Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg nach ihren grossen Vortheilen oͤkonomisch betrachtet. Berlin , im Verlag der Buchhandlung der Real-Schule 1766 . Vorbericht. D er allergnaͤdigste Koͤnigliche Be- fehl wegen Aufhebung der Ge- meinheiten ist unter denen un- zaͤhlichen Wohlthaten, die das Vaterland von seinem grossen und guͤtigen Beherr- scher je empfangen hat, eine der aller- wichtigsten. Als ein treuer Unterthan habe ich dem Triebe nicht widerstehen koͤnnen, denenjenigen von meinen Lan- desleuten, welche von solcher neuen Ein- richtung keinen hinlaͤnglichen Begrif ha- * 2 ben, Vorbericht. ben, und derer sind sehr viel, die Groͤsse dieser Koͤniglichen Gnade in ihrem wah- ren Lichte darzustellen, indem ich ihnen in diesen Blaͤttern die ansehnlichen Vor- theile zeige, welche so augenscheinlich je- dermann begluͤcken werden, der an sei- nem Theil nichts verabsaͤumet die huld- reichen Absichten des Landesvaters zu erfuͤllen. So vielen tausend Familien, die den Nahrungsstand ausmachen, allen Besitzern der Landguͤter, und einer Menge anderer Persohnen, die sich mit der Landwirthschaft beschaͤftigen, wird hiedurch das sicherste Mittel dargereicht, ihr Vermoͤgen ansehnlich zu vermehren, und ihre Einkuͤnfte in kurzer Zeit viel- leicht zu verdoppeln. Die in dieser Schrift aus der Na- tur der Landwirthschaft hergeleiteten, und durch Vernunft und Erfahrung hinlaͤnglich bestaͤtigten Saͤze, beweisen die Moͤg- Vorbericht. Moͤglichkeit von dem was ich hier sage. Jeder Leser der auch kein Landwirth ist, siehet es ein, daß wenn man bei jedem Dorf, den dritten Theil des Ackers, wel- cher nach der bisherigen alten Art zu wirthschaften, alljaͤhrlich wuͤste geblieben ist, kuͤnftighin nach der Aufhebung der Gemeinheiten, auf daß vortheilhafteste nutzen und mit Fruͤchten bestellen kann, es eben so viel sei, als wenn die Feld- mark dieses Dorfs um ein Drittheil er- weitert waͤre. Die ganze Marck ge- winnet also durch die Befolgung des Koͤniglichen Befehls innerhalb ihrer Grenzen, um ein Drittheil neue Fel- der, denn in der ganzen Marck wird nach Aufhebung der Gemein- heiten um ein Drittheil Ackers mehr angebauet werden, als bisher, und die Einschliessung der Felder, die kuͤnstli- chen Wiesen, und andere nur alsdenn * 3 moͤg- Vorbericht. moͤgliche Verbesserungen werden unstrei- tig den gesamten Boden, weit mehr als um ein Drittheil fruchtbarer machen. Engelland ist uns hierinn mit sei- nem grossen Beispiel vorangegangen. Dieses Reich war vor nicht gar langer Zeit oft genoͤthiget seinen Getreidevor- rath aus Pohlen zu nehmen S. Les Elemens du Commerce. p. 257. „De- „puis cinquante ans l’agriculture est refor- „mée sans doute, mais ce n’est que depuis „les vingt dernieres années, que nous en „ressentons les effêts surprenans. Autrefois „nous n’exportions point de froment, \& „même la Pologne nous approvisionnoit sou- „vent; nous sommes devenûs le Grenier de „l’Europe le plus abondant \&c. und die dasige Landwirthschaft war schlechter als in irgend einem andern Lande S. Patullo Essai sur l’amelioration des terres, p. 3. „C’est par les soins \& la protection „du , seit- Vorbericht. seitdem es aber auf eben die Art wie nunmehro bei uns geschehen soll, seinen Ackerbau verbessert hat, so ernaͤhret es nicht nur seine zahlreichen Einwohner selbst, und versiehet seine weitlaͤufigen Colonien mit Getreide, sondern es ver- kauft annoch jaͤhrlich an Auswaͤrtige im Durchschnitt fuͤr zehen Millionen Tha- ler an allerlei Korn. Denn so bald die Regierung daselbst anfing die Sache zu Herzen zu nehmen S. Patullo , Essai sur l’amelioration de Terres pag. 207. I. edition de Paris . „En- „fin le Gouvernement y donna une sérieuse „attention; il en encouragea toutes les bran- „ches; il accorda une prime considérable à „l’exportation des grains. Ces sages mesu- „res ouvrirent à la longue \& par dégrés „tous , sobald man Par- * 4 laments- „du Gouvernement, que l’Agriculture a été „poussée plus loin dans cette Isle, que chés „aucun de ses voisins du continent, tandis „qu’un siecle auparavant elle leur étoit en- „tierement inferieure . Vorbericht. lamentsackten ausfertigte, und Preise und Belohnungen auf die Ausfuhre des Getreides sezte, so kam der Verbesse- rungsgeist uͤber Engelland, und belebte jede Seele. Da arbeiteten der Lord und der Gelehrte mit vereinigten Kraͤf- ten an dieses grosse Werk, und durch sie geleitet, that der arbeitsame Arm des Landmanns Wunder. Alle Vorurtheile wurden abgeschuͤttelt, man verließ das alte Herkommen, man hob die Gemein- heiten auf, schloß die Felder ein, legte kuͤnstliche Wiesen an, und der Ackerbau in Engelland, stieg mit schnellen Schritten zu der Stuffe der Vollkom- menheit, darauf wir ihn jezt erblicken. Man darf nur die Klagen der franzoͤsi- schen Schriftsteller S. Turbilly memoire sur les defrichemes des Teres. desleichen, l’Ami des hommes par Miraeeau u. a. m. lesen, um einzuse- hen „tous les yeux, vainquirent les prêjugés, \& „engagerent à tenter les moïens divers d’a- „meliorer. Vorbericht. hen wie groß die Vorzuͤge sind, die es hiedurch allein vor Franckreich Engelland hat unter andern vom Jahr 1715. bis 1755. ausser denen Getreidearten an Weizen allein 25 Millionen Winspel (sep- tiers) nach Frankreich gesendet, und dafuͤr 200 Millionen Livres bekommen. S. Les in- terets de la France mal entendus Tom. I. pag. 18. die Amsterd. Ausgabe. Desgleichen hat Engelland vom Jahr 1746. bis 1750. an Getreide von 7405786 Pfund Sterlings auswaͤrts verhandelt. S. Les Remarques sur les avantages \& les desavantages de la Fran- çe \& de la Gr. Bretagne. p. 77 . er- langt hat, von welchem es vorher in diesem Stuͤck so weit uͤbertroffen wurde. Denn in Franckreich folgte der grosse Colbert nicht, dem noch groͤsserem Suͤl- li, sondern vernachlaͤssigte den Ackerbau, da er selbigen vielmehr als die Grund- saͤulen seiner Manufackturen haͤtte anse- hen und nie den Ausspruch des Suͤlli vergessen sollen: „daß die Einkuͤnfte ei- „ner Nation nicht weiter gesichert sind, * 5 „als Vorbericht. „als in so fern das Land mit reichen „Ackerleuten bevoͤlkert sei; daß die Schaͤ- „tze der Erden allein unerschoͤpflich, und „und daß alles in einem Staate bluͤ- „het, in welchem der Ackerbau im Flor „ist S. Les memoires de Sulli . Liv. 19. . Engelland handelte nach diesen Grundsatz und seine Bemuͤhungen wa- ren nicht vergeblich angewandt. Es wuͤrde eine grosse Unwissenheit verra- then, wenn man behaupten wollte, daß alles was wir jezt bei der Engellaͤndi- schen Landwirthschaft vollkommenes er- blicken, blosse Naturgaben ihres Landes sind. Nein, Himmel und Erde sind dorten nicht anders beschaffen, als bei uns; und blos der Fleis und die Auf- mercksamkeit dieser Nation hat ihr das verschaffet, was andere Laͤnder entbeh- ren muͤssen. Jhre Pferde- und Schaaf- zucht Vorbericht. zucht kann hier zum Beweiß dienen. Beides ist schoͤn. Allein ihre vortrefli- chen Pferde stammen aus der Barba- rey her, und Spanien hat die ersten guten Schaafe nach Engelland ge- sendet, von deren Nachkoͤmmlingen an- jezt die kostbare Englaͤndische Wolle er- halten wird. Warum solte nun uns daß nicht auch moͤglich sein, was denen Engellaͤndern moͤglich gewesen ist? Warum solten wir nicht unsere Landes- Produckte ebenfals theils verbessern, theils in groͤsserer Menge erzeugen? Nach der neuen Einrichtung haben wir die groͤsseste Hofnung dazu. Jch will das leztere durch ein einziges Exempel erlaͤu- tern. Sobald die Gemeinheiteu aufge- hoben sind, haben wir die beste Gele- genheit durch den Anbau der Futter- kraͤuter unsern Viehstand auf das aͤus- serste zu verstaͤrken, und eine Menge Schlacht- Vorbericht. Schlachtvieh zuzuziehen, welches wir an- jezt noch mit vielen Kosten aus Pohlen und Ungarn herholen muͤssen. Diese und andere ansehnliche Summen so noch alljaͤhrlich fuͤr mancherlei Beduͤrfnisse ausser Landes gehen, koͤnnen kuͤnftighin vortheilhaft ersparet und der Umtrieb des Geldes innerhalb unseren Grenzen dadurch vermehret werden. Jede Na- tion aber ist allemahl um desto gluͤckli- cher zu achten, je weniger sie von ihren Nachbarn abhaͤngt, und sich das, was sie braucht, selbst verschafet. Erkenne es, Vaterland! daß dieses die Absichten dei- nes Koͤnigs sind, wenn er befiehlet, daß die bisherige mangelhafte Einrichtung der Landwirthschaft, abgeaͤndert werden soll. Jch weiß ein Mittel, welches zur Befoͤrderung dieser Absicht von dem al- lergroͤssesten Nutzen auch fuͤr die Mark sein Vorbericht. sein wuͤrde, wenn eine Anzahl geschickter Maͤnner, eine Gesellschaft errichten, und die Kraͤfte ihres Verstandes, ihre Ge- lehrsamkeit und Erfahrung zum Besten eines Gegenstandes des menschlichen Wis- sens vereinigen; so hat dieses allemahl die erwuͤnschtesten Folgen. Fast in al- len Laͤndern von Europa sind Akade- mien der Wissenschaften, und ihnen hat das Reich der Gelehrsamkeit die wichtig- sten Entdeckungen zu verdanken. Wa- rum wuͤrdiget man eine Sache, die uns die ersten Nothwendigkeiten des Lebens verschaffet, auf welcher die Erhaltung des menschlichen Geschlechts groͤßtentheils beruhet, und die ganzen Reichen und Voͤlkerschaften die vornehmste Stuͤtze ihrer Macht darreichet, nicht wenigstens einer gleichen Aufmerksamkeit? derjenige welcher die Laufbahn eines Cometen be- rechnet, ist warhaftig der menschlichen Gesell- Vorbericht. Gesellschaft weit weniger nuͤtzlich, als der so den Gang des Pfluges zu verbes- sern suchet; und alle Trabanten des Sa- turns, nuͤtzen dem gemeinen Wesen nicht so viel als eine Meyerei voll Och- sen, die vor dem Viehsterben gerettet werden. Jn Engelland und andern Reichen, giebt es schon dergleichen Ge- sellschaften, welche die Aufnahme der Landwirthschaft, zum Vorwurf der tief- sten Untersuchungen machen. Wuͤrde es nicht gut sein, die Anzahl derselben zu vermehren, und bei mancher Akademie wenigstens eine oͤkonomische Classe zu errichten? Jnhalt. Jnhalt. Erstes Capitel. Wie die Gemeinheiten wahrschein- licher Weise zuerst entstanden, und was sie vor Schaden bringen. p. 3 Zweites Capitel. Die Vortheile der Aufhebung der Gemeinheiten in Absicht auf die Viehzucht. 22 Drittes Capitel. Die Vortheile der Aufhebung der Gemeinheiten, in Absicht auf den Ackerbau. 44 Viertes Capitel. Die Vortheile der Aufhebung der Gemeinheiten in Absicht der zah- men und wilden Baumzucht 73 Fuͤnf- Jnhalt. Fuͤnftes Capitel. Beantwortung der Einwuͤrfe wieder die Aufhebung der Gemeinhei- ten. p. 83 Sechstes Capitel. Allgemeiner Entwurf, wie die Auf- hebung der Gemeinheiten am fuͤg- lichsten bewerkstelliget und jeder- man schadlos dabei gehalten wer- den koͤnnte. 111 Die Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Mark Brandenburg nach ihren grossen Vortheilen oͤkonomisch betrachtet. Erstes Capitel. Wie die Gemeinheiten wahrscheinli- cher Weise zuerst entstanden sind, und was sie vor Schaden bringen. §. 1. D as graue Alterthum ist aller Verehrung wuͤrdig, und durch die Beobachtung mancher von unsern Vorfahren herstam- menden Einrichtungen und Gewohnheiten, lei- sten wir ihnen eine Art der Ehrerbietung, die wir ihrem Andenken schuldig sind. Nur leh- ret uns die Klugheit hierinn von solchen Ge- wohnheiten eine Ausnahme zu machen, welche in der Folge der Zeit durch veraͤnderte Umstaͤn- de nicht selten hoͤchst unbequem, und oft schaͤd- lich geworden sind. Dieses leztere ist der Fall bei der Landwirthschaft in Absicht der in denen meisten Gegenden Teutschlands bis diese Stunde noch uͤblichen Gemeinheiten. A 2 §. 2. §. 2. Kaum habe ich noͤthig hier zu erklaͤren, was unter dem Worte, Gemeinheit, Feld- und Trift-Gemeinschaft und wie die schoͤ- nen Nahmen alle heißen, verstanden wird. Eine solche verdriesliche Einrichtung der Land- wirthschaft, da die saͤmtlichen oder doch die meisten Grundstuͤcke eines Dorfes, mit Heer- den allerlei Viehes der Weide halber dergestalt betrieben werden, daß Anger, Wiesen, Holzun- gen und Aecker nach denen besten Wirthschafts- regeln weder bearbeitet noch genuzet werden koͤn- nen, dieses ist der traurige Begrif von einer Sache, die der Aufnahme der Landwirthschaft, dem moͤglichen Reichthum so vieler tausend Fa- milien, und im Ganzen betrachtet, dem Flor der Laͤnder, schnurstracks entgegen stehet, und welche manchem einsehenden Landwirth, schon manchen Seufzer gekostet hat. §. 3. Wenn ich gelehrt schreiben wolte, so muͤste ich hier wenigstens in recht langen Noten vol- ler gruͤndlichen Trockenheit und alter Schrift- steller zeigen, wo und wenn die Gemeinheiten zuerst entstanden sind? Allein da diese Unter- suchung vielleicht eben so schwer seyn duͤrfte als die Lehre von dem Ursprunge des Boͤsen uͤber- haupt; so sei es uns Landwirthen genug zu wissen, daß aller Warscheinlichkeit nach, die Gemein- Gemeinheiten bei ihrem Anfang bloß ein Werk der Noth gewesen. Denn damals als wegen der Zaͤnkereien der Menschen, noch kein Rich- ter und Anwald gelohnet wurden, sondern un- sere Vorfahren ihre Prozesse auf gut teutsch mit der Keule in der Hand entschieden: so sagt man, daß die Furcht vor solchen unbequemen Rechtshaͤndeln sie vermocht habe, ihre Woh- nungen naͤher bei einander zu bringen, und daß auf diese Weise Doͤrfer und Flecken, mit allen ihren Unbequemlichkeiten in Absicht auf den Ackerbau entstanden sind. Vorher aber woh- neten unsere ehrlichen Stammvaͤter, ob sie gleich nur ihres Trinkens und ihrer Faulheit halber, nicht aber eben wegen ihrer Geschick- lichkeit im Feldbau beruͤhmt waren, dennoch auf eine der Landwirthschaft sehr zutraͤglichen Art und Weise, nehmlich in einzeln liegenden Huͤtten Tacitus sagt hievon ausdruͤcklich in seinem Buch de moribus germanorum Cap. 16. Nullas Germanorum populis urbes habitari, satis notum est; ne pati qui- dem inter se junctas sedes. Colunt discreti ac diversi, ut fons, ut campus, ut nemus placuit. Vicos lo- cant, non in nostrum morem, connexis \& cohæ- rentibus ædificiis: suam quisque domum spatio cir- cumdat \&c. \&c. die in dem Bezirk ihrer Grundstuͤcke sich befanden. Nur solche traurige Umstaͤnde also, da sie blos zur Sicherheit ihres Lebens und ihrer Guͤter auch wohl ihrer Freiheit, groͤs- A 3 sere sere Gesellschaften unter sich errichten, ihre Haͤu- ser naͤher zusammen bringen, und Doͤrfer und Flecken bauen musten, vermochten sie, jene vorzuͤgliche Einrichtung zu verlassen, und sich tausend Ungemaͤchlichkeiten zu unterwerfen. Wer weiß ob wir sonsten nicht bis jetzt in die- ser fuͤr den Landbau, troz aller Einwuͤrfe alle- mahl hoͤchst vortheilhaften Verfassung wuͤrden geblieben sein, und in denen am meisten bevoͤl- kerten Provinzien, nur Staͤdte aber keine Doͤr- fer, sondern anstatt der leztern die Felder mit unzaͤhlichen Wohnungen der Landleute gleich- sam besaͤet antreffen wuͤrden? Wer weiß, ob wir uns nicht zu dieser Stunde bereits in dem vollen Genus aller derer Vortheile wirklich be- faͤnden, die wir anjezt, wie durch ein Fernglas nur von weitem erblicken. §. 4. Einige von diesen großen Vortheilen naͤher zu betrachten, ist der Zweck dieser Schrift. Um aber dem Spoͤtter gleich anfangs seine Ab- fertigung zu geben, so soll er wissen, daß ob ich gleich im vorigem Paragraph sage, daß es der Aufnahme der Landwirthschaft zutraͤglich sei, wenn die Wohnungen der Ackerleute zer- streuet und einzeln auf ihren Grundstuͤcken ge- legen sind, ich deswegen nicht fordere, daß man Doͤrfer niederreissen und Flecken zerstoͤh- ren muͤsse, sondern ich will nur, daß man sich Muͤhe Muͤhe geben soll, die schaͤdlichen Gemeinheiten aufzuheben, das heißt: 1. Die Viehweide entweder ganz abzu- schaffen, oder doch dergestalt abzuaͤndern, damit dadurch der Weg gebahnet werde. 2. Daß jeder Besitzer wo nicht seine saͤmtli- chen Grundstuͤcke, doch wenigstens seinen pflug- baren Acker, zusammen auf einem Platz mit solcher Freiheit erhalten moͤge selbigen einzuhaͤ- gen, und ohne Ruͤcksicht auf seine Nachbaren nach seiner besten oͤkonomischen Erkentnis bearbeiten und nutzen zu koͤnnen. Diese Sache, ich gestehe es, ist an denen meisten Oertern mit Hindernissen vergesellschaf- tet; allein solche zu heben, wird nirgend un- moͤglich sein, ob es wohl schwer sein kann; und diese Muͤhe bleibt nicht unbelohnet. Soll man denn das Gute deswegen unterlassen bloß weil es schwer ist, es auszuuͤben? §. 5. Nach meinem vorigen Satz, will ich die Viehhuͤtung gaͤnzlich aufgehoben, oder doch wenigstens abgeaͤndert wissen. Will man sich hiezu nicht verstehen, so bin ich so billig vor der Hand allenfalls noch zu erlauben, daß auf denen Angern und Wiesen nach wie vor das Vieh weiden moͤge; ob ich gleich lieber saͤhe, daß man die oft weitlaͤufigen Anger, welche mit denen Heerden des ganzen Dorfs betrieben A 4 werden, werden, nicht mehr als eine Gemeinheit behan- delte, sondern solche vermessen und jedem Eigen- thuͤmer ein groͤßeres oder kleineres Stuͤck da- von austheilen liesse, um solches fuͤr sich allein zu nutzen so gut er weiß und kann. Es sei dann, daß die Anzahl derer so das Recht ha- ben diesen Anger mit ihrem Vieh zu betreiben, so groß waͤre, daß man selbigen zu sehr zerstuͤ- ckeln und in eine Menge solcher kleinen Portio- nen abtheilen muͤste, die eine bessere Nutzung verhindern, in diesem Falle moͤgte es besser ge- than sein, solchen Anger nur in so viel Theile abzumessen, als so viel noch die zum bessern wirthschaftlichen Gebrauch, die erforderliche Groͤße behielten, und solche einigen von denen bisherigen Besitzern besonders einzuraͤumen, die uͤbrigen aber auf eine andere Art schadlos zu halten. Alsdenn wuͤrde der mehr als dop- pelte und dreifache Ertrag einer und eben der- selben Flaͤche des Bodens meinen Wunsch recht- fertigen. Der alte Wirth mag also sein Vieh auf Angern und Wiesen ferner weiden lassen, weil er es so haben will, indessen erlaube er mir, ihm mit wenigen den Schaden zu zeigen, den er nach der bisherigen Einrichtung der Vieh- weide auf mehr denn einer Art leidet. §. 6. Dieser Schaden ist vielfaͤltig. Jch will um nicht weitlaͤufig zu sein, nur ein kurzes Ver- zeichnis zeichnis davon machen, und es einem jeden Wirth uͤberlassen, noch mehrere Artikel dieser Art hinzuzufuͤgen. Bei dem Vieh will ich anfangen, und den Vertheidiger der Weide fragen: 1. Ob es nicht wahr sei, daß das arme Vieh von Schlacken, rauhen Wind, Hitze und Ungeziefer gar erstaunlich viel auszustehen habe, wenn es vom Morgen bis an den Abend sich auf diese Weise seine Nahrung und zwar oft recht kuͤmmerlich suchen muß; und ob er wohl glaube, daß solches der Gesundheit, und dem bestmoͤglichem Gedeien des Viehes eben so zu- traͤglich sei, als wenn alle diese Dinge vermie- den werden? 2. Ob nicht die Weite des Weges und das bestaͤndige Herumtreiben der armen Thiere, selbige abmattet, die durch das Futter erlang- ten besten Kraͤfte sogleich wieder wegnimmt, denen saͤugenden Kuͤhen im Sommer die Milch erhitzt, und dadurch denen jungen Kaͤlbern Krankheiten und den Tod zuwege bringt? 3. Ob nicht zur Zeit der leidigen Viehseu- che gleich viel hundert Stuͤck ohne Rettung verlohren gehen, so bald nur ein einziger un- achtsamer Wirth im Dorfe oft seine einzige Kuh nicht gehoͤrig in Acht genommen hat, son- dern vielleicht selbst Schuld daran ist, daß sel- bige von der Seuche angestecket worden? A 5 4. Ob 4. Ob nicht im ersten Fruͤhling oder im spaͤtem Herbst, wenn das Gras selten oder schon verdorben ist, aller Unflath und schaͤdliche Kraͤuter, aus Hunger von dem Vieh einge- schlucket werden, welche die Lungen-Seuche und andere gefaͤhrliche Krankheiten verursachen? 5. Ob nicht da wo es Moraͤste oder auch nur kleine Feldbruͤcher giebt, und diese sind fast aller Orten anzutreffen, und gemeiniglich weil sie bei vernachlaͤßigter Cultur zu nichts bessers gebraucht werden koͤnnen, der Viehweide ge- widmet, ob, sage ich, nicht manches Stuͤck in solchen Moraͤsten zu Schaden kommt, sich was zersprengt oder auf der Stelle ersaͤuft? Welcher Vertheidiger der Viehhuͤtung kann mir diese Warheiten ablaͤugnen? und wenn er dieses nicht kann, so gestehe er es ein, daß sel- bige mit Schaden verknuͤpft ist. §. 7. Jedoch vielleicht ist dieser Schaden noch zu klein als daß er einige Aufmerksamkeit ver- diene, ich will ihn also groͤßer machen, oder vielmehr, ich will ihn von einer andern Seite betrachten da er noch mehr in die Augen fallen soll. Die Reihe komt nun an den Weideplatz selbst. Auch hier ist der Schaden von mehr als einerlei Art. Denn 1. Muß jedermann ohne ein Naturforscher sein zu duͤrfen, zugeben, daß ein jedes Ge- waͤchs waͤchs im Pflanzenreich, so bald es waͤhrend der Zeit seines Hervorkeimens, und ehe es einen gewissen Grad des Wachsthums erreicht hat, verletzet wird, niemals zu der Staͤrke und Vollkommenheit gelangen kann, die es sonsten erreichet haben wuͤrde, wenn man ihm Zeit genung gelassen haͤtte, sich gehoͤrig auszuwi- ckeln. Diese Beschaffenheit hat es mit dem Grase und denen Kraͤutern, welche auf der Weide dem Vieh zur Nahrung dienen sollen. Kaum hat der wankelmuͤthige April, mit seiner ungewissen Heiterkeit, den Schnee vom Anger hinweggeschmelzet; kaum faͤrben sich die brau- nen Keime des Grases mit dunkelm Gruͤn; so zanket bereits der alte Wirth mit dem Hirten, daß er die Heerde austreiben soll. Sein Vieh, heißet es, wolle nicht mehr im Stall fressen, es sehne sich nach der Huͤtung, ja es rieche schon das Graß. Das an denen Vorurthei- len und der Unwissenheit seines Herrn unschul- dige Vieh, verlaͤsset also ungern die Krippe und gehet auf die Weide. Allein weit entfernt sich zu saͤttigen, wandert es hin und wieder, und reißet vor Hunger und vielleicht halb auch vor Verdruß die alten Stoppeln des Grases mit dem jungen Keim, und denen daran hangenden Wurzeln zugleich aus der Erde, frisset etwas davon, und laͤsset das meiste wieder fallen. Der schwere Ochs druͤcket mit seiner Centnerlast, bei bei jedem Schritt einen so großen Umfang der Oberflaͤche als sein breiter Fuß bedecket, tief in dem weichen Boden hinein, und begraͤbt also jedesmahl einen ansehnlichen Theil seines kuͤnftigen Unterhalts. Mit jedem Tage nimt diese Verwuͤstung zu. Das junge Graß wird unaufhoͤrlich verbissen, und waͤchst nie von der Erde empor. Unaufhoͤrlich werden die saft- vollen Wurzeln und zarten Keime desselben zer- quetscht, und gerathen daher nach dieser Ver- wundung bey feuchter und warmer Witterung nothwendig in Faͤulung; und so ist es in der That ein Wunder der guͤtigen Natur, daß sie bey solcher Mißhandlung noch auf den Grad ergiebig ist, als wirklich geschiehet. Man solte, wenn man denn ja das Vieh weiden will, sol- ches von Rechtswegen nicht ehender auf die Huͤtung bringen, bis das Erdreich von der Winterfeuchtigkeit hinlaͤnglich trocken, und das Graß groß genung gewachsen waͤre, dem Vieh die erforderliche Saͤttigung zu verschaf- fen. Jedennoch aber wuͤrde auch hier der Satz noch immer wahr bleiben: daß auf jeder Weide Verhaͤltnißweise, allemahl mehr Graß zertreten als gefressen wird. 2. Hiernaͤchst ist noch ein Ruin der Weide dieser, daß der haͤufige Unflath, den eine solche Heerde Vieh taͤglich auf der Weide fallen laͤs- set, solche auf eine erheblichere Weise verderbet als als man dem ersten Gedanken nach sich vorstel- lig machen kann. Der Vertheidiger der Vieh- huͤtung wird wissen, daß ein stark betriebener Weideplatz gemeiniglich sehr fleckig aussiehet, und daß, obgleich Pferde und Rindvieh, wech- selsweise nicht sehr eckel sind, in der Naͤhe um einen solchen Fleck zu weiden, es dennoch eine geraume Zeit waͤhret, ehe der Duͤnger derge- stalt verwittert, daß diese Stelle wieder gruͤn wird. Allein das weiß ein Vertheidiger der Viehhuͤtung vielleicht noch nicht, daß auf diese Weise eine Heerde nur von zweihundert Stuͤck Rindvieh in neun Tagen einen Morgen von 180 □ruthen an Graswuchs auf lange Zeit verderbet. Der Grund, daß hiedurch der Weideplatz geduͤnget wuͤrde, ist hier eben so unschicklich angebracht, als es die Art und Weise ist, wie dieses Duͤngen geschiehet. Muß denn eine Duͤngung erst einen Ort eine lange Zeit verderben und unfruchtbar machen ehe sie demselben einigermassen vortheilhaft wird? O wie gut koͤnnte eben dieser Duͤnger auf eine weit nuͤtzlichere Weise zur Verbesserung dieses Weideplatzes angewendet werden, wenn es denen saͤmtlichen Besitzern gefiele, diese Ge- meinhuͤtung nach wirthschaftlichen Regeln zu behandeln; allein dieses ist 3. Ein neuer Schaden, den die Viehweide mit sich fuͤhret, daß bei einer solchen Gemein- heit heit nicht die allergeringste Verbesserung vor- genommen wird. Ein solcher Weideplatz wird seinem Schicksaal uͤberlassen, es werde aus selbi- gem was da wolle. Kaum daß man dem Sau- hirten den Zugang verbietet, oder noch zur Noth einen Graben einigermassen raͤumet; al- lein, schaͤdliche Kraͤuter, Buschwerk und der- gleichen zu vertilgen, Maulwurfshuͤgel zu ebnen, sumftige ausgemoderte Tiefen auszu- hoͤhen und mit Heusaamen zu bestreuen, jaͤhr- lich einen gewissen Theil mit dem Pflug umzu- reissen und mit Futterkraͤutern zu besaͤen, an allen dergleichen heilsamen Unternehmungen ist gar nicht zu gedenken. Denn niemand siehet eine solche Gemeinheit als sein Eigenthum an, weil alle zusammengenommen es dafuͤr anse- hen. Niemand kann und darf also ohne Zu- thun der andern Besitzer das geringste damit vornehmen, weil es theils seine Kraͤfte uͤber- steigt, theils auch wider die maͤchtigen Vorur- theile und den Eigensinn der uͤbrigen laufen wuͤrde. Wer hat aber Muth genug, so viel wiedersinnige Koͤpfe zu vereinigen und sie da- hin zu vermoͤgen, mit guten Willen das zu thun, was sie vor uͤberfluͤßig, vor unnuͤtz, auch wohl gar vor schaͤdlich halten? Denn die Vaͤ- ter und Großvaͤter des Dorfs haben auch Vieh gehabt, und nie ist an solchen Neuerungen ge- dacht worden. Kurz, die Sache bleibt wie sie sie ist, und nie wird der arme Weideplatz die geringste moͤgliche Verbesserung erhalten. Was folgt aber hieraus anders als daß 4. Eine solche Gemeinheit kaum den dritten Theil von demjenigen Vieh ernaͤhren kann, als geschehen wuͤrde, wenn man eine andere Ein- richtung damit machte. Jch betruͤbe mich al- lemahl, wenn ich oft die schoͤnste Ebene gewahr werde, welche zur Weide bestimmt ist, und wenn ich nach geschehener Erkundigung nach der Anzahl des Viehes welches darauf seinen Unterhalt findet, bemerke, daß selbige so gerin- ge ist, daß ein nur bloß nach dem Augenmaaß gemachter Ueberschlag, diese vortrefliche Flaͤche mehr als doppelt und dreyfach so starke Heer- den saͤttigen koͤnnte, fals man es darnach an- finge. Jst das aber kein Schaden, wenn ein Eigenthumer statt dreißig Stuͤck Vieh, sich mit zehen Stuͤck begnuͤgen muß? Jst das kein Schaden, wenn manche Dorfschaft Bauren, in dem Besitz eines durch ihre eigene Schuld also vernachlaͤßigten Weideplatzes sich die zu- naͤchst dem Brodt ihnen so noͤthige Waare, nemlich Butter und Kaͤse vor ihr baares Geld von andern verschaffen muß, da sie dergleichen selbst verkauffen, und dadurch ihre bereite Ein- nahme ansehnlich verstaͤrken koͤnnte? Jch uͤber- gehe hier die uͤbrigen großen Vortheile, welche mit einem staͤrkeren Viehstand unzertrennlich ver- verknuͤpft sind, und deren gluͤcklicher Einfluß, sich auf alle Zweige der Landwirthschaft erstre- cket; weil dieser Vorwurf unten mit mehreren abgehandelt wird. Jedoch es ist nicht genug, daß der Landwirth nach der bisherigen Ein- richtung der Viehweide sich den Unterhalt sei- nes Viehes fuͤr den Sommer schmaͤlert, sondern 5. auch der Heuschlag und das Winter- Futter wird dadurch vermindert. Jch will dieses noch ganz kuͤrzlich beweisen. Es ist be- kannt, daß der alten Gewohnheit nach die maͤhbaren Wiesen im Fruͤhling bis auf Wal- purgis und im Herbst von Michaelis an mit dem Vieh betrieben werden. Beides ist schaͤd- lich. Jn Absicht der Fruͤhlingsweide gilt eben das bei denen Wiesen, was im Anfang die- ses Paragraphs von denen Weideplaͤtzen ist gesagt worden, daß nemlich das junge Graß bei seinem ersten Wachsthum verbissen, und der weiche Boden von dem Treten des Viehes ausgemodert wird; wodurch also der erste und beste Graßwuchs unwiederbringlich verloren gehet, und bei eintretender Hitze und Trocken- heit des Sommers in der Folge niemals recht fort will. Die spaͤte Herbstweide auf den Wie- sen ist aber noch schaͤdlicher. Bis zu Ende des Octobers und noch spaͤter hin, gehet das Vieh Tag vor Tag auf selbigen herum, und frißt vor Hunger das noch uͤbrige Graß aus der Erde heraus. heraus. Nun faͤllt die Kaͤlte ein. Die frisch verwundeten Graßpflanzen werden von dem Frost durchaus angegriffen, und ihre Gefaͤsse zerstoͤhret. Was kann man sich also auf das kuͤnftige Jahr vor Wachsthum von ihnen ver- sprechen? Die Vermuthung, daß es nur schlecht ausfallen kann, wird durch die Erfah- rung bestaͤtiget. Man versuche es, und ver- schone eine dergleichen Wiese nur ein Jahr mit der Fruͤhlings- und Herbstweide. Der Ertrag davon wird im folgenden Jahr noch einmahl so stark sein, als auf einer daneben liegenden Wiese, die man nach der bisherigen schaͤdlichen Gewohnheit behandelt hat. Muß aber der mehrere Gewinn von Heu, nicht den kleinen Nutzen einer magern Weide auf einen und eben denselben Platz um ein großes uͤberwie- gen? Um diesen Gewinn bringt sich aber der Vertheidiger der Viehhuͤtung muthwillig, und leidet also auch hiedurch den allergroͤßesten Schaden. §. 8. Jedoch ich bin mit dem Register des man- cherlei Verlustes, den die Viehweide mit sich fuͤhret, noch nicht fertig. Es sind noch ein paar wichtige Punkte uͤbrig, die ich unmoͤglich unberuͤhrt lassen kann. Hiezu gehoͤret 1) daß an manchen Orten die Lage des Wei- deplatzes einen breiten Weg erfordert, der vom B Dorf Dorf dahin fuͤhret, und den man eine Vieh- trift nennet. Oft nimmt dieser Weg seine Richtung durch die fruchtbarsten Felder, und man muß also ein großes Stuͤck Acker dazu verschwenden, das man mit Fruͤchten bestellen koͤnnte. Jch kenne Doͤrfer die eine Viehtrift von beinahe eine halbe Meile lang durch den besten Weitzen-Acker halten muͤssen, welche mit denen auf beiden Seiten aufgeworfenen Graben 5 bis 6 Ruthen breit ist. Wenn man dieses Stuͤck Land nach der Morgen-Zahl oder nach der moͤglichen Aussaat uͤberschlagen, und den Ertrag davon nur nach einen maͤßigen An- schlag zu Gelde rechnen wolte, so wuͤrde man eine ansehnliche Summe heraus bringen, die man bei einer Berechnung der Viehnutzung davon abziehen muͤste, und man wuͤrde erstau- nen, daß dieser bisher vor nichts gerechnete Umstand einen so wichtigen Artikel ausmachet. Abermahls ein Schade von großem Belange, den der Vertheidiger der Viehnutzung eingeste- hen muß. 2) Den Beschluß dieser verdrießlichen Un- tersuchung soll endlich der Ruin des jungen Holzes machen, welcher mit der Viehweide fast unzertrennlich ist. Derjenige Eigenthuͤ- mer eines Gutes, dem an den Holzanbau ge- legen ist, oder derjenige Foͤrster der gewissen- haft sein will, wird mir Recht geben, wie schwer schwer es sei, Hirten und Vieh in Ordnung zu halten, und von denen jungen Schlaͤgen und Schonungen zu entfernen. Der Hirte glaubt seine Wuͤrde nicht mit Anstand zu bekleiden, wofern er nicht im Sommer heimlich seine Heerde in das frische Graß der Schonung treibt; und das im Herbst, der Gewohnheit nach ohne Hirten herumlaufende Vieh, suchet gemeiniglich die Hoͤlzschlaͤge auf und naͤhret sich von denen jungen Schoͤßlingen, deren weiches Laub ihm besser schmeckt als das bereits alt ge- wordene und halb verfaulte Graß. Jm Win- ter und im Anfang des Fruͤhlings, schleichet alsdenn noch der treulose Schaͤfer hinein, laͤsset die Knospen des jungen Holzes benagen und schwoͤret hernach fuͤr die Unschuld seiner Haͤm- mel. Auf diese Weise aber leidet der Holzan- bau zu jeder Jahreszeit. Duͤrfen wir uns also uͤber den elenden Anblick unserer Schonungen, Schlaͤge, Eichelkaͤmpe, Anflug, Ansaͤungen und Anpflanzungen verwundern? Duͤrfen wir uns wundern, wenn wir solche oͤde, leere Plaͤtze in unsere Waldungen antreffen, solche Holz- bloͤssen die oft unabsehlich sind? Forstverstaͤn- dige wissen, wie groß der Schaden ist, den eine Anzahl Vieh schon in wenigen Stunden an- richten kann, und wie das einmahl verbissene Holz auf immer seines geraden Wuchses und gesunden Stammes beraubt bleibet. Jch uͤber- B 2 gehe gehe andere Pflanzungen, die im freien Felde geschehen. Wie schwer ist es doch, diese oft bloß des Viehes halber fortzubringen! Nicht ein Dutzend Weidenbaͤume darf man ohne Ein- haͤgung pflanzen, oder sie werden von dem Biß oder dem Reiben des Viehes verderbet. Wer kann aber alle Oerter wo junges Holz waͤchst, einhaͤgen? und ein aufgeworfener Graben, die gewoͤhnliche Befriedigung der Schonungen, hilft nicht viel. Gern wuͤnschte ich dem Ver- theidiger der Hutweide, die vielen hundert tau- send Baͤume allerlei Art, zeigen zu koͤnnen, die in einer maͤßigen Provinz, jaͤhrlich vom Vieh ruiniret werden; und ihm alsdenn den Werth vorrechnen, den selbige in zwanzig oder dreißig Jahren haben wuͤrden. Vielleicht moͤchte es mir gelingen, dadurch seinen Eigensinn zu bre- chen, oder ihn wenigstens schamroth zu machen. Jedoch manche Leute sind so geartet, daß die Warnung vor Schaden nicht so viel uͤber ihren Willen vermag, als wenn man ihnen zu einen moͤglichen Vortheil Hofnung giebt. Jch koͤnnte sonsten hier noch vieles von dem Nachtheil sa- gen, den auch der Ackerbau davon hat, wenn die Gemeinheiten beibehalten werden, und die Viehweide nach der bisherigen Gewohnheit fer- nerhin statt findet. Allein ich will dieses bis an einen andern Ort versparen, und vorjetzt meinem Versprechen nach, von lauter Vortheil und Ge- winn winn reden. Derjenige Landwirth der die Ge- meinheiten aufheben, die Viehweide abschaffen, oder doch abaͤndern, und sich dadurch den Weg bahnen will, seine saͤmtlichen Grundstuͤcke oder wenigstens seinen Acker beisammen zu erhalten, der soll allenthalben den allergroͤßesten Nutzen davon haben. Dis ist der Satz dem diese Blaͤt- ter gewidmet sind. §. 9. Die zwei Hauptgegenstaͤnde der Landwirth- schaft werden auch die meinigen in dieser Ab- handlung sein. Jch werde nehmlich zu zeigen mich bemuͤhen: wie große Vortheile ein Land- wirth in Absicht der Viehzucht und des Feld- baues erhalten koͤnne, wenn die Gemeinheiten abgeschaffet sind, und er seinen Acker beisammen und eingeschlossen hat. Vortheile die er ent- weder ganz, oder doch dem groͤssesten Theil nach entbehren muß, so lange er sich in der verdries- lichen Nothwendigkeit befindet, fremdes Vieh auf seinen Grundstuͤcken weiden zu lassen, und seine schmalen Streifen Ackers zwischen denen, so seinen Nachbaren zugehoͤren, herauszusuchen, und sich also allen denen harten Gesetzen der traurigen Feldgemeinschaft zu unterwerfen. B 3 Zweites Zweites Capitel. Die Vortheile der Aufhebung der Gemeinheiten in Absicht auf die Viehzucht. §. 10. D ie Grundsaͤule eines bluͤhenden Ackerbaues ist die Viehzucht in mehr als einerlei Ab- sicht. Auf sie beruhet das ganze Gluͤck des Landwirths. Nirgend aber kann nach der bis- herigen alten Art zu wirthschaften, die Vieh- zucht ansehnlich und stark werden, wenn kein reicher Vorrath von Graswuchs vorhanden ist. Dieses ist der Naturfehler unserer Mark. An denen meisten Oertern haben wir einen Ueberfluß an pflugbaren Acker und einen Man- gel an Wiesewachs. Denn ich nenne das schon einen wirklichen Mangel an Wiesewachs, wenn selbiges in Vergleichung mit denen zu bestellenden Aeckern nicht in einem solchen Ver- haͤltniß stehet, daß der Landmann so vieles Vieh halten kann als noͤthig ist, sein Feld im reichem Maaß gehoͤrig zu duͤngen. Was fol- get hieraus anders, als daß ofte der meiste Theil des Ackers entweder ohne Duͤnger bestel- let werden muß, oder daß man selbigen mit karger karger Hand so sparsam austheilet, um nur mehreres Land duͤngen zu koͤnnen, daß er un- moͤglich gehoͤrig wirken kann. Jn beiden Faͤl- len ziehet dieses schlechte Verfahren schlechte Erndten nach sich. Der Landwirth leidet also hier gedoppelt. Er hat nur wenig und schlecht gepflegtes Vieh, dessen Nutzung also nur sehr mittelmaͤßig sein kann, und so dann wenige Feldfruͤchte. Dieses ist gemeiniglich der Haupt- grund des klaͤglichen Anblicks, wenn man fast in allen Laͤndern Teutschlands wo die Ge- meinheiten uͤblich sind, so viel arme Bauren siehet, die bei saurer Arbeit im Schweiß ihres Angesichts oft nicht satt Brodt haben, ob sie gleich die Besitzer weitlaͤufiger Feldmarken sind. §. 11. Diesem im Kleinen und im Grossen betrach- tet wirklich allemahl grossem Uebel abzuhelfen, sehe ich gar kein Mittel, so lange die leidige Feldgemeinschaft noch statt hat. Denn um mehrere Fruͤchte zu erndten muß der Ackers- mann seinen Boden besser bearbeiten und bes- ser duͤngen. Ersteres darf er nicht thun, weil die Hauptsache nicht bloß in dem guten son- dern daneben in dem oͤfterem Pfluͤgen des Ackers bestehet; und hier sagen die strengen Gesetze der Feldgemeinschaft: es darf der Acker nicht ehender und nicht oͤfter gepfluͤget werden, B 4 als als es theils die Viehhuͤtung verstattet, und andern Theils saͤmtliche Nachbaren solches thun. Die Haͤnde sind ihm also gebunden, wenn er auch gleich jene wahre Ackerbauregel weiß, welche sagt: pfluͤge deinen Acker alle- mahl so ofte und so bald du siehest, daß das Unkraut zu gruͤnen anfaͤngt. Das letztere aber, das bessere Duͤngen ist ihm vollends un- moͤglich, und zwar wegen des kleinen Umstan- des, weil er keinen Duͤnger hat. Will er aber hievon einen staͤrkeren Vorrath anschaffen, so ist noͤthig, daß er seinen Viehstand vermehre. Soll dieses geschehen so muß er vorher auf eine groͤssere Menge Futter bedacht sein. Woher aber nimmt er dieses? Mehreres Winterfutter anzuschaffen, moͤchte in manchen Jahren viel- leicht noch angehen, in manchen aber auch nicht. Fuͤr den Unterhalt seines Viehes im Sommer aber, siehet es allemahl mißlich aus. Auf der Gemeinhuͤtung darf er an den mei- sten Oertern nicht mehr Vieh bringen, als ihm nach der Zahl seiner Hufen erlaubt ist. Seine letzte Zuflucht bestuͤnde also darinn, sein meh- reres Vieh auch im Sommer im Stall zu fut- tern. So schoͤn, so vortheilhaft aber dieses ist, so setzet es an denjenigen Oertern wo Mangel an Graswuchs ist, und von diesen rede ich, weil es die meisten sind, den Anbau der Fut- terkraͤuter voraus. Dieser muß aber nothwen- dig dig im Grossen im freiem Felde vorgenommen werden, denn etwa ein angesaͤeter Fleck Klee im Garten will hier die Sache nicht ausma- chen. Gehet dieses aber an, da, wo die lei- dige Feldgemeinschaft zur grausamen Gewohn- heit geworden ist? Gemeiniglich liegt der dritte Theil des pflugbaren Ackers alljaͤhrlich braache, das heisset, er bleibt ausser dem wenigen Erbs- schlag so lange unbestellet, bis er gegen den Herbst zur kuͤnftigen Wintersaat geackert wird, und — bald haͤtte ich das beste vergessen — da- mit Heerden mancherlei Art den Tag uͤber darauf herumgehen, denn daß sie daselbst wei- den und sich satt fressen, laͤsset sich von denen wenigsten Oertern mit gutem Gewissen sagen, weil das wenige Graß und Kraut, das son- derlich in trockenen Jahren allda waͤchset, un- moͤglich den Nahmen einer Viehweide verdie- net. Diesen dritten Theil seines Ackers muß der Landmann also jedes Jahr als unnuͤtz und verlohren ansehen. Wolte er nun auch in Ab- sicht des uͤbrigen Feldes kluͤglich handeln und anstatt es ganz mit Getreide zu bestellen, einen Theil davon dem Anbau der Futterkraͤuter widmen, so wuͤrde ihm solches zwar niemand wehren, allein so bald die Erndte vorbei, und das Vieh in die Stoppelweide getrieben wird, so ist alles verlohren. Die meisten Futter- kraͤuter aber, bringen, wie bekannt, den besten B 5 Nutzen Nutzen allererst im zweiten, dritten und folgen- den Jahren. Die Feldgemeinschaft ist also grausam genung, uns auch dieses einzige Huͤlfs- mittel zu versagen. §. 12. Hinweg mit dieser Tyrannin! und alles gewinnet ein besseres Ansehen. Der gluͤckliche Landmann, welcher alle Stuͤcke seines Ackers auf einem Platz zusammen, und mit Graͤben, Hecken, oder andern Umzaͤunungen befriedi- get und umschlossen hat, ist nun Herr und Meister mit selbigem vorzunehmen was ihm gut duͤnket. Er hebt also ohne Zeitverlust sein grosses Geschaͤfte an, und sorgt vornehmlich dafuͤr, seinen Viehstand, die Seele der Land- wirthschaft uͤberhaupt, zu verbessern. Zu dem Ende nimt er vorerst so viel von seinem Felde, als er nach Maaßgebung seiner uͤbrigen Ver- haͤltnisse vor thunlich findet, und saͤet Futter- kraͤuter darauf. Diese muß er nach der Lage und der innern Guͤte seines Acker waͤhlen, in- dem man fuͤr jede Art des Bodens besondere Gattungen derselben hat, an deren gluͤcklichen Fortkommen bei gehoͤriger Bestellung niemand mehr zweifeln darf. Nun machet er aus dem Erfolg dieses Unternehmens den Ueberschlag: ob und wie viel Vieh er sich mehr anschaffen koͤnne, und er wird zu seiner Freude gewahr werden, daß diese Vermehrung gar nicht un- erheblich erheblich ist. Jedes Stuͤck Vieh aber ist ein neues Capital des Landwirths, davon er seine jaͤhrliche Zinsen selbst berechnen kann. Sein Einkommen steigt also nach eben dem Maaß als er dieses gehoͤrig zu nutzen weiß. Jch habe zu meiner eigenen Ueberzeugung hievon eine ge- naue Berechnung gemacht, und wuͤrde kein Bedenken tragen solche allhier der oͤffentlichen Pruͤfung zu unterwerfen, wenn nicht mein fester Vorsatz waͤre mich kurz zu fassen. Jch bin erstaunet uͤber die Anzahl des Viehes, die eine Dorfschaft, der es an Weide und Heuschlag feh- let, dennoch mehr als anjetzt zu halten im Stande sein wuͤrde, wenn die Gemeinheiten abgeschaffet waͤren. Jm Ganzen betrachtet wuͤrde aber kein Land in der Welt bei dieser Einrichtung mehr gewinnen als die Mark, in welcher, wegen des nicht hinlaͤnglichen Wiese- wachses, in denen meisten Gegenden die Vieh- zucht bei weitem nicht zu der Stuffe der Voll- kommenheit gelanget ist, auf welche sie der Oekonom zu sehen wuͤnschet. Wie viel voll- wichtige Dukaten wuͤrden nicht alsdenn im Lande bleiben, die anjetzt Pohlen und Un- garn alljaͤhrlich vor ihre Ochsen hinnehmen. Und welche Freude fuͤr den Patrioten wenn unsere grossen Staͤdte auch in dieser Absicht nicht mehr fremder Huͤlfe zu ihren Unterhalt noͤthig haͤtten. Es §. 13. Es ist vorher gesagt worden, der Land- wirth soll nach Aufhebung der Gemeinheiten, auf einem Theil seines Ackers den er nunmehro beisammen und eingeschlossen hat, Futterkraͤu- ter saͤen, und dadurch kuͤnstliche Wiesen anle- gen. Dieses gilt jedoch nur in dem Fall, wenn sein Feld hoch lieget oder wenn es ber- gigt und also zum natuͤrlichen Graßwuchs nicht bequem ist. Eine andere Art der Einrichtung muß man alsdenn machen, wenn der Acker aus einer niedrigen Ebene bestehet, die von sich selbst hinlaͤngliches Graß hervorzubringen ver- mag; alsdenn kann er den Anbau der Futter- kraͤuter allenfals ersparen, und die im Me- cklenburgischen und Holsteinschen uͤbli- che so genante Koppelwirthschaft einfuͤh- ren. Diese bestehet darin, daß man den Acker, in acht, zwoͤlf und mehrere Theile, welche Koppeln genennet werden eintheile, und einen oder mehrere derselben nachdem sie bisher Korn- fruͤchte getragen haben, unbestellet liegen laͤs- set, und von der Natur erwartet, daß sie ohne weiteres Zuthun einen starken Graßwuchs her- vorbringe, die man zur Viehweide bestimmet. Eine dergleichen Koppel bleibt nur gewisse Jah- re in diesem Zustande, und alsdenn wird sie wiederum mit grossem Vortheil beackert, und eine andere Koppel, die so lange Getreide getra- gen gen hat, auf eine aͤhnliche Weise an ihrer Stelle zur Weide bestimmet. Diese Art zu wirth- schaften hat vor denen Gemeinheiten zwar ei- nen unendlichen Vorzug, reichet aber noch nicht an die Vortreflichkeit der kuͤnstlichen Wie- sen. Da nun uͤberdem in der Mark Ver- haͤltnißweise wenig Gegenden sind, allwo der- gleichen koͤnnte eingefuͤhret werden; so wollen wir unser Hauptaugenmerk auf die Ansaͤung der Futterkraͤuter richten, und uns kuͤnstliche Wiesen anlegen, da wir an natuͤrlichen Wie- sen Mangel leiden. §. 14. Luzerne, Essparzette, rother hol- laͤndischer Klee und Spark (spergula) sind die vornehmsten Sorten Futterkraͤuter, auf deren Anbau der Landmann bedacht sein muß. Der Ertrag von jeder Art richtet sich nach dem Boden und der Pflege die sie be- koͤmmt. Jedoch nie wird er unter keinerlei Umstaͤnden so gering sein, daß er nicht alle darauf gewandte Muͤhe reichlich ersetzen, und die kuͤmmerlichen Umstaͤnde des Landmannes gar bald aͤndern und besser machen solte. §. 15. Zur Aufmunterung fuͤr denjenigen Land- wirth, der dis neue Wirtschaftssystem einfuͤh- ren soll, will ich hier kuͤrzlich berechnen wie stark sich nach diesem Plan, sein Viehstand vermeh- vermehren laͤsset. Mann rechnet gemeiniglich zweihundert □ Ruthen guten Wiesewachs auf ein Stuͤck Rindvieh oder auf ein Pferd, so kein Stallfutter bekomt, um es den Sommer hindurch zu ernaͤhren, und eben dieser Maas- stab wird auch im Mecklenburgischen bei der Weide in denen Koppeln angenommen. Ob wir nun gleich auf einer eben so grossen Flaͤche, die mit fetten nahrhaften Futterkraͤu- tern angebauet ist, ungleich mehr annehmen koͤnnten Ein Stuͤck Land von Einhundert □ Ruthen, die Ru- the zu zwanzig Fuß gerechnet, so nur mit Esparzet- te, dem schlechtestem und auf sehr leichtem Acker zu bauenden Futterkraute, besaͤet ist, liefert nach der Rechnung des Patullo vor drey Kuͤhe den Som- mer hindurch hinlaͤngliche Nahrung. S: Essai sur la melioration des Terres. Edit. de Paris pag. 66 „Un „Arpent nourrit abondamment trois Vaches, depuis „le premier Mai jusqu’au premier Novembre \& sou- „vent d’avantage. Jamais neanmoins il n’en nourrit „autant que le Treffle \& la Luserne; mais ceux-ci „exigent la meilleure terre, \& la plus forte, tandis „que l’Esparcette se plait dans les légeres, \& avec un „peu d’industrie, vient bien dans les plus mauvaises. : so wollen wir dennoch nur festse- tzen, daß zweihundert □ Ruthen Ackers die mit Klee, oder Luzerne, oder Esparzet- te u. d. g. besaͤet sind, auch nicht mehr als ein Stuͤck Vieh unterhalten sollen. Diese zwei- hundert □ Ruthen, machen nach der alten Art zu messen, einen halben Morgen aus, den Morgen zu vierhundert □ Ruthen und die Ru- the the zu zehn Fuß gerechnet, denn auf diese Art, sind vor Zeiten die Landguͤter in der Mark vermessen worden, welche Vermessung an de- nen meisten Oertern auch noch statt hat. Sol- cher Morgen wurden gemeiniglich drei und zwanzig auf die Hufe gerechnet, bei vielen Doͤrfern aber noch mehr, indem es bekant, daß die Groͤsse der Hufen nicht durchgaͤngig gleich ist. Ein Bauer also, der drei Hufen besitzt, die in drei Felder abgetheilet sind, be- stellet jaͤhrlich nur zwei Hufen oder sechs und vierzig Morgen mit Sommer- und Wintersaat. Die dritte Hufe aber liegt ausser den Erbsschlag allemahl brache. Nehmen wir von dieser also ohngefehr drei Morgen, die mit Erbsen, Lin- sen u. d. g. angebauet sind, so bleiben noch zwanzig Morgen brache, welche ihm ausser der hoͤchst magern und kaum zu nennenden Vieh- weide gar keinen Nutzen bringen. Diese zwan- zig Morgen soll er nun mit Futterkraͤutern be- saͤen und zu einer kuͤnstlichen Wiese machen, und so ist er im Stande den Sommer hindurch vierzig Stuͤck grosses Vieh, Pferde, Ochsen oder Kuͤhe mit gruͤnen Futter reichlich zu unter- halten. Nun wollen wir setzen, daß sein voriger Viehstand an Pferden und Rindvieh zwanzig Stuͤck ausmachet, welches in Doͤrfern, wo Man- gel an Wiesewachs ist, schon sehr viel sagen will; so bleiben denoch zwanzig Stuͤck grosses Vieh Ueber- Ueberschuß. Aber auch hievon wollen wir ihm aus Gruͤnden, die sogleich folgen sollen, annoch die Haͤlfte abnehmen, so muͤssen wir ihm dennoch zehn Stuͤck lassen, die wir ihm unter keinerlei Vorwand mehr entziehen koͤn- nen. Diese machen also ein Drittheil uͤber seinen bisherigen Viehstand aus, folglich hat der Bauer bereits ein Drittheil mehr Einnah- me vom Vieh, und was das meiste ist, er kann nun auch ein Drittheil Ackers mehr be- duͤngen als vorher, und auf diesen Drittheil wenigstens, seine Erndten verdoppeln. §. 16. Die Gruͤnde warum hier statt zwanzig Stuͤck Vieh, nur die Haͤlfte gerechnet worden, sind diese: 1. Weil wir die Haͤlfte des Ertrags der kuͤnstlichen Wiesen zum Winterfutter fuͤr die zehen Stuͤck mehreres Vieh bestimmen muͤs- sen; indem wir nicht allgemein festsetzen koͤn- nen, daß die gemeinen Weideplaͤtze, aller Or- ten hinlaͤnglich oder auch bequem sind, daß ein jeder Theilnehmer nach geschehener Ver- messung einen besondern Fleck fuͤr sich allein erhalten, und darauf fuͤr sein neu angekauftes mehreres Vieh, zureichendes Heu gewinnen solte; uͤberdem aber auch der alte Landwirth vielleicht noch Vergnuͤgen findet, sein Vieh nach wie vor weiden zu lassen, und uns nur hoͤchstens hoͤchstens seine Aecker zu dieser neuen Einrich- tung hergiebt. Bei Doͤrfern hingegen, wo entweder die vertheilte Gemeinheiten oder noch andere Wiesen, jedem Eigenthuͤmer so viel Heuschlag liefern, als er im Winter fuͤr den aus dieser neuen Einrichtung ihm zugewachse- nen Ueberschuß an Vieh noͤthig hat, kann man allerdings eine groͤssere Anzahl bestimmen. 2. Weil auf hochgelegenen leichten Feldern, dergleichen es in der Marck sehr viele giebt, die Futterkraͤuter nicht so ergiebig sind als in fruchtbaren Ebnen. 3. Weil bei sehr trockenen Sommern, zu- mahl auf bergigten Aeckern, man der Gefahr ausgesetzt ist, daß der Klee und Luzerne, die einzige Esparzette ausgenommen, zur Zeit ih- res ersten Wachsthums leicht verdorren, oder doch merklich zuruͤck gehalten werden. 4. Weil man gern recht sicher gehen will, und es hernach dem Landwirth immer lieber sein wird, den angenommenen Maaßstab zu vergroͤssern, als wenn er ihn verjuͤngen muͤste. §. 17. Ein Drittheil Vieh mehr zu halten, und ein Drittheil Ackers mehr zu duͤngen, ist fuͤr den Landmann schon eine sehr anzuͤgliche Lock- speise; und vielleicht fuͤrchtet er die wenige Muͤhe nicht, welche ihm diese neue Einrichtung anfaͤnglich verursachen duͤrfte. Allein ich habe C noch noch eine wichtige Sache mit ihm abzumachen, wider welche ihm seine eingewurzelten Vorur- theile, tausend Schwierigkeiten erregen wer- den, und dieses ist die Stallfuͤtterung sei- nes Viehes im Sommer. Daß der vorige Bauer seine zwanzig Stuͤck Vieh, den Win- ter hindurch im Stall ernaͤhret, dawider findet er nichts einzuwenden; und doch wird sich sein ganzer Eigensinn empoͤhren, wenn er eben die- ses im Sommer thun soll. Seine gegruͤnde- ten und ungegruͤndeten Einwuͤrfe dagegen, wird er nebst andern ihres gleichen, unten in einem besondern Capitel abgefertiget finden. Anjetzt soll er nur zwei Gruͤnde hoͤren, warum ich auf die Stallfuͤtterung im Sommer so sehr dringe. Diese sind eben so viel Vortheile, nehmlich mehrerer Duͤnger, und mehrere Sicherheit vor der leidigen Viehseu- che. Zwei wichtige Vortheile, die eine wei- tere Untersuchung wohl verdienen, und nur allein durch die bestaͤndige Stallfuͤtterung er- langt werden koͤnnen. §. 18. Die Marck hat sehr wenig Gegenden all- wo nicht der Duͤnger zur Fruchtbarkeit der Felder die unentbehrlichste Sache ist. Mist pflegt bei dem Ackersmann, der seine Kunst recht verstehet, das erste und letzte Wort zu sein. Wenn er diesen in reichem Vorrath vor seiner seiner Thuͤre erblicket, so freuet er sich eben so sehr daruͤber als der Eroberer von Mexiko uͤber seine erbeuteten Goldklumpen. Er wendet al- les daran, um sich davon eine grosse Menge zu verschaffen, und ungern siehet er den geringsten Verlust desselben, weil er alsdenn eine augen- scheinliche Verringerung seiner Erndten gewahr wird. Die bisherige Viehhuͤtung aber raubt ihm noch mehr als die Haͤlfte von diesem sei- nem kostbaren Schatze. Denn gerade ein halbes Jahr bleiben Pferde und Rindvieh an manchen Orten Tag und Nacht auf die Weide, und verzetteln den Mist. Ein halbes Jahr hindurch entbehret er also den Vortheil der Aufsammlung des Duͤngers, welcher zu dieser Zeit von denen saftigen Kraͤutern und dem Grase, weit kraͤftiger fuͤr den Acker ist, als derjenige den er im Winter erhaͤlt, wenn er sein Vieh mit duͤrrem Stroh fuͤttert. Er hat also in diesem Fall, blos die Haͤlfte des Nutzens von seinem Viehstand, und es ist eben so viel als wenn er nur zehn Stuͤck Vieh hielte, statt der zwanzig die ihm zugehoͤren. Folglich kann er — welcher Schaden fuͤr ihn! — auch nur die Haͤlfte so viel Acker beduͤngen, als er be- duͤngen wuͤrde, ginge dieser Sommerduͤnger nicht verlohren. Dank sei es dem Erfinder der kuͤnstlichen Wiesen, daß wir unser Vieh nicht nach Futter herumtreiben duͤrfen, sondern C 2 es es mit denen gesundesten Kraͤutern zu Hause reichlich ernaͤhren koͤnnen! Nun haben wir was wir wuͤnschen, nehmlich, die beste Gelegenheit die Nutzung unseres Viehes zu verdoppeln, den koͤstlichsten Duͤnger in reichem Maaß zu erlan- gen, und das vornehmste wo nicht das einzige Mittel hiedurch unsere Erndten zu vervielfaͤl- tigen. §. 19. Der zweite Nutzen der Stallfuͤtterung ist die mehrere Sicherheit vor der Viehseuche. Wiederholte Erfahrungen haben den Satz fest- gesetzt, daß das bewaͤhrteste Mittel wider die- ses leidige Uebel, in der zeitigen und gaͤnzlichen Absonderung und Entfernung des gesunden Viehes von dem kranken bestehe. Wodurch kann aber dieses am leichtesten und sichersten bewirket werden, als wenn ein Wirth sein Vieh bestaͤndig in seinem Stall und Hof und also stuͤndlich unter seinen Augen hat? Jch bin dreiste genung zu behaupten, daß die Stall- fuͤtterung allein, dieser seit so vielen Jahren bereits wuͤtenden Landplage, mit einmahl ein Ende machen, und unserer Marck vor das kuͤnftige die vielen Tonnen Goldes ersparen wuͤrde, die ihr dieses Ungluͤck bisher gekostet hat. Jch will meinen Satz beweisen. Gesetzt daß die Stallfuͤtterung durch das ganze Land eingefuͤhret waͤre, und der Wuͤrge-Engel finge an an ausziehen, so wuͤrde er in der That nicht weit kommen. Ein Landesherrlicher Befehl, vermoͤge welchen man sofort bei demjenigen Landwirth wo sich die Viehseuche aͤusserte, an allen Rind- vieh ohne Unterschied die wahre aͤchte Univer- sal-Medicin gebrauchen, und selbiges ins- gesamt todtschlagen; den angesteckten Hof nicht etwan vier Wochen sondern wenigstens drei bis vier Monath lang sperren; den Mist, das Stroh und Heu, auch allenfalls die Krip- pen und den niedergerissenen Stall, ferner die Kleider und Geraͤthe aller Hausgenossen ver- graben oder noch besser, verbrennen muͤste: ein solcher hohen Orts gegebener und genau befolgter Befehl, wuͤrde dis grosse Uebel in der Geburth ersticken, und das Dorf, die Pro- vinz, und das Land wuͤrden gerettet. Eine Ausschreibung im Craise koͤnnte dem ungluͤck- lichen Nachbar, allen Schaden reichlich erse- tzen, und wenn auch jeder Wirth von jedem Stuͤck Vieh nur wenige Pfennige beitragen muͤste. Tausend Haußhaltungen aber entgin- gen der Gefahr, einen so erheblichen Verlust als das Viehsterben auf mehr als eine Weise mit sich bringet, zu so ofte wiederholten mah- len als jetzt geschiehet, zu empfinden. Jst aber dieses wohl nicht wichtig genung daruͤber nach- zudenken, uns dergleichen heilsame Veranstal- tungen zu wuͤnschen auch an seinem Theil alles C 3 dazu dazu beizutragen? Siehe ehrlicher Landmann! auch diesen grossen Vortheil verschaffet dir die Stallfuͤtterung. §. 20. Ehe ich dieses Capitel von denen Vorthei- len der Abschaffung der Gemeinheiten, in Ab- sicht auf die Viehzucht, beschliesse, muß ich noch einen Blick in unsere Schaͤfereien thun. Diese scheinen bei der neuen Einrichtung noch ein Stein des Anstosses zu sein, der fortge- schaffet werden muß. Sollen die Gemeinhei- ten aufgehoben, die Braache abgeschaffet, die Anger und Huͤthungs-Plaͤtze vermessen und ver- theilet werden, wo sollen wir mit denen Schaa- fen bleiben? — so hoͤre ich den alten Land- wirth als seines Sieges gewiß, mit einer Miene voll Zuversicht einwenden, — sollen die Tau- sende dieses nuͤtzlichen Viehes vermindert oder unsere Heerden gar abgeschaffet, und solche an- sehnliche Landes-Produckte als Wolle und Haͤmmel sind, vernichtet werden? Nein, das wolle der Himmel nicht! Alles dieses soll durch die neue Einrichtung annoch vermehret wer- den. Die Abschaffung der Gemeinheiten soll, so wie alles Guten, also auch des Schaafvie- hes im Lande mehr machen. Wo sind mehrere Schaafe und wo ist bessere Wolle als wie in Engelland ? — und Engelland ist uns in dieser neuen Einrichtung schon lange mit seinem seinem ruͤhmlichen Beispiel vorgegangen. Las- set uns sehen wie es dort die Landleute machen, und ob wir ihnen nicht nachahmen koͤnnen? §. 21. Die Engellaͤnder haben an denen Oer- tern, wo die Feld- und Triftgemeinschaft nicht mehr statt findet, einen doppelten Weg ihre Schaafe im Sommer zu unterhalten. Entwe- der schliessen sie solche in Hoͤrden ein, die nach der Staͤrke der Heerde einen Verhaͤltnißmaͤßi- gen grossen Raum umschraͤnken, und lassen sie so lange auf einer Stelle, Tag und Nacht wei- den, bis das Gras oder die daselbst angesaͤe- ten Futterkraͤuter aufgezehret sind, alsdenn sie diese Vermachung auf einen frischen Fleck wei- ter fortbringen; oder sie schraͤnken ihre Schaafe in der Naͤhe einer kuͤnstlichen Wiese auf einem engern Platz bestaͤndig ein, bringen daselbst Krippen und Raufen an, tragen ihnen das abgemaͤhete gruͤne Futter allerlei Art, benebst denen grossen Ruͤben (Turneps) vor, und er- naͤhren auf diese Weise selbige mit dem gesun- desten und kraͤftigsten Futter so reichlich und vortheilhaft, daß sie ihnen das beste Fleisch und die allerschoͤnste Wolle liefern. Nur selten trei- ben sie solche aus, wie bei uns geschiehet, es muͤste denn auf einer abgebrachten natuͤrlichen Wiese, oder auf einem mit Futterkraͤutern be- C 4 saͤeten saͤeten Felde sein, das nun bald umgebrochen und mit Kornfruͤchten bestellet werden soll, oder wenn die Klee-Arten im spaͤten Herbst nicht mehr gemaͤhet werden koͤnnen. §. 22. Was solte uns wohl hindern diese herrliche Methode zu befolgen, wenn wir uns mit denen Engellaͤndern in gleiche Verfassung verse- tzen, nehmlich, wenn wir nach Aufhebung der Gemeinheiten, einen Theil unserer Aecker mit Futterkraͤutern besaͤen, und die oft weitlaͤufi- gen Anger und Huͤthungsplaͤtze zu maͤhbaren Wiesen machen wolten? Was solte uns hin- dern bei aͤhnlichen Umstaͤnden auf eine aͤhnliche Weise zu handeln? Etwan der Mangel an Leu- ten? — Ganz gewiß nicht. Denn zu einer Schaͤferei von tausend bis zwoͤlfhundert Schaa- fen werden nach jetziger Einrichtung erfordert, zwei Knechte und der Laͤmmer Junge. Der Schaafmeister und seine Frau Gemahlin sind auch noch vorhanden. Dieses sind zusammen- gerechnet fuͤnf gesunde Menschen. Nun frage ich aber, ob diese fuͤnf halbe Muͤßiggaͤnger nicht hinlaͤnglich im Stande sein werden, obige Anzahl von Schaafen, im Sommer nach Art der Engellaͤnder zu futtern? Jch getraue mir bei tausend, zwoͤlf bis funfzehnhundert Schaafen dieses mit drei Personen zu verrich- ten. Der bisher den Sommer hindurch gaͤnz- lich lich muͤßige Herr Schaafmeister und der eine Knecht, sollen das Futter taͤglich maͤhen. Der Laͤmmer-Junge aber mit des Schaͤfers seinen zwei Ochsen, die ihm ohnedem von dem Herrn der Heerde frei gehalten und ausgefuttert wer- den muͤssen, soll selbiges nach dem Platz hin- fahren, wo die Schaafe in Huͤrden eingeschlos- sen sind. Der Schaͤfer kann mit dem Knecht wenn ein hinlaͤnglicher Vorrath Graß oder Futterkraͤuter abgemaͤhet ist, sich dorthin ver- fuͤgen und die Raufen damit anfuͤllen. Denn diese Methode hat vor der andern, da die Schaafe das Futter auf dem Felde abfressen, in Engelland einen Vorzug. Die schoͤne Schaͤferin brauche ich nicht, diese mag vor der Hand zu Hause bleiben, und an denen Oer- tern, wo die Schaafe gemolken werden, die Milchwirthschaft besorgen, ob ich gleich wuͤnsch- te, daß das Melken der Schaafe nirgend statt haben moͤchte. Den zweiten Knecht aber will ich gaͤnzlich abdanken. Dessen starke Arme die bisher so unthaͤtig gewesen sind, sollen der Republick nuͤtzlich werden, und ich verurtheile ihn entweder zum Ackerbau, oder er soll Sol- dat werden, und koͤnnen auf diese Weise aus tausend Doͤrfern, tausend Muͤßiggaͤnger zusammengebracht, und davon ein Regiment errichtet werden. Dieser Ueberschlag bei denen Schaͤfereien ist noch sehr gutherzig berechnet, C 5 denn denn wolte man mich boͤse machen, so duͤrfte sel- biger leicht noch genauer ausfallen. §. 23. Weit entfernt also daß durch die Aufhe- bung der Gemeinheiten, die Anzahl des Schaaf- viehes im Lande solte vermindert werden, so ist sie vielmehr das bequemste Mittel, selbiges an- sehnlich zu vermehren. Hier ist der Beweis da- von. Es sind bekantermassen sehr viel Doͤr- fer in der Marck, wo das Recht, Schaafe zu halten, nur allein dem Herrn des Dorfs zu- stehet, und kein Bauer dergleichen auf die Weide bringen darf. Sind die Aecker und Huͤthungen aber vermessen und vertheilet, wer will es denen Bauren wehren auf ihren Grund- stuͤcken, einen kleinen Plaz abzuhaͤgen, diesen mit zwanzig, dreißig oder mehrern Schaafen zu besetzen, und solche auf engellaͤndische Ma- nier zu ernaͤhren, wenn sie es vortheilhaft fuͤr sich finden? nehmen wir nun hundert der- gleichen Doͤrfer an, in deren jedem zwanzig Bauren wohnen, und diese halten ein jeder nur dreißig Stuͤck, so machet solches die Anzahl von sechzigtausend Schaafen aus, die in einem so kleinen Bezirck mehr gehalten werden koͤnnen, ohne daß irgend jemanden dadurch Eintrag oder Abbruch geschiehet. Auf eine aͤhnliche Weise kann man die uͤbrigen Doͤrfer berechnen, allwo denen Einwohnern nur eine gewisse gewisse Anzahl erlaubt ist, welche sich bei der neuen Einrichtung nach eines jeden Belieben stark vermehren liesse. Wie viel Schlachtvieh und wie viel Wolle aber werden also mehr er- zeugt, und diese Landesproduckte auf die ge- schwindeste und wohlfeilste Art vervielfaͤltiget werden! §. 24. Wenn es mein vorgesetzter Endzweck und der enge Raum dieser Blaͤtter erlaubten den Ertrag der kuͤnstlichen Wiesen, die bessere Nu- tzung der eingetheilten Gemeinhuͤthung, den starcken Ueberschuß an Rindvieh, und die Ver- mehrung der Schaͤfereien nach Cameralgrund- saͤtzen in Anschlag zu bringen, und zu baaren Gelde zu berechnen, so wolte ich bei manchen Landguͤtern mich anheischig machen, bloß aus diesen wenigen zur Viehzucht gehoͤrigen Arti- keln, die ganze Abnutzung solcher Guͤter reich- lich herauszubringen, und der zeitherige Korn- bau solte unveraͤndert als ein reiner Ueberschuß bleiben. Jch eile aber zu denen Vortheilen, welche die Aufhebung der Gemeinheiten dem Ackerbau gewaͤhret. Drittes Drittes Capitel. Die Vortheile der Aufhebung der Gemeinheiten in Absicht auf den Ackerbau. §. 25. E in Acker der nach denen besten Wirthschafts- regeln behandelt wird, das heisset, den man reichlich duͤngen, ofte und allemahl zu rechter Zeit ordentlich bearbeiten, und recht fleißig zum Frucht tragen geschickt machen kann, ist in aller Absicht einem andern Acker vorzuzie- hen, der auch noch einmahl oder zweimahl so groß ist, und vielleicht eben wegen seiner Groͤsse vernachlaͤßiget werden muß. Dieses ist in der Ackerbauphilosophie ein Grundsatz, der durch die taͤgliche Erfahrung ausser allen Zweifel gesetzt wird, und daher keines fernern Beweises bedarf. Wer mehrern Acker besitzt, als er verhaͤltnißweise mit seinem Zugvieh or- dentlich bearbeiten, und nach der Staͤrcke sei- nes Viehstandes gehoͤrig duͤngen kann, der be- findet sich als Landwirth betrachtet allemahl in verlegenen Umstaͤnden. Der viele Acker ist ihm eine Last die seinen Schultern zu schwer faͤllt, und er muß darunter seufzen auch wohl gar gar erliegen. Jn diesem Fall befinden sich sehr viel Bauren in unserer Marck, solche besitzen zum Theil drei, vier und mehrere Hufen, und da ihnen an denen meisten Oertern, Weide und Wiesen fehlen, so ist ihr Viehstand ofte so klein, daß er kaum mit einer einzigen Hufe in einem gehoͤrigen Verhaͤltnis stehet. Was kann aber anders hieraus erfolgen, als daß das ganze Feld so schlecht als moͤglich bestellet wird, und der Ertrag desselben eben so schlecht ausfaͤllt. Von denen entlegenen Aeckern er- haͤlt er zuweilen kaum die Aussaat wieder, vor seine Muͤhe und Arbeit aber gar nichts. Jndes- sen sind doch Contribution, Paͤchte, Lieferun- gen, Kriegesfuhren, Hofdienste u. d. g. nach der Hufen und Morgenzahl eingerichtet. Was Wunder also daß seine Ausgaben, von so vie- len, dabei aber so schlecht genutzten Grundstuͤ- cken die geringe Einnahme davon nicht selten uͤbersteigen? Was Wunder also daß er ohn- erachtet aller scharfen Edikte und Verordnun- gen, es zuweilen wagt, einen betraͤchtlichen Theil seines Ackers wuͤste liegen zu lassen, um nur die Arbeit zu ersparen, und auf die moͤg- liche Nutzung desselben gern Verzicht thut. O wie gut wird hier die Aufhebung der Ge- meinheiten mit allen ihren gluͤcklichen Folgen angebracht werden! wie bald werden sich die kuͤmmerlichen Umstaͤnde eines solchen armen Land- Landmannes aͤndern, wenn er weit entfernt, einen Theil seines Feldes wuͤste zu lassen, sogar seine Braache besser nutzen, seinen uͤbrigen Acker besser bestellen und bessere Fruͤchte bauen kann. Alles dieses gewaͤhret ihm die neue Einrichtung und diesen dreifachen grossen Vor- theil wollen wir in diesem Capitel naͤher be- trachten. §. 26. Der erste Vortheil, den die Aufhebung der Gemeinheiten dem Ackerbau gewaͤhret, ist die bessere Nutzung der Braache. Jeder Wirth- schaftsverstaͤndige weiß was die Braache ist, nehmlich derjenige Theil des Feldes, den man nach der bisherigen Art den Ackerbau zu trei- ben, alljaͤhrlich den Sommer uͤber mit Fruͤch- ten unbestellet laͤsset, und ihn im Herbst mit Wintergetreide besaͤet. Lasset uns sehen war- um dieses bisher so geschehen ist? Jch kann nur folgende Scheingruͤnde herausfinden 1) entweder der Viehweide halber, oder 2) wegen Bestellung der Winterfruͤchte, oder 3) weil der Acker der Ruhe bedarf. Der Leser merket schon, daß ich Lust habe diese drei Gruͤn- de zu wiederlegen, und zu zeigen, daß bei der neuen Einrichtung die Braache nicht mehr noͤthig sei, und dieser dritte Theil der ganzen Feldmarck kuͤnftig nicht unnuͤtz liegen bleiben duͤrfe, duͤrfe, sondern alljaͤhrlich den allergroͤssesten Vortheil verschaffen koͤnne. §. 27. Erstens. Hat man bishero die Braa- che der Viehweide halber muͤssen statt finden lassen; so ist diese allerschlechteste Nutzung einer so ansehnlichen Flaͤche Ackers bereits im vo- rigen Capitel durch die in aller Absicht weit vortheilhaftere Stallfuͤtterung des Rindviehes und der Graßpferde, benebst der Fuͤtterung der Schaafe in Hoͤrden zum Theil schon abge- stellet worden, und haben diese grosse Heerden ihre reichliche Versorgung schon angewiesen er- halten. Nun haben wir es auf der Braache nur noch mit zwei geringeren Gattungen Crea- turen zu thun, und dieses sind Schweine und Gaͤnse. Auch diese muͤssen hier fortgejaget werden. Die letzteren sind uͤberhaupt nur an Wasserreichen Oertern mit Nutzen in Menge zu halten, anderwaͤrts aber wo diese Gelegen- heit nicht ist, bringen sie wenigen Vortheil, und verunreinigen nur die Weide. Die Haus- mutter mag zusehen, wie sie mit ihnen fertig wird. Die Saͤue aber gehoͤren auf den Koben. Guthsherren, welche Brauereien und Brandt- weinbrennereien, auch hie und da Suͤmpfe, Rohrbruͤcher, oder ein Stuͤck Waldung haben, wo die Schweine keinen Schaden thun, diese werden immer Gelegenheit finden, eine be- traͤchtliche traͤchtliche Anzahl dieser unreinen Thiere zu halten. Der Bauer hingegen muß die Schwei- nezucht nicht weiter ausdehnen, als es die uͤberbliebenen Brocken von seiner Tafel und die Abgaͤnge aus dem Garten erlauben, und sich anfaͤnglich lieber der Sparsamkeit im Fleisch- essen befleißigen. Bald, bald wird ihn die Abschaffung der Gemeinheiten reich genung machen, eine so genaue Diaͤt nicht mehr hal- ten zu duͤrfen. Nun sind wir endlich fertig und unsere Braache ist von allem Vieh oͤde und leer. Zur Viehweide beduͤrfen wir ihrer also gar nicht mehr. Die Braache darf also um dieser Ursach willen nicht mehr da sein. Sie kann abgeschaffet werden. §. 28. Zweitens. Muß die Brache wegen der Bestellung der Winterfruͤchte statt finden? Jch antworte keinesweges; und frage hinwiederum: Zu welcher Zeit wird der Acker zum Winter- Getreide bestellet? Zu Ende des Junius pfluͤgt man ihn zum ersten mahl. Jm August wird der Acker gewendet, und Ausgang des Septembers oder auch noch spaͤter hin zur Saat gepfluͤget. Mit dieser dreimaligen Zu- bereitung muß der Rocken als das meiste Win- tergetreide in der Marck zufrieden sein. Zum Weitzen allein wird in dieser Zwischenzeit noch einmahl gepfluͤget, oder er erhaͤlt in der Sprache der der Havellaͤnder die vierte Faahre. Solte die Sache aber nicht anders angefangen werden koͤnnen? Jch wuͤrde etwan meine von der Viehtrift befreite Braache folgendergestalt be- handeln. Den vorhergehenden Herbst wuͤrde ich, so bald mein Winterkorn in der Erde ist, die auf diesem Acker befindlichen Gersten- und Haber-Stoppeln umstuͤrzen lassen. Diese ver- faulen den Winter uͤber, und geben eine Art von Duͤngung ab. Den ganzen Winter hin- durch bis zu Anfang des Fruͤhlings, solte aller Mist anstatt ihn auf das Gerstenland zu brin- gen, auf den besten Theil dieses Ackers gefah- ren, und so bald es im Fruͤhjahr wegen der Winterfeuchtigkeit angehen wolte, unterge- pfluͤget und der vor Winters gestuͤrzte Acker auf diese Weise gewendet werden. Zu glei- cher Zeit wuͤrde auf einem Theil dieses geduͤng- ten Ackers die Erbsensaat vorgenommen. Koͤnte ich es mit der Arbeit zwingen, so wuͤrde auch der ungeduͤngte Acker zugleich mit gewendet, und alsdenn haͤtte meine Braache schon zwei Fahren erhalten. Kurz vor oder nach der Ha- bersaat, wolte ich schon so viel Zeit ausgewin- nen, denjenigen Theil des beduͤngten Ackers, den die Erbssaat uͤbrig gelassen haͤtte, mit sol- chen Gartengewaͤchsen zu bestellen, die sich zu dem Boden schicken. Alle ungeduͤngte Braa- che aber wuͤrde nun mit Buchweitzen besaͤet. D Diese Diese Getreide-Art nimmt mit ungeduͤngtem Boden vorlieb, und niemand kennet den Vor- theil derselben besser als die Schlesier. An- jetzt waͤre mein saͤmtlicher Braachacker also durchaus mit Fruͤchten bestellet und schon drei- mahl gepfluͤget worden. Die Kraͤfte desselben duͤrfen also den Sommer uͤber von Queecken und Unkraut nicht unnuͤtz verzehret werden, sondern dienen zum Wachsthum guter Fruͤchte. Eben zu der Zeit, wenn der alte Wirth im Junius den Braachmist ausfaͤhret, wuͤrde ich ein gleiches thun, und zwar mitten in mei- nen schoͤn wachsenden Buchweitzen, wo ich ei- nige ledige Plaͤtze, wie auch ein Paar Wege wuͤrde offen gelassen haben. Auf diesen ledi- gen Plaͤtzen solte der Mist in grossen Haufen ge- schlagen, und um den zu hohen Grad der Faͤu- lung oder das Verbrennen desselben wie der Landwirth redet, zu vermeiden, mit unter- mengten Schichten Stroh, oder Schilf, oder Tannennadeln u. d. g. versehen werden. Nun sitze ich stille und bin sehr neutral, wenn andere ihr Zugvieh bei der grossen Sommerhitze ab- matten, um ihre Braache das erste und zweite mahl zu pfluͤgen, und wenn sie dabei oft wider den Himmel murren, daß er ihren harten Bo- den mit keinen Regen erweichen, und ihnen diese saure Arbeit erleichtern will. Die erste Arbeit, die ich auf meiner Braache wieder vor- zuneh- zunehmen noͤthig habe, ist die Erndte meiner Erbsen und meines Buchweitzens. Eine ge- seegnete Arbeit, die ich mit Lust verrichte. Jst diese nebst allen uͤbrigen zu dieser Zeit noͤthi- gen wirthschaftlichen Verrichtungen vorbei, und die Saatzeit des Wintergetreides da, so bringe ich die grossen Duͤngerhaufen, welche nun von vortreflicher Beschaffenheit sein wer- den, geschwinde auseinander, samle meine Gartenfruͤchte ein, und ackere ohne weitere Umstaͤnde mit tiefen und schmalen Furchen zur Saat. Landwirthe die billig sind, und nicht auf das alte Herkommen geschworen haben, werden die wichtigen Vortheile dieser Bestel- lungsart einsehen, und alle etwanigen Ein- wuͤrfe, die nur sehr seichte sein koͤnnen, selbst widerlegen. Es braucht also wegen Bestellung der Winterfruͤchte keiner Braache mehr? Sie kann also abgeschaffet werden. §. 29. Drittens. Solte aber endlich die Braa- che der Ruhe des Ackers wegen noͤthig seyn? so dienet zur Antwort, daß dieser Einwurf kaum einer Widerlegung werth ist. Wenn ein Last- esel oder ein Zugochse eine Zeitlang schwer ge- arbeitet haben, so muß man das arme Thier wieder ausruhen lassen, damit seine Nerven nicht immer angespannet bleiben, sondern durch die Ruhe, die erschoͤpften Kraͤfte wieder erlan- D 2 gen. gen. Welcher Naturkuͤndiger hat sich aber je einen solchen Begrif von der Erde gemacht? Diese ruhet niemals, sondern wenn wir ihr nicht Gelegenheit geben, gute Pflanzen her- vorzubringen, so beschaͤftiget sie sich mit Erzeu- gung des Unkrauts. Dieses sauget sodann die besten Saͤfte aus, und raubt dem Acker die noch uͤbrige Pflanzennahrung, welche wir durch Duͤnger und einer gehoͤrigen Bearbeitung im reichen Vorrath haͤtten vermehren koͤnnen, wenn es von uns beliebt worden waͤre, ihn mit Fruͤchten allerlei Art zu bestellen. Die sehr leichten Sandfelder allein, scheinen nach der bisherigen Art zu wirthschaften, dabei zu gewinnen, wenn sie zuweilen unbearbeitet lie- gen bleiben, weil sie alsdenn von dem darauf wachsenden mancherlei Unkraut, eine Rinde und hiedurch eine gewisse ihnen zutraͤgliche Fe- stigkeit bekommen. Solte aber eine bessere Cultur, eine Vermischung der lockern Ober- flaͤche mit entgegen gesetzten Erdarten, und die Anwendung anderer aͤhnlichen Mittel nicht von unendlich besserer Wuͤrkung sein, ob sie gleich etwas mehr Muͤhe kostet? Die im vorigen Pa- ragraph vorgeschlagene Behandlung der Braa- che, wird hier sowohl, als auf jedem andern Boden besserer Art von dem gluͤcklichsten Er- folg begleitet sein. Es ist bekannt, daß Erb- sen und Buchweitzen und noch andere Gewaͤchse, welche welche mit ihren Verhaͤltnißweise breiten Blaͤt- tern, den Boden beschatten, auf diese Weise denselben in einem sehr fruchtbaren Zustande erhalten, indem weder Sonne noch Wind, ihn so austrocknen koͤnnen, als wenn er den Som- mer uͤber bloß und unbedeckt liegt. Es blei- ben die durch Schnee und Regen ihm zugefuͤhr- ten Saͤfte desto bestaͤndiger darinn, und die bei bequemer Witterung sich anhaͤngenden Luft- salze koͤnnen, wie die Scheidekuͤnstler darthun, nicht so leicht wieder verfliegen, sondern ziehen im Gegentheil noch mehrere ihres gleichen an sich. Seitdem man angefangen hat die Frucht- barkeit der Erde zum Vorwurf der tiefsten und genauesten Untersuchungen der Naturlehre zu machen, so hat man ganz andere Begriffe von dem Wesen derselben und den Mitteln sie zu befoͤrdern erhalten, und tausend Vorurtheile und irrige Meinungen sind abgeschuͤttelt wor- den, weil viele auf neue Grundsaͤtze gebauete Erfahrungen oft gerade das Gegentheil bewie- sen haben. So viel ist gewiß, die Erde be- darf keiner Ruhe, und um ihr diese zu ver- schaffen, bedarf es also auch keiner Braache. Diese kann also aufgehoben, verbannet und durchaus abgeschaft werden. §. 30. Es ist mir ganz leichte ums Herz, daß ich mit der Abschaffung der Braache fertig bin. D 3 Ein Ein so uhraltes Herkommen aufzuheben, war gewiß keine Kleinigkeit. Wir haben also nun- mehro was wir wuͤnschen, wir haben nemlich den dritten Theil unserer Feldmarcken erobert. Der Leser erlaube mir diesen Ausdruck, denn es ist einerlei, ob wir einen Theil unserer Laͤn- dereien ungenutzt lassen, oder ob er in den Haͤnden des Feindes ist. Jn beiden Faͤllen haben wir keine Einkuͤnfte davon. Unser neues Land, unsere eroberte Braache, wollen wir also nunmehro zu einen neuen Fond unserer Einnah- me machen. Wie dieses anzufangen sei, wird sich am besten durch ein Exempel erlaͤutern lassen. §. 31. Gesetzt, ich haͤtte drei Hufen Ackerland, wel- che durch die Aufhebung der Gemeinheiten und die Vermessung der Feldmarcken nunmehro auf einen Platz zusammengebracht und eingehaͤgt waͤren, so wuͤrde ich solche folgendergestalt be- wirthschaften. Da ich es nach der alten Ein- richtung schon gewohnt bin, nur von zwo Hufen jaͤhrlich Getreide zu erndten, weil die dritte allemahl braache gelegen, und mir ausser der wenigen Erbssaat nichts eingebracht hat, so wuͤrde ich alles daran wagen, diese dritte Hufe so bald als moͤglich mit Futterkraͤutern zu be- stellen. Jn einem Jahre dieses zu bewerkstel- ligen, wuͤrde mir vielleicht unmoͤglich fallen, ich muͤste mir also schon zwey Jahre Zeit dazu nehmen, nehmen, und mich wegen der bei dieser Be- stellung vorfallenden Arbeit diese zwey Jahre etwas tummeln. Jch wuͤrde unter den Fut- terkraͤutern schlechterdings die Luzerne waͤhlen, weil diese funfzehen und mehrere Jahre dauret, und nach Maaßgebung des Bodens, der Pflege und der Witterung vier bis fuͤnfmahl in einem Sommer abgemaͤhet werden kann. Jn funf- zehen Jahren brauchte ich hernach diese Hufe nicht weiter zu bestellen, als daß ich im Herbst die Luzerne mit etwas Mist bedecken, und die Ueberbleibsel davon im Fruͤhling wieder weg- nehmen liesse. Meine Ackerarbeit wuͤrde also bey der neuen Einrichtung nicht staͤrker wie bei der alten, sondern bliebe jaͤhrlich auf zwo Hu- fen eingeschraͤnkt. Diese zwo Hufen wuͤrde ich aber wiederum in drei gleiche Theile thei- len, und den einen mit Wintergetreide, den anderen mit Gerste und Hafer, und den drit- ten als meine neue Braache mit Erbsen, Gar- tengewaͤchse und Buchweitzen bestellen, welche gewiß eben so viel wo nicht mehr einbringen wuͤrden, als wenn diese zwo Hufen wie nach der alten Einrichtung ganz mit Winter- und Sommer-Getreide besaͤet waͤren, und mich also die ersten drei Jahre wenigstens schadlos hal- ten. Was wuͤrde ich also diese drei Jahre uͤber am Getreidebau verlieren? Nichts weiter als die alte Erbsen-Aussaat auf die dritte Hufe, D 4 deren deren Stelle die Futterkraͤuter eingenommen, mir aber diesen anscheinenden Verlust durch die große Verbesserung meines Viehstandes schon zehnmahl ersetzt haben. Nach drei Jah- ren aber wird es auf meinen beiden Hufen ganz anders aussehen. Der reichliche Duͤnger von so viel mehreren, und auf das beste genaͤhrten Viehe hat nun meinen pflugbahren Acker der- gestalt verbessert, daß ich ohnerachtet der ver- minderten Aussaat an Winter- und Sommer- getreide von beiden wenigstens doppelt so viel als zur Zeit der traurigen Gemeinheiten werde erndten, und noch uͤberdem den reichlichen Er- trag meiner neuen Brache an Erbsen, Garten- fruͤchten und Buchweitzen als eine Zugabe an- sehen koͤnnen. Meine abgeschafte alte Braache gewaͤhret mir also 1) eine doppelt reiche Erndte an Getreide, ferner 2) den ganzen nicht unerheb- lichen Ertrag der neuen Braache, und endlich 3) die ergiebigste Nutzung von dem wenigstens auf ein Drittheil (§. 17.) verstaͤrkten Vieh- stand. Wer rechnen kann, der nehme die Nu- tzung der alten Braache als sie noch Gemein- heit war. Diese bestand in zwei Artickeln, nehmlich in dem Erbsschlag und der Viehweide. Der Leser erinnere sich, daß ich nur immer von unserer Marck rede und rechne sie zu baarem Gelde. Nach dieser herausgebrachten Sum- me kann er die alte Braache als ein Capital ansehen, ansehen, das ihm diese jaͤhrliche Zinsen bringet. Wie erstaunlich werden sich aber diese jaͤhrliche Zinsen vervielfaͤltigen, wenn die alte Braache nach der neuen Einrichtung behandelt, und je- der von denen vorhin erwaͤhnten Vortheilen derselben zu Gelde angeschlagen wird. Kein Kaufmann, er handle womit er wolle, und kein Banquier, er wechsele auch Tag und Nacht, wird sich ruͤhmen koͤnnen, irgend ein Capital hoͤher zu nutzen, als hier geschiehet. §. 32. Der zweite Vortheil, den die Aufhebung der Gemeinheiten dem Ackerbau gewaͤhret, be- stehet in der bessern Bestellung des Kornlan- des. Nicht der Boden allein, sondern haupt- saͤchlich eine gute Beackerung desselben liefert reiche Erndten. Oft thut es ein schlechter Acker einen ungleich bessern hierin zuvor, wenn seine Bestellung fleißiger als des letztern gewe- sen ist. Die taͤgliche Erfahrung bezeuget sol- ches. Lasset uns einige von denen vorzuͤglich- sten Stuͤcken der Feldbestellung hier bemerken, daran uns in denen meisten Faͤllen die Gemein- heiten mehr oder weniger hindern. 1) Das Stuͤrzen des Stoppelfeldes vor Winters; 2) den Acker uͤberzwerg oder wie der Landmann sagt ins Creutz zu pfluͤgen, 3) besser zu duͤn- gen als bisher; 4) die oͤftere Gelegenheit ein Neubruch zu machen, das heißt ein Stuͤck D 5 Ackers, Ackers, welches eine Zeitlang dem kuͤnstlichen oder natuͤrlichen Graßbau gewidmet gewesen ist, und dadurch eine ganz vortrefliche Be- schaffenheit erhalten hat wieder aufzureissen und die allerreichste Erndte davon zu erwarten; 5) allerlei Schaden zu vermeiden, der bisher geschehen ist. Alles dieses gewaͤhret uns die neue Einrichtung, und Landwirthe wissen, daß solches von keiner geringen Erheblichkeit ist. §. 33. Das Stuͤrzen des Stoppelfeldes vor Win- ters ist eine gar vortrefliche Methode, den Acker zu bearbeiten. Der Vortheil desselben ist man- cherlei. Nemlich 1) die Stoppeln werden unter der Furche begraben, vermodern den Winter hindurch, und werden eine nicht zu verachtende Duͤngung, anstatt daß sie sonst unnuͤtz bleiben und vom Winde und Regen vom Acker fortgefuͤhret werden. 2) Die mei- sten Gattungen des Unkrauts und hauptsaͤch- lich der Queecken sind hiedurch aufs sicherste zu tilgen, wenn man einige noͤthige Handgriffe dabei beobachtet. 3) Jch verschaffe dem Acker Gelegenheit, die fruchtbaren Theile, so ihm Re- gen und Schnee den Winter uͤber zufuͤhren, im reichern Vorrath einzunehmen und tiefer eindringen zu lassen, welches nicht geschiehet wenn Regen- und Schneewasser von der har- ten Oberflaͤche abfliessen. 4) Ein starker fester Boden Boden, er sei Thon- oder Lehmartig, wird durch kein bequemer Mittel zu dem Grad der Lockern- heit gebracht, als hiedurch geschiehet, da der Frost die offenen Furchen von allen Seiten angreiffen und aͤusserst muͤrbe machen kann. 5) Die Naturkuͤndiger sagen, daß auf diese Weise der annoch in dem Acker befindliche Duͤnger, wenn er im Herbst wieder hervorge- pfluͤget wird, den in der kalten Luft im Win- ter haͤufig befindlichen Salpeter gleich einem Magnet anziehet, und hierdurch die Frucht- barkeit der Erden auf das aͤusserste befoͤrdert. Alle diese grosse Vortheile gewaͤhrt der einzige Umstand, den Acker vor Winters zu pfluͤgen, und dieses ist aller Orten thunlich, nur den einzigen Fall nehme ich aus, wenn der Acker an den Abhang eines Berges ist, wo ich fuͤrch- ten muß, daß die fruchtbare Oberflaͤche in ei- ner so langen Zwischenzeit von starken Regen- guͤssen weggeschwemmet werden duͤrfte wenn sie aufgelockert wird. Darf ich aber wohl mei- nen Acker im Herbst umstuͤrzen, da wo die Ge- meinheiten sind, und wo der Schaͤfer schreiet, daß ich ihm die Weide verderbe? §. 34. Ferner ist es vortheilhaft bei der Bestel- lung des Ackers, denselben dann und wann nach einer entgegen gesetzten Richtung oder ins Creutz zu pfluͤgen. Der Boden wird muͤrber, die die starken Erdschollen werden leichter und mehr zerbrochen, und der Mist kann sich besser mit dem Erdreich vermischen. Wer den Ackerbau verstehet, wird mir Recht geben. Aber auch dieses gehet nach der jetzigen Lage und Figur der Ackerstuͤcke nicht an. Oft ist ein solches Beet so schmal, daß wenn der Pflug in die Quere gewendet wird, so stehen entweder die Pfluͤger oder das Zugvieh schon auf dem Acker des Nachbars. Es ist also hier nothwendig, daß nur immer der Laͤnge nach und nie anders gepfluͤget werden kann. Die grossen Acker- breiten bei den Aemtern und andere ihres glei- chen machen hier eine Ausnahme, allein dieses sind doch gemeiniglich die wenigsten Grund- stuͤcken der Feldmarcken, und koͤnnen also im Ganzen gegen die Menge der uͤbrigen schmalen Streifen Ackers in keinen Betracht gezogen werden. §. 35. Endlich so gehoͤret zur besseren Bestellung des Ackers wohl unstreitig das bessere Duͤngen desselben. Auch dieses haben wir der Aufhe- bung der Gemeinheiten zu danken. Es ist be- reits oben (§. 13-§. 17.) gezeiget worden, wie durch die neue Einrichtung der Viehstand we- nigstens um ein Drittheil vermehret, hiedurch aber und durch die Stallfuͤtterung (§. 17.) eine Menge Duͤnger angeschaft werden koͤnne, den wir wir bei dem Ackerbau in den meisten Gegenden allemahl noͤthig haben. Des in der oͤkonomi- schen Welt so beruͤhmten Engellaͤnders Tull seine Methode, den Acker ohne Duͤnger blos durch ein oͤfteres und kuͤnstliches Bearbeiten zum Fruchttragen geschickt zu machen, ist mit so vielen Schwierigkeiten verknuͤpft, daß das leichteste und sicherste Mittel eine gute Erndte zu erhalten, noch allemahl in dem oͤfteren und reichlichen Duͤngen der Felder bestehet. Es sind nicht viel solche begluͤckte Gegenden, wo man wenig oder gar keinen Duͤnger braucht, und der Boden so ergiebig ist, daß er dieser Beihuͤlfe nicht bedarf. Die allermeisten Aecker erfordern dieses und zwar oft in sehr reichem Maaß, und sie fallen uͤber die Haͤlfte ihres Ertrags herunter, wenn man mit dem Mist karg thut. Bei der neuen Einrichtung aber haben wir nicht nur einen reichen Vorrath von dieser dem Ackermann so koͤstlichen Materie, sondern weil das ganze Feld bestaͤndig mit Fruͤchten bestellet wird, so gehet nichts von ihrer Kraft verlohren, welches zur Zeit der Ge- meinheiten nicht also war, sondern der in das Sommerfeld gebrachte Duͤnger verschwendete bei der darauf folgenden Braache im zweiten Jahr seine fruchtbar machende Eigenschaft zur Hervorbringung des Unkrauts. Auch hieraus erhellet der grosse Vorzug der Abschaffung der Gemeinheiten. §. 36. §. 36. Noch ein Vortheil beim Ackerbau ist dieser, daß man sich, so oft man kann, Gelegenheit ver- schaffe, ein Stuͤck seines Feldes einige Jahre lang mit dem Getreidebau zu verschonen. Hie- durch gewinnet solches an seinen innern Werth erstaunend viel. Vielleicht mag diese Bemer- kung den Liebhabern der Ackerruhe (§. 21.) zur Behauptung ihres Satzes Anlaß gegeben haben: daß man eben deswegen das Land jaͤhrlich muͤsse Braache liegen lassen. Allein nicht ein Jahr, auch noch nicht zwei Jahre machen die Sache aus, sondern es ist eine laͤn- gere Zeit noͤthig, um ein sogenanntes Neu- bruch zu erhalten. Hernach so braucht es gar nicht, den Acker wie bei der alten Braache ganz unbestellt liegen zu lassen, sondern er kann andere Pflanzen, die einige Jahre dauren, her- vorbringen; genug, wenn er nur kein Getreide traͤgt. Unter diesen Pflanzen sind bei der landwirthschaft die allerschicklichsten Graß- und Futterkraͤuter. Jn Ebenen und niedri- gen Gegenden bringt die Natur vor sich gutes Graß in Menge hervor, welches wie wir oben gesehen, im Hollsteinschen und Mecklen- burgschen der Grund der dasigen Koppel- wirthschaft (§. 12.) ist. Auf hohen Feldern aber koͤnnen wir dieses durch die Ansaͤung der Futterkraͤuter bewirken. Jn beiden Faͤllen bleibt bleibt der Acker verschiedene Jahre unter seiner gruͤnen Decke ruhig liegen, bedarf keiner Be- stellung, liefert ein reichliches Viehfutter, und erhaͤlt ohne Duͤnger neue Kraͤfte zum Korn- bau. Denn die Naturkuͤndiger haben einen Satz herausgebracht, den die Erfahrung bestaͤ- tiget, daß nemlich jede Pflanze nur die ihr zu- traͤgliche Nahrung aus der Erde annehme, und daß also Graß und Futterkraͤuter weit entfernt, den Acker an denjenigen fruchtbaren Theilen, welche zum Getreidewuchs noͤthig sind, zu er- schoͤpfen, ihm vielmehr die beste Gelegenheit geben, sich damit zu bereichern, indem sie durch ihre Bedeckung und Schatten verhindern, daß solche, nachdem sie in dieser langen Zwischen- zeit, durch Regen und Schnee dem Boden mitgetheilt worden sind, nicht wieder wegdun- sten und verfliegen koͤnnen. Nur hieraus laͤs- set es sich erklaͤren, warum ein Boden, der einige Jahre Graß und Futterkraͤuter getragen hat, ohne allen Duͤnger so ergiebig und frucht- bar geworden ist. Die Engellaͤnder, Hol- steiner und Mecklenburger kennen den grossen Vortheil, eine kuͤnstliche Wiese oder eine Weidekoppel nach einigen jahren aufzu- reissen und mit Getreide zu bestellen. Kein Duͤnger ist hier noͤthig, sondern der Boden ist reich genug, und uͤberdem von denen verfaul- ten Graß- und Kleewurzeln in den Zustand gesetzt gesetzt worden, zwo bis drei reiche Erndten zu liefern. Nutzen genug von einem Stuͤck Lan- des, welches verschiedene Jahre uns keine Muͤhe gemacht, dabei unser Vieh genaͤhret und sich so sehr verbessert hat. Und diesen Nutzen koͤnnen wir uns bei der neuen Einrichtung all- jaͤhrlich verschaffen, wenn wir eine vernuͤnf- tige Eintheilung unserer gesamten Grundstuͤcke machen, und mit unseren kuͤnstlichen Wiesen dergestalt herum wandern, daß wir ein und eben denselben Acker bald zum Graßbau, bald zum Kornbau vortheilhaft anwenden. Eine hoͤchstwichtige Verbesserung des Ackerbaues, daran wir ohne die Aufhebung der Gemeinhei- ten nicht gedenken duͤrfen. §. 37. Zuletzt muͤssen wir noch mancherley Scha- denbringende Unbequemlichkeiten anfuͤhren, die wir bei der Ackerbestellung nach der bisherigen Einrichtung erfahren, und die wir vermeiden koͤnnen, so bald man diese abaͤndert. Hieher gehoͤret 1) daß nach der jetzigen verdrießlichen Lage der Aecker, jede schmale Streife Landes zu beiden Seiten von dem Zugvieh der Nach- baren zur Rechten und Linken nothwendiger Weise betreten, und die oft schon gruͤne Saat dadurch beschaͤdiget wird. Wenn ich es fuͤr mich auch zutraͤglich finde meinen Acker zur Saatzeit zeitiger als meine beiden Nachbaren zu zu bestellen, so koͤnnen diese, wenn sie solches spaͤter thun, es nicht vermeiden, daß nicht beim Umpfluͤgen der naͤchsten Furche an meinen Acker, wenigstens ein Stuͤck ihres Zugviehes aus Mangel des Raums selbigen betreten, und der Laͤnge nach seinen Gang darauf nehmen muß. Denn gemeiniglich ist der schmale Rein, oder die sogenannte Scheidfahre zwischen den Ackerbeeten nicht so breit, daß das Thier dar- auf hingehen kann. Es beschaͤdigt also bei je- dem Tritt die oft schon aufgegangene Frucht meines Ackers, welcher Schaden desto groͤsser wird, wenn die Ackerstuͤcke sehr schmal und dabei von unabsehlicher Laͤnge sind. Beim Eggen gehet es ebenfalls so genau nicht ab, wenn am Ende, so oft als umgewendet wird, dieses nicht mit der gehoͤrigen Vorsicht geschie- het. Die neue Einrichtung hingegen laͤsset uns diesen Schaden vermindern, weil es da- selbst nicht moͤglich ist, daß mir der Nachbar zu nahe treten kann. Ferner 2) ist es hoͤchst- verdrießlich und mit offenbahren Schaden ver- knuͤpft, wenn der Eigenthuͤmer eines sogenann- ten Ahnewends, das heißt eines Stuͤck Lan- des, welches queer vor den uͤbrigen Ackerbee- ten lieget, und dazu bestimmt ist, daß beim Pfluͤgen und Eggen jedermann darauf umwen- det, wenn sage ich, dieser Eigenthuͤmer auf alle andere warten, und zuweilen um eines E einzi- einzigen traͤgen Nachbars willen, dieses Stuͤck Land einige Wochen spaͤter besaͤen muß. Beim Sommergetreide ist dieser Schaden vornemlich groß, da es bekannt, daß manchmahl wenige Tage bei der Bestellung einen merklichen Un- terschied des Gedeiens machen, auch die Gerste und Hafer auf einen Ahnewend oͤfters noch gruͤn sind, wenn alles uͤbrige auf dem Felde schon geerndtet wird. Auch dies faͤllt von selbst weg, wenn jeder seinen Acker auf eine Stelle beisammen und eingeschlossen hat. End- lich so sind auch 3) die bisher gaͤnzlich offenen Felder allen Beschaͤdigungen der wilden und zahmen Thiere ausgesetzt. An Oertern, wo es viel Hirsche und Sauen giebt, sind die Doͤrfer genoͤthiget, einen besondern Waͤchter zu halten, welcher das Wild des Nachts wegscheuchen muß. Wie kan aber ein einziger Mensch eine ganze weit- laͤuftige Flur vor solche schnellfuͤßige Feinde sichern? Ferner, wie ofte brechen nicht Pferde und Ochsen, aus ihren Nachthuͤtungen, wo sie eingesperret sind, heraus, und gehen Heer- denweise auf die Kornfelder? Rechnen wir endlich noch etwas auf die Nachlaͤßigkeit oder die Boßheit der mancherlei Hirten, sonderlich von fremden Doͤrfern, die ihr Vieh dem Ge- treide zu nahe kommen lassen, so erhellet aus allen diesen, daß es keine Klelnigkeit sei, wenn wir wir bisher unsere Kornfruͤchte auf offenen Fel- dern dergestalt Preis geben. Alles aber aͤn- dert sich, wenn bei der neuen Einrichtung je- der Nachbar, wie unten weiter vorkommen wird, seine Aecker mit Graͤben, Waͤllen, He- cken, Lehmwaͤnden u. d. g. gesichert und ein- geschlossen hat. §. 38. Der dritte Vortheil der Aufhebung der Ge- meinheiten in Absicht auf den Ackerbau begreift den Anbau besserer Fruͤchte in sich. Der ganze Endzweck der Verbesserung eines Feldes gehet dahin, sowohl mehrere als eintraͤglichere Fruͤch- te zu bauen. Nicht nur unter denen Getreide- arten findet in dieser Absicht eine Auswahl statt, sondern verschiedene Gartenfruͤchte und endlich die hoͤchstnutzbaren Farbekraͤuter und andere aͤhnliche Gewaͤchse verdienen hier in Betrachtung gezogen zu werden. Mit einem Wort, der durch die Abschaffung der Gemein- heiten gluͤckliche Landwirth befindet sich nun in die Umstaͤnde, seinen Acker in aller Absicht hoͤ- her zu nutzen als vorher, denn die Haͤnde sind ihm durch keine Huth- und Triftgerechtigkeit mehr gebunden und seine uͤbrigen verbesserten Verhaͤltnisse gewaͤhren ihm die Mittel nach sei- nen besten Einsichten allemahl solche Gewaͤchse anzubauen, die ihm den meisten Vortheil brin- gen. E 2 §. 39. §. 39. Nicht immer die innere schlechte Beschaffen- heit des Bodens, sondern gemeiniglich der Mangel an Duͤnger sind Schuld daran, daß ein Acker mit schlechten Getreidearten besaͤet werden muß, da er bessere tragen, und des Besitzers Einkuͤnfte ansehnlich vermehren koͤnte. Wenn ich auf eben dem Platz einen Scheffel Weitzen gewinnen, und dafuͤr zwei Reichstha- ler einnehmen kann, wo ich vorher einen Schef- fel schlechten rauhen Hafer erbauete, daraus ich zwoͤlf Groschen loͤsete, so erhellet, daß ich in Absicht dieses Platzes dreimahl reicher ge- worden bin. Jch kenne Doͤrfer, wo auf der einen Feldmarck harte an der Grenze nur schlech- ter Rocken waͤchst, und zween Schritte davon stehet auf der anderen Feldmarck der allerschoͤn- ste Weitzen. Der Acker auf beiden Feldern ist seiner natuͤrlichen Beschaffenheit nach von glei- cher Guͤte, nur der Mangel des Duͤngers auf einer Seite, und der reiche Vorrath desselben auf der anderen machet hier den grossen Unter- schied. Die Aufhebung der Gemeinheiten al- lein kann das erstere Dorf in die gluͤckliche Um- staͤnde des letzteren versetzen. Dieses ist oben hinlaͤnglich bewiesen. §. 40. Nachdem die Gemeinheiten aufgehoben und die Felder eingeschlossen sind, so erhaͤlt dadurch jeder jeder Besitzer uͤber seinen Acker das Garten- recht, eine Sache die von groͤssester Wichtig- keit fuͤr ihn ist. Er kann also nun ohne Ruͤck- sicht auf seine Nachbaren, die ihm in keinem Stuͤck mehr hinderlich fallen duͤrfen, seine Felder mit Fruͤchten allerlei Art bestellen. Hier gebe ich ihm den wohlmeinenden Rath, einen Theil desselben (§.) alljaͤhrlich mit Gartengewaͤchsen anzubauen, die ihm, wenn er eine kluge Aus- wahl darunter zu treffen weiß, mehr einbrin- gen als der beste Getreidebau und zugleich den Boden zur Kornsaat gar herrlich vorbereiten. Nicht bloß Kohl und Ruͤben, obgleich selbige auch nicht zu verachten, hingegen bei der Land- wirthschaft grossen Nutzen bringen, sondern er kann Gewaͤchse anbauen, die ihm noch viel eintraͤglicher sind. Hieher gehoͤret vornemlich der Ertoffelbau. Diese Gartenfrucht lohnet sehr gut, giebt eine reichliche Nahrung vor Menschen und Vieh, und findet allemahl, son- derlich in Jahren wann das Korn nicht geraͤth, seine Abnehmer. Ferner sind Anies und Kuͤm- mel zwo Pflanzen, die ihre Stelle und daran gewandte Arbeit uͤberfluͤßig bezahlen. Denn kein Gewaͤchs traͤgt reichlicher und kann hoͤ- her ins Geld gesetzt werden, als diese zwei Arten. Unsere Brandtweinbrennereien ver- brauchen davon erstaunlich viel, und bloß der Mangel an Gelegenheit kann nur Schuld daran E 3 sein, sein, warum man bisher in der Marck den Anbau derselben so sehr vernachlaͤßiget hat, daß die Kaufleute solche von den entlegensten Oer- tern, und oft ausserhalb Landes verschreiben muͤssen. Die Aufhebung der Gemeinheiten verschaffet nun diese Gelegenheit in aller Ab- sicht und allein durch diese Pflanzen kann der Eigenthuͤmer eines Ackers denselben vier bis fuͤnfmahl hoͤher nutzen, als wenn er ihn selbst mit Weitzen besaͤet haͤtte. §. 41. Der Anbau der Farbekraͤuter und anderer aͤhnlichen Gewaͤchse ist ferner eine gluͤckliche Folge der Aufhebung der Gemeinheiten. Jst es denn nothwendig, daß aller Acker nur bloß mit Getreide bestellet werden muß? so bald ich finde, daß andere Pflanzen mir mehreren Vor- theil bringen als dieses, so verdiente ich billig den Nahmen eines Thoren, wenn ich nicht von diesem mehr und von jenem weniger erbauen wollte, so bald ich es nach meinen uͤbrigen Verhaͤltnissen thun kann. Denn als Land- wirth handele ich nach dem Satz: was mir das meiste einbringt, das ist mir das angenehmste, und folglich ist meine Pflicht, hierauf meine meisten Bemuͤhungen zu richten. Wenn ich also finde, daß mir nichts im Wege stehet, z. E. Safran, Suͤßholz u. d. g. in Menge anzubauen, weil mir die Lage meines Ackers und der uͤber- fluͤßige fluͤßige Duͤnger dazu die beste Gelegenheit ge- ben, so thue ich solches ohne Anstand, denn ich habe ausgerechnet, daß ich dreimahl so viel Geld daraus loͤse, als wenn ich auf diesen Acker den schoͤnsten Weitzen erndte. Wer weiß nicht den grossen Nutzen, den die Schlesier in der Gegend von Breßlau und anderer Orten von ihren Roͤthebau haben? und noch groͤsser wuͤrde der Vortheil davon sein, wenn sie dar- auf daͤchten, den Kropp selbst zu bereiten, und dieses Landesproduckt zu veredlen, an statt sol- ches roh denen Hollaͤndern und andern zu- zusenden, die daraus einen erstaunlichen Pro- fit machen. Solte ferner der Anbau des Waids nicht alle Aufmerksamkeit verdienen, da es bekannt ist, daß diese Pflanze viel Geld bringt und bei denen Faͤrbereien einen wichti- Gegenstand ausmacht, zumahl wenn man sich die Erfindung zu Nutze machete, welche wir der Goͤttingschen Societaͤt zu danken ha- ben, daraus eine dem Jndigo aͤhnliche Farbe zu verfertigen. Ganze Summen wuͤrden er- spahret werden, die anjetzt vor den einzigen Jndigo alljaͤhrlich ausser Landes gehen, und das Publicum sowohl als unsere Fabricken wuͤrden dabei gewinnen, wenn man dieser theu- ren auslaͤndischen Waare entbehren koͤnnte. Auf diese Weise liessen sich noch viel mehrere Faͤlle bestimmen, da die neue Einrichtung der E 4 Grund Grund ist, daß kuͤnftige Zeiten uns in den Be- sitz von tausend Vortheilen bringen duͤrften, die wir jetzt kaum ihrer Moͤglichkeit nach glau- ben. Gluͤckliches Land, das seine Beduͤrfnisse selbst erzeugt und nicht mehr noͤthig hat, mit dem Schweiß seiner Eingebohrnen, Auslaͤn- der zu bereichern. So viel Gutes wird erhal- ten, wenn eine andere Art der Landwirth- schaft eingefuͤhrt wird, so viel Vortheile fuͤr den Ackerbau gewaͤhrt uns allein die Aufhe- bung der Gemeinheiten. Viertes Viertes Capitel. Die Vortheile der Aufhebung der Gemeinheiten in Absicht der zahmen und wilden Baumzucht. §. 42. E s ist bishero in der Marck bei denen mei- sten Landguͤthern der Anbau des Obstes nur als eine Nebensache getrieben worden, und dahero in sehr wenigen Betracht gekommen, weil oft der Bezirk eines Dorfs nicht groß ist, und die dabei befindlichen Gaͤrten so klein aus- fallen, daß man unmoͤglich eine starke Anzahl Fruchtbaͤume hat anpflanzen koͤnnen. Diese aber nach der jetzigen Einrichtung auf das freie Feld hinaus zu bringen, ist, wo nicht mit of- fenbaren Schaden, doch mit grossen Unbequem- lichkeiten und vielen Schwierigkeiten bisher verknuͤpft gewesen. Die Abschaffung der Ge- meinheiten aber bietet uns die schoͤnste Gele- genheit dar, den Anbau des Obstes sehr ins Grosse zu treiben, und daraus einen neuen wichtigen Artickel der baaren Einnahme zu er- halten. Wir wollen gegenwaͤrtig sehen, wie solches anzufangen sei. E 5 §. 43. §. 43. Wenn ich viel Obst erhalten will, muß ich viel Fruchtbaͤume anpflanzen und hierzu wird viel Raum und Platz erfordert. Je bequemer ich diesen letzteren waͤhlen kann, so daß ich mehr als einen Nutzen damit verbinde, je groͤs- ser werden die Vortheile sein die mir diese neue Anlage gewaͤhret. Bei der Abschaffung der Gemeinheiten erhalte ich meinen Acker zusam- men auf einen Ort, den ich einzuschliessen die Freiheit habe. Erwaͤhle ich nun die bequemste und wohlfeilste Art der Einschliessung, so wer- de ich einen Graben anfertigen und die Erde auf der innern Seite meines Ackers in der Ge- stalt eines kleinen Walles auswerfen. Dieser Wall, welcher mein ganzes Feld umgiebt, wei- set mir auf die bequemste Weise die Stelle an, wo ich meine Fruchtbaͤume hinpflanzen kann. Wenn ich zu mehrerer Sicherheit meines einge- schlossenen Ackers auf dem ganzen Wall der Laͤn- ge nach eine lebendige Hecke anlege, so ist es unge- mein schicklich, alle hundert Fuß einen hochstaͤm- migen Baum mit in die Reihe der Hecke zu pflanzen. Besitze ich nun eine Hufe Land von drei und zwanzig Morgen, und nehme nach der al- ten Art zu messen den Morgen zu Vier Hundert Quadrat Ruthen zu zehen Fuß an, so betraͤgt der Umkreiß dieser Hufe Neun Tausend zwey Hundert Ruthen. Da ich nun allemahl auf zehen zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum rechne, so ist klar, daß in dieser Entfernung um meine Hufe herum Neun Hundert Zwan- zig Stuͤck hochstaͤmmige Baͤume uͤberfluͤßigen Raum finden werden. §. 44. Wir wollen nun einen Bauer annehmen, welcher drei Hufen hat, die auf diese Weise mit Wall und Graben eingeschlossen sind. Die- ser kann nach dem obiger Maaßstab zwey tau- send sieben hundert und sechzig Baͤume an- pflanzen. Wenn er unter solcher Anzahl nur vierhundert Stuͤck Aepfel- oder Birnbaͤme waͤh- let, und nach einer Zeit von zwanzig Jahren auf jeden Baum einen halben Scheffel Obst rechnet, so machet dieses die Summa von zwey hundert Scheffel. Wird der Scheffel nur zu einen halben Thaler verkauft, so hat dieser Bauer eine neue baare Einnahme von ein hun- dert Reichsthalern, an die er zur Zeit der Ge- meinheiten nicht gedenken durfte. Es bleiben ihm aber nunmehro noch zwei tausend drei hundert und sechszig Baͤume uͤbrig. Wenn er hiezu allerlei Holzarten nimmt, die sich gut verpflanzen und zu hochstaͤmmigen Baͤumen ziehen lassen, und bloß anfaͤnglich weniger und ungekuͤnstelte Wartung beduͤrfen, so verschaf- fet er seinen Nachkommen einen kleinen Wald, der nach hundert Jahren bei einem Holzpreis, wie wie der gegenwaͤrtige, mehr gelten muß, als anjetzt sein ganzes Bauerguth. Der Patriot freuet sich, wenn er nach diesen Ueberschlag den kuͤnftigen ansehnlichen Vorrath von Holz in der Marck berechnet, und bloß aus die- sem Gesichtspunkt erhellet schon die Wichtig- keit der neuen Einrichtung, dazu die Abschaf- fung der Gemeinheiten allein den Grund legt. §. 45. Jch kann nicht umhin, allhier noch einige allgemeine Regeln bei diesem Geschaͤfte zu ge- ben, deren Befolgung uns den allergroͤßten Vortheil verschaffen kann. Erste Regel. Bei Anlegung der lebendigen Hecken er- waͤhle man unter allen Stauden und strauch- artigen Baͤumen, von welchen sonsten der Weißdorn vor den besten gehalten wird, haupt- saͤchlich den Pflaumenbaum. Denn 1) kein Baum laͤsset sich leichter fortbringen als eben dieser, 2) er nimmt mit allerlei Erdreich vor- lieb, 3) er kann in Menge herbeigeschaffet wer- den, weil man bloß im Herbst die Steine saͤen darf, und den zwoten Fruͤhling eine Menge junger Pflanzen erhaͤlt, die sehr schnell in die Hoͤhe wachsen, 4) er giebt eine starke und wehr- hafte Hecke ab, 5) er traͤgt auch in diesem Zu- stande reichliche Fruͤchte, welche gebacken allent- halben halben Abnehmer finden, und wenn man da- von einen grossen Vorrath hat, solche Tonnen- weise in Hamburg, Luͤbeck und solchen Orten theuer genug versilbern kann, weil sie denen Seefahrern eine angenehme Waare sind. Jch habe vor zwei Jahren dergleichen Hecke angelegt, welche jetzt schon vier Fuß hoch ist und bereits anfaͤngt Fruͤchte zu bringen. Zweite Regel. Wer Fruchtbaͤume um seinen Acker pflan- zen will, der bemuͤhe sich eine grosse Anzahl derselben von einer und eben derselben Sorte zu erhalten. Der Grund ist dieser, weil 1) alsdenn die Erndte des Obstes nicht zu verschie- denen Zeiten vorfaͤllt und dem Landwirth zu wie- derholten mahlen Muͤhe verursachet, sondern alles Obst wird zugleich reif und kann also hin- tereinander abgebrochen und zusammen ver- kauft, folglich dieses Geschaͤfte mit einemmahl geendiget werden. 2) Weil an Orten, wo des Stehlens halber das Obst bewahret werden muß, es nur wenige Wochen eines Huͤters bedarf, nemlich von der Zeit an, da dasselbe eßbar wird, bis zur voͤlligen Reife, da im Ge- gentheil bei vielerlei Obstsorten, man einige Monathe dergleichen halten muß, je nachdem eine Sorte nach der andern zeitiget, 3) weil man also die beste Art desselben und die am meisten meisten Liebhaber findet, in grosser Menge an- bauen kann, und selbst das Auge dabei gewin- net, wenn eine so betraͤchtliche Anzahl Baͤume von gleichen Wuchs zu gleicher Zeit gruͤn wer- den, bluͤhen, und auch zu gleicher Zeit mit reifen Fruͤchten prangen. Jch erziehe in die- ser Absicht in meinen Baumschulen unter an- dern seit sechs Jahren eintausend Stuͤck Borstorffer Apfelbaͤume, welche ein Freund, der naͤchstens auf seinen Guͤtern die neue Ein- richtung einfuͤhren wird, um seinen Acker herum anpflanzen will. Nach zwanzig Jahren kann selbiger, jeden Baum nur zu einen halben Scheffel gerechnet, wegen der Nachbarschaft von Berlin, wo der Scheffel Borstorffer Aepfel gemeiniglich mit zwei Gulden bezahlet wird, von dieser Pflanzung allein uͤber sechs- hundert Thaler einnehmen, welche Einnahme mit den Baͤumen zugleich alljaͤhrlich waͤchst und staͤrker wird. Dritte Regel. Bei Anpflanzung der wilden Baͤume um die Aecker, sehe man dahin, solche zu nehmen, die noch mehr Nutzen schaffen als daß sie uns Holz liefern. Hieher rechne ich 1) daß man solche Gattungen Laubholz waͤhle, deren Blaͤt- ter zugleich eine gute Viehfuͤtterung abgeben. Wenn man z. E. eine Menge Ruͤstern an- pflanzet, pflanzet, so koͤnnen solche alljaͤhrlich im August gekappet, das Laub getrocknet, und die Schaͤ- fereien fuͤr den Winter damit versehen werden, welches sonderlich in Jahren, wo der Heuschlag nicht geraͤth von grossen Vortheil ist. Der Stamm des Baums waͤchst demohnerachtet immerfort, und sein Gipfel kann auf diese Weise nicht so groß werden, daß er durch ei- nen dicken Schatten schaͤdlich ist. 2) Daß man weisse Maulbeerbaͤume pflanze, deren Blaͤtter denen Liebhabern des Seidenbaues oft theuer genug verkauft werden koͤnnen, im Fall der Besitzer selbst auch nicht Lust oder Gelegenheit hat, Seidenwuͤrmer zu halten. 3) Daß man sich auf die Erziehung der so nuͤtzlichen Wallnuß- baͤume befleißige. Dieser Baum waͤchst schnell und traͤgt sehr reichlich Fruͤchte die allemahl ihre Kaͤufer finden. Er darf eben nicht sehr groß sein, da er schon einige Thaler vor Wall- nuͤsse einbringt, und zuletzt kann der Stamm benebst seinen Wurzeln sehr gut versilbert wer- den. Es gehet noch alljaͤhrlich viel Geld aus dem Lande, um die Armee mit Gewehrschaͤften und die Tischler mit Nußbaumholz zu versehen, welches alsdenn auch nicht mehr denen Aus- laͤndern zu Theil werden duͤrfte. §. 46. §. 46. An Oertern, wo der Holzmangel bereits eingerissen ist, und das noͤthige Brenn- und Nutzholz oft viele Meilen weit mit grossen Un- kosten und vieler Versaͤumniß hergeholet wer- den muß, legt die Abschaffung der Gemeinhei- ten auf diese Weise den Grund, daß jeder Ei- genthuͤmer eines Ackers diese noͤthige Waare sich erzeugen, und viel Geld ersparen kann. Eine alte Hecke wird bis auf die Erde abge- hauen und von den jungen Schoͤßlingen aus der Wurzel in gar kurzer Zeit eine neue und bessere gezogen. Theilet nun der Landwirth seine Hecke in gewisse Schlaͤge ein, so kann er alle Jahr einen Theil davon abhauen, und zur Feuerung anwenden. Zuletzt kommen die Standbaͤume dazu, und der Vorrath von Holz wird endlich groͤsser, als daß er in der Wirth- schaft allein verbraucht werden koͤnnte, sondern man wird noch im Stande sein einen ansehnli- chen Theil zu verkaufen, und auch hieraus seine bereiteste Einnahme vermehren. Ein Umstand, der mit der Zeit bei vielleicht zunehmenden Holzmangel fuͤr uns Maͤrcker von nicht ge- ringer Wichtigkeit sein duͤrfte. §. 47. Jch muͤste hier noch manches von denen grossen vortreflichen Folgen sagen, welche mit der der Aufhebung der Gemeinheiten unausbleib- lich verbunden sind, allein ich uͤberlasse dieses der Einsicht dererjenigen von meinen Lesern die mit Kenntniß der Sache urtheilen, und das alte Herkommen nicht hoͤher schaͤtzen als es sel- biges verdienet. Jch eile nunmehro um den Einwuͤrfen zu begegnen, die mancher alte Hauß- wirth mit gerunzelter Stirne wider meine Saͤtze machen wird. Ein kalter Schauer uͤberfaͤllt mich bei dem Gedanken, daß ich es wage, eine so uhralte loͤbliche Gewohnheit, als die Feld- gemeinschaft ist, so verwegen zu bestreiten, denn ich weiß, wie es solchen Neulingen in der oͤkonomischen Welt zu gehen pflegt. Die Lieb- haber alter Gebraͤuche, und deren giebt es lei- der nirgend mehr als bei der Landwirthschaft, hoͤren kaum so etwas von neuen Vorschlaͤgen, so sind sie entweder weit entfernt, sich die Muͤhe zu geben, daruͤber nachzudenken, und denn wird die beste Sache mit einem mitleids- vollen oder auch hoͤhnischen Lachen durch ihr dictatorisches Machtwort: das geht nicht an, verworfen; oder wuͤrdigen sie ja eine neue Angabe ihrer naͤheren Aufmerksamkeit, so haben sie sogleich ein Heer von Einwuͤrfen in Bereitschaft, um solches gleich einen undurch- F dringli- dringlichen Phalanx allen Bemuͤhungen ent- gegen zu stellen, die auf die Ausuͤbung solcher Vorschlaͤge gerichtet sind. Die wichtigsten dieser Einwuͤrfe wider die Aufhebung der Ge- meinheiten will ich dahero im folgenden Capi- tel in ihrer ganzen Staͤrke darstellen und zu widerlegen suchen. Denn wer wird so unbil- lig sein, der neuen Einrichtung das Gluͤck ab- zusprechen und zu behaupten, daß sie keiner Einwuͤrfe werth sei. Fuͤnftes Fuͤnftes Capitel. Die vornehmsten Einwuͤrfe wider die Aufhebung der Gemeinheiten. §. 48. Erster Einwurf. S oll man die Braache, das ist den drit- ten Theil des Ackers mit Futterkraͤu- tern bestellen, so siehet man sich genoͤthiget, die Getreide-Aussaat zu vermindern, und zum Winterkorn eine neue Braache aus- zumitteln. Muß aber dieses geschehen, wie es denn nicht anders sein kann, so verrin- gert man seine bereiteste Einnahme, indem man weniger Land bauet und weniger Fruͤchte einerndtet. Antwort. Wenn ich vorhero gesagt habe, daß man die Braache oder den dritten Theil des Ackers mit Futterkraͤutern besaͤen soll; so ist solches in der Absicht geschehen, damit man desto ehen- der ins Grosse gehen, den Viehstand ansehn- lich vermehren, und geschwinden und staͤrkern Vorrath von Duͤnger erhalten koͤnne. Glaubt aber ein Landwirth zu viel dadurch zu wagen, F 2 oder oder will er die erforderliche Kosten nicht auf einmahl anwenden, so stehet es ihm frei, an- faͤnglich nur so viel Ackerland denen Futter- kraͤutern zu widmen, als er nach seinen jedes- maligen Umstaͤnden ohne sonderlichen Verlust des Getreidebaues fuͤr dienlich haͤlt. Jndes- sen bleibt allemahl der Satz wahr: je eher der dritte Theil, oder noch besser, die Haͤlfte des pflugbaren Ackers zu kuͤnstlichen Wiesen ge- braucht wird, desto eher ist man im Stande das auf den vermehrten Viehstand und zu an- deren zu dieser neuen Einrichtung erforderli- chen Ausgaben verwandte Capital mit reichli- chen Zinsen wiederum herauszubringen. 2. Es ist wahr, daß zur Bestellung des Wintergetreides hernach eine neue Braache, wenn man es so nennen will, da sein muß; al- lein ich habe oben (§. 27.) gezeigt, wie vor- theilhaft selbige mit Erbsen, Gartengewaͤchsen und Buchweitzen angesaͤet werden kann, wel- che ihre Stelle reichlich bezahlen, und also die- ser ansehnliche Theil Acker keinesweges wuͤste liegen darf, wie bei der bisherigen alten Braache geschiehet. 3. Die Folge, daß man weniger Korn erndte und seine Einnahme verringere, faͤllt also von selbst weg. Einen Ausfall an Winterge- treide kann man hoͤchstens das erste Jahr ein- raͤumen raͤumen, allein die starke Aussaat an Buch- weitzen ersetzt solchen sogleich wieder, und nach- hero muß das durch den grossen Viehstand, den die kuͤnstliche Wiesen herbeischaffen, reich- lich geduͤngte Kornland doppelt und dreifach so viel einerndten lassen als zur Zeit der Gemein- heiten, ob es gleich nicht mehr von so grossen Umfange ist. 4. Durch den Anbau der Futterkraͤuter verlieret man kein Land, wie durch die weit- laͤuftige Braache bei der Feldgemeinschaft all- jaͤhrlich geschiehet, sondern man nutzet es nur anders. Kann denn der Boden zu nichts an- ders gebraucht werden als zum Kornbau? Muß denn der saͤmtliche Acker schlechterdings allein mit Getreide besaͤet werden? Wie aber wenn man darthun kann, daß ein Stuͤck Ackers, so mit Futterkraͤutern bestellet ist, mehr einbrin- get, als wenn es den schoͤnsten Weitzen traͤgt? Jn Engelland wurden solches die Landleute nur gar zu bald inne, dahero machten sie den groͤßten Theil ihres Ackers zu kuͤnstlichen Wie- sen, legten sich am meisten auf die vortheilhafte Viehzucht, und verliessen den Kornbau, so daß man sich genoͤthiget sahe, diesem Verfah- ren in einigen Provinzien durch wiederholte Parlements-Acten Grenzen zu setzen. F 3 §. 49. §. 49. Zweiter Einwurf. Nach der neuen Einrichtung soll man ein und eben dasselbe Stuͤck Acker, wechsels- weise zum Korn- und Graßbau widmen, allein ob dieses gleich im Hollstein- und Mecklenburgischen, wegen des dortigen schweren und zum Theil feuchten Bodens wohl angehet, so sind doch die hohen und oft sehr sandigen Felder der Marck schlech- terdings nicht geschickt, einen ergiebigen Graßwuchs hervorzubringen. Antwort. 1. So scheinbar dieser Einwurf ist, so wird er dennoch hinlaͤnglich widerlegt werden koͤnnen. Es hat seine Richtigkeit, daß in obi- gen beiden Laͤndern der Boden in denen mei- sten Gegenden zum Graßwuchs von Natur be- quemer ist als in der Marck. Jn Hollstein vornemlich, als woselbst in Teutschland zuerst dergleichen Wirthschaftsmethode einge- fuͤhret worden, ist der Acker sehr geneigt sich mit starken Rasen zu uͤberziehen, und machet eben daher dem Landmann bei seinem Getrei- debau nicht wenig zu schaffen. Es darf da- selbst ein Stuͤck Landes im Fruͤhling nur von dem Pfluge verschonet bleiben, so ist im Som- mer, hauptsaͤchlich wenn selbiger nicht allzu trocken trocken ausfaͤllt, bereits die schoͤnste Wiese da, und an den wenigsten Orten kommt man mit etwas Kleesaͤen zu Huͤlfe. Allein ich will auch nicht, daß wir es der Natur allein uͤberlassen sollen, alles fuͤr uns zu thun. Jst sie jenen Laͤndern in diesem Stuͤck guͤnstiger als uns, so hat sie uns doch ihren Beistand nicht gaͤnzlich versagt. Bei uns kostet es nur etwas mehr Muͤhe, und diese soll nicht vergeblich ange- wandt sein, sondern uͤberfluͤßig belohnet wer- den. 2. Jch will nemlich in der Marck auf dem Ackerlande da Wiesen gesaͤet wissen, wo sie von selbst nicht entstehen wollen. Denn die Beschaffenheit unserer Felder verbietet frei- lich an denen meisten Oertern das letztere, nir- gend aber — o moͤchte ich diese Warheit jedem Landwirth tief ins Herz einpraͤgen koͤnnen — nirgend verbietet die Beschaffenheit unserer Fel- der, daß wir uns nicht durch Kunst Wiesen dahin schaffen koͤnnen, wo uns die blosse Na- tur keine geben will. Allenthalben auf Hoͤhen und in Thaͤlern, auf schweren und leichten Acker, das aͤrgste Sandfeld nicht ausgeschlos- sen, allenthalben koͤnnen wir Wiesen und Wei- den anlegen und zwar von fetten nahrhaften Futterkraͤutern, die unendlich vorzuͤglicher sind, als gemeines schlechtes Graß. F 4 3. Da 3. Da man mir Hollstein und Mecklen- burg als Laͤnder entgegen setzt, die obigen Satz widerlegen sollen, so habe ich gleiches Recht, denselben durch ein Exempel des Ge- gentheils zu unterstuͤtzen. Engelland, all- wo gleichsam die hohe Schule der Landwirth- schaft ist, welches nunmehro seit funfzig oder achtzig Jahren es so weit gebracht hat, daß in der ganzen Welt kein Land ihm den Vorzug in allen Theilen der Landwirthschaft streitig ma- chen kann; Engelland, welches nach dem Verhaͤltniß seiner mittelmaͤßigen Groͤsse eine erstaunliche Menge Einwohner ernaͤhret, sehr oͤfters nach seinen Colonien in andern Welt- theilen Korn aussendet, und diesem allen ohn- erachtet jaͤhrlich vor viel Millionen Thaler Ge- treide an andere Nationen verhandelt; En- gelland hat dieses alles der neuen Art der Landwirthschaft, nemlich der Einschliessung der Aecker und hauptsaͤchlich den Anbau der Futterkraͤuter zu danken. Merkwuͤrdig sind die Worte eines Franzoͤsischen Gelehrten, Des Herrn de la Tourette, Mitgliedes der Akademie zu L yon und Nancy S. Miroudot Abhandlung vom Raygrase teutsche Uebersetzung im Vorbericht S. 10. welcher von denen kuͤnstlichen Wiesen oder der Ansaͤung der Futterkraͤuter folgendes schreibt: „Eben hiedurch haben die Engellaͤnder auf „einen „einen mittelmaͤßigen Boden ihren Ackerbau „zu einem solchen Grade der Vollkommenheit „gebracht, welchen Frankreich noch bei wei- „ten nicht in denen allerfruchtbarsten Laͤnde- „reien erreicht hat. Sie haben erkannt, daß „der Staat ohne Handlung schwach ist; daß „die Handlung nur durch die Bevoͤlkerung bluͤ- „hen kann, und daß die Bevoͤlkerung von dem „Ackerbau und vornemlich von der Vermeh- „rung des Getreides abhanget. Sie haben „zu gleicher Zeit gelernet, daß um mehreres „Getreide zu bekommen, man die Arbeiten und „den Dung vermehren muͤsse; daß, um die meh- „rere Arbeiten zu bestreiten und mehreren Dung „zu erhalten, man die Anzahl des Viehes ver- „mehren muͤsse, und daß wenn man den Vieh- „stand verstaͤrken will, man sich nach mehreren „Futter umzusehen haben. Die Beschaffen- „heit des Landes schiene diesem entgegen zu „sein; dahero nahmen sie ihre Zuflucht zu de- „nen kuͤnstlichen Wiesen. Der Erfolg war „ihrer Hofnung gemaͤß, Engelland verkau- „fet Fruͤchte an Frankreich, von dem es hie- „bevor mit solcher Waare versehen wurde. „Und vielleicht hat es denen kuͤnstlichen Wiesen „die Staͤrke zu verdanken, welche ihm durch den „Ackerbau zugewachsen ist.” Ferner redet die- ser Schriftsteller an einem andern Ort also: Siehe ebendaselbst S. 12. F 5 „Ohne „Ohne die kuͤnstlichen Wiesen wuͤrde der En- „glische Ackerbau niemahls zu dem Grade der „Vollkommenheit gelanget sein, auf welchem „er sich dermahlen befindet. Der Landmann „wuͤrde in Engelland in der nehmlichen „Duͤrftigkeit leben, die ihn fast allenthalben „drucket; wo immittelst man in solcher Jnsel „emsige Paͤchter findet, welche mit einem klei- „nen Capitale anfangen, und zu vier-fuͤnf-bis „sechsmahl hundert tausend Livres reich wer- „den. Frankreich und Lothringen sind „nicht die einzigen Laͤnder, wo die Wiesen „nicht in dem rechten Verhaͤltnisse mit dem „Ackerlande stehen. Selbst Engelland wuͤr- „de ohne die durch die Kunst gepflanzte Futter- „kraͤuter, eben so wie wir, einen Mangel an „der Futterung haben. Allein, mehr erleuch- „tet in den Vortheilen eines bluͤhenden Acker- „baues, und da es denselben mit Recht, als „den Grundstein der Gluͤckseeligkeit, als die „Quelle der Staͤrke und als den einzigen un- „erschoͤpflichen Schatz derer Laͤnder betrachtet; „da Engelland sage ich, wahrgenommen hat, „daß es seine Laͤndereien anders nicht als mit „Huͤlfe des Dunges fruchtbar machen koͤnne, „daß, um Dung zu haben, seine Felder mit „Heerden bedecket sein muͤssen, und daß diese „nur nach der zunehmenden Vielheit des Fut- „ters sich vermehren koͤnnen: so haben sie sich „an „an Futter einen Ueberfluß verschaffet durch „den breitblaͤtterigten Klee, den Saintfoin, „die Turnips oder grossen Steckruͤben, das „Raygraß und andere mehr. Diese Pflanzen, „welche man in der Sprache des Ackerbaues „kuͤnstliche Futterkraͤuter nennet, lassen sich „ohne Unterschied auf Bergen, auf Huͤgeln, in „denen Thaͤlern und auf denen Ebenen bauen.” Alle Englische Schriftsteller von der Landwirth- schaft behaupten eben dieses, und ich habe waͤhrend dem letzteren Kriege Gelegenheit ge- habt, verschiedene Engellaͤnder zu sprechen, die mich versichert haben, daß bei manchen ih- rer Landguͤter zuweilen nicht ein Fuß breit na- tuͤrliche Wiesen oder Weidgaͤnge befindlich waͤ- ren, und die demohnerachtet bloß durch den Anbau der Futterkraͤuter im besten Zustande sind, und sehr hohe Pachtgelder abwerfen. Ja ich habe in einem Schreiben eines Engellaͤndi- schen Landwirths S. Les Elemens du Commerce, pag. 255. 256. folgende merkwuͤrdige Stelle angetroffen: „Ein Umstand der ange- „merkt zu werden verdienet, ist dieser, daß un- „terdessen, da die neue Art des Ackerbaues die „aͤrmsten und von der Hauptstadt entlegensten „Gegenden bereichert hat, diejenigen, welche „man sonsten die reichen Laͤndereien Engel- „lands zu nennen pflegte, durch den Anbau „der kuͤnstlichen Wiesen ihrem Werth nach sind „verrin- „verringert worden. Hiedurch geschiehet es, „daß wir nun auf viel tausend Aecker Weitzen „bauen, die man vormahls vor unfruchtbar „hielt. Durch Huͤlfe der Steckruͤben sind wir „im Stande, eine Menge Vieh zu allen Jah- „reszeiten eben so gut zu maͤsten, als auf der „schoͤnsten Fettweide. Die Luzerne, der drei- „blaͤttrige Klee und die Esparzette haben den „Vorrath unserer Futterung verdoppelt. Kurz, „es sind zu einer Zeit, da alle andere Dinge im „Preise steigen, die Einkuͤnfte der natuͤrlichen „Wiesen und der Weitzenaͤcker allein herunter „gesetzet worden.” 4. Selbst der Hollsteinische und Meck- lenburgische Feld-Bau kann auch in der Marck an vielen Oertern eingefuͤhret werden. Jn denen meisten Provinzien sind Gegenden, wo der Acker vollkommen die innere Guͤte und natuͤrliche Lage hat, die eigentlich zu der Kop- pelwirthschaft erforderlich ist. Wuͤrde es aber den Besitzeren der Landguͤter in solchen Gegen- den nicht angenehm sein, eine eben so starke Vermehrung ihrer Einkuͤnfte zu erhalten, als seit der Koppelwirthschaft bei denen Mecklen- burgischen Guͤtern statt gefunden hat? Von diesen schreibt ein geschickter Landwirth in einer sehr gruͤndlichen Abhandlung Leipziger Sammlungen, Band 7. S. 980. also: „Man „wird uͤberzeugt werden, daß der Abnutz eines „Land- „Landgutes, das vorhin nach der alten Leyer „mit drei und vier Schlaͤgen, oder wie es an- „derwaͤrts heist, Feldern, nicht ein Drittheil „oder die Haͤlfte, sondern beinahe das alterum „tantum, ein Jahr dem andern zum besten „gerechnet, gestiegen sei, ohne auf die Verbes- „serungen durch Wegschaffung der Holzungen, „Bruͤcher, Legung und Verlegung der Bau- „ren u. d. g. zu sehen. Denn wenn ich diese „dazu nehme, so ist es nichts seltenes, daß Guͤ- „ter sogar aufs triplum und quadruplum des „vormaligen Abnutzes genossen werden.” §. 50. Dritter Einwurf. Sollen die Gemeinheiten abgeschaffet, die gemeinen Huͤtungs- und Weideplaͤtze nebst allen uͤbrigen Grundstuͤcken vermessen und eingetheilet werden, wo sollen wir mit dem Vieh hin? soll sich jedermann auf sein weniges Vieh einen besonderen Hirten hal- ten, der es auf dem kleinen Bezirk seines ihm zugefallenen Antheils an der gemeinen Weide huͤtet, so wuͤrden in einem Dorf allein bei dem Rindvieh und Pferden oft zwanzig, dreyßig und mehrere Hirten sein muͤssen, statt daß man vorhin deren einen oder zwey gehalten. Man hat zwar oben (§. 16. 17. 18.) die Stallfutterung des Viehes Viehes im Sommer angepriesen, allein wie viel Hindernisse giebt es nicht, die der- gleichen unmoͤglich machen. Denn 1. ob man gleich im Winter eben dieselbe Anzahl Vieh im Stalle futtert, so hat man das Futter dazu in der Scheune und auf dem Boden und Zeit genug uͤbrig es dem Vieh zu reichen; allein im Sommer bei der noͤthigsten Arbeit ist es nicht moͤglich, alle Tage so viel Graß zu maͤhen und viel- leicht von weiten her zu holen. 2. So ist bekannt, daß das zum freyen Herumgehen einmahl gewohnte Vieh, nie- mahls recht fressen will, wenn es bestaͤndig im Stalle eingekerkert stehen soll, auch ist dieses der Gesundheit des Viehes hoͤchst- schaͤdlich, weil es aus Mangel der Bewe- gung steif wird, und allerley Krankheiten bekommt. Antwort. 1. Jch bin weit entfernt die Anzahl der Muͤßiggaͤnger, dergleichen in gewisser Absicht alle Hirten sind, in der Republik zu vermeh- ren. Es sollen also bei der neuen Einrichtung kuͤnftighin auch die bisherigen wenigen Hirten in einem Dorfe abgeschaffet werden, weil man dieselben nicht mehr braucht. Jeder Wirth, der an dem gemeinen Anger seinen Antheil er- halten hat, muß solchen mit einem kleinen Gra- ben ben umziehen, und auf dem von der ausgewor- fenen Erde entstandenen Wall, Weidenbaͤume anpflanzen. Dieses muͤssen ordentliche Satz- weiden von neun bis zehn Fuß hoch sein, die bei zunehmenden Jahren mit grossen Vortheil gekappet werden koͤnnen, und einen ansehnli- chen Vorrath Holz liefern. Solche Satzwei- den sind nicht weiter von einander zu pflanzen als in der Entfernung von hoͤchstens ein und einen halben Fuß. So lange solche jung sind, ist eine geringe Vermachung von Rickstangen noͤthig, um sie vor dem Anlauf des Viehes zu schuͤtzen. Jn der Folge wenn die Weiden- baͤume mit der Zeit in der Dicke ihrer Staͤmme zunehmen, geben sie starke Pollisaden ab, und wird zulezt der Zwischenraum von einem Baum zum andern so gering, daß kein Hund und noch weniger ein Ochse oder Pferd hindurch krie- chen kann. Ein solcher bestaͤndiger hoͤchst- dauerhafter Zaun ist im Stande, das Vieh wie in einem Stall einzuschliessen, es kann also darin ohne Aufsicht weiden, und wird kein Hirte mehr noͤthig sein. 2. Wer seinen wahren Nutzen aber besser verstehet, wird einen solchen Weideplatz maͤh- bar werden lassen und das Graß entweder zu Heu machen, oder solches gruͤn dem Vieh auf dem Stalle futtern. Der Einwurf wegen Mangel der Zeit im Sommer ist gering. Es kommt kommt alles auf die Einrichtung an. Eine einzige Magd kann zwanzig Stuͤck Vieh voll- kommen bestreiten. Das Maͤhen und Herbei- holen des Grases und der Futterkraͤuter wird auch bei der groͤsten Entlegenheit des Ortes, wo diese wachsen, den Bauer oder seinen Knecht nebst ein paar Ochsen taͤglich kaum eine Stunde beschaͤftigen, und was will diese kleine Bemuͤ- hung und wenige Zeit viel sagen, wenn man beides mit dem erstaunlichen grossen Nutzen vergleicht, den die Stallfuͤtterung gewaͤhret, und davon oben (§. 17.) ausfuͤhrlicher gehan- delt worden ist. 3. Daß das Vieh im Sommer im Stalle nicht fressen will, und steif und krank wird, ist ein Vorurtheil, welches die erste Probe sogleich wiederlegt. Man kann das Vieh gar leicht an die Stallfuͤtterung gewoͤhnen. Es bleibt im Stalle bei gutem Futter viel ehender gesund, als wenn es bei Hitze und Schlacken auf der Weide herum laͤuft und vor Hunger alles hin- einfrißt, was es findet. Die Glieder des Viehes koͤnnen aber leicht gelenksam erhalten werden, wenn man solches taͤglich ein paar Stunden frei auf dem Hof herumgehen laͤsset. Es wird sich also auch dieser Einwurf von selbst wiederlegen, so bald es nur beliebt wird, dem Exempel so vieler klugen Leute in anderen Laͤn- dern zu folgen, die ihr Vieh Sommer und Winter Winter im Stalle futtern und den groͤsten Vortheil davon ziehen. §. 51. Vierter Einwurf. Wenn der Landmann seinen Viehstand auf ein Drittheil und mehr verstaͤrken soll, so wird es ihm an Winterfutter fehlen, denn bei den meisten Guͤtern ist der Heu- schlag so beschaffen, daß er oft kaum zu der jetzigen Anzahl Vieh hinreichend ist. Antwort. Wenn der durch die Aufhebung der Ge- meinheiten gluͤcklich gewordene Landmann nur seinen Verstand brauchen will, so wird er durch die neue Einrichtung sich auch fuͤr den staͤrksten Viehstand allemahl uͤberfluͤßiges Winterfutter verschaffen koͤnnen. Denn 1. Er braucht nur das auf sein Antheil der Gemeinhuͤtung wachsende Graß nicht abwei- den zu lassen, sondern solchen als eine Wiese zu behandeln, und wenn er mit etwas Cultur zu Huͤlfe kommt, kann er selbiges zweymahl maͤhen, und nach Verhaͤltniß der Groͤsse dessel- ben einen starken Vorrath an Heu gewinnen. 2. Er kann von allen Arten der Futter- kraͤuter das schoͤnste Heu in Menge machen, mit welchen er bei der Futterung wegen der G inneren inneren Guͤte desselben eben so weit als mit zweimahl so viel gemeines Heu reichet. 3. Der durch die starke Duͤngung aͤusserst verbesserte Acker wird ihm einen doppelten Er- trag an Getreide liefern, und also auch doppelt so viel Stroh und andere Abgaͤnge, die zum Viehfutter dienen. §. 52. Fuͤnfter Einwurf. Wenn im Sommer grosse Duͤrre ein- faͤlt, so leiden auf hochgelegenen Feldern alle Gewaͤchse Schaden und verbrennen oder werden in ihrem Wachsthum doch merklich zuruͤckgesezt; der Landmann hat aber alsdenn so viel Vieh auf dem Halse, und findet sich in der groͤsten Verlegenheit es bei diesen Umstaͤnden zu ernaͤhren. Antwort. 1. Wenn die Futterkraͤuter erst einmahl zu einer gewissen Staͤrke gelanget sind, so kann ihnen wegen der tiefgehenden Wurzeln die Duͤrre nicht so viel schaden, als andern Ge- waͤchsen, welche ihre Nahrung aus der Ober- flaͤche des Bodens erlangen. Sonderlich hat die Esparzette dieses voraus, daß sie bei der staͤrksten Hitze dennoch ihren frischen Wachs- thum behaͤlt. 2. Ge- 2. Gesezt aber auch, daß zu solcher Zeit das Wachsthum derselben nicht so stark sein solte, so kann sich der Landwirth wider den Mangel des gruͤnen Futters dadurch in Sicher- heit stellen, wenn er lieber einige Stuͤck Vieh weniger haͤlt, als er den strengsten Ueberschlag nach halten koͤnnte, durch welche Vorsicht er allemahl noch Futter uͤbrig haben wird. §. 53. Sechster Einwurf. Das Ansaͤen der mancherley Arten Fut- terkraͤuter erfordert viel Fleiß, Behutsam- keit und noͤthige Kentniß, so man bei dem Bauer nicht voraus setzen kann: wer soll ihn unterrichten? woher soll er die Menge des Saamens zuerst nehmen, und wer stehet dafuͤr, daß dergleichen Unternehmen nicht mißlingt, und manchen an den Bettel- stab bringt? Es wird also um dieser Ursa- chen willen die neue Einrichtung schwerlich allgemein koͤnnen eingefuͤhret werden. Antwort. 1. Der Bauer hat seinen Verstand wie andere Menschen, und nichts begreift er leich- ter als das, wovon er seinen Vortheil vermer- ket. Das Ansaͤen der Futterkraͤuter wird er also weit ehender erlernen, als man glaubt, G 2 so so bald er den Nutzen siehet, den er davon zu erwarten hat. Einiger Unterricht ist ihm freilich im An- fang noͤthig, derowegen werden Edelleute, Prediger, und Beamten hierinn den Anfang machen muͤssen. Der Bauer wird alsdenn gar bald aufmerksam Achtung geben, wenn er siehet, was eine kuͤnstliche Wiese vor eine herr- liche Sache, und die Anlegung derselben gar nicht schwer sei, und in kurzer Zeit wird er es seinem Lehrmeister gleich thun. 3. Ein bequemes Mittel dem gemeinen Mann die ihm noͤthige Kentniß von dieser Sache zu verschaffen, duͤrfte wohl sein, wenn ein hohes Landescollegium die Verfuͤgung traͤfe, daß ein besonderer zu diesen Endzweck zu verfertigender kurzer und deutlicher Unterricht von dem An- bau der mancherley Arten Futterkraͤuter ge- druckt wuͤrde, und so dann durch die Landraͤthe und Beamten davon einige tausend Exempla- ria gratis austheilen liesse. Jch stehe dafuͤr, daß in kurzen der Bauer diesen Unterricht besser als seinen Catechismus inne haben, und bei dem augenscheinlichen Vortheil puͤnktlich ausuͤben wird. 4. Die Anschaffung des Saamens wuͤrde zu Anfang freilich auch wohl entweder von der Krieges- und Domainen-Cammer oder von den Landraͤthen zu veranstalten sein, und koͤnnten die die erforderlichen Kosten dazu vorerst aus je- der Creißcasse allenfals vorgeschossen werden. Der Bauer erhielte den Saamen umsonst, da- gegen aber wuͤrden ein paar Extramonathe die Sache bei der Casse wieder gut machen. 5. Endlich so ist der Weg der Belohnun- gen allemahl mit Blumen bestreuet und jeder- mann betritt ihn gern. Wuͤrde dieser hohen Orts beliebt um zu den vorgesezten Endzweck zu gelangen, so ist kein Zweifel, daß unter den Bauren bald ein Wettstreit entstehen, und ein jeder suchen wuͤrde es dem andern in Ansaͤung der Futterkraͤuter zuvor zu thun, und den Preiß zu erhalten. §. 54. Siebenter Einwurf. Alle Einschliessungen der Aecker sind ent- weder unbequem oder kostbar; denn die Graben nehmen viel Land hinweg, das man besser nutzen koͤnnte; und todte Zaͤune verwuͤsten viel Holz, die lebendigen Hecken aber sind schwerer anzulegen, und denen Beschaͤdigungen des Viehes unterworfen. Antwort. 1. Es ist wahr, daß die Graben viel Land hinweg nehmen, allein wird man es mir glau- ben, wenn ich sage, daß zu denen jetzigen schma- len Strichen, wodurch die Ackerstuͤcke von ein- G 3 ander ander unterschieden worden, und die man in der Sprache der Havellaͤnder, Scheid- fahren nennet, noch viel mehr Land erfordert wird, welches ungenutzt bleibt? Jch habe mir einmahl die Muͤhe genommen, und die Menge dieser Scheidfahren auf einer Feldmark in allen drei Feldern gezaͤhlet, und ihre unterschiedene Laͤnge gemessen. Die Breite derselben konnte ich durchgehends auf einen starken Fuß anneh- men. Dieses berechnete ich nach Quadrat- fuͤssen und verglich es mit dem Vermessungs- register dieser Feldmark, und ich erstaunte, als ich es herausbrachte, daß der acht und zwan- zigste Theil der ganzen Feldmark auf diese Weise verloren gieng. Meine Neugier gieng aber noch weiter. Jch nahm die Charte von die- sem Landguth zu Huͤlfe, vermaß die saͤmtliche Aecker, und machte nach der Lage der Felder die Eintheilung derselben, so wie es die neue Einrichtung erfordert, daß jeder Besitzer seinen Acker beisammen auf einer Stelle erhielt. Hier- auf berechnete ich die zu der Einschliessung eines jeden Ackers noͤthigen Graben, deren Breite ich zu sechs Fuß und den von der ausgeworfe- nen Erde entstehenden Wall zu vier Fuß breit annahm, und brauchte hierzu nicht mehr als den vierzigsten Theil von den Jnhalt der gan- zen Feldmark, und also ein zwoͤlftheil weniger als die Scheidfahren ausmachten. Aus die- sem sem Verhaͤltniß, welches in denen meisten Faͤl- len in groͤsseren oder geringeren Maaß statt finden wird, folgt also der Schluß, daß bei der neuen Einrichtung zu denen noͤthigen Einschlies- sungsgraͤben, wuͤrklich weniger Land als jetzt zu der grossen Menge der Scheidfahren erfor- dert wird. Nehme ich nun ferner an, daß es bei vielen Doͤrfern Mode ist, ziemlich breite Reine zwischen den Ackerstuͤcken zu lassen, und uͤberlege dabei den grossen Nutzen, den die Ein- schliessung der Aecker nach der neuen Einrich- tung zuwege bringt, so faͤllt die ganze Staͤrke dieses scheinbaren Einwurfs uͤbern Haufen. 2. Was die todten Zaͤune anbetrift, so muͤssen solche gar nicht statt haben, es sei denn an Oertern, wo das Holz in solchem Ueberfluß ist, daß man es gar nicht achtet und keine Ge- legenheit hat, es mit Vortheil zu versilbern. 3. Die Anlegung der lebendigen Hecken ist so schwer nicht als man glaubt. Das Vieh beschaͤdiget sie nur, so lange sie jung sind, und wenn man die vortheilhafte Stallfuͤtterung nicht annehmen will, so soll man dafuͤr zur Strafe die junge Hecke mit einen leichten hoͤl- zernen Zaun vermachen, oder einen Huͤter bei dem Vieh stellen, der es von der Hecke zu- ruͤckhaͤlt. 4. An Oertern wo leimigter Acker ist, fin- det noch eine andere vortheilhafte Art der Ein- G 4 schlies- schliessung statt, nemlich die so genannten Waͤl- lerwaͤnde. Diese werden mit wenig Muͤhe und Kunst von dem aus den Graͤben ausge- worfenen Lehm also verfertiget, daß man ihn mit Wasser verduͤnnt, etwas Stroh hinein knetet, und oben von in die Querre gelegten geraden Stroh oder Rohr eine Art von Dach darauf machet. Nach einigen Jahren kan man ein so grosses Stuͤck von dieser Waͤllerwand wieder einreissen, als man mit Bequemlichkeit wieder aufzubauen vermeinet, und wegen des alsdenn daran befindlichen reichen Vorraths von Salpeter als eine trefliche Duͤngung auf den Acker ausbreiten. Hierauf wird ein neuer Vorrath Lehm zu einer neuen Wand aus dem Graben herauf geholet, und dieser dadurch zu gleicher Zeit aufgeraͤumet und vertiefet. §. 55. Achter Einwurf. Wenn jedermann seinen Acker einschlies- sen soll, so sind eine Menge Wege in und ausserhalb dieses eingeschlossenen Ackers noͤ- thig, um mit Wagen und Zugvieh dahin zu gelangen, folglich gehet abermahls da- durch viel tragbarer Boden verloren. Antwort. 1. Man muß bei der Vermessung und Aus- theilung der Aecker dahin sehen, daß man die Ein- Eingaͤnge derselben wo moͤglich an die Land- strassen und oͤffentliche Wege bringe, um diese zur Passage brauchen zu koͤnnen. Gesetzt aber, es gienge dieses nicht in allen Faͤllen an, so werden ein oder hoͤchstens zwei neue Haupt- wege in Betracht der ganzen Feldmark nicht viel ausmachen. 2. Was die Wege innerhalb des umschlos- senen Ackers betrift, so kommt es auf die Klug- heit eines jeden Besitzers an, sie so vortheilhaft anzubringen, daß ihm dadurch wenig oder gar kein Nachtheil erwachse. Zumahl er einen sol- chen Weg, so bald er ihn eine Zeitlang nicht gebrauchet, umpfluͤgen und mit allerlei Fruͤch- ten bestellen kann. Es ist uͤberdem gar nicht noͤthig, daß diese Wege bestaͤndig an einem und eben denselben Orte verbleiben, sondern sie koͤnnen jedesmahl nach denen Umstaͤnden ver- aͤndert und anderwaͤrts angeleget werden. §. 56. Neunter Einwurf. Wo nimmt man die erstaunliche Menge Heckstraͤuche her? und wer lehret die Bau- ren Hecken anlegen, da mancher kaum eine Weide pflanzen kann? Antwort. 1. Dornen und Disteln traͤgt der Acker noch allenthalben, seit dem Gott die Erde ver- G 5 fluchte. fluchte. Die ersteren dienen vortreflich zu le- bendigen Hecken. Man suche sie also allent- halben auf, nehme sie da weg, wo sie gemei- niglich zum Schaden stehen, und wende sie zur Umzaͤunung vortheilhaft an. Vielleicht fin- det sich aber mancher in die Umstaͤnde, daß er in seinem Garten eine Menge junger Pflau- menstaͤmme zusammen bringen, oder sie auch von andern, die sie nicht brauchen, vor gerin- ges Geld ankaufen kann, und alsdenn rathe ich solche wegen der oben (§. 45.) angefuͤhrten Ursachen vorzuͤglich als Hecken anzupflanzen. Endlich ist noch ein Mittel in kurzer Zeit zu einem grossen Vorrath Heckstraͤucher zu gelan- gen, man suche nemlich von denen wilden Bir- nen so viel als moͤglich zusammen zu bringen. Diese schuͤtte man auf einen Haufen und lasse sie faulen, alsdenn werden solche gestampfet, und diese Masse so lange und so ofte in ein hiezu schickliches Gefaͤß mit stets wieder abzugiessenden Wasser verduͤnnet, bis der darinn befindliche grosse Vorrath von Kernen auf den Boden des Gefaͤsses niedersinkt. Solche Kerne laͤsset man abtrocknen, und saͤet solche im Herbst oder Fruͤhling Reihenweise an einen sichern Ort, wodurch man eine Menge junger Pflanzen er- haͤlt, welche, da sie von Natur mit vielen und starken Stacheln versehen sind, wegen ihres schnellen Wachsthums in wenig Jahren eine wehrhafte Hecke abgeben. 2. Was 2. Was nun den noͤthigen Unterricht an- langet, den der ungelehrte Bauer freilich vor- her erhalten muß, wenn er Hecken anpflanzen soll, so gilt hier eben der Vorschlag, dessen vorher (§. 53.) bei den Futterkraͤutern Meldung ge- schehen ist, und der von dem besten Erfolg und Nutzen sein wird. §. 57. Zehnter Einwurf. Beides die Hecken und die dazwischen gepflanzten hochstaͤmmigen Baͤume, sind sowohl mit ihren Schatten als mit ihren Wurzeln dem Getreide hoͤchst schaͤdlich, in- dem unter den erstern das Korn an seinem Wachsthum und Gedeien leidet, die Wur- zeln hingegen sich weit in den Acker hinein verbreiten und denselben auszehren. Antwort. 1. Weil man bemerket hat, daß unter dick- stehenden Baͤumen wenige Gewaͤchse nicht recht fort wollen, sondern ein schwaches und kraͤnk- liches Ansehen haben, und nie zu der gehoͤrigen Groͤsse und Fruchtbarkeit gelangen, als andere die im Freien stehen, so hat man diesen Um- stand sehr unrecht dem Schatten der Baͤume beigemessen, und daher behauptet, daß dieser schaͤdlich sei. Allein nicht der Schatten, son- dern hauptsaͤchlich der Mangel der Luft ist nebst anderen anderen Ursachen Schuld daran, daß unter dickstehenden Baͤumen das Wachsthum und Gedeien der meisten Pflanzen nur schlecht ist. Bei einer Hecke und denen einzeln stehenden Baͤumen verhaͤlt sich aber die Sache ganz an- ders. Wenn die letzteren nur hoch genug ge- zogen sind, so daß die hervorragenden Zweige die darunter stehende Gewaͤchse nicht ersticken koͤnnen, so ist ihr Schatten ganz und gar un- schaͤdlich. Denn dieser richtet sich alle- mahl nach der Sonne und ruͤcket also alle Au- genblicke weiter fort. Die Strahlen derselben koͤnnen daher demohnerachtet jede Pflanze tref- fen, und sie durch ihren wohlthaͤtigen Einfluß zum Wachsthum bringen; und gemeiniglich gedeien diejenigen Gewaͤchse, welche in den schwulen Mittagsstunden des Sommers eini- gen Schatten haben, viel besser als andere, die zu dieser Zeit der brennenden Hitze ausgesetzet sind. 2. Denen in den Acker hinein wachsenden Wurzeln von der Hecke und denen Standbaͤu- men kann man durch ein leichtes Mittel, Ziel und Maaß setzen, daß sie dem Getreide nicht schaͤdlich werden koͤnnen. Man macht nemlich laͤngst der Hecke hin in einer Entfernung von etwa drei oder vier Fuß einen kleinen Graben, der kaum einen Fuß tief sein darf, so koͤnnen die in der Oberflaͤche fortlaufenden Wurzeln nicht nicht weiter als bis an selbigen kommen; die- jenigen Wurzeln aber so tiefer in den Boden sich befinden, schaden denen Kornfruͤchten nicht, weil diese nur von der Oberflaͤche des Ackers ihre Nahrung hernehmen, und mit ihren klei- nen Wurzeln nicht bis zu jenen herunter rei- chen. §. 58. Eilfter Einwurf. Die neue Einrichtung ist der Jagdge- rechtigkeit nachtheilig. Wenn eine Feld- marck durch haͤufige Graͤben und Hecken durchschnitten ist, so kann kein Haase mehr gehetzt werden, der uͤbrigen Unbequemlich- keiten dabei nicht zu gedenken. Antwort. 1. Das Hetzen wird freilich hiedurch etwas unbequemer, allein nicht unmoͤglich gemacht. Jn Engelland gewoͤhnet man Hunde und Pferde uͤber die Hecken und Graͤben hinweg zu setzen, und findet eben hieran das groͤsseste Ver- gnuͤgen. Vielleicht wird dieser dort herrschen- de Geschmack auch bei uns alsdenn Mode, und erhoͤhet die Jagdlust unserer Haasenhetzer. 2. Da das grosse Wild in denen Waͤldern und Bruͤchern gejagt wird, so bleibt diese Jagd bei der neuen Einrichtung ungestoͤrt. Hasen und Rephuͤner werden sich alsdenn ungemein vermeh- vermehren, wenn die haͤufigen Hecken und tro- ckenen Feldgraͤben ihnen einen ungleich bessern Aufenthalt darbieten, als sie vorher bei offenen Feldern gehabt haben. Der Habicht kann ih- nen wenig oder gar nichts mehr anhaben, und der listige Fuchs muß nun den Tag uͤber im Walde und an andern oͤden Oertern bleiben und vermag nur des Nachts einen Ausfall zu wagen, seine raͤuberischen Streifereien vorzu- nehmen; weil nun nicht mehr weitlaͤuftige an- einander liegende Kornfelder da sind, wo er sich ungestoͤrt Tag und Nacht einquartieren kann, sondern nur hie und da findet er ein Stuͤck mit Getreide bestellet, in dessen Nachbarschaft taͤg- lich eine Menge Menschen mit Bearbeitung des dazwischen liegenden Ackers oder Einsammlung der Futterkraͤuter diese Gegend viel zu lebhaft und zu unruhig machen, als daß dieses scheue Thier daselbst einen ruhigen Wohnplatz finden koͤnte. Sechstes Sechtes Capitel. Allgemeiner Entwurf, wie die Auf- hebung der Gemeinheiten am fuͤglichsten bewerkstelliget, und jedermann dabei schadloß gehalten werden kann. §. 59. D ieses Capitel wird einige allgemeine Regeln enthalten, welche bei der Aufhebung der Gemeinheiten zu beobachten sind, wenn dieses grosse und nuͤtzliche Geschaͤfte mit allen seinen erwuͤnschten Folgen zu Stande kommen soll. Der billige Leser wird mir aber zutrauen, daß ich weit entfernt bin, mit einem gewissen rich- terlichen Ansehen Vorschriften zu entwerfen, als welches nur das Amt eines Landescollegii sein kann, sondern meine Saͤtze koͤnnen hoͤch- stens als wohlgemeinte Vorschlaͤge gelten, die in der Natur der Sache gegruͤndet sind. Jch habe seit langer Zeit vieles gelesen, so hieher ge- hoͤret, manches gesehen, und noch mehr von zuverlaͤßigen Personen gehoͤret, denen die in- nere Einrichtung derer Laͤnder bekannt ist, wo die Aufhebung der Gemeinheiten bereits sehr vortheilhaft zu Stande gebracht ist. Gluͤck genug fuͤr mich und fuͤr meine Feder, wenn auch nur ein einziger Gedanke in diesen Blaͤt- tern tern enthalten ist, der Gelegenheit zu weiteren Nachdenken und zur Erleichterung der Bemuͤ- hungen zu dieser jedermann so heilsamen Ver- aͤnderung der Landwirthschaft geben kann. §. 60. Eine hohen Orts ernannte und mit hin- laͤnglichen Ansehen und Gewalt versehene Com- mißion von redlichen und geschickten Maͤnnern wuͤrde das bequemste Mittel sein, die Auf- hebung der Gemeinheiten in einem Lande all- gemeiner einzufuͤhren. Unter den Mitgliedern derselben wuͤrden ausser dem Chef der Commis- sion ein paar Rechtsgelehrte, eben so viel ge- schickte Feldmesser, und verschiedene Wirth- schaftsverstaͤndige sein muͤssen, welche der Lan- desart vollkommen kundig und im Stande sind, alle vorkommende Faͤlle richtig zu beurtheilen, und die noͤthigen Veraͤnderungen dergestalt ein- zurichten, daß niemand an der moͤglichen Ver- besserung seiner Wirthschaft bei der neuen Ein- richtung gehindert wird. Das Ansehen und die Macht einer solchen Commißion muͤste sich so weit erstrecken, daß unnuͤtze und ungegruͤn- dete Einwendungen, ihren Verfuͤgungen kein Hinderniß im Wege legen koͤnnten, sondern wenn alles vorher reiflich uͤberlegt, und mit dem bestmoͤglichsten Fleiß und Sorgfalt einge- richtet worden, selbige aller Wiederrede ohner- achtet, statt haben muͤsten. Dieser Umstand wuͤrde wuͤrde schlechterdings noͤthig sein, wenn anders das Unternehmen der Commißion zu des Lan- des Wohlfahrt einen erwuͤnschten Fortgang haben solte. Ein guter Rath und blosse ver- suchte Ueberredungen wuͤrden die meiste Zeit fruchtloß sein. Cicero konnte zwar durch die Macht der Beredsamkeit die tausende des roͤmi- schen Volkes nach seinen Willen lenken, allein vergebens wuͤrde er in diesem Fall alle seine Kunst verschwenden um ein einziges Dorf Havellaͤndischer Bauer von ihren alten Herkommen und eingewurzelten Vorurtheilen abzubringen. §. 61. Die erste Verrichtung bei einem Dorfe, wo die Gemeinheiten solten aufgehoben werden, wuͤrde diese sein, daß alle Grundstuͤcke der ganzen Feldmark genau vermessen, und in ei- nen Riß gebracht wuͤrden. Die Lage des Dorfs, die Aecker, die Huͤtungen und Waͤlder wuͤrden sich alsdenn desto bequemer und rich- tiger uͤbersehen lassen. Waͤrender Zeit, daß die Feldmesser hiemit beschaͤftiget sind, muͤssen die Wirthschaftsverstaͤndige jeden Eigenthuͤmer besonders vornehmen, und ihn um die Anzahl seiner Hufen, seinen Heuschlag, die Groͤsse sei- nes Viehstandes, die Staͤrke seiner gesammten Aussaat, die Arten des Getreides die er bauet, den Ertrag seiner Erndte von jeder Getreide- H art, art, ferner die verschiedenen Abgaben, Dienste, die Anzahl seines Gesindes und um andere da- hin einschlagende Dinge auf das genauste be- fragen, und die Aussage eines jeden nieder- schreiben. Um den Ertrag der Felder desto gewisser zu bestimmen, wuͤrde es sehr dienlich sein, das Zehendregister des Pfarrers, oder desjenigen, der sonsten den Zehenden von aller- ley Korn erhaͤlt, mit zu Rathe zu ziehen. §. 62. Nachdem solches alles geschehen, wuͤrden die verschiedenen Aussagen aller dieser Leute zu- sammen verglichen, und hieraus einige allge- meine Regeln abgezogen, welche die Grundlage der vorzunehmenden Auseinandersetzung der verschiedenen Theilnehmer an der Gemeinheit, sie bestehe in Aeckern, Huͤtungen, Waͤldern, oder anderen wirthschaftlichen Nutzungsstuͤ- cken. Bei jeder Art derselben werden beson- dere Umstaͤnde zu beobachten sein. §. 63. Was die Aufhebung der Gemeinheiten in Absicht des Ackerlandes anbetrift, so muß der Hauptsatz angenommen werden, daß jeder Eigenthuͤmer seinen saͤmtlichen Acker der jezt in dreyen Feldern und in die- sen wiederum an verschiedenen Oer- tern vertheilet ist, zusammen auf ei- ner Stelle erhalte, mit voͤlliger Frei- heit heit ihn ohne Ruͤcksicht auf seine Nachbahren nach seiner besten oͤkono- mischen Erkentniß zu benutzen. Dieser Schritt ist es aber, der mit aller moͤglichen Behutsamkeit geschehen muß, weil er der aller- schwerste ist, und alles darauf ankommt, ihn sicher zu thun. §. 64. Der Weg hiezu muß dadurch gebahnet wer- den, daß man ein allgemeines Principium an- nimmt, welches der Leitfaden sein muß, uns aus dem Labyrinth von tausend Schwierigkei- ten und Hindernissen heraus zu helfen. Dieses ist, daß man den Acker der Guͤte nach in zwey oder drey Classen theile, und nach den Ertrag jeder Classe von etlichen Jahren im Durchschnitt zu Gelde wuͤrdere; die Dienste, Paͤchte, Con- tribution u. d. g. davon abziehe und den Ueber- schuß als den wahren Werth des Ackers auf die Morgenzahl dergestalt eintheile, als der obige Ertrag nachgewiesen hat, daraus sich er- geben wird, daß ein Morgen von der ersten Classe Ackers oft eben so hoch zu taxiren sein wird, als drey Morgen von der zweiten oder dritten Classe. Der Nutzen dieses Grund- satzes wird im folgenden mehr sichtbar werden, wenn wir auf die Entschaͤdigung der Eigen- thuͤmer unter sich kommen. Vorjezt zuͤnden wir uns nur im voraus diese Fackel an, ob H 2 wir wir sie gleich hier noch nicht brauchen koͤnnen, sondern ihr Schein uns erst alsdenn leuchten muß, wenn wir tiefer in diesen Jrrgang hinein kommen. §. 65. Ein zweiter Grundsatz muß dieser sein, daß bei der neuen Einrichtung jedermann eben so viel Acker, der Hufen und Morgen- zahl nach, wieder erhalten muß, als er vorher gehabt hat. Es moͤgte man- chem vielleicht der Gedanke einfallen, ob es nicht besser sei von dem guten Acker die Por- tiones kleiner, und von dem schlechten selbige groͤsser zu bestimmen, und den Ertrag von bei- den so viel moͤglich, gleich zu machen. Allein wer vielen und schlechten Acker erhielte, wuͤrde hiebei zu kurz kommen, weil er ungleich mehr Bestellungskosten anwenden muß, als derje- nige, welcher nur wenigen aber dabei guten Boden zu bearbeiten hat, und von selbigen dennoch eben so viel als jener einerndtet. Es ist zwar andem, daß derjenige, so nach unse- rem Grundsatz eine Hufe lauter guten Acker erhaͤlt, vor den andern, dem eine Hufe lauter schlechter Acker zufaͤllt, sehr viel voraus hat. Allein im folgenden findet man Mittel und Wege angezeigt, wodurch beide diesem ohner- achtet, einander vollkommen gleich werden. §. 66. §. 66. Dieses vorausgesezt, wollen wir nun zu Vertheilung der Aecker selbst schreiten. Hier wuͤrde ich den Rath geben, alle Cossaͤthen, Einhuͤfener und solche Leute, die in Vergleichung der uͤbrigen Eigenthuͤmer in einem Dorfe, sehr wenig Acker besitzen, zuerst vorzunehmen, und ihnen ihr kleines Antheil zunaͤchst am Dorfe anzuweisen. Hiedurch erhielte man den dop- pelten Vortheil, 1) viel Leute mit wenig Land abzufertigen und 2) die Portiones derer uͤbri- gen dadurch desto naͤher an das Dorf zu ziehen. Die Anweisung selbst muͤste durch das Looß geschehen, wie sogleich gezeigt werden soll. §. 67. Hierauf kaͤme die Reihe an die uͤbrigen Besitzer der Feldmark, welche mehreren Acker als die vorigen haben. Um aber allen Zwist und unnoͤthige Widerspruͤche zu vermeiden, muͤste man eine doppelte Art zu loosen erwaͤh- len. Es wuͤrden nemlich zuerst so viel Num- mern auf eben so viel Zettel geschrieben als Ei- genthuͤmer da sind, und diese in den Gluͤcks- topf geworfen. Nun muͤste jeder nach der Zeitfolge seines Alters oder seiner Wirthschaft, was man von beiden annehmen wolte, eine Nummer herausgreifen. Diese Nummer wuͤr- de aber weiter noch nichts als die Ordnung best immen, nach welcher einer dem andern bei H 3 dem dem zweiten Loosen, wodurch eigentlich die Ackerportiones der Lage nach bestimmt werden, folgen solte. Bei diesem zweiten Loosen, da wiederum so viel Nummern als Eigenthuͤmer in den Gluͤckstopf zu werfen waͤren, muͤste der- jenige, welcher vorhero Nummer Eins gezo- gen, zuerst hinein greifen und die gezogene Nummer so lange behalten, bis alle uͤbrigen geloset haͤtten. Wer nun hier Nummer Eins erhalten haͤtte, bekaͤme seinen saͤmtlichen Acker von zwei, drei oder vier Hufen zunaͤchst am Dorfe, da wo der Cossaͤthen und Einhoͤfener Acker aufhoͤrete, auf einer Stelle mit Ruͤcksicht auf die oͤffentlichen oder um bei der neuen Ein- richtung zu bestimmenden Feldwege abgemes- sen, sodann folgte Nummer Zwei und so gin- ge die Vertheilung der ganzen Feldmark nach der Ordnung der Nummern fort und jeder- mann muͤste mit dem ihm gefallenen Looß zu- frieden sein. Pfarr- und Kirchen-Acker wuͤr- den sich eben dieser Ordnung durch das Looß zu unterwerfen haben, und koͤnnte man ihnen in diesem Stuͤck keinen besonderen Vorzug be- willigen. §. 68. Dieses waͤre die billigste und natuͤrlichste Vertheilung der Aecker bei Doͤrfern, worinn keine Koͤnigl. Aemter oder grosse Ritterguͤter befindlich sind. Wo es aber dergleichen giebt, muͤste muͤste die neue Einrichtung auf eine andere Weise vorgenommen werden. Hierzu sind zwei Wege da. Erstlich: Wenn es sich die Krieges- und Domainen-Cammer oder der Edelmann gefal- len liessen, die Haͤlfte ihrer saͤmtlichen Hufen in der weitesten Entlegenheit vom Dorf, als woselbst wegen Mangel der Cultur der Boden doch gemeiniglich der schlechteste ist, zu nehmen, und daselbst bei Koͤnigl. Doͤrfern etwan Colo- nistenwohnungen, als wozu hier die schoͤnste Gelegenheit ist, bei Adelichen aber Meyereien und Vorwerker aufgebauet wuͤrden, so muͤste ihnen dagegen die andere Haͤlfte des Ackers, ganz nahe beim Dorf oder sonst in dem besten Schlag ohne Bedenken angewiesen werden. Jm Fall aber dieses nicht beliebet wuͤrde, so wuͤrde Zweitens. Die Anzahl des Amts- oder Ritterhufen mit dem uͤbrigen Acker beim Dorf nach der Morgenzahl zu vergleichen sein. Faͤn- de man nun, daß solche die Haͤlfte oder den dritten, vierten, fuͤnften Theil und so weiter der gesamten Ackerstuͤcke ausmachten, so muͤste zufoͤrderst die ganze Feldmark in eben so viel Theile vermessen, und so denn gleichermassen durch das Looß bestimmt werden, welcher von diesen Theilen der Amts- oder Ritteracker sein solte. Ein solcher Theil wuͤrde so dann zuerst H 4 von von der ganzen Feldmark abgeschnitten und hierauf der uͤbrige Acker nach Maaßgebung des vorigen §. unter die andern Eigenthuͤmer aller- erst zu vertheilen sein. Bei der Vermessung selbst muͤste der Umstand beobachtet werden, daß jeder dieser Theile sich beim Dorf anfinge und abwaͤrts in einer Strecke so weit als pflug- barer Acker da ist, fortginge. Solte es sich hiebei ereignen, daß das Amt oder der Edel- mann mehr guten oder mehr schlechten Acker durch diese Vertheilung erhielte, als beide vor- her gehabt haben, so wuͤrden die unten vor- kommenden Regeln der Entschaͤdigung auch hier statt finden. §. 69. Bei der Vermessung der saͤmtlichen Aecker selbst wuͤrden noch folgende Umstaͤnde zu erwaͤ- gen sein. 1. Was die Figur eines jeden Ackerbezirks anlanget, so ist selbige in so fern gleichguͤltig, wenn nur vermieden wird, daß solcher Antheil zu lang und schmal ausfalle. Ein gleichseiti- ges Quadrat ist die bequemste Lage. Solte aber dieses nicht allenthalben statt finden, so wird man nach Maaßgebung der Umstaͤnde mit jeder anderen Gestalt, die eine solche Abthei- lung bekommen moͤchte, zufrieden sein muͤssen. 2. Wenn ein Fleck brauchbarer Wiesen- grund in ein solches Bezirk fallen solte, so wuͤrde man man selbigen dem neuen Eigenthuͤmer dieses Antheils mit zuschlagen, den Jnhalt desselben aber nicht von der Morgenzahl des Ackers, son- dern von seinen uͤbrigen Wiesen oder von sei- nem Antheil an der Gemeinhuͤtung abziehen, und dem bisherigen Besitzer dieses Graßstuͤcks zuschlagen muͤssen. 3. Wenn aber ein Fleck todter Sand so bisher wuͤste gelegen, oder ein Morast, davon niemand vorher einigen Vortheil gehabt, in ein solches Antheil faͤllt, so wuͤrde kein Beden- ken sein, dergleichen bisher ungenutzte Flaͤche dem kuͤnftigen Besitzer dieses Antheils ohne Entgeld zum Eigenthum einzugeben, wobei man ihm allenfalls die Bedingung auflegen koͤnnte, beides urbar, und zu irgend einigen Ertrag geschickt zu machen. §. 70. Nunmehr komme ich auf den wichtigen Punct der Entschaͤdigung dererjenigen so bei der Aufhebung der Gemeinheiten und der oben festgesetzten Art der Vertheilung der Aecker auf irgend eine Weise, einen Verlust leiden duͤrften, als welches in groͤsseren oder geringe- ren Grad unvermeidlich sein wird. Die moͤgli- chen Faͤlle, wie solches geschehen kann, werden folgende sein. I. Wenn jemand bei der Vermessung oder Vertauschung der Aecker Schaden leidet, und H 5 statt statt des guten und nahe gelegenen Ackers, lau- ter schlechten und entfernten Boden erhaͤlt, und ihm also das Looß nicht auf das lieblichste ge- fallen, noch ihm ein schoͤn Erbtheil geworden ist. II. Wenn jemand seine Rechte, die er bei den bisherigen Gemeinheiten gehabt, entweder verlieret, oder in selbigen eingeschraͤnkt wird, dahin gehoͤren a) Aemter oder andere Guthsherren, welche Ausschliessungsweise die Befugniß haben, der Unterthanen Aecker mit ihren Schaa- fen zu betreiben. b) Angraͤnzende Doͤrfer, denen ein Recht zustehet, auf einer oder mehreren nachbar- lichen Feldmarken ihr Vieh weiden zu lassen. c) Haͤußler und solche ansaͤßige Leute in ei- nem Dorfe, welche ohne eigenen Acker zu haben eine oder mehrere Kuͤhe auf die Gemeinhuͤtung bringen duͤrfen. d) Prediger oder andere, welche den Zehen- den von allem Getreide nehmen, und die dabei zu kurz kommen wuͤrden, wenn es der Bauer nach der neuen Einrichtung vor gut faͤnde, nicht mehr so viel Korn, sondern an dessen statt Farbekraͤuter, Gar- tengewaͤchse u. d. g. zu bauen oder viel kuͤnstliche Wiesen anzulegen. Alle Alle diese Puncte muͤssen in Richtigkeit kom- men, und alle Beschwerden aufhoͤren, weil die Aufhebung der Gemeinheiten niemand ungluͤck- lich wohl aber tausende gluͤcklich machen soll. §. 71. Zum ersten: Um diejenigen schadloß zu halten, welche bei der Vertheilung der Aecker zu kurz kommen, muͤssen wir das Hauptprin- cipium, davon bereits oben (§. 64.) gehandelt worden, nemlich die Wuͤrderung des Ackers zu Gelde zum Grunde legen, und hieraus eine Art von Fond machen, der zur Entschaͤdigung hinlaͤnglich sein kann. Um dieses Hauptprin- cipium festzusetzen, wuͤrde man bei der Taxa- tion auf zwei Umstaͤnde sein Augenmerk zu richten haben, nemlich 1) auf die innere Guͤte des Ackers und 2) auf die Entfernung desselben vom Dorfe, und hiernach wuͤrde sodann ein doppeltes Entschaͤdigungsmittel festgesetzt, wel- ches genauer zu bestimmen ist. §. 72. Einmahl, was die innere Guͤte des Ackers anbetrift, so kann solche nach der Abtheilung desselben in drey Classen, davon vorher bereits (§. 64.) Meldung geschehen, nemlich in guten, mittleren und schlechten Boden, durch den Er- trag von verschiedenen Jahren im Durchschnitt sehr genau herausgebracht werden. Gesezt also, daß bei der Taxation z. E. ein Morgen der ersten ersten oder besten Classe zwoͤlf Thaler, ein Morgen der zweiten oder mittleren Classe acht Thaler, und einer der dritten und schlechtesten Classe vier Thaler nach dem Ertrag geschaͤtzet worden ist, und es besitzt jemand dreißig Morgen, davon in jeder Classe gleich viel nem- lich zehen Morgen liegen, so erhellet, daß der Werth dieser dreißig Morgen Ackers folgen- der ist: 10 Morgen in der ersten Classe a 12 Rthlr. - - 120 Rthlr. 10 Morgen in der zweiten Classe a 8 Rthlr. - - 80 - 10 Morgen in der dritten Classe a 4 Rthlr. - - 40 - Summa 30 Morgen thun an Gelde Summa 240 Rthlr. §. 73. Nun wollen wir zwei solche Eigenthuͤmer oder Bauer, die wir A und B nennen, anneh- men, deren jeder dreißig Morgen besitzt, die bei der Taxation nach obigen Maßstab einan- der gleich nemlich jede dreißig Morgen zu 240 Rthlr. geschaͤtzet worden, weil sie zur Zeit der Gemeinheiten in obige drei Classen zu gleichen Theilen ihrer Lage nach befindlich waren. Bei der neuen Einrichtung aber erhaͤlt der Ei- genthuͤmer A. ein gluͤcklich Looß, und bekommt seine saͤmtliche dreißig Morgen in der besten Lage, Lage, die alle zur ersten Classe gehoͤren. Dem Eigenthuͤmer B. aber ist das Gluͤck nicht so guͤnstig gewesen, sondern sein Looß hat ihm dreißig Morgen von dem schlechtesten Acker der dritten Classe zum Eigenthuͤmer bestimmt. Das Verhaͤltniß zwischen beiden wird also nach Aufhebung der Gemeinheiten folgendes sein: Der Eigenthuͤmer A hat erhalten 30 Morgen der ersten Classe a 12 Rthlr. thut - 360 Rthlr. Der Eigenthuͤmer B hat erhalten 30 Morgen der letzten Classe a 4 Rthlr. thut - 120 - Es hat also nunmehro A vom Werth des Ackers mehr als B. 240 Rthl. §. 74. Da nun aber vorhero beide einander gleich waren (§. 73.) indem der Acker eines jeden zu 240 Rthlr. gewuͤrdiget war: so hat diese Veraͤnderung, nach Maßgebung ihres vorigen Eigenthums folgenden Unterschied zwischen ih- nen zuwege gebracht. I. Der Eigenthuͤmer A hatte vorher zur Zeit der Gemeinheit 30 Morgen, die an Werth zusam- men betrugen - - 240 Rthlr. Durch Durch die neue Einrichtung aber hat er andere 30 Morgen erhal- ten, die nach obigen Maßstab gelten - - - 360 - Folglich hat der Eigenthuͤmer A bei der Aufhebung der Gemein- heiten gewonnen - 120 Rthlr. II. Der Eigenthuͤmer B hatte vorher zur Zeit der Gemeinheiten eben- fals 30 Morgen, die gleicher- massen zusammen betrugen 240 Rthlr. Durch die neue Einrichtung hat er andere 30 Morgen erhalten, die nur werth sind - 120 - Es hat also der Eigenthuͤmer B bei der Aufhebung der Gemein- heiten verlohren - 120 Rthlr. §. 75. Der gerechte Ausspruch der Commißion wird also nothwendig dahin ausfallen, daß der Bauer A dem Bauer B in Absicht dieser 120 Rthlr. schadlos halten muß. §. 76. Wie wird dieses aber eigentlich am besten geschehen koͤnnen? Hier ist mein ohnmaßgeb- licher Vorschlag dieser 1. Wuͤr- 1. Wuͤrden alle Abgaben an baaren Gelde als Contribution, Cavalleriegelder, Grundzinß, Schoß u. d. g. nicht auf die Anzahl der Morgen, sondern auf die innere Guͤte derselben einzu- theilen und nach gewissen pro Centen zu be- rechnen sein: z. E. diese Abgaben in einem Dorf machten sechs pro Cent, so wuͤrde hier der Bauer A dessen 30 Morgen zu 360 Rthlr. (§. 74.) gewuͤrdiget worden, jaͤhrlich zahlen 21 Rthlr. 14. Gr. 4⅘ Pf. unterdessen daß der Bauer B von 30 Morgen, die nur 120 Rthlr. am Werth betragen, nicht mehr als 7 Rthlr. 4 Gr. 9⅗ Pf. zu entrichten haͤtte. 2. Wuͤrden alle Naturalabgaben, als Korn- paͤchte, Lieferungen u. d. g. nach eben diesen Maßstab zu bestimmen sein. So muͤste also der Bauer A hier allemahl ⅔ mehr geben, als der Bauer B , weil seine 30 Morgen um ⅔ hoͤ- her im Werth stehen, als die 30 Morgen des lezteren. 3. Wuͤrden die Hofdienste, Vorspanne, Kriegesfuhren u. d. g. auf gleiche Weise nicht nach der Anzahl der Morgen, sondern nach der Taxe des Werths derselben von jedem geleistet werden muͤssen. Es wuͤrde also der Bauer A immer drei Tage zu Hofe dienen und drei- mahl vorspannen, wenn der Bauer B nur einen Tag dienet und einmahl Vorspann giebt. Anmer- Anmerkung. Da indessen dieser leztere Punkt in den mei- sten Faͤllen viel Schwierigkeiten machen duͤrfte, so glaube ich, daß es in dieser Absicht besser sein wuͤrde, es bei dem alten zu lassen, so daß der Bauer B von 30 Morgen schlechten Acker eben so viel Dienste, Vorspann, Kriegesfuhren u. d. g. thun muͤste, als der Bauer A von 30 Morgen guten Acker; nur wuͤrde alsdenn der leztere dem ersteren jaͤhrlich ⅔ davon mit baarem Gelde nach einer festzusetzenden Taxe zu bezahlen haben. §. 77. Solte nun dieses alles noch nicht hinreichend sein die beiden Bauren A und B zu vergleichen, und man faͤnde, daß der eine noch zu reich und der andere zu arm bliebe, so wuͤrde der erstere sich nicht entbrechen koͤnnen, dem lezteren einen gewissen Zehenden vom Sommer- und Winter- getreide bei jeder Erndte zu entrichten, wodurch dieser zugleich in den Stand gesetzt wuͤrde we- gen des mehreren Strohes seinen Acker desto besser zu duͤngen. Dieser Zehend koͤnte allen- fals nur auf gewisse Jahre eingeschraͤnkt wer- den, sonderlich wenn Hofnung da ist, daß der geringe Acker durch bessere Cultur in der Folge dem guten Boden gleich werden wuͤrde. §. 78. §. 78. Zweitens. Jn Absicht der Entfernung muß man ein anderes Entschaͤdigungsmittel anwenden. Da es hauptsaͤchlich darauf an- kommt, denjenigen, welche bei der Aufhebung der Gemeinheiten ihr Antheil in der entfern- testen Lage eines Dorfs erhalten, die Beschwer- lichkeit des weiten Weges zu erleichtern, so wuͤrde das natuͤrlichste Mittel dieses sein, daß ihnen von den Besitzern der nahen und guten Aecker gewisse Hand- und Spanndienste gelei- stet werden muͤsten. Die Commißion koͤnte also einrichten, daß nach Maßgebung der Ent- fernung eine Anzahl Duͤngerfuhren, einige be- stimmte Tage bei der Pflugarbeit und selbst in der Erndte eine Beihuͤlfe denen entlegenen Aeckern zu statten kommen muͤste. Hiedurch wuͤrden die Eigenthuͤmer solcher Aecker eine grosse Erleichterung erhalten, und mit den an- deren auf das beste gleich gemacht werden koͤnnen. §. 79. Es sind also die vornehmsten Arten der Ent- schaͤdigung bei Aufhebung der Gemeinheiten, unter den Besitzern der gesamten Aecker: 1. Jn Absicht der schlechten Beschaffenheit des Ackers die Verminderung der Lasten und Abgaben, und wenn dieses noch nicht hinlaͤng- J lich lich, ein bestimmter Zehend von allerlei Korn- fruͤchten (§. 77.) 2. Jn Absicht der Entfernung gewisse Dienste bei der Ackerarbeit. §. 80. Bei der Anwendung der Entschaͤdigungs- mittel aber werden folgende Faͤlle genau zu un- terscheiden sein, nemlich: 1. Jst der Acker nahe und gut, so leistet der Besitzer beide Arten der Entschaͤdigung (§. 79.) 2. Jst er nahe und schlecht und nur durch bessere Cultur wegen der Naͤhe am Dorf, und hauptsaͤchlich durch das viele Stroh von dem anderen guten Acker, den der Besitzer nun ver- lieret, zu diesen Grad der Fruchtbarkeit ge- kommen, so wuͤrde er wegen diesen Umstand entweder bei der Taxe beguͤnstiget, und der Ertrag herunter gesetzt werden muͤssen, oder man bewilligte ihm den Zehenden von den gu- ten Aeckern, damit er in diesem Zustande der Fruchtbarkeit bleiben koͤnnte. 3. Jst der Acker entlegen, dennoch aber gut, und nur wegen Weite des Weges nicht in ge- hoͤriger Cultur zu unterhalten, so erhaͤlt der Besitzer die Entschaͤdigung der Entfernung. (§. 79. No. 2.) 4. Jst 4. Jst er nahe und schlecht, so bekommt der Eigenthuͤmer beide Arten der Entschaͤdigung. (§. 79.) §. 81. Jn Doͤrfern, wo Koͤnigliche Amtsvorwerker oder Ritterguͤter sind, wuͤrden diese Entschaͤ- digungsmittel in sofern abzuaͤndern sein, daß wenn das Amt oder der Edelmann durchs Looß schlechten Acker erhielte, in diesem Fall aber die Verminderung der Dienste und Abgaben wegen der dem Amts- und Ritteracker zuste- henden Freiheiten nicht statt hat, man den an- deren guten Acker mit einem desto staͤrkeren Zehenden belegen koͤnnte. Wofern aber dem Amte und Edelmann mehr guter Acker zufiele, als beide vor Aufhebung der Gemeinheiten inne gehabt, so wuͤrde eine Erlassung an Dien- sten und Paͤchten, oder gewisses freies Holz u. d. g. die Unterthanen des Dorfs leicht schadlos halten koͤnnen. §. 82. Zum andern. Was nun die Entschaͤdi- gung derer anbetrift, welche durch die Auf- hebung der Gemeinheiten gewisse ihnen zuste- hende Rechte entweder verlieren, oder in sel- bigen eingeschraͤnkt werden; so werden die oben (§. 70.) angefuͤhrten Faͤlle hier einer naͤheren Eroͤrterung beduͤrfen. J 2 §. 83. §. 83. Erstens. Wenn Aemter oder andere Guthsherren Ausschliessungsweise das Recht haben, der Unterthanen Aecker und Wiesen mit ihren Schafen zu betreiben; so ist klar, daß sie solche Freiheit bei Aufhebung der Gemein- heiten gaͤnzlich verlieren, weil selbige der Be- schaffenheit der neuen Einrichtung schnurstracks zuwider ist. Die Schadloßhaltung wuͤrde also in diesem Fall dergestalt geschehen muͤssen, daß man nach der Staͤrke der Schaͤferei und der Morgenzahl der saͤmtlichen Grundstuͤcken, die bishero beweidet worden, in Ruͤcksicht auf die Zeit, wie viel Wochen oder Monath im Jahre den Schaafen auf diesem und jenem Grundstuͤck die Weide freigestanden, ausrech- nete, wie viel Stuͤck Schaafe jeder Morgen ernaͤhret haͤtte, oder auch wie viel Morgen auf jedes Schaaf zur Weide hier angenommen wer- den muͤssen. Die Morgenzahl der Herrschaft- lichen Grundstuͤcke wuͤrde mit den dazu gehoͤri- gen Schafen von der Summe abgezogen; die uͤbrige Anzahl der Schaafe aber nach eben die- sen Maaßstab auf die Unterthanen vertheilet; und diese waͤren verpflichtet, die nach einen je- desmaligen Anschlag festzusetzende jaͤhrliche reine Nutzung eines jeden Schaafs nach Maaßge- bung der Dauer der Weide derselben auf ihren Grundstuͤcken, baar zu bezahlen. Die Billig- keit keit dieser Entschaͤdigung siehet ein jeder ein, und kein Bauer hat Ursach sich daruͤber zu be- schweren, wenn er bedenket, daß ohne die Auf- hebung der Triftgerechtigkeit die ganze neue Einrichtung und also auch die ganze moͤgliche Verbesserung seiner Umstaͤnde nicht statt finden koͤnne. §. 84. Zweitens. Wenn angraͤnzende Doͤrfer befugt sind auf die nachbahrliche Feldmark ihr Vieh zu weiden, so wird hier vornemlich der Ort wo dieses geschiehet, in Betracht gezogen werden muͤssen. Dieser ist 1) entweder ein Anger und ein solcher Huͤtungsplatz, der keine andere als diese Nutzung abwirft, sondern be- staͤndig zur Weide bestimmt ist, oder 2) es ist der Braach- und Stoppelacker. 1. Jm ersten Fall, wenn dieser Ort ein der- gleichen Anger ist, und das angraͤnzende frem- de Dorf hat allhier das Recht, selbigen zu allen Zeiten mit einer unbestimmten Anzahl Vieh allerlei Art zu betreiben, kurz, wenn es mit dem Eigenthuͤmer dieses Grundstuͤcks hierinn gleiche gegruͤndete Rechte hat, so sehe ich nicht ab, warum man nicht eben das Mittel wie bei den uͤbrigen Gemeinheiten anwenden, und die- sem fremden Dorf einen nach der Groͤsse des ganzen Platzes und der Anzahl des Viehes ver- J 3 haͤlt- haͤltnißmaͤßigen Theil, abmessen, und zu diesem Behuf Ausschliessungsweise einraͤumen wolte: zumahl wenn die Lage desselben dergestalt be- schaffen ist oder das fremde Dorf sich sonsten in Umstaͤnden befindet, daß ihm dieser Weideplatz auf eine oder andere Art unentbehrlich ist. So dann wuͤrden beide Doͤrfer ihr Antheil unge- hindert und auf eine viel bessere Art nutzen als vorher, indem sie solche vermessen und unter die Eigenthuͤmer durchs Looß vertheilen koͤnn- ten. Was hiebei vor rechtliche Cautelen zu beobachten sein duͤrften, gehoͤret fuͤr die Rechts- gelehrten der Commißion, denn ich schreibe nur als Landwirth. 2. Jm anderen Fall, wenn ein nachbarlich Dorf befugt ist, die Braach- und Stoppel- aͤcker entweder mit saͤmtlichen Heerden oder nur mit dieser und jener Art Vieh, entweder be- staͤndig oder nur eine gewisse Zeitlang und ei- nige Tage in der Woche zu betreiben, so wuͤr- den in diesen mancherlei Faͤllen, bei welchen es schwer ist, sichere und allgemein passende Re- geln zu geben, bloß das Recht und die Billig- keit gelten, und die Partheien von der Com- mißion dahin zu vergleichen sein, daß der Ei- genthuͤmer der Felder sich von dieser Servitut losmachen, und dem benachbarten Dorf ent- weder einen jaͤhrlichen Canon oder ein fuͤr al- lemahl lemahl eine gewisse Summe an Gelde zahlen muͤste. §. 85. Drittens. Wenn Haͤußler und solche an- saͤßige Leute in einem Dorfe, ohne eignen Acker zu haben, eine oder mehrere Kuͤhe auf die Ge- meinhuͤtung bringen duͤrfen, und diese Befug- niß nach Vermessung und Vertheilung der An- ger und Weideplaͤtze wegfaͤllt, so muͤste ih- nen von der Dorfschaft dagegen das Recht zu- gestanden werden, auf der ganzen Feldmark das Graß, so ausserhalb denen Einschliessungen an den Raͤndern der Graͤben und sonst irgend- wo waͤchst, zu maͤhen oder mit der Sichel abzu- schneiden, und ihre Kuh im Stall zu futtern. Dieser Graßwuchs wird, nachdem gar kein Vieh mehr auf das Feld kommt, leicht hin- laͤnglich genug sein, daß fleißige Leute mehre- res Vieh als vorhero wuͤrden halten koͤnnen, und keine Ursach haben sich zu beschweren. §. 86. Viertens. Wenn Prediger, Kirchen oder andere das Recht haben, den Zehenden von al- lem Getreide zu nehmen, so duͤrften diese leicht zu kurz kommen, wenn es nach Aufhebung der Gemeinheiten die Eigenthuͤmer vortheilhaft vor sich faͤnden, weniger Korn und desto mehr Fut- terkraͤuter, Gartenfruͤchte, Farbekraͤuter u. d. g. J 4 zu zu bauen, weil jedermann die Freiheit haben soll, auf seinen Acker zu saͤen und zu pflanzen was er will. Diese koͤnnten in Absicht dieser Einkuͤnfte allenfalls dadurch gesichert werden, daß man aus dem vorhandenen Zehendregister einen Durchschnitt des Ertrages der ganzen Feldmark zur Zeit der Gemeinheit von sechs bis zehen Jahren machte, und hiernach vor das kuͤnftige festsetzte, wie viel Zehend jeder Eigenthuͤmer jaͤhrlich entrichten muͤste, sein Einschnitt moͤge gut oder schlecht sein. Wolte der Herr Pfarrer damit nicht zufrieden sein, so wuͤrde ihm die Commißion zu bedeuten haben, daß im Fall er bei dieser Einrichtung manches Jahr bei einer gesegneten Erndte auch weniger erhielte, er dagegen vor allen Mißwachs ge- sichert sei. Schlossen und Hagelschaden allein wuͤrde eine Ausnahme machen, und wuͤrde der Zehendnehmer nichts verlangen koͤnnen, wenn nichts geerndtet wird. §. 87. Nachdem wir mit Aufhebung der Gemein- heiten auf dem Ackerlande fertig sind, so muͤs- sen wir uns noch auf die Anger oder Gemein- weiden und in die Waͤlder hin verfuͤgen, wo wir aber weit weniger zu thun finden werden. §. 88. §. 88. Was die Aufhebung der Gemeinheiten auf den Angern und Gemeinweiden anbetrift, so sind hier zwei Saͤtze anzunehmen. Erstens. Wenn der Anger groß genug ist, daß die nach der Anzahl der Eigenthuͤmer gemachten Abtheilungen nicht zu klein ausfal- len, daß sie zu maͤhbaren Wiesen oder sonsten vortheilhafter wie bishero genutzet werden koͤn- ten: so muͤssen solche ohne Anstand vermessen, und einem jeden nach dem Verhaͤltniß seines mehreren oder wenigern Ackers ein groͤsseres oder kleineres Stuͤck davon als sein Eigenthum durchs Looß angewiesen werden, welches er Ausschliessungsweise fuͤr sich allein wirthschaft- lich brauchen kann, wozu er will. Zweitens. Wenn aber eine solche Gemein- heit von so geringen Umfang sein solte, daß die Theile zu klein ausfallen wuͤrden, wenn jeder Eigenthuͤmer ein besonderes Stuͤck davon er- halten solte: so muͤsten nur so viele Abtheilun- gen davon gemacht werden, als so viel die er- forderliche Groͤsse behielten, um auf eine oder andere Art, wirthschaftlich genutzt werden zu koͤnnen. Das Looß allein muͤste bestimmen, wer von dem Eigenthuͤmer ein solches Antheil bekommen solte, und diese muͤsten so dann die uͤbrigen, so leer ausgegangen waͤren, nach J 5 Maßge- Maßgebung des von dieser Gemeinheit vorhin gehabten Nutzens, schadlos halten. Die Art dieser Entschaͤdigung, wenn sie nicht durch baa- res Geld geschehen soll, wird sich bei jedem Dorf nach Maßgebung der vorkommenden Umstaͤnde leicht besonders bestimmen lassen, zumahl die Schadloßhaltung wegen eines so geringen Antheils, den jemand an einer bisher so schlecht genutzten Gemeinheit hat, eine Sache von weniger Erheblichkeit ist. §. 89. Jch freue mich schon im Geist bei dem Ge- danken, daß auf diese Weise in der ganzen Marck so viel grosse Flaͤchen des Erdbodens kuͤnftighin, zum Theil gewiß zehnfach hoͤher, als vorher genutzt werden koͤnnen. Denn es ist unverantwortlich, daß solche ansehnliche Strecken Landes einer Verhaͤltnißweise aͤusserst geringen Anzahl Viehes Preiß gegeben werden, die man mit wenig Muͤhe und Sorgfalt zu ei- nen ungleich hoͤheren Ertrag zu bringen im Stande sein wuͤrde, wenn nicht die abscheu- liche Gemeinheiten solches verhinderten. §. 90. Den Beschluß dieser Abhandlung sollen die Waldungen machen, welche an manchen Or- ten den Bauren und saͤmtlichen Einwohnern eines eines Dorfs zugehoͤren, und in dieser Verfas- sung gemeiniglich den groͤsten Mißhandlungen unterworfen sind. Wie weit entfernt ist doch ein solcher armer Wald, der dem Willkuͤhr ei- ner Anzahl Bauren offen stehet, von einer forstmaͤßig pfleglichen Behandlung, welche un- endlich mehr Einsichten, Behutsamkeit, und Sorgfalt voraussetzt, als man mit guten Ge- wissen von solchen Leuten fordern kann. Dem Herrn des Dorfs stehet zwar nach Koͤniglichen Edickten die Oberaufsicht daruͤber allerdings zu, allein oft hat er in anderen wichtigern An- gelegenheiten mit seinen ungezognen Bauren schon genug zu zanken, als daß er seine Ver- drießlichkeiten mit dieser Holzwirthschaft noch vermehren solte. Kann man es ihm verden- ken, wenn er seine Ruhe vorziehet, und lieber den Bauren in ihrem Walde den Willen laͤsset, als sich der anjetzt so leichten Moͤglichkeit aus- setzt, mit ihnen vielleicht in einen Proceß zu gerathen? Der Wald bleibt also seinem Schick- sal und dem unordentlichen Verfahren seiner Eigenthuͤmer zu seinem groͤsten Ruin uͤberlassen, und stellet jedem Reisenden die elende Beschaf- fenheit seiner Pflege sattsam vor Augen. Diesem Unwesen kann aber am besten abgehol- fen werden, wenn die zu der neuen Einrich- tung verordnete Koͤnigliche Commißion bei Aufhebung der Gemeinheiten in einem Dorfe das das Beste solcher Holzungen, da sie ebenfalls ein Grundstuͤck des Dorfs, und ein Vorwurf der Landwirthschaft sind, zugleich mit besorget. §. 91. Jch rede hier nur bloß von solchem Holz, das einer Dorfschaft Bauren eigenthuͤmlich zugehoͤret, und in dieser Absicht eine wuͤrkliche Gemeinheit ist, denn die Gerechtigkeit des freien Hiebes, wie die Foͤrster reden, welche zuweilen die Unterthanen in einem Walde ha- ben, ist hier noch nicht hinlaͤnglich zu dem Be- grif einer Gemeinheit. Dieser freie Hieb wird an sich schon von dem Eigenthums-Herrn des Waldes zur bestmoͤglichsten Erhaltung dessel- ben eingerichtet werden. §. 92. Wo also ein Wald eine Gemeinheit im strengsten Verstande ist, das heißt die einer oder mehreren Dorfschaften Bauren dergestalt zu Gebote stehet, daß sie nicht nur ihr Brenn- und Nutzholz zu ihren eigenen Gebrauch dar- aus nehmen, sondern auch an andere derglei- chen verkaufen, da wuͤrden gewisse heilsame der Natur der Sache gemaͤsse Veranstaltungen zu treffen sein, um das Beste der Theilnehmer sowohl vorjetzt als vornemlich in Absicht der Zukunft mit dem Besten des Waldes auf eine geschick- geschickte Art zu verbinden. Zu diesem End- zweck duͤrfte aber am dienlichsten sein an statt der bei den uͤbrigen Grundstuͤcken des Dorfs vorgenommenen Aufhebung der Gemeinheiten, allhier nur eine kluge Abaͤnderung derselben festzusetzen, und deshalb eine neue Forst- Ordnung bei solchen Doͤrfern einzufuͤhren. §. 93. Diese Forstordnung muͤste fuͤr jede Art Holz besondere Regeln vorschreiben, welche die Bauren schlechterdings zu beobachten haͤtten, und der Schulze benebst den aͤltesten des Dorfs wuͤrden fuͤr jede Abweichung haften muͤssen. Da die Forstwissenschaft allemahl meine Lieb- lingsbeschaͤftigung gewesen, so bin ich dreiste genug eine dergleichen Vorschrift ihrem Haupt- inhalt nach zu entwerfen, und der Pruͤfung der Kenner vorzulegen. Hier ist sie: §. 94. Forstordnung fuͤr die Bauer. I. Alle Holzungen, sie haben Nahmen wie sie wollen, die Eichwaͤlder allein ausgenom- men, muͤssen vermessen, und in gewisse Schlaͤge, deren Anzahl nach der Art des Holzes Holzes zu bestimmen ist, eingetheilet wer- den. Anmerkung. 1. Der Nutzen der Schlaͤge ist bereits bekannt genug, und bleibt aller Ein- wuͤrfe ohnerachtet, noch immer das vornehm- ste, wo nicht das einzige Mittel die Gefahr des Holzmangels, welche die meisten Laͤnder Teutschlands, unsere Marck nicht ausge- schlossen, fuͤrchterlich genug bedrohet, zu verhuͤ- ten. Denn der neue Anwuchs des jungen Holzes kann sonsten unmoͤglich auf eine gehoͤ- rige Weise statt haben, sondern der dickste Wald wird zuletzt aufgerieben, wenn jaͤhrlich eine Menge Baͤume aller Orten herausgehauen, und durch keinen Zuwachs, als welcher auf solche Weise nur schlecht oder gar nicht gesche- hen kann, ersetzt werden. 2. Die Schlaͤge allein sind der wichtigste Maßstab, die gehoͤrige Nutzung eines Waldes zu bestimmen, und in deren Ermangelung wird man der Sache leicht zu viel oder zu wenig thun, welches beides aber den Regeln einer gesunden Haußhaltungskunst zuwider ist. 3. Die Groͤsse der Schlaͤge muß sich bloß nach der Groͤsse des Waldes in Ruͤcksicht auf die Holzart selbst richten, und allemahl gleich sein, obgleich einige wollen, daß man sich nach der der Menge des anjetzt darinn befindlichen Hol- zes richten, und die Schlaͤge bald groͤsser bald kleiner machen muͤsse, welches falsch, weil man auf die Zukunft zu sehen hat, da bei dem neuen Anwuchs ein Schlag so viel Holz als der an- dere in sich fassen wird. 4. Die Anlegung der Schlaͤge ist also einzu- richten, daß in den ersten Jahren der Hieb da- hin faͤllt, wo das staͤrkste und aͤlteste Holz stehet. Die Figur derselben ist gleichguͤltig, wenn sie nur die Abfuhre des Holzes erleichtert. II. Die Viehhuͤtung muß aus den Waͤldern gaͤnzlich verbannet sein, weil sie nur Scha- den anrichtet, auch nach der Aufhebung der Gemeinheiten, wegen der Menge Fut- terkraͤuter und der Stallfuͤtterung entbeh- ret werden kann. Anmerkung. 1. Es ist ein Fehler unserer Forstgesetze, daß die Schonung der Schlaͤge nur auf Sechs Jahr bestimmt ist, weil we- der die jungen Schoͤßlinge, so von den Staͤm- men des Laubholzes aufschlagen, noch weniger aber die Pflanzen, so aus dem Saamen kom- men, in so kurzer Zeit groß genug werden, um vor denen Beschaͤdigungen des Viehes sicher zu sein. 2. Ge- 2. Gesetzt auch, daß man das Vieh nicht ehender auf den Schlaͤgen weiden laͤsset, als bis der Gipfel des jungen Holzes hoch genug ist, und von dem Vieh nicht mehr verbissen zu wer- den, so gehen durch das Reiben und Treten des Viehes oft noch viel tausend junge Staͤmme verlohren, die zerbrochen oder sonst beschaͤdi- get werden. III. Fichtenholz. Bestehet der Wald eines Dorfs aus Nadelholz, so muß er in hundert bis hun- dert und zwanzig Schlaͤge eingetheilet werden. Anmerkung. Obgleich die meisten Forst- verstaͤndigen anjetzt nur achtzig Schlaͤge im Nadelholz annehmen, so ist dieses dennoch nicht wohlgethan. I. Weil keine Fichte oder Kienbaum, dar- aus doch unsere Nadelholzwaͤlder in der Marck bestehen, in so kurzer Zeit zu einer solchen Groͤsse und Staͤrke gelanget, daß er einen Schifsbal- ken oder Sageblock oder auch nur eine starke Schwelle abgeben solte. Wie aber, wenn wir in achtzig Jahren alle unsere Fichtenwaldungen herunter geschlagen haben, und hernach der- gleichen starkes Holz benoͤthiget sind? II. Weil II. Weil ein achtzigjaͤhriger Fichtenbaum selbst zum Brennholz alsdenn noch nicht so tauglich ist, als wenn er ein hoͤheres Alter er- reicht hat, indem die Naturkundiger angemerkt haben, daß die Menge der oͤhligten brennbaren Theile sich nach dem Alter derselben richtet, und nur alsdenn erst ansehnlich wird, wenn nach erlangten voͤlligen Wachsthum sich die Saͤfte dieses Baums verdicken, und nicht mehr so viel waͤsserigte Theile in sich fassen. IV. Kein Fichtenbaum muß kuͤnftig mehr abgehauen, sondern zusamt dem Stamm und den Wurzeln ausgegraben werden. Anmerkung. 1. Auf diese Weise erhaͤlt man einen ansehnlichen Vorrath von Holz mehr, weil der Stamm als der beste Theil des Baums, benebst den Wurzeln stehen bleibt, der nur nach vielen Jahren als halb verrottet, etwas Kiehn gewaͤhret, und also ein ganzer Wald unter der Erde verlohren gehet, auch vieles Holz unnuͤtz in die Spaͤne gehauen wird, wenn man den Baum mit der Axt faͤllet. 2. Weil man sich durch das Ausraden des Baums schon vorarbeitet, um den Boden zum Empfang des Saamens gehoͤrig aufzulockern. K V. Die V. Die Arbeit auf einen solchen Holzschlag muß von der ganzen Dorfschaft und allen Theilnehmern gemeinschaftlich geschehen, weil viele Haͤnde diese schwere Arbeit leicht machen. Anmerkung. Dieses gilt uͤberhaupt von aller Arbeit in den Waͤldern, welches hier ein- mahl fuͤr allemahl anfuͤhre. VI. Bei jedem Dorfe ein Magazin von Bauholz anzulegen, ist so vortreflich als bei der neuen Einrichtung unentbehrlich, und muͤssen jaͤhrlich alle Baustaͤmme, die auf dem jedesmaligen Holzschlag befindlich sind, und man nicht sogleich zu noͤthigen Bauen anwendet, nachdem sie vorher be- schlagen oder nach dem Ausdruck der Zim- merleute gewaldrechtet worden, in die- ses Magazin geschaft werden. Anmerkung. 1. Auf diese Weise wird das Holz allemahl vorher recht austrocknen, und nicht wie bisher, mit vollem Saft, — denn der Baum, so lange er nicht verdorret ist, ist allemahl voller Saft, nur daß dieser Saft im Winter nicht so fluͤchtig als zu anderen Jah- reszeiten ist — zum Bauen genommen, und dahero dahero so leicht wurmstichig und faul werden. Dieser einzige Umstand ist schon wichtig genug um dergleichen Magazin anzulegen. 2. Die Einrichtung und Groͤsse, welche sich zum Theil nach den Umstaͤnden eines jeden Dorfs richten muß, faͤllet mir hier zu weit- laͤuftig zu beschreiben. Noͤthig ist hier nur zu erinnern, daß bevor nicht ein starker Vorrath Bauholz nach allen Gattungen desselben aufge- sammlet worden, die Dorfschaft es sich nicht muß in den Sinn kommen lassen, dergleichen zu verkaufen, als welches nur nach verschiede- nen Jahren allererst mit denen Baustaͤmmen aus dem Magazin geschehen kann, die am laͤngsten darinn gelegen haben. VII. Alles Brennholz, Zacken und Reisig wird sowohl hier als bei allen anderen Ar- ten des Holzes ohne vorher aus der Masse etwas zu verkaufen, unter die Eigenthuͤ- mer nach ihren jedesmahligen Recht des Antheils gehoͤrig vertheilet, und kann so- dann ein jeder das uͤberfluͤßige selbst ver- kaufen, welches zugleich ein Mittel ist, die guten Haußhaͤlter zur Sparsamkeit bei der Feuerung zu ermuntern, um nur jaͤhrlich viel Holz versilbern zu koͤnnen. K 2 Anmer- Anmerkung. Wenn der unnuͤtze Auf- wand des Holzes in einem Lande eingeschraͤnkt werden soll, so muß dieses an Oertern gesche- hen, wo dasselbe in Ueberfluß ist, denn da wo der traurige Holzmangel schon herrschet, findet sich die noͤthige Sparsamkeit im Verbrauch des- selben von selbst ein. Obiges Mittel ist viel- leicht das beste in seiner Art, um solchen End- zweck am sichersten zu erreichen. VIII. Man muß den jungen Zuwachs des Fich- tenholzes nicht blos von der Natur erwar- ten, sondern einen solchen Schlag den Win- ter hindurch raͤumen, ferner so bald es der Frost erlaubt, umhacken und im Maͤrz und April gehoͤrig ansaͤen. Anmerkung. 1. Ob man gleich auf den Anflug des Saamens von denen in der Naͤhe stehenden Fichtenbaͤumen, auf einen solchen Schlag einigermassen rechnen kann, so ist die- ses doch zu ungewiß und unzulaͤnglich, daß al- lemahl ein starkes Dickicht, wie die Forst- leute reden, aller Orten aufwachsen solte, da- hero das Besaͤen eines solchen Platzes aller- dings vorzuziehen, ob es gleich mit Muͤhe ver- knuͤpft ist. 2. Hie- 2. Hiezu wird aber noͤthig sein, daß jeder Theilnehmer einen starken Vorrath von Saa- menzapfen den Winter uͤber sammle. Denn wenn man solches allererst im Merz thun wol- te, wie die meisten Forstordnungen vorschrei- ben, so duͤrfte die Zeit dazu zu kurz sein. Jch habe zu wiederholten mahlen bereits im Monath November und den ganzen Winter hindurch die sogenannten Kiehnaͤpfel pfluͤcken lassen, und den Saamen allemahl vollkommen reif und tuͤchtig befunden. 3. Die Methode die Saamenzapfen vorhero in einer warmen Stube nicht aber im Backofen aufspringen zu lassen, und hernach den erhalte- nen Saamen auf ein aufgelockertes Erdreich auszustreuen, ist vorzuͤglicher als wenn man die Zapfen selbst auf den Ort, wo das Holz wachsen soll, hinwirft, weil eine nasse Witte- rung im Fruͤhling sehr oft das Aufspringen der Zapfen verhindert, und der Saamen verder- ben muß, oder doch viel zu spaͤt ausfaͤllt. 4. Der Boden muß allenthalben von Moos und dergleichen wohl gereiniget, auch sonder- lich die Rasenflecke umgehackt werden, damit der Saamen das Erdreich fassen moͤge. Je mehr dieses aufgelockert ist, je besser gehet der junge Holzwuchs von statten. K 3 IX. Birk- IX. Birkholz. Ein Birkenwald ist in zwanzig Schlaͤ- ge einzutheilen, und der Hieb vom No- vember bis Januar vorzunehmen. Anmerkung. 1. Gemeiniglich werden beim Birkenholz nur sechszehen Schlaͤge an- genommen, in welcher kurzen Zeit aber noch keine so starke Birken wieder wachsen koͤnnen, als man zu Verfertigung verschiedener Dinge von dieser Gattung Holz selbst bei der Land- wirthschaft noͤthig hat. 2. Wer seine Birken spaͤter als zur obigen Zeit schlagen laͤsset, thut sich grossen Schaden, weil alsdenn im Fruͤhling der zu Hervorbrin- gung der jungen Schoͤßlinge unentbehrliche Saft haͤufig aus der grossen Wunde des Stamms herausfliesset, und die Wurzeln da- durch entkraͤftet werden. Verschiedene Forst- verstaͤndige behaupten irrig, daß man einen solchen Hieb erst nachdem die starken Froͤste vor- bei sind, vornehmen muͤsse. X. Das Abhauen der Birken muß mit scharfen Werkzeugen so tief auf der Er- de als moͤglich geschehen, auch der Hieb zum zum Ablauf des Regens schraͤge gefuͤhret werden. Anmerkung. Wenn man hohe Staͤmme stehen laͤsset, so kommen oft die jungen Schoͤß- linge oben am Stamme hervor, wo sie hernach leicht vom Winde abgerissen werden. Besser ist es durch einen tiefen Hieb selbige zu noͤthi- gen, aus der Erde selbst herzubrechen, wo sie Gelegenheit haben, neue Wurzeln zu machen. XI. Wo die Birken duͤnne stehen, muͤssen die leeren Plaͤtze zeitig im Winter aufgeha- cket, und mit haͤufigen Birkensaamen, der im August, September und October in Menge gesamlet werden kann, bestreuet werden. Anmerkung. Dieses ist das beste Mittel einen Birkenwald wohlbestanden, und nach endlichen Abgang der alten Staͤmme, auf im- mer in seinem Flor zu erhalten. Die in den Forstordnungen beliebten Saamenbaͤume kann man also entbehren, als deren Nutzen sehr un- gewiß ist. XII. Jn einen Birkenwald Ober- und Unter- holz zugleich zu erziehen, ist wider die Na- K 4 tur tur dieses Baums, ob es gleich viel Forst- buͤcher anrathen. Anmerkung. Es ist diese Methode bei allen Holzarten verwerflich, weil bei zunehmen- den Wachsthum das Oberholz gleichsam eine Decke uͤber das Unterholz ziehet, und selbiges der zum Wachsthum noͤthigen freien Luft be- raubt. Die einzige Haselstaude kann mit Nutzen zum Unterholz gezogen werden. XIII. Buchwaͤlder. Hier wuͤrde ich anrathen auf die Erzie- hung sehr starker Buchen und selbst gewis- sermassen auf die davon zu erhaltende Mastung Verzicht zu thun; selbige in vier und zwanzig bis dreißig Schlaͤge einzu- theilen, und uͤbrigens wie die Birken zu behandeln. Anmerkung. Der Gebrauch der starken Buchen zu Bauholz ist wegen des schwer her- auszubringenden Saftes nicht sehr vortheilhaft. Die Mastung selbst kann nicht so viel einbrin- gen, als der starke Zuwachs der jungen Bu- chen, wenn man sie als Schlapholz betrachtet. Ueberdem aber traͤgt eine Buche vom zwanzig- sten Jahre an auch schon Mast, und dreißig Jahre Jahre sind hinlaͤnglich ihr die zu allerley Nutz- holz verschiedener Handwerker erforderliche Staͤrke zu geben. XIV. Elsenbruͤcher. Das vortrefliche und schnellwuchsige Erlen- oder Elsen- Holz hat man bisher gemeiniglich entweder zu alt werden lassen, oder man hat es jung gehauen. Beides ist nicht vortheilhaft. Sechs und zwanzig bis dreißig Jahre ist die rechte Zeit, die eine Else braucht, um Holz genug aufzusetzen. Spaͤterhin aber ist ihr Wachsthum nicht mehr gleichmaͤßig stark, sondern wird von Jahr zu Jahr schwaͤcher, dahero ein Elsenbruch in dreißig Schlaͤge einzutheilen, und in aller Absicht also zu be- handlen ist, wie oben bei den Birken gemeldet worden. XV. Eichenwaͤlder. Die ehrwuͤrdige Eiche habe ich um deswillen bis zum Schluß dieser Abhandlung versparet, weil die forstmaͤßige Behandlung derselben mit den uͤbrigen Arten wilder Baͤume wenig oder gar nichts gemein hat. Ein Eichenwald kann nicht fuͤglich in Schlaͤge eingetheilet werden, weil wir deren drey bis vier hundert machen K 5 muͤsten, muͤsten, indem eben so viele Jahre erforderlich sind, ehe ein Eichbaum zu der Staͤrke und Groͤsse erwaͤchßt, als zu so viel daraus zu ver- fertigenden unentbehrlichen Dingen erforderlich ist. Es wird also noͤthig sein, eine andere Nutzungsart eines Eichenwaldes zu bestim- men, und diese bestehet im folgenden. XVI. Eine Dorfschaft, der ein Eichenwald ge- hoͤret, muß aus selbigen weiter nichts zur Feuerung anwenden, als 1. trockene und abgestandene Baͤume. 2. Die Abgaͤnge von denen Eichen, wel- che zu Nutzholz oder als Kaufmanns- waare sind geschlagen worden. Anmerkung. Es ist unverantwortlich, daß in solcher Holzung oft die schoͤnsten und gesundesten Eichen zu Brennholz in Menge niedergehauen werden, und man zur Entschul- digung anfuͤhret, daß kein anderes Holz zur Feuerung vorhanden sei. Eine einzige Eiche kann zuweilen wegen ihrer vortheilhaften Structur, natuͤrlichen Kruͤmme der Zweige und Wurzeln u. d. g. viel kostbare Stuͤcke zum Schifbau liefern, und der Kaufmann bezahlt sie nach Beschaffenheit vierzig bis funfzig mahl hoͤher, als diese Eiche wie Brennholz betrach- tet, tet, nicht werth ist. Man verkaufe also in diesem Fall, wenn ein Dorf kein anderes Holz zur Feuerung hat, alljaͤhrlich so viel solcher Eichen, als noͤthig ist, fuͤr alle und jede Eigen- thuͤmer anderes Brennholz zu kaufen, und lasse ihnen die Abgaͤnge fuͤr Fuhrlohn u. d. g. sich selbst anrechnen. Sollte dieser Vorschlag nicht nach dem Geschmack der Bauren dieses Dorfs sein, so muß das allgemeine Beste des Landes hier aller Wiederrede ohnerachtet, vor- gezogen werden. XVII. Wenn eine Anzahl Eichen niedergeschla- gen werden soll, so muß man jedesmahl die staͤrksten und aͤltesten, welche gemeinig- lich sehr duͤnne stehen, auf einen Platz bei einander nicht weghauen, sondern mit der Wurzel ausgraben, diesen Platz auf eine sichere und wohlfeile Art einhaͤgen, und darauf junge Eichen wieder erziehen. Anmerkung. Auf diese Weise wird man nur wenig Baͤume wegraͤumen duͤrfen, um einen grossen Platz zu uͤberkommen, den man zum Anbau junger Eichen brauchen kann. Die Einhaͤgung desselben, sie geschehe auf was vor Art sie wolle, ist unumgaͤnglich noͤthig, und und bei einer Art Holz von so hohen Werth gar wohl der Muͤhe werth. XVIII. Zum Anbau der Eichen ist das Saͤen dem Pflanzen vorzuziehen. Je besser der Platz zur Eichelsaat gepfluͤgt wird, als welches hier leichter als auf den Schlaͤgen der Nadelhoͤlzer angehet, desto schneller ist das Wachsthum der jungen Pflanzen. Viele rathen an, einen solchen Ort den S o m- mer hindurch einigemahl zu pfluͤgen, und im Herbst mit den Eicheln zugleich Rocken da auf zu saͤen. Jch verwerfe diese Methoͤde n i cht. Wer Zeit und Muͤhe nicht achtet, wende sie an. Jch habe allemahl bloß im Herbst den Boden doppelfurchig pfluͤgen, um den Rasen desto tiefer zu begraben, die zu gleicher Zeit ge- sammleten Eicheln in Menge oben aufsaͤen und solche alsdenn untereggen lassen, und das Wachsthum der auf diese Art gesaͤeten jungen Eichen ist vortreflich. Anmerkung. Man huͤte sich bei der Ei- chelsaat dafuͤr 1. die Eicheln zu tief in die Erde zu brin- gen, welches bei dem von so vielen Leuten an- gerathenen Unterpfluͤgen derselben leicht moͤg- lich ist. 2. Mit 2. Mit den Saateicheln nicht sparsam um- zugehen. Ein paar Scheffel mehr zu samm- len oder zu kaufen, bedeutet nichts gegen den Schaden; wenn der Frost, die Voͤgel, Maͤuse u. d. g. die duͤnngesaͤeten Eicheln heimsuchen, dadurch auf den angesaͤeten Platz viel leere Stellen entstehen. Man muß auf diese Feinde der Aussaat sowohl, als auf alle nachherige Ungluͤcksfaͤlle der bereits aufgegangenen jungen Eichen schon bei der Aussaat rechnen, und der- gestalt dick saͤen, daß noch immer eine starke Anzahl junger Baͤume uͤbrig bleiben. Dieses ist ein Hauptumstand, dessen Ver- nachlaͤßigung an den Untergang so vieler so genannten Eichelkaͤmpe schuld ist. XIX. Zur Anpflanzung der Eichbaͤume muͤs- sen zeitig im Fruͤhling von denen Stellen, wo die gesaͤeten drei bis vierjaͤhrigen Eichen zu dick stehen, die staͤrksten derselben aus der im Anfang des Fruͤhlings allemahl sehr lockeren Erde nicht ausgegraben, sondern behutsam ausgezogen, und in einen guten Boden zwei bis hoͤchstens drei Fuß im Quadrat gehoͤrig gepflanzet werden. Anmer- Anmerkung. 1. Jch verwerfe das Ver- pflanzen der Eichen, wenn man einen Wald davon anlegen will; weil 1) die Arbeit zu weit- laͤuftig ist, und das Saͤen viel geschwinder ins grosse verrichtet werden kann. Ferner aber 2) solche drei bis vierjaͤhrige einzeln stehende Eichen ein starkes Gehaͤge vor dem Wilde son- derlich den Hasen, welche die Rinde abschaͤlen, erfordern; eine Pflanzung von aͤlteren oder staͤrkeren Eichen aber anzulegen, gemeiniglich ein traurig Ende nimmt, indem sie die ersten zwei oder drei Jahre verdorren, oder doch im- mer schlechte untaugliche Baͤume abgeben. 2. Nur nach Aufhebung der Gemeinheiten allein, wuͤrde ich anrathen, die in den Eichel- kaͤmpen zu dick stehenden jungen Setzlinge, auf die Waͤlle oder Raͤnder in die Hecken in einer Entfernung von zehen Ruthen (§. 43.) zu pflanzen. Hier wuͤrde ein junger Eichbaum in die lockere Erde recht freudig wachsen. Der Bauer, welcher seinen Acker fast taͤglich besuchen muß, haͤtte selbigen bestaͤndig unter Augen, und koͤnnte ihm mit wenig Muͤhe ei- nen hohen und geraden Stamm verschaffen. Ein tausend solcher Setzlinge bringen aber den Nachkommen dieses Bauers nach achtzig oder hundert Jahren einen grossen Vorrath Eichel- mast, und ein paar hundert Jahr weiter hin moͤgen moͤgen andere den Vortheil berechnen, wenn diese tausend Stuͤck starke Eichen verkauft wer- den. Wie aber, wenn vor drei hundert Jah- ren die Aufhebung der Gemeinheiten und die Pflanzung so vieler jungen Eichen geschehen waͤre, und es koͤnnte anjetzt ein Bauer einige hundert Wahleichen an die Holzcompagnie verhandeln? XX. Bei dieser ganzen neuen Einrichtung wuͤrde aber hoͤchstnoͤthig sein, daß ausser den Schulzen und Schoͤppen des Dorfs annoch ein Koͤnig- licher Foͤrster, oder in Adelichen Doͤrfern der dasige Jaͤger, nebst der Aufsicht, eine gruͤnd- liche Anweisung vornemlich zum Holz saͤen uͤber sich nehmen muͤste, und wuͤrden ihm die Bau- ren jaͤhrlich was gewisses zu entrichten haben. XXI. Alle Holzdiebereyen und Holzverwuͤstungen in den Waͤldern muͤssen von jedes Orts Obrig- keit selbst an den Theilnehmern eines Waldes auf das schaͤrfste bestraft werden. Unsere Forstgesetze sind viel zu gelinde gegen derglei- chen Boßheiten, denn als man sie machte, war das Holz bei weiten nicht ein so wichtiger Ge- genstand, als jetzt in aller Absicht ist. §. 95. §. 95. Weiter habe ich meinen Lesern von der Auf- hebung der Gemeinheiten und ihren grossen Vortheilen fuͤr mein Vaterland nichts zu sa- gen, als daß ich sie bitte ihren Wunsch mit den meinigen fuͤr das Beste des Vaterlandes da- hin zu vereinigen, daß diese neue vortrefliche Einrichtung bald allgemein eingefuͤhret werden moͤge.