Roͤmische Geschichte von B. G. Niebuhr . Erster Theil . Mit einer Charte . Berlin , in der Realschulbuchhandlung , 1811 . Seiner Majestaͤt Friedrich Wilhelm dem Dritten Koͤnig von Preußen, meinem allergnaͤdigsten Herrn in tiefster Unterthaͤnigkeit gewidmet . E ine Geschichte Roms, in hellen und großen Umrissen, frey von stoͤrender Mannichfaltigkeit, mit lebendiger Wahrheit dargestellt, duͤrfte sich nicht weniger wuͤrdig achten die Aufmerksamkeit eines Fuͤrsten zu beschaͤftigen als tief eindringende und umfassende Schilderungen der wichtigsten Epochen neuerer Zeit. Nicht so kritische Unter- suchungen dunkler Zeiten des grauen Alterthums, nicht so ein Werk welches, indem es nahe her- antritt um das Einzelne zu betrachten, selten zu den Standpunkten zuruͤckkehren kann vor denen sich jene reichen und großen Uebersichten aus- breiten. Aber Dankbarkeit giebt Muth, und in die- sem Gefuͤhl wagte ich es Eurer Koͤnigli- chen Majestaͤt gnaͤdige Erlaubniß fuͤr die Zueignung dieses Werks zu erbitten. Eure Koͤnigliche Majestaͤt gewaͤhrten mir die gluͤckliche Muße ohne welche Vorar- beit und Ausfuͤhrung dieses Werks unmoͤglich gewesen waͤren; und es war die Eroͤffnung der Universitaͤt Berlin, Eurer Koͤniglichen Majestaͤt edler Schoͤpfung, welcher frey ver- bunden anzugehoͤren mein Stolz ist, wodurch ich veranlaßt und belebt ward es zu unter- nehmen. So verdankt es sein Daseyn dem gnaͤdigen Koͤnig dem ich es, mit Gefuͤhlen, treu wie die eines eingebohrnen Unterthans, und mit leb- hafter Vergegenwaͤrtigung jeder Gnade widme, womit Eure Koͤnigliche Majestaͤt mich ausgezeichnet haben. Vorrede . D ieser Theil einer roͤmischen Geschichte, und ein zweyter welcher ihm bald folgen wird, sind aus Vor- lesungen entstanden die ich im verflossenen Winter auf der hiesigen Universitaͤt hielt. Sie wurden ohne einen Gedanken an eine allgemeinere Publicitaͤt als die des oͤffentlichen Vortrags begonnen: als ich mich zur Herausgabe entschloß, war es anfaͤnglich meine Ab- sicht sie unter einem Titel erscheinen zu lassen der von ihrer urspruͤnglichen Entstehung hergenommen war, und dies ist vorlaͤufig angezeigt worden. Es zeigte sich aber daß die Veraͤnderung und Erweiterung ihrer Bestimmung eine durchgaͤngige Umarbeitung noth- wendig machte, und so verlohr der anfangs erwaͤhlte Titel seine Wahrheit, und mußte, obgleich durch An- spruchslosigkeit empfohlen, gegen einen andern ver- tauscht werden unter dem das Werk mit der ganzen Schwierigkeit einen großen Nahmen zu behaupten hervortritt. Daher hat sich am Anfang des Eingangs eine Andeutung des entworfenen Umfangs dieser Ge- schichte erhalten welche nur fuͤr die Vorlesungen gilt. Diese ist es allerdings mein Vorsatz bis zu dem Zeit- punkt fortzufuͤhren wo das Mittelalter zu Rom voͤllig eintritt, und die letzten glimmenden Funken des Al- terthums erloͤschen: nicht so die Bearbeitung als hi- storische Schrift. Vergoͤnnt es mir das Schick- sal diese zu vollenden, so wird sie aufhoͤren wo Gibbons Geschichte beginnt: welche eine neue Be- arbeitung zuverlaͤssig sehr entbehrlich und verwe- gen macht. Was diesem Werk fuͤr den ferneren Zeitraum fehlt und fehlen durfte, koͤnnen, ohne die Anmaaßung eines Wetteifers, Abhandlungen uͤber Verfassung, Verwaltung und aͤhnliche Gegen- staͤnde ersetzen. Zu abgesonderten Abhandlungen wuͤrden viel- leicht, nach der Meisten Urtheil, auch viele der in die Geschichte der aͤltesten Zeit, welche in den beyden er- sten Baͤnden enthalten ist, episodisch verflochtenen Untersuchungen sich besser geschickt haben. Der Ver- druß eine angelegte Arbeit aufzuloͤsen und gaͤnzlich umzubilden, kann, wenn er auch verzeihlich ist, den Schriftsteller nicht rechtfertigen das Zweckmaͤßigere versaͤumt zu haben. Haͤtte ich aber auch, ohne daß dieser Verdruß zu bekaͤmpfen gewesen waͤre, mit voll- staͤndigen Vorarbeiten, die Ausfuͤhrung des Werks vom Anfang beginnen koͤnnen, so wuͤrde ich dennoch geglaubt haben den Plan vorziehen zu muͤssen, wel- cher sich jetzt fast unwillkuͤhrlich gebildet und erhalten hat. Die entscheidenden Gruͤnde sind an einer Stelle dieses Werks selbst angedeutet: vielleicht ist es hier noch eigentlicher der gebuͤhrende Ort sie vorzutragen. Die Geschichte der vier ersten Jahrhunderte Roms ist anerkannt ungewiß und verfaͤlscht. Es waͤre sehr thoͤricht deswegen Livius zu tadeln daß er sie dennoch, wenige Zweifel ausgenommen, als rein- historisch dargestellt hat: die Vortrefflichkeit seiner Erzaͤhlung macht seine Rechtfertigung, und auch in dieser Hinsicht war es sehr richtig ihn mit Herodot zu vergleichen. Wir aber haben eine andre Ansicht der Historie, andre Forderungen: und wir muͤssen es entweder nicht unternehmen die aͤlteste Geschichte Roms zu schreiben, oder eine ganz andre Arbeit un- ternehmen als eine, nothwendig mißlingende, Nach- erzaͤhlung dessen, was der roͤmische Historiker zum Glauben der Geschichte erhob. Wir muͤssen uns be- muͤhen Gedicht und Verfaͤlschung zu scheiden, und den Blick anstrengen um die Zuͤge der Wahrheit, be- freyt von jenen Uebertuͤnchungen, zu erkennen. Je- nes, die Trennung der Fabel, die Zerstoͤrung des Be- trugs, mag dem Kritiker genuͤgen: er will nur eine taͤuschende Geschichte enthuͤllen, und er ist zufrieden einzelne Vermuthungen aufzustellen, waͤhrend der groͤßere Theil des Ganzen in Truͤmmern bleibt. Der Historiker aber bedarf Positives: er muß wenigstens mit Wahrscheinlichkeit Zusammenhang, und eine glaublichere Erzaͤhlung an der Stelle derje- nigen entdecken welche er seiner Ueberzeugung auf- opfert. Trennt er nun von seinem Werk die Unter- suchungen wodurch er glaubt Schatten der unterge- gangenen Zeiten hervorgerufen zu haben, so muß er entweder dem Gebrauch ihrer Resultate entsagen, oder er laͤuft Gefahr den Schein zu tragen, anmaas- send und verwegen fuͤr historische Wahrheit auszuge- ben, was nur Hypothese oder schwankende Moͤglich- keit sey: eine theure Buße fuͤr hoͤhere Concinnitaͤt der allgemeinen Abfassung. Die Begebenheiten der Geschichte setzen die Ver- fassung und Grundgesetze als Ethos der Nation vor- aus: ihre Kunde ist aber fuͤr die alten Zeiten noch dunkler und verworrener als jene verfaͤlscht sind. Vielleicht ist es moͤglich uͤber ihre Wahrheit zu einer weit staͤrkeren Helle zu gelangen als, im Allgemeinen, uͤber die Geschichte im engeren Sinn: was aber nur durch Combinationen gefolgert, waͤre es auch selbst erwiesen, werden kann, darf wenigstens erst dann als historisch, ohne ausfuͤhrlichen Beweis, erscheinen wenn es schon einmal allgemeine Aufnahme, und Be- staͤtigung durch vielfach uͤbereinstimmende Ueberzeu- gung gewonnen hat, welche allerdings so gut wie neue Beweisstellen eine verstaͤrkte Beglaubigung ist. Bis dahin duͤrfen die Untersuchungen ihre furchtsa- mere Gestalt nicht aͤndern. Auch diese werden Verschiedene verschieden be- handeln: eben so eines Andern Arbeit und Verfah- ren beurtheilen. Manchen mag es nothwendig schei- nen sich auf Sammlungen der verstuͤmmelten Frag- mente alter Nachrichten zu beschraͤnken, ohne eine Aufloͤsung ihrer Raͤthsel zu versuchen: dem Trieb zu widerstehen durch Anstrengung des Blicks die Form des Ganzen zu errathen dem sie angehoͤrten. Eine solche leblose Zusammenstellung ist aber ganz nutzlos: und doch haͤtte nur der welcher sich voͤllig bey ihr be- ruhigt ein Recht den Versuch zu tadeln Sinn und Zusammenhang zu entdecken wo er unfehlbar einst war, und vielleicht aus einzelnen Spuren entdeckt werden kann, wenn auch der Erfolg der Bestre- bung zweifelhaft scheint: jeder Andre kann nicht fordern daß die Graͤnze welche er sich selbst zieht oder fuͤr sich gelten laͤßt, allgemein verbindlich seyn solle. Neuere Bearbeitungen der roͤmischen Geschichte habe ich weder bey fruͤherem Studium noch waͤhrend des Fortgangs der Vorlesungen benutzt: dieses hat der historischen Ausarbeitung die Versuchung zu Con- troversen erspart, welche die Beschaffenheit des Werks nicht duldete, und die an sich der Wissenschaft wenig fruchten, besser durch moͤglichst vollstaͤndige Untersuchung ersetzt werden: ist die aufgestellte Mei- nung als wahr oder als die wahrscheinlichste erwiesen, so bedarf es keiner namentlichen Widerlegung des Gegentheils. Wo aber, und dieses ist mit Beau- forts kritischer Abhandlung allerdings der Fall, glei- che Pruͤfung gleiche Resultate gewaͤhrt hat, war doch die bestimmte Erwaͤhnung des Andern theils unmoͤg- lich, theils uͤberfluͤssig. Denn ich las sie erst als die- ser Theil schon weit im Druck vorgeruͤckt war, und fuͤr das uͤbrige, so wie fuͤr den naͤchsten Band war die Uebereinstimmung ohne eine mittelbare oder un- mittelbare Benutzung ganz unabhaͤngig entstanden; so daß mir jener mehr Gewaͤhrsmann als Vorgaͤnger gewesen war. Nicht fruͤher als jenes gehaltvolle Werk kam Le- vesques Geschichte in meine Haͤnde. Beauforts Un- tersuchungen und Zweifel sind hier aufgenommen; wenn man diese absondert, werden sich, ausgenom- men in der Vermuthung des etruskischen Ursprungs der Stadt, wenige Punkte finden wo unsre Ansich- ten uͤber die verborgene Wahrheit der alten Geschichte zusammentraͤfen. Micalis Geschichte des alten Italiens hat meine Wuͤnsche so wenig erfuͤllt als die Vortheile benutzt wodurch ein italienischer Geschichtsforscher alle Transalpiner von der Mitbewerbung abschrecken koͤnnte. Doch muß man ihm fuͤr seinen Atlas Dank wissen. Ein Werk welches mehr Anspruch macht ein ge- lehrtes zu seyn als ein Kunstwerk darf eine schonende Beurtheilung der Sprache und Darstellung fordern. Auch einem Meister moͤchte es schwer geworden seyn die Schwerfaͤlligkeit weitlaͤuftiger Untersuchungen zu heben, und die zusammengebrachten starren Theile frey zu behandeln. Ungleichheiten der Orthographie und Interpunction, wovon dieser Band keineswegs frey ist, sind an sich Unwesentlichkeiten, die nur das durch die Regelmaͤßigkeit der gedruckten Werke ver- woͤhnte Auge beleidigen, den Alten sehr geringfuͤgig erschienen. Eine aufmerksame und unbefangne Er- waͤgung und Pruͤfung des Inhalts darf der fordern welcher sich bewußt ist daß er Wahrheit suchte, ohne alle Parthey und Polemik schrieb. Es giebt eine Begeisterung die von der Gegen- wart und dem Umgang geliebter Personen ausgeht: eine unmittelbare Einwirkung wodurch sich uns die Musen offenbaren, Lust und Kraft wecken, und den Blick erhellen: der ich in meinem ganzen Leben das Beste was ich war verdankte. So verdanke ich es den Freunden in deren Mitte ich zu lange aufgegebe- nen oder schwach gehegten Studien zuruͤckkehrte, wenn es mit Erfolg geschehen ist. Dafuͤr segne ich das geliebte Andenken meines verewigten Spal- ding : dafuͤr gestattet mir Euch oͤffentlich Dank zu sagen, Savigny, Buttmann und Heindorf , ohne welche und unsern hingeschiedenen Freund ich mich wohl nie zu diesem Werk ermuntert gefuͤhlt haͤtte, ohne deren liebende Theilnahme und belebende Gegenwart es schwerlich ausgefuͤhrt waͤre. Ceterum si omisso optimo illo et perfectissimo genere elo- quentiæ eligenda sit forma dicendi, malim hercule C. Gracchi impetum, aut L. Crassi maturitatem, quam cala- mistros Mæcenatis, aut tinnitus Gallionis. Dial. de caus. corrupt. eloq. Inhaltsverzeichniß . E inleitung . Seite 1 Das alte Italien . — 19 Die Oenotrer. — 34 Die Ausoner. — 48 Die Sabeller. — 55 Die Tyrrhener, Tusker oder Etrusker. — 64 Die Umbrer. — 96 Japygien. — 99 Die Griechen in Italien. — 105 Ligurer und Veneter. — 106 Die drey Inseln. — 110 Schluß. — 112 Die Latiner . — 117 Aencas und die Troer in Latium. — 125 Alba. — 140 Rom . Verschiedene Sagen von der Gruͤndung der Stadt. — 142 Romulus und Numa. — 149 Anfang und Art der aͤltesten Geschichte. — 168 Muthmaßungen uͤber Rom vor Tullus. — 181 Die Aera von Gruͤndung der Stadt. Seite 183 Ueber den Saͤcularcyclus. — 192 Die Koͤnige Tullus, Ancus und L. Tarquinius. — 206 Roms aͤlteste Verfassung, und wie Tarqui- nius der Alte sie aͤnderte. — 219 Tarquinius des Alten Ende, und Servius Tullius. — 241 Servius Tullius Gesetzgebung. — 250 Fernere Geschichte von Servius Tullius. — 288 L. Tarquinius der Tyrann. — 295 Rom bis zur Schlacht am Regillus. — 323 Das latinische Buͤndniß. — 368 Der erste Aufstand des Volks, und das Volks- tribunat. — 373 Coriolanus oder der große volskische Krieg. — 427 Sp. Cassius. — 447 Ich I ch habe es unternommen die Geschichte Roms zu er- zaͤhlen; ich werde in der Nacht des tiefen Alterthums be- ginnen, wo angestrengte Forschung, bey dem schwachen Licht spaͤter und zweifelhafter Sagen, kaum einige der Hauptmassen des uralten Italiens zu unterscheiden ver- mag, und wuͤnsche bis zu den Zeiten hinabzugehen in de- nen eine zweite Nacht alles, was wir in der langen Reihe von Jahrhunderten entstehen und altern sahen, in Graͤber und Truͤmmer versunken, mit beinahe gleich tiefer Fin- sterniß verdeckt. Allgemein ist diese Geschichte in ihren großen Umris- sen, und sehr vielen, wenigstens zum Theil, unmittelbar aus den classischen Werken Roͤmischer Schriftsteller be- kannt, so weit uns in ihnen die Schilderung vieler der glaͤnzendsten oder merkwuͤrdigsten Epochen des republikani- schen und kaiserlichen Roms erhalten ist. Waͤren diese Werke in ihrem ganzen Umfange vorhanden; besaͤßen wir in Livius und Tacitus Geschichten eine — Augusts letzte Jahre ausgenommen — zusammenhaͤngende Geschichte vom Anfang der Stadt bis auf Nerva; so wuͤrde es thoͤ- richt und zweckwidrig seyn, die Erzaͤhlung derselben Bege- benheiten, welche diese Historiker vorgetragen haben, zu unternehmen. Thoͤricht, weil ihre Schoͤnheit uns uner- Erster Theil. A reichbar bleiben muß: zweckwidrig, weil neben der histori- schen Belehrung nichts vollkommneres, zur Bildung des Sinns in der Jugend, zu seiner Erhaltung im spaͤteren Alter, unter den mannichfaltigen barbarischen Einwirkun- gen unsrer uneigenthuͤmlichen und erborgten Denkart und Manier, uns durch das Leben begleiten koͤnnte, als eine solche Geschichte von neuntehalb Jahrhunderten. Es be- duͤrfte nur fuͤr die Zeit der fruͤheren einer Kritik des Ver- faͤlschten, einer Absonderung der eingemischten Dichtun- gen von dem historisch Glaublichen: ohne die Kuͤhnheit mit alten Meistern scheinbar zu wetteifern, koͤnnten wir die Verfassung und die Entwicklung einzelner Zeiten in rei- nen Umrissen zeichnen, wo Livius uns ohne Kunde verlaͤßt oder irre fuͤhrt. Weil aber jene Werke nur in Bruchstuͤcken erhalten sind; weil sie uns uͤber Epochen verstummen, die durch die Wichtigkeit ihrer Begebenheiten vielleicht noch uͤber diejenigen hervorragen, welche wir durch sie le- bendig sehen; weil die Geschichtserzaͤhlung dieser Zeit- raͤume, von Neueren unternommen, unbefriedigend und oft voll Irrthuͤmer ist; so schien es angemessen, die Kennt- niß der Roͤmischen Geschichte durch ihr gewidmete Vorle- sungen zu erleichtern. Es konnte zweifelhaft seyn ob einer zusammenhaͤngenden Erzaͤhlung der Vorzug gebuͤhre, oder ob es besser sey nur diejenigen Zeitraͤume vorzutra- gen in denen wir jene beyden Historiker entbehren. Ich habe mich, in dem Vertrauen daß keiner meiner Hoͤrer oder Leser sich verfuͤhren lassen werde ein Studium der classischen Geschichtschreiber Roms fuͤr entbehrlich zu hal- ten, wenn er einen Begriff von den Begebenheiten erhal- ten hat welche sie schildern, und in der Hoffnung dieses Studium zu erleichtern und zu vervollkommnen, fuͤr jene Methode entschieden. Vieles von dem was der Roͤmer in den Jahrbuͤchern seines Volks niederschrieb muß der Neuere aus der Fuͤlle der Begebenheiten ausschließen, woran diese Geschichte die aller uͤbrigen Voͤlker weit uͤbertrifft. Genoͤthigt vieles zu uͤbergehen, und fuͤr die Beschraͤnkungen ein Gesetz fest- zustellen, werde ich Maͤnner und Vorfaͤlle, die ohne in- nere Groͤße und aͤußere Folgenwichtigkeit in einem todten Andenken erhalten sind, nicht erwaͤhnen: obgleich dem Gelehrten vollstaͤndige Kenntniß unentbehrlich ist, und manche duͤrre Oede Quellen verschließt, die es ihm fruͤher oder spaͤter hervorzurufen gelingt. Ich werde hingegen suchen, die Kritik der Geschichte besonders waͤhrend der fuͤnf ersten Jahrhunderte, nicht nach dunkeln Gefuͤhlen sondern forschend, auszufuͤhren, nicht ihre Resultate, welche nur blinde Meinungen stiften, sondern die Untersu- chungen selbst in ihrem ganzen Umfange vortragen: ich werde streben die uͤberbauten und versteckten, von den uns erhaltenen alten Schriftstellern oft ganz verkannten, Grund- festen des alten Roͤmischen Volks und seines Staats zu entdecken: Gerechtigkeit zu Lob und Tadel, zu Liebe und Haß, wo Partheygeist falsche Darstellung, diese nach Jahrtausenden falsches Urtheil gebohren hat, in Kraft zu setzen: die Ausbreitung des Reichs, die Entwicklung der Verfassung, den Zustand der Verwaltung, der Sitten und Bildung, wie er sich von Zeit zu Zeit uͤbersehen laͤßt, dar- stellen. Ich werde die Maͤnner naͤher bekannt machen, A 2 welche zum Guten oder Boͤsen in ihrem Zeitalter maͤchtig waren, oder sich doch vor andern auszeichneten: ich werde die Geschichte der Kriege, so weit sie nicht eine wiederkeh- rende Einfoͤrmigkeit darbietet, genau erzaͤhlen, und so weit es unsre Nachrichten gestatten, ein treues und be- stimmtes Bild der Voͤlker entwerfen, welche die sich aus- dehnende Sphaͤre der Roͤmischen Gewalt allmaͤhlich er- reichte: auch die Litteratur, sowohl der erhaltenen als verlohrnen Schriftsteller, bey ihren Hauptepochen be- trachten. Als Sallust, mit beruhigtem Gemuͤth, nach vielem und bitterm in den Geschaͤften des Staats erlittenem Kummer, sich ihnen zu entziehen beschlossen hatte, und, zu seinen Lieblingsforschungen zuruͤckgekehrt, einzelne Ereignisse der vaterlaͤndischen Geschichte auswaͤhlend zu erzaͤhlen unternahm Sallustius in Catil. c. 4. , fand er es noͤthig, seinen Mit- buͤrgern — denn nur einzelne Griechen und wenige von den Westeuropaͤern lasen lateinisch — darzuthun, daß die Thaten der Roͤmer von denen der Griechen nicht verdun- kelt wuͤrden. Ein Jahrhundert fruͤher hatte Polybius, wohl vergeblich, den Griechen anschaulich zu machen ge- strebt, wie weit die Roͤmische Groͤße nicht allein, noch vor- zuͤglich, durch den Umfang ihres Reichs alles uͤbertreffe, was die fruͤhere Geschichte gekannt habe. Daß die Grie- chen, wenn auch nicht Erbittrung und Haß gegen die fremden Beherrscher sie verblendet haͤtten, eine Geschichte gering schaͤtzten, der damals jene Anmuth und das Leben beredter Erzaͤhlung fehlte welche die ihnen verwandten Thaten ihrer Vorfahren verschoͤnerte, und ohne die auch die groͤßte im Andenken erhaltene Geschichte so wenig ganz empfunden werden kann als ein lyrisches Gedicht ohne eine entsprechende Musik; — dies war die Folge ihres leicht- sinnig lebhaften, der Schoͤnheit hingegebnen Sinnes. Auffallend aber ist es, daß bey dem litterarischen Publi- cum Roms, dessen Beifall Sallust suchte, wie hochmuͤthig auch der Roͤmische Nationalstolz war, aͤhnliche Stim- mung und Verkennen der vorvaͤterlichen Groͤße herrschte. Doch, wie sonderbar es auch erscheint, so ist dies nicht schwer zu erklaͤren, und er selbst hat die Erklaͤrung wohl mit dem stillen Bewußtseyn niedergeschrieben, daß von seinen Geschichten eine andre Ansicht bey den Roͤmern selbst anheben wuͤrde. Rom hatte damals in seiner eige- nen Sprache, Cato’s Urgeschichten ausgenommen, welche den Reiz der Kraͤftigkeit unsrer bessern alten Chroniken ge- habt haben muͤssen, keinen lesbaren Geschichtschreiber S. Cicero de legibus, I. c. 2. 3., wo auch Cato der allge- meinen Verdammniß nicht entgeht. . Allerdings moͤgen die meisten sehr armselig und geistlos ge- wesen seyn; doch waren selbst die treuherzigen und ehrwuͤr- digen Alten eben fuͤr jene Zeit ungenießbar, da die Lesen- den zu Rom ganz durch griechische Litteratur erzogen, und in dieser nicht durch die Erhabenheit der classischen Werke gebildet waren, sondern durch den Glanz und Firniß einer ausgearteten witzigen Litteratur, welche damals unter den Griechen, mit denen sie als Lehrern und lebendigen Mu- stern umgingen, modisch war, den Sinn fuͤr Einfalt ganz verlohren hatten. Wie die Dichter die Heroen, so haben die großen einheimischen Geschichtschreiber, unter denen Sallust der erste war, Roms Thaten und seine Helden der Nacht entrissen. Es ist wohl keine gewagte Behauptung, daß die Roͤmer durch Livius inne wurden welche Ge- schichte sie hatten. Verschoͤnert durch den Wunsch, in den Zeiten der Vorfahren ein noch nicht lange ganz erstorbenes ehernes Alter zu schauen, umgab jetzt, im Reiz der lieblich- sten Rede, die Groͤße ihrer Thaten und Siege der herrlichste Schmuck republikanischer und buͤrgerlicher Tugenden: ein Ernst und eine Erhabenheit, welche die großen Maͤnner Athens mit ihren unverhuͤllten menschlichen Fehlern und Schwaͤchen eben so demuͤthigend uͤbertraf, als die Besie- gung ganzer Welttheile und furchtbarer Voͤlker die leiden- schaftlichen Kaͤmpfe kleiner Republiken: der Perserkrieg galt den Roͤmern bald fuͤr ein dreistes Maͤhrchen Wer erinnert sich nicht Juvenals Hohn? . Das Mittelalter und das verjuͤngte Italien, denen die Anmuth griechischer Historiker verborgen war, bewunderten Roms Geschichte ausschließend; als ob das Schicksal jenen alten Helden Ersatz fuͤr die Gleichguͤltigkeit ihrer Nachkommen des Zeitalters geben wollte worin sie sich zu fremder Cul- tur gewandt hatten. Es ist eine ungelehrte, aber eine desto einfaͤltigere und ungeschminktere Verehrung, mit der die alten Italiener des erwachenden Mittelalters die gro- ßen Nahmen Roms nennen: vielleicht waren sie ihnen um so naͤher, weil sie sich ohne Kluͤgeln, ohne Ruͤcksicht auf die Verschiedenheit der Sitten und der Zeiten, ihre gro- ßen Seelen in den Verhaͤltnissen und fast in der Gestalt von Zeitgenossen und Landsleuten dachten, so wie sie in dem Kaiserthum ihrer Zeit eine unveraͤnderte Fortsetzung des alten Reichs der Caͤsare sahen. Virgil war Danten ein Lombarde, wie spaͤtere Mahler den Roͤmern ihrer Kunstwerke das Gewand ihrer Tage anlegten: das Volk ehrte Virgils Grab und Andenken als eines maͤchtigen und wohlthaͤtigen Zauberers. Selbst Petrarca hegt noch, er wohl mit Absicht, die Taͤuschung einer nur durch die Zeit getrennten Einheit der Nationalitaͤt: er sieht in Ste- phan Colonna einen alten Patricier, wie in Rienzi einen Tribun des Volks. Erst im folgenden Jahrhundert schied das Alterthum aus der Vermischung mit der Gegenwart; und bey der ungeheuern Macht, womit damals sich alles entwickelte, erreichten Einzelne schnell die schaͤrfste und lebendigste Anschauung der Eigenthuͤmlichkeit altroͤmischer Zeiten welche wir im Ganzen zu gewinnen hoffen duͤrfen, wie vieles auch seitdem an das Licht gebracht ist woran wir genauere Einsicht erwerben koͤnnen. Aber nach Sigo- nius verdankt die Geschichte des alten Roms den Philolo- gen nur noch wenig: sie entwich ihren Haͤnden, und ward das Eigenthum, in wenigen gluͤcklichen Faͤllen großer Staatsmaͤnner; meistens aber gewoͤhnlicher Historiker. Man darf es nicht verhehlen daß sie in diesen beyden Jahrhunderten, anstatt an Bestimmtheit und Ausbildung zu gewinnen, vielmehr verlohren hat. Jene Italienische Philologen, in ihrem ganzen Wesen vom Geist des alten Roms belebt, vielleicht durch den classischen Boden selbst begeistert und ahndungsvoller gestimmt, hatten das zer- truͤmmerte Gebaͤude aus seinen Ruinen begriffen, und, den Schutt aufraͤumend, in ihrem Geiste hergestellt. Der Mangel an diesem Begriff schadete den Werken derer welche uͤber Roms Geschichte als Politiker schrieben, und so ver- darb die Geschichte selbst. Machiavellis Discorsi, so voll von Klugheit und scharfen Urtheilen, sind hievon ein spre- chendes Beispiel; indem er zwar immer hoͤchst geistreich, aber sehr oft von Dingen redet, die gar nicht da gewesen sind. Ich nenne ihn hier, weil er, obgleich in der Mitte einer philologisch gelehrten Zeit lebend, ihrem Geist fremd geblieben war. Montesquieu, mit Anspruͤchen auf histo- risch genaue Kenntnisse, und daher gefaͤhrlicher um irrige Meinungen zu begruͤnden, ist voll von falschen Ansichten, und sehr haͤufig in seinen Erzaͤhlungen durchaus taͤuschend: ein Urtheil welches ich nicht um seinen Ruhm zu schmaͤ- lern wage, denn es ist wohl der groͤßte daß der gerechte Leser ihn dennoch bewundern wird, wenn er auch hieruͤber die entschiedenste Ueberzeugung aus eigner Pruͤfung bekom- men hat. Daß man die Alten nicht versteht wenn man Gegenstaͤnde ihres taͤglichen Lebens, die uns mit ihnen ge- mein sind, nicht in der Gestalt sich anschaulich denkt, unter welcher dieser Gegenstand ihren Augen gewoͤhn- lich war: daß wir durchaus irre gehen wuͤrden, wenn wir uns, wie es das Mittelalter that, und, weil in ihm noch so viel verwandtes erhalten war, mit geringerer Taͤu- schung thun konnte, ein Roͤmisches Haus, ein Roͤmisches Schiff, Roͤmische Landwirthschaft und Gewerbe, Roͤmi- sche Kleidung, oder das Innere des gewoͤhnlichen Le- bens im alten Rom unter der Anschauung denken woll- ten welche bei uns den Gegenstaͤnden dieser Worte ent- spricht, muß jeder fuͤhlen: aber der Paralogismus der Homonymie erstreckt sich viel weiter als auf diese Gegen- staͤnde. Die Roͤmischen Begriffe welche der Einrichtung des Staats und seiner Verwaltung zum Grunde liegen; Begriffe, die in den meisten Faͤllen den historischen Nach- richten vorausgesetzt, nur einzeln und aͤußerst selten fuͤr sich entwickelt werden, sind von den unsrigen nicht weniger verschieden, als der Roͤmer Wohnung, Kleidung und Speise. Und wie die Morgenlaͤnder nichts schwerer fassen als die Idee einer republicanischen Verfassung, wie die Indier sich die Compagnie nicht als eine Association von Eigen- thuͤmern, sondern durchaus nur als eine Fuͤrstin denken koͤnnen, so geht es auch selbst den scharfsinnigsten Neuern in der Geschichte des Alterthums nicht besser, wenn sie nicht durch critisches und philologisches Studium sich von den angewoͤhnten Bestimmungen der Begriffe losgemacht haben. So sind die Verhaͤltnisse der Roͤmischen Provin- zen und ihrer Befehlshaber uns so ungewohnt, daß der Staatsmann, wenn auch vielleicht nur er faͤhig ist die Geschichte uͤber dergleichen Gegenstaͤnde zu befragen, und Bruchstuͤcke zu errathen die dem Sammler ein Geheim- niß bleiben, doch, wenn er nicht selbst forscht und zu for- schen faͤhig ist, entweder falsche oder unbestimmte und fol- genlose Begriffe daruͤber hegen wird. So sind das Land- eigenthumsrecht des alten Roms und das Recht der Do- mainen, in ihren Eigenthuͤmlichkeiten, in dem Maaße von den uns gewoͤhnlichen Rechten und Einrichtungen verschie- den, daß die Verwechselung der gewoͤhnlichen und der alt- eigenthuͤmlichen Begriffe, deren sich Montesquieu so wo- nig als fruͤher Machiavelli erwehrte, uͤber die wichtigsten Gegenstaͤnde der Roͤmischen Gesetzgebung schreyend falsche Meinungen hervorbringt: Meinungen, bey denen die Stimme des Rechts Verdammniß uͤber wahrhaft makel- lose Thaten und Unternehmungen aussprechen, oder ein ahndendes leidenschaftliches Gefuͤhl fuͤr Groͤße und Hoheit den gefaͤhrlichsten Folgerungen und Unternehmungen das Wort reden muß. Als die Griechen unter Roms Oberherrschaft gefallen waren, beschaͤftigte die Frage, ob Roms Groͤße eine Gabe des Gluͤcks, oder frey, wie sie es nannten durch Tugend, erworben sey, ihre Schriftsteller, von denen die Meinung der Lesenden und der Gesellschaft des wehrlosen und muͤßigen Ostens bestimmt ward. Es war eine muͤßige Frage; nicht in dem Sinn aufgestellt wie Mithridates ihr wohl spaͤter nachgesonnen haben mag: ob jeder Wider- stand fruchtlos seyn wuͤrde? ob ein unwandelbares Schick- sal Rom die Weltherrschaft bestimmt habe? ob, fast eben so furchtbar wie dieses, eine unerreichbare Vortrefflichkeit des Nationalsinnes und der Einrichtungen Roͤmischen Heeren den Sieg auf ewig zusichere? Es war nur die Be- schaͤftigung derjenigen, welche sich der Scham entledigen wollten uͤber die schmaͤhliche Art mit der sie in ihr Elend herabgesunken waren, indem sie Mangel an Kraft, Tu- gend und Verstand da als Nebensache ausgaben wo ein unwiderstehliches Schicksal geboten habe; wobey sie nach Sklavenart, wie Xanthias bey dem Komiker, den hoͤch- sten Genuß darin fanden ihre Herren zu behorchen, zu be- klatschen und zu beluͤgen Aristoph, Ran. v. 750 ff. . Polybius, dem es Ernst ge- wesen war, der sich treu blieb, aber der allmaͤchtigen Ge- walt gehorchte an der die thoͤrichte Verwegenheit seiner von Leichtsinnigen und Heillosen aufgeregten Nation zer- truͤmmerte, fuͤhlte sich durch das Geschwaͤtz solcher Schrift- steller erbittert, und einer der Zwecke seiner Geschichte war den Griechen klar zu machen, wie Roms Groͤße nicht durch Fatalitaͤt, sondern durch festen Willen, zweckmaͤßige In- stitutionen, unermuͤdete Aufmerksamkeit auf ihre Erhal- tung, Ausbildung und Anwendung begruͤndet sey. Da- mit aber legte er den Roͤmern seiner Zeit dennoch nicht das Lob eigentlicher Tugend bey; und wenn er sich hin und wieder mit einem uns an einem Manne seiner Verhaͤltnisse befremdenden Enthusiasmus ausdruͤckt, so muͤssen wir er- waͤgen daß er uͤberhaupt ein ganz praktischer Mensch war, dem durchgehend Waͤrme und der Sinn fuͤr das Idealische fehlte, mit dem die Athenienser auch das, was vor ihren Augen vorging, vor allem aber, was diesen durch eine auch kurze Vergangenheit entruͤckt war, betrachteten. In diesem Mangel liegen eben die Unvollkommenheiten seines Werks, welche ihn, nach dem Urtheil seiner Landsleute, zu einem Geschichtschreiber vom zweyten Rang machten. Er fand in allen Staaten die spaͤter in das Roͤmische Reich versanken, alles zum Untergang reif, und weil er sich bewußt war, daß er selbst mit nur sehr wenigen gleich- gesinnten diesem Strohm vergebens widerstanden hatte; weil er die, durch deren verschiedenartige Suͤnde das Elend bestand, Kallikrates, Diaͤus, Kritolaus, bitter verachtete; Scipio aber, Cato und Paulus bewunderte; so traͤgt sein unbestechliches Urtheil vielleicht in einzelnen Faͤllen mehr als den Schein der Gefuͤhllosigkeit. Die Neueren, namentlich Machiavelli und Montesquieu, scheinen jene Frage, und in einem etwas veraͤnderten Sinn, wieder hervorgerufen zu haben, und gehen in ihrer Bewun- derung der Roͤmer und ihrer Einrichtungen bis zur ent- schiedensten Partheylichkeit. Die herbe Frugalitaͤt der alten Republikaner, ihre Unempfindlichkeit fuͤr den Besitz und die Genuͤsse des Reichthums, die strenge Gesetzlichkeit des Volks, die feste allgemeine Treue waͤhrend der schoͤnen Jahrhun- derte, in denen die Verfassung, seitdem die Anspruͤche der Aristocratie beschraͤnkt waren, in ihrer ganzen Vollkom- menheit lebte; der reine Sinn, welcher nie erlaubte, bey innerm Zwist fremde Einmischung zu suchen; die Allmacht der Gesetze und Gewohnheiten, und der Ernst, womit an ihnen dennoch geaͤndert ward, was nicht mehr angemessen war, die Weisheit der Verfassung und Gesetze, das Ideal der Maͤnnlichkeit in den Buͤrgern und im Staat; alle diese Eigenschaften erregen gewiß in uns eine Ehrfurcht, welche wir bey der Betrachtung keines andern Volks so empfinden koͤnnen. Es ist kein Zustand von Unnatur und Zwang, wie die Gesetzgebung Spartas, unter der, nach dem Ur- theil anderer Griechen, die Todesverachtung natuͤrlich war weil der Tod ein unleidliches Joch brach: es war ein Leben, welches vielmehr wahres und hohes individuel- les Gluͤck pflegte, einen von Sinnlichkeit freyen starken Lebensgenuß. Andre vielleicht eben so vollkommne Ver- fassungen imponiren uns schon darum weniger, weil sie den Reichthum ehren: vielseitige und lebensvolle Voͤlker koͤnnen Fehlern nicht entgehen, gegen die nur Einseitigkeit schuͤtzt: und in den Begebenheiten der Vergangenheit em- pfinden wir staͤrker worin gefehlt wird, als was gebricht. So ist es ganz natuͤrlich, daß wir, auch abgesehen von dem Glanz womit Macht und Siege immer umgeben sind, zu den Roͤmern jener guten Zeit der Republik mit Bewundrung hinaufsehen. Sie haben in ihren Tugenden eine große Aehnlichkeit mit den Arabern der ersten Khali- fen: diesen aber fehlte die Verfassung, worin sie sich er- halten konnten. Die Roͤmer waren Jahrhunderte lang in sich in einem Mittelpunkt zusammengedraͤngt: jene hatten nie diese Kerneinheit gehabt, sie zerstreuten sich uͤber eine halbe Welt, und arteten schnell aus. Aber wenn wir uns lebhaft in jene Zeiten hineindenken, so wird sich doch ein Grauen in diese Bewundrung mischen: denn, vertraͤglich und abgefunden mit diesen Tugenden herrschten von den aͤltesten Zeiten her die furchtbarsten Laster, unersaͤttliche Herrschsucht, gewissenlose Verachtung des fremden Rechts, gefuͤhllose Gleichguͤltigkeit gegen fremdes Leiden, Geiz, als Raubsucht noch fremd war, und eine staͤndische Absonderung, aus der nicht allein gegen den Sklaven, oder den Fremden, sondern gegen den Mitbuͤrger oft unmenschliche Verstockung entstand. Allen diesen Lastern bereiteten eben jene Tugenden den Weg zur Herrschaft, und gingen so selbst unter. Wenn wir nun, bey einem gerechten Urtheil uͤber die Roͤmer, auch diese dunkeln Schatten nicht vergessen muͤs- sen, und also ihrer Verherrlichung nur mit Einschraͤnkung beystimmen koͤnnen, so muͤssen wir auch, obgleich in einem andern Sinn als jene Griechen, dem Schicksal einen gro- ßen Antheil an der Roͤmischen Groͤße beymessen. Durch den ganzen Gang der Geschichte werden wir sehen wie oft alle Tugenden des Staats und des Volks fruchtlos gewesen waͤren, wenn nicht das Schicksal Rom in Gefah- ren gerettet, und seine Triumphe vorbereitet haͤtte. Die Voͤlker und die Maͤnner, denen Rom haͤtte unterliegen koͤnnen, erschienen zu spaͤt: in den Perioden der Schwaͤche hatte es nur ihm nicht uͤberlegne Gegner zu bekaͤmpfen; und waͤhrend Rom alles an alles setzte, und im Krieg lebte, schonten alle Voͤlker ihre Anstrengungen, weil sie am Sieg verzweifelten oder im Grunde ihres Herzens nur weichliche Muße liebten, was auch ihre misrathenen Unternehmungen anzudeuten scheinen mochten. Keins unter allen ging ihm mit aͤhnlichem Sinn und einem aͤhnli- chen Ziel entgegen; und schon darum mußte Rom uͤber alles siegen. Philipps Ruhe am Anfang des hannibali- schen Kriegs: Mithridates Unthaͤtigkeit, so lange der marsische Roms Daseyn bedrohte und ein kleines Ueber- gewicht entschieden haben wuͤrde: darin verkenne keiner Gottes Finger. Denn daß Rom nicht angebohren un- uͤberwindlich war, ist erwiesen durch den Widerstand klei- ner aͤchtkriegerischer Voͤlker, die nur durch die Zahl und Macht uͤberwaͤltigt wurden; so aber dienten auch diese Kriege in den Zwischenraͤumen zwischen den groͤßeren und entscheidenderen der Ausartung der Disciplin und Kriegskunst vorzubeugen, welche langer Friede auch bey den Roͤmischen Heeren leicht einfuͤhrte. Im Fortgang der Begebenheiten, da Roms Erobe- rungen in einen Koͤrper verwuchsen, verliert die Geschichte gaͤnzlich das moralische und poetische Interesse der fruͤhe- ren Jahrhunderte, welches schon laͤngst durch Zerruͤttun- gen und Graͤuel, und das Absterben aller einheimischen Tugenden getruͤbt war. Es scheint der Gang der Welt- geschichte zu seyn, daß Eroberungen und vielfache Ver- mischung die urspruͤnglich zahllosen Staͤmme in einander schmelzen, und die, welche dieser Verschmelzung unfaͤhig sind, austilgen; und dies hat die Roͤmische Herrschaft in einem groͤßern Maaß und Umkreise, als irgend eine an- dre große Weltrevolution, selbst als die arabische, be- wirkt. Selten wird bey dieser Vermischung fuͤr einzelne Voͤlker Gewinn seyn; einige verlieren unersetzbaren Besitz einer edeln einheimischen Bildung, Wissenschaft und Lit- teratur; schwerlich ersetzt auch ungebildeteren Voͤlkern eine feinere, doch auch sonst, wenn sie ihrer Natur angemes- sen war, nicht unerreichbare Cultur die Einbuße ihrer ur- spruͤnglichen Sprache, und mit ihr eigenthuͤmlicher Sin- nesart, einer Landesgeschichte und ererbter Gesetze. Die- sen Verlust empfanden zuerst die Provinzialen, aber in- dem Roms und Italiens Bevoͤlkerung sich aus ihnen und aus Freygelassenen erneuerte, buͤßte Rom in gleichem Maaße: seine Vorzeit und ihre Geschichte ward ihm so fremd, daß schon im dritten Jahrhundert unsrer Zeitrech- nung ein demuͤthiger Lobredner ohne Furcht zu beleidigen zweifeln konnte, ob sein von ihm dem großen Scipio ver- glichener Herr vom hannibalischen Kriege wisse Panegyr. Maximiani, c. 8. : daß Valens dem Eutropius auftrug, ihm eine duͤrftige Ueber- sicht der Geschichte zu schreiben, weil sie ihm ganz unbe- kannt war. Doch aber, wie vieles auch die Roͤmische Herrschaft zertreten hat, muͤssen wir dankbar erkennen was sie stiftete und erhielt. Sie hat fast alle Staͤdte ge- gruͤndet oder belebt, welche innerhalb ihres alten Umfangs noch jetzt bestehen; die Sprachen des westlichen Europa, aus der lateinischen erzeugt, erhielten ihre Litteratur zu- gaͤnglich, und machten ihre Wiederbelebung moͤglich. Ja die Roͤmische Herrschaft hat ohne Zweifel Griechen- land und die griechischen Schriften erhalten; denn waͤre der Osten nicht durch die Kraͤfte eines großen Reichs ge- schuͤtzt worden, so haͤtten die Barbaren diese entvoͤlkerten und geschwaͤchten Gegenden wahrscheinlich schon sehr fruͤh, unfehlbar aber in den Zeiten der großen Voͤlkerbewegun- gen, uͤberwaͤltigt, und mit den entarteten Griechen auch die Schaͤtze vertilgt, welche sie fuͤr auflebende Jahrhun- derte bewahrten. Roms Gesetzgebung war wenigstens fuͤr die roͤmisch gewordenen Voͤlker ein großer Vortheil, so wie sie auch uns unentbehrlich bleiben wird, da wir die unsrer Vorfahren nicht ausgebildet, und ihren Geist verlohren haben: und wie die Vereinigung der roͤmi- schen Welt der Ausbreitung der Religion nothwendig war, wie Rom als ihr Mittelpunkt das gesammte Abendland bildete und erleuchtete, wird von Unpar- theyischen jetzt wohl nicht leicht verkannt und gelaͤug- net. So koͤnnen wir auf diese große Periode der Ge- schichte mit der Beruhigung zuruͤcksehen, daß den fol- genden Geschlechtern, nach der Noth und dem Unter- gang ihrer Vorfahren, durch das, was sich festsetzte, wohl geworden ist. Von moͤglichen Ereignissen zu reden, die die im Keim erstickt sind, ist eitel; und so wollen wir nicht trauern, daß allen manches unersetzte und uner- setzliche Gut verlohren ging; nicht fragen, ob der reichste Ersatz den die Nachkommen genossen haben moͤgen, die Leiden zertretener Geschlechter verguͤten kann? Wir wenden wenigstens von jenen Zeiten unser Auge nicht so truͤbe und zweifelnd, als von den Schick- salen des verheerten und veroͤdeten Asiens, dessen schoͤn- sten Laͤndern, selbst dem Leben der Natur entzogen und jaͤhrlich mehr absterbend, selbst die Moͤglichkeit bluͤhenderer Zeiten versagt, wo das Grab Schluß der Geschichte ist. Von unsrer Deutschen Nation aber, so viele ihrer Staͤmme die Heimath nicht verließen, wenigstens nicht unter besiegten Romanischen wohnend verfremdet wur- den, duͤrfen wir behaupten, daß sie fuͤr den Kampf den sie Jahrhunderte lang gegen Rom bestand, spaͤ- terhin durch die Vortheile mehr als belohnt worden ist, welche aus der Welteinheit unter Rom entstanden; und daß ohne diese, und die Fruͤchte welche in ihr reif- ten, wir schwerlich aufgehoͤrt haben wuͤrden Barbaren zu seyn. Nicht die Formen welche unsre Vorfahren bey der Ausbreitung der Litteratur von dort und vom clas- sischen Boden sich aneigneten, haben ihre ehrwuͤrdige und unersetzliche Eigenthuͤmlichkeit verdraͤngt; sie wa- ren mit ihr vertraͤglich: aber erborgte, erkuͤnstelte, geistlose, waͤlsche Formen, Geschmack und Ideen, wie sich deren schon fruͤher bey uns zum Verderben der Erster Theil. B einheimischen eingeschlichen hatten, diese haben uns waͤhrend einer langen Zeit lau und unwahr gemacht. Und so haben auch wir, wenn andre Nationen in den Roͤmern eins ihrer Stammvoͤlker sehen, doch kein geringes eigenthuͤmliches Interesse an ihrer Ge- schichte. Das alte Italien . A m Anfang seiner Geschichte ist Rom ein sehr kleiner Bezirk Italiens: die Eigenthuͤmlichkeiten, welche das Roͤmische Volk auszeichnen, waren weit groͤßerer Staͤmme Erbtheil, denen die Roͤmer angehoͤrten, oder von ihnen entlehnten, bis aus der Vereinigung des Vielartigen eine neue und jeder einzelnen Italischen Nation fremde Form sich bildete. Die Voͤlker verschwanden im Licht der Stadt; und die Nation der Buͤrger verbreitete sich uͤber ganz Italien. Als die Republik fiel, gab es nur Roͤmer in der Halbinsel; alle uns erhaltene Geschichtschreiber haben nicht anders geschrieben als ob die alten Italiker beydes, Rom fremd, und gegen das Roͤmische Volk unbedeutend, gewesen waͤren. Ein anderes Urtheil hat sich laͤngst ge- bildet, und es ist anerkannt unentbehrlich, so weit es ge- lingen mag; da ein Bild der Voͤlker, welche fruͤher als Rom in Italien groß waren, zum Theil gar nicht, aufs beste aber hoͤchst duͤrftig, entworfen werden kann; wenig- stens Uebersicht und Sonderung ihrer Staͤmme und Staa- ten, und Sammlung der uͤber sie aufbewahrten histori- schen und darstellenden Nachrichten zu versuchen. Unter den historischen Werken des Alterthums, wel- che uns statt dieser Untersuchungen sichre und reichliche B 2 Kunde gewaͤhrt haben wuͤrden, wenn das Schicksal uns ih- ren Besitz vergoͤnnt haͤtte, vermissen wir vorzuͤglich schmerz- lich Aristoteles Politieen, und Catos Origines. Jene Sammlung, welche eine Darstellung der Verfassung und der Geschichte von hundert acht und funfzig Staaten ent- hielt, versaͤumte, wie aus angefuͤhrten Stellen klar her- vorgeht, auch die Italischen nicht, wenn es gleich zwei- felhaft ist daß Aristoteles ausfuͤhrlich uͤber Rom geredet hat. Wie hell und scharf dieser Meister der Gelehrten sah; wie sorgfaͤltig er strebte die Vollstaͤndigkeit der Nachrichten zu erreichen ohne welche er, der Erfinder der Kategorieen und der Topik, sich unbefriedigt fuͤhlte; und wie gluͤcklich er Irrthuͤmer aus seinen Berichten zu scheiden wußte; davon zeugen fuͤr alle Zeiten seine natur- historischen Schriften, deren reiche und tiefe Wahrheit jetzt wie in seinen Tagen gepruͤft werden kann. Alle An- gaben der alten Grammatiker, des Julius Pollux, Harpo- krations, und des Scholiasten des Aristophanes, uͤber die Verfassung und Verwaltung der Atheniensischen Republik, sind aus seiner Politie Athens entnommen: ihre Richtig- keit bewaͤhrt sich ohne Ausnahme, und wir erkennen, daß jenes Ganze, aus dem sie entlehnt sind, ein ganz einziges Meisterwerk der Darstellung einer hoͤchst verwickelten Or- ganisation bis in das kleinste Einzelne war. Eben so vortrefflich ist in der Politik die Uebersicht der Verfassungen welche er einer Auszeichnung werth fand. Aber wie niemand je weniger einseitig war als er; wie fuͤr ihn alles was die Welt befaßt und in der Welt ge- schehen war, Interesse hatte; so erforschte er auch, nicht weniger als die Verfassungen und Sitten der Voͤlker, ihre Abstammung und Verwandtschaften, die Gruͤndungen der Staaten und der Staͤdte, ohne das mythische zu ver- achten, welches in der Geschichte der Alten, wie in jeder die aus einheimischen Sagen und durch einheimische Ge- schichtschreiber begonnen hat, nirgends durch eine scharfe Linie von den historischen Erzaͤhlungen abgesondert wird. Seine Quellen waren Buͤcher, von Griechen und Einge- bohrnen in griechischer Sprache geschrieben, und Erkundi- gungen und muͤndliche Erzaͤhlungen: von jenen ver- schwand vieles, was er uͤber Italien lesen konnte, in den spaͤteren Verheerungen; juͤngere Schriftsteller uͤbersahen gleichguͤltig was von Chroniken ohne Nahmen noch er- halten seyn mochte: diese gaben eine reiche und lautre Ausbeute fuͤr den forschenden Frager, der zu Athen alle Vortheile genoß, welche einer Seestadt voll Verkehr un- ersetzliche Reize fuͤr den Liebhaber der Voͤlkergeschichte geben. Weit weniger geistreich und vielseitig war allerdings, aber unmittelbar und auf jeden einzelnen Gegenstand dieser Geschichte gerichtet, das in sieben Buͤchern abgefaßte histo- rische Werk des censorischen Cato, worin er, neben einer, wie es scheint, zusammenhaͤngend von Erbauung der Stadt bis auf seine Tage herabgefuͤhrten Geschichte Roms, die Ab- stammung der Voͤlker, die Gruͤndung der Staͤdte Italiens verzeichnete. Man darf bey diesem aͤchtalten Roͤmer Aristoteles Gabe der Forschung und Laͤuterung der Wahr- heit so wenig voraussetzen, als seinen Durst nach Kennt- niß jeder Art, sein nie ermuͤdetes Interesse, und alle Vor- theile, die aus der Verbindung einer zahllosen Menge le- bendig aufgefaßter Thatsachen unter einer hellen Reflec- tion entstehen. Aber Cato war ein wißbegieriger und wahrhafter Mann; seine Zeit der Ausfuͤhrung eines sol- chen Werks vorzuͤglich guͤnstig. Die alten Voͤlker Ita- liens bestanden damals noch mit ihren angestammten Eigenthuͤmlichkeiten der Sprache und Nationalitaͤt: es waren noch Etrusker, Umbrer, Sabeller. Daß diese Voͤlker, welche alle Kunst und buͤrgerliche Ausbildung in einem hohen Grade besaßen, und seit uralten Zeiten Schrift, nicht auf Sagen uͤber ihre Geschichte beschraͤnkt waren, daß sie auch ihre Geschichtsbuͤcher in ihren eig- nen Sprachen hatten, ist nicht zu bezweifeln Praͤnestinische Buͤcher, die freylich lateinisch waren, citirt Solinus: Varro kannte etruskische Annalen, und aus sol- chen Jahrbuͤchern verfaßte ohne Zweifel der Kaiser Claudius seine zwanzig Buͤcher von der Tyrrhenischen Geschichte. : und auch uͤber sehr alte Zeiten waren diese um so merkwuͤr- diger, weil wenigstens die Etrusker einst eine symbo- lische Zeichenschrift gebraucht zu haben scheinen, ihre Nachrichten in die juͤngere Buchstabenschrift umschrei- ben konnten. Zu Catos Zeit waren die historischen Denkmaͤhler — sey es nun daß einige jener Voͤlker eine Litteratur besaßen, oder daß bey allen nur Jahrbuͤcher, wie von den Priestern Roms, wie von unsern Vorfahren, und, selbst ohne den Besitz einer Alphabetschrift, von den Mexikanern, mehr verzeichnet als geschrieben wurden, — und außer den Buͤchern, reichhaltigere und aͤltere Denkschriften auf Stein und Erz, weder untergegangen, noch unverstaͤnd- lich. Von solchen sind mehrere in den unbekannten Spra- chen des alten Italiens als ein todter Schatz bis auf uns gekommen. Auch konnte wenigstens im mittlern Italien, bey den aͤltesten Voͤlkern, wenig von alten Urkunden aller Art untergegangen seyn, da diese Gegenden weder bey der Eroberung noch im Hannibalischen Kriege sehr gelit- ten hatten. Was daher aus Cato angefuͤhrt wird, ver- dient die hoͤchste Aufmerksamkeit, und, wenn es als be- stimmte Angabe gemeldet wird, voͤlligen Glauben. Der Italische Krieg und die Syllanischen Zeiten ver- nichteten die Quellen aus denen Cato schoͤpfen konnte. Solche entsetzliche Verheerungen, welche von Ort zu Ort alle Gegenden Italiens heimsuchten und die aͤltesten Staͤdte unter Schutt begruben, mußten Denkmaͤhler je- der Art, vorzuͤglich Schriften, vernichten; in vielen Land- schaften ward die Bevoͤlkerung veraͤndert. Dies war das Ende des ausdauernden Widerstandes den Etrurien, um Rechte zu behaupten, mit denen Absonderung von der all- gemeinen Sache Italiens belohnt geworden war, der ty- rannischen Faction des unerbittlichen Feldherrn entgegen- stellte. Das alte Etruskische Volk mit seinen Wissenschaf- ten und seiner Litteratur ging damals unter: die Edeln, welche die allgemeine Sache geleitet hatten, fielen durch das Schwerd; die Abtruͤnnigen wurden ganz Roͤmer: der groͤßte Theil der Nation verlohr alles Grundeigenthum, und versank in eine Armuth unter fremden und barbari- schen Herren und Ansiedlern, deren Druck die herabge- wuͤrdigten Nachkommen aller Erinnerungen, wie der Sprache und aller nationalen Eigenthuͤmlichkeit be- raubte Dadurch, daß die hoͤheren Staͤnde der mexikanischen Na- tion absichtlich ausgerottet wurden, die wenigen uͤbrig ge- bliebenen in Armuth versanken, verlohren sich in einem Jahrhundert die Wissenschaften und die Kenntnisse dieses merkwuͤrdigen Volks, und sogar seine Kuͤnste, welche doch das niedere weniger vertilgte Volk und nicht die hoͤhe- ren Kasten ausgeuͤbt hatten. Rom verbrannte die alten Schriften nicht: aber es verachtete sie. . Auch ist dies wohl nicht die letzte Ursache, warum die spaͤteren und eigentlichen Roͤmischen Geschicht- schreiber uͤber die Italische alte Geschichte stumm sind. Die Nationen, in deren urspruͤnglicher Verschiedenheit Italien vor Zeiten ein vielfaches Leben genossen hatte, waren erloschen; und; wenn auch noch eine Zeitlang in entlegenen Gegenden etruskische oder oskische Sprache geredet ward; Buͤcher und Denkmaͤhler waren in Augusts Zeitalter fast allgemein unverstaͤndlich, und vergingen un- beachtet: denn, was wenigstens die etruskische Sprache haͤtte erhalten koͤnnen, die prophetischen Buͤcher wurden in lateinischen Uebersetzungen, oder ihr Inhalt in lateini- schen Schriften gelesen. Der Umriß Italiens bildet eine geographische Ein- heit, welche anzunehmen verleitet, man muͤsse dieses Land nothwendig von jeher als ein Ganzes betrachtet und be- nannt haben. Aber es ist erst sehr spaͤt im Umfang der natuͤrlichen Graͤnzen unter diesem einzigen Nahmen zu- sammengefaßt: so lange es von verschiedenen, in unab- haͤngigen Staaten selbststaͤndigen Voͤlkerstaͤmmen bewohnt ward, ist es von den Einwohnern und den Fremden nach diesen Hauptstaͤmmen oder ihrem Andenken eingetheilt worden. Sie waren durch kein Band vereinigt: bey den Alten aber empfingen Laͤnder ihre Nahmen von den be- wohnenden Voͤlkern, nicht die verschiedenen Staͤmme, welche innerhalb solcher Graͤnzen wohnten, die einem Lande physische Einheit geben, einen gemeinsamen des Landes. Anders verhielt es sich, wenn ein Volk vorherr- schend ward, und ein solches Land als Staat vereinigte. Kleinasien hatte im Alterthum keinen Gesammtnahmen. Als die Griechen anfingen, das Abendland zu besuchen, waren die urspruͤnglichen, am auffallendsten durch die Sprachen von einander unterschiedenen Staͤmme, noch zahlreich; und so viele Hauptvoͤlker ihnen in Italien be- kannt wurden, so viele Laͤnder unterschieden sie. Von ih- rer Ansiedelung an der italischen Kuͤste bis auf die mace- donische Zeit scheint es von ihnen, vorzuͤglich in Ruͤcksicht auf die Nationen, welche sie an den Kuͤsten herrschend ge- funden hatten, in Italien, Ausonien oder Opika Auch, wie bey Thukydides VI. 4, Opikia. , Tyr- rhenien, Japygien und Ombrika eingetheilt gewesen zu seyn. Im Norden kannten sie auch die Ligurer, ohne Ligystika, — welches noch bey Skylax jenseits der Rhone beginnt, — durch die Alpen zu theilen; und die Eneter. Jene Eintheilung des Landes, suͤdlich vom Po und oͤstlich von der Makra, wird im Ganzen, wenn auch nicht ohne Abweichungen und nach scharfen Graͤnzen, von den aͤlte- sten Griechen, und bis auf Aristoteles beobachtet: ob- gleich sie den Voͤlkerstaͤmmen nicht mehr angemessen war, indem das Land der alten Italer und der Opiker, von sa- bellischen Staͤmmen bewohnt oder beherrscht, mehrere Staaten bildete, welche eigne Nahmen trugen. Keiner dieser aͤlteren wird das chalkidische Kuma eine Stadt in Italien nennen, sondern wie Thukydides A. a. O. in Opika: wie Aristoteles Bey Dionysius, Archæol. I. c. 72. Latium eine Landschaft in Opika nennt: und wenn Sophokles im Triptolemus Bey Plinius, Hist. Nat. XVIII, c. 12. 1. Ita- lien, reich an weißem Getreide, pries, so darf dies nicht, wie es dem Roͤmer im Sinn liegt, auf die fruchtbarsten Gefilde bezogen werden, auf das gesegnete Campanien, welches weit außerhalb der Graͤnzen des Italiens Sopho- kleischer Zeit lag. Sophokles scheint eben in jener Tra- goͤdie — leider hat Dionysius es hinreichend gefunden, nur drey Verse anzufuͤhren Archæol. I. c. 12. — Japygien, dann, unter dem Nahmen Italien, die Ostkuͤste Oenotriens, hierauf die westliche, sie ausschließlich Oenotrien benennend, endlich, mit Uebergehung Opikas, die Tyrrhenische Kuͤste bis Li- gystika, als die sich folgenden Meerlaͤnder der Halbinsel nach einander genannt zu haben. Das alte und urspruͤngliche Italien war die Halbin- sel, welche durch die Landenge zwischen dem Scyllacischen und Napetinischen Meerbusen, wo das Land sich bis auf 20 Millien 160 Stadien, Strabo VI. c. I. §. 4.; einen halben Tags- weg: Aristoteles. zusammenzieht, begraͤnzt wird: der suͤd- lichste Theil des spaͤteren Bruttiums. Diese Angabe Aristoteles Politic. VII. c. 10.; Dionysius Archæol. I. c. 35.; Strabo VI. c. I. §. 4. beruht auf dem Zeugniß des Antiochus, Xenophanes Sohn, den Aristoteles nicht namentlich, sondern das Zeugniß der dort einheimischen Geschichtskundigen an- fuͤhrt. Ein uralter Geschichtschreiber, wie ihn Diony- sius nennt συγγϱαφεὺς πάνυ ἀϱχαῖος, Archæol. I. c. 12. , ist Antiochus freylich nicht: sein Zeitalter faͤllt zwischen Herodot und Thukydides, denn er schloß seine Sicilische Geschichte mit dem Jahr 329, Ol. 89. 2. Diodor. XII. c. 71. Zu seiner Zeit war der Umfang Italiens schon er- weitert, doch war es noch durch eine vom Fluß Laos, der am untern Meer Lucanien von Bruttium scheidet, auf Metapontum gezogene Linie begraͤnzt Strabo VI. c. 1. §. 4. Ὅϱιον δ̕ αὐτῆς ἀπσφαίνει πϱὸς μὲν τῷ Τυῤῥηνικῷ πελάγει τὸν Λᾶον ποταμὸν· πϱὸς δὲ τῷ Σικελικῷ τὸ Μεταπόντιον. Τὴν δὲ Ταϱαντίνην — ἐκτὸς τῆς Ἰταλίας ὀνομάζει, Ἰάπυγας καλῶν. . Eben so trennt Thukydides, der um das Jahr 350 schrieb, Japy- gien und Italien VII. c. 33. Von der großen Expedition des Demosthenes und Eurymedon: ἐπεϱαιώϑησαν — ἐπ̕ ἄκϱαν Ἰαπυγίαν. καὶ ὁϱμηϑέντες ἀυτόϑεν κατίσχουσιν ἐς τὰς Χοιϱάδας νήσους Ἰα- πυγίας καὶ — (εκεῖϑεν) — ἀφικνοῦνται ἐς Μεταπόντιον τῆς Ἰταλίας. . Noch lange nachher beobachtet der Sprachgebrauch diese Graͤnzen. In dem Fragment aus einer Aristoteles zugeschriebenen Erklaͤrung der Windrose (wie wir es nennen wuͤrden) heißt es, der Thrakias werde in Italien und Sicilien Kirkas genannt, weil er vom Vorgebirge Circeji her wehe. Aus den oͤrtlichen Nah- men, welche eben daselbst fuͤr denselben Wind aus Thra- eien, Lesbus und Megara angefuͤhrt werden, ist es klar, daß von einem nordwestlichen Winde die Rede sey, und die Verbindung von Italien und Sicilien beweißt in die- sem Fall, daß Circeji fuͤr beyde Laͤnder ungefaͤhr auf dem naͤmlichen Strich gelegen haben muͤsse. Ich halte dieses Fragment zwar keineswegs fuͤr unbezweifelt Aristotelisch, vielmehr finden sich Widerspruͤche zwischen demselben und unzweifelhaft aͤchten Schriften Der Meteorologik, II. c. 6. Aristoteles starb im Jahr 430. . Inzwischen ist es gewiß nicht aͤlter als er, eher wohl juͤnger. Auch Theo- phrast, dessen Geschichte der Pflanzen nach Plinius un- ter dem Archon Nikodorus im Jahr 440 Nach der angenommenen Chronologie eigentlich 438, naͤmlich Ol. 116. 3. geschrieben ist, unterscheidet Latium von Italien Die ganze Stelle ist so merkwuͤrdig wie heillos verdor- ben, doch das, worauf es hier ankoͤmmt, ist auch in der ganz zerstoͤrten Sprache unverkennbar: Τῶν ἐν τῇ Λατίνῃ καλῶν γινοκένων ὑπεϱβολῇ, καὶ τῶν ἐλατίνων καὶ τῶν πευ. κίνων, μείζω ταῦτα καὶ καλλίω τῶν Ἰταλικῶν , ȣ̕δὲν εἶναι πϱὸς τὰ ἐν τῇ Κύϱνῳ. . Ob die Ta- rentiner Pyrrhus eingeladen haben nach Italien zu kommen, wie Pausanias Attic, p. 11. ed. Sylb. sagt, und den Seegen der Halbinsel geschildert um ihn zu bewegen, koͤnnen wir nach dem schwerlich hinreichend abgewogenen Ausdruck eines spaͤten Schriftstellers nicht versichern: inzwischen ist es hoͤchst wahrscheinlich, daß um Pyrrhus Zeit die po- litische Einheit, welche durch die Eroberungen der Roͤ- mer entstand, Einheit des Nahmens zu begruͤnden anfing. Daß die Sammlung wunderbarer Erzaͤhlungen welche unter Aristoteles Schriften erhalten ist, sein Werk nicht seyn kann, beweißt fuͤr den, dem Sprache und Geist des Buchs nicht vernehmlich genug reden moͤchten, wenig- stens die Erwaͤhnung des Agathokles und Kleonymus. Aber sie muß vor dem Ende des ersten Punischen Kriegs geschrieben seyn, weil der Karthaginiensischen Provinz in Sicilien darin gedacht wird. Vieles in dieser Samm- lung, besonders Erzaͤhlungen uͤber das westliche Europa, scheint entlehnt aus Timaͤus, dessen Historie voll Wun- dergeschichten war. Timaͤus schrieb um das Jahr oder nach 480; und dieses Werk moͤchte wohl in Hinsicht dieser Untersuchung als gleichzeitig betrachtet werden koͤnnen. Hier nun erscheint Italien in einer weit groͤßeren Ausdeh- nung: die Sirenusen, Kuma und Circeji werden nament- lich dazu gerechnet; Tyrrhenien aber und das Land der Ombriker abgesondert genannt: und so scheint Italien bey dieser zweiten Ausdehnung seines Inbegriffs, zwar wohl nicht mit genau bezeichneten Graͤnzen, damals bis ungefaͤhr an die Tiber und Aesis erweitert zu seyn Daß dieses um das Ende des fuͤnften Jahrhunderts Sprach- gebrauch war, wird auch durch die Graͤnzen bestaͤtigt, welche Lykophron, unter Ptolemaͤus Philadelphus, seinem Ausonien setzt. (S. unten Anm. 34.) Er bezeichnete den Begriff seiner Zeit, wie jung er auch war, mit einem veralteten Nahmen. Timaͤus selbst wuͤrde, in seiner Roͤmischen Geschichte, keine Etymologie des Nahmens Italien gegeben haben, wenn er nicht schon damals in weiteren Graͤnzen gegolten haͤtte. (S. Anm. 27.) . Daß in der That unter den oͤstlich von dieser Linie belege- nen, damals groͤßtentheils durch die Sprache verwandten Voͤlkern, eine Einheit bestand welche sie von den nord- westlichen trennte, scheint wirklich aus dem Marsischen Krieg zu erhellen, in dem sie abgesondert von diesen auf- traten, welche auch im Hannibalischen Krieg unthaͤtig fuͤr die Wiedererlangung der Freyheit gewesen waren. Ihre Bundesmuͤnzen lateinischer Inschrift sind mit dem Nah- men Italia bezeichnet Mit großer Wahrscheinlichkeit deutet Micali das oskische Viteliu der samnitischen Denare desselben Zeitraums als die sabellische Form des Worts Italia (T. I. p. 52.) . Wie Latium, Samnium, so Italium, oder, nach diesen Spra- chen, Italio, wie Samnie . , und ihrer Bundesstadt hatten sie den Nahmen Italica gegeben. Doch ist das weite Italien in den Siegsepigrammen des Messeniers Al- caͤus (557) gewiß die ganze Halbinsel, und funfzig Jahre vor dem Marsischen Kriege (um 615) gebraucht Polybius den Nahmen Italien in der weitesten Ausdeh- nung bis an die Alpen, mit Einschluß des Cisalpinischen Galliens und Venetiens: ja schon fruͤher hatte M. Caty, welcher ganz Italien in seiner Geschichte umfaßte, darin auch von den Euganeern und den Alpenvoͤlkern gehandelt. Gegen das Ende des Roͤmischen Kaiserreichs, als die Residenz von Maximianus nach Mailand verlegt war, beschraͤnkte sich der Umfang Italiens in der Geschaͤfts- sprache wieder auf einen kleineren Bezirk, auf den Nor- den, wie er im aͤußersten Suͤden entstanden war. In die- sem Sinn begriff dies damals sogenannte eigentliche Ita- lien die fuͤnf Annonarischen Provinzen, Aemilia, Liguria, Flaminia, Venetien und Histrien S. Jac. Gothofredus ad l. 6. Cod. Theod. de annona et tributis . : und in diesem naͤmlichen Sinn war das Koͤnigreich dieses Nahmens, dessen Krone die Lombarden trugen, und dessen Graͤnzen, wenn Histrien ihnen fehlte, sich dagegen nach Suͤden viel weiter erstreckten, kein anmaaßender Titel. Der Nahme ist offenbar einheimischen Ursprungs Kuͤhnere Wortvergleicher finden vielleicht Einerleiheit in Sikelus und Italus, wie beyde Voͤlker nach der Sage eines Stamms waren. Alle gute Handschriften des Thukydides nennen (VI. c. 2.) Italus, Koͤnig der Sikeler, wo der schlechte gedruckte Text Αϱκάδων hat. S. varr. lect. Thu- cyd. Duker . . Die aͤltesten Griechen leiteten ihn, ihrer Gewohnheit nach, ab von dem eines einheimischen Koͤnigs: Andere von einem einheimischen oder altgriechischen einen Stier bezeichnenden Wort Ἰταλὸς, oder Ἰτȣ̃λος: die Aelteren mythisch, auf die herakleischen Sagen bezogen: Timaͤus, in seiner Roͤmischen Geschichte, im Geist seines Zeital- ters, verwandte die mythische Tradition zu einer kluͤgeln- den Deutung aus dem Heerdenreichthum des Lan- des Jenes that Hellanikus von Lesbus (bey Dionysius I. c. 35.), ihm folgt mit geringer Abweichung Apollodorus (Biblioth. II. c. 5. 10.). Timaͤus Etymologie, aus seiner Roͤmischen Geschichte, bey Gellius (XI. c. 1.); aus ihm entlehnte sie wohl Piso (bey Varro, de re rust. II. e. 1.). . Daß die Roͤmer das Wort entlehnten ist kei- nem Zweifel unterworfen; wann es bey ihnen gebraͤuch- lich geworden ist, daruͤber haben wir keine Spur. Wahr- scheinlich aber hat das Beduͤrfniß eines Worts zur Be- zeichnung des Ganzen welches durch ihre Oberherrschaft verbunden war, gegen das Ende des fuͤnften Jahrhun- derts den Gebrauch des Nahmens im weiten Sinne bey ihnen allgemein eingefuͤhrt. Dionysius sagt I. c. 35. , vor Herkules Zeitalter haͤtten die Griechen die ganze Halbinsel Hesperien oder Ausonien, die Einheimischen aber Saturnia genannt. Wir wollen die Thorheit historischer Bestimmungen des fruͤheren in der mythischen Zeit nicht ernsthaft ruͤgen: consequenter aber kluͤgelten jene alexandrinischen Kritiker, welche Apol- lonius tadelten, daß er Ausonia bey dem Argonauten- zuge nannte, welches seinen Nahmen von einem Sohn des Odysseus und der Kalypso empfangen habe Schol. Apoll. ad IV. v. 553. Aus einer barbarischen Landesbenennung Αὐζὴν wird er hergelei- tet im Etym. magn. s. v. Αὐσόνες. . Hesperien, als antiker Nahme Italiens, wird von den Roͤmischen Dichtern nach Griechischen Vorgaͤngern haͤufig gebraucht; bey den Griechen selbst findet es sich aͤußerst selten. Die Inschriften der Tabula Iliaca machen es wahrscheinlich daß Stesichorus in der Ἰλίου πέϱσις von Aeneas Auswanderung nach Hesperien sang Αἰνήας (sic) ἀπαίϱων εἰς τὴν Ἑσπεϱίαν. Tychsen, Comm. de Q. Smyrnæo. III. §. 11. p. 74. , und Agathyllus bey Dionysius sagt, Aeneas eilte nach Hesperia Αὐτὸς δ̕ Ἑσπεϱίην ἔσυτο χϑόνκ. I. c. 49. Aber dieser Agathyllus scheint dem Alexandrinischen Zeitalter anzugehoͤ- ren. Ennius Vers: Est locus Hesperiam quam mortales perhibebant, kann eben sowohl einem sehr neuen Griechen . Aber eigentlich umfaßte es, als Hesperia magna, magna, das gesammte Westland, von dem Italien nur einen Theil ausmachte, zu dem auch Iberien gehoͤrte. So sind, nach unserm Sprachgebrauch, die Levante und Anatolien als Theile in dem Orient begriffen. Ausonia war urspruͤnglich gleichbedeutend mit Opika: nachher ward es von dem Lande zwischen dem Apenninus und dem untern Meer gebraucht Festus, im Auszug, s. v. Ausoniam . . Wie Hekataͤus Nola eine Ausonische Stadt nannte Stephanus von Byzanz, s. v. In diesem Sinn nur, ist auch wohl von den Aelteren Circes Insel Aeaͤa zu Ausonien gerechnet worden. Apollodorus, Bibl. I. c. 9. 24. , haͤtte ein andrer sie eine Stadt in Opika genannt. In der zweyten Be- deutung ist Ausonia, bey Apollonius Argon. IV. v. 553. 660. , allerdings die ganze Westkuͤste Italiens am untern Meer, selbst Tyrrhenien begreifend; aber dieser Dichter, der un- ter Ptolemaͤus Euergetes (von 506 — 531) schrieb, war schon an einen allgemeinen Nahmen fuͤr die Halbinsel ge- woͤhnt. Lykophron, unter Philadelphus, nennt so ihre ganze suͤdliche Haͤlfte, weil sie zu seiner Zeit Italien hieß, noch mit Ausschluß von Tyrrhenien und Ombrika Die Sieilische Meerenge v. 44. Arpi und Apulien v. 592. 615. Das eigentliche Opika, und den Apenninus v. 702. Oenotrien v. 922. 1047. Die Absonderung von Tyrrhenien und Ombrika beweißt v. 1239. 1360. Agylla nennt er zwar auch Ausonisch, aber ehe die Tyrrhener es einnahmen, v. 1355. Allgemein fuͤr Italien wird Ausonien in der Antholo- gie haͤufig gesetzt, doch bey keinem aͤlteren Dichter als Anti- . nachgebildet seyn als einem Dichter der guten Zeit. In der Anthologie findet sich Hesperien — bey Agathias. Erster Theil. C Saturnia, welcher Nahme nach Dionysius in den (spaͤ- tern) Sibyllinischen Orakeln gebraucht ward, ist wohl allerdings bei den alten Latinern, in einem fuͤr uns nicht zu bestimmenden Umfang, die Benennung eines Theils des mittlern Italiens, worin Latium enthalten war, ge- wesen: daher die Saturnischen Verse, im eigenthuͤmli- chen Rhythmus dieser Nationen gesungen. Aber die Spuren dieses Nahmens sind so schwach, daß wir nur dies mit Ueberzeugung sagen koͤnnen: er galt gewiß nie allgemein fuͤr die Halbinsel. Die Oenotrer. Von dem Ursprung der Oenotrer sagt Phereky- des Bey Dionysius I. c. 13. , Oenotrus sey einer von den zwey und zwanzig Soͤhnen des Lykaon, nach ihm waͤren die Oenotrer be- nannt, wie von seinem Bruder Peuketius die Peuketier am Jonischen Meerbusen. Sie zogen aus Arkadien Dionysius I. c. 11. siebzehn Menschenalter vor den Troischen Zeiten, mit vie- len Arkadiern und andern Griechen denen das Land zu eng war; und dieses, bemerkt Pausanias Arcad. p. 238. ed. Sylb. , ist die aͤlteste Colonie, nicht nur der Griechen sondern auch der Bar- baren, wovon sich eine Erinnerung erhalten hat. Diese Genealogieen und diese Sagen kann kein ernst- hafter Mann als historische Erzaͤhlungen behandeln. So pater von Thessalonike. Die nichtswuͤrdige Orphische Argo- nautik meint unter den Ausonischen Inseln v. 1249 wohl gar Sicilien, Sardinien und Corsica. waͤre der Versuch verlohrne Muͤhe, die Genealogie des Pherekydes mit der widersprechenden bey Apollodor zu vereinigen, worin Oenotrus fehlt Biblioth. III. c. 8. 1. . Nehmen wir sie aber als Voͤlkertafeln, wie die Mosaische, so erhalten sie auch dasselbe Interesse wie diese, indem sie die alte Meinung uͤber die Verwandtschaft der Voͤlkerstaͤmme dar- stellen: und so moͤgen sie wohl keineswegs von den verhaͤltnißmaͤßig jungen Genealogen ersonnen, sondern, sofern diese nicht Gedichten von der Art der Theogonie folgten, aus geheiligten Sagen oder Verzeichnungen, wenn auch ohne Zweifel ohne Pruͤfung, entnommen seyn. Daß sie zum Theil auf sehr falschen Voraussetzungen be- ruhen ist an der mosaischen nicht zu verkennen, welche Voͤlker die unlaͤugbar zu ganz verschiedenen Familien ge- hoͤren als verwandt betrachtet. Mit noch groͤßerem Mißtrauen muͤssen wir die griechischen Genealogieen ge- brauchen. Doch ist es auffallend und merkwuͤrdig, daß die Oenotrer und Peuketier, nebst den Thesprotern (bey Apollodor, der uns statt Pherekydes oder Akusilaus gelten muß), so wie die Maͤnalier und andre Arkadische Staͤm- me vom Pelasgus abgeleitet werden. Die Meinung der Griechen von einem gemeinschaftlichen oder verwandten Ursprung dieser Voͤlker verdient sicher nicht unbeachtet als ein leichtsinniges mythologisches Maͤhrchen verwor- fen zu werden. Wir muͤssen uns bey der Unmoͤglichkeit beruhigen, mit Zuverlaͤßigkeit bestimmen zu koͤnnen, welches Volk die Pelasger waren? wie von den Griechen unterschie- C 2 den? ob diejenigen, welche an verschiedenen Orten er- waͤhnt werden, zu einem Stamm gehoͤrten? Alle Erwaͤh- nungen dieser Nation, die aus der lichtesien historischen wie aus der dunkelsten Zeit, sind uns Raͤthsel, an deren allgemein genuͤgenden Aufloͤsung derjenige am entschieden- sten verzweifelt der ihnen am meisten nachgeforscht hat. Hier ist nicht der Ort einer weitlaͤuftigen Untersu- chung: als ausgemacht kann indessen angenommen wer- den, daß die Pelasger in der Sprache von den Griechen unterschieden waren: daß die aͤltesten Bewohner Thessa- liens und des Peloponnesus von ihrem Stamm gewesen; und daß viele Pelasgische Voͤlker, wie die Arkadier und Attiker, sich in Griechische verwandelt haben. Hoͤchst wahrscheinlich waren die Epiroten — Epirus im weitesten Sinn genommen, worin es die dem Peloponnesus gegen- uͤberliegende Kuͤste erreichte — Pelasger, wie viele sie nannten Πολλοὶ δὲ καὶ τὰ Ἠπειϱωτικὰ ἔϑνη Πελαςγικὰ εἰϱήκασιν. Strabo V. c. 2. §. 4. Eine Hauptstelle uͤber die Pelasger. , von den Dodonaͤern ist es außer Zweifel. Auch bey diesen Epiroten, welche noch Thukydides Barbaren nennt, veraͤnderte sich die Sprache allmaͤhlich, und ohne Eroberung und Einwanderung, in die Grie- chische, von der ihre Nachkommen wie die Einwohner des eigentlichen Griechenlands einen verdorbenen Jargon re- den. Eine aͤhnliche Umwandlung hatte sich auch, nach Diodorus V. c. 6. , und wie die Verrinischen Reden bezeugen, der Siculer bemeistert, obgleich die Griechische Colonisa- tion der Insel nur sehr wenige Staͤdte des Innern erreicht haben. Dies macht eine Analogie und Verwandtschaft der allerdings verschiedenen Sprachen wahrscheinlich, wie sie etwa zwischen dem Slavonischen und dem Litthauischen besteht, wo wir auch aͤhnliche Folgen, eine allmaͤhliche Vertauschung dieser gegen jene Sprache, bemerken: und zwar eine aͤhnliche Analogie bey den Siculern, welche Oenotrer waren, wie bey den Epiroten. Der Nahme der Choner, der noͤrdlichen Oenotrer, scheint einerley mit dem der Chaoner, des epirotischen Volks an dem Ceraunischen Gebuͤrg, gegenuͤber von Japygiens Cap; und ehe Victo- rius bey Aristoteles aͤnderte, las man bey ihm Chaoner statt Choner. Wir koͤnnen also in diesem Sinn mit der alten Genealogie die drey Voͤlker, Epiroten, Oenotrer und Peuketier, fuͤr Zweige des Pelasgischen Stamms hal- ten; aber solche Verbruͤderung berechtigt nicht Auswan- derung zu folgern. Diese Meinung wird durch den Trug- schluß veranlaßt, Voͤlker eines gemeinsamen Stammes muͤßten einen gemeinschaftlichen Ursprung gehabt haben, von dem sie genealogisch ausgingen. Eine Ansicht, die auch bey den Alten herrschte, wenn gleich sie viele urspruͤnglich verschiedene Geschlechter der Menschen anerkannten; und die, wenn sie consequent bis zur Annahme der gemein- schaftlichen Abstammung aller von einem Stammpaar ge- fuͤhrt ist, bey unbefangner Pruͤfung in ihrer Unhaltbarkeit erscheint, sobald man das fuͤr diese Meinung ganz unent- behrliche Wunder der Sprachverwirrung aufgiebt: ein Wunder, welches freylich in Hinsicht der physisch nicht auffallend verschiedenen Staͤmme hinreicht. Erkennt man aber, daß aller Ursprung jenseits unsrer, nur Entwicke- lung und Fortgang fassenden Begriffe liegt, und be- schraͤnkt sich, von Stufe auf Stufe im Umfang der Ge- schichte zuruͤckzugehen, so wird man Voͤlker eines Stam- mes, das heißt, durch eigenthuͤmliche Art und Sprache identisch, eben an sich entgegenliegenden sonst gleichar- tigen Kuͤstenlaͤndern vielfach antreffen, ohne daß es der Vermuthung beduͤrfte, eine von diesen getrennten Landschaften sey ihr urspruͤnglicher Sitz gewesen, von wo ein Theil nach der andern gewandert waͤre. So finden wir unter den Voͤlkern Italiens auf der westlichen Kuͤste des adriatischen Meers dieselben Illyrischen, welche das gegenuͤberliegende Ufer bewohnen; so auf den In- seln des Mittelmeers Iberer, so in Gallien und Bri- tannien Celten. Dies ist die Analogie der Geographie der Geschlechter der Thiere und der Vegetation, deren große Bezirke durch Gebuͤrge geschieden werden, und beschraͤnkte Meere einschließen. Außer den Voͤlkern welche in ihrer Sprache und Art bis auf staͤrkere oder geringere Abschattungen eins sind, giebt es andre die, bey einer unlaͤugbaren Verwandtschaft, doch so von einander abweichen, daß man um diese zu er- klaͤren nach der gewoͤhnlichen Meinung entweder eine Ver- mischung, oder, wenn ihre Sprachen das Gepraͤge un- verfaͤlschter Entwickelung tragen, eine unerklaͤrliche selbst- thaͤtige Ausartung annehmen muͤßte, obgleich die Erfah- rung regelmaͤßige Erhaltung der Analogie unter allem Einfluß der Zeit darthut. So ist die Verwandtschaft der Persischen mit der Slavonischen Sprache im Bau und in der Etymologie auffallend, wie in einigen Punkten mit der Deutschen: so ist eine Grundverwandtschaft zwischen der lateinischen und griechischen Sprache anerkannt, die weit mehr als eine bloße Einmischung ist welche nur Worte giebt und veraͤndert; dennoch aber, auch fuͤr den Grundtheil der ersten in dem einst die Verwandt- schaft rein bestand ehe Vermischung mit ganz fremden Voͤlkern sie voͤllig umbildete, eine eben so entschiedene Grundverschiedenheit uͤbrig laͤßt. Aber dies ist nicht auf- fallender als die Aehnlichkeiten und Verschiedenheiten, nach denen in der Natur uͤberhaupt Arten, und vieles was Spielart scheint, unveraͤnderlich fuͤr sich bestehen, und zu einer Gattung gehoͤren. Griechen koͤnnen wir daher die Oenotrer nicht mit Dionysius nennen: in sehr alten Zeiten war der Pelopon- nesus selbst noch nicht griechisch: aber ich halte es auch fuͤr eine so wahrscheinliche Muthmaßung, wie uͤber die- ses Alterthum gebildet werden kann, daß sie und die Peuketier dem griechischen Stamme geschwisterlich ver- wandt waren Woher nannten die Roͤmer (gewiß auch die andern Ita- lier) die Hellenen Graeci ? So hießen die Hellenen, als sie auf dem hoͤchsten Gebirge von Epirus wohnten, sagt Aristo- teles; naͤmlich, so wurden sie von den Epiroten genannt. Alexander der Aetoler gebraucht diese Benennung in einem Zeitalter, wo jede seltne als Pracht der Rede hervorgesucht ward: doch war sie nicht vielleicht bey seiner fast ganz epi- rotischen Nation gebraͤuchlich? Nicht auch bey den Macedo- niern, da sie von den Alexandrinern angenommen ward? . Die Oenotrer, welche mit diesem Nahmen wohl nur von den Griechen genannt wurden, wohnten nach der schon angefuͤhrten Erzaͤhlung des Antiochus, in Bruttium und im suͤdoͤstlichen Lucanien. Zwey Voͤlker werden un- terschieden: die Italieten, in dem kleinen Bezirk des ur- spruͤnglichen Italiens, innerhalb der Landenge zwischen dem Scyllacischen und dem Napetinischen Meerbusen; die Choner, noͤrdlich und außerhalb der Landenge bis an Japygien. Herodot rechnet auch die Westkuͤste Lucaniens zu Oenotrien; die, wo Elea von den Phokaͤern gegruͤndet ward ἐκτήσαντο πόλιν γῆς τῆς Οἰνωτϱίης ταύτην ἥτις νῦν ῾ϒέλη καλέεται. I. c. 167. . Hier lagen auch Oenotrische Inseln. Jene sollen als Hirten gelebt haben, bis, lange vor Minos Zeit- alter, Italus, ein maͤchtiger, weiser und tapferer Mann, durch Ueberredung und Gewalt sie zu einem Volk verei- nigte, zum Ackerbau bewog, und ihnen Gesetze gab; so daß das umgebildete Volk sich und sein Land nach ihm nannte. Durch seine Gesetze wurden Syssitien einge- fuͤhrt; gemeinschaftliche Mahlzeiten der Maͤnner, zu de- nen jeder ein vorgeschriebenes Maaß steuerte. Die Sitte erhielt sich mit einigen andern Italus zugeschriebenen Ge- setzen sehr spaͤt, und so lange als noch einige Ueberreste der Nation bestanden Aristoteles, Politic. VII. c. 10. Dionysius I. c. 35. Ari- stoteles Nachricht: diese Gesetze gelten noch jetzt (καὶ νῦν ἔτι), ist wahrscheinlich, wie seine ganze Erzaͤhlung, aus Antiochus entlehnt; denn im fuͤnften Jahrhundert fand man wohl keine Oenotrer mehr. . Die Erzaͤhlung wie sich die Italieten in zwey abge- sonderte und feindselige Voͤlker, Sikeler und Morgeten, geschieden haͤtten, kann nur als eine mythische Bezeich- nung der oͤnotrischen Abstammung jenes auf seiner Insel großen Volks geachtet werden: fuͤr die Geschichte gehoͤrt sie nicht. Auch gilt es uns gleich daß der Zeitpunkt ihrer Auswanderung von verschiedenen Zeugen, zwischen deren Autoritaͤt wir nicht zu waͤhlen vermoͤgen, um zwey Jahr- hunderte abweichend angegeben wird, von Philistus acht- zig Jahr vor, von Thukydides, wahrscheinlich nach An- tiochus, fuͤnf Vierteljahrhunderte nach dem Troischen Kriege Naͤmlich 300 Jahre vor dem Anfange griechischer Ansiede- lungen auf der Insel. Thukydides, VI. c. 2. Philistus An- gabe bei Dionysius I. c. 22. . Ueber Voͤlkerwanderungen bleibt, in Hinsicht des Landes woher die Vorvaͤter auszogen, und uͤber die Staͤmme welche sie verdraͤngten, gewoͤhnlich eine reine Sage erhalten; und so koͤnnen wir fuͤr historisch halten, daß sie von den Ausonern Oder den alten Opikern, Thukydides l. c. Antiochus bey Dionysius, l. c. aus ihrer Heimath verdraͤngt wur- den. Dieses aber deutet auf alte Wohnsitze oͤnotrischer Staͤmme in jenen westlichen Gegenden, welche nachher im Besitz der Ausoner waren, bis sie selbst den Sabellern un- terlagen: sogar bis Falerii in Etrurien; denn von Sicu- lern in dieser Gegend an beiden Ufern der Tiber redete die lateinische Tradition auf eine unverdaͤchtige Weise, als den aͤltesten Bewohnern des Landes Saturnia Dionysius I. c. 9. 16. 19—21. : und schon die lateinische Sprache zeigt auf ein altes den Grie- chen verwandtes Volk hin, das, von den Aboriginern un- terjocht, sich in ihnen aufloͤßte. Ortnahmen im Umfang von Opika deuten auf Stifter aus einem Volk gleicher Art In Suͤditalien und Sicilien ist es gewoͤhnlich daß die griechischen Nahmen der dritten Declination auf ας oder ein zusammengezogenes οῦς, maͤnnliches Geschlechts, in Neutra der zweyten auf entum, die aus dem Genitiv gebildet sind, im Lateinischen umgeformt werden. Dies wird als Aeto- lischer Dialect angefuͤhrt, nur daß die Endung εντος, also maͤnnlich, ist, und herrscht im Neugriechischen. So wer- den Akragas, Taras, Pyxus, Agrigentum, Tarentum, Buxentum u. s. w. Daß Maleventum oder Maloentum, mit- ten in Samnium, Maloeis oder Malus im reingriechischen gewesen waͤre, ist ausgemacht: ich glaube aber auch nicht zu irren, wenn ich in Grumentum, auf den hoͤchsten kalten lucanischen Gebirgen, Κϱυμόεις finde. Auch andre Ortsnah- men im Innern lauten voͤllig Griechisch: Acherontia, Telesia. . Die Dunkelheit dieser Geschichtszeit gebietet Kuͤhnheit oder voͤllige Vernachlaͤßigung, und so wage ich die Vermuthung, daß in uralten Zeiten ein Volk, den Epiroten verwandt, von Etrurien her die ganze Kuͤste am untern Meer, und die großen Vorgebirge Suͤditaliens bewohnte, allmaͤhlich aber von noͤrdlicheren Staͤmmen uͤberwaͤltigt und vertilgt ward. Der Roͤmischen Geschichte sind die Oenotrer fremd: sie gehoͤren der des schoͤnsten Zeitalters von Großgrie- chenland an, welche fast gaͤnzlich vernichtet ist. Cato nannte sie, wie es scheint, gar nicht in der Urgeschichte Italiens Dionysius I. c. 11. : auch war nicht allein als er schrieb jede Spur dieses Volks in dem vom untersten Grund auf zer- ruͤtteten und verwuͤsteten Suͤditalien, sondern auch jedes Andenken vertilgt, außer in seltnen griechischen Schrif- ten, die er nicht las. Schon als die Roͤmer diese Gegen- den mit ihren Waffen erreichten, fanden sie keine Oeno- trer mehr; nur Lucaner und Bruttier. Die Griechischen Niederlassungen aber, welche auf dieser Kuͤste schon vor dem Anfang der Roͤmischen Zeitrechnung begannen, hat- ten nur jene Voͤlker, Sikeler oder Italer, und Choner an- getroffen: Lucaner waren damals noch gar nicht Πϱὶν τȣ̀ς Ἕλληνας ἐλϑεῖν, οὐδ̕ ἦσάν πω Λευκανοί· Χῶνες δὲ καὶ Οἰνωτϱοὶ τȣ̀ς τόπȣς ἐνέμοντο. Strabo VI. c. 1. §. 2. Die ganze Stelle ist nachzulesen. . So sagt Strabo: aber mit Ausdruͤcken, welche die falsche Meinung veranlassen, die Lucaner waͤren doch sehr alte Bewohner dieser Gegenden gewesen; nur juͤnger als der Anfang der griechischen Staͤdte. Daß sie eingewanderte Sabeller waren ist allgemein anerkannt, aber es daͤucht un- wahrscheinlich, daß ein so weitherrschendes Volk nur eine kurze Dauer selbststaͤndigen Daseyns genossen habe: doch ist es so. Antiochus von Syracusaͤ (329) redete als Zeitge- nosse von den Oenotrischen Voͤlkern, und erwaͤhnte weder der Lukaner noch der Bruttier οὗτος μὲν οὖν (Ἀντίοχος) ἁπλȣςέϱως εἴϱηκε καὶ ἀϱχαϊ- κῶς, οὐδὲν διοϱίσας πεϱὶ τῶν Λευκανῶν καὶ τῶν Βϱεττίων . Strabo VI. c. 1. §. 4. in der Geschichte des damaligen Italiens, welche bis auf seine Zeiten her- abging Denn er erwaͤhnte der Gruͤndung Herakleas. Strabo a. a. O. §. 14. . Dies beweißt unwidersprechlich daß die Einwandrer damals noch nicht erschienen waren. Metapontum war eine der juͤngeren großgriechischen Staͤdte: gestiftet, weil es den Achaͤern in Sybaris zu schwer fiel, die entlegne Landschaft gegen Tarent zu be- haupten. Genau laͤßt sich die Zeit nicht bestimmen; das Mittel zwischen der Gruͤndung Tarents und Sybaris Zer- stoͤrung faͤllt gegen die Mitte des zweyten Jahrhunderts der Stadt. Aelter also waren wohl gewiß nicht die Kriege der Metapontiner gegen Tarent und die hoͤher woh- nenden Oenotrer , in denen sie genoͤthigt wurden, einen Theil ihres Landes abzutreten Πσλεμȣ̃ντας πϱὸς τȣ̀ς Ταϱαντίνȣς καὶ τȣ̀ς ὑπεϱκειμένȣς Οἰνωτϱȣ̀ς. Strabo a. a. O. §. 15. . Vielleicht in das erste Jahrhundert faͤllt die Einwandrung der, vor den erobern- den Lydiern fliehenden Joner, an den Siris, wo sie Cho- ner fanden, und unmenschlich ausrotteten Strabo a. a. O. §. 14. Schon Gyges eroberte Kolophon, und seine Nachfolger setzten den Krieg gegen die Joner erb- lich fort. Lebte Archilochus gegen das Ende des ersten Jahr- hunderts Roms, welches wohl die wahrscheinlichste Angabe ist (Nepos bey Gellius XVII. c. 21.): denn, war er auch Gyges Zeitgenosse (Herodot I. c. 12.), die Zahl der Regie- rungsjahre der Lydischen Koͤnige ist sichtbar unmaͤßig uͤber- trieben: so bezieht sich wahrscheinlich auf diese Auswande- rung nach dem reichen Siris, fern von den erobernden Bar- baren, sein Lob dieser Gegend (Fragm. XXII. in Anal. Br.) . Innere Beweise gewaͤhrt in Menge alles, was von der aͤlteren Geschichte Großgriechenlands bekannt ist. Um- geben von Lucanern haͤtte Sybaris nicht uͤber vier Voͤlker und fuͤnf und zwanzig Staͤdte herrschen koͤnnen Strabo a. a. O. §. 13., wo anstatt ὑπῆϱξε, ἦϱξε zu lesen ist. , als es 241 zerstoͤrt ward: Thurii ward ohne allen Widerstand der umwohnenden Barbaren hergestellt; die Lucaner aber vertilgten die meisten griechischen Staͤdte, so viel fehlte daß seitdem sie geherrscht Griechen sich an ihrer Kuͤste haͤtten niederlassen koͤnnen. Noch im Jahr 319 endigten Thurii und Tarent einen Krieg uͤber die Siritische Land- schaft durch Gruͤndung der gemeinschaftlichen Colonie He- raklea; nur die griechischen Staͤdte machten sich, oder ihnen die Messapier, die Herrschaft dieser Landschaft streitig Strabo a. a. O. §. 14. 15. Diodor. XII. c. 36. . Im Gegentheil, wo die Geschichte die Lucaner zuerst nennt ( Ol. 97. 3. J. 362.), meldet sie auch von einem allgemeinen Vertheidigungsbuͤndniß gegen dieses Volk, wozu die Gefahr alle Italioten Die Griechen des alten und eigentlichen Italiens. vereinigt hatte. Die Todesstrafe, welche uͤber den Feldherrn der Stadt ver- haͤngt war deren Huͤlfsvoͤlker bey einem lucanischen Ein- fall in griechisches Gebiet ausblieben, zeigt wie furchtbar die Gefahr drohte: doch zaͤhlten die Lucaner damals noch nicht mehr als vier und dreyßigtausend Streiter Diodor. XII. c. 101 ff. . In jenem Jahr wurden die Thurier bey Laos Im Text Diodors steht: βουλόμενοι (οἱ Θόυϱιοι) λαὸν καὶ πόλιν εὐδαίμονα πολιοϱκῆσαι (a. a. O.). Dies haͤtte schon fuͤr sich als verdaͤchtig auffallen sollen, wegen des alten Worts λαὸς statt ἔϑνος bey einem Schriftsteller dessen Sprache so modern ist; und wer haͤtte denn je gesagt, ἔϑνος oder λαὸν πολιοϱκῆσαι? Die wahre Lesart ist βουλόμενοι Λᾶον πόλιν εὐδ. πολ., und sie ergiebt sich aus Strabo VI. c. I. §. 1. von μετά δὲ Πυξȣ̃ντα bis zum Ende: wo an einem Ort dieselbe Verderbniß eingeschlichen ist, und statt λαοὶ, Λᾶον gelesen werden muß. voͤllig geschlagen, und fast vertilgt: von dieser Schlacht beginnt der Lucaner Groͤße, und der griechischen Staͤdte Ver- fall. Die erste Eroberung der Lucaner war Posido- nia Strabo a. a. O. §. 3. : die neuesten griechischen Muͤnzen dieser Stadt koͤnnen nach ihrem Gepraͤge wohl nicht auch nur gegen den Anfang des vierten Jahrhunderts der Stadt hinaufgesetzt werden: so daß es nicht wahrscheinlich ist, daß schon da- mals die Lucaner, welche Altitalien um 329 noch gar nicht betreten hatten, auch nur diesen Winkel des alten Au- soniens besaßen, von dem sie sich in den folgenden dreyßig Jahren so weit ausgebreitet hatten, daß die sybaritische Pflanzstadt Laos ihnen gehoͤrte, und die Ostkuͤste vor ihren Einbruͤchen zitterte. Zwey Hauptstaͤdte der Choner werden genannt: Cho- ne, welches dem Volk seinen Nahmen gab Ebend. §. 3. , und Pan- dosia, der Sitz ihrer Koͤnige Ebend. §. 5. . Als aber die griechi- schen Staͤdte in ihrer hoͤchsten Bluͤthe lebten, war ihnen ohne Zweifel das ganze Volk unterworfen. Pandosia selbst ward eine griechische Stadt Skylax, S. 4. , wie beyde Kuͤsten mit griechischen Pflanzorten besetzt waren. Auf diesem schmalen Vorgebuͤrge hat die zauberische Gewalt griechi- scher Natur, welche die Fremden so leicht ergriff, ohne Schwierigkeit die Eingebohrnen in Griechen umgebildet, und dem gesammten Lande seinen stolzen Nahmen mit Recht gegeben. Wie fabelhaft auch die Erzaͤhlung von Sybaris Groͤße und Fall zu achten ist: ohne die willige Ertheilung des Buͤrgerrechts an viele Tausende, welche auch bezeugt wird Strabo a. a. O. §. 13. , konnten die Nachkommen der er- sten Ansiedler keine Ringmauer von funfzig Stadien 6¼ Millie. fuͤllen. So bestanden die Oenotrischen Voͤlker wohl nir- gends mehr selbststaͤndig, noch von den Griechen verschie- den, als die Lucaner alle Herrlichkeit dieses Landes ver- tilgten. Falsch sagt Strabo, sie haͤtten die Choner und Oenotrer vertrichen Τῶν Σαννιτῶν αὐξηϑέντων ἐπιπολὺ καὶ τȣ̀ς Οἰνωτϱȣ̀ς ἐκβα- λόντων. Strabo a. a. O. §. 2. : sie hatten nicht einmal diese, son- dern ihre Oberherren zu bekriegen, wo sie noch nicht durch Buͤrgerrecht unzertrennlich mit ihnen vereint waren; und da aͤnderten die Oenotrer ihre Herren; sonst wurden sie aus freyen Griechen unterthaͤnig. Aristoteles (um 415) redet von den Chonern als einem erloschenen Volk, wel- ches allerdings, da die Lucaner damals schon laͤngst groß geworden waren, nur dann eine fruͤhere allmaͤhliche Um- wandlung der Nation bewaͤhrt, wenn die ganze Stelle, welches von der alten Voͤlkergeschichte die sie enthaͤlt klar ist, nur, als aus Antiochus entlehnt, auf die Zeit dieses Historikers bezogen werden muß Polit. VII. c. 10. ἦσαν καὶ οἱ Χῶνες Οἰνωτϱοὶ τὸ γένες. . Dann wuͤrden auch wohl die Italer, welche noch an den alten Gesetzen hiel- ten Ebend. , keine andre seyn, als die Sikeler, von denen im aͤußersten Suͤden Italiens zu Thukydides Zeit Thukydides VI. c. 2. noch einige uͤbrig waren: von demselben Stamm, den die Lo- krer am Zephyrium bey ihrer Niederlassung gefunden hatten Polybius XII. c. 5. Ein alter Mythus, welcher Siris, des Morges Tochter, und ihren Mann Skindus nennt, zaͤhlt sichtbar auch die Choner zu den Sikelern, deren Nahme so dem oͤnotrischen gleichbedeutend wird. S. Etymol. magu. s. v. Σίϱις. . Die Ausoner . Gegen Tyrrhenien von den Oenotrern, wohnten, sagt Aristoteles, die Ausoner, damals und noch jetzt Opiker genannt Polit. a. a. O. . Ihre Graͤnze mit den Oenotrern war, nach Antiochus Bestimmung des westlichen Oenotriens, der Laos: anders nach Herodot, der Elea auf Oenotrischem Boden gegruͤndet nennt. Noch suͤdlich vom Laos soll Te- mesa, woher die Griechen des homerischen Zeitalters Ku- pfer zogen Odyss . α. v. 184. , von den Ausonern gegruͤndet gewesen seyn Strabo VI. c. 1. §. 5. . Dies kann aber nur als eine Eroberung jenseits der eigentlichen Graͤnzen Ausonias oder Opikas an- gesehen werden, welche wir nach Antiochus, als bei wei- tem der hoͤchsten Autoritaͤt in dieser Voͤlkergeschichte, oͤst- lich am Laos annehmen, und bis an die Tiber ausdehnen, denn auch Latium hieß Aristoteles eine Landschaft von Opika Ἐλϑεῖν (τῶν Ἀχαιῶν τινας μετὰ τὴν Ἰλίȣ ἅλωσιν) εἰς τὸν τόπον τοῦτον τῆς Ὀπικῆς ὅς καλεῖται Λάτιον, ἐπὶ τῷ Τυῤ- ῤηνικῷ πελάγει κείμενος. Dionysius I. c. 72. . Sie Sie wohnten aber in den aͤltesten Zeiten nicht allein in dem Kuͤstenland dieser weitlaͤuftigen Gegend, sondern sie hatten auch Sanmium inne, ehe die Sabeller sich dort niederließen Strabo V. c. 4. §. 12. Auch Festus ( s. v. Ausoniam etc. ) sagt, urspruͤnglich habe der Theil Italiens in dem Cales und Beneventum liegen, Ausonien geheißen. , diese Nation welche den groͤßten Theil ihrer einst zahlreichen Staͤmme von der Erde vertilgte. Denn auch der Ausoner Geschichte und Groͤße gehoͤrt ur- alten Jahren an; in der roͤmischen Zeit finden wir ihre erhaltnen Voͤlkerschaften nur noch westlich vom Vulturnus. Die Sidiciner, deren Stadt Teanum war, gehoͤrten zu dem Volk der ausgestorbnen Osker Strabo V. c. 3. §. 9. : ein kleines Volk, welches den Nahmen der Ausoner ausschließlich fuͤhrte, bewohnte Cales, und drei Staͤdte um den Aus- fluß des Liris; dieses ward in zwei unverschuldeten Vertil- gungskriegen (419 und 440) von den Roͤmern ausgerot- tet Livius VIII. c. 16. IX. c. 25. . Daß die Aurunker Ausoner waren, sagte Dio Cassius Fragm. IV. ex libr. XXXIV. priorib. ed. Reim. , welcher den urspruͤnglichen Gebrauch des Nahmens Ausonien, irrig, auf ihre Landschaft beschraͤnkt. Es ist eine richtige Bemerkung, daß die beiden Worte nur durch Aussprache und Form abweichen, eigentlich iden- tisch sind Auruncus ist Ausonicus: die Endung gehoͤrt zu den uͤber- fluͤssigen Adjectivalendungen der Volksnahmen, die in der altroͤmischen Sprache wuchern: wie von Tuscus sogar Tus- canicus gebildet wird. Die Verwechselung von s und r im . Aurunker wohnten oͤstlich vom Liris zu Erster Theil. D Suessa: fruͤher aber auch in Latium unter den Vols- kern Livius II. c. 16. VII. c. 28. . Es scheint mir aber auch hoͤchst wahrscheinlich, daß die Volsker Ausoner waren. Nicht deswegen allein, weil kein anderer italischer Hauptstamm uͤbrig ist, zu dem sie gezaͤhlt werden koͤnnen: denn wie sie den Latinern fremd waren, so waren sie auch weder Etrusker noch Sabeller. Sie werden von Aristoteles, der Latium zu Opika zaͤhlt, offenbar zu diesem Lande gerechnet; und jenes geschah wahr- scheinlich eben weil die bedeutenden Kuͤstenstaͤdte Latiums Volskisch waren. Skylax Volsker Ὀλσοί. Peripl. p. 3. beginnen erst oͤst- lich von Circeji, und sind eben die vorher erwaͤhnten Au- soner und Aurunker. Volsker und Osker sind derselbe, nur in jener Aussprache breiter gebildete Volksnahme Wie Viteliu und Italia, Veneti und Ἐνετοὶ: Velia und Ἐλέα. Die Stammsylbe ist Op oder Aup, woher mit An- haͤngung von Adjectivalendungen gebildet ist Opicus, Op- scus, Oscus, Volscus, Auson, Auruncus. Opscus und Tuscus waren sicher in der alten Sprache auf irgend eine Weise in der Bedeutung entgegengesetzt. . Waren nun die Volsker vom ausonischen Stamm, so auch ohne Zweifel die Aequer, so innig mit ihnen verbuͤndet daß es oft kaum moͤglich ist sie als zwei unterschiedene Voͤl- ker zu betrachten. Ob auch die Herniker dieses Geschlechts waren, ist viel zweifelhafter. Altlateinischen ist allgemein bekannt. Festus ( s. v. Ausoniam ) nennt den mythischen Auson Gruͤnder der Stadt Suessa Aurunca: das heißt, die Aurunker waren Ausoner. Polybius, so einsichtsvoll als Geschichtsschreiber sei- ner Zeit, ist nichts weniger als eine Autoritaͤt wenn er die Urzeiten beruͤhrt, deren Erforschung fuͤr seine Sinnes- art nicht paßte, wie er sie auch als Fabeln verschmaͤhte. Ihn irrte, daß er ein zahlreiches Volk in den Wohnsitzen der alten Opiker fand welches noch diesen Nahmen trug: und so unterschied er, als alte Bewohner Campaniens, Opiker und Ausoner Strabo V. c. 4. §. 3. . Andere gingen noch weiter, und nannten Opiker, Ausoner und Osker (unter den letzten die sabellischen Campaner verstehend) als drei Voͤlker die nach einander diese Gegend bewohnt haͤtten Strabo, ebend. . Opicus und Oscus aber ist ganz dasselbe Festus, s. v. Oscum. In omnibus fere antiquis com- mentariis scribitur opicus pro osco. . Die ausonischen Opiker hatten dem Lande ihren Namen gegeben; von diesen ging er auf das eingewanderte Volk uͤber, wie wir die Englaͤn- der auch Britten: spanische Creolen Mexicaner und Pe- ruaner nennen. Und gerade wie der Auslaͤnder den Walli- ser, dem der Nahme eines Britten eigentlich gebuͤhrt, am wenigsten so nennt, ging auch im Roͤmischen Sprachge- brauch der oskische Nahme auf die campanischen Samniter so uͤber, daß er den alten ausonischen Staͤmmen entzogen ward. Ihre Sprache ward unter allen Sabellischen Dia- lecten, durch die alte Verbuͤrgerung und haͤufige Familien- verbindungen, aber auch durch die Atellanischen Farcen, den Roͤmern am meisten vertraut; und von ihr, die jetzt oskisch genannt ward, ging dieser Nahme auf alle ver- D 2 wandte sabellische Mundarten uͤber. So wird nicht nur von den Samnitern gesagt daß sie oskisch redeten Livius X. c. 20. , sondern auch von den Bruttiern Festus s. v. bilingues Brutates. . Daher unterschied auch der Komiker Titinius die volskische und oskische Sprache Bey Festus s. v. Oscum. Osce et Volsce fabulantur, nam Latine nesciunt. : jene bezeichnete damals wohl die aller noch erhaltner auso- nischer Staͤmme. Ich habe schon bemerkt daß Antiochus Erzaͤhlung, verbunden mit andern keineswegs verwerflichen Sagen und Sprachgruͤnden, schließen laͤßt daß die Ausoner Siculer, ein dem Griechischen Stamm verwandtes Volk, aus ihren Wohnsitzen, dem spaͤteren Ausonien, vertrieben hatten. Auch die italischen Wanderungen haben im Nor- den begonnen: und die Gegenden in denen die letzten Au- soner sich erhalten hatten, moͤgen ihre ersten Eroberungen gewesen seyn. Der Wechsel des Schicksals traf im Ver- lauf der Zeit die Eingewanderten. Im zweyten Jahrhun- dert nach Troja setzten sich Chalkidier an der Campanischen Kuͤste zu Kuma fest, und gewannen die phlegraͤischen Ge- filde, die selige Campanische Ebne ( Campania felix ). Eine spaͤtere Niederlassung eines naͤheren und weit maͤch- tigeren Volks beschraͤnkte die Macht der Griechen, und vollendete die Unterwerfung der Opiker dieser Gegenden. Die Tyrrhener beherrschten das untere Meer; und ohne Zweifel waren es thre Flotten, welche Colonieen an den Vulturnus fuͤhrten: wie sie auch Cupra in Picenum gruͤn- deten, ohne daß dieses als Beweis ihrer Herrschaft uͤber ganz Italien angefuͤhrt werden darf. Eine Auswandrung durch das Land, bey der sie durch die Latiner und Vols- ker, sie zuruͤcklassend, durchgedrungen waͤren, ist fast un- denkbar. Zwar erzaͤhlt die alte Sage, daß Mezentius uͤber die Rutuler und Volsker herrschte Cato fragm. origg. in Cortius Sammlung. ; aber dieses Joch ward, nach ihrem eignen Inhalt, durch den lati- nischen Krieg gebrochen, und das Ganze ist unvertraͤglich mit dem schon historischen Zeitpunkt der Auswandrung der tyrrhenischen Pelasger, welche die Etrusker erst bis an die Tiber brachte. Freylich haben auch die Roͤmer durch das Land Colonieen an weit entfernte Orte gesandt, aber sie beherrschten dann die in der Mitte liegenden Gegen- den, und nie haͤtte Rom groß werden koͤnnen, wenn alles zwischen Tiber und Vulturnus den Etruskern gehorsam gewesen waͤre. Es haͤtte nicht entstehen koͤnnen, denn un- terwuͤrfige Voͤlker stiften keine Colonieen. Acht und vier- zig Jahre vor Rom sollen Capua, damals Vulturnum ge- nannt, und Nola von den Etruskern gegruͤndet seyn Vellejus I. c. 7. , welche auch in diesen Gegenden zwoͤlf Staͤdte bewohnt ha- ben sollen Strabo V. c. 4. §. 3. . Bis an den Silarus war die Kuͤste Etru- skisches Gebiet; hier nahmen Samniter die Tyrrhenische Stadt Marcina ein Strabo V. c. 4. §. 13. Plinius H. N. III. c. 9. . Die Tuskischen Colonieen in Opika, entfernt von dem schon sinkenden Mutterlande, erlagen unter den Angriffen der sich maͤchtig ausbreitenden Samniter. Das Campa- nische Volk entstand nach Diodor in Ol. 85. 3. Jahr Roms 314. Diodor. XII. c. 31. Nach Livius IV. c. 37. wurden die Etrusker zu Vulturnum erst im Jahr 331 von den Samnitern uͤber- waͤltigt, denen sie, als Preis des Friedens, schon fruͤher das Buͤrgerrecht und Wohnung eingeraͤumt hatten: und diese Ueberwaͤltigung der Etrusker ist doch wohl die Ent- stehung des campanischen Volks. Aber in fremder Chro- nologie ist Livius nun ganz unzuverlaͤssig. Auf den Ur- sprung der samnitischen Campaner beziehe ich Catos An- gabe bey Vellejus I. c. 7. , Capua habe bis zur roͤmischen Eroberung zweihundert und sechzig Jahre bestanden; eine Angabe, die noch um ein und dreißig Jahre hoͤher hinauf- geht als Diodors. Kuma, welches von den Eroberern schrecklich behandelt ward Strabo V. c. 4. §. 4. Diodor XII. c. 76. , ist spaͤter in ihre Gewalt gerathen; nach Diodor Ol. 89. 4. (331), nach Livius 334 IV. c. 44. . Nola und alle uͤbrige Staͤdte moͤgen in der Zwischenzeit gefallen seyn. Um das Jahr 390 kennt Skylax von Karyanda nur Campaner und Samniter vom Vulturnus bis zum Silarus. Suͤdlich von diesem Strohm mag ein ausonischer Stamm die tuskische Einwandrung uͤberlebt haben, bis er, schon laͤngst durch griechische Colonieen von der See ausgeschlossen, unter die Herrschaft der einwandernden Lucaner fiel. Die Sabeller . Den groͤßten Theil des alten Ausoniens und ganz Oeno- trien nahmen Sabellische Voͤlker ein: Sabeller sind die Sabiner, und alle Nationen die von ihnen ausgingen. Sie selbst nannten sich Sawini; so ist die Inschrift der Samni- tischen Denare aus der Zeit des Bundsgenossenkriegs: und der Nahme Samniter oder Sauniter, nach der roͤmischen oder griechischen Aussprache, ist kein anderer als dieser einheimische. So nennen sich die Kampaner auf ihren Muͤnzen Καπ- πανο, mit gleicher Analogie der Veraͤnderung durch roͤ- mische Aussprache und Schreibart. . Die Sabeller waren eins der Urvoͤlker Italiens, und als Rom die Graͤnzen von Latium uͤberschritt, das ausge- dehnteste und groͤßte: die Etrusker waren schon gesunken, so wie sie die Nationen fruͤherer Groͤße, Umbrer und Auso- ner, hatten sinken gesehen. Wie die Dorier in ihren Pflanzvoͤlkern groß waren, der Mutterstaat aber klein blieb; und in Frieden lebte, waͤhrend die ausgesandten Staͤmme sich durch Eroberungen und Ansiedelungen weit verbreiteten, so, nach Cato, das alte Sabinische Volk. Ihre urspruͤngliche Heimath war nach ihm Dionysius II. c. 49. um Ami- ternum, in den hoͤchsten Apenninen, wo einige Gipfel mit ewigem Schnee bedeckt seyn sollen, das ganze Gebuͤrge alpenmaͤßig und ein Hirtenland ist. Von hier gingen sie in sehr alten Zeiten aus, lange vor den troischen, und hier die Aboriginer, dort die Umbrer verdraͤngend, nah- men sie die Landschaft ein, welche seit dreytausend Jahren ihren Nahmen traͤgt. Aus dieser wanderte die uͤberstroͤ- mende Fuͤlle des Volks nach verschiednen Gegenden aus. Es war eine altitalische allgemeine Sitte, in schweren Krie- gen den Goͤttern einen heiligen Fruͤhling ( ver sacrum ) zu weihen: alle Geburten des Fruͤhlings, vielleicht des gan- zen Jahrs: das Vieh ward geopfert, die Jugend wenn sie erwachsen war ausgesandt Dionysius I. c. 16. Strabo V. c. 4. §. 12. Festus, s. v. ver sacrum. . Dies gelobten die Roͤ- mer im zweyten Jahr des hannibalischen Kriegs, doch nur von der Habe Livius XXII. c. 9. . Solche Geluͤbde veranlaßten nach der Sage die Auswandrung der Sabellischen Pflanz- voͤlker. Die Goͤtter sandten heilige Thiere, sie auf dem Pfad zu leiten. Ein Specht, der heilige Vogel des Ma- mers, fuͤhrte eine. Colonie in Picenum, damals Umbrisch oder Liburnisch; ein Stier eine andre Menge in das Land der Opiker, und dies ward das große Samnitische Volk. Von diesem wissen wir schon historisch, daß Pflanzvoͤlker von ihm ausgingen, die sich vom Mutterstaat trennten. Die Frentaner, an der Kuͤste des Adriatischen Meers, wa- ren Samniter Strabo V. c. 4. §. 2. , wohl nicht abgesondert. Samniter er- oberten Campanien und das Land bis an den Silarus; diese wurden nachher Picentiner genannt: eine andre Schaar, nach ihrem Anfuͤhrer Lucius sich Lucaner nen- nend Plinius H. N. III. c. 10. Etym. magn. s. v. Λευκανοὶ. , eroberte und benannte Lucanien Im Altlateinischen, (in der Grabschrift des L. Cornelius Scipio Barbatus) Lucanaa. . Man darf annehmen, da dieses Volk sein neues Land zuerst im Nordwesten bey Posidonia betrat, daß ihre Aus- wanderung eine Verfolgung der Samnitischen Eroberung des campanischen Etruriens bis an den Silarus, uͤber diesen Strohm gegen Suͤden, war, ohne daß es anfaͤng- lich die Absicht gewesen waͤre, ein neues selbststaͤndiges Volk zu bilden. Entlegenheit und die Groͤße der Erobe- rungen trennten die Lucaner vom alten Bunde. Die voll- endete Einnahme Campaniens gehoͤrt der ersten Haͤlfte des vierten Jahrhunderts, und in der zweyten erscheinen auch erst die Lucaner in der großgriechischen Geschichte. Aber nach der Schlacht bei Laos verbreiten sich ihre Eroberun- gen reißend, beguͤnstigt durch die Zerstoͤrung, welche die Syrakusanischen Dionyse uͤber die griechischen Staͤdte brachten. Als Skylax von Karyanda schrieb, beherrsch- ten sie die ganze Halbinsel vom Silarus bis an die Graͤnze des Gebiets von Thurii und Heraklea: jenes wird schon zu Lucanien gezaͤhlt: dieses, weil vom alten Italien die Rede nicht mehr war, freylich uneigentlich, zu Japy- gien Skylax Peripl. p. 3. 5. . Das Alter dieses Geographen kann nicht fruͤher als gegen 390 angenommen werden. In dem Kriege, den Dionysius der juͤngere gegen sie fuͤhrte ( Ol. 105. 2. J. 393.) Diodor. XVI. c. 5. , begann er eine Linie uͤber die Landenge zwi- schen dem Skyllacischen und Navetinischen Meerbusen zu ziehen, um seine italischen Staͤdte gegen ihre Einfaͤlle zu schuͤtzen Strabo VI. c. 1. §. 10. . Damals aber hatte auch der Lucanische Staat seine groͤßte Ausdehnung erreicht. Schon drey Jahre spaͤter entstand das Bruttische Volk ( Ol. 106. 1. J. 396.) Diodor XVI. c. 16. anfaͤnglich ein Raͤuberhaufen zusammenge- laufenes Gesindels und empoͤrter Leibeigner, welche sich trotzend den Namen Knechte (das bedeutete Bruttius) beylegten, oder den als Schimpf dargebotenen annah- men Die Roͤmer nannten sie auch Brutates, nach der zwiefachen al- ten Form vieler Voͤlkernahmen in der lateinischen Sprache, von deren einem der Landesnahme, der zweyte wieder von diesem abgeleitet ist: jener endigend auf us, dieser (aus ans oder ins ) auf as oder is . Von Savinus, Savnium, Samnium, Samnis, von Lucanus, Lucania, (Lucans) Lucas, (uͤbrig in bos lucas), von Bruttius (vielleicht Bruttus ) Bruttium, Bruttas. . Ihr Ursprung aus gemischten Vorvaͤtern, zum Theil von den durch die Lucaner unterjochten griechisch gewordenen Oenotrern, wird dadurch bestaͤtigt daß sie neben der Oskischen Sprache auch Griechisch redeten. Festus, bilingues Brutates. . Den Griechischen Staͤdten waren sie noch schrecklichere Nachbaren als selbst die Lucaner; vielleicht raͤchten sie lange geduldete Knechtschaft; denn es ist sehr moͤglich daß die Ureinwohner unter der Herrschaft der Griechen groͤß- tentheils das harte Joch trugen, welches das pontische Heraklea den Mariandynern aufgelegt hatte. Lucanien aber ward um die groͤßere und schoͤnste Haͤlfte seines Um- fangs vermindert, wofuͤr die spaͤtere Eroberung der Siris kein Ersatz war: diese Eroberung, welche drei griechische Helden, Archidamus, Alexander von Epirus und Kleo- nymus nach Italien zog, und den Sieger durch verzehrend blutige Kriege schwaͤchte. Außer den Voͤlkern welche in den uns erhaltnen historischen Nachrichten unzweifelhaft als Sabeller dar- gestellt werden, verbuͤrgt uns Ovidius Zeugniß, daß die Peligner, seine Mitbuͤrger, Sabinisches Stamms waren Fast. III. v. 95. . Dadurch wird dies auch von den andern drey Nationen wahrscheinlich welche um sie wohn- ten, den Marsern, Marrucinern und Vestinern; denn alle vier haben mit einer Festigkeit an einander gehan- gen, welche auf gemeinschaftlichen Ursprung schließen laͤßt, obgleich sie auch bei diesem oft fehlt. Als die Vesti- ner sich mit den Samnitern verbuͤndeten (429), schien ein allgemeiner Krieg mit den uͤbrigen drey Voͤlkern un- vermeidlich, wenn Rom die neuen Feinde durch einen schnellen Angriff außer Vertheidigung zu setzen wagte Livius VIII. c. 29. — Marsi, Pelignique et Marrucini, quos, si Vestinus attingeretur, omnes habendos hestes. . Polybius giebt in dem Verzeichniß der Bewaffneten welche die Voͤlker Italiens in dem großen gallischen Kriege im Fall der Gefahr aufbieten konnten, die Groͤße des Aufge- bots dieser vier Voͤlker in einer Summe Polybius II. c. 24. . Ennius nannte sie ebenfalls zusammen Fragm. Ennii ed. Hesselii. p. 150. Marsa manus, Pe- ligna cohors, Vestina virum vis. In dem Fragment steht falsch, festina . , denn die Marruciner waren ein Marsisches Volk Cato Origg. II. in Cortius Fragmentensammlung S. 10. Marsus hostem occidit prius quam Pelignus, inde Marru- cini dicti, de Marso detorsum nomen. , so daß wer diese nannte, sie nicht uͤberging. Sonst ließen sich uͤber die Marser an- dere Vermuthungen aufstellen; man koͤnnte sie zu den Ausonern zaͤhlen wollen: aber es waͤren Moͤglichkeiten ohne irgend eine Bestaͤtigung. Nur der Gebrauch der Lateini- schen Schrift statt der Oskisch-etruskischen, auf den Muͤn- zen von Teate, und in einer Inschrift aus dem Marser- lande bey Lanzi, koͤnnten mit einigem Schein gegen ihren sabellischen Ursprung angefuͤhrt werden. Aber wir haben keinen einzigen Rest sabinischer Schrift, welcher bewiese daß die Samniter die oskische nicht erst von den campani- schen Tuskern annahmen, ihr Stammvolk nicht fruͤher die altlateinische gebrauchte und vielleicht bestaͤndig behielt; und die Muͤnzen des frentanischen Larinum haben diese. Die sonderbare Sprache jener marsischen In- schrift lehrt uns, so wie noch jetzt der Zustand unsrer Kenntniß von den altitalischen Sprachen beschaffen ist, gar nichts: sie ist uͤberdieß aus einem spaͤten Zeitalter, und latinisirend. Ein ganz anderes Gewicht als solche Moͤglichkeiten hat fuͤr den sabellischen Stamm dieser Voͤlker die zu den vortrefflichsten Italiens gehoͤrten, und noch sehr lange die alte Tugend bewahrten, als sie schon bey den Roͤmern erstorben war — daß sie die Sabiner von den Samnitern trennen. Catos Meinung, alle Sabeller stammten aus dem Bezirk von Amiternum, ist aus der schon geruͤgten genealogischen Ansicht entstanden, die alle Voͤlker auf den moͤglich kleinsten und einen einzigen Stamm zuruͤckfuͤhrt. Wir koͤnnen eine so riesenmaͤßige Vermehrung einer kleinen Schaar nicht annehmen: der Anwachs des Roͤmischen Volks erklaͤrt sie nicht: denn die Sabellischen Colonieen waren Voͤlker , die aus der Nation ausgingen. Zur Zeit ihrer hoͤchsten Groͤße muß sie mehrere Millionen an Freyen gezaͤhlt haben. Dreyhundert sechzigtausend Picen- ter unterwarfen sich Roms Oberherrschaft im fuͤnften Jahr- hundert Plinius III. c. 18. . Sind hier auch, wie in Caͤsars Zaͤhlung der Helvetier, nicht die waffenfaͤhigen Buͤrger allein, son- dern alle freye Individuen gemeint, so waren doch auch die Picenter eine der geringsten sabellischen Nationen. Ist es als eine gute Sage, welche durch die Nachrichten der uralten Umbrer bestaͤtigt seyn konnte, anzunehmen, daß die Sabiner von Amiternum her gegen den Tiber und Anio vordrangen, so glauben wir auch, daß eben das Land der vier Nationen, Italiens Scheitel, ihre Heimath war, wo sie als ein großes Volk wohnten, wahrscheinlich auch den noͤrdlichsten Theil Samniums besaßen, die Au- soner nur aus dem suͤdlichen zu vertreiben hatten. In Latium und gegen Rom wohnten die Sabiner vor Alters tiefer hinein, suͤdlich vom Anio, und untermischt mit den Latinern, da Collatia und Regillum Sabinische Staͤdte waren Livius I. c. 38. II. c. 16. . Die Roͤmer zaͤhlten sie unter ihre Ahnen: und waͤhrend der ersten Jahrhunderte draͤngten sie bestaͤndig gegen Latium vor. Aber mit dem Jahr 306 hoͤren die Sabinischen Kriege voͤllig auf; und dies ist eine entscheidende Bestaͤtigung ihrer spaͤteren Ausbreitung in Suͤditalien. Dahin wandte sich jetzt der Strohm der Volksfuͤlle aus allen sabellischen Staͤmmen bis an die Ti- ber; und die alten Sabiner wurden ganz unbedeutend. Von den Samnitern, nicht von den Dauniern, sagt Skylax, sie herrschten von einem Meere bis an das an- dere, und es faͤnden sich bey ihnen fuͤnf verschiedene Spra- chen Die Ueberschrift und der Text des Volks, welches zwischen den Japygern und den Ombrikern wohnt, liest bey ihm Δαυ- νῖται. Ich laͤugne nicht, daß die Daunier auch Dauniter ge- nannt seyn koͤnnen, obgleich die zum Stephanus angefuͤhrten Beyspiele großen Zweifel leiden. Aber ich laͤugne daß die Apulier westlich von ihrem eignen Lande wohnten; ich laͤugne daß Skylax von ihnen sagen kann daß sie sich von Meer zu Meer erstreckten, welches von den Samnitern sehr richtig gesagt ist die er zwischen Campanien und Lucanien an der Kuͤste genannt hat: ich laͤugne daß er Opiker ein Apulisches Volk nennen koͤnne, und lese daher mit voͤlliger Ueberzeugung Σαυνίται. Die angefuͤhrte Stelle heißt: ἐν δὲ τȣ́τῳ τῷ ἔϑνει γλώσσαι ἤτοι ςόματα τάδε· Λατέϱνιοι, Ὀ- πικοὶ, Κϱάμονδς, Βοϱδοιτῖνοι, Πευκετιεῖς. . Leider ist diese Stelle so verdorben daß nur von bessern Handschriften Heil zu hoffen waͤre. Nach den roͤmischen Schriftstellern scheint es sonst klar daß alle Sa- beller eine Grundsprache hatten, welche allerdings in den eroberten Laͤndern nothwendig durch Einmischung der Sprache der unterjochten, nicht ausgerotteten, Nationen veraͤndert ward. Varro bewies den Sabinischen Ur- sprung des Worts Multa dadurch, daß es sich noch in der Samnitischen Sprache finde Gellius XI. 1. . Dies laͤßt ver- muthen, daß die eigentlichen Sabiner, schon so lange roͤmische Buͤrger, die ihrige nicht mehr redeten; aber Strabo (unter Tiberius) bemerkt, daß nun auch die Sprache der Samniter und Lucaner ausgestorben sey VI. c. 1. §. 2. . Die Campanisch-oskische mag sich am weitesten von der Sabellischen entfernt, auch am laͤngsten erhalten haben. Die Sabiner und Samniter wohnten in offnen Flek- ken: sehr wenige Staͤdte waren befestigt. Die Samniti- sche Nation bestand aus unabhaͤngigen Landschaften, ohne Mittelpunkt, nur durch Tagesatzungen und voruͤberge- hende Einheit verbunden, wie alle freye Voͤlker des Al- terthums; oft selbst in dringenden Zeiten durch Zwietracht getrennt. Doch waͤhlten die Magistrate der Verbuͤndeten im Kriege einen souverainen Feldherrn, dessen sabellischer Wuͤrdennahme Embratur in die lateinische Sprache auf- genommen ist den hoͤchsten Feldherrn zu bezeichnen. Wir finden ihn auf den Samnitischen Muͤnzen des Bundesge- nossenkriegs, fuͤr den großen C. Papius Mutilus; Livius nennt den Samnitischen Oberfeldherrn Imperator , wie einen Latinischen, Dictator . Strabo sagt VI. c. 1. §. 3. die Lucaner haͤtten sich in Kriegen einen Koͤnig gewaͤhlt; dies war die Wahl eines Imperators. Ihre Colonieen waren neue Voͤlker, ganz unabhaͤngig vom Mutterlande, und wurden ihm nicht nur fremd sondern oft feindselig. Da- her gab ihnen die Volkszahl keine gleiche Macht gegen Rom, und ihre Siege nie die Mittel errungene Vortheile zu behaupten, noch sich neue zu sichern, welche Rom in dem System der Colonisation und des Buͤrgerrechts besaß: daher ward eine Stadt so großer Voͤlker Herr. Keine Nation war sich in ihren verschiedenen Staͤmmen unaͤhn- lich wie dieses große Volk: die Sabiner sparsam, hart, sittig: die Campaner uͤppig, weichlich, schamlos: die Samniter und Peligner kriegslustig, der Freyheit bis in den Tod treu: die Picenter feig und kraftlos: die Sabiner fromm und gerecht: die Lucaner wild, zerstoͤrend und raͤuberisch. Die Tyrrhener, Tusker oder Etrusker. Tyrrhenien war, wie Dionysius sagt I. c. 25. 29. , ein Nahme mit dem vor Alters die Griechen das ganze westliche Ita- lien bezeichneten, und Latiner, Ombriker und Ausoner, Tyrrhener nannten. Dies mag fuͤr die Zeiten der etruski- schen Groͤße wahr seyn, als die Griechen sie, Campaniens Herrscher, bewunderten Polybius II. c. 17. ; aber die Dichter dieser Zei- ten sind uns verlohren, und so viel folgt nicht aus der Stelle die unter allen erhaltenen am meisten sagt: Latinus habe uͤber alle Tyrrhener geherrscht Hesiodus Theogon. v. 1011 — 15. Was sind hier die heiligen Inseln ? . Indessen war in in den aͤlteren Zeiten kein Volk Italiens den Griechen durch Kriege und Verkehr so bekannt und so wichtig als die Tyrrhener, deren Macht und Seeherrschaft schon bluͤhte als die Griechen anfingen ihre See zu besuchen, und sich noch Jahrhunderte lang erhielt. Daß die Erzaͤhlung Herodots von ihrer Auswande- rung aus Lydien auch nicht in einer lydischen Sage gegruͤn- det gewesen ist, beweißt Dionysius mit Xanthus unver- werflicher Autoritaͤt; daß sie, auch waͤre sie Sage, kei- nen Glauben verdiene, durch die voͤllige Verschiedenheit der Sprache, Gewohnheiten und Religion beyder Natio- nen. Seine Versicherung, daß die Tyrrhener eine unter den italischen Voͤlkern ganz eigenthuͤmliche Sprache rede- ten, (welche sich auch noch spaͤter als seine Zeit, und wohl am spaͤtesten unter allen nichtlateinischen erhielt, wahr- scheinlich durch ihre heiligen Buͤcher) wird durch die In- schriften bestaͤtigt, in deren Worten auch durch die gewalt- samsten etymologischen Kuͤnste keine Analogie mit der grie- chischen Sprache, oder dem ihr verwandten Stamm der lateinischen entdeckt werden kann. Also erklaͤrt sich hier historische Autoritaͤt fuͤr das Urtheil, welches eigene An- schauung uns faͤllen heißt; und nichts verwehrt uns in den Tuskern ein eigenthuͤmliches Urvolk zu erkennen. Gegen das einmuͤthige Zeugniß der Alten, die mit gleicher Zu- versichtlichkeit die Tuskische Sprache von der Sabinischen und Oskischen unterscheiden, hat sich unter den italiaͤni- schen Gelehrten die Meinung erhoben, alle Voͤlker Ita- liens, von deren Sprache sich Ueberreste in Inschriften finden, mit Ausnahme einiger nahmenlosen Staͤmme Erster Theil. E Suͤditaliens, haͤtten nur Dialecte einer Grundsprache geredet: dies will man aus den Inschriften erkennen. Unbefangene Forschung wuͤrde wohl das roͤmische Ur- theil uͤber ihre wesentliche Verschiedenheit außer Zweifel setzen: noch habe ich diese weitlaͤuftige Untersuchung nicht unternehmen koͤnnen. Tusker und Etrusker waren ihnen so fremde Nahmen als Tyrrhener Dionysius I. c. 30. ; sich selbst nannten sie Rasena. Der alte roͤmische Sprachgebrauch war Etruria vom Lande, Tusci vom Volk: Etrusker ist spaͤter als Cato gebraͤuchlich geworden. Dies wird dann in der Buͤchersprache das ge- woͤhnlichere: das Volk aber muß sie bestaͤndiger mit dem alten Nahmen, der sich auch durch das Mittelalter er- hielt, benannt haben, und daher trug das Land selbst, un- ter den spaͤtern Kaisern, den Nahmen Tuscia. Mit gleichem Recht wie die lydische Fabel der Joner verwirft Dionysius die griechische Meinung, welche die Tyrrhener fuͤr Pelasger hielt. Aber nicht mit gleichem Erfolg: denn einzelne Stellen der Alten, welche diese Meinung stark aussprechen, sind von Neueren mit Hart- naͤckigkeit festgehalten worden, und unter ihrem Schutz haben sie Dionysius Kritik Trotz geboten: welcher selbst einem gleich thoͤrichtem Traum von einer fruͤheren Pelasgi- schen Colonie anhaͤngt. Auffallend ist die Sache allerdings. Hellanikus Bey Dionysius I. c. 28. erzaͤhlte daß die Pelasger (aus Thessalien Ebendas. c. 17. von den Hellenen verdraͤngt, sich eingeschifft haͤtten, uͤber das Adriatische Meer gegangen, im Fluß von Spina (des Padus Muͤndung) gelandet waͤren, und von dort Tyrrhe- nien als Colonie angesiedelt haͤtten. Sophokles im Ina- chus Ebendas. c. 25. nannte die Argiver Pelasgische Tyrrhener: und da das uralte Argos und der ganze Peloponnesus Hei- math der Pelasger in dem Sinn genannt werden wie dieses Volk als Griechenlands Urbewohner angesehen wird, so scheint freilich auch der Dichter sie fuͤr die Stammvaͤter der Tyrrhener zu halten. Myrsilus der Lesbier hingegen meldete: Tyrrhener haͤtten ihre Heimath verlassen; wegen der streifenden Wan- derungen, wie man sie fortziehen und wiederkommen sah, waͤre ihnen der Nahme Pelargi (Stoͤrche) beygelegt wor- den; diese Tyrrhener haͤtten eine Zeitlang in Attika ge- wohnt, und dort die Pelasgische Mauer aufgefuͤhrt Ebendas. c. 28. . Diese Erzaͤhlung ist, wie auch Dionysius bemerkt, grade das umgekehrte von der des Hellanikus; das ist dem Grie- chen nicht aufgefallen, was wir bey der Uebersicht einer reicheren Menge von Sagen bemerken muͤssen, daß diese Umkehrung in das entgegengesetzte grade der Charakter al- ler Sagengeschichten ist. Myrsilus Erzaͤhlung verbindet sich mit der Erwaͤhnung tyrrhenischer Pelasger an den griechischen Ufern bey den Schriftstellern des goldnen Zeit- alters Griechenlands. Es ist augenscheinlich daß er diese, aus Westen einwandernden, von den alten Pelasgern un- terscheidet; indem er erklaͤren will, wie ihnen der pelas- E 2 gische Nahme beygelegt worden sey, der ihrem Stamme nicht zukam Dieselbe Deutung fand sich in den Atthiden. Strabo V. c. 2. §. 4. In gleichem Sinn, obwohl auf verschiedene Weise, ward der Nahme von andern auf weiße leinene Klei- der bezogen. Etymol. magn. s. v. πελαϱγικὸν bey Casau- bonus zum Dionysius. Aber der Nahme der uralten einhei- mischen Pelasger wird nur durch ihre Abstammung von dem mythischen Stammvater, Pelasgus, erklaͤrt. . Naͤmlich nach der Dorischen Voͤlker- wanderung Vellejus I. c. 3. Strabo IX. c. 2. §. 3. erschien zu Athen ein fluͤchtendes Volk, wel- ches, unter der Bedingung der Stadt Athen Frohndienste zu thun, Wohnsitze unter dem Hymettus erhielt Herodot VI. c. 136. Pausanias Attic. p. 26. ed. Sylb. . Nach Strabo waren sie damals aus Boͤotien von den zuruͤckkeh- renden Kadmeern vertrieben A. a. O. . Sie hatten sich zuerst in Akarnanien aufgehalten, und waren Siculer Pausanias a. a. O. : naͤm- lich aus Suͤdetrurien, wo ihr Koͤnig Malaͤotes nicht fern von Graviscaͤ seinen Sitz gehabt hatte Strabo V. c. 2. §. 8. ; wahrscheinlich nannten sie sich selbst Tyrrhener, daher ihre alte Heimath Tyrrhenien genannt ward, und ihr Nahme bei den Grie- chen auf die einwandernden Eroberer uͤberging Stellen wo sie Tyrrhener genannt werden, s. bey Casau- bonus zum Dionysius. I. c. 28. Auch Kallimachus bey dem Scholiasten des Aristophanes in aves v. 832. Τυϱσηνῶν τεί- χισμα Πελαςγικὸν. Andere Stellen finden sich noch in Clu- vers vortrefflicher Italia antiqua, p. 428. 429., einem Werk, . Der tyrrhenische Nahme blieb ihren Nachkommen, welche von Attika nach Lemnus und Imbrus In dem schon erwaͤhnten wandelbaren Sinn der Sage er- zaͤhlte Antiklides bey Strabo V. c. 2. §. 4.: sie haͤtten zuerst Lemnus und Imbrus bewohnt, von dort waͤre ein Theil mit dem Lydier Tyrrhenus nach Italien gezogen. Andre ließen sie gar aus Lydien nach Thessalien, von dort nach Italien zie- hen. Plutarch, Romul. p. 18. b. , von dort nach Jahrhunderten von den Atheniensern vertrieben, theils an den Hellespontus Herodot I. c. 57. VI. c. 136. , theils an die Thrakische Kuͤste, und auf die Halbinsel des Athos zogen. Daher sagt Thukydi- des, am Athos wohnt auch ein Pelasgisches Volk, die Tyrsener, welche ehemals in Attika und Lemnus wohn- ten Thukydides IV. c. 109. . Diese Tyrrhenische Auswanderung (eines nicht etruskischen Volks) nach Griechenland, bildete die Sage um zu einer Auswanderung aus Griechenland nach Tyr- rhenien, und der Dichter nannte die alten Pelasger tyr- rhenische, weil die Pelasger seiner Zeit mit beyden Nah- men, obwohl taͤuschend mit beyden, genannt wurden Herodots Stelle ( I. c. 57.) uͤber die Pelasger zu Kreston, uͤber den Tyrrhenern, hat viele Gelehrte beschaͤftigt, und die Erklaͤrung welche es fuͤr eine thrakische Stadt nimmt gefaͤllt mit taͤuschendem Schein, weil auf dem Athos fuͤdlich (doch entfernt) von den thrakischen Krestonaͤern die erwaͤhn- . welches ich bedauern wuͤrde erst da diese Blaͤtter zum Druck gegeben werden befragt zu haben, wenn nicht selbst gesam- melte Stellen nothwendig fruchtbarer fuͤr den Schriftsteller waͤren, als die welche fremder Fleiß zusammenbrachte. Cha- rakteristisch fuͤr die Verwirrung der Sagenart ist die Stelle aus Polyaͤnus, wo die aus Lemnus von den Tyrrhenern ver- triebenen Minyer mit ihnen verwechselt werden. Dionysius aber suchte griechische Voͤlker, die er an die Tiber fuͤhren koͤnne; daher haschte er Hellanikus Sage, und schob Pelasger in Etrurien und Rom zwischen die er- obernden Etrusker und Aboriginer, und die Siculer ein, welche jene in Griechenland erschienenen Pelasger waren. In den Zeiten der Bluͤthe der Etrusker bewohnten sie, als Sieger der aͤltern Umbrer, das eigentliche Etru- rien und das Land um den Padus, außer ihren entlegenen Colonieen. Tuskisches Geschlechts waren auch die Rhaͤ- tier und andre Alpenvoͤlker, wie Livius ausdruͤcklich ver- sichert V. c. 33. , wahrscheinlich also auch die Euganeer, vor der Stiftung Pataviums die Bewohner von Venetien: denn außer ihnen und den Rhaͤtiern finden wir nur Celten in den Alpen: und die, wenn gleich vermischte, doch in ihren eigenthuͤmlichen Wurzeln ganz einzige Sprache der Einwohner von Groͤden in Tyrol, moͤchte wohl als ein Rest der Tuskischen angesehen werden koͤnnen Schade, daß Herr von Hormayr so karglaut uͤber diese Sprache gewesen ist, da er doch Hunderte von Worten deut- . Der ten tyrrhenischen Pelasger wohnten. Aber Dionysius Les- art, Kroton, (Cortona) ist gewiß nicht betruͤgerisch; Hero- dots Erzaͤhlung, daß sie aus Thessaliotis dorthin gewandert waͤren, ist die des Hellanikus von der pelasgischen Auswan- drung nach Tyrrhenien; die Tyrrhener , uͤber denen die Krestonaͤer wohnten, verschieden von ihnen , wa- ren eben eines Volks mit den ausgewanderten Lemniern zu Plakia und Skylake. Allerdings aber scheint Herodot die ver- schiedenen Pelasger hier zu verwechseln, und die Kortonaͤer als bey der Auswanderung, vor den Lydiern nach Attika, Zu- ruͤckgebliebene betrachtet zu haben. Brenner machte die Nordgraͤnze der Rhaͤtier, also des etruskischen Stammes Auch dieses verkennt der eben erwaͤhnte Geschichtschreiber. . Aber waren die Rhaͤtier, wie die gewoͤhnliche Von Plinius ( H. N. III. c. 24.) angegeben. Meinung es will, Etrusker der Ebne, die sich bey dem Andrang der einwandernden Gallier auf die Alpen gezogen hatten: ist diese Nation aus dem Lande gekommen, welches ihren maͤchtigen Bruͤ- dern am laͤngsten blieb, vom untern Meer aus Toscana, wie Livius V. c. 33. als gewiß annimmt? Mir scheint das Gegentheil mehr als wahrscheinlich, wenn man sich auch nicht erlaubt den tuskischen Ursprung der Euganeer fuͤr ausgemacht zu halten. Man muß annehmen daß die Alpen ganz unbewohnt waren, um es nur denkbar zu finden daß die vertriebenen Einwohner des noͤrdlichen Etruriens sie, nicht als mitleidig aufgenommene Fluͤcht- linge, haͤtten besetzen koͤnnen; denn wenn sie den Gal- liern weder im Felde noch hinter den Mauern widerste- hen konnten, so werden sie, geschlagen und fluͤchtig, noch weit weniger den Bergbewohnern ihr Land zu ent- reißen vermocht haben. Aber das Daseyn so vieler eu- ganeischer Staͤmme verbietet die schon an sich wider- sinnige Hypothese voͤlliger Oede in diesen Alpen. Auch redet Polybius von den Einfaͤllen der Alpenvoͤlker in das scher und waͤlscher Jargons mittheilt, zu deren Kenntniß einige Regeln uͤber die Analogie, und ein Verzeichniß der, immer nur wenigen, eigenthuͤmlich scheinenden Worte, hin- gereicht haͤtten. cisalpinische Gallien, die gleich nach der gallischen Ein- wandrung begannen. Und so lange noch ein Vaterland jenseits des Po oder der Apenninen die vertriebenen Etrusker aufnehmen konnte, wuͤrden selbst ihre Neigun- gen sie nicht noͤrdlich gefuͤhrt haben. Eben dies ist auch in der fruͤhern Zeit ihrer Bluͤthe ganz unwahrscheinlich. Auswandrungen aus der Ebne in das Gebuͤrg hinauf sind gegen alle Geschichte, Auswandrungen gegen Nor- den unbezweifelt historisch in sehr wenigen Faͤllen. Ein reiches Volk wird auch arme Gebirge aus Herrschsucht erobern; aus Vorsicht besetzen: aber daß es die alten Einwohner durch Colonisation verdraͤngen sollte, wenn lachendere Gegenden reizen Wie die Ebenen der Veneter, welche die Tusker nie ein- nahmen, deren Eroberung selbst eine große Bevoͤlkerung und feste Staͤdte doch nicht so schwierig machen konnten, als Natur und Volk in Rhaͤtien. , ist am wenigsten bey einem Bundesstaat der alten Welt wie der des Tuski- schen Volks wahrscheinlich. Solche mit sichern Opfern und geringem Gewinn verbundne Unternehmungen koͤn- nen nur von Reflection eingegeben werden, und wur- den sicher nicht von einer so losen Verbuͤndung beschlos- sen, deren einzelne Glieder sich bestaͤndig nach eignen Ruͤcksichten der Gegenwart bestimmten, und ihre ange- griffenen Bundesgenossen sehr selten mit gesammter Macht vertheidigten. Denn eben in dem voͤlligen Mangel al- ler gemeinschaftlichen Unternehmungen lag der Grund des Untergangs der Nation an beyden Seiten der Apenninen. Wenn aber Rhaͤtien das urspruͤngliche Vaterland des etruskischen Volks war, von dem es sich, zuerst in Oberitalien und dann auch uͤber die Apenninen, aus- breitete, so ist es sehr begreiflich, daß bey diesen Aus- wanderungen ein großer Theil der Nation zuruͤckblieb, der, wie die Arragonier in der Einleitung zu ihren Ge- setzen sagten Mirabeau, Essai sur le Despotisme, p. 238. , den felsigen Boden nicht gegen ein fettes Land vertauschen wollte, um nicht auch die Frey- heit und die Tugend daheim zu lassen: und zu diesen, in das vaͤterliche Haus, koͤnnen sich viele der verlohrnen Soͤhne wieder hingewandt haben als die Tage des Gluͤcks entflohen waren. Man koͤnnte selbst die Rauh- heit der etruskischen Sprache, die in der florentinischen Aussprache fortzuleben scheint, als einen andern Beweis fuͤr den Ursprung des Volks aus hohen Gebirgen anfuͤh- ren: denn, unverstaͤndlich wie der Inhalt etruskischer Inschriften ist, so zeigen sie doch diesen Charakter unver- kennbar: auch wuͤrde eine Ration in deren Sprache die Consonanten nicht die Haupttoͤne gewesen waͤren, die mor- genlaͤndische Vernachlaͤßigung der kurzen Vokale in der Schrift schwerlich angenommen haben. Wir haben aber auch historische Angaben, so zuverlaͤssig wir sie aus jenen Zeiten fordern koͤnnen, daß die Etrusker sich gegen Suͤ- den nur allmaͤhlig weiter ausgebreitet haben. Die sehr alte S. unten Note 200. Geschichte der Umbrer meldete, die Etrusker haͤtten dreyhundert Staͤdte ihrer Nation ein- genommen Plinius H. N. III. c. 19. . Daran also ist kein Zweifel, daß dieses aͤlteste Volk Italiens in uralter Zeit eine viel weitlaͤufti- gere Landschaft, und den groͤßten Theil der Gegenden inne hatte welche die Etrusker in der Fuͤlle ihrer Macht besaßen. Man koͤnnte sagen, es waͤre das Land zwischen den Alpen und dem Apenninus gewesen, wie die Umbrer bis zur Gallischen Einwanderung von diesen Bergen bis zum Po noch einige Besitzungen erhalten hatten. Wahr- scheinlicher aber ist es doch, daß auch das Land zwischen dem untern Meer und dem Tiberstrohme; an dessen lin- kem Ufer, tief hinab, ihre uralten Staͤdte lagen, und wo sie einst bis zum Anio hinunter wohnten; daß Toskana in ihrem Besitz war, und die Staͤdte dieses Landes zu jenen dreyhundert gehoͤren. Hier bemerkt selbst Micali T. I. p. 58. vergl. p. 106. 107. , welcher sich es doch nicht nehmen ließe daß sein Vater- land die Wiege des etruskischen Volks gewesen sey, der Strohm Umbro, an dessen Ausfluß Plinius einen Bezirk Umbria nennt, erinnere an die Umbrer Plinius H. N. III. c. 8. . Nach der Sage von der lydischen Einwanderung ward Pisa und das ganze umliegende Land bis an die Felsengipfel der Alpen den Umbrern von diesen Tyrrhenern entrissen: und Pli- nius nennt die Umbrer Etruriens aͤlteste, von den Pelas- gern vertriebene Bewohner Lykophron v. 1359 — 61. Herodot I. c. 94. Plinius H. N. a. a. O. Auch Cluver, obgleich er sonst ganz ab- weichenden Meinungen folgt, sieht in Toskana eine spaͤtere Eroberung der Etrusker. . Sey es immer daß He- rodot uͤber das Volk getaͤuscht war, welches Cortona be- wohnte; daß also diese Stadt, im Jahr 444 einer der drey Hauptorte Etruriens Livius IX. c. 37. , nicht erst nach dem Anfange des vierten Jahrhunderts tuskisch geworden war: Fa- lerii, Graviscaͤ, Caͤre, Alsium, Fescennium, Saturnia, besaßen die Etrusker als Eroberer, nachdem sie das Volk vertrieben hatten, welches in Italien Siculer, in Athen Pelasger genannt ward Dionysius I. c. 20. 21. Strabo V. c. 2. §. 8. . Populonia wird eine Colo- nie der Volaterraner genannt, welche Corsen von dieser Kuͤste vertrieben haͤtten Cluver, T. I. p. 471. . Pisa soll nach der Eroberung Trojas von Griechen erbaut seyn. Mag diese Erzaͤhlung keinen andern Grund haben als den, allerdings nicht alt- italischen, Nahmen der Stadt: auch Cato hielt die Tusker nicht fuͤr die ersten Bewohner Fragm. Origg. in Cortius Samml. p. 16. . Die Erzaͤhlungen des Dionysius von der Ausbreitung der Etrusker gegen die Tiber sind ohne Zweifel aus ihm oder Varro entlehnt. Aber alle innerlich wahrscheinliche und bezeugte Angaben mußten der Sage vom lydischen Ursprung des Volks wei- chen, welche in Livius Zeitalter herrschend geworden war. Diese setzte nothwendig die erste Ansiedelung der Einwan- dernden am untern Meer; und aus dieser Voraussetzung der Griechen, welche sich namentlich bey Lykophron findet, bildete sich die Meinung welche bey Livius als ausge- macht gilt, daß Toscana das aͤlteste Etrurien gewesen sey. Was die einheimischen Annalen der Etrusker von ihrem Ursprung erzaͤhlten, wissen wir nur negativ, sofern, daß ihnen die Sage von der Lydischen Colonie ganz fremd war. Diese Annalen waren eine Priestergeschichte, wie die Indischen Puranen, und, wie sie Etrurien als das erwaͤhlte Lieblingsland der Goͤtter betrachteten Vegoja in den Fragmenten der Goesischen Agrimensoren, p. 258. Scias mare ex æthere remotum. Cum autem Jup- piter terram Hetruriæ sibi vindicavit, etc. , war es natuͤrlich, daß sie sich ruͤhmten Urbewohner zu seyn. Die Roͤmer vernachlaͤßigten sie gaͤnzlich: Varro scheint nur sich daraus haben dollmetschen zu lassen, doch lagen sie wohl der Tyrrhenischen Geschichte des Kaisers Claudius zum Grunde. Nie haben die Etrusker das ganze cisalpinische Gal- lien inne gehabt. Westlich erstreckte sich ihre Graͤnze nur bis an den Ticinus, wo damals Ligurer wohnten, die von den Galliern uͤber den Padus zuruͤckgedraͤngt wurden. Suͤdlich von diesem Strohm bis gegen Parma war das Land auch von Ligurern bewohnt, oder durch Suͤmpfe un- bewohnbar. Die Umbrer fanden die Gallier noch im Besitz einer weitlaͤuftigen Landschaft am Niederpadus. Aber um den Athesis erhielten sich etruskische Staͤdte bis zur roͤmi- schen Zeit: Verona nennt Plinius eine rhaͤtische Stadt, Mantua tuskisch. So haben Staͤdte dieses Volks dem innigsten und dem kunstvollsten der roͤmischen Dichter das Daseyn gegeben. Von den tuskischen Staͤdten dieser Ge- gend welche, ohne Zweifel mit den genannten beiden, zwoͤlf, wie suͤdlich von den Apenninen, waren, kennen wir noch Hatria, ehemals eine große Handelsstadt, die dem obern Meere den Nahmen gab. Die Muͤndungen des Padus sind von den Tuskern gegraben oder vertieft, sein Delta ist von ihnen durch Canaͤle und Daͤmme gebildet worden. Ihr Wasserbau in diesen Gegenden kann mit dem Aegyptischen verglichen werden: wie der Moͤris das verderbliche Nilwasser aufnahm, hatten sie Suͤmpfe im Hatriatischen Gebiet zu Seen vertieft, wohin das uͤber- fluͤssige Gewaͤsser abgeleitet ward Plinius, Hist. Nat. III. c. 20. . Melpum, noͤrd- lich vom Padus, eine sehr reiche Stadt, ward von den Bojern, Senonern und Insubrern an demselben Tage zerstoͤrt, an dem Camillus Veji einnahm, im Jahr 358 Ebendas. c. 21. . Bononia, unter dem Nahmen Felsina, war einst die Hauptstadt Etruriens Ebendas. c. 20. ; auch das, scheint es, waͤre nicht moͤglich gewesen, wenn die Nation sich vom Suͤden der Apenninen ausgebreitet haͤtte. Die zwoͤlf Staͤdte suͤdlich von diesem Gebirge, welche als die souverainen Beherrscherinnen des uͤbrigen Landes verbuͤndet waren, werden, wie haͤufig auch ihrer Zahl ge- dacht wird, nirgends namentlich verzeichnet, und es ist zweifelhaft welche unter denen, die Anspruch auf diesen Vorrang zu haben scheinen, andern nachstehen muͤssen. Vorausgesetzt, was doch wohl als ausgemacht gelten kann, daß jene Zahl von zwoͤlf souverainen Staͤdten rich- tig sey, sondere ich von den Mitwerberinnen zuerst Fa- lerii und das ganze Faliskische Volk, welches Strabo Strabo V. c. 2. §. 9. verschieden von den Etruskern, auch durch die Sprache, nennt: roͤmische Dichter aber Aequer Virgil und Silius: Aequosque Faliscos. . Daß sie Bey- stand bey dem etruskischen Bunde suchten, beweißt ihre Mitverbuͤndung nicht. Acht etruskische Voͤlker ruͤhmt Livius, welche Scipios Ruͤstungen freygebig foͤrderten: Caͤre, Tarquinii, Populonia, Volaterraͤ, Arretium, Perusia, Clusium, Rusellaͤ Livius XXVIII. c. 45. ; fruͤher nennt er Cor- tona als einen der Hauptorte IX. c. 37. . Zu den drey fehlen- den gehoͤrten unstreitig Veji und Volsinii. Die zwoͤlfte Stadt ist nun natuͤrlich die zweifelhafteste. Vetulonii scheint es mir in der historischen Zeit nicht gewesen zu seyn; ihre Groͤße gehoͤrt in die mythische; in der Ge- schichte Roms wird ihrer nie im Kriege oder im Frieden gedacht. Ist die Ortsbestimmung richtig welche sie sehr nahe an Populonia legt, so mag sie, wie Himera in Thermaͤ, in diese Stadt uͤbergegangen seyn. Capena dagegen erscheint in der roͤmischen Ge- schichte als ein souverainer Ort; als Volk fuͤhren die Capenaten Krieg und schließen Frieden mit Rom. An der Seekuͤste im suͤdlichen Etrurien waren die Bul- cienter ein bedeutendes Volk, und von ihrer Stadt Cosa sind maͤchtige Ruinen erhalten, uralter Groͤße, und weit uͤber das Maaß einer roͤmischen Colonie. Man moͤchte wegen des eigenthuͤmlichen von dem der Stadt verschiede- nen Nahmen des Volks ahnden, sie waͤren aͤltere Bewoh- ner der Gegend welche sich gegen die etruskische Erobe- rung behauptet haͤtten: ist diese Vermuthung falsch, so ist Cosa wohl vor allen befugt Capena die Wuͤrde strei- tig zu machen. Aber keine der Staͤdte im Thal des Arno und noͤrd- lich vom Strohm, weder Faͤsulaͤ, noch Pisa, noch Luca, noch Luna, koͤnnen zu der koskanischen Confoͤderation ge- zaͤhlt werden. Fuͤr abhaͤngige Staͤdte, deren so viele im fuͤdlichen Etrurien bekannt sind, viel zu bedeutend, muͤs- sen wir sie entweder fuͤr ganz abgesondert, oder mit den noͤrdlichen Etruskern verbuͤndet halten. Dieses letzte, und daß nicht der Apenninus sondern die Gebirge suͤdlich vom Arno einst die Graͤnze der Etrusker und Umbrer waren, ehe jene diese erobernd verdraͤngten, daͤucht mir allerdings das wahrscheinlichste; und wenn zu diesen vier Staͤdten die bekannten fuͤnf tuskischen um den Padus ge- zaͤhlt werden, so wird die Zahl von zwoͤlfen vollstaͤndig, wenn man Mutina, Parma und Brixia hinzurechnen darf. Dafuͤr buͤrgt uns die allgemeine Analogie, daß die Staͤdte im Umfange des Gebiets jeder der souverainen, theils als Colonieen abhaͤngig, theils unterthan waren, und es auch groͤßtentheils geblieben sind: Mittheilung des Buͤrgerrechts Ausnahme gewesen ist. Es waren die alten Einwohner, welche durch Eroberung in diese Abhaͤngig- keit geriethen. Daher auch, daß Etrurien durch einwan- dernde Eroberung gegruͤndet war, die Menge der Clien- ten Dionysius IX. c. 5. οἱ δυνατώτατοι τοὺς πενέςας ἐπαγόμενοι. des etruskischen Adels, thessalische Penestie: daher die Frohnknechte, welche noͤthig waren die Riesen- werke der Baukunst des herrschenden Volks, seine Felsen- mauern, aufzufuͤhren. Das roͤmische Verhaͤltniß des Patronats ist zuverlaͤssig, wie die ganze aͤlteste Verfassung Roms, etruskisches Gesetz: es ist aber sehr zweifelhaft ob sich, so lange Etrurien unabhaͤngig war, ein freyer Volksstand, wie die roͤmische Plebs, ausgebildet hatte. Die Freyen welche mit dem Adel eingewandert waren, muͤssen in die Unterthaͤnigkeit der Clientel versunken seyn, wohin die Roͤmischen Patricier strebten die Plebejer zu bringen, oder sie waren so ohnmaͤchtig wie die Plebs in den ersten Zeiten der roͤmischen Republik. Nicht Volks- gemeinden, nicht einmal zahlreiche Rathsversammlungen, sondern Zusammenkuͤnfte der Haͤupter des Landes, der Magnaten ( principes Etruriæ ), entschieden die wichtig- sten Beschluͤsse Livius X. c. 16. Postulaverunt (Samnites) principum Etruriæ concilium. Quo coacto etc. ; und andere Zusammenkuͤnfte am Tem- pel der Voltumna, im Sinn wirklich freyer Voͤlker, darf man sich nicht vorstellen. Diese Großen Etruriens waren es, denen, bis auf Ciceros Tage, edle roͤmische Juͤng- linge gesandt wurden, um Unterricht in den heiligen Wis- senschaften der Weissagung zu empfangen Cicero de legibus. II. c. 9. . Sie wa- ren also eine streitbare Priestercaste, gleich den roͤmischen Patriciern; und der Nahme Lucumonen, welcher Besessene, also urspruͤnglich Begeisterte, bedeutete Epit. Festi s. v. Lucumones. , war ohne Zweifel der ihrer Caste, nicht der, allerdings aus ihnen stammenden, Koͤnige. Von Koͤnigen Etruriens wuͤrde Censorinus Censorinus in andern Ausdruͤcken geredet haben Censorinus de die nat. c. 4. . Lu- cumo zu Clusium, Lucumo der Romulus Huͤlfe brachte, Lucumo endlich der von Tarquinii nach Rom zog, waren nur maͤchtige Maͤnner, nicht Koͤnige ihrer Staͤdte. Die Cilnier, die Caͤcina, waren Lucumonen wie die Claudier und Valerier Patricier: ihnen gleich an Adel, obgleich als Roͤmer nur zum Volk gerechnet. Noch zur Zeit des Hannibalischen Kriegs war die Re- gierung der etruskischen Staͤdte ausschließlich bey den Se- natoren, oder dem Adel. Im suͤdlichen Italien, wo al- lenthalben die Gewalt zwischen Senat und Volk getheilt war, sind beyder Staͤnde Gesinnungen in dieser entschei- denden Periode kund: als in Etrurien Gaͤhrung sich zu offenbaren anfing ward alles dadurch unterdruͤckt daß man sich der Treue des Senats von Arretium versicherte: vom Volk ist gar nicht die Rede Livius XXVII. c. 24. . Daher nun, daß unter den Etruskern kein freyes und ehrenwerthes Volk ausgebildet, sondern die alte Feudali- taͤt mit Hartnaͤckigkeit festgehalten und ausgedehnt war, entstand die auffallende Schwaͤche der großen etruskischen Staͤdte in den roͤmischen Kriegen, wo der Sieg von einer zahlreichen vorzuͤglichen Infanterie abhing; und an eini- gen Orten die Zuͤgellosigkeit womit losgerissener Poͤbel die Verfassungen umstuͤrzt und Tyranney ausuͤbt. Um die Mitte des fuͤnften Jahrhunderts ward das Geschlecht der Cilnier mit den Waffen aus Arretium vertrieben Livius X. c. 3. ; eine Erster Theil. F wilde Revolution wie sie Toskana im Mittelalter haͤufig wiedersah: auch im Geist dieser unseligen Fehden, und ganz unroͤmisch, war es daß dieses Geschlecht durch Ver- mittelung der Roͤmer, der Landesfeinde, zuruͤckkehrte Ebendas. c. 5. . Die Erzaͤhlung von der Tyranney der Sklaven zu Volsinii ist in den sehr unzuverlaͤssigen Schriftstellern, die unsre Quellen uͤber diesen Zeitraum sind, ins Unglaubliche uͤber- trieben: etwas Schlimmeres haͤtte weder die Zeit der Wiedertaͤufer noch eine Regerempoͤrung gezeigt. Es war aber diese Herrschaft des Gesindels ein bleibender und zur Verfassung gewordener Zustand in dem Zeitraum zwischen dem Kriege des Pyrrhus und dem ersten punischen Aus diesem Zeitraum ist die sogenannte Aristotelische Sammlung von Wundergeschichten, wo sich ( p. 725. ed. Duval ) eine Erzaͤhlung von der Verfassung einer tyrrheni- schen Stadt Οἰναϱέα findet, welche ohne Zweifel Volsinii seyn soll, mag nun der Nahme vom Verfasser oder von Ab- schreibern verdreht seyn. Waͤre die hoͤchste Gewalt in den Haͤnden freygelassener Haussklaven gewesen, — einem Grie- chen konnte die italische Clientel kaum anders erscheinen, denn Thessalier schrieben nicht — so gehoͤrt die Sache aller- dings unter Wundergeschichten. Aber sie ist geschichtlich, und erfordert also vernuͤnftige Deutung. . Der herrschende Stand zu Volsinii hatte seine Leibeignen bewaffnet: diese retteten den Staat nicht vom roͤmischen Joch, aber ihre innere Verfassung war den abhaͤngigen Staͤdten uͤberlassen, die neuen Buͤrger bemeisterten sich der Gewalt, und uͤbten sie mit empoͤrendem Frevel. Jene Ohnmacht des Vaterlands, seine Unterjochung und ihr eigener Untergang, war es dem die Roͤmischen Patricier in ihren Anstrengungen das Volk unterdruͤckt zu halten nachstrebten, ohne zu wissen was sie thaten. Die Theilnahme der Etrusker am Syllanischen Kriege war allgemeine Sache, der Genuß des roͤmischen Buͤrger- rechts fuͤr jeden Freyen gleich, wie er auch in seiner Hei- math durch die alten, jetzt erloͤschenden, Verfassungen ausgeschlossen oder beschraͤnkt gewesen war; und an die- sem Kriege sieht man wie groß Etrurien geblieben waͤre, wenn alle Etrusker einige Jahrhunderte fruͤher ein Vater- land gehabt haͤtten. Die Koͤnigliche Wuͤrde, allenthalben die aͤlteste Ver- fassung, erhielt sich in den etruskischen Staͤdten laͤnger als zu Rom: doch war sie zu Veji zuletzt eine erwaͤhlte Magistratur, und nach dem Fall dieser Stadt wird keiner etruskischen Koͤnige weiter gedacht. Die drey verschiede- nen Confoͤderationen waren sich ganz fremd. Daß die Verbindung der zwoͤlf Staͤdte des mittlern Etruriens so innig gewesen sey daß sie uͤber sich gemeinschaftlich einen Koͤnig Wie die zwoͤlf Staͤmme der Israeliten einen Richter uͤber sich erwaͤhlten. erwaͤhlt haͤtten, beruht auf einer Sage, wel- che an einem andern Ort dahin bestimmt wird: bey ge- meinschaftlichen Unternehmungen waͤre einem der zwoͤlf Koͤnige der hoͤchste Befehl uͤbertragen worden Livius I. c. 8. Dionysius III. c. 61. . In der roͤmischen Geschichte ist selbst Porsena, wie sehr ihn auch die alten Lieder verherrlicht haben, nur eines einzi- gen Volks Koͤnig. So weit uns diese Geschichte fuͤhrt F 2 war das Band der Foͤderation aͤußerst lose, und ohne ir- gend eine Centralmacht; es hinderte nur Kriege der Staͤdte untereinander, von denen sich zum Ruhm des Volks keine Spur findet. Daher koͤnnen auch die Inseln welche Etrurien gehorchten, Ilva oder Aethalia, und Cor- sica, nicht dem gesammten Bunde sondern nur den maͤch- tigeren benachbarten Seestaͤdten ausschließlich unterthaͤ- nig gewesen seyn. Auch scheint es daß die Caͤriten allein unter den Tyrrhenern, verbunden mit den Karthaginen- sern, die Phokaͤer von Alalia angriffen Herodot I. c. 167. . Dieses ge- schah um 220; im Jahr 299 gehorchte die Insel den see- raͤuberischen etruskischen Staaten Diodor XI. c. 88. und zahlte ihnen Zins Ders. V. c. 13. . In der Bluͤthe ihrer Seeherrschaft scheinen sie auch auf Sardinien Gewalt geuͤbt, vielleicht Nieder- lassungen gehabt zu haben, weil sie unter den alten Be- wohnern der Insel genannt werden. Als Seeraͤuber waren sie in alten Tagen den Griechen furchtbar und verrufen: ein Fleck der auch auf dem Ruf der volskischen Seestaͤdte haftet, und von dem unter allen tyrrhenischen nur Agylla (Caͤre) rein war. Furcht vor ihren Corsaren nicht weniger als vor der karthaginen- sischen Eifersucht, war es wohl welches die Phokaͤer bewog die westlichen Meere nur mit bewaffneten Schiffen zu be- fahren. Einst beherrschten sie diese Gewaͤsser, und tyr- rhenische Flotten fuͤhrten regelmaͤßige Seekriege: Kuma rief (278) gegen sie den Schutz des Koͤnigs Hiero von Syrakusaͤ Ders. XI. e. 51. ; die große Niederlage welche damals ihre Flotte erlitt scheint ihre Seemacht, wie es der Dichter betete Pindar Pyth. I. v. 137 — 141. , gebrochen zu haben: denn bey dem Seezug der Syrakusaner im Jahr 299, auf dem Ilva erobert und Corsica verheert ward, stellten sich ihnen keine tyr- rhenische Schiffe entgegen, sondern durch Bestechung der Feldherrn suchte Etrurien die Gefahr abzuwenden Diodor XI. c. 88. . Noch wehrloser war ihre Kuͤste im Jahr 368, als Diony- sius der aͤltere sie pluͤnderte Ders. XV. c. 14. . Keine Spur einer See- macht findet sich waͤhrend die Roͤmer die Staͤdte der Kuͤste bekriegten, und im ersten punischen Kriege muͤssen sie gar keine Kriegsschiffe mehr gehabt haben, da es den Roͤmern so gaͤnzlich daran gebrach, und nur einzelne Triëren und Pentekontoren der griechischen Staͤdte Suͤditaliens ihnen zu Gebote standen Polybius I. c. 20. . Zwischen den etruskischen Seestaͤdten und Karthago bestanden noch in Aristoteles Zeitalter Buͤndnisse, welche, wie die noch erhaltnen roͤmischen, das Recht des Handels bestimmten, ihn sicherten und beschraͤnkten; enthielten sie auch Huͤlfsverpflichtungen Aristoteles Polit. III. c. 9. , so scheinen diese nur gegen solche Voͤlker in Kraft gewesen zu seyn welche nicht aͤhn- liche Buͤndnisse mit Karthago hatten, sonst haͤtte dieses nicht Jahrhunderte lang die roͤmische Freundschaft erhal- ten koͤnnen. Ein fruchtbares Land, reich an innern Schaͤtzen, gab dem Handelsgeist in Etrurien vollen Stoff; es war auch eine Zeit in der dieses Land die Niederlage des Handels zwischen der See, dem uͤbrigen Italien, und den entfern- testen barbarischen Voͤlkern gewesen seyn muß, zu denen uͤber die Alpen eine geheiligte sichere Handelsstraße fuͤhrte Bis zu den Keltiberern. Auctor πεϱὶ ϑαυμ, ἀκουσμ. in Opp. Aristotel. p. 724. ed. Duval. . Ungeheure Werke, die den Aegyptischen nicht nachstehen, Werke die allenthalben ein wehmuͤthi- ger Anblick sind, weil nur priesterliche Castenherrschaft und Sklaverey des gemeinen Volks ihre Ausfuͤhrung moͤg- lich macht, konnten sich in Etrurien erheben weil dieser Zustand herrschte. So baute auch Rom unter den Koͤni- gen, mit der Freyheit war es unvertraͤglich. Die Mau- ern von Volterra und mehreren andern der Hauptstaͤdte, so viele die Roͤmer nicht muͤhselig zerstoͤrten, sind groͤß- tentheils noch jetzt unverwuͤstet, aus riesenmaͤßigen Werk- stuͤcken aufgefuͤhrt: ihre Ansichten geben dem Micalischen Werk einen unlaͤugbaren Werth. Als Baumeister waren die Etrusker der Roͤmer Lehrer, vielleicht auch nur, wie die Tyrier zu Jerusalem, ihre bezahlten Kuͤnstler; als Bildner in Erz und in erhaben ausgehauenen Zeichnungen gewiß nur das letzte. Einige ihrer alten Gebaͤude erin- nern auf eine auffallende Weise an den Styl der Azteken; das Grabmahl des mythischen Porsena, von dem Varro freylich eine phantastische Beschreibung aus einheimischen Annalen entlehnte, doch aber selbst, soweit es nicht maͤhr- chenhaft war, Truͤmmer davon gesehen haben muß Plinius Hist. Nat. XXXVI. c. 19, 4. , enthaͤlt den Grundbegriff der mexikanischen Tempelpyra- miden; und aͤhnlich ist ihm das sogenannte Grabmahl der Horatier: Pyramiden auf einem Cubus, oder einer sehr niedrig abgeschnittenen Pyramide. Es ist ein sehr eitler Versuch laͤugnen zu wollen daß alle Veredlung der etruskischen bildenden Kuͤnste von den Griechen mitgetheilt ist, wie eigenthuͤmlich auch ihre Bau- kunst war. Von der urspruͤnglichen Rohheit zeugen noch erhaltene uralte Bilder, und nur den Griechen ist die Idee geoffenbart worden welche den Leib des Menschen zum Leben und zur Schoͤnheit ausbildet. Von ihrem Geist ist der Funken ausgegangen, welcher empfaͤngliche Geister unter empfaͤnglichen Voͤlkern entzuͤndet hat. Davon zeugt auch die griechische Mythologie vieler der schoͤnsten etrus- kischen Kunstwerke. Einmal erleuchtet faßten allerdings die Tusker auch ihre eignen Vorstellungen mit griechischem Sinn. Auffallend ist, als ob dies nationaltoskanisch waͤre, die vollendete, Schoͤnheit versaͤumende Zeichnung vieler etruskischer Darstellungen, ja treffende Aehnlichkeit mit toskanischen Werken des auflebenden Mittelalters; und altdeutsche Physiognomie, wo Portraite beabsichtigt sind Man sehe die Abbildungen etruskischer Basreliefs im Werk des Micali, und wegen der Physiognomieen Taf. 28. Herrlich ist die, ganz ungriechische, Idee und Ausfuͤhrung der Taf. 23: der Todesgenius Taf. 44. ein wahrer Cherub. . Wie man aber, — da niemanden verhohlen seyn kann daß die Bluͤthe campanischer Kunst in das vierte und fuͤnfte Jahrhundert der Stadt faͤllt, da Etru- riens Unterjochung ihr verderblich seyn mußte, — das schoͤnste Zeitalter der etruskischen spaͤter annehmen kann, ist ganz unbegreiflich. Es wuͤrde auch altroͤmische Werke derselben Schoͤnheit geben, wenn Rom an seinen etrus- kischen Unterthanen solche Kuͤnstler noch gehabt haͤtte. Der Agyllaͤer Gesandtschaften nach Delphi, ihr Thesaurus im Pythischen Tempel, beweisen, schon am Anfang des dritten Jahrhunderts, vertraute Bekanntschaft beyder Voͤlker, der Etrusker und Griechen. Aus dem Gebrauch griechischer Mythologie in der Kunst laͤßt sich Vertraulichkeit mit den griechischen Dich- tern folgern. Die Mythen von Thebaͤ und Ilium waͤren nicht dargestellt worden, wenn nicht Gesang das Gemuͤth des Anschauenden zum Verstaͤndniß geoͤffnet haͤtte: uͤber- haupt war das Abendland, selbst Karthago, der griechi- schen Litteratur offen; nicht allein das dunkle Inykum der Sikaner bereicherte griechische Sophisten Plato, Hipp. p. 282. c. ; und Rhap- soden wie Sophisten werden dort freundliche Aufnahme gefunden haben. Aber die Litteratur der Etrusker scheint durch die griechische nie verfeinert geworden zu seyn. Zwar werden Tuskische Tragoͤdien erwaͤhnt Varro de ling. lat. IV. s. 9. ; aber der roͤmische Nahme des Verfassers, Volumnius, beweißt, daß sie in spaͤter Zeit geschrieben sind, und mehr Kunst- stuͤcke als Kunstwerk waren, der Nation selbst fremd. Die Form des etruskischen Verses — in keiner Inschrift findet sich etwas, das die geringste Aehnlichkeit mit griechischen Rhythmen haͤtte, welches uns selbst in einer ganz unver- staͤndlichen Sprache nicht entgehen koͤnnte — war ohne Zweifel die des altroͤmischen, von dem ich spaͤterhin re- den werde; der Fescenninische Wechselgesang war nach der tuskischen Stadt benannt, und die Roͤmer erhielten ihre Musik, und selbst die Musiker, aus Etrurien. Wie unsre Vorfahren, tanzte und sang der tuskische Hister zu einer Instrumentalmusik, deren Takt zu greifen ihm genuͤgte; Saiteninstrumente zeigen die Denkmahle hin und wieder: doch waren Floͤten die eigentlich einheimischen. Die etruskische Schrift ist wie die griechische aus der- jenigen unter den sehr mannichfaltigen urspruͤnglich ver- schiedenen Asiatischen gebildet, welche in ihren Nachge- staltungen in ganz Europa herrschend geworden ist. Daß sie unmittelbar, und nicht durch die Griechen, nach Etru- rien gekommen ist, beweißt zwar keineswegs die Richtung der Schreibart zur Linken, aber wohl die Auslassung der kurzen Vokale und der einfache Gebrauch verdoppelter Consonanten, wie in allen aramaͤischen Schriftsystemen; auch der Mangel des Vokals O; der auf einen gleichen Mangel in der Aussprache keineswegs schließen laͤßt, denn auch den Semiten fehlt nicht der Laut, nur die Be- zeichnung. Aber eben dieses Schriftsystem bezeichnete die Zahlen durch Buchstaben: nicht so die Etrusker. Was wir roͤmi- sche Zahlen nennen sind etruskische, und auf ihren Denk- maͤhlern haͤufig sichtbar. Diese Zeichen aber sind hierogly- phischer Art, und gehoͤren zu einer fruͤheren Schreibekunst durch Zeichen, gebraͤuchlich ehe die Buchstabenschrift ein- gefuͤhrt ward: sie gleichen darin den Aztekischen, daß sie Abbildungen eines von einer bestimmten Zahl unzertrennli- chen Gegenstands sind. Sie sind einheimisch aus der Zeit wo der Westen, noch in seiner urspruͤnglichen Eigenthuͤm- lichkeit, dem Osten fremd da stand: aus derselben Zeit da die Turdetaner ihre Schrift und ihre Litteratur bilde- ten Strabo III. c. 1. p. 371. ed. Sieb. . Einheimisch und unerborgt, vielleicht schon aus dem Norden, der Goͤtter Sitz Festus, s. v. sinistræ aves. , hergebracht waren auch die profanen Wissenschaften Etruriens: Heilkunde, Naturkunde und Astronomie. Hier zeigt sich eben die wun- derbare Erscheinung, welche uns in der neuen Welt in Er- staunen setzt: eine hoͤchst vollkommne Zeitbestimmung; und zwar, im cyclischen Jahr, ganz in demselben Geist wie die altmexikanischen Gesetzgeber der Zeitrechnung verfuh- ren: aus astronomisch genau bestimmten Massen sehr lan- ger Zeitraͤume, mit Vernachlaͤssigung der Mondserschei- nungen, abgemessene Zeittheile; doch bey den Etruskern dabey ein buͤrgerliches Mondenjahr, dem das cyclische nur zur Correction dient. Diesen Gegenstand werde ich an einem andern Ort dieses Theils aus der Dunkelheit zu ziehen suchen: merkwuͤrdig aber, und nicht leichtsinnig ab- zuweisen, erscheint die Verwandtschaft der Weisheit des alten Westens mit der wahrscheinlich einst viel weiter uͤber den Welttheil verbreiteten Wissenschaft, in deren er- erbtem, vielleicht todtem, Besitz die Mexikaner sich noch befanden als ihr Volk zerstoͤrt ward: noch ernsthafterer Erwaͤgung werth, seitdem ein vortrefflicher Gelehrter die Analogie zwischen der Baskischen Sprache und den Ame- rikanischen entdeckt hat Professor Vater. . Ihre Geschichte, wie die der Braminen, war in einen astronomisch-theologisch bestimmten Umriß der gesammten Zeit eingetragen; und meldete, eine Weltwoche von acht Welttagen sey dem Menschengeschlecht der jetzigen Schoͤp- fung auf der Erde bestimmt: jeder Welttag einem andern Volksstamm, und an jedem der Weissagung Ehre oder Er- niedrigung Plutarchus, Sylla, p. 456. a. . Die etruskische Woche begriff acht Tage: der Welttag jedes Volks, wie wir aus der den Etruskern zugemessenen Zeit Varro bey Censorinus, cap. 17. schließen duͤrfen, zehn Saͤkeln; zu- sammen 1100 Jahre, obgleich das natuͤrliche Saͤculum, einzeln betrachtet, weder das eine dem andern gleich war, noch gleiches Maaß mit dem astronomischen hatte. Die Weltwoche zaͤhlte also 8800 Jahre. Wir koͤnnen nicht zweifeln daß sie, wie andre Priesterstaͤmme, die ge- sammte Dauer der Welt zu messen wagten; und wenn sie diese auf ein Weltjahr von 38 Wochen oder 304 Tagen be- stimmten, so waͤre die Dauer des Weltalls von ihnen auf 334400 Jahre angenommen worden, wofern sie nicht bis zu Saͤkeln gingen. Nach ihrer Religion hatte das Le- ben selbst der hoͤchsten Goͤtter ein bestimmtes Ziel und Ende Varro bey Arnobius. Ich verdanke diese Stelle Micali, T. II. p. 46. , wie in der Nordischen Theologie: ein solches Jahr war dann wahrscheinlich das Maaß des Goͤtterle- bens, wie das natuͤrliche Saͤculum des Menschenlebens, der Welttag des Voͤlkerlebens, die Weltwoche fuͤr das Leben eines Menschengeschlechts. Das wissen wir historisch, daß sie lehrten der Ablauf jedes Welttags werde durch Wunder und Zeichen, ihnen verstaͤndlich, angekuͤndigt Plutarch a. a. O. : auch der Schluß jedes physischen Saͤculums, deren zehn ihn bildeten: und diese verzeichnete ihre Geschichte. Von ihr meldete Varro Bey Censorinus a. a. O. , sie sey im achten Saͤculum der Nation geschrieben, mit dem zehnten werde diese erloͤschen. Ein physisches Saͤculum war die Zeit des laͤngsten Lebens- alters. Wer unter allen die am Tage der Gruͤndung eines Staats gebohren wurden, am laͤngsten lebte, dessen Le- ben bestimmte das Maaß des ersten Saͤculums; dann das Lebensmaaß desjenigen, der unter allen die zur Zeit als je- ner starb im Staate lebten das hoͤchste Alter erreichte, und so immer ferner. Indessen lehrten die Priester, sie wuͤß- ten auch ohne Erfahrung durch die beobachteten Wahrzei- chen bey der Gruͤndung, wie viele Saͤkeln, und wie groß jedes, dem Staat beschieden waͤren. Die ersten sieben Saͤkeln der Etrusker zaͤhlten 781 Jahre. Im Jahr der Stadt 666 verkuͤndigten die Aruspices, der Welttag des etruskischen Volks gehe zu Ende Plutarch a. a. O. : und nimmt man an, was wohl zugegeben werden muß, daß sie dies ankuͤndigten wie ihre Schriften lehrten, so haͤtte die etruskische Zeitrechnung 434 Jahre vor Rom be- gonnen, und jene Annalen waͤren gegen das Ende des vierten Jahrhunderts der Stadt geschrieben gewesen. Dieser Zeitpunkt trifft sonderbar genau mit dem zusammen, wo in der That die Nation erlosch, welche, kurz vorher roͤ- misch geworden, von Sylla acht Jahre spaͤter beynahe ausgerottet ward. Ein freyes Leben des Geistes in Dichtung und Wis- senschaft mußte einem Volke fremd bleiben, dessen Stolz und Studium Zeichendeuterey und Priesterthum war. Von ihnen hatten die Roͤmer die Wissenschaft entlehnt, den Willen der Goͤtter aus Zeichen zu errathen, den Sinn schreckender Wunderzeichen zu verstehen, und den Zorn der hoͤheren Maͤchte zu versoͤhnen: aber die reine und un- truͤgliche Quelle dieser Kenntniß schien ein Nationaleigen- thum der Etrusker zu bleiben, seitdem Tages sich auf ih- rem Boden aus der Erde erhoben und gelehrt hatte: ein unterirdischer weiser Zwerg, wie in der Mythologie un- srer Voraͤltern. Der Orient las das Schicksal in den Sternen: Etrurien im Blitz und in den zufaͤlligen Erscheinungen am Himmels- gewoͤlbe. Im Orient und in Italien ward der Wahrsager der Tyrann und der Gehuͤlfe der Herrscher, immer fesselte er das Volk. Der lebensvolle Geist der Griechen befreyte sich fruͤh vom Joch der Wahrsager; obgleich sie gern und oft sich einen Blick in die Zukunft aus dem Innersten ihrer Seele durch Ahndungen und Traͤume gewaͤhrt glaubten. Der edlere Held der Ilias verachtet Wahrzeichen, bey dem Beruf das Vaterland zu vertheidigen: dem Roͤmer brach erst der mit dem Verfall der Sitten einheimisch ge- wordne, von dem Calabrischen Griechen Ennius zuerst ge- lehrte, Unglaube und Leichtsinn das Joch eines schmaͤhli- chen und von der Aristocratie tyrannisch mißbrauchten Aberglaubens. Die Etrusker theilten den Ruhm mancher Zweige der Wahrsagerkunst mit andern Voͤlkern Italiens, besonders den Marsern: die Wissenschaft der Blitze war ihr eigenthuͤmliches Geheimniß; diese wie alle Zweige der Aruspicin ward in Priesterschulen gelehrt Cicero de legibus, II. c. 9. Dionysius III. c. 70. — Vielleicht nicht ohne Verbindung mit der Sternkunde; denn es scheint sich als natuͤrliche Erklaͤrung anzubieten, daß unter Saturnus, der nach ihrer Lehre die aus der Erde auffah- renden Blitze sandte, und Mars, der die zuͤndenden schleu- derte, die Planetengoͤtter zu verstehen seyen. Mir wenig- stens ist es sehr wahrscheinlich, daß die Beziehung der grie- chischen Gottheiten auf die altitalischen dadurch entstanden ist, daß man die deren Nahmen derselbe Planet trug fuͤr dieselben hielt: auf keine andre Weise konnte Venus, (die Todesgoͤt- tinn Libitina, Dionysius IV. c. 15.), auf Aphrodite gedeu- tet werden: daher ward Wodan Mercurius, Thor aber Mars (Tacitus de morib. German. c. 9.) genannt, weil sie als Planeten dieselben Tage beherrschten. Dagegen aber redet, daß Saturnus, in Latium wenigstens, der Erdgott gewesen zu seyn scheint: und die Zahl von neun Blitze sendenden Goͤttern ist, wenn wir Sterngoͤtter suchen, schwer zu er- gaͤnzen, selbst wenn man nicht verwehren will den unbe- kannten Gott Summanus, der zuverlaͤßig der etruskischen Mythologie angehoͤrt und auch Blitze warf, in dem fuͤr die Auguration so wichtigen Polarstern zu suchen. (Plinius Hist. Nat. II. c. 53.) , doch war sie auch in den heiligen nach Tages muͤndlicher Lehre nie- dergeschriebenen Buͤchern verzeichnet. Von diesen scheinen die Ritualbuͤcher verschieden ge- wesen zu seyn, welche die Ordnung der Gruͤndung und Er- bauung einer Stadt, die Verfassung der Curien, Tribus, und Centurien, und im allgemeinen alle Einrichtungen des Kriegs und Friedens als goͤttliches Gesetz vorschrieben Festus s. v. rituales libri. . Diesen Geboten gehorchte urspruͤnglich auch Rom; es be- freyte sich von ihren Banden, doch beruhte die unverbruͤch- liche Ehrfurcht, womit Formen erhalten wurden deren Wesen abgeschafft war, in den aͤlteren Zeiten wohl auf dieser urspruͤnglichen gesetzlichen Heiligkeit. In denselben Ritualbuͤchern muß auch das Grundgesetz der von der Aruspicin ausgehenden Feldertheilung enthalten gewesen seyn, sogar das der Roͤmischen Lagerordnung, die noch ganz das Gepraͤge ihres Ursprungs traͤgt. Die Insignien der Magistratur nahmen, wie die Sage bekannt ist, die Roͤmischen Koͤnige nach etruskischer Sitte an: der Capito- linische Tempel war etruskisch, in Hinsicht der Vereinigung der Goͤtter denen er geweiht war wie seines Baus: es ist nicht zu bezweifeln, daß das ganze pontificische Recht aus Etrurien entnommen war: und noch gegen die Mitte des fuͤnften Jahrhunderts wurden die vornehmen roͤmi- schen Juͤnglinge in Tuskischer Sprache und Litteratur un- terrichtet, wie spaͤter in Griechischer Livius IX. c. 36. : diese Ehrfurcht verkehrte sich nicht lange nachher in Verachtung des alt- vaͤterischen, und Vergessenheit seines Daseyns. Die griechischen Erzaͤhlungen von der Tyrrhener schamloser Unsittlichkeit, haben an Theopompus einen schlechten Buͤrgen, dessen Leichtsinn so arg war wie seine Lust schmaͤhliche Dinge zu berichten. Hoͤchstens kann man die Moͤglichkeit einraͤumen, daß einige vornehme Etrusker, wegen Reichthum und Straflosigkeit, sich jener graͤuel- haften Ueppigkeit uͤberlassen haben moͤgen, die zu Rom unter den Kaisern Ton ward. Ueberhaupt koͤnnen die Ge- sellschaften welche Theopompus schilderte: Orgienverbin- dungen wie auf den Gesellschaftsinseln: nur in dem herr- schenden Stande, nie unter dem Volk bestehen: hoͤchst un- wahrscheinlich aber sind sie, ungeachtet der Aristocratie Etruriens, in diesem Lande schon wegen des von andern bemerkten Umstands, daß etruskische Kunstwerke nie freche Darstellungen enthalten. Der Fall Etruriens begann um das Ende des dritten Jahrhunderts der Stadt. Im folgenden verlohr die Na- tion ihre campanischen Colonieen: das ganze Land jenseits des Apenninus, und Veji; das fuͤnfte vollendete ihre Un- terjochung. Etruriens Fall war langsam, aber unruͤhm- lich. Zuletzt hatten sogar die kleinen ligurischen Bergvoͤl- ker Staͤrke genug ihre Graͤnzstaͤdte zu erobern, und sich tief in die Apenninen auszubreiten. Die Umbrer . Wortdeutender Witz der Griechen fand in dem Nah- men dieses Volks, den sie Ombriker aussprachen, eine Beziehung auf sein hohes Alter. Er sollte anzeigen, sie waͤren schon vor den Regenfluthen vorhanden gewesen, welche, auch nach der griechischen Weisen Glauben, fruͤ- here Menschengeschlechter in vielen Laͤndern vertilgt haben. Ohne Ohne dieses Spiel der Worterklaͤrung zu beachten, ist es gewiß daß die Umbrer vor den Etruskern, im Zeitalter der Oenotrer, groß waren, und mit Recht das aͤlteste Volk Italiens genannt werden. Ihre Stadt Ameria war nach Cato 964 Jahre vor dem perseischen Kriege, oder 381 Jahre vor Rom, erbaut Plinius, Hist. Nat. III. c. 19. . Gewiß ist es auch daß sie vor Alters ein sehr weites Land bewohnten: außer dem welches Umbrien blieb wahrscheinlich, wie schon gesagt ist, das suͤdliche Etrurien; und, nach bestimmten roͤmi- schen Sagen, die Landschaft welche die Sabiner zwischen dem Apenninus und der Tiber einnahmen. Auf dem nord- oͤstlichen Abhang des Gebirgs gegen das obere Meer und den Padus sollen sie sich als Eroberer ausgebreitet, und die Liburner von der Kuͤste vertrieben haben: von diesem illyrischen Volk hatte sich in Catos Zeitalter (denn Pli- nius, der ihm im Allgemeinen folgt, redet hier wohl mit einem Ausdruck der, nach der großen Voͤlkerzerruͤttung, in seinen Tagen nicht mehr passend war) die Buͤrgerschaft von Truentum erhalten Derselbe, c. 18. ; so daß diese Illyrier einst die ganze Kuͤste vom Padus bis an die Graͤnze Apuliens be- wohnt zu haben scheinen; auf deren groͤßter Ausdehnung sie von Sabinischen Voͤlkern uͤberwaͤltigt oder ausgerot- tet sind. Unsre Geschichte findet die Umbrer eingeschraͤnkt auf das linke Ufer der Tiber: am Meer wenige Orte, theils wie Ravenna durch seine Lagunen, theils durch Zins- zahlung an die Gallier, ihnen erhalten. Der Grie- Erster Theil. G chen Ombrika, an der Graͤnze der dunkeln Regionen des innersten Adriatischen Busens, hat eine weitlaͤuftige und unbestimmte Ausdehnung. Es erstreckt sich bey Herodot bis unter die Alpen: denn aus dem Lande uͤber den Om- brikern fließen in den Ister die Stroͤhme Karpis und Al- pis, deren einer allerdings der Inn seyn mag IV. c. 49. . Nach Skylax, welcher die noͤrdliche Graͤnze beschraͤnkt, ward Picenum dazu gerechnet Skylax, p. 6. denn dorthin legt er Ancona. . Fuͤr uns sind die Umbrer ein verklungener großer Rahme. Als die Gallier sich zum Theil in ihrem Kuͤsten- lande niederließen, scheinen sie neben diesen schoͤnen Ge- genden auch ihre Unabhaͤngigkeit eingebuͤßt zu haben, so lange die Macht jenes Volks durch stete neue Auswande- rungen genaͤhrt ward. Umbrien, in seinen verengten Graͤnzen, gehoͤrt allem Anschein nach zu den angraͤnzen- den Laͤndern welche die Gallier sich unterwuͤrfig mach- ten Polybius II. c. 18. ; es war ihre Kriegsstraße so lange sie nach Latium zogen. Eine Schlacht unterwarf die umbrischen Voͤlker den Roͤmern: und ihre schwache Volkszahl zeigt sich in der Nachricht von dem allgemeinen Aufgebot der vorlie- genden Landschaften im großen gallischen Kriege. Die umbrische Nation bestand aus abgesonderten Voͤlkern Livius XXVIII. c. 45. , theils Staͤdten, theils Landschaften ( pla- ga Derselbe IX. c. 41. und tribus Derselbe XXXI. c. 2. ). Diese scheinen kaum wie die Staaten Etruriens ein idealisches Ganzes gebildet zu haben: Po- lybius nennt die Sarsinaten sogar als ein eignes Volk ne- ben den Umbrern Polybius II. c. 24. . Auf einem Theil der Iguvinischen Tafeln redet ihre Sprache; uns unverstaͤndlich: aber mit einer Zahl latei- nischer oder dem Latein verwandt scheinender Worte welche der Meinung Gewicht geben die ein umbrisches Volk zu den Urvaͤtern der Latiner macht: doch, um mit ih- nen zu unterhandeln, gebrauchten die Roͤmer im fuͤnften Jahrhundert einen der Tuskischen Sprache kundigen Ge- sandten Livius IX. c. 36. . Auf den Tafeln ist die Schrift lateinisch: auf den Muͤnzen etruskisch. Japygien . Japygien begriff das suͤdoͤstliche Italien, von Meta- pontum, nach den Aelteren, oder mit Einschluß dieser Stadt, von der Siris Skylax, p. 5. , bis an den Garganus, oder, wie die Griechen diesen Berg nennen, den Drion; wo dann in ihrer Geographie wahrscheinlich Ombrika unmit- telbar begann. Die Diomedeischen Inseln liegen schon westlich von diesem Vorgebuͤrge; und den Ombrikern schreibt Skylax die Verehrung des Tydiden zu, welche andre Griechen bey den Dauniern zu finden glaubten. Hier bestimmt ihn Erinnerung aus einem Dichter, ob- gleich er den Samnitern, nach der wahren Geographie seiner Zeit, die Kuͤste zwischen ihnen und Japygien anweißt. G 2 In diesem großen Lande wohnten drey verschiedne Voͤlker, Messapier oder Sallentiner, Peuketier oder Poͤ- diculer, Daunier oder Apulier: die ersten auf der Halbin- sel oͤstlich von Tarent, die Peuketier noͤrdlich von ihnen, am Meer von Brundusium bis Barium: von hier bis an den Garganus die Daunier: von denen Strabo, durch eine wunderliche und ihm nicht gewoͤhnliche Verwirrung, die Apulier unterscheidet, und diesen das Land zwischen dem Garganus und den Frentanern anweißt Strabo VI. c. 3. §. 8. . Uneinge- denk, nicht nur daß sonst Daunier und Apulier Nahmen sind womit Griechen und Roͤmer, jeder gleichfoͤrmig und bestaͤndig in seiner Sprache, denselben Volksstamm be- zeichnen, sondern auch, daß nur die spaͤtere Geographie Apulien uͤber jene westliche Graͤnze ausgedehnt hatte. Ueber alle drey Nationen war es angenommene Mei- nung daß sie von jenseits der See eingewandert waͤren. Die aͤltesten Griechischen Genealogieen nannten Peuketius einen Bruder des Oenotrus, und sein Volk eine Colonie die er aus Arkadien gefuͤhrt habe S. Anm. 35. u. 38. : oder, im Sinn einer Stammgeschichte, sie rechneten die Peuketier zu den altpelasgischen Staͤmmen, welche, nach ihrem Glauben, als Nachkommen der ersten Menschen Pelasgus und Ai- zeus aus Arkadien ausgegangen waren. So ist es auch eine alte Sage, daß die Messapier Kreter waͤren: nach Herodot, die welche vergeblich um Minos Tod zu raͤchen nach Sicanien geschifft waren Herodot VII. c. 170. Strabo VI. c. 3. §. 2. ; nach juͤngeren, Ge- treue des Idomeneus, mit denen sich Lokrer und Illyrier vereinigt haͤtten Festus s. v. Daunus. . Von Daunus, dem Stifter des Apulischen Volks, erzaͤhlte die Sage, er habe Illyrien wegen innrer Fehden verlassen Fragment aus dem dritten Buche der Antiquit. rer. hu- manar. — und Festus s. v. Salentini, welcher offenbar aus ihm geschrieben hat. . Wenn wir also in den Peuketiern, wie sie zwischen den Oenotrern und den Epiroten wohnten, einen beyden ver- wandten Stamm erkennen, ohne darum ihren arkadischen Ursprung einzuraͤumen, so vereinigt sich Sage mit an- schaulicher Wahrscheinlichkeit fuͤr die Meinung, daß jenes fremde Volk welches das Japygische Vorgebuͤrge be- wohnte, sich spaͤter an dieser Kuͤste niedergelassen und sie zuruͤckgedraͤngt hat. Varro gab eine seltsame Ety- mologie des Nahmens Sallentiner, den die Messapier bey den italischen Nationen trugen, und dessen Ableitung von dem der Stadt Sallentum so klar ist S. Anmerk. 16. . So wenig diese Nachahmereyen griechischer Verirrungen beachtet zu wer- den verdienen; so zweifelhaft, obgleich nicht schlechthin abzulaͤugnen, eine kretische Niederlassung erscheint; so merkwuͤrdig ist hingegen die Meinung uͤber der Messapier illyrischen Ursprung und den der Apulier. Ich erinnere an die Liburnischen Staͤmme welche vor Alters die Dal- matien gegenuͤber liegende Kuͤste vom Padus an und hinab bis gegen die Graͤnzen Apuliens bewohnten; und schon an sich ist es wahrscheinlich daß Illyrier auch die folgende Kuͤste, den ferneren oͤstlichen Abhang der Apen- ninen bis an die Graͤnzen der Peuketier, inne hatten. Waͤre es auch, welches keineswegs der Fall zu seyn scheint, unvermeidlich nothwendig, die demselben Stamm ange- hoͤrenden Bewohner beyder Ufer des adriatischen Meers welche dieses als ein Binnenmeer umgaben, auf einer von beyden Kuͤsten als Muttervolk, auf der andern als Colo- nie zu betrachten, so haͤtte dennoch Illyrien keine gegruͤn- deteren Anspruͤche als Italien auf den Vorrang des Stammland: noch weniger koͤnnen wir uͤber die Zeit der Auswandrung die ganz unbefugten Angaben der Mythen vernehmen; aber wir duͤrfen die abgesonderten Messapier allerdings als eingewandert betrachten. Der alexandrinische Dichter Nikander Bey Antoninus Liberalis, Fab. 41. Eine mir von Clu- vers Italia nachgewiesene Stelle. erlaubte sich mit verwegner Hand jene Nachrichten von illyrischer Einwanderung in die altgriechischen Genealogieen einzu- weben. Er erfand zwey andere Soͤhne des Lykaon, Ja- pyx und Daunus, die mit Peuketius pelasgische Auswan- drer aus Arkadien fuͤhrten, denen sich aber Illyrier bey- gesellten, von welchen die Messapier kommen. Die Ein- wandernden fanden nach seiner Erzaͤhlung Ausoner: dies aber war, in seinem Zeitalter, die allgemeine Benennung der alten Staͤmme Suͤditaliens. Die Messapier, ein verbuͤndetes Volk unabhaͤngiger Staͤdte deren erste Hyria war, wurden von Phalanthus Spartiaten aus Tarent Strabo VI. c. 3. §. 6. , und von den spaͤtern Tarenti- nern aus einem weitlaͤuftigen Bezirk verdraͤngt. Um die Mitte des dritten Jahrhunderts der Tarentiner (279) un- ternahmen diese sie zu unterjochen Herodot a. a. O. : eine große Schlacht, das entsetzlichste Blutbad eines griechischen Heers bis auf jenen Tag, rettete sie, und brach Tarents Macht auf immer. Erst nach diesem Sieg, und durch ihn, koͤnnen die Messapier die jenseits Tarent gelegene Siris dieser Stadt streitig gemacht haben: und wenn die Erwaͤhnung Herakleas streng zu nehmen ist, erst nach dem Gruͤndungsjahr dieser Stadt, 319. Zur Zeit dieses Kriegs bestanden die Peuketier noch als Volk unter einem Koͤnige, und die Daunier waren ebenfalls als ein Koͤnig- reich vereinigt: beyde Fuͤrsten mit den Tarentinern gegen die jetzt furchtbaren Messapier verbuͤndet Strabo VI. c. 3. §. 4. . Die Ja- pyger deren Kriege gegen Tarent erzaͤhlt werden sind immer diese Sallentiner, welche fuͤr Rom kaum eines Feldzugs Gegenstand waren. Die Roͤmer fanden keine Peuketier mehr; und kein Koͤnigreich der Apulier. Diejenigen des erstgenannten Volks welche um das Gebiet von Tarent her, bis hin an die Graͤnzen der verwandten chonischen Oenotrer gegen Metapontum, im nachmals sabellischen Gebirge Vultur gewohnt haben muͤssen, scheinen durch die gewaltsame Be- wegung der lucanischen Einwanderung erdruͤckt; die im Umfang Apuliens, den Dauniern unterwuͤrfig geworden zu seyn. Genannt werden Penketier allerdings noch zur Zeit des spartanischen Kleonymus Die Schrift πεϱὶ ϑαυμ. ακȣσμ. in opp. Arist. p. 722. ed. Duval. Zwey Peuketier welche Kleonymus zu vergiften unternahmen, werden hier mit fataler Entstellung oder durch ein wunderbares Spiel des Zufalls mit Nahmen benannt welche wir auch sonst mit einander, aber verehrend, zu nen- nen gewohnt sind: Gajus und Paulus. ; auch war die Na- tion nicht ausgestorben; aber die Roͤmer haben bald nach- her alle diese Gegenden unterworfen ohne von den Poͤdi- culern zu triumphiren. Apulien war nachher unter der Hoheit einiger gro- ßen Staͤdte getheilt, aus deren Zwiespalt sonst unver- staͤndliche Erzaͤhlungen der Verhaͤltnisse angeblich der gan- zen Nation zu den Roͤmern sich erklaͤren. Arpi war die maͤchtigste; und ihre Souverainitaͤt muß einen bedeuten- den Umfang gehabt haben, weil die Feldmark von Sipon- tum Arpanisches Gemeinland gewesen war welches durch die Empoͤrung der Stadt im hannibalischen Kriege an Rom verfiel Livius XXXIV. c. 45. . Aber auch Canusium war groß gewe- sen, wie noch in Strabos Zeit ihre Ringmauer, nicht we- niger als die von Arpi, bezeugte. Messapische Inschriften sind uͤbrig: Vergleichung dieser mit dem Albanischen koͤnnte vielleicht Illyrische Ab- stammung bestaͤtigen. Die Sprache aller Muͤnzen des ganzen Japygiens ist griechisch; und sie war auch im Munde der Nation, deren angestammte vielleicht großen- theils, wie auf Sicilien, vor der hoͤheren gewichen ist. Die Canusiner redeten, gleich den Bruttiern, griechisch neben der alten Landessprache Horaz, Sat. I. X. v. 30. . Die Griechen in Italien . Achaͤer, Chalkidier, Lokrer und Dorier haben sich an den Kuͤsten Ausoniens und Japygiens niedergelassen, die von Oenotrien ganz eingenommen, und im Umfang Om- brikas eine Stadt gegruͤndet. Ihre Republiken waren mehrere Jahrhunderte lang groß und bluͤhend; aber die Verhaͤltnisse wodurch das Emporwachsen fremder Ansie- delungen an diesen Kuͤsten beguͤnstigt war aͤnderten sich: im Innern kamen große Voͤlker empor, und die vereinzel- ten Kuͤstenstaͤdte erlagen ihnen, eine nach der andern. Das vierte Jahrhundert Roms, die Kriege der sabellischen Nationen und der sicilischen Tyrannen, zerstoͤrten viele der griechischen Staͤdte, und schwaͤchten die uͤbrigen so sehr daß die Griechen Italiens in der roͤmischen Geschichte, wenn auch Veranlassung großer Kriege, doch an sich un- bedeutend sind. Daher und als Fremde, scharf abgeson- dertes Ursprungs, deren Geschichte theils selbststaͤndig ist, theils der allgemeinen ihrer Nation angehoͤrt, ist es unnoͤ- thig hier weitlaͤuftig von ihnen zu reden. Von den Staͤd- ten welche in der Geschichte Roms auftreten ist es Zeit alsdann Nachricht zu geben. Von einheimischen Italiern, welche ihr Buͤrgerrecht gewannen oder unter ihnen wohnten, gingen auf diese Griechen, wenigstens auf einige Staͤdte, viele ihrer Ei- genthuͤmlichkeiten uͤber: so das System der Gewichte und das der Feldscheidung; auch viele Worte ihrer Sprachen. Sie aber verbreiteten ihre Kuͤnste, ihre Litteratur, und selbst den buͤrgerlichen Gebrauch ihrer Sprache weit uͤber die Laͤnder ihrer unmittelbaren Graͤnznachbaren hinaus in Italien. Ligurer und Veneter . Zwey Voͤlker welche innerhalb der Alpen wohnten, ge- hoͤren eigentlicher zu der Geographie als der Geschichte des alten Italiens. Anders waͤre es allerdings wenn wir auf Philistus Meldung Dionysius I. c. 22. annehmen koͤnnten, daß die Si- keler der Insel, ein Volk mit den Siculern Latiums, und von Umbrern Er mischt auch die Pelasger ein, aus Hellanikus. vertriebene Ligyer gewesen waͤren. Dann muͤßten diese einst die ganze Kuͤste des untern Meers bewohnt haben. Aber was allein dieser Nachricht einiges Gewicht geben koͤnnte, wird durch gleiche Gruͤnde ent- kraͤftet: es scheint Philistus muͤsse aus der Sprache uͤber ihre Richtigkeit urtheilen gekonnt haben: aber es ist hoͤchst zweifelhaft daß die Sikeler damals noch die ihrer Vor- fahren redeten, und die alten Sikelioten, von denen die Sage des oͤnotrischen Ursprungs uͤberliefert ward, konn- ten viel sichrer auf diesem Grund urtheilen: eben so die Italioten der Oenotrer pelasgische Abstammung, ihre Verwandtschaft mit den Epiroten, bezeugen. Nur eine Haͤlfte von Ligystika war in Italien begriffen. Nach einer griechischen Sage uͤber den Ursprung der Sikaner, hatten die Ligyer diese, ein iberisches Volk, aus ihrem Lande von einem uns unbekannten Strohm Sikanus vertrieben Thukydides VI. c. 2. ; es scheint daß die Iberer anfaͤnglich bis an den Rhodanus gewohnt haben, und die Ligyer, welche das Land von den Pyrenaͤen bis an diesen Strohm mit ihnen vermischt inne hatten Skylax p. 2. , spaͤtere Einwandrer waren. Vom Rhodanus an bis gegen die Graͤnze von Etrurien bewohnten sie laͤngst dem Meere eine mehr oder weniger breite Landschaft, spaͤ- ter von den Celten bis an das Ufer gedraͤngt, in aͤlteren Zeiten aber tief in die Alpen hinein, und bis an den Tici- nus an beyden Seiten des Padus. Als sie bey dem Ver- fall der Etrusker ihre Graͤnzen in den Appenninen erwei- terten, nahmen sie vielleicht nur wieder ein was ihnen fruͤher entrissen war. Von ihnen war Corsica zum Theil bewohnt Seneca, Consol. ad Helviam c. 8. Fragment Sallusts aus Histor. IV. bey Isidorus XIV. c. 6. . Ihre Geschlechtsverwandtschaft ist uns unbekannt: wir wissen nur, daß sie weder Iberer noch Celten waren, sondern ein eigenes Volk. Dionysius sagt ihre Abstammung sey unbekannt I. c. 10. , und Cato scheint ihr vergeblich nachgeforscht zu haben, daher er sie unwissend, luͤgenhaft und betruͤgerisch schalt Fragment aus den Origines, 1. II. . Illi- terat war freylich wohl ein Volk dem das Leben zu fristen so saure Muͤhe kostete, und welches seinen steinigen Bo- den nicht einmal mit dem Pflug bestellen konnte. Das uͤbrige gehaͤssige Urtheil Catos bestaͤtigen andere alte Schriftsteller nicht: vielmehr ruͤhmen sie die Arbeitsam- keit, die Unverdrossenheit und die Genuͤgsamkeit der Ligu- rer, eben so sehr als ihren Muth und ihre Gewandt- heit Cicero in Rullum Or. II. c. 35. Virgil Georg. II. v. 167. Diodor V. c. 39. . Als Cato schrieb hatten die Roͤmer ihre Unter- jochung kaum vollendet, welche, wenn gleich fast immer nur jeder Stamm einzeln kaͤmpfte, vierzig Jahre erfordert hatte; dieser Krieg veranlaßte auch von Seiten der Ligu- rer sehr verheerende und grausame Einfaͤlle, und die also genaͤhrte Erbitterung mag Cato zu einem so ungerechten Ausspruch verfuͤhrt haben. Die Veneter waren, als die Ligurer Stamm nach Stamm unterjocht oder ausgerottet, oder aus den Ber- gen weggefuͤhrt und in weit entlegnen Ebenen angesiedelt waren, so reich wie sie arm, so unkriegerisch wie sie tapfer. Ohne alles Straͤuben hatten sie sich in den Schutz Roms begeben, und erscheinen als Roͤmische Unterthanen ohne daß sich eine Nachricht faͤnde wie sie es geworden. Die Einfaͤlle der Gallier — sie wohnten in einem kleinen Theil des nachmaligen Venetiens, in der Ebene und auf Huͤ- geln, kaum bis gegen den Fuß der Alpen, zwischen den Cisalpinern und den furchtbaren Tauriskern in Noricum, — moͤgen ihnen den fremden Schutz wuͤnschenswerth ge- macht haben. Venedig hat Handelsgeist und Fabriken von der Mutterstadt, dem uralten Patavium, ererbt, welches der Sage nach lange vor Rom durch auswan- dernde Trojaner gegruͤndet, in allen Kriegen und Ver- wirrungen Italiens unverletzt, in außerordentlichem Reichthum bluͤhte, und in Tiberius Zeitalter die erste Stadt Italiens nach Rom war. Jene Sage von Antenor scheint ganz andrer Art als die latinische von Aeneas: nicht einheimisch, sondern von Griechen, aus den Cyclikern welche Antenors Verrath und Verschonung erzaͤhlten, und dem Volksnahmen der pa- phlagonischen Heneter gebildet. Von den Venetern, sagt Polybius, fabeln die Tragiker viel Polybius II. c. 17. . Die Gegend um den Eridanus, der innerste Busen des adriatischen Meers, waren in dichterischen Fabeln beruͤhmt: diese Gewaͤsser, unzugaͤnglich wegen libuxnischer Seeraͤuber, schienen selbst den spaͤteren Griechen sehr entfernt und weitlaͤuftig. Skylax, welcher das adriatische Meer un- geheuer vergroͤßert, setzt die Veneter am oͤstlichen Ufer, um den Eridanus, der jenseits des innersten Busens ein- stroͤmt um den die Celten wohnen Skylax, p. 6. . Wenn aber auch Griechen diese Gegenden sehr selten besuchten, so hat doch Herodots Nachricht, daß die Eneter ein illyrisches Volk waͤren Herodot I. c. 196. große innre Wahrscheinlichkeit, weil sich an der ganzen Ostkuͤste Italiens illyrische Voͤlker, oder Spuren finden daß sie einst dort wohnten. Polybius fand sie von den benachbarten Celten an Sitten und Klei- dung wenig verschieden, aber sie redeten eine ganz andere Sprache; waͤre diese eigentlich illyrisch gewesen so wuͤrde er sie mit diesem Nahmen genannt haben. Aber auch die Liburner werden von den Illyriern im engern Sinn unter- schieden, deren Kuͤste erst an ihrer Graͤnze beginnt. Die Schrift der Veneter kennen wir aus Inschriften, sie ist eine gekuͤnstelte Etruskische. Die drey Inseln . Auf Corsica finden sich Iberer und Ligurer, jene als die aͤlteren Bewohner Seneca, ad Helviam, a. a. O. : auf Sicilien, vor den Sikelern, Sikaner, welche von jenen in das westliche Drittheil der Insel zuruͤckgedraͤngt wurden. Einstimmig nennen alle Geschichtschreiber auch diese ein iberisches Volk, nur ihre Heimath war streitig. Sie selbst behaupteten ein einheimisches Urvolk zu seyn Thukydides VI. c. 2. , darin gab ihnen Ti- maͤus Recht, und schien, nach Diodors Meinung Diodor V. c. 6. , den Beweis unwiderleglich gefuͤhrt zu haben: Thukydides aber versichert, es sey ausgemacht daß sie von Ligyern aus Iberien vertrieben waͤren: und ihm stimmte Phi- listus bey. Die Bestimmtheit in Thukydides Urtheil, „dies ist als Wahrheit erfunden”, giebt, im Munde eines solchen Mannes, den Sagen Westeuropas großes Gewicht: ihm, der keinen Ausspruch uͤbereilt, darf sie nicht anders gedeutet werden. Sardinien war von Barbaren bewohnt deren Ver- wandtschaft gar nicht oder maͤhrchenhaft angegeben wird. Der Rahme Jolaer scheint bey ihnen selbst gebraͤuchlich gewesen, und auf diesem die Fabel gebaut zu seyn: sie waͤren verwilderte Nachkommen von Griechen welche Jo- laus dorthin gefuͤhrt habe. Die gebildete Nation welche einst vor den Karthaginensern auf der großen Insel ge- wohnt, und Gebaͤude aufgefuͤhrt hatte deren Ruinen die Griechen am Ende des fuͤnften Jahrhunderts Werke jenes Heros und seiner Begleiter der Thespiadischen Herakli- den nannten Πεϱὶ ϑαυμασ. ἀκουσμ. p. 726. ed. Duval. , waren vermuthlich die Etrusker. Er- waͤgt man nun daß, wie die Balearen, auch die andern Inseln zwischen Iberien und Italien einst von Iberern bewohnt waren, Sicilien ehemals ganz, auch Corsica ehe sich Ligurer, Tyrrhener und Phokaͤer dort niederlie- ßen, — so scheint es hoͤchst wahrscheinlich daß die zwi- schen Sicilien und Corsica gelegene Insel ebenfalls von derselben Nation bewohnt gewesen ist. Es ist wohl keine zu dreiste Vermuthung, wenn man glaubt einen Grund fuͤr diese Meinung darin zu finden, daß die lateinische Spra- che bey den Sarden nicht wie bey den Italienern sondern wie bey den Spaniern ausgeartet ist; denn dies deutet auf eine Analogie der fruͤheren Sprache. Man nenne es nicht Folge der Arragonischen Herrschaft und Colonieen, denn diese reden ein wahres Spanisch: der wilde Sarde, der jenen Fremden nicht unterthan war, spricht den Dia- lekt der Insel am auffallendsten. Erwiesen waͤre diese Vermuthung wenn ein Kenner der Baskischen Sprache in den unbekannten und fremden Worten des Bergsarden baskische Wurzeln entdeckte: aber gaͤbe selbst diese Unter- suchung ein anderes Resultat, so waͤre die Hypothese den- noch nicht widerlegt, indem die Sprache der Turdetaner von derjenigen wozu die baskische als Dialekt gehoͤrt ganz verschieden war, und fuͤr uns voͤllig verlohren ist. Schluß . Niemand kann an den Stroͤhmen der Staͤmme des jetzigen Menschengeschlechts bis zu ihren Quellen hinauf- steigen; noch weniger die Kluft uͤberschauen welche dort die Ordnung zu der wir und die Geschichte gehoͤren von einer fruͤheren trennt. Daß ein aͤlteres Menschengeschlecht untergegangen sey ist ein Glaube aller Volkssagen, den die griechischen Philosophen theilten und hegten: daß es sehr verschieden war von dem jetzigen ist schon darum wahrscheinlich weil dieses alsdann ein andres ist; oder war es keine neue Schoͤpfung sondern errettet aus weit verbreitetem Untergang, die Zerstoͤrung nicht ohne tief wirkende Ursachen ausbrach, noch ohne gleiche Folgen blieb: daß jenes Geschlecht Werke hinterließ die auch Na- turverwuͤstungen bestehen konnten, ist nicht unmoͤglich. Auch ist die Meinung, welche die aus ungeheuern rohen Felsstuͤcken zusammengefuͤgten Mauern der sogenannten cyclopischen Staͤdte von Praͤneste bis Alba im Marser- lande, wo die Pfosten der Stadtthore aus einzelnen Stei- nen bestehen, einem Riesengeschlecht zuschreibt, wie die Erbauung der ganz aͤhnlichen Mauern von Tiryns, eine Aeußerung des unbefangenen Verstandes, wie die des Volks unsrer friesischen Landschaften, welches in den co- lossalischen Altaͤren die, mehr oder weniger erhalten, so weit unser Volksstamm ehemals wohnte, angetroffen wer- den, Riesenwerke zu sehen glaubt. Den Voͤlkern welche unsre Geschichte in Latium kennt muͤssen wir auf jeden Fall diese Werke, welche die Kraͤfte einer zahlreichen, zum Frohn fuͤr gebotene Unternehmungen geheiligter Herrscher verpflich- verpflichteten Nation erfordern, absprechen, und sie einer vorhistorischen Zeit zuschreiben. Solche Kraͤfte aber uͤber- steigen sie nicht: die etruskischen Mauern sind kaum ge- ringer: die Aushebung der aus dem Felsen gehauenen Obelisken und ihre Fortschaffung ist ein fast noch riesen- maͤßigeres und unsrer Mechanik noch mehr spottendes Un- ternehmen; doch kennen wir die Nation welche dieses Wunder ausfuͤhrte als ein Volk gewoͤhnlicher Art. Auch sind die Peruanischen Mauern beynahe eben so ungeheuer wie die sogenannten Cyclopischen. Also gehoͤren diese ewi- gen Werke hoͤchst wahrscheinlich ganz vergeßnen Urvoͤl- kern des heutigen Menschengeschlechts, gegen deren Bau- kunst die roͤmische verkuͤmmert war: Voͤlkern eines Zeital- ters worin der griechische Geschichtschreiber des augustei- schen Jahrhunderts, gleich den philosophischen des letzten, nur fast sprachlose Wilde auf der rohen jungen Erde sah. Eben so sind die auf dreyßig Stadien durch den Felsen gefuͤhrten Abzugsgewoͤlbe des Sees Kopais, deren Reini- gung Boͤotiens Kraͤfte unter Alexander uͤberstieg, sicher das Werk eines uralten vorgriechischen Volks. Das darf als historische Wahrheit behauptet werden, daß die Hauptvoͤlker Italiens in ihren Sprachen grell von einander unterschieden waren, wie Celten und Deutsche, wie Iberer und Celten; obgleich es zweifelhaft ist welche von denen die abgesondert erscheinen, ob etwa die Auso- ner und Sabeller zu einem Geschlecht gehoͤrten. Ihre Re- ligionen, alle verschieden von der griechischen, waren es auch unter sich. Aber mehrere von diesen verschiedenen Erster Theil. H Nationen, die Latiner, Ctrusker und Sabeller, hatten in einigen Hinsichten uͤbereinstimmende Einrichtungen welche sie gesammt vor allen von den Griechen auffallend unter- schieden. Eine sehr bedeutende Eigenthuͤmlichkeit ist der Erb- adel, und das System der Nahmen. Wohl war in sehr alten Zeiten zu Athen ein Adel, der sein Geschlecht von Heroen und Fuͤrsten der Heldenzeit ableitete ( das ist Be- griff der Aristokratie); zu diesem gehoͤrte Solon selbst, folglich spaͤter Plato und Kritias, auch der Redner Ando- kides. Die Unterscheidung dieses Adels ward durch die alte an Casten erinnernde Eintheilung der Staͤmme ange- deutet, und ihn mit den uͤbrigen Buͤrgern zusammenzu- werfen war Zweck der Gesetzgebung des Klisthenes. Bey einigen dieser Familien, wie den Eumolpiden und Buta- den, blieben dennoch harmlose Priesteraͤmter erblich. Die Aleuaden, wie die Bakchiaden, waren zahlreich ausgebrei- tete Koͤnigsgeschlechter. Sonst gab es auch in Griechen- land Oligarchieen der gehaͤssigsten Art, haͤufig aus Aristo- kratieen entartet, doch waren die Herrschenden gewoͤhnlich nach dem Maaß des Vermoͤgens, nicht nach der Geburt von den uͤbrigen Buͤrgern abgesondert. Die Roͤmische Form der Aristokratie: welche, soweit wir, und es kann mit ziemlicher Zuversichtlichkeit geschehen, aus einzelnen Nach- richten schließen koͤnnen, den beyden andern schon ge- nannten Hauptvoͤlkern gemeinschaftlich war, doch so, daß im Westen die Volksgemeinde entweder gar keine oder sehr geringe Gewalt hatte, bey dem Gebuͤrgsvolk der Adel mehr Achtung als Macht genossen haben mag: dieses Pa- triciat ist in der historischen Zeit Italien eigenthuͤmlich. Noch mehr der dieser Aristokratie entsprechende Gebrauch der Familiennahmen. Der Rahme eines adlichen Athe- niensers ward, wie es gebraͤuchlich war einen andern Buͤrger durch die Beyfuͤgung des Demos in dem er ein- heimisch war, von andern gleichnemigen zu unterscheiden, durch die Hinzufuͤgung des Geschlechtsnahmens ausge- zeichnet: Demosthenes, des Demosthenes Sohn, der Paͤanier: Lykurgus, des Lykurgus Sohn, der Eteobu- tade. Es laͤßt sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit darthun, daß die Demi urspruͤnglich nur die Plebejer in sich faßten; daß ein Eupatride keine δημότας sondern γεννήτας hatte. Aber außer der amtlichen Schreibart ward kein Athenienser mit einem andern Nahmen als dem ihm eigenthuͤmlichen benannt, fuͤr dessen Wahl und Bil- dung wie bey den morgenlaͤndischen Voͤlkern eine fast un- begraͤnzte Freyheit herrschte. Bey den Italiern waren die Geschlechtsnahmen die Hauptsache, und die eigenthuͤmli- chen ebenfalls nicht der freyen Bildung uͤberlassen, son- dern auf eine gewisse Zahl herkoͤmmlicher, ohne indivi- duelle Bedeutung, eingeschraͤnkt: ein Umstand der um so auffallender ist, da diese Beschraͤnkung den westlichen und noͤrdlichen Voͤlkern ebenfalls unbekannt war; der streng charakteristisch zu seyn scheint; und das Herbe, der Schoͤn- heit Unempfindliche des altitalischen Sinns, verglichen gegen den griechischen, verraͤth. Die Apulier, wenn wir aus den Arpanischen Muͤnzen folgern duͤrfen, stimmten wie ihre vermuthlichen Stammgenossen durch den Gebrauch eines einzigen eigen- H 2 thuͤmlichen, ohne Geschlechtsnahmen, mit den Nichtita- liern uͤberein. Eine andre gemeinschaftliche Eigenthuͤmlichkeit war das Prinzip, daß alles Grundeigenthum vom Staat aus gehe, und daß der Eroberer es gewinne: so daß die Ausuͤbung seines erlangten Eigenthumsrechts ganz von seiner Willkuͤhr und Gnade abhange, ob er die alten Besitzer gegen einen Zins dulden wolle oder nicht. Eigen- thuͤmlich ist es ihnen in dem Sinn, daß jeder Krieg dieses Recht gab, wenn er auch ohne allen Schein eines Vertil- gungshasses aus gewoͤhnlichen Ursachen gefuͤhrt ward; und daß dieses Recht auch zwischen Voͤlkern eines Stam- mes bestand. Ganz im Gegentheil sicherte der Amphlktyo- nische Eid unter den griechischen verbuͤndeten Voͤlkern ge- genseitig gegen die aͤußerste Ausuͤbung des Eroberungs- rechts, wie gegen unmenschliche Kriegfuͤhrung, und nur wuͤthende Erbitterung veranlaßte in einzelnen Faͤllen, nie aber ohne allgemeines Mitgefuͤhl fuͤr den Unterliegenden, die grausame Entscheidung eines Vertilgungskriegs. Etrusker, Umbrer, Latiner, und wenigstens ein Theil der Samniter gebrauchten gemeinschaftlich Kupfer als Courant, nicht wie Griechenland und das suͤdliche Ita- lien Silber: aber den italischen Griechen war ihr System der Muͤnzen und Gewichte nicht fremd, und ihre Kupfer- scheidemuͤnze scheint darnach eingerichtet zu seyn. Die Latiner . D ie Entstehung der Latinischen Nation durch die Ver- schmelzung eines den Griechen verwandten Stamms mit einem barbarischen altitalischen Volk, bewaͤhrt die Spra- che, eben so wohl durch ihre Biegungen als durch die Worte. Diese italischen Stammvaͤter nannten die Nach- kommen Aborigines; nicht anders als ob sie diesen Nah- men als Benennung gefuͤhrt haͤtten: doch ist er sichtbar nur eine spaͤter beygelegte Bezeichnung von der Art des griechischen Worts Autochthones. Im allgemeinen scheint man in diesem Nahmen auch die Andeutung eines von allen uͤbrigen verschiednen Ur- stamms gesehen zu haben: obgleich einige in ihnen Ligurer sahen: andre eine, mit der Benennung streitende, Mi- schung verschiedenartiger umherirrender Voͤlkerhaufen. Sehr kleine von allen umgebenden grundverschiedne Staͤmme zeigt der Caucasus noch in unsern Tagen: aber das entgegengesetzte muß bis zum Erweis, oder, wenn die- ser auf keiner Seite gefuͤhrt werden kann, vernunftgemaͤß vorausgesetzt werden; und die uralte Ausdehnung des umbrischen Urvolks in die Gegenden der aͤltesten Wohnsitze der Aboriginer, die Spuren einer Sprachverwandtschaft, geben der sikeliotischen Sage Gewicht, daß es Umbrer waren, welche die Siculer aus Latium vertrieben, wel- ches die Roͤmer von den Aboriginern erzaͤhlen: obgleich diese Erzaͤhlung dadurch an Gewicht verliert daß die fabel- haften Pelasger mit ihnen genannt werden Philistus bey Dionysius I. c. 22. . Es koͤnnte scheinen daß der Rahme als eine abstrakte Bezeichnung ihnen von spaͤteren roͤmischen Geschichtschrei- bern beygelegt sey: aber er ist viel aͤlter als die Zeit da die Geschichte Roms aus den Windeln einsylbiger Chroniken erwuchs: denn schon gegen das Ende des fuͤnsten Jahr- hunderts war er in Alexandrien bekannt. Kassandra weis- sagt bey Lykophron, Aeneas werde in den Gegenden der Boreigoner dreyßig Thuͤrme gruͤnden, und Kallias soll Latinus Koͤnig der Aboriginer genannt haben Lykophron v. 1253. Dionysius I. c. 72. . Varro hat die Staͤdte aufgezaͤhlt welche sie in dem oͤstlichen Gebuͤrge des Sabinerlands, von Reate herab, gegen Suͤden bis Carseoli, und oͤstlich um den See Fuci- nus bewohnt haben sollen. Ihre Hauptstadt Lista sey von den Sabinern aus Amiternum durch Ueberfall eingenom- men, und das ganze Volk nach und nach aus diesen Ge- buͤrgen verdraͤngt worden. Varros Autoritaͤt uͤber die Lage und Nahmen ganz und in uralten Zeiten verwuͤsteter Orte ist durch die Sache gering: aber wie viel er auch mit Fug gilt, wo alte urkundenaͤhnliche Nachrichten an das Licht gezogen werden konnten, so sehr steht sein verworre- nes Wissen, und schwankendes Urtheil seinem Ansehen mit Recht im Wege wo helle Beurtheilung allein den Muth entschuldigen kann ohne Fuͤhrer einen Pfad zu betreten. Jene urspruͤnglichen Wohnsitze des Volks koͤnnen jedoch in den aͤltesten latinischen Staͤdten, wie zu Tibur, durch Ueberlieferung im Andenken geblieben seyn. Ich uͤbergehe die Beygesellung der Pelasger zu ihrer Auswanderung nach Latium, als eine aus Buͤchern und fuͤr Buͤcher gebildete Fiction. In Latium trafen sie schon zu Tibur, wie dort, gleich an andern Orten Latiums, Ortnahmen davon einstimmig mit der Sage zeugten, Si- culer Ich nenne, zur Unterscheidung, das Volk an der Tiber Siculer , das oͤnotrische aber Sikeler . : welche außer dem latinischen Lande das spaͤter sogenannte suburbicarische Tuscien bis Graviscaͤ und Fale- rii bewohnten. Oestlich von der Tiber erlagen diese den Aboriginern, westlich, vielleicht etwas spaͤter, den Tuskern. Voͤlkerwandrungen veraͤndern selten die gesammte Bevoͤlkerung: Freyheitsliebende ziehen fort: ein Theil, und gewoͤhnlich die groͤßere Zahl, unterwirft sich dem Sieger. So geschah es auch damals: ein Theil der Si- culer ward ein Volk mit den Aboriginern; und diese ge- mischte Nation empfing den Nahmen der Latiner, von dem Lande welches ihn wohl schon laͤngst fuͤhrte. Ein an- drer Theil ruͤstete Schiffe aus, und fand in Griechenland Wohnsitze unter dem Nahmen Tyrrhener oder Pelasger: nach der Sage waren diese letzten vornaͤmlich die Bewoh- ner des rechten Tiberufers: uͤber sie ist weitlaͤuftiger gere- det worden S. oben Seite 67 ff. . Die Staͤdte der Siculer in diesen Gegenden sind die- selben welche hier pelasgisch genannt werden: nur daß Dionysius, um die latinischen Sagen an die Erzaͤhlung des Hellanikus anzuknuͤpfen, eine Vertreibung jenes Volks durch Pelasger, eine freywillige Auswandrung der letztge- nannten, annimmt: und, sehr inconsequent, um den grie- chischen Ursprung der Roͤmer zu erweisen, die Aboriginer zu Oenotrern macht, die Siculer zu eingebohrnen Barba- ren; dennoch sie als das Volk anerkennt welches nach der Insel zog; also in ihnen und den oͤnotrischen Sikelern ein Volk. Cato nannte Tibur eine argivische Stadt: Falerii ebenfalls Plinius Hist. Nat. III. c. 8. ; deswegen, weil argivisch und griechisch den Roͤmern gleichbedeutende Nahmen waren; die Sike- ler der Insel in Catos Zeitalter voͤllige Griechen. In diesem Volk, von dem wir weiter nichts als die- ses sagen koͤnnen, scheint der griechische Grundstamm der Latiner zu liegen. Einige haben auf sie den Nahmen der Aboriginer angewandt; und eine uralte Auswanderung aus Achaia (im roͤmischen Sinn) gemuthmaaßt: so Cato selbst, und C. Sempronius Dionysius I. c. 11. : in diesem Sinn meldete auch Cato, der groͤßte Theil der Volskerebene habe vor- mals ihnen gehoͤrt Fragm. Origg. I. bey Cortius, p. 9. . Nach dieser Ansicht, daß Pelasgische Voͤlker in die- ser Gegend Siculer und den Latinern verwandt waren, wuͤrden auch die Herniker von den umwohnenden ausoni- schen Staͤmmen abgesondert werden muͤssen, wenn die Autoritaͤt welche sie Pelasger nennt ein wenig ach- tungswerther waͤre. Aber das Zeugniß des Julius Hy- ginus Macrobius, Saturnal. V. c. 18. kann gar nichts gelten; und das alte Buͤndniß der Herniker mit den Latinern, ihre ewige Feindschaft ge- gen die benachbarten Ausoner (die Volsker und Aequer), beweisen nicht fuͤr Stammverwandtschaft und Verschieden- heit, wie denn auch dorische und boͤotische Staͤdte mit den Atheniensern gegen die ihrigen verbuͤndet waren. Riesen- mauern haben ihre Staͤdte mit dem latinischen Praͤneste, mit volskischen, und dem marsischen Alba gemein: alle diese Staͤmme bewohnten einen Bau aͤlterer Vorzeit, den sie aufzufuͤhren nicht vermocht haͤtten. Die Aboriginer werden von Sallust und Virgil als Wilde geschildert, welche in Horden, ohne Gesetz, ohne Ackerbau, von der Jagd und wilden Fruͤchten lebten. Dies scheint aber nichts anderes als eine Speculation uͤber den Fortgang der Menschen aus thierischer Rohheit zur Cultur zu seyn, dergleichen in dem letztverflossenen halben Jahrhundert, ohne den Zustand thierischer Sprachlosig- keit zu vergessen, unter dem angeblichen Nahmen philoso- phischer Geschichte, doch vorzuͤglich im Ausland, bis zum Ekel wiederholt worden sind. Es wimmelt von Citaten aus Reisebeschreibungen bey diesen vorgeblichen beobach- tenden Philosophen: aber das haben sie uͤbersehen, daß kein einziges Beyspiel von einem wirklich wilden Volk auf- zuweisen ist welches frey zur Cultur uͤbergegangen waͤre, und daß, wo die Cultur von außen aufgedraͤngt ward, physisches Absterben des Stamms die Folge gewesen ist, wie bey den Natticks, den Guaranis, den Staͤmmen in Neu-Californien, und den Missionshottentotten. Denn jedes Geschlecht der Menschen hat seinen Beruf von Gott angewiesen erhalten, die Stimmung seines Berufs und sein Siegel: auch war die Gesellschaft eher als der ein- zelne Mensch, wie Aristoteles weise sagt; das Ganze eher als der Theil: das verkennen sie, daß der thierische Mensch entweder ausgeartet, oder urspruͤnglich ein Halb- mensch ist. Als Stifter eines bessern Lebens haͤtten die Aborigi- ner Janus, und Saturn, der sie den Ackerbau lehrte, und feste Wohnsitze zu erwaͤhlen bewog, verehrt. Janus oder Dianus ist, wie Scaliger gezeigt hat, der Sonnengott: Saturnus mit seinem Weibe Ops, hoͤchst wahrscheinlich Erdgott und Erdgoͤttin, das belebende, und das empfan- gend hervorbringende der Erde: sein Reich sind ihre Tie- fen. Die Deutung dieser Goͤtter auf Koͤnige ist das neuere. Von Saturnus bis auf die trojanische Ansiedelung zaͤhlte die aͤlteste Sage nur drey Koͤnige; Picus, des Got- tes Sohn, Faunus und Latinus, so wie eine andere unter den vielfachen Dichtungen uͤber Roms Gruͤndung diesem als Enkel durch seine Tochter Lavinia, oder als Sohn, Romulus den Gruͤnder der Stadt zuschrieb. Aus der griechischen Fabel, welche Herakles Zug nach Erythea erzaͤhlte, bildeten sehr spaͤte Griechen einige Ausschmuͤk- kungen der latinischen Urzeit: denn die Ruͤckkehr des He- ros uͤber die Alpen fuͤhrte ihn durch die Halbinsel. Seine Kaͤmpfe an den Ufern der Tiber scheinen allen Herakleen fremd gewesen zu seyn, und nicht minder fremd der alten einheimischen Sage. Das dem Victor zugeschriebene Buch uͤber den Ursprung des roͤmischen Volks fuͤhrt frey- lich die Jahrbuͤcher der Pontifices dafuͤr an: aber wenn man auch zugeben will, daß diese uͤber die aͤlteste Sagen redeten, und zu der Zeit als er schrieb nicht schon laͤngst, vernachlaͤssigt, ganz verschwunden waren: daß ein Schrift- steller des vierten Jahrhunderts unsrer Zeitrechnung sie haͤtte lesen koͤnnen; welches alles hoͤchst unwahrscheinlich ist: so traͤgt doch sein ganzes Werk das Gepraͤge betruͤge- rischer Erdichtung, indem Schriften darin angefuͤhrt sind, wovon mit der groͤßten Zuverlaͤssigkeit versichert werden kann, daß sie nie vorhanden waren. Waͤre dieser Victor glaubwuͤrdiger, so wuͤrde durch die von ihm aus Cassius Hemina angefuͤhrte Erzaͤhlung klar seyn, daß der Kampf mit Kakus in einheimischer Sage von einem wandernden Helden Recaranus erzaͤhlt war Victor de orig. gent. Rom. c. 6. : aber auch dieses Zu- trauen waͤre wohl unverdient, obgleich jener Annalist in den Haͤnden noch spaͤterer Grammatiker gewesen ist, welche die pontificischen Jahrbuͤcher nie anfuͤhren. Der angeb- liche uralte und allgemeine Dienst des Herakles in Italien, wodurch Dionysius das Maͤhrchen, und die Behauptung griechisches Ursprungs der Roͤmer beglaubigen will, ist sicher Irrthum, gegruͤndet auf Verwechselung des Sohns der Alkmene mit dem Sabinischen Daͤmon Sancus, den die roͤmischen Spracherklaͤrer auf Herakles deuten Oder Dius Fidius. Aelius Gallus bey Varro de ling. lat. IV. c. 10. , und dessen Verehrung nothwendig bey allen Sabellischen Nationen in ganz Suͤditalien herrschte. Auf den griechi- schen Heros haben sie die Roͤmer zuverlaͤssig erst sehr spaͤt uͤbertragen. Es wird erzaͤhlt App. Claudius der Blinde habe als Censor die Potitier beredet Staatsknechte in den Caͤremonien dieses Dienstes zu unterweisen, der mit grie- chischen Riten, seit des Vergoͤtterten Erscheinung an der Tiber, auf dem Hauptaltar gefeyert worden sey: es ist aber viel wahrscheinlicher daß, nach einem Ausspruch der Sibyllinischen Buͤcher, erst damals dieser griechische Dienst zu Rom begann, wie bald nachher der des Asklepios: da- hin gehoͤrt die Einweihung einer colossalen Statue des Got- tes im Jahr 449, gerade unter der Censur des Appius. Verbunden mit der Herakleischen Fabel ist die von der Niederlassung Euanders und seiner Arkadier am Ti- ber; auf dem Huͤgel, wo einst der ewigen Stadt Grund gelegt werden sollte. Denn Euander vermaͤhlte dem Heros seine Tochter Launa, welche ihm Pallas gebahr Polybius bey Dienysius I. c. 32. . Auch fuͤr diese Fabel wird kein altgriechischer Dichter angefuͤhrt: daß sie aber rein latinisch gewesen waͤre, ist schon darum sehr unwahrscheinlich, weil sie allerdings auf arkadische Genealogieen bezogen ist, die zu Rom vor dem gelehrten augusteischen Zeitalter den Dichtern gewiß ganz unbekannt waren; und ebenfalls, daß waͤhrend die Mutter Euanders roͤmisch Carmentis genannt wird, er selbst in der alten Dichtung einen griechischen Nahmen gefuͤhrt haͤtte. Euan- der scheint nur eine andere Gestalt des Latinus zu seyn: hier Sohn der weissagenden Carmentis, wie dort des weis- sagenden Faunus: seine Tochter Lavinia hier dem Hera- kles, dort dem Aeneas; beyden fremden Heroen, ver- maͤhlend. So mannigfaltig spielt die Fabel, daß bald Pallas, (nach andern Euanders Sohn), bald Latinus Heraklide ist: dann der letzte von einer Hyperboreerin Palanto Festus s. v. Palatium. . Diese Fabeln scheinen mir von spaͤten griechischen Dichtern gebildet, als Rom schon herrschte: im sechsten Jahrhundert, da sogar der Alexandrinischen Poesie Bluͤ- the verwelkt war. Italien mag eigene griechische Mytho- graphen gehabt haben, aber das Alter des Dichters Euxenus ist nicht einmal in der Stelle des Dionysius auf eine zweifellose Weise versichert Die Worte Εὔξενος ὁ ποιητὴς ἀϱχαῖος bey Dionysius I. c. 34. sind schwerlich unverdorbene. . Simylus, Butas, und wenn sie in Versen uͤber Rom geschrieben haben, Dio- kles von Peparethus und Antigonus, sind zuverlaͤssig nicht aͤlter als jenes Jahrhundert. In Polybius Zeitalter war schon eine gewaltige Veraͤnderung in den roͤmischen Sa- gen vorgegangen: Griechen hatten lateinisch gedichtet, und so konnte ihm die Vermischung als einheimische Sage erscheinen. Aeneas und die Troer in Latium . Die troische Colonie in Latium wird selbst in der alten Sage als ein kleines Haͤuflein dargestellt: die Bemannung weniger Schiffe, der die Feldmark eines sehr kleinen Dorfs genuͤgte: nicht als die Einwandrung einer Nation deren Menge hinreicht das Volk umzuaͤndern von dem sie auf- genommen wird. Waͤre also ihre Ankunft sonst wahr- scheinlich bezeugt, so duͤrfte es nicht irre machen daß die latinische Nation ganz unveraͤndert italisch erscheint, ob- gleich der Thron an die Fremden gekommen seyn soll. Die Sage ist an sich innig und unzertrennlich ver- webt mit dem ganzen mythischen Theil der roͤmischen Ge- schichte, welchen wir absondern muͤssen, aber nicht uͤber- gehen duͤrfen. Es waͤre eine leichtsinnige und traͤge Unkri- tik wenn man sie wegen vermeinter innrer Unhaltbarkeit, haͤtte diese auch noch so großen Schein, ungepruͤft vernach- laͤssigen wollte; eben so sehr als es unhistorisch seyn wuͤrde, wenn jemand waͤhnte hier factische Gewißheit oder auch nur Wahrscheinlichkeit zu gewinnen, da mehr als ein hal- bes Jahrtausend nach dieser Zeit vergeht, ehe in der roͤ- mischen Geschichte einiges Licht daͤmmert. Das ist der Gegenstand der Untersuchung: ob die troische Sage alt und einheimisch war, oder von den Griechen ausgegangen, und von den Latinern aufgenommen worden ist. Niemand verwerfe sie schlechthin, weil auch Ilion eine Fabel, und eine Schiffahrt nach dem unbekannten Westen unmoͤglich gewesen sey. Mythisch ist der troische Krieg allerdings, so daß auch nicht ein einziger Punkt seiner Begebenheiten wegen mehrerer oder minderer Wahr- scheinlichkeit von den uͤbrigen ausgezeichnet werden kann: dennoch ist ein historischer Grund unlaͤugbar, und dieser ist weniger tief versteckt als in manchen andern dichteri- schen Sagen. Die Atriden als Koͤnige des Peloponnesus sind nicht zu bezweifeln. Unmoͤglich kann auch die Schif- fahrt nach Latium nicht genannt werden, da Kuma im zweyten Jahrhundert nachher gegruͤndet ward; und Kuͤhn- heit der Schiffer keineswegs durch Unvollkommenheit ih- rer Schiffe beschraͤnkt: oder ihre Kenntniß entlegner Gegenden durch die Vorstellungen des daheimbleibenden Volks, ehe es Buͤcher, Karten und Gelehrte gab, gemessen wird. Die Erzaͤhlung daß die Troer bey der Eroberung Ilions nicht ganz untergegangen waͤren, daß ein Theil diese uͤberlebt, und das Geschlecht des Aeneas die Uebrig- gebliebenen beherrscht habe; ist so alt wie die Gedichte welche den Trojanischen Krieg besangen. Freylich folgt hieraus keineswegs daß die Sage eben so alt war, die Aeneaden haͤtten außerhalb Trojas uͤber Ausgewanderte geherrscht, man kann nur sagen daß beydes sich nicht wi- derspricht. Mehr als die Fortdauer eines troischen Volks sagt die bekannte Stelle der Ilias nicht; und wahrschein- licher sogar wuͤrde man an die unabhaͤngigen Dardanier des Aeneas denken, welche, ihrer Lage nach, das ver- oͤdete ilische Land sofort nach der Griechen Abzug einneh- men konnten, als an eine entfernte Niederlassung in Ge- genden die dem Dichter ganz dunkel, wenn auch dem Schiffer bekannt waren: waͤren nicht im homerischen Zeit- alter Troas und der Hellespont laͤngst voll aͤolischer Colo- nieen gewesen. Auch Arktinus von Miletus, der um die Zeit der Erbauung Roms dichtete, hat, wenn die Auszuͤge der Chrestomathie des Proklos nicht taͤuschen, nur erzaͤhlt, wie Aeneas mit den Seinigen, durch das Wunder der Lao- koontiden geschreckt, die Stadt verlassen und sich auf dem Ida dem allgemeinen Untergang entzogen habe. Uebergangen koͤnnte eine Erzaͤhlung der fernern Schicksale dieser Gefluͤchteten in den Auszuͤgen allerdings seyn. Im Laokoon des Sophokles Bey Dionysius I. c. 48. ward Aeneas Auswandrung vor der Einnahme der Stadt , erzaͤhlt, und wir ihm ein großer Haufe nach neuen Wohnsitzen, vieler Phry- ger Wunsch, folge. Hatte aber auch der Dichter der Tra- goͤdie Fabel im Ganzen aus dem uralten Cycliker entnom- men, so folgt daraus doch keineswegs daß er nicht auch hier mit gewoͤhnlicher Willkuͤhr aus den Erzaͤhlungen an- derer Gedichte von Ilions Zerstoͤrung frey waͤhlte. Dio- nysius kannte Arktinus Gedicht, nicht allein die Aethiopis, sondern die Zerstoͤrung Ilions, denn er berichtet seine Er- zaͤhlung uͤber den Raub des falschen Palladiums I. c. 69. : und er giebt diese abgesondert von denen welche meldeten das Goͤtterbild sey von den Troern nach Italien gefuͤhrt wor- den. Haͤtte also Arktinus Aeneas fernere Auswandrung erzaͤhlt, er dessen hohes Alter Dionysius ausdruͤcklich er- waͤhnt, so laͤßt es sich gar nicht denken daß dieser sein Zeugniß fuͤr troische Auswandrung nach Italien versaͤumt haben sollte, wo er aus Hellanikus, Kephalon und an- dern so viel neueren Schriften, was sich auftreiben ließ zusammenbrachte. Hingegen scheint Dionysius weder Pisander, noch Stesichorus lyrisches Gedicht uͤber Ilions Zerstoͤrung, ge- kannt zu haben. Koͤnnen wir der Nachricht glauben daß Virgil das zweyte Buch der Aeneis jenem Epiker ganz nachbildete Macrobius, Saturn. V. c. 2. : und es scheint keine Ursache vorhanden ihr zu mißtrauen: so laͤßt sich wenigstens nicht bezweifeln, daß daß und wie Pisander besungen hat daß Aeneas mit einem Theil der Troer, nach dem Ungluͤck der Stadt, sich ret- tete, und fortzog: aber Folgerungen wegen der ferneren Uebereinstimmung seiner Fabel mit der virgilischen sind unbefugt. Pisanders Zeitalter, wenn er der Kamiraͤer war, ist ganz unbestimmt, vom Hesiodischen herab bis zur drey und dreyßigsten Olympiade. Aber Stesichorus sang von Aeneas Auswanderung fast wie Virgil; denn die Darstellungen der ilischen Tafel scheinen Vertrauen zu verdienen. Hier findet sich die Rettung des Vaters und der Heiligthuͤmer, — etwas ver- schieden von der Virgilischen Dichtung, — und die Ein- schiffung Aeneas und der Seinigen nach Hesperien. Ste- sichorns, der in der sechs und funfzigsten Olympiade starb, lebte in der andern Haͤlfte des zweyten Jahrhunderts: doch von unbestimmter Erzaͤhlung daß Aeneas Troer nach Hesperien gefuͤhrt habe, bis zu der daß er eine Co- lonie in Latium gestiftet, ist allerdings noch ein weiter Schritt: und es ist sehr zweifelhaft, ob Stesichorus an dieses aͤußerste Ziel trat. Bey Arktinus wenigstens war Rettung des Palladi- ums die Hauptthat des Heros: unter den Heiligthuͤmern bey Stesichorus war dieses sicher auch der koͤstlichste Schatz: dieses Palladium aber glaubten die Griechen bey der Troischen Colonie zu Siris in Oenotrien geborgen; an der Kuͤste wohin sie so viele troische Erinnerungen ver- setzten, Philoktetes zu Petelia, Epeus zu Lagaria, Pylier zu Metapontum. Auch sie war im Umfang Hesperiens, und diesseits dem furchtbaren Fabellande Sicilien; die Erster Theil. J aͤltesten Griechen wenigstens die von troischer Auswande- rung nach Hesperien sangen, haben schwerlich ein entfern- teres Ziel gesetzt. Nur Misenus, bey Stesichorus auf der ilischen Tafel, wenn er nicht aus Virgil hinzugefuͤgt ist, zieht entscheidend an das untere Meer. Die ferneren griechischen Zeugen welche Dionysius anfuͤhrt, koͤnnen wir nicht nach ihrem Alter ordnen, und so die Zeit bestimmen da zuerst die Latiner von den Grie- chen als troische Colonie genannt werden. Gergithes auf dem Ida, war seit der Aeolischen Einwanderung die einzige erhaltne teukrische Stadt Herodot V. c. 122. : ein Gergithier, Kephalon, schrieb die Geschichte seiner Nation. In die- ser erzaͤhlte er: Aeneas habe die Troer nur bis Pallene, an der thrakischen Kuͤste, gefuͤhrt; dort sey er gestorben, nachdem er die Stadt Aenea gegruͤndet: Romus einer seiner vier Soͤhne, habe im zweyten Menschenalter nach Ilions Zerstoͤrung Rom erbaut mit seines Vaters Gefolge Dionyfius I. c. 49. 72. . Als Teukrer ist dieser Schriftsteller interessant: er waͤre es noch mehr wenn Dionysius Ausdruck: „ein sehr alter Geschichtschreiber συγγϱαφεὺς παλαιὸς πάνυ I. c. 72. :“ vollwichtiger waͤre, aber eben so nennt er Antiochus, welcher juͤnger als Herodot war. Wir duͤrfen es also auch nicht wagen Kephalon aͤlter zu glauben als Antiochus: aus der ersten Haͤlfte des vierten Jahrhunderts: eine Vermuthung die durch seine Erwaͤh- nung Capuas Etymol. magn. s. v. Καπύη. , welches diesen Nahmen erst seit der samnitischen Eroberung empfing, zur Gewißheit wird. Und nun koͤnnen wir die S p ur der Sage bey den Griechen nicht weiter chronologisch verfolgen bis zum Zeitalter des Pyrrhus, und gegen den Ausgang des fuͤnften Jahrhun- derts, wo sie sich nicht nur bey Lykophron v. 1232. ff. , sondern nun allgemein angenommen findet. Dagegen ist es aus andern Erwaͤhnungen klar, daß die Griechen des vierten Jahrhunderts andre troische Co- lonieen in jenen Gegenden fuͤr historisch gewiß hielten. Hellanikus zwar hatte die Elymer in Sicilien aus Italien hergeleitet, und fuͤr aͤltere Bewohner der Insel als die Sikeler gehalten Dionysius I. c. 22. Auch die Troer des Aeneas, scheint es, fuͤhrte er nur bis zu den Krusaͤern auf Pallene, in die Stadt Aenea. S. Dionysius I. c. 48. . Thukydides aber, wohl gewiß nach Antiochus, meldet sie waͤren Troer, vermischt mit Pho- kiern, dorthin auf der Ruͤckkehr von Ilion verschlagen. Auch Skylax nennt sie Troer Thukydides VI. c. 2. Skylax, p. 4. . Jene sonderbare Er- zaͤhlung einer friedlichen gemeinschaftlichen Niederlassung der Fluͤchtlinge, und der vom Schicksal gedemuͤthigten Sieger findet sich auch an der oͤnotrischen Kuͤste in Siris wieder. Darnach ist es gar nicht zweifelhaft daß Thu- kydides und die Griechen seines Zeitalters, wenn von einer troischen Colonie an der Tiber geredet worden ist, nichts befremdendes darin gesehen haben werden. Aber neben dieser Dichtung galt unter den Griechen eine andre; daß die Latiner eine von jenen alten griechi- J 2 schen, nach dem trojanischen Kriege von den zerstreut Verschlagenen gestifteten, Colonieen waͤren, welche nach- her die Verbindung mit dem Vaterlande verlohren haben, und der griechischen Nation fremd geworden seyn sollen; dergleichen aus dem suͤdlichen Italien Metapontum, Pete- lia und Arpi erwaͤhnt werden. Circeji, einstimmig von den Griechen fuͤr die Insel der Circe gehalten, und so selbst den Schiffern merkwuͤrdig, welche Elpenors Grab an einem Ort, bewachsen mit Myrthen einer kleinern Art (das uͤbrige Latium habe nur hochstaͤmmige hervorge- bracht), erkannten Theophrast Hist. Plant. V. c. 9. Skylar, p. 2. , fuͤhrte das Andenken an Odysseus in diese Gegenden. Hesiodus nennt Latinus und seinen Bruder Agrius, Soͤhne des Odysseus und jener Goͤttin, Beherrscher der beruͤhmten Tyrrhener Theogon. v. 1011 — 15. . Er nun kennt Telegonus nicht, den andre Fabeln statt jener Bruͤder nannten; Fabeln aͤlter als Sophokles, und von der spaͤte- ren roͤmischen Poesie, und den Tuskulanern angenommen. Aber jene Meinung erscheint auch ohne Odysseus zu erwaͤh- nen. Aristoteles erzaͤhlte Bey Dionysius I. c. 72. : von Troja zuruͤckkehrende Achaͤer waͤren durch Stuͤrme an die Kuͤste von Latium, einer Landschaft in Opika, verschlagen worden: da sie nun gelandet um zu uͤbert intern, haͤtten die gefangenen troischen Frauen ihre Schiffe angezuͤndet: dies habe sie gezwungen sich dort niederzulassen. Also ist die Sage von der Auswandrung der Troer nach Hesperien keine alte festgegruͤndete, in allgemein ge- lesene griechische Gedichte verwebte, aus denen die Roͤmer und Latiner sie sich haͤtten aneignen koͤnnen, wie es aller- dings mit der Mythe von Odysseus Aufenthalt auf Circes Insel geschah; den die aus Tusculum, wo sie adlich, viel- leicht koͤniglich, gewesen war, nach Rom verpflanzte Ma- milische Familie fuͤr ihren Ahnherrn durch Telegonus aus- gab, und ihre Denarien mit seinem Bilde bezeichnete. Haͤtten sie diese Meinung auch fruͤher aufgestellt als die griechischen Fabeln in Rom griechisch gelesen und lateinisch nachgesungen wurden, so waren diese auch durch die Etrusker sicher viel fruͤher bekannt: die welche Odysseus betrafen, nahmen die Latiner leicht auf; leicht konnte Fa- milienstolz es wagen das Geschlecht alter Fuͤrsten auf Te- legonus zuruͤckzufuͤhren, und diesen Tusculums Erbauer zu nennen. So weit es aber moͤglich ist der troischen Sage bey den Griechen nachzuforschen, erscheint sie zuerst in Sicilien bey dem Himeraͤischen Dichter, und ist folg- lich wahrscheinlicher entweder von den benachbarten Ely- mern, welche, wie die Ruinen von Egesta, ihre Muͤnzen, und ihr großer Verkehr mit den Griechen, namentlich Athen, beweisen, ganz zu Griechen veredelt waren; oder aus Latium selbst zu den Sikelioten gekommen. Immer kann man die Moͤglichkeit einraͤumen daß vom Anfang der Roͤmischen Litteratur die Schriftsteller verfuͤhrt seyn konnten, den Ursprung ihrer Nation in griechische My- then zu verweben: Ennius mag immerhin gar nichts gel- ten: doch duͤrfen wir Dionysius glauben, daß nicht nur die aͤltesten Roͤmischen Annalisten, sondern die alten Schriften welche sie zum Grunde legten, alle ganz ein- stimmig des Troische Gebluͤt der Latinischen Nation be- haupteten I. c. 49. : denn vom Ende des fuͤnften Jahrhun- derts an ist die Sage erweislicher Nationalglaube, von der Republik selbst anerkannt. Wenige Jahre nach Timaͤus (um 495) nennt die In- schrift der Duilischen Saͤule die Egestaner Vettern des Roͤmischen Volks ( cocnatos Popli Romani ), welches eine ausdruͤckliche Anerkennung des gemeinsamen Troi- schen Ursprungs ist; denn wie ausgemacht bey den Ely- mern die Meinung von ihrer Abkunft aus Troja war, er- hellt aus den Sinnbildern ihrer Muͤnzen. Die erste rohe Uebersetzung griechischer Gedichte erschien zu Rom zwanzig Jahre nach dem Siege des Duilius. In dem ersten Frie- denstractat mit Macedonien, im Jahr 549, schließen die Roͤmer auch die Ilier ein: diese ruͤhmten sich, funfzehn Jahre spaͤter, als die Scipionen uͤber den Hellespont gin- gen, ihrer Verwandtschaft zum Roͤmischen Volk, ihrer Co- lonie; die Roͤmer freuten sich ihrer Heimath, und der Consul ging in die Burg um Athene Opfer zu bringen Livius XXXVII. c. 37. . Spaͤtere Beyspiele daß die Ilier sich auf diese angebliche Verwandtschaft beriefen (faͤlschlich, denn sie waren ur- spruͤnglich eine Aeolische Colonie, und die Macedonischen Koͤnige welche die Stadt bald erweiterten, bald verlegten, vermischten eine Menge Volk aus allen Nationen mit den alten Buͤrgern), waͤren hier zwecklos. Die Sibyllinischen Orakel welche Dionysius las, sind freylich ein eben so mißlicher Beweis fuͤr des Glaubens Alter, als unbezweifelt alte entscheidend merkwuͤrdig seyn wuͤrden. Ein eben so unguͤltiger sind auch die heiligen Caͤremonien der Roͤmischen Religion, in denen er untruͤg- liche an diese Vorfaͤlle erinnernde Spuren zu sehen glaubte; denn dergleichen ist willkuͤhrliche Deutung, und sein Urtheil war befangen. Schwer ist es zu errathen was er im Sinn hatte. Spaͤtere Festus s. v. Saturnia. erklaͤrten sehr albern die Sitte daß die Opfernden ihr Haupt verhuͤllten, aus der Fabel: Odysseus habe sich unerwartet gezeigt als Aeneas am latinischen Ufer opferte; und dieser, um nicht erkannt zu werden, sein Haupt schnell verhuͤllt Ein Zusammentreffen des Aeneas und Odysseus erzaͤhlt auch Lykophron v. 1243 ff. . Schwerlich wußte Dionysius etwas besseres. Wichtig aber und eigent- lich der roͤmischen Religion angehoͤrend, der tuskischen wie es scheint fremd, war die Verehrung der Penaten zu Lavinium (der Glaube an das Daseyn des Palladiums im Tempel der Vesta ist jung, und ward nie allgemein): an denen, wenn nicht von den aͤltesten Zeiten her troische Sa- gen an sie geknuͤpft gewesen waͤren, ohne Zweifel andre aͤltere Nationalsagen gehangen haben wuͤrden, die in dem altfraͤnkischen alles Fremde und Griechische verabscheuen- den Zeitalter vor Timaͤus gewiß keiner fremden Dichtung gewichen waͤren. Timaͤus aber, der doch bey einem taͤg- lich steigenden Verkehr mit Rom uͤber latinische Dinge nicht wie Megasthenes uͤber Indien fabeln konnte, meldete, er habe von Laviniensern gehoͤrt, daß Troische thoͤnerne Bilder (die Penaten) in ihrer Stadt aufbewahrt wuͤr- den Dionysius I. c. 67. . Das Angefuͤhrte nun scheint mir hinreichend die Erzaͤhlung von der Troischen Niederlassung in Latium als eine einheimische Nationalsage zu achten, bey der kein Grund vorhanden ist sie strenger als irgend einen andern Umstand der mythischen Zeit zu verwerfen. Die Wider- spruͤche in der Geschichte des Aeneas bedeuten gar nichts sobald man sich erinnert daß hier mythischer Boden ist: sie sind von der Sagenzeit unzertrennlich. Ich glaube diese Erzaͤhlung nicht uͤbergehen zu koͤn- nen, weil sie den Roͤmern so heilig war, und folge da- bey Cato Denn hier scheint Victor wirklich einen Auszug zu geben. . Als die Trojaner am Laurentischen Ufer das Orakel erfuͤllt Dies kennt auch Lykophron v. 1250 ff. , und sich am Ziel ihrer Wandrung sahen, war ihnen der Ort noch unbekannt, wo sie dem Willen der Goͤtter gemaͤß ihre Stadt erbauen sollten. Das Orakel gebot ihnen die Fuͤhrung eines Thiers zu erwarten, und sie folgten den Spuren einer traͤchtigen Sau, die, zum Opfer gefuͤhrt, sich losriß. Diese fluͤchtete in die Huͤgel, drey Millien vom Ufer: in eine Gegend welche die Tro- janer, wegen der Unfruchtbarkeit und der Entfernung von der See, mißmuthig zu ihrer Wohnung nahmen. Ihr Gehorsam ward durch eine Traumerscheinung der Pena- ten belohnt, die Aeneas Muth einsprachen und ihm verhießen, nach dreyßig Jahren der Pruͤfung — so viele Ferkel hatte die Sau geworfen — werde sein Volk aus dieser Wuͤste in fruchtbare Gegenden ziehen, und eine glaͤnzende Stadt gruͤnden Nach andern Roͤmern bezeichnete die Zahl der geworfenen Jungen die Zahl der Staͤdte welche in Latium von der er- sten Colonie ausgehen sollten, und diese Gestalt der Sage bildet Lykophron aus ( v. 1253 — 60.). Eine Woͤlfin und ein Specht kommen auch in dem Mythus von Laviniums Gruͤndung vor, wie in dem von Romulus. . Die Aboriginer ruͤsteten sich um den Fremden die Niederlassung zu wehren. Aber ihr Koͤnig Latinus wagte es nicht mit einem Haufen nur allein mit Stoͤcken und Steinen bewaffneter und mit Fellen geschirmter, ein geruͤ- stetes Heer anzugreifen; er bot den Trojanern Friede und Aufnahme. Die Feldmark welche er ihnen einraͤumte, zwischen Laurentum und ihrem Lager, maaß nur sieben- hundert Jugern; ein Bezirk der in den Zeiten der reinsten Sitte nur hundert roͤmischen Familien genuͤgt haben wuͤrde. Aeneas vermaͤhlte sich mit Lavinia, des Koͤnigs Tochter. Von Launa, Euanders Tochter, Herakles ver- maͤhlt, ist schon geredet: die Mythographen nannten auch eine Delierin, Aeneas Gattin, welche an diesem Ufer gestor- ben sey, und Lavinium ihren Nahmen hinterlassen habe. Der Fuͤrstin Amata Haß erregte den Troern einen Krieg mit den Rutulern; aus diesem entstand ein weit gefaͤhrlicherer mit ihrem Oberherrn dem Etrusker Mezen- tius. Latinus fand den Tod in einer Schlacht; ihm folgte Aeneas als Erbe in der Herrschaft uͤber das unter dem Nahmen der Latiner vereinigte Volk der Aboriginer und Trojaner. Auch Aeneas fiel in diesem Kriege, er verließ die Erde um als Jupiter Indiges verehrt zu werden. Ascanius bat um Frieden: aber der Hochmuth des Sie- gers schrieb die Bedingung vor, die Latiner sollten ihm, wie er es von den Rutulern empfing, die den Goͤt- tern geweihten Erstlinge der Fruͤchte entrichten, oder (nach einer andern Sage) allen Wein den ihre Landschaft hervorbrachte. Jenes war ruchlos, dieses unertraͤglich: Verzweiflung gewaͤhrte ihnen einen Sieg, nach welchem Mezentius freyen Ruͤckzug durch einen annehmlichen Frie- den erkaufte. Diese Kriege schildert Virgil, die Folge der Bege- benheiten in der Sage veraͤndernd und beschleunigend, in der letzten Haͤlfte der Aeneis. Allerdings war ihr Inhalt national, doch ist es kaum glaublich, daß selbst unbe- fangne Roͤmer an diesen Erzaͤhlungen aufrichtige Freude gehabt haben sollten. Wir fuͤhlen es nur zu unangenehm, wie wenig es dem Dichter gelang, diese Schatten, die charakterlosen Nahmen alltaͤglicher Barbaren, zu lebendi- gen Wesen zu erheben, wie es die Helden Homers sind. Vielleicht war die Aufgabe unaufloͤsbar, gewiß fuͤr Vir- gil, dessen Genie zu Schoͤpfungen zu duͤrftig war, wie groß auch sein Talent zum Schmuͤcken. Daß er dieses selbst fuͤhlte, und es nicht verschmaͤhte in der Art groß zu seyn wozu er ausgeruͤstet war, beweisen grade seine Nachahmungen und Erborgungen, so wie sein Mißfallen am eignen Werk als es schon allgemeine Bewunderung ge- noß. Wer muͤhselig und zusammensetzend arbeitet ist sich der Ritzen und Spalten bewußt welche sorgsames Glaͤt- ten nur dem ungeuͤbten Auge verbirgt, und von denen das Werk des Meisters frey ist, das im großen Gusse her- vorgeht. Sicher ahndete auch Virgil daß aller fremde Schmuck mit dem er sein Werk zierte wohl Reichthum des Gedichts aber nicht der seinige ward, und daß die Nach- welt dies einst erkennen werde. Daß er ungeachtet dieses quaͤlenden Bewußtseyns auf dem ihm offnem Wege dahin strebte einem Gedicht, welches er nicht aus freyer Wahl schrieb, die groͤßte Schoͤnheit zu geben die es aus seinen Haͤnden empfangen konnte; daß er nicht eitel und irrig einer ihm versagten Genialitaͤt nachtrachtete; daß er sich nicht bethoͤren ließ als ihn alles ringsum vergoͤtterte, und Properz sang: Latiums Dichter weichet, und weicht, ihr grajischen Saͤnger! Ueber die Ilias ragt bald ein erhabneres Lied: daß er, als der Tod ihn von den Fesseln buͤrgerlicher Ruͤck- sichten loͤßte, vernichten wollte was er in diesen feyerli- chen Momenten eben als den Stoff falsches Ruhms unmu- thig betrachten mußte, das macht ihn uns achtungswuͤr- dig und nachsichtig fuͤr alle Schwaͤchen seines Gedichts. Nicht immer entscheidet der Werth eines ersten Versuchs: aber Virgils erstes Jugendgedicht zeigt daß er sich mit unglaublichem Fleiß ausbildete, keine versaͤumte Kraft in ihm erlosch. Wie liebenswuͤrdig aber und edel er war, erscheint da wo er aus dem Herzen redet: nicht allein im Landbau, und in allen Schilderungen reines stillen Lebens; in dem Epigramm auf Syrons Villa; sondern nicht weniger in der Auffuͤhrung jener großen Seelen die hell in der roͤmischen Geschichte leuchten. Alba . Es wird erzaͤhlt daß dreyßig Jahre nachdem Lavi- nium gegruͤndet war, die Einwohner diese unwirthbare Gegend verließen, um am Fuß eines erhabenen, durch die Bundesopfer der latinischen Nation mehr als tausend Jahre hindurch verherrlichten Bergs, an einem schoͤnen See, in einer Landschaft die den edelsten Wein in Latium trug, Alba zu gruͤnden. Um die troischen Penaten welche sich von der Wiege der latinischen Groͤße nicht trennen wollten, nicht in einer Einoͤde zu lassen, ward von Alba eine Colonie in die verlassenen Mauern zuruͤckgefuͤhrt Fuͤr alle diese Erzaͤhlungen gebe ich keine Citate, da sie nicht zerstreut stehen, und Kritik der Abweichungen viel zu weit fuͤhren wuͤrde. . Das Verzeichniß der Albanischen Koͤnige ist ein verhaͤlt- nißmaͤßig sehr junges und aͤußerst ungeschicktes Mach- werk: eine Zusammenstellung von Nahmen, theils voͤllig unitalisch, die bald aus fruͤherer, bald aus spaͤterer Zeit wiederholt, bald aus geographischen erfunden sind; fast ganz ohne einige Erzaͤhlung. Auch die Zahl ihrer Regie- rungsjahre wird gemeldet: diese fuͤllt so genau den von Cato von Trojas Zerstoͤrung bis zur Gruͤndung Roms nach Eratosthenes Kanon angegebnen Zeitraum, daß schon dadurch die Neuheit des Betruͤgers klar ist. Denn daß dieses Zusammenstimmen moͤglich sey, wird wohl schwerlich ein besonnener Mann, ich sage nicht wahrscheinlich, son- dern auch nur denkbar finden. Eben so augenscheinlich falsch ist die Behauptung, jene dreyßig Staͤdte welche nachher zum Unterschied von den latinischen Colonieen, die alten Latiner, prisci Latini, genannt wurden Festus s. v. prisci Latini. , waͤren von Alba aus gegruͤndet worden. Alba mag vor Rom die Hauptstadt der Nation, nicht die herrschende, gewesen seyn: jene Staͤdte sind selbst der Sage nach, zum Theil aͤlter als Alba. Tibur ward bey der ersten Einwanderung von den Aboriginern eingenom- men: auch Ardea, Lavinium selbst und Laurentum sind unter ihnen aufgezaͤhlt, in dem Verzeichniß bey Diony- sius Dionysius V. e. 61. , von dem ich an einem andern Orte naͤher reden werde. Merkwuͤrdig ist nur die Grundeintheilung des lati- nischen Volks in dreyßig Gemeinden, wie die aͤltesten Buͤr- ger Roms in dreyßig Curien, und die Plebs urspruͤnglich in dreyßig Tribus eingetheilt waren: merkwuͤrdig, daß, nachdem mehrere altlatinische Staͤdte von den roͤmischen Koͤnigen zerstoͤrt waren, diese Zahl, wenn anders Dio- nysius Verzeichniß einigen Glauben verdient, durch an- dere wieder ergaͤnzt ward. Rom . Verschiedene Sagen von der Gruͤndung der Stadt. D ie Erbauung Roms gehoͤrt wie die Ankunft der Tro- janer in Latium ganz zur Mythologie: und auch hier kann nur das Ziel seyn, die verschiedenen Meinungen welche bey den Aelteren, Roͤmern und Griechen, obwalteten, ehe Livius die schon vorherrschende zu einem historischen Glau- ben erhob, zu sondern, und die einheimische Sage festzu- stellen Die abweichenden Erzaͤhlungen sind uns von Diony- sius ( I. c. 72. 73.), Plutarch ( in Romulo, vom An- fang), und Festus ( s. v. Roma ) erhalten: Solinus hat nur wie Festus, aber weit duͤrftiger, den Verrius Flaccus excer- pirt, der selbst groͤßtentheils Dionysius benutzt zu haben scheint. . Antiochus Bey Dionysius I. c. 73. und bey Festus. erzaͤhlte zwar, Sikelus sey aus Rom fluͤchtig zu dem Italischen Koͤnig Morges gekommen; dar- aus aber ist es selbst fuͤr den der mythisches und histori- sches Zeitalter vermengt, nicht erlaubt, wie Dionysius thut, zu folgern: es sey in den uraͤltesten Zeiten ein nachher untergegangenes Rom vorhanden gewesen: der alte Geschichtschreiber der die Archaͤologie Roms nicht er- forscht hatte, sie aber als die Hauptstadt Latiums kannte, wollte nur die Heimath dieser noͤrdlichen Siculer bezeich- nen. Neu und ohne Werth war sichtbar die Chronik von Kuma, welche von einer alten, von griechischen Pelasgern gestifteten, urspruͤnglich Valentia genannten Stadt er- zaͤhlte, die nachher durch Euander den griechisch gleichbe- deutenden Nahmen Roma erhalten habe Bey Festus. . Vor Timaͤus von Sicilien waren die Griechen welche der Stiftung Roms gedachten einig in ihrer Meinung, daß die Stadt unmittelbar oder in den naͤchsten Menschenal- tern nach den Troischen Zeiten erbaut sey. Darin aber theilten sie sich, daß zwar die meisten die Troer als ihre Stifter ansahen, einige hingegen Griechen: endlich andere, vermischte Haufen beyder Nationen. Die Anhaͤnger der ersten Meinung nannten theils Aeneas selbst als Erbauer, theils Romulus, und diesen bald seinen Sohn (nach einigen als Kind nach Italien ge- fuͤhrt, nach andern von einer italischen Mutter gebohren), bald aber seinen Enkel. Kallias, der Agathokles Ge- schichte geschrieben hat, nannte Romulus und Romus Gruͤnder der Stadt, Soͤhne des Koͤnigs Latinus und der Trojanerinn Roma, welche die Frauen uͤberredet batte, um dem Umherirren ein Ende zu machen, die Schiffe an- zuzuͤnden: dieselbe Fabel deutet Lykophron an v. 1252. 53. wo man schlechterdings nicht mit einigen Handschriften statt ἔξοχον Ῥώμης γένος — ἔξ. ῥώμη γ. lesen darf. . Schon Kephalon von Gergithes, der aͤlteste von den angefuͤhrten Schriftstellern, nannte beyde, Romulus und Romus, die beyden juͤngsten unter vier Soͤhnen des auf Pallene gestorb- nen Aeneas. Fast alle Sagen, schon die aͤltesten, wie bunt auch alle uͤbrige Umstaͤnde wechseln, verbinden beide Bruͤder mit einander: und daher kommt es daß Remus der Latiner bey den Griechen, als sie schon laͤngst ihre roͤ- mische Geschichte nach einheimischen Nachrichten schrieben, immer Romus genannt wird. Von der zweyten Meinung, nach welcher Rom eine griechische Stadt aus der Zeit der Heimfahrten von Ilion war, habe ich schon angefuͤhrt daß Aristoteles sie er- zaͤhlte. An einen andern griechischen Ursprung der Roͤ- mer, an eine eigentliche Colonie der spaͤteren im strengen Sinn griechischen Voͤlker, hat auch weder Heraklides der Pontiker Bey Plutarch in Camillo, p. 140. am Anfang, noch Koͤnig Demetrius der Belagerer Strabo V. c. 3. §. 5. um die Mitte des vierten Jahrhunderts denken koͤnnen: uͤbrigens war es nach der Griechen Sin- nesart ein kluges Mittel auf maͤchtige Barbaren denen sich nicht befehlen ließ zu wirken, wenn man sie als griechisch verwandte behandelte: das war die aͤußerste schmeichelnde Hoͤflichkeit. Die troische Sage ist hier ausgeschlossen: erst in einer sehr jungen Zeit fing man an die uralten Troer zu den Griechen zu rechnen: Skylax nennt die Elymer Sici- liens, Troer und Barbaren Peripl. p. 4. . Aus jener Achaͤischen Sage hat Kallias Roma und den Brand der Schiffe in die troische gemischt: so wie die Fabel, nach welcher die Bruͤ- der der Kinder des Kriegsgotts und der Aemilia Aeneas Toch- ter waren, wohl noch spaͤter aus der gewoͤhnlichen roͤmi- schen abgeleitet ist. Die letzte Zwitterdichtung herrscht bey Lykophron v. 1242 ff. , der auch Mysier unter den Telephiden Tarchon und Tyr- rhenus beymischt: und fand sich auch in der nach den Jah- ren der Argivischen Priesterinnen geordneten Chronik bey Dionysius. Die Stifter der Colonie sind in dieser Sage Troer: dort die Bruͤder, Nachkommen Aeneas: hier er selbst: die Griechen aber Gefaͤhrten des Odysseus. Die- ser erscheint fortwaͤhrend auch bey den juͤngeren Dichtern in den Fabeln von Latium; und auch an ihn hat man Ro- mulus und Remus angeknuͤpft, indem Latinus, dessen und der Troerin Roma Soͤhne sie auch in dieser Gestalt der Sage heißen, Odysseus Enkel durch Telemachus, oder, wie wohl gelesen werden muß, Telegonus, genannt wird. Abgesondert steht Skylax, der sonst bey jeder auch schon durch barbarische Eroberung entehrten Stadt grie- chisches Ursprungs das adelnde Wort ἑλληνὶς beyfuͤgt: er zaͤhlt Rom zu den Tyrrhenern. Auch troisch nennt er sie nicht, obwohl er die Elymer so nannte Peripl. p. 2. . Ich habe Timaͤus von Sicilien als den Geschicht- schreiber genannt, der bey den Griechen Romulus und Remus als spaͤte Nachkommen des Aeneas in die Ge- schichte einfuͤhrte. Vielleicht war dies aber auch schon die Erzaͤhlung des Hieronymus von Kardia, der in seiner Ge- Erster Theil. K schichte der Nachfolger Alexanders, wenige Jahre vor Ti- maͤus, eine kurze Nachricht von der Roͤmischen alten Ge- schichte gab, deren Duͤrftigkeit Dionysius, wie die der schon weitlaͤuftigeren Erzaͤhlungen des Timaͤus und Poly- bius, tadelt I. c. 7. . Er selbst verwahrt sich gegen den Ver- dacht der Erdichtung bey Lesern dieser drey Schriftstel- ler, welche bey ihm faͤnden was jene nicht haͤtten: nicht aber auf den Fall daß sie etwas ganz verschiednes erzaͤhl- ten Diokles von Peparethus, den Plutarch als den fruͤhesten Schriftsteller nennt der die allgemein bekannte Erzaͤhlung geschrieben habe, koͤnnen wir nicht aͤlter annehmen als Ti- maͤus. Daß Fabius Pietor ihm gefolgt sey, ist gewiß nur Plutarchs Vermuthung. . Aber auch nach Timaͤus und Polybius erhielt sich noch die aͤltere griechische Sage bey den zu Alexan- drien entstandnen Litteratoren und Lesern alter Selten- heiten; bey denen die alles nur aus der aͤlteren Griechischen Litteratur schoͤpfen wollten. Heraklides Lembus, um d. J. 600., wiederholte Aristoteles Er- zaͤhlung von Achaͤern und gefangnen Troerinnen: und so schrieb noch Orus von Theben nach Kephalon, Romulus und Romus, Aenegs Soͤhne, waͤren Roms Stifter Etymolog. magn. s. v. Ῥώμη. . Ohne Zweifel hatte Timaͤus seine Erzaͤhlung von Roͤ- mern erhalten, wie er von Laviniensern die Geheimnisse der Penaten erfuhr. Denn die gewoͤhnliche Sage herrschte in Rom so allgemein daß nur einige wenige der grie- chischen folgten, und die Bruͤder Soͤhne oder Tochtersoͤhne des Aeneas nannten, welche Latinus zu seinen Erben an- genommen: oder juͤngere Bruͤder des Askanius mit denen dieser sein Erbe getheilt haͤtte, worauf sie ausgezogen waͤ- ren, Rom, Kapua, und zwey fabelhafte Staͤdte, Anchise und Aenea, gestiftet haͤtten Dionysius I. c. 73. . So freylich konnte nur ein mit der Archaͤologie Italiens ganz unbekannter Grieche fabeln: Sylburg hat im Ety- mologicum s. v. Καπύη. eine Stelle des Orus nachgewiesen, woraus wir sehen daß diese Erzaͤhlung aus Kephalon dem Gergi- thier genommen ist; dem es als Teukrer nicht genuͤgte das damals noch dunkle Rom als Colonie seines Volks anzuge- ben, da der troische Kapys eine Etymologie auch fuͤr Ca- pua darbot. Nur setzte der alberne Roͤmer welcher ihm nachschrieb noch hinzu: dieses aͤlteste Rom sey nachmals veroͤdet, und von einem zweyten Romulus und einem zweyten Remus wieder angebaut worden. Unter den uns erhaltnen roͤmischen Schriftstellern folgt allein Sallust unzweydeutig und ausdruͤcklich der Meinung welche Rom dis an die Troischen Zeiten hinaufruͤckt, viel- leicht weil er so, stillschweigend, das Wundervolle ent- fernt welches keiner historischen Deutung weichen will: Vellejus, der von den Heeren des Latinus, welche seinen Enkel Romulus bey der Gruͤndung der Stadt unter- stuͤtzten, redet, und doch die gewoͤhnliche Aera der Erbau- ung annimmt, vermischt beyde Erzaͤhlungen mit unange- K 2 nehmer Inconsequenz. Daß auf jeden Fall, ehe die Fol- gereihe albanischer Koͤnige erdichtet ward, Romulus und Remus der einheimischen Sage weit naͤher an Aeneas und Latinus standen, als seitdem die Roͤmer erfahren hatten wie hoch die griechischen Chronologen die troische Zeit hinaufruͤckten, ist gar nicht zu bezweifeln. Eben so mag wohl neben der gewoͤhnlichen Sage auch eine andere unpoetische gefunden worden seyn, welche Romulus (das roͤmische Volk) unmittelbar Sohn des Latinus (des la- tinischen) nannte. Welche Annalisten aber es waren in denen Dionysius diese von der schoͤnen Dichtung abwei- chende Angaben fand, laͤßt sich nicht errathen. Jene ein- zelne Stelle Sallusts kann er nicht im Sinn gehabt ha- ben; und von mehreren unter den roͤmischen Schriftstel- lern die er benutzte wissen wir, wie von Fabius, bestimmt, daß sie die gewoͤhnliche Mythe annahmen. Allerdings gehoͤrt diese Roͤmische Sage nichts weni- ger als der Geschichte an: ihr Wesentliches ist Wun- der; man kann diesem seine Eigenthuͤmlichkeit rauben, und so lange weglassen und aͤndern bis es zu einem ge- woͤhnlichen moͤglichen Vorfall wird, aber man muß auch fest uͤberzeugt seyn, daß das uͤbrig bleibende Caput mor- tuum nichts weniger als ein historisches Factum seyn wird. Mythologische Erzaͤhlungen dieser Art sind Ne- belgestalten, oder oft gar eine Fata Morgana, deren Urbild uns unsichtbar, das Gesetz ihrer Refraktion un- bekannt ist; und waͤre es das auch nicht, so wuͤrde doch keine Reflexion so scharffinnig und gelehrt verfahren koͤnnen, daß es ihr gelaͤnge aus diesen wunderbar ver- mischten Formen das unbekannte Urbild zu errathen. Aber solche Zauberbilder sind verschieden von den Traͤu- men, und nicht ohne einen verborgnen Grund realer Wahrheit. Traͤumen aͤhnlich sind die Dichtungen der spaͤteren Griechen als die Tradition erloschen war, und der Einzelne mit launenhafter Willkuͤhr an den alten Sagen aͤnderte; verkennend daß ihre Abweichung und Mannichfaltigkeit das Werk des ganzen Volks gewesen war, und nicht dem einzelnen frey stand. Daß die Griechen, als das aͤltergebildete Volk, auch eine fruͤhere historische Nachricht uͤber den Ursprung Roms gehabt haben sollten als sich bey den Roͤmern erhielt; und daß ihre Sage, weil sie weniger mythisch lautet als die Roͤ- mische, als historischer vorzuziehen sey, laͤßt sich durchaus nicht einraͤumen. Es war eine Volksgenealogie, die uͤber- dies willkuͤhrlich umgebildet ward, wie denn Kephalon na- mentlich auch die Geschichte ganz heterogener italischer Voͤlker damit in Verbindung setzte, von denen er auch nur Nahmen hatte. Ein merkwuͤrdiges Beyspiel der Verwir- rung aus Italien empfangner Mythen gewaͤhrt die Erzaͤh- lung eines Promathion bey Plutarch Plutarch in Romulo, p. 18. , worin die Sa- gen uͤber die Geburt des Romulus und des Servius Tul- lius auf die seltsamste Art vermischt sind. Romulus und Numa . Also lautete die roͤmische alte Dichtung: Procas Koͤ- nig der Albaner hinterließ zwey Soͤhne, Numitor und Amulius, deren aͤltestem nach dem Erbrecht das Reich ge- buͤhrte. Schwach und friedlich ertrug es dieser daß Amulius sich die Herrschaft anmaaßte, und ihm des Va- ters Privatguͤter anwieß. In ihrem Besitz lebte er reich, und weil er bey dem herrschsuͤchtigen Bruder keinen Ver- dacht erregte, alle Kraͤnkungen leidend ertrug, ungefaͤhr- det: aber diesem genuͤgte eine Sicherheit nicht welche mit dem Leben des Duldenden aufhoͤren konnte, wenn kraͤfti- gere Erben Rechte geltend machten, die nach dem Sinn jedes Thronpraͤtendenten nur schlummern, nie erloͤschen koͤnnen. Daher ließ er Numitors Sohn ermorden, und waͤhlte Rhea Silvia seine Tochter unter die Jungfrauen der Vesta. Silvius war der Familiennahme der Albanischen Dy- nastie, seitdem Silvius geherrscht, den Lavinia, nach Aeneas Tode aus Furcht vor dem ihr fremden Ascanius fluͤchtend, im Wald gebohren hatte. Oder vielleicht war Silvius, wie Rumitors Tochter von den Dichtern Ilia ge- nannt wird, nur eine breitere Aussprache von Ilius; und dieser Rahme bezeichnete das Troische Geschlecht der Dy- nastie von Alba. Amulius war kinderlos, oder hatte doch nur eine ein- zige Tochter: und so schien es daß das Geschlecht des An- chises und der Aphrodite aussterben wuͤrde, als die Liebe eines Gottes fuͤr Silvia ihm gegen die menschlichen Ge- setze Fortdauer und eine Verherrlichung wuͤrdig des Ge- schlechts eines Gottes gab. Silvia ging in den heiligen Hain des Mars um reines Wasser aus der Quelle fuͤr den Tempel zu schoͤpfen: der Gott erschien ihr, und uͤberwaͤl- tigte das erschrockne Maͤdchen: dann stillte er ihre Klagen und troͤstete sie mit Verheissungen edler Kinder wie Posei- don Tyro die Tochter Salmoneus. Aber er beschirmte sie nicht gegen den Tyrannen, auch retteten Ilia die Be- theurungen ihrer Schuldlosigkeit nicht: Amulius verur- theilte sie zum Tode oder zum ewigen Gefaͤngniß: ihre Zwillingsknaben befahl er im Strohm der Tiber zu ersaͤu- fen. Roms Huͤgel waren Klippen und Wald; die Thaͤler welche sie trennen, sumpfige Wiesen oder Lachen. Der Strohm stand weit und breit ausgetreten, seine Ufer wa- ren unzugaͤnglich: Amulius Knecht setzte die Mulde wor- in er die Knaben trug auf das naͤchste seichte Wasser; sie schwamm fort bis an die Wurzel eines wilden Feigen- baums, des Ficus ruminalis, der viele Jahrhunderte lang mitten in der Stadt erhalten und heilig blieb; dort stuͤrzte sie um. Eine durstige Woͤlfin ward durch das Ge- wimmer der Kinder herbeygerufen, die huͤlflos im Sumpf lagen, leckte sie, und saͤugte sie: ein Specht, Mars heili- ger Vogel, fuͤtterte sie. Dies wunderbare Schauspiel sah Faustulus, Hirt der koͤniglichen Heerden, und erbarmte sich; die Woͤlfin wich langsam und uͤberließ die Kinder sanfterer Pflege. Acca Larentia sein Weib ward ihre Amme. Sie wurden bey ihm groß, lebten im Dorf der Hirten auf dem Palatinischen Berge in Strohhuͤtten die sie selbst erbaut: die des Romulus ward bis auf Neros Zeit immer ergaͤnzt erhalten, als ein Heiligthum: sie wa- ren die ruͤstigsten der Hirtenknaben, tapfer gegen Raub- thiere und gegen Raͤuber, ihr Recht gegen jeden mit ihrer Staͤrke handhabend, auch die Staͤrke zum Recht verwan- delnd. Was sie erbeuteten, theilten sie mit ihren Gesel- len; so waren sie allen lieb. Aber ihr Uebermuth erregte ihnen Haͤndel mit den Hirten des reichen Numitor: denn alles weit umher war unbebaut und Wald, nur fuͤr Heer- den benutzt. Ihre Widersacher fingen Remus durch List, und schleppten ihn als Raͤuber nach Alba vor ihren Herrn. Eine Ahndung, das Andenken an seine Enkel welches die Erzaͤhlung der Herkunft beyder Bruͤder erweckte, hielt Numitor von einem raschen Urtheil zuruͤck: der Pflegeva- ter des Angeklagten eilte mit Romulus herbey, entdeckte dem Greise und den Juͤnglingen wer sie einander waͤren. Diese unternahmen es ihr eignes Unrecht und das ihres Hauses zu raͤchen: mit ihren treuen Gesellen die Remus Gefahr in die Stadt gerufen hatte, erschlugen sie den Koͤ- nig, und das Volk von Alba kehrte unter Numitors Herrschaft zuruͤck. Das ist die alte Erzaͤhlung, wie Fabius sie geschrie- ben hatte, und wie sie bis auf Dionysius Tage in heiligen alten Liedern gesungen ward I. c. 79. . Mit ihr begnuͤgte sich auch Livius; aber die modernen Griechen, Dionysius und Plutarch, ergriffen begierig die vernuͤnftig natuͤrliche Ge- stalt welche spaͤtere ihr gegeben hatten: Amulius selbst habe, wie ein tragischer Tyrann, beydes aus wilder Lust, und um das Haus seines Bruders zu verderben, der Sil- via Gewalt gethan, sie dann mit ihren Kindern zum Tode verurtheilt; ferner, Austausch der Kinder durch Numi- tors Sorge: Ersaͤufung untergeschobener die er dazu auf- opferte: heimliche aber standesmaͤßige Erziehung seiner Enkel zu Gabii, wo sie in griechischer Litteratur und grie- chischem Waffengebrauch unterrichtet worden: endlich, nachdem der lange angelegte Plan der Rache gereift, Ent- thronung des Verbrechers, und Herstellung des unter- druͤckten rechtmaͤßigen Fuͤrsten. Der alte fromme Glaube war abgestorben; sie konnten so wenig wie wir jene Dich- tungen, gleich den Vorfahren, als Geschichte einer hoͤhe- ren Zeit fassen. Das aber haͤtten sie empfinden sollen daß ihr Streben historische Wahrheit zu erkuͤnsteln, ein Vor- bild der Art wie vorgebliche denkende Theologen das wun- derbare der heiligen Schrift aufgeloͤßt haben, weit unver- nuͤnftiger, und ihre Pneumatologie viel aberglaͤubischer war als die Einfalt der Alten. Zum Lohn fuͤr die Herstellung seines Throns erbaten sich Romulus und Remus von ihrem Ahnherrn Verguͤnsti- gung und Beystand eine Stadt am Ufer des Strohms zu gruͤnden der ihr Leben verschont hatte. Numitor wieß ihnen dazu einen geraͤumigen Bezirk an, soweit die Graͤn- zen der aͤltern nahe gelegenen latinischen Staͤdte es gestat- teten, und zwischen Antemna und dem Ausfluß der Tiber noch ungetheilte albanische Domaͤne lag. Auf der Straße nach Alba erstreckte sich die roͤmische Feldmark bis an einen Ort, Festi, zwischen der fuͤnften und sechsten Millie, wo bis auf die spaͤtesten Zeiten als an der Graͤnze des eigent- lichen Ager Romanus jaͤhrlich die Ambarvalien gefeiert wurden Strabo V. c. 3. §. 2. . Die Hirten, ihre alten Gefaͤhrten, waren ihre ersten Buͤrger: mir scheint es sehr zweifelhaft, daß die alte Sage erzaͤhlt habe, es haͤtte sich zu ihnen auch Volk aus Alba gesellt, sogar troischer Adel. Aber die Bruͤder, mit gleicher Macht gebietend, und sich selbst uͤberlassen, stritten wem die Ehre zukomme Stifter der Stadt zu werden, sie nach seinem Nahmen Roma oder Remoria zu benennen; ob sie auf dem Palatinischen oder dem Aventinischen Huͤgel, nach einer andern Sage, ob sie am Tiber oder vier Millien vom Fluß entfernt erbaut werden solle. Daruͤber sollten Augurien richten. Jeder beobachtete den Himmel von dem Gipfel seines Lieblings- huͤgels: wer zuerst gluͤckliche Voͤgel erblicken wuͤrde, der sollte als Koͤnig entscheiden. Wer Auspicien suchte erhob sich in der Stille tiefer Nacht, und sah, nachdem er die Graͤnzen des Himmelstempels in seinem Gemuͤth bestimmt hatte, weissagenden Erscheinungen entgegen. Beide harr- ten lange vergeblich. Endlich erblickte zuerst Remus sechs Geyer die von Nord nach Suͤd hinflogen; aber mit dem Aufgang der Sonne, als diese Botschaft Romulus ange- kuͤndigt ward, flog ihm voruͤber ein Zug von zwoͤlf Geyern. Das Recht entschied fuͤr jenen: aber Romulus berief sich auf die doppelte Zahl seines Auguriums als offenbares Zeichen der Gunst der Goͤtter; und sein staͤrkerer Anhang entschied zum Vortheil seiner Anmaaßung. Dieses Augurium der zwoͤlf Schicksalsvoͤgel scheint urspruͤnglich dichterischer Ausdruck etruskischer Weissagung gewesen zu seyn, daß Rom zwoͤlf Saͤkeln Zeit zugetheilt waͤren: nachher erst die Allegorie Gestalt einer Sage ange- nommen zu haben, oder zuruͤckgedeutet zu seyn: dies ge- schah schon zu Varros Zeit von einem beruͤhmten Augur Vettius Varro, l. 18. Antiquitatum , bey Censorinus, c. 17. Nach seinem Nahmen war er ein Marser. . Die Weissagung ward nie vergessen, und erfuͤllte im zwoͤlften Jahrhundert der Stadt, welches zwi- schen dem vierten und fuͤnften unsrer Zeitrechnung getheilt ist, alle Anhaͤnger der alten Religion mit Furcht, da alles sich sichtbar zum Untergang neigte, und ihr Glaube unter- druͤckt ward. Nach der Varronischen Zeitrechnung endigte das zwoͤlfte Saͤculum, wenn man jedes, wie es die spaͤ- teren Roͤmer gewohnt waren, einem Jahrhundert gleich annahm, mit dem Jahr 446: aber wenn auch die Calami- taͤt, welche mit dem fuͤnften Jahrhundert unsrer Zeitrech- nung einbrach, diese Deutung den damals lebenden wahr- scheinlich machte, so wuͤrde doch ein tuskischer Aruspex sie verworfen haben. Als Mittelzahl der menschlichen Lebens- saͤkeln von ungewisser Groͤße und als astronomische cycli- sche Periode waren eigentlich hundert und zehn Jahr das Maaß eines Saͤculums Censorinus, c. 17. . Dies nun bringt die Summe der Jahre von zwoͤlf Saͤkeln auf 1320, und Roms Lebens- ende auf einen Zeitpunkt wo es sich mit strenger Wahr- heit sagen laͤßt, daß die romulische Stadt aufhoͤrte zu seyn. Nach Varros Zeitrechnung haͤtte das zwoͤlfte Saͤ- culum mit dem Jahr n. C. 566 geendigt: nach Cincius, dem der Aruspex in diesem Fall, aus Gruͤnden die weiter unten hervorgehen werden, den Vorzug gegeben haben wuͤrde, mit dem Jahr 591, dem ersten des Pontificats Gregorius des Großen. Auf jeden Fall verlaͤuft die Zeit in der letzten Haͤlfte des sechsten Jahrhunderts unsrer Zeit- rechnung: als die Stadt, mehr als einmal mit stuͤrmender Hand erobert, durch Hunger, durch Pest wegsterben sah was das Schwerdt verschont hatte; als der Senat und die noch uͤbrigen alten Geschlechter von Totila ausgerottet waren, so daß kaum nur der senatorische Nahme, und ein Schattenbild von Municipalverfassung lebte; Rom un- ter die Gewalt eines entfernt von ihr residirenden orienta- lischen Statthalters herabgewuͤrdigt, die alte Religion, mit ihr alles ererbte Herkoͤmmliche vernichtet war; als eine neue andere Tugenden, ein anderes Gluͤck ausschließ- lich predigte, andere Suͤnden verdammte als die alten Sitten; als die alten Wissenschaften und Kuͤnste, alle alte Andenken und Denkmaͤhler, ein Greuel, die verherrlich- ten Vorfahren rettungslose Verdammte schienen; und in Rom, auf ewig der Waffen beraubt, ein geistliches Reich gegruͤndet ward, welches nun nach zwoͤlf Jahrhunderten auch erloschen ist. Er wuͤrde auch vielleicht die sechs dem rechtmaͤßigen Augurium des Remus entsprechenden Saͤ- keln, durch die Dauer der gesetzlichen und freyen Verfas- sung erklaͤrt, und sie bis zu den Syllanischen oder bis zu den Caͤsarischen Zeiten gezaͤhlt haben: denn jede Deutung einer Weissagung fordert freyen Raum, und diese haͤtte sich auf beide Weisen rechtfertigen lassen. Der Stiftungstag Roms ward am Tage des Fests der Pales, dem 21sten April, gefeyert, an dem das Landvolk, Roms aͤlteste Bewohner, die Hirtengoͤttin um Schutz und Gedeihen fuͤr ihre Heerden, um Verzei- hung fuͤr absichtslose Verletzung geheiligter Staͤtten an- rief, und sich durch angezuͤndete Strohfeuer reinigte; wie unsre Vorfahren Mayfeuer anzuͤndeten. Romulus, nun schon Koͤnig, zog eine Furche, den Umkreis der Mauern zu bezeichnen, mit einem Pfluge be- spannt mit einem Stier und einer Kuh: die Stadt begriff nur den Palatinischen Berg; ihre Form war, soweit es der Boden zuließ, ein Viereck. Diese Gestalt gaben auch die spaͤten Roͤmer neuerbauten Staͤdten, wenn die Lage es zuließ, immer ihren Feldlaͤgern und den Abtheilungen der Feldmarken. Im Mittelpunkt der Stadt ward, wie da wo die Graͤnzsteine eingesenkt werden sollten, eine Grube gegraben und mit Korn und Fruͤchten gefuͤllt: dieser Ort ward Mundus genannt, und war an drey ver- schiedenen Tagen des Jahrs das geoͤffnete Thor der Unter- welt fuͤr die abgeschiedenen Geister Plutarch, in Romulo, p. 23. D. Festus s. v. mundus . . Remus ertrug das erlittene Unrecht murrend. Als er spottend uͤber den schmalen Graben oder den niedrigen Wall sprang, erschlug ihn Celer, ohne in Romulus Zorn oder Kummer zu erwecken. Zu der spaͤteren Ausbildung der Fabel, welche die alte bescheidene Sage zu großen Vorfaͤllen und Zahlen ausdehnte, gehoͤrt die Erzaͤhlung, er sey in einer sehr blutigen Buͤrgerschlacht gegen Romu- lus gefallen, weil er und die seinigen bey der Guͤltigkeit seines Auguriums beharrten. Eine solche sehr junge Verfaͤlschung sind die Zahlen der Roͤmer welche nach dieser Schlacht Romulus von einer weit groͤßeren Menge uͤbriggeblieben seyn sollen, und die des Heers welches er den Sabinern entgegenstellte. Man kann darin, obgleich Dionysius den Annalisten nicht nennt dem er nachschrieb, die leichtfertige Erdichtung des Vale- rius Antias Livius III. c. 5. XXVI. c. 49. und XXXIII. c. 10. Si Vale- rio quis credat, omnium rerum immodice numerum augenti . nicht verkennen. Jene Zahl giebt er zu 3000 Fußknechten und 300 Reutern an: diese zu 20000 Fußknechten und 800 Reutern; bey seinem Tode aber nicht weniger als 46000 und 1000 Dionysius II. c. 2. 37. 16. . Die alte roͤmische Sage hatte aͤußerst bescheidene Zahlen, naͤmlich fuͤr die Zeit als die verschiedenen Nationen ein Volk unter Romu- lus gebildet hatten, also fuͤr seinen Tod, eine Legion von 3000 Mann Fußvolk und 30 Reutern Barro de ling. lat. IV. c. 16. , und auch die- ses war keine Anmaaßung historische Zahlen zu geben, son- dern nur eine Bezeichnung eines alten Verhaͤltnisses: daß jede Curie hundert Mann fuͤr die Legion Bewaffnete, und einen Reuter stellte. Den urspruͤnglichen Anfang der Stadt schilderte die alte Sage zuverlaͤssig so gering daß der Maͤdchenraub keineswegs ein so zweckloser Frevel schien als in der angeblichen historischen Erzaͤhlung. Romulus vermehrte die Zahl seiner Buͤrger durch die Aufnahme eines jeden Vaterlandslosen der eine dargebo- tene Heimath gern annahm, aus den in den Republiken des Alterthums so zahlreichen Verbannten, und wegen Todtschlags Landfluͤchtigen, die nur als Beysassen in der Fremde Duldung finden konnten: sogar entronnener Skla- ven und Missethaͤter. Eine solche Buͤrgerschaft mußte den benachbarten Voͤlkern fuͤr die engsten und heiligsten Ver- bindungen ein Greuel seyn, wenn auch nicht bey den alten Voͤlkern Italiens wie in Griechenland rechtmaͤßige Ehen wie rechtmaͤßiger Guͤtererwerb, nur auf Mitbuͤrger oder Verbuͤndete eingeschraͤnkt gewesen waͤren. Die rohen Freyer mißfielen den benachbarten nicht weniger als die gefaͤhrliche Horde der sie angehoͤrten sie beunruhigte. Sie verweigerten das Ansinnen gegenseitiges Eherecht zu schließen, mit Hohn: aber sie glaubten, wie es der sich vornehmer duͤnkende immer waͤhnt, daß der Niedrigere fuͤhlen solle er sey mit Recht fuͤr Unbescheidenheit gedemuͤ- thigt Daraus ist es klar daß die aͤlteste Sage Rom gar nicht als eine eigentliche Colonie Albas und eine latinische Stadt be- trachtete: am wenigsten kann sie von der Auswandrung edler Geschlechter geredet haben. Als Colonie haͤtte Rom mit allen Latinern Connubium fuͤr alle Buͤrger gehabt. Ich rede hier immer nur von der Consequenz, welche alten Dichtungen keineswegs fehlt, nicht als von historischen Vorfaͤllen. . Den vierten Monat nach der Gruͤndung der Stadt, und diese ist von der Inauguration der Mauern zu verstehen, gab die alte Sage einstimmig als die Zeit des Maͤdchenraubs an: Cn. Gellius allein, dem nur die Zeit unglaublich vorgekommen ist, verfaͤlschte sie zum vier- ten Jahr. Romulus kuͤndigte die Feyer festlicher Aufzuͤge und Wettkaͤmpfe, zum Fest der Consualien an. Dazu lud er die benachbarten, theils Latiner, theils Sabiner, denn Rom lag in der Graͤnze wo beyde Voͤlker in gemisch- ten Marken wohnten. Es fanden sich viele ein, unein- gedenk der Beleidigung und wem sie sich vertrauten, muͤ- ßige Neugierige, wie zu einem Markt; auch waren solche Feste immer Maͤrkte, und in Italien wie in Griechenland und im Orient durch die Religion geschuͤtzt; doch weder Religion noch Gastrecht schuͤtzten die Betrogenen, und ihre Jungfrauen wurden geraubt. Sicher war auch hier die den Spaͤteren unglaublich, oder fuͤr die Groͤße des Volks unanstaͤndig klein duͤnkende Zahl, die eigentliche der alten Dichtung. Man kann nicht laͤugnen daß diese nur von dreyßig geraubten Maͤdchen redete: aber man straͤubt sich gegen sie Plutarch in Romulo p. 25., und Livius I. c. 13. Id non traditur, cum haud dubie aliquanto numerus major hoc mulierum fuerit, aetate, an dignitatibus, an sorte lectæ sint quæ nomina curiis darent . Livius sah also nicht wie diese Zahl, dreyßig, durchgehend in den Sagen, wie in den Ein- richtungen des alten Roms herrscht. : sogar Livius, der doch diese Zeiten erzaͤhlte gleich einer Geschichte nicht als Geschichte, weil er, mit dichterischem Sinn, sie weit richtiger faßte als die dunkeln historischen. Dionysius und Plutarch, beyde Maͤnner ohne diesen Sinn, und von schwachem Urtheil, haben sogar die von Varro wiederholte Angabe des Valerius Antias, und die des Juba als historisch be- trachten koͤnnen, weil sie doch von einer Menge reden die mit dem angegebnen Zweck, und der getraͤumten Zahl der zusammengelaufnen ledigen Maͤnner in Verhaͤltniß steht: denn jener erzaͤhlte es waͤren 527 Jungfrauen geraubt: dieser 683 Plutarch a. a. O. Dionysius II. c. 30. 47. : Zahlen die vollkommen aus der Luft gegrif- fen sind. Die naͤchsten unter den beleidigten Staͤdten, drey latinische, Antemna, Caͤnina und Crustumerium ergrif- fen die Waffen, ohne Abrede und Uebereinstimmung, ohne die die Sabiner zu erwarten welche zoͤgerten bis alle drey, eine nach der andern, gefallen waren Akron, des Caͤninischen Koͤnigs Nahme, ist so reingriechisch daß er sich sogar mit einer sehr alten Dichtung nicht ver- einigen laͤßt. . Endlich fuͤhrte Titus Tatius, der Sabiner Koͤnig, ein maͤchtiges Heer gegen Rom. Romulus, unfaͤhig im Felde zu widerstehen, obgleich seine Macht durch einen etruskischen Lucumo, der auch unter dem Nahmen Caͤlius Vibennus verdoppelt wird, welcher sich mit den seinigen zu Rom niedergelassen hatte, vermehrt war, wich in die Stadt zuruͤck, der gegenuͤber der Saturnische Berg, nachmals der Capitolinische, um Heerden und Fluͤchtlinge zu bergen, befestigt und besetzt war. Ein Thal, theils von Sumpf und See bedeckt, das Forum der Stadt, trennte beyde Berge. Liebe fuͤr den feindlichen Heerfuͤhrer, wie sie die Tochter des Nisus verlockte, oder Geiz nach dem Golde womit die Sabiner an Armgeschmeide und Halsket- ten geschmuͤckt waren, verfuͤhrte Tarpeja den Feinden ein Thor der Festung zu oͤffnen, welche dem Befehl ihres Va- ters anvertraut war: ein Frevel den diese selbst mit ihrem Tode straften L. Piso, der um die Zeit des Tribunen Tib. Gracchus schrieb, ein sehr achtungswerther Mann, der aber vielleicht zuerst die alten Dichtungen durch eine verfehlte historische Behandlung entstellte, ein Unternehmen welches um so mehr mißlang mit je geringerer Faͤhigkeit er es ausfuͤhrte; machte die feile Verraͤtherinn zu einer, freylich unfinnigen, und auch ungluͤcklichen Heldinn fuͤr das Vaterland. Denn nach ihm rech- nete sie auf Tatius Eid, sie solle empfangen was seine Sabi- . Jetzt ward das Forum der Kampfplatz Erster Theil. L beyde Heere ermuͤdender und unentscheidender Schlachten. Als die Roͤmer einst flohen gelobte Romulus, nicht vergeb- lich, dem fluchthemmenden Jupiter einen Tempel. Die Roͤmer waren am haͤrtesten gedraͤngt, und sie allein hat- ten keine Wahl. Das Gluͤck welches Rom schon schuͤtzte rettete es, und mehrte seine Kraft durch die Ursache die- ser aͤußersteu Gefahr: versoͤhnt mit ihren Raͤubern wuͤnsch- ten die Sabinerinnen schon nicht mehr eine allzuspaͤte Rache, sondern Aussoͤhnung der Vaͤter ihrer Kinder mit den ihrigen. Sie trennten die streitenden Heere, und stifteten Frieden. Die Sabiner gruͤndeten eine neue Stadt auf dem eroberten Capitolinischen und auf dem Quirinalischen Berge, und vereinigten sich mit den fruͤheren Roͤmern un- ter dem Nationalnahmen Quiriten zu einem Volk, wel- ches der Roͤmische und Sabinische Koͤnig gemeinschaft- lich beherrschten. In der alten Dichtung ist Tatius un- verkennbar Koͤnig aller Sabiner, und die Gemeinherrschaft nicht auf die Buͤrger der Doppelstadt beschraͤnkt: auch dies und die Ruͤckkehr der groͤßeren Menge des Heers, nachdem die Sabinische Colonie gegruͤndet war, ist spaͤte Umbildung, wobey vergessen wird daß Tatius, der bisher als ein maͤchtiger Koͤnig eines großen Volks erschien, zu Rom bleibt: denn dies konnte man von der Sage nicht wegnehmen. Einige Zeit nachher ward er von Laurentinern, denen er Blutrache an einigen seiner An- ner am Arm trugen: damit haͤtte sie nicht die goldnen Arm- ketten gemeint, sondern Schild und Speer, um die Betroge- nen ihren Mitbuͤrgern wehrlos zu uͤberliefern. gehoͤrigen verweigert hatte, bey dem Volksopfer zu La- vinium erschlagen. Nicht gegen Romulus Wunsch: welcher nun allein das gesammte Volk beherrschte, und den Tod seines Mitfuͤrsten nicht raͤchte, obgleich das Laurentische Volk Blutsuͤhne anbot. So weit ist Romulus Geschichte ein zusammenhaͤn- gendes episches Gedicht, und in sich einig. Alle diese Vorfaͤlle sind entweder ohne Angabe der Zeitentfernung, oder mit bestimmten engliegenden Epochen erzaͤhlt, so daß es keinen Zweifel leidet daß sie im Geist der alten Sage sich sehr nahe folgten, und sehr schnell vollbracht wurden. Abgesondert von diesen stehen in dem langen Zeitraum bis an seinen Tod die etruskischen Kriege: ein Feldzug gegen Fidenaͤ, worin diese Stadt erobert ward, und ein anderer gegen Veji, auch siegreich, geendigt durch einen hundert- jaͤhrigen Waffenstillstand, welchen Romulus den Besieg- ten gegen Abtretung einer weitlaͤuftigen Landschaft und der Salzwiesen am Meer gewaͤhrte. Die Eroberung von Fidenaͤ wird fast genau so erzaͤhlt wie die Einnahme der- selben Stadt im Jahr 328, eine Uebertragung der Vor- faͤlle aus der schon historischen Zeit in die mythische, welche im weitern Fortgang dieser Geschichte haͤufiger er- scheinen wird. Nach diesen Kriegen nun, fuͤr eine Regie- rung von acht und dreyßig Jahren, kann, wer hier Ge- schichte zu besitzen glaubt, in Romulus den rastlos kriege- rischen Fuͤrsten nicht erkennen, wie der Ruf ihn stets ge- nannt hat: der Poesie genuͤgt es; wie in unsrer National- epopoͤe viele Jahre ohne erzaͤhlte Thaten verfließen nach- dem des Helden Ruhm gegruͤndet ist. L 2 Die alte Sage, welche gewiß am reinsten in Livius erhalten ist, weiß nichts von der Ausartung seiner ruhm- vollen wenn auch nicht tadellosen Herrschaft, in harte und verhaßte Willkuͤhr. Nur von seiner Leibwache hat sie ge- redet, dreyhundert Celeres oder Reutern, welches doch Mißverstaͤndniß einer alten Nachricht seyn mochte daß nach der urspruͤnglichen Verfassung hundert Reuter aus jedem Stamm waren. Er heißt vielmehr sonst ein popu- larer Koͤnig, nur dem Senat verhaßt, den er aus den Freygebohrnen erwaͤhlt hatte: hundert Vaͤtern, nach allge- meinem Recht der alten Welt seinem Reichsrath. Die Bitterkeit des Hasses der Staͤnde mag aber vielleicht schon in alter Zeit die Beschuldigung eines Mordes gegen die nicht mit Unrecht großer Frevelthaten faͤhig geachteten Pa- tricier in die Erzaͤhlung, wie Romulus von der Erde ent- ruͤckt ward, gemischt haben. An einem graͤßlichen Tage, da Orkan, Wolkenbruch und Gewitter das Volk verjag- ten waͤhrend der Koͤnig es musterte oder anredete, ver- schwand er. Die Roͤmer harrten aͤngstlich auf seine Ruͤck- kehr, bis Proculus Julius, dem der Vergoͤtterte auf dem Wege zur Stadt erschienen war, ihnen in seinem Nahmen gebot ihn als Quirinus anzubeten. Der Senat verweigerte dem Volk anfangs die Wahl eines neuen Koͤnigs: fuͤr sich selbst nahm er die koͤnigliche Gewalt. Die zehnfache Eintheilung gab zehn Decurien von je zehn Senatoren, wie der Rath von Athen sich in zehn Prytanieen fuͤr das Jahr theilte. Dieses verfuͤhrte wohl Dionysius wenn er jeder Decurie funfzig Tage hoͤch- ster Verwaltung, und jedem Senator derselben waͤhrend fuͤnf Tagen die koͤniglichen Insignien als Interrex zu- schreibt; vielleicht, denn ausgemacht ist es nicht, herrschte so lange jeder republikanische Interrex, der aber durch Wahl der Patricier nicht nach Reihenfolge seine Wuͤrde empfing. Fremdartiger und eigenthuͤmlicher ist was Li- vius weldet; jede Decurie sey waͤhrend fuͤnf Tagen Stell- vertreterin des Koͤnigs gewesen: und Plutarch erlaͤutert dies; jeder Senator derselben einen halben Tag lang mit den koͤniglichen Insignien geehrt. So ging die hoͤchste Gewalt und Ehre wiederhohlt im Kreis umher unter allen Senatoren; und Rom zaͤhlte ein ganzes Jahr In- terregnum. Inzwischen ward bey dem haͤrter gedruͤckten Volk die Sehnsucht nach einem koͤniglichen Oberhaupt immer lauter: und die Senatoren entschlossen sich zu thun, wodurch ihre Nachfolger bis in spaͤte Zeiten Wuͤrde und den wesentlichsten Theil der Macht bewahrten, An- spruͤche aufzugeben welche alles in Gefahr bringen konn- ten. Die Herstellung der Koͤnigswuͤrde ward beschlos- sen, aber die urspruͤnglichen Roͤmer und die Sabiner machten beyde Anspruͤche der Nation einen Koͤnig aus ihrem Volk zu geben. Man vereinigte sich daß die Roͤ- mer einen Koͤnig aus den Sabinern erwaͤhlen sollten: und alle Stimmen vereinigten sich fuͤr den weisen und frommen Numa Pompilius. Die Angabe seines Wohn- orts Cures zeigt daß die alte Sage keinen Unterschied zwischen den uͤbrigen Sabinern und einer Colonie des Tatius machte, sondern die ganze Nation fuͤr vereinigt mit Rom unter einem Koͤnige gehalten hat. Daß Numa Schuͤler des Pythagoras nicht seyn konnte hat Dionystus mit uͤberfluͤssiger Strenge erwie- sen: leider war es ihm gleichguͤltig ob die Erzaͤhlung sich schon in den aͤltesten Annalen, geschrieben ehe grie- chische Litteratur herrschend geworden war, fand, oder erst von spaͤteren aus einer oberflaͤchlichen griechischen Belesenheit gebildet zu seyn schien. Die Roͤmer muͤssen schon in alter Zeit von den Italioten eine dunkle Ver- ehrung fuͤr Pythagoras Weisheit empfangen haben, da sie ihm zur Erfuͤllung eines Orakels, als dem weisesten Griechen, eine Statue errichteten: und jene Sage mag also auch nicht juͤnger seyn als die uͤbrige Dichtung von Numa, wie wir ihren Inhalt kennen. Numas Verwaltung, als er sich entschlossen seine Einsamkeit dem Wohl der Roͤmer aufzuopfern, und Augurien die Wahl genehmigt hatten, erfuͤllte die Hoff- nungen und die Beduͤrfnisse des Volks. Er vereinigte beyde Nationen zu einem Volk, und entzog sie der Verwilderung. Ohne Beduͤrfniß des Reichthums theilte er die Laͤndereyen welche Romulus als Koͤnigsguͤter be- nutzt hatte unter die Besitzlosen: alle alte Gesetzgeber, und vor allen Moses, gruͤndeten den Erfolg ihrer An- ordnungen fuͤr Tugend, Rechtlichkeit und gute Sitte auf die Sicherung erbliches Landeigenthums oder we- nigstens Landbesitzes fuͤr die moͤglich groͤßte Zahl der Buͤrger. Von dieser ersten Vorsorge wandte sich Numa zur Gesetzgebung der Religion. Er ward als der Ur- heber des roͤmischen Caͤremonialgesetzes verehrt. Be- lehrt von der Camena Egeria, die ihm in sichtbarer Gestalt vermaͤhlt war, und ihn in die Versammlungen ihrer Schwestern in den heiligen Hain fuͤhrte, ordnete er den gesammten Gottesdienst an; die Pontifices wel- che uͤber die Erhaltung des Religionsgesetzes, bey Ein- zelnen und bey dem Staat, belehrend und ahndend wachten; die Flamines welche den maͤchtigsten Goͤttern im Tempel dienten; die keuschen Jungfrauen der Besta; die Salier welche die Goͤtter mit Waffentanz feierten: er schrieb dem Volk die Gebraͤuche vor mit denen es den Goͤttern seinen Dienst und sein Gebet wohlgefaͤl- lig darbringen konnte. Ihm waren die Beschwoͤrungen offenbart den hoͤchsten Jupiter zu bannen daß er seinen Willen durch Blitze und Vogelflug kund thue: Wun- derzeichen die andere von der Gunst des Gottes erwar- ten mußten, der oft dem schwieg der verderben sollte. Diesen Bann hatten ihn Faunus und Silvanus, die Waldgoͤtter, gelehrt, welche er nach Egerias Eingebung gelockt und gefesselt hatte. Von dem Frommen duldete der Gott die Kuͤhnheit: er erließ durch Numa bewo- gen dem Volk die schreckliche Pflicht der Menschenopfer: den trotzenden Tullus der jenem verwegen nachahmte erschlug ein Blitzstrahl unter diesen Beschwoͤrungen im Tempel des Jupiter Elicius. Unter Numa war tiefer Friede um Rom; der Tempel des Janus, sein Werk, blieb stets geschlossen, und in einer vierzigjaͤhrigen Re- gierung fuͤhrte er nie Krieg. Er starb wie die Lieblinge der Goͤtter im goldnen Weltalter, hochbetagt, und ein- schlummernd. Anfang und Art der aͤltesten Geschichte. Die Aufseher der Sibyllinischen Buͤcher hatten ver- zeichnet: das erste Saͤcularfest nach Verbannung der Koͤ- nige sey im Jahr 298 gefeyert worden, und von der Zeit an immer nach einem Zeitraum von hundert und zehn Jahren, als der Dauer eines Saͤculums Censorinus, c. 17. . Mit dieser Angabe stritten Meldungen in den Annalen welche die Saͤcularfeyern auf sehr verschiedene Jahre legten: diese Annalisten wuͤrden gar kein Gewicht haben wenn sie wirk- lich den authentischen Buͤchern widersprochen haͤtten; man braucht aber auch nicht anzunehmen daß diese etwas an- deres anmerkten als den Schluß des Saͤculums, und den Zeitpunkt wo der Anfang eines neuen von dem Volk, dankbar fuͤr die Fortdauer seines Daseyns in einer neuen Zeit, nach dem Gebot des Caͤremonialgesetzes haͤtte ge- feyert werden sollen: ohne Ruͤcksicht darauf ob die Feyer durch Umstaͤnde, wie so oft ein den Goͤttern gelobtes Fest, verschoben ward. Geht man nach derselben Regel von jenem erstem hi- storisch angezeichnetem Saͤcularabschnitt zuruͤck, so faͤllt das Ende des ersten, oder vielmehr des zweyten An- fang auf das Jahr der Stadt 78. Ich sage der Anfang des zweyten, denn es ist offenbar ungleich wahrscheinli- cher daß der Anfang einer neuen Zeitperiode, wie von den Azteken S. unten den Abschnitt uͤber den Saͤcularcyclus. , welche der Erneuerung ihres Saͤculums mit bangem Zweifel entgegen sahen, froͤhlich gefeyert ward, als das Ende eines ablaufenden, welches, wie alles Ab- sterben und Ende, vielmehr wehmuͤthige Gefuͤhle erregen mußte. Dieses Jahr aber ist nach einer unveraͤchtlichen alten Chronologie Numas Todesjahr, und das erste von Tullus Hostilius Koͤnigreich: naͤmlich in der von dem heil. Hieronymus uͤbersetzten Chronik des Eusebius Thes. tempor. Scaligeri, Ol. XVI. 3. p. 118. ed. 2dæ. . Denn statt einer Regierung von drey und vierzig Jahren, welche beyde Catos und Varros Zeitrechnung ihm zuschreiben, werden ihm von Eusebius nur vierzig Regierungsjahre beygelegt, und Romulus acht und dreyßig: welches ein Jahr mehr ist als die gewoͤhnlichen Chronologieen an- nehmen. Daher denn, weil Eusebius mit diesen das Jahr des Interregnum zaͤhlt, der Anfang des Koͤnigs Tullus allerdings in Ol. 26. 3. oder 79 der Catonischen Zeitrech- nung faͤllt. Die Wichtigkeit der Eusebischen Chronik muß jedem einleuchten der sie gebraucht hat; sie enthaͤlt herrliche und einzige Bruchstuͤcke nach dem Chronographen Africanus, dem noch freye Auswahl aus Schriftstellern offen stand deren Angaben sehr von denjenigen abweichen welche spaͤ- ter ausschließende Herrschaft gewonnen haben. Sie war es werth den großen Mann zu beschaͤftigen, der an ihrer Herstellung mit der muthigen Kraft des Genies und uner- meßlicher Gelehrsamkeit gearbeitet hat Scaliger stand auf dem Gipfel universaler lebendiger philo- logischer Gelehrsamkeit, wie keiner nach ihm: und so hoch in Wissenschaft jeder Art, daß er mit eignem Urtheil, was ihm auch vorkommen mochte, fassen, nutzen und richten konnte. . Auch haͤtte er am hellsehendsten entdecken koͤnnen was unter dem Schein falscher Angabe nur eigenthuͤmlich verschiedene ist, wenn nicht selbst fuͤr ihn die Fuͤlle unerschoͤpflich gewesen waͤre. So hat er allerdings nicht bemerkt — und ich sage dies nur damit sein Stillschweigen nicht als Autoritaͤt gelte — daß Africanus fuͤr die roͤmische Chronologie den aͤltesten Annalisten Fabius Pictor vor Augen gehabt hat. Fabius naͤmlich nahm als berechnetes Jahr der Gruͤndung Roms das erste der achten Olympiade an Dionysius I. c. 74. nach der Vaticanischen Handschrift. : Cato das erste der siebenten. Alle aber, also auch Fa- bius wie Cato, setzten die Einnahme Roms durch die seno- nischen Gallier in das erste Jahr der Olympiade 98 Dionysius ebendas. Dieses Jahr, oder wenigstens das zweyte muß ganz festgestanden haben, weil sich sogar Dio- dors umherschweifende roͤmische Chronologie an diesem Punkt sammelt. Vielleicht hatte schon Aristoteles gemeldet, zuver- laͤssig die spaͤteren griechischen Historiker, Rom sey im Jahr des Archon Pyrgion eingenommen. : und keine Folgerung scheint guͤltiger seyn zu koͤnnen als die daß Fabius Chronologie darum eine Olympiade spaͤter Was ist gegen ihn der Buchgelehrte Salmasius? Und warum nennt Frankreich nicht Scaliger gegen Leibniz? Es giebt außer Italien und Griechenland fuͤr den Philolo- gen keinen heiligeren Ort, als den Saal der Universitaͤt zu Leyden, wo die Bildnisse der Lehrer von Scaliger, im pur- purnen Fuͤrstenmantel, bis auf Ruhnkenius aufgestellt sind, um das Bild des großen Wilhelm von Oranien, des Vaters der Universitaͤt, deren Errichtung Leyden sich als die schoͤnste Belohnung fuͤr uͤbermenschliches Dulden und Ausharren er- bat. Auch der General der republikanischen Stadt, der Herr von Nordwyk, war selbst ein großer Philologe. anfing als die Catonische, weil er die Regierung der Koͤ- nige nur auf 240 Jahre, nicht wie Cato auf 244, berech- nete, und dies geschieht auch in der Eusebischen Chro- nik Thesaur. tempor. p. 29. Ol. LXVI. 4. . Nun nahm Africanus fuͤr die Gruͤndung der Stadt das Olympiadenjahr der zu seiner Zeit allgemein angenommenen catonischen Aera, und daher, weil er zu- gleich Fabius in der Bestimmung der koͤniglichen Regie- rungsjahre folgte, setzt er die Einnahme Roms in die Olympiade 97. I. Thesaur. temp. p. 134. Grade im Gegentheil irrt Dio- dor: welcher Fabius Gruͤndungsjahr angenommen, aber die Geschichte selbst nach der catonischen Zeitrechnung erzaͤhlt haben muß, weil er am Anfang des XI ten Buchs eine Olympiade vor dieser voraus ist. Endigte nun das erste Saͤculum der Stadt mit Nu- mas Tode, nach der aͤltesten Zeitrechnung, so erhaͤlt eine andre Sage einen sehr bestimmten Sinn: die naͤmlich, daß dieser am Tage der Gruͤndung Roms gebohren sey Plutarch, Numa, p. 61. D. . Sie bezieht sich auf den etruskischen Begriff des ersten physischen Saͤculums, bestimmt durch das laͤngste Lebensalter aller am Gruͤndungstage einer Stadt Geboh- renen S. oben Seite 92. . Und diese Zusammenstimmung ist so schließend, daß ein sonst alles zerstoͤrender Umstand nicht beunruhigen darf. Damit, wenn von der Regierung der ersten Koͤ- nige vier Jahre weggenommen werden, vom Jahr 78 bis zu den Consuln des Jahres 298 der Catonischen und Var- ronischen Zeitrechnung (denn diese stimmen hier noch ganz zusammen) zwey Saͤkeln verfließen koͤnnen, muͤssen die fehlenden vier Jahre spaͤter eingeschoben werden, sonst waͤre das letzte Jahr nur 294. Aber auch der Anfang der Consularfasten ist so zerstoͤrt daß dies keine Schwierigkeit macht, sobald jene Punkte feststehen. Wird ferner eingeraͤumt daß beyde Koͤnige voͤllig my- thologisch sind, daß ihre Geschichte nicht auf historischem Grunde ausgeschmuͤckt, sondern in ihrem innersten Wesen Dichtung ist, so laͤßt sich auch die Bestimmung ihrer an- geblichen Regierungsdauer nur entweder aus dreister Will- kuͤhr, oder aus der Anwendung gewisser Zahlverhaͤltnisse erklaͤren: und wie auch uns jenes wahrscheinlicher vor- kommen mag, von den alten Voͤlkern ist das letzte mit weit groͤßerem Recht zu vermuthen, vor allem da wo die An- nalen in den Haͤnden einer gelehrten Priestercaste sind. Diesen Charakter traͤgt Asiens Chronologie; vieles was schon gesagt ist, und andres was ich ferner bemerken werde, macht ein gleiches von den Etruskern, den Weisen des alten Roms, fast entschieden gewiß. Das cyclische Jahr war in 38 Nundinen getheilt. War nun eigentlich das Jahr der großen Feyer das erste eines neuen Saͤcu- lums, schloß das vorhergehende in diesem Fall mit dem sieben und siebzigsten, so wuͤrde die urspruͤngliche Zeitrech- nung die Regierung zweyer Koͤnige, des kriegerischen Stifters, und des frommen Gesetzgebers, enthalten; jede, als Einheit, dem Jahre gleich, acht und dreyßig Jahre als eben so viele Nundinen in sich fassend; geschieden, als ganz verschiedenartige, von einer Kluft getrennte Zu- staͤnde, durch einen Zwischenraum den ein Jahr ausdruͤckt. Mit Tullus Hostilius hebt nun ein neues Saͤculum an, und eine Erzaͤhlung mit historischem Grunde, ganz verschiedener Art von der des vorhergehenden. Zwischen der voͤllig dichterischen Zeit, welche mit der Geschichte in einem schlechterdings irrationalen Verhaͤltnisse steht, und dem aͤchthistorischen Zeitalter, steht bey allen Voͤlkern ein gemischtes, wenn man seine Beschaffenheit mit einem Nahmen bezeichnen will, mythischhistorisches in der Mitte. Dieses hat keine bestimmte Graͤnzen, es erstreckt sich aber bis dahin wo gleichzeitige Geschichte anfaͤngt, und um so ent- schiedener, je reicher die alten Sagen gewesen sind; je we- niger Spaͤtere die Leere der alten Geschichte aus Denkmaͤh- lern und Urkunden mit Vernachlaͤßigung der historischen Lieder trocken ergaͤnzt haben. Daher findet es sich in der mittlern Geschichte im Norden und in Spanien, da hingegen die vieler Voͤlker des uͤbrigen Europa waͤhrend derselben Zeit kaum eine Spur davon enthaͤlt. Bey den Griechen hat noch der Perserkrieg den Charakter freyer epischer Dichtung, und in noch fruͤheren Zeiten ist fast alles leben- dige und anziehende dieser Geschichte Poesie. In der roͤ- mischen Geschichte geht die eigentliche Dichtung nicht viel tiefer hinab: obgleich diese von Zeit zu Zeit, und bis an das Ende des vierten Jahrhunderts wieder erscheint: sie krankt, bis zum Kriege des Pyrrhus, als wenigstens Fremde begannen sie gleichzeitig zu schreiben, an geflis- sentlicher Verfaͤlschung. Diese ist reines Verderben: die dichterische Erzaͤhlung etwas anderes aber auch besseres als reine Geschichte, auf deren Boden wir nur wiederfinden was uns im Leben ermuͤdet und bekuͤm- mert Noch spaͤter, um Alexanders Zeitalter, begann erst Lysi- stratus Portraite fuͤr Statuen abzuformen, da man diese bis dahin idealisch nach den Hauptzuͤgen des Gesichts und der Gestalt gearbeitet hatte. . Das Verhaͤltniß dieser dichterischen Geschichte zur Mythologie ist, daß jene allerdings und nothwendig einen historischen Grund hat, und ihren Stoff groͤßten- theils aus der Geschichte, wie diese in freyer Erzaͤhlung besteht, entlehnt: diese aber aus der Religion und den Volksdichtungen, und sich nicht fuͤr moͤgliche Geschichte der gewoͤhnlichen Weltordnung ausgiebt, ob sie gleich, sofern sie auf der Erde verweilt, kein andres Theater ha- ben kann. Der letzten gehoͤren an, um Beyspiele zu nen- nen, Herakles, Romulus und Siegfried; jener Aristo- menes, Brutus und der Cid. An der Graͤnze der Mythologie ist die Dichtung, an der entgegengesetzten die Geschichte vorherrschend. Er- dichtet sind von den Maͤnnern welche waͤhrend dieses Zeit- raums genannt werden, nur wenige: viele chronologische Angaben aus den Fasten haben alle Bestimmtheit welche bey dem Alter der Zeit denkbar ist: darauf aber allein be- schraͤnkt sich auch das Historische. Denn nur was sich Geschichte nannte ward, als Schriftsteller entstanden, be- achtet, Denkmaͤhler und Urkunden hingegen blieben unbe- nutzt: vielleicht aus Nachlaͤssigkeit: vielleicht weil sie sich mit den dichterischen Sagen nicht in Uebereinstimmung bringen ließen, und man eine fragmentarische urkunden- maͤßige Geschichte der lebendigen dichterischen nachsetzte. In Griechenland bildeten in spaͤterer Zeit Ephorus, die Verfasser der Atthiden, und der freyiich mitunter unwahr- hafte Timaͤus, aus diesem Stoff Geschichten wie wir sie vom Mittelalter schreiben: voll Verdienst, doch ohne Be- stand fuͤr die Nachwelt: in Rom ward diese Quelle viel- leicht nur von L. Cincius mit Sinn und einigem Fleiß, in einem geringen Maaße benutzt. Allerdings waren die roͤ- mischen Urkunden aus der aͤltesten Zeit nur aͤrmlich gegen Athens und fast aller griechischen Staͤdte historische Reich- thuͤmer. Die Gesetze wurden sehr lange nur auf eichene Tafeln eingegraben Dionysius III. c. 36. und um so leichter Raub der Flammen bey der gallischen Einnahme, wo man nicht ein- mal die Grundgesetze zu retten Zeit und Besinnung hatte. Aus dem ganzen Zeitalter der Koͤnige werden an Urkunden nur Servius Tullius Buͤndniß mit den Latinern Derselbe IV. c. 26. , und das Buͤndniß des letzten Tarquinius mit den Gabiern Derselbe IV. c. 58. erwaͤhnt. Das letzte war auf einem Schild eingegraben. Verrius Flaccus hat Commentarien des Koͤnigs Servius Tullius angefuͤhrt, welche den Inhalt der ihm zugeschrie- benen Verfassungsgesetze enthalten zu haben scheinen Festus s. v. procum, und pro censu. . Aus dem Zeitraum der unmittelbar auf die Ver- treibung der Koͤnige folgte werden im siebenten und achten Jahrhundert die Buͤndnisse mit Karthago Polybius III. c. 22. , mit den Latinern Dionysius VI. c. 95. und mit den Ardeaten Livius IV. c. 7. nach Licinius Macer. als noch erhalten angefuͤhrt: ihr Inhalt aber ist mit der Geschichtserzaͤhlung theils gar nicht, theils schwer zu vereinigen. Annalen aus den Zeiten der Koͤnige, wie die pon- tificischen, welche allerdings schon in einer sehr fruͤhen Epoche der Republik gleichzeitig heißen koͤnnen, scheinen nie auch nur vorgegeben zu seyn. Die Fasten welche Polybius bey den Pontifices sah Dionysius I. c. 74. Hier liest der Text: ἐκὶ τȣ̑ ταϱὰ τοῖς Ἀγχισεῦσι κειμένȣ πίνακος — τὴν πίςιν ἀπολαβεῖν. Je- nes Wort giebt gar keinen Sinn: denn eine Stadt An- chise existirte nur im Traume des Kephalon, am wenigsten in Polybius Zeitalter. Die Vaticanische Handschrift giebt ἀγχιςεῦσι: ich lese ἀϱχιεϱεῦσι, welches Polybius fuͤr die Pontifices braucht ( XXIII. 1. 2. XXXII. 22. 5.), obgleich Dionysius sie ἱεϱομνήμονες nennt. , muͤssen allerdings auch die Regierungsjahre der Koͤnige angegeben haben weil er nach ihnen das Olympiadenjahr der Gruͤndung Roms berechnete: aber Fasten mit einigen Anzeichnun- gen sind sogar von der duͤrrsten Chronik noch weit ver- schieden. Es mag nicht als entscheidend dafuͤr, daß Rom nichts annalenaͤhnliches aus dem koͤniglichen Zeit- alter hatte, gelten, daß die erste Meldung des Saͤcu- larfests bey dem Jahr 298 geschieht: man koͤnnte die- sen an sich sehr bedeutenden Beweis nicht ohne Schein entkraͤften wenn man bemerkte, Censorinus fuͤhre die Buͤcher der Aufseher der Sibyllenweissagungen an, wel- che erst vom letzten Koͤnige eingesetzt waͤren. Ich denke doch, da er diese sah wuͤrde er auch, waͤren sie vor- handen handen gewesen, die Priesterannalen gesehen und nach- gesehen haben, weil es ihm so raͤthselhaft vorkam daß dieses die erste Erwaͤhnung sey. Ein unverwerflicher Beweis daß diese nicht vor der Schlacht am Regillus anfingen liegt darin, daß fruͤher keine bestimmte Wun- derzeichen gemeldet werden Denn die Prodigien welche den letzten Koͤnig erschreckten sind ganz dichterisch: die historischen der Chroniken hoͤchst gemein. , deren Aufbewahrung ihnen unstreitig, gleich ihren Vorbildern den etruski- schen Jahrbuͤchern, oblag: wohl aber werden sie von dieser Zeit an, obgleich Anfangs nur spaͤrlich und sel- ten, verzeichnet. Eben so zeugt der gaͤnzliche Mangel an Nahmen in den Geschichten der sechs letzten roͤmi- schen Koͤnige, außer ihrem eignen, von einem voͤlligen Untergang aller annalenmaͤßigen Nachrichten aus jenen Zeiten. Die Familienerzaͤhlungen meldeten vieles und umstaͤndlich, wenn auch ganz fabelhaft, uͤber die ersten großen Maͤnner jedes Geschlechts, vom ersten Tage der Republik au: aber auch nicht eine leise Erwaͤhnung eines Ahnherrn aus den koͤniglichen Zeiten koͤnnen sie enthalten haben: denn so aͤmsig wie Dionysius alles zusammenhaͤufte was seine angebliche Geschichte dieses Zeitraums im Verhaͤltniß der Zeitlaͤnge anschwellen konnte, durch ihn muͤßten wir es wissen. Daß die Va- lerier einen Sabiner welcher Tatius begleitete, als den Stammherrn ihres Geschlechts nannten, ist etwas ganz verschiedenes. Aber ohne Poesie kann keine Sage fortleben, am Erster Theil. M wenigsten sich so ausbilden wie die schoͤnheitsvolle Ge- schichte der roͤmischen Koͤnige. Rom hatte einst Lieder vom Lob großer Maͤnner, welche an Gastmaͤhlern bey der Floͤte gesungen wurden Noch zu Catos Zeit. Cicero beklagt ihren Verlust: Brut. c. 18. 19. Tusc. Quaest. l. c. 2. Doch waren sie wohl nur fuͤr den Gleichguͤltigen ganz untergegangen. Dionysius kannte Lieder von Romulus und Coriolanus. : und nie hat das re- publikanische Rom sich selbst um das Andenken seiner Koͤnige verarmt, so wenig als es ihre Statuen aus dem Capitol entfernte. In der schoͤnsten Zeit der Freyheit wa- ren die alten Koͤnige der Nation ehrwuͤrdig und heilig, wie Schriftsteller des abgelebten Roms sie zuerst unter den großen Maͤnnern der roͤmischen Geschichte auffuͤhrten Von alter Zeit ist es hinreichend an Ennius zu erinnern, der sie besang, und an Lucretius. In Victor de viris il- lustribus nehmen die Koͤnige die sieben ersten Kapitel ein. . Es war der Stolz ansehnlicher Geschlechter ihre Abstam- mung mythisch auf Numa und Marcius hinaufzufuͤhren. Aus diesen Liedern ist, was fuͤr uns jetzt Geschichte der roͤmischen Koͤnige heißt, in prosaische Erzaͤhlung auf- geloͤst. So die von Romulus, welche fuͤr sich eine Epo- poͤe bildet: die der drey folgenden steht fast jede einzelne abgesondert, nur daß Numa durch Tatia an den Sabiner- krieg: und eben so Tullus und Ancus durch ihre Abstam- mung an die beyden ersten Koͤnige geknuͤpft werden. Aber mit L. Tarquinius Priscus beginnt ein großes Gedicht, welches mit der Schlacht am Regillus endigt, und dieses Lied der Tarquinier ist noch in seiner prosaischen Gestalt unbeschreiblich dichterisch: wie es eigentlicher Geschichte ganz fremd ist. Seine Ankunft zu Rom als Lucumo: seine Thaten und Siege: sein Tod: dann Servius Ge- schichte: Tullias Frevelhochzeit: der Mord des gerechten Koͤnigs: die ganze Geschichte des letzten Tarquinius: der Fall des Koͤnigs und die vorbereitenden Wahrzeichen: Lucretia: Brutus Verstellung: sein Tod: Porsenas Krieg: endlich die voͤllig homerische Schlacht am Regillus, bil- den eine Epopoͤe, die an Tiefe und Glanz der Phantasie alles weit zuruͤcklaͤßt was das spaͤtere Rom hervorbrachte. So wie der altroͤmische Vers mit dem langen Verse unsrer Vorfahren im wesentlichen voͤllig uͤbereinkommt, so theilt sich auch diese Epopoͤe, fremd der Einheit des vollkom- mensten griechischen Gedichts, in Abschnitte welche den Aventuͤren des Nibelungenlieds entsprechen: und haͤtte je einer die Kuͤhnheit sie als Gedicht herstellen zu wollen, so wuͤrde er sehr fehlen wenn er eine andere Form erwaͤhlte als diese hoͤchst edle Gestalt. Diese Lieder sind viel aͤlter als Ennius — Scripsere alii rem Versibu’ quos olim Fauni vatesque canebant: Quom neque Musarum scopulos quisquam superarat, Nec dicti studiosus erat. , welcher sie nur in Hexameter umformte, und in ihnen Stoff fuͤr drey Buͤcher fand: er der ernsthaft glaubte Roms erster Dichter zu seyn, weil er die alte einheimische Poesie igno- rirte, verachtete und mit Erfolg unterdruͤckte. Ich werde an einem andern Ort von dieser, und ihrem Untergang reden. Hier ist nur noch eine Bemerkung noͤthig. So alt wie der epischen Lieder Grundstoff unstreitig war, so M 2 scheint die Form worin sie bestanden und ein großer Theil ihres Inhalts, doch viel juͤnger als die ersten Zeiten der Republik. Wie die pontificischen Annalen die Geschichte fuͤr die Patricier verfaͤlschten, so herrscht in dieser ganzen Dichtung plebejischer Sinn, Haß gegen die Patricier, und sichtbare Spuren daß als sie geschrieben wurden mehrere plebejische Geschlechter schon groß und maͤchtig waren. Numas, Tullus und Servius Landanweisungen sind in diesem Sinn: alle Lieblingskoͤnige beguͤnstigen das Volk gegen die Patricier; Romulus wie Servius: als Mit- schuldige an Servius Ermordung erscheinen diese graͤßlich und verhaßt; der plebejische Servius ist idealisch vortreff- lich: der Gruͤnder der Republik ist Plebejer: Tarqui- nius, des alten, roͤmische Gattinn Gaja Caͤcilia Plebeje- rinn, den Metellern verwandt: Mucius Scaͤvola ist Plebe- jer: unter den Patriciern stehen nur die Valerier und Ho- ratier schoͤn da; des Volks befreundete Geschlechter. Da- her moͤchte ich diese Gedichte, wie wir ihren Inhalt kennen, nicht uͤber das Ende des vierten Jahrhunderts, und dieses als den fruͤhesten Zeitpunkt, hinaufsetzen. Auf diese Zeit deutet auch die Befragung des pythischen Orakels. Die Er- zaͤhlung wie der letzte Koͤnig seinen Sohn symbolisch ange- wiesen habe die vornehmen Gabiner fortzuschaffen ist ein griechisches Maͤhrchen bey Herodot: also muß man schon einige Kenntniß griechischer Sagen voraussetzen, wenn auch nicht unmittelbar des Herodot Bey den Leichenbegaͤngnissen wurden historische Lieder zur Floͤte gesungen: die Nenien. Cicero de legibus II. c. 24. Es muß sich damit verhalten haben wie mit den Gedaͤchtnißreden: der Stoff war alt, aber die Form bildete sich um. . Muthmaaßungen uͤber Rom vor Tullus. Ich sage nicht daß mit Tullus Hostilius historisches Licht aufgeht: wohl aber daß bis dahin schlechterdings nichts historisches vorhanden ist, und daß hier der Morgen zu grauen beginnt. Roms Gruͤndung, welchem Volk die ewige Stadt ur- spruͤnglich angehoͤrte, ist gerade was wir nicht wissen. Auch ist es Roms Ewigkeit nicht weniger angemessen daß seine Wurzel sich in das Unendliche verliert: als der Stadt Majestaͤt was die Dichter uͤber Romulus Saͤugung und Vergoͤtterung gesungen. Ein Gott oder Niemand mußte Rom gestiftet haben. Aus der Sage von Tullus ist vieles auf Romulus uͤbertragen, — wie sonst aus wahrer Geschichte in diese mythische, — so sein Tod, und der Fidenatische und Ve- jentische Krieg. Aber das kann man nicht sagen, er sey der Stifter Roms gewesen, und heiße in der Mythologie Romulus, denn unter ihm ist die Stadt schon alt und kraͤftig; die Vereinigung Albas ist zuverlaͤssig kein Maͤhr- chen ohne Grund historischer Wahrheit. Alles deutet bey Rom auf etruskischen Ursprung. Etruskisch war die ganze aͤlteste Verfassung, durch die hei- ligen Buͤcher dieser Nation angeordnet Festus s. v. rituales libri. ; die Grund- zahlen ihrer Eintheilungsgesetze, drey, zehn und zwoͤlf, sind in allen uralten roͤmischen Einrichtungen unverkenn- lich: sogar in der Sage von der Zahl der alten Stadt- thore, drey Plinius H. N. III. c. 9. , nach etruskischer Regel. Vom Gottes- dienst des Capitols zu beginnen ist die ganze Religion etruskisch. Der etruskische Lucumo welcher den Nahmen Tarquinius empfing, waͤre in einer ganz latinischen Stadt wohl nicht von den Patriciern aufgenommen wor- den. Auch wohnte diese Nation damals gegen Latium am linken Ufer der Tiber: Fidenaͤ war tuskisch Livius I. c. 15. , und von Tusculum macht es der Nahme hoͤchst wahrscheinlich. Gabiis reine Latinitaͤt ist sehr zweifelhaft Ich habe an einer fruͤheren Stelle, S. 53., die Vermu- thung daß die etruskische Colonie in Campanien sich dort uͤber die See her niedergelassen habe, durch die Meinung daß Rom urspruͤnglich eine latinische Stadt gewesen waͤre, begruͤnden wollen. Ohne jener Ansicht zu entsagen muß ich dieses Ar- gument allerdings zuruͤcknehmen. . Aber die Sabiner waren um die Zeit, welche als die der Gruͤndung Roms angegeben wird, wie noch lange nachher, in vordraͤngender Bewegung den Strohm hinab: es ist schon bemerkt daß mitten im spaͤteren Latium sabini- sche Orte genannt werden oben S. 61. . Eine solche sabinische Niederlassung, hart an dem etruskischen Rom, auf dem capitolinischen und quirinalischen Berge, war, scheint es, die Stadt des Tatius. So war Rom eine Doppel- stadt wie das griechische und hispanische Emporiaͤ, wie Altstadt und Neustadt Danzig, und die drey unabhaͤngigen Staͤdte Koͤnigsbergs, welche, Mauer an Mauer stoßend, sich bekriegten. Aber vor Tulius schon war aus dem zwie- fachen Staat eine einzige Republik geworden. Von diesen Sabinern zeugten viele Spuren in der alten Landesreli- gion; Tempel in denen sabinische Gottheiten verehrt wur- den: diese wurden auf Tatius bezogen Varro de L. L. IV. c. 10. und Dionysius II. c. 50. , wie alles alt- etruskische auf Romulus. Alles dieses ist vorhistorisch, unlatinisch, aͤlter als Roms latinischer Charakter. Diesen empfing es erst von Tullus an, durch die Vereinigung mit Alba unter ihm, und durch die gewaltsame Aufnahme so vieler Latiner un- ter seinen Nachfolgern, so daß die aͤlteren Einwohner mit ihnen verschmolzen ganz Latiner wurden, und ihre Sprache den Spaͤteren vollkommen unverstaͤndlich, wie die Lieder der Salier und Arvalen, welches den Untergang der histo- rischen Verzeichnungen jener Zeit erklaͤrt. Die Aera von Gruͤndung der Stadt. Newton hat die angeblichen Regierungsjahre der roͤ- mischen Koͤnige mit der Mittelzahl verglichen welche, nach den Annalen historischer Dynastieen, fuͤr die Dauer einer einzelnen Regierung bey ungestoͤrter Erbfolge sich ergiebt: er findet daher 244 Jahre fuͤr sieben Koͤnige, oder eine Mittelzahl von fast 35 Jahren ganz beyspiellos und so gut als unmoͤglich: selbst wenn in dieser Reihe nicht ein Ver- triebner, welcher noch funfzehn Jahre uͤberlebte, und zwey Ermordete waͤren. Man kann hinzusetzen: wenn nicht in einem Wahlreich die Dauer der Regierungen durchschnittsmaͤßig kuͤrzer seyn muͤßte als in einer erbli- chen Monarchie, wo auch Kinder den Thron besteigen: wodurch in Frankreich zwey Regierungen 131 Jahre um- faßt haben. Er nimmt also fuͤr jede Regierung eine Mit- telzahl von siebzehn Jahren, und fuͤr den ganzen Zeitraum 119: so daß die Gruͤndung Roms um das Jahr 125 der gewoͤhnlichen Aera, oder in die Ol. 38 faͤllt Sir Isaac Newton’s Chronology p. 130. . So wenig wie er hier Romulus und Numa von der Geschichte absondert, hat er fruͤher auch nur die Albani- schen Koͤnige verschmaͤht: in allem diesem verfaͤhrt er ohne eine Art von historischer Kritik, und als ob man, von der aͤltesten Zeit her, auf rein historischem Boden wandele. Dennoch verdient seine Bemerkung uͤber die Mittelzahlen der Daner koͤniglicher Regierungen p. 52. 53. von dieser histo- rischen Kritik ernsthaft beachtet zu werden; und es laͤßt sich nicht laͤugnen daß die vom Jahr 78 bis 244 verlaufnen 166 Jahre ein Zeitraum von solcher Laͤnge sind daß es keine Wahrscheinlichkeit hat fuͤnf Regierungen, deren letzte funfzehn Jahre vor ihrem natuͤrlichen Ende abgebrochen ward, haͤtten ihn ausgefuͤllt. Ueberdieß haben die Zahlen der Dauer einzelner Regierungen und des ganzen Zeit- raums einen sehr verdaͤchtigen Anschein Ancus Regierung zaͤhlt Jahre 24 = 12 × 2. Tullus 32 = 12 × 2. + 8. Servius 44 = 12 × 3. + 8. Und die Summe der ganzen koͤniglichen Zeit nach Fabius: 240: ist, als cyclische Jahre genommen, gleich 200 buͤrgerlichen. Wel- ches alles in einer mythischen Geschichte etwas anderes als Spiel des Zufalls zu seyn scheint. S. ferner Seite 188. . Auch wol- len wir diese Chronologie keineswegs vertheidigen: es moͤ- gen alle fuͤnf Regierungen verlaͤngert seyn um den Zeit- raum einzunehmen, entweder, daß einige ausgefallen waͤ- ren; oder, welches wahrscheinlicher ist, um Tullus an den Anfang des Saͤculums hinaufzubringen. Waͤre es nothwendig fuͤr die Bestimmung einer Aera daß ihr Anfangspunkt historisch fest stehe, so wuͤrde die von der Erbauung Roms, nach dem was bisher gesagt ist, vollkommen unmoͤglich seyn. Es gilt aber hier gleich, sobald man sich nur daruͤber nicht taͤuscht daß er nicht historisch ist. Was einer Aera vorzuͤgliche Brauchbarkeit giebt, ist daß sie fruͤh genug beginne um den Raum eigent- licher historischer Zeitbestimmungen mit vorwaͤrts gehen- der Berechnung zu umfassen: und daß sie einem Volk oder einer Begebenheit angehoͤre, welche allen Voͤlkern auf de- ren Geschichte sie angewandt werden kann gleich ihren eig- nen Hauptepochen wichtig sey. Dies nun gilt von der Gruͤndung Roms fuͤr das ge- sammte Abendland, bis zum Anfang der christlichen Zeit- rechnung. Denn alle Voͤlkergeschichte Europas verfließt im Meer der roͤmischen. Daher ist diese Aera auch der Olympiadenzeitrechnung vorzuziehen wenn diese gleich um ein Vierteljahrhundert fruͤher beginnt, und schon als grie- chische Anspruch auf Vorrang machen zu koͤnnen scheint. Auch sind die vierjaͤhrigen Abschnitte, welche bey jeder Vergleichung eine, wenn auch die allereinfachste Multi- plication erfordern, so unbequem, und der Vortheil einer einzigen Aera ist so entschieden, daß man die roͤmische selbst in der griechischen Geschichte eingefuͤhrt zu sehen wuͤnschen moͤchte. Den Nachtheil der griechischen Zeitrechnung daß der Anfang des Jahrs nach dem Sommersolstitium bestimmt ward, und wandelbar ist, wodurch die Vorfaͤlle jedes physischen Jahrs in zwey chronologische zerrissen werden, theilt die aͤltere roͤmische Zeitrechnung, bis der Anfang des consularischen Jahrs auf den Maͤrz festgesetzt ward. Sie ist bis dahin sogar noch verworrener, weil der Anfang des Jahrs der Magistratur sehr oft aͤnderte Fuͤr die aͤltere Zeit, vor dem Anfang der Olympiadenaͤra, hatte Eratosthenes die Zeitrechnung von der Zerstoͤrung Tro- jas eingefuͤhrt, und dies, wenn gleich ein nicht weniger un- gewisser Zeitpunkt als Roms Gruͤndung, ist ebenfalls ein sehr brauchbarer Anfangspunkt einer Aera fuͤr Rom, we- gen der troischen Sage, wie fuͤr Griechenland. Die aͤlteren Zeitangaben der Griechen sind Traum oder Erdichtung: fuͤr die Mythologie reicht die zuruͤckgefuͤhrte Angabe von Menschenaltern hin sie im Sinn der alten Sagen zu ordnen: und der Besonnene wird durch diese dreyfache Zeitrechnung erinnert, wie er die Erzaͤhlungen zu schaͤtzen habe welche er hoͤrt. Asien hat, wenigstens in den historischen Buͤchern des Alten Testaments, eine ungleich aͤltere eigentliche Geschichte als Europa: und Gleichzeitigkeit der Annalen ehe hier die Geschichte beginnt. Asiens Geschichte also bis zur Zeit des persischen Reichs muß nach einer abgesonderten Zeitrechnung geordnet werden, und diese kann ihre Aera nirgends passen- der finden als in jenen aͤltesten Geschichtbuͤchern. Ohne Furcht von jemanden getadelt zu werden der es nur selbst ver- sucht haͤtte die Geschichte der Richter chronologisch zu bestim- men, erlaube ich mir aber zu bemerken, daß diese nicht fruͤ- her beginnen kann als Davids Regierung. . Es ist doch wohl wahrscheinlich, daß die Roͤmer weit fruͤher als Fabius ihre Jahre von der Gruͤndung der Stadt gerechnet haben; nach einer Sitte Italiens, wo- von Scaliger aus Inschriften ein Beyspiel vom umbrischen Interamna anfuͤhrt De emendatione temporum, p. 385. ; auch von Ameria ist es, nach der oben angefuͤhrten Meldung Catos, nicht zweifelhaft. Ge- woͤhnlich freylich bezeichneten sie ihre Jahre, wie die Athe- nienser, nicht mit den Zahlen einer Aera, sondern mit den Nahmen der hoͤchsten Magistrate. Doch findet sich eine Aera nach Vertreibung der Koͤnige, gebraucht nach der Mitte des vierten Jahrhunderts Das Jahr 119 (J. d. St. 362), in censorischen Registern. Dionysius I. c. 74. , und eine mit der- selben beynahe zusammenstimmende, nach der Einweihung des Capitols, gegen die Mitte des fuͤnften Das Jahr 304: ohne Zweifel 204; denn es entspricht dem Jahr d. St. 449. Inschrift auf einer von Cn. Flavius ge- weihten Capelle. Plinius H. N. XXXIII. c. 5. . Um das Jahr der Gruͤndung zu finden, ward also, wenn jene erste als feststehend angenommen war, zu ihr nur die Summe der Jahre der koͤniglichen Herrschaft hin- zugefuͤgt: jene Aera konnte durch die Fasten gepruͤft, oder wenigstens zweifelhaft gemacht werden. Denn das ist klar daß auch diese außerordentlich von einander abgewi- chen sind. So fehlen in Livius, der doch Catos Zeitrech- nung folgte, außer spaͤteren Consulpaaren, die der Jahre 248, 264 und 265. Ganz wuͤst und zerstoͤrt sind die Fa- sten Diodors. Was aber eigenthuͤmlichen Argwohn gegen die Fasten der Consuln in der aͤltesten Zeit nicht weniger als der Koͤnige, und sogar die Ueberzeugung begruͤndet daß die ganze Zeitrechnung bis auf die Einnahme der Stadt eine erfundne Kuͤnsteley seyn muß, ist die Natur der Zahlen, besonders nach der Chronologie des Africanus (oder der Eusebischen Chronik), worin ich die des Fabius erkenne. Von der Gruͤndung Roms bis auf die Einnahme sind hier 360 Jahre: (Roms Grundzahl zwoͤlf, dreyßig Mal) und dieser Zeitraum als eine Einheit zerfaͤllt in drey Theile. Ein Drittheil fuͤllen genau die drey ersten Koͤ- nige, bis 120: das zweyte die uͤbrigen, bis auf Tarqui- nius Verbannung: das dritte die Republik. Solche ge- naue Abtheilungen gewaͤhrt die wahre Geschichte nie: sie sind ein unverkennbares Zeichen geflissentlicher Anordnung eines religioͤs an Zahlenheiligkeit haͤngenden Sinns. Die gewoͤhnlichen Fasten sind uͤbrigens noch im vierten und fuͤnften Jahrhundert der Stadt voll auffallender Unrich- tigkeiten, woruͤber ich weiterhin genauer reden werde. Am hoͤchsten scheint Ennius die Erbauung der Stadt hinaufgesetzt zu haben: naͤmlich etwa hundert und zwan- zig Jahre uͤber den Anfang der catonischen Aera, und fast ein Jahrhundert uͤber die Olympiaden hinaus; doch dies ist taͤuschender Schein, der aber ein anderes hoͤchst wich- tiges Resultat giebt Bey Varro de re rust. III. c. 1. S. unten S. 204. New- ton muß Naͤvius mit Ennius verwechselt haben. Chrono- logy, p. 129. Aber auch uͤber Timaͤus irrt er. . Unter den Geschichtschreibern hat Timaͤus zuerst Roms Alter chronologisch angegeben: doch seine Zeitbe- stimmung, da er Rom wahrscheinlich nie besuchte, und sich mit muͤndlichen Erzaͤhlungen der Einheimischen, und griechisch geschriebnen italischen Chroniken begnuͤgen mußte, kann auch nach seinem eignen Sinn nur als eine ungefaͤhre Annaͤherung gelten. Daher brachte er die Gruͤndung Roms als gleichzeitig in Beziehung mit der von Karthago, welche sich aus punischen Jahrbuͤchern, und da beydes Gades und Utika aͤlter waren, als histo- risch bestimmt betrachten ließ. Diese fiel, nach ihm, acht und dreyßig Jahre vor der ersten Olympiade Dionysius I. c. 74. Nach Vellejus war Karthago 65 Jahre aͤlter als Rom ( I. c. 6. ) oder 43 vor Ol. I, 1. gegruͤndet. . Nach einem weiten Zwischenraum folgt in hoͤherer Bestimmung des Alters der Stadt, zunaͤchst die Varroni- sche Aera. Nach dieser faͤllt die Stiftung Roms in das dritte Jahr der sechsten Olympiade, weil die Palilien am 21sten April gefeyert wurden; denn das erste Jahr Roms begreift die letzte Haͤlfte des dritten, und die erste des vierten Jahrs dieser Olympiade. Die Capitolinischen Fasti bringen sie in das vierte Jahr derselben, und Catos Chronologie in das erste der siebenten Olympiade, 432 Jahre nach der Zerstoͤrung Trojas. Polybius, der bey den Pontifices eine Zeittafel fand, berechnete als das Jahr der Gruͤndung das zweyte derselben Olympiade Dionysius I. c. 74. . Dieses ist so zu verstehen, wie Polybius uͤberhaupt Olympiaden mit roͤmischen Jah- ren vergleicht; daß, obgleich die Palilien vor der Som- mersonnenwende fallen, das zweyte Jahr der siebenten Olympiade dem schon begonnenen ersten der Stadt gleich gerechnet wird, und so ist nach ihm das erste seiner Geschichte, Ol. 140. I., 532 der Stadt. Atticus, dem Cicero folgte, zaͤhlte vier Jahre weniger als Varro. Die Catonische Aera bringt den festen Punkt der aͤlte- ren Geschichte, die Einnahme Roms, auf seine wahre Zeit nach der griechischen Zeitrechnung, naͤmlich Ol. 98, 1. Dieses Jahr ist hier das 365ste der Stadt. Varro be- stimmt die Eroberung auf das Jahr 364, und nach ihm also faͤllt sie Ol. 97, 2. In den Fasten nach der Varroni- schen Zeitrechnung finden sich diese uͤberzaͤhligen drey Jahre durch Dictaturen ausgefuͤllt: obgleich diese, als eine uͤbertragene Macht, nie uͤber das Jahr der uͤbertra- genden Magistratur hinausgehen konnten Daher ist die Varronische Zeitrechnung wohl, naͤchst den Fasten Diodors, die schlechteste: und ich wuͤrde sie nicht ge- brauchen, wenn ich sie hinreichend gepruͤft haͤtte ehe die Ausarbeitung dieses Werks schon weit vorgeruͤckt war. So war die Veraͤnderung vieler Zahlen theils nicht mehr moͤg- lich, theils konnten einzelne uͤbersehen werden: und dann erst entstand ein wahrer Nachtheil. Auch ist es schwer sich des Gebrauchs einer Zeitrechnung zu entwoͤhnen, mit der man, weil sie in vortrefflichen Werken herrscht, vorzuͤglich vertraut geworden ist. . Die beyden Roͤmer welche zuerst, um die Zeit des zweyten Punischen Kriegs, ihre vaterlaͤndische Geschichte in griechischer Sprache schrieben, Q. Fabius Pictor und L. Cincius Alimentus, verglichen schon Roms Aera mit der Zeitrechnung der Olympiaden. Ich habe oben die An- sichten entwickelt welche Fabius Chronologie, die Ol. 8. I. annimmt, zum Grunde liegen: dunkler ist es warum L. Cincius das vierte Jahr der zwoͤlften annahm Dionysius a. a. O. . Die Frage ist um so interessanter, weil Cincius ein wahrhaft kritischer Alterthumsforscher war, welcher seine vaterlaͤn- dische Geschichte durch Untersuchung alter Denkmaͤhler er- hellte. Er verfuhr dabey mit eben so großer Wahrhaftig- keit als Fleiß: denn es sind Fragmente aus ihm, welche allein mit klaren Worten das Verhaͤltniß von Rom und Latium in einer Zeit darstellen, wo in allen Annalen roͤ- mischer Nationalstolz sie verfaͤlscht hat. Er war Senator, und im hannibalischen Kriege Praͤtor, obgleich er am An- fang desselben das Ungluͤck gehabt hatte Gefangener der Poͤner zu werden. Daß er kein alltaͤglicher Mann war ist vor allem dadurch klar, daß Hannibal, der die Roͤmi- schen Gefangenen sehr rauh zu behandeln pflegte, ihn aus- zeichnete, und ihm den Zug durch Gallien uͤber die Alpen so erzaͤhlte wie Cincius ihn nachher in seiner Geschichte niederschrieb. Seine sehr abweichende Angabe, von der Varronischen um nicht weniger als 25 Jahre verschieden, darf also weniger als irgend eine andere als die Folge fluͤchtiger Zusammenstellung mangelhafter Fasten verach- tet werden. Daß Cincius ein Buch uͤber den alten Roͤmischen Ka- lender geschrieben hatte, wissen wir aus Macrobius Saturnal. I. c. 12. : daß er den aͤltesten etruskischen und roͤmischen Cyclus un- tersucht hat, erhellt aus Livius VII. c. 3. . Und eben daher daß er Ruͤcksicht auf sie nahm, zu einer Zeit in der sie schon ganz außer Gebrauch gekommen waren, erklaͤrt sich seine Zeitbestimmung. Ich kann im Lauf der aͤlteren Zeiten dieser Geschichte nicht vermeiden Untersuchungen als Episoden einzuschie- ben: ich glaube auch mit demselben Recht Anspruch auf ihre Duldung machen zu koͤnnen, mit dem alte Geschicht- schreiber episodische Erzaͤhlungen einwebten. Auch der gluͤcklichste Erfolg aͤmsiger Forschung giebt sehr oft nur annaͤhernde Wahrscheinlichkeit, nicht historische Gewiß- heit: wollte man sie aus der Geschichte absondern, und fuͤr diese nur zusammenhaͤngende Erzaͤhlung fordern, so wuͤrde die neue Ansicht sie nicht bestimmen duͤrfen, die Un- tersuchung ohne Frucht bleiben; oder der Schriftsteller, ge- noͤthigt sich bey jeder Veranlassung auf sie zu berufen, den- noch einem allgemeinen Tadel nicht entgehen, daß er seine Hypothesen fuͤr historische Wahrheit ausgebe. Die Ge- schichte des aͤltesten Roms kann nur eine Verbindung von Erzaͤhlung und Untersuchung seyn. Ueber den Saͤcularcyclus. Das roͤmische Jahr war bekanntlich vor der Juliani- schen Reformation des Kalenders ein Mondenjahr, wel- ches durch Einschaltung eines Intercalarmonats mit dem Sonnenjahr in Uebereinstimmung gebracht ward, oder vielmehr gebracht werden sollte. Der große Joseph Sca- liger hat mit dem hellen Blick, der Zeugnisse welche nicht wissen wovon sie reden in Quellen der Wahrheit verwan- delt, das urspruͤngliche System dieser Zeitrechnung mit un- widersprechlicher Gewißheit entdeckt. Er hat gezeigt, daß es eine trieterische Intercalation in zwey und zwanzigjaͤh- rigen Perioden war, in deren jeder zehnmal ein Schalt- monat, abwechselnd von 22 und 23 Tagen, hinzugethan ward: die letzte Trieteris ward uͤbergangen. Wie fuͤnf Jahre Jahre ein Lustrum, so bildeten fuͤnf dieser Perioden ein Saͤculum von 110 Jahren De emendat. temporum, p. 180 u. ff. . Es vernichtet den Wahn daß Italien in Barba- rey lag, und Roms Beziehungen zu Griechenland dort Wissenschaft stifteten, wenn man sieht wie vielmehr diese leichte und regelmaͤßige Zeitrechnung gerade von jener Zeit an so in Vergessenheit gerathen war, daß Caͤsar eine schlechtere Reformation des Kalenders aus fremder Wis- senschaft erborgen mußte, und daß das Jahr damals um 67 Tage voraus von der wahren Zeit abweichen konnte. Gaͤnzliche Unwissenheit in der Mathematik und Astrono- mie, deren Resultate, aber nicht ihre Wissenschaft die Etrusker den Roͤmern mitgetheilt hatten, mag die Verwir- rung schon fruͤh erregt haben: aber eine schaͤndliche Unred- lichkeit, wodurch die Pontifices, seitdem sie sich eine will- kuͤhrliche Einschaltung angemaaßt, bald Consuln, bald Generalpaͤchter durch Verlaͤngerung des Jahrs beguͤnstig- ten, oder durch Abkuͤrzung desselben druͤckten, benutzte und verschlimmerte sie. Es ist allgemein bekannt, daß nach einer einstimmi- gen Nachricht der glaubwuͤrdigsten alten roͤmischen Ar- chaͤologen das romulische Jahr nur aus zehn Monaten oder 304 Tagen bestanden hat. Unter der großen Menge der Zeugen ist es hinreichend hieruͤber auf Censorinus, welcher die Zahl der Monatstage angiebt, zu verwei- sen De die natali, c. 20. . Dieses Jahr, welches einzeln genommen weder mit dem Mond noch mit der Sonne uͤbereinstimmt, schien Erster Theil. N denen welche nur an die griechischen und die spaͤteren An- sichten gewoͤhnt waren so widersinnig, daß Plutarch fast zweifelt daß es jemals bestanden haben koͤnne, und, was viel auffallender ist, Scaliger es als ein Maͤhrchen ganz laͤugnet, und nach Licinius Macer und Fenestella, die es doch auch nur nicht begriffen, als entschieden annimmt, das roͤmische Jahr habe vom Anfang her zwoͤlf Monate ge- zaͤhlt De emendat. tempor. p. 173. . Aber neben jenen Angaben, die, wenn fuͤr die Geschichte noch irgend ein Grund bleiben soll, durchaus nicht verworfen werden duͤrfen, als Nachrichten denen an Bestimmtheit wenige aus den aͤltesten Zeiten gleich kommen, finden sich unverkennliche Beweise daß dieses Jahr einst in der That im Gebrauch gewesen, und mehr als eine sichtbare Spur seiner Anwendung in einer spaͤ- teren Zeit, wo ihr Ursprung schon verkannt war. Und es ergiebt sich aus dem cyclischen Verhaͤltniß dieses Jahrs zu dem von Scaliger erklaͤrten Mondenschaltjahr und des- sen Saͤcularperiode, wie es, theils als fortlaufende Cor- rection neben demselben anwendbar, theils zum wissen- schaftlichen Gebrauch vorzuͤglicher als jenes war. Der erste Schluͤssel zum Begriff dieses Systems fin- det sich in einer Stelle des Censorinus, worin er sagt, das Lustrum sey das alte roͤmische große Jahr, oder der Cy- clus in dem der Anfang des buͤrgerlichen Jahrs wieder auf den Anfang des Sonnenjahrs gebracht worden waͤre. Allerdings ist es klar, daß Censorinus das Lustrum seiner Zeit, die Capitolinische Pentaeteris, wie Griechen die Olympiaden, dem alten Lustrum in Hinsicht der Zeit- dauer unterschiebt: aber daß er den Sinn alter Nachrich- ten falsch auffaßt, vermindert ihren Werth und ihre Brauchbarkeit nicht, wenn man das Mißverstaͤndniß so bestimmt entdecken kann wie in diesem Fall Censorinus de die nat. c. 18. Wen Scaligers Beweis hieruͤber, und daß die Dauer eines Lustrums fuͤnf buͤrger- liche Jahre war, nicht ganz uͤberzeugt haben sollte, den verweise ich auf naͤhere Bemerkungen bey der Einrichtung der Censur. . Fuͤnf aͤgyptische Sonnenjahre zu 365 Tagen enthalten 1825: sechs romulische zu 304 Tagen aber 1824. Die roͤ- mische Zeitrechnung verlor also in fuͤnf Jahren einen Tag gegen die aͤgyptische buͤrgerliche, welche keine Schaltjahre hatte, sondern in 1461 Jahren mit Verlust eines Jahrs, wie die Weltumsegler mit Verlust eines Tags, wieder auf den urspruͤnglichen Anfang zuruͤckkehrte; und gegen die julianische Emendation beynahe 2¼ Tag. Dies nun waͤre allerdings eine so große Abweichung, daß wenn nicht an- dre Zeiteintheilungen, sichtbar desselben Systems dem das zehnmonatliche Jahr angehoͤrt, eine systematische Inter- calation, mit einer Leichtigkeit und Harmonie die ur- spruͤngliche Einheit ist, anboͤten, der cyclische Gebrauch freylich als Hypothese bestritten werden koͤnnte. Diese Eintheilungen sind die groͤßte und die kleinste etruskische Zeitperiode, das Saͤculum und die achttaͤgigen Wochen. Jenes war auch das Maaß des Mondschalt- jahr-Cyclus. Die letzten erhielten sich bey den Roͤmern in sofern, daß jener neunte Tag ( nundinae ) Markttag war: dieser Tag hat bey den Tuskern auch den Rahmen N 2 Nonae gefuͤhrt, und dieser Zeiteintheilung ist es ver- wandt daß der neunte Tag vor den Idus bestaͤndig den Nahmen behielt. Aber die Roͤmischen Nundinen standen in keiner Beziehung zum Ganzen des Jahrs, und die Nonae waren nur ein Tag im Monat. Bey den Etrus- kern waren sie eigentliche Wochenabschnitte, und jeder neunte Tag der Geschaͤftstag an dem die Koͤnige Gehoͤr ertheilten, und Recht sprachen Macrobius Saturnal. I. c. 15. . Das zehnmonatliche Jahr von 304 Tagen geht grade in eine Zahl achttaͤgiger Wochen auf, naͤmlich in 38: so daß sie jedesmal auf den naͤmlichen Monatstag anfangen. Demnach ist es mehr als wahrscheinlich, daß die Zahl der Tage ihrer Interca- larmonate ebenfalls durch acht theilbar waren: denn sonst ward diese Ordnung gestoͤrt. Ward nun im Saͤculum der cyclischen Periode von 110 Jahren, oder 22 Lustern, zwey- mal, im 11ten und im 22sten Lustrum ein Intercalarmo- nat von drey tuskischen Wochen oder 24 Tagen eingeschal- tet Daß der Schaltmonat, der Mercedonius, kuͤrzer als die uͤbrigen angenommen wird, enthaͤlt vielmehr historische Be- staͤtigung als Unwahrscheinlichkeit: denn auch der Intercalar- monat des Mondenjahrs zaͤhlte nur 22 oder 23 Tage. , so entsteht am Schluß der Periode eine uͤber alle Erwartung auffallende Annaͤherung an die wahre Zeit, und eine Correction des Mondjahrcyclus. Denn die fuͤnf Perioden des Saͤculums zaͤhlen, nach Scaligers Berech- nung, der keine hoͤhere Genauigkeit suchte als die des ju- lianischen Kalenders, 40177 Tage: der cyclischen Jahre Tagsumme nach dieser Intercalation aber nur 40176. Dieser Cyclus ist also genauer als die julianische Zeit- rechnung, bey der das tropische Jahr auf 365 T. 6° an- genommen ist, und ergiebt eine Bestimmung desselben auf 365 T. 5° 40′ 22″, welche um 8′ 23″ kleiner ist als die Wahrheit: waͤhrend das julianische Jahr um 11′ 25″ zu groß ist. Wir koͤnnen wohl nicht annehmen daß die be- rechnete Bestimmung Sekunden enthalten haͤtte; und wir muͤssen auch bemerken daß kein Volk es unternommen hat, auch es nicht thunlich ist, das buͤrgerliche Jahr dem astro- nomischen so genau anzupassen, daß die Theorie seiner Weisen von der Dauer des letzten aus einer sogar großen cyclischen Periode genau entdeckt werden koͤnnte. Wir koͤnnen es nicht unternehmen absolut zu verneinen, daß die Zeit von 15° 22′ 30″, um welche die cyclische Pe- riode von 110 Jahren zu kurz ist, und die in 172 Jahren einen Tag ausmacht, durch fernere Intercalationen aus- geglichen worden waͤre; aber eben daß hier die Anwen- dung der Zahlregeln, welche bis hieher ein vollkommenes System giebt, nicht weiter zureicht, macht es hoͤchst wahr- scheinlich daß die Etrusker das tropische Jahr genau auf 365 T. 5° 40′ bestimmt hatten. Von dieser tiefen Wissenschaft schweigen zwar Censo- rinus und alle andere Roͤmer: und Ennius den jener an- fuͤhrt c. 19. gab das Sonnenjahr auf 366 Tage an. Aber damit wollte er entweder nur sagen daß auch ein Theil des 366sten Tags zum tropischen Jahr gehoͤre: oder er sprach unwissend was er auf jeden Fall andern abgehoͤrt hatte. In Rom selbst war damals die astronomische Unwissenheit gewiß sehr groß: und die alte Wissenschaft, wenn sie nicht schon ganz wie fuͤr die Spaͤteren erloschen war, lebte nur noch in ihren Resultaten bey Etruskischen Priestern, wie die Braminen Formeln mechanisch gebrauchen deren wis- senschaftliche Begruͤndung ihnen ganz unbekannt ist, und unbegreiflich seyn wuͤrde. Aus der wissenschaftlichen Genauigkeit folgt nun die Brauchbarkeit dieses Jahrs als einer nicht leeren Form neben dem schon genau geordneten buͤrgerlichen Jahr. Es ist klar daß in der letzten Periode statt eines Schaltmonats von 23 Tagen, den die Ordnung erforderte, einer von nur 22 Tagen, intercalirt geworden seyn muß um die Harmonie beyder Systeme zu erhalten. Die Correction ergab sich sobald nur vom Anfang des Saͤculums bis zu seinem Schluß richtig fortgezaͤhlt ward: und um diese Harmonie frey von Verwirrung zu erhalten, war eine aͤußere Form, geheiligt durch den Ort wo sie aufgestellt war, erwaͤhlt, die, als Normirung der Zeit, vollkommen in demselben Geist ist welcher die Limitation der Fel- der eingab. In Rom war es noch am Anfang des fuͤnften Jahr- hunderts gesetzlich herkoͤmmliche Sitte, daß der oberste Feldherr an den Iden des Septembers einen Nagel im Tempel der Minerva einschlug, wozu mehrmals ein Dicta- tor ernannt ward. Der Sinn dieser Feyerlichkeit welche den unwissenden Spaͤteren laͤcherlich schien, war schon um die Mitte des folgenden dunkel geworden, daher Cin- cius bemerkte, er habe aͤhnliche Zeichen zu Volsinii im Tempel der Nortia gefunden: es waͤren Bezeichnun- gen der Jahre aus einer Zeit wo Schrift selten gewe- sen sey Livius VII. c. 3. . Vielleicht aber aus einer noch aͤlteren: als vor der Buchstabenschrift nur noch symbolische gebraͤuchlich war, aus welcher, wie schon bemerkt ist, die roͤmischen Zahlzeichen sich erhalten haben. Der Zweck war zu be- stimmen, wie viel Lustern vom Anfang des Saͤculums, und wie viele Jahre von dem laufenden Lustrum verflossen waren. Der Schluß eines Lustrums ( lustrum eondi- tum ) ward uͤberdies ohne Zweifel auf dieselbe Art bezeich- net wie der feste Punkt, in dem das buͤrgerliche Monden- jahr sich im cyclischen regelmaͤßig vorwaͤrts bewegte Man stelle sich sechs Linien vor, in deren jeder die zehn Monate des cyclischen Jahrs nach einander aufgefuͤhrt, naͤm- lich mit Symbolen bezeichnet waren. Angenommen, wie es mehr als wahrscheinlich ist, daß im Anfangsjahr des Saͤculum der Neumond des Maͤrz der Tag der cyclischen Kalender war, so fiel der Vollmond (Tuskisch Idus oder Itus, Macrobius Saturn. I. c. 15. ) vor der herbstlichen Tag- und Nachtgleiche in den September: im zweyten Jahr in den November; das dritte ward uͤbergan- gen: im vierten Jahr in den Maͤrz, im fuͤnften in den May, im sechsten in den Quintilis. Diese Bezeichnung gab noth- wendig das Verhaͤltniß der Lustraljahre zu den buͤrgerlichen genau an. Jene sechs Linien bringe man auf eine einzelne: Mt. A. Mj. J. V. VI. VII. VIII. IX. X. Nun ist es klar, daß wenn bey Maͤrz, May, Quintilis, September und November, bey jedem zwey und zwanzig Naͤgel eingeschlagen waren, das Saͤculum sein Ende erreicht hatte. Ich vermuthe symbolische Zeichen statt der Monats- nahmen, weil sonst die Sache auch den spaͤteren auf den er- sten Blick verstaͤndlich gewesen seyn muͤßte. . Das ganze Morgenland hat den Mond bey seinem Kalender beobachtet: die freye wissenschaftliche Einthei- lung eines großen Zeitabschnitts gehoͤrt dem Abendlande: die Frucht vieler Jahrhunderte von Beobachtungen, aus dem grauen Alter des Westen. Diesem Westen ist auch die uralte ausgestorbne Welt verwandt welche wir die neue nennen. Die alten Azteken, deren Kalender der allervoll- kommenste war, der vor dem gregorianischen irgendwo buͤrgerlich gebraͤuchlich gewesen ist, rechneten ein großes Jahr von 104 Sonnenjahren. Sie theilten es nach der Quinal- und Vigesimalzaͤhlart ein, welche bey ihnen an- statt der Decimalprogression uͤblich war. Waͤhrend die- ser Periode intercalirten auch sie zweymal, zusammen 25 Tage; und es ist unmoͤglich, bey den mexicanischen Fe- sten des neuen Feuers am Anfang der neuen Saͤcularpe- riode sich nicht der roͤmischen, eigentlich etruskischen, Saͤcularfeste zu erinnern Eine vortreffliche Schrift uͤber die mexikanische Zeitrech- nung ist D. Antonio Leon y Gama, Saggio dell’ Astrono- mia Cronologia e Mitologia degli antichi Messicani, (uͤbersetzt) Roma 1804 , deren Kenntniß ich Professor Ide- lers guͤtiger Mittheilung verdanke. . Hieruͤber freylich urtheile jeder nach seiner Neigung, nur nenne man die Entwicke- lung des cyclischen Jahrs nicht luftige Hypothese, weil sie sich nicht, sondern nur ihre Grundzuͤge bey den alten Schriftstellern finden. Was aus diesen mit absoluter arithmetischer Bestimmtheit, und genau harmonisch mit einem andern unbezweifelten System so hervorgeht, kann kein Spiel des Zufalls seyn, so wenig wie mathematische Diagramme im Sande. Und dies ist noch entscheidender als die Erwaͤgung, daß man nur die Wahl hat zwischen der Voraussetzung, daß die aͤltesten Roͤmer nicht nur un- wissend, sondern sinnlos einen auf keine Analogie der Natur und der Wissenschaft gegruͤndeten, oder daß sie einen von einem gelehrten Volk berechneten Kalender ge- braucht haͤtten. Mit Macrobius, der den Cyclus ver- kennt, anzunehmen, die aͤltesten Roͤmer haͤtten, wenn die Jahrszeiten mit ihren Monaten nicht passen wollten, eine Zeit vergehen lassen die gar keinen Namen gehabt habe, heißt aus eigner Unkunde des Denkens selbst der ro- hesten Voͤlker, die Roͤmer unter die Irokesen an Barba- rey herabsetzen. Romulus wollen wir allerdings nicht un- ter die Astronomen rechnen, welches Scaliger verbittet; aber der Nahme des romulischen Jahrs kann und soll auch nichts weiter bedeuten als das urspruͤngliche vor- latinische. Darin aber fehlten wahrscheinlich die roͤmischen Archaͤo- logen daß sie annahmen, beydes, der zehnmonatliche Ka- lender sey urspruͤnglich allein im Gebrauch gewesen, und nachher voͤllig aufgegeben. Jenes ist nicht wahrschein- lich weil er sich so genau auf den Mondjahrcyclus bezieht, daß gleichzeitige Ausbildung fast nicht bezweifelt werden kann, auch der aͤlteste volksgebraͤuchliche wohl nothwen- dig den Wechsel des Mondes beobachtete: und ein solcher, der sich den Jahrszeiten anfuͤgte, auch wohl immer ein Beduͤrfniß gewesen seyn muß. Das letzte ist irrig: viel- mehr ist das zehnmonatliche Jahr unzweifelhaft noch lange nach der koͤniglichen Herrschaft gebraucht wor- den, und Anwendungen desselben sind geblieben, deren Ursprung von den Spaͤteren nicht erkannt ward. Die Etrusker folgten, wie die Tuͤrken, der redlichen Regel Frieden nur unter der Form eines Waffenstillstands auf bestimmte Jahre zu schließen. Die roͤmischen Frie- densschluͤsse mit Veji, Tarquinii, Caͤre, Capena, den Faliskern und Volsinii werden fast ohne Ausnahme als Waffenstillstand mit Beyfuͤgung der Dauer angegeben. Nun wird den Etruskern nicht vorgeworfen daß sie den Vertrag gebrochen haͤtten, obgleich fast immer die Feind- seligkeiten begonnen haben ehe die Jahre des Waffenstill- stands, nach den Fasten, verlaufen sind. Ein Beyspiel unter mehreren ganz unzweydeutigen, welche im Fort- gang dieser Geschichte angezeigt werden sollen, gewaͤhrt der Vejentische Friede des Jahrs 280. Dieser war auf vierzig Jahre geschlossen. Im Jahr 316 fiel Fidenaͤ ab, und vereinigte sich mit Veji: welches voraussetzt daß diese Republik schon im Kriegsstand gegen Rom war. Dieser Abfall war den Roͤmern aͤußerst gehaͤssig, dennoch klagen sie die Vejenter nicht an, ihre Eide gebrochen zu haben. Noch deutlicher ist daß Livius, als von dem zwanzigjaͤh- rigen Stillstand des Jahrs 329 nach den Fasten achtzehn verflossen waren, im Jahr 347, sagt, der Waffenstill- stand sey verlaufen gewesen Livius IV. 58. . Dies erklaͤrt sich nur durch die Anwendung des zehnmonatlichen Jahrs. Denn von diesem sind 40 = 33⅓, 20 = 16⅔: so daß im ersten Fall das Verhaͤltniß des Friedens schon mit dem Jahr 314, im zweyten mit dem Jahr 346 aufhoͤrte. Eine unwandelbare Zeitrechnung da anzuwenden wo auch unwillkuͤhrliche Verletzung Strafe der Goͤtter nach sich zu ziehen drohte, war zuverlaͤssig im Geist der Etrus- ker: und waͤre schon damals in die Roͤmischen Intercala- tionen Unordnung gekommen gewesen, so wuͤrde dieser Grund zwiefaches Gewicht gehabt haben. Die Latinischen Voͤlker und die Herniker gebrauchten hoͤchst sonderbare Zeitrechnungen, deren System vielleicht ein Andrer aus Censorinus Erwaͤhnungen der Kalender von Alba, Lavi- nium, Tusculum, Aricia und Ferentinum errathen wird. Ihre Monate sollen von 39 Tagen bis zu 16 von einander abgewichen seyn Censorinus c. 20. 22. . Wie auch der Kalender der Ausoni- schen Voͤlker geordnet gewesen seyn mag, von dem roͤmi- schen buͤrgerlichen war er gewiß ganz verschieden. Mit ihnen, den Volskern und Aequern, schloß Rom daher auch nach cyclischen Jahren Waffenstillstand: der welcher im Jahr 323 auf acht Jahre (6⅔ buͤrgerliche) beschworen ward, endigte so mit dem Jahr 330: daher es auch den Volskern nicht als Meineid vorgeworfen wird, daß sie im folgenden die Feindseligkeiten erneuerten. Das zehnmonatliche Jahr war die Frist der Trauer: der Auszahlung legirter Aussteuer: des Credits beym Verkauf von Fruͤchten, und hoͤchst wahrscheinlich aller Darleihen, und Maaßstab des aͤltesten Zinsfußes. Scaliger, der nur noch einen Schritt von dem Punkt zuruͤckblieb wo er das Wesen dieser Zeitrechnung ergrif- fen haben wuͤrde, und vielleicht nur deswegen sich durch das Fremdartige abschrecken ließ, weil er uͤber den Azte- kischen Kalender sehr unvollkommne Nachrichten hatte; er, vor dessen Augen jedes mit Wissenschaft begabte Volk der Erde Licht uͤber die anderen ergoß; bemerkt selbst, es sey allerdings sonderbar, daß die Saturnalien und Ma- tronalien, diese schoͤnen Feste der alten Haͤuslichkeit, und durch ihren Geist unzertrennlich verbunden, jene am Ende des Decembers, diese am Anfange des Maͤrz gefeyert worden waͤren. Es waren cyclische zehnmonatliche Jahre von de- nen Ennius bis auf seine Zeit ungefaͤhr siebenhundert zaͤhlte Septingenti sunt paulo plus vel minus anni, Augusto augurio postquam incluta condita Roma ’st. , welches ihm Varro als einen argen Fehler verweißt De re rust. III. c. 1. . Aber siebenhundert cyclische Jahre sind ungefaͤhr 583 buͤrgerliche, und im Jahr 582 schrieb der Greis das letzte Buch seiner Annalen. Ist die von New- ton erwaͤhnte Angabe des Naͤvius, welche Roms Alter dem Schein nach eben so hoch hinaufsetzt, nicht eine Ver- wechselung mit Ennius, wie hoͤchst wahrscheinlich anzu- nehmen ist, so wird sie sich wohl auf gleiche Weise erklaͤren. Zehn war Etruriens Grundzahl, als der dem Volk zugesprochenen Saͤculardauer: zwoͤlf aber Roms. Und genau wie cyclisches und Mondschaltjahr in der Zeit ver- halten sich im Maaß des Raums der Tuskische Vorsus und der Roͤmische Fundus. Sogar fuͤr je zehn Roͤmer welche die Tarquinienser geopfert hatten scheinen jene (die Zahl ist in den Handschriften nicht gesund) zwoͤlf ge- fangene Etrusker hingerichtet zu haben. So wie nun jede Tagsangabe aus der Zeit vor der Reformation des Kalenders nach der wahren Rechnung einen ganz andern als den genannten Tag andeutet: so ist es auch mit der Zahl der verfloßnen Jahre wenn ein Staat eine andre Zeitrechnung annimmt. Die roͤmischen Ar- chaͤologen nahmen an, urspruͤnglich waͤren die Jahre der Stadt nach zehnmonatlichen berechnet worden: die mei- sten schrieben Numa zu, was ihnen die Einfuͤhrung eines bessern Kalenders schien. Daher scheint Cincius, wie nach dieser Voraussetzung allerdings geschehen mußte um die Epoche der Stiftung Roms in Beziehung auf eine andre Aera zu bestimmen, die alten Jahre auf buͤrgerliche reducirt zu haben. Rumas und Romulus Zeit wuͤrde allerdings nur eine Differenz von 13 Jahren gewaͤhren. Aber Ju- nius Gracchanus, ein vorzuͤglicher Alterthumsforscher, lehrte, jener Kalender sey bis auf Tarquinius (Priscus) Zeit gebraucht geworden Censorinus c. 20. . Nahm nun Cincius, ohne sich in der fabelhaften Dunkelheit muͤde zu tappen an, ein Saͤculum von 132 cyclischen Jahren waͤre fuͤr eine gleiche Zahl buͤrgerlicher gerechnet worden, und zog er daher 22 Jahre von einer Aera ab, so ist deren Anfang der Po- lybischen gleich gewesen. Anzunehmen Timaͤus sey durch eben diese cyclischen Jahre getaͤuscht geworden: er habe eine Angabe in die- sem Zeitmaaße, etwa 576 statt 480, fuͤr Mondschaltjahre gehalten, und daher Roms Gruͤndung bedeutend uͤber die Olympiaden hinausgesetzt, scheint darum nicht zu- laͤssig, weil er dann wieder 32 Jahre zu wenig zaͤhlt, und eine schwankende Angabe von ihm viel eher als Kennt- niß einer berechneten wahrscheinlich ist. Die Koͤnige Tullus, Ancus und L. Tarquinius. Zu Rom, wie in den etruskischen Staͤdten, ward die koͤnigliche Wuͤrde durch freye, von keinem Erbrecht be- schraͤnkte Wahl, fuͤr das Leben uͤbertragen: an gesetzli- cher Gewalt nicht maͤchtiger als die Dictatur, unter wel- chem Nahmen die hoͤchste Magistratur bey den Latinern damals schon auf eine bestimmte Dauer eingeschraͤnkt ge- wesen zu seyn scheint. Ausuͤbung dieser Gewalt waͤhrend des Lebens eines Mannes, welcher seinen Mitbuͤrgern der hoͤchsten Wuͤrde faͤhig geschienen hatte, verstaͤrkte aller- dings ihre Kraft uͤber das Maaß einer wechselnden Magi- stratur, und mußte, wenn ein solcher Fuͤrst seine Soͤhne zu reifen Maͤnnern heranwachsen sah, zur Erblich- keit fuͤhren. Es heißt bey den Geschichtschreibern, das Volk habe gewaͤhlt, und der Senat die Wahl bestaͤtigt: der Nahme Volk fuͤhrt hier irre, denn er erweckt die Vorstellung einer demokratischen Versammlung. Diese haben die Spaͤteren, von Dionysius an, vorausgesetzt; aber die Nation, oder die Gesammtheit der stimmfaͤhigen Buͤr- ger, war damals weit entfernt eine solche zu bilden. Tullus Hostilius wird der Sohn des Hostus Hostilius genannt, der im Sabinerkriege als Roͤmischer Anfuͤh- rer fiel Dies ist sogar Dionysius entwischt, der doch sonst chrono- logischen uͤbeln Schein abzuthun bemuͤht ist, III. c. 1. : so wenig achteten die, welche die alten Dich- tungen zuerst verzeichneten Jahre und Moͤglichkeit der Zeit. Die Dichtung durfte uͤbersehen daß der kriegeri- sche Koͤnig an der Graͤnze des achtzigsten Jahrs den Thron bestiegen haben wuͤrde: vielmehr bildete sie nach ihm fuͤr die Erzaͤhlung des sabinischen Kriegs einen roͤmischen Hel- den als seinen Vater. Wer historische Wahrheit, also auch Zusammenhang, in der Geschichte des ersten roͤmischen Jahrhunderts sucht, muß es ganz unbegreiflich finden daß Alba im Augenblick der Gruͤndung der Stadt gaͤnzlich verschwindet. Weder meldet die Sage etwas von Huͤlfe der Mutterstadt in Roms drohender Gefahr, noch wie Romulus, wenn das Geschlecht des Aeneas mit Numitor erlosch, von diesem Thron ausgeschlossen blieb. Hier bestaͤtigt Reden und Stillschweigen welcher Art dasjenige ist was uns Ge- schichte genannt wird. Alba und Rom waren sich voll- kommen fremd; jene Stadt schon im Besitz republikani- scher Verfassung: dort gebot C. Cluilius als Dictator, waͤhrend Tullus zu Rom herrschte. Der Krieg zwischen Rom und Alba, wenigstens die Vereinigung der Roͤmer und Albaner, ist das aͤlteste hi- storisch unzweifelhafte dieser Geschichte. Aber nicht Ge- schichte in eigentlicher Gestalt; vielmehr ein vollkommenes Heldenlied, an dem trockne Abkuͤrzung des Inhalts sich versuͤndigen, und dessen Nachbildung einen andern Gegen- staͤnden schuldigen Raum wegnehmen wuͤrde. Diese Dichtungen hat Livius mit aͤchtem Sinn und unnachahm- lich fuͤr die Ewigkeit erhalten, wenn auch wir, frey vom herrschenden Geschmack rhetorisches Flimmers, Spuren dieses Verderbens in des alten Horatius Rede mit schmerz- lichem Mißbehagen wahrnehmen. Ich erinnere daher nur an die List, womit der Roͤmi- sche Koͤnig den Schein auf Alba warf den Krieg verschul- det zu haben: an die Unschluͤssigkeit beyder Heere die sich lange gegenuͤber standen ohne eine Schlacht zu wagen: und an den Zweykampf der dreyfachen Bruͤder, welcher uͤber Albas Schicksal entschied. Fuͤr die kritische Pruͤfung der Geschichte ist es sehr merkwuͤrdig, daß die Sage schwankte, ob es die Horatier oder die Curiatier waren, welche Roms Sache verfochten: die Volksgunst des Ho- ratischen Geschlechts scheint fuͤr jenen Nahmen entschieden zu haben. So schwankt die Sage immer zwischen den grade entgegenstehenden Punkten: so sind in der nordischen Dich- tung die Nibelungen Burgunder, Hagen ist Chriemhilds Bruder, und Brunhilds Heimat verlegt sie an den Rhein. Alba unterwarf sich dem Joch des beschwornen Buͤnd- nisses; aber es ertrug schmerzlich, was Entscheidung des Gluͤcks nicht der Nothwendigkeit zu seyn schien. Das etruskische Fidenaͤ, fuͤnf Millien von Rom, vertheidigte sich gegen den Eroberer mit vejentischer Huͤlfe. Zu die- sem Krieg kam das Aufgebot der Albaner unter ihrem Dictator Mettius Nach der Analogie von Vettius ist diese Form, welche auch Ennius gebrauchte, wahrscheinlich aͤchter latinisch als Mettus, wie bey Livius gelesen wird. Fuffetius, dem, nach der Sitte der alten alten Voͤlker, die oberste Gewalt, so wie die ganze Form der Verfassung ungeaͤndert, geblieben war als die Hoheit an ein andres Volk uͤberging: sie wurden auf dem rechten Fluͤgel des roͤmischen Heeres aufgestellt. Mettius, feig und unschluͤssig, sein Heil in Mittelwegen suchend, und waͤhnend, er koͤnne dadurch, wenn ihm Gewinn versagte, wenigstens der Gefahr entweichen und eine andre Zeit erwarten, zog diesen Fluͤgel waͤhrend der Schlacht rechts gegen die Berge, daß die Flanke des roͤmischen Heeres entbloͤßt ward, und den Fidenatern offen gestanden haben wuͤrde, wenn diese seinem unbegreiflichen Betragen ge- traut und einen schnellen Angriff gewagt haͤtten. Aber Mettius hielt die Albaner in einiger Entfernung als Zu- schauer der Schlacht; daher Tullus durch Geistesgegen- wart und Gluͤck den Seinigen und den Feinden den Glau- ben erregen konnte, die Bewegung der Verbuͤndeten sey von ihm befohlen um die Fidenater zu uͤberfluͤgeln. So siegten die Roͤmer, als ob sie ungestoͤrt mit eigner Kraft gestritten haͤtten, und da die Schlacht entschieden war uͤbte der albanische Dictator neue Treulosigkeit. Vor ihm hin flohen die Geschlagenen, die im Vertrauen auf sein Wort die Schlacht gewagt hatten, und er benutzte die Stellung welche Rom verrathen sollte, um die Niederlage der Fidenater zu vollenden, damit huͤlfreicher Dienst den gefaͤhrlichen Schein seiner Handlungen vernichte. Daher erkannte die allgemeine Stimme, seines Vaterlands wel- ches er zu Grunde richtete, Fidenaͤs welches er verrieth, und Roms welches er mit gemeiner List hatte betruͤgen wollen, das schreckliche Urtheil des erzuͤrnten Herrschers Erster Theil. O gerecht, als er den Leib des Schuldigen durch bespannte Wagen zerreissen ließ. Alba aber ward uͤberrascht: die Einwohner nach Rom gefuͤhrt und der Coͤlische Berg ihnen zur Wohnung angewiesen: die Stadt voͤllig zerstoͤrt. Nach dem Voͤlkerrecht Italiens, welches in diesem Fall einer gaͤnzlichen Zerstoͤrung auch Naturrecht gewesen seyn wuͤrde, muͤßte das Eigenthum der Albanischen Feld- mark an Rom uͤbergegangen seyn. Das aber erscheint mehr als zweifelhaft, vielmehr nicht Rom, sondern die La- tiner muͤssen in ihrem Besitz gewesen seyn, weil sie hier, am Quell der Ferentina, nahe an der Staͤtte wo Alba einst stand, ihre Landsgemeinden hielten Livius I. c. 50. VII. c. 25. Dionysius ( III. c. 34.) ver- wechselt diesen Ort mit Ferentinum der Herniker. . Ein sehr auffal- lender Umstand, welcher, nicht weniger als daß Alba ganz allein und ohne Huͤlfe von den dreyßig latinischen Staͤdten den Krieg gegen Rom fuͤhrt, die Vermuthung erregt daß eine ganz andre historische Wahrheit im Grund der Erzaͤh- lung liegt: daß Alba von den Latinern und nicht von Rom zerstoͤrt ist, und die Albaner welche sich nach Rom wand- ten dort als Fluͤchtlinge Aufnahme gefunden haben. Damals waren die Sabiner, von denen sogar die Samniter vielleicht noch nicht abgesondert waren, das maͤchtigste Volk in ganz Italien nach den Etruskern. Tul- lus bekriegte sie mit Gluͤck, bis der Zorn der Goͤtter uͤber die Versaͤumniß ihres Dienstes und den Untergang der Froͤm- migkeit die Numa gelehrt hatte, durch Steinregen, Pest und Seuchen kund ward. Des Koͤnigs Gewissen erwachte, und trieb ihn peinigend in aͤngstlichen Aberglauben. Da die Goͤtter ihm stumm blieben und durch kein Zeichen die Mittel der Suͤhne andeuten wollten, suchte er sie durch Numas geheimnißvolle Caͤremonien am Altar des Jupiter Elicius zu einer Antwort zu bannen: aber ein Versehen bey diesen gefaͤhrlichen Beschwoͤrungen, oder der Zorn des Gottes zog einen Blitzstrahl herab der ihn erschlug. Die Flamme verzehrte den Leichnam mit dem Hause des Koͤ- nigs und allen den Seinigen. Ihm werden zwey und dreyßig Jahre Regierung zugeschrieben, so daß, nach Fa- bius Chronologie, mit seinem Tode genau die erste Haͤlfte der koͤniglichen Zeit verflossen war. Ancus Marcius, von dem das plebejische Geschlecht der Marcier abzustammen sich ruͤhmte, ward Numas Tochtersohn von der Sage genannt, welche so bis auf ihn den Wechsel roͤmischer und sabinischer Koͤnige fortfuͤhrt; und wenn uns die Urroͤmer fuͤr Etrusker gelten duͤrfen, bis auf den ersten Tarquinius. Er hat in den alten Dich- tungen den Beynahmen des Guten getragen. Frey er- waͤhlt von der Nation trug er Sorge die versaͤumte Reli- gion herzustellen ohne dem Krieg zu entsagen, dessen Rom bedurfte. Er soll das Caͤremonialgesetz, so weit es allge- mein bekannt seyn mußte, auf Tafeln geschrieben aus- gestellt haben. Die Latiner welche an beyden Seiten des Anio, in einem Halbkreis, dessen Sehne die Tiber bildete, um Rom wohnten, zaͤhlten Rom nicht unter die Staͤdte ihres Bundes, in den doch spaͤter ihre und Roms gemeinschaft- liche Colonieen durch ihre Gruͤndung selbst eintraten: nach Albas Fall begannen die latinischen Kriege. Livius weiß O 2 nichts von dem welcher unter Tullus einem ersten geschlos- senen Vertrage zuvorgegangen seyn soll, so wenig als da- von daß Rom, als die Albanische Nation in sich begrei- fend, Anspruͤche auf eine Oberherrschaft-gemacht habe welche Alba wohl nur zugeschrieben ist um den Faden troischer Abstammung durch alle latinische Staͤdte, als Colonieen Albas, zu ziehen. Jener Vertrag des Tullus war, nach einer aus Varro erhaltenen, sehr umstaͤndlichen und historisch gestalteten Erzaͤhlung Varro rer. human. l. 8. bey Festus s. v. Septimontio. ein Waffenbuͤndniß, nicht mit den Lati- nern allein, sondern auch mit den Hernikern: denn die Feldherren werden genannt, welche von Anagnia wie von Tusculum verbuͤndete Truppen nach Rom fuͤhrten und die Stadt deckten waͤhrend Tullus Veji belagerte: ein Krieg der mit dem Fidenatischen verbunden ist gerade wie in der Geschichte von Romulus: den Livius hier uͤbergeht, aber doch in der Zahl der Vejenterkriege mitzuzaͤhlen scheint Sieben Kriege. Livius V. c. 4. . Ancus fuͤhrte den latinischen Krieg siegreich. Meh- rere Staͤdte welche, wie es scheint, noͤrdlich vom Anio la- gen, und aͤlter als Alba waren, wurden eingenommen, und ihre Buͤrger nach Rom versetzt, wo sie den Aventi- nus, und das Thal zwischen diesem Huͤgel und dem Pala- tinus bebauten. So lose waren die Verbuͤndungen alter Voͤlker daß Rom diese Unternehmungen ausfuͤhren konnte ohne Gefahr zu laufen daß seine schwachen Waͤlle von den uͤbrigen Latinern angegriffen wuͤrden, waͤhrend das Heer im Felde stand. Erst die Gefahr von Medullia ver- sammelte ein Bundesheer, uͤber welches Ancus einen lange bestrittenen großen Sieg gewann, und eine sehr große Menge Latiner nach Rom wegfuͤhrte. Auch gegen Veji machte dieser Koͤnig Eroberungen, und eroͤffnete Rom den Ausfluß der Tiber, wo er Ostia gruͤndete, die aͤlteste Colonie Roms: denn die romulischen Colonieen Fidenaͤ, Crustumerium, Medullia selbst, koͤnnen nicht als histo- risch eingeraͤumt werden, da alle diese Staͤdte Rom feindlich sind. Ostia, nicht latinisch, war der Hafen der Stadt: die Muͤndung der Tiber war damals durch keine Sandbank gesperrt, und betraͤchtliche Seeschiffe konnten in einen Strohm einlaufen, der jetzt, noch mehr als alle uͤbrige Fluͤsse die sich in das Mittelmeer ergießen, sein Bett ver- sandet und seine Muͤndung unzugaͤnglich gemacht hat. Auch baute Ancus die erste Bruͤcke uͤber die Tiber, und schuͤtzte sie gegen Etrurien durch eine Schanze auf dem Janiculum: auf der andern Seite die neu bebauten Ge- genden durch den Graben der Quiriten. In Caͤsars Zeitalter, da Millionen das Buͤrgerrecht gewonnen hatten, erregte es Erstaunen und Verdruß, als der erste außer den Graͤnzen Italiens Gebohrne zum Con- sulat gelangte. Die koͤnigliche Wuͤrde war kein Eigen- thum der Eingebohrnen. Als Ancus nach vier und zwan- zigjaͤhriger Regierung starb, bewarb sich L. Tarquinius mit zuversichtlicher Hoffnung des Erfolgs um die Krone, welche die Curien verliehen, der Senat bestaͤtigte. Er wird der Sohn eines ausgewanderten Korinthiers Dema- ratus genannt, aus dem Geschlecht der Bakchiaden, der vor Kypselus nach Tarquinii in Etrurien entfloh, wo er schon als seefahrender Kaufmann bekannt war. Hier ver- band er sich mit einer Etruskerinn, und gab den Soͤhnen die ihm gebohren wurden mit einheimischen Nahmen ein- heimische Erziehung. Aber den Fremden, falls sie auch das Buͤrgerrecht erhielten, war doch jede Aussicht des Ehrgeizes verschlossen. Lucumo, durch fruͤheren Tod Aruns, des aͤlteren, einziger Erbe des großen Reichthums, fand dies unertraͤglich, und nahm, ermuntert von seinem Weibe Tanaquil, die als Etruskerin in der Zukunft las, den Entschluß nach Rom auszuwandern. Ein Augurium gab ihr, ehe sie Rom betraten die Zuversicht daß sie das hoͤchste hoffen duͤrften. Als sie vom Janiculum herab zur Tiber fuhren, ließ sich ein Adler herab, ergriff den Hut des Lucumo, entfuͤhrte ihn mit sich in die Hoͤhe, senkte sich dann wieder herab und setzte den Hut als Krone auf sein Haupt. Mit dieser Zuversicht galt dem Fremden sein Reichthum nicht als ein zu schonender Besitz, sondern nur als Mittel zur hoͤchsten Macht und Groͤße. Ancus ertheilte ihm das Buͤrgerrecht, damals den Wenigen die es wuͤn- schen mochten leicht geschenkt, weil es Tausenden aufge- drungen ward. Cr nannte sich Lucius Tarquinius: die Spaͤteren haben ihm den Beynahmen Priscus gegeben, um ihn von dem Tyrannen seinem Enkel zu unterscheiden, nicht er selbst kann sich so genannt haben, wie es Livius erzaͤhlt. Er gewann durch Glanz des Lebens, wie durch Klugheit und Muth die Gunst und das ganze Vertrauen des Koͤnigs; die Nation durch Freygebigkeit und große Eigenschaften. Ancus, der seinen Soͤhnen den Thron nicht erblich hinterlassen konnte, und, da sie sehr jung wa- ren, sein Andenken nur dann als Huͤlfsmittel ihn in reife- ren Jahren zu erlangen, wenn sie wuͤrdig gefunden wuͤr- den um ihn zu werben, vertraute ihm der Knaben Vor- mundschaft. So ist die griechische Abstammung der Tarquinier vor Polybius Zeit erzaͤhlt geworden, weil er sie ohne einen Zweifel annahm Polybius VI. c. 2. . Aber dawider gilt der Beweis der Nichtigkeit alles zu viel erweisenden. Es mag als spaͤtere Verfaͤlschung einer urspruͤnglichen allerdings moͤglichen Erzaͤhlung gelten, daß der Ankunft des Demaratus von den Griechen nicht nur die Einfuͤhrung der bildenden Kuͤnste, sondern auch der Schrift in Etrurien zugeschrie- ben wird Plinius H. N. XXXV. c. 5. 43. Tacitus Annal. XI. c. 14. , obwohl eine solche Erdichtung leicht vom Anfang an in der groͤßten Ausdehnung besteht. Den ein- heimischen roͤmischen Annalen muß man Kenntniß von der Geschichte Korinths schlechthin absprechen, die uͤber grie- chische Geschichte so unwissend sind, daß sie Dionysius fuͤr einen Zeitgenossen Coriolans halten, und mit entgegenge- setztem Irrthum waͤhnen, im Jahr 323 haͤtten Karthagi- niensische Heere Sicilien zum erstenmale betreten Dionysius VII. c. 1. Livius IV. c. 29. . Also ist die Erzaͤhlung gewiß griechisches Ursprungs: daß Etruriens Kultur von dem Korinthier ausgegangen sey, war das urspruͤngliche; um den Roͤmern zu schmeicheln ward der Lucumo welcher Roms Thron gewann sein Sohn genannt. Die Vermaͤhlung eines landfluͤchtigen Griechen mit einer Etruskerin scheint aber so unglaublich wie daß sein Sohn Lucumo genannt werden konnte, welches nie ein andrer als ein Standesnahme gewesen ist. Weit wahrscheinlicher ist es daß Tarquinius ein reinetruskischer Großer war, welcher mit einer Menge Clienten nach Rom zog. Die Gunst des Volks erhob L. Tarquinius mit großer Einstimmigkeit zur Koͤnigswuͤrde, und seine Regierung ließ die welchen die Groͤße des Staats das Erste war des Fremden Wahl nie bereuen. Unter ihm wuchs Rom au- ßerordentlich an Macht und Glanz. Er trocknete das Fo- rum und andre tiefliegende sumpfige Thaͤler durch die gro- ßen Gewoͤlbe aus die das Wasser von der Hoͤhe in die Tiber fuͤhren, ein Werk welches im augusteischen Zeitalter als unnachahmlich bewundert ward. Das Forum, als es so ein trocknes Feld geworden war, richtete er an zu den Volksversammlungen; und verlieh Baulustigen rund umher vermessene Plaͤtze um Laͤ- den unter Hallen zu bauen, wie im Morgenlande die Bu- den der Kaufleute und Handwerker die oͤffentlichen Plaͤtze einschließen. Tarquinius uͤbrige Werke waren nicht min- der etruskisch groß als die Cloaken, aber sie wurden auch durch etruskischen Frohn aufgefuͤhrt. Er umgab Rom in seinem damals schon sehr erweitertem Umfang mit einer Mauer von Bruchsteinen, ohne Zweifel im großen etruski- schen Styl: er bereitete den Bau des Capitoliums, indem er die Flaͤche des Huͤgels ebnete, und seinen Umfang mit ungeheuern Substructionen zur Aufnahme eines regelmaͤ- ßigen Tempels zurichtete. Die Schaͤtze welche so große und kostbare Werke forderten, wenn auch durch froͤhnende Haͤnde aufgefuͤhrt, fand er in der Beute seiner gluͤcklichen Kriege gegen die Sabiner und Latiner, und in der dauern- den Einnahme von den ihnen entrissenen Feldmarken. Die Sabiner waren mit einem großen Heer uͤber den Anio gegangen: Tarquinius zerstoͤrte ihre Bruͤcken durch bren- nende Floͤsse, und wenige entkamen. Ein zweyter Sieg zwang sie um Frieden zu bitten, und die Frucht des Kriegs war der Besitz von Collatia. Den Krieg gegen die Latiner erneuerte er, oder setzte ihn mit groͤßerer Kraft und groͤße- rem Erfolg fort. Er eroberte viele von ihren Staͤdten Unter diesen wird Ameriola genannt, ein Nahme der an das uralte umbrische Ameria erinnert, und an die Vermu- thung wie tief einst die Umbrer an der Tiber hinab ge- wohnt haben moͤgen. , die alle zwischen dem Tiber, dem Anio und dem Sabiner- lande lagen. Es ist unbegreiflich wie, so lange diese Staͤdte im Besitz der Unabhaͤngigkeit Rom von den Sabi- nern trennten, Krieg zwischen beyden Voͤlkern entstehen, oder wie sie sich im Kriege erreichen konnten wenn diese noͤrdlichen Latiner neutral blieben. Mit den uͤbrigen Staͤdten schloß Tarquinius darauf Frieden und Vertrag. Seitdem ist nie mehr die Rede von Latinern noͤrdlich vom Anio, außer den Tiburtern und Nomentum; also blieb wohl die ganze eroberte Landschaft Roms Eigenthum, und dies war die erste bedeutende Erweiterung der Domainen. Außer diesen Kriegen erzaͤhlt Dionysius ausfuͤhrlich, wie der Koͤnig das ganze Etrurien suͤdlich vom Apenninus durch einen vieljaͤhrigen, von den Vejentern begonnenen Krieg bezwungen habe, und ihm und den Roͤmern von allen zwoͤlf Staͤdten die oberste Hoheit uͤbertragen worden sey. Ein Gleiches erzaͤhlt er von den Sabinern. Livius hingegen schweigt ganz von dieser angeblichen gewaltigen Macht Roms in jener alten Zeit: und der Vejentische Waffenstillstand, welcher unter Servius Tullius abgelau- fen war, ist, nach Livius Sinn als er das erste Buch schrieb, der des Romulus, obgleich es gegen die Zeitrech- nung streitet. Unter den Roͤmischen Schriftstellern scheut sich Florus allein vor der sichtbaren Fabel nicht. Ob sie alte Verherrlichung uͤber alles Glaubliche hinaus im Gedicht, oder ob sie spaͤte Verfaͤlschung ist, laͤßt sich bey diesem Stillschweigen nicht errathen. Auf diesen Krieg bezieht Dionysius daß Tarquinius die etruskischen Insignien der Koͤnigswuͤrde, dargeboten von der besiegten Nation, angenommen habe. Andere er- zaͤhlen es von Tullus: nach Livius hat Romulus bey der ersten Anordnung des Staats die koͤnigliche Wuͤrde damit ausgezeichnet; und dieses, daß Rom auch hierin vom An- beginn etruskische Sitte beobachtete, ist das glaublichste. In der Pracht dieses koͤniglichen Schmucks soll Tarquinius wegen des Sabinerkriegs den ersten Triumph gefuͤhrt ha- ben; auch diese Feyer kam aus Etrurien und wird auf ih- ren Denkmaͤhlern dargestellt. Eben so waren die Schauspiele etruskisch, mit denen der Koͤnig das hartdienende Volk troͤstete. Von den Wett- spielen welche die Griechen zu Olympia versammelten, wa- ren nur Wagenrennen und Faustkampf bey den Etruskern gebraͤuchlich. An dem Schauspiel ergoͤtzten sich die Itali- schen Voͤlker, aber der Wettkampf war die Sache Gedun- gener oder Leibeigner; der Freye welcher sie uͤbte, anstatt durch Statuen und Lieder verherrlicht der Stolz der Sei- nigen zu seyn, ward ehrlos und rechtlos. Der Wett- kaͤmpfer und der Schauspieler waren nicht hoͤher geachtet als der Gladiator. An allen Schauspielen hingen die Roͤ- mer vielleicht mit eben so heftiger Lust als die Griechen: aber diese ehrten den Gegenstand ihrer Leidenschaft, und mit diesem Gefuͤhl haͤtten jene sich nie zu der wilden Wuth verirren koͤnnen womit die Factionen der Wettfuhren schon fruͤh fuͤr ihre veraͤchtlichen Lieblinge raseten. Tarquinius ließ die Rennbahn des Circus ebnen, und wieß um sie her den Senatoren, den Rittern und jeder Curie Plaͤtze an, wo sie sich bewegliche hoͤlzerne Schaugeruͤste aufrichte- ten Livius I. c. 35. Dionysius III. c. 68. . Die Spiele welche er angestellt hatte dauerten jaͤhrlich fort unter dem Nahmen der Roͤmischen oder Großen. Roms aͤlteste Verfassung, und wie Tar- quinius der Alte sie aͤnderte. Die Absonderung, nicht nur der Senatoren sondern auch der Ritter, vom Volk bey den Schauspielen des Cir- cus, befremdet wenn man annimmt die Ritter haͤtten wirklich erst seit den Gracchischen Zeiten einen eigenthuͤmli- chen Stand gebildet, und die ausgezeichneten Sitze welche ihnen im Theater angewiesen wurden, waͤren ein Triumph des Geldstolzes gewesen der die Stelle des alten Adelstol- zes einnahm. Das letzte war allerdings eine Neuerung, weil die griechischen Theaterschauspiele erst in einem Zeit- alter eingefuͤhrt wurden, worin die Democratie vor- herrschte; und die alte Ordnung des Circus hier vielleicht um so weniger angewandt ward, weil, wie es sich nicht be- zweifeln laͤßt, anfaͤnglich die hoͤheren Staͤnde am festesten an den alten Sitten hielten, und die Neuerung gleichguͤltig behandelten. Jenes aber ist in dem Sinn allerdings richtig, daß der Begriff des Ritterstandes im siebenten Jahrhun- dert weit verschieden von demjenigen der aͤltesten Zeit war: aber einen abgesonderten Stand kann man in den Rittern so wenig in der alten Zeit der Republik als unter den Koͤ- nigen verkennen. Es war eine Form welche Rom mit der eigenthuͤmlichen Lebendigkeit seiner Verfassung, ohne ihr Wesen aufzugeben, jedem Zeitalter kunstlos und durch freye Entwicklung gerecht machte, so daß der Begriff und die Eigenthuͤmlichkeit des Ritterstands, und sein Sinn sich nirgends im Verlauf der vielen Jahrhunderte durch einen Sprung veraͤndert findet, und immer der Freyheit wohlthaͤtig war. Dionysius und Livius waͤhnen die aͤlteste Verfassung Roms, welche allerdings Republik unter einem Wahlfuͤr- sten war, sey voͤllig demokratisch gewesen, und die Stimme jedes Buͤrgers haͤtte in der Versannnlung gleich gegolten Dionysius IV. c. 20. Livius I. c. 43. . Von jenem ist dies um so auffallender, da er fruͤher die Verfassung nach Romulus Gesetzen streng aristocratisch schildert Dionysius II. c. 9. , und kaum eine Volksgemeinde bey dieser Form gedacht werden kann. Es ist aber ein ge- woͤhnlicher Trugschluß, weil die Oligarchie wenn sie im Kampfe mit dem Volke die Oberhand gewinnt, fortschrei- tend usurpirt, und, weil sich bey einigen Nationen die ihre Unabhaͤngigkeit behauptet haben Gleichheit zu finden scheint, so sey die urspruͤngliche Verfassung allenthalben democratisch gewesen. Allerdings ist es bey wenigen frey und rein erhaltnen Urvoͤlkern in sofern wahr, daß unter ihnen die Knechtschaft stets fremd geblieben ist, und daß ihre Edlen nur die erste Klasse der Freyen waren. Adel aber galt auch da, wo die Nation vielleicht nie in Casten eingetheilt gewesen ist. Wo Voͤlkerwandrung und Erobe- rung die Staͤmme gemischt haben, besteht auch von dem Augenblick der Eroberung ein unterthaͤniger Stand. Die Leibeigenschaft hat, zum Verderben der Nation, auch die freyen Bauern durch die schnoͤdeste Usurpation ergriffen, weil sie gemischt unter den Besiegten wohnten: aber durch Eroberung hat sie in ganz Deutschland, allein mit Aus- nahme der friesischen Voͤlker, seit anderthalbtausend Jah- ren bestanden. In den freyen Staaten des Alterthums wurden die Staͤnde der Buͤrger, als der Castenunterschied anfing ver- gessen zu werden, anfaͤnglich nach den Waffen eingetheilt mit denen sie sich zum Krieg ausruͤsteten; diese Einthei- lung entsprach den Klassen ihres Vermoͤgens. Der Reiche konnte ein Pferd stellen; der Wohlhabende eine vollstaͤn- dige schwere Ruͤstung anschaffen; die Waffen und die Ruͤ- stung leichter Truppen waren auch fuͤr den sehr wenig be- mittelten freyen Buͤrger nicht zu kostbar. Den Tageloͤh- ner und jeden den keine Art Eigenthum an den Staat band schloß das Gesetz von der Bewaffnung aus: denn, wie Aristoteles sagt, die Souverainetaͤt ist bey dem der die Waffen in den Haͤnden hat: bey dem Tyrannen, wenn die Kriegsmacht aus fremden Soͤldnern besteht. Als die koͤnigliche Wuͤrde bey den Griechen allmaͤhlich aufhoͤrte, kam die Klasse der reichern Grundbesitzer (die γεωμόϱοι) in den vollen Besitz der Regierung, die sie schon fruͤher mit den Koͤnigen theilten: und wie urspruͤnglich edle Ab- kunft mit Landbesitz so verbunden war daß die einzelnen Faͤlle in denen eines von dem andern gesondert da seyn mochte kaum Ausnahmen machten, so ward jetzt Landbe- sitz, erst spaͤter andres Vermoͤgen, das entscheidende Cri- terium fuͤr den Genuß der Rechte dieser Klasse: hieraus entstand der Census (τίμησις), der in einigen Griechi- schen Staaten jaͤhrlich, in andern um das zweyte oder um das fuͤnfte Jahr abgehalten ward. Jene erste Klasse, die sich eigentlich ganz ausschließlich im Besitz der Regierung befand, bis um Solons Zeit in allen altgriechischen Staaten sich darin erhalten hatte, und in vielen bis zur Macedonischen darin blieb, waren die ἱππεῖς, oder equites, die gewoͤhnlich mit eignen Pferden dienten: es war die erste Ausdehnung des vollen Buͤrger- rechts, daß die Hopliten oder Schwerbewaffneten eben- falls dazu gelangten. Wir sind verlegen, jenen Nah- men mit einem deutschen Wort auszudruͤcken: doch ist fuͤr den urspruͤnglichen Sinn Ritter mit weniger fal- schen Nebenideen verbunden als das gemeine Wort Reuter. Diese Klasse als Stand finden wir nicht nur in Rom, sondern auch in Capua Livius VIII. c. 14. Waͤhrend Capua von Rom abgefallen war, blieben die Ritter treu. . Und so war es auch in Rom keine Einschraͤnkung der Rechte der großen Volkszahl, daß Servius Tullius den Census einfuͤhrte; keine Beschraͤnkung der Democratie, wie Livius, dieser Verfassung abhold in deren Mißbrauch die Republik un- tergegangen war, urtheilt; sondern vielmehr, eben wie Solons Verfassung, ein Uebergang aus der strengen Ari- stocratie zur gemischten Politie. Als einen ersten Schritt zu diesem Uebergang muß man es, glaube ich, betrachten, daß L. Tarquinius die Romulischen drey Rittercenturien, oder die drey ur- spruͤnglichen Staͤmme mit eben so vielen vermehren wollte, und wenn er gleich dem Widerstand in Hinsicht der Form nachgeben mußte, doch in der That seine Absicht erreichte. Schon hatte er durch die Aufnahme der minderen Ge- schlechter unter die Patricier die etruskische Verfassung außerordentlich geaͤndert. Die urspruͤngliche Eintheilung der Tities, Ramnes und Luceres wird von den alten Schriftstellern theils fuͤr Tribus der ganzen Nation, theils fuͤr Centurien der Rit- ter allein genommen Jenes thut Dionysius II. c. 7. Varro de L. L. IV. c. 9. Ovidius Fast. III. v. 131. 132. — Diese Anfuͤhrungen ließen sich leicht vermehren. — Das letzte Livius I. c. 13. 36.; ob- gleich auch er an einer andern Stelle ( X. c. 6.) eine Na- tionaleintheilung in ihnen erkennt. Die Zahl einer Centurie ist hier nicht auf hundert beschraͤnkt. . In jenem Sinn werden ihnen die Curien untergeordnet, zehn auf jede Tribus, so wie jede Curie in zehn Decurien getheilt ist Dionysius a. a. O. : in dem letz- ten muͤssen beyde Eintheilungen neben einander gedacht werden. Die Neuerung des Koͤnigs Tarquinius wird all- gemein auf die Ritter bezogen Dionysius III. c. 71. Livius c. 36. , aber dann muͤssen dem Wesen nach die urspruͤnglichen Tribus nur sie enthalten haben, und nichts als Centurien gewesen seyn, da auch bezeugt wird daß jene verdoppelt waren, und jede durch eine Vestalin vertreten ward; auch wohl bis zum Deci- schen Gesetz durch einen Augur Festus s. v. Sex Vestae sacerdotes. Livius X. c. 6. Diese sechs Tribus hießen die ersten und zweyten Titier, Ramner und Lucerer. . Die guͤltigsten Zeugen scheinen fuͤr den weiteren Um- fang jener alten Staͤmme zu entscheiden; welches keines- wegs die Bezeichnung der Rittercenturien durch dieselben Nahmen ausschließt. Die Curien koͤnnen nicht neben und unabhaͤngig von den alten Staͤmmen bestanden haben; denn es ist gewiß daß die Patricier in jenen stimmten. Dem widerspricht es aber gar nicht, wenn diese Centu- rien unter dem Nahmen ihrer Staͤmme bildeten, welche auch allein fuͤr die Staͤmme gegolten haben, weil sie ur- spruͤnglich allein das Stimmrecht ausuͤbten. Die gewoͤhnliche Meinung des spaͤteren Roms erklaͤrte die raͤthselhaften Nahmen der Staͤmme durch den gemisch- ten Ursprung der Nation, aus Latinern, Sabinern und Etruskern, oder, statt dieser, Ardeaten oder andern Fremden Fremden Varro de L. L. IV. c. 9. Festus im Auszuge s. v. Lucerenses. . Volumnius aber verwarf dies als eitle Deutungen, weil es tuskische Worte waͤren Varro a. a. O. , ein Ur- theil welches als entscheidend gelten muß, weil er dieser Sprache maͤchtig war, und sie schrieb. Waren es aber tuskische Worte, so waren es auch wohl Nahmen von Staͤmmen, in der ganzen Nation gebraͤuchlich, und der Nahme der Luceres erinnert hoͤchst wahrscheinlich nicht bloß durch den Schall an die Lucumonen Etruriens Niemand kann eine staͤrkere Scheu vor etruskischer Sprach- deutung haben als ich: doch zeigt bey diesem Volk vieles nach Norden. Den Gott, vielleicht die Goͤtter nannten sie Aesar ( Sueton. Aug. c. 97.); dies erinnert unwiderstehlich an die Asen : auch bey Lucer denkt man an Luger, Seher: weil die Patricier allein durch die Auspicien in die Zukunft zu schauen sich anmaaßten. (Livius IV. c. 6. VI. c. 41. X. c. 8.) . Daß sie der Ordnung nach als die dritten aufgefuͤhrt wer- den widerlegt dieses mit nichten, denn nach der Erklaͤrung durch die Abstammung von den verschiedenen Grundvoͤl- kern mußten die Staͤmme welche auf Romulus und Tatius zuruͤckgefuͤhrt wurden, zuerst gestellt werden. Das roͤmische Patriciat traͤgt vollkommen das Ge- praͤge einer scharf abgesonderten Caste, vorzuͤglich weil die Heirathen mit Plebejern urspruͤnglich ungesetzlich waren. Die Casteneintheilung war in der alten Welt weit verbrei- tet, außer Indien und Aegypten, in Persien, wie es scheint auch in Babylonien, und unverkennbar bey den Erster Theil. P aͤltesten Griechen. Die Jonier zaͤhlten vier Staͤmme, wie die Gesetzgebung des Dgiamschid, Priester, Krieger, Bauern und Hirten; welches aus ihren Nahmen klar ist die sich mit der Eintheilung, obgleich in ganz veraͤnder- tem Sinn in den Pflanzvoͤlkern erhielten als Klisthenes sie zu Athen abgeschafft hatte. Unter den roͤmischen Patri- ciern selbst aber findet sich ein Unterschied, die groͤßeren und die minderen Geschlechter, deren Aufnahme von eini- gen den: alten Tarquinius, von andern, gegen alle Wahr- scheinlichkeit, L. Brutus zugeschrieben wird Livius I. c. 35. Tacitus Annal. XI. c. 25. . Die alte gesetzliche Zahl der Senatoren, am Anfang der Republik, war dreyhundert Livius II. c. 1. . Diese entspricht den Abtheilungen der Curien, so daß jede Decurie des Senats eine Curie, jeder Senator eine Decurie der Nation ver- tritt. Die Repraͤsentation der Curien erkennt Dionysius, aber er folgt der alltaͤglichen zuverlaͤssig thoͤrichten Mei- nung daß der Adel des Patriciats durch den ersten Koͤnig eingesetzt worden sey, indem er die vorzuͤglichsten Maͤnner als Patricier ausgesucht habe: und er setzt voraus daß alle Curien repraͤsentirt geworden waͤren, als der Senat nur noch hundert Vaͤter zaͤhlte: daher bringt er die widerstre- benden Zahlen, dreyßig und hundert, auf eine hoͤchst ge- zwungene Weise in Uebereinstimmung Dionysius II. c. 12. . Viel einfacher ist es, und ganz uͤbereinstimmend mit der steigenden Ver- mehrung der Zahl des Senats, und der Veraͤnderung Tarquinius des alten, anzunehmen, daß urspruͤnglich nur eine Tribus, die Luceres, oder die Priester, im Se- nat repraͤsentirt waren, daß dann eine zweyte Caste, wahrscheinlich die Ramnes, welche also die Krieger gewe- sen waͤren, dasselbe Vorrecht gewann; und zuletzt, durch Tarquinius, die dritte, vermuthlich die Tities, deren Nahmen den dritten Stand bezeichnen moͤchte Non meus hic sermo est, sondern eines in Sprachver- gleichung weit mehr bewanderten Freundes, welcher fuͤr die Elision des r vor einem kurzen Vocal oder dessen Ver- setzung anfuͤhrt: πϱὸς, πϱοτὶ, ποϱτὶ, ποτί: und κϱίκος, κίϱκος, circulus . , wenn man annehmen kann, daß auch die etruskische Sprache die Zahl drey durch den fast allgemein herrschenden Laut bezeichnete. Alsdann war jede Tribus durch hundert Se- natoren repraͤsentirt, wie zu Athen vor Klisthenes, und das war die Aufnahme in das Patriciat, daß den Ge- schlechtern eines Stamms diese Repraͤsentation verliehen ward: darum aber hießen die der zuletzt aufgenommenen Tribus mindere Geschlechter, weil sie urspruͤnglich an Rang und Wuͤrde denen der beyden ersten weit nachstan- den. Durch welchen Koͤnig der Senat auf zweyhundert vermehrt, oder das Patriciat auf die zweyte Tribus aus- gedehnt war, daruͤber weichen die alten Sagen ab: die letzte Erweiterung kann nicht spaͤter als Tarquinius Pris- cus angenommen werden, weil die Nachrichten von Ser- vius Tullius Gesetzgebung schon weit historischer sind; Tarquinius schon uͤber dieses Ziel hinausging: Ser- vius aber die alte Verfassung noch weit bedeutender aͤnderte. P 2 Diese Vermuthung scheint eine sehr hohe Wahr- scheinlichkeit zu haben: ich wuͤnschte sie den folgenden Ansichten nicht weniger geben zu koͤnnen. Die Zahl der patricischen Geschlechter welche wir aus den Fasten kennen ist nicht bedeutend groß: aber das Con- sulat war zuverlaͤssig auch nur einer kleinen Zahl von ihnen zugaͤnglich, wenn gleich alle dazu befugt waren. In je- der Aristocratie glaͤnzen und herrschen nur wenige Fami- lien, eine ungleich groͤßere Zahl bleibt arm und dunkel: so in Venedig. Diese sterben unbemerkt aus, oder sie ver- lieren sich unter dem Volk, wie der Adel in Ditmarschen und Norwegen: auch freywillig entsagten roͤmische Fami- lien dem Patriciat und gingen zum Volk uͤber Transitio ad plebem: womit freylich auch in spaͤteren Zeiten plebejische Eitelkeit viel fabelte, und so muß man wohl lesen statt a plebe transitiones bey Cicero Brut. c. 16. Ein Beyspiel von L. Minucius bey Livius IV. c. 16. und Plinius H. N. XVIII. c. 4. : bey andern geschah es durch Mißheirathen, ehe das Connu- bium zwischen beyden Staͤnden durch das Canulejische Ge- setz bestimmt war. Solche patricische Geschlechter, welche in den Fasten nie vorkommen, sind die Gens Racilia und Tarquitia Eine Racilia war die Gattin des großen Cincinnatus vor dem Canulejischen Gesetz: L. Tarquitius, Oberster der Rit- ter waͤhrend seiner Dictatur, war so arm, daß er hatte zu Fuß dienen muͤssen. . Aus Nahmen der Vestalinnen von Ge- schlechtern die nicht als patricisch in den Fasten vorkom- men laͤßt sich nicht mit gleicher Sicherheit folgern, weil auch die neuen Tribus des Tarquinius ihre gottgeweihten Jungfrauen hatten S. die oben angefuͤhrte Stelle des Festus. . Wie die Curien in den alten Tribus enthalten waren, muͤssen die Gentes in den Curien enthalten gewesen seyn. Die Curien waren durch gemeinschaftliche Opfer und Hei- lightuͤmer verbunden; eben so die Gentes. So theilten sich die aͤltesten Phylaͤ Athens in Phratriaͤ oder Trittyes, und jede Phratria in eine bestimmte Anzahl Genea oder Geschlechter: diese, wie die Phratriaͤ, wurden vornaͤmlich durch ihre gemeinsamen Heiligthuͤmer verbunden. So entschieden ich nun auch den griechischen Ursprung der Etrusker, oder daß sie durch griechische Einwirkung ihre Grundgesetze gebildet haͤtten laͤugne, so ist dennoch eine Analogie, die, in einem viel weiteren Umfang von einer aͤlteren Zeit ausgeht, von dem was hier bey einem Volke historisch gewiß ist, auf das andre anwendbar. Julius Pollux, welcher seine fuͤr uns unschaͤtzbaren Nachrichten uͤber die atheniensische Verfassung und ihre ver- aͤuderten Gestalten aus Aristoteles Darstellung dieser Ver- fassung entnommen hat, sagt: Als die Staͤmme vier wa- ren, theilte sich jede in drey Phratriaͤ; und jede Phratria begriff dreyßig Geschlechter. Die zu einem Genos gehoͤr- ten, wurden Geneten genannt, welche sich gar nicht ver- wandt waren, sondern nur von ihrer Vereinigung diesen Nahmen trugen οἱ μετέχοντες τοῦ γένους (ἐκαλοῦντο) γενῆται, καὶ ὁμογάλακτες, γένει μὲν οὐ πϱοσήκοντες, ἐκ δὲ τῆς συνόδου οὕτω πϱοσαγοϱευόμενοι. VIII. c. IX. §. 111. Das- selbe im Etymol. magn. s. v. γενῆται. . Hier nun sind drey Umstaͤnde hoͤchst merkwuͤrdig und folgenreich, die bestimmte und geschlos- sene Zahl der Geschlechter, das eigenthuͤmliche dieser Zahl, und daß der Begriff gemeinschaftlicher Abstammung aus- druͤcklich gelaͤugnet wird. Es war eine urspruͤngliche Eintheilung welche wie die auf den Wohnort aller Buͤrger zur Zeit einer spaͤteren Ge- setzgebung gegruͤndete, der Demen, auf die Nachkommen forterbte, welche nie aus dem Genos ihrer Vorfahren traten: weder aber konnte ein neues Genos gebildet wer- den, noch, wer nicht von seinen Vorfahren diesen Adel des uralten Buͤrgerrechts empfangen hatte, in eine Phra- tria, folglich auch nicht in ein Genos eintreten Es ist voͤllig derselbe Begriff wie, wenigstens vormals, der eines Altchristen in Spanien. . Auf die Staͤmme des Klisthenes haben weder Phratrien noch die Geschlechter die geringste Beziehung, jene theilten sich in Demen; die Geneten eines Geschlechts gehoͤrten in die verschiedensten Demen Ein Beyspiel von den Brytiaden in der Rede gegen Neaͤra, unter den Demosthenischen, p. 1365. ed: Reiske. : und Fremde welche das Buͤrgerrecht erhielten, wurden allerdings einer Phyle und einem Demus zugeschrieben, aber keiner Phratria und keinem Genos S. das Decret welches den Plataͤern das Buͤrgerrecht schenkt, in derselben Rede p. 1385. : so bezeichnet Aristophanes mehrmals neue Buͤrger hoͤhnend als die welche keine oder barbarische Phratoren haͤtten Es verdient eine besondere Ruͤge, und mag uͤber Bar- thelemys allgemeine Unzuverlaͤßigkeit warnen, daß er, mit den ausdruͤcklichsten Zeugnissen vor den Augen, dennoch an- . Die Zahl von zwoͤlf Phratrien und dreyhundert sech- zig Geschlechtern erinnert unverkennlich an die Monate und Tage des Sonnenjahrs, mit Vernachlaͤßigung der fuͤnf Epagomenen, welche nicht ohne eine unzulaͤssige Un- gleichheit hervorzubringen angewandt werden konnten. Jedes Geschlecht trug einen eigenthuͤmlichen Nahmen patronymischer Form, die Kodriden, Eumolpiden, Bu- taden: welches den Schein einer Familienverwandtschaft giebt, aber taͤuschend. Vielleicht wurden diese Nahmen von der angesehensten Familie unter den Verbundenen auf die uͤbrigen Genossen uͤbertragen. Ein solches. Geschlecht waren die Homeriden von Chios, deren Abstammung von dem Dichter nur aus ihrem Nahmen gefolgert ward: an- dre aber urtheilten, sie waͤren ihm gar nicht ver- wandt Harpokration, s. v. Ὁμηϱίδαι. . Oft ist wohl in der griechischen Geschichte, was Familie scheint, ein solches Geschlecht, und nicht auf die Jonischen Voͤlker allein ist das System dieser Einthei- lung zu beschraͤnken. Die Bestimmung der Geschlechter auf eine geschlossene Zahl galt auch in Rom, und es war keine leere Anmaa- ßung der Patricier, daß nur sie Geschlechter haͤtten, naͤm- lich daß die Juragentium oder gentilitia nur fuͤr sie guͤltig waͤren Livius X. c. 8. . Nur die patricischen Claudier, nicht die Mar- celler konnten dieses Recht geltend machen Cicero de orat. I. c. 39. ; begriffen nimmt, jede der zehn Phylen haͤtte neunzig Geschlechter ent- halten. Voyage du jeune Anarcharsis, ch. 26. in einer Gens konnten plebejische Familien seyn, aber die Patricier waren ihr Mittelpunkt und bildeten, nur sie hatten sie. Municipalgeschlechter, welche in ihrer Hei- math adlich waren, hatten auch in Rom die aͤußere Form einer Gens, das geistliche Recht ihrer Vaterstadt ver- pflichtete sie; aber sie waren als Roͤmer nur Plebejer und ohne Gentilrechte. Eine auffallende Hauptbestimmung, wenn sie in einer Definition ausgelassen ist welche nach Vollstaͤndigkeit strebt, muß als ausgeschlossen angesehen werden. Cicero erwaͤhnt schlechterdings nicht gemeinschaftliche Abstam- mung der Gentilen in der Definition welche er durch wie- derholte Hinzufuͤgungen sich ergaͤnzt, sondern nur gemein- schaftlichen Nahmen, Abstammung von Freyen, ohne ir- gend eine Makel des Skladenstands unter den Vorfahren, und ohne Verminderung des buͤrgerlichen und Familien- rechts Topio. c. 6. . Hier sind auch die freygelassenen Clienten, welche den Geschlechtsnahmen ihrer Patronen tragen, aus- druͤcklich ausgeschlossen: nicht die Freygebohrnen fremdes Ursprungs: vielmehr sind diese eben durch die Ausschlie- ßung jener anerkannt. Die Cornelier hatten als Gens ge- meinschaftliche Religionsgebraͤuche, darum aber kann man keine uralte Familienverwandtschaft der Scipionen und der Sulla annehmen. Die Familie der Scaurer hatte bis in das siebente Jahrhundert keine Nobilitaͤt, ob- gleich sie aͤchtpatricisch war. Die plebejischen Haͤuser, wie das Licinische, sind nicht mehr verzweigt als Familien der neueren Geschichte: dreyhundert Fabier aber waͤren eine Ausbreitung eines Stamms wie keine Geschlechtsre- gister sie zeigen koͤnnen. Die Aelier, als Plebejer koͤnnen nur als Municipalgeschlecht hier angefuͤhrt werden: auch sie bestanden aus vielen Familien Festus im Auszug s. v. Gens Aelia. , und selbst die fa- belhafte Genealogie der Lamier, die ihr Geschlecht auf La- mus von Formiaͤ zuruͤckfuͤhrten, beweißt daß eine einzelne Familie fuͤr sich eine von den uͤbrigen Gentilen verschiedne Abstammung annehmen konnte. Daß viele Geschlechter sich, in spaͤteren Zeiten, als der Begriff der Gentilitaͤt nur noch gelehrten Rechtskundigen klar war, von einem mythischen Stammvater herleiteten ist in dem allgemeinen genealogischen Sinn gegruͤndet, der allenthalben einen urspruͤnglichen Keim fuͤr alles Ausgebreitete einer Art aufsucht Eine schoͤne Analogie fuͤr die alte Gentilitaͤt gewaͤhren die alten Ditmarsischen Kluͤfte, in denen sehr verschiedene Fa- milien enthalten waren. . Bey dieser Gleichheit der roͤmischen und attischen Gentilitaͤt ist der weitere Schluß erlaubt, daß die Zahl der Geschlechter auf aͤhnliche Weise bestimmt war. Hieruͤber laͤßt sich nur eine Vermuthung bilden: die naͤmlich daß, wie der Senat aus dreyhundert Vaͤtern bestand, jede Curie zehn Geschlechter, die drey Staͤmme dreyhundert enthal- ten haben moͤgen: eine Zahl, welche zu den Tagen des cyclischen Jahrs in demselben Verhaͤltnisse steht 300 statt 304. , wie die der attischen Geschlechter zu denen des Sonnenjahrs. Eine alte, vielleicht von Labeo stammende Nachricht, definirt die Comitien der Curien als Gemeindeversamm- lungen, in denen nach Staͤnden gestimmt ward Laͤlius Felix bey Gellius XV. c. 27. Cum ex generibus hominum suffragium feratur, curiata comitia esse. . Dies kann auf die Patricier, ihre Clienten, und die Plebs, welche drey Staͤnde im Anfang der Republik saͤmmtlich in den Curien stimmten, bezogen werden: es scheint aber daß man auch die urspruͤngliche Castenverschiedenheit der drey Staͤmme dabey nicht uͤbersehen duͤrfe. Daß alle drey Staͤnde in den Curien versammelt wurden, wissen wir aus Dionysius Dionysius IX. c. 41. , aber urspruͤnglich gebuͤhrte wohl ge- wiß nur den Patriciern dies Vorrecht, und als die Ver- sammlungen der plebejischen Staͤmme maͤchtig geworden waren, bildeten sie wieder ausschließlich die der Curien. Von ihnen sagt derselbe, sie waͤren namentlich durch einen Boten zu ihrer Gemeindeversammlung berufen ge- worden: das Volk aber zu den seinigen dadurch, daß ein Horn geblasen ward Dionysius II. c. 8. τȣ̀ς μὲν πατϱικίȣς ὁπότε δόξειε τοῖς βασιλεῦσι συγκαλεῖν, οἱ κήϱυκες ἐξ ὀνόματός τε καὶ πατϱό- ϑεν ἀν γόϱευον τȣ̀ς δὲ δημοτικȣ̀ς ὑπηϱέται τινὲς, ἀϑϱόοι κέϱασι βοείοις ἐμβυκανῶντες ἐπὶ τὰς ἐκκλησίας συνῆγον. Die Erwaͤhnung der Koͤnige steht hier nur fuͤr laͤngst ver- gangne Zeiten, und die Comitien der Curien erloschen schon nach der Mitte des vierten Jahrhunderts. : grade so meldete Laͤlius nach La- beo, daß die Comitien der Curien, und die der Centurien versammelt geworden waͤren; daher haͤtten jene Beru- fene geheißen Bey Gellius a. a. O. Curiata comitia per lictorem cu- riatum calari, id est convocari; centuriata per cornici- nem. Das ist augenscheinlich Mißverstaͤndniß entweder des Laͤlius oder Gellius selbst, daß beyde Calata genannt waͤ- ren: das beweißt auch daß er fortfaͤhrt die detestatio sa- crorum und die Verfassung der Testamente waͤre in diesen Comitien geschehen: beydes gehoͤrte unlaͤugbar vor die Curien. . Es gab keinen Staat in dem edeln und freyen Theil der alten Welt, von Tyrus bis Gades, ohne einen Senat und ohne eine Gemeindeversammlung. Die Verschieden- heit der Verfassungen bestand darin, wer zu der Gemeinde berufen ward. Als nur noch eine Tribus den Senat fuͤllte, scheinen doch die beyden uͤbrigen mit jener in der Volks- gemeinde versammelt gewesen zu seyn: das war die erste Erweiterung der Freyheit, und sie vollendete Koͤnig Tar- quinius, daß jede Tribus eine gleiche Zahl Senatoren er- hielt: daß die bis dahin Buͤrger waren alle Patricier im spaͤteren Sinn wurden. Der Nahme scheint schon fruͤher, nach Cincius Zeugniß, den Freyen wie den Edeln gemein- schaftlich gewesen zu seyn Festus s. v. Patricios. . Bis dahin war die dritte Tribus, was nachher die Plebs ward, ein freyer drit- ter Stand. Zuverlaͤssig darf es nicht bezweifelt werden, daß Pa- tronat und Clientel zu den Grundeinrichtungen des roͤmi- schen Staats gehoͤren, und daß die Clienten, als Vasal- len, auf den weitlaͤuftigen Landbesitzungen der Ritter wohnten. Die Belehnung wird von Spaͤteren als eine Gesetzgebung Romulus angefuͤhrt Patres senatores ideo appellati sunt, quia agrorum par- tes attribuebaut tenuioribus (perinde) ac liberis propriis. Festus im Auszuge, ergaͤnzt aus dem Fragment. . Die eigentliche Rechtsbeschaffenheit und die Umgestaltung dieses Verhaͤlt- nisses werde ich im Verfolg dieses Werks entwickeln. Es wird gemeldet daß die Clienten mit den Patriciern in der Curiengemeinde stimmten; sie waren mit ihren Geschlech- tern verbunden, wie die Gutsunterthanen der Hochlande mit dem Clan ihrer adlichen Herren, und es ist sehr wahr- scheinlich daß die Patricier sie willig zuließen als die Plebs sich bildete, und von den Koͤnigen in die damalige Volks- gemeinde wenigstens zum Theil aufgenommen ward. Dionysius und diejenigen welche die Plebejer als ur- spruͤnglich und gesetzlich fortwaͤhrend im Verhaͤltniß der Clientel zu den Patriciern darstellen, und im Fortgang der Geschichte als freygewordne Erbunterthaͤnige betrachten muͤssen, verkennen daß die Plebejer von den besser unter- richteten Roͤmern nicht weniger von den Clienten der Pa- tricier als von diesem Adel unterschieden werden. Ich stelle hier nur vorlaͤufig den Begriff der Plebs auf, welcher an seinem Orte erwiesen werden wird, daß es der Stand der freyen nicht adlichen Grundeigenthuͤmer war, mit dem sich erst weit spaͤter die Clienten verschmolzen, als sich das Band ihrer Erbunterthaͤnigkeit, theils durch das Abster- ben oder das Herabkommen der Geschlechter ihrer Patrone, theils durch den allmaͤhligen Fortschritt zur Freyheit, ge- loͤßt hatte. Die Plebs entstand ohne Zweifel, wie sie spaͤ- ter unermeßlich anwuchs, durch die Aufnahme freyer Fremder in das Buͤrgerrecht. Das begann, so weit wir einige Geschichte haben, von den Albanern, und nach Alba wurden sehr viele latinische Staͤdte den Siegern ein- verleibt. Die Geschichte stellt dieses dar als ob die Ein- wohner alle nach Rom fortgefuͤhrt worden waͤren, und dies ist allerdings auch in vielen Faͤllen unverkennbar, und gewaͤhrt einen hellen Beweis fuͤr die Richtigkeit die- ser Erklaͤrung des Ursprungs der Plebs. Die Staͤnde wohnten zu Rom in abgesonderten Quartieren, wie in vie- len Staͤdten im Mittelalter. Servius wohnte auf dem Esquilinus unter seinen treuen Freunden: und diese Ge- gend blieb auch nachher ausschließlich plebejisch: auf dem Aventinus hatte Ancus den weggefuͤhrten Latinern Woh- nung angewiesen, und der Aventinus war die eigentliche plebejische Stadt. Man kann aber unmoͤglich glauben daß die roͤmischen Koͤnige eine ungeheure Bevoͤlkerung zu Rom angehaͤuft haͤtten, entfernt von ihren Aeckern und unfaͤhig sie zu bestellen, so daß alle haͤtten Hunger leiden muͤssen. Die meisten blieben unstreitig in ihrer Heimath; ihre Staͤdte aber hoͤrten auf Corporationen zu seyn, und eben dieses ist der erste Ursprung der Bauernstaͤmme. Ihr Land war, nach dem italischen Voͤlkerrecht, roͤmische Do- maine geworden: ein Theil davon blieb Gemeingut, und ward von den Patriciern, als den eigentlichen aͤltesten Buͤrgern, fuͤr sich selbst und ihre Vasallen benutzt; ein Theil blieb der Krone: das uͤbrige ward den alten Eigen- thuͤmern, Roms neuen Buͤrgern, als Eigenthum von den roͤmischen Koͤnigen uͤbertragen, getheilt und assignirt. Vielleicht, da die Koͤnige gegen diese neuen Unterthanen sehr milde waren, erstreckte sich die Einziehung oft nicht weiter als auf das Gemeingut der eroberten Staͤdte. Das Buͤrgerrecht der aufgenommenen Latiner war in seinem Anfang was in der Folge die Civitaͤt ohne Stimm- recht: denn dieses konnte damals nur in den Curien aus- geuͤbt werden: und die Geschlechter waren geschlossen. Uebrigens waren die neuen Buͤrger damals so wenig als spaͤter mit nichten nur armes Volk: der Adel der erober- ten Staͤdte befand sich unter ihnen, jetzt, dem Rechte nach, in voͤlliger Gleichheit mit dem freyen Bauer, sogar mit seinen Clienten, obwohl diese jetzt wenigstens großen- theils sich in die Clientel der Koͤnige begeben, und ihnen froͤhnen mußten. So wurden spaͤterhin die Mamilier, die Papier, die Cilnier, die Caͤcina alle nur zu den Plebejern gerechnet, als plebejische Ritter. Aus diesem Ursprung aus verschiedenen Nationen erklaͤrt sich auch un- abhaͤngig vom strengsten Castensinn, warum urspruͤnglich kein Connubium zwischen Patriciern und Plebejern galt, und wie jene diese der Auspicien unfaͤhig nennen konn- ten, wenn sie noch des etruskischen Ursprungs einge- denk waren. Diese neuen Buͤrger, ausgeschlossen durch die unzu- gaͤnglichen und unmittheilbaren Vorrechte der Patricier, und sogar ihrer Clienten, wenn sie sich nicht einem Pa- tron ergeben wollten, weckten in Rom das erste Leben buͤr- gerlicher Freyheit durch ihr Streben nach selbststaͤndigen buͤrgerlichen Rechten, als ein abgesonderter Stand: nicht nach dem Ruin desjenigen der verfassungsmaͤßig der erste, urspruͤnglich der einzige freye war. Von die- sem konnten sie nur Widerstand erwarten, wie ihre Nachkommen ihn erfuhren, bis sie endlich das Gleich- gewicht der Freyheit errangen. Bey den Koͤnigen fan- den sie Schutz, theils aus dem urspruͤnglich wohlthaͤti- gen Wesen der Koͤnigswuͤrde welche die Schwachen ge- gen den Druck des Stolzen schuͤtzt; theils weil die An- haͤnglichkeit dieses neuen Standes ihre Macht gegen die Aristocratie staͤrkte, wie in den aͤlteren Zeiten das Haus der Gemeinen die englischen Koͤnige gegen die Barone, als in einer gemeinschaftlichen Sache, un- terstuͤtzte. Als daher L. Tarquinius allen ritterlichen Geschlech- tern das Patriciat verliehen hatte, unternahm er fuͤr die Plebejer was spaͤter Servius Tullius vollstaͤndiger aus- fuͤhrte. Er konnte sie nicht in die alten Staͤmme einmi- schen: er wollte eine gleiche Zahl neuer bilden, so daß beyde Staͤnde gleichgewogne Macht in den Versammlun- gen der Nation ausgeuͤbt haben wuͤrden. Dieses Vorha- ben ist durch den Widerstand des Augurs Attus Navius, und das Wunder womit dieser seine Opposition bekraͤftigte mehr als durch die innere Wichtigkeit im Andenken geblie- ben. Attus Navius der die angebohrne Gabe des Sehers durch etruskische Wissenschaft ausgebildet hatte, laͤugnete, daß eine Einrichtung die durch Augurien bestaͤtigt sey, ohne ein neues Augurium abgeaͤndert werden koͤnne. Diese Probe scheute der Koͤnig, wohl nicht aus glaͤubiger Furcht, sondern weil er vorhersah, daß die Augurn, alle Patricier Navius selbst, obgleich der weiseste in seiner Kunst, ge- hoͤrte nicht zum Collegium (Dionysius III. c. 70. ), er war der Sohn eines armen Bauern. , ein Auspicium vorgebend, seine Absicht ver- eiteln wuͤrden. Daher wollte er das Ansehen der Auspi- cien durch oͤffentliche Beschaͤmung brechen, wie Kroͤsus einige Zeit nach ihm die Wahrhaftigkeit der Orakel auf die Probe stellte; und verpflichtete den Augur zu pruͤfen ob der Gegenstand seines Gedankens moͤglich sey oder unmoͤg- lich. Als Attus die Moͤglichkeit versichert hatte, gebot er ihm einen Schleifstein mit einem Scheermesser zu spalten; Navius vollbrachte es ohne zu zoͤgern: dafuͤr ward ihm eine Statue errichtet; oder eine Priesterstatue mit ver- huͤlltem Haupt von der spaͤtern Zeit auf ihn gedeutet. Stein und Messer waren neben ihr, in einen Brunnen versenkt, aufbewahrt Selbst diese Sage hat eine zwiefache Gestalt: denn es wird auch ohne Erwaͤhnung der politischen Veraͤnderung erzaͤhlt, der Koͤnig habe den Augur, seiner eignen Ueber- zeugung wegen, gepruͤft, und ihm nachher sein ganzes Ver- trauen geschenkt. Cicero de Divin. I. c. 17. . Dieses Zeichen entsetzte den Koͤnig, und zwang ihn sein Vorhaben aufzugeben: doch erreichte er das we- sentliche seines Zwecks indem er jedem alten Stamm einen zweyten unter gleichem Nahmen von einer glei- chen Zahl neuer Ritter zugesellte: so daß jeder anstatt aus dreyhundert jetzt aus sechshunderten, der ganze Rit- terstand aus achtzehnhunderten bestand. Die Zahl der Curien zwar ward dadurch nicht vermehrt, wie es des Koͤnigs Koͤnigs Absicht gewesen seyn muß: doch kamen die Ple- bejer in ihre Versammlungen, die naͤmlich, welche Tar- quinius jetzt in die Staͤmme aufnahm, und ihre Nach- kommen. Tarquinius des Alten Ende, und Servius Tullius . Wir kehren zuruͤck zur dichterischen Sage, welche die Zeit nicht berechnet. Acht und dreyßig Jahre wa- ren verflossen, seitdem Tarquinius nach Ancus Tode Rom beherrschte. Die Marcier, dieses Koͤnigs Soͤhne, welche den Thron als ihr Erbe betrachteten, sahen seit sie sich faͤhig waͤhnten zu herrschen, in dem der einst ihr Vormund gewesen war, einen Feind und Usurpator, dessen Tod das Reich zu ihrem Vortheil erledigen wuͤrde. Des Koͤnigs mehr als achtzigjaͤhriges Alter beruhigte sie nicht: denn es war nicht zweifelhaft, er werde wenn ihm der Tod mit Bewußtseyn nahte, seinem und des ganzen Volks Liebling, seinem Eidam Servius Tullius die Thronfolge versichern. Die Koͤnige waren damals noch, nicht nur eine der Quellen des Gesetzes, sondern Richter, und besonders Friedensrichter fuͤr jeden vom Volk der sich an ihr vaͤterliches Ansehen wandte. Es war aber ihre Pflicht keinem Gehoͤr zu versagen. Un- ter diesem Vorwande gelangten zwey von den Marciern angestellte Meuchelmoͤrder, als Hirten verkleidet, vor den Koͤnig, und verwundeten ihn toͤdtlich. Anstatt der Etruskerin Tanaquil giebt eine andere Sage diesem Koͤnige eine roͤmische Gemahlin, Gaja Caͤ- Erster Theil. Q cilia: eine wohlthaͤtige Zaubrerin Sie trug einen Zauberguͤrtel, und daher nahmen die welche in großer Gefahr waren Feilspaͤne von dem Guͤrtel ihrer Bildsaͤule im Tempel des Sancus. Festus s. v. Prædia. und fleißige Haus- frau und Weberin Probus de nominibus p. 1400. in Gothofredi Aucto- res L. L. , deren Andenken von den Roͤmi- schen Braͤuten verehrt ward, wie die Zeit der Spinnerin Koͤnigin Bertha in gesegnetem Andenken geblieben ist. Tarquinius der Alte wird, in seinen Werken und Thaten, sehr haͤufig mit dem letzten Koͤnige verwechselt, und es ist schwer zu unterscheiden, welchem von beyden die aͤlteste Sage zugeschrieben haben mag was die Spaͤteren von je- dem erzaͤhlen. Die Roͤmer, alle Annalisten außer einem, und Cicero wie Livius, nennen den letzten Koͤnig seinen Sohn: L. Piso allein seinen Enkel Dionysius IV. c. 7. . Dieser aber ist zuverlaͤßig keinen andern Nachrichten, sondern nur einer auf den Wahn, er behandle historische Zeiten, gegruͤnde- ten Berechnung gefolgt. Nach dieser koͤnnten allerdings der zweyte Tarquinius und dessen Bruder Aruns kaum seine Enkel gewesen seyn, da das Todesjahr des ersten 85 Jahre nach dem faͤllt, in welchem der mehr als acht- zigjaͤhrige Greis starb. Aber die Annaͤherung an einen Schein von Geschichte zerstoͤrt den Zusammenhang des Gedichts, in welchem Collatinus und L. Brutus, beyde von gleichem Alter mit den Soͤhnen des letzten Koͤnigs, jener Enkel eines Bru- ders des alten Tarquinius, dieser sein Tochtersohn, Neffe des Servius Tullius durch seine Koͤnigin ist. Wer dieses alles umbildet wird die historischen Unmoͤglichkeiten weg- schaffen: aber der Boden weicht dann ganz unter seinen Fuͤßen: er entsagt dem Besitz eines herrlichen Gedichts, und tauscht inhaltsleere Willkuͤhrlichkeiten ein. Nach der Sitte die alle roͤmische Gebraͤuche auf bestimmte Maͤnner als ihre Urheber und bestimmte Veranlassungen zuruͤckfuͤhrt, nennt die Sage einen Sohn des Tarquinius Priscus, der weil er im Sabinerkriege als vierzehnjaͤhriger Knabe einen Feind erlegt hatte, von dem Vater oͤffentlich gelobt, mit der goldnen Bulle und der Praͤtexta belohnt worden sey, welche daher die Insignien der vornehmen, spaͤter aller freygebohrnen Knaben wurden Plinius Historiae natur. XXXIII. c. 4. Macrobius Sa- turn. I. c. 6. . Servius Tullius, auf den die Spaͤteren die politi- schen, wie auf Numa die religioͤsen Einrichtungen als Ge- setzgeber bezogen, gehoͤrt der Dichtung in der Geschichte seiner Geburt und Abkunft, wahrscheinlich auch seines Todes. Es koͤnnte scheinen daß in jener herabwuͤrdi- gende Erdichtung der Patricier obwalte, die seine unad- liche Geburt bis zum Sklavenstande erniedrigen gewollt; vielleicht war es aber auch Gunst und Trotz der Plebejer, die seine niedrige Geburt abzulaͤugnen weit entfernt wa- ren, ihn aber dennoch als den ihrigen und ihren Wohlthaͤ- ter den Goͤttern verwandt priesen: das tragisch graͤßliche seines Todes mag Dichtung plebejisches und republikani- sches Hasses gegen die Patricier und den letzten Tarqui- nius seyn. Denn politischer Partheyhaß beruhigt sich Q 2 nicht leicht mit wahrhafter Anklage der Suͤnde, deren Strafe die unterliegenden trifft, wenn sie wirklich schul- dig fielen, sondern er haͤuft unverdiente Schuld auf sie, alles glaubend oder sich alles erlaubend. So war es den Herstellern der Freyheit Englands nicht genug, daß Koͤnig Jakob und sein Haus durch nie zu versoͤhnende Ver- gehungen den Thron verbrochen hatten; sie beschuldigten ihn niedriger Verbrechen, gegen die sich jedes nicht ver- worfne Herz empoͤren mußte, und das seinige, rechtlich sobald es nicht durch Herrschsucht verblendet war, sich empoͤrt haben wuͤrde. Es ist moͤglich daß die ganze Sage von Servius Tuk- lius Geburt von einer Sklavin aus seinem Vornahmen hergeleitet ist, der urspruͤnglich, als bedeutend, den Soͤhnen der Sklavinnen also der Kebsweiber gegeben seyn soll. Ueberhaupt sind die meisten auch schon von den Roͤ- mern versuchten Erklaͤrungen ihrer gebraͤuchlichen Nahmen voͤllig so leer, als wenn wir diejenigen die bey uns jetzt die gewoͤhnlichsten sind, aus deutschen Wurzeln ableiten wollten; denn sie sind Sabinischen, oder andern fremden Ursprungs, welches selbst Varro, der willkuͤhrlichste aller Etymologiker bekennt. Will man aber auch einraͤumen daß die welche lateinischen Worten auf eine Weise ver- wandt sind die Ableitung anzudeuten scheint, wirklich aus ihnen gebildet seyn moͤchten, und so die alte Erklaͤ- rung des sogenannten Valerius oder Probus fuͤr die Nah- men Manius und Lucius annehmen, so ergiebt sich, har- monisch mit diesem Sinn beyder eine weit passendere fuͤr den Nahmen Servius, naͤmlich, wie Manius von Mane so dieses von sero abgeleitet, ein am Abend gebohrnes Kind. Der Schall hat wenigstens wenn er auch die Sage von Servius niedriger Geburt nicht veranlaßt haben sollte, dreist zu ihrer Verbreitung, und sie dem Hoͤrer glaubli- cher gemacht. Nach der alten und eigentlichen Dichtung war aber seine Geburt eben so wunderbar als demuͤthig. Ocrisia, eine Haussklavin der Koͤnigin aus der Cornicula- nischen Beute, sah im Feuer des Heerds, wo sie dem Hausgeist Fladen zum Opfer darbrachte, eine Erschei- nung des Gottes. Die Koͤnigin Tanaquil gebot ihr, sich als Braut geschmuͤckt in der Kapelle einzuschließen. Sie ward von einem Gott schwanger; die Roͤmer nannten bald den Hausgeist, bald Vulkanus Vater des Servius. Jene unterstuͤtzten ihre Meinung durch das Fest der Laren wel- ches Tullius gestiftet: diese durch den Schutz welchen der Gott des Feuers seiner Statue gewaͤhrte Ovidius Fast. 1. VI. v. 625. ff. . Solche Sagen sind immer weit aͤlter als die schein- bar historischen, fuͤr deren Einfuͤhrung in die alte roͤmische Geschichte der Annalist L. Piso Frugi verantwortlich zu seyn scheint. In seinem nuͤchternen Geist wenigstens ist die Erzaͤhlung, welche Dionysius ergriffen hat: es habe zu Corniculum, einer der latinischen Staͤdte noͤrdlich vom Anio, ein sehr angesehener Mann gewohnt, auch des Nah- mens Servius Tullius. Dieser sey bey der Einnahme von Corniculum mit allen Bewaffneten erschlagen worden; seine hochschwangre Wittwe aber mit den uͤbrigen Gefan- genen nach Rom weggefuͤhrt, wo sie aus Achtung fuͤr ih- ren vornehmen Stand der Koͤnigin zugetheilt, und in ihrem Hause als Freundin nicht als Sklavin behandelt, eines Knaben genesen sey; dieser war Servius Tullius. Als Kind schlummerte Servius einst in der Halle des koͤniglichen Hauses, da sah man mit Entsetzen sein Haupt von Flammen umgeben Nach Valerius Antias als Mann, da er nach langem Gram uͤber den Tod seines Weibes Gegania eingeschlummert war. Plutarch, de fortuna Romanor. p. 323. . Die Koͤnigin Tanaquil ward herbeygerufen, sie verbot jeden Versuch die Flamme zu loͤschen, als der Knabe erwachte war die Erscheinung verschwunden: denn die etruskische Seherin erkannte dar- in den Geist seines Erzeugers, und den Beruf des Knaben zu hohen Dingen. Von der Zeit an ward er wie ein koͤ- nigliches Kind und fuͤr die hoͤchsten Wuͤrden erzogen. Auch in seinem fernern Leben verlohr er sein naͤheres Verhaͤlt- niß zu den hoͤheren Maͤchten nicht. Die Goͤttin Fortuna liebte ihn: die in seinem Leben das aͤußerste ihrer Sphaͤre zusammenfaßte, Geburt in Knechtsgestalt, und den Be- sitz der hoͤchsten Macht mit Wuͤrdigkeit sie zu besitzen, end- lich unverdienten herben Tod; und sie besuchte ihn heim- lich als seine Vermaͤhlte Ovidius Fast. VI. v. 577. , doch unter dem Gesetz daß er sein Haupt verhuͤlle und sie nie sehe. Eine uralte hoͤl- zerne vergoldete Statue des Koͤnigs, deren Haupt so ver- huͤllt gehalten ward, war in dem Tempel aufgestellt den er seiner Goͤttinn erbaut hatte. Einst verzehrte diesen Feuersbrunst, nur die Statue blieb unversehrt, weil Ser- vius aus den Flammen erzeugt war. Seitdem Tarquinius den Knaben erzog, ward seine kuͤnftige Groͤße bald allen klar. Er war der tapferste und der beste seiner Altersgenossen, fuͤhrte siegreich die Heere des greisen Koͤnigs, und ward zur Belohnung zu seinem Eidam auserkohren. Schon verwaltete er den Staat un- ter des Koͤnigs Nahmen, und wie dieser sehr alt ward, mochte es ihm gelingen das Joch der Unterthanen leichter zu machen. Er war dem ganzen Volk theuer, als Tar- quinius die toͤdtliche Wunde von der Hand der Meuchel- moͤrder empfing. Mit einer List die im Morgenlande haͤu- fig geuͤbt worden ist ward ausgebreitet, die Wunde sey nicht gefaͤhrlich, die Aerzte verspraͤchen Genesung: inzwi- schen wolle der Koͤnig daß Servius an seiner Statt das Reich verwalte. Das geschah weil sonst der Senat die Verwaltung, als im Zwischenreich, an sich genommen haͤtte, und die Wahl, wenn sie, wie es fuͤr uns ohne Zweifel ist, von den Rittern entschieden ward, sich durch die Uebermacht der Patricier gegen Servius erklaͤrt haben wuͤrde. Servius regierte nach dem Wunsch des Volks, trotz dem Senat: seine Macht war bald so befestigt daß der Tod des Koͤnigs nicht laͤnger verheimlicht zu werden brauchte. Spaͤter besaß er den Thron durch ausdruͤckliche Wahl des Volks: aber schwerlich ehe er durch die Erwei- terung der souverainen Gemeinde einer guͤnstigen Entschei- dung, die auch dem wahren Sinn der Nation entsprach, sicher seyn konnte. Bis dahin ward er von den Patriciern oft bedroht, und sie haben sich nie mit ihm ausgesoͤhnt. Die Kriege dieses Koͤnigs sind bey weitem der unbedeu- tendste Theil seiner Thaten: es wird eines ruhmvollen ge- gen die Vejenter erwaͤhnt, den Dionysius zu Triumphen uͤber die gesammte etruskische Nation vergroͤßert, welche nach Tarquinius Tode ihre Unterwerfung bereut habe, aber durch großen Verlust gezwungen worden sey sie zum zweitenmal als Rettung zu erwaͤhlen. Als Erweiterer der roͤmischen Feldmark hatte Servius das Recht den Umfang Roms, das Pomoͤrium, zu erwei- tern, und er benutzte es die beyden Huͤgel, den Vimina- lischen und den Esquilinischen, in den Umfang der Stadt zu ziehen. Daß von ihm gesagt wird er habe auch den Quirinal mit der Stadt vereinigt, scheint anzudeuten, daß er zuerst die Sabinische Stadt mit dem uͤbrigen Rom voͤl- lig vereinigte Jene zwey Huͤgel waren damals voll Wald: der Esquili- nische noch zu Varros Zeiten voll kleiner Goͤtterhaine; und doch konnte er sich uͤber die Erklaͤrung des Nahmens in die seltsamsten Gruͤbeleyen verlieren: daher hieß der Huͤgel Es- quiliaͤ, weil er mit Waldflecken der hoͤchsten Eiche, des Aescu- lus (S. Voß zu Virgils Landbau II. v. 16. ) bedeckt war, so wie jener andere mit Weidengestraͤuch. . Servius begann jene nun bebauten Huͤgel an der Ostseite durch einen Wall zu befestigen, den der letzte Tarquinius vollendete. So hatte Rom, wenn auch im Innern voll Felder und Wald, den Umfang erreicht, welcher so lange die Republik waͤhrte Graͤnze der Stadt blieb. Sie war schon so groß als Athen in dem Umfang der erweiterten Mauern des Themiftokles, aber auch nicht groͤßer als das nahe Veji Dionysius II. c. 54. IV. c. 13. . Bis dahin war Rom vergroͤßert durch den Un- tergang vieler latinischen Staͤdte; im Vertrag, aber ohne Buͤndniß mit denen die ihre Freyheit erhalten hatten und ihre Landsgemeinde im Hain der Ferentina hielten. Mir ist es wahrscheinlich daß Servius zugleich die Aufnahme Roms in den Bund der Latiner und ihre Hegemonie er- langt habe. Der alte Gottesdienst dieser Nation war ein Naturdienst; Sonne und Mond, Dianus und Diana die Gottheiten welche sie als die maͤchtigsten, anschaulichsten und freundlichsten verehrten. Alle Foͤderationen der al- ten Voͤlker waren auf Religion gegruͤndet, uͤber ihre Er- haltung waltete nur das Gewissen. Servius schloß fuͤr Rom einen Bund mit den unbezwungenen latinischen Staͤdten, unter denen damals Tusculum, Gabii, Praͤ- neste, Aricia, Tibur, Ardea die ansehnlichsten waren: und sie errichteten gemeinschaftlich einen Tempel der Diana auf dem Aventinus, dem Wohnorte der latinischen Buͤrger Roms. Mir scheint man koͤnne darin daß dieser Tempel ein Gemeingut des ganzen Bundes gewesen ist, die Ursache entdecken warum dieser Berg nicht im Pomoͤrium der Stadt begriffen war: eine Sonderbarkeit uͤber die Roms Archaͤologen nicht einmal Vermuthungen aͤußer- ten Gellius XIII. c. 14. . Bey der Einweihung dieses Tempels war noch kein Staat im Besitz der Hegemonie, deren Recht vor den Goͤttern der Roͤmische Priester seinem Vaterland durch List sicherte, als er den Fremden verfuͤhrte das herange- fuͤhrte ungeheure Opferthier, dessen riesenmaͤßige Hoͤrner noch sehr spaͤt an den Thuͤren des Tempels angenagelt wa- ren, zu verlassen: und es selbst opferte, waͤhrend jener sich im Strohm der Tiber badete, um, rein opfernd, den Sinn des Schicksalspruchs ganz zu erfuͤllen, dasjenige Volk werde herrschen dessen Buͤrger diesen Stier der Diana opfre. In diesem Tempel war die Bundestafel aufgerichtet und erhalten, worauf die verbuͤndeten und zur Theilnahme am Heiligthum berechtigten Voͤlker ver- zeichnet waren. Servius Tullius Gesetzgebung. Die Aufnahme Roms in den latinischen Bund, als die erste Stadt unter gleichen, bereitete die maͤchtige Mo- narchie des letzten Koͤnigs: aber diese Groͤße war voruͤber- gehend, und fiel mit den Koͤnigen. Daß sie wiedergewon- nen, und, mit blutigen Anstrengungen errungen, der Grundstein des Weltreichs ward, verdankte Rom den Ver- fassungsgesetzen welche die Nachwelt demselben Koͤnige zu- schrieb, und die, wenn sie sich auch vielleicht nicht streng historisch auf ihn beziehen lassen, doch als Fortschritte einer Gesetzgebung die schon unverkennbar Neuerung ist, wenig- stens erst um diese Zeit gesetzt werden muͤssen. Diese Ge- setze sind die wodurch die plebejischen Tribus errichtet, und die gesammte Nation, getheilt in ihre Gemeinden und die der Curien, in der Gemeinde der Centurien vereinigt ward. Es ist wahr daß diese Veraͤnderungen nicht freywillig von dem Theil der Nation beschlossen wurden dem nach dem Herkommen und der bestehenden Verfassung die Ent- scheidung uͤber eine Beschraͤnkung seiner Gewalt zukam: es ist wahr daß sie vielmehr gezwungen wurden sich dabey zu beruhigen. Das bezeugt die Sage, und, wie auch sehr edle Menschen in Standessachen blind sind, wuͤrde das Gegentheil eine Geisteshoͤhe bewaͤhren welche ohne das bestimmteste Zeugniß nicht geglaubt werden kann; da es fast unbillig ist sie zu fordern; und die wo sie erscheint zu den herrlichsten Wundern der Geschichte gehoͤrt. Den- noch aber konnte der Koͤnig an der Rechtmaͤßigkeit, also an der Heilsamkeit seiner Einrichtungen nicht zweifeln: an ihrer Heilsamkeit, nicht fuͤr den Augenblick nur, und nach dem Maaß welches fuͤr diesen berechnet werden konnte, sondern in anwachsendem Verhaͤltniß der Zukunft. Es kam eine Zeit worin die Manen der stolzen Patricier, die ihn haßten, ihren Irrthum erkennen mußten, wenn sie die frey erworbene Groͤße anschauten worin ihre spaͤten Enkel glaͤnzten, und das Heil des Vaterlands, entstanden aus jenen verhaßten Gesetzen, wenn es ihnen wirklich theuer gewesen war. Denn Servius trachtete nicht Despotismus unter dem Vorwand der Gleichheit einzufuͤhren, noch auch diese nach der Kopfzahl, noch zwang er die Buͤrger des ersten Stands Formen zu entsagen die ihnen erblich und eigenthuͤmlich waren. Dieser plebejische von den Patriciern gereizte Fuͤrst war kein Gesetzgeber wie der adliche Klisthenes, der, seinem eignen Stande verhaßt, eine Gleichheit einfuͤhrte welche zur wuͤthenden Demokratie ward und werden mußte, da ein unbegreifliches Gluͤck die Tyranney von Athen entfernt hielt. Sein Zweck war eine in den Staat aufgenommene Menge, moralisch und einzeln betrachtet den Patriciern gleich zu achtender Freyer, gleich ihnen im Staat als Stand zu bilden, und neben ihnen als freye Macht hinzustellen, weil, wie das vollkommenste Leben die groͤßte Mannichfaltigkeit beseelt, auch der Staat der herrlichste ist worin die urspruͤngliche und scharf abge- sonderte Verschiedenheit, nach ihren vielfachen Arten in Mittelpunkten des Lebens neben einander vereinigt, ein Ganzes bildet. Nie hat Rom aus Lust nach scheinbarer Symmetrie das Gebaͤude seiner Verfassung eingerissen wenn es zu eng war, und sich in der Hoffnung sie wieder zu erbauen, und wohl den Versuch zu machen ob sich der Bau vom Dache her anfangen lasse, waͤhrend alles in Schutt zertruͤmmert ward, auf dem Felde gebettet: nie hat es Pflanzungen voll Bluͤthen und Obst ausgerissen, weil einzelne Baͤume abgestorben waren, und der Platz wo sie gediehen beschraͤnkt, daß fuͤr die Erweiterung ein entfernter gesucht werden mußte. Servius nahm fuͤr die Verfassung der Plebejer das Vorbild in der Verfassung der Curien: bis auf ihre Zahl: es war keine Willkuͤhr, sondern Anwendung einer schon herkoͤmmlichen Form auf eine neu entstandene Sache. Es ist nicht Beeintraͤchtigung des fruͤher Lebenden daß neben ihm ein neues Leben erwacht: es war keine Beeintraͤchti- gung der Patricier daß Servius die Freyen als Stand aus- bildete, so wenig als im spaͤteren Mittelalter der Barone daß sich die Staͤdte als Gemeinden erhoben: hier und dort entstand eben dadurch gesicherte und gleichfoͤrmige Frey- heit. Der Bildung des plebejischen Standes, der Ver- einigung beyder Staͤnde in den Centurien verdankte Rom seine Groͤße, welche dadurch verzoͤgert ward daß der Se- nat mit kleinlichem Sinn Servius Gesetzgebung zu tilgen, oder doch ihre Entwickelung zu hemmen strebte. Ohne sie haͤtte es sich nie aus der Kindheit erheben koͤnnen, oder es waͤre fruͤh durch die Verwirrungen zerrissen worden in denen das wahrhaft Vortreffliche, die Freyheit und die angestammte Eigenthuͤmlichkeit zuletzt unterging. Es ge- hoͤrt zu den hoͤchsten Gaben des Gluͤcks welches uͤber Rom waltete daß zu den Zeitpunkten wo das innere reifende Le- ben eine neue Form entwickelte, die aͤußern Umstaͤnde ihre Entfaltung foͤrderten, fern davon sie zu hemmen: waͤh- rend andre Voͤlker durch sie theils in ewiger Kindheit ge- halten wurden, theils fruͤh erschoͤpft hinwelkten. Haͤtte Servius Tullius den unsichern Zustand des Volks nicht durch Freyheiten und Verfassung geendigt, so wuͤrden die Patricier es vielleicht zur Clientel gezwungen haben. Es haͤtte sich so wenig als es in Etrurien geschah die Linien- infanterie bilden koͤnnen, welche Roms Kraft war, weil man, besonders nach der Abschaffung der Monarchie, nicht gewagt haben wuͤrde dem Volk Waffen zu geben: die Kriege waͤren immer nichts als kurzdauernde Einfaͤlle einer Reuterschaar und eines Haufens halbbewaffneter Pluͤnde- rer, das nothwendige Kriegssystem aller Oligarchieen des Alterthums, geblieben: waͤhrend die Macht der Samniter, gegruͤndet auf ihre herrliche Infanterie, Rom immer naͤher gekommen waͤre, und ehe sie zusammentreffen konnten, uͤberwogen haben wuͤrde. Im Innern wuͤrde despotische Gewalt sich befestigt, das Volk in seinem Groll die Unter- druͤckung des Adels beguͤnstigt haben; oder die Patricier haͤtten doch die Koͤnigswuͤrde abgeschafft und die Republik durch die Curien beherrscht: dann waͤren auf keinen Fall die Mittelzustaͤnde vorhanden gewesen, welche auf dem Wege zur Bildung einer Politie, wie Rom allein sie ge- nossen hat, durchlebt werden mußten. Widernatuͤrlich zusammengepreßt waͤren die eigenthuͤmlichen und natur- gemaͤßen Formen im Keim entstellt und zerstoͤrt worden: Rom haͤtte Revolutionen erlebt die nur vernichten, aus denen nur als aus einer Gaͤhrung ein fremdartiges Neues entstehen kann. Gluͤck war es ebenfalls und Weisheit zu- gleich daß die Constitution des Servius seinem tyranni- schen Nachfolger theils schon zu maͤchtig war als daß er sie bis in die Form zu vernichten haͤtte wagen koͤn- nen: theils den allgemeinen Zwecken des Staats, der Macht und Groͤße zu guͤnstig als daß ein kluger Fuͤrst, wie es Tarquinius unlaͤugbar war, haͤtte wuͤnschen koͤn- nen sie mit schwaͤchenden Einrichtungen wieder zu ver- tauschen. Es ist ein uͤberraschendes Gluͤck daß eine Nachricht uͤber die urspruͤngliche Einrichtung der Tribus des Koͤnigs Servius, welche durch die Verfaͤlschung der folgenden Geschichte den Spaͤteren unverstaͤndlich und unglaublich geworden ist, aber alle Zuͤge der Wahrheit hat, wenn man uͤber jene Verfaͤlschung nicht blind seyn will, sich in zwey verschiedenen, genau harmonirenden Zeugnissen er- halten hat. Livius meldet nur von den vier Tribus, worin Ser- vius das Volk der Stadt eintheilte, ohne der laͤndlichen zu gedenken, von denen durch die Aelteren Zahlen angege- ben wurden, deren Widerstreit mit den Angaben aus der Zeit der Republik denen er im Fortgang seines Werks folgte ihm unaufloͤßlich geschienen haben muß. Schon Cato, wenn Sigonius den hoͤchst verderbten Text des Dio- nysius richtig aͤndert Die Stelle ist Dionysius IV. c. 15. Im wesentlichen trifft seine Aenderung unstreitig richtig; aber die nothduͤrftigste Concinnitaͤt erfordert, daß man statt, τὰς κάσας γενέσϑαι λέγει , lese λέγων. , muß die Zahl der alten Mel- dungen unbegreiflich gefunden haben, indem er, ohne eine anzugeben, sich begnuͤgte zu sagen: Servius habe alle laͤndliche Tribus gestiftet; stillschweigend, wie von ihm nicht zu bezweifeln ist, die ausnehmend deren spaͤtere Er- richtung unter der Republik historisch verzeichnet war. Vielleicht war es diese stillschweigende Voraussetzung dessen was sich ohne gesagt zu werden versteht die der Annalist Vennonius nicht faßte, und wodurch dieser zu der wider- sinnigen Meinung verfuͤhrt ward, alle fuͤnf und dreyßig Tribus der Republik waͤren von ihm errichtet. Ganz anderer Art ist die dem Anschein nach nicht min- der unbegreifliche Meldung des Fabius Diese und die vorhergehenden Anfuͤhrungen sind alle aus Dionysius a. a. O. : es waͤren neben den vier staͤdtischen, sechs und zwanzig laͤndliche durch Servius Tullius gestiftet worden. Denn die Ge- sammtzahl, dreyßig, ist die unstreitige alte Eintheilungs- norm, welche sich bey den latinischen Staͤdten nicht weni- ger als bey den Curien gezeigt hat, obgleich sie bey der spaͤ- teren allmaͤhlichen Vermehrung der Tribus uͤberschritten ward. So stand das Volk den Curien in einer ganz glei- chen Eintheilung gegenuͤber. Auch meldete Varro dasselbe wie Fabius: denn ein hoͤchst merkwuͤrdiges Fragment wor- in von einem Ungenannten gesagt wird, er habe den Freyen Aecker um die Stadt in sechs und zwanzig Regio- nen getheilt, kann sich nur auf Servius Tullius und diese Tribus beziehen Aus Varro de vita pop. Rom. 1, bey Nonius Marcellus c. 1. s. v. viritim. . Dabey aber scheint es ganz raͤthselhaft wie, wenn schon anfangs dreyßig Staͤmme waren, Livius melden koͤnne, es waͤren im Jahr 259 ein und zwanzig Tribus ge- worden II. c. 21. . Die neue ein und zwanzigste ist ohne Zweifel die Claudia, deren Stiftung keineswegs nothwendig mit der Einwandrung des Claudischen Geschlechts gleichzeitig zu seyn brauchte, obgleich Livius sie bey dieser meldet. Die uͤbrigen sind dann die urspruͤnglichen um ein Drittheil vermindert: und dies erklaͤrt sich durch Roms Schicksal nach der Verbannung der Koͤnige. Die Tribus waren eine geographische Eintheilung, wie die Phylaͤ des Klisthenes: urspruͤnglich bildeten die denen in einer bestimmten Region Landeigenthum angewie- sen war, nachher ihre Nachkommen, und die welche in die Gemeinde aufgenommen waren, jede einzelne. Der Be- zirk hieß urspruͤnglich Region, auf dem Lande wie in der Stadt Varro in der oben angefuͤhrten Stelle: und Laͤlius Felix bey Gellius XV. c. 27. Cum ex regionibus et locis (suffra- gium feratur) tributa (comitia esse). , aber auch dieser selbst ward Tribus ge- nannt Livius XXVI. c. 9. In Pupiniam exercitu demisso; und Festus. . Auch wenn dieses erst ein spaͤterer Sprachge- brauch war, so ist es doch klar daß, wie die Assignation und Uebertragung von Landeigenthum in einem bestimm- ten ten Bezirk urspruͤnglich eine Tribus gruͤndete, wie es das Wesen und der Grundsatz der Versammlungen war daß nach Regionen gestimmt ward, eine Tribus eingehen mußte, wenn der Staat genoͤthigt war ihre Region abzu- treten; wodurch ihre Bewohner auch alles Grundeigen- thum verlohren. Daß Rom in dem Frieden mit Porsena das ganze Gebiet am etruskischen Ufer der Tiber abtreten mußte wird von den roͤmischen Geschichtschreibern selbst bekannt: ich werde zeigen wie hoͤchst verdaͤchtig die Mel- dung ist daß dieses Gebiet aus einer unbegreiflichen Groß- muth zuruͤckgegeben seyn sollte: wie sehr wahrscheinlich daß noch viel spaͤter Rom seinen Verlust nicht wiederge- wonnen hatte. Nun ist es aber in der roͤmischen Geschichte sehr haͤufig daß ein ungluͤcklicher Friede dem besiegten Volk den dritten Theil , wie sonst auch die Haͤlfte oder zwey Drittheile des Gebiets nimmt: und dieß scheint mit großer Wahrscheinlichkeit zu erklaͤren wie grade ein Drit- theil der urspruͤnglichen Tribus verschwindet. Was Dionysius von den alten Tribus der Geschlechter meldet, jede habe einen Hauptmann gehabt, welcher Tri- bun genannt sey II. c. 7. , ist auch von den Tribus der Land- schaften hoͤchst wahrscheinlich. Und es scheint mir weit glaublicher daß aus diesen als daß aus den Hauptleuten des Heers die Volkstribunen entstanden sind. Eine neue Institution waren diese wohl nicht: dergleichen schufen die Roͤmer nur im Zwang der Noth: es scheint durch die Aus- wandrung auf den heiligen Berg eine kleine Zahl dieser Tribunen ihre Gemeinde zu vertreten auserlesen zu seyn, Erster Theil. R und durch das beschworne Buͤndniß bey der Erfuͤllung ih- res Berufs eine Garantie empfangen zu haben. Denn daß die Tribus urspruͤnglich nur die Plebejer faßten, daß erst spaͤter die Patricier und ihre Clienten in sie eintraten, werde ich in der Folge dieser Geschichte darthun. Was aber hier bis dahin als Postulat aufgestellt wird, kann nie- mand unwahrscheinlich finden der sich erinnert daß die Ge- meinde der Tribus das Reich der Volkstribunen war, und nie von einem patricischen Magistrat versammelt ist. Ausnahme allerdings ist die Bildung der Tribus Claudia aus den Clienten dieses Geschlechts: aber eine nicht gerin- gere ist die des Geschlechts in die alten Tribus, wahrschein- lich an die Stelle eines erloschenen. Es geschah aber je- nes in einer Zeit wo die Patricier das Volk sehr druͤckten, und vielleicht war es ein Versuch die zehn erloschnen plebe- jischen Tribus allmaͤhlich durch neue aus der Clientel ge- bildete zu ersetzen. Wesentlich erweißt die ganz plebejische Natur der Staͤmme des Servius daß Varro ihre Errichtung mit der Anweisung von Landeigenthum verbindet. Der Darstel- lung des Rechts der Domainenbenutzung durch Besitz und des Rechts auf Eigenthum von jenen Domainen gebuͤhrt eine abgesonderte und ausfuͤhrliche Entwickelung. Fuͤr diesen Gegenstand ist es hinreichend vorlaͤufig anzudeuten daß jenes urspruͤnglich den Patriciern, welche dann ihre Clienten belehnten, dieses den Plebejern ausschließlich zu- kam Eine Hauptstelle welche freylich an ihrem eigenthuͤmlichen Ort wiederhohlt werden wird ist hieruͤber bey Livius IV. c. 48. : daß, mit andern Worten, eigentliches Land- eigenthum nur in den Haͤnden der letzten war: daß alle Assignationen zu Gunsten der Plebejer geschahen, und eine Abfindung fuͤr ihren Antheil am Gemeinlande waren: daß daher, wo von allgemeinen Landanweisungen die Rede ist, fast immer die Plebejer als Belehnte ausdruͤcklich be- nannt werden; wo es nicht geschieht, dennoch Beschraͤn- kung auf die Plebs nicht zweifelhaft seyn kann. Die Land- assignation des Koͤnigs Servius wird von Dionysius IV. c. 9. als eine seiner ersten Handlungen erzaͤhlt, wodurch er sich die Gunst des Volks erworben, vielmehr aber ward eben dadurch die Plebs in ihrer Eigenthuͤmlichkeit fest- gestelit. Die großen Bauwerke welche die roͤmischen Koͤnige auffuͤhrten, und ihre Macht, welche Besoldung des Heers voraussetzt, lassen es nicht bezweifeln daß sie schon, was die Republik erst spaͤt wiedergewann, einen Zehenten von dem Ertrag der Domainen erhoben haben. Diesen empfing der Staat als Eigenthuͤmer; alles Land welches er mit Eigenthum uͤbertragen hatte, konnte nach roͤmi- schen Grundsaͤtzen nicht unmittelbar steuerpflichtig seyn: denn Eigenthum und Grundsteuer waren widersprechende Begriffe. Anders dachten die Griechen, unter denen Pi- sistratus schon damals den Zehenten als Grundsteuer auf- gelegt hatte ohne sich das Eigenthum anzumaaßen, und dreyhundert Jahre spaͤter ward er so dem gerechten und milden Hiero im Syrakusanischen Koͤnigreich gezahlt. Das Grundeigenthum zahlte seine Steuer zu Rom als R 2 Theil des Vermoͤgens, nebst Sklaven, Vieh, Metallen: es hat großen Anschein daß diese Steuer, das Tributum, daher seinen Nahmen hatte, weil es der Inbegriff des Vermoͤgens der Grundeigenthuͤmer war von dem gesteuert ward, und nur in den Tribus von allen Gegenstaͤnden ge- zahlt wurde. Von dem Besitz auf der Domaine konnte kein Werth zu einer Vermoͤgenssteuer angeschlagen wer- den: dies ward durch den Zehenten ersetzt: das aber ward der Ruin der Plebejer, daß, wie im Verfolg außer Zwei- fel gesetzt werden wird, der Betrag der Schulden vom Werth der Grundstuͤcke des Schuldners nicht in Abzug kam, daß der Reiche, damals vornaͤmlich der Patricier, von ausstehenden Kapitalien gar nicht zahlte, der Schuld- ner, wenn ihm schon kein As Ertrag mehr von seinen lie- genden Gruͤnden blieb, dennoch, so lange sie sein Eigen- thum blieben so viel steuern mußte als ob sie schuldenfrey gewesen waͤren. Es war also eigentlich doch nicht so wohl Vermoͤgenssteuer als Grundsteuer, und zwar der schlimm- sten Art, indem sie veraͤnderlich, nach dem Schaͤtzungs- werth vom Tausend Livius XXIX. c. 15. erhoben ward. Dadurch nun sind in der Folge die Plebejer so entsetzlich gedruͤckt wor- den, waͤhrend die Patricier und ihre Erbunterthaͤnigen bey allen Ausschreibungen sehr wenig zahlten, und dies war besonders schrecklich als sie sich dem Zehenten entzogen hatten. Daher murrten die Volkstribunen, die Steuern wuͤrden ausgeschrieben um die Plebs zu Grunde zu richten, welche allein sie zahle. Von Schuldforderungen zahlten jene gar nicht: also nur von Haͤusern in der Stadt, Skla- ven, Heerden und Metall Dieses alles wird weiterhin genauer entwickelt werden. Es schien nach den Worten keine Haͤrte zu seyn, sondern viel- mehr gerechte Gleichheit; in der Wahrheit aber verhielt es sich wie mit Contributionsausschreibungen nach der Aus- saat, lche den Bauer immer zwiefach gedruͤckt, und auf schlechtem Boden ganz zu Grunde gerichtet haben. Die attischen Classen des Solon waren darin den roͤmi- schen aͤhnlich daß auch bey diesen Grundeigenthum der Haupt- gegenstand der Schaͤtzung war. Aber in Athen ward, zu die- sem Behuf, um den Rang eines Buͤrgers zu sondern, nur das Eigenthum an Kornfeldern und Pflanzungen veranschlagt: und da den Atheniensern eine von den Buͤrgern auf unbe- stimmte Zeit benutzte Domaine so fremd war wie uns, so ge- hoͤrten die einst adlichen wohlhabenden Grundbesitzer in die erstre Klasse: hingegen der reichste Trapezit in die letzte. Sonst ward aber die Vermoͤgenssteuer zu Athen nach weit ge- rechteren Grundsaͤtzen erhoben, und alles Eigenthum ohne Ausnahme geschaͤtzt, sogar die rohen Materialien in den Fa- briken. Roms Verarmung und Schwaͤchung bis zum Licini- schen Gesetz ist ein hoͤchst merkwuͤrdiges Beyspiel von den zer- stoͤrenden Folgen der Anwendung der Grundsteuer zur Haupt- revenuͤe des Staats, und uͤberdies einer partiellen, die ganz auf den Producenten fiel. . Eben so ihre Clienten, welche, wenn sie Handwerker waren nur nach dem Werth armseliger Haͤuser, waren sie Laßbauern nur nach ihrem wenigen Vieh zur Steuer in Anschlag kamen: wenn sie bedeutende Capitalien besaßen, oder Handel trieben, von allen ihrem Gewinn dem Staat nichts entrichteten. So waren also die fuͤnf Klassen des Koͤnigs Servius eigent- lich fast ganz plebejisch, und die Clienten der Patricier eben durch ihre Vorrechte in die letzte Klasse verwiesen, denen keine Waffen anvertraut wurden: und das politi- sche Uebergewicht der reicheren Plebejer, welches doch nur bey Wahlen eintrat, war eine gerechte Entschaͤdigung fuͤr die schweren Lasten welche sie allein trugen, und die Ent- behrung der Domainenbenutzung. Daß es uͤbrigens eine erste Klasse unter den Plebejern geben konnte, welche durch Grundeigenthum bedeutend reich war, erklaͤrt sich vollkommen wenn es vornehme und reiche Latiner aus den aufgenommenen Staͤdten waren, denen die Koͤnige ihr Landeigenthum zuruͤck verliehen hatten. Die Eintheilung des roͤmischen Volks in Klassen und Centurien war in Commentarien verzeichnet, welche dem Koͤnig Servius Tullius zugeschrieben wurden; aus diesen haben Livius und Dionysius unmittelbar, oder durch An- nalen, worin ihr Inhalt aufgenommen war, ihre Nach- richten. Diese weichen wesentlich von einander ab: denn beyde erklaͤrten keine Einrichtung ihrer Zeit, auch nicht einmal eine vor kurzem abgeaͤnderte; sondern etwas laͤngst erloschenes, und dadurch noch mehr verdunkeltes, daß ganz andre Gegenstaͤnde unter die naͤmlichen beybehalte- nen Nahmen getreten waren. Der Sinn der Eintheilung verschwand als das Kriegssystem sich aͤnderte, und Livius erklaͤrt die Klassen wie bey dem Latinerkriege die alte Tak- tik, weil beydes historisch ganz veraltet war. Dies ist bis auf die neueste Zeit verkannt worden: meine Ansicht von dem Wesen der spaͤteren Centurienversammiungen werde ich im Verlauf dieser Geschichte vortragen und zu erwei- sen suchen. Eigenthuͤmlich war die Eintheilung des Volks in Klassen nach dem Vermoͤgen Rom keineswegs; auch nicht einmal das im Sinn der griechischen Oligarchieen abge- messene Verhaͤltniß, wie es Dionysius unstreitig mit Recht annimmt, nach welchem das Gesammtvermoͤgen der Buͤrger so eingetheilt war, daß die Gesammtheit jeder Klasse ungefaͤhr im Verhaͤltniß der ihr zugetheilten Stim- menzahl Vermoͤgen besaß, also, bey gleichen Stimmen zweyer Klassen, die Zahl der in jeder enthaltnen Buͤrger um so viel groͤßer oder kleiner war als ihr Census kleiner oder groͤßer. Denn Aristoteles erwaͤhnt einer so abgemes- senen Abstimmung nach Klassen als einer nicht ungewoͤhn- lichen Verfassung Politic. VI. c. 3. φασὶ γὰϱ — οἱ ὀλιγαϱχικοὶ (τοῦτο δίκαιον) ὅτι ἂν δόξῃ τῇ πλείονι οὐσίᾳ· κατὰ πλῆϑος γὰϱ οὐσίας φασὶ κϱίνεσϑαι δεῖν. Ferner: τȣ̃το κύϱιον ἔςω — ὅτι ἂν οἱ πλείους καὶ ὧν τὸ τίμημα πλεῖον. Wenn von 10 Rei- chen und 20 Armen 6 Reiche und 15 Arme auf einer Seite: 4 Reiche und 5 Arme auf der andern stimmten, dann: ὁπο- τέϱων τὸ τίμημα ὑπεϱτείνει, συναϱιϑμουμένων ἀμφοτέϱων ȣ̔κατέϱοις, τοῦτο κύϱιον. Schwerlich sind hier einzelne ge- meint, welches endlose Rechenexempel gegeben haͤtte, son- dern Symmorien. . Aber Rom war der einzige be- deutende Staat in dem diese Verfassung galt: in keinem andern scheint sie so ausgebildet gewesen zu seyn, und we- nigstens ist es von keinem andern bekannt daß neben der Timokratie fuͤr das Volk, die Aristokratie fuͤr den Adel bestand. Denn die Ritter, welche in den letzten Zeiten durch einen Census welcher den der ersten Klasse weit uͤberstieg unterschieden wurden, waren in der Verfassung des Koͤnigs Servius nur durch die Ehre und den Adel ausgezeichnet. Es scheint nur ein Mißverstaͤndniß zu seyn, wenn Li- vius, weil diese achtzehn Rittercenturien zaͤhlte, der Mei- nung war, Servius habe zwoͤlf neue Centurien gebildet, neben den sechs fruͤheren. Schon unter Tarquinius und durch seine Gesetzgebung waren nach Livius eigner Er- zaͤhlung, achtzehnhundert Ritter, in sechs Ordnungen, welche gewiß nicht Centurien genannt wurden: und so scheint Servius nur diese Staͤmme, um sie der neuen Verfassung einzuverleiben, in achtzehn Hunderte oder wirkliche Centurien getheilt zu haben. Urspruͤnglich war dieses das angemessene Wort, welches nachher ganz un- eigentlich ward als die Zahl der Ritter jene anfaͤngliche weit uͤberstieg. Wer das Prinzip des spaͤteren Ritterstands auf die aͤltesten Zeiten uͤbertraͤgt, wer ihn vom Anfang her fuͤr den Inbegriff des ersten Reichthums der Nation ansieht, der muß, seine Ansicht von der Fortdauer der Verfassung des Servius Tullius mag seyn welche sie wolle, an einer Nachricht bey Livius Anstoß gefunden haben, welche von Dionysius uͤbergangen wird, dennoch aber nicht weniger den Stempel eigenthuͤmlicher Aechtheit traͤgt. Man sollte erwarten, diese Ritter als die reichsten waͤren eben darum, wie zu Athen, fuͤr den kostspieligen Dienst zu Pferde be- stimmt geworden, weil sie vermochten ihn aus ihren Mit- teln zu bestreiten; wie der Buͤrger der ersten Klasse das Vermoͤgen besaß sich mit einer ganz vollstaͤndigen Ruͤstung zu versehen: Livius aber meldet: jeder habe vom Staat 10000 Asse zum Ankauf von Pferden empfangen, und fuͤr jeden waͤren auf das Vermoͤgen reicher Wittwen jaͤhrlich zweytausend Asse angewiesen gewesen, zu seiner Erhaltung und fuͤr die Kosten des Pferdes. Dies enthaͤlt eine neue Schwierigkeit, denn es scheint unmoͤglich daß im Roͤmi- schen Volk selbst in weit spaͤteren Zeiten und bey einer ver- mehrten Volkszahl so lange die alte Verfassung noch be- stand, im Durchschnitt achtzehnhundert sehr wohlhabende Wittwen gewesen seyn sollten. Die erste Aushuͤlfe die wir annehmen muͤssen, ist, daß unter vidua, nach dem urspruͤnglichen, von den Roͤmischen Rechtsgelehrten selbst anerkannten Sinn, im Allgemeinen ein unverheirathetes Weib, Maͤdchen sowohl als Wittwe also auch eine Erbin (ἐπίκληϱος) zu verstehen ist Diese Erklaͤrung gab, wegen des schon veraͤnderten Sprachgebrauchs, Labeo: im Auszuge des Javolenus 1. 242. D. de verbor. signific. Viduam esse non solum eam quae aliquando nupta fuisset, sed eam quoque mulierem quae virum non habuisset, und noch Modestinus sagt, 1. 101. eod. tit. adulterium in nuptam, stuprum in vi- duam committitur. . So wird die Sache freylich denkbarer, aber sie bleibt doch noch immer hoͤchst unwahrscheinlich, wenn man die Anweisung des Gelds zum Ankauf der Pferde und die Be- soldung auf alle achtzehn Centurien bezieht. Sie kann aber nur fuͤr die gelten welche wirklich in den Legionen dienten, und sogar nur ein Theil von diesen erhielt in je- ner Zeit seine Pferde vom Staat Livius V. c. 7. . Dies aber und der Sold waren mit einander verbundne Vortheile; zu ihrem Genuß konnten nur so viele gelangen, als einzelne Pen- sionen angewiesen werden konnten. Ich bin weit entfernt die Wahrscheinlichkeit laͤugnen zu wollen daß mancher reiche Patricier die Aussteuer und den Gehalt genoß, ohne einiges Beduͤrfniß, wie mancher arme von gleicher Geburt davon ausgeschlossen war. Da- von ist ein Beyspiel bekannt von L. Tarquitius, dem Freunde des großen Cincinnatus, der zu Fuß dienen mußte, weil er ein Pferd nicht bezahlen und unterhalten konnte. Der Sinn des Gesetzes war aber wohl, daß wenn auch die Patricier im Allgemeinen gewiß entschieden der reichste Theil der Nation waren, viele von ihnen dennoch in einer Armuth lebten, welche ihnen den Ritterdienst, wie dem Tarquitius, unmoͤglich gemacht, und sie wo nicht in die geringste Klasse, wenigstens in die fuͤnfte und unter die Leichtbewaffneten verwiesen haben wuͤrde. Diese also wollte der Staat mit Pferden und mit Geld zu ihrer Un- terhaltung versorgen, damit sie anstaͤndig dienen koͤnnten. So wie aber Reichthum, nach der eignen leidigen Mei- nung des Adels, den Plebejer ihm am naͤchsten bringt, so wurden die plebejischen Ritter, von denen im vierten Jahrhundert ausdruͤcklich geredet wird, unstreitig unter den Reichen gewaͤhlt, deren Vermoͤgen zum Roßdienst hinreichte, sofern sie nicht unverarmte Nachkommen der ersten neuen Ritter des Koͤnigs Tarquinius waren. Die Plebejer waren in fuͤnf Klassen getheilt, die de- ren Vermoͤgen uͤber 100,000, 75,000, 50,000, 25,000 und 12,500 Diese fortschreitende Unterabtheilung welche Dionysius angiebt ( IV. c. 17: 1250 Drachmen) hat weit mehr innre Wahrscheinlichkeit als Livius Zahl: 11000 Asse. Asse betrug: die erste Klasse war voͤl- lig schwergeruͤstet; die Ruͤstung der zweyten war weniger vollstaͤndig, noch weniger die der dritten: die vierte hatte nach Livius gar keine Schirmwaffen: die fuͤnfte war nur mit Schleudern und Wurfspießen bewaffnet. Die welche weniger als die kleinste Vermoͤgenssumme der fuͤnsten Klasse besaßen, dienten nicht. Damit war zu Polybius Zeit, wo die politische Bedeutung der Klassen und Centu- rien schon laͤngst erloschen war, aber doch das Vermoͤgen bey der Einmusterung noch immer in gewissem Maaß zur Regel diente, eine wesentliche Veraͤnderung vorgegangen: denn damals war jeder bis zum Vermoͤgen von 400 De- naren herab conscriptionspflichtig, und diese Aermeren dienten unter den Veliten. Die deren steuerpflichtige Habe weniger als diese Summe betrug, waren noch frey vom Landdienst, aber sie wurden fuͤr die Flotte ausgeho- ben: es scheint beydes als Matrosen, wenigstens Rude- rer, und als Marinesoldaten. Die Ausschließung der sechsten Klasse vom Kriegsdienst war uͤbrigens mehr Ent- waffnung als Befreyung. Befugt war der Staat ihren Dienst zu fordern, wenn er ihnen Waffen gab Bey Gellius XVI. c. 10. ist eine merkwuͤrdige, aber doch unbefriedigende Stelle uͤber die Proletarier. Er schein- sie auf das Vermoͤgen zwischen 1500 und 375 Assen zu be- schraͤnken: es ist aber nicht glaublich daß die Zahl deren Vermoͤgen in diesen Raum faͤllt se bedeutend gewesen seyn sollte daß man ihr einen eignen Nahmen, denen aber, die zwischen 12500 und 1500 Asse geschaͤtzt wurden keinen sol- chen gegeben haͤtte. Es ist vielmehr wahrscheinlicher daß alle von der sechsten Klasse, die nicht capite censi waren, Proletarier genannt wurden. . Dionysius giebt das Vermoͤgen der Klassen durch Summen die ein Zehntheil der oben verzeichneten Asse sind, in Denarien an, welche er, wie die Griechen uͤber- haupt, Drachmen nennt, weil sie urspruͤnglich nach dem Gehalt und zu dem Werth derselben ausgemuͤnzt wurden: als sich Schrot und Korn verschlechterten blieb noch die alte Benennung, wie wir von vielerley Pfunden, Gul- den und Marken reden, die aus urspruͤnglichen Geldarten verschieden herabgewuͤrdigt sind. Wenn Gewicht und Gehalt einer Silbergeldart ver- mindert werden, so entsteht daraus, ungewoͤhnliche Um- staͤnde ausgenommen, eine scheinbare Vertheurung, und die wahre Vergleichung des Vermoͤgens in alten Zeiten und nach der Reduction ergiebt sich nur aus dem Metall- gehalt nicht aus der Geldsumme. Man ist daher fast un- vermeidlich versucht dies, welches von den edeln Metal- len allgemein bekannt ist, auch auf das Roͤmische Kupfer- geld anzuwenden, und da in folgenden Zeiten als das As auf 1/12 und zuletzt bis auf 1/24 verkleinert war, doch immer noch 16 auf einen Denar gerechnet wurden, so stellt man sich den Geldwerth des alten schweren Geldes im Verhaͤlt- niß des Gewichts groͤßer vor: so daß, wenn nach dem Papirischen Gesetz sechszehnloͤthige Asse einen Denar gal- ten, ein altes As anderthalb Denare haͤtte werth seyn muͤs- sen. Daher scheint es unglaublich daß unter den Assen des Livius alte Kupferpfunde zu verstehen seyen, weil sich in dieser Voraussetzung allerdings unbegreiflich hohe und offenbar unmoͤgliche Summen des Vermoͤgens der Klas- sen ergeben. Man ist dadurch auf die Vermuthung gera- then, es sey hier nicht vom alten Gelde die Rede, sondern die Summen waͤren in neuem Gelde, nach der Reduction des Muͤnzfußes angegeben, und die Summen in altem Gelde waͤren um sehr vieles kleiner gewesen. Allein nach Denaren sind die Vermoͤgenssaͤtze offenbar gar nicht uͤber- trieben. Folglich also auch dann nicht wenn man an- nimmt, das Kupfer oder Erz sey vor Alters aͤußerst wohl- feil, und das Verhaͤltniß worin im J. 485 die ersten De- nare ausgepraͤgt wurden, naͤmlich 1000 Pfund auf 1 Pfund Silber, schon von den aͤltesten Zeiten, deren wir hier erwaͤhnen, guͤltig gewesen. Alsdann betrug das Vermoͤgen der ersten Klasse 100 Roͤmische Pfunde Sil- ber Oder nach Coͤllnischem Gewicht ungefaͤhr 145 Mark 7 Loth. , weit weniger als das der ersten Solonischen Klasse, die nach dem Einkommen angeschlagen waren. So wie uns aber die Berechnung erschreckt, wenn wir den Werth von 100000 Pfunden nach dem jetzigen Preise des Kupfers anschlagen, ein Vermoͤgen welches bey dem da- maligen Zustand gewiß kein Individuum Roms besitzen konnte, so mag es auch allerdings fast unglaublich schei- nen daß ohne den Zusatz des theurern Zinns im Erz zu rechnen der Centner Kupfer, dessen jetziger Preis auf al- tes Geld gerechnet gegen 180 attische Drachmen oder etwa 220 alte Denare betragen wuͤrde, nur etwa 12 alte De- nare gegolten haben sollte, und dies muß um so auffallen- der seyn, da derselbe zuletzt ungefaͤhr zu 180 Denaren aus- gemuͤnzt ward. Inzwischen machen mehrere Umstaͤnde es hoͤchst wahrscheinlich daß der Geldwerth des schweren Kupfergelds in der That nicht hoͤher war, und daß es, wenn auch gleich bis zum Jahr 485 das einzige Courant, doch dem Werthe nach nie etwas anderes als eine hoͤchst unbequeme sehr kleine Summen repraͤsentirende Muͤnze war, wobey Silber mit fremdem Stempel oder in Barren als eigentliches Handelsgeld keineswegs ausgeschlossen seyn konnte. Bey der Entrichtung der Kriegssteuer ward das Geld aus den einzelnen Haͤusern mit Waͤgen nach dem Schatz hingefahren Livius IV. c. 60. . Man haͤufte das schwere Kupfer in Kammern auf Varro de L. L. IV. c. 36. . Beydes beweißt bey der allgemei- nen Armuth einen aͤußerst geringen Werth der einzelnen Stuͤcke. Nimmt man an welches gewiß nicht zu viel ist, daß auf einen Wagen 1000 Pfund geladen wurden, so war eine Wagenladung 1 Prozent von einem Vermoͤgen von 100,000 Pfunden: aber so viel hat man schwerlich ge- zahlt: den widerspenstigen Colonieen ward als Strafe eine Vermoͤgenssteuer von 1 von Tausend aufgelegt Livius XXIX. c. 15. . Von der ungeheuern Menge altes Kupfergeldes welches ehe- mals im Umlauf war, zeugt die Duilische Inschrift, wo 2,100,000 Pfunde gemuͤnztes Kupfer in der Beute erwaͤhnt werden: die in den Triumphen des Samniterkriegs auf- gefuͤhrte Beute, und die davon den Soldaten vertheilten Summen. Nach Timaͤus muͤnzte Servius Tullius das erste Geld zu Rom; bis auf seine Zeit gebrauchte man Erzmassen (aes rude) Plinius XXXIII. c. 13. . Also als ein Tauschmittel, zugleich Geld und Waare, dessen Werth von denjenigen Bedingungen abhaͤngt die den Preis jeder Waare bestimmen. Der Ueberfluß des Erzes erhellt aus dem Umstand daß die Waffen und die Ruͤstung der Linientruppen des Servius ganz daraus verfertigt waren, es mußte also wohlfeiler als Eisen seyn; vielleicht beweißt auch der haͤufige Ge- brauch zu Statuen das naͤmliche. Waren nun die Kupfer- minen bey Volaterraͤ vor Alters noch ergiebiger als jetzt, welches sich mit der hoͤchsten Wahrscheinlichkeit annehmen laͤßt, und gab es deren vielleicht manche andre die jetzt er- schoͤpft sind, so ist dieser niedrige Preis nicht nur erklaͤr- lich: er war durchaus nothwendig. Rom gewiß, vielleicht aber auch Etrurien konnten kein Silber aus der Fremde durch Uebergewicht ihres Ausfuhrhandels anziehen. Kar- thago und Sicilien waren die Laͤnder ihres Verkehrs: sie bezogen aber daher nicht nur Waaren des Luxus, wie Zeuge, Purpur, Elfenbein, Gold und Silber, wovon sie doch nicht wenig verarbeiteten, sondern nothwendige Ge- genstaͤnde, Bley, Zinn, sogar Getreide, und wahrschein- lich dieses oft in großer Menge. Zur Ausfuhr aber hatten sie nichts Bedeutendes als Sklaven, Stangeneisen, Stahl und Kupfer Nach Campanien hingegen mußte die unbeschreibliche Fuͤlle der Fruchtbarkeit fremdes Silber ziehen, und dieses ward auch dort Courant. . Dieses letzte aber muß in Kar- thago sehr wohlfeil gewesen seyn, weil die Cyprischen Bergwerke damals ungeheure Quantitaͤten lieferten; die durch die alte Abhaͤngigkeit der Insel von den alten Phoͤ- niciern, durch ihre Colonieen und den großen Verkehr zwischen Tyrus und Karthago gewiß einen Hauptmarkt in Afrika hatten; wahrscheinlich in den Italischen Haͤfen mit dem einheimischen concurrirten, und nothwendig den Preis auf jede Weise niedrig hielten. Ward nun das ein- heimische wenig ausgefuͤhrt, und die vorhandne Masse jaͤhrlich vermehrt, so konnte der Silberwerth unter ge- wohnten Umstaͤnden nicht steigen, besonders bey einem so wenig zerstoͤrbaͤren, des Umgießens leicht faͤhigen Metall. Daß das Verhaͤltniß von zehn Pfunden gegen eine Drachme alt war, beweißt die Bestimmung des Preises der Rinder und Schaafe bey den Geldbußen im hateri- schen Gesetz. Denn wie hier der Werth eines Schaafs auf zehn Pfund gesetzt ist, so war es zu Solons Zeit und durch seine Gesetze zu Athen, wo nur Silber Courant war, auf eine Drachma geschaͤtzt: ein Rind damals zu Athen auf fuͤnf Drachmen, welches das haterische Gesetz auf hundert Pfunde schaͤtzte Gellius XI. c. 1. Demetrius Phalereus bey Plutarch in Solone, p. 91. . Der Getreidepreis ist allgemein als der richtigste Maaßstab des Silberwerths in verschiedenen Zeitaltern anerkannt, und nach diesem ist es nicht zweifel- haft daß die Verminderung des Gewichts der Asse ihren Geldwerth nicht herabsetzte. Es ward um das Jahr 314 als ein außerordentlich niedriger Preis angesehen, wie das Korn auf einen As fuͤr den Modius kam. Aber eben so niedrige Preise bemerkten die Chroniken bey dem Jahr 504, als das Gewicht der Asse schon auf ein Sechstheil herab- herabgesetzt war Plinius XVIII. c. 4. , und hundert Jahre spaͤter da Kupfer auf 1/24 des Gewichts herabgesetzt nur als Schei- demuͤnze galt, und alle Preise sich in Silber bestimmten, galt der Waizen im Cisalpinischen Gallien oft nur zwey schlechte Asse Polybius II. c. 15. Er sagt der Sicilische Medimnus 4 Obolen: und rechnet den Semissis fuͤr einen Viertel Obolus. . In Ciceros Zeitalter galt der Modius in Sicilien 2, auch 3, Sestertien, oder 8, auch 12, schlechte Asse Cicero Verrina frument. c. 75. . Dies waren gewoͤhnliche Preise, in einem Zeitalter wo alles vielfach im Geldwerth gestiegen war: jenes aͤußerst wohlfeile fuͤr die Chroniken merkwuͤr- dige. Niemand kann aber annehmen daß diese, viertehalb- hundert Jahre aͤltere, doppelt oder dreyfach hoͤher gewe- sen seyn sollten als jene gewoͤhnlichen Marktpreise. Sobald ein an sich taͤglich brauchbarer Gegenstand auch als Muͤnze angewandt wird, so ist es nicht auffal- lend wenn die Masse seiner Stuͤcke durch ihren geringen Werth ihn zum eigentlichen Geldverkehr unbequem macht, wie das Steinsalz in Habessinien, wie der Cacao in Mexico. Der Werth dieses Tauschmittels und sein Maaß- stab fuͤr das Vermoͤgen bestimmt sich durch seinen Preis im auswaͤrtigen Handel, fuͤr diesen aber galt im Alter- thum, wie in unsern Tagen feines Silber als allgemei- nes Maaß. Daß die edeln Metalle in Rom von den aͤltesten Zei- ten her nicht so gar selten waren, beweißt freylich wohl nicht die Sage von den 40000 Pfunden die der letzte Tarqui- Erster Theil. S nius zum Bau des Capitols verwandte: aber wohl daß man um Rom von den Galliern loszukaufen tausend Pfund Gold aufbringen konnte, theils zwar aus den Tem- peln, aber auch aus Geschmeide und Geraͤth: und es scheint daß dennoch einiges mehr blieb, da doch nur vor- handen war was vor der Pluͤnderung gerettet wer- den konnte. Damit moͤchte ich freylich nicht behaupten daß das Verhaͤltniß zwischen Kupfer und Silber richtig war welches die Roͤmer annahmen als sie anfingen Silber auszumuͤnzen, und so zwey Metalle neben ein- ander in einem festen Verhaͤltniß als Courant in Um- lauf brachten. Es traten die naͤmlichen Folgen ein welche sich immer gezeigt haben wenn man das Ver- haͤltniß von Gold und Silber in der Muͤnze feststellen wollte. Das Metall welches unter seinem Werth ge- schaͤtzt ist, verschwindet, und wird durch das andre ver- draͤngt. Die Auspraͤgung von Silberdenaren war ohne Zweifel eine Finanzoperation, und zehn Pfunde schon mehr werth als eine Silberdrachme Ich folge hier nur Plinius historischer Angabe, ohne Romé de l’Isles auf das Gewicht verschiedener schwerer Asse gegruͤndere Ansicht bestreiten zu wollen daß dieses allmaͤhlig schon fruͤher vermindert geworden sey. Diese gilt fuͤr meine Erlaͤuterung ganz gleich: Ursachen und Fol- gen bleiben dieselben. . Die Erde ist verhaͤltnißmaͤßig ergiebiger an Silber als an Kupfer, und daher muß der Silberwerth des letzten bestaͤndig steigen. Schon damals waren die Karthaginenser wenn auch noch nicht entschieden Herren der Spanischen Sil- berminen, doch die deren Handel ihren Ertrag an sich zog, und zu ihrem Bau ermunterte. Rom hatte die Herr- schaft uͤber das suͤdliche Italien gewonnen, welches von Alters her Silber als Courant brauchte, und die Steuern wurden von dort gewiß in Silber uͤbermacht. Es ist auch wahrscheinlich daß der punische Krieg die Einfuhr von Kupfer aus Cypern nach Italien und Sicilien mit dem ganzen punischen Handel hemmte. War nun das Kupfer- geld zu schwer, so mußte es gegen Silber aufgekauft, ausgefuͤhrt und Silber vorherrschend werden, und wir sehen auch daß dieses geschah und leichtes Kupfer Schei- demuͤnze ward Daß Geldhandel und Speculation auf Geldsorten dem Alterthum gar nicht fremd waren, beweißt eine merkwuͤrdige Stelle Xenophons (de vectigalibus c. 3, 2.) . Die Attischen Drachmen sind fein Silber, und Xenophon wußte sehr wohl daß ein Staat durch das Ausmuͤnzen gutes Geldes sich großen Vortheil bringt, man sage was man will. . Es war freylich ein Bankerott der Republik an den Glaͤubigern, doch mag auch, wie Pli- nius sagt, der eingetretene, (durch den fehlerhaften Muͤnzfuß veranlaßte) Geldmangel den Senat bewogen ha- ben waͤhrend dieses Kriegs das Gewicht des Kupfergelds, ohne Veraͤnderung des Werths auf ⅙ herabzusetzen: eine Maaßregel die spaͤter bis zur Verminderung auf 1/24 des urspruͤnglichen Gehalts gebracht ward. Von dieser Zeit an ist Kupfer Scheidemuͤnze, und es wird bey der Angabe der eingebrachten Beute nach dem Gewicht, wie Silber in Summen aufgefuͤhrt. Nimmt man aber an es waͤren reducirte Pfunde zu verstehen, so laͤßt es sich nicht erklaͤren daß, ich will nicht sagen, Dionysius, sondern daß Polybius, dieser S 2 genaue und sorgfaͤltige Schriftsteller von der ersten Klasse, denen deren Census 10000 Drachmen betragen habe, re- den konnte. Denn das Verhaͤltniß von 10 Pfunden auf den Denar gilt fuͤr das alte Geld: fuͤr die Scheide- muͤnze 16 Asse auf einen Denar. Die Herabsetzung von 8 zu 5 waͤre auch nicht wesentlich. Will man kleine Sum- men in altem Gelde haben, so muͤßte man das reducirte gegen das alte im Verhaͤltniß des Gewichts berechnen, so daß angenommen wuͤrde, eine vor Alters mit hundert schweren Pfunden bezeichnete Summe sey nach dem Jahr 563 auf 2400 Pfunde berechnet geworden; dies waͤre aber grade gegen die Absicht der Reduction gewesen. Man benannte diese Summe jetzt in Silber, dessen Muͤnzfuß seit der Einfuͤhrung des Silbergelds nicht legal ver- schlechtert war, eben wie im Jahr 485, 10 Denare oder 40 Sestertien. Will man um die anscheinend ungeheuern Summen wegzuschaffen, doch das beyspiellose, und hier wirklich ausdruͤcklich widerlegte annehmen: will man lie- ber glauben Livius habe kleine Asse seiner Zeit gemeint, und man muͤsse diese durch 24 theilen, um das Gewicht und die Zahl der alten Kupferpfunde zu erhalten, so be- trachte man den Quotienten der nicht nur dem alten roͤ- mischen Decimal-, sondern jedem Zahlsystem fremd wird, da man anstatt 100,000 4166⅔ schwere Asse erhaͤlt; und so ferner. Dies ist augenscheinlich widersinnig. Ueberhaupt daß ein andres Zahlensystem als eines welches von 100 und 110 anhebt, zum Grunde der Klasseneintheilung ge- legt worden sey kann keinem moͤglich scheinen der die Zahlregeln beobachtet und verfolgt hat welche bey den Roͤmern allenthalben herrschten. Ich habe 110 genannt, denn diese Zahl findet sich wirklich bey Plinius XXXIII. c. 13. , wel- cher das Vermoͤgen der ersten Klasse auf oder uͤber 110000 Pfunde angiebt. Fuͤr die Plebejer bestimmte die Eintheilung der Klas- sen die Art des Kriegsdiensts, jeder im Verhaͤltniß ihrer Steuer, und ihres Antheils an der Ausuͤbung der Souve- rainetaͤt. Alle Buͤrger welche das Vorrecht genossen mit Waffen geruͤstet zu seyn, und die Verpflichtung hatten zu dienen, waren in eine gleiche Anzahl Centurien Juͤngerer und Alter eingetheilt. Zu jenen gehoͤrten alle vom sieb- zehnten bis zum sechs und vierzigsten Jahr: alle aͤltern waren in den letzten begriffen. Die umstaͤndliche und sicht- bar nicht willkuͤhrlich ersonnene Nachricht von der abwei- chenden Bewaffnung der verschiedenen Klassen und ihrer Aufstellung im Heer befremdet weil alle Eigenthuͤmlich- keiten der Roͤmischen Armee fehlen, und vielmehr etwas ganz andres als sie geschildert wird. Aber die aͤlteste Ein- richtung des Heers und der Schlachtordnung hat keine Beziehung auf die Organisation welche Rom spaͤter un- uͤberwindlich machte, welche Polybius in ihrer vervoll- kommten Einfachheit als Augenzeuge beschreibt, Livius nach alten Nachrichten in ihrer anfaͤnglichen verwickelte- ren Kuͤnstlichkeit: in seinem Zeitalter war selbst die Taktik der Scipionen nur noch ein Gegenstand militaͤrischer Ge- lehrsamkeit. Jene welche Livius beschreibt, ist im vier- ten Jahrhundert entstanden, aber der Nahme des großen Mannes der sie schuf, die unbeholfne Masse eines Phalanx in die lebendigen Koͤrper einer Roͤmischen Legion umbil- dete, und diese als eine in sich vollendete Armee, als die vollkommenste denkbare Division, aus allen Waffen zu- sammensetzte: selbst dieser Nahme ist fuͤr uns untergegan- gen, oder vielmehr: denn unstreitig nennen wir ihn in den Fasten: von seinem schoͤnsten Ruhm entbloͤßt. Eine No- tiz in Livius bringt die Veraͤnderung in Camillus Zeital- ter, und ihm, der als Feldherr damals einzig war, scheint es, koͤnnte man sie zuschreiben, wenn auch nicht eine andre Nachricht ihm die Einfuͤhrung des Pilums und Veraͤnderung der Schutzwaffen zuschriebe. Dies war, heißt es, Belehrung durch die Niederlage im gallischen Kriege Plutarch in Camillo, p. 150. . Urspruͤnglich war der Phalanx, jene altgriechische Schlachtordnung welche Philipp nur mit Hinsicht auf die Eigenthuͤmlichkeiten seines Volks Waͤren die Macedonier nicht Barbaren, stark durch un- gelenke Koͤrperkraft gewesen, waͤre bey einer solchen Na- tion eine große Armuth an selbststaͤndig brauchbaren Offizie- ren nicht unvermeidlich, so wuͤrde dieser große Fuͤrst ge- wiß eine andre Taktik erwaͤhlt haben. Aber nun benutzte er auf das vollkommenste die Elemente welche ihm zu Ge- bot standen. ausbildete, auch die Form der Roͤmischen Taktik Livius VIII. c. 8. Clypeis antea Romani usi sunt: dein- de, postquam stipendiarii facti sunt, scuta pro clypeis fuere et quod antea phalanges similes Macedonicis, hoc postea manipulatim structa acies coepit esse. Dionysius redet, in den Kriegen der aͤltesten Republik, oft vom Pha- . Die Hauptwaffe, und eigentlich die einzige welche der Phalangit, bis die Schlacht gewonnen oder verloren war, gebrauchen konnte, war sein Speer: dessen Laͤnge, schon ehe Philipp die unge- heuern Sarissen einfuͤhrte, zuließ daß auch das hinterste Glied, wenn der Phalanx acht Mann hoch aufgestellt war, diese Waffe mit Wirkung gebrauchen konnte, und dem Feind acht Speereisen bey jedem Mann des ersten Glieds entgegengestreckt waren. Daher erklaͤrt sich die sonst un- begreifliche Eigenthuͤmlichkeit der dem Servius Tullius zugeschriebenen Bewaffnung nach den Klassen: daß die welche in den hintern Reihen aufgestellt wurden, immer weniger Schutzwaffen hatten: die der vierten Klasse gar keine. Sie bedurften ihrer nicht: die vordern Glieder deckten sie mit ihren Leibern und Waffen. Deswegen halte ich sogar die Angabe des Dionysius daß sie Schilder fuͤhrten, fuͤr weniger richtig als Livius Stillschweigen. Bey diesem System war eine wahre Analogie zwischen der Taktik und der Constitution: diejenigen Klassen welche sich vollkommner zu ruͤsten Vermoͤgen besaßen, hatten ein wah- res und unbestreitbares Recht auf groͤßere politische Wich- tigkeit, denn sie mußten, weil nur sie in die ersten Linien gestellt werden konnten, den Sturm des Gefechts beste- hen. Die Ritter gleichfalls erkauften ihren Vorrang durch die weit groͤßere Gefahr der sie ausgesetzt waren: denn sie hatten eine sehr mangelhafte Ruͤstung, waren lanx, und wohl nicht bloß weil er ein griechisches Wort fuͤr Legion sucht: denn er gedenkt, bey einem etruskischen Heer, der Gewalt womit der Phalanx bergab den Feind hinunterdraͤngt. leicht entwaffnet, und den Steinen, den Wurfspießen, und dem Bley der Schleuderer vorzuͤglich ausgesetzt. Es ist auch fast bis zur Evidenz wahrscheinlich daß die gaͤnz- liche Veraͤnderung der Centuriengemeinde entweder Folge der neuen Taktik war, oder doch zu ihrer Einfuͤhrung in sehr wesentlicher Beziehung stand. Die Vermoͤgenssteuer ward in einem gleichfoͤrmigen Verhaͤltniß zum steuerbaren Tausend vom Vermoͤgen ent- richtet. Daß die sechste Klasse bey dem wirklichen Besitz einiger Habe gar nichts gezahlt haben sollte, wie nament- lich Dionystus meldet, ist sicher ein Irrthum: Livius sagt auch nur, diese Klasse sey frey vom Kriegsdienst gewesen. Die Proletarier zahlten, nur die bloß Aufgezeichneten, die Capite censi, von 375 Assen abwaͤrts am Vermoͤgen, scheinen ganz steuerfrey gewesen zu seyn Gellius XVI. c. 10. . In der That, da der Tribut im wesentlichen eine Grundsteuer war, muß, sobald irgend ein Eigenthum steuerbarer Ob- jecte vorhanden war, auch die Besteuerung desselben ein- getreten seyn. Man hat angenommen die Armen haͤtten, wie zu Athen die Tagloͤhner nach Solons Gesetzen eine Kopfsteuer (ϑητικὸν) gezahlt. Dafuͤr aber laͤßt sich zu Rom keine Spur entdecken: denn das tributum in capita, welches freylich von dem welches nach dem Census gezahlt ward unterschieden wird Festus s. v. tributorum collatio. , scheint schon darum etwas weit bedeutenderes und ganz anderes als so ein armseliger Kopfgroschen gewesen zu seyn, weil es vor der Vermoͤ- genssteuer genannt wird. Eine verstaͤndige Timokratie wie die Gervianische, fordert nichts von dem der im Staat ganz unbedeutend ist, und sich kuͤmmerlich einen unsichern Unterhalt erwerben muß. Jene persoͤnliche Steuer mag vielmehr die fremden Beysassen, und die ihnen gleichge- achteten getroffen haben welche in keiner Tribus geschaͤtzt werden konnten. Sehr ungleich an Zahl mußten die Centurien aller- dings seyn, da die erste Klasse von ungefaͤhr hundert und siebzig plebejischen Stimmen deren allein achtzig gab. Aber willkuͤhrlich ist diese Eintheilung anfangs ohne Zwei- fel nicht gewesen; obgleich sie, sobald die Zahl der Centu- rien fest stand, und das Verhaͤltniß des Vermoͤgens sich veraͤnderte, spaͤterhin den Grund der Eintheilung verlohr und willkuͤhrlich scheinen mußte. Dieser Grund ist schon angegeben worden: naͤmlich das steuerbare Gesammtver- moͤgen der Nation, und das Verhaͤltniß des Gesammtver- moͤgens jeder Klasse zu demselben. Drey Individuen der ersten Klasse kamen durchschnittsmaͤßig vier der zweyten, sechs der dritten, zwoͤlf der vierten, vier und zwanzig der fuͤnften Klasse an Vermoͤgen gleich: also auch an Stimm- recht: folglich mußten die Centurien in demselben Verhaͤlt- niß in jeder Klasse staͤrker werden. Ohne Zweifel fand man das Vermoͤgen bey dem ersten Census so getheilt wie man es vielleicht allenthalben, wo nicht entweder Lehnver- haͤltniß auf dem Lande, oder uͤbermaͤßiger Fabrikenbetrieb in den Staͤdten alles verruͤckt, und keinen Mittelstand zwischen Reichthum und Armuth zulaͤßt, finden duͤrfte: so naͤmlich, daß die Masse welche sich im Eigenthum des vorzuͤglich Wohlhabenden und Beguͤterten befindet, we- nigstens die Haͤlfte des gesammten Nationalvermoͤgens ausmacht. Die drey Klassen welche zunaͤchst auf die erste folgten, muͤssen jede ein Viertel ihres Gesammtver- moͤgens im Eigenthum gehabt haben: die vierte drey Ach- tel; denn sonst waͤren ihr nicht dreyßig Centurien gege- ben worden. Folglich betrug die Gesammtzahl der Buͤr- ger der zweyten Klasse ein Drittheil, von der dritten die Haͤlfte derjenigen der ersten Klasse: die der vierten war ihr gleich: die der fuͤnften dreyfach groͤßer. Nach dem Prinzip dieser Klasseneintheilung haben von 35 Buͤr- gern Ob die Tribus, als die Centurien, wie Cicero sagt, nur ein Theil derselben wurden, nicht vielleicht eben deswegen auf fuͤnf und dreyßig, und nicht hoͤher gebracht sind, ist eine Frage deren Eroͤrterung auf die Untersuchung der spck- teren Centurienverfassung versachoben werden muß. 6 zur ersten, 29 zu den vier uͤbrigen Klassen gehoͤrt: oder wenn jede Centurie der ersten Klasse voll- zaͤhlig war, und genau hundert zaͤhlte, also die erste Klasse in allem 8000 Buͤrger enthielt, dann enthielten die uͤbrigen vier beynahe 38700 Eigentlich 38666. . Und dies fuͤhrt auf ein fuͤr die Kritik und Wuͤrdigung des historischen Cha- rakters der aͤltesten Koͤmischen Geschichte vielleicht hoͤchst wichtiges Resultat. Die Annalen scheinen alle die Zahl der Buͤrger aus dem Census des Servius Tullius ge- meldet zu haben. Livius begnuͤgt sich mit der runden Zahl 80000: Dionysius aber IV. c. 22. zaͤhlt, ohne Zweifel nach Fabius, 84700. Wenn man nun wie es ohne Zwei- fel erlaubt ist, annimmt, daß die letzte Klasse, welche wohl fast alle Clienten der Patricier in sich begriff, den vier zunaͤchst vorhergehenden an Zahl gleich war, und, nur die wenigen Hunderte vernachlaͤssigend, fuͤr sie 38000 hinzufuͤgt, so ergiebt sich grade diese Zahl, welche fuͤr den der eine große historische Glaubensfaͤhigkeit hat factische Bewaͤhrung meiner Erklaͤrung des gegenseitigen Verhaͤltnisses der Klassen: fuͤr einen andern einen Beweis daß die hier gegebne Entwicklung des Prinzips dieses Ver- haͤltnisses mit sehr alten roͤmischen Ansichten harmonirt, aber auch ein Beyspiel mehr geben wird, wie in spaͤteren Zeiten, allerdings schon fruͤher als Litteratur zu Rom entstand, aus berechneten Zahlen und Deutungen an- gebliche Thatsachen in die Roͤmische Geschichte einge- schoben sind, und zwar eben solche die am meisten hi- storisches Ansehen tragen. Von den Rittern deren Cen- turien hier nicht mitgerechnet sind, ist ohne Zweifel anzu- nehmen, daß sie in Hinsicht des Vermoͤgens jeder in seine Klasse geschaͤtzt waren. Ich glaube vielmehr daß die wirkliche Zaͤhlung einen sehr großen Unterschied von der berechneten Regel gegeben haben muß; und daß daher auch die Aushebung zum Kriegsdienst welche offenbar im Verhaͤltniß der fuͤr jede Klasse gerechneten Mannszahl geschah, so wie spaͤter nach den Staͤmmen, nicht ganz gleich nach dem Verhaͤltniß der Dienstfaͤhigen ausgefallen seyn kann. Die große Haͤlfte des ganzen Heers, 18 von 35 bestand aus Leichtbewaffne- ten, außer dem Phalanx. War dieser der, wie Erhal- tung der alten Nahmen die verbesserten neuen Institutio- nen Roms von ihrem Anbeginn gleich den alten beseitigten kraͤftig machte, ohne Zweifel schon Legion genannt ward, nach dem griechischen Kunstausdruck acht Schilde hoch aufgestellt, so fuͤllte von den vier Klassen die ihn bildeten die erste drey, die zweyte das vierte, die dritte das fuͤnfte und eine Haͤlfte des sechsten, die vierte die andre Haͤlfte desselben und die beyden uͤbrigen Glieder. Angenommen daß alles vollzaͤhlig war, so blieb alsdann noch Mann- schaft uͤbrig die ein halbes Glied haͤtte anfuͤllen koͤnnen. Aber wie kurz auch vor Alters die roͤmischen Feldzuͤge dauerten, so muͤßte doch immer eine Zahl Dienstunfaͤhiger in Abzug gebracht werden, damit die Masse in deren Kraft die Eigenthuͤmlichkeit des Phalanx bestand nicht durch zufaͤlligen Ausfall geschwaͤcht werde, und so war in der Wirklichkeit, wenn auch, was gar nicht anzunehmen ist, jede Klasse genau so viel haͤtte stellen koͤnnen als sie im Verhaͤltniß ihres Stimmrechts verpflichtet war, doch im- mer kein Ueberschuß. Wenn nun die Fronte von zwey ganzen Centurien oder zweyhundert Mann gebildet war, so sollte der Phalanx siebzehnhundert Mann zaͤhlen, und die ganze Legion wenn sie vollzaͤhlig war, mit Inbegriff der Leichtbewaffneten, die auch nach der spaͤtern Kriegs- ordnung in der ganzen Zahl der Legion mitgerechnet wur- den, dreytausend fuͤnfhundert. Varro sagt die Legion des Romulus habe aus dreytausend Mann bestanden De L. L. IV. c. 16. . Dies gilt freylich unmittelbar von einer noch aͤlteren, als nur die drey Staͤmme bestanden; es mag sich aber auch auf die Legionen beziehen von denen wir reden, naͤmlich mit Ruͤcksicht auf den Unterschied zwischen dem effectiven Bestand und dem angenommenen Verhaͤltniß der Kopf- zahlen der Klassen: indem die niederen wohl weniger zahl- reich seyn mochten als sie es nach dem angenommenen Grundsatz haͤtten seyn muͤssen, um Befugniß zu haben die ihnen ertheilten Stimmen zu geben. In dieser urspruͤnglichen Einrichtung des Heers zeigt sich auch der Ursprung der Principes: einer Ordnung der spaͤtern Legionen die durch ihren Nahmen auffaͤllt, weil sie nicht voran standen sondern das zweyte Treffen bilde- ten. Fuͤr die als Phalanx geordnete Legion muͤssen alle Eigenthuͤmlichkeiten des Griechischen gegolten haben. Alle Soldaten der ersten Reihe des Phalanx hatten einen hoͤ- hern Rang und hoͤheren Sold als die uͤbrigen Phalangi- ten: sie hießen und waren alle Lochagen: das heißt jeder befehligte die ganze Rotte an deren Spitze er stand. Dies waren nun augenscheinlich die urspruͤnglichen Principes. Zu Lochagen wurden Soldaten von der vorzuͤglichsten Lei- beskraft, in der Bluͤthe des Lebens und von ausgezeichne- ter Kriegsuͤbung ausgesucht: eben so waren auch die Prin- cipes noch in spaͤten Zeiten durch schoͤnere Ruͤstung ausge- zeichnet; sie galten noch immer fuͤr die Bluͤthe, wie die Triarier der Kern des Heers waren, obgleich sie, nach der spaͤteren Taktik in das zweyte Treffen gestellt, einen Platz einnahmen der der woͤrtlichen Bedeutung ihres Nahmens nicht mehr entsprach. So entsprechen auch die Centurio- nen ihrem Nahmen nach, keineswegs dem System der Manipeln, aber wohl ist er genau passend in dem des Phalanx. Man wird auch jetzt den Wahn aufgeben, in dem Dionysius traͤumt, und den er den Neueren mitgetheilt hat, die erste Klasse habe ihren Vorrang und ihre politi- sche Wichtigkeit allerdings sehr theuer bezahlt, weil sie bestaͤndig und in einem weit groͤßeren Verhaͤltniß als die uͤbrigen unter den Waffen gewesen sey, beynahe die Haͤlfte der ganzen Armee ausgemacht habe. Eine so widersinnige Einrichtung, welche eigentlich nur um die angesehenen Buͤrger geflissentlich auszurotten haͤtte eingefuͤhrt werden koͤnnen, darf man sich nicht erlauben dem Roͤmischen Ge- setzgeber beyzumessen. Jene alten Kriege waren wohl nicht sehr blutig, so wenig wie gewoͤhnlich die Griechi- schen, ehe sie mit der Expedition nach Sicilien einen ganz neuen Charakter annahmen: aber, so wie sie wa- ren, haͤtten sie bald eine wilde Democratie herbeyfuͤhren muͤssen, wenn, Jahr auf Jahr, die Bluͤthe der Angese- henen dem Tode Preis gegeben waͤre. Es ist aber nicht gleichguͤltig auch durch andre als moralische, von vie- len wenig beachtete Beweise, darzuthun daß dieser Ein- richtung ein ganz andres, und ein gerechtes und wei- ses System zum Grunde lag. Wie dieses auch in sich selbst die Mittel seiner selbststaͤndigen Erhaltung besaß ist merkwuͤrdig und aͤcht antik. Die sechste Klasse welche, wie schon bemerkt ist, fast alle Clienten der Patricier enthalten haben muß, war ganz ohne Wehr und Waffen: daher ihre Menge dem Koͤnige und dem freyen Volk nicht gefaͤhrlich seyn konnte. Die unvollkommne Ausruͤstung der Klassen de- nen die hintern Glieder des Phalanx angewiesen waren, schadete ihnen und dem Ganzen nichts, denn sie fan- den sich durch eine feste Brustwehr der mehrfachen Vor- dermaͤnner gedeckt. Aber im Innern der Stadt, bey Aufruhr, wenn diese Klassen sich gegen die Vorrechte der ersten aufgelehnt haͤtten, war fuͤr diese der Vorzug vollstaͤndiger Ruͤstung unendlich wichtig, und diesen theilten diejenigen welche ihr am naͤchsten standen, aber so daß sie selbst auf den Fall eines Zwists mit der er- sten, ihr doch immer nicht gleich kamen. Die Haͤlfte aller Bewaffneten waren ohne alle Ruͤstung (ψιλοὶ), welche sie auch im Felde ohne Schaden entbehrten, und nicht ohne ihren Zweck zu verfehlen haͤtten tragen koͤnnen. Es ist klar, und allgemein bekannt daß nach dieser Verfassung die 98 Stimmen der Ritter und der ersten Klasse unter den saͤmmtlichen 193 wie Dionysius sie an- giebt, oder 189 wie man sie wahrscheinlicher annehmen muß, immer entschieden. Die Centurien der Artilleri- sten, und der Spielleute welche jener abgesondert rech- net, waren naͤmlich wohl gewiß in den graden Zahlen der Klassen begriffen: aber schon der Unterschied seiner Angabe und der Livianischen uͤber diesen Punkt haͤtte nie die Meinung aufkommen lassen sollen als redeten sie von Einrichtungen die nicht schon laͤngst ganz erloschen gewesen waͤren. In der Folge der Entwicklung der Verfassung war die Gemeinde der Centurien, als die gesammte Nation darstellend, die Versammlung von der und dem Senat regelmaͤßige Gesetzgebung ausging. Urspruͤnglich aber war sie wohl nicht in diesem Besitz, wenn anders L. Brutus die Koͤnigswuͤrde durch ein Gesetz der Curien abschaffte Dionysius IV. c. 84. , und ein Gesetz uͤber die Quaͤstur auf seinen Antrag von diesen angenommen, nicht vielleicht ein altes Curiengesetz unter ihm von den Centurien erneuert ward Tacitus Annal. XI. c. 22. . Es scheint vielmehr daß bis auf die Gesetz- gebung der zwoͤlf Tafeln, die Curiengemeinden noch im- mer bedeutend waren, und erst damals die der Centurien das ausschließliche Recht der Gesetzgebung und der Hals- gerichte erhielten. Wie sie aber auch neben jenen Comitien bestanden und bestehen mochten, neue Gesetze wurden in jenem Zeitalter sehr spaͤrlich vorgeschlagen; das Recht des Kriegs und Friedens war noch lange unter der Republik bey dem Senat; und Wahlen konnten unter der koͤnigli- chen Herrschaft die Centurien selten versammeln. Frey- lich war es wohl Servius Absicht, als er sie einsetzte, die Consularische Gewalt und jaͤhrliche Wahlen einzufuͤhren; sonst konnten sie, so lange der Koͤnig ihrer Wahl lebte, nur etwa die Blutrichter ernennen, oder die Hauptleute des Heers. Fernere Geschichte von Servius Tullius. Die Sage erzaͤhlt daß die Patricier die wohlthaͤtigen und weisen Einrichtungen eines Koͤnigs den sie schon we- gen seiner niedrigen Geburt verachteten, mit Unwillen und Erbitterung aufnahmen, theils als ihnen nachtheilig, theils als Kraͤnkungen ihrer Privilegien. Dies ist sehr glaublich, glaublich, denn auch ihre Enkel waren selten von der Weisheit des Koͤnigs Theopompus beseelt, der seine mur- rende Koͤnigin troͤstete, die begraͤnzte Gewalt sey dauer- hafter. Feste Haͤuser des Adels, an festen Orten der Stadt erregten auch im alten Rom, wie im Mittelalter, Besorgnisse fuͤr die Freyheit, wie das Volk argwoͤhnisch auf den Bau des Consuls Valerius gesehen haben, von fruͤheren Koͤnigen den Tuskern geboten seyn soll vom Coͤlius herabzuziehen; und es wird erzaͤhlt Servius habe die Patricier gezwungen in einer Gegend im Thal unter den Esquilien zu wohnen, weil er ihre Feindseligkeit ge- fuͤrchtet habe Festus s. v. Patricius vicus. . Es ist auch nur zu wahrscheinlich daß die Erzaͤhlung mehr als spaͤterer Verdacht ist, sie haͤtten sich in ihrem Groll dahin vergessen sich mit einem gewis- senlosen Empoͤrer gegen den ehrwuͤrdigen Koͤnig zu ver- schwoͤren. Auch das roͤmische Koͤnigshaus, sagt Livius, sollte nicht rein von tragischen Greueln bleiben. Die beyden Bruͤder, Lucius und Aruns Tarquinius, nach der Sage des alten Tarquinius Soͤhne, waren mit den beyden Toͤchtern des Koͤnigs Servius vermaͤhlt. Lucius, des Verbrechens faͤhig, obgleich nicht aus eignem Triebe dazu entschlossen, war mit einer frommen Frau verbun- den: Aruns, redlich und gewissenhaft, mit einem Weibe von teuflischem Sinn. Erbittert uͤber das lange Leben ih- res alten Vaters, uͤber die Sanftmuth ihres Mannes der seinem herrschsuͤchtigen Bruder den einst erledigten Thron zu uͤberlassen bereit schien, schwur sie beyden Verderben. Erster Theil. T Sie verfuͤhrte Lucius mit ihr den Tod seines Bruders, ih- rer Schwester zu bereiten: ohne auch nur den Schein der Trauer entzuͤndeten die Verbrecher ihre Hochzeitsfackel an dem Scheiterhaufen der Ungluͤcklichen. Dies war im vierzigsten Jahr des Koͤnigs Servius. Zu dem Gram uͤber sein haͤusliches Ungluͤck, und uͤber das noch groͤßere eines so unverschleyerten Verbrechens, von seiner eignen Tochter geuͤbt, trat die Furcht des Vaters der seinen Kin- dern zu lange lebt fuͤr seine eigne Sicherheit. In dieser Zeit war es vielleicht daß ihm der Gedanke lieb ward die Koͤnigswuͤrde niederzulegen, und statt der Monarchie die consularische Verfassung einzufuͤhren Livius I. c. 48. 60. Dionysius IV. c. 40. Plutarch de fort. Roman. p. 323. . Tarquinius, angetrieben von seinem Weibe die ein zweckloses Verbre- chen noch rasender machte, unruhig und ergrimmt uͤber die nahe Aussicht auf immer von seinen Hoffnungen aus- geschlossen zu werden, und von dem was allein den Ver- brecher beruhigt, dem Zwecke seiner Suͤnde, regte die Mißvergnuͤgten gegen den Koͤnig auf, welche bey der Ein- fuͤhrung der Republik noch entscheidendere Schritte gegen einen Stand fuͤrchten mochten, der Servius immer seind- selig gewesen war. Als die Verschwoͤrung reif war er- schien er in der Curie mit koͤniglichen Insignien, und ward von seinen Mitschuldigen als Koͤnig begruͤßt. Das Geruͤcht unterrichtete den alten Fuͤrsten von der Gefahr. Er eilte unerschrocken in die Curie; das Volk begleitete seinen Herrscher und Beschuͤtzer. In der Thuͤre stehend redete er strafend Tarquinius als einen Empoͤrer an: die- ser, dem seine Verbrechen nur die Wahl eines noch groͤ- ßeren ließen, ergriff den schwachen Greis, trug ihn fort, und schleuderte ihn die steinernen Stufen hinunter. Blu- tend und gelaͤhmt ward Servius von seinen Treuen em- porgehoben und weggefuͤhrt, aber ehe er seine Wohnung erreichen konnte, erreichten und ermordeten ihn Diener des Tyrannen: die Leiche ließen sie in ihrem Blut liegen. Inzwischen hatte Tullia die Botschaft vom Erfolg der Empoͤrung nicht erwarten koͤnnen. Sie fuhr mitten durch den Tumult zur Curie, und begruͤßte ihren Gemahl als Koͤnig. Ihm selbst war ihr Frohlocken graͤßlich; er hieß sie zuruͤckkehren. In einer Gasse, die von der Zeit an im- mer den Nahmen der Verruchten trug, lag die Leiche ih- res Vaters vor ihr. Die Maulthiere wichen zuruͤck: der Knecht hielt die Zuͤgel an, da gebot ihm die Rasende sie uͤber den Leichnam hinzutreiben: Blut bespruͤtzte den Wagen und ihr Gewand. Nach einer andern Sage, die Ovid ausbildet Fast. VI. v. 598 ff. , erregte Tarquinius Vermessenheit ein Gefecht zwischen sei- nen Anhaͤngern und denen die dem Koͤnige treu waren; worin dieser, am Fuß der Esquilien, nach seiner Woh- nung fluͤchtend erschlagen ward: und die blutige Leiche lag dem Wagen der Tullia im Wege, als sie hinfuhr Be- sitz vom Koͤnigshause zu nehmen. Servius soll vier und vierzig Jahre uͤber Rom ge- herrscht haben. Er war vom Volk angebetet: denn er vereinigte alle Tugenden. Wie er weise und freundlich regierte, war er in seiner Jugend der bravste Soldat ge- T 2 wesen. Als Juͤngling hatte er in einer schon fast verlohr- nen Schlacht eine Fahne unter die Feinde geworfen, und die Soldaten dadurch zu einem letzten, den Sieg entschei- denden Angriff herangefuͤhrt. Er fuͤrchtete keine Gefahr in der Mitte des Volks, weil er wußte von ihm habe er keine zu besorgen, und so uͤberraschte ihn das Verbrechen, und das Volk raͤchte ihn nicht. Es opferte ihm nur Thraͤ- nen; doch als der Leichenzug durch die Stadt gefuͤhrt ward, als das Ebenbild des Koͤnigs, im Pomp seiner In- signien, hinter der Bahre herzog, da entzuͤndeten sich alle tugendhafte und wilde Leidenschaften bey dem erneuten Anblick seiner Zuͤge: Aufstand und Rache waͤren unauf- haltsam ausgebrochen: aber so leichtsinnig ist das Volk daß man es besaͤnftigte indem dieses geliebte Antlitz ver- huͤllt ward. Doch sehr lange lebte sein Andenken fort; und wie das Volk seinen Geburtstag an allen Ronen feierte; denn es war ungewiß geworden in welchem Mo- nat, aber daß er an einem Nonentage gebohren sey war eine einstimmige Sage; wie diese Verehrung inniger ward als die Patricier, da die consularische Verfassung befestigt war, das Volk hart druͤckten; da fand der Senat es noth- wendig festzusetzen daß die Markttage nie an den Nonen gehalten werden sollten, damit nicht das versammelte Landvolk, erhitzt durch gegenwaͤrtigen Druck und das An- denken besserer Zeiten, einen Aufstand wage, um die Mo- narchie herzustellen Macrobius Saturnal. I. c. 13. . Vielleicht ward erst damals der alte Kalender abgeschafft, in dem, nach etruskischer Weise, jeder neunte Tag Geschaͤftstag und Markttag war. Servius war Roms Heinrich, aber die Koͤnige Roms stehen in der alten Sage ganz allein, ohne daß irgend eines Mannes unter ihren Unterthanen namentlich gedacht wird; und so wissen wir nicht ob er, wenn jene herrlichen Gesetze, die sein heißen, sein Werk waren, allein han- delte, oder wie Heinrich einen Freund und einen Rathge- ber hatte. Die Sage erzaͤhlt ein Wunder, wodurch die Natur ihren Abscheu gegen Tullias Ausartung kund gethan habe: sie soll es gewagt haben den Tempel der Fortuna zu besu- chen worin jene verehrte Statue ihres Vaters aufgestellt war: als sie in den Tempel getreten, habe die Statue ihr Antlitz mit der Hand verdeckt Ovidius Fast. VI. v. 613. . Aber wie allgemein auch die Erzaͤhlung von Tullias gehaͤuften Verbrechen ist, und obgleich wir schon der histo- rischen Zeit immer naͤher kommen, doch glaube ich ist es erlaubt zu zweifeln ob sie nicht fuͤr Suͤnden welche ihr das verdiente Schicksal zuzogen daß jedes Verbrechen des- sen sie beschuldigt ward glaublich schien, dadurch gestraft worden ist daß ihr noch schwaͤrzere als sie beging angeschul- digt wurden. Gegen sehr große Veroͤrecher scheint Wahr- haftigkeit und Gerechtigkeit nicht mehr Pflicht, und eine Sage die mit Bewußtseyn der Uebertreibung anfaͤngt wird im naͤchsten Menschenalter geglaubt wenn sie allgemein er- zaͤhlt worden ist. Daß sich eine Verschwoͤrung gegen Tul- lius bildete ist sehr glaublich, daß er sein Leben im Auf- ruhr verlohr scheint gewiß zu seyn; aber Sage gegen Sage koͤnnen wir doch eben so wohl glauben daß seiner Leiche die letzte Ehre erwiesen ward, als daß sie unbegraben hinge- worfen sey: und wie ist jenes mit der Erzaͤhlung von ihrer frevelhaften Mißhandlung zu vereinigen? Wer sich im Buͤrgerkrieg in der Wuth gegen einen gefallnen Feind so schrecklich vergißt der wird seine Leiche nicht feyerlich be- statten: er duͤrfte es nicht einmal thun weil er Gefahr ge- gen sich erregen wuͤrde: am wenigsten der Gemahl einer so entarteten Tochter. Vieles aber scheint sich vereint zu haben um ein graͤß- liches Licht uͤber die ganze Geschichte des letzten Tarqui- nius und der seinigen zu verbreiten. Die Patricier hatten Tarquinius Verbrechen getheilt, sein Undank erregte ihren Haß und ward sein Verderben: sie mußten streben, ihre Theilnahme an einem so ungeheuren und uͤbelbelohnten Verbrechen zu verschleyern und seine Schuld zu erschwe- ren. Auch das Volk, wenn gleich dankbar gegen die koͤ- nigliche Herrschaft, verwuͤnschte das Andenken eines har- ten Herrn der es zertreten hatte. Die ganze Geschichte aber bildete sich idealisch graͤßlich aus, weil sie von Dich- tern besungen ward, deren Lied uns statt Historie gilt S. oben S. 178. Ich fuͤge zu den dort gegebenen histori- schen Beweisen vom ehemaligen Daseyn alter geschichtlicher Lieder noch eine merkwuͤrdige Stelle aus dem Auszug des Fe- stus s. v. Camenæ: Camenæ musæ quod canunt antiquo- rum laudes. Horazens annosa volumina vatum moͤchte ich auch lieber von uralten Gedichten altitalischer Art, aus der Zeit, da die Dichter vates hießen, als von Prophetenbuͤ- chern erklaͤren. . Ich wiederhole es, von Lucumo Ankunft zu Rom bis zur Schlacht am Regillus ist das Werk eines epischen Dichters unverkennbar, und eines weit groͤßeren als Rom in der Zeit seiner glaͤnzendsten Cultur hervorbrachte, wenn auch sein rauhes Versmaaß und die gesetzlos reiche Spra- che den spaͤteren sein Gedicht ungefaͤllig machen mochte. Man vergleiche die lebensvolle Fuͤlle dieser Periode, und die trockne Duͤrre der unmittelbar folgenden; man frage sich dann ob man in diesem Zeitraum nicht auf dichteri- schem Boden wandle? — Mit dieser Ansicht muͤssen wir uns scheuen die Tarquinier als aller Verbrechen schuldig die ein Dichter geschildert hat zu verurtheilen. L. Tarquinius der Tyrann. Die Herrschaft des L. Tarquinius wird so dargestellt wie die der griechischen Tyrannen die dem Nahmen ihrer Dictatur einen so boͤsen Ruf gemacht haben. Er umgab sich, sagt man, mit einer Leibwache: er verurtheilte jeden der ihm verhaßt oder verdaͤchtig war: er zog das Vermoͤ- gen der Hingerichteten und Verbannten ein; er veroͤdete den Senat und ließ ihm nicht einmal den Schein eines Antheils an der Verwaltung den die besseren unter den Griechischen Usurpatoren oft selbst der Volksgemeinde goͤnnten. Das Volk fuͤhrte er wieder zu den Frohndien- sten zuruͤck, wodurch sein Ahnherr es so schwer gedruͤckt hatte: alle Staͤnde wurden durch harte Steuern erschoͤpft. Aber wenn die Regierung dieses Koͤnigs den Roͤmern ein schweres Joch war, so laͤßt es sich auch nicht verkennen daß sie durch die gebotne und unverweigerliche Anstren- gung der schon sehr großen gesammelten Kraft Rom schnell zu einer großen Macht erhob. Auf den Landtagen der Latiner, wo die Haͤupter, viel- leicht der gesammte Adel ihrer Staͤdte zusammenkamen, im Hain der Ferentina, wie unsre Vorvaͤter sich unter den Eichen versammelten, hatte Rom durch das Buͤndniß des Servius Stimme, der die vorherrschende aus aͤltern Kriegen gefuͤrchtete Macht vorzuͤgliche Bedeutung gab. Tarquinius erweiterte seinen Einfluß durch persoͤnliche Verbindungen, durch Verschwiegerung mit dem Fuͤrsten oder Dictator von Tusculum Octavius Mamilius; und es scheint daß die Latiner einem verwuͤstenden, fuͤr eine Verbindung vieler zum Theil entlegener Staͤdte gefaͤhrli- chen und wenig Vortheil darbietenden Kriege die freywil- lige Unterwerfung unter Roms Hegemonie und Theil- nahme an Kriegen, welche Beute und Eroberung darbo- ten, vorgezogen haben. Der Widerstand des Oberhaupts von Aricia zog ihm den Tod zu, und beseitigte jeden Wi- derspruch gegen den Abschluß eines freywilligen Buͤndnis- ses wodurch Rom Haupt des Latinischen Volks ward. Diesem sollen schon damals die Herniker beygetreten seyn, und auch die Volsker von Ecetraͤ und Antium, wenn nicht diese beyden Staͤdte damals noch latinisch waren, und erst spaͤter in die Gewalt der Volsker geriethen. Urspruͤng- lich waͤren sieben und vierzig Staͤdte verbuͤndet gewe- sen Dionysius IV. c. 49. , welche gemeinschaftlich den Tempel des Jupiter Latiaris auf dem Albaner Berge stifteten, und sich dort jaͤhrlich zu einem gemeinsamen Opfer und Fest, den Lati- nischen Ferien, versammelten. Zu diesem lieferte jede Stadt ein ihr angewiesenes Theil Laͤmmer, Milch, Kaͤse, Fladen: fuͤr alle gemeinschaftlich ward von den Roͤmern, wenn sie im Besitz der Hoheit waren, ein Stier geopfert, von dessen Fleisch jede berechtigte Stadt einen Antheil er- hielt: daher ist zum Latinischen Bunde gehoͤren, und Fleisch auf dem Albaner Berg empfangen, gleichbedeu- tend. Die Bundestruppen welche die Latiner stellten ver- einigte Tarquinius in Legionen mit seinen Roͤmern, wel- ches auch als Rom der Oberherrschaft entsagt hatte, bis zum großen latinischen Kriege, wenn die beyden Voͤlker verbunden handelten, gewoͤhnlich geschehen zu seyn scheint. Der erste gemeinschaftliche Feldzug ward gegen Suessa Pometia gerichtet. Suessa war damals eine bluͤhende Stadt, reich durch den Besitz des noch sehr fruchtbaren und angebauten Gebiets, der Pometinischen Ebenen, die jetzt als Suͤmpfe mit einer geringen Veraͤnderung des Nahmens verrufen sind. Ob Volsker oder Aurunker beyde Voͤlker eines Stamms diese Stadt damals besaßen, ist, ungeachtet dieser Krieg ein volskischer genannt wird, sehr zweifelhaft, denn im Jahr 252 war sie, nach dem Zeugniß derselben Annalen, im Besitz der Aurunker Livius II. c. 17. . Die Stadt ward erobert und gewaͤhrte eine unermeßliche Beute. Pisos Zahl, der sie auf 40000 Pfund Silber an- gab, war nicht, wie Livius meint, der sich nur des Atti- schen Talents erinnerte, verschieden, und uͤbertriebner als die des Fabius der fuͤr Griechen schrieb und von vierhun- dert Talenten redete, denn durch dieses Wort, welches freylich den griechischen Leser irre fuͤhrte, wollte er das Italische Talent bezeichnen, ein Gewicht von 100 Pfunden Silber, am Werth damals dem Vermoͤgen der ersten Klasse und der hoͤchsten bey den Roͤmern damals ge- braͤuchlichen Zahleinheit fuͤr Geldsummen gleich. Auch hier zeigt sich wie die Wahrheit denen weit naͤher liegt die mit unschuldigem Gemuͤth ihr nachgehen, als sol- chen die sie kuͤustlich suchen, wenn sie den angebohrnen Sinn fuͤr sie verscherzt haben. Es scheint unmoͤglich daß Livius das Werk eines wie Dionysius als Kritiker un- ter seinen Zeitgenossen beruͤhmten Mannes nicht gekannt haben sollte, welches sich als das erste kritische uͤber die Roͤmische Geschichte ankuͤndigt. Er scheint es verschmaͤht zu haben, vielleicht ohne es durchzulesen: denn er er- waͤhnt es nie, und nimmt nie Ruͤcksicht darauf. Ihm, der in jenen Zeiten eine weit groͤßere Ureinfalt glaubt als wir einraͤumen koͤnnen, der Kroton von Rom durch unzu- gaͤngliche Voͤlker, noch unter diesem Tarquinius Delphi von Rom durch unbekannte Voͤlker und unbekannte Meere getrennt glaubt, ihm scheint damals die Summe von 40000 Pfunden Silber unglaublich: mir scheint es mit Unrecht, wenn nicht allein der Werth der verkauften Ge- fangnen, aller Beute, sondern auch der vielleicht zum Theil verkauften Feldmark gerechnet wird. Was haͤtte er, was muͤssen wir von Dionysius Urtheil denken, welcher jene vierhundert Talente nur als den geweihten Zehnten des erbeuteten Goldes und Silbers angiebt, ohne die den Soldaten preis gegebne uͤbrige Beute zu rechnen. Seine Erfindung ist diese Angabe uͤbrigens gewiß nicht, sondern wahrscheinlich die eines Roͤmischen Fablers, vielleicht ist sie Uebertreibung des Gedichts selbst, wie die Zahlen in arabischen und persischen historischen Gedichten. Ein Grieche, an Talente zu sechzig Pfunden gewoͤhnt, haͤtte wohl nicht erfunden daß das uͤbrige Gold und Silber, 3600 Talente, unter die Soldaten, jedem zu fuͤnf Pfun- den vertheilt worden sey; weil daraus eine wunderliche Zahl, und wie man sie bey der Freyheit der Erdichtung nicht erwaͤhlt, fuͤr die gesammte Armee entsteht, wenn auch unglaublich groß genug. Aber der Urheber der Er- zaͤhlung hatte italische Talente im Sinn, und dann wird die Zahl des Heers des Tarquinius der angeblichen Beute wuͤrdig ungeheuer, naͤmlich nicht weniger als 72000 Mann. Es ist keineswegs uͤberfluͤssig solche Ausartungen angebli- cher historischer Nachrichten genauer vor den Blick zu ziehen, damit man das Ganze wuͤrdige dem sie an- gehoͤren. Gabii, damals eine große Latinische Stadt, war dem allgemeinen Bunde nicht beygetreten, sondern hatte seine Unabhaͤngigkeit bewahrt. Es ist merkwuͤrdig daß in der fuͤnffachen Eintheilung der Landschaften, in der Disciplin der Augurien, Gabinisches Land neben dem Roͤmischen, Fremden, Feindlichen und Ungewissen besonders aufge- fuͤhrt wird Varro de L. L. IV. c. 4. , welches auf zwiefache Weise gedeutet wer- den kann. Dahin naͤmlich, daß fuͤr die Augurien das Land aller bey den Latinischen Ferien vereinigter Staͤdte wie Roͤmischer Boden gegolten habe, aber das Gabinische Gebiet nicht, obgleich es als latinisch auch nicht als fremd angesehen ward: oder auch dahin, daß aus Gabii die eigenthuͤmlichen latinischen heiligen Gebraͤuche ent- sprungen waͤren, und daß unter dem Gabinischen alles Latinische Gebiet zu verstehen und dem Roͤmischen, als wo etruskische Riten galten, entgegengesetzt sey. Der Roͤmi- sche Koͤnig suchte durch die Waffen zu erhalten was Un- terhandlungen nicht bewuͤrken konnten, aber auch seine Waffen hatten keinen gluͤcklichen Erfolg, und keine bessere Hoffnungen: die naͤmliche List die um eben diese Zeit Da- rius die Herrschaft uͤber das abgefallne Babylon wieder verschafft hatte, eine List bey der Selbstaufopferung wie man sie nur an der Tugend liebt den Feind hintergeht, uͤberlieferte ihm die feindselige Stadt. Sextus, sein Sohn, ertrug es, unter dem Schein einer zuerkannten Strafe, sich staͤupen zu lassen, und entfloh mit den bluti- gen Zeichen der Schmach bedeckt nach Gabii, als nur bey den unversoͤhnlichsten Feinden seines Vaters gegen die aͤu- ßersten Ausbruͤche der Tyranney geschuͤtzt. Er fand diesen Schutz, Mitleiden und Glauben: seine hohe Geburt, seine Kenntniß des feindlichen Heers, Tapferkeit in den Gefech- ten die er mit ihnen theilte, bewogen die Gabiner ihn zum Anfuͤhrer bey ihren Streifzuͤgen zu ernennen, und diese wurden um so glaͤnzender weil Tarquinius ihm absichtlich Beute und Truppen an verabredeten Orten aufopferte. So ward er den Gabinern stets werther; je mehr er ihre Vorliebe gewann, um so mehr entzogen sie ihr Vertrauen den alten Anfuͤhrern, deren Kaͤlte und Mißtrauen ver- daͤchtige Abgunst hieß. Ohne den Nahmen des Dictators besaß er schon die Gewalt, und war seinem Zweck nahe gekommen das betrogene Volk zu uͤberliefern. An diesem letzten Schritt konnte alles scheitern. Er sandte einen vertrauten Boten an seinen Vater um Rath und Gebot. Der Koͤnig befahl diesem, — wie Thrasybulus von Miletus den Abgesandten Perianders durch ein Kornfeld fuͤhrte, wo er die hervorragenden Aehren mit seinem Stabe ab- schlug, — ihn in den Garten zu begleiten, hoͤrte seiner Er- zaͤhlung umherwandelnd und schweigend zu, zerschlug die hoͤchsten Mohnblumen mit dem Stabe, und entließ ihn verwundert ohne Antwort, mit dem Befehl zu erzaͤhlen wie er aufgenommen sey. Sextus errieth den Sinn der Handlung. Die ersten Buͤrger Gabiis verlohren durch falsche Anklagen ihr Leben oder ihr Vaterland, und die Stadt, ihrer Haͤupter beraubt, verraͤtherisch eingenom- men, oder verfuͤhrt, schloß einen eignen Bund der Unter- thaͤnigkeit mit dem Roͤmischen Koͤnig, welcher auf das Holz eines Schilds eingegraben, im Tempel des Jupiter Fidius bis auf Dionysius Zeit erhalten war Dionysius IV. c. 58. . Ostia war die aͤlteste der Seecolonien, welche, von den latinischen verschieden, roͤmisches Buͤrgerrecht mit Befreyung vom Kriegsdienst genossen; wahrscheinlich also caͤritisches Buͤrgerrecht ohne Theilnahme am Staat Ueber die coloniæ maritimae, deren angewiesene Laͤnde- reyen durch eine eigne Limitation unterschieden waren, vergl. Livius XXVII. c. 38. Daß die Antiaten im Jahr 416 zugleich Colonie und Buͤrger wurden sagt er VIII. c. 14. . Das latinische Buͤndniß ward die Grundlage des Systems der Colonieen wodurch Rom Italien erobert und be- herrscht hat. Die Hoheit war schon damals den Roͤ- mern zugesichert, so wie sie im Anfang des fuͤnften Jahrhunderts wieder gewonnen ward, aber das Verhaͤlt- niß der Verbuͤndeten war dennoch ehrenvoll und vortheil- haft. Sie waren wohl schon damals, wie durch das Buͤndniß des Consuls Cassius vom Jahr 261 Dionysius VI. c. 95. berech- tigt, die Haͤlfte der eroberten Laͤndereyen zu erhalten, aus denen sich der Ager Latinus bildete Livius VIII. c. 11. , den man sich so wenig als die Roͤmischen Domainen zusammenhaͤngend denken muß, sondern zerstreut, wie er aus den verschie- denen confiscirten Feldmarken entstanden war. Wahr- scheinlich als eine Abfindung statt der Theilung, wurden aber auch von Rom als dem Haupt des Bundes, latini- sche Colonieen gestiftet: Staͤdte, bey deren ersten Ansiede- lung Latiner und Roͤmer berechtigt waren die Buͤrger zu bilden, und bis zur Erfuͤllung der gesetzlich bestimmten Zahl der Landlose bey dem Magistrat der fuͤr die Einrich- tung der Colonie ernannt war Aufnahme zu fordern. Von dem Jahr 416 blieb ihnen nur das Recht dieser Theilnah- me, da sie alle Vorzuͤge eines gleichen Buͤndnisses einge- buͤßt hatten. Eine solche Colonie war nun eine latinische Stadt mit denselben Rechten wie die alten verbuͤndeten, welche, seitdem latinische Colonieen entstanden, von ih- nen durch den Beynahmen der Alten, Prisci, unterschie- den wurden: ein Beynahme der noch naͤher die aͤchtlatini- schen von den Volskischen Staͤdten, die ihnen spaͤterhin beygerechnet wurden, unterschied. Ihr Contingent zum Heer war in der Stiftungsurkunde bestimmt und diente mit den uͤbrigen Latinern. Roͤmer, welche bey der ur- spruͤnglichen Gruͤndung das Buͤrgerrecht der Colonie an- nahmen, entsagten dadurch dem Roͤmischen: sobald die Colonie als Staat in den Besitz ihrer Rechte getreten war, konnte sie ihr Buͤrgerrecht mittheilen; sie konnte die alten Einwohner die nach dem Verlust ihres Eigenthums in den Mauern ihrer Heimath ausdauerten, die als Pach- ter Erwerb durch die Bestellung ihrer ehemaligen Hufen suchten, sie konnte auch fremde Italiker zu Buͤrgern auf- nehmen, und die Zahl derselben scheint, wie das Beyspiel von Fregellaͤ beweißt, in Hinsicht der Vermehrung unbe- graͤnzt gewesen zu seyn; aber sie durste nicht unter die ur- spruͤnglich bestimmte Zahl fallen, weil die Groͤße des Con- tingents dieser angemessen bestimmt war. Im Fall der Veroͤdung war Rom, urspruͤnglich wohl gemeinschaftlich mit Latium, berechtigt diese Zahl durch neue Buͤrger zu er- gaͤnzen, ein Fall der nach erschoͤpfenden Kriegen nicht sel- ten eingetreten ist, und wohl mit einer neuen Theilung der Feldmark begleitet war, oder doch, wenn, wie ich an sei- ner Stelle wenigstens hoͤchst wahrscheinlich zu machen ver- traue, die Untheilbarkeit der assignirten Hufen, als voͤllig geschlossener, schon damals galt, fuͤr jeden den Verlust von allem was er uͤber den Umfang einer solchen Hufe be- saß, nach sich zog. Denn die Verpflichtung des Contin- gents traf die Stadt unerlaßlich: und die Aufopferung eines Theils des Landeigenthums so viel außer den oͤden Hufen noͤthig war um den neuen Buͤrgern ein Erbe zu verschaffen, ward als eine Ausgleichung fuͤr den erleich- terten, sonst unerschwinglich gewordnen Dienst betrachtet. Dieser Unterschied bestand nach der Natur der Sache zwi- schen den Colonieen und den alten Latinern daß jene nicht nach dem Buͤndniß ( ex foedere ), sondern nach ihrem Stiftungsbrief ( ex formula ) Truppen stellten: es findet sich auch keine Spur daß sie, wenigstens die nach 416 gegruͤndeten, an der allgemeinen Zusammenkunft auf dem Albanerberge Theil hatten. Es war durch diese Colonieen daß das latinische Volk, der kleinste unter den italischen Staͤmmen, uͤber die ganze Halbinsel seine Sprache und seine Gesetze ausbrei- tete, und die Voͤlker unter denen sie gegruͤndet wurden zum Uebergang in ein roͤmisches vorbereitete, eine Veraͤn- derung welche die Militaͤrcolonieen mit zerstoͤrender Ge- waltsamkeit beschleunigten und vollendeten, und allmaͤh- lich uͤber den ganzen Westen ausbreiteten. Unter Vols- kern, Sabellern, Etruskern und Umbrern die zahlreich in ihren Mauern lebten entfernten sich die latinischen Colonisten offenbar nicht wenig von ihrer urspruͤngli- chen Nationalitaͤt in Sprache und Sitten; davon zeugen die erhaltnen Denkmaͤhler und Inschriften. Aber der Punkt auf dem diese fremden Mitbuͤrger und Beysassen, und die umwohnenden, mit ihnen zusammenflossen war der Eigenthuͤmlichkeit des alten Latium nahe, dem erloͤ- schenden Volksstamm fern. Das neue Wesen wuͤrkte zu- ruͤck auch auf Rom und die alten Latiner: und so entstand eine weit vergroͤßerte neue Einheit, die immer schneller immer mehr in sich hineinzog. So wuchsen auch Roms Streitkraͤfte: die ausziehenden Buͤrger aus der herrschen- den Stadt, wie aus den verbuͤndeten, hatten anwesend und unter der Menge die dienstfaͤhige Mannschaft nur unmerklich unmerklich vermehrt, vielleicht gar nicht, sofern sie ohne alle Habe waren; von den zuruͤckbleibenden ward ohne Nachtheil, ohne Unrecht, gefordert dieselbe Zahl Solda- ten zu stellen; die kleine Luͤcke ergaͤnzte sich schnell, aber die neue Stadt, wie ein Kapital aus kleinen Summen ge- sammelt wird, war ein Koͤrper eigner Leistungen faͤhig, und stellte ihre Cohorte zum roͤmischen Heer. Die ersten Colonieen dieser Art gruͤndete der Koͤnig Tarquinius, in dem eroberten Lande der Pometinischen Volsker, Signia und Circeji, vielleicht auch Cora. Das aͤlteste Monument der Roͤmischen Geschichte welches uns, freylich nur in einer griechischen Ueber- setzung erhalten ist, der Handelstractat den Rom, im Jahr der Abschaffung der Monarchie, mit Karthago ab- schloß, beweißt eine weit groͤßere Ausdehnung des dama- ligen roͤmischen Koͤnigreichs als die Geschichtbuͤcher an- deuten. Eroberungen hatte die Republik in dieser kurzen Frist gewiß nicht gemacht: sie mußte bald nachher die vom Koͤnige gegruͤndete Herrschaft als Preis der Freyheit auf- opfern. Aber in diesem Tractat wird die ganze Kuͤste bis Terracina, mit dieser Stadt, als den Roͤmern unterthan namentlich bezeichnet; folglich das ganze Volskische Kuͤ- stenland, welches Rom nachher nur durch einen Krieg von anderthalb Jahrhunderten wieder bezwang. Auffallend ist daß alle diese Kuͤstenstaͤdte hier Latinisch heißen: waren sie es vielleicht damals noch; wie Cato sagte, das Vols- kerland habe vormals groͤßtentheils den Aboriginern ge- hoͤrt; und haben sich die Volsker der Kuͤste erst nach dieser Zeit bemaͤchtigt? Wer die Geschichte der Roͤmischen Koͤ- Erster Theil. U nige als mythisch erkennt wird freylich in dem voͤlligen Stillschweigen uͤber eine fruͤhere Anwesenheit dieser Rom nachher so nahen, und in den Begebenheiten jedes Jahrs erscheinenden Nation an der Kuͤste keinen entscheidenden Beweis dafuͤr finden: und allerdings konnten den Latinern unterwuͤrfige ausonische Voͤlker auch zu Latium gerech- net werden. L. Tarquinius erbaute den dreyfachen Tempel des Jupiter, der Juno und der Minerva auf dem Capitolini- schen Berge, dessen Gipfel von seinem Ahnherrn durch Ex- auguration der alten Sabinischen Kapellen, durch Abtra- gung, Ebnung und Substructionen, zur Aufnahme des Baus vorbereitet war. Die Thaten und Begebenheiten beyder Koͤnige von gleichem Nahmen sind von der spaͤten Erzaͤhlung so vermischt daß auch diese Vorbereitungen, so wie der Bau der Abzugsgewoͤlbe und des Circus, und die dem Volk dabey aufgelegten Frohndienste von einigen dem letzten Koͤnige zugeschrieben werden Wie hingegen Valerius Antias die Beute von Apiolaͤ als den Schatz nennt womit Tarquinius der Alte den Bau des Capitols begonnen habe, was die uͤbrigen von der Beute von Suessa, und dem letzten Koͤnige erzaͤhlen. : Arbeiten die zu ungeheuer sind als daß eine Regierung von 25 Jahren sie haͤtte vollbringen koͤnnen. Waren die Substructionen schon vom Ahnherrn vollendet, so erwarb Servius sich auch dadurch die Liebe desjenigen Theils des Volks dem er keine Einmischung in die Gesetzgebung gestattete, indem er den Armen mit wesentlicher Wohlthat vom Frohn loͤßte. Annalen denen Tacitus folgte, erzaͤhlten, auch er habe den Bau fortgefuͤhrt aber mit den Kraͤften der Ver- buͤndeten Histor. l. III. c. 72. . Mit dem Bau des Tempels verbindet die Dichtung die schoͤnen Sagen: von allen Goͤttern haͤtten nur allein Juventas und Terminus verweigert ihre Altaͤre auf dem Capitol der Majestaͤt hoͤherer Goͤtter weichen zu lassen; und die Werkleute haͤtten im Grunde ein unversehrtes frischblutendes Menschenhaupt ausgegraben: Andeutun- gen daß dieser Huͤgel das Haupt der Welt zu werden be- stimmt sey: daß die Jugend des Roͤmischen Reichs nicht verbluͤhen, seine Graͤnzen nicht zuruͤckweichen wuͤrden so lange der Pontifex mit der schweigenden Jungfrau zum Capitol die Goͤtter verehrend hinaufsteigen werde. Beyde Erzaͤhlungen haben das Siegel des großen Dichtergeists der das Tarquinische Epos dichtete: beyde muͤssen also wohl, da dieses sehr wenig vom alten Koͤnig enthalten zu haben scheint, wie es Livius thut, auf den letzten Tarquinius bezogen werden. Daß Roms Graͤnzen nach der Vertrei- bung der Koͤnige gegen diese Zusage des Schicksals zuruͤck- wichen, suchten das Gedicht und alle Annalen zu verhuͤllen. Der Umfang des Tempels den auch Sylla bey dem beobachtete der auf den Grundmauern des im Buͤrger- kriege verbrannten Tarquinischen wieder aufgefuͤhrt ward, machte ein Viereck von beynahe gleichen Seiten aus, des- sen Umfang 800 Fuß betrug. Ein genuͤgendes Bild von diesem alten Tempel der wie die von Indien und Aegypten einzig uͤber duͤrftige Haͤuser und Huͤtten hervorgeragt zu U 2 haben scheint, gewaͤhren die alten Nachrichten nicht. Dionysius IV. c. 61. scheint zu versichern daß auch der alte Tem- pel wie der Syllanische von einer dreyfachen Saͤulenreihe gegen das Forum, und einer zwiefachen an den drey uͤbri- gen Seiten umgeben: uͤberhaupt aber dieser letzte sein hergestelltes Abbild, nur in weit groͤßerer Pracht war. Marmor erschien wohl nirgends am Tarquinischen Tem- pel, sondern Tiburtinischer Stein. Der verbundne Dienst der drey Gottheiten denen das Capitolium geweiht war, ist etruskisch. Die alte roͤmische Sitte welche die Goͤtter nicht in menschliche Formen gestaltet haben soll, war schon erloschen und Statuen von Erz und etruskischer Kunst fehlten wohl nicht; obgleich es fast unmoͤglich ist daß die alten ehernen Bilder der Koͤnige auf dem Capitol, deren Plinius in Hinsicht auf das Costum und die Sitte der Goldringe so gedenkt als ob sie ihm gleichzeitig geschienen haͤtten, aus dem zwiefachen Brand gerettet, und schon von Tarquinius in seinem Tempel aufgestellt gewesen seyn sollten. Wie Salomon tyrische Kuͤnstler gebrauchte kann der Roͤmische Koͤnig in einer Stadt deren Buͤrger nur Ackerbau und Kriegsdienst uͤbten, keine andre als fremde etruskische gebraucht haben. Fuͤr diese Nation war das Capitolium kein außerordentliches Werk. Dort in Jupiters Cella legte Tarquinius unter der Verwahrung zweyer Vorsteher die Sibyllinischen Schick- salsbuͤcher nieder. Auch hier schwankt die Sage zwischen beyden Tarquiniern: Varro bey Lactantius Institut. I. c. VI. 10. erzaͤhlt von dem alten Koͤnig, was alle uͤbrige als dem letzten wi- derfahren melden. Sie weichen ebenfalls ab in Hinsicht der Zahl der Buͤcher welche eine fremde Frau dem Roͤmi- schen Koͤnige fuͤr einen Preis darbot welcher, wenn Lactan- tius Varros Angabe einigermaßen richtig in der Geldsorte seiner Zeit ausgedruͤckt hat, dem Maaß des Vermoͤgens der zweyten Klasse gleich kam. Die Unbekannte, erzaͤhlt er, habe dreyhundert Goldstuͤcke gefordert: wahrschein- lich also hatte Varro 30000 Sestertien genannt, welche 75000 Pfunde ausmachen. Haͤtte er aber selbst von Gold- stuͤcken geredet, und an alte griechische Statern gedacht, so wuͤrde die genannte Summe das Vermoͤgen der ersten Klasse uͤberstiegen haben. Zweymal verwarf der Koͤnig ihre Forderung als unsinnig; nachdem sie zwey Drittheile der anfaͤnglich dargebotnen Buͤcherzahl verbrannt hatte, und mit dem einzigen, oder mit den drey noch uͤbrigen zum letztenmal zuruͤckkehrte, zahlte er den geforderten Preis. Fuͤr die Mehrzahl der geretteten reden die zahlrei- cheren Stimmen der Erzaͤhler, und der foͤrmliche Aus- druck; es werde den Decemvirn befohlen die Sibylli- nischen Buͤcher zu befragen: an der einfachen glaubt Pli- nius sey kein Zweifel H. N. XIII. c. 27. . Diese Orakel waren, wie er ausdruͤcklich sagt wahrscheinlich aber nur voraussetzt, auf Papyrus geschrieben; und damals (so jung waren die Annalen der currenten Schreibkunst) schien es auffal- lend daß sich das Original des Tarquinius uͤber vierhun- dert Jahr erhalten hatte bis es im Brande des Capito- liums verzehrt ward. Uebrigens waren diese Buͤcher ein so furchtbares Ge- heimniß seit Tarquinius einen der Duumvirn deren Ob- hut er sie anvertraute wegen Geschwaͤtzigkeit wie einen Va- termoͤrder hatte ersaͤufen lassen, daß uͤber ihre Beschaffen- heit gar keine Nachrichten vorhanden sind. Selbst die Vorsteher, deren Zahl, anfaͤnglich zwey, nachher auf zehn, und zuletzt auf funfzehn vermehrt ward, haben sie schwer- lich eroͤffnen duͤrfen ausgenommen wenn ihnen vom Senat der Befehl dazu ertheilt ward. Wir wissen daher nicht einmal zuverlaͤssig in welcher Sprache sie geschrieben wa- ren. Auch scheint man selbst in der neuesten Zeit, obgleich der Glaube herrschte das alte Rom sey von den Griechen und allem was griechisch war durch eine tiefe Kluft ge- schieden gewesen, die Frage kaum aufgeworfen zu haben; obgleich bey dieser Meinung es unbegreiflich scheinen muß daß Roͤmische Priester Buͤcher gebrauchen konnten zu de- ren Auslegung sie gewiß keinen fremden Dollmetscher zu- lassen durften. Aber wirklich war die griechische Sprache, wenn auch bis auf die Zeiten des zweyten Punischen Kriegs die Litteratur ohne alle Ausnahme, welches doch nicht einmal wahrscheinlich ist, den Roͤmern ganz unbe- kannt gewesen seyn sollte, ihnen gewiß so fremd nicht: im fuͤnften Jahrhundert redete der roͤmische Gesandte, wenn gleich fehlerhaft, griechisch zur Tarentinischen Volksver- sammlung, und wie haͤtten Rom und Karthago unterhan- deln koͤnnen, außer durch das gemeinschaftliche Mittel der griechischen Sprache? welche den Karthaginensern so be- kannt war daß Hannibal griechisch schrieb. Fruͤher hatte die punische Regierung einmal verboten darin zu unter- richten; ein Verbot welches natuͤrlich bald in Vergessen- heit gerieth, und eben den haͤufigen Gebrauch der Sprache beweißt. Fuͤr die Abfassung der alten roͤmischen sibyllini- schen Buͤcher in griechischer Sprache zeugt auch daß der Senat sie durch Annahme der sibyllinischen Buͤcher und Spruͤche zu ersetzen suchte die unter den Griechen umgin- gen, welche, wie aus Aristophanes erhellt, nebst den Weissagungen des Bakis, waͤhrend des Peloponnesischen Kriegs, — in der ersten Haͤlfte des vierten Jahrhunderts, — in Athen bey den Glaͤubigen in großem Ansehen stan- den. Wahrscheinlich waren sie auch nichts anders als eben eine solche Sammlung, und wie die spaͤtern, eine Reihe in Hexametern verfaßter Orakelspruͤche. Denn ob- gleich in der Geschichte als Resultat der Befragung der heiligen Lieder nur die Vorschriften genannte griechische Goͤtter besonders zu verehren, oder ihren Dienst in Rom einzufuͤhren angefuͤhrt sind, so laͤßt sich theils hier, wo die Frage war nicht was bevorstehe, sondern was gethan werden solle, um den Himmel zu versoͤhnen, nichts an- ders erwarten: theils findet sich doch auch bey Livius selbst XXXVIII. c. 45. unter dem Jahr 566. Meldung von einer bestimmten Wahrsagung, die freylich vom Erfolg widerlegt worden ist: Rom duͤrfe seine Herrschaft nicht uͤber den Taurus ausdehnen. Ein Gebot, welches, wenn es sich in diesen alten Buͤchern fand, die gewiß nicht fuͤr Rom geschrieben waren, nach Asien hindeutet, auf die Erythraͤische Herophile, oder die Sardianische Sibylle des Philetas, und wahrscheinlich fuͤr die Lydischen Koͤnige gedichtet war, ohne ein bestimm- tes Volk zu nennen. Der griechische Ursprung der Sibyl- lengedichte wird endlich aus den Antworten klar, welche die Republik aus ihnen empfing. Sie gebieten stets die Verehrung griechischer Gottheiten, und nach griechi- schem Ritus opfern war gleichbedeutend mit auf Ge- bot der Sibyllinischen Buͤcher Opfer bringen. Schwer uͤbrigens ist es zu begreifen wie man bey einem bestimmten Fall eine Antwort in diesen Buͤchern suchte. Die einzige denkbare Art des Verfahrens scheint zu seyn daß die Vorsteher thaten wie die Morgenlaͤnder wenn sie den Koran oder Hafis befragen, wie die alten Christen die Bibel als Orakel befragten: durch Aufschla- gen, oder Aufrollen, nach vorhergehendem Gebet, mit Beachtung der ersten in das Auge fallenden Stelle. Ganz verschieden von den Sibyllinischen waren die Schicksalsbuͤcher ( libri fatales ) welche Menschenopfer ge- boten. Auf ihr Geheiß wurden mehr als einmal in ge- fahrvollen Kriegen ein Gallier und eine Gallierin, ein Grieche und eine Griechin auf dem Viehmarkt zu Rom le- bendig begraben. Dies war vermuthlich ein Versuch das Schicksal zu taͤuschen, wenn es beschlossen haͤtte daß eine dieser Nationen, der Erbfeinde der Etrusker, ihr Land einnehmen sollte, wie das Orakel zu Brundusium dadurch erfuͤllt ward daß man die erschlagnen Arpanischen Abge- ordneten in der Stadt begrub Justinus XII. c. 2. , und die Sage der Praͤnestiner durch die Verhaftung ihrer Deputirten im Aerarium zu Rom. Denn daß die Schicksalsbuͤcher, de- nen Rom bey der Vollbringung dieser Graͤuel gehorchte, etruskisch waren, eben wie die Ritualbuͤcher, in denen so- gar die Grundformen der Verfassung als goͤttliche Lehre vorgeschrieben waren, ist nicht nur an sich hoͤchst wahr- scheinlich, sondern wird es dadurch noch mehr daß die Roͤmer bey der Belagerung von Veji belehrt wurden, die Schicksalsbuͤcher knuͤpften das Schicksal ihrer und dieser Stadt an die Ableitung des Albanersees. Die Sibyllini- schen Buͤcher muß man entschieden von dem Gebot solcher Unthaten freysprechen. Orakel wie die Griechischen, wo sich die Gottheit durch den Mund einer begeisterten Priesterin den Fragen- den offenbarte hatte kein Italisches Volk. Bey den Apu- liern auf dem Garganus findet sich, aber in einem grie- chischen Heroum des Kalchas, also entlehnt, die ver- wandte griechische Sitte sich Offenbarungen im Traum zu erwerben, dadurch daß man nach dargebrachtem Opfer im Tempel schlief. Beyden Voͤlkern, den Etruskern und La- tinern war das roheste Orakel, die Loose, gemeinschaft- lich; die beruͤhmtesten waren zu Praͤneste im Tempel der Fortuna, aber auch die zu Caͤre werden erwaͤhnt. Diese erinnern an die Runenstaͤbe unsrer Vorfahren. Die Praͤ- nestinischen waren Staͤbe von Eichenholz, mit alter einge- grabener Schrift, welche ein vornehmer Praͤnestiner im innern Felsen, wo er ihn auf Geheiß aͤngstigender Traͤume ausgehauen, entdeckt haben sollte. Diese wurden von einem Knaben fuͤr den der das Orakel befragte gezogen Cicero de divinat. II. c. 41. . Diese einheimischen Orakel und die Weisheit der Etruskischen Priester befriedigten den Koͤnig nicht als sein Haus durch ein furchtbares Wunderzeichen erschreckt ward. Eine Schlange wand sich aus einer hoͤlzernen Saͤule des koͤniglichen Hauses und verbreitete Flucht und Entsetzen. Ein aͤhnliches Ungeheuer war vor dem Untergang der Mutterstadt Troja erschienen. Der Koͤnig sandte zwey sei- ner Soͤhne, Titus und Aruns, nach Delphi um das Orakel zu befragen. Er sandte mit ihnen zur Begleitung und zum Gespoͤtt ihren Vetter L. Junius, der wegen ver- stellter Dummheit den Nahmen Brutus trug. Dieser war der Sohn einer Schwester des Koͤnigs: ein Kind, als er, um sich des Reichthums seines aͤltern Bruders zu be- maͤchtigen, diesen, wie viele andre, auf falsche Beschuldi- gungen toͤdten ließ: er rettete sein Leben als er herange- wachsen war, durch die ausharrende List sich bloͤdsinnig zu stellen, und bereitete sich Rache durch die unerschuͤtterliche Geduld sich als Narr verspotten zu lassen. So weihte er dem Gott was das Opfer eines Narren zu seyn schien, einen Kornellenstab, der aber als das Bild seines Ge- heimnisses, mit Gold gefuͤllt war. Die Koͤnigssoͤhne be- fragten den Pythischen Gott auch fuͤr sich selbst. Der un- ter euch wird zu Rom gebieten, sprach die Pythia aus, der zuerst die Mutter kuͤßt. Die Tarquinier entschieden es unter sich durch das Loos: Brutus lief wie ein Thor den Berg hinunter daß er niederfiel und seine Lippen auf die Erde druͤckte, in deren Mittelpunkt als ihr urspruͤngli- ches Heiligthum Pytho lag. Andre Wunderzeichen und Traͤnme aͤngstigten den Koͤnig: Adler hatten auf einer Palme genistet, nahe am koͤniglichen Hause: sie hatten Junge ausgebruͤtet: die al- ten Adler waren ausgeflogen um Speise zu holen: Geyer in großer Menge uͤberfielen das Nest, stuͤrzten die ungefie- derten Jungen heraus, und vertrieben die zu spaͤt zuruͤck- kehrenden Alten. Der Koͤnig traͤumte: er stehe am Altar zu opfern: es wuͤrden ihm zwey Widder vorgefuͤhrt, von einem Vater gezeugt: er waͤhle den schoͤnsten zum Opfer: der andre stieße ihn mit den Hoͤrnern nieder. Zugleich veraͤndere die Sonne ihren Lauf, und kehre vom Unter- gang zum Morgen zuruͤck. Da warnten ihn die Traumdeu- ter vergebens vor dem der ihm bloͤdsinnig scheine. Er hatte Brutus zum Obersten der Ritter gesetzt, denn damals war Celeres der Nahme dieser Klasse Plinius XXXIII. c. 9. und Festus im Auszuge s. v. , nicht der Leibwache, wie Livius nicht weniger als Dionysius irrig sagt. Diese Wuͤrde verhielt sich zur koͤniglichen wie die des Magister Equitum zur Dictatur, und durch diese Magistratur ward sie erhalten. Ein Oberster der Leibwache haͤtte unmoͤglich befugt seyn koͤnnen eine Volksgemeinde anzusagen. Daß Brutus mit jener Wuͤrde bekleidet war scheint zu der aͤu- ßerst kleinen Zahl historischer Thatsachen zu gehoͤren, eben auch deswegen weil die Kunde sich erhalten hat, wahr- scheinlich mit dem Verbannungsgesetz der Koͤnige, ob- gleich unvereinbar mit der Dichtung worin sie verwebt ist: denn wie haͤtte Tarquinius diese Macht einem vermeinten Bloͤdsinnigen anvertrauen koͤnnen? Man hat gesagt, weil sie groß, und in den Haͤnden eines kraͤftigen Mannes ge- faͤhrlich war. Dazu haͤtte es ihm wohl nicht weder an ganz hingegebnen Dienern, noch an schwachen Men- schen gefehlt, die ihm, was ein Narr nie seyn konnte, so weit er es brauchte an ihrer Stelle nuͤtzlich gewe- sen waͤren. Ardea, die Stadt der Rutuler, welche schon mit den Latinern vereinigt waren, verweigerte dem Koͤnig Gehor- sam, und ward mit großer Macht belagert. Schon wa- ren die Staͤdte jener Gegenden mit starken Mauern befe- stigt, und noch waren selbst in Griechenland die Maschi- nen nicht erfunden, durch die ein stets wachsender Wett- streit zwischen der Kunst des Angriffs und der Vertheidi- gung fester Staͤdte begann. Hunger, verwegne Bestuͤr- mung, oder Untergrabung der Mauern waren die einzigen Mittel der Eroberung, wenn die Belagerten gegen Ver- rath sicher waren. Ardea war schon lange eingeschlossen, und im Heer herrschte der Muͤßiggang eines sorglosen La- gers. Bey dem Trunk stritten die Soͤhne des Koͤnigs mit ihrem Vetter L. Tarquinius Collatinus uͤber den Vorzug ihrer Frauen. So sorglos ist die dichterische Sage dieser alten Maͤhren uͤber Zeitrechnung und Moͤglichkeit, eben wie in unsern alten Liedern, daß Collatinus der Sohn eines vor des ersten Tarquinius Auswandrung aus Etru- rien, also vor mehr als 123 Jahren, nach dem Tode sei- nes aͤltern Bruders diesem gebohrnen Sohns genannt wird, und doch ein Mann in der Fuͤlle des Jugendlebens. Die Sage daß sein Vater ein spaͤtgebohrnes Kind gewesen sey, scheint ihren Grund allein in dem Vornahmen zu ha- ben den er trug; Egerius: dieser wird auf seine erblose Geburt bezogen. Aber auch diese Deutung ist gewiß so falsch als willkuͤhrlich: der Nahme war einer der vielen allmaͤhlich zu Rom ungebraͤuchlich gewordnen Altlatini- schen, und Cato Fragmente Orig. II., aus Priscian. nannte einen Dictator des Latini- schen Bunds Egerius Lesbius. Wollen wir uns erlauben eine Erklaͤrung zu versuchen, so erinnert er an die Goͤttin Egeria, die von den schwangern Frauen verehrt ward; und er mochte sich, in dem Sinn eines Leichtgebohrnen, eben so auf die Umstaͤnde der Geburt beziehen wie die eben- falls veralteten Agrippa und Vopiscus. Es scheint, wie wenig sich auch Collatinus Abstammung historisch bestim- men laͤßt, daß er der koͤniglichen Familie sehr nahe ver- wandt war: so nahe daß dies die uns so hart scheinende Verbannung entschuldigen moͤchte. Eine Freyheit des Umgangs wie sie die Frauen des Abendlands genießen, war den Roͤmerinnen durch Unter- thaͤnigkeit gegen Vater und Mann, durch stille strenge Zucht, durch Hausfleiß und unverbruͤchliche Gesetze der strengsten Nuͤchternheit erworben, wie ihren Maͤnnern die Buͤrgerfreyheit durch gleich unbedingten Gehorsam unter eisernen Gesetzen. Die Griechinnen trugen kein Joch der Sitte und des Gehorsams, daher war allgemeiner Zwang und Einklosterung nothwendig: die Ausnahmen sind sehr selten wo ein Weib außer auf dem Wege des vorgeschrie- benen Gesetzes sicher ginge. So lange aber Rom sich selbst treu war, so lange war Tugend der hoͤchste Ruhm des Weibes, und um diesen stritten die Juͤnglinge fuͤr ihre Frauen. Man beschloß sie zu uͤberraschen damit die That entscheide. In Rom schwelgten die Frauen der Tarquinier in einer spaͤten Nachtstunde bey einem Gastmahl, unter Blumen und Wein: von dort eilten die Maͤnner nach Collatia, und fanden Lucretia noch wach, unter ihren Maͤgden spinnend. Ihr Anblick entzuͤndete in Sextus boͤse Lust. An einem andern Tage machte er sich aus dem Lager nach Collatia auf. Als Vetter, als Bekannter kehrte er in das Haus des Collatinus ein; ward bewirthet und beherbergt. In der Oede der Nacht betrat er die einsame Kammer der schlafenden und huͤlflosen Lucretia. Sey still, Lu- cretia, fluͤsterte er ihr drohend zu, ich bin Sextus Tar- quinius. Ich habe Waffen: du bist des Todes wenn du rufst Livius scheint hier die Worte selbst des alten Gedichts ge- braucht und erhalten zu haben; denn sie bilden zwey Verse saturnischer Art, bey denen der Takt und Abschnitt nicht das Maaß, noch selbst die Zahl und die genaue Folge der Versfuͤße gilt. Tace, inquit, Lucretia, | Sextus Tarquinius sum. Ferrum in manu est; moriere, | si emiseri’ vocem. . Er hatte die Graͤnze verzeihungsfaͤhiger Schuld ohne Ruͤckkehr uͤberschritten: ihre Tugend, ihr jammerndes Flehen bewegten ihn nicht: er drohte mit ret- tungsloser Entehrung ihres Rufs durch falschen Schein: drohte die Verachtung des geliebten Mannes uͤber sie zu bringen, dem sie sich nicht fuͤrchtete ihr Leben aufzuopfern. Eine andre Religion wuͤrde ihr auch dieses Opfer geboten, wie die That untersagt haben mit der sie selbst sich strafte anders gewaͤhlt zu haben: aber sie haͤtte ihr auch ein Wie- dersehen, und Erkenntniß ihrer reinen Tugend fuͤr die Ewigkeit verheißen, nach kurzer irrdischer Dauer schreck- liches Verkennens. Wie der Verderber Collatia verlassen hatte, sandte Lucretia Boten an ihren Mann in das Lager, an ihren al- ten Vater nach Rom, daß eilig jeder mit einem vertrauten Freunde nach Collatia komme Waͤhrend des Zeitraums der mythischen Geschichte waͤre es widersinnig die Abweichungen andrer von Livius Erzaͤhlung zu sammeln, welche durchaus mit reinem Gefuͤhl die schoͤnste Dichtung erhalten hat. So erzaͤhlt Dionysius auch die Ge- schichte von Lucretias Tode ganz verschieden und weit schlechter. Eine merkwuͤrdigere Vergleichung gewaͤhrt Ovids feine aber ganz herzlose Erzaͤhlung ( Fast. II. v. 685—852. ), eine Erzaͤhlung welche fast noch mehr als irgend ein an- drer Theil seiner Gedichte ihr Verhaͤltniß zur modernen Litteratur und unser Urtheil uͤber ihn entscheidet, mit der herrlichen des Livius, welche das erste Buch, das Meister- werk seiner ganzen Geschichte, kroͤnt. . Sp. Lucretius nahm mit sich P. Valerius, der sich nachher den Beynahmen Publicola erwarb; Collatinus den verachteten Brutus. Sie fanden die trostlose Frau mit Trauerkleidern ange- than, in stummer Betaͤubung sitzend. Der Anblick der lange ersehnten gab ihr Thraͤnen und Worte. Sie klagte den Verbrecher an: sie empfing den Schwur der Rache, und gerechtfertigt stieß sie sich ein Messer in das Herz; sich selbst und den Zerstoͤrer ihres Friedens dem Untergang wei- hend, wie Consuln das feindliche Heer mit sich selbst den Todesgoͤttern weihten, und in den Tod stuͤrzten. Da warf Brutus die Verstellung von sich, wie Odysseus den Bettlermantel. Er riß das blutige Messer aus Lucretias Brust, schwur und nahm den Schwur seiner Freunde, Tarquinius und sein verruchtes Haus mit Schwerd, Feuer und allen Waffen zu bekriegen; und nicht zu dulden daß forthin ein Koͤnig zu Rom herrsche. Er trug die Leiche auf den Markt von Collatia: die Buͤrger entsagten der Herrschaft der Tyrannen. Alles nahm die Waffen; die aͤlteren besetzten die Mauern: die Jugend begleitete den Leichenzug nach Rom. Hier wur- den die Thore geschlossen; das Volk von Brutus als Ober- sten der Ritter auf den Markt zur Versammlung berufen. Bey dem Anblick der Leiche, bey Brutus Anklage ver- stummte jede Furcht: alle ergriff die Leidenschaft der Ra- che: wie konnten Tausende die verlassen die eine unaus- soͤhnliche Beleidigung als Maͤnner zu empfinden den Muth hatten? Ein einstimmiger Beschluß entsetzte den letzten Koͤnig seiner Wuͤrde, und sprach uͤber ihn und die seini- gen Verbannung aus. Tullia entfloh aus der Stadt, un- verletzt: die Rache uͤber sie befahl das Volk in lauten Ver- wuͤnschungen den Geistern der Ermordeten. Ein Heer von Freywilligen zog mit Brutus aus der Stadt nach dem Lager. Der Koͤnig hatte es schon auf das Geruͤcht der Bewegungen verlassen, und war vor Rom, auf einem Umweg, Brutus und den Seinigen aus- weichend, erschienen. Ihm blieben die Thore geschlos- sen, und die Truppen hatten sich waͤhrend seiner Abwesen- heit einstimmig fuͤr das Volk erklaͤrt. Er, und zwey sei- ner Soͤhne, Titus und Aruns wandten sich nach Caͤre wo sie Aufnahme und Schutz fanden. Sextus begab sich nach Gabii, wo er, seit der Verrath vollbracht war, als Fuͤrst herrschte. Der Trotz kostete ihm das Leben: er konnte den Freunden der Ermordeten und Vertriebenen nur nur seine Gewalt, sich selbst und seine Anhaͤnger entgegen- stellen; und Rom welches sie geschreckt hatte, gab ihnen jetzt Beyspiel und Zuversicht. Anders erzaͤhlt Dionysius auch dieses: er laͤßt Sextus die Flucht seines Vaters thei- len, Heere gegen Rom anfuͤhren und erst in der Schlacht am Regillus fallen. Wie viel dichterischer dieser Trotz und diese Verblendung des Schicksals, welche ihn dahin trieb wo er einem schmaͤhlichen Ende nicht entfliehen konnte: diese den Betrognen dargebotene Rache. Die Vertreibung der Koͤnige ward alljaͤhrlich zu Rom durch ein Fest, das Regifugium oder die Fugalia, am 24sten Februar gefeyert. Hierauf bezieht sich Dionysius Angabe V. c. 1. , es waͤren im Jahr der Revolution noch vier Monate uͤbrig gewesen. Naͤmlich ungefaͤhr gerechnet, nach dem attischen Kalender, dessen erster Monat bald mehr bald weniger mit dem Julius zusammenfaͤllt, und vorausgesetzt, daß jenes Fest ein historisch bestimmter Jahrstag war. Dies ist aber wenigstens zweifelhaft, und die Verbindung mit den Terminalien worauf es unmittel- bar folgt, laͤßt vielleicht auf eine nur allgemein symbolisch gedachte Wahl des Tages schließen. Ungeachtet dieser Feyer, und der ewigen Verban- nung des koͤniglichen Nahmens, waren aber die Roͤmer weit entfernt einen wilden Haß auf das Andenken der Zei- ten der koͤniglichen Herrschaft zu werfen. Die Statuen der Koͤnige, unter ihnen wie es scheint sogar die des letz- ten Tarquinius, wurden erhalten, und wahrscheinlich so- gar vervielfaͤltigt: ihre Gesetze und Einrichtungen in buͤr- Erster Theil. X gerlichen wie in gottesdienstlichen Dingen bestanden fort- waͤhrend mit voller Rechtskraft. Die Veraͤnderung der Verfassung betraf anfangs nur einen einzigen Zweig: und nie kam es den Roͤmern in den Sinn sich selbst um ein rei- ches Erbtheil von Gesetzen und Erinnerungen zu verkuͤm- mern. Nur in unsern Tagen sah man auch die Folgen des Wahnsinns, der in den Tagen unsrer Vaͤter mit einer nie gesehenen Art des Hochmuths sich Herabwuͤrdigung und Knechtschaft neben dem Beruf zu beyspielloser Vollkom- menheit anlog, und eine neue Erde durch Zertruͤmmerung zu bilden prahlte: nur einmal sah die Welt, und wir ha- ben es gesehen, daß allgemeine Verachtung uͤber die Ver- gangenheit herabgerufen ward, daß man auf den Titel losgebrochner Sklaven stolz war. Etwas aͤhnliches frey- lich, und aͤhnliche Folgen hatte sie bey religioͤsen Revo- lutionen erfahren, die protestantischen Kirchen haben Heilige und Kirchenvaͤter von sich geworfen, und nicht ungestraft: auch bey wissenschaftlichen und dichterischen. Dagegen zeigt die Erfahrung der ganzen Geschichte, daß ein Volk keinen herrlicheren Reichthum besitzt als an einer langen und glaͤnzenden ununterbrochnen Vor- zeit. An diesem Mangel siechen alle Colonieen. Die Griechischen zwar trennten sich in ihren Erinnerungen selten ganz von der Wurzel des Mutterstaats: neuere haben es gethan, und sind durch diese unnatuͤrliche Frechheit vielleicht noch mehr als durch andre Umstaͤnde in eine heillose Schlechtigkeit versunken. Rom bis zur Schlacht am Regillus . Rom war jetzt ohne Haupt, und der Senat haͤtte nach der alten Sitte in den Besitz des Zwischenreichs tre- ten sollen. Aber seit Ancus Tode war uͤber ein Jahrhun- dert vergangen, und zwey Koͤnige hatten den Thron sogar ohne Wahl eingenommen. Ueberdies hatte der Senat unter dem letzten Koͤnige viele der seinigen durch Ty- ranney verlohren, die Achtung und das Vertrauen des Volks durch seine Empoͤrung gegen den ehrwuͤrdigen alten Koͤnig, wodurch das Joch der letzten Regierung auf die Nation gekommen war: die Anhaͤnger der Tar- quinier waren zahlreich in seiner Mitte; dies ist klar durch die Menge der Ausgewanderten, welche in der Folge gegen das Vaterland fochten, und zuverlaͤssig nicht aus Leuten der niedern Staͤnde bestanden. Bru- tus, als der erste nach dem Koͤnig, war auch nach der Form im Besitz der Macht auf die sein Verdienst ihm den ersten Anspruch gab. Von ihm berechtigt, berief der Praͤfect der Stadt die Centurien, um nach der Ver- fassung des Koͤnigs Servius anstatt eines Koͤnigs zwey Consuln zu erwaͤhlen, um waͤhrend eines Jahrs die ganze koͤnigliche Macht auszuuͤben, bekleidet mit dem Glanz der Koͤnigswuͤrde, ausgenommen die Krone und die goldgestickten Purpurkleider, die nur fuͤr die Feyer- lichkeit des Triumphs ihnen gestattet wurden. Kein Ge- setz beschraͤnkte damals und noch lange nachher die Wie- dererwaͤhlbarkeit in folgenden Jahren. Der Nahme Con- sul scheint wie der womit die hoͤchsten Goͤtter, Jupiters X 2 Senat, benannt werden, Consentes, Gleiche zu bezeich- nen. Rath geben, oder den Willen des Senats als Vorsitzer erfragen, war, vor allem im Anbeginn der Republik, viel weniger als gebieten die auszeichnende Eigenschaft des Consulats Vom Befragen erklaͤrte Varro selbst den Nahmen: der dichter L. Anius vom Rath ertheilen (Varro de L. L. IV. c. 14. ). Dieses Dichters Brutus, woraus Varro jene Er- klaͤrung anfuͤhrt, und Cicero den Traum des Tarquinius, war die einzige alte Tragoͤdie deren Inhalt aus der roͤmi- schen Geschichte entlehnt war; die Alten aber bildeten Tra- goͤdien (Ausnahmen wie Phrynichus Einnahme von Milet und Aeschylus Perser verschwinden in der Masse) nie aus dem was bey ihnen fuͤr Geschichte galt, sondern nur aus dem anerkannt Mythischen, welches auch allein fuͤr die Tra- goͤdie taugt. . Die Wahl des Collatinus welcher Brutus zum Col- legen gegeben ward, mag immer als eine Huldigung fuͤr Lucretias Manen betrachtet werden: aber in einem mehr historischen Licht, scheint sie das Werk entweder des durchherrschenden ernsten roͤmischen Geists, der zu allen Veraͤnderungen Uebergaͤnge suchte, oder einer ver- mittelnden Gunst einer bedeutenden Parthey fuͤr das koͤnigliche Haus, welches in einem andern Zweige, und unter Einschraͤnkungen so noch immer im Besitz der hoͤch- sten Wuͤrde blieb, gewesen zu seyn. Beyde Stimmun- gen vereinigten sich in dieser Wahl. So uͤbertrugen die Tories, obgleich in der Revolution fortgerissen, dem Befreyer Englands die Krone nicht durch Wahl, son- dern als dem Gemahl der Prinzessin Maria; und die weisen Fuͤhrer der Whigs willigten in alle Modificatio- nen ein, wie gezwungen sie auch lauteten, wodurch die Ausuͤbung eines außerordentlichen Nothrechts vor dem Volk und vor der Zukunft verhuͤllt ward. Aber die damalige Lage Roms war weit gefaͤhrli- cher als die eines großen Volks bey dem die Freyheit in vielen tausend entschloßnen Herzen eine sichre Wehr und Wurzel hatte. Brutus hatte das Volk schwoͤren lassen daß es keinen Koͤnig zu Rom dulden wolle. Er uͤbte mit der dictatorischen Machtfuͤlle welche die Noth- wendigkeit einem großen Manne in außerordentlichen Umstaͤnden uͤbergiebt und zur Pflicht macht, jene cen- sorische Gewalt bey der Auswahl der Senatoren, die fruͤher das Recht der Koͤnige und nach ihnen der ersten Consuln gewesen seyn muß, weil das Amt der Censo- ren nur von der koͤniglichen Allgewalt getrennt ward die auf das Consulat uͤbergegangen war. Der verbannte Koͤnig soll den Senat, dem er viele Mitglieder durch tyrannische Urtheile raubte, nicht ergaͤnzt haben: aber freywillige Entfernung, und Ausschließung bekannter Anhaͤnger des Tyrannen mag die Zahl der Senatoren noch mehr vermindert und Auswandrung an den ver- bannten Hof veranlaßt haben. Brutus selbst war Ple- bejer: das Junische Geschlecht war stolz auf ihn als den Stifter ihrer Nobilitaͤt Cicero Brut. c. 14. ; und nachdem die Patricier die Aristocratie fest gegruͤndet hatten, erscheint kein Ju- nius mehr unter den Consuln bis das Consulat mit den Plebejern getheilt war. Aber ein Junius Brutus war sechszehn Jahre nach des Consuls Tode unter den er- sten die das Volk als Tribunen vertraten Dionysius VI. c. 89. , und bis in die spaͤtesten Zeiten der Republik bewaͤhrte dieses Ge- schlecht seinen plebejischen Stand durch das Tribunat Dionysius ( V. c. 18. ) beweißt eben dadurch daß die spaͤ- tern Junii Bruti dem Gruͤnder der Republik ganz fremd ge- wesen waͤren. Diese Aeußerung ist eben so wenig auffal- lend als die Gehaͤssigkeit womit er den ersten Volkstribunen Brutus als einen heillosen Demagogen schildert, obgleich von ihm wohl kaum ein weiteres Andenken als der Nahme erhalten war. Die Sagen von Abstammungen welche in Ciceros Zeit herrschten waren durchgehend freylich auch nichts weniger als authentisch: aber sie gelten doch mehr als was nach der Schlacht bey Philippi gelaͤugnet ward um die Ehre eines geaͤchteten Andenkens zu kraͤnken. Be- sonders ist hier die Uebereinstimmung des Geschlechts- und Familiennahmens wirklich bedeutend. . Er ergaͤnzte mit diesem Selbstgefuͤhl den Senat nicht allein aus Patriciern, sondern auch aus den plebeji- schen Rittern. Eine andre Erzaͤhlung nannte P. Valerius als den Urheber dieser entscheidend wichtigen Veraͤnderung, und meldete mit scheinbarer Genauigkeit die Zahl von 164 Ple- bejern welche er in den Senat berufen haͤtte Festus s. v. qui patres, qui conscripti. Plutarch in Publicola, p. 102. F. . An sich ist es mehr als unwahrscheinlich, daß so genaue Nachrichten sich bis zur Zeit der Annalisten erhalten gekonnt, bey dieser aber erregt die Uebertragung auf Valerius nicht weniger als die Zahlen den Verdacht daß sie auf dem Glauben des Antiaters Valerius be- ruht. Dem patricischen Geschlecht hat dieser sicher nicht angehoͤrt, wahrscheinlich aber ihrer Clientel: und wie wahr auch die Anspruͤche dieses Geschlechts auf uralte Gerechtigkeit gegen das Volk waren, die Familienreden mochten ihren Ahnherren hierin auch manches Lob zuwen- den welches andern gebuͤhrte. Auch daruͤber widersprechen sich die alten Zeugen ob Brutus zuerst den Senat auf dreyhundert brachte, und ob die von ihm aufgenommenen Plebejer dadurch das Patri- ciat erhielten; oder ob er ihn nur ergaͤnzte, und die neuen Senatoren nicht aus der Plebs traten. Beydes ist im Grunde unzertrennlich, und Tacitus, welcher meldet Brutus habe die mindern Geschlechter in das Patriciat aufgenommen Annal. XI. c. 25. und Dionysius V. c. 13. , laͤugnet entweder die Veraͤnderung des alten Tarquinius, oder er mußte annehmen, dieser Koͤnig habe Romulus hundert Senatoren verdoppelt, und die Geschlechter welche durch ihn in den Senat kamen, waͤren zu den groͤßeren gerechnet worden. Aber Tacitus ist in den Alterthuͤmern der Verfassung wenig unterrichtet. Weit wahrscheinlicher ist das entgegengesetzte Zeugniß, die aufgenommenen plebejischen Ritter waͤren als Conscripti von den Patres unterschieden geworden Festus a. a. O. und Livius II. c. 1. , da Brutus eignes Geschlecht plebejisch blieb. Es ist eine einstimmig bewaͤhrte Nachricht daß Tarquinius der Alte die neuen Rittercenturien bildete, und dies scheint, wie fruͤher ge- zeigt ist, vorauszusetzen daß die aͤltern Rittercenturien schon alle zum Patriciat erhoben waren. Plebejer wa- ren im Senat noch ehe sie das Militaͤrtribunat erlang- ten Livius V. c. 12. von P. Licinius Calvus, nach ihm dem ersten plebejischen Militaͤrtribun: vir nullis ante honoribus usus, vetus tantum senator. . So lange aber ein Tarquinius die hoͤchste Gewalt theilte, so lange mußte die Republik in Gefahr scheinen Anspruͤche und heimliche Unternehmungen auf die Herstel- lung der Koͤnigswuͤrde fuͤr diese Linie zu erfahren, bey der sich die Anhaͤnger der Verbannten mit denen vereinigen konnten die, der Republikanischen Regierung abhold, doch mit dem alten Fuͤrsten unversoͤhnlich waren. Im Nahmen des Vaterlands erklaͤrte Brutus, kein Tarquinius koͤnne zu Rom gebieten: dies werde das Volk beschließen, und Collatinus seine Wuͤrde nehmen wenn er ihr nicht frey- willig entsagte: ihn verbannen wenn er nicht friedlich die Stadt verließe. Nach langem Widerstand gab dieser nach, legte sein Amt nieder, verließ Rom, unter dem Segen und dem Dank der Mitbuͤrger, reichlich entschaͤdigt und beschenkt, und begab sich nach Lavinium. Von ihm und seinem Geschlecht ist die Rede nicht mehr. Die Roͤmische Revolution war, als Heilung des Staats von einem bestimmt erkannten unleidlichen Uebel mit großer Maͤßigung und nur bis an die Graͤnzen der Nothwendigkeit ausgefuͤhrt worden. Das Eigenthum des Koͤnigs war noch unangetastet: aus Etrurien forderte die- ser durch eine Gesandtschaft Auslieferung der beweglichen Habe, und Befugniß die liegenden Gruͤnde zu verkaufen; ohne weitere Anspruͤche auf Ruͤckkehr und Herstellung zu aͤußern. Es schien dem Senat gerecht und klug die For- derung zu bewilligen, wenn auch der Koͤnig an dem Gelde Mittel gewann die Republik zu bekriegen. Die Zeit welche verging um Anstalten zu treffen den Vertrag auszufuͤhren, benutzten seine Abgeordneten den geheimen Zweck ihrer Sendung zu erreichen, eine Verschwoͤrung zu bilden dem Koͤnige und einem etruskischen Heere die Thore zu oͤffnen. Gastrecht und Verwandtschaft gaben in der alten Welt Befugnisse die in dem heftigsten Buͤrgerzwist heilig und unverdaͤchtig blieben. Unter diesem Vorwand ward es den Vitelliern und den Aquilliern nicht verargt daß sie die Gesandten haͤufig und vertraut aufnahmen. Durch jene wurden sie mit zwey Soͤhnen des Consuls Brutus bekannt, welche, mit vielen Juͤnglingen der vornehmen Haͤu- ser, der Freyheit und dem Gesetz feind, Dank und Be- lohnung vom zuruͤckgefuͤhrten Koͤnig erwarteten. Die Abreise der Gesandten ward verzoͤgert bis der ganze Plan gereift seyn wuͤrde: man versammelte sich zum letztenmal um alles zu verabreden und die Unternehmung schleunig auszufuͤhren. Dieses letzte Gespraͤch ward von einem Sklaven behorcht, angegeben, die Gesandten und alle Verschworne ergriffen. Jene wurden unbestraft fort- gesandt: dieser wartete ein unerbittliches Gericht. Das Todesurtheil sprach bey Staatsverbrechen damals noch der Consul aus, ohne Appellation an das Volk. Er sprach es uͤber alle Schuldigen, und von dem curuli- schen Thron sah er unerschuͤttert wie mit den Vitel- liern, den Bruͤdern seiner Frau, und den uͤbrigen Ver- brechern seine gefallnen Soͤhne gestaͤupt und enthaup- tet wurden Der Dichter hat es sich nicht hindern lassen daß nach seiner eignen Erzaͤhlung Brutus, als der letzte Koͤnig sei- nen Bruder umbringen ließ, ein Kind war: hier die Soͤh- ne, nach weniger als fuͤnf und zwanzig Jahren von jener Zeit, junge Maͤnner sind. . Mit dieser Entdeckung verschwand die schwache Hoff- nung, daß der verbannte Fuͤrst sein Schicksal mit Entsa- gung tragen, und die Republik ihre Freyheit ohne Krieg genießen werde. Es galt jetzt diese zur allgemeinen Sache Aller zu machen. Denn das Volk freute sich wohl der Befreyung von dem harten Herrn, aber nicht ohne dank- bare Erinnerungen an die Monarchie welcher es Frey- heit und Buͤrgerrecht verdankte: und es sah nicht ohne Besorgniß auf den Stolz der Patricier wenn Consuln dieses Standes allein die wahrscheinlich doch nicht ein- mal sehr zahlreichen Plebejer aus dem Senat entfernen, und sie ohne alle schirmende Macht dem patricischen Hoch- muthe hingegeben seyn wuͤrden. Daher galt es, auch die Plebs unzertrennlich an die Sache der Republik zu binden. Das Eigenthum des Tarquinischen Hauses ward jetzt con- fiscirt: was fortgetragen werden konnte, der Menge zur Pluͤnderung preisgegeben. Aus einem weit staͤrkeren Grunde mußten auch die Landguͤter des Koͤnigs unter das Volk vertheilt werden. Davon schweigen unsre Geschicht- schreiber: aber Plinius H. N. XVIII. c. 4. hat die Nachricht erhalten daß jedem Plebejer nach der Vertreibung der Koͤnige sieben Jugera angewiesen wurden, das Landmaaß welches nach- her die Regel allgemeiner Vertheilungen blieb. Das ge- theilte Land war nun ohne Zweifel das Privatgut der Koͤ- nige, wenigstens war dieses darin absorbirt, und dies war ein unaufloͤsliches Band, nicht der Besitz einiger ge- raubten Habseligkeiten, welche immer nur wenigen vom Poͤbel zu Theil geworden seyn konnten, also auch nur we- nige, und die denen die Republik keine Waffen gab, ver- pflichteten, und leicht veraͤußert waren. Unsre Geschicht- schreiber erzaͤhlen nur die Heiligung des Felds zwischen Stadt und Tiber welches von der Zeit an das Marsfeld geworden sey. Sie fuͤgen hinzu, die Weihung sey zur Erndtezeit geschehen; und weil es unerlaubt geschienen das Korn eines geweihten Feldes zu benutzen, habe man die Garben in Koͤrben in den Strohm geworfen. Hier haͤtten die seichten Gruͤnde, — der Strohm floß schwach und klein als im hohen Sommer, — das herabfließende Stroh aufgehalten, und es habe sich so aufgehaͤuft daß daraus der Grund der Tiberinsel entstand. Aber eben das Marsfeld war kein Eigenthum der Tarquinier und ward auch nicht damals dem Gott gehei- ligt. Freylich wie es scheint in sehr alten Zeiten, unter einem Consul Horatius Denn die Geberin ward durch eine Lex Horatia belohnt. Gellius N. A. VI. c. 7. , schenkte dieses Feld dem Roͤ- mischen Volk eine Vestalin Tarratia, die zum Dank durch ein Gesetz mit Vorrechten vor allen Frauen ausgezeich- net ward. Polybius III. c. 22. nennt L. Junius Brutus und M. Ho- ratius die Consuln unter denen der aͤlteste Handelsvertrag mit Karthago geschlossen war. Diesen las man noch zu seiner Zeit, in so alter Sprache verfaßt daß alterthums- kundige Roͤmer den Sinn zum Theil nur erriethen. Po- lybius erzaͤhlt mit so großer Besonnenheit und Be- stimmtheit daß jedes seiner Worte bedeutend genommen werden muß: und daher ist es gar nicht zu bezweifeln daß er die Nahmen jener beyden Consuln, wie eslbey jedem Buͤndniß gesetzliche Sitte war daß der anwesende und be- schwoͤrende Consul darin genannt ward Livius II. c. 33. IV. c. 7. , im Eingang der Acte geschrieben las. Damit aber faͤllt die Angabe aller Fasten, welche P. Valerius als Brutus, Collatinus zu ersetzen erwaͤhlten Collegen, und M. Horatius als sei- nen Nachfolger nennen. Dieser Vertrag ist fuͤr die Geschichte so außerordent- lich wichtig daß seine Nichterwaͤhnung bey Livius, wel- cher doch an mehreren Stellen alte Urkunden als Berich- tigung der Annalenerzaͤhlung anerkennt, uns, die wir allenthalben Zeugnisse suchen um durch ihre Verglei- chung die verhuͤllte oder erblichene Wahrheit zu ent- decken, unangenehm auffaͤllt. Verborgen war er ihm nicht, denn Polybius Geschichte liegt, wie jeder weiß, so weit sie sich erstreckte, der seinigen oft bis zu uͤber- setzender Nachbildung zum Grunde. Aber Livius hat offenbar seiner Geschichte gar nicht, wie es der thut dem historische Kritik Beduͤrfniß ist, vorgearbeitet. Selbst unter den roͤmischen Annalisten gebrauchte er nur wenige, und diese wie er mit der Ausarbeitung fortruͤckte. Daher allein kann es erklaͤrt werden daß ihn Widerspruͤche des fruͤheren und spaͤteren, auch wenn es sich sehr nahe liegt, durchaus nicht stoͤrten: es ist sehr moͤglich daß er Polybius, dessen Werth im allge- meinen damals gar nicht erkannt ward Dadurch ist wohl Livius Ausdruck: haudquaquam sper- nendus auctor richtiger als durch eine rhetorische Figur zu erklaͤren. , als er die aͤlteste Geschichte der Republik schrieb, noch nie gelesen hatte: wenigstens benutzte er ihn nur von der Zeit an, wo seine Erzaͤhlung fortlaufend beginnt. Aber sein Still- schweigen beweißt daß die einheimischen Annalisten die- ses Buͤndnisses nicht erwaͤhnten, auch nicht Licinius Ma- cer, welcher unter denen die ausfuͤhrlicher schrieben Denn L. Cincius war in seinen Annalen sehr kurz uͤber die alte Zeit: die Schaͤtze seiner Nachrichten fanden sich in andern seiner Werke welche der ganz poetische Livius we- nig beachtet haben mag. , vor andern aufmerksam auf alte Urkunden war. Ma- cer, ohne Zweifel der Volkstribun aus Pompejus erster Bluͤthenzeit, hat wahrscheinlich seine Untersuchungen be- gonnen als die Tafel welche das Buͤndniß bewahrte schon nicht mehr vorhanden war: es ist glaublich daß sie sich auf dem Capitol befunden hatte, und durch den Brand in der Zeit des Marianischen Kriegs vernichtet war. Ein andrer Grund uͤber sie zu schweigen war aber eben was sie uns so wichtig macht, ihre gaͤnzliche Unvereinbarkeit mit der dichterischen Erzaͤhlung welche zur Geschichte geworden war: denn sie enthuͤllt unlaͤug- bar das Geheimniß des Verfalls der politischen Groͤße Roms welchen die Verbannung der Koͤnige veranlaßte: ein Geheimniß welches die spaͤteren Enkel mit thoͤrich- ter Aengstlichkeit zu verbergen suchten. Als das Buͤnd- niß geschlossen ward, genoß die Republik noch das ganze Erbe der Monarchie. Ardea, Antium, Circeji und Terra- cina werden unterthaͤnige Staͤdte genannt, und fuͤr sie wie fuͤr sich selbst stipulirt Rom. Die Dichtung redet von der Belagerung Ardeas, und von einem funfzehn- jaͤhrigen Waffenstillstand zwischen den befreyten Roͤmern und den Ardeaten: dies aber ist das Gegentheil von Schirmherrschaft und Unterwerfung. Ward Ardea nicht belagert, dann wankt die ganze Erzaͤhlung von Lucretias Schicksal. Die ganze Kuͤste wird latinisch, das Land Latium genannt: dies macht es sehr wahrscheinlich daß aller- dings erst unmittelbar nachher die Volsker, am obern Vulturnus und Liris von den Samnitern gedraͤngt sich laͤngst der Kuͤste erobernd ausbreiteten. Nicht ganz La- tium ist den Roͤmern unterthan, aber sie verbinden die Karthaginenser auch in diesen freyen Gegenden weder Eroberungen zu machen noch Festungen anzulegen. Den Roͤmern und ihren Bundsgenossen ist die Schiffahrt nach allen Haͤfen suͤdlich vom schoͤnen (oder hermaͤischen) Vorgebuͤrge, nordoͤstlich von Karthago untersagt, wohl nicht allein, wie Polybius urtheilt um sie von den rei- chen Gegenden an der kleinen Syrtis auszuschließen. Freylich war es vortheilhafter Karthago zur Stapel- stadt fuͤr die Erzeugnisse dieser Gegend zu machen, und den Handelsgewinn des Umsatzes sich selbst vorzubehal- ten: aber noch wichtiger war es durch diese strenge Aus- schließung kuͤhneren italischen Schiffern die Moͤglichkeit eines Versuchs abzuschneiden unmittelbaren Handel mit Aegypten und Syrien zu eroͤffnen: so wie noch um 1630 Spanien die Schiffe aller sonst voͤllig freundschaftlichen Nationen wegnehmen ließ die auf dem Wege nach In- dien betroffen wurden. Die Handelstractate der Etrus- ker mit Karthago sind nach Aristoteles bereits erwaͤhnt; der roͤmische ist ohne Zweifel ihr Abbild, und es laͤßt sich nicht bezweifeln daß diese Einschraͤnkung mit glei- cher Strenge fuͤr sie galt. Auch die folgenden Bestim- mungen haben wohl allgemein alle italische Voͤlker ver- pflichtet die durch Buͤndniß ein Handelsrecht mit Kar- thago erhielten. In Sicilien, wo damals Karthago noch keine Provinz beherrschte, sondern freye phoͤnicische Staͤdte, wie Utika, Leptis und Gades unmittelbar von Tyrus gegruͤndet, die Ueberreste einer Menge Nieder- lassungen welche Tyrier vor der Einwandrung der Grie- chen an allen Haͤfen und auf allen Inselchen vor der Kuͤste rings um Sicilien besessen hatten Thukydides VI. c. 2. , an der Nordkuͤste Sicaniens, Motye, Soloeis und Panormus, unter Karthagos gebietendem Schutz bestanden, sicherten die Punier den Roͤmischen Kaufleuten gleiche Rechte mit den ihrigen. Zu Karthago, an der libyschen Kuͤste west- lich vom schoͤnen Vorgebuͤrge, und auf Sardinien durf- ten die Roͤmer einlaufen und Handel treiben, aber der Verkauf ihrer Ladungen mußte durch oͤffentliche Verstei- gerung geschehen; und dann haftete der Staat dem fremden Kaufmann fuͤr die Bezahlung. Dieses war ohne Zweifel gegenseitig, und ein zwiefacher Vortheil fuͤr den Fremden. Damals bestand noch keine Han- delscorrespondenz, und der Kaufmann welcher Fracht- guͤter nach einem Hafen brachte war entweder in der Gewalt einiger bekannten reichen und sichern aber mo- nopolisirenden Haͤuser, oder er lief Gefahr fuͤr einen hoͤ- hern Preis seine Waare bey einem unsichern Kaͤufer ganz zu verlieren. So ist noch jetzt die Lage des Han- dels in wenig besuchten Haͤfen fremder Welttheile, so fand sie Lord Valentia zu Massaua. Diesem schweren Nachtheil half ein solcher Vertrag ab, zum allgemeinen Nutzen der Buͤrger, wie des fremden Kaufmanns. Oef- fentliche Versteigerung sicherte diesen ferner gegen jede Bedruͤckung der Zoͤllner, indem alle Zollgefaͤlle im Al- terthum nach Procenten des Werths, nicht nach festen Saͤtzen erhoben wurden, ihr Ertrag aber verpachtet war, und deswegen bey der Erhebung noch mehr Ge- fahr unbilliger Abschaͤtzung. Die Griechischen Staaten hatten keine Handelsver- traͤge mit den Karthaginiensern, welche die Aegaͤischen Gewaͤsser selten oder gar nicht besucht zu haben schei- nen: aber auch nicht mit den Phoͤniciern. Fuͤr diese war der Griechische Handel gaͤnzlich activ, und ihnen wur- den Vertraͤge durch ihre wenigstens zu Athen wohnen- den Landsleute, welche den Handel ohne Zweifel wie die Banianen außer Indien fuͤhrten, und die schnelle Rechtspflege der attischen Handelsgerichte, entbehrlich; uͤberdies uͤberdies waͤre Reciprocitaͤt und Zulassung griechisches Activhandels den asiatischen Phoͤniciern nachtheilig ge- wesen. Ich kehre aus der Geschichte zur Dichtung zuruͤck. Von Caͤre, einer Stadt deren Macht zu einem Krieg ge- gen Rom viel zu gering, oder die schon damals durch Buͤr- gerrecht mit Rom vereinigt war, begab der verbannte Koͤnig sich nach Tarquinii, in die Heimath seines Ge- schlechts, und bewog die herrschenden Familien, der seinigen vielleicht verwandt, seine Sache aufzunehmen. Die Vejenter, der Roͤmer natuͤrliche Feinde, erklaͤrten sich ebenfalls fuͤr ihn. Ihr vereinigtes Heer war zahlreich und den Roͤmern furchtbar. Beyde Consuln fuͤhrten ih- nen das Roͤmische entgegen. Die Reuter, von Brutus gefuͤhrt, trafen auf die Etruskischen, an deren Spitze Aruns, einer der Soͤhne des Koͤnigs, sich befand. Beyde Heerfuͤhrer begegneten einander am Wald Arsia, und ihr Zweykampf war das Vorspiel einer Schlacht. Beyde fie- len, jeder toͤdtlich von der Lanze seines Feindes getroffen. Der Kampf um die Leichen verwickelte die Reuterey in ein Gefecht, welches bald auch fuͤr die Legionen allge- mein ward. Der rechte Fluͤgel der Roͤmer schlug die Vejenter, die Tarquinienser brachten den linken des roͤ- mischen Heers zum Weichen. Beyde Heere uͤbernachte- ten unter den Waffen, ungewiß wer gesiegt habe. In der Mitternacht erscholl die Stimme des Waldgeists aus dem Forst: der Sieg gehoͤre den Roͤmern: die Zahl der gefall- nen Etrusker sey um einen groͤßer als die der Roͤmischen Todten. Solche Stimmen waren es die panische Schrek- Erster Theil. Y ken verbreiteten. Die Etrusker entflohen aus ihrem La- ger, und, von den Goͤttern selbst beschuͤtzt, kehrte das roͤmische Heer mit Triumph heim. Brutus Leiche ward feierlich bestattet: die Matronen betrauerten ihn ein gan- zes Jahr als einen Vater. Ich habe schon bemerkt daß nach dem Karthaginien- sischen Handelsvertrag M. Horatius und nicht P. Vale- rius College des Stifters der Freyheit war. Dadurch nun wird auch die Erzaͤhlung mit der Geschichte unvereinbar, daß Valerius, nach Brutus Tode, die Wahlversammlung fuͤr seinen Nachfolger nicht berufen, und dies Verdacht gegen ihn erregt habe daß es seine Absicht sey sich die Monarchie anzumaaßen. Dieser Argwohn sey dadurch noch mehr erregt worden, daß er auf der hohen Velia, uͤber dem Gemeindeplatz, auf einem schwer zugaͤnglichen Huͤgel gebaut haͤtte. Der Consul habe das Mißtrauen ge- gen ihn erfahren, und mit dem Unwillen den unverdienter Verdacht bey dem am meisten erregt der im Bewußtseyn seiner Reinheit es unnoͤthig findet, jeden der Verlaͤumdung brauchbaren Schein zu meiden, von der Volksgemeinde einen andern Bauplatz gefordert und zugleich das aufge- fuͤhrte Gebaͤude niederreissen lassen Wenigstens mit Plutarchs Erzaͤhlung von der Schoͤnheit und Groͤße des zerstoͤrten Hauses, welches das reuige Volk gejammert habe, laͤßt sich eine andre Sage von der aͤußer- sten Armuth des P. Valerius nicht vereinigen; daß er nicht sowohl der Ehre wegen, als weil er nicht so viel hinter- ließ daß sein Begraͤbniß haͤtte bestritten werden koͤnnen, auf Kosten des Volks bestattet sey. (Livius II. c. 16.) Auch wird anderswo erzaͤhlt ( de harusp. resp. c. 8.) ihm sey . Hierauf habe er, noch allein im Besitz des Consulats, die Valerischen Ge- setze vorgetragen und annehmen lassen, welche die erste Sicherheit des Volks gegen Mißbrauch der monarchischen Gewalt der Consuln waren. Die Ausuͤbung des Blutbanns, bey vielen Gesetzen welche Todesstrafe aussprachen, ist selbst in den mittleren Zeiten der Republik sehr dunkel: uͤber die aͤlteste Verfas- sung sind in dieser Hinsicht die bewaͤhrten Nachrichten hoͤchst aͤrmlich. Indessen duͤrfen wir wohl voraussetzen, was bey einem kuͤnftigen Zeitpunkt dieser Geschichte naͤher dargethan werden wird, daß unter den ersten Consuln wie unter den Koͤnigen zwey Blutrichter alljaͤhrlich durch die Curien erwaͤhlt wurden, und daß die Koͤnige selbst diese Gerichtsbarkeit nicht ausuͤbten. Dagegen aber erbten die Consuln von den Koͤnigen eine despotische Macht ihren Befehlen durch Todesstrafe, ausgesprochen nach ihrem eignen Gericht, oder im Au- genblick wo Ungehorsam kund ward, Gehorsam zu ver- schaffen. Die Ausuͤbung dieser Macht mochte haͤufiger veranlaßt werden nach einer Revolution uͤber die zu Rom zur Belohnung ein Bauplatz angewiesen worden, wohin die Auszeichnung gehoͤrt daß ihm gestattet ward die Thuͤren sich nach der Straße oͤffnen zu lassen: welches einerley ist mit der Erzaͤhlung Plutarchs und Dionysius V. 39., wie seinem Bruder Marcus ein Haus auf oͤffentliche Kosten er- baut sey: beydes, das zerstoͤrte und das erbaute Haus ist wohl im Grunde dieselbe verschieden gewandte Erzaͤhlung. Plutarch vergaß die duͤrftigen Huͤtten der großen Maͤnner Athens, indem er von dem Pallast des roͤmischen Consuls traͤumte. Y 2 wie in allen aͤhnlichen Faͤllen Gefuͤhle und Urtheile ge- trennt seyn mußten: und ihr wollte Valerius durch das Gesetz von der Provocation ein Ziel setzen. Fuͤr buͤrger- liche Verbrechen bestimmten die Gesetze andre Arten der Todesstrafe: gewoͤhnlich den Strick. Vergehungen gegen die Nation und die hoͤchste Gewalt des Staats wurden mi- litaͤrisch, durch Streiche und Enthauptung geahndet. Von dem Valerischen Gesetz, welches die Ausfuͤhrung eines solchen Urtheilsspruchs untersagte wenn der Ver- dammte an das Gericht des Volks provocirte, sagt Livius an zwey entscheidenden Stellen daß es zum Vortheil der Plebs gegeben ward III. c. 55. Cum plebem hinc provocatione, hinc tribu- nicio auxilio satis firmassent (die Consuln L. Valerius und M. Horatius) und c. 56. fundata deinde plebis libertate. X. c. 9. M. Valerius Consul de provocatione legem tu- lit. — Tertio tum lata est, semper a familia eadem. Cau- sam renovandæ sæpius haud aliam fuisse reor, quam quod plus paucorum opes quam libertas plebis poterant. . Dennoch scheint es, da selbst der senatorische Charakter nicht heilig war, daß ein Con- sul, wenn er von dem wuͤthenden Gemuͤth getrieben ward welches in den aͤlteren Tagen der Republik mehrere zu den grausamsten Gewaltthaͤtigkeiten hinriß, einen ihm ver- haßten Patricier, selbst einen Senator, nicht mehr als einen Plebejer verschont haben werde, wenn ihn nicht furchtbare Strafen zuruͤckhielten. Man muß also anneh- men daß die Patricier das Recht der Provocation an ihre Gemeinde (das Gericht ihrer Pairs) schon besaßen, wel- ches jetzt den Plebejern zugesichert ward: deren Provoca- tion, weil das Tribunat eigentlich zu seiner Handhabung eingefuͤhrt ward, an die Gemeinde der Tribus gerichtet gewesen seyn muß. Die Clienten hatten Schutz durch ihre Patrone. Die Beobachtung des Gesetzes war aber nicht durch die Sanction einer Strafe, sondern nur durch den Aus- spruch eingeschaͤrft, wer dagegen handle, versuͤndige sich: eine Sanction welche nach Livius Urtheil durch ein Ver- trauen auf Tugend veranlaßt war deren die damalige Zeit so wenig als die folgende sich wuͤrdig bewaͤhrte, so daß das Gesetz immer von Zeit zu Zeit erneuert werden mußte Livius X. c. 9. . Allerdings genoß das Volk anfaͤnglich bey dieser Abwesenheit einer Strafclausul keinen andern Schutz als den Guͤte oder Klugheit ihm gewaͤhrte: von je- ner war wenig zu hoffen, und diese glaubte nur so lange der alte Koͤnig lebte Schonung gegen das Volk zu beduͤr- fen. Daher ward unmittelbar nach seinem Tode der Schutz des Tribunats nothwendig, und dieses war befugt den Verfolgten mit Gewalt zu schuͤtzen und gegen den Uebertreter nach Ablauf des Jahrs seiner Magistratur auf eine Strafe vor den Tribus anzutragen, deren Groͤße durch erschwerende Umstaͤnde sehr erhoͤht werden konnte. Daß keine bestimmte Strafe gegen den uͤbertretenden Con- sul verhaͤngt war scheint eine Folge der weisen Einsicht, die hoͤchste Gewalt muͤsse irgendwo mit Vertrauen be- wahrt und unbeschraͤnkt ausgeuͤbt werden: es koͤnnten ihr nur Regeln vorgeschrieben, aber im gewoͤhnlichen Gang sie fuͤr ihre Beobachtung nicht gerichtlich verant- wortlich gemacht werden, so daß Widerstand als das aͤußerste fuͤrchterliche Mittel noch immer weniger schaͤdlich sey als die Laͤhmung der hoͤchsten Gewalt. Sonst ward Gehorsam gegen die Befehle der Consuln durch ein andres Gesetz eingeschaͤrft welches gegen den Widerspenstigen eine Mulct von fuͤnf Rindern und zwey Schafen verfuͤgte. Ein drittes erklaͤrte jeden der eine ihm nicht vom Volk aufgetragene Macht ausuͤbte, den Goͤt- tern mit seiner gesammten Habe als Opfer geweiht. Dies war eine Achtserklaͤrung, und gab dem Consul das Recht den Schuldigen in einem solchen Fall ungeahndet hinrich- ten zu lassen, wie jedem einzelnen ihn zu toͤdten. Die Formel, das Haupt des Schuldigen den Goͤttern zu wei- hen, hergenommen von den Menschenopfern, deren Sitte zu Rom in den aͤltesten Zeiten sich schlechterdings nicht laͤugnen laͤßt, war, vermuthlich weil auch dort, wie bey andern Voͤlkern bey denen dieses Opfer geblieben ist, vor- zuͤglich Verbrecher zu Schlachtopfern gewaͤhlt wurden, der Ausdruck der angedrohten Todesstrafe. Patrone oder Clienten welche gegen die Pflichten ihres Verhaͤltnisses gesuͤndigt hatten waren dem Dis zum Opfer geweiht Dionysius II. c. 10. : wer einen Volksmagistrat gefaͤhrdete, dem Jupiter Livius III. c. 55. : wer ein Erndtefeld diebisch abmaͤhte oder abhuͤtete, der Ce- res Plinius H. N. XVIII. c. 3. . Diese Gesetze zum Vortheil des Volks, begleitete der Consul mit aͤußerer Anerkennung der Majestaͤt der Volksgemeinde Der Versammlung der Tribus. Denn er berief ein Con- cilium (Livius II. c. 7.), oder Versammlung eines Theils , vor der er zuerst die Steckenbuͤndel senken ließ, aus denen nach dem Beyspiel welches er da- mals gab die Beile entfernt wurden so lange der Consul sich in der Stadt befand. Das Andenken der Valerischen Gesetze scheint voͤllig historisch gewesen zu seyn. Aber daß P. Valerius sie, als alleiniger Consul gab, ist nach dem Karthaginiensischen Buͤndniß bey Polybius unmoͤglich; und fuͤr eine Theilnahme des Consuls Horatius an dieser Gesetzgebung scheint zu reden daß noch einmal, im Jahr 305, als die Freyheit durch die Tyranney der Decemvirn in die hoͤchste Gefahr gekommen war, ein Valerius und ein Horatius als Erben der Gerechtigkeit und Volksliebe ihrer Ahnherrn, zum Consulat erhoben wurden, und diese Gesetze theils erneuerten, theils erweiterten: denn in Rom wie in allen aͤchtfreyen Staaten waren politische Grund- saͤtze ein heiliges Erbstuͤck, welches die Nachkommen so be- wahrten wie große Vorfahren sie festgestellt hatten. Indessen blieb Valerius und seinem Hause allerdings die vorzuͤglichste Gunst, und der Beynahme Publicola, den man nicht mit den Griechen Dionysius und Plutarch, als zusammengesetzt, durch δημοκηδὴς, den Fuͤrsorger des Volks, uͤbersetzen, sondern darin die altlatinische Form des Adjectivs durch eine uͤberfluͤssige angefuͤgte Endung er- kennen muß, welche zuweilen als Diminutiv, zuweilen als Zusammensetzung taͤuscht So ist Scævola nicht das Diminutiv, sondern gleichbedeu- . Es ist so viel als pu- der Nation im engeren Sinn der Plebs (Gellius XV. c. 27.): und er berief sie auf das Forum, wo die Centurien sich nicht versammeln konnten: wenn nicht auch dieses spaͤtere plebeji- sche, oder mit liebendem Sinn fuͤr die Plebs gedachte Aus- bildung ist. blicus in dem Sinn von δημοτικός. Beyworte, mit der Freyheit zusammengesetzt welche urspruͤnglichen Sprachen zukoͤmmt, sind der lateinischen die dieses nicht ist, zu fremd als daß man ihre Wirklichkeit ohne auffallende Ge- wißheit einraͤumen duͤrfte. In das erste Jahr der Republik setzen Polybius, Li- vius und Plutarch die Einweihung des Capitoliums durch den Consul M. Horatius Pulvillus. Dionysius dagegen und Tacitus Dionysius V. c. 35. Tacitus Histor. III. c. 72. verschieben die Einweihung, und den Zwist des Consuls Horatius mit Publicolas neidischen Freunden bis in das dritte Jahr der Republik: ein Jahr worin Livius Fasten kein Consulat des Horatius erkennen, sondern P. Lucretius als Collegen des Publicola nennen. Die Inschrift welche En. Flavius uͤber der Capelle der Concordia setzte, scheint die Aera von der Einweihung des Capitols wenn sie das Jahr der Einweihung als das erste zaͤhlte mit Dionysius auf 247; wenn sie von demjenigen begann welches auf dieses folgte, auf 246 zu be- stimmen Bey Plinius H. N. XXXIII. c. 6. Die Stelle ist aber verdorben: denn 304 konnte man im Jahr der Varroni- schen Zeitrechnung 450 nach dieser Aere unmoͤglich zaͤhlen. Es ist unvermeidlich zu aͤndern, und die Aenderung 204 liegt sehr nahe: aber eine emendirte Zahl ist eine bedenk- liche Grundlage fernerer Schluͤsse. . Von Tarquinii begab sich der Roͤmische Koͤnig nach Clusium um die Huͤlfe des maͤchtigen etruskischen Fuͤrsten tend mit Scævus, so ist Aequicolus nichts anders als Ae- quus oder Aequicus, Volscolus als Volscus. Lars Porsena anzurufen. Von einem Frieden mit den Vejentern und Tarquiniensern nach der Schlacht am Wald Arsia, meldet die Sage nichts: aber sie giebt eine Erzaͤh- lung welche unmittelbar nachher, und noch vor der Ein- weihung des Capitols faͤllt, und die ein zwar keineswegs wohlwollendes, aber doch voͤllig friedliches Verhaͤltniß zwischen Rom und Veji voraussetzt. Der Koͤnig hatte das Gebaͤude seiner Vollendung sehr nahe gebracht, und ließ zu Veji eine Quadrige von Thon verfertigen, welche be- stimmt war auf dem Gipfel des Dachs gestellt zu werden. Durch ein Wunder dehnte sich das Bild im Toͤpferofen, anstatt einzuschwinden, in dem Maaße aus daß man ge- noͤthigt war ihn niederzubrechen um es herauszunehmen. Dies trug sich zu als die Tarquinier schon verbannt wa- ren, und da dies Wunderzeichen auf eine unverkennbare Weise fuͤr Rom glaͤnzend war, weigerten sich die Vejenter ihnen das Kunstwerk zu uͤbergeben. Ein zweytes noͤthigte sie dazu, als die siegenden Rosse bey einer Wettfuhr den Wagen unaufhaltsam nach Rom entfuͤhrten Plutarch in Public. p. 00. Die Hauptpunkte der Sage sind auch bey Festus s. v. Ratumena porta: aber von einer andern Zeit: — denn das roͤmische Volk ist es welches die Quadrigen verfertigen laͤßt; und die Ablieferung des Kunst- werks wird nicht durch das Entlaufen der Rosse entschie- den: es ist schon aufgestellt, und sie hemmen ihren Lauf vor seinem Anblick. . Clusium war einst vielleicht im Besitz der Hoheit uͤber die andern verbuͤndeten etruskischen Staͤdte: ausneh- mende Macht und Reichthum beweißt das ungeheure Grabmahl des Porsena, welches Plinius H. N. XXXVI. c. 19. beschreibt. Denn zwar ist das historische Daseyn dieses Riesengebaͤu- des als eines Weltwunders nicht nur dadurch zweifelhaft daß Plinius nur nach Varro beschreibt was auch dieser nicht nach eigner Anschauung sondern nach etruskischen Annalen geschildert hatte, zwar ist es schon im hoͤchsten Grade unwahrscheinlich daß ein solches Gebaͤude in weni- ger als fuͤnfhundert Jahren bis zur Unkenntlichkeit seiner ersten Anlage zerstoͤrt worden sey, endlich darf vor allem gegen die absolute innre Unmoͤglichkeit solcher Stockwerke von Pyramiden kein Zeugniß der Annalen einer Nation gelten die nichts als eine maͤhrchenvolle Priesterlitteratur besaß: aber an dem Daseyn eines ungeheuern Monuments zu zweifeln weil die alte Beschreibung in das traumhaft ungeheure eines morgenlaͤndischen Feenmaͤhrchens uͤber- trieben ist, verbieten die Beyspiele morgenlaͤndischer Schilderungen der Pracht und Groͤße alter Gebaͤude, an deren Daseyn, aber in einer weit maͤßigeren Moͤglichkeit nicht der geringste Zweifel ist, wie wir sie auch noch gro- ßentheils in ihren Truͤmmern sehen. Das historisch wahre an diesem Monument duͤrften wohl Pyramiden auf einer gemeinsamen fast cubischen oder sehr niedrig abgeschnitte- nen pyramidalischen Basis seyn. Aber so maͤhrchenhaft verkuͤnstelt, und einem Koͤnige zugeschrieben, den die Un- abhaͤngigkeit der etruskischen Nation nur um zwey Jahr- hunderte uͤberlebte, erregt vielleicht schon diese Erzaͤhlung einen gegruͤndeten Verdacht gegen das Daseyn des Por- sena als einer historischen Person in diesem dichterischen Theil der roͤmischen Geschichte. Cicero, der uͤberall in der aͤlteren Geschichte Nachrichten folgt welche denen durch- aus widersprechen die spaͤter historische Autoritaͤt gewon- nen haben, verwirft stillschweigend aber unverkennbar den Clusinischen Porsena in der Geschichte dieses Kriegs, indem er sagt, weder die Vejenter noch die Latiner haͤtten vermocht Tarquinius den roͤmischen Thron wieder zu ge- winnen Tusc. Quæst. III. c. 12. . Um so weniger darf es kluͤgelnder Skepti- cismus genannt werden wenn man Porsena fuͤr einen Hel- den der altetruskischen Dichtung haͤlt, der nach ihr in al- ten Tagen weit und breit als Koͤnig herrschte, auf den die roͤmische Poefie den etruskischen Krieg uͤbertragen hat durch den die Tarquinier die Stadt draͤngten, und der von dem welcher der fruͤhere, worin am Wald Arsia geschlagen seyn soll, nicht unterschieden werden muͤßte. Von ihm besiegt zu werden, sich vor ihm zu beugen, war am we- nigsten schmaͤhlich, und seine Tugend gestattete am fuͤg- lichsten die Wendung eines edelmuͤthigen Gebrauchs des Siegs. Die Bitten der Tarquinier waren bey dem Koͤnige von Clusium nicht fruchtlos. Im zweyten, oder im drit- ten Jahr nach ihrer Vertreibung (jenes ist Livius, dieses Dionysius Zeitrechnung) fuͤhrte Porsena ein großes Heer, zu dem man sich auch die vorliegenden etruskischen Staͤdte aufgeboten denken muß, gegen Rom: nicht aber die durch die Tiber getrennten, erst nach einer Reihe von Jahren ge- gen Rom bewaffneten Latiner, gegen die der etruskische Koͤnig, nachdem Rom sich unterworfen hatte, ein Heer sandte. Allenthalben fließt in Livius die alte Sage weit ungetruͤbter als bey Dionysius. Ueberrascht oder an ihren Kraͤften verzagend, wagten die Roͤmer keinen Versuch im Felde Widerstand zu leisten: sie beschraͤnkten sich auf die Vertheidigung ihrer Mauern. Die Menge unabhaͤn- giger Staaten konnte leicht eine ihnen guͤnstige Diver- sion veranlassen, und unter diesen Umstaͤnden war damals eine belagerte Stadt keine eroberte. Der Hunger war der furchtbarste Feind: Verrath fuͤrchtete man, da die Ver- daͤchtigen ausgewandert waren weniger als uͤberdruͤssige Ermattung des Volks. Worte und unbestimmte Gefuͤhle reissen das Volk so lange es von ihnen entzuͤndet ist noch heftiger fort, als die hoͤheren Staͤnde: aber ihre Kraft verschwindet und sie werden verhaßt unter dem Druck ge- genwaͤrtiger Noth. Es scheint daß die Zeit zu kurz war Vorraͤthe anzuschaffen um die Einschließung zu bestehen: aber damit das Volk nicht unter der Theurung erliege, uͤbernahm der Staat den Salzhandel, und verkaufte ohne Vortheil; die Accise ward abgeschafft, und die Armee von der Steuer befreyt. Selbst das Janiculum, noch keine Vorstadt, sondern nur ein befestigter Huͤgel der Stadt gegenuͤber, ward im ersten Angriff genommen. Die roͤmische Besatzung floh verwirrt uͤber die Bruͤcke in die am Strohm offene Stadt: die Etrusker verfolgten sie ungestuͤm den Huͤgel hinab. Alles war verlohren wenn sie sich der Bruͤcke bemaͤchtig- ten. Diese zu zerstoͤren beschwor Horatius Cocles die Flie- henden: er selbst unternahm es das Heer und die Stadt zu decken, bis die Bruͤcke abgebrochen sey. Beschaͤmung hielt zwey Roͤmer bey ihm zuruͤck, wie einige Griechen sich scheuten Leonidas zuͤ verlassen, bis er sie fortsandte weil sie nicht verpflichtet waren zu sterben. So sandte auch Cocles seine Gefaͤhrten zuruͤck um das Abwerfen der Bruͤcke zu beschlennigen, waͤhrend die Etrusker durch ihren Wi- derstand gestemmt waren. Jetzt stritt er allein wie Achil- les oder Ajax vor der Bruͤcke gegen das ganze Heer, des- sen Zahl die Roͤmer in das Innerste der Stadt verscheucht hatte. Endlich stuͤrzte sie krachend hinter ihm in den Strohm; er selbst, im Schenkel verwundet, sprang in voller Ruͤstung in die Fluthen hinab: Vater Tiberinus, betete er, nimm deinen Streiter in deinem heiligen Strohm auf und schuͤtze ihn Ein Fragment aus Ennius Teque pater Tiberine, tuo cum flumine sancto enthaͤlt fast genau die Anrede seines Gebets bey Livius, und scheint unzweydeutig, obgleich von den Herausgebern ver- kannt hierauf zu beziehen. . Er entkam zur Stadt unter allem Geschoß der Feinde Vielleicht hatte Polybius andre Annalen, vielleicht wollte er, bey einer sehr ernsten Veranlassung, das maͤhrchenhafte entfernen, da er die Erzaͤhlung vom Cocles damit endigt daß er im Strohm umgekommen sey. VI. c. 55. . Zum Lohn steuerten ihm alle Buͤrger, als die Hungersnoth wuͤthete, jeder ein weniges von seiner Speise, sich selbst abdarbend: die Re- publik errichtete ihm eine Statue, und schenkte ihm so viel Land als er in einem Tage umpfluͤgen konnte. Umpfluͤ- gen, in dem Sinn daß alles von einer mit dem Pflug ge- zogenen Linie eingeschlossne Land der Gegenstand der Schenkung gewesen waͤre, in dem Sinn wie Sultan Mohammed den Helden der tuͤrkischen Romanzen mit so viel von der Ebene Macedoniens belehnte, als er waͤhrend eines Tags umreiten konnte, kann hier unmoͤglich gemeint seyn; denn eine solche Linie wuͤrde wenigstens eine Qua- dratmeile umschließen, und mehr als zweyhundert Jahre spaͤter empfingen die Sieger des Pyrrhus nicht mehr als sieben Jugern. Man muß circumarare wohl dem exarare entgegensetzen, dem vollkommen Aufpfluͤgen, bey dem die Furchen tief, und so dicht gezogen wurden daß man kaum unterscheiden konnte wo der Pflug gegangen war. Wenn als Maaß einer Beschenkung angenommen ward, wie viel der Belehnte in einem ganzen Tage umpfluͤgen konnte, so ward wohl nur gefordert daß das ganze Feld den Anblick eines Sturzackers darbot, ohne Ruͤcksicht darauf ob Balken unter den Schollen stehen blieben; und auf diese Weise war es mit gewoͤhnlicher Ruͤstigkeit gewiß moͤglich mehrere Jugern umzupfluͤgen, obgleich niemand bestimmen kann wie groß ungefaͤhr dies Geschenk war. Durch den Ruin der Bruͤcke war die stuͤrmende Ein- nahme abgewendet: und die Etrusker wagten es nicht ihr Heer zu theilen, den groͤßeren Theil uͤber den Strohm zu fuͤhren, und die weitlaͤuftige Stadt foͤrmlich einzuschlie- ßen. Sie begnuͤgten sich Streifpartheyen hinuͤber zu sen- den welche, wenn sie auch mehrmals, und vorzuͤglich in einem Gefecht am Collinischen Thor fuͤr sorglose Verwe- genheit buͤßten, dennoch das ganze Roͤmische Gebiet ver- heerten, und die immer unzureichende Zufuhr vom Lande verhinderten, waͤhrend das Heer sie auf dem Strohm ab- schnitt der Rom hauptsaͤchlich ernaͤhrte. Hierdurch ent- stand eine Hungersnoth, der die Roͤmer unterlagen; denn es war hoffnungslos, einen Angriff auf ein uͤbermaͤchtiges Heer zu wagen, welches den Strohm vor sich, und eine Stellung auf dem fuͤr den Phalanx unzugaͤnglichen Jani- culum hatte. Die Roth stieg so hoch daß die Stadt sich dem Koͤnig Porsena ergeben mußte. Dieses Ungluͤck hat der Nationalstolz nicht weniger aͤngstlich als die Schmach der Freykaufung nach der Gallischen Einnahme zu ver- schleyern gesucht; und das Wort spricht nur Tacitus Sedem Jovis Opt. Max. — quam non Porsena dedita urbe , neque Galli capta, temerare potuissent. Histor. III. c. 72. ungemildert aus, und ungemildert in der ganzen Strenge der alten Deditionsformel darf man es nur verstehen, so daß sich Rom dem Etrusker als Herrn ganz und ohne Ein- schraͤnkung hingab. Die uͤberwundue Stadt trat zu der herrschenden in das Verhaͤltniß des unterthaͤnigen Kindes zum Hausvater; sie uͤbergab ihr gesammtes Eigenthum, und alles was sie enthielt ohne Vorbehalt: was sie besaß blieb ihr nur nach der Willkuͤhr des Beherrschers wie dem Sohn das Peculium, und konnte ihr ohne Verletzung des Rechts entzogen werden Die Deditionsformel findet sich bey Livius I. c. 38. De- ditos Collatinos ita accipio, eamque deditionis formulam esse. Rex interrogavit: Estisne Vos legati oratoresque, missi a populo Collatino, ut Vos populumque Collati- num dederetis? Sumus. Estne populus Collatinus in sua potestate? Est. Deditisne Vos, populumque Collatinum, urbem, agros, aquam, terminos, delubra, utensilia, di- vina humanaque omnia in meam populique Romani di- tionem? Dedimus. At ego recipio. . Dabey nun war von einem Buͤndniß so wenig die Rede, daß vielmehr, wenn der Souverain mit einer unterthaͤnigen Stadt ein Buͤndniß schloß, dieses Gluͤckswechsel oder eine freywillige Eman- cipation voraussetzt. Beaufort hat aus Plinius eine aͤu- ßerst merkwuͤrdige Stelle angefuͤhrt, welche am allerklar- sten darthut wie tief Rom durch diesen Krieg gesunken war. Das Buͤndniß mit Porsena untersagte den Roͤmern allen Gebrauch des Eisens, ausgenommen bey dem Acker- bau Plinius XXXIV. c. 39. In foedere quod expulsis regi- bus populo Romano dedit Porsena, nominatim compre- hensum invenimus ne ferro nisi in agricultura uterentur . Ich verdanke die Kenntniß dieser mir entgangnen Stelle zuerst dem Micali, der sie aber, eben wie Levesque, still- schweigend aus Beaufort entlehnt hat. . Wenn aber Plinius nicht Buͤndniß nennt was Gesetz des Oberherrn war, so gehoͤrt es, mit dieser trauri- gen Verfuͤgung schon der Zeit an worin das Verhaͤltniß Roms der Form nach gemildert, und ihm schon eine zwar noch wehrlose und nichtige, aber doch eine Selbststaͤndig- keit wiedergegeben war. Aber wenn auch die schonende Ausschmuͤckung des Gedichts, schnell uͤber den herben Augenblick hineilend, schon die aͤlteren Geschichtschreiber getaͤuscht haͤtte, so verbirgt doch selbst ihre Erzaͤhlung sehr unvollkommen daß sich kein andrer Ausgang denken laͤßt. Unter solchen Um- staͤnden, mit einem vom Hunger verzehrten, von allem Beystand verlaßnen Feind, schlossen altitalische Voͤlker kein Buͤndniß als mit Gleichen, sie benutzten den Sieg immer bis auf das aͤußerste, und das besiegte Volk rettete sein sein Daseyn nur durch Unterwerfung. Selbst nach der herrschenden Erzaͤhlung erließ Porsenas romantischer Edelmuth den Besiegten anfangs wenig von den haͤrtesten Bedingungen welche ein stolzer Sieger vorschreiben konnte. Rom mußte seine Treue durch Geisseln verbuͤrgen, Juͤng- linge und Jungfrauen, unter denen sich des Consuls Toch- ter Valeria befand. Die Roͤmer selbst bekennen daß ihre Vorfahren damals die alten Eroberungen am vejentischen Ufer der Tiber verlohren: und es ist gezeigt worden daß ihnen wahrscheinlich zehn ganze Regionen genommen wur- den. Auch das aͤltere Rom, als der Gewinn einzelner bey den Eroberungen nicht gleichguͤltiger war als die Ver- groͤßerung der Herrschaft des Staats, verfolgte seine Siege oft nicht weiter: nicht bis zur Vertilgung: ohne daß Edelmuth oder Bewunderung des Feindes ihm Graͤn- zen gesetzt haͤtte. Was den Besiegten blieb, ward zins- pflichtig: und wenn Porsena den Krieg unter dem Vor- wand der Herstellung der Tarquinier unternommen hatte, so ist es doch nicht auffallend daß er ihn nur fuͤr sich be- nutzte, und ihre Sache aufgab. Alles was von diesem Krieg erzaͤhlt wird, der wahr- scheinlich von dem Vejentischen worin Brutus den Tod fand nicht verschieden war, selbst die Vorfaͤlle welche Wahrheit in dichterischer Gestalt, oder in dichterische Er- zaͤhlung verwebt scheinen koͤnnten, ist hoͤchst wahrschein- lich nichts als eine freye dichterische Bildung welche an die Stelle der gaͤnzlich vertilgten historischen Nachrichten ge- treten ist. In der Kriegsgeschichte selbst ist der vejenti- sche des Jahrs 277 abgespiegelt, welcher nach dem Un- Erster Theil. Z gluͤck am Cremera Rom an den Rand des Verderbens brachte, aber gluͤcklicher als dieser endigte. In jenem spaͤteren Kriege eroberten die Vejenter ebenfalls das Ja- niculum, und verfolgten die fliehenden Roͤmer, aber be- greiflich nach einer Niederlage im Felde: ein Horatius rettete die Stadt, der Cousul, welcher im Augenblick der Gefahr mit Eilmaͤrschen aus dem Volskerlande mit dem Heer eintraf: die Sieger, auf dem Janiculum ge- lagert, begnuͤgten sich auf dem linken Ufer des Strohms das Land zu verwuͤsten, und wurden durch ein nachthei- liges Gefecht vor dem collinischen Thor gedemuͤthigt. Eine solche Uebereinstimmung ist mehr als eine Wieder- hohlung desselben Gangs der Begebenheiten, wie sie auf einem beschraͤnkten Schauplatz allerdings moͤglich waͤre. Rein dichterisch aber sind die glaͤnzenden Ausschmuͤckun- gen welche die Entwickelung herbeyfuͤhren, gleich ihr selbst. In einem historischen Zeitalter ist es allerdings ein unedles Streben das Heroische zu vertilgen: aber im Gebiet der mythischen Geschichte lasse es sich keiner verdrießen daß ernste Kritik als unhistorisch und unmoͤg- lich bezeichnet was durch innern Widerspruch nicht beste- hen kann. Wer recht schaͤtzt wird dadurch keinen Verlust zu empfinden glauben, es bleibt dem Abgesonderten das Leben der Dichtkunst. Sonst waͤre es allerdings ein Jammer dieses schoͤne Gebaͤude zu zerstoͤren; wir koͤn- nen die Kritik nicht uͤbergehen weil der Verfolg der Er- zaͤhlung nicht so ganz unverkennbar bloßes Dichterwerk ist, wie die Schlacht des Cocles. Wer glaubte nicht gern an das historische Daseyn des Mucius Scaͤvola, an diesen wilden Muth womit er seiner List Glauben erwarb, und an des Schicksals seltne Gerechtigkeit welche seine groͤßere That mit groͤßerem Heil fuͤr das Vater- land segnete als der Erfolg einer alltaͤglichen verzweifel- ten Unternehmung haͤtte gewaͤhren koͤnnen? Auch gleicht die Unerschrockenheit und die Schlauheit dem Krieger einer noch sehr wilden Zeit. Aber das Mucische Ge- schlecht ist eins der juͤngsten unter den großen plebeji- schen Haͤusern: erst fast dreyhundert Jahre nach dieser Zeit finden wir Mucier mit dem Beynahmen Scaͤvola unter den curulischen Magistraten, etwas fruͤher moͤgen sie in einem Zeitraum dessen genauere Geschichte fuͤr uns verlohren ist, zu ihren niederen Graden gelangt seyn: aber immer bleibt eine lange Dunkelheit welche das Alter der Familie aͤußerst verdaͤchtig macht. Ein adlicher Juͤngling wie Livius ihn nennt, konnte er nur einem Schriftsteller heißen der das Geschlecht der Mu- cier in seinem spaͤten Glanze kannte: einen patricischen konnte nur ein Fremder wie Dionysius ihn nennen. Sehr viele Erzaͤhlungen sind in Sagen aus Beynahmen gebildet fuͤr die man einen glaͤnzenden Ursprung suchte, und dies geschah wahrscheinlich aus dem Beynahmen Scaͤvola. Wer hier historische Wahrheit glaubt, der muß es entsetzlich finden daß der Retter des Vaterlands durch einige Aecker, nicht durch Consulate belohnt ward, die kein Recht der Form denen vor ihm zusagen konnte fuͤr die er in den Tod gegangen war: aber ich wieder- hohle es solche Wahrheit darf hier nicht gesucht wer- den. — Eben so gern moͤchte man an Porsenas Edel- Z 2 muth glauben, und an das Vertrauen mit dem die Roͤ- mer sich gegen die vertriebnen Tyrannen vor den Rich- terstuhl eines edeln Feindes stellten. Solche Kriege sind die schoͤnsten Augenblicke der Geschichte, und ein Zeit- genosse Pyrrhus haͤtte in der Wahrheit das Vorbild des hoͤchsten koͤniglichen Edelsinns erblickt dessen Abbild in der Sage von Porsena glaͤnzt. Aber kann es wahrschein- lich, kann es nur glaublich seyn, daß eine Stadt die nie mit Großmuth gegen den Besiegten gehandelt hatte, die von ihren Geschichtschreibern als der Gegenstand des Neids und des Hasses, von der Geschichte als der Ge- genstand der aͤngstlichen Besorgniß und einer durch un- ermuͤdliche Herrschsucht erregten Erbitterung ihrer Nach- barvoͤlker geschildert wird, unter jenen harten altitali- schen Voͤlkern, deren Kriege stets Vertilgungskriege wa- ren, eine so milde Behandlung, solche zarte Schonung erfahren haͤtte? Vielmehr deutet auch der Verfolg auf eine strenge Unterwerfung Roms unter Porsenas Herrschaft, der Art, wie eroberte Staͤdte Rom unterworfen waren. Aruns, Sohn des Koͤnigs, fuͤhrte eine Abtheilung des Heers gegen Aricia. Dies war offenbar ein Versuch ganz Latium zu unterwerfen, und macht es noch mehr wahrscheinlich daß auch der Feldzug gegen Rom nicht fuͤr die Tarquinier sondern als Eroberungskrieg in einem guͤnstigen Zeitpunkt der Theilung und Schwaͤche unter- nommen war. Die Ariciner erhielten Beystand von dein damals maͤchtigen Kuma in Opika, das Etruski- sche Heer ward geschlagen und bis Rom verfolgt: wo viele Etrusker, durch die freundliche Aufnahme getroͤ- stet, sich als Buͤrger niedergelassen haben sollen, obgleich nach andern Nachrichten die tuskische Straße viel aͤlter war. Zum Lohn dafuͤr soll Porsena nicht nur jedem weitern Versuch die Tarquinier durch friedliche Vermitt- lung in ihr Reich herzustellen entsagt, und sie von sich entlassen, sondern sogar den Roͤmern ihre Geisseln, und die abgetretene Vejentische Feldmark zuruͤckgegeben haben. Dies waͤre eine sehr freygebige Belohnung des ruhigen Verhaltens eines eben durch Schwerd und Hunger be- zwungenen und entwassneten Volks gewesen, einer Ruhe die durch Geissel aus den ersten Haͤusern versichert ward; und, wenn man Porsena fuͤr den Clusinischen Koͤnig nimmt, auf Kosten der Unterthanen oder Verbuͤndeten ge- geben worden, ist aber unter ihm ein Koͤnig der Vejenter zu verstehen, mit einem Opfer. Es ist viel glaublicher daß Roms Abhaͤngigkeit um diese Zeit durch Aufstand ge- brochen ward, den das Ungluͤck bey Aricia veranlassen, und seinen Erfolg moͤglich machen konnte. Die Latiner hatten Rom verlassen, aber sie empfanden nun auch den Verlust einer Vormauer gegen Etrurien, und es war ihre eigne Sache Rom wieder zu bewaffnen und herzustellen. Auf eine gewaltsame Befreyung deutet der raͤthselhafte Gebrauch bey Versteigerungen die Habe des Koͤnigs Por- sena zu verkaufen Livius II. c. 14. . Auch Livius findet sich von der Erklaͤrung nicht befriedigt welche er als die ertraͤglichste giebt: Porsena habe den Roͤmern, nach dem Frieden, die Vorraͤthe seines Lagers geschenkt um den Hunger des Volks zu stillen, und diese waͤren, um eine unordentliche Pluͤnderung zu verhuͤten, verkauft geworden. Warf die Stadt das Joch ab, so mußte vieles Eigenthum des frem- den Fuͤrsten in die Gewalt des Volks gerathen, und hier war regelmaͤßiger Verkauf an den Meistbietenden ange- messen, welcher bey Vorraͤthen in einer Hungersnoth ab- scheulich gewesen waͤre. Wahrscheinlich faͤllt auch in diese Zeit die Flucht der Cloͤlia und ihrer Jungfrauen, denn so lange Rom alles an der Erhaltung des Friedens lag waͤre diese Flucht keine That gewesen die vom Staat oͤffentlich geehrt und belohnt werden konnte, oder belohnt worden waͤre. Die Entflohenen haͤtten ihr Vaterland in die un- vermeidliche Nothwendigkeit gesetzt sie auszuliefern, eine Thorheit an der Roͤmische Besonnenheit nie etwas lo- benswerthes haͤtte finden koͤnnen, wenn gleich, nach der Dichtung, bey einem so edeln Feinde das Ungluͤck dadurch nicht vermehrt ward. Sehr denkbar hingegen ist es daß die Flucht der Geisseln den Roͤmern nach dem ungluͤckli- chen Ausgang des etruskischen Feldzugs in Latium freye- ren Muth gab ihre Unterwuͤrfigkeit abzuschuͤtteln. Doch ist es sehr zweifelhaft ob Rom damals und noch lange nachher, außer dem Vaticanischen Felde, Gebiet auf dem etruskischen Ufer der Tiber besaß, welcher vielmehr noch in den zwoͤlf Tafeln als die Graͤnze des Roͤmischen Gebiets genannt zu werden scheint. Schon Cicero waͤhnte die Herrschaft der Koͤnige habe die Nation in einer langen Kindheit zuruͤckgehalten, und sie haͤtte sich von ihrer Befreyung an unglaublich schnell zu einer ihr bis dahin fremden Macht und Groͤße erhoben. Dieser Irrthum ist kaum dann begreiflich wenn man die Geschichte der Koͤnige auch nur so ließt wie sie sich in den Historikern findet, und die der folgenden anderthalb Jahr- hunderte, so duͤrftig wie sie sich damals noch in den zuver- laͤssigeren Annalen erzaͤhlt finden mochte, durchlaͤuft, ohne zu beachten wie lang der Zeitraum der Demuͤthigung war. Neueren welche die Roͤmische Geschichte beurtheilend er- forschen wollten, ist die Theilnahme an diesem Irrthum noch weniger zu verzeihen. Denn wenn auch Rom seine Unabhaͤngigkeit wieder gewann, der alte Glanz war erlo- schen und geschwaͤcht; verblutet, ohne Herrschaft, wie Athen aus dem Joch der dreyßig Tyrannen, rettete es sich wieder in die Freyheit. Wie verwischt oder frevelhaft ergaͤnzt auch die Ge- schichte eben dieser Zwischenzeit bis zur Schlacht am Re- gillus mehr als die irgend eines andern Zeitraums erzaͤhlt ist, so erhellt doch das ganz klar, daß Rom waͤhrend die- ser Zeit auf sich allein beschraͤnkt dastand. Eben diese Einsamkeit zu verhehlen, und uͤber eine Zeit voruͤberge- hender Niedrigkeit zu taͤuschen, welche der koͤniglichen Hegemonie uͤber Latium allerdings auffallend entgegen- steht, die aber der Ireis fuͤr Freyheit und kuͤnftige Groͤße war; eben deswegen haben Familienerzaͤhlungen und spaͤte Annalistenfabler die leeren Fasten der alten Ta- feln mit riesenmaͤßigen Schlachten gegen die Sabiner angefuͤllt. In dieser dunkeln Zeit finden sich nur sehr wenige Vorfaͤlle welche entweder glaublich oder wichtig genug waͤ- ren um hier erwaͤhnt zu werden. Die Widerspruͤche zwi- schen Livius und Dionysius sind keiner Eroͤrterung werth: Livius selbst beobachtet eine sehr verstaͤndige Kuͤrze der Erzaͤhlung. Anstatt der Volsker welche nach unsern Historikern schon der letzte Koͤnig uͤberwand, und ihre Stadt Pometia einnahm, finden sich im Jahr 251 die Aurunker im Besitz der Stadt und ihres reichen Gebiets: jenes Volk welches in spaͤteren Zeiten nur noch um den Liris in wenigen Or- ten uͤbrig war. Nur dadurch ist der Aurunkische Krieg denkwuͤrdig in dem das von Tarquinius angeblich zerstoͤrte Pometia wuͤrklich verheert geworden zu seyn scheint: und wenn auch Volsker und Aurunker einem Volksstamm an- gehoͤrten, so scheinen sie doch verschiedene Nationen ge- wesen zu seyn. Zwiespalt und Verrath an der allgemeinen Sache ih- rer Nation fuͤhrte die Claudier von den Sabinern nach Rom. Attus Clausus kam mit seinem Geschlecht, und fuͤnftausend Clienten. Die Claudier wurden unter die Patricier aufgenommen, und ein Bezirk der Domaine jenseits des Anio ihm und den seinigen angewiesen, aus denen gegen die alte Verfassung eine neue Tribus gebil- det wurde. Das wichtigste Andenken dieses Zeitraums aber ist die Einfuͤhrung der Dictatur deren Nahmen und Wesen Rom bey den Latinern fand. Nothwendig war die Mo- narchie allenthalben die urspruͤngliche Verfassung: diese scheinen die latinischen Staͤdte nur in eine erwaͤhlte Ge- walt veraͤndert zu haben, und auch die roͤmische Dictatur war die unverminderte Koͤnigswuͤrde Vielleicht nicht so- wohll durch ein ausdruͤckliches Gesetz als dadurch daß die Beschraͤnkungen des Valerischen nur das Consulat trafen war sie so unbegraͤnzt maͤchtig wie fruͤher die Gewalt der Koͤnige. Weiter als diese und in dem Sinn worin der neuere Sprachgebrauch von dictatorischer Macht redet, erstreckte sich die der Dictatur nicht, nie bis zur Gesetzge- bung, nie so weit daß sie die Macht des Senats und der Volksgemeinden ersetzen konnte, obgleich sie sich ihnen entgegenstellen durfte. Nach dem Gesetz waren nur Consularn wahlfaͤhig Livius II. c. 18. . In den spaͤteren Zeiten aus denen die Roͤmische Verfas- sung bestimmter bekannt ist, und deren Einrichtungen zu sehr auf die aͤltere Geschichte uͤbertragen werden, beschloß allerdings der Senat nur daß ein Dictator ernannt wer- den, und wer von den Consuln ihn ernennen solle, so daß diesem die Wahl seines Collegen oder eines Andern uͤber- lassen war. Der Senat konnte (505) den Consul P. Clau- dius zwingen einen Dictator zu ernennen: das Volk konnte den zum Gespoͤtte erwaͤhlten, weil das Gesetz die Wahl auf Consularn beschraͤnkte, der an ihm entweihten Wuͤrde berauben: aber dem Consul vorschreiben wem er die Dictatur anvertrauen solle, dazu war damals weder Volk noch Senat berechtigt, sonst waͤre es ohne Zweifel nicht versaͤumt geworden. Diese Willkuͤhr des Consuls kann aber nur durch ein uns unbekanntes Gesetz einge- fuͤhrt seyn: urspruͤnglich war die Ernennung theils nur Formalitaͤt und Promulgation der Wahl des Senats, theils nothwendig um des Consuls freye Einwilligung in die Minderung der ihm von der Nation uͤbertragnen Macht zu bezeugen. Das erhellt klar aus vielen Erwaͤh- nungen bey den aͤltesten Dictaturen Unter vielen Beyspielen nur einige: alle aus Livius: II. c. 30. Manium Valerium dictatorem creant (Consules, Senioresque Patrum.) III. c. 26. Cum dictatorem dici pla- ceret — L. Quinctius Cincinnatus consensu omnium di- citur. IV. c. 17. Senatus dictatorem dici Mam. Aemilium jussit . IV. c. 21. Dictatorem dici A. Servilium placet . : die Veraͤnde- rung aber muß aͤlter seyn als das Jahr 398 Weil in diesem Jahr der plebejische Consul Pontelius zu- erst einen plebejischen Dictator ernannte: eine Wahl welche der Senat mit großem Unwillen aufnahm. . Mit großer Wahrscheinlichkeit erzaͤhlten die Annalen als Ver- anlassung die Dictatur einzufuͤhren, eine ungluͤckliche Wahl habe die Republik in die Gewalt zweyer Consuln von der Tarquinischen Faction gebracht gehabt. Scho- nung oder Gehaͤssigkeit hat ihre Rahmen zweifelhaft ge- macht. Hier nun ist es klar daß der Senat keinem von ihnen anvertrauen konnte seinem gleichverdaͤchtigen Colle- gen eine weit groͤßere Macht zu verleihen als die war welche er getheilt in beyder Haͤnden mit Argwohn sah. Ungewiß war auch der Rahme des ersten Dictators: aber diese Ungewißheit hatte wohl nur die Eitelkeit der Valeri- schen Familie hervorgebracht. Auch die dictatorische Gewalt erstreckte sich sichtbar nicht uͤber die Patricier, nur dem Volk konnten sie unbe- schraͤnkt gebieten, hier nur konnten sie unbeschraͤnkt zuͤchti- gen und strafen Creato dictatore — magnus plebem metus incessit . Li- vius II. c. 18. . Die von der Dictatur unzertrenn- liche Magistratur des Magister equitum, des Obersten der Ritter, Erneuerung des Tribuns der Celeres unter den Koͤnigen, scheint sich auf diese Vorrechte der Patricier zu beziehen, und bestimmt gewesen zu seyn ihnen denselben Schutz zu gewaͤhren welchen die Plebejer unter dem Con- sulat durch ihre Tribunen genossen. Das Gesetz welches nur Consulare der Dictatur faͤhig machte, entscheidet uͤber das streitige Jahr der Schlacht am Regillus; denn im Jahr 255 war A. Postumius, den alle einstimmig den Dictator und Sieger dieses Kriegs nen- nen, noch nicht Consul gewesen. Er war es im Jahr 258, und da konnte er diese hoͤchste Gewalt empfangen. Zu diesem Kriege hatten sich alle dreyßig latinische Voͤlker verschworen, aber Praͤneste verließ die Verbuͤndeten, und erwaͤhlte Roms Sache. Das Haupt des Bundes war Mamilius von Tusculum, und bey ihm befanden sich, seit sie Porsenas Hof verlassen, der Koͤnig Tarquinius und Titus, der nur allein ihm von seinen Soͤhnen geblieben war: dennoch ist es nicht wahrscheinlich daß die Herstel- lung des Tarquinischen Hauses Zweck des Bundes gewe- sen waͤre. So bedeutend war der Einfluß des Dictators von Tusculum wohl nicht, es war aber natuͤrlich daß Tar- quinius und die Ausgewanderten mit Roms Feinden ins Feld zogen. Die Latinische Nation war schon aus dem Verhaͤltniß unterdruͤckter Perioͤken zu voͤlliger Unabhaͤn- gigkeit gelangt: vielleicht forderten sie nur ein ganz glei- ches Buͤndniß, wie sie es durch diesen Krieg erhielten; vielleicht aber auch hatten sie ganz andre Anspruͤche erho- ben. Denn daß Rom am Regillus siegte laͤßt sich, ohne Muthwillen, nicht bezweifeln: aber besiegt war die Nation nicht welche einen Frieden schloß wie ihn Latium erhielt, obwohl ein gleiches Buͤndniß damals fuͤr Rom ein großer Gewinn war, wenn es auch dadurch den Hoheitsrechten foͤrmlich entsagte die es noch im Karthaginiensischen Ver- trag geltend gemacht hatte. Die Schlacht am Regillus steht in der Erzaͤhlung die- ses Kriegs ganz einzeln da, fast ohne fruͤhere Vorfaͤlle, und ohne Folgen. Von fruͤheren Verfaͤllen wird allein er- waͤhnt daß Praͤneste anf Roms Seite getreten sey: und dies erklaͤrt, wie der Krieg in diesen Gegenden entschieden werden konnte. Die Roͤmer kamen wahrscheinlich zum Entsatz der von den Latinern eingeschlossenen Stadt. Sonst ist jede historische Kunde von diesem Kriege verloh- ren, und die von der entscheidenden Schlacht nicht weni- ger als die von allen andern Vorfaͤllen. Denn die Anna- len schildern kein Gefecht zweyer Heere, sondern einen Heroenkampf, wie die Schlachten der Iliade Ohne Zweifel dem Gedicht gehoͤrt auch die Erzaͤhlung bey Dionysius ( VI. c. 1.) an: ehe die Feindseligkeiten be- gonnen, haͤtten Roͤmer und Latiner den bey ihnen verhei- ratheten Frauen aus dem andern Volk gestattet zu ihren Vaͤtern zuruͤckzukehren und ihre Toͤchter mit sich zu neh- men. Die Roͤmerinnen haͤtten fast ohne Ausnahme ihre latinischen Maͤnner verlassen: alle Latinerinnen, außer zweyen, waͤren zu Rom geblieben. Die stolze Tugend der Matronen bluͤhte noch in voller Reinheit als jene alten Lieder gesungen wurden, und der Dichter verweilte gern bey ihr. . Alle Feldherrn begegnen sich in Zweykaͤmpfen, und diese wen- den den Sieg hierhin und dorthin, waͤhrend die Menge ohne Entscheidung streitet. Der Dictator Postumius ver- wundet den Koͤnig Tarquinius der sich ihm am Anfang der Schlacht entgegenstellt: T. Aebutius, der Oberste der Ritter, den Latinischen Dictator Mamilius: aber er selbst empfaͤngt von ihm eine schwere Wunde, und ist genoͤthigt die Schlacht zu verlassen. Mamilius mehr gereizt als am Gefecht gehindert fuͤhrt die Cohorte der roͤmischen Ausge- wanderten in das Treffen und bricht die feindliche Linie; diesen Ruhm konnte die roͤmische Dichtung nur ihren Mit- buͤrgern einraͤumen, unter welchen Fahnen sie auch kaͤmpf- ten. M. Valerius, Publicolas ruhmvoller Bruder, faͤllt indem er ihren Sieg aufhaͤlt. Sein Tod der auch Pu- blicolas Soͤhne hinrafft indem sie die Leiche schuͤtzen wol- len Nach den Fasten fiel M. Valerius in dieser Schlacht nicht: denn nach elf Jahren ward er zum Dictator er- nannt: und P Valerius, Publicolas Sohn, ist, nach Dio- nysius eigner Erzaͤhlung einige Jahre nach der Schlacht als Commissar ausgesandt geworden um Korn zur Stillung der Hungersnoth zu kaufen. Beyde Angaben sind wirklich historischer Art, und entscheiden uͤber die Glaublichkeit der Erzaͤhlung von der Schlacht. S. Sylburg und Glareanus zum Dionysius VI. c. 12. , wird von dem roͤmischen Dictator geraͤcht, wel- cher mit seiner Cohorte die Ausgewanderten besiegt und verfolgt. Vergebens sucht Mamilius die Schlacht herzu- stellen: er selbst faͤllt von der Hand des Consulars T. Her- minius eines von den beyden Gefaͤhrten des Horatius Co- cles im Gefecht an der Bruͤcke. Verzweiflung treibt den letzten Erben des tarquinischen Hauses mit den Ausgewan- derten die schon verlohrne Schlacht zu erneuern, er faͤllt mit der groͤßten Zahl der Seinigen. Die Roͤmischen Rit- ter hatten zu Fuß gefochten, jetzt wurden ihre Pferde her- beygefuͤhrt, und sie verfolgten den fliehenden Feind: das latinische Lager ward in der ersten Verwirrung erobert. In dieser Schlacht hatte der Dictator den Dioskuren einen Tempel gelobt: und man sah zwey Riesenjuͤnglinge auf weißen Rossen in den ersten Reihen der Roͤmer kaͤmpfen, in denen Roͤmer und Latiner uͤbermenschliche Wesen er- kannten. Noch war die Verfolgung nicht geendigt, als die Heroen mit Staub und Blut bedeckt zu Rom erschie- nen; sie wuschen sich und ihre Waffen in einem Quell am Tempel der Vesta, und verkuͤndigten dem versammelten Volk die Geschichte des Tags. Nach dieser Schlacht begab sich Tarquinius, jetzt ein hochbetagter Greis, seiner Kinder und aller Hoffnungen beraubt, nach Kuma zu dem Tyrannen Aristodemus Die kumaͤische Geschichte dieses Zeitraums ist nicht we- niger mythisch gewesen als die von Rom, und Dionysius Auszug ist vorzuͤglich dadurch merkwuͤrdig daß dieses dar- aus so sichtbar hervorgeht. VII. c. 3. ff. Aber die per- sischen Kriege Altgriechenlands sind nicht weniger dichte- risch als Kumas Siege uͤber die zahllosen italischen Bar- baren. . In dieser Freystaͤtte starb er schon im folgenden Jahr, 259. Aristodemus, dessen Nahme selbst unter denen der griechischen Tyrannen wegen groͤßerer Frevelhaftigkeit ver- rufen ist, war sein Erbe, und machte Anspruͤche auf das Privatvermoͤgen der Tarquinischen Familie einige Jahre spaͤter gegen die Republik geltend, als diese in seiner Stadt damals dem Markt Campaniens Korn hatte an- kaufen lassen. Die roͤmischen Ausgewanderten erloschen zerstreut und huͤlflos. Von der Schlacht am Regillus beginnt Anfangs schwach und dunkel, aber allmaͤhlich immer mehr zusam- menhaͤngend und reicher an historischen Begebenheiten eine wirkliche Geschichte Roms. Um diese Zeit scheinen die Annalen der Pontifices, und Triumphalfasten begonnen zu haben; und viele innre Vorfaͤlle wurden durch unaus- loͤschliche Spuren den folgenden Geschlechtern erhalten. Dichterische Ausbildung wird jetzt selten; sie erscheint in einiger Fuͤlle nur noch in Coriolans Geschichte wieder: aber die historische Wahrheit ist durch absichtliche Verfaͤl- schung entstellt, wie sie bis dahin idealischen Bildungen wich. Diese Verfaͤlschung war, vorzuͤglich in der Erzaͤh- lung der Kriegsthaten, Werk der Familieneitelkeit: in der ganzen Darstellung von Roms aͤußeren Verhaͤltnissen, des Nationalstolzes: in den Nachrichten und der Schilderung der innerlichen Verhaͤltnisse und der buͤrgerlichen Unruhen, des staͤndischen Partheygeistes. Die falsch aufgetragne Oberflaͤche verraͤth sich fast allenthalben; oft, wo sie auch nicht fuͤr unser Auge unerkennbar die zerstoͤrte Wahrheit ersetzt, laͤßt sich wenigstens nicht mit einer mittheilbaren Ueberzeugung entdecken was sie verbirgt oder ersetzt: auch da wo ein reicherer Stoff haͤufigere erkennbare Punkte der Wahrheit gewaͤhrt, laͤßt sie sich doch nur einzeln, und zu allgemeinen Ansichten herstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die alte Dichtung reich, die Annalen welche nach ihr anheben, waren urspruͤnglich aͤußerst aͤrmlich und duͤrr. Davon geben die Fragmente der Annalen des Ennius einen Beweis, wenn wir annehmen duͤrfen daß die ange- fuͤhrten Zahlen ihrer Buͤcher richtig geschrieben sind: denn die Geschichte der Koͤnige nahm die drey ersten Buͤcher ein, und im fuͤnften Buch erzaͤhlte er den Krieg des Pyr- rhus; so daß eine historische Zeit von fast gleicher Laͤnge nur den dritten Theil des Raums erfuͤllt hat, den er dem dichterischen Zeitalter weihte. Das latinische Buͤndniß . Ich verlasse die Zeitfolge um von dem latinischen Buͤndniß des Consuls Sp. Cassius zu reden, obgleich es erst nach der Aussoͤhnung der Staͤnde abgeschlossen ward, deren Fehde im Todesjahr des letzten Koͤnigs ausbrach. Erst drey Jahre nach der Schlacht am Regillus, im Jahr 261, traten beyde Nationen in den Bund, dessen Gesetze fuͤr sie im Wesentlichen waͤhrend anderthalb Jahr- hunderten galten, wenn auch aͤußere Umstaͤnde oft in der Ausfuͤhrung die Gleichheit gestoͤrt haben muͤssen, und sicht- bar gestoͤrt haben, welche nach dem Buchstaben des Ver- trags gegenseitig bestehen sollte. Der Krieg aber war schon fruͤher, wenigstens in den Gemuͤthern und durch Handlungen der Aussoͤhnung, beendigt. Schon im Jahr nach der Schlacht wurden den Latinern ihre Gefangenen zuruͤckgegeben, oder ausgewechselt. Die Roͤmer erzaͤhlen jenes, und nennen es eine Gnade womit der Senat die Latiner belohnt habe, weil sie die Aufwiegelungen der Volsker zur Fortsetzung des Kriegs abgewiesen, und zur Warnung angezeigt haͤtten. Wahrscheinlicher aber ist das letzte, letzte, und daß beyde Voͤlker der dringenden Nothwendig- keit inne wurden, vereinigt zu seyn. Allerdings mochte diese Einsicht durch die Volsker geweckt werden, und es bedurfte einer ungewoͤhnlichen aͤußeren Warnung nachdem eine schon alte Verbuͤndung durch einen erbitterten Krieg zerrissen war. Erst jetzt werden die Volsker mit Zuver- laͤssigkeit als Einwohner Latiums genannt, und zwar im Besitz der beyden, noch im Jahr 251 aurunkischen Staͤdte, Pometia und Cora. Die Nation welche im siebenten Jahr nachher den Latinern so viele Staͤdte entriß, und sich un- ter Roms Mauern siegend lagerte, muß Latium wie den Roͤmern damals sehr furchtbar gewesen seyn, wenn auch ihre Besitzungen in der Ebene nicht alle durch Einwan- drung den Latinern entrissen waren, wie Cato wenigstens von einer noch aͤlteren Zeit meldete Ager qui nunc Volscorum est eampestris plerus Abori- ginum fuit. Cato Fragm. Origg. bey Cortius. . Er redete von einer Zeit woruͤber keine historischen Angaben vorhanden seyn konnten, und es ist sehr glaublich daß eine spaͤtere Begebenheit auch hier auf die uralte mythische Zeit zuruͤck- gebracht ist. Das wird doch keinen hieran irre machen, daß es von dem etruskischen Mezentius heißt, auch die Volsker waͤren ihm unterwuͤrfig gewesen: denn zu der Zeit worin dieser mythische Fuͤrst geherrscht haben soll, ist es wenigstens zweifelhaft daß die Etrusker selbst sich bis an die Tiber erstreckten. Herstellung der alten Vereinigung, und Festsetzung des Bundesverhaͤltnisses noch ehe es schriftlich verfaßt war, erhellt daraus, daß schon im Jahr 259 Signia als Erster Theil. A a Colonie neu gegruͤndet ward Livius II. c. 21. , eine latinische Colonie, welche damals so wenig als die uͤbrigen gleiches Rechts bis auf das Jahr 414 einseitig von Rom abhaͤngig gewe- sen seyn kann. Das Buͤndniß des Cassius verpflichtete Roͤmer und Latiner mit voͤlliger Gleichheit zur Vertheidi- gung und Abwehr, und berechtigte daher Rom und die ge- sammten latinischen Voͤlker zu einer Haͤlfte der Eroberun- gen und Beute Eine, aber offenbar nicht genaue, Nachricht vom Inhalt dieses Buͤndnisses findet sich bey Dionysius VI. c. 95. . Als nachher, im Jahr 268, Einheit der natuͤrlichen Feinde auch die Herniker den Roͤmern und Latinern zuwandte, ward eine dreyfache Theilung festge- setzt; und daher sagt Plinius, den alten Latinern habe bis zum Consulat des C. Maͤnius (416) der dritte Theil der Beute gebuͤhrt Plinius XXXIV. c. 11. . Rom stand folglich den gesammten latinischen Staͤdten gegenuͤber, nicht als eine einzelne un- ter ihnen, sondern in dem Verhaͤltniß wie Theben zu den uͤbrigen boͤotischen Staͤdten bis es die Ernennung der Boͤotarchen sich allein anmaaßte, und die Landsgemein- den nicht laͤnger duldete. Zwar erkennen die roͤmischen Annalen diese Gleichheit nicht an, sie reden sogar von den Schwierigkeiten, welche der Senat unter dringenden Um- staͤnden gemacht habe, den Latinern, wenn es nicht moͤg- lich war Huͤlfe zu senden, wenigstens zu erlauben sich selbst zu vertheidigen; aber sie haben bestimmte Spuren nicht auszutilgen vermocht daß die Gesetze jenes Buͤndnis- ses wesentlich wie rechtskraͤftig galten. Niemand kann nach diesen in dem Verhaͤltniß der Latiner bis zum Consu- lat des P. Decius vollkommne Unabhaͤngigkeit verkennen. Aber ganz bestimmt lehrt ein aͤußerst wichtiges Fragment des L. Cincius bey Festus Festus s. v. Prætor ad portam. daß dieses Verhaͤltniß waͤhrend des erwaͤhnten Zeitraums so bestand: daß die Roͤmer den Bundestagen am Quell der Ferentina beywohnten: daß die hier gefaßten Beschluͤsse sie verpflichteten; und daß der Oberbefehl uͤber das Bundesheer nur abwechselnd ihnen zustand. Von diesem entscheidenden Umstand nun ist frey- lich jede Erwaͤhnung in der Geschichte so sorgfaͤltig ausge- tilgt daß wir ihn schwerlich ohne Cincius ahnden wuͤrden. Aber die Gewißheit einer solchen Verfaͤlschung berechtigt uns zu groͤßerer Kuͤhnheit bey andern Faͤllen wo aͤhnliche Beweggruͤnde der Eitelkeit der Nation oder eines Standes sichtbar aͤhnliche Verderbnisse in der Geschichte veran- laßt haben. Das Connubium oder das Recht wonach Kinder aus der Ehe mit einer fremden Buͤrgerin in den Stand des Vaters traten, und als Buͤrger erbten, bestand wenig- stens in spaͤteren Zeiten zwischen Rom und Latium. Ueber das Handelsrecht verfuͤgte, nach Dionysius, dieser Vertrag, daß der Ort wo ein Contract geschlossen worden das Forum des Fremden seyn, und die Processe in zehn Tagen geen- digt werden sollten. Ließen sich Dionysius Worte nach dem vollen Gewicht deuten welches ein gewissenhafter Schriftsteller nicht verkennen darf, so wuͤrde der Ausdruck sehr wichtig seyn den er bey verschiednen Gelegenheiten A a 2 gebraucht wo des Buͤndnisses erwaͤhnt wird: — nicht in der Angabe seines Inhalts: — es sey den Latinern durch dasselbe die ἰσοπολιτεία ertheilt worden. Fuͤr einen Griechen der seine Sprache genau mit bestimmter Kennt- niß des Sinns schrieb worin seine Vorfahren Worte ge- brauchten deren Gegenstaͤnde freylich mit der Unabhaͤngig- keit verlohren waren; fuͤr einen solchen Griechen bedeutete dieses Wort das Buͤrgerrecht welches, gegen die allge- meine Regel daß niemand zweyer Staaten Buͤrger seyn koͤnne, den gesammten Buͤrgern eines andern Staats so ertheilt wird daß sie es ausuͤben koͤnnen wenn sie wollen, ohne darum ihrer Vaterstadt zu entsagen. In diesem Sinn ist es bey den Spaͤteren sehr passend, obgleich etwas vom urspruͤnglichen abgeaͤndert, vom Recht der roͤmischen Municipien gebraͤuchlich. Daß die Latiner, außer der allgemeinen Leichtigkeit womit sie durch den Census in den Genuß des roͤmischen Buͤrgerrechts eintreten konnten, eine der altgriechischen wahrhaft aͤhnliche Isopolitie genos- sen, ist fuͤr die Zeiten nach der Zerstoͤrung des Latinischen Buͤndnisses klar; denn es ist bekannt, daß sie bey den Comitien in einer Tribus stimmten die durch das Loos ausgemacht ward Vielleicht doch nur die welche freywillig den niederen Grad des Buͤrgerrechts ausuͤbten, nicht alle zufaͤllig an- wesende. . Dieses Recht ward ihnen wohl am wenigsten in einem Augenblick der Erbitterung und Verfolgung ertheilt, wo die Entscheidung ihres Schicksals unverhohlen dahin trachtete die Nation aufzuloͤsen und auf ewig niederzubeugen: wahrscheinlich war es alt, und erhielt sich als harmlos, da Rom selbst hier den Schein wenigstens des altrechtlichen nicht ganz auf- opfern wollte. Der erste Aufstand des Volks, und das Volkstribunat. So lange Tarquinius lebte herrschte zu Rom innrer Friede und Eintracht, weil der Senat das Volk schonte. Kaum war aber der im Grabe dessen Anspruͤche drohend wurden wenn eine unterdruͤckte Parthey sie mit Hoffnung ihr Schicksal durch ihn bessern zu koͤnnen aufnahm, so verschwand diese Milde Plebi cui ad eam diem summa ope inservitum erat, injuriae primoribus fieri soepere. Livius II. c. 21. ; die Patricier uͤbten alle Be- druͤckungen zu denen Geiz und Hochmuth reizen, und das Gefuͤhl der Tyranney empoͤrte das Volk um so heftiger, weil die fruͤhere Guͤte alles Verdienst verlohr, und nur als betruͤgerisches Werk der Furcht und Klugheit erschien. Das Wort Volk, dessen unsre Sprache sich in der Ge- schichte der buͤrgerlichen Unruhen Roms bedienen muß um die Plebs zu bezeichnen, erregt bey uns, nicht weni- ger als bey den Griechen das Wort δῆμος, durch Viel- deutigkeit, und dadurch daß der eigenthuͤmliche Begriff den der lateinische Nahme ausdruͤckte eigentlich nicht einmal in dem weiteren Umfang des Wortes Volk enthalten ist, eine wesentlich falsche und verwirrende Ansicht. Die Griechen verstanden unter dem Volk urspruͤnglich die Freyen, welche ihr Geschlecht nicht auf Heroen und Koͤnige zu- ruͤckfuͤhren konnten Abstammung von einem Heroengeschlecht aus dem my- thischen Zeitalter war bey ihnen eine wesentliche Eigen- schaft der ei entlichen gesetzlichen Koͤnigswuͤrde: eine Be- dingung welche in der oͤffentlichen Meynung zuerst, und in einem ganz einzeln stehenden Fall bey Gelon von Syrakusaͤ unterdruͤckt ward: einem Manne der selbst ein Heros war, und die Kraft, Weisheit und Tugend vereinigte, wodurch nach Polybius die koͤnigliche Gewalt der Heroen rechtlich begruͤndet ward. Selbst die koͤniglichen Haͤuser der Barba- ren knuͤpften die Gri e chen an ihre Mythologie. Als jene Heroenfamilien ausstarben oder ausarteten, und die Koͤ- nigswuͤrde verschwand, ging die hoͤchste Gewalt zu den vor- nehmsten Staͤmmen uͤber, die ebenfalls ihre Vorfahren aus dem ehernen Zeitalter zu nennen wußten oder vorgaben. ; spaͤter, in den Oligarchieen, die durch geringeres Vermoͤgen von der Souverainetaͤt aus- geschlossenen; in Demokratieen ward das Wort gebraͤuch- lich von der eigenthumslosen Menge, obgleich sie die hoͤchste Gewalt theilte. Weil nun diese, theils fuͤr sich, theils als Werkzeug, ihre Macht mißbrauchte, ward der Nahme mit Fug verhaßt, und alle Bestrebungen, dem Theil der Nation welcher Volk genannt wird eine groͤßere Bedeutung im Staat zu verschaffen, werden daher noch jetzt in der alten Geschichte als Verderbnisse der Verfas- sung, als Einleitung ihres Umsturzes und der Verwilde- rung der Nation mit Vorurtheil verdammt. In einem andern Sinn bezeichnet Volk die souveraine Gemeindever- sammlung, im Gegensatz gegen den Senat und die Obrig- keit, und auch hier gilt jede Erweiterung der Macht des Volks, jede Beschraͤnkung des Senats fuͤr eine verderb- liche, und entweder von Thoren oder Empoͤrern unter- nommene Neuerung. Poͤbel, so arg wie der von den Demagogen getriebene atheniensische, war allerdings die roͤmische Plebs in den Tagen der gleichzeitigen Schriftsteller bey denen sich das Gemaͤhlde der ausgearteten, und sich uͤberlebenden Repu- blik erhalten hat. Denn damals waren die Familien plebe- jisches Ursprungs, deren Ahnherrn ihnen Adel und Glanz erworben hatten, mit den an Zahl sehr verminderten pa- tricischen zu einer gleichartigen Nobilitaͤt vermischt: die uͤbrigen ausgezeichneten Municipalfamilien und die Rei- chen bildeten als Ritter einen von der Plebs abgesonderten Stand; und von ihr wurden stillschweigend auch die ehren- werthen Landleute unterschieden, so daß fuͤr die Plebs der Stadt eigentlich nur ein Haufe blieb der groͤßtentheils aus Freygelassenen bestand, oder von ihnen abstammte Es ist widerlich bey neueren Schriftstellern von patrici- schen Factionen des siebenten Jahrhunderts zu lesen. Nur in Sulla allein zeigt sich patricische Sinnesart, und er affec- tirte es sie zu zeigen. . Aber das Volk dem Sicinius, Publilius, Licinius und Decius gleiche Rechte mit den Patriciern errangen, war kein Poͤbel, so wenig wie sie selbst Leute aus dem Poͤ- bel waren. Fuͤr die welche keinen Beruf zur Theilnahme an der hoͤchsten Gewalt in einem freyen Staat, oder zu ih- rer Ausuͤbung unter einem Fuͤrsten anerkennen, wenn er nicht durch adliche Geburt geweiht wird, muͤssen die An- spruͤche der roͤmischen Plebejer weit besser gegruͤndet schei- nen als die des dritten Stands in neueren Staaten, weil der Adel der in die Republik aufgenommenen Voͤlker zu den Plebejern gehoͤrte. Auch in neueren Staaten wird fremder Adel manchmal bey der Entscheidung uͤber den Genuß staͤndischer Vorrechte als unguͤltig ausgeschlossen, wie der englische bey deutschen Ahnenproben, und dennoch wird der einzelne vom einzelnen Standesgenossen keines- wegs zum Volk gezaͤhlt werden. Es ist schon bemerkt daß wenigstens bey den Hauptvoͤlkern Italiens allenthal- ben Unterschied der Staͤnde und Adel anerkannt ward: diesen konnte es unmoͤglich tilgen daß die roͤmischen Patri- tier die Vorrechte ihres Standes außer den Claudiern kei- nem fremden Geschlecht mittheilten, wenn gleich die Ma- milier von Tusculum, die Samnitischen Papier, die Etruskischen Cilnier, die Marrucinischen Asinier, ihnen so wenig an adlicher Abstammung nachstanden, daß sie, ohne der allgemeinen Meinung zu widersprechen, ihr Ge- schlecht zum Theil auf Koͤnige zuruͤckfuͤhren durften. Daß aber die aͤlteste Plebs, auf gleiche Weise wie spaͤter alle in das Buͤrgerrecht aufgenommene Voͤlker zu ihr gezaͤhlt wurden, urspruͤnglich aus den Latinern bestand welche von den Koͤnigen gewaltsam mit Rom vereinigt waren, habe ich fruͤher darzuthun gesucht: und so mußten in ihr auch schon damals viele Geschlechter enthalten seyn die den Patriciern an Adel der Abstammung nicht nachstanden. Diese waren es auch wohl, wenigstens vorzuͤglich, welche Tarquinius der Alte in die neuen Rittercenturien ver- zeichnete. Es ist daher keine genaue Parallele des staͤndischen Rechtsverhaͤltnisses zwischen der Plebs und dem sogenann- ten dritten Stande, wenn man jener auch damit einraͤu- men will daß sie, weit entfernt aus rohem Volke bestanden zu haben, eben wie der unsrige, seitdem die Staͤdte sich gebildet haben, ungeachtet aller Erschwerungen geflissent- licher Zuruͤcksetzung wenigstens keine kleinere Zahl faͤhiger und zuverlaͤssiger Buͤrger enthalten habe als der herr- schende Stand. Richtiger waͤre eine Vergleichung mit den abhaͤngigen Landschaften neuerer Republiken, wie mit den Waadtlaͤndischen Unterthanen des Standes Bern, wo der alte burgundische Adel mit den Staͤdtern und dem Landmann gegen den Souverain auf Einer Linie stand. Oder man vergleiche ihre Ritterfamilien mit dem Landadel Englands und Schottlands, der nicht mehr als Adel be- trachtet wird, wenn er gleich urspruͤnglich dem Stande nach den vornehmsten Baronen gleich war, und jetzt nach dem natuͤrlichen Gang ungestoͤrter Veraͤnderungen Tau- sende andrer Familien als Gleiche neben sich sieht welche sich von unadlichem Stande erhoben haben: und man be- urtheile die Gerechtigkeit ihrer Anspruͤche nach denen der irlaͤndischen Katholiken, welche, hoher Adel, Mittelstand und Volk, unter heuchlerischem religioͤsen Vorwand in gleicher Erniedrigung gehalten werden, und um gerechte Gleichheit mit derselben Ausdauer ringen wie die roͤmi- schen Plebejer, und, wie sie, gewiß seyn koͤnnen fruͤher oder spaͤter ihr Recht zu erlangen. Darin aber war das roͤmische Volk von ihnen, wie von den Waadtlaͤndern und andern abhaͤngigen Nationen unterschieden, daß gerade die Klasse welche man unguͤnstig als Volk bezeichnet, eben der rohe, oder durch seine Ge- werbe herabgewuͤrdigte Haufe in dieser aͤltesten roͤmischen Plebs nicht enthalten war. Nicht mit Unrecht hielten die Politiker des Alterthums nur den Landmann fuͤr einen ganz zuverlaͤssigen Buͤrger. Cato sagt, der Landmann hat am wenigsten boͤse Gedanken; und wie ihn das Eigenthum mehr noch und besser durch Gefuͤhl, denn, wie oft gesagt worden ist, als Unterpfand an den Staat bindet, so ist es auch natuͤrlich daß eine dem Leibe gesunde, die Kraͤfte uͤbende Arbeit, vollbracht nicht in dumpfen Wohnungen sondern im freyen Leben der Natur, in Sonnenschein und Ungewitter, das Gemuͤth am gesundesten erhaͤlt, daß Ernst, aufmerksame Beobachtung und unverdorbnes Ur- theil dadurch am meisten gepflegt wird. Der freye Land- mann der sein eignes Feld bestellt und erndtet, genießt durch den Lauf der Jahreszeiten und die Natur seiner Ge- schaͤfte eine abwechselnde liberale Muße, ohne die es fast unmoͤglich ist Leib und Seele in unverdorbner Gesundheit zu erhalten. Der staͤdtische Arbeiter erhohlt sich kaum an einem Festtage, und er erhohlt sich nicht durch Ausruhen. Er haͤngt von andern ab, ob sie ihm Verdienst goͤnnen wollen, er hegt oder erfaͤhrt Brodneid, und Gewerbe fein- det Gewerbe an. Ihm fehlt das ruhige Selbstvertrauen welches bleibendes Eigenthum gewaͤhrt. Die Ideen des Landmanns sind anschaulich und lebendig, weil ihre Zahl beschraͤnkt ist: den Staͤdter verwirren dunkle Begriffe und Mißbrauch des Gespraͤchs. Auf dem Lande erhaͤlt sich der Volksstamm; in den Staͤdten ergaͤnzten sich die Einwoh- ner aus allen Voͤlkern und Laͤndern. Daher urtheilten die griechischen Weisen mit Recht daß die Zulassung der Handwerker zu den Volksversammlungen die Verfassung und die angeerbte Nationalitaͤt untergruͤben, und noth- wendig zu einer Revolution fuͤhren muͤßten. Das roͤmische Volk aber bestand ausschließlich aus Landeigenthuͤmern; und, wenn auch Verarmung manche ihres Erbes beraubte, wenigstens fand sich keiner unter ihm der sich durch ein andres Gewerbe naͤhrte, und eben so wenig durch Handel als durch Handwerk οὐδενὶ ἐξῆν Ῥωμαίων ȣ̓ʹτε κάπηλον ȣ̓ʹτε χειϱοτέχνην βίον ἔχειν. Dienysius IX. c. 25. Die Strafe konnte nur in cen- sorischer Notation (Ausstreichung aus der Tribus) bestehen. . Daruͤber wachte die censorische Macht, zuverlaͤssig schon ehe sie einer abge- sonderten Magistratur anvertraut war, daß nur der flei- ßige Ackerbauer in der Tribus seiner Vorvaͤter blieb; der schlechte Wirth, viel mehr aber noch wer seinen Beruf ganz verließ, ausgestrichen ward Gellius IV. c. 12. . Es ist schon bemerkt worden daß alle Allodialgrundstuͤcke im Besitz der Plebejer waren; die Patricier aber die Domaine als Lehnguͤter be- saßen, und kleine Grundstuͤcke davon an ihre Clienten als Vasallen verliehen. Auch die Plebejer der vier staͤdtischen Tribus muͤssen urspruͤnglich als Ackerbauer gedacht wer- den: theils war der Umfang der Stadt so weitlaͤuftig daß, wie sie noch spaͤt voll heiliger Haine war, wenigstens zu Gaͤrten und Weinbergen innerhalb der Mauern Raum nicht fehlen konnte, theils hatten die Ackerbuͤrger ihre Haͤuser und Scheuren in der Stadt. Die Patricier waren anfaͤnglich der vornehmste Stamm, allmaͤhlich alle Ritter der urspruͤnglichen Roͤ- mer; die Plebejer die nach und nach aufgenommenen Buͤrger, groͤßtentheils Latiner: jene berechtigt zur Be- nutzung des Gemeinlands, diese zur Abfindung durch Landeigenthum: jene Lehnstraͤger der Republik, diese freye Allodialeigenthuͤmer: jene in Geschlechter vereinigt, diese, vor dem Gesetz, nur in abgesonderten Familien be- stehend: jene, als aus dem Priestervolk entsprossen, der geistlichen Wuͤrden und Caͤremonien faͤhig; diese unfaͤhig als Fremde: beyde in einer Republik vereinigt, aber als abgesonderte Volksstaͤmme, und daher ohne gegenseitiges Eherecht. Diese Wiederhohlung darf nicht uͤberfluͤssig scheinen, denn die Einsicht in Roms innere Geschichte haͤngt allein davon ab daß man uͤber das Rechtsverhaͤltniß der Staͤnde klar sehe; und dies ist von den Griechen voͤllig entstellt worden. Der Irrthum geht aus von Dionysius, dessen Darstellung Dionysius II. c. 8 — 10. allerdings auf der Meinung gegruͤndet ist und sie ausdruͤcklich vortraͤgt, Roms Verfassung sey durch die Willkuͤhr des Stifters angeordnet gewesen: dieser habe die Vornehmen und Reichen zu Patriciern erhoben, das geringe Volk aber als Plebejer abgesondert: jenen alle Macht, diesen unthaͤtige und dunkle Sicherheit unter dem Schutz der ersten verliehen. Daß man eine freye Verfas- sung nicht wie etwas mechanisches oder doch willenloses einrichten kann, daß sie sich selbst bilden muß, ahndete der Rhetor so wenig als die Politiker in den Tagen unsrer Vaͤter und unsrer Jugend: und dieser Wahn ist bey ihm leichter zu verzeihen als daß er in den roͤmischen Annalen den Charakter des plebejischen Standes verkannte, und gar nicht geahndet hat. Daher, und weil noch spaͤt, in veraͤnderter Gestalt, eine Clientel bestand wodurch Plebe- jer von den Großen abhaͤngig waren, verfiel er in den al- les zerstoͤrenden Irrthum, dieses Verhaͤltniß habe ur- spruͤnglich beyde Staͤnde verbunden, und die Plebejer seyen der Patricier Clienten gewesen: eine Ansicht wonach allerdings das Volk in dem Licht einer Klasse erbunter- thaͤniger Landleute erscheint, welche, wie sehr auch ihr Loos Mitgefuͤhl erregt, dennoch keineswegs faͤhig scheinen koͤnnen, die Souverainetaͤt zu theilen, oder auch nur schnell und allgemein zum Genuß voller Freyheit zu gelangen. Aber in der aͤltesten Zeit Roms gab es noch keine Plebs, wenn gleich die damals noch nicht zum Patriciat erhobenen Rittergeschlechter mit ihr verglichen werden koͤnnen: und sie wird spaͤter von den Clienten der Patri- cier mit ganz unbestreitbarer Bestimmtheit unterschieden. Livius hat sich hieruͤber nicht getaͤuscht, und wenn selbst bey ihm die Unterscheidung wie sie die aͤltesten Annalen ge- zeichnet haben muͤssen, an vielen Stellen verwischt ist, an andern hat sie sich unzweydeutig erhalten. Er erzaͤhlt: bey einer heftigen Spannung zwischen Patriciern und Plebejern, haͤtte sich das Volk ganz von der Consulwahl zuruͤckgezogen, und diese sey nur von jenen und ihren Clienten gehalten worden Livius II. c. 64. Irata plebs interesse consularibus co- mitiis noluit. Per Patres clientesque Patrum consules creati. : vor dem Gericht uͤber Coriolanus haͤtten die Patricier, weil die Plebs un- versoͤhnlich erbittert gewesen sey, ihre Clienten ausgesandt um die einzelnen Plebejer abzumahnen oder zu schrek- ken II. c. 35. Infensa erat coorta plebs —. Tentata res est, si, dispositis clientibus, absterrendo singulos — disjicere rem possent. Universi deinde processere, precibus plebem exposcentes. : und er erklaͤrt den Sinn des Publilischen Ge- setzes dahin, die Patricier haͤtten dadurch allen Einfluß auf die Wahl der Volkstribunen verlohren, weil sie, so- bald die Tribunen in der Gemeinde der Tribus ernannt wurden, die Macht ganz und gar verlohren Guͤnstlinge durch die Stimmen ihrer Clienten erwaͤhlen zu lassen II. c. 56. Rogationem tulit ut plebeji magistratus tri- butis comitiis fierent. — res — quæ patriciis omnem po- testatem per clientium suffragia creandi quos vellent tri- bunos auferret. . Selbst Dionysius vergißt im Fortgang der Geschichte seine urspruͤngliche Darstellung, und unterscheidet die Clienten auf deren Zahl trotzend die Patricier es wagten die Volks- versammlungen mit Gewalt zu stoͤren IX. c. 41. καϑ̕ ȣ̔ταιϱείας ἐκεῖνοι — ἅμα τοῖς ἑαυτῶν πε- λάταις ȣ̓κ ὀλίγοις ȣ̓̑σι, πολλὰ μεϱη τὴς ἀγοϱᾶς κατεῖχον. augenscheinlich von den Plebejern. Dies sind unverwerfliche historische Beweise: nicht schwaͤcher sind die moralischen welche aus dem Verhaͤltniß der Clientel selbst hervorgehen. Die Bewegungen des Volks wurden durch schnoͤde Mißhandlungen erregt: als Stand und einzeln durch Habsucht unterdruͤckten es die Patricier. Dies war ein allgemeiner Zustand, nicht ein- zelne Vergehung. Ist dieses bey der Clientel denkbar, welche dem Patricier die Pflicht des Schutzes, noch mehr die Ausuͤbung der Liebespflichten gegen seine eignen Clien- ten gebot? Kann man sich wenigstens die Ausartung all- gemein denken, und so verbreitet daß sich das gesammte Volk zum Aufstand entschlossen haͤtte, da doch jeden, dessen Patron mit leidlicher Gutartigkeit verfuhr, die heilige und schwer verpoͤnte Ehrerbietung gegen seinen Schutzherrn zuruͤckhalten mußte, wider den er nicht einmal stimmen durste ohne sich des Todes schuldig zu machen? Haͤtten Clienten, wenn man nicht eine undenkbare Gewissenlosig- keit der Patrone annehmen will, einen andern Schutz als den ihrigen, haͤtten sie je den der Volkstribune beduͤrfen koͤnnen? Und wie haͤtten in den Volksversammlungen Be- schluͤsse gegen das Interesse der Patricier gefaßt werden koͤnnen, welches die Sache jedes Patrons war, und wo jeder Patron die Beleidigung an seinem Clienten ahnden konnte, der durch solche Gewissenlosigkeit gesetzlich ge- aͤchtet war. Die zuletzt aus Livius angefuͤhrte Stelle beweis’t, daß die Clienten der Patricier in den Versammlungen der Tri- bus nicht erschienen und stimmten. Waͤren sie in diesen, wenn auch nicht in uͤberwiegender Zahl, mit den Plebejern vermischt gewesen, so konnten die Patricier durch das Publilische Gesetz nicht allen Einfluß auf die tribunicischen Wahlen ganz und gar verlieren. Ihrer Stimmen waren sie durch die heiligsten Pflichten und unerschuͤtterliche Ge- wohnheit versichert; und das kann nicht gefehlt haben daß sie nicht auf einen Theil der Plebejer persoͤnlichen Einfluß behauptet haͤtten: so daß es noch immer in ihrer Macht gewesen seyn muͤßte die Wahlen zu entscheiden. Denn die Clienten der großen Geschlechter waren aͤußerst zahl- reich: wenigstens als Beweis der Meinung von ihrer gro- ßen Zahl, wenn auch nicht als historisch zuverlaͤssige An- gabe, gilt daß erzaͤhlt wird, Appius Claudius habe fuͤnf- tausend nach Rom gefuͤhrt Dionysius V. c. 40. : und die Fabier waͤren mit einer gleichen Anzahl an den Cremera ausgezogen Festus s. v. Scelerata porta. . Waren aber die Clienten außer den Tribus, so vermochte eine abtruͤnnige, von den Patriciern geleitete Minoritaͤt, allerdings nichts in der Volksgemeinde: als die Verfas- sung sich aͤnderte, und sogar sie selbst mit den Clienten in die Tribus aufgenommen wurden, gewannen sie auch hier den ganz entbehrten Einfluß. Plebejer seyn, und einer Tribus angehoͤren, oder ein steuerpflichtiges Landeigenthum besitzen, war urspruͤnglich gleichbedeutend: und wenn es sich auch nicht mit unwider- sprechlicher Evidenz darthun laͤßt, gewiß hat es die hoͤchste Wahrscheinlichkeit daß, wenigstens bis zur Gesetzgebung der Decemvirn, die Patricier nicht in den Tribus waren. Spaͤter sind freylich Beweise des Gegentheils haͤufig und unzweydeutig Mam. Aemilius ward aus der Tribus gestoßen (Livius IV. c. 24. ) und C. Claudius waͤre es ausdruͤcklich wenn M. Livius ihn nicht schon in der Masse der 34 Tribus zum Aerarier herabgesetzt gehabt haͤtte. XXIX. c. 37. : aber so lange die Curien mit ihrem alten alten Uebergewicht bestanden haͤtte Vermischung der Pa- tricier unter die Staͤmme nur eine widersinnige Verdop- pelung der Volksgemeinde hervorgebracht. Daß die Ver- sammlungen der Tribus, wie sie von den Volkstribunen berufen wurden, die Patricier nicht enthielten, welches niemand bezweifelt, berechtigt den Schluß daß sie dieser Eintheilung des Volks urspruͤnglich ganz fremd gewesen sind. Eine unzertrennliche Beziehung zwischen den plebe- jischen Tribus und dem Tributum, dessen Nahme auch nichts anderes bedeuten kann als die Steuer der Tribus, erkennt Livius Tribus appellavit, ut ego arbitror, a tributo. I. c. 43. ; und auch dieses schließt, nach dem urspruͤnglichen Begriff, die Patricier wie ihre Clienten aus, weil das steuerpflichtige Grundeigenthum sich nur in den Haͤnden der Plebejer befand. Die Patricier genossen die hoͤheren Rechte ihres Stan- des, aber ihre Clienten waren, wenn auch nicht den Ple- blejern gleich, doch im Besitz des Buͤrgerrechts, und, so lange die Tribus ohne politische Wichtigkeit waren, ob- gleich von ihnen ausgeschlossen, eines nicht geringeren, weil sie in den Curien stimmten, wo von jenen nur die Fa- milien welche Tarquinius der Alte in die neuen Rittertri- bus aufgenommen hatte, eine Stimme geuͤbt zu haben scheinen; wo sie, wie es nach Livius Urtheil uͤber das Pu- blilische Gesetz klar ist, als Stand in einer uͤberstimmten Minoritaͤt waren. Nur als die Tribus die haͤufigste und maͤchtigste Volksgemeinde wurden, noch mehr als die Cen- turien in sie uͤbergingen war es fuͤr den Eingebohrenen eine Schmach und ein Ungluͤck ohne Tribus zu seyn, wenn er Erster Theil. B b gleich dadurch in den Verhaͤltnissen des Privatrechts nicht verlohr. Fuͤr den Auslaͤnder hingegen, der diese letzten gewann, war auch dieses niedrigere Buͤrgerrecht vortheil- haft, und er empfing damit die Aussicht fuͤr seine Nach- kommen zum vollen Genuß plebejischer Rechte zu gelan- gen. Es ist ein albernes Urtheil Strabos, die Roͤmer haͤtten undankbar gehandelt als sie den Caͤriten kein hoͤhe- res Buͤrgerrecht ertheilten: sie konnten ihnen dieses nicht verleihen wenn jene selbst nicht vorzogen die Unabhaͤngig- keit ihres Staats aufzugeben, ihr Grundeigenthum nach roͤmischem Recht von der Republik zu empfangen, und eine neue Tribus zu bilden; und dies waren sie damals gewiß weit entfernt zu wuͤnschen, da das Gluͤck in der gallischen Zeit ihnen guͤnstiger als Rom gewesen war; wenn anders das roͤmische Buͤrgerrecht der Caͤriten wirklich in diese Zeit, und nicht in eine weit fruͤhere, in die Bluͤthe des alten Agylla, faͤllt. Aber Gleichheit mit den Eingebohr- nen einer benachbarten großen Stadt im Privatrecht war ein wesentlicher Vortheil, dessen Werth wir nur darum nicht hoch schaͤtzen, weil im neuen Europa Fremde allent- halben mit wenigen Ausnahmen in diesen Verhaͤltnissen den Einheimischen gleich stehen. Die censorische Notation war fuͤr den Senator Ver- stoßung aus dem Senat, fuͤr den Ritter aus seinem Stande, fuͤr den Plebejer aus den Tribus Zonaras (nach Dio Cassius) VII. c. 19. Ἐξῆν ἀυτοῖς — ἐς τὰς φυλὰς, καὶ ἐς τὴν Ἱππάδα, καὶ ἐς τὴν Γεϱȣσίαν ἐγγϱά. φειν, — τȣ̔ς δ̕ οὐκ εὖ βιοῦντας ἁπανταχόϑεν ἐξαλείφειν. Ich werde auf diesen wichtigen Gegenstand im Verfolg die- ses Werks zuruͤckkommen. , Versto- ßung, nicht Versetzung in eine minder ehrliche: denn lange bevor ein Unterschied im Ansehen der Tribus galt, als die staͤdtischen noch eben so rein waren als die laͤndlichen, war es schon Ehrenstrafe aus der Tribus ausgestrichen, und unter die Aerarier eingeschrieben zu werden. Jener Unter- schied kann vor der Censur des Q. Fabius Maximus gar nicht gedacht werden, denn die Freygelassenen wurden erst von ihm in den vier staͤdtischen vereinigt, um einem groͤ- ßeren Uebel abzuhelfen. Die censorische Notation entzog dem Bestraften das Stimmrecht, und brachte ihn auf die Tafeln der Caͤriten oder unter die Aerarier Gellius IV. c. 12. Si quis agrum suum passus erat sordescere etc. etc. — censores aerarium faciebant. XVI. c. 13. Tabulae Cærites appellatae, in quas censores referri jubebant quos notæ causa suffragiis privabant. Haͤufig wird von Livius der censorischen Notation gedacht: der Entfer- nung aus dem Stamm, der Verwerfung unter die Aera- rier: nie der Caͤritischen Tafeln: diese muͤssen also das Ver- zeichniß der Aerarier gewosen seyn. , welches folglich gleichbedeutend war mit Herabwuͤrdigung zu einem steuerpflichtigen Buͤrger ohne politische Rechte, de- ren Ausuͤbung nur in einer Tribus moͤglich war. Am laͤngsten hat sich das Verhaͤltniß der Clientel fuͤr die Freygelassenen erhalten, welche nach dem alten Recht nur Aerarier waren. Denn Dionysius Angabe, daß die Freylassung schon seit Servius Tullius Tagen voͤl- liges Buͤrgerrecht gegeben habe, streitet nicht nur mit dem Geist aller alten Gesetzgebung, sondern auch mit einer an- dern Nachricht: daß diese Gunst von der Manumission des Knechts angehoben habe, der die Verschwoͤrung der Tar- B b 2 qninier entdeckte: einer Meldung die von dem Zusatz be- gleitet wird, dennoch haͤtten bis zur Mitte des fuͤnften Jahrhunderts und zur Censur des Appius Claudius die Freygelassenen keiner bestimmten Tribus mit der Befugniß zum Stimmrecht angehoͤrt Plutarch in Publicola, p. 100. . Dieses gewinnt eine hohe Wahrscheinlichkeit dadurch daß wir aus aͤchteren Zeugen wissen wie Appius der Blinde sie in allen Staͤmmen ver- theilt hatte, Q. Fabius aber sie zwar, um Unruhen zu vermeiden, nicht wieder ausstieß Livius IX. c. 46. Concordiae causa ist immer Bezeichnung der Einraͤumung eines fruͤher nicht genossenen Rechts. , allein von den uͤbri- gen Buͤrgern absonderte, und in die vier staͤdtischen Tri- bus zusammenwarf. Man kann nicht annehmen, daß die Roͤmer ihren Freygelassenen groͤßere Rechte bewilligt ha- ben sollten als den Latinern. Genossen sie gleiche, so konnten sie das Buͤrgerrecht dadurch gewinnen daß sie sich zur Schaͤtzung meldeten, wie dies den Latinern und Itali- kern freystand, und die Beschraͤnkung welche fuͤr diese Statt fand konnte sie nicht hindern. Denn damit die ver- buͤndeten Voͤlker nicht zu sehr an Buͤrgern vermindert werden moͤchten, war verordnet, daß nur der dieses Recht ausuͤben koͤnne, welcher Familie in seiner Heimath zu- ruͤckließ: aber dies fand keine Anwendung auf die welche keinem Vaterland angehoͤrten. So haͤtte die Manumis- sion durch die Vindicta urspruͤnglich nur persoͤnliche Frey- heit verliehen: die durch den Census, wenn nicht nach der aͤltesten Sitte die Vindicta vorhergehen mußte, bis zur Cen- sur Appius des Blinden das niedere Buͤrgerrecht; erst von da an das vollstaͤndige Recht der Quiriten: und das Ge- setz Junia Norbana haͤtte in Hinsicht einer Klasse der Freygelassenen, indem sie ihnen latinisches Recht anwies, nur uraltes Recht hergestellt. Von den Latinern welche nach der erwaͤhnten Berech- tigung das niedere Buͤrgerrecht annahmen ist es wahr- scheinlich daß viele sich einen Patron erwaͤhlt haben moͤ- gen, um dadurch als Vasallen Besitz auf den Guͤtern der Patricier zu erlangen, und weil, als die Plebejer schon durch ihre Tribunen geschuͤtzt wurden, der Aerarier diesen Schutz nicht getheilt haben kann Urspruͤnglich nicht: in der Folge riefen ihn auch Patri- cier an. . Als urspruͤnglich etruskisches Recht, gleich alt mit dem Ursprung der Stadt, muß die Clientel allerdings be- standen haben: in diese Unterthaͤnigkeit muß das unterjochte aͤltere Volk gerathen seyn welches die Etrusker an der Ti- ber fanden. Ihre Ausbreitung und Vermehrung laͤßt sich durch historische Zeugnisse angeben in Hinsicht der Freyge- lassenen und Fremder; da Municipien sogar und Colonieen, vorzuͤglich aber verbuͤndete und Provinzialstaͤdte unter dem Pacronat maͤchtiger Roͤmer standen. So ist ein zwiefacher Stand von Clienten auch schon fuͤr die aͤlteste Zeit an- zunehmen: roͤmischer Aerarier und Fremder: und aus diesen letzten scheint damals die groͤßte Zahl der Clien- ten bestanden zu haben. Denn da den Plebejern Han- del und Gewerbe untersagt, diese aber dem Staat doch unentbehrlich waren, so laͤßt es sich nicht bezweifeln daß sie, außer durch die Sklaven und Freygelassenen, von Fremden ausgeuͤbt wurden welche das Beduͤrfniß des Gelderwerbs auch zu einem verachteten Geschaͤft noͤthigte. Hier nun werden wir unverkennbar an die griechische Clientel erinnert: nicht an den Stand der ϑῆτες oder πελάται von denen Dionysius traͤumt, und deren gebeugtes knechtisches Loos gar keine Analogie mit dem wohlthaͤtigen Schutzverhaͤltniß der roͤmischen Clienten hat, sondern an die Beysassen, die μέτοικοι, jene Frem- de, die in griechischen Staͤdten ansaͤssig, und unter der Aufsicht eines Vorstehers (πϱοςάτης) gegen Erlegung eines Schutzgelds an den Staat, zu buͤrgerlichen Ge- werben befugt, und Recht zu fordern berechtigt, wie verpflichtet waren zu Recht zu stehen, aber in dem Ver- haͤltniß eines Unmuͤndigen, indem ihr Vorsteher wie der Vormund des Pupillen jede Klage anbringen und an- nehmen mußte. Dies war nicht bloß attisches, sondern allgemeines griechisches Recht. Das Verhaͤltniß eines solchen griechischen Beysassen mußte bey roͤmischen Ge- muͤthern die festen Bande roͤmischer Clientel schlingen: der Grundzug, die Vertretung des Clienten, ist in dem roͤmischen Rechtsbegriff ausdruͤcklich bestimmt; es ist klar wie daraus alles uͤbrige hervorgeht Auf den fremden Ursprung, wenigstens der groͤßten Zahl der Clienten, deutet die Gleichheit des Gewissensrechts fuͤr die Gastfreunde und die Clienten. Gellius V. c. 13. Auch sagten die Tribunen dem Volk als Appius Herdonius das Ca- pitol besetzt hatte: sie sollten ruhig seyn, es waͤren nur Gast- freunde und Clienten der Patricier, welche schon wieder ab- ziehen wuͤrden. III. c. 16. Eine Stelle, die zu denen ge- hoͤrt welche den Unterschied zwischen den Plebejern und den Clienten sehr scharf heraushebt. . Der Fremde der sich zu Rom aufhielt, war urspruͤnglich eben so wenig als zu Athen eine rechtsfaͤhige Person: er konnte keine guͤltige Geschaͤfte noch streitige Rechte geltend ma- chen, außer durch die Vermittlung eines Patrons; und fremd war, wenn auch der Latiner nicht eigentlich, doch jeder andre Italiker. Ein sehr wesentlicher Unterschied aber bestand zwi- schen der roͤmischen und der griechischen Clientel: diese erlosch sobald der Client das volle Buͤrgerrecht oder auch nur die Isotelie erhielt: jene aber dauerte fort, und konnte wohl nur mit dem Geschlecht erloͤschen welches im Besitz des Patronats war. Blackstone vergleicht sehr richtig die Pflichten des Clienten mit denen der Vasal- len im Lehnrechte: aber das roͤmische Verhaͤltniß war freundlicher, und durch Gewissen, Gefuͤhl und anhaͤng- liche Liebe begruͤndet. Die Annahme des Geschlechts- nahmens veranlaßte und zeugte von diesem treueren und innigeren Bande: das Verhaͤltniß der Clienten zum Patron war daher dem der gemeinen Bergschotten zum Haupt ihres Clan hoͤchst aͤhnlich. Er hatte alle An- spruͤche an den Schutz und die Vertretung seines Pa- trons, welche Vertrauen und Huͤlflosigkeit begruͤnden, auch war dieser verpflichtet ihn sogar gegen seine eig- nen Angehoͤrigen zu schuͤtzen Gellius a. a. O. . In diesem Verhaͤlt- niß konnte gegenseitig kein nachtheiliges Zeugniß abge- legt, noch weniger eine Klage angestellt werden. Fuͤr seine Clienten unter sich, wohl auch im Verhaͤltniß zu ihm selbst wie fuͤr seine Kinder, war ohne Zweifel der Patron Richter. Er fuͤhrte ihre Rechtssachen und schuͤtzte sie gegen Bedruͤckung: sie waren verbunden seinen Be- duͤrfnissen abzuhelfen, seine Schulden zu bezahlen, seine Toͤchter auszustatten, sein Begraͤbniß zu veranstalten, Geldstrafen fuͤr ihn zusammenzuschießen, wenn sein eig- nes Vermoͤgen nicht hinreichte. Ein altes uͤberliefertes Gesetz aͤchtete den der dieses heilige Verhaͤltniß treulos verletzte: die Strafe mußte um so haͤrter seyn da dem Beeintraͤchtigten bis seine Noth unleidlich geworden war keine Klage offen stand. Das Recht und das Verhaͤlt- niß der Clientel veraͤnderte sich mit den Sitten und der Verfassung. Doch dauert es in Hauptzuͤgen so lange als die Republik, und hierin liegt die Ursache daß Fremde, wenn sie das roͤmische Buͤrgerrecht erhielten, den Geschlechtsnahmen ihres Patrons annahmen. Auch erstreckte sich das roͤmische Patronat in Hinsicht gan- zer Voͤlker und Staͤdte so weit daß es die griechische Proxenie, aber in einem nicht gegenseitigen und glei- chen Verhaͤltniß, in sich begriff. So standen zu Rom der Adel, geruͤstet durch eine sehr zahlreiche Menge Erbunterthaͤniger, und die freyen Landeigenthuͤmer mit vielleicht gleichen Kraͤften einan- der gegenuͤber. Der Reichthum war bey den Patriciern, und dies mag den Vortheil der Menge aufgewogen ha- ben, welcher doch wohl fuͤr die Plebejer war: denn ohne ein Gleichgewicht, wodurch der Ausgang des Kampfs zweifelhaft ward, haͤtte sich das Volk, sobald es den Gehorsam versagte, wohl schwerlich so streng innerhalb der Graͤnzen einer versoͤhnlichen Fehde gehalten; wenn gleich in seinem Charakter eine Liebe zum Gehorsam und zur gesetzlichen Ordnung sichtbar ist, worauf keine an- dre Nation Anspruch machen kann: eben so wenig haͤtte der Senat, dem kein Heer zu Gebot stand, ohne die zahlreichen Clienten dem Volk Trotz bieten duͤrfen. Unter den letzten Koͤnigen hatte sich die Plebs zu einem freyen Stande ausgebildet: und in den Comitien der Centurien herrschte sie uͤberwiegend. Es mochte, wenigstens unter Servius Tullius, kein wesentlicher Un- terschied im Ansehen und der Achtung beyder Staͤnde gegolten haben: und die Koͤnige waren die natuͤrlichen Beschuͤtzer und Patrone des Volks in der That, wie M. Manlius den Nahmen empfing. Es kann daher mit gutem Fug bezweifelt werden ob die Plebejer unter dem letzten Koͤnig gedruͤckt wurden, obgleich er die Krone durch eine Verschwoͤrung der Patricier empfangen hatte, welche durch staͤndischen Haß erregt war. Als die Mo- narchie abgeschafft ward, und die koͤnigliche Gewalt auf den Senat und die Consuln uͤberging, verlohr das Volk seinen Schutz, und die Menge, welche sich nicht gelas- sen durch Hoffnungen einer fernen Zukunft troͤsten konnte, sehnte sich nach der Herstellung der Koͤnigs- wuͤrde, welche naͤhere und wahrscheinlichere Erleichte- rung versprach als ein Kampf um erweiterte buͤrgerliche Rechte, und die Ausfuͤhrung der Verfassung welche Servius Tullius fuͤr die Zukunft vorbereitet hatte. Aber jene Revolution, die doch nur von einem Patricier aus- gehen konnte, war bey der Gewalt der Regierung leicht gehindert, und leicht haͤtte der Senat allen Unruhen vorbeugen koͤnnen, wenn er einzelne Ungerechtigkeiten und Unterdruͤckungen seiner Standsgenossen mit Strenge ge- ahndet haͤtte, und wenn ein herrschender Stand seiner Habsucht geboͤte. Dieses schien uͤberfluͤssig als das Schreckbild des verbannten Koͤnigs verschwunden war, und die aristokratische Unterdruͤckung trieb ein Volk welches den Koͤnigen ohne Murren gehorcht hatte, ob- gleich sie nicht wenig gefordert zu haben scheinen, zu Verzweiflung und Aufstand. In den meisten Staaten des Alterthums deren Ge- schichte in einiger Anschaulichkeit erhalten ist, entstanden die groͤßten Unruhen aus allgemeiner Privatverschuldung. Rom ist von diesem Uebel heftiger ergriffen worden als das demokratische Athen, welches nur Ein Beyspiel eines allgemeinen Bankerotts erfahren hat: naͤmlich zu Solons Zeit: viermal bis auf Caͤsar ist zu Rom, in der Stadt welche vor allen griechischen auf die Verehrung der Treue stolz war, die Treue in Hinsicht auf das Capital der Schulden gebrochen worden; und wahrscheinlich ist uns die Nachricht von wenigstens noch einem aͤhnlichen Verge- hen in dem Ruin eines Theils der roͤmischen Geschichte verborgen. Mehrmals hat auch der Staat sich willkuͤhr- liche Aenderungen des Zinsfußes, und durch eine Muͤnz- reduction Wortbruͤchigkeit an seinen Glaͤubigern erlaubt. Aus dieser ungluͤcklichen Quelle persoͤnlicher Noth entstan- den die Volksbewegungen, wodurch Rom, von seinem wal- tenden Gluͤck beschuͤtzt, durch Vorfaͤlle die zum Verderben und zur Aufloͤsung fuͤhren zu muͤssen schienen, eine neue Ent- wicklung und Vervollkommnung seiner Verfassung gewann. Es ist eine traurige aber unlaͤugbare Wahrheit, daß sobald ein Staat politische Bedeutung erhaͤlt, wenn auch die Masse seines sogenannten Nationalreichthums sich ver- mehrt, wohin man in neueren Zeiten, so lange politische Erhaltung selbststaͤndig gesichert ist, mit gutem Recht auch die inlaͤndische Staatsschuld rechnet, im Allgemeinen die Wohlhabenheit der Buͤrger aus deren Gesammtheit er be- steht, bestaͤndig abnimmt. Zwar nicht so daß nicht auf Zeiten außerordentlicher Calamitaͤten Zeitraͤume lebhaf- ter Erholung folgten: aber unter allen diesen Schwankun- gen wird im Ganzen, bis voͤllig zerstoͤrende Schicksale sein altes Daseyn endigen, die Zahl der wohlhabenden Fami- lien abnehmen: denn diese muß nach einem ganz andern Maaßstab geschaͤtzt werden als der Nationalreichthum, und dieser Maaßstab ist kein andrer als der Besitz eines unverschuldeten sichern Eigenthums fuͤr die groͤßte moͤg- liche Zahl der Buͤrger, und eines fuͤr das wahre Beduͤrf- niß reichlich genuͤgenden Einkommens; daher die Wohl- habenheit nothwendig von frugalen Sitten abhaͤngt. Nimmt die Zahl der auf diese Weise Wohlhabenden ab: vermindert sich die der Eigenthuͤmer, wird ihr Besitz von Schulden verschlungen Jene hat sich im achtzehnten Jahrhundert fast allenthal- ben vermindert, und in vielen Laͤndern ist der erbliche Be- sitz der Gutsuntergehoͤrigen ihnen entrissen, und ihr Land auf Zeitpacht ausgegeben worden: mit einer schreyenden Un- gerechtigkeit. Die Verschuldung aber ist in den voruͤberge- henden Segensjahren noch allgemeiner und weit groͤßer ge- worden als in der langen Zeit worin nur erhoͤhter Fleiß das Vermoͤgen des Landmanns vermehren konnte, und die Preise eher fielen als stiegen. , waͤchst die Zahl der Armen deren Versorgung von Fremden abhaͤngt, so ist ein solches Volk am Wohlstand gesunken, wenn auch der Reich- thum ungeheuer stieg, wenn auch die Mittel zu vielfache- rem Genuß bey allen Klassen die nicht verarmt sind zunah- men. Entwickelt sich diese Krankheit so tritt zuletzt ein Zustand ein in dem jede mittlere Wohlhabenheit verschwin- det, und wo denn zuletzt der Abgrund allgemeines Elends auch die Reichen verschlingt welche sich lange sorgenlos und gefuͤhllos uͤber ihm sonnten. Aus dieser Erwaͤgung, und in der taͤuschenden Hoff- nung gegen die sich auch verstaͤndige Leute oft nicht fest machen koͤnnen, ein verlohrner gluͤcklicher Zustand lasse sich gewaltsam zuruͤckfuͤhren, fand die Tilgung der Schul- den, wodurch jeder in dem Besitz seines Erbes hergestellt ward, selbst unter den Wohlwollendsten des Alterthums manche uneigennuͤtzige Freunde. Aus diesem Gesichts- punkte war die Veraͤußerung des urspruͤnglichen Erbes in vielen alten Staaten verboten, und das mosaische Recht stellte eine Verpfaͤndung auf wodurch dieser Zweck erreicht, und zu bestimmten Perioden eine verjuͤngte Nation von Eigenthuͤmern hergestellt ward. Dieses war, in seinem rechten Sinn gefaßt, wahrlich eine der herrlichsten Eigen- thuͤmlichkeiten dieser tiefsinnigen Gesetzgebung: aber die Willkuͤhrlichkeit womit die Machthaber des alten Abend- lands verfuhren, verdient, als eine unverantwortliche Beraubung, den ganzen Unwillen worin Cicero gegen sie ausbricht. Auch war sie gewoͤhnlich das Mittel wodurch Tyrannen ihre Herrschaft gruͤndeten. Ihr aͤhnlich in den Folgen, und in der Boͤsartigkeit seines Wesens ist ein herabgewuͤrdigtes Papiergeld, und keines kann der Her- abwuͤrdigung entgehen, wenn nicht der Staat welcher es gebraucht eine unerschoͤpfliche Fuͤlle von Macht, Kraft und Reichthum, geschuͤtzt durch jeden Vortheil der aͤußern Lage, besitzt. Die Tilgung alter Schulden, aber auch der Ruin der alten Reichen wird dadurch sehr leicht bewuͤrkt: ein allgemeines Raͤuberverkehr tritt ein, weil aller Werth unsicher wird, und jeder sich so viel als moͤglich zu erbeu- ten strebt; und die Flecken werden durch mehrere Ge- schlechter hindurch nicht aus dem Gewissen gewaschen, welche das Bewußtseyn hinterlaͤßt, mit dem heuchlerischen Schein der Erfuͤllung des Rechts einen andern der uns traute an seinem Eigenthum beraubt zu haben: endlich aber loͤst sich alles in ein Elend auf, wodurch diese Geißel schrecklicher wird als Krieg, Pest oder irgend eine andre Landplage. Etwas ganz andres ist die Ansicht daß unter bestimm- ten Umstaͤnden das strenge Recht des Glaͤubigers unbillig und in der Ausuͤbung verderblich werden kann. Ein na- tuͤrliches Gefuͤhl ist der unbedingten Sicherheit des Zins- herrn nicht guͤnstig, wie es uͤberhaupt den nicht liebt der in Unthaͤtigkeit die Fruͤchte der Anstrengungen eines an- dern genießt, wenn diesem nichts davon uͤbrig bleibt, wenn dieser, trotz alles Fleißes, umkommen soll damit je- ner muͤßig lebe. Dies Gefuͤhl erklaͤrt sich fuͤr den ange- stammten Besitzer des Bodens, gegen den Zinsherrn wie gegen den Lehnsherrn, und so forderte Luther daß alle Darleihen als Gesellschaftsvertraͤge angesehen werden soll- ten, wobey Vortheil und Verlust gemeinschaftlich traͤfen. Diese Ansicht bald enger bald weitlaͤuftiger gefaßt stand vor den Augen vieler edeln Maͤnner des Alterthums die je- des Zinsgewerbe verabscheuten und die Schuldenlasten mit Gewalt anzugreifen sich nicht fuͤrchteten. Aber sie verga- ßen daß die Entscheidung der einzelnen Faͤlle ein uͤber- menschliches Werk seyn wuͤrde, und allgemeine Regeln in solchen Faͤllen einen Mißbrauch und Ungerechtigkeiten ge- baͤhren fuͤr die der Staat verantwortlich ist, waͤhrend die strenge Anwendung des nackten Rechts nur unvermeid- liche Unfaͤlle verursacht die von keinem positiven Recht zu trennen sind, dessen unbedingte Heiligkeit uns doch allein gegen Despotismus schuͤtzt; ein Schutz fuͤr den kein Opfer zu groß ist. Es scheint daß die Vermoͤgenssteuer zu Rom von dem einmal geschaͤtzten Vermoͤgen, und von dem steuerfaͤhigen Eigenthum an liegenden Gruͤnden, auch dann entrichtet ward wenn dieses Eigenthum durch contrahirte Schulden verschlungen war. Das ist bey jeder Grundsteuer unver- meidlich, und das roͤmische Tributum hatte viel mehr von dieser als von einem Kapitalschoß. Auch wuͤrden Abaͤn- derungen die fortwaͤhrende Thaͤtigkeit einer bestaͤndigen Behoͤrde vorausgesetzt haben, welche jaͤhrlich die An- gabe der eingetretenen Veraͤnderungen angenommen haͤt- te, und dadurch waͤren die periodischen Schaͤtzungen der Censur uͤberfluͤssig und zwecklos geworden. Vielmehr scheint es nothwendige Folge derselben gewesen zu seyn daß die Steuerpflichtigkeit persoͤnlich auch von veraͤußer- ten steuerbaren Gegenstaͤnden von einer Schaͤtzung zur an- dern fuͤr den fortdauerte, welcher sie bey der letzten in sei- nem Eigenthum angegeben hatte. Folgte sich nun die Anfertigung neuer Kataster in nicht entfernteren Zwischen- raͤumen als, mit wenigen Ausnahmen verwirrter Zeiten, seit der Errichtung der Censur, so war der unvermeidliche Nachtheil leidlich; denn wenigstens der Verkaͤufer konnte sich mit dem neuen Besitzer uͤber seine Entschaͤdigung ver- einigen. Verzweifelnd aber ward der Druck fuͤr den Ver- schuldeten wenn die Abfassung neuer Schaͤtzungen laͤn- ger verzoͤgert ward, wie es in diesem Zeitraum gewoͤhn- lich zu geschehen pflegte; so waren ehe dieses Geschaͤft den Censoren, als einer eigenthuͤmlichen Magistratur, uͤbertragen ward, siebzehn Jahre ohne neuen Census vergangen Dionysius XI. c. 63. . Traf inzwischen eine große Calamitaͤt, welche allgemeine Verarmung hervorbringt, wie durch Porsenas Krieg, so ward der gesammte steuerpflichtige Stand, durch dies harte Loos, Eigenthum welches er nicht mehr besaß versteuern zu muͤssen, in tiefes Elend gestuͤrzt. Einen factischen Beweis dafuͤr daß der Verschuldete in der Zwischenzeit bis zu einem neuen Census, der ihn wenn sein Grundeigenthum verlohren war aus seiner Klasse, und, wenigstens urspruͤnglich, auch aus seiner Tribus ausstrich, vom Staat als Eigenthuͤmer nach der letzten Angabe angesehen ward, gewaͤhrt die Geschichte der Unruhen die vor dem ersten Aufstand hergingen, in- dem die Schuldner aus den Kerkern geloͤst wurden welche Dienste nehmen wollten. Denn damals galt un- streitig Servius Klasseneintheilung, welche den Kriegs- dienst durch das Vermoͤgen bestimmte, und sogar den ausschloß der nichts als eine sehr geringe Habe eigen- thuͤmlich besaß. Wie die zwoͤlf Tafeln in der buͤrgerlichen Gesetzge- bung uͤberhaupt mehr das alte Recht verzeichneten als neues feststellten, ist es wahrscheinlich daß ihre Verord- nungen uͤber das Schuldrecht aus derselben Quelle ge- flossen sind. Haben sie geaͤndert, so laͤßt sich Milde- rung, nicht Schaͤrfung erwarten; aber bey der Dunkel- heit die hieruͤber ewig herrschen muß, ist es passender die Untersuchung des alten Schuldrechts bis zur Dar- stellung einer spaͤteren Zeit zu verschieben. Das ist außer Zweifel daß der Schuldner, wenn er keine Zahlung lei- stete zum koͤrperlichen Knechtsdienst verfallen war. Dies war auch altes attisches Recht, welches Solon abschaffte, und ohne Zweifel allgemeines griechisches: denn die rauh- sten Formen der attischen aͤltesten Einrichtungen sind gewiß den roheren Staͤmmen gemeinschaftlich gewesen, und haben sich bey ihnen erhalten als zu Athen mildere herrschend geworden waren. Es ist das alte Recht von ganz Asien und des Nordens. Der Schuldherr war sicher auch schon damals berechtigt den ihm verfallnen Schuldner in die Fremde zu verkaufen. Auch dieses war attisches Recht vor Solon: jede Schuld begruͤndete eine persoͤnliche Verpfaͤndung des Leibes. Das Loos des dienenden Schuldners war nicht besser als des Skla- ven, er trug Ketten und ward von seinem Brodherrn mit willkuͤhrlichen Zuͤchtigungen zum Frohndienst an- gehalten. Bey Bey den Geschichtschreibern erscheint in dieser Zeit die Plebs gleichbedeutend mit der Armuth, und die Patri- cier nicht nur als die Vertreter des Rechts der Glaͤu- biger, sondern als die alleinigen Glaͤubiger des Volks. Beydes befremdet, weil die großen Maͤnner unter den alten Patriciern oft in der bittersten Armuth lebten, und die reichen Familien der spaͤtern Zeit fast alle ple- bejisch waren. Indessen wenn auch tugendhafte Genuͤg- samkeit die Valerier und Quinctier in einer beduͤrfniß- losen Armuth erhielt, und große Plebejer durch sie nicht gehindert wurden, sich auf die ihnen gebuͤhrende Hoͤhe zu erheben, so waren doch die Patricier nie in Gefahr den eigentlichen Druck der Noth zu empfinden: dage- gen schuͤtzten sie ihre Clientelen, welche durch die hei- ligsten Pflichten verbunden waren ihren Beduͤrfnissen abzuhelfen und ihre Schulden zu bezahlen: auch konnten sie, bey steuerfreyem Landbesitz, nicht leicht ganz verar- men: die aus ihrem Stande welche sich bereichern woll- ten, konnten es schon durch das ausschließliche Anrecht welches sie damals, ohne den Zehenten zu erlegen, auf die Benutzung der Domainen ausuͤbten. Daß aber der Reichthum welcher spaͤter auf ganz andern Wegen in der Republik entstand, sich in andern Haͤnden sammelte, war was allenthalben geschieht wo Geldgeschaͤfte aufkom- men, und einen weit schleuniger gewonnenen und ange- haͤuften Reichthum gewaͤhren als der alte Landbesitz. Dennoch aber laͤßt es sich unmoͤglich annehmen daß da- mals alle Plebejer arm gewesen waͤren, ein Irrthum zu dem Dionysius durch den griechischen Sprachgebrauch Erster Theil. C c verfuͤhrt ward, denn in der historischen Zeit Griechen- lands, als die Staͤnde fast allein nach dem Census un- terschieden wurden, waren Volk und Armuth allerdings gleichbedeutend. Freylich gewaͤhren die spaͤrlichen Nach- richten aus der Geschichte des ersten halben Jahrhun- derts der Republik keine namentliche Erwaͤhnung eines sehr reichen Plebejers, wie im folgenden des Sp. Maͤ- lius. Aber die Centurienverfassung, deren unverruͤckte Guͤltigkeit grade in diesem Zeitraum am wenigsten be- zweifelt werden kann, beweist bey den Plebejern die groͤßte Verschiedenheit des Vermoͤgens, und Reichthum: denn es ist schon bemerkt daß die Rittercenturien nach der Geburt verzeichnet gewesen seyn muͤssen, so daß die fuͤnf Klassen nur Plebejer enthielten. Daher wurden auch diese durch die Volkstribunen repraͤsentirt, anfaͤng- lich jede durch einen einzigen, dann durch zwey Livius III. c. 30. . Es laͤßt sich auch nicht annehmen daß die Patricier al- lein ihr Vermoͤgen auf Zinsen austhaten, oder daß sie allein die unerbittlichen Glaͤubiger waren. Reiche Ple- bejer moͤgen den naͤmlichen Wucher getrieben haben; aber das gewoͤhnlichere gilt auch hier als allgemein, und da der Stand des Plebejers durch sein steuerba- res Vermoͤgen bestimmt ward, Schuldforderungen aber dazu nicht gerechnet wurden, so konnte nur der fuͤr Ehre Gefuͤhllose eine Anwendung seines Capitals vorziehen welche, wenn auch gewinnreich, ihn an buͤrgerlichem Ansehen zuruͤcksetzte. Auch scheint es nicht zu bezwei- feln, wenn die Erlaͤuterung der Clientel durch das at- tische Verhaͤltniß der Beysassen gegruͤndet ist, daß die Pa- tricier davon Vortheil zogen, daß Kaufleute und Geld- haͤndler unmittelbar von ihnen abhaͤngig waren, deren Geschaͤfte wahrscheinlich den Nahmen des Patrons trugen. Ganz gewiß waren damals die Gerichte ausschießlich bey den Patriciern: und schon dadurch mußte ein patricischer Glaͤubiger weit furchtbarer seyn als ein plebejischer. Also waren die Noth und das unmittelbare Beduͤrf- niß der Menge allerdings sehr verschieden von den Klagen und Forderungen der Haͤupter des Standes: jene wuͤrde so gleichguͤltig fuͤr die Absichten der letzten gewesen seyn, als diese wohl ihr Elend als fremd angesehen haben wuͤr- den, wenn die Patricier es nicht verachtet haͤtten sie zu trennen. Aber ihre nicht unterscheidende Absonderung vom gesammten Volk vereinigte seine verschiedensten Klassen; und der angesehenste wie der geringste Plebejer hatten eine große gemeinschaftliche Sache, ihre Freyheit und persoͤn- liche Sicherheit. Jener, den Consuln naͤher stehend, war hieruͤber in groͤßerer Gefahr als der unbekannte Gemeine: er war gezwungen die Aeußerung von Gefuͤhlen zu unter- druͤcken die bey diesem kaum erwachen konnten; oder er buͤßte fuͤr verwegne Ausbruͤche des Unwillens. Das Va- lerische Gesetz machte das gesammte Volk zum Richter zwischen dem Consul und dem einzelnen Plebejer; daß, wer strafschuldig seyn mochte, sein Urtheil von seinen Glei- chen erhalte. Also bestanden Versammlungen der Tribus, und, da man sich diese unmoͤglich tumultuarisch zusam- menlaufend denken kann, sondern nothwendig foͤrmlich berufen, nnd unter regelmaͤßigem Vorsitz, sicher aber C c 2 nicht des Consuls, gehalten denken muß; so kann es keine Neuerung gewesen seyn daß der gekraͤnkte Plebejer seit dem Vertrag auf dem heiligen Berge den Schutz der Tribune anrief. Die plebejischen Tribus hatten wohl, wie es von den alten Staͤmmen bezeugt ist, jeder einen Tribun zum Vorsteher Siehe oben S. 257. , und diese waren, wie die attischen Phy- larchen, im Kriege ihre Obersten. Daher wurden die welche das Heer bey der ersten Auswanderung auf den hei- ligen Berg fuͤhrten, die ersten Volkstribunen: daher der Nahme. Aber ehe ihre Unverletzlichkeit beschworen ward mochte der schuͤtzende Tribun, welcher das Volksgericht berufen wollte, oft den Zorn des stolzen Consuls erfahren, und der Schutz des Valerischen Gesetzes war eitel. Wahrscheinlich waren es schnoͤde Ungerechtigkei- ten dieser Art gegen ausgezeichnete Plebejer, welche die Consuln sich erlaubten als der Tod des Koͤnigs zu Rom bekannt geworden war, und wodurch das Volk Anfuͤhrer erhielt die es zum Aufstand fuͤhrten. Denn die allgemeine Verschuldung muß sich schon lange verbreitet gehabt haben, weil die Zahl der Schuld- knechte so groß war: sie war Folge des Ungluͤcks der Zeit wodurch so viele ihr ganzes Eigenthum eingebuͤßt hatten. Nicht lange nach jener Begebenheit erregte der An- blick eines als Knecht gefesselten Schuldners der, mit Lumpen bedeckt, abgezehrt, und blutig mißhandelt, aus seinem Kerker entsprungen war, und den Schutz des Volks anrief, einen Aufstand um die Schuldknechte zu befreyen Die Geschichte dieses Ungluͤcklichen, welcher als Haupt- mann gedient hatte, und die desjenigen den M. Manlius loskaufte, gewaͤhren eine von den in den Roͤmischen Anna- len so aͤußerst haͤufigen Parallelen, oder hoͤchst verdaͤchtigen Wiederhohlungen. . Wer in der allgemeinen Rechtsfrage dem Glaͤubiger guͤnstig geurtheilt haben wuͤrde, fuͤhlte daß ein freventlicher Mißbrauch das Recht getilgt hatte. Die ge- fuͤhllose Partheylichkeit der Patricier riß die Erbitterung uͤber alle Graͤnzen hin. Menschlichkeit und Wohlwollen bey der Regierung haͤtte eine Empoͤrung leicht gehindert und die aufgeregten Gemuͤther besaͤnftigt: aber der Se- nat verhaͤrtete sich und trotzte dem Gefuͤhl. Alle Plebejer mußten empfinden daß man sie als Gesindel betrachte, und dieses Gefuͤhl hat alle Aristokratieen zerstoͤrt, die, wenn sie als liebende Vaͤter geboten, wenn sie als weise Vaͤter den herangewachsenen Kindern die Rechte bewilligt haͤtten, die sich nur der Unmuͤndigkeit versagen lassen, den Segen eines verehrten und geliebten Alters haͤtten ge- nießen koͤnnen. Jeder Sommer brachte damals einen Streifzug, ent- weder der Roͤmer uͤber ihre Graͤnze, oder ihrer Nachbaren in das roͤmische Gebiet. Jedesmal ward das Heer neu gebildet: es ward bey der Heimkehr entlassen. Diesmal weigerte sich das Volk die Waffen zu nehmen. Zwang war unmoͤglich, und der Staat schien aufgeloͤst: der Er- folg der sanften Maasregeln des Consuls P. Servilius zeigte wie viel lieber das Volk, wenn es nur nicht zuruͤck- gestoßen ward, zum Gehorsam zuruͤckkehrte als sich von gehaͤssigen Leidenschaften zu verwegnen Gewaltthaͤtigkeiten hinreißen ließ. Der Consul verordnete, daß jeder der wegen Schulden als Knecht diente, sich unbehindert zum Kriegsdienst melden koͤnne; daß die Familien der Solda- daten so lange sie im Felde stuͤnden im ungestoͤrten Besitz ihres Eigenthums gelassen werden sollten. Alle gefesselte Buͤrger deren Kraͤfte es erlaubten benutzten dies Edict, ein zahlreiches Heer versammelte sich, und Servilius, in wenigen Tagen Sieger der Volsker, Sabiner und Aurun- ker, kehrte ruhmvoll aus dem Felde zuruͤck. Aber die Hoffnungen des Volks wurden grausam getaͤuscht. Ap- pius Claudius war der andre Consul, jener maͤchtige Sa- biner, auf den die Geschichtsschreiber den Geschlechtscha- rakter der Claudier, wie ihre Nobilitaͤt, zuruͤckfuͤhren. Die Erhaltung historischer Sagen uͤber die Gesinnungen der Senatoren jener alten Zeit ist freylich nicht unmoͤglich: wahrscheinlicher aber ist es daß die Claudier selbst, stolz auf ihre Aristokratie wie die Valerier auf ihre Volksliebe, ihren Ahnherrn mit den Zuͤgen geschildert haben welche sie selbst als angestammter Charakter auszeichneten. Ihr Geschlecht hat, wenn auch mehrere ausgezeichnete, doch keinen einzigen großen Mann hervorgebracht: durch trot- zenden Hochmuth, Verachtung der Gesetze und der Frey- heit, und eiserne Gefuͤhlle sigkeit war es sich in allen Zeit- altern gleich: alle waren gebohrne Tyrannen, zuweilen niedrige Demagogen. Es war derselbe Geist der Tyran- ney welcher Tiberius kraͤftigen Verstand und Caligulas Raserey zum Verderben Roms wandte: sie sind nicht has- senswuͤrdiger als die aͤlteren Claudier. Appius ließ die aus dem Kriege heimgekommenen Schuldner in ihre Kerker zuruͤckfuͤhren, und sprach ohne Schonung Recht uͤber alle eingeklagte Forderungen. Aber die Urtheils- spruͤche konnten nicht vollzogen werden, denn das Volk war in offenem Aufstand: es schuͤtzte jeden Verurtheil- ten: und Glaͤubiger welche die verhaßten Urtheile er- halten hatten, retteten sich kaum vor seiner Wuth. So verging das Jahr Unter diesen Consuln scheint, bey Gelegenheit der Ein- weihung eines Mercuriustempels, womit die Errichtung einer Kaufmannsgilde verbunden war, der erste Vorsteher des Kornhandels vom Volk ernannt worden zu seyn: eine Magistratur welche vielleicht nicht auf außerordentliche Mißjahre eingeschraͤnkt war, sendern wahrscheinlicher fort- dauerte bis ihre Geschaͤfte auf hoͤhere Beamte uͤbergin- gen. Die erste Wahl des Volks fiel auf einen Plebejer. Livius II. c. 27. . Die Consuln des folgenden Jahrs, A. Virginius und T. Vetusius fanden es un- moͤglich als die Kriegszeit eintrat ein Heer zu versam- meln. Das Volk, sein Verfahren in naͤchtlichen Ver- sammlungen in den ausschließend von ihm bewohnten Quartieren, auf dem Aventinus und Esquilinus, ver- abredend, verweigerte unerbittlich den Gehorsam, und die Feindseligkeit des Senats hatte die anfaͤnglichen An- spruͤche auf menschliche Nachsicht und Schonung bis zur Forderung einer Tilgung der Schulden getrieben. Die Empoͤrung war so gewaltig daß die Sanfteren unter den Patriciern empfahlen den Frieden selbst um diesen Preis zu erkaufen: andere hofften, das Volk werde sich besaͤnftigen wenn denen die Freyheit und ihr Eigenthum wieder gegeben werde welche im verflossenen Jahr um diesen Preis in den Krieg gezogen waren. Appius drang auf Strenge: es sey dem Volk noch zu wohl, man muͤsse ihm den Uebermuth brechen, und dies koͤnne nur ein Dictator. Die Mehrheit entschied fuͤr seinen Antrag: aber ihre Wahl verwandelte in ein Mittel der Versoͤh- nung, was nach Appius Sinn alles an alles wagen sollte. Die Consuln, welche vergebens Milde empfohlen hatten, und die Gemaͤßigten entschieden sie fuͤr Manius Valerius, Publicolas uͤberlebenden Bruder Die drey Valerier, Publius, Marcus und Manius, wer- den Soͤhne des Volesus genannt: und hoͤher ging das Ge- schlechtsregister der Familie schwerlich hinauf. Aus diesem historischen Stammvater bildete die Sage, seinen Nahmen wiederhohlend, einen Ritter des Koͤnigs Tatius. . Die- ser bewog das Volk unter seine Fahnen zu treten, nicht durch das Schrecken seiner Macht, sondern durch ein Edict desselben Inhalts wie es der Consul des vorigen Jahrs erlassen hatte. Einem Valerius vertraute das Volk daß die Macht der Dictatur die Erfuͤllung erreg- ter Hoffnungen zusichere. Drey zahlreiche Heere, zehn Legionen, wurden gebildet, und gegen die Sabiner, die Aequer und die Volsker gesandt. Das Volk strebte die Treue des Dictators zu verdienen, und der Sieg ent- schied sich allenthalben fuͤr Rom: schneller und glaͤnzen- der als es der Senat wuͤnschte, den es gereute die Re- publik einer Macht unterworfen zu haben, welche an- statt das Volk zu unterdruͤcken, seine Forderungen zu Gesetzen zu erheben drohte. Der Dictator forderte die Befreyung der Schuldknechte welche zu seinen Fahnen geschworen hatten: dies ward verweigert. Er legte seine Wuͤrde nieder: eine groͤßere Treue haͤtte ihn uͤber die Graͤnze strenger Gewissenhaftigkeit gefuͤhrt, und die Zeit war gekommen wo es nicht mehr der Aufopferung der Gefuͤhle eines einzelnen Mannes bedurfte damit voll- bracht werde was sich unaufhaltsam vorbereitete. Auch das Volk empfand dieses, und begleitete ihn, dankbar als ob er sein Wort erfuͤllt haͤtte, vom Forum nach sei- nem Hause. Inzwischen hatte der Senat die Truppen unter dem Vorwand neuer Feindseligkeiten außerhalb der Stadt gehalten, und die Consuln welche zweyen der Heere vor- gestanden hatten, uͤbernahmen jetzt nach der Entsagung des Dictators aufs neue den Oberbefehl. Aber seine stille Handlung hatte dem Volk nur zu viel gesagt. Es scheint daß die Armee ihr Gewissen dadurch erleichtert fuͤhlte daß der Fahneneid dem Dictator und nicht den Consuln geleistet war Livius erzaͤhlt im Gegentheil der Eid sey an die Con- suln geschworen gewesen, wiewohl der Dictater die Trup- pen ausgehoben hatte. Das aber ist undenkbar, da die Dictatur die hoͤchste Gewalt war. Es scheint daß sich eine Sage erhalten hatte daß die Foͤrmlichkeit des Eides bey dem Aufstand der Armee erwogen ward; und die dunkle Mel- dung, wie gewoͤhnlich, in das entgegengesetzte ihres ur- spruͤnglichen Sinns umgebildet worden ist. . Einmuͤthig brach das Heer auf, unter dem Befehl eines Tribuns Sicinius, ging uͤber den Anio, und nahm ein verschanztes Lager auf dem heiligen Berge, drey Millien von Rom, in der Crustuminischen Feldmark Daher diese Auswandrung auch die Crustumerinische ge- nannt wird. Varro de L. L. IV. c. 14. Der heilige Berg trug damals noch nicht diesen Nahmen, sondern empfing ihn, weil er vom Volk, als es sein Lager verließ, Jupiter geweiht ward. Festus s. v. Sacer mons. . Die Consuln kehrten mit den Patriciern, verlassen aber ungekraͤnkt, nach Rom zuruͤck. Innere Widerspruͤche und Unmoͤglichkeiten verra- then das Maͤhrchenhafte vieler Begebenheiten in der aͤl- testen roͤmischen Geschichte; von diesen ist der erste Volksaufstand frey, wie ihn Livius umstaͤndlich, und noch weit ausfuͤhrlicher Dionysius erzaͤhlt; denn man kann es nicht einmahl ganz unmoͤglich nennen daß sich ein Andenken der verschiedenen Meinungen, welche den Senat theilten, und ihrer Urheber, erhalten haͤtte; wenn gleich zuverlaͤssig nicht in den Annalen. Genuͤgte also der Geschichte, wie dem Roman, dieser innere Zusammen- hang, so wuͤrden wir glauben im Besitz historischer Nach- richten zu seyn: aber daß er fuͤr diese Zeiten nicht genuͤgt, sondern nur einen verstaͤndigen Sinn bey dem Annalisten beweist welcher die jetzt geltende Erzaͤhlung ausbildete, erhellt aus dem unvereinbaren Widerspruch andrer Sa- gen, von denen sich einige Ueberreste erhalten haben. Nach diesen ist es nicht zu bezweifeln, daß nur der Auf- stand, und der Vertrag wodurch die tribunicische Gewalt errichtet ward, fuͤr historisch gelten koͤnnen: und gaͤnzlich abweichende Erzaͤhlungen uͤber die Begebenheiten, welche zu dieser Entscheidung fuͤhrten, fuͤr die Nachwelt ununter- scheidbare Anspruͤche auf Glauben hatten. Cicero, der allenthalben in diesen alten Zeiten ganz andern Annalen folgte als Livius, nennt Marcus, welcher nach unsrer Geschichte in der Schlacht am Regillus gefallen seyn soll, und nicht Manius Valerius, Dictator waͤhrend dieser Un- ruhen. Dies, wenn es auch nicht Fehler der Handschrift seyn sollte ist unbedeutend: aber er redet, als von einer unzweifelhaften Thatsache, von des Dictators Unterhand- lungen mit dem Volk waͤhrend der Auswanderung, welche zu jenem Grundvertrage gefuͤhrt haͤtten Cicero Brut. c. 14. Videmus — cum plebes prope ri- pam Anienis — consedisset, eumque montem qui Saoer appellatus est, occupavisset, M. Valerium dictatorem di- cendo sedavisse discordias, eique ob eam rem honores amplissimos habitos, et eum primum ob eam ipsam cau- sam Maximum esse appellatum. : und zu der- selben Sage gehoͤrt eine Meldung bey Livius an einem von der Geschichte dieser Zeiten weit entfernten Ort, von einem Dictator der einst bey einer Auswandrung des Volks den Nagel auf dem Capitol eingeschlagen habe Livius VIII. c. 18. Memoria repetita, in secessionibus quondum plebis clavum ab dictatore fixum. . Denn bey der zweyten Auswandrung hat niemand der Dictatur gedacht, und damals konnte auch kein Dictator ernannt werden. Sogar uͤber die Zahl und Nahmen der ersten er- waͤhlten Volkstribunen herrschte die groͤßte Verschiedenheit. Selbst daruͤber waren nicht alle Annalen einig daß das Volk sich auf dem heiligen Berge friedlich niedergelassen, und durch Schreckniß ohne Gewalt seinen Zweck erreicht habe. Eine andre Erzaͤhlung fuͤr die Livius den Annalisten Piso anfuͤhrt, nannte den Aventinus als den Ort den das Volk bewaffnet einnahm; und dieser muß Cicero geglaubt haben, welcher sagt, das Tribunat sey im Buͤrgerkrieg entstanden, waͤhrend die festen Gegenden der Stadt mit den Waffen besetzt und belagert gewesen waͤren Cicero de legibus. III. c. 8. . Doch muß er sie mit der andern vereinigt haben, weil er dieser an der andern schon angefuͤhrten Stelle folgt. Was glaublicher ist laͤßt sich nicht entscheiden; weit ausgebrei- teter war aber gewiß die Sage von der friedlichen Aus- wandrung auf den heiligen Berg. Auf diesem scheint das Volk mehrere Monate gelagert gewesen zu seyn. Aus- wanderer aus der Stadt verstaͤrkten seine Zahl. Uns daͤucht es unbegreiflich wie eine Stadt bey einer solchen Auswandrung sich erhalten konnte, und freylich erscheint die Friedensliebe der Nachbarn Roms unter solchen Um- staͤnden in einem sehr guͤnstigen Licht. Nicht weniger un- begreiflich aber scheint es, wie bey einer allgemeinen Aus- wandrung des Volks, wenn die Patricier auf ihre eigne Zahl eingeschraͤnkt waren, von Unterhandlungen die Rede seyn konnte, und das Volk sich mit sehr bescheidnen Bewilligungen beruhigte. Doch so oͤde war Rom nicht wie eine Stadt un- srer Zeit welche von allen verlassen wuͤrde die nicht zu den hoͤheren Staͤnden gehoͤren. Zwar die Sklaven der Patricier und der Ausgewanderten waren gefaͤhrliche Mitbewohner; die Patricier selbst, wie zahlreich wir uns auch ihre Geschlechter denken moͤgen, ein kleines Volk in den weitlaͤuftigen Mauern; aber ihre Clienten, deren Sache ganz verschieden war von der des Volks, waren eine große Zahl Dionysius Demagorieen sind nicht bestimmt zu taͤuschen; wie sehr aber auch ihre Ausbildung griechisch ist, er scheint ihren Inhalt sogar aus roͤmischen Annalen genommen zu haben. Fuͤr diese waren sie ersonnen, aber nicht ohne Kenntniß der alten Zeit, und daher ist folgende Stelle in seiner Rede des Appius gegen Nachgiebigkeit merkwuͤrdig; welche Plebs und Clienten so stark als moͤglich unterschei- det. VI. c. 63. Πϱὸς τȣ̀ς ἔξωϑεν πολεμίȣς αὐτοί τε χωϱῶ- μεν ἀπάσῃ πϱοϑυμίᾳ, καὶ τȣ̀ς πελάτας ἅπαντας ἐπα- γώμεϑα· καὶ τȣ̃ δημοτικς τὸ πεϱιόν. — ἄφεσιν κὐτῷ χαϱι- σώμεϑα τῶν χϱεῶν, μὴ κοινὴν, ἀλλὰ κατ̕ ἄνδϱα. ; so daß ein eigentlicher Buͤr- gerkrieg gar nicht undenkbar gewesen waͤre. Lange schien man gegenseitig mit unermuͤdlicher Hartnaͤckigkeit auf diese aͤußerste Entscheidung gefaßt, welche Rom wahr- scheinlich vernichtet haben wuͤrde. Keine Gewaltthaͤtig- keit des Volks entzuͤndete den Ausbruch: diese Schaar, empoͤrt gegen ihre Regierung, ohne Anfuͤhrer, ohne Le- bensmittel, begnuͤgte sich vom Lande so viel zu nehmen als sie gegen den Hunger bedurfte. Aber ihre Macht wuchs taͤglich, ihre Stimmung ward gefaͤhrlicher: wahr- scheinlich drohten auch Gefahren von den erwachenden Nachbarvoͤlkern, und der stolze Senat, der vor wenigen Monaten jede Empoͤrung hindern gekonnt haͤtte, mußte sich entschließen Abgeordnete an das Volk zu senden und um Versoͤhnung zu bitten. Diese gewaͤhrte das Volk gern und freudig: unter den Consuln des Jahrs 261, welche ihr Amt im Sommer angetreten hatten, ward zwischen beyden Staͤnden, Patriciern und Plebejern, — denn der mehrdeutige Nahme Patres muß hier auf den Stand, nicht auf den Senat, oder doch nur in sofern dieser da- mals vielleicht ganz aus Patriciern bestand, und ihren Stand repraͤsentirte, bezogen werden — ein feyerliches Buͤndniß geschlossen. Livius schweigt von den Bedingun- gen zum Vortheil der Schuldner: aber da hierin die Ur- sache des Aufstands lag, so kann man nicht annehmen daß es moͤglich war ihn zu daͤmpfen, ohne die urspruͤng- lichen Forderungen, wahrscheinlich aber noch weit mehr einzuraͤumen. Auch bezieht sich Agrippas Fabel nicht auf politische Verhaͤltnisse des Standes, sondern auf das der Reichen zu den Armen. Wenigstens also wurden alle Schuldknechte freygegeben: vielleicht aber verdient sogar Dionysius Erzaͤhlung Glauben, daß die Schulden allge- mein getilgt wurden. Solche Dinge waren Livius, der in den alten Tagen der Republik nur Tugend und Recht sucht, zu schmerzlich als daß er sie nicht haͤtte verschweigen und verschleyern sollen. Indessen war was auch gesche- hen seyn mag, nur voruͤbergehendes Ungluͤck. Aus der Noth dieser Zeit entstand eine Einrichtung, die, eine schwache Aehnlichkeit mit den spartanischen Ephoren aus- genommen, Rom ganz eigenthuͤmlich, gefaͤhrlich nur wie große Geistesgaben und Lebensfuͤlle, Rom zu der Hoͤhe der Groͤße und innern Vortrefflichkeit erhob, wo es so lange glaͤnzte, bis diese Herrlichkeit dadurch unterging daß der gewaltige Staat aͤhnliche Mittel der Verjuͤngung verschmaͤhte. Gerechte Gesetze hatten dem Plebejer das Gericht sei- ner Gemeinde zugesagt, aber der Genuß dieses Rechts hing von dem Gewissen und dem Wohlwollen eines Stan- des ab, zu dessen Gesinnungen das Volk nach entscheiden- den Erfahrungen nicht laͤnger mit unschuldigem Vertrauen hinaufblicken konnte. Jede verbotne Bedruͤckung machte Widerstand gesetzmaͤßig; aber der Widerstand des einzel- nen war ohnmaͤchtig, gewaltsamer Schutz der Mitbuͤrger sehr ungewiß, und, wenn die Verfassung auf ihn ver- wies, zuletzt der gaͤnzliche Untergang des Staats. Wie sehr auch die spaͤteren Roͤmer den Nahmen der tribunici- Gewalt haßten, als sie, da alle Zwecke ihrer Errichtung er- reicht, oder die Gegenstaͤnde ihrer Thaͤtigkeit verschwunden waren, sich gegen ihr eignes Werk zerstoͤrend richtete, so uͤberwand doch ein richtiger Sinn in der Beurtheilung der Vergangenheit Ciceros Vorurtheile uͤber diesen Gegen- stand. Entweder, sagt er, mußte die Monarchie nicht abgeschafft werden, oder man mußte dem Volk die Frey- heit in der That nicht mit leeren Worten geben De legibus III. c. 10. . Patricier und Plebejer standen neben einander, zwey unter einer Regierung vereinigten Nationen aͤhnlicher als zwey Staͤnden. Gleichgewicht bestand in der That, so- weit die Gemeinden der Centurien und der Curien, oder jene und der Senat zusammen, Gesetzgebung oder Wah- len vollbrachten: aber außer diesen seltnen Faͤllen war Herrschaft der Antheil der Patricier, Gehorsam das Loos der Plebejer; und mit Ausnahme sehr weniger Faͤlle war es in der Macht des Senats die Versammlung der Centurien zu hindern, welche nur durch die Consuln beru- fen werden konnten, und von allen Foͤrmlichkeiten der Re- ligion abhingen. Hatten nun die Plebejer, wenn auch noch keine Anspruͤche auf Theilnahme an der Regierung, wenigstens darauf nicht, zu dem gezwungen werden zu koͤn- nen worin sie, als freyer, im Senat nicht repraͤsentirter Stand, nicht eingewilligt hatten, so mußten sie sich abge- sondert und frey versammeln koͤnnen: ihr Stand mußte Vorsteher haben, deren stillschweigende Genehmigung ihn zum Gehorsam verpflichtete, und die, als Stellvertreter, in seinem Nahmen Maasregeln welche verwerflich schie- nen, widersprechen, und sie zur Entscheidung der Ge- meinde bringen konnten. Eingriffe in die Privilegien und Rechte des Standes, oder Verletzung der persoͤnlichen Freyheit mußten sie theils selbst ahnden koͤnnen, theils be- fugt seyn sie vor das Gericht der Volksgemeinde zu zie- hen, und den Plebejer der dieses anrief gegen die Vollzie- hung des eigenmaͤchtigen Urtheils der Obrigkeit schuͤtzen. Der Senat beschloß damals die Kriege: aber diese Be- schluͤsse verpflichteten das Volk nicht, wie ehemals der hin- zutretende Wille des Koͤnigs. Daher konnte jeder Plebe- jer und von nun an jeder Tribun rechtmaͤßig den Gehor- sam bey der Aushebung verweigern, bis in der Folge die Kriegserklaͤrungen von der Volksgemeinde beschlossen wurden. Das Tribunat war, nach dem roͤmischen Staatsrecht, keine Magistratur: denn die Magistraturen theilten die hoͤchste verwaltende Macht unter sich; die Tribunen aber waren die Repraͤsentanten des Volks im strengsten Sinn, und Repraͤsentanten koͤnnen nie verwalten: sie koͤnnen nur daruͤber wachen daß Gesetze und Rechte heilig gehalten werden, und neue Gesetze feststellen nach denen verwaltet zu zu werden die Nation einwilligt. Nur jenes war der an- faͤngliche Beruf der Volkstribunen. Daher konnten sie auch nicht in eine Mult verurtheilen, sondern nur vor dem Volk darauf antragen Nicht multam dicere, sondern irrogare. : daher konnten sie die Volks- versammlung nur auffordern sich zu trennen, nicht sie ent- lassen Si vobis videtur, discedite, Quirites. Livius II. c. 56. Ebendaselbst: Appius lictorem mittit ad tribunum, priva- tum esse clamitans, sine imperio, sine magistratu. . Sie waren die Sinne des Volks, wahrneh- mend zogen sie die ihnen vorkommenden Gegenstaͤnde vor seine Erwaͤgung und Entscheidung, und bis dahin hemm- ten sie daß nichts unwiderrufliches geschehe. Es war eine ungluͤckliche Ausartung der einfachen und weisen Einrich- tung, eine Ausartung wie Roms Verfassung ihrer wenige zaͤhlte, daß schon fruͤh dieses hemmende Verbot, nicht al- lein gegen die Verwaltung bis zur Entscheidung des Volks von irgend einem des Collegiums, sondern unter einander von den Tribunen so gebraucht werden konnte, daß die Befragung der Volksgemeinde aufgehoben ward. Es fin- den sich historische Spuren uͤber die Veranlassung wie diese Ausartung entstand Livius II. c. 44. , und es ist unlaͤugbar daß es eine List der Patricier war, klug berechnet fuͤr den Augenblick, aber wie jede boͤse List wenn ihre Wirkung Zeit genug hat sich zu entwickeln, dem Urheber selbst zuletzt verderblich. Denn nun wurden die Tribunen eine persoͤnliche Macht, nicht mehr die Raͤthe des Volks, und es stand nicht laͤnger in der Macht des gutgesinnten die ruhestoͤrenden Bewe- Erster Theil. D d gungen des meuterischen, durch ruhige Berufung an das Volk niederzuschlagen: an ein Volk von Eigenthuͤmern, welches, wenn nicht außerordentliche Noth oder Mißregi- ment druͤckte und reizte, da Freyheit ihm kein Gegenstand des Spiels war, sich immer fuͤr die Regierung und fuͤr den Gehorsam erklaͤren mußte. Außer der augenblicklichen Hemmung des anscheinen- den Unrechts, die sich natuͤrlich bis zur Einsage gegen das Schaͤdlich scheinende ausdehnte, war es auch Berechti- gung der Tribunen den Mißbrauch der Gewalt, oder ihre zum oͤffentlichen Verderben ausgeschlagene unfaͤhige An- wendung gerichtlich vor das Volk zu bringen. Die Wuͤrde schuͤtzte den der mit ihr bekleidet war, denn jede gegen einen im Amt befindlichen Magistrat gerichtete Anklage haͤtte die Verwaltung unterbrochen: der Nachtheil sie et- was laͤnger in den Haͤnden eines der Unwuͤrdigkeit Be- schuldigten zu lassen war geringer, als die Heiligkeit der hoͤchsten Macht fuͤr das Ganze heilbringend; weil die Wuͤr- den nur auf ein Jahr vergeben wurden. In sehr außer- ordentlichen Faͤllen wo Rettung das hoͤchste Gesetz ist noͤ- thigte das Volk den Gegenstand einer ungluͤcklichen Wahl, sein Amt niederzulegen, oder entsetzte rechtmaͤßig den Un- wuͤrdigen, wenn er sich hartnaͤckig weigerte. Der Senat war unverantwortlich, weil im Allgemeinen die Tribunen in einzelnen Faͤllen seine schaͤdlichen Beschluͤsse unwirksam machen konnten, und weil es die Republik der hoͤchsten Gewalt beraubt haͤtte ohne die kein Staat bestehen kann wenn diese Versammlung haͤtte vor Gericht gezogen wer- den koͤnnen, welche mit Inbegriff der ewigen nur in den Personen wechselnden Magistraturen, nebst einem großen Antheil an der gesetzgebenden Macht fast alle Befugnisse besaß die in einer beschraͤnkten Monarchie zur Erhaltung des Ganzen dem Fuͤrsten gesichert sind. Denn ausgenom- men den Moment der Gesetzgebung uͤber den die Verfas- sungen abweichen, muß jeder Staat aus einer hoͤchsten Gewalt und gehorchenden Unterthanen bestehen, er mag nun in Hinsicht jener Monarchie oder Republik seyn. Sind oder duͤnken die Buͤrger einer Republik sich außer jenen Momenten unabhaͤngig und nicht als Unterthanen einer von der Natur und Nothwendigkeit nicht von ihrer Willkuͤhr eingesetzten Macht, so ist es nicht mehr ein Staat. Daruͤber haben sich die Voͤlker des Alterthums nie geirrt, denn die Ausartung welche Leidenschaften und Sittenverderbniß zu Athen und in andern griechischen De- mokratieen hervorbrachten ging zur Tyranney noch mehr als zur Anarchie: nur die revolutionnairen Politiker des verflossenen Jahrhunderts konnten diesen Wahnsinn durch Mißbrauch ewiger und in einem reinen Sinn urspruͤnglich ausgesprochener Wahrheiten hervorbringen. Ganz stumpf- sinnig fuͤr die Freyheit, deren Nahmen sie der Zerstoͤrung und Tyranney gaben, verachteten und vernichteten sie ihr Wesen wie alle fuͤr sie empfaͤngliche Voͤlker aller Zeiten es gekannt hatten, die schuͤtzende Macht welche dem Miß- brauch der hoͤchsten Gewalt entgegen stand, in tausend ver- schiednen Gestalten gekleidet, wie sie sich aus urspruͤngli- chen Einrichtungen entwickelt oder an solche gebunden hatte die ihr brauchbar waren; das was allein National- repraͤsentation ist und seyn kann, und unendlicher Formen D d 2 faͤhig ist; das was in Rom das Tribunat in seinem ur- spruͤnglichen Sinn war. Einen aͤhnlichen Zweck als Rom hatte Sparta da es sich den Magistrat der Ephoren gab. Aber in Sparta war die hoͤchste Wuͤrde erblich und lebenswierig; und der Se- nat vereinigte die Geschaͤfte der meisten Magistraturen de- ren Ausuͤbung zu Rom nur auf ein Jahr verliehen ward. Auch ward das Volk sehr selten versammelt, und die Ari- stokratie raͤumte ihm wenige Entscheidungen ein. Daher kam es daß die Ephoren die Wuͤrde und das Ansehen der hoͤchsten Macht vernichten mußten; denn der Schuldige war immer in ihren Mantel gehuͤllt: daher waren die Ephoren nicht die Organe, nicht Repraͤsentanten des Volks im roͤmischen Sinn; denn die Aristokratie duldete eher ihre gewaltsamen Entscheidungen als rechtmaͤßige Ur- theilsspruͤche des Volks; so daß sie in dem Sinn seine Stellvertreter waren wie die Politiker des achtzehnten Jahrhunderts es forderten: Erwaͤhlte, welche gegen die hoͤchste Gewalt und gegen ihre Waͤhler, als ob ihnen eine dem Volk vermeintlich beywohnende tyrannische Macht ohne Graͤnzen uͤbertragen waͤre, willkuͤhrlich verfuhren: daher wurden die Ephoren eine Magistratur die sich uͤber alle andre erhob, und sogar das Tribunal welches uͤber seine eignen Anklagen richtete; und durch sie ward Spar- tas Verfassung die tyrannischeste die leicht irgend ein Volk ertragen hat. Die Gleichheit aller Plebejer in der roͤmischen Volksgemeinde machte diese freylich demokratisch: nie aber, so lange sich der Geist der urspruͤnglichen Verfassung erhielt, haben sich in ihr die Fehler gezeigt welche von dieser poli- tischen Form unter den Griechen unzertrennlich schienen. Sehr viel entscheidet dabey unlaͤugbar der angestammte Nationalcharakter, der einzelne Nationen durchaus unfaͤ- hig macht buͤrgerliche Freyheit uͤber eine gewisse Graͤnze zu fassen, welche andre ohne Gefahr uͤberschreiten koͤnnen. Die Griechen konnten eine festbestimmte ererbte Verfas- sung und unverruͤckbare Gesetze nicht ertragen: es war ihnen Beduͤrfniß in einem leidenschaftlichen politischen Zustande zu leben. Wie groß auch der Nachtheil und der Mißbrauch dieser Sinnesart war, so ist es doch wohl außer Zweifel daß, bey groͤßerer Gesetzlichkeit und Einen- gung, der griechische Geist sich ungleich weniger lebendig und reich gezeigt haben wuͤrde. Fuͤr die Roͤmer welche ge- nuͤgsam in den Geschaͤften und Gedanken buͤrgerliches und haͤusliches Berufs lebten, war Gesetzlichkeit Beduͤrfniß, eben aus der Ursache die sie von den Kuͤnsten der Rede und Darstellung entfernt hielt. Ein kaltes Volk, wenn es de- mokratisch ausartet, sinkt weit tiefer als ein lebendiges und leidenschaftliches: es raubt und wuͤthet, und verdirbt ohne Ruͤckkehr, waͤhrend dieses aus seinem Taumel erwa- chen und mit gleicher Leidenschaft einen edeln Gegenstand ergreifen kann. Das roͤmische Volk enthielt, wenigstens in den guten alten Tagen, nur Landeigenthuͤmer: und es ist schon bemerkt daß, nach der urspruͤnglichen Gesetzge- bung, das Stimmrecht nothwendig an Ansaͤssigkeit mit Eigenthum gebunden gewesen seyn muß. Allerdings war der Antheil des wenig Beguͤterten an der Souverainetaͤt ungleich groͤßer in den Tribus als in den Centurien; aber das ist eine verlaͤumderische Vorstellung daß in ihnen der Poͤbel geherrscht habe: er war ausgeschlossen. Dann ent- fernte das auch das Unwesen andrer demokratischer Ver- sammlungen daß waͤhrend in den attischen jeder Buͤrger der es begehrte das Wort nehmen konnte, in den roͤmi- schen nur die Vorsitzer zum Volk reden durften: in den Versammlungen der Tribus die Tribunen und Senatoren, welche durch dieses Recht des Vortrags Vortheile besaßen, die ohne Vergleich bedeutender waren als das Stimmrecht welches sie entbehrten. Einzelne aus der Volksgemeinde erhielten nur in seltenen Faͤllen, als Verguͤnstigung, die Erlaubniß das Volk anzureden Livius III. c. 71. . Daher, und weil die Rede keine Macht hatte, konnten sich eigentliche De- magogen im alten Rom nie erheben: und daher erhielt sich die beyspiellose Ruhe und Gesetzlichkeit, von denen das Volk nie, auch nicht als Wiedervergeltung gegen die Pa- tricier, abgewichen ist. Willkuͤhren verfaßt nothwendig jede Gemeinde fuͤr sich; mehr aber als solche beschraͤnkt geltende Verfuͤgun- gen waren urspruͤnglich die Plebiscite gewiß nicht. Sulla, dessen ganze Gesetzgebung auf die formale Herstellung der veralteten Constitution gerichtet war, fuͤhrte auch hier die Verfassung nur zu der aͤltesten Form zuruͤck indem er den Tribunen das Recht nahm Gesetze in der Volksversammlung vorzutragen. Waͤhrend dreyßig Jahren welche auf die Revolution von 261 folgten, wird der Tribusgemeinde nur als einer richtenden Gewalt gedacht; nirgends findet sich eine Spur von Anspruͤchen auf Gesetzgebung. Kein Tribun legt ihr ein agrarisches Gesetz vor: alle Bewegun- gen in diesem Sinn, die doch die Seele aller tribunici- schen Thaͤtigkeit waren, beschraͤnken sich auf Hemmungen der Verwaltung, wodurch die Volksparthey den Senat zu zwingen suchte, ein in der alten verfassungsmaͤßigen Form beschlossenes Ackergesetz auszufuͤhren, dessen Vor- theile dem Volk treulos entzogen wurden. Die erste Er- waͤhnung eines tribunicischen Gesetzvorschlags geschieht im Jahr 292, als der Tribun C. Terentillus den Antrag machte die Gesetze durch beyde Staͤnde gemeinschaftlich untersuchen und nach den Umstaͤnden abaͤndern zu lassen. Auch dieses koͤnnte eben so wohl eine durch Nothwen- digkeit gebotne Forderung eines Standes an den an- dern, als eine gesetzmaͤßige Initiative scheinen, wenn die Patricier weniger heftig bemuͤht gewesen waͤren die Fas- sung des Volksbeschlusses zu hindern; der also, einmal festgestellt den Senat oder die Patricier in die Nothwen- digkeit gesetzt haben muß sich durch ausdruͤckliche An- nahme oder Verwerfung zu erklaͤren, und, im letzten Fall, einen Volksaufstand zu wagen. Noch aber, scheint es, war, wenn auch der Senat in einen Volksbeschluß einge- willigt hatte, foͤrmliche Annahme des Gesetzes durch die Centurien nothwendig; so daß ein Plebiscit an sich nur als eine Vorstellung an die hoͤchste Regierung galt. Die- ses war der Gang bey der Annahme des Icilischen Gesetzes wegen des Aventinus Dionysius X. c. 32. . Inzwischen muß das Publi- lische Gesetz (I. 283) den Comitien der Tribus eine we- sentliche Erweiterung ihrer Befugnisse gewaͤhrt haben, weil der Anfang plebejischer Gesetzgebung, aus dessen un- vollkommner Gestalt die ganze Vollendung der Verfassung sich entwickelte, erst nach jenem Gesetz anhebt. Es scheint unmoͤglich, daß es nur die Form der Wahlen gegolten haben sollte: erklaͤrten aber die Comitien der Trions da- durch einen weiteren Umfang ihrer Macht, so ist die un- maͤßige Heftigkeit ganz natuͤrlich womit die Patricier den Volksbeschluß zu vereiteln suchten, und seine Anerkennung verweigerten. Es war das Verhaͤltniß Karls des ersten zum Unterhause bey der Bittschrift der Rechte. Die eigentliche Allgemeinguͤltigkeit der Plebiscite begann erst nach dem Umsturz der Decemviralregierung: nach wel- chen Rechtsgrundsaͤtzen sie darauf Anspruͤche machen konn- ten, und wie damals das Verhaͤltniß zwischen Senat und Volk sich bestimmte, gehoͤrt fuͤr die Geschichte je- ner Zeit. Wahrscheinlich hatte das Volk sich zwey Anfuͤhrer er- waͤhlt, und erkannte diese als seine ersten Tribunen, un- ter deren Vorsitz die Wahl gehalten ward welche ihre Zahl auf fuͤnf brachte Livius II. c. 33. . Denn Pisos Autoritaͤt ist mitnich- ten wichtig genug daß man ihr, gegen das allgemeine Zeugniß glauben muͤßte diese Zahl sey erst durch das Publilische Gesetz bestimmt geworden, und bis zum Jahr 283 haͤtte das Volk nur zwey Tribunen alljaͤhrlich er- waͤhlt Livius II. c. 58. . Vielmehr entspricht diese Zahl, wie es von der verdoppelten ausdruͤcklich anerkannt wird Livius III. c. 30. , den fuͤnf Klassen, welche urspruͤnglich plebejisch waren. Daher ist es auch sehr wahrscheinlich daß zuerst die Klassen, jede den sie vertretenden Tribun, oder die saͤmmt- lichen Centurien alle erwaͤhlten, und das Publilische Ge- setz die Wahlen auf die Tribus uͤbertrug. Hundert Jahre nach Servius Tullius Gesetzgebung konnten die Clienten der Patricier steuerbares Eigenthum genug besitzen um in diesen Versammlungen zu entscheiden, waͤhrend sie von denen der Tribus ausgeschlossen waren. Das ist aber ganz unglaublich, und Livius unterstuͤtzt des Griechen widersin- nigen Bericht nicht, daß die Tribunen bis dahin durch die Curien erwaͤhlt geworden waͤren Dionysius IX. c. 41. : Versamm- lungen in denen hoͤchstens die plebejischen Ritter der zwey- ten Staͤmme erscheinen konnten. Das Volk war jetzt als eine Gemeinde anerkannt, und in dieser Eigenschaft be- durste es, außer seinen Repraͤsentanten, auch eigenthuͤm- liche Obrigkeiten. Dieses waren die Aedilen, deren Ein- setzung wenigstens nicht juͤnger als die der Tribunen gewe- sen ist, mit deren Wuͤrde, nach unsern Annalen, ihr Amt gleichzeitig begonnen haben soll. Die Gegenstaͤnde dessel- ben sind in der alten Zeit sehr ungewiß: daß sie Polizey uͤbten, ist nicht zu bezweifeln; aber im Geist der alten Ver- fassung konnte ihre Gewalt sich nur auf ihren eignen Stand erstrecken. Unter ihrer unmittelbaren Aufsicht stand der Cerestempel, wo sie nachher das Archiv der Se- natsbeschluͤsse bewahrten Livius III. c. 55. . Daher scheint der Nahme ihres Amts entstanden zu seyn. Die Goͤttin des Acker- baues war die naͤchste Beschuͤtzerin des Standes der freyen Landeigenthuͤmer. Daher wurden die welche sich an den Volksmagistraten vergingen zum Vortheil dieses Tempels verkauft, und hier empfingen die Armen, noth- wendig unter der Verwaltung der Volksaͤdilen, Brod- spenden Varro bey Nonius, c. 1. s. v. Pandere. . Zu solchen Ausgaben muß der Ertrag der Geldstrafen verwandt seyn, welche das Volk, nicht die gesammte Nation auflegte, zum Theil auf Anklage der Aedilen; und kein andrer als sie kann die Casse der ple- bejischen Gemeinde verwahrt und verwaltet haben. Der Vertrag zwischen Patriciern Nachdem der Vertrag mit dem Senat geschlossen war ward er von den Patriciern bestaͤtigt: nothwendig in den Curien. Dionysius VI. c. 90. und Volk ward wie ein Friedensbuͤndniß heilig uͤber einem Opfer beschwo- ren. Das Recht der Tribunen ihre Standesgenossen mit Gewalt gegen die Consuln zu schuͤtzen Auxilii latio adversus Consules: Livius. , ward aus- druͤcklich anerkannt; und wer einen aus ihrem Collegium verletzte, oder in seiner Gewalt stoͤrte und kraͤnkte, ward Jupiter geweiht: das heißt geaͤchtet, daß ihn wenn er der Strafe entwich jeder ungeahndet toͤdten konnte: seine Kin- der und seine Habe sollten verkauft, und das geloͤsete Geld der Ceres geweiht werden. Durch diesen Eid verpflich- teten die Schwoͤrenden sich und ihre Nachkommen auf ewig Dionysius VI. c. 89. . Aber dieser Eid ward von den Patriciern auch nur als ein erzwungener Friede geachtet, und nicht selten gebrochen bis die Zeit und die steigende Macht des Volks den neuen Gesetzen Festigkeit gegeben, und das Andenken des Genusses unbeschraͤnkter Herrschaft geschwaͤcht hatte. Coriolanus oder der große volskische Krieg . Die Auswandrung des Volks hatte die Bestellung der Felder gehindert, theils weil die freyen Bauern im Lager waren, theils weil die Patricier es wohl nicht wagten die Feldmarken jenseits des Anio, in deren Mitte das Lager stand, damals einen der wichtigsten Theile des Gemein- lands, zu bestellen. Aus dieser Versaͤumniß entstand Mangel der bis zur Hungersnoth stieg. Nach dem Voͤl- kerrecht der alten Welt war das Recht im Gebiet eines Staats Handel zu treiben von Vertraͤgen abhaͤngig, sonst versagt: und die Roͤmischen Abgeordneten wurden zu Ku- ma und im Volskerlande beraubt und verjagt. Nur Etrurien gewaͤhrte auf dem Strom eine unmittelbare Huͤlfe durch Zufuhr: ein Sicilischer Fuͤrst, der nach der Zeitrechnung wenn er ein Grieche war, Gelon gewesen seyn muß, schenkte großmuͤthig den Preis des in seinen Haͤfen gekauften Getreides Daß Sikeliotische Tyrannen das Korn geschenkt haͤtten, sagt Livius nicht. Die sehr unwissenden roͤmischen Annali- sten nannten als den Geber Dionysius von Syrakusaͤ, des- sen Nahmen, ohne eine bestimmte Kenntniß seines Zeital- ters, in Italien nicht unbekannt war: der Geschichtschreiber Dionysius zeigt daß es nur Gelon gewesen seyn koͤnne. Fuͤrstliche Freygebigkeit gegen ein nothleidendes Volk war : aber es war eine spaͤte Huͤlfe. Die Volsker wurden zur naͤmlichen Zeit von einer Pest heimgesucht, die, des Hungers stete Gefaͤhrtin, die Vermuthung erregt daß der Mangel die benachbarten Laͤn- der nicht weniger als Rom druͤckte, und die Folge ver- derblicher Witterung, mehr als der versaͤumten Feldbe- stellung war. Als endlich die Erndte des folgenden Jah- res eingebracht, und die Sicilischen Kornschiffe angekom- men waren, stand es in der Willkuͤhr des Senats durch wohlfeilen Verkauf ihrer Ladungen der Noth und dem Kornwucher ein Ende zu machen. Unrecht war es un- streitig wenn der Staat Gewinn auf einer Waare suchte die fuͤr den Ertrag einer wenigstens im allergroͤß- ten Verhaͤltniß vom Volk aufgebrachten Steuer einge- kauft war: noch unbilliger wenn der dem Armen abge- preßte hohe Preis dazu diente ihn allgemein zu erhal- ten. Ein mehreres mochte die Majoritaͤt der Patricier nicht bezwecken: ein Senator, C. Marcius Coriolanus empfahl die Umstaͤnde zur Unterjochung des Volks zu benutzen, und ihm wohlfeiles Brod als den Preis fuͤr den griechischen Herrschern und Republiken gar nicht fremd: ihre Geschichte ist reich an Beyspielen edelmuͤthiger Huͤlfe, welche ohne alle Politik und allen Eigennutz dieselben Staa- ten gewaͤhrten die in andern Faͤllen der Herrschsucht ge- horchten. Nur muͤßte man hier doch annehmen daß die Roͤmer mit den Sicilischen Griechen durch Handelsvertraͤge verbunden waren, damit sie ihre Maͤrkte besuchen konnten: sie waren es mit dem punischen Theil der Insel, welcher ihnen entgegenlag, und so ist es freylich wohl wahrschein- licher daß diese Huͤlfe, als Geschenk oder erhandelt, dorther kam als aus den entfernteren und vielleicht unfreundliche- ren griechischen Staaten. die Aufopferung seiner neu gewonnenen Vorrechte anzu- dieten Man fuͤhre dieses nicht zur Bestaͤtigung der griechischen Ansicht allgemeiner Armuth der Plebejer an. Die Mehr- zahl war nothwendig arm bey der Kleinheit der plebejischen Hufen von sieben Jugern, welche uͤberdies bey Erbschaften, die auf mehrere fielen, wenn sie auch nicht getheilt wur- den, doch mehreren Familien genuͤgen mußten. Ueberdies hatte das Ungluͤck der Zeiten die kleinen Landeigenthuͤmer zu Grunde gerichtet. : ein Vorschlag der nicht nur, wie es Livius gesteht, ruchlos war, sondern auch, gegen seine Meinung, unausfuͤhrbar bleiben mußte, da er, nur ausgesprochen, seinem Urheber Verderben brachte. Daß ein verhaͤrtetes Factionshaupt, den ein verdien- tes Urtheil zum Landesfeinde machte, und der als Feld- herr der Erbfeinde sich fuͤr die erlittene gerechte Strafe fuͤrchterlich am Vaterland raͤchte, von der Geschichte als ein großer Mann genannt wird ist Beyspiel wie vorur- theilsvoll auch die Nachwelt richtet. Coriolanus verdient es nicht mit Alcibiades verglichen zu werden, dem, nach der Sinnesart seines Volks, der leidenschaftliche Ueber- gang zu großen Vergehungen und die Ruͤckkehr leichter war als dem Roͤmer; den ein wirklich ungerechtes Urtheil getroffen hatte; der seine Nation nicht faßte, und der, als sein Zorn gekuͤhlt war, seine Verirrung wie kein andrer gut machte. In ihm lebte die Liebe zu seinem Vaterlande fort, wie in dem Eifersuͤchtigen, wie ungluͤcklich er auch ihren Gegenstand macht: er wollte, nach einer kurzen un- widerstehlichen Aufwallung des Zorns, nur das Gefuͤhl seines Verlusts bey den Atheniensern erzwingen; nicht das Vaterland zerstoͤren. Darnach aber trachtete Coriolanus, oder doch nach Tyranney und blutiger persoͤnlicher Rache. Auffallender aber als die unverdiente Gunst der Geschichte ist, daß der Landesfeind ein Nationalheld ward, und daß aller Mund fortdauernd sein Andenken verherrlichte Eine eigentlichere Deutung von Dionysius Worten ( VIII. c. 62.) οὐ γέγονεν ἐξιτηλος ἡ τοῦ ἀνδϱὸς μνήμη, ἀλλ̕ ᾄδεται καὶ ὑμνεῖται πϱὸς ἁπάντων, ὡς εὐσεβὴς καὶ δίκαιος ἀνήϱ, laͤßt der Sprachgebrauch schwerlich zu. : Lobpreisungen, die, wenn sie auch urspruͤnglich aus der An- haͤnglichkeit einer durch sein Verbrechen nicht geschreckten Faction entstanden, doch allerdings zu verbuͤrgen scheinen daß in ihm ein großer Geist untergegangen ist. Helden- thaten muͤssen ihm diesen Ruhm erworben haben, obgleich sie durch keine Consulate bezeugt werden: und die einzige in der Geschichte verzeichnete eben durch dasjenige was sie beweisen soll, sehr zweifelhaft erscheint. Ihm wird die Eroberung von Corioli zugeschrieben; von der alten Sage, nach Livius, als Oberbefehlshaber des Heers: aber das latinische Buͤndniß bewies die Abwesenheit des Consuls Postumus Cominius von Rom, und daher folgerten die Spaͤteren dieser muͤsse den Volskischen Krieg gefuͤhrt, C. Marcius unter ihm gedient haben Livius II. c. 33. Tantum sua laude obstitit famae con- sulis C. Marcius, ut, nisi foedus cum Latinis, columna aenea insculptum, monumento esset, ab Sp. Cassio uno, quia collega afuerat, ictum; Postumum Cominium bel- lum gessisse cum Volscis memoria cessisset. . In der That fin- det sich auch in der ganzen aͤlteren Geschichte kein Beyspiel einer Eroberung die von einem andern als dem mit der hoͤchsten Magistratur bekleideten vollbracht waͤre: auch folgt dies aus der Art und Dauer der damaligen Feldzuͤge. War nun also die glaublichere Erzaͤhlung eine Bearbeitung der Spaͤteren: schwiegen die alten Fasten und Annalen, welche doch nur bey den Nahmen der Consuln ihre Thaten und Triumphe anmerkten gaͤnzlich von dem Volskischen Kriege des Cominius, so ist es erlaubt die Erzaͤhlung ganz zu bezweifeln, und zu vermuthen daß sie aus Mar- cius Beynahmen und zwar in einer nicht alten Zeit erson- nen ist. Seitdem, mit des großen Scipio afrikanischem Triumph, die Sitte begonnen hatte Livius XXX. c. 45. Primus certe hie imperator no- mine victae ab se gentis est nobilitatus; exemplo deinde hujus etc. , und bald herr- schend ward, den Feldherrn Beynahmen nach ihren Sie- gen und Eroberungen zu bilden, vergaß man bald wie neu sie sey, und daß aͤhnlich gebildete fruͤher nur von dem Wohnort, oder dem wo die bedeutendsten Besitzungen der so unterschiednen Familie lagen, hergenommen wur- den Wie Collatinus, Camerinus, Medullinus, Fidenas, Tu- ditanus, Calatinus, Regillensis (bey den Claudiern): oder von den Gegenden der Stadt wie die Familien Virginia Coͤlimontana, Cornelia Esquilina, Quinctia und Manlia Capitolina, Genucia Aventinensis, Terentia Tuscivicana. Eine scheinbare Ausnahme macht die Familie Postumia Re- gillensis: aber bey der allgemeinen Regel ist entweder spaͤ- tere Annahme des Titels, als die Sitte allgemein gewor- den war, nach dem beruͤhmten Siege des Ahnherrn, oder wenn dieses nicht war, aͤhnliche Veranlassung wie bey dem . In den ganz alten Zeiten war auch noch eine andre Benennung gebraͤuchlich, von dem Volk, aus dem das Geschlecht, oder vielleicht, von der weiblichen Seite, die einzelne Familie abstammte So Claudius Sabinus, Cominius Auruncus, Cloelius Siculus, Sicinius Sabinus, Aquillius Tuscus. . Nun ist es doch wohl hoͤchst unwahrscheinlich daß waͤhrend drey Jahrhun- derten C. Marcius allein diese Auszeichnung genossen ha- ben sollte; und nichts hindert anzunehmen daß seine Fa- milie gleich andern von ihrem Wohnsitz in einer latinischen Stadt benannt worden, und diese erst in dem großen volskischen Kriege fuͤr Rom und Latium verlohren sey. Denn in dem Verzeichniß der dreyßig latinischen Staͤdte bey Dionysius, welches sich gewiß auf sehr alte Zeiten be- zieht, da es so viele spaͤter voͤllig zerstoͤrte und verschwun- dene nennt, und entweder aus dem Bunde des Servius Tullius, oder dem des Consuls Cassius entnommen zu seyn scheint, Urkunden welche beyde noch in seinen Tagen erhalten waren, findet sich auch Corioli In der Vaticanischen Handschrift, V. c. 61.: denn im gewoͤhnlichen Text fehlt dieser mit vielen andern Nahmen welche sie herstellt. . Ein ausdruͤckliches Zeugniß des Fabius macht die herrschende Erzaͤhlung von Coriolanus Tode noch verdaͤch- tiger, und begruͤndet den Verdacht daß seine Geschichte erst nach der Zeit jenes Annalisten in ihrer jetzigen Gestalt ausgebildet sey. Ohne Livius aber, weder durch Diony- sius Claudischen Geschlecht, wahrscheinlich. Bey Nahmen die von Staͤdten angenommen wurden mochte auch Patronat Veranlassung geben. sius weitschweifige Geschichtserzaͤhlung, noch durch Plu- tarchs vorgebliche Biographie, wuͤrden wir es nicht ahn- den daß der aͤlteste und unverfaͤlschteste Geschichtschreiber von seinem Maͤrtyrertode nichts wußte. Wir wuͤrden es vielleicht uͤberhoͤren daß Cicero sich von Atticus die Befug- niß einraͤumen laͤßt Coriolans Tod zu erzaͤhlen wie er red- nerisch am meisten interessire, und daß er seinen Feld- herrnbefehl im großen volskischen Kriege verwirft durch den Ausdruck er habe ihm als Roͤmischer Verbannter bey- gewohnt Im Brutus, c. 10. 11. Bellum Volscorum illud gra- vissimum cui Coriolanus exsul interfuit . . Aber unter diesen Warnungen kann, wie es Livius bey einem schon weit mehr historischen Zeitpunkt gesteht, wo er grade die undenkbarste unter mehreren ganz widersprechenden Erzaͤhlungen auswaͤhlt, nur das allge- meinste fuͤr historisch gelten: daß Coriolanus vom Volk verurtheilt ward, und sein Vaterland mit den Volskern bekriegte. Das glaubliche und unglaubliche seiner ange- nommenen Geschichte ist fast gleich sehr verdaͤchtig. Ein ungerechtes Urtheil war es, wenn C. Marcius jenen Vorschlag gethan hatte, wahrlich nicht welches ihn in die Verbannung trieb: Cicero A. a. O. hat entweder auch hier eine ganz andre Erzaͤhlung im Sinn gehabt, oder er war seines eignen Urtheils uͤber die Nothwendigkeit der tribunicischen Gewalt uneingedenk. Man darf nicht for- dern daß die Tribunen einen Vorschlag der ohne Erfolg geblieben war, haͤtten großmuͤthig verzeihen sollen: die Patricier waren keine edelmuͤthige Gegner, und sie haben Erster Theil. E e die Gesetzlichkeit und Maͤßigung des Volks schlecht erwie- dert. Die Tribunen verfolgten ein unbestreitbares stren- ges Recht; und es konnte eine ungluͤckliche Nothwendig- keit obwalten durch ein Strafbeyspiel von Unternehmun- gen abzuschrecken die, wenn sie nicht im Keime erstickt wurden, nur durch einen Buͤrgerkrieg abgewandt werden konnten. Die Volksgemeinde war das natuͤrliche und vertragsmaͤßige Gericht uͤber jeden Versuch gegen die Freyheiten des plebejischen Standes; es ersetzte die blinde Selbstrache der Menge, welche den vermessenen Frevler schon bedrohte. Die Unverantwortlichkeit des Senats fuͤr die Verwaltung konnte nicht schuͤtzen wo der heilig be- schworne Vertrag mit dem Volk Acht uͤber den aussprach der ihn verletzen wuͤrde. Daher ist es auch wahrscheinli- cher daß die Klage, den beschwornen Gesetzen gemaͤß, auf den Tod gerichtet war als auf ewige Verbannung, und daß ihn diese, nach roͤmischer Sitte, durch freywillige Entfernung getroffen hat. Coriolans Vorschlag war im Senat mit leichtsinnigem Beyfall gehoͤrt worden; als aber die unausbleibliche Ge- fahr erschien, fiel die Kuͤhnheit der Unbesonnenen. Sie versuchten es die Plebejer einzeln von der Versammlung zum Gericht abzumahnen und zu schrecken: da dieses nicht fruchtete ließen sich alle Patricier zu demuͤthigen Bit- ten herab. Es war zu spaͤt, und eine entschiedene Mehr- heit der Tribus, wenn, wovon Livius nichts weiß, wirklich einige erweicht wurden, sprach die Verurtheilung aus. Coriolanus wandte sich nach Antium, der westlichen Volsker Hauptstadt. Die Erzaͤhlung seines zutrauensvol- len Eintritts in das Haus des Attius Tullus Wahrscheinlich, nach Sigonius Vermuthung, eigentlich Tullus Attius, so daß Tullus auch hier wie bey dem roͤ- mischen Koͤnige der Vornahme war. Ohne Zweifel war er, wie es auch die Sage darstellt nur Praͤtor von An- tium: die Spaͤteren machen ihn zu einem Koͤnige der Vols- ker, und leiten Ciceros Geschlecht von ihm ab. scheint, wie die juͤngern Roͤmer eine Vergleichung zwischen ihm und Themistokles zogen, nach der Zuflucht dieses großen Atheniensers in die Wohnung seines alten Feindes, des Molossers Admetus ersonnen zu seyn. Von hier an wird seine Geschichte ganz dichterisch, und das Unglaubliche haͤuft sich auf jedem Schritt; ich wiederhohle es daß mir in solchen Faͤllen eine sehr kurze Erinnerung an eine jedem Gebildeten bekannte Geschichte, und Verweisung auf Li- vius Erzaͤhlung das angemessenste scheint. Es scheint hoͤchst befremdlich, nach den Erzaͤhlungen von Volskerkriegen waͤhrend der unmittelbar vorhergehen- den Jahre In der alten Sage folgte der große Volskerkrieg wahr- scheinlich unmittelbar auf Coriolanus Verurtheilung, und daher wohl verbindet Livius sie, zwey Consulpaare, der Jahre 264 und 265, auslassend. , ohne daß eines Friedens gedacht wuͤrde, wie die Volsker zu festlichen Spielen nach Rom ziehen konnten. Ob jene Erzaͤhlungen, wie es allerdings von dem Kriege vor Corioli wahrscheinlich ist, erdichtet sind, oder ob es die von der List ist wodurch der volskische Praͤ- tor seine Nation in einen roͤmischen Krieg hineinstuͤrzte, dies zu eroͤrtern waͤre fruchtlose Muͤhe, da es gaͤnzlich an festen Punkten fuͤr die Kritik fehlt. Um aber der letzten E e 2 Erzaͤhlung Begreiflichkeit zu geben muß man annehmen es sey zwischen den Roͤmern und Volskern eigentlich weder Krieg noch Friede gewesen; kein Krieg worin beyde Voͤl- ker mit entschloßnen Anstrengungen gesucht haͤtten Gebiet zu erobern; kein Friede, der freyes Verkehr und unge- saͤumte summarische Rechtspflege verbuͤrgte wie sie fuͤr den Fremden ein Beduͤrfniß ist, und wie sie durch das Lati- nische Buͤndniß gewaͤhrt ward: an der Graͤnze habe es gegolten sein Eigenthum mit bewaffneter Hand zu bewah- ren, und sein Recht mit Gewalt zu nehmen: aus dieser Rechtlosigkeit waͤren die Fehden entstanden welche von den Annalisten als Kriege geschildert wurden, die aber im All- gemeinen nur zwischen den naͤchsten Volskischen Gemein- den und ihren roͤmischen oder latinischen Nachbaren vor- gefallen waͤren, sehr selten die gesammte Volskische Na- tion betroffen haͤtten: nur offenbarer Krieg habe von dem Recht ausgeschlossen den religioͤsen Spielen beyzuwohnen; es habe unter den italischen Voͤlkern aͤhnliches heiliges Recht geherrscht wie in Griechenland, wo ihre Ruhe durch Waffenstillstand geschuͤtzt, die Straßen auch im Kriege durch heilige Gebote gesichert waren, und feindliche Voͤl- ker sich friedlich bey den heiligen Spielen zusammen fan- fanden, wie selbst fuͤr den Moͤrder die Blutrache an deren Staͤtten ruhte Auch fruͤher wird erzaͤhlt wie die Sabiner sich als Zu- schauer bey den roͤmischen Spielen eingefunden haͤtten, in einer Zeit wo kaum nur nicht entschiedner Krieg zwischen ihnen und Rom herrschte. . Die roͤmischen Spiele wurden um den Unwillen der Goͤtter uͤber ihre Entweihung zu versoͤh- nen mit ungewoͤhnlichem Pomp gefeyert: wie von den an- dern nahen Voͤlkern war eine Menge Volsker nach Rom gekommen um dies Schauspiel zu genießen. Tullus warnte die Consuln heimlich vor sinnlosen Unternehmun- gen unbesonnener Juͤnglinge unter seinen Mitbuͤrgern, welche durch schaͤndliche Verletzung des Gastrechts Krieg zwischen den Voͤlkern zu entzuͤnden trachteten: um die Ahndung solcher Vergehungen durch die roͤmischen Waffen von seinem Vaterlande abzuwenden, beschwor er die Con- suln auf Stoͤrung des Fests gefaßt zu seyn, und wo moͤg- lich ihr vorzubeugen. Auf diese truͤgerische Angabe ward ausgerufen daß alle Volsker sofort, und vor dem Anfang der Spiele Rom verlassen sollten. Diese Schmach erbit- terte auch die friedlichsten Gemuͤther: die gesammte Na- tion beschloß Krieg gegen Rom und die Latiner, und der Oberbefehl ward Attius Tullus, und seinem Gastfreund dem Roͤmischen Verbannten C. Marcius uͤbertragen. Die Geschichte dieses Kriegs gehoͤrt zu dem Unbegreif- lichsten der aͤltern roͤmischen Geschichte. Von Circeji, der aͤußersten vom Koͤnig Tarquinius im Pomptinischen Ge- biet gegruͤndeten Colonie, deren Roͤmische Einwohner Co- riolanus vertrieb, und die Stadt dem Volskerbunde ver- einigte, bis Lavinium, Roms Stammort, und bis an Coriolanus letztes Lager am Cluilischen Graben, fuͤnf Millien vor Rom, faͤllt jede Stadt vor der er erscheint: kein Roͤmisches, kein Latinisches Heer, kein Versuch die angegriffenen Staͤdte zu retten, wird auch nur erwaͤhnt. Es ist das unwiderstehliche Einstroͤmen eines Heers vor dem Schrecken, Betaͤubung und Erstarrung hergehen, und dies ohne eine Schlacht, und gegen die, nach den Roͤmischen Annalisten, ewig sieggewohnten Roͤmer. Wie viel innern Spaltungen Schuld gegeben werden mag, und doch grade hier schweigt Livius von tribunicischen Bewe- gungen, die sich auch zuverlaͤssig nicht zur Beguͤnstigung der Waffen desjenigen erhoben haͤtten von dem Tribunen und Volk alles aͤußerste besorgen mußten; eine solche Un- thaͤtigkeit erklaͤrt sich nicht. In der allgemeinen Fabel- haftigkeit rechtfertigt eine Sage es nicht eine graͤßliche Vermuthung zu hegen, welche sie unlaͤugbar veranlaßt. Wer da glaubt die Volsker haͤtten dem roͤmischen Helden den Oberbefehl ihres Heers anvertraut, muß einraͤumen, der verbannte Patricier habe seinen Krieg, und den Krieg seines Standes mit volskischer Macht gegen das Vater- land gefuͤhrt. Es wird erzaͤhlt er habe die Landguͤter der Patricier gegen alle Verheerung gesichert, waͤhrend der Soldat die plebejischen Bauerhufen verbrannte und ver- wuͤstete. Waͤre dies historisch wahr so konnte es keine Kriegslist seyn um Mißtrauen gegen die Haͤupter des Staats zu erwecken; wie Archidamus und die Spartaner ihres verhaßtesten Feindes Perikles Landgut verschonten. Die ungesuchteste, und von den Leidenschaften am meisten empfohlne Erklaͤrung brachte das Leben seiner Freunde in Gefahr, und konnte zu einer Empoͤrung fuͤhren welche der Feldherr als die Fieberkraft der Raserey entwickelnd nicht weniger zu erregen scheinen mußte denn als Freund dem die Opfer vor Augen standen. Waͤre nicht die ganze Dar- stellung Gedicht, waͤre es nicht, auch davon abgesehen, eine Pflicht des Gewissens keinen unbewaͤhrten Argwohn eines großen Verbrechens zu erheben, so muͤßte man eine Verschwoͤrung zwischen Coriolan und den Patri- ciern in Roms Mauern annehmen welche Rom entwaff- net, und die Siege der Volsker erleichtert habe. Im Lager am Cluilischen Graben empfing Coriola- nus eine Gesandtschaft der Republik, dann die Priester im heiligen Ornat, die als Flehende, nicht als Frie- densboten, zu ihm kamen. Allen war er unerbittlich: haͤtte er aber nur die Abtretung der den Volskern ent- rissenen Landschaften begehrt, welche alle, wenn man auch annimmt die Volsker waͤren die alten Besitzer der Kuͤste und der Pomptinischen Landschaft gewesen, schon erobert waren; ein Staat, der bis zu dieser Erniedri- gung vor einem Verbannten gesunken war, haͤtte um diesen Preis wie mit Porsena Friede geschlossen. Er duͤrstete nach Buͤrgerblut: und sein Friedensgesetz konnte nichts milderes seyn als unbedingte Unterwerfung. Seit Marcius Verbannung weinte sein Weib Volumnia mit zwey Knaben, und seiner alten Mutter Veturia in dem veroͤdeten Hause. Auch ihre Sicherheit ist sonder- bar, denn obgleich sonst die Angehoͤrigen verurtheilter Staatsverbrecher, die in Griechenland selten der Ver- bannung, oft dem Tode nicht entgingen, in Rom voͤlli- ger Sicherheit durch Unschuld gewiß waͤren; eben die einzige Klage wodurch Coriolanus fallen konnte, die we- gen eines Attentats an der beschwornen Capitulation zwischen Senat und Volk, verdammte die seinigen zur Sklaverey, sein Vermoͤgen zur Einziehung. Eingedenk der Rettung welche die ersten Roͤmer den vermittelnden Frauen verdankt hatten, beschworen die trostlosen Roͤ- merinnen diese Matronen ihren Geliebten um Frieden anzuflehen, und eine Schaar verwandter und befreun- deter Frauen begleitete sie in das volskische Lager. Ihre Thraͤnen und ihre Vorwuͤrfe erweichten das harte Herz des Landesfeinds. Sie kehrten mit Frieden in die Stadt zuruͤck, wo der Senat zum Andenken und zum Dank einen Tempel der Fortuna der Frauen weihte. Coriolanus brach an demselben Tage auf, fuͤhrte das Heer heim, und entließ es ohne Frieden. Erbittert daß der, dessen Hand ihnen nie getraͤumte Triumphe gewon- nen hatte, die Frucht des Siegs vernichtete, sollen ihn die Volsker zum Tode verurtheilt haben. Es scheint daß Livius dieses als herrschende Sage fand. In Ci- ceros Tagen war auch eine andre bekannt: er habe sich selbst das Leben genommen um seinen Krieg mit dem Vaterlande zu endigen Cicero, im Brutus c. 10. . Fabius, der aͤlteste Roͤmi- sche Annalist Bey Livius II. c. 40. Der alles verkuͤmmert aus Dio Cassius entlehnt hat, Zonaras erzaͤhlt Coriolanus Tod nicht an- ders; und Dio hatte die aͤltere roͤmische Geschichte mit Kri- tik und Auswahl der Quellen bearbeitet. folgte einer ganz entgegengesetzten: er habe bis zu einem hohen Alter in der Verbannung ge- lebt, und als Greis oft seine Verlassenheit in der freund- losen Fremde bejammert. Dieser Gram des vergessenen Helden ist weit tragi- scher als ein Tod in dessen Schmerzen er sich mit dem Vaterlande ausgesoͤhnt gefuͤhlt haͤtte. Aber es ist wohl keineswegs wahrscheinlich daß die einfache Erzaͤhlung einer Klage des gebeugten gewaltsamen Gemuͤths will- kuͤhrlich gebildet sey: vielmehr ist es fast raͤthselhaft wie sich ihr Andenken noch erhalten konnte seitdem es fuͤr gewiß galt Coriolanus habe das aufgehobene Rache- schwerdt freywillig zuruͤckgezogen. Denn das haͤtten die Volsker nie verzeihen koͤnnen, und was in der That Verrath an ihnen war wuͤrde ein italisches Volk schwer- lich in großmuͤthigem Mitgefuͤhl nicht als Verrath ge- ahndet haben. Aber nicht unwahrscheinlicher als dieser Edelmuth ist es daß sie dem Fremden gehorcht haͤtten, wenn er den Ruͤckzug befahl, da seine Siege sie dahin gefuͤhrt hatten wo auch ein geringerer Feldherr sie haͤtte vollenden gekonnt. Das ist historisch gewiß, denn die fruͤhere Zeit und die Folge beweisen es klar, daß grade damals Rom, weit mehr aber Latium, von den Volskern tief gedemuͤ- thigt und geschwaͤcht ward: diese Nation aber, und ihr Brudervolk die Aequer sich zu einer Hoͤhe erhoben wo- rauf sie sich ein Jahrhundert behaupteten. Es mag seyn daß C. Marcius ihre Fahnen begleitete: es ist sehr be- greiflich daß der Nationalstolz die Schmach dieses Kriegs dadurch zu mindern glaubte daß ein Roͤmischer Ver- bannter als Feldherr einen bey zahlreicher Volksmenge sonst unbedeutenden Feind unwiderstehlich gemacht habe. Diese Neigung aber, wenn sie sich auch den Glauben der Nachwelt unterwarf, darf ihm doch nicht Gesetz bleiben, wenn Zeugnisse der verhuͤllten Wahrheit erhal- ten sind. Es ist schon bemerkt worden daß in dem karthaginien- sischen Buͤndniß Latium, in einem weiten Umfang ausge- dehnt, die volskischen Seestaͤdte Antium, Circeji und Terracina in sich faßt: daß Aurunker und nicht Volsker das pomptinische Feld, selbst nach der Koͤnige Verban- nung bewohnen. Sehr moͤglich allerdings daß diese bey- den Nationen, einem Stamm angehoͤrend, identisch ge- wesen waͤren, und die westlichen Volsker der Ebne nur fruͤher den Nahmen Aurunker getragen haͤtten, der spaͤter einem kleinen Stamm am Liris ausschließlich blieb. Aber eine Ausbreitung der Volsker und Einengung des latini- schen Stamms beweist unwidersprechlich Dionysius Ver- zeichniß der dreyßig Staͤdte. Unter diesen wird auch Ve- litraͤ genannt, spaͤter unlaͤugbar Volskisch; und daher, weil ihre latinische Zeit vergessen war, ist die ganz wider- sinnige Erzaͤhlung entstanden, die volskische Stadt habe im Jahr 262, erschoͤpft durch Pest, roͤmische, oder viel- mehr gesammtlatinische Ansiedler erbeten; eine Verstaͤr- kung welche um den Preis eigenthuͤmliches Landbesitzes die zahlreiche Volskische Nation ohne Schwierigkeit ge- waͤhrt haben wuͤrde. Aber in demselben Jahr ward eine andre Colonie nach dem latinischen Norba auf das Ge- buͤrge am Saum der pomptinischen Ebene gesandt: na- mentlich zu ihrer Vertheidigung. Denselben Zweck mußte die Colonie nach Velitraͤ haben; denn die ausgesandten Buͤrger gingen ungern und gezwungen. Die eigentliche Heimath der Volsker scheint das Gebuͤrge um den Liris und bis gegen den Vulturnus gewesen zu seyn: die aurun- kischen Kriege um Pometia und Cora moͤgen mit ihrem Hervorbrechen aus den alten Graͤnzen verbunden seyn. War es nothwendig im Jahr 262 die Graͤnzstaͤdte gegen sie zu staͤrken, ist die Einnahme von Corioli ein Maͤhr- chen, und gehoͤrt diese altlatinische Stadt vielmehr zu de- nen die im volskischen Kriege untergingen, so verfolgten die Volsker, und die Aequer, ihre Verbuͤndeten und Stammgenossen, im Jahr 266 fruͤhere Eroberungen, ohne daß es Coriolanus Gegenwart bedurfte um ihre frische Kraft zu erhoͤhen. Auch blieb ihnen wenigstens der groͤ- ßere Theil der Staͤdte welche in dem großen Kriege ge- wonnen wurden. Circeji ward erst im Jahr 360 als lati- nische Colonie hergestellt Diodor XIV. c. 102. : Satricum, ist in den spaͤ- teren volskischen Kriegen eine bedeutende Stadt dieser Nation Livius VI. c. 8. u. a. O. : Corbio Derselbe III. c. 28. und Bolaͤ Derselbe IV. c. 49. Bovillaͤ und Bolaͤ sind wahrschein- lich derselbe Ort. sind Staͤdte der Aequer. Alle diese Orte nennt Dionysius Verzeichniß noch unter den dreyßig latinischen. Vitellia wird im folgenden Jahrhundert als ein Ort im Lande der Aequer erwaͤhnt Derselbe V. c. 29. . Corioli ward zerstoͤrt Derselbe III. c. 71. Die Zerstoͤrung von Corioli wird hier zwar auf die angebliche fruͤhere roͤmische Eroberung bezogen. : dasselbe meldet Dionysius von Toleria Dionysius VIII. c. 17. : Lavici war im Jahr 334 mit den Aequern ver- buͤndet Livius IV. c. 45. Es darf freylich nicht verschwiegen werden daß in der Zwischenzeit von der Verheerung der Landschaft von Lavici durch die Aequer geredet wird. III. c. 25. , und eine andre gleiche Erwaͤhnung bey den Jahren 361 und 362 ist wahrscheinlich nur durch eine fal- sche Lesart ungewiß Λιφοίκουα bey Diodor XIV. c. 102. 106. . Daß auch Pedum und Trebia Anstatt Τϱικϱίνων bey Dionysius V. c. 61. moͤchte Τϱεβια- νῶν gelesen werden muͤssen. , ja selbst Lavinium Livius sagt diese Stadt sey erobert worden: Dionysius nur belagert, den Ausgang laͤßt er unentschieden. erst lange nachher zum latinischen Bunde zuruͤckkehrten, und bis dahin, jene den Aequern, dieses den Antiatischen Volskern, unterworfen waren, ist nicht so ausdruͤcklich bezeugt; aber es erhellt aus einer sehr bewaͤhrten Nachricht uͤber den Zustand des latinischen Bundes in einer Zeit wo er auf sehr wenige Staͤdte be- schraͤnkt war: es ist darnach nicht zu bezweifeln daß selbst das in spaͤteren Jahrhunderten so große Praͤneste damals dasselbe Loos der Unterwuͤrfigkeit unter aͤqui- sche Herrschaft trug. Diana war die Goͤttin deren Verehrung den ge- sammten latinischen Volksstamm vereinigte. Wie Ser- vius Tullius, als Rom zum Theil latinisch geworden war, ihren Tempel weihte, errichtete ihr die Nation, ohne Rom, womit sie als ein Gemeinwesen gleich ver- buͤndet war, den Tempel zu Aricia, furchtbar durch seinen blutigen Dienst. Es ist undenkbar daß sich ir- gend eine freye Stadt latinisches Geschlechts von der Weihe dieses Tempels ausgeschlossen haͤtte, die der Di- ctator des gesammten Volks Egerius Lesbius. Die Roͤmischen Geschichtschreiber ha- ben jede Erwaͤhnung des Dictators des gesammten Bundes vermieden. vollbrachte. Aber keine von allen in dem volskischen Kriege verlohrenen Staͤd- ten wird dabey genannt: und so wenig Lavinium und Praͤneste als Lavici oder die uͤbrigen deren Eroberung unbestritten ist: sondern nur, unter allen dreyßig alten Orten, Tusculum, Tibur, Pometia, Cora, Aricia, La- nuvium, Laurentum, Ardea Cato, Fragmente der Origines lib. II. aus Priscian in Cortius Sammlung. . So schwach kann die Bundsgenossenschaft von Latium nur in der Zeit gewe- sen seyn welche von den großen Eroberungen der Vols- ker und Aequer bis zu ihrem Verfall verging: nicht fruͤ- her. Aber so schwach muß sie auch in den Zeiten ge- dacht werden wo sie vor den jaͤhrlichen Verheerungen der Aequer zitterte. Ihre Graͤnze war der Algidus zwi- schen Praͤneste und Tusculum: diese Stadt graͤnzte an ihr Gebiet: auf jenem Gebuͤrge haͤtten sie nicht alljaͤhr- lich ihr Lager errichten koͤnnen wenn Praͤneste ihnen feindselig gewesen waͤre; unfehlbar haͤtte die Vertheidi- gung einer so wichtigen Stadt den Krieg oft unter ihre Mauern gezogen, und es wuͤrde ihrer haͤufig gedacht seyn: dies geschieht aber nie in der Geschichte dieser aͤquischen Kriege Ausgenommen eine einzige Stelle (Livius III. c. 8.), wo nebenher von der Verwuͤstung der Gabinischen und Praͤ- nestinischen Landschaft geredet wird; aber eine so schwache . Nicht weniger getrennt vom la- tinischen Bunde als die Veliterner, und gleich feindse- lig gegen Latium, welches damals unzertrennlich von Rom war, erscheinen die Praͤnestiner vom Jahr 373 an, wo ihrer zuerst wieder gedacht wird: bis auch sie in den großen latinischen Bund traten. Ein solcher Krieg der einer Nation die Haͤlfte ih- res Gebiers auf ein Jahrhundert entriß, ihre Sieger so hoch erhob, kann nicht ohne blutige Niederlagen der Besiegten entschieden seyn. Er traf Latium noch weit verderblicher als Rom: aber haͤtte dieses auch weder von dem Gemeinland, noch von den Cantonen der Tri- bus bedeutend verlohren, bey dem vermischten Eigen- thumsbesitz der Roͤmer und Latiner auf gegenseitigem Gebiet, und durch die Kriegsverheerung muß Noth und Verarmung zu Rom unsaͤglich vermehrt, und die tiefe Schwaͤche hervorgebracht seyn welche die folgenden Zei- ten verrathen. Nur in Livius Geschichte ist alles was andre Voͤlker elend macht, Kriegsungluͤck und Pest, den Roͤmern bleibend so unschaͤdlich als die Verwundungen der Engel Miltons. Von dieser Zeit an dauern die Kriege gegen Vols- ker und Aequer viele Jahre lang fort, ohne daß die Roͤmer, wenn gleich sie sich immer siegreich nennen, sich einer einzigen Eroberung ruͤhmen konnten. Vielleicht Erwaͤhnung welche willkuͤhrlich in die Feder eines Annali- sten gekommen seyn mag, hat bey dem sonst ununterbroch- nen Stillschweigen kein Gewicht. Allenthalben sieht man wie leichtsinnig mit den wenigen alten Nachrichten verfah- ren ist. fiel im Verlauf dieser Zeit, nicht in einem einzigen Feldzuge, ein Theil jener latinischen Staͤdte, in die Ge- walt der beyden ausonischen Voͤlker. Sp. Cassius . Die gemeinschaftliche Gefahr zog das Band zwi- schen Rom und Latium enger, und vereinigte mit bey- den ein drittes Bundesvolk, die Herniker. Durch die Eroberungen der Volsker und Aequer fast ringsum ein- geschlossen, wenn gleich die ewigen Felsenmauern ihre Staͤdte sicherten, waͤren sie den zahlreicheren Feinden erlegen, wenn sie sich nicht durch zuverlaͤssiges Buͤnd- niß geschuͤtzt haͤtten; und sie selbst, ein sehr tapferes Volk, wandten vielleicht das annahende Verderben von Rom und Latium. Es ist die Rede von einem kurzen Kriege mit ih- nen, worin die Roͤmer, wie es sich erwarten laͤßt, Sie- ger genannt werden, in dem Jahre welches auf die gro- ßen Eroberungen der Volsker folgte. Schon ist es schwierig zu begreifen, wie Latium und die Herniker, bey der damaligen Lage der Graͤnze sich als huͤlfreiche Verbuͤndete erreichen konnten: unbegreiflich wie diesel- ben Voͤlker welche den Volskern erst nach achtzig Jah- ren die damals gewonnenen Staͤdte wieder zu entreißen begannen, ein Volk wie die Herniker, in ihren uner- schuͤtterlichen und unersteiglichen Mauern zu besiegen vermocht: entschieden unmoͤglich aber daß, anstatt den Schutz der Feinde Roms zu suchen, die Herniker sich unterworfen, und zwey Drittheile ihrer Landschaft denen abgetreten haͤtten welche ihre eigne nicht zu schuͤtzen Macht besaßen. Doch ist das Livius Erzaͤhlung II. c. 41. . Das Widersinnige wird erhoͤht durch die Beschaffenheit ihres Buͤndnisses mit Rom und Latium; voͤllig gleich, gewaͤhrte es ihnen gegen beyde Nationen dieselben Vor- theile welche sie sich gegenseitig zugesagt hatten. Also gebuͤhrte den Hernikern jetzt der dritte Theil Daher den Latinern, bis zu Maͤnius Consulat, auch nur ein Drittheil, nicht mehr, wie nach dem urspruͤnglichen Ver- trag die Haͤlfte. Plinius H. N. XXXIV. c. 11. der Beute und Eroberungen, auch des gewonnenen Landes; denn nicht Oberherrschaft, Landeigenthum ward damals erobert. Zwar redet Livius nicht von diesen Bedingungen des Buͤndnisses, doch konnten sie ihm nicht unbekannt seyn, und empfinden haͤtte er es muͤssen wie unwahr- scheinlich es sey daß demselben Volk solche Vortheile fuͤr die Zukunft bewilligt, gegenwaͤrtig aber zwey Drit- theile seines Landes genommen waͤren. Dionysius, ob- wohl er auch von der Besiegung der Herniker redet, kennt in dem Friedensschluß keine solche Bedingung, sondern nur jenes gerechte Verhaͤltniß gleicher Vortheile bey gleichen Anstrengungen VIII. c. 69. . Vielmehr erregte nach ihm, der die Sage von der Herniker Besiegung vor- aussetzt, jenes Hirngespinnst roͤmischer Eitelkeit, welche die Huͤlfsbeduͤrftigkeit der Vorfahren nie eingesteht, der beguͤnstigende Inhalt Mißvergnuͤgen unter den Roͤmern. Sp. Sp. Cassius Viscellinus welcher diesen Bund schloß (268) hatte in seinem zweyten Consulat Rom und La- tium durch Buͤndniß vereinigt. Diese rettenden Ver- traͤge scheinen sein Werk gewesen zu seyn, nicht zufaͤllig seinen Nahmen getragen zu haben: drey Consulate, und daß er zuerst, funfzehn Jahre vor dem dritten, zum Ober- sten der Ritter ernannt war, machen es begreiflich daß er seine Blicke nach der koͤniglichen Wuͤrde aufheben konnte, und glaublich ist es nach den dunkeln Zuͤgen der Geschichte seines letzten Consulats daß er nicht unschuldig auf fal- schen Verdacht als Opfer der Anklage fiel dahin getrachtet zu haben. Ganz demagogisch war wenigstens sein Antrag, das Volk mag ihn verschmaͤht, oder der Senat ihn ver- eitelt haben, den Kaufpreis des waͤhrend der Hungersnoth aus Sicilien empfangnen Getreides den Kaͤufern zuruͤckzu- zahlen; und nicht reiner mochten seine Absichten seyn als er das erste Ackergesetz vorschlug. Er konnte glauben daß er zu seinem Unternehmen auch die Huͤlfe der Latiner ge- winnen muͤsse, und so ist an der Nachricht nichts unglaub- liches er habe diesen einen gleichen Antheil wie den Roͤ- mern von der Domaine assigniren wollen, obwohl es den letzten mißfallen mußte: dies dehnt Dionysius auch auf die Herniker aus, wo es wenigstens unbegreiflich ist un- ter welchem Vorwande er sie mit dem Eigenthum eines Bodens beschenkt haͤtte an dessen Eroberung sie keinen An- theil gehabt hatten Freylich nennt Dionysius sie als Verbuͤndete des letzten Koͤnigs, und unter den theilnehmenden Voͤlkern bey den latinischen Ferien. Aber auch die Antiater und Ecetraner: . Erster Theil. F f Ich verschiebe die Darstellung des agrarischen Rechts, welches den Besitz der Domainen und das Eigenthum der verliehenen Laͤndereyen betrifft, bis zu der Zeit des Li- cinischen Gesetzes, der Quelle aller folgenden Ackergesetze: zum Verstaͤndniß des cassischen, des aͤltesten derselben, mag es hinreichen, vorlaͤufig einige Hauptpunkte auszu- heben und in Klarheit zu bringen. Nach dem allgemeinen italischen Voͤlkerrecht verfiel das Landeigenthum an den Eroberer, und der Souve- rain, — nach den verschiedenen Verfassungen, Fuͤrst, Adel oder gesammte Nation, — konnte seinen Erwerb benutzen indem er die alten Besitzer zinspflichtig bestehen ließ, wie dies auch bey den attischen Kleruchieen, namentlich auf Lesbus, geschehen ist: oder indem er sie ausstieß und den Besitz selbst uͤbte. Dies geschah auch wo der Krieg Ein- oͤden gebildet hatte. Als Gemeingut, bey freyen Verfas- sungen, war die Benutzung das Recht eines jeden der an der Souverainetaͤt Theil hatte; die Natur des Gegen- stands bestimmte die Art der Benutzung. Auf den Triften fand sie in unbestimmten Graͤnzen statt: Ackerland aber ward, ohne daß das Eigenthumsrecht des Staats auf- hoͤrte, von den einzelnen abgesondert in Besitz genommen und benutzt. Die Gesammtheit dieses Gemeinguts war der Ager publicus. So lange die roͤmische Nation der Quiriten einem uͤberhaupt scheint er hier die aͤltesten Verbuͤndeten, welche wohl nur aͤchte Latiner waren, mit den Voͤlkern zu ver- wechseln aus denen der große latinische Bund am Anfang des fuͤnften Jahrhunderts bestand. Koͤnige gehorchte, und aus den drey urspruͤnglichen Tri- bus bestand, war es natuͤrlich daß ein Antheil der Erobe- rung fuͤr den Fuͤrsten abgesondert, das uͤbrige Gemeingut der Ritter oder Patricier war, welche ihre Clienten mit kleinen Besitzungen belehnten, und durch diese Belehnun- gen sich mehrere gewannen. Als aber viele tausend Fremde in die Buͤrgerschaft aufgenommen waren, und der plebeji- sche Stand sich gebildet hatte: als die Plebejer, entweder ausschließlich, oder mit wenigen Ausnahmen, die Infan- terie der Legionen ausmachten Die Legionen wurden noch in Polybius Zeitalter nach den Tribus conscribirt: und es war die bestaͤndige Klage der Volkstribunen, ihr Stand steure nnd diene allein, und ohne Vergeltung. , da hatten auch sie aller- dings ein unlaͤugbares Anrecht an die Benutzung des mit ihrem Blut erworbnen Landes. Ihre weit groͤßere Zahl wuͤrde die urspruͤnglichen Geschlechter, die Patricier, dar- in sehr beschraͤnkt haben; auch machten diese ein altes ausschließliches Recht geltend. Beydes scheint dadurch vereinigt geworden zu seyn daß die Patricier fortwaͤhrend die Benutzung der Domaine behielten; die Plebejer aber durch Anweisung kleiner Loose mit voͤlligem Eigenthum abgefunden wurden. Daher waren diese noch gegen die Mitte des vierten Jahrhunderts fast ausschließend Eigen- thuͤmer aller vom Staat assignirten oder verkauften Laͤnde- reyen, die Patricier allein im Besitz der Domaine Cum rogationem promulgassent (tribuni plebis), ut ager ex hostibus captus viritim divideretur, magnaeque partis nobilium eo plebiscito publiearentur fortunae; nec enim ferme quidquam agri, ut in urbe alieno solo po- . F f 2 Daher machte die Plebitaͤt unfaͤhig diese durch Besitz zu benutzen Das scheint zu erhellen aus einem Fragment des Cassius Hemina, bey Nonius c. II. s. v. plebitatem. Quicunque propter plebitatem agro publico ejecti sunt. . Inzwischen war, soweit sich eine historische Sage erhalten hat, den Plebejern nur zweymal, durch Servius Tullius, und nach der Verbannung der Tarqui- nier, Landeigenthum angewiesen worden. Allerdings war seitdem die Domaine so wenig erwei- tert daß vielmehr hoͤchst wahrscheinlich von ihr sowohl als von den Regionen plebejisches Landeigenthums weitlaͤuf- tige Bezirke verlohren waren. Ob die Plebejer vorzuͤglich gelitten hatten; ob hierin ein Billigkeitsgrund fuͤr ihre Entschaͤdigung durch eine Art Ausgleichung lag; oder ob dafuͤr nur ihre Verarmung durch den Schoß redete; ob Cassius vielleicht uͤberall keine Rechtfertigungen fuͤr Maaß- regeln suchte die den Hoͤrern angenehm waren, daruͤber ließe sich nur mit fast ganz willkuͤhrlichen Muthmaaßungen reden. So hat Dionysius, wahrscheinlich den Stoff eines einheimischen Annalisten ausarbeitend, die Reden der Se- natoren uͤber das Cassische Ackergesetz weitlaͤuftig geschrie- ben. Doch scheinen in diesen freylich im Ganzen unglaub- haften Darstellungen einige historische Notizen enthalten zu seyn welche große Aufmerksamkeit verdienen. sita, non armis partum erat; nec quod venisset, assigna- tumve publice esset, præterquam plebs habebat — Li- vius IV. c. 48. Von spaͤteren allgemeinen Assignationen an die Plebs erinnere ich nur an die Vejentanische, Li- vius V. c. 30.: und die Falernische und Privernatische VIII. c. 11. 12. Er meldet naͤmlich Dionysius VIII. c. 76. IX. c. 37. daß der Senat, um die Ge- muͤther zu beruhigen, beschlossen habe, zehn consularische Commissarien zu ernennen welche einen Theil der Domaine zur Anweisung an das Volk abscheiden, und, wie er es ausdruͤckt, das uͤbrige, oder, wie es an seinem Ort ge- zeigt werden wird, den Ertrag des Zehenten vom uͤbri- gen, so weit es als Gemeingut zur Benutzung der Patri- cier blieb, von einem Lustrum zum andern verpachten soll- ten Derselbe IX. c. 73. . Durch diesen Beschluß sey das Volk befriedigt geworden, dessen Mehrheit Cassius Absichten mißtraut habe: aber der Senat sey unredlich verfahren, und habe den gefaßten Beschluß gar nicht ausfuͤhren lassen. Daß die roͤmischen Koͤnige, nach dem allgemeinen Staatsrecht der alten Welt, einen Zehenten von dem Lande erhoben dessen Grundeigenthum dem Staat wie den Fuͤr- sten Asiens gehoͤrte, ist um so wahrscheinlicher da auch vielfache Frohndienste ohne reichliche Steuern nicht genuͤgt haben wuͤrden ihre gewaltigen Bauten auszufuͤhren, und ihre Eroberungen Feldzuͤge von langer Dauer, also ein besoldetes Heer, voraussetzen. Daß aber die Besitzer der Domaine noch im Jahr 330 keine Ertragsabgabe zahlten, waͤhrend sie davon auch keine Vermoͤgenssteuer entrich- teten, war der Gegenstand tribunicischer Beschwerden, und die Tribunen wollten damals eine Abgabe auf den Domainenbesitz legen, von deren Ertrag den Truppen Sold bezahlt werden sollte Ostentata spes-vectigali possessoribus agrorum imposito in stipendium militum erogandi æris. Livius IV. c. 36. . Daher ist ein solcher Se- natsbeschluß sehr glaublich Hierauf scheint sich, obgleich Livius bey Cassius Consu- lat von einem solchen Beschluß schweigt, und die Forderun- gen der Tribunen auch vor dem Publilischen Gesetz, als eigentliche und neue Ackergesetze darstellt, die Klage des Volks bey ihm zu beziehen: IV. c. 51. jacere tamdiu irritas sanctiones quæ de suis commodis ferrentur. : sehr glaublich leider auch daß er mit unredlichem Herzen, das Volk zu taͤuschen, aufgestellt ward, und wahrscheinlich daß die Patricier die Regierungsveraͤnderung benutzt hatten, um sich von al- len Lasten zu befreyen. Cassius Antraͤge wurden vereitelt: vielleicht, wie es erzaͤhlt wird, durch den reinen Sinn des Volks, und die in diesem Fall wohlthaͤtige alte Timokratie, vielleicht durch den Senat, oder die Gemeinde der Patricier verworfen. Auch die Tribunen sollen gegen die gefaͤhrliche Gabe ge- warnt haben. Nach dem Ende seines Consulats ward er von den Blutrichtern — denn nicht die spaͤteren Quaͤsto- ren sondern diese sind hier zu verstehen — vor der Volks- gemeinde, oder, bey der absoluten Sonderung der Staͤnde welche damals noch galt, vor der patricischen Gemeinde der Curien, auf den Tod angeklagt, weil er nach der Koͤ- nigswuͤrde gestrebt habe. Er ward verurtheilt und starb den Tod eines Hochverraͤthers: sein Haus ward geschleift, nach einem halben Jahrtausend lag die Staͤtte oͤde und verflucht; sein Vermoͤgen eingezogen, und der Werth der Ceres geweiht. Nach andern Sagen sprach sein Vater das Todesurtheil uͤber ihn, und ließ es vollziehen. An Cassius Schuld haben die Nachkommen nie ge- zweifelt. Daß aber, wenn auch er schuldig fiel, seine Anklaͤger eben so wenig ein Reich der Freyheit und Gerech- tigkeit wollten, daß sein Tod ihnen nicht weniger willkom- men war weil es seinem Ehrgeiz gedient hatte gerechte For- derungen bey dem Volk zu erregen, als weil dieser Ehr- geiz die Republik bedrohte; das zeigt die unerschuͤtterliche Dreistigkeit womit sie waͤhrend des ganzen Zeitalters wel- ches von Cassius Verurtheilung bis auf die Ernennung der Gesetzgeber verging, die Ausfuͤhrung ihres eignen Be- schlusses uͤber die Verwaltung der Domaine verweigerten. Es waͤre schmerzlich das Bild reiner republikanischer Tu- gend fuͤr diesen Zeitraum, der als der aͤlteste auch der ehr- wuͤrdigste scheint, aus der Geschichte tilgen zu muͤssen, wenn sie nicht, soweit die eigenthuͤmliche Sinnesart des Volks sie faßte, in einem spaͤteren und historischen Zeital- ter mit heller Wahrheit erschiene. So lange die Patricier die Uebung der Willkuͤhr behaupteten deren Beschraͤnkung ihnen fuͤr Empoͤrung galt, so lange buͤßten sie fuͤr Unge- rechtigkeit durch innre Verderbtheit: was sie als Herab- wuͤrdigung scheuten, die Herrschaft des Gesetzes uͤber sie und alle Buͤrger mit gleicher Freyheit, ward ihrer Nach- kommen Segen, schuf ihre Tugend, und rettete Rom aus dem Verfall worin die Republik durch Ungluͤck gesunken war: den kurzsichtiger Eigennutz noch lange erhielt als die Zeit schon innere Kraft wiedergebohren hatte die nach Entwicklung strebte, und aus der die roͤmische Herrlich- keit hervorging. Ueber die Charte des aͤltesten Italiens. D iese Charte macht keinen Anspruch mehr zu seyn als anschau- liches Bild der in diesem Bande enthaltenen Darstellung, wie Italien von den alten Voͤlkerstaͤmmen bewohnt gewesen zu seyn scheint, ehe die Ausbreitung der Sabeller und die Einwandrung der Gallier es so gestalteten wie es bey der Ausbreitung der roͤ- mischen Macht im fuͤnften Jahrhundert erscheint. Sie schien mir zur Uebersicht unentbehrlich zu seyn, obgleich sie der Miß- deutung und des Mißbrauchs faͤhig ist. Denn was als historisch begruͤndet und als Hypothese in der Untersuchung gesondert werden konnte, und gewissenhaft unterschieden ist, erscheint hier unvermeidlich unter einer einzigen Gestalt: davon soll nie- mand sich taͤuschen lassen, noch beschuldigen es sey die Absicht zu taͤuschen. Es ist daher keineswegs gemeint zu behaupten daß die Graͤnzen der alten Voͤlkerstaͤmme am Anfang des dritten Jahrhunderts der Stadt die auf der Charte angegebenen: daß die Samniter damals noch nicht im Besitz des suͤdlichen Samniums gewesen waͤren. Eine wenigstens hypothetische Gleichzeitigkeit mußte angenommen werden: und wenn es fuͤr mich gar nicht zu bezweifeln scheint daß das ebengenannte Volk sich erst spaͤt uͤber das alte Aufonien und Oenotrien ausbreitete; wenn der Anfang dieser Eroberungen ein ganzes Jahrhundert nach dem fuͤr die Charte angenommenen Zeitpunkt faͤllt, so schien es richtiger anzunehmen daß damals das ganze Thal des Vultur- nus noch ausonisch gewesen sey, als daß die westlichen und suͤdli- chen Gebuͤrge den Eroberern eine laͤngere Zeit hindurch Graͤn- zen gesetzt haͤtten. So mag auch wenigstens bis zum ferneren Fortgang der Geschichtserzaͤhlung als Hypothese zugelassen wer- den, daß die Gallische Einwanderung in das noͤrdliche Italien zwey Jahrhunderte spaͤter als es Livius thut angenommen werden muß. Hier mußte Wahrscheinlichkeit als Gewißheit uͤber den Stamm mehrerer Nationen entscheiden: so sind also die Mar- ser, Marruciner und Vestiner durch die Farbe als Sabeller, die Volsker, Aequer und Herniker als Ausoner bezeichnet. Auf der andern Seite konnte auch sehr dringenden Vermuthun- gen kein Gewicht gegeben werden: und die Volsker finden sich also hier, wenn gleich in der Geschichte fuͤr das Gegentheil Wahrscheinlichkeiten aufgefuͤhrt sind, schon im Besitz ihrer west- lichen Landschaft. Zusaͤtze, Verbesserungen und Druckfehler. S. 8. Z. 2. v. u. statt den Gegenstaͤnden dieser Worte lies diesen Worten. Zu S. 28. Es sind wohl die eigentlichen Worte eines Schreibens des Koͤnigs Demetrius des Belagerers an den Senat, wenig- stens die, womit dessen Inhalt in Hieronymus Geschichte be- richtet war, welche den Roͤmern vorwerfen, es sey unanstaͤn- dig daß die Gebieter Italiens Raubschiffe aussendeten. Strabo V. c. 3. §. 5. Dieser Brief faͤllt in die Zeit zwischen Theophrast und Pyrrhus. Der Note 21 ist am Schluß die Citation beyzufuͤgen: Hist. Plant. V. c. 9. S. 37. Z. 1. statt haben , lies hatte. — 73. l. Z. st. 200 l. 201. — 94. Anm. 98. Dieselbe Erklaͤrung der Beranlassung jener Beziehung nordischer Gottheiten auf roͤmische giebt Friedrich Schlegel in den historischen Vorlesungen. — 107. Z. 9. st. Appenninen l. Apenninen. — 144. Z. 16. st. vierten l. fuͤnften. Zu S. 166. Der Komiker Epicharmus soll in einer prosaischen Schrift gemeldet haben, daß die Roͤmer Pythagoras ihr Buͤr- gerrecht ertheilt haͤtten. Plutarch, Numa p. 65. C. Schade nur daß Plutarch nicht als Buͤrge fuͤr die Aechtheit des Zeug- nisses gelten kann, welche in der Menge falscher pythagori- scher Schriften aͤußerst verdaͤchtig ist. Pythagoras Zeitalter ist das der letzten roͤmischen Koͤnige, eines worin Rom und die griechischen Staͤdte Italiens gleichzeitig bluͤhten, und al- lerdings naͤher und leichter in ihren Haͤfen gegenseitig ver- kehren konnten als seitdem die bestaͤndigen Kriege mit dem seeraͤuberischen Antium den Handel der Tiber vernichtet ha- ben muͤssen. S. 176. Note 23. Z. 7. v. u. st. ἀπολαβεῖν l. ἀπολιπεῖν. — 178. Note 25. am Schluß sind die Worte und Coriola- nus wegzustreichen. Zu S. 182. War Rom eine etruskische Stadt, so muß sie als Colonie eines der zwoͤlf Hauptorte gedacht werden: und da- durch wird die urspruͤngliche Entstehung des unterthaͤnigen Standes, der Clienten, leicht erklaͤrlich. Es waren die al- ten Bewohner der Gegend, die Siculer, ein Volk dem grie- chischen Stamm verwandt, und der Nahme ihrer Stadt, Roma, mag mehr als den Laut eines griechischen haben. So war Caͤre siculisch gewesen, und ihr etruskischer Nahme ver- draͤngte den alten siculischen nicht im Munde der Griechen. Es mag eine vermessene Hypothese genannt werden: aber mir scheint sehr vieles auf Caͤre als Roms Mutterstadt zu deuten. Nach der Roͤmer eignem Urtheil zeigte der Nahme der Caͤ- rimonien an, daß die heiligen Gebraͤuche Roms von jener Stadt ausgegangen waͤren; und dorthin, anstatt in die naͤ- her gelegenen latinischen Staͤdte, oder nach Veji, der Lager- stadt der uͤbriggebliebenen Bewaffneten, wurden, bey dem gallischen Ungluͤck, Roms Heiligthuͤmer gefluͤchtet. Waͤhrend Rom und Veji in einem ewigen Kriegsverhaͤltniß lebten, ist die Eintracht mit dem eben so nahen Caͤre die ersten vier Jahrhunderte hindurch nie gestoͤrt: doch lockte dieses als eine wenigstens eben so reiche und gewiß nicht schwierigere Er- oberung. Mit den Caͤriten bestand das nach ihnen benannte Buͤrger- recht, dessen Nahme als Beweis gelten kann daß es zuerst fuͤr sie errichtet ist. Ist dieses, so muß es fuͤr sie fruͤher gegolten haben als nach dem kurzen Kriege am Anfang des fuͤnften Jahrhunderts, weil dasselbe Recht den Tusculanern schon vor demselben gegeben ward. Nun ist es aber merkwuͤrdig daß neben den latinischen noch eine andre Klasse roͤmischer Colonieen bestand, welche ein ganz andres Verhaͤltniß als jene zu Rom hatten, naͤmlich die Seecolonieen. Waͤhrend der Roͤmer welcher in eine lati- nische trat seinem Buͤrgerrecht entsagte, empfingen die Ein- wohner der Stadt welche Seecolonie ward, das Buͤrgerrecht. (Antium: Livius VIII. c. 14.) Aber nicht das plebeji- sche: denn sie waren nicht zum Kriegsdienst verpflichtet (Li- vius XXVII. c. 38. XXXVI. c. 3.): also das caͤritische: auch waren sie selbststaͤndige Gemeinden. Nun gehoͤrt zu die- sen nicht nur Ostia, welches unter Ancus, vor allen latini- schen, gegruͤndet seyn soll; sondern auch Pyrgi, Alsium und Fregenaͤ, alle im caͤritischen Gebiet (Livius a. a. O.). Von der Stiftung dieser drey Colonieen schweigt die Geschichte gaͤnzlich, sie muͤssen folglich uralt gewesen und moͤchten wohl von Caͤre ausgegangen seyn. Das griechisch benannte Pyrgi war der Hafen des einst seeherrschenden Caͤre, wie Ostia der von Rom; jene vier Staͤdte folgen sich laͤngs der Kuͤste. Die Schriftsteller uͤber das agrarische Recht melden von einer Limitation die durch den Nahmen maritima unterschie- den ward. Dieses war ohne Zweifel die der Seecolonieen, wahrscheinlich die alte reinetruskische. Und so waͤren die la- tinischen von denen welche, nach der Analogie jenes Nah- mens, fuͤglicher die caͤritischen genannt werden wuͤrden, auch durch diese, nach roͤmischen Ideen so wesentliche aͤußere Form der Landeintheilung, unterschieden gewesen: Rom, durch die aͤltesten Staͤmme mit den Caͤriten, wie durch die Plebs mit den Latinern verwandt, haͤtte das Andenken und den Geist beyder Verwandtschaften auf gleiche Weise durch beyde Arten der Colonieen bewahrt. S. 192. Z. 8. v. u. st. hat mit — Blick, der l. hat, mit — Blick der. — 199. Z. 8. st. eonditum l. conditum. — 214. Z. 14. st. herab, l. nieder. Zu S. 227. Z. 18. Zonaras, der hier immer fuͤr Dio Cassius gelten muß, also eine wahrlich bedeutende Autoritaͤt, nimmt an der Senat habe bis auf Tarquinius den Alten nur aus hun- dert Vaͤtern bestanden: dieser habe zweyhundert hinzugefuͤgt, folglich, nach unsrer Ansicht, zwey ganze Staͤmme zu Patri- ciern erhoben. VII. c. 8. S. 229. Z. 10. v. u. st. jede l. jeder. — 232. Z. 1. v. u. st. Topio. l. Topic. — 234. Note 5. l. Z. st. vierten l. fuͤnften. Zu S. 262. Z. 4. Das Uebergewicht der Plebejer war auch nur fuͤr die Initiative bedeutend: denn weder Gesetzgebung noch Wahl war guͤltig ohne Bestaͤtigung der Patricier. Der Patricier, nicht des Senats: Patricii se auctores futuros negabant. Livius VI. c. 42. Um diese Bestaͤtigung in der Form zu erhalten als das Maͤnische Gesetz ihr Wesen ver- nichtet hatte, diese Bestaͤtigung welche nur in der Gemeinde der Curien, wozu die Patricier namentlich berufen wurden, ertheilt seyn kann (S. 234.), sind die Scheincomitien der- selben beybehalten geworden. S. 268. Z. 7. v. u. st. sechszehnloͤthige, l. sechszehn loͤthige. — 273. Z. 9. v. u. nach: Tagen setze, — 277. Z. 14. v. u. nach: befremdet setze: — 278. Z. 1. st. die l. den. — 281. Z. 4. v. u. st. Staͤdten alles verruͤckt, und l. Staͤdten, alles verruͤckt und. — 283. Z. 11. v. u. st. seine l. seiner. — 284. Z. 11. st. muͤßte l. mußte. — 285. Z. 3. v. u. vor ihrem setze, — 286. Z. 13. st. sie l. diese. — 290. Z. 5. v. u. st. die Curie l. den Senat. — 294. Z. 10. v. u. st. Lucumo l. Lucumos. — 296. Z. 12. st. darbietenden l. versprechenden. — 310. Z. 8. nach duͤrfen setze; — 311. Z. 13. v. u. st. einzufuͤhren angefuͤhrt l. einzu- fuͤhren, angegeben. Zu S. 312. Z. 6. Ausdruͤcklich wird die griechische Abfassung der tarquinischen Sibyllenorakel anerkannt durch Zonaras Erzaͤhlung (VII. c. 11.): es waͤren zwey Dollmetscher aus Griechenland berufen worden, weil man zu Rom die Ora- kel nur unvollkommen verstanden haͤtte. Zu S. 314. Z. 4. v. u. Der Ausspruch des Orakels auf des Koͤnigs Rathfrage findet sich nur bey Zonaras VII. c. 11: er werde fallen wenn ein Hund mit Menschenstimme reden wuͤrde. Uebereinstimmend damit, im Sinn, ist die Traum- deutung der Aruspices in Attius Tragoͤdie. Cicero de di- vinat. I. c. 22. S. 324. Note 86. Z. 10. v. u. st. Anius l. Attius. — 328. Z. 9. v. u. nach Uebel setze, — 345. Note 11. Z. 7. v. u. st. 00. l. 103. E. — 347. Z. 14. st. fruͤhere, worin l. fruͤhere genannt wird, worin. S. 348. Z. 11. v. u. st. Armee l. Armen. — 361. Z. 10. u. 20. st. Consularn l. Consulare. — 362. Note 22. Z. 5. v. u. st. Pontelius l. Poetelius. Zu S. 371. Z. 9. v. u. Naͤmlich von den Ariminensern und den uͤbrigen beguͤnstigten Colonieen wird bezeugt, daß sie Erb- rechte gegen roͤmische Buͤrger genossen, und diese muͤssen durch Eherecht eutstanden seyn (Cicero pro Cæcina c. 35.). Von den alten latinischen Staͤdten welche, nach der Aufloͤ- sung des Bundes, das Buͤrgerrecht nicht empfingen, darf dasselbe angenommen werden. Auch laͤßt die Erzaͤhlung deren oben S. 364. N. 24. gedacht ist, mit Grnnd schließen daß Eherecht galt als sie gedichtet ward. Mit den Latinern des spaͤteren buͤrgerlichen Rechts bestand freylich kein Con- nubium. S. 378. Z. 3. v. u. st. ergaͤnzten l. ergaͤnzen. — 379. Z. 2. 3. st. untergruͤben — muͤßten l. unter- gruͤbe — muͤßte. Zu S. 382. Note 42. Eine noch buͤndigere Stelle aus VI. c. 63. ist S. 413. Note 68. angefuͤhrt. Bedeutend ist ebenfalls X. c. 43. Bey einem Einfall der Aequer beschloß der Se- nat: τȣ̀ς πατϱικίȣς ἐπὶ τὸν πόλεμον ἐξιέναι σὺν τοῖς ἑαυ- τῶν πελάταις, τῶν δ ἄλλων πολιτῶν τοῖς βȣλομένοις μετ- έχειν τῆς ςϱατείας — ὅσια εἶναι πϱὸς τȣ̀ς ϑεȣ̀ς· — ὡς δ̛ ἀνεγνώσϑη τὸ δόγμα — πολλοὶ καὶ τȣ̂ δήμȣ τὸν ἀγῶνα ἑκόντες ὑπέμειναν. Dionysius sagt ( II. c. 9.) die Clientel entspreche der Penestie: und er nennt die Leibeigenen Bauern der Syrakusaner, welche sich gegen ihre Herren empoͤrten, ihre Clienten: πελάται. ( VI. c. 62.) Zu S. 386. Z. 22. Das caͤritische Recht ist die wahre griechi- sche Isopolitie, und muß, urspruͤnglich, ganz gegenseitig gedacht werden: zu Caͤre ein ihm entsprechendes roͤmisches, wodurch der Roͤmer dort derselben buͤrgerlichen Befugnisse theilhaft ward. Eben so muß dem latinischen Recht zu Rom ein roͤmisches Recht in den latinischen Staͤdten entsprochen haben: und gegenseitig war es daß die Latiner durch den Census in das roͤmische Buͤrgerrecht eintreten konnten, die Roͤmer in das latinische, wie in die Colonieen dieses Volks. Waren unter den Seecolonieen wenigstens die vier Staͤdte von der Tibermuͤndung bis an die Graͤnze des tar- quiniensischen Gebiets urspruͤnglich caͤritische, ging die Mutterhoheit uͤber die drey noͤrdlichen erst spaͤter von Caͤre auf Rom uͤber, als auch jene Stadt die Majestaͤt des roͤmi- schen Volks anerkannte, so waren sie durch diese Gegensei- tigkeit des Rechts aus beyden Nationen gemeinschaftlich ge- gruͤndet. Zu diesen uralten Orten verhalten sich dann die juͤngeren Seecolonieen wie die juͤngeren latinischen zu de- nen deren Ursprung in die Dauer des alten latinischen Buͤndnisses faͤllt. Zu S. 387. Note 48. Asconius in Cicer. Divin. Censores ci- ves sic notabant ut — qui plebejus esset, in Cæritum ta- bulas referretur, et ærarius fieret, ac per hoc non esset in albo centuriæ suæ; sed ad hoc esset civis tantum, ut pro capite suo tributi nomine æra penderet. S. 390. Note 52. Z. 3. v. u. setze Livius, vor: III. c. 16. Zu S. 391. Z. 6. Es scheint nicht uͤberfluͤssig die Ansicht der verwickelten staͤndischen Verhaͤltnisse durch eine neue Zusam- menstellung zu erhellen. Das urspruͤngliche Rom begriff einen herrschenden Stand — die aͤltesten drey Ritterstaͤmme, spaͤter, gesammt Patri- cier — und einen unterthaͤnigen. Zu diesen beyden trat der Stand der Freyen. Diese wa- ren zwiefach: die Plebejer, urspruͤnglich Latiner, und die Caͤriten: Buͤrger eines unabhaͤngigen Staats welche nur buͤrgerliche Rechte nicht vollkommnes Buͤrgerrecht bedurften. Der letzte Stand erweiterte sich so daß er, unter dem allgemeinen Nahmen der Aerarier, auch die Buͤrger andrer selbststaͤndiger Staͤdte mit denen Rom einseitig oder gegen- seitig sich verbuͤrgerrechtete, und außer ihnen die Nachkom- men der alten Erbunterthaͤnigen, die Freygelassenen und Latiner, so viele, in ihrer Heimath eine Familie zuruͤcklas- send, eintreten wollten, begriff. Zu den Plebejern wurden alle Gemeinden gezogen die, sammt ihrem Lande, vollkom- men in das Buͤrgerrecht aufgenommen wurden. Die Clientel begriff die urspruͤnglichen Leibeignen, die Freygelassenen, und caͤritische Buͤrger denen der Schutz eines Patrons die Aufopferung selbststaͤndiger Freyheit er- setzte: — außer ihnen aber die fremden Beysassen. S. 391. Z. 11. 12. v. u. st. der — der l. des — des. S. 403. Z. 5. st. ausschießlich l. ausschließlich. Zu S. 404. Z. 13. Als aͤchtplebejisch erscheinen die tribuni ærarii zu der Zeit als Senatoren, Ritter und Volk in glei- cher Zahl an den Gerichten Antheil empfingen. Sie waren aber eine alte Magistratur, aus den Zeiten in denen der Schoß gezahlt ward, und sind die Einnehmer desselben ge- wesen: (Varro de L. L. IV. c. 16.) eben weil er eigent- lich nur ihren Stand traf. Naͤmlich, die Vorsteher der Tribus waren, seit ihrer Errichtung, auch mit der Hebung des Schosses beauftragt; und als ihre ganze uͤbrige Ge- walt auf einige von ihnen, als geheiligte Personen, oder auf die Aedilen uͤberging, blieb doch das alte Amt einge- schraͤnkt auf einen Theil seiner Geschaͤfte. S. 413. Note 68. Z. 11. v. u. st. Demagorieen l. Deme- gorieen. Zu der Note ist noch hinzuzufuͤgen: die Ansicht des Tex- tes findet sich ausdruͤcklich als historische Erzaͤhlung bey Dionysius VI. c. 47. S. 416. Z. 2. st. darauf nicht, zu l. darauf, nicht zu. Zu S. 422. l. Z. Bey Livius allerdings haben die tribunici- schen Bewegungen jenes Zeitraums ein anderes Ansehen: er nennt Tribunen auctores legis agrariæ. Aber Diony- sius Erzaͤhlung ist ganz unzweydeutig und hoͤchst bestimmt fuͤr das Gegentheil. Zu S. 424. unten. Daß fuͤnf Tribunen, einer fuͤr jede Klasse, erwaͤhlt wurden, findet sich auch bey Asconius, zur Corne- liana, und bey Zonaras VII. c. 15. Merkwuͤrdig ist daß Cicero, in dem von Asconius er- laͤuterten Fragment, von den beschwornen Gesetzen nicht als von Neuerungen, sondern als von alten Rechten redet welche das Volk sich wiedergewann ( ut leges sacratas sibi ipsi restituerent ). Dies waͤre noch wichtiger wenn nicht seine ganze Erzaͤhlung dieser Vorfaͤlle auch in diesem Frag- ment so voͤllig abweichend waͤre, indem er meldet, schon im folgenden Jahre waͤren zehn Tribunen erwaͤhlt worden: und zwar — eine Sache uͤber deren entschiedene Unwahr- scheinlichkeit S. 425 geredet ist, — durch die Curien. Uebten diese vielleicht anfaͤnglich, wie bey allen andern Wahlen, eine Macht der Verwerfung auch gegen die ernannten Volkstribunen? S. 429. Z. 16. st. der seine l. den seine. Zu S. 435. Note 94. Um dies nicht gegen allen Schein zu thun muͤßte man ihn Attius Tullius nennen: auch kann At- tius, ein roͤmischer Geschlechtsnahme, sowohl wie Statius und Gellius bey Volskern oder Oskern ein Vornahme ge- wesen seyn. S. 438. Z. 4. v. u. st. scheinen l. scheuen.