Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehoͤrigen Anlagen an Fluͤssen und Stroͤmen nebst einer Anleitung zur Veranschlagung dieser Baue . Entworfen von Johann Albert Eytelwein Königl. Preuß. Geheimen Ober-Baurathe; Direktor der Königl. Bau-Akademie; der Königl. Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften und deren Senats, der Königl. Gesellschaft der Wissenschaf- ten und Künste zu Frankfurth a. d. O. der Königl. Ostpreuß. physikalisch-ökonomischen Gesellschaft und der Märkischen ökonomischen Gesellschaft zu Potsdam Mitgliede. Mit 8 Kupfern. Berlin, in Kommission bei Friedrich Maurer 1800. Vorrede . D iese Abhandlung, von welcher schon die ersten Kapitel zum Theil in der Sammlung nuͤtzlicher Aufsaͤtze und Nachrichten, die Baukunst betref- fend, Jahrgang 1798 abgedruckt sind, erscheint hier im Zusammenhange. Sie soll nur eine Anweisung enthalten, wie bei dem Baue der verschiede- nen Faschinenwerke zu verfahren ist, weil die bereits bekannten Anleitun- gen zu dieser Bauart, theils nicht vollstaͤndig genug, theils auch so be- schaffen sind, daß sich davon selten ein tuͤchtiger Bau, der den Wellen und dem Eise trotzen koͤnnte, erwarten laͤßt. Die ganze Anweisung gruͤndet sich auf meine vielfaͤltige eigene Er- fahrungen und auf die Beobachtung der Bauarten verschiedener Stroͤme, insbesondere aber ist die Bauart an der Oder und Warthe als Grund- lage angenommen, weil dieser, selbst an andern Stroͤmen der Vor- zug eingeraͤumt worden, auch eine vieljaͤhrige Erfahrung den sichersten Beweis fuͤr ihre Tuͤchtigkeit ablegt. In Absicht der Coupirungen muß ich bemerken, daß mir der Hr. Kriegsrath Senf zu Cuͤstrin, welcher die groͤßten und meisten Coupirungen in unserer Gegend ausgefuͤhrt hat, einige seiner sehr wichtigen Erfahrungen mittheilte, wofuͤr ich hierdurch oͤffentlich Dank abstatte. Es darf wohl kaum erwaͤhnt werden, daß diese Bauart in einem andern Klima oder unter sehr verschiedenen Umstaͤnden, als die hier vor- Vorrede . ausgesetzteu sind, einiger Modifikazionen bedarf; allein bei welcher architek- tonischen Anweisung ist dies nicht der Fall? Es waͤre sehr leicht gewesen, diese Anweisung zum Faschinenbaue, durch eine Menge von Beispielen zu begruͤnden; hierdurch waͤren aber keine andere als die gegebenen Regeln entstanden, und weil diese Beispiele wenn sie von Nutzen seyn sollen, nicht nur das Ganze sehr weitlaͤuftig machen, auch die Kupferabdruͤcke dadurch noch ansehnlich vermehrt wer- den, so habe ich mich zur Ersparung der Kosten, nur auf den Bau selbst eingeschraͤnkt. Wenn uͤbrigens in dieser Schrift außer dem Baue der Werke, noch einige Bemerkungen uͤber die Wahl der Baustellen, die Wirkungen und Folgen der Anlagen beigebracht sind, so gehoͤren solche eigentlich nicht in den Plan derselben, nach welchem nur die Absicht ist, die Konstrukzion der Faschinenwerke zu beschreiben, weil die weitere Ausfuͤhrung uͤber die Art wie Stroͤme nach Grundsaͤtzen zu reguliren sind, eine besondere Abhandlung erfordert, worin der Bau der Packwerke als bekannt voraus gesetzt wird. Auch giebt es schon so mancherlei Anweisungen, Stroͤme zu verbessern, ohne daß man aus denselben lernt, wie eigentlich der Bau gefuͤhrt werden muß — daher diese zufaͤlligen Bemerkungen, nur in so fern beigefuͤgt sind, als sie mit zur bessern Beurtheilung bei der Fuͤhrung des Baues dienen koͤnnen. Alle vorkommende Abmessungen beziehen sich auf rheinlaͤndisches Maaß, welches mit dem bei uns eingefuͤhrten brandenburgischen zwoͤlftheiligen Maaße uͤberein koͤmmt. Berlin im Januar 1799. E. Inhalt Anweisung zum Faschinenbaue. Inhalt . Einleitung . Seite. §. Vortheile bei dem Faschinenbaue. Schwierigkeiten solchen zu beschreiben 1 — — Beschwerden bei Ausfuͤhrung der Baue. Ermunterung die dem Wasserbaumeister gebuͤhrt 2 — — Erstes Kapitel. Von der Eintheilung der Faschinenwerke . Erklaͤrung der Packwerke, als: Deckwerke, Buhnen, Fangbuhnen, Ueberfaͤlle, Buhnenkoͤpfe 3 — 1 Erklaͤrung der Vernaͤtherungen, als: Spreutlagen, Rauchwehren, Uferbekleidungen 5 — 2 Zweites Kapitel . Von den Materialien und Werkzeugen welche zum Faschinenbau erfordert werden. Seite. §. Faschinen; ihre Verfertigung 6 — 3 Bindweiden, Baͤnder, Schleife, Schloß 7 — 4 Wuͤrste und ihre Verfertigung 8 — 5 Pfaͤle 9 — 6 Erde 10 — 7 Werkzeuge, Geraͤthschaften oder Utensilien 10 — 8 Drittes Kapitel . Von den Packwerken uͤberhaupt, besonders in Absicht ihrer Dimensionen. Seite. §. Naͤhere Erklaͤrung eines Packwerks 12 — 9 Krone oder Oberbreite, Unterbreite, Dossirung oder Boͤschung . 12 — 10 Hoͤhe 13 — 11 Ob die Spitzen der Faschinen gegen das Wasser zu legen sind . 15 — 12 Jahrszeit fuͤr den Bau 16 — 13 Inhalt . Viertes Kapitel. Von dem Baue der Buhnen . Seite. §. Zwecke bei dem Buhnenbaue 17 — 14 Wurzel, Kopf, Streichlinie — — — Defensiv- und Offensivbuhnen — — — Normalbreite des Stroms — — — Wirkung der Buhnen auf das gegenuͤberliegende Ufer . 18 — 15 Lage gegen den Stromstrich. Schiefliegende und senkrechte Buhnen 19 — 15 Wirkung der Buhnen auf den Abbruch des disseitigen Ufers . — — — Verlandung welche Buhnen bewirken 19 — 16 Laͤnge der Buhnen. 21 — 16 Ausmittelung der Ursachen des Abbruchs 22 — 17 Nicht immer sind Buhnen zweckmaͤßige Mittel — — — Untersuchung des Grundbettes 22 — 18 Materialienvorrath 23 — 19 Warum Buhnen zuweilen vom Strom weggerissen werden . — — — Abstecken der Buhne 24 — 20 Einschnitt in das Ufer 25 — 20 Anfang des Baues 25 — 21 Faschinenkopf 26 — 21 Wie weit man die erste Faschinenlage in den Strom baut . — — — Vorlage, Ruͤcklage 27 — 21 Bewuͤrstung 27 — 22 Benagelung 28 — 22 Erdbeschwerung 28 — 23 Ende der ersten Lage 29 — 23 Anfang der zweiten Lage 30 — 24 Vorsprung jeder Lage uͤber die untere gegen den Strom hin — — — Bestimmung der Ausladung und Einziehung 31 — 24 Bau der dritten und vierten Lage 32 — 25 Loshauen der Wuͤrste — — — Kurze Lagen — — — Ob sich das Werk auf den Grund gesetzt hat — — — Rammen 33 — 25 Schwierig- Inhalt . Seite. §. Schwierigkeiten beim Zeichnen der Packwerke 34 — 26 Zuruͤckziehung der Lagen 34 — 27 Was hier bei der Erdbeschwerung zu beobachten ist 35 — 27 Ausgleichung der Krone 35 — 28 Bauart in verschiedenen Tiefen 35 — 29 Bauart der Schoͤpfbuhnen 36 — 30 Sind keine Wassermagnete. Ihr Nutzen — — — Bau der Rauschbuhnen 36 — 31 Fuͤnftes Kapitel. Vom Baue der Spreutlagen auf den Buhnen . Seite. §. Zeit in der man baut 37 — 32 Spreutlagenpfaͤle — — — Bauart — — — Bewuͤrstung, Benagelung, Erdbeschwerung 38 — 32 Sicherung der Rauchwehre 38 — 33 Sechstes Kapitel. Von dem Baue der Coupirungen . Seite. §. Faͤlle in welchen man Coupirungen anlegt 39 — 34 Stromcoupirungen — — — Durchbruchs oder Deichcoupirungen 40 — 34 Abmessungen der Stromcoupirungen, Dossirung, Kronenbreite, Hoͤhe . 40 — 35 Wahl des Ort, wenn ein Deich geschuͤttet werden soll 41 — 36 Wenn ein Stromarm abgeschnitten werden soll 42 — 36 Ob man einen Stromarm ober- oder unterhalb coupiren soll . — — — Wenn mehrere Coupirungen laͤngs eines Stroms ausgefuͤhrt werden sollen 43 — 37 Zeit in der Stromcoupirungen ausgefuͤhrt werden 43 — 38 Bauart uͤberhaupt 44 — 39 Erddamm vor der Coupiruug — — — Materialien 45 — 40 Abstecken. Einschnitt in das Ufer. Fuͤhrung des Baues . 46 — 41 Schluß 48 — 42 Arbeit nach dem Schluß 50 — 43 Inhalt . Seite. §. Große Pfaͤhle taugen nichts bei Coupirungen 51 — 44 Mittel wenn sich die Oefnung nicht stopfen will — — — Durchbruchscoupirungen. Zeit in der sie auszufuͤhren sind. Wahl des Orts 52 — 45 Abmessungen 53 — 46 Arbeit 54 — 46 Faschinenuͤberfaͤlle, Schlickpackwerke 54 — 47 Siebentes Kapitel. Von dem Baue der Rauchwehren . Seite. §. Packwerksrauchwehren. Bauzeit. Materialien 55 — 48 Bauart 55 — 49 Uferrauchwehren oder Uferbekleidungen — — — Bauzeit. Materialien. Bauart. 56 — 50 Von den Vorschlaͤgen 57 — 51 Achtes Kapitel. Von dem Baue der Deckwerke . Seite. §. Faͤlle in welchen Deckwerke angelegt werden. 58 — 52 Wo sie entbehrt werden koͤnnen — — — Naͤhere Bestimmung ihrer Figur 59 — 53 Einschnitt, Abstecken, Anfang des Baues 59 — 54 Fortsetzung desselben 61 — 55 Ende des Baues 62 — 58 Spreutlage 63 — 59 Neuntes Kapitel. Von den Pflanzungen . Seite. §. Nutzen und Unentbehrlichkeit der Weiden und Pappelpflanzungen . 63 — 60 Strauch- und Baumpflanzungen 64 — 60 Pflanzzeit, Winterpflanzung, Sommerpflanzung 65 — 61 Faͤlle in welchen Pappeln oder Weiden zum Pflanzen gewaͤhlt werden . 65 — 62 Von den Strauch-Gruben oder Nesterpflanzungen 66 — 63 Abstecken und Fuͤhrung der Arbeit 67 — 64 Inhalt . Seite. §. Baumpflanzungen, beste Pflanzzeit 68 — 65 Anlegung derselben 69 — 65 Fuͤhrung des Haues und Hauzeit 70 — 66 Von den Weiden und Pappellarten zu Strompflanzungen . 71 — 67 A. I. Weiße Weide, Salix alba 71 — — II. Knackweide, S. fragilis 72 — — III. Mandelweide, S. amgydalina 72 — — IV. Gelbe Bandweide, S. vitellina 72 — — V. Lorbeerweide, S. pentandra 73 — — VI. Saalweide, S. caprea 73 — — VII. Rothe Bandweide, S. purpurea 74 — — VIII. Korbweide, S. viminalis 74 — — IX. Bachweide, Rosenweide, S. Helix 75 — — X. Werftweide, S. acuminata 76 — — B. I. Silberpappel, Populus alba 76 — — II. Schwarzpappel, P. nigra 76 — — III. Zitterpappel, Espe, P. tremula 77 — — Zehntes Kapitel. Von Verfertigung der Zaͤune . Seite. §. Von den Befriedigungen 78 — 68 Verfertigung der Flechtzaͤune 79 — 69 — — der Wurstzaͤune 80 — 70 — — der Stangenzaͤune 80 — 71 — — lebendigen Hecken 81 — 72 Sicherung einzelner Kopfweiden 81 — 73 Schlickzaͤune 82 — 74 Eilftes Kapitel. Von den Anschlaͤgen . Seite. §. Schwierigkeiten solche anzufertigen 83 — 75 Ob Baue durch Entreprenneur oder auf Rechnung auszufuͤhren sind . 83 — 76 Ausmittelung der Faschinen und Erde zu einer Kubikruthe Packwerk . 84 — 77 Der Wuͤrste 85 — 78 Inhalt . Seite. §. Der Faschinenpfaͤhle 86 — 79 Saͤmmtlicher Materialien zu einem Deckwerke, einer Buhne oder Coupirung 86 — 80 Zur Spreutlage und Rauchwehre 87 — 81 Bei Nesterpflanzungen und Flechtzaͤunen 87 — 82 Arbeieslohn fuͤr Faschinen, Wuͤrste, Bindweiden, Pfaͤhle; Spreutlagen, Rauchwehren und Pflanzungen 88 — 83 Erdanfuhre und Eichung der Kaͤhne 89 — 84 Tagelohn 90 — 85 Kosten fuͤr Faschinenlegen 91 — 86 Fuhrlohn 91 — 87 Kosten fuͤr Geraͤthschaften 92 — 88 Anschlag von einer Buhne 92 — 89 — — — Coupirung 94 — — Zwoͤlftes Kapitel . Bruchstuͤcke von Verordnungen in Absicht des Faschinenbaues, der damit beschaͤftigten Offi- zianten und der Strompolizei. Seite. §. Aus der Deich- und Uferordnung in der Lebusischen Niederung an der Oder 97 — — Erneuerte und verbesserte Dammordnung zu Unterhaltung der Weichseldaͤmme in der Marienwerderschen Niederung 100 — — Ufer- Ward- und Hegungsordnung fuͤr Schlesien 101 — — Deich- und Ufer- auch Graben- und Wegeordnung, in dem, auf beiden Seiten der Oder, zwischen Zellin und Oderberg belegenen Niederbruch . 109 — — Wasser- und Uferordnung fuͤr den Rheinstrom 117 — — Damm- und Uferordnung fuͤr Ostpreußen und Litthauen 122 — — Reglement fuͤr die so den Bromberger Kanal befahren 125 — — Unterricht wie die Weidenpflanzungen anzulegen. 126 — — Einlei- Einleitung . E s darf nur kurz erwaͤhnt werden, daß es von dem groͤßten Vortheile ist, wenn man sich bei dem Baue an Stroͤmen, statt der sonst gewoͤhnlichen kostbaren Pfal- und Steinwerke, der Faschinenbaue bedient, welche nicht nur bei dem Stoße des Wassers und Eises weniger Beschaͤdigung ausgesetz sind, sondern auch außer der ansehnlichen Kostenersparung bei ihrem Aufbaue, noch den Vortheil mit sich fuͤhren, daß sie laͤnger dauern und uͤberdem eine Be- nutzung des Weidenstrauchs gewaͤhren. Diese Vortheile werden besonders einleuchtend, wenn man erwaͤgt, daß zu dem Ma- teriale bei dem Baue selbst, nichts als Strauch, Erde und kleine Pfaͤle, und zu den Ge- raͤthschaften, nur Karren, Bretter, Handrammen, Schippen, Schlaͤgel, Beile u. d. gl. noͤ- thig sind. Hierdurch wird man nicht allein in den Stand gesetzt, dem reißendsten Strome Trotz zu bieten, sondern auch denselben nach Gefallen so zu benutzen, wie es bei jeden Umstaͤnden erfordert wird. Wenn indessen bei dem Faschinenbau nur leichte Mittel an- gewendet werden, so erfordert dennoch der Bau selbst viele Aufmerksamkeit und eigene Kunst- griffe. Wer die Beschaffenheit dieser Baue aus Erfahrung kennt, wird gestehen, daß die innere Konstrukzion derselben und die Fertigkeit und einzelnen Handgriffe, welche der Buh- nen- Kribb- oder Dammeister selbst anwendet, so einfach sie auch scheinen wenn man sie ansieht, dennoch schwer zu beschreiben sind, und sich selbst durch Zeichnungen nicht hinlaͤng- lich versinnlichen lassen; ein Modell davon, wuͤrde aber noch unschicklicher ausfallen, weil sich im Kleinen, statt der Faschinen, nicht leicht etwas anders anwenden laͤßt, und denn doch der Hauptumstand, die Arbeit selbst und das stroͤmende Wasser fehlet. Es kann durch die muͤhsamste Technologie selten ein Handwerker gebildet werden, und es ist daher hier auch nicht die Absicht, einen zulaͤnglichen Unterricht fuͤr den Buhnen- A Einleitung . meister zu liefern, sondern nur einen hierin noch nicht erfahrnen Baumeister oder Aufseher in den Stand zu setzen, eine dergleichen Arbeit richtig zu beurtheilen und den Buhnenmeister bei seinen Verrichtungen, in solcher Aufsicht zu halten und so zu leiten, damit er nicht wie es zuweilen geschiehet, planlos handelt, und doch noch in dem Wahne steht, daß er dem Aufseher unentbehrlich ist, und von der Sache mehr, als er verstehe. Dies ist leider bei Man- chen der Fall, welche die Aufsicht uͤber dergleichen Baue erhalten, weil es ihnen an Gelegenheit fehlte, dergleichen Baue, an solchen Orten wo sie tuͤchtig ausgefuͤhrt werden, mit anzusehen. Indessen ist doch die Baustelle der vorzuͤglichste Ort, um sich in dieser noch nicht hinlaͤnglich bekannten Bauart Hr. Prof. Buͤfch sagt in seiner im Jahre 1796 herausgegebenen Uebersicht des gesammten Wasser- baues 1. Bd., S. 294. „Es giebt auch in unsern Gegenden nur wenig Leute, die sich auf den Bau derselben (der Pakwerke) verstehen. — Der seelige Beckmann gestand mir, daß er in seiner vieljaͤhri- gen Praxis nicht so weit gekommen waͤre, daß er ein solches Werk selbst ausfuͤhren koͤnne, und nur Einen Landmann im Herzogthum Bremen kenne, mit dessen Beistand er ein solches Packwerk gut aus- zufuͤhren sich getraue.“ praktisch zu bilden; da aber theils die Kosten, theils auch selbst die Gelegenheiten fehlen, weil selten wichtige Coupirungen und große Anlagen der Art im Zu- sammenhang ausgefuͤhrt werden, so muß allerdings eine Beschreibung die Stelle des Lokal- unterrichts ersetzen, wenn sie auch in manchen Stuͤcken nicht ganz vollstaͤndig und so deut- lich seyn kann, als die eigene Ansicht der Geschaͤfte eines geschickten Buhnenmeisters solche darstellet. Man wird dabei suchen, durch Zeichnungen, so weit es angeht, diese Arbeit auf- zuklaͤren, und so durch Beschreibung und Zeichnung zusammengenommen, einen angehenden Baukuͤnstler und Aufseher von dem Wesentlichen der Arbeiten, von ihrem Zusammenhange und den Folgen zu unterrichten, und ihn zugleich mit den Kustausdruͤcken der Buhnenmei- ster so bekannt zu machen, daß er wenigstens ihre Kunst- und Handwerkssprache mit ihnen reden, sich dadurch bald ihr Zutrauen erwerben und ohne sich geradezu als Lehrling bloß zu stellen, desto geschwinder und zuverlaͤßiger von ihren wichtigsten Geschaͤften die vorzuͤglich- sten Kenntnisse erlanget. Wenn hierdurch eine Vertraulichkeit mit dieser Bauart und ihren Beschwerden ent- stehet, so wird es einleuchten, daß dieselbe, sollte sie auch urspruͤnglich von den Bibern Die kuͤnstliche Wasserbaue der Bieber sind bekannt, und man kann daruͤber Buͤffon allgemeine Historie der Natur, III. Bd., 2r Th., S. 37 u. f. nachlesen. Einleitung . entlehnt seyn, doch in ihrer Erfindung so sinnreich, und eben wegen des einfachen Ansehens in der Ausfuͤhrung, mit mehreren Schwierigkeiten und selbst oͤfters mit großen Unfaͤllen und Gefahren verknuͤpft ist, als die Ausfuͤhrung irgend eines Landbaues, bei welchem immer ein fester Grund vorausgesetzt wird oder leicht verschaft werden kann, und wo mit keinem solchen Elemente, als hier mit dem Wasser, gekaͤmpft werden darf. Wenn also der Baumeister, welcher Pallaͤste und Prachtgebaͤude aufgefuͤhrt hat, mit Recht geruͤhmt wird, so verdient gewiß ein Mann, welcher solche Wasserbaue ausfuͤhrt, in der That noch mehr Ermunterung und Unterstuͤtzung; denn jene Werke fallen in die Augen und die Nationalachtung fehlt denn selten; allein ein Wasserbaumeister ist in der Ruͤcksicht einem wolthaͤtigen Wenschenfreunde gleich, der nur im Stillen Gutes ausuͤbt, weil seine Werke sogar nicht durch aͤußeres Ansehen in die Augen fallen koͤnnen, sondern im Wasser verborgen bleiben, und man nur selten, ans dem vorhergehenden oͤfters unbekannten Zustand, von ihren nuͤtzlichen Wirkungen und Folgen, von der Muͤhe und beschwerlichen Arbeit ihres Urhebers, von seinen Sorgen und Lebensgefahren, beim Eisgange, anwachsenden Wasser, Sturm und Unwetter urtheilen, noch ihm solche als Verdienst anrechnen kann. Es ist da- her wohl zu wuͤnschen, daß dergleichen Maͤnner auch an mehreren Belohnungen und Vorzuͤ- gen Antheil erhielten, und zur Mittheilung ihrer muͤhsamen erworbenen Erfahrungen ermun- tert wuͤrden, wodurch in einem Lande, dessen inneres Verkehr, dessen Handel, Kultur und Wohlstand von so vielen wichtigen schiffbaren Stroͤmen und Kanaͤlen abhaͤngig ist, ein we- sentlicher Nutzen gestiftet, und zugleich eine gewisse, bis jetzt noch sehr vermißte Ueberein- stimmung in der Bauart, erhalten werden koͤnnte. A 2 Erstes Kapitel . Von der Eintheilung der Faschinenwerke . §. 1. N ach den verschiedenen Zwecken, welche man durch einen Strombau erreichen will, ist auch die Eintheilung der Faschienenwerke verschieden, ob gleich die Fuͤhrung des Baues in vielen Faͤllen uͤbereinstimmend ist. Die an Fluͤssen und Stroͤmen vorkommenden Faschinenbaue werden eingetheilt, in: Packwerke , (Kribbwerke, Buschstaken,) worunter man alle diejenigen Strombaue ver- steht, bei deren Auffuͤhrung Faschinen oder Reisbuͤndel uͤber einander gepackt werden. Unter den Packwerken sind begriffen: a. Deckwerke , (Bleßwerke, Uferdeckungen, Ufereinfassungen, Landfesten, Grund- betten, Grubenwerke, Flußbetten,) welches solche Faschienenwerke sind, die durchgaͤngig an das Stromufer anschließen und zur Beschuͤtzung eines abbruͤchi- gen oder Schartufers, laͤngst demselben in den Strom erbauet werden. b. Buhnen , (Fluͤgel, Kribben, Abweiser, Schlechten, Schlachten, Schlengen, Unter Schlengen versteht man auch Pfalhaͤupter , welches solche Strombaue sind, die aus gro- ßen eingerammten Pfaͤlen mit dazwischen gepackten Faschinen bestehen. Hoͤfter werden aus einge- rammten Pfaͤlen und starken Bohlen erbauet. Hacken, Weichen, Sporn, Zungen,) unterscheiden sich von den Deckwerken da- durch, daß sie von dem Ufer ab in den Strom hinein erbauet sind, und eigent- Eintheilung der Faschinenwerke. lich einen Faschinendamm bilden, der nur an einem Ende mit dem Lande zu- sammen haͤngt. Die Buhnen selbst werden noch eingetheilt, in: α. Schutzbuhnen , (Abweisebuhnen,) wenn sie nur bestimmt sind, ein Ufer gegen fernern Abbruch zu schuͤtzen, den Strom aus unregelmaͤßigen und nach- theiligen Buchten oder Kruͤmmungen abzuweisen, Im letzten Falle werden sie auch Sackbuhnen genannt. um an den abbruͤchigen Ufern Verlandung zu bewirken. β. Treibbuhnen , (Prellbuhnen,) wenn es vorzuͤglich darauf ankommt, gegen- uͤber liegende Ufer, Inseln oder Sandfelder wegzutreiben. γ. Schoͤpfbuhnen , welche bestimmt sind, den Strom aufzufangen, um ihn in einen Stromarm oder Kanal zu leiten, und δ. Rauschbuhnen , oder eigentlich Kribben, wovon immer zwei zugleich einan- der gegenuͤber liegend an beiden Stromufern angelegt werden, um bei einem seichten Fahrwasser, die Breite desselben zu vermindern und die Tiefe in der Mitte zu vermehren. Diese vier Arten von Buhnen unterscheiden sich in Absicht der Bauart gar nicht von einander, und die Unterscheidung der Schutz- und Treibbuhnen wird um so mißlicher, da man oͤfters mehrere Zwecke mit eben derselben Buhne zu erreichen sucht. c. Fangbuhnen , (Coupirungen, Zukribbungen, Enclavirungskribben, Kluftdaͤm- me, Verschlaͤge,) sind Faschinendaͤmme, die von einem Stromufer bis zum ge- genuͤberliegenden reichen; sie sind dazu bestimmt, einen Stromarm oder Durch- bruch abzufangen oder abzuschneiden. d. Ueberfaͤlle und Schlickpackwerke , welche mit den Coupirungen ganz uͤber- einkommen, ausgenommen, daß sie wegen des uͤberstuͤrzenden Wassers gewoͤhn- lich niedriger als die Coupirungen erbauet werden. Sie vertreten die Stelle der Wehre. e. Buhnenkoͤpfe , (Triangelkoͤpfe,) sind angefangene Buhnen, die mit ihrer laͤngsten Seite an das Ufer schließen und, von oben angesehen, ein Dreieck bil- den. Sie gehoͤren eigentlich unter die Deckwerke. Erstes Kapitel. §. 2. Außer den Packwerken kommen noch bei dem Faschinenbaue vor: Vernaͤtherungen , diese werden eingetheilt in: a. Spreutlagen , (Spreulagen,) welche als Decken auf den Packwerken ange- bracht werden, um die Begruͤnung des Werks zu befoͤrdern, und solches so lange, bis das Weidenreis ausgewachsen ist, gegen Beschaͤdigung von oben zu sichern. b. Rauchwehren , die sowohl zur Deckung leicht abbruͤchiger Ufer, als auch bei solchen Buhnen, besonders bei Fangbuhnen und Ueberfaͤllen, wo ein starker An- fall des Stroms und Eises zu befuͤrchten ist, als Decken angebracht werden. Im ersten Falle heißen sie auch Uferbekleidungen . Ferner wird zum Faschinenbau die Anlegung der Pflanzungen , die Kultur der Weiden und Pappeln , die Verfertigung der Schlickzaͤune nnd die Umzaͤunung der Packwerke und Pflanzungen gerechnet. Der Bau mit Sinkstuͤcken gehoͤrt zwar zum Faschinenbaue, weil solche aber mehr beim See- wie bei dem Flußbaue vorkommen, so sind sie hier nicht mit aufgefuͤhrt worden. Zweites Kapitel . Von den Materialien und Werkzeugen, welche zum Faschinenbau erfordert werden. §. 3. D as erste nothwendige Materiale zum Bau der Packwerke sind Faschinen oder Reisbuͤn- del, (Wellen, Braaken,) welche aus ziemlich geraden Baumzweigen, die am Stamm nicht viel uͤber einen Zoll stark, und so lang wie die Faschine selbst sind, verfertiget werden. Das beste Strauchholz sind Weiden und Pappeln; nicht so gut Nadelhoͤlzer, Ellern und Bir- ken: wenn aber Mangel hieran ist, so werden auch Faschinen von anderm Laubholz, aus Buͤchen, Eichen, ja selbst von Dornenstrauch gemacht. Frisch gehauenes Reis hat Vorzuͤge vor aͤlterem, welches schon ausgetrocknet ist. Die Verfertigung der Faschinen geschiehet folgendergestalt: Wenn das Reis Von den Materialien und Werkzeugen. gehauen ist, so werden die Stammenden desselben zusammengenommen, so daß der zusam- mengepreßte Reisbuͤndel an den Stammenden eine Dicke von einem Fuß erhaͤlt. Hierauf wird einen Fuß von diesem Ende der erste Band umgelegt, und darauf 3 bis 4 Fuß davon der zweite, so daß die fertige Faschine etwa 9 bis 10 Fuß lang, am Stammende einen Fuß und in der Mitte etwa 8 Zoll dick ist. Laͤngere Faschinen koͤnnen zwar nichts schaden: sind sie aber zu lang, so lassen sie sich nicht leicht von einem Menschen regieren. Kurze Faschienen geben hingegen einen schlechten Verband, und muͤssen daher nur in der Mitte des Packwerks verarbeitet werden. Zum Verarbeiten sind die frischbelaubten Faschinen die be- sten, weil sie sich im Wasser leichter senken, und daher nicht so viel Erde zur Beschwe- rung beduͤrfen. Die erste Figur zeigt die Abbildung einer fertigen Faschine. Taf. I. Beim Binden der Faschinen ist es nicht noͤthig, daß man sich dazu besonders ver- fertigter Wuͤrgen mit Ketten bedient, weil ein fertiger Arbeiter auch ohne diese die Fa- schinen fest binden kann, und das Wuͤrgen nur die Arbeit noch mehr vertheuern wuͤrde. Eben so sind zum Hauen des Faschinenreises uur Beile noͤthig; der Faschinenmesser be- dient man sich nur alsdenn, wenn in einer jungen Weiden- oder Pappelpflanzung Holz ge- hauen werden soll, und man besorgt ist, daß mit dem Beile die noch stehen bleibende Stammenden beschaͤdiget werden und nicht wieder auswachsen moͤchten. §. 4. Bindweiden , (Wehden, Wieten,) werden zum Binden der Faschinen und Wuͤrste gebraucht. Man bedient sich dazu gute Reiser von Weiden und Pappeln, die nicht bruͤchig sind und sich leicht drehen lassen. Auch kann man dazu Birken- oder andere Reiser ge- brauchen. Die Bindweiden werden bundweise geliefert; jedes Bund enthaͤlt ein auch zwei Schock Reiser, wovon aber oͤfters nur zwei Drittheil zu gebrauchen sind. Das Verfertigen der Baͤnder aus den Bindweiden geschieht folgendergestalt: Wenn das Reis noch zu viel Saft hat, so wird solches am Feuer geroͤstet und hierauf an der Sonne ausgebreitet; ist das Reis aber schon welk, so ist diese Vorsicht nicht noͤthig. Der Arbeiter nimmt nun eine Bindweide, tritt mit dem linken Fuß auf das Stammende derselben, oder klemmt solche irgendwo ein. Die Ruthe wird alsdenn von unten nach oben immer nach einerlei Seite mit der rechten Hand umgedrehet, und mit der linken Hand nach- gefahren; wenn dieses bis zur Spitze geschehen ist, so wird die Schleife gemacht, indem Zweites Kapitel. Taf. I. diese Spitze durch die Oeffnung der umgebogenen Nuthe gesteckt wird. Die zweite Figur stellt eine solche Schleife dar. Hierbei ist aber vorausgesetzt, daß sich die Bindweide wenig- stens in einige Zweige spaltet, damit die Spitze mehrmal dazwischen gesteckt werden kann. Bei dem Binden der Faschinen muͤssen die Baͤnder schon vorraͤthig seyn, und es koͤmmt vor- zuͤglich darauf an, daß mittelst dieser Baͤnder die Faschinen recht fest gebunden werden. Die Art, wie man die Baͤnder um die Faschinen legt, ist folgende: Wenn der Band unter dem Reisbuͤndel an seiner Stelle liegt, so wird das Stammende durch die Schleife des Ban- des gesteckt, und indem der Arbeiter das linke Knie gegen die Faschine fetzt, zieht er den Band scharf an, dreht hierauf einen Knoten wie beim Binden der Garben, und steckt das Ende unter dem Bande durch in die Faschine. Wenn die Faschine nicht auseinander gehen soll, so muß der Knoten, oder wie es genannt wird, das Schloß tuͤchtig gemacht werden. Es kommt dabei vorzuͤglich darauf an, daß das Ende des Bandes, wenn es tuͤchtig angezogen ist, gut umgedreht und alsdann ein wenig nachgelassen und umgeschlagen wird; so erhaͤlt das Schloß die in der dritten Fi- gur abgebildete Form. Ob eine Faschine gut gebnnden ist, kann man dadurch pruͤfen, wenn man solche bei dem Bande anfaßt, von der Erde aufhebt und hin und her schwingt. Bei angekauften Faschinen findet zuweilen der Betrug statt, daß zusammengeraftes Reis, welches nicht die Laͤnge der Faschine hat, mit eingebuuden ist. Dieses aber laͤßt sich leicht aus der Besichtigung des Stammendes beurtheilen. §. 5. Wuͤrste (Waaschen, Waasen, Wippen, Wiepen, Bandfaschinen, Ankerfaschinen,) sind lange duͤnne Faschinen, welche aus schlankem Reise, gewoͤhnlich von Weiden oder Pap- peln, und wenn diese nicht zu haben sind, von Birken oder Ellern, fuͤnf Ruthen lang, 4 bis 5 Zoll dick gebunden werden, und auf jede 8 Zoll einen Band erhalten. Da man sich der Wuͤrste zur Verbindung und Zusammenhaltung der Faschinen bedient, so duͤrfen sie nicht zu dick seyn, weil sie quer uͤber die Faschinen kommen und zu große Zwischenraͤume geben wuͤrden; sind sie aber zu duͤnne, so koͤnnten sie leicht durch die eingeschlagenen Pfaͤle zer- sprengt werden. Die Wuͤrste lassen sich wegen ihrer Laͤnge nicht so, wie die vorhin beschriebenen Fa- schinen, an der Erde binden, sondern es muß dazu eine besondere Wurstbank von 4 Fuß langen Pfaͤlen verfertiget werden. Die Eintheilung der Faschinenwerke. Die Verfertigung der Wurstbank geschiehet, indem auf eine Laͤnge von 5, oder wenn die Wuͤrste laͤnger werden sollen, von mehrern Ruthen auf einem moͤglichst ebenen Boden, alle zwei Fuß, vier Fuß lange Pfaͤhle, lothrecht, beinahe einen Fuß tief in die Erde einge- schlagen werden. Wenn diese Pfaͤhle gerade stehen und alle einerlei Hoͤhe haben, so werden von jedem Pfahl a b (Fig. 4.) 1½ Fuß von a bis c abgesetzt und die Stelle bei c bemerkt. Taf. I. Hierauf wird eine zweite Reihe Pfaͤhle d e schraͤg eingeschlagen, so, daß solche neben den Merkmalen bei c zu stehen kommen, und wenn sie nach der Linie gerichtet sind, so wird je- des Kreuz bei c , mit Bindweiden zusammengebunden und die Wurstbank ist fertig. Wenn nun zuvor dasjenige Reis ausgewaͤhlt worden, welches sich am besten zu den Wuͤrsten schickt, oder besonders lange Faschinen mit schlankem Reise dazu geliefert sind, so wird solches auf der Wurstbank vertheilt und dafuͤr gesorgt, daß nicht zu viel Stammenden nebeneinander kommen; auch muͤssen alle Stammenden des Reises, in die Mitte der Wurst versteckt werden, damit solche ausserhalb nicht zu sehen sind. Hierauf tritt der Arbeiter vor die Wurstbank, bindet mit Bandweiden zwischen jedem Pfahlkreuz die Wurst dreimal, so daß saͤmmtliche Baͤnder in Entfernungen von 8 Zoll von einander stehen, die Wurst selbst aber 4 bis 5 Zoll dick wird, nachdem das Reis gut oder schlecht ist. Beim Anziehen des Ban- des setzt der Arbeiter das linke Knie gegen die Wurst, um solche desto fester zusammenziehen zu koͤnnen. Die Schloͤsser werden hier an den Baͤndern eben so, wie bei den Faschinen, verfertiget; nur muß dahin gesehen werden, daß saͤmmtliche Schloͤsser auf einer Seite liegen, damit die fertige Wurst dei dem Gebrauch so aufgenagelt werden kann, daß die Schloͤsser unten kommen und also am wenigsten beschaͤdiget werden. Die Wuͤrste wuͤrden ihren ganzen Zweck verfehlen, wenn sie nicht hinlaͤnglich Fe- stigkeit haͤtten; weshalb solche dadurch gepruͤft werden koͤnnen, daß man sie nach der Laͤnge auseinander zu ziehen strebt, oder sie in der Mitte anfaßt und sehr schnell nach oben zieht. Gehen sie hierdurch nicht auseinander, so sind sie gut. §. 6. Die Pfaͤhle , (Spickpfaͤhle) zur Befestigung der Faschienen und Wuͤrste, sind 4 Fuß lang und 1½ bis 2 Zoll stark, weil staͤrkere Pfaͤhle die Wurst zersprengen wuͤrden. Sie koͤnnen aus solchem Holze, welches fuͤr die Faschinen zu stark seyn wuͤrde, besonders aber aus rindschaͤligem kiehnenem Holze, verfertigt werden. Auch ist jedes andere Holz, welches sich spalten laͤßt, hierzu brauchbar. Zu den Spreutlagen und Rauchwehren bedient man sich kuͤrzerer Pfaͤhle von 2 bis B Zweites Kapitel. 3 Fuß Laͤnge. Man nimmt dieselben gern von 1½ Zoll starken weidenen Zweigen, im Fruͤh- jahr oder Herbste, damit solche auf dem Werke ausschlagen und einwurzeln. Auch pflegt man sich, wenn die Spreutlage oder Rauchwehre sehr dem Eisgange ausgesetzt ist, der An- ker- oder Hakenpfaͤhle zu bedienen. Diese koͤnnen nur aus Aesten gehauen werden, indem man den obersten Zweig bei dem Abhauen etwa 3 bis 4 Zoll lang stehen laͤßt. Die fuͤnfte Taf. I. Figur zeigt einen solchen Ankerpfahl. §. 7. Die Erde , welche zum Bau der Packwerke erfordert wird, muß, wenn eine Wahl statt findet, nach den Umstaͤnden gewaͤhlt werden; im Nothfall kann man sich aber einer je- den Erdart bedienen. Wenn die Faschinen gruͤn und stark belaubt sind, so ist grober Sand das beste Materiale zur Beschwerung der Faschinenlagen. Hingegen, wenn die Faschinen trocken sind, so ist fette Kleyerde und Rasen am dienlichsten; waͤre aber nichts als Sand vorhanden, so muß man wenigstens die erste Faschinenlage mit fettem oder lehmigtem Boden zu belasten suchen, damit der uͤbrige Sand nicht so leicht durchfaͤllt und den Boden erhoͤhet. Die letzte Erdschicht eines jeden Packwerks muß aus fettem Boden bestehen, damit die Weidenreiser gut auswachsen. Torf oder Moorerde, welche nicht schwerer als Wasser ist, taugt zur Beschwerung der Packwerke gar nichts. Wie viel Materialien und unter welchen Bedingungen solche zu einem jeden Bau erfordert werden, wird in der Folge auseiandergesetzt . Auffallend wird es aber immer blei- ben, daß zu den kuͤhnsten Wasserbauen an Fluͤssen und Stroͤmen, nur Faschinen, Wuͤrste, Erde und kleine Pfaͤhle erfordert werden. §. 8. Werkzeuge, Geraͤthschaften oder Utensilien, welche der Faschinenbau erfordert, sind folgende: Aexte , um das große Holz zu den Pfaͤhlen zu bearbeiten. Beile , zum Faschinenhauen, Pfaͤhle anzuspitzen und zum Abhauen der Wuͤrste. Faschinenmesser , zu dem §. 3. angefuͤhrten Gebrauche. Diese Messer muͤssen aber keine nach vorne gebogene Spitze haben, sondern wie Figur 6. geformt seyn. Spaden mit einem eisernen Schuh, zum Graben und verbreiten der Erde. Schlaͤgel zum Einschlagen der Faschinenpfaͤhle; der Kopf wird aus hartem, aͤstigem, Eintheilung der Faschinenwerke. ruͤsternem Holze, 6 bis 8 Zoll dick und 12 bis 15 Zoll lang, der Stiel aber 2 Fuß lang gemacht. Figur 7. Taf. I. Schub- oder Kummkarren mit umbeschlagenen Raͤdern, zum Transport der Erde, von etwa 2 Kubikfuß Inhalt. Lauf- oder Karndielen , um das Karren zu erleichtern und die Beschaͤdigung der Wuͤrste auf den Packwerke n zu verhuͤten, von 5/4 bis 1½ Zoll Staͤrke. Ruͤstboͤcke , um Karndielen daruͤber zu legen, wenn uͤber einen breiten Graben oder von einem hohen Ufer herunter gekarret werden soll. Handrammen , die Faschienenlagen , wenn solche mit Erde bekarret sind, herunter zu rammen; sie werden von Ruͤstern- oder Eichenholz, 3 Fuß lang, viereckigt, oben 8 bis 10 Zoll und unten 12 bis 14 Zoll stark gemacht und mit Handgriffen verse- hen. Figur 8. Pflanzleinen , von 5, 10 bis 20 Ruthen lang, zur Abstechung der Pflanzlinien. Faschinenleeren oder eiserne Ringe von einem Fuß im Lichten weit, mit einem Ge- winde, um darnach die Staͤrke der Faschinen am Stammende zu untersuchen. Es wuͤrde aber zu beschwerlich sein, dieses Instrument bei jeder Faschine zu gebrau- chen; es dient daher nur, wenn Faschinen zu schwach scheinen, um darnach zu ent- scheiden, ob sie von hinlaͤnglicher Staͤrke oder bandmaͤßig angefertiget sind. Fig. 9. Maßstaͤbe und lange Stangen, auch ein Senkblei zum Ausmessen und Auspeilen. Bootshaken , um weggeschwommene Sachen zuruͤckzuziehen; auch wenn etwas ver- senkt ist oder auf dem Graunde liegt, solches herauszuziehen. Wagen und Kaͤhne zum Transport der Materialien. Ausser diesen aber noch auf je- der Baustelle einen kleinen Kahn , damit wenn etwas wegschwimmt oder ein Arbei- ter ins Wasser faͤllt, sogleich ein Fahrzeug vorhanden ist. B 2 Drittes Kapitel . Von den Packwerken uͤberhaupt, besonders in Absicht ihrer Dimensionen. §. 9. W enn hier von Packwerken die Rede ist, so werden darunter nach dem Vorhergehenden die Deckwerke, Buhnen und Coupirungen verstanden. Um die Eigenheiten dieser nur in ih- ren Zwecken verschiedenen Anlagen zu uͤbersehen und in Bezug auf ihre Bauart zu bestim- men, wuͤrde man sich unter einem Packwerke einen Koͤrper vorstellen koͤnnen, welcher auf die Art entsteht, indem vom Ufer ab auf der Oberflaͤche des Wassers, dergestalt Faschinen durch Wuͤrste und Pfaͤhle zusammen in verschiedenen Schichten oder Lagen verbunden und mit Erde beschwert werden, damit durch diesen Verband dem Wasser schon waͤhrend des Baues Widerstand geleistet, und durch die eigene Schwere dieser Schichten, das Senken der- gestalt befoͤrdert werde, daß sie sich nach und nach auf den Grund setzen, um bei der Voll- endung, wenn die ersten Schichten den Grund erreicht haben, und die oberste in hinlaͤng- licher Hoͤhe uͤber dem Wasser fest ruhet, ein zusammenhaͤngendes Werk gebildet wird, welches dem Strome eine andere Richtung giebt, oder das Ufer allein gegen Beschaͤdigung sichert. Aus dieser Uebersicht werden sich die Erfordernisse eines Packwerks ableiten lassen, deren Dimensionen hier naͤher untersucht werden sollen. §. 10. Die obere Breite oder Krone , (Kappe, Kamm,) einer Buhne richtet sich nach der Staͤrcke, mit welcher der Strom anfaͤllt, besonders aber darnach, in wie fern ein Strom heftige Eisgaͤnge hat, und das Werk mehr oder weniger in den Strom hineingebauet ist. Bei Fluͤssen, die keine zu große Geschwindigkeit haben, giebt man den Buhnen 9 bis 12 Fuß Kronenbreite, in groͤßern und schnellern aber 18 Fuß, nachdem mehr oder weni- ger Gefahr fuͤr das Werk wegen seiner Laͤnge zu befuͤrchten ist. Eben so verhaͤlt es sich mit den Deckwerken, nur daß dieselben nicht immer eine gleiche Breite erhalten koͤnnen, weil die Lage der Ufer an manchen Stellen eine groͤßere oder geringere Breite noͤthig macht. Cou- pirungen und Ueberfaͤlle, vorzuͤglich wenn sie dem Anfall des Stroms und Eises sehr ausge- setzt sind, erhalten bis zu 5 Ruthen Breite. Von den Dimensionen der Packwerke. Die untere Breite eines Packwerks haͤngt von der Kronenbreite und Dossi- rung , Abdachung oder Boͤschung ab. Bekanntlich widerstehet ein jeder Bau dem Umstuͤrzen bei uͤbrigens gleichen Umstaͤnden desto mehr, je groͤßer seine Dossirung oder Anlage ist; man muͤßte also den Packwerken an gefaͤhrlichen Stellen mehr Dossirung, als an minder gefaͤhr- lichen, geben. Diese Regel laͤßt sich aber schwer in Ausuͤbung bringen, weil die groͤßte Dos- sirung, welche man einem Packwerk ohne Nachtheil seiner uͤbrigen Festigkeit geben kann, ein- fuͤßig ist, das heißt, wo auf jeden Fuß Hoͤhe, ein Fuß Anlage kommt. Bezeichnet die zehnte Figur den vertikalen Querschnitt einer Buhne, so ist A B die Krone , C D die Un- Taf. I. terbreite , A D oder B C die Dossirung oder Boͤschung , A E die Hoͤhe und D E die Anlage der Dossirung A D. Wenn nun die Hoͤhe A E mit der Anlage E D gleich groß ist, so sagt man, daß A D eine einfuͤßige Dossirung sey; ist D E doppelt so groß wie A E , so ist die Dossirung zweifuͤßig u. s. w, Daß es nicht rathsam ist, eine groͤßere als einfuͤßige Dossirung einem Packwerke zu geben, laͤßt sich leicht daraus beurtheilen, weil man mit Faschinen bauet, welche im Durch- schnitt einen Fuß dick sind, weshalb solche bei einer anderthalbfuͤßigen Dossirung schon 1½ Fuß weit, frei ohne Beschwerung liegen wuͤrden, wodurch leicht der uͤble Erfolg beim Sen- ken der Lagen des Werks entstehen koͤnnte, daß der mittlere Koͤrper des Packwerks unter der Krone sich auf den Grund senkt, die beiden untern Enden an der Dossirung (bei D und C Figur 10.) aber aus Mangel der Beschwerung schwimmen und nach oben zu stehen wuͤrden. Auch laͤßt sich einsehen, daß der Eisgang leichter eine 1½ bis 2 Fuß frei liegende Faschine beschaͤdiget, als wenn sie nur einen Fuß frei liegt. Es wird daher auch bei der folgenden Anweisung zum Bau der Packwerke immer vorausgesetzt werden, daß unter allen Umstaͤnden die Dossirung einfuͤßig sey. Die Bestimmung der Unterbreite einer jeden Buhne oder Coupirung macht nunmehr keine Schwierigkeiten, sobald nur die Kronenbreite und Hoͤhe derselben bekannt ist, weil man nur zur Kronenbreite die doppelte Tiefe addiren darf, um die Unterbreite zu finden. Es sey z. B. die Breite der Krone 12 Fuß, die Hoͤhe des Werks 27 Fuß, so ist die Unterbreite = 12 + 2.27 = 66 Fuß. §. 11. Die Hoͤhe , welche den Packwerken aller Art zu geben ist, kann in keinem Falle gleichguͤltig seyn. Bevor sich aber hieruͤber etwas bestimmen laͤßt, ist es noͤthig anzufuͤhren, daß man sich nur alsdenn von einem Packwerk Dauer zu versprechen hat, wenn seine Drittes Kapitel. Krone ausgewachsen ist. Denn nicht nur die duͤnnen Ruthen des Strauchs, sondern auch die Wurzeln desselben, welche sich in dem Packwerke verflechten, geben ihm eine solche Fe- stigkeit, daß es dem staͤrksten Stromanfall und dem Eisgange Widerstand leisten kann. Wird nemlich, wie es die folgende Anweisung fordert, der Strauch auf den Werken alle drei bis vier Jahre zur gehoͤrigen Zeit abgehauen, so koͤnnen nie starke Staͤmme auf dem Werke entstehen, und der schlimmste Eisgang kann zwar uͤber das Werk weggehen, die Ru- then umbiegen, auch allenfalls die aͤußersten Reiser abscheelen, aber wenn kein starkes Holz auf dem Werke vorhanden ist, so laͤßt sich nicht absehen, wie ein dergleichen Werk zerstoͤrt werden sollte, vorausgesetzt, daß es aus Mangel an Dossirung nicht umgewaͤlzt oder wegen zu steiler Lage in den Strom, denselben nicht genug abweist und dadurch vom Lande abge- loͤst wird. Wenn hingegen die Krone nicht bestraucht ist, so wird durch die Sonnenhitze das Faschinenreis so muͤrbe, und die Baͤnder der Faschinen und Wuͤrste springen so leicht auf, daß nicht nur schon von dem darauf folgenden großen Wasser, ein ansehnlicher Theil der Krone einen Werks weggefuͤhrt wird, sondern, wenn der Eingang noch dazu kommt, so ist nichts wahrscheinlicher, als die Zerstoͤrung der obersten Faschinenlage, da denn der Ruin der uͤbrigen leicht nachfolgt. Wenn also das Auswachsen der Krone vorzuͤglich die Aufmerksamkeit des Wasserbau- meisters verdient, so entstehet die Frage: wie die Hoͤhe eines Werks einzurichten sey, um sich des Fortkommens der Weidenreiser zu versichern? Es ist offenbar, wenn das Werk zu hoch uͤber den Wasserspiegel liegt, daß nicht nur die bald trocknen bald nassen Faschinen verwesen, sondern daß auch auf der Krone, wenn wirklich fette Erde darauf gebracht ist, die daselbst zum Auswachsen bestimmten Weidenreiser aus Mangel an Feuchtigkeit vertrocknen muͤssen. Umgekehrt wuͤrde ebenfalls Nachtheil daraus entstehen, wenn die Krone so tief ins Wasser gelegt wird, daß sie nie zu Tage kaͤme, weil alsdenn die Weidenreiser eben so wenig aus- wachsen. Es ist daher am sichersten, den durch viele Erfahrungen erprobten Satz anzuneh- men: die Krone eines Packwerks, vorausgesetzt, daß der Wasserstand im Sommer nicht zu sehr veraͤnderlich ist, einen Fuß hoch uͤber das kleine Sommerwasser, welches im Durch- schnitt bei einem Strom jaͤhrlich einzutreten pflegt, anzulegen. Hierdurch wird man gesichert, daß der Weidenstrauch unter allen Umstaͤnden Nahrung hat und nicht leicht vertrocknet. Auch kann selbst ein großes Sommerwasser, welches gewoͤhnlich nicht sehr lange anhaͤlt, ei- ner solchen Pflanzung nicht leicht schaden, denn entweder reichen die Reiser mit ihren Spi- Von den Dimensionen der Packwerke. tzen uͤber dasselbe, so ist es ohne Nachtheil; gehen aber wirklich einige kurze Reiser aus, so sprossen aus den Wurzeln wieder neue hervor. Waͤre hingegen der Fall, daß der Sommerwasserstand eines Stroms großen Ab- wechselungen unterworfen ist, so muͤßte man statt eines Fußes, eine verhaͤltnißmaͤßige groͤ- ßere Hoͤhe uͤber das kleine Wasser annehmen. In zweifelhaften Faͤllen wird man aber immer weniger Nachtheil zu befuͤrchten haben, wenn man lieber diese Hoͤhe zu klein als zu groß annimmt. In der hier folgenden Anweisung wird vorausgesetzt werden, daß die Hoͤhe des Sommerwassers keinen zu großen Abwechselungen unterworfen ist. Eine auffallende Erfahrung, die ich bei mehrern zu hoch angelegten Werken ange- stellt habe, bestand darin, daß auf denselben, aller angewandten Sorgfalt ungeachtet, kein Weidenreis auf der Krone zum Auswachsen zu bringen war; dahingegen fand ich, wo die Faschinen mit dem mittlern Wasserspiegel im Sommer, gleich hoch lagen, daß daselbst gruͤne Weidenreiser standen. Es scheint also die Natur selbst die Fingerzeige zu geben, kein Werk zu hoch anzulegen, wenn es auf das Auswachsen desselben ankoͤmmt. Sobald also an einem Fluß im Durchschnitt die Hoͤhe des kleinen Sommerwassers bestimmt ist, welche sich aus den Wasserstandstabellen ersehen laͤßt, die an den Stroͤmen, wo eine gute Wasserpolizei statt findet, gefuͤhrt werden, so kann man leicht an einer jeden Stelle desselben die erforderliche Hoͤhe eines anzulegenden Packwerks bestimmen, wenn zu die- ser Hoͤhe ein Fuß hinzugesetzt wird. Bei Buhnen hat diese Hoͤhe noch den Vortheil, daß, weil sich der Eisgang gewoͤhn- lich beim Mittelwasserstande einfindet, die Buhnen nicht so viel vom Triebeise leiden, indem die schlanken elastischen Ruthen der Krone, dem Eise keinen merklichen Widerstand entgegen- setzen, und gewoͤhnlich veranlassen, daß solches laͤngst der Streichlinie ruhig fortschiebt, ohne das Werk zu beschaͤdigen. Die hier bestimmte Hoͤhe der Packwerke setzt voraus, daß sich solche nicht mehr zu- sammendruͤcken; weil aber jedes Packwerk sich nach einiger Zeit auf jede 12 Fuß Hoͤhe noch ungefaͤhr um einen Fuß zusammenpreßt, so wird erfordert, daß bei dem Baue anfaͤnglich verhaͤltnißmaͤßig eine groͤßere Hoͤhe angenommen wird. §. 12. Im Betreff aller Arten von Packwerken ist noch auseinander zu setzen, welches bes- ser sey: die Faschinen mit den Spitzen oder mit den Stammenden nach außen zu kehren. Drittes Kapitel. Von den Dimensionen der Packwerke. Bringt man die Spitzen innerhalb, so sieht man leicht ein, daß es wenig Schwierigkeiten haben wird, eine Faschine bei dem Stammende aus dem Packwerk zu ziehen, weil sie nach innen immer duͤnner wird. Wenn also Eisschollen an einem solchen Packwerke angefroren sind und bei dem Wachsen des Stroms abgehen, so koͤnnen leicht Faschinen ausgezogen wer- den, wodurch das Werk aufgelockert wird und sich seiner Zerstoͤrung nahet. Auch ist es be- kannt, daß je groͤßer der Widerstand ist, welchen ein Koͤrper dem anstoßenden Eise entgegen- setzt, desto heftiger wirkt dasselbe auf ihn, und desto groͤßer ist die Erschuͤtterung. Da nun diese Nachtheile bei weitem nicht so sehr statt finden, wenn man bei einem Bau die Spitzen der Faschinen nach außen kehrt, auch uͤberhaupt nach innen zu, eine bessere Befestigung der Faschinen in diesem Falle erhalten wird, so bleibt es am gerathensten bei allen Packwerks- bauen, die Spitzen der Faschinen nach außen und die Stammenden nach dem Innern des Werks zu kehren. §. 13. Die Jahrszeit , in welcher es am schicklichsten, Packwerke anzulegen, ist der Som- mer, sobald das große Fruͤhjahrwasser abgegangen ist. Denn man erhaͤlt alsdann noch so viel Zeit, daß sich das Werk setzen kann, um es im Herbste auszugleichen und mit einer Spreutlage oder Rauchwehre zu versehen, damit seine Krone vor dem Anfall des Eises ge- schuͤtzt wird. Auch lassen sich Spreutlagen nicht wohl im Sommer anlegen, weil alsdann zu befuͤrchten stehet, daß die Weiden nicht auswachsen. Nach diesen vorlaͤufigen Bemerkungen, ist nun aus dem festgesetzen allgemeinen Be- griffe von den Packwerken und deren verschiedenen allgemeinen Erfordernissen, ihre Bauart zu entwickeln. Da aber letztere nach den Zwecken bei Buhnen, Coupirungen und Deckwer- ken einigermaßen von einander verschieden ist, so wird es besser seyn, solche einzeln zu be- schreiben, und mit den Buhnen, als den vollstaͤndigsten Werken, aus welchen sich die Aus- nahmen bei den uͤbrigen leicht erklaͤren lassen, den Anfang zu machen. Viertes Viertes Kapitel . Von dem Baue der Buhnen . §. 14. D ie mancherlei Zwecke, welche man durch den Bau einer Buhne zu erreichen sucht, koͤnnen darin bestehen: einen Strom abzuweisen, zu vertiefen, einzuschraͤnken; Sandfelder, Inseln oder gegenuͤber liegende Ufer weg zu treiben; dem Strome eine andere Richtung zu geben, das Ufer gegen ferneren Abbruch zu schuͤtzen oder vor einem abbruͤchigen Ufer Verlandung zu bewirken. Nachdem die vorkommenden Umstaͤnde verschieden sind, darnach sucht man auch diesen oder jenen Zweck oder mehrere zusammengenommen zu erreichen, und hieraus entsteht auch die §. 1. angefuͤhrte Eintheilung, in Abweise- Treib- Schoͤpf- oder Rauschbuhnen. Wenn A B in der eilften Figur eine fertige Buhne ist, so gelten in Absicht ihrer Taf. I. Abmessungen die §. 10. angefuͤhrten Benennungen. Denjenigen Theil A , welcher an das Ufer stoͤßt, nennt man die Wurzel , und den vordern Theil B , welcher am weitesten in den Strom tritt, den Kopf der Buhne. Diejenige lange Seite der Buhne, welche laͤngs der Krone den Stoß des Wassers auffaͤngt, heißt die Streichlinie . Man versteht auch unter einer Defensivbuhne , wenn sie nur zum Schutz desje- nigen Ufers dient, woran sie angelegt ist, ohne auf das gegenuͤberliegende Ufer zu wirken; und unter einer Offensivbuhne , wenn sie vorzuͤglich bestimmt ist, das gegenuͤberliegende Ufer anzugreifen. Es vereinigen sich aber groͤßtentheils bei Erbauung einer Buhne so viel Zwecke, daß man selten von einer besondern Benennung Gebrauch machen kann. Die Anlegung einer Buhne erfordert sehr viele Aufmerksamkeit und die genaueste Kenntniß eines Stroms mit allen seinen Eigenheiten beim kleinen, mittel und großen Wasser und besonders bei dem Eisgange. Noch mehr Vorsicht und Anfmerksamkeit ist noͤthig, wenn ganze Stromgegenden regulirt werden sollen, weil man alsdann mit den Gesetzen bekannt seyn muß, nach welchen der Strom seine Laufbahn bildet, und die er befolgt, wenn er ohne Einwirkung der Kunst, in seinem natuͤrlichen Zustande gelassen wird. Weil uͤberdem Buh- nen Werke sind, welche in den Strom hinein gebauet werden und die Strombahn verengen, so muß fuͤr diese Stromgegend die Normalbreite , das ist diejenige Breite genau ausge- C Viertes Kapitel. mittelt und aus Erfahrung fest gesetzt werden, mit welcher der Strom bei einer mittleren Wasserhoͤhe, hinlaͤnglich ohne uͤber die Ufer zu treten abfließen kann, gehoͤrige Tiefe zur Schif- farth hat, das Bett nicht auswuͤhlt, die Ufer nicht leicht abbruͤchig macht und die Strom- bahn rein erhaͤlt. Als eine Grundregel bei Buhnenanlagen laͤßt sich annehmen: daß so bald eine Buhne die Normalbreite eines Stroms uͤberschreitet, sie auf Vertiefung des Grundbettes oder auf den Abbruch des gegenuͤberliegenden Ufers, nachdem das Grundbett oder Ufer aus einem festeren Material bestehet, oder wenn die Festigkeit beider gleich ist, auch beide Wirkungen in dem Grade mehr hervorbringt, nach dem die Normalbreite mehr uͤberschritten wird. Bei breiten Stroͤmen entstehen indessen nur selten Wirkungen auf des gegenuͤberli e gende Ufer, und die Einbaue wirken groͤßtentheils auf Vertiefung und auch wohl dem Zweck entgegen, auf den Abbruch des disseitigen Ufers. §. 15 Gewoͤhnlich macht man sich von der Wirkung einer Buhne auf das gegenuͤberlie- gende Ufer unrichtige Vorstellungen. Man glaubt, daß wenn die Verlaͤngerung der Buhne Taf. I. A B (Figur 11) das gegenuͤberliegende Ufer in C trift, alsdenn auch der Abbruch bei C er- folgen muͤsse. Dieses gruͤndet sich auf die falsche Vorstellung, daß das in der Richtung A B abfließende Wasser fortfahre, sich in dieser Richtung zu bewegen und endlich bei C wirke, wo es Widerstand finde. Dieses koͤnnte der Fall seyn, wenn das so abfließende Wasser, keine Hindernisse bei der Fortsetzung seiner Bewegung nach A B faͤnde; aber vorzuͤglich das von oberhalb fortwaͤhrend durch D B zufließende Wasser, lenkt den Strahl von seiner Bahn ab, und macht ihn in Bezug auf den Punkt C unwirksam. Wenn daher eine Buhne am gegenuͤberliegenden Ufer Abbruch verursacht, so ist der Grund in einer ganz andern Ursache zu suchen. Gewoͤhnlich findet man in der Strombahn da Abbruch, wo sich der Strom schneller bewegt, und es laͤßt sich die Vertiefung des Grundbettes oder der Abbruch der Ufer alsdenn nur durch die vermehrte Geschwindigkeit des Wassers erklaͤren; den von Eisgaͤngen und von Windschlag verursachten Abbruch ausgenommen. Nun aber entstehet durch einen jeden Einbau eine Verengung des Profils und daher eine groͤßere Geschwindigkeit des Was- sers, und gewoͤhnlich ist diese Geschwindigkeit in dem Profil, welches durch den Kopf des Einbaues geht, hier in B D am groͤßten. Diese vergroͤßerte Geschwindigkeit des Wassers verursacht in dem Maaße einen groͤßern Abbruch des Ufers gleich unterhalb D , nachdem der Vom Baue der Buhnen. Buhnenkopf B weiter in den Strom tritt, und das gegenuͤberliegende Ufer weniger Festigkeit Taf. I. als das Grundbette besitzt. Wie weit eigentlich eine Buhne in den Strom gehen muͤsse, um am gegenuͤberliegen- den Ufer Abbruch zu verursachen, ist schwer zu bestimmen; denn sehr oft uͤberschreiten die Einbaue die Normalbreite des Stroms und bewirken nur Vertiefung des Grundbettes, wel- ches besonders bei breiten Stroͤmen der Fall ist; dahingegen bei schmalen Stroͤmen, wenn der Einbau einen starken Stromstrich auffaͤngt, auch zuweilen der Fall eintritt, daß die Normalbreite nur wenig uͤberschritten ist, und dennoch Abbruch entstehet. Wenn gleich in Absicht der Wirkung einer Buhne auf das gegenuͤberliegende Ufer ihre Lage gegen den Stromstrich nur wenig in Betrachtung kommt, und das meiste davon abhaͤngt, wie weit sie den Strom verengt und dadurch die Geschwindigkeit vermehrt, so ist es doch in vielen Faͤllen, in Absicht des disseitigen Ufers nicht gleichguͤltig, welche Lage eine Buhne gegen den Stromstrich hat. Eine Buhne kann unter verschiedenen Winkeln vom Ufer gegen die Richtung des Stromstrichs abgehen. Man nennt sie eine schiefliegende, geneigte oder deklinante Buhne , wenn der Winkel welchen sie mit der Richtung des Stromstrichs bildet ein spitzer ist, und man sagt die Buhne liegt noch schiefer, wenn dieser Winkel kleiner wird. Ist die- ser Winkel ein rechter, so heißt die Buhne eine rechtwinklichte oder senkrechte . Eine Buhne liegt um so steiler gegen den Stromstrich, je mehr sie sich dem rechten Win- kel naͤhert. Wenn man mehrere Buhnen an verschiedenen Fluͤssen und Stroͤmen untersucht, so bietet sich leicht die Erfahrung dar: daß wenn ein betraͤchtlich schneller Stromstrich aufge- fangen wird und die Buhne gegen denselben eine zu steile Lage hat, auch uͤberdem wenn das gegenseite Ufer hoch ist, alsdenn oͤfter, besonders bei Stroͤmen von geringer Breite, oberhalb bei der Wurzel der Buhne am Ufer, ein Abbruch bemerkt wird. Am haͤufigsten wird er aber gefunden, wenn es der Buhne auf derjenigen Seite, welche gegen den Strom gekehrt ist, oder auf der Streichseite, und dem Ufer selbst an Dossirung fehlt. Es ist daher bei Ein- bauen, unter den angefuͤhrten Umstaͤnden anzurathen, denselben keine zu steile Lage gegen den Stromstrich zu geben. §. 16. Ausser den Wirkungen oberhalb einer Buhne, entstehen aus ihrer Lage gegen den Stromstrich, und in Bezug auf die durch den Einbau geschehene Verengung des Bettes, C 2 Viertes Kapitel. unterhalb Wirkungen, welche von vieler Bedeutung sind. Denn in so fern eine Buhne groͤß- tentheils bestimmt ist, das Ufer vor fernerm Abbruch zu sichern oder den Strom einzuschraͤn- ken, so ist es doch offenbar sehr wesentlich, wenn so weit die Buhne in den Strom reicht, hinter derselben statt der vormaligen Wassertiefe, Verlandung entstehet, und alsdenn die neuen Ufer das bewirken, was vorher durch kuͤnstliche Faschinenbaue erreicht werden mußte. Hierdurch faͤllt die Unterhaltung der Buhnen weg, das uͤberstuͤrzende Wasser und der Eis- gang koͤnnen die Buhne nicht mehr so beschaͤdigen, als wenn sich unterhalb derselben noch eine Wassertiefe befindet, und durch Bepflanzung der Verlandung von der Buhne ab, laͤßt sich jedem nachtheiligen Einriß in der Buhne oder dem Ufer vorbeugen. Wen n also Verlandung unterhalb einer Buhne aus mehrern Ursachen in so fern mit beendzweckt werden muß, als der Strom solches wegen seines Schlicks und Sandes verstat- tet, so kommt es vorzuͤglich darauf an, aus Erfahrungen die Umstaͤnde anzugeben, unter welchen Buhnen Verlandung bewirkt haben oder diesen Zweck verfehlten. Meine vielfaͤltigen Beobachtungen uͤber die Wirkung so vieler Buhnen in verschiedenen Fluͤssen und Stroͤmen, unter so mancherlei Lagen, Strombreiten, Ufern und Geschwindigkeiten, lassen sich wenigstens im Allgemeinen so weit es hier her gehoͤrt, in Folgendem zusammen ziehen. Wenn eine Buhne nicht sehr weit in den Strom eingreift oder wenn der Strom sehr breit, und das gegenuͤberliegende Ufer uͤberdem niedrig ist, so ist ihre Lage gegen den Stromstrich ziemlich gleichguͤltig, und man kann selbst bei rechtwinklichten Buhnen in der Regel Verlandung unterhalb derselben erwarten, wenn nur die Buhne nicht zu hoch, das heißt nicht viel uͤber das kleine Wasser angelegt ist, und an ihrem Kopfe eine einfuͤßige Dossi- rung hat. Hinter sehr hoch erbauten Buhnen findet man selten Verlandung und eben so wenig, wenn der Kopf nicht gehoͤrige Dossirung hat, welches bei sehr vielen Buhnen verse- hen wird und daher die groͤßte Aufmerksamkeit des Wasserbaumeisters erfordert. Gemoͤhn- lich findet man hinter einem steil ohne Dossirung erbauten Kopf, eine betraͤchtliche Wasser- tiefe, wodurch hinter der Buhne nicht nur ein starkes Wirbeln des Wassers oder ein Wider- strom entstehet, sondern noch uͤberdem das Ufer gleich unterhalb der Buhne, statt gedeckt zu werden, abbruͤchig wird. Wenn es nun eine bekannte Erfahrung ist, daß sich der Sand und Schlick eines Stroms nur an denjenigen Stellen niederlegt, wo sich stillstehendes Wasser befindet, so laͤßt sich einsehen, wie wenig unter diesen Umstaͤnden Verlandung zu erwarten ist. Vom Baue der Buhnen. Ist ferner ein Strom wenig breit und schnell fließend, und tritt der Einbau weit in denselben, so daß von dem Einbaue schon ein betraͤchtlicher Theil des saͤmmtlichen Stromwassers aufgefangen wird, so wird man bei einer steilen Lage der Bnhne und hohen gegenuͤberliegen- den Ufern, selten Verlandung hinter derselben antreffen, und nur wenn die Buhne eine ge- wisse Neigung gegen den Stromstrich hat, findet man unterhalb ein Sandfeld angelegt. Da- gegen wenn die Buhne einen noch merklich kleinern Winkel mit den Stromstrich bildet, oder noch viel schiefer gegen denselben angelegt ist, so findet sich auch selten Verlandung. Es scheint also, als wenn es fuͤr verschiedene Stroͤme, bei einer gewissen Laͤnge des Einbaues, Strombreite und mittleren Geschwindigkeit, nur eine bestimmte Neigung giebt, unter welcher Buhnen angelegt werden muͤssen, und von der man sich nicht zu sehr entfernen darf, wenn man nicht den Endzweck der Verlandung verfehlen will. Wenn nun hier nicht der Ort ist, diesen Gegenstand noch weiter zu verfolgen und naͤher auseinander zu setzen, und sich um so weniger bestimmte Regeln angeben lassen, nach welchen man mit mathematischer Gewißheit so fort, wenn nur die Abmessungen des Stroms, seine Geschwindigkeiten und die Laͤnge des Einbaues gegeben sind, daraus sogleich den Neigungswinkel der Buhne angeben kann, da es zu einleuchtend ist, welche mannichfaltigen Ursachen auf die Wirkung einer Buhne Einfluß haben, so geht wenigstens so viel daraus hervor, wie genau man einen Strom kennen muß, wenn man an demselben Werke anlegen will, die ein vorgesetztes Ziel erreichen sollen. Auch beziehen sich die hier gegebenen Regeln lediglich auf Erfahrungen in Bezug auf die Natur derjenigen Fluͤsse und Stroͤme, bei welchen ich selbst Beobachtungen an- zustellen Gelegenheit hatte, und es kann sehr leicht seyn, daß andere Stroͤme zu noch viel- faͤltigeren Wahrnehmungen Gelegenheit geben. In Absicht der Zeit, welche dazu gehoͤrt, hinter einer richtig angelegten Buhne Ver- landung zu erhalten, haͤngt es sehr davon ab, wie viel Schlick oder Sand ein Strom mit sich fuͤhrt, und es ist leicht einzusehen, daß es sehr ungewiß ist, hieruͤber etwas zu bestimmen. Noch ergiebt sich aus dem Vorhergehenden, daß es nicht gleichguͤltig ist, wie weit eine Buhne in einem Jahre in einen Strom gelegt wird, weil, wenn sie mit einem male zu weit vom Ufer abgeht, alsdenn zu befuͤrchten stehet, daß die Verlandung das Ufer hinter der Buhne nicht erreichen werde, und zwischen der Verlandung und dem Ufer, noch eine Wassertiefe verbleiben kann. Es werden daher die Buhnen im ersten Jahre nicht zu weit in den Strom hineingelegt, und wenn sie anfangen Verlandung zu bewirken und nicht andere Viertes Kapitel. Ursachen eine fruͤhere Verlaͤngerung erfordern, so wird nur denn die Buhne, auf eine ver- haͤltnißmaͤßig groͤßere Weite verlaͤngert. §. 17. Will man mittelst der Buhnen nicht allein diejenige Stelle eines abbruͤchigen Ufers decken, wo sich der Schaden befindet, und wo allenfalls Deckwerke hinreichen wuͤrden, son- dern solche Vorkehrungen treffen, daß die Ursache des Uebels gehoben wird, so kann der Bau an der schadhaften Stelle nur wenig helfen; zur gruͤndlichen Abwendung des Nachtheils wird erfordert, daß man oberhalb in der Strombahn die Ursachen aufsucht, und wenn sie gefunden sind, die bekannten Eigenheiten des Stroms bei denjenigen Vorkehrungen anwen- det, durch welche man einen vorgesetzten Endzweck zu erreichen, und die Richtung des Stroms, ehe er noch den Ufern schaden kann, so zu leiten sucht, daß sie nicht zum Nach- theile der Ufer gereichen kann. Sehr oft wuͤrde man durch Bepflauzung der Sandfelder oder durch Schlickzaͤune eben den Endzweck erreichen, welchen man durch kostbare Buhnenbaue zu erlangen sucht, und sehr oft kommt es nur darauf an, eine oberhalb gelegene Sandbank zu verlaͤngern, um die Schartufer vor fernerm Abbruch zu sichern. Es liegt außer dem Plan dieser Schrift, die Gruͤnde noch weiter auseinander zu setzen, welche den Baumeister zur Wahl dieser oder jener Bauart bestimmen, noch die Art und Weise anzugeben, wie nach hydraulischen Grundsaͤtzen und Erfahrungen ihre Wirkungen im Zusammenhang beurtheilt werden koͤnnen. Diese naͤ- here Auseinandersetzung wuͤrde zu weit von dem vorgesetzten Ziele, dem Baue selbst abfuͤh- ren. Gegenwaͤrtig wird die Lage der Buhne und die Baustelle als zweckmaͤßig ausgemittelt vorausgesetzt, und nur die Ausfuͤhrung eines solchen Baues beschrieben. §. 18. Ist also die Baustelle wo eine Buhne angelegt werden soll festgesetzt, so muß vor allen Dingen das Grundbett genau untersucht werden, ob nicht etwa Holz, Steine oder an- dere feste Koͤrper und Unebenheiten vorhanden sind, die kein gleichfoͤrmiges Senken des Werks verstatten oder dessen Verbindung mit dem Grunde verhindern, in welchem Falle und wenn der beabsichtete Zweck doch bei einer geringen Veraͤnderung erreicht werden kann, eine andere Stelle fuͤr die Anlage der Buhne ausgewaͤhlt oder das Hinderniß hinwegge- raͤumt werden muß. Man koͤnnte zwar dergleichen Hindernisse fuͤr unerheblich halten, ihnen durch einen kuͤnstlichen Bau begegnen und sie in das Werk mit einschließen; allein da dieses immer ein Von dem Baue der Buhnen. mißliches Unternehmen bleibt, und ein solches Hinderniß oͤfters mit geringen Kosten hinweg- geraͤumt werden kann, so ist das letztere weit sicherer, als daß man sich der Gefahr aussetzt, das Werk unnuͤtzer Weise zu verbreiten, um diesen Koͤrper einzuschließen, wobei man doch in die Verlegenheit kommen kann, einen schlechten Verband zu erhalten. §. 19. Ferner ist dafuͤr zu sorgen, daß vor dem Anfange des Baues alle veranschlagte Materialien und noch einige zur Reserve theils auf der Baustelle selbst, theils in nicht zu entfernten Depots vorraͤthig sind; denn so wenig es rathsam ist, bei einem großen Baue sogleich alle Materialien anznfahren , indem die letzten so weit von der Baustelle entfernt seyn wuͤrden, daß sie eines neuen Transport beduͤrften, eben so wenig darf es daran fehlen, da es fuͤr den Baumeister unumstoͤßliche Regel seyn muß, nicht eher mit einem dergleichen Bau anzufangen, noch ihn weiter zu fuͤhren, als wenn er so viele Materialien hat, daß er sein Werk auf den Grund bringen kann; denn laͤßt er es einige Zeit, besonders bei wachsen- dem Wasser, schwebend liegen, so laͤuft er Gefahr, daß der Strom unter dem Werke Ver- tiefungen verursacht, das ganze Werk umschlaͤgt oder vom Ufer weggenommen wird. Da- durch waͤre das angefangene Werk eine voͤllig vergebliche Arbeit und die Kosten waͤren weg- geworfen, weshalb diese Verfahrungsart um so tadelnswuͤrdiger ist, da sie nur deshalb ge- schiehet, um an einem solchen Orte doch etwas zu bauen, statt daß es in aller Ruͤcksicht weit besser seyn wuͤrde, die Arbeit, Muͤhe und Kosten so lange zu sparen, bis man etwas gehoͤrig vollenden kann. Dieses unzweckmaͤßige Verfahren laͤßt sich am schicklichsten mit ei- nem Fachwerksgebaͤude vergleichen, welches man Jahre lang ohne Bedachung der Wit- terung preis giebt. Unfehlbar liegt darin der Grund, daß von mancher Buhne angegeben wird, der Strom habe sie weggenommen, ganz oder groͤßtentheils zerstoͤrt, da doch, wenn solche or- dentlich auf den Grund gebracht wird, sie nie von unten her zerstoͤrt, sondern nur an der obersten Lage beschaͤdigt werden kann. Wenn gleich hier verlangt wird, daß ein großer Theil der Materialien immer vor- raͤthig seyn soll, so muͤssen doch nicht zu viel Wuͤrste vorraͤthig gebunden werden, weil von alten Wuͤrsten die Baͤnder leicht sproͤde sind, und die Wurst nicht mehr die erforderliche Fe- stigkeit zur Befestigung der Faschinen hat. Die Faschinen und Pfaͤhle muͤssen so nahe wie moͤglich bei der Baustelle angefahren werden; auch setzt man die Faschinen so auf, damit die Stammenden auf die Erde kommen, Viertes Kapitel. weil auf diese Art der Arbeiter am leichtesten die Faschinen wegholen kann. Es muß aber bei dem Aufstellen der Faschinen darauf gesehen werden, daß der Haufen so gesetzt wird, damit man gegen die Wasserseite hin, die Faschinen wegnehmen kann, weil alsdann der Ar- beiter wenn er Faschinen holen will, nicht erst um den Haufen herum gehen darf. §. 20. Um die Anweisung, wie bei dem Baue der Buhnen verfahren wird, an einem ganz bestimmten Beispiele zu zeigen, so wird angenommen, daß an einem hohen etwas steilen Ufer Taf. II. die Richtung der Buhne durch die beiden Pfaͤhle A B Fig. 10. gegeben sey. Es wird fer- ner vorausgesetzt, daß die Wassertiefe, in welcher die Buhne erbauet werden soll, 36 Fuß, die Kronenb r eite 12 Fuß, und die Laͤnge der ganzen Buhne, auf der Krone gemessen, 8 Ru- then oder 96 Fuß betrage. Die Laͤnge ist zur Ersparung der Zeichnungen, nicht groͤßer an- genommen worden; es hat aber auf die Fuͤhrung des Baues keinen Einfluß, wenn solche zehnmal und noch groͤßer waͤre, weil alsdenn eben so fortgefahren wird, wie die folgende Anweisung lehret. Auch ist es in den meisten Faͤllen nicht einmal rathsam, besonders wenn man schon die Normalbreite des Stroms uͤberschreitet, die Buhne gleich anfaͤnglich sehr lang zu machen, weil nicht nur, anßer der mehrern Gefahr fuͤr die Buhne, auch der Nach- theil entstehet, daß man hinter derselben keine hinlaͤngliche Verlandung bewirkt, wovon meh- rere Buhnen Beispiele sind. So viel Gruͤnde aber auch vorhanden seyn koͤnnen, eine Buhne nicht zu lang in ei- nem Jahre anzulegen, eben so erheblich ist es auch, bei einer angefangenen Buhne mit dem Baue nicht eher abzubrechen, als bis die ersten Lagen wirklich den Grund erreicht ha- ben; oder, man kann und muß annehmen, daß die Laͤnge der Krone, wenigstens der Tiefe gleich, also im gegenwaͤrtigen Falle 36 Fuß ist, ehe man das Werk eine Zeit lang, liegen lassen kann. Sobald die Richtung der Buhne, oder vielmehr ihre Streichlinie gegen den Strom durch die beiden Pfaͤhle A B Fig. 10. gegeben ist, so wird auf A B senkrecht, aus A und B die Breite der Krone abgesetzt und durch zwei Pfaͤhle D und C bemerkt. In alle vier Punkte A , B , C , D kommen bei dem Baue lange Stangen, damit sich der Buhnen- meister waͤhrend dem Baue darnach richten kann. Ist nun, wie hier vorausgesetzt wird, das Ufer hoͤher, als der Wasserspiegel, und die groͤßte Tiefe von dem Spiegel des niedrigen Sommerwassers an bis auf das Grundbett des Stroms gemessen, wenn dazu noch ein Fuß gerechnet wird, in der Gegend, wo die Buhne Von dem Baue der Buhnen. Buhne angefangen werden soll, 36 Fuß, so werden auf A B senkrecht von E bis F derge- Taf. II. stalt 36 Fuß abgesetzt, daß der Punkt F an das Ufer trifft. Auf die Richtung der beiden andern Stangen C D wird ebenfalls diese Weite senkrecht aus C nach G abgemessen, und in G auf C G eine senkrechte Linie G H erreichet, so findet man dadurch am Ufer einen zweiten Punkt H dergestalt, daß F den Anfang und H das Ende der ersten Faschinenlage bemerkt. Haͤtte man am Ufer eine andere Tiefe, so wuͤrde sich diese Verfahrungsart, um die Punkte F und H zu finden, nur dadurch abaͤndern, daß E F und C G groͤßer oder kleiner werden. Wenn die Punkte F und H bestimmt sind, so wird zwischen denselben ein Ein- schnitt F H K in das Ufer bis zur Tiefe des Wasserspiegels gemacht, welcher oberhalb bei F , wo der Strom herkoͤmmt, etwa 1½ bis 2 Ruthen breit in das Ufer hineingehet, unter- halb bei H aber schmaͤler zulaͤuft. Bei einem niedrigen Ufer darf man nur die Erde schreg abstechen, so daß man etwa einen Fuß unter den Wasserspiegel kommt, auch ist es nicht noͤ- thig, daß die Sohle des Einschnitts horizontal ist, sondern man laͤßt sie gewoͤhnlich mit einer vierfuͤßigen Dossirung nach dem Strom zu, abflaͤchen. §. 21. Wenn dieser Einschnitt fertig ist, so wird mit dem Faschinenwerfen der Anfang gemacht. Zuerst tritt der Buhnenmeister an den Anfang des Werks bei F , neben ihn einige Arbeiter in einer Linie bis zur Niederlage der Faschinen, so daß sie sich mit den Haͤnden ab- langen koͤnnen, und so reichen sie dem Buhnenmeister fortwaͤhrend Faschinen zu. Dieser nimmt die Faschine am Stammende mit der einen und in der Mitte mit der andern Hand, und wirft die erste Faschine dicht am Ufer gegen den Strom, so daß sie uͤber die Haͤlfte mit ihrem Stammende auf dem Einschnitt und mit der Spitze auf dem Wasser liegt. Neben diese Faschine werden hurtig nach H zu (Fig. 11.) mehrere geworfen, und sobald der Strom anfaͤngt, die letzte etwas zu drehen, so wird gleich eine zweite Reihe Faschinen in einer et- was schiefen Richtung anf die untere geworfen, wie solches die eilfte Figur anweiset. Bei diesem Werfen muß der Buhnenmeister schon auf das Ende der ersten Faschinen treten, da- mit solche von dem Strome nicht umgedrehet werden, und so wie die letzte Faschine in der zweiten Reihe liegt, wird sogleich ein Stuͤck Wurst von etwa 12 Fuß lang, quer uͤber die Faschinen, etwa zwei Fuß von den Spitzen ab geworfen, und mit einigen Faschinenpfaͤhlen sowohl auf dem Einschnitte bei F , als auf den Faschinen selbst befestiget. (Fig. 12.) Zwi- schen die auf den Faschienen hervorragenden Pfaͤhle werden wieder Faschinen gelegt, aber so, D Viertes Kapitel. daß sie etwas mehr in den Strom eingreifen, und sogleich werden andere auf diese nach Taf. II. dem Lande zu geworfen, um durch deren Belastung das Drehen der aͤußersten Faschinen durch den Strom zu verhindern. Auch werden beinahe so weit, als das Stuͤck Wurst reicht, Faschinen in das stille Wasser gelegt. Von jetzt an duͤrfen keine Faschinen mehr mit dem Stammende auf das Ufer geworfen werden, weil dadurch das Senken der Faschinenlagen er- schwert wird. Sollte man aber finden, daß sich das Ufer mit der Faschinenlage hinunter zieht, so kann man bei den folgenden Lagen, die Faschinen mehr nach dem Einschnitt in das Ufer ziehen. Auch muͤssen von nun an und waͤhrend dem ganzen Baue, keine Faschinen sich kreuzen, oder quer uͤbereinander liegen, weil hierdurch Hoͤhlungen entstehen. Ueber diese Faschinen koͤmmt wieder ein Stuͤck Wurst von 18 bis 24 Fuß lang, aber mehr nach dem Strom zu, als das vorige, und sowohl auf dem Einschnitte, als auch auf den Faschinen selbst wird solches mit einigen Pfaͤhlen befestiget. (Fig. 13.) Durch das Ende der Wurst, welches im Wasser schwimmt, kann man, wenn der Strom sehr schnell ist, und man das Wegschwimmen einiger Faschinen besorgen sollte, zwei Pfaͤhle uͤbers Kreutz ein- stecken, welches man einen Bock nennt, der aber groͤßtentheils entbehrlich ist. Mit dem Faschinenwerfen wird auf diese Art fortgefahren, so daß, wenn der zuletzt geworfene Bock beinahe erreicht ist, ein laͤngeres Stuͤck Wurst wieder uͤber die liegenden Fa- schinen auf die vorige Art befestiget wird. Der so befestigte Anfang der Faschinenlage heißt zuweilen ein Faschinenkopf oder Ausschuß, und wenn fuͤr dessen Sicherheit durch das Ueberlegen der Wuͤrste hinlaͤnglich gesorgt ist, so entsteht hinter demselben stillstehendes Was- ser, auf welchem die Ardeit ohne Hinderniß fortgesetzt werden kann. Sobald der Faschinenkopf gehoͤrig befestiget ist, so ist es nicht mehr noͤthig, die Wuͤrste auf das Ufer zu befestigen, sondern man kann solche auf die bereits festliegende Fa- schinen annageln. (Fig. 14.) Wie weit man mit dieser Faschinenlage in der Mitte vom Ufer abgehen kann, haͤngt theils von der Tiefe, theils von der Geschwindigkeit ab, mit welcher der Strom an das Ufer faͤllt. Gewoͤhnlich geht man mit der ersten Lage in dem vorliegenden Falle nicht uͤber 12 bis 18 Fuß vom Ufer in den Strom, und es ist bei dem ganzen Ablegen bis an das Ende der ersten Lage bei H , nichts mehr zu bemerken, als daß saͤmmtliche Faschinen mit ihren Stammenden nach der Mitte zu gerichtet werden, und die ganze Lage etwa einen solchen Bo- gen formirt, wie die 15te Figur zeigt. Die Spitzen der Faschinen bilden alsdenn die aͤußerste Bogenlinie, und es ist zu vermeiden, daß keine Faschinen quer uͤber die andere zu lie- Von dem Baue der Buhnen. gen koͤmmt, so wie auch nicht mehrere Stammenden der Faschinen in einer Linie neben ein- ander liegen duͤrfen, vielmehr muͤssen solche sich abwechselnd, bald mehr nach hinten, bald mehr nach vorne, neben einander befinden, damit keine Hoͤhlungen in den Faschinenlagen entstehen. Das Queruͤberlegen der Faschinen wuͤrde noch den Nachtheil mit sich fuͤhren, daß Taf. II. dieselben von den uͤbergelegten Wuͤrsten nicht gehalten werden koͤnnen, und sich nach der Bewuͤrstung und Benagelung ausziehen lassen. Wenn der Buhnenmeister mit dem Ablegen der Faschinen bis an das Ende H ge- kommen, so ist hierdurch das Vorlegen der ersten Lage oder die Vorlage beendet, und es wird mit der Ruͤcklage der Anfang gemacht. Es werden nemlich am Anfange bei F uͤber die bereits liegenden Faschinen andere dergestalt am Rande herumgeworfen, daß sie etwas in den Strom uͤber stehen. Auf diese Faschinen werden nach dem Lande zu immer wieder mehrere gelegt, so daß sich der Buhnen- meister auf diesen nach dem Lande zuruͤckzieht, woher auch dieses Ablegen die Ruͤcklage ge- nennt wird. Hierdurch erhaͤlt die Faschinenlage die in der 15ten Figur abgebildete Gestalt. Bei diesem Zuruͤcklegen ist darauf zu sehen, daß durch die aufgelegten Faschinen, die ganze Lage eine Dicke von nicht mehr als etwa drei Fuß erhaͤlt, und die Oberflaͤche derselben so eben als moͤglich wird, so daß solche, wenn mit gruͤnen Faschinen gebauet wird, einer geschornen Hecke, und bei trocknen einem Besen aͤhnlich siehet, indem der kunstmaͤßige Handgriff eines Buhnenmeisters eben darin bestehet, daß er die Faschinen so geschickt wirft, daß sie in einer- lei Richtung neben einander zu liegen kommen, die entstehenden Luͤcken gehoͤrig ausgefuͤllt und bei der Ruͤcklage alle Stammenden so bedeckt werden, daß nur diejenigen, welche an das Ufer stoßen, sichtbar bleiben. Auch zeigt es schon einen wenig geuͤbten Buhnenmeister an, wenn er die Faschine nicht gleich auf ihre rechte Stelle wirft, sondern sie wieder auf- nehmen und anders legen muß. Weil von den Faschinen, welche an das Land stoßen, die Baͤnder zum Vorschein kommen, so muͤssen, wenn dieserhalb die Lage nicht recht eben wird, die Baͤnder aufgehauen und die letzten Faschinen am Stammende ausgebreitet werden, damit alles eben wird und die ganze Lage mit dem Lande zusammen zu haͤngen scheint. §. 22. Nunmehr werden so schnell wie moͤglich uͤber diese ganze Lage Wuͤrste aufgenagelt, weil besonders, wenn die Faschinen aus einer schweren Holzart verfertiget sind, ein Senken derselben entstehet, wodurch, wenn sie nicht zusammengenagelt sind, Nachtheil fuͤr die Lage D 2 Viertes Kapitel. zu besorgen ist. Es folgt daraus die Regel fuͤr einen Aufseher von selbst, daß, wenn die Faschinen in der beschriebenen Art ausgelegt sind, unter keinerlei Vorwand auch nicht des Taf. II. Mittagsbrodes oder der Feierstunden wegen, abgebrochen werden darf, sondern erst bewuͤrstet werden muß, bevor man von der Arbeit gehen kann. Diese Regel gilt allgemein so wohl bei den Buhnen wie bei den Coupirungen, und es muͤssen daher auch vor Eintritt des Feierabends, ehe man das Werk die Nacht uͤber verlaͤßt, die Faschinenlagen mit Wuͤrsten und Pfaͤhlen tuͤchtig an das Ufer befestiget, aber ja nicht mit Erde beschwert werden. Bei dem Bewuͤrsten wird folgendergestalt verfahren: Zuerst wird aus der Mitte ein Stuͤck Wurst a b (Figur 16.) dem Strome entgegen, und ein anderes c d Strom ab- waͤrts gestreckt, auch zur bessern Verbindung noch ein Stuͤck e f am Obertheil der Lage frei aufgelegt. Diese heißen Kreutzwuͤrste . Hiernaͤchst werden zwei Reihen Wuͤrste am aͤußer- sten Rande der Lage, gegen das Wasser zu, dicht neben einander so gestreckt, daß die Fa- schinenspitzen etwa zwei Fuß vorstehen. (Fig. 16.) g, h, i. Sie werden Randwuͤrste ge- nennt, und gleich mit vier Fuß langen Faschinenpfaͤhlen zwischen jedem dritten Bande der Wuͤrste, oder zwei Fuß auseinander besteckt. Weil die aͤußern Faschinen ziemlich frei und locker liegen, so koͤnnen diese Pfaͤhle in die Randwuͤrste ohne Schlegel mit der Hand einge- druͤckt werden, und muͤssen, damit sie sich nicht durchdruͤcken, einen Fuß oben uͤberstehen, da sie denn bei den folgenden Lagen, wenn sie nicht außerdem eingedruͤckt sind, noch nachge- schlagen werden. Parallel mit den Randwuͤrsten werden im Bogen herum einfache Wuͤrste gelegt, bis die letzte in der Mitte nur einige Fuß vom Ufer abstehet. Diese Wuͤrste werden auf gleiche Art, wie die Randwuͤrste, in Entfernungen von zwei Fuß mit Pfaͤhlen besteckt, welches auch allemal da geschehen muß, wo sich zwei Wuͤrste durchkreuzen. Die Pfaͤhle wer- den hierauf mit dem §. 9. beschriebenen Schlegel so weit eingeschlagen, daß sie nur noch 3 bis 4 Zoll uͤber die Wuͤrste vorstehen. Dieses Einschlagen der Pfaͤhle heißt die Benage- lung , wobei man vorzuͤglich, wenn die Wuͤrste und Faschinen trocken sind, dahin zu sehen hat, daß kein Pfahl sich durchziehet. §. 23. Nach dem Benageln und Bewuͤrsten wird die Faschinenlage mit Erde bekarrt, wozu man besonders, wenn die Faschinen trockeu sind, wenigstens bei der ersten Lage, gern fette Kley- oder Lehmerde nimmt, zu den uͤbrigen aber, vorzuͤglich bei frisch belaubten Faschinen, groben Kieß ( gravier ) waͤhlt, und sich nur in allen Faͤllen fuͤr zu feinem Schwemmsande oder Von dem Baue der Buhnen. Torf huͤten muß, weil ersterer durch die Faschienen laͤuft, letzterer aber selbst schwimmt und Taf. II. leichter als das Wasser ist. Die Erde wird entweder zu Wasser mit Kaͤhnen angefahren, und sodann auf die Faschinenlage verbreitet, oder wenn die Erde in der Naͤhe vorhanden ist, so bedient man sich allein der Schubkarren, jedoch muß vorher eine Ruͤstung von Karndielen ge- legt und niemals ohne dieselbe auf dem We r ke gekarrt werden, weil dadurch die Wuͤrste und deren Baͤnder zu sehr leiden. Das Aufkarren der Erde geschiehet vom Lande nach dem Strome zu, indem man von dem Ende, wo der Strom herkommt, anfaͤngt, und so mit der Beschwerung nach unten bei H und nach vorne zu weiter geht. Wie hoch diese Erdschicht aufgebracht werden muß, haͤngt von mehrern Umstaͤnden ab. In der Regel wird solche einen Fuß hoch angenommen und bis zur Randwurst ausgebreitet, es versteht sich aber von selbst, daß auf die vor den Randwuͤrsten hervortretenden Faschinenspitzen nicht nur gar keine Erde gebracht wird, son- dern selbige auch zwischen den Randwuͤrsten und der zunaͤchst gelegenen einfachen Wurst so duͤnne verzogen werden muß, daß sie die Wurst nur eben bedeckt, da es nicht rathsam ist, das Senken des vordern Endes zu sehr zu befoͤrdern, weil solches doch durch die folgenden Lagen hinuntergedruͤckt wird, auch die vordere Erde von dem Strom leicht weggeschwemmt werden koͤnnte, folglich unnuͤtz verloren ginge. Ueberhaupt ist aus gleichen Gruͤnden vorzuͤg- lich darauf zu sehen, daß die Erdlage uͤber dem Wasser bleibt und nur die Faschinenlage groͤßtentheils eingetaucht wird. Ist daher das specifische Gewicht der Erde betraͤchtlich, und das der Faschinen ebenfalls, so muß die Erdlage weit duͤnner seyn, als wenn leichte Erde auf leichte Faschinen gebracht wird. In Absicht der ersten Faschinenschicht ist aber noch be- sonders zu bemerken, daß solche weit weniger als die uͤbrigen beschwert wird. Diese erste fertige Lage bildet nunmehr nach der etwas vergroͤßerten Durchschnitts- darstellung der 17ten Figur eine aus Faschinen, Wuͤrsten, Pfaͤhlen und Erde bestehenden Koͤr- per, der bald nach der Arbeit hoͤchstens 4 Fuß Dicke hat. Wenn er aber durch den Druck der folgenden Lagen zusammengepreßt und gerammt ist, so laͤßt sich derselbe nur drei Fuß dick annehmen. Wenn waͤhrend dem Bekarren die Randwuͤrste anfangen in das Wasser zu kommen, so steckt sich der Buhnenmeister zwischen F und b (Figur 16.) mehrere Faschinenpfaͤhle etwa einen Fuß tief in die Randwuͤrste, theils um Faschinen zwischen diese Pfaͤhle zu legen, theils auch, um bei dem Sinken der ersten Lage den Rand derselben noch vor sich zu haben. Viertes Kapitel. Ist das Bekarren fertig, so werden die Ruͤstbretter wieder zuruͤckgenommen und die Erde gehoͤrig planirt, so daß die Oberflaͤche ganz eben wird. §. 24. Faͤngt die erste Lage an sich stark zu senken, so muß desto geschwinder mit der zweiten Taf. II. Lage der Anfang gemacht werden. Es werden zuerst von g an (Figur 18.) zwischen die auf der Randwurst eingesteckten Pfaͤhle Faschinen geworfen, so daß sie auf der ersten Lage nach dem Wasser zu uͤberliegen, gegen das Stammende aber durch andre Faschinen in eben der Richtung beschwert werden; hiermit wird so lange von g ab fortgefahren, bis der Strom anfaͤngt, auf die frei liegenden Faschinen zu wirken und solche weg zu drehen strebt. Alsdann wird uͤber diese ein Stuͤck Wurst gelegt, wovon das eine Ende nach dem Lande zu auf den Faschinen befestiget wird, das andere aber im Wasser schwimmt, und wenn man schon ge- gen das Vorderende der Lage gekommen ist, so wird solches noͤthigenfalls mit einem Bock versehen. Auf dieser Wurst wird das Ablegen stromwaͤrts fortgesetzt, bis sich der Strom wieder der uͤberstehenden Faschinen bemaͤchtiget, wo denn wieder ein neues Stuͤck Wurst auf- gelegt wird. (Figur 18.) Auf diese Art verfaͤhrt man weiter, und sucht immer durch meh- reres Ueberlegen der Faschinen den Strom zu gewinnen, wobei alles darauf ankoͤmmt, daß an dem Ende der Lage, wo der Strom herkommt, die Faschinen tuͤchtig befestiget werden. Wie viel man mit jeder neuen Lage uͤber die unterliegende stromwaͤrts vorspringt, haͤngt von der Tiefe und von der Geschwindigkeit des Stroms ab, weil eine groͤßere Tiefe und Geschwindigkeit ein behutsameres Vorruͤcken erfordert. Denn wollte man bei einem seich- ten Bette mit jeder folgenden Lage nur wenig uͤber die vorhergehende bauen, so wuͤrde da- durch das Senken sehr ungleichfoͤrmig werden, weshalb man bei einer geringen Tiefe, die Lagen nicht nur weit uͤber bauet, sondern auch besonders den ersten keine zu große Dicke ge- ben darf. Bei einem tiefen Bette muß aber deshalb nicht zu weit uͤber gebauet werden, weil es sonst nicht moͤglich ist, die zu weit in den schnellen Strom tretende Faschinenlagen fest zu halten, bevor sie nicht den Grund erreicht haben. Im gegenwaͤrtigen Falle, wo eine Tiefe von 36 Fuß und eine Geschwindigkeit des Stroms von 3 bis 4 Fuß vorausgesetzt wird, kann man annehmen, daß jede neue Lage uͤber die unmittelbar darunter liegende etwa 6 Fuß vorspringt. Dieses gilt aber nur an demjenigen Rande der Lage, welcher beinahe mit dem Ufer parallel laͤuft; denn auf beiden Seiten gegen das Ufer zu, muͤssen andere Gesetze befolgt und die Lagen von beiden Seiten eingezogen werden. Von dem Baue der Buhnen. Um die Vorschrift, wie weit jede Lage stromwaͤrts uͤbertreten und dagegen auf bei- den Seiten eingezogen werden muß, deutlicher zu geben, so sey Figur 19. eine bereits mehr Taf. III. in den Strom getretene Lage, wo olbnp die so eben gelegte Ruͤcklage und qrst die un- mittelbar darunter befindliche mit Erde beschwerte Lage bezeichnet. Damit nun der Buhnen- meister wissen kann, wie weit er auf der Seite bei l , wo die Faschinen zum Theil auf dem Wasser liegen, uͤberwerfen muß, so wird die Verlaͤngerung der beiden Pfaͤhle B A genommen, und auf B H senkrecht die Linie k l so lang gemacht, daß solche der groͤßten Stromtiefe unter der Faschinenlage gleich ist. Eben so lang wird die Linie m n genommen, welche auf D K senkrecht stehet. Diese Weite k l, m n heißt die Ausladung . Die Bestimmung der Punkte l und n setzt voraus, daß mittelst einer Visirstange oder eines Senkbleies, vor Anfertigung der neuen Lage, die Stromtiefe gemessen werde, und so oft sich diese Tiefe aͤndert, so muß auch darnach die Ausladung veraͤndert werden. Durch die beiden Entfernungen k l und m n ist nun die Ausladung des Werks auf beiden Seiten bestimmt; wie weit aber jedesmal stromwaͤrts ausgelegt werden muß, haͤngt von den vorhin angegebenen Bestimmungen ab. Ist diese Weite, wie hier, auf 6 Fuß fest- gesetzt, so wird darunter verstanden, daß a b , 6 Fuß betrage. Wenn nun vom Anfange bei l am Rande herum bis gegen das Ende bei n auf die erforderliche Weite so ausgelegt ist, daß immer die obersten Faschinen etwas mehr uͤber die untere nach dem Wasser zu uͤberstehen, so ist die Vorlage fertig und es wird mit der Ruͤck- lage der Anfang gemacht, wobei wieder dahin zu sehen ist, daß die ganze Faschinenlage durchgaͤngig eine Dicke von hoͤchstens 3 Fuß erhalte, und daß keine Faschine hinter den Punk- ten l und n nach dem Lande zu, uͤber die Faschinen der ersten Lage greife, damit die Sei- tendossirung nicht verloren geht. Ist daher qlrsnt die unmittelbar darunter befindliche mit Sand bekarrte Faschi- nenlage, so muß die Ruͤcklage nicht in der Breite k l zuruͤcktreten, sondern es wird erfordert, daß an den Seiten bei q l und t n allmaͤhlig nach oben zu die Faschinen immer etwas zu- ruͤckgezogen werden, so daß die ganze Einziehung der Lage uͤber die untere etwa 3 bis 4 Fuß betraͤgt und die ganze Faschinenschicht auf beiden Seiten eine einfuͤßige Dossirung erhaͤlt. Mit der Ruͤcklage zieht man sich uͤber die erste Lage nach dem Einschnitt so weit zuruͤck, als es das Senken der ersten Faschinenlage erlaubt, dergestalt daß die zweite Lage, sowohl nach vorne zu, als auch gegen den Einschnitt hin, uͤber die erste Lage erweitert ist. Viertes Kapitel. Wenn auf der zweiten Lage die Ruͤcklage fertig ist, so wird solche, wie vorher §. 22., bewuͤrstet und mit Erde bekarret. §. 25. Auf gleiche Art verfaͤhrt man bei der dritten und vierten Lage , so daß man allemal mit dem Legen der Faschinen zur Vorlage da anfaͤngt, wo das Werk noch etwas uͤber dem Wasser hervor ragt, mit der Ruͤcklage aber bis an das Ufer zuruͤckgehet. Waͤhrend dieser Arbeit geben entweder die Wuͤrste der untersten an dem Ufer angenagelten Lagen nach, und ziehen durch das Senken und den Druck der obersten Lagen das Ufer und die Wuͤrste mit hinunter, wodurch das Ufer eine flaͤchere Dossirung erhaͤlt, in welchem Falle die Faschinen und Wuͤrste der obersten Lage mehr landwaͤrts gezogen werden muͤssen. Wenn aber die obersten Lagen wegen den auf dem Ufer befestigten Wuͤrsten nicht sinken koͤnnen, wovon man durch das Bersten der Erde des Einschnitts uͤberzeugt wird, so muͤssen die Bindweiden der am Ufer auf dem Einschnitt angenagelten Wuͤrsten vorsichtig aufgehauen werden, wobei aber zu bemerken ist, daß die jedesmalige oberste Lage, durch ihre auf dem Ufer befindliche Wuͤrste, tuͤchtig befestigt bleiben muß. Sind gleich die Wuͤrste der untern Lagen losgehauen, so darf man das Wegschwim- men derselben nicht befuͤrchten, weil die in jeder Faschinenschicht durchgehenden Faschinen- pfaͤhle, einen Zusammenhang der Lagen unter einander und mit dem Grunde hervorbringen. Wenn vier bis sechs Lagen alle von gleicher Dicke gemacht sind, wie die drei und Taf. IV. zwanzigste Figur nach einem etwas kleinern Maaßstabe im Durchschnitt zeigt, so ist es vor- theilhaft, um zu verhindern, daß die Lagen, wenn sie auf den Grund kommen, nicht zu steil liegen, daß man nicht mehr mit allen Lagen in gleicher Dicke bis an das Ufer zuruͤck- geht, sondern nach Verhaͤltniß der Tiefe dergestalt mit den Lagen abwechselt, daß sich die eine in einer Laͤnge von etwa zwei bis drei Ruthen verlaͤuft, welches man eine kurze Lage nennt, die andre aber in gleicher Dicke so lange gegen das Ufer hingefuͤhrt wird, bis man sich uͤberzeugt hat, daß das Werk auf dem Grunde liegt; da denn, so weit man dieses ver- spuͤrt, keine Lage mehr daruͤber gebracht wird. Um zu dieser Ueberzeugung zu gelangen, darf man nur bemerken, ob sich die ersten Lagen mit dem Ufer und von demselben regelmaͤßig abgezogen haben, so ist es wohl wahr- scheinlich, daß sie eben so gleichfoͤrmig auf den Grund gegangen sind, wenn das Werk nem- lich waͤhrend dem Sinken immer eine horizontale Lage behalten hat, und nun keine weitere Spuren vom Sinken mehr bemerkt werden. Ist ferner, wie es erfordert wird, die Tiefe vorher Von dem Baue der Buhnen. vorher gemessen worden, und hat man keine Gruͤnde zu vermuthen, daß sich das Grundbett noch waͤhrend der Arbeit vertieft hat, so darf man nur die Tiefe mit der Anzahl der Faschi- nenlagen vergleichen. Es muß daher ein Aufseher darauf halten, daß der Buhnenmeister in seinem Journale genau bemerke, wie viel Lagen er gemacht habe. Sollten sich aber, unge- achtet nach einer solchen Bestimmung das Werk im Grunde seyn muͤßte, doch noch immer in der obersten Erdschicht und am Ufer Risse zeigen, so wuͤrde das freilich ein Beweis seyn, ent- weder daß die Lagen nicht gleich stark genommen worden, oder daß der Strom sich waͤhrend der Arbeit uoch vertiefte, oder daß das Werk sich in dem untern weichen Grunde eingedruͤckt habe. In diesem Falle muß nothwendig das Werk durch Handrammen so lange zum wei- tern Sinken gebracht und noch mehrere Lagen uͤbergelegt werden, bis sich keine Risse mehr zeigen, wobei man sich dann nur huͤten muß, diese Lagen nicht weiter mehr mit dem Ufer zu verbinden, weil man dadurch den Rissen zwar vorbeugen, sie im Grunde aber nicht heben wuͤrde. Die zwanzigste Fignr zeigt die fuͤnfte Lage (welches eine kurze ist) nach der Be- Taf. III. wuͤrstung von oben anzusehen. Sie ist nur etwa bis auf die Haͤlfte der darunter befindli- chen vierten Lage gegen das Ufer zu zuruͤckgezogen. In der vier und zwanzigsten Figur sieht Taf. IV. man diese Lage im Durchschnitt. In Absicht des Rammens ist zu bemerken, daß wenn sich beim Sinken der Lagen Unebenheiten zeigen, hierbei die Handramme zu Huͤlfe genommen werden muß, um ein gleich- foͤrmiges Sinken zu bewirken; auch muß insbesondere da, wo man glaubt daß das Werk schon auf dem Grunde liegt, noch tuͤchtig gerammt werden, damit in keinem Falle Hoh- lungen entstehen. Schon §. 22. ist erinnert worden, daß wenn man bei dem Baue einer Buhne we- gen Eintritt des Feierabends oder der Nacht, mit der Arbeit aufhoͤren muß, daß solches nur alsdann geschehen darf, wenn die zu letzt verfertigte Faschinenlage tuͤchtig bewuͤrstet und be- nagelt ist. Waͤhrend der Nacht pflegt sich aber das Werk gewoͤhnlich etwas zu senken und die oberste Lage zum Theil unter den Wasserspiegel zu kommen. Damit nun der Buhnen- meister sogleich wissen kann, wie weit er am andern Tage, die folgenden Faschinen-Schichten auslegen muß, so hat sich derselbe den Abend vorher zu bemerken, wie weit der Rand der letzten Lage von dem Ufer, oder von irgend einem festen Punkte abstehet, weil es nicht so sicher ist, diese Entfernung durch eine Visitirstange auf zu suchen, auch die in die Randwurst E Viertes Kapitel. eingestekten Pfaͤhle, zu tief unter dem Wasserspiegel seyn koͤnnen, als daß solche bemerkt werden koͤnnten. §. 26. Es ist zwar nicht leicht jedesmal genau anzugeben, wie die Lagen nach und nach sinken, weil dieses vom Gewicht der aufgebrachten Erde, vom Gewicht der Faschinen, vom Grundbette und von unendlich vielen Ursachen beim Baue selbst abhaͤngt. Ueberdem verbin- det sich auch jede oberste Lage mittelst ihrer durchgehenden Pfaͤhle und mit Huͤlfe der Ramme und der bestaͤndigen Bewegung auf dem Werke so sehr mit der darunter befindlichen, daß saͤmmtliche Schichten als ein zusammenhaͤngendes Ganze angesehen werden koͤnnen, von wel- chem es schwer ist, die Lage der einzelnen Theile anzugeben. Damit solches aber einigerma- Taf. IV. ßen uͤbersehen werden kann, so sind in den Figuren 23. bis 30. mehrere Durchschnitte ge- zeichnet, um daraus ungefaͤhr abzusehen, wie die Lagen nach und nach auf den Grund gehen. Es ist hierbei nicht moͤglich gewesen, das Abbrechen des Ufers waͤhrend dem Baue bei dem Sinken der Lagen genau anzugeben, weil dieses von der verschiede- nen Festigkeit der Ufer abhaͤngt; ob gleich hierdurch das Sinken der Lagen und die Gestalt des ganzen Werkes nach dem Laͤngendurchschnitt, noch mancherlei Abwechselungen unterwor- sen ist. Eben so laͤßt sich auch nicht genau bestimmen, wie die einzelnen Lagen waͤhrend dem Baue liegen, weil bei frischbelaubten Faschinen, die Lagen eher auf den Grunde kommen als bei sehr trockenen. §. 27. Wenn man mit dem Auslegen so weit gekommen ist, daß das aͤußerste Ende der Lage nicht nur die angenommene Laͤnge der Buhne hat, sondern auch, um die Wassertiefe an der Spitze etwa anderthalb mal genommen noch laͤnger ist, also in dem hier angenomme- nen Beispiele, wenn A C Figur 21. und 27. nicht nur 96 Fuß, sondern noch 36 und 18 Fuß, olso uͤberhaupt 150 lang ist, so wird nicht weiter vorgearbeitet. Es koͤmmt alsdenn darauf an, dem Werke an der Spitze die erforderliche Dossirung zu geben, weil gerade hier der staͤrkste Anfall des Stroms und Eises Statt findet, und die Hoͤhlung C D E Figur 27. leicht Veranlassung zu Vertiefungen und zur Zerstoͤrung des Werks geben wuͤrde. Statt also, wie vorher geschehen ist, mit jeder folgenden Lage vorwaͤrts weiter in den Strom zu gehen, so werden jetzt alle Lagen verhaͤltnißmaͤßig nach der Tiefe und der erforderlichen Dossirung zuruͤckgelegt oder eingezogen , und die Lage selbst muß sich so weit nach dem Ufer zu er- strecken, bis man auf den Theil der Buhne kommt, welcher schon auf dem Grunde fest liegt Faͤhrt man auf diese Art fort, wie es die Figuren 28. und 29. nachweisen, so entstehet end- Vom Baue der Buhnen. lich die bis auf die Ausgleichung und Spreutlage fertige Buhne, deren etwanigen Durch- schnitt Figur 30. vorstellt. Denkt man sich das Wasser hinweg, so wuͤrde solche, von oben Taf. IV. anzusehen, etwa die Gestalt, wie Figur 31., haben, wobei zu bemerken ist, daß die einzelnen Lagen, um sie desto mehr bemerklich zu machen, etwas stark ausgedeutet sind, obgleich bei einem fertigen Werke die ganze Flaͤche der Dossirung glatt und ohne Absatz seyn muß. Noch ist hier anzufuͤhren noͤthig, daß in Absicht der Erdbeschwerug bei denjeni- gen Lagen, welche nicht mehr weit von der Spitze der Buhne ab liegen, anders, als §. 23. angefuͤhrt worden, verfahren wird. Statt nemlich die Erde nach den Randwuͤrsten hin ver- laufen zu lassen, so ist es vielmehr erforderlich, daß bei allen Lagen, welche gegen die Spitze oder den Kopf der Buhne kommen, vorzuͤglich auf eine tuͤchtige Erdbeschwerung ihres Vor- derendes gehalten wird, weil dadurch um so mehr an der Buhnenspitze, eine tuͤchtige Verbin- dung der obern Lage mit der untern nnd dem Grunde entstehet. §. 28. Die so weit fertige Buhne wird auf ihrer Krone uͤberall ausgeglichen, auf die ge- woͤhnliche Art bis in das Ufer hinein, so weit solches der Einschnitt erlaubt, bewuͤrstet, und demnaͤchst mit einer Lage guter Erde bedeckt, so daß sie einige Fuß uͤber das kleine Wasser hervorragt. Ist nun der Bau im Anfange des Sommers unternommen worden, so laͤßt man die Buhne auf diese Art bis gegen den Herbst liegen, damit sich dieselbe noch setzen kann, welches denn auch gewoͤhnlich in dieser Zeit geschiehet und einige Unebenheiten auf ihrer Ober- flaͤche veranlaßt. Wenn die erforderliche Zeit zum Setzen des ganzen Werks verflossen, so wer- den im Fruͤhjahre oder Herbste alle Unebenheiten mit Faschinen ausgeglichen und die Spreut- lage darauf gelegt, wie solches in der Folge auseinander gesetzt wird. §. 29. Die hier gegebene Beschreibung von dem Baue einer Buhne ist zwar nur auf den be- sondern Fall eingeschraͤnkt, daß ihre Laͤnge, auf der Krone gemessen, nur 8 Ruthen be- trage, das Ufer ziemlich steil sey, und die uͤbrige Wassertiefe nicht uͤber 36 Fuß groß werde. Aus der Art, wie die Arbeit ausgefuͤhrt wird, laͤßt sich aber leicht einsehen, daß es nicht die mindeste Schwierigkeiten hat, die Buhne so weit zu verlaͤngern, als es die Umstaͤnde erfor- dern, und daß, wenn man durch die Anspannung des Stroms einen staͤrkern Anfall dessel- ben zu befuͤrchten hat, alsdenn nur die groͤßte Vorsicht beim Verarbeiten und insbesondere bei der Befestigung der Faschinen durch Wuͤrste erfordert wird; so wie auch, vorzuͤglich nach dem Lande zu, tuͤchtig gerammt werden muß. Waͤre das Ufer noch steiler und beinahe E 2 Viertes Kapitel. Taf. IV. senkrecht, so macht dieses keinen Unterschied in der Arbeit, wovon man sich durch das Zeich- nen der einzelnen Lagen uͤberzeugen kann; sollte aber das Ufer sehr flach sein, so entstehet daraus weiter nichts, als daß man mit der ersten Lage den Grund fruͤher erreicht, und auf dieselbe nicht so viele neue Lagen, wie in dem vorhergehenden Beispiele, packen kann. Die Figur 32. zeigt den Durchschnitt einer solchen Buhne. Eben so macht es gar keine Schwierigkeiten, wenn die Wassertiefe sehr abwech- selnd ist, weil es alsdann lediglich darauf ankommt, uͤber einer groͤßern Tiefe die Lage verhaͤltnißmaͤßig breiter, und bei einer geringern, schmaͤler zu machen. Waͤre in einem beson- der Falle die Tiefe unter der Lage, wo gearbeitet wird, 14 Fuß, so muͤßte man die Ausla- dnng Figur 19. k l, m n nur 14 Fuß groß annehmen; waͤre aber die Tiefe 48 Fuß, so Taf. IV. so muͤßte so wohl k l als m n , 48 Fuß lang werden. Die Figur 33. zeigt den Durchschnitt einer solchen Buhne, die in abwechselnden Tiefen erbauet ist. §. 30. Die Schoͤpfbuhnen , welche bestimmt sind, den Strom aufzufangen, um ihn in einen Kanal oder Stromarm zu leiten, muͤssen ihrer Natur nach, der Richtung des Stroms entgegen gebauet werden, Statt daß die gewoͤhnlichen Buhnen quer in denselben hineingehen. Bei ihrem Baue wird nach denselben Grundsaͤtzen verfahren, wie vorhin bei den Buhnen ge- zeigt wurde, indem man von dem Ufer ab in den Strom hinein arbeitet, so daß ihre Kon- strukzion ganz dieselbe ist, wie bei den uͤbrigen Buhnen. Wenn es hierher gehoͤrte, so wuͤrde sich leicht aus vielen Erfahrungen darthun lassen, daß die Erwartung, welche man von den Schoͤpfbuhnen hegt, viel zu groß ist, und daß sie keinesweges solche Wassermagnete sind, wie man sich vorstellt, vielmehr ist in den meisten Faͤllen ihre Wirkung nur sehr unsicher, und man kann sie auch groͤßtentheils durch andere Anlagen entbehrlich machen. Von so geringem Nutzen sich auch die Schoͤpfbuhnen durch die Erfahrung bewiesen haben, wenn es darauf ankommt, einem Durchstiche oder Stromarme Wasser zuzufuͤhren, so unentbehrlich sind sie dennoch da, wo ein Strom sich in mehrere Theile theilet, um die vor- springende Landspitze oder den Theilungspunkt zu befestigen und ihn gegen das anstroͤmende Wasser und gegen den Eisgang zu sichern. §. 31. Noch koͤmmt eine Art Buhnen vor, welche Rauschbuhnen, Rauschfluͤgel oder Kribben genannt werden. Sie sollen bei kleinen Fluͤssen dazu dienen, wenn solche sich sehr verbreitet haben und fuͤr die Schiffahrt zu seicht geworden sind, dem Fahrwasser mehr Tiefe Von dem Baue der Buhnen. durch die Zusammenpressung des Flusses zu verschaffen. Man legt sie an den seichtesten Stellen einander gegenuͤber an, und sie werden gewoͤhnlich nur sehr leicht von Faschinen, auch selbst von Brettern und Pfaͤhlen erbauet, in so fern sie nur als Palliatif dienen, indem eine ordentliche Stromregulirung zweckmaͤßigere Vorkehrungen erfordert. Fuͤnftes Kapitel . Vom Baue der Spreutlagen auf den Buhnen . §. 23. W enn sich die Buhne hinlaͤnglich gesetzt hat, so wird solche dergestalt mit Faschinen ausge- glichen, daß die Oberflaͤche derselben, oder die Krone, einen geringen Abhang vom Lande ab gegen den Strom zu, oder von der Wurzel gegen den Kopf erhaͤlt. Die Krone selbst wird dann einen halben Fuß hoch mit fetter Erde bekarret, und darauf eine Decke von Weiden- reiser oder eine Spreutlage gelegt. Da diese Weidenreiser vorzuͤglich zum Auswachsen be- stimmt sind, so legt man die Spreutlagen nicht gern im Sommer, weil alsdann zu befuͤrch- ten stehet, daß solche vertrocknen. Die beste Zeit dazu ist im Fruͤhjahre, wenn die Weiden noch nicht belaubt sind, oder im Herbste, wenn das Laub schon welk ist. Von diesem Strauche, wozu man den besten aussucht, der nicht uͤber ¾ Zoll stark seyn muß, werden Fa- schinen und Wuͤrste gebunden; auch ist es gut, daß man sich, Statt der gewoͤhniglichen Pfaͤhle von kiehnenem Holze, Pfaͤhle aus weidenen Knuͤppeln, die mit einem Haken (Figur 5.) ver- Taf. I. sehen sind, verfertigen laͤßt, weil diese alsdenn, wenn sie frisch gehauen sind, in dem Werke selbst auswachsen und durch ihren Haken die Wuͤrste festhalten. Die Laͤnge dieser Pfaͤhle zur Spreutlage kann geringer als die Laͤnge der gewoͤhnlichen Faschinenpfaͤhle seyn; zwei bis drei Fuß sind hinreichend. Wenn solchergestalt alles vorbereitet ist, so werden die Faschinen ein- zeln quer auf das Werk gelegt und die Baͤnder aufgehauen; das Reis wird so ausgebreitet, daß eine jede Weidenruthe dicht neben die andere kommt, und alle unter sich parallel oder auf der Richtung der Buhne senkrecht sind. Die Stammenden der Reiser werden in die auf- gekarrte Erde versteckt. Auf dieses ausgebreitete Reis wird am Rande der Krone herum eine doppelte Rand- Fuͤnftes Kapitel. wurst gelegt, auch werden parallel mit den Seiten der Buhne vom Kopf ab nach dem Lande zu, in Entfernung von 1½ bis 2 Fuß, Wuͤrste quer uͤber die Weidenreiser gestreckt, und alle 2 Fuß ein Spreutlagenpfahl eingeschlagen. Hierbei ist darauf zu sehen, daß die Wuͤrste, so weit es angehet, auf den Einschnitt des Ufers zuruͤckgelegt werden, so wie auch die einzelnen Wuͤrste mit ihren Enden unter der Randwurst durchgesteckt, und allemal, wo sich Wuͤrste kreutzen, ein Hackenpfahk eingeschla- gen werden muß. Sollten nicht Hackenpfaͤhle genug vorhanden seyn, um alle Wuͤrste der Spreutlage anzunageln, so muß wenigstens dafuͤr gesorgt werden, daß derjenige Theil der Randwurst, welcher dem Anfall des Stroms am meisten ansgesetzt ist, dergleichen erhaͤlt; Taf. IV. waͤre aber auch dieses nicht moͤglich, so muͤssen zuweilen zwei Pfaͤhle uͤbers Kreuz (Figur 34.) durch die aͤußerste Randwurst geschlagen werden. Beim Strecken der Wuͤrste ist zu vermei- den, daß das Zusammenstoßen derselben nicht in einerlei Gegend, bei mehrern zugleich ge- schiehet, welches dadurch verhindert werden kann, daß man sich Wuͤrste von verschiedener Laͤnge bedient. Auch ist es gut, der Krone außer einem geringen Abhange vom Ufer nach dem Wasser zu, auf beiden Seiten eine geringe Abdachung zu geben, weil alsdenn die Wuͤrste und das Ufer vom uͤberstuͤrzenden Wasser und Eise nicht so leicht beschaͤdiget werden. Wenn die Benagelung geendet ist, so wird fruchtbare Erde ausgesucht und dergestalt auf die Spreutlage gekarrt, daß der Raum zwischen den Wuͤrsten nur ausgefuͤllt wird, der Obertheil der Wuͤrste aber frei und sichtbar bleibe. §. 33. Auf diese Weise ist die Spreutlage und der ganze vorgesetzte Bau der Buhne geen- det, und es ist leicht einzusehen, daß, wenn nach einigen Jahren eine Verlaͤngerung der Buhne noͤthig seyn sollte, diese ohne Hindernisse bewerkstelliget werden kann. Noch pflegt man an einem sehr abbruͤchigen Ufer, laͤngs demselben ober- und unterhalb der Buhne, um das Ausspuͤlen der Erde durch den gespannten Strom zu verhindern, eine tuͤchtige Rauch- wehre auzulegen, deren Anfertigung in der Folge bei Gelegenheit der Coupirungen gezeigt werden soll. Auch pflegt man zuweilen, wenn die Buhne weit in den Strom hinein erbauet ist, und ein starker Anfall von dem Eise und uͤberstuͤrzenden Wasser befuͤrchtet wird, Statt der Spreutlage, eine Rauchwehre auf die Buhne zu legen. Damit man sich aber des Auswachsens der Spreutlage versichert, so ist es noͤthig, daß alles Vieh, welches besonders dem jungen Weidenreise sehr gefaͤhrlich ist, mittelst eines tuͤchtigen Zauns abgehalten werde; von einer andern Seite ist durch die Schiffer, welche auf Vom Baue der Spreutlagen auf den Buhnen. dergleichen Werke gern Anker werfen, Nachtheil zu befuͤrchten, welches nur durch eine gute Polizei verhindert werden kann. Oefters ereignet es sich auch, daß von dem Strome bei großem Wasser, eine Menge Sand auf die Spreutlagen geworfen wird; dieser muß sogleich nach dem Ablauf des Wassers herunter geschippt werden, weil sonst die unter dem Sande liegenden Weidenreiser nicht auswachsen. Das Herunterschippen des Sandes muß aber nicht mit eisernen Spaden, sondern mit hoͤlzernen Schaufeln geschehen, damit die Rinde der Rei- ser nicht beschaͤdiget wird. Sechstes Kapitel . Von dem Baue der Coupirungen . §. 34. W enn die Buhnen nur zum Theil iu einen Strom hinein gebauet werden, um ihn ir- gendwo abzuweisen oder ihm eine andere Richtung zu geben, so unterscheiden sich die Coupi- rungen dadurch von den Buhnen, daß sie von einem Ufer bis zum andern anschließen, um einen Strom oder Stromarm abzuschneiden. Sie finden hauptsaͤchlich in folgenden Faͤllen statt: 1) Wenn ein Strom durch Zertheilung in mehrere Aerme unregelmaͤßig ist, wenn es diesen Aermen bei kleinem Wasser, an der zur Schiffarth erforderlichen Tiefe fehlt, oder wenn ihm durch Kanaͤle eine andere Richtung gegeben werden soll, damit er nun in einem Bette unzertheilt fließe. 2) Wenn auf einem Stromufer Deiche angelegt werden sollen, deren Anlage durch die Aus- fluͤsse des Stroms nach dem einzudeichenden Lande verhindert werden. 3) Wenn bei großem Wasser ein Deich, durch die Gewalt des Stroms durchbrochen ist, und das einstuͤrzende Wasser abgeschnitten werden soll. Die beiden ersten Arten der Coupirungen heißen Stromcoupirungen , welche alle- mal nach einer graden Richtung von einem Stromufer nach dem andern erbauet werden, weil sich nicht leicht ein Grund angeben laͤßt, weshalb man mit Verschwendung der Materia- lien eine andere Richtung nehmen sollte. Es scheint zwar als wenn die Festigkeit einer Cou- pirung dadurch vermehrt wird, wenn man solche Figur 35. nicht wie a b sondern Bogen- Taf. V. Sechstes Kapitel. Taf. V. foͤrmig wie c d anlegte. Bedenkt man aber, daß Faschienen keine Gewoͤlbsteine sind und daß wenn die grade Coupirung nicht im Stande ist der Gewalt des Wassers zu widerstehen, die- ses bei unveraͤnderter Breite des Werks, eben so wenig bei der bogenfoͤrmigen der Fall seyn wird; die bogenfoͤrmige Coupirung aber noch uͤberdem den Nachtheil verursacht, daß bei großem uͤberstuͤrzenden Wasser, dasselbe eine Richtung auf die Ufer bei c und d erhaͤlt, so wird man nicht leicht fuͤr Stromcoupirungen eine andere als gerade Richtung waͤhlen. Sollen hingegen Coupirungen dazu dienen, die bei dem Bruche eines Deichs ent- standene Oefnung zu verschließen, um die einbrechende Fluth zu hemmen und die uͤberschwemm- ten Binenlaͤnder von dem reißenden Strom und der Versandung zu befreien, so heißen solche Druchbruchs - oder Deichcoupirungen . Sie werden gewoͤhnlich bogenfoͤrmig ange- legt, wovon die Gruͤnde in der Folge entwickelt werden sollen. §. 35. Weil die Fuͤhrung des Baues und die Regeln, welche bei den Durchbruchscoupirun- gen beobachtet werden muͤssen, in manchen Stuͤcken von den Stromcoupirungen abweichen, so wird hier der Anfang mit den Stromcoupirungen gemacht werden. Die Abmessungen der Stromcoupirungen kommen in Absicht der Dossirung mit den der Buhnen uͤberein, weil es nicht anzurathen ist, eine groͤßere als einfuͤßige Dossirung zu geben. Die obere oder Kronenbreite muß nach den Umstaͤnden fest gesetzt und vorzuͤglich darauf Ruͤcksicht genommen werden, daß das Werk nicht nur waͤhrend der Arbeit, dem mit Heftigkeit wirkenden zusammengepreßten Strome widerstehe, sondern auch nach der Arbeit im Stande ist, dem Drucke des aufgestauten Wassers und dem uͤberstuͤrzenden Strome und Eise Widerstand zu leisten. Ist ein Strom reißend, tief, oder stehet eine große Vertiefung zu be- fuͤrchten Mir ist selbst der Umstand begegnet, daß bei einer Stromcoupirung an der Oder wo ich den Bau fuͤhrte, das Grundbett sich bis 45 Fuß bei dem Schluß vertiefte, da solches am Anfang der Arbeit bei dieser Stelle nur 12 bis 13 Fuß Tiefe hatte. und ist uͤberdem die Coupirung bei großem Wasser, dem Ueberstuͤrzen des Stroms und Eises ausgesetzt, so erhaͤlt solche bis 5 Ruthen Kronenbreite. Gewoͤhnlich nimmt man an, daß die Krone einer Stromcoupirung durchgaͤngig so breit genommen werde, als die groͤßte Tiefe des Stroms betraͤgt, zuweilen nimmt man aber zu mehrerer Sicherheit, die groͤßte Tiefe anderthalb bis zweimal, zur Kronenbreite. Die Vom Baue der Coupirungen. Die Hoͤhe richtet sich zwar im allgemeinen nach den §. 12. angegebenen Regeln, es koͤnnen aber dennoch Faͤlle vorkommen die eine Ausnahme fordern, und man hat in Ab- sicht derselben besonders darauf zu rechnen, daß waͤhrend der Arbeit eine Aufstauung des Wassers entstehet, weil durch das Werk in dem coupirten Arm, der Durchfluß des Wassers verhin- dert wird, und solches nunmehr in einem andern Bette, welches zu dessen Aufnahme noch nicht geschickt ist, sich fortbewegen muß. Hieraus folgt zwar, daß sich die Hoͤhe des Werks eigentlich erst gegen das Ende der Arbeit bestimmen laͤßt, so bald sich aber der Stau verloren und das Faschinenwerk hinlaͤnglich gesetzt hat, so laͤßt man die Krone gewoͤhnlich 2 bis 3 Fuß uͤber das kleine Wasser hervor ragen, damit das Wasser nicht so leicht uͤber- stuͤrzt. Um die Angriffe von dem uͤberstuͤrzenden Wasser gegen die Ufer zu vermindern, wird die Coupirung in der Mitte niedriger angelegt als auf beiden Seiten gegen die Ufer. Das Werk selbst darf aber in keinem Falle hoͤher als die Ufer seyn, es sey denn, daß man die Ufer mittelst einer tuͤchtigen Verlegung erhoͤhe. §. 36. Die Wahl des Orts wo eine Stromcoupirung angelegt werden soll, ist zwar wenn Stromausfluͤsse abgeschnitten werden sollen, um einen Deich zu schuͤtten , in sehr engen Grenzen eingeschlossen, weil man am vortheilhaftesten die Coupirung gleich unterhalb des zu schuͤttenden Deichs anlegt, Figur 36. a b; damit der Erddamm, welcher vor das Werk ge- Taf. V. schuͤttet werden muß, zugleich fuͤr den Deich genutzt werden kann. So weit aber irgend noch eine Wahl Statt findet, hat man nach vorheriger Visitirung des Grundbettes nur da die Coupirung anzulegen, wo sich der beste Grund befindet, welcher die wenigste Vertiefung er- warten laͤßt. Vorzuͤglich muß man aber diese Gegend sorgfaͤltig untersucht haben, ob sich im Grunde nicht Holz oder andere Hindernisse befinden, die das gleichfoͤrmige Senken der Faschinenlagen verhindern; auch ist es nicht genug daß man auf der Oberflaͤche des Grund- bettes kein Hinderniß findet, denn zuweilen befinden sich in einer groͤßeren Tiefe versandete Baͤume, die wenn sich das Grundbett bei dem Baue vertieft, zum groͤßten Nachtheil frei werden, weshalb man darnach trachten muß, das Grundbett bis zur moͤglichsten Tiefe mit einem Visitireisen zu erforschen. Die Ufer, an welche sich die Coupirung anschließt, muͤssen so viel wie moͤglich aus einer festen Erdlage bestehen Es sind Faͤlle vorgekommen, daß nach beendigter Coupirung durch den Druck des davorstehenden Was- und nicht zu niedrig seyn. Eben so muß auch keine Strom- F Sechstes Kapitel. coupirung zu nahe an dem Hauptstrome angelegt werden, weil derselbe die Ecken des Ufers wo sie anschließt, sehr leicht durchbricht, wegspuͤlt und die Coupirung ihren Zweck verfehlen wuͤrde, wovon Beispiele vorhanden sind. Eine Entfernung von 15 bis 20 Ruthen vom Hauptstrome, nach Verhaͤltniß der Festigkeit des Ufers, ist wenigstens anzurathen. Wenn gleich in den erwaͤhnten Faͤllen die Wahl der Baustelle sehr beschraͤnkt ist, so findet doch wenn es lediglich darauf ankommt einen Stromarm abzuschneiden , meh- rere Freiheit Statt, und es entstehet die Frage, ob es rathsam sey, einen Stromarm oberhalb bei dem Einfluß oder unterhalb bei dem Ausfluß zu coupiren? Wenn ein Stromarm von dem Hauptstrom abgeschnitten wird, so kann nicht leicht der Zweck seyn, diesen Arm in seiner urspruͤnglichen Tiefe beizubehalten, es ist vielmehr zur Sicherung der Coupirung vortheilhaft, wenn derselbe sich bald verlandet und in nutzbares Land verwandelt wird. Es ist also hier wie bei den Buhnen der Zweck, Verlandung zu be- wirken. Liegt nun die Coupirung oberhalb des Stromarms, so wird, weil der Strom sei- nen Sand und Schlick meistentheils da absetzt, wo das Wasser keiner heftigen Bewegung ausgesetzt ist, sich nur auf eine geringe Weite im Stromarm, so weit nemlich die Coupirung vom Hauptfluß abliegt, der Sand und Schlick vor der Coupirung niederlegen, und nur der geringe Theil des Schlicks, welcher noch durch das uͤberstuͤrzende Wasser auf die uͤbrige ganze Laͤnge des Arms mitgefuͤhrt wird, kann hinter der Coupirung zur Verlandung des Arms beitra- gen. Waͤre hingegen die Coupirung unterhalb bei dem Ausfluß, so kann der Strom seinen Sand bis vor die Coupirung, das heißt in den ganzen Stromarm fuͤhren und vertheilen, und man ist der gaͤnzlichen Verlandung weit gewisser, als wenn die Coupirung am Einfluß liegt. Auch sind die hinter der Coupirung durch das uͤberstuͤrzende Wasser entstehende Austiefungen nicht so gefaͤhrlich, weil der vor der Coupirung angelegte Schlick und Sand bald beflanzt werden kann, wodurch die Gewalt des Stroms sehr gebrochen wird. Es laͤßt sich daher in der Regel annehmen, daß Stromaͤrme unterhalb und nicht oberhalb coupirt werden muͤssen. Ausnahmen hiervon sind, wenn wegen einer neuen Deichschuͤttung, Nebenfluͤsse des Hauptstroms abgeschnitten werden sollen, ob es gleich besser waͤre, daß eine geraume Zeit vorher unterhalb coupirt wuͤrde, damit der Nebenfluß Zeit behaͤlt sich zu verlanden, welches sers, die lockern Ufer auf beiden Seiten aufgeschwemmt worden sind, und der Strom neben der Cou- pirung einen Einriß verursacht hat. Vom Baue der Coupirungen. fuͤr die eingedeichte Niederung alsdann von vielem Vortheile ist. Oder wenn ein Stromarm ein so starkes Gefaͤlle hat und zwischen so niedrigen Ufern liegt, daß die unterhalb angelegte Coupirung das Oberwasser so hoch aufstauen wuͤrde, daß solches uͤber die Ufer des Arms tritt und neue Einrisse verursacht. In diesem Falle begnuͤgt man sich die Coupirung mehr nach der Mitte des Arms, auch noch weiter oberhalb anzulegen. §. 37. Soll ein ganzer Strom regulirt werden, der eine so große Menge Seitenaͤrme ent- haͤlt, daß wegen der vielen Zertheilung des zur Schiffarth noͤthigen Wassers, das Abschnei- den dieser Stromaͤrme zum Besten der Schiffarth noͤthig ist, damit nur ein ungetheilter Hauptlauf verbleibt, so ist es vortheilhaft, zuerst die obersten Stromaͤrme abzuschneiden und das Wasser von oben nach unten in einer geschlossenen Bahn fort zu fuͤhren, indem sich als- denn der Strom nicht so leicht in einen Seitenarm wirft, auch die Coupirungsarbeit selbst, weniger schwierig ist. Selbst in dem Falle wenn die Coupirungen der Stromaͤrme, we- gen einer vorzunehmenden Deichschuͤttung gemacht werden, gilt eben diese Regel, weil die Eindeichung von oben herunter geschiehet. Sollen aber Durchstiche angefertiget werden, so muͤssen solche vor Anlegung der Coupirungen schon beendet seyn, nur daß bei den Durch- stichen die Arbeit umgekehrt, von unten nach oben ausgefuͤhret wird. §. 38. Nach der Auswahl des Orts ist die Zeit in welcher eine Stromcoupirung angefangen wird, ebenfalls nicht gleichguͤltig. Die erste und vorzuͤglichste Regel ist, daß man eine Pe- riode waͤhle in welcher der Strohm niedriges Wasser hat, und wo man kein Anschwellen des Stroms befuͤrchten darf. Vieler Regen ist ebenfalls bei dieser Arbeit nachtheilig und da es ferner bei dem Coupirungsbaue auf schnelle Beendigung der Arbeit und mit darauf ankommt, daß das Faschinenwerk so viel wie moͤglich dicht wird, so sind bei demselben vorzuͤglich gut belaubte Faschinen noͤthig, daher kann hierbei von den uͤbrigen Packwerken darin eine Aus- nahme gemacht werden, daß die Arbeit, wenn zu keiner andern Zeit frisch belaubte Faschinen zu haben sind, gegen den Herbst gefuͤhrt wird, wo das Holz noch Laub hat. Ferner erfor- dert die Coupirungsarbeit, daß gegen das Ende, wenn man bald zum Schluß kommt, Tag und Nacht gearbeitet werde, weshalb man den Anfang der Arbeit so waͤhlen muß, daß die Beendigung zur Zeit des Vollmondes einfaͤllt, weil man alsdenn bei Ungluͤcksfaͤllen die in der Nacht vorfallen koͤnnten, alles besser uͤbersehen kann. Eben so sorgfaͤltig hat man es zu vermeiden, daß die Arbeit nicht waͤhrend der F 2 Sechstes Kapitel. Aerndte vorgenommen werde, weil alsdenn die Arbeiter rar und theuer sind, und man wohl in die Verlegenheit kommen koͤnnte, daß die Leute am Ende der Arbeit fehlen, welches nahe bei dem Schluß der Coupirung die uͤbelsten Folgen verursachen wuͤrde. Es ist daher auch rathsam, wenn sich an einem Strome mehrere Baustellen befinden, daß die Coupirung vor Beendigung dieser Arbeiten gemacht wird, damit wenn Leute abgehen oder krank werden, man den Abgang von den andern Baustellen ersetzen kann, weil es fuͤr den Bau und den Baumeister nachtheilig und zu gefaͤhrlich ist, Mangel an Arbeitern zu haben. §. 39. Eine Coupirung mag nun grade oder bogenfoͤrmig angelegt werden, so ist in allen Faͤllen die Bauart derjenigen gleich, welche bereits bei den Buhnen angegeben ist, und sie wird nur dadurch verschieden, daß eine Buhne nur von einem Ufer des Stroms ab, ange- legt wird, dagegen eine Coupirung die ganze Breite des Stroms einnimmt und an beide Ufer anschließen muß. Es ist einleuchtend, daß wenn man bei dem Coupirungsbau nur mit einer Buhne von dem Ufer abgehen wollte, um mit derselben an dem anderen anzuschließen, dadurch das gegenuͤberliegende Ufer weggetrieben wird, und es folgt von selbst, daß der Cou- pirungsbau, die Anlegung zweier einander gegenuͤberliegenden Buhnen oder Fluͤgel erfor- dert, welche alsdenn so weit verlaͤngert werden, bis sie mit ihren Vorderenden an einander stoßen und dergestalt verbunden werden koͤnnen, daß sie zusammenhaͤngend quer durch das Strombett gehen, und kein Wasser nach dem abgeschnittenen Grundbette durch lassen. Durch das Abschneiden des Wassers entstehet alsdenn noch ein besonderer Umstand, der bei den Buh- nen nicht Statt findet; diese haben nemlich ober- und unterhalb einen beinahe gleich hohen Wasserstand, bei Coupirungen aber wird durch den Aufstau das Oberwasser immer merklich hoͤher als das Unterwasser. Dieser hoͤhere Stand des Oberwassers ist besonders beim Zu- sammenstoßen beider Fluͤgel und gleich nach dem Schluß der Coupirung merklich, weil das abgeschnittene Wasser nunmehr von dem Hauptstrom aufgenommen werden muß, wodurch dessen Hoͤhe so lange vermehrt wird, bis sich das Grndbett des Hauptstroms vertieft oder erweitert hat. Um nun das Durchdringen des Wassers durch das Faschinenwerk moͤglichst zu verhindern, so wird vor der Coupirung, auf die Seite wo der Strom herkommt, ein in der Krone 6 Fuß breiter Erddamm mit einer anderthalbfuͤßigen Dossirung geschuͤttet, wel- cher durch das Oberwasser so sehr gegen das Faschinenwerk angepreßt wird, daß nach dessen Vollendung nicht leicht ein Durchdringen des Wassers zu befuͤrchten ist. Vom Baue der Coupirungen. §. 40. Damit aber die Arbeit bei einer Stromcoupirung in eben dem Maaße wie die Buh- nen nach einem bestimmten Beispiele erlaͤutert wird, und um noch mehr auf die Abweichun- gen aufmerksam zu machen, welche zwischen diesem Baue und dem einer Buhne vorkommen, so wird angenommen, daß von einem Strome ein Seitenarm abgeschnitten werden soll. Die ganze Breite dieses Seitenarms an demjenigen Orte wo coupirt werden soll, betrage 20 Ru- then oder 240 Fuß, die Tiefe nahe am rechten Ufer bei A 14 Fuß und nahe am linken Ufer bei B 28 Fuß, und das ganze Profil habe ungefaͤhr eine solche Gestalt wie Figur 37. Tfa. V. Ist nun in Absicht der Wahl des Orts und der Zeit so viel wie moͤglich auf die §. 36. und 37. gegebenen Erinnerungen Ruͤcksicht genommen und vor allen Dingen dafuͤr ge- sorgt, daß sich kein Holz im Grunde befinde, so machen die Materialien einen Hauptge- genstand der Sorgfalt des Wasserbaumeisters aus. Es darf schlechterdings eher keine Fa- schine in den Strom geworfen werden, bis man nicht uͤberzeugt ist, daß alle benoͤthigten Materialien, nicht nur die veranschlagten, sondern auch bei einem durch Zufall eintretenden Ungluͤcksfalle, noch ein ansehnlicher Vorrath zu erhalten ist. Denn es laͤßt sich bei dem Coupi- rungsbaue kein schlimmerer Umstand denken, als daß nahe bei dem Schluß der Arbeit, wo der gluͤckliche Erfolg vorzuͤglich vom schnellen Betrieb abhaͤngt, die Materialien aufgehen und keine weiter zu erlangen sind. In solchem Falle wuͤrde eine fuͤrchterliche Vertiefung, den Einsturz der beiden Fluͤgel nach sich ziehen, und es waͤre unmoͤglich, den Strom an dieser Stelle zu coupiren, weshalb eine neue Coupirung an einem andern Orte erbauet werden muͤßte. Es ist zwar eben so wenig als bei Buhnen noͤthig, daß saͤmmtliche Faschinen und Pfaͤhle vorraͤthig auf der Baustelle liegen, weil hieraus die §. 19. angefuͤhrten Unbequemlich- keiten entstehen, es muͤssen aber die noch fehlenden Faschinen und Pfaͤhle nicht zu weit entfernt und zu jeder Zeit zu erhalten seyn. Kann man frischbelaubte Faschinen erhalten, welches der Fall ist, wenn es nicht darauf ankommt ob der behauene Stamm wieder aus- schlaͤgt, so sind diese allen uͤbrigen vorzuziehen, oder man kann zur Schonung der Staͤmme im fruͤhen Herbste bauen, wo noch nicht alles Laub von den Zweigen abgefallen ist. Die vorraͤthigen Faschinen und Pfaͤhle werden so nahe wie moͤglich bei den Baustel- len angefahren, und die Faschinen wie bei dem Buhnenbau aufgestellt. Erde wird bei Coupirungen verhaͤltnißmaͤßig weit mehr als bei Buhnen erfordert, und es ist nicht genug, daß solche mit Schubkarren angefahren wird, sondern es werden auch zu ihrer Herbeischaffung Kaͤhne erfordert. Zu diesem Ende muß nicht nur auf beiden Sechstes Kapitel. Ufern ausgemittelt werden, woher die Schubkarrer die noͤthige Erde nehmen, sondern man muß auch oberhalb der Coupirung eine Stelle auszumitteln suchen, wo die Kaͤhne die Erde erhalten, damit der beladene Kohn zur Coupirung, Strom ab, der unbeladene aber Strom an schifft. §. 41. So bald der Ort festgesetzt ist wo die Coupirung angelegt werden soll, und in Ab- sicht der Materialien und Arbeiter kein Mangel zu befuͤrchten ist, so wird auf beiden Ufern Taf. V. die Kronenbreite der Coupirung, welche hier 36 Fuß groß angenommen wird, durch die Pfaͤhle A B und C D Figur 38. bemerkt, in deren Verlaͤngerung man auf beiden Seiten noch Stangen setzt, damit sich der Buhnenmeister bei dem Baue der Fluͤgel an jedem Ufer, eben so nach diesen Stangen richten kann, wie bei dem Baue der Buhnen angefuͤhrt ist. Wenn die Kronenbreite A C und B D Figur 38. an beiden Ufern abgesteckt ist, so wird der Einschnitt gemacht. Geht das Bette wie hier bei A Figur 37. mit einer gerin- gen Abdachung vom Ufer ab, so daß sich annehmen laͤßt, die erste Faschinenlage werde bei ihrem Anfange an dem Ufer liegen bleiben, so erhaͤlt der Einschnitt keine groͤßere Laͤnge als die Breite der Krone. Wenn sich aber an dem Ufer eine betraͤchtliche Tiefe befindet, so ver- laͤngert man den Einschnitt auf jeder Seite um so viel als diese Tiefe betraͤgt, wie solches auf eine aͤhnliche Art bei den Buhnen gelehrt worden, weil die Laͤnge des Einschnitts, die Breite der ersten Faschinenlage bestimmt. Ist die Laͤnge des Einschnitts abgemessen, wozu hier das linke Ufer bei A Figur 37. gewaͤhlt ist, so wird zwischen beiden Pfaͤhlen A, C Fig. 39. das Ufer auf eine Ruthe breit schraͤg abgestochen, auf der Seite aber wo der Strom her- kommt bei A , geht man einige Ruthen weiter in das Ufer, um daselbst die Kreutzwuͤrste mehr in das Land hinein zu ziehen. Die Breite des Einschnitts richtet sich eigentlich nach der Hoͤhe der Ufer, und die Sohle desselben wird mit einer vierfuͤßigen Dossirung gegen das Wasser zu so abgeflaͤcht, daß sie sich unter dem Wasserspiegel verlaͤuft. Die ausgegrabene Erde, kann man demnaͤchst zur Beschwerung der Faschinenlagen benutzen. Soll die Arbeit regelmaͤßig gefuͤhrt werden, so erfordert ein solcher Bau wenn er ei- nigermaßen von Bedeutung ist, zwei Buhnenmeister, wovon der eine bei dem Fluͤgel am rech- ten Ufer, der andere aber am linken arbeitet. Auf beiden Seiten wird alsdenn die Arbeit zugleich angefangen und die erste Faschi- nenlage gelegt, wobei in Absicht der Ausladung eben das beobachtet werden muß, was schon bei dem Buhnenbau erinnert worden, nur daß hier immer die Ausladung, wegen der Vom Baue der Coupirungen. Vertiefung, gern zu groß angenommen wird, weshalb auch, wenn die Fluͤgel anfangen den Strom zusammen zu pressen und eine merkliche Vertiefung erfolgt, allemal darauf Ruͤcksicht genommen werden muß. Besonders ist dahin zu sehen, daß die Ausladung auf derjenigen Seite wo der Strom herkommt, immer groͤßer angenommen wird als es die Tiefe erfordert, weil der Strom das Werk doch so zusammen preßt, daß demungeachtet die Coupirung ge- rade wird. Bei dem Faschinenwerfen , ist weiter nichts zu beobachten, als daß man, um die Buhnenmeister nicht so sehr zu ermuͤden, dafuͤr sorgt daß sie noch durch einen Buh- nenknecht oder einen andern geschickten Arbeiter unterstuͤrzt werden. Der Buhnemneister wirft alsdenn auch nur die Faschinen zu den Vorlagen und macht nur den Anfang der Ruͤcklagen, der Buhnenknecht aber vollendet die Ruͤcklagen. In Absicht der Bewuͤrstung ist es rath- sam, bei einem etwas schnellen Strome, die Wuͤrste nicht 2, sondern nur 1½ Fuß von ein- ander zu legen, auch uͤberhaupt in Absicht der Wuͤrste nicht zu sparsam zu seyn, weil solche sehr viel zum Zusammenhalten der Faschinenlagen waͤhrend der Arbeit beitragen. Wenn der Fluͤgel schon in den Strom eingreift, so ist es nicht genug einige Kreutzwuͤrste, wie §. 22. zu streken, man laͤßt alsdenn vielmehr, da wo der Strom herkommt, vom Einschnitt ab, mehrere solcher Wuͤrste gegen den Rand der Lage legen, wie solches in der Figur 40 bemerkt Taf. V. ist. Faschinenpfaͤhle werden wie bei dem Buhnenbau laͤngs den Wuͤrsten in Entfernun- gen von zwei Fuß eingeschlagen, weil aber hier die Wuͤrste naͤher liegen, so werden auch verhaͤltnißmaͤßig mehr Pfaͤhle erfordert. Das Bekarren der Lagen mit Erde bleibt wie bei den Buhnen, wenn aber ein Fluͤ- gel so weit vorgebauet ist, daß die erste Lage den Grund erreicht hat, so machen die Kaͤhne ebenfalls den Anfang mit Erdefahren, ohne daß die Schubkarren deshalb außer Thaͤtigkeit gesetzt werden. Man kann alsdann die zur Beschwerung des Werks bestimmte Erde, wenn solche nicht gleich gebraucht wird, durch die Kaͤhne auf demjenigen Theile des Werks abla- den lassen, welcher schon auf dem Grunde fest liegt. Es ist aber leicht einzusehen, daß durch die Senkung des Werks der Strom merk- lich verengt wird, und daher zeigen sich alsdenn in den Ecken bei E wo derselbe herkommt Wirbel, welche das Ufer daselbst aushoͤlen. Dem Abbruch des Ufers kommt man zwar da- durch zuvor, daß man Faschinen dagegen nagelt, weil aber durch die Pressung des Ober- wassers gegen das Faschinenwerk, ein Auflockern desselben oder das Durchdringen des Was- sers zu befuͤrchten ist, so muͤssen sogleich die Kaͤhne, welche Erde fahren, solche so weit das- selbe im Grunde fest liegt, vor dem Werke ins Oberwasser schuͤtten, damit schon waͤhrend Sechstes Kapitel. der Arbeit der §. 39. erwaͤhnte Erddamm entstehet. Dieses Vorschuͤtten der Erde hat noch den Vortheil, daß sich dadurch die zwischen den Faschinenlagen noch befindlichen kleine Oef- nungen, leichter verstopfen und dem Werke die erforderliche Dichtigkeit geben. So bald die Kaͤhne zum Erde fahren angestellt werden koͤnnen, so muß immer, wenn ein Kahn abgeladen hat, schon wieder ein anderer vorhanden seyn, der ihm folgt; auch wenn der Fluͤgel noch weiter vorruͤckt, noͤthigen Falls zwei Kaͤhne zugleich bei jedem Fluͤgel abladen. Hierbei muß man sich aber huͤten, daß die Erde nicht zu nahe nach dem Kopf des Werks oder da abge- worfen wird, wo die Faschinenlagen noch nicht das Grundbett erreicht haben, und ob es gleich nicht zu leugnen ist, daß dennoch manche Schachtruthe Erde von dem Strom wegge- fuͤhrt wird, so muß man doch jede schaͤdliche Sparsamkeit in Absicht der Erde vermeiden, damit von der Tuͤchtigkeit des Baues nichts aufgeopfert werde. Vorzuͤglich hat man darauf Taf. V. zu halten, daß bei dem Anfang oder der Wurzel des Fluͤgels, in dem Winkel bei E , Figur 40. ein tuͤchtigar Erdhaufen liegt, weil derselbe viel zur dichten Verbindung des Werks mit dem Ufer beitraͤgt. Unter allen Packwerken erfordern die Coupirungen in Absicht ihrer Dichtigkeit die meiste Sorgfalt, es muͤssen daher auch die Handrammen in vorzuͤglicher Thaͤtigkeit erhalten wer- den, indem hierbei nie zuviel geschehen kann. §. 42. Wenn beide Buhnenmeister bei ihren Fluͤgeln in gleicher Zeit mit der Arbeit ange- fangen und gleichfoͤrmig fort gearbeitet haben, so entstehet hieraus die natuͤrliche Folge, daß derjenige Fluͤgel, welcher weniger Tiefe hat, sich auch mehr der Mitte des Stroms, als der andere naͤhern wird. Hieran ist aber im Anfange nichts gelegen, denn es kommt darauf an, daß man das Vorruͤcken der Fluͤgel so zu lenken sucht, damit der Schluß der Coupi- rung oder die Zusammentreffung beider Fluͤgel dahin komme, wo man die groͤßte Wahr- scheinlichkeit hat, daß der Grund am festesten ist, oder wo sich die groͤßte Tiefe befindet. Waͤre die groͤßte Tiefe an einem Ufer befindlich, so muß dennoch der Schluß in einiger Ent- fernung davon geschehen, weil sonst waͤhrend der Arbeit dieses Ufer zu sehr leiden wuͤrde. Wenn indessen waͤhrend dem Bau sich der Strom vorzuͤglich auf einen Fluͤgel wirft, so wird bei diesem aus allen Kraͤften, mit Ruͤcksicht auf die waͤhrend der Arbeit entstehende groͤßere Tiefe vorgearbeitet, am gegenuͤberliegenden Fluͤgel aber, die Arbeit etwas langsamer gefuͤhrt. In jedem Fall muß die ganze Arbeit so sehr wie moͤglich beschleuniget werden, ohne daß jedoch gepfuscht wird, indem jeder unnuͤtze Verzug, nachtheilige Vertiefungen zur Folge hat. Nur Vom Baue der Coupirungen. Nur hat man sich zu huͤten, daß im Anfang nicht zu rasch vorgebauet wird, damit der Bau immer sicher auf dem Grunde liege. Ist endlich die Arbeit an beiden Fluͤgeln so weit gekommen, daß sich die Faschinen- lagen von beiden Seiten beinahe erreichen, Figur 41. und 42. oder in dem Strom eine große Taf. V. Pressung gegen beide Fluͤgel entstehet, so ist nunmehr an der schnellen Beendigung der Arbeit alles gelegen, um dem Strome nicht viel Zeit zum Vertiefen des Grundes zu lassen, weshalb nun Tag und Nacht ununterbrochen gearbeitet werden muß; zu dem Ende kommt es sehr zu Stat- ten, wenn diese Periode gerade zur Zeit des Vollmondes eintritt, damit dessen Erleuchtung des Nachts, den an beiden Seiten der Fluͤgel angebrachten Feuern zu Huͤlfe kommt. Diese Feuer sowohl als der Gebrauch der Fackeln sind aber fuͤr die Arbeit und Arbeitsleute oft sehr gefaͤhrlich, weshalb es besser ist, wenn sie entbehrt werden koͤnnen. Alle Arbeiter muͤssen alsdenn Tag und Nacht in Bewegung seyn, und man sorgt nur dafuͤr, daß eine gehoͤrige Vertheilung in Absicht der noͤthigen Ruhe unter ihnen beobachtet werde, weil durch Ueber- muͤdung derselben, ebenfalls nachtheilige Folgen entstehen koͤnnen. Aber nicht nur waͤhrend des Schlusses sondern gleich vom Anfang der Arbeit an, ist es nothwendig daß die Buhnen- meister so wohl als die Arbeiter, des Nachts nahe bei dem Werke ihr Lager haben, damit wenn die des Nachts ausgestellten Wachen irgend etwas Bedenkliches wahrnehmen, sie sogleich einen Buhnenmeister wecken und herbei rufen koͤnnen, welcher wenn sich irgend eine Gefahr zeigen sollte, sogleich saͤmmtliche Arbeiter zu Huͤlfe nehmen kann. Wenn also beide Lagen an ihren Spitzen unterhalb bei F Figur 42 nahe zusammen kommen, so werden die folgenden Lagen oberhalb bei G immer etwas mehr uͤber gelegt, so daß sie zuletzt die Gestalt wie Fignr 43 erhalten, wobei man in allen Faͤllen sich nur dafuͤr huͤten muß, daß die gegenseitigen Lagen nicht uͤbereinander greifen, oder die Wuͤrfte von ei- nem Fluͤgel nach dem andern uͤber gelegt werden, weil hierdurch das Senken der Fluͤgel ver- hindert wird. Um diese Zeit ist es vorzuͤglich noͤthig, daß vom Lande ab bei H und I tuͤch- tig gerammt wird, damit die untersten Lagen in die Tiefe getrieben werden, und der weite- ren Aushoͤhlung des Grundes zuvor kommen, weshalb ebenfalls um diese Zeit, das Ausla- den der Erde vor den Fluͤgeln ununterbrochen geschehen muß. Ist uͤbrigens regelmaͤßig ge- arbeitet und hat sich kein Ungluͤcksfall durch Zerstoͤrung eines Theils der Fluͤgel, oder da- durch ereignet, daß sich große Holzstaͤmme im Grunde finden, so werden immer noch mehrere Lagen von unveraͤnderter Laͤnge auf beiden Seiten abgelegt; das Werk kommt nach und nach zum Schluß, und man kann zuletzt von einem Fluͤgel zu dem andern gehen. Hat sich als- G Sechstes Kapitel. dann im Unterwasser der daselbst gewesene Strudel oder Wasserwirbel immer mehr vermin- dert und von der Coupirung weiter abgezogen, und bemerkt man endlich gar keine Spuren des hervor sprudelnden Wassers, so kann man sich uͤberzeugt halten, daß das Werk auf dem Grunde liegt; ist dieses aber nicht der Fall, so werden da wo die Fluͤgel zusammen stoßen, noch mehrere Faschinen aufgebracht, ohne daß solche auf beiden Fluͤgeln gemeinschaftlich lie- gen, und es muß unaufhoͤrlich vom Ufer ab nach dem Schluß zu, aus allen Kraͤften ge- rammt werden. Hierdurch verzieht sich endlich der Wirbel im Unterwasser und wenn denn das Werk auf den Grund gebracht ist, und man keine Kennzeichen von durchstroͤmendem Wasser siehet, so ist doch noch ein ansehnliches Senken und Zusammenpressen des Werks in derjenigen Gegend zu erwarten, wo der Schluß geschehen ist. Es werden daher die Faschinen nunmehr dergestalt auf beiden zusammengetretenen Fluͤgel gelegt, damit sie senkrecht auf der Richtung des Werks, mit ihren Spitzen aber gegen die Dossirung und mit den Stammenden nach der Mitte zu liegen. Die Wuͤrste werden quer uͤber die Faschinen mit den beiden Kan- ten der Krone parallel gelegt und aufgenagelt, auch jede von diesen in der Mitte 3 Fuß ho- hen Lagen welche sich auf beiden Seiten des Schlusses verlaufen, tuͤchtig mit Erde beschwert und mit der Handramme herunter getrieben. Mit dieser Arbeit wird so lange fortgefahren und noͤthigen Falls wenn das Werk noch sinken sollte, solche uͤber das ganze Werk fortge- setzt, bis man findet daß sich die Coupirung nicht weiter zusammenpreßt. Waͤhrend dieser Arbeit muͤssen die Kaͤhne noch immer Erde fahren und vor dem Schluß der Coupirung aus- laden, wozu man gern Rasen nimmt, welcher schon vorher in Bereitschaft gehalten wird. Hat sich alsdenn das ganze Werk gesetzt, so wird der Erddamm oberhalb der Cou- pirung in Ordnung gebracht und wenn es seyn kann, seine oberste Lage mit sehr grobem Kieß beschuͤttet, worunter kleine Kiesel, bis zur Groͤße eines Huͤnereies seyn koͤnnen. Die Taf. V. Krone der Coupirung wird hierauf ausgeglichen und mit Wuͤrsten uͤberlegt (Figur 44) welche aber noch eine ansehnliche Strecke auf beiden Seiten in das Ufer verlaͤngert und mit Pfaͤh- len tuͤchtig angenagelt werden. Die Krone erhaͤlt im Querschnitt eine etwas bogenfoͤrmige Gestalt, wie das Profil Figur 45 ungefaͤhr anzeigt. §. 43. Auf die vorhin beschriebene Art bleibt die Coupirung bis zum spaͤten Herbste liegen, da man denn vor Eintritt des großen Wassers, die Krone mit einer Rauchwehre versehen muß, so wie man auch die beiden Ufer unterhalb der Coupirung bei A und B Figur 44 ge- gen das uͤberstuͤrzende Wasser, mit einer Rauchwehre beschuͤtzt. Waͤre hingegen die Coupi- Vom Baue der Coupirungen. rung angelegt, um nicht nur einen Stromarm abzuschneiden, sondern auch vor dieselbe einen Deich zu schuͤtten, damit eine ganze Gegend eingedeicht werden kann, so bedarf es auf der Coupirung weiter keiner Rauchwehre, weil sie nicht zum Ueberstuͤrzen des Wassers bestimmt ist; dagegen wird nach beendigtem Schluß, so gleich mit der Aufkarrung des Deichs der An- fang gemacht, wobei die Coupirung als innere Bank ( Banquette ) dienen kann, aber durch- aus nicht dazu dienen muß, um den Deich darauf zu schuͤtten. §. 44. Aus der vorhergehenden Beschreibung wird man sich von dem beschwerlichen und ge- faͤhrlichen Baue einer Coupirung uͤberzeugt haben, und wenn man glauben sollte, daß sich diese Arbeit mittelst langer Pfaͤhle leichter bewerkstelligen laͤßt, so ist zu erwaͤgen, ob wohl bei einer Vertiefung bis zu 40 und 50 Fuß unter solchen Umstaͤnden noch Pfaͤhle eingerammt werden koͤnnen; weshalb der weit sichere Faschinenbau immer vorzuziehen seyn wird. Es ist zwar nicht zu laͤugnen, daß hierbei die Ungluͤcksfaͤlle sehr mannichfaltig seyn koͤnnen, und daß Fehler die waͤhrend der Arbeit begangen werden, leicht den Untergang des ganzen Werks nach sich ziehen, weshalb in solchen Faͤllen ein jeder oͤrtliche Vortheil zu Huͤlfe genommen werden muß. Auch wird hier, so wie es schon bei den Buhnen geschehen ist, bemerkt, daß die Zeichnungen welche von dem Durchschnitte einer Coupirung gegeben sind, immer nur ein sehr unvollstaͤndiges Bild darstellen, weil bei dem Sinken der Faschinenlagen das fruͤhere Nachschießen der Erde des Einschnitts, und andere Umstaͤnde, die Abbildung noch sehr mo- difiziren koͤnnen. Ein besonders schlimmer Fall beim Coupiren ist der, wenn beide Fluͤgel an der Krone schon zusammen geschlossen sind und sich dennoch der Wirbel im Unterwasser nicht verlieren will, welches zuweilen davon herruͤhrt, daß sich bei dem Schluß, im Grunde ein angeschwomme- ner Baum mit großen Aesten und Wurzeln befindet, wodurch es unmoͤglich wird, daß die Faschinenlagen das Grundbett uͤberall erreichen koͤnnen. Es muͤssen alsdenn die Wuͤrste, welche das Senken des Werks verhindern, losgehauen und durch unaufhoͤrliches Rammen und Erdefahren alles angewandt werden, damit keine Oefnung im Werke bleibt. Sollte sich aber aller Arbeit ungeachtet, dennoch der Wirbel vergroͤßern, Statt kleiner zu werden, und wenn alle Muͤhe und Arbeit nicht helfen will, so laͤßt sich zuweilen noch fol- gendes Mittel mit Vortheil anwenden. Man laͤßt quer vor der Coupirung in der Gegend wo man vermuthet daß sich die Oefnung in der Tiefe befindet, auf dem Oberwasser eine Faschinenlage K Figur 46 anlegen, welche sich an die Coupirung selbst anschließt; diese Lage Taf. V. G 2 Sechstes Kapitel. sucht man durch Beschwerung mit mehrerern Lagen, die noch weiter in den Strom eingrei- fen, endlich dergestalt in die Tiefe zu druͤcken, daß sie sich an die Coupirung vor die Oef- nung legt, und dadurch das weitere Durchfließen des Wassers verhindert. Es ist indessen dieses Mittel nur im aͤußersten Nothfall zu gebrauchen, weil dadurch die Coupirung eine un- ordentliche Gestalt erhaͤlt. §. 45. In dem Vorhergehenden ist lediglich vom Coupiren der Stromaͤrme, oder von grad- linichen Coupirungen die Rede gewesen. Es ist aber schon §. 34. angefuͤhrt worden, daß diejenigen Coupirungen, welche zur Abschneidung des Wassers bei einem durchgebrochenen Deiche bestimmt sind, gewoͤhnlich bogenfoͤrmig angefertiget werden, weshalb hier im Zusam- menhange noch das Wesentliche von den Durchbruchscoupirungen auseinander gesetzt werden soll, wobei alles dasjenige uͤbergangen wird, was bereits von den Stromcoupirungen gesagt worden und hier ebenfalls seine Anwendung findet. Wenn ein Deich vom großen Wasser durchbrochen ist, so entstehet groͤßtentheils in der Gegend wo der Strom eingebrochen ist, eine ansehnliche Vertiefung oder ein Kolk, (Brake) und man sucht zur Ersparung der Materialien und Baukosten den kuͤrzesten Weg auf den seichtesten Stellen, um die Coupirung von einem Ende des Deichs nach dem andern anzulege, damit man so bald wie moͤglich zum Schluß kommt und die noͤthigen Anstalten zur Wiederherstellung des Deichs machen kann, welcher alsdann die ganze Coupirung unnoͤ- thig macht. Hierbei laͤßt sich keine Zeit bestimmen in der es am vortheilhaftesten ist, die Arbeit bei der Coupirung zu fuͤhren, und man muß den Nachtheil erwaͤgen, welchen das große Wasser durch die Ueberschwemmung und Versandung den eingedeichten Laͤndereien verursacht, da denn gewoͤhnlich nichts uͤbrig bleibt, als so schnell wie moͤglich Hand ans Werk zu legen. Wenn ein Deich durchgebrochen ist, vor welchem sich noch Vorland befindet, so muß vorher bestimmt werden, ob es vortheilhaft ist, zur Schließung des durchgebrochenen Deich- bandes, den neuen Deich auf der alten Stelle wieder anzulegen oder mit demselben zuruͤck zu gehen, weil nach dieser Bestimmung sich erst uͤber die Anlegung der Coupirung urtheilen laͤßt. Hierbei ist zu merken, daß man so viel wie moͤglich vermeiden muß, den neuen Deich durch den beim Durchbruch entstandenen Kolk, besonders wenn er von betraͤchtlicher Tiefe ist, wie- der aufzufuͤhren, oder auch nur zu nahe hinter demselben herum zu gehen, weil sonst der Deich selten die noͤthige Festigkeit erhaͤlt, und im ersten Falle durch das vor und hinter ihm stehende Wasser, leicht erweicht und aus einander gedruͤckt wird, oder im letzten Falle, der neue Deich Vom Baue der Coupirungen. das steile Ufer herunter druͤckt und dieses sammt dem Deich, in den Kolk stuͤrzen kann. Es ist jedesmal noͤthig, daß die Kosten berechnet werden, welche die kuͤrzere Schuͤttung des Deichs durch den tiefen Kolk oder der groͤßere Umfang, hinter dem Deich herum verursacht, und die mehrere Sicherheit hinter dem Kolk in Bezug auf die geringern Kosten, muͤssen den Ausschlag in Absicht der Wahl geben. Aeußerst selten ist es anzurathen, bei Wiederherstel- lung des Deichs, außerhalb des Kolks im Vorlande herum zu gehen, und den Kolk hinter den Deich ins Binnenland zu bringen, weil hierdurch bei jedem großen Wasser immer Gefahr fuͤr diese Deichstelle zu befuͤrchten ist, indem sich dieselbe gegen kein festes Land anschließt und groͤßtentheils mit dem Wachsen des Stromwassers, auch das Wasser im Kolke waͤchst. Befindet sich der Deichdurchbruch dicht am Ufer eines Stroms und ist kein Weg vorhanden, den neu zu schuͤttenden Deich zuruͤck zu legen, so ist es wegen der großen Strom- tiefe vor dem Deiche vortheilhaft, die Coupirung nicht vor, sondern hinter dem Durchbruch oder binnenwaͤrts anzulegen, weil man daselbst gewoͤhnlich weniger Tiefe hat, und die Erde welche vor die Coupirung gebracht werden muß, wieder bei dem neuen Deich genutz werden kann. Es kommt bei Bestimmung dieser Anlagen aber sehr auf die Ortsumstaͤnde und die genaue Vergleichung aller Vortheile an, um zu bestimmen ob man die Coupirung vor oder hinter dem Kolk anlegen soll, daher man auf der einen Stelle sehr vortheilhaft die eine An- lage waͤhlt, wenn es uuter andern Umstaͤnden hoͤchst unrecht waͤre, den Durchbruch auf eben die Art zu coupiren. §. 46. Bei den Durchbruchscoupirungen, da sie nicht dem uͤberstuͤrzenden Wasser widerste- hen sollen, sondern nur dem Druck des Wassers so lange ausgesetzt sind, bis der Deich wie- der hergestellt ist, hat man nicht noͤthig eine durchaus gleichgroße Kronenbreite anzunehmen, sondern man richtet sich nur nach der Wassertiefe wo gebauet wird, so daß man daselbst die Krone etwa doppelt so breit macht als die Tiefe. Es ist hierbei ohne alle nachtheilige Fol- gen, wenn die Krone an einer Stelle breit und an der andern schmal ist; nur muß man bei dem Schluß der Coupirung, welcher in der groͤßten Tiefe und wenn es angeht, bei einer Coupirung die im Vorlande gemacht wird, etwa zwei drittel von oben, Figur 47 bei d , oder Taf. V. wenn im Binenlande coupirt wird, etwa ein drittel von oben kommt, die Kronenbreite fuͤr beide Fluͤgel hinlaͤnglich breit annehmen, weil sonst bei entstehender groͤßerer Vertiefung, das Werk umstuͤrzen koͤnnte. Die Hoͤhe der Durchbruchscoupirung richtet sich nach dem Wasserstande zu der Zeit Sechstes Kapitel. Vom Baue der Coupirungen. wenn gearbeitet wird, und man darf die Krone nicht hoͤher als einen Fuß uͤber den Wasser- spiegel anlegen, weil doch soglelch nach Vollendung der Coupirung, an der Schuͤttung des neuen Deichs gearbeitet wird. Sollte das Wasser waͤhrend dieser Zeit wachsen, so darf man die Krone nur noch etwas erhoͤhen, welches aber nicht in der ganzen Breite der Kron noͤthig ist. Was die uͤbrige Arbeit bei Durchbruchscoupirungen betrift, so ist solche uͤbrigens ganz uͤbereinstimmend mit den beschriebenen Arbeiten bei Stromcoupirungen, außer daß wenn der neue Deich geschuͤttet und das Wasser wieder gefallen ist, die ganze Durchbruchscoupi- rung eingerissen und die Materialien anderwaͤrts benutzt werden koͤnnen. Auch be- darf eine dergleichen Coupirung keiner Rauchwehre, weil eine gewoͤhnliche Befestigung der obersten Faschinen mit Wuͤrsten und Pfaͤhlen in Gestalt einer Spreutlage hinreichend ist. §. 47. Die Erbauung der Faschinenuͤberfaͤlle kommt ganz mit der Konstrukzion der Stromcoupirungen uͤberein, außer daß die Arbeit bei weitem nicht so beschwerlich ist, und in Absicht der Hoͤhe des Werks, alles davon abhaͤngt, bei welchem Wasserstande der Strom uͤberstuͤrzen soll. Eben so leicht ist es, wenn ein langer Stromarm nicht unterhalb, so n dern in der Mitte oder oberhalb coupirt ist, eine Faschinenverlegung unterhalb bei dem Ausfluß des Stromarms anzulegen, und dadurch den Sand und Schlick welcher bei großem Wasser uͤber die oberhalb gelegene Coupirung stuͤrzt, auf zu fangen, damit sich der Arm desto eher ver- lande und der Sand beflanzt werden kann. Eine dergleichen Verlegung, Schlickpackwerk , wird 12 bis 18 Fuß in der Krone breit und so niedrig wie moͤglich erbauet. Siebentes Kapitel . Vom Baue der Rauchwehren . §. 48. R auchwehren sind Decken von Faschinen, Wuͤrsten und Pfaͤhlen, mit welchen so wohl Buh- nen und Coupirungen, als auch abbruͤchige Ufer uͤberzogen werden. Siebentes Kapitel. Von dem Baue der Rauchwehren. Es giebt daher zweierlei Rauchwehren: a. Packwerksrauchwehren und b. Uferrauchwehren, von welchen die vorhergehenden zuerst beschrieben werden sollen. Die Packwerksrauchwehren sollen die Buhnen, Coupirungen und Ueberfaͤlle ge- gen die Beschaͤdigungen, welche das Werk vom Strome und Eise zu befuͤrchten hat in denje- nigen Faͤllen schuͤtzen, wo eine Spreutlage, deren Wuͤrste saͤmmtlich dem Eisstoße ausgesetzt sind, nicht hinlaͤngliche Festigkeit gewaͤhrt. Weil die Rauchwehren wenn sie dauerhaft seyn sollen, eben so wie die Spreutlagen auswachsen muͤssen, so ist die beste Zeit zu dieser Arbeit der Herbst, wenn man das Weiden- holz ohne Nachtheil hauen kann und von dem Ausschlagen der Reiser versichert ist. Zu den Wuͤrsten und Faschinen wird das beste und laͤngste Reis ausgewaͤhlt, welches nicht staͤr- ker als ¾ Zoll dick und wenigstens 10 Fuß lang seyn muß. Die Pfaͤhle muͤssen wenn es moͤglich ist, mit Hacken versehen seyn und werden 4 Fuß lang und 1½ Zoll dick genommen. §. 49. Die Arbeit selbst wird folgendergestalt gefuͤhrt, und zu deren Erlaͤuterung eine Rauch- wehre auf einer Stromcoupirung als Beispiel angenommen. Wenn sich das Werk hinlaͤng- lich gesetzt hat, so wird die Krone gehoͤrig mit Faschinen, welche durch Wuͤrste wie gewoͤhn- lich befestiget werden (Figur 44) ausgeglichen, so daß der Querschnitt ungefaͤhr die Form Taf. V. wie Figur 45 hat. Hierauf wird das ganze Werk etwa einen Fuß hoch mit guter Erde be- karret, und bei 10 Fuß langen Faschinen, 8 Fuß von der hintersten oder Unterkante der Krone ab, ein 1 Fuß tiefer Einschnitt in die aufgekarrte und geebnete Erde gegraben, wel- cher sich gegen M hin verlaͤuft Fig. 48. Dieser Einschnitt muß nicht nur laͤngs der ganzen Taf. VI. Coupirung gehen, sondern sich auch noch auf einen ansehnlichen Theil in beide Ufer verlau- fen, besonders wenn solche niedrig und locker sind. In den Einschnitt werden die 10 Fuß lange Faschinen mit ihrem Stammende ge- legt, so daß die Faschinenspitzen noch 2 Fuß uͤber die Coupirung hervor ragen. Auf die lau- fende Ruthe kommen 6 bis 8 Stuͤck Faschinen, deren Baͤnder alsdenn aufgehauen, die Rei- ser verbreitet und die ganze Lage geebnet wird. Auf diese Reiser werden drei Reihen Wuͤrste gestreckt, so daß die erste Reihe einen Fuß vom Stammende ab, die zweite drei und die dritte fuͤnf Fuß davon abkoͤmmt, worauf diese Wuͤrste in Entfernungen von 1½ Fuß mit Pfaͤhlen fest genagelt werden, deren Koͤpfe etwa 3 bis 4 Zoll uͤber die Wuͤrste hervorstehen. Siebentes Kapitel. Taf. VI. Wenn die erste Reiserschicht liegt, so wird in einer Entfernung von 2½ Fuß nach N zu, ein zweiter 1 Fuß tiefer Einschnitt gemacht und die ausgegrabene Erde, zwischen die Wuͤrste der ersten Reiserschicht so verbreitet, daß der zweite Einschnitt sich gegen die vorliegenden Reiser verlaͤuft. In diesen Einschnitt legt man wieder eine Reihe Faschinen, eben so wie die vori- gen, und befestigt sie auf gleiche Art durch drei Reihen Wuͤrste. Jeder folgende Einschnitt kommt wieder in eine Entfernung von 2½ Fuß von dem vorhergehenden, und auf diese Weise wird die Arbeit so lange fortgesetzt, bis man zum letzten Einschnitt an den Erddamm bei N Figur 48 kommt. In diesen Erddamm wird dicht an dem Faschinenwerke der letzte Graben zwei bis drei Fuß tief gemacht, und wenn derselbe mit Faschinenreisern gehoͤrig ausgesetzt ist, so werden solche mit doppelten, also mit sechs Reihen Wuͤrste fest genagelt, weil diese letzte Schicht am meisten der Beschaͤdigung ausgesetzt ist. Die Benagelung dieser Wuͤrste sollte nothwendig mit Hackenpfaͤhle geschehen, wenn diese aber nicht zu haben sind, so muͤssen ge- Taf. IV. woͤhnliche Pfaͤhle uͤbers Kreuz Figur 34 eingeschlagen werden. Taf. VI. Wenn alles beendet ist, so erhaͤlt die Packwerksrauchwehre im Querschnitt, die Figur 48. abgebildete Gestalt, und es ist zu merken, daß von der fertigen Rauchwehre, außer den sechs letzten Wuͤrsten, durchans keine Wurst oder Erde sichtbar seyn darf, und nur die Fa- schinenspitzen vorstehen muͤssen. §. 50. Uferrauchwehren oder Uferbekleidungen , welche zur Befestigung abbruͤchiger uͤber dem Wasser hervorragender Ufer dienen, werden gewoͤhnlich angelegt wenn ein Deck- werk oder eine Buhne an einem hohen Ufer erbauet, oder wenn an einem Ufer sich keine Tiefe befindet, aber durch das Anspuͤlen der Wellen bei starkem Winde, oberhalb dem Wasser- spiegel, ein Abbruch entstanden ist. Dieser Bau laͤßt sich nur im Fruͤhjahre oder Herbste vornehmen, damit die um diese Zeit gehauenen Faschinen auswachsen; man bedarf dazu keiner vierfuͤßigen, sondern nur zwei bis drei Fuß langer Spreutlagenpfaͤhle, welche mit einem Hacken versehen seyn muͤssen. Wenn zuvor das steile abbruͤchige Ufer nach einer graden Boͤschung abgestochen ist, so wird bei kleinem Wasserstande am Fuß derselben ein 1 Fuß tiefer Graben gemacht, wel- cher wenigstens uͤber einen halben Fuß unter dem Wasserspiegel liegen muß. In diesen Graben werden Faschinen, welche wo moͤglich die Laͤnge der Boͤschung haben, mit den Stamm- enden eingesetzt, so daß sie mit den Spitzen nach oben stehen und auf der Boͤschung liegen. Die laufende Ruthe erfordert 6 Stuͤck Faschinen, deren Baͤnder aufgehauen und die Reiser ausge- Vom Baue der Rauchwehren. breitet und geebnet werden. Auf diese Reiser wird einen Fuß vom Stammende eine Reihe Wuͤrste, und hierauf in jeder Entfernung von 2 Fuß wieder eine Reihe Wuͤrste tuͤchtig ange- nagelt, und wenn saͤmmtliche Reiser befestiget sind, so werden die Spitzen derselben, wenn sie uͤber das Ufer hervor ragen, mit dem Ufer gleich hoch abgehauen; ist das Ufer hoͤher, so koͤnnen die Spitzen ihre Laͤnge behalten, wenn aber die Rauchwehre nach einigen Jahren gut ausgewachsen ist, alsdenn werden im Fruͤhjahre oder Herbst die obersten Zweige zuruͤck gebo- gen und mit Wuͤrsten an die Boͤschung des Ufers befestiget. Durch die neun und vierzigste Figur ist eine Uferrauchwehre im Durchschnitt abge- Taf. VI. bildet, bei welcher vorausgesetzt ist, daß die Wuͤrste ohne Hackenpfaͤhle befestiget sind. §. 51. Es giebt noch eine Art von Rauchwehren, die nicht zum Auswachsen bestimmt sind, welche man Vorschlaͤge nennt und die in dem Falle angebracht werden, wenn bei großem Wasser vor den Deichen oder hohen Ufern, welche nicht durch Weidenstrauch beschuͤtzt sind, der Wind das Wasser gegen die Dossirung der Deiche plaͤtschert und die Erde derselben ab- spuͤlt. Diesem Wellenschlag wird dadurch begegnet, daß man Faschinen mit ihren Stamm- enden nach oben, etwas schreg nach der Richtung des Stroms, dicht neben einander auf die Dossirung legt und eine jede Faschine mit einem Buhnenpfahl, welcher beinahe einen Fuß hervor ragt annagelt. Eine dergleichen interimistische Rauchwehre, wird nach Abgang des großen Wassers wieder abgenommen, die Faschinen und Pfaͤhle bei andern Bauen verwandt und durch zweckmaͤßige Anpflanzungen fuͤr die Beschuͤtzung der Deiche oder Ufer gesorgt. Achtes Kapitel . Von dem Baue der Deckwerke . §. 52. W enn gleich die Deckwerke in vieler Ruͤcksicht den Buhnen und noch mehr dem Pflanzungen und Schlickzaͤunen nachstehen, da sie keine Verlandung bewirken, zur Veraͤnderung der Strombahn nichts beitragen, und am wenigsten dann gebraucht werden koͤnnen, wenn sich der Ursprung des Abbruchs oberhalb in dem Strome befindet, und man daselbst der Erzeu- H Achtes Kapitel. gung desselben entgegen arbeiten muß; so koͤnnen sie doch nicht ganz bei dem Wasserbaue ent- behrt werden. Sie vertreten die Stelle eines kuͤnstlichen Ufers und decken dasselbe auch nur so weit, als sie angelegt sind. Die vorzuͤglichsten Faͤlle in welchen man Deckwerke erbauet, sind nachstehende: a. Wenn ein Fluß ein Ufer dergestalt schart oder abbruͤchig gemacht hat, daß man den weiteren Abbruch desselben verhuͤten will; besonders wenn nahe an dem Ufer gelegenen Deiche, ebenfalls in Gefahr kommen von dem Strome abgebrochen zu werden. Ist es in diesem Falle nicht moͤglich so viele Kosten zu verwenden, wie die Anlage mehrerer Buhnen zur Regulirung der Stromgegend erfordert, um die Ursache des Abbruches aufzuheben, und man hat nicht die Absicht, durch die Anlegung eines Packwerks Verlandung zu bewirken, so entschließt man sich zur Anlegung eines Deckwerks. b. Wenn eine Buhne so angelegt ist, daß der Strom ober- oder unterhalb dersel- ben, Abbruch am Ufer verursacht, uud man einstweilen bis die Buhne Verlan- dung bewirkt hat, dieses Ufer decken muß. c. Wenn es aus Gruͤnden nicht erlaubt ist, die Strombahn durch eine Buhne ein- zuschraͤnken und dennoch das abbruͤchige Ufer gesichert werden soll. Dieser Fall ereignet sich oͤfters bei Kanaͤlen oder Durchstichen, wo sich der Strom uͤber die festgesetzte Breite durch Abbruch erweitert und wo an dem gegen- uͤberliegenden Ufer sich Gebaͤude befinden, die erhalten werden muͤssen. d. Auch sind die Ufer sowohl ober- als unterhalb der Bruͤcken, Schleusen und Ue- berfaͤllen, oͤfters den Abbruch ausgesetzt, in welchen Faͤllen die Ufer mit Deck- werken eingefaßt werden. Wenn man Deckwerke an Schartufern anlegen will, so hat man wohl zu untersu- chen ob der Abbruch des Ufers von der Vertiefung und Unterwuͤhlung des Stroms entstehet, und denn muͤssen wenn keine leichtere Mittel vorhanden sind, oder wenn es nicht angeht solche Vorkehrungen zu treffen, wodurch die Ursache des Abbruchs gehoben wird, Deckwerke angelegt werden; sehr oft koͤnnte man aber bei Schartufern die Deckwerke ganz entbehren und durch wohlfeilere Mittel den Endzweck erreichen, wenn nemlich der Abbruch nicht durch die Vertiefung und Annaͤherung des Stroms, sondern durch Windschlag , das heißt durch die vom Winde und Sturme bewegte Oberflaͤche des Wassers entstanden ist, welches beson- ders an denjenigen Ufern sich haͤufig ereignet, die den aus einerlei Gegend wehenden Von dem Baue der Deckwerke. starken Fruͤhjahrs- und Herbstwinden ausgesetzt sind. Ist ein Ufer allein vom Windschlag schart geworden, so findet man vor demselben keine große Tiefe, sondern das Ufer dossirt sich ganz flach, da es denn nicht noͤthig ist, Deckwerke anzulegen, weil das Ufer nur oberhalb und nicht im Grunde schart ist, vielmehr werden in diesem Falle die Ufer mit einer Rauch- wehre eingefaßt und der ganze Endzweck ist erreicht, wenn die Rauchwehre zum Auswach- sen gebracht wird. In vielen Faͤllen kann man aber auch die Anlegung der Deckwerke dadurch entbehr- lich machen, wenn man durch Anpflanzungen und Schlickzaͤune, die oberhalb gelegenen Sand- felder welche sehr oft vorhanden sind, bis zu den Schartusern zu verlaͤngern sucht, und nur denn sind sie unentbehrlich, wenn bedeutende, ploͤtzliche Gefahren fuͤr die Ufer zu besorgen sind. §. 53. Weil die Deckwerke durchgaͤngig von dem Stromufer nicht abgehen, so kann man sie als eine Buhne ansehen, welche sich auf der einen langen Seite dicht an das Ufer schließt. Groͤßtentheils haben die Ufer von oben angesehen eine concave oder hohle Form, und wenn der Strom eben dieselbe Kruͤmmung behalten soll, so erhaͤlt das Deckwerk durch- gaͤngig eine gleich große Oberbreite, ausgenommen daß es am Anfang spitz auslaͤuft. Figur 50. Wenn aber in dem Ufer kleine Buchten oder Hoͤhlungen sind, so wird die aͤußere oder Taf. VI. Streichlinie des Deckwerks, dennoch in moͤglichst grader Richtung gefuͤhrt. Figur 51. Ge- woͤhnlich erhaͤlt ein Deckwerk 12, 15 bis 18 Fuß Kronenbreite. Sonst pflegte man Statt der hier beschriebenen Deckwerke eine Reihe Triangel- koͤpfe hintereinander anzulegen und glaubte dadurch den Strom besser abzuweisen. Figur 52. Die Erfahrung hat aber gelehrt, daß diese Triangelkoͤpfe oder Saͤgewerke an demjenigen Ufer welches sie schuͤtzen sollen, Vertiefungen veranlassen, welches man sich auch leicht aus den Wirbeln erklaͤren kann, die hinter jedem Kopf entstehen. §. 54. Bevor man zum Bau schreitet, wird bei steilen Ufern an derjenigen Stelle, wo man den Anfang mit der Arbeit macht, ein kleiner Einschnitt in das Ufer gegraben, welcher bis auf die Oberflaͤche des Wassers geht, um hierauf die ersten Wuͤrste fest zu nageln. Gesetzt man will ein Deckwerk auf 10 Ruthen Laͤnge und 12 Fuß Oberbreite, bei einer Tiefe von 18 Fuß erbauen, und es sey der Anfang in A Figur 53 mit einem Pfahl bemerkt, so nehme man die doppelte Kronenbreite und dazu die Hoͤhe des Werks, also 2. 12 + 18 = 42 Fuß und messe solche von A nach B ab, woselbst man einen Pfahl einsteckt; H 2 Achtes Kapitel. desgleichen wird die ganze Laͤnge nebst der Tiefe, also 10 + 1½ = 11½ Ruthen, von A aus, Taf. VI. Strom abwaͤrts abgemessen, und durch einen Pfal das Ende des Werks, auf der Krone ge- messen, bezeichnet. Damit man bei dem Baue wissen kann, in welcher schregen Richtung die erste Fa- schinen Lage mit ihrer Streichlinie vom Ufer ab gehet, nimmt man die Verlaͤngerung der belden Pfaͤhle B, A bis D so daß A D = A B wird; auf A D setzt man in D eine senk- rechte Linie D E , so daß D E der Tiefe und Kronenbreite, also 18 + 12 oder 30 Fuß gleich ist, so geben die beiden Punkte A und E die Richtung der ersten Lage an. Gewoͤhnlich ver- laͤßt sich der Buhnenmeister auf sein Augenmaaß, und denn unterbleibt das Abstecken der Linie A E. Vorausgesetzt daß Faschinen, Wuͤrste und Pfaͤhle in hinlaͤnglicher Menge vorhanden, und die etwa im Grunde befindlichen Hindernisse weggeschaft sind, so wird nunmehr mit dem Baue selbst dadurch der Anfang gemacht, daß zuerst auf den Einschnitt bei A einige Faschinen laͤngs dem Ufer dergestalt geworfen werden, daß sie mit ihren Stammenden zum Theil auf dem Lande fest, mit dem uͤbrigen Theil aber im Wasser liegen. Auf diese Faschinen werden andere geworfen, so daß sie weiter in das Wasser uͤber treten, und wenn der Strom anfaͤngt die Faschinen zu drehen, so wird uͤber dieselben vom Lande ab, eine 12 bis 18 Fuß lange Wurst gelegt, welche mit einigen Pfaͤhlen so wohl auf dem Einschitte als auch auf den Faschinen befestiget wird. Auch diese Wurst, so weit solche auf dem Wasser schwimmt, wer- den so lange wieder andere Faschinen geworfen, bis der Strom anfaͤngt die aͤußerste Faschine zu drehen, da denn eine andere Wurst, welche am Ende mit einem Bock versehen seyn kann, wieder uͤber den bereits liegende Faschinen und an dem Lande mit Pfaͤhlen befestiget wird. Auf diese Art wird weiter auf eine aͤhnliche Weise wie bei den Buhnen verfahren, nur daß hier die aͤußersten Spitzen der Faschinen in die Verlaͤngerung E A zu liegen kommen, so wie auch dahin zu sehen ist, daß nun saͤmmtliche Faschinen nach einerlei Richtung liegen, welche beinahe senkrecht auf dem Ufer stehet. Auch muͤssen nur die zuerst geworfenen Faschinen auf dem Einschnitte liegen, die uͤbrigen aber mit ihrem Stammende nur an das Ufer stoßen, ohne auf demselben fest zu liegen, weil es sonst schwer halten wuͤrde, die erste Faschinenlage auf den Grund zu senken. Mit dem Ablegen wird auf die beschriebene Art fortgefahren, auch allemal hinter die aͤußersten Faschinen andere so lange geworfen, bis man mit den Stammenden das Ufer er- reicht. Ist die Lage so weit vorgeruͤckt, daß solche beinahe den Pfahl B erreicht hat, so wer- Von dem Baue der Deckwerke. den die letzten Faschinen etwas schreg gegen die uͤbrigen geworfen und man zieht sich eben Taf. VI. falls in einer etwas schregen Richtung nach dem Ufer hin. Figur 54. Hierdurch ist die Auslegung oder Vorlage, der ersten Lage beendet, da als denn B C = D C seyn muß. Nunmehr wird die Ruͤcklage angefertiget, indem vom Rande ab, in gleicher Rich- tung mit den untersten Faschinen, eine neue Lage auf die Vorlage nach dem Ufer zu, gelegt wird, so daß nunmehr die ganze Dicke beider Faschinenschichten drei Fuß betraͤgt. Bei die- sem Zuruͤcklegen ist besonders dahin zu sehen, daß die Lage von A bis C Figur 55 eine ein- fuͤßige Dossirung erhaͤlt, welches dadurch geschiehet, daß die Faschinen in diesem Verhaͤltniß allmaͤhlig nach dem Lande zuruͤck gezogen werden. Von C bis D muͤssen aber die Faschinen nicht zuruͤck gezogen, sondern allmaͤhlig immer weiter in das Wasser uͤbertreten. §. 55. Wenn die ganze Lage geebnet und die gegen das Ufer stoßenden Faschinen aufge- hauen sind, so wird zum Bewuͤrsten geschritten. Zuerst werden in einer Richtung von etwa 45 Grad gegen das Ufer, Wuͤrste in 2 Fuß Entfernung von einander bis an die Streichli- nie gestreckt, und nachher einen Fuß von den obersten Faschinenspitzen eine doppelte Rand- wurst gelegt. Fig. 56. Die Benagelung und Erdbeschwerung geschieht wie bei den Buh- nen, außer daß man hier bei einem steilen abbruͤchigen Ufer, dasselbe dossirend abflaͤchen und die erhaltene Erde ebenfalls zur Beschwerung der Faschinenschichten anwenden kann. Hat man durch die Beschwerung mit Erde, welche im Durchschnitt einen Fuß hoch aufgebracht wird, ein gleichfoͤrmiges Senken der ersten Lage erlangt, so daß beinahe nur noch die Erde uͤber dem Wasser bleibt, so wird mit dem Ablegen zur zweiten Lage der Anfang gemacht. §. 56. In die Randwurst bei C muͤssen vorher einige Faschinenpfaͤhle gesteckt worden seyn, theils um zwischen denselben eine sichere Lage fuͤr die ersten Faschinen zu erhalten, oder wenn die erste Lage stark sinken sollte, daß man die ungefaͤhre Gegend hat, wo sich der Rand der- selben befindet. So weit die erste Lage noch uͤber dem Wasser befindlich ist, werden am aͤu- ßersten unteren Ende der Lage bei C Figur 57 in unveraͤnderter Richtung Faschinen zur zweiten Lage so geworfen, daß sie sich von C nach A zu, allmaͤhlich zuruͤck ziehen, um die einfuͤßige Dossirung zu erhalten. Strom ab, von C nach G , oder von H nach I greift jede neue Lage uͤber die unterliegende etwa 6 bis 8 Fuß vor; dahingegen muß bei jedem Vorle- gen, die groͤßte Breite F G , der Kronenbeite und Tiefe zusammengenommen gleich seyn, Achtes Kapitel. Taf. VI. oder wenn, wie hier vorausgesetzt ist, die Tiefe durchgaͤngig gleich bleibt, so muß auch alle mal F G = B C seyn. Laͤngs der Linie C G muͤssen die Faschinen ebenfalls so eingezogen werden, damit die einfuͤßige Dossirung heraus kommt. Die zweite und jede folgende Lage wird auf gleiche Art bewuͤrstet und mit Erde be- karret und eben so wird mit der dritten und vierten Lage verfahren, so daß man sich immer nach A zu, zuruͤck zieht. §. 57. Die folgenden Lagen koͤnnen, damit das Werk Stromabwaͤrts keine zu steile Lage erhaͤlt, wie bei den Buhnen, abwechselnd einmal kurz, einige Ruthen lang und denn wieder bis gegen A hin, zuruͤck gelegt werden. So ist Figur 58 die fuͤnfte Lage mit ihrer Be- wuͤrstung abgebildet. Wenn sich die ersten und folgenden Lagen merklich senken, so muß dahin gesehen werden, daß sie vom Lande ab keine Hindernisse finden in die Tiefe zu gehen. Gewoͤhnlich bricht alsdenn das steile Ufer worauf die Wuͤrste festgenagelt sind, und geht mit in den Taf. VI. Grund; sollte dieses aber nicht geschehen, und man einen merklichen Widerstand vom Ufer ab spuͤren, so muͤssen die Baͤnder an den Wuͤrsten der untern Lagen, so weit solche auf dem Lande liegen losgehauen werden. Setzt sich das Werk ungleichfoͤrmig, so wird jedesmal wenn die Erde aufgebracht und vertheilt ist, die Handramme angewandt, welche auch zugleich außer der Erdbeschwe- rung dazu dient, die Lagen noch mehr zusammen zu pressen. Bei den abwechselnden kurzen und langen Lagen, werden die letztern so oft nach A zu, zuruͤck gezogen, bis man daselbst kein Sinken mehr verspuͤrt; alsdenn wird bei jeder lan- gen Lage nur bis dahin zuruͤck gegangen, wo das Werk schon Grund gefaßt hat. Hierbei ist nur immer zu beobachten, daß die Vorderbreite M N Figur 59 der daselbst befindlichen Tiefe und Kronenbreite gleich ist. §. 58. Wenn die Arbeit so weit vorgeruͤckt ist, daß die letzte Lage außer der erforderlichen Taf. VI. Laͤnge des Werks (auf der Krone gemessen) noch um die Tiefe des Wassers laͤnger ist, so wird nicht weiter ausgelegt. Mit der folgenden Lage zieht man sich alsdenn auf allen Sei- ten wo das Wasser anspuͤlt so weit zuruͤck, damit eine einfuͤßige Dossirung erhalten wird. Figur 60. Eben dieses geschiehet mit den uͤbrigen Lagen, so daß endlich das ganze Deckwerk, Von dem Baue der Deckwerke. wenn man es ohne Wasser betrachten koͤnnte, und wenn sich die verschiedenen Lagen noch be- Taf. VI. merken ließen, die Figur 61 abgebildete Gestalt erhaͤlt, wobei die Lagen von oben anzuse- hen, etwas stark ausgedruͤckt sind. Ein Laͤngendurchschnitt, nach der Linie V W Figur 61 wuͤrde ungefaͤhr eine Ansicht wie Figur 62 geben. §. 59. Bei der Spreutlage ist eben das zu beobachten was §. 32. von den Buhnen gesagt worden; von oben anzusehen erhaͤlt solche das Ansehen der Figur 63. nur daß man noch an das abgestochenen Ufer eine Rauchwehre nach Figur 49 legt. Neuntes Kapitel . Vonden Pflanzungen . §. 60. D ie Pflanzungen in so fern sie hierher gehoͤren, beziehen sich nur auf die Kultur der Wei- den und Pappeln, und alles was in dieser Ruͤcksicht hier davon gesagt wird, nur auf un- sere Gegenden. Aus dem Vorhergehenden ist es einleuchtend, daß ohne die noͤthigen Faschinen, Wuͤrste und Pfaͤhle kein Bau gefuͤhrt werden kann, und wenn die Herbeischaffung dieser Materialien nicht nur sehr oft mit vielen Kosten verbunden ist, auch die Erhaltung tuͤchtiger Materialien zuweilen unmoͤglich wird, so erfordert deshalb die Kultur der Pflanzungen die groͤßte Aufmerksamkeit des Strombaumeisters, weil er nur hoffen kann, mit tuͤchtigen Huͤlfs- mitteln, zweckmaͤßige und dauerhafte Baue auszufuͤhren. Schon in dieser Ruͤcksicht erhalten die Pflanzungen eine bedeutende Stelle in der Strombaukunst; hierzu kommt aber noch, daß man oft durch die zweckmaͤßige Bepflanzung der Sandfelder in den Stroͤmen, weit mehr ausrichtet und weit sicherer einen vorgesetzten Entzweck erreicht, als durch die kostbarsten Pack- werke, und daß wenn selbst angelegte Buhnen und Coupirungen, nicht durch Bepflanzung der dahinter angelegten Sandfelder unterstuͤtzt werden, sehr selten der vorgesetzte Endzweck erreicht wird. Auch erhaͤlt man besonders bei denjenigen Sandfeldern, welche laͤngs den Neuntes Kapitel. Deichen im Strome mit Weidenstrauch beflanzt werden, noch den Vortheil, daß sie sich nach und nach, durch den darin liegenbleibenden Sand und Schlick erhoͤhen, und die dahinter lie- genden Deiche gegen die Angriffe gefaͤhrlicher Eisgaͤnge sichern. Hieraus sieht man auch, wie durch die Pflanzungen laͤngs einem Deiche, die kostbarern Grundbaue von Faschinen er- spart und vermindert werden koͤnnen, weil wenn einmal eine Pflanzung auf einem niedrigen Sandfelde, vor denselben angelegt ist, dieses sich nicht nur erhoͤhet, sondern auch Gelegenheit giebt, daß sich Stromabwaͤrts noch mehr Sand zu neuen Pflanzungen anlegt, durch dessen ferneren Bepflanzung die uͤbrigen Deiche und abbruͤchigen Ufer gedeckt werden. Eben so wich- tig sind die Pflanzungen, wenn es auf die Verlandung coupirter Stomaͤrme ankommt, weil diese vorzuͤglich dazu beitragen, daß sich immer mehr Schlick anlegt und aus dem unnutzba- ren Wasserlauf, braubares Land entstehet. In Absicht der Materialien zu den in der Naͤhe gelegenen Faschinenbauen, entstehet eine ansehnliche Ersparung in den Transportkosten, daher es fuͤr die Strombaukasse hoͤchst wichtig ist, daß die sonst oͤde liegenden Sandfelder am Strome zweckmaͤßig bepflanzt und in Haue eingetheilt werden, denn selbst wenn nicht aller Strauch zu den Wasserbauen noͤthig ist, so kann der Ueberfluß davon, zum Nutzen der Kasse, an Korbmacher, Fischer, Boͤttcher, Siebmacher, zu Flechtzaͤunen etc. verkauft werden. In sehr vielen Faͤllen koͤnnte man auch bei Stromregulirungen, sich Statt der kost- baren Buhnenwerke, zur Deckung abbruͤchiger Ufer, der Pflanzungen mit einem noch zweck- maͤßigeren Erfolge bedienen. Denn groͤßtentheils wenn in einer Stromkruͤmmung das Ufer abbruͤchig wird, so befindet sich am Anfang oder oberhalb derselben an eben dem Ufer Ver- landung. Wird nun durch angemessene Beflanzung und allenfalls mit Huͤlfe der Schlick- zaͤune, eine Verlaͤngerung dieser Verlandung oder Sandbank bewirkt, so kann dadurch das Schartufer gedeckt werden. Ueberhaupt sollte man sich bei Strombauen nie eines andern Mittels als der Bepflanzungen bedienen, wenn nicht vorher uͤberzeugend dargethan ist, daß deren Anwendung nicht Statt finden kann. Man unterscheidet bei dem Faschinenbaue I. die Strauch- und II. die Baumpflanzungen. Ersterer bedient man sich vorzuͤglich als Mittel zur Regulirung der Stroͤme, und sie sie geben zugleich die reichhaltigsten Faschinenlieferungen, letztere kommen meistentheils laͤngs den Deichen, oder schon in etwas hohen Gegenden wo die Strauchweiden nicht so gut fort- kommen, Von den Pflanzungen. kommen, vor, oder es werden auch deshalb dergleichen Plantagen angelegt, um Pfaͤhle zu den Spreutlagen und Rauchwehren daraus zu erziehen. Vor den Deichen sollte man billig keine Baͤume, sondern nur Strauchpflanzungen an- legen, weil die Baͤume bei dem Eisgange Veranlassung zur Auswuͤhlung der Ufer geben, und dennoch die Deiche nicht hinlaͤnglich schuͤtzen. §. 61. In Absicht aller Weiden und Pappelpflanzungen gilt die allgemeine Regel, daß solche im Herbste nicht eher vorgenommen werden sollen bis das Laub welk ist, oder bis sich die Rinde von den zarten Zweigen nicht mehr leicht abloͤsen laͤßt; und daß im Fruͤhjahre, wenn das Laub schon stark ausbricht, keine Pflanzung mehr angelegt werden muß. Im Durch- schnitt faͤllt bei uns die Pflanzzeit zwischen die Mitte des Octobers bis zur Mitte des Aprils, obgleich fruͤhe oder spaͤte Sommer und Winter hiervon eine Ausnahme machen. Außer dieser Zeit ist es weder ratchsam Pflanzungen anlegen zu lassen, noch Strauch aus solchen Plantagen zu hauen, an deren Fortdauer etwas gelegen ist. Wenn nun sehr viel darauf ankommt, daß Pflanzungen zur gehoͤrigen Zeit angelegt werden, so ist die angefuͤhrte Periode im Fruͤhjahre und Herbste doch alsdenn fuͤr die Be- pflanzung niedriger Sandfelder welche der Ueberschwemmung ausgesetzt sind, sehr unguͤnstig, weil um diese Zeit groͤßtentheils unsere Stroͤme angeschwellt sind und die Sandfelder unter dem Wasser liegen. Dahingegen kommen gewoͤhnlich im August die niedrigsten Sandfelder zum Vorschein, an deren Bepflanzung und Erhaltung oͤfters sehr viel gelegen ist, und gluͤcklicher Weise haben viele Versuche bewiesen, daß man bei der gehoͤrigen Vorsicht dergleichen Strauchpflanzungen, wenn dazu Weiden genommen werden, bei uns zwischen der Mitte des Juli und Augusts vornehmen kann, und mir sind nur wenig sehr im Großen ausgefuͤhrte Pflanzungen verungluͤckt. Es lassen sich nun die zuerst erwaͤhnten Pflanzungen unter der Be- nennung Winterpflanzung , letztere aber durch den Namen Sommerpflanzung be- zeichnen. Ob uͤbrigens die Ursache, daß abgehauene Weidenreiser zur Zeit der Sommerpflan- zung, ebenfalls Wurzeln in die die Erde schlagen, darin zu suchen ist, daß mehrere Weiden- arten im September zum zweitenmale bluͤhen und daher einen neuen Trieb zum Wachsen er- halten, bleibt dahin gestellt. §. 62. Ob man sich zu den Strauch- und Baumanpflanzungen der Weiden oder Pappeln bedient, ist nicht willkuͤhrlich. Kommt es lediglich darauf an, recht viel Faschinenholz zu er- J Neuntes Kapitel. halten, so scheinen die Pappeln den Vorzug vor den Weiden zu verdienen, es ist aber bei deren Anpflanzung dahin zu sehen, daß keine Wiesen, Gaͤrten oder Aecker in der Naͤhe sind, weil sonst der abfliegende Saamen solche verderben wuͤrde. Man koͤnnte zwar diesem Nach- theile dadurch begegnen, daß nur Pappeln von einerlei Geschlecht, entweder lauter maͤnnliche oder lauter weibliche angepflanzt wuͤrden, selten wird dieses aber ganz genau beobachtet wer- den, weshalb man sich zur Schonung der nahegelegenen Grundstuͤcke, nicht dazu entschließen sollte. Pappelbaͤume muͤssen aber nicht dicht an den Fuß der Deiche gesesetzt werden, weil ihre sich sehr ausbreitende Wurzel durch die Deiche gehen und wenn sie verfaulen, nach- theilige Loͤcher geben. Eben so ist bei Anlegung einer Pflanzung zu bemerken, ob solche fort- waͤhrend als Pflanzung beibehalten werden soll, oder ob man durch die Befestigung des San- des und durch die unter dem Laube beguͤnstigte Begruͤnung und Aufschlickung, nutzbaren Wie- senboden erhalten will. Im ersten Falle steht dieserwegen der Pappelpflanzung nichts im Wege, ist aber die Absicht, auf dem hinlaͤnglich erhoͤheten Boden, einmal wieder die Pflan- zung auszuroden, so duͤrfen keine Pappeln genommen werden, denn nicht nur daß solche im Durchschnitt eine weit tiefere und laͤngere Wurzel als die Weiden schlagen, sondern sie sind auch wo sie einmal Wurzel gefaßt haben, schwer zu vertreiben. Nach diesen Umstaͤnden muß es daher bestimmt werden, ob man sich der Pappeln oder Weiden zur Pflanzung bedienen will, das Pflanzungs-Geschaͤfte bleibt uͤbrigens dasselbe, weshalb hier nur von Weiden gehandelt werden soll. §. 63. Zu den Strauchpflanzungen bedient man sich drei bis vierjaͤhriger Pflanzstoͤcke welche etwa zwei Fuß in und einen Fuß uͤber die Erde kommen. In sehr trockenem Sande koͤnnen sie noch tiefer in die Erde gesetzt werden, in feuchtem Boden ist aber schon eine Tiefe von 1½ Fuß hinreichend. Das Holz zu den Pflanzstoͤcken oder Setzlingen wird von Strauchholz und nicht von Kopfweiden gehauen, in Faschinen gebunden und so auf die Bau- stelle gefahren. Bei der Winterpflanzung ist es nicht noͤthig daß die Pflanzfaschinen ins Was- ser gelegt werden, wohl aber bei der Sommerpflanzung, welche wo moͤglich bei feuchter Witterung vorgenommen werden muß, und wo man in einem Tage nicht mehr Reis hauen darf, als verpflanzt wird. Diese Reiser werden auf einem Block mit einem sehr scharfen Handbeil so verkuͤrzt, daß die Pflanzstoͤcke die erforderliche Laͤnge erhalten, welche wenn sie zwei Fuß tief in die Erde kommen sollen, drei Fuß betraͤgt, und wobei gewoͤhnlich jede Ru- the drei Pflanzstoͤcke giebt. Von den Pflanzungen. Werden diese Stoͤcke zu dicht neben einander gepflanzt, so ist es natuͤrlich daß sie einander die Nahrung entziehen und die ganze Pflanzung ausgehen kann; eben so wenig ist es gut solche zu weitlaͤuftig zu setzen. Auch gibt es verschiedene Arten wie eine dergleichen Pflanzung angelegt werden kann. Das Pflanzen der Setzlinge in Rinnen ist zwar unter an- dern Umstaͤnden sehr im Gebrauch, bei Strompflanzungen wuͤrde aber der Boden dadurch im Zusammenhange zu sehr aufgelockert und daher vom großen Wasser weggespuͤlt werden, weshalb man die Gruben- oder Nesterpflanzung vorzieht. In einem gewoͤhnlichen Sandfelde werden die Gruben oben 1½, unten einen Fuß weit und 1½ bis 2 Fuß tief aus- gegraben, so daß ihre Mitten 4 Fuß von einander entfernt sind; es betraͤgt daher der un- ausgegrabene Raum zwischen zwei Gruben etwa 2½ Fuß. §. 64. Die Aniegung einer Strauchpflanzung erfordert, daß zuvor die Linie abgesteckt wird, nach welcher ein Sandfeld beflanzt werden soll. Die Bestimmung dieser Linie haͤngt von der Richtung ab welche man einem Strom geben will, und man hat sich nur dafuͤr in Acht zu nehmen, daß die Normalbreite des Stroms nicht uͤberschritten wird, weil sonst wenn der Strauch groß und tuͤchtig eingewurzelt ist, leicht am gegenuͤberliegenden Ufer Abbruch entste- hen kann. Auch pflegt man gern zur aͤußersten Linie der Pflanzung welche an den Strom faͤllt, eine gerade Linie zu waͤhlen, und es wuͤrde unschicklich seyn, wenn man ein Sandfeld nach derselben Figur wie es uͤber der Oberflaͤche des Wassers liegt, bepflanzen wollte. Auch darf es kaum erwaͤhnt werden, daß ein solches Sandfeld an das Ufer schließen muß, weil man sonst durch die Bepflanzung desselben sich eine Insel schaffen wuͤrde, zwischen welche sich der Strom legen und das Ufer abbrechen koͤnnte. Eine nicht gleichguͤltige Vorsicht ist eben daher bei den Beflanzungen der Sandfelder zu empfehlen, daß man allemal vom Ufer ab nach dem Strom zu, und nicht umgekehrt pflanzt; denn es kann leicht durch schnell ein- tretendes großes Wasser, die Pflanzarbeit unterbrochen werden, wodurch wenn zwischen der Pflanzung und dem Ufer noch eine Sandstrecke unbepflanzt geblieben, leicht eine Insel ent- stehen kann. Auch muͤssen die Sandfelder welche bepflanzt werden sollen, nicht zu hoch uͤber dem Wasserspiegel liegen, weil sonst die frisch gesetzten Weiden leicht im Sommer vertrocknen, weshalb man so bald sich ein vortheilhaftes Sandfeld zeigt, zur Bepflanzung schreiten muß, ohne abzuwarten bis sich dasselbe zu sehr erhoͤhet. Ueberhaupt pflegt man bei hoch liegenden Sandfeldern die Winterpflanzung, und bei sehr niedrigen die Sommerpflanzung anzuwenden. J 2 Neuntes Kapitel. Taf. VII. Ist die aͤußere Linie der Pflanzung durch die beiden Pfaͤhle A B Figur 64. gegeben, so wird daran eine Pflanzleine angespannt, jedoch nicht weiter als man in einem Tag zu arbeiten denkt. Laͤngs dieser Linie werden alle 4 Fuß Merkmale in den Sand gemacht um daneben die Loͤcher zu den Nestern zu graben, die vorher mit der Spade in den Sand durch Kreise, die etwa 1½ Fuß im Durchmesser haben angezeigt werden. Das Graben der Loͤcher und Einlegen der Setzlinge geschieht zugleich; es wird dabei auf einen jeden Graͤber ein Knabe zum stecken der Pflanzstoͤcke gerechnet und die Arbeit wird folgender gestalt gefuͤhrt. Wenn der Arbeiter die Grube a gegraben hat, deren Tiefe er leicht nach einem Zeichen an seiner Spade bestimmt, so belegt der Knabe schnell die Grube mit Setzlingen, welche etwa 4 Zoll von einander abstehen, der Arbeiter geht alsdenn an die folgende Grube b und wirft die Erde aus b in die Grube a welche der Knabe fest tritt, jedoch ohne die Rinde der Setz- linge zu beschaͤdigen, weil besonders die Weiden dergleichen Verletzungen nicht vertragen Auf gleiche Art kommt die Erde aus der Grube c in b ; aus d in c u. s. w. auf welche Weise die Arbeit ununterbrochen fort gefuͤhrt wird. Neben diese Reihe von Nestern A B , kommt die folgende Reihe C D parallel mit der erstern, zu welchem Ende die Pflanzleine an die beiden Pfaͤhle C D angelegt wird, wobei C D 3½ Fuß von A B entfernt seyn muß. Dies gilt von jeder folgenden Reihe, so daß wieder E F von C D 3½ Fuß abstehet. In der zweiten Reihe neben der Linie C D kommen die Loͤcher wieder 4 Fuß aus einander, aber so daß jedes Loch e der zweiten Reihe, zwischen die beiden zunaͤchst liegenden a , b faͤllt, oder daß jede drei zu naͤchst gelegenen Loͤcher bei- nahe ein gleichseitiges Dreieck bilden. In der Figur 65 sind zwei Gruben im Durchschnitt abgebildet, wovon die erste bei A mit Setzlingen belegt, die zweite bei B aber mit Erde ausgefuͤllt ist und ein fertiges Nest darstellt. Beim Einlegen der Setzlinge ist es ziemlich gleichguͤltig, ob die Weiden grade oder verkehrt eingesteckt werden, weil daraus keinen Unterschied in Absicht des Auswach- sens entstehet. Sollte eine Strauchpflanzung auf einem sehr guten Boden angelegt werden, so koͤn- nen die Nester naͤher aneinander liegen, dagegen fordert ein magerer Boden, eine sparsa- mere Bepflanzung. §. 65. Bei den Baumpflanzungen findet nicht leicht die Sommerpflanzung Anwendung, weshalb solche auf die Zeit eingeschraͤnkt bleibt, welche fuͤr die Winterpflanzung bestimmt Von den Pflanzungen. worden. Wenn es gleich ziemlich gleichguͤltig scheint, ob man im Herbste oder Fruͤhjahre die Anpflanzung vornimmt, so gerathen doch meistentheils die Herbstpflanzen besser als die im Fruͤhjahre. Ein etwas feuchter sandiger Boden ist fuͤr die Weiden und Pappeln der beste, ob sie gleich auch auf jedem maͤßig feuchten Mittelboden fort kommen; nur der feste thonige Grund und sauer mineralisches Wasser ist ihnen nachtheilig, und sie gehen darin gewoͤhnlich aus. Man hat zwar gegen die nachtheilige Einwirkung des letztern vorgeschlagen, daß man unten in das Herz der Setzweide einen trockenen eichenen Nagel einschlagen soll. Mir hat es aber nicht immer gelingen wollen, hierdurch den Wachsthum der Weiden zu erlangen. Die Setzstangen koͤnnen etwa zwei bis drei Zoll dick seyn; sie werden von solchen Weiden- oder Pappelbaͤumen gehauen, auf welchen man die Zweige etwa 5 Jahre ungekroͤpft oder ungekappt hat stehen lassen. Kommen die Setzstangen wie gewoͤhnlich 2½ Fuß tief in die Erde, so muͤssen sie 9 Fuß lang, sonst aber in Verhaͤltniß der mehrern Tiefe laͤnger ge- hauen werden. Das Hauen der Setzstangen muß mit einem sehr scharfen Beile nach einer schregen Richtung geschehen, wobei so wie bei dem ganzen Pflanzungsgeschaͤfte, die Rinde vor jeder Verletzung gesichert werden muß. In einem etwas feuchten Mittelboden, werden die Gruben zu den Setzstangen in Entfernungen von 12 Fuß, 2½ Fuß weit und 3 Fuß tief ausgegraben; hierauf wird die Setzstange in die Mitte hinein gehalten und von allen Seiten mit der ausgegrabenen Erde so weit ausgefuͤllt, daß um den Stamm herum noch eine kleine Vertiefung bleibt. Ist der Boden hingegen trocken, so muß die Grube verhaͤltnißmaͤßig drei bis 4 Fuß tief gemacht werden, und wenn man durchaus in einem kalten, festen, thonigen Boden Baͤume fortbringen will, so wird erfordert daß die Grube noch einige Fuß weiter und tiefer gemacht werde, daß solche einen Winter hindurch offen gestanden hat, und daß man sie nicht mit der ausgewor- fenen Erde, sondern mit sandigem Mittelboden ausfuͤllt. So bald die Grube beinahe mit lockerer Erde angefuͤllt ist, so wird in die gebliebene Vertiefung Flußwasser gegossen, weshalb man den Stamm etwas hin und her biegen kann, damit das Wasser eine Vertiefung daselbst findet; hierauf wird die Erde behutsam festgetre- ten und noch etwas darauf geworfen, doch so daß noch eine kleine Vertiefung zur Samm- lung des Regenwassers bleibt. Wenn die Setzweiden in feuchtes Erdreich kommen, auch zu einer Zeit gehauen werden, wo durchaus keine Blaͤtter mehr daran sind, so kann man solche sogleich nach dem Hauen ohne weitere Vorbereitung verpflanzen. Kommen sie aber in einen Neuntes Kapitel. trockenen Boden, so ist es rathsam solche so weit sie in die Erde kommen, vorher 8 bis 14 Tage in Flußwasser einzuweichen. Im folgenden Sommer treiben alsdenn wenn der Baum nicht ausgegangen ist, von oben bis unten auf allen Seiten junge Zweige aus. Damit nun ein solcher Stamm eine gute Krone erhaͤlt oder damit eine Kopfweide entstehe, so muͤssen alle Zweige bis etwa 6 bis 8 Zoll unter dem Gipfel des Baums, mit einem scharfen Messer, ohne Verletzung der Rinde dicht an derselben abgeschnitten werden. Diese Zweige heißen Raͤuber und das Abschnei- den raͤubern . §. 66. Naͤchst dem Pflanzungsgeschaͤfte gehoͤrt noch die Erinnerung hierher, daß wenn Strauch- und Baumpflanzungen den groͤßten Vortheil fuͤr den Faschinenbau gewaͤhren sollen, sie alle 3 Jahre gehauen werden muͤssen, es sey denn daß der Boden aͤußerst mager ist, da man denn noch ein Jahr zu giebt. Will man von Kopfweiden Setzstangen haben, so muͤssen solche einige Jahre laͤnger unbehauen stehen bleiben, so wie auch diejenigen Strauchpflanzun- gen, welche erst angelegt sind, das erstemal nicht im dritten, sondern im vierten oder fuͤnf- ten Jahre nach ihrer Anlegung gehauen werden, damit die Pflanzstoͤcke hinlaͤngliche und bessere Wurzeln erhalten. Das Strauchholz auf den Packwerken wird ebenfalls alle drei Jahre gehauen, denn laͤßt man sowohl dieses als auch die Straͤucher in den Pflanzungen laͤnger stehen und dicker werden, so verlieren die Ruthen ihre Biegsamkeit, und beim Eisgang werden sie umgebrochen. Den Kopfweiden ist es ebenfalls schaͤdlich wenn ihre Zweige zu stark werden, weil nach dem Hauen gewoͤhnlich dergleichen Weiden stammfaul werden. Das Kappen der Weiden- und Pappelbaͤume so wohl als das Aushauen der Pflanzungen, erfordert wenn das stehenblei- bende Holz nicht beschaͤdigt werden soll, sehr scharfe Werkzeuge, mit welchen der Hieb von unten nach oben und ja nicht umgekehrt gefuͤhrt werden muß. Bei den gekappten Baͤumen. und bei den Strauchpflanzungen, werden die Zweige so weit abgehauen, daß die stehenblei- benden Enden noch zwei bis drei Zoll lang sind. Von den Baͤumen muͤssen alle Zweige ab- gehauen werden und nicht wie es zuweilen geschiehet, einzelne Zweige stehen bleiben, indem sie gar zu leicht in der Saftzeit vom Winde zum Nachtheil des Stammes abgebrochen werden. Um Pflanzungen regelmaͤßig benutzen zu koͤnnen, pflegt man sie in drei bis vier Schlaͤgen einzutheilen, von welchen jedes Jahr einer ausgehauen wird. Noch ist in Absicht der Hauzeit zu bemerken, daß Strauchpflanzungen mit gleichem Von den Pflanzungen. Vortheile im Herbste oder Fruͤhjahre gehauen werden koͤnnen, nur die Kopfweiden leiden zu- weilen vom Froste, wenn sie im Herbst gekappt werden. §. 67. Es ist nicht gleichguͤltig welcher Sorten von Weiden und Pappeln man sich zum Pflanzen bedient, und es ist gut wenn sich ein Strombaumeister die Kenntniß der vorzuͤglich- sten Arten derselben verschaft; zu diesem Endzweck sollen einige Weiden- und Pappelarten noch ihren aͤußern Kennzeichen hier beschrieben und was etwa noch anzumerken noͤthig ist, dabei erinnert werden. Wenn aber bei den uͤbrigen Pflanzen vorzuͤglich die Befruchtungswerkzeuge dazu dienen, ihre vorzuͤgliche Kennzeichen anzugeben, so ist dieses bei den vielen Weidenarten dennoch manchen Schwierigkeiten unterworfen, weshalb hier die vorzuͤglichsten Unterscheidungs- zeichen der Weidenarten, besonders von dem Blatt hergenommen werden sollen, wobei ich bei der Beschreibung außer meinen Erfahrungen, vorzuͤglich Gleditsch, Suckow und v. Burgs- dorf gefolgt bin. I. Weiße Weide (Salix alba L.) Die Blaͤtter welche abwechselnd stehen sind laͤnglich, auf beiden Enden zugespitzt, etwa 3 Zoll lang, ¾ Zoll breit, gezaͤhnt, auf beiden Seiten, doch unten weit staͤrker mit kur- zen weißen Haaren uͤberzogen, weshalb die Blaͤtter ins silberfarbene spielen. Die feinen Zaͤhne sind mit kleinen roͤthlichen Druͤsen besetzt, die mitten am Blatt besonders merklich sind. Der Blattstiel ist etwa ¼ Zoll lang. Zuweilen ist das Blatt mit vier schwarzen, rauhen Punkten versehen. Die Rinde der jungen Zweige ist glatt und gelbbraun, an aͤltern dunkler und an alten Schaͤften reißt sie stark auf. Das Holz der jungen Zweige ist nur wenig biegsam, von aͤltern sproͤde. Sie ist vorzuͤglich wegen ihres schnellen Wachsthums und weil sie im schaͤrfsten Froste unter allen Weiden die dauerhafteste ist, zu Kopfweiden geschickt und wird eine der groͤßten und staͤrksten Weiden. Die Zweige werden zu Faschinen, Wuͤrste und Pfaͤhle genutzt; wegen ihren unregel- maͤßigen Aesten nimmt man diese Art nicht gern zu Strauchpflanzungen, weil solche alsdenn nicht so dicht wie von andern Weidenarten werden; auch ist es zu vermeiden, solche zu Spreutlagen oder Rauchwehren zu nehmen, weil die Krone des Packwerks alsdenn nicht nur weniger dicht auswaͤchst, sondern auch die Reiser wegen ihrer Sproͤdigkeit, zu leicht geknickt werden. Neuntes Kapitel. II. Knackweide , Bruchweide, (Salia fragilis L.) Die Blaͤtter sind laͤnglich zugespitzt, etwa 3½ Zoll lang, ¾ Zoll breit; glatt und zahnfoͤrmig stumpf gezackt. Die ausgekerbten und gefranzten Blaͤtterstiele, sind mit druͤsenar- tigen Knoͤpfchen versehen und ¼ Zoll lang. Der ganze Blaͤtterbau ist dick und fest. Wo die Blattstiele der aͤußersten Blaͤtter gegen die Spitze der Zweige aus denselben hervor kommen, finden sich gemeiniglich zwei laͤnglich viereckige fein gezaͤhnte Nebenblaͤttchen. Die obere Flaͤche der Blaͤtter ist schoͤn dunkelgruͤn, glaͤnzend; die untere heller. Der Blattstiel gelblich und kurz. Die Knospen sind dreiblaͤttrich. Die Rinde der jungen Zweige ist weißlich gruͤn; der aͤltern braunroth. Das Holz der Zweige ist bruͤchig, besonders in den Gelenken, wo es bei der ge- ringsten Gewalt leicht abspringt. Das Holz uͤberhaupt ist dem Verstocken sehr unterworfen. In Absicht der Benutzung gilt ebendasselbe, was bei der weißen Weide gesagt wor- den ist, außer daß sich die Zweige noch eher zum Einflechten in Zaͤune brauchen lassen. III. Mandelweide . (Salix amygdalina L.) Die Blaͤtter sind groß, besonders breit und glatt, den Mandelblaͤttern aͤhnlich; oval zugespitzt, auf der obern Flaͤche glatt dunkelgruͤn, unten weißlich, am Rande sehr fein und spitz gezackt, mit starken Adern durchzogen. An den obern Enden der Zweige sitzen zu- weilen zwei sehr kleine, laͤngliche, zweizackigt gezahnte mit kleinen Druͤsen besetzte Neben- blaͤtterchen , welche an den untern aͤltern Zweigblaͤttern allezeit fehlen. Die Blaͤtter- stiele sind kurz. Die Knospe ist einblaͤttrich, braunglaͤnzend und auf ihrer Spitze mit kurzen feinen Haaren uͤberzogen. Die Rinde der jungen Zweige ist glatt, dunkel oder schwarzroth, zuweilen blas- ser und hellgruͤn. Das Holz der jungen sehr langen feinen Ruthen ist wenig zaͤhe. Sie wird vorzuͤglich als Kopfweide benutzt, kommt aber auch als Buschweide vor. Zu Faschinen und Pfaͤhlen ist ihr Holz sehr nutzbar, auch wohl zu Zaͤunen, wenn man aber bessere und biegsamere Weidenarten hat, so nimmt man sie nicht gern zu Rauchwehren und Spreutlagen. IV. Gelbe Bandweide (Salix vitellina L.) Die Blaͤtter sind lang und eirund zugespitzt, im Anfang weich und haarig, bei mehrern Von den Pflanzungen. mehrerm Wachsthum aber mehr steif, glatt, gruͤn, glaͤnzend, unterwaͤrts weißgrau und haa- rig, auch wohl mit einem weißen Beschlag gleichsam uͤberzogen. Gegen die Spitze hin, sind sie besonders fein und scharf gezackt, sonst aber stumpf gezahnt, auch mit schwarzen Punkten gezeichnet, besonders aber am Rande mit feinen Haaren besetzt. Die Rinde der Zweigen ist dottergelb, gegen den Winter orangefarben und braͤunlich. Die Zweige sind fein, lang, zaͤhe und besonders biegsam. Die schlanken Ruthen haͤngen zuweilen sehr tief herunter, wie bei der Haͤngebirke oder balylonischen Weide. Sie giebt einen schoͤnen Baum, welcher selbst in trocknem Sandboden gut fort kommt. Mit gleichem Nutzen dient sie aber auch als Strauch- oder Buschweide zu Strom- pflanzungen, besonders aber zu Rauchwehren und Spreutlagen. Die Ruthen sind vorzuͤglich wegen ihrer Zaͤhigkeit zum Binden der Faschinen, Wuͤrste und allerhand Flechtwerk geschickt, daher ihre Kultur nicht vernachlaͤßigt werden darf. V. Lorbeerweide . ( Salix pentandra L. ) Die Blaͤtter sind 3 bis 4 Zoll lang und 1½ Zoll breit, oval zugespitzt und am Rande mit stumpfen Zaͤhnen und druͤsenartigen Koͤpfen versehen. Sie vergleichen sich dem großen ausgewachsenen suͤßen Kirschlaub, außer daß sie ein schoͤnes Gruͤn, einen staͤrkern Glanz und angenehmen Geruch haben. Die Blaͤtter der jungen Zweige sind die groͤßten, laͤngsten und wohlriechendsten; dabei weich, glaͤnzend und ganz gruͤn, mit zwei am kurzen Blattstiele befestigten großen Nebenblaͤtter versehen, die sich nach und nach verliehren. Die Blaͤtter der Krone haben etwas breite mit Druͤsen besetzte Stiele und wenn sie ausgewachsen sind, werden sie hart, steif, dunkelgruͤn, fast wie Lorbeerblaͤtter. Die Rinde der Zweige ist unterwaͤrts graͤulich, sonst braunroth glaͤnzend. An aͤl- tern Staͤmmen heller, grau und aufgerissen wie an den Eichen. Das Holz der jungen Zweige ist etwas biegsam, am Rande sehr fein und scharf gezackt mit harten Zaͤhnchen. Die Ruthen schlank und grade. Sie giebt einen schoͤnen ansehnlichen Baum, mit einem recht graden und dicken Stamm, und wird vorzuͤglich als Kopfweide genutzt, da sie vor andern den Vorzug hat, daß sich ihr Holz recht gut und gesund erhaͤlt und gar nicht oder sehr spaͤt stammfaul wird. Zu Faschinenpfaͤhlen und Zaͤunen, wird sie mit besonderm Nutzen angewandt. VI. Saalweide . ( Salix caprea. L. ) Die Blaͤtter sind eifoͤrmig oben zugespitzt 2½ bis 3 Zoll lang, einen Zoll breit und K Neuntes Kapitel. stehen auf ¼ Zoll langen Stielen. Ihre obere Flaͤche ist glatt, dunkelgruͤn und hin und wie- der auf den Adern, mit kurzen einzelnen Haaren besetzt; die untere erscheint mit feiner weißer Wolle uͤberzogen. Der Rand der Blaͤtter ist hin und wieder unregelmaͤßig gefranzt und ge- bogen. Bei dem Ausbruch des Laubes sind gemeiniglich unter jedem Blatt zwei halbrunde, gezahnte, den Stiel umfassende Nebenblaͤtter vorhanden, welche aber leicht abfallen. Die Rinde der jungen Zweige ist grau und wollich, der aͤltern glatt. Die Zweige sind schlank und biegsam, ihr Holz aber aͤußerst spaltig, dabei den- noch sehr zaͤhe. Mit gleichem Nutzen dient diese Weide zu Baͤumen, Strauchpflanzungen, Rauchweh- ren oder Spreutlagen, da sie besonders als Strauch eine ansehnliche Hoͤhe erhaͤlt. Sie wird zu Faschinen und Pfaͤhlen, besonders aber zu Wuͤrsten und Flechtzaͤunen gebraucht. VII. Rothe Bandweide . ( Salix purpurea. L. ) Die Blaͤtter sind lang und schmal, lang zugespitzt, mit einem fein gezaͤhnten Rande, welcher allezeit mit Druͤsen besetzt ist; die obere Flaͤche schoͤn gruͤn und ganz glatt, die untere weißlich. An den kurzen Stielen der obern Blaͤttern, stehen unten zwei zugespitzte, zackige Nebenblaͤtter , welche den Stiel mit umfassen und nach der Spitze zu immer groͤßer sind, aber an den untern Blaͤttern nicht mehr gefunden werden. Die Rinde der Ruthen ist roth, wenn das Laub abgeworfen ist noch dunkler purpurfarben. Die Zweige sind schlank, duͤnne, aͤußerst biegsam und zaͤhe. Hiervon giebt es eine breitblaͤttrige Abart , deren junger Trieb fast gar nicht roth ist. Sie wird mit vielem Nutzen zu Kopf- und Strauchweiden angewandt, die Staͤmme fallen aber nicht so groß aus, wie bei No. IV. Zu Rauchwehren und Spreutlagen ist diese Weide besonders zu empfehlen, da ihre Zweige zum Binden der Wuͤrste und Faschinen zu ge- brauchen sind, auch sehr schoͤne Ruthen zu Flechtzaͤunen geben. VIII. Korbweide . ( Salix viminalis. L. ) Die Blaͤtter welche dicht und abwechselnd zusammen stehen sind unter den Weiden- blaͤttern die laͤngsten. Sie sind schmal, auf beiden Enden zugespitzt, fein gezaͤhnt, auch ver- lohren gekerbt und am Rande wellenfoͤrmig ausgebogen. Die obere Flaͤche ist hellgruͤn und glatt, mit vertieften Adern gezeichnet, die untere hat erhabene Adern und eine erhabene nach Von den Pflanzungen. der Laͤnge laufende Hauptrippe. Diese ganze Seite ist mit einer feinen weißen, silberglaͤnzen- den Wolle uͤberzogen. Die Rinde der jungen Triebe ist grau, haarig; bei aͤltern aschgrau, gruͤngelb- lich und glatt. Das Holz ist zaͤhe und weich. Selten wird diese Weide als Baum, aber mit desto groͤßerem Nutzen als Strauch in den Pflanzungen und auf den Packwerken gebraucht, wo sie im Eise und Wasser sehr dauer- haft und bei allen Arten von Strauchpflanzungen zu empfehlen ist, da ihre Triebe sehr dicht neben einander, in lauter langen und einfachen Ruthen hervor wachsen, auch einen schnelle- ren und hoͤheren Trieb zeigen als andere bekannte Strauchweiden, indem ihre Ruthen oͤfters in 2 bis 3 Jahren uͤber 12 Fuß hoch werden, weshalb sie nicht genug bei Spreutlagen und Ueberfaͤllen empfohlen werden kann. Zu Faschinen und Wuͤrsten giebt sie das meiste und beste Holz, welches auch zu Zaͤunen und vielen Flechtarbeiten mit Nutzen angewandt wird. IX. Bachweide , Rosenweide. ( Salix Helix. L. ) Die Blaͤtter sind im Bau zart, laͤnglich, oben in eine gerundte Spitze auslaufend und daselbst am breitesten, so wie sie am kurzen Stiele, am schmaͤlsten sind. Bei einigen ist der Rand bis auf die Haͤlfte fein gezaͤhnt, bei andern gar nicht. Die obere Flaͤche hellgruͤn, glaͤnzend, mit der untern gleichfoͤrmig mit erhabenen Adern gezeichnet. Die untere Flaͤche ist blaͤulichgruͤn und matter; sie giebt dem Laube ein blaͤuliches Ansehen. Oben an den Zweigen stehen die Blaͤtter nahe an einander und deswegen oft paarweise gegenuͤber. Sie hat keine Nebenblaͤtter. Die Rinde der jungen Zweigen ist gelb und gruͤnroͤthlich, bei aͤltern rauch und dunkler. Die Zweige sind duͤnn und sehr biegsam, oft mit einem Rosen aͤhnlichen Aus- wuchse versehen, welcher durch ein Insekt verursacht wird. Sie kommt nur als Strauch vor, und es ist zu bedauern, daß sie nicht zu einer solchen Hoͤhe wie die uͤbrigen Weiden waͤchst, weil sie den Vorzug besitzt, daß das Vieh sie weniger als alle uͤbrigen Weiden abfrißt, auch in Absicht des Bodens, selbst auf den Flug- sand fort kommt. Der vorzuͤglichste Nutzen dieser Weide ist, daß sie zu allen Arten von Flechtwerk gebraucht wird. Sie erreicht gewoͤhnlich eine Hoͤhe von 4 bis 5 Fuß. K 2 Neuntes Kapitel. X. Werftweide . ( Salix acuminata. L. ) Die Blaͤtter wie bei der Saalweide, nur mehr laͤnglich oval zugespitzt und am obern Ende breiter als nach dem Stiele zu; in ihrem Baue nicht so dick und schwach gefranzt. Die Rinde der jungen Zweige ist roͤthlich, der aͤltern grau. Die Zweige sind nicht so grade wie bei der Saalweide, sondern mehr unregelmaͤ- ßig, mit mehrern Ausschuͤssen und weniger zaͤhe. Diese Weide scheint mit No. VI. von einerlei Art zu seyn nnd erhaͤlt wahrscheinlich durch Kultur dieselben Eigenschaften. Sie kommt nur als wildwachsender Strauch besonders in Rohrbruͤchern vor, giebt, wenn der Strauch die erforderliche Laͤnge hat, gute Faschinen und Wuͤrste; auch lassen sich die ausgesuchten Ruthen zu Flechtzaͤunen gebrauchen, welche je- doch selten glatt und dicht werden. I. Silberpappel . ( Populus alba. L. ) Die Blaͤtter stehen auf zwei Zoll langen mit weißer zarter Wolle bedeckten Stielen und sind bald in 5, bald in 3 ungleiche Einschitte getheilt, die an ihrem Rande gezaͤhnt er- scheinen. Die groͤßten Blaͤtter an 1¼ Zoll langen Stielen, sind 6 Zoll lang und 5 Zoll breit, gewoͤhnlich aber 3½ Zoll lang und 2¾ Zoll breit. Die obere Flaͤche ist dunkelgruͤn und glaͤn- zend, die untere hingegen mit einer schoͤnen silberfarbenen, festsitzenden, dichten, kurzen Baumwolle bekleidet. Die Rinde der jungen Zweige ist gruͤnlich und ebenfalls mit weißer Wolle uͤberzo- gen, der aͤltern aschgrau und glatt. An alten Staͤmmen reißt sie auf. Das Holz der Zweige ist biegsam, des Stammes weich und schwer zu spalten. Ihre Wurzel geht uͤber 3 Fuß tief und bis 28 Zoll weit. Sie wird ein schoͤner Baum, welcher gekroͤpft werden kann und sehr vieles Reis zu Faschinen und Wuͤrsten giebt, auch kommt sie als Strauch vor, der schlanke und hohe Ruthen treibt, die ebenfalls beim Faschinenbau und zu Zaͤunen genutzt werden koͤnnen. Diese Pappel leidet niemals vom Froste und außerdem daß sie in einem milden Bo- den gut fort koͤmmt, vertraͤgt sie auch sandigen und nassen Boden, wo sie sehr schnell waͤchst. II. Gemeine Pappel , Schwarzpappel. ( Populus nigra. L. ) Die Blaͤtter welche an 1½ Zoll langen Stielen sitzen, bilden beinahe ein Dreieck, das unten gerundet und oben mit einer langen Spitze versehen ist; sie haben bei frischem Von den Pflanzungen. Wuchse 5 Zoll Laͤnge und eben so viel Breite, sonst aber gewoͤhnlich sind sie 2½ Zoll lang, 3 Zoll breit. Ihr Bau ist dick und stark, ihre Farbe grasgruͤn, beide Flaͤchen sind glatt, die obere besonders glaͤnzend, die untere mit einer erhabenen und mehrern Seitenadern gezeichnet, zwischen denen sich ein feineres, die ganze Flaͤche bedeckendes Adergewebe befindet. Vor dem Ausbrechen sind sie in dicke zugespitzte, klebrigte Knospen gewickelt. Die Rinde der Zweige faͤllt ins Gelbliche, des Stammes ins Aschgraue. Das Holz ist zaͤhe. Die Vermehrung dieser Baͤume geschiehet durch Setzstangen, sicherer durch Wurzel- brut. Eben so werden die Strauchpflanzungen von dieser Pappel, aus eingelegten Ruthen im Herbste besser von Statten gehen, als durch Setzlinge. Man erhaͤlt viele und gute Faschinen von den gekroͤpften Baͤumen, nur verliehren sie nach den Kroͤpfen gern den Kern, da hingegen die Strauchpflanzungen beim regelmaͤßigen Hauen gut fort kommen. III. Zitterpappel , Espe. ( Populus tremula. L. ) Die Blaͤtter werden in einem fruchtbaren Boden fast so groß wie die der Silber- pappel; sonst kleiner. Sie haben eine runde Form mit einer Spitze versehen; sind dick und steif, am Rande stark und rundlich ausgezackt und auf beiden Seiten glatt. Die Farbe der obern Flaͤche ist hellgruͤn, der untern faͤllt ins Weißliche. Die ersten hervorkommenden Blaͤt- ter, sind oben haarig, unten wollig. Die Blaͤtterstiele sind duͤnn und lang, weshalb sich die Blaͤtter beim geringsten Luͤftchen bewegen. Die Rinde der jungen Triebe ist rauch, des Stammes glatt, gruͤnlich-grau, ber- stet aber nach vollendetem Wachsthum. Diese Pappel vertraͤgt das Kroͤpfen nicht, daher ist bei den Baͤumen welche man er- halten will, auf keine Faschinen zu rechnen. Als Strauch aber kann sie desto besser zu Fa- schinen, Wuͤrste und Flechtzaͤunen genutzt werden, da sie nach dem Hauen nur noch dichter waͤchst. Sie laͤßt sich aber nicht sicher durch Setzlinge fortpflanzen, die haͤufige Wurzelbrut hingegen schlaͤgt sehr leicht beim Verpflanzen im Fruͤhjahre in allerlei Boden an, selbst im schlechten Sande. Die Kultur dieser Pappel ist nicht sehr anzurathen, da sie leicht vergeht und haͤufig von dem Wilde beschaͤdiget wird. Zehntes Kapitel . Von Verfertigung der Zaͤune . §. 68. D ie Zaͤune, in so fern sie hierher gehoͤren, koͤnnen aus einem doppelten Gesichtspunkte de- trachtet werden, erstlich als Schlickzaͤune um Anhaͤgerung oder Verlandung zu bewirken und zweitens als Befriedigungen , um die ausgewachsenen Kronen der Packwerke oder die Pflanzungen, gegen Beschaͤdigungen von Vieh und Menschen zu sichern. In Absicht der Befriedigungen unterscheidet man vorzuͤglich: a. Flechtzaͤune b. Wurstzaͤune. c. Stangen- oder Ruͤckzaͤune und d. Lebendige Hecken welche in solchen Gegenden, wo sich eine gemeinschaftliche Viehweide befindet um, so noth- wendiger sind, weil bei der gewoͤhnlichen Nachlaͤßigkeit der Hirten, das Vieh ungehindert in die Pflanzungen gehet. Alle angewandte Muͤhe zur Regulirung eines Stroms durch Pack- werke und Pflanzung, oder zur Sicherung der Deiche ist vergebens, wenn der junge Aufschlag im Fruͤhjahre, wo die Grashuͤtung dem Vieh noch nicht hinlaͤngliche Nahrung giebt, abge- fressen und zertreten wird; die ausgewachsenen Kronen der Packwerke verwelken und ziehen den Ruin der Werke nach sich, die Pflanzungen gehen aus und der Sand wird vom Strome weggespuͤlt, und man wird ohne Sicherung vor dem Vieh, allen Fleiß bei den Anlagen ver- gebens angewandt haben. Es ist daher erheblich daß so bald eine Pflanzung, Spreutlage oder Rauchwehre angelegt ist, auch sogleich wenn Nachtheil von dem Vieh zu befuͤrchten ist, ein tuͤchtiger Zaun angefertiget werde, denn ob gleich ansehnliche Strafen darauf stehen, wenn Vieh in den Pflanzungen gefunden wird Die Ober-Oderbruchs-Deich- und Uferordnung setzt fuͤr jedes Stuͤck Vieh 13 Ggr. Strafe fest; im Nieder-Oderbruch ist 14 taͤgige Gefaͤngnißstrafe bei Wasser und Brod verordnet. In Ostpreußen und Litthauen sind 15 gr. Strafe fuͤr jedes Stuͤck Vieh ausgesetzt, und im wiederholten Fall, Verdoppelung. so sind doch Hirten und Eigenthuͤmer, oͤfters faul und boshaft genug, dergleichen Anlagen beschaͤdigen zu lassen. Von Verfertigung der Zaͤune. §. 69. Die Flechtzaͤune sind unter allen die dauerhaftesten, so bald sie nicht bei großem Wasser dem Eisgange ausgesetzt sind. Sollte dieses letztere der Fall seyn, so muͤssen Wurst- oder Stangenzaͤune, welche man gegen den Winter abnehmen kann angefertiget werden, ob sich gleich dadurch die Zaͤunungskosten ansehnlich vermehren. Noch haben die Flechtzaͤune den Vortheil, daß außer dem großen Vieh, auch das kleine und besonders die Schweine, welche sich leicht unter andern Zaͤunen durchwuͤhlen, abgehalten, auch leicht und mit wenig Kosten reparirt werden koͤnnen, da das Material zum Flechten, die Pflanzungen selbst liefern. Die Verfertigung eines Flechtzauns geschiehet, indem man nach der Linie, welche die Richtung des Zauns angiebt, kiehnene 4 bis 4½ Fuß lange, 1½ Zoll starke Pfaͤhle 6 Zoll auseinander, einen Fuß tief einschlaͤgt. Ferner werden lange weidene am Stammende etwa einen drittel bis einen halben Zoll starke Zaunruthen erfordert und in gehoͤriger Menge her- bei geschaft, je laͤnger diese Ruthen seyn koͤnnen, desto besser ist es, daher sich vorzuͤglich die §. 67. No. VIII. beschriebene Weidenart hierzu paßt. Diese Ruthen werden zwischen den ein- geschlagenen Pfaͤhlen wie bei der gewoͤhnlichen Korbmacherarbeit eingeflochten. Das Flechten muß aber nicht so geschehen, daß man erst eine Ruthe verarbeitet Figur 66 A , denn die Taf. VII. zweite u. s. w. sondern man muß allemal mit zwei Ruthen zugleich arbeiten, wovon jede wechselsweise einmal oben und einmal unten kommt. Figur 66. B, C . Wenn der Zaun so weit herauf gearbeitet ist, daß nur noch ein halber Fuß am Flechtwerk fehlt, so werden nach Verhaͤltniß der Festigkeit des Bodens, etwa in Entfernungen von 4 Fuß, Streben eingeschla- gen, welche dicht auf dem Flechtwerk, etwa einen halben Fuß nach der aͤußern Seite des Zauns uͤber stehen. Figur 67. A. Diese Streben sollen dem Zaune mehr Festigkeit geben, damit das Vieh welches gegen denselben druͤckt oder sich daran reibt, ihn nicht umwerfen kann. Sind diese Pfaͤhle eingebracht, so werden sie sorgfaͤltig mit eingeflochten und die Ar- beit so weit fortgesetzt, als es die Hoͤhe des Zauns erfordert. Statt der beiden obersten Rei- hen einfacher Ruthen, nimmt man die besten ausgesuchten doppelt, welche bei dem Flechten immer zwei und zwei zusammen gedrehet werden. Figur 67. B, C. Bei dem Flechten ist noch in Acht zu nehmen, daß wenn eine Ruthe verarbeitet ist, das Stammende der folgenden nicht grade auf gelegt wird, sondern in die kleine Oefnung welche sich zwischen den Pfaͤhlen und der Ruthen, der Tiefe nach bildet, eingesteckt werden muß, damit am Flechtwerk keine Stammenden der Ruthen sichtbar werden. Zehntes Kapitel. §. 70. So vortheilhaft auch die Flechtzaͤune in vieler Hinsicht sind, so kann man sie doch nicht da gebrauchen, wo die Zaͤune waͤhrend dem Winter abgenommen werden. In diesem Falle kommt es darauf an, ob dergleichen Zaͤune nur wenig Widerstand leisten sollen, und ob man fuͤr die Pflanzung nichts von Gaͤnsen und Schweinen zu befuͤrchten hat, da denn gewoͤhnlich wegen der geringeren Kosten, ein Wurstzaun gewaͤhlt wird, dessen Pfaͤhle und Wuͤrste im Herbst noch bei den Packwerken genutzt werden koͤnnen. Zur Verfertigung des Wurstzauns werden Pfaͤhle wie bei dem Flechtzaun, gewoͤn- liche Wuͤrste und Bindweiden erfordert. Laͤngs der Linie nach welcher der Zaun angelegt werden soll, streckt man eine Reihe Wuͤrste, neben welche in Entfernungen von 3 bis 4 Fuß auf beiden Seiten zwei Pfaͤhle einander gegenuͤber, einen Fuß tief, eingeschlagen werden. Taf. VII. Figur 68. A. Nun kann man, nachdem der Zaun fester werden soll, entweder zwei oder drei Reihen Wuͤrste so zwischen diesen Pfaͤhlen befestigen, damit solche in gleicher Entfernung von einander und von der Erde abstehen. Zuerst wird die zwischen den Pfaͤhlen lie- gende Wurst aufgehoben und in der untersten Reihe nur hie und da mit Bindweiden ange- bunden, hierauf wird zwischen den Pfaͤhlen die zweite Reihe Wuͤrste gestreckt und in der ge- hoͤrigen Entfernung von der ersten Reihe angebracht. Soll noch eine dritte Reihe dazu kommen, so geschiehet solches auf gleiche Weise, wo man nur dahin sehen muß, daß nicht alle Wuͤrste in einerlei Gegend zusammen stoßen. Sind die Wuͤrste vorlaͤufig befestiget, so werden zwischen den obersten Reihen Strebepfaͤhle, so viel die Festigkeit erfordert, eingeschla- gen und nachher an allen Pfaͤhlen die Wuͤrste tuͤchtig mit Bindweiden angebunden, wobei die Strebepfaͤhle zugleich einen Band erhalten. Figur 68. B. Ein solcher fertiger Zaun laͤßt sich leicht im Herbste wieder abnehmen, und wenn er nur nicht den Fehler haͤtte, daß ihm zuweilen die noͤthigen Festigkeit fehlte, so wuͤrde er unter den angefuͤhrten Umstaͤnden am we- nigsten kostbar seyn. §. 71. Die Stangenzaͤune werden da angebracht, wo Wurstzaͤune keinen hinlaͤnglichen Widerstand leisten, und wo es dennoch erfordert wird, daß solche den Winter uͤber wieder weggenommen werden sollen. Die Pfaͤhle haut man aus Rindschaͤligem Holze, die Stangen werden aus Latt- oder Bohlstaͤmmen gespalten; ihre Konstrukzion ist bekannt genug. Sie duͤrfen aber nur in den aͤußersten Faͤllen angewandt werden, weil es offenbar eine Holzver- schwendung Von Verfertigung der Zaͤune. schwendung waͤre, da dergleichen Zaͤune zu machen, wo man sich noch mit den Zaͤunen, welche nur Strauch und duͤnne Pfaͤhle erfordern, behelfen kann. §. 72. Es ist sehr vortheilhaft, wenn es die uͤbrigen Umstaͤnde gestatten, eine dem Vieh un- durchdringliche lebendige Hecke anzulegen, nur wollen sie da nicht gut fortkommen, wo sie zu sehr der Ueberschwemmung ausgesetzt sind; es ist daher auch nicht rathsam dergleichen Hecken auf niedrigen Sandfeldern zur Befriedigung der Pflanzungen anzulegen, dahingegen werden oͤfters dergleichen Pflanzungen von hohen Ufern eingeschlossen, welche die Anlage eines lebendigen Zauns gestatten, und denn ist es allemal rathsam, hinter dem todten Zaune einen lebendigen anzulegen, damit wenn dieser ausgewachsen ist, die Kosten fuͤr die Einzaͤunung er- spart werden koͤnnen. Nur passen sich keine Weiden hierzu, weil solche am ersten vom Vieh beschaͤdiget und abgefressen werden und demselben bald den Durchgang in die Pflanzung ver- statten. Die schicklichsten Holzarten sind: gemeiner Kreutzdorn, ( Rhamnus catharticus L. ) Schleedorn oder Schwarzdorn, ( Prunus spinosa L. ) Weißdorn, ( Crataegus Oxyacantha L. ) Berberitzen, ( Berberis vulgaris L. ) Hagebutten, ( Rosa canina L. ) und Stachelbeeren, ( Ri- bes grossularia L. ) von welchen aber nur die Stachelbeeren die Anlegung der Hecke durch Setzlinge gestatten, bei den uͤbrigen Arten muß solche durch den Saamen, die Wurzelbrut oder mittelst junger gut bewurzelter Pflanzen geschehen. Bei Anlegung einer Hecke, welches gewoͤhnlich im Fruͤhjahre vor dem Ausbruch des Laubes geschiehet, verfaͤhrt man folgendergestalt: zuerst wird hinter den todten Zaun nach der Pflanzung zu, ein zwei Fuß breiter und drei Fuß tiefer Graben verfertiget, welcher schon im Herbste ausgegraben werden kann. Im Fruͤhjahre wird derselbe einen Fuß hoch mit lockerer guter Erde ausgefuͤllt und hierauf auf beiden Seiten desselben, also beinahe zwei Fuß aus- einander, die jungen Pflanzen in maͤßiger Entfernung auseinander gesetzt, und wenn solche in zwei graden Reihen stehen, zwischen beiden eine 4 Zoll tiefe Rinne gelassen. In diese Rinne streut man den im vorigen Herbste gesammelten Saamen von derselben Art, woraus die Pflanzen bestehen, und bedeckt solchen mit Erde 3 Zoll hoch. Die jungen Pflanzen schnei- det man einen Fuß hoch uͤber der Erde ab, und im Herbst und Sommer muß das Beschnei- den der Hecke auf beiden Seiten immer fortgesetzt werden, bis sie die noͤthige Hoͤhe hat, da denn auch der Obertheil beschnitten wird. §. 73. Weil die Rinde der jungen Setzweiden haͤufig vom Vieh benagt werden, und dieses L Zehntes Kapitel. Von Verfertigung der Zaͤune. die Vertrocknung des Baums zur Folge hat, so pflegt man auch um junge Kopfweiden-Plan- tagen, Zaͤune zu machen; wo aber junge Setzweiden einzeln stehen, da wuͤrden Zaͤune zu kostbar seyn, weshalb man sie alsdenn mit Dornenstrauch, besonders von Hagebutten, um- windet und solchen mit Bandweiden befestiget. Man muß sich aber hierbei in Acht nehmen, daß die Rinde der Weiden nicht beschaͤdiget wird. §. 74. Die Schlickzaͤune welche zur Befoͤrderung der Anhaͤgerung im Wasser, da angelegt werden, wo man vor einem Ufer Verlandung zu bewirken wuͤnscht, und wo die Tiefe des Wassers noch keine Bepflanzung gestattet, gewaͤhren bei dem Wasserbaue betraͤchtliche Vor- theile, in so fern der Strom nur irgend zum Anlanden geneigt ist. Sie verdienen daher auch alle Aufmerksamkeit, ob gleich die schoͤnen Erwartungen zuweilen dadurch getaͤuscht wer- den, daß man im Fruͤhjahre Statt der Verlandung, weder Schlickzaun noch Sand findet, weil das Eis beide weggefuͤhrt hat. Oefters und selbst wenn es darauf ankoͤmmt eine Ver- aͤnderung in der Strombahn hervor zu bringen, kann man sich ihrer dennoch mit vielem Vortheile Statt der Buhnen bedienen, um ein Sandfeld zu vergroͤßern und Verlandung zu befoͤrdern. Diese Zaͤune werden nach Art der Flechtzaͤune, welche §. 69. beschrieben sind, auf eine aͤhnliche Art verfertiget, nur daß man nach Verhaͤltniß der Tiefe des Wassers, welche nicht zu groß seyn muß, die Laͤnge und Staͤrke der Pfaͤhle einrichtet, den Strauch nur lose auf einander treibt und die Pfaͤhle etwa zwei Fuß auseinander einschlaͤgt. Die Pfaͤhle wer- den in Reihen nach verschiedenen zum Theil vom Ufer, Strom abwaͤrts gehenden gebroche- nen hie und da auslaufenden Richtungen eingeschlagen, uͤber der Oberflaͤche des Wassers ge- flochten und das Flechtwerk auf den Grund getrieben. Am leichtesten kann man diesen Strauch, welcher aus Zweigen von Tannen oder Fichten genommen werden und belaubt seyn kann, mit Stangen hinunterstoßen, welche an ihrem Ende zwei kurze auseinanderstehende ga- belfoͤrmige Eisen haben, um damit den Strauch besser zu halten. Auch ist es noͤthig daß zur bessern Befestigung oben auf den Schlickzaͤunen eine Stange befestiget werde, mit welcher Strebepfaͤhle stromabwaͤrts verbunden werden, damit die Zaͤune hierdurch einen sicherern Stand erhalten. Eilftes Kapitel . Von den Anschlaͤgen . §. 75. W enn schon die Verfertigung eines genauen Anschlags bei Landbauen vielen Schwierigkei- ten unterworfen ist, so treten bei Wasserbauen noch weit mehr Umstaͤnde ein, die eine ge- naue Bestimmung der Materialienmenge und der Kosten hoͤchst unsicher machen. Bald ver- tieft sich waͤhrend dem Baue der Grund weit mehr als man berechtiget war vorauszusetzen, bald pressen sich die Faschinen mehr als gewoͤhnlich zusammen, bald kann wegen widriger Winde die Erde nicht in gehoͤriger Menge angefahren werden, weshalb man zu Landfuhren seine Zuflucht nehmen muß, und so koͤnnen mannichfaltige Veranlassungen eine Abweichung von dem urspruͤnglichen Anschlage veranlassen. So unmoͤglich es aber auch ist, auf derglei- chen Umstaͤnde Ruͤcksicht zu nehmen, so wird dennoch erfordert, daß vor der Ausfuͤhrung eines jeden Baues, ein so viel wie moͤglich genauer Anschlag von den Materialien und Ko- sten, vorher verfertiget werde. §. 76. Vor der naͤhern Untersuchung des Materialienbedarfs und des Arbeitslohns, wird es noͤthig seyn, einige Bemerkungen daruͤber anzustellen, in wie fern Faschinenbaue durch Entre- penneurs oder auf Rechnung am vortheilhaftesten auszufuͤhren sind. Aus dem Vorhergehenden wird hinlaͤnglich erhellen, daß nur derjenige einen Faschi- nenbau zweckmaͤßig ausfuͤhren kann, welcher genaue Kenntniß des Strombaues besitzet, die man bei einem Entreprenneur der nicht zugleich Baumeister ist, nicht wohl voraussetzen darf. Wenn es sich aber sehr wohl ereignen kann, daß ein Wasserbau beinahe noch einmal so viel auszufuͤhren kostet, als veranschlagt worden, so wird nicht leicht ein Entreprenneur einen solchen Bau uͤbernehmen, wenn er nicht durch die bewilligten Kosten, auch fuͤr die moͤglich nachthei- ligen Umstaͤnde gesichert ist. So oft nun diese Umstaͤnde nicht eintreten, so ist der Staat um die mehrern Kosten gebracht, die besser angewandt werden koͤnnten. Selbst wenn man dem Enterprenneur in besondern Faͤllen, etwa bei großer Vertiefung waͤhrend dem Baue, Nach- schuß bewilligen wollte, so ist die Mehrausgabe schwer zu bestimmen, weil Werke unter dem L 2 Eilftes Kapitel. Wasser sich nicht so genau untersuchen lassen, wie auf dem Lande. Aus diesem Grunde ist auch die Revision und Abnahme eines solchen Baues schwierig und es ist daher immer anzu- rathen, ein jedes Faschinenwerk auf Rechnung ausfuͤhren zu lassen. Es hat zwar seinen Nutzen wenn man Faschinen, Wuͤrste und Pfaͤhle in Verding hauen und binden laͤßt; das Faschinenlegen muß aber im Tagelohn geschehen. §. 77. Gewoͤhnlich werden die Packwerke nach Kubikruthen, von 1728 rheinlaͤndischen Ku- bikfuß berechnet und hiernach auch der Arbeitslohn bestimmt. Letzterer ist aber in manchen Provinzen sehr verschieden, daher hier nur die am meisten in der Mark uͤblichen Preise, ange- fuͤhrt werden sollen. Zuerst wird es noͤthig seyn, den koͤrperlichen Inhalt einer gewoͤhnlichen Faschine auszumitteln. Wenn nun ihre ganze Laͤnge 9 Fuß, die Dicke am Stammende 1 Fuß und in der Mitte 8 Zoll angenommen wird, so kann man sich vorstellen daß solche aus zwei Koͤrpern bestet, wovon der unterste ein 4½ Fuß hoher abgekuͤrzter Kegel ist, dessen unterste Grundflaͤche einen, die oberste aber ⅔ Fuß im Durchmesser hat. Das uͤbrige Stuͤck laͤßt sich, besonders bei trocknen Faschinen, im Durchschnitt nur als ein Kegel von 4½ Fuß Hoͤhe anse- hen, dessen Grundfluͤsse ⅔ Fuß Durchmesser hat. Den Inhalt des abgekuͤrzten Kegels findet man nach der gewoͤhnlichen Berechnung = Der Inhalt des Kegels ist = Beide Koͤrper zusammen geben 2,48 × 0,52 = 3 Kubikfuß fuͤr den Inhalt einer bandmaͤßigen Faschine von 9 Fuß lang und am Stammende 1 Fuß dick. Wenn nun die Kubikruthe Packwerk bei 12 Fuß Laͤnge und Breite, 12 Fuß Hoͤhe giebt, und aus dem Baue der Packwerke hervor geht, daß auf jede 2 Fuß dicke Faschinen- schicht, eine Erdschicht kommt, so muͤssen auf jede Kubikruthe Packwerk vier Erdschichten, jede einen Fuß hoch, also vier Schachtruthen von 144 Kubikfuß, gerechnet werden. Von diesen 4 Schachtruthen Erde laͤßt sich annehmen, daß sich die Haͤlfte in die vielen Zwischenraͤume der Faschinen verzieht. Es koͤnnen daher von dem Inhalte einer Kubikruthe Packwerk zu 1728 Kubikfuß, nur 2 Schachtruthen Erde oder 288 Kubikfuß abgezogen werden, und man Von den Anschlaͤgen. findet 1728 — 288 = 1440 Kubikfuß fuͤr den Raum, welchen die Faschinen in einer Ku- bikruthe Packwerk einnehmen. Diesen durch 3, als den Inhalt einer Faschine dividirt, giebt = 480 Stuͤck Faschinen auf eine Kubikruthe . Gewoͤhnlich werden die Faschinen nach Schocken von 60 Stuͤck Am Niederrhein rechnet man die Faschinen noch Fimmen zu 150 Stuͤck. gerechnet, es wer- den daher auf die Kubikruthe Packwerk 8 Schock bandmaͤßige Faschinen und 4 Schachtruthen Erde erfordert . Unter den angefuͤhrten 8 Schock Faschinen, ist das Reis zu den Wuͤrsten mit begrif- fen und diese Ausmittelung gilt ohne Unterschied von allen Packwerken. Wenn hingegen die Faschinen sehr vertrocknet sind, oder nicht vollkommen die vorschriftsmaͤßige Groͤße haben, so werden auch wohl 9 bis 10 Schock auf die Kubikruthe gerechnet. Auch ist es gebraͤuchlich bei Coupirungen 9 Schock bandmaͤßige Faschinen zu rechnen, weil dabei die Faschinenschich- ten weit staͤrker als bei den uͤbrigen Packwerken zusammen gepreßt werden. Jedes Schock Faschinen hat zwar nur zwei Schock Baͤnder, weil aber die hierzu ge- braͤuchlichen Weiden leicht zerreißen, so rechnet man auf das Schock Faschinen, 3 Schock Bindweiden . In Absicht der Erde giebt es auch eine Ausnahme von der vorstehenden Regel, wenn man genoͤthigt ist, sehr trockene Faschinen durch Triebsand zu beschweren, da man als- dann immer 5 Schachtruthen Erde, Statt 4 in den Anschlag setzen kann. §. 78. Die zu einer Kubikruthe Packwerk erforderliche Menge von Wuͤrsten ist bei Coupi- rungen groͤßer als bei Buhnen und Deckwerken, weil sie bei erstern nur 1½ Fuß, bei letztern aber 2 Fuß weit auseinander gelegt werden. Rechnet man auf die Kubikruthe Packwerk 4 Schichten Faschinen, und auf jede Schicht bei einer Entfernung von zwei Fuß, 6 Reihen Wuͤrste, wegen der doppelten Rand- wurst aber 7 Reihen von 12 Fuß Laͤnge, so werden zu einer Schicht 12 × 7 = 84, also zu 4 Schichten 336 Fuß Wuͤrste erfordert, wobei diejenigen noch nicht mit gerechnet sind, die bei dem Anfang einer jeden neuen Lage uͤber geworfen werden. Jede Wurst ist 5 Ruthen oder 60 Fuß lang, also sind Stuͤck erforderlich; wegen dem Ueberwerfen rechnet man aber noch ⅖ Stuͤck hinzu, so daß auf die Kubikruthe Deckwerk oder Buhne, 6 Stuͤck, 60 Fuß lange Wuͤrste kommen. Cilftes Kapitel. Bei Coupirungen wo die Wuͤrste nur 1½ Fuß auseinander liegen, kommen auf jede der 4 Schichten, 9 Stuͤck 12 Fuß lange Wuͤrste, also uͤberhaupt 108 × 4 = 432 Fuß, welches Stuͤck sind. Wegen der mehrern Kreuzwuͤrste und der staͤrkern Befestigung der Faschinen durch Ueberwerfen der Wuͤrste, kann man noch ⅘ Stuͤck dazu nehmen, wes- halb die Kubikruthe Coupirung 8 Stuͤck 60 Fuß lange Wuͤrste erfordert. Bei diesen Bestimmungen sind die zur Spreutlage oder Rauchwehre erforderlichen Wuͤrste, nicht mit gerechnet. Zu einer jeden Wurst werden 5 bis 6 Stuͤck Faschinen , und weil die Bind- weiden leicht zerreißen, 2 Schock Bindweiden erfordert. §. 79. Um die noͤthigen Faschinenpfaͤhle fuͤr eine Kubikruthe Packwerk zu bestimmen, darf man nur auf jede zwei Fuß der Wuͤrste, einen Pfahl rechnen. Bei Deckwerken und Buhnen sind 6 × 60 = 360 Fuß Wuͤrste, also wuͤrden hiernach 180 Stuͤck Pfaͤhle erfordert. Dieses sind zwar nur 3 Schock, man rechnet aber wegen dem mehrern Abgange bei den Pfaͤh- len, auf die Kubikruthe Deckwerk oder Buhnen, 4 Schock Pfaͤhle . Bei Coupirungen sind 8 × 60 = 480 Fuß Wuͤrste, und daher hierzu 240 Stuͤck oder 4 Schock Pfaͤhle erforderlich, wofuͤr man wegen des Abganges 4½ bis 5 Schock rech- nen kann. Wenn die Pfaͤhle aus kiehnenem Schwamm- oder rindschlaͤgigem Holze gehauen werden, welches etwa 36 bis 40 Fuß lang und am Zopf 8 bis 9 Zoll stark ist, so kann man aus dem Stamm 4 bis 6 Schock 4 Fuß lange und 1½ bis 2 Zoll starke Faschinen- pfaͤhle erhalten. §. 80. Es werden demnach zu jeder Kubikruthe Packwerk, wenn die Spreutlage oder Rauch- wehre nicht mit gerechnet wird, erfordert: Bei Buhnen und Deckwerken 8 Schock Faschinen, jede 9 Fuß lang und am Stammende 1 Fuß stark. (Hier- bei ist das Reis zu den Wuͤrsten mit gerechnet.) 6 Stuͤck Wuͤrste; jede 5 Ruthen lang, 4 bis 5 Zoll dick. 12 Schock Bindweiden zu den Wuͤrsten. 4 Schock Faschinenpfaͤhle; jeder 4 Fuß lang, 1½ Zoll stark. 4 Schachtruthen Erde. Bei Coupirungen : Von den Anschlaͤgen. 9 Schock bandmaͤßige Faschinen. 8 Stuͤck Wuͤrste; deren Reis unter den Faschinen mit gerechnet ist. 16 Schock Bindweiden, zu den Wuͤrsten. 4½ Schock Faschinenpfaͤhle. 4 Schachtruthen Erde. Zu den Faͤschinen sind hier deshalb keine Bindweiden gerechnet worden, weil, wenn sie aus eigenen Pflanzungen gehauen werden, die Faschinenhauer sich gewoͤhnlich selbst die Bindweiden verschaffen, wenn aber die Faschinen von einem Lieferanten angekauft werden, so sind die Bindweiden schon mit inbegriffen. §. 81. Die Quadratruthe Spreutlage erfordert, wenn die Wuͤrste 2 Fuß auseinander ge- legt werden 4 Stuͤck Faschinen. 1½ Stuͤck Wuͤrste (dazu 9 Stuͤck Faschinen.) 3 Schock Bindweiden. 50 Stuͤck Spreutlagenpfaͤhle, jeden 2 bis 3 Fuß lang. 1⅓ Schachtruthen Erde, wovon eine unten und ⅓ Schachtruthen zur Bedeckung der Spreutlage gerechnet ist. Auf die Quadratruthe Rauchwehre bei einer Buhne oder Coupirung rechnet man: 40 Stuͤck Faschinen. 3 Stuͤck Wuͤrste (dazu 18 Stuͤck Faschinen.) 6 Schock Bindweiden zu den Wuͤrsten. 2 Schock Pfaͤhle jeden 4 Fuß lang. 1½ Schachtruthe Erde. Zu einer laufenden Ruthe Rauchwehre bei einer Uferdeckung werden erfordert: 7 Stuͤck Faschinen. 1 Wurst von 60 Fuß Laͤnge. 2 Schock Bindweiden. ¾ Schock Spreutlagenpfaͤhle, jeden 2 bis 3 Fuß lang. ⅓ Schachtruthen Erde. §. 82. Bei den Nesterpflanzungen kann man auf die Quadratruthe etwa 10 Nester Eilftes Kapitel. rechnen; nun giebt jede Faschine drei Laͤngen zu den 3 Fuß langen Setzlingen, es kommen daher auf die Quadratruthe drei Stuͤck, oder auf den Morgen von 180 Quadratruthen, 9 Schock Faschinen. Die laufende Ruthe Flechtzaun erfordert 8 bis 9 Stuͤck Pfaͤhle, und wenn der Zaun drei Fuß hoch geflochten werden soll, 5 Stuͤck Faschinen. §. 83. In Absicht des Arbeitlohns wird das Schock Faschinen , wenn es aus Strauch- pflanzungen oder von Kopfweiden gehauen und jede Faschine zweimal gebunden wird incl. Bindweiden schneiden, mit 4 Ggr. bezahlt; wenn aber der Strauch von sehr hohen Baͤumen gehauen werden muß, mit 5 Ggr. Wenn zugleich das Reis bezahlt wird, so ist der Preis sehr unbestimmt und das Schock kostet alsdenn auf der Stelle zuweilen 12 Gar. bis 2 Rthlr. Man rechnet daß sich auf den Morgen einer drei bis vierjaͤhrigen Weidenstrauch- pflanzung etwa 10 bis 20 Schock Faschinen hauen lassen. Eine fuͤnf Rnthen lange Wurst in Entfernungen von 8 Zoll zu binden und die Bindweiden in der Naͤhe zu schneiden, kostet 9 pf. bis 1½ Ggr., also das Schock 2 bis 3 Rthlr. Wenn die Bindweiden angekauft werden, so kostet ein Bund worin sich 2 Schock oder 120 Stuͤck befinden 9 pf. bis 1½ Ggr. Werden sie nur geschnitten, so wird die Arbeit fuͤr das Bund mit 3 bis 6 pf. bezahlt. Ein Schock Faschinenpfaͤhle aus kiehnenem Holze zu saͤgen, zu spalten und Spi- tzen an die Pfaͤhle zu hauen, kostet 1 bis 2 gr. Eben das wird bezahlt wenn die Pfaͤhle aus weidenen oder elsenen Knuͤppeln gehauen werden. Wird zugleich das Holz mit bezahlt, so kostet das Schock etwa 8 Ggr. Eine Quadratruthe Spreutlage anzufertigen, wenn alles uͤbrige dazu geliefert wird, kostet 2 Ggr., wobei das Aufbringen der Erde nicht mit gerechnet ist. Eine Qnadratruthe Packwerksrauchwehre wenn alles uͤbrige dazu geliefert wird, 8 Ggr. Die laufende Ruthe Uferrauchwehre incl. Abstechen der Ufer 1 bis 2 Ggr. Die Quadratruthe Nesterpflanzung , als: Kuͤrzen der Faschinen zu Setzlingen, Ausgrabung der Loͤcher, Einsetzen der Pflanzstoͤcke und Ausfuͤllung der Loͤcher mit Erde, ko- stet ohne das Pflanzreis etwa 1 bis 1½ Ggr und der Magdeburgische Morgen etwa 7 bis 10 Rthlr. Ein Von den Anschlaͤgen. Ein Schock Setzstangen 9 Fuß lang von Kopfweiden zu hauen, kostet 4 bis 6 Ggr. Solche in 3 Fuß weite und 2½ Fuß tiefe Gruben zu setzen incl. Erdarbeit, das Schock 1½ bis 2 Rthlr. Wenn man die Setzstangen kaufen muß, so wird das Schock auf der Stelle mit 3 bis 4 Rthlr. bezahlt. Die laufende Ruthe Flechtzaun , drei Fuß hoch anzufertigen, wenn Reiser und Pfaͤhle dazu frei geliefert werden, kostet an Arbeitslohn 4 Ggr. Eine laufende Ruthe Stangen - oder Ruͤckzaͤune zu verfertigen 1 Ggr. Eine laufende Ruthe lebendigen Zaun anzulegen, wenn das Pflanzreis und der Saame frei geliefert wird, kostet 3 Ggr. §. 84. Die Erde wird bei kleinen Arbeiten, wenn solche durch Menschen mittelst Schub- karren herbei gefahren werden kann, im Tagelohne bezahlt. Sonst aber wird solche nach Schachtruthen verdungen. Eine Schachtruthe Erde mit Schubkarren auf horizontalem Boden 50 bis 80 Schritt weit anzufahren, nachdem die Erde leicht oder schwer ist, kostet 6 bis 8 Ggr. Wenn solche auf Geruͤsten bis 12 Fuß hoch gekarrt wird, 8 bis 10 Ggr. Sehr selten und nur im hoͤchsten Nothfalle bedient man sich der Wagen zum Erde- fahren bei Packwerken, ob es gleich bei Anfertigung der Deiche vortheilhaft ist. Man bezahlt alsdenn fuͤr die Schachtruthe auf 500 Schritt auf und ab zu laden und anzufahren 1 Rthlr. Um zu wissen wie viel Erde auf Karren oder mit Wagen angefahren ist, so wird vorher an dem Orte wo die Erde ausgegraben werden soll, ein Stuͤck Land von bestimmter Groͤße mit Pfaͤhlen abgesteckt, und wenn dasselbe durchgaͤngig etwa einen oder zwei Fuß tief ausgestochen ist, wird der ausgegrabene Inhalt nach Schachtruthen berechnet und nach dem Verdingspreise bezahlt. Wenn die Erde mit Kaͤhnen herbei gefahren wird, um solche auf, oder noͤthigen Falls vor dem Packwerke abzuladen, so wird Strom ab auf 500 Schritt Weite, die Schacht- ruthe mit 12 bis 16 Ggr. incl. Kahnmiethe bezahlt. Die Menge der angefahrnen Erde kann wie vorhin bestimmt werden, wenn aber die Gegend wo die Erde sich befindet uneben ist und keine sichere Berechnung zulassen sollte, auch selbst mehrerer Bequemlichkeit wegen, pflegt man die Kaͤhne zu eichen . Diese Eichung geschiehet, indem man den Kahn seine volle La- dung Erde, welche auf ebenem Boden, genau einen Fuß tief ausgestochen ist, einnehmen laͤßt. M Eilftes Kapitel. Der Inhalt der ausgestochenen Erde wird genau berechnet und in der Mitte an beiden aͤußern Seiten des Kahns, wenn die Fuhrleute sich darinn befinden, ein helles Brettchen grade uͤber dem Wasserspiegel angenagelt. So oft nun der Kahn die berechnete Menge Erde von dersel- ben Art enthaͤlt, so muß das Brettchen genau uͤber den Wasserspiegel stehen. Ein so geeich- ter Kahn erhaͤlt eine bestimmte Nummer, und der Aufseher merkt sich in seinem Journal wie viel Kubikfuß Erde derselbe enthaͤlt. So oft nun dieser Kahn bei dem Packwerke mit einer Ladung Erde ankoͤmmt, darf eher nicht ausgeladen werden, bis der Aufseher sich uͤberzeugt hat, ob der Kahn gehoͤrig belastet ist. Ein jeder Kahn erhaͤlt vorher ein Kerbholz mit seiner Nummer, und der Aufseher haͤlt sich ein gleiches, damit so oft eine Ladung kommt, durch den Aufseher ein Kerb in beide zugleich geschnitten werden kann, da denn am Ende der Woche, sich leicht nachzaͤhlen laͤßt, wie viel Ladungen jeder Kahn gebracht hat, welche sich nach Kubikfuß und hierauf nach Schachtrnthen bestimmen lassen, wornach alsdann die Aus- zahlung geschiehet. §. 85. Die Arbeit bei den Packwerken selbst geschiehet durch einen Buhnenmeister mit Huͤlfe von Tageloͤhnern, uͤber welche bei großen Bauen zuweilen noch besondere Aufseher ge- setzt werden, unter der Leitung eines Conducteurs oder Deichinspektors und unter Direktion eines Deichhauptmanns oder Wasserbau-Direktors. Im Sommer halben Jahre bekommt der Tageloͤhner 5 bis 7 Ggr.; im Winter halben Jahre 4 bis 5 Ggr. und wenn des Nachts gearbeitet wird, noch besonders 4 Ggr. Der Aufseher taͤglich 7 bis 8 Ggr. Ein Buhnenmeisters wenn er Gehalt hat, bekommt taͤglich 8 Ggr., wenn er aber au- ßer seinem angewiesenen Distrikte arbeitet, wenn er kein Gehalt hat, oder bei Coupirungen, er- haͤlt er taͤglich 12 Ggr. und noch eben so viel besonders, wenn des Nachts gearbeitet wird. Man wuͤrde aber sehr unrichtig urtheilen, wenn man glauben sollte, daß hierdurch, die ge- wiß nicht geringe Verdienste eines solchen Mannes nach dem Schluß einer schwierigen Cou- pirung belohnt waͤren, weshalb ihm auch beim gluͤcklichen Schluß der Coupirung noch ein besonderes Geschenk gebuͤhrt. Die Deichinspektoren und Deichhauptleute haben gewoͤhnlich fixirtes Gehalt und er- halten noch besondere Diaͤten; bei Durchbruͤchen, welche oͤfters nur mit Lebensgefahr coupirt werden koͤnnen, verdienen sie aber ganz besonderer Aufmunterung und Belohnung, weil als- Von den Anschlaͤgen. denn von ihrem Muth, ihrer Entschlossenheit und richtigen Beurtheilung, das Gluͤck so vie- ler Familien abhaͤngt. §. 86. Weil in den Anschlaͤgen nicht die Anzahl der Arbeiter aufgefuͤhrt werden, welche die Verfertigung eines Packwerks erfordert, so hat man durch mehrere Erfahrungen gefunden, daß ein Schock Faschinen beim Baue zu verlegen, die dazu erforderlichen Wuͤrste zu binden, die Bindweiden zu schneiden, die Wuͤrste zu strecken, die Benagelung mit Pfaͤhlen und das Rammen der Erde, bei Buhnen 8 bis 10 Ggr., bei Coupirungen aber 12 Ggr. kostet. Man rechnet daß ein Buhnenmeister, wenn es nicht an den erforderlichen Arbeitern und Materialien fehlt, taͤglich 50 Schock Faschinen legen und befestigen kann. §. 87. Der Fuhrlohn der Materialien ist wegen seiner Veraͤnderlichkeit noch weit schwie- riger zu bestimmen, weshalb die hier folgende Mittelpreise auch noch ungewisser sind als die vorhergehenden. Wenn die Faschinen mit Wagen angefahren werden, so bezahlt man fuͤr das Schock incl. Auf- und Abladen auf eine halbe Meile 10 bis 16 Ggr., auf eine Meile 16 gr. auch 1 Rthlr. Ein gewoͤhnlicher 2 spaͤnniger Wagen ladet etwa ½ bis ⅓ Schock; ein 4spaͤnniger 1 bis 1½ Schock. Sind die Faschinen ganz frisch und sehr schwer, oder besonders stark ausge- trocknet, so ladet der Wagen verhaͤltnißmaͤßig weniger oder mehr, und der Fuhrlohn fuͤr das Schock ist alsdenn auch geringer oder groͤßer. Sollen Faschinen auf dem Wasser, Strom ab gefahren werden, so wird fuͤr das Schock incl. Ein- und Ausladen in großen Fahrzeugen, auf 1 bis 3 Meilen 3 bis 5 Ggr., auf 4 bis 6 Meilen 6 bis 8 gr. bezahlt. Werden die Faschinen Strom auf gefahren, so wird auf das Schock 2 bis 3 Ggr. an Fuhrlohn zugelegt, auch vermehrt sich dieses wenn die Fa- schinen weit bis zum Wasser getragen werden muͤssen, oder wenn man keine große Fahrzeuge haben kann. Ein großer Stromkahn, der etwa 40 Winspel Roggen traͤgt, kann bei hinlaͤnglicher Wassertiefe bis zu 30 Schock Faschinen laden. Das Schock Faschinenpfaͤhle auf eine halbe Meile zu Lande anzufahren, kostet 1 bis 2 gr., auf eine Meile 3 bis 4 Ggr. Ein 2spaͤnniger Wagen ladet 8 bis 10 Schock Faschinenpfaͤhle. M 2 Eilftes Kapitel. §. 88. Ausser den vorhin angefuͤhrten ungefaͤhren Preisen, sind noch die von einigen Ge- raͤthschaften zu bemerken: 1 Axt mit Helm - - - - 1 Rthlr. 12 gr. 1 Beil mit Helm - - - - — - 20 - 1 Faschinenmesser - - - - 1 - 6 - 1 Spade mit Knebel und Beschlag - - - — - 20 - 1 Schippe ohne Beschlag - - - — - 4 - 1 Schlaͤgel - - - - — - 3 - 1 Karre mit Beschlag und Holz - - - 1 - 12 - 1 Schock Ruͤst- oder Karrdielen, 5/4 bis 1½ Zoll stark - 40 - — - 1 Handramme - - - - — - 16 - §. 89. Zum Beschluß werden noch einige Anschlaͤge beigefuͤgt, weil sich am besten dadurch absehen laͤßt, wie solche eingerichtet werden muͤssen. Man hat denselben die Preise nicht bei- gefuͤgt, indem sie zu sehr von den Umstaͤnden abhaͤngen, und die vorangefuͤhrten nur als sehr locale Mittelpreise angesehen werden koͤnnen. Anschlag . Von Erbauung einer Buhne , am rechten Ufer des .... Flusses, an der .... Wiese, nach beiliegender Zeichnung. Von den Anschlaͤgen. Ferner : Eilftes Kapitel. Ferner . Wenn von mehrern Buhnen oder Deckwerken in einerlei Gegend Anschlaͤge gemacht werden, bei welchen die Arbeit, die Materialienpreise und das Fuhrlohn unveraͤndert blei- ben, so ist es nur noͤthig, daß von einer Kubikruthe Packwerk und einer Quadratruthe Spreutlage ein specieller Anschlag verfertiget werde; sind alsdenn die Abmessungen eines jeden einzelnen Werks und dessen Inhalt bestimmt, so lassen sich leicht die Kosten desselben ausmitteln. Anschlag . Von Erbauung einer Coupirung in dem Stromarm bei ..... nach beiliegender Zeichnung. Von den Anschlaͤgen. Ferner : Eilftes Kapitel. Von den Anschlaͤgen. Ferner : Zwoͤlftes Zwoͤlftes Kapitel . Bruchstuͤcke von Verordnungen in Absicht des Faschinenbaues, der damit beschaͤf- tigten Offizianten und der Strompolizei. §. 90. W enn gleich nunmehr alles dasjenige was den Faschienenbau angehet, nach dem vor- gesetzten Umfange als beendet angesehen werden kann, so wird es dennoch nicht undienlich seyn, wenn einige der erheblichsten Gesetze, welche in den verschiedenen Provinzen des Preußi- schen Staats, vorzuͤglich in Absicht des Faschinenbaues, der damit beschaͤftigten Offizianten und der Strompolizei gegeben sind, hier angefuͤhrt werden. Aus diesen Reglements und Verordnungen, ist alles dasjenige hinweg gelassen, was nicht unmittelbar dem vorgesetzten Endzwecke entspricht. Die verschiedenen Gesetze, sind nach den Jahrzahlen geordnet: Sr. Koͤnigl. Majestaͤt von Preußen etc. Teich- und Ufer-Ordnung. In der Lebusischen Niederung an der Oder . De Dato 23. Juni 1717. Berlin. (186. S. 4.) Cap. V. Von Befestigung der Ufer, so bisher von dem Oder-Strom weggefressen worden. Da auch die Rapiditaͤt des Oderstroms von Jahr zu Jahr die Ufer weg frißt und folglich alle Deiche und Daͤmme, falls dagegen nicht Vorkehrungen geschehen sollte, von kei- nem Bestande seyn wuͤrden, so verordnen Wir allergnaͤdigst, daß wenn bei den Deichschauen befunden wuͤrde, daß der Strom sich den Deichen nahet und das Vorland weggefressen, auch zu befuͤrchten daß die Deiche selbst weggerissen und abgespuͤlt werden duͤrften, sodann auf Er- kenntniß derjenigen, so zur Deichschau bestellt sind, solche Ufer mit Packwerken, Fluͤgeln und andern dem Strome resistirenden Mitteln versehen, damit dem fernern schaͤdlichen Weg- reißen des Ufers nicht allein vorgebauet, sondern der Strom auch abgewiesen werden, und die Deiche wieder Vorland und genugsame Sicherheit vor die androhende Gefahr bekommen moͤgen, wie denn zu desto besserer Conservation der Packwerke und Ufer, nicht allein diesel- N Zwoͤlftes Kapitel. ben, sondern auch wenn der Strom den Sand dahinter wirft, solches mit weidenen Loden bepflanzet werden sollen, und damit solche Bepflanzung nicht durch das Vieh gleich wieder abgehuͤtet und verdorben werden moͤge, so sollen solche bepflanzte Sandbaͤnke und Packwerke in drei Jahren nicht mit Vieh betrieben oder behuͤtet werden. Cap. VI. Von den Deichbedienten und deren Funktion. Damit nun solches nuͤtzliche Werk zum vollkommenen Stande gebracht, kuͤnftig unter- halten, und von Zeit zu Zeit verbessert werden moͤge, so finden wir noͤthig, dazu erstlich einen Deichhauptmann zu bestellen, welcher nicht allein vollkommene Wissenschaft von Beschaffenheit des Oder-Stroms, sondern auch von Deich- Kripp- und Packwesen habe; dessen Verrichtung darin bestehen soll, daß er auf die Deiche gut Achtung habe, wo densel- ben zu helfen und dem andringenden und das Ufer wegreißenden Strome zu begegnen uͤber- lege, und bei den Deichschauen anzeige, wie ihnen am besten und mit moͤglichster Menage der Kosten zu helfen, wovon er allezeit die Ueberschlaͤge zu verfertigen und zu produciren, wenn nun darauf der Nothdurft nach ein Kripp-Packwerk, oder anderes Eingebaͤude anzu- fertigen resolvirt worden, hat er den Bau anzuordnen, denselben fleißig zu besuchen und das alles wohl und mit Bestande gemacht werde, zu besorgen, so dann die Wochenzettel zu atte- stiren und dahin zu sehen, daß die Arbeitsleute richtig bezahlt werden. ......... Bei Fruͤhjahrszeiten und wenn zu vermuthen, daß das Wasser anwachsen wird, hat er fleißig oberhalb nach Breslau und Krossen zu correspondiren und von Zeit zu Zeit Nachricht einzu- ziehen, wie sich daselbst der Anwachs des Wassers vermehre oder vermindere, damit man sich darnach richten und noͤthige Anstalt dagegen machen koͤnne. Zum andern zwei Deichgrefen . .... Bei der Arbeit hat er die Leute anzuweisen, daß alles tuͤchtig und mit Bestand verfertiget werde, diejenigen aber, so auf geschehenes An- both nicht das ihrige verrichten, und welche in die Strafe der Deichschau verfallen, soll er auf die dictirte Strafe durch die Dammmeister exequiren und dieselbe dem Deichrentmeister zur Berechnung und Disposition der Deichschau einliefern lassen. Drittens, einen Buhnen - oder Kripp-Grefen so die noͤthigen Eingebaͤude wider den sich anlegenden und die Ufer wegfressenden Strom anfertige, welcher fleißig die Ufer zu visitiren, und wo den Strom zu begegnen, dem Deichhauptmann anzuzeigen hat. .... Bei der Arbeit muß er gebuͤhrenden Fleiß anwenden, und nicht allein dahin sehen, daß die Ma- terialien und Zubehoͤr angeschaffet, an bequemen Plaͤtzen verwahret, und alles wohl beobach- Verordnungen. tet werde, was zum Krippwerk und Eingebaͤude noͤthig ist; sondern auch von den Arbeitern richtige Specificationes und Tagezettel halten, und solche dem Deichhauptmann, daß er de- ren Richtigkeit examinire und attestire, uͤbergeben, welche dann den Arbritern aus der dazu verordneten Casse bezahlt werden sollen; die Packwerke und Eingebaͤude, wie auch, wenn sich hinter denselben Sandbaͤnke setzen, hat er mit selbst wachsenden Lodenholz bepflanzen zu las- sen, damit selbiges anwachse und das Voland befestigen moͤge, auch sowohl selbst, als durch den Krippen-Knecht dahin zu sehen, daß die bepflanzten Sandbaͤnke, Krippen und Vor- land nicht durch das Vieh wieder abgehuͤtet werden. Viertens, einen Krippen-Knecht , welcher das Krippenwerk verstehet und bestaͤn- dig auch bei Hauung und Anschaffung des Faschinenholzes bei der Arbeit ist, und auf die Materialien acht hat, daß davon nichts entwandt, auch selbige auf bequemen Plaͤtzen ver- wahrt werden. Fuͤnftens drei Dammmeister , welche bei den Arbeitsleuten so wohl auf den Dei- chen als beim Krippwerke acht haben, die Arbeit mit angreifen, und die Leute, wie solche zu machen unterweisen, auch bei den Straffaͤlligen und Halsstarrigen die Execution verrich- ten sollen. Cap. XVI. Von den Strafen. 10.) Wenn sich die Hirten oder sonst jemand unterstehen sollte, die neu angefertig- ten Krippen-Fluͤgel, Eingebaͤude, oder mit jungen Werften und Weiden bepflanzte Sand- baͤnke und sich vorsetzendes Vorland mit Vieh zu betreiben und selbiges abzuhuͤten, soll der- selbe fuͤr jedes Haupt, so ihm abgepfaͤndt wird, zwoͤlf Groschen Strafe und dem Dammmei- ster oder wer ihn dabei trist und pfaͤndet, einen Ggr Pfandgeld erlegen. 20.) Wer bei Pfaͤndung und Execution sich den Dammmeistern widersetzt, soll in fuͤnf Rthlr. und Befinden der Umstaͤnde nach, auch haͤrter und am Leibe bestraft werden. 21.) Wer von dem Bund- oder Faschinenholze auch andern Materialien, so zu dem Krippwerk angeschaft ist oder wird, etwas entwendet, und zu seinem Particular-Nutzen ver- braucht, soll solches zehnfach erstatten, auch den Umstaͤnden nach uͤberdem bestraft werden. Obige Strafen sollen wenn die Verbrecher sich nicht damit einstellen, von den Deich- und Dammeistern oder da dieselben solches nicht mit genugsamen Nachdruck bewerkstelligen koͤnnten, durch die Miliz exequiret, und dem Deichrentmeister zur Berechnung eingeliefert wer- den. Ob Wir nun wohl solche Strafe gleich anderen unserm Fisco zueignen, und uns be- rechnen lassen koͤnnten, so wollen wir doch aus landesvaͤterlicher Huld, und damit dieses an- N 2 Zwoͤlftes Kapitel. gefangene Werk desto besser erhalten werden moͤge, solche Strafen zur Vermehrung der Ufer- auch den Kripp- und Eingebaͤuden bis zu unserer fernern Disposition und Anordnung anwen- den lassen, und allergnaͤdigst gewidmet haben. Wie wir nun das Vertrauen haben, daß alle unsere in der Niederung belegene Un- terthanen, so wohl von der Ritterschaft als Einwohner in den Staͤdten und Doͤrfern sich dieser zu ihrem eigenen Interesse abzielenden und in der Billigkeit und Aequitaͤt beruhenden Deichordnung gemaͤß verhalten und sich dazu willig erzeigen werden, so befehlen wir solches allerguaͤdigst zugleich alles Ernstes, und wollen diejenigen so sich solchen heilsamen Werke widersetzen, mit namhafter Bestrafung nicht allein ansehen, sondern auch mit militairischer Execution dazu anhalten lassen. Wie wir denn unsere an der Oder und da herum stehenden Regimentern und commandirenden Officiren hiermit Befehl ertheilen, auf Erfordern derjeni- gen so die Deichschau dirigiren, ihnen so viel Mannschaft zur Execution zu geben, als diesel- ben verlangen, und die Morosen zu ihrer Schuldigkeit und unserer allergnaͤdigsten Willensmei- nung mit Nachdruck anzuhalten fuͤr noͤthig finden werden. Uhrkundlich etc. Berlin 25. Juni 1717. Friedrich Wilhelm. Erneuerte und verbesserte Damm-Ordnung, zu Unterhaltung der Weichsel-Daͤmme in der Marienwerderschen Niederung in Preus- sen . De Dato Berlin 30. Markii 1755. Koͤnigsberg. (28. S. Fol. ) Cap. V. Von Pflanzung der Weiden. §. 6. Es ist schon Anno 1713 verordnet, daß ein jeder der heurathet, in den Aus- sendeichen Weiden zum Behuf des Dammes setzen soll; Wir wiederholen solches und setzen fest, ein Nachbar oder Huben-Wirth, setzt ohne einige Ausnahme, er mag von fremden Or- ten herziehen oder nicht, 30 Stuͤck; ein gleiches muß derjenige thun der schon geheurathet ist, und einen Hof kaufet oder aus der Erbschaft jure sucoessionis uͤberkommt. Ein Eigenkaͤth- ner setzt auch ohne einzige Ausflucht 12. Ein Instmann 6. Die Niederdoͤrfer so nur halb so viel schaarwerken, pflanzen jedesmal auch nur die Haͤlfte, weil sie schwach und abgelegen. Wird aus einem Hof eine Tochter oder Sohn ins benachbarte an einen solchen Ort, so dieser Dammordnung nicht unterworfen, und also von solcher Anpflanzung befreit ist, Verordnungen. verheurathet, und setzt sich auch dort an, muͤssen doch nach diesem Satze die Weiden allhier, von woselbst die heurathende Person wegziehet, zur Haͤlfte gepflanzt werden. §. 8. Wenn einer zum zweiten mal geheurathet, muß er nach den Zeitumstaͤnden die Haͤlfte wie oben setzen. Nimmt ein Eigenkaͤthner oder Instmann einen Hof an, muß er die volle Zahl wie ein anderer Hubenwirth anpflanzen. §. 9. Damit die Weiden nicht mit den Wurzeln tief herein gehen, und hierdurch, wie auch von den Maͤusen, welche Wurzeln suchen, nicht Quell-Loͤcher entstehen, muß keine Weide naͤher als eine Ruthe vom Fuß des Dammes zu stehen kommen. Ufer- Ward- und Hegungs-Ordnung fuͤr unser Souveraines Her- zogthum Schlesien und die Souveraine Grafschaft Glatz. d. d. Potsdam d. 12. Septbr. 1763. Breßlau. (12. S. Fol. ) ..... Wir befehlen demnach und wollen I. Daß alle abbrechende Ufer, so viel zu Regulirung des Stroms noͤthig ist, durch Anpflanzung des jungen Weidichts, oder wenn dieses nicht hinlaͤnglich seyn will, durch an- dere Mittel vor fernern Abbruch gedeckt werden, um dadurch den daraus entstehenden schaͤd- lichen Kruͤmmen, und den Versandungen des Stromes bei Zeiten vorzubeugen. Damit aber auch hierinnen kein Irrthum vorgehen moͤge, und durch einen unnoͤthigen Aufwand, oder durch unrechte Anlage der Pflanzung und des Uferbaues, der Ordnung des Stromes, und dem Interesse des Nachbaren zuwider gehandelt werde, so wollen Wir, daß in dergleichen Faͤllen, wenn zumalen ein Uferbau von Wichtigkeit vorgenommen werden soll, solches vorher Unserer Krieges- und Domainenkammer des Departements angezeiget werde, welche sodann den vorzunehmenden Bau, durch einen Unserer Wasserbau-Bedienten untersuchen und unent- geldlich dazu die noͤthige Anweisung geben lassen, auch im Fall derjenige, welcher einen sol- chen Bau fuͤhren soll, keinen geschickten Meister hat, welcher die Arbeit gruͤndlich zu machen verstehet, demselben einen Buhnenmeister oder Wardaufseher aus Unsern Aemtern oder irgend einer Kaͤmmerei zugeben wird. Diejenigen, welche hierinne, aumselig sind, und die Befesti- gung ihrer abbrechenden Ufer unterlassen, haben ganz ohnfehlbar zu gewaͤrtigen, daß Wir sie auf das ernstlichste dem Befinden nach bestrafen, und mit Ernst und Nachdruck zu dieser noͤ- thigen Sache anhalten werden. II. Wenn bei Untersuchung eines solchen abbrechenden Ufers Unsere Wasserbau-Be- Zwoͤlftes Kapitel. dienten finden sollten daß solches ohne Schaden der Ordnung im Strome annoch ungedeckt bleiben kann, und der Eigenthuͤmer wollte den Verlust seines Grund und Bodens an einem solchen Ufer, so weder zum Ruin des Stromes noch zum Nachtheil der Schiffahrt etwas beitragen kann, nicht achten; so wollen Wir zwar geschehen lassen, daß ein dergleichen Bau unterbleiben mag. Wenn aber ein solcher Abbruch sich an einem Walde, oder an einer Huͤ- tung ereignet, auf welcher noch starke Baͤume, oder von dem vor Zeiten daselbst gewesenen Walde große Stoͤcke in der Erde befindlich sind, so soll der Eigenthuͤmer des Ufers jederzeit auf 16 schlesische Ellen weit alle große Baͤume von dem Ufer mit den Stoͤcken ausrohden lassen, wie denn auch alle in der gedachten Breite am Ufer befindliche alte Stoͤcke so wie die Baͤume, auf anderthalb Ellen tief aus dem Grunde herausgerodet und bei Seite gebracht werden muͤssen. Es muß aber der Platz an einem solchen abbrechenden Ufer deshalb stets in der gedachten Breite von 16 Ellen, von allen Baͤumen und Stoͤcken frey seyn, weil durch ein unvermuthetes großes Wasser, und besonders bei dem Eisgange, der Abbruch an einem solchen Ufer sich auf einmal und in sehr kurzer Zeit so stark ereignen kann, daß niemand im Stande ist, das nahe stehende Holz und Stoͤcke wegzuschaffen, sondern solche mit dem Ufer in das Wasser fallen lassen muß. Wenn also jemand die allhier vorgeschriebene Breite nicht stets von stehenden Baͤumen und Stoͤcken frei machet, und daher es sich ereignet, daß solche in das Wasser fallen, so soll der Eigenthuͤmer von den auf dem Ufer zu nahe befundenen Baͤumen das Holz verlieren, und vor den Stock nachdem er auf seine Kosten ausgerohdet ist, einen Ducaten Strafe erlegen. Waͤre aber der Baum oder der Stock schon wirklich ins Was- ser gefallen, so sollen beide auf seine Kosten herausgebracht, das Holz confisciret, und er noch uͤberdem gehalten seyn, vor Einen Baum 1 Ducaten und vor Einen Stock 2 Ducaten Strafe zu bezahlen. Derjenige aber welcher sich unterstehen sollte, muthwilliger Weise einen Baum ins Wasser zu hauen oder fallen zu lassen, wie solches obengedachtermaßen wohl von vielen aus der irrigen Meinung sonst geschehen, als ob ein solcher im Wasser liegender Baum den Abbruch von dem Ufer ablehnete, soll dafuͤr 10 Ducaten Strafe bezahlen, und uͤber die- ses alle Unkosten tragen, welche die promte Herausbringung des Baumes aus dem Wasser erfordern wird. VII. Da auch den abbruͤchigen Ufern, und nochmehr denenjenigen, welche durch einen Uferbau gedecket, und mit frischen Weidicht zum Auswachsen beleget sind, ein großer Schaden dadurch zugefuͤget wird, wenn die Schiffer und Matatschenschwemmer mit allerhand Balken, Tafeln, Brettern, Stab- und Brennholz an dieselben anlegen, und mit Auswerfung Verordnungen. ihrer Hacken und Ruder, Einschlagung der Pfaͤhle, und selbst durch das Aussteigen und Feuermachen an solchen Orten das abbruͤchige Ufer noch mehr zerruͤtten, und den Abbruch dadurch befoͤrdern, den Uferbau aber zerreißen, und den Aufschlag des jungen Weidichts ver- derben, so soll hinfuͤhro kein Schiffer oder Holzschwemmer mehr an einem abbruͤchigen Ufer oder noch weniger an einem solchen durch einem Uferban und jungen Weidicht-Ausschlag vor dem Abbruch gedeckt worden, und eben so wenig an einem Ufer wo ein Damm an demselben immediate aufgeschuͤttet ist, anlegen, daselbst Ruhe halten, oder gar uͤbernachten, sondern es sollen die Schiffer und Holzschwemmer solche Stellen des Ufers aussuchen, wo weder ein Abbruch, noch ein Uferbau, oder Damm ist, und wird dieses ihnen um desto leichter seyn, als dergleichen unschaͤdliche Ufer ohnedem mehrere vorhanden sind, als solche, die durch einen Uferbau gedecket, oder noch dem Abbruch unterworfen. Derjenige Schiffer oder Holzschwem- mer, so hiewieder handelt, soll dem Befinden nach, mit einer willkuͤhrlichen Geldstrafe, oder mit Arrest beleget, und wenn der verursachte Schaden zu taxiren ist, denselben dreifach zu ersetzen angehalten werden. Und da VIII. Ueberhaupt die Uferbaue, Deckwerke, Enclavirungen, und wie dergleichen Bau sonst Namen haben moͤgen, welche von Faschinen angeleget werden dergestalt auszubauen sind, daß sie uͤber und uͤber mit gruͤnen Weidichts bewachsen, und auf diese Art sich selbst unter- halten, daß keine, oder doch sehr wenige Reparaturkosten darauf verwendet werden duͤrfen, so ist es ohnumgaͤnglich noͤthig; daß auf einen dergleichen Uferbau, Deckwerk und Enclavi- rung weder Pferde noch Rindvieh, Schaafe und Schweine gelassen werden, als welche das junge Weidicht abfressen und umwuͤhlen, wodurch es hernach verdorret, und der Bau, wenn er auf dieser Art von seiner Decke entbloͤßet ist, in kurzer Zeit verloren gehet, und von neuen mit großen Kosten wiederum gebauet werden muß. Da nun diese so sehr noͤthige Hegung der Uferbaue bis daher zum groͤßten Schaden Unserer Aemter und staͤdtischen Caͤmmereien, wie auch verschiedene Vasallenguͤter, sehr ver- nachlaͤßiget, vielmehr so wenig geachtet worden, daß man auch die Hirten nicht einmal an- gehalten, solche mit dem Vieh zu schonen, so wird hierdurch aufs ernstlichste verordnet, daß gar kein Vieh, es habe Namen wie es wolle, auf solchen Uferbau gelassen werden soll, es mag auch die Jahreszeit fallen wie sie will, und das Weidicht groß oder klein seyn, weshalb Unsere Generalpaͤchter, wie auch Schulzen und Gerichten in Unsern Aemtern, die Magistraͤte in den Staͤdten, und auf dem Lande eine jede Grundherrschaft, nebst ihren Wirthschaftsbe- dienten, dafuͤr Sorge tragen sollen, daß die Hirten alle Arten von Vieh von den Uferbauen Zwoͤlftes Kapitel. abhalten, und wenn es deshalb nicht moͤglich seyn wollte, weil der Bau an einer oͤffentlichen Landstraße, oder an einem Viehtriebe belegen ist, so soll so viel Unsere Aemter und die staͤd- tische Caͤmmereien betrift, bei Anlegung eines solchen neuen Wasserbaues, auf Unsere oder der Kaͤmmereikosten der erste Zaun , so wie die Umstaͤnde denselben erfordern, zwar angeleget werden, die Unterhaltung des Zauns aber soll von demjenigen Generalpaͤchter, Grundherr- schaft, oder Gemeinde bestritten werden, welche ihr Vieh bei diesem Bau vorbei zu treiben haben, worauf um desto schaͤrfer zu halten, als Wir hierdurch denjenigen Generalpaͤchter, oder diejenige Grundherrschaft und Gemeinde, durch deren Vieh der Wasserbau beschaͤdiget und verderbet wird, dahin condemniren, daß sie auf ihre eigene Kosten den ganzen Wasser- bau wiederum herstellen sollen, wozu auch nicht einmal das freie Holz aus Unsern oder den staͤdtischen Forsten und Warden verabfolget, sondern alles von dem Beschaͤdiger ex propriis dazu herbei geschaffet, der Hirte aber nach Befinden seiner Fahrlaͤssigkeit oder Bosheit auf einige Zeit zur Zuchthaus, oder Vestungsarbeit gebracht werden soll. Eine gleiche Bewandniß hat es mit den Wasserbauen Unserer Vasallen, als welche so wenig von ihren Nachbaren, als von ihren eigenen Gemeinden, durch das Vieh beschaͤdi- get, sondern alles dabei auf eben den Fuß, wie bei Unsern Aemtern und Kaͤmmereien gescho- net, und derjenige, dessen Vieh darauf Schaden thut, zu Ersetzung und bestaͤndiger Unter- haltung des Baues angehalten werden foll, und haben diejenige Vasallen, welchen dergleichen Schaden von ihren Nachbaren oder eigenen Gemeinden zugefuͤget wird, sich bei Unsern Krie- ges- und Domainenkammern zu melden, und alle Assiistence zu gewaͤrtigen. X. Da Wir aber nichts vortheilhafter vor die Schiffahrt und Ersparung der Uferbaue, zu Verhuͤtung der Versandung des Stromes, der Eisstopfungen, und der schaͤdlichen Inondationen, auch zu Anbauung nuͤtzlicher Wiesen Gruͤnde finden, als daß die großen Kruͤmmen der Fluͤsse und desonders der Oder in gerade Kanaͤle verwandelt, und die alte daher entstehende alvei derelicti zu nutzbaren Lande gewonnen werden, und Wir dieses schon an vielen Stellen Un- serer Aemter zu großem Vortheil des Publici und der Schiffahrt, auch zum Nutzen Unserr Domainen haben bewerkstelligen lassen, als soll einem jeden Unserer Vasallen und Staͤnde die noͤthige Anweisung gegeben werden, wie er dergleichen neue Leitung des Stromes auf die beste und wohlfeilste Art ausfuͤhren koͤnne. Es muß sich ein jedes Dominium und Gemeinde, uͤber deren Grund und Boden solcher gerader Kanal gehen muß, solches nicht allein gefallen lassen und das Land dazu willig hergeben, sondern auch nach geschehener Untersuchung und erfolgten Verordnungen. erfolgten Decision dasjenige, was einen jeden zugetheilet wird an Kosten dazu, als zu einer zu seinem eigenen und des ganzen Publici Besten gereichende Sache erlegen. XI. Da auch die Anbauung des Strauchweidichts an der Oder und an allen an- dern Fluͤssen von sehr großen Nutzen ist, indem der Vortheil davon nicht allein zum Ge- brauch bei allerhand Wasserbauen, Zaͤunen und dergleichen in der Wirthschaft klar am Tage lieget, sondern auch an die Korb und Flechtmacher, desgleichen an die Boͤttcher zu Reifstaͤben vieles gegen gute Bezahlung verkauft, und wenn es sonst nirgends anzubringen waͤre, als gutes Brennholz eingeschlagen werden kann, so ordnen und befehlen Wir hierdurch aufs nachdruͤcklichste, daß hinfuͤhro an den Fluͤssen und Stroͤmen von diesem nutzbaren Holze, so- wohl auf unsern Aemtern und staͤdtischen Kaͤmmereiguͤtern, als auch auf und an allen Stroͤ- men, welche in Unsern souverainen Herzogthum Schlesien befindlich sind, und Unsern Vasal- len geistlichen und weltlichen Standes gehoͤren, so viel als nur immer moͤglich, angebauet werden soll, um den vorgedachten Nutzen sich zu erwerben, und dem mehr und mehr einrei- ßenden Holzmangel auch dadurch einigermaßen abzuhelfen. Jedoch ergiebet sich aus dem, was §. 2. verordnet worden, die Nothwendigkeit, daß das an den Ufern und auf den Was- serbauen gezogene Weidicht niemals zu hochstaͤmmigen Baͤumen, oder auch nur zu der Groͤße gewoͤhnlicher Kopfweiden aufgezogen werde, sondern es muß solches alle 4 hoͤchstens 6 Jahre bis an den Erdboden abgehauen, und dadurch zu Wege gebracht werden, daß kein anderes als biegsames Strauchholz an den Ufern wachse und aufkomme. Besonders aber sollen XII. An der Oder und allen großen Fluͤssen in allen Gegenden, wo der Strom eine uͤberfluͤssige Breite hat saͤmtliche zum Ufer bleibende Sandbaͤnke mit jungen Weidicht bepflanzet werden. Es kann und soll aber diese Bepflanzung außer der §. 1. erwehnten Deckung der Ufer und der §. 10. abgeziehlten Vermehrung des Holzanwachses, auch folgende Absichten be- foͤrdern: 1) daß dadurch der Strom regulairer und von einer gewissen proportionirten Breite gemacht. 2) Der Sand im Strome befestiget werde, damit er nicht zum Schaden der Schiffahrt bald da, bald dorthin getrieben werden kann. 3) Ist kein besser Mittel vorhan- den, die Stroͤme zu vertiefen, und dadurch auch bei kleinen Wasser zur Schiffahrt bequem zu machen, als wenn durch die Anpflanzung des jungen Weidichts dem Strome die uͤber- fluͤssige Breite benommen wird. 4) Aber dienet diese Bepflanzung der Sandbaͤnke auch dazu, daß daraus ein guter fruchtbarer Wiesengrund entstehet, von welchem, wenn er hoch genug aufgelandet ist, das Weidicht weggethan, und das beste Heu darauf gewonnen werden kann. Wir haben verschiedentlich auf Unsern Domainenaͤmtern, wie auch bereits auf eini- O Zwoͤlftes Kapitel. gen Kaͤmmereiguͤtern dergleichen Pflanzungen mit hinlaͤnglichen Effect anlegen lassen, und ob Wir gleich nicht zweifeln, daß dieses Unsere Vasallen aufmuntern wird, an den ihnen gehoͤ- ren Revieren der Stroͤme und Fluͤsse ein gleiches zu bewerkstelligen, so haben Wir doch hie- durch Unsere ernstliche Willensmeinung denselben nochmals bekannt machen, und zugleich an- befehlen wollen, besonders an der Oder alle dazu schickliche Sandbaͤnke mit jungen Weidicht bepflauzen, und darauf Werder anbauen zu lassen. Es ist aber nicht eine jede Sandbank ohne Unterschied zu Erreichung dieses Endzwecks geschickt, sondern es wuͤrde aus einer un- rechten Wahl vielmehr an vielen Orten eine groͤßere Unordnung des Stromes, eine Ver- schlimmerung der Schiffahrt, und Ruinirung vieler nutzbaren Gruͤnde durch Vermehrung des Abbruchs an den Ufern entstehen, wenn dergleichen Pflanzungen unbedachtsamer weise an dem unrechten Orte des Stromes angeleget wuͤrden. Wenn demnach XIII. Jemand Unserer Staͤnde und Vasallen an der Oder nnd andern großen Fluͤs- sen considerable Sandbaͤnke hat, welche er zum besten des Publici und der Schiffahrt, auch zu seinem eigenen Nutzen durch die Bepflanzung mit jungen Weidicht in Werder verwandeln will, so soll derselbe, ehe er dazu schreitet, Unserer Krieges- und Domainenkammer des De- partements sein Vorhaben anzeigen, welche ihm sodann durch einen Wasserbaubedienten un- entgeldliche Anweisung geben lassen wird, in wieweit die Sandbaͤnke auf seinen Grund und Boden bepflanzet werden koͤnnen, und wie die Bepflanzung eigentlich geschehen muͤsse, und da bey Bepflanzung der Sandbaͤnke eine besondere Methode in Unsern Aemtern beobachtet wird, welche sehr wohl anschlaͤget, und den gesuchten Entzweck gleich im ersten Jahre ver- schaffet, so sind die Wasserbaubedienten von Unsern Krieges- und Domainenkammern ange- wiesen, solche allenthalben einzufuͤhren, und auf Verlangen einem jeden Privato, einen oder mehrere von der Art der Bepflanzung unterrichtete Leute zu geben, welche ihren eigenen Leu- ten auch darinnen Anweisung geben sollen. Wuͤrde aber jemand dergleichen Bepflanzung ei- genmaͤchtig vornehmen, und es wuͤrde befunden, daß solche der Regulirung des Flusses zu- widerliefe, oder aber dem Eigenthuͤmer oder den Nachbaren zum Schaden gereichte, so soll derselbe angehalten werden, auf eigene Kosten, das eingesetzte Weidicht wiederum ausziehen, und alles in den vorigen Stand setzen zu lassen. XIV. Wir haben mit besondern Wohlgefallen vernommen, daß bereits vor Publici- rung dieser Unserer Ufer- Ward- und Hegungsordnung verschiedene Unserer Staͤnde und Va- sallen dergleichen Bepflanzung der Sandbaͤnke angeleget, und dadurch viele nutzbare Werder erlanget haben. Wie Wir nun nicht zweifeln, daß diese in einer so nuͤtzlichen Arbeit ferner Verordnungen. fortfahren werden, also hoffen Wir auch, daß andere Unserer Vasallen und Staͤnde, durch dieses gute Exempel aufgemuntert, sich bemuͤhen werden, in Befolgung dieser Unserer aller- gnaͤdigsten Willensmeinung ihren eigenen Nutzen zu befoͤrdern. Da nun nach den bei Uns eingelaufenen Berichten der Wasserbaucommission, besonders bei Bereisung der Oder im Jahr 1751 den saͤmtlichen an der Oder wohnenden und adcitirten Dominiis und denen sistirten Wirthschaftern, Schulzen und Gemeineu in Loco angewiesen worden, was vor Sandbaͤnke, und in wie weit dieselben zu bepflanzen und davon Werder anzubauen; So befehlen Wir hierdurch so gnaͤdig als ernstlich, daß nunmehro alle diese Pflanzungen nach Vorschrift der Wasserbaucommission vorgenommen und zu Stande gebracht werden sollen. Im Fall aber unterdessen sich der Lauf des Stroms und die Lage der Sandbaͤnke dergestalt veraͤndert haͤtte, daß die Bepflanzung nach der damals angewiesenen Art nicht mehr moͤglich, oder es waͤre bei einigen in Vergessenheit gerathen, wie der Anbau der Werder anzulegen; So haben sich selbige bei Unser Kammer des Departements zu melden, welche ihnen die Anweisung durch einen der Wasserbaubedienten nochmals ertheilen lassen wird. Sollten aber, aller dieser von Uns gethanen Erinnerungen ohngeachtet einige Vasallen und Unterthanen diese so nutzbare Bepflanzungen der Sandbaͤnke dennoch unterlassen, und dadurch sowohl die Befoͤrderung ih- res eigenen Nutzens, als auch die Verbesserung der Schiffahrt Unsern Landesgesetzen entge- gen aus den Augen setzen; So werden Wir die Verfuͤgung machen, daß die desiderirte Pflan- zungen durch die Wasserbaucommission auf ihre Kosten zu Stande gebracht werden soll. XV. Damit aber die auf solche Art angebauete Warden, desto sicherer fortkommen moͤgen, so wird in Ansehung derselben hiermit eben dasjenige festgesetzet und alles Ernstes verordnet, was ratione der Uferbaue §. 8. befohlen worden, daß nemlich in die mit Weidicht bepflanzte Sandbaͤnke und die daraus entstehende Warden durchaus kein Vieh gelassen, son- dern solche sorgfaͤltig geschonet werden muͤssen. Es ist daher alles in vorgedachten §. 8. vor- geschriebene auch in Absicht der Warden auf genaueste zu beobachten. Sollten aber dennoch, wie bisher zu Unserm besondern Mißfallen vielfaͤltig geschehen, die Paͤchter und Gemeinden straͤflich fortfahren, die Warden durch ihr Vieh behuͤten und verderben zu lassen, so soll der Schade sogleich taxiret, mit barem Gelde Unserer Wardcasse verguͤtet, und der Beamte noch dazu in eine nahmhafte Geldstrafe condemniret, von der Gemeinde aber, nachdem vorher der verursachte Schaden bezahlet worden, der Schulze und ein Gerichtsmann nebst dem Hirten auf eine Zeitlang zum Arbeitshaus oder Vestungsbau gebracht werden. Eine gleiche Bewand- niß hat es mit den Daͤmmen, als wovon gleichfalls alles Vieh, und besonders die Schweine, O 2 Zwoͤlftes Kapitel. sorgfaͤltig abgehalten werden muͤssen. Zu besserer Beobachtung und Hegung aller Warden- pflanzungen, Uferbaue und Daͤmmen haben Wir in unsern Aemtern und Staͤdten besondere Wardaufseher bestellet, und selbige gehoͤrig mit Instruktion versehen. Wir befehlen demnach allen Unsern Vasallen, Beamten, Magistraͤten in den Staͤdten, Schulzen und Gerichten auf den Doͤrfern, diesen von Uns angesetzten Wardaufsehern, wenn sie jemand bei Beschaͤdigung unserer Warden, oder einiges Vieh darinnen betreffen, und sich bei ihnen melden, alle Asst- stence zu leisten, die Verbrecher zur gebuͤhrenden Strafe zu ziehen, und sie zu Erlegung des in der Instruktion ausgesetzten Pfandgeldes anzuhalten. Uebrigens verstehet es sich von selbst, daß die Warden und Pflanzungen, so Unsern Vasallen geistlichen und weltlichen Standes ge- hoͤren, eben so sorgfaͤltig als auf Unsern Aemtern und staͤdtische Revenuͤen gehuͤtet und ge- huͤtet und geschonet werden muͤssen, weil an Regulirung der Fluͤsse und deren Schiffbarma- chung dem Publico und Commercio allzuviel gelegen. Und da ein jeder Eigenthuͤmer durch die Acquisition sothane Warden und Wiesengruͤnde selbst gewinnet, so haben Wir zu jedem Dominio das Vertrauen, es werde sich die gute Hegung der Warden und Pflanzungen, so- wol in Ansehung seiner, als der Gemeinde bestens angelegen seyn lassen, wie Wir denn ei- nem jeden die Assistence unserer Krieges- und Domainenkammern hiermit versprechen, falls desselben Nachbaren, oder einige Unterthanen hierunter Schaden zufuͤgen sollten. XVI. Wir ordnen und setzen dahero auch ferner hierdurch ein vor allemal fest, daß wenn ein oder anderes Dominium auf seine Kosten dergleichen Warden, und die mit der Zeit daraus entstehende Wiesengruͤnde zu stande gebracht hat, selbigem alles Holz, Gras und was sonst darauf waͤchset, lediglich und allein verbleiben, und weder dessen Unterthanen, noch selbst jemand anders ihm darinnen im geringsten beeintraͤchtigen soll, wenn auch gleich sonst dessen Unterthanen, oder irgend ein anderer die Gerechtigkeit haͤtte auf den uͤbrigen Ge- genden der herrschaftlichen Feldmark zu huͤten, zu grasen und zu holzen. VXII. Eben so ernstlich wollen Wir daruͤber gehalten haben, daß sowohl von den Warden in Unsern Aemtern, als auch von denjenigen, welche den Kaͤmmereien und Unsern Vasallen, Staͤnden und andern Privatis gehoͤren keine Korb- Kober- und Flechtmacher-Ru- then, Reiffenstaͤbe, oder anderes dergleichen Holz entwendet werde. Und da nach der bishe- rigen uͤbeln Gewohnheit, besonders die Fischer, Schiffer, Matatschen oder Holzschwemmer bald an diesen, bald an jenem Werder anlegen, von selbigen große Quantitaͤten dergleichen Holzsorten, ja selbst zum Wasserbau angefertigte Faschinen und Buͤhnenpfaͤhle entwenden, und solche demnaͤchst bei der ersten Gelegenheit in den Staͤdten, oder sonst an die Handwerksleute Verordnungen. verkaufen, so sollen alle Accise- und Zollbedienten, wie auch alle Inspektores der Packhoͤfe, Schiffsabladungen und Niederlagen, nebst deren Unterbedienten hiemit ernstlich befehliget seyn, auf diejenigen Fischer, Schiffer oder Holzfloͤsser wohl Achtung zu geben, welche von den vorhin gedachten Holzsorten bei sich fuͤhren, und Falls sie sich nicht durch ein guͤltiges Attest legitimiren koͤnnen, daß sie dergleichen Ruthen, Reiffenstaͤbe, und anderes Faschinen- oder Buͤhnenpfaͤhleholz von jemanden rechtmaͤßigerweise erkaufet haben, so soll ihnen das Holz nicht allein weggenommen und confisciret, sondern sie auch nach befundenen Umstaͤnden mit dem Zuchthause, oder Vestungsbau bestraft werden, welche Ahndung auch diejenige Fischer, Schiffer und Holzfloͤsser, welche auf den Warden und an den Ufern die Wasserbaufaschinen, Buͤhnenpfaͤhle, Hegezaͤune etc. darniederreißen, oder verbrennen, außer dem dreifachen Ersatz des verursachten Schadens, ohnausbleiblich zu gewaͤrtigen haben. Koͤnigl. Preußische Teich- und Ufer- auch Graben- und Wege-Ord- nung, in dem, auf beiden Seiten der Oder, zwischen Zellin und Oderberg belegenen neu bewallten und urbar gemachten Nie- der-Bruch . De dato Berlin den 23. Januari 1769. (211. S. Fol. ) Cap. 3 .. Die Interessenten sollen an jeder Seite am Fuß der Daͤmme eine Reihe Weiden , und 12 Fuß davon noch eine Reihe dergleichen, folglich auf beiden Seiten vier Rei- hen gehoͤrig zu setzen und bestaͤndig im Wachsthum zu erhalten haben, um dadurch das zu Anlegung der noͤthigen Packwerke erforderliche Strauch zu zuziehen und zu erhalten. Cap. 4. Von Vefestigung der Ufer und Daͤmme, so vom Oder-Strome angegriffen werden. Da durch den Anfall und die Rapiditaet des Stromes an solchen Stellen wo der- selbe gegen die daran belegenen Ufer und Daͤmme arbeitet, selbige sehr mitgenommen und ab- gespuͤlet werden, folglich von keinem Bestande seyn koͤnnen, wann nicht dagegen in Zeiten gehoͤrige Vorkehrung geschiehet, so verordnen Wir, daß wenn bei dem Teich-Schauen befun- den wird, daß der Strom sich den Teichen nahet, und bereits das Vorland weggefressen, auch zu befuͤrchten, die Teiche selbst moͤgten weggerissen, oder unterminiret werden, sodann auf Ermessen und Gutfinden dererjenigen, so zur Teich-Schau bestellet sind, dergleichen Ufer mit Packwerken, Fluͤgeln und andern dem Strome widerstehenden Werken versehen werden sollen, damit den schaͤdlichen Abbruͤchen des Ufers, nicht allein vorgebauet, sondern der Strom auch abgewiesen werde, und die Teiche wiederum Vorland und genugsamen Schutz Zwoͤlftes Kapitel. vor der androhenden Gefahr bekommen moͤgen. Zu dergleichen Pack- und Buhnen-Werken sollen die Interessenten die Materialien-Fuhren , nach der von dem Teich-Haupt- mann zu machenden und auszuschreibenden Repartition, wobei derselbe die moͤglichst genaue Billigkeit und Gleichheit zu beobachten hat, solche auch, wo nicht periculum in mora vor- handen, und die Anlegung eines solchen Werks, bei der Teichschau beschlossen wird, alsdenn mit zu reguliren ist, ohnentgeldlich verrichten und also nur das Arbeitslohn und an- dern mit baarem Gelde zu bestreitenden Ausgaben aus der zu errichtenden Teich-Casse ge- nommen werden, das dazu erforderliche Baum- Pfahl- und Faschinenholz, wollen Wir, bis hinlaͤnglich Weidenholz und Strauch im Bruch angepflanzt, und angewachsen seyn wird, fer- nerhin allergnaͤdigst, aus Unsern Freienwald- und Neuenhagen- Lietzegoͤrick- und Stolpischen Forsten, nach Gelegenheit- wie eine oder die andere solcher Forsten, der Baustelle am naͤch- sten ist frei vom allen Holz, und Stammgelde allergnaͤdigst hergeben, und anweisen lassen. Damit indessen das Bruch selbst kuͤnftig, wo nicht ganz und gar, doch zum groͤßten Theil, sich mit dem, zu dem Pack- und Buhnenwerken noͤthigen Holz helfen koͤnne, und den Inte- ressenten die entlegenen Materialien-Fuhren dereinst erleichtert werden, sollen nicht allein die Pack- und Buhnenwerke sondern auch, wenn der Strom den Sand dahinter wirft, solche, imgleichen die Daͤmme, nach der gegebenen Vorschrift, mit Satzweiden, mit jungen Werder- weiden bepflanzet werden, und damit diese Bepflanzungen, durch das Vieh nicht wieder ab- gehuͤtet, und verderbet werden moͤgen, so sollen solche bepflanzte Sandbaͤnke und Packwerke, durch lebendige Zaͤune oder Ruͤckwerke gehoͤrig abgeheget seyn, und vor aller Viehtrift und Behuͤtung bestaͤndig geschonet bleiben. Weil auch zu Anlegung der Packwerke vieles Reisholz erfordert wird, so hat beson- ders die Teichschau dafuͤr zu sorgen, und sich aͤußerst angelegen seyn zu lassen, daß sobald in dem Oderstrom oder dem großen Kanal sich Sandfelder ansetzen, solche, wenn sie derge- stalt situiret sind, daß dem gegenuͤber liegenden Ufer dadurch nichts nachtheiliges zustoßen kann, mit Werderweiden bepflanzet, und wo es thunlich faͤllt, am festen Ufer enclaviret, und bestaͤndig zum Buschwachs vom Vieh geschonet werden. Was aber sowohl die Buschweiden, als die, neben den Daͤmmen in verschobenen Quadraten gepflanzten und noch fernerhin zu pflanzende Weiden auf der Interessenten Grund- stuͤcke betrift, so verbleibt ihnen zwar das Eigenthum und die Nutzung solcher Weiden , jedoch sollen sie selbige nicht nur bestaͤndig zu unterhalten, mithin statt der ausgegangenen oder fehlenden, andere anzupflanzen schuldig seyn, so n dern auch in Ansehung der Kappung, Verordnungen. selche in Vier Schlaͤge eintheilen, mithin jaͤhrlich nur ein Viertheil davon kappen, nicht minder sollen die Teichbedienten befugt seyn, bei großem Wasser, in Nothfaͤllen solche Wei- den zu Faschinen und Pfaͤhlen, ohne daß der Eigenthuͤmer zufoͤrderst daruͤber besprochen wer- den darf zu kappen, es muͤssen aber dieselben, nachdem solches geschehen, dem Eigenthuͤmer davon Nachricht geben, welcher denn, da jeder Interessent bei seiner Dammcavel die noͤthi- gen Pfaͤhle und Faschinen bei hohem Wasser, und besorglicher Gefahr mitbringen und in Be- reitschaft halten muß, von denjenigen, welche es hieran ermangeln lassen, und daher die Kappung fremder Weiden verursachet haben, dem Eigenthuͤmer die Verguͤtigung davor, nach- dem bei der naͤchsten Teichschau zu ermessenden Werthe zu gewaͤrtigen hat. Cap. 5. Von den Deichbedienten und deren Funktion. 1. Ein Deichhauptmann welcher nicht allein im Oderbruche angesessen und vollkommene Kenntniß von Beschaffenheit des Oderstromes und beiderseitigen Oderbruͤchern, zwischen Zellin und Oderberg, sondern auch vom Teich- und Buhnenbau, und was solchem anhaͤngig, imgleichen, wie saͤmmtliche Haupt- und Abzugsgraben jederzeit rein und in gutem Stande zu erhalten, gehoͤrige Wissenschaft ha- ben, und dessen Verrichtungen in folgenden bestehen soll. 1) Er hat die Oberaufsicht und Direktion uͤber alle uͤbrige Teichbediente; daher er 2) dahin, daß ein jeder derselben, nach der ihm obliegenden Funktion in allem, seine Schuldigkeit thun, mit Fleiß sehen, diejenigen, welche sich unrecht nehmen zurecht weijen, die Nachlaͤßigen aber zu Beobachtung ihrer Pflicht ernstlich an- halten, und wann sie sich nicht bessern, zur weitern Remedur an die Kurmaͤrk- sche Krieges- und Domainenkammer berichten muß. 3) Gebuͤhret ihm, in den angeordneten Jahreszeiten, die Teich- und Grabenschau auszuschreiben, zu dirigiren, und dabei sowohl selbst vorschriftsmaͤßig zu verfah- ren, als auch darauf zu halten, daß es von den uͤbrigen, welche solchem Ge- schaͤften beiwohnen, geschehe. 4) Hat derselbe auf die Teichkasse, deren Ordnung nnd Richtigkeit, und daß damit keine Unterschleife und Versuren begangen werden koͤnnen, genaue Obacht zu nehmen, auch des Endes solche von Zeit zu Zeit zu visitiren und den Bestand nachzusehen, und soll er es gegen die Interessen zu verantworten haben, wenn dieselben hierbei durch von ihm unterlassene Vigilance gefaͤhrdet werden. Zwoͤlftes Kapitel. 5) Soll er sich nicht bloß damit begnuͤgen, daß die Teichinspektores die Maͤngel an Teichen, Buhnen, Graben und Wegen, was denenselben abzuhelfen erfor- derlich, und was hierauf geschehen, ihm anzeigen, sondern er muß, wenn es Hauptgebrechen sind, solche selbst zu examiniren, und die dawider zunehmende Maaßregeln und Mittel wohl erwegen, und daranf seine eigene besondere Auf- merksamkeit wenden, daß selbige so wie es sich gehoͤret, tuͤchtig und zuverlaͤßig ausgefuͤhret werden, weshalb er denn dahin sehen muß, daß die Teiche, Gra- ben, Schleusen, Bruͤcken und Wege in gutem Stande und reine gehalten wer- den, wie denen Daͤmmen, wo es noͤthig zu helfen, insonderheit dem eindringen- den und das Ufer angreifenden Strom, mit zuverlaͤßigem Effekt und moͤglichster Menage zu begegnen, anzugeben, die hierzu von den Teichinspektoren anzuferti- genden Anschlaͤge genau zu revidiren, bei der naͤchsten Teichschau, in so fern die Arbeit so lange Anstand haben kann, vorzulegen, wenn der Nothdurft nach, ein Pack- oder Buhnenwerk anzulegen beschlossen wird, mit Zuziehung des Teichinspektoris, selbiges iu loco abzustechen, den Bau, wie solcher zu fuͤh- ren anzuordnen, auch selbigen von Zeit zu Zeit zu besuchen; ferner die von dem Teichinspektore von Hauung und Anfuͤhrung der Materialien; imgleichen von Arbeitslohn anzufertigenden Wochenzettel und Arbeitslisten zu revidiren; dem- naͤchst die hierauf zu beschehende Zahlung an den Teichrentmeister zu assigniren, und daß auf seine Assignationen die Fuhr- und Arbeitsleute promt und richtig bezahlet werden, zu sorgen hat. 6) Lieget ihm ob, da zu Fruͤhjahrzeiten und bei Eisgaͤngen vorzuͤgliche Aufmerksam- keit und Geschwindigkeit noͤthig ist, sobald großes Wasser zu vermuthen ist, von Breslau, Crossen und Landsberg an der Warthe, uͤber den dortigen Anwachs oder Fall des Wassers, damit hiernach im Bruch die erforderlichen Anstalten zeitig vorgekehret werden koͤnnen, fleißig und dem Erfordern nach posttaͤgliche Nachricht einzuziehen, und den Teichinspektoren zu communiciren, bei entstehen- den Eisgaͤngen den Strom fleißig zu visitiren, wo sich der Anschein zu nach- theiligen Eisstopfungen zeigt, die Heranschassung der noͤthigen Bretter, Pfaͤhle, des Mists, Strohes etc. durch die Interessenten, damit oberhalb der Eisstopfung den Ueberlauf des Wassers vorgekehret werde, zu besorgen; vornemlich auch, sobald das Wasser so hoch angewachsen, daß die Daͤmme nur noch 1½ bis 2 Fuß Verordnungen. Fuß Bord haben, die Teich-Wachen auszuschreiben, und durch die Teich-In- spectores auf die Daͤmme anstellen zu lassen, nicht weniger die Interessenten zu Heranbringung einiger Fuder Mist und der noͤthigen Bretter und Pfaͤhle auf die ihnen zugetheilten Daͤmme anzuhalten, und die Daͤmme, nebst den darauf angestellten Wachten zu Tage und Nacht oͤfters selbst zu visitiren und visitiren zu lassen, damit uͤberall, wo die Noth vorhanden, die promteste Anordnung und Huͤlfe geschehen koͤnne. 7) Hat derselbe auch besonders der Zuziehung des Weidenbusches und der Schonung desselben; desgleichen 8) Daß den Anbothen der jedesmahligen Deich- und Grabenschau promtes und voͤl- liges Genuͤge geschehe und mit den Zoͤgernden oder Widerspenstigen, ohne Anse- hen der Person, vorschriftsmaͤßig verfahren werde, fleißig wahrzunehmen; Wie er denn endlich 9) Ueberhanpt , sowohl dieser Deichordnung uͤberall nachzuleben, als darauf, daß solches von den Interessenten und uͤbrigen Deichbedienten geschehe, zu halten schuldig ist. 2. Zwei Deichinspektoren , welche eben sowohl, wie der Deichhauptmann gute Kenntniß von Wasserbau, dem Oderbruch und dessen angelegten Werken, dabei aber auch insonderheit die Land-Meßkunst und das Ni- velliren, theoretisch und praktisch wohl verstehen muͤssen, und bestehet ihre Funktion darin: 1) Sollen sie, auf die ihnen subordinirte Damm- Buhnen- und Grabenmeister, daß dieselben in allem ihre Pflicht thun, genaue Acht haben, sie bei Damm- und Grabenarbeiten, damit solche nicht untuͤchtig gerathen, oder verdorben wer- den, an- und zurecht weisen, und diejenigen, die ihrer Schuldigkeit entgegen handeln, dem Deichhauptmann zur weitern Verfuͤgung anzeigen. 2) Muͤssen sie, ein jeder in seinen Distrikt, die Daͤmme und Graben fleißig bereisen, den Mißbraͤuchen und Contraventionen wider die Deichordnung, welche sie be- merken, sofort steuren, auch, in so ferne deshalb Strafen und weitere Verfuͤ- gung erforderlich, solche den Deichhauptmann anzeigen, alle Maͤngel und Ge- brechen an Daͤmmen, Ufern und Graben bemerken, davon dem Deichhaupt- mann Bericht erstatten, wenn sie zu Abwendung eines besorglichen groͤßeren Schadens die Anlegung oder Verstaͤrkung eines Werks noͤthig finden, was, und P Zwoͤlstes Kapitel. wie es anzurichten in einer gruͤndlichen demonstrativischen Ausfuͤhrung, nebst ei- nem genauen Anschlage der Kosten, dem Deichhauptmann vor der naͤchsten Deichschau vorlegen, damit, wenn es bis dahin Anstand nehmen kann, der zu unternehmende Bau und dessen Nothwendigkeit alsdann, den Interessenten be- kannt gemacht und beschlossen werden koͤnne. 3) Muͤssen sie den Deichschauen beiwohnen, und dasjenige, was kurz vorhero er- wehnet gehoͤrig observiren. 4) Nach den Deichschauen nicht nur dahin sehen, daß dem geschehenen Angebothen zu gehoͤriger Zeit genuͤget werde, sondern auch auf die Arbeit bei neu anzule- genden Werken, eine dergestaltige Aufsicht haben, daß nichts uͤberhin gemacht, und verpfuschet werde, daß unter andern die Faschinen zu den Packwer- ken 6 bis 8 Fuß lang, einen guten Fuß im Durchmesser dick, mit Zwei Weiden gebunden, die Pfaͤhle 4 bis 5 Fuß lang von gehoͤriger Staͤrke genommen, die Packwerke tuͤchtig verbunden, mit zureichender Erde be- schweret, zuletzt mit gruͤnen Spretlagen von Weidenbusch, zum Auswachsen bedeckt, mit lebendigen Zaͤunen oder Ruͤckwerken fuͤr das Vieh verwahret wer- den, und was uͤberhaupt bei Wasserwerken nach den Regeln der Kunst und be- waͤhrten Erfahrung zur Tuͤchtigkeit und Bestaͤndigkeit dienlich, nicht unterlassen werde, allermaßen alles daran gelegen, daß bei solchen Werken, wo die Grund- fehler bei der Fortsetzung des Baues nicht weiter gesehen worden, und sich nun erst durch einen sehr schaͤdlichen Effect zeigen, sowohl in der Anlage, als in der Ausfuͤhrung nichts versehen werde; daher denn auch die Deichinspekto- res, ein jeder in seinem Distrikt fuͤr solche unter ihrer Aufsicht gemachten Ar- beiten, denen Interessenten zu repondiren haben. 5) Sollen sie darauf sehen, daß bei dergleichen Arbeiten keine Unterschleife gesche- hen, und von Hauung und Anfuͤhrung der Materialien, imgleichen vom Ar- beitslohn, die Wochenzettel und Arbeitslisten, welche ihre eigene Wissen- senschaft, und nicht bloß Angabe der Dammeister oder Arbeits- leute, zur Verhuͤtung des Betruges erfodern, genau anfertigen, und dem Deichhauptmann zur Revision und Assignation der Zahlung zustellen. 6) Haben dieselden uͤber die Geraͤthschaften, so ihnen aus dem Materialienmagazin, von dem Materialienmeister, zu der Arbeit in ihrem Distrikten abgefolget wer- Verordnungen. den, richtige Annotationes zu halten, und bei deren Zuruͤcklieferung mit dem Materialienmeister sich daruͤber zu berechnen, auch darauf zu sehen, und durch die ihnen untergeordneten Bedienten sehen zu lassen, daß solche wirthschaftlich gebraucht, und nicht muthwillig verderbet, die Ausbesserungen daran, zu rech- ter Zeit, tuͤchtig, und mit moͤglichster Sparsamkeit besorget, selbige auch nach vollendetem Gebrauch richtig wieder abgeliefert, die durch natuͤrliche Abnutzung entstandene Abgaͤnge aber bemerkt, und dem Materialienmeister zur anderweiti- gen Anschlagsmaͤßigen Anschaffung angezeiget werden. 7) Liegt ihnen ob, auf die Vermehrnng und Unterhaltung der Weiden zu halten, mithin bei den Bereisungen ihrer Distrikte besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten; nicht minder, wenn sie Unordnungen und Unrichtigkeiten bei der Deich- kasse bemerken, solches sofort dem Deichhauptmann anzuzeigen. 8) Bei großem Wasser, zu Fruͤhjahrszeiten und bei Eisgaͤngen sind sie nicht nur schuldig, alles, was dem Deichhauptmann vorgeschrieben ist, zu beobachten, sondern sie muͤssen auch viel oͤfters, als derselbe, und wo es die Noth- wendigkeit, absonderlich an gefaͤhrlich scheinenden Orten, bestaͤndig bei der Hand seyn, um die noͤthigen Gegenanstalten anzuordnen, die promteste Ausfuͤhrung derselben, und alles dessen, was der Deichhauptmann verfuͤget, bewuͤrken, die von ihnen auszustellende Deichwachten zu Tage und zu Nacht fleißig vistitiren, und uͤberhaupt keine Vorkehrungen unterlassen, welche die Beschaffenheit der Umstaͤnde in solchen, dem Bruche gefaͤhrlichen Zeiten, von einem rechtschaffe- nen Deichbedienten, auf dessen Einsicht, Vigilanz und Betriebsamkeit, alsdenn das Wohl und Wehe so vieler Interessenten ankommet, erfordert. 9) Haben sie endlich die Verfuͤgung des Ihnen vorgesetzten Deichhauptmanns, uͤber- all genaue Folge zu leisten, und uͤberhaupt sowohl selbst dieser Deichordnung genau nachzukommen, als auch dahin, daß es die Interessenten und die ihnen untergeordnete Deichbedienten thun, zu sehen. 3. Ein Deichrentmeister welcher zugleich das Amt eines Deichsekretarii und Materialienmeisters mit versiehet .... 4. Sechs Dammeister, .... deren Verrichtungen hauptsaͤchtlich darin bestehen, daß sie nicht allein bei denen vor- kommenden Reparaturen der Daͤmme, dem Interessenten und deren Arbeitern die gehoͤrige P 2 Zwoͤlftes Kapitel. Anweisung geben, und dahin unablaͤssig zu sehen, das solche tuͤchtig, und in bestimmter Zeit bewerkstelligt werden, oder falls sich dieselben dabei saͤumig bezeigen, davon sofort dem Deich- hauptmann und Deichinspektor benachrichtigen, sondern auch bei denen anzurichtenden Pack- und Buhnenwerken in so fern es nur immer ihr uͤbriger Dienst zulaͤßt, bestaͤndig gegenwaͤr- tig seyn, und sich hauptsaͤchlich dahin bestreben, daß dazu tuͤchtige Materialien in vorgeschrie- bener Staͤrke gehoͤrig angerichtet, solche bei deren Anfertigung richtig aufgezaͤhlet, auch der- gestalt dem Deichinspektor angegeben, desgleichen gehoͤrig angefahren, an der Baustelle wie- der accurat abgezehlet, darnechst bei den Pack- und Buhnenwerken ordentlich verleget, mit Bandwiepen und Pfaͤhlen tuͤchtig befestiget, mit zureichender Erde beschweret, und auf solche Art damit so lange, bis sie ihre vollkommene Hoͤhe erreichet, fortgefahren werde. Ferner hat ein jeder von seinem Revier, dem Deichinspektor alle Sonn- tage Nachricht zu geben, was die darin vorseyende Arbeit fuͤr Fortgang hat, oder zu deren bessern Betreibung weiter zu verfuͤgen, erfodere wuͤrde: Wie sie denn auch die Tage- loͤhner bei der Arbeit zum gehoͤrigen Fleiß anzuhalten, solche Tag vor Tag genau zu noti- ren, gleich Anfangs der Arbeit, die Arbeiter namentlich zu benennen, und wenn waͤhrend derselben, welche ab- und andere zukommen sollten, solche allemal mit aufzufuͤhren, und da- von des Sonnabends die Wochenliste dem Deichinspektor einzureichen haben. Nicht weniger ist ihre Pflicht, daß sie bei anwachsendem Wasser und sich ereignen- den Eisgaͤngen, sobald als Gefahr zu besorgen, die Oderdaͤmme, so wohl Tages als Nachts fleißig visitiren und deren Beschaffenheit ihren Deichinspektor taͤglich benach- richtigen, wann Eisstopfungen oder sonst vom großen Wasser bei dem Damm Gefahr zu besorgen, und zu dessen Vorkehrung allerhand Materialien, an Brettern, Mist, Pfaͤhlen, Fa- schinen und dergleichen, durch die Interessenten auf die Daͤmme zu bringen, auch die Deich- wachen zu bestellen seyn, sich die Heranbringung besagter Materialien dergestalt angelegen seyn zu lassen, und dabei die Wachen nach Anordnung des Deichhauptmanns oder Deichin- spektoris dergestalt anzustellen, daß aller Gefahr vorgebeuget, und der Effekt der gemachten Gegenanstalten erreichet werde, zu welchem Ende sie, in solchen gefaͤhrlichen Zeiten bestaͤndig auf den Daͤmmen bei der Hand seyn, auf alles Acht haben, die Anordnungen sofort aus- richten, die Arbeiter, wie sie sich zunehmen anweisen, und ihre Posten, so viel nur im- mer moͤglich ist, gar nicht verlassen muͤssen, als worauf die Deichinspektores alsdenn besonders mit Acht zu geben, und diejenigen, welche es hierunter er- mangeln lassen, zu ihrer verdienten Bestrafung anzuzeigen, verbunden sind; desgleichen sind Verordnungen. sie schuldig, vor die Zuziehung des Weidenbusches, so wohl in Ansehung der, laͤngst den Daͤmmen gepflanzten Weiden, als derer, so auf den Vorlanden ausschlagen, zu sorgen, und fleißig Acht zu haben, daß davon durch Niemanden etwas entwendet, und dergleichen be- wachsene Flecken mit Vieh nicht betrieben werden, sobald sie auch darwider einige Contra- venienten antreffen, muͤssen sie dieselben sofort pfaͤnden, und dem Deichhauptmann zur Bestra- fung nahmhaft machen; nicht minder haben sie davor zu sorgen, daß die im Strom, ohn- weit dem Ufer sich ansetzende Sandbaͤnke und Felder, nach Anordnung des Deichinspektoris mit gruͤnen Werderweidenbusch bepflanzet, und vom Vieh geschonet werden; wenn auch der Deichhauptmann noͤthig erachtet, einige sich etwa findende Morose-Interessenten und andere straffaͤllige, zu Befolgung ihrer Schuldigkeiten mit Excekution und zwar durch sie zu belegen, solche auf seinen Befehl jedesmal unweigerlich und promt bewerkstelligen, wie sie denn end- lich uͤberhaupt ihren Vorgesetzten, Achtung und Gehorsam schuldig sind, und sowohl selbst sich genau nach der Deichordnung richten, als auch auf die Contravention Acht haben, und solche den Deichinspektoren anzeigen muͤssen. 5. Zwei Grabenmeister .... Koͤnigl. Preußische Wasser- und Uferordnung fuͤr den Rheinstrom, in dem Herzogthume Cleve und dem Fuͤrstenthume Meurs. De Dato Berlin den 2ten December 1774. (40. S. 1. Kupf. Fol. ) §. 1. Die Veraͤnderungen an den Ufern der Stroͤme durch Abbruch und Anwachs, entstehen dadurch: daß sie einen schlangenfoͤrmigen Lauf, und die groͤßeste Tiefe ihres Fluß- bettes nicht in der Mitte haben, sondern diese allezeit, und mit selbiger die Gewalt des Was- sers, bei dem einen Ufer naͤher, und von dem andern gegenuͤberliegenden Ufer mehr entfernt ist, maßen, wenn die Stroͤme in gerader Linie floͤssen, und die groͤßeste Tiefe in der Mitte haͤtten, weder Abbruch noch Anwachs entstehen wuͤrde. §. 2. Nun aber entstehet im ersten Falle, wo nemlich die mehreste Tiefe, der Anfall und Druck des Wassers dem einen Ufer naͤher ist, ein abbrechendes Ufer, auf welches der Strom anfaͤllt, dessen Erdreich abreißet, und sothanes Ufer nach dem Strome ausgebogen machet. In dem andern Falle aber, wo der Strom und dessen Tiefe, mithin die Gewalt des Wassers, von dem Ufer abweichet, wie bei dem, dem abbrechenden gegenuͤberliegenden eintrift, ein an- wachsendes, nach dem Strome sich einbiegendes Ufer. Zwoͤlstes Kapitel. §. 4. Es entstehet also aus dem Abbruch eines Ufers oberhalb, der Anwachs von dem nemlichen Ufer unterhalb, und zwar je staͤrker der Abbruch oberhalb ist, desto staͤrker wird der darauf folgende Anwachs unterhalb. §. 5. Hieraus folget, daß je groͤßer der Anwachs eines Ufers an der einen Seite ist, desto groͤßer wird der Abbruch des entgegen liegenden Ufers, auf der andern Seite. §. 6. Es folget also ferner hieraus, daß ein jedes anwachsendes Ufer ein abbrechen- des Ufer gegen sich uͤber liegen hat, et vice versa. §. 7. Diese Veraͤnderungen der Ufer dirigiren den Strom, und verursachen, daß dessen Lauf, je laͤnger, je kruͤmmer wird, folglich je laͤnger, je mehr Abbruͤche und Anwaͤchse for- miret; denn, es ist aus dem vorigen §. 5. evident: daß, so sehr wie der Anwachs zunimmt, so sehr wird der Strom nach der andern Seite, in das abbrechende Ufer uͤbergedrungen, und sein Lauf mehr gekruͤmmet. §. 8. Weil die Abbruͤche und Anwaͤchse, eines und desselben Ufers, von oben, mit dem Lauf des Stromes nach unten zu, ihre Seriem fortsetzen: so folget hieraus, daß der Unter- theil des Abbruchs, nach und nach den darauf folgenden hervorragenden Obertheil des An- wachses angreifet, und die Materie, so er da abbricht, im Fall das darauf folgende einwaͤrts sich zuruͤck ziehet, oder, im Abbruche begriffen ist, an dem Untertheile desselben laͤngst der hervorstehenden Linie, in dem darauf folgenden Abbruche niedergeleget; mithin dienet der Un- tertheil eines jeden anwachsenden Ufers allemal zu Deckung des Obertheiles des darauf fol- genden abbrechenden oder sich zuruͤckziehenden Ufers, woferne nicht eine Insel oder gegenuͤber angelegte Kribbe, oder eine Hervorragung des gegenuͤberliegenden Ufers, solches verhindert. §. 9. Es sind also die Anwaͤchse an ihrem Obertheile schaͤdlich, weil sie den Strom in das gegenuͤberliegende abbrechende Ufer uͤberdringen; (§. 5.) an ihrem Untertheile hergegen sind sie nuͤtzlich, weil sie das darauf folgende abbrechende Ufer an seinem Obertheile decken, und den Strom aus demselben ablenken. Cap. I. Von dem Anwachse .... §. 17. Desgleichen soll auch kein Aufschlag von Weiden oder anderm Holze, der auf solchen schaͤdlichen Anwaͤchsen von selbst entstehen moͤgte, geduldet, sondern sofort von den Eignern ausgerissen werden; worauf Unsere Strombefahrungs-Commission, und der Wasser- baumeister genau Achtung geben, und die Wardaufseher instruiren muͤssen, daß sie an Unsern Verordnungen. Domainen-Anwaͤchsen dergleichen schaͤdlichen Aufschlag nicht aufkommen lassen, auch da, wo Particuliers denselben nicht wegschaffen, solcher auf ihre Kosten ausgerissen werde. §. 18. Damit nun durch Vermehrung und Bepflanzung der schaͤdlichen Anwaͤchse, dem entgegenliegenden Ufer kein mehrerer Abbruch zugefuͤget werden moͤge: so verbieten Wir hiermit bei Zwanzig Rthlr. Strafe alle eigenmaͤchtige Pflanz- und Kribbarbeit auf allen Anwaͤchsen, mit Aufhebung der, in diesem Stuͤcke bisher vorgewandten, schaͤdlichen Gewohnheiten, und verordnen, daß die Eigner derer Stuͤcke, welche an einem Anwachse an- schiessen, den sie zu bepflanzen Willens sind, sich zuvoͤrderst von Unserer Strom-Befahrungs- Commission und dem Wasserbaumeister, bei welchen sie sich bei den gewoͤhnlichen Strombe- fahrungen, welche 8 Tage vorher, in jeder am Rhein liegenden Schau bekannt gemacht werden sollen, addressiren, und von ihnen die noͤthige Anweisung geben lassen koͤnnen, wie weit derselbe dem entgegen liegenden Ufer unschaͤdlich ist, mithin bepflanzet, oder auf eine andere Art vermehret werden kann. Wobei die Strom-Befahrungs-Commission und der Wasserbaumeister dahin zu sehen haben, daß kein hervorspringendes Ufer mit Weiden und Strauchwerk bepflanzet werde; hingegen bei zuruͤckspringenden Ufern haben sie die Bepflan- zung anzubefehlen, und der Interessent kann dieselbe nach und nach so weit in den Strom hinein poussiren, bis sein Ufer aufhoͤret, ein einwaͤrts gebogenes zu seyn, und die gerade Uferlinie erreichet. §. 19. Die Bepflanzung der Anwaͤchse, wenn solche zugelassrn werden, soll nicht gerade durch, und in rechter Linie, (auf die Richtung des Stroms) sondern mit einem Ab- falle von einem Fuß auf jeder Ruthe Strom herab geschehen. §. 20. Damit nun hierunter kein Mißbrauch vorgehen, und schaͤdliche Anwaͤchse be- pflanzet werden, oder auch nuͤtzliche Anwaͤchse unbepflanzet liegen bleiben moͤgen: so verord- nen Wir hiermit, daß Unsere Strom-Befahrungs-Commission, und der Wasserbaumeister alle Jahre bei Bereisung des Stroms, den, auf die anwachsende Ufer anschiessenden, Eig- nern unentgeldlich anweisen sollen, welche Anwaͤchse sie befoͤrdern duͤrfen oder nicht, und was fuͤr Werke sie dazu anzulegen haben; wovon eine schriftliche Anweisung mitzutheilen, und von jedem Eigner zur Registrirung bei dem Protokolle der Schau zu praͤsentiren ist. §. 21. Dagegen, wenn jemand ohne Anweisung einen schaͤdlichen Anwachs durch Kribben oder Pflanzungen vermehren wuͤrde: so soll der Wasserbaumeister solche sogleich auf Kosten des Eigners ausreissen lassen, und das Faktum Unserer Krieges und Domaͤnen-Cam- Zwoͤlftes Kapitel. mer anzeigen, welche dasselbe untersuchen, und sodann nach der Vorschrift des 18. §. be- strafen soll. Cap. II. Von Abwendung des Abbruchs. §. 30. Denn da die Richtung eines jeden Stroms das beste Mittel ist, wodurch die Abbruͤche der Ufer, und alle entstehende Unordnungen verhindert, und abgewendet werden koͤnnen: so sollen auch vorzuͤglich solche Werke angelegt werden, welche die Richtung des Stroms befoͤrdern. §. 32. Alle abbrechende Ufer follen entweder durch Kribben, die den Anfall des Stroms ablenken, oder durch andere Werke, nach Moͤglichkeit von dem Abbruche be- freiet werden. §. 34. Da es bei Deckung der abbrechenden Ufer, und Ablenkung des Stroms aus denselben, hauptsaͤchlich auf eine gute Disposition der noͤthigen Kribben und Wasserwerke ankommt, dagegen aber genugsam bekannt ist, daß durch uͤble Anlage derselben großer Schade entstanden ist: so verordnen Wir hiermit: daß niemand, er sey wer er wolle, weder an seinen eigenen, noch an andern Gruͤnden, Wasserwerke oder Kribben anzulegen berechtigt seyn soll; es sey dann, daß Unsere Strom-Befahrungs-Commission, und der Wasserbaumei- ster solche anzulegen gut gefunden, und deren Richtung gegen den Strom angewiesen haͤtten. Derjenige, so hiergegen handelt, soll Einhundert Rthlr. Strafe zu Unserer Wasserbaukasse erlegen; auch werden alle Wasser-Bau- und Deichbediente hiermit angewiesen, die Contra- venienten, der hierzu besonders angeordneten, aus einem Membro der Clevischen Regierung, einem Membro des Wasserbaudepartements bei der dortigen Krieges- und Domainen-Cam- mer, und einem perpetuirlichen Deputirten der saͤmtlichen Staͤnde bestehenden Commission, welcher der jedesmalige Cammerpraͤsident hiermit als Chef vorgesetzet wird, so fort anzuzei- gen, als welche in allen Faͤllen, wo das Interesse des Stroms mit konkurriret, uͤber das meum et tuum zu judiciren baben, und von deren Erkenntnisse die Provokationes und Appellationes, an die, zu deren Entscheidung allhier niedergesetzte Commission gehen sollen. Wenn aber Faͤlle vorkommen, die gar keine Beziehung auf die Einrichtung des Stroms haͤt- ten, und mit demselben in keiner Verbindung stuͤnden, alsdenn soll die Cognition in derglei- chen bloßen Privatsachen den Justizkollegiis uͤberlassen werden. §. 35. Wenn demnach ein abbrechendes Ufer mit Kribben belegt, oder mit andern Wasserwerken gedecket werden soll: so soll Unsere Strom-Befahrungs-Commission und der Was- Verordnungen. Wasserbaumeister, alle auf solches Ufer anschiessende Eigner, oder Beerbte, so dabei interes- sirt sind, zur Stelle berufen, und mit ihnen uͤberlegen, wie, und mit was fuͤr Art Wasser- werken, solches am zutraͤglichsten geschehen kann. Der Wasserbaumeister soll davon die Kostenanschlaͤge anfertigen, und Unserer Krie- ges- und Domainen-Cammer einreichen, welche sodann wegen Aufbringung der Kosten eine billig maͤßige Repartition unter den Interessenten anfertigen, auch den Theil, den Wir we- gen Unserer Domainen beizutragen haben, sowohl als dasjenige, was das gemeine Land zu Huͤlfe geben soll, bestimmen muß. Cap. III. Von den Inseln und Mittelgruͤnden. §. 45. Ob Wir nun gleich die Besitznehmung der Inseln fuͤr Uns verordnet haben, und wollen, daß damit jederzeit nach der Vorschrift verfahren, auch darauf von den Was- serbau und andern Bedienten genau gehalten, mithin darunter nichts verabsaͤumet werden soll: so verbiethen Wir doch hiermit ausdruͤcklich deren Bepflanzung, ehe solche nicht, durch Enclavirungskribben, an das feste Land verbunden sind: weil die Erfahrung gar zu sehr zei- get, wie viel unersetzlicher Schade Uns, und Unsern getreuen Unterthanen durch die unzeitige Gewinnung und Bepflanzung der Inseln zugefuͤget ist; denn da die Inseln Anwaͤchse sind, deren Ufer rund um flach, und untief sind, die untiefen Ufer aber den Strom uͤberdringen, so verursachen dieselben auch, rund um sich, allen entgegen liegenden Ufern Abbruͤche, und sind hoͤchst schaͤdlich; zumalen auch durch die Vertheilung des Stroms, demselben die zur Schiffahrt noͤthige Tiefe genommen wird. Alle Inseln, oder Sandbaͤnke, die vor einem vorspringenden Ufer, oder in der Mitte des Stroms liegen, sollen ebenfalls nicht in Besitz genommen, oder bepflanzet, sondern viel- mehr durch Kribben und Wasserwerke, von den entgegen liegenden Ufern her, nach Moͤg- lichkeit vertrieben, mithin keine andere Inseln, als die vor einem zuruͤcktretenden Ufer (wie doch gemeiniglich zu geschehen pfleget) sich anlegen, enclaviret werden. §. 47. Da auch die Canaͤle (Stromaͤrme) fast durchgehends tiefer werden, und sehr selten ein Canal von selbsten auflaͤndet: so befehlen Wir hiermit allen Unsern Wasserbaube- dienten, mit allem Ernst und Eifer dahin sich zu bestreben, und so lange unaufhoͤrlich zu arbeiten, bis alle Inseln enclaviret, und alle Nebenkanaͤle gekribbet, und zugepflanzet sind, dahingegen auf den andern Ufern der Insel, gegen den Hauptstrom, alle vorhandene Pflan- zungen, und was zu Befestigung dieses Ufers dienen kann, wegzureissen sind, damit der Strom auf dieser Seite sein Bette auf Kosten der Insel erweitere, und vertiefe; jedoch ver- Q Zwoͤlftes Kapitel. stehet es sich von selbst, daß solches nur in so weit geschehen duͤrfe, als es die Richtung des Stroms erfordert, um denselben aus dem vielfachen unordentlichen Laufe, in einen einfachen ordentlichen Lauf, und auf seine gehoͤrige Breite zu bringen. Cap. IV. Von dem Anwachse in den Canaͤlen (Stromaͤrmen). §. 50. Weil Wir die Zubribbung aller Caͤnaͤle unumgaͤnglich noͤthig finden, und solche ausdruͤcklich verordnet haben: so wollen Wir, daß diejenige, welche die Kosten der Zukribbung verwendet, und dadurch die in dem Canale anschiessende Stuͤcke von dem Ab- bruche befreiet haben, auch den ganzen Anwachs in den Canaͤlen oder deren Auflaͤndung ge- nießen follen. Damm- und Uferordnung fuͤr Ostpreußen und Litthauen. Berlin lin, den 12. April 1787. Koͤnigsberg (24. S. Fol. ) §. 1. In Ansehung der Stroͤme und schiffbaren Gewaͤsser werden hiermit alle ei- genmaͤchtige Einschraͤnkungen, Einbaue, Verstellungen des Stroms mit Netze und Fischergeraͤthe, so irgend den Lauf des Stroms alteriren, und zum Einreissen der Ufer An- laß geben, oder die Fahrt hindern koͤnnen, auf das schaͤrfste und bei Strafe von 50 Rthlr. oder im Fall solche aus Unvermoͤgen des Contravenienten nicht erfolgen koͤnnte, je nachdem die Umstaͤnde sind, bei richterlich festzusetzender harter Leibes- Zuchthaus- und Festungs- strafe verboten. §. 31. Zum Schutz der Daͤmme und Regulirung des Stromes gereichet vor- zuͤglich, wann hinreichendes mit Strauch bewachsenes Vorland vorhanden, und die Ufer der Stroͤme fuͤr Abbruch geschuͤtzet werden. Bis jetzt ist darauf gar nicht gesehen, vielmehr sind die Ufer der Stroͤme muthwillig ruiniret und die beste Decke, das sich selbst angepflanzte Weidenstrauch, ist abgehuͤtet, auch wohl gar bis an das Ufer ausgerohdet worden, wodurch dem Strom die Gelegenheit gege- ben worden, das Ufer bis an den Fuß der Daͤmme fortzureißen. Diesem Mißbrauch und Uebel zu steuren, wird hierdurch alles Ernstes befohlen, daß alle abbruͤchige Ufer, so viel zur Regulirung des Stromes noͤthig ist, durch Anpflanzung des Weidenstrauches, oder wann die- ses nicht hinreichend, durch andere Mittel fuͤr fernern Abbruͤchen gedeckt werden, und dadurch denen entstehenden schaͤdlichen Kruͤmmen und Versaͤndungen der Stroͤme bei Zeiten vorzubeugen. Es soll demnach der Fuß des Dammes fuͤr die Scheelungen, und das abbrechende Ufer, wenn solches nicht durch den Stromsirich verursachet wird, durch die Damminteressen- ten von einem jeden an, und gegen seinem Loose, und wo keine Daͤmme vorhanden, von Verordnungen. den Eigenthuͤmern, deren Grundstuͤcke so an dem Strom belegen, mit gruͤnem Weidenstrauch bepflanzet und bedecket werden, doch muͤssen die an den Ufern gepflanzte Weiden niemalen zn hochstaͤmmigen Baͤumen und Kropfweiden aufgezogen, sondern dergleichen Baͤume bis an den Boden abgehauen werden, damit nur biegsames Strauch an den Ufern erhalten werde. Schaarufer, die den Stromstrich verursachen, sollen durch die Wasserbaubediente aus Ihro Koͤnigl. Majestaͤt Cassen, die Sandheger aber, wo selbige nicht den Strom und Schiffahrt hinderlich, aus denen bei der Dammkasse einkommenden Strafgeldern bepflanzet werden. §. 32. Desgleichen sind zum bessern Anwachs des bei den Wasserbauten so benoͤ- thigten Weidenstrauches, alle Aussendeiche oder sogenannte Vorlaͤnder und Insuln, welche außer denjenigen wenigen Aussendeichen, die von je her zu dem bis an die Ufer des Stroms gehenden Lande ex Privilegio gewissen Eigenthuͤmern zustaͤndig und zinsbar sind, lediglich Seiner Koͤnigl. Majestaͤt reserviret bleiben, wenn solches dem Strom nicht hinderlich, mit jungen Weidenstrauch zu pflanzen, und muß darauf gesehen werden, daß in der Folge alle zu den Wasserbauten erforderliche Faschinen davon genommen werden koͤnnen. §. 33. Damit diese so noͤthige Hegung auf alle Weise befoͤrdert werde, so wird hiedurch auf das ernstlichste verordnet, daß sowohl alle Uferbauten, Packwerke, Vorlaͤnder und Insuln, die mit Strauch bepflanzet, geschonet und gar kein Vieh, es habe Namen wie es wolle, darauf gelassen werden soll, es mag auch die Jahreszeit fallen wie sie will, und das Weidenstrauch groß oder klein seyn, weshalb der Beamte, die Amtsschulzen, ein jeder Eigenthuͤmer, Paͤchter uud Einsaaße darauf zu sehen hat, daß die Hirten alle Arten Vieh von den Uferbauten und Vorlaͤndern abhalten, wozu denn noch ein besonderer Damm- und Buschwaͤchter angenommen, und aus der Dammkasse salariret wird. Sollten aber dennoch, wie es bishero geschehen, die Beamten und Gemeinden, oder sonsten jemand die Uferbauten und Vorlaͤnder mit dem Vieh behuͤten, und dadurch verderben lassen, so soll der Schade so- gleich taxiret, mit baarem Gelde zur Dammkasse bezahlet, und der Contravenient uͤberdem, nach Befinden der Umstaͤnde, in eine Geld oder sonstige Strafe condemniret, der Schulz, Dorfsaͤlteste und Hirte aber, welche die Contravention haͤtten vermeiden koͤnnen, noch beson- ders, entweder an Gelde oder durch Gefaͤngniß- und Dammarbeit bestraft werden. §. 35. Da ferner den abbruͤchigen Ufern so nach und nach mehr durch einen Ufer- bau gedecket und mit frischen Weidenstrauch beleget sind, ein groͤßerer Schaden zugefuͤget wird, wenn die Schiffer und Holzfloͤsser, mit Auswerfung ihrer Hacken, Einschlagung der Pfaͤhle und selbst durch das Aussteigen am Lande, einladen und Feuer anmachen, das ab- Q 2 Zwoͤlftes Kapitel. bruͤchige noch mehr zerruͤtten, den Uferbau aber zerreissen, und den Auflchlag des jungen Weidenstrauchs verderben, so soll hinfuͤhro kein Schiffer oder Holzfloͤsser mehr an einem ab- bruͤchigen Ufer oder noch weniger an einem Ufer, wo ein Damm an demselben immediate aufgeschuͤttet ist, oder eine Futterung und Buhnenwerk vorhanden, und welche daher mit Warnungstafeln in deutscher, litthauischer und pohlnischer Sprache marqniret werden sollen, damit sich jeder fuͤr Schaden huͤten koͤnne, anlegen, daselbst Ruhe halten, oder gar uͤber- nachten nnd Feuer machen, sondern es sollen die Schiffer und Holzfloͤsser solche Stellen des Ufers aussuchen, wo weder ein Abbruch noch Uferbau oder Damm ist, und wird ihnen die- ses desto leichter seyn, da dergleichen unschaͤdliche Ufer mehrere vorhanden sind, als solche, die durch einen Uferbau gedecket, oder noch dem Abbruch unterworfen sind. Derjenige fremde Schiffer und Holzfloͤsser, so darwider handelt, soll dem Befinden nach sogleich gepfaͤndet und mit einer Geldstrafe nach vorher gegangenen Erkenntniß des naͤchsten Justizamtes beleget, und wann der verursachte Schaden von solchem untersuchet und taxiret worden, denselben dreifach zu ersetzen angehalten werden, dahingegen diejenigen so die vorgeschriebene Geldstrafe mit ihrer Conservation nicht bezahlen koͤnnen, nach Beschaffenheit der Umstaͤnde am Leibe bestrafet, oder wenn es Koͤnigliche Unterthanen sind, mit Dammarbeit auf gewisse Tage bele- get werden sollen. Jedoch muͤssen die Pohlnische Steuerleute und Naviganten bei der haͤrte- sten Strafe keinesweges zur Ungebuͤhr in ihrer Fahrt aufgehalten, noch von selbigen etwas an Geld oder Gaben erpresset und solches zu Particulairnutzen verwandt, sondern die Geld- strafen nach Erkenntniß des Justiz- oder in Adwesenheit desselben des naͤchsten Deconomiebe- amten, welcher uͤber die Contravention ein ordentliches Protocoll aufnehmen muß, die Strafe bestimmet, beigetrieben, und sogleich zur Dammkasse abgeliefert werden. §. 38. Den herunter und heraufgehenden Schiffern nnd Wittinnenfahrern muß vor- laͤngst dem Ufer ein Treidelweg 15 Fuß breit gestattet werden, und sind die hohen Weiden zu dem Ende abzukoͤpfen, auch stets in solcher Hoͤhe zu halten, daß an den Daͤmmen die Treidelleine nirgends anhange und dem Fortgange der Gefaͤße hindern, wofuͤr aber nicht das geringste von denen Besitzern der Grundstuͤcke praͤtendiret werden darf. §. 39. .... Wittinnen auch Kahnschiffer und Holzfloͤsser sind ebenfalls von den Buͤhnen und abbruͤchigen Ufern zu weisen, besonders aber ist darauf zu sehen, daß weder die Buͤhnen durch die Hacken oder Ternpfaͤhle aufgerissen noch weniger Feuer darauf gemacht werden, die Leute muͤssen nicht allein von den Orten weggewiesen, sondern wenn einem der Orte ein Schaden zugefuͤgt worden, solches dem Dammmeister angezeigt, um allenfalls die Verordnungen. Leute zu pfaͤnden, und die Schadenerstattung nach vorheriger Festsetzung des naͤchsten Amts beizutreiben. Von den Pflichten der Buschwaͤchter. ...... 1) Die zu beiden Seiten zunaͤchst am Fuß der Daͤmme gepflanzte Weiden ohne vor- hergegangene Anweisung des Dammmeisters von Niemandeu gekoͤpfet, oder gar ausgehauen werden: Sollte jemand daruͤber betreten werden, so ist selbi- ger zu pfaͤnden, und das Pfand nebst Anzeigung des Namens dem Amte ein- zureichen und dem Dammmeister zur Urgirung der Bestrafung davon Anzeige zu thun. Diejenigen Weiden aber, so ein und mehrere Ruthen vom Damm Landwaͤrts gepflanzet sind, bleiben denen Besitzern zu ihrer Disposition zu Bes- serung der Wege zu gebrauchen. 2) Die mit Strauch bewachsene Vorlaͤnder, Werder und Inseln muͤssen geschonet, auch weder Strauch daraus gehauen, noch Klubben geschnitten werden, es waͤre dann, daß großes Strauch vorhanden, welches auf Assignation des Dammmeisters vom Buschwaͤchtern anzuweisen und abzufolgen ist. Alle die so sich beim Strauch hauen oder Klubben schneiden, ohne Anweisung des Busch- waͤchters betreten lassen, sind zu pfaͤnden, wenn gleich dieselben eine Assignation vom Dammeister in die Haͤnde haͤtten, damit sich aber nicht zur Anweisung gemeldet, oder die Anweisung nicht abgewartet haͤtten, das Pfand ist dem Dammmeister einzuliefern, auch der Name und der Wohnort des Cotravenien- ten anzuzeigen. 3) Muͤssen sowohl die bereits mit Strauch bewachsene, als auch die noch nicht bepflanzte Vorlaͤnder, Werder und Inseln gaͤnzlich von der Huͤtung befreiet bleiben, damit nicht etwa der junge Aufschlag abgefressen oder ausgetreten werde. Das darinnen befundene Vieh, hat der Buschwaͤchter zu pfaͤnden, den Eigenthuͤmer ausznmitteln und dessen Namen und Wohnort dem Amte sowohl als dem Dammmeister an- zuzeigen, das Pfand aber ist dem naͤchsten Amte einzuliefern. Strafe derer so wider diese Dammordnung handeln. 14) Fuͤr einen Bundkluben oder Bindweden, 1 Fuß stark gebunden, so ohne An- weisung des Dammeisters gehauen wird, werden 30 Gr. bezahlet. Wird nach aller Warnung das Vieh von einer ganzen Dorfschaft von den Vorlaͤndern und Daͤmmen nicht zuruͤck gehalten, so ist nach §. 33. der Dammordnung zu verfahren. Zwoͤlftes Kapitel. 15) Wer einen Weidenbaum zu beiden Seiten des Dammes ohne erhaltene An- weisung abstaͤmmt, zahlet fuͤr eine vollstaͤndige Weide 45 Gr. Strafe per Stuͤck, wer aber einen ganzen großen Weidenbaum abhauet, 2 Rthlr. weil solche den wuͤrklichen Werth und Nutzung eines solchen großen Weidenbaumes ausmachet, und muß einen andern in die Stelle setzen. 16) Wer von denen zu denen Daͤmmen angeschaften Materialien, als Faschinen, Pfaͤhle etc. etc. etwas entwendet und zu seinem Privatnutzen verbraucht, soll sol- ches ersetzen, und uͤberdem noch als ein Dieb bestrafet, und wenn er den Dieb- stahl mit Gelde zu ersetzen nicht im Stande ist, zur ohnentgeldlichen Dammar- beit bei denen Buhnenwerken nach Verhaͤltniß des entwandten Stuͤcks angehal- ten werden. Reglement fuͤr die Schiffer, Floͤßer und andere, so den Brom- bergschen Canal befahren. Bromberg 14. Juni 1793. (8. S. Fol. ) §. 9. Wer die am Canal gepflanzten Weiden oder den Aufschlag von Strauch auf und neben den Ufern vorsaͤtzlich beschaͤdiget, worauf zu sehen, Waͤchter angestellt werden, muß nicht allein den auszumittelnden Werth und Pflanzkosten der beschaͤdigten Baͤume, son- dern auch uͤberdem noch drei Thaler an Strafe erlegen, und dem Waͤchter, der ihn betrift und anzeigt, fuͤr seine Vigilance einen Thaler bezahlen. Unterricht wie die Weiden-Pflanzungen an Stroͤmen zur Befesti- gung der Ufer angelegt werden muͤssen. D. D. Posen den 28. Febr. 1795. (12. S. 1. Kupf. Fol. ) (Dieser Unterricht ist deutsch und polnisch neben einander gedruckt, und enthaͤlt zu- erst eine Beschreibung der Korb-Bach und Rosmarienweide. Denn folgt auf 3 gebrochenen Seiten eine Beschreibung wie Strauch- oder Nesterpflanzungen angelegt werden muͤssen, und zuletzt wird denjenigen, welche eine 4jaͤhrige Pflanzung von Korbweiden nachweisen, fuͤr je- den Magdeburgischen Morgen 5 Rthlr., und wenn andere ordinaire Strauchweiden zur Pflanzung genommen sind, 3 Rthlr. als Praͤmie ausgesetzt.) Regi- Register. A bstecken der Buhnen.Seite 24 Coupirungen. . . 46 Deckwerke. . . . 59 Pflanzungen. . . 67 Abweiser. . . . 4 Abweisebuhnen. . . . 5 Aexte. . . . 10 Ankerfaschinen. . . 8 Ankerpfaͤhle. . . . 10 Anlage der Dossirung. . . 13 Ausladung. . . . 31 Baͤnder. . . . 7 Bandfaschinen. . . . 8 Baumpflanzung. . . . 68 Befriedigungen. . . . 78 Beile. . . . 10. 92 Benagelung. . . . 28 Bewuͤrstung. . . . 28 Bindweiden. . . . 7 Bleßwerke. . . . 4 Boͤschung der Packwerke. . . 13 Botshaken. . . . 11 Braaken. . . . 6 Breite der Packwerke. . . 13 Buhnen. . . . 4 deren Bau. . . . 24 Anschlag. . . . 92. Buhnenkoͤpfe. . . . 5 Buschstaken. . . . 4 Coupirungen. . . . 5 deren Bau. . . . 39 Anschlag. . . . 94 Deichcoupirungen. . . 40 Deichgrefe. . . . 98 Deichhauptmann. . . 90. 98. 111 Deichinspektor. . . . 90. 113 Deckwerke. . . . 4 deren Bau. . . . 60 Defensivbuͤhne. . . . 17 Deklinante Buhne . . 19 Dossirung der Packwerke. . . 13 Durchbruchsconpirung. . . 24 Eichen der Kaͤhne. . . 89 Einschnitt bei Buhnen . . 25 Coupirungen. . . 46 Deckwerken. . . 59 Einziehung der Faschinenlagen. . 34 Enclavirungskribben. . . 5 Erddamm vor Coupirungen. . 44 Erde. . . . 6 Espe. . . . 77 Fangbuhnen. . . . 5 Faschine. . . . Seite 6 deren Inhalt. . . 63 Faschinenbaue. . . . 4 Faschinenkopf. . . . 26 Faschinenleeren. . . . 11 Faschinenmesser. . . . 7. 10 Faschinenverfertigung. . . 7 Faschinenverlegung. . . 54 Faschinenwerfen bei Buhnen. . 25 Coupirungen. . . 47 Deckwerken. . . 60 Flechtzaͤune. . . . 78 Fluͤgel. . . . 4 Flußbetten. . . . 4 Geneigte Buhnen. . . 19 Grubenpflanzung. . . 67 Grubenwerke. . . . 4 Grundbetten. . . . 4 Haken. . . . 4 Hakenpfaͤhle. . . . 10 Handrammen. . . . 11 Hauzeit der Pflanzungen. . . 70 Hecken. . . . 78 anzulegen. . . . 81 Hoͤfter. . . . 4 Hoͤhe der Packwerke. . . 13 Coupirungen . . 41. 53 Kaͤhne. . . . 11 Kappe. . . . 12 Kamm. . . . 12 Karndielen. . . . 11 Kluftdaͤmme. . . . 5 Kopf einer Buhne. . . 15 Kreuzwurst. . . . 28 Kribben. . . . 4 Krippgrese. . . . 98 Krone. . . . 12 Kumpkarre. . . . 11 Laͤnge der Buhnen. . . 20 Landfesten. . . . 4 Laufdielen. . . . 11 Nesterpflanzung. . . . 67 Normalbreite- . . . 17 Offensivbuhne. . . . 17 Packwerke. . . . 4. 12 Packwerksrauchwehren . . 55 Pappel, Silber- . . 76 Schwarzpappel. . . 76 Zitterpappel. . . 77 Raͤubern. . . . 70 Randwurst. . . . 28 Rammen der Faschinenlagen. . 33 Register . Rauchwehren. . . . Seite 6 Bau derselben. . . 54 Rauschbuhnen. . . . 5 deren Bau. . . . 36 Rechtwinklichte Buhnen. . . 19 Ruͤcklage. . . . 27 Ruͤckzaͤune. . . . 78 Ruͤstboͤcke. . . . 11 Sackbuhnen. . . . 5 Saͤgewerk. . . . 59 Schiefliegende Buhne. . . 19 Schlachten. . . . 4 Schlaͤgel. . . . 10 Schlechten. . . . 4 Schleife. . . . 7 Schlengen. . . . 4 Schlickpackwerke. . . 5 deren Bau. . . . 54 Schlickzaͤune. . . . 6 deren Anlage. . . 82 Schloß. . . . 8 Schluß bei Coupirungen. . . 49 Schoͤpfbuhnen. . . . 5 deren Bau. . . . 36 Schubkarren. . . . 10 Schutzbuhnen . . . 5 Senkrechte Buhnen. . . 19 Setzlinge. . . . 66 Sinkstuͤcke. . . . 6 Sommerpflanzung. . . 65 Spaden. . . . 10 Spickpfaͤhle. . . . 9 Sporn. . . . 4 Spreutlagen. . . . 6 deren Bau. . . . 37 Stangenzaͤune. . . . 78 Steinwerke. . . . 1 Strauchpflanzung. . . 66 Streichlinie. . . . Seite 17 Stromcoupirungen. . . 39 Treibbuhnen. . . . 5 Triangelkoͤpfe. . . . 5. 59 Uberfaͤlle. . . . 5 Bau derselben. . . 54 Uferbekleidungen. . . 6 Bau derselben . . 56 Uferdeckungen. . . . 4 Ufereinfassungen. . . 4 Uferrauchwehren. . . 55 Verlandung bei Buhnen. . . 20 Vernaͤtherungen. . . 6 Verschlaͤge. . . . 5 Vorlage. . . . 27 Vorschlaͤge. . . . 57 Waaschen. . . . 8 Waasen. . . . 8 Wehden. . . . 7 Weichen. . . . 4 Weiden. . . . 71 Wellen. . . . 6 Wiepen. . . . 8 Wieten. . . . 7 Windschlag . . . 58 Winterpflanzung. . . 65 Wippen. . . . 8 Wirkung der Buhnen. . . 18 Wuͤrgen. . . . 7 Wuͤrste. . . . 8 Binden berselben. . . 9 Wurstbank. . . . 8 Wurstzaun. . . . 78 Wurzel einer Buhne. . . 17 Zungen. . . . 5 Zeit zum Packwerksbau. . . 16 zum Coupirungsbau. . . 43, 52