaft zu bezahlen oblag, zurückgelegt wurde, denn nur ein kleiner Theil der Auflegegelder durfte zum Vergnügen verwendet werden. Wenn alle Angelegenheiten beseitigt waren, sprach der Alt- gesell weiter: Mit Gunst, daß ich mag einräumen Alles, was günstige Meister und Gesellen zum Einschreiben und Auflegen gebraucht haben, zum ersten, zweiten und dritten Mal bei der Buße. Mit Gunst, daß ich mag den Gesellen- kreis auslöschen. Mit Gunst, ihr Gesellen, ich danke euch, daß ihr fromme und bescheidene Söhne gewesen, ich hoffe, ihr werdet es bleiben in den nächsten sechs Wochen. So wie ich unserer Gesellen-Lade Schloß schließe, soll ein Jeder seinen Mund schließen. Andeutung zur Verschwiegenheit. Mit Gunst, aus Kraft und Macht schließe ich zu. Der Knappmeister wird die Lade abtragen. Knappmeister . Mit Gunst, daß ich mag die Lade abtra- gen, nach Handwerksgebrauch. Altgesell . Mit Gunst stecke ich mein Schwerd in die Scheide. Dies deutet auf ein ehemaliges Richteramt. Der Schmiede-Obermei- ster in Erfurt wurde mit Heiligen und Stab beliehen, vielleicht standen den Obermeistern bei feierlichen Gelegenheiten zwei Altgesellen mit entblößten Wehren zur Seite. Saß doch, nach einer mir gewordenen schriftlichen Mittheilung, der Maurer-Obermeister bei dem Dombau zu Straßburg, 1275, unter einem Baldachin, wenn er Gericht hielt. Mit Gunst, Ihr Bursche, bedeckt eure Häupter; mit Gunst, daß ich mein Haupt bedecke. II. Vereinigte Gewerke der Schlosser, Uhr-, Spor-, Büchsen- und Windenmacher . Wenn alle Gesellen um die bestimmte Stunde beisammen waren, klopfte der Altgesell mit einem Schlüssel dreimal auf den Tisch und sprach: Also mit Gunst! Was Schlosser, Uhr-, Spor-, Büchsen- und Windenmacher sind, welche nach Handwerksge- brauch in Arbeit stehen, wollen so gut sein, und sich zum Gebot verfügen. Hierauf begab sich die ganze Gesellschaft in ein besonderes Zimmer, wo an einer Tafel der Obermeister nebst zwei andern Meistern saßen, neben diese setzten sich die Altgesellen; auf der Tafel stand die Gesellen-Lade noch uneröffnet, die übrigen Ge- sellen standen im Kreise um die Tafel, alle reinlich gekleidet; der Altgesell klopfte wieder dreimal auf und redete die Gesellen an: Also mit Gunst! Gesellen und Jünger sollen bedankt sein, daß sie auf Befehl des Herrn Ladenmeisters und des Altgesellen auf des Ordenjüngers Bei ihnen der Junggesell. Vorbot erschienen sind. Sind zwei Ordenjünger vorhanden, so trete der eine an die Thür, der andere vor den Tisch, und fordere das verborgene Gewehr ab. Auch bei den Tischlern wurde das verborgene Gewehr abgefordert. Also mit Gunst, es soll die Lade geöffnet werden. Nun schloß er die Lade auf und gab jedem der Ordenjün- ger eine Büchse, welche diese denen vorhielten und eine bestimmte Summe als Strafe forderten, welche unruhig waren, plauderten oder gar unanständig sich betrugen; daher wurden sie auch Straf- büchsen genannt. Nach völlig hergestellter Ruhe klopfte der Altgesell wieder dreimal auf und hielt folgende Rede: Also mit Gunst! Gesellen und Jünger sollen wissen, war- um wir heute, und gewöhnlich nach vier Wochen, zu- sammenkommen; es geschieht zur Erhaltung Friedens und Einigkeit unter uns, und Erhaltung unserer Herberge. Sodann sollen wir I. Gott lieben und seine Gebote halten. II. Sollen wir den Herrn Vater, die Frau Mutter und das ganze Hausgesinde in Ehren halten. III. Wenn heute oder während der letztvergangenen 4 Wo- chen Fremde zugereist und in Arbeit gekommen sind, so treten sie vor den Tisch, und sagen ihren ehrlichen Tauf- und Zunamen Warum nicht Familiennamen? so schwer gewöhnten sich die Hand- werker, besonders die Gesellen, an forterbende Namen! , sie bringen auch zwei Groschen Ein- schreibegeld mit, ein gemachter Gesell vier Groschen. Man erinnere sich, was bei dem Gesellensprechen und der Umschau vorgekommen ist. Gesellen vor und Jünger nach, damit man weiß, was Gesellen oder Jünger sind. IV. Soll die Meistertafel verlesen werden, ein Jeder gebe Acht, wenn der Name seines Meisters genannt wird, und bringe dann zwei Groschen Auflage, ein gemachter Gesell noch einmal so viel; Gesellen vor und Jünger nach, damit man weiß, was Gesellen und Jünger sind. V. Soll das Schuldbuch verlesen werden, ist einer oder der andere darin begriffen, der zahle ab, nachdem er schuldig ist, auf daß die Lade zu dem Ihrigen und der Herr Vater zu dem Seinigen komme, so kann man künftig wieder borgen. Wir sehen aus diesem Artikel, daß es den Gesellen erlaubt war, in augenblicklicher Noth die Gesellenlade um einen Vorschuß anzuspre- chen, ein großer Vorzug der Innungs-Verfassung vor der Gewerbe- Freiheit. VI. Ist einer vorhanden, der noch nicht bei Handwerksge- brauch und Gewohnheit gewesen ist, der trete vor den Tisch und beiße dem Schlüssel in den Bart und stelle sich bei Gesellen und Jünger ein, so soll er so gut sein als unser einer. In diesem Satz liegt eine gewisse Furcht vor dem Gesetz, welches alle bedeutendere Ausgaben und alle Gebräuche bei dem Gesellenspre- chen verbot, daher sagt der Altgesell, man soll sich einstellen, nehmlich mit einem Geschenk für die Gesellschaft. VII. Soll der Artikelsbrief vorgelesen werden, es schweige wer ihn gehört, und lasse ihn den hören, der ihn noch nicht gehört hat, damit er wisse, sich vor Schaden zu hüten. Zum VIII. sollen drei ehrliche Umfragen gehalten werden, wenn einer wider den andern etwas Ungebührliches weiß, so soll er es melden und nicht verschweigen, sonst wird der Schaden in seinen eigenen Beutel steigen; es thue der Ordenjünger einer die erste Frage. Ordenjünger . Also mit Gunst! Herr Lademeister, Alt- geselle, sämmtliche Gesellen und Jünger, ich thue die erste Umfrage. Hatte nun einer der Gesellen oder der beisitzende Meister im Namen des Gewerks oder eines Meisters, oder der Altgesell, etwas anzubringen, so trat er vor den Tisch und trug, nach der gewöhnlichen Bitte, seine Beschwerde vor; es wurde debattirt und nach Maaßgabe der Statuten und Mehrheit der Stimmen entschieden; während das Urtheil gefunden wurde, mußten die Betheiligten aus dem Zimmer gehen. Nach Beseitigung des Vorgetragenen sprach der Altgesell wieder: Also mit Gunst! Die erste Umfrage ist vorüber, hat einer oder der andere etwas vergessen, so kann er es in der zweiten melden, es thue der Ordenjünger die zweite Umfrage. Ordenjünger . Also mit Gunst! Herr Lademeister, Alt- gesell, sämmtliche Gesellen und Jünger, ich thue die zweite Umfrage. Eben so wurde die dritte Umfrage ausgerufen, was jedoch nicht geschah, wenn zwischen den beiden ersten nichts vorgebracht war, hernach war es nicht mehr erlaubt, etwas vorzubringen. Inzwischen nahm der Altgesell das schwarze Buch aus der Lade und fuhr fort: Zum IX. soll das schwarze Buch verlesen werden; ist einer von Gesellen und Jüngern darin begriffen, der stecke den Kopf zum Fenster hinaus, die Füße unter den Tisch, bis das Schwarze vorüber ist , vielleicht kann man ihm von dem Schwarzen aufs Weiße helfen, wenn er Geld oder Geldeswerth hat. Ist er mit Tode abgegangen, so schenken wir ihm den ehrlichen Namen in’s kühle Grab. Befand sich nun einer in der Gesellschaft, dessen Name ge- nannt wurde, und durch einen Schein oder Zeugen nicht nach- weisen konnte, daß er das ihm angeschuldigte Vergehen bereits abgebüßt hatte, der steckte wirklich den Kopf zum Fenster hin- aus. Darauf machte der Altgesell die Brüderschaft mit seinem Vergehen bekannt, worauf gegen ihn eine Strafe, oder was sonst nach den Statuten erforderlich war, erkannt wurde; war das Vergehen von der Art, daß es ihn von der Brüderschaft ausschloß, also ein ehrenrühriges, so gab man ihm sein Auflagegeld zurück, und er mußte sich entfernen Man sehe, was dem losgesprochenen Lehrling gesagt wurde. und sein Recht weiter suchen, was ihm unbenommen blieb. Nach diesem fuhr der Altgeselle fort: Zum X., ist einer vorhanden, welcher Lust hat seinen Stand zu verändern Nehmlich sich vom Jünger zum Gesellen sprechen lassen. , der trete hervor, er kann hier so gut dazu kommen als anders wo. Hierauf ging nun das vor, was bei dem Gesellensprechen bereits gesagt ist. Zum XI. soll das reiche Amt vergeben werden, damit der Nutzen oder Schaden nicht in einer Werkstatt bleibe Das Altgesellenamt, womit im Grunde nur Mühe und gelegentlich herber Verdruß verbunden war. . Zum XII., habe ich etwas vergessen, so trete einer vor, und rufe es statt meiner aus. Meldete sich Niemand, so sagte er: Also mit Gunst, schwei- gen Sie, so schweige ich auch. Alle diese Artikel wurden in angemessenen Zwischenräumen gesprochen, auch wurden dazwischen die Beiträge der Gesellen gesammelt und in das Rechnungsbuch eingetragen, dieses auch gehörig berichtiget. Wollte der Altgesell sein Amt niederlegen, so fuhr er fort: Also mit Gunst! Gesellen und Jüngern wird bewußt sein, daß ich vor vier (oder mehr) Wochen zu einem un- schuldigen Altgesellen erwählt worden bin. Habe ich der Lade zu viel oder zu wenig gethan, so will ich Rede und Antwort darüber geben, kann ich damit nicht bestehen, so will ich die gebührliche Strafe erlegen, also mit Gunst! Ich lege mein Amt nieder, Gesellen und Jünger mögen einen andern wählen, welcher der Lade mehr Nutzen schafft als ich geschafft habe. Darauf wählte die Brüderschaft einen andern Altgesellen, oder drückte durch allgemeines Schweigen den Wunsch aus, der bisherige möge noch im Amte bleiben. War er es zufrieden, so sprach er: Schweigen Sie, so schweige ich auch; Also mit Gunst, ich nehme mein Amt wieder auf, womit denn die Auflage oder das Vierwochengebot geschlossen war. Wie bei andern Gewerken, blieb auch hier die Gesellschaft bei- sammen und lebte so fröhlich als möglich. III. Auflage der Seilergesellen . Wenn die Brüderschaft in der gewöhnlichen Gaststube der Herberge beisammen war, redete sie der Altgesell so an: So mit Verlaub und Gunst Diese Bitte wird fast bei jeder Anrede wiederholt, daher kann sie wohl künftig nur angedeutet werden. , was ehrliche Seilergesellen sind, die wollen mir folgen. Hierauf gingen sie sämmtlich, der Altgesell voran, in ein anderes Zimmer, welches sie hinter sich verschlossen; bei dem Eintreten sprachen Alle: S. m. V. u. G., daß ich eintreten mag in eines ehrlichen Herbergsvaters Stube. Altgesell . Gunst genug, Gott geb’ uns Allen besser Glück! Gesellen . Dank Dir Gott willkommen! Altgesell . Dank Euch Gott um und um, So komm’ ich bald herum. Nun trat er an das obere Ende der Tafel, auf welcher die Gesellen-Lade stand, und fuhr fort — der vorsitzende Meister oder Gesellenvater hatte schon Platz genommen —: S. m. V. u. G., daß ich mag niedersitzen und meinen Hut oder Filz auf des Herrn Vaters Tisch legen. Ist etwa ein fremder Gesell oder Jünger eingewandert kom- men, den ich noch nicht empfangen habe von wegen des Handwerks, der sei mir in Gott willkommen! Alle Gesellen . Desgleichen mir auch! Jetzt setzten sie sich um die Tafel, nach der Ordnung, wie sie in der Stadt Arbeit bekommen hatten, der Junggesell stand neben dem Altgesellen. Dieser bat um Erlaubniß, die Lade öff- nen zu dürfen, sagte aber dabei: So hält Handwerksgewohnheit, daß das Jüngst das Ael- test verschließt. Hierauf schloß der Junggesell ein Schloß auf, das andere der Altgesell, beide sprachen: S. m. V. u. G., ziehe ich den Schlüssel heraus. Nun wurden aus der Lade der Willkommen, die Schenk- kanne, die Gesellenartikel, die Geldbüchse und das Rechnungsbuch, herausgenommen, und der Altgesell sprach den großen Gruß: Grüße mir Gott alle gute ehrliche Meister, Gesellen und Jünger, wie uns der liebe Gott allhier bei dieser freund- lichen Umfrage, bei offener Lade, bei stehender Büchse, löblichen Artikelsbriefen und Einschreibebuch, Aeltest und Jüngst, löblichem Willkommen und Schenkkännel, in löblicher Vierwochen-Zusammenkunft miteinander ver- sammelt hat, Gott gebe uns Allen besser Glück! Alle Gesellen . Dank Dir Gott willkommen! Altgesell . Dank Euch Gott um und um, so komme ich bald herum. So mit Verlaub und Gunst, wir wollen nichts Neues auf und nichts Altes abbringen, wir wol- len unter uns eine freundliche Umfrage herumgehen las- sen; doch ist mein Wille der geringste, aller guten ehrli- chen Gesellen ihrer der beste. Gesellen . Was Handwerksgewohnheit in sich hält und aus- weiset, will ich helfen stärken und nicht schwächen, es ist vorhin schon schwach genug. Altgesell . S. m. V. u. G., Ihr günstigen Gesellen, wenn Euer Wille und Meinung wäre wie der meine, so wollten wir unter uns die Büchsenpfennige zufrieden stellen Gesellenbeiträge entrichten. ; doch mein Wille der geringste, aller guten ehrlichen Ge- sellen der beste. Thu’t so wohl und ziehet die Beutel; ich bitte, laßt die Riemen nicht brechen, es wird den meinen auch betreffen. So ist’s auch Gebrauch, daß die zuletzt in Arbeit gekommenen die Büchsenpfennige zuerst auflegen. Nun wurde das übliche Auflagegeld entrichtet, sodann bat der Altgesell mit den gewöhnlichen Bitten um Erlaubniß, eine freundliche Umfrage halten zu dürfen, was dann die Ge- sellschaft in hergebrachter Form genehmigte; darauf wendete er sich an den zuletzt eingewanderten Gesellen, der bis jetzt bey- sitzen der Schenkgesell genannt wurde, weil er das große Eingeschenk, oder den Ehrentrunk, noch nicht empfangen hatte, und redete ihn so an: So mit V. u. G. meine Gesellschaft, so komme ich zu Dir, und frage Dich, wie ein Altgeselle Macht hat einen ehrlichen Gesellen zu fragen, ob Du auf die Meister, auf mich oder andere ehrliche Gesellen und Jünger etwas weißt? Du wollest so wohl thun und es melden oder zu verstehen geben, damit Friede und Einigkeit unter uns erhalten werde. Der Geselle , indem er aufsteht: Gar gern, denn es ist Handwerksgebrauch. Hatte er nun etwas Nachtheiliges von Meister oder Gesellen zu sagen, so mußte er es jetzt thun, vorher aber den großen Gruß sprechen; wußte er nichts, so sprach er: So mit V. u. G. mein Altgesell, weil Du mich fragest nach Handwerksgebrauch, so ist’s billig und recht, daß ich Dir Rede und Antwort gebe. So weiß ich auf Dich und alle ehrliche Meister und Gesellen nichts als Liebes und Gutes. Weiß einer oder der andere etwas auf mich, so mag er es melden, verschweigt er es aus Liebe, so habe ich ihm zu danken, doch soll der Dank nicht zu groß sein, es mag ein Jeder reden, was er verantworten kann. Wenn ich nach Handwerksgebrauch mich nicht rechtfertigen kann, so will ich die gebührende Strafe leiden, welche Du und alle ehrliche Meister und Gesellen erkennen werden. So mit Gunst hab’ ich aus- geredet, aber noch nicht gar, so hätte ich noch einige Worte vorzubringen, ich bitte, Ihr wollet mir es nicht übel nehmen. Sämmtliche Gesellen . Nichts überall, rede was von Nöthen ist. Der Gesell sagt wieder den großen Gruß, und dann: Ihr werdet Euch gutermaßen zu erinnern wissen, daß ich vor vierzehn Tagen bin eingewandert kommen, so ist mir ein freundlicher Gruß befohlen worden, ich soll ein ehr- sames Handwerk, Meister, Gesellen und Jünger ganz freundlich grüßen, so hab’ ich statt Eurer gedankt. Alle Gesellen . Wir sagen Dir Dank anstatt Meister, Ge- sellen und Jünger. Der Gesell . Ihr dürft nicht danken, es ist Handwerksge- brauch. Nun bat er in einer ziemlich langen Rede um das große hochlöbliche Eingeschenk . Der Altgesell trug dann seinen Wunsch der Gesellschaft vor, und wiederholte dabei dieselben Worte des Schenkgesellen, als wäre sie nicht dabei gewesen, darauf erwiderte diese dann: So mit Gunst, was einem andern widerfahren ist, soll ihm auch widerfahren. Der Altgesell versprach ihm nun das Geschenk oder den Ehrentrunk nach beendigter Umfrage. Hierauf fragte er noch zweimal, ob einer noch etwas vorzutragen habe; meldete sich Niemand, so begann der Akt der Ueberreichung des großen Ein- geschenks mit dem Examen des Schenkgesellen. Altgesell , spricht den großen Gruß, sodann: So mit V. u. G. Ihr gunsthaftigen Gesellen, Ihr werdet Euch zu erinnern wissen, daß wir heute ein hochlöbliches Eingeschenk haben, das Eingeschenk ist mir lieb, der bei- sitzende Schenkgeselle noch hundertmal lieber, wenn ihrer gleich drei- bis vierhundert wären, so möcht’ ich sie gern beisammen sehen, hab’ ich ihn nicht empfangen, so will ich ihn noch empfangen, sei mir auch in Gott willkom- men mein Schenkgesell. Schenkgesell . Dank Dir Gott, willkommen! Dank Euch Gott um und um, so komme ich bald herum. So mit Gunst habe ich ausgeredet, Du magst mich weiter fragen. Der Altgesell hatte ihn nämlich nochmals gefragt, ob er von Meister und Gesellen etwas Böses wisse, und was ihm von entfernten Ge- werken befohlen sei. Altgesell . So mit Gunst meine Gesellschaft, so komme ich zu Dir und frage Dich weiter, in welcher Stadt Du Dein Handwerk gelernt hast, Du wollest so wohl thun und es melden oder zu verstehen geben, damit Friede und Einigkeit unter uns erhalten werde. Schenkgesell . Gar gern, denn es ist Handwerksgebrauch, so mit V. u. G., daß ich mag reden und still sitzen, Gott gebe Euch Allen besser Glück! Alle Gesellen . Dank Dir Gott willkommen! Nun sagte der Schenkgesell, wo er das Handwerk gelernt hatte, wobei nur diese Stelle merkwürdig ist: Drei Jahre lang und vier Wochen, vierzehn Tage vor und vierzehn Tage hernach, wie es zur selbigen Zeit einem Meisters Sohn oder Lehrjungen wohl angestanden. Was eigentlich der Sinn dieser Berechnung sein mag, möchte schwer zu errathen sein. Wenn es nicht, wie so Vieles in den Reden der Gesellen, bloßer Wortkram ist, so werden die vier Probewochen gemeint, die jeder Lehrling vor seinem Auf- dingen zu bestehen hatte und hier noch einmal getheilt werden. Hierauf fragt ihn der Altgesell weiter, wo er seinen Lehr- braten verschenkt und den Jüngernamen angenommen, und wo er seinen Jüngernamen verschenkt und den Gesel- lennamen angenommen habe Nämlich wo er nach absolvirten Lehrjahren Jünger und später wirk- licher Gesell geworden sei, also dieselbe Einrichtung wie bei den Schlossern. , und welche drei Gesellen bei dem ersten Akt und welche vier Gesellen bei dem zweiten gegenwärtig gewesen. Diese Zahlen sind nicht ohne Bedeutung, sie beziehen sich vielmehr auf die hernach folgenden sieben Artikel. Mit öfterm Wiederholen der gewöhnlichen Bittformel und fast derselben Worte des Altgesellen, nannte der Schenkgesell endlich die Orte und Gesellen, der Altgesell wendete sich dann wieder an die Brüderschaft: So mit V. u. G. Ihr gunsthaftigen Meister und Gesel- len, so habt Ihr gehört und vernommen, daß ich den Gesellen habe ausgefragt, zum Ersten, um Handwerksge- brauch und Gewohnheit, ob er auf mich oder andere ehrliche Meister, Gesellen und Jünger etwas weiß, so weiß er nichts als Liebes und Gutes; zum Andern, habe ich ihn gefragt, wo er sein Handwerk gelernt, so hat er auch so wohl gethan und hat die Stadt mit Namen genannt. Zum Dritten, habe ich ihn auch gefragt, wo er seinen Lehrbraten verschenkt und den Jüngernamen an sich genommen, was für drei Gesellen dabei gewesen und wo er seinen Jüngernamen verschenkt, und welche vier Gesellen dabei gewesen, so hat er so wohl gethan und hat die Städte und die sieben Gesellen mit Namen genannt; weiß einer oder der andere etwas Unrechtes auf ihn oder auf seinen Lehrmeister, oder auf die sieben Gesellen, so mag er es melden, damit Friede und Einig- keit unter uns möge erhalten werden, und der Schenk- gesell in seinem Geschenk unverhindert bleiben möge, ich für meine Person weiß nichts als Liebes und Gutes. Alle . So mit Gunst wir auch. Nun werden dem Schenkgesellen folgende sieben Artikel vorgelesen: 1) So mit Gunst, mein Schenkgesell, wenn Du aufstehest und hinaus gehest und sagst nicht mit Verlaub und Gunst, 2) wenn Du länger draußen bleibest als eine halbe Stunde, 3) wenn Du wieder herein gehest und sagest nicht: so mit Gunst bin ich hinausgegangen, so mit Gunst geh’ ich wieder herein, und bringest nicht den ganzen großen Gruß vor; 4) so darfst Du auch keiner unzüchtigen Manns- oder Weibsperson aus der hochlöblichen Schenkkanne zu Trin- ken geben, die des Handwerks nicht gemäßig ist; 5) so darfst Du auch weder Würfel- noch Kartenspiel bei einer freundlichen Umfrage hervorbringen, auch weder Hader noch Zank bei dem hochlöblichen Eingeschenk an- richten; 6) so darfst Du auch nicht mehr Bier oder Wein ver- schütten, als Du mit der Hand bedecken kannst, oder mußt den Mantel zum Gehülfen haben; 7) so darfst Du auch nicht mehr Bier oder Wein zu Dir nehmen, als Deine Natur vertragen kann, wirfst Du aber über 7 und triffst 11, so hast Du alle sieben Artikel verbrochen; wirst Du aber vor den Tisch treten und um Gnade bitten, so wird Dir einer aus Gnaden geschenkt werden, mit den andern sechsen weiß man schon wohin, in das Hospital, wo die alten Weiber vor dem Zapfen sitzen und die jungen Mädchen am schönsten sind. So mit Gunst, mein Schenkgesell, willst Du nun solche Handwerksgewohnheit helfen stärken und nicht schwächen, wie es der Gebrauch von Alters her gewesen ist, nichts Neues auf und nichts Altes abbringen, so will ich Dir das hochlöbliche Eingeschenk darauf zubringen? Schenkgesell . So mit Gunst, mein Altgesell, was Hand- werksgewohnheit in sich hält und ausweiset, will ich helfen stärken und nicht schwächen, es ist vorhin schwach genug. Nach manchen Reden und Bitten um Erlaubniß, überreichte endlich der Altgesell dem Schenkgesellen den Pokal oder die Schenkkanne, und sprach: So mit Gunst, mein Schenkgesell, nimm hin die Kanne mit schwarzbraunem Bier, die wird Dir verehrt von mir und allen guten ehrlichen Gesellen und Jüngern, die allhier in Arbeit stehen. Nimm also damit vorlieb, das Kloster ist arm, der Brüder sind viel, der Abt trinkt selber gern ; hast Du nicht Bier oder Wein, schlag mit der Kanne auf den Tisch, triff nur mich und meine Gesellen nicht, trink zu wer Dir lieb ist, nur mir und meinen Gesellen nicht, aber es gilt Dir und Deiner Mutter Sohn! Nachdem der Schenkgesell den großen Gruß gesprochen, ersuchte er die Gesellen, im Fall das Eingeschenk ihm zu stark sein möchte, ihm zu helfen; worauf er in drei Zügen den Pokal oder die Schenkkanne austrank. Darauf wurde sie wieder gefüllt und er trank nun auf das Wohl des Altgesellen und der ganzen Brüderschaft, wobei man ihm Glück wünschte. Er dankte ihnen, bat aber noch nach Handwerksgebrauch mit vielen Ceremonieen um das hochlöbliche Aufgeschenk ; ehe ihm dasselbe bewil- ligt wurde, mußte er erst die drei verborgenen Artikel beantwor- ten, nämlich: 1) In welcher Stadt ihm zuletzt Handwerksgewohnheit wi- derfahren sei? 2) Ob er mit dieser Handwerksgewohnheit zufrieden sei? 3) Ob er weiter Handwerksgewohnheit verlange. So unerheblich diese drei Fragen scheinen, so deuten sie doch auf das Schelten des Handwerks und seine Wirkung. Auf dem ersten Artikel antwortete er: »von Dir und Deinen Gesellen.« Die Antwort auf den zweiten und dritten war: Ja, wenn mir das hochlöbliche Aufgeschenk gereicht wird, dann will ich Handwerksgewohnheit fördern und nicht schwächen, sie ist schon schwach genug. Der Altgesell fragte nun die Gesellschaft, ob sie mit dieser Erklärung zufrieden sei und dem Schenkgesellen das Aufgeschenk bewillige, was diese dann zugab. Darauf wurde die Schenk- kanne wieder gefüllt und der Schenkgesell und Altgesell tranken sich gegenseitig zu. Zwischen allen diesen Fragen und Antwor- ten wurde immer der große oder kleine Gruß gesprochen. Nach beendigtem vielen Reden und Trinken, fragte der Altgesell den Schenkgesellen, ob er bei diesem Geschenk etwas gesehen habe, 7 was der Ehre und Tugend nicht anständig sei ? wor- auf dieser erwiderte: So mit V. u. G., mein Altgesell, weil Du mich fragst, was ich bei diesem hochlöblichen Ein- und Aufgeschenk gesehen habe, so habe ich nichts gesehen, als was der Ehre und Tugend wohl anstehen mag. So mit Gunst hab’ ich gesehen eine Stube mit vier Winkeln, einen Tisch mit vier Spitzen, darum alle gute ehrliche Meister und Gesellen sitzen, Jünger davor stehen . So mit Gunst hab’ ich auch gesehen, allerhand Farben-Lieberei, schwarz, gelb, grün, blau, roth und allerlei Farben, daß ich sie nicht alle zählen kann. So mit Gunst hab’ ich auch gesehen einen hochlöblichen Willkommen und Schenkkännel, mit Bier, daraus hab’ ich getrunken, ein- mal oder vier, hätte ich mehr getrunken, so würde es mein Schade nicht gewesen sein. So mit Gunst hab’ ich auch gesehen eine offene Lade, beistehende Büchse, in- und ausliegende Büchsenpfennige, hochlöbliche Arti- kelsbriefe und Einschreibebuch, hochlöbliches Aeltest und Jüngst, hochlöbliches Ein- und Aufgeschenk. Der Altgesell gedenkt in dieser Rede vielfarbiger Kleidung, womit, einfach genommen, die gewöhnlichen Kleider der Gesellen gemeint sein könnten, dem ist aber nicht so, vielmehr bezeichnet er damit die phantastischen Anzüge, welche der Altgesell und einige andere Gesellen an solchen Tagen, oder bei einem Einge- schenk, Jünger- oder Gesellenmachen trugen; in der dem Ver- fasser vorliegenden Handwerksgewohnheit kommt unter andern die Frage des Altgesellen vor: Ist einer oder der andere da, der Lust hat überzuspringen Nämlich über die Gesellenlade, was der Jünger thun mußte; vielleicht legte der Altgesell, das Ueberspringen zu erschweren, noch seinen Hut mit einer Feder darauf. , der darf meinen Hut, Fe- der und Lieberei nicht schonen . Ferner antwortete ein zum Gesellen gesprochener Jünger, nach vielen mit ihm getriebenen Thorheiten, auf die Frage des Altgesellen, was er bei dem hochlöblichen Gesellenma- chen gesehen habe , unter anderm: so hab’ ich auch ge- sehen Gesellen, Kranzgesellen, Bandgesellen und allerhand Farben-Lieberei ꝛc. Es gab noch eine Art Geschenk bei den Seilern, welches sie Gastgeschenk nannten; es wurde wahrscheinlich den Gesellen gereicht, welche in einer benachbarten kleinen Stadt, wo sie keine Lade, oder wie sie sagten, Aeltest und Jüngst hatten, arbeiteten und um sich nicht zu isoliren, zu der nächsten Brüderschaft hiel- ten, und daher ihrer Auflage beiwohnten; solchen Gesellen wurde auch der sogenannte Schenkgroschen gereicht, den sie nach ge- sprochenem großen Gruß wieder zurückgaben, wenn sie das Gast- geschenk in Natura empfangen hatten. Waren alle Angelegenheiten, wie sie bei der Auflage in ihren schwerfälligen Formen vorkamen, beseitiget, so hielt der Altgesell noch einmal Umfrage, ob die Brüderschaft noch etwas zu erinnern habe, dann verschenkte er sein Amt, das heißt er wählte selbst einen aus der Brüderschaft zu seinem Nachfolger; nach dessen Annahme übergab er ihm die Lade mit allen hinein- gehörenden Stücken, wünschte ihm Glück dazu und trat zurück; eben so verfuhr der Junggesell, er übergab dem jüngsten, oder dem zuletzt eingewanderten Gesellen, seine Schlüssel zur Lade. Der neue Altgesell hielt nun, nach vorher gesprochenem Gruß, noch eine Umfrage; meldete sich Niemand mit einer Be- schwerde oder Erinnerung, so verschloß er die Lade, nach ihm der Junggesell, nahm seinen Hut und sagte: So mit V. u. G., der Filz ist mein. IV. Gebräuche der Böttchergesellen in Magde- burg bei der Auflage bis 1806 . Die Auflage der Böttchergesellen wurde eben so gehalten, nur mit großer Beschränkung des Wortkrams, wie wir ihn bei den Seilern gehört haben. Derselbe Zweck waltete vor, daher ähnliche Fragen und Antworten, aber ohne die barbarische Härte und ermüdende Wiederholung, wie bei manchen anderen Brü- 7* derschaften. Wir können füglich auf spezielle Mittheilung ver- zichten, und nur von der Ehrenschenke oder dem Willkommen sprechen, die bei dieser Gelegenheit den zum Gesellen gesprochenen Lehrlingen und den zugewanderten Gesellen gereicht wurde. Nach der ersten Umfrage des Altgesellen, ob einer oder der andere etwas zu klagen oder zu erinnern habe, wurde die soge- genannte Willkommenfrage von ihm gethan, sie lautete so: Mit Gunst ehrbare (oder günstige) Meister und Gesellen. Es ist hier in der Kauf- und Handelsstadt Magdeburg der Gebrauch, wenn ein fremder Gesell zugereis’t, oder ein Bursche aus der Lehre gekommen ist, daß wir ihnen unser Gesellengeschenk und Willkommen präsentiren, da- mit sie nicht sagen dürfen: in der Stadt Magdeburg haben die Böttcher auch einen Willkommen, aber Zum Riegel, Zum Spriegel, Zum Prunk und Prank, Wohl auf dem Tisch, Wohl unter der Bank. Auch Poesie, und der Takt, nach welchem die Böttcher um die Tonne wandern, wenn sie Reife umlegen. Nein, das wollen wir nicht gelitten haben, ich will ihn nicht bringen, mit lieblichen Dingen, nicht mit Wasser oder Wein, sondern mit einem Trunk Magdeburger Broyhan, so gut wir ihn für unser ehrliches Gesellengeld haben können. Ich will ihn bringen mit sechs Ehren, drei vor und drei nach dem Trunk; was ich nicht kann mit dem Munde ehren, das will ich mit dem Beutel ehren, desgleichen soll auch der Fremde thun. Ich will auch Macht haben, zwei zu küren, einer soll auf meine Worte, der andere auf des Fremden Worte achten. Willkommens Gnade soll er haben, Willkommens Ge- rechtigkeit kann ihm auch widerfahren. Mit Gunst, ist etwa einer oder der andere, der das Gesellengeschenk und den Willkommen begehrt, der stehe auf und trete vor des Krugvaters Tisch, also mit Gunst. Waren nun fremde Gesellen vorhanden, wozu auch die eben losgesprochenen Lehrburschen gezählt wurden, so traten sie vor. Der Altgesell wählte zwei aus der Brüderschaft, welche den Willkommen und das Jungfern-Kännchen bekleideten, nämlich die gewöhnlich zierlich gearbeiteten und mit Bändern und Denkmünzen geschmückten Deckel oder Kronen auf diese Gefäße setzten, dann fragte er die fremden Gesellen, wo sie zuletzt gearbeitet hätten und ob sie auf Meister und Gesellen etwas wüßten, oder von auswärtigen Gesellschaften ihnen anzuzeigen befohlen sei? Fielen die Antworten befriedigend aus, so reichte er ihnen den Willkommen und es wurden nun die sechs Ehren getrunken. Altgesell . 1) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag meine Hand an unsere ehrliche Gesellenschenke und Willkommen legen und nach mir ziehen. 2) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag die Ehrenkrone von unsern ehrlichen Willkommen und Gesellenschenke abheben, und hier vor mich auf des Krugvaters Tisch niedersetzen. 3) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag unsern ehrli- chen Willkommen von des Krugvaters Tisch aufheben, setzen ihn an meinen Mund, thun daraus einen guten Trunk und trinke dem ehrlichen Gesellen zu, der vor mir war und nach mir kommen wird. Er sei aus Reu- ßen oder Preußen, aus Holland oder Bra- bant , so er hierher kommt, soll er Bescheid thun, das gilt Dir Hans; prosit Hans! (Trinkt und reicht dem Gesellen den Willkommen.) Prosit Gesellschaft, aus unserer ehrlichen Gesellenschenke und Jungfernkanne! Der fremde Gesell sprach dieselben Worte, trank dann und reichte den Willkommen dem Altgesellen zurück; dieser fuhr fort: 4) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag unsern ehrli- chen Willkommen auf des Krugvaters Tisch niedersetzen. 5) Mit Gunst, daß ich die Ehrenkrone mag aufheben. 6) Mit Gunst, daß ich sie mag auf unsern ehrlichen Willkommen und Schenke setzen und meine Hand ab- ziehen, also mit Gunst! Dieses wären also die sechs Ehren; die dritte ist allein in- teressant und sinnig, sie drückt die allgemeine brüderliche Theil- nahme der Gesellen unter einander durch alle Länder aus. Wie wohl mußte dem jungen Mann werden, der mit reinem Gewissen diesen Gebrauch fordern konnte, und wie traurig mochte der da- stehen, dem die Anzeige irgend einer Schuld vorausgeeilt war, und ihn als unredlich bezeichnet hatte! Der Altgesell fragte darauf den Fremden, oder den neuen Gesellen, »Wie befindest Du Dich auf diesen Trunk, Willkom- mens Gnade oder Willkommens Gerechtigkeit?« worauf diese antworteten: »Willkommens Gerechtigkeit« Diese Ausdrücke sind, wie so manche andere in den Handwerksge- wohnheiten, dunkel; wahrscheinlich wird damit der Unterschied ange- deutet, der zwischen einem schuldlosen Gesellen und einem gescholtenen, welcher nach abgebüßter Strafe durch Darreichung des Willkommens wieder in die Brüderschaft aufgenommen wurde, statt fand; ihm wurde der Ehrentrunk aus Gnade, dem andern aber aus Gerechtigkeit, oder Gebühr, zu Theil. ; dann trank die ganze Gesellschaft ihre Gesundheit. Die Gesellen hatten für diese Ehre vier Groschen an die Gesellenkasse zu zahlen. Fünfter Abschnitt . Die Handwerksmißbräuche der Gesellen. A lle polizeilichen Institutionen, auch die religiösen, haben zu allen Zeiten das Unglück gehabt, über den Formen, in welchen sie in’s Leben traten und in Wirksamkeit erhalten werden sollten, verdunkelt und endlich gar vergessen zu werden, wenn diese im- mer dieselben blieben und überall unter allen Umständen gleiche Wirkung hervorbringen sollten. Dieses Schicksal traf auch die gesellschaftliche Verfassung, die Gebräuche und Gewohnheiten der Gesellen. Von ihnen selbst wurden ihre Rechte oft zu weit aus- gedehnt, ihre Gebräuche und Gewohnheiten durch schiefe Ausle- gung und willkührliche Zusätze verderbt, für die Ruhe der Mei- ster und ihrer Mitgesellen störend, und gelegentlich lästig für das ganze Publikum; und doch hatten diese Gewohnheiten den gan- zen Handwerksstand so durchdrungen, daß ein zünftiger Meister oder Gesell ohne Verehrung derselben, gar nicht gedacht werden konnte, und ein fast dreihundertjähriger, bald stiller bald öffent- licher Kampf der polizeilichen Gesetzgebung dazu gehörte, sie, wo nicht zu vernichten, doch unschädlich zu machen. Die vorzüg- lichsten Mißbräuche, welche in alter und neuer Zeit fast bey allen Gesellen-Brüderschaften vorgekommen sind, bestehen in folgenden: 1) Uebertreibung der Förmlichkeiten bei dem sogenannten Gesellenmachen. 2) Bizarrerie bei der Abhörung des Wandergrußes. 3) Zeitversäumniß, kostspielige Bewirthung der Wanderge- sellen bei der Umschau und unbescheidene Forderungen derselben. 4) Grenzenlose Ausdehnung ihres Sittengerichts, des damit verbundenen Verrufs oder Scheltens der Meister und Gesellen, oft ganzer Gewerke. 5) Unduldsamkeit gegen beweibte Gesellen, und solche, die sich in Fabriken verdingt hatten, desgleichen gegen die im Dienst stehenden Soldaten. 6) Willkührliche Feier gewisser Tage und Feste, Fastnacht, dritter Feiertag, blauer Montag. Die drei ersten Arten sind für uns weniger bedeutend, weil ihre Folgen nicht das gesammte Publikum berührten und durch Wachsamkeit der Innungs-Obern beschränkt oder ganz vermieden werden konnten. Allerdings sind bei dem Gesellensprechen der Böttcher, Hutmacher, Tischler, Seiler, Schlosser und selbst bei den Buchdruckern Geßners Anfangsgründe der Buchdruckerkunst, Leipzig, bei dem Verfasser 1743. , Härten vorgekommen, sie trafen aber ge- wöhnlich nur solche Burschen, welche sich in den Lehrjahren übel, besonders durch Unhöflichkeit und Ungehorsam, ausgezeichnet hatten, und es liegt sehr nahe, daß die unzufriedenen Meister selbst Veranlassung zu einer Correction bei dieser Gelegenheit gegeben haben; wir wollen sie aber dennoch nicht entschuldigen, da der Zweck der dabei vorkommenden Gebräuche dazu dienen sollte, die Festlichkeit des Tages und die Freude der jungen Ge- sellen über ihren neuen Stand zu erhöhen, aber nicht ihnen schädlich zu werden, was gar nicht zu vermeiden war, wenn die Gebräuche wörtlich befolgt wurden. Die Strenge bei Abhörung des Wandergrußes, wie sie das Reichspatent vom 31. August 1731, Artikel IX., beschreibt Ingleichen so halten sie auch auf ihren Handwerksgrüßen, läppische Redensart und andere dergleichen ungereimte Dinge so scharf, daß Der- jenige, welcher etwa in Ablegung oder Erzählung derselben nur ein Wort oder Jota fehlet, sich alsobald einer gewissen Geldstrafe unter- geben, weiter wandern oder wohl öfters den Weg zurück laufen und von dem Ort, wo er hergekommen, den Gruß anders holen muß. , ist sehr hart und in dem Grade in der letzten Hälfte des acht- zehnten Jahrhunderts gewiß nicht vorgekommen. Was die übertriebenen Forderungen der Wandergesellen an die Umschaugesellen anlangt, so wird zugegeben, daß hin und wieder alternde Gesellen die jüngern, besonders an Sonntagen, ungebührlich in Anspruch nahmen; man konnte indeß von der fortschreitenden Bildung der Handwerker und von der Aufmerk- samkeit ihrer Obern hoffen, daß diese Beschwerde mit der Zeit ganz aufgehört haben würde, auch bestanden schon, je nach der Größe der Städte, einschränkende Vorschriften. Am wichtigsten und gefährlichsten war das Schelten oder der Verruf der Gesellen unter sich, einzelner Meister, oder ganzer Gewerke. Es war eine usurpirte Nachahmung der statutarischen und Gewohnheits-Rechte der Innungen und Handwerke. Diese bedienten sich desselben als Executionsmittel wider ungehorsame und unredliche Meister und Gesellen; unverantwortlich war es daher von ihnen, auch ihren Gehülfen dasselbe Recht einzuräumen und sich dadurch von dem schwachen Verstande der Jugend und ihren Leidenschaften abhängig zu machen. Wir können diese schädliche Gewohnheit in zwei Klassen theilen; die erste blieb, wenn nicht außerordentliche Fälle hinzutraten, in den Grenzen einer Hausangelegenheit der Meister, indem sie ihre Wirkung nur auf eine Werkstatt äußerte. Sie konnte nämlich durch Unzufriedenheit des Meisters mit seinen Gesellen, über ihre Me- thode zu arbeiten, zu spätes Aufstehen, unvorsichtigen Gebrauch oder Verdacht absichtlichen Mißbrauchs der Materialien, ent- stehen, und sich bis zu einem unbewachten Ausdruck, z. B. dumm, faul, schlecht ꝛc. steigern; von Seiten der Gesellen konnte Unzufriedenheit über zu geringe Speisen, unreines Bettzeug und sonstiges Leinengeräthe Daher das an s. O. vorgekommene Reservat der Meister, daß die Gesellen Bett und Bettgewand nicht verachten sollen. , unregelmäßige Zahlung des Wochen- lohns, entstehen. Konnte der Meister die daraus entstehenden Händel nicht auf der Stelle beilegen, so gingen die Gesellen, es betraf einen oder alle in der Werkstatt, wo nicht sofort, doch den nächsten Sonntag von ihm und verboten allen übrigen in der Stadt, bei ihm zu arbeiten, bis die Sache bei der Innung untersucht und ausgeglichen war. Zu dieser Klasse gehört auch, wenn ein Meister von der Innung selbst gescholten wurde, in diesem Fall durften die Gesellen nur mit Erlaubniß des Ober- meisters bei ihm bleiben. Die zweite Klasse ereignete sich, wenn die Meister einen gemeinsamen Beschluß über eine vorzunehmende Veränderung in den Verhältnissen der Gesellen zu ihnen, gefaßt hatten, mit dem diese nicht einverstanden waren und der auf ihre Vorstellung nicht zurückgenommen wurde. Dahin gehören: Vermehrung der Ar- beitsstunden, Herabsetzung des Lohns, Verlegung der Auflage- termine, Beschränkung des Gebrauchs des Brüderschaftssiegels, und der Feier gewisser Tage, dritter Feiertag, blauer Montag, versagtes Gehör bei der Innung oder Abweisung ꝛc. Jede dieser Vorfallenheiten war geeignet, einen allgemeinen Aufstand unter ihnen hervorzurufen, besonders wenn die Altgesellen gegen die Anordnung der Meister eingenommen waren. Konnte man sich nicht einigen, so zogen die Gesellen in Masse aus der Stadt, erließen aber vorher Laufschreiben an die Brüderschaften ihres Handwerks in den nächsten und entferntesten Städten, worin sie diesen untersagten, so lange in der betreffenden Stadt zu arbei- ten, bis die Meister ihren Beschluß würden zurückgenommen haben. Ein solcher Aufstand oder Verruf nahm mehr oder we- niger einen politischen Charakter an, er verletzte die Privilegien der betreffenden Innung in allen Staaten, die Landeshoheit der Fürsten, und störte den Frieden vieler Hundert Familien, denn auch die eingebornen Gesellen der betreffenden Stadt mußten der größern Masse folgen, wenn sie sich nicht der Verachtung und Rache derselben auf ihrer künftigen Wanderschaft aussetzen wollten. Ein solcher Aufstand wurde noch bedenklicher, wenn die Orts-Obrigkeit Veranlassung dazu gegeben hatte, und die Meister sich der Gesellen nicht annahmen. Dieser Fall ereignete sich 1725 unter den Schuhmachern in Augsburg. Die Hand- werksgesellen mögen hin und wieder in ähnliche Verirrungen ge- fallen sein, aber keine hat der Innungsverfassung so sehr gescha- det, als diese, denn sie ist unbezweifelt die nächste Veranlassung zu dem Reichsgesetz von 1731, wodurch sie tief erschüttert wurde, es sei also erlaubt, einige Augenblicke dabei zu verweilen. Bei Gelegenheit eines Streits der Schuhmachergesellen in Würzburg 1724 Europäische Staats-Canzlei, Band 49, S. 554. , von dem die dortige Regierung dem Ma- gistrat in Augsburg Mittheilung machte, entdeckte das Hand- werksgericht Eine Deputation des Magistrats. , daß das Brüderschaftssiegel der Gesellen nicht in ihrer Lade verschlossen, sondern in den Händen der Altgesellen war und die Brüderschaft ohne Vorwissen der vorsitzenden Mei- ster mit auswärtigen Gesellschaften correspondire. Das Gericht fand sich dadurch veranlaßt, den Gesellenartikeln die nöthigen Verbote inseriren zu lassen, und forderte zu dem Ende diese Ur- kunde von ihnen. Nach mancher Weigerung lieferten sie die Altgesellen zwar aus, rissen aber später die eingetragenen Sätze wieder heraus, sämmtliche Gesellen verließen ihre Werkstätten und lagerten sich auf ihre Herbergen. Sie theilten sich in Augsburg nach dem Glaubensbekenntniß in zwei Brüderschaften, und hatten zwei Laden und Herbergen. Der Magistrat ließ hierauf beide Häuser militairisch umstellen, bemächtigte sich der Altgesellen und hatte in der Ueberzeugung, daß man diese Geißeln nicht verlassen werde, den Sturm auf einige Augenblicke glücklich beschworen; beide Brüderschaften schienen zur Nachgiebigkeit bereit und nach einigem Capituliren ließen sie geschehen, daß man die Gesellenladen auf das Rathhaus schaffte, von den Alt- gesellen öffnen und die neuen Verordnungen den Gesellenartikeln beifügte. Dieses scheinbare Fügen, die Klagen der Meister, bei dem nahen Osterfeste » die Gesellen nicht entrathen zu können, und die Furcht des Magistrats vor der Ge- fahr, so sich bei der Gefangennehmung einer so großen Anzahl der Purschen hätte begeben können «, bestimmte ihn, sämmtliche Rebellen freyzugeben, nachdem sie an Eidesstatt und bei Verlust ihres ehrlichen Namens angelobt hat- ten, zu ihren Meistern in Arbeit zu gehen und die weitern Be- schlüsse abzuwarten; auch ließ der Magistrat die Gesellenladen und Bücher wieder auf die Herbergen schaffen. Die Gesellen gingen nun zwar vor der Hand wieder zu ihren Meistern, ver- weigerten aber die gewöhnliche Auflage zu halten und die Auf- lagegelder zu entrichten, bis der Rath die neuen Verordnungen zurückgenommen haben würde. Dieser an seinem Theil, hatte in Erwägung, daß der Frevel und Trotz der Gesellen nicht unge- ahndet hingehen könne, ihnen eine Strafe von 1½ Gulden für den Mann zuerkannt, sie warteten jedoch das Erkenntniß nicht ab, sondern zogen, 132 an der Zahl, aus der Stadt, in das nahe liegende Baiersche Städtchen Friedberg. Hier lagen sie an zwölf Wochen, während dem der Magistrat zu Augsburg vergebens mit ihnen unterhandelte, bis Geldnoth sie entzweiete und zur Besinnung brachte. Sie hatten in dieser Zeit 3132 Gulden Schulden gemacht, und es handelte sich endlich nicht so ernstlich um ihre Rückkehr nach Augsburg, als um Herbeischaf- fung dieser Summe, welche sie noch dazu von dem Magistrat forderten. Jetzt, wahrscheinlich auf Anrufen der Einwohner zu Friedberg, nahm die Landesregierung thätigen Antheil an dem Handel; sie schickte eine Commission dahin, ließ mehrere, beson- ders die Altgesellen, einsperren, bis die ganze Brüderschaft sich mittelst ausgestellter und beschworner Obligation verbindlich machte, die aufgelaufene Schuld binnen drei Jahren zu bezah- len; worauf man sie ungehindert ziehen ließ. Eine kleine An- zahl, vielleicht nur Eingeborner, kehrte zwar nach Augsburg zurück, die Mehrzahl zerstreute sich jedoch und 1728 war die Sache noch nicht völlig ausgeglichen; die Meister, auf welche endlich die Gesellen alle Schuld wälzten, baten noch in diesem Jahre den Magistrat um Abhülfe und versicherten, daß kein fremder Gesell bei ihnen arbeiten wolle. Nach den Regeln der damals noch ziemlich festen deutschen Innungsverfassung, erkennen wir zwei Fehler, welche diesen Auf- stand herbeiführten; einmal, daß die Geschwornen oder Gesellen- beisitzer zugegeben hatten, daß die Altgesellen das Brüderschafts- siegel in den Händen behielten, was bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht geschehen konnte; zweitens, daß der Magistrat, oder das Handwerksgericht, seine Verordnung nicht an die Innung, als die nächste Behörde der Gesellen, vielmehr unmittelbar an diese richtete, welche aber, vermöge ihrer Statuten, nur von dieser Befehle anzunehmen hatte; es wird auch wahrscheinlich, daß die Meister, in der Meinung, die Gesellen würden es so weit nicht treiben, diese anfangs unterstützten, um ihre Empfindlichkeit darüber, daß sie übergangen waren, an den Tag zu legen. Wie tief dieser unglückselige Gebrauch bei den Gesellen-Brü- derschaften Wurzel geschlagen hatte, und in welcher lästigen Ab- hängigkeit die Meister dadurch erhalten wurden, sehen wir noch im Jahre 1799, wo die Schlossergesellen in Frankfurt a. M. sämmtlich aus der Stadt zogen, weil man ihnen das gewöhn- liche Frühstück nicht um einen Kreuzer erhöhen wollte. Prrov.-Archiv in Magdeburg. Vor- her hatten sie, wie in der ältesten Zeit, Abmahnungs- und Droh- briefe an die Brüderschaften in Cassel, Berlin, Hamburg, Copen- hagen u. m. a. Orten erlassen, worin sie die Gesellen für unredlich erklärten , welche in Frankfurt Arbeit nehmen würden. Minder nachtheilig für die Meister und das betreffende Pu- blikum war zwar das einseitige Schelten der Gesellen unter sich, aber doch höchst gefährlich für die Ruhe, ja sogar für die persön- liche Sicherheit der einzelnen Genossen, die es betraf. Dieser Verruf konnte eintreten, wenn ein Gesell die Ansichten seines un- zufriedenen Mitarbeiters in der Werkstatt, bei dessen persönlichem Zwist auf der Herberge, oder sonst wo, nicht theilen wollte, wie das so oft im Leben und in allen Ständen vorkommen kann; im Trunk, besonders bei der Schenke zum Thor hinaus, auch wenn einer von einem allgemeinen Aufstande sich ausschloß, oder heimlich bei einem gescholtenen Meister arbeitete, wenn er einen Wandergesellen angeblich nicht gut bewirthet hatte, endlich bei dem Tanz, wenn einer das Mädchen des andern verachtete, oder vorzugsweise mit ihm tanzen wollte; kurz, nach allen ähn- lichen Vorfällen, wie sie jungen Leuten in allen Ständen begeg- nen und Zweikampf oder Prozesse herbeiführen können. Ge- wöhnlich erklärten sie sich gegenseitig für schlecht, und nun durfte keiner meben dem Gescholtenen arbeiten, bis seine Händel ausge- glichen waren, was denn wohl durch verständige Altgesellen ge- schah. Die Sache wurde jedoch schlimmer, wenn die streitenden Gesellem in aufgeregter Leidenschaft die Stadt in verschiedenen Richtumgen verließen und ihre Ansichten und den Verruf in meh- rere Sttädte und Länder trugen. Dem Verruf ähnlich und unter Umständen recht drückend, konnte wie Unduldsamkeit gegen beweibte Gesellen werden Naich Lambrechts Cameral-Wissenschaft, Berlin 1797, Seite 143, verrlangten die Gesellen, daß die beweibten den letzten Stuhl oder Pllatz in der Werkstatt einnehmen sollten. ; sie originirtt unbezweifelt aus den strengen Keuschheitsgesetzen der In- 8 nungen, wozu sich später ein sehr zu entschuldigender Eigennutz oder Sorge für das Unterkommen der Gesellen verband. Nach jenen sehr bekannten Gesetzen betrachteten die Gesellen den Ehestand eines ihrer Mitarbeiter als Folge der Uebertretung desselben, und in politischer Hinsicht als Hinderniß ihres Fortkommens und Beschränkung ihrer Freiheit. Diese Freiheit, obgleich dem Wort nach sich nicht klar bewußt, sollte jeder Einzelne der gesammten weit verzweigten Brüderschaft bewahren Handwerksgewohnheit stärken und nicht schwächen. , sie hielten sie gefährdet, wenn einer sich in Verhältnisse versetzte, welche seinen Willen und unbedingte Theilnahme an dem Gemeinwohl der Brüder- schaft beschränken konnten. Dies war nun freilich der Fall bei den verehelichten Genossen, deren ganze Subsistenz in den Hän- den der Meister lag und einer weitern Ausführung nicht bedarf. Diejenigen, welche für Stücklohn arbeiteten, hegten den Ver- dacht, daß man jenen vortheilhaftere Bedingungen zugestehe, oder solche Gegenstände zutheile, welche besonders gut förderten; die Wandergesellen, daß ihnen ihr Unterkommen erschwert werde, in- dem die verehelichten die Stadt nicht mehr verließen. Der nächste Druck, den diese Unduldsamkeit erzeugte, war, daß die Brüder- schaft ihnen keinen Antheil an der Krankenkasse zugestehen, andere sie gar nicht neben sich in der Werkstatt dulden wollten, z. B. die Schlosser in Magdeburg. Die Sache von rein menschlicher Ansicht genommen, machten die Gesellen sich einer Härte schul- dig, die leicht die nachtheiligsten Folgen auf das Gemüth eines solchen Ehemanns haben konnte, aber sie führt gleichwohl zu sehr ernsten Betrachtuugen über die ehelichen Verbindungen der Handwerksgehülfen, die Bauhandwerker allenfalls ausgenommen, ohne Rücksicht auf Zünfte oder Gewerbefreiheit. Die Ehe bleibt an sich, bei allen äußern Vortheilen, welche unsere Stellung in der Gesellschaft uns verspricht, selbst bei hin- länglichem Capitalbesitz, der die Verbindung begünstiget, ein mo- ralisches Wagstück; wo aber die bürgerliche Stellung des Ehe- mannes und sein Erwerb nur auf auflöslichen Contracten und auf geringem Lohn basirt, was bei den Handwerksgehülfen ganz besonders der Fall ist, da wird sie gewöhnlich das erste Glied einer langen Kette moralischer und physischer Leiden. Immer wiederkehrende Noth, unaufhörliche Sorgen, drücken dann auch das beste Herz nieder, es verkümmert oder verwildert unter zu- nehmenden Drangsalen und bei der immer mehr schwindenden Hoffnung, jemals selbstständig sich bewegen zu können. Da ist es denn nicht zu verwundern, wenn ein leidenschaftlicher Mann sein ganzes Unglück in der Ehe findet und in schlecht bewachter Stimmung seinen Unmuth an der armen Frau ausläßt, die doch nur das Opfer seiner Unbesonnenheit wurde! Ein solches Elend von den Innungen und Städten möglichst entfernt zu halten, war die Unduldsamkeit der Gesellen wohl geeignet, wenn gleich gesetzlich nicht zu rechtfertigen. Die Unduldsamkeit gegen solche Genossen, welche eine Zeit in Fabriken und Manufakturen gearbeitet, oder Livré getragen hatten, war eine Folge der strengen Abgeschlossenheit jedes Ge- werks, des Verbots aller Pfuscherei und was dieser Vorschub leisten konnte, so wie des Strebens der Innungen, jene nicht aufkommen zu lassen; indeß wurde von Seite der Gesellen we- niger darauf gehalten, auch haben sie manchen Gewinn aus der Technik der Fabriken in ihre Meisterschaft mit hinüber ge- nommen. Die Feier abgeschaffter Festtage, besonders der dritte Feier- tag an hohen Festen, gab ebenfalls zu manchen Klagen Veran- lassung, sie findet aber bei einigen Handwerken, z. B. den Schuhmachern und Schneidern, billige Entschuldigung, indem bei ihnen die Gesellen in den Wochen vor hohen Festen, oft jeden Sonnabend halbe Nächte, den ganzen ersten Festtag und den halben Sonntag arbeiten müssen, damit die Meister ihre Kunden befriedigen können; man konnte ihnen daher wohl einige Erholungsstunden nach den Festen und Sonntagen gönnen. Wir kommen hier auf den so sehr verrufenen blauen Montag ; sein Entstehen ist, wie alle öffentliche Feste, kirchlich. Es war der Montag nach dem Sonntage Estomihi, also vor dem Anfang der Fasten. In Erfurt feierten mehrere Handwerke, u. a. die Schuhmacher, den Montag nach Jacobi als grünen Montag. Es war der Festtag ihres Schutzheiligen; auch der Schmiede-Obermeister wurde an diesem Tage feierlich mit der Innung beliehen. Sie schmückten an diesem Tage ihre Häuser und Läden mit grünen Zweigen, welche ihnen aus Herrschaftlichen Forsten geliefert wurden. ( Erhards Geschichte von Erfurt, S. 306.) Man zierte an diesem Tage, be- sonders im südlichen Deutschland, das Innere der Kirche mit blauen Gewändern, lebte nach vollbrachtem Gottesdienst, in der Aussicht auf die beschränkende Fastenzeit, noch so lustig als möglich, und fing eigentlich damit schon die Feier der Fastnacht an. Man nannte ihn auch den gailen Montag , sowie den darauf folgenden Dienstag, Narrenkirchweihtag Zinkernagel , Handbuch für Archivare, S. 258. , welche Bezeichnung den Zweck der Feier hinlänglich andeutet. Nach der Reformation verlor sich zwar der Name, die Gesellen woll- ten aber den Tag unter der Zahl der Feste nicht missen und man bewilligte ihnen dafür mehrere freie oder gute Mon- tage im Jahre; die Bezeichnung blau , übertrugen sie später sprichwörtlich auf jeden Tag in der Woche, an welchem sie nicht arbeiten wollten. Zu den Kämpfen gegen den blauen Montag können wir noch den Vorschlag im Handbuche für den gesitteten Bürgerstand, Berlin bei Schüne, Abschn. 14, zählen, den Gesellen nämlich zu ihrer Erholung einen blauen Mittwoch zu bewilligen — dadurch würde aber der halbe Donnerstag auch blau geworden sein! Einige Brüderschaften machten am Fastnachtstage gewisse Observanzen geltend, z. B. die Hufschmiede, welche von den Meistern und deren gewöhnlichen Kunden, Wurst oder Geld einsammelten, die Fleischer schmückten einen fetten Ochsen mit Blumen und Bändern, und zogen damit durch die Straßen. Einige Feste sind uns kaum noch dem Namen nach bekannt, z. B. der Lucastag der Glaser, welcher im nördlichen Deutsch- land unter dem Namen großer und kleiner Lucas gefeiert wurde; der Hofzug der Zimmerleute in Halle, welcher noch in den Re- gierungsjahren des letzten geistlichen Administrators des Erzstifts Magdeburg vorkommt, der Josephstag in Erfurt, den die dorti- gen Zimmerleute feierten, der Reiftag der Böttcher, in München vor Anfang der Fastenzeit, in Halle in der Pfingstwoche gehal- ten, er soll den Gesellen bedeutende Kosten verursacht haben. Dem Verfasser ist darüber Folgendes von dem Stadtverordneten Herrn Böttchermeister Balck in Magdeburg mitgetheilt worden: „Der Reiftag wird noch, aber höchst selten, namentlich in München, nach sieben Jahren einmal gehalten. Sein Entstehen fällt in eine sehr alte Zeit, wo in Deutschland eine Pest große Verheerungen angerichtet haben soll. Nach dieser Schreckenszeit sollen die Böttchergesellen die Ersten gewesen sein, welche durch ihre Arbeiten und Tanzen um ihre Tonnen und Schwingen der Reife die eingeschüchterten Einwohner wieder aus ihren Wohnungen gelockt haben. In München treten gewöhnlich 12 bis 20 Gesellen zusammen, und gehen deshalb schon zwei oft drei Monate vorher aus der Arbeit, um den Tanz einzuüben. Die Zeit der Ausführung beginnt gewöhnlich am heiligen Dreikönigstage und dauert bis zur Fastnacht. Die Tänzer sind mit einer rothen Tuch- jacke, schwarzer Sammthose, weißen Strümpfen und schwarzen Schu- hen bekleidet, als Kopfbedeckung tragen sie eine runde Mütze von grü- Dergleichen Feste gaben dem Volksleben in den Städten ein heiteres Ansehen, wenn sie von Uebertreibung frei blieben, was jedoch bei der großen Verschiedenheit der Bildung und Nei- gung der jungen Leute nicht zu vermeiden war. Man hat im letzten Jahrhundert bei mehreren Gelegenhei- ten Berechnungen der Verluste angestellt, welche durch die Ver- säumniß am Montage für den Handwerksstand und das ganze Publikum entstehen und große Capitalsummen als Resultat der- selben herausgestellt Krünitz Encyclopädie, Thl. 21, S. 540. , deren Werth jedoch nur in einem künstlichen Calcül und nicht im praktischen Leben liegt. Wenn die Hand- werker nur immer Arbeit genug haben, so können sie die Ver- säumniß einiger Stunden am Montage im Laufe der Woche durch angestrengtere Thätigkeit wohl wieder gut machen, bleibt ihnen doch in ihrem glücklichsten Zustande beinahe gar keine Zeit zur Erholung, da sie, wie schon gedacht, oft genug halbe Nächte und die Sonntage arbeiten müssen, um ihren Kunden gefällig zu sein; sie ist also nur ein scheinbares Uebel, das Zeit und indirecte Mittel sicherer beseitigen, als strenge Verbote. Der eigentliche Mißbrauch, den die Gesellen davon machten, bestand in gegenseitigen Ueberredungen zum absoluten Ausgehen, denen Böswillige auch wohl Drohungen hinzufügten, wodurch sie ihre genossenschaftliche Freiheit angriffen, auf welche sie doch so sehr hielten, und heftige Streitigkeiten herbeizogen. nem Sammet mit blauen und weißen Federn. Zwei von ihnen sind phantastisch gekleidet und begleiten sie als lustige Personen. Ihr geordneter Zug, bei welchem Jeder einen bunten Reif trägt, geht des Vormittags von der Herberge aus in die Straßen wo Große und Reiche wohnen, dort tanzen sie vor den Häusern in verschiedenen Stellungen und Gruppirungen, schwenken mit Wein gefüllte Gläser in den Reifen in künstlichen Touren und Zügen, trinken die Gesund- heit der Herrschaften, die sie dann gewöhnlich reichlich beschenken, wo- durch ihre bedeutenden Auslagen gedeckt werden.“ Schlußbetrachtung . A ndere Zeiten andere Sitten! Der Handwerksstand hat Jahr- hunderte lang an den seinigen festgehalten und nur das allge- meine Schicksal der deutschen Reichsverfassung konnte auflösende Spaltungen in seinen abgeschlossenen Verhältnissen hervorbringen. Die gewaltsame Aufhebung aller Corporationen in den Theilen unseres Vaterlandes, die dem französischen Reich eine kurze Zeit unterworfen wurden, ferner in den Fürstenthümern, die das Kö- nigreich Westphalen bildeten, fand auch in den übrigen Staaten, wenn auch nicht unbedingte, doch theilweise Nachahmung; seit- dem und bis diesen Augenblick wird im höhern Publiko die An- sicht festgehalten: die Verfassung der Gilden, Innungen und Handwerke habe sich längst überlebt, sie passe nicht mehr für den Standpunkt der Nation überhaupt, selbst nicht mehr für den Handwerksstand, der eine bedeutende Stufe sittlicher Cultur erstiegen habe und sich vollkommen frei bewegen müsse. Des Verfassers Absicht und Beruf ist es nicht, hierüber eine Meinung zu äußern, er erlaubt sich nur noch auf die Ungleichheit der Er- ziehung der Jugend hinzuweisen, welcher die Handwerke zu- gänglich sind, und dabei auf eine einflußreiche historische Epoche der Innungen aufmerksam zu machen. Es ist nehmlich ein bekannter und in gegenwärtiger Schrift wieder berührter Zug der Innungen und Gilden, daß sie in den frühern Jahrhunderten sich von der niedern Volksklasse möglichst frei hielten, bis die Reichsgesetze im sechszehnten Jahrhundert Polizeiordnung von 1548, Tit. 37, und von 1577, Tit. 38. sie auch dieser öff- neten. Welche Mittel hatten nun die Corporationen, bei dem dürftigen Schulunterricht jener Zeit, zu verhüten, daß ihr Stand dadurch nicht in moralischen Nachtheil gerieth, und zu bewirken, daß die Aufgedrungenen ihren Söhnen ähnlich wurden? Die technische Ausbildung bewirkte diese Verbesserung und beseitigte die angedeutete Gefahr nicht, sie blieb, einseitig gedacht, ohne Einfluß auf äußere und innere Ordnung ihres Lebens; hier kamen ihnen ihre Statuten und Gewohnheiten allein zu Hülfe, ja es wird höchst wahrscheinlich, daß die wunderlichen Gebräuche und Unnamen, die bei dem sogenannten Jünger- und Gesellen- machen vorkommen, erst nach jenen Gesetzen entstanden sind; denn es liegt eine gar nicht zu verkennende Anspielung auf eine ganz geringe Abkunft des Lehrlings darin, welche die Innungs- verwandten früherer Zeit schwerlich würden geduldet haben. Der junge Mensch wurde nach absolvirter Lehrzeit zwar freigesprochen von der unmittelbaren Aufsicht seines Meisters, von seinen Mitgesellen und den Innungen aber fortwährend über- wacht; auch diese Aufsicht war in ihren Gesellenartikeln und Gewohnheiten begründet. Obgleich dem Knabenalter entwachsen, wurde er dennoch, bald durch Vortheile bald durch Nachtheile, in spielenden, uns freilich zum Theil absurd vorkommenden For- men, fortwährend an Pünktlichkeit, Treue, Beständigkeit und Fest- halten an bestehenden Verfassungen, gewöhnt; sie lehrten ihn nach eingeführter Ordnung sprechen, und zur rechten Zeit schweigen. Ihre Gebräuche dienten ihrer Phantasie, wie den Kindern ein Spielzeug, zum Zeitvertreib; durch ihre Beobachtung bei den Zusammenkünften, durch Abhörung ihres Grußes, wurden sie abgehalten von andern ihrer Stellung fremden Ideen, und es ist kaum zu bezweifeln, daß die darin herrschende Monotonie und Tautologie, viel zur Erhaltung der Einfachheit und Festigkeit in Rede und Handlung der Handwerker beigetragen haben. Der Gesellenstand der Handwerker wird immer die Vor- schule dieser Bürgerklasse bleiben; was die Innungen seit Jahrhunderten darin geleistet haben, kann nicht dankbar genug erkannt werden; doch ist es abgeschlossen mit ihrer Auflösung, und Gesellenverbindungen können für die Meister, ohne Innung, nicht wünschenswerth sein, ja unter Umständen sogar gefährlich für sie werden; ihre ehemalige Sorgfalt ist den Volks- und Bürger- schulen, später den Polizeibehörden übertragen; möge es diesen gelingen, die schwere Aufgabe dauernd zu lösen! Druck: Faber ’s che Buchdruckerei.