RÖMISCHE GESCHICHTE VON THEODOR MOMMSEN. ZWEITER BAND . VON DER SCHLACHT BEI PYDNA BIS AUF SULLAS TOD. BERLIN, WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG. 1855 . MEINEN LIEBEN GENOSSEN FERDINAND HITZIG IN ZÜRICH KARL LUDWIG IN WIEN. 1852. 1853. 1854. INHALT. VIERTES BUCH. Die Revolution . KAPITEL I. Seite Die unterthänigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit 3 KAPITEL II. Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus 62 KAPITEL III. Die Revolution und Gaius Gracchus 91 KAPITEL IV. Die Restaurationsherrschaft 119 KAPITEL V. Die Völker des Nordens 152 KAPITEL VI. Revolutionsversuch des Marius und Reformversuch des Drusus 180 KAPITEL VII. Die Empörung der italischen Unterthanen und die sulpicische Revo- lution 209 KAPITEL VIII. Der Osten und König Mithradates 253 KAPITEL IX. Cinna und Sulla 292 INHALT. KAPITEL X. Seite Die sullanische Verfassung 322 KAPITEL XI. Das Gemeinwesen und seine Oekonomie 360 KAPITEL XII. Nationalität. Religion. Erziehung 386 KAPITEL XIII. Litteratur und Kunst 410 VIERTES BUCH. Die Revolution. „Aber sie treiben's toll; Ich fürcht', es breche“. Nicht jeden Wochenschluss Macht Gott die Zeche. Goethe. Röm. Gesch. II. 1 KAPITEL I. Die unterthänigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit . M it der Vernichtung des makedonischen Reichs war die Oberherrlichkeit Roms eine Thatsache, die von den Säulen des Hercules bis zu den Mündungen des Nil und des Orontes nicht bloss anerkannt ward, sondern gleichsam als das letzte Wort des Verhängnisses auf den Völkern lastete mit dem ganzen Druck der Unabwendbarkeit und ihnen nur die Wahl zu lassen schien sich in hoffnungslosem Widerstreben oder in hoffnungslosem Dulden zu verzehren. Wenn nicht die Geschichte von dem ernsten Leser es als ihr Recht fordern dürfte sie durch gute und böse Tage, durch Frühlings- und Winterlandschaft zu begleiten, so möchte der Geschichtschreiber versucht sein sich der trostlosen Aufgabe zu entziehen diesem Kampf der dreisten Uebermacht mit der kläglichen Ohnmacht sowohl in den schon zum römischen Reich gezogenen spanischen Landschaften als in den noch nach Clien- telrecht beherrschten africanischen, hellenischen, asiatischen Ge- bieten in seinen mannigfaltigen und doch eintönigen Wendungen zu folgen. So unbedeutend und untergeordnet aber auch die einzelnen Kämpfe erscheinen mögen, eine tiefe geschichtliche Bedeutung kommt ihnen in ihrer Gesammtheit dennoch zu; und vor allem die italischen Verhältnisse dieser Zeit werden erst ver- ständlich durch die Einsicht in den Rückschlag, der von den Provinzen aus auf die Heimath traf. Ausser in den naturgemäss als Nebenländer Italiens anzu- sehenden Gebieten, wo übrigens auch die Eingebornen noch kei- neswegs vollständig unterworfen waren und nicht eben zur Ehre Roms Ligurer, Sarden und Corser fortwährend Gelegenheit zu ‚Dorftriumphen‘ lieferten, bestand eine förmliche Herrschaft Roms zu Anfang dieser Periode nur in den beiden spanischen 1* VIERTES BUCH. KAPITEL I. Provinzen, die den grösseren östlichen und südlichen Theil der pyrenäischen Halbinsel umfassten. Es ist schon früher (I, 494 fg.) versucht worden die Zustände der Halbinsel zu schildern: Iberer und Kelten, Phöniker, Hellenen, Römer mischten sich hier bunt durch einander; gleichzeitig und vielfach sich durchkreuzend be- standen daselbst die verschiedensten Arten und Stufen der Civilisa- tion, die altiberische Cultur neben vollständiger Barbarei, die Bildungsverhältnisse phönikischer und griechischer Kaufstädte neben der aufkeimenden Latinisirung, die namentlich durch die in den Silberbergwerken zahlreich beschäftigten Italiker und durch die starke stehende Besatzung gefördert ward. In dieser Hinsicht erwähnenswerth ist die latinische Colonie Carteia (in der Bai von Gibraltar), nächst Agrigentum (I, 442) die erste überseeische Gemeinde latinischer Zunge und italischer Stadt- verfassung. Ihre Gründung fällt in das Jahr 583 und ward ver- anlasst durch die Menge der von römischen Soldaten mit spani- schen Sclavinnen erzeugten Lagerkinder, welche rechtlich als Sclaven, thatsächlich als freie Italiker aufwuchsen und nun von Staatswegen freigesprochen und in Verbindung mit den alten Ein- wohnern von Carteia als latinische Colonie constituirt wurden. In solcher friedlichen Entwickelung gediehen die spanischen Land- schaften längere Zeit fast ungestört; beinahe dreissig Jahre nach der Ordnung der Ebroprovinz durch Tiberius Sempronius Grac- chus (575. 576; I, 499) genoss das Land im Ganzen die Segnun- gen des Friedens, obwohl ein paarmal der Kriege gegen Keltiberer und Lusitaner gedacht wird. Der Friedensstand ward zuerst un- terbrochen durch den Einfall der Lusitaner in das römische Gebiet unter ihrem Führer Punicus im J. 600; sie schlugen die beiden gegen sie vereinigten römischen Statthalter und tödteten ihnen eine grosse Anzahl Leute. Die Vettonen (zwischen dem Tajo und dem obern Duero) wurden hiedurch bestimmt mit den Lusitanern ge- meinschaftliche Sache zu machen; so verstärkt vermochten diese ihre Streifzüge bis an das mittelländische Meer auszudehnen und das Gebiet der Bastulophöniker unweit der römischen Hauptstadt Neukarthago (Cartagena) zu brandschatzen. Man nahm in Rom die Sache ernst genug um die Absendung eines Consuls nach Spanien zu beschliessen, was seit 559 nicht geschehen war, und liess sogar zur Beschleunigung der Hülfleistung die neuen Con- suln zwei Monate vor der gesetzlichen Zeit ihr Amt antreten — es war dies die Ursache, wesshalb der Amtsantritt der Consuln vom 1. März sich auf den 1. Januar verschob und damit der Jahresanfang sich feststellte, dessen wir noch heute uns be- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. dienen. Allein ehe noch der Consul Quintus Fulvius Nobilior mit seiner Armee eintraf, kam es zwischen dem Statthalter des jenseitigen Spaniens, dem Prätor Lucius Mummius und den nach Punicus Tode in der Schlacht jetzt von Kaesarus geführten Lu- sitanern am rechten Ufer des Tajo zu einem sehr ernsthaften Treffen (601). Das Glück war anfangs den Römern günstig; das lusitanische Heer ward zersprengt, das Lager genommen. Allein theils schon vom Marsch ermüdet, theils in der Unord- nung des Nachsetzens sich auflösend wurden sie von den schon besiegten Gegnern schliesslich vollständig geschlagen und büss- ten zu dem feindlichen Lager das eigene so wie an Todten 9000 Mann ein. Weit und breit loderte jetzt die Kriegsflamme auf. Die Lusitaner am linken Ufer des Tajo warfen sich unter Anführung des Kaukaenus auf die den Römern unterthänigen Keltiker (in Alentejo) und nahmen ihre Stadt Conistorgis ein. Den Keltiberern sandten die Lusitaner die dem Mummius abge- nommenen Feldzeichen zugleich als Siegesbotschaft und als Mah- nung zu; und auch hier fehlte es nicht an Gährungsstoff. Zwei kleine den mächtigen Arevakern (um die Quellen des Duero und Tajo) benachbarte Völkerschaften Keltiberiens, die Beller und Titther hatten beschlossen in eine ihrer Städte Segeda sich zu- sammenzusiedeln. Während sie mit dem Mauerbau beschäftigt wa- ren, kam ein Befehl von Rom, der ihnen diesen Bau untersagte, da das sempronische Gesetz den unterworfenen Gemeinden jede eigenmächtige Städtegründung verbiete, und der zugleich die ver- tragsmässig schuldigen, aber seit längerer Zeit ruhenden Leistun- gen an Geld und Mannschaft einforderte. Beiden Befehlen weiger- ten die Spanier den Gehorsam, da es sich nur um Erweiterung, nicht um Gründung einer Stadt handle, die Leistungen aber nicht bloss suspendirt, sondern von den Römern erlassen seien. Darüber erschien Nobilior im diesseitigen Spanien mit einem fast 30000 Mann starken Heer, unter dem auch numidische Reiter und zehn Elephanten sich befanden. Noch standen die Mauern der neuen Stadt nicht vollständig; die meisten der Segedaner unterwarfen sich, allein die entschlossensten Männer flüchteten mit Weib und Kind zu den mächtigen Arevakern und forderten sie auf mit ihnen gegen die Römer gemeinschaftliche Sache zu machen. Die Arevaker, ermuthigt durch den Sieg der Lusitaner über Mummius, gingen darauf ein und wählten einen der flüch- tigen Segedaner Karus zu ihrem Feldherrn. Am dritten Tag nach seiner Wahl war dieser tapfere Führer eine Leiche, aber das römische Heer geschlagen; er hatte dasselbe in einen Hinter- VIERTES BUCH. KAPITEL I. halt zu locken gewusst, in welchem bei 6000 römische Bürger umkamen — der Tag des 23. August, das Fest der Vulcanalien, blieb seitdem den Römern in schlimmer Erinnerung. Doch be- wog der Fall ihres Feldherrn die Arevaker sich in ihre festeste Stadt Numantia (Garray I Legua nördlich von Soria am Duero) zurückzuziehen, wohin Nobilior ihnen folgte. Unter den Mauern der Stadt kam es zu einem zweiten Treffen, in welchem die Rö- mer anfänglich mittelst ihrer Elephanten die Oberhand erhielten und die Spanier in die Stadt zurückdrängten, aber hierauf in Folge der Verwundung eines der Thiere von denselben in Ver- wirrung gebracht wurden und durch die abermals ausrückenden Feinde eine zweite Niederlage erlitten. Die Vernichtung eines zur Herbeirufung von Zuzugmannschaft ausgesandten römischen Reitercorps und andere Unfälle gestalteten die Angelegenheiten der Römer in der diesseitigen Provinz so ungünstig, dass die Festung Okilis, wo die Kasse und die Vorräthe der Römer sich befanden, zum Feinde übertrat und die Arevaker daran denken konnten, freilich ohne Erfolg, den Römern den Frieden zu dictiren. Einigermassen wurden indess diese Nachtheile aufgewogen durch die Erfolge, die Mummius in der südlichen Provinz erfocht. So geschwächt auch durch die erlittene Niederlage sein Heer war, gelang es ihm dennoch mit demselben den unvorsichtig sich zer- streuenden Lusitanern am rechten Tajoufer eine Niederlage bei- zubringen und übergehend auf das linke, wo die Lusitaner das ganze römische Gebiet überrannt, ja bis nach Africa gestreift hat- ten, die südliche Provinz von den Feinden zu säubern. In die nördliche sandte das folgende Jahr (602) der Senat ausser be- trächtlichen Verstärkungen einen andern Oberfeldherrn an die Stelle des unfähigen Nobilior, den Consul Marcus Claudius Mar- cellus, der schon als Prätor 586 sich in Spanien ausgezeichnet und seitdem in zwei Consulaten sein Feldherrntalent bewährt hatte. Seine geschickte Führung und mehr noch seine Milde än- derte die Lage der Dinge schnell; Okilis ergab sich ihm sofort und selbst die Arevaker, von Marcellus in der Hoffnung bestärkt, dass ihnen gegen eine mässige Busse Friede gewährt werden würde, schlossen Waffenstillstand und schickten Gesandte nach Rom. Marcellus konnte sich nach der südlichen Provinz bege- ben, wo die Vettonen und Lusitaner zwar dem Praetor Marcus Atilius sich botmässig erwiesen hatten, so lange er in ihrem Ge- biet stand, allein nach seiner Entfernung sofort wieder aufgestan- den waren und die römischen Verbündeten heimsuchten. Die Ankunft des Consuls stellte die Ruhe wieder her und während er DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. in Corduba überwinterte, ruhten auf der ganzen Halbinsel die Waf- fen. Inzwischen ward in Rom über den Frieden mit den Areva- kern verhandelt. Es ist bezeichnend für die inneren Verhältnisse Spaniens, dass vornämlich die Sendlinge der bei den Arevakern bestehenden römischen Partei in Rom die Verwerfung der Frie- densvorschläge durchsetzten, indem sie vorstellten, dass, wenn man die römisch gesinnten Spanier nicht preisgeben wolle, nur die Wahl bleibe entweder jährlich einen Consul mit entsprechen- dem Heer nach der Halbinsel zu senden oder jetzt ein nach- drückliches Exempel zu statuiren. In Folge dessen wurden die Boten der Arevaker ohne entscheidende Antwort verabschiedet und die energische Fortsetzung des Krieges beschlossen. Mar- cellus sah sich demnach genöthigt im folgenden Frühjahr (603) den Krieg gegen die Arevaker wieder zu beginnen. Indess sei es nun, wie behauptet wird, dass er den Ruhm den Krieg beendigt zu haben, seinem bald zu erwartenden Nachfolger nicht gönnte, sei es, was vielleicht wahrscheinlicher ist, dass er gleich Gracchus in der milden Behandlung der Spanier die erste Bedingung eines dauerhaften Friedens sah — nach einer geheimen Zusammen- kunft des römischen Feldherrn mit den einflussreichsten Män- nern der Arevaker kam unter den Mauern von Numantia ein Tractat zu Stande, durch den die Arevaker den Römern sich auf Gnade und Ungnade ergaben, aber unter Verpflichtung zu Geld- zahlung und Geisselstellung in ihre bisherigen vertragsmässigen Rechte wieder eingesetzt wurden. — Als der neue Oberfeldherr, der Consul Lucius Lucullus bei dem Heere eintraf, fand er den Krieg, den zu führen er gekommen war, bereits durch förmlichen Friedensschluss beendigt und seine Hoffnungen Ehre und vor Allem Geld aus Spanien heimzubringen schienen vereitelt. In- dess dafür gab es Rath. Auf eigene Hand griff Lucullus die westlichen Nachbaren der Arevaker, die Vaccaeer an, eine noch unabhängige keltiberische Nation, die mit den Römern im besten Einvernehmen lebte. Auf die Frage der Spanier, was sie denn gefehlt hätten, war die Antwort der Ueberfall der Stadt Cauca (Coca 8 Leguas westlich von Segovia); und als die erschreckte Stadt mit schweren Geldopfern die Capitulation erkauft zu haben meinte, rückten römische Truppen in die Stadt und knechteten oder mordeten die Einwohnerschaft ohne jeglichen Vorwand. Nach dieser Heldenthat, die etwa 20000 Menschen das Leben ge- kostet haben soll, ging der Marsch weiter. Weit und breit stan- den die Dörfer und Ortschaften leer; oder schlossen, wie das feste Intercatia und die Hauptstadt der Vaccaeer Pallantia (Pa- VIERTES BUCH. KAPITEL I. lencia) dem römischen Heere ihre Thore. Die Habsucht hatte in ihren eigenen Netzen sich gefangen; keine Gemeinde fand sich, die mit dem treubrüchigen Feldherrn eine Capitulation abzu- schliessen gewagt hätte und die allgemeine Flucht der Bewohner machte nicht bloss die Beute karg, sondern auch das längere Verweilen in diesen unwirthlichen Gegenden fast unmöglich. Vor Intercatia gelang es einem angesehenen Kriegstribun, dem leiblichen Sohn des Siegers von Pydna und Adoptivenkel des Siegers von Zama, Scipio Aemilianus durch sein Ehrenwort, da das des Feldherrn nichts mehr galt, die Bewohner zum Abschluss eines Vertrages zu bestimmen, in Folge dessen das römische Heer gegen Lieferung von Vieh und Kleidungsstücken abzog. Aber die Belagerung von Pallantia musste wegen Mangel an Le- bensmitteln aufgehoben werden und das römische Heer ward auf dem Rückmarsch von den Vaccaeern bis zum Duero verfolgt. Lucullus begab sich darauf nach der südlichen Provinz, wo der Praetor Servius Sulpicius Galba in demselben Jahr von den Lu- sitanern sich hatte schlagen lassen; beide überwinterten nicht fern von einander, Lucullus im turdetanischen Gebiet, Galba bei Conistorgis, und griffen im folgenden Jahr (604) gemeinschaft- lich die Lusitaner an. Lucullus errang an der gaditanischen Meerenge einige Vortheile über sie. Galba richtete mehr aus, in- dem er mit drei lusitanischen Stämmen am rechten Ufer des Tajo einen Vertrag abschloss und sie in bessere Wohnsitze über- zusiedeln verhiess; worauf die Barbaren, die 7000 an der Zahl sich der gehofften Aecker wegen bei ihm einfanden, in drei Ab- theilungen getheilt, entwaffnet und theils als Sclaven weggeführt, theils niedergehauen wurden. Kaum ist je mit gleicher Treulo- sigkeit, Grausamkeit und Habgier Krieg geführt worden wie von diesen beiden Feldherrn, die dennoch durch ihre verbrecherisch erworbenen Schätze der eine der Verurtheilung, der andere sogar der Anklage entging. Den Galba versuchte der alte Cato noch in seinem fünfundachtzigsten Jahr, wenige Monate vor seinem Tode, vor der Bürgerschaft zur Verantwortung zu ziehen; aber die jammernden Kinder des Generals und sein heimgebrachtes Gold erwiesen dem römischen Volke seine Unschuld. Nicht so sehr die ehrlosen Erfolge, die Lucullus und Galba in Spanien erreicht hatten, als der Ausbruch des vierten make- donischen und des dritten karthagischen Krieges im J. 605 be- wirkte, dass man die spanischen Angelegenheiten zunächst wie- der den gewöhnlichen Statthaltern überliess. So überschwemm- ten denn die Lusitaner, durch Galbas Treulosigkeit mehr erbit- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. tert als gedemüthigt, sofort wieder das reiche turdetanische Ge- biet. Gegen sie zog der römische Statthalter Gaius Vetilius (605? Die Chronologie des viriathischen Krieges ist wenig gesichert. Es steht fest, dass Viriathus Auftreten von dem Kampf mit Vetilius datirt (Appian Hisp. 61; Justin 44, 2) und dass er 615 umkam; die Dauer sei- nes Regiments wird auf 8 (Appian Hisp. 63), 10 (Justin 44, 2), 11 (Dio- dor S. 597) und 14 Jahre (Liv., Flor.) berechnet. Der dritte Ansatz hat desswegen einige Wahrscheinlichkeit, weil der Kampf sich eng an die Statt- halterschaft Galbas anschliesst. Dagegen ist für die folgende Zeit bis 608 die Reihenfolge der römischen Statthalter ganz ungewiss, um so mehr als Viriathus zwar vorwiegend in der südlichen, aber doch auch in der nörd- lichen Provinz focht (Liv. 52) und seine römischen Gegner also nicht bloss einer Statthalterreihe angehören. ) und schlug sie nicht bloss, sondern drängte auch das ganze Heer auf einen Hügel zusammen, wo dasselbe rettungslos verloren schien. Schon war die Capitulation so gut wie abge- schlossen, als Viriathus, ein Mann geringer Herkunft, aber wie einst als Bube ein tapferer Vertheidiger seiner Heerde gegen die wilden Thiere und die Räuber, so jetzt in ernsteren Kämpfen ein gefürchteter Guerillachef und einer der wenigen Spanier, die dem treulosen Ueberfall Galbas zufällig entronnen waren, seine Lands- leute warnte auf römisches Ehrenwort zu bauen und ihnen Ret- tung verhiess, wenn sie ihm folgen wollten. Sein Wort und sein Beispiel wirkten; das Heer übertrug ihm den Oberbefehl. Viria- thus bildete aus den bestberittenen Leuten eine zuverlässige Rei- terschaar von 1000 Pferden und gab dem Rest der Armee den Befehl nach allen Seiten hin sich zu verlaufen und sich auf ver- schiedenen Wegen nach dem bestimmten Sammelplatz zu bege- ben. Die Römer, denen es an leichter Reiterei fehlte, wagten nicht unter den Augen des geschlossenen feindlichen Reitercorps sich zur Verfolgung zu zerstreuen; nachdem Viriathus zwei volle Tage hindurch mit seinen Reitern das ganze römische Heer auf- gehalten hatte, verschwand auch er plötzlich in der Nacht und eilte dem allgemeinen Sammelplatz zu. Der römische Feldherr folgte ihm, fiel aber in einen geschickt gelegten Hinterhalt, in dem er die Hälfte seines Heeres verlor und selber gefangen und getödtet ward; kaum rettete der Rest der Truppen sich an die Meerenge nach der Colonie Carteia. Die schleunigst von den Spaniern am Ebro herbeigerufenen Hülfsvölker wurden, 5000 an der Zahl, von Viriathus auf dem Marsch vernichtet und in dem ganzen carpetanischen Binnenland gebot derselbe unum- schränkt, ohne dass die Römer auch nur ihn dort aufzusuchen wagten. Viriathus, jetzt als Herr und König der sämmtlichen VIERTES BUCH. KAPITEL I. Lusitaner anerkannt, verstand es das volle Gewicht seiner fürst- lichen Stellung mit dem schlichten Wesen des Hirten zu vereini- gen. Kein Abzeichen unterschied ihn von dem gemeinen Solda- ten; von der reichgeschmückten Hochzeittafel seines Schwieger- vaters, des Fürsten Astolpa im römischen Spanien, stand er auf ohne das goldene Geschirr und die kostbaren Speisen berührt zu haben, hob seine Braut auf das Ross und ritt mit ihr zurück in seine Berge. Nie nahm er von der Beute mehr als den glei- chen Theil, den er jedem seiner Kameraden zuschied. Nur an der hohen Gestalt und an dem treffenden Witzwort erkannte der Soldat den Feldherrn, vor allem aber daran, dass er es in Mässig- keit wie in Mühsal jedem der Seinigen zuvorthat, nie anders als in voller Rüstung schlief und in der Schlacht allen voran focht. Es schien, als sei in dieser gründlich prosaischen Zeit einer der homerischen Helden wiedergekehrt; weit und breit erscholl in Spanien der Name des Viriathus und die tapfere Nation meinte endlich in ihm den Mann gefunden zu haben, der die Ketten der Fremdherrschaft zu brechen bestimmt sei. Ungemeine Erfolge im nördlichen wie im südlichen Spanien bezeichneten die näch- sten Jahre seiner Feldherrnschaft (606-608). Gaius Laelius zwar behauptete das Feld gegen ihn; den Praetor Gaius Plautius aber wusste er, nachdem er dessen Vorhut vernichtet hatte, hin- über auf das rechte Tajoufer zu locken und ihn dort so nach- drücklich zu schlagen, dass der römische Feldherr mitten im Sommer in die Winterquartiere ging — später ward dafür ge- gen ihn die Anklage wegen Entehrung der römischen Gemeinde vor dem Volk erhoben und er gezwungen das Land zu meiden —; dessgleichen wurde das Heer des Statthalters Claudius Uni- manus vernichtet, das des Gaius Negidius überwunden und weit- hin das platte Land gebrandschatzt. Auf den spanischen Bergen erhoben sich Siegeszeichen, die mit den Insignien der römischen Statthalter und den Waffen der Legionen geschmückt waren; in Rom war man bestürzt und beschämt durch die Siege des Bar- barenkönigs. Zwar übernahm jetzt ein zuverlässigerer Offizier den Oberbefehl in Spanien, der zweite Sohn des Siegers von Pydna, der Consul Quintus Fabius Maximus Aemilianus (609). Allein die krieggewohnten eben von Makedonien und Africa heim- gekehrten Veteranen aufs Neue in den verhassten spanischen Krieg zu senden wagte man schon nicht mehr; die beiden Legio- nen, die Maximus mitbrachte, waren neu geworben und nicht viel minder unzuverlässig als das alte gänzlich demoralisirte spanische Heer. Nachdem die ersten Gefechte wieder für die Lusitaner DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. günstig ausgefallen waren, hielt der einsichtige Feldherr seine Truppen in dem Lager bei Urso (Osuna südostlich von Sevilla) zusammen ohne die angebotene Feldschlacht anzunehmen. So vermochte er, nachdem im kleinen Krieg seine Truppen kampf- fähig geworden waren, im nächsten Feldzug (610) gegen seinen Gegner das Feld mit Ueberlegenheit zu behaupten und nach glücklichen Waffenthaten in Corduba zu überwintern. Als aber an Maximus Stelle der feige und ungeschickte Prätor Quinctius den Befehl übernahm, erlitt derselbe wiederum eine Niederlage über die andere und schloss sich mitten im Sommer in Corduba ein, während Viriathus Schaaren die südliche Provinz über- schwemmten (611). Sein Nachfolger, des Maximus Aemilianus Adoptivbruder Quintus Fabius Maximus Servilianus erschien mit zwei frischen Legionen und zehn Elephanten; er versuchte in das lusitanische Gebiet einzudringen, allein nach einer Reihe nichts entscheidender Gefechte und einem mühsam abgeschlagenen Sturm auf das römische Lager sah er sich genöthigt, auf das römische Gebiet zurückzugehen. Viriathus folgte ihm in die Provinz, da aber seine Truppen nach dem Brauch spanischer Insurgenten- heere plötzlich sich verliefen, musste auch er nach Lusitanien zurückkehren (612). Im nächsten Jahr (613) ergriff wieder Servilianus die Offensive, durchzog die Gegenden am Baetis und Anas, und sodann in Lusitanien einrückend besetzte er eine Menge Ortschaften. Eine grosse Zahl der Insurgenten fiel in seine Hand; die Führer — es waren deren gegen 500 — wurden hingerichtet, den aus römischem Gebiet zum Feind Uebergegan- genen die Hände abgehauen, die übrige Masse in die Sclaverei verkauft. Aber der spanische Krieg bewährte auch hier seine tückische Unbeständigkeit. Das römische Heer ward nach all diesen Erfolgen bei der Belagerung von Erisane von Viriathus angegriffen, geworfen und auf einen Felsen gedrängt, wo es gänzlich in der Gewalt der Feinde war. Viriathus indess be- gnügte sich, wie einst der Samnitenfeldherr in den caudinischen Pässen, mit Servilianus einen Frieden abzuschliessen, worin die Gemeinde der Lusitaner als souverän und Viriathus als König derselben anerkannt ward. Wie die Macht der Römer gestie- gen, so war das nationale Ehrgefühl gesunken; man war in der Hauptstadt froh des lästigen Krieges entledigt zu sein und Senat und Volk gaben dem Vertrage die Ratification. Allein Servilianus leiblicher Bruder und Amtsnachfolger, der Consul Quintus Servilius Caepio war mit dieser Nachgiebigkeit wenig zufrieden und der Senat war schwach genug anfangs den Consul VIERTES BUCH. KAPITEL I. zu heimlichen Machinationen gegen den König Viriathus zu be- vollmächtigen und bald den offenen unbeschönigten Bruch des gegebenen Treuworts wenigstens zu gestatten. So drang Caepio in Lusitanien ein und durchzog das Land bis zu dem Gebiet der Vettonen und Gallaeker; Viriathus vermied den Kampf mit der Uebermacht und entzog sich durch geschickte Bewegungen dem Gegner (614). Als aber im folgenden Jahr (615) nicht bloss Caepio den Angriff erneuerte, sondern auch das in der nördli- chen Provinz inzwischen disponibel gewordene Heer unter Mar- cus Popillius in Lusitanien eindrang, bat Viriathus um Frieden unter jeder Bedingung. Wie ihm geheissen ward, lieferte er alle aus dem römischen Gebiet zu ihm übergetretenen Leute, darun- ter seinen eigenen Schwiegervater aus an die Römer, die diesel- ben hinrichten oder ihnen die Hände abhauen liessen. Allein es war damit nicht genug; nicht auf einmal enthüllten die Römer ihre Forderungen, sondern ein Befehl nach dem andern und im- mer der folgende unerträglicher als die vorhergehenden erging an die Besiegten. Als aber endlich die Auslieferung der Waffen begehrt ward, brach Viriathus die Verhandlungen ab; abermals gedachte er des Schicksals seiner Landsleute, die Galba hatte entwaffnen lassen, und griff aufs Neue zum Schwert. Allein es war bereits zu spät. Sein Schwanken hatte in seiner nächsten Umgebung die Keime des Verraths gesäet; drei seiner Vertrauten, Audas, Ditalko und Minucius aus Urso, verzweifelnd an der Mög- lichkeit jetzt noch zu siegen, erwirkten von dem König die Er- laubniss noch einmal mit Caepio Friedensunterhandlungen an- zuknüpfen und benutzten sie gegen Zusicherung persönlicher Amnestie und weiterer Belohnungen das Leben des lusitanischen Helden den Fremden zu verkaufen. Zurückgekehrt in das Lager versicherten sie den König des günstigsten Erfolgs ihrer Ver- handlungen und erdolchten die Nacht darauf den Schlafenden in seinem Zelte. Die Lusitaner ehrten den herrlichen Mann durch eine Todtenfeier, deren gleichen noch im Lande nicht war gesehen worden und bei der zweihundert Fechterpaare die Leichenspiele fochten; höher noch dadurch, dass sie den Kampf nicht aufga- ben, sondern an die Stelle des gefallenen Helden den Tautamus zu ihrem Oberfeldherrn ernannten. Der Plan, den dieser ent- warf, den Römern Sagunt zu entreissen, war kühn genug; allein die Nation hatte es schwer zu büssen, dass der neue Feldherr weder seines Vorgängers weise Mässigung noch sein Kriegs- geschick besass. Die Expedition scheiterte völlig und auf der Rückkehr ward das Heer bei dem Uebergang über den Baetis DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. angegriffen und genöthigt sich unbedingt zu ergeben. Also, durch Verrath und Mord der Fremden wie der Eingebornen, nicht durch ehrlichen Krieg ward Lusitanien bezwungen. Während die südliche Provinz durch Viriathus und die Lu- sitaner heimgesucht ward, war in der nördlichen nicht ohne Vi- riathus Zuthun bei den keltiberischen Nationen ein zweiter nicht minder ernster Krieg ausgebrochen. Die glänzenden Erfolge, die Viriathus gewonnen hatte, bewogen im J. 610 die Arevaker gleichfalls gegen die Römer sich zu erheben und es war dies die Ursache, wesshalb der zur Ablösung des Maximus Aemilianus nach Spanien gesandte Consul Quintus Caecilius Metellus nicht nach der südlichen Provinz ging, sondern gegen die Keltiberer sich wandte. Auch gegen sie bewährte er, namentlich während der Belagerung der für unbezwinglich gehaltenen Stadt Contre- bia, dieselbe Tüchtigkeit, die er bei der Ueberwindung des make- donischen Pseudophilipp bewiesen hatte; nach zweijähriger Ver- waltung (611. 612) war die nördliche Provinz zum Gehorsam zurückgebracht. Nur die beiden Städte Termantia und Numantia hatten noch die Thore den Römern nicht geöffnet; auch mit die- sen aber war die Capitulation fast schon abgeschlossen und der grösste Theil der Bedingungen von den Spaniern erfüllt. Allein als es zur Ablieferung der Waffen kam, ergriff auch sie eben wie den Viriathus jener echt spanische Stolz auf den Besitz des wohlgeführten Schwertes und es ward beschlossen unter dem kühnen Megaravicus den Krieg fortzusetzen. Es schien eine Thor- heit; das consularische Heer, dessen Befehl 613 der Consul Quintus Pompeius übernahm, war viermal so stark als die ge- sammte waffenfähige Bevölkerung von Numantia. Allein der völ- lig kriegsunkundige Feldherr erlitt unter den Mauern beider Städte so harte Niederlagen (613. 614), dass er endlich es vor- zog, den Frieden, den er nicht erzwingen konnte, durch Unter- handlungen zu erwirken. Mit Termantia muss ein definitives Abkommen getroffen sein; auch mit den Numantinern schien die Sache zu Ende. Er gab die gefangenen Numantiner frei und überredete die Gemeinde unter dem geheimen Versprechen gün- stiger Bedingungen sich ihm auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Die Numantiner, des Kriegs müde, gingen darauf ein und der Feldherr beschränkte in der That seine Forderungen auf das mög- lichst geringe Mass. Die Gefangenen, Ueberläufer, Geisseln wa- ren abgeliefert und die bedungene Geldsumme grösstentheils ge- zahlt, als im J. 615 der neue Feldherr Marcus Popillius Laenas im Lager eintraf. So wie Pompeius die Last des Oberbefehls auf VIERTES BUCH. KAPITEL I. fremde Schultern gewälzt sah, ergriff er, um sich der in Rom seiner wartenden Verantwortung für den nach römischen Be- griffen ehrlosen Frieden zu entziehen, den Ausweg sein Wort nicht etwa bloss zu brechen, sondern zu verleugnen, und als die Numantiner kamen um die letzte Zahlung zu machen, ihren und seinen Offizieren ins Gesicht den Abschluss des Vertrags einfach in Abrede zu stellen. Die Sache kam zur rechtlichen Entscheidung an den Senat zu Rom; während dort darüber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und beschäftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den Nu- mantinern benachbarten Lusonen. Endlich kam die Entschei- dung vom Senat; sie lautete auf Fortsetzung des Krieges — man betheiligte sich also von Staatswegen an dem Bubenstreich des Pompeius. Mit ungeschwächtem Muth und erhöhter Erbitterung nahmen die Numantiner den Kampf wieder auf; Laenas focht un- glücklich gegen sie und nicht minder sein Nachfolger Gaius Ho- stilius Mancinus (617). Die Demoralisation des Heeres nahm unter den schlaffen und elenden Feldherrn in einer entsetzlichen Weise zu; die Liederlichkeit, Zuchtlosigkeit, Feigheit der Sol- daten stand in üppigster Blüthe und führte endlich weit mehr als die Numantiner eine Katastrophe herbei. Das blosse überdies falsche Gerücht, dass die Cantabrer und Vaccaeer zum Ersatz von Numantia heranrückten, bewog das römische Heer ungeheissen in der Nacht das Lager zu räumen und sich in die sechszehn Jahre zuvor von Nobilior angelegten Verschanzun- gen (S. 6) zu flüchten. Die Numantiner, von dem Aufbruch in Kenntniss gesetzt, drängten der fliehenden Armee nach und um- zingelten sie; es blieb nur die Wahl mit dem Schwert in der Hand sich durchzuschlagen oder auf die von den Numantinern ge- stellten Bedingungen Frieden zu schliessen. Mehr als der Consul, der persönlich ein Ehrenmann, aber schwach und wenig bekannt war, bewirkte Tiberius Gracchus, der als Quaestor im Heere diente, durch sein von dem Vater, dem weisen Ordner der Ebro- provinz, auf ihn vererbtes Ansehen bei den Keltiberern, dass die Numantiner sich mit einem billigen von allen Stabsoffizieren be- schworenen Friedensvertrag genügen liessen. Allein der Senat rief nicht bloss den Feldherrn sofort zurück, sondern liess auch nach langer Berathung bei der Bürgerschaft darauf antragen den Vertrag zu behandeln wie einst den caudinischen, das heisst ihm die Ratification zu verweigern und die Verantwortlichkeit dafür auf diejenigen abzuwälzen, die ihn geschlossen hatten. DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. Von Rechtswegen hätten dies sämmtliche Offiziere sein müssen, die den Vertrag beschworen hatten; allein Gracchus und die übrigen wurden durch ihre Verbindungen gerettet; Mancinus allein, der nicht den Kreisen der höchsten Aristokratie angehörte, ward bestimmt für eigene und fremde Schuld zu büssen. Seiner Insignien entkleidet ward der römische Consular zu den feindli- chen Vorposten geführt und da die Numantiner ihn anzunehmen verweigerten, um nicht auch ihrerseits den Vertrag als nichtig anzuerkennen, stand der ehemalige Oberfeldherr im Hemd und die Hände auf den Rücken gebunden einen Tag lang vor den Thoren von Numantia, Freunden und Feinden ein klägliches Schauspiel. Jedoch für Mancinus Nachfolger, seinen Collegen im Consulat Marcus Aemilius Lepidus schien die bittere Lehre völ- lig verloren. Während die Verhandlungen über den Vertrag mit Mancinus in Rom schwebten, griff er unter nichtigen Vorwänden, eben wie sechszehn Jahr zuvor Lucullus, das freie Volk der Vac- caeer an und begann in Gemeinschaft mit dem Feldherrn der jenseitigen Provinz Pallantia zu belagern (618). Ausdrücklich befahl ihm ein Senatsbeschluss von dem Krieg abzustehen; nichts- destoweniger setzte er, unter dem Vorwand, dass die Umstände in- zwischen sich geändert hätten, die Belagerung fort. Allein Lepidus war als Soldat nicht besser denn als Bürger; nachdem er lange vor der grossen und festen Stadt gelagert hatte und ihm in dem rauhen feindlichen Land die Zufuhr ausgegangen war, musste er mit Zurücklassung aller Verwundeten und Kranken den Rückzug beginnen, auf dem die verfolgenden Pallantiner die Hälfte seiner Soldaten aufrieben und, wenn sie die Verfolgung nicht zu früh abgebrochen hätten, das schon in voller Auflösung begriffene rö- mische Heer wahrscheinlich ganz vernichtet haben würden. Da- für ward denn dem hochgebornen General bei seiner Heimkehr eine Geldbusse auferlegt. Seine Nachfolger Lucius Furius Philus (618) und Gaius Calpurnius Piso (619) hatten wieder gegen die Numantiner Krieg zu führen und da sie eben gar nichts thaten, kamen sie glücklich ohne Niederlage heim. Selbst die rö- mische Regierung fing endlich an einzusehen, dass man so nicht länger fortfahren könne; man entschloss sich die Bezwin- gung der kleinen spanischen Landstadt ausserordentlicher Weise dem ersten Feldherrn Roms, Scipio Aemilianus zu übertragen. Allein selbst ihm wurden die Geldmittel zur Kriegsführung nur in sehr knapper Weise verwilligt, die verlangte Erlaubniss aber Sol- daten auszuheben geradezu verweigert, wobei Coterieintriguen und die Furcht der souveränen Bürgerschaft lästig zu werden VIERTES BUCH. KAPITEL I. zusammengewirkt haben mögen. Indess begleitete ihn freiwillig eine grosse Anzahl von Freunden und Clienten, unter ihnen sein Bruder Maximus Aemilianus, der vor einigen Jahren mit Aus- zeichnung gegen Viriathus commandirt hatte. Gestützt auf diese zuverlässige Schaar, die als Feldherrnwache constituirt ward, be- gann Scipio das tief zerrüttete Heer zu reorganisiren (620). Vor allen Dingen musste der Tross das Lager räumen — es fan- den sich bis 2000 Dirnen und eine Unzahl Wahrsager und Pfaf- fen von allen Sorten — und da der Soldat zum Fechten un- brauchbar war, musste er wenigstens schanzen und mar- schiren. Den ersten Sommer vermied der Feldherr jeden Kampf mit den Numantinern; er begnügte sich die Vorräthe in der Um- gegend zu vernichten und die Vaccaeer, die den Numantinern Korn verkauften, zu züchtigen und zur Anerkennung der Ober- hoheit Roms zu zwingen. Erst gegen den Winter zog Scipio sein Heer um Numantia zusammen; ausser dem numidischen Contin- gent von Reitern, Fusssoldaten und zwölf Elephanten unter An- führung des Prinzen Iugurtha und den zahlreichen spanischen Zuzügen waren es vier Legionen, überhaupt eine Heermasse von 60000 Mann, die eine Stadt einschlossen mit einer waffenfähigen Bürgerschaft von höchstens 8000 Köpfen. Dennoch boten die Belagerten oftmals den Kampf an; allein Scipio, wohl erkennend, dass die vieljährige Zuchtlosigkeit nicht mit einem Schlag sich ausrotten lasse, verweigerte jedes Gefecht, und wo es dennoch bei den Ausfällen der Belagerten dazu kam, rechtfertigte die feige kaum durch das persönliche Erscheinen des Feldherrn gehemmte Flucht der Legionarier diese Taktik nur zu sehr. Nie hat ein Feldherr seine Soldaten verächtlicher behandelt als Scipio die numantinische Armee, der er nicht bloss mit bitteren Reden, sondern vor allem durch die That bewies, was er von ihr halte. Zum ersten Mal führten die Römer, wo es nur an ihnen lag das Schwert zu brauchen, den Kampf mit Hacke und Spaten. In dem ganzen Umfang der Stadtmauern von reichlich einer hal- ben deutschen Meile ward eine doppelt so ausgedehnte, mit Mauern, Thürmen und Gräben versehene zwiefache Umwallungs- linie aufgeführt und auch der Duerofluss, auf dem den Belagerten anfangs noch durch kühne Schiffer und Taucher einige Vorräthe zugekommen waren, endlich abgesperrt. So musste die Stadt, die zu erstürmen man nicht wagte, durch Hunger erdrückt wer- den, um so mehr als es der Bürgerschaft nicht möglich gewesen war sich während des letzten Sommers zu verproviantiren. Bald litten die Numantiner Mangel an Allem. Einer ihrer kühnsten DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. Männer Retogenes schlug sich mit wenigen Begleitern durch die feindlichen Linien durch und seine rührende Bitte die Stamm- genossen nicht hülflos untergehen zu lassen war wenigstens in einer der Arevakerstädte, in Lutia von grosser Wirkung. Bevor aber die Bürger von Lutia sich entschlossen hatten, erschien Scipio, benachrichtigt von den römisch Gesinnten in der Stadt, mit Uebermacht vor ihren Mauern und zwang die Behörden ihm die Führer der Bewegung, vierhundert der trefflichsten Jüng- linge auszuliefern, denen auf Befehl des römischen Feldherrn sämmtlich die Hände abgehauen wurden. Die Numantiner, also der letzten Hoffnung beraubt, sandten an Scipio um über die Unterwerfung zu verhandeln und riefen den tapfern Mann an der Tapferen zu schonen; allein als die rückkehrenden Boten mel- deten, dass Scipio unbedingte Ergebung verlange, wurden sie von der wüthenden Menge zerrissen und eine neue Frist verfloss, bis Hunger und Seuchen ihr Werk vollendet hatten. Endlich kam in das römische Hauptquartier eine zweite Botschaft, dass die Stadt jetzt bereit sei auf Gnade und Ungnade sich zu unter- werfen; als demnach die Bürgerschaft angewiesen wurde am fol- genden Tag vor den Thoren zu erscheinen, bat sie um einige Tage Frist, um denjenigen Bürgern, die den Untergang der Frei- heit nicht zu überleben beschlossen hätten, Zeit zum Sterben zu gestatten. Sie ward ihnen gewährt und nicht Wenige benutzten sie. Endlich erschien der elende Rest vor den Thoren. Scipio las funfzig der Ansehnlichsten aus um sie in seinem Triumphe auf- zuführen; die übrigen wurden in die Sclaverei verkauft, die Stadt dem Boden gleichgemacht, ihr Gebiet unter die Nachbarstädte vertheilt. Das geschah im Herbst 621, funfzehn Monate nach- dem Scipio den Oberbefehl übernommen hatte. — Mit Numan- tias Fall war die hie und da noch sich regende Opposition gegen Rom in der Wurzel getroffen; militärische Spaziergänge und Geldbussen reichten aus um die römische Oberherrschaft im gan- zen diesseitigen Spanien zur Anerkennung zu bringen. Auch im jenseitigen ward durch die Ueberwindung der Lu- sitaner die römische Herrschaft befestigt und ausgedehnt. Der Consul Decimus Junius Brutus, der an Caepios Stelle trat, sie- delte die kriegsgefangenen Lusitaner an in der Nähe von Sagunt und gab ihrer neuen Stadt Valentia (Valencia) gleich Carteia la- tinische Verfassung (616); er durchzog ferner (616-618) in verschiedenen Richtungen die iberische Westküste und gelangte zuerst von den Römern an das Gestade des atlantischen Meers. Die von ihren Bewohnern, Männern und Frauen, hartnäckig Röm. Gesch. II. 2 VIERTES BUCH. KAPITEL I. vertheidigten Städte der Lusitaner wurden durch ihn bezwungen und die bis dahin unabhängigen Gallaeker nach einer grossen Schlacht, in der ihrer 50000 gefallen sein sollen, mit der römi- schen Provinz vereinigt. Nach Unterwerfung der Vaccaeer, Lu- sitaner und Gallaeker war jetzt mit Ausnahme der Nordküste die ganze Halbinsel wenigstens dem Namen nach den Römern unterthan; es erschien eine senatorische Commission um im Ein- vernehmen mit Scipio das neu gewonnene Provinzialgebiet rö- misch zu ordnen, und Scipio that was er konnte um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik seiner Vorgänger zu beseitigen, wie denn zum Beispiel die Kaukaeer, deren schmachvolle Miss- handlung durch Lucullus er neunzehn Jahre zuvor als Kriegs- tribun mit hatte ansehen müssen, von ihm eingeladen wur- den in ihre Stadt zurückzukehren und sie wieder aufzubauen. Es begann wiederum für Spanien eine bessere Zeit. Die Un- terdrückung des Seeraubes, der auf den Balearen gefährliche Schlupfwinkel fand, durch Quintus Caecilius Metellus Besetzung dieser Inseln im J. 631 war dem Aufblühen des spanischen Handels ungemein förderlich und auch sonst waren die frucht- baren und von einer dichten in der Schleuderkunst unüber- troffenen Bevölkerung bewohnten Inseln ein werthvoller Be- sitz. Wie zahlreich schon damals die lateinisch redende Bevölke- rung auf der Halbinsel war, beweist die Ansiedlung von 3000 spanischen Lateinern in den Städten Palma und Pollentia (Pol- lenza) auf den neugewonnenen Inseln. Trotz mancher schwerer Missstände bewahrte die römische Verwaltung Spaniens im Gan- zen den Stempel, den die catonische Zeit und zunächst Tiberius Gracchus ihr aufgeprägt hatten. Das spanische Gebiet der Rö- mer hatte zwar von den Ueberfällen der halb oder gar nicht be- zwungenen Stämme des Nordens und Westens nicht wenig zu leiden; bei den Lusitanern namentlich that die ärmere Jugend re- gelmässig sich in Räuberbanden zusammen und brandschatzte in hellen Haufen die Landsleute oder die Nachbarn, wesshalb noch in viel späterer Zeit die einzeln gelegenen Bauerhöfe in dieser Gegend festungsartig angelegt und im Nothfall vertheidigungs- fähig waren. Es gelang den Römern nicht diesem Räuberwesen in den unwirthlichen und schwer zugänglichen lusitanischen Ber- gen ein Ende zu machen. Aber die bisherigen Grenzkriege nah- men doch mehr und mehr den Charakter des Bandenunfugs an, den jeder leidlich tüchtige Statthalter mit den gewöhnlichen Mit- teln niederzuhalten vermochte, und trotz dieser Heimsuchung war Spanien unter allen römischen Gebieten das blühendste und am DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. besten organisirte Land; das Zehntensystem und die Mittelsmän- ner warendaselbst unbekannt, die Bevölkerung zahlreich und die Landschaft reich an Korn und Vieh. In einem weit unleidlicheren Mittelzustand zwischen formel- ler Souveränetät und thatsächlicher Unterthänigkeit befanden sich die africanischen, griechischen und asiatischen Staaten, welche durch die Kriege der Römer gegen Makedonien und Syrien und deren Consequenzen in den Kreis der römischen Hegemonie ge- zogen worden waren. Der freie Staat bezahlt den Preis seiner Selbstständigkeit nicht zu theuer, indem er die Leiden des Krie- ges auf sich nimmt; der Staat, der die Selbstständigkeit einge- büsst hat, mag wenigstens einigen Ersatz darin finden, dass der Schutzherr ihm Ruhe schafft vor seinen Nachbarn. Allein diese Clientelstaaten Roms hatten weder Selbstständigkeit noch Frie- den. In Africa bestand zwischen Karthago und Numidien that- sächlich ein ewiger Grenzkrieg. In Aegypten war zwar der Suc- cessionsstreit der beiden Brüder Ptolemaeos Philometor und Pto- lemaeos des Dicken durch römischen Schiedsspruch geschlichtet; allein nichtsdestoweniger führten die neuen Herren von Aegypten und von Kyrene Krieg um den Besitz von Kypros. In Asien waren nicht bloss die meisten Königreiche, Bithynien, Kappadokien, Sy- rien, gleichfalls durch Erbfolgestreitigkeiten und dadurch hervor- gerufene Interventionen der Nachbarstaaten innerlich zerrissen, sondern es wurden auch vielfache und schwere Kriege geführt zwi- schen den Attaliden und den Galatern, zwischen den Attaliden und den bithynischen Königen, ja zwischen Rhodos und Kreta. Ebenso glimmten im eigentlichen Hellas die dort landüblichen zwerghaf- ten Fehden und selbst das sonst so ruhige makedonische Land verzehrte sich in dem inneren Hader seiner neuen demokrati- schen Verfassungen. Es war die Schuld der Herrscher wie der Beherrschten, dass die letzte Lebenskraft und der letzte Wohl- stand der Nationen in diesen ziellosen Fehden vergeudet ward. Die Clientelstaaten hätten einsehen müssen, dass der Staat, der nicht gegen jeden, überhaupt nicht Krieg führen kann und dass, da der Besitzstand und die Machtstellung all dieser Staaten that- sächlich unter römischer Garantie stand, ihnen bei jeder Diffe- renz nur die Wahl blieb entweder mit den Nachbarn in Güte sich zu vergleichen oder die Römer zum Schiedsspruch aufzufordern. Wenn die achäische Tagsatzung von Rhodiern und Kretern um Bundeshülfe gemahnt ward und ernstlich über deren Absendung berathschlagte (601), so war dies einfach eine politische Posse; der Satz, den der Führer der römischgesinnten Partei da- 2* VIERTES BUCH. KAPITEL I. mals aufstellte, dass es den Achäern nicht mehr freistehe ohne Erlaubniss der Römer Krieg zu führen, drückte, freilich mit übel- klingender Schärfe, die einfache Wahrheit aus, dass die formelle Souveränetät der Dependenzstaaten eben nur eine formelle war und jeder Versuch dem Schatten Leben zu verleihen nothwendig dahin führen musste auch den Schatten zu vernichten. Aber ein Tadel schwerer als der gegen die Beherrschten ist gegen die herrschende Gemeinde zu richten. Es ist für den Menschen wie für den Staat eine schwere Aufgabe in die eigene Bedeutungslo- sigkeit sich zu finden; des Machthabers Pflicht und Recht ist es entweder die Herrschaft aufzugeben oder durch Entwickelung einer imponirenden materiellen Ueberlegenheit die Beherrschten zur Resignation zu nöthigen. Der römische Senat that kei- nes von beiden. Von allen Seiten angerufen und bestürmt unterliess der Senat nicht beständig in den Gang der africani- schen, hellenischen, asiatischen, ägyptischen Angelegenheiten einzugreifen; allein er that dies in einer so unsteten und schlaf- fen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung gewöhnlich noch ärger ward als sie schon war. Es war die Zeit der Commissionen. Beständig gingen Beauftragte des Senats nach Karthago und Alexandreia, an die achäische Tagsatzung und die Höfe der vorderasiatischen Herren; sie untersuchten, inhibirten, berichteten und dennoch ward in den wichtigsten Dingen nicht selten ohne und gegen den Willen des Senats entschieden. Es konnte geschehen, dass Kypros, welches der Senat dem kyrenäi- schen Reich zugeschieden hatte, nichts desto weniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben ihn von den Römern zugesprochen erhalten zu haben, während ihm derselbe in der That vom Senate aus- drücklich abgeschlagen und er selbst nur durch Bannbruch von Rom entkommen war; ja dass die offenkundige Ermordung eines römischen Commissars, der im Auftrag des Senats vormundschaft- lich das Regiment von Syrien führte, gänzlich ungeahndet hinging. Die Asiaten wussten zwar sehr wohl, dass sie nicht im Stande seien, den römischen Legionen zu widerstehen; aber sie wussten nicht minder, wie wenig der Senat geneigt war den Bürgern Marsch- befehl nach dem Euphrat oder dem Nil zu ertheilen. So ging es in diesen fernen Landschaften zu wie in der Schulstube, wenn der Lehrer fern und schlaff ist; und Roms Regiment brachte die Völker zugleich um die Segnungen der Freiheit und die einer consequenten Hegemonie. Für die Römer selbst aber war die Lage der Dinge im Osten insofern bedenklich, als an ihrer so gut wie DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. preisgegebenen Nord- und Ostgrenze Reiche sich zu bilden ver- mochten, welche, gestützt auf die ausserhalb des Bereiches der römischen Hegemonie gelegenen Binnenlandschaften und im Ge- gensatz gegen die schwachen römischen Clientelstaaten, zu einer früher oder später mit der römischen rivalisirenden Machtent- wickelung gelangten. Allerdings schirmte hiegegen einigermassen der überall zerspaltene und nirgends einer grossartigen staatli- chen Entwickelung günstige Zustand der angrenzenden Nationen; aber dennoch erkennt man namentlich in der Geschichte des Ostens sehr deutlich, was die Folge davon war, dass in dieser Zeit nicht mehr die Phalanx des Seleukos und noch nicht die Legio- nen des Augustus am Euphrat standen. — Diesem Zustand ein Ende zu machen war hohe Zeit. Das einzig mögliche Ende aber war die Verwandlung der Clientelstaaten in römische Aemter, was um so eher geschehen konnte, als ja die römische Provinzialver- fassung wesentlich nur die militärische Gewalt in der Hand des römischen Vogts zusammenfasste und Verwaltung und Gerichte in der Hauptsache den Gemeinden blieben oder doch bleiben soll- ten, also was von der alten politischen Selbstständigkeit über- haupt noch lebensfähig war, sich in der Form der Gemeinde- freiheit bewahren liess. Zu verkennen war die Nothwendigkeit dieser administrativen Reform nicht wohl; es fragte sich nur, ob der Senat das Nothwendige klar einzusehen und energisch durch- zuführen den Muth und die Macht haben oder die Verwaltungs- reform in der Ausführung verkümmern lassen werde. Blicken wir zunächst auf Africa. Die von den Römern in Libyen gegründete Ordnung der Dinge ruhte wesentlich auf dem Gleichgewicht des Nomadenreiches Massinissas und der Stadt Karthago. Während jenes unter Massinissas durchgreifendem und klugem Regiment sich erweiterte, befestigte und civilisirte (I, 493), ward auch Karthago durch die blossen Folgen des Frie- densstandes wenigstens an Reichthum und Volkszahl wieder was es auf der Höhe seiner politischen Macht gewesen war. Die Rö- mer sahen mit übel verhehlter neidischer Furcht die wie es schien unverwüstliche Blüthe der alten Nebenbuhlerin; hatten sie bisher den beständig fortgesetzten Uebergriffen Massinissas gegenüber derselben jeden ernstlichen Schutz verweigert, so fin- gen sie jetzt an offen zu Gunsten des Nachbarn zu interveniren. Der seit mehr als dreissig Jahren zwischen der Stadt und dem König schwebende Streit über den Besitz der Landschaft Empo- ria an der kleinen Syrte, einer der fruchtbarsten des karthagi- schen Gebiets, ward endlich (um 593) von römischen Commis- VIERTES BUCH. KAPITEL I. sarien dahin entschieden, dass die Karthager die noch in ihrem Besitz verbliebenen Städte dieser Landschaft zu räumen und als Entschädigung für die widerrechtliche Nutzung des Gebiets 500 Talente (860000 Thlr.) an den König zu zahlen hätten. Die Folge war, dass Massinissa sofort sich eines andern kartha- gischen Bezirks an der Westgrenze des karthagischen Gebiets, der Stadt Tusca und der grossen Felder am Bagradas, bemäch- tigte; den Karthagern blieb nichts übrig als abermals in Rom einen hoffnungslosen Prozess anhängig zu machen. Nach lan- gem und wahrscheinlich absichtlichem Zögern erschien in Africa eine zweite Commission; als die Karthager von derselben eine eingehende Erörterung verlangten und auf den ohne genaue vor- gängige Untersuchung der Rechtsfrage von der Commission zu fällenden Schiedsspruch nicht unbedingt compromittiren wollten, kehrten die Commissare ohne die Sache erledigt zu haben wie- der zurück nach Rom. Aber in einer andern Hinsicht war diese Sendung von entscheidenden Folgen. An ihrer Spitze stand der alte Marcus Cato, damals vielleicht der einflussreichste Mann im Senat und als Veteran aus dem hannibalischen Kriege noch von dem vollen Pönerhass und der vollen Pönerfurcht durchdrun- gen. Betroffen und missgünstig sah er mit eigenen Augen den blühenden Zustand der Erbfeinde Roms, die reiche Landschaft und die wogenden Gassen, die gewaltigen Waffenvorräthe in den Zeughäusern und das reiche Flottenmaterial; schon sah er im Geiste einen zweiten Hannibal all diese Hülfsmittel gegen Rom verwenden. In seiner ehrlichen und mannhaften, aber durchaus bornirten Weise kam er zu dem Ergebniss, dass Rom nicht eher gesichert sein werde, als bis Karthago vom Erdboden verschwun- den sei, und entwickelte nach seiner Heimkehr diese Ansicht so- fort im Senat. Dort widersetzten die freier blickenden Männer der Aristokratie, namentlich Scipio Nasica, sich dieser kümmer- lichen Politik mit grossem Ernst und entwickelten die Blindheit der Besorgnisse vor einer Kaufstadt, deren phönikische Bewoh- ner mehr und mehr der kriegerischen Künste und Gedanken sich entwöhnten, die vollkommene Verträglichkeit der Existenz dieser reichen Handelsstadt mit der politischen Suprematie Roms. Selbst die Umwandlung Karthagos in eine römische Provinzialstadt wäre ausführbar, ja verglichen mit dem gegenwärtigen Zustand den Phönikern selbst vielleicht nicht unwillkommen gewesen. Indess Cato wollte eben nicht die Unterwerfung, sondern geradezu den Untergang der verhassten Stadt. Seine Politik fand wie es scheint Bundesgenossen theils an den Staatsmännern, die geneigt wa- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. ren, die überseeischen Gebiete in unmittelbare Abhängigkeit von Rom zu bringen, theils und vor allem an dem mächtigen Einfluss der römischen Banquiers und Grosshändler, denen nach der Ver- nichtung der reichen Geld- und Handelsstadt die Erbschaft der- selben zufallen musste. Die Majorität beschloss bei der ersten pas- senden Gelegenheit — eine solche abzuwarten forderte die Rück- sicht auf die öffentliche Meinung — den Krieg mit Karthago oder vielmehr die Zerstörung der Stadt durchzusetzen. — Eine Veranlas- sung blieb nicht lange aus. Die erbitternden Rechtsverletzungen von Seiten Massinissas und der Römer brachten in Karthago die Patriotenpartei an das Regiment, welche ähnlich der achäischen zwar nicht daran dachte gegen die römische Suprematie sich aufzulehnen, aber wenigstens die den Karthagern vertragsmässig zustehenden Rechte gegen Massinissa wenn nöthig mit den Waf- fen zu vertheidigen entschlossen war. Geführt von Hamilkar dem Samniten und Karthalo verbannte sie vierzig der entschie- densten Anhänger Massinissas aus der Stadt und liess das Volk schwören ihnen unter keiner Bedingung je die Rückkehr zu ge- statten; zugleich bildete sie zur Abwehr gegen die von Massi- nissa zu erwartenden Angriffe aus den freien Numidiern ein star- kes Heer unter Arkobarzanes, dem Enkel des Syphax (um 600). Massinissa indess war klug genug jetzt nicht zu rüsten, sondern sich wegen des streitigen Gebiets am Bagradas unbe- dingt dem Schiedsspruch der Römer zu unterwerfen; und so konnte man römischer Seits mit einigem Schein behaupten, dass die karthagischen Rüstungen gegen die Römer gerichtet sein müssten, und auf sofortige Entlassung des Heeres und Vernich- tung der Flottenvorräthe dringen. Der karthagische Rath wollte einwilligen, allein die Menge verhinderte die Ausführung des Be- schlusses und die römischen Boten, die diesen Bescheid nach Karthago überbracht hatten, schwebten in Lebensgefahr. Massi- nissa sandte seinen Sohn Gulussa nach Rom um über die fort- dauernden Vorbereitungen Karthagos für den Land- und den Seekrieg zu berichten und die Kriegserklärung zu beschleunigen; nachdem noch einmal eine Gesandtschaft von zehn Männern es bestätigt hatte, dass in Karthago in der That gerüstet werde (602), verwarf der Senat zwar die unbedingte Kriegserklärung, die Cato begehrte, beschloss aber in geheimer Sitzung, dass der Krieg er- klärt sein solle, wenn die Karthager sich nicht dazu verstehen wür- den ihr Heer zu entlassen und ihr Flottenmaterial zu verbrennen. Inzwischen hatte in Africa der Kampf bereits begonnen. Massi- nissa sandte die von den Karthagern verbannten Leute unter VIERTES BUCH. KAPITEL I. Geleitschaft seines Sohnes Gulussa nach der Stadt zurück. Da die Karthager ihnen die Thore schlossen, auch von den heim- kehrenden Numidiern einige erschlugen, begann Massinissa den Krieg, und die karthagische Patriotenpartei nahm ihn auf. Indess Hasdrubal der Samnite, der an die Spitze ihrer Armee trat, war einer der gewöhnlichen Heerverderber, die die Karthager zu Feld- herren zu machen pflegten; im Feldherrnpurpur einherstolzirend wie ein Theaterkönig und seines stattlichen Bauches auch im La- ger pflegend war der eitle und schwerfällige Mann wenig geeignet den Helfer zu machen in einer Bedrängniss, die vielleicht selbst Hannibals Geist und Hannibals Arm nicht mehr hätten abwenden können. Vor den Augen des Scipio Aemilianus, der als Kriegs- tribun der spanischen Armee an Massinissa gesandt worden war, um Elephanten nach Spanien zu führen und von einem Berge herab ‚wie Zeus vom Ida‘ der Schlacht zuschaute, lieferten die Kar- thager und die Numidier sich ein grosses Treffen, in welchem jene, obwohl durch 6000 von unzufriedenen Hauptleuten Massinissas ihnen zugeführte numidische Reiter verstärkt und an Zahl dem Feinde überlegen, dennoch den Kürzern zogen. Scipio versuchte auf Anrufen der Karthager den Frieden zu vermitteln; sie erbo- ten sich zu Gebietsabtretungen und Geldzahlungen, allein an ihrer Weigerung die Ueberläufer auszuliefern scheiterte das Friedens- geschäft. Bald nachher sah Hasdrubal sich genöthigt auf jede von Massinissa gestellte Bedingung zu capituliren: auf Auslieferung der Ueberläufer, Rückkehr der Verbannten, Abgabe der Waffen, Ab- zug unter dem Joch, Zahlung von jährlich 100 Talenten (170000 Thlr.) für die nächsten funfzig Jahre ging er ein: dennoch ward der Vertrag von den Numidiern nicht gehalten, sondern der entwaffnete Rest des karthagischen Heeres auf der Heimkehr von ihnen zusammengehauen. — Die Römer, die den Krieg durch ihre Gesandten zu hemmen sich wohl gehütet hat- ten, hatten jetzt was sie begehrten: einen brauchbaren Kriegsgrund — denn die Bestimmungen des Vertrags nicht gegen römische Bundesgenossen noch ausserhalb der eigenen Grenzen Krieg zu führen (I, 478) waren jetzt allerdings von den Karthagern über- treten worden — und einen bereits im Voraus geschlagenen Geg- ner. Schon wurden die italischen Contingente nach Rom gemahnt und die Schiffe zusammenberufen; jeden Augenblick konnte man die Kriegserklärung erwarten. Die Karthager boten alles auf den drohenden Schlag abzuwenden. Die Führer der Patriotenpartei, Hasdrubal und Karthalo wurden zum Tode verurtheilt und eine Gesandtschaft nach Rom geschickt um auf sie die Verantwortung DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. zu wälzen. Allein zugleich trafen Boten von Utica, der zweiten Stadt der libyschen Phöniker, dort ein, welche Vollmacht hatten ihre Gemeinde den Römern völlig zu eigen zu geben — mit die- ser zuvorkommenden Unterwürfigkeit verglichen schien es fast Trotz, dass die Karthager sich begnügt hatten die Hinrichtung ihrer angesehensten Männer unverlangt anzuordnen. Der Senat erklärte, dass die Entschuldigung der Karthager unzureichend befunden sei; auf die Frage, was denn genügen werde, hiess es, das sei den Karthagern ja bekannt. Freilich konnte man es wis- sen, was die Römer wollten; allein es schien doch wieder un- möglich zu glauben, dass nun wirklich für die liebe Heimathstadt die letzte Stunde gekommen sei. Noch einmal gingen karthagi- sche Sendboten, diesmal ihrer dreissig und mit unbeschränkter Vollmacht, nach Rom. Als sie ankamen, war bereits der Krieg er- klärt (Anf. 605) und das doppelte Consularheer eingeschifft; doch versuchten sie durch vollständige Unterwerfung den Sturm noch jetzt zu beschwören. Der Senat beschied sie, dass Rom be- reit sei der karthagischen Gemeinde ihr Gebiet, ihre städtische Freiheit und ihr Landrecht, ihr Gemeinde- und Privatvermögen zu garantiren, wofern sie den so eben nach Sicilien abgegange- nen Consuln binnen Monatfrist in Lilybaeon 300 Geisseln aus den Kindern der regierenden Familien stellen und die weiteren Befehle erfüllen würden, die ihnen die Consuln nach ihrer In- struction würden zugehen lassen. Man hat den Bescheid zwei- deutig genannt; sehr verkehrt, wie schon damals klarblickende Männer selbst unter den Karthagern hervorhoben. Dass alles was man nur begehren konnte, garantirt ward mit einziger Aus- nahme der Stadt, und dass keine Rede davon war die Einschif- fung der Truppen nach Africa zu sistiren, zeigte sehr deutlich, was man beabsichtigte; der Senat verfuhr mit fürchterlicher Härte, aber er gab sich keineswegs den Anschein begnadigen zu wollen. Indess man wollte in Karthago nicht sehen; es fand sich kein Staatsmann, der die haltlose städtische Menge entweder zum vollen Widerstand oder zur vollen Resignation zu begeistern vermocht hätte. Als man zugleich das entsetzliche Kriegsdecret und die erträgliche Geisselforderung vernahm, fügte man zu- nächst sich dieser und hoffte weiter, weil man den Muth nicht hatte es auszudenken, was es heisse einem Todfeinde sich auf jede Bedingung zu ergeben. Die Consuln sandten die Geisseln von Lilybaeon zurück nach Rom und beschieden die karthagi- schen Boten das Weitere in Africa zu vernehmen. Ohne Wider- stand erfolgte die Landung und wurden die geforderten Lebens VIERTES BUCH. KAPITEL I. mittel verabfolgt. Als im Hauptquartier vor Utica die gesammte Gerusia von Karthago erschien um die weiteren Befehle entgegen zu nehmen, begehrten die Consuln zunächst die Entwaffnung der Stadt. Auf die Frage der Karthager, wer sie sodann auch nur gegen ihre eigenen Ausgewanderten, gegen die auf 20000 Mann ange- schwollene Armee des dem Todesurtheil entronnenen Hasdrubal beschützen solle, ward ihnen erwiedert, dass dies die Sorge der Römer sein werde. Mit allem Flottenmaterial, allen Kriegsvorrä- then der öffentlichen Zeughäuser, allen im Privatbesitz befindli- chen Waffen — man zählte 3000 Wurfgeschütze und 200000 volle Rüstungen — erschien demnach der Rath der Stadt gehor- sam vor den Consuln und fragte an, ob noch Weiteres begehrt werde. Da erhob sich der Consul Lucius Marcius Censorinus und eröffnete dem Rath, dass in Gemässheit der vom Senat erlas- senen Instruction die bisherige Stadt der Karthager zerstört wer- den müsse, den Bewohnern aber freistehen solle sich wo sie sonst wollten auf ihrem Gebiet, jedoch mindestens zwei deutsche Mei- len vom Meer entfernt, wiederum anzusiedeln. Dieser fürchter- liche Befehl rüttelte in den Phönikern die ganze soll man sagen hochherzige oder wahnwitzige Begeisterung auf, wie sie einst die Tyrier gegen Alexander und später die Juden gegen Vespasian bewiesen. Beispiellos wie die Geduld war, mit der diese Nation Knechtschaft und Druck zu ertragen vermochte, ebenso beispiel- los war jetzt, wo es sich nicht um Staat und Freiheit handelte, sondern um den eigenen geliebten Boden der Vaterstadt und die altgewohnte theure Meeresheimath, die rasende Empörung der kaufmännischen und seefahrenden Bevölkerung. Von Hoffnung und Rettung konnte nicht die Rede sein; der politische Verstand gebot ohne Frage auch jetzt sich zu fügen — aber wie der Ruf des Fährmannes im Orkan verscholl die Stimme der Wenigen, welche mahnten das Unvermeidliche auf sich zu nehmen, in dem brausenden Wuthgeheul der Menge, die in ihrem wahnsinnigen Toben theils an den Beamten der Stadt sich vergriff, welche zur Auslieferung der Geisseln und Waffen gerathen hatten, theils die unschuldigen Träger der Botschaft, so viele von ihnen überhaupt heimzukehren gewagt hatten, die Schreckenskunde entgelten liess, theils die zufällig in der Stadt verweilenden Italiker zerriss, um wenigstens an diesen Rache zu nehmen für die Vernichtung der Heimath. Man beschloss nicht, sich zu wehren; wehrlos wie man war verstand sich dies von selbst. Die Thore wurden ge- schlossen, auf die von Wurfgeschossen entblössten Mauerzinnen Steine geschafft, der Oberbefehl an Hasdrubal den Tochtersohn DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. Massinissas übertragen, die Sclaven sämmtlich frei erklärt. Das Emigrantenheer unter Hasdrubal dem Samniten, das mit Aus- nahme der von den Römern besetzten Städte an der Ostküste Hadrumetum, Kleinleptis, Thapsus und Achulla und der Stadt Utica das ganze karthagische Gebiet inne hatte und für die Ver- theidigung eine unschätzbare Stütze bot, ward ersucht der Ge- meinde seinen Beistand in dieser höchsten Noth nicht zu versa- gen. Zugleich versuchte man, in echt phönikischer Weise die grenzenloseste Erbitterung unter dem Mantel der Demuth ver- steckend, den Feind zu täuschen. Es ging eine Botschaft an die Consuln, um dreissigtägigen Waffenstillstand zur Absendung einer Gesandtschaft nach Rom zu erbitten. Die Karthager wussten wohl, dass die Feldherren diese schon früher abgeschlagene Bitte weder gewähren wollten noch konnten; allein die Consuln wur- den dadurch bestärkt in der natürlichen Voraussetzung, dass nach dem ersten Ausbruch der Verzweiflung die gänzlich wehr- lose Stadt sich fügen werde, und verschoben desshalb den An- griff. Die kostbare Zwischenzeit ward benutzt um Wurf- geschütze und Rüstungen herzustellen; Tag und Nacht ward ohne Unterschied des Alters und Geschlechts an Maschinen und Waffen gezimmert und gehämmert; um Balken und Me- tall zu erlangen wurden die öffentlichen Gebäude niedergeris- sen; um die für die Wurfgeschütze unentbehrlichen Sehnen her- zustellen schoren die Frauen sich das Haar; in unglaublich kur- zer Zeit waren die Mauern und die Männer wieder bewehrt. Dass dies alles geschehen konnte, ohne dass die wenigen Meilen entfern- ten Consuln etwas davon erfuhren, ist nicht der am wenigsten wunderbare Zug in dieser wunderbaren von einem wahrhaft genialen, ja dämonischen Volkshass getragenen Bewegung. Als end- lich des Wartens müde die Consuln aus dem Lager bei Utica auf- brachen und bloss mit Leitern die nackten Mauern ersteigen zu können meinten, fanden sie mit Staunen und Schrecken die Zin- nen aufs neue mit Katapelten gekrönt und die grosse volkreiche Stadt, welche man gleich einem offenen Flecken zu besetzen ge- hofft hatte, fähig und bereit sich bis auf den letzten Mann zu vertheidigen. Karthago war sehr fest durch die Natur seiner Lage Der Zug der Küste ist im Lauf der Jahrhunderte so verändert wor- den, dass man an der alten Stätte die ehemaligen Localverhältnisse nur un- vollkommen wiedererkennt. Den Namen der Stadt bewahrt das Cap Kar- tadschena, auch von dem dort befindlichen Heiligengrab Ras Sidi bu Said ge- wie VIERTES BUCH. KAPITEL I. durch die Kunst seiner gar oft auf den Schutz ihrer Mauern an- gewiesenen Bewohner. Im Innern des weiten tunesischen Golfs, den westlich Cap Farina, östlich Cap Bon begrenzt, lag die Stadt auf einer in den Golf vorspringenden Landspitze, die an drei Sei- ten vom Meer umflossen war und nur gegen Westen durch einen etwa eine halbe Meile breiten niedrigen Landstreifen mit dem Fest- land zusammenhing. Der ziemlich steile Abfall der Halbinsel ge- gen die See und deren zahlreiche Klippen und Untiefen deckten nach Norden und Osten die Stadt sicherer als Mauern gegen je- den Angriff. An der West- oder Landseite schloss die Citadelle, die Byrsa (syrisch Birtha=Burg) die Stadt, so dass ihre Aussen- mauer zugleich die Stadtmauer bildete, ähnlich wie in Rom die Felsenwand des Capitols. Auf diese Mauer, durch deren Thore die ganze karthagische Landcommunication auf den beiden Haupt- strassen nach Utica und nach Tunis sich bewegte, war alles ver- wandt, was die damalige Befestigungskunst vermochte: in drei Terrassen, jede 40 Ellen hoch und 22 breit, erhob sie sich und gewährte in ihren beiden Stockwerken zugleich Stallungen für Elephanten und Pferde und Quartier für die Besatzung. Hinter ihr stieg der steile Burgfelsen empor, dessen obere Fläche von 2000 Doppelschritten im Umfang den gewaltigen auf einem Un- terbau von sechzig Stufen ruhenden Tempel des Heilgottes trug. Endlich die Südseite der Stadt bespülte theils der seichte tune- sische See im Südwesten, den eine von der karthagischen Halb- insel südwärts auslaufende schmale und niedrige Landzunge Sie trägt jetzt das Fort Goletta. fast gänzlich von dem Golfe schied, theils im Südosten der offene Golf. An dieser letzten Stelle befand sich der Doppelhafen der Stadt, ein Werk von Menschenhand: der äussere oder der Han- delshafen, von dessen nur 70 Fuss breiter Mündung nach bei- den Seiten breite Quais am Wasser sich hinzogen und der innere oder der Kriegshafen (Kothon, d. h. ‚der kleine‘ Hafen genannt), in den man durch den äusseren gelangte. Zwischen beiden ging die Stadtmauer durch, die von da wo die Byrsa den tunesischen See berührte ostwärts sich wendend die Landzunge und den Aussen- hafen aus-, dagegen den Kriegshafen einschloss, so dass die Ein- fahrt in den letzteren gleich einem Thor verschliessbar gedacht werden muss. Unweit des Kriegshafens lag der Marktplatz, der durch drei enge Strassen mit der nach der Stadtseite offenen nannt, die in den Golf hineinragende östlichste Spitze der Halbinsel und ihr höchster 393 F. über dem Meer gelegener Punct. DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. Burg verbunden war. Ausserhalb dieser eigentlichen Stadt hatte ein ziemlich beträchtlicher grössentheils mit Landhäusern und wohlbewässerten Gärten gefüllter Raum im Norden der Halbinsel, die Aussenstadt Magalia, eine eigene an die Stadtmauer sich an- lehnende Umwallung. — Die schwierige Aufgabe eine so wohl- befestigte Stadt zu bezwingen wurde noch dadurch erschwert, dass theils die Menge der hauptstädtischen Bevölkerung — sie ward auf 700000 Köpfe angeschlagen — und das noch immer 800 Ortschaften umfassende und von der Emigrantenpartei gröss- tentheils beherrschte Gebiet, theils die zahlreichen mit Massinissa verfeindeten Stämme der ganz oder halb freien Libyer den Kar- thagern gestatteten sich nicht auf die Vertheidigung der Stadt zu beschränken, sondern zugleich ein zahlreiches Heer im Felde zu halten, welches bei der Verzweiflung der Menge und der Brauch- barkeit der leichten numidischen Reiterei nicht ausser Acht ge- lassen werden durfte. — Es hatten somit die Consuln eine kei- neswegs leichte Aufgabe zu lösen, als sie sich nun doch genöthigt sahen die Belagerung regelrecht zu beginnen. Marcus Manilius, der das Landheer befehligte, schlug sein Lager vorwärts der Land- zunge zwischen dem See und dem Golf, während Lucius Censori- nus mit der Flotte an dem See sich aufstellte und auf der Land- zunge selbst die Operationen begann. An dem andern Ufer des Sees bei der Festung Nepheris lagerte die karthagische Armee unter Hasdrubal und erschwerte den zum Holzfällen für den Ma- schinenbau ausgeschickten römischen Soldaten ihre Arbeit; na- mentlich der tüchtige Reiterführer Himilkon Phameas tödtete den Römern viele Leute. Indess stellte Censorinus auf der Land- zunge zwei grosse Sturmböcke her und brach mit ihnen Bresche an der schwächsten Stelle der Mauer; der Sturm indess musste, da es Abend geworden, verschoben werden und in der Nacht ge- lang es den Belagerten einen grossen Theil der Bresche zu füllen und durch einen Ausfall die römischen Maschinen so zu beschädigen, dass sie am nächsten Tage nicht weiter arbeiten konnten. Dennoch wagten die Römer den Sturm; allein sie fan- den die Bresche und die nächsten Mauerabschnitte und Häuser so stark besetzt und gingen so unvorsichtig vor, dass sie mit starkem Verlust zurückgeschlagen wurden und noch weit grössere Nachtheile erlitten haben würden, wenn nicht der Kriegstribun Scipio Aemilianus, den Ausgang des tollkühnen Wagnisses vor- hersehend, seine Leute vor den Mauern zusammengehalten und mit ihnen die Flüchtenden aufgenommen hätte. Noch viel weni- ger richtete Manilius gegen die unbezwingliche Burgmauer aus. VIERTES BUCH. KAPITEL I. So zog die Belagerung sich in die Länge. Die durch die Som- merhitze im Lager erzeugten Krankheiten, die Abreise des fähi- geren Feldherrn Censorinus, endlich die Verstimmung und Un- thätigkeit Massinissas, der begreiflicher Weise die Römer sehr ungern die längst begehrte Beute für sich selber nehmen sah, und bald darauf (Ende 605) der Tod des neunzigjährigen Königs brachten die Offensivoperationen der Römer völlig ins Stocken. Sie hatten genug zu thun um ihre Schiffe gegen die karthagi- schen Brander und ihr Lager gegen die nächtlichen Ueberfälle zu schützen und durch Anlegung eines Hafencastells und Streifzüge in die Umgegend Nahrung für Menschen und Pferde zu beschaf- fen. Zwei gegen Hasdrubal gerichtete Expeditionen blieben beide ohne Erfolg, ja die erste hätte bei der schlechten Führung auf dem schwierigen Terrain fast mit einer förmlichen Niederlage geendigt. So ruhmlos dieser Krieg für den Feldherrn wie für das Heer verlief, so glänzend that der Kriegstribun Scipio darin sich hervor. Er war es, der bei dem Nachtsturm der Feinde auf das römische Lager, mit einigen Reiterschwadronen ausrückend und den Feind in den Rücken fassend, ihn zum Umkehren nöthigte. Auf dem ersten Zug nach Nepheris machte er nach dem Fluss- übergang, der wider seinen Rath stattgefunden hatte und fast das Verderben des Heeres geworden wäre, durch einen verwege- nen Seitenangriff dem rückkehrenden Heer Luft und befreite eine schon verloren gegebene Abtheilung durch seinen aufopfernden Heldenmuth. Während die übrigen Offiziere, der Consul vor allem, durch ihre Wortlosigkeit die zum Uebertritt geneigten Städte und Parteiführer zurückschreckten, gelang es Scipio einen der tüchtigsten von diesen, Himilkon Phameas mit 2200 Reitern zum Uebertritt zu bestimmen. Endlich, nachdem er, den Auftrag des sterbenden Massinissa erfüllend, unter dessen drei Söhne, die Könige Micipsa, Gulussa und Mastanabal das Reich getheilt hatte, führte er in Gulussa einen seines Vaters würdigen Reiter- führer dem römischen Heer zu und half damit dem bisher empfind- lich gefühlten Mangel an leichter Reiterei ab. Sein feines und doch schlichtes Wesen, das mehr an seinen leiblichen Vater erinnerte als an den, dessen Namen er trug, bezwang selbst den Neid und im Lager wie in der Hauptstadt war Scipios Name auf allen Lip- pen. Selbst Cato, der nicht freigebig mit seinem Lobe war, wandte wenige Monate vor seinem Tode — er starb am Ende des J. 605 ohne den Wunsch seines Lebens, die Vernichtung Karthagos er- füllt gesehen zu haben — auf den jungen Offizier und seine un- fähigen Kameraden die homerische Zeile an: DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. Einzig er ist ein Mann, die andern sind wandelnde Schatten Οἶος πέπνυται, τοὶ δὲ σϰιαὶ ἀίσσουσιν. . Ueber diese Vorgänge war der Jahresschluss und damit der Commandowechsel herangekommen: ziemlich spät erschien der Consul Lucius Piso (606) und übernahm den Oberbefehl des Landheers so wie Lucius Mancinus den der Flotte. Indess hatten die Vorgänger wenig geleistet, so geschah nun gar nichts. Statt mit der Belagerung Karthagos oder der Vernichtung der Armee Hasdrubals beschäftigte Piso sich damit die kleinen phönikischen Seestädte anzugreifen und auch dies war meist ohne Erfolg, wie zum Beispiel Clupea ihn zurückschlug und er von Hippo Diarrhy- tos, nachdem er den ganzen Sommer davor verloren hatte und das Belagerungsgeräth ihm zweimal verbrannt worden war, schimpf- lich abziehen musste. Neapolis ward zwar genommen; aber die Plünderung der Stadt gegen das gegebene Ehrenwort war auch dem Fortgang der römischen Waffen nicht sonderlich günstig. Der Muth der Karthager stieg. Ein numidischer Scheik Bithyas ging mit 800 Pferden zu ihnen über; karthagische Ge- sandte konnten es versuchen mit den Königen von Numidien und Mauretanien, ja mit dem falschen Philippos von Makedonien Ver- bindungen einzuleiten. Vielleicht mehr die inneren Intriguen — Hasdrubal der Samnite verdächtigte den gleichnamigen Feldherrn, der in der Stadt befehligte, wegen seiner Verwandtschaft mit Massinissa und liess ihn im Rathhause erschlagen — als die Thä- tigkeit der Römer verhinderten eine für Karthago noch günsti- gere Wendung der Dinge. So griff man in Rom, um dem be- sorglichen Stand der africanischen Angelegenheiten Wandel zu schaffen, zu der ausserordentlichen Massregel dem einzigen Mann, der bis jetzt von den libyschen Feldern Ehre heimgebracht hatte und den sein Name selbst für diesen Krieg empfahl, dem Scipio statt der Aedilität, um die er sich bewarb, mit Beseitigung der Altersgesetze vor der Zeit das Consulat und durch besonderen Beschluss die Führung des africanischen Kriegs zu übertragen. Er traf (607) in Utica in einem Augenblick ein, wo viel auf dem Spiel stand. Der römische Admiral Mancinus, der von Piso mit der nominellen Fortsetzung der Belagerung der Hauptstadt be- auftragt war, hatte an der schwer zugänglichen Seeseite der Aussenstadt Magalia eine steile von dem bewohnten Bezirk weit entlegene und kaum vertheidigte Klippe fast mit seiner gesamm- VIERTES BUCH. KAPITEL I. ten nicht zahlreichen Mannschaft besetzt, in der Hoffnung von hier aus in die Aussenstadt eindringen zu können. In der That waren sie schon einen Augenblick innerhalb der Thore gewesen und eine Masse Leute des Lagertrosses waren herbeigeströmt in der Hoffnung auf Beute. Allein wieder auf die Klippe zurückge- drängt fanden sie sich ohne Zufuhr und fast abgeschnitten. Kaum angekommen entsandte Scipio die mitgebrachte Mannschaft und die Miliz von Utica zu Schiff nach dem bedrohten Punkt und es gelang dessen Besatzung zu retten und denselben zu behaupten. Während Scipio hierauf abwesend war um das Heer des Piso wieder nach Karthago zurückzuführen, verlegten Hasdrubal und Bithyas ihr Lager unmittelbar an die Stadt; sie erneuerten den Angriff auf die Besatzung der Klippe vor Magalia; indess auch jetzt erschien Scipio zeitig genug mit dem Vortrab der Haupt- armee um dem Posten Beistand zu leisten. So begann jetzt von neuem und ernstlicher die Belagerung. Vor allen Dingen säuberte Scipio das Lager von der Masse des Trosses und der Marketen- der und zog die erschlafften Zügel der Disciplin wieder mit Strenge an. Zunächst ward sodann ein nächtlicher Angriff auf die Aussen- stadt versucht; von einem Thurme aus, der den Mauern an Höhe gleich vor denselben stand, gelangten die Römer auf die Zinnen und öffneten ein Pförtchen, durch das das ganze Heer eindrang. Die Karthager gaben die Aussenstadt und das Lager vor den Tho- ren auf; in der inneren Stadt übernahm Hasdrubal den Oberbe- fehl über die auf 30000 Mann sich belaufende städtische Be- satzung. Er bewies seine Energie zuvörderst dadurch, dass er sämmtliche römische Gefangenen auf die Mauerzinnen bringen und sie vor den Augen des Belagerungsheers nach grausamen Martern in die Tiefe stürzen liess; als hierüber Stimmen des Tadels sich erhoben, wurde auch gegen die Bürger die Schreckensherr- schaft eingeführt. Scipio inzwischen war zunächst darauf bedacht der Stadt allen Verkehr nach aussen hin abzuschneiden. Er selbst nahm sein Hauptquartier auf dem Erdrücken, durch den die kar- thagische Halbinsel mit dem Festland zusammenhängt und schlug hier trotz der vielfachen Versuche der Karthager den Bau zu stö- ren ein grosses diesen Rücken in seiner ganzen Breite schliessen- des Lager, das die Stadt auf der Landseite vollständig absperrte. Indess liefen noch immer Proviantschiffe in den Hafen ein, theils kühne Kauffahrer, die der hohe Gewinn lockte, theils durch Bi- thyas Veranstaltung, der von Nepheris am Ende des tunetaner Sees aus bei jedem günstigen Fahrwind Lebensmittel nach der Stadt zu bringen versuchte; wie auch daselbst die Bürgerschaft DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. schon litt, die Besatzung war noch hinreichend versorgt. Scipio zog desshalb von der Landzunge zwischen See und Golf in den letzteren hinein einen Steindamm von 96 Fuss Breite, um damit die Hafenmündung zu sperren. Die Stadt schien verloren, als das Gelingen dieses anfangs von den Karthagern als unausführ- bar verspotteten Unternehmens offenbar ward. Während die rö- mischen Arbeiter draussen damit beschäftigt waren, wurde im karthagischen Hafen zwei Monate lang Tag und Nacht gearbeitet, ohne dass selbst die Ueberläufer zu sagen wussten, was die Be- lagerten beabsichtigten. Plötzlich, als eben die Römer mit der Verbauung der Hafenmündung fertig waren, segelten aus dem- selben Hafen funfzig karthagische Dreidecker und eine Anzahl Böte und Kähne nach einer andern Seite hinaus in den Golf — die Karthager hatten, während die Feinde die alte Hafenmündung gegen Süden sperrten, durch einen in östlicher Richtung gezoge- nen Kanal sich eine neue Hafenöffnung verschafft, welche bei der Tiefe des Meeres an der Ostseite unmöglich gesperrt werden konnte. Hätten die Karthager, statt mit dem Paradezug sich zu begnügen, auf die halb abgetakelte und völlig unvorbereitete rö- mische Flotte sofort sich entschlossen gestürzt, so war diese ver- loren; nun fanden sie, als sie am dritten Tage wiederkehrten um die Seeschlacht zu liefern, die Römer gerüstet. Der Kampf selbst verlief ohne Entscheidung; bei der Rückfahrt aber stopften sich die karthagischen Schiffe so sehr in und vor der Hafenmündung, dass der dadurch entstandene Schaden einer Niederlage gleichkam. Scipio richtete nun seine Angriffe auf den äussern Hafenquai, wel- cher ausserhalb der Stadtmauern lag und nur durch einen vor kur- zem angelegten Erdwall nothdürftig geschützt war. Die Maschi- nen wurden auf der Landzunge aufgestellt und eine Bresche war leicht gemacht; aber mit beispielloser Unerschrockenheit griffen die Karthager, die Untiefen durchwatend, das Belagerungszeug an, verjagten die Besatzungsmannschaft, welche so ins Laufen kam, dass Scipio seine eigenen Reiter auf sie einhauen lassen musste, und zerstörten die Maschinen, wodurch sie Zeit gewannen die Bre- sche zu schliessen. Scipio stellte indess die Maschinen wieder her und schoss die Holzthürme der Feinde in Brand, wodurch er den Quai und damit den Aussenhafen in seine Gewalt bekam. Ein der Stadtmauer an Höhe gleichkommender Wall wurde hier aufge- führt und es war jetzt endlich die Stadt von der Land- wie von der Seeseite vollständig abgesperrt, da man in den inneren Hafen nur durch den äusseren gelangte. Um die Blokade vollständig zu sichern, liess Scipio das Lager bei Nepheris, das jetzt Diogenes Röm. Gesch. II. 3 VIERTES BUCH. KAPITEL I. befehligte, von Gaius Laelius angreifen; durch eine glückliche Kriegslist ward es erobert und die ganze dort versammelte zahl- lose Menschenmasse getödtet oder gefangen. Darüber war der Winter herangekommen und Scipio stellte die Operationen ein, es dem Hunger und den Seuchen überlassend das Begonnene zu vollenden. Wie furchtbar die Gewaltigen des Herrn inzwischen an dem Vernichtungswerk gearbeitet hatten, zeigte sich, als im Frühling 608 das römische Heer den Angriff wieder aufnahm. Der innere Hafen, gegen den er zunächst gerichtet ward, wurde von der durch Tod und Desertion decimirten Bürgerschaft kaum noch vertheidigt; Hasdrubal, der noch während des Winters fort- gefahren hatte zu prahlen und zu prassen, befahl diesen Stadt- theil anzuzünden und zog sich mit der noch übrigen Mannschaft auf den steilen Burgfelsen zurück. Scipio besetzte den Markt und drang in den drei schmalen von diesem nach der Burg zu füh- renden Strassen langsam vor; langsam, denn von den gewaltigen bis zu sechs Stockwerken hohen Häusern musste eines nach dem andern erstürmt werden; auf den Dächern oder auf über die Strasse gelegten Balken drang der Soldat von einem dieser festungsähn- lichen Gebäude in das benachbarte oder gegenüberstehende vor und stiess nieder was darin ihm vorkam. So verflossen sechs Tage, schreckliche für die Bewohner der Stadt und auch für die Angreifer voll Noth und Gefahr; endlich war das Burgplateau er- reicht. Um einen breiteren Aufweg zu bekommen, befahl Scipio die eroberten Strassen anzuzünden und den Schutt zu planiren, bei welcher Veranlassung eine Menge kampfunfähiger Personen, die sich in die Häuser versteckt hatten, elend umkamen. Der Rest der Bevölkerung rettete sich auf die Anhöhe, die den Tempel des Heilgottes trug, und bat um Gnade; da das nackte Leben ihnen zugestanden ward, erschienen sie vor dem Sieger, 30000 Män- ner und 25000 Frauen, nicht der zehnte Theil der ehemaligen Bevölkerung. Einzig die römischen Ueberläufer, 900 an der Zahl, und der Feldherr Hasdrubal mit seiner Gattin und seinen beiden Kindern waren im Tempel des Heilgottes selbst zu- rückgeblieben; für sie alle, für die desertirten Soldaten wie für den Mörder der römischen Gefangenen, gab es keinen andern Ausgang als den freiwilligen Tod. Aber als nun die Entschlos- sensten unter ihnen den Tempel anzündeten, ertrug Hasdrubal es nicht dem Tode ins Auge zu sehen; einzeln entrann er zu dem Sieger und bat kniefällig um sein Leben. Es ward ihm gewährt; aber wie seine Gattin, die mit ihren Kindern unter den Uebrigen auf dem Tempeldach sich befand, ihn zu den Füssen Scipios er- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. blickte, schwoll ihr das stolze Herz über diese Schändung der theuren untergehenden Heimath und den Gemahl mit bitteren Worten erinnernd seines Lebens sorglich zu schonen, stürzte sie erst die Söhne und dann sich selber in die Flammen. Der Kampf war zu Ende. Der Jubel im Lager wie in Rom war grenzenlos; nur die edelsten des Volkes schämten im Stillen sich der neuesten Grossthat der Nation. Die Gefangenen wurden grösstentheils zu Sclaven verkauft; einzelne liess man im Kerker verkommen; nur die vornehmsten, Bithyas und Hasdrubal wurden als römische Staatsgefangene in Italien internirt und leidlich behandelt. Das bewegliche Gut, so weit es nicht Gold und Silber war oder Weih- geschenk, ward den Soldaten zur Plünderung preisgegeben; von den Tempelschätzen ward die in Karthagos besseren Zeiten aus den sicilischen Städten weggeführte Beute denselben zurückgege- ben, wie zum Beispiel der Stier des Phalaris den Akragantinern. Das Uebrige fiel an den römischen Staat. — Indess noch stand die Stadt zum bei weitem grössten Theil. Es ist glaublich, dass Scipio die Erhaltung derselben wünschte; wenigstens richtete er desswegen noch eine besondere Anfrage an den Senat. Scipio Nasica versuchte noch einmal die Forderungen der Vernunft und der Ehre geltend zu machen; es war vergebens. Der Senat be- fahl dem Feldherrn die Stadt Karthago und die Aussenstadt Ma- galia dem Boden gleich zu machen, dessgleichen alle Ortschaften, die es bis zuletzt mit Karthago gehalten; sodann aber über den Boden Karthagos den Pflug zu führen, um der Existenz der Stadt in Form Rechtens ein Ende zu machen, und Grund und Boden auf ewige Zeiten zu verwünschen, also dass weder Haus noch Kornfeld je dort entstehen möge. Es geschah wie befohlen war; siebzehn Tage brannten die Ruinen und wo die fleissigen Phö- niker ein halbes Jahrtausend geschafft und gehandelt hatten, wei- deten fortan römische Sklaven die Heerden ihrer fernen Herren. Scipio aber, den die Natur zu einer edleren als zu dieser Hen- kerrolle bestimmt hatte, sah schaudernd auf sein eigenes Werk; und wenn schon den Sieger statt der Siegesfreude die Ahnung der solcher Unthat unausbleiblich nachfolgenden Nemesis er- fasste, so mögen wir Späteren uns erinnern, dass diese fre- velhafte Vernichtung der grossen Stadt dereinst noch überbo- ten werden sollte durch die noch freventlichere einer noch grösseren, der karthagische Brand durch die muthwillige Anzün- dung Roms durch seinen eigenen Kaiser. — Es war noch übrig für die künftige Organisation der Landschaft die Einrichtungen zu treffen. Die frühere Weise mit den gewonnenen überseeischen 3* VIERTES BUCH. KAPITEL I. Besitzungen die Bundesgenossen zu belehnen ward nicht ferner beliebt. Micipsa und seine Brüder behielten im Wesentlichen ihr bisheriges Gebiet mit Einschluss der kürzlich am Bagradas und in Emporia den Karthagern entrissenen Districte; die lange ge- nährte Hoffnung Karthago zur Hauptstadt zu erhalten ward für immer vereitelt; dafür verehrte ihnen der Senat die karthagischen Büchersammlungen. Die karthagische Landschaft, wie die Stadt sie zuletzt besessen hatte, das heisst der schmale zunächst Sici- lien gegenüberliegende Küstenstrich von Africa vom Tuscafluss (Wadi Saine, der Insel Galita gegenüber) bis Thenae (der Insel Karkenah gegenüber), ward eine römische Provinz. Im Binnen- land, wo die Uebergriffe Massinissas die karthagische Herr- schaft fortwährend zurückgedrängt hatten und schon Vacca, Zama, Bulla zu Numidien gehörten, blieb den Numidiern, was sie besassen. Allein eine sorgfältige Regulirung der Grenze zwischen der römischen Provinz und dem auf drei Seiten dieselbe ein- schliessenden numidischen Königreich zeugte davon, dass Rom gegen sich keineswegs dulden werde, was es gegen Karthago ver- stattet hatte; wogegen der Name der neuen Provinz, Africa, an- drerseits darauf hinzudeuten schien, dass Rom die gegenwärtig abgesteckte Grenze durchaus nicht als eine definitive betrachte. Die Oberverwaltung der neuen Provinz übernahm ein römischer Statthalter, der in Utica seinen Sitz nahm; einer regelmässigen Grenzvertheidigung bedurfte dieselbe nicht, da das verbündete numidische Reich sie überall von den Bewohnern der Wüste schied. Hinsichtlich der Abgaben verfuhr man im Ganzen mit Milde. Das Stadtgebiet Karthagos, mit Ausnahme eines an Utica verschenkten Striches, und das der übrigen zerstörten Ortschaf- ten ward römisches Domanialland, welches man durch Verpach- tung verwerthete. Die übrigen Ortschaften, sowohl diejenigen, denen man ihre Gemeindeverfassung und ihr Gebiet garantirte, wie Utica nebst den benachbarten kleinen Städten Usalis und Theudalis, ferner an der Ostküste Hadrumetum, Kleinleptis, Thapsus, Achulla und die neugegründete Gemeinde der Ueber- läufer, als auch die eigentlichen Unterthanenstädte zahlten jähr- lich nach Rom wie bisher nach Karthago eine feste Summe (I, 315), welche Rom von den Gemeinden erhob und diese mit- telst einer Vermögenssteuer von den einzelnen Abgabepflich- tigen wieder einzogen. Die eigentlichen Gewinner aber bei dieser Zerstörung der ersten Handelsstadt des Westens waren die römischen Kaufleute, welche, so wie Karthago in Asche lag, schaarenweise nach Utica strömten und von dort aus nicht bloss DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. die römische Provinz, sondern auch die bis dahin ihnen ver- schlossenen numidischen und gaetulischen Landschaften auszu- beuten begannen. Um dieselbe Zeit wie Karthago verschwand auch Makedo- nien aus der Reihe der Nationen. Die vier kleinen Eidgenossen- schaften, in die die Weisheit des römischen Senats das alte König- reich zerstückelt hatte, konnten in sich und unter einander nicht zum Frieden kommen; wie es in dem Lande zuging, zeigt ein einzelner zufällig erwähnter Vorfall in Phakos, wo der gesammte Regierungsrath einer dieser Eidgenossenschaften auf Anstiften eines gewissen Damasippos ermordet wurde. Weder die Com- missionen, die der Senat abordnete (590), noch die nach grie- chischer Sitte von den Makedoniern herbeigerufenen fremden Schiedsrichter, wie zum Beispiel Scipio Aemilianus (603), ver- mochten einen leidlichen Zustand herzustellen. Da erschien plötzlich in Thrakien ein junger Mann, der sich Philippos nannte, den Sohn des Königs Perseus, welchem er auffallend glich, und der syrischen Laodike. Seine Jugend hatte er in dem mysischen Adramyttion verlebt; allein in Kenntniss gesetzt von seiner hohen Geburt hatte er nach einem vergeblichen Versuch in seinem Heimathland sich geltend zu machen sich an seiner Mutter Bruder König Demetrios Soter von Syrien gewandt und in der That in dessen Reich einige Anhänger gefunden, bis der König, von desen gedrängt den Philippos entweder in sein angeerbtes Reich wieder einzusetzen oder ihm die Krone Syriens abzutreten, um den tollen Treiben ein Ende zu machen den Prätendenten gefangen gesetzt und den Römern ausgeliefert hatte. Indess der Senat achtete des Menschen so wenig, dass er ihn in einer itali- schen Stadt confinirte ohne ihn auch nur ernstlich zu bewachen. So war er nach Milet entflohen, wo die städtischen Behörden ihn wieder festsetzten und bei den römischen Gesandten anfragten, was sie mit dem Gefangenen machen sollten. Diese riethen ihn laufen zu lassen; es geschah. Jetzt versuchte er denn in Thra- kien abermals sein Glück. Wunderbarer Weise fand der Präten- dent hier Anerkennung und Unterstützung, nicht bloss bei den thrakischen barbarenfürsten Teres, dem Gemahl seiner Vater- schwester, und Barsabas, sondern auch bei den klugen Byzanti- nern; mit thrakischer Unterstützung drang er in Makedonien ein und obwohl er anfangs geschlagen ward, erfocht er doch bald darauf einen Sieg über das makedonische Aufgebot in der Odo- mantike jenseits des Strymon und bald darauf einen zweiten dies- seit des Flusses, der ihm den Besitz von ganz Makedonien ver- VIERTES BUCH. KAPITEL I. schaffte. So apokryphisch auch seine Erzählung klang und so entschieden es auch feststand, dass der ächte Philippos achtzehn Jahre alt in Alba gestorben und dieser Mensch nichts weniger als ein makedonischer Prinz, sondern der adramyttenische Walker Andriskos sei, so war man doch in Makedonien der Königsherr- schaft zu sehr gewohnt, um nicht mit der Legitimitätsfrage sich wie es ging abzufinden und von selber in das alte Gleis wieder einzulenken. Schon kamen Boten von den Thessalern, dass der Prätendent in ihr Gebiet eingerückt sei; dem römischen Com- missar Nasica, der in der Erwartung, dass es keiner Truppen bedürfen werde um dem thörichten Beginnen ein Ende zu ma- chen, vom Senat ohne Soldaten nach Makedonien gesandt wor- den war, blieb nichts übrig als die achäische und pergamenische Mannschaft aufzubieten und mit den Achäern Thessalien gegen die Uebermacht so weit es anging zu schirmen. Endlich (605?) erschien der Prätor Juventius mit einer Legion und griff die Ma- kedonier an; allein er selber fiel, sein Heer ging fast ganz zu Grunde und Thessalien gerieth zum grössten Theil in die Gewalt des falschen Philippos, der sein Regiment hier und in Makedo- nien in grausamer und übermüthiger Weise verwaltete, bis der neue römische Feldherr Quintus Caecilius Metellus mit einem stärkeren Heer auf dem Kampfplatz erschien und, unterstützt durch eine pergamenische Flotte, in Makedonien eindrang. Zwar behielten in dem ersten Reitergefecht die Makedonier die Oberhand; allein bald traten Spaltungen und Desertionen im ma- kedonischen Heer ein und der Fehler des Gegners sein Heer zu theilen und die eine Hälfte nach Thessalien zu detachiren ver- schaffte den Römern einen leichten und entscheidenden Sieg (606). Der Prätendent flüchtete nach Thrakien zu den Häupt- ling Byzes, wohin Metellus ihm folgte und nach einem zweiten Sieg seine Auslieferung erlangte. — In Folge dieser Ereignisse verloren die Makedonier auch den Schatten von Freiheit, der nach der Schlacht von Pydna ihnen noch geblieben war. Die vier Eidgenossenschaften verschwanden so rasch wie die entstan- den waren, trotzdem dass sie sich dem Prätendenten nicht frei- willig unterworfen hatten, sondern einzig der Gewalt gewichen waren. Ein ausreichender Grund die Gemeinden zu bestrafen lag nach der bisher befolgten Politik nicht vor; man ging eben in Rom über von dem Clientelsystem zu dem der Einverleibung, wesshalb denn auch die Einziehung Makedoniens in dem ganzen Kreise der Clientelstaaten als ein schwerer gegen alle gerichteter Schlag empfunden ward. Das Reich Alexanders ward von Metel- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. lus als römische Provinz geordnet und die früher davon abge- trennten altrömischen Besitzungen in Epeiros, die ionischen In- seln und die Häfen Apollonia und Epidamnos (I, 370. 564), welche bisher in Gemeinschaft mit dem cisalpinischen Gallien in der Regel durch die in Italien den Oberbefehl führenden Beam- ten verwaltet worden waren, wurden von jetzt an wieder mit Ma- kedonien vereinigt, so dass dasselbe wahrscheinlich schon um diese Zeit im Nordosten bis jenseit Skodra reichte, wo Illyrien begann. Ebenso fiel die Schutzherrlichkeit, die Rom über das eigentliche Griechenland in Anspruch nahm, von selbst dem neuen Statthalter von Makedonien zu. So empfing Makedonien ungefähr die Grenzen wieder, wie es sie in seiner blühendsten Zeit gehabt; aber es war nicht mehr ein einiges Reich, sondern eine einige Provinz, mit communaler und selbst wie es scheint landschaftlicher Organisation, jedoch unter einem italischen Vogt und Schatzmeister, deren Namen fortan auf den Landesmünzen neben dem der Landschaft erscheinen. Als Steuer blieb die alte nässige Abgabe, wie Paullus sie geordnet hatte (I, 586), eine Summe von 100 Talenten (150000 Thlr.), die in festen Beträ- ge auf die einzelnen Gemeinden umgelegt war. Dass das Land seier alten ruhmreichen Dynastie nicht vergass, zeigt die Wie- derholung des Versuchs durch Aufstellung eines falschen Präten- denten einen Aufstand zu erregen. Wenige Jahre nach der Be- siegung des falschen Philippos pflanzte ein anderer Perseussohn Alexander am Nestos (Karasu) die Fahne der Insurrection auf und hatte in kurzer Zeit 16000 Mann vereinigt; allein der Quä- stor Lucius Tremellius ward des Aufstandes ohne Mühe Herr und verfolgte den fliehenden Alexander bis nach Dardanien (612) Dies ist die letzte Regung des stolzen makedonischen Nationalsinns, der zwei Jahrhunderte zuvor in Hellas und Asien so grosse Dinge vollbracht hatte; seitdem ist von den Makedo- niern kaum etwas Anderes zu berichten, als dass sie fortfuhren von dem Jahre der definitiven Provinzialorganisation der Landschaft (608) anhebend ihre thatenlosen Jahre zu zäh- len. — die Römer waren es, die zunächst zu militärischen Zwecken die grosse egnatische Chaussee anlegten, welche schon zu Polybis Zeit von den beiden Haupthäfen an der Westküste Apollonia und Dyrrhachion quer durch das Binnenland nach Thessalonike, später noch weiter bis an den Hebros (Maritza) lief Als Handelsstrasse zwischen dem adriatischen und schwarzen Meer und die Vertheidigung der Nord- und Ostgrenzen, wenn VIERTES BUCH. KAPITEL I. auch mit unzulänglichen Streitkräften und unzulänglicher Sorg- falt übernahmen. Die neue Provinz ward zugleich die natürliche Basis theils für die Züge gegen die unruhigen Dalmater, theils für die zahlreichen Expeditionen gegen die nordwärts der grie- chischen Halbinsel ansässigen illyrischen, keltischen und thraki- schen Stämme, die später in ihrem geschichtlichen Zusammen- hang darzustellen sein werden. In dem eigentlichen Griechenland sah es immer noch wüst genug aus. Das Land verödete, nicht durch Krieg und Pest, son- dern durch die immer weiter um sich greifende Abneigung der hö- heren Stände mit Frau und Kindern sich zu plagen; dafür strömte wie bisher das verbrecherische oder leichtsinnige Gesindel dort- hin um daselbst den Werbeoffizier zu erwarten. Der tiefe ökono- mische Verfall war um nichts gebessert und es kam noch vor, dass einzelne Städte, namentlich Athen und Theben, in ihrer finanziellen Bedrängniss dazu griffen die Nachbargemeinden zu plündern; auch der innere Hader in den Bünden, zum Beispiel zwischen den freiwilligen und den gezwungenen Mitgliedern der achäischen Eidgenossenschaft, war keineswegs beigelegt. Das man den Römern, was sie auch thun mochten um den hellen- schen Patriotismus zu versöhnen, dennoch gerade ebenso grosse wie vorher, versteht sich von selbst; es ist bezeichnend, dass K- nig Eumenes II, der als Römerfreund in Griechenland im höch- sten Grade verhasst war (I, 578), nach der zwischen ihm und den Römern eingetretenen Verstimmung plötzlich daselbst popu- lär ward und der hellenische Euelpides statt von Makedonien jetzt von Pergamon den Erlöser von der Fremdherrschaft er- wartete. Indess schienen doch allmählich leidlichere Verhältnisse sich anzubahnen und die Nachwehen des perseischen Krieges aus den Gemüthern der Hellenen zu verschwinden. Die verbissen- sten Anhänger Roms, Lykiskos der Aetoler, Mnasippos der Beöote, Chrematas der Akarnane, der schandbare Epirote Charop, dem selbst ehrenhafte Römer das Haus verboten, stiegen einer nach dem andern ins Grab; ein anderes Geschlecht wuchs heran, in dem die alten Erinnerungen und die alten Gegensätze erblasst kennt diese Strasse schon der Verfasser der aristotelischen Schrift ‚von den merkwürdigen Dingen‘ als diejenige, in deren Mitte die korkyräi- scheu Weinkrüge den thasischen und lesbischen begegnen; und auch heute noch läuft dieselbe wesentlich in gleicher Richtung von Durazzo, die Berge von Bagora (kandavisches Gebirge) am See von Ochrida (Lychnitis) durch- schneidend, über Monastir nach Salonik. DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. waren. Desshalb meinte der Senat die Zeit gekommen, wo er den unaufhörlich wiederholten Bitten des achäischen Bundes um Rücksendung der in Italien confinirten Patrioten (I, 596) statt geben und die noch übrigen entlassen könne. So kehrten dieselben nach siebzehnjähriger Verbannung im J. 604 in ihre Heimath zurück. Es charakterisirt die ganze Nation, dass einer der verständigsten dieser Achäer, Polybios des Lykortas Sohn, ein vertrauter Genosse des Scipio Aemilianus und wohl in die Lage gesetzt den Unterschied zwischen kleinstädtischer Rivalität und politischem Antagonismus mit Händen zu greifen, sich es nach seiner Entlassung noch förmlich vom Senat verbriefen lassen wollte, dass daheim den Verbannten der ehemalige Rang wieder zustehen solle. Nicht unrichtig meinte Cato, das komme ihm vor, als wenn Odysseus noch einmal umkehre nach der Höhle des Po- lyphemos um sich Hut und Gürtel von ihm auszubitten. Bald sollte man erfahren, dass die jüngere Generation nur auf eine Ge- legenheit wartete die Thorheiten der älteren zu wiederholen. Um einen schmutzigen Handel zu bedecken warf um das J. 605 der zeitige Vorstand der achäischen Eidgenossenschaft Diaeos auf der Tagsatzung die Behauptung hin, dass die den Lakedaemoniern als Gliedern der achäischen Eidgenossenschaft zugestandenen Sonderrechte, die Befreiung der Lakedämonier von der achäi- schen Criminaljurisdiction und das Recht Sondergesandtschaften nach Rom zu schicken, keineswegs ihnen von den Römern ge- währleistet seien. Es war eine freche Lüge; allein die Tagsatzung glaubte natürlich bereitwillig was sie wünschte, und da sich die Achäer bereit zeigten ihre Behauptung mit den Waffen in der Hand wahr zu machen, gaben die schwächeren Spartaner vor- läufig nach oder vielmehr diejenigen, deren Auslieferung von den Achäern begehrt ward, verliessen die Stadt um als Kläger im Se- nat aufzutreten. Der Senat antwortete wie gewöhnlich, dass er eine Commission zur Untersuchung der Sache senden werde; allein die Boten berichteten statt dessen, in Achaia wie in Sparta, und beide falsch, dass der Senat zu ihren Gunsten entschieden habe. Die Achäer, die wegen der so eben in Thessalien geleiste- ten Bundeshülfe gegen den falschen Philippos sich mehr als je in bundesgenössischer Gleichheit und politischer Gewichtigkeit fühlten, rückten im J. 606 unter ihrem Strategen Damokritos in Lakonike ein; vergeblich mahnte, von Metellus aufgefordert, eine nach Asien durchpassirende römische Gesandtschaft in Frieden die Commissarien des Senats zu erwarten. Eine Schlacht ward geliefert, in der bei 1000 Spartaner fielen und Sparta hätte ge- VIERTES BUCH. KAPITEL I. nommen werden können, wenn Damokritos nicht als Offizier eben so untüchtig gewesen wäre wie als Staatsmann. Er ward abgesetzt und sein Nachfolger Diaeos, der Anstifter all dieses Unfugs, setzte den Krieg eifrig fort, während er gleichzeitig den gefürchteten Commandanten in Makedonien der vollen Bot- mässigkeit der achäischen Eidgenossenschaft versichern liess. Darüber erschien die lange erwartete römische Commission, an ihrer Spitze Aurelius Orestes; nun ruhten die Waffen und die achäische Tagsatzung versammelte sich in Korinth um ihre Er- öffnungen entgegenzunehmen. Sie waren unerwarteter und un- erfreulicher Art. Die Römer hatten sich entschlossen die unna- türliche und usurpirte (I, 565) Einreihung Spartas unter die achäischen Staaten aufzulösen und überhaupt gegen die Achäer durchzugreifen. Schon einige Jahre zuvor (591) hatten diesel- ben die aetolische Stadt Pleuron (I, 565) aus ihrem Bund ent- lassen müssen; jetzt wurden sie angewiesen auf sämmtliche von dem zweiten makedonischen Krieg an gemachte Erwerbungen, das heisst auf Korinth, Orchomenos, Argos, Sparta im Pelopon- nes und Herakleia am Oeta zu verzichten und ihren Bund wieder auf den Bestand am Ende des hannibalischen Krieges zurückzu- führen. Wie dies die achäischen Abgeordneten vernahmen, stürmten sie sofort auf den Markt, ohne die Römer auch nur aus- zuhören, und theilten die römischen Forderungen der Menge mit, worauf der regierende und der regierte Pöbel einhellig beschloss zu allervörderst sämmtliche in Korinth anwesende Lakedaemonier festzusetzen, da ja Sparta ihnen diese Noth zu Wege gebracht habe. Die Verhaftung erfolgte denn auch in der tumultuarisch- sten Weise, so dass Lakonernamen oder Lakonerschuhe als hin- reichende Einsperrungsgründe erschienen; ja man drang sogar in die Wohnungen der römischen Gesandten, um die dorthin ge- flüchteten Lakedaemonier festzunehmen, und es fielen gegen die Rö- mer harte Reden, obgleich man sich an ihrer Person nicht vergriff. Indignirt kehrten dieselben heim und führten bittere, selbst über- triebene Beschwerde im Senat; dennoch beschränkte sich dieser mit derselben Mässigung, die all seine Massregeln gegen die Grie- chen bezeichnet, zunächst auf Vorstellungen. In der mildesten Form und der Genugthuung für die erlittenen Beleidigungen kaum erwähnend wiederholte Sextus Julius Caesar auf der Tag- satzung in Aegion (Frühling 607) die Befehle der Römer. Aber die weisen und politisch wohlunterrichteten Leiter der Dinge in Achaia, an ihrer Spitze der neue Strateg Kritolaos (Strateg Mai 607 bis Mai 608), zogen daraus bloss den Schluss, dass die rö- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. mischen Angelegenheiten gegen Karthago und gegen Viriathus sehr schlecht stehen müssten und fuhren fort die Römer zugleich zu prellen und zu beleidigen. Caesar ward ersucht zur Ausglei- chung der Sache eine Zusammenkunft von Abgeordneten der streitenden Theile in Tegea zu veranstalten; es geschah, allein nachdem Caesar und die lakedaemonischen Gesandten daselbst lange vergeblich auf die Achäer gewartet hatten, erschien endlich Kritolaos nur um anzuzeigen, dass allein die allgemeine Volks- versammlung der Achäer in dieser Sache competent sei und die- selbe erst auf der Tagsatzung, das heisst in sechs Monaten erledigt werden könne. Caesar ging darauf nach Rom zurück; die nächste Volksversammlung der Achäer aber erklärte auf Kritolaos Antrag förmlich den Krieg gegen Sparta. Auch jetzt noch machte Me- tellus einen Versuch den Zwist in Güte beizulegen und schickte Gesandte nach Korinth; allein die lärmende Ekklesia, grössten- theils bestehend aus dem Pöbel der reichen Handels- und Fa- brikstadt, übertobte die Stimme der römischen Gesandten und zwang sie die Rednerbühne zu verlassen. Kritolaos Erklärung, dass man die Römer wohl zu Freunden, aber nicht zu Herren wünsche, ward mit unsäglichem Jubel aufgenommen, und als die Mitglieder der Tagsatzung sich ins Mittel legen wollten, schützte der Pöbel den Mann seines Herzens und beklatschte die Stich- wörter von dem Landesverrath der Reichen und der nothwendi- gen Militärdictatur so wie die geheimnissvollen Winke über die nahe bevorstehende Schilderhebung unzähliger Völker und Kö- nige gegen Rom. Von welchem Geist die Bewegung beseelt war, zeigen die beiden Beschlüsse, dass bis zum hergestellten Frieden alle Klubbs permanent sein und alle Schuldklagen ruhen sollten. Man hatte also Krieg, ja sogar auch wirkliche Bundesgenossen: die Thebaner und Böoter nämlich und die Chalkidenser. Schon zu Anfang des J. 608 rückten die Achäer in Thessalien ein, um Herakleia am Oeta, das in Gemässheit des Senatbeschlusses sich von der achäischen Eidgenossenschaft losgesagt hatte, wie- der zum Gehorsam zu bringen. Der Consul Lucius Mummius, den der Senat nach Griechenland zu senden beschlossen hatte, war noch nicht eingetroffen; demnach übernahm es Metellus mit den makedonischen Legionen Herakleia zu schützen. Wie sein Anrücken gemeldet ward, trat das achäisch-thebanische Heer sofort den eiligsten Rückmarsch an, einzig rathschlagend, wie es wohl gelingen möchte den sichern Peloponnes wieder zu errei- chen; nicht einmal die Stellung bei den Thermopylen versuchte man zu halten. Metellus indess beschleunigte die Verfolgung und VIERTES BUCH. KAPITEL I. erreichte und schlug das griechische Heer bei Skarpheia in Lo- kris. Der Verlust an Gefangenen und Todten war beträchtlich; von Kritolaos selbst ward nach der Schlacht nie wieder eine Kunde vernommen. Die Trümmer der geschlagenen Armee irr- ten in einzelnen Trupps in den hellenischen Landschaften um- her und baten überall umsonst um Aufnahme; die Abtheilung von Patrae ward in Phokis, das arkadische Elitencorps bei Chae- roneia aufgerieben; ganz Nordgriechenland wurde geräumt und von dem Achäerheer und der in Masse flüchtenden Bürgerschaft von Theben gelangte nur ein geringer Theil in den Peloponnes. Metellus suchte durch die möglichste Milde die Griechen zum Auf- geben des nutzlosen Widerstandes zu bestimmen und befahl zum Beispiel alle Thebaner mit Ausnahme eines Einzigen laufen zu lassen; seine wohlgemeinten Versuche scheiterten nicht an der Energie des Volkes, sondern an der Desperation der um ihren eigenen Kopf besorgten Führer. Diaeos, der nach Krito- laos Fall wieder den Oberbefehl übernommen hatte, berief alle Waffenfähigen auf den Isthmos und befahl 12000 in Griechen- land geborene Sclaven in das Heer einzustellen; die Reichen wurden zu Vorschüssen angehalten und unter den Friedens- freunden, soweit sie nicht durch Bestechung der Schreckensher- ren ihr Leben erkauften, durch Blutgerichte aufgeräumt. Der Kampf ward also fortgesetzt. Die achäische Vorhut, die 4000 Mann stark unter Alkamenes bei Megara stand, verlief sich, so wie sie die römischen Feldzeichen gewahrte. Die Hauptmacht auf dem Isthmos wollte Metellus eben angreifen lassen, als der Consul Lucius Mummius mit wenigen Begleitern im römischen Haupt- quartier eintraf und das Commando übernahm. Inzwischen bo- ten die Achäer, ermuthigt durch einen gelungenen Angriff auf die allzu unvorsichtigen römischen Vorposten, mit ihrer der römi- schen um das Doppelte überlegenen Armee bei Leukopetra auf dem Isthmos die Schlacht an. Die Römer zögerten nicht sie an- zunehmen. Gleich zu Anfang rissen die achäischen Reiter in Masse aus vor der sechsfach stärkeren römischen Reiterei; die Hopliten standen dem Angriff, bis eine Flankenattaque des römi- schen Elitencorps auch in ihre Reihen Verwirrung brachte. Da- mit war der Widerstand zu Ende. Diaeos floh in seine Heimath, tödtete sein Weib und nahm selber Gift; die Städte unterwarfen sich sämmtlich ohne Gegenwehr und sogar das unbezwingliche Korinth, in das einzurücken Mummius drei Tage zauderte, weil er einen Hinterhalt besorgte, ward ohne Schwertstreich von den Römern besetzt. — Die neue Regulirung der griechischen Ver- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. hältnisse ward in Gemeinschaft mit einer Commission von zehn Senatoren dem Consul Mummius übertragen, der sich in dem eroberten Lande im Ganzen ein gesegnetes Andenken erwarb. Zwar war es gelind gesagt eine Thorheit, dass er seiner Kriegs- und Siegesthaten wegen der Namen ‚des Achaikers‘ annahm und dem Hercules Sieger dankerfüllt einen Tempel erbaute; allein sonst erwies er, der nicht in aristokratischem Luxus und aristokratischer Corruption aufgewachsen, sondern ein ‚neuer Mann‘ und verhältnissmässig unbemittelt war, sich als ein ge- rechter, redlicher und milder Verwalter. Es ist eine rednerische Uebertreibung, dass von den Achäern bloss Diaeos, von den Boeotern bloss Pytheas umgekommen seien; in Chalkis nament- lich fielen arge Greuel vor; im Ganzen ward aber doch in den Strafgerichten Mass gehalten. Bezeichnend ist es, dass der An- trag die Statuen des Begründers der achäischen Patriotenpartei, des Philopoemen umzustürzen von Mummius zurückgewiesen ward; ebenso dass die den Gemeinden auferlegten Geldbussen nicht für die römische Kasse, sondern für die geschädigten grie- chischen Städte bestimmt, grossentheils auch später erlassen wurden und das Vermögen derjenigen Hochverräther, die Aeltern oder Kinder hatten, nicht von Staatswegen verkauft, sondern die- sen überwiesen ward. Nur die Kunstschätze wurden aus Ko- rinth, Thespiae und andern Städten weggeführt und grössten- theils theils in der Hauptstadt, theils in den Landstädten Italiens aufgestellt Aus den sabinischen Ortschaften sind noch mehrere Basen bekannt, die einst solche Beutegaben trugen und mit Mummius Namen bezeichnet sind. , einzelne Stücke auch den isthmischen, delphischen und olympischen Tempeln verehrt. Auch in der definitiven Orga- nisation der Landschaft ward im Allgemeinen mit Milde verfahren. Zwar wurden die Eidgenossenschaften, vor allem die achäische, sämmtlich aufgelöst und zwischen den einzelnen Gemeinden, die fortan jede für sich bestanden, der Verkehr gehemmt durch die Bestimmung, dass niemand in zweien derselben zugleich Grund- besitz erwerben dürfe, ähnlich wie es einst für die vier make- donischen Eidgenossenschaften verfügt worden war (I, 590). Ferner wurden durchaus, wie es schon Flamininus versucht hatte (I, 538), die demokratischen Stadtverfassungen beseitigt und einem aus den Vermögenden gebildeten Rath das Gemeinde- regiment in die Hand gegeben. Auch wurde jeder Gemeinde eine VIERTES BUCH. KAPITEL I. feste nach Rom zu entrichtende Abgabe auferlegt und sie sämmt- lich dem Statthalter von Makedonien in der Art untergeordnet, dass er als oberster Militärchef auch in Verwaltung und Gerichts- barkeit eine Oberleitung in Anspruch nahm und zum Beispiel wichtigere Criminalprozesse zur Entscheidung an sich zog. Den- noch blieb den griechischen Gemeinden die ‚Freiheit‘, das heisst eine, freilich durch die römische Hegemonie zum Namen zusam- mengeschwundene, formelle Souveränetät, welche das Eigenthum an Grund und Boden und das Recht eigener Verwaltung und Ge- richtsbarkeit in sich schloss Die Frage, ob Griechenland im J. 608 römische Provinz geworden sei oder nicht, läuft in der Hauptsache auf einen Wortstreit hinaus. Dass die griechischen Gemeinden durchgängig ‚frei‘ blieben ( C. I. Gr. 1543, 15; Caesar b. c. 3, 4; Appian Mithr. 58; Zonar. 9, 31), ist ausgemacht; aber nicht minder ist es ausgemacht, dass Griechenland damals von den Römern ‚in Besitz genommen ward‘ (Tae. ann. 14, 21; 1 Makkab. 8, 9. 10); dass von da an jede Gemeinde einen festen Zins nach Rom entrichtete (Pausan. 7, 16. 6, vgl. Cic. de prov. cons. 3, 5), die kleine Insel Gyaros zum Bei- spiel jährlich 150 Drachmen (Strabon 10, 485); dass die ‚Ruthen und Beile‘ des römischen Statthalters fortan auch in Griechenland schalteten (Polyb. 38, 1 c , vgl. Cic. Verr. l. 1, 21, 55) und derselbe die Oberaufsicht über die Stadtverfassungen ( C. I. Gr. 1543) so wie in gewissen Fällen die Criminal- jurisdiction ( C. I. Gr. 1543; Plut. Cim. 2) fortan so übte wie bisher der rö- mische Senat; dass endlich die makedonische Provinzialaera auch in Grie- chenland in Gebrauch war. Zwischen diesen Thatsachen ist keineswegs ein Widerspruch oder doch kein anderer als derjenige, welcher überhaupt in der Stellung der freien Städte liegt, welche bald als ausserhalb der Provinz stehend (z. B. Sueton Caes. 25), bald als der Provinz zugetheilt (z. B. Jo- seph. ant. Iud. 14, 4, 4) bezeichnet werden. Der römische Domanialbesitz in Griechenland beschränkte sich zwar auf den korinthischen Acker und etwa einige Stücke von Euboea ( C. I. Gr. 5879) und eigentliche Untertha- nen gab es dort gar nicht; allein darum konnte dennoch, wenn man auf das thatsächlich zwischen den griechischen Gemeinden und dem makedonischen Statthalter bestehende Verhältniss sieht, ebenso wie Massalia zur Provinz Narbo, Dyrrhachion zur Provinz Makedonien, auch Griechenland zu der ma- kedonischen Provinz gerechnet werden. Es finden sich sogar noch viel weiter gehende Fälle: das cisalpinische Gallien bestand seit 665 aus lauter Bürger- oder latinischen Gemeinden, ja in der caesarischen Zeit begeg- nen Landschaften, die ausschliesslich aus Bürgergemeinden bestehen und die dennoch keineswegs aufhören Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der Grundbegriff der römischen provincia hervor; sie ist zunächst nichts als das ‚Commando‘ und alle Verwaltungs- und Jurisdictionsthätig- keit des Commandanten sind ursprünglich Nebengeschäfte und Corollarien seiner militärischen Stellung. — Andrerseits muss dagegen, wenn man die formelle Souveränetät der freien Gemeinden ins Auge fasst, zugestanden werden, dass durch die Ereignisse des J. 608 Griechenlands Stellung staats- rechtlich sich nicht änderte; es waren mehr factische als rechtliche Aende- . Einige Jahre später ward sogar DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. nicht bloss ein Schatten der alten Eidgenossenschaften wieder gestattet, sondern auch die drückende Beschränkung in der Ver- äusserung des Grundbesitzes beseitigt. — Strengere Massregeln trafen dagegen die Gemeinden Theben, Chalkis und Korinth. Die ersten beiden wurden entwaffnet und durch Niederreissung ihrer Mauern in offene Flecken umgewandelt. Wenn diese Mass- regel durchaus gerechtfertigt erscheint, so bleibt dagegen die durchaus unmotivirte Zerstörung der ersten Handelsstadt Grie- chenlands, des blühenden Korinth ein düsterer Schandfleck in den Jahrbüchern Roms. Auf ausdrücklichen Befehl des Senats wurden die korinthischen Bürger aufgegriffen und was nicht um- kam in die Sclaverei verkauft, die Stadt selbst nicht etwa bloss ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt, was, wenn man einmal dieselbe nicht dauernd besetzen wollte, nicht anders sein konnte, sondern dem Boden gleich gemacht und in den üblichen Bann- formen jeder Wiederanbau der öden Stätte untersagt, das Gebiet derselben zum Theil an Sikyon gegeben gegen die Auflage anstatt Korinths die Kosten des isthmischen Nationalfestes zu bestreiten, grösstentheils aber zu römischem Gemeinland erklärt. Also erlosch ‚der schöne Stern von Hellas‘, der letzte köstliche Schmuck des einst so städtereichen griechischen Landes. Fassen wir aber die ganze Katastrophe noch einmal ins Auge, so muss die unpar- teiische Geschichte es anerkennen, was die Griechen dieser Zeit selbst unumwunden eingestanden, dass an dem Kriege selbst nicht die Römer die Schuld tragen, sondern dass die unkluge Treubrüchigkeit und die schwächliche Tollkühnheit der Griechen die römische Intervention erzwangen. Die Beseitigung der Schein- souveränetät der Bünde und alles damit verknüpften unklaren und verderblichen Schwindels war ein Glück für das Land; das Re- giment des römischen Oberfeldherrn von Makedonien, wie viel es auch zu wünschen übrig liess, war immer noch bei weitem bes- ser als die bisherige Wirr- und Missregierung der griechischen Eidgenossenschaften und der römischen Commissionen. Der Peloponnes hörte auf die grosse Söldnerherberge zu sein; es ist rungen, dass statt der achäischen Eidgenossenschaft jetzt die einzelnen Gemeinden Achaias als tributäre Clientelstaaten neben Rom standen und dass seit Einrichtung der römischen Sonderverwaltung in Makedonien diese anstatt der hauptstädtischen Behörden die Oberaufsicht über die griechi- schen Clientelstaaten übernahm. Man kann demnach, je nachdem die that- sächliche oder die formelle Auffassung überwiegt, Griechenland als Theil des Commandos von Makedonien ansehen und auch nicht; indess wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht eingeräumt. VIERTES BUCH. KAPITEL I. überhaupt bezeugt und begreiflich, dass Sicherheit und Wohl- stand einigermassen zurückkehrten. Das themistokleische Epi- gramm, dass der Ruin den Ruin abgewandt habe, wurde von den damaligen Hellenen nicht ohne einen Kern von Wahrheit ange- wandt auf den Untergang der griechischen Selbstständigkeit. Die ungemeine Nachsicht, welche Rom auch jetzt noch gegen die Griechen bewies, tritt erst recht in das Licht, wenn man sie mit dem gleichzeitigen Auftreten derselben Behörden gegen die Spa- nier und die Phöniker zusammenhält; Barbaren grausam zu be- handeln schien nicht unerlaubt, aber wie später Kaiser Traianus hielten es auch die Römer dieser Zeit ‚für hart und barbarisch Athen und Sparta den noch übrigen Rest und Schatten von Freiheit zu entreissen‘. Um so schärfer contrastirt mit dieser allgemeinen Milde die empörende Behandlung von Korinth, welche durch die auf den Gassen von Korinth gegen die römischen Ab- geordneten ausgestossenen Schmähreden selbst nach römischem Staatsrecht nichts weniger als gerechtfertigt ward und welche selbst die Schutzredner der karthagischen und numantinischen Katastrophe zu missbilligen nicht umhin konnten. Und doch ging sie keineswegs hervor aus der Brutalität eines einzelnen Man- nes, am wenigsten des Mummius, sondern war eine vom römi- schen Rath erwogene und beschlossene Massregel. Man wird nicht irren, wenn man darin das Werk der Kaufmannspartei er- kennt, die in dieser Epoche schon neben der eigentlichen Aristo- kratie anfängt in die Politik einzugreifen. Wenn die römischen Grosshändler einen Handelsnebenbuhler zu beseitigen wünschten, so erklärt es sich freilich, dass das Strafgericht eben gegen Ko- rinth vollstreckt ward und dass man nicht bloss die bestehende Kaufstadt vernichtete, sondern auch die Ansiedelung an dieser für den Handel so überaus günstigen Stätte für die Zukunft verbot. Ein Hauptsitz der auch im Peloponnes sehr zahlreichen römischen Kaufleute ward fortan das peloponnesische Argos. Wichtiger aber für den römischen Grosshandel ward Delos, das, schon seit 586 römischer Freihafen, einen guten Theil der Ge- schäfte von Rhodos an sich gezogen hatte (I, 594) und nun in ähnlicher Weise in die korinthischen eintrat. Diese Insel blieb für längere Zeit der Hauptstapelplatz der vom Osten nach dem We- sten gehenden Waaren. Ein merkwürdiger Beleg dafür ist die Benennung der feinen griechi- schen Bronze- und Kupferwaaren, die in der ciceronischen Zeit ohne Un- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. Unvollständiger als in der nur durch schmale Meere von Italien getrennten africanischen und makedonisch-hellenischen Landschaft entwickelte sich die römische Herrschaft in dem drit- ten entfernteren Welttheil. — In Vorderasien war durch die Zu- rückdrängung der Seleukiden das Reich von Pergamon die erste Macht geworden. Nicht geirrt durch die Traditionen der Alexan- dermonarchien, einsichtig und kühl genug um auf das Unmögliche zu verzichten verhielten die Attaliden sich ruhig und strebten nicht ihre Grenze zu erweitern oder der römischen Hegemonie sich zu entziehen, sondern den Wohlstand ihres Reiches, so weit die Römer es erlaubten, zu fördern und die Künste des Friedens zu pflegen. Doch entgingen auch sie dem Argwohn Roms nicht ganz. Im Besitz der europäischen Küste der Propontis, der Westküste Kleinasiens und des kleinasiatischen Binnenlandes bis zur kappadokischen und kilikischen Grenze, in enger Verbindung mit den syrischen Königen, von denen Antiochos Epiphanes († 590) durch die Hülfe der Attaliden auf den Thron gelangt war, hatte König Eumenes II durch seine bei dem immer tiefe- ren Sinken Makedoniens und Syriens um so ansehnlicher er- scheinende Macht selbst den Begründern derselben Bedenken eingeflösst; es ist schon erzählt worden (I, 591), wie der Senat darauf bedacht war nach dem dritten makedonischen Krieg die- sen Bundesgenossen durch unfeine diplomatische Künste zu de- müthigen und zu schwächen. Durch diese Verstimmung der Schutzherren wurden für den Herrn von Pergamon die Schwie- rigkeiten noch grösser, als sie es ohnehin schon waren in Folge der unaufhörlichen Verwickelungen mit den ganz und halb freien Handelsstädten innerhalb seines Reiches und den bar- barischen Nachbarn an dessen Grenzen. Da es nicht klar war, ob nach dem Friedensvertrag von 565 die Taurushöhen in der pamphylischen und pisidischen Landschaft zum syrischen oder zum pergamenischen Reich gehörten, leisteten die tapferen Selger, es scheint unter nomineller Anerkennung der syrischen Oberhoheit, den Königen Eumenes II und Attalos II langjäh- rigen und energischen Widerstand in den schwer zugäng i- chen Gebirgen Pisidiens. Auch die asiatischen Kelten hätten, terschied ‚korinthisches‘ oder ‚delisches Kupfer‘ genannt werden. Die Be- zeichnung ist in Italien begreiflicher Weise nicht von den Fabrications-, sondern von den Exportplätzen hergenommen (Plin. n. h. 34, 2, 9); womit natürlich nicht geleugnet wird, dass dergleichen Gefässe häufig in Korinth und Delos selbst fabricirt wurden. Röm. Gesch. II. 4 VIERTES BUCH. KAPITEL I. wie es scheint, nach den Bedingungen des Friedens mit Antio- chos von Pergamon abhängig sein sollen; indess sicherten die Römer ihnen jetzt die Freiheit und andere Vorrechte zu und sa- hen es nicht ungern, dass sie an die daran geknüpfte Bedin- gung Friede zu halten sich nicht kehrten, sondern im Einver- ständniss mit dem Erbfeind der Attaliden, dem König Prusias von Bithynien, um 587 plötzlich das Reich des Eumenes über- rannten, bevor dieser Zeit gehabt hatte Miethstruppen zu dingen. Alle Einsicht und Tapferkeit des Königs konnte nicht verhindern, dass sie die asiatische Miliz schlugen und das Gebiet über- schwemmten; indess wie er nur Zeit gefunden hatte mit Hülfe seiner wohlgefüllten Kasse eine kampffähige Armee herzustellen, trieb er die wilden Schaaren schnell zurück über die Grenze sei- nes Reiches und hinterliess trotz aller offenen Angriffe und ge- heimen Machinationen, die seine Nachbaren und die Römer gegen ihn gerichtet hatten, bei seinem Tode (um 595) das Reich in ungeschmälerter Macht seinem Bruder Attalos II Philadelphos († 616). Dieser wies den Versuch des Königs Pharnakes von Pontos sich der Vormundschaft über Eumenes unmündigen Sohn zu bemächtigen mit römischer Hülfe zurück und regierte anstatt seines Neffen wie Antigonos Doson als Vormund auf Le- benszeit. Gewandt, tüchtig, fügsam, ein echter Attalide verstand er es den argwöhnischen Senat von der Nichtigkeit der früher gehegten Besorgnisse zu überzeugen; wesshalb ihn denn freilich die antirömische Partei beschuldigte, dass er sich dazu hergebe das Land für die Römer zu hüten und jede Beleidigung und Er- pressung von ihnen sich gefallen lasse. Indess konnte er, des römischen Schutzes sicher, in die syrischen, kappadokischen und bithynischen Thronstreitigkeiten entscheidend eingreifen und auch aus dem gefährlichen bithynischen Krieg, den König Pru- sias II, der Jäger genannt (572?-605), ein Regent, der alle barbarischen und alle civilisirten Laster in sich vereinigte, gegen ihn begonnen hatte, rettete ihn die römische Intervention — freilich erst nachdem er selbst in seiner Hauptstadt belagert und eine erste Mahnung der Römer von Prusias unbefolgt gelassen, ja verhöhnt worden war (598-600). Allein mit der Thron- besteigung seines Mündels Attalos III Philometor (616-621) trat an die Stelle des friedlichen und mässigen Bürgerkönigthums ein asiatisches Sultanregiment, unter dem es zum Beispiel vor- kam, dass der König um des unbequemen Raths seiner väterli- chen Freunde sich zu entledigen, sie im Palast versammeln und erst sie, sodann ihre Frauen und Kinder von seinen Lanzknech- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. ten niedermachen liess; nebenher schrieb er Bücher über den Gartenbau, zog Giftkräuter und bossirte in Wachs, bis ein plötz- licher Tod ihn abrief. Mit ihm erlosch das Geschlecht der Atta- liden. In solchem Fall konnte nach dem wenigstens für die Clientelstaaten Roms gültigen Staatsrecht der letzte Regent testa- mentarisch über die Succession verfügen. Ob der wahnwitzige Groll gegen seine Unterthanen, der den letzten Attaliden bei sei- nem Leben gepeinigt, ihm auch den Gedanken eingegeben hatte in seinem Testament das Reich den Römern zu vermachen oder ob hierin bloss eine weitere Anerkennung der thatsächlichen Oberlehnsgewalt Roms lag, ist nicht zu entscheiden. Das Testa- ment lag vor; die Römer traten die Erbschaft an und die Frage über das Land und den Schatz der Attaliden fiel in Rom als neuer Erisapfel unter die hadernden politischen Parteien. Aber auch in Asien entzündete dies Königstestament den Bürgerkrieg. Im Vertrauen auf die Abneigung der Asiaten gegen die bevorste- hende Fremdherrschaft trat ein natürlicher Sohn Eumenes II, Aristonikos in Leukae, einer kleinen Hafenstadt zwischen Smyrna und Phokaea, als Kronprätendent auf und Phokaea und andere Städte fielen ihm zu; indess von den Ephesiern, die in dem festen Anschluss an Rom die einzige Möglichkeit erkannten ihre Privilegien sich zu erhalten, zur See auf der Höhe von Kyme geschlagen musste er in das Binnenland flüchten. Schon glaubte man ihn verschollen; da erschien er plötzlich wieder an der Spitze der neuen ‚Bürger der Sonnenstadt‘ Diese seltsamen Heliopoliten sind wahrscheinlich so zu fassen, dass die befreiten Sclaven als Bürger einer sei es für jetzt nur gedachten, sei es einer umgenannten Stadt Heliopolis sich constituirten, die ihren Namen von dem in Syrien hochverehrten Sonnengott trug (Mittheilung eines Freundes). , das heisst der von ihm in Masse zur Freiheit gerufenen Sclaven, bemächtigte sich der lydischen Städte Thyateira und Apollonis, so wie eines Theils der attalischen Ortschaften und rief Schaaren thrakischer Lanzknechte unter seine Fahnen. Der Kampf ward ernsthaft; die asiatischen Freistädte und die Contingente der Clientelfürsten von Bithynien, Paphlagonien, Kappadokien, Pontos, Armenien konnten des Prätendenten sich nicht erwehren; er drang mit ge- waffneter Hand in Kolophon, Samos, Myndos ein und gebot schon fast über das gesammte väterliche Reich, als am Ende des J. 623 ein römisches Heer in Asien landete. Der Feldherr, der Consul und Oberpontifex Publius Licinius Crassus Mucianus, 4* VIERTES BUCH. KAPITEL I. einer der reichsten und gebildetsten Männer Roms und als Red- ner wie als Rechtskenner gleich ausgezeichnet, schickte sich an den Prätendenten in Leukae zu belagern; allein während der Vor- bereitungen dazu liess er von dem allzu gering geschätzten Geg- ner sich überraschen und schlagen. Er selbst ward von einem thrakischen Haufen gefangen; aber er gönnte einem solchen Feinde nicht den Triumph den Oberfeldherrn Roms als Gefan- genen zur Schau zu stellen: ehe er erkannt worden war, reizte er die Barbaren, die ihn ergriffen hatten, ihm den Tod zu geben (Anf. 624). Mit ihm, wie es scheint, fiel König Ariarathes von Kappadokien. Indess ward Aristonikos nicht lange nach diesem Erfolg von Crassus Nachfolger Marcus Perpenna überfallen, sein Heer zersprengt, er selbst in Stratonikeia belagert und gefangen und bald darauf in Rom hingerichtet. Die Unterwerfung der letz- ten noch Widerstand leistenden Städte und die definitive Reguli- rung der Landschaft übernahm nach Perpennas plötzlichem Tode Manius Aquillius (625). Man verfuhr ähnlich wie im kar- thagischen Gebiet. Der östliche Theil des Attalidenreiches ward den Clientelkönigreichen überwiesen, um die Römer von dem Grenzschutz und damit von der Nothwendigkeit einer stehenden Besatzung in Asien zu befreien; Telmissos (I, 562) kam an die lykische Eidgenossenschaft; die europäischen Besitzungen in Thrakien wurden zu der Provinz Makedonien geschlagen; das übrige Gebiet ward als neue römische Provinz eingerichtet, der gleich der karthagischen nicht ohne Absicht der Name des Welt- theils beigelegt ward, in dem sie lag. Die Steuern, die nach Per- gamon gezahlt worden waren, wurden dem Lande erlassen und dasselbe mit gleicher Milde behandelt wie Hellas und Makedonien. — So ward der ansehnlichste kleinasiatische Staat eine römische Vogtei. Bei den zahlreichen andern Staaten und Städten Vorder- asiens, dem Königreich Bithynien, den paphlagonischen und gal- lischen Fürstenthümern, der lykischen, karischen, pamphylischen Eidgenossenschaft, den Freistädten Kyzikos und Rhodos trat eine wesentliche Umgestaltung nicht ein. Jenseit des Halys folgte Kappadokien, nachdem König Ariarathes V Philopator (591-624) hauptsächlich durch Hülfe der Attaliden sich gegen seinen von Syrien unterstützten Bruder und Nebenbuhler Holo- phernes behauptet hatte, wesentlich der pergamenischen Politik, sowohl in der unbedingten Hingebung an Rom als in der Rich- tung auf hellenistische Bildung. Durch ihn kam dieselbe in das bis dahin fast barbarische Kappadokien, freilich auch sogleich ihre Auswüchse, wie der Bakchosdienst und das wüste Treiben DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. der wandernden Schauspielertruppen, der sogenannten ‚Künstler‘. Zum Lohn der Treue gegen Rom, die dieser Fürst mit seinem Leben bezahlt hatte, ward nicht nur der König von Pontos durch die Römer gezwungen von der versuchten Occupation Kappado- kiens abzustehen, sondern erhielt auch sein unmündiger Erbe Ariarathes VI den südöstlichen Theil des Attalidenreiches, Ly- kaonien nebst der östlich daran grenzenden in älterer Zeit zu Kilikien gerechneten Landschaft. Endlich im fernen Nordosten Kleinasiens gelangte ‚Kappadokien am Meer‘ oder kurzweg der ‚Meerstaat‘, Pontos zu steigender Ausdehnung und Bedeutung. Nicht lange nach der Schlacht von Magnesia hatte König Phar- nakes I sein Gebiet weit über den Halys bis nach Tios an der bi- thynischen Grenze ausgedehnt und namentlich des reichen Sinope sich bemächtigt, das aus einer griechischen Freistadt dieser Kö- nige Residenz ward. Zwar hatten die durch diese Uebergriffe gefährdeten Nachbarstaaten, König Eumenes II an ihrer Spitze, desswegen Krieg gegen ihn geführt (571-575) und unter rö- mischer Vermittlung das Versprechen von ihm erzwungen Gala- tien und Paphlagonien zu räumen; allein der Verlauf der Ereig- nisse zeigt, dass Pharnakes so wie sein Nachfolger Mithradates V Euergetes (598?-634), die fortan als treue Bundesgenossen Roms im dritten punischen Krieg so wie in dem gegen Aristoni- kos erscheinen, nicht bloss jenseit des Halys sitzen blieben, son- dern auch die Schutzherrlichkeit über die paphlagonischen und galatischen Dynasten behielten; nur unter dieser Voraussetzung ist es erklärlich, dass Mithradates, angeblich wegen seiner tapfern Thaten im Kriege gegen Aristonikos, in der That für beträchtliche an den römischen Feldherrn gezahlte Summen von demselben nach Auflösung des attalischen Reiches Grossphrygien empfing. Wie weit andererseits gegen den Kaukasus und die Euphratquellen das pontische Reich sich um diese Zeit erstreckte, ist nicht genau zu bestimmen; der westliche Theil von Armenien um Enderes und Diwirigi oder das sogenannte Kleinarmenien scheint als ab- hängige Satrapie dazu gehört zu haben, während Grossarmenien und Sophene eigene unabhängige Reiche bildeten. — Wenn also auf der kleinasiatischen Halbinsel wesentlich Rom das Regiment führte und, so vieles auch ohne und gegen seinen Willen ge- schah, doch den Besitzstand im Ganzen bestimmte, so blieben da- gegen die weiten Strecken jenseit des Tauros und des obern Euphrat bis hinab zum Nilthal in der Hauptsache sich selber überlassen. Zwar der dem Frieden mit Syrien von 565 zu Grunde gelegte Satz, dass der Halys und der Tauros die Ostgrenze der VIERTES BUCH. KAPITEL I. römischen Clientel bilden solle (I, 561), ward keineswegs vom Senat eingehalten und trug auch die Unhaltbarkeit in sich selber; der politische Horizont ist Selbsttäuschung so gut wie der physische und wenn dem Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegs- schiffe und Kriegselephanten im Friedensvertrag normirt ward (I, 561), wenn das syrische Heer auf Befehl des römischen Se- nats das halb gewonnene Aegypten räumte (I, 595), so lag darin die vollständigste Anerkennung der Hegemonie und der Clientel. Allein eben hier zeigt es sich noch bestimmter als in den unmit- telbarer von Rom beherrschten Landschaften, wie die Hand, die so kraftvoll die Zügel ergriffen hatte, sie allmählich erschlaffen und bald gänzlich fallen liess. Noch im J. 590 hatte der rö- mische Senat die Angelegenheiten Syriens und Aegyptens in letzter Instanz geordnet. Dort stritten nach Antiochos Epipha- nes Tode (590) der als Geissel in Rom lebende Sohn Seleu- kos IV, Demetrios und des letzten Königs Antiochos Epiphanes unmündiger Sohn Antiochos Eupator um die Krone; hier war von den beiden seit 584 gemeinschaftlichr egierenden Brüdern, Pto- lemaeos Philometor (573-608) und Ptolemaeos Euergetes II oder der Dicke († 637), der ältere durch den jüngeren aus dem Lande getrieben worden (590) und um seine Herstellung zu er- wirken persönlich in Rom erschienen. Beide Angelegenheiten ordnete der Senat ohne andere als diplomatische Mittel anzu- wenden und wesentlich im römischen Interesse. In Syrien ward Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten De- metrios als König anerkannt und mit der Führung der Vor- mundschaft über den königlichen Knaben der römische Senator Gnaeus Octavius vom Senat beauftragt, welcher wie begreiflich durchaus im römischen Interesse regierte, die Kriegsflotte und das Elephantenheer in Gemässheit des Friedensvertrags von 565 reducirte und im besten Zuge war den militärischen Ruin des Landes zu vollenden. In Aegypten ward nicht bloss Philometors Herstellung bewirkt, sondern auch theils um dem Bruderzwist ein Ziel zu setzen, theils um die noch immer ansehnliche Macht Aegyptens zu schwächen. Kyrene vom Reich getrennt und Euer- getes mit demselben abgefunden. ‚Könige sind, wen die Römer wollen‘, schrieb nicht lange nachher ein jüdischer Mann, ‚und wen sie nicht wollen, den verjagen sie von Land und Leuten‘. Allein bald änderten sich die Dinge. Der vormundschaftliche Regent von Syrien ward in Laodikeia ermordet; der zurückge- wiesene Prätendent Demetrios entfloh aus Rom und bemächtigte sich unter dem dreisten Vorgeben, dass der römische Senat ihn DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. gesendet habe, nach Beseitigung des königlichen Knaben der Zü- gel der Regierung. Andererseits brach zwischen den Königen von Aegypten und Kyrene Krieg aus über den Besitz der Insel Kypros, welche der Senat zuerst dem ältern, sodann dem jün- gern zugeschieden hatte, und im Widerspruch mit der neuesten römischen Entscheidung blieb dieselbe schliesslich bei Aegypten. Es ist fast unglaublich, dass der Senat diese kecke Verhöhnung seiner Decrete, diese Ermordung seiner Commissare und seines Mündels, diesen Missbrauch seines Namens in einer Zeit des tief- sten inneren und äusseren Friedens als vollendete Thatsachen hin- nahm; dass Kypros bei Aegypten blieb und man ferner zusah, als nach Philometors Tode Euergetes II ihm nachfolgte und dadurch Kyrene wieder zum Reich kam. Dem Gnaeus Octavius ward, weil er sein Leben als Gesandter des Staats verloren, ein Denk- mal auf dem Marktplatz errichtet, wie die Sitte der Väter es vor- schrieb; was diese Väter, die einst die Ermordung römischer Gesandten zu rächen Heere und Kriegsflotten ausgesandt hatten, zu der Anerkennung des Demetrios als Königs von Syrien gesagt haben würden, blieb im Senat schicklicher Weise unerörtert. Dass nach solchen Vorgängen der römische Einfluss in diesen Landschaften thatsächlich nichtig war und die Verhältnisse da- selbst sich zunächst ohne Zuthun der Römer entwickelten, ist begreiflich; doch ist des weiteren Verlaufs der Dinge wegen es nothwendig auch den näheren und selbst den ferneren Osten nicht völlig aus den Augen zu verlieren, da in dem allerseits abge- schlossenen Aegypten zwar der Statusquo sich so leicht nicht verschob, dagegen in Asien dies- und jenseit des Euphrat wäh- rend und zum Theil in Folge dieser momentanen Stockung der römischen Oberleitung die Völker und Staaten sich ganz anders gruppirten. Noch nach dem Frieden von 565 hatte sich das Se- leukidenreich von der kilikisch-syrischen Küste über das ganze Stromgebiet des Euphrat und Tigris und über Medien und Per- sien erstreckt bis an die grosse iranische Wüste, jenseit welcher am Indus das Reich von Palimbothra unter Tschandragupta (San- drokottos), am oberen Oxus der mächtige baktrische Staat, beide nicht lange nach Alexander dem Grossen aus einer Mischung der nationalen Elemente und der östlichsten Ausläufer hellenischer Civilisation sich gebildet hatten. Noch Antiochos der Grosse trug seine Waffen bis jenseit der Wüste in das Gebiet der Parther und Baktrier. Jetzt fing dieser immer noch ungeheure Staat an sich aufzulösen. Nicht bloss Vorderasien war in Folge der Schlacht von Magnesia verloren worden, auch die gänzliche Lösung der VIERTES BUCH. KAPITEL I. beiden Kappadokien und der beiden Armenien, des eigentlichen Armenien im Nordosten und der Landschaft Sophene im Süd- westen, und ihre Verwandlung in selbstständige Königreiche aus syrischen Lehnsfürstenthümern, gehört dieser Zeit an. Von diesen Staaten gelangte namentlich Grossarmenien, das unter Artaxias zur Zeit Antiochos des Grossen sich losriss, bald zu einer ansehnlichen Stellung. Vielleicht noch gefährlichere Wun- den schlug dem Reiche seines Nachfolgers Antiochos Epiphanes thörichte Nivellirungspolitik. So richtig es auch war, dass sein Reich mehr einem Länderbündel als einem Staate glich und dass die Verschiedenheit der Nationalitäten und Religionen seiner Un- terthanen das wesentlichste Hinderniss für die Regierung war, so war doch der Plan römische Weise und römischen Cultus überall in seinem Lande einzuführen und vor allem seine Völker in poli- tischer wie in religiöser Hinsicht auszugleichen unter allen Um- ständen eine Thorheit, auch abgesehen davon, dass dieser karri- kirte Joseph II persönlich einem solchen gigantischen Beginnen nichts weniger als gewachsen war und durch Tempelplünderung im grossartigsten Massstab und die tollste Ketzerverfolgung seine Reformen einzuleiten versuchte. Die eine Folge hievon war, dass die Bewohner der Grenzprovinz gegen Aegypten, die Juden, sonst bis zur Demüthigkeit fügsame und äusserst thätige und be- triebsame Leute, durch den systematischen Religionszwang zur offenen Empörung gedrängt wurden (um 587). Schon um 593 erkannte der römische Senat ohne Schwierigkeit die Freiheit und Autonomie der insurgirten Nation an; da er eben damals theils gegen Demetrios Soter mit gutem Grund erbittert war, theils eine Verbindung der Attaliden und der Seleukiden besorgte, überhaupt aber die Herstellung einer Mittelmacht zwischen Sy- rien und Aegypten im Interesse Roms lag, war man im Senat den Juden geneigt. Indess begünstigte man den Aufstand doch nur in- soweit es geschehen konnte ohne sich selber zu bemühen; trotz der Clausel des zwischen den Römern und den Juden abgeschlos- senen Vertrags, die den Juden im Fall sie angegriffen würden den Beistand Roms versprach, und trotz des an die Könige von Syrien und Aegypten gerichteten Verbots ihre Truppen durch das jüdi- sche Land zu führen blieb es natürlich lediglich den Juden selbst überlassen der syrischen Könige sich zu erwehren. Mehr als die Briefe ihrer mächtigen Verbündeten that für sie die tapfere und umsichtige Leitung des Aufstandes durch das Heldengeschlecht der Makkabaeer und die innere Zerrissenheit des syrischen Rei- ches: während des Haders zwischen den syrischen Königen Try- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. phon und Demetrios Nikator ward der Makkabaeer Simon aus- drücklich anerkannt als unabhängiger Fürst der Juden (611). — Folgenreicher noch als diese Insurrection der Israeliten wa- ren die gleichzeitig und wahrscheinlich aus gleicher Ursache ent- standenen Bewegungen in den östlichen Landschaften, wo Antio- chos Epiphanes die Tempel von Ekbatana nicht minder leerte wie den von Jerusalem und dort den Anhängern des Ahuramazda und des Mithra es nicht besser gemacht haben wird wie hier denen des Jehovah. Das Ergebniss war eben wie in Judaea, nur in einem weiteren Umfang und in grossartigeren Verhältnissen, eine Reaction der einheimischen Weise und der einheimischen Religion gegen die hellenische Sitte und die hellenischen Götter; die Träger dieser Bewegung waren die Parther und ihnen entsprang das grosse Partherreich. Die ‚Parthwa‘ oder Parther, die als eine der zahllosen in das grosse Perserreich aufgegangenen Völkerschaf- ten schon früh begegnen und im heutigen Khorasan südöstlich vom kaspischen Meere ihre ältesten bekannten Sitze hatten, erscheinen schon seit 500 d. St. unter dem skythischen, das heisst turanischen Fürstengeschlecht der Arsakes als ein selbstständiger Staat, der indess erst ein Jahrhundert später aus seiner Dunkelheit hervor- trat. Der sechste Arsakide, Mithradates I (579?-618?) griff das baktrische Reich an, das, durch die Fehden mit den skythi- schen Reiterschaaren von Turan und mit den Staaten am Indus und durch innere Wirren bereits in allen Fugen erschüttert, dem viel schwächeren Feinde erlag. Sodann wandte er sich zur Unter- werfung der Landschaften westlich der grossen Wüste und fast mit gleichem Erfolg. Das syrische Reich war eben damals theils in Folge der verfehlten Hellenisirungsversuche des Antiochos Epiphanes, theils durch die nach seinem Tode eintretenden Suc- cessionswirren aufs tiefste zerrüttet und die inneren Provinzen im vollen Zuge sich von Antiocheia und der Küstenlandschaft zu lösen; in Kommagene zum Beispiel, der nördlichsten Landschaft Syriens an der kappadokischen Grenze, machte der Satrap Pto- lemaeos, auf dem entgegengesetzten Ufer des Euphrat im nörd- lichen Mesopotamien oder der Landschaft Osroene der Fürst von Edessa, in der wichtigen Provinz Medien der Satrap Timar- chos sich unabhängig; ja der letztere liess sich vom römischen Senat seine Unabhängigkeit bestätigen und herrschte, gestützt auf das verbündete Armenien, bis hinab nach Seleukeia am Ti- gris. Es gelang wohl den einen oder den andern dieser Rebellen noch einmal zur Ordnung zu bringen; aber die Unordnung blieb darum nicht weniger in Permanenz. Die Lage der syrischen Kö- VIERTES BUCH. KAPITEL I. nige, unter denen einzelne persönliche Tapferkeit und Fähigkeit bewiesen, war in der That beklagenswerth. Das Reich war in ewigem Aufstand, sowohl die Provinzen unter ihren halb oder ganz unabhängigen Satrapen als die Hauptstadt mit ihrem gleich dem römischen und dem alexandrinischen zuchtlosen und wider- spenstigen Pöbel. Die gesammte Meute der Nachbarkönige, Aegypten, Kappadokien, Pergamon mengte unaufhörlich sich in die Angelegenheiten Syriens und nährte die Erbfolgestreitigkei- ten, so dass der Bürgerkrieg und die factische Theilung der Herr- schaft unter zwei oder mehr Prätendenten fast zur stehenden Landplage ward. Die römische Schutzmacht, wenn sie die Nach- barn nicht aufstiftete, sah unthätig zu. Zu allem diesen drängte von Osten her das neue Partherreich, nicht bloss mit seiner ma- teriellen Macht, sondern auch mit dem ganzen Uebergewicht sei- ner nationalen Sprache und Religion, seiner nationalen Heer- und Staatsverfassung über den Staat der Fremdlinge. Es ist hier noch nicht der Ort dies regenerirte Kyrosreich zu schildern; es genügt im Allgemeinen daran zu erinnern, dass, so mächtig auch in ihm noch der Hellenismus auftritt, dennoch der parthische Staat, verglichen mit dem der Seleukiden, auf einer nationalen und religiösen Reaction beruht und die alte iranische Sprache, der Magierstand und der Mithrasdienst, die orientalische Lehns- verfassung, die Reiterei der Wüste und Pfeil und Bogen hier zu- erst dem Hellenismus wieder übermächtig entgegentraten. Das Ergebniss war leicht vorauszusehen. Die östlichen Landschaften Syriens unter ihren unbeschützten oder gar aufrührerischen Sa- trapen geriethen unter parthische Botmässigkeit; Persien, Baby- lonien, Medien wurden auf immer vom syrischen Reiche getrennt; der neue Staat der Parther reichte zu beiden Seiten der grossen Wüste vom Oxus und Hindukusch bis zum Tigris und zur arabi- schen Wüste, wiederum gleich all den vor Alexander blühenden asiatischen Grossstaaten eine reine Continentalmonarchie und wiederum gleich dem Perserreich einerseits mit den Völkern von Turan, andrerseits mit den Occidentalen in ewiger Fehde be- griffen. Der syrische Staat umfasste ausser der Küstenlandschaft im besten Fall Mesopotamien und verschwand, mehr noch in Folge seiner inneren Zerrüttung als seiner Verkleinerung, auf immer aus der Reihe der Grossstaaten. Wenn die mehrfach dro- hende gänzliche Unterjochung des Landes durch die Parther un- terblieb, so ist dies nicht der Gegenwehr der letzten Seleukiden, noch weniger dem Einfluss Roms zuzuschreiben, sondern vielmehr den vielfältigen inneren Unruhen im Partherreich und vor allem DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. den Einfällen der turanischen Steppenvölker in dessen östliche Landschaften. — Diese Umwandlung der Völkerverhältnisse im inneren Asien ist der Wendepunct in der Geschichte des Alter- thums. Statt der Völkerfluth, die bisher von Westen nach Osten sich ergossen und in dem grossen Alexander ihren letzten und höchsten Ausdruck gefunden hatte, beginnt die Ebbe. Seit der Par- therstaat besteht, ist nicht bloss verloren, was in Baktrien und am Indus etwa noch von hellenischen Elementen sich erhalten haben mochte, sondern auch das westliche Iran weicht wieder zurück in das seit Jahrhunderten verlassene, aber noch nicht verwischte Geleise. Der römische Senat opfert das erste wesentliche Ergeb- niss der Politik Alexanders und leitet damit jene rückläufige Be- wegung ein, deren letzte Ausläufer im Alhambra von Granada und in der grossen Moschee von Constantinopel endigen. So lange noch das Land von Ragae und Persepolis bis zum Mittel- meer dem König von Antiocheia gehorchte, erstreckte auch Roms Macht sich bis an die Grenze der grossen Wüste; der Par- therstaat, nicht weil er so gar mächtig war, sondern weil er fern von der Küste, im innern Asien seinen Schwerpunct fand, konnte niemals eintreten in die Clientel des Mittelmeerreiches. Seit Alexander hatte die Welt den Occidentalen allein gehört und der Orient schien für diese nur zu sein was später Amerika und Australien für die Europäer wurden; mit Mithradates I trat er wieder ein in den Kreis der politischen Bewegung. Die Welt hatte wieder zwei Herren. Wir haben die äussere geschichtliche Entwicklung von der Schlacht bei Pydna bis auf die Gracchenzeit in ihren Umrissen vom Tajo zum Nil und zum Euphrat begleitet. Es ist noch übrig auf die maritimen Verhältnisse dieser Zeit einen Blick zu werfen, obwohl darüber sich kaum etwas Anderes sagen lässt, als dass es nir- gends mehr eine Seemacht gab. Karthago war vernichtet, Sy- riens Kriegsflotte vertragsmässig zu Grunde gerichtet, Aegyptens einst so gewaltige Kriegsmarine unter seinen gegenwärtigen schlaffen Regenten in tiefem Verfall. Die kleineren Staaten und namentlich die Kaufstädte hatten wohl einige bewaffnete Fahr- zeuge, aber sie genügten nicht einmal für die im Mittelmeer so schwierige Unterdrückung des Seeraubs. Mit Nothwendigkeit fiel diese Rom zu als der führenden Macht im Mittelmeer. So entschieden wie ein Jahrhundert zuvor die Römer eben hierin aufgetreten waren, wie sich ihre ganze Suprematie im Osten zu- nächst eingeführt hatte durch die zum allgemeinen Besten ener- gisch gehandhabte Seepolizei (I, 370), ebenso bestimmt be- VIERTES BUCH. KAPITEL I. zeichnet die vollständige Nichtigkeit derselben schon im Beginn dieser Periode den Verfall des aristokratischen Regiments. Eine eigene Flotte besass Rom nicht mehr; man begnügte sich wenn es nöthig schien von den italischen, den kleinasiatischen und den sonstigen Seestädten Schiffe einzufordern. Die Folge war natürlich, dass das Flibustierwesen sich organisirte und con- solidirte. Zwar so weit die unmittelbare Macht der Römer reichte, geschah wenn nicht genug so doch etwas zu dessen Un- terdrückung. Die gegen die dalmatischen und ligurischen Küsten in dieser Epoche gerichteten Expeditionen bezweckten nament- lich die Unterdrückung des Seeraubs in den beiden italischen Meeren; aus gleichem Grunde wurden im J. 631 die balearischen Inseln besetzt (S. 18). Dagegen in den mauretanischen und den ostasiatischen Gewässern blieb es den Anwohnern und Schif- fern überlassen mit den Corsaren auf eine oder die andere Weise sich abzufinden, da die römische Politik daran festhielt sich um diese entfernteren Gegenden so wenig wie irgend möglich zu kümmern. Hätte in den also sich selbst überlassenen Uferstaa- ten ein wohlgeordneter Zustand bestanden, so wäre dies erträg- lich gewesen, allein natürlich bot sich hiedurch den Corsaren eine Freistätte in jedem zerrütteten Gemeinwesen und an sol- chen fehlte es namentlich in Asien nicht. An der Spitze von allen stand Kreta, das durch seine glückliche Lage und die Schwäche oder Schlaffheit der Grossstaaten des Westens und des Ostens allein unter allen griechischen Ansiedlungen seine Unabhängigkeit sich bewahrt hatte; denn die römischen Com- missionen, die freilich auch auf dieser Insel kamen und gingen, hatten hier noch weniger zu bedeuten als selbst in Syrien und Aegypten. Es schien fast, als habe das Schicksal den Kretern die Freiheit nur gelassen um zu zeigen, was herauskomme bei der hellenischen Unabhängigkeit; es war ein schreckliches Bild. Die alte dorische Strenge der Gemeindeordnungen war ähnlich wie in Tarent umgeschlagen in eine wüste Demokratie, der rit- terliche Sinn der Bewohner in eine wilde Rauf- und Beutegier; ein achtbarer Hellene selbst bezeugt es, dass allein auf Kreta nichts für schimpflich gelte, was einträglich sei, und noch der Apostel Paulus führt billigend den Spruch eines kretischen Dich- ters an: ‚Lügner sind all, Faulranzen, unsaubere Thiere die Kreter‘. Die Bewohner durchstreiften als Räuber die Heimath und die Fremde, die Länder und die Meere; die Insel ward der Werbe- platz für die umliegenden Königreiche, seit im Peloponnes die- DIE UNTERTHÄNIGEN LANDSCHAFTEN. ser Unfug nicht mehr geduldet ward, der Schauplatz ewiger Bür- gerkriege, die trotz der römischen Vermittlungsversuche auf der alten ‚Insel der hundert Städte‘ eine blühende Ortschaft nach der andern in Ruinenhaufen verwandelten, vor allem aber der rechte Sitz der Piraterie, wie denn zum Beispiel um diese Zeit die Insel Siphnos durch eine kretische Corsarenflotte völlig aus- geraubt ward. Rhodos, das ohnehin von dem Verlust seiner Be- sitzungen und den seinem Handel zugefügten Schlägen (I, 593) sich nicht zu erholen vermochte, vergeudete seine letzten Kräfte in den Kriegen, die es zur Unterdrückung der Piraterie gegen die Kreter zu führen sich genöthigt sah (um 600) und in denen die Römer zwar zu vermitteln suchten, indess ohne Ernst und wie es scheint ohne Erfolg. Neben Kreta fing bald auch Kilikien an für diese Flibustierwirthschaft eine zweite Heimath zu werden; es war nicht bloss die Ohnmacht der syrischen Herrscher, die ihr hier Vorschub that, sondern der Usurpator Diodotos Try- phon, der sich vom Sclaven zum König Syriens aufgeworfen hatte (608-615), förderte, um durch Corsarenhülfe seinen Thron zu befestigen, in seinem Hauptsitz, dem rauhen oder westlichen Kilikien mit allen Mitteln von oben herab die Pirate- rie. Der ungemein gewinnbringende Verkehr mit den Piraten, die zugleich die hauptsächlichsten Sclavenfänger und Sclaven- händler waren, verschaffte ihnen bei dem kaufmännischen Publi- cum, sogar in Alexandreia, Rhodos und Delos eine gewisse Dul- dung, an der selbst die Regierungen wenigstens durch Passivität sich betheiligten. Das Uebel ward so ernsthaft, dass der Senat um 611 seinen besten Mann Scipio Aemilianus nach Alexandreia und Syrien sandte, um an Ort und Stelle zu ermitteln, was sich thun lasse. Allein dass die Vorstellungen der Römer die schwa- chen Regierungen nicht stark machen konnten, war begreiflich; es gab keine andere Abhülfe als geradezu eine Flotte in diesen Ge- wässern zu unterhalten, wozu es wieder der römischen Regierung an Energie und Consequenz gebrach. So blieb eben alles beim Alten, die Piratenflotte die einzige ansehnliche Seemacht im Mit- telmeere, der Menschenfang das einzige daselbst blühende Ge- werbe. Die römische Regierung sah den Dingen zu, die römi- schen Kaufleute aber standen als die besten Kunden auf dem Sclavenmarkt mit den Piratencapitänen als den bedeutendsten Grosshändlern in diesem Artikel auf Delos und sonst in regem und freundlichem Geschäftsverkehr. KAPITEL II. Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus . E in volles Menschenalter nach der Schlacht von Pydna er- freute der römische Staat sich der tiefsten kaum hie und da an der Oberfläche bewegten Ruhe. Das Gebiet dehnte über die drei Welttheile sich aus; der Glanz der römischen Macht und der Ruhm des römischen Namens waren in dauerndem Steigen; aller Augen ruhten auf Italien, alle Talente, aller Reichthum strömten dahin: es schien dort eine goldene Zeit friedlicher Wohlfahrt und geistigen Lebensgenusses beginnen zu müssen. Mit Bewunderung erzählten sich die Orientalen dieser Zeit von der mächtigen Re- publik des Westens, ‚die die Königreiche bezwang fern und nah und wer ihren Namen vernahm, der fürchtete sich; mit den Freunden und Schutzbefohlenen aber hielt sie guten Frieden. Solche Herrlichkeit war bei den Römern, und doch setzte keiner die Krone sich auf und prahlte keiner im Purpurgewand; son- dern wen sie Jahr um Jahr zu ihrem Herrn machten, auf den hörten sie und war bei ihnen nicht Neid noch Zwietracht.‘ So schien es in der Ferne; in der That war die Macht und die Volkswohlfahrt Roms und Italiens seit der Schlacht von Pydna in raschem und unverkennbarem Sinken. Es ist kein Organ, keine Function des Staates, in der sich dieser Verfall nicht zeigte; er macht in den feindlich sich gegenüberstehenden Parteien sich in gleicher Weise geltend. Die Einführung der geheimen Abstimmung in den Versammlungen der Bürgerschaft, zuerst für die Magistrats- wahlen durch das gabinische (615), dann für die Volksgerichte durch das cassische (617), endlich für die Abstimmung über DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. Gesetze durch das papirische Gesetz (623), galt zwar der Fort- schrittspartei dieser Zeit als die Emancipation des Mittelstandes von dem drückenden Uebergewicht der Aristokratie und als der Anfang einer Regeneration des Staates. In der That aber änderte diese Panacee der römischen Demokratie nicht das Mindeste in dem Stande der Dinge und war genau genommen nichts als ein handgreiflicher Beweis für die bereits seit einem Jahrhundert vorhandene (I, 604) Nichtigkeit und Unfreiheit des höchsten Or- gans der römischen Gemeinde. Wie es andrerseits wesentlich die regierende Aristokratie gewesen war, an der mehr als an dem Feldherrngeschick der römischen Generale und dem Muth seiner Bürger Hannibals Genie scheiterte, so war es wiederum diese Aristokratie, deren kurzsichtiges, schlaffes, eigensüchtiges Regi- ment nach aussen wie nach innen vornämlich das eigene Werk verdarb. Nicht als wären die Söhne und Enkel der Besiegten von Cannae und der Sieger von Zama so völlig aus der Art ihrer Grossväter und Väter geschlagen; es waren weniger andere Men- schen, die jetzt im Senat sassen, als eine andere Zeit. Wo im- mer, wie in Rom seit der Beendigung des Patricier- und Ple- bejerhaders, eine geschlossene Zahl alter Familien festgegründeten Reichthums und ererbter staatsmännischer Bedeutung das Regi- ment führt, wird sie in dem Kampf um die Existenz eine ebenso unvergleichliche zähe Folgerichtigkeit und heldenmüthige Opfer- fähigkeit entwickeln wie in gewöhnlichen Zeitläuften alle Mängel der Collegialität und der Coterie. Die vorhandenen Krankheits- stoffe entwickelten sich rasch in der Sonne des Glückes. Die ari- stokratische Politik dieser Zeit war eine arge Antwort auf Catos Frage, was aus Rom werden solle, wenn es keinen Staat mehr zu fürchten haben werde. Wie der Tod einen nach dem andern die Männer abrief, welche die ernste Schule des hannibalischen Krieges grossgezogen hatte und in denen die Begeisterung jener gewaltigen Zeit noch bis in das späteste Alter nachklang; wie endlich auch die Stimme des letzten von ihnen, des alten Cato im Rathhaus und auf dem Marktplatz verstummte, traten alle Missbräuche der Cliquenregierung immer schroffer, immer wider- wärtiger hervor. Die römische Nobilität, von Haus aus exclusiv wie jede Aristokratie, verschloss sich fast hermetisch gegen die ‚neuen Menschen‘ und je weniger die Regierung auf ernste Ge- fahren traf, desto vollständiger gelang es jede Entweihung durch gemeine Leute, deren Adelsbrief ihre Thaten waren, von den lauteren Kreisen der Aristokratie abzuwehren und auszureichen mit einem Regiment adlicher Nullitäten. Ein charakteristisches VIERTES BUCH. KAPITEL II. Zeichen dieses Cliquenregiments ist die leidige Sitte der Morgen- besuche zur Aufwartung bei den vornehmen Freunden und des öffentlichen Erscheinens in ihrem Gefolge, die von den Schutz- befohlenen und Freigelassenen jetzt auf die höheren und höch- sten Kreise sich zu übertragen begann; die politische Carriere fing schon nicht mehr im Lager an oder in nützlicher Thätigkeit für das gemeine Beste, sondern in den Vorzimmern der einfluss- reichen Männer. Nicht minder charakteristisch ist die der gegen- wärtigen Zeit angehörende gesetzliche Bestimmung, dass niemand zum zweiten Mal das Consulat solle verwalten dürfen — eine Verfügung, in der sich zwar auch die sinkenden Republiken eigenthümliche Furcht vor der Uebermacht der Einzelnen aus- spricht, aber vor allem doch die bezeichnende politische Auffas- sung, dass nicht der Staat ein Recht habe für sein höchstes Amt auf den rechten und besten Mann, sondern dass jedes Glied der Camaraderie ein nicht durch unbillige Concurrenz zu verkürzen- des Anrecht auf das höchste Staatsamt besitze. — Dies alles hätte ertragen werden mögen, wenn diese thatsächliche Erblichkeit der regierenden Aristokratie zu einer entsprechenden Aenderung der Verfassung, das heisst zur Beseitigung der freien Concurrenz zu den Aemtern und der Volkswahlen geführt hätte, welche beide dem Wesen der Nobilität schnurstracks entgegenliefen. Allein zu politischen Neubildungen vermochte man jetzt weniger als je zu gelangen und so bewahrte man in der alten jetzt inhaltlosen Ver- fassungsform einen Deckmantel für die entsetzlichsten Miss- bräuche und eine stetig wirkende Hemmung jedes ernsten und rechten Regiments. Die römische Aemterlaufbahn als Quaestor oder Volkstribun zu betreten war verhältnissmässig leicht, zum Consulat aber oder gar zur Censur zu gelangen selbst dem ge- wöhnlichen Adlichen nur durch grosse und jahrelange Anstren- gungen möglich; der Preise waren viele, aber der lohnenden wenig; die Kämpfer liefen, wie ein römischer Dichter einmal sagt, wie in einer an den Schranken weiten, aber mehr und mehr sich verengenden Rennbahn. Es war dies durchaus zweck- mässig, so lange das Amt noch wirklich wie es hiess eine ‚Ehre‘ war und militärische, politische, juristische Capacitäten im rech- ten Wetteifer um die seltenen Kränze warben; jetzt aber war der Nutzen der Concurrenz durch die Geschlossenheit der Nobilität beseitigt und nur noch ihre Nachtheile übrig geblieben. Mit sel- tenen Ausnahmen drängte jeder den regierenden Familien ange- hörende junge Mann sich in die politische Laufbahn und der hastige und unreife Ehrgeiz griff bald zu wirksameren Mitteln als DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. die Heerführung und die Rechtweisung waren. Rascher zum Ziel führte die Demagogie und um so sicherer, je mehr sie nicht die Sache angriff, sondern die Person; also vor allem die crimi- nelle Belangung eines hochstehenden und unbeliebten Mannes. Es ward Sitte, dass die bartlosen Jünglinge vornehmer Geburt, um sich glänzend in das öffentliche Leben einzuführen, mit der unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften Beredsamkeit die Rolle Catos weiter spielten und sich aus eigener Machtvollkommenheit zu Anwälten des Staats aufwarfen; man liess es geschehen, dass das ernste Institut der Criminaljustiz und der politischen Polizei ein Mittel für den Aemterbewerb ward. Aber noch rascher als auf solchen immer noch indirecten Wegen empfahl man sich der Menge geradezu durch Liebäugeleien, Nachsichtigkeiten, Artig- keiten von feinerer oder gröberer Qualität. Der entwürdigende Aemterbettel begann zu floriren; der Janhagel fing an es als sein Recht zu fordern, dass der künftige Consul in jedem Lumpen von der Gasse das souveräne Volk erkenne und ehre, wie ihm denn auch durch die Verlegung der Gemeindeversammlungen von der alten Dingstätte unter dem Rathhaus auf den Marktplatz (um 609) eine förmliche Anerkennung seiner Unabhängigkeit vom Senat und seiner vollständigen Freiheit zu Theil ward. Die niederen Beamten, namentlich Aedilen und Praetoren, ja selbst blosse Privatmänner suchten durch Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, durch Verheissung prachtvoller Volkslustbarkei- ten bei der Menge sich in Gunst zu setzen; ja es begannen schon, wie das um 595 erlassene Gesetz bezeugt, für die höheren Staatsämter die Stimmen der Wähler geradezu um Geld feil zu werden, während die Subalternposten, namentlich die sehr einträglichen Schreiber- und Gerichtsdienerstellen sogar von Rechtswegen käuflich wurden. Diese Uebelstände waren sehr arg, aber bei weitem noch nicht das Aergste. Indem die regierende Aristokratie der Wahlen wegen sich genöthigt sah Rücksicht auf die Menge zu nehmen, wurden Beamte und Senat gezwungen bei allen ihren Massregeln wenn nicht die Masse der Regierten doch mindestens die hauptstädtische Bürgerschaft in einer Weise zu schonen, die mit dem Wesen der Herrschaft unverträglich ist. Einst war der Beamte innerhalb der verfassungsmässigen Schran- ken aufgetreten als Herr und Gebieter; jetzt wurden die Consuln, als sie pflichtmässig für den verhassten spanischen Dienst strenge Aushebungen veranstalteten, von den Volkstribunen ins Gefängniss geführt (603. 616). Einst hatte der Senat über Gut und Blut der Bürger zum Besten des Vaterlandes unumschränkt Röm. Gesch. II. 5 VIERTES BUCH. KAPITEL II. verfügt; jetzt liess man die Bürgerschaft sich an den Gedanken gewöhnen, dass sie von allen directen Abgaben frei sei; und wozu der Senat sich verstand, um nur nicht die Bürger durch die Con- scription zum überseeischen Dienst zu verstimmen, zeigt unter vielen andern Thatsachen das Stillschweigen zu der Ermordung des Gnaeus Octavius in Syrien und die Weigerung dem Scipio für den numantinischen Krieg die Aushebung zu gestatten. Das Co- terienregiment in unleidlicher Vermischung mit einer formal ab- soluten Demokratie trat durchaus an die Stelle der Herrschaft der ‚besten Männer‘; die Nobilität war in vollem Zuge es zu ver- gessen, dass sie den Staat nur vertrat und nicht ausmachte und damit sich selber den sittlichen und den politischen Boden unter den Füssen wegzuziehen. Erwägen wir die Folgen in der äusseren wie in der inneren Staatsverwaltung. Die Aufgabe, welche die gewonnene Weltherr- schaft an die herrschende Macht stellte, ward früher bezeichnet; sie ward nicht völlig verkannt, aber keineswegs gelöst. Das Sy- stem der älteren Generation den Staat auf Italien zu beschränken und ausserhalb Italien nur durch Clientel zu regieren, ward wohl als unhaltbar erkannt und aufgegeben. Es kam wohl ein anderer Geist in das Regiment, welches nicht mehr das war des schützen- den Vormundes, sondern das des strengen Herrn — bezeich- nend dafür ist es zum Beispiel, dass Publius Crassus Consul 623, kein schlechter Mann und ein strengrechtlicher Beamter, als ihm die freie Stadt Mylasa in Karien zur Erbauung eines Sturmbocks in bester Absicht einen andern Balken als den ver- langten gesandt hatte, den Vorstand der Stadt desswegen ent- kleiden und auspeitschen liess. Aber die neue Aufgabe, an die Stelle des Clientelregiments eine die Gemeindefreiheiten wah- rende unmittelbare Herrschaft Roms zu setzen, ward nicht durchgeführt. Wie eben Gelegenheit, Eigensinn, Nebenvortheil und Zufall einwirkten, wurden einzelne Landschaften eingezogen, wogegen der bei weitem grösste Theil der Clientelstaaten entwe- der in der unerträglichen Halbheit seiner bisherigen Stellung verblieb oder gar, wie namentlich der fernere Osten, dem Ein- flusse Roms gänzlich sich entzog. Man begnügte sich von heute auf morgen zu regieren und in der Regierung nichts zu sehen als die Erledigung der laufenden Geschäfte. Statt bei der stei- genden Ausdehnung und Wichtigkeit der Provinzen die Zügel des Provinzialregiments schärfer anzuziehen, liess die Central- gewalt dieselben sich vollständig entschlüpfen und verzichtete auf jede Oberleitung und Uebersicht, so dass dem jedesmaligen Vogt DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. nicht bloss die Interessen der Unterthanen, sondern auch die des Staats so gut wie vollständig preisgegeben waren. Statt den Lohn der Herrschaft in der Herrschaft zu finden, liess man un- gehörige und zum Theil niederträchtige Rücksichten in die Ent- scheidung der wichtigsten Fragen eingreifen. Die politischen Fragen verzweigten sich nicht bloss mit den unter den Senats- coterien bestehenden Sympathien und Rivalitäten, sondern es gewann auch schon das Gold auswärtiger Dynasten Eingang im römischen Rathe. Als der erste, der einen solchen Beste- chungsversuch mit Erfolg durchführte, wird Timarchos genannt, der Gesandte des Königs Antiochos IV von Syrien († 590); bald wurde die Beschenkung einflussreicher Senatoren durch auswär- tige Könige so gewöhnlich, dass es auffiel, als Scipio Aemilianus im Lager vor Numantia die Gaben des Königs von Syrien in die Kriegskasse einwarf. Statt das Volk es fühlen zu lassen, dass die Herrschaft kein nutzbares Gut ist, sondern durch das Gut und Blut der herrschenden Nation wie gewonnen so erhalten werden muss, wurden die Lasten des Regiments, die Bewachung der ma- kedonischen, asiatischen, africanischen Grenzen entweder auf die Unterthanen abgewälzt oder gänzlich vernachlässigt, wurden zum Besten des römischen Kaufmanns die missliebigen Handelsrivalen durch die Heere des Staats beseitigt und in der Provinzialverwal- tung seinem rücksichtslosen Geldhunger mit frevelhafter Nach- giebigkeit Spielraum gestattet. Endlich statt Heer und Wehr, auf denen doch des römischen Staates Existenz allein beruhte, in brauchbarem Stande zu halten, liess man die Flotte ganz ein- gehen und das Landkriegswesen in der unglaublichsten Weise verfallen. Die alte zweckmässige Sitte, dass die Auswahl der Sol- daten aus der dienstpflichtigen Mannschaft dem freien Ermessen der Offiziere anheimgegeben war, hatte bei der Parteilichkeit der aushebenden Beamten und dem steigenden Widerwillen nament- lich gegen den spanischen Kriegsdienst aufgegeben werden müs- sen; seit dem J. 602 fügte nicht die Wahl, sondern das Loos die Abtheilungen zusammen, sicher nicht zum Vortheil des militäri- schen Gemeingeistes und der Kriegstüchtigkeit der einzelnen Re- gimenter. Es lässt sich deutlich erkennen, dass die höheren Stände mehr und mehr anfingen dem Dienst sich thatsächlich zu entziehen; wozu ausser den allgemeinen Ursachen ohne Zweifel namentlich auch das beitrug, dass die Jugend des Capitalisten- und Kaufmannsstandes von früh auf sich dem Grosshandel widmete. Für die Offizierstellen war durchaus auf Freiwillige aus der besseren Klasse gerechnet und einst hatte man eifrig um dieselben gewor- 5* VIERTES BUCH. KAPITEL II. ben; jetzt hielt es schwer für die spanischen Heere die erforder- liche Zahl von Offizieren aufzutreiben. Schon erinnern die rö- mischen Heere vor Karthago und Numantia an jene syrischen Armeen, in denen die Bäcker, Köche, Schauspieler und so weiter viermal zahlreicher waren als die sogenannten Soldaten; schon geben die römischen Generale ihren karthagischen Collegen wenig nach in der Heerverderbekunst und werden die Kriege gegen Karthago wie gegen Viriathus, gegen die Makedonier wie gegen die Asiaten regelmässig mit Niederlagen eröffnet; schon ist die Eroberung von Numantia eine Grossthat. Wohin man auch den Blick wendet, erscheint Roms Macht und Einfluss in unverkenn- barem Sinken; trotz der durch die seltene Gunst des Geschickes gewährten friedlichen Zeiten wird der in schweren Stürmen errun- gene Boden nicht erweitert, ja nicht einmal behauptet. Das Welt- regiment, schwer zu gewinnen, ist schwerer noch zu erhalten; jenes hatte der Senat vermocht, an diesem ist er gescheitert. Bedenklicher noch als die öffentlichen Verhältnisse gestalte- ten sich die ökonomischen und die socialen; nicht eigentlich durch offenbare Missregierung des Senats, wohl aber in Folge der Schlaffheit und Unthätigkeit, welche auch auf diesem Gebiet seine Verwaltung bezeichnet. Seit uralter Zeit beruhte die römi- sche Oekonomie auf den beiden ewig sich suchenden und ewig hadernden Factoren, der bäuerlichen und der Geldwirth- schaft. Schon einmal hatte die letztere im engsten Bunde mit dem grossen Grundbesitz Jahrhunderte lang gegen den Bauern- stand einen Krieg geführt, der mit dem Untergang zuerst der Bauernschaft und demnächst des ganzen Gemeinwesens endigen zu müssen schien, aber ohne eigentliche Entscheidung abgebro- chen ward in Folge der glücklichen Kriege und der hiedurch mög- lich gemachten umfänglichen und grossartigen Domanialaufthei- lung. Es ward schon früher gezeigt (I, 618-626), dass in der- selben Zeit, welche den Gegensatz zwischen Patriciern und Plebejern unter veränderten Namen erneuerte, das unverhältniss- mässig anschwellende Capital einen zweiten Sturm gegen die bäuerliche Wirthschaft vorbereitete. Zwar der Weg war ein an- derer. Ehemals war der kleine Bauer ruinirt worden durch Vor- schüsse, die ihn thatsächlich zum Meier seines Gläubigers herab- drückten; jetzt ward er erdrückt durch die Concurrenz des über- seeischen und insonderheit des Sclavenkorns. Man schritt fort mit der Zeit; das Capital führte gegen die Arbeit, das heisst gegen die Freiheit der Person, den Krieg, natürlich wie immer in strengster Form Rechtens, aber nicht mehr in der unziemlichen DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. Weise, dass der freie Mann der Schulden wegen Sclave ward, sondern von Haus aus mit rechtmässig gekauften und bezahlten Sclaven; der ehemalige hauptstädtische Zinsherr trat auf in zeit- gemässer Gestalt als industrieller Plantagenbesitzer. Allein das letzte Ergebniss war in beiden Fällen das gleiche: die Entwer- thung der italischen Bauernstellen, die Verdrängung der Klein- wirthschaft zuerst in einem Theil der Provinzen, sodann in Ita- lien durch die Gutswirthschaft; die vorwiegende Richtung auch dieser in Italien auf Viehzucht und auf Oel- und Weinbau; schliesslich die Ersetzung der freien Arbeiter in den Provinzen wie in Italien durch Sclaven. Eben wie die Nobilität desshalb gefährlicher war als das Patriciat, weil jene nicht wie dieses durch eine Verfassungsänderung sich beseitigen liess: so war auch diese neue Capitalmacht darum gefährlicher als die des vierten und fünften Jahrhunderts, weil mit Aenderungen des Landrechts hiegegen schlechterdings nichts auszurichten war. Ehe wir es versuchen den Verlauf dieses zweiten grossen Conflicts von Arbeit und Capital zu schildern, wird es nothwen- dig über das Wesen und den Umfang der Sclavenwirthschaft hier einige Andeutungen einzuschalten. Wir haben es hier nicht zu thun mit der alten gewissermassen unschuldigen Feldsclaverei, wonach der Bauer entweder zugleich mit seinem Knechte ackert oder auch, wenn er mehr Land besitzt als er bewirthschaften kann, denselben, unter Verpflichtung zur Rechnungslegung oder auch zur Ablieferung eines Theils vom Ertrag, über einen abge- theilten Meierhof setzt (I, 124); solche Verhältnisse bestanden zwar zu allen Zeiten — um Comum zum Beispiel waren sie noch in der Kaiserzeit die Regel —, allein als Ausnahmszustände be- vorzugter Landschaften und milde verwalteter Güter. Hier ist die Grosswirthschaft mit Sclaven gemeint, welche im römischen Staat wie einst im karthagischen aus der Uebermacht des Capitals sich entwickelte. Während für den Sclavenbestand der älteren Zeit die Kriegsgefangenschaft und die Erblichkeit der Knechtschaft aus- reichte, beruht diese Sclavenwirthschaft völlig wie die amerikani- sche auf systematisch betriebener Menschenjagd, da ohne diese bei der auf Leben und Fortpflanzung der Sclaven wenig Rück- sicht nehmenden Weise der Exploitirung ein beständiges Deficit in der Sclavenbevölkerung eingetreten sein würde, welches selbst die stets neue Massen auf den Sclavenmarkt liefernden Kriege zu decken nicht ausreichten. Kein Land, wo dieses jagdbare Wild sich vorfand, blieb hievon verschont; selbst in Italien war es kei- neswegs unerhört, dass der arme Freie von seinem Brotherrn VIERTES BUCH. KAPITEL II. unter seine Sclaven eingestellt ward. Das Negerland jener Zeit aber war Kleinasien, wo die kretischen und kilikischen Cor- saren, die rechten gewerbmässigen Sclavenjäger und Sclaven- händler, die Küsten Syriens und die griechischen Inseln aus- raubten, und mit ihnen wetteifernd die römischen Zollpächter in den Clientelstaaten Menschenjagden veranstalteten und die Gefangenen unter ihr Sclavengesinde untersteckten — es geschah dies in solchem Umfang, dass um 650 der König von Bithynien sich unfähig erklärte den verlangten Zuzug zu leisten, da aus sei- nem Reich alle arbeitsfähigen Leute von den Zollpächtern weg- geschleppt seien. Auf dem grossen Sclavenmarkt in Delos, wo die kleinasiatischen Sclavenhändler ihre Waare an die italischen Speculanten absetzten, sollen an einem Tage bis 10000 Sclaven des Morgens ausgeschifft und vor Abend alle verkauft gewesen sein — ein Beweis zugleich, welche ungeheure Zahl von Sclaven geliefert ward und wie dennoch die Nachfrage immer noch das Angebot überstieg. Es war kein Wunder; solche Sclavenheerden waren ein vortreffliches Werkzeug der mannigfaltigsten Specula- tionen und wurden fast auf jedem Gebiet des Erwerbs verwandt. Durch sie wurden grossentheils die Handwerke betrieben, so dass der Ertrag dem Herrn zufiel. Durch die Sclaven der Steuer- pachtgesellschaften wurde die Erhebung der öffentlichen Gefälle in den untern Graden regelmässig beschafft. Ihre Hände besorg- ten den Grubenbau, die Pechhütten und was der Art sonst vor- kommt; schon früh kam es auf Sclavenheerden nach den spani- schen Bergwerken zu senden, deren Vorsteher sie bereitwillig an- nahmen und hoch verzinsten. Die Wein- und Olivenlese wurde in Italien schon zu Catos Zeit nicht von den Leuten auf dem Gut bewirkt, sondern einem Sclavenbesitzer in Accord gegeben. Vor allem aber waren es die Weidewirthschaft und der Feldbau, welche man durch Sclaven beschaffen liess. Die Hütung des Viehs ward in Italien schon längst auf den grossen zur Weide liegenden Strecken durch bewaffnete, häufig berittene Hirten- sclaven besorgt (I, 623); dieselbe Art der Weidewirthschaft ward auch in den Provinzen ein beliebter Gegenstand der rö- mischen Speculation — so war zum Beispiel Dalmatien kaum erobert (599), als die römischen Capitalisten anfingen dort die Viehzucht im Grossen zu betreiben. Aber in jeder Bezie- hung weit schlimmer noch war der eigentliche Plantagenbau, die Bestellung der Felder durch eine Heerde mit dem Eisen ge- stempelter Sclaven, welche mit Fussschellen an den Beinen unter Aufsehern des Tags die Feldarbeit thaten und Nachts in den ge- DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. meinschaftlichen häufig unterirdischen Arbeiterzwinger (ergastu- lum) zusammengesperrt wurden. Diese Plantagenwirthschaft war aus dem Orient nach Karthago gewandert (I, 314) und von dort zu den Römern gekommen; es scheint über Sicilien, wo die Kartha- ger nicht anders gewirthschaftet haben werden als in Libyen und wo die Plantagenwirthschaft früher und vollständiger als in ir- gend einem andern Gebiet der römischen Herrschaft durchgebil- det erscheint Auch der halbgriechische Name des Arbeiterzwingers deutet auf die Einführung dieser Wirthschaftsweise nach griechischem Muster in einer noch nicht hellenisch durchgebildeten Zeit. . Die leontinische Feldmark von etwa 30000 Ju- gera urbaren Landes, die als römische Domäne von den Censoren verpachtet wurde, finden wir einige Decennien später getheilt un- ter nicht mehr als 84 Pächter, von denen also durchschnittlich auf jeden 360 Jugera kamen und unter denen nur ein einzi- ger Leontiner, die übrigen fremde, meistens römische Speculan- ten waren. Man sieht hieraus, mit welchem Eifer die römischen Speculanten hier in die Fussstapfen ihrer Vorgänger traten und welche grossartige Geschäfte mit sicilischem Vieh und sicilischem Sclavenkorn die römischen und nichtrömischen Speculanten ge- macht haben werden, die mit ihren Hutungen und Pflanzungen die schöne Insel bedeckten. Dagegen blieb von dieser schlimm- sten Form der Sclavenwirthschaft Italien für jetzt noch wesent- lich verschont. Wenn gleich in Etrurien, wo diese Plantagen- wirthschaft zuerst in Italien aufgekommen zu sein scheint und sie wenigstens vierzig Jahre später in ausgedehntestem Umfange be- stand, höchst wahrscheinlich schon jetzt es an Arbeiterzwingern nicht fehlte, so ward doch die italische Ackerwirthschaft in die- ser Zeit noch überwiegend durch freie Leute oder doch durch ungefesselte Knechte, daneben durch Accordirung grösserer Ar- beiten an Unternehmer betrieben. Recht deutlich zeigt sich der Unterschied des italischen Sclavenwesens von dem sicilischen darin, dass bei dem sicilischen Sclavenaufstand 619-622 allein die Sclaven der nach italischer Weise lebenden mamertinischen Gemeinde sich nicht betheiligten. — Das Meer von Jammer und Elend, das in diesem elendesten aller Proletariate sich vor unsern Augen aufthut, mag ergründen wer den Blick in solche Tiefen wagt; es ist leicht möglich, dass damit verglichen die Summe al- ler Negerleiden ein Tropfen ist. Hier kommt es weniger auf den Nothstand der Sclavenschaft selbst an als auf die Gefahren, die sie über den römischen Staat brachte und auf das Verhalten der VIERTES BUCH. KAPITEL II. Regierung denselben gegenüber. Dass dies Proletariat weder durch die Regierung ins Leben gerufen war noch geradezu von ihr beseitigt werden konnte, leuchtet ein; es hätte dies nur ge- schehen können durch Heilmittel, die noch schlimmer gewesen wären als das Uebel. Die Aufgabe der Regierung konnte nur darin bestehen theils die unmittelbare Gefahr für Eigenthum und Leben, womit das Sclavenproletariat die Staatsangehörigen be- drohte, durch eine ernstliche Sicherheitspolizei abzuwenden, theils auf die möglichste Beschränkung des Proletariats durch Hebung der freien Arbeit hinzuwirken. Sehen wir, wie die römi- sche Aristokratie diesen beiden Aufgaben nachkam. Wie die Polizei gehandhabt ward, zeigen die allerorts aus- brechenden Sclavenverschwörungen und Sclavenkriege. In Italien schienen die wüsten Vorgänge, wie sie in den unmittelbaren Nachwehen des hannibalischen Krieges vorgekommen waren (I, 623), sich zu erneuern; auf einmal musste man in der Haupt- stadt 150, in Minturnae 450, in Sinuessa gar 4000 Sclaven auf- greifen und hinrichten lassen (621). Noch schlimmer stand es begreiflicher Weise in den Provinzen. Auf dem grossen Sclaven- markt zu Delos und in den attischen Silbergruben mussten um dieselbe Zeit die aufständischen Sclaven mit den Waffen zur Ruhe gebracht werden. Der Krieg gegen Aristonikos und seine klein- asiatischen ‚Sonnenstädter‘ war wesentlich ein Krieg der Besitzen- den gegen die empörten Sclaven (S. 51). Am ärgsten aber stand es natürlicher Weise in dem gelobten Lande des Plantagensystems, in Sicilien. Die Räuberwirthschaft war zumal im Binnenlande längst ein stehendes Uebel; sie fing jetzt an sich zur Insurrection zu stei- gern. Ein reicher und mit den italischen Herren an industrieller Exploitirung seines lebendigen Capitals wetteifernder Pflanzer von Enna, Damophilos ward von seinen erbitterten Feldsclaven über- fallen und ermordet; worauf die wilde Schaar in die Stadt Enna (Castrogiovanni) strömte und dort derselbe Vorgang in grösse- rem Massstab sich erneute. Alle Sclaven erhoben sich gegen ihre Herren, tödteten oder knechteten sie und riefen an die Spitze des schon ansehnlichen Insurgentenheeres einen Wundermann aus dem syrischen Apameia, der Feuer zu speien und zu orakeln ver- stand, bisher als Sclave Eunus genannt, jetzt als Haupt der In- surgenten Antiochos der König der Syrier. Warum auch nicht? Hatte doch wenige Jahre zuvor ein andrer syrischer Knecht, der nicht einmal ein Prophet war, in Antiochia selbst das königliche Stirnband der Seleukiden getragen. Der tapfere ‚Feldherr‘ des neuen Königs, der griechische Sclave Achaeos, durchstreifte die DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. Insel und nicht bloss die wilden Hirten strömten von nah und fern unter die seltsamen Fahnen — auch die besitzlosen Freien, die den Pflanzern alles Ueble gönnten, machten mit den empör- ten Sclaven gemeinschaftliche Sache. In einer andern Gegend Siciliens folgte ein kilikischer Sclave, Kleon, einst in seiner Hei- math ein dreister Räuber, dem gegebenen Beispiel und besetzte Akragas, und da die Häupter mit einander sich vertrugen, gelang es ihnen nach manchen geringeren Erfolgen zuletzt den Praetor Lucius Hypsaeus selbst mit seiner grösstentheils aus sicilischen Mi- lizen bestehenden Armee gänzlich zu schlagen und sein Lager zu erobern. Hiedurch kam fast die ganze Insel in die Gewalt der Auf- ständischen, deren Zahl nach den mässigsten Angaben sich auf 70000 Waffenfähige belaufen haben soll; die Römer sahen sich genöthigt drei Jahre nach einander (620-622) Consuln und consularische Heere nach Sicilien abzusenden, bis nach manchen unentschiedenen, ja zum Theil unglücklichen Gefechten endlich mit der Einnahme von Tauromenion und von Enna der Aufstand überwältigt ward. Vor der letzteren Stadt, in die sich die ent- schlossenste Mannschaft der Insurgenten geworfen hatte um sich in dieser unbezwinglichen Stellung zu vertheidigen, wie sich Männer vertheidigen, die an Rettung wie an Begnadigung ver- zweifeln, lagerten die Consuln Lucius Calpurnius Piso und Pu- blius Rupilius zwei Jahre hindurch und bezwangen sie endlich mehr durch den Hunger als durch die Waffen Noch jetzt finden sich vor Castrogiovanni, da wo der Aufgang am wenigsten jäh ist, nicht selten römische Schleuderkugeln mit dem Namen des Consuls von 621: L. Piso L. f. cos. . — So ward in Italien und den Provinzen von dem römischen Senat und seinen Beamten die Sicherheitspolizei gehandhabt. Wenn die Aufgabe das Proletariat zu beseitigen die ganze Macht und Weisheit der Regierung erfordert und nur zu oft übersteigt, so ist dagegen die polizeiliche Niederhaltung desselben für jedes grössere Ge- meinwesen verhältnissmässig leicht. Es stände wohl um die Staaten, wenn die besitzlosen Massen ihnen keine andere Ge- fahr bereiteten als wie sie auch droht von Bären und Wöl- fen; nur der Aengsterling und wer die alberne Angst der Menge exploitirt prophezeiht aus Sclavenaufständen oder Proletariat- insurrectionen den Untergang der bürgerlichen Ordnung. Aber selbst dieser leichten Aufgabe ward von der römischen Regierung trotz des tiefsten Friedens und der unerschöpflichen Hülfsquel- len des Staats keineswegs genügt. Es war dies ein Zeichen ihrer VIERTES BUCH. KAPITEL II. Schwäche; aber nicht ihrer Schwäche allein. Von Rechtswegen war der römische Statthalter verpflichtet die Landstrassen rein zu halten und die aufgegriffenen Räuber, wenn es Sclaven waren, ans Kreuz schlagen zu lassen; natürlich, denn Sclavenwirthschaft ist nicht möglich ohne Schreckensregiment. Allein in dieser Zeit ward in Sicilien wohl auch mitunter, wenn es allzu arg herging, eine Razzia veranstaltet, aber die Statthalter, um es mit den ita- lischen Pflanzern nicht zu verderben, lieferten die gefangenen Räuber an ihre Herren ab zu gutfindender Bestrafung und diese Herren waren sparsame Leute, welche ihren Hirtenknechten, wenn sie Kleider begehrten, mit Prügeln antworteten und mit der Frage, ob denn die Reisenden nackt durch das Land zögen. Die Folge solcher Connivenz war denn, dass nach Ueberwälti- gung des Sclavenaufstandes der Consul Publius Rupilius alles, was lebend in seine Hände kam, es heisst über 20000 Menschen, ans Kreuz schlagen liess. Es war freilich nicht länger möglich das Capital zu schonen. Unendlich schwerer zu gewinnende, freilich auch unendlich reichere Früchte verhiess die Fürsorge der Regierung für Hebung der freien Arbeit und folgeweise für Beschränkung des Sclaven- proletariats. Leider geschah in dieser Beziehung schlechterdings gar nichts. In der ersten socialen Krise hatte man gesetzlich dem Gutsherrn vorgeschrieben eine nach der Zahl seiner Sclaven- arbeiter abgemessene Anzahl freier Arbeiter zu verwenden. Jetzt ward eine punische Schrift über den Landbau, ohne Zweifel eine Anweisung zur Plantagenwirthschaft nach karthagischer Art, zu Nutz und Frommen der italischen Speculanten auf Befehl des Senats ins Lateinische übersetzt — das einzige Beispiel einer von dem römischen Senat veranlassten litterarischen Unterneh- mung! Dieselbe Tendenz offenbart sich in einer wichtigeren An- gelegenheit oder vielmehr in der Lebensfrage für Rom, in dem Colonisirungssystem. Es bedurfte nicht der Weisheit, nur der Erinnerung an den Verlauf der ersten socialen Krise Roms um zu begreifen, dass gegen ein agricoles Proletariat die einzige ernstliche Abhülfe in einem umfassenden und regularisirten Emi- grationssystem bestand (I, 196), wozu die äusseren Verhältnisse Roms die günstigste Gelegenheit darboten. Bis gegen das Ende des sechsten Jahrhunderts hatte man in der That fortgefahren dem fortwährenden Zusammenschwinden des italischen Klein- besitzes durch fortwährende Gründung neuer Bauerhufen zu be- gegnen (I, 373. 378. 486. 488. 622). Es war dies zwar keines- wegs in dem Masse geschehen, wie es hätte geschehen können DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. und sollen; man hatte nicht bloss das seit alten Zeiten von Pri- vaten occupirte Domanialland (I, 172) nicht eingezogen, sondern auch weitere Occupationen neugewonnenen Landes gestattet; dennoch hatte die Landanweisung segensreich gewirkt, indem sie vielen der Nothleidenden Hülfe und allen Hoffnung gab. Allein nach der Gründung von Luna (577) findet sich ausser der vereinzelt stehenden Anlage der picenischen Colonie Auximum (Osimo) im J. 597 von weiteren Landanweisungen auf lange hinaus keine Spur. Die Ursache ist einfach. Da seit der Besie- gung der Boier und Apuaner ausser den wenig lockenden liguri- schen Thälern neues Gebiet in Italien nicht gewonnen ward, war daselbst kein anderes Land zu vertheilen als das occupirte Domanialland, dessen Antastung der Aristokratie begreiflicher Weise jetzt ebensowenig genehm war wie vor dreihundert Jah- ren. Das ausserhalb Italien gewonnene Gebiet zur Vertheilung zu bringen schien aber vollends unzulässig, wenn Italien wie bisher das herrschende Land bleiben sollte. Wenn man nicht solche höhere Rücksichten der fundamentalen Politik oder gar der Standesinteressen bei Seite setzen wollte, blieb der Regierung nichts übrig als dem Ruin des italischen Bauernstandes zuzuse- hen; und also geschah es. Die Capitalisten fuhren fort die klei- nen Besitzer auszukaufen, auch wohl wenn sie eigensinnig blie- ben, deren Besitz ohne Kaufbrief einzuziehen, wobei es begreif- lich nicht immer gütlich abging. Eine besonders beliebte Weise war es dem Bauer, während er im Felde stand, Weib und Kin- der vom Hofe zu stossen und ihn mittelst der Theorie der voll- endeten Thatsache zur Nachgiebigkeit zu bringen. Die Guts- besitzer fuhren fort statt der freien Arbeiter sich vorwiegend der Sclaven zu bedienen, schon desshalb, weil diese nicht wie jene zum Kriegsdienst abgerufen werden konnten, und dadurch das freie Proletariat auf das gleiche Niveau des Elends mit der Sclavenschaft herabzudrücken. Sie fuhren fort durch das spott- wohlfeile sicilische Sclavenkorn das italische von dem hauptstä- dtischen Markt zu verdrängen und dasselbe auf der ganzen Halb- insel zu entwerthen. In Etrurien hatte die alte einheimische Ari- stokratie im Bunde mit den römischen Capitalisten schon im J. 620 es so weit gebracht, dass es dort keinen freien Bauer mehr gab. Es konnte auf dem Markt der Hauptstadt laut gesagt werden, dass die Thiere ihr Lager hätten, den Bürgern aber nichts geblieben sei als Licht und Luft und dass die, welche die Herren der Welt hiessen, keine Scholle mehr ihr eigen nennten. Den Commentar zu diesen Worten lieferten die Zählungslisten VIERTES BUCH. KAPITEL II. der römischen Bürgerschaft. Vom Ende des hannibalischen Krieges bis zum J. 595 ist die Bürgerzahl in stetigem Steigen, wovon die Ursache wesentlich zu suchen ist in den fortdauern- den und ansehnlichen Vertheilungen von Domanialland (I, 618); nach 595, wo die Zählung 328000 waffenfähige Bürger ergab, zeigt sich dagegen ein regelmässiges Sinken, wodurch sich die Liste im J. 600 auf 324000, im J. 607 auf 322000, im J. 623 auf 319000 waffenfähige Bürger stellt — ein erschreckendes Ergeb- niss für eine Zeit tiefen inneren und äusseren Friedens. Wenn das so fortging, löste die Bürgerschaft sich auf in besitzende Pflanzer und besessene Sclaven und konnte schliesslich der rö- mische Staat, wie es bei den Parthern geschah, seine Soldaten auf dem Sclavenmarkt kaufen. So standen die äusseren und inneren Verhältnisse Roms, als der Staat eintrat in das siebente Jahrhundert seines Bestandes. Wo- hin man auch das Auge wandte, fiel es auf Missbräuche und Verfall; jedem einsichtigen und wohlwollenden Mann musste die Erwägung nahe liegen, ob denn hier nicht zu helfen und zu bessern sei. Es fehlte an solchen in Rom nicht; aber keiner schien mehr berufen zu dem grossen Werk der politischen und socialen Reform als der Lieblingssohn des Aemilius Paullus, der den glorreichen Na- men des Scipio Africanus nicht bloss als Erbe von seinem Gross- vater, sondern auch seiner eigenen Thaten wegen trug, Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus (570-625). Gleich sei- nem Vater war er ein massvoller durch und durch gesunder Mann, nie krank am Körper und nie unsicher über den nächsten und nothwendigen Entschluss. Schon in seiner Jugend hatte er sich fern gehalten von dem gewöhnlichen Treiben der politischen Anfänger, dem Antichambriren in den Zimmern der vornehmen Senatoren und den gerichtlichen Declamationen. Dagegen liebte er die Jagd — als Siebzehnjähriger hatte er, nachdem er den Feld- zug gegen Perseus unter seinem Vater mit Auszeichnung mitge- macht hatte, dafür keine andere Belohnung erhalten als freie Pirsch in dem seit vier Jahren unberührten Wildhag der Könige von Ma- kedonien — und vor allen Dingen wandte er gern seine Musse auf wissenschaftlichen und litterarischen Genuss. Durch die Fürsorge seines Vaters hatte er eine so vollkommene hellenische Erziehung erhalten, dass er durch sie über das geschmacklose Hellenisiren des gemeinen Schlags der Halbgebildeten hinaus gehoben ward; dieser Römer imponirte durch seine ernste und treffende Würdi- gung des Echten und des Schlechten in dem griechischen Wesen und durch sein adliches Auftreten den Höfen des Ostens, ja so- DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. gar den spottseligen Alexandrinern. Seinen Hellenismus er- kannte man vor allem in der feinen Ironie seiner Rede und in seinem klassisch reinen Latein. Obwohl nicht eigentlich Schrift- steller, zeichnete er doch wie Cato seine politischen Reden auf, die noch die späteste Zeit gleich den Briefen seiner Adoptivschwe- ster, der Mutter der Gracchen, als Meisterstücke mustergültiger Prosa geschätzt hat, und zog mit Vorliebe die besseren griechi- schen und römischen Litteraten in seinen Umgang. Ein sittlich fester und zuverlässiger Mann galt sein Wort bei Freund und Feind; er mied Bauten und Speculationen und lebte einfach; da- für handelte er in Geldangelegenheiten nicht bloss ehrlich und uneigennützig, sondern auch mit einer dem kaufmännischen Sinn seiner Zeitgenossen seltsam dünkenden Zartheit und Libe- ralität. Er war ein tüchtiger Soldat und Offizier: aus dem afri- canischen Krieg brachte er wegen Rettung gefährdeter Bürger mit eigener Lebensgefahr den Ehrenkranz heim und beendigte den Krieg als Feldherr, den er als Offizier begonnen hatte; an wirklich schwierigen Aufgaben sein Feldherrngeschick zu erpro- ben boten die Umstände ihm keine Gelegenheit. Scipio war keine geniale Natur so wenig wie sein Vater — davon zeugt schon seine Vorliebe für Xenophon, den nüchternen Militär und cor- recten Schriftsteller —, aber ein rechter und echter Mann, der vor Andern berufen schien dem beginnenden Verfall durch orga- nische Reform des Staats zu wehren. Um so bezeichnender ist es, dass er es nicht that. Zwar suchte er, wo und wie er konnte, Missbräuche abzustellen und zu verhindern und arbeitete na- mentlich hin auf Verschärfung der Gerichte. Die wichtige Mass- regel, an die Stelle der bisherigen durch den Senat kraft seiner Administrativjuridsiction und gelegentlich durch ausserordentliche senatorische Commissionen ausgeübten Controle über die Provin- zialbeamten eine regelmässige gerichtliche Controle treten zu lassen und zur Aburtheilung der Beschwerden der Provinzialen gegen die römischen Provinzialverwalter wegen Gelderpressung eine stän- dige Senatscommission niederzusetzen, war im J. 605 durch Lu- cius Calpurnius Piso durchgebracht worden. Wenn Scipio auch hiebei noch nicht mitgewirkt haben mag, so war doch haupt- sächlich er es, der dem Lucius Cassius, einem tüchtigen Mann von altväterischer Strenge und Ehrenfestigkeit, es möglich machte gegen den heftigsten Widerstand der Optimaten sein Stimmgesetz durchzubringen, wodurch in den noch immer den wichtigsten Theil der Criminaljurisdiction umfassenden Volks- gerichten die geheime Abstimmung eingeführt ward (S. 62). VIERTES BUCH. KAPITEL II. Ebenso zog er, der die Knabenanklagen nicht hatte mitmachen mögen, in seinen reifen Jahren selbst mehrere der schuldigsten Männer der Aristokratie vor die Gerichte. In gleichem Geiste hatte er als Feldherr vor Karthago und Numantia die Weiber und Pfaffen zu den Thoren des Lagers hinausgejagt und das Solda- tengesindel wieder zurückgezwungen unter den eisernen Druck der alten Heereszucht, als Censor (612) unter der vorneh- men Welt der glattkinnigen Manschettenträger aufgeräumt und mit ernsten Worten die Bürgerschaft ermahnt an den rechtschaf- fenen Sitten der Väter treulich zu halten. Aber niemand und er selber am wenigsten konnte es verkennen, dass die Verschärfung der Rechtspflege und das vereinzelte Dazwischenfahren nicht ein- mal Anfänge waren zur Heilung der organischen Uebel, an denen der Staat krankte. An diese hat Scipio nicht gerührt. Gaius Laelius (Consul 614), Scipios väterlicher Freund und sein poli- tischer Lehrmeister und Vertrauter, hatte den Plan gefasst die Einziehung des unvergebenen, aber vorläufig occupirten italischen Domaniallandes vorzuschlagen und durch dessen Auftheilung dem zusehenden Verfall der italischen Bauerschaft zu steuern; allein er stand von dem Vorschlag ab, als er sah, welchen Sturm er zu erregen im Begriff war, und ward fortan ‚der Verständige‘ genannt. Auch Scipio dachte also. Er war von der Grösse des Uebels völlig durchdrungen und scheute sich nicht, wo er nur sich selber wagte, mit ehrenwerthem Muth ohne Ansehen der Person rücksichtlos durchzugreifen; allein er hatte sich auch überzeugt, dass dem Lande nur zu helfen sei um den Preis der- selben Revolution, die im vierten und fünften Jahrhundert aus der Reformfrage sich entsponnen hatte, und mit Recht oder mit Unrecht, das Heilmittel schien ihm schlimmer als das Uebel. So stand er mit dem kleinen Kreis seiner Freunde zwischen den Aristokraten, die ihm seine Befürwortung des cassischen Ge- setzes nie verziehen, und den Demokraten, denen er doch auch nicht genügte und nicht genügen wollte; während seines Lebens einsam, nach seinem Tode gefeiert von beiden Parteien, bald als Vormann der Aristokratie, bald als Begünstiger der Reform. Bis auf seine Zeit hatten die Censoren bei der Niederlegung ihres Amtes die Götter angerufen dem Staat grössere Macht und Herr- lichkeit zu verleihen; Scipio betete, dass sie geneigen möchten den Staat zu erhalten. Sein ganzes Glaubensbekenntniss liegt in dem schmerzlichen Ausruf. Aber wo der Mann verzagte, der zweimal das römische Heer aus tiefem Verfall zum Siege geführt hatte, da getraute ein tha- DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. tenloser Jüngling zum Retter Italiens sich aufzuwerfen. Er hiess Tiberius Sempronius Gracchus (591-621). Sein Vater war der gleichnamige streng conservative Mann (Consul 577. 591; Censor 585), dessen Andenken die Spanier, mit denen er gekriegt (I, 499) wie die Bürger, deren Rechte er beschränkt hatte (I, 603), seines ernsten und gerechten Sinnes wegen noch lange nach seinem Tode mit Liebe und Ehrfurcht bewahrten. Seine Mutter Cornelia war die Tochter des Siegers von Zama, welcher den ihm persönlich verfeindeten Gracchus wegen seines edel- müthigen Dazwischentretens in dem leidigen Prozess seines Bruders (I, 570) sich zum Schwiegersohn erkoren hatte; sie selbst war eine hochgebildete und bedeutende Frau, die nach dem Tode ihres viel älteren Gemahls die Hand des Königs von Aegypten zurück gewiesen hatte und im Andenken an den Ge- mahl und den Vater die drei ihr gebliebenen Kinder erzog. Der ältere von den beiden Söhnen Tiberius war eine gute und sitt- liche Natur, sanften Blicks und ruhigen Wesens, wie es schien eher bestimmt zu allem andern als zum Agitator der Massen. Mit allen seinen Beziehungen und Anschauungen gehörte er dem scipionischen Kreise an, dessen feine griechische und nationale Durchbildung er und seine Geschwister theilten. Scipio Aemi- lianus war zugleich sein Vetter und seiner Schwester Gemahl; unter ihm hatte Tiberius als Achtzehnjähriger die Erstürmung Kar- thagos mitgemacht und durch seine Tapferkeit das Lob des stren- gen Feldherrn und kriegerische Auszeichnungen erworben. Dass der tüchtige junge Mann die Anschauungen über den Verfall des Staats an Haupt und Gliedern, wie sie in diesem Kreise gangbar waren, die Gedanken an mögliche Reformen namentlich zur He- bung des italischen Bauernstandes mit aller Lebendigkeit und allem Rigorismus der Jugend in sich aufnahm und steigerte, ist begreiflich; waren es doch nicht bloss die jungen Leute, denen das Zurückweichen des Laelius vor der Durchführung seiner Reform- ideen nicht verständig erschien, sondern schwach. Appius Clau- dius, der gewesene Consul (611) und Censor (618), einer der angesehensten Männer des Senats, tadelte mit all der gewaltsa- men Leidenschaftlichkeit, die in dem Geschlecht der Claudier erblich war und blieb, dass man den Plan der Domänenaufthei- lung so rasch wieder habe fallen lassen; um so bitterer, wie es scheint, weil er mit Scipio Aemilianus bei der Bewerbung um die Censur in persönliche Conflicte gekommen war. Ebenso sprach Publius Crassus Mucianus (S. 52) sich aus, der als Mensch und Rechtsgelehrter im Senat wie in der Bürgerschaft hoch geachtet VIERTES BUCH. KAPITEL II. und oberster Pontifex war. Sogar sein Bruder Publius Mucius Scaevola, der Begründer der wissenschaftlichen Jurisprudenz in Rom, dessen Stimme von um so grösserem Gewicht war, als er gewissermassen ausserhalb der Parteien stand, schien dem Re- formplan nicht abgeneigt; ähnlich dachte Quintus Metellus, der Ueberwinder Makedoniens und der Achäer, mehr noch als sei- ner Kriegsthaten halber hochgeachtet als ein Muster alter Zucht und Sitte in seinem häuslichen wie in seinem öffentlichen Leben. Tiberius Gracchus stand diesen Männern nah, namentlich dem Claudius, dessen Tochter er, und dem Mucianus, dessen Tochter sein Bruder zum Weib genommen hatte; es war kein Wunder, dass der Gedanke sich in ihm regte den Reformplan selber wie- der aufzunehmen, sobald er sich in einer Stellung befinden werde die ihm verfassungsmässig die Initiative gestatte. Persön- liche Motive mochten hierin ihn bestärken. Der Friedensvertrag, den Mancinus 617 mit den Numantinern abschloss, war wesent- lich Gracchus Werk; dass der Senat ihn cassirt hatte, dass der Feldherr desswegen den Feinden ausgeliefert worden und Grac- chus mit den höheren Offizieren dem gleichen Schicksal nur durch die grössere Gunst, deren er bei der Bürgerschaft genoss, entgangen war, konnte den jungen rechtschaffenen und stolzen Mann nicht milder stimmen gegen die herrschende Aristokratie. Die hellenischen Rhetoren, mit denen er gern philosophirte und politisirte, der Mytilenaeer Diophanes, der Kumaner Gaius Blos- sius, nährten in seiner Seele die Ideale, mit denen er sich trug; als seine Absichten in weiteren Kreisen bekannt wurden, fehlte es nicht an billigenden Stimmen und mancher öffentliche An- schlag forderte den Enkel des Africaners auf des armen Volkes, der Rettung Italiens zu gedenken. Am 10 December 620 übernahm Tiberius Gracchus das Volkstribunat. Es war die Zeit, wo die entsetzlichen Folgen der bisherigen Missregierung, der politische, militärische, ökonomi- sche, sittliche Verfall der Bürgerschaft nackt und bloss Jeder- mann vor Augen lagen. Von den beiden Consuln dieses Jahres focht der eine ohne Erfolg in Sicilien gegen die aufständischen Sclaven und war der andere, Scipio Aemilianus, seit Monaten beschäftigt eine kleine spanische Landschaft nicht zu besiegen, sondern zu erdrücken. Wenn es noch einer besonderen Auffor- derung bedurfte um Gracchus zu bestimmen seinen Entschluss zur That werden zu lassen, sie lag in diesen jedes Patrioten Gemüth mit unnennbarer Angst erfüllenden Zuständen. Sein Schwiegervater versprach Beistand mit Rath und That; man DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. durfte hoffen auf die Unterstützung des Juristen Scaevola, der bald darauf zum Consul für 621 ernannt ward. So stellte Gra- cchus gleich nach Antritt seines Amtes den Antrag auf Erlassung eines Ackergesetzes, das im Wesentlichen nichts war als eine Erneuerung des licinisch-sextischen vom J. 387 der Stadt (I, 192). Es sollten danach die sämmtlichen occupirten und von Inhabern ohne Entgelt benutzten Staatsländereien — die ver- pachteten wie z. B. das Gebiet von Capua berührte das Gesetz nicht — von Staatswegen eingezogen werden, jedoch mit der Beschränkung, dass der einzelne Occupant für sich 500 und für jeden Sohn 250, im Ganzen jedoch nicht über 1000 Morgen zu bleibendem und garantirtem Besitz solle behalten oder dafür Er- satz in Land in Anspruch nehmen dürfen. Für etwanige Verbes- serungen, wie Gebäude und Pflanzungen, scheint man Entschädi- gung bewilligt zu haben. Das also eingezogene Domanialland sollte in Loose von 30 Morgen zerschlagen und diese theils an Bürger, theils an italische Bundesgenossen vertheilt werden, nicht als freies Eigen, sondern als unveräusserliche Erbpacht, deren Inhaber das Land zum Feldbau zu benutzen und eine mä- ssige Rente an die Staatskasse zu zahlen sich verpflichteten. Eine Commission von drei Männern ward mit dem Einziehungs- und Auftheilungsgeschäft beauftragt, wozu später noch der wich- tige und schwierige Auftrag kam rechtlich festzustellen, was Do- manialland und was Privateigenthum sei. Mit dem licinisch- sextischen Gesetz hatte dies sempronische Ackergesetz das Princip gemein; neu dagegen waren theils die Clausel zu Gun- sten der beerbten Besitzer, theils die für die neuen Landstellen beantragte Erbpachtgutsqualität und Unveräusserlichkeit, theils und vor allem die Executivcommission, deren Fehlen in dem äl- teren Gesetz wesentlich bewirkt hatte, dass dasselbe so gut wie ganz ohne praktische Anwendung blieb. — Den grossen Grund- besitzern, die jetzt wie vor drei Jahrhunderten ihren wesentlichen Ausdruck fanden im Senat, war also der Krieg erklärt; ein ein- zelner Beamter stand wieder einmal in ernsthafter Opposition gegen die aristokratische Regierung. Sie nahm den Kampf auf in der seit langem für solche Fälle hergebrachten Weise die Aus- schreitungen des Beamtenthums durch sich selber zu paralysi- ren (I, 200). Ein College des Gracchus, Marcus Octavius, ein entschlossener und von der Verwerflichkeit des beantragten Do- manialgesetzes ernstlich überzeugter Mann, that Einspruch, als dasselbe zur Abstimmung gebracht werden sollte; womit verfas- sungsmässig der Antrag beseitigt war. Gracchus sistirte nun Röm. Gesch. II. 6 VIERTES BUCH. KAPITEL II. seinerseits die Staatsgeschäfte und die Rechtspflege und legte seine Siegel auf die öffentlichen Kassen; man nahm es hin — es war unbequem, aber das Jahr ging ja doch auch zu Ende. Gra- cchus, rathlos, brachte sein Gesetz zum zweiten Mal zur Abstim- mung; natürlich wiederholte Octavius seinen Einspruch und auf die flehentliche Bitte seines Collegen und bisherigen Freundes, ihm die Rettung Italiens nicht zu wehren, mochte er erwiedern, dass darüber, wie Italien gerettet werden könne, eben die An- sichten verschieden seien. Der Senat machte jetzt den Versuch Gracchus einen leidlichen Rückzug zu eröffnen; zwei Consulare forderten ihn auf die Angelegenheit in der Curie weiter zu ver- handeln und eifrig ging der Tribun hierauf ein. Er suchte in diesen Antrag hineinzulegen, dass der Senat die Domanialauf- theilung im Princip zugestand; allein weder lag dies darin noch war der Senat irgend geneigt in der Sache nachzugeben; die Verhandlungen endigten ohne jedes Resultat. Die verfassungs- mässigen Wege waren erschöpft. In früheren Zeiten hatte man in solchen Fällen es sich nicht verdriessen lassen den gestellten Antrag für diesmal ruhen zu lassen, aber Jahr für Jahr ihn wie- der aufzunehmen, bis die Verhältnisse sich günstiger gestalteten. Jetzt lebte man rascher. Gracchus schien sich auf dem Puncte angelangt, wo er entweder auf die Reform überhaupt verzichten oder die Revolution beginnen musste; er that das letztere, indem er mit der Erklärung vor die Bürgerschaft trat, dass entweder er oder Octavius aus dem Collegium ausscheiden müsse und die Bürger darüber abstimmen möchten, welchen von ihnen sie ent- lassen wollten. Eine Amtsentsetzung war nach der römischen Verfassung eine constitutionelle Unmöglichkeit; Octavius weigerte sich natürlich auf diesen die Gesetze und ihn selbst verhöhnen- den Antrag einzugehen. Da brach Gracchus die Verhandlung mit dem Collegen ab und wandte sich an das versammelte Volk mit der Frage, ob nicht der Volkstribun, der dem Volke zuwider handle, sein Amt verwirkt habe; und die Versammlung, längst gewohnt zu allen an sie gebrachten Anträgen Ja zu sagen und grössten- theils zusammengesetzt aus dem vom Lande hereingeströmten und bei der Durchführung des Gesetzes persönlich interessirten agricolen Proletariat, bejahte fast einstimmig die Frage. Marcus Octavius ward auf Gracchus Befehl durch die Gerichtsdiener von der Tribunenbank entfernt und hierauf unter allgemeinem Jubel das Ackergesetz durchgebracht und die Auftheilungscommission gebildet; die Wahl traf den Urheber des Gesetzes nebst seinem erst zwanzigjährigen Bruder Gaius und seinem Schwiegervater DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. Appius Claudius. Eine solche Familienwahl steigerte die Erbit- terung der Aristokratie. Als die Commission sich wie üblich an den Senat wandte um ihre Ausstattungs- und Taggelder ange- wiesen zu erhalten, wurden jene verweigert und ein Taggeld an- gewiesen von 24 Assen (13 Groschen). Die Fehde griff immer weiter um sich und ward immer gehässiger und persönlicher. Das schwierige und verwickelte Geschäft der Abgrenzung, Ein- ziehung und Auftheilung der Domänen trug den Hader in jede Bürgergemeinde, ja selbst in die verbündeten italischen Städte. Die Aristokratie hatte es kein Hehl, dass sie das Gesetz vielleicht sich gefallen lassen werde, weil sie müsse, der unberufene Ge- setzgeber aber ihrer Rache nimmermehr entgehen werde; es war noch bei weitem nicht die schlimmste Drohung, dass Quintus Pompeius verhiess an demselben Tage, wo Gracchus das Tribu- nat niederlegen werde, ihn in Anklagestand zu versetzen. Grac- chus glaubte, wahrscheinlich mit Recht, seine persönliche Sicher- heit bedroht und erschien auf dem Markt nicht mehr ohne ein Gefolge von 3-4000 Menschen, worüber er selbst von dem der Reform an sich nicht abgeneigten Metellus bittere Worte im Se- nat hören musste. Ueberhaupt, wenn er gemeint hatte mit Durchbringung seines Ackergesetzes am Ziele zu sein, so hatte er jetzt zu lernen, dass er erst am Anfang stand. Das ‚Volk‘ war ihm zu Dank verpflichtet; aber er war ein verlorener Mann, wenn er keinen andern Schirm mehr hatte als diese Dankbarkeit des Volkes, wenn er demselben nicht unentbehrlich blieb und durch andere und weiter greifende Massregeln neue und immer neue Interessen und Hoffnungen an sich knüpfte. Eben damals war durch das Testament des letzten Königs von Pergamon den Rö- mern Reich und Vermögen der Attaliden zugefallen; Gracchus be- antragte bei dem Volk die Vertheilung des pergamenischen Schatzes unter die neuen Landbesitzer zur Anschaffung des erforderlichen Beschlags und vindicirte überhaupt gegen die bestehende Uebung der Bürgerschaft das Recht über die neue Provinz definitiv zu ent- scheiden. Weitere populäre Gesetze, über Abkürzung der Dienst- zeit, über Ausdehnung des Provocationsrechts, über die Aufhebung des Vorrechts der Senatoren ausschliesslich als Civilgeschworne zu fungiren, sogar über die Aufnahme der italischen Bundesgenos- sen in den römischen Bürgerverband, soll er vorbereitet haben; wie viel von diesen angeblichen Plänen er wirklich entworfen hat, lässt sich nicht entscheiden, aber gewiss ist es, dass Gracchus seine einzige Rettung darin sah das Amt, das ihn schützte, von der Bürgerschaft zur Durchbringung weiterer Reformgesetze ver- 6* VIERTES BUCH. KAPITEL II. fassungswidrig auf ein zweites Jahr verliehen zu erhalten. Hatte er anfangs sich gewagt um das Gemeinwesen zu retten, so musste er jetzt schon um sich zu retten das Gemeinwesen aufs Spiel setzen. Die Wahlversammlung begann und die ersten Bezirke gaben ihre Stimmen für Gracchus; aber die Gegenpartei drang mit ihrem Einspruch schliesslich wenigstens insoweit durch, dass die Versammlung unverrichteter Sache aufgelöst und auf den fol- genden Tag die Entscheidung verlegt ward. Gracchus setzte alle Mittel in Bewegung, erlaubte und unerlaubte; er zeigte sich dem Volke im Trauergewand und empfahl ihm seinen unmündigen Knaben; für den Fall, dass die Wahl abermals durch Einspruch gestört werden würde, traf er Vorkehrungen den Anhang der Aristokratie mit Gewalt von dem Versammlungsplatz vor dem capitolinischen Tempel zu vertreiben. So kam der zweite Wahl- tag heran; wieder erfolgte der Einspruch und der Auflauf be- gann. Die Bürger zerstreuten sich; die Wahlversammlung war factisch aufgehoben; der capitolinische Tempel ward geschlossen; man erzählte sich in der Stadt, bald dass Tiberius die sämmt- lichen Tribunen abgesetzt habe, bald dass er ohne Wiederwahl sein Amt fortzuführen entschlossen sei. Der Senat versammelte sich im Tempel der Treue hart bei dem Jupitertempel; die er- bittertsten Gegner des Gracchus führten in der Sitzung das Wort; als Tiberius die Hand nach der Stirn bewegte um in dem wil- den Getümmel dem Volke zu erkennen zu geben, dass sein Kopf bedroht sei, hiess es, er habe die Leute schon aufgefordert sein Haupt mit der königlichen Binde zu schmücken. Der Consul Scaevola ward angegangen den Hochverräther sofort tödten zu lassen; als der gemässigte der Reform an sich keineswegs ab- geneigte Mann das ebenso unsinnige als barbarische Begehren unwillig zurückwies, forderte der Consular Publius Scipio Na- sica, ein harter und leidenschaftlicher Aristokrat, die Gleichge- sinnten auf sich zu bewaffnen, wie sie könnten, und ihm zu fol- gen. Scheu wich das Stadtvolk aus einander, als es die vor- nehmen Männer mit Stuhlbeinen und Knitteln in den Händen zornigen Auges heranstürmen sah; von den Landleuten war zu den Wahlen fast niemand in die Stadt gekommen; Gracchus ver- suchte von wenigen begleitet zu entkommen. Aber er stürzte auf der Flucht am Abhang des Capitols und ward von einem der Wüthenden — Publius Satureius und Lucius Rufus stritten sich später um die Henkerehre — vor den Bildsäulen der sieben Kö- nige am Tempel der Treue durch einen Knittelschlag auf die Schläfe getödtet; mit ihm dreihundert andre Männer, keiner DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. durch Eisenwaffen. Als es Abend geworden war, wurden die Körper in den Tiberfluss gestürzt; vergebens hat Gaius ihm die Leiche seines Bruders zur Bestattung zu vergönnen. Solch einen Tag hatte Rom noch nicht erlebt. Der mehr als hundertjährige Hader der Parteien während der ersten socialen Krise hatte zu keiner Katastrophe geführt, wie diejenige war, mit der die zweite begann. Selbst der bessere Theil der Aristokratie mochte schau- dern; indess man konnte auch auf dieser Seite nicht mehr zu- rück. Man hatte nur die Wahl eine grosse Zahl der zuverlässig- sten Parteigenossen der Rache der Menge preiszugeben oder die Verantwortun der Unthat solidarisch zu übernehmen; das Letztere geschah. Man hielt daran fest, dass Gracchus die Krone habe nehmen wollen und rechtfertigte diesen neuesten Frevel mit dem uralten Ahalas (I. 189); ja man überwies sogar die weitere Untersuchung gegen Gracchus Mitschuldige einer be- sondern Commission und liess den Consul Publius Popillius dafür sorgen, dass durch Blutsentenzen gegen eine grosse An- zahl geringer Leute der Blutthat gegen Gracchus nachträglich eine Art rechtlichen Gepräges aufgedrückt ward (622). Nasica, gegen den vor allen andern die Menge Rache schnaubte und der wenigstens den Muth hatte sich offen vor dem Volk zu seiner That zu bekennen und sie zu rechtfertigen, ward unter ehrenvol- len Vorwänden nach Asien gesandt und bald darauf (624) abwe- send mit dem Oberpontificat bekleidet. Auch die gemässigte Partei trennte sich hierin nicht von ihren Collegen. Gaius Lae- lius betheiligte sich bei den Untersuchungen gegen die Graccha- ner; Publius Scaevola, der die Ermordung zu verhindern gesucht hatte, vertheidigte sie später im Senat; als Scipio Aemilianus nach seiner Rückkehr aus Spanien (622) aufgefordert ward sich öffentlich darüber zu erklären, ob er die Tödtung seines Schwa- gers billige oder nicht, gab er die wenigstens zweideutige Ant- wort, dass, wofern er nach der Krone getrachtet habe, er mit Recht getödtet worden sei. Versuchen wir über diese folgenreichen Ereignisse zu einem Urtheil zu gelangen. Die Auftheilung der Domänen war an sich keine politische Parteifrage; sie konnte bis auf die letzte Scholle durchgeführt werden, ohne dass die bestehende Verfassung geän- dert, das Regiment der Aristokratie irgend erschüttert ward. Es war eine ernste Verwaltungsfrage, bei der, wie man auch ent- schied, schwere Uebelstände sich herausstellten. Zwar das Eigenthum ward nicht verletzt; anerkanntermassen war der Staat Eigenthümer des occupirten Landes und gegen ihn lief nach römi- VIERTES BUCH. KAPITEL II. schem Landrecht die Verjährung nicht; alle Juristen waren sich einig, dass gegen die formelle Rechtbeständigkeit der Massregel nichts einzuwenden sei. Allein es liess sich doch nicht leugnen, dass diese occupirten Domänen zum Theil seit dreihundert Jah- ren in erblichem Privatbesitz sich befunden hatten und das Bo- deneigenthum des Staats, das seiner Natur nach überhaupt leich- ter als das des Bürgers den privatrechtlichen Charakter verliert, an diesen Grundstücken grossentheils so gut wie verschollen war; es war eine Massregel ungefähr wie wenn heutzutage ein Staat gegen seine grundsässigen Leute die von den feudalisti- schen Zeiten her ihm zustehenden Ansprüche geltend machen würde, ohne Verjährung anzuerkennen und ohne Entschädigung zu gewähren. Der Jurist mochte sagen was er wollte, dem Ge- schäftsmann erschien die Massregel als eine Expropriation der grossen Grundbesitzer zum Besten des agricolen Proletariats, und ohne Frage hatte er Recht. Es war ferner nicht unbedenk- lich, dass für die neuen Landloose Erbpachtsqualität und Un- veräusserlichkeit festgestellt ward. Die liberalsten Grundsätze in Bezug auf die Verkehrsfreiheit hatten Rom gross gemacht und es vertrug sich sehr wenig mit dem Geist der römischen Institutio- nen, dass diese neuen Bauern von oben herab angehalten werden konnten ihr Grundstück in einer bestimmten Weise zu bewirth- schaften und dass für dasselbe Retractrechte und alle der Ver- kehrsbeschränkung anhängenden Einschnürungsmassregeln fest- gestellt wurden. Diese Uebelstände waren unleugbar und nicht gering; allein wer den sichtlichen Ruin des italischen Bauern- standes erwog, musste zugestehen, dass um diesem furchtbaren Uebel zu wehren selbst jene sehr ernsten Bedenken bei Seite ge- setzt werden konnten und mussten, und dies ist der Grund, wesshalb die ausgezeichnetsten und patriotischsten Männer auch der conservativen Partei die Domanialauftheilung im Princip gut- hiessen. — Wohl zu unterscheiden von dem Ziel, nach dem Ti- berius Gracchus strebte, ist der Weg, den er einschlug, von dem sich umgekehrt behaupten lässt, dass er keines einzigen nennens- werthen und patriotischen Mannes Billigung gefunden hat noch finden konnte. Rom wurde um diese Zeit regiert durch den Se- nat. Wer gegen die Majorität des Senats eine Verwaltungsmass- regel durchsetzte, der machte Revolution. Es war Revolution gegen den Geist der Verfassung, als Gracchus die Domänenfrage vor das Volk brachte; Revolution auch gegen den Buchstaben, als er das Correctiv der Staatsmaschine, durch welches der Senta die Eingriffe in sein Regiment verfassungsmässig beseitigte, die DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. tribunicische Intercession durch die inconstitutionelle und mit unwürdiger Sophistik gerechtfertigte Absetzung seines Collegen nicht bloss für jetzt, sondern für alle Folgezeit zerstörte. Indess nicht hierin liegt die sittliche und politische Verkehrtheit von Gracchus Thun. Für die Geschichte giebt es keine Hochver- rathsparagraphen; wer eine Macht im Staat zum Kampf aufruft gegen die andere, der ist gewiss ein Revolutionär, aber vielleicht zugleich ein einsichtiger und preiswürdiger Staatsmann. Der wesentliche Fehler der gracchischen Revolution liegt in einer nur zu oft übersehenen Thatsache: in der Beschaffenheit der da- maligen Bürgerschaftsversammlungen. Das Ackergesetz des Spu- rius Cassius (I. 180) und das des Tiberius Gracchus hatten in der Hauptsache denselben Inhalt und denselben Zweck; dennoch war das Beginnen beider Männer nicht weniger verschieden als die ehemalige römische Bürgerschaft, welche mit den Latinern und Hernikern die Volskerbeute theilte, und die jetzige, die die Provinzen Asia und Africa einrichten liess. Jene war eine städ- tische Gemeinde, die zusammentreten und zusammenhandeln konnte; diese ein grosser Staat, dessen Angehörige in einer und derselben Urversammlung zu vereinigen und diese Versammlung entscheiden zu lassen ein ebenso klägliches wie lächerliches Re- sultat gab. Es rächte sich hier der Grundfehler der Politie des Alterthums, dass sie nie vollständig von der städtischen zur staat- lichen Verfassung oder, was dasselbe ist, von dem System der Urversammlungen zum parlamentarischen fortgegangen ist. Die souveräne Versammlung Roms war was die souveräne Versamm- lung in England sein würde, wenn statt der Abgeordneten die sämmtlichen Wähler Englands zum Parlament zusammentreten wollten: eine ungeschlachte von allen Interessen und allen Lei- denschaften wüst bewegte Masse, in der die Intelligenz spurlos verschwand; eine Masse, die weder die Verhältnisse zu übersehen noch auch nur einen eigenen Entschluss zu fassen vermochte; eine Masse vor allem, in welcher von seltenen Ausnahmsfällen abgesehen unter dem Namen der Bürgerschaft ein paar hundert oder tausend von den Gassen der Hauptstadt zufällig aufgegrif- fene Individuen handelten und stimmten. Die Bürgerschaft fand sich in den Bezirken wie in den Hundertschaften durch ihre factischen Repräsentanten in der Regel ungefähr ebenso genü- gend vertreten wie in den Curien durch die daselbst von Rechts- wegen sie repräsentirenden dreissig Gerichtsdiener und eben wie der sogenannte Curienbeschluss nichts war als ein Beschluss des- jenigen Beamten, der die Gerichtsdiener zusammenrief, so war VIERTES BUCH. KAPITEL II. auch der Tribus- und Centurienbeschluss in dieser Zeit wesent- lich nichts als ein durch einige obligate Jaherren legalisirter Be- schluss des vorschlagenden Beamten. Wenn aber in diesen Stimmversammlungen, den Comitien, im Ganzen noch bloss die Bürger zugelassen wurden, so wenig man es auch mit der Qua- lification genau nahm; so war dagegen in den blossen Volksver- sammlungen, den Contionen, platz- und schreiberechtigt wer nur zwei Beine hatte, Aegypter und Juden, Sclaven und Gassenbuben. In den Augen des Gesetzes bedeutete allerdings ein solches Mee- ting nichts; es konnte nicht abstimmen noch beschliessen. Allein thatsächlich beherrschte dasselbe die Gasse und schon war die Gassenmeinung eine Macht in Rom; bald kam etwas darauf an, ob diese wüste Masse bei dem was ihr mitgetheilt ward schwieg oder schrie, ob sie klatschte und jubelte oder den Redner aus- pfiff und anheulte. Nicht Viele hatten den Muth ihnen zuzurufen, wie es Scipio Aemilianus that, als diese Bande wegen seiner Aeusserung über den Tod seines Schwagers ihn auszischte, dass solches Volk nicht mitzureden habe auf dem römischen Markt: ihr da, sprach er, denen Italien nicht Mutter ist, sondern Stief- mutter, ihr habt zu schweigen! und da sie noch lauter tobten: ihr meint doch nicht, dass ich die losgebunden fürchten werde, die ich in Ketten auf den Sclavenmarkt geschickt habe? — Dass man der verrosteten Maschine der Comitien sich für die Wahlen und für die Gesetzgebung bediente, war schon übel genug; aber wenn man diesen Massen, zunächst den Comitien und factisch auch den Contionen, den Eingriff in die Verwaltung gestattete und dem Senat das Werkzeug zur Verhütung solchen Eingriffs aus den Händen wand, wenn man gar diese Bürgerschaft aus dem gemeinen Seckel sich selber Aecker sammt Zubehör decre- tiren liess, wenn man einem Jeden, dem die Verhältnisse und sein Einfluss beim Proletariat es möglich machten die Gassen auf einige Stunden zu beherrschen, die Möglichkeit eröffnete sei- nen Projecten den legalen Stempel des souveränen Volkswillens aufzudrücken, so war man nicht am Anfang, sondern am Ende der Volksfreiheit, nicht bei der Demokratie angelangt, sondern bei der Monarchie. In diesem Sinne ist der bittere Tadel des fla- minischen Ackergesetzes von 522 (I. 373. 622) gerechtfertigt, das nicht etwa die eigentliche Aristokratie, sondern die Männer des scipionischen Kreises als den Anfang des Verfalls der römi- schen Grösse bezeichneten; in der That erscheint hier zuerst, nachdem die Comitien aufgehört hatten ein städtisches Vogtding DIE REFORMBEWEGUNG UND TIBERIUS GRACCHUS. zu sein, ein Eingriff derselben in die Administration zum eigenen materiellen Gewinn der abstimmenden Bürger. In diesem Sinn ist es begreiflich, warum Männer wie Scipio Aemilianus und Laelius lieber die schreiendsten Missbräuche duldeten und von den nothwendigsten Reformen abstanden als dass sie die Domä- nenfrage vor die Comitien gebracht hätten, und warum sie, als dies dennoch geschehen war, wohl an der Domanialtheilung fest- hielten, aber ihren Urheber fallen liessen und in seinem schreck- lichen Ende zunächst einen Damm gegen künftige ähnliche Ver- suche erblickten. In diesem Sinn fassten die Gegner des Gra- cchus sein Auftreten, als sie ihn beschuldigten nach der Krone zu streben. Es ist für ihn vielmehr eine zweite Anklage, als eine Rechtfertigung, dass diese Beschuldigung wahrscheinlich nicht gegründet war. Das aristokratische Regiment war so durchaus verdorben und verderblich, dass es wohl als ein Versuch gelten konnte den Staat zu retten, wenn ein Bürger es wagte den Senat ab und sich an dessen Stelle zu setzen. Allein dieser kühne Spieler war Tiberius Gracchus nicht, sondern ein leidlich fähiger durchaus wohlmeinender conservativ patriotischer Mann, der eben nicht wusste was er begann, der im besten Glauben das Volk zu rufen den Pöbel beschwor und nach der Krone griff ohne selbst es zu wissen, bis die unerbittliche Consequenz der Dinge ihn unaufhaltsam drängte in die demagogisch-tyrannische Bahn, bis mit der Familiencommission, den Eingriffen in das öf- fentliche Kassenwesen, den durch Noth und Verzweiflung er- pressten weiteren ‚Reformen‘, der Leibwache von der Gasse und den Strassengefechten der bedauernswerthe Usurpator Schritt für Schritt sich und Andern klarer hervortrat, bis endlich die entfesselten Geister der Revolution den unfähigen Beschwörer packten und verschlangen. Die ehrlose Schlächterei, durch die er endigte, richtet sich selber wie die Adelsrotte, von der sie aus- ging; allein die Märtyrerglorie, mit der sie Tiberius Gracchus Namen geschmückt hat, kam hier wie so oft an den unrechten Mann. Die besten seiner Zeitgenossen urtheilten anders. Als Scipio Aemilianus die Katastrophe gemeldet ward, sprach er die Worte Homers: Also verderb' ein Jeder, der ähnliche Werke vollführt hat! und als des Tiberius jüngerer Bruder Miene machte in gleicher Weise aufzutreten, schrieb ihm die eigene Mutter: ‚Wird denn unser Haus des Wahnsinns kein Ende finden? wo wird die VIERTES BUCH. KAP. II. DIE REFORMBEWEG. U. TI. GRACCHUS. Grenze sein? haben wir noch nicht hinreichend uns zu schämen den Staat verwirrt und zerrüttet zu haben?‘ So spricht nicht die besorgte Mutter, sondern die Tochter des Ueberwinders der Karthager, die noch ein grösseres Unglück kennt als den Tod ihrer Kinder. KAPITEL III. Die Revolution und Gaius Gracchus . T iberius Gracchus war todt; indess seine beiden Werke, die Landauftheilung wie die Revolution, überlebten ihren Urheber. Der Senat konnte dem verkommenden agricolen Proletariat gegen- über wohl einen Mord wagen, aber nicht diesen Mord zur Auf- hebung des sempronischen Ackergesetzes benutzen; durch den wahnsinnigen Ausbruch der Parteiwuth war das Gesetz selbst weit mehr befestigt als erschüttert worden. Die reformistisch gesinnte Partei der Aristokratie, welche die Domanialtheilung of- fen begünstigte, an ihrer Spitze Quintus Metellus, eben um diese Zeit (623) Censor, und Publius Scaevola, gewann in Verbindung mit der Partei des Scipio Aemilianus, die der Reform wenigstens nicht abgeneigt war, selbst im Senat für jetzt die Oberhand und ausdrücklich wies ein Senatsbeschluss die Theilungscommission an ihre Arbeiten zu beginnen. Für Tiberius Gracchus trat in die- selbe ein der Schwiegervater seines Bruders Gaius, Publius Cras- sus Mucianus, und nachdem dieser 624 gefallen (S. 52) und auch Appius Claudius gestorben war, traten an ihre Stelle zwei der thätigsten Führer der Bewegungspartei, Marcus Fulvius Flaccus und Gaius Papirius Carbo. Schon die Namen dieser Männer bürgen dafür, dass das Geschäft der Einziehung und Auftheilung des occupirten Domaniallandes von ihnen mit Eifer und Nach- druck betrieben sein wird; und in der That fehlt es auch dafür nicht an Beweisen. Zwar neue städtische Gemeinden entstanden durch diese Landanweisungen nicht, da die zur Vertheilung ge- brachten Domänen durch ganz Italien zerstreut lagen; aber schon VIERTES BUCH. KAPITEL III. der Consul des J. 622 Publius Popillius, derselbe der die Blut- gerichte gegen die Anhänger des Gracchus leitete, vermerkte auf einem seiner Denkmäler, dass er ‚der erste gewesen sei, der auf den Domänen die Hirten aus- und dafür die Bauern eingewiesen habe‘, und auch sonst ist es überliefert, dass sich die Auftheilung über ganz Italien erstreckte und überall in den bisherigen Gemei- nen die Zahl der römischen Bauerstellen vermehrt ward. Wie tief- greifend und umfänglich diese Auftheilungen waren, bezeugen die zahlreichen in der römischen Feldmesserkunst auf die gracchi- schen Landanweisungen zurückgehenden Einrichtungen; wie denn zum Beispiel eine gehörige und künftigen Irrungen vorbeugende Marksteinsetzung zuerst durch die gracchischen Grenzgerichte und Landauftheilungen ins Leben gerufen zu sein scheint. Am deut- lichsten aber reden die Zahlen der Bürgerliste. Die Schätzung, die im J. 623 veröffentlicht ward und thatsächlich wohl Anfang 622 stattfand, ergab nicht mehr als 319000 waffenfähige Bürger, wogegen sechs Jahre später (629) statt des bisherigen Sinkens (S. 76) eine beträchtliche Steigerung um 76000 waffenfähige Bürger erscheint — ohne allen Zweifel lediglich in Folge der Thätigkeit der Theilungscommission, deren Landanweisungen an italische Bundesgenossen übrigens hierbei noch nicht in Ansatz gebracht sind. Dieses grosse und segensreiche Resultat ward al- lerdings nicht erreicht ohne vielfache Verletzung achtbarer Inter- essen und bestehender Rechte. Die Theilungscommission, zusam- mengesetzt aus den entschiedensten Parteimännern und durch- aus Richterin in eigener Sache, ging mit ihren Arbeiten rück- sichtslos und selbst tumultuarisch vor; öffentliche Anschläge for- derten jeden der dazu im Stande war auf über die Ausdehnung des Domaniallandes Nachweisungen zu geben; unerbittlich wurde zurückgegangen auf die alten Erdbücher und nicht bloss neue und alte Occupationen ohne Unterschied wieder eingefordert, sondern auch vielfältig wirkliches Privateigenthum, über das der Inhaber sich nicht genügend auszuweisen vermochte, mit con- fiscirt. Indess wie laut und grossentheils begründet auch die Klagen waren, liess der Senat dennoch die Theilungscommission gewähren; es war einleuchtend, dass, wenn man einmal die Do- manialtheilung wollte, ohne solches rücksichtsloses Durchgreifen schlechterdings nicht durchzukommen war. Allein es hatte dies doch seine Grenze. Das italische Domanialland war nicht aus- schliesslich in den Händen römischer Bürger; grosse Strecken desselben waren einzelnen bundesgenössischen Gemeinden durch Volks- oder Senatsbeschlüsse zu ausschliessender Benutzung zu- DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. gewiesen Ein einzelnes Beispiel der Art erhellt aus dem römischen Schieds- spruch zwischen der Gemeine Genua und einigen unter sie gelegten Dör- fern, wodurch den letzteren an gewissen römischen Domanialländereien das ausschliessliche Nutzungsrecht zugesprochen ward, gegen die Auflage jährlich 400 Victoriati (= 300 Denare = 86 Thlr.) oder im Entstehungs- fall \frac{1}{20} des davon gezogenen Getreides, ⅙ des Weins an die Stadt Genua zu entrichten. Der Schiedsspruch ist vom J. 637, die Zuweisung des Do- maniallandes aber älter. , andere Stücke von latinischen Bürgern erlaubter und unerlaubter Weise occupirt worden. Jetzt griff die Theilungs- commission auch diese Besitzungen an. Nach formalem Rechte war die Einziehung der von Nichtbürgern einfach occupirten Stücke unzweifelhaft zulässig, nicht minder vermuthlich die Ein- ziehung des durch Staatsverträge den italischen Gemeinden über- wiesenen Domaniallandes, da der Staat damit keineswegs auf sein Eigenthum verzichtete und allem Anschein nach an Gemeinden eben wie an Private nur auf Widerruf verlieh; allein nichts desto weniger konnte die Beschwerde dieser Bundes- oder Unter- thanengemeinden, dass Rom die mit ihnen abgeschlossenen Ver- träge nicht einhalte, unmöglich ebenso unbeachtet bleiben wie die Klagen der durch die Theilungscommission verletzten römi- schen Bürger. Es handelte sich hier nicht um Privatrechte, son- dern um die Frage, ob es politisch richtig sei die militärisch so wichtigen und schon durch zahlreiche rechtliche und factische Zurücksetzungen (I, 610-613) Rom mehr und mehr entfrem- deten latinischen Gemeinden durch diese empfindliche Verletzung ihrer materiellen Interessen aufs neue gegen Rom zu verstim- men. Die Entscheidung lag in den Händen der Mittelpartei; sie war es gewesen, die nach der Katastrophe des Gracchus im Bunde mit seinen Anhängern seine Reform gegen die Oligarchie geschützt hatte und sie allein vermochte jetzt in Vereinigung mit der Oligarchie der Reform eine Schranke zu setzen. Die Latiner wandten sich persönlich an den hervorragendsten Mann dieser Partei, Scipio Aemilianus, mit der Bitte ihre Rechte zu schützen; er sagte es zu und wesentlich durch seinen Einfluss Hieher gehört seine Rede contra legem iudiciariam Tiberii Gracchi, womit nicht, wie man gemeint, ein Gesetz über Quaestionengerichte gemeint ist, sondern das Supplementargesetz zu seiner Ackerrogation: ut triumviri iudicarent, qua publicus ager, qua privatus esset (Liv. ep. 58; oben S. 81). ward im J. 625 der Theilungscommission die Gerichtsbarkeit durch Volksschluss entzogen und die Entscheidung, was Domanial- und was Privatbesitz sei, an die Consuln gewiesen. Es war dies VIERTES BUCH. KAPITEL III. nichts anderes als eine Sistirung der weiteren Domanialaufthei- lung in milder Form. Der Consul Tuditanus, keineswegs gra- cchanisch gesinnt und wenig geneigt mit dieser bedenklichen Grenzregulirung sich zu befassen, nahm die Gelegenheit wahr zum Commando des illyrischen Heeres abzugehen und das ihm aufgetragene Geschäft unvollzogen zu lassen; die Theilungscom- mission bestand zwar fort, aber da die gerichtliche Regulirung des Domaniallandes stockte, blieb auch sie nothgedrungen un- thätig. Die Erbitterung der Reformpartei ist begreiflich. Selbst Männer wie Publius Mucius und Quintus Metellus missbilligten Scipios Auftreten. In andern Kreisen begnügte man sich nicht mit der Missbilligung. Auf einen der nächsten Tage hatte Scipio einen Vortrag über die Verhältnisse der Latiner angekündigt; am Morgen dieses Tages ward er todt in seinem Bette gefun- den. Dass der sechsundfunfzigjährige in voller Gesundheit und Kraft stehende Mann, der noch den Tag vorher öffentlich ge- sprochen hatte und am Abend in vollem Wohlsein um seine Rede für den nächsten Tag zu entwerfen sich früher als gewöhn- lich in sein Schlafgemach zurückgezogen hatte, das Opfer eines politischen Mordes geworden ist, ist nicht zu bezweifeln; er selbst hatte kurz vorher der gegen ihn gerichteten Mordanschläge öffentlich erwähnt. Welche meuchelnde Hand den ersten Staats- mann und den ersten Feldherrn seiner Zeit in nächtlicher Weile erwürgt hat, ist nie an den Tag gekommen und es ziemt der Geschichte weder die aus dem gleichzeitigen Stadtklatsch über- lieferten Gerüchte zu wiederholen noch den kindischen Versuch anzustellen auf solche Acten hin Wahrheit zu ermitteln. Dass der Anstifter der That der Gracchenpartei angehört haben muss, ist einleuchtend; Scipios Ermordung war die demokratische Antwort auf die aristokratische Blutscene am Tempel der Treue; die Parteien schienen zu wetteifern im rücksichtslosen Frevel. Die Gerichte schritten nicht ein. Die Volkspartei, mit Recht fürchtend, dass ihre Führer, Gaius Gracchus, Flaccus, Carbo, schuldig oder nicht, in den Prozess möchten verwickelt werden, widersetzte sich mit allen Kräften der Einleitung einer Untersu- chung; und auch die Aristokratie, die an Scipio ebenso sehr einen Gegner wie einen Verbündeten verlor, liess nicht ungern die Sache ruhen. Die Menge und die gemässigten Männer stan- den entsetzt; keiner mehr als Quintus Metellus, der Scipios Ein- schreiten gegen die Reform gemissbilligt hatte, aber von solchen Bundesgenossen schaudernd sich abwandte und seinen vier Söh- nen befahl die Bahre des grossen Gegners zur Feuerstätte zu tra- DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. gen. Die Leichenbestattung ward beschleunigt; verhüllten Haup- tes ward der letzte aus dem Geschlecht des Siegers von Zama hinausgetragen, ohne dass jemand zuvor des Todten Antlitz hätte sehen dürfen, und die Flammen des Scheiterhaufens verzehrten mit der Hülle des hohen Mannes die letzten Spuren des Verbre- chens. — Die Geschichte Roms kennt manchen genialeren Mann als Scipio Aemilianus war, aber keinen, der an sittlicher Reinheit, an völliger Abwesenheit des politischen Egoismus, an edelster Vaterlandsliebe ihm gleich kommt; vielleicht auch keinen, dem das Geschick eine tragischere Rolle zugewiesen hat. Mit dem besten Willen und mit nicht gemeinen Fähigkeiten war er dazu verurtheilt den Ruin seines Vaterlandes vor seinen Augen sich vollziehen zu sehen und jeden ernstlichen Versuch einer Ret- tung, in der klaren Einsicht nur übel ärger zu machen, in sich niederzukämpfen; dazu verurtheilt Unthaten wie die des Nasica gutheissen und zugleich das Werk des Ermordeten gegen seine Mörder vertheidigen zu müssen. Dennoch durfte er sich sagen nicht umsonst gelebt zu haben. Er war es, wenigstens ebenso sehr wie der Urheber des sempronischen Gesetzes, dem die römische Bürgerschaft einen Zuwachs von gegen 80000 neuen Bauerhufen verdankt; er war es auch, der diese Domanial- theilung hemmte, als sie genützt hatte, was sie nützen konnte. Dass es an der Zeit war damit abzubrechen, ward zwar damals auch von wohlmeinenden Männern bestritten; aber die That- sache, dass auch Gaius Gracchus auf diese nach dem Gesetz sei- nes Bruders zu vertheilenden und unvertheilt gebliebenen Be- sitzungen nicht ernstlich zurückkam, spricht gar sehr dafür, dass Scipio im Wesentlichen den richtigen Moment traf. Beide Mass- regeln wurden den Parteien abgezwungen, die erste der Ari- stokratie, die zweite den Reformfreunden; die letztere bezahlte ihr Urheber mit seinem Leben. Es war ihm beschieden auf manchem Schlachtfeld für sein Vaterland zu fechten und unver- letzt heimzukehren, um dort den Tod von Mörderhand zu finden; aber er ist in seiner stillen Kammer nicht minder für Rom ge- storben, als wenn er vor Karthagos Mauern gefallen wäre. Die Landauftheilung war zu Ende; die Revolution ging an. Die revolutionäre Partei, die in der Theilungscommission gleich- sam eine constituirte Vorstandschaft besass, hatte schon bei Sci- pios Lebzeiten hie und dort mit dem bestehenden Regiment ge- plänkelt; namentlich Carbo, eines der ausgezeichnetsten Redner- talente dieser Zeit, hatte als Volkstribun 623 dem Senat nicht wenig zu schaffen gemacht, die geheime Abstimmung in den VIERTES BUCH. KAPITEL III. Bürgerschaftsversammlungen durchgesetzt, soweit es nicht be- reits früher geschehen war (S. 62), und sogar den bezeichnen- den Antrag gestellt die Bekleidung des Volkstribunats während mehrerer auf einander folgender Jahre zu gestatten, also das Hinderniss, an dem Tiberius Gracchus zunächst gescheitert war, gesetzlich zu beseitigen. Der Plan war damals durch den Wider- stand Scipios vereitelt worden; einige Jahre später, wie es scheint nach dessen Tode, ging das Gesetz durch. Die hauptsächliche Absicht der Partei ging indess auf Reactivirung der Theilungs- commission; unter den Führern ward der Plan ernstlich bespro- chen die Hindernisse, die die italischen Bundesgenossen dersel- ben entgegenstellten, durch Ertheilung des Bürgerrechts an die- selben zu beseitigen und vorwiegend nahm die Agitation diese Richtung. Um ihr zu begegnen, liess der Senat 628 durch den Volkstribun Marcus Junius Pennus die Ausweisung sämmtlicher Nichtbürger aus der Hauptstadt beantragen und trotz des Wider- standes der Demokraten, namentlich des Gaius Gracchus, und der durch diese gehässige Massregel hervorgerufenen Gährung in den latinischen Gemeinden ging der Vorschlag durch. Marcus Fulvius Flaccus antwortete im folgenden Jahr (629) als Consul mit dem Antrag, dass es jedem Bundesgenossen verstattet sein solle das römische Bürgerrecht zu erbitten und über diese Bitte in den Comitien abstimmen zu lassen; allein er stand fast ein- sam — Carbo hatte die Farbe gewechselt und war jetzt eifriger Aristokrat, Gaius Gracchus abwesend als Quaestor in Sardinien — und scheiterte an dem Widerstand nicht bloss des Senats, sondern auch der Bürgerschaft, die der Ausdehnung ihrer Privilegien auf noch weitere Kreise sehr wenig geneigt war. Flaccus verliess Rom um den Oberbefehl gegen die Kelten zu übernehmen; auch so durch seine transalpinischen Eroberungen den grossen Plänen der Demokratie vorarbeitend zog er zugleich sich aus der üblen Lage heraus gegen die von ihm selber agitir- ten Bundesgenossen die Waffen tragen zu müssen. Fregellae, an der Grenze von Latium und Campanien am Hauptübergang über den Liris inmitten eines grossen und fruchtbaren Gebiets gelegen, war damals vielleicht die zweite Stadt Italiens; für die sämmtli- chen latinischen Colonien führten ihre Abgeordneten in der Re- gel das Wort. In Folge der Zurückweisung des von Flaccus eingebrachten Antrags begann diese Stadt den Krieg gegen Rom — seit hundertfunfzig Jahren der erste Fall einer ernstli- chen nicht durch auswärtige Mächte herbeigeführten Schilderhe- bung Italiens gegen die römische Hegemonie. Indess gelang es DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. diesmal noch den Brand, ehe er andere bundesgenössische Ge- meinden ergriff, im Keime zu ersticken; nicht durch die Ueber- legenheit der römischen Waffen, sondern durch den Verrath eines Fregellaners, des Quintus Numitorius Pullus ward der Praetor Lucius Opimius rasch Meister über die empörte Stadt, die ihr Stadtrecht und ihre Mauern verlor und gleich Capua ein Dorf ward. Auf einem Theil ihres Gebiets ward 630 die Colonie Fa- brateria gegründet; der Rest und die ehemalige Stadt selbst wur- den unter die umliegenden Gemeinden vertheilt. Das schnelle und furchtbare Strafgericht schreckte die Bundesgenossenschaft und endlose Hochverrathsprozesse verfolgten nicht bloss die Fregellaner, sondern auch die Führer der Volkspartei in Rom, die der Aristokratie begreiflicher Weise als an dieser Insurrection mitschuldig galten. Inzwischen erschien Gaius Gracchus wieder in Rom. Die Aristokratie hatte den gefürchteten Mann zuerst in Sardinien festzuhalten gesucht, indem sie die übliche Ablösung unterliess, und sodann, da er ohne hieran sich zu kehren den- noch zurückkam, ihn als einen der Urheber des fregellanischen Aufstandes vor Gericht gezogen (629-30). Allein die Bürger- schaft sprach ihn frei und nun hob auch er den Handschuh auf und bewarb sich um das Volkstribunat. In einer ungewöhnlich zahlreich besuchten Wahlversammlung ward Gaius Gracchus zum Volkstribun für das J. 631 erwählt. Der Krieg war also erklärt. Die demokratische Partei, immer arm an leitenden Capacitäten, hatte neun Jahre hindurch nothgedrungen so gut wie gefeiert; jetzt war der Waffenstillstand zu Ende und es stand diesmal an ihrer Spitze ein Mann, der redlicher als Carbo und talentvoller als Flaccus in jeder Beziehung zur Führerschaft berufen war. Gaius Gracchus (601-633) war sehr verschieden von seinem um neun Jahre älteren Bruder. Wie dieser war er ge- meiner Lust und gemeinem Treiben abgewandt, ein durchgebil- deter Mann und ein tapferer Soldat; er hatte vor Numantia un- ter seinem Schwager und später in Sardinien mit Auszeichnung gefochten. Allein an Talent, Charakter und vor allem an Leiden- schaft war er dem Tiberius entschieden überlegen. An der Klar- heit und Sicherheit, mit welcher der junge Mann sich später in dem Drang der verschiedenartigsten zur praktischen Durchführung seiner zahlreichen Gesetze erforderlichen Geschäfte zu bewegen wusste, erkannte man das echte staatsmännische Talent, wie an der leidenschaftlichen bis zum Tode getreuen Hingebung, mit der seine näheren Freunde an ihm hingen, die Liebefähigkeit dieses adlichen Gemüthes. Der Energie seines Wollens und Röm. Gesch. II. 7 VIERTES BUCH. KAPITEL III. Handelns war die durchgemachte Leidensschule, die nothgedrun- gene Zurückhaltung während der letzten neun Jahre zu Gute ge- kommen; nicht mit geminderter, nur mit verdichteter Gluth flammte in ihm die tief in die innerste Brust zurückgedrängte Erbitterung gegen die Partei, die das Land zerrüttet und ihm den Bruder ermordet hatte. Durch diese furchtbare Leidenschaft seines Gemüthes ist er der erste Redner geworden, den Rom je- mals gehabt hat; ohne sie würden wir ihn wahrscheinlich den ersten Staatsmännern aller Zeiten beizählen dürfen. Noch unter den wenigen Trümmern seiner aufgezeichneten Reden sind man- che So die bei der Ankündigung seiner Gesetzvorschläge gesprochenen Worte: ‚Wenn ich zu euch redete und von euch begehrte, da ich von edler Herkunft bin und meinen Bruder um euretwillen eingebüsst habe und nun niemand weiter übrig ist von des Publius Africanus und des Tiberius Grac- chus Nachkommen als nur ich und ein Knabe, mich für jetzt feiern zu las- sen, damit nicht unser Stamm mit der Wurzel ausgerottet werde und ein Sprössling dieses Geschlechts übrig bleibe: so möchte wohl solches mir von euch bereitwillig zugestanden worden sein‘. selbst in diesem Zustande von herzerschütternder Mächtig- keit und wohl begreift man, dass wer sie hörte oder auch nur las, fortgerissen ward von dem brausenden Sturm seiner Worte. Dennoch so sehr er der Rede Meister war, bemeisterte nicht sel- ten ihn selber der Zorn, so dass dem glänzenden Sprecher die Rede trübe oder stockend floss. Es ist das treue Abbild seines politischen Thuns und Leidens. In Gaius Wesen ist keine Ader jener gutmüthigen etwas sentimentalen und gar sehr kurzsichti- gen und unklaren Art, die den politischen Gegner mit Bitten und Thränen umstimmen möchte; mit voller Sicherheit betrat er den Weg der Revolution und strebte er nach dem Ziel der Rache. ‚Auch mir‘, schrieb ihm seine Mutter, ‚scheint nichts schöner und herrlicher als dem Feinde zu vergelten, wofern dies gesche- hen kann, ohne dass das Vaterland zu Grunde geht. Ist aber dies nicht möglich, da mögen unsere Feinde bestehen und bleiben was sie sind, tausendmal lieber als dass das Vaterland verderbe.‘ Cornelia kannte ihren Sohn; sein Glaubensbekenntniss war eben das Gegentheil. Rache wollte er haben von der elenden Regie- rung, Rache um jeden Preis, mochte auch er selbst, ja das Ge- meinwesen darüber zu Grunde gehen. — Die Ahnung, dass das Verhängniss ihn so sicher ereilen werde wie den Bruder, trieb ihn nur sich zu hasten, dem tödtlich Verwundeten gleich, der sich auf seinen Feind wirft. Die Mutter dachte edler; aber auch den Sohn, diese tiefgereizte leidenschaftlich erregte durchaus ita- DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. talienische Natur hat die Nachwelt mehr noch beklagt als getadelt und sie hat Recht daran gethan. Tiberius Gracchus war mit einer einzelnen Administrativ- reform vor die Bürgerschaft getreten. Was Gaius in einer Reihe gesonderter Vorschläge einbrachte, war nichts anderes als eine vollständig neue Verfassung, als deren erster Grundstein die schon früher durchgesetzte Neuerung erscheint, dass es dem Volkstri- bun freistehen solle sich für das folgende Jahr wiederwählen zu lassen. Wenn hiemit für das Volkshaupt die Möglichkeit einer dauernden und den Inhaber schützenden Stellung gewonnen war, so galt es zunächst demselben die materielle Macht zu sichern, das heisst die hauptstädtische Menge — denn dass auf das nur von Zeit zu Zeit nach der Stadt kommende Landvolk kein Verlass war, hatte sich sattsam gezeigt — mit ihren Interessen fest an ihn zu knüpfen. Hiezu diente zuvörderst die Einführung der hauptstädtischen Getreidevertheilung. Schon früher war das dem Staat aus den Provinzialzehnten zukom- mende Getreide nicht selten zu Schleuderpreisen an die Bürger- schaft abgegeben worden (I, 619). Gracchus verfügte, dass fortan jedem persönlich in der Hauptstadt sich meldenden Bür- ger monatlich eine bestimmte Quantität — es scheint 5 Modii (⅚ preuss. Scheffel) — aus den öffentlichen Magazinen verabfolgt werden solle, der Modius zu 6⅓ As (3½ Gr.) oder kaum für die Hälfte eines niedrigen Durchschnittspreises (I, 620 A.); zu wel- chem Ende durch Anlage der neuen sempronischen Speicher die Staatskornmagazine erweitert wurden. Diese Vertheilung, welche folgeweise die ausserhalb der Hauptstadt lebenden Bürger aus- schloss und nothwendig die ganze Masse des Bürgerproletariats nach Rom ziehen musste, machte das hauptstädtische Bürger- proletariat, das bisher wesentlich von der Aristokratie abgehangen hatte, zum Clienten der Führer der Bewegungspartei; der neue Herr des Staats erhielt in demselben zugleich eine Leibwache und eine feste Majorität über die Comitien. Zu mehrerer Sicher- heit hinsichtlich dieser wurde ferner die in den Centuriatcomitien noch bestehende Stimmordnung, wonach die fünf Vermögens- classen in jedem Bezirk nach einander ihre Stimmen abgaben (I, 602), abgeschafft und dafür verfügt, dass über die Reihen- folge in der Abstimmung unter den einzelnen Centurien künftig das Loos entscheiden solle. — Wenn diese Bestimmungen wesentlich darauf hinzielten durch das hauptstädtische Proleta- riat dem neuen Staatsoberhaupt die vollständige Herrschaft über die Hauptstadt und damit über den Staat, die freieste Disposition 7* VIERTES BUCH. KAPITEL III. über die Maschine der Comitien und die Möglichkeit zu verschaf- fen den Senat und die Beamten beliebig zu terrorisiren, so ver- gass der Gesetzgeber doch auch keineswegs auf eine reellere Ab- hülfe für die bestehenden socialen Schäden bedacht zu sein. Zwar die italische Domänenfrage war wesentlich abgethan. Das Ackergesetz des Tiberius und selbst die Theilungscommission be- standen rechtlich noch fort; das von Gaius durchgebrachte Acker- gesetz kann nur den Zweck gehabt haben der letzteren die ihr ent- zogene Gerichtsbarkeit wieder zu verschaffen; allein dass hiermit nur das Princip gerettet werden sollte und die Ackervertheilung wenn überhaupt nur in sehr beschränktem Umfang wieder auf- genommen ward, zeigen die Zahlen der Bürgerliste, die für die Jahre 629 und 639 genau dieselbe Kopfzahl ergiebt. Der Grund war, wie schon gesagt, unzweifelhaft nur, dass das Domanialland, das verständiger Weise vertheilt werden konnte, wesentlich be- reits vertheilt war, die Frage aber wegen der von den Latinern benutzten Domänen nur in Verbindung mit der sehr schwierigen über die Ausdehnung des Bürgerrechts wieder aufgenommen werden konnte. Die zwei wahrscheinlich wenig bedeutenden Co- lonien, die Gracchus in Italien gründete, Minervia an der Stelle des alten Skylakion (Squillace), Neptunia an der Stelle von Tarent, sind nicht auf occupirten und eingezogenen Domänen, sondern auf Besitzungen, die ihren bisherigen Inhabern ab- getauscht wurden und darum auch als eigene Stadtgemein- den gegründet, was bei den Landanweisungen der Commission nicht geschehen konnte (S. 91). Unendlich bedeutender und folgenreicher war es, dass Gaius Gracchus zuerst dazu schritt das italische Proletariat in den überseeischen Gebieten des Staats zu versorgen, indem er an die Stätte, wo Karthago gestanden, 6000 theils aus den römischen Bürgern, theils aus den itali- schen Bundesgenossen erwählte Colonisten sendete und der neuen Stadt Junonia das Recht einer römischen Bürgercolo- nie verlieh. Die Anlage war wichtig, aber wichtiger noch das da- mit festgestellte Princip der überseeischen Emigration, womit für das italische Proletariat ein bleibender Abzugskanal und in der That eine mehr als provisorische Hülfe eröffnet, freilich aber auch der Grundsatz des bisherigen Staatsrechts aufgegeben ward, Italien als das regierende, das Provinzialgebiet aber als das re- gierte Land zu betrachten. Zu diesen auf die grosse Frage hinsichtlich des Proletariats unmittelbar bezüglichen Massregeln kam eine Reihe von Verfü- gungen, die hervorgingen aus der allgemeinen Tendenz gegen- DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. über der altväterischen Strenge der bestehenden Verfassung gelin- dere und modernere Grundsätze zur Geltung zu bringen. Hieher gehören die Milderungen im Militärwesen. Hinsichtlich der Länge der Dienstzeit bestand nach altem Recht keine andere Grenze, als dass kein Bürger vor vollendetem siebzehnten und nach vollen- detem sechsundvierzigsten Jahre zum ordentlichen Felddienst pflichtig war. Als sodann in Folge der Besetzung Spaniens der Dienst anfing stehend zu werden (I, 498), scheint zuerst gesetz- lich verfügt zu sein, dass wer sechs Jahre hinter einander im Felde gestanden, dadurch zunächst ein Recht erhalte auf den Abschied, wenn gleich nicht auf definitive Befreiung vom Kriegs- dienst; später, vielleicht um den Anfang dieses Jahrhunderts, kam der Satz auf, dass zwanzigjähriger Dienst zu Fuss oder zehnjähriger zu Ross überhaupt vom weiteren Kriegsdienst be- freie So scheint die Angabe Appians ( Hisp. 78), dass sechsjähriger Dienst berechtige den Abschied zu fordern, auszugleichen mit der bekannteren des Polybios 6, 19, über welche Marquardt (Alterth. 3, 1, 286 A. 1580) rich- tig urtheilt. Die Zeit, wo beide Neuerungen aufkamen, lässt sich nicht wei- ter bestimmen, als dass die erste schon im J. 603 bestanden zu haben scheint (Nitzsch Gracchen S. 231), die zweite sicher schon zu Polybios Zeit bestand. Dass Gracchus die Zahl der Feldzüge herabsetzte, scheint aus Asconus in Cornel. p. 68 zu folgen. . Gracchus erneuerte die vermuthlich öfter gewaltsam ver- letzte Vorschrift keinen Bürger vor dem vollendeten siebzehnten Jahr in das Heer einzustellen und beschränkte auch, wie es scheint, die zur vollen Befreiung von der Militärpflicht erforder- liche Zahl von Feldzügen; überdies wurde den Soldaten die Kleidung, deren Betrag bisher ihnen vom Solde gekürzt worden war, fortan vom Staat unentgeltlich geliefert. — Hieher gehört ferner die mehrfach in der gracchischen Gesetzgebung hervor- tretende Tendenz die Todesstrafe wo nicht abzuschaffen doch noch mehr als es schon geschehen war zu beschränken, die zum Theil selbst in der Militärgerichtsbarkeit sich geltend macht. Schon seit Einführung der Republik hatte der Beamte das Recht verloren über den Bürger die Todesstrafe ohne Befragung der Gemeinde zu verhängen ausser nach Kriegsrecht (I, 161. 290); wenn bald nach der Gracchenzeit dies Provocationsrecht des Bürgers auch im Lager anwendbar und das Recht des Feldherrn Todesstrafen zu vollstrecken auf Bundesgenossen und Untertha- nen beschränkt erscheint, so ist wahrscheinlich die Quelle hie- von zu suchen in dem Provocationsgesetz des Gaius Gracchus. Aber auch das Recht des Volkes den verurtheilten Verbrecher VIERTES BUCH. KAPITEL III. hinrichten zu lassen ward durch ihn indirect, aber sehr wesent- lich beschränkt, indem er diejenigen gemeinen Verbrechen, die am häufigsten zu Todesurtheilen Veranlassung gaben, Giftmi- scherei und überhaupt Mord der Bürgerschaft entzog und an ständige Commissionsgerichte überwies, welche nicht wie die Volksgerichte durch Einschreiten eines Tribuns gesprengt wer- den konnten und von denen nicht bloss keine Appellation an das Volk ging, sondern deren Wahrsprüche auch so wenig wie die der althergebrachten Civilgeschwornen der Cassation durch das Volk unterlagen. Bei den Bürgerschaftsgerichten war es, na- mentlich bei den eigentlich politischen Prozessen, zwar auch längst Regel, dass der Angeklagte auf freiem Fuss prozessirt und ihm gestattet ward durch Aufgebung seines Bürgerrechts der Strafe sich zu entziehen und Leben und Freiheit zu retten so wie sein Vermögen zu behalten, natürlich so weit nicht Civil- ansprüche gegen das letztere erhoben worden waren. Allein vor- gängige Verhaftung und vollständige Execution blieben hier wenigstens rechtlich möglich und wurden selbst gegen Vornehme noch zuweilen vollzogen, wie zum Beispiel Lucius Hostilius Tu- bulus Praetor 612, der wegen eines schweren Verbrechens auf den Tod angeklagt war, unter Verweigerung des Exilrechts fest- genommen und hingerichtet ward. Dagegen die aus dem Civil- prozess hervorgegangenen Commissionsgerichte konnten von Haus aus Freiheit und Leben des Bürgers nicht antasten und es ward die Verbannung, bisher eine dem schuldigen Mann gestat- tete Strafmilderung, dadurch zuerst zur förmlichen Strafe; auch diese aber liess gleich dem freiwilligen Exil dem Verbannten das Vermögen, so weit es nicht zur Befriedigung der Ersatzforderun- gen und Geldbussen drauf ging. — Endlich hat Gaius Gracchus um Schuldwesen zwar nichts geneuert; doch behaupten sehr achtbare Zeugen, dass er den verschuldeten Leuten auf Minde- rung oder Erlass der Forderungen Hoffnung gemacht habe, was, wenn es richtig ist, gleichfalls diesen radical populären Massre- geln beizuzählen ist. Während Gracchus also sich lehnte auf die Menge, die von ihm eine materielle Verbesserung ihrer Lage theils erwartete, theils empfing, arbeitete er mit gleicher Energie an dem Ruin der Aristokratie. Wohl erkennend, wie unsicher jede bloss auf das Proletariat gebaute Herrschaft des Staatsoberhauptes ist, war er vor allem darauf bedacht die Aristokratie zu spalten und einen Theil derselben in sein Interesse zu ziehen. Die Elemente einer solchen Spaltung waren vorhanden. Die Aristokratie der DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. Reichen, die sich wie ein Mann gegen Tiberius Gracchus erhoben hatte, bestand in der That aus zwei wesentlich ungleichen Mas- sen, die man der Lords- und der Cityaristokratie Englands ver- gleichen kann. Die eine umfasste den thatsächlich geschlossenen Kreis der regierenden Familien, die der unmittelbaren Specula- tion sich fern hielten und ihre ungeheuren Capitalien theils in Grundbesitz anlegten, theils als stille Gesellschafter bei den gro- ssen Associationen verwertheten. Den Kern der zweiten Klasse bildeten die Speculanten, welche als Geranten dieser Gesellschaf- ten oder auf eigene Hand die Gross- und Geldgeschäfte im gan- zen Umfang der römischen Hegemonie betrieben. Jene erste Klasse ist wesentlich im Senat vertreten; diese zweite ward ge- wöhnlich mit dem genau genommen missbräuchlichen Namen der Ritter bezeichnet. Dieser Name, welcher ursprünglich nur den aus den vermögendsten Bürgern zum Reiterdienst ausgeho- benen Dienstpflichtigen zukam (I, 68), wurde späterhin auf alle diejenigen ausgedehnt, die als Besitzer eines Vermögens von min- destens 400000 Sesterzen (28600 Thlr.) im Allgemeinen zum Rossdienst pflichtig waren und es wurden die aus ihnen in die Rittercenturien wirklich eingereihten als die ‚Ritter mit Staats- pferden‘ von ihnen unterschieden. Insofern war jeder Senator zugleich ein Ritter, wie denn auch viele Senatoren in den Ritter- centurien dienten. Allein die Gegensätze, die theils zwischen dem Kreis der regierenden Familien und der Speculanten- schaft, theils zwischen dem Stadtrath und der Bürgerreiterei thatsächlich immer bestanden, fanden ihre rechtliche Feststel- lung, jener durch den von dem Vorläufer der Gracchen Gaius Flaminius veranlassten Volksschluss von 536, der den Senatoren die Betreibung kaufmännischer Geschäfte untersagte (I, 621), dieser durch das nicht lange vor 631 ergangene Gesetz, das die Senatoren aus den Rittercenturien ausschloss und sie anwies beim Eintritt in den Senat ihr Ritterpferd abzugeben. So blie- ben unter diesen sogenannten Rittern oder vielmehr Ritterfähigen zwar immer noch die jüngeren noch nicht in den Senat eingetre- tenen Mitglieder der senatorischen Familien zurück, allein Senat und Ritterschaft schlossen doch seitdem sich aus. Andrerseits schloss nach unten hin die Ritterschaft auch durch ein äusseres Kennzeichen sich ab, indem der goldene Fingerreif statt des ge- wöhnlichen eisernen oder kupfernen durch Gesetz oder Sitte ein Vorrecht der Männer vom Rittercensus ward — eine Neuerung, die so unwichtig sie an sich ist und so manche Ritterfähige auch dieses Rechts ungeachtet fortfuhren den gewöhnlichen Ring zu VIERTES BUCH. KAPITEL III. tragen, doch ungemein viel dazu beigetragen hat der Ritterschaft den Stempel eines Standes und zwar eines privilegirten zwischen der senatorischen Klasse und dem gemeinen Volk stehenden auf- zudrücken. — Dieser Stand der Ritter, das heisst wesentlich der vermögenden Kaufleute hatte vielfältig unsanfte Berührungen mit dem regierenden Senat. Es war eine natürliche Antipathie zwi- schen den vornehmen Adlichen und den Männern, denen mit dem Gelde der Rang gekommen war. Die regierenden Herren, vor allem die besseren von ihnen, standen den Speculationen eben so fern wie die politischen Fragen und die Coteriefehden den Männern der materiellen Interessen gleichgültig waren. In den Provinzen namentlich hatten zwar die Provinzialen weit mehr Grund sich über die Parteilichkeit der römischen Beamten zu beschweren als die römischen Capitalisten; dennoch waren auch diese mit den Beamten schon öfter hart zusammengesto- ssen, wenn die letzteren sich nicht dazu herbeilassen wollten den Begehrlichkeiten und Unrechtfertigkeiten der Geldmänner auf Ko- sten der Unterthanen so unbedingt die Hand zu leihen wie es von ihnen begehrt ward. Trotz der Eintracht gegen einen gemein- schaftlichen Feind, wie Tiberius Gracchus gewesen war, klaffte zwischen der Adels- und der Geldaristokratie ein tiefgehender Riss; geschickter als sein Bruder erweiterte ihn Gracchus, bis das Bündniss gesprengt war und er die Kaufmannschaft auf seine Seite zog. Die Partei der materiellen Interessen fällt von Rechtswegen dem Meistbietenden zu; Gracchus warb sie um den Preis der asiatischen Gefälle und der Geschwornen- gerichte. — Die in den Aemtern bestehende Finanzverwaltung gewährte bei den indirecten Steuern und der Domanialnutzung durch das System der Mittelsmänner dem römischen Capita- listenstand schon auf Kosten der Contribuablen die ausgedehn- testen Vortheile. Die directen Abgaben indess bestanden entwe- der, wie in den meisten Aemtern, in festen von den Gemeinden zu entrichtenden Geldsummen, oder, wie in Sicilien und Sardi- nien, in einem Bodenzehnten, dessen Erhebung für jede einzelne Gemeinde in den Provinzen selbst verpachtet ward. Das erstere System schloss die Dazwischenkunft römischer Capitalisten ganz aus; das zweite gestattete wenigstens den vermögenderen Provin- zialen und namentlich den zehntpflichtigen Gemeinden selbst den Zehnten ihrer Districte zu pachten und dadurch die gefährli- chen römischen Mittelsmänner sich fern zu halten. Als sechs Jahre zuvor die Provinz Asia an die Römer gefallen war, hatte der Senat sie im Wesentlichen nach dem ersten System einrichten las- DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. sen (S. 52). Gaius Gracchus Dass er und nicht Tiberius der Urheber dieses Gesetzes ist, zeigt jetzt Fronto in den Briefen an Verus z. A. Vgl. Gracchus bei Gell. 11, 10; Cic. de rep. 3, 29; Verr. 3, 6, 12; Vellei. 2, 6. stiess diese Verfügung durch einen Volkschluss um und belastete nicht bloss die bis dahin fast steuer- freie Provinz mit den ausgedehntesten indirecten und directen Abgaben, namentlich dem Bodenzehnten, sondern er verfügte auch, dass diese Abgaben für die gesammte Provinz und in Rom verpachtet werden sollten — eine Bestimmung, die thatsächlich jede Betheiligung der Provinzialen ausschloss und in dieser Mittelsmännerschaft für Zehnten, Hutgeld und Zölle der Provinz Asia eine Capitalistenassociation von colossaler Ausdehnung ins Leben rief. Wenn hier dem Kaufmannsstand eine Goldgrube er- öffnet und in den Mitgliedern der neuen Gesellschaft ein selbst der Regierung imponirender Kern der hohen Finanz, ein ‚Senat der Kaufmannschaft‘ constituirt ward, so ward demselben zu- gleich in den Geschwornengerichten eine bestimmte öffentliche Thätigkeit zugewiesen. Das Gebiet des Criminalprozesses, der von Rechtswegen vor die Bürgerschaft gehörte, war bei den Rö- mern von Haus aus sehr eng und ward, wie bemerkt (S. 101), durch Gracchus noch weiter verengt; die meisten Prozesse, so- wohl die wegen gemeiner Verbrechen als auch die Civilsachen, wur- den entweder von Einzelgeschwornen oder stehenden und ausser- ordentlichen Commissionen entschieden. Bisher waren jene und diese ausschliesslich aus dem Senat genommen worden; Grac- chus überwies sowohl in den eigentlichen Civilprozessen als bei den ständigen Commissionen die Geschwornenfunctionen an den Ritterstand, indem er die Geschwornenliste nach Analo- gie der Rittercenturien aus den sämmtlichen ritterfähigen Indi- viduen jährlich neu formiren liess und die Senatoren geradezu, die jungen Männer der senatorischen Familien durch Festsetzung einer gewissen Altersgrenze von den Gerichten ausschloss. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Geschwornenwahl vorwie- gend gelenkt ward auf dieselben Männer, die in den grossen kaufmännischen Associationen namentlich der asiatischen und sonstigen Steuerpächter die erste Rolle spielten, eben weil diese ein sehr nahes eigenes Interesse hatten in den Gerichten zu sitzen; fielen also die Geschwornenliste und die Publicanensocie- täten in ihren Spitzen zusammen, so begreift man um so mehr die Bedeutung des also constituirten Gegensenats. Die wesent- liche Folge hievon war, dass, während bisher es nur zwei Gewal- VIERTES BUCH. KAPITEL III. ten im Staat gegeben hatte, die Regierung als verwaltende und controlirende, die Bürgerschaft als legislative Behörde, die Ge- richte aber zwischen beiden getheilt waren, jetzt die Geldari- stokratie nicht bloss auf der soliden Basis der materiellen Inter- essen als eine fest geschlossene und privilegirte Klasse sich con- solidirte, sondern auch als richtende und controlirende Gewalt in den Staat eintrat und der regierenden Aristokratie sich fast ebenbürtig zur Seite stellte. All die alten Antipathien der Kauf- leute gegen den Adel mussten fortan in den Wahrsprüchen der Geschwornen einen nur zu praktischen Ausdruck finden; vor al- len Dingen in den Rechenschaftsgerichten der Provinzialstatthal- ter hatte der Senator nicht mehr wie bisher von seines Gleichen, sondern von Grosshändlern und Banquiers die Entscheidung zu erwarten über seine bürgerliche Existenz. Die Fehden zwischen den römischen Capitalisten und den römischen Statthaltern ver- pflanzten sich aus der Provinzialverwaltung auf den bedenklichen Boden der Rechenschaftsprozesse. Die Aristokratie der Reichen war nicht bloss gespalten, sondern es war auch dafür gesorgt, dass der Zwist immer neue Nahrung und leichten Ausdruck finde. Mit den also bereiteten Waffen, dem Proletariat und dem Kaufmannsstand ging Gracchus an sein Hauptwerk, an den Sturz der regierenden Aristokratie. Den Senat stürzen hiess einerseits durch gesetzliche Neuerungen seine wesentliche Competenz ihm entziehen, andrerseits durch Massregeln mehr persönlicher und transitorischer Art die bestehende Aristokratie zu Grunde richten; Gracchus hat beides gethan. Vor allem die Verwaltung hatte bisher dem Senat ausschliesslich zugestanden; Gracchus nahm sie ihm ab, indem er theils die wichtigsten Administrativfragen durch Comitialgesetze, das heisst thatsächlich durch Machtsprüche ent- schied, theils in den laufenden Angelegenheiten den Senat mög- lichst beschränkte, theils selbst in der umfassendsten Weise die Geschäfte an sich zog. Die Massregeln der ersten Gattung sind schon erwähnt; der neue Herr des Staats disponirte ohne den Senat zu fragen über die Staatskasse, indem er durch die Getreidevertheilung den öffentlichen Finanzen eine dauernde und drückende Last aufbürdete, über die Domänen, indem er Colo- nien nicht wie bisher nach Senats-, sondern nach Volksschluss aussandte, über die Provinzialverwaltung, indem er die vom Se- nat der Provinz Asia gegebene Steuerverfassung durch ein Volks- gesetz umstiess und eine durchaus andere an deren Stelle setzte. Eines der wichtigsten unter den laufenden Geschäften des Se- nats, die willkürliche Feststellung der jedesmaligen Competenz DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. der beiden Consuln wurde ihm zwar nicht entzogen, aber der bisher dabei geübte indirecte Druck auf die höchsten Beamten dadurch vernichtet, dass der Senat angewiesen ward diese Com- petenzen festzustellen, bevor die betreffenden Consuln gewählt seien. Mit beispielloser Thätigkeit endlich concentrirte Gaius die verschiedenartigsten und verwickeltsten Regierungsgeschäfte in seiner Person, er selbst überwachte die Getreidevertheilung, er- las die Geschwornen, gründete trotz des gesetzlich an die Stadt ihn fesselnden Amtes persönlich die Colonien, regulirte das Wegewesen und schloss die Bauverträge ab, leitete die Senats- verhandlungen, bestimmte die Consulwahlen — kurz er ge- wöhnte das Volk daran, dass in allen Dingen ein Mann der erste sei und verdunkelte die schlaffe und lahme Verwaltung des sena- torischen Collegiums durch sein kräftiges und gewandtes per- sönliches Regiment. — Noch energischer als in die Verwaltung griff Gracchus ein in die senatorische Jurisdiction. Dass er die ordentliche Gerichtsbarkeit der Senatoren beseitigte, ward schon gesagt; dasselbe geschah mit der Jurisdiction, die der Senat als oberste Verwaltungsbehörde sich in Ausnahmsfällen gestattete. Bei scharfer Strafe untersagte er, wie es scheint in dem erneuer- ten Provocationsgesetz Dieses und das Gesetz ne quis iudicio circumxeniatur dürften iden- tisch sein. , die Niedersetzung ausserordentlicher Hochverrathscommissionen durch Senatsbeschluss, wie diejenige gewesen war, welche nach seines Bruders Ermordung über des- sen Anhänger zu Gericht gesessen hatte. Die Summe dieser Massregeln ist, dass der Senat die Controle ganz verlor und von der Verwaltung nur behielt, was das Staatshaupt ihm zu lassen für gut fand. Indess diese constituiven Massregeln genügten nicht; es musste auch der gegenwärtig regierenden Aristokratie unmittelbar zu Leibe gegangen werden. Ein blosser Act der Rache war es, dass dem zuletzt erwähnten Gesetz rückwirkende Kraft beigelegt und dadurch derjenige Aristokrat, den nach Na- sicas inzwischen erfolgtem Tode der Hass der Demokraten haupt- sächlich traf, Publius Popillius genöthigt ward das Land zu mei- den. Merkwürdiger Weise ging dieser Antrag nur mit 18 gegen 17 Stimmen in der Bezirksversammlung durch — ein Zeichen, was wenigstens in Fragen persönlichen Interesses noch der Ein- fluss der Aristokratie bei der Menge vermochte. Ein ähnliches, aber weit minder zu rechtfertigendes Decret, den gegen Marcus Octavius gerichteten Antrag, dass wer durch Volksschluss sein VIERTES BUCH. KAPITEL III. Amt verloren habe, auf immer unfähig sein solle einen öffentli- chen Posten zu bekleiden, nahm Gaius zurück auf Bitten seiner Mutter und ersparte sich damit die Schande an einem Ehren- mann, der kein bitteres Wort gegen Tiberius gesprochen und nur verfassungs- und, wie er die Pflicht verstand, pflichtgemäss ge- handelt hatte, niedrige Rache zu nehmen und durch solche Lega- lisirung einer notorischen Verfassungsverletzung das Recht offen zu verhöhnen. Aber von ganz anderer Wichtigkeit als diese Massregeln war Gaius Plan, dessen Realisirung freilich zweifel- haft ist, den Senat durch 300 neue Mitglieder, das heisst unge- fähr eben so viele als er bisher hatte, zu verstärken und diese aus dem Ritterstand durch die Comitien wählen zu lassen — eine Pairscreirung im umfassendsten Stil, die den Senat in die vollständigste Abhängigkeit von dem Staatsoberhaupt gebracht haben würde. Dies ist die Staatsverfassung, welche Gaius Gracchus ent- worfen und während der beiden Jahre seines Volkstribunats (631. 632) in ihren wesentlichsten Puncten durchgeführt hat, so weit wir sehen ohne auf irgend einen nennenswerthen Wider- stand zu stossen und ohne zur Erreichung seiner Zwecke Gewalt anwenden zu müssen. Die Reihenfolge, in der diese Massregeln durchgebracht sind, lässt in der sehr zerütteten Ueberlieferung sich nicht mehr erkennen und auf manche nahe liegende Frage müssen wir die Antwort schuldig bleiben; es scheint indess nicht, dass uns mit dem Fehlenden sehr wesentliche Momente entgan- gen sind, da über die Hauptsachen vollkommen sichere Kunde vorliegt und Gaius keineswegs wie sein Bruder durch den Strom der Ereignisse weiter und weiter gedrängt ward, sondern offen- bar einen umfassenden wohl überlegten Plan in einer Reihe von Specialgesetzen im Wesentlichen vollständig realisirte. — Dass diese Verfassung nun keineswegs, wie viele gutmüthige Leute in alter und neuer Zeit gemeint haben, die römische Republik auf neue demokratische Basen stellen, sondern vielmehr sie abschaf- fen und in der Form eines durch stehende Wiederwahl lebens- länglich und durch unbedingte Beherrschung des formellen Sou- veräns absolut erklärten Amtes, eines unumschränkten Volkstri- bunats auf Lebenszeit anstatt der Republik die Tyrannis, das heisst nach heutigem Sprachgebrauch die nicht feudalistische und nicht theokratische, die napoleonische Monarchie einführen sollte, das offenbart die sempronische Verfassung selbst mit voller Deut- lichkeit einem jeden, der Augen hat und haben will. In der That, wenn Gracchus, wie seine Worte deutlich und deutlicher seine DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. Werke es sagen, den Sturz des Senatregiments bezweckte, welche andere mögliche politische Ordnung blieb in einem Staat, der die Urversammlungen hinter sich hatte und für den der Parlamenta- rismus nicht existirte, nach dem Sturz des aristokratischen Re- giments als die Tyrannis? Träumer, wie sein Vorgänger einer war, und Schwindler, wie sie die Folgezeit heraufführte, mochten dies in Abrede stellen; Gaius Gracchus aber war ein Staatsmann und wusste, was er that. So wenig die beabsichtigte Usurpation der monarchischen Gewalt sich verkennen lässt, so wenig wird, wer die Verhältnisse übersieht, den Gracchus desswegen tadeln. Eine absolute Monarchie ist ein grosses Unglück für die Nation, aber ein minderes als eine absolute Oligarchie; und wer der Na- tion statt des grösseren das kleinere Leiden auferlegt, den darf die Geschichte nicht schelten, am wenigsten eine so leidenschaft- lich ernste und allem Gemeinen so fern stehende Natur wie Gaius Gracchus. Allein nichts desto weniger darf sie es nicht ver- schweigen, dass durch die ganze Gesetzgebung desselben eine Zwiespältigkeit verderblichster Art geht, indem sie einerseits das gemeine Beste bezweckt, andrerseits den persönlichen Zwecken, ja der persönlichen Rache des Herrschers dient. Gracchus war ernstlich bemüht für die socialen Schäden eine Abhülfe zu finden und dem einreissenden Pauperismus zu steuern; dennoch zog er zugleich durch seine Getreidevertheilungen, die für alles arbeits- scheue lungernde Bürgergesindel eine Prämie werden sollten und wurden, ein hauptstädtisches Gassenproletariat der schlimmsten Art absichtlich gross. Gracchus tadelte mit den bittersten Wor- ten die Feilheit des Senats und deckte namentlich den scandalö- sen Schacher, den Manius Aquillius mit den kleinasiatischen Pro- vinzen getrieben, mit schonungsloser und gerechter Strenge auf Auf diesen Handel um den Besitz von Phrygien, welches nach der Einziehung des attalischen Reiches von Manius Aquillius den Königen von Bithynien und von Pontos zu Kauf geboten und von dem letzteren erstanden ward (S. 53), bezieht sich ein noch vorhandenes längeres Redebruchstück des Gracchus. Er bemerkt darin, dass von den Senatoren keiner umsonst sich um die öffentlichen Angelegenheiten bekümmere und fügt hinzu: in Beziehung auf das in Rede stehende Gesetz (über die Verleihung Phrygiens an König Mithradates) theile der Senat sich in drei Klassen, solcher die dafür seien, solcher die dagegen seien und solcher die stillschwiegen — die ersten seien bestochen von König Mithradates, die zweiten von König Nikomedes, die dritten aber seien die feinsten, denn diese liessen sich von den Gesand- ten beider Könige bezahlen und jede Partei glauben, dass in ihrem Inter- esse geschwiegen werde. ; aber derselbe Mann führte es durch, dass der souveräne Pöbel VIERTES BUCH. KAPITEL III. der Hauptstadt für seine Regierungssorgen sich von der Unter- thanenschaft alimentiren liess. Gracchus missbilligte lebhaft die schändliche Ausplünderung der Provinzen und veranlasste nicht bloss dass in einzelnen Fällen mit heilsamer Strenge eingeschrit- ten ward, sondern auch die Abschaffung der durchaus unzurei- chenden senatorischen Gerichte, vor denen selbst Scipio Aemi- lianus um die entschiedensten Frevler zur Strafe zu ziehen sein ganzes Ansehen vergeblich eingesetzt hatte; dennoch überlieferte er zugleich durch die Einführung der Kaufmannsgerichte die Pro- vinzialen mit gebundenen Händen der Partei der materiellen In- teressen und damit einer noch rücksichtsloseren Despotie als die aristokratische gewesen war, und führte in Asia eine Besteue- rung ein, gegen welche selbst die nach karthagischem Muster in Sicilien geltende Steuerverfassung gelind und menschlich war — beides weil er theils der Partei der Geldmänner, theils für seine Getreidevertheilungen und die sonstigen den Finanzen neu auf- gebürdeten Lasten neuer und umfassender Hülfsquellen bedurfte. Gracchus wollte ohne Zweifel eine feste Verwaltung und eine ge- ordnete Rechtspflege, wie zahlreiche durchaus zweckmässige An- ordnungen bezeugen; dennoch beruht sein neues Verwaltungs- system auf einer fortlaufenden Reihe einzelner nur formell legali- sirter Usurpationen; dennoch zog er das Gerichtswesen, das jeder geordnete Staat so weit immer möglich zwar nicht über, aber doch ausserhalb der politischen Parteien zu stellen bemüht sein wird, absichtlich mitten in den Strudel der Revolution. Allerdings fällt die Schuld dieser Zwiespältigkeit in Gaius Gracchus Tendenzen zu einem sehr grossen Theil mehr auf die Stellung als auf die Person. Gleich hier an der Schwelle der Tyrannis entwickelt sich das verhängnissvolle Dilemma, dass derselbe Mann zugleich man möchte sagen als Räuberhauptmann sich behaupten und als der erste Bürger den Staat leiten soll; ein Dilemma, dem auch Perikles, Caesar, Napoleon bedenkliche Opfer haben bringen müssen. Indess ganz lässt sich Gaius Gracchus Verfahren aus dieser Nothwendigkeit nicht erklären; es wirkt daneben in ihm die verzehrende Leidenschaft, die glühende Rache, die den eige- nen Untergang voraussehend den Feuerbrand schleudert in das Haus des Feindes. Er selber hat es ausgesprochen, wie er über seine Geschwornenordnung und ähnliche auf die Spaltung der Aristokratie abzweckende Massregeln dachte; Dolche und Schwer- ter nannte er sie, die er auf den Markt werfe, damit die Bürger — die vornehmen, versteht sich — mit ihnen sich unter einan- der zerfleischen möchten. Er war ein politischer Brandstifter; DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. nicht bloss die hundertjährige Revolution, die von ihm datirt, ist, so weit sie eines Menschen Werk ist, das Werk des Gaius Gracchus, sondern vor allem ist er der wahre Stifter jenes entsetzlichen von oben herab besoldeten und beschmeichelten hauptstädtischen Pro- letariats, das durch seine aus den Getreidespenden von selber fol- gende Vereinigung in der Hauptstadt theils vollständig demorali- sirt, theils seiner Macht sich bewusst ward und mit seinen bald pinselhaften bald bübischen Ansprüchen und seiner Fratze von Volkssouveränetät ein halbes Jahrtausend hindurch wie ein Alp lastete auf dem römischen Gemeinwesen und nur mit diesem zu- gleich unterging. Und doch — dieser grösste der politischen Verbrecher ist doch auch wieder der Regenerator seines Landes. Es ist kaum ein constructiver Gedanke in der römischen Monarchie, der nicht zurückreichte bis auf Gaius Gracchus. Von ihm rührt der dem älteren Staatsrecht fremde Satz her, dass aller Grund und Boden der unterthänigen Gemeinden als Privateigenthum des Staats anzusehen sei — ein Satz, der zunächst benutzt ward um dem Staat das Recht zu vindiciren diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur Anlegung von Colonien zu ver- wenden, wie es in Africa geschah, und der späterhin ein funda- mentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward. Von ihm rührt die Taktik der Demagogen und Tyrannen her auf die materiellen In- teressen sich stützend die regierende Aristokratie zu sprengen, überhaupt aber durch eine strenge und zweckmässige Admini- stration anstatt des bisherigen Missregiments die Verfassungsän- derung nachträglich zu legitimiren. Auf ihn gehen vor allem zu- rück die Anfänge einer Ausgleichung zwischen Rom und den Provinzen, wie sie die Herstellung der Monarchie unvermeidlich mit sich bringen musste; der Versuch das durch die italische Ri- valität zerstörte Karthago wieder aufzubauen und überhaupt der italischen Emigration den Weg in die Provinzen zu eröffnen ist das erste Glied in der langen Kette dieser folgen- und segensrei- chen Entwicklung. Es sind in diesem seltenen Mann und in die- ser wunderbaren politischen Constellation Recht und Schuld, Glück und Unglück so in einander verschlungen, dass es hier sich wohl ziemen mag, was der Geschichte nur selten ziemt, mit dem Urtheil zu verstummen. Als Gracchus die von ihm entworfene neue Staatsverfassung wesentlich vollendet hatte, legte er Hand an an ein zweites und schwierigeres Werk. Noch schwankte die Frage hinsichtlich der italischen Bundesgenossen. Wie die Führer der demokratischen Partei darüber dachten, hatte sich sattsam gezeigt (S. 96); sie VIERTES BUCH. KAPITEL III. wünschten natürlich die möglichste Ausdehnung des römischen Bürgerrechts, nicht bloss um die von den Latinern occupirten Domänen zur Vertheilung bringen zu können, sondern vor allem um mit der ungeheuren Masse der Neubürger ihre Clientel zu verstärken, um die Comitialmaschine durch immer weitere Aus- dehnung der berechtigten Wählerschaft immer vollständiger in ihre Gewalt zu bringen, überhaupt um einen Unterschied zu be- seitigen, der mit dem Sturz der republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor. Allein hier stiessen sie auf Opposition bei ihrer eigenen Partei und vornämlich bei derjenigen Bande, die sonst bereitwillig zu Allem was sie ver- stand und nicht verstand ihr souveränes Ja gab; aus dem einfa- chen Grunde, dass diesen Leuten das römische Bürgerrecht so zu sagen wie eine Actie erschien, die ihnen Anspruch gab auf al- lerlei sehr handgreifliche directe und indirecte Vortheile, sie also ganz und gar keine Lust hatten die Zahl der Actionäre zu vermehren. Die Verwerfung des fulvischen Gesetzes im J. 629 und der daraus entsprungene Aufstand der Fregellaner waren warnende Zeichen sowohl der eigensinnigen Beharrlichkeit der die Comitien beherrschenden Fraction der Bürgerschaft als auch des ungeduldigen Drängens der Bundesgenossen. Gegen das Ende seines zweiten Tribunats (632) wagte Gracchus, wahr- scheinlich durch übernommene Verpflichtungen gegen die Bun- desgenossen gedrängt, einen zweiten Versuch; in Gemeinschaft mit Marcus Flaccus, der, obwohl Consular, um das früher bean- tragte Gesetz durchzubringen wiederum das Volkstribunat über- nommen hatte, stellte er den Antrag den Latinern das volle Bür- ger-, den übrigen italischen Bundesgenossen das bisherige Recht der Latiner zu gewähren. Allein der Antrag stiess auf die verei- nigte Opposition des Senats und des hauptstädtischen Pöbels; welcher Art diese Coalition war und wie sie focht, zeigt scharf und bestimmt ein aus der Rede, die der Consul Gaius Fannius gegen den Antrag an das Volk hielt, zufällig erhaltenes Bruch- stück: ‚So meint ihr also‘, sprach der Optimat, ‚wenn ihr den Latinern das Bürgerrecht ertheilt, eben wie ihr jetzt dort vor mir steht, auch künftig in der Bürgerversammlung oder bei den Spielen und Volkslustbarkeiten Platz finden zu können? glaubt ihr nicht vielmehr, dass jene Leute jeden Fleck besetzen werden?‘ Bei der Bürgerschaft des fünften Jahrhunderts, die an einem Tage allen Sabinern das Bürgerrecht verlieh, hätte ein solcher Redner wohl mögen ausgezischt werden; die des siebenten fand seine Gründe ungemein einleuchtend und den von Gracchus ihr gebotenen DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. Preis der Assignation der latinischen Domänen weitaus zu nied- rig. Schon dass der Senat es durchsetzte die sämmtlichen Nicht- bürger vor dem entscheidenden Abstimmungstag aus der Stadt weisen zu dürfen, zeigte das Schicksal, das dem Antrag selbst bevorstand. Als dann vor der Abstimmung ein College des Gra- cchus Livius Drusus gegen das Gesetz intercedirte, nahm das Volk diesen Einspruch in einer Weise auf, dass Gracchus nicht wagen konnte weiter zu gehen oder gar dem Drusus das Schick- sal des Marcus Octavius zu bereiten. — Es war, wie es scheint, dieser Erfolg, der dem Senat den Muth gab zum Sturz des sieg- reichen Demagogen dieselbe Operation in grösserem Massstab zu wiederholen. Gracchus Macht ruhte auf der Kaufmannschaft und dem Proletariat, zunächst auf dem letzteren, das in diesem Kampf, in welchem militärischer Rückhalt beiderseits nicht vor- handen war, gleichsam die Rolle der Armee spielte. Es war ein- leuchtend, dass der Senat weder der Kaufmannschaft noch dem Proletariat ihre neuen Rechte abzuzwingen mächtig genug war; jeder Versuch die Getreidegesetze oder die neue Geschwornen- ordnung anzugreifen hätte in etwas plumperer oder etwas civili- sirterer Form zu einem Strassenkrawall geführt, dem der Senat völlig wehrlos gegenüber stand. Allein es war nicht minder ein- leuchtend, dass Gracchus selbst und diese Kaufleute und Proleta- rier einzig zusammengehalten wurden durch den gegenseitigen Vortheil und dass sowohl die Männer der materiellen Interessen als der eigentliche Pöbel ihre Posten und ihr Brotkorn ebenso von jedem andern zu nehmen bereit waren wie von Gaius Grac- chus. Gracchus Institutionen standen, für den Augenblick wenigstens, unerschütterlich fest mit Ausnahme einer einzigen: seiner eigenen Oberhauptschaft. Die Schwäche dieser lag darin, dass in Gracchus Verfassung zwischen Haupt und Heer schlech- terdings ein Treuverhältniss nicht bestand und in der neuen Ver- fassung wohl alle andern Elemente der Lebensfähigkeit vorhan- den waren, nur ein einziges nicht: das sittliche Band zwischen Herrscher und Beherrschten, ohne das jeder Staat auf thönernen Füssen steht. In der Verwerfung des Antrags die Latiner in den Bürgerverband aufzunehmen war es mit schneidender Deutlich- keit zu Tage gekommen, dass die Menge in der That niemals für Gracchus stimmte, sondern immer nur für sich; die Aristo- kratie entwarf den Plan dem Urheber der Getreidespenden und Landanweisungen auf seinem eigenen Boden die Schlacht anzu- bieten. Es versteht sich von selbst, dass der Senat dem Proleta- riat nicht bloss das Gleiche, was Gracchus ihm an Getreide und Röm. Gesch. II. 8 VIERTES BUCH. KAPITEL III. sonst zugesichert hatte, sondern noch mehr bot. Im Auftrag des Senats schlug der Volkstribun Marcus Livius Drusus vor den gracchischen Landempfängern den auferlegten Zins (S. 81) zu erlassen und ihre Landloose für freies und veräusserungsfähiges Eigenthum zu erklären; ferner statt in den überseeischen das Proletariat zu versorgen in zwölf italischen Colonien, jede von 3000 Colonisten, zu deren Ausführung das Volk die geeigneten Männer ernennen möge; nur Drusus selbst verzichtete — im Ge- gensatz gegen die gracchische Familiencommission — auf jegliche Theilnahme an diesem ehrenvollen Geschäft. Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen hätten, wurden vermuthlich die Latiner genannt, denn anderes occupirte Domanialland als das von ihnen benutzte scheint nicht mehr in Italien vorhanden gewesen zu sein. Auch finden sich einzelne Verfügungen des Drusus, wie die Bestimmung, dass dem latinischen Soldaten nur von seinem vorgesetzten latinischen, nicht von dem römischen Offizier Stockprügel sollten zuerkannt werden dürfen, die allem Anschein nach den Zweck hatten die Latiner für andere Verluste zu beschwichtigen. Der Plan war nicht von den feinsten. Die Concurrenzunternehmung war allzu deutlich, allzu sichtlich das Bestreben das schöne Band zwischen Adel und Proletariat durch weitere gemeinschaftliche Tyrannisirung der Latiner noch enger zu ziehen, die Frage allzu nahe gelegt, wo denn auf der Halbinsel, nachdem die italischen Domänen in der Hauptsache schon weg- gegeben waren, das für 36000 neue Bauerhufen erforderliche occupirte Domanialland eigentlich belegen sein möge, endlich Drusus Erklärung, dass er mit der Ausführung seines Gesetzes nichts zu thun haben wolle, so verwünscht gescheit, dass sie bei- nahe herzlich albern war. Indess für das plumpe Wild, das man fangen wollte, war die grobe Schlinge eben recht. Es kam hinzu und war vielleicht entscheidend, dass Gracchus, auf dessen per- sönlichen Einfluss alles ankam, eben in Africa war um die kar- thagische Colonie einzurichten, und sein Stellvertreter in der Hauptstadt Marcus Flaccus durch sein heftiges und ungeschick- tes Auftreten den Gegnern in die Hände arbeitete. Das ‚Volk‘ ratificirte demnach die livischen Gesetze ebenso bereitwillig wie früher die sempronischen. Es vergalt sodann dem neuesten Wohlthäter wie üblich dadurch, dass es dem früheren einen mässigen Tritt versetzte und als dieser sich für das J. 633 zum drittenmal um das Tribunat bewarb, ihn nicht wieder wählte; wobei übrigens auch noch Unrechtfertigkeiten des von Gracchus früher beleidigten wahlleitenden Tribuns vorgekommen sein sollen. DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. Damit war das Fundament seiner Machthaberschaft zusammen- gebrochen. Ein zweiter Schlag traf ihn durch die Consulwahlen, die nicht bloss im Allgemeinen gegen die Demokratie ausfielen, sondern durch welche in Lucius Opimius der Mann, der als Praetor 629 Fregellae erobert hatte, an die Spitze des Staates gestellt ward, eines der entschiedensten und am wenigsten be- denklichen Häupter der strengen Adelspartei und fest entschlos- sen den gefährlichen Gegner bei erster Gelegenheit zu beseitigen. Sie fand sich bald. Am 10 Dec. 632 hörte Gracchus auf Volks- tribun zu sein; am 1 Jan. 633 trat Opimius sein Amt an. Der erste Angriff traf wie billig die nützlichste und die unpopulärste Massregel des Gracchus, die Wiederherstellung von Karthago. Hatte man bisher indirect durch die lockenderen italischen Co- lonien die überseeischen angegriffen, so wühlten jetzt africanische Hyänen die Grenzsteine der neugesetzten Colonie auf und die rö- mischen Pfaffen bescheinigten auf Verlangen, dass solches Wun- der und Zeichen ausdrücklich warnen solle vor dem Wiederanbau der gottverfluchten Stätte; der Senat konnte nicht umhin ein Gesetz vorschlagen zu lassen, das die Ausführung der Colonie Junonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur Anle- gung derselben ernannten Männern eben damals die Colonisten auslas, erschien auf dem Capitol, wohin die Bürgerschaft beru- fen war an dem Tag der Abstimmung, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu bewirken. Gewaltthätigkeiten wünschte er zu vermeiden, um den Gegnern nicht den Vorwand den sie suchten selbst an die Hand zu geben; indess hatte er nicht wehren können, dass ein grosser Theil seiner Getreuen, der Katastrophe des Tiberius sich erinnernd und wohl bekannt mit den Absichten der Aristokratie, bewaffnet gekommen war und bei der ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Händel kaum zu vermeiden. In der Halle des capitolinischen Tempels verrichtete der Consul Lucius Opimius das übliche Brandopfer; einer der ihm dabei behülflichen Gerichtsdiener, Quintus Antul- lius herrschte, die heiligen Eingeweide in der Hand, die ‚schlech- ten Bürger‘ an die Halle zu räumen und schien sogar an Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger Graccha- ner das Schwert zog und den Menschen niederstiess. Es ent- stand ein furchtbarer Lärm. Gracchus versuchte vergeblich zum Volk zu sprechen und die Verantwortung der gotteslästerlichen Mordthat von sich abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur einen formalen Anklagegrund mehr, indem er ohne es in dem Getüm- mel zu bemerken, einem eben zum Volk sprechenden Tribun in 8* VIERTES BUCH. KAPITEL III. die Rede fiel, worauf ein verschollenes Statut aus der Zeit des alten Ständehaders (I, 177) die schwerste Strafe gesetzt hatte. Der Consul Lucius Opimius traf seine Massregeln, um den Auf- stand zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die Vorgänge dieses Tages zu bezeichnen beliebte, mit gewaffneter Hand zu unterdrücken. Er selbst durchwachte die Nacht im Castortempel am Markte; mit dem frühesten Morgen füllte das Capitol sich mit kretischen Bogenschützen, Rathhaus und Markt mit den Männern der Regierungspartei, den Senatoren und der ihnen anhängigen Fraction der Ritterschaft, welche auf Geheiss des Consuls sämmtlich bewaffnet und jeder von zwei bewaffneten Sclaven begleitet sich eingefunden hatten. Es fehlte keiner von der Aristokratie; selbst der ehrwürdige hochbejahrte und der Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert erschienen. Ein tüchtiger und in den spanischen Krie- gen erprobter Offizier, Decimus Brutus übernahm das Commando der bewaffneten Macht; der Rath trat in der Curie zusammen. Die Bahre mit der Leiche des Gerichtsdieners ward vor der Curie niedergesetzt; der Rath, gleichsam überrascht, erschien in Masse an der Thüre um die Leiche in Augenschein zu nehmen und zog sich sodann wieder zurück um das Weitere zu beschlie- ssen. Die Führer der Demokratie hatten sich vom Capitol in ihre Häuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zuge- bracht zum Strassenkrieg zu rüsten, während Gracchus es zu verschmähen schien mit dem Verhängniss zu kämpfen. Als man am andern Morgen die auf dem Capitol und dem Markt getroffe- nen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben sie sich auf den Aven- tin, die alte Burg der Volkspartei in den Kämpfen der Patricier und Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging Gracchus dort hin; Flaccus rief die Sclaven zu den Waffen und verschanzte sich im Tempel der Diana, während er zugleich seinen jüngeren Sohn Quintus in das feindliche Lager sandte, um wo möglich einen Vergleich zu vermitteln. Er kam zurück mit der Meldung, dass die Aristokratie unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die Ladung des Senats an Gracchus und Flaccus vor dem Senat zu erscheinen und wegen Verletzung der tribunici- schen Majestät sich zu verantworten. Gracchus wollte der Vor- ladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und wiederholte statt dessen den ebenso albernen wie feigen Versuch mit solchen Gegnern zu einem Vergleich zu gelangen. Als statt der beiden vorgeladenen Führer bloss der junge Quintus Flaccus abermals sich einstellte, behandelte der Consul die Weigerung jener sich DIE REVOLUTION UND GAIUS GRACCHUS. zu stellen als den Anfang der offenen Insurrection gegen die Re- gierung; er liess den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf den Aventin, indem er zugleich in den Strassen aus- rufen liess, dass dem, der das Haupt des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe buchstäblich mit Gold aufwiegen werde, so wie dass sie jedem, der vor dem Beginn des Kampfs den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit gewährleiste. Die Reihen auf dem Aventin lichteten sich schnell; der tapfere Adel im Verein mit den Kretern und den Sclaven erstürmte den fast unvertheidigten Berg und erschlug wen er vorfand, bei 250 meist geringe Leute. Marcus Flaccus flüchtete mit seinem älte- sten Sohn in einen Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht wurden. Gracchus hatte als das Gefecht begann sich in den Tempel der Minerva zurückgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als sein Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor wo möglich sich für bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus liess sich bewegen einen Versuch zu machen nach dem andern Ufer der Tiber zu entkommen; allein den Berg hinabeilend stürzte er und ver- stauchte sich den Fuss. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben, war- fen seine beiden Begleiter Marcus Pomponius an der Porta Tri- gemina unter dem Aventin, Publius Laetorius auf der Tiber- brücke, da wo einst Horatius Cocles allein gegen das Etruskerheer gestanden hatte, den Verfolgern sich entgegen und liessen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur von seinem Sclaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer der Tiber. Hier im Hain der Furrina fand man später die beiden Leichen; es schien, als habe der Sclave zuerst dem Herrn und sodann sich selber den Tod gegeben. Die Köpfe der beiden gefallenen Führer wurden der Regierung wie befohlen eingehändigt; der Ueberbrin- ger des Kopfes des Gracchus, ein vornehmer Mann, Lucius Septumuleius erhielt den bedungenen Preis und darüber ausge- zahlt, dagegen die Mörder des Flaccus, geringe Leute, wurden mit leeren Händen fortgeschickt. Die Körper der Getödteten wurden in den Fluss geworfen, die Häuser der Führer der Plün- derung der Menge preisgegeben. Gegen die Anhänger des Gra- cchus begann der Prozesskrieg im grossartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker aufgeknüpft worden sein, unter ihnen der achtzehnjährige Quintus Flaccus, der an dem Kampf nicht theilgenommen hatte und wegen seiner Jugend und seiner Lie- benswürdigkeit allgemein bedauert ward. Auf dem Freiplatz un- ter dem Capitol, wo der nach wiederhergestelltem innerem Frie- VIERTES BUCH. KAP. III. DIE REVOL. U. G. GRACCHUS. den von Camillus geweihte Altar (I, 194) und andere bei ähnli- chen Veranlassungen errichtete Heiligthümer der Eintracht sich befanden, wurden diese kleinen Kapellen niedergerissen und aus dem Vermögen der getödteten oder verurtheilten Hochverräther, das bis auf die Mitgift ihrer Frauen hin confiscirt ward, nach Beschluss des Senats von dem Consul Lucius Opimius ein neuer glänzender Tempel der Eintracht mit dazu gehöriger Halle er- richtet; es war allerdings zeitgemäss die Zeichen der alten Ein- tracht zu beseitigen und eine neue zu inauguriren über den Lei- chen der drei Enkel des Siegers von Zama, die nun alle, zuerst Tiberius Gracchus, dann Scipio Aemilianus, endlich der jüngste und gewaltigste von ihnen Gaius Gracchus von der Revolution verschlungen worden waren. Der Gracchen Andenken blieb of- ficiell geächtet; nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um den Tod ihres letzten Sohnes anlegen; allein die leidenschaft- liche Anhänglichkeit, die gar viele im Leben für die beiden edlen Brüder und vornämlich für Gaius empfunden hatten, zeigte sich in rührender Weise auch nach ihrem Tode in der fast religiösen Verehrung, die die Menge ihrem Andenken und den Stätten, wo sie gefallen waren, allen polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz fortfuhr zu zollen. KAPITEL IV. Die Restaurationsherrschaft . D as neue Gebäude, das Gaius Gracchus aufgeführt hatte, war mit seinem Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie der seines Bruders zunächst nichts als ein Act der Rache; allein es war doch auch ein sehr wesentlicher Schritt zur Restauration der alten Verfassung, wenn aus der Monarchie, eben da sie im Begriff war sich zu begründen, die Person des Monarchen beseitigt ward. Es schien eine Personenfrage, aber es war mehr; haupt- sächlich desshalb, weil eben damals schlechterdings Niemand vorhanden war, der, sei es durch Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen Staatsoberhaupt, sei es durch überwiegende Capacität auch nur zu einem Versuch den erledigten Platz einzunehmen sich legitimirt gefühlt hätte. Gaius war ohne Kinder gestorben und auch Tiberius hinterlassener Knabe starb, bevor er zu sei- nen Jahren kam; die ganze sogenannte Volkspartei war buch- stäblich ohne irgend einen auch nur namhaften Führer. Die gra- cchische Verfassung glich einer Festung ohne Commandanten; Mauern und Besatzung waren durchaus intact, aber der Feld- herr fehlte und es war Niemand vorhanden, der an den leeren Platz sich hätte setzen wollen als eben die gestürzte Regie- rung. Auch Gaius Gracchus hatte den Satz im Allgemei- nen gelten lassen, dass die Regierungsgeschäfte zunächst vor den Senat gehörten und nur durch eine Reihe von Ausnahms- bestimmungen denselben thatsächlich zu nichte gemacht; es ver- stand sich von selbst, dass nach seinem erblosen Abgang das VIERTES BUCH. KAPITEL IV. Regiment wiederum wie von selbst in die Hände des Senats zu- rück kam. Allein das neue Regiment des Senats war denn doch ein wesentlich anderes geworden; es glich vielmehr dem Regiment, wie es Gracchus zu führen gedacht hatte, als dem der älteren Aristokratie. Die Oligarchie erschien neugerüstet in dem Heer- zeug der gestürzten Tyrannis; wie der Senat den Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so fuhr er auch fort zunächst mit der Verfassung der Gracchen zu regie- ren, allerdings mit dem Hintergedanken sie seiner Zeit wo nicht ganz zu beseitigen, doch zu reinigen von den der regierenden Aristokratie in der That feindlichen Elementen. Fürs erste reagirte man wesentlich nur gegen die Personen, rief den Publius Popillius nach Cassirung der ihn betreffenden Verfügungen aus der Verbannung zurück (633) und machte den Gracchanern den Prozesskrieg; wogegen der Versuch der Volkspartei den Lucius Opimius nach Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrath zur Verurtheilung zu bringen von der Regierungspartei vereitelt ward (634). Es ist für den Charakter dieser Restaurationsregie- rung bezeichnend, wie die Aristokratie an Gesinnungstüchtigkeit fortschritt. Gaius Carbo war einst Bundesgenosse der Gracchen gewesen, hatte aber seit langem sich bekehrt (S. 96) und noch kürzlich als Vertheidiger des Opimius seinen Eifer und seine Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der Ueberläufer; als gegen ihn die gleiche Anklage wie gegen Opimius erhoben ward, liess die Regierungspartei nicht ungern ihn fallen und Carbo, zwischen beiden Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den Tod. So erwiesen die Männer der Reaction in Personenfra- gen sich als lautere Aristokraten. Dagegen die Getreideverthei- lungen, die Besteuerung der Provinz Asia, die gracchische Ge- schwornen- und Gerichtsordnung griff die Reaction zunächst nicht an und schonte nicht bloss die Kaufmannschaft und das hauptstädtische Proletariat, sondern fuhr fort, wie man bei Ein- bringung der livischen Gesetze begonnen hatte, diesen Mächten und vor allem dem Proletariat, noch weit entschiedener zu hul- digen, als die Gracchen dies gethan hatten; um so mehr, als die Hegung und Pflegung der Pöbelinteressen sich aufs vollkommenste vertrug mit dem eigenen Vortheil der Aristokratie und dabei nichts weiter geopfert ward als bloss das gemeine Beste. Alle dieje- nigen Massregeln, die von Gaius Gracchus zur Förderung des öffentlichen Wohls getroffen waren, eben den besten, freilich be- greiflicher Weise auch den unpopulärsten Theil seiner Gesetz- DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. gebung, liess die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so erfolgreich angegriffen wie der grossartigste seiner Ent- würfe zunächst die römische Bürgerschaft und Italien, sodann Italien und die Provinzen rechtlich gleichzustellen und indem also der Unterschied zwischen bloss herrschenden und zehren- den und bloss dienenden und arbeitenden Staatsangehörigen weg- geräumt ward, zugleich durch die umfassendste und systema- tischste Emigration, die die Geschichte kennt, die sociale Frage zu lösen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen gräm- lichen Eigensinn der Altersschwäche drängte die restaurirte Oli- garchie den Grundsatz der abgelebten Geschlechter, dass Italien das herrschende Land und Rom in Italien die herrschende Stadt bleiben müsse, aufs neue der Gegenwart auf. Schon bei Leb- zeiten des Gracchus war die Zurückweisung der italischen Bun- desgenossen eine vollendete Thatsache und war gegen den gro- ssen Fundamentalsatz der überseeischen Colonisation ein sehr ernsthafter Angriff gerichtet worden, der die nächste Ursache zu Gracchus Untergang gewesen war. Nach seinem Tode wurde der Plan einer Wiederherstellung Karthagos mit leichter Mühe von der Regierungspartei beseitigt, wenn gleich die einzelnen etwa schon vertheilten Landloose den Empfängern geblieben sein mögen. Zwar dass der demokratischen Partei auf einem andern Puncte eine ähnliche Gründung gelang, konnte sie nicht wehren: im Verlauf der Eroberungen jenseit der Alpen, welche Marcus Flaccus begonnen hatte, wurde daselbst im J. 636 die Colonie Narbo (Narbonne) gegründet, die älteste überseeische Bürgerstadt im römischen Reiche, welche trotz der vielfachen Anfechtungen der Regierungspartei, trotz des geradezu auf Auf- hebung derselben vom Senat gestellten Antrags dennoch dauern- den Bestand hatte. Indess abgesehen von dieser in ihrer Verein- zelung nicht sehr bedeutenden Ausnahme gelang es der Regierung die Landanweisung ausserhalb Italien durchgängig zu verhindern. In gleichem Sinn wurde die italische Domanialfrage geordnet. Was von den Domänen bereits vertheilt war, blieb den Empfängern; die von Gracchus im Interesse des Gemeinwesens hinzugefügten Be- schränkungen, Erbzins und Veräusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus aufgehoben. Dagegen die noch nach Occupa- tionsrecht besessenen Domänen, welche ausser dem von den La- tinern genutzten Domanialland zum grössten Theil bestanden haben werden in dem gemäss des gracchischen Maximum (S. 81) den bisherigen Inhabern gebliebenen Grundbesitz, war man entschlossen den bisherigen Occupanten definitiv zu vindi- VIERTES BUCH. KAPITEL IV. ciren und auch die Möglichkeit künftiger Auftheilung abzuschnei- den. Freilich wären es zunächst diese Ländereien gewesen, aus denen die 36000 von Drusus verheissenen neuen Bauerhufen hätten gebildet werden sollen; allein man sparte sich die Unter- suchung, wo denn unter dem Monde diese hunderttausende von Morgen italischen Domaniallands belegen sein möchten, und legte das livische Colonialgesetz, das seinen Dienst gethan, stillschwei- gend zu den Acten. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats der Volkstribun Spurius Thorius durch- brachte, die gesetzlich immer noch bestehende Landtheilungs- commission im J. 635 aufgehoben und den Occupanten des Do- maniallandes ein fester Zins auferlegt, dessen Ertrag dem haupt- städtischen Pöbel zu Gute kam — es scheint, indem die Kornvertheilung zum Theil darauf fundirt ward: noch weiter gehende Vorschläge, vielleicht eine Steigerung der Getreidespen- den, wehrte der verständige Volkstribun Gaius Marius ab. Acht Jahre später (643) geschah der letzte Schritt, indem durch einen neuen Volksschluss Es ist grossentheils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit dreihundert Jahren grundlos fortgepflanzten Namen des thorischen Acker- gesetzes. das occupirte Domanialland geradezu um- gewandelt ward in zinsfreies Privateigenthum der bisherigen Oc- cupanten. Man fügte hinzu, dass in Zukunft Domanialland über- haupt nicht occupirt, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide offen stehen solle; für den letzten Fall ward durch Feststellung eines sehr niedrigen Maximum von zehn Stück Gross- und funfzig Stück Kleinvieh dahin gewirkt, dass nicht der grosse Heerdenbesitzer den kleinen thatsächlich ausschliesse — verständige Bestimmungen, in denen die Schädlichkeit des Occupationssystems nachträglich officielle Anerkennung fand, die aber leider erst getroffen wurden, als in Folge dieses Sy- stems der Staat bereits wesentlich um seine Domanialbesitzun- gen gekommen war. So war der Hauptzweck erreicht und die Occupation in Eigenthum verwandelt. Indem die römische Ari- stokratie also für sich selber sorgte, beschwichtigte sie zugleich die italischen Bundesgenossen dadurch dass sie denselben an dem von ihnen und namentlich von ihrer municipalen Aristokratie genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das Eigenthum verlieh, aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht daran ungeschmälert wahrte. Die Gegenpartei war in der üblen Lage, dass in den wichtigsten materiellen Fragen die Inter- DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. essen der italischen Opposition denen der hauptstädtischen schnurstracks entgegenliefen; es war begreiflich, dass jene mit der römischen Regierung eine Art Bündniss einging und gegen die ausschweifenden Absichten mancher römischer Demagogen bei dem Senat Schutz suchte und fand. Während also die re- staurirte Regierung es sich angelegen sein liess die Keime zum Bessern, die in der gracchischen Verfassung vorhanden waren, gründlich auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen von Gracchus erweckten feindlichen Mächten gegenüber vollstän- dig ohnmächtig. Das hauptstädtische Proletariat blieb bestehen in anerkannter Thätigkeit und Zehrungsgerechtigkeit; die Ge- schwornen aus dem Kaufmannsstand liess der Senat gleichfalls sich gefallen, so widerwärtig auch dieses Joch eben dem besseren und stolzeren Theil der Aristokratie fiel. Wohl versuchte sie, wie die letzte lange noch in den Gemüthern der Zeitgenossen nachzitternde Katastrophe allmählig in der Erinnerung der Men- schen zurücktrat, sich ihrer unwürdigen Fesseln zu entledigen. Das Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632, das wenig- stens die verfassungsmässigen Beschränkungen des Stimmrechts der Freigelassenen wieder einschärfte, war ein Versuch, freilich ein sehr zahmer und für lange Jahre der einzige, der senatori- schen Regierung ihren Pöbeltyrannen etwas wieder zu bändigen. Gleicher Art ist der Antrag, den der Consul Quintus Caepio sieb- zehn Jahre nach Einführung der Rittergerichte (648) einbrachte auf Zurückgabe der Prozesse an senatorische Geschworne. Er zeigte, was die Regierung wünschte, aber auch was sie ver- mochte, wenn es sich nicht darum handelte Domänen einzuzie- hen, sondern einem einflussreichen Stande gegenüber eine Mass- regel durchzusetzen: sie fiel damit durch Das zeigt, wie bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen gel- tend gemacht, dass bei Valerius Maximus 6, 9, 13 Quintus Caepio Patron des Senats genannt werde; allein was hier erzählt wird, passt schlechter- dings nicht auf den Consul des J. 648 und es muss hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder in den berichteten Thatsachen. . Zu einer Emancipa- tion der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl aber trugen diese Massregeln dazu bei das niemals aufrichtige Einverständniss der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und dem Proletariat noch ferner zu trüben. Beide wussten sehr genau, dass der Senat alle Zugeständnisse nur aus Angst und widerwillig gewährte; sie waren also auch sehr bereit jedem andern Machthaber, der ihnen mehr oder auch VIERTES BUCH. KAPITEL IV. nur das Gleiche bot, dieselben Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine Gelegenheit gab, den Senat zu chicaniren oder zu hemmen; sie waren weder durch Dankbar- keits- noch durch Vortheilsrücksichten an die Herrschaft des Senats dauernd gefesselt. So regierte die Restauration weiter mit den Wünschen und Gesinnungen der legitimen Aristokratie und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der Tyrannis. Ihre Herrschaft ruhte nicht bloss auf den gleichen Basen wie die des Gracchus, sondern sie war auch gleich schlecht, ja noch schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit dem Pöbel im Bunde zweckmässige Institutionen umstiess, aber den Gassenban- den wie den kaufmännischen Interessen gegenüber vollkommen machtlos. Sie sass auf dem erledigten Thron mit bösem Gewis- sen und getheilten Hoffnungen, den Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfähig auch nur planmässig sie an- zugreifen, unsicher im Thun und im Lassen ausser wo der eigene materielle Vortheil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die eigene wie die entgegengesetzte Partei, des inneren Wider- spruchs, der kläglichsten Ohnmacht, des gemeinsten Eigen- nutzes, ein unübertroffenes Ideal der Missregierung. Es konnte nicht anders sein; die gesammte Nation war in intellectuellem und sittlichem Verfall, vor allem aber die höchsten Stände. Die Aristokratie vor der Gracchenzeit war wahrlich nicht überreich an Talenten und die Bänke des Senats vollge- drängt von feigem und verlottertem adlichen Gesindel; indess es sassen doch in demselben auch Scipio Aemilianus, Gaius Lae- lius, Quintus Metellus, Publius Crassus, Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und fähige Männer, und wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urtheilen, dass der Senat in der Unrechtfertigkeit ein gewisses Mass und ein gewisses Decorum einhalte. Diese Aristokratie war gestürzt und sodann wiederher- gestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der Restauration. Hatte die Aristokratie früher regiert schlecht und recht und seit mehr als einem Jahrhundert ohne jede fühlbare Opposition, so hatte die durchgemachte Krise wie ein Blitz in dunkler Nacht ihr den Abgrund gezeigt, der vor ihren Füssen klaffte. War es ein Wunder, dass fortan der Groll immer und, wo sie es wagte, der Schrecken das Regiment der altadlichen Herrenpartei be- zeichnete? dass die Regierenden noch unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher als festgeschlossene Partei zusammen- standen gegen die nicht regierende Menge? dass die Familien- politik jetzt eben wie in den schlimmsten Zeiten des Patriciats DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. wieder um sich griff und zum Beispiel die vier Söhne und (wahrscheinlich) die zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer einzigen Ausnahme lauter unbedeutende, zum Theil ihrer Einfalt wegen berufene Leute, innerhalb funfzehn Jahre (631-645) sämmtlich zum Consulat, mit Ausnahme eines Einzigen auch zum Triumph gelangten, von den Schwiegersöhnen und so wei- ter zu schweigen? dass je gewalt- und grausamer einer der ihri- gen gegen die Gegenpartei aufgetreten war, er desto entschiede- ner von ihnen gefeiert, dem echten Aristokraten jeder Fvevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? dass die Regierenden und die Regierten nur darin nicht zwei kriegführenden Parteien gli- chen, dass in ihrem Krieg kein Völkerrecht galt? Es war leider nur zu begreiflich, dass wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruthen schlug, diese restaurirte es mit Skorpionen züchtigte. Sie kam zurück; aber sie kam weder klüger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der römischen Aristokratie so vollstän- dig an staatsmännischen und militärischen Capacitäten gemangelt wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der gracchischen und der cinnanischen Revolution. Bezeichnend dafür ist der Koryphäe der senatorischen Partei dieser Zeit Marcus Aemilius Scaurus. Der Sohn hochadlicher, aber unvermögender Aeltern und darum genöthigt Gebrauch zu machen von seinen nicht ge- meinen Talenten schwang er sich auf zum Consul und Censor, war lange Jahre Vormann des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und verewigte seinen Namen nicht bloss als Redner und Schriftsteller, sondern auch als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem Jahrhundert ausgeführten Staats- bauten. Indess wenn man näher zusieht, laufen seine vielgefeier- ten Grossthaten darauf hinaus, dass er als Feldherr einige wohl- feile Dorftriumphe in den Alpen, als Staatsmann mit seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefähr ebenso ernsthafte Siege über den revolutionären Zeitgeist erfocht, sein eigentliches Talent indess darin bestand ganz ebenso zugänglich und bestech- lich zu sein wie jeder andere rechtschaffene Senator, aber mit einiger Schlauheit den Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und vor allem durch seine vornehme und ehrwürdige Erscheinung vor dem Publicum den Fabricius zu agiren. In militärischer Hinsicht finden sich zwar einige ehrenvolle Ausnahmen tüchtiger Offiziere aus den höchsten Krei- sen der Aristokratie; die Regel aber war, dass die vornehmen Herren, wenn sie an die Spitze der Armeen treten sollten, schleu- nigst aus den griechischen Kriegshandbüchern und den römi- VIERTES BUCH. KAPITEL IV. schen Annalen zusammenlasen was um einen militärischen Dis- curs zu führen nöthig war und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Commando einem Offizier von niedriger Her- kunft und erprobter Bescheidenheit übergaben. In der That, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor der Senat einer Versammlung von Königen glich, so spielten diese ihre Nachfahren nicht übel die Prinzen. Aber der Unfähigkeit dieser restaurirten Adlichen hielt völlig die Wage ihre politische und sittliche Nichtswürdig- keit. Wenn nicht die religiösen Zustände, auf die zurückzukom- men sein wird, von der wüsten Zerfahrenheit dieser Zeit ein treues Spiegelbild böten und ebenso die äussere Geschichte in dieser Epoche die vollkommene Schlechtigkeit der römischen Adlichen als einen ihrer wesentlichsten Factoren aufwiese, so würden die entsetzlichen Verbrechen, die in den höchsten Krei- sen Roms Schlag auf Schlag zum Vorschein kamen, allein die- selben hinreichend charakterisiren. Die Verwaltung war nach innen und nach aussen, was sie sein konnte unter einem solchen Regiment. Der sociale Ruin Italiens griff mit erschreckender Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie das Auskaufen der Kleinbesitzer sich gesetzlich hatte erlauben lassen und in ihrem neuen Uebermuth das Austreiben derselben immer häufiger sich selbst erlaubte, verschwanden die Bauerstellen wie die Regentropfen im Meer. Wie mit der politi- schen die ökonomische Oligarchie mindestens Schritt hielt, zeigt die Aeusserung, die ein gemässigt demokratischer Mann, Lucius Marcius Philippus um 650 that, dass es in der ganzen Bürger- schaft kaum 2000 vermögende Familien gebe. Den praktischen Commentar dazu lieferten abermals die Sclavenaufstände, welche in den ersten Jahren des kimbrischen Krieges alljährlich in Ita- lien ausbrachen, so in Nuceria, in Capua, im Gebiet von Thurii. Diese letzte Zusammenrottung war schon so bedeutend, dass gegen sie der städtische Praetor mit einer Legion hatte marschi- ren müssen und dennoch nicht durch Waffengewalt, sondern durch tückischen Verrath der Insurrection Herr geworden war. Auch das war eine bedenkliche Erscheinung, dass an der Spitze derselben kein Sclave gestanden hatte, sondern der römische Ritter Titus Vettius, den seine Schulden zu dem wahnsinnigen Schritt getrieben hatten seine Sclaven frei und sich zu ihrem König zu erklären (650). Wie gefährlich die Anhäufung der Sclavenmassen in Italien der Regierung erschien, beweist die Vorsichtsmassregel hinsichtlich der um 611 erworbenen Gold- wäschereien von Victumulae; die Pächter wurden zuerst ver- DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. pflichtet nicht über 5000 Arbeiter darin anzustellen und sodann der Betrieb durch Senatsbeschluss gänzlich eingestellt. Unter einem Regiment, wie das gegenwärtige, war in der That alles zu fürchten, wenn wie sehr möglich das Heer der Transalpiner in Italien eindrang und die grossentheils ihnen stammverwandten Sclaven zu den Waffen rief. — Verhältnissmässig mehr noch lit- ten die Provinzen. Man versuche sich vorzustellen, wie es in Ostindien aussehen würde, wenn die englische Aristokratie wäre, was in jener Zeit die römische war, und man wird eine Vorstel- lung der Lage von Sicilien und Asia haben. Die Gesetzgebung, indem sie der Kaufmannschaft die Controle der Beamten über- trug, nöthigte diese gewissermassen gemeinschaftliche Sache mit jener zu machen und durch unbedingte Nachgiebigkeit gegen die Capitalisten in den Provinzen sich unbeschränkte Plünderungs- freiheit und Schutz vor der Anklage zu erkaufen. Neben diesen officiell und halbofficiell angestellten Räubern plünderten Land- und Seepiraten die sämmtlichen Landschaften des Mittelmeers. Vor allem in den asiatischen Gewässern trieben die Flibustier es so arg, dass selbst die römische Regierung sich genöthigt sah im J. 652 eine wesentlich aus den Schiffen der abhängigen Kaufstädte gebildete Flotte unter dem mit proconsularischer Gewalt beklei- deten Praetor Marcus Antonius nach Kilikien zu entsenden. Sie brachte nicht bloss eine Anzahl Corsarenschiffe auf und nahm einige Felsennester aus, sondern die Römer richteten hier sich sogar für die Dauer ein und besetzten zur Unterdrückung des Seeraubs in dem Hauptsitz desselben, dem rauhen oder westlichen Kilikien, feste militärische Positionen, was der Anfang war zur Einrichtung der seitdem unter den römischen Aemtern erscheinenden Provinz Kilikien Vielfältig wird angenommen, dass die Einrichtung der Provinz Kili- kien erst erfolgte nach der kilikischen Expedition des Publius Servilius 676 fg., allein mit Unrecht; denn schon 662 finden wir Sulla (Appian Mithr. 57; Cic. I, 77; Victor 75), schon 674. 675 Gnaeus Dolabella (Cic. Verr. I. I, 16, 44) als Statthalter von Kilikien, wonach nichts übrig bleibt als die Einrichtung der Provinz in das J. 652 zu setzen. Hiefür spricht ferner, dass die römischen Expeditionen dieser Zeit gegen die Corsaren, wie z. B. die balearischen, ligurischen, dalmatischen Feldzüge, regelmässig gerichtet erscheinen auf Besetzung der Küstenpuncte, von wo der Seeraub ausging; natürlich, denn da die Römer keine stehende Flotte hatten, war das einzige Mittel dem Seeraub wirksam zu steuern die Besetzung der Küsten. Uebri- gens ist daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz der Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein selbstständiges militärisches Commando; es ist sehr möglich, dass die Rö- . Die Absicht war löblich und der Plan zweckmässig VIERTES BUCH. KAPITEL IV. entworfen; nur bewies leider der Fortbestand und die Steigerung des Corsarenunwesens in den asiatischen Gewässern und speciell in Kilikien, dass die Expedition mit durchaus unzulänglichen Mitteln unternommen worden war. Aber nirgends kam die Ohn- macht und die Verkehrtheit der römischen Provinzialverwaltung in so nackter Blösse zu Tage, wie in den Insurrectionen des pro- vinzialen Proletariats, welche mit der Restauration der Aristokra- tie zugleich in den vorigen Stand wieder eingesetzt zu sein schie- nen. In trauriger Einförmigkeit wiederholten sich jene aus Auf- ständen zu Kriegen anschwellenden Schilderhebungen der Scla- venschaft, eben wie sie um das J. 620 als eine und vielleicht die nächste Ursache der ersten Revolution aufgetreten waren. Wie- der gährte es wie dreissig Jahre zuvor in der gesammten Scla- venschaft im römischen Reiche; der italischen Zusammenrottun- gen ward schon gedacht; in den attischen Silberbergwerken standen die Grubenarbeiter auf, besetzten das Vorgebirge Sunion und plünderten längere Zeit hindurch von dort aus die Um- gegend; an andern Orten zeigten sich ähnliche Bewegungen. Aber vor allem Sicilien mit seinen Plantagen und den dort zu- sammenströmenden kleinasiatischen Sclavenhorden war wieder der Hauptsitz dieser fürchterlichen Vorgänge. Es ist charak- teristisch für die Grösse des Uebels, dass ein Versuch der Regie- rung den schlimmsten Auswüchsen zu steuern die nächste Ur- sache der neuen Insurrection ward. Dass das freie Proletariat in Sicilien wenig besser daran war als die Sclavenschaft, hatte schon in ihrem Verhalten zu dem ersten Aufstand sich gezeigt (S. 73); nach der Besiegung desselben nahmen die römischen Speculan- ten ihre Revanche und steckten massenweise die römischen Pro- vinzialen unter ihre Sclavenschaft. In Folge einer hiegegen im J. 650 vom Senat erlassenen scharfen Verfügung setzte der da- malige Statthalter von Sicilien Publius Licinius Nerva in Syrakus ein Freiheitsgericht nieder, das in der That mit Ernst durchgriff; in kurzer Zeit war in achthundert Prozessen gegen die Sclaven- besitzer entschieden und die Zahl der anhängig gemachten Sa- chen beständig im Steigen. Die erschreckten Plantagenbesitzer mer zunächst in dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station für Schiffe und Mannschaft. — Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den Krieg gegen Tigranes bei dem syrischen Reich (Appian Syr. 48); die ehemals zu Kilikien gerechneten Landschaften nördlich des Tauros, das sogenannte kappadokische Kilikien und Kataonien gehörten jenes seit der Auflösung des attalischen Reiches (Justin 37, 1; oben S. 52), dieses wohl schon seit dem Frieden mit Antiochos zu Kappadokien. DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. stürmten nach Syrakus um von dem römischen Statthalter die Si- stirung solcher unerhörten Rechtspflege zu erzwingen; Nerva war schwach genug sich terrorisiren zu lassen und die prozessbittenden Sclaven mit barschen Worten anzuweisen, dass sie sich des lästigen Verlangens von Recht und Gerechtigkeit zu begeben und augen- blicklich zu ihren Herren zurückzukehren hätten. Die Abgewiese- nen rotteten statt dessen sich zusammen und gingen in die Berge. Der Statthalter war auf militärische Massregeln nicht gefasst und selbst der elende Landsturm der Insel nicht sogleich zur Hand; wesshalb er ein Bündniss abschloss mit einem der bekanntesten Räuberhauptleute auf der Insel und gegen das Versprechen ihn selbst zu begnadigen ihn bewog die aufständischen Sclaven durch Verrath den Römern in die Hand zu spielen. Dieses Schwarmes ward man also Herr. Allein einer anderen Bande entlaufener Scla- ven gelang es dafür eine Abtheilung der Besatzung von Enna (Ca- strogiovanni) zu schlagen. Dieser erste Erfolg verschaffte den In- surgenten, was sie vor allem bedurften, Waffen und Zulauf. Das Heergeräth der gefallenen und flüchtigen Gegner gab die erste Grundlage für ihre militärische Organisation und bald war die Zahl der Insurgenten auf viele Tausende angeschwollen. Diese Syrer in der Fremde schienen bereits gleich ihren Vorgängern sich nicht unwürdig wie ihre Landsleute daheim einen König zu besitzen und — den Lumpenkönig der Heimath bis auf den Namen parodirend — stellten sie den Sclaven Salvius an ihre Spitze als König Tryphon. In dem Strich zwischen Enna und Leontinoi (Len- tini), wo diese Haufen ihren Hauptsitz hatten, war das offene Land ganz in den Händen der Insurgenten und Morgantia und andere ummauerte Städte schon von ihnen belagert, als mit den eiligst zu- sammengerafften sicilischen und italischen Schaaren der römische Statthalter das Sclavenheer vor Morgantia überfiel. Er besetzte das unvertheidigte Lager; allein die Sclaven, obwohl überrascht, hielten Stand und wie es zum Gefecht kam, wich der Landsturm der Insel nicht bloss beim ersten Anprall, sondern da die Scla- ven jeden der die Waffen wegwarf ungehindert entkommen lies- sen, benutzten die Milizen fast ohne Ausnahme die gute Gele- genheit sich freien Rückzug zu verschaffen und das römische Heer lief vollständig aus einander. Hätten die Sclaven in Morgan- tia mit ihren Genossen vor den Thoren gemeinschaftliche Sache machen wollen, so war die Stadt verloren; sie zogen es indess vor von ihren Herren gesetzmässig die Freiheit geschenkt zu nehmen und halfen ihnen durch ihre Tapferkeit die Stadt retten, worauf sodann der römische Statthalter das den Sclaven feierlich Röm. Gesch. II. 9 VIERTES BUCH. KAPITEL IV. gegebene Freiheitsversprechen als widerrechtlich erzwungen von Rechtswegen cassirte. — Während also im Innern der Insel der Aufstand in besorglicher Weise um sich griff, brach ein zweiter aus auf der Westküste. An der Spitze stand hier Athenion. Er war eben wie Kleon einst ein gefürchteter Räuberhauptmann in seiner Heimath Kilikien gewesen und von dort als Sclave nach Sicilien geführt worden. Ganz wie seine Vorgänger versicherte er sich der Gemüther der Griechen und Syrer vor allem durch Prophezeihungen und andern erbaulichen Schwindel; aber kriegs- kundig und einsichtig wie er war, bewaffnete er nicht wie die übri- gen Führer die ganze Masse der ihm zuströmenden Leute, son- dern bildete aus der kriegslustigen Mannschaft ein organisirtes Heer, bei dem er die strengste Mannszucht hielt und den Unbot- mässigen und Schwankenden mit furchtbarer Strenge schreckte, während er die Masse zu friedlicher Beschäftigung anwies und gegen die Landschaft und selbst die Gefangenen mit Milde auf- trat. Die Hoffnung, dass die beiden Führer sich veruneinigen würden, schlug den Römern auch diesmal fehl; freiwillig fügte sich Athenion dem weit minder fähigen König Tryphon und er- hielt damit die Einigkeit unter den Insurgenten. Bald herrschten diese so gut wie unumschränkt auf dem platten Lande, wo die freien Proletarier wieder mehr oder minder offen mit den Scla- ven hielten; die römischen Behörden waren nicht im Stande gegen sie das Feld zu nehmen und mussten sich begnügen mit dem sicilischen und dem eiligst herangezogenen africanischen Landsturm die Städte zu schützen, welche in der beklagenswer- thesten Verfassung sich befanden. Die Rechtspflege stockte auf der ganzen Insel und es regierte einzig das Faustrecht. Da kein Ackerbürger sich mehr vor das Thor, kein Landmann sich in die Stadt wagte, brach die fürchterlichste Hungersnoth herein und selbst die römischen Behörden fanden sich genöthigt die städti- sche Bevölkerung dieser sonst Italien ernährenden Insel durch Getreideunterstützungen vor dem Verhungern zu retten. Dazu drohten überall im Innern die Verschwörungen der Stadtsclaven und vor den Mauern die Insurgentenheere, wie denn selbst Mes- sana um ein Haar von Athenion erobert worden wäre. So schwer es der Regierung fiel während des ernsten kimbrischen Krieges eine zweite Armee ins Feld zu stellen, so sah sie sich doch unvermeidlich genöthigt im J. 651 ein Heer von 14000 Römern und Italikern, ungerechnet die überseeischen Milizen, unter dem Praetor Lucius Lucullus nach der Insel zu entsenden. Das ver- einigte Sclavenheer stand in den Bergen oberhalb Sciacca und DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. nahm die Schlacht an, die Lucullus anbot; allein die bessere mi- litärische Organisation gab den Römern den Sieg: Athenion blieb für todt auf der Wahlstatt, Tryphon musste sich in die Bergfestung Triokala werfen, die Insurgenten beriethen ernst- lich, ob es möglich sei den Kampf länger fortzusetzen. In- dess die Partei, die entschlossen war auszuharren bis auf den letzten Mann, behielt die Oberhand; Athenion, der in wunder- barer Weise gerettet worden war, trat wieder unter die Seini- gen und belebte den gesunkenen Muth; vor allem aber that Lu- cullus unbegreiflicher Weise nicht das Geringste um seinen Sieg zu verfolgen, ja er soll absichtlich die Armee desorganisirt und sein Feldgeräth verbrannt haben, um die gänzliche Erfolglosig- keit seiner Amtsführung zu bedecken und von seinem Nachfolger nicht in Schatten gestellt zu werden. Mag dies wahr sein oder nicht, sein Nachfolger Gaius Servilius (652) erlangte nicht bes- sere Resultate und beide Generale sind später ihrer Amtsführung wegen criminell belangt und verurtheilt worden, was freilich auch durchaus kein sicherer Beweis für ihre Schuld ist. Athenion, der nach Tryphons Tode (652) den Oberbefehl allein übernom- men hatte, stand siegreich an der Spitze eines ansehnlichen Hee- res, als im J. 653 Manius Aquillius, der das Jahr zuvor unter Marius im Teutonenkrieg sich ausgezeichnet hatte, als Consul und Statthalter die Führung des Krieges übernahm. Nach zwei- jährigen harten Kämpfen — der römische Feldherr soll mit Athenion persönlich gefochten und ihn im Zweikampf getödtet haben — schlug dieser endlich die verzweifelte Gegenwehr nie- der und überwand die Insurgenten in ihren letzten Schlupfwin- keln durch Hunger. Den Sclaven auf der Insel wurde das Waffentragen untersagt und der Friede zog wieder auf ihr ein, das heisst die neuen Peiniger wurden abgelöst von den bisheri- gen; wie denn namentlich der Sieger selbst unter den zahlreichen und energischen Räuberbeamten dieser Zeit eine hervorragende Stelle einnimmt. Für wen es aber noch eines Beweises bedurfte, wie das Regiment der restaurirten Aristokratie im Innern be- schaffen war, den konnte man auf die Entstehung wie auf die Führung dieses zweiten fünfjährigen sicilischen Sclavenkrieges verweisen. Wo man aber auch hinsehen mochte in dem weiten Kreis der römischen Verwaltung, es traten dieselben Ursachen und dieselben Wirkungen hervor. Wenn der sicilische Sclavenkrieg zeigt, wie wenig die Regierung auch nur der einfachsten Auf- gabe das Proletariat niederzuhalten gewachsen war, so offen- 9* VIERTES BUCH. KAPITEL IV. barten die gleichzeitigen Ereignisse in Africa, wie man in Rom jetzt es verstand Clientelstaaten zu regieren. Um dieselbe Zeit, wo der sicilische Sclavenkrieg ausbrach, ward auch vor den Augen der erstaunten Welt das Schauspiel aufgeführt, dass gegen die gewaltige Republik, die die Königreiche Makedonien und Asien mit einem Schlag ihres schweren Armes zerschmettert hatte, ein unbedeutender Clientelfürst nicht mittelst der Waffen, sondern mittelst der Erbärmlichkeit ihrer regierenden Herren eine vierzehnjährige Usurpation und Insurrection durchzuführen vermochte. Das Königreich Numidien dehnte vom Flusse Molochath sich aus bis an die grosse Syrte (I, 493), so dass es einerseits grenzte an das mauretanische Reich von Tingis (das heutige Ma- rocco), andrerseits an Kyrene und Aegypten, und den schmalen Küstenstrich der römischen Provinz Africa westlich, südlich und östlich umschloss; es umfasste ausser den alten Besitzungen der numidischen Häuptlinge den bei weitem grössten Theil desjeni- gen Gebiets, welches Karthago in den Zeiten seiner Blüthe in Africa besessen hatte, darunter mehrere bedeutende altphöniki- sche Städte wie Hippo regius (Bona) und Grossleptis (Lebidah), überhaupt den grössten und besten Theil des reichen nord- africanischen Küstenlandes. Nächst Aegypten war ohne Frage Numidien der mächtigste unter allen römischen Clientelstaaten. Nach Massinissas Tode (605) hatte Scipio unter dessen drei Söhne, die Könige Micipsa, Gulussa und Mastanabal die väter- liche Herrschaft in der Art getheilt, dass der erstgeborne die Re- sidenz und die Staatskasse, der zweite den Krieg, der dritte die Gerichtsbarkeit übernahm (S. 30). Jetzt regierte nach dem Tode seiner beiden Brüder wieder allein Massinissas ältester Sohn Micipsa Der Stammbaum der numidischen Fürsten ist folgender: Massinissa 516-605. Micipsa † 636 Adherbal † 642 Hiempsal I † c. 637 Micipsa (Diod. p. † 607) Gulussa † vor 636 Massiva † 643 Mastanabal † vor 636 Gauda † vor 672 Hiempsal II Juba I Juba II Jugurtha † 650 Oxyntas , ein schwacher friedlicher Greis, der lieber als mit DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. Staatsangelegenheiten sich mit dem Studium der griechischen Philosophie beschäftigte. Da seine Söhne noch nicht erwachsen waren, führte thatsächlich die Zügel der Regierung ein illegitimer Neffe des Königs, der Prinz Jugurtha. Jugurtha war kein un- würdiger Enkel Massinissas. Er war ein schöner Mann und ein gewandter und muthiger Reiter und Jäger; seine Landsleute hielten den klaren und einsichtigen Verwalter in hohen Ehren und seine militärische Brauchbarkeit hatte er als Führer des nu- midischen Contingents vor Numantia unter Scipios Augen erwie- sen. Seine Stellung im Königreich und der Einfluss, dessen er durch seine zahlreichen Freunde und Kriegskameraden bei der römischen Regierung genoss, liessen es König Micipsa rathsam erscheinen ihn zu adoptiren (634) und in seinem Testament zu verordnen, dass des Königs beide älteste leibliche Söhne Ad- herbal und Hiempsal und sein Adoptivsohn Jugurtha selbdritte, ebenso wie er selbst mit seinen beiden Brüdern, zu gesammter Hand das Reich erben und regieren sollten. Zu grösserer Sicher- heit wurde diese Verfügung unter die Garantie der römischen Regierung gestellt. Bald nachher, im J. 636, starb König Mi- cipsa. Das Testament trat in Kraft; allein die beiden Söhne Mi- cipsas, und mehr noch als der schwache ältere Bruder der hef- tige Hiempsal, geriethen bald mit ihrem Vetter, den sie als Ein- dringling in die legitime Erbfolge ansahen, so heftig zusammen, dass der Gedanke an eine Gesammtregierung der drei Könige aufgegeben werden musste. Man versuchte eine Realtheilung durchzuführen; allein die hadernden Könige vermochten über die Landes- und Schatzquoten sich nicht zu einigen und die Schutz- macht, der hier von Rechtswegen das entscheidende Wort zu- stand, bekümmerte wie gewöhnlich sich um diese Angelegenhei- ten gar nicht. Es kam zum Bruch; Adherbal und Hiempsal mochten das Testament des Vaters als erschlichen bezeichnen und Jugurthas Miterbrecht überhaupt bestreiten, wogegen Ju- gurtha auftrat als Prätendent auf das gesammte Königreich. Noch während der Verhandlungen über die Theilung ward Hiem- psal durch gedungene Meuchelmörder aus dem Wege geschafft; zwischen Adherbal und Jugurtha kam es zum Bürgerkriege, in dem ganz Numidien Partei nahm. Mit seinen minder zahlreichen, aber besser geübten und besser geführten Truppen siegte Jugur- tha und bemächtigte sich des ganzen Gebiets unter den grausam- sten Verfolgungen gegen die seinem Vetter anhängenden Häup- ter. Adherbal rettete sich nach der römischen Provinz und ging von da nach Rom um dort Klage zu führen; Jugurtha hatte es VIERTES BUCH. KAPITEL IV. erwartet und sich darauf eingerichtet der drohenden Intervention zu begegnen. Er hatte im Lager vor Numantia noch mehr von Rom kennen gelernt als die römische Taktik: der numidische Prinz, ein- geführt in die Kreise der römischen Aristokraten, war zugleich eingeweiht worden in die römischen Coterieintriguen und hatte an der Quelle studirt, was man römischen Adlichen zumuthen könne; schon damals, sechzehn Jahre vor Micipsas Tode, hatte er illoyale Unterhandlungen über die numidische Erbfolge mit vornehmen römischen Kameraden gepflogen und Scipio hatte ihn ernstlich erinnern müssen, dass es fremden Prinzen anständiger sei mit dem römischen Staat als mit einzelnen römischen Bür- gern Freundschaft zu halten. Jugurthas Gesandte erschienen in Rom, nicht bloss mit Worten ausgerüstet; dass sie die richtigen diplomatischen Ueberzeugungsmittel gewählt hatten, bewies der Erfolg. Die eifrigsten Vertreter von Adherbals gutem Recht überzeugten sich in unglaublicher Geschwindigkeit, dass Hiem- psal seiner Grausamkeit halber von seinen Unterthanen umge- bracht worden und dass der Urheber des Erbfolgekrieges nicht Jugurtha, sondern Adherbal sei. Selbst die leitenden Männer im Senat erschraken vor dem Scandal; Marcus Scaurus suchte zu steuern; es war umsonst. Der Senat überging das Geschehene mit Stillschweigen und verfügte, dass die beiden überlebenden Testa- mentserben das Reich zu gleichen Theilen erhalten und zur Verhü- tung neuen Haders die Theilung durch eine Commission des Senats vorgenommen werden solle. Es geschah; der Consular Lucius Opimius, bekannt durch seine Verdienste um die Beseitigung der Revolution, nahm die Gelegenheit wahr den Lohn für seinen Pa- triotismus einzuziehen und liess sich an die Spitze dieser Com- mission stellen. Die Theilung fiel durchaus zu Jugurthas Gun- sten und nicht zum Nachtheil der Commissarien aus; die Haupt- stadt Cirta (Constantine) mit ihrem Hafen Rusicas (Philippeville) kam zwar an Adherbal, allein eben dadurch ward ihm der fast ganz aus Sandwüsten bestehende östliche Theil des Reiches, Ju- gurtha dagegen die fruchtbare und bevölkerte Westhälfte (das spätere caesariensische und sitifensische Mauretanien) zu Theil. — Es war arg; bald kam es noch schlimmer. Um mit einigem Schein im Wege der Vertheidigung Adherbal um seine Hälfte bringen zu können, reizte Jugurtha denselben zum Kriege; indess da der schwache Mann, durch die gemachten Erfahrungen ge- witzigt, Jugurthas Reiter sein Gebiet ungehindert brandschatzen liess und sich begnügte in Rom Beschwerde zu führen, begann Jugurtha, ungeduldig über diese Weitläuftigkeiten, seinerseits ohne DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. jeden Vorwand den Krieg. In der Gegend des heutigen Philippeville ward Adherbal vollständig geschlagen und warf sich in seine nahe Hauptstadt Cirta. Während die Belagerung ihren Fortgang nahm und Jugurthas Truppen mit den in Cirta zahlreich ansässigen und bei der Vertheidigung der Stadt lebhafter als die Africaner sich betheiligenden Italikern täglich sich herumschlugen, erschien die von dem römischen Senat auf Adherbals erste Beschwerden abgeordnete Commission; natürlich junge unerfahrene Menschen, wie die Regierung damals sie zu gewöhnlichen Staatsreisen regel- mässig verwandte. Die Gesandten verlangten, dass Jugurtha sie als von der Schutzmacht an Adherbal abgeordnet in die Stadt einlasse, überhaupt aber den Kampf einstelle und ihre Vermitte- lung annehme. Jugurtha schlug beides kurzweg ab und die Ge- sandten zogen schleunigst heim, wie die Knaben die sie waren, um zu berichten an die Väter der Stadt. Die Väter hörten den Bericht an und liessen ihre Landsleute in Cirta eben weiter fech- ten, so lange es ihnen beliebte. Erst als im fünften Monat der Belagerung ein Bote des Adherbal durch die Verschanzungen der Feinde sich durchschlich und ein Schreiben des Königs voll der flehentlichsten Bitten an den Senat kam, raffte der Senat sich auf und fasste wirklich einen Beschluss — nicht etwa den Krieg zu er- klären, wie die Minorität es verlangte, sondern eine neue Gesandt- schaft zu schicken, aber eine Gesandtschaft mit Marcus Scaurus an der Spitze, dem grossen Bezwinger der Taurisker und der Freigelassenen, dem imponirenden Heros der Aristokratie, des- sen blosses Erscheinen genügen werde den ungehorsamen König auf andere Gedanken zu bringen. In der That erschien Jugurtha, wie geheissen, in Utica um mit Scaurus zu verhandeln; endlose Debatten wurden gepflogen; als endlich die Conferenz geschlos- sen ward, war nicht das geringste Resultat erreicht. Die Gesandt- schaft ging ohne den Krieg erklärt zu haben nach Rom zurück und der König wieder ab zur Belagerung von Cirta. Adherbal sah sich aufs Aeusserste gebracht und verzweifelte an der römi- schen Unterstützung; die Italiker in Cirta, der Belagerung müde und ihrer eigenen Sicherheit wegen fest vertrauend auf die Furcht vor dem römischen Namen, drängten überdies zur Uebergabe. So capitulirte die Stadt. Jugurtha gab Befehl seinen Adoptivbruder unter grausamen Martern hinzurichten, die sämmt- liche erwachsene männliche Bevölkerung der Stadt aber, Africa- ner wie Italiker über die Klinge springen zu lassen (642). Ein Schrei der Entrüstung ging durch ganz Italien. Die Mi- norität des Senats selbst und alles was nicht Senat war ver- VIERTES BUCH. KAPITEL IV. dammten einmüthig diese Regierung, für die die Ehre und das Interesse des Landes nichts zu sein schienen als verkäufliche Ar- tikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch die Hinopfe- rung der römischen und italischen Kaufleute in Cirta am näch- sten getroffen worden war. Die Majorität des Senats sträubte sich zwar auch jetzt noch und setzte alle Hebel der collegialischen Geschäftsverschleppung und der Appellation an die Standesinter- essen der Aristokratie in Bewegung um den lieben Frieden auch ferner zu bewahren. Indess als der für das nächste Jahr bezeich- nete Volkstribun Gaius Memmius, ein thätiger und beredter Mann, den Handel öffentlich zur Sprache brachte und die schlimmsten Sünder als Tribun zu gerichtlicher Verantwortung ziehen zu wol- len drohte, liess der Senat es geschehen, dass der Krieg an Ju- gurtha erklärt ward (64⅔). Es schien Ernst zu werden. Ju- gurthas Gesandte wurden ohne vorgelassen zu sein aus Italien ausgewiesen; der neue Consul Lucius Calpurnius Bestia, der un- ter seinen Standesgenossen wenigstens durch Einsicht und Thä- tigkeit sich auszeichnete, betrieb die Rüstungen mit Energie; Marcus Scaurus selbst übernahm eine Befehlshaberstelle in der africanischen Armee; in kurzer Zeit stand ein römisches Heer auf africanischem Boden und rückte am Bagradas (Medscherda) hinaufmarschirend ein in das numidische Königreich, dessen von dem Sitz der königlichen Macht entlegenste Städte, wie Gross- leptis, bereits freiwillig ihre Unterwerfung einsandten, während König Bocchus von Mauretanien, obwohl seine Tochter mit Ju- gurtha vermählt war, doch den Römern Freundschaft und Bünd- niss antrug. Jugurtha selbst verlor den Muth und sandte Boten in das römische Hauptquartier um Waffenstillstand zu erbitten. Das Ende des Kampfes schien nahe und kam noch schneller als man dachte. Der Vertrag mit König Bocchus scheiterte daran, dass der König, unbekannt mit den römischen Sitten, diesen den Römern vortheilhaften Vertrag umsonst abschliessen zu können gemeint und desshalb versäumt hatte seinen Boten den markt- gängigen Preis römischer Bündnisse mitzugeben. Jugurtha kannte allerdings die römischen Institutionen besser und hatte nicht versäumt seine Waffenstillstandsanträge durch die gehöri- gen Begleitgelder zu unterstützen; indess auch er hatte sich ge- täuscht. Nach den ersten Verhandlungen ergab es sich, dass im römischen Hauptquartier nicht bloss der Waffenstillstand feil sei, sondern auch der Friede. Die königliche Schatzkammer war noch von Massinissas Zeiten her wohlgefüllt; rasch war man Handels einig. Der Vertrag ward abgeschlossen, nachdem der DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. Form halber derselbe dem Kriegsrath vorgelegt und nach einer unordentlichen und möglichst summarischen Verhandlung des- sen Zustimmung erwirkt worden war. Jugurtha unterwarf sich auf Gnade und Ungnade; der Sieger aber übte Gnade und gab dem König sein Reich ungeschmälert zurück gegen eine mässige Busse und die Auslieferung der römischen Ueberläufer und der Kriegselephanten (643), welche letztere der König grossentheils später wieder einhandelte durch Verträge mit den einzelnen rö- mischen Platzcommandanten und Offizieren. — Auf die Kunde davon brach in Rom abermals der Sturm los. Alle Welt wusste, wie der Friede zu Stande gekommen war; selbst Scaurus also war zu haben, nur um einen höheren als den gemeinen senatori- schen Durchschnittspreis. Die Rechtsbeständigkeit des Friedens ward im Senat ernstlich angefochten; Gaius Memmius erklärte, dass der König, wenn er wirklich unbedingt sich unterworfen habe, sich nicht weigern könne in Rom zu erscheinen und man ihn demnach vorladen möge, um über die durchaus irregulären Friedensverhandlungen durch Vernehmung der beiden pacisci- renden Theile den Thatbestand festzustellen. Man fügte sich der unbequemen Forderung; rechtswidrig aber, da der König nicht als Feind kam, sondern als unterworfener Mann, ward demsel- ben zugleich sicheres Geleit zugestanden. Darauf hin erschien der König in der That in Rom und stellte sich zum Verhör vor dem versammelten Volke, das mühsam bewogen ward das sichere Geleit zu respectiren und den Mörder der cirtensischen Italiker nicht auf der Stelle zu zerreissen. Allein kaum hatte Gaius Memmius die erste Frage an den König gerichtet, als einer seiner Collegen kraft seines Intercessionsrechts einschritt und dem Kö- nig befahl zu schweigen. Auch hier also war das africanische Gold mächtiger als der Wille des souveränen Volkes und seiner höchsten Beamten. Inzwischen nahmen im Senat die Verhand- lungen über die Gültigkeit des so eben abgeschlossenen Friedens ihren Fortgang und der neue Consul Spurius Postumius Albinus nahm eifrig Partei für den Antrag denselben zu cassiren, in der Aussicht dass dann der Oberbefehl in Africa an ihn kommen werde. Dies veranlasste einen in Rom lebenden Enkel Massinissas, den Massiva seine Ansprüche auf das erledigte numidische Reich bei dem Senat geltend zu machen; worauf Bomilkar, einer der Ver- trauten des Königs Jugurtha, den Concurrenten seines Herrn, ohne Zweifel in dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und da ihm dafür der Prozess gemacht ward, mit Hülfe Jugurthas aus Rom entfloh. Dies neue unter den Augen der römischen Regierung VIERTES BUCH. KAPITEL IV. verübte Verbrechen gab wenigstens insofern den Ausschlag, als der Senat nun den Frieden cassirte und den König aus der Stadt auswies (Winter 64¾). Der Krieg ging also wieder an und der Consul Spurius Albinus übernahm den Oberbefehl (644). Allein das africanische Heer war bis in die untersten Schichten hinab in derjenigen Zerrüttung, wie sie einer solchen politischen und militärischen Oberleitung angemessen ist. Nicht bloss von Disciplin war die Rede nicht mehr und die Plünderung der nu- midischen Ortschaften, ja des römischen Provinzialgebiets wäh- rend der Waffenruhe das Hauptgeschäft der römischen Solda- tesca gewesen, sondern es hatten auch nicht wenige Offiziere und Soldaten so gut wie ihre Generale heimliche Einverständnisse angeknüpft mit dem Feinde. Dass ein solches Heer im Felde nichts ausrichten konnte, ist begreiflich, und wenn Jugurtha auch diesmal vom römischen Obergeneral die Unthätigkeit kaufte, wie dies später gegen denselben gerichtlich geltend gemacht ward, so that er wahrlich ein Uebriges. Indess wenn Spurius Albinus sich begnügt hatte nichts zu thun, so kam dagegen sein Bruder, der nach seiner Entfernung interimistisch den Oberbefehl über- nahm, der ebenso tolldreiste als unfähige Aulus Postumius, mit- ten im Winter auf den Gedanken durch einen kühnen Hand- streich sich der Schätze des Königs zu bemächtigen, die in der schwer zugänglichen und schwerer zu erobernden Stadt Suthul (später Calama, jetzt Guelma) sich befanden. Das Heer brach dahin auf und erreichte die Stadt; allein die Belagerung war so erfolglos, dass der römische Feldherr es vorzog den König zu verfolgen, als derselbe, nachdem er eine Zeitlang mit seinen Trup- pen vor der Stadt gestanden, in die Wüste entwich. Dies eben hatte Jugurtha beabsichtigt; durch einen nächtlichen Angriff, wo- bei die Schwierigkeiten des Terrains und Jugurthas Einverständ- nisse in der römischen Armee zusammenwirkten, eroberten die Numidier das römische Lager und trieben die grossentheils waf- fenlosen Römer in der vollständigsten und schimpflichsten Flucht vor sich her. Die Folge war eine Capitulation, deren Bedingun- gen: Abzug des römischen Heeres unter dem Joch, sofortige Räumung des ganzen numidischen Gebiets, Erneuerung des vom Senat cassirten Bündnissvertrages, von Jugurtha dictirt und von den Römern angenommen wurden (Anfang 645). Dies war denn doch zu arg. Während die Africaner jubel- ten und die plötzlich sich eröffnende Aussicht auf den kaum noch für möglich gehaltenen Sturz der Fremdherrschaft zahl- reiche Stämme der freien und halbfreien Wüstenbewohner un- DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. ter die Fahnen des siegreichen Königs führte, brauste in Italien die öffentliche Meinung hoch auf gegen die ebenso verdorbene als verderbliche Regierungsaristokratie und brach los in einem Prozesssturm, der, genährt durch die Erbitterung der Kaufmann- schaft, zahlreiche Opfer aus den höchsten Kreisen des Adels wegraffte. Auf den Antrag des Volkstribuns Gaius Mamilius Li- metanus ward trotz der schüchternen Versuche des Senats das Strafgericht abzuwenden eine ausserordentliche Geschwornen- commission bestellt zur Untersuchung des in der numidischen Successionsfrage vorgekommenen Landesverraths, und ihre Wahr- sprüche sandten die beiden bisherigen Oberfeldherren, Gaius Be- stia und Spurius Albinus, ferner den Lucius Opimius, das Haupt der ersten africanischen Commission und nebenbei den Henker des Gaius Gracchus, ausserdem zahlreiche andere weniger nam- hafte schuldige und unschuldige Männer der Regierungspartei in die Verbannung. Dass indess diese Prozesse einzig darauf hin- ausliefen die aufgeregte öffentliche Meinung namentlich der Capi- talistenkreise durch Aufopferung einiger der am meisten compro- mittirten Personen wieder zu beschwichtigen, und dass von einer Auflehnung gegen die Aristokratie und das aristokratische Regi- ment selbst in diesen Bewegungen nicht die leiseste Spur vor- handen war, zeigt sehr deutlich die Thatsache, dass an den Schuldigsten unter den Schuldigen, an den klugen und mächti- gen Scaurus nicht bloss Niemand sich wagte, sondern dass er eben um diese Zeit zum Censor, ja sogar unglaublicher Weise zu einem der Vorstände der ausserordentlichen Hochverrathscom- mission erwählt ward. Um so weniger ward auch nur der Ver- such gemacht der Regierung in ihre Competenz einzugreifen und es blieb lediglich dem Senat überlassen dem numidischen Scan- dal in der für die Aristokratie möglichst gelinden Weise ein Ende zu machen; dass dies an der Zeit war, mochte wohl selbst der adlichste Adliche anfangen zu begreifen. Der Senat cassirte zunächst auch den zweiten Friedens- vertrag — den Oberbefehlshaber, der ihn abgeschlossen, dem Feinde auszuliefern, wie es noch vor dreissig Jahren geschehen war, schien nach den neuen Begriffen von der Heiligkeit der Ver- träge nicht ferner nöthig — und die Erneuerung des Krieges ward diesmal allen Ernstes beschlossen. Man übergab den Ober- befehl in Africa zwar wie natürlich einem Aristokraten, aber doch einem der wenigen vornehmen Männer, die militärisch und sittlich der Aufgabe gewachsen waren. Die Wahl fiel auf Quintus Metellus. Er war wie die ganze mächtige Familie, der er ange- VIERTES BUCH. KAPITEL IV. hörte, seinen Grundsätzen nach ein starrer und rücksichtsloser Aristokrat, der es zwar sich zur Ehre rechnete zum Besten des Staats Meuchelmörder zu dingen und was Fabricius gegen Pyr- rhos that, vermuthlich als unpraktische Donquixoterie verlacht haben würde, aber doch sich erwies als ein unbeugsamer, weder der Furcht noch der Bestechung zugänglicher Mann und als ein einsichtiger und erfahrener Militär. In dieser Hinsicht war er auch von seinen Standesvorurtheilen so weit frei, dass er sich zu seinen Unterbefehlshabern nicht vornehme Leute aussuchte, son- dern den trefflichen Offizier Publius Rutilius Rufus, der wegen seiner musterhaften Mannszucht und als Urheber eines veränder- ten und verbesserten Exercirreglements in militärischen Kreisen geschätzt ward, und den tapferen von der Pike emporgedienten latinischen Bauernsohn Gaius Marius. Von diesen und andern fähigen Offizieren begleitet erschien Metellus im Laufe des J. 645 als Consul und Oberfeldherr bei der africanischen Armee, die er in einem so zerrütteten Zustand antraf, dass die Generale bisher nicht gewagt hatten sie auf das feindliche Gebiet zu führen und sie Niemand fürchterlich war als den unglücklichen Bewohnern des römischen Gebiets. Streng und rasch wurde sie reorganisirt und im Frühling des J. 646 In der spannenden und geistreichen Darstellung dieses Krieges von Sallust ist die Chronologie mehr als billig vernachlässigt. Der Krieg ging im Sommer 649 zu Ende; wenn also Marius als Consul 647 nach Nu- midien ging, so führte er dort das Commando in drei Campagnen. Allein die Erzählung schildert nur zwei. Wenn ferner der Beschluss des Volkes dem Marius den Oberbefehl zu übertragen zunächst ohne Erfolg blieb, weil der Senat kurz vorher dem Metellus das Commando verlängert hatte (c. 73), so kann dies nicht auf den Feldzug von 646 gehen, für den Marius noch gar keinen Anspruch auf das Commando machen konnte, sondern nur heissen, dass er nicht als Consul 647, sondern erst 648 als Proconsul nach Africa ging. Allem Anschein nach ging Metellus zwar schon 645 nach Africa, aber da er spät eintraf (c. 37. 44) und die Reorganisation des Hee- res Zeit kostete (c. 44), begannen die Operationen erst wieder im folgen- den Jahr, so dass also die beiden Feldzüge des Metellus 646. 647, die des Marius 648. 649 fallen. Dazu passt auch sehr wohl, dass die Schlacht am Muthul und die Belagerung von Zama nach dem Verhältniss, in dem sie zu Marius Bewerbung um das Consulat stehen, nothwendig in das Jahr 646 gesetzt werden müssen. Von Ungenauigkeiten ist freilich der Schriftsteller auf keinen Fall freizusprechen; wie denn Marius sogar noch 649 bei ihm Consul genannt wird. führte Metellus sie über die numi- dische Grenze. Wie Jugurtha der veränderten Lage der Dinge inne ward, gab er sich verloren und machte, noch ehe der Kampf begann, ernstlich gemeinte Vergleichsanträge, indem er schliess- DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. lich nichts weiter begehrte, als dass man ihm das Leben zu- sichere. Indess Metellus war entschlossen und vielleicht selbst instruirt den Krieg nicht anders zu beendigen als mit der unbe- dingten Unterwerfung und der Hinrichtung des verwegenen Clientelfürsten; was auch in der That der einzige Ausgang war, der den Römern genügen konnte. Jugurtha galt seit dem Sieg über Albinus als der Erlöser Libyens von der Herrschaft der ver- hassten Fremden; rücksichtslos und schlau wie er und unbehol- fen wie die römische Regierung war, konnte er jederzeit auch nach dem Frieden wieder in seiner Heimath den Krieg entzün- den; die Ruhe war nicht eher gesichert und die Entfernung der africanischen Armee nicht eher möglich als wenn König Jugurtha nicht mehr war. Offiziell gab Metellus ausweichende Antworten auf die Anträge des Königs: insgeheim stiftete er die Boten desselben auf ihren Herrn lebend oder todt an die Römer auszuliefern. In- dess wenn der römische General es unternahm mit dem Africa- ner auf dem Gebiet des Meuchelmords zu wetteifern, so fand er hier seinen Meister; Jugurtha durchschaute den Plan und rüstete sich, da er nicht anders konnte, zur verzweifelten Gegenwehr. Jenseit des völlig öden Gebirgszugs, über den die Römer auf ihrem Marsch in das Innere der Weg führte, erstreckte sich in der Breite von vier deutschen Meilen eine weite Ebene bis zu dem dem Gebirgszug parallel laufenden Flusse Muthul, welche bis auf die unmittelbare Nachbarschaft des Flusses wasser- und baum- los war und nur durch einen mit niedrigem Gestrüpp bedeckten Hügelrücken in der Quere durchsetzt ward. Auf diesem Hügel- rücken erwartete Jugurtha das römische Heer. Seine Truppen standen in zwei Massen: die eine, ein Theil der Infanterie und die Elephanten, unter Bomilkar da wo der Rücken auslief gegen den Fluss, die andere, der Kern des Fussvolks und die gesammte Reiterei, höher hinauf gegen den Gebirgszug verdeckt durch das Gestrüpp. Wie die Römer aus dem Gebirg debouchirten, erblick- ten sie den Feind in einer ihre rechte Flanke vollständig beherr- schenden Stellung und da sie auf dem kahlen und wasserlosen Gebirgskamm unmöglich verweilen konnten und den Fluss noth- wendig erreichen mussten, hatten sie die schwierige Aufgabe zu lösen durch die vier Meilen breite ganz offene Ebene unter den Augen der feindlichen Reiter, selber ohne leichte Cavallerie, an den Strom zu gelangen. Metellus entsandte ein Detachement unter Rufus in gerader Richtung an den Fluss, um daselbst ein Lager zu schlagen; die Hauptmasse marschirte aus den Debouchés des Gebirges in schräger Richtung durch die Ebene auf den Hügel- VIERTES BUCH. KAPITEL IV. rücken zu um den Feind von demselben herunterzuwerfen. Indess dieser Marsch in der Ebene drohte das Verderben des Heeres zu werden; denn während numidische Infanterie im Rücken der Rö- mer die Gebirgsdefileen besetzte, wie diese sie räumten, sah sich die römische Angriffscolonne auf allen Seiten von den feindlichen Reitern umschwärmt, die von dem Hügelrücken herab angriffen. Das stete Anprallen der feindlichen Schwärme hinderte den Vor- marsch und die Schlacht drohte sich in eine Anzahl verwirrter De- tailgefechte aufzulösen; während gleichzeitig Bomilkar mit seiner Abtheilung das Corps unter Rufus festhielt um es zu hindern der schwer bedrängten römischen Hauptarmee zu Hülfe zu eilen. Je- doch gelang es Metellus und Marius mit ein paar Tausend Soldaten den Fuss des Hügelrückens zu erreichen; und das numidische Fussvolk, das die Höhen vertheidigte, lief trotz der Ueberzahl und der günstigen Stellung fast ohne Widerstand davon, als die Legio- nare den Berg hinauf chargirten. Ebenso schlecht hielt sich das numidische Fussvolk gegen Rufus: es ward bei dem ersten Angriff zerstreut und die Elephanten in dem durchschnittenen Terrain alle getödtet oder gefangen. Spät am Abend trafen die beiden römischen Heerhaufen, jeder für sich Sieger und jeder besorgt um das Schicksal des andern, zwischen den beiden Wahlplätzen zusammen. Es war eine Schlacht, die für Jugurthas ungemeines militärisches Talent ebenso zeugte wie für die unverwüstliche Tüchtigkeit der römischen Infanterie, welche allein die strategische Niederlage in einen Sieg umgewandelt hatte. Jugurtha sandte nach der Schlacht einen grossen Theil seiner Truppen heim und be- schränkte sich auf den kleinen Krieg, den er mit derselben Ge- wandtheit leitete. Die beiden römischen Colonnen, die eine von Metellus geführt, die andere von Marius, der, obwohl von Geburt und Rang der geringste, seit der Schlacht am Muthul unter den Corpschefs die erste Stelle einnahm, durchzogen das numidische Gebiet, besetzten die Städte und machten, wo eine Ortschaft Wi- derstand geleistet hatte, die erwachsene männliche Bevölkerung derselben nieder. Allein in der wichtigsten Stadt im Thal des Bagradas, in Zama stiessen die Römer auf ernsthaften Wider- stand, den der König lebhaft unterstützte und sogar mit Erfolg einen Ueberfall des römischen Lagers ausführte; so dass sich Metellus endlich genöthigt sah die Belagerung aufzuheben. Der Subsistenz wegen verlegte er mit Zurücklassung von Besatzun- gen in den eroberten Städten das Winterquartier wieder in die römische Provinz. Zugleich ward auch wieder statt der Waf- fen das Rüstzeug der Intriguen von den Römern hervorge- DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. sucht. Metellus zeigte sich geneigt einen erträglichen Frieden zu bewilligen; schon hatte der König sich anheischig gemacht 200000 Pfund Silber zu entrichten und seine Elephanten und 300 Geisseln abgeliefert, ebenso 3000 römische Ueberläufer, die sofort niedergemacht wurden. Allein zu gleicher Zeit liess Me- tellus sich ein mit dem vertrautesten Rathgeber des Königs, Bo- milkar, der nicht mit Unrecht besorgte, dass, wenn es zum Frie- den käme, Jugurtha ihn wegen der Ermordung des Massiva den römischen Gerichten überliefern werde und von Metellus durch Zusicherung der Straflosigkeit gewonnen ward. Indess weder die offizielle noch die geheime Verhandlung führte zu dem ge- wünschten Resultat. Als Metellus mit dem Ansinnen heraus- rückte, dass der König persönlich sich als Gefangener zu stellen habe, brach derselbe die Verhandlungen ab; Bomilkars Verkehr mit dem Feinde ward entdeckt und derselbe festgenommen und hingerichtet. Es soll keine Schutzrede sein für diese diplomati- schen Kabalen niedrigster Art; aber die Römer hatten allen Grund danach zu trachten sich der Person ihres Gegners zu bemächti- gen. Der Krieg war auf dem Punct angelangt, wo man ihn weder weiterführen noch aufgeben konnte. Wie die Stimmung in Nu- midien war, beweist zum Beispiel der Aufstand der bedeutend- sten unter den von den Römern besetzten Städten, Vaga Oder Vacca, jetzt Bedscha an der Medscherda. im Win- ter 64\frac{6}{7} , wobei die gesammte römische Besatzung, Offiziere und Gemeine, niedergemacht wurde mit Ausnahme des Commandan- ten Titus Turpilius Silanus, welcher später wegen Einverständniss mit dem Feinde, ob mit Recht oder Unrecht lässt sich nicht sa- gen, von dem römischen Kriegsgericht zum Tode verurtheilt und hingerichtet ward. Die Stadt wurde von Metellus am zweiten Tage nach dem Abfall überrumpelt und der ganzen Strenge des Kriegsrechts preisgegeben; allein wenn die Gemüther der verhält- nissmässig leicht in Gehorsam zu erhaltenden Anwohner des Ba- gradas also gestimmt waren, wie mochte es da aussehen weiter landeinwärts und bei den schweifenden Stämmen der Wüste? Jugurtha war der Abgott der Africaner, die in ihm den doppelten Brudermörder gern über dem Retter und Rächer der Nation übersahen. Zwanzig Jahre nachher musste ein numidisches Corps, das für die Römer in Italien focht, schleunigst nach Africa zurückgesandt werden, als in den feindlichen Reihen Jugurthas Sohn sich zeigte; man mag daraus schliessen, was er selber über die Seinen vermochte. Wie war ein Ende des Krieges abzu- VIERTES BUCH. KAPITEL IV. sehen in Landschaften, wo die vereinigten Eigenthümlichkeiten der Bevölkerung und des Terrains einem Führer, der sich ein- mal der Sympathien der Nation versichert hat, es gestatten den Krieg in endlosen Detailkämpfen fortzuspinnen oder auch gar ihn eine Zeitlang schlafen zu lassen, um ihn im rechten Augenblick mit neuer Gewalt wieder zu erwecken? — Als Metellus im J. 647 wieder ins Feld rückte, hielt Jugurtha ihm nirgends Stand; bald tauchte er da auf, bald an einem andern weit entfernten Punct; es schien als würde man eben so leicht über die Löwen als über diese Reiter der Wüste Herr werden. Eine Schlacht ward geschlagen, ein Sieg gewonnen; aber was man mit dem Sieg gewonnen hatte, war schwer zu sagen. Der König war ver- schwunden in die unabsehliche Weite. Im Innern des heutigen Beilek von Tunis, hart am Saum der grossen Wüste und vom Medscherdathal durch eine wasser- und baumlose Steppe von zehn Meilen in der Breite geschieden, lagen in quelligen Oasen zwei feste Plätze, nördlich Thala (später Thelepte, bei Husch el Cheme), weiter südlich Capsa (Kafsa); in die erstere Stadt hatte Jugurtha sich zurückgezogen mit seinen Kindern, seinen Schätzen und dem Kern seiner Truppen, bessere Zeiten daselbst abzuwar- ten. Metellus wagte es durch eine Einöde, in der das Wasser in Schläuchen mitgeführt werden musste, dem König zu folgen; Thala ward erreicht und fiel nach vierzigtägiger Belagerung; allein nicht bloss vernichteten die römischen Ueberläufer mit dem Gebäude, in dem sie nach Einnahme der Stadt sich selber verbrannten, zu- gleich den werthvollsten Theil der Beute, sondern worauf mehr ankam, es war dem König Jugurtha gelungen mit seinen Kindern und seiner Kasse zu entkommen. So war zwar Numidien so gut wie ganz in den Händen der Römer; aber statt dass der Krieg damit zu Ende gegangen wäre, schien er nur über ein immer weiteres Gebiet sich ausdehnen zu wollen. Im Süden begannen die freien gaetulischen Stämme der Wüste auf Jugurthas Ruf den Nationalkrieg gegen die Römer. Im Westen schien König Bocchus von Mauretanien, dessen Freundschaft die Römer in früherer Zeit verschmäht hatten, nicht abgeneigt jetzt mit seinem Schwieger- sohn gegen sie gemeinschaftliche Sache zu machen. Er nahm ihn bei sich auf und mit den eigenen zahllosen Reiterschaaren Jugurthas Haufen vereinigend rückte er in die Gegend von Cirta, wo Metellus sich im Winterquartier befand. Man begann zu un- terhandeln; Bocchus aber beeilte sich nicht aus seiner zweideu- tigen Stellung herauszutreten. Es war klar, dass er mit Jugur- thas Person den eigentlichen Kampfpreis für Rom in Händen DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. hielt; was er aber beabsichtige, ob den Römern den Schwieger- sohn theuer zu verkaufen oder mit dem Schwiegersohn gemein- schaftlich den Nationalkrieg aufzunehmen, wussten weder die Römer noch Jugurtha und vielleicht der König selbst nicht. Dar- über verliess Metellus die Provinz, die er durch Volksbeschluss genöthigt worden war seinem ehemaligen Unterfeldherrn, dem jetzigen Consul Marius abzutreten und dieser übernahm für den nächsten Feldzug 648 den Oberbefehl. Er verdankte ihn gewis- sermassen einer Revolution. Im Vertrauen auf seine geleisteten Dienste und nebenher auf ihm zu Theil gewordene Orakel hatte er sich entschlossen als Bewerber um das Consulat aufzutreten. Wenn die Aristokratie die ebenso verfassungsmässige wie sonst vollkommen gerechtfertigte Bewerbung des tüchtigen durchaus nicht oppositionell gesinnten Mannes unterstützt hätte, so würde dabei nichts herausgekommen sein als die Verzeichnung eines neuen Geschlechts in den consularischen Fasten; statt dessen be- handelte sie das Begehren eines nicht adlichen Mannes nach dem Consulat als eine unerhörte und frevelhafte Neuerung — voll- kommen wie einst der plebejische Bewerber von den Patriciern behandelt worden war, nur jetzt ohne jeden formalen Rechts- grund — und gab dadurch den vielen erbitterten und misswol- lenden Leuten eine erwünschte Gelegenheit sich an der Aristo- kratie zu rächen. Mit spitzen Reden von Metellus verhöhnt — Marius möge mit seiner Candidatur warten, hiess es, bis Metellus Sohn, ein bartloser Knabe, mit ihm sich bewerben könne — und kaum aufs Ungnädigste im letzten Augenblick entlassen, trat der tapfere Offizier in der Hauptstadt auf als Consularcandidat für 647. Hier vergalt er das erlittene Unrecht seinem Feldherrn reich- lich, indem er vor der gaffenden Menge die Kriegführung und Verwaltung seines Feldherrn in Africa in einer ebenso unmilitä- rischen als schmählich unbilligen Weise kritisirte, ja sogar es nicht verschmähte dem lieben ewig von geheimen höchst uner- hörten und höchst unzweifelhaften Conspirationen der vorneh- men Herren munkelnden Pöbel das platte Mährchen aufzutischen, dass Metellus den Krieg absichtlich verschleppe, um so lange wie möglich Oberbefehlshaber zu bleiben. Den Gassenbuben leuch- tete dies vollkommen ein und die gegen den Senat mit Recht er- bitterte Kaufmannschaft erklärte sich einstimmig für Marius; so ward er nicht bloss mit ungeheurer Majorität zum Consul ge- wählt, sondern ihm auch, da das Commando für 647 bereits Metellus zugesichert war, wenigstens von 648 an der Oberbefehl im africanischen Krieg durch Volksschluss übertragen. Jetzt trat Röm. Gesch. II. 10 VIERTES BUCH. KAPITEL IV. er denselben an; allein die zuversichtliche Verheissung es besser zu machen als sein Vorgänger und den Jugurtha an Händen und Füssen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern war leichter gegeben als erfüllt. Marius begann damit zu plänkeln mit den Gaetulern; er unterwarf einzelne noch nicht besetzte Städte; er unternahm eine Expedition nach Capsa, welche die von Thala an Schwierigkeit noch überbot, nahm die Stadt durch Capitulation und liess trotz des Vertrages alle erwachsenen Männer darin töd- ten — freilich das einzige Mittel den Wiederabfall der fernliegen- den Wüstenstadt zu verhüten; er griff ein am Fluss Molochath, der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes Castell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte und er- oberte, eben als er an jedem Erfolg verzweifelnd von der Be- lagerung des unbezwinglichen Felsennestes abstehen wollte, durch den Handstreich einiger kühnen Kletterer glücklich die Burg. Wenn es bloss darauf angekommen wäre durch dreiste Razzias das Heer abzuhärten und dem Soldaten Beute zu schaf- fen oder auch Metellus Zug in die Wüste durch eine noch weiter greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte man diese Krieg- führung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel worauf alles ankam und das Metellus mit fester Consequenz im Auge be- halten hatte, die Gefangennehmung des Jugurtha, dabei völlig zur Seite gesetzt. Der Zug des Marius nach Capsa war ein ebenso zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein zweckmässiges Wagniss; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo nicht in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweck- widrig. König Bocchus, in dessen Hand es lag den Krieg zu einem für die Römer günstigen Ausgang zu bringen oder ihn ins Endlose zu verlängern, schloss jetzt mit Jugurtha einen Vertrag ab, in dem dieser ihm gegen das Versprechen des Beistandes gegen Rom einen Theil seines Reiches abtrat. Das römische Heer, das vom Fluss Molochath wieder zurückkehrte, sah sich eines Abends plötzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und numidischer Reiterei; man musste fechten, wo und wie die Ab- theilungen eben standen, ohne dass eine eigentliche Schlachtord- nung und ein leitendes Commando sich hätten durchführen las- sen, und sich glücklich schätzen die stark gelichteten Truppen auf zwei von einander nicht weit entfernten Hügeln vorläufig für die Nacht in Sicherheit zu bringen. Indess die arge Nachlässig- keit der von ihrem Siege trunkenen Africaner entriss ihnen die Folgen desselben; sie liessen sich von den während der Nacht einigermassen wieder geordneten römischen Truppen beim DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. grauenden Morgen im tiefen Schlafe überfallen und wurden glücklich zerstreut. So setzte das römische Heer in besserer Ordnung und mit grösserer Vorsicht den Rückzug fort; allein noch einmal wurde es auf demselben von allen vier Seiten zu- gleich angefallen, bis der Reiterführer Lucius Cornelius Sulla zu- erst die ihm gegenüberstehenden Schwadronen aus einander stäubte und von deren Verfolgung rasch zurückkehrend sich so- fort auf Jugurtha und Bocchus warf, da wo sie persönlich das römische Fussvolk im Rücken angriffen. Also ward auch dieser Angriff glücklich abgeschlagen; Marius brachte sein Heer zurück nach Cirta und nahm daselbst das Winterquartier ( 64\frac{8}{9} ). Es ist wunderlich, aber freilich begreiflich, dass man römischer- seits um die Freundschaft des Königs Bocchus, die man anfangs verschmäht, sodann wenigstens nicht eben gesucht hatte, jetzt nach diesen heftigen Angriffen anfing sich aufs eifrigste zu bemü- hen; was insofern einigermassen thunlich war, als eine förmliche Kriegserklärung nicht stattgefunden hatte. König Bocchus war nicht abgeneigt in seine alte zweideutige Stellung zurückzutreten; ohne den Vertrag mit Jugurtha aufzulösen oder diesen zu entlas- sen, knüpfte er Unterhandlungen mit Marius an und erbat sich endlich, dass man zum Abschluss des Vertrages und zur Ueber- nahme des königlichen Gefangenen den Lucius Sulla an ihn absen- den möge, der dem König bekannt und genehm sei theils von der Zeit her, wo er als Gesandter des Senats am mauretanischen Hofe erschienen war, theils durch Empfehlungen der nach Rom be- stimmten mauretanischen Gesandten, denen Sulla unterwegs Dienste geleistet hatte. Marius war in einer unbequemen Lage. Lehnte er die Zumuthung ab, so führte dies wahrscheinlich zum Bruche; nahm er sie an, so gab er seinen adlichsten und tapfer- sten Offizier einem mehr als unzuverlässigen Mann in die Hände, von dem es allbekannt war, dass er mit den Römern und mit Ju- gurtha zugleich unterhandle und der fast den Plan entworfen zu haben schien an Jugurtha und Sulla sich nach beiden Seiten hin vorläufig Geisseln zu schaffen. Indess der Wunsch den Krieg zu Ende zu bringen überwog jede andere Rücksicht und Sulla verstand sich zu der bedenklichen Aufgabe, die Marius ihm ansann. Dreist brach er auf, geleitet von König Bocchus Sohn Volux und seine Entschlossenheit wankte selbst dann nicht, als sein Wegweiser ihn mitten durch das Lager des Jugurtha führte. Er wies die kleinmü- thigen Fluchtvorschläge seiner Begleiter zurück und zog, des Kö- nigs Sohn an der Seite, unverletzt durch die Feinde. Dieselbe Ent- schiedenheit bewährte der kecke Offizier in den Verhandlungen mit 10* VIERTES BUCH. KAPITEL IV. dem Sultan und bestimmte ihn endlich ernstlich eine Wahl zu treffen. Der Schwiegersohn ward aufgeopfert und unter dem Vorgeben, dass alle seine Begehren bewilligt werden sollten, von dem eigenen Schwiegervater in einen Hinterhalt gelockt, wo Ju- gurthas Gefolge niedergemacht und er selbst gefangen genommen wurde. So fiel der grosse Verräther durch den Verrath seiner Nächsten. Gefesselt brachte Lucius Sulla den listigen und rast- losen Africaner mit seinen Kindern in das römische Hauptquar- tier; damit war nach siebenjähriger Dauer der Krieg zu Ende. Der Sieg knüpfte sich zunächst an den Namen des Marius; sei- nem Triumphalwagen schritt König Jugurtha in königlichem Schmuck und in Fesseln mit seinen beiden Söhnen vorauf, als der Sieger am 1. Jan. 650 in Rom einzog; auf seinen Befehl starb der Sohn der Wüste wenige Tage darauf in dem unterirdi- schen Stadtgefängniss, dem alten Brunnenhaus am Capitol, dem ‚kühlen Badgemach‘, wie der Africaner es nannte, als er die Schwelle überschritt, um daselbst sei es erdrosselt zu werden, sei es umzukommen durch Kälte und Hunger. Allein es liess sich nicht leugnen, dass Marius an den wirklichen Erfolgen den ge- ringsten Antheil hatte, dass Numidiens Eroberung bis an den Saum der Wüste das Werk des Metellus, Jugurthas Gefangen- nahme das des Sulla war und zwischen beiden Marius eine für einen ehrgeizigen Emporkömmling einigermassen compromitti- rende Rolle spielte. Vor allem Sullas glänzender Zug in die Wüste, der seinen Muth, seine Geistesgegenwart, seinen Scharf- blick, seine Macht über die Menschen vor dem Feldherrn selbst und vor der ganzen Armee zur Anerkennung gebracht hatte, stellte Marius Feldherrnschaft gar sehr in Schatten. Marius er- trug es ungern, dass sein Vorgänger den Namen des Siegers von Numidien annahm; er brauste zornig auf, als König Bocchus später ein goldenes Bildwerk auf dem Capitol weihte, welches die Auslieferung des Jugurtha an Sulla darstellte. Es wäre auf diese militärischen Rivalitäten wenig angekommen, wenn sie nicht in den politischen Parteikampf eingegriffen hätten; wenn nicht die Opposition durch Marius den senatorischen General verdrängt, nicht die Regierungspartei Metellus und mehr noch Sulla mit erbitternder Absichtlichkeit als die militärischen Ko- ryphäen gefeiert und sie dem nominellen Sieger vorgezogen hätte. — Im Uebrigen verlief diese Insurrection des numidischen Clientelstaats, ohne weder in den Provinzial- noch in den allge- meinen politischen Verhältnissen eine sehr wesentliche Verände- rung hervorzubringen. Abweichend von der sonst in dieser Zeit DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. befolgten Politik ward Numidien nicht in eine römische Provinz umgewandelt; offenbar desshalb, weil das Land nicht ohne eine die Grenzen gegen die Wilden der Wüste deckende Armee zu behaupten und man in Africa ein stehendes Heer zu unterhalten keineswegs gemeint war. Man begnügte sich desshalb die west- lichste Landschaft Numidiens, wahrscheinlich den Strich vom Fluss Molochath bis zum Hafen von Saldae (Bougie) — das spä- tere Mauretanien von Caesarea (Provinz Algier) — zu dem Reich des Bocchus zu schlagen und das also verkleinerte Königreich Numidien an den letzten noch lebenden legitimen Enkel Massi- nissas, Jugurthas an Körper und Geist schwachen Halbbruder Gauda zu übertragen, welcher bereits im J. 646 auf Veranlassung des Marius seine Ansprüche bei dem Senat geltend gemacht hatte An einem zusammenhängenden Bericht über die Behandlung des nu- midischen Reiches nach Jugurthas Katastrophe fehlt es. Dass Gauda sein Nachfolger ward, deuten Sallust c. 65 und Dio fr. 79, 4 Bekk. an und be- stätigt eine Inschrift von Cartagena, die ihn König und Vater Hiempsals II nennt. Dass im Westen die zwischen Numidien einer- und dem römischen Africa und Kyrene andrerseits bestehenden Grenzverhältnisse unverändert blieben, zeigt Caesar b. c. 2, 38, b. Afr. 43. 77 und die spätere Provinzial- verfassung. Dagegen liegt es in der Natur der Sache und wird auch von Sallust c. 97. 102. 111 angedeutet, dass Bocchus Reich bedeutend vergrös- sert ward; womit es unzweifelhaft zusammenhängt, dass Mauretanien, ur- sprünglich beschränkt auf die Landschaft von Tingis (Marocco), in späterer Zeit sich erstreckt auf die Landschaft von Caesarea (Provinz Algier) und von Sitifis (westliche Hälfte der Provinz Constantine). Da Mauretanien zweimal von den Römern vergrössert ward, zuerst 649 nach Jugurthas Auslieferung, sodann 708 nach Auflösung des numidischen Reiches, so ist wahrscheinlich die Landschaft von Caesarea bei der ersten, die von Sitifis bei der zweiten Vergrösserung hinzugekommen. . Zugleich wurden die gaetulischen Stämme im inneren Africa als freie Bundesgenossen unter die mit den Römern in Ver- trag stehenden unabhängigen Nationen aufgenommen. — Wich- tiger als diese Regulirung der africanischen Clientel waren die politischen Folgen des jugurthinischen Krieges oder vielmehr der jugurthinischen Insurrection, obgleich auch diese häufig zu hoch angeschlagen worden sind. Allerdings waren darin alle Schäden des Regiments in unverhüllter Nacktheit zu Tage gekommen; es war nicht bloss notorisch, sondern grossentheils gerichtlich con- statirt, dass den regierenden Herren Roms alles feil war, der Friedensvertrag wie das Intercessionsrecht, der Lagerwall und das Leben der Soldaten; der Africaner hatte nicht mehr gesagt als die einfache Wahrheit, als er bei seiner Abreise von Rom äus- serte, wenn er nur Geld genug hätte, mache er sich anheischig VIERTES BUCH. KAPITEL IV. die Stadt selber zu kaufen. Allein es waren dies Dinge, die man nicht erst bei Gelegenheit des africanischen Krieges erfuhr; das ganze äussere und innere Regiment dieser Zeit trug denselben Stempel und nur der Zufall, dass uns der Krieg in Africa durch bessere Berichte näher gerückt ist als die anderen gleichzeitigen mititärischen und politischen Ereignisse, verschiebt für uns die richtige Perspective. Dass man für die längst bekannte Thatsache, dass die Regierung ebenso unfähig als niederträchtig sei, jetzt noch einige neue noch stärkere und noch unwiderleglichere Be- weise in Händen hatte, hätte von Wichtigkeit sein können, wenn es eine Opposition und eine öffentliche Meinung gegeben hätte, mit denen die Regierung genöthigt gewesen wäre sich abzufin- den; allein dieser Krieg hatte in der That nicht minder die Re- gierung prostituirt als die vollständige Nichtigkeit der Opposition offenbart. Es war nicht möglich schlechter zu regieren als die Restauration in den Jahren 637-645 es that, nicht möglich wehrloser und verlorener dazustehen als der römische Senat im J. 645 stand; hätte es in der That eine Opposition in Rom ge- geben, das heisst eine Partei, die eine principielle Abänderung der Verfassung wünschte und betrieb, so musste nothwendig jetzt wenigstens ein Versuch erfolgen, das restaurirte Senatsregiment zu stürzen. Es geschah nicht; man machte aus der politischen eine Personenfrage, wechselte die Feldherren und schickte ein paar nichtsnutzige und unbedeutende Leute in die Verbannung. Das heisst, es stand fortan fest, dass die sogenannte Popularpartei als solche weder regieren konnte noch regieren wollte; dass es in Rom schlechterdings nur zwei mögliche Regierungsformen gab, die Tyrannis und die Oligarchie; dass, so lange es zufällig an einer Persönlichkeit fehlte, die wo nicht bedeutend, doch bekannt genug war, um sich zum Staatsoberhaupt aufzuwerfen, die ärgste Misswirthschaft höchstens einzelne Oligarchen, aber niemals die Oligarchie gefährdete; dass dagegen, so wie ein solcher Präten- dent auftrat, nichts leichter war als die morschen curulischen Stühle zu erschüttern. In dieser Hinsicht war das Auftreten des Marius bezeichnend, eben weil es an sich so völlig unmotivirt war. Wenn die Bürgerschaft nach Albinus Niederlage die Curie gestürmt hätte, es wäre begreiflich, um nicht zu sagen in der Ordnung gewesen; aber nach der Wendung, die Metellus dem numidischen Kriege gegeben hatte, konnte von schlechter Ver- waltung, geschweige denn von Gefahr für das Gemeinwesen wenigstens in dieser Beziehung nicht mehr die Rede sein; und dennoch gelang es dem ersten besten ehrgeizigen Offizier das DIE RESTAURATIONSHERRSCHAFT. auszuführen was einst der ältere Africanus der Regierung gedroht hatte (I, 606), und sich eines der vornehmsten militärischen Commandos gegen den bestimmt ausgesprochenen Willen der Regierung zu verschaffen. Die öffentliche Meinung, nichtig in den Händen der sogenannten Popularpartei, ward zur unwidersteh- lichen Waffe in der Hand des künftigen Königs von Rom. Es soll damit nicht gesagt werden, dass Marius beabsichtigte den Prätendenten zu spielen, am wenigsten damals schon, als er um den Oberbefehl in Africa bei dem Volke warb; aber mochte er begreifen oder nicht begreifen, was er that, es war augenschein- lich zu Ende mit dem restaurirten aristokratischen Regime, wenn die Comitialmaschine anfing Feldherren zu machen oder, was un- gefähr dasselbe war, wenn jeder populäre Offizier im Stande war in legaler Weise sich selbst zum Feldherrn aufzuwerfen. Ein ein- ziges neues Element trat in diesen vorläufigen Krisen auf; es war das Hineinziehen der militärischen Männer und der militä- rischen Macht in die politische Krise. Ob ein neuer Versuch die Oligarchie durch die Tyrannis zu verdrängen sich hier vorbe- reite oder ob Marius Auftreten wie so manches Aehnliche als vereinzelter Eingriff in die Regierung ohne weitere Folge vor- über gehen werde, liess sich noch nicht bestimmen; wohl aber war es vorauszusehen, dass wenn diese Keime einer zweiten Ty- rannis zur Entwickelung gelangten, dieselbe nicht wie die des Gaius Gracchus einen Staatsmann, sondern irgend einen Offizier auf den Thron heben werde. Die gleichzeitige Reorganisation des Heerwesens, indem zuerst Marius bei der Bildung seiner nach Africa bestimmten Armee von der bisher geforderten Vermögens- qualification absah und auch dem ärmsten Bürger, wenn er sonst brauchbar war, als Freiwilligem den Eintritt in die Legion ge- stattete, mag von ihrem Urheber aus rein militärischen Rück- sichten durchgeführt worden sein; allein darum war es nichts desto weniger ein folgenreiches politisches Ereigniss, dass das Heer nicht mehr wie ehemals aus denen, die viel, nicht einmal mehr wie in der jüngsten Zeit aus denen, die etwas zu verlieren hatten, gebildet ward, sondern anfing sich zu verwandeln in einen Haufen von Leuten, die nichts hatten als ihre Arme und was der Feldherr ihnen verehrte. Die Aristokratie herrschte im J. 650 ebenso unumschränkt wie im J. 620; aber die Zeichen der her- annahenden Katastrophe hatten sich gemehrt und am politischen Horizont war neben der Krone das Schwert aufgegangen. KAPITEL V. Die Völker des Nordens . S eit dem Ende des sechsten Jahrhunderts beherrschte die römische Gemeinde die drei grossen von dem nördlichen Con- tinent in das Mittelmeer hineinragenden Halbinseln. Indess abgesehen von den ganz oder halbfreien Völkerschaften, die innerhalb derselben im Norden und Westen Spaniens, in den ligurischen Apenninen- und Alpenthälern, in den Gebirgen Makedoniens und Thrakiens fortfuhren der schlaffen römischen Regierung zu trotzen, war die continentale Verbindung zwischen Spanien und Italien wie zwischen Italien und Makedonien nur in der oberflächlichsten Weise hergestellt, und die Landschaften jenseits der Pyrenäen, der Alpen und der Balkankette, die gros- sen Stromgebiete der Rhone, des Rheins und der Donau lagen vollständig ausserhalb des politischen Gesichtskreises der Römer. Es ist hier darzustellen, was römischer Seits geschah, um nach dieser Richtung hin das Reich zu sichern und zu arrondiren und wie zugleich die grossen Völkermassen, die hinter jenem gewal- tigen Gebirgsvorhang ewig auf und nieder wogten, anfingen an die Thore der nördlichen Gebirge zu pochen und die griechisch- römische Welt wieder einmal unsanft daran zu mahnen, dass sie mit Unrecht meine die Erde für sich allein zu besitzen. Fassen wir zunächst die Landschaft zwischen den Alpen und den Pyrenäen ins Auge. Die Römer beherrschten diesen Theil der Küste des Mittelmeers seit langem durch ihre Clientel- stadt Massalia, eine der ältesten, treuesten und mächtigsten der von Rom abhängigen bundesgenössischen Gemeinden, deren See- DIE VÖLKER DES NORDENS. stationen, westlich Agathe (Agde) und Rhoda (Rosas), östlich Tauroention (Ciotat), Olbia (Hyères?), Antipolis (Antibes) und Nikaea (Nizza), die Küstenfahrt wie den Landweg von den Pyre- näen zu den Alpen sicherten und deren mercantile und politische Verbindungen weit ins Binnenland hinein reichten. Eine Expe- dition in die Alpen oberhalb Nizza und Antibes gegen die liguri- schen Oxybier und Dekieten ward im J. 600 von den Römern theils auf Ansuchen der Massalioten, theils im eigenen Interesse unternommen und nach heftigen und zum Theil verlustvollen Gefechten dieser Theil des Gebirges gezwungen den Massalioten fortan stehende Geisseln zu geben und ihnen jährlichen Zins zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass um diese Zeit zu- gleich in dem ganzen von Massalia abhängigen Gebiete jenseit der Alpen der nach dem Muster des massaliotischen daselbst auf- blühende Wein- und Oelbau im Interesse der italischen Gutsbe- sitzer und Kaufleute untersagt ward Wenn Cicero, indem er dies den Africanus schon im J. 625 sagen lässt ( de rep. 3, 9), nicht einen Anachronismus sich hat zu Schulden kom- men lassen, so bleibt wohl nur die im Text bezeichnete Auffassung möglich. Auf Norditalien und Ligurien bezieht diese Verfügung sich nicht, wie schon der Weinbau der Genuaten im J. 637 (S. 93 A.) beweist; ebensowenig auf das unmittelbare Gebiet von Massalia (Just. 43, 4; Poseidon. fr. 25 Müll.; Strabon 4, 179). Die starke Ausfuhr von Oel und Wein aus Italien nach dem Rhonegebiet im siebenten Jahrh. der Stadt ist bekannt. . Einen ähnlichen Cha- rakter finanzieller Speculation trägt der Krieg, der wegen der Goldgruben und Goldwäschereien von Victumulae (in der Ge- gend von Vercelli und Bard und im ganzen Thal der Doria Baltea) von den Römern unter dem Consul Appius Claudius im J. 611 gegen die Salasser geführt ward. Er ward veranlasst durch die grosse Ausdehnung der Wäschereien, welche den Bewohnern der niedriger liegenden Landschaft das Wasser für ihre Aecker entzog und erst einen Vermittlungsversuch, sodann die bewaffnete Inter- vention der Römer hervorrief. Der Krieg, obwohl die Römer auch ihn wie alle übrigen mit einer Niederlage begannen, führte endlich die Unterwerfung der Salasser und die Abtretung des Goldbezir- kes an das römische Aerar herbei. Einige Jahrzehende später (654) ward auf dem hier gewonnenen Gebiet die Colonie Epo- redia (Ivrea) angelegt, hauptsächlich wohl um durch sie den westlichen wie durch Aquileia den östlichen Alpenpass zu be- herrschen. Einen ernsteren Charakter nahm der alpinische Krieg erst an, als Marcus Fulvius Flaccus, der treue Bundesgenosse des Gaius Gracchus, als Consul 629 dessen Führung übernahm. Er VIERTES BUCH. KAPITEL V. zuerst betrat die Bahn der transalpinischen Eroberungspolitik. In der vielgetheilten keltischen Nation hatte der Gau der Bituri- gen seine wirkliche Hegemonie verloren und nur eine Ehrenvor- standschaft behalten; der effectiv führende Gau war in dem Ge- biet von den Pyrenäen bis zum Rhein und vom Mittelmeer bis zum Ocean um diese Zeit der der Arverner In der Auvergne. Ihre Hauptstadt, Nemetum oder Nemossus, lag nicht weit von Clermont. , wonach es nicht gerade übertrieben erscheint, dass er bis 180000 Mann ins Feld zu stellen vermochte. Mit ihnen rangen die Haeduer (um Autun) um die Hegemonie in diesem Gebiet als ungleiche Rivalen; wäh- rend in dem nordöstlichen Gallien die Könige der Suessionen (um Soissons) den bis nach Britannien hinüber sich erstrecken- den Völkerbund der Belgen unter ihrer Schutzherrschaft vereinig- ten. Griechische Reisende jener Zeit wussten viel zu erzählen von der prachtvollen Hofhaltung des Arvernerkönigs Luerius, wie derselbe umgeben von seinem glänzenden Clangefolge, den Jä- gern mit der gekoppelten Meute und der wandernden Sänger- schaar, auf dem silberbeschlagenen Wagen durch die Städte sei- nes Reiches fuhr, das Gold mit vollen Händen auswerfend unter die Menge, vor allem aber das Herz des Dichters mit dem leuch- tenden Regen erfreuend — die Schilderungen von der offenen Tafel, die er in einem Raume von 1500 Doppelschritten ins Ge- vierte abhielt und zu der jeder des Weges Kommende geladen war, erinnern lebhaft an die Hochzeitstafel Camachos. In der That zeugen die zahlreichen, noch jetzt vorhandenen arverni- schen Goldmünzen dieser Zeit dafür, dass der Arvernergau zu ungemeinem Reichthum und einer verhältnissmässig hoch gestei- gerten Civilisation gediehen war. Flaccus Angriff traf indess zu- nächst nicht auf die Arverner, sondern auf die kleineren Stämme in dem Gebiet zwischen den Alpen und der Rhone, wo die ur- sprünglich ligurischen Einwohner mit nachgerückten keltischen Schaaren sich vermischt hatten und eine der keltiberischen ver- gleichbare keltoligurische Bevölkerung entstanden war. Er focht (629. 630) mit Glück gegen die Salyer oder Salluvier in der Gegend von Aix und im Thal der Durance und gegen ihre nörd- lichen Nachbarn, die Vocontier (Dep. Vaucluse und Drome), ebenso sein Nachfolger Gaius Sextius Calvinus (631. 632) gegen die Allobrogen, einen mächtigen keltischen Clan in dem reichen Thal der Isere, der auf die Bitte des landflüchtigen Kö- nigs der Salyer Tutomotulus gekommen war, ihm sein Land wie- DIE VÖLKER DES NORDENS. der erobern zu helfen, aber in der Gegend von Aix geschlagen wurde. Da die Allobrogen indess nichts desto weniger sich wei- gerten den Salyerkönig auszuliefern, drang Calvinus Nachfolger Gnaeus Domitius Ahenobarbus in ihr eigenes Gebiet ein (632). Bisher hatte der führende keltische Stamm dem Umsichgreifen der italischen Nachbarn zugesehen; der Arvernerkönig Betuitus, jenes Luerius Sohn, schien nicht sehr geneigt des losen Schutz- verhältnisses wegen, in dem die östlichen Gaue zu ihm stehen mochten, in einen bedenklichen Krieg sich einzulassen. Indess als die Römer Miene machten die Allobrogen auf ihrem eige- nen Gebiet anzugreifen, bot er seine Vermittlung an, deren Zu- rückweisung zur Folge hatte, dass er mit seiner gesammten Macht den Allobrogen zu Hülfe erschien; wogegen wieder die Haeduer Partei ergriffen für die Römer. Auch die Römer sandten auf die Nachricht von der Schilderhebung der Arverner den Con- sul des J. 633 Quintus Fabius Maximus, in Verbindung mit Ahe- nobarbus dem drohenden Sturm zu begegnen. An der südlichen Grenze des allobrogischen Cantons am Einfluss der Isere in die Rhone, die das Arvernerheer auf einer Schiffbrücke überschritt, ward am 8. August 633 die Schlacht geschlagen, die über die Herrschaft im südlichen Gallien entschied. König Betuitus, da er die zahllosen Haufen der abhängigen Clans über die Brücke her- anziehen und dagegen die dreimal schwächeren Römer sich auf- stellen sah, soll ausgerufen haben, dass ihrer ja nicht genug seien um die Hunde des Keltenheeres zu sättigen. Allein Maximus, ein Enkel des Siegers von Pydna, erfocht dennoch einen entschei- denden Sieg, welcher, da die Schiffbrücke unter der Masse der Flüchtenden zusammenbrach, mit der Vernichtung des grössten Theils der arvernischen Armee endigte. Die Allobrogen, denen ferner Beistand zu leisten der Arvernerkönig sich unfähig er- klärte und denen er selber rieth mit Maximus ihren Frieden zu machen, unterwarfen sich dem Consul, worauf derselbe, fortan der Allobrogiker genannt, nach Italien zurückging und die nicht mehr ferne Beendigung des arvernischen Krieges dem Ahenobar- bus überliess. Dieser, auf König Betuitus persönlich erbittert, weil er die Allobrogen veranlasst sich dem Maximus und nicht ihm zu ergeben, bemächtigte sich in treuloser Weise der Person des Königs und sandte ihn nach Rom, wo der Senat den Bruch des Treuworts zwar missbilligte, aber nicht bloss den verrathenen Mann festhielt, sondern auch befahl den Sohn desselben Congon- netiacus gleichfalls nach Rom zu senden. Dies scheint die Ur- sache gewesen zu sein, dass der fast schon thatsächlich beendigte VIERTES BUCH. KAPITEL V. arvernische Krieg noch einmal aufloderte und es bei Vindalium (oberhalb Avignon) am Einfluss der Sorgue in die Rhone zu einer zweiten Entscheidung durch die Waffen kam. Sie fiel nicht anders aus als die erste; es waren diesmal hauptsächlich die africa- nischen Elephanten, die das Keltenheer zerstreuten. Hierauf be- quemten sich die Arverner zum Frieden, womit die Ruhe wieder in das Keltenland zurückkehrte Die Schlacht bei Vindalium stellen zwar der livianische Epitomator und Orosius vor die an der Isara; allein auf die entgegengesetzte Folge führen Florus und Strabon 4, 191 und sie wird bestätigt theils dadurch, dass Maximus nach dem Auszug des Livius und Plinius h. n. 7, 50 sie als Consul lieferte, theils besonders durch die capitolinischen Fasten, nach denen nicht bloss Maximus vor Ahenobarbus triumphirte, sondern auch je- ner über die Allobrogen und den Arvernerkönig, dieser nur über die Ar- verner. Es ist einleuchtend, dass die Schlacht gegen Allobrogen und Ar- verner früher stattgefunden haben muss als die gegen die Arverner allein. . — Das Ergebniss dieser mili- tärischen Operationen war die Einrichtung einer neuen römi- schen Provinz zwischen den Alpen und den Pyrenäen. Die sämmtlichen Völkerschaften zwischen den Alpen und der Rhone wurden von den Römern abhängig und vermuthlich, so weit sie nicht nach Massalia zinsten, schon jetzt den Römern tributär. In der Landschaft zwischen der Rhone und den Pyrenäen behiel- ten die Arverner zwar die Freiheit und wurden nicht den Rö- mern zinspflichtig; allein sie hatten den südlichsten Theil ihres mittel- oder unmittelbaren Gebiets, den Strich südlich der Ce- vennen bis an das Mittelmeer und den oberen Lauf der Garonne bis nach Tolosa (Toulouse) an die Römer abzutreten. Da der wesentliche Zweck dieser Occupationen die Herstellung einer Landverbindung zwischen Spanien und Italien war, so wurde unmittelbar nach der Besetzung gesorgt für die Chaussirung des Küstenweges. Zu diesem Ende wurde von den Alpen zur Rhone der Küstenstrich in der Breite von ⅕ bis \frac{3}{10} einer deutschen Meile den Massalioten, die ja bereits eine Reihe von Seestationen an dieser Küste besassen, überwiesen mit der Verpflichtung die Strasse in gehörigem Stand zu halten; wogegen von der Rhone bis zu den Pyrenaen die Römer selbst eine Militärchaussee an- legten, die von ihrem Urheber Ahenobarbus den Namen der do- mitischen Strasse erhielt. Wie gewöhnlich verband mit dem Strassenbau sich die Anlage neuer Festungen. Im östlichen Theil fiel die Wahl auf den Platz, wo Gaius Sextius die Kelten geschla- gen hatte und wo die Anmuth und Fruchtbarkeit der Gegend wie die zahlreichen kalten und warmen Quellen zur Ansiedlung ein- DIE VÖLKER DES NORDENS. luden; hier entstand eine römische Ortschaft, die Bäder des Sex- tius, Aquae Sextiae (Aix). Westlich von der Rhone siedelten die Römer in Narbo sich an, einer uralten Keltenstadt an dem schiff- baren Fluss Atax (Aude) in geringer Entfernung vom Meere, die bereits Hekataeos nennt und die schon vor ihrer Besetzung durch die Römer als lebhafter an dem britannischen Zinnhandel betheiligter Handelsplatz mit Massalia rivalisirte. Aquae erhielt nicht Stadtrecht, sondern blieb ein stehendes Lager Aquae ward nicht Colonie, wie Livius ep. 61 sagt, sondern Castell (Strabon 4, 180; Vellei. I, 15; Madvig opusc. I, 303). Aehnlich ist Vindo- nissa rechtlich nie etwas anders gewesen als ein keltisches Dorf, aber da- bei zugleich ein befestigtes römisches Lager und eine sehr ansehnliche Ort-schaft. ; dagegen Narbo, obwohl gleichfalls wesentlich als Wach- und Vorposten gegen die Kelten gegründet, ward als ‚Marsstadt‘ römische Bür- gercolonie und der gewöhnliche Sitz des Statthalters der neuen transalpinischen Keltenprovinz, die, wie die cisalpinische früher nach dem Sitz des Statthalters Ariminum hiess, gewöhnlich nach dem Hauptort als Provinz Narbo bezeichnet ward. — Die Absicht, in der die gracchische Partei diese transalpinischen Gebietserwer- bungen begonnen, war offenbar hier ein neues und unermess- liches Gebiet für ihre Colonisationspläne zu eröffnen, das nicht bloss besser gelegen war als Sicilien und Africa, sondern auch leichter den Eingebornen entrissen werden konnte als die sicili- schen und libyschen Aecker den italischen Capitalisten. Der Sturz des Gaius Gracchus machte auch hier sich fühlbar in der Beschränkung der Eroberungen und mehr noch der Stadtgrün- dungen; indess wenn die Absicht nicht in vollem Umfang er- reicht ward, so ward sie doch auch nicht völlig vereitelt. Das gewonnene Gebiet und mehr noch die Gründung von Narbo, welcher Ansiedlung der Senat vergeblich das Schicksal der kar- thagischen zu bereiten suchte, blieben als unfertige, aber den künftigen Nachfolger des Gracchus an die Fortsetzung des Baus mahnende Ansätze stehen. Offenbar schützte die römische Kauf- mannschaft, die mit Massalia in dem gallisch-britannischen Han- del nur in Narbo zu concurriren vermochte, diese Anlage vor den Angriffen der Optimaten. Eine ähnliche Aufgabe wie im Nordwesten war auch gestellt im Nordosten von Italien; sie ward gleichfalls nicht ganz ver- nachlässigt, aber noch unvollkommener als jene gelöst. Mit der Anlage von Aquileia (571) kam die istrische Halbinsel in römi- VIERTES BUCH. KAPITEL V. schem Besitz (I, 486); in Epirus und dem ehemaligen Gebiet der Herren von Skodra geboten sie zum Theil bereits geraume Zeit früher. Allein nirgends reichte ihre Herrschaft ins Binnen- land hinein und selbst an der Küste heherrschten sie kaum dem Namen nach den unwirthlichen Ufersaum zwischen Istrien und Epirus, der in seinen wildverschlungenen weder von Flussthälern noch von Küstenebenen unterbrochenen schuppenartig an einan- der gereihten Bergkesseln und in der längs des Ufers sich hinzie- henden Kette felsiger Inseln Italien und Griechenland mehr scheidet als zusammenknüpft. Um die Stadt Delmion schloss sich hier die Eidgenossenschaft der Delmater oder Dalmater, deren Sitten rauh waren wie ihre Berge: während die Nachbarvölker bereits zu rei- cher Culturentwicklung gelangt waren, kannte man in Dalmatien noch keine Münze und theilte den Acker, ohne daran ein Son- dereigenthum anzuerkennen, von acht zu acht Jahren neu auf unter die gemeindsässigen Leute. Land- und Seeraub waren die einzigen bei ihnen heimischen Gewerbe. Diese Völkerschaften hatten in früheren Zeiten in einem losen Abhängigkeitsverhält- niss zu den Herren von Skodra gestanden und waren insofern mitbetroffen worden von den römischen Expeditionen gegen die Königin Teuta (I, 369) und Demetrios von Pharos (I, 371); allein bei dem Regierungsantritt des Königs Genthios hatten sie sich losgemacht und waren dadurch dem Schicksal entgangen, das das südliche Illyrien in den Sturz des makedonischen Rei- ches verflocht und es von Rom dauernd abhängig machte (I, 589). Die Römer überliessen die wenig lockende Landschaft gern sich selbst. Allein die Klagen der römischen Illyrier, na- mentlich der Daorser, die an der Narenta südlich von den Dal- matern wohnten, und der Bewohner der Insel Issa (Lissa), deren continentale Stationen Tragyrion (Trau) und Epetion (bei Spa- latro) von den Eingebornen schwer zu leiden hatten, nöthigten die römische Regierung an die Dalmater eine Gesandtschaft ab- zuordnen und, da diese die Antwort zurückbrachte, dass die Dal- mater um die Römer sich nicht gekümmert hätten noch küm- mern würden, im J. 598 ein Heer unter dem Consul Gaius Mar- cius Figulus dorthin zu senden. Er drang in Dalmatien ein, ward aber wieder zurückgedrängt bis auf das römische Gebiet. Erst sein Nachfolger Publius Scipio Nasica nahm 599 die grosse und feste Stadt Delmion ein, worauf die Eidgenossenschaft sich zum Ziel legte und sich bekannte als den Römern unterthänig. Indess war die sehr oberflächliche Erwerbung nicht wichtig genug um als eigenes Amt constituirt zu werden; man begnügte sich, DIE VÖLKER DES NORDENS. wie man es auch für die wichtigeren Besitzungen in Epirus ge- than, sie von Italien aus mit dem diesseitigen Keltenland zugleich verwalten zu lassen, wobei es wenigstens als Regel auch dann blieb, als im J. 608 die Provinz Makedonien eingerichtet und deren nordöstliche Grenze nördlich von Skodra festgestellt worden war S. 39. Die Pirusten in den Thälern des Drin gehörten zur Provinz Makedonien, streiften aber hinüber in das benachbarte Illyricum (Caesar b. G. 5, 1). . — Grössere Bedeutung gewannen die Völkerverhältnisse im Nord- osten erst, nachdem die Umwandlung Makedoniens in eine von Rom unmittelbar abhängige Landschaft den Römern die Verpflich- tung auferlegte die überall offene Nord- und Ostgrenze gegen die angrenzenden barbarischen Stämme zu vertheidigen; wozu nicht lange darauf (621) die Erwerbung des bisher zum Reich der At- taliden gehörigen thrakischen Chersones (Halbinsel von Galli- poli) kam, wodurch die bisher den Königen von Pergamon ob- liegende Verpflichtung Lysimacheia gegen die Thraker zu schützen gleichfalls auf die Römer überging. Von der zwiefachen Basis aus, die das Pothal und die makedonische Landschaft darboten, wäre es nun möglich gewesen ernstlich gegen das Quellgebiet des Rheins und die Donau vorzugehen und der nördlichen Gebirge wenigstens insoweit sich zu bemächtigen, als die Sicherheit der südlichen Landschaften es erforderte. Auch in diesen Gegenden war damals die mächtigste Nation das grosse Keltenvolk, welches der einheimischen Sage (I, 209) zufolge aus seinen Sitzen am westlichen Ocean sich um dieselbe Zeit südlich der Hauptalpen- kette in das Pothal und nördlich derselben in die Landschaften am oberen Rhein und an der Donau ergossen hatte. Oestlich vom Rhein sassen von ihren Stämmen nächst am Fluss der mächtige, reiche und, da er mit den Römern nirgends sich un- mittelbar berührte, mit ihnen in Frieden und Vertrag lebende Stamm der Helvetier, die damals vom Genfersee bis zum Main sich erstreckend die heutige Schweiz, Schwaben und Franken inne gehabt zu haben scheinen. Mit ihnen grenzten die Boier, deren Sitze das heutige Baiern und Böhmen gewesen sein mö- gen ‚Zwischen dem herkynischen Walde (d. h. hier wohl der rauhen Alp), dem Rhein und dem Main wohnten die Helvetier‘, sagt Tacitus (Germ. 28), ‚weiter hin die Boier‘. Auch Poseidonios (bei Strabon 7, 293) giebt an, dass die Boier zu der Zeit, wo sie die Kimbrer abschlugen, den herky- nischen Wald bewohnten, d. h. die Gebirge von der rauhen Alp bis zum Böhmerwald. Wenn Caesar sie ‚jenseit des Rheines‘ versetzt( b. G. I, 5), . Südöstlich von ihnen begegnen wir einem andern Kelten- VIERTES BUCH. KAPITEL V. stamm, der in Steiermark und Kärnthen unter dem Namen der Taurisker, später der Noriker, in Friaul, Krain, Istrien unter dem der Karner auftritt. Ihre Stadt Noreia (unweit St. Veit nörd- lich von Klagenfurt) war blühend und weitbekannt durch die schon damals in dieser Gegend eifrig betriebenen Eisengruben; mehr noch wurden eben in dieser Zeit die Italiker dorthin ge- lockt durch die dort neu aufgefundenen reichen Goldlager, bis die Eingebornen sie ausschlossen und dies Californien der dama- ligen Zeit für sich monopolisirten. Diese zu beiden Seiten der Al- pen sich ergiessenden keltischen Schwärme hatten nach ihrer Art vorwiegend nur das Flach- und Hügelland besetzt; dagegen war die eigentliche Alpenlandschaft und ebenso das Gebiet der Etsch und des untern Po von ihnen unbesetzt und in den Hän- den der früher dort einheimischen Bevölkerung geblieben, welche, ohne dass über ihre Nationalität bis jetzt etwas Sicheres zu er- mitteln gelungen wäre, unter dem Namen der Raeter in den Ge- birgen der Ostschweiz und Tirols, unter dem der Euganeer und Veneter um Padua und Venedig auftreten, so dass an diesem letzten Punct die beiden grossen Keltenströme fast sich berühren und nur ein schmaler Streif eingeborner Bevölkerung die kelti- schen Cenomaner um Brescia von den keltischen Karnern in Friaul scheidet. Die Euganeer und Veneter waren längst fried- liche Unterthanen der Römer; dagegen die eigentlichen Alpenvöl- ker waren nicht bloss noch frei, sondern machten auch von ihren Bergen herab regelmässig Streifzüge in die Ebene zwischen den Alpen und dem Po, wo sie sich nicht begnügten zu brand- schatzen, sondern auch in den eingenommenen Ortschaften mit fürchterlicher Grausamkeit hausten und nicht selten die ganze männliche Bevölkerung bis zum Kinde in den Windeln nieder- so ist dies damit nicht im Widerspruch, denn da er hier von den Hel- vetiern spricht, kann er sehr wohl die Landschaft nordöstlich vom Boden- see meinen; womit vollkommen übereinstimmt, dass Strabon (7, 292) die ehemals boische Landschaft als dem Bodensee angrenzend bezeichnet, nur dass er nicht ganz genau daneben als Anwohner des Bodensees die Vin- deliker nennt, welche ja eben diese von den Boiern geräumten Striche be- setzten. Aus diesen ihren Sitzen waren die Boier von den Marcomannen und andern deutschen Stämmen schon vor Poseidonios Zeit, also vor 650 vertrieben; Splitter derselben irrten zu Caesars Zeit in Kärnthen um- her (Caesar b. G. I, 5) und kamen von da zu den Helvetiern und in das westliche Gallien; ein andrer Schwarm fand neue Sitze am Plattensee, wo er um 700 von den Geten vernichtet ward, die Landschaft aber, die ‚boi- sche Einöde‘, den Namen dieses geplagtesten aller keltischen Völker be- wahrte. DIE VÖLKER DES NORDENS. machten — vermuthlich die thatsächliche Antwort auf die Art, wie bei den römischen Razzias in den Alpenthälern verfahren ward. Wie gefährlich diese raetischen Einfälle waren, zeigt, dass einer derselben um das J. 660 die ansehnliche Ortschaft Comum zu Grunde richtete. Wenn bereits diese auf und jenseit der Al- penkette sitzenden keltischen und nicht keltischen Stämme viel- fach sich gemischt haben mögen, so ist die Völkermengung wie begreiflich noch in viel umfassenderer Weise eingetreten in den Landschaften an der unteren Donau, wo nicht wie in den west- licheren die hohen Gebirge als natürliche Scheidewände dienen. Die ursprünglich illyrische Bevölkerung, deren letzter reiner Ueberrest die heutigen Albanesen zu sein scheinen, war überall wenigstens im Binnenland stark gemengt mit keltischen Elemen- ten und die keltische Bewaffnung und Kriegsweise hier wohl überall eingeführt. Zunächst an die Taurisker grenzten die Ja- pyden, die auf den julischen Alpen im heutigen Kroatien bis hinab nach Fiume und Zeng sassen, ein ursprünglich wohl illyri- scher aber stark mit Kelten gemischter Stamm. An sie grenzten am Littoral die schon genannten Dalmater, in deren rauhe Ge- birge die Kelten nicht eingedrungen zu sein scheinen; im Bin- nenland dagegen waren die keltischen Skordisker, denen das ehemals hier vor allen mächtige Volk der Triballer erlegen war und die schon in den Keltenzügen nach Delphi eine Hauptrolle gespielt hatten, an der untern Save bis zur Morawa im heutigen Bosnien und Serbien um diese Zeit die führende Nation, die weit und breit nach Moesien, Thrakien und Makedonien streifte und von deren wilder Tapferkeit und grausamen Sitten man sich schreckliche Dinge erzählte. Ihr Hauptwaffenplatz war das feste Segestica oder Siscia an der Mündung der Kulpa in die Save. Die Völker des heutigen Ungarns, der Wallachei und Bulgariens blieben für jetzt noch ausserhalb des Gesichtskreises der Römer; nur mit den Thrakern berührte man sich an der Ostgrenze Ma- kedoniens in den Rhodopegebirgen. — Es wäre für eine kräfti- gere Regierung, als die damalige römische es war, keine leichte Aufgabe gewesen, gegen diese weiten und barbarischen Gebiete eine geordnete und ausreichende Grenzvertheidigung durchzu- führen; was unter den Auspicien der Restaurationsregierung für den wichtigen Zweck geschah, konnte auch den mässigsten An- forderungen nicht genügen. An Expeditionen gegen die Alpen- bewohner scheint es nicht gefehlt zu haben; im J. 636 ward triumphirt über die Stoener, die in den Bergen oberhalb Verona gesessen haben dürften; im J. 659 liess der Consul Lucius Cras- Röm. Gesch. II. 11 VIERTES BUCH. KAPITEL V. sus die Alpenthäler weit und breit durchstöbern und die Einwoh- ner niedermachen und dennoch gelang es ihm nicht derselben genug zu erschlagen, um auch nur einen Dorftriumph feiern und mit seinem Rednerruhm den Siegeslorbeer paaren zu können. Allein da man es bei derartigen Razzias bewenden liess, die die Eingebornen nur erbitterten ohne sie unschädlich zu machen, und, wie es scheint, nach jedem solchen Ueberlauf die Trup- pen wieder wegzog, so blieb der Zustand in der Landschaft jen- seit des Po im Wesentlichen wie er war. — Auf der entgegenge- setzten Grenze in Thrakien scheint man sich gar nicht um die Nachbarn bekümmert zu haben; kaum dass im J. 651 ein Kampf mit den Thrakern, im J. 657 ein anderer mit den Maedern in den Grenzgebirgen zwischen Makedonien und Thrakien erwähnt wird. — Ernstlichere Kämpfe fanden statt im illyrischen Land, wo über die unruhigen Dalmater von den Nachbarn und den Schiffern auf der adriatischen See beständig Beschwerde geführt ward und an der völlig offenen Nordgrenze Makedoniens, welche nach dem bezeichnenden Ausdruck eines Römers so weit ging als die römischen Schwerter und Speere reichten, die Kämpfe mit den Nachbarn niemals ruhten. Im J. 619 ward ein Zug ge- macht gegen die Ardyaeer oder Vardaeer und die Pleraeer oder Paralier, eine dalmatische Völkerschaft in dem Littoral nördlich der Narentamündung, die nicht aufhörte auf dem Meer und an der gegenüberliegenden Küste Unfug zu treiben; auf Geheiss der Römer siedelten sie von der Küste weg im Binnenland, der heu- tigen Herzegowina sich an und begannen den Acker zu bauen, verkümmerten aber in der rauhen Gegend bei dem ungewohnten Beruf. Gleichzeitig ward von Makedonien aus ein Angriff gegen die Skordisker gerichtet, die vermuthlich mit den angegriffenen Küstenbewohnern gemeinschaftliche Sache machten. Bald darauf (625) demüthigte der Consul Tuditanus in Verbindung mit dem tüchtigen Decimus Brutus, dem Bezwinger Galiciens, die Japyden und trug, nachdem er anfänglich eine Niederlage erlitten, schliess- lich die römischen Waffen tief nach Dalmatien hinein bis an den Kerkafluss, 25 deutsche Meilen abwärts von Aquileia; die Japyden erscheinen fortan als eine befriedete und mit Rom in Freund- schaft lebende Nation. Dennoch erhoben zehn Jahre später (635) die Dalmater sich aufs Neue, abermals in Gemeinschaft mit den Skordiskern; während der Consul Lucius Cotta gegen die Bewohner des Binnenlandes kämpfte und wie es scheint bis Segestica vordrang, zog gegen die Dalmater dessen College, der ältere Bruder des Besiegers von Numidien, Lucius Metellus, seit- DIE VÖLKER DES NORDENS. dem der Dalmatiker genannt, überwand sie und überwinterte in Salonae (Spalatro), welche Stadt fortan als der Hauptwaffenplatz der Römer in dieser Gegend erscheint. Es ist nicht unwahr- scheinlich, dass in diese Zeit auch die Anlage der gabinischen Chaussee fällt, die von Salonae in östlicher Richtung nach An- detrium (Clissa) und von da weiter landeinwärts geführt war. Einen mehr offensiven Charakter trug die Expedition des Con- suls des J. 639 Marcus Aemilius Scaurus gegen die Taurisker Galli Karni heissen sie in den Triumphalfasten, Ligures Taurisci (denn so ist statt des überlieferten Ligures et Caurisci zu schreiben) bei Victor. ; er überstieg, der erste unter den Römern, die Kette der Ostalpen an ihrer niedrigsten Senkung zwischen Triest und Laibach und schloss mit den Tauriskern Gastfreundschaft. wodurch zugleich dafür gesorgt war, dass der nicht unwichtige Handelsverkehr ungestört blieb und dass die Römer nicht, wie es durch eine förmliche Unterwerfung geschehen wäre, in die Völkerbewegun- gen nordwärts der Alpen mit hineingezogen wurden. Die um dieselbe Zeit von Makedonien aus gegen die Donau zu gerichteten Angriffe ergaben anfangs ein sehr ungünstiges Resultat: der Consul des J. 640 Gaius Porcius Cato ward in den serbischen Gebirgen von den Skordiskern überfallen und sein Heer voll- ständig aufgerieben, während er selbst mit Wenigen schimpflich entfloh; mühsam schirmte der Praetor Marcus Didius die römi- sche Grenze. Glücklicher fochten seine Nachfolger, Gaius Metel- lus Caprarius (641. 642), Marcus Drusus (642. 643), der erste römische Feldherr, der die Donau erreichte, und Marcus Minu- cius (644), der die Waffen längs der Morawa Da Velleius und Eutrop als die von Minucius besiegte Völkerschaft die Skordisker nennen, so kann es nur ein Fehler von Florus sein, dass er statt des Margos (Morawa) den Hebros (die Maritza) nennt. trug und die Skordisker so nachdrücklich schlug, dass sie seitdem zur Unbe- deutendheit herabsinken und an ihrer Stelle ein anderer Stamm, die Dardaner (in Serbien) in dem Gebiet zwischen der Nord- grenze Makedoniens und der Donau die erste Rolle zu spielen beginnt. Indess diese Siege hatten eine Folge, welche die Sieger nicht ahnten. Schon seit längerer Zeit irrte ein ‚unstetes Volk‘ an dem nördlichen Saum der zu beiden Seiten der Donau von den Kel- ten eingenommenen Landschaft. Sie nannten sich die Kimbrer, das heisst die Chempho, die Kämpen oder, wie ihre Feinde über- setzten, die Räuber, welche Benennung indess allem Anschein 11* VIERTES BUCH. KAPITEL V. nach schon vor ihrem Auszug zum Volksnamen geworden war. Sie kamen aus dem Norden und stiessen unter den Kelten zuerst, so weit bekannt, auf die Boier, wahrscheinlich in Böhmen. Genaueres über die Ursache und die Richtung ihrer Heerfahrt haben die Zeitgenossen aufzuzeichnen versäumt Denn der Bericht, dass an den Küsten der Nordsee durch Sturmflu- then grosse Landschaften weggerissen und dadurch die massenhafte Aus- wanderung der Kimbrer veranlasst worden sei (Strabon 7, 293), erscheint zwar uns nicht, wie den griechischen Forschern, mährchenhaft; allein ob er auf Sage oder Ueberlieferung sich gründet, ist nicht zu entscheiden. und kann auch durch keine Muthmassung ergänzt werden, da die derzeitigen Zustände nördlich von Böhmen und dem Main und östlich vom unteren Rheine unseren Blicken sich vollständig entziehen. Da- gegen dafür, dass die Kimbrer und nicht minder der gleichartige ihnen später sich anschliessende Schwarm der Teutonen ihrem Kerne nach nicht der keltischen Nation angehören, der die Rö- mer sie anfänglich zurechneten, sondern der deutschen, sprechen die bestimmtesten Thatsachen: das Erscheinen zweier kleiner gleichnamiger Stämme, vielleicht in den Ursitzen zurückgebliebe- ner Reste, der Kimbrer im heutigen Dänemark, der Teutonen im nordöstlichen Deutschland in der Nähe der Ostsee, wo schon Alexander des Grossen Zeitgenosse Pytheas bei Gelegenheit des Bernsteinhandels der Teutonen gedenkt; die Verzeichnung der Kimbern und Teutonen in der germanischen Völkertafel unter den Ingaevonen neben den Chaukern; das Urtheil Caesars, der zuerst die Römer den Unterschied der Deutschen und der Kelten kennen lehrte und die Kimbrer, deren er selbst noch manchen gesehen haben muss, den Deutschen beizählte; endlich die Völkernamen selbst und die Angaben über ihre Körperbildung und ihr sonstiges Wesen, die zwar auf die Nordländer überhaupt, aber doch vorwie- gend auf die Deutschen passen. Andererseits ist es begreiflich, dass ein solcher Schwarm, nachdem er vielleicht Jahrzehnte auf der Wanderschaft sich befunden und ohne Zweifel jeden Waffenbruder, der sich anschloss, willkommen geheissen hatte, auf seinen Zügen an und in dem Keltenland eine Menge keltischer Elemente in sich aufgenommen hatte; so dass es nicht befremdet, wenn Män- ner keltischen Namens an der Spitze stehen oder wenn die Rö- mer sich keltisch redender Spione bedienen um bei ihnen zu kundschaften. Es war ein wunderbarer Zug, dessen gleichen die Römer noch nicht gesehen hatten; nicht eine Heerfahrt reisiger Mannschaft, sondern ein wanderndes Volk, das mit Weib und DIE VÖLKER DES NORDENS. Kind, mit Habe und Gut auszog eine neue Heimath sich zu su- chen. Der Karren, der überall bei den noch nicht völlig sesshaft gewordenen Völkern des Nordens eine andere Bedeutung hatte als bei den Hellenen und den Italikern und namentlich auch von den Kelten durchgängig ins Lager mitgeführt ward, war hier gleichsam das Haus, wo unter dem übergespannten Lederdach neben dem Geräth Platz sich fand für die Frau und die Kinder und selbst für den Haushund. Die Südländer sahen mit Verwun- derung diese hohen schlanken Gestalten mit den tiefblonden Locken und den hellblauen Augen, die derben stattlichen Frauen, die den Männern an Grösse und Stärke wenig nachgaben, die Kinder mit dem Greisenhaar, wie die Italiener verwundernd die flachsköpfigen Jungen des Nordlandes bezeichneten. Das Kriegs- wesen war wesentlich das der Kelten dieser Zeit, die nicht mehr wie einst die italischen barhäuptig und bloss mit Schwert und Dolch fochten, sondern mit kupfernen oft reich geschmückten Helmen und mit einer eigenthümlichen Wurfwaffe, der Materis; daneben war das grosse Schwert geblieben und der lange schmale Schild, neben dem man auch wohl noch einen Panzer trug. An Reiterei fehlte es nicht; doch waren die Römer in dieser Waffe ihnen überlegen. Die Schlachtordnung war wie früher eine rohe angeblich eben so viel Glieder tief wie breit gestellte Phalanx, deren erstes Glied in gefährlichen Gefechten nicht selten die me- tallenen Leibgürtel mit Stricken unter einander verknüpfte. Die Sitten waren rauh. Das Fleisch ward häufig roh verschlungen. Heerkönig war der tapferste und wo möglich der längste Mann. Nicht selten ward, nach Art der Kelten und überhaupt der Bar- baren, Tag und Ort des Kampfes vorher mit dem Feinde ausge- macht, auch wohl vor dem Beginn der Schlacht ein einzelner Gegner zum Zweikampf herausgefordert. Die Einleitung zum Kampf machten Verhöhnungen des Feindes durch unschickliche Geberden und ein entsetzliches Gelärm, indem die Männer ihr Schlachtgebrüll erhoben und die Frauen und Kinder durch Auf- pauken auf die ledernen Wagendeckel nachhalfen. Der Kimbre focht tapfer — galt ihm doch der Tod auf dem Bett der Ehre als der einzige, der des freien Mannes würdig war —, allein nach dem Siege hielt er sich schadlos durch die wildeste Bestialität: das Geräth ward zerschlagen, die Pferde getödtet, die Gefangenen aufgeknüpft oder nur aufbehalten um den Göttern geopfert zu werden. Es waren die Priesterinnen, greise Frauen in weissen linnenen Gewändern und unbeschuht, die wie Iphigeneia im Sky- thenland diese Opfer vollzogen und aus dem rinnenden Blut des VIERTES BUCH. KAPITEL V. geopferten Kriegsgefangenen oder Verbrechers die Zukunft wie- sen. Wie viel von diesen Sitten allgemeiner Brauch der Barba- ren, wie viel von den Kelten entlehnt, wie viel deutsches Eigen sei, wird sich nicht ausmachen lassen; nur die Weise nicht durch Priester, sondern durch Priesterinnen das Heer geleiten und lei- ten zu lassen, darf als unzweifelhaft deutsche Art angesprochen werden. So zogen die Kimbrer hinein in das unbekannte Land, ein ungeheures Knäuel mannigfaltigen Volkes, das um einen Kern deutscher Auswanderer von der Ostsee sich zusammengeballt hatte, nicht unvergleichbar den Emigrantenmassen, die in unsern Zeiten ähnlich belastet und ähnlich gemischt und nicht viel minder ins Blaue hinein übers Meer fahren; ihre schwerfällige Wagen- burg mit der Gewandtheit, die ein langes Wanderleben giebt, hin- überführend über Ströme und Gebirge, gefährlich den civilisirte- ren Nationen wie die Meereswoge und die Windsbraut, aber wie diese launisch und unberechenbar, bald rasch vordringend, bald plötzlich stockend oder seitwärts und rückwärts sich wendend. Wie ein Blitz kamen und trafen sie; wie ein Blitz waren sie ver- schwunden, und es fand sich leider in der unlebendigen Zeit, in der sie erschienen, kein Beobachter, der es werth gehalten hätte das wunderbare Meteor genau festzustellen. Als man später an- fing die Kette zu ahnen, von welcher diese Heerfahrt, die erste deutsche, die den Kreis der antiken Civilisation berührte, ein Glied ist, war längst die Kunde bis auf oberflächliche Aufzeich- nungen verschollen. Dieses heimathlose Volk der Kimbrer, das bisher von den Kelten an der Donau, namentlich den Boiern verhindert worden war nach Süden vorzudringen, durchbrach in Folge der von den Römern gegen die Donaukelten gerichteten Angriffe die Schran- ken, sei es nun dass die letzteren sie zu Hülfe riefen gegen die vordringenden Legionen oder dass sie durch den Angriff der Rö- mer verhindert wurden ihre Nordgrenzen so wie bisher zu schir- men. Durch das Gebiet der Skordisker einrückend in das Tau- riskerland näherten sie im J. 641 sich den krainer Alpenpässen, zu deren Deckung der Consul Gnaeus Papirius Carbo auf den Hö- hen unweit Aquileia sich aufstellte. Hier hatten siebzig Jahre zu- vor keltische Stämme sich diesseit der Alpen anzusiedeln ver- sucht, aber auf Geheiss der Römer den schon occupirten Boden ohne Widerstand geräumt (I, 486); auch jetzt erwies die Furcht der transalpinischen Völker vor dem römischen Namen sich mäch- tig. Die Kimbrer griffen nicht an; ja da Carbo sie das Gebiet der Gastfreunde Roms, der Taurisker, räumen hiess, wozu der Ver- DIE VÖLKER DES NORDENS. trag mit diesen ihn keineswegs verpflichtete, fügten sie sich und folgten den Führern, die ihnen Carbo gegeben hatte, um sie über die Grenze zu geleiten. Allein diese Führer waren vielmehr an- gewiesen die Kimbrer in einen Hinterhalt zu locken, wo der Con- sul ihrer wartete. So kam es zum Kampf unweit Noreia im heu- tigen Kärnthen, in dem die Verrathenen über den Verräther sieg- ten und ihm beträchtlichen Verlust beibrachten; nur ein Unwetter, das die Kämpfenden trennte, verhinderte die vollständige Ver- nichtung der römischen Armee. Die Kimbrer hätten sogleich ihren Angriff gegen Italien richten können; sie zogen es vor sich west- wärts zu wenden. Mehr durch Vertrag mit den Helvetiern und den Sequanern als durch Gewalt der Waffen eröffneten sie sich den Weg auf das linke Rheinufer und über den Jura und bedrohten hier einige Jahre nach Carbos Niederlage abermals in nächster Nähe das römische Gebiet. Die Rheingränze und das zunächst gefähr- dete Gebiet der Allobrogen zu decken erschien 645 im südlichen Gallien ein römisches Heer unter Marcus Junius Silanus. Die Kim- brer baten ihnen Land anzuweisen, wo sie friedlich sich nieder- lassen könnten: eine Bitte, die sich allerdings nicht gewähren liess. Der Consul griff statt aller Antwort sie an; er ward vollständig geschlagen und das römische Lager erobert. Die Zahl der Gefal- lenen war so gross, dass der Senat sich veranlasst fand wie nach der cannensischen Schlacht die Trauerzeit zu beschränken; zu- gleich bewirkte er, da die Aushebung auf grosse Schwierigkei- ten stiess, die Aufhebung der vermuthlich von Gaius Gracchus herrührenden Gesetze, die die Verpflichtung zum Kriegsdienst der Zeit nach eingeschränkt hatten (S. 101). Indess die Kim- brer, statt ihren Sieg gegen die Römer zu verfolgen, sandten eine Botschaft an den Senat nach Rom, die dort die Bitte um Anweisung von Land wiederholen sollte, und beschäftigten sich inzwischen, wie es scheint, mit der Unterwerfung der umliegen- den keltischen Cantone. So hatte die römische Provinz und die neue römische Armee vor den Deutschen für den Augenblick Ruhe; dagegen stand ihnen ein neuer Feind im westlichen Kel- tenlande auf. Die Helvetier, die in den steten Kämpfen mit ihren nordöstlichen Nachbarn viel auszustehen hatten, fühlten durch das Beispiel der Kimbrer sich gereizt gleich ihnen im westlichen Gallien sich ruhigere und fruchtbarere Sitze zu suchen und hat- ten vielleicht schon bei dem Durchzug desselben sich dazu mit ihnen verbündet; jetzt überschritten unter Divicos Führung die Mannschaften der Toygener (unbekannter Lage) und der Ti- VIERTES BUCH. KAPITEL V. goriner (am See von Murten) den Jura Die gewöhnliche Annahme, dass die Toygener und Tigoriner mit den Kimbrern zugleich in Gallien eingerückt seien, lässt sich auf Strabon 7, 293 nicht stützen und stimmt wenig zu dem gesonderten Auftreten der Helvetier. Die Ueberlieferung über diesen Krieg ist übrigens in einer Weise trümmerhaft, dass eine zusammenhängende Geschichtserzählung, völlig wie bei den samnitischen Kriegen, nur Anspruch machen kann auf ungefähre Richtigkeit. , und gelangten bis in das Gebiet der Nitiobrogen (um Agen an der Garonne). Hier stiessen sie auf das römische Heer unter dem Consul Lucius Cassius Lon- ginus. Es gelang den Helvetiern dasselbe in einen Hinterhalt zu locken, wobei der Feldherr selber und sein Legat, der Consular Gaius Piso, mit dem grössten Theil der Soldaten ihren Tod fan- den; der interimistische Oberbefehlshaber Gaius Popillius der Mannschaft, die sich in das Lager gerettet hatte, capitulirte auf Abzug unter dem Joch gegen Auslieferung der Hälfte der Habe, die die Soldaten mit sich führten, und Stellung von Geisseln (647). So bedenklich standen die Dinge für die Römer, dass eine der wichtigsten Städte in ihrer eigenen Provinz, Tolosa sich gegen sie erhob und die römische Besatzung in Fesseln legte. — Indess da die Kimbrer fortfuhren sich anderswo zu thun zu machen und auch die Helvetier vorläufig die römische Provinz nicht weiter be- lästigten, hatte der neue römische Oberfeldherr Quintus Servilius Caepio volle Zeit, sich der Stadt Tolosa durch Verrath zu bemäch- tigen und die in dem alten und berühmten Heiligthum des kelti- schen Apollon aufgehäuften ungeheuren Schätze mit Musse zu lee- ren — ein erwünschter Gewinn für die bedrängte Staatskasse, nur dass leider auf dem Transport der Gold- und Silberfässer von Tolosa nach Massalia die Bedeckung von Räubern überfallen und das Gold geraubt ward; wie es hiess, waren die Anstifter die- ses Ueberfalles der Consul selbst und sein Stab (648). Inzwischen beschränkte man sich gegen den Hauptfeind auf die strengste De- fensive und hütete mit drei starken Heeren die römische Provinz, bis es den Kimbrern gefallen würde den Angriff zu wiederholen. Sie kamen wieder im J. 649 unter ihrem König Boiorix, diesmal ernst- lich denkend an einen Einfall in Italien. Gegen sie befehligte am rechten Rhoneufer der Proconsul Caepio, am linken der Consul Gnaeus Mallius Maximus und unter ihm an der Spitze eines ab- gesonderten Corps sein Legat, der Consular Marcus Aurelius Scau- rus. Der erste Angriff traf diesen: er ward völlig geschlagen und selbst gefangen in das feindliche Hauptquartier gebracht, wo der kimbrische König, erzürnt über die stolze Warnung des gefan- DIE VÖLKER DES NORDENS. genen Römers sich nicht nach Italien mit seinem Heer zu wagen, ihn niederstiess. Maximus befahl darauf seinem Collegen sein Heer über die Rhone zu führen; widerwillig sich fügend erschien dieser endlich bei Arausio (Orange) am linken Ufer des Flusses wo die ganze vereinigte römische Streitmacht dem Kimbrerheer gegenüber sich aufstellte und ihm durch ihre ansehnliche Zahl so imponirt haben soll, dass die Kimbrer anfingen zu unterhan- deln. Allein die beiden Führer lebten im heftigsten Zerwürfniss. Maximus, ein geringer und unfähiger Mann, war als Consul sei- nem stolzeren und besser gebornen, aber nicht besser gearteten proconsularischen Collegen Caepio von Rechtswegen übergeordnet; allein dieser weigerte sich ein gemeinschaftliches Lager zu beziehen und gemeinschaftlich die Operationen zu berathen und behauptete nach wie vor sein selbständiges Commando. Eine persönliche Zu- sammenkunft der Feldherren, die die Offiziere erzwangen, erwei- terte nur den Riss. Als Caepio sodann den Maximus mit den Bo- ten der Kimbrer verhandeln sah, meinte er diesen im Begriff die Ehre ihrer Unterwerfung allein zu gewinnen und warf mit seinem Heertheil allein schleunigst sich auf den Feind. Er ward völlig vernichtet, so dass auch sein Lager dem Feinde in die Hände fiel (6. Oct. 649). Sein Untergang zog sodann die nicht minder voll- ständige Niederlage der zweiten römischen Armee nach sich. Es sollen 80000 römische Soldaten und halb so viel von dem unge- heuren und unbehülflichen Tross gefallen, nur zehn Mann ent- kommen sein — so viel ist gewiss, dass es nur wenigen von den beiden Heeren gelang sich zu retten, da die römischen Heere mit dem Fluss im Rücken gefochten hatten. Es war eine Niederlage, die materiell und moralisch den Tag von Cannae weit überbot. Durch Italien ging ein furchtbares Entsetzen, wie man es nicht gekannt hatte seit den hannibalischen Zeiten. Man war es schon so gewohnt jeden Krieg mit Unfällen zu eröffnen, dass die Nie- derlagen des Carbo, des Silanus, des Longinus ohne nachhalti- gen Eindruck vorübergegangen waren; die Unüberwindlichkeit der römischen Waffen stand so unerschütterlich fest, dass es überflüssig schien die ziemlich zahlreichen Ausnahmen zu beach- ten. Die Schlacht von Arausio aber, die erschreckende Nähe, in der das siegreiche Kimbrerheer gegen die unvertheidigten Alpen- pässe stand, die sowohl in der römischen Landschaft jenseit der Alpen als auch bei den Lusitanern aufs neue und verstärkt aus- brechende Insurrection, der wehrlose Zustand Italiens rüttelten furchtbar auf aus diesen Träumen und man gedachte wieder der nie ganz vergessenen Keltenstürme des vierten Jahrhunderts, des VIERTES BUCH. KAPITEL V. Tags an der Allia und des Brandes von Rom. In Italien bemäch- tigte der Gallierschreck mit der ganzen Gewalt zugleich ältester Erinnerung und frischer Angst sich der Gemüther; im ganzen Occident schien man es inne zu werden, dass die Römerherr- schaft anfange zu wanken. Es ist nicht zu sagen, was hätte kom- men mögen, wenn die Kimbrer sogleich nach ihrem Doppelsieg durch die Alpenpforten in Italien eingerückt wären. Indess sie überschwemmten zunächst das Gebiet der Arverner, die mühsam in ihren Festungen der Feinde sich erwehrten, und zogen von da, der Belagerungen müde, weiter westlich gegen die Pyrenäen. Wenn der erstarrte Organismus der römischen Politie noch aus sich selber zu einer heilsamen Krise gelangen konnte, so musste sie jetzt eintreten, wo durch einen der wunderbaren Glücksfälle, an denen die Geschichte Roms so reich ist, die Ge- fahr nahe genug drohte um alle Energie und allen Patriotismus in der Bürgerschaft in Bewegung zu bringen und doch nicht so plötzlich hereinbrach, dass diesen Kräften kein Raum geblieben wäre sich zu entwickeln. Allein es wiederholten sich nur eben dieselben Erscheinungen, die vier Jahre zuvor nach den africani- schen Niederlagen eingetreten waren. In der That waren die africanischen und die gallischen Unfälle wesentlich gleicher Art. Es mag sein, dass zunächst jene mehr der Oligarchie im Ganzen, diese mehr einzelnen Beamten zur Last fielen; allein die öffent- liche Meinung erkannte mit Recht in beiden vor allen Dingen den Bankerott der Regierung, welcher in fortschreitender Entwicke- lung zuerst die Ehre des Staats und jetzt bereits dessen Existenz in Frage stellte. Man täuschte sich damals so wenig wie jetzt über den wahren Sitz des Uebels, allein jetzt so wenig wie da- mals brachte man es auch nur zu einem Versuch an der rechten Stelle zu bessern. Man sah es wohl, dass das System die Schuld trug; aber man blieb auch diesmal dabei stehen einzelne Perso- nen zur Verantwortung zu ziehen — nur entlud freilich über den Häuptern der Oligarchie dies zweite Gewitter sich mit um so viel schwereren Schlägen, als die Katastrophe von 649 die von 645 an Umfang und Gefährlichkeit übertraf. Zugleich zeigte das Publi- cum abermals seinen sicheren Instinct, dass es gegen die Oligarchie kein Mittel gebe als die Tyrannis, in dem bereitwilligen Eingehen auf jeden Versuch namhafter Offiziere der Regierung die Hand zu zwingen und unter dieser oder jener Form das oligarchische Re- giment durch eine Dictatur zu stürzen. — Zunächst war es Quintus Caepio, gegen den die Angriffe sich richteten; mit Recht, insofern die Niederlage von Arausio wesentlich durch seine Unbotmässig- DIE VÖLKER DES NORDENS. keit herbeigeführt war, auch abgesehen von der wahrscheinlich gegründeten, aber nicht erwiesenen Unterschlagung der tolosani- schen Beute; indess trug zu der Wuth, die die Opposition gegen ihn entwickelte, wesentlich auch das bei, dass er als Consul einen Versuch gewagt hatte den Capitalisten die Geschwornenstellen zu entreissen (S. 123). Um seinetwillen ward der alte ehrwürdige Grundsatz: auch im schlechtesten Gefäss die Heiligkeit des Amtes zu ehren, gebrochen und, während gegen den Urheber des can- nensischen Unglückstages selbst der Tadel in die stille Brust ver- schlossen worden war, der Urheber der Niederlage von Arausio auf Antrag des Volkstribuns Gaius Norbanus durch Volksbeschluss verfassungswidrig des Proconsulats entsetzt (650). Aber dies genügte keineswegs. Trotz der factischen Abschaffung der Un- tersuchungshaft und der Todesstrafe für politische Vergehen ward Caepio festgenommen und der Hochverrathsprozess gegen ihn eingeleitet in der ausgesprochenen Absicht das unvermeid- liche Todesurtheil vollstrecken zu lassen. Die Regierungspartei widersetzte sich auf das Heftigste diesem Beginnen und versuchte durch tribunicische Intercession dasselbe auf verfassungsmässige Weise zu beseitigen; allein die einsprechenden Tribune wurden mit Gewalt aus der Versammlung verjagt und bei dem heftigen Auflauf die ersten Männer des Senats von Steinwürfen getroffen. Mit Mühe gelang es einem mit Caepio befreundeten Volkstribun durch Aufopferung seiner eigenen bürgerlichen Existenz dem An- geklagten wenigstens das Leben zu retten; man konnte es nicht wehren, dass die Volksversammlung, zum ersten Mal seit der Ver- bannung der Tarquinier, das Vermögen des ausgetretenen Man- nes einzog und seine Rückkehr bei schwerster Strafe verpönte. Wegen der in verdächtiger Weise verschwundenen tolosanischen Kriegsbeute ward eine Specialcommission niedergesetzt; der Pro- zesskrieg ging im J. 650 Die gewöhnliche sehr unüberlegte Annahme, dass die Anklage gegen Caepio im J. 659, zehn Jahre nach der Schlacht von Arausio, stattgefunden habe, beruht einzig auf Ciceros Angabe, dass Crassus als Consul, also 659 für Caepio sprach. Allein er sprach damals für ihn nicht als sein Verthei- diger, sondern bei Gelegenheit des Prozesses gegen Norbanus, welcher wegen seines Auftretens gegen Caepio allerdings im J. 659 zur Verantwor- tung gezogen ward. seinen Gang eben wie fünf Jahre zu- vor. — Ernster als diese Massregeln der Rache war die Frage, wie der gefährliche Krieg jenseit der Alpen ferner geführt und zunächst wem darin die Oberfeldherrnschaft übertragen werden sollte. Bei unbefangener Behandlung war es nicht schwer eine VIERTES BUCH. KAPITEL V. passende Wahl zu treffen. Rom war zwar in Vergleich mit frü- heren Zeiten an militärischen Notabilitäten nicht reich; allein es hatten doch Quintus Maximus in Gallien; Marcus Aemilius Scau- rus und Marcus Minucius in den Donauländern, Quintus Metel- lus, Publius Rutilius Rufus, Gaius Marius in Africa mit Auszeich- nung commandirt; und es handelte sich ja nicht darum einen Pyrrhus oder Hannibal zu schlagen, sondern den Barbaren des Nordens gegenüber die oft erprobte Ueberlegenheit römischer Waffen und römischer Taktik wieder in ihr Recht einzusetzen, wozu es keines Helden bedurfte, sondern nur eines strengen und tüchtigen Kriegsmanns. Allein es war eben eine Zeit, in der alles eher möglich war als die unbefangene Erledigung einer Verwal- tungsfrage. Schon der africanische Krieg hatte gezeigt, dass die Regierung in der öffentlichen Meinung so vollständig bankerot war, dass ihre tüchtigsten Feldherren in der vollen Siegeslauf- bahn weichen mussten, so wie es einem namhaften Offizier einfiel sie vor dem Volk herunterzumachen und als Candidat der Oppo- sition von dieser sich an die Spitze der Geschäfte stellen zu lassen. Es war kein Wunder, dass was nach den Siegen des Metellus ge- schehen war, gesteigert sich wiederholte nach den Niederlagen des Gnaeus Mallius und Quintus Caepio. Abermals trat Gaius Marius trotz der Gesetze, die demselben Mann das Consulat mehr als einmal zu bekleiden untersagten, auf als Bewerber um das höchste Staatsamt und nicht bloss ward er, während er noch in Africa an der Spitze des dortigen Heeres stand, zum Consul er- nannt und ihm der Oberbefehl in dem gallischen Krieg überge- ben, sondern es ward ihm auch fünf Jahre hinter einander (650 -654) wieder und wieder das Consulat übertragen in einer Weise, die ein berechneter Hohn schien gegen den eben diesem Mann gegenüber in seiner ganzen Thorheit und Kurzsichtigkeit bewährten exclusiven Geist der Nobilität, aber freilich auch in den Annalen der Republik unerhört und in der That mit dem Geiste der freien Verfassung Roms schlechterdings unverträglich war. Namentlich in dem römischen Militärwesen, dessen im afri- canischen Krieg begonnene Umgestaltung aus einer Bürgerwehr in eine Söldnerschaar Marius fortsetzte und vollendete während seines fünfjährigen durch die Noth der Zeit mehr noch als durch die Clauseln seiner Bestallung unumschränkten Obercommandos, sind die tiefen Spuren dieser inconstitutionellen Oberfeldherrn- schaft des ersten demokratischen Generals für alle Zeiten sicht- bar geblieben. Der neue Oberfeldherr Gaius Marius erschien im J. 650 jen- DIE VÖLKER DES NORDENS. seit der Alpen, gefolgt von einer Anzahl erprobter Offiziere, un- ter denen der kühne Fänger des Jugurtha Lucius Sulla bald sich abermals hervorthat, und von zahlreichen Schaaren italischer und bundesgenössischer Soldaten. Zunächst fand er den Feind, gegen den er geschickt war, nicht vor. Die wunderlichen Leute, die bei Arausio gesiegt hatten, waren inzwischen, nachdem sie die Landschaft westlich der Rhone ausgeraubt hatten, über die Pyrenäen gestiegen und schlugen sich eben in Spanien mit den tapfern Bewohnern der Nordküste und des Binnenlandes herum; es schien als wollten die Deutschen ihr Talent nicht zuzugreifen gleich bei ihrem ersten Auftreten in der Geschichte beweisen. So fand Marius volle Zeit einestheils die abgefallenen Tektosagen wieder zum Gehorsam zu bringen, die schwankende Treue der unterthänigen gallischen und ligurischen Gaue wieder zu befesti- gen und innerhalb wie ausserhalb der römischen Provinz von den gleich den Römern durch die Kimbrer gefährdeten Bunds- genossen, wie zum Beispiel von den Massalioten, den Allobrogen, den Sequanern, Beistand und Zuzug zu erlangen; andrerseits durch strenge Mannszucht und unparteiische Gerechtigkeit gegen Vornehme und Geringe das ihm anvertraute Heer zu disciplini- ren und durch Märsche und ausgedehnte Schanzarbeiten — na- mentlich die Anlegung eines später den Massalioten überwiese- nen Rhonekanals zur leichten Herbeischaffung der von Italien dem Heer nachgesandten Transporte — die Soldaten für die ernstere Kriegsarbeit tüchtig zu machen. Auch er verhielt sich in strenger Defensive und überschritt nicht die Grenzen der römi- schen Provinz. Endlich, es scheint im Laufe des J. 651, fluthete der Kimbrenstrom wieder zurück über die Pyrenäen, nachdem er jenseit derselben an dem tapfern Widerstand der spanischen Völkerschaften, namentlich der Keltiberer sich gebrochen hatte. Diesmal scheint der Zug am atlantischen Ocean hinauf gegangen zu sein, wo alles den schrecklichen Männern sich unterwarf von den Pyrenäen bis zur Seine. Erst hier, an der Landesgrenze der tapfern Eidgenossenschaft der Belgen, trafen sie auf ernstlichen Widerstand; allein eben auch hier, während sie im Gebiet der Vellocasser (bei Rouen) standen, kam ihnen ansehnlicher Zuzug. Nicht bloss drei Quartiere der Helvetier, darunter die Tigoriner und Toygener, welche früher an der Garonne mit den Römern gefochten hatten, gesellten, wie es scheint um diese Zeit, sich zu den Kimbrern, sondern es stiessen auch zu ihnen die stammver- wandten Teutonen unter ihrem König Teutobod, welche durch uns nicht überlieferte Fügungen aus ihrer Heimath an der Ost- VIERTES BUCH. KAPITEL V. see an die Seine verschlagen waren Diese Darstellung beruht im Wesentlichen auf dem verhältnissmässig zuverlässigsten livianischen Bericht in der Epitome (wo zu lesen ist: re- versi in Galliam in V ellocassis se Teutonis coniunxerunt ) und bei Obse- quens, mit Beseitigung der geringeren Zeugnisse, die die Teutonen schon früher, zum Theil schon, wie Appian Celt. 13, in der Schlacht von Noreia, neben den Kimbrern auftreten lassen. Damit sind verbunden die Notizen bei Caesar b. G. 1, 33. 2, 4. 29, da mit dem Zug der Kimbrer in die römi- sche Provinz und nach Italien nur die Expedition von 652 gemeint sein kann. . Aber auch die vereinigten Schaaren vermochten den tapfern Widerstand der Belgen nicht zu überwältigen. Die Führer entschlossen sich daher mit der also angeschwollenen Menge den schon mehrmals berathenen Zug nach Italien nun allen Ernstes anzutreten. Um nicht mit dem bisher zusammengeraubten Gut sich zu schleppen, wurde dasselbe hier zurückgelassen unter dem Schutz einer Abtheilung von 6000 Mann, aus denen später nach mancherlei Irrfahrten die Völker- schaft der Aduatuker an der Sambre erwachsen ist. Indess, sei es wegen der schwierigen Verpflegung auf den Alpenstrassen, sei es aus andern Gründen, die Massen lösten sich wieder auf in zwei Heerhaufen, von denen der eine, die Kimbrer und die Tigo- riner, über den Rhein zurück und durch die schon im J. 641 erkundeten Pässe der Ostalpen, der andere, die neuangelangten Teutonen, die Toygener und die schon in der Schlacht von Arausio bewährte kimbrische Kernschaar der Ambronen, durch das römische Gallien und die Westpässe nach Italien eindringen sollte. Diese zweite Abtheilung war es, die im Sommer 652 abermals ungehindert die Rhone überschritt und am linken Ufer derselben mit den Römern den Kampf nach fast dreijähriger Pause wieder aufnahm. Marius erwartete sie in einem wohlge- wählten und wohlverproviantirten Lager am Einfluss der Isere in die Rhone, in welcher Stellung er die beiden einzigen damals gangbaren Heerstrassen nach Italien, die über den kleinen Bern- hard und die an der Küste, zugleich den Barbaren verlegte. Die Teutonen griffen das Lager an, das ihnen den Weg sperrte; drei Tage nach einander tobte der Sturm der Barbaren um die römi- schen Verschanzungen, aber der wilde Muth scheiterte an der Ueberlegenheit der Römer im Festungskrieg und an der Beson- nenheit des Feldherrn. Nach hartem Verlust entschlossen sich die dreisten Gesellen den Sturm aufzugeben und am Lager vor- bei fürbass nach Italien zu marschiren. Sechs Tage hinter ein- ander zogen sie daran vorüber, ein Beweis mehr noch für die Schwerfälligkeit ihres Trosses als für ihre ungeheure Zahl. Der DIE VÖLKER DES NORDENS. Feldherr liess es geschehen ohne sie anzugreifen; dass er den höhnischen Zuruf der Feinde, ob die Römer nicht Aufträge hät- ten an ihre Frauen daheim, sich nicht irren liess, ist begreiflich, aber dass er dies verwegene Vorbeidefiliren der feindlichen Co- lonnen vor der concentrirten römischen Masse nicht benutzte um anzugreifen, zeigt, wie wenig er seinen ungeübten Soldaten ver- traute. Auch er brach sein Lager ab und folgte dem Feinde auf dem Fuss, in strenger Ordnung und Nacht für Nacht sich sorgfältig verschanzend. Die Teutonen, die der Küstenstrasse zustrebten, gelangten längs der Rhone hinabmarschirend bis in die Gegend von Aquae Sextiae, gefolgt von den Römern. Beim Wasserschö- pfen stiessen hier die leichten ligurischen Truppen der Römer mit der keltischen Nachhut, den Ambronen zusammen; das Ge- fecht ward bald allgemein; nach heftigem Kampf siegten die Rö- mer und verfolgten den weichenden Feind bis an die Wagenburg. Dieser erste glückliche Zusammenstoss erhöhte dem Feldherrn wie den Soldaten den Muth; am dritten Tage nach demselben ord- nete Marius auf dem Hügel, dessen Spitze das römische Lager trug, seine Reihen zur entscheidenen Schlacht. Die Teutonen, längst ungeduldig mit ihren Gegnern sich zu messen, stürmten sofort den Hügel hinauf und begannen das Gefecht. Es war ernst und langwierig; bis zum Mittag standen die Deutschen wie die Mauern; allein die ungewohnte Gluth der provencalischen Sonne erschlaffte ihre Sehnen und ein blinder Lärm in ihrem Rücken, wo ein Haufen römischer Trossbuben aus einem waldi- gen Versteck mit gewaltigem Geschrei hervorrannte, entschied vollends die Auflösung der schwankenden Reihen. Der ganze Schwarm ward gesprengt und wie begreiflich in dem fremden Lande entweder getödtet oder gefangen; unter den Gefangenen war König Teutobod, unter den Todten eine Menge Frauen, welche, nicht unbekannt mit der Behandlung, die ihnen als Scla- vinnen bevorstand, theils auf ihren Karren in verzweifelter Gegen- wehr sich hatten niedermachen lassen, theils in der Gefangenen- schaft, nachdem sie umsonst gebeten sie dem Dienst der Götter und der heiligen Jungfrauen der Vesta zu widmen, sich selber den Tod gegeben hatten (Sommer 652). So hatte Gallien Ruhe vor den Deutschen; und es war Zeit, denn schon standen deren Waffenbrü- der diesseits der Alpen. Mit den Helvetiern verbündet waren die Kimbrer ohne Schwierigkeit von der Seine an den Rhein gelangt, hatten die Alpenkette auf dem Brennerpass überschritten und wa- ren von da durch die Eisack- und Etschthäler hinabgestiegen in die italische Ebene. Hier sollte der Consul Quintus Lutatius Catulus VIERTES BUCH. KAPITEL V. die Pässe bewachen; allein der Gegend nicht völlig kundig und fürchtend umgangen zu werden hatte er sich nicht getraut in die Alpen selbst vorzurücken, sondern unterhalb Trient am linken Ufer der Etsch sich aufgestellt und für alle Fälle den Rückzug auf das rechte durch Anlegung einer Brücke sich gesichert. Allein als nun die Kimbrer in dichten Schaaren aus den Bergen hervordrangen, ergriff ein panischer Schreck das römische Heer und Legionare und Reiter liefen davon, diese gerades Wegs nach der Hauptstadt, jene auf die nächste Anhöhe, die Sicherheit zu gewähren schien. Mit Mühe gelang es Catulus den grössten Theil seines Heeres durch eine Kriegslist wieder an den Fluss und über die Brücke zu bringen, gegen welche die den oberen Lauf der Etsch beherrschenden Feinde schon Bäume und Balken hinabtrei- ben liessen, um sie zu zerstören und damit dem Heer den Rück- zug abzuschneiden. Eine Legion indess hatte der Feldherr auf dem andern Ufer zurücklassen müssen und bereits wollte der feige Tribun, der sie führte, capituliren, als der Rottenführer Gnaeus Petreius von Atina ihn niederstiess und mitten durch die Feinde auf das rechte Ufer der Etsch zu dem Hauptheer sich den Weg bahnte. So war das Heer und einigermassen selbst die Waffenehre gerettet; allein die Folgen der versäumten Besetzung der Pässe und des übereilten Rückzugs waren dennoch sehr em- pfindlich. Catulus musste auf das rechte Ufer des Po sich zu- rückziehen und die ganze Ebene zwischen dem Po und den Al- pen in der Gewalt der Kimbrer lassen, so dass man nur zur See noch mit Aquileia die Verbindung unterhielt. Dies geschah im Sommer 652, um dieselbe Zeit wo es zwischen den Teutonen und den Römern bei Aquae Sextiae zur Entscheidung kam. Hät- ten die Kimbrer ihren Angriff ununterbrochen fortgesetzt, so konnte Rom in eine sehr bedrängte Lage gerathen; indess ihrer Gewohnheit den Winter zu rasten blieben sie auch diesmal und um so mehr getreu, als das reiche Land, die ungewohnten Quar- tiere unter Dach und Fach, die warmen Bäder, die neuen und reichlichen Speisen und Getränke sie einluden vorläufig es sich wohl sein zu lassen. Dadurch gewannen die Römer Zeit ihnen mit vereinigten Kräften in Italien zu begegnen. Es war keine Zeit, was der demokratische General sonst wohl gethan haben würde, den unterbrochenen Eroberungsplan des Keltenlandes, wie Gaius Gracchus ihn mochte entworfen haben, jetzt wieder aufzunehmen; von dem Schlachtfeld von Aix wurde das sieg- reiche Heer an den Po geführt und nach kurzem Verweilen in der Hauptstadt, wo er den ihm angetragenen Triumph bis nach DIE VÖLKER DES NORDENS. völliger Ueberwindung der Barbaren zurückwies, traf auch Marius selbst bei den vereinigten Armeen ein. Im Frühjahr 653 über- schritten sie, 50000 Mann stark, unter dem Consul Marius und dem Proconsul Catulus wiederum den Po und zogen gegen die Kimbrer, welche ihrerseits flussaufwärts marschirt zu sein schei- nen um den mächtigen Strom an seiner Quelle zu überschreiten. Unterhalb Vercellae unweit der Mündung der Sesia in den Po Man hat nicht wohl gethan von der Ueberlieferung abweichend das Schlachtfeld nach Verona zu verlegen; wobei übersehen ward, dass zwi- schen den Gefechten an der Etsch und dem entscheidenden Treffen ein ganzer Winter und vielfache Truppenbewegungen liegen, und dass Catulus nach ausdrücklicher Angabe (Plut. Mar. 24) bis auf das rechte Po-Ufer zu- rückgewichen war. Auch die Angaben, dass am Po (Hier. chron. ), und dass da, wo Stilicho später die Geten schlug, d. h. bei Cherasco am Tanaro die Kimbrer geschlagen wurden, führen, obwohl beide ungenau, doch viel eher nach Vercellae als nach Verona. , eben da wo Hannibal seine erste Schlacht auf italischem Boden geschlagen hatte, trafen die beiden Heere auf einander. Die Kim- brer wünschten die Schlacht und sandten ihrer Landessitte ge- mäss zu den Römern Zeit und Ort dazu auszumachen; Marius will- fahrte ihnen und nannte den nächsten Tag — es war der 30. Juli 653 — und das raudische Feld, eine weite Ebene, auf der die überlegene römische Reiterei einen vortheilhaften Spielraum fand. Hier stiess man auf den Feind, erwartet und doch überraschend; denn in dem dichten Morgennebel fand sich die keltische Reiterei im Handgemenge mit der stärkeren römischen, ehe sie es ver- muthete, und ward von ihr zurückgeworfen auf das Fussvolk, das eben im Begriff war zum Kampfe sich zu ordnen. Mit geringen Opfern ward ein vollständiger Sieg erfochten und die Kimbrer vernichtet. Glücklich mochte heissen, wer den Tod in der Schlacht fand, wie die meisten, unter ihnen der tapfere König Boiorix; glücklicher mindestens als die, die nachher verzweifelnd Hand an sich selbst legten oder gar auf dem Sclavenmarkt in Rom den Herrn suchen mussten, der dem einzelnen Nordmannen die Drei- stigkeit vergalt des schönen Südens begehrt zu haben, ehe denn es Zeit war. Die Tigoriner, die auf den Vorbergen der Alpen zu- rückgeblieben waren um den Kimbrern später zu folgen, verlie- fen sich auf die Kunde von der Niederlage in ihre Heimath. Die Menschenlawine, die dreizehn Jahre hindurch von der Donau bis zum Ebro, von der Seine bis zum Po die Nationen allarmirt hatte, ruhte unter der Scholle oder frohnte im Sclavenjoch; der verlorene Posten der deutschen Wanderungen hatte seine Schul- Röm. Gesch. II. 12 VIERTES BUCH. KAPITEL V. digkeit gethan; das heimathlose Volk der Kimbrer mit seinen Ge- nossen war nicht mehr. Ueber den Leichen haderten die politi- schen Parteien Roms ihren kümmerlichen Hader weiter, ohne um das grosse Kapitel der Weltgeschichte sich zu bekümmern, davon hier das erste Blatt sich aufgeschlagen hatte, ohne auch nur Raum zu geben dem reinen Gefühl, dass an diesem Tage Roms Aristokraten wie Roms Demokraten ihre Schuldigkeit gethan hatten. Die Rivalität der beiden Feldherren, die nicht bloss poli- tische Gegner, sondern auch durch den so verschiedenen Erfolg der beiden vorjährigen Feldzüge militärisch gespannt waren, kam sofort nach der Schlacht zum widerwärtigsten Ausbruch. Catu- lus mochte mit Recht behaupten, dass das Mitteltreffen, das er befehligte, den Sieg entschieden habe und dass von seinen Sol- daten einunddreissig, von den Marianern nur zwei Feldzeichen eingebracht seien — seine Soldaten führten sogar die Abgeord- neten der Stadt Parma durch die Leichenhaufen um ihnen zu zeigen, dass Marius tausend geschlagen habe, Catulus aber zehn- tausend. Nichts desto weniger galt Marius als der eigentliche Besieger der Kimbrer, und mit Recht; nicht bloss weil er kraft seines höheren Ranges an dem entscheidenden Tage den Ober- befehl geführt hatte und an militärischer Begabung und Erfahrung seinem Collegen ohne Zweifel weit überlegen war, sondern vor allem weil der zweite Sieg von Vercellae in der That nur möglich geworden war durch den ersten von Aquae Sextiae. Allein in der damaligen Zeit waren es weniger diese Erwägungen, die den Ruhm von den Kimbrern und Teutonen Rom errettet zu haben ganz und voll an Marius Namen knüpften, als die politischen Parteirücksichten. Catulus war ein feiner und gescheiter Mann, ein so anmuthiger Sprecher, dass der Wohllaut seiner Worte fast wie Beredsamkeit klang, ein leidlicher Memoirenschreiber und Gelegenheitspoet und ein vortrefflicher Kunstkenner und Kunst- richter; aber er war nichts weniger als ein Mann des Volkes und sein Sieg ein Sieg der Aristokratie. Die Schlachten aber des gro- ben Bauern, welcher von dem gemeinen Volke gegen die Regie- rung auf den Schild gehoben war und das gemeine Volk zum Siege geführt hatte, diese Schlachten waren nicht bloss Nieder- lagen der Kimbrer und Teutonen, sondern auch Niederlagen der Regierung; es knüpften daran sich noch ganz andere Hoffnun- gen als die, dass man wieder ungestört jenseit der Alpen Geld- geschäfte machen oder diesseit den Acker bauen könne. Zwanzig Jahre waren verstrichen, seit Gaius Gracchus blutende Leiche die Tiber hinabgetrieben war; seit zwanzig Jahren ward das Regi- DIE VÖLKER DES NORDENS. ment der restaurirten Oligarchie ertragen und verwünscht; im- mer noch war dem Gracchus kein Rächer, seinem angefangenen Bau kein zweiter Meister erstanden. Es hassten und hofften Viele, viele von den schlechtesten und viele von den besten Bürgern des Staats; war der Mann, der diese Rache und diese Wünsche zu erfüllen verstand, endlich gefunden in dem Sohn des Tage- löhners von Arpinum? stand man wirklich an der Schwelle der neuen vielgefürchteten und vielersehnten zweiten Revolution? 12* KAPITEL VI. Revolutionsversuch des Marius und Reformversuch des Drusus . G aius Marius ward, eines armen Tagelöhners Sohn, gebo- ren im J. 599 in dem damals arpinatischen Dorfe Cereatae, das später als Cereatae Marianae Stadtrecht erhielt und noch heute den Namen ‚Mariusheimath‘ (Casamare) trägt. Beim Pfluge war er aufgekommen, in so dürftigen Verhältnissen, dass sie ihm selbst zu den Gemeindeämtern von Arpinum den Zugang zu ver- schliessen schienen; er lernte früh, was er später noch als Feld- herr übte, Hunger und Durst, Sonnenbrand und Winterkälte er- tragen und auf der harten Erde schlafen. So wie das Alter es ihm erlaubte, war er in das Heer eingetreten und hatte in der schweren Schule der spanischen Kriege sich rasch zum Offizier emporgedient; in Scipios numantinischem Kriege zog er, damals dreiundzwanzigjährig, des strengen Feldherrn Augen auf sich durch die saubere Haltung seines Pferdes und seiner Waffen wie durch seine Tapferkeit im Gefecht und sein ehrbares Betragen im Lager. Er war heimgekehrt mit ehrenvollen Narben und rei- chen Decorationen und mit dem lebhaften Wunsch in der rühm- lich betretenen Laufbahn sich einen Namen zu gewinnen; allein unter den damaligen Verhältnissen konnte zu den politischen Aemtern, die allein zu höheren Militärstellen führten, auch der verdienteste Mann nicht gelangen ohne Vermögen und ohne Verbindungen. Beides ward dem jungen Offizier zu Theil durch glückliche Handelsspeculationen und durch die Verbindung mit einem Mädchen aus dem altadlichen Geschlecht der Julier; so ge- MARIUS UND DRUSUS. lang es ihm unter grossen Anstrengungen und nach vielfachen Zurückweisungen im J. 639 bis zur Praetur zu gelangen, in wel- cher er als Statthalter des jenseitigen Spaniens seine militärische Tüchtigkeit aufs Neue zu bewähren Gelegenheit fand. Wie er sodann der Aristokratie zum Trotz im J. 647 das Consulat und als Proconsul die Führung des africanischen Krieges übernahm, wie er nach dem Unglückstag von Arausio unter steter Erneuerung des Consulats vom J. 650 an mit der Oberleitung des kimbri- schen Krieges bis zu dessen Beendigung betraut ward, ist bereits erzählt worden. In seinem Kriegsamt hatte er sich gezeigt als einen braven und rechtschaffenen Mann, der unparteiisch Recht sprach, über die Beute mit seltener Ehrlichkeit und Uneigennützigkeit verfügte und durchaus unbestechlich war; als einen geschickten Organisator, der die einigermassen eingerostete Maschine des römischen Heerwesens wieder in brauchbaren Stand gesetzt hatte; als einen fähigen Feldherrn, der den Soldaten in Zucht und doch bei guter Laune erhielt und zugleich im kamerad- schaftlichen Verkehr seine Liebe gewann und der dem Feinde kühn ins Auge sah und zur rechten Zeit sich mit ihm schlug. Eine militärische Capacität im eminenten Sinn war er, so weit wir urtheilen können, nicht; allein die sehr achtungswerthen Eigenschaften, die er besass, genügten unter den damals beste- henden Verhältnissen vollkommen um ihm den Ruf einer solchen zu verschaffen und auf diesen gestützt war er in einer beispiellos ehrenvollen Weise eingetreten unter die Consulare und die Triumphatoren. Allein er passte darum nicht besser in den glänzenden Kreis. Seine Stimme blieb rauh und laut, sein Blick wild, als sähe er noch Libyer oder Kimbrer vor sich und nicht wohlerzogene und parfümirte Collegen. Dass er abergläubisch war wie ein echter Lanzknecht, dass er zur Bewerbung um sein erstes Consulat sich nicht durch den Drang seiner Talente, son- dern zunächst durch die Aussagen eines etruskischen Einge- weidebeschauers bestimmen liess und bei dem Feldzug gegen die Teutonen eine syrische Prophetin Martha mit ihren Orakeln dem Kriegsrath aushalf, war nicht eigentlich unaristokratisch; in solchen Dingen begegneten sich damals wie zu allen Zeiten die höchsten und die niedrigsten Schichten der Gesellschaft. Allein unverzeih- lich war der Mangel an politischer Bildung; es war zwar löblich, dass er die Barbaren zu schlagen verstand, aber was sollte man denken von einem Triumphator, der von der vorschriftsmässigen Etikette so wenig wusste um im Triumphalcostüm im Senat zu erscheinen! Auch sonst hing die Roture ihm an. Er war nicht VIERTES BUCH. KAPITEL VI. bloss — nach aristokratischer Terminologie — ein armer Mann, sondern was schlimmer war, genügsam und ein abgesagter Feind aller Bestechung und Durchsteckerei. Er verstand keine Feste zu geben und hielt einen schlechten Koch; nach Soldatenart war er nicht wählerisch, aber becherte gern, besonders in spä- teren Jahren. Ebenso übel war es, dass der Consular nur la- teinisch verstand und die griechische Conversation sich ver- bitten musste; es konnte Niemand etwas dagegen haben, dass er bei den griechischen Schauspielen sich langweilte — er war vermuthlich nicht der Einzige — aber dass er sich zu seiner Lan- geweile bekannte, war naiv. So blieb er Zeit seines Lebens ein un- ter die Aristokraten verschlagener Bauersmann und geplagt von den empfindlichen Stichelworten und dem empfindlicheren Mitlei- den seiner Collegen, das wie diese selber zu verachten er denn doch nicht über sich vermochte. Nicht viel weniger wie ausserhalb der damaligen Gesellschaft stand Marius ausserhalb der Parteien. Die Massregeln, die er in seinem Volkstribunat (635) durchsetzte, eine bessere Controle bei der Abgabe der Stimmtäfelchen zur Abstel- lung der argen dabei stattfindenden Betrügereien, und die Verhin- derung ausschweifender Anträge zu Spenden an das Volk (S. 122) tragen nicht den Partei-, am wenigsten den demokratischen Cha- rakter, sondern zeigen nur, dass ihm Unrechtfertigkeit und Un- vernunft verhasst war; es konnte überhaupt ein Mann wie die- ser, Bauer von Geburt und Soldat aus Neigung, unmöglich von Haus aus revolutionär sein. Die Anfeindungen der Aristokratie hatten ihn zwar später in das Lager der Gegner der Regierung getrieben und rasch sah er sich hier auf den Schild gehoben zu- nächst als Feldherr der Opposition und demnächst vielleicht be- stimmt zu noch höheren Dingen. Allein es war dies weit mehr durch die zwingende Gewalt der Verhältnisse und das allgemeine Bedürfniss der Opposition nach einem Haupte geschehen als durch sein eigenes Zuthun; war er doch seit seinem Abgang nach Africa 647/8 kaum einige Male auf kurze Zeit zurückgekehrt nach der Hauptstadt. Als er jetzt in der zweiten Hälfte des J. 653, Sieger wie über die Teutonen so über die Kimbrer, nach Rom zurückkam und der verschobene Triumph nun zwiefach gefeiert ward, war er entschieden der erste Mann in Rom und doch zugleich politischer Debütant. Es war unwidersprechlich ausgemacht, nicht bloss dass Marius Rom gerettet habe, sondern dass er der einzige Mann sei, der Rom habe retten können; sein Name war auf allen Lippen; die Vornehmen erkannten seine ge- leisteten Dienste an; bei dem Volk war er populär wie keiner vor MARIUS UND DRUSUS. oder nach ihm, populär durch seine Tugenden wie durch seine Fehler, durch seine unaristokratische Uneigennützigkeit nicht minder wie durch seine bäurische Derbheit; er hiess der Menge der dritte Romulus und der zweite Camillus; gleich den Göttern wurden ihm Trankopfer gespendet. Es war kein Wunder, wenn dem Bauernsohn der Kopf mitunter schwindelte von all der Herr- lichkeit, wenn er seinen Zug von Africa ins Keltenland den Sie- gesfahrten des Dionysos von Erdtheil zu Erdtheil verglich und einen Becher — keinen von den kleinsten — nach dem Muster des bakchischen für seinen Gebrauch sich fertigen liess. Es war eben so viel Hoffnung wie Dankbarkeit in dieser taumelnden Be- geisterung des Volkes, die einen Mann von kälterem Blut und gereifterer politischer Erfahrung zu irren vermocht hätte. Marius Werk war nicht vollendet. Schwerer als die Barbaren lastete auf dem Lande die elende Regierung; ihm, dem ersten Manne Roms, dem Liebling des Volkes, dem Haupt der Opposition kam es zu Rom zum zweitenmal zu retten. Zwar war ihm, dem Bauer und Soldaten, das hauptstädtische politische Treiben fremd und unbequem; er sprach so schlecht wie er gut comman- dirte und bewies den Lanzen und Schwertern der Feinde gegen- über eine weit festere Haltung als gegen die klatschende oder zischende Menge; aber es kam darauf nicht an. Seine militäri- sche und politische Stellung war von der Art, dass, wenn er mit seiner ruhmvollen Vergangenheit nicht brechen und auf seine glänzende Zukunft nicht verzichten wollte, er nothwendig vor- gehen musste zum Kampfe gegen die Regierung. Eine furchtbare Waffe dazu hielt er in der Hand in der neu organisirten Armee. Das bisherige Bürgerheer ruhte gesetzlich im Wesentlichen noch auf den Grundlagen der servianischen Verfassung. Zwar hatte man von dem Grundsatz die Aushebung lediglich auf die vermögenden Bürger zu beschränken und die Un- terschiede der Waffengattungen allein nach den Vermögensclassen zu ordnen (I, 67. 197) zum Theil schon nachlassen müssen; es war das zum Eintritt in das Bürgerheer verpflichtende Minimal- vermögen von 11000 Assen (786 Thlr.) herabgesetzt worden auf 4000 (286 Thlr.); es waren die älteren sechs in den Waffen- gattungen unterschiedenen Vermögensclassen beschränkt worden auf drei, so dass man zwar wie nach der servianischen Ordnung die Reiter aus den vermögendsten, die Leichtbewaffneten aus den ärmsten Dienstpflichtigen auslas, aber den Mittelstand, die eigent- liche Linieninfanterie unter sich nicht mehr nach dem Vermögen, sondern nach dem Dienstalter in die drei Treffen der Hastaten, VIERTES BUCH. KAPITEL VI. Principes und Triarier ordnete. Man hatte andrerseits schon längst die italischen Bundesgenossen in sehr ausgedehntem Masse zum Kriegsdienst mit herangezogen, indess auch hier ganz wie bei der römischen Bürgerschaft die Militärpflicht vorzugs- weise auf die besitzenden Klassen gelegt. Allein die ganze Ordnung passte nicht mehr für die bestehenden Verhältnisse. Die besseren Klassen der Gesellschaft zogen theils vom Heerdienst mehr und mehr sich zurück, theils schwand der römische und italische Mit- telstand überhaupt zusammen; dagegen waren einestheils die be- trächtlichen Streitmittel der ausseritalischen Bundesgenossen und Unterthanen disponibel geworden, andrerseits bot das italische Proletariat, richtig verwandt, ein militärisch wenigstens sehr brauchbares Material. Die Bürgerreiterei, die aus der Klasse der Wohlhabenden gebildet werden sollte, war im Felddienst schon vor Marius thatsächlich eingegangen. Ihr Auftreten in dem spa- nischen Feldzug von 614, wo sie den Feldherrn durch ihren Hohn und ihre Unbotmässigkeit zur Verzweiflung bringt und zwischen beiden ein von den Reitern wie vom Feldherrn mit gleicher Ge- wissenlosigkeit geführter Krieg ausbricht, ist bezeichnend für ihren Verfall. Im jugurthinischen Krieg erscheint sie schon nur noch als eine Art Nobelgarde für den Feldherrn und fremde Prinzen: von da an verschwindet sie ganz. Ebenso erwies sich die Er- gänzung der Legionen mit gehörig qualificirten Pflichtigen schon im gewöhnlichen Lauf der Dinge schwierig; so dass Anstrengun- gen, wie sie nach der Schlacht von Arausio nöthig waren, in der That unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften über die Dienstpflicht wohl materiell unausführbar gewesen sein würden. Andrerseits wurden schon vor Marius, namentlich in der Cavalle- rie und der leichten Infanterie, die ausseritalischen Unterthanen, die schweren Berittenen Thrakiens, die leichte africanische Rei- terei, das vortreffliche leichte Fussvolk der behenden Ligurer, die Schleuderer von den Balearen, in immer grösserer Anzahl auch ausserhalb ihrer Provinzen bei den römischen Heeren mit ver- wendet; und zugleich drängten sich, während an qualificirten Bürgerrecruten Mangel war, die nicht qualificirten ärmeren Bür- ger ungerufen zum Eintritt in die Armee, wie denn bei der Masse des arbeitlosen oder arbeitscheuen Bürgergesindels und bei den ansehnlichen Vortheilen, die der römische Kriegsdienst abwarf, die Freiwilligenwerbung nicht schwierig sein konnte. Es war demnach nichts als eine nothwendige Consequenz der politischen und socialen Umwandlung des Staats, dass man im Militärwesen überging von dem System des Bürgeraufgebots zu dem Zuzug- MARIUS UND DRUSUS. und Werbsystem, für die Reiterei und die leichten Truppen wesentlich sich stützte auf die Contingente der Unterthanen, wie denn für den kimbrischen Feldzug schon bis nach Bithynien Zu- zug angesagt ward, für die Linieninfanterie aber zwar die bis- herige Dienstpflichtordnung nicht aufhob, allein daneben je- dem freigeborenen Bürger den freiwilligen Eintritt in das Heer gestattete, wie es Marius 647 that. — Hiezu kam die Nivellirung innerhalb der Linieninfanterie, die gleichfalls auf Marius zurück- geht. Die römische Weise aristokratischer Gliederung hatte bis dahin auch geherrscht innerhalb der Legion. Die vier Treffen der Leichten, der Hastaten, der Principes, der Triarier, oder, wie man auch sagen kann, der Vorhut, der ersten, zweiten und drit- ten Linie hatten bis dahin jedes seine besondere Qualification nach Vermögen oder Dienstalter und grossentheils auch verschie- dene Bewaffnung, jedes seinen ein für allemal bestimmten Platz in der Schlachtordnung, jedes seinen bestimmten militärischen Rang und sein eigenes Feldzeichen gehabt. Alle diese Unter- schiede fielen jetzt über den Haufen. Wer überhaupt qualificirt war zum Eintritt als Legionar, bedurfte keiner weiteren Quali- fication, um in jeder Abtheilung zu dienen; über die Einordnung entschied einzig das Ermessen des Feldherrn. Alle Unterschiede der Bewaffnung fielen weg und somit wurden auch alle Recruten gleichmässig geschult. Ohne Zweifel in Verbindung damit stehen die vielfachen Verbesserungen, die in der Bewaffnung, dem Tragen des Gepäcks und ähnlichen Dingen von Marius herrühren und ein rühmliches Zeugniss ablegen von der Einsicht desselben in das praktische Detail des Kriegshandwerks und seiner Fürsorge für die Soldaten; vor allem aber das neue von dem Kameraden des Marius im africanischen Krieg Publius Rutilius Rufus (Con- sul 649) entworfene Exercierreglement; es ist bezeichnend, dass dasselbe die militärische Ausbildung des einzelnen Mannes be- trächtlich steigerte und wesentlich sich anlehnte an die in den damaligen Fechterschulen übliche Ausbildung der künftigen Gla- diatoren. Die Gliederung der Legion ward eine gänzlich andere. An die Stelle der 30 Fähnlein (manipuli) schwerer Infanterie, die — jedes zu zwei Zügen (centuriae) von je 60 Mann in den bei- den ersten und je 30 Mann im dritten Treffen — bisher die tak- tische Einheit gebildet hatten, traten 10 Haufen (cohortes) jeder zu 6, oft auch nur zu 5 Zügen von je 100 Mann; so dass, ob- gleich gleichzeitig durch Einziehung der leichten Infanterie der Legion 1200 Mann erspart wurden, dennoch die Gesammtzahl der Legion statt auf 4200 sich auf 6000 Mann stellte. Die Sitte VIERTES BUCH. KAPITEL VI. in drei Treffen zu fechten blieb bestehen, allein wenn bisher je- des Treffen einen eigenen Truppenkörper gebildet hatte, so blieb es fortan dem Feldherrn überlassen die Cohorten, über die er disponirte, in die drei Linien nach Ermessen zu vertheilen. Den militärischen Rang bestimmte einzig die Ordnungsnummer der Soldaten und der Abtheilungen. Die vier Feldzeichen der einzel- nen Abtheilungen, der Wolf, der mannköpfige Stier, das Ross, der Eber, die bisher wahrscheinlich der Reiterei und den drei Treffen der schweren Infanterie waren vorgetragen worden, ver- schwanden; es blieben nur die Fähnlein der neuen Cohorten und das neue Zeichen, das Marius der gesammten Legion verlieh, der silberne Adler. Wenn also innerhalb der Legion jede Spur der bisherigen bürgerlichen und aristokratischen Gliederung ver- schwand und unter den Legionaren fortan nur noch rein solda- tische Unterschiede vorkamen, so hatte dagegen schon einige Jahr- zehende früher aus zufälligen Anlässen eine bevorzugte Heeresab- theilung neben den Legionen sich entwickelt: die Leibwache des Feldherrn. Sie geht zurück auf den numantinischen Krieg, wo Scipio Aemilianus, von der Regierung nicht wie er es verlangte mit neuen Truppen ausgerüstet und genöthigt einer völlig verwil- derten Soldateska gegenüber auf seine persönliche Sicherheit be- dacht zu sein, aus Freiwilligen eine Schaar von 500 Mann gebil- det und in diese später zur Belohnung die tüchtigsten Soldaten aufgenommen hatte (S. 16); diese Cohorte, die der Freunde oder gewöhnlicher die des Hauptquartiers (praetoriani) genannt, hatte den Dienst im Hauptquartier (praetorium) , wofür sie vom Lager- und Schanzdienst frei war, und genoss höheren Sold und grösse- res Ansehen. — Diese vollständige Revolution der römischen Heerverfassung scheint allerdings wesentlich nicht aus politi- schen, sondern aus militärischen Motiven hervorgegangen und überhaupt weniger das Werk eines Einzelnen, am wenigsten eines berechnenden Ehrgeizigen, als die vom Drang der Umstände ge- botene Reformation unhaltbar gewordener Einrichtungen gewe- sen zu sein. Es ist wahrscheinlich, dass die Einführung des in- ländischen Werbesystems durch Marius ebenso den Staat militä- risch vom Untergang gerettet hat wie manches Jahrhundert spä- ter Arbogast und Stilicho durch Einführung des ausländischen ihm noch auf eine Weile die Existenz fristeten. Nichts desto weniger lag in ihr, wenn auch noch unentwickelt, zugleich eine vollständige politische Revolution. Die republikanische Verfas- sung ruhte wesentlich darauf, dass der Bürger zugleich Soldat, der Soldat vor allem Bürger war; es war mit ihr zu Ende, so wie MARIUS UND DRUSUS. ein Soldatenstand sich bildete. Hiezu aber musste schon das neue Exercierreglement führen mit seiner dem Kunstfechter ab- geborgten Routine; der Kriegsdienst ward allmählich Kriegshand- werk. Indess weit rascher noch wirkte die wenn auch nur be- schränkte Zuziehung des Proletariats zum Militärdienst in Ver- bindung mit den uralten Satzungen, die dem Feldherrn ein nur mit sehr soliden republikanischen Institutionen verträgliches ar- biträres Belohnungsrecht seiner Soldaten einräumten und dem tüchtigen und glücklichen Soldaten eine Art Anrecht gaben vom Feldherrn einen Theil der beweglichen Beute, vom Staat ein Stück des gewonnenen Ackers zu heischen. Wenn der ausgeho- bene Bürger und Bauer in dem Kriegsdienst nichts sah als eine für das gemeine Beste zu übernehmende Last und im Kriegs- gewinn nichts als eine geringe Zubusse für den ihm aus dem Dienst erwachsenden weit ansehnlicheren Verlust, so war dagegen der geworbene Proletarier nicht bloss für den Augenblick allein angewiesen auf seinen Sold, sondern auch für die Zukunft musste er, den nach der Entlassung kein Invaliden-, ja nicht einmal ein Armenhaus aufnahm, wünschen zunächst bei der Fahne zu blei- ben und diese nicht anders zu verlassen als mit Begründung sei- ner bürgerlichen Existenz. Seine einzige Heimath war das Lager, seine einzige Wissenschaft der Krieg, seine einzige Hoffnung der Feldherr — was hierin lag, leuchtet ein. Als Marius nach dem Treffen auf dem raudischen Feld zwei Cohorten italischer Bun- desgenossen ihrer tapferen Haltung wegen in Masse auf dem Schlachtfeld selbst das Bürgerrecht verfassungswidrig verlieh, rechtfertigte er später sich damit, dass er im Lärm der Schlacht die Stimme der Gesetze nicht habe unterscheiden können. Wenn einmal in wichtigeren Fragen das Interesse des Heers und des Feldherrn in verfassungswidrigem Begehren sich begegnen sollte, wer mochte dafür stehen, dass nicht noch andere Gesetze über dem Schwertergeklirr nicht würden vernommen werden? Man hatte das stehende Heer, den Soldatenstand, die Garde; wie in der bürgerlichen Verfassung so standen auch in der militärischen bereits alle Pfeiler der künftigen Monarchie: es fehlte einzig an dem Monarchen. Wie die zwölf Adler um den palatinischen Hügel kreis- ten, da riefen sie dem Königthum; der neue Adler, den Gaius Marius den Legionen verlieh, verkündete das Reich der Kaiser. Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, dass Marius ein- ging auf die glänzenden Aussichten, die seine militärische und politische Stellung ihm eröffnete. Es war eine trübe schwere Zeit. Man hatte Frieden, aber man ward des Friedens nicht froh; VIERTES BUCH. KAPITEL VI. es war nicht mehr wie einst nach dem ersten gewaltigen Anprall der Nordländer auf Rom, wo nach überstandener Krise im fri- schen Gefühl der Genesung alle Kräfte sich neu geregt, wo sie in üppiger Entfaltung das Verlorene rasch und reichlich ersetzt hat- ten. Alle Welt fühlte, dass, mochten auch tüchtige Feldherren noch aber und abermal das unmittelbare Verderben abwehren, das Gemeinwesen darum nur um so sicherer zu Grunde gehe unter dem Regiment der restaurirten Oligarchie; aber alle Welt fühlte auch, dass die Zeit nicht mehr war, wo in solchen Fällen die Bürgerschaft sich selber half und dass nichts besser ward, so lange als des Gaius Gracchus Platz leer blieb. Wie tief die Menge die nach dem Verschwinden jener beiden hohen Jünglinge, welche der Revolution das Thor geöffnet hatten, zurückgebliebene Lücke empfand, freilich auch wie kindisch sie nach jedem Schatten des Ersatzes griff, beweist der falsche Sohn des Tiberius Gracchus, welcher, obwohl die eigene Schwester der beiden Gracchen ihn auf offenem Markt des Betruges zieh, dennoch einzig seines usurpirten Namens wegen vom Volke für 655 zum Tribun ge- wählt ward. In demselben Sinn jubelte die Menge dem Gaius Marius entgegen; wie sollte sie nicht? Wenn irgend einer, schien er der rechte Mann; war er doch der erste Feldherr und der populärste Name seiner Zeit, anerkannt brav und rechtschaf- fen und selbst durch seine von dem Parteitreiben entfernte Stel- lung zum Regenerator des Staats empfohlen — wie hätte nicht das Volk, wie hätte er selbst nicht sich dafür halten sollen! Die öffentliche Meinung war so entschieden wie möglich oppositio- nell; es ist bezeichnend dafür, dass die factische Erstreckung der Volkswahl auf die höchsten geistlichen Collegien, die die Regie- rung noch im J. 609 durch Anregung der religiösen Bedenken in den Comitien zu Fall gebracht hatte, im J. 650 auf den An- trag des Gnaeus Domitius durchging, ohne dass die Regierung es hätte wagen können sich ernstlich dem zu widersetzen. Es schien durchaus nur an einem Haupte zu fehlen, das der Oppo- sition einen festen Mittelpunkt und ein praktisches Ziel gab; und dies war jetzt in Marius gefunden. Zur Durchführung sei- ner Aufgabe schien es einen doppelten Weg zu geben: Ma- rius konnte die Oligarchie zu stürzen versuchen als Imperator an der Spitze der Armee oder auf dem für constitutionelle Aen- derungen verfassungsmässig bezeichneten Weg; dorthin schien seine eigene Vergangenheit, hierhin der Vorgang des Gracchus ihn zu weisen. Es ist sehr begreiflich, dass er den ersteren Weg nicht betrat, vielleicht nicht einmal die Möglichkeit dachte ihn zu MARIUS UND DRUSUS. betreten. Der Senat war oder schien so macht- und rathlos, so verhasst und verachtet, dass Marius gegen ihn kaum einer andern Stütze zu bedürfen meinte als seiner ungeheuren Popularität, nö- thigenfalls aber trotz der Auflösung des Heeres sie fand in den entlassenen und ihrer Belohnungen harrenden Soldaten. Es ist wahrscheinlich, dass Marius, im Hinblick auf Gracchus leichten und scheinbar fast vollständigen Sieg und auf seine eigenen denen des Gracchus weit überlegenen Hülfsmittel, die Aufgabe eine vier- hundertjährige Verfassung umzustürzen, die mit den mannigfal- tigsten Gewohnheiten und Interessen eines nach complicirter Hier- archie geordneten Staatskörpers innig verwachsen war, nicht eben für sehr schwierig hielt. Aber selbst wer tiefer in die Schwierig- keiten des Unternehmens hineinsah als es Marius wahrscheinlich that, mochte erwägen, dass das Heer, obwohl im Uebergang be- griffen von der Bürgerwehr zur Söldnerschaar, während dieses Uebergangszustandes noch keineswegs zum blinden Werkzeug eines Staatsstreiches sich hergeben dürfte und dass ein Versuch die widerstrebenden Elemente durch militärische Mittel zu besei- tigen die Widerstandsfähigkeit der Gegner wahrscheinlich nur ge- steigert haben würde. Die organisirte Waffengewalt in den Kampf zu verwickeln musste auf den ersten Blick überflüssig, auf den zweiten bedenklich erscheinen; man war eben am Anfang der Krise und die Gegensätze von ihrem letzten, kürzesten und ein- fachsten Ausdruck noch weit entfernt. Marius entliess also sein Heer und schlug den von Gaius Gracchus vorgezeichneten Weg ein vermittelst der Uebernahme der verfassungsmässigen Staatsämter die Oberhauptschaft im Staate zu gewinnen. Er fand sich damit angewiesen auf die so- genannte Volkspartei und in deren dermaligen Führern um so mehr seine Bundesgenossen, als der siegreiche General die zur Gassenherrschaft erforderlichen Gaben und Erfahrungen durch- aus nicht besass. So gelangte die demokratische Partei nach lan- ger Nichtigkeit plötzlich wieder zu politischer Bedeutung. Sie hatte in dem langen Interim von Gaius Gracchus bis auf Marius sich wesentlich verschlechtert. Wohl war das Missvergnügen über das senatorische Regiment jetzt nicht geringer als damals; aber manche der Hoffnungen, die den Gracchen ihre treuesten Anhänger zugeführt hatten, hatte inzwischen als Illusion sich ausgewiesen und die Ahnung mochte sich bei Manchen einstellen, dass diese gracchische Agitation auf ein Ziel hinauslaufe, wohin ein sehr grosser Theil der Missvergnügten keineswegs zu folgen willig war; wie denn überhaupt in dem zwanzigjährigen Hetzen VIERTES BUCH. KAPITEL VI. und Treiben gar viel verschliffen und vergriffen war von der fri- schen Begeisterung, dem felsenfesten Glauben, der sittlichen Reinheit des Strebens, die die Anfangsstadien der Revolutionen bezeichnen. Aber wenn die demokratische Partei nicht mehr war was sie unter Gaius Gracchus gewesen, so standen die Füh- rer der Zwischenzeit jetzt ebenso tief unter ihrer Partei als Gaius Gracchus hoch über derselben gestanden hatte. Es lag in der Na- tur der Sache: bis wieder ein Mann auftrat, der es wagte wie Gaius Gracchus nach der Staatsoberhauptschaft zu greifen, konnten die Führer nur Lückenbüsser sein: entweder politische Anfänger, die ihre jugendliche Oppositionslust austobten und sodann, als sprudelnde Feuerköpfe und beliebte Sprecher legitimirt, mit mehr oder minder Geschicklichkeit ihren Rückzug in das Lager der Regierungspartei bewerkstelligten; oder auch Leute, die an Vermögen und Einfluss nichts zu verlieren, an Ehre gewöhnlich weder zu gewinnen noch zu verlieren hatten, und die aus per- sönlicher Erbitterung oder auch aus blosser Lust am Lärmschla- gen sich ein Geschäft daraus machten die Regierung zu geniren und zu ärgern. Der ersten Gattung gehörten zum Beispiel an Gaius Memmius (S. 136) und der bekannte Redner Lucius Cras- sus, die ihre in den Reihen der Opposition gewonnenen oratori- schen Lorbeern demnächst als eifrige Regierungsmänner verwer- theten. Die namhaftesten Führer der Popularpartei um diese Zeit aber waren Männer der zweiten Gattung; sowohl Gaius Ser- vilius Glaucia, von Cicero der römische Hyperbolos genannt, ein gemeiner Gesell niedrigster Herkunft und unverschämtester Strassenberedsamkeit, aber wirksam und selbst gefürchtet wegen seiner drastischen Witze, als auch sein besserer und fähigerer Genosse Lucius Appuleius Saturninus, der selbst nach den Be- richten seiner Feinde ein feuriger und eindringlicherer Sprecher war und wenigstens nicht von gemein eigennützigen Motiven ge- leitetward. Ihm war als Quaestor die in üblicher Weise ihm zu- gefallene Getreideverwaltung durch Beschluss des Senats entzogen worden, weniger wohl wegen fehlerhafter Amtsführung als um das eben damals populäre Amt lieber einem der Häupter der Regierungspartei, dem Marcus Scaurus als einem unbekannten keiner der herrschenden Familien angehörigen jungen Manne zu- zuwenden. Diese Kränkung hatte den aufstrebenden und lebhaf- ten Mann in die Opposition gedrängt; und er vergalt als Volks- tribun 651 das Empfangene mit Zinsen. Ein ärgerlicher Handel hatte damals den andern gedrängt: er hatte die von den Gesand- ten des Königs Mithradates in Rom vorgenommenen Bestechun- MARIUS UND DRUSUS. gen auf offenem Markt zur Sprache gebracht; er hauptsächlich hatte gegen die Regierung Marius Wiederwahl zum Consul für 652 durchgesetzt; er hatte gegen den Besieger Numidiens Quin- tus Metellus, als derselbe sich für 652 um die Censur bewarb, einen Auflauf erregt und ihn auf dem Capitol belagert gehalten, bis die Ritter ihn nicht ohne Blutvergiessen befreiten. Die Wuth des Senats ist begreiflich; die mithradatischen Enthüllungen hät- ten dem Volkstribun fast das Leben gekostet und die schimpf- liche Ausstossung des Saturninus wie des Glaucia aus dem Senat bei Gelegenheit der Revision des Senatorenverzeichnisses durch die Censoren von 652 war nur gescheitert an der Schlaffheit des dem Quintus Metellus zugegebenen Collegen. Saturninus war entschieden der energischste Feind des Senats und der thätigste und beredteste Führer der Volkspartei seit Gaius Gracchus, frei- lich auch gewaltthätig und rücksichtslos wie keiner vor ihm, im- mer bereit in die Strasse hinabzusteigen und statt mit Worten den Gegner mit Knitteln zu widerlegen. — Solcher Art waren die beiden Führer der sogenannten Popularpartei, die mit dem sieg- reichen Feldherrn jetzt gemeinschaftliche Sache machten. Es war natürlich; die Interessen und die Zwecke gingen zusammen und auch schon bei Marius früheren Bewerbungen hatte wenig- stens Saturninus aufs Entschiedenste und Erfolgreichste für ihn Partei genommen. Jetzt wurde ausgemacht, dass für 654 Marius um das sechste Consulat, Saturninus um das zweite Tri- bunat, Glaucia um die Praetur sich bewerben sollten, um gestützt auf diese Aemter die beabsichtigte Staatsumwälzung durchzufüh- ren. Der Senat versuchte die gefährliche Verschwörung im Keim zu ersticken, indem er zwar die Ernennung des minder gefähr- lichen Glaucia geschehen liess, aber that was er konnte um Ma- rius und Saturninus Wahl zu hindern oder doch wenigstens je- nem an Quintus Metellus einen entschlossenen Gegner als Colle- gen an die Seite zu setzen. Von beiden Parteien wurden alle Hebel, erlaubte und unerlaubte, in Bewegung gesetzt; selbst Ma- rius verschmähte es nicht Stimmenbettel, es heisst sogar auch Stimmenkauf zu betreiben; ja als in den tribunicischen Wahlen neun Männer von der Liste der Regierungspartei bereits procla- mirt waren und auch die zehnte Stelle einem achtbaren Mann derselben Farbe Quintus Nunnius gesichert schien, ward dieser von einem wüsten Haufen, der vorzugsweise aus entlassenen Soldaten des Marius bestanden haben soll, angefallen und er- schlagen. So gelangte man, freilich auf die gewaltsamste Weise, zum Ziel. Marius wurde gewählt als Consul, Glaucia als Praetor. VIERTES BUCH. KAPITEL VI. Saturninus als Volkstribun für 654; an Quintus Metellus Stelle erhielt ein unbedeutender Mann Lucius Valerius Flaccus die zweite Consulstelle; die verbündeten Männer konnten daran gehen ihre weiter beabsichtigten Pläne ins Werk zu setzen und das 633 unterbrochene Werk zu vollenden. Erinnern wir uns, welche Ziele Gaius Gracchus und mit welchen Mitteln er sie verfolgt hatte. Es galt die Oligarchie nach innen wie nach aussen zu brechen, also theils die vom Senat völ- lig abhängig gewordene Beamtengewalt in ihre ursprünglichen souveränen Rechte wieder einzusetzen und die Rathversammlung aus der regierenden wieder in eine berathende Behörde umzu- wandeln, theils der aristokratischen Gliederung des Staats in die drei Klassen der herrschenden Bürger-, der italischen Bundes- genossen- und der Unterthanenschaft durch allmählige Ausglei- chung dieser mit einem nichtoligarchischen Regiment unverträg- lichen Gegensätze ein Ende zu machen. Diese Gedanken nahmen die drei verbündeten Männer wieder auf in den Colonialgesetzen, die Saturninus als Volkstribun 654 einbrachte. Zufolge dersel- ben wurde zunächst zu Gunsten der marianischen Soldaten, der Bürger nicht bloss sondern wie es scheint auch der italischen Bundesgenossen, die unterbrochene Vertheilung des karthagi- schen Gebiets wieder in Angriff genommen und jedem dieser Ve- teranen ein Landloos von 100 Morgen oder etwa dem fünffachen Mass eines gewöhnlichen italischen Bauerhofs in der Provinz Africa, so wie aus den unterschlagenen, aber von den schuldigen Aristokraten zu erstattenden Tempelschätzen von Tolosa die zur Anschaffung des Beschlags erforderliche Summe zugesichert. Sodann ward für die römisch-italische Emigration nicht bloss das bereits zur Verfügung stehende Provinzialland in weitester Ausdehnung, sondern auch durch die rechtliche Fiction, dass den Römern durch die Besiegung der Kimbrer das gesammte von diesen besetzte Gebiet von Rechtswegen erworben sei, das ge- sammte Land der noch unabhängigen Keltenstämme jenseit der Alpen in Anspruch genommen. Zur Leitung der Landanweisun- gen wie der zu diesem Behuf etwa nöthig erscheinenden weiteren Massregeln ward Gaius Marius berufen. Dieses Gesetz nahm also nicht bloss die Eroberungspläne jenseit der Alpen und die trans- alpinischen und überseeischen Colonisationsentwürfe, wie Gaius Gracchus und Flaccus sie entworfen hatten, vollständig wieder auf, sondern zugleich ward damit, dass die Italiker neben den Römern zur Emigration zugelassen und ohne Zweifel die sämmt- lichen neuen Gemeinden bestimmt waren als Bürgercolonien ein- MARIUS UND DRUSUS. gerichtet zu werden, ein Anfang gemacht die so schwer durch- zubringenden und doch unmöglich auf die Länge abzuweisenden Ansprüche der Italiker auf Gleichstellung mit den Römern zu befriedigen. Zunächst aber wurde, wenn das Gesetz durchging und Marius zur selbständigen Ausführung dieser ungeheuren Er- oberungs- und Auftheilungspläne berufen ward, derselbe that- sächlich Monarch von Rom und musste es bleiben bis zur Reali- sirung jener Pläne oder vielmehr bei der Unbestimmtheit und Schrankenlosigkeit derselben auf Zeit seines Lebens; wozu denn vermuthlich, wie Gracchus das Tribunat, so Marius das Consulat alljährlich sich erneuern zu lassen gedachte. Ueberhaupt ist bei der sonstigen Uebereinstimmung der für den jüngeren Gracchus und für Marius entworfenen politischen Stellungen in allen wesentli- chen Stücken doch zwischen dem landanweisenden Tribun und dem landanweisenden Consul darin ein sehr wesentlicher Unter- schied, dass jener eine rein bürgerliche, dieser daneben eine mili- tärische Stellung einnehmen sollte; ein Unterschied, der zwar mit, aber doch keineswegs allein aus den persönlichen Verhältnissen hervorging, unter denen die beiden Männer an die Spitze des Staa- tes getreten waren. — Wenn also das Ziel beschaffen war, das Ma- rius und seine Genossen sich vorgesteckt hatten, so fragte es sich weiter um die Mittel, durch welche man den voraussichtlich hart- näckigen Widerstand der Regierungspartei zu brechen gedachte. Gaius Gracchus hatte seine Schlachten geschlagen mit dem Ca- pitalistenstand und dem Proletariat. Seine Nachfolger versäumten zwar nicht auch diesen entgegenzukommen. Den Rittern liess man nicht bloss die Gerichte, sondern ihre Geschwornengewalt wurde ansehnlich gesteigert durch eine verschärfte Ordnung für die den Kaufleuten vor allem wichtige stehende Commission wegen Er- pressungen seitens der Staatsbeamten in den Provinzen, welche Glaucia, und durch die Errichtung einer ausserordentlichen Com- mission zur Untersuchung der während der kimbrischen Unru- hen vorgekommenen Landesverräthereien, welche Saturninus, beide wahrscheinlich in diesem Jahr, durchbrachten. Zum Frommen des hauptstädtischen Proletariats ferner ward der bis- her bei den Getreidevertheilungen für den Scheffel zu entrich- tende Schleuderpreis von 6⅓ As herabgesetzt auf eine blosse Re- cognitionsgebühr von ⅚ As. Indess obwohl man das Bündniss mit den Rittern und dem hauptstädtischen Proletariat nicht ver- schmähte, so ruhte doch die eigentlich zwingende Macht der Ver- bündeten wesentlich nicht in ihnen, sondern in den entlassenen Soldaten der marianischen Armee, welche eben desshalb in dem Röm. Gesch. II. 13 VIERTES BUCH. KAPITEL VI. Colonialgesetz selbst in so ausschweifender Weise bedacht wor- den waren. Auch hierin tritt der vorwiegend militärische Charak- ter hervor, der hauptsächlich diesen Revolutionsversuch von dem voraufgehenden unterscheidet. — Man ging also ans Werk. Das Getreide- und das Colonialgesetz stiessen bei der Regierung wie begreiflich auf die lebhafteste Gegenwehr. Man bewies im Senat mit schlagenden Zahlen, dass jenes die öffentlichen Kassen ban- kerott machen müsse; Saturninus kümmerte sich nicht darum. Man erwirkte gegen beide Gesetze tribunicische Intercession; Sa- turninus liess weiter stimmen. Man zeigte an einen Donnerschlag vernommen zu haben, durch welches Zeichen nach altem Glauben die Götter befahlen die Volksversammlung zu entlassen; Saturninus bemerkte den Abgesandten des Senats, man werde wohl thun bei ihnen sich ruhig zu verhalten, sonst könne gar leicht nach dem Donner der Hagel folgen. Endlich trieb der städtische Quaestor Quintus Caepio, vermuthlich der Sohn des vier Jahre zuvor ver- urtheilten Feldherrn Dahin führen alle Spuren. Der ältere Quintus Caepio war 643 Con- sul, der jüngere 650 Quaestor, also jener um 600, dieser um 623 geboren; dass jener starb ohne Söhne zu hinterlassen (Strabon 4, 188), widerspricht nicht, denn der jüngere Caepio fiel 664 und der ältere, der im Exil zu Smyrna sein Leben beschloss, kann gar wohl ihn überlebt haben. und gleich seinem Vater ein heftiger Geg- ner der Popularpartei, mit einem Haufen ergebener Leute die Stimmversammlung mit Gewalt aus einander. Allein die derben Soldaten des Marius, die massenweise zu dieser Abstimmung nach Rom geströmt waren, sprengten rasch zusammengerafft wieder die städtischen Haufen und so gelang es auf dem wieder- eroberten Stimmfeld die Abstimmung über die appuleischen Ge- setze zu Ende zu führen. Der Scandal war arg; als es indess zur Frage kam, ob der Senat der Clausel des Gesetzes genügen werde, dass innerhalb fünf Tagen nach dessen Durchbringung jeder vom Rath bei Verlust seiner Rathsherrnstelle auf getreuliche Befolgung des Gesetzes einen Eid abzulegen habe, leisteten diesen Eid die sämmtlichen Senatoren mit einziger Ausnahme des Quintus Me- tellus, der es vorzog die Heimath zu verlassen. Nicht ungern sa- hen Marius und Saturninus den besten Feldherrn und den tüch- tigsten Mann unter der Gegenpartei durch Selbstverbannung aus dem Staate ausscheiden. Man schien am Ziel; dem schärfer Sehenden musste schon jetzt das Unternehmen als gescheitert erscheinen. Die Ursache des Fehlschlagens lag wesentlich in der ungeschickten Allianz MARIUS UND DRUSUS. eines politisch unfähigen Feldherrn und eines fähigen, aber rück- sichtslos heftigen und mehr von Leidenschaft, als von staats- männischen Zwecken erfüllten Demagogen von der Gasse. Man hatte sich vortrefflich vertragen, so lange es sich nur noch um Pläne handelte; als es dann aber zur Ausführung kam, zeigte es sich sehr bald, dass der gefeierte Feldherr in der Politik nichts war als eine Incapacität; dass sein Ehrgeiz der des Bauern war, der den Adlichen an Titeln erreichen und wo möglich überbieten möchte, nicht aber der des Staatsmanns, der regieren will, weil er dazu in sich die Kraft fühlt; dass jedes Unternehmen, welches auf seine politische Persönlichkeit gebaut war, trotz der sonst günstigen Verhältnisse nothwendig an ihm selber schei- tern musste. Während die entscheidenden Anträge von seinen Genossen gestellt, von seinen Soldaten durchgefochten wurden, verhielt Marius sich vollständig passiv, gleich als ob der politi- sche Führer nicht ebenso wie der militärische, wenn es zum Hauptangriff geht, überall und vor allen einstehen müsste mit seiner Person. Aber es war damit nicht genug; vor den Gei- stern, die er selber gerufen, erschrak er und nahm Reissaus. Als seine Genossen zu Mitteln griffen, die ein ehrlicher Mann nicht billigen konnte, ohne die aber freilich das angestrebte Ziel sich nicht erreichen liess, versuchte er in der üblichen Weise poli- tisch-moralischer Confusionare seine Verbündeten zu desavoui- ren und zugleich die von ihnen erlangten Resultate festzuhalten. Es giebt ein Geschichtchen, dass der General einst in zwei ver- schiedenen Zimmern seines Hauses in dem einen mit dem Satur- ninus und den Seinen, in dem andern mit den Abgeordneten der Oligarchie geheime Unterhandlung gepflogen habe, dort über das Losschlagen gegen den Senat, hier über das Einschreiten gegen die Revolte, und dass er unter Vorwänden, wie sie der Peinlich- keit der Situation entsprachen, zwischen beiden Conferenzen ab und zu gegangen sei — ein Geschichtchen so sicherlich erfun- den und so sicher treffend wie nur irgend ein Einfall des Aristo- phanes. Offenkundig ward die zweideutige Stellung des Marius bei der Eidesfrage, wobei er anfangs den Schein annahm, als gedenke er den durch die appuleischen Gesetze geforderten Eid der vorgekommenen Formfehler halber zu verweigern; als er dann dennoch den Eid schwor, dies that unter dem Vor- behalt, wofern die Gesetze wirklich rechtsbeständig seien; ein Vorbehalt, den natürlich sämmtliche Senatoren in ihren Schwur gleichfalls aufnahmen, so dass durch diese Weise der Beeidi- gung die Gültigkeit der Gesetze nicht gesichert, sondern viel- 13* VIERTES BUCH. KAPITEL VI. mehr erst recht in Frage gestellt ward. — Die Folgen dieses un- vergleichlich kopflosen Auftretens des gefeierten Feldherrn ent- wickelten sich rasch. Die Opposition gegen ihn und seine Ge- nossen war an sich schon ansehnlich genug; denn nicht bloss die Regierungspartei in Masse gehörte dazu, sondern auch der grosse Theil der Bürgerschaft, der mit eifersüchtigen Blicken den Italikern gegenüber über seinen Sonderrechten Wache hielt; durch den Gang aber, den die Dinge nahmen, wurde noch die gesammte begüterte Klasse zu der Regierung hinübergedrängt. Saturninus und Glaucia waren von Haus aus Herren oder Diener des Proleta- riats und darum keineswegs auf gutem Fusse mit der Geldaristo- kratie, die zwar nichts dagegen hatte mittelst des Pöbels dem Se- nat einmal Schach zu bieten, aber Strassenaufläufe und arge Ge- waltthätigkeiten nicht liebte. Schon in Saturninus erstem Tribunat hatten dessen bewaffnete Rotten mit den Rittern sich herumge- schlagen; die heftige Opposition, auf die seine Wahl zum Tribun für 654 stiess, zeigt deutlich, wie klein die ihm günstige Partei war. Es wäre Marius Aufgabe gewesen der bedenklichen Hülfe dieser Genossen sich nur mit Massen zu bedienen und männiglich zu überzeugen, dass sie nicht bestimmt seien zu herrschen, sondern ihm, dem Herrscher, zu dienen. Da er das gerade Gegentheil da- von that und die Sache ganz das Ansehen gewann, als handle es sich nicht darum einen intelligenten und kräftigen Herrn, son- dern die reine Canaille ans Regiment zu bringen, so schlossen dieser gemeinsamen Gefahr gegenüber die Männer der materiel- len Interessen, zum Tode erschrocken über das wüste Wesen, sich wieder eng an den Senat an. Während Gaius Gracchus, wohl erkennend, dass mit dem Proletariat allein keine Regierung gestürzt werden kann, vor allen Dingen bemüht gewesen war die besitzenden Klassen auf seine Seite zu ziehen, fingen diese seine Fortsetzer damit an die Aristokratie mit der Bourgeoisie zu versöhnen. — Aber noch rascher als diese Versöhnung der Feinde führte den Ruin des Unternehmens die Uneinigkeit herbei, welche Marius mehr als zweideutiges Auftreten nothwendiger Weise un- ter dessen Urhebern hervorrief. Saturninus und Glaucia hatten nicht desswegen die Revolution unternommen und Marius die Staatsoberhauptschaft verschafft, um sich von ihm desavouiren und aufopfern zu lassen; wenn Glaucia der spasshafte Volksmann bisher den Marius mit den lustigsten Blumen seiner lustigen Beredsamkeit überschüttet hatte, so dufteten die Kränze, welche er jetzt ihm wand, keineswegs nach Rosen und Violen. Es kam zum vollständigen Bruch, womit beide Theile verloren waren; MARIUS UND DRUSUS. denn weder stand Marius fest genug um allein das von ihm selbst in Frage gestellte Colonialgesetz zu halten und der ihm bestimm- ten Stellung sich zu bemächtigen, noch waren Saturninus und Glaucia in der Lage das für Marius begonnene Geschäft auf eigene Rechnung fortzuführen. Indess die beiden Demagogen waren so compromittirt, dass sie nicht zurückkonnten und nur die Wahl hatten ihre Aemter in gewöhnlicher Weise niederzulegen und damit ihren erbitterten Gegnern sich mit gebundenen Händen zu überliefern oder nun selber nach dem Scepter zu greifen, des- sen Gewicht sie freilich fühlten nicht tragen zu können. Sie ent- schlossen sich zu dem Letzteren; Saturninus wollte für 655 aber- mals um das Volkstribunat als Bewerber auftreten, Glaucia, ob- wohl Praetor und erst nach zwei Jahren wahlfähig zum Consulat, als Bewerber um dieses. In der That wurden die tribunicischen Wahlen durchaus in ihrem Sinne entschieden und Marius Ver- such den falschen Tiberius Gracchus an der Bewerbung um das Tribunat zu hindern diente nur dazu dem gefeierten Mann zu beweisen, was seine Popularität jetzt noch werth war; die Menge sprengte die Thüren des Gefängnisses, in dem Gracchus einge- sperrt sass, trug ihn im Triumph durch die Strassen und wählte ihn mit grosser Majorität. Ebenso schien es mit der Consulnwahl zu gehen, welche Saturninus und Glaucia durch das im vorigen Jahre erprobte Mittel zur Beseitigung unbequemer Concurrenzen in die Hand zu bekommen versuchten; der Gegencandidat der Regie- rungspartei Gaius Memmius, derselbe der elf Jahre zuvor gegen sie die Opposition geführt hatte (S. 136), wurde von einem Haufen Gesindel überfallen und mit Knitteln erschlagen. Die Regierungs- partei hatte nur auf ein eclatantes Ereigniss der Art gewartet um Gewalt zu brauchen. Der Senat forderte den Consul Gaius Ma- rius auf einzuschreiten und diesem blieb keine andere Wahl als das Schwert, das er von der Demokratie erhalten und für sie zu führen versprochen hatte, nun zu ziehen für die conserva- tive Partei. Die junge Mannschaft ward schleunigst aufgeboten, mit Waffen aus den öffentlichen Vorräthen gerüstet und militä- risch geordnet; der Senat erschien bewaffnet auf dem Markt, an seiner Spitze sein greiser Vormann Marcus Scaurus. Die Gegen- partei war wohl im Strassenlärm überlegen, aber auf einen solchen Angriff nicht vorbereitet; es blieb eben nichts übrig als sich zu wehren wie es ging. Man erbrach die Thore der Ge- fängnisse und rief die Sclaven zur Freiheit und unter die Waf- fen; man rief — so heisst es wenigstens — den Saturninus zum König oder Feldherrn aus; an dem Tage, wo die neuen Volkstri- VIERTES BUCH. KAPITEL VI. bune ihr Amt anzutreten hatten, am 10. Dec. 654, kam es zur Schlacht auf dem grossen Markte, der ersten, die seit Rom stand innerhalb der Mauern der Hauptstadt geliefert ward. Der Aus- gang war keinen Augenblick zweifelhaft. Die Popularpartei ward geschlagen und hinaufgedrängt auf das Capitol, wo man ihnen das Wasser abschnitt und sie dadurch nöthigte sich zu ergeben. Marius, der den Oberbefehl führte, hätte gern seinen ehemaligen Verbündeten und jetzigen Gefangenen das Leben gerettet; laut rief Saturninus der Menge zu, dass alles was er beantragt im Ein- verständniss mit dem Consul geschehen sei; selbst einem schlech- teren Mann, als Marius war, musste grauen vor der ehrlosen Rolle, die er an diesem Tage spielte. Indess er war längst nicht mehr Herr der Dinge. Ohne Befehl erklimmte die vornehme Ju- gend das Dach des Rathhauses am Markt, in das man vorläufig die Gefangenen eingesperrt hatte, deckte die Ziegel ab und stei- nigte sie mit denselben. So kam Saturninus um mit den mei- sten der namhafteren Gefangenen. Glaucia ward in einem Ver- steck gefunden und gleichfalls getödtet. Ohne Urtheil und Recht starben an diesem Tage vier Beamte des römischen Volkes, ein Praetor, ein Quaestor, zwei Volkstribune und eine Anzahl ande- rer bekannter und zum Theil guten Familien angehöriger Män- ner. Man durfte trotz der schweren und blutigen Verschuldun- gen, die die Häupter auf sich geladen hatten, dennoch sie be- dauern; sie fielen wie die Vorposten, die das Hauptheer im Stich lässt und sie nöthigt im verzweifelten Kampf zwecklos unterzu- gehen. Nie hatte die Regierungspartei einen vollständigeren Sieg erfochten, nie die Opposition eine härtere Niederlage erlitten als an diesem zehnten December. Es war das Wenigste, dass man sich einiger unbequemer Schreier entledigt hatte, die jeden Tag durch Gesellen von gleichem Schlag ersetzt werden konnten; schwerer fiel ins Gewicht, dass der einzige Mann, der damals im Stande war der Regierung gefährlich zu werden, sich selber öf- fentlich und vollständig vernichtet hatte; am schwersten, dass die beiden oppositionellen Elemente, der Capitalistenstand und das Proletariat, gänzlich entzweit aus dem Kampfe hervorgin- gen. Zwar war dies nicht das Werk der Regierung; was Gaius Gracchus gewandte Hand zusammengezwungen, hatte theils die Macht der Verhältnisse, theils und vor allem die grobe Bauern- faust seines unfähigen Nachtreters wieder aufgelöst; allein im Resultat kam nichts darauf an, ob Berechnung oder Glück der Regierung zum Siege verhalf. Eine kläglichere Stellung ist kaum MARIUS UND DRUSUS. zu erdenken, als wie sie der Held von Aquae und Vercellae nach jener Katastrophe einnahm — nur um so kläglicher, weil man nicht anders konnte als sie mit dem Glanze vergleichen, der nur wenige Monate zuvor denselben Mann umgab. Weder auf aristo- kratischer noch auf demokratischer Seite gedachte weiter Jemand des siegreichen Feldherrn bei der Besetzung der Consulatstellen; ja der Mann der sechs Consulate konnte nicht einmal wagen sich 656 um die Censur zu bewerben. Er ging fort in den Osten, wie er sagte um ein Gelübde dort zu lösen, in der That um nicht von der triumphirenden Rückkehr seines Todfeindes, des Quin- tus Metellus Zeuge zu sein; man liess ihn gehen. Er kam wie- der zurück und öffnete sein Haus; seine Säle standen leer. Im- mer hoffte er, dass es wieder Kämpfe und Schlachten geben und man seines erprobten Armes abermals bedürfen werde; allein es blieb tiefer Friede. Selbst im Osten, wo die Römer Ursache genug gehabt hätten energisch zu interveniren, Gelegenheit zu einem Kriege zu machen schlug ihm fehl wie jeder andere seiner Wünsche. Und dabei frass der einmal in ihm aufgestachelte Hunger nach Ehren, je öfter er getäuscht ward, immer tiefer sich ein in sein Gemüth; abergläubisch wie er war, nährte er in seinem Busen ein altes Orakelwort, das ihm sieben Consulate verhiess und sann in finsteren Gedanken, wie es möglich werden möge, dass dies Wort seine Erfüllung und er seine Rache be- komme, während er allen, nur sich selbst nicht, unbedeutend und unschädlich erschien. — Folgenreicher noch als die Beseitigung des gefährlichen Mannes war die tiefe Erbitterung, welche in der Partei der materiellen Interessen seit der Schilderhebung des Saturninus gegen die sogenannten Popularen bestand. Mit der rücksichtslosesten Härte verurtheilten die Rittergerichte jeden, der zu den oppositionellen Ansichten sich bekannte; so ward Sextus Titius mehr noch als wegen seines Ackergesetzes dess- wegen verdammt, weil er des Saturninus Bild im Hause gehabt hatte; so Gaius Appuleius Decianus, weil er als Volkstribun das Verfahren gegen Saturninus als ein ungesetzliches bezeichnet hatte. Es war der Aristokratie sogar möglich für ältere von den Popularen ihr zugefügte Unbill nun vor den Rittergerichten Ge- nugthuung zu erhalten; so ward von denselben jetzt (659) Gaius Norbanus in die Verbannung gesandt, weil er neun Jahre zuvor den Consular Quintus Caepio angegriffen hatte (S. 170). War man auch der Regierung an sich nicht geneigter als früher, so er- schien doch jetzt, seit man sich wenn auch nur einen Augenblick am Rande der eigentlichen Herrschaft der Canaille gefunden hatte, VIERTES BUCH. KAPITEL VI. jedem, der etwas zu verlieren hatte, das bestehende Regiment in einem anderen Licht; es war notorisch elend und staatsverder- berisch, aber die kümmerliche Furcht vor dem Regiment der Proletarier, das noch elender, noch staatsverderblicher erschien, hatte ihm einen relativen Werth verliehen. So ging jetzt die Strömung, dass die Menge einen Volkstribun zerriss, der es ge- wagt hatte die Rückkehr des Quintus Metellus zu verzögern, und dass die Demokraten anfingen ihr Heil zu suchen in dem Bünd- niss mit Mördern und Giftmischern, wie sie zum Beispiel des verhassten Metellus durch Gift sich entledigten, oder gar durch Bündniss mit dem Landesfeind, wie denn einzelne von ihnen schon flüchteten an den Hof des Königs Mithradates, der im Stil- len zum Kriege rüstete gegen Rom. Auch die äusseren Verhältnisse gestalteten für die Regierung sich günstig. Die römischen Waffen waren in der Zeit vom kimbrischen bis auf den Bundesgenos- senkrieg nur wenig, überall aber mit Ehren beschäftigt. Nur in Spanien, wo während der letzten für Rom so schweren Jahre die Lusitanier (649 fg.) und die Keltiberer sich mit ungewohnter Heftigkeit gegen die Römer aufgelehnt hatten, wurde ernstlich gestritten; doch stellten auch hier in den J. 656-661 der Con- sul Titus Didius in der nördlichen und der Consul Publius Cras- sus in der südlichen Provinz mit Tapferkeit und Glück das Uebergewicht der römischen Waffen wieder her und verpflanzten die aufständischen Gemeinden, so weit sie nicht ein härteres Loos traf, aus ihren festen Bergstädten in die Ebenen. Dass um dieselbe Zeit die römische Regierung auch wieder des lange vernachlässigten Ostens gedachte und mit einer seit lan- gem unerhörten Energie in Kyrene, Syrien, Kleinasien auftrat, wird später darzustellen sein. Noch niemals seit dem Beginn der Revolution war das Regiment der Restauration so festge- gründet, so populär gewesen. Consularische Gesetze lösten die tri- bunicischen, Freiheitbeschränkungen die Fortschrittsmassregeln ab. Die Cassirung der Gesetze des Saturninus verstand sich von selbst; die überseeischen Colonien des Marius schwanden zusam- men zu einer einzigen winzigen Ansiedlung auf der wüsten Insel Corsica. Als der Volkstribun Sextus Titius, ein karrikirter Alki- biades, der im Tanz und Ballspiel stärker war als in der Politik und dessen hervorragendstes Talent darin bestand Nachts auf den Strassen die Götterbilder zu zerschlagen, das appuleische Ackergesetz im J. 655 wieder aufnahm, konnte der Senat das neue Gesetz unter einem religiösen Vorwand cassiren, ohne dass Jemand dafür einzustehen auch nur versucht hätte; den Urheber MARIUS UND DRUSUS. straften, wie schon erwähnt ward, die Ritter in ihren Gerichten. Das Jahr darauf (656) machte ein von den beiden Consuln ein- gebrachtes Gesetz die übliche siebzehntägige Frist zwischen Ein- und Durchbringung eines Gesetzvorschlags obligatorisch und verbot mehrere verschiedenartige Bestimmungen in einem Antrag zusammenzufassen; wodurch die unvernünftige Ausdehnung der legislatorischen Initiative wenigstens etwas beschränkt und of- fenbare Ueberrumpelungen der Regierung durch neue Gesetze abgewehrt wurden. Immer deutlicher zeigte es sich, dass die gracchische Verfassung, die den Sturz ihres Urhebers überdauert hatte, jetzt in ihren Grundfesten schwankte, seit die Menge und die Geldaristokratie nicht mehr zusammengingen. Wie diese Verfassung geruht hatte auf der Spaltung der Aristokratie, so schien sie mit der Zwiespältigkeit der Opposition stürzen zu müssen. Wenn jemals so schien jetzt die Zeit gekommen um das unvollkommene Restaurationswerk von 633 zu vollenden, um dem Tyrannen endlich auch seine Verfassung nachzusenden und die regierende Oligarchie in den Alleinbesitz der politischen Gewalt wieder einzusetzen. Es kam alles an auf die Wiedergewinnung der Geschwor- nenstellen. Die Verwaltung der Provinzen, auf der die Gewalt des Senats vorwiegend, ja fast allein beruhte, war namentlich durch die Commission wegen Erpressungen von den Geschwor- nengerichten vollständig abhängig geworden, so dass der Statt- halter die Provinz nicht mehr für den Senat, sondern für den Capitalisten- und Kaufmannsstand zu verwalten schien. Wie bereitwillig immer sie der Regierung entgegenkam, wenn es um Massregeln gegen die Demokraten sich handelte, so unnachsicht- lich ahndete die Geldaristokratie jeden Versuch sie in diesen ihren wohlerworbenen Rechten zu beschränken. Es fehlte an solchen Versuchen nicht ganz; die regierende Aristokratie fing wieder an sich zu fühlen und eben ihre besten Männer hielten sich verpflich- tet der entsetzlichen Misswirthschaft in den Provinzen wenigstens für ihre Person entgegenzutreten. Am entschlossensten that dies Quintus Mucius Scaevola, gleich seinem Vater Publius Oberpon- tifex und im J. 659 Consul, der erste Jurist und einer der vor- züglichsten Männer seiner Zeit. In seiner Praetur (um 656) sta- tuirte er als Statthalter von Asia, der reichsten und gemisshan- delsten unter allen Provinzen, in Gemeinschaft mit seinem äl- teren, als Offizier, Jurist und Geschichtschreiber ausgezeichneten Freunde, dem Consular Publius Rutilius Rufus ein ernstes und abschreckendes Exempel. Ohne einen Unterschied zwischen Itali- VIERTES BUCH. KAPITEL VI. kern und Provinzialen, Vornehmen und Geringen zu machen nahm er jede Klage an und zwang nicht bloss die römischen Kaufleute und Staatspächter wegen erwiesener Schädigungen vollen Geldersatz zu leisten, sondern da einige ihrer angesehen- sten und rücksichtslosesten Agenten todeswürdiger Verbrechen schuldig befunden wurden, liess er sie, taub gegen alle Beste- chungsanträge, von Rechtswegen ans Kreuz schlagen. Der Senat billigte sein Verfahren und liess seitdem den Statthaltern von Asia es in die Instruction setzen, dass sie sich die Verwaltungsgrund- sätze Scaevolas zum Muster nehmen möchten; allein die Ritter, wenn sie gleich an den hochadlichen und vielvermögenden Staats- mann selber sich nicht wagten, zogen seine Gefährten vor Gericht, zuletzt (um 662) sogar den angesehensten derselben, seinen Le- gaten Publius Rufus, der nur durch seine Verdienste und aner- kannte Rechtschaffenheit, nicht durch Familienanhang vertheidigt war. Die Anklage, dass dieser Mann sich in Asia habe Erpres- sungen zu Schulden kommen lassen, brach zwar fast zusammen unter ihrer eigenen Lächerlichkeit wie unter der Verworfenheit des Anklägers, eines gewissen Apicius; allein man liess dennoch die willkommene Gelegenheit den Consular zu demüthigen nicht vorübergehen, und da dieser, die falsche Beredsamkeit, die Trauer- gewänder, die Thränen verschmähend, sich kurz, einfach und sach- lich vertheidigte und den souveränen Capitalisten die begehrte Hul- digung stolz verweigerte, ward er in der That verurtheilt und sein mässiges Vermögen zur Befriedigung erdichteter Entschädigungs- ansprüche eingezogen. Der Verurtheilte begab sich in die angeb- lich von ihm ausgeplünderte Provinz und verlebte daselbst, von sämmtlichen Gemeinden mit Ehrengesandtschaften empfangen und Zeit seines Lebens gefeiert und beliebt, in litterarischer Musse die ihm noch übrigen Tage. Diese schmachvolle Verurtheilung war nur der ärgste, keineswegs der einzige Fall der Art. Kaum war sie erfolgt, als der angesehenste aller Aristokraten, seit zwan- zig Jahren der Vormann des Senats, der siebzigjährige Marcus Scaurus wegen Erpressungen vor Gericht gezogen ward; selbst wenn er schuldig war, nach aristokratischen Begriffen ein Sacri- legium. Das Anklägeramt fing an von schlechten Gesellen gewer- bemässig betrieben zu werden und nicht Unbescholtenheit, nicht Rang, nicht Alter schützte mehr vor diesen frevelhaften und ge- fährlichen Angriffen. Die Erpressungscommission ward aus einer Schutzwehr der Provinzialen ihre schlimmste Geissel; der offen- kundigste Dieb ging frei aus, wenn er nur seine Mitdiebe gewäh- ren liess und sich nicht weigerte einen Theil der erpressten Sum- MARIUS UND DRUSUS. men den Geschwornen zufliessen zu lassen; der Versuch aber den gerechten Forderungen der Provinzialen auf Recht und Gerech- tigkeit zu entsprechen reichte hin zur Verurtheilung. Die römi- sche Regierung schien in dieselbe Abhängigkeit von dem contro- lirenden Gericht versetzt werden zu sollen, in der einst das Rich- tercollegium in Karthago den dortigen Rath gehalten hatte. In furchtbarer Weise erfüllte sich Gaius Gracchus ahnungsvolles Wort, dass mit dem Dolche seines Geschwornengesetzes die vor- nehme Welt sich selber zerfleischen werde. Ein Sturm auf die Rittergerichte schien unvermeidlich. Wer in der Regierungspartei noch Sinn dafür hatte, dass das Regie- ren nicht bloss Rechte sondern auch Pflichten in sich schliesst, ja wer nur noch edleren und stolzeren Ehrgeiz in sich em- pfand, musste sich auflehnen gegen diese erdrückende und entehrende politische Controle, die jede Möglichkeit rechtschaffen zu verwalten von vorn herein abschnitt. Die scandalöse Verur- theilung des Rutilius Rufus schien eine Aufforderung den Angriff sofort zu beginnen und Marcus Livius Drusus, der im J. 663 Volkstribun war, betrachtete dieselbe als an sich gerichtet. Der Sohn des gleichnamigen Mannes, der dreissig Jahre zuvor zu- nächst den Gaius Gracchus gestürzt (S. 114) und später auch als Offizier durch die Unterwerfung der Skordisker sich einen Namen gemacht hatte (S. 163), war Drusus gleich seinem Vater streng conservativ gesinnt und hatte in dem Aufstand des Satur- ninus bereits seine Gesinnung thatsächlich bewährt. Er gehörte den Kreisen des höchsten Adels an und war Besitzer eines colos- salen Vermögens; auch der Gesinnung nach war er ein ächter Aristokrat — ein energisch stolzer Mann, der es verschmähte mit den Ehrenzeichen seiner Aemter sich zu behängen, aber auf dem Todbette es aussprach, dass nicht bald ein Bürger wie- derkommen werde, der ihm gleich sei; ein Mann, dem das schöne Wort, dass der Adel verpflichtet, die Richtschnur seines Lebens ward und blieb. Mit der ganzen ernsten Leidenschaft seines Ge- müthes hatte er sich abgewandt von der Eitelkeit und Feilheit des vornehmen Pöbels; zuverlässig und sittenstreng war er bei den geringen Leuten, denen seine Thür und sein Beutel immer offen standen, mehr geachtet als eigentlich beliebt und trotz seiner Jugend durch die persönliche Würde seines Charakters von Gewicht im Senat wie auf dem Markte. Auch stand er nicht allein. Marcus Scaurus hatte den Muth bei Gelegenheit sei- ner Vertheidigung in dem Prozess wegen Erpressungen den Dru- sus öffentlich aufzufordern Hand zu legen an die Reform der VIERTES BUCH. KAPITEL VI. Geschwornenordnung; er so wie der berühmte Redner Lucius Crassus waren im Senat die eifrigsten Verfechter, vielleicht die Miturheber seiner Anträge. Indess die Masse der regierenden Aristokratie dachte keineswegs wie Drusus, Scaurus und Cras- sus. Es fehlte im Senat nicht an entschiedenen Anhängern der Capitalistenpartei, unter denen namentlich sich bemerklich mach- ten der derzeitige Consul Lucius Marcius Philippus, der wie früher die Sache der Demokratie (S. 126) so jetzt die des Rit- terstandes mit Eifer und Klugheit verfocht, und der verwegene und rücksichtslose Quintus Caepio, den zunächst die persönliche Feindschaft gegen Drusus und Scaurus zur Opposition bestimm- ten. Allein gefährlicher als diese entschiedenen Gegner war die feige und faule Masse der Aristokratie, die zwar die Provinzen lieber allein geplündert hätte, aber am Ende auch nicht viel da- wider hatte, mit den Rittern die Beute zu theilen, und statt den Ernst und die Gefahren des Kampfes gegen die übermüthigen Capitalisten zu übernehmen es viel billiger und bequemer fand sich von ihnen durch gute Worte und gelegentlich durch einen Fussfall oder auch eine runde Summe Straflosigkeit zu erkaufen. Nur der Erfolg konnte zeigen, wie weit es gelingen werde, diese Masse mit fortzureissen, ohne die es nun einmal nicht möglich war zum Ziele zu gelangen. Drusus entwarf den Antrag die Geschwornenstellen den Bürgern vom Rittercensus zu entziehen und sie dem Senat zu- rückzugeben, welcher zugleich durch Aufnahme von 300 neuen Mitgliedern in den Stand gesetzt werden sollte den vermehrten Obliegenheiten zu genügen; es sollte ausserdem eine eigene Cri- minalcommission niedergesetzt werden, um die Richter, die der Bestechlichkeit sich schuldig gemacht hätten oder schuldig ma- chen würden, zur Verantwortung zu ziehen. Hiemit war der nächste Zweck erreicht die Capitalisten ihrer politischen Sonder- rechte zu berauben und sie für die erlittene Unbill zur Verant- wortung zu ziehen. Indess Drusus Anträge und Absichten be- schränkten sich hierauf keineswegs; seine Vorschläge waren keine Gelegenheitsmassregeln, sondern ein umfassender und durch- dachter Reformplan. Er beantragte ferner die Getreideverthei- lungen zu erhöhen und die Mehrkosten zu decken durch die dauernde Emission einer verhältnissmässigen Zahl von kupfernen neben den silbernen Denaren, sodann das gesammte noch unver- theilte italische Ackerland, also namentlich die campanische Do- mäne, und den besten Theil Siciliens zur Ansiedelung von Bür- gercolonisten zu bestimmen; endlich ging er den italischen Bun- MARIUS UND DRUSUS. desgenossen gegenüber die bestimmtesten Verpflichtungen ein ihnen das römische Bürgerrecht zu verschaffen. So erschienen denn hier von aristokratischer Seite eben dieselben Herrschafts- stützen und eben dieselben Reformgedanken, auf denen Gaius Gracchus Verfassung beruht hatte; ein seltsames und doch sehr begreifliches Zusammentreffen. Es war nur in der Ordnung, dass wie die Tyrannis gegen die Oligarchie so diese gegen die Geldaristokratie sich stützte auf das besoldete und gewisser- massen organisirte Proletariat; hatte die Regierung früher die Ernährung des Proletariats auf Staatskosten als ein unvermeid- liches Uebel hingenommen, so dachte Drusus jetzt an dem Pro- letariat wenigstens für den Augenblick eine Waffe gegen die Geldaristokratie zu finden. Es war nur in der Ordnung, dass der bessere Theil der Aristokratie, eben wie ehemals auf das Acker- gesetz des Tiberius Gracchus, so jetzt bereitwillig einging auf alle diejenigen Reformmassregeln, die ohne die Oberhauptsfrage zu berühren nur darauf ausgingen die alten Schäden des Staats aus- zuheilen. In der Emigrations- und Colonisationsfrage konnte man zwar so weit nicht gehen wie die Demokratie, da die Herr- schaft der Oligarchie wesentlich beruhte auf dem freien Schalten mit den Provinzen und jedes dauernde militärische Commando sie gefährdete; die Gedanken Italien und die Provinzen gleichzu- stellen und jenseit der Alpen zu erobern vertrugen mit den con- servativen Principien sich nicht. Allein die latinischen und selbst die campanischen Domänen so wie Sicilien konnte der Senat recht wohl aufopfern um den italischen Bauernstand zu heben, und dennoch die Regierung nach wie vor behaupten; wobei noch hinzukam, dass man künftigen Agitationen nicht wirksamer vor- beugen konnte als dadurch, dass alles irgend verfügbare Land von der Aristokratie selbst zur Auftheilung gebracht und künf- tigen Demagogen, nach Drusus eigenem Ausdruck, nichts zu ver- theilen übrig gelassen ward als der Gassenkoth und das Morgen- roth. Ebenso war es für die Regierung, mochte dies nun ein Monarch sein oder eine geschlossene Anzahl herrschender Fami- lien, ziemlich einerlei, ob halb oder ganz Italien zum römischen Bürgerverband gehörte; und es war sehr begreiflich, dass beider- seits die reformirenden Männer sich in dem Gedanken begeg- neten durch zweckmässige und rechtzeitige Erstreckung des Bür- gerrechts die Gefahr abzuwenden, dass die Insurrection von Fre- gellae in grösserem Massstab wiederkehre, nebenher auch an den zahl- und einflussreichen Italikern sich Bundesgenossen für ihre Plane zu verschaffen. So scharf in der Oberhauptsfrage VIERTES BUCH. KAPITEL VI. die Ansichten und Absichten der beiden grossen politischen Par- teien sich schieden, so vielfach berührten sich in den Operations- mitteln und in den reformistischen Tendenzen die besten Männer aus beiden Lagern; und wie Scipio Aemilianus ebenso unter den Widersachern des Tiberius Gracchus wie unter den Förderern seiner Reformbestrebungen sich befand, war auch Drusus der Nachfolger und Schüler nicht minder als der Gegner des Gaius. Die beiden hochgebornen und hochsinnigen jugendlichen Refor- matoren waren sich ähnlicher als es auf den ersten Blick schien und beide nicht unwerth über dem trüben Nebel des befangenen Parteitreibens in reineren und höheren Anschauungen sich mit dem Kern ihrer patriotischen Bestrebungen zu begegnen. Es handelte sich um die Durchbringung der von Drusus entworfenen Gesetze, von denen übrigens der Antragsteller, eben wie Gaius Gracchus, den bedenklichen Vorschlag den italischen Bundesgenossen das römische Bürgerrecht zu verleihen vorläufig zurückhielt und zunächst nur das Geschwornen-, Acker- und Getreidegesetz vorlegte. Die Capitalistenpartei widerstand aufs Heftigste und würde bei der Unentschlossenheit des grössten Theils der Aristokratie und der Haltlosigkeit der Comitien ohne Frage die Verwerfung des Geschwornengesetzes durchgebracht haben, wenn es allein zur Abstimmung gekommen wäre. Drusus fasste desshalb seine sämmtlichen Anträge in einen einzigen zu- sammen; und indem also alle die bei den Getreide- und Land- vertheilungen interessirten Bürger genöthigt wurden auch für das Geschwornengesetz zu stimmen, gelang es durch sie und durch die Italiker, welche mit Ausnahme der in ihrem Domanialbesitz bedrohten grossen, namentlich umbrischen und etruskischen Grundbesitzer fest zu Drusus standen, das Gesetz durchzu- bringen — freilich erst nachdem Drusus den Consul Philippus, der nicht aufhörte zu widerstreben, hatte verhaften und durch den Büttel in den Kerker abführen lassen. Das Volk feierte den Tribun als seinen Wohlthäter und empfing ihn im Theater mit Aufstehen und Beifallklatschen; allein der Kampf war durch die Abstimmung nur auf einen andern Boden verlegt, da die Gegen- partei den Antrag des Drusus mit Recht als dem Gesetz von 656 (S. 201) zuwiderlaufend und desshalb als nichtig bezeichnen konnte. Die Majorität des Senats, erfreut die Rittergerichte los zu sein, wies die Aufforderung des Consuls Philippus das Ge- setz als formwidrig zu cassiren zurück; worauf der Consul auf offenem Markte erklärte, dass mit einem solchen Senat zu re- gieren nicht möglich sei und er sich nach einem andern Staats- MARIUS UND DRUSUS. rath umsehen werde. Es schien als beabsichtige Philippus einen Staatsstreich; der Senat, von Drusus desswegen berufen, sprach nach stürmischen Verhandlungen gegen den Consul ein Tadel- und Misstrauensvotum aus; allein im Geheimen begann sich in einem grossen Theil der Majorität die Angst vor einer Revolution zu regen, mit der sowohl Philippus als ein grosser Theil der Capitalisten zu drohen schien. Andere Umstände ka- men hinzu. Einer der thätigsten und angesehensten unter Dru- sus Gesinnungsgenossen, der Redner Lucius Crassus starb plötz- lich wenige Tage nach jener Senatssitzung (Sept. 663). Die von Drusus mit den Italikern angeknüpften Verbindungen, die er an- fangs nur wenigen seiner Vertrautesten mitgetheilt hatte, wurden allmählich ruchbar und in das wüthende Geschrei über Landes- verrath, das die Gegner erhoben, stimmten nicht wenige, viel- leicht die meisten Männer seiner Partei mit ein; selbst die edel- müthige Warnung, die er dem Consul Philippus zukommen liess, bei dem Bundesfest auf dem Albanerberg vor den von den Ita- likern ausgesandten Mördern sich zu hüten, diente nur dazu ihn weiter zu compromittiren, indem sie zeigte, wie tief er ver- wickelt war in die unter den Italikern gährenden Verschwörun- gen. Immer heftiger drängte Philippus auf Cassation des livi- schen Gesetzes; immer lauer ward die Majorität in der Verthei- digung desselben. Bald erschien der Status quo ante der grossen Menge der Furchtsamen und Unentschiedenen im Senat als der einzige Ausweg. Der Cassationsbeschluss wegen formeller Mängel erfolgte also; Drusus, nach seiner Art streng sich bescheidend, begnügte sich daran zu erinnern, dass der Senat also selbst die verhassten Rittergerichte wieder herstelle, und begab sich seines Rechtes den Cassationsbeschluss durch Intercession ungültig zu machen. Der Angriff des Senats auf die Capitalistenpartei war vollständig abgeschlagen und willig oder unwillig fügte man sich abermals in das bisherige Joch. Aber die hohe Finanz begnügte sich nicht gesiegt zu haben. Als Drusus eines Abends auf seiner Hausflur eben die wie gewöhnlich ihn geleitende Menge verab- schieden wollte, stürzte er plötzlich vor dem Bilde seines Vaters zusammen; eine Mörderhand hatte ihn getroffen, und so sicher, dass er wenige Stunden darauf den Geist aufgab. Der Thäter war in der Abenddämmerung verschwunden, ohne dass Jemand ihn erkannt hatte und eine gerichtliche Untersuchung fand nicht statt; aber es brauchte derselben nicht, um hier jenen Dolch zu erkennen, mit dem die Aristokratie sich selber zerfleischte. Das- selbe gewaltsame und grauenvolle Ende, das die demokratischen VIERTES BUCH. KAPITEL VI. Reformatoren weggerafft hatte, war auch dem Gracchus der Ari- stokratie bestimmt; es lag darin eine tiefe und traurige Lehre. An dem Widerstand oder an der Schwäche der Aristokratie schei- terte die Reform, selbst wenn der Versuch zu reformiren aus ihren eigenen Reihen hervorging. Seine Kraft und sein Leben hatte Drusus daran gesetzt die Kaufmannsherrschaft zu stürzen, die Emigration zu organisiren, den drohenden Bürgerkrieg abzu- wenden; er sah noch selbst die Kaufleute unumschränkter regie- ren als je, sah alle seine Reformgedanken vereitelt und starb mit dem Bewusstsein, dass sein jäher Tod das Signal zu dem fürch- terlichsten Bürgerkrieg sein werde, der je das schöne italische Land verheert hat. KAPITEL VII. Die Empörung der italischen Unterthanen und die sulpicische Revolution . F ast zweihundert Jahre hatte jetzt das römische Principat in Italien bestanden, ohne dass es selbst unter den gefährlich- sten Verhältnissen ein einziges Mal in seiner Grundlage ge- schwankt hätte, seitdem mit Pyrrhos Ueberwindung der letzte Krieg, den die Italiker für ihre Unabhängigkeit geführt hatten, zu Ende gegangen war. Vergeblich hatte das Heldengeschlecht der Barkiden, vergeblich die Nachfolger des grossen Alexander und der Achämeniden versucht die italische Nation zum Kampf aufzurütteln gegen die übermächtige Hauptstadt; gehorsam war dieselbe auf den Schlachtfeldern am Guadalquivir und an der Medscherda, am Tempepass und am Sipylos erschienen und hatte mit dem besten Blute ihrer Jugend ihren Herren die Unterthänig- keit dreier Welttheile erfechten helfen. Ihre eigene Stellung in- dessen hatte sich wohl verändert, aber eher verschlechtert als verbessert. In materieller Hinsicht hatte sie sich im Allgemei- nen nicht zu beklagen. Zwar der kleine und der mittlere Grund- besitzer litt durch ganz Italien in Folge der unverständigen rö- mischen Korngesetzgebung; aber die grösseren Gutsbesitzer ge- diehen und mehr noch der Kaufmanns- und Capitalistenstand, da die Italiker hinsichtlich der finanziellen Ausbeutung der Pro- vinzen im Wesentlichen denselben Schutz und dieselben Vor- rechte genossen wie die römischen Bürger, so dass die materiel- len Vortheile des politischen Uebergewichts der Römer grossen- theils auch den Italikern zu Gute kamen. Ueberhaupt hing die Röm. Gesch. II. 14 VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Verschiedenheit der wirthschaftlichen und socialen Zustände Ita- liens nicht wesentlich ab von den politischen Unterschieden; es gab vorzugsweise bundesgenössische Landschaften, wie Etrurien und Umbrien, in denen der freie Bauernstand verschwunden, andere, wie die Abruzzenthäler, in denen derselbe noch leidlich und zum Theil fast unberührt erhalten war — ähnlich wie sich die gleichen Unterschiede auch in der römischen Bürgerschaft nachweisen lassen. Dagegen entwickelte der politische Gegensatz sich in immer herberer, immer schrofferer Gestalt. Wohl fand ein förmlicher unverhüllter Rechtsbruch wenigstens in Haupt- fragen nicht statt. Die Communalfreiheit, welche unter dem Na- men der Souveränetät den italischen Gemeinden vertragsmässig zustand, wurde im Ganzen respectirt und auch den Angriff, der im Anfang der agrarischen Bewegung auf die den besser gestell- ten Gemeinden verbrieften römischen Domänen von der Re- formpartei gemacht ward, hatte nicht bloss die römische Re- gierung zurückgewiesen, sondern auch die Opposition selbst sehr bald aufgegeben. Allein die Rechte, welche Rom als der führenden Gemeinde zustanden und zustehen mussten, die oberste Leitung des Kriegswesens und die Oberaufsicht über die gesammte Verwaltung, wurden in einer Weise ausgeübt, die fast ebenso schlimm war, als wenn man die Bundesgenossen geradezu für rechtlose Unterthanen erklärt hätte. Die zahlreichen Milde- rungen des furchtbar strengen römischen Kriegsrechts, welche im Laufe des siebenten Jahrhunderts in Rom eingeführt wurden, scheinen sämmtlich auf die römischen Bürgersoldaten beschränkt geblieben zu sein; von der wichtigsten, der Abschaffung der stand- rechtlichen Hinrichtungen (S. 101), ist dies gewiss und der Ein- druck leicht zu ermessen, wenn, wie dies im jugurthinischen Krieg geschah, angesehene latinische Offiziere nach Urtheil des römischen Kriegsraths enthauptet wurden, dem letzten Bürgersoldaten aber im gleichen Fall das Recht zustand an die bürgerlichen Gerichte Roms zu provociren. In welchem Verhältniss die Bürger und die italischen Bundesgenossen zum Kriegsdienst angezogen werden sollten, war vertragsmässig wie billig unbestimmt geblieben; allein während in früherer Zeit beide durchschnittlich die gleiche Zahl Soldaten gestellt hatten (I, 283), wurden jetzt, obwohl das Bevöl- kerungsverhältniss wahrscheinlich eher zu Gunsten als zum Nach- theil der Bürgerschaft sich verändert hatte, die Forderungen an die Bundesgenossen allmählich unverhältnissmässig gesteigert (I, 612), so dass man ihnen theils den schwereren und kostbareren Dienst vorzugsweise aufbürdete, theils jetzt regelmässig auf einen Bürger EMPÖRUNG DER ITALIKER. zwei Bundesgenossen aushob. Aehnlich wie die militärische Ober- leitung wurde die bürgerliche Oberaufsicht, welche mit Einschluss der davon kaum zu trennenden obersten Administrativjurisdiction die römische Regierung stets und mit Recht über die abhängigen italischen Gemeinden sich vorbehalten hatte, in einer Weise aus- gedehnt, dass die Italiker fast nicht minder als die Provinzialen sich der Willkür eines jeden der zahllosen römischen Beamten schutzlos preisgegeben sahen. In Teanum Sidicinum, einer der angesehensten Bundesstädte, hatte ein Consul den Bürgermeister der Stadt an dem Schandpfahl auf dem Markt mit Ruthen stäu- pen lassen, weil seiner Gemahlin, die in dem Männerbad zu ba- den verlangte, die Municipalbeamten nicht schleunig genug die Badenden ausgetrieben hatten und ihr das Bad nicht sauber er- schienen war. Aehnliche Auftritte waren in Ferentinum, gleich- falls einer Stadt besten Rechts, ja in der alten und wichtigen la- tinischen Colonie Cales vorgefallen. In der latinischen Colonie Venusia war ein freier Bauersmann von einem durchpassirenden jungen amtlosen römischen Diplomaten wegen eines Spasses, den er sich über dessen Sänfte erlaubt hatte, angehalten, niederge- worfen und mit den Tragriemen der Sänfte zu Tode gepeitscht worden. Dieser Vorfälle wird um die Zeit des fregellanischen Aufstandes gelegentlich gedacht; es leidet keinen Zweifel, dass ähnliche Unrechtfertigkeiten häufig vorkamen und ebenso wenig, dass eine ernstliche Genugthuung für solche Missethaten nir- gends zu erlangen war, wogegen das nicht leicht ungestraft verletzte Provocationsrecht wenigstens Leib und Leben des rö- mischen Bürgers einigermassen schützte. Es konnte nicht feh- len, dass in Folge dieser Behandlung der Italiker seitens der rö- mischen Regierung die Spannung, welche die Weisheit der Ahnen zwischen den latinischen und den sonstigen italischen Gemeinden sorgfältig unterhalten hatte, wenn nicht verschwand, so doch nachliess. Die Zwingburgen Roms und die durch die Zwingburgen in Gehorsam erhaltenen Landschaften lebten jetzt unter dem gleichen Druck; der Latiner konnte den Picenter daran erinnern, dass sie beide in gleicher Weise ‚den Beilen unterwor- fen‘ seien; die Vögte und die Knechte von ehemals vereinigte jetzt der gemeinsame Hass gegen den gemeinsamen Zwingherrn. — Wenn also der gegenwärtige Zustand der italischen Bundes- genossen aus einem leidlichen Abhängigkeitsverhältniss umge- schlagen war in die drückendste Knechtschaft, so war zugleich denselben jede Aussicht auf Erlangung besseren Rechts benom- men worden. Schon mit der Unterwerfung Italiens hatte die rö- 14* VIERTES BUCH. KAPITEL VII. mische Bürgerschaft sich abgeschlossen und die Ertheilung des Bürgerrechts an ganze Gemeinden vollständig aufgegeben, die an einzelne Personen sehr beschränkt (I, 609). Selbst das altlati- nische Recht der vollen Freizügigkeit, die dem nach Rom über- siedelnden latinischen Bürger daselbst das Passivbürgerrrecht gewährte, war den betreffenden Communen in verletzender Weise verkürzt worden (I, 610. 611). Jetzt ging man noch einen Schritt weiter: bei Gelegenheit der die Erstreckung des römischen Bürgerrechts auf ganz Italien bezweckenden Agitation in den J. 628. 632 griff man das Uebersiedlungsrecht selbst an und wies geradezu die sämmtlichen in Rom sich aufhaltenden Nicht- bürger durch Volks- und Senatschluss aus der Hauptstadt aus (S. 96. 113); eine ebenso durch ihre Illiberalität gehässige als durch die vielfach verletzten Privatinteressen gefährliche Mass- regel. Kurz, wenn die italischen Bundesgenossen zu den Römern früher gestanden hatten theils als bevormundete Brüder, die mehr beschützt als beherrscht und nicht zu ewiger Unmündig- keit bestimmt waren, theils als leidlich gehaltene und der Hoff- nung auf die Freilassung nicht völlig beraubte Knechte, so stan- den sie jetzt sämmtlich ungefähr in gleicher Unterthänigkeit und gleicher Hoffnungslosigkeit unter den Ruthen und Beilen ihrer Zwingherrn und durften höchstens als bevorrechtete Knechte sich es herausnehmen die von den Herren empfangenen Fusstritte an die armen Provinzialen weiter zu geben. Es liegt in der Natur solcher Zerwürfnisse, dass sie anfangs, zurückgehalten durch das Gefühl der nationalen Einheit und die Erinnerung gemeinschaftlich überdauerter Gefahr, leise und gleichsam bescheiden auftreten, bis allmählich der Riss sich er- weitert und einerseits die Tyrannei, andrerseits der Groll un- verholen sich offenbart. Bis zu der Empörung und Schleifung von Fregellae im J. 629, die gleichsam officiell den veränderten Charakter der römischen Herrschaft constatirte, trug die Gährung unter den Italikern nicht eigentlich einen revolutionären Charakter. Das Begehren nach Gleichberechtigung hatte allmählich sich gestei- gert von stillem Wunsch zur lauten Bitte, um nur desto entschie- dener, je bestimmter es auftrat, abgewiesen zu werden. Sehr bald konnte man erkennen, dass eine gutwillige Gewährung nicht zu hof- fen sei und der Wunsch das Verweigerte zu ertrotzen wird nicht gefehlt haben; allein bei Roms damaliger Stellung fehlte die Mög- lichkeit ihn zu verwirklichen. Obwohl das Zahlenverhältniss der Bürger und Nichtbürger in Italien sich nicht genau ermitteln lässt, so kann es doch als ausgemacht gelten, dass die Zahl der EMPÖRUNG DER ITALIKER. Bürger geringer war als die der italischen Bundesgenossen und auf ungefähr 400000 Bürger mindestens 500000 wahrscheinlich 600000 Bundesgenossen kamen Diese Ziffern sind den Censuszahlen der Jahre 639 und 684 entnom- men; jener ergab 394336, dieser 910000 waffenfähige Bürger (nach Phle- gon fr. 12 Müll., welchen Satz Clinton und dessen Ausschreiber fälschlich auf den Census von 668 beziehen; nach Liv. ep. 98 wurden — nach der richtigen Lesung — 900000 Köpfe gezählt). Der einzige zwischen diesen beiden bekannte Census von 668, der nach Hieronymus 463000 Köpfe er- gab, ist wohl nur desshalb so gering ausgefallen, weil er mitten in der Krise der Revolution stattfand. Da ein Steigen der Bevölkerung Italiens in der Zeit von 639 bis 684 nicht angenommen werden kann und selbst die sullanischen Landanweisungen die Lücken, die der Krieg gerissen, höch- stens gedeckt haben können, so darf der Ueberschuss von reichlich 500000 Waffenfähigen mit Sicherheit auf die inzwischen erfolgte Aufnahme der Bundesgenossen zurückgeführt werden. Indess ist es möglich und sogar wahrscheinlich, dass in diesen verhängnissvollen Jahren in der That der Stand der italischen Bevölkerung vielmehr zurückging, so dass nach einem mässigen Ansatz für die Zeit des Bundesgenossenkrieges auf zwei Bürger drei Nichtbürger in Italien gerechnet werden können. . Indess konnte bei einem solchen Verhältniss, so lange die Bürgerschaft einig und kein nennenswerther äusserer Feind vorhanden war, die in eine Un- zahl einzelner Stadt- und Gaugemeinden zersplitterte und durch tausendfache öffentliche und Privatverhältnisse mit Rom ver- knüpfte italische Bundesgenossenschaft zu einem gemeinschaft- lichen Handeln nimmermehr gelangen und mit mässiger Klug- heit es der Regierung nicht fehlen die schwierigen und grollen- den Unterthanenschaften theils durch die compacte Masse der Bürgerschaft, theils durch die sehr ansehnlichen Hülfsmittel, die die Provinzen darboten, theils eine Gemeinde durch die andere zu beherrschen. Darum verhielten die Italiker sich ruhig, bis die Revolution begann Rom zu erschüttern; so wie aber diese aus- gebrochen war, griffen auch sie ein in das Treiben und Wogen der römischen Parteien, um durch die eine oder die andere die Gleichberechtigung zu erlangen. Sie hatten gemeinschaftliche Sache gemacht erst mit der Volks-, sodann mit der Senatspartei und bei beiden gleich wenig erreicht. Sie hatten sich überzeu- gen müssen, dass zwar die besten Männer beider Parteien die Gerechtigkeit und Billigkeit ihrer Forderungen anerkannten, dass aber diese besten Männer, Aristokraten wie Populare, gleich we- nig bei der Masse ihrer Partei diesen Forderungen Gehör zu ver- schaffen vermochten. Sie hatten es mit angesehen, wie die be- gabtesten, energischsten, gefeiertsten Staatsmänner in demselben Augenblick, wo sie als Sachwalter der Italiker auftraten, sich von VIERTES BUCH. KAPITEL VII. ihrer eigenen Partei verlassen gefunden hatten und desshalb ge- stürzt worden waren. In all den Wechselfällen der dreissigjäh- rigen Revolution und Restauration waren Regierungen genug ein- und abgesetzt worden, aber wie auch die Principien wandel- bar sein mochten, die kurzsichtige Engherzigkeit sass ewig am Steuer. Es war längst zu sehen, dass die Italiker vergeblich die Berücksichtigung ihrer Ansprüche von den römischen Parteien erwarteten; aber die letzten Jahre hatten dies mit so leidiger Klar- heit herausgestellt, dass jede Illusion weichen musste. Lange hat- ten sich die Begehren der Italiker gemischt mit denen der Revo- lutionspartei und waren gescheitert an dem Unverstand der Mas- sen; es konnte scheinen, als sei die Oligarchie nur den Antrag- stellern, nicht dem Antrag selbst feindlich gesinnt gewesen, als sei jetzt, wo sie wieder fast unbeschränkt regierte, noch eine Möglichkeit vorhanden, dass der intelligentere Senat die mit dem Wesen der Oligarchie verträgliche und dem Staat heilsame Mass- regel seinerseits aufnehmen werde. Allein statt dessen erging im J. 659 ein consularisches Gesetz, das den Nichtbürgern aufs strengste untersagte des Bürgerrechts sich anzumassen und den Contravenienten mit Untersuchung und Strafe bedrohte — ein Gesetz, das eine grosse Anzahl der angesehensten und bei der Gleichberechtigungsfrage am meisten interessirten Personen aus den Reihen der Römer in die der Italiker zurückwarf und das in seiner juristischen Unanfechtbarkeit und staaatsmännischen Wahnwitzigkeit vollkommen auf einer Linie steht mit jener be- rühmten Acte, welche den Grund legte zur Trennung Nordame- rikas vom Mutterland, und denn auch eben wie diese die nächste Ursache des Bürgerkrieges ward. Es war nur um so schlimmer, dass die Urheber dieses Gesetzes keineswegs zu den verstockten und unverbesserlichen Optimaten gehörten, sondern keine an- deren waren als der kluge allgemein verehrte Quintus Scaevola, der freilich wie Georg Grenville von der Natur zum Rechtsge- lehrten und vom Verhängniss zum Staatsmann bestimmt war, und durch seine ebenso ehrenwerthe als schädliche Redlichkeit erst den Krieg zwischen Senat und Rittern und dann den zwi- schen Römern und Italikern mehr als irgend ein Zweiter ent- zünden half, und der Redner Lucius Crassus, der Freund und Bundesgenosse des Drusus und überhaupt einer der gemässigt- sten und einsichtigsten Optimaten. Inmitten der heftigen Gäh- rung, die dies Gesetz und die daraus entstandenen zahlreichen Prozesse in ganz Italien hervorriefen, schien den Italikern noch einmal der Stern der Hoffnung aufzugehen in Marcus Drusus. EMPÖRUNG DER ITALIKER. Was fast unmöglich geschienen hatte, dass ein Conservativer die reformatorischen Gedanken der Gracchen aufzunehmen und die Gleichberechtigung der Italiker durchzufechten sich entschliesse, war nun dennoch eingetreten; ein hocharistokratischer Mann hatte sich entschlossen zugleich die Regierung und die Italiker zu emancipiren und all seinen ernsten Eifer, all seine zuverlässige Hingebung an diese hochherzigen Reformpläne zu setzen. Es blieb nicht bei allgemeinen Verheissungen; er trat, wenn die Be- richte nicht täuschen, an die Spitze eines Geheimbundes, dessen Fäden durch ganz Italien liefen und dessen Mitglieder sich eid- lich Die Eidesformel ist erhalten (bei Diodor V at. p. 128, wo sie durch ein Versehen des Auszugmachers die sinnlose Ueberschrift ‚Eid des Philip- pus‘ trägt); sie lautet: ‚Ich schwöre bei dem capitolinischen Jupiter und ‚bei der römischen Vesta und bei dem angestammten Mars und bei der zeu- ‚genden Sonne und bei der nährenden Erde und bei den göttlichen Grün- ‚dern und Mehrern der Stadt Rom, dass mir Freund sein soll und Feind ‚sein soll derselbe, der Freund und Feind ist dem Drusus; imgleichen dass ‚ich weder meines eigenen noch des Lebens meiner Kinder und Aeltern ‚schonen will, ausser insoweit es dem Drusus frommt und den Genossen ‚dieses Eides. Wenn ich aber Bürger werden sollte durch das Gesetz des ‚Drusus, so will ich Rom achten als meine Heimath und Drusus als den ‚grössten meiner Wohlthäter. Diesen Eid will ich abnehmen so vielen mei- ‚ner Mitbürger als ich vermag; und schwöre ich recht, so gehe es mir wohl, ‚schwöre ich falsch, so gehe es mir übel.‘ — Indess wird man wohl thun diesen Bericht mit Vorsicht zu benutzen; er rührt ohne Zweifel her aus später über diese Verschwörung in Rom aufgenommenen Criminalprozess- acten und es bleibt fraglich, ob diese Eidesformel aus den Inculpaten her- aus oder in sie hinein inquirirt ward. verpflichteten zusammenzustehen für Drusus und die ge- meinschaftliche Sache. Jubelnd vernahm man in Italien, dass Drusus an der Spitze des Senats seine ersten Anträge durchge- setzt habe; mit noch grösserem Jubel feierten alle Gemeinden Italiens nicht lange darauf die Genesung des plötzlich schwer er- krankten Tribuns. Aber wie Drusus weitere Absichten sich ent- hüllten, wechselten die Dinge; er konnte nicht wagen den zuge- sagten Antrag einzubringen; er musste verschieben, musste zö- gern, musste bald zurückweichen. Man vernahm, dass die Majo- rität des Senats anfange unsicher zu werden und von ihrem Führer abzufallen drohe; in rascher Folge lief durch die Gemein- den Italiens die Kunde, dass das durchgebrachte Gesetz cassirt sei, dass die Capitalisten unumschränkter schalteten als je, dass der Tribun von Mörderhand getroffen, dass er todt sei (Herbst 663). Die letzte Hoffnung durch Vertrag die Aufnahme in den rö- mischen Bürgerverband zu erlangen ward mit Marcus Drusus den VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Italikern zu Grabe getragen. Wozu dieser conservative und ener- gische Mann unter den günstigsten Verhältnissen seine eigene Partei nicht hatte bestimmen können, dazu war überhaupt auf dem Wege der Güte nicht zu gelangen. Den Italikern blieb nur die Wahl entweder geduldig sich zu fügen oder den Versuch, der vor fünfunddreissig Jahren durch die Zerstörung von Fregellae im Keim erstickt worden war, noch einmal wo möglich mit gesammter Hand zu wiederholen und mit den Waffen sei es Rom zu vernichten und zu beerben, sei es wenigstens die Gleichbe- rechtigung mit Rom zu erobern. Es war dieser letztere Ent- schluss freilich ein Entschluss der Verzweiflung; wie die Sachen lagen, mochte die Auflehnung der einzelnen Stadtgemeinden gegen die römische Regierung gar leicht noch hoffnungsloser erscheinen als der Aufstand der amerikanischen Pflanzstädte gegen das brittische Imperium; mit mässiger Aufmerksamkeit und Thatkraft konnte allem Anschein nach die römische Regie- rung dieser zweiten Schilderhebung das Schicksal der früheren bereiten. Allein war es etwa minder ein Entschluss der Ver- zweiflung, wenn man stillsass und die Dinge über sich kom- men liess? Wenn man sich erinnerte, wie die Römer un- gereizt in Italien zu hausen gewohnt waren, was war jetzt zu erwarten, wo die angesehensten Männer in jeder italischen Stadt mit Drusus in einem Einverständniss gestanden hatten, das geradezu gegen die jetzt siegreiche Partei gerichtet und sehr leicht als Hochverrath zu qualificiren war? Allen denen, die an diesem Geheimbund Theil gehabt, ja allen die nur der Theilhaberschaft verdächtigt werden konnten, blieb keine an- dere Wahl als den Krieg zu beginnen oder ihren Nacken unter das Henkerbeil zu beugen. Es kam hinzu, dass für eine allge- meine Schilderhebung durch ganz Italien der gegenwärtige Augen- blick noch die günstigsten Aussichten darbot. Wir sind nicht genau darüber unterrichtet, in wie weit die Römer die Sprengung der grösseren italischen Eidgenossenschaften durchgeführt hat- ten; es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Marser, die Paeligner, vielleicht sogar die Samniten und Lucaner als Gemeindebünde, wenn auch mit stark geschmälerten Rechten, noch damals fort- bestanden. Die beginnende Insurrection fand noch an diesen Mas- sen einen Stützpunct; wer aber mochte dafür bürgen, wie bald die Römer eben darum dazu schritten diese grösseren Verbände zu sprengen? Der Geheimbund ferner, an dessen Spitze Drusus gestanden, hatte sein Haupt verloren, aber er bestand und ge- währte für die politische Organisation des Aufstandes einen EMPÖRUNG DER ITALIKER. schätzbaren Anhalt, während die militärische daran anknüpfen konnte, dass jede Bundesstadt ihr eigenes Heerwesen und er- probte Soldaten besass. Andrerseits war man in Rom auf nichts ernstlich gefasst. Man vernahm wohl davon, dass unruhige Be- wegungen in Italien stattfänden und die bundesgenössischen Ge- meinden mit einander in einem auffallenden Verkehr ständen; aber statt schleunigst die Bürger unter die Waffen zu rufen, be- gnügte das regierende Collegium sich damit in herkömmlicher Art die Beamten zur Wachsamkeit zu ermahnen und Spione aus- zusenden um etwas Genaueres zu erfahren. Die Hauptstadt war so völlig unvertheidigt, dass ein entschlossener marsischer Offi- zier Quintus Pompaedius Silo, einer von den vertrautesten Freun- den des Drusus, den Plan entworfen haben soll sich an der Spitze einer Schaar zuverlässiger mit Schwertern unter den Gewändern bewaffneter Männer in dieselbe einzuschleichen und durch einen Handstreich derselben sich zu bemächtigen. Ein Aufstand berei- tete sich vor; Verträge wurden geschlossen, die Rüstungen still und thätig betrieben, bis endlich wie gewöhnlich die Insurrection noch etwas früher, als die leitenden Männer beabsichtigt hatten, durch einen Zufall zum Ausbruch kam. Der römische Praetor mit proconsularischer Gewalt Gaius Servilius, durch seine Kund- schafter davon benachrichtigt, dass die Stadt Asculum (Ascoli) in den Abruzzen an die Nachbargemeinden Geisseln sende, begab sich mit seinem Legaten Fonteius und wenigem Gefolge dorthin und richtete an die eben zur Feier der grossen Spiele im Theater versammelte Menge eine donnernde Drohrede. Der Anblick der nur zu bekannten Beile, die Verkündigung der nur zu ernst ge- meinten Drohungen warf den Funken in den seit Jahrhunderten aufgehäuften Zunder des erbitterten Hasses; die römischen Be- amten wurden im Theater selbst von der Menge zerrissen und sofort, gleich als gelte es durch einen furchtbaren Frevel jede Brücke der Versöhnung abzubrechen, die Thore auf Befehl der Obrigkeit geschlossen, die sämmtlichen in Asculum verweilenden Römer niedergemacht und ihre Habe geplündert. Wie die Flamme durch die Steppe lief die Empörung durch die Halbinsel. Voran ging das tapfere und zahlreiche Volk der Marser in Verbindung mit den kleinen aber kernigen Eidgenossenschaften in den Abruz- zen, den Paelignern, Marrucinern, Frentanern und Vestinern; der schon genannte tapfere und kluge Quintus Silo war hier die Seele der Bewegung. Von den Marsern wurde zuerst den Rö- mern förmlich abgesagt, wonach späterhin dem Krieg der Name des marsischen blieb. Dem gegebenen Beispiel folgten zahl- VIERTES BUCH. KAPITEL VII. reiche Gemeinden vom Liris und den Abruzzen bis hinab nach Calabrien und Apulien; so dass bald in ganz Mittel- und Süd- italien gerüstet ward gegen Rom. Die Etrusker und Umbrer da- gegen hielten zu Rom, wie sie bereits früher mit den Rittern zusammengehalten hatten gegen Drusus (S. 206). Es ist be- zeichnend, dass in diesen Landschaften seit alten Zeiten die Grund- und Geldaristokratie übermächtig und der Mittelstand gänzlich verschwunden war, wogegen in und an den Abruzzen der Bauernstand sich reiner und frischer als irgendwo sonst in Italien bewahrt hatte; der Bauern- und überhaupt der Mittelstand also war es, aus dem der Aufstand wesentlich hervorging, wogegen die municipale Aristokratie auch jetzt noch Hand in Hand ging mit der hauptstädtischen Regierung. Danach ist es auch leicht er- klärlich, dass in den aufständischen Districten einzelne Gemein- den und in den aufständischen Gemeinden Minoritäten festhielten an dem römischen Bündniss; wie zum Beispiel die Vestinerstadt Pinna für Rom eine schwere Belagerung aushielt und ein im Hir- pinerland gebildetes Loyalistencorps unter Minatius Magius von Aeclanum die römischen Operationen in Campanien unterstützte. Endlich hielten fest an Rom die am besten gestellten bundesge- nössischen Gemeinden, in Campanien Nola und Nuceria und die griechischen Seestädte Neapolis und Rhegion, dessgleichen wenig- stens die meisten latinischen Colonien, wie zum Beispiel Alba und Aesernia — eben wie im hannibalischen Kriege die latini- schen und die griechischen Städte im Ganzen für, die sabelli- schen gegen Rom Partei genommen hatten. Die Vorfahren hatten Italiens Beherrschung auf die aristokratische Gliederung gegrün- det und mit geschickter Abstufung der Abhängigkeiten die schlech- ter gestellten Gemeinden durch die besseren Rechts, innerhalb jeder Gemeinde aber die Bürgerschaft durch die Municipalaristo- kratie in Unterthänigkeit gehalten. Der wohlgefügte Bau erwies sich auch in dieser Sturmfluth als noch keineswegs verfallen; erst jetzt unter dem unvergleichlich schlechten Regiment der Oligar- chie erprobte es sich vollständig, wie fest und gewaltig die Staats- männer des vierten und fünften Jahrhunderts ihre Werksteine in einander gefugt hatten. Freilich war damit, dass diese besser gestellten Städte nicht auf den ersten Stoss von Rom liessen, noch keineswegs gesagt, dass sie auch jetzt, wie im hannibali- schen Kriege, auf die Länge und nach schweren Niederlagen Roms ausdauern würden, ohne in ihrer Treue zu schwanken; die Feuerprobe war noch nicht überstanden. Das erste Blut war also geflossen und Italien in zwei grosse EMPÖRUNG DER ITALIKER. Heerlager auseinandergetreten. Zwar fehlte, wie wir sahen, noch gar viel an einer allgemeinen Schilderhebung der italischen Bun- desgenossenschaft; dennoch hatte die Insurrection eine viel- leicht die Hoffnungen der Führer selbst übertreffende Ausdeh- nung gewonnen und die Insurgenten konnten ohne Uebermuth daran denken der römischen Regierung ein billiges Abkommen anzubieten. Sie sandten Boten nach Rom und machten sich an- heischig gegen Aufnahme in den Bürgerverband die Waffen nie- derzulegen; es war vergebens. Der Gemeinsinn, der so lange in Rom vermisst worden war, schien plötzlich wiedergekehrt zu sein, nun es sich darum handelte einem gerechten und jetzt auch mit ansehnlicher Macht unterstützten Begehren mit starrer Bornirt- heit in den Weg zu treten. Die nächste Folge der italischen In- surrection war ähnlich wie nach den Niederlagen, die die Regie- rungspolitik in Africa und Gallien erlitten hatte (S. 139. 171), die Eröffnung eines Prozesskrieges, mittelst dessen die Richterari- stokratie Rache nahm an denjenigen Männern der Regierung, in denen man mit Recht oder Unrecht die nächste Ursache die- ser Missgeschicke sah. Auf den Antrag des Tribuns Quintus Va- rius ward trotz des Widerstandes der Optimaten und der tribu- nicischen Intercession eine besondere Hochverrathscommission, natürlich aus dem mit offener Gewalt für diesen Antrag kämpfen- den Ritterstand, niedergesetzt zur Untersuchung der auch in Rom weitverzweigten Verschwörung des Drusus und seiner Ge- nossen, aus der die Insurrection hervorgegangen war und die jetzt, da halb Italien in Waffen stand, der gesammten erbitterten und erschreckten Bürgerschaft als unzweifelhafter Hochverrath erschien. Die Urtheile dieser Commission räumten stark auf in den Reihen der senatorischen Vermittlungspartei; unter an- dern namhaften Männern ward Drusus genauer Freund, der junge talentvolle Gaius Cotta in die Verbannung gesandt und mit Mühe entging der greise Marcus Scaurus dem gleichen Schicksal. Der Verdacht gegen die den Reformen des Drusus geneigten Sena- toren ging so weit, dass bald nachher der Consul Lupus aus dem Lager an den Senat berichtete über die Verbindungen, die zwischen den Optimaten in seinem Lager und dem Feinde beständig unter- halten würden; ein Verdacht, der sich freilich bald durch das Aufgreifen marsischer Spione als unbegründet auswies. Insofern konnte der König Mithradates nicht mit Unrecht sagen, dass der Hader der Factionen ärger als der Bundesgenossenkrieg selbst den römischen Staat zerrütte. Zunächst indess stellte der Aus- bruch der Insurrection und der Terrorismus, den die Hochver- VIERTES BUCH. KAPITEL VII. rathscommission übte, wenigstens einen Schein her von Einig- keit und Kraft. Für den Augenblick schwiegen die Parteifehden; die fähigen Offiziere aller Parteien, Demokraten wie Gaius Marius, Aristokraten wie Lucius Sulla, Freunde des Drusus wie Publius Sulpicius Rufus stellten sich der Regierung zur Verfügung; die Getreidevertheilungen wurden, wie es scheint um diese Zeit, durch Volksbeschluss wesentlich beschränkt um die finanziellen Kräfte des Staates für den Krieg disponibel zu halten, was um so noth- wendiger war, als bei der drohenden Stellung des Königs Mithra- dates die Provinz Asia jeden Augenblick in Feindeshand gerathen und damit eine der Hauptquellen des römischen Schatzes ver- siegen konnte; die Gerichte stellten mit Ausnahme der Hochver- rathscommission nach Beschluss des Senats vorläufig ihre Thä- tigkeit ein; alle Geschäfte stockten und man dachte an nichts als an Aushebung von Soldaten und Anfertigung von Waffen. — Während also der führende Staat in Voraussicht des bevorstehen- den schweren Krieges sich straffer zusammennahm, hatten die Insurgenten die schwierigere Aufgabe zu lösen sich während des Kampfes politisch zu organisiren. Im Gebiet der Paeligner, das in der Mitte der marsischen, samnitischen, marrucinischen und vestinischen Gaue im Herzen der insurgirten Landschaften lag, ward die Stadt Corfinium in der schönen Ebene unweit des Pe- scaraflusses auserlesen zum Gegen-Rom oder zur Stadt Italia, deren Bürgerrecht den Bürgern sämmtlicher insurgirter Gemein- den ertheilt ward; hier wurden in entsprechender Grösse Markt und Rathhaus abgesteckt. Ein Senat von fünfhundert Mitgliedern erhielt den Auftrag die Verfassung festzustellen und die Ober- leitung des Kriegswesens. Nach seiner Anordnung erlas die Bür- gerschaft aus den Männern senatorischen Ranges zwei Consuln und zwölf Praetoren, die eben wie Roms zwei Consuln und sechs Praetoren die höchste Amtsgewalt in Krieg und Frieden über- nahmen. Die lateinische Sprache, die damals schon bei den Mar- sern und Picentern die landübliche war, blieb in officiellem Ge- brauch, aber es trat ihr die samnitische als die im südlichen Ita- lien vorherrschende gleichberechtigt zur Seite und beider bediente man sich abwechselnd auf den Münzen, die man nach römischen Mustern und nach römischem Fuss zu schlagen anfing. Es geht aus diesen Bestimmungen hervor, was sich freilich schon von selbst versteht, dass die Italiker jetzt nicht mehr Gleichberech- tigung mit den Römern zu erstreiten, sondern diese zu vernichten oder zu unterwerfen und einen eigenen Staat zu bilden gedachten. Aber es geht daraus auch hervor, dass ihre Verfassung nichts EMPÖRUNG DER ITALIKER. war als ein reiner Abklatsch der römischen oder, was dasselbe ist, eine abermalige Wiederholung der ganz Italien gemeinsamen Politie: eine Stadtordnung statt einer Staatsconstitution, mit Urversammlungen von gleicher Unbehülflichkeit und Nichtigkeit wie die römischen Comitien es waren, mit einem regierenden Collegium, das dieselben Elemente der Oligarchie in sich trägt wie der römische Senat, mit einer in gleicher Art durch eine Vielzahl concurrirender höchster Beamten ausgeübten Executive — es geht diese Nachbildung bis in das kleinste Detail hinab, wie zum Beispiel der Consul- oder Praetortitel des höchstcom- mandirenden Magistrats nach einem Siege auch von dem Feld- herrn der Italiker vertauscht wird mit dem Titel Imperator. Es ändert sich eben nichts als der Name, ganz wie auf dem Münzen der Insurgenten dasselbe Götterbild erscheint und nur die Bei- schrift nicht Roma sondern Italia lautet. Nur darin unterscheidet nicht zu seinem Vortheil sich dies Insurgenten-Rom von dem ursprünglichen, dass das letztere denn doch eine städtische Ent- wickelung gehabt und seine unnatürliche Zwischenstellung zwi- schen Stadt und Staat wenigstens auf natürlichem Wege sich ge- bildet hatte, wogegen das neue Italia gar nichts war als der Con- gressplatz der Insurgenten und durch eine reine Legalfiction die Bewohner der Halbinsel zu Bürgern dieser neuen Hauptstadt ge- stempelt wurden. Bezeichnend aber ist es, dass hier, wo die plötz- liche Verschmelzung einer Anzahl einzelner Gemeinden zu einer neuen politischen Einheit den Gedanken einer Repräsentativver- fassung im modernen Sinn so nahe legte, doch von einer sol- chen keine Spur, ja das Gegentheil sich zeigt Selbst aus unserer dürftigen Kunde, worunter Diodor p. 538 und Strabon 5, 4. 2 noch das Beste geben, erhellt dies sehr bestimmt; wie denn zum Beispiel der letztere ausdrücklich sagt, dass die Bürgerschaft die Be- amten wählte. Dass der Senat von Italia in anderer Weise gebildet werden und andere Competenz haben sollte als der römische, ist wohl behauptet, aber nicht bewiesen worden. Man wird bei der ersten Zusammensetzung natürlich für eine einigermassen gleichmässige Vertretung der insurgirten Städte gesorgt haben; allein dass die Senatoren regelmässig von den Ge- meinden deputirt werden sollten, ist nirgends gesagt. Ebenso wenig schliesst der Auftrag an den Senat die Verfassung zu entwerfen die Promulgation durch den Beamten und die Ratification durch die Volksversammlung aus. und nur die com- munale Organisation in einer noch unnatürlicheren Weise als bis- her reproducirt wird. Vielleicht nirgends zeigt es sich so deut- lich wie hier, dass dem Alterthum die freie Verfassung unzer- trennlich ist von dem Auftreten des souveränen Volkes in eigener VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Person in den Urversammlungen oder von der Stadt, und dass der grosse Gedanke die Volkssouveränetät auszudrücken durch eine Repräsentantenversammlung, dieser Gedanke, ohne den der freie Staat ein Unding wäre, ganz und vollkommen modern ist. Selbst die italischen freien Städte, obwohl sie in den gewisser- massen repräsentativen Senaten und in dem Zurücktreten der Comitien dem freien Staat sich nähern, haben doch weder als Rom noch als Italia jemals die Grenzlinie zu überschreiten ver- mocht. So begann wenige Monate nach Drusus Tode im Winter 663/4 der Kampf, wie eine der Insurgentenmünzen ihn darstellt, des sabellischen Stiers gegen die römische Wölfin. Beiderseits rüstete man eifrig; in Italia wurden grosse Vorräthe an Waffen, Zufuhr und Geld aufgehäuft; in Rom bezog man aus den Pro- vinzen, namentlich aus Sicilien, die erforderlichen Vorräthe und setzte für alle Fälle die lange vernachlässigten Mauern in Verthei- digungsstand. Die Streitkräfte waren einigermassen gleich ge- wogen. Die Römer füllten die Lücken in den italischen Contin- genten theils durch gesteigerte Aushebung aus der Bürgerschaft und aus den schon fast ganz romanisirten Bewohnern der Kelten- landschaften diesseit der Alpen, von denen allein bei der campa- nischen Armee 10000 dienten Die Schleuderbleie von Asculum beweisen, dass auch im Heere des Strabo die Gallier sehr zahlreich waren. , theils durch die Zuzüge der Nu- midier und anderer überseeischer Nationen, und brachten mit Hülfe der griechischen und kleinasiatischen Freistädte eine Kriegs- flotte zusammen Wir haben noch einen römischen Senatsbeschluss vom 22. Mai 676, welcher dreien griechischen Schiffscapitänen von Karystos, Klazomenae und Miletos für die seit dem Beginn des italischen Krieges (664) geleiste- ten treuen Dienste bei ihrer Entlassung Ehren und Vortheile zuerkennt. Gleichartig ist die Nachricht Memnons, dass von Herakleia am schwarzen Meer für den italischen Krieg zwei Trieren aufgeboten und dieselben im elften Jahre mit reichen Ehrengaben heimgekehrt seien. . Beiderseits wurden ohne die Besatzungen zu rechnen bis 100000 Soldaten mobil gemacht Dass diese Angabe Appians nicht übertrieben ist, beweisen die Schleuderbleie von Asculum, die die achtzehnte Legion nennen. und an Tüch- tigkeit der Mannschaft, an Kriegstaktik und Bewaffnung standen die Italiker hinter den Römern in nichts zurück. Die Führung des Krieges war für die Insurgenten wie für die Römer deswegen sehr schwierig, weil das aufständische Gebiet sehr ausgedehnt und eine grosse Zahl zu Rom haltender Festungen in demselben EMPÖRUNG DER ITALIKER. zerstreut war; so dass die Insurgenten sich genöthigt sahen einen sehr zersplitternden und zeitraubenden Festungskrieg mit einer ausgedehnten Grenzdeckung zu verbinden und ihrerseits die Rö- mer nicht wohl anders konnten als die nirgends recht centralisirte Insurrection in allen insurgirten Landschaften zugleich bekämpfen. Militärisch zerfiel das insurgirte Land in zwei Hälften: in der nörd- lichen, die von Picenum und den Abruzzen bis an die campani- sche Nordgrenze reichte und die lateinisch redenden Districte um- fasste, übernahm italischer Seits der Marser Quintus Silo, römischer Seits Publius Rutilius Lupus, beide als Consuln den Oberbefehl; in der südlichen, welche Campanien, Samnium und überhaupt die sa- bellisch redenden Landschaften in sich schloss, befehligte als Consul der Insurgenten der Samnite Gaius Papius Mutilus, als rö- mischer Consul Lucius Julius Caesar. Jedem der beiden Oberfeld- herrn standen auf italischer Seite sechs, auf römischer fünf Unter- befehlshaber zur Seite, so dass ein jeder von ihnen in einem be- stimmten Bezirk den Angriff und die Vertheidigung leitete, die consularischen Heere aber die Bestimmung hatten freier zu agiren und die Entscheidung zu bringen. Die angesehensten römischen Offi- ziere, wie zum Beispiel Gaius Marius, Quintus Catulus und die beiden im spanischen Krieg erprobten Consulare Titus Didius und Publius Crassus, stellten für diese Posten den Consuln sich zur Verfügung; und wenn man auf Seiten der Italiker nicht so gefeierte Namen entgegenzustellen hatte, so bewies doch der Erfolg, dass ihre Führer den römischen militärisch in nichts nachstanden. — Die Offensive in diesem durchaus decentralisirten Krieg war im Gan- zen auf Seiten der Römer, tritt aber auch hier nirgends mit Ent- schiedenheit auf. Es fällt auf, dass weder die Römer ihre Trup- pen zusammennahmen um einen überlegenen Angriff gegen die Insurgenten auszuführen, noch die Insurgenten den Versuch machten in Latium einzurücken und sich auf die feindliche Haupt- stadt zu werfen; wir sind indess mit den beiderseitigen Verhält- nissen zu wenig bekannt um beurtheilen zu können, ob und wie man anders hätte handeln können und in wie weit die Schlaffheit der römischen Regierung einer- und die lose Verbindung der städtischen Conföderation andrerseits zu diesem Mangel an Ein- heit in der Kriegführung beigetragen haben. Das ist begreif- lich, dass bei diesem System es wohl zu Siegen und Nieder- lagen kam, aber sehr lange nicht zu einer wirklichen Entschei- dung; nicht minder aber auch, dass von einem solchen Krieg, der in eine Reihe von Gefechten einzelner gleichzeitig, bald geson- dert, bald combinirt, operirender Corps sich auflöste, aus unserer VIERTES BUCH. KAPITEL VII. beispiellos trümmerhaften Ueberlieferung ein anschauliches Bild sich nicht herstellen lässt. Der erste Sturm traf, wie begreiflich, die in den insurgirten Landschaften zu Rom haltenden Festungen, die schleunigst ihre Thore schlossen und die bewegliche Habe vom Lande herein- schafften. Silo warf sich auf die Zwingburg der Marser, das feste Alba, Mutilus auf die im Herzen Samniums angelegte Latinerstadt Aesernia; dort wie hier trafen sie auf den entschlossensten Wider- stand. Aehnliche Kämpfe mögen im Norden um Firmum, Hatria, Pinna, im Süden um Luceria, Benevent, Nola, Paestum getobt haben, bevor und während die römischen Heere sich an den Grenzen der insurgirten Landschaft aufstellten. Nachdem die Südarmee unter Caesar in der grösstentheils noch zu Rom hal- tenden campanischen Landschaft sich im Frühjahr 664 gesam- melt und Capua mit seinem für die Finanzen Roms so wichtigen Domanialgebiet so wie die bedeutenderen Bundesstädte mit Be- satzung versehen hatte, versuchte sie überzugehen zur Offensive und den kleineren nach Samnium und Lucanien unter Marcus Mar- cellus und Publius Crassus vorausgesandten Abtheilungen zu Hülfe zu kommen. Allein Caesar ward von den Samniten und den Marsern unter Publius Vettius Cato mit starkem Verlust zurückgewiesen und die wichtige Stadt Venafrum trat hierauf über zu den Insurgenten, denen sie die römische Besatzung in die Hände lieferte. Durch den Abfall dieser Stadt, die auf der Heerstrasse von Campanien nach Samnium lag, war Aesernia abgeschnitten, und die bereits hart angegriffene Stadt sah sich jetzt ausschliesslich auf den Muth und die Ausdauer ihrer Besatzung und ihres Commandan- ten Marcellus angewiesen. Zwar machte ein Streifzug, den Sulla mit derselben kühnen Verschlagenheit wie den Zug zu Bocchus glücklich zu Ende führte, der bedrängten Festung für einen Augen- blick Luft; allein dennoch ward sie nach hartnäckiger Gegenwehr gegen Ende des Jahrs durch die äusserste Hungersnoth gezwungen zu capituliren. Auch in Lucanien ward Publius Crassus von Marcus Lamponius geschlagen und genöthigt sich in Grumentum einzu- schliessen, das nach langer und harter Belagerung fiel. Apulien und die südlichen Landschaften hatte man ohnehin gänzlich sich selbst überlassen müssen. Die Insurrection griff um sich; wie Mutilus an der Spitze der samnitischen Armee in Campanien ein- rückte, übergab die Bürgerschaft von Nola ihm ihre Stadt und lieferte die römische Besatzung aus, deren Befehlshaber auf Mu- tilus Befehl hingerichtet, die Mannschaft in die siegreiche Armee untergesteckt ward. Mit einziger Ausnahme von Nuceria, das fest EMPÖRUNG DER ITALIKER. an Rom hielt, ging ganz Campanien bis zum Vesuv den Römern verloren; Salernum, Stabiae, Pompeii, Herculaneum erklärten sich für die Insurgenten; Mutilus konnte in das Gebiet nördlich vom Vesuv vorrücken und mit seiner samnitisch-lucanischen Armee Acerrae belagern. Die Numidier, die in grosser Zahl bei Caesars Armee standen, fingen an schaarenweise zu Mutilus überzugehen oder vielmehr zu Oxyntas, dem Sohne Jugurthas, der bei der Uebergabe von Venusia den Samniten in die Hände gefallen war und nun im königlichen Purpur in den Reihen der Samniten er- schien; so dass Caesar sich genöthigt sah das ganze africanische Corps in die Heimath zurückzuschicken. Mutilus wagte sogar einen Sturm auf das römische Lager; allein er ward abgeschlagen und die Samniten, denen bei dem Abzug die römische Reiterei in den Rücken gefallen war, liessen bei 6000 Todte auf dem Schlacht- feld. Es war der erste namhafte Erfolg, den in diesem Kriege die Römer errangen; das Heer rief den Feldherrn zum Imperator aus und in der Hauptstadt fing der tief gesunkene Muth wieder an sich zu heben. Zwar ward nicht lange darauf die siegreiche Armee bei einem Flussübergang von Marius Egnatius angegriffen und vollständig geschlagen, so dass sie bis Teanum zurückweichen und dort wieder organisirt werden musste; indess gelang es den Anstrengungen des thätigen Consuls sein Heer noch vor Ein- bruch des Winters wieder in kriegsfähigen Stand zu setzen und seine alte Stellung wieder einzunehmen unter den Mauern von Acerrae, das die samnitische Hauptarmee unter Mutilus fortfuhr zu belagern. — Gleichzeitig hatten die Operationen auch in Mittel- italien begonnen, wo der Aufstand von den Abruzzen und der Landschaft am Fucinersee aus in gefährlicher Nähe die Haupt- stadt bedrohte. Ein detachirtes Corps unter Gnaeus Pompeius Strabo ward ins Picenische gesandt um, auf Firmum und Falerii gestützt, gegen Asculum zu agiren; die Hauptmasse dagegen der römischen Nordarmee stellte unter dem Consul Lupus sich auf an der Grenze des latinischen und des marsischen Gebietes, wo an der valerischen und salarischen Chaussee der Feind der Haupt- stadt am nächsten stand; der kleine Fluss Tolenus (Turano), der zwischen Tibur und Alba die valerische Strasse schneidet und bei Rieti in den Velino fällt, schied die beiden Heere. Ungeduldig drängte der Consul Lupus zur Entscheidung und überhörte den unbequemen Rath des Marius die des Dienstes ungewohnte Mann- schaft erst im kleinen Krieg zu üben. Gleich zu Anfang ward ihm das 10000 Mann starke Corps des Gaius Perpenna vollständig ge- schlagen, worauf der Oberfeldherr den geschlagenen General seines Röm. Gesch. II. 15 VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Commandos entsetzte und den Rest des Corps mit dem unter Marius Befehl stehenden vereinigte, sich aber nicht abhalten liess die Offensive zu ergreifen und den Tolenus auf zwei nicht weit von einander geschlagenen Brücken in zwei theils von ihm selbst theils von Marius geführten Abtheilungen zu überschreiten. Ihnen gegenüber stand Publius Cato mit den Marsern; er hatte sein Lager an der Stelle geschlagen, wo Marius überzugehen beab- sichtigte, allein ehe der Uebergang stattfand, zog er sich mit Hinterlassung der blossen Lagerposten von dort weg und nahm weiter flussaufwärts eine verdeckte Stellung, in welcher er das andere römische Corps unter Lupus unvermuthet während des Uebergehens angriff und es theils niedermachte, theils in den Fluss sprengte (11. Juni 664). Der Consul selbst und 8000 der Seinen blieben. Es konnte kaum ein Ersatz heissen, dass Marius, Catos Abmarsch zu spät gewahrend, über den Fluss gegangen war und nicht ohne Verlust der Feinde deren Lager besetzt hatte, obwohl dieser Flussübergang und ein gleichzeitig erfochtener Sieg des römischen Feldherrn Servius Sulpicius über die Paeligner die Marser zwang ihre Vertheidigungslinie etwas zurückzunehmen. Marius, der jetzt nach Beschluss des Senats an Lupus Stelle den Oberbefehl übernahm, verhinderte wenigstens, dass der Feind wei- tere Erfolge errang. Allein bald trat ihm gleichberechtigt Quintus Caepio zur Seite, weniger wegen eines glücklich von ihm be- standenen Gefechtes, als weil er den damals in Rom regierenden Rittern durch seine heftige Opposition gegen Drusus sich em- pfohlen hatte; und dieser, von Silo getäuscht durch die Vorspiege- lung ihm sein Heer verrathen zu wollen, fiel in einen Hinterhalt und ward mit einem grossen Theil seiner Mannschaft von den Marsern und Vestinern zusammengehauen. Marius, nach Caepios Fall wiederum alleiniger Oberbefehlshaber, hinderte durch seinen zähen Widerstand den Gegner die errungenen Vortheile zu be- nutzen und drang allmählich tief in das marsische Gebiet. Als er dann endlich die lange verweigerte Schlacht lieferte, überwand er seinen stürmischen Gegner, der unter andern Todten den Feldherrn der Marruciner Herius Asinius auf der Wahlstatt zu- rückliess. In einem zweiten Treffen wirkten Marius Heer und das zur Südarmee gehörige Corps des Sulla zusammen um den Mar- sern eine noch empfindlichere Niederlage beizubringen, die ihnen 6000 Mann kostete; die Ehre des Tages aber blieb dem jüngeren Offizier, denn Marius hatte zwar die Schlacht geliefert und ge- wonnen, aber Sulla den Flüchtigen den Rückzug verlegt und sie aufgerieben. — Während also am Fucinersee heftig und mit EMPÖRUNG DER ITALIKER. wechselndem Erfolg gefochten ward, hatte auch das picenische Corps unter Strabo unglücklich und glücklich gestritten. Die In- surgentenchefs Judacilius aus Asculum, Publius Vettius Cato und Ti- tus Lafrenius hatten mit vereinten Kräften dasselbe angegriffen, es geschlagen und gezwungen sich nach Firmum zu werfen, wo La- frenius den Strabo belagert hielt, während Judacilius freie Hand bekam um in Apulien einzurücken und Canusium, Venusia und die sonstigen dort noch zu Rom haltenden Städte zum Uebertritt zu bestimmen. Allein auf der entgegengesetzten Seite konnte Servius Sulpicius nach seinem Sieg über die Paeligner sich nach Picenum wenden um Strabo zu entsetzen. Lafrenius ward, wäh- rend von vorn Strabo ihn angriff, von Sulpicius in den Rücken gefasst und sein Lager in Brand gesteckt; er selber fiel, der Rest seiner Truppen warf sich in aufgelöster Flucht nach Asculum. So vollständig hatte im Picenischen die Lage der Dinge sich ge- ändert, dass wie vorher die Römer auf Firmum, jetzt die Italiker auf Asculum sich beschränkt sahen und der Krieg sich abermals in eine Belagerung verwandelte. — Endlich war im Laufe des Jahres zu den beiden schwierigen und vielgetheilten Kriegen im südlichen und mittleren Italien noch ein dritter in der nördlichen Landschaft gekommen, indem die für Rom so gefährliche Lage der Dinge nach den ersten Kriegsmonaten einen grossen Theil der umbrischen und einzelne etruskische Gemeinden veranlasst hatte, sich für die Insurrection zu erklären, so dass es nöthig geworden war gegen die Umbrer den Aulus Plotius, gegen die Etrus- ker den Lucius Porcius Cato zu entsenden. Hier indess stiessen die Römer auf einen weit minder energischen Widerstand als im marsischen und samnitischen Land und behaupteten das ent- schiedenste Uebergewicht im Felde. So ging das schwere erste Kriegsjahr zu Ende, militärisch wie politisch trübe Erinnerungen und bedenkliche Aussichten hinterlassend. Militärisch waren beide Armeen der Römer, die marsische und die campanische, durch schwere Niederlagen ge- schwächt und entmuthigt, die Nordarmee genöthigt vor allem auf die Deckung der Hauptstadt bedacht zu sein, die Südarmee bei Neapolis in ihren Communicationen ernstlich bedroht, da die Insurgenten ohne viele Schwierigkeit aus dem marsischen oder samnitischen Gebiet hervorbrechen und zwischen Rom und Ne- apel sich festsetzen konnten, so dass man es nothwendig fand wenigstens eine Postenkette von Cumae nach Rom zu ziehen. Politisch hatte die Insurrection während dieses ersten Kampf- jahres nach allen Seiten hin Boden gewonnen; der Uebertritt von 15* VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Nola, die rasche Capitulation der festen und grossen latinischen Colonie Venusia, der umbrisch-etruskische Aufstand waren be- denkliche Zeichen, dass die römische Symmachie in ihren festesten Fugen zu wanken beginne und dass sie nicht mehr fähig sei eine zweite Feuerprobe zu bestehen. Schon hatte man der Bürger- schaft das Aeusserste zugemuthet, schon um jene Postenkette an der latinisch-campanischen Küste zu bilden gegen 6000 Frei- gelassene in die Bürgermiliz eingereiht, schon von den noch treu gebliebenen Bundesgenossen die schwersten Opfer gefordert; es war nicht möglich die Sehne des Bogens noch schärfer anzu- ziehen ohne alles aufs Spiel zu setzen. Die Stimmung der Bür- gerschaft war unglaublich gedrückt. Nach der Schlacht am To- lenus, als der Consul und die zahlreichen mit ihm gefallenen namhaften Bürger von dem nahen Schlachtfeld nach der Haupt- stadt als Leichen zurückgebracht und daselbst bestattet wurden, als die Beamten zum Zeichen der öffentlichen Trauer den Purpur und die Ehrenabzeichen von sich legten, als von der Regierung an die hauptstädtischen Bewohner der Befehl erging in Masse sich zu bewaffnen, hatten nicht wenige sich der Verzweiflung überlassen und Alles verloren geglaubt. Zwar war die schlimmste Entmuthigung gewichen nach den von Caesar bei Acerrae, von Strabo im Picenischen erfochtenen Siegen; auf die Meldung des erstern hatte man in der Hauptstadt den Kriegsrock wieder mit dem Bürgerkleid vertauscht, auf die des zweiten die Zeichen der Landestrauer abgelegt; aber es war doch nicht zweifelhaft, dass im Ganzen die Römer in diesem Waffengang den Kürzern gezo- gen hatten, und von dem starren Eigensinn, der zähen Conse- quenz, die vor hundert Jahren Senat und Bürgerschaft durch die Gefahren des hannibalischen Krieges hindurch getragen hatten, war in den Enkeln wenig mehr zu finden. Man hätte zunächst wohl noch vermocht bei dem alten Trotz zu beharren; bei dem herrschenden schlaffen und feigen Geiste aber war es kein Wunder, dass schon nach dem ersten Kriegsjahr die Stimmung der Bürgerschaft vollständig umschlug, und es ist kaum zu be- zweifeln, dass man damit, wenn auch nicht aus Klugheit, doch das Klügste that was man thun konnte. Die innere und äussere Politik wurde plötzlich anders. Das Jahr 664 hatte begonnen mit der schroffesten Zurückweisung des von den Insurgenten an- gebotenen Vergleichs und mit der Eröffnung eines Prozesskriegs, in welchem die leidenschaftlichsten Vertheidiger des patriotischen Egoismus, die Capitalisten, Rache nahmen an allen denjenigen die im Verdacht standen der Mässigung und der rechtzeitigen EMPÖRUNG DER ITALIKER. Nachgiebigkeit das Wort geredet zu haben. Dagegen brachte der Tribun Marcus Plautius Silvanus, der am 10. Dec. desselben Jahres sein Amt antrat, ein Gesetz durch, nach welchem die Hochver- rathscommission den Capitalistengeschwornen entzogen und an- deren aus der freien nicht ständisch qualificirten Wahl der Di- stricte hervorgegangenen Geschwornen anvertraut ward; wovon die Folge war, dass diese Commission aus einer Geissel der Mo- derirten zu einer Geissel der Ultras ward und unter Andern ihr eigener Urheber Quintus Varius, dem die öffentliche Stimme die schlimmsten demokratischen Gräuelthaten, die Vergiftung des Quintus Metellus und die Ermordung des Drusus, Schuld gab, von ihr in die Verbannung geschickt ward. Wichtiger als diese seltsam offenherzige politische Palinodie war die veränderte Richtung, die man in der Politik gegen die Italiker einschlug. Genau dreihun- dert Jahre waren verflossen, seit Rom zum letztenmal sich hatte den Frieden dictiren lassen müssen; man konnte die bittere Wahrheit sich nicht verhehlen, dass Rom jetzt wieder unterlegen und der Friede nur möglich war auf die Bedingungen der Geg- ner. Zwar mit den Gemeinden, die bereits in Waffen sich er- hoben hatten um Rom zu unterwerfen und zu zerstören, war die Fehde zu erbittert geworden, als dass man in Rom es über sich gewonnen hätte ihnen die verlangten Zugeständnisse zu machen; und hätte man es gethan, sie wären vielleicht jetzt von der andern Seite zurückgewiesen worden. Indess wenn den bis jetzt noch treugebliebenen Gemeinden die ursprünglichen Forderungen, wenn auch unter gewissen Einschränkungen, gewährt wurden, so ward damit theils der Schein freiwilliger Nachgiebigkeit gerettet, theils die sonst unvermeidliche Consolidirung der Conföderation verhindert und damit der Weg zu ihrer Ueberwindung gebahnt. So thaten denn die Pforten des römischen Bürgerthums, die der Bitte so lange verschlossen geblieben waren, jetzt plötzlich sich auf, als die Schwerter daran pochten; jedoch auch jetzt nicht voll und ganz, sondern selbst für die Aufgenommenen in wider- williger und kränkender Weise. Ein von dem Consul Lucius Cae- sar Das julische Gesetz muss in den letzten Monaten des J. 664 erlassen sein, da während der guten Jahreszeit Caesar im Felde stand; das plau- tisch-papirische ist wahrscheinlich wie in der Regel die tribunicischen An- träge unmittelbar nach dem Amtsantritt der Tribunen, also Dec. 664 oder Jan. 665 durchgebracht worden. durchgebrachtes Gesetz verlieh das römische Bürgerrecht den Bürgern aller derjenigen italischen Bundesgemeinden, die bis da- VIERTES BUCH. KAPITEL VII. hin noch nicht Rom offen abgesagt hatten; ein zweites der Volks- tribunen Marcus Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo setzte jedem in Italien verbürgerten und domicilirten Mann eine zweimonat- liche Frist, binnen welcher es ihm gestattet sein solle durch An- meldung bei einem römischen Beamten das römische Bürgerrecht zu gewinnen. Indess sollten diese Neubürger ähnlich den Frei- gelassenen im Stimmrecht in der Art beschränkt sein, dass von den fünfunddreissig Bezirken sie nur in acht, wie die Freigelas- senen nur in vier, eingeschrieben werden konnten; ob diese Be- schränkung persönlich oder, wie es eher scheint, erblich war, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. Diese Massregel bezog sich zunächst auf das eigentliche Italien, das nördlich damals noch wenig über Ancona und Florenz hinausreichte. In dem Kelten- land diesseit der Alpen, das zwar Provinz war und blieb, aber in der Administration wie in der Colonisirung längst als Theil Ita- liens galt, wurden sämmtliche latinische Colonien und von den übrigen bundesgenössischen Ortschaften die nicht sehr zahlrei- chen diesseit des Po belegenen wie die italischen Gemeinden be- handelt. Die Landschaft zwischen dem Po und den Alpen ward in Folge eines von dem Consul Strabo im J. 665 ein- gebrachten Gesetzes zwar nach italischer Stadtverfassung orga- nisirt, so dass die hiezu nicht sich eignenden Gemeinden, na- mentlich die Dorfschaften in den Alpenthälern, einzelnen Städten als abhängige und zinspflichtige Dörfer zugelegt wurden; diese neuen Stadtgemeinden aber nicht mit dem römischen Bürger- thum beschenkt, sondern durch die rechtliche Fiction, dass sie latinische Colonien seien, mit denjenigen Rechten bekleidet, welche bisher den latinischen Städten geringeren Rechts zugestanden hatten. Italien endigte also damals factisch am Po, während die transpadanische Landschaft als Vorland behandelt ward; wovon der Grund unzweifelhaft darin zu suchen ist, dass die Landschaft zwischen dem Apennin und Po längst nach italischem Muster or- ganisirt war, in der nördlichen dagegen, wo es ausser Eporedia und Aquileia keine Bürger- oder latinische Colonien gab und aus der die einheimischen Stämme ja keineswegs verdrängt worden waren, das keltische Wesen und die keltische Gauverfassung noch grossentheils bestand. — So ansehnlich diese Zugeständnisse waren, wenn man sie vergleicht mit der seit mehr als hundert- undfunfzig Jahren festgehaltenen starren Abgeschlossenheit der römischen Bürgerschaft, so enthielten sie doch nichts weniger als eine Capitulation mit den wirklichen Insurgenten, sondern sollten theils die schwankenden und mit dem Abfall drohenden EMPÖRUNG DER ITALIKER. Gemeinden festhalten, theils möglichst viele Ueberläufer aus den feindlichen Reihen herüberziehen. In welchem Umfang diese Ge- setze, namentlich das wichtigste derselben, das des Caesar zur Anwendung gekommen, lässt sich nicht genau sagen, da wir den Umfang der Insurrection zur Zeit der Erlassung des Gesetzes nur im Allgemeinen anzugeben vermögen. Die Hauptsache war auf jeden Fall, dass die bisher latinischen Gemeinden, sowohl die Ueberreste der alten latinischen Eidgenossenschaft wie Tibur und Praeneste, als auch besonders die latinischen Colonien mit Aus- nahme der wenigen zu den Insurgenten übergegangenen dadurch eintraten in den römischen Bürgerverband. Ausserdem fand das Gesetz Anwendung auf die vereinzelten Bundesgenossenstädte zwischen dem Po und dem Apennin wie z. B. Ravenna, auf eine Anzahl etruskischer und auf die treugebliebenen Bundesstädte in Süditalien wie Nuceria und Neapolis. Dass einzelne bisher beson- ders bevorzugte Gemeinden über die Annahme des Bürgerrechts schwankten, Neapolis zum Beispiel Bedenken trug seinen bis- herigen Vertrag mit Rom, der den Bürgern Freiheit vom Land- dienst und ihre griechische Verfassung, vielleicht auch überdies Domanialnutzungen garantirte, gegen das sehr beschränkte Neu- bürgerrecht hinzugeben, ist begreiflich; es ist wahrscheinlich aus den dieser Anstände wegen geschlossenen Vergleichen herzuleiten, dass diese Stadt, so wie auch Rhegion und vielleicht noch andere griechische Gemeinden in Italien, selbst nach dem Eintritt in den Bürgerverband ihre bisherige Communalverfassung und die grie- chische Sprache als officielle unverändert beibehalten haben. Auf alle Fälle ward in Folge dieser Gesetze theils der römische Bür- gerverband in der Art erweitert, dass zahlreiche und ansehnliche von der sicilischen Meerenge bis zum Po zerstreute Stadtgemein- den dadurch aufgingen in die römische Bürgerschaft, theils die Landschaft zwischen dem Po und den Alpen durch die Verlei- hung des besten bundesgenössischen Rechts gleichsam mit der gesetzlichen Anwartschaft auf das volle Bürgerrecht beliehen. Gestützt auf diese Concessionen an die schwankenden Ge- meinden nahmen die Römer mit neuem Muthe den Kampf auf gegen die aufständischen Districte. Man hatte von den bestehen- den politischen Institutionen so viel niedergerissen als nothwen- dig schien um die weitere Verbreitung des Brandes zu hindern; die Insurrection griff fortan wenigstens nicht weiter um sich. Namentlich in Etrurien und Umbrien, wo sie erst im Beginn war, wurde sie wohl mehr noch durch das julische Gesetz als durch den Erfolg der römischen Waffen so auffallend rasch überwältigt. VIERTES BUCH. KAPITEL VII. In den ehemaligen latinischen Colonien, in der dichtbewohn- ten Polandschaft eröffneten sich reiche und jetzt zuverlässige Hülfsquellen; mit diesen und mit denen der Bürgerschaft selbst konnte man daran gehen den jetzt isolirten Brand zu bewältigen. Die beiden bisherigen Oberbefehlshaber gingen nach Rom zurück, Caesar als erwählter Censor, Marius, weil man seine Kriegführung als unsicher und langsam tadelte und den sechsundsechzigjähri- gen Mann für altersschwach erklärte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Vorwurf unbegründet war; Marius bewies, indem er täglich in Rom auf dem Turnplatz erschien, wenigstens seine körperliche Frische und auch als Oberfeldherr scheint er in dem letzten Feldzug im Ganzen seine alte Tüchtigkeit bewährt zu ha- ben; aber glänzende Erfolge, mit denen allein er nach seiner po- litischen Katastrophe sich hätte in der öffentlichen Meinung re- habilitiren können, hatte er nicht erfochten und so ward der ge- feierte Degen zu seinem bittern Kummer wie als Staatsmann so auch als Offizier bankerott erklärt und ohne Umstände zu dem alten Eisen geworfen. An Marius Stelle trat bei der marsischen Armee der Consul Lucius Porcius Cato, der mit Auszeichnung in Etrurien gefochten hatte, an Caesars bei der campanischen der Unter- feldherr Lucius Sulla, dem man einige der wesentlichsten Erfolge des vorigen Feldzugs verdankte; Gnaeus Strabo behielt, jetzt als Consul, sein mit so grossem Erfolg geführtes Commando im pi- cenischen Gebiet. — So begann der zweite Feldzug 665, den gleich im Anfang des Jahres die Insurgenten eröffneten durch den kühnen Versuch einen marsischen Heerhaufen von 15000 Mann der in Norditalien gährenden Insurrection zu Hülfe nach Etrurien zu senden. Allein Strabo, durch dessen Bereich er zu passiren hatte, verlegte ihm den Weg und schlug ihn vollständig; nur wenige gelangten zurück in die weit entfernte Heimath. Als dann die Jahreszeit den römischen Heeren gestattete die Offensive zu ergreifen, betrat Cato das marsische Gebiet und drang unter glück- lichen Gefechten in demselben vor, allein er fiel in der Gegend des Fucinersees bei einem Sturm auf das feindliche Lager, wo- durch die ausschliessliche Oberleitung der Operationen in Mittel- italien auf Strabo überging. Dieser beschäftigte sich theils mit der fortgesetzten Belagerung von Asculum, theils mit der Unter- werfung der marsischen, sabellischen und apulischen Landschaf- ten. Zum Entsatz seiner bedrängten Heimathstadt erschien vor Asculum Judacilius mit der picentischen Abtheilung und griff die belagernde Armee an, während gleichzeitig die ausfallende Be- satzung sich auf die römischen Linien warf. Es sollen an diesem EMPÖRUNG DER ITALIKER. Tage 75000 Römer gegen 60000 Italiker gefochten haben. Der Sieg blieb den Römern, doch gelang es dem Judacilius mit einem Theil des Entsatzheeres sich in die Stadt zu werfen. Die Bela- gerung nahm ihren Fortgang; sie war langwierig Schleuderbleie mit den Namen der Legionen, die sie warfen, auch wohl mit ‚Mars der Rächer‘ oder ‚Roma, triff!‘ finden sich von jener Zeit her noch jetzt mitunter in der Gegend von Ascoli. durch die Fe- stigkeit des Platzes und die verzweifelte Vertheidigung der Be- wohner, welche fochten in Erinnerung an die schreckliche Kriegs- erklärung innerhalb ihrer Mauern. Als Judacilius endlich nach mehr als jähriger Belagerung den Moment der Capitulation heran- kommen sah, liess er die Häupter der römisch gesinnten Fraction der Bürgerschaft unter Martern umbringen und gab sodann sich selbst den Tod. So wurden die Thore geöffnet und die römischen Executionen lösten die italischen ab: alle Offiziere und alle ange- sehenen Bürger wurden hingerichtet, die übrigen mit dem Bet- telstab ausgetrieben, sämmtliches Hab und Gut von Staatswegen eingezogen. Während der Belagerung und nach dem Fall von Asculum durchzogen zahlreiche römische Corps die benachbarten aufständischen Landschaften und bewogen eine nach der andern zur Unterwerfung. Die Marruciner fügten sich, nachdem Servius Sulpicius sie bei Teate (Chieti) nachdrücklich geschlagen hatte. In Apulien drang der Praetor Gaius Cosconius ein, nahm Sa- lapia und Cannae und belagerte Canusium. Ein samnitischer Heerhaufen unter Marius Egnatius kam der unkriegerischen Land- schaft zu Hülfe und drängte die Römer zurück. Allein bei dem Uebergang über den Aufidus gelang es dem römischen Feldherrn die Feinde zu schlagen; Egnatius fiel und der Rest des Heeres musste in den Mauern von Canusium Schutz suchen. Die Römer drangen wieder vor bis nach Venusia und Rubi und wurden Her- ren von ganz Apulien. Auch am Fucinersee und am Majellagebirg, in den Hauptsitzen der Insurrection gelang es den Römern die Oberhand zu erringen; die Marser ergaben sich an die Unterfeld- herrn Strabos Quintus Metellus Pius und Gaius Cinna, die Vestiner und Paeligner im folgenden Jahr (666) an Strabo selbst; die Insur- gentenhauptstadt Italia ward wieder die bescheidene paelignische Landstadt Corfinium; die Reste des italischen Senats mussten flüchten auf samnitisches Gebiet. — Die römische Südarmee, welche jetzt unter Lucius Sullas Befehlen stand, hatte gleichzeitig die Offensive ergriffen und war eingedrungen in das vom Feind be- setzte südliche Campanien. Stabiae ward von Sulla selbst erobert VIERTES BUCH. KAPITEL VII. und zerstört (30. April 665), Herculaneum von Titus Didius, der indess, es scheint bei diesem Sturm, selber fiel (11. Juni). Län- ger widerstand Pompeii, das zu entsetzen der samnitische Feld- herr Lucius Cluentius herbeikam; allein Cluentius ward von Sulla zurückgewiesen und da er, durch Keltenschaaren verstärkt, sei- nen Versuch wiederholte, hauptsächlich durch den Wankelmuth dieser unzuverlässigen Gesellen so vollständig geschlagen, dass sein Lager erobert und er selbst mit dem grössten Theil der Sei- nigen auf der Flucht nach Nola zu niedergehauen ward. Das dankbare Heer verlieh dem Feldherrn den Graskranz, mit wel- chem schlichten Zeichen nach italischem Lagerbrauch der Soldat geschmückt wurde, der durch seine Tüchtigkeit eine Abthei- lung seiner Kameraden gerettet hatte. Ohne mit der Belagerung Nolas und der andern von den Samniten noch besetzten campa- nischen Städte sich aufzuhalten, rückte Sulla sofort in das innere Land ein, wo der Hauptheerd der Insurrection war. Die rasche Eroberung und fürchterliche Bestrafung von Aeclanum verbrei- tete Schrecken in der ganzen hirpinischen Landschaft; sie unter- warf sich, noch ehe der lucanische Zuzug herankam, der zu ihrem Beistand sich in Bewegung setzte, und Sulla konnte ungehindert vordringen bis in das Gebiet der samnitischen Eidgenossenschaft. Der Pass, wo die samnitische Landwehr unter Mutilus ihn er- wartete, wurde umgangen, die samnitische Armee im Rücken angegriffen und geschlagen; das Lager ging verloren, der Feld- herr rettete sich verwundet nach Aesernia. Sulla rückte vor die Hauptstadt der samnitischen Landschaft Bovianum und zwang sie durch einen zweiten unter ihren Mauern erfochtenen Sieg zu ca- pituliren. Erst die vorgerückte Jahreszeit machte hier dem Feld- zug ein Ende. Es war der vollständigste Umschwung der Dinge. So ge- waltig, so siegreich, so vordringend die Insurrection den Feld- zug des J. 665 begonnen hatte, so tiefgebeugt, so überall ge- schlagen, so völlig hoffnungslos ging sie aus demselben hervor. Ganz Norditalien war beruhigt. In Mittelitalien waren beide Kü- sten völlig in römischer Gewalt, die Abruzzen fast vollständig, Apulien bis auf Venusia, Campanien bis auf Nola in den Händen der Römer und durch die Besetzung des hirpinischen Gebietes die Verbindung gesprengt zwischen den beiden einzigen noch in offener Gegenwehr beharrenden Landschaften, der samnitischen und der lucanisch-brettischen. Das Insurrectionsgebiet glich einer erlöschenden ungeheuren Brandstätte; überall traf das Auge auf Asche und Trümmer und verglimmende Brände, hie und da EMPÖRUNG DER ITALIKER. noch loderte die Flamme zwischen den Ruinen empor, aber man war des Feuers überall Meister und nirgends drohte noch Gefahr. Es ist zu bedauern, dass wir die Ursachen dieses plötzlichen Um- schwunges in der oberflächlichen Ueberlieferung nicht mehr ge- nügend wiederzuerkennen vermögen. So unzweifelhaft Strabos und mehr noch Sullas geschickte Führung und namentlich die energischere Concentrirung der römischen Streitkräfte, die ra- schere Offensive wesentlich dazu beigetragen hat, so mögen doch auch politische Ursachen neben den militärischen den beispiellos raschen Sturz der Insurgentenmacht herbeigeführt haben; es mag das Gesetz des Silvanus und Carbo seinen Zweck Abfall und Verrath der gemeinen Sache in die Reihe der Feinde zu tra- gen erfüllt haben, es mag wie so oft unter die lose verknüpften aufständischen Gemeinden das Unglück als Apfel der Zwietracht gefallen sein. Wir sehen nur — und es deutet auch dies auf eine sicher unter heftigen Convulsionen erfolgte innerliche Auflösung der Italia —, dass die Samniten, vielleicht unter Leitung des Mar- sers Quintus Silo, der von Haus aus die Seele des Aufstandes gewesen und nach der Capitulation der Marser landflüchtig zu dem Nachbarvolk gegangen war, jetzt sich eine andere rein land- schaftliche Organisation gaben und, nachdem die ‚Italia‘ über- wunden war, es unternahmen als Safinen oder Samniten den Kampf noch weiter fortzusetzen Dieser Epoche müssen die seltenen Denare mit Safinim und G. Mu- til in oskischer Schrift angehören; denn so lange die Italia von den Insur- genten festgehalten ward, konnte kein einzelner Gau als souveräne Macht Münzen mit dem eigenen Namen schlagen. . Das feste Aesernia ward aus der Zwingburg der letzte Hort der samnitischen Freiheit; ein Heer sammelte sich von angeblich 30000 Mann zu Fuss und 1000 zu Pferd und ward durch Freisprechung und Einordnung von 20000 Sclaven verstärkt; fünf Feldherren traten an dessen Spitze, darunter als der erste Silo und neben ihm Mutilus. Mit Erstaunen sah man nach zweihundertjähriger Pause die Samnitenkriege aufs Neue beginnen und das entschlossene Bauernvolk abermals, ganz wie im fünften Jahrhundert, nachdem die italische Conföderation gescheitert war, noch einen Versuch machen seine landschaftliche Unabhängigkeit auf eigene Faust von Rom zu ertrotzen. Allein dieser Entschluss der tapfersten Verzweiflung änderte in der Hauptsache nicht viel; es mochte der Bergkrieg in Samnium und Lucanien noch einige Zeit und einige Opfer fordern, die In- surrection war nichts desto weniger schon jetzt wesentlich zu VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Ende. — Allerdings war inzwischen eine neue Complication ein- getreten, indem die asiatischen Verwicklungen es zu einer gebie- terischen Nothwendigkeit gemacht hatten gegen König Mithrada- tes von Pontos den Krieg zu erklären und für das nächste Jahr (666) den einen Consul und eine consularische Armee nach Kleinasien zu bestimmen. Wäre dieser Krieg ein Jahr früher zum Ausbruch gekommen, so hätte die gleichzeitige Empörung des halben Italiens und der wichtigsten Provinz dem römischen Staat eine ungeheure Gefahr bereiten können; nachdem in dem raschen Sturz der italischen Insurrection das wunderbare Glück Roms sich abermals bewährt hatte, war dieser mit dem italischen sich verschlingende asiatische Krieg nicht eigentlich bedrohlicher Art, um so weniger, als Mithradates in seiner übermüthigen Art die Aufforderung der Italiker ihnen unmittelbaren Beistand zu leisten von der Hand wies, aber freilich immer noch in hohem Grade unbequem. Die Zeiten waren nicht mehr wo man einen italischen und einen überseeischen Krieg unbedenklich neben ein- ander führte; die Staatskasse war nach zwei Kriegsjahren bereits vollständig erschöpft, die Bildung einer neuen Armee neben den bereits im Felde stehenden schien kaum ausführbar. Indess man half sich wie man konnte. Der Verkauf der seit alter Zeit (I, 35) auf und an der Burg freigebliebenen Plätze an die Baulustigen, woraus 9000 Pfund Gold (2½ Mill. Thlr.) gelöst wurden, lieferte die erforderlichen Geldmittel. Eine neue Armee ward nicht ge- bildet, sondern die in Campanien unter Sulla stehende bestimmt nach Asien sich einzuschiffen, sobald der Stand der Dinge im südlichen Italien es ihr gestatten würde sich zu entfernen; was mit Hülfe der im Norden unter Strabo operirenden Armee vor- aussichtlich bald sich möglich machen liess. — So begann denn der dritte Feldzug 666 unter günstigen Aussichten für Rom. Strabo dämpfte den letzten Widerstand, der noch in den Abruzzen geleistet ward. In Apulien machte Cosconius Nachfolger, Quin- tus Metellus Pius, der Sohn des Ueberwinders von Numidien und an energisch conservativer Gesinnung wie an militärischer Begabung seinem Vater nicht ungleich, dem Widerstand ein Ende durch die Einnahme von Venusia, wobei 3000 Bewaffnete ge- fangen genommen wurden. In Samnium gelang zwar Silo die Wiedereinnahme von Bovianum; allein in einer Schlacht, die er dem römischen General Aemilius Mamercus lieferte, siegten die Römer und, was wichtiger war als der Sieg selbst, unter den 6000 Todten, die die Samniten auf der Wahlstatt liessen, war auch Silo. In Campanien wurden die kleineren Ortschaften, die EMPÖRUNG DER ITALIKER. SULPICISCHE REVOLUTION. die Samniten besetzt hielten, von Sulla ihnen entrissen und Nola umstellt. Auch in Lucanien drang der römische Feldherr Aulus Gabinius ein und errang nicht geringe Erfolge; allein nachdem er bei einem Angriff auf das feindliche Lager gefallen war, herrschte der Insurgentenführer Lamponius mit den Seinen wie- derum fast ungestört in der weiten und öden lucanisch-bretti- schen Landschaft und machte sogar einen Versuch sich Rhegions zu bemächtigen, den indess der sicilische Statthalter Gaius Nor- banus vereitelte. Trotz einzelner Unfälle näherte man sich un- aufhaltsam dem Ziel; der Fall von Nola, die Unterwerfung von Samnium, die Möglichkeit ansehnliche Streitkräfte für Asien ver- fügbar zu machen schienen nicht mehr fern, als die Wendung der Dinge in der Hauptstadt der fast schon erstickten Insurrection unvermuthet Luft machte. Rom war in fürchterlicher Gährung. Drusus Angriff auf die Rittergerichte und sein durch die Ritterpartei bewirkter jäher Sturz, sodann der zweischneidige varische Prozesskrieg hatten die bitterste Zwietracht gesäet zwischen Aristokratie und Bour- geoisie so wie zwischen den Gemässigten und den Ultras. Die Ereignisse hatten der Partei der Nachgiebigkeit vollständig Recht gegeben; was sie beantragt hatte freiwillig zu verschenken, das hatte man mehr als halb gezwungen zugestehen müs- sen; allein die Art, wie dies Zugeständniss erfolgt war, trug eben wie die Weigerung den Charakter des eigensinnigen und kurzsichtigen Neides. Statt allen italischen Gemeinden das gleiche Recht zu gewähren, hatte man die Zurücksetzung nur etwas gemildert und geändert; man hatte eine grosse Anzahl ita- lischer Gemeinden in der alten Lage gelassen unter dem Namen der Bundesgenossenschaft in voller Unterthänigkeit zu leben und von dem Begehren nach Aufnahme in den Bürgerverband ewig sich gepeinigt zu fühlen; man hatte den Neubürgern was man ihnen gab wieder mit einer ehrenrührigen Makel behaftet, die sie neben die Altbürger ungefähr stellte wie die Freigelassenen stan- den neben den Freigebornen. Die letzte Beschränkung verletzte um so tiefer, als sie bei der damaligen Beschaffenheit der Co- mitien politisch sinnlos war und die scheinheilige Fürsorge der Regierung für die unbefleckte Reinheit der Comitien jedem Un- befangenen lächerlich erscheinen musste; beide Restrictionen aber waren insofern gefährlich, als man in den Neubürgern so wie in den noch nicht zum Bürgerrecht zugelassenen italischen Gemeinden jedem Demagogen bequeme Hebel hinreichte um mit Unterstützung dieser Klassen anderweitige Zwecke zu erlangen. VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Wenn somit die heller sehende Aristokratie mit diesen halben und missgünstigen Concessionen ebensowenig zufrieden sein konnte wie die Neubürger und die Ausgeschlossenen selbst, so vermisste sie ferner schmerzlich in ihren Reihen die zahlreichen und vor- züglichen Männer, die die varische Hochverrathscommission ins Elend gesandt hatte und die zurückzuberufen desswegen schwierig war, weil sie nicht durch Volks-, sondern durch Geschwornen- gerichte verurtheilt worden waren; denn so wenig man Bedenken trug einen Volksschluss auch richterlicher Natur durch einen zwei- ten zu cassiren, so erschien doch die Cassation eines Geschwor- nenverdicts durch das Volk eben der bessern Aristokratie als ein sehr gefährlicher Vorgang. So waren weder die Ultras noch die Gemässigten mit dem Ausgang der italischen Krise zufrieden. Aber von noch tieferem Grolle schwoll das Herz des alten Mannes, der mit neuen Hoffnungen in den italischen Krieg gezogen und daraus un- freiwillig zurückgekommen war mit dem Bewusstsein neue Dienste geleistet und dafür neue schwerste Kränkungen empfangen zu ha- ben, mit dem bittern Gefühle von den Feinden nicht mehr gefürch- tet, sondern gering geschätzt zu werden, mit jenem Wurm der Rache im Herzen, der sich aufnährt an seinem eigenen Gifte. Auch von ihm galt, was von den Neubürgern und den Ausgeschlossenen: unfähig und unbehülflich wie er sich erwiesen hatte, war doch sein populärer Name in der Hand eines Demagogen ein furcht- bares Werkzeug. — Mit diesen Elementen politischer Convulsionen verband sich der rasch sich steigernde Verfall der ehrbaren Kriegs- sitte und der militärischen Disciplin. Die Keime, welche die Ein- stellung der Proletarier in das Heer in sich enthielt, entwickelten sich mit erschreckender Geschwindigkeit während des demorali- sirenden Insurgentenkriegs, der jeden waffenfähigen Mann ohne Unterschied zum Dienst zuzulassen nöthigte und vor allem die politische Propaganda unmittelbar in das Hauptquartier wie in das Soldatenzelt trug. Bald zeigten sich die Folgen in dem Er- schlaffen aller Bande der militärischen Hierarchie. Während der Belagerung von Pompeii ward der Befehlshaber des sullanischen Belagerungscorps, der Consular Aulus Postumius Albinus von seinen Soldaten, die von ihrem Feldherrn dem Feinde sich ver- rathen glaubten, mit Steinen und Knitteln erschlagen; und der Oberbefehlshaber Sulla begnügte sich die Truppen zu ermahnen durch tapferes Verhalten vor dem Feind die Erinnerung an die- sen Vorgang auszulöschen. Die Urheber dieser That waren die Flottensoldaten, von jeher die am mindesten achtbare Truppe: bald folgte eine vorwiegend aus dem Stadtpöbel ausgehobene SULPICISCHE REVOLUTION. Abtheilung der Legionare dem gegebenen Beispiel. Angestiftet von einem der Helden des Marktes Gaius Titius vergriff sie sich an dem Consul Cato und nur durch einen Zufall entging derselbe diesmal dem Tode. Titius ward festgesetzt, aber nicht bestraft und als Cato bald darauf wirklich in einem Gefechte umkam, wurden seine eigenen Offiziere, namentlich der jüngere Gaius Marius, ob mit Recht oder mit Unrecht ist nicht auszumachen, als die Urheber seines Todes bezeichnet. — Zu dieser beginnen- den politischen und militärischen kam die vielleicht noch entsetz- lichere ökonomische Krise, die im Verfolg des Bundesgenossen- krieges und der asiatischen Unruhen über die römischen Geld- männer hereingebrochen war. Die Schuldner, unfähig auch nur die Zinsen zu erschwingen und dennoch von ihren Gläubigern unerbittlich gedrängt, hatten bei dem beikommenden Gericht, dem Stadtpraetor Asellio, theils Aufschub erbeten, um ihre Besitzungen verkaufen zu können, theils die alten verschollenen Zinsgesetze (I, 195) wieder hervorgesucht und nach der vor Zeiten festgestell- ten Vorschrift den vierfachen Betrag der dem Gesetz zuwider ge- zahlten Zinsen von den Gläubigern eingeklagt. Asellio gab sich dazu her das thatsächlich bestehende Recht durch dessen Buch- staben zu beugen und instruirte in gewöhnlicher Weise die ver- langten Zinsklagen; worauf die verletzten Gläubiger unter Leitung des Volkstribuns Lucius Cassius sich auf dem Markt zusammen- thaten und den Praetor, da er eben in priesterlichem Schmuck ein Opfer darbrachte, vor dem Tempel der Eintracht überfielen und erschlugen — eine Frevelthat, wegen deren nicht einmal eine Untersuchung stattfand (665). Andrerseits ging in den Schuldnerkreisen die Rede, dass der leidenden Menge nicht an- ders geholfen werden könne als durch ‚neue Rechnungsbücher‘, das heisst durch gesetzliche Vernichtung der Forderungen sämmt- licher Gläubiger an sämmtliche Schuldner. Man stand genau wieder wie während des Ständekrieges; wieder machten die Capitalisten im Bunde mit der befangenen Aristokratie den Cassiern und Valeriern den Krieg und den Prozess; wieder stand man an dem Rande desjenigen Abgrundes, in den der verzweifelte Schuldner den Gläubiger mit sich hinabreisst; nur war seitdem an die Stelle der einfach bürgerlichen und sittlichen Ordnung einer grossen Acker- stadt die sociale Zerrissenheit einer Capitale vieler Nationen und diejenige Demoralisation getreten, in der der Prinz mit dem Bettler sich begegnet; nur waren alle Verhältnisse breiter, schroffer, in grauenhafter Weise grossartiger geworden. Indem der Bundes- genossenkrieg all die gährenden politischen und socialen Ele- VIERTES BUCH. KAPITEL VII. mente in der Bürgerschaft gegen einander rüttelte, legte er den Grund zu einer neuen Revolution. Zum Ausbruch brachte sie ein Zufall. Es war der Volkstribun Publius Sulpicius Rufus, der im J. 666 bei der Bürgerschaft die Anträge stellte jeden Senator, der über 2000 Denare schulde, seiner Rathstelle verlustig zu erklä- ren; den durch unfreie Geschwornengerichte verurtheilten Bür- gern die Rückkehr in die Heimath zu gestatten; die Neubürger durch sämmtliche Districte zu vertheilen und imgleichen den Freigelassenen Stimmrecht in allen Districten zu gestatten. Es waren Vorschläge, die zum Theil wenigstens aus dem Munde die- ses Mannes überraschten. Publius Sulpicius Rufus (geb. 630) verdankte seine politische Bedeutung weniger seiner adlichen Geburt, seinen bedeutenden Verbindungen und seinem angeerb- ten Reichthum als seinem ungemeinen Rednertalent, worin von den Altersgenossen keiner ihm gleichkam; die mächtige Stimme, die lebhaften zuweilen an Theateraction streifenden Geberden, die üppige Fülle seines Wortstroms imponirten den Hörern, wenn sie auch nicht überzeugten. Seiner Parteistellung nach hing er von Haus aus der Senatspartei an und sein erstes politisches Auftre- ten (659) war die Anklage des der Regierungspartei tödtlich ver- hassten Norbanus gewesen (S. 199). Zwar gehörte er unter den Conservativen zu der Fraction des Crassus und Drusus, hatte nach dem Ausbruch des Krieges die Gefahren derselben getheilt und war fast der einzige namhafte aus denselben unversehrt hervor- gegangene Mann; nichts desto weniger dachte er auch jetzt noch wie früher und war revolutionären Neuerungen abgeneigt. Indem er so eben noch einen seiner Collegen durch sein Einschreiten verhindert hatte die auf Grund des varischen Gesetzes ergangenen Geschwornenurtheile durch Volksschluss zu cassiren, hatte er be- wiesen, dass er, ganz im Sinne des Drusus, die Verfassung ein- gehalten wissen wollte, auch wo sie ihm persönlich unbequem fiel. Was von sich selbst forderte er denn auch von Andern: als der gewesene Aedil Gaius Caesar verfassungswidrig sich mit Ueberspringung der Praetur um das Consulat für 667 bewarb, wie es heisst in der Absicht sich später die Führung des asiati- schen Krieges übertragen zu lassen, trat, entschlossener und schärfer als irgend ein anderer, Sulpicius ihm entgegen. Der Bruch mit der mächtigen Familie der Julier, unter denen na- mentlich der Bruder des Gaius, der Consular Lucius Caesar im Senat sehr einflussreich war, und mit der derselben anhängenden Fraction der Aristokratie scheint für Rufus die nächste Veran- SULPICISCHE REVOLUTION. lassung geworden zu sein mit seinen revolutionären Vorschlä- gen vor der Bürgerschaft aufzutreten. Allem Anschein nach war es zunächst Leidenschaft und persönliche Erbitterung, die zu die- sen Anträgen ihn fortrissen; dennoch scheint der letzte Zweck derselben mehr conservativ im Sinn des Drusus gewesen als auf einen Umsturz der Verfassung, wie Gaius Gracchus und seine Nachfolger ihn beabsichtigten, hinausgegangen zu sein. Es bürgt hiefür sowohl die Persönlichkeit und die bisherige Parteistellung ihres Urhebers als auch der Charakter der Gesetze selbst. Die Gleichstellung der Neubürger mit den Altbürgern war nichts als die theilweise Wiederaufnahme der von Drusus entworfenen An- träge zu Gunsten der Italiker und wie diese nur die Erfüllung der Vorschriften einer gesunden Politik. Die Zurückrufung der durch die varischen Geschwornen Verurtheilten opferte zwar den Grundsatz der Unverletzlichkeit des Geschwornenwahrspruchs, für den Sulpicius früher selbst mit der That eingestanden hatte, aber sie kam zunächst wesentlich den eigenen Parteigenossen des Antragstellers, den gemässigten Conservativen zu Gute, und es scheint die auffallende Inconsequenz des Rufus sich einfach daraus zu erklären, dass er die Frage in ruhiger Stimmung prin- cipiell, in leidenschaftlich erregter persönlich fasste. Die Massre- gel gegen die Ueberschuldung der Senatoren war ohne Zweifel herbeigeführt durch die Blosslegung der trotz alles äusseren Glanzes tief zerrütteten ökonomischen Lage der regierenden Fa- milien bei Gelegenheit der letzten finanziellen Krise; es war zwar peinlich, aber doch im wohlverstandenen Interesse der Aristo- kratie, wenn, wie dies die Folge des sulpicischen Antrags sein musste, alle Individuen aus dem Senat ausschieden die ihre Pas- siva rasch zu liquidiren nicht vermochten; wobei natürlich die schroffe und gehässige Durchführung dieser Epuration und die darin enthaltene Geissel für das aristokratische Coteriewesen, das in der Ueberschuldung vieler Senatoren und ihrer dadurch her- beigeführten Abhängigkeit von den reichen Collegen einen haupt- sächlichen Halt fand, einzig auf Rechnung der persönlichen Differenzen des Antragstellers mit der regierenden Aristokratie zu bringen ist. Endlich die Bestimmung zu Gunsten der Frei- gelassenen war, seitdem man angefangen hatte dieselben zum Mi- litärdienst mit hinzuzuziehen, gewissermassen gerechtfertigt, da Stimmrecht und Dienstpflicht Hand in Hand gingen, vor allen Dingen aber politisch wesentlich indifferent, da bei der Nichtig- keit der Comitien sehr wenig darauf ankam, ob in diesen Sumpf noch eine Kloake mehr sich entleerte. Die Schwierigkeit für die Röm. Gesch. II. 16 VIERTES BUCH. KAPITEL VII. Oligarchie mit den Comitien zu regieren ward eher gemindert als gesteigert durch die unbeschränkte Zulassung der Freigelassenen, welche ja zu einem sehr grossen Theil von den regierenden Fa- milien persönlich und ökonomisch abhängig waren und richtig verwandt eben ein Mittel für die Regierung abgeben konnten die Wahlen gründlicher zu beherrschen. Wider die Tendenzen der reformistisch gesinnten Aristokratie lief diese Massregel allerdings wie jede andere politische Begünstigung des Proletariats; allein sie war auch für Rufus schwerlich etwas anderes als was das Getreidegesetz für Drusus gewesen war: ein Mittel um das Prole- tariat auf seine Seite zu ziehen und mit dessen Hülfe den Wider- stand gegen die beabsichtigten Reformen zu brechen. Es liess sich leicht voraussehen, dass dieser nicht gering sein, dass die bornirte Aristokratie und die bornirte Bourgeoisie eben densel- ben stumpfsinnigen Neid wie vor dem Ausbruch der Insurrection jetzt nach ihrer Ueberwindung bethätigen, dass die grosse Majo- rität aller Parteien die im Augenblick der furchtbarsten Gefahr gemachten halben Zugeständnisse im Stillen oder auch laut als unzeitige Nachgiebigkeit bezeichnen und jeder Ausdehnung der- selben sich leidenschaftlich widersetzen werde. Drusus Beispiel hatte gezeigt, was dabei herauskam, wenn man conservative Re- formen mit Hülfe der Senatsmajorität durchzusetzen unternahm; es war vollkommen erklärlich, dass sein Freund und Gesinnungs- genosse in entschiedenster Opposition gegen die Senatsmajorität und in den Formen der Demagogie verwandte Absichten zu rea- lisiren versuchte. Rufus gab demnach sich keine Mühe durch den Köder der Geschwornengerichte die Senatsmajorität für sich zu gewinnen. Besseren Rückhalt fand er an den Freigelassenen und vor allem an dem bewaffneten Gefolg — dem Bericht seiner Geg- ner zufolge bestand es aus 3000 gedungenen Leuten und einem ‚Gegensenat‘ von 600 jungen Männern aus der besseren Klasse —, mit dem er in den Strassen und auf dem Markte erschien. Seine Anträge stiessen denn auch auf den entschiedensten Wi- derstand bei der Majorität des Senats, welche zunächst um Zeit zu gewinnen die Consuln Lucius Cornelius Sulla und Quin- tus Pompeius Rufus, beides entschiedene Gegner der Dema- gogie, bewog ausserordentliche religiöse Festlichkeiten anzu- ordnen, während deren die Volksversammlungen ruhten. Ru- fus antwortete mit einem sehr heftigen Aufstand, bei welchem unter andern Opfern der junge Quintus Pompeius, der Sohn des einen und Schwiegersohn des andern Consuls, den Tod fand und das Leben der beiden Consuln selbst ernstlich bedroht SULPICISCHE REVOLUTION. ward — Sulla soll sogar nur dadurch gerettet worden sein, dass Marius ihm sein Haus öffnete. Man musste nachgeben; Sulla verstand sich dazu die angekündigten Festlichkeiten abzusagen und die sulpicischen Anträge gingen nun ohne Weiteres durch. Allein es war damit ihr Schicksal noch keineswegs gesichert. Mochte auch in der Hauptstadt sich die Aristokratie geschlagen geben, so gab es jetzt — zum ersten Mal seit dem Beginn der Revolution — noch eine andere Macht in Italien, die nicht über- sehen werden durfte: die beiden starken und siegreichen Armeen des Proconsuls Strabo und des Consuls Sulla. War auch Stra- bos politische Stellung zweideutig und derselbe, namentlich seit seine Hoffnung für 666 wieder zum Consul gewählt zu wer- den getäuscht worden war, mit der Aristokratie gespannt, so stand dagegen Sulla mit der Senatsmajorität im besten Einver- nehmen, und hatte nur der offenbaren Gewalt für den Augenblick sich gefügt. Unmittelbar nachdem er die Festlichkeiten abgesagt hatte, war er nach Campanien abgegangen und hatte den Ober- befehl seiner Armee übernommen. Den unbewaffneten Consul durch die Knittelmänner oder die wehrlose Hauptstadt durch die Schwerter der Legionen zu terrorisiren lief am Ende auf dasselbe hinaus; Sulpicius erwartete, dass der Gegner, jetzt wo er es konnte, Gewalt mit Gewalt vergelten und an der Spitze seiner Legionen nach der Hauptstadt zurückkehren werde, um den con- servativen Demagogen mitsammt seinen Gesetzen über den Hau- fen zu werfen. Vielleicht irrte er sich. Sulla beschäftigte sich damit die Belagerung von Nola und die Anstalten zur Einschif- fung nach Asien zu betreiben; er wünschte den Krieg gegen Mi- thradates ebenso sehr, wie ihm grauen mochte vor dem haupt- städtischen politischen Brodel, und bei seinem originellen Indif- ferentismus und seiner unübertroffenen politischen Nonchalance hat es grosse Wahrscheinlichkeit, dass er den Staatsstreich, den Sulpicius erwartete, keineswegs beabsichtigte. Indess wie dem auch sein mag, Sulpicius entwarf, um diesen vermutheten Streich zu pariren, den Plan Sulla den Oberbefehl abzunehmen und liess zu diesem Ende mit Marius sich ein, dessen Name noch immer hinreichend populär war um einen Antrag den Oberbefehl im asiatischen Kriege auf ihn zu übertragen der Menge plausibel er- scheinen zu lassen und dessen militärische Stellung und Capaci- tät für den Fall eines Bruches mit Sulla eine wichtige Stütze werden konnte. Die Gefahr, die darin lag den alten ebenso un- fähigen als rach- und ehrsüchtigen Mann an die Spitze der cam- panischen Armee zu stellen, mochte Sulpicius nicht übersehen 16* VIERTES BUCH. KAPITEL VII. und ebenso wenig die arge Abnormität, einem Privatmann ein ausserordentliches Obercommando durch Volksschluss zu über- tragen; aber eben Marius erprobte staatsmännische Incapacität gab eine Art Garantie dafür, dass er die Verfassung nicht ernst- lich würde gefährden können, und vor allem war Sulpicius eigene Lage, wenn er Sullas Absichten richtig beurtheilte, eine so be- drohte, dass dergleichen Rücksichten kaum mehr in Betracht ka- men. Dass der abgestandene Held selbst bereitwillig jedem ent- gegenkam, der ihn als Condottier gebrauchen wollte, versteht sich von selbst; nach dem Oberbefehl nun gar in einem asiati- schen Krieg gelüstete sein Herz seit vielen Jahren und nicht weniger vielleicht danach einmal gründlich abzurechnen mit der Senatsmajorität. Demnach erhielt auf Antrag des Sulpicius durch Beschluss des Volkes Gaius Marius mit ausserordentlicher höchster oder sogenannter proconsularischer Gewalt das Com- mando der campanischen Armee und den Oberbefehl in dem Krieg gegen Mithradates und es wurden, um das Heer von Sulla zu übernehmen, zwei Volkstribunen in das Lager von Nola ab- gesandt. Die Botschaft kam an den unrechten Mann. Wenn irgend je- mand berufen war den Oberbefehl im asiatischen Kriege zu führen, so war es Sulla. Er hatte wenige Jahre zuvor mit dem grössten Er- folge auf demselben Kriegsschauplatz commandirt; er hatte mehr als irgend ein anderer Mann beigetragen zur Ueberwältigung der gefährlichen italischen Insurrection; ihm als Consul des Jahres, in welchem der asiatische Krieg zum Ausbruch kam, war in der her- gebrachten Weise und mit voller Zustimmung seines ihm befreun- deten und verschwägerten Collegen das Commando in demselben übertragen worden. Es war ein starkes Ansinnen einen unter sol- chen Verhältnissen übernommenen Oberbefehl nach Beschluss der souveränen Bürgerschaft von Rom abzugeben an einen alten mili- tärischen und politischen Antagonisten, in dessen Händen die Armee, Niemand mochte sagen zu welchen Gewaltsamkeiten und Verkehrtheiten missbraucht werden konnte. Sulla war weder gut- müthig genug um freiwillig einem solchen Befehl Folge zu leisten, noch abhängig genug um es zu müssen. Sein Heer war, theils durch die Folgen der von Marius herrührenden Umgestaltungen des Heerwesens, theils durch die von Sulla gehandhabte sittlich lockere und militärisch strenge Disciplin, wenig mehr als eine ihrem Füh- rer unbedingt ergebene und in politischen Dingen indifferente Lanzknechtschaar. Sulla selbst war ein blasirter, kalter und klarer Kopf, dem die souveräne römische Bürgerschaft ein Pöbelhaufen SULPICISCHE REVOLUTION. war, der Held von Aquae Sextiae ein bankerotter Schwindler, die for- melle Legalität eine Phrase, Rom selbst eine Stadt ohne Besatzung und mit halb verfallenen Mauern, die viel leichter erobert werden konnte als Nola. In diesem Sinne handelte er. Er versammelte seine Soldaten — es waren sechs Legionen oder etwa 35000 Mann — und setzte ihnen die von Rom angelangte Botschaft auseinander, nicht vergessend ihnen anzudeuten, dass der neue Oberfeldherr ohne Zweifel nicht dieses Heer, sondern andere neu gebildete Truppen nach Kleinasien führen werde. Die höheren Offiziere hielten sich zurück und folgten mit Ausnahme eines einzigen dem Feldherrn nicht gegen die Hauptstadt; allein die Soldaten, die nach früheren Erfahrungen (I, 643) in Asien einen bequemen Krieg und unend- liche Beute zu finden hofften, brausten auf; in einem Nu waren die beiden von Rom gekommenen Tribunen zerrissen und von allen Seiten erscholl der Zuruf, dass der Feldherr sie führen möge auf Rom zu. Unverweilt brach der Consul auf, und unterwegs seinen gleichgesinnten Collegen an sich ziehend, gelangte er in raschen Märschen, wenig sich kümmernd um die von Rom ihm entgegeneilenden Abgesandten, die ihn aufzuhalten versuchten, bis unter die Mauern der Hauptstadt. Unerwartet sah man Sul- las Heersäulen sich aufstellen an der Tiberbrücke und am collini- schen und esquilinischen Thore, und sodann zwei Legionen in Reih und Glied, ihre Feldzeichen voran, den gefriedeten Mauer- ring überschreiten, jenseit dessen das Gesetz den Krieg gebannt hatte. So viel schlimmer Hader, so viele bedeutende Fehden waren innerhalb dieser Mauern zum Austrag gekommen, ohne dass ein römisches Heer den heiligen Stadtfrieden gebrochen hätte; jetzt geschah es zunächst um der elenden Frage willen, ob dieser oder jener Offizier berufen sei im Osten zu commandiren. Die ein- rückenden Legionen gingen vor bis auf die Höhe des Esquilin; allein die von den Dächern herabregnenden Geschosse und Steine drängten die Soldaten wieder zurück. Da erhob Sulla hoch die flammende Fackel und, mit Brandpfeilen und Anzündung der Häuser drohend, konnten die Legionen bald wieder ihren Marsch fortsetzen. Auf dem esquilinischen Marktplatz (unweit S. Ma- ria Maggiore) wartete ihrer die eiligst von Marius und Sulpicius zusammengeraffte Mannschaft und warf durch Ueberzahl die ein- dringenden Colonnen zurück. Aber es kam denselben Verstär- kung von den Thoren; eine andere Abtheilung der Sullaner machte Anstalt sie auf der Suburastrasse zu umgehen; sie muss- ten zurück. Am Tempel der Tellus, wo der Esquilin anfängt sich gegen den grossen Marktplatz zu senken, versuchte Marius VIERTES BUCH. KAPITEL VII. sich wieder zu setzen; er beschwor Senat und Ritter und die ge- sammte Bürgerschaft den Legionen sich entgegenzuwerfen; es war vergebens. Selbst als die Sclaven unter dem Versprechen der Freiheit aufgefordert wurden sich zu bewaffnen, erschienen deren nicht mehr als drei. Es blieb den Führern nichts übrig als eiligst durch die noch unbesetzten Thore zu entrinnen; nach wenigen Stunden war Sulla unbeschränkter Herr von Rom. Diese Nacht brannten die Wachtfeuer der Legionen auf dem grossen Marktplatz der Hauptstadt. Die erste militärische Intervention in den bürgerlichen Feh- den hatte es zur vollen Evidenz gebracht, sowohl dass die poli- tischen Kämpfe auf dem Punct angekommen waren, wo nur noch offene und unmittelbare Gewalt die Entscheidung giebt, als auch dass die Gewalt des Knittels nichts ist gegen die Gewalt des Schwer- tes. Es war die conservative Partei, die zuerst das Schwert ge- zogen hatte; die entgegenstehende, die, wenn gleich ausgehend von reformistischen und im Grunde wahrhaft conservativen Ten- denzen, doch zuerst die Bahn der Revolution betreten hatte, war durch das Schwert der Verfassungspartei völlig und schmäh- lich geschlagen. Von selbst verstand es sich, dass die sulpici- schen Gesetze als von Rechtswegen nichtig bezeichnet wurden. Ihr Urheber und seine namhaftesten Anhänger hatten sich ge- flüchtet; sie wurden, zwölf an der Zahl, von dem Senat als Vater- landsfeinde bezeichnet und zur Fahndung und Hinrichtung aus- geschrieben. Publius Sulpicius ward in Folge dessen bei Lau- rentum ergriffen und niedergemacht und das an Sulla gesandte Haupt des Tribuns nach dessen Anordnung auf dem Markt auf eben derselben Rednerbühne zur Schau gestellt, wo er selbst noch wenige Tage zuvor in voller Jugend- und Rednerkraft ge- standen hatte. Die andern Geächteten wurden verfolgt; auch dem alten Gaius Marius waren die Mörder auf den Fersen. Wie der Feldherr auch die Erinnerung an seine glorreichen Tage durch eine Kette von Erbärmlichkeiten getrübt haben mochte, jetzt, wo der Retter des Vaterlandes um sein Leben lief, war er wieder der Sieger von Vercellae und mit athemloser Spannung vernahm man in ganz Italien die Ereignisse seiner wundersamen Flucht. In Ostia hatte er ein Fahrzeug bestiegen um nach Africa sich ein- zuschiffen; allein widrige Winde und Mangel an Vorräthen zwan- gen ihn am circeischen Vorgebirg zu landen und auf gut Glück in die Irre zu gehen. Von Wenigen begleitet und keinem Dach sich anvertrauend gelangte der greise Consular zu Fuss, oft vom Hunger gepeinigt, in die Nähe der römischen Colonie Minturnae SULPICISCHE REVOLUTION. an der Mündung des Garigliano. Hier zeigten sich in der Ferne die verfolgenden Reiter; mit genauer Noth ward das Ufer erreicht und ein dort liegendes Handelsschiff entzog ihn seinen Verfol- gern; allein die ängstlichen Schiffer legten bald wieder an und suchten das Weite, während Marius am Strande schlief. In dem Strandsumpf von Minturnae, bis zum Gürtel im Schlamm ver- sunken und das Haupt unter einem Schilfhaufen verborgen, fan- den ihn seine Verfolger und lieferten ihn ab an die Stadtbehörde von Minturnae. Er ward ins Gefängniss gelegt und der Stadtbüt- tel, ein kimbrischer Sclave, gesandt ihn hinzurichten; allein der Deutsche erschrak vor den blitzenden Augen seines alten Besie- gers und das Beil entsank ihm, als der General mit seiner ge- waltigen Stimme ihn anherrschte, ob er der Mann sei den Gaius Marius zu tödten. Als man dies vernahm, ergriff die Beamten von Minturnae die Scham, dass der Retter Roms grössere Ehr- furcht finde bei den Sclaven, denen er die Knechtschaft, als bei den Mitbürgern, denen er die Freiheit gebracht hatte; sie lösten seine Fesseln, gaben ihm Schiff und Reisegeld und sandten ihn nach Aenaria (Ischia). Die Verbannten mit Ausnahme des Sul- picius fanden in diesen Gewässern sich allmählich zusammen; sie liefen am Eryx und bei dem ehemaligen Karthago an, allein die römischen Beamten wiesen sie in Sicilien wie in Africa zu- rück. So entrannen sie nach Numidien, dessen öde Stranddünen ihnen einen Zufluchtsort für den Winter gewährten; allein der König Hiempsal, den sie zu gewinnen hofften und der auch eine Zeitlang sich die Miene gegeben hatte mit ihnen sich verbinden zu wollen, hatte es nur gethan, um sie sicherer zu verderben und versuchte jetzt sich ihrer Personen zu bemächtigen. Mit genauer Noth entrannen die Flüchtlinge seinen Reitern und fanden vor- läufig eine Zuflucht auf der kleinen Insel Kerkina (Kerkena) an der tunesischen Küste. Wir wissen es nicht, ob Sulla seinem Glücks- stern auch dafür dankte, dass es ihm erspart blieb den Kimbren- sieger tödten zu lassen; wenigstens scheint es nicht, dass er die minturnensischen Beamten hat bestrafen lassen. — Wichtiger indess als diese Massregeln der Reaction und der Rache war eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die Sulla traf um die vorhandenen Uebelstände zu beseitigen und künftige Umwäl- zungen zu verhüten. Die bedrängte Lage der Schuldner wurde, wahrscheinlich durch Erneuerung der Vorschriften über das Zinsmaximum Klar ist es nicht, was das ‚Zwölftelgesetz‘ der Consuln Sulla und , verbessert, ferner die Ausführung einer Anzahl VIERTES BUCH. KAPITEL VII. von Colonien angeordnet. Es wurde der in den Schlachten und Prozessen des Bundesgenossenkrieges sehr zusammengeschwun- dene Senat ergänzt durch die Aufnahme von 300 neuen Senato- ren, deren Auswahl natürlich im optimatischen Interesse getroffen ward. Endlich wurden hinsichtlich des Wahlmodus und der le- gislatorischen Initiative wesentliche Aenderungen vorgenommen. Die im J. 513 eingeführte Stimmordnung der Centuriatcomitien (I, 602), in der die fünf Vermögensclassen jede gleich viel Stim- men besassen, wurde wieder vertauscht mit der alten serviani- schen, nach der die erste Steuerklasse mit einem Vermögen von 100000 Sesterzen (7150 Thlr.) oder mehr allein fast die Hälfte der Stimmen inne hatte. Thatsächlich ward damit für die Wahl der Consuln, Praetoren und Censoren ein Census ein- geführt, der die nicht Wohlhabenden vom activen Wahlrecht der Sache nach ausschloss. Die legislatorische Initiative wurde den einzelnen Beamten, namentlich den Volkstribunen, dadurch beschränkt, dass jeder Antrag fortan zunächst dem Senat vorge- legt werden musste und erst, wenn dieser ihn gebilligt hatte, vor das Volk gelangen konnte. — Diese durch den sulpicischen Re- volutionsversuch hervorgerufenen Verfügungen desjenigen Man- nes, der darin als Schild und Schwert der Verfassungspartei auf- getreten war, des Consuls Sulla, tragen einen ganz eigenthüm- lichen Charakter. Sulla wagte es ohne die Bürgerschaft oder Geschworne zu fragen, über zwölf der angesehensten Männer, darunter den berühmtesten General seiner Zeit, das Todesurtheil und die Acht auszusprechen und öffentlich zu diesen Hinrich- tungen sich zu bekennen; eine Verletzung der altheiligen Provo- cationsgesetze, die selbst von sehr conservativen Männern, wie zum Beispiel von Quintus Scaevola, strengen Tadel erfuhr. Er wagte es eine seit anderthalb Jahrhunderten bestehende Wahl- ordnung umzustossen und den seit langem verschollenen und verfehmten Wahlcensus wieder herzustellen. Er wagte es das Recht der Legislation seinen beiden uralten Factoren, den Beam- ten und den Comitien, thatsächlich zu entziehen und es auf eine Behörde zu übertragen, die seit ältesten Zeiten kein anderes Recht in dieser Hinsicht besessen hatte als das gefragt werden zu können Das Recht der patricischen Senatoren den Centurienbeschluss zu bil- . Kaum hatte je ein Demokrat in so tyrannischen Rufus von 666 in dieser Hinsicht vorschrieb; die einfachste Annahme bleibt aber darin eine Erneuerung des Gesetzes von 397 (I, 195) zu sehen, so dass der höchste erlaubte Zinsfuss wieder \frac{1}{12} des Capitals für das zehn- monatliche oder 10% für das zwölfmonatliche Jahr ward. SULPICISCHE REVOLUTION. Formen Justiz geübt, mit so rücksichtsloser Kühnheit an den Fundamenten der Verfassung gerüttelt und gemodelt wie dieser conservative Reformator. Sieht man aber auf die Sache statt auf die Form, so gelangt man zu sehr verschiedenen Ergebnis- sen. Revolutionen sind nirgends und am wenigsten in Rom be- endigt worden ohne eine gewisse Zahl von Opfern zu fordern, welche in mehr oder minder der Justiz abgeborgten Formen die Schuld überwunden zu sein gleichsam als ein Verbrechen büssen. Wer sich erinnert an die prozessualischen Consequenzen, wie sie die siegende Partei nach dem Sturz der Gracchen und des Saturninus gezogen hatte (S. 85. 117. 199), der fühlt sich ge- neigt, dem Sieger vom esquilinischen Markt das relative Lob der Offenheit und Mässigung zu ertheilen, indem er einmal ohne viele Umstände das, was Krieg war, auch als Krieg nahm und die ge- schlagenen Männer als rechtlose Feinde in die Acht erklärte; zweitens die Zahl der Opfer möglichst beschränkte und wenig- stens das widerliche Wüthen gegen die geringen Leute nicht ge- stattete. Eine ähnliche Mässigung zeigt sich in den politischen Organisationen. Die wichtigste und scheinbar durchgreifendste Neuerung hinsichtlich der Gesetzgebung brachte in der That nur den Buchstaben der Verfassung mit dem Geist derselben in Ein- klang. Die römische Legislation, wo jeder Consul, Praetor oder Tribun jede beliebige Massregel bei der Bürgerschaft beantragen und ohne Debatte zur Abstimmung bringen konnte, war von Haus aus absurd gewesen und mit der steigenden Nullität der Comitien es immer mehr geworden; sie ward nur ertragen, weil factisch der Senat sich das Vorberathungsrecht vindicirt hatte und regel- mässig jeden ohne solche Vorberathung zur Abstimmung ge- langenden Antrag durch politische oder religiöse Intercession gewohnt war zu ersticken (I, 200). Diese Dämme hatte die Re- volution fortgeschwemmt und in Folge dessen fing nun jenes ab- surde System an seine Consequenzen vollständig zu entwickeln und jedem muthwilligen Buben den Umsturz des Staats in formell legaler Weise möglich zu machen. Was war unter sol- chen Umständen natürlicher, nothwendiger, im rechten Sinne conservativer als das thatsächliche und bisher auf Umwegen rea- lisirte Legislationsrecht des Senats jetzt förmlich und ausdrück- lich anzuerkennen? Etwas Aehnliches gilt von der Erneuerung des Wahlcensus. Die ältere Verfassung ruhte durchaus auf dem- ligen oder zu verwerfen (I, 164. 193) ist von dem hier in Rede stehenden Vorberathungsrecht des Senats durchaus verschieden. VIERTES BUCH. KAPITEL VII. selben; auch die Reform von 513 hatte die Bevorzugung der Ver- mögenden wohl beschränkt, aber doch streng daran festgehalten den unter 11000 Sesterzen (786 Thlr.) abgeschätzten Bürgern keinerlei Einfluss auf die Wahlen zu gestatten. Schon wegen der ungeheuren finanziellen Umwandlung, die inzwischen eingetreten war und selbst eine nominelle Erhöhung des Minimalcensus ge- rechtfertigt haben würde, konnte man auch von dieser Massregel sagen, dass sie den Buchstaben der Verfassung dem Geiste dersel- ben opferte und dem schändlichen Stimmenkauf sammt allem was daran hing in der möglichst milden Form zu wehren wenigstens versuchte. Endlich die Bestimmungen zu Gunsten der Schuldner, die Wiederaufnahme der Colonisationspläne gaben den redenden Beweis, dass Sulla, wenn er auch nicht gemeint war Sulpicius leidenschaftlichen Anträgen beizupflichten, doch eben wie er und wie Drusus, wie überhaupt alle heller sehenden Aristokraten, den materiellen Reformen an sich geneigt war; wobei nicht überse- hen werden darf, dass er diese Massregeln nach dem Siege und durchaus freiwillig beantragte. Wenn man hiemit verbindet, dass Sulla die hauptsächlichen Fundamente der gracchischen Verfas- sung bestehen liess und weder an den Rittergerichten noch an den Kornvertheilungen rüttelte, so wird man das Urtheil gerecht- fertigt finden, dass die sullanische Ordnung von 666 den seit dem Sturz des Gaius Gracchus bestehenden Status quo wesentlich fest- hielt und nur theils die der bestehenden Verfassung zunächst Gefahr drohenden überlieferten Satzungen zeitgemäss änderte, theils den vorhandenen socialen Uebeln nach Kräften abzuhelfen suchte, so weit beides sich thun liess ohne die tieferliegenden Schäden zu berühren. Energische Verachtung des constitutionellen For- malismus in Verbindung mit ernstem verfassungstreuem Sinn, klare Einsichten und löbliche Absichten bezeichnen durchaus diese Gesetzgebung; ebenso aber eine gewisse Leichtfertigkeit und Oberflächlichkeit, wie denn namentlich sehr viel guter Wille dazu gehörte um zu glauben, dass das Vorberathungsrecht des Senats gegen die künftige Demagogie sich widerstandsfähiger erweisen werde als das Intercessionsrecht und die Religion. In der That stiegen an dem reinen Himmel der Conserva- tiven sehr bald neue Wolken auf. Die asiatischen Verhältnisse nahmen einen immer drohenderen Charakter an. Schon hatte der Staat dadurch, dass die sulpicische Revolution den Abgang des Heeres nach Asien verzögert hatte, den schwersten Schaden er- litten; die Einschiffung konnte auf keinen Fall länger verschoben werden. Inzwischen hoffte Sulla theils in den Consuln, die nach SULPICISCHE REVOLUTION. der neuen Wahlordnung gewählt werden würden, theils beson- ders in den mit der Bezwingung der Reste der italischen Insur- rection beschäftigten Armeen Garantieen gegen einen neuen Sturm auf die Oligarchie in Italien zurückzulassen. Allein in den Con- sularcomitien fiel die Wahl nicht auf die von Sulla aufgestellten Candidaten, sondern neben Gnaeus Octavius, einem allerdings streng optimatisch gesinnten Mann, auf Lucius Cornelius Cinna, der zur entschiedensten Opposition gehörte. Vermuthlich war es hauptsächlich die Capitalistenpartei, die mit dieser Wahl dem Urheber des Zinsgesetzes vergalt. Sulla nahm die unbequeme Wahl mit der Erklärung hin, dass es ihn freue die Bürger von ihrer verfassungsmässigen Wahlfreiheit Gebrauch machen zu se- hen, und begnügte sich beiden Consuln den Schwur abzuneh- men auf treue Beobachtung der bestehenden Verfassung. Von den Armeen kam es vornämlich auf die Nordarmee an, da die campanische grösstentheils nach Asien abzugehen bestimmt war. Sulla liess durch Volksschluss das Commando über jene auf sei- nen treuergebenen Collegen Quintus Rufus übertragen und den bisherigen Feldherrn Gnaeus Strabo in möglichst schonender Weise zurückrufen, um so mehr als dieser der Ritterpartei an- gehörte und seine passive Haltung während der sulpicischen Un- ruhen der Aristokratie nicht geringe Bedenken erregt hatte. Ru- fus traf bei dem Heer ein und übernahm an Strabos Stelle den Oberbefehl; allein wenige Tage nachher ward er von den Solda- ten erschlagen und Strabo trat wieder zurück in das kaum abge- gebene Commando. Er galt als der Anstifter des Mordes; gewiss ist es, dass er ein Mann war, zu dem man solcher That sich ver- sehen konnte, der die Früchte der Unthat erntete und die wohl- bekannten Urheber nur mit Worten strafte. Mehr hatte auch Sulla nicht gethan, als seine Soldaten den Albinus erschlagen hatten; er liess auch dies hingehen. Als sein Consulat zu Ende ging, sah sich Sulla einerseits von seinem Nachfolger Cinna ge- drängt endlich nach Asien abzugehen, wo seine Anwesenheit al- lerdings dringend Noth that, andrerseits von einem der neuen Tri- bune vor das Volksgericht geladen; es war dem blödesten Auge klar, dass ein neuer Sturm sich vorbereitete und dass die Gegner seine Entfernung wünschten. Sulla hatte die Wahl mit Cinna, vielleicht mit Strabo es zum Bruche zu treiben und abermals auf Rom zu marschiren oder die italischen Angelegenheiten gehen zu lassen wie sie konnten und mochten und nach einem andern Welt- theil sich zu entfernen. Sulla entschied sich — ob mehr aus Pa- triotismus oder mehr aus Indifferenz, wird nie ausgemacht wer- VIERTES BUCH. KAPITEL VII. den — für die letztere Alternative, übergab das in Samnium zurückbleibende Corps dem zuverlässigen und kriegskundigen Quintus Metellus Pius, der an Sullas Stelle den proconsulari- schen Oberbefehl in Unteritalien übernahm, die Leitung der Be- lagerung von Nola dem Propraetor Appius Claudius, und schiffte im Anfang des J. 667 mit seinen Legionen nach dem hellenischen Osten sich ein. KAPITEL VIII. Der Osten und König Mithradates . D ie athemlose Spannung, in welcher die Revolution mit ihrem ewig sich erneuernden Feuerlärm und Löschungsruf die römische Regierung erhielt, war die Ursache, dass dieselbe die Provinzialverhältnisse überhaupt aus den Augen verlor, am mei- sten aber die des asiatischen Ostens, dessen ferne und unkrie- gerische Nationen nicht so unmittelbar wie Africa, Spanien und die transalpinischen Nachbarn der Beachtung der Regierung sich aufdrängten. Nach der Einziehung des attalischen Königreiches, die mit dem Ausbruch der Revolution zusammenfällt, ist ein vol- les Menschenalter hindurch kaum irgend eine ernstliche Bethei- ligung Roms an den orientalischen Angelegenheiten nachzuwei- sen, mit Ausnahme der durch die masslose Dreistigkeit der kili- kischen Piraterie den Römern abgedrungenen Einrichtung der Provinz Kilikien im J. 652 (S. 127), welche der Sache nach auch nichts weiter war als die Anordnung einer bleibenden Sta- tion für eine kleine römische Heer- und Flottenabtheilung in den östlichen Gewässern. Erst nachdem die marianische Katastrophe im J. 654 die Restaurationsregierung einigermassen consolidirt hatte, begann die römische Regierung aufs Neue den Ereignissen im Osten einige Aufmerksamkeit zuzuwenden. In vieler Hinsicht waren die Verhältnisse noch dieselben wie ein Menschenalter zuvor. Das Reich Aegypten mit seinen beiden Nebenländern Kyrene und Kypros löste mit dem Tode Euerge- tes II. (637) theils rechtlich, theils factisch sich auf. Kyrene kam an den natürlichen Sohn desselben Ptolemaeos Apion und trennte VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. sich auf immer von dem Hauptland. Um die Herrschaft in die- sem haderten die Wittwe des letzten Königs Kleopatra († 665) und dessen beide Söhne Soter II. Lathyros († 673) und Alexan- der I. († 666), was die Ursache ward, dass auch Kypros auf längere Zeit von Aegypten sich schied. Die Römer griffen in diese Wir- ren nicht ein; ja als ihnen im J. 658 das kyrenische Reich durch das Testament des kinderlosen Königs Apion anfiel, schlugen sie diesen Erwerb zwar nicht geradezu aus, aber überliessen doch die Landschaft im Wesentlichen sich selbst, indem sie die griechi- schen Städte des Reiches, Kyrene Ptolemais Berenike zu Frei- städten erklärten und denselben sogar die Nutzung der königli- chen Domänen überwiesen. Die Oberaufsicht, die der Statthalter von Africa über das Gebiet zu führen hatte, war bei dessen Ent- legenheit noch weit mehr eine bloss nominelle als die des Statt- halters von Makedonien über die hellenischen Freistädte. Die Folgen dieser Massregel, die nicht aus dem Philhellenismus, son- dern ohne Zweifel lediglich aus der Schwäche und Nachlässigkeit der römischen Regierung hervorging, waren wesentlich dieselben, die unter gleichen Verhältnissen in Hellas eingetreten waren: Bür- gerkriege und Usurpationen zerrissen die Landschaft so sehr, dass, als dort zufällig im J. 668 ein höherer römischer Offizier erschien, die Einwohner ihn dringend ersuchten ihre Verhältnisse zu ordnen und ein dauerhaftes Regiment bei ihnen zu begründen. — Auch in Syrien war es in der Zwischenzeit nicht viel anders, am wenigsten besser geworden. Während des zwanzigjährigen Erbfolgekrieges der beiden Halbbrüder Antiochos Grypos († 658) und Antiochos von Kyzikos († 659), der sich nach dem Tode derselben auf ihre Söhne forterbte, ward das Reich, um das man stritt, fast zu einem eitlen Namen, in dem die kilikischen See- könige, die Araberscheiks der syrischen Wüste, die Fürsten der Juden und die Magistrate der grösseren Städte fast mehr zu sa- gen hatten als die Träger des Diadems. Inzwischen setzten im westlichen Kilikien die Römer sich fest, und ging das wichtige Mesopotamien definitiv über an die Parther. — Die Monarchie der Arsakiden hatte, hauptsächlich in Folge der Einfälle turani- scher Stämme, um die Zeit der Gracchen eine gefährliche Krise durchzumachen gehabt; erst der neunte Arsakide, Mithrada- tes II. oder der Grosse (630?-667?) hatte dem Staat seine überwiegende Stellung in Asien zurückgegeben, die Skythen zu- rückgeschlagen und gegen Syrien und Armenien die Grenze des Reiches vorgeschoben. Allein gegen das Ende seiner Regierung lähmten neue Unruhen sein Regiment; während die Grossen des DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. Reiches, ja der eigene Bruder Orodes gegen den König sich auf- lehnten und endlich dieser Bruder ihn stürzte und tödten liess, gab der König von Armenien Tigranes (reg. seit 660) den asia- tischen Verhältnissen eine ganz andere Gestalt. Armenien, das seit seiner Selbstständigkeitserklärung in die nordöstliche Hälfte oder das eigentliche Armenien, das Reich der Artaxiaden, und die südwestliche oder Sophene, das Reich der Zariadriden, getheilt gewesen war, wurde durch den Artaxiaden Tigranes zum ersten- mal zu einem Königreich vereinigt, und theils diese Machtverdop- pelung, theils die Schwäche der parthischen Herrschaft machten es dem neuen König von ganz Armenien möglich nicht bloss aus der Clientel der Parther sich zu lösen und die früher an sie abgetre- tenen Landschaften zurückzugewinnen, sondern sogar das Ober- königthum von Asien, wie es von den Achämeniden auf die Se- leukiden und von diesen auf die Arsakiden übergegangen war, an Armenien zu bringen. — In Kleinasien endlich bestand die Län- dertheilung, wie sie nach Auflösung des attalischen Reiches unter römischer Einwirkung festgestellt worden war (S. 52), wesent- lich ungeändert; ausser dass Grossphrygien, nachdem Gaius Gracchus die Verhandlungen zwischen Mithradates Euergetes und dem Consul Aquillius aufgedeckt hatte (S. 109), dem König von Pontos wieder entzogen und als freie Landschaft mit der römi- schen Provinz Asia, wie Hellas mit Makedonien, verbunden worden war (um 634). In dem Zustande der Clientelstaaten, der Kö- nigreiche Bithynien, Kappadokien, Pontos, der Fürstenthümer Paphlagoniens und Galatiens, der zahlreichen Städtebünde und Freistädte, war eine äusserliche Umänderung zunächst nicht wahr- zunehmen. Innerlich hatte dagegen der Charakter der römischen Herrschaft allerdings überall sich wesentlich umgestaltet. Theils durch die natürliche Steigerung des tyrannischen Regiments, theils durch die mittelbare Einwirkung der römischen Revolution — man erinnere sich an die Einziehung des Bodeneigenthums in der Provinz Asien durch Gaius Gracchus, an die römischen Zehnten und Zölle und an die Menschenjagden, die die Zöllner daselbst nebenbei betrieben — ward der schon von Haus aus schwere Druck der römischen Herrschaft in einer Weise erhöht, dass weder die Königskrone noch die Bauernhütte mehr sicher war vor Confiscation, dass jeder Halm für den römischen Zehnt- herrn zu wachsen, jedes Kind freier Aeltern für die römischen Sclavenzwinger geboren zu werden schien. Zwar ertrug der Asiate in seiner unerschöpflichen Passivität auch diese Qual; allein es war nicht Geduld und Ueberlegung, die ihn ruhig tragen VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. hiessen, sondern der eigenthümlich orientalische Mangel der Ini- tiative und es konnten in diesen friedlichen Landschaften, unter diesen weichlichen Nationen wunderbare, schreckhafte Dinge sich ereignen, wenn einmal ein Mann unter sie trat, der es ver- stand das Zeichen zu geben. Es regierte damals in Kappadokien am schwarzen Meer oder im Reiche Pontus König Mithradates VI. mit dem Beinamen Eu- pator (geb. um 624, † 691), der sein Geschlecht von väterlicher Seite im sechzehnten Glied auf den König Dareios Hystaspes Sohn, im achten auf den Stifter des pontischen Reiches Mithra- dates I. zurückführte, von mütterlicher den Alexandriden und Seleukiden entstammte. Nach dem frühen Tode seines Vaters Mithradates Euergetes, der in Sinope von Mörderhand fiel, war er um 634 als elfjähriger Knabe König genannt worden; allein das Diadem brachte ihm nur Noth und Gefahr. Die Vormünder, ja wie es scheint die eigene durch des Vaters Testament zur Mit- regierung berufene Mutter standen dem königlichen Knaben nach dem Leben; es wird erzählt, dass er, um den Dolchen seiner ge- setzlichen Beschützer sich zu entziehen, in die Irre gegangen sei und sieben Jahre hindurch Nacht für Nacht die Ruhestätte wech- selnd, ein Flüchtling in seinem eigenen Reiche, ein heimathloses Jägerleben geführt habe. Also ward der Knabe ein gewaltiger Mann. Wenngleich unsere Berichte über ihn im Wesentlichen auf die schriftlichen Aufzeichnungen der Zeitgenossen zurück- gehen, so hat dennoch die im Orient blitzschnell sich bildende Sage den mächtigen König früh geschmückt mit manchen der Züge ihrer Simson und Rustem; aber auch diese gehören zum Charakter eben wie die Wolkenkrone zum Charakter der höch- sten Bergspitzen: die Grundlinien des Bildes erscheinen in bei- den Fällen nur farbiger und phantastischer, nicht getrübt noch wesentlich geändert. Die Waffenstücke, die dem riesengrossen Leibe des Königs Mithradates passten, erregten das Staunen der Asiaten und mehr noch der Italiker. Als Läufer überholte er das schnellste Wild; als Reiter bändigte er das wilde Ross und ver- mochte mit gewechselten Pferden an einem Tage bis 25 deutsche Meilen zurückzulegen; als Wagenlenker fuhr er mit Sechszehn und gewann im Wettrennen manchen Preis — freilich war es gefährlich in solchem Spiel dem König obzusiegen. Auf der Jagd traf er das Wild im vollen Galopp vom Pferde herab ohne zu fehlen; aber auch an der Tafel suchte er seines Gleichen — er veranstaltete wohl Wettschmäuse und gewann darin selber die für den derbsten Esser und für den tapfersten Trinker ausge- DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. setzten Preise — und nicht minder in den Freuden des Harem, wie unter Anderm die zügellosen Billets seiner griechischen Kebs- weiber bewiesen, die sich unter seinen Papieren fanden. Seine geistigen Bedürfnisse befriedigte er im wüstesten Aberglauben — Traumdeuterei und das griechische Mysterienwesen füllten nicht wenige der Stunden des Königs aus — und in einer rohen An- eignung der hellenischen Civilisation. Er liebte griechische Kunst und Musik, das heisst er sammelte Pretiosen, reiches Geräth, alte persische und griechische Prachtstücke — sein Ringkabinet war berühmt —, hatte stets griechische Geschichtsschreiber, Phi- losophen, Poeten in seiner Umgebung und setzte bei seinen Hof- festen neben den Preisen für Essen und Trinken auch welche aus für den lustigsten Spassmacher und den besten Sänger. So war der Mensch; der Sultan entsprach ihm. Im Orient, wo das Ver- hältniss des Herrschers und der Beherrschten mehr den Cha- rakter des Natur- als des sittlichen Gesetzes trägt, ist der Unter- than hündisch treu und hündisch falsch, der Herrscher grausam und misstrauisch. In beidem ist Mithradates kaum übertroffen worden. Auf seinen Befehl starben oder verkamen in ewiger Haft wegen wirklicher oder angeblicher Verrätherei seine Mutter, sein Bruder, seine ihm vermählte Schwester, drei seiner Söhne und ebensoviele seiner Töchter. Vielleicht noch empörender ist es, dass sich unter seinen geheimen Papieren im Voraus aufgesetzte Todesurtheile gegen mehrere seiner vertrautesten Diener vor- fanden. Ebenso ist es ächt sultanisch, dass er späterhin, nur um seinen Feinden die Siegstrophäen zu entziehen, seinen ganzen Harem tödten liess und seine geliebteste Kebse, eine schöne Ephesierin, dadurch auszeichnete, dass er ihr die Wahl der Todes- art freigab. Das experimentale Studium der Gifte und Gegengifte betrieb er als einen wichtigen Zweig der Regierungsgeschäfte und versuchte seinen Körper an einzelne Gifte zu gewöhnen. Verrath und Mord hatte er von früh auf von Jedermann und zu- meist von den Nächsten erwarten und gegen Jedermann und zu- meist gegen die Nächsten üben gelernt; wovon denn die noth- wendige und durch seine ganze Geschichte belegte Folge war, dass all seine Unternehmungen schliesslich misslangen durch die Treulosigkeit seiner Vertrauten. Dabei begegnen wohl einzelne Züge von hochherziger Gerechtigkeit; wenn er Verräther bestrafte, schonte er in der Regel diejenigen, welche nur durch ihr persön- liches Verhältniss zu dem Hauptverbrecher mitschuldig geworden waren; allein dergleichen Anfälle von Billigkeit fehlen bei keinem rohen Tyrannen. Was Mithradates in der That auszeichnet unter Röm. Gesch. II. 17 VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. der grossen Anzahl gleichartiger Sultane, ist seine grenzenlose Rührigkeit. Eines schönen Morgens war er aus seiner Hofburg verschwunden und blieb Monate lang verschollen, so dass man ihn bereits verloren gab; als er zurückkam, hatte er unerkannt ganz Vorderasien durchwandert und Land und Leute überall mi- litärisch erkundet. Von gleicher Art ist es, dass er nicht bloss überhaupt ein redefertiger Mann war, sondern auch den zwei- undzwanzig Nationen, über die er gebot, jeder in ihrer Zunge Recht sprach, ohne eines Dollmetschers zu bedürfen — ein be- zeichnender Zug für den regsamen Herrscher des sprachenrei- chen Ostens. Denselben Charakter trägt seine ganze Regenten- thätigkeit. So weit wir sie kennen — denn von der inneren Ver- waltung schweigt unsere Ueberlieferung leider durchaus — geht sie auf wie die eines jeden anderen Sultans im Sammeln von Schätzen, im Zusammentreiben der Heere, die wenigstens in seinen früheren Jahren gewöhnlich nicht der König selbst, son- dern irgend ein griechischer Condottier gegen den Feind führt, in dem Bestreben neue Satrapien zu den alten zu fügen; von hö- heren Elementen, Förderung der Civilisation, ernstlicher Führer- schaft der nationalen Opposition, eigenartiger Genialität finden sich, in unserer Ueberlieferung wenigstens, bei Mithradates keine be- wussten Spuren, und wir haben keinen Grund auch nur mit den grossen Regenten der Osmanen, wie Muhamed II. und Suleiman waren, ihn auf eine Linie zu stellen. Trotz der hellenischen Bil- dung, die ihm nicht viel besser sitzt als seinen Kappadokiern die römische Rüstung, ist er durchaus ein Orientale gemeinen Schlags, roh, voll sinnlichster Begehrlichkeit, abergläubisch, grausam, treu- und rücksichtslos, aber so kräftig organisirt, so gewaltig phy- sisch begabt, dass sein trotziges Umsichschlagen, sein unver- wüstlicher Widerstandsmuth häufig wie Talent, zuweilen sogar wie Genie aussieht. Wenn man auch in Anschlag bringt, dass nur die Verschlingung der asiatischen Ereignisse mit den inneren Bewegungen Italiens es ihm möglich machte doppelt so lange als Jugurtha den Römern zu widerstehen, so bleibt es darum doch nicht minder wahr, dass bis auf die Partherkriege er der einzige Feind ist, der im Osten den Römern ernstlich zu schaffen ge- macht und dass er gegen sie sich gewehrt hat wie gegen den Jäger der Löwe der Wüste. Aber nach dem was vorliegt sind wir nicht berechtigt mehr als solchen naturkräftigen Widerstand hier zu erkennen. — Wie man aber auch über die Individualität des Königs urtheilen möge, seine geschichtliche Stellung bleibt in hohem Grade bedeutsam. Die mithradatischen Kriege sind zu- DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. gleich die letzte Regung der politischen Opposition von Hellas gegen Rom und der Anfang einer auf sehr verschiedenen und weit tieferen Gegensätzen beruhenden Auflehnung gegen die rö- mische Suprematie, der nationalen Reaction der Asiaten gegen die Occidentalen. Wie Mithradates selbst so war auch sein Reich ein orientalisches, die Polygamie und das Haremwesen herr- schend am Hofe und überhaupt unter den Vornehmen, die Re- ligion der Landesbewohner wie die officielle des Hofes vorwie- gend der alte Nationalcult; der Hellenismus daselbst war wenig ver- schieden von dem Hellenismus der armenischen Tigraniden und der Arsakiden des Partherreichs. Es mochten die kleinasiatischen Griechen einen kurzen Augenblick für ihre politischen Träume an diesem König einen Halt zu finden meinen; in der That ward in seinen Schlachten um ganz andere Dinge gestritten, als wor- über auf den Feldern von Magnesia und Pydna die Entscheidung fiel. Es war nach langer Waffenruhe ein neuer Gang in dem un- geheuren Zweikampf des Westens und des Ostens, welcher von den Kämpfen bei Marathon auf die heutige Generation sich ver- erbt hat und vielleicht seine Zukunft ebenso nach Jahrtausenden zählen wird wie seine Vergangenheit. Das Reich, dessen Zügel Mithradates zu seinen Jahren ge- kommen mit fester Hand ergriff, war schon nicht unbedeutend, wenngleich der Umfang desselben wohl übertrieben auf 500 deutsche Meilen angegeben wird. Die pontische Landschaft ist noch heute eine der lachendsten der Erde; Getreidefelder wech- seln mit Wäldern von wilden Obstbäumen. Allein mit Ausnahme der Küste, wo mehrere ursprünglich griechische Ansiedlungen bestanden, namentlich die bedeutenden Handelsplätze Trapezus, Amisos und vor allem die Geburts- und Residenzstadt Mithradats und die blühendste Stadt des Reiches, Sinope, war das Land noch in einem sehr primitiven Zustand. Eigentliche Städte gab es daselbst kaum, sondern nur Burgen, die den Ackersleuten als Zufluchtstätten und dem König als Schatzkammern zur Aufbe- wahrung der eingehenden Steuern dienten, wie denn allein in Kleinarmenien 75 solcher kleiner königlicher Castelle gezählt wurden. Wir finden nicht, dass Mithradates wesentlich dazu ge- than hätte das städtische Wesen in seinem Reiche emporzubrin- gen; um so thätiger erscheint er bemüht sein Gebiet und seinen Einfluss nach allen Seiten hin auszudehnen: am schwarzen Meer wie gegen Armenien und gegen Kleinasien finden wir seine Heere, seine Flotten und seine Botschafter thätig. Nirgends aber bot sich ihm ein so freier und so weiter Spielraum wie an den öst- 17* VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. lichen und nördlichen Gestaden des schwarzen Meeres, auf deren damalige Zustände hier einen Blick zu werfen nicht unterlassen werden darf, so schwierig oder vielmehr unmöglich es ist ein wirklich anschauliches Bild davon zu geben. An dem östlichen Ufer des schwarzen Meeres, das bisher fast unbekannt erst durch Mithradates der allgemeineren Kunde aufgeschlossen ward, wurde die kolchische Landschaft am Phasis (Mingrelien und Imereti) mit der wichtigen Handelsstadt Dioskurias den einheimischen Fürsten entrissen und verwandelt in eine pontische Satrapie. Folgenreicher noch waren seine Unternehmungen in den nörd- lichen Landschaften Sie sind hier zusammengefasst, da sie freilich zum Theil erst zwi- schen den ersten und den zweiten Krieg mit Rom, zum Theil aber doch schon vor den ersten Krieg mit Rom fallen (Memn. 30; Justin 38, 7 a. E.; App. Mithr. 13; Eutrop. 5, 5) und eine Erzählung nach der Zeitfolge sich hier nun einmal schlechterdings nicht durchführen lässt. . Die weiten hügel- und waldlosen Steppen, die sich nördlich vom schwarzen Meer, vom Kaukasus und von der kaspischen See hinziehen, sind ihrer Naturbeschaffenheit zu- folge, namentlich wegen der zwischen dem Klima von Stock- holm und dem von Madeira schwankenden Temperaturdifferenz und der nicht selten eintretenden und bis zu 22 Monaten und län- ger anhaltenden absoluten Regen- und Schneelosigkeit, für den Ackerbau und überhaupt für feste Ansiedlung wenig geeignet, und waren dies immer, wenn gleich vor zweitausend Jahren die klimatischen Verhältnisse etwas weniger ungünstig standen als dies heutzutage der Fall ist Es hat viele Wahrscheinlichkeit, dass die ungemeine Trockenheit, die vornämlich jetzt den Ackerbau in der Krim und in diesen Gegenden überhaupt erschwert, sehr gesteigert worden ist durch das Schwinden der Wälder des mittleren und südlichen Russland, die ehemals bis zu einem ge- wissen Grad die Küstenlandschaft gegen den austrocknenden Nordostwind schützten. . Die verschiedenen Stämme, die der Wandertrieb in diese Gegenden geführt hatte, fügten sich diesem Gebot der Natur und führten und führen zum Theil noch jetzt ein wanderndes Hirtenleben, indem sie mit ihren Rinder- oder häufiger noch mit ihren Rossheerden Wohn- und Weideplatz wechselten und ihr Geräth auf Wagenhäusern sich nachführten. Auch die Bewaffnung und Kampfweise richtete sich hiernach; die Bewohner dieser Steppen fochten grossentheils beritten und immer aufgelöst, mit Helm und Panzer von Leder und leder- überzogenem Schild gerüstet, gewaffnet mit Schwert, Lanze und Bogen — die Vorfahren der heutigen Kosaken. Den ursprüng- lich hier ansässigen Skythen, die mongolischer Race und in Sitte DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. und Körpergestalt den heutigen Bewohnern Sibiriens verwandt gewesen zu sein scheinen, hatten sich, von Osten nach Westen vorrückend, sarmatische Stämme nachgeschoben, Sauromaten, Roxolaner, Jazygen, die gemeiniglich für slavischer Abkunft ge- halten werden, obwohl diejenigen Eigennamen, welche man ihnen zuzuschreiben befugt ist, mehr mit medischen und persischen sich verwandt zeigen und vielleicht den Schluss auf eine Verwandt- schaft mit dem grossen Zendstamme gestatten. In entgegenge- setzter Richtung flutheten thrakische Schwärme, namentlich die Geten, die bis zum Dniester gelangten; dazwischen drängten sich, wahrscheinlich als Ausläufer der grossen germanischen Wande- rung, deren Hauptmasse das schwarze Meer nicht berührt zu haben scheint, sogenannte Kelten, die auch wohl germani- schen Bastarner am Dnieper, Peukinen an der Donaumündung. Ein eigentlicher Staat bildete sich nirgends; es lebte jeder Stamm unter seinen Fürsten und Aeltesten für sich. Zu all diesen Bar- baren in scharfem Gegensatz standen die hellenischen Ansied- lungen, welche zur Zeit des gewaltigen Aufschwunges des grie- chischen Handels namentlich von Miletos aus an diesen Gestaden gegründet worden waren, theils als Emporien, theils als Stationen für den wichtigen Fischfang und selbst für den Ackerbau, für wel- chen die heutige Krim und überhaupt das nordwestliche Gestade des schwarzen Meeres im Alterthum minder ungünstige Verhält- nisse darboten als dies heutzutage der Fall ist; für die Benutzung des Bodens zahlten hier die Hellenen wie die Phönikier in Libyen den einheimischen Herren Schoss und Grundzins. Die wichtigsten dieser Ansiedlungen waren die Freistadt Chersonesos (unweit Se- hastopol), auf dem Gebiet der Skythen in der taurischen Halbinsel (Krim) angelegt und unter nicht vortheilhaften Verhältnissen durch ihre gute Verfassung und den Gemeingeist ihrer Bürger in mässigem Wohlstand sich behauptend; ferner auf der gegenüber- stehenden Seite der Halbinsel an der Strasse von dem schwarzen in das asowsche Meer Pantikapaeon (Kertsch), seit dem J. 457 Roms regiert von erblichen Bürgermeistern, später bosporanische Könige genannt, den Archaeanaktiden, Spartokiden und Paeri- saden. Der Getreidebau und der Fischfang im asowschen Meer hatten die Stadt schnell zur Blüthe gebracht. Ihr Gebiet umfasste jetzt noch die kleinere Osthälfte der Krim mit Einschluss der Stadt Theodosia und auf dem gegenüberliegenden asiatischen Continent die Stadt Phanagoria und die sindische Landschaft. In besseren Zeiten hatten die Herren von Pantikapaeon zu Lande die Völker an der Ostküste des asowschen Meeres und das Ku- VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. banthal, zur See mit ihrer Flotte das schwarze Meer beherrscht; allein Pantikapaeon war nicht mehr was es gewesen war. Nir- gends empfand man tiefer als an diesen fernen Grenzposten den traurigen Rückgang der hellenischen Nation. Athen in seiner guten Zeit ist der einzige Griechenstaat gewesen, der hier die Pflichten der führenden Macht erfüllte, die den Athenern aller- dings auch durch ihren Bedarf pontischen Getreides besonders nahe gelegt wurden. Von dem Sturz der attischen Seemacht an blieben diese Landschaften im Ganzen sich selbst überlassen. Die griechischen Landmächte sind nie dazu gelangt ernstlich hier ein- zugreifen, obwohl Philippos der Vater Alexanders und Lysima- chos einigemal dazu ansetzten; und auch die Römer, auf welche mit der Eroberung Makedoniens und Kleinasiens die politische Verpflichtung überging, hier, wo die griechische Civilisation dessen bedurfte, ihr starker Schild zu sein, vernachlässigten völlig das Gebot des Vortheils wie der Ehre. Der Fall von Si- nope, das Sinken von Rhodos vollendete die Isolirung der Hel- lenen am Nordgestade des schwarzen Meeres. Ein lebendiges Bild ihrer Lage den schweifenden Barbaren gegenüber giebt uns eine Inschrift von Olbia (unweit der Dniepermündung bei Oczakow), die etwa um diese Zeit fallen mag. Die Bürgerschaft muss dem Barbarenkönig nicht bloss jährlichen Zins an sein Hoflager schicken, sondern ihm auch, wenn er vor der Stadt lagert oder auch nur vorbeizieht, eine Verehrung machen, in ähnlicher Weise auch geringere Häuptlinge, ja zuweilen den ganzen Schwarm der Barbaren mit Geschenken abfinden, und es geht ihr übel, wenn die Gabe zu geringfügig erscheint. Die Stadtkasse ist bankerott und man muss die Weihgeschenke zum Pfand setzen. Inzwischen drängen draussen vor den Thoren sich die Stämme: das Gebiet wird verwüstet, die Feldarbeiter in Masse weggeschleppt, ja was das Aergste ist, die schwächeren der barbarischen Nachbarn, die Skythen suchen, um vor dem Andrang der wilderen Kelten sich selber zu bergen, der ummauerten Stadt sich zu bemächtigen, so dass zahlreiche Bürger dieselbe verlassen und man schon daran denkt sie ganz aufzugeben. — Diese Zustände fand Mithradates vor, als seine makedonische Phalanx den Kamm des Kaukasus überschreitend hinabstieg in die Thäler des Kuban und Terek und gleichzeitig seine Flotte in den Gewässern der Krim sich zeigte. Es war kein Wunder, dass die Hellenen, wie es schon in Dios- kurias geschehen war, auch hier überall den pontischen König mit offenen Armen empfingen und in dem Halbhellenen und sei- nen griechisch gerüsteten Kappadokiern ihre Befreier sahen. Es DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. zeigte sich, was Rom hier versäumt hatte. Den Herren von Pan- tikapaeon waren eben damals die Tributforderungen zu uner- schwinglicher Höhe gesteigert worden; die Stadt Chersonesos sah sich von dem König der taurischen Skythen Skiluros und des- sen funfzig Söhnen hart bedrängt; gern gaben jene ihre Erbherr- schaft, diese die lange bewahrte Freiheit hin um ihr letztes Gut, ihr Hellenenthum, zu retten. Es war nicht umsonst. Mithradates tapfere Feldherrn Diophantos und Neoptolemos und seine disci- plinirten Truppen wurden leicht mit den Steppenvölkern fertig. Neoptolemos schlug sie in der Strasse von Pantikapaeon theils zu Wasser, theils im Winter auf dem Eise; Chersonesos wurde befreit, die Burgen der Taurier gebrochen und durch zweck- mässig angelegte Festungen der Besitz der Halbinsel gesichert. Gegen die Roxolaner (zwischen Dnieper und Don), die den Tau- riern zu Hülfe herbeikamen, zog Diophantos; ihrer 80000 flohen vor seinen 6000 Phalangiten und bis zum Dnieper drangen die pontischen Waffen. So erwarb Mithradates hier sich ein zweites mit dem pontischen verbundenes und gleich diesem wesentlich auf eine Anzahl griechischer Handelsstädte gegründetes König- reich, das bosporanische genannt, das die heutige Krim mit der gegenüberliegenden asiatischen Landspitze umfasste und jährlich 200 Talente (343000 Thlr.) und 180000 Scheffel Getreide in die königlichen Kassen und Magazine lieferte. Die Steppenvölker selbst vom Nordabhang des Kaukasus bis zur Donaumündung traten wenigstens zum grossen Theil ein in Clientel oder doch in Vertrag mit dem pontischen König und boten ihm, wenn nicht andere Hülfe, doch wenigstens einen unerschöpflichen Werbe- platz für seine Armeen. — Während also gegen Norden die be- deutendsten Erfolge gelangen, griff der König zugleich um sich gegen Osten und Westen. Wichtiger als die Einziehung Klein- armeniens, das durch ihn aus einer abhängigen Herrschaft zum integrirenden Theil des pontischen Reiches ward, war die enge Verbindung, in die er mit dem König von Grossarmenien trat. Er gab dem Tigranes nicht bloss seine Tochter Kleopatra zur Ge- mahlin, sondern er war es auch wesentlich, durch dessen Unter- stützung Tigranes sich der Herrschaft der Arsakiden entwand und ihre Stelle in Asien einnahm; es scheint zwischen beiden ein Einverständniss in der Art getroffen zu sein, dass Tigranes Sy- rien und das innere Asien, Mithradates Kleinasien und das schwarze Meer zu besetzen übernahmen unter Zusage gegen- seitiger Unterstützung, und ohne Zweifel war es der thätigere und fähigere Mithradates, der dies Abkommen hervorrief, um sich VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. den Rücken zu decken und einen mächtigen Bundesgenossen zu sichern. — In Kleinasien endlich richtete der König die Blicke auf Paphlagonien und Kappadokien Die Chronologie der folgenden Ereignisse ist nur ungefähr zu be- stimmen. Um 640 etwa scheint Mithradates Eupator thatsächlich die Re- gierung angetreten zu haben; Sullas Intervention fällt 662 (Livius epit. 70), womit die Berechnung der mithradatischen Kriege auf einen Zeitraum von dreissig Jahren (662-691) zusammenstimmt (Plinius h. n. 7, 26, 97). In die Zwischenzeit fallen die paphlagonischen und kappadokischen Succes- sionshändel, mit denen der Bestechungsversuch, den Mithradates wie es scheint in Saturninus erstem Tribunat 651 (S. 190) in Rom versuchte (Diod. 631), wahrscheinlich schon zusammenhängt. Marius, der 655 Rom verliess und nicht lange im Osten verweilte, traf Mithradates schon in Kap- padokien und verhandelte mit ihm wegen seiner Uebergriffe (Cic. ad Brut. 1, 5; Plut. Mar. 31); Ariarathes VI. war also damals schon ermordet. . Auf jenes machte man pontischer Seits Ansprüche als durch Testament des letzten der Pylaemeniden vermacht an den König Mithradates Euergetes; wogegen freilich legitime oder illegitime Prätendenten und das Land selbst protestirten. Was Kappadokien anlangt, so hatten die pontischen Herrscher nicht vergessen, dass dies Land und Kappadokien am Meer einst zusammengehört hatten und trugen sich fortwährend mit Reunionsideen. Paphlagonien ward von Mithradates besetzt in Gemeinschaft mit König Nikomedes von Bithynien, mit dem er das Land theilte und ihn dadurch völlig in sein Interesse zog. Um die offenbare Rechtsverletzung eini- germassen zu verdecken, ward von Nikomedes einer seiner Söhne mit dem Namen Pylaemenes ausgestattet und als nomineller Re- gent des Reiches bezeichnet. Noch schlimmere Wege ging die pontische Politik in Kappadokien. König Ariarathes VI. ward er- mordet durch Gordios, es hiess im Auftrage, jedenfalls im In- teresse des Schwagers des Ariarathes Mithradates Eupator; sein junger Sohn Ariarathes sah sich genöthigt, um den Uebergriffen des Königs von Bithynien zu begegnen, sich auf die zweideutige Hülfe seines Oheims zu stützen, welcher sie ihm zwar gewährte, dafür aber ihm ansann dem flüchtig gewordenen Mörder seines Vaters die Rückkehr nach Kappadokien zu gestatten. Es kam hierüber zum Bruch und zum Krieg; jedoch als beide Heere zur Schlacht sich gegenüber standen, begehrte der Oheim eine Zu- sammenkunft mit dem Neffen und stiess dabei den unbewaffneten Jüngling mit eigener Hand nieder. Gordios, der Mörder des Va- ters, übernahm hierauf im Auftrag Mithradats die Regierung; und obwohl die unwillige Bevölkerung sich gegen ihn erhob und den jüngeren Sohn des letzten Königs zur Herrschaft berief, ver- DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. mochte dieser doch gegen Mithradates überlegene Streitkräfte kei- nen dauernden Widerstand zu leisten. Der baldige Tod des von dem Volke auf den Thron gesetzten Jünglings gab dem pontischen König um so mehr freie Hand, als mit diesem das kappadokische Regentenhaus erlosch. Als nomineller Regent ward, eben wie in Bithynien geschehen war, ein falscher Ariarathes proklamirt, unter dessen Namen Gordios als Statthalter Mithradats das Reich verwaltete. Gewaltiger als seit lange ein einheimischer Monarch herrschte König Mithradates am nördlichen wie am südlichen Ge- stade des schwarzen Meeres und weit in das innere Kleinasien hinein. Die Hülfsquellen des Königs für den Krieg zu Lande und zu Wasser schienen unermesslich. Sein Werbeplatz reichte von der Donaumündung bis zum Kaukasus und dem kaspischen Meer; Thraker, Skythen, Sauromaten, Bastarner, Kolchier, Iberer (im heutigen Georgien) drängten sich unter seine Fahnen; vor allem rekrutirte er seine Kriegsschaaren aus den tapferen Bastarnern. Für die Flotte lieferte ihm die kolchische Satrapie ausser Flachs, Hanf, Pech und Wachs, das trefflichste vom Kaukasus herabge- flösste Bauholz; Steuermänner und Offiziere wurden in Phönikien und Syrien gedungen. In Kappadokien, hiess es, sei der König eingerückt mit 600 Sichelwagen, 10000 Pferden und 80000 Mann zu Fuss; und er hatte für diesen Krieg bei weitem noch nicht aufgeboten, was er aufzubieten vermochte. Bei dem Mangel einer römischen oder sonst namhaften Seemacht beherrschte die pon- tische Flotte, gestützt auf Sinope und die Häfen der Krim, das schwarze Meer ausschliesslich. Diesen allseitigen Uebergriffen und dieser imposanten Macht- bildung, deren Entwicklung vielleicht einen zwanzigjährigen Zeit- raum ausfüllt, sah der römische Senat geduldig zu. Er liess es geschehen, dass einer seiner Clientelstaaten sich militärisch zu einer Grossmacht entwickelte, die über hunderttausend Bewaff- nete gebot; dass er in die engste Verbindung trat mit dem neuen zum Theil durch seine Hülfe an die Spitze der innerasiatischen Staaten gestellten Grosskönig des Ostens; dass er die benach- barten asiatischen Königreiche und Fürstenthümer unter Vor- wänden einzog, die fast wie ein Hohn auf die schlecht berichtete und weit entfernte Schutzmacht klangen; dass er endlich sogar in Europa sich festsetzte und als König auf der taurischen Halb- insel, als Schutzherr fast bis an die makedonisch-thrakische Grenze gebot. Wohl ward über diese Verhältnisse im Senat ver- handelt; aber wenn diese Behörde in der paphlagonischen Erb- angelegenheit sich dabei beruhigte, dass Mithradates sich auf das VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. Testament, Nikomedes auf seinen falschen Pylaemenes berief, so war das hohe Collegium offenbar nicht so sehr getäuscht als dankbar für jeden Vorwand, der ihm das Einschreiten ersparte. Aber die Beschwerden wurden immer zahlreicher und dringen- der. Die Fürsten der taurischen Skythen, die Mithradates aus der Krim verdrängt hatte, wandten sich um Hülfe nach Rom; wer von den Senatoren irgend noch der traditionellen Maximen der römischen Politik gedachte, musste sich erinnern, dass einst unter so ganz anderen Verhältnissen das Uebergehen des König Antiochos nach Europa und die Besetzung des thrakischen Cher- sones durch seine Truppen das Signal zu dem asiatischen Krieg geworden war (I, 547) und musste begreifen, dass die Besetzung des taurischen durch den pontischen König jetzt noch viel we- niger geduldet werden konnte. Endlich gab die factische Reunion des Königreichs Kappadokien den Ausschlag, wegen welcher überdies Nikomedes von Bithynien, der auch seinerseits durch einen andern falschen Ariarathes Kappadokien in Besitz zu neh- men gehofft hatte und durch den pontischen Prätendenten den seinigen ausgeschlossen sah, nicht ermangelt haben wird die rö- mische Regierung zur Intervention zu drängen. Der Senat be- schloss, dass Mithradates die skythischen Fürsten wieder einzu- setzen habe — so weit war man durch die schlaffe Regierungs- weise aus den Bahnen der richtigen Politik gedrängt, dass man jetzt statt die Hellenen gegen die Barbaren umgekehrt die Sky- then gegen die halben Landsleute unterstützen musste. Paphla- gonien wurde unabhängig erklärt und der falsche Pylaemenes des Nikomedes so wie Mithradates angewiesen die occupirten Lan- destheile zu räumen. Ebenso sollte der falsche Ariarathes aus Kappadokien weichen und, da die Vertreter des Landes die an- gebotene Freiheit ausschlugen, durch freie Volkswahl ihm wie- derum ein König gesetzt werden. Die Beschlüsse klangen ener- gisch genug; nur war es übel, dass man statt ein Heer zu senden den Propraetor von Kilikien Lucius Sulla mit der Handvoll Leute, die er daselbst gegen die Räuber und Piraten commandirte, an- wies in Kappadokien zu interveniren. Zum Glück vertrat im Osten die Erinnerung an die ehemalige Energie der Römer besser ihr Interesse als ihr gegenwärtiges Regiment und ergänzte die Energie und Gewandtheit des Statthalters die mangelhaften Mass- regeln des Senats. Mithradates hielt sich zurück und begnügte sich den Grosskönig Tigranes von Armenien, der den Römern gegenüber eine freiere Stellung hatte als er, zu veranlassen Trup- pen nach Kappadokien zu senden. Sulla nahm rasch seine Trup- DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. pen und die Zuzüge der asiatischen Bundesgenossen zusammen, überstieg den Taurus und schlug den Statthalter Gordios sammt seinen armenischen Hülfstruppen aus Kappadokien hinaus. Dies wirkte. Mithradates gab in allen Stücken nach; Gordios musste die Schuld der kappadokischen Wirren auf sich nehmen und der falsche Ariarathes verschwand; die Königswahl, die der pontische Anhang vergebens auf Gordios zu lenken versucht hatte, fiel auf den angesehenen Kappadokier Ariobarzanes. Bei dieser Gele- genheit fand auch, als Sulla im Verfolg seiner Expedition in die Gegend des Euphrat gelangte und römische Feldzeichen zum ersten Mal in dessen Wellen sich spiegelten, die erste Berüh- rung statt zwischen den Römern und den Parthern, die in Folge der Spannung zwischen ihnen und Tigranes Ursache hatten den Römern sich zu nähern. Beiderseits schien man zu fühlen, dass etwas darauf ankam bei dieser ersten Berührung der beiden Grossmächte des Westens und des Ostens dem Anspruch auf die Herrschaft der Welt nichts zu vergeben; aber Sulla, kecker als der parthische Bote, nahm und behauptete in der Zusammen- kunft den Ehrenplatz zwischen dem König von Kappadokien und dem parthischen Abgesandten. Mehr als durch seine Siege im Osten mehrte Sullas Ruhm sich durch diese vielgefeierte Con- ferenz am Euphrat; der parthische Gesandte büsste später seinem Herrn mit dem Kopfe. Indess für den Augenblick hatte diese Be- rührung keine weitere Folge und die Vollziehung der gegen Mithra- dates gefassten Senatsbeschlüsse ging ungehindert ihren Gang. Auch Paphlagonien ward geräumt, die Wiederherstellung der sky- thischen Häuptlinge von Mithradates wenigstens zugesagt; der Statusquo im Osten schien wieder hergestellt (662). So hiess es; in der That war von Herstellung des Statusquo wenig zu verspüren. Kaum hatte Sulla Asien verlassen, als König Tigranes von Grossarmenien über den neuen König von Kappa- dokien Ariobarzanes herfiel, ihn vertrieb und an seiner Stelle den pontischen Prätendenten Ariarathes wieder einsetzte. In Bithy- nien, wo nach dem Tode des alten Königs Nikomedes II. (um 663) dessen Sohn Nikomedes III. Philopator vom Volk und vom rö- mischen Senat als rechtmässiger König anerkannt worden war, trat dessen jüngerer Bruder Sokrates als Kronprätendent auf und bemächtigte sich der Herrschaft. Es war klar, dass kein anderer als Mithradates der eigentliche Urheber der kappadokischen wie der bithynischen Wirren war, obwohl er officiell sich jeder Be- theiligung enthielt. Jedermann wusste, dass Tigranes nur han- delte auf seinen Wink; in Bithynien aber war Sokrates mit pon- VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. tischen Truppen eingerückt und des rechtmässigen Königs Leben durch Mithradates Meuchelmörder bedroht. In Paphlagonien be- haupteten zwar im Innern sich die einheimischen Fürsten, da- gegen beherrschte Mithradates die ganze Küste bis an die bithy- nische Grenze, sei es nun, dass er diese Striche bei Gelegenheit der Unterstützung des Sokrates wieder besetzt, sei es, dass er sie nie ernstlich geräumt hatte. In der Krim gar und den benach- barten Landschaften dachte der pontische König nicht daran zu- rückzuweichen und trug vielmehr seine Waffen weiter und weiter. — Die römische Regierung, von den Königen Ariobarzanes und Nikomedes persönlich um Hülfe angerufen, schickte nach Klein- asien den Consular Manius Aquillius, einen im kimbrischen und im sicilischen Krieg erprobten Offizier, jedoch nicht als Feldherrn an der Spitze einer Armee, sondern als Gesandten, und wies die asiatischen Clientelstaaten und namentlich den Mithradates an ihn nöthigenfalls mit gewaffneter Hand zu unterstützen. Es kam eben wie zwei Jahre zuvor. Der römische Offizier vollzog den ihm gewordenen Auftrag mit Hülfe des kleinen römischen Corps, über das der Statthalter der Provinz Asia Lucius Cassius ver- fügte, und des Aufgebots der freien Phryger und Galater; König Nikomedes und König Ariobarzanes bestiegen wieder ihre schwan- kenden Throne; Mithradates entzog sich zwar der Aufforderung Zuzug zu gewähren unter verschiedenen Vorwänden, allein er lei- stete nicht bloss den Römern keinen offenen Widerstand, sondern der bithynische Prätendent Sokrates wurde sogar auf sein Ge- heiss getödtet (664). Es war eine sonderbare Verwickelung. Mithradates war voll- kommen überzeugt gegen die Römer in offenem Kampfe nichts ausrichten zu können und darum fest entschlossen es nicht zum offenen Bruch und zum Kriege mit ihnen kommen zu lassen. Wäre er nicht also entschlossen gewesen, so fand sich kein gün- stigerer Augenblick den Kampf zu beginnen als der gegenwärtige: eben damals, als Aquillius in Bithynien und Kappadokien ein- rückte, stand die italische Insurrection auf dem Höhepunct ihrer Macht und konnte selbst den Schwachen Muth machen gegen Rom sich zu erklären; dennoch liess Mithradates das Jahr 664 ungenutzt verstreichen. Aber nichts desto weniger verfolgte er so zäh wie rührig seinen Plan in Kleinasien sich auszubreiten. Diese seltsame Verbindung der Politik des Friedens um jeden Preis mit der der Eroberung war allerdings in sich unhaltbar und beweist nur aufs Neue, dass Mithradates nicht zu den Staatsmännern rechter Art gehörte und weder zum Kampf zu DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. rüsten wusste wie König Pbilippos noch sich zu fügen wie König Attalos, sondern in ächter Sultansart ewig hin und her gezogen ward zwischen begehrlicher Eroberungslust und dem Gefühl sei- ner eigenen Schwäche. Aber auch so lässt sich sein Beginnen uur begreifen, wenn man sich erinnert, dass Mithradates in zwan- zigjährigen Erfahrungen die damalige römische Politik kennen gelernt hatte. Er wusste sehr genau, dass die römische Regierung nichts weniger als kriegslustig war, ja dass sie, im Hinblick auf die ernstliche Gefahr, die jeder berühmte General ihrer Herr- schaft bereitete, in frischer Erinnerung an den kimbrischen Krieg und Marius, den Krieg wo möglich noch mehr fürchtete als er selbst. Darauf hin handelte er. Er scheute sich nicht in einer Weise aufzutreten, die jeder energischen und nicht durch ego- istische Rücksichten gefesselten Regierung hundertfach Ursache und Anlass zur Kriegserklärung gegeben haben würde; aber er vermied sorgfältig jeden offenen Bruch, der den Senat in die Nothwendigkeit dazu versetzt hätte. So wie Ernst gezeigt ward, wich er zurück, vor Sulla wie vor Aquillius; er hoffte unzweifel- haft darauf, dass nicht immer energische Feldherren ihm gegen- überstehen, dass auch er so gut wie Jugurtha auf seine Scaurus und Albinus treffen würde. Es muss zugestanden werden, dass diese Hoffnung nicht unverständig war, obwohl freilich eben Ju- gurthas Beispiel auch wieder die Thorheit gezeigt hatte die Be- stechung eines römischen Heerführers und die Corruption einer römischen Armee mit der Ueberwindung des römischen Volkes zu verwechseln. — So standen die Dinge zwischen Frieden und Krieg und liessen ganz dazu an noch lange sich in gleicher Art weiter zu schleppen. Selbst als König Nikomedes, der von dem römischen Feldherrn wegen Ersatzes der Kriegskosten und wegen der ihm persönlich zugesagten Summen aufs Aeusserste gedrängt ward und daher dem Ansinnen desselben an Mithradates den Krieg zu erklären nachzugeben sich genöthigt sah, mit seinen Schiffen den pontischen den Bosporus sperrte und seine Truppen in die pontischen Grenzdistricte einrücken und die Gegend von Amastris brandschatzen liess, blieb Mithradates unerschüttert bei seiner Frie- denspolitik; statt die Bithyner über die Grenze zu werfen, führte er Klage bei der römischen Gesandtschaft und bat dieselbe entweder vermitteln oder ihm die Selbstvertheidigung gestatten zu wollen. Allein er ward von Aquillius dahin beschieden, dass er unter allen Umständen sich des Krieges gegen Nikomedes zu enthalten habe. Das freilich war die Einleitung zum Kriege. Genau dieselbe Politik hatte man gegen Karthago angewendet; man liess das Schlacht- VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. opfer von der römischen Meute überfallen und verbot ihm gegen dieselbe sich zu wehren. Auch Mithradates erachtete sich ver- loren, eben wie die Karthager es gethan hatten; aber wenn die Phöniker sich aus Verzweiflung ergaben, so that dagegen der König von Sinope das Gegentheil und rief seine Truppen und Schiffe zusammen; — ‚wehrt nicht, so soll er gesagt haben, auch wer unterliegen muss, dennoch sich gegen den Räuber?‘ Sein Sohn Ariobarzanes erhielt Befehl in Kappadokien einzurücken; es ging noch einmal eine Botschaft an die römischen Gesandten um ihnen anzuzeigen, wozu die Nothwehr den König gezwungen habe und eine letzte Erklärung von ihnen zu fordern. Sie lautete wie zu erwarten war. Obwohl weder der römische Senat noch König Mithradates noch König Nikomedes den Bruch gewollt hatten, Aquillius wollte ihn und man hatte Krieg (Ende 665). Mit aller ihm eigenen Energie betrieb Mithradates die poli- tischen und militärischen Vorbereitungen zu dem ihm aufge- drungenen Waffengang. Vor allen Dingen knüpfte er das Bünd- niss mit König Tigranes von Armenien fester, und erlangte von ihm das Versprechen eines Hülfsheeres, das in Vorderasien ein- rücken und Grund und Boden daselbst für König Mithradates, die bewegliche Habe für König Tigranes in Besitz nehmen sollte. Der parthische König, verletzt durch das stolze Verhalten Sul- las, trat wenn nicht gerade als Gegner, doch auch nicht als Bun- desgenosse der Römer auf. Den Griechen war der König bemüht sich in der Rolle des Philippos und des Perseus, als Vertreter der griechischen Nation gegen die römische Fremdherrschaft darzustellen. Pontische Gesandte gingen an den König von Aegypten und an den letzten Ueberrest des freien Griechenlands, den kretensischen Städtebund und beschworen sie, für die Rom auch schon die Ketten geschmiedet, jetzt im letzten Augenblick einzustehen für die Rettung der hellenischen Nationalität; es war dies wenigstens auf Kreta nicht ganz vergeblich und zahlreiche Kretenser nahmen Dienste im pontischen Heer. Man hoffte auf die successive Insurrection der kleineren nnd kleinsten Schutz- staaten, Numidiens, Syriens, der hellenischen Republiken, auf die Empörung der Provinzen, vor allem des masslos gedrückten Vorderasiens. Man arbeitete an der Erregung eines thrakischen Aufstandes, ja an der Insurgirung Makedoniens. Die schon vor- her blühende Piraterie wurde jetzt als willkommenste Bundesge- nossin überall entfesselt und mit furchtbarer Raschheit erfüllten bald Corsarengeschwader, pontische Kaper sich nennend, weithin das Mittelmeer. Man vernahm mit Spannung und Freude die DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. Kunde von dem gährenden Zustande der Hauptstadt und von der zwar überwundenen, aber doch noch lange nicht unterdrückten italischen Insurrection. Unmittelbare Beziehungen indess mit den Unzufriedenen und Insurgenten in Italien bestanden nicht; nur wurde ein römisch bewaffnetes und organisirtes Fremden- corps gebildet, dessen Kern römische und italische Flüchtlinge waren. Streitkräfte gleich denen Mithradats waren seit den Per- serkriegen in Asien nicht gesehen worden. Die Angaben, dass er, das armenische Hülfsheer ungerechnet, mit 250000 Mann zu Fuss und 40000 Reitern das Feld nahm, dass 300 pontische Deck- und 100 offene Schiffe in See stachen, scheinen nicht allzu über- trieben bei einem Kriegsherrn, der über die zahllosen Steppen- bewohner verfügte. Die Feldherrn, namentlich die Brüder Neo- ptolemos und Archelaos, waren erfahrene und umsichtige grie- chische Hauptleute; auch unter den Soldaten des Königs fehlte es nicht an tapfern todverachtenden Männern und die gold- und silberblinkenden Rüstungen und reichen Gewänder der Skythen und Meder mischten sich lustig mit dem Erz und Stahl der grie- chischen Reisigen. Aber kein einheitlicher militärischer Orga- nismus hielt diese buntscheckigen Haufen zusammen und es war auch die Armee des Mithradates nichts als eine jener unge- heuerlichen asiatischen Kriegsmaschinen, wie sie bei Issos und zuletzt, genau ein Jahrhundert vor ihm, bei Magnesia einer hö- heren militärischen Organisation unterlegen waren. Immer aber stand der Osten gegen die Römer in Waffen und es war dies um so bedenklicher, als auch in der westlichen Hälfte des Reichs es keineswegs friedlich aussah. So sehr es für Rom eine politische Nothwendigkeit war an Mithradates den Krieg zu erklären, so war doch gerade dieser Augenblick so übel gewählt wie möglich, und auch aus diesem Grunde ist es sehr wahrscheinlich, dass Manius Aquillius zunächst nur aus egoistischen Rücksichten auf seinen eigenen Vortheil den Bruch zwischen Rom und Mithradates eben jetzt herbeigeführt hatte. Für den Augenblick hatte man in Asien keine anderen Truppen zur Verfügung als die kleine römische Abtheilung unter Lucius Cassius und die vorderasiatischen Mili- zen, und bei der militärischen und finanziellen Klemme, in der man sich in Folge des Insurrectionskrieges befand, konnte eine rö- mische Armee im günstigsten Fall nicht vor dem Sommer 666 in Asien landen. Bis dahin hatte man daselbst einen schweren Stand; indess hoffte man die römische Provinz decken und sich behaup- ten zu können wo man stand: das bithynische Heer unter König Nikomedes in seiner im vorigen Jahr eingenommenen Stellung VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. auf paphlagonischem Gebiet zwischen Amastris und Sinope, weiter rückwärts in der bithynischen, galatischen, kappadoki- schen Landschaft die Abtheilungen unter Lucius Cassius, Ma- nius Aquillius, Quintus Oppius, während die bithynisch-römi- sche Flotte fortfuhr den Bosporus zu sperren. Mit dem Beginn des Frühjahres 666 ergriff Mithradates die Offensive. An einem Nebenfluss des Halys, dem Amnias (bei dem heutigen Tesch köpri) stiess der pontische Vortrab, Reiterei und Leichtbewaffnete, auf die bithynische Armee und sprengte die- selbe trotz ihrer sehr überlegenen Zahl im ersten Anlauf so voll- ständig aus einander, dass das geschlagene Heer sich auflöste und Lager und Kriegskasse den Siegern in die Hände fielen. Es wa- ren hauptsächlich Neoptolemos und Archelaos, denen der König diesen glänzenden Erfolg verdankte. Die weiter zurück stehenden noch viel schlechteren asiatischen Milizen gaben hierauf sich über- wunden, noch ehe sie mit dem Feinde zusammenstiessen; wo Mithradates Feldherrn sich ihnen näherten, stoben sie aus ein- ander. Eine römische Abtheilung ward in Kappadokien geschla- gen; Cassius suchte in Phrygien mit dem Landsturm das Feld zu halten, allein er entliess ihn wieder, ohne mit ihm eine Schlacht zu wagen und warf sich mit seinen wenigen zuverlässigen Leu- ten in die Ortschaften am obern Maeander, namentlich nach Apa- meia; Oppius räumte in gleicher Weise Pamphylien und warf sich in das phrygische Laodikeia; Aquillius ward im Zurückweichen am Sangarios im bithynischen Gebiet eingeholt und so vollständig geschlagen, dass er sein Lager verlor und sich in die römische Pro- vinz nach Pergamon retten musste; bald war auch diese über- schwemmt und Pergamon selbst in den Händen des Königs, ebenso der Bosporus und die daselbst stehende Flotte. Nach jedem Sieg hatte Mithradates sämmtliche Gefangene der kleinasiatischen Miliz entlassen und nichts versäumt die von Anfang an ihm zugewandten nationalen Sympathien zu steigern. Jetzt war die ganze Land- schaft bis zum Maeander mit Ausnahme weniger Festungen in seiner Gewalt; zugleich erfuhr man, dass in Rom eine neue Re- volution ausgebrochen, dass der gegen Mithradates bestimmte Consul Sulla statt nach Asien sich einzuschiffen gegen Rom mar- schirt sei, dass die gefeiertsten römischen Generale sich unter einander Schlachten lieferten um auszumachen, wem der Ober- befehl im asiatischen Kriege gebühre. Rom schien eifrigst be- müht sich selber zu Grunde zu richten; es ist kein Wunder, dass, wenn gleich Minoritäten auch jetzt noch überall zu Rom hielten, doch die grosse Masse der Kleinasiaten dem König zufiel. Die DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. Hellenen und die Asiaten vereinigten sich in dem Jubel, der den Befreier empfing; es ward üblich ihn zu verehren unter dem Na- men des neuen Bakchos, in dem wie in dem göttlichen Indier- sieger Asien und Hellas sich abermals begegneten. Die Städte und Inseln sandten wo er hinkam ihm Boten entgegen ‚den rettenden Gott‘ zu sich einzuladen und festlich gekleidet strömte die Bür- gerschaft vor die Thore ihn zu empfangen. Einzelne Orte lieferten die bei ihnen verweilenden römischen Offiziere gebunden an den König ein, so Laodikeia den Commandanten der Stadt Quintus Oppius, Mytilene auf Lesbos den Consul Manius Aquillius Die Urheber der Gefangennehmung und Auslieferung des Aquillius traf fünfundzwanzig Jahre später die Vergeltung, indem sie nach Mithra- dats Tode dessen Sohn Pharnakes an die Römer übergab. . Die ganze Wuth des Barbaren, der den, vor dem er gezittert hat, in seine Macht bekommt, entlud sich über den unglücklichen Urheber des Krieges. Bald zu Fuss angefesselt an einen gewaltigen berit- tenen Bastarner, bald auf einen Esel gebunden und seinen eigenen Namen abrufend ward der bejahrte Mann durch ganz Kleinasien geführt; als endlich das arme Schaustück wieder am königlichen Hof in Pergamon anlangte, ward auf Befehl des Königs, um seine Habgier, die eigentlich den Krieg veranlasst habe, zu sättigen, ihm geschmolzenes Gold in den Hals gegossen, bis er unter Qua- len den Geist aufgab. Aber es blieb nicht bei diesem rohen Hohn, der allein hinreicht seinen Urheber auszustreichen aus der Reihe der adlichen Männer. Von Ephesos aus erliess König Mithradates an alle von ihm abhängigen Statthalter und Städte den Befehl an einem und demselben Tage sämmtliche in ihrem Bezirk sich auf- haltende Italiker, Freie und Unfreie, ohne Unterschied des Ge- schlechts und des Alters zu tödten und bei schwerer Strafe einem der Verfehmten zur Rettung behülflich zu sein, die Leichen der Er- schlagenen den Vögeln zum Frass hinzuwerfen, die Habe einzuzie- hen und sie zur Hälfte an die Mörder, zur Hälfte an den König ab- zuliefern. Die entsetzlichen Befehle wurden mit Ausnahme weniger Bezirke, wie z. B. der Insel Kos, pünctlich vollzogen und achtzig, nach andern Berichten hundert und funfzigtausend wenn nicht unschuldige so doch wehrlose Männer, Frauen und Kinder mit kal- tem Blut an einem Tage in Kleinasien geschlachtet — eine grauen- volle Execution, welche durch die gute Gelegenheit der Schulden sich zu entledigen und die Willfährigkeit einer dem Sultan zu jedem Henkerdienst bereiten Nation wenigstens ebenso sehr hervorgeru- fen ward wie durch das damit verglichen edle Gefühl der Rache. Röm. Gesch. II. 18 VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. Politisch war diese Massregel nicht bloss ohne jeden vernünftigen Zweck — denn der finanzielle liess auch ohne diesen Blutbefehl sich erreichen und die Kleinasiaten waren selbst durch das Be- wusstsein des ärgsten Frevels nicht zum nationalen Enthusias- mus zu treiben —, sondern sogar zweckwidrig, indem sie einer- seits den römischen Senat, so weit er irgend noch der Energie fähig war, zur energischen Kriegführung zwang, andrerseits nicht bloss die Römer traf, sondern ebenso gut des Königs natürliche Bundesgenossen, die nicht römischen Italiker. Es ist dieser ephe- sische Mordbefehl durchaus nichts als ein zweckloser Act der thierisch blinden Rache, welcher nur durch die kolossalen Pro- portionen, in denen hier der Sultanismus auftritt, einen falschen Schein von Grossartigkeit erhält. — Ueberhaupt ging des Königs Sinn hoch; aus Verzweiflung hatte er den Krieg begonnen, aber der unerwartet leichte Sieg, das Ausbleiben des gefürchteten Sulla liessen ihn übergehen zu den hochfahrendsten Hoffnungen. Er richtete sich häuslich in Vorderasien ein; der Sitz des römischen Statthalters Pergamon ward seine neue Hauptstadt, das alte Reich von Sinope wurde als Statthalterschaft an des Königs Sohn Mi- thradates zur Verwaltung übergeben: Kappadokien, Phrygien, Bi- thynien wurden organisirt als pontische Satrapien. Die Grossen des Reichs und des Königs Günstlinge wurden mit reichen Gaben und Lehen bedacht und sämmtlichen Gemeinden nicht bloss die rückständigen Steuern erlassen, sondern auch Steuerfreiheit auf fünf Jahre zugesichert — eine Massregel, die ebenso verkehrt war wie die Ermordung der Römer, wenn der König dadurch sich die Treue der Kleinasiaten zu sichern meinte. — Freilich füllte des Königs Schatz ohnehin sich reichlich durch die uner- messlichen Summen, die aus dem Vermögen der Italiker und an- deren Confiscationen einkamen; wie denn z. B. allein auf Kos 800 Talente (1373000 Thlr.), welche die Juden dort deponirt hatten, von Mithradates weggenommen wurden. Der nördliche Theil von Kleinasien und die meisten dazu gehörigen Inseln wa- ren in des Königs Gewalt; ausser den kleinen paphlagonischen Dynasten gab es hier kaum einen Bezirk, der noch zu Rom hielt; das gesammte aegaeische Meer ward beherrscht von seinen Flot- ten. Nur der Südwesten, die Städtebünde von Karien und Ly- kien und die Stadt Rhodos widerstanden ihm. In Karien ward zwar Stratonikeia mit den Waffen bezwungen; Magnesia am Mae- ander aber bestand glücklich eine schwere Belagerung, bei wel- cher Mithradates bester Capitän Archelaos geschlagen und ver- wundet ward. Rhodos, der Zufluchtsort der aus Asien entkom- DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. menen Römer, unter ihnen des Statthalters Lucius Cassius, wurde von Mithradates zu Wasser und zu Lande mit ungeheurer Ueber- macht angegriffen. Aber seine Seeleute, so muthig sie unter den Augen des Königs ihre Pflicht thaten, waren ungeschickte Neulinge und es kam vor, dass rhodische Geschwader vier- fach stärkere pontische überwanden und mit erbeuteten Schiffen heimkehrten. Auch zu Lande rückte die Belagerung nicht vor; nachdem ein Theil der Arbeiten zerstört worden war, gab Mithra- dates das Unternehmen auf und die wichtige Insel so wie das gegenüberliegende Festland blieben in den Händen der Römer. Wenn also die asiatische Provinz grösstentheils in Folge der zur ungelegensten Zeit ausbrechenden sulpicischen Revolu- tion fast unvertheidigt von Mithradates besetzt ward, so richtete sich zugleich schon sein Angriff gegen Europa. Schon seit dem J. 662 hatten die Grenznachbarn Makedoniens gegen Norden und Osten ihre Einfälle mit auffallender Heftigkeit und Stetigkeit er- neuert; namentlich in den Jahren 664. 665 überrannten die Thra- ker Makedonien und ganz Epeiros und plünderten den Tempel von Dodona. Noch auffallender ist es, dass damit noch einmal ein Versuch verbunden ward einen gewissen Euphenes als Prä- tendenten auf den makedonischen Thron aufzustellen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Mithradates, der von der Krim aus Verbindungen mit den Thrakern unterhielt, all diesen Vorgängen nicht fremd war. Zwar erwehrte sich der Praetor Gaius Sentius mit Hülfe der thrakischen Dentheleten dieser Eingedrungenen; allein es dauerte nicht lange, dass mächtigere Gegner ihm kamen. Mithradates hatte, fortgerissen von seinen Erfolgen, den kühnen Entschluss gefasst wie Antiochos den Krieg um die Herrschaft über Asien in Griechenland zur Entscheidung zu bringen und zu Lande und zur See den Kern seiner Truppen dorthin dirigirt. Sein Sohn Ariarathes drang von Thrakien aus in das schwach vertheidigte Makedonien ein, unterwegs die Landschaft unter- werfend und in pontische Satrapien eintheilend. Die pontische Flotte, geführt von Mithradats bestem Feldherrn Archelaos, er- schien im aegaeischen Meer, wo kaum ein römisches Segel zu finden war. Delos, der Stapelplatz des römischen Handels in die- sen Gewässern, ward besetzt und bei 20000 Menschen, grössten- theils Italiker, daselbst niedergemetzelt; Euboea erlitt ein glei- ches Schicksal; bald waren östlich vom malischen Vorgebirg alle Inseln in Feindes Hand; man konnte weiter gehen zum Angriff auf das Festland selbst. Zwar den Angriff, den die pontische Flotte von Euboea aus auf das wichtige Demetrias machte, schlug 18* VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. Bruttius Sura, der tapfere Unterfeldherr des Statthalters von Makedonien mit seiner Handvoll Leute und wenigen zusammen- gerafften Schiffen ab und besetzte sogar die Insel Skiathos; aber er konnte nicht verhindern, dass der Feind im eigentlichen Grie- chenland sich festsetzte. Auch hier wirkte Mithradates nicht bloss mit den Waffen, sondern zugleich mit der nationalen Propaganda. Sein Hauptwerkzeug für Athen war ein gewisser Aristion, seiner Ge- burt nach ein attischer Sklave, seines Handwerkes ehemals Schul- meister der epikurischen Philosophie, jetzt Günstling Mithradats; ein vortrefflicher Peisthetaeros, der durch die glänzende Carriere, die er bei Hof gemacht, zu blenden und mit Aplomb zu ver- sichern verstand, dass aus dem seit beiläufig sechzig Jahren in Schutt liegenden Karthago schon für Mithradat die Hülfe unter- wegs sei. Durch solche Reden des neuen Perikles und durch die Zusage Mithradats den Athenern die früher besessene Insel Delos wieder einzuräumen ward es erreicht, dass die wenigen Verstän- digen aus Athen entwichen, der Pöbel aber und ein paar tollge- wordene Litteraten den Römern förmlich absagten. So ward aus dem Exphilosophen ein Gewaltherrscher, der gestützt auf seine pontische Escorte ein Schand- und Blutregiment begann, und aus dem Peiraeeus ein pontischer Landungsplatz. So wie Mithra- dates Truppen auf dem griechischen Continent standen, fielen die meisten der kleinen Freistaaten ihnen zu, Achaeer, Lako- ner, Boeoter, bis hinauf nach Thessalien. Sura, nachdem er aus Makedonien einige Verstärkung herangezogen hatte, rückte in Boeotien ein um dem belagerten Thespiae Hülfe zu bringen, und schlug bei Chaeroneia in dreitägigen Gefechten mit Archelaos und Aristion; aber sie führten zu keiner Entscheidung und Sura musste zurückgehen, als die pontischen Verstärkungen aus dem Peloponnes sich näherten (Ende 666. Anf. 667). — So gebietend war die Stellung Mithradats vor allem zur See, dass eine Bot- schaft der italischen Insurgenten ihn auffordern konnte einen Landungsversuch in Italien zu machen; allein ihre Sache war damals bereits verloren und der König wies das Ansinnen zurück. Die Lage der römischen Regierung fing an bedenklich zu werden. Kleinasien und Hellas waren verloren, Makedonien zum guten Theil in Feindeshand. Die Seeherrschaft des pontischen Königs war so entschieden, dass im J. 667 seine Flotte schon sich westlich vom malischen Vorgebirge blicken liess und auf Za- kynthos Truppen ans Land setzte. Dazu kam die italische Insur- rection, die zwar im Ganzen zu Boden geschlagen war, aber noch in weiten Gebieten Italiens unbestritten die Herrschaft führte; DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. dazu die kaum beschwichtigte Revolution, die jeden Augenblick drohte wiederum und furchtbarer emporzulodern; dazu endlich die fürchterliche Handels- und Geldkrise, indem die ungeheuren Verluste der asiatischen Capitalisten zahllose Bankerotte nach sich zogen. Vor allem war Mangel an zuverlässigen Truppen. Die Re- gierung hätte dreier Armeen bedurft, um in Rom die Revolution niederzuhalten, in Italien die Insurrection völlig zu ersticken und in Asien Krieg zu führen; sie hatte ein einziges, das des Sulla; denn die Nordarmee war unter der unzuverlässigen Leitung des Gnaeus Strabo nicht viel als eine Verlegenheit mehr. Die Wahl unter jenen drei Aufgaben stand bei Sulla; er entschied sich, wie wir sahen, für den asiatischen Krieg. Es war nichts Geringes, man darf vielleicht sagen eine grosse patriotische That, dass in diesem Conflict des allgemeinen vaterländischen und des besondern Par- teiinteresses das erstere die Oberhand behielt und Sulla trotz der Gefahren, die seine Entfernung aus Italien für seine Verfassung und für seine Partei nach sich zog, dennoch im Frühling 667 landete an der Küste von Epeiros. Aber er kam nicht, wie sonst römische Oberfeldherrn im Osten aufzutreten pflegten. Es war das Wenigste, dass sein Heer von 5 Legionen oder höchstens 30000 Mann Man muss sich erinnern, dass seit dem Bundesgenossenkrieg auf die Legion, da sie nicht mehr von italischen Contingenten begleitet ist, minde- stens nur die halbe Mannszahl kommt wie vordem. wenig stärker war als eine gewöhnliche Consular- armee. Sonst hatte in den östlichen Kriegen eine römische Flotte niemals gefehlt, ja ohne Ausnahme die See beherrscht; Sulla, gesandt um zwei Continente und die Inseln des aegaeischen Meeres wieder zu erobern, kam ohne ein einziges Kriegsschiff. Sonst hatte der Feldherr eine volle Kasse mit sich geführt und den grössten Theil seiner Bedürfnisse zur See aus der Heimath bezogen; Sulla kam mit leeren Händen — denn die für den Feldzug von 666 mit Noth flüssig gemachten Summen waren in Italien draufgegangen — und sah sich ausschliesslich angewiesen auf Requisitionen. Sonst hatte der Feldherr seinen einzigen Gegner im feindlichen Lager gefunden und hatten die politischen Factionen dem Feinde gegenüber seit der Beendigung des Stän- dekampfes ohne Ausnahme zusammengestanden; unter Mithra- dates Feldzeichen fochten namhafte römische Männer, grosse Landschaften Italiens begehrten mit ihm in Bündniss zu treten und es war wenigstens zweifelhaft, ob die demokratische Partei das rühmliche Beispiel, das Sulla ihr gegeben, befolgen und mit VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. ihm Waffenstillstand halten werde, so lange er gegen den asiati- schen König focht. Aber der rasche General, der mit all diesen Verlegenheiten zu ringen hatte, war nicht gewohnt vor Erledigung der nächsten Aufgabe um die ferneren Gefahren sich zu beküm- mern. So wie er gelandet war, rückte er von den epeirotischen Häfen bis nach Boeotien vor, schlug hier am tilphossischen Berge die Feldherren der Feinde Archelaos und Aristion und bemäch- tigte sich nach diesem Siege fast ohne Widerstand des gesamm- ten griechischen Festlandes mit Ausnahme der Festungen Athen und des Peiraeeus, in die Aristion und Archelaos sich geworfen hatten und die durch einen Handstreich zu nehmen misslang. Eine römische Abtheilung unter Lucius Hortensius besetzte Thessalien; eine andere unter Munatius stellte vor Chalkis sich auf, um das unter Neoptolemos auf Euboea stehende feindliche Corps abzuwehren; Sulla selbst bezog ein Lager bei Eleusis und Megara, von wo aus er Griechenland und den Peloponnes be- herrschte und die Belagerung der Stadt und des Hafens von Athen betrieb. Die hellenischen Städte, wie immer von der näch- sten Furcht regiert, unterwarfen sich den Römern auf jede Be- dingung und waren froh, wenn sie mit Lieferungen von Vor- räthen und Mannschaft und mit Geldbussen schwerere Strafen abkaufen durften. Minder rasch gingen die Belagerungen in At- tika von Statten. Archelaos leitete die Vertheidigung ebenso kräf- tig wie besonnen. Sulla sah sich genöthigt in aller Form das schwere Belagerungszeug zu rüsten, wozu die Bäume der Aka- demie und des Lykeion das Holz liefern mussten; Archelaos be- waffnete seine Schiffsmannschaft, schlug also verstärkt die An- griffe der Römer mit überlegener Macht ab und machte häufige und nicht selten glückliche Ausfälle. Zwar ward die zum Ent- satz herbeirückende pontische Armee des Dromichaetes unter den Mauern Athens nach hartem Kampf, bei dem namentlich Sullas tapferer Unterfeldherr Lucius Licinius Murena sich her- vorthat, von den Römern geschlagen; aber die Belagerung schritt darum nicht rascher vor. Von Makedonien aus, wo die Kappa- dokier inzwischen sich definitiv festgesetzt hatten, kam reichliche und regelmässige Zufuhr zur See, die Sulla nicht im Stande war der Hafenfestung abzuschneiden; in Athen gingen zwar die Vor- räthe auf die Neige, doch konnte bei der Nähe der beiden Fe- stungen Archelaos mehrfache Versuche machen Getreidetrans- porte nach Athen zu werfen, die nicht alle misslangen. So ver- floss in peinlicher Resultatlosigkeit der Winter. Wie die Jahres- zeit es erlaubte, warf Sulla sich mit Ungestüm auf den Peiraeeus; DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. in der That gelang es durch Geschütze und Minen einen Theil der gewaltigen perikleischen Mauern in Bresche zu legen und so- fort schritten die Römer zum Sturm; allein er ward abgeschlagen und als er wiederholt ward, fanden sich hinter den eingestürzten Mauertheilen halbmondförmige Verschanzungen errichtet, aus denen die Eindringenden sich von drei Seiten beschossen und zur Umkehr gezwungen sahen. Sulla hob darauf die Belagerung auf und begnügte sich mit einer Blokade. In Athen waren indess die Lebensmittel ganz zu Ende gegangen; die Besatzung ver- suchte eine Capitulation zu Stande zu bringen, aber Sulla wies ihre redefertigen Boten zurück mit dem Bedeuten, dass er nicht als Student, sondern als General vor ihnen stehe und nur unbe- dingte Unterwerfung annehme. Als Aristion, wohl wissend, wel- ches Schicksal dann ihm bevorstand, damit zögerte, wurden die Leitern angelegt und die kaum noch vertheidigte Stadt erstürmt (1. März 668), worauf Aristion in der Akropolis sich ergab. Der römische Feldherr liess die Soldatesca morden und plündern und die angeseheneren Rädelsführer des Abfalls hinrichten; die Stadt selbst aber erhielt von ihm ihre Freiheit und ihre Besitzun- gen, sogar das von Mithradates ihr geschenkte Delos zurück und ward also noch einmal gerettet durch ihre herrlichen Todten. — Ueber den epikureischen Schulmeister also hatte man gesiegt; indess Sullas Lage blieb im höchsten Grade peinlich, ja verzwei- felt. Mehr als ein Jahr stand er nun im Felde ohne irgend einen nennenswerthen Schritt vorwärts gekommen zu sein; ein einzi- ger Hafenplatz spottete all seiner Anstrengungen, während Asien gänzlich sich selbst überlassen, die Eroberung Makedoniens von Mithradats Statthaltern kürzlich durch die Einnahme von Amphi- polis vollendet war. Ohne Flotte — dies zeigte sich immer deut- licher — war es nicht bloss unmöglich die Verbindungen und die Zufuhr vor den feindlichen und den zahllosen Piratenschiffen zu sichern, sondern auch nicht einmal den Peiraeeus, geschweige denn Asien und die Inseln wiederzugewinnen; und doch liess sich nicht absehen, wie man zu Kriegsschiffen gelangen wollte. Schon im Winter 667/8 hatte Sulla einen seiner fähigsten und gewandtesten Offiziere, Lucius Licinius Lucullus in die östlichen Gewässer entsandt um dort wo möglich Schiffe aufzutreiben. Mit sechs offenen Böten, die er von den Rhodiern und andern klei- nen Gemeinden zusammengeborgt hatte, lief Lucullus aus; einem Piratengeschwader, das die meisten seiner Böte aufbrachte, ent- ging er selbst nur durch einen Zufall; mit gewechselten Schiffen den Feind täuschend gelangte er über Kreta und Kyrene nach VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. Alexandreia; allein der aegyptische Hof lehnte die Bitte um Un- terstützung mit Kriegsschiffen ebenso höflich wie entschieden ab. Kaum irgendwo zeigt sich so deutlich wie hier der tiefe Verfall des römischen Staats, der einst das Angebot der Könige von Aegypten mit ihrer ganzen Seemacht den Römern beizustehen dankbar abzulehnen vermocht hatte und jetzt selbst den fernen Aegyptern bankerott erschien. Zu allem dem kam die finanzielle Bedrängniss; schon hatte Sulla die Schatzhäuser des olympischen Zeus, des delphischen Apollon, des epidaurischen Asklepios lee- ren müssen, wofür die Götter entschädigt wurden durch Anwei- sung der den Thebanern zur Strafe entzogenen Halbschied ihres Gebiets. Aber weit schlimmer als all diese militärische und finan- zielle Verlegenheit war der Rückschlag der politischen Umwäl- zungen in Rom, deren rasche, durchgreifende, gewaltsame Voll- endung die ärgsten Befürchtungen weit hinter sich gelassen hatte. Die Revolution führte in der Hauptstadt das Regiment; Sulla war abgesetzt, das asiatische Commando an seiner Stelle dem demokratischen Consul Marcus Valerius Flaccus übertragen worden, den man täglich in Griechenland erwarten konnte. Zwar hatte die Soldatesca festgehalten an Sulla, der alles that um sie bei guter Laune zu erhalten; aber was liess sich erwarten, wo Geld und Zufuhr ausblieben, wo der Feldherr abgesetzt und ge- ächtet, sein Nachfolger im Anmarsch war und zu allem diesem der Krieg gegen den zähen seemächtigen Gegner aussichtslos sich hinspann! König Mithradates übernahm es den Gegner aus seiner be- denklichen Lage zu befreien. Allem Anschein nach war er es, der das Defensivsystem seiner Generale missbilligte und ihnen Befehl schickte den Feind fördersamst zu überwinden. Schon 667 war sein Sohn Ariarathes aus Makedonien aufgebrochen um Sulla im eigentlichen Griechenland zu bekämpfen; nur der plötz- liche Tod, der den Prinzen auf dem Marsch am tisaeischen Vor- gebirg in Thessalien ereilte, hatte die Expedition damals rück- gängig gemacht. Sein Nachfolger Taxiles erschien jetzt (668), das in Thessalien stehende römische Corps vor sich hertreibend, mit einem Heer von angeblich 100000 Mann zu Fuss und 10000 Reitern an den Thermopylen. Mit ihm vereinigte sich Dromi- chaetes. Auch Archelaos räumte — es scheint weniger durch Sullas Waffen als durch Befehle seines Herrn gezwungen — den Peiraeeus erst theilweise, sodann ganz und stiess in Boeotien zu der pontischen Hauptarmee. Sulla, nachdem der Peiraeeus mit all seinen vielbewunderten Bauwerken auf seinen Befehl zerstört. DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. worden war, zog eben dahin in der Hoffnung vor dem Eintreffen des Flaccus eine Hauptschlacht liefern zu können. Vergeblich rieth Archelaos sich hierauf nicht einzulassen, sondern die See und die Küsten besetzt und den Feind hinzuhalten; es blieb bei der Weise der Orientalen, wie geängstete Thiere in die Feuers- brunst, so mit ihren Massen sich rasch und blindlings in den Kampf zu stürzen, wie es einst Dareios und Antiochos gethan. Hier war dies Verfahren thörichter als je angewandt, wo die Asia- ten vielleicht nur einige Monate hätten warten dürfen um bei einer Schlacht zwischen Sulla und Flaccus die Zuschauer abzu- geben. In der Ebene des Kephissos unweit Chaeroneia trafen die Heere auf einander. Selbst mit Einschluss der aus Thessalien zurückgedrängten Abtheilung, der es geglückt war ihre Verbin- dung mit der römischen Hauptarmee zu bewerkstelligen, und mit Einschluss der griechischen Contingente fand sich das römische Heer einem dreifach stärkeren Feind gegenüber und namentlich einer weit überlegenen und bei der Beschaffenheit des Schlachtfel- des sehr gefährlichen Reiterei, gegen die Sulla seine Flanken durch verschanzte Gräben zu decken sich genöthigt sah, so wie er in der Fronte zum Schutz gegen die feindlichen Streitwagen zwischen seiner ersten und zweiten Linie eine Pallisadenkette anbringen liess. Als die Streitwagen den Kampf zu eröffnen heranrollten, zog sich das erste Treffen der Römer hinter diese Pfahlreihe zu- rück; die Wagen, an ihr abprallend und gescheucht durch die römischen Schleuderer und Schützen, warfen sich auf die eigene Linie und brachten Verwirrung sowohl in die makedonische Phalanx wie in das Corps der italischen Flüchtlinge. Archelaos zog eilig seine Reiterei von beiden Flanken herbei und warf sie dem Feinde entgegen um Zeit zu gewinnen seine Infanterie wie- der zu ordnen; sie griff mit grossem Feuer an und durchbrach die römischen Reihen; allein die römische Infanterie formirte sich rasch in geschlossenen Massen und hielt den von allen Sei- ten auf sie anstürmenden Reitern muthig Stand. Inzwischen führte Sulla selbst auf dem rechten Flügel seine Reiterei in die entblösste Flanke des Feindes; die asiatische Infanterie wich, ohne eigentlich zum Schlagen gekommen zu sein und ihr Wei- chen brachte Unruhe auch in die Reitermassen. Ein allgemeiner Angriff des römischen Fussvolks, das durch die schwankende Haltung der feindlichen Reiter wieder Luft bekam, entschied den Sieg. Die Schliessung der Lagerthore, die Archelaos anordnete um die Flucht zu hemmen, bewirkte nur, dass das Blutbad um so grösser ward und als die Thore endlich sich aufthaten die VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. Römer mit den Asiaten zugleich eindrangen. Nicht den zwölften Mann soll Archelaos nach Chalkis gerettet haben. Sulla folgte ihm bis an den Euripos; den schmalen Meeresarm zu über- schreiten war er nicht im Stande. — Es war ein grosser Sieg, aber die Resultate waren geringfügig, theils wegen des Mangels einer Flotte, theils weil der römische Sieger sich genöthigt sah statt die Besiegten zu verfolgen zunächst vor seinen Landsleuten sich zu schützen. Lucius Flaccus war inzwischen in der That mit zwei Legionen in Epeiros gelandet, nicht ohne unterwegs durch Stürme und durch die jetzt auch im adriatischen Meer kreuzenden feindlichen Kriegsschiffe starken Verlust erlitten zu haben; bereits standen seine Truppen in Thessalien; dorthin zu- nächst musste Sulla sich wenden. Bei Melitaea am nördlichen Abhang des Othrysgebirges lagerten beide römische Heere sich gegenüber; ein Zusammenstoss schien unvermeidlich. Indess Flaccus, nachdem er Gelegenheit gehabt hatte sich zu überzeu- gen, dass Sullas Soldaten keineswegs geneigt waren ihren sieg- reichen Führer an den gänzlich unbekannten demokratischen Oberfeldherrn zu verrathen, dass vielmehr seine eigene Vorhut anfing in das sullanische Lager zu desertiren, wich dem Kampfe aus, dem er in keiner Hinsicht gewachsen war, und brach gen Norden auf, um durch Makedonien und Thrakien nach Asien zu gelangen und dort durch Ueberwältigung Mithradats sich den Weg zu weiteren Erfolgen zu bahnen. Dass Sulla den schwäche- ren Gegner ungehindert abziehen liess, ist militärisch betrachtet auffallend; vielleicht darf man annehmen, dass auch hier politi- sche Beweggründe ihn leiteten und er gemässigt und patriotisch genug war einen Sieg über die Landsleute wenigstens so lange, als man noch mit den Asiaten zu thun hatte, gern zu vermeiden und die erträglichste Lösung der leidigen Verwickelung darin zu finden, dass die Revolutionsarmee in Asien, die der Oligarchie in Europa mit dem gemeinschaftlichen Feinde stritt. — Inzwischen gab es auch hier wieder für diese neue Arbeit. Mithradates, der in Kleinasien seine Rüstungen unermüdlich fortsetzte, hatte eine nicht viel geringere Armee, als die bei Chaeroneia aufgeriebene gewesen, unter Dorylaos nach Euboea gesandt; von dort war die- selbe in Verbindung mit den Ueberbleibseln der Armee des Ar- chelaos, während Sulla in Thessalien beschäftigt war, über den Euripos nach Boeotien gegangen. Der pontische König, der in den Siegen über die bithynische und kappadokische Miliz den Massstab fand für die Leistungsfähigkeit seiner Armee, begriff die ungünstige Wendung nicht, die die Dinge in Europa nahmen; DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. schon flüsterten die Kreise der Höflinge von Verrath des Arche- laos; peremtorischer Befehl war gegeben mit der neuen Armee sofort eine zweite Schlacht zu liefern und nun unfehlbar die Rö- mer zu vernichten. Der Wille des Herrn geschah, wo nicht im Siegen, doch wenigstens im Schlagen. Abermals in der Kephis- sosebene, bei Orchomenos begegneten sich die Römer und die Asiaten. Die zahlreiche und vortreffliche Reiterei der letzteren warf sich ungestüm auf das römische Fussvolk, das zu schwan- ken und zu weichen begann; die Gefahr ward so dringend, dass Sulla ein Feldzeichen ergriff und mit seinen Adjutanten und Or- donnanzen gegen den Feind vorgehend mit lauter Stimme den Soldaten zurief, wenn man daheim sie frage, wo sie ihren Feld- herrn im Stich gelassen hätten, so möchten sie antworten: bei Orchomenos. Dies wirkte; die Legionen standen wieder und überwältigten die feindlichen Reiter, worauf auch die Infanterie mit leichter Mühe geworfen ward. Am folgenden Tage wurde das Lager der Asiaten umstellt und erstürmt; der weitaus grösste Theil derselben fiel oder kam um in den kopaischen Sümpfen; nur wenige, unter ihnen Archelaos, gelangten nach Euboea. Die boeotischen Gemeinden hatten den abermaligen Abfall von Rom schwer, zum Theil bis zur Vernichtung zu büssen. Am Ende des dritten Kriegsjahrs war das europäische Festland von Fein- den gereinigt und Sulla konnte Winterquartiere in Thessalien be- ziehen, um im Frühjahr 670 Die Chronologie dieser Ereignisse liegt wie alle Einzelheiten über- haupt in einem Dunkel, das die Forschung höchstens bis zur Dämmerung zu zerstreuen vermag. Dass die Schlacht von Chaeroneia wenn auch nicht an demselben Tage wie die Erstürmung von Athen (Pausan. 1, 20), doch bald nachher, etwa im März 668 stattfand, ist ziemlich sicher; dass die darauf folgende thessalische und die zweite boeotische Campagne nicht bloss den Rest des J. 668, sondern auch das ganze J. 669 ausfüllten, ist an sich wahrscheinlich und wird es noch mehr dadurch, dass Sullas Unter- nehmungen in Asien nicht genügen um mehr als einen Feldzug auszufüllen. Darum ist der Uebergang Sullas nach Asien nicht 669, sondern 670 gesetzt worden. den asiatischen Feldzug zu begin- nen, zu welchem Ende er Befehl gab in den thessalischen Häfen Schiffe zu bauen. Inzwischen hatte auch die Lage der kleinasiatischen Verhält- nisse sich wesentlich umgestaltet. Wenn König Mithradates einst aufgetreten war als der Befreier der Hellenen, wenn er mit För- derung der städtischen Unabhängigkeit und mit Steuererlassen seine Herrschaft eingeleitet hatte, so war auf diesen kurzen Tau- mel nur zu rasch und nur zu bitter die Enttäuschung gefolgt. VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. Sehr bald war er aufgetreten in seinem wahren Charakter und hatte eine selbst die Tyrannei der römischen Vögte überbietende Zwingherrschaft zu üben begonnen, die sogar die geduldigen Kleinasiaten zu offener Auflehnung trieb. Der Sultan griff dage- gen wieder zu den gewaltsamsten Mitteln. Seine Verordnungen verliehen den zugewandten Ortschaften die Selbstständigkeit, den Insassen das Bürgerrecht, den Schuldnern vollen Schuldenerlass, den Besitzlosen Aecker, den Sclaven die Freiheit; an 15000 sol- cher freigelassener Sclaven fochten im Heer des Archelaos. Die fürchterlichsten Scenen waren die Folge dieser von oben herab erfolgenden Umwälzung aller bestehenden Ordnung. Die ansehn- lichsten Kaufstädte, Smyrna, Kolophon, Ephesos, Tralleis, Sar- deis schlossen den Vögten des Königs die Thore oder brachten sie um. Dagegen liess der königliche Vogt Diodoros, ein nam- hafter Philosoph wie Aristion, von anderer Schule, aber gleich brauchbar zur schlimmsten Herrendienerei, im Auftrag seines Herrn den gesammten Stadtrath von Adramyttion niedermachen. Die Chier, die der Hinneigung zu Rom verdächtig schienen, wur- den zunächst um 2000 Talente (3½ Mill. Thlr.) gebüsst und da die Zahlung nicht richtig befunden wurde, in Masse auf Schiffe gesetzt und gebunden unter Aufsicht ihrer eigenen Sclaven an die kolchische Küste deportirt, während ihre Insel mit pontischen Colonisten besetzt ward. Die Häuptlinge der kleinasiatischen Kelten befahl der König sämmtlich an einem Tage mit ihren Wei- bern und Kindern umzubringen und ihr Land in eine pontische Satrapie zu verwandeln. Die meisten dieser Blutbefehle wur- den auch entweder an Mithradates eigenem Hoflager, oder im galatischen Lande vollstreckt, allein die wenigen Entronnenen stellten sich an die Spitze ihrer kräftigen Stämme und schlugen den Statthalter des Königs, Eumachos, aus ihren Grenzen hinaus. Es ist begreiflich, dass die Dolche der Mörder den König verfolg- ten; sechzehnhundert Menschen wurden als in solche Complotte verwickelt von den königlichen Untersuchungsgerichten zum Tode verurtheilt. — Wenn also der König durch dies selbstmör- derische Wüthen seine zeitigen Unterthanen gegen sich unter die Waffen rief, so ward er zugleich von den Römern auch in Asien zu See und zu Lande gedrängt. Lucullus hatte, nachdem der Versuch die aegyptische Flotte gegen Mithradates vorzuführen gescheitert war, sein Bemühen sich Kriegsschiffe zu verschaffen in den syrischen Seestädten mit besserem Erfolg wiederholt, und seine werdende Flotte in den kyprischen, pamphylischen und rhodischen Häfen verstärkt, bis er sich stark genug fand zum DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. Angriff überzugehen. Gewandt vermied er es mit überlegenen Streitkräften sich zu messen und errang dennoch nicht unbe- deutende Erfolge. Die knidische Insel und Halbinsel wurden von ihm besetzt, Samos angegriffen, Kolophon und Chios den Fein- den entrissen. Inzwischen war auch Flaccus mit seiner Armee durch Makedonien und Thrakien nach Byzantion und von dort, die Meerenge passirend, nach Kalchedon gelangt (Ende 668). Hier brach gegen den Feldherrn eine Militärinsurrection aus, an- geblich weil er den Soldaten die Beute unterschlug; die Seele derselben war einer der höchsten Offiziere des Heeres Gaius Fla- vius Fimbria, dessen Name in Rom sprichwörtlich geworden war für den rechten Pöbelredner und der, nachdem er mit seinem Oberfeldherrn sich entzweit hatte, das auf dem Markt begonnene Demagogen-Geschäft ins Lager übertrug. Flaccus ward von dem Heer abgesetzt und bald nachher in Nikomedeia unweit Kalche- don getödtet; an seine Stelle trat nach Beschluss der Soldaten Fimbria. Es versteht sich, dass er seinen Leuten alles nachsah; in dem befreundeten Kyzikos zum Beispiel ward der Bürger- schaft befohlen ihre gesammte Habe an die Soldaten bei Todes- strafe auszuliefern und zum warnenden Exempel zwei der ange- sehensten Bürger sogleich vorläufig hingerichtet. Allein militä- risch war der Wechsel des Oberbefehls dennoch ein Gewinn; Fimbria war nicht wie Flaccus ein unfähiger General, sondern energisch und talentvoll. Bei Miletopolis (am Rhyndakos west- lich von Brussa) schlug er den jüngern Mithradates, der als Statthalter der pontischen Satrapie ihm entgegen gezogen war, vollständig in einem nächtlichen Ueberfall und öffnete sich durch diesen Sieg den Weg nach der Hauptstadt sonst der römischen Provinz, jetzt des pontischen Königs Pergamon, von wo er den König vertrieb und ihn zwang sich nach dem wenig entfernten Hafen Pitane zu retten, um von dort zur See zu entkommen. Eben jetzt erschien Lucullus mit seiner Flotte in diesen Gewäs- sern; Fimbria beschwor ihn durch seinen Beistand ihm die Ge- fangennehmung des Königs möglich zu machen. Aber der Opti- mat war mächtiger in Lucullus als der Patriot; er segelte weiter und der König entkam nach Mytilene. Auch so aber war Mithra- dates Lage bedrängt genug. Am Ende des Jahres 669 war Europa verloren, Kleinasien gegen ihn theils im Aufstand begrif- fen, theils von einem römischen Heer eingenommen. Die römi- sche Flotte unter Lucullus hatte an der Küste der troischen Landschaft durch zwei glückliche Seegefechte am Vorgebirg Lekton und bei der Insel Tenedos ihre Stellung behauptet; sie VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. zog daselbst die inzwischen nach Sullas Anordnung in Thessa- lien erbauten Schiffe an sich und gewährte in ihrer den Helles- pont beherrschenden Stellung dem Feldherrn der römischen Ar- mee für das nächste Frühjahr den sicheren und bequemen Uebergang nach Asien. Mithradates versuchte zu unterhandeln. Unter anderen Ver- hältnissen zwar hätte der Urheber des ephesischen Mordedicts nie und nimmermehr hoffen dürfen zum Frieden mit Rom ge- lassen zu werden; allein bei den inneren Convulsionen der rö- mischen Republik, wo die herrschende Regierung den Mithrada- tes gegenüberstehenden Feldherrn in die Acht erklärt hatte und daheim gegen seine Parteigenossen in der grauenhaftesten Weise wüthete, wo ein römischer General gegen den andern und doch wieder beide gegen denselben Feind standen, hoffte er nicht bloss einen Frieden, sondern einen günstigen Frieden erlangen zu können. Er hatte die Wahl sich an Sulla oder an Fimbria zu wenden; mit beiden liess er unterhandeln, doch scheint seine Ab- sicht von Haus aus gewesen zu sein mit Sulla abzuschliessen, der wenigstens in dem Horizont des Königs als seinem Nebenbuhler entschieden überlegen erschien. Sein Feldherr Archelaos erhielt den Auftrag Sulla aufzufordern auf Asien zu verzichten und dafür die Hülfe des Königs anzunehmen gegen die demokratische Partei in Rom. Aber Sulla, kühl und klar wie immer, schlug die Vor- theile der kappadokischen Allianz für den ihm in Italien bevor- stehenden Krieg sehr niedrig an und war überhaupt viel zu sehr Römer, um in eine so entehrende und so nachtheilige Abtretung zu willigen. In den Friedensconferenzen, die im Winter 669/70 zu Delion an der boeotischen Küste Euboea gegenüber stattfanden, weigerte er sich bestimmt auch nur einen Fussbreit Landes ab- zutreten, ging aber übrigens bis an die äussersten Grenzen der Nachgiebigkeit. Er bewilligte dem König den Besitzstand, den er vor dem Kriege gehabt, und forderte nichts als Auslieferung der Gefangenen und Ueberläufer, Rücksendung der nach dem schwar- zen Meer weggeführten Chier, Uebergabe von 80 Kriegsschiffen zur Verstärkung der immer noch geringen römischen Flotte, end- lich Ersatz der Kriegskosten mit der sehr mässigen Summe von 3000 Talenten (5 Mill. Thlr.) Die Angabe, dass Mithradates den Städten, die seine Partei ergriffen hatten, im Frieden Straflosigkeit ausbedungen habe (Memnon 35), er- scheint schon nach dem Charakter des Siegers wie des Besiegten wenig glaublich. Die schriftliche Abfassung des Friedensvertrages ward versäumt, was zu vielen Entstellungen benutzt ward. Archelaos, deutlich erkennend, DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. dass verhältnissmässig unerwartet viel erreicht und mehr nicht zu erreichen sei, schloss auf diese Bedingungen die Präliminarien und den Waffenstillstand ab und zog die Truppen aus den Plätzen heraus, die die Asiaten noch in Europa inne hatten. Von Tigra- nes, der streng genommen gleichfalls mit in den Frieden hätte eingeschlossen werden sollen, schwieg man auf beiden Seiten, da an den endlosen Weiterungen, die seine Beiziehung machen musste, keinem der contrahirenden Theile gelegen war. Allein Mithradates verwarf den Frieden und begehrte wenigstens, dass die Römer auf die Auslieferung der Kriegsschiffe verzichten und ihm Paphlagonien einräumen möchten; indem er zugleich geltend machte, dass Fimbria ihm weit günstigere Bedingungen zu ge- währen bereit sei. Sulla, beleidigt durch dies Gleichstellen seiner Anerbietungen mit denen eines amtlosen Abenteurers und bei dem äussersten Mass der Nachgiebigkeit bereits angelangt, brach die Unterhandlungen ab. Er hatte die Zwischenzeit benutzt um Makedonien wieder zu ordnen und die Dardaner, Sinter, Maeder zu züchtigen, wobei er zugleich seinem Heer Beute verschaffte und sich Asien näherte, wohin er auf jeden Fall zu gehen ent- schlossen war, um mit Fimbria abzurechnen. Schon standen seine Legionen in Thrakien; sofort gab er an Heer und Flotte Befehl sich in Bewegung zu setzen nach dem Hellespont. Da end- lich gelang es Archelaos seinem eigensinnigen Herrn die wider- strebende Einwilligung zu dem Tractat zu entreissen; wofür er später am königlichen Hofe als der Urheber des nachtheiligen Friedens scheel angesehen, ja des Verraths bezüchtigt ward, so dass er einige Zeit nachher sich genöthigt sah das Land zu räu- men und zu den Römern sich zu flüchten, die bereitwillig ihn aufnahmen und ihn mit Ehren überhäuften. Auch das römische Heer murrte; dass die gehoffte asiatische Kriegsbeute ihm ent- ging, mochte dazu freilich mehr beitragen als der an sich wohl gerechtfertigte Unwille, dass man den Barbarenfürsten, der acht- zigtausend ihrer Landsleute ermordet und über Italien und Asien unsägliches Elend gebracht hatte, mit dem grössten Theil der in Asien zusammengeplünderten Schätze ungestraft abziehen liess in seine Heimath. Sulla selbst mag es schmerzlich empfunden haben, dass die politischen Verwicklungen seine militärisch so einfache Aufgabe in peinlichster Weise durchkreuzten und ihn zwangen nach solchen Siegen sich mit einem solchen Frieden zu begnügen. Indess zeigt sich die Selbstverleugnung und die Ein- sicht, mit der er diesen ganzen Krieg geführt hat, nur aufs Neue in diesem Friedensschluss; denn der Krieg gegen einen Fürsten, VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. dem fast die ganze Küste des schwarzen Meeres gehorchte und dessen Starrsinn noch die letzten Verhandlungen deutlich zeigten, nahm selbst im günstigsten Fall Jahre in Anspruch und die Lage Italiens war von der Art, dass es fast schon jetzt eine verzweifelte Aufgabe schien mit den wenigen Legionen, die Sulla besass, der dort regierenden Partei entgegenzutreten Auch die armenische Tradition kennt den ersten mithradatischen Krieg. König Ardasches von Armenien, berichtet Moses von Khoren, be- gnügte sich nicht mit dem zweiten Rang, der ihm im persischen (parthi- schen) Reich von Rechts wegen zukam, sondern zwang den Partherkönig Arschagan ihm die höchste Gewalt abzutreten, worauf er in Persien sich einen Palast bauen und daselbst Münzen mit eigenem Bildniss schlagen liess und den Arschagan zum Unterkönig Persiens, seinen Sohn Dicran (Tigranes) zum Unterkönig Armeniens bestellte, seine Tochter Ardaschama aber vermählte mit dem Grossfürsten der Iberer Mihrdates (Mithradates), einem Nachkommen des Mihrdates Satrapen des Dareios und Statthalter Alexanders über die besiegten Iberer, der in den nördlichen Bergen und über das schwarze Meer befahl. Ardasches nahm darauf den König der Lydier Kroesos gefangen, unterwarf das Festland zwischen den beiden grossen Meeren (Kleinasien) und ging über das Meer mit unzähligen Schif- fen, um den Westen zu bezwingen. Da in Rom damals Anarchie war, fand er nirgends ernstlichen Widerstand, aber seine Soldaten brachten einander um und Ardasches fiel von der Hand seiner Leute. Nach Ardasches Tode rückte sein Nachfolger Dicran gegen die Armee der Griechen (d. i. der Römer), die jetzt ihrerseits in das armenische Land eindrangen; er setzte ihrem Vordringen ein Ziel, übergab seinem Schwager Mihrdates die Ver- waltung von Madschag (Mazaka in Kappadokien) und des Binnenlandes nebst einer ansehnlichen Streitmacht und kehrte zurück nach Armenien. Viele Jahre später zeigte man noch in den armenischen Städten Statuen griechischer Götter von bekannten Meistern, Siegeszeichen aus diesem Feldzug. — Man erkennt hier verschiedene Thatsachen des ersten mithra- datischen Kriegs ohne Mühe wieder, aber die ganze Erzählung ist augen- scheinlich durcheinandergeworfen, mit fremdartigen Zusätzen ausgestattet und namentlich durch patriotische Fälschung auf Armenien übertragen. Ganz ebenso wird später der Sieg über Crassus den Armeniern beigelegt. Diese orientalischen Nachrichten sind mit um so grösserer Vorsicht aufzu- nehmen, als sie keineswegs reine Volkssage sind, sondern theils mit den armenischen Traditionen die Nachrichten des Josephus, Eusebius und ande- rer den Christen des fünften Jahrh. geläufiger Quellen darin verschmolzen, theils auch die historischen Romane der Griechen und ohne Frage auch die eigenen patriotischen Phantasien des Moses ansehnlich in Contribution ge- setzt sind. So schlecht unsere occidentalische Ueberlieferung an sich ist, so kann die Zuziehung der orientalischen in diesem und ähnlichen Fällen, wie zum Beispiel der unkritische Saint-Martin sie versucht hat, doch nur dahin führen sie noch stärker zu trüben. . Indess bevor dies ge- schehen konnte, war es schlechterdings nothwendig den kecken Offizier niederzuwerfen, der jetzt in Asien an der Spitze der de- mokratischen Armee stand, damit derselbe nicht wie Sulla jetzt DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. auf Italien sich zu werfen gedachte, so dereinst dorthin der Re- volution zu Hülfe sich wende. Bei Kypsela am Hebros erreichte Sulla der Bote, der Mithradates Nachgiebigkeit zu melden beauf- tragt war; allein der Marsch nach Asien ging weiter. Der König, hiess es, wünsche persönlich mit dem römischen Feldherrn zu- sammenzutreffen und den Frieden mit ihm abzuschliessen; ver- muthlich war dies nichts als ein schicklicher Vorwand um das Heer nach Asien überzuführen und dort mit Fimbria ein Ende zu machen. So überschritt Sulla, begleitet von seinen Legionen und von Archelaos, den Hellespont; nachdem er am asiatischen Ufer desselben in Dardanos mit Mithradates zusammengetroffen war und mündlich den Vertrag abgeschlossen hatte, liess er den Marsch fortsetzen, bis er bei Thyateira unweit Pergamon auf das Lager des Fimbria traf und das seinige hart an demselben schlug. Die sullanischen Soldaten, an Zahl, Zucht, Führung und Tüchtigkeit den Fimbrianern weit überlegen, sahen mit Verachtung auf die verzagten und demoralisirten Haufen und deren unberufenen Oberfeldherrn. Die Desertionen unter den Fimbrianern wurden immer zahlreicher. Als Fimbria anzugreifen befahl, weigerten die Soldaten sich gegen ihre Mitbürger zu fechten, ja sogar den ge- forderten Eid, treulich im Kampf zusammenzustehen, in seine Hände abzulegen. Ein Mordversuch auf Sulla schlug fehl; zu der von Fimbria erbetenen Zusammenkunft erschien Sulla nicht, sondern begnügte sich ihm durch einen seiner Offiziere eine Aus- sicht auf persönliche Rettung zu eröffnen. Fimbria war eine fre- velhafte Natur, aber keine Memme; statt das von Sulla ihm an- gebotene Schiff anzunehmen und zu den Barbaren zu fliehen, ging er nach Pergamon und fiel im Tempel des Asklepios in sein eigenes Schwert. Die Compromittirtesten aus seinem Heer bega- ben sich zu Mithradates oder zu den Piraten, wo sie bereitwillige Aufnahme fanden; die Masse stellte sich unter die Befehle Sullas. — Sulla beschloss diese beiden Legionen, denen er doch für den bevorstehenden italischen Krieg nicht traute, in Asien zurückzulas- sen, wo die entsetzliche Krise noch lange in den einzelnen Städten und Landschaften nachzitterte. Das Commando über dieses Corps und die Statthalterschaft im römischen Asien übergab er seinem besten Offizier Lucius Licinius Murena. Die revolutionären Mass- regeln Mithradats, wie die Befreiung der Sclaven und die Cassa- tion der Forderungen, wurden natürlich aufgehoben; eine Re- stauration, die freilich an vielen Orten nicht ohne Waffengewalt durchgesetzt werden konnte. Es ward ferner Gerechtigkeit geübt, wie die Sieger sie verstanden. Die namhaftesten Anhänger Mi- Röm. Gesch. II. 19 VIERTES BUCH. KAPITEL VIII. thradats und Urheber der an den Italikern verübten Mordthaten traf die Todesstrafe. Die Steuerpflichtigen mussten die sämmt- lichen von den letzten fünf Jahren her rückständigen Zehnten und Zölle sofort nach Abschätzung baar erlegen; ausserdem hatten sie eine Kriegsentschädigung von 20000 Talenten (34 Mill. Thlr.) zu entrichten, zu deren Eintreibung Lucius Lucullus zurückblieb. Es waren dies Massregeln von furchtbarer Strenge und schreck- lichen Folgen; wenn man sich indess des ephesischen Decrets und seiner Execution erinnert, so fühlt man sich geneigt dieselben als eine verhältnissmässig noch gelinde Vergeltung zu betrachten. Dass die sonstigen Erpressungen nicht ungewöhnlich drückend waren, beweist der Betrag der später im Triumph aufgeführ- ten Beute, der an edlem Metall sich nur auf etwa 7 Mill. Thlr. belief. Die wenigen treugebliebenen Gemeinden dagegen, nament- lich die Insel Rhodos, die lykische Landschaft, Magnesia am Maeander wurden reich belohnt; Rhodos erhielt wenigstens einen Theil der nach dem Kriege gegen Perseus ihm entzogenen (I, 594) Besitzungen zurück. Dessgleichen wurden die Chier für die aus- gestandene Noth, die Ilienser für die wahnsinnig grausame Miss- handlung, die ihnen Fimbria wegen der mit Sulla angeknüpften Verhandlungen zugefügt hatte, nach Möglichkeit durch Freibriefe und Vergünstigungen entschädigt. Die Könige von Bithynien und Kappadokien hatte Sulla schon in Dardanos mit dem pontischen König zusammengeführt und sie alle Frieden und gute Nachbar- schaft geloben lassen; Gaius Scribonius Curio ward beauftragt in den beiden von Mithradates geräumten Reichen die Wiederher- stellung der gesetzlichen Zustände zu überwachen. — So war man am Ziel. Nach vier Kriegsjahren war der pontische König wieder ein Client der Römer und in Griechenland, Makedonien und Kleinasien ein einheitliches und geordnetes Regiment wieder hergestellt; die Gebote des Vortheils und der Ehre waren, wo nicht zur Genüge, doch zur Nothdurft befriedigt; Sulla hatte nicht bloss als Soldat und Feldherr glänzend sich hervorgethan, son- dern die schwere Mittelstrasse zwischen kühnem Ausharren und klugem Nachgeben auf seinem von tausendfachen Hindernissen durchkreuzten Gange einzuhalten verstanden. Fast wie Hannibal hatte er gekriegt und gesiegt, um mit den Streitkräften, die der erste Sieg ihm gab, alsbald zu einem zweiten und schwereren Kampfe sich zu schicken. Nachdem er seine Soldaten durch die üppigen Winterquartiere in dem reichen Vorderasien einiger- massen für ihre ausgestandenen Strapazen entschädigt hatte, ging er im Frühjahr 671 auf 1600 Schiffen von Ephesos nach dem DER OSTEN UND KÖNIG MITHRADATES. Peiraeeus und von da auf dem Landweg nach Patrae, wo die Schiffe wiederum bereit standen, um die Truppen nach Brundi- sium zu führen. Ihm vorauf ging ein Bericht an den Senat über seine Feldzüge in Griechenland und Asien, dessen Schreiber von seiner Absetzung nichts zu wissen schien; es war die stumme Ankündigung der bevorstehenden Restauration. 19* KAPITEL IX. Cinna und Sulla . D ie gespannten und unklaren Verhältnisse, in denen Sulla bei seiner Abfahrt nach Griechenland im Anfang des Jahres 667 Italien zurückliess, sind früher dargelegt worden: die halb er- stickte Insurrection, die Hauptarmee unter dem mehr als halb usurpirten Commando eines politisch sehr zweideutigen Gene- rals, die Verwirrung und die vielfach thätige Intrigue in der Hauptstadt. Der Sieg der Oligarchie durch Waffengewalt hatte trotz oder wegen seiner Mässigung vielfältige Missvergnügte ge- macht. Die Capitalisten, von den Schlägen der schwersten Fi- nanzkrise, die Rom noch erlebt hatte, schmerzlich getroffen, grollten der Regierung wegen des Zinsgesetzes, das sie erlassen, und wegen des italischen und asiatischen Krieges, die sie nicht verhütet hatte. Die Neubürger und die Freigelassenen waren un- zufrieden mit der Cassation der sulpicischen Gesetze. Der Stadt- pöbel litt unter der allgemeinen Bedrängniss und fand es uner- laubt, dass das Säbelregiment sich die verfassungsmässige Knit- telherrschaft nicht ferner hatte wollen gefallen lassen. Der hauptstädtische Anhang der nach der sulpicischen Umwälzung Geächteten, der in Folge der ungemeinen Mässigung Sullas sehr zahlreich geblieben war, arbeitete eifrig daran ihre Rückkehr zu erwirken; namentlich einige reiche und angesehene Frauen sparten für diesen Zweck keine Mühe und kein Geld. All diese Verstimmungen waren eigentlich ziellos oder liefen hinaus auf ziemlich gleichgültige Nebenfragen; aber sie nährten das allge- meine Missbehagen und hatten schon mehr oder minder mitge- CINNA UND SULLA. wirkt bei der Ermordung des Rufus, den wiederholten Mordver- suchen gegen Sulla, dem zum Theil oppositionellen Ausfall der Consulwahlen für 667. Der Name des Mannes, den die Missver- gnügten an die Spitze des Staats berufen hatten, des Lucius Cor- nelius Cinna, war bis dahin kaum genannt worden, ausser als einer der Offiziere, die im Bundesgenossenkrieg sich hervorge- than hatten. Ueber Cinnas Persönlichkeit und seine ursprüng- lichen Absichten sind wir weniger unterrichtet als über die irgend eines anderen Parteiführers in der römischen Revolution; die Ursache ist allem Anschein nach keine andere als dass er ein ganz gemeiner und durch den niedrigsten Egoismus geleiteter Gesell war. Es ward gleich bei seinem Auftreten behauptet, dass er gegen ein tüchtiges Stück Geld sich den Neubürgern und der Coterie des Marius verkauft habe, und die Beschuldigung sieht sehr glaublich aus; wäre sie aber auch falsch, so bleibt es nichts desto weniger charakteristisch, dass ein Verdacht, wie er nie gegen Saturninus und Sulpicius geäussert worden war, an Cinna haften konnte. In der That hat die Bewegung, an deren Spitze er sich stellte, ganz den Anschein der Geringhaltigkeit sowohl der Beweggründe wie der Ziele. Sie ging nicht so sehr von einer Partei aus als von einer Anzahl Missvergnügter ohne eigentlich politische Zwecke und nennenswerthen Rückhalt, die hauptsäch- lich die Rückberufung der Verbannten in gesetzlicher oder un- gesetzlicher Weise durchzusetzen sich vorgenommen hatte. Cinna scheint in die Verschwörung nur nachträglich und desshalb hinein- gezogen zu sein, weil die Intrigue, die in Folge der Beschränkung der tribunicischen Gewalt zur Vorbringung ihrer Anträge einen Consul brauchte, unter den Consularcandidaten für 667 in ihm das geeignetste Werkzeug ersah und dann als Consul ihn vor- schob. Unter den in zweiter Linie erscheinenden Leitern der Be- wegung fanden sich einige fähigere Köpfe; so der Volkstribun Gnaeus Papirius Carbo, der durch seine stürmische Volksbered- samkeit sich einen Namen gemacht hatte, und vor allem Quintus Sertorius, einer der talentvollsten römischen Offiziere und in jeder Hinsicht ein vorzüglicher Mann, welcher seit seiner Bewerbung um das Volkstribunat mit Sulla persönlich verfeindet und durch diesen Hader in die Reihen der Missvergnügten geführt worden war, wohin er seiner Art nach keineswegs gehörte. Der Procon- sul Strabo aber, obwohl mit der Regierung gespannt, war den- noch weit entfernt mit dieser Faction sich einzulassen. Sie ver- hielt aus guten Gründen sich leidend, so lange Sulla in Italien stand. Als indess dieser, nicht den Mahnungen des Consuls Cinna, VIERTES BUCH. KAPITEL IX. sondern dem dringenden Stand der Dinge im Osten nachgebend, sich eingeschifft hatte, legte Cinna sofort die Gesetzentwürfe vor, wodurch man übereingekommen war gegen die sullanische Re- stauration von 666 theilweise zu reagiren; sie enthielten die po- litische Gleichstellung der Neubürger und der Freigelassenen, wie Sulpicius sie beantragt hatte, und die Wiedereinsetzung der in Folge der sulpicischen Revolution Geächteten in den vorigen Stand. In Masse strömten die Neubürger nach der Hauptstadt, um dort mit den Freigelassenen zugleich die Gegner einzu- schüchtern und nöthigenfalls zu zwingen, und beiderseits er- schien man am Tage der Abstimmung grossentheils bewaffnet auf dem Stimmplatz. Als nun gegen die oligarchisch gesinnten Tri- bunen, die Intercession einlegten, auf der Rednerbühne selbst die Schwerter gezückt wurden, schritt Cinnas College, der oligar- chisch gesinnte Gnaeus Octavius gegen die Gewaltthäter gewalt- thätig ein; seine geschlossenen Haufen bewaffneter Männer säu- berten nicht bloss die heilige Strasse und den Marktplatz, son- dern wütheten auch, der Befehle ihres milder gesinnten Führers nicht achtend, in grauenhafter Weise gegen die versammelten Haufen. Der Marktplatz schwamm in Blut an diesem ‚Octaviustag‘, wie niemals vor- oder nachher — auf zehntausend schätzte man die Zahl der Leichen. Cinna rief die Sclaven auf sich durch Theilnahme an dem Kampf die Freiheit zu erkaufen; aber sein Ruf war ebenso erfolglos wie der gleiche des Marius das Jahr zu- vor und es blieb den Führern der Bewegung nichts übrig als zu flüchten. Durch Beschluss des Senats, der freilich verfassungs- widrig, aber durch die Umstände gerechtfertigt war, ward der Consul Cinna seines Amtes entsetzt, an seiner Stelle Lucius Cor- nelius Merula gewählt und gegen die flüchtigen Häupter die Acht ausgesprochen. Die ganze Bewegung schien damit endigen zu sollen, dass die Zahl der ausgetretenen Männer in Numidien um einige Köpfe sich vermehrte. Ohne Zweifel wäre auch bei der Bewegung nichts weiter herausgekommen, wenn nicht theils der Senat in seiner gewöhn- lichen Schlaffheit es unterlassen hätte gegen die Flüchtlinge die erforderlichen Sicherheitsmassregeln zu ergreifen, theils diesen die Möglichkeit gegeben wäre als Verfechter der Emancipation der Neubürger gewissermassen den Aufstand der Italiker zu ihren Gunsten zu erneuern. Ungehindert erschienen sie in Tibur, in Praeneste, in allen bedeutenden Neubürgergemeinden Latiums und Campaniens und forderten und erhielten zur Durchführung der gemeinschaftlichen Sache überall Geld und Mannschaft. So CINNA UND SULLA. unterstützt zeigten sie sich bei der Belagerungsarmee von Nola. Die Heere dieser Zeit waren demokratisch und revolutionär ge- sinnt, wo immer der Feldherr nicht durch seine imponirende Persönlichkeit sie an sich selber fesselte; die Reden der flüchtigen Beamten, die überdies zum Theil, wie namentlich Cinna und Sertorius, aus den letzten Feldzügen in gutem Andenken bei den Soldaten standen, machten tiefen Eindruck; die verfassungswi- drige Absetzung des popularen Consuls, der Eingriff des Senats in die Rechte des souveränen Volkes wirkten auf den gemeinen Mann und den Offizieren machte das Gold des Consuls oder vielmehr der Neubürger den Verfassungsbruch deutlich. Das campanische Heer erkannte den Cinna als Consul an und schwor ihm Mann für Mann den Eid der Treue; es diente als der Kern um die von den Neubürgern und selbst den bundesgenössischen Gemeinden herbeiströmenden Schaaren aufzunehmen und zu formiren; bald bewegte eine ansehnliche, wenn auch meistens aus Rekruten bestehende Armee sich von Campanien auf die Haupt- stadt zu. Andere Schwärme nahten ihr von Norden. Auf Cinnas Einladung waren die das Jahr zuvor Verbannten bei Telamon an der etruskischen Küste gelandet. Es waren nicht mehr als etwa 500 Bewaffnete, grösstentheils Sclaven der Flüchtlinge und angeworbene numidische Reiter; aber Gaius Marius, wie er das Jahr zuvor mit dem hauptstädtischen Gesinde Gemeinschaft ge- macht hatte, liess jetzt die Zwinghäuser erbrechen, in denen die Gutsbesitzer dieser Gegend ihre Feldarbeiter zur Nachtzeit ein- schlossen, und die Waffen, die er diesen bot um sich die Freiheit zu erfechten, wurden nicht verschmäht. Durch diese Mannschaft und die Zuzüge der Neubürger verstärkt zählte er bald 6000 Mann unter seinen Adlern und konnte vierzig Schiffe bemannen, die sich vor die Tibermündnng legten und auf die nach Rom segelnden Getreideschiffe Jagd machten. Mit diesen stellte er sich dem ‚Consul‘ Cinna zur Verfügung. Die Führer der campanischen Armee schwankten; die einsichtigeren, namentlich Sertorius, warnten ernstlich vor der allzuengen Gemeinschaft mit einem Manne, der durch seinen Namen an die Spitze der Bewegung geführt werden musste und doch notorisch ebenso unfähig wie von wahnsinnigem Rachedurst gepeinigt war; indess Cinna ach- tete diese Bedenklichkeiten nicht und bestätigte dem Marius den Oberbefehl in Etrurien und zur See mit proconsularischer Ge- walt. — Während also sich das Gewitter um Rom zusammen- zog, blieben die Heere des Metellus und des Strabo stehen, wo sie standen. Metellus hatte keine andere Wahl, da er den Sam- VIERTES BUCH. KAPITEL IX. niten feindlich gegenüberstand. Strabo dagegen, der keinen Feind vor sich hatte, hätte mit seiner starken und ihm ergebe- nen Armee wahrscheinlich den Brand im Beginnen zu ersticken vermocht, wenn er gewollt hätte; allein er verhandelte mit beiden Parteien und rührte sich nicht — es schien, als wolle er eine die andere aufreiben lassen und dann als Schiedsrichter zwischen sie treten. So kam es in der That zur Umstellung Roms durch Cinna und Marius. Marius, jetzt an der Spitze von drei Legio- nen, lief an den Küstenplätzen Latiums an und besetzte eine Ort- schaft nach der andern, bis zuletzt sogar Ostia durch Verrath in seine Gewalt kam und gleichsam zum Vorspiel des herannahen- den Schreckenregiments der wilden Bande von dem Feldherrn zu Mord und Plünderung preisgegeben ward. Cinna liess Arimi- num besetzen und unterbrach dadurch die wichtige Verbindung der Hauptstadt auf der flaminischen Strasse mit dem Pothal, von wo die Regierung Mannschaft und Zufuhr erwartete. Er selbst und ein anderes Corps unter Carbo stellten sich auf am rechten Tiberufer dem Janiculum gegenüber, Sertorius am linken bei dem servianischen Wall; Marius gelang es die Tiber durch eine Schiffbrücke abzusperren. Die Hauptstadt schwebte in grosser Gefahr; die Consuln Octavius und Merula liessen eiligst Mauern und Thore in Vertheidigungszustand setzen und besetzten mit dem Bürgeraufgebot das Janiculum. Der Senat entschloss sich, um den Uebertritt der Neubürger und der Italiker zu Cinna zu hemmen und das Heer des Metellus aus Samnium wegziehen zu können, den sämmtlichen italischen Gemeinden, so weit sie es noch nicht hatten, das römische Vollbürgerrecht zu verleihen Dass eine Bestätigung durch die Comitien nicht stattfand, geht aus Cic. Phil. 12, 11 hervor. Der Senat scheint sich der Form bedient zu haben die Frist des plautisch-papirischen Gesetzes (S. 230) einfach zu verlängern, was ihm nach Herkommen freistand und thatsächlich hinauslief auf Ertheilung des Bürgerrechts an alle Italiker. . So opferte die Regierung, um die Quelle zu verstopfen, die den besiegten Strassenkrawall zu einer furchtbaren Insurrection an- geschwellt hatte, jetzt freiwillig auf, was in dem Bundesgenossen- krieg um so fürchterlich theuren Preis errungen worden war; allein als die von den einsichtigen Männern sofort verdammte Politik der halben Concessionen jetzt verlassen ward, war es bereits zu spät. Zwar erklärte sich in Folge dieses Beschlusses ein Theil der noch schwankenden italischen Gemeinden für den Senat; allein die Samniten stellten demselben Bedingungen, als wären sie Sie- CINNA UND SULLA. ger: Auslieferung der den Samniten abgenommenen Gefangenen und der Ueberläufer; Bewilligung des Bürgerrechts auch an die zu den Samniten entwichenen Römer; Verzicht auf die Beute, die die Samniten den Römern abgenommen hatten. Der Senat ver- warf diese Anträge, die an das caudinische Joch erinnerten, selbst in dieser Noth und so musste man sich begnügen, statt des gan- zen in Samnium beschäftigten Corps nur Metellus selbst mit den allenfalls entbehrlichen Truppen der bedrängten Hauptstadt zu Hülfe herbeizuziehen. Dagegen bewilligte Gaius Marius ohne Be- denken, was die Samniten nur irgend begehrten — was lag ihm noch an römischer Ehre! — und war es wohl zufrieden, als die Samniten das schwache von Metellus in Samnium zurückgelas- sene Corps unter Plautius angriffen und besiegten. Die Cinna- ner fingen an ein solches Uebergewicht zu gewinnen und die Hauptstadt so ernstlich zu bedrängen, dass selbst Strabo es noth- wendig fand heranzurücken und die Vertheidigung gegen Ser- torius zu übernehmen. Militärisch war die Senatspartei jetzt ihren Gegnern wieder wenigstens gewachsen; sie konnte wieder ausrücken und am Albanergebirg gegen Marius, vor dem colli- nischen Thor gegen Sertorius zum Kampf sich stellen; ein Ver- such des Marius durch Einverständniss mit einem der Offiziere der Besatzung sich des Janiculums zu bemächtigen, ward von Gnaeus Octavius vereitelt und die bereits durch die geöffnete Pforte Eingedrungenen wieder hinausgeschlagen. Aber Hunger, Seuchen und Zwiespalt erwiesen sich gefährlicher als der Feind vor den Mauern. Dass der grossen volkreichen und stark mit Mi- litär besetzten Stadt die Vorräthe rasch anfingen auf die Neige zu gehen, versteht sich; das Abschneiden der Zufuhr liess nament- lich Marius sich angelegen sein, indem er die noch offenen Stras- sen durch die Eroberung von Antium, Lanuvium, Aricia und an- deren Ortschaften in seine Gewalt brachte — wo er auf Gegen- wehr stiess, musste die gesammte Bürgerschaft, mit Ausnahme derer, die ihm die Stadt verrathen, über die Klinge springen. Ansteckende Krankheiten lichteten fürchterlich die dicht um die Hauptstadt zusammengedrängten Heere; es sollen von Strabos Veteranenheer 11000, von den Truppen des Octavius 6000 Mann denselben erlegen sein. Auch Strabo starb, nicht an der Pest, sondern — angeblich wenigstens — vom Blitz erschlagen; die erbitterte hauptstädtische Menge, die nicht mit Unrecht vor allen ihm grollte, riss seinen Leichnam von der Bahre und schleifte ihn durch die Strassen. Die Optimaten wurden selbst unsicher. Während eine Partei, an ihrer Spitze der ehrenwerthe, aber stör- VIERTES BUCH. KAPITEL IX. rige und kurzsichtige Consul Octavius, sich beharrlich gegen jede Nachgiebigkeit setzte, versuchte der kriegskundigere und ver- ständigere Metellus einen Vergleich zu Stande zu bringen; aber seine Zusammenkunft mit Cinna erregte den Zorn der Ultras beider Parteien: Cinna hiess dem Marius ein Schwächling, Metel- lus dem Octavius ein Verräther. Auch die Soldaten und die Bür- gerschaft fingen an zu schwanken. Jene, der Führung des un- erprobten Octavius misstrauend, sannen Metellus an den Ober- befehl zu übernehmen und begannen, da dieser sich weigerte, haufenweise die Waffen wegzuwerfen oder gar zum Feind zu de- sertiren. Die Stimmung der Bürgerschaft wurde täglich gedrück- ter und schwieriger. Auf den Ruf der Herolde Cinnas, dass den überlaufenden Sclaven die Freiheit zugesichert sei, strömten die- selben schaarenweise aus der Hauptstadt in das feindliche Lager. Es ward vorgeschlagen, dass die Regierung den Sclaven, die in das Heer eintreten würden, die Freiheit zusichern solle, allein Octavius widersetzte sich dieser Massregel entschieden. Die Re- gierung konnte es sich nicht verbergen, dass sie geschlagen war und dass nichts übrig blieb als mit den Führern der Bande wo möglich ein Abkommen zu treffen, wie der überwältigte Wanderer es trifft mit dem Räuberhauptmann. Boten gingen an Cinna, allein da sie thörichter Weise Schwierigkeiten machten ihn als Consul anzuerkennen und Cinna inzwischen sein Lager hart vor die Stadtthore verlegte, so griff das Ueberlaufen so sehr um sich, dass der Senat es nicht mehr wagte irgend welche Bedingungen zu stellen, sondern sich auf die Bitte beschränkte des Blutvergies- sens sich zu enthalten. Cinna sagte es zu, aber weigerte sich sein Versprechen eidlich zu bekräftigen; Marius, ihm zur Seite den Verhandlungen beiwohnend, verharrte im finsteren Schweigen. Die Thore der Hauptstadt öffneten sich. Der Consul zog ein mit seinen Legionen; aber Marius, spöttisch erinnernd an das Achtgesetz, weigerte sich die Stadt zu betreten, bevor das Gesetz es ihm gestatte und eilig versammelten sich die Bürger auf dem Markt um den cassirenden Beschluss zu fassen. So kam er denn und mit ihm die Schreckensherrschaft. Es war beschlossen nicht einzelne Opfer auszuwählen, sondern die namhaften Män- ner der Optimatenpartei sämmtlich niedermachen zu lassen und ihre Güter einzuziehen. Die Thore wurden gesperrt; fünf Tage und fünf Nächte währte unausgesetzt die Schlächterei; einzelne Entkommene oder Vergessene wurden auch nachher noch täg- lich erschlagen und Monate lang ging die Blutjagd durch ganz Italien. Der Consul Gnaeus Octavius war das erste Opfer. Sei- CINNA UND SULLA. nem oft ausgesprochenen Grundsatz getreu lieber den Tod zu leiden als den rechtlosen Leuten das geringste Zugeständniss zu machen weigerte er auch jetzt sich zu fliehen und im consulari- schen Schmuck harrte er auf dem Janiculum des Mörders, der nicht lange säumte. Es starben Lucius Caesar (Consul 664), der gefeierte Sieger von Acerrae; sein Bruder Gaius, dessen un- zeitiger Ehrgeiz den sulpicischen Tumult heraufbeschworen hatte, bekannt als Redner und Dichter und als liebenswürdiger Gesell- schafter; Marcus Antonius (Consul 655), nach dem Tode des Lucius Crassus unbestritten der erste Sachwalter seiner Zeit; Publius Crassus (Consul 657), der im spanischen und im Bun- desgenossenkrieg und noch während der Belagerung Roms mit Auszeichnung commandirt hatte; überhaupt eine Menge der an- gesehensten Männer der Regierungspartei, unter denen von den gierigen Häschern namentlich die reichen mit besonderem Eifer verfolgt wurden. Jammervoll vor allen schien der Tod des Lu- cius Merula, der sehr wider seinen Wunsch Cinnas Nachfolger geworden war und nun desswegen peinlich angeklagt und vor die Comitien geladen, um der unvermeidlichen Verurtheilung zuvor- znkommen, sich die Adern öffnete und am Altar des höchsten Jupiter, dessen Priester er war, nach Ablegung der priesterlichen Kopfbinde, wie es die religiöse Pflicht des sterbenden Flamen mit sich brachte, den Geist aushauchte; und mehr noch der Tod des Quintus Catulus (Consul 652), einst in besseren Tagen in dem herrlichsten Sieg und Triumph der Gefährte desselben Ma- rius, der jetzt für die flehenden Verwandten seines alten Collegen keine andere Antwort hatte als den einsilbigen Bescheid: ‚er muss sterben‘. Der Urheber all dieser Unthaten war Gaius Ma- rius. Er bezeichnete die Opfer und die Henker — nur aus- nahmsweise ward, wie gegen Merula und Catulus, eine Rechtsform beobachtet —; nicht selten war ein Blick oder das Stillschwei- gen, womit er die Begrüssenden empfing, das Todesurtheil, das stets sofort vollstreckt ward. Selbst mit dem Tode des Opfers ruhte seine Rache nicht: er verbot die Leichen zu bestatten; er liess — worin freilich Sulla ihm vorangegangen war — die Köpfe der getödteten Senatoren an die Rednerbühne auf dem Markt- platz heften; einzelne Leichen liess er über den Markt schleifen, die des Gaius Caesar an der Grabstätte des vermuthlich einst von ihm angeklagten Quintus Varius (S. 229) noch einmal durch- bohren; er umarmte öffentlich den Menschen, der ihm, während er bei der Tafel sass, den Kopf des Antonius überreichte, den selber in seinem Versteck aufzusuchen und mit eigener Hand umzu- VIERTES BUCH. KAPITEL IX. bringen er kaum hatte abgehalten werden können. Hauptsäch- lich seine Sclavenlegionen, namentlich eine Abtheilung Ardyäer (S. 162), dienten ihm als Schergen und versäumten nicht in diesen Saturnalien ihrer neuen Freiheit die Häuser ihrer ehema- ligen Herren zu plündern und was ihnen darin vorkam zu schän- den und zu morden. Seine eigenen Genossen waren in Verzweif- lung über dieses wahnsinnige Wüthen; Sertorius beschwor den Consul um jeden Preis demselben Einhalt zu thun und auch Cinna war erschrocken. Aber in Zeiten wie diese sind wird der Wahnsinn selbst eine Macht; man stürzt sich in den Abgrund, um vor dem Schwindel sich zu retten. Es war nicht leicht dem rasenden alten Mann und seiner Bande in den Arm zu fallen und am wenigsten Cinna hatte den Muth dazu; er wählte den Ma- rius vielmehr für das nächste Jahr zu seinem Collegen im Consu- lat. Das Schreckensregiment terrorisirte die gemässigteren Sieger nicht viel weniger als die geschlagene Partei; nur die Capitalisten waren nicht unzufrieden damit, dass eine fremde Hand sich dazu herlieh die stolzen Oligarchen einmal gründlich zu demüthigen und ihnen zugleich in Folge der umfassenden Confiscationen und Versteigerungen der beste Theil der Beute zufiel — sie erwarben in diesen Schreckenszeiten bei dem Volke sich den Beinamen der ‚Einsäckler‘. Dem Urheber dieses Terrorismus, dem alten Gaius Marius hatte also das Verhängniss seine beiden höchsten Wün- sche gewährt. Er hatte Rache genommen an all dieser vorneh- men Meute, die ihm seine Siege vergällt, seine Niederlagen ver- giftet hatte; er hatte jeden Nadelstich mit einem Dolchstich ver- gelten können. Er trat ferner das neue Jahr noch einmal an als Consul; das Traumbild des siebenten Consulates, das der Ora- kelspruch ihm zugesichert, nach dem er seit dreizehn Jahren ge- griffen hatte, war nun wirklich geworden. Was er wünschte, hat- ten die Götter ihm gewährt; aber auch jetzt noch wie in der al- ten Sagenzeit übten sie die verhängnissvolle Ironie den Menschen durch die Erfüllung seiner Wünsche zu verderben. In seinen ersten Consulaten der Stolz, im sechsten das Gespött seiner Mit- bürger stand er jetzt im siebenten belastet mit dem Fluche aller Parteien, mit dem Hass der ganzen Nation; er, der von Haus aus rechtliche, tüchtige, kernbrave Mann, gebrandmarkt als das wahn- witzige Oberhaupt einer ruchlosen Räuberbande. Er selbst schien es zu fühlen. Wie im Taumel vergingen ihm die Tage und des Nachts versagte ihm seine Lagerstatt die Ruhe, so dass er zum Becher griff um nur sich zu betäuben. Ein hitziges Fieber ergriff ihn; nach siebentägigem Krankenlager, in dessen wilden Phan- CINNA UND SULLA. tasien er auf den kleinasiatischen Gefilden die Schlachten schlug, deren Lorbeer Sulla bestimmt war, am 13. Jan. 668 war er eine Leiche. Er starb über siebzig Jahre alt im Vollbesitz dessen, was er Macht und Ehre nannte, und in seinem Bette; aber die Neme- sis ist mannichfaltig und sühnt nicht immer Blut mit Blut. Oder war es etwa keine Vergeltung, dass Rom und Italien bei der Nachricht von dem Tode des gefeierten Volkserretters jetzt auf- athmeten wie kaum bei der Kunde von der Schlacht auf dem rau- dischen Feld? — Auch nach seinem Tode zwar kamen einzelne Auftritte vor, die an die Schreckenszeit erinnerten; so machte zum Beispiel Gaius Fimbria, der wie kein anderer bei den mariani- schen Schlächtereien sine Hand in Blut getaucht hatte, bei dem Leichenbegräbniss des Marius selbst einen Versuch, den allgemein verehrten und selbst von Marius geschonten Oberpontifex Quin- tus Scaevola (Consul 659) umzubringen und klagte dann, als derselbe von der empfangenen Wunde genas, ihn peinlich an, wegen des Verbrechens, wie er scherzhaft sich ausdrückte, dass er sich nicht habe wollen ermorden lassen. Aber die Orgien des Mordens waren doch vorüber. Unter dem Vorwand der Sold- zahlung rief Sertorius die marianischen Banditen zusammen, umzingelte sie mit seinen zuverlässigen keltischen Truppen und liess sie, nach den geringsten Angaben 4000 an der Zahl, sämmt- lich niederhauen. Mit dem Schreckensregiment zugleich war die Tyrannis ge- kommen. Cinna stand nicht bloss vier Jahre nach einander (667-670) als Consul an der Spitze des Staats, sondern er er- nannte auch regelmässig sich und seine Collegen ohne das Volk zu befragen; es war als ob diese Demokraten die souveräne Volksversammlung mit absichtlicher Geringschätzung bei Seite schöben. Kein anderer Chef der Popularpartei vor- oder nach- her hat eine so vollkommen absolute Gewalt in Italien wie in dem grössten Theil der Provinzen so lange Zeit hindurch so gut wie ungestört besessen wie sie Cinna zu Theil geworden ist; aber es ist auch keiner zu nennen, dessen Regiment so vollkommen nichtig und ziellos gewesen ist. Man stiess natürlich die von Sulla im J. 666 begründeten reactionären Institutionen um. Man that einiges um dem Proletariat sich gefällig zu erweisen — so wurden wahrscheinlich die vor einigen Jahren eingeführten Be- schränkungen der Getreidevertheilung (S. 220) jetzt wiederum beseitigt; so wurde nach dem Vorschlag des Volkstribuns Marcus Junius Brutus im Frühjahr 671 eine demokratische Colonie auf der ehemaligen capuanischen Domäne angesiedelt; so veranlasste VIERTES BUCH. KAPITEL IX. Lucius Valerius Flaccus der jüngere ein Schuldgesetz, das jede Privatforderung auf den vierten Theil ihres Nominalbetrags her- absetzte und drei Viertel zu Gunsten der Schuldner cassirte. Man ernannte Censoren (668) um sämmtliche Italiker in die fünf- unddreissig Bürgerbezirke zu vertheilen — eine seltsame Fügung dabei war es, dass in Folge des Mangels von fähigen Candidaten zur Censur derselbe Philippus, der als Consul 663 hauptsäch- lich den Plan des Drusus den Italikern das Stimmrecht zu verlei- hen hatte scheitern machen (S. 204), jetzt als Censor sie in die Bürgerrollen einzuschreiben ausersehen ward. In gleicher Weise wurde der Senat veranlasst den Italikern und den Freigelassenen das volle und gleiche Stimmrecht noch einmal zu bestätigen (670); wogegen es sich nicht findet, dass man sich die Mühe gab die Bürgerschaft in dieser Angelegenheit zu fragen. Diese Massregeln aber, die einzigen constitutiven während des ganzen cinnanischen Regiments, sind ohne Ausnahme vom Augenblick dictirt; es liegt — und vielleicht ist dies das Entsetzlichste bei dieser ganzen Katastrophe — derselben nicht etwa ein verkehr- ter, sondern gar kein politischer Plan zu Grunde. Man liebkoste den Pöbel und verletzte ihn zugleich in höchst unnöthiger Weise durch zwecklose Missachtung der verfassungsmässigen Formen. Man konnte an der Capitalistenpartei einen Halt finden und schä- digte sie aufs Empfindlichste durch das Schuldgesetz. Die eigent- liche Stütze des Regiments waren — durchaus ohne dessen Zu- thun — die Neubürger; man liess sich ihren Beistand gefallen, aber es geschah nichts um die seltsame Stellung der Samniten zu regeln, die dem Namen nach jetzt römische Bürger waren, aber offenbar thatsächlich ihre landschaftliche Unabhängigkeit als den eigentlichen Zweck und Preis des Kampfes betrachteten und diese gegen all und jeden zu vertheidigen in Waffen blieben. Man schlug die angesehenen Senatoren todt wie tolle Hunde; aber nicht das geringste ward gethan um den Senat im Interesse der Regierung zu reorganisiren oder dauernd zu terrorisiren; so dass dieselbe auch seiner keineswegs sicher war. So hatte Gaius Gracchus den Sturz der Oligarchie nicht verstanden, dass der neue Herr sich auf seinem selbstgeschaffenen Thron verhalten könne, wie es legitime Nullkönige zu thun belieben. Aber diesen Cinna hatte nicht sein Wollen, sondern der reine Zufall emporge- tragen; war es ein Wunder, dass er blieb, wo die Sturmfluth der Revolution ihn hingespült hatte, bis eine zweite Sturmfluth kam ihn wieder fortzuschwemmen? CINNA UND SULLA. Dieselbe Verbindung der gewaltigsten Machtfülle mit der vollständigsten Impotenz und Incapacität der Machthaber zeigte die Kriegführung gegen die Oligarchie, von der denn doch zu- nächst die Existenz der revolutionären Regierung abhing. In Italien gebot sie unumschränkt. Unter den Altbürgern war ein sehr grosser Theil grundsätzlich demokratisch gesinnt; die noch grössere Masse der ruhigen Leute missbilligten zwar die mariani- schen Greuel, sahen aber in einer oligarchischen Restauration nichts als die Eröffnung eines zweiten Schreckensregiments der entgegengesetzten Partei. Der Eindruck der Unthaten des J. 667 auf die Nation insgesammt war verhältnissmässig gering gewesen, da sie vorwiegend doch nur die hauptstädtische Aristokratie be- troffen hatten, und ward überdies einigermassen ausgelöscht durch ein dreijähriges leidlich ruhiges Regiment. Die gesammte Masse der Neubürger endlich, vielleicht drei Fünftel der Italiker, stand entschieden wo nicht für die gegenwärtige Regierung doch gegen die Oligarchie. — Gleich Italien hielten zu jener die mei- sten Provinzen: Sicilien, Sardinien, beide Gallien, beide Spanien. In Africa machte Quintus Metellus, der den Mördern glücklich entkommen war, einen Versuch diese Provinz für die Optimaten zu halten; zu ihm begab sich aus Spanien Marcus Crassus, der jüngste Sohn des in dem marianischen Blutbad umgekommenen Publius Crassus, und verstärkte ihn durch einen in Spanien zu- sammen gebrachten Haufen. Allein sie mussten, da sie sich un- ter einander entzweiten, dem Statthalter der revolutionären Re- gierung Gaius Fabius Hadrianus weichen. Asien war in den Händen Mithradats; somit blieb als einzige Freistatt der ver- fehmten Oligarchie die Provinz Makedonien, so weit sie in Sul- las Gewalt war. Dorthin retteten sich Sullas Gemahlin und Kin- der, die mit Mühe dem Tode entgangen waren, und nicht wenige entkommene Senatoren, so dass bald in seinem Hauptquartier eine Art von Senat sich bildete. An Decreten liess es hiegegen die Regierung nicht fehlen. Sulla ward durch die Comitien seines Commandos und seiner sonstigen Ehren und Würden entsetzt und geächtet, wie das in gleicher Weise auch gegen Metellus, Ap- pius Claudius und andere angesehene Flüchtlinge geschah; sein Haus in Rom wurde geschleift, seine Landgüter verwüstet. Indess damit freilich war die Sache nicht erledigt. Hätte Gaius Marius länger gelebt, so wäre er ohne Zweifel selbst gegen Sulla dorthin marschirt, wohin noch auf seinem Todtbette die Fieberbilder ihn führten; welche Massregeln nach seinem Tode die Regierung er- VIERTES BUCH. KAPITEL IX. griff, ward schon erzählt. Lucius Valerius Flaccus der jüngere Lucius Valerius Flaccus, den die Fasten als Consul 668 nennen, ist nicht der Consul des J. 654, sondern ein gleichnamiger jüngerer Mann, vielleicht des Vorigen Sohn. Einmal wird nirgends, wo der eine oder der andere genannt wird, eines doppelten Consulats gedacht, auch nicht wo es nothwendig war wie Cic. pro Flacc. 32, 77. Zweitens kann der Lucius Va- lerius Flaccus, der im J. 669 als Vormann des Senats, also als Consular in Rom thätig war (Liv. 83), nicht der Consul des J. 668 sein, da dieser damals bereits nach Asien abgegangen und wahrscheinlich schon todt war. Der Consul 654, Censor 657 ist derjenige, den Cicero ( ad Att. 8, 3, 6) unter den 667 in Rom anwesenden Consularen nennt; er war 669 unzweifelhaft der älteste lebende Altcensor und also geeignet zum Vormann des Senats; er ist auch der Zwischenkönig und der Reiterführer von 672. Dagegen ist der Consul 668, der in Nikomedeia umkam (S. 285), der Vater des von Ci- cero vertheidigten Lucius Flaccus ( pro Flacc. 25, 61 vgl. 23, 55. 32, 77). , der nach Marius Tode das Consulat und das Commando im Osten übernahm (668), war weder Soldat noch Offizier, sein Begleiter Gaius Fimbria nicht unfähig aber unbotmässig, das ihnen mitgegebene Heer schon der Zahl nach dreifach schwächer als die sullanische Armee. Man vernahm nach einander, dass Flaccus, um nicht von Sulla erdrückt zu werden, an ihm vor- über nach Asien abgezogen sei (668), dass Fimbria ihn beseitigt und sich selbst an seine Stelle gesetzt habe (Anf. 669), dass Sulla Frieden geschlossen habe mit Mithradates (669/70). Bis dahin hatte Sulla den in der Hauptstadt regierenden Behörden gegenüber geschwiegen; jetzt lief ein Schreiben von ihm an den Senat ein, worin er die Beendigung des Krieges berichtete und seine Rückkehr nach Italien ankündigte; die den Neubürgern er- theilten Rechte werde er achten; Strafe und Rache seien zwar unvermeidlich, allein sie würden nicht die Massen, sondern die Urheber treffen. Diese Ankündigung schreckte Cinna aus seiner Unthätigkeit auf; wenn bisher nichts von ihm gegen Sulla ge- schehen war als dass einige Mannschaft unter die Waffen ge- stellt und eine Anzahl Schiffe im adriatischen Meere versam- melt worden war, so beschloss er jetzt schleunigst nach Grie- chenland überzugehen. Aber andrerseits weckte Sullas Schrei- ben, das den Umständen nach äusserst gemässigt zu nennen war, die Hoffnung der Mittelpartei auf eine friedliche Ausgleichung. Die Majorität des Senats beschloss nach dem Vorschlag des älteren Flaccus einen Sühneversuch zu veranstalten und zu dem Ende Sulla aufzufordern sich unter Zusicherung sicheren Geleits in Italien einzufinden, die Consuln Cinna und Carbo aber zu veran- lassen bis zum Eingang von Sullas Antwort die Rüstungen ein- CINNA UND SULLA. zustellen. Sulla wies die Vorschläge nicht unbedingt von der Hand; er kam zwar natürlich nicht selbst, aber er sandte Boten um zu erklären, dass er nichts fordere als Wiedereinsetzung der Verbannten in den vorigen Stand und gerichtliche Bestrafung der begangenen Verbrechen, Sicherheit übrigens nicht geleistet be- gehre, sondern denen daheim zu bringen gedenke. Allein seine Boten fanden den Stand der Dinge in Italien wesentlich verän- dert. Cinna hatte, ohne um jenen Senatsbeschluss sich weiter zu bekümmern, sofort nach aufgehobener Sitzung sich zum Heer begeben und die Einschiffung der Truppen zu betreiben begon- nen. Aber die Aufforderung in der bösen Jahreszeit sich dem Meer anzuvertrauen rief unter den schon schwierigen Truppen im Hauptquartier zu Ancona eine Meuterei hervor, deren Opfer Cinna ward (Anf. 670), worauf sein College Carbo sich genöthigt sah die schon übergegangenen Abtheilungen zurückzuführen und auf das Aufnehmen des Krieges in Griechenland verzichtend Win- terquartiere in Ariminum zu beziehen. Von Unterhandlungen konnte keine Rede sein: der Senat, jetzt wieder unter Carbos Ein- fluss, wies Sullas Vorschläge zurück ohne auch nur die Boten nach Rom zu lassen und befahl ihm kurzweg die Waffen nieder- zulegen. — Sulla war inzwischen nach Asien übergegangen, das Heer des Fimbria zu ihm übergetreten, der Führer durch seine eigene Hand gefallen: Ereignisse, die so ungünstig sie für die Regierung an sich waren, doch ihr eine weitere Jahresfrist zu Rüstungen verschafften. Sie ward nicht versäumt; es sollen bei Sullas Landung 100000, später sogar die doppelte Zahl von Be- waffneten in Italien gegen ihn gestanden haben. Die Nation wollte, wie gesagt, in ihrer grossen Majorität von Sulla nichts wissen. Aber was gegen Sulla geschah, geschah am wenigsten durch die herrschende Coterie der Marianer, die nicht so sehr ihrer Unthaten wegen verabscheut, als ihrer Schwäche und Nich- tigkeit wegen verachtet ward. Eben jetzt, wo es galt, musste diese Coterie die bisher usurpirte Besetzung des höchsten Amtes abgeben und für das entscheidende Jahr 671 wieder Consulwah- len veranstalten. Die Stimmen vereinigten hiebei sich nicht auf den bisherigen Consul Carbo noch auf einen der fähigen Offiziere der regierenden Clique, wie Quintus Sertorius oder Gaius Marius den Sohn, sondern auf Lucius Scipio und Gaius Norbanus, zwei Incapacitäten, von denen keiner zu schlagen, Scipio nicht einmal zu sprechen verstand und von denen jener nur als der Urenkel des Antiochossiegers, dieser als politischer Gegner der Oligarchie (S. 199) sich der Menge empfahlen. Man wollte die Marianer Röm. Gesch. II. 20 VIERTES BUCH. KAPITEL IX. nicht, aber noch weniger Sulla und eine oligarchische Restaura- tion. — Gegen diese italische Macht hatte Sulla nichts in die Wag- schale zu legen als seine fünf Legionen, die auch mit Einrechnung einiger in Makedonien und im Peloponnes aufgebotener Zuzüge kaum auf 40000 Mann sich belaufen mochten. Allerdings hatte dies Heer in siebenjährigen Kämpfen in Italien, Griechenland und Asien des Politisirens sich entwöhnt und hing seinem Feldherrn, der den Soldaten Alles, Schwelgerei, Bestialität, sogar Meuterei gegen die Offiziere nachsah, und nichts verlangte als Tapferkeit und Treue gegen den Feldherrn, der ihnen für den Sieg die verschwenderischsten Belohnungen in Aussicht stellte, mit allem jenem soldatischem Enthusiasmus an, der um so gewaltiger ist, als in ihm die edelsten und die gemeinsten Leidenschaften oft in derselben Brust sich begegnen. Freiwillig schworen nach rö- mischer Sitte die sullanischen Soldaten sich einander es zu fest zusammenzuhalten und freiwillig brachte ein jeder dem Feldherrn seinen Sparpfennig als Beisteuer zu den Kriegskosten. Allein so ansehnlich diese geschlossene Kernschaar gegen die feindlichen Massen ins Gewicht fiel, so erkannte doch Sulla sehr wohl, dass Italien nicht mit fünf Legionen bezwungen werden konnte, wenn es im entschlossenen Widerstande einig zusammenhielt. Hätte Sulla nichts zu besiegen gehabt, als den Widerstand der Popular- partei und ihrer unfähigen Autokraten, so wäre seine Aufgabe nicht schwierig gewesen; aber er sah sich gegenüber und mit dieser vereinigt die ganze Masse derer, die keine oligarchische Schreckensrestauration wollten, und vor allen Dingen die ge- sammte Neubürgerschaft, sowohl diejenigen, die durch das ju- lische Gesetz von der Theilnahme an der Insurrection sich hatten abhalten lassen, als diejenigen, deren Schilderhebung vor wenigen Jahren Rom an den Rand des Verderbens geführt hatte. Sulla übersah vollkommen die Lage der Verhältnisse und war weit ent- fernt von der blinden Erbitterung und der eigensinnigen Starrheit, die die Majorität seiner Partei charakterisirten. Während das Staatsgebäude in vollen Flammen stand, während man seine Freunde ermordete, seine Häuser zerstörte, seine Familie ins Elend trieb, war er ungeirrt auf seinem Posten verblieben, bis der Landesfeind überwältigt und die römische Grenze gesichert war. In demselben Sinne patriotischer und einsichtiger Mässi- gung behandelte er auch jetzt die italischen Verhältnisse und that, was er irgend thun konnte, um die Gemässigten und die Neubür- ger zu beruhigen und um zu vermeiden, dass nicht unter dem Namen des Bürgerkrieges der weit gefährlichere Krieg gegen die CINNA UND SULLA. italischen Bundesgenossen sich abermals entspinne. Schon das erste Schreiben, das Sulla an den Senat richtete, hatte nichts als Recht und Gerechtigkeit gefordert und eine Schreckensherrschaft ausdrücklich zurückgewiesen; im Einklang damit stellte er nun allen denen, die noch jetzt von der revolutionären Regierung sich lossagen würden, unbedingte Begnadigung in Aussicht und ver- anlasste seine Soldaten Mann für Mann zu schwören, dass sie den Italikern durchaus als Freunden und Mitbürgern begegnen wür- den. Die bündigsten Erklärungen sicherten den Neubürgern die von ihnen erworbenen politischen Rechte; so dass Carbo dess- halb von jeder italischen Stadtgemeinde sich Geisseln wollte stel- len lassen, was indess an dem Widerspruch des Senats scheiterte. Die Hauptschwierigkeit der Lage Sullas bestand in der That darin, dass bei der eingerissenen Wort- und Treulosigkeit die Neubür- ger allen Grund hatten wenn nicht an seinen persönlichen Ab- sichten, doch daran zu zweifeln, ob er es vermögen werde die Senatsmajorität nach dem Siege zum Worthalten zu bestimmen. So erschien Sulla im Frühling 671 mit seinen Legionen an der italischen Küste. Die revolutionäre Regierung fand sich trotz der vierjährigen Vorbereitungsfrist dennoch überrumpelt: der Senat erklärte auf die Nachricht von der Landung das Vaterland in Gefahr und übertrug den Consuln unbeschränkte Vollmacht; aber das Heer befand sich noch bei Ariminum und in dem ganzen südöstlichen Littoral stand kein Mann unter den Waffen. Gleich die erste Stadt, bei der Sulla landete, die ansehnliche Neubürger- gemeinde Brundisium, öffnete ohne Widerstand dem oligarchi- schen General die Thore und dem gegebenen Beispiel folgte ganz Messapien und Apulien. Die Armee marschirte durch diese Ge- genden wie durch Freundesland und hielt, ihres Eides eingedenk, durchgängig die strengste Mannszucht. Von allen Seiten strömten die versprengten Reste der Optimatenpartei in das Lager Sullas. Aus den Bergschluchten Liguriens, wohin er von Africa sich ge- rettet hatte, kam Quintus Metellus und übernahm wieder, als Col- lege Sullas, das im J. 667 ihm übertragene und von der Revolution ihm aberkannte proconsularische Commando; ebenso erschien von Africa her mit einer kleinen Schaar Bewaffneter Marcus Cras- sus. Die meisten Optimaten freilich kamen als vornehme Emi- granten mit grossen Ansprüchen und geringer Kampflust, so dass sie von Sulla selbst bittere Worte zu hören bekamen über die adlichen Herren, die zum Heil des Staates sich wollten retten lassen und nicht einmal dazu zu bringen seien ihre Sclaven zu bewaffnen. Wichtiger war es, dass schon Ueberläufer aus dem 20* VIERTES BUCH. KAPITEL IX. demokratischen Lager sich einstellten. So erschien der feine und angesehene Lucius Philippus, nebst ein paar notorisch un- fähigen Leuten der einzige Consular, der mit der revolutionären Regierung sich eingelassen und unter ihr Aemter angenommen hatte; er fand bei Sulla die zuvorkommendste Aufnahme und er- hielt den ehrenvollen und bequemen Auftrag die Provinz Sardi- nien für ihn zu besetzen. Ebenso wurden Quintus Lucretius Ofella und andere brauchbare Offiziere empfangen und sofort beschäf- tigt; selbst Publius Cethegus, einer der nach der sulpicischen Emeute von Sulla geächteten Senatoren, erhielt Verzeihung und eine Stellung im Heer. Wichtiger noch als diese einzelnen Ueber- tritte war der der Landschaft Picenum, der wesentlich dem Sohne des Strabo, dem jungen Gnaeus Pompeius verdankt ward. Die- ser, gleich seinem Vater von Haus aus kein Anhänger der Oligar- chie, hatte die revolutionäre Regierung anerkannt und sogar in Cinnas Heer Dienste genommen; allein es ward ihm nicht ver- gessen, dass sein Vater die Waffen gegen die Revolution getragen hatte und er sah sich vielfach angefeindet, ja sogar durch die An- klage auf Herausgabe der nach der Einnahme von Asculum von seinem Vater wirklich oder angeblich unterschlagenen Beute mit dem Verlust seines sehr beträchtlichen Vermögens bedroht. Zwar wendete mehr als die Beredsamkeit des Consulars Lucius Philippus und des jungen Lucius Hortensius der Schutz des ihm persönlich gewogenen Consuls Carbo den ökonomischen Ruin von ihm ab; aber die Verstimmung blieb. Auf die Nachricht von Sullas Landung ging er nach Picenum, wo er ausgedehnte Be- sitzungen und von seinem Vater und dem Bundsgenossenkriege her die besten municipalen Verbindungen hatte und pflanzte in Auximum (Osimo) die Fahne der optimatischen Partei auf. Die Landschaft, die meistens von Altbürgern bewohnt war, fiel ihm zu; die junge Mannschaft, welche grossentheils mit ihm unter seinem Vater gedient hatte, stellte sich bereitwillig unter den beherzten Führer, der, noch nicht dreiundzwanzigjährig, ebenso sehr Sol- dat wie General war, im Reitergefecht den Seinen voransprengte und tüchtig mit in den Feind einhieb. Das picenische Freiwilli- gencorps wuchs bald auf drei Legionen; den aus der Hauptstadt zur Dämpfung der picenischen Insurrection ausgesandten Abthei- lungen unter Cloelius, Gaius Albius Carrinas, Lucius Junius Bru- tus Damasippus Nur an diesen kann hier gedacht werden, da Marcus Brutus der Va- ter des sogenannten Befreiers im J. 671 Volkstribun war, also nicht im Felde commandiren konnte. wusste der improvisirte Feldherr, die unter CINNA UND SULLA. denselben entstandenen Zwistigkeiten geschickt benutzend, sich zu entziehen oder sie einzeln zu schlagen und mit dem Haupt- heer Sullas, wie es scheint in Apulien, die Verbindung herzustellen. Sulla begrüsste ihn als Imperator, das heisst als einen im eigenen Namen commandirenden und ihm selbst an Rang gleichstehenden Offizier und zeichnete den Jüngling durch Ehrenbezeugungen aus, wie er sie keinem seiner vornehmen Clienten erwies — vermuth- lich nicht ohne die Nebenabsicht der charakterlosen Schwäche seiner eigenen Parteigenossen damit eine indirecte Züchtigung zukommen zu lassen. — Also moralisch und materiell ansehn- lich verstärkt wandten Sulla und Metellus aus Apulien durch die immer noch insurgirten samnitischen Gegenden sich nach Cam- panien. Hieher hatte auch die feindliche Hauptmacht sich be- geben und es schien die Entscheidung hier fallen zu müssen. Das Heer des Consuls Gaius Norbanus stand um Capua, wo eben unter dessen Schutz die neue Colonie mit allem demokratischen Pomp sich constituirte. Bevor die zweite auf der appischen Strasse nachrückende Consulararmee unter Scipio herankam, stand Sulla dem Heer des Norbanus gegenüber. Ein letzter Ver- mittlungsversuch, den Sulla machte, führte nur dazu, dass man an seinen Boten sich vergriff; so warfen seine kampfgewohnten Schaaren in frischer Erbitterung sich auf den Feind und ihr ge- waltiger Stoss, wie sie vom Berge Tifata herab den in der Ebene aufgestellten Feind angriffen, zersprengte denselben im ersten Anlauf. Norbanus war gezwungen mit dem Rest seiner Mann- schaft sich in die revolutionäre Colonie Capua und die Neubür- gerstadt Neapolis zu werfen und dort sich blokiren zu lassen. Sullas Truppen, bisher nicht ohne Besorgniss ihre schwache Zahl mit den feindlichen Massen vergleichend, hatten durch die- sen Sieg das Vollgefühl militärischer Ueberlegenheit gewonnen; die Städte wurden umstellt und Sulla selbst rückte auf der appi- schen Strasse vor gegen Teanum, wo Scipio stand. Auch ihm bot er, ehe der Kampf begann, noch einmal die Hand zum Frie- den; es scheint in gutem Ernste. Scipio, schwach wie er war, ging darauf ein; ein Waffenstillstand ward geschlossen; zwischen Cales und Teanum kamen die beiden Feldherren, beide Glieder des gleichen Adelsgeschlechts, beide gebildet und feingesittet und langjährige Collegen im Senat, persönlich zusammen; man liess sich auf die einzelnen Fragen ein; schon war man so weit, dass Scipio einen Boten nach Capua absandte, um die Meinung seines Collegen einzuholen. Inzwischen mischten sich die Soldaten bei- der Lager; die Sullaner, von ihrem Feldherrn reichlich mit Gelde VIERTES BUCH. KAPITEL IX. versehen, machten es den nicht allzu kriegslustigen Rekruten beim Becher leicht begreiflich, dass es besser sei sie zu Kamera- den als zu Feinden zu haben; vergeblich warnte Sertorius den Feldherrn diesem gefährlichen Verkehr ein Ende zu machen. Die Verständigung, die so nahe geschienen, trat doch nicht ein; es war Scipio, welcher den Waffenstillstand kündigte. Aber Sulla behauptete, dass es zu spät und der Vertrag bereits abgeschlos- sen gewesen sei; worauf Scipios Soldaten, unter dem Vorwand, dass ihr Feldherr den Waffenstillstand widerrechtlich aufgesagt, in Masse übergingen in die feindlichen Reihen. Die Scene schloss mit einer allgemeinen Umarmung, der die commandirenden Offiziere der Revolutionsarmee zuzusehen hatten. Sulla liess den Consul auffordern sein Amt niederzulegen, was er that, und ihn nebst sei- nem Stab durch seine Reiter dahin escortiren, wohin sie begehrten; allein kaum in Freiheit gesetzt legte Scipio die Abzeichen seiner Würde wieder an und begann aufs neue Truppen zusammenzu- ziehen, ohne indess weiter etwas von Belang auszurichten. Sulla und Metellus nahmen Winterquartiere in Campanien und hielten, nachdem ein zweiter Versuch mit Norbanus sich zu verständigen gescheitert war, Capua den Winter über blokirt. Die Ergebnisse des ersten Feldzugs waren für Sulla die Un- terwerfung von Apulien, Picenum und Campanien, die Auflösung der einen, die Besiegung und Blokirung der andern consulari- schen Armee. Schon traten die italischen Gemeinden, genöthigt jede für sich Partei zwischen ihren zwiefachen Drängern zu er- greifen, zahlreich mit ihm in Unterhandlung und liessen sich die von der Gegenpartei erworbenen politischen Rechte durch förm- liche Separatverträge von dem Feldherrn der Oligarchie garanti- ren; Sulla hegte die bestimmte Erwartung und trug sie absicht- lich zur Schau die revolutionäre Regierung in dem nächsten Feldzug niederwerfen und wieder in Rom einziehen zu können. — Aber auch der Revolution schien die Angst und die Verzweif- lung neue Kräfte zu geben. Das Consulat übernahmen zwei ihrer entschiedensten Führer, Carbo zum dritten Mal und Gaius Ma- rius der Sohn; dass der letztere eben zwanzigjährige Mann ge- setzmässig das Consulat nicht bekleiden konnte, achtete man so wenig wie jeden andren Punct der Verfassung. Quintus Serto- rius, der in dieser und in andern Angelegenheiten eine unbequeme Kritik machte, wurde angewiesen, sich, um neue Werbungen vor- zunehmen, nach Etrurien und von da in seine Provinz, das dies- seitige Spanien zu begeben. Die Kasse zu füllen musste der Se- nat die Einschmelzung des goldenen und silbernen Tempelgeräths CINNA UND SULLA. der Hauptstadt verfügen; wie bedeutend der Ertrag war, erhellt daraus, dass er sich nach mehrmonatlicher Kriegsführung noch auf gegen 4 Mill. Thlr. (14000 Pfund Gold und 6000 Pfund Silber) belief. In dem beträchtlichen Theile Italiens, der gezwungen oder freiwillig noch zu der Revolution hielt, wurden die Rüstungen lebhaft betrieben. Aus Etrurien, wo die Neubürgergemeinden sehr zahlreich waren, und dem Pogebiet kamen ansehnliche neu formirte Abtheilungen. Auf den Ruf des Sohnes stellten die ma- rianischen Veteranen in grosser Anzahl sich in der Hauptstadt ein. Aber nirgends ward zum Kampf gegen Sulla so leidenschaft- lich gerüstet wie in dem insurgirten Samnium und einzelnen Strichen von Lucanien. Es war nichts weniger als Ergebenheit gegen die revolutionäre römische Regierung, dass zahlreicher Zu- zug aus den oskischen Gegenden ihre Heere verstärkte; wohl aber begriff man daselbst, dass eine von Sulla restaurirte Oligar- chie sich die jetzt factisch bestehende landschaftliche Selbststän- digkeit dieser Gegenden nicht so gefallen lassen werde wie die schlaffe cinnanische Regierung; und darum erwachte in dem Kampf gegen Sulla noch einmal die uralte Rivalität der Sabeller gegen die Latiner. Für Samnium und Latium war dieser Krieg so gut ein Nationalkampf wie die Kriege des fünften Jahrhun- derts; man stritt nicht um ein Mehr oder Minder von politischen Rechten, sondern um den lange verhaltenen Hass durch Schädi- gung und Vernichtung des Gegners zu befriedigen. Es war darum kein Wunder, wenn dieser Theil des Krieges einen ganz andern Charakter trug als die übrigen Kämpfe, wenn hier keine Verständigung versucht, kein Quartier gegeben oder genommen, die Verfolgung bis aufs Aeusserste fortgesetzt ward. — So trat man den Feldzug des J. 672 beiderseits mit verstärkten Streit- kräften und gesteigerter Leidenschaft an. Vor allem die Revolu- tion warf die Scheide weg: auf Carbos Antrag ächteten die römi- schen Comitien alle in Sullas Lager befindlichen Senatoren. Sulla schwieg; er mochte denken, dass man im Voraus sich sel- ber das Urtheil spreche. Die Armee der Optimaten theilte sich. Der Proconsul Me- tellus übernahm es, gestützt auf die picenische Insurrection, nach Oberitalien vorzudringen, während Sulla von Campanien aus gerades Wegs gegen die Hauptstadt marschirte. Jenem warf Carbo sich entgegen; der feindlichen Hauptarmee wollte Marius in Latium begegnen. Auf der latinischen Strasse heranrückend traf Sulla unweit Signia auf den Feind, der vor ihm zurückwich bis nach dem sogenannten ‚Hafen des Sacer‘ zwischen Signia VIERTES BUCH. KAPITEL IX. und dem Hauptwaffenplatz der Marianer, dem festen Praeneste. Hier stellte Marius sich zur Schlacht. Sein Heer war etwa 40000 Mann stark und er an wildem Grimme und persönlicher Tapferkeit seines Vaters rechter Sohn; aber es waren nicht die wohlgeübten Schaaren, mit denen dieser seine Schlachten ge- schlagen hatte, und noch minder durfte der unerfahrene junge Mann mit dem alten Kriegsmeister sich vergleichen. Bald wichen seine Truppen; der Uebertritt einer Abtheilung noch während des Gefechts beschleunigte die Niederlage. Ueber die Hälfte der Marianer waren todt oder gefangen; die Hauptstadt, die zu ver- proviantiren man versäumt hatte, unrettbar verloren. In Folge dessen gab Marius dem daselbst befehligenden Praetor Lucius Brutus Damasippus den Befehl sie zu räumen, vorher aber alle bisher noch verschonten angesehenen Männer der Gegenpartei nie- derzumachen. Der Auftrag, durch den der Sohn die Aechtungen des Vaters noch überbot, ward vollzogen; Damasippus berief un- ter einem Vorwand den Senat und die bezeichneten Männer wur- den theils in der Sitzung selbst, theils auf der Flucht vor dem Rathhaus niedergestossen. Trotz der vorhergangenen gründli- chen Epurirung fanden sich doch noch einzelne namhaftere Opfer: so der gewesene Aedil Publius Antistius, der Schwieger- vater des Gnaeus Pompeius, und der gewesene Praetor Gaius Carbo, der Sohn des bekannten Freundes und nachherigen Geg- ners der Gracchen (S. 120), beide nach dem Tode so vieler aus- gezeichneterer Talente die besten Gerichtsredner auf dem ver- ödeten Markt; der Consular Lucius Domitius und vor allem der ehrwürdige Oherpriester Quintus Scaevola, der dem Dolch des Fimbria nur entgangen war um jetzt während der letzten Kräm- pfe der Revolution in der Halle des seiner Obhut anvertrauten Vestatempels zu verbluten. Mit stummen Entsetzen sah die Menge die Leichen dieser letzten Opfer des Terrorismus durch die Strassen schleifen und sie in den Fluss werfen. — Marius vermochte nach der Schlacht am Hafen des Sacer nicht einmal sich über die Tiber zurückzuziehen; seine aufgelösten Haufen warfen sich in die nahen und festen Neubürgerstädte Norba und Praeneste, er selbst mit der Kasse und dem grössten Theil der Flüchtlinge in die letztere. Sulla begnügte sich eben wie er das Jahr zuvor vor Capua es gemacht hatte, vor Praeneste einen tüchtigen Offizier, den Quintus Ofella zurückzulassen mit dem Auftrag seine Kräfte nicht an die Belagerung der festen Stadt zu vergeuden, sondern sie mit einer weiten Blokadelinie einzuschlies- sen und sie auszuhungern. Er selbst rückte von verschiedenen CINNA UND SULLA. Seiten auf die Hauptstadt zu, welche er wie die ganze Umgegend vom Feinde verlassen fand und ohne Gegenwehr besetzte. Kaum nahm er sich die Zeit das Volk durch eine Ansprache zu beruhi- gen und die nöthigsten Anordnungen zu treffen, sondern ging sofort weiter nach Etrurien, um in Verbindung mit Metellus Ar- mee die Gegner auch aus Norditalien zu vertreiben. Metellus war inzwischen am Fluss Aesis (Esino zwischen Ancona und Sinigaglia), der die picenische Landschaft von der gallischen Provinz schied, auf Carbos Unterfeldherrn Carrinas gestossen und hatte diesen geschlagen; als Carbo selbst mit seiner überle- genen Armee herbeikam, hatte er das weitere Vordringen aufge- ben müssen. Allein auf die Nachricht von der Schlacht am Sa- cerhafen war Carbo, um seine Communicationen besorgt, zurück- gegangen bis auf die flaminische Chaussee, in deren Knotenpunct Ariminum er sein Hauptquartier zu nehmen und von dort theils die Pässe des Apennin, theils das Pothal zu behaupten gedachte; bei welchem rückgängigen Marsch verschiedene Abtheilungen dem Feinde in die Hände geriethen, Sena gallica von Pompeius er- stürmt und von demselben Carbos Nachhut in einem glänzenden Reitergefecht zersprengt ward. Vorläufig erreichte indess Carbo im Ganzen seinen Zweck und konnte selbst nach Etrurien gehen, während der Consular Norbanus im Pothal das Commando über- nahm; bald aber sah er von drei Seiten zugleich sich bedroht. Metellus ging mit der Flotte an Ariminum vorbei nach Ravenna und schnitt bei Faventia die Verbindung ab zwischen Ariminum und dem Pothal, in das er unter Marcus Lucullus, dem Quaestor Sullas und dem Bruder seines Flottenführers im mithradatischen Krieg, eine Abtheilung auf der grossen Strasse nach Placentia entsandte. Der junge Pompeius und sein Altersgenosse und Ne- benbuhler Crassus drangen aus dem Picenischen auf Bergwegen im Umbrien ein und gewannen die flaminische Strasse bei Spo- letium, wo sie Carbos Unterfeldherrn Carrinas schlugen und in die Stadt einschlossen; indess gelang es demselben in einer reg- nerischen Nacht aus derselben zu entweichen und wenn gleich nicht ohne Verlust zum Heer des Carbo durchzudringen. Sulla selbst rückte von Rom aus in zwei Heerhaufen in Etrurien ein, von denen der eine an der Küste vorrückend bei Saturnia (zwi- schen den Flüssen Ombrone und Albegna) das ihm entgegen- stehende Corps schlug, das zweite unter Sullas eigener Führung im Clanisthal auf die Armee des Carbo traf und nach einem glücklichen Gefecht mit dessen spanischer Reiterei ihm selbst in der Gegend von Chiusi eine Hauptschlacht lieferte. Sie endigte VIERTES BUCH. KAPITEL IX. ohne eigentliche Entscheidung, aber insofern doch zu Gunsten Carbos, als Sullas siegreiches Vordringen gehemmt ward. Während so die oligarchische Partei alle ihre Kräfte in Etrurien und im Po- thal concentrirte, machte die revolutionäre aller Orten die äusserste Anstrengung um die Blokade von Praeneste zu sprengen. Selbst Marcus Perpenna, der Statthalter von Sicilien machte sich dazu auf; es scheint indess nicht, dass er nach Praeneste gelangte. Ebenso wenig glückte dies dem von Carbo detachirten sehr an- sehnlichen Corps unter Marcius; von den bei Spoletium stehen- den feindlichen Truppen überfallen und geschlagen, durch Unord- nung, Mangel an Zufuhr und Meuterei demoralisirt ging ein Theil zu Carbo, ein anderer zurück nach Ariminum, der Rest verlief sich. Ernstliche Hülfe kam dagegen aus Süditalien. Hier bra- chen die Samniten unter Pontius von Telesia, die Lucaner unter ihrem erprobten Feldherrn Marcus Lamponius auf, ohne dass der Abmarsch ihnen gewehrt worden wäre, zogen in Campanien, wo Capua noch immer sich hielt, eine Abtheilung der Besatzung unter Gutta an sich und rückten also, angeblich 70000 Mann stark, auf Praeneste zu. Sulla sah sich genöthigt, mit Zurücklas- sung eines Corps gegen Carbo, selbst nach Latium zurückzukeh- ren, wo er in den Engpässen vorwärts Praeneste Es wird gemeldet, dass Sulla in dem Engpass stand, durch den Prae- neste allein zugänglich war (App. 1, 90); wobei übrigens sowohl ihm als dem Entsatzheer die Strasse nach Rom offen stand. Ohne Zweifel stand Sulla auf der Querstrasse, die von der latinischen, auf der die Samniten herankamen, bei Valmontone nach Palestrina abbiegt; in diesem Fall com- municirte Sulla auf der praenestinischen, die Feinde auf der latinischen oder labicanischen mit der Hauptstadt. eine wohlge- wählte Stellung nahm und dem Entsatzheer den Weg sperrte. Vergeblich versuchte die Besatzung Ofellas Linien zu durchbre- chen, vergeblich das Entsatzheer Sulla zu vertreiben; beide ver- harrten unbeweglich in ihren festen Stellungen, selbst nachdem, von Carbo gesendet, Damasippus mit zwei Legionen das Ent- satzheer verstärkt hatte. Diese starken Entsendungen von der Nordarmee verfehlten ihren Zweck in Latium, während zu- gleich die Schwächung der Streitkräfte in Oberitalien schwer empfunden ward. Hier war Marcus Lucullus von Gaius Norba- nus mit überlegener Macht angegriffen und genöthigt worden sich in Placentia einschliessen zu lassen. Norbanus wandte dar- auf sich gegen Metellus selbst, auf den er bei Faventia traf, und griff am späten Nachmittag mit seinen vom Marsch ermüdeten Truppen sofort an; die Folge war eine vollständige Niederlage CINNA UND SULLA. und die totale Auflösung seines Corps, von dem nur etwa 1000 Mann nach Etrurien zurückkamen. Auf die Nachricht von dieser Schlacht fiel Lucullus aus Placentia aus und schlug die gegen ihn zurückgebliebene Abtheilung bei Fidentia (zwischen Piacenza und Parma). Das lucanische Corps des Albinovanus trat in Masse über; der Führer machte seine anfängliche Zöge- rung wieder gut, indem er die vornehmsten Offiziere der revolu- tionären Armee zu einem Bankett bei sich einlud und sie dabei niedermachen liess; überhaupt schloss, wer irgend nur durfte, jetzt seinen Frieden. Ariminum gerieth mit allen Vorräthen und Kassen in Metellus Hand; Norbanus schiffte nach Rhodos sich ein; das ganze Land zwischen Alpen und Apenninen erkannte das Optimatenregiment an. Die bisher dort beschäftigten Trup- pen konnten sich wenden zum Angriff auf Etrurien, die letzte Landschaft, wo die Gegner noch das Feld behaupteten. Als Carbo im Lager bei Clusium diese Nachrichten erhielt, verlor er die Fassung; obwohl er eine noch immer ansehnliche Trup- penmasse unter seinen Befehlen hatte, entwich er dennoch heim- lich aus seinem Hauptquartier und schiffte nach Africa sich ein. Die im Stich gelassenen Truppen befolgten theils das Beispiel, mit dem der Feldherr ihnen vorangegangen war, und gingen nach Hause, theils wurden sie von Pompeius aufgerieben; die letzten Schaaren nahm Carrinas zusammen und führte sie nach Latium zu der Armee vor Praeneste. Hier hatte nichts sich ver- ändert. Auch Carrinas Corps vermochte nicht Sullas Stellung zu erschüttern, und schon näherte sich die Vorhut der oligarchi- schen Nordarmee unter Pompeius; in wenigen Tagen zog die Schlinge um das samnitisch-römische Heer sich zusammen. Da entschlossen sich die Führer desselben von Praeneste abzulassen und mit gesammter Hand auf das nur einen starken Tagemarsch entfernte Rom sich zu werfen. Militärisch waren sie damit verlo- ren; ihre Rückzugslinie, die latinische Strasse, gerieth durch diesen Marsch in Sullas Hand und in der Stadt, die der Vertheidigung keinerlei Hülfsmittel darbot, eingekeilt zwischen Metellus und Sullas weit überlegenen Armeen, wurden sie unfehlbar erdrückt. Aber es handelte sich auch nicht mehr um Rettung, sondern ein- zig um Rache bei diesem Zug nach Rom, dem letzten Wuthaus- bruch der leidenschaftlichen Revolutionäre und vor allem der ver- zweifelnden sabellischen Nation. Es war Ernst, was Pontius von Telesia den Seinigen zurief: um der Wölfe, die Italien die Freiheit geraubt hätten, los zu werden, müsse man den Wald vernichten, in dem sie hausten. Nie hat Rom in einer furchtbareren Gefahr VIERTES BUCH. KAPITEL IX. geschwebt als am 25. October 672, als Pontius, Lamponius, Carrinas, Damasippus, auf der latinischen Strasse gegen Rom herangezogen, etwa eine Viertelmeile vom collinischen Thor la- gerten. Es drohte ein Tag wie der 20. Juli 364 d. St. und der 15. Juni 455 n. Chr., die Tage der Kelten und der Vandalen. Die Zeiten waren nicht mehr, wo ein Handstreich gegen Rom ein thörichtes Unternehmen war und den Anrückenden konnte es an Verbindungen in der Hauptstadt nicht fehlen. Die Freiwilligen- schaar, meist vornehme Jünglinge, die aus der Stadt ausrückte, zerstob wie Spreu vor der ungeheuren Uebermacht. Die einzige Hoffnung der Rettung beruhte auf Sulla. Dieser war auf die Nachricht vom Abmarsch des samnitischen Heeres in der Rich- tung auf Rom gleichfalls eiligst aufgebrochen der Hauptstadt zu Hülfe. Den sinkenden Muth der Bürgerschaft belebte im Laufe des Morgens das Erscheinen seiner ersten Reiter unter Balbus; um Mittag erschien er selbst mit der Hauptmacht und ordnete sofort am Tempel der erycinischen Aphrodite vor dem collini- schen Thor (unweit Porta Pia) die Reihen zur Schlacht. Seine Unterbefehlshaber beschworen ihn nicht die durch den Gewalt- marsch erschöpften Truppen sofort in den Kampf zu schicken; aber Sulla erwog, was die Nacht über Rom bringen könne, und befahl noch am späten Nachmittag den Angriff. Die Schlacht war hart bestritten und blutig. Der linke Flügel Sullas, den er selbst anführte, wich zurück bis an die Stadtmauer, so dass es nothwendig ward die Stadtthore zu schliessen; schon brachten Versprengte die Nachricht an Ofella, dass die Schlacht verloren sei. Allein auf dem rechten Flügel warf Marcus Crassus den Feind und verfolgte ihn bis Antemnae, wodurch auch der andere Flügel wieder Luft bekam und eine Stunde nach Sonnenuntergang auch seinerseits zum Vorrücken übergehen konnte. Die ganze Nacht und noch den folgenden Morgen ward gefochten; erst der Ueber- tritt einer Abtheilung von 3000 Mann, die sofort die Waffen gegen die früheren Kameraden wandten, setzte dem Kampf ein Ziel. Rom war gerettet. Die Insurgentenarmee, für die es nir- gends einen Rückzug gab, wurde vollständig aufgerieben. Die in der Schlacht gemachten Gefangenen, 3-4000 an der Zahl, dar- unter die Generale Damasippus, Carrinas und den schwer ver- wundeten Pontius, liess Sulla am dritten Tage nach der Schlacht in das städtische Meierhaus auf dem Marsfeld führen und da- selbst bis auf den letzten Mann niederhauen, so dass man in dem nahen Tempel der Bellona, wo Sulla eben eine Senatssitzung ab- hielt, deutlich das Klirren der Waffen und das Stöhnen der Ster- CINNA UND SULLA. benden vernahm. Es war eine grässliche Execution und sie soll nicht entschuldigt werden; aber es ist nicht gerecht zu ver- schweigen, dass diese selben Menschen, die dort starben, wie eine Räuberbande hergefallen waren über die Hauptstadt und die Bürgerschaft und sie, wenn sie Zeit gefunden hätten, so weit ver- nichtet haben würden, als Feuer und Eisen eine Stadt und eine Bürgerschaft zu vernichten vermögen. — Damit war der Krieg in der Hauptsache zu Ende. Die Besatzung von Praeneste ergab sich, als sie den Ausgang der Schlacht von Rom aus den über die Mauer geworfenen Köpfen des Carrinas und anderer Offiziere erfuhr. Die Führer, der Consul Gaius Marius und der Sohn des Pontius stürzten, als ein Versuch zu entkommen ihnen vereitelt war, sich einer in des andern Schwert. Die Menge gab der Hoff- nung sich hin und ward durch Cethegus darin bestärkt, dass der Sieger für sie auch jetzt noch Gnade walten lassen werde. Aber die Zeiten der Gnade waren vorbei. Je unbedingter Sulla bis zum letzten Augenblick den Uebertretenden volle Verzeihung ge- währt hatte, desto unerbittlicher erwies er sich gegen die Chefs und die Gemeinden, die ausgehalten hatten bis zuletzt. Von den praenestinischen Gefangenen, 12000 an der Zahl, wurden zwar ausser den Kindern und Frauen die meisten Römer und einzelne Praenestiner entlassen, aber die römischen Senatoren, fast alle Praenestiner und sämmtliche Samniten wurden entwaffnet und zusammengehauen, die reiche Stadt geplündert. Es ist begreif- lich, dass nach solchem Vorgang die noch nicht übergebenen Neubürgerstädte den Widerstand in hartnäckigster Weise fort- setzten. So wehrten sich in Etrurien Populonium und vor allem das unbezwingliche Volaterrae, das aus den Resten der geschla- genen Partei ein Heer von vier Legionen um sich sammelte und erst nach zweijähriger von Sulla persönlich geleiteter Belagerung capitulirte (673). So ward in Umbrien Tuder durch Marcus Crassus erstürmt. So tödteten in der latinischen Stadt Norba, als Aemilius Lepidus durch Verrath daselbst eindrang, die Bür- ger sich unter einander und zündeten selbst ihre Stadt an, um nur ihren Henkern die Rache und die Beute zu entziehen. In Unteritalien war bereits früher Neapolis erstürmt und wie es scheint Capua und Nola freiwillig geräumt worden. Dagegen ward die letzte Burg der Samniten Aesernia Ein anderer Name kann wohl kaum in der Corruptel Liv. 89 mtam in Samnio sich verbergen; vgl. Strabon 5, 3, 10. erst bezwungen, als Sulla das Jahr darauf (673) selbst in die Landschaft ein- VIERTES BUCH. KAPITEL IX. rückte. Der Dictator erklärte, dass Rom nicht Ruhe finden werde, so lange Samnium bestehe und machte, diese Gefahr zu beseitigen, aus der bis dahin blühenden und bevölkerten Land- schaft eine Einöde. Das siegreiche Heer wurde durch Italien ver- theilt und alle unsicheren Ortschaften mit starken Besatzungen belegt; unter der eisernen Hand der sullanischen Offiziere ver- endeten langsam die letzten Zuckungen der revolutionären und nationalen Opposition. Noch gab es in den Provinzen zu thun. Zwar Sardinien war dem Statthalter der revolutionären Regierung Quintus Antonius rasch durch Lucius Philippus entrissen worden (672) und auch das transalpinische Gallien leistete geringen oder gar keinen Widerstand; aber in Sicilien, Spanien, Africa schien die Sache der in Italien geschlagenen Partei noch keineswegs verloren. Si- cilien regierte für sie der zuverlässige Statthalter Marcus Per- penna. Quintus Sertorius hatte im diesseitigen Spanien die Pro- vinzialen an sich zu fesseln und aus den in Spanien ansässigen Römern eine nicht unansehnliche Armee sich zu bilden gewusst, mit der er zunächst die Pyrenäenpässe sperren liess; er hatte auch hier wieder bewiesen, dass, wo man ihn auch hinstellte, er an seinem Platze und unter all den revolutionären Incapacitäten der einzige praktisch brauchbare Mann war. In Africa war der Statthalter Hadrianus zwar, da er das Revolutioniren allzu gründ- lich betrieb und den Sclaven die Freiheit zu schenken anfing, bei einem durch die römischen Kaufleute von Utica angezettelten Auflauf in seiner Amtswohnung überfallen und mit seinem Ge- sinde verbrannt worden (672); indess hielt die Provinz, in der Cinnas Schwiegersohn, der junge fähige Gnaeus Domitius Aheno- barbus, den Oberbefehl übernahm, nichts desto weniger zu der revolutionären Regierung. Es war sogar von dort aus die Pro- paganda auch in die Clientelstaaten Numidien und Mauretanien getragen worden. Deren legitime Regenten Hiempsal II., des Gauda und Bogud, des Bocchus Sohn, hielten zwar mit Sulla; aber mit Hülfe der Cinnaner war jener durch den demokrati- schen Prätendenten Hiarbas vom Thron gestossen worden und ähnliche Fehden bewegten gleichfalls das mauretanische Reich. Auch der aus Italien geflüchtete Consul Carbo verweilte auf der Insel Kossyra (Pantellaria) zwischen Africa und Sicilien, un- schlüssig, wie es scheint, ob er nach Aegypten sich flüchten oder in einer der treuen Provinzen versuchen solle den Kampf zu er- neuern. — Sulla sandte nach Spanien den Gaius Annius und zu- nächst nach Sicilien den Gnaeus Pompeius, beide mit proconsu- CINNA UND SULLA. larischer Gewalt. Jenem wurde das schwierige Geschäft die Py- renäenpässe mit Gewalt sich zu eröffnen dadurch erspart, dass der von Sertorius ihm entgegengestellte General durch einen sei- ner Offiziere ermordet ward und darauf die Truppen sich ver- liefen. Sertorius, viel zu schwach um sich im gleichen Kampfe zu behaupten, raffte eilig die nächststehenden Truppen zusammen und schiffte in Neukarthago sich ein — wohin, wusste er selbst nicht, vielleicht an die africanische Küste oder nach den kana- rischen Inseln, nur irgendwo hin, wohin Sullas Arm nicht reiche. Spanien unterwarf hierauf sich willig den sullanischen Beamten (um 673). — Sicilien ward, als Pompeius mit 120 Segeln und sechs Legionen sich an der Küste zeigte, von Perpenna ohne Gegenwehr geräumt. Pompeius schickte von dort ein Geschwader nach Kossyra, das die daselbst verweilenden marianischen Offiziere aufhob; Marcus Brutus und die übrigen wurden sofort hinge- richtet, der Consul Carbo aber Pompeius Befehlen zufolge vor ihn selbst nach Lilybaeon geführt, und uneingedenk des in gefährlicher Zeit ihm von eben diesem Manne zu Theil gewordenen Schutzes (S. 308) von ihm persönlich dem Henker überliefert (672). Von hier weiter beordert nach Africa, überwand Pompeius die von Ahenobarbus und Hiarbas gesammelten nicht unbedeutenden Streitkräfte mit seinem weit zahlreicheren Heer in offener Feld- schlacht und, die Begrüssung als Imperator vorläufig ablehnend, gab er sogleich das Zeichen zum Sturm auf das feindliche Lager. So ward er an einem Tage der Feinde Herr; Ahenobarbus war unter den Gefallenen; mit Hülfe des Königs Bogud ward Hiarbas in Bulla ergriffen und getödtet und Hiempsal in sein angestamm- tes Reich wieder eingesetzt; eine grosse Razzia gegen die Be- wohner der Wüste, von denen eine Anzahl gaetulischer von Ma- rius als frei anerkannter Stämme Hiempsal untergeben wurden, stellte auch hier die gesunkene Achtung des römischen Namens wieder her; in vierzig Tagen nach Pompeius Landung in Africa war alles zu Ende. Der Senat wies ihn an sein Heer aufzulösen, worin die Andeutung lag, dass er nicht zum Triumph gelassen werden solle, auf welchen er als ausserordentlicher Beamter dem Herkommen nach keinen Anspruch machen durfte. Der Feldherr grollte heimlich, die Soldaten laut; es schien einen Augenblick, als werde die africanische Armee gegen den Senat revoltiren und Sulla gegen seinen Tochtermann zu Felde ziehen. Indess Sulla gab nach und liess den jungen Mann sich berühmen der einzige Römer zu sein, der eher Triumphator als Senator geworden war; ja bei der Heimkehr von diesen bequemen Grossthaten begrüsste VIERTES BUCH. KAPITEL IX. der ‚Glückliche‘, vielleicht nicht ohne einige Ironie, den Jüngling als den ‚Grossen‘. Auch im Osten hatten nach Sullas Einschiffung im Früh- ling 671 die Waffen nicht geruht. Die Restauration der alten Verhältnisse und die Unterwerfung einzelner Städte kostete wie in Italien so auch in Asien noch manchen blutigen Kampf; na- mentlich gegen die freie Stadt Mytilene musste Lucius Lucullus, nachdem er alle milderen Mittel erschöpft hatte, endlich Truppen führen und selbst ein Sieg in freiem Felde machte dem eigen- sinnigen Widerstand der Bürgerschaft kein Ende. — Ernster waren die neuen Verwicklungen, in die der römische Statthalter von Asien Lucius Murena mit dem König Mithradates gerieth. Dieser hatte sich nach dem Frieden beschäftigt seine auch in den nördlichen Provinzen erschütterte Herrschaft wieder zu befestigen; er hatte die Kolchier beruhigt, indem er seinen tüchtigen Sohn Mithradates ihnen zum Statthalter setzte, dann diesen selbst aus dem Wege geräumt und rüstete nun zu einem Zug in sein bos- poranisches Reich. Die Behauptung des Archelaos, der inzwischen bei Murena eine Freistatt hatte suchen müssen (S. 287), dass diese Rüstungen gegen Rom gerichtet seien, bewog Murena sich unter dem Vorgeben, dass Mithradates noch kappadokische Grenzdistricte in Besitz habe, mit seinen Truppen sich nach dem kappadokischen Komana in Bewegung zu setzen und die pontische Grenze zu verletzen (671). Mithradates begnügte sich bei Murena und, da dies vergeblich war, bei der römischen Re- gierung Beschwerde zu führen. In der That erschienen Beauf- tragte Sullas den Statthalter abzumahnen; allein er fügte sich nicht, sondern überschritt den Halys und betrat das unbestritten pontische Gebiet, worauf Mithradates beschloss Gewalt mit Ge- walt zu vertreiben. Sein Feldherr Gordios musste das römische Heer festhalten, bis der König mit weit überlegenen Streitkräften herankam und die Schlacht erzwang; Murena ward besiegt und mit grossem Verlust bis über die römische Grenze nach Phry- gien zurückgeworfen, die römischen Besatzungen aus ganz Kap- padokien vertrieben. Murena hatte zwar die Stirn wegen dieser Vorgänge sich Sieger zu nennen und den Imperatorentitel anzu- nehmen (672); indess die derbe Lection und eine zweite Mah- nung Sullas bewogen ihn doch endlich die Sache nicht weiter zu treiben: der Friede zwischen Rom und Mithradates ward erneu- ert (673). — Ueber diese thörichte Fehde war die Bezwingung der Mytilenaeer versäumt worden; erst Murenas Nachfolger gelang es nach langer Belagerung zu Lande und zur See, wobei die bi- CINNA UND SULLA. thynische Flotte gute Dienste that, die Stadt mit Sturm einzu- nehmen (673). Die zehnjährige Revolution und Insurrection war im Westen und im Osten zu Ende; der Staat hatte wieder eine einheitliche Regierung und Frieden nach aussen und innen. Nach den fürch- terlichen Convulsionen der letzten Jahre war schon diese Rast eine Erleichterung; ob sie mehr gewähren sollte, ob der bedeu- tende Mann, dem das schwere Werk der Bewältigung des Landes- feindes, das schwerere der Bändigung der Revolution gelungen war, auch dem schwersten von allen, der Wiederherstellung der in ihren Grundfesten schwankenden socialen und politischen Ordnung, zu genügen vermochte, musste demnächst sich ent- scheiden. Röm. Gesch. II. 21 KAPITEL X. Die sullanische Verfassung . U m die Zeit, als die erste Feldschlacht zwischen Römern und Römern geschlagen ward, in der Nacht des 6. Juli 671 war der ehrwürdige Tempel, den die Könige errichtet, die junge Freiheit geweiht, die Stürme eines halben Jahrtausend verschont hatten, der Tempel des römischen Jupiter auf dem Capitol in Flammen aufgegangen. Es war kein Anzeichen, aber wohl ein Abbild des Zustandes der römischen Verfassung. Auch diese bedurfte eines Neubaues. Die Revolution zwar war besiegt, aber es fehlte doch viel, dass damit von selber das alte Regiment wieder sich herge- stellt hätte. Allerdings meinte die Masse der Aristokratie, dass jetzt nach dem Tode der beiden revolutionären Consuln es ge- nügen werde die gewöhnliche Ergänzungswahl zu veranstalten und es den neuen Consuln zu überlassen, was ihnen zur Beloh- nung der siegreichen Armee, zur Bestrafung der schuldigsten Revolutionäre, etwa auch zur Verhütung ähnlicher Ausbrüche weiter erforderlich erscheinen werde. Allein Sulla, in dessen Händen der Sieg für den Augenblick alle Macht vereinigt hatte, täuschte sich weder über die Oligarchie noch über die Oligar- chen. Die Aristokratie Roms war in ihrer besten Epoche nicht hinausgekommen über ein halb grossartiges halb bornirtes Fest- halten an den überlieferten Formen; wie sollte das schwerfällige collegialische Regiment dieser Zeit eine umfassende Staatsreform energisch und consequent durchzuführen vermögen? Und eben jetzt, nachdem die letzte Krise fast alle Spitzen des Senats weg- gerafft hatte, war die zu einem solchen Beginnen erforderliche DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. Kraft und Intelligenz weniger als je im Senate zu finden. Wie un- brauchbar durchgängig das aristokratische Vollblut und wie wenig Sulla darüber im Unklaren war, beweist die Thatsache, dass mit Ausnahme des ihm verschwägerten Quintus Metellus er sich seine Werkzeuge sämmtlich auslas aus der ehemaligen Mittelpartei und den Ueberläufern aus dem demokratischen Lager — so Lucius Flaccus, Lucius Philippus, Quintus Ofella, Gnaeus Pompeius. Sulla war die Wiederherstellung der alten Verfassung so sehr Ernst wie nur dem leidenschaftlichsten aristokratischen Emigranten; aber er begriff wohl auch nicht in dem ganzen und vollen Umfang — wie hätte er sonst überhaupt Hand ans Werk zu legen vermocht? —, aber doch besser als seine Partei, welchen ungeheuren Schwie- rigkeiten dieses Restaurationswerk unterlag. Als unumgänglich betrachtete er theils umfassende Concessionen, so weit Nach- giebigkeit möglich war, ohne das Wesen der Oligarchie anzu- tasten, theils die Herstellung eines energischen Repressiv- und Präventivsystems; und er sah es deutlich, dass der Senat wie er war jede Concession verweigern oder verstümmeln, jeden syste- matischen Neubau parlamentarisch ruiniren werde. Hatte Sulla schon nach der sulpicischen Revolution ohne viel zu fragen in der einen und der andern Richtung durchgesetzt, was er für nöthig erachtete, so war er auch jetzt unter weit schärferen und gespannteren Verhältnissen entschlossen die Oligarchie nicht mit, sondern trotz der Oligarchen auf eigene Hand zu restauriren. Sulla aber war nicht wie damals Consul, sondern bloss mit pro- consularischer, das heisst rein militärischer Gewalt ausgestattet; desshalb liess er jetzt nothgedrungen diejenige ausserordentliche Gewalt, die es ihm möglich machte Freunden und Feinden seine Reform zu octroyiren, unter möglichst strenger Einhaltung der verfassungsmässigen Formen sich übertragen. In einem Schrei- ben an den Senat eröffnete er demselben, dass es ihm unum- gänglich scheine die Ordnung des Staates in die Hände eines einzigen mit unumschränkter Machtvollkommenheit ausgerüsteten Mannes zu legen und dass er sich für geeignet halte diese schwie- rige Aufgabe zu erfüllen. Dieser Vorschlag, so unbequem er Vie- len kam, war unter den obwaltenden Umständen ein Befehl. Im Auftrag des Senats brachte der Vormann desselben, der Zwi- schenkönig Lucius Valerius Flaccus der Vater, als interimistischer Inhaber der höchsten Gewalt bei der Bürgerschaft den Antrag ein, dass dem Proconsul Lucius Cornelius Sulla für die Vergangenheit die nachträgliche Billigung aller von ihm als Consul und Procon- sul vollzogenen Amtshandlungen, für die Zukunft aber das Recht 21* VIERTES BUCH. KAPITEL X. ertheilt werden solle über Leben und Eigenthum der Bürger in erster und letzter Instanz zu erkennen, mit den Staatsdomänen nach Gutdünken zu schalten, die Grenzen Roms, Italiens, des Staats nach Ermessen zu verschieben, in Italien Stadtgemeinden aufzulösen oder zu gründen, über die Provinzen und die abhän- gigen Staaten zu verfügen, das höchste Imperium anstatt des Volkes zu vergeben und Proconsuln und Propraetoren zu er- nennen, endlich durch neue Gesetze für die Zukunft den Staat zu ordnen; dass es in sein eigenes Ermessen gestellt werden solle, wann er seine Aufgabe gelöst und es an der Zeit erachte dies ausserordentliche Amt niederzulegen; dass endlich während des- selben es von seinem Gutfinden abhängen solle die ordentliche höchste Magistratur daneben eintreten oder auch ruhen zu lassen. Wie die Gesetze es vorschrieben, entfernte der Proconsul sich aus der Stadt, während über diesen Antrag abgestimmt wurde; es versteht sich, dass die Annahme ohne Widerspruch stattfand (Nov. 672). Den Namen und die äusserlichen Insignien, wie zum Beispiel die vierundzwanzig Lictoren, mit denen ausser seiner bewaffneten Escorte Sulla sich umgab, entlehnte dies neue Amt von der seit dem hannibalischen Kriege thatsächlich abgeschaff- ten Dictatur (I, 607); in der That war diese neue ‚Dictatur zur Abfassung von Gesetzen und zur Ordnung des Gemeinwesens‘, wie die officielle Titulatur lautet, ein ganz anderes als jenes ehe- malige der Zeit und der Competenz nach beschränkte, die Pro- vocation an die Bürgerschaft nicht ausschliessende und die or- dentliche Magistratur nicht annullirende Amt. Es glich dasselbe viel mehr dem ausserordentlichen Amt der ‚Zehnmänner zur Ab- fassung von Gesetzen, die ja auch als ausserordentliche Re- gierung mit unbeschränkter Machtvollkommenheit unter Beseiti- gung der ordentlichen Magistratur aufgetreten waren und that- sächlich wenigstens ihr Amt als ein der Zeit nach unbegrenztes verwaltet hatten. Oder vielmehr dies neue Amt mit seiner auf gesetzlichen Basen ruhenden, durch keine Befristung und Colle- gialität eingeengten absoluten Gewalt war nichts anderes als das alte Königthum, das ja eben auch beruhte auf der freien Ver- pflichtung der Bürgerschaft einem aus ihrer Mitte als absolutem Herrn zu gehorchen; selbst von Zeitgenossen wird zur Rechtfer- tigung Sullas es geltend gemacht, dass ein König besser sei als eine schlechte Verfassung Satius est uti regibus quam uti malis legibus ( ad Herenn. 2, 26). und vermuthlich ward auch der Dic- tatortitel nur gewählt um anzudeuten, dass, wie die ehemalige DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. Dictatur eine vielfach beschränkte (I, 162. 185), so diese neue eine vollständige Wiederaufnahme der königlichen Gewalt war. So fiel denn seltsamer Weise Sullas Weg auch hier zusammen mit dem, den in so ganz anderer Absicht Gaius Gracchus einge- schlagen hatte. Auch hier musste die conservative Partei von ihren Gegnern borgen, der Schirmherr der oligarchischen Ver- fassung selbst auftreten als Tyrann, um die ewig drohende Ty- rannis abzuwehren. Es war gar viel Niederlage in diesem letzten Siege der Oligarchie. Sulla hatte die schwierige und grauenvolle Arbeit des Re- staurationswerkes nicht gesucht und nicht gewünscht; da ihm aber keine andere Wahl blieb, als sie gänzlich unfähigen Händen zu überlassen oder sie selber zu übernehmen, griff er sie an mit rücksichtsloser Energie. Vor allen Dingen musste eine Fest- stellung hinsichtlich der Schuldigen getroffen werden. Sulla war an sich zum Verzeihen geneigt. Sanguinischen Tempera- ments wie er war, konnte er wohl zornig aufbrausen und der mochte sich hüten, der sein Auge flammen und seine Wange sich färben sah; aber die kaltblütige Rachsucht, wie sie Marius in seiner greisenhaften Verbitterung eigen war, war seinem leichten Naturell durchaus fremd. Nicht bloss nach der Revo- lution von 666 war er mit verhältnissmässig grosser Milde auf- getreten (S. 249); auch durch die zweite, die so furchtbare Gräuel verübt und ihn persönlich so empfindlich getroffen hatte, hatte er sein Gleichgewicht nicht verloren. In derselben Zeit, wo der Henker die Körper seiner Freunde durch die Strassen der Hauptstadt schleifte, hatte er dem blutbefleckten Fimbria das Leben zu retten gesucht und da dieser freiwillig den Tod nahm, Befehl gegeben seine Leiche anständig zu bestatten. Bei der Lan- dung in Italien hatte er ernstlich sich erboten zu vergeben und zu vergessen und keiner, der seinen Frieden zu machen kam, war zurückgewiesen worden. In diesem Sinn hatte noch nach den ersten Erfolgen er mit Lucius Scipio verhandelt; die Revolutions- partei war es gewesen, die diese Verhandlungen nicht bloss ab- gebrochen, sondern nach denselben, im letzten Augenblicke vor ihrem Sturz, die Mordthaten abermals und grauenvoller als je wieder aufgenommen, ja zur Vernichtung der Stadt Rom mit dem uralten Landesfeind sich verschworen hatte. Nun war es genug. Kraft seiner neuen Amtsgewalt erklärte Sulla unmittelbar nach Uebernahme der Regentschaft als Feinde des Vaterlandes für vogel- frei sämmtliche Civil- und Militärbeamte, welche nach dem, Sullas Behauptung zufolge rechtsbeständig abgeschlossenen, Vertrag mit VIERTES BUCH. KAPITEL X. Scipio noch für die Revolution thätig gewesen wären, und von den übrigen Bürgern diejenigen, die in auffallender Weise der- selben Vorschub gethan hätten. Wer einen dieser Vogelfreien tödtete, war nicht bloss straffrei wie der Henker, der ordnungs- mässig eine Execution vollzieht, sondern erhielt auch für die Hin- richtung eine Vergütung von 12000 Denaren (3400 Thlr.); jeder dagegen, der eines Geächteten sich annahm, selbst der nächste Verwandte, unterlag der schwersten Strafe. Das Vermögen der Geächteten verfiel dem Staat gleich der Feindesbeute; ihre Kin- der und Enkel wurden von der politischen Laufbahn ausgeschlos- sen, dennoch aber, in sofern sie senatorischen Standes waren, ver- pflichtet die senatorischen Lasten für ihren Theil zu übernehmen. Die letzten Bestimmungen fanden auch Anwendung auf die Güter und die Nachkommen derjenigen, die im Kampfe für die Revo- lution gefallen waren; was selbst über die im ältesten Recht ge- gen diejenigen, die die Waffen gegen ihr Vaterland getragen hatten, geordneten Strafen noch hinausging. Das Schrecklichste in diesem Schreckenssystem war die Unbestimmtheit der aufgestellten Ka- tegorien, gegen die sofort im Senat remonstrirt ward und der Sulla selber dadurch abzuhelfen suchte, dass er die Namen der Geächteten öffentlich anschlagen liess und als letzten Termin für den Schluss der Aechtungsliste den 1. Juni 673 festsetzte. So sehr diese täglich anschwellende und zuletzt bis auf 4700 Namen steigende Bluttafel Diese Gesammtzahl giebt Valerius Maximus 9, 2, 1. Nach Appian b. c. 1, 95 wurden von Sulla geächtet gegen 40 Senatoren, wozu nachträg- lich noch einige hinzukamen, und etwa 1600 Ritter; nach Florus 2, 9 (dar- aus Augustin de civ. dei 3, 28) 2000 Senatoren und Ritter. Nach Plutarch Sull. 31 wurden in den ersten drei Tagen 520, nach Orosius 5, 21 in den ersten Tagen 580 Namen in die Liste eingetragen. Zwischen all diesen Berichten ist ein wesentlicher Widerspruch nicht vorhanden, da ja theils nicht bloss Senatoren und Ritter getödtet wurden, theils die Liste Monate lang offen blieb. Wenn an einer andern Stelle Appian 1, 103 als von Sulla getödtet oder verbannt aufführt 15 Consulare, 90 Senatoren, 2600 Ritter, so sind hier, wie schon der Zusammenhang zeigt, die Opfer des Bürger- kriegs überhaupt und die Opfer Sullas verwechselt. Die funfzehn Consu- lare sind Quintus Catulus Consul 652, Marcus Antonius 655, Publius Cras- sus 657, Quintus Scaevola 659, Lucius Domitius 660, Lucius Caesar 664, Quintus Rufus 666, Lucius Cinna 667-670, Gnaeus Octavius 667, Lucius Merula 667, Lucius Flaccus 668, Gnaeus Carbo 669. 670. 672, Gaius Nor- banus 671, Lucius Scipio 671, Gaius Marius 672, von denen vierzehn ge- tödtet, einer, Lucius Scipio, verbannt wurde. Wenn dagegen der liviani- sche Bericht bei Eutrop 5, 9 und Orosius 5, 22 als im Bundesgenossen- und Bürgerkrieg weggerafft (consumpti) angiebt 24 Consulare, 7 Prätorier, 60 Aedilicier, 200 Senatoren, so sind hier theils die im italischen Krieg ge- das gerechte Entsetzen der Menge war, so DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. war doch damit der reinen Schergenwillkür etwas gesteuert. Es war wenigstens nicht persönlicher Groll des Regenten, dem diese zahllosen Opfer fielen; sein grimmiger Hass richtete sich einzig gegen die Marier, die Urheber jener scheusslichen Metzeleien von 667 und 672. Auf seinen Befehl ward das Grab des Siegers von Aquae Sextiae wieder aufgerissen und die Asche desselben in den Anio gestreut, die Denkmäler seiner Siege über Africaner und Deutsche umgestürzt, und, da ihn selbst so wie seinen Sohn der Tod seiner Rache entrückt hatte, sein Adoptivneffe Marcus Marius Gratidianus, der zweimal Prätor gewesen und bei der römischen Bürgerschaft sehr beliebt war, an dem Grabe des be- jammernswerthesten der marianischen Schlachtopfer, des Catu- lus, unter den grausamsten Martern hingerichtet. Auch sonst hatte der Tod schon die namhaftesten der Gegner hingerafft; von den Führern waren nur noch übrig Gaius Norbanus, der in Rho- dos Hand an sich selbst legte, während die Ekklesia über seine Auslieferung berieth; Lucius Scipio, dem seine Bedeutungslosig- keit und wohl auch seine vornehme Geburt Schonung verschafften und die Erlaubniss in seiner Zufluchtsstätte Massalia seine Tage in Ruhe beschliessen zu dürfen; und Quintus Sertorius, der land- flüchtig an der mauretanischen Küste umherirrte. Aber dennoch häuften sich am servilischen Bassin, da wo die jugarische Gasse in den Marktplatz einmündet, die Häupter der getödteten Sena- toren, welche hier öffentlich auszustellen der Dictator befohlen hatte, und vor allem unter den Männern zweiten und dritten Ranges hielt der Tod eine furchtbare Ernte. Ausser denen, die für ihre Dienste in oder für die revolutionäre Armee ohne viele Wahl, zuweilen wegen eines einem der Offiziere derselben gemachten Vor- schusses oder wegen der mit ihm geschlossenen Gastfreundschaft in die Liste eingetragen wurden, traf namentlich jene Capitalisten, die über die Senatoren zu Gericht gesessen und in marianischen fallenen Männer mitgezählt, wie die Consulare Aulus Albinus Consul 655, Titus Didius 656, Publius Lupus 664, Lucius Cato 665, theils vielleicht Quintus Metellus Numidicus (S. 200), Manius Aquillius, Gaius Marius der Vater, Gnaeus Strabo, die man allenfalls auch als Opfer dieser Zeit ansehen konnte, oder andere Männer, deren Schicksal uns nicht bekannt ist. Von den vierzehn getödteten Consularen sind drei, Rufus, Cinna und Flaccus durch Militärrevolten, dagegen acht sullanische, drei marianische Consu- lare als Opfer der Gegenpartei gefallen. Nach der Vergleichung der oben angegebenen Ziffern galten als Opfer des Marius 50 Senatoren und 1000 Ritter, als Opfer des Sulla 40 Senatoren und 1600 Ritter; es giebt dies einen wenigstens nicht ganz willkürlichen Massstab zur Abschätzung des Umfangs der beiderseitigen Frevel. VIERTES BUCH. KAPITEL X. Confiscationen speculirt hatten, ‚die Einseckler‘, die Vergeltung Einer von diesen ist der in Ciceros Rede für Publius Quinctius öfter genannte Sextus Alfenus. ; etwa sechzehnhundert der sogenannten Ritter waren auf der Aechtungsliste verzeichnet. Ebenso büssten die gewerbmässi- gen Ankläger, die schwerste Geissel der Vornehmen, die sich ein Geschäft daraus machten die Männer senatorischen Standes vor die Rittergerichte zu ziehen — ‚wie geht es nur zu, fragte bald darauf ein Sachwalter, dass sie uns die Gerichtsbänke gelassen haben, da sie doch Ankläger und Richter todtschlugen?‘ Die wil- desten und schändlichsten Leidenschaften rasten viele Monate hindurch ungefesselt durch Italien. In der Hauptstadt war es ein Keltentrupp, dem zunächst die Executionen aufgetragen wurden, und zu gleichem Zweck durchzogen sullanische Soldaten und Unteroffiziere die verschiedenen Districte Italiens; aber auch jeder Freiwillige war ja willkommen und vornehmes und niederes Ge- sindel drängte sich herbei nicht bloss um die Mordprämie zu ver- dienen, sondern auch um unter dem Deckmantel der politischen Verfolgung ihre Rachsucht oder ihre Habsucht zu befriedigen. Es kam wohl vor, dass die Ermordung der Eintragung in die Aech- tungsliste voranging. Ein Beispiel zeigt, in welcher Art diese Exe- cutionen erfolgten. In Larinum, einer marianisch gesinnten Neu- bürgerstadt, trat ein gewisser Statius Albius Oppianicus, der um einer Anklage wegen Mordes zu entgehen in das sullanische Haupt- quartier entwichen war, nach dem Sieg auf als Commissarius des Regenten, setzte die Stadtobrigkeit ab und sich und seine Freunde an deren Stelle und liess den, der ihn mit der Anklage bedroht hatte, nebst dessen nächsten Verwandten und Freunden ächten und tödten. So fielen Unzählige, darunter nicht wenige entschie- dene Anhänger der Oligarchie, als Opfer der Privatfeindschaft oder ihres Reichthums; die fürchterliche Verwirrung und die sträfliche Nachsicht, die Sulla wie überall so auch hier gegen die ihm näher Stehenden bewies, verhinderten jede Ahndung auch der hiebei mit untergelaufenen gemeinen Verbrechen. — In ähn- licher Weise ward mit dem Beutegut verfahren. Sulla wirkte aus politischen Rücksichten dahin, dass die angesehenen Bürger sich bei dessen Ersteigerung betheiligten; ein grosser Theil drängte übrigens freiwillig sich herbei, keiner eifriger als der junge Mar- cus Crassus. Unter den obwaltenden Umständen war die ärgste Schleuderwirthschaft nicht zu vermeiden, die übrigens zum Theil schon aus der römischen Weise folgte die vom Staat eingezoge- DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. nen Vermögen gegen eine Aversionalsumme zur Realisirung zu verkaufen; es kam noch hinzu, dass der Regent theils sich selbst nicht vergass, theils besonders seine Gemahlin Metella und andere ihm nahe stehende vornehme und geringe Personen, selbst Frei- gelassene und Kneipgenossen, bald ohne Concurrenz kaufen liess, bald ihnen den Kaufschilling ganz oder theilweise erliess — so soll z. B. einer seiner Freigelassenen ein Vermögen von 6 Mill. (429000 Thlr.) für 2000 Sesterzen (143 Thlr.) erstanden haben und einer seiner Unteroffiziere durch derartige Speculationen zu einem Vermögen von 10 Mill. Sesterzen (715000 Thlr.) gelangt sein. Der Unwille war gross und gerecht; schon während Sullas Regentschaft fragte ein Advokat, ob der Adel den Bürgerkrieg nur geführt habe um seine Freigelassenen und Knechte zu rei- chen Leuten zu machen. Trotz dieser Schleuderei indess betrug der Gesammterlös aus den confiscirten Gütern doch nicht weniger als 350 Mill. Sest. (24 Mill. Thlr.), was von dem ungeheuren Umfang dieser hauptsächlich auf den reichsten Theil der Bürger- schaft fallenden Einziehungen einen ungefähren Begriff giebt. Es war durchaus ein fürchterliches Strafgericht. Es gab keinen Pro- zess, keine Begnadigung mehr; bleischwer lastete der dumpfe Schrecken auf dem Lande und das freie Wort war auf dem Markte der Haupt- wie der Landstadt verstummt. Das oligarchische Schreckensregiment trug wohl einen andern Stempel als das re- volutionäre; wenn Marius seine persönliche Rachsucht im Blute seiner Feinde zu löschen getrachtet hatte, so schien Sulla den Terrorismus zur Einführung der neuen Gewaltherrschaft noth- wendig zu erachten und die Metzelei fast gleichgültig zu betrei- ben und betreiben zu lassen. Aber nur um so entsetzlicher er- schien der Terrorismus, da er von der conservativen Seite her und gewissermassen ohne Leidenschaft auftrat; nur um so un- rettbarer schien das Gemeinwesen verloren, weil der Wahnsinn und der Frevel auf beiden Seiten gleich waren. In der Ordnung der Verhältnisse Italiens und der Haupt- stadt hielt Sulla, obwohl er sonst im Allgemeinen alle während der Revolution vorgenommenen nicht bloss die laufenden Ge- schäfte erledigenden Staatshandlungen als nichtig erklärte, doch fest an dem von ihr aufgestellten Grundsatz, dass jeder Bürger einer italischen Gemeinde damit von selbst auch Bürger von Rom sei; die Unterschiede zwischen Bürgern und italischen Bun- desgenossen, zwischen Altbürgern bessern und Neubürgern be- schränkteren Rechts waren und blieben beseitigt. Nur den Frei- gelassenen ward das unbeschränkte Stimmrecht abermals ent- VIERTES BUCH. KAPITEL X. zogen und für sie das alte Verhältniss wiederhergestellt. Den ari- stokratischen Ultras mochte dies als eine grosse Concession erscheinen; Sulla sah, dass es nothwendig sei den revolutionären Führern jene mächtigen Hebel aus der Hand zu winden und dass die Herrschaft der Oligarchie durch die Vermehrung der Zahl der Bürger nicht wesentlich gefährdet ward. Aber mit dieser Nach- giebigkeit im Princip verband sich das härteste Gericht über die einzelnen Gemeinden, das Sullas Beauftragte, gestützt auf die überallhin vertheilten Besatzungen, in sämmtlichen Land- schaften Italiens mit rücksichtsloser Strenge abhielten. Manche Städte wurden belohnt, wie zum Beispiel die erste Gemeinde, die sich an Sulla angeschlossen hatte, Brundisium, dafür jetzt die für diesen Seehafen so wichtige Zollfreiheit erhielt; mehrere bestraft. Den minder schuldigen wurden Geldbussen, Niederreissung der Mauern, Schleifung ihrer Burgen dictirt; den hartnäckigsten Geg- nern confiscirte der Regent einen Theil ihrer Feldmark, zum Theil sogar das ganze Gebiet. In diesem Falle ward auch allen aus dem Besitz gesetzten Bürgern, aber auch nur diesen ihr Stadt- und zugleich das römische Bürgerrecht aberkannt, wo- gegen sie das schlechteste latinische empfingen B. I, S. 610. Es kam hiebei noch die eigenthümliche Erschwerung hinzu, dass das latinische Recht sonst regelmässig eben wie das peregrini- sche die Mitgliedschaft in einer bestimmten latinischen oder peregrinischen Gemeinde in sich schloss, hier aber — ähnlich wie bei den sogenannten peregrini dediticii und den späteren junischen Latinern — ohne ein solches eigenes Stadtrecht auftrat. Die Folge war, dass diese Latiner die an die Stadtverfassung geknüpften Privilegien entbehrten, genau genommen auch nicht testiren konnten, da Niemand anders ein Testament errichten kann als nach dem Recht seiner Stadt; wohl aber konnten sie aus römischen Testamenten erwerben und unter Lebenden unter sich und mit Römern oder Latinern in den Formen des römischen Rechts verkehren. . Man vermied also an italischen Unterthanengemeinden geringeren Rechts der Opposition einen Kern zu gewähren; die heimathlosen Expro- priirten mussten bald in der Masse des Proletariats sich ver- lieren. In Campanien ward nicht bloss, wie sich von selbst ver- steht, die demokratische Colonie Capua aufgehoben und die Do- mäne an den Staat zurückgegeben, sondern auch, wahrschein- lich um diese Zeit, der Gemeinde Neapolis die Insel Aenaria (Ischia) entzogen. In Latium wurde die gesammte Mark der grossen und reichen Stadt Praeneste und vermuthlich auch die von Norba eingezogen. Sulmo in der paelignischen Landschaft ward sogar geschleift. Aber vor allem schwer lastete des Regen- ten eiserner Arm auf den beiden Landschaften, die bis zuletzt DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. und noch nach der Schlacht am collinischen Thor ernstlichen Widerstand geleistet hatten, auf Etrurien und Samnium. Dort traf die Gesammtconfiscation eine Reihe der ansehnlichsten Com- munen, zum Beispiel Florentia, Faesulae, Arretium, Volaterrae, Spoletium. Von Samniums Schicksal ward schon gesprochen; hier ward nicht confiscirt, sondern das Land für immer verwüstet, seine blühenden Städte, selbst Aesernia, öde gelegt und die Land- schaft der bruttischen und lucanischen gleichgestellt. Diese Mass- regeln, die weit schwerer und weit folgenreicher waren als die persönlichen Proscriptionen, formell zu motiviren hielt nicht schwer; hatten doch all diese Gemeinden staatsrechtlich bis da- hin die Souveränetät gehabt und konnten desshalb so gut wie die Gemeinden, die sich Hannibal angeschlossen hatten, nach der Ueberwindung nach Kriegsrecht behandelt werden. Der prakti- sche Zweck aber dieser ungeheuren Confiscationen war die An- siedlung der Soldaten des siegreichen Heeres, wozu theils die den ehemaligen Bundesgenossengemeinden zugewiesenen jetzt durch deren Aufnahme in den römischen Gemeindeverband disponibel gewordenen Domanialländereien, theils die eingezogenen Feldmar- ken der straffälligen Gemeinden verwandt wurden. Die meisten dieser neuen Ansiedlungen kamen nach Etrurien, zum Beispiel nach Faesulae und Arretium, andere nach Latium und Campanien, wie unter andern Praeneste und Pompeii; Samnium wieder zu bevölkern lag, wie gesagt, nicht in der Absicht des Regenten. Ein grosser Theil dieser Assignationen erfolgte in gracchanischer Weise, so dass die Angesiedelten zu einer schon bestehenden Stadtgemeinde hinzutraten. Wie umfassend die Ansiedlung war, zeigt die Zahl der vertheilten Landloose, die auf 120000 angege- ben wird; wobei dennoch einzelne Ackercomplexe anderweitig ver- wandt wurden, wie zum Beispiel der Dianentempel auf dem Berg Tifata mit Ländereien beschenkt ward, andere, wie die volaterra- nische Mark und ein Theil der arretinischen, unvertheilt blieben, andere endlich nach dem alten gesetzlich untersagten (S. 122), aber jetzt wieder auftauchenden Missbrauch von Sullas Günstlin- gen nach Occupationsrecht eingenommen wurden. Die Zwecke, die Sulla bei dieser Colonisation verfolgte, waren mannigfacher Art. Zunächst löste er damit seinen Soldaten die gegebene Zu- sicherung. Ferner nahm er durch sie den Gedanken auf, in dem die Reformpartei und die gemässigten Conservativen zusammen- trafen und dem gemäss er selbst schon im J. 666 die Gründung einer Anzahl von Colonien angeordnet hatte: die Zahl der acker- bauenden Kleinbesitzer in Italien zu vermehren; wie ernstlich ihm VIERTES BUCH. KAPITEL X. hieran gelegen war, zeigt das erneuerte Verbot des Zusammen- schlagens der Ackerloose. Endlich und vor allem sah er in die- sen angesiedelten Soldaten gleichsam stehende Besatzungen, die mit ihrem Eigenthumsrecht zugleich seine neue Verfassung schir- men würden; wesshalb auch, wo nicht die ganze Mark eingezo- gen ward, wie z. B. in Pompeii, die Colonisten nicht mit der Stadtgemeinde verschmolzen, sondern die Altbürger und die Colonisten als zwei in demselben Mauerring vereinigte Bürger- schaften constituirt wurden. Im Uebrigen erfolgten diese Colo- nialgründungen auf dieselbe Rechtsgrundlage hin und in dersel- ben militärischen Form wie die bisherigen; dass sie nicht wie die älteren direct, sondern nur mittelbar auf einem Gesetz beruh- ten, insofern sie der Regent auf Grund der dessfälligen Clausel des valerischen Gesetzes constituirte, machte rechtlich keinen Unter- schied. Nur in sofern, als der Gegensatz des Soldaten und des Bürgers, der sonst eben durch die Colonisirung der Soldaten auf- gehoben ward, bei den sullanischen Colonien noch nach ihrer Ausführung lebendig bleiben sollte und blieb und als diese Colo- nisten gleichsam das stehende Heer des Senats bildeten, lässt es sich rechtfertigen, dass man sie im Gegensatz gegen die älteren als Militärcolonien bezeichnet. — Dieser factischen Constituirung einer stehenden Armee des Senats verwandt ist die Massregel des Regenten aus den Sclaven der Geächteten über 10000 der jüng- sten und kräftigsten Männer auszuwählen und diese insgesammt freizusprechen. Diese neuen Cornelier, deren bürgerliche Existenz an die Rechtsbeständigkeit der Institutionen ihres Patrons ge- knüpft war, sollten eine Art von Leibwache für die Oligarchie sein und den städtischen Pöbel, auf den nun einmal in der Haupt- stadt in Ermangelung einer Besatzung zunächst alles ankam, ihr beherrschen helfen. Dies waren die ausserordentlichen Stützen, auf die zunächst der Regent die Oligarchie lehnte. Unzweifelhaft waren sie schwach organisirt und ephemer; aber es waren die einzig möglichen Schutzwehren, wenn man nicht zu Mitteln greifen wollte, wie die förmliche Aufstellung eines stehenden Heeres in Rom und der- gleichen Massregeln, die der Oligarchie noch weit eher ein Ende gemacht haben würden, als die demagogischen Angriffe. Das dauernde Fundament der ordentlichen Regierungsgewalt der Oli- garchie musste natürlich sein eine so gesteigerte und so concen- trirte Gewalt des Senats, dass er an jedem einzelnen Angriffs- punct den nicht organisirten Gegnern überlegen gegenüberstand. Das vierzig Jahre hindurch befolgte System der Transactionen DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. war zu Ende. Die gracchische Verfassung, noch geschont in der ersten sullanischen Reform von 666, ward jetzt von Grund aus beseitigt. Seit Gaius Gracchus hatte die Regierung dem haupt- städtischen Proletariat das Recht der Emeute gleichsam zugestan- den und es abgekauft durch regelmässige Getreidevertheilungen an die in der Hauptstadt domicilirten Bürger; Sulla schaffte die- selben ab. Durch die Verpachtung der Zehnten und Zölle der Provinz Asia in Rom hatte Gaius Gracchus den Capitalistenstand organisirt und fundirt; Sulla hob das System der Mittelsmänner auf und verwandelte die bisherigen Leistungen der Asiaten in feste Abgaben, welche nach den zum Zweck der Nachzahlung der Rückstände entworfenen Schätzungslisten auf die einzel- nen Bezirke umgelegt wurden. Dass Sullas Umlage der rückständigen fünf Jahreszieler und der Kriegskosten auf die Gemeinden von Asia (Appian Mithr. 62 und sonst) auch für die Zukunft massgebend war, zeigt schon die Zurückführung der Eintheilung Asias in vierzig Districte auf Sulla (Cassiodor chron. 670) und die Zugrundelegung der sullanischen Repartition bei späteren Ausschrei- bungen (Cic. pro Flacc. 14, 32), ferner dass bei dem Flottenbau 672 die hiezu verwandten Summen an der Steuerzahlung (ex pecunia vectigali po- pulo Romano) gekürzt werden (Cic. Verr. I. I, 35, 89). Geradezu sagt endlich Cicero ( ad Q. fr. I, 1, 11, 33), dass die Griechen ‚nicht im Stande waren von sich aus den von Sulla ihnen auferlegten Zins zu zahlen ohne Steuerpächter‘. Gaius Gracchus hatte durch Uebergabe der Geschworenenposten an die Männer vom Ritter- census dem Capitalistenstand eine indirecte Mitverwaltung und Mitregierung gestattet, die nicht selten sich stärker als die officielle Verwaltung und Regierung erwies; Sulla schaffte die Ritter- gerichte ab und stellte die senatorischen wieder her. Der Ritter- stand, durch Gaius Gracchus politisch constituirt, verlor seine politische Existenz durch Sulla. Unbedingt, ungetheilt und auf die Dauer sollte der Senat die höchste Macht in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichten überkommen. Vor allem musste zu diesem Ende die Regierungsbehörde ergänzt und selber unabhängig gestellt werden. Nach der bishe- rigen Verfassung sassen von Rechtswegen im Senat alle diejenigen, die eines der drei curulischen Aemter, Consulat, Prätur oder Aedilität bekleidet hatten, ausserdem, da deren Zahl nicht aus- reichte, die von den Censoren nach Ermessen in den Senat ge- wählten Mitglieder, welche Wahl begreiflicher Weise vorzugsweise auf die gewesenen niederen Beamten sich lenkte. Augenblicklich war natürlich durch die letzten Krisen die Zahl der Senatoren sehr zusammengeschwunden. Zwar stellte Sulla den durch die VIERTES BUCH. KAPITEL X. Rittergerichte Verbannten jetzt die Rückkehr frei, wie dem Con- sular Publius Rutilius Rufus (S. 202), der übrigens von der Er- laubniss keinen Gebrauch machte, und dem Freunde des Drusus Gaius Cotta (S. 219); allein es war dies ein geringer Ersatz für die Lücken, die der revolutionäre wie der reactionäre Terroris- mus in die Reihen des Senats gerissen hatte. Sulla verfügte zu- nächst eine ausserordentliche Ergänzung des Senats durch etwa 300 neue Senatoren, welche die Districtversammlung aus den Männern vom Rittercensus zu ernennen hatte und die sie wie be- greiflich vorzugsweise theils aus den jüngeren Männern der sena- torischen Häuser, theils aus sullanischen Offizieren und anderen durch die letzte Umwälzung Emporgekommenen auslas. Ferner ward für die Zukunft der gesetzliche Eintritt in den Senat statt an die Aedilität geknüpft an die Quästur und zugleich die Zahl der jährlich zu ernennenden Quästoren von acht auf zwanzig er- höht. Durch diese Massregeln wurde die Gesammtzahl der Sena- toren, die bis dahin vermuthlich noch immer die alte von 300 nicht oder nicht viel überstiegen hatte, beträchtlich, vielleicht um das Doppelte erhöht Von einer festen Zahl der Senatoren kann genau genommen über- haupt nicht die Rede sein, da dieselbe vor Sulla von der Willkür der Cen- soren abhing, nach ihm davon, wie viel Quästorier jedesmal am Leben wa- ren. Wohl aber ist anzunehmen, dass die Censoren bis auf Sulla darauf sahen den Senat bis zu ungefähr 300 Köpfen zu completiren und dass Sulla ihn auf 5-600 Köpfe zu bringen bedacht war. Wenn jährlich 20 neue Mitglieder von durchschnittlich 30 Jahren eintraten, so ergiebt sich diese Zahl, wenn man die durchschnittliche Dauer der senatorischen Würde auf 25-30 Jahre ansetzt. In einer stark besuchten Senatssitzung der cicero- nischen Zeit waren 417 Mitglieder anwesend. , was auch schon wegen der durch die Uebertragung der Geschwornenfunctionen stark vermehrten Ge- schäfte des Senats nothwendig war. Es ward ferner der Senat durchaus auf directe Volkswahl gegründet, indem sowohl die ausserordentlich eintretenden Senatoren als die Quästoren ernannt wurden von den Tributcomitien; so dass derselbe, wenn er schon bisher mittelbar auf den Wahlen des Volkes geruht hatte (I, 199), jetzt so weit einem repräsentativen Regiment sich näherte, als dies mit dem Wesen der Oligarchie und den Begriffen des Alter- thums überhaupt sich vertrug. Aus einem nur zum Berathen der Beamten bestimmten Collegium war im Laufe der Zeit der Senat eine den Beamten befehlende und selbstregierende Behörde ge- worden; es war hiervon nur eine consequente Weiterentwicklung, wenn das den Beamten ursprünglich zustehende Recht die Sena- DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. toren zu ernennen und zu cassiren denselben entzogen und der Se- nat auf dieselbe rechtliche Grundlage gestellt wurde, auf welcher die Beamtengewalt selber ruhte. Die exorbitante Befugniss der Censoren von fünf zu fünf Jahren die Rathliste zu revidiren und nach Gutdünken Namen zu streichen oder zuzusetzen vertrug in der That sich nicht mit einer geordneten oligarchischen Ver- fassung. Indem jetzt durch die Quästorenwahl für eine genügende regelmässige Ergänzung gesorgt ward, wurden die censorischen Revisionen überflüssig und das wesentliche Grundprincip jeder Oligarchie, die Inamovibilität und Lebenslänglichkeit der zu Sitz und Stimme gelangten Oligarchen, wurde consolidirt durch die wenigstens factische Beseitigung der Censur. Hinsichtlich der Gesetzgebung begnügte sich Sulla die im J. 666 getroffenen Bestimmungen wieder aufzunehmen und die legislatorische Initiative dem Senat zu überweisen. Die Bür- gerschaft blieb der formelle Souverän; allein ihre Urversamm- lungen wurden durchaus behandelt als eine Institution, deren Name sorgfältig zu conserviren, die wirkliche Thätigkeit aber noch sorgfältiger zu verhüten war. Sogar mit dem Bürger- recht selbst ging Sulla in der geringschätzigsten Weise um; er machte keine Schwierigkeit weder den Neubürgergemeinden es zuzugestehen noch Spanier und Kelten in Masse damit zu be- schenken; ja es geschah, wahrscheinlich nicht ohne Absicht, schlechterdings gar nichts für die Feststellung der Bürgerliste, die doch nach so gewaltigen Umwälzungen einer Revision drin- gend bedurfte, wenn es überhaupt der Regierung noch Ernst war mit den hieran sich knüpfenden Rechtsbefugnissen. Geradezu beschränkt wurde die legislatorische Competenz der Comitien übrigens nicht; es war auch nicht nöthig, da ja in Folge der Ini- tiative des Senats das Volk ohnehin nicht wider den Willen des Senats in die Verwaltung, das Finanzwesen und die Criminal- jurisdiction eingreifen konnte und seine legislative Mitwirkung wesentlich wieder zurückgeführt ward auf das Recht zu Aende- rungen der Verfassung Ja zu sagen. — Wichtiger war die Be- theiligung der Bürgerschaft bei den Wahlen, deren man nun ein- mal nicht entbehren zu können schien, ohne mehr aufzurütteln und zu zerrütten als Sullas obenhin sich haltende Restauration aufrütteln konnte und wollte. Die Uebergriffe, welche die Revo- lution sich hinsichtlich der Priesterwahlen erlaubt hatte, wurden beseitigt; nicht bloss das domitische Gesetz von 650, das die Wahlen zu den höchsten Priesterämtern überhaupt dem Volke übertrug (S. 188), sondern auch die älteren gleichartigen Ver- VIERTES BUCH. KAPITEL X. fügungen hinsichtlich des Oberpontifex und des Obercurio (I, 602) wurden von Sulla cassirt und den Priestercollegien das Recht der Selbstergänzung in seiner ursprünglichen Unbe- schränktheit zurückgegeben. Hinsichtlich der Staatsämter aber blieb es im Ganzen bei der bisherigen Weise. Es scheint nicht einmal, dass Sulla die früher versuchte Restauration der servia- nischen Stimmordnung (S. 248) jetzt wieder aufnahm, sei es nun, dass er es überhaupt als gleichgültig betrachtete, ob die Stimmabtheilungen so oder so zusammengesetzt seien, sei es, dass diese ältere Ordnung ihm den gefährlichen Einfluss der Ca- pitalisten zu steigern schien. Nur die Qualificationen wurden wiederhergestellt und theilweise gesteigert. Die zur Bekleidung eines jeden Amtes erforderliche Altersgrenze ward aufs Neue ein- geschärft; ebenso die Bestimmung, dass jeder Bewerber um das Consulat vorher die Prätur, jeder Bewerber um die Prätur vorher die Quästur bekleidet haben müsse, wogegen es gestattet war die Aedilität zu übergehen. Mit besonderer Strenge wurde, in Hin- blick auf die jüngst mehrfach vorgekommene Tyrannis in der Form des durch mehrere Jahre hindurch fortgesetzten Consulats, gegen diesen Missbrauch eingeschritten und verfügt, dass zwischen der Bekleidung zweier ungleicher Aemter mindestens zwei, zwi- schen der zweimaligen Bekleidung desselben Amtes mindestens zehn Jahre verfliessen sollten; mit welcher letzteren Bestimmung die ältere Ordnung aufgenommen und die ultraoligarchische Vor- schrift der jüngsten Zeit, die jede Wiederwahl zum Consulat schlechthin untersagte (S. 64), wieder verlassen ward. Im Gan- zen aber liess Sulla den Wahlen ihren Lauf wie bisher und be- gnügte sich auf eine solche Beschränkung der Beamtengewalt hin- zuarbeiten, dass, wen auch immer die unberechenbare Laune der Comitien zum Amte berief, der Gewählte ausser Stande sein würde gegen die Oligarchie sich aufzulehnen. Zur Beschränkung der Beamtengewalt diente zunächst die allgemeine Bestimmung, dass jede Verhandlung mit dem Volke, sei es um dasselbe über ein Gesetz abstimmen zu lassen, sei es um ihm bloss eine Mittheilung zu machen, geknüpft ward an die vorgängige Gestattung des Senats. Wie die Herrschaft des Königs und später der republikanischen Beamten über die Bürgerschaft kaum irgendwo so klar zu Tage tritt wie in dem Satz, dass sie ausschliesslich das Recht haben öffentlich zum Volke zu reden, so zeigt sich die neue Oberherrlichkeit des Se- nats am bestimmtesten in dieser für jede Verhandlung mit dem Volke von ihm zu erbittenden Erlaubniss. — Besonderer Mass- DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. regeln bedurfte es hinsichtlich der höchsten Beamten, der Tribu- nen, der Consuln und der diesen gleichartigen Volksvorsteher, end- lich der Censoren. Die Tribunen behielten ihr Recht sowohl mit dem Volke zu verhandeln als auch die Amtshandlungen der Magi- strate durch ihr Einschreiten zu cassiren, eventuell zu brüchen und die weitere Bestrafung zu veranlassen; in beiden Beziehungen aber waren sie jetzt gesetzlich nichts als Werkzeuge des Senats, der ja auch bisher schon regelmässig seine Anträge und Mittheilungen durch sie an das Volk gebracht und Ausschreitungen der Beam- ten durch die tribunicische Intercession beseitigt hatte. Auf den Missbrauch des Intercessionsrechts wurde eine schwere Geldstrafe gesetzt. Um endlich von diesem allein seines populären Namens wegen in den Händen eines Demagogen immer gefährlichen Amte alle Ehrgeizigen zu entfernen, wurde die Bestimmung getroffen, dass die Bekleidung des Tribunats in Zukunft zur Uebernahme eines hö- heren Amtes unfähig machen solle. — Nach der Geschäftstheilung, wie sie für die römischen Consuln und Prätoren alten Herkom- mens war, fielen den beiden Consuln die städtischen Geschäfte nebst der Verwaltung Italiens und des diesseitigen Galliens zu, zweien der Prätoren die Leitung des städtischen Gerichtswesens, den vier übrigen die Verwaltung der vier ältesten überseeischen Aemter, Siciliens, Sardiniens und beider Spanien; auf die specielle Vertheilung der Geschäfte unter diese acht höchsten Beamten übte der Senat einen wesentlichen Einfluss, übrigens aber griff er in ihre Competenzen nicht weiter ein. Allein schon in älterer Zeit gab es sehr häufig mehr Aemter als Beamte, da nicht selten einer oder der andere der Beamten durch eine ausserordentliche Competenz in Anspruch genommen ward. Die in diesem Fall entstehenden Lücken ergänzte der Senat, gewöhnlich in der Art, dass einzelne zum Abgang stehende höchste Beamte von der Ver- pflichtung abzutreten dispensirt und sei es in ihrem bisherigen, sei es in einem neuen Wirkungskreis verwendet wurden; eine Verfügung, die allerdings nach dem Buchstaben des Rechts der Bestätigung durch die Bürgerschaft bedurft hätte, aber längst, wie alle andern Dispensationen von den Gesetzen, auch ohne Bür- gerschaftsbestätigung schon durch Senatsbeschluss gültig ward (I, 201). Im Laufe des siebenten Jahrhunderts wurden aber nicht bloss ausserordentliche Commissionen immer häufiger, son- dern es traten auch als stehende höchste Aemter theils die fünf neuen Statthalterschaften von Makedonien, Africa, Asia, Narbo und Kilikien, theils die Vorsitzerstelle in dem stehenden Com- missionsgericht wegen Erpressungen (S. 77) hinzu. Nichts Röm. Gesch. II. 22 VIERTES BUCH. KAPITEL X. desto weniger wurde die Zahl der jährlich vom Volke zu wäh- lenden höchsten Beamten beibehalten, da die im Ganzen herr- schende Optimatenpartei besser ihre Rechnung dabei fand die jährlich entstehende ansehnliche Lücke durch den Senat aus- füllen zu lassen als die Zahl der ordentlichen Beamten zu ver- mehren. Die Folge war natürlich, dass die gesetzlich auf ein Jahr gewählten höchsten Beamten durchschnittlich jeder zwei Jahre im Amte blieben und dass die wichtigsten und lucrativsten Stel- len im Staate thatsächlich von Jahr zu Jahr aus einer durch die Volkswahlen gebildeten Candidatenliste vom Senate be- setzt wurden. Ueblich ward es dabei die während ihres ge- setzlichen Amtsjahres regelmässig in Italien festgehaltenen höch- sten Beamten, namentlich die beiden Gerichtsherren und die Consuln, nach Ablauf desselben in irgend eine der disponiblen Provinzen zu entsenden, da die Statthalterschaften als die bei weitem einträglichsten unter den höchsten Aemtern von allen Concurrenten gewünscht wurden und es billig schien keinen ganz davon auszuschliessen. Diese Verhältnisse fand Sulla vor. Er regulirte sie dahin, dass er die Zahl der jährlich zu ernen- nenden höchsten Beamten von acht auf zehn und die Amts- dauer von einem Jahre auf zwei erhöhte, so dass die Beamten das erste Jahr den hauptstädtischen Geschäften — die beiden Consuln der Regierung und Verwaltung, die acht Prätoren der Civil- und Criminaljustiz — das zweite der Verwaltung der zehn Provinzen widmeten Ueberliefert ist es nirgends, dass diese Einrichtung von Sulla her- rührt, aber darum nicht minder gewiss. Dass seit Sulla die Prätoren wäh- rend ihres Amtsjahrs in der Hauptstadt zu bleiben haben, ist bekannt; von den Consuln ist wenigstens für das J. 711 dasselbe bezeugt (Dio 45, 20). Umgekehrt finden wir seit Sulla in den Provinzen nur Proconsuln und Pro- prätoren; schon in einer Schrift, die ein vor 680 gehaltenes Gespräch re- ferirt (Cic. de n. d. 2, 3, 9), wird dies als der gesetzmässige Stand der Dinge bezeichnet; ferner beweist der Eid, den Pompeius 684 schwor (Vell. 2, 31), dass nicht der Consul, sondern der Consular einen rechtlichen An- spruch auf einen Statthalterposten hatte, und ebenso werden schon 687 die Aemter der Proconsuln und Proprätoren als ordentliche bezeichnet (Dio 36, 33), was dem älteren Recht zuwiderläuft. Die Ausnahmen bestätigen die Regel. Die Sendungen der Consuln Lucius Lucullus und Marcus Cotta nach Asien im J. 680 erklären sich aus dem plötzlichen Tod des Statthal- ters von Kilikien (Plutarch Luc. 6) und der Dringlichkeit der Umstände (vgl. Sueton Caes. 4); die letztere wird ziemlich geradezu als ausseror- dentliche bezeichnet (Plutarch a. a. O.). Die Sendung des Consuls Glabrio 687 beruht auf speciellem Volksschluss (Sallust hist. 5, 14 Kritz). Wenn Gaius Piso bei Dio 36, 37 (20) als Consul Statthalter des jenseitigen Gal- . Es ward hiedurch vor allem an die Stelle des bis- DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. herigen unordentlichen und zu allen möglichen schlechten Ma- növern und Intriguen einladenden Schaltens in der Theilung der Aemter eine klare und feste Regel gesetzt; dann aber auch der Einfluss der obersten Regierungsbehörde wesentlich gesteigert. Nach der bisherigen Ordnung war derselbe Mann sehr häufig zwei, oft auch mehr Jahre in demselben Amte verblieben; die neue Ord- nung beschränkte die hauptstädtischen Aemter wie die Statthal- terposten durchaus auf ein Jahr und die specielle Verfügung, dass jeder Statthalter binnen dreissig Tagen, nachdem der Nachfolger in seinem Sprengel eingetroffen sei, denselben unfehlbar zu ver- lassen habe, zeigt sehr klar, namentlich wenn man damit noch das früher erwähnte Verbot der Continuirung desselben Amtes durch Volkswahl zusammennimmt, was die Tendenz dieser Einrichtun- gen war: es war die alterprobte Maxime, durch die einst der Se- nat das Königthum sich dienstbar gemacht hatte, dass die Be- schränkung der Magistratur der Competenz nach der Demokratie, die der Zeit nach der Oligarchie zu Gute komme. Nach der bis- herigen Ordnung war es ferner möglich gewesen die höchste po- litische und militärische Macht in derselben Hand zu vereinigen; Gaius Marius hatte als Consul zugleich an der Spitze des Staats und an der Spitze der Armee gestanden und nur seiner eigenen Ungeschicklichkeit es zuzuschreiben, dass er mit diesen Mitteln nicht die Oligarchie gestürzt hatte. Sulla beherzigte die Lehre und trennte ein für allemal die politische Gewalt von der militärischen. Künftig sollte der Consul und Prätor mit Senat und Volk verhan- deln, der Proconsul und Proprätor die Armee commandiren, je- nem aber jede militärische, diesem jede politische Thätigkeit ge- setzlich abgeschnitten sein. Wenn indess dies vollständig durch- geführt werden sollte, musste der Consul auch der Verpflichtung enthoben werden, die bisher ihm obgelegen hatte, die Nordgrenze Italiens zu schirmen: dies hat zu der politischen Trennung der norditalischen Landschaften von dem eigentlichen Italien geführt. Bisher hatten dieselben wohl in einem nationalen Gegensatz ge- standen, insofern Norditalien vorwiegend von Ligurern und Kelten, Mittel- und Süditalien von Italikern bewohnt ward; allein politisch und administrativ stand die ganze Landschaft von der südlichen Meerenge bis an den Fuss der Alpen sich gleich und im ordentli- liens, heisst, so widerspricht ihm Plutarch ( Pomp. 27), der die fragliche An- ordnung von Rom aus treffen lässt. — Es mag ausser andern Gründen, die nicht schwer zu finden sind, nur das noch angeführt werden, dass die Ver- mehrung der Prätoren durch Sulla von sechs auf acht sich nicht aus der Zahl der Quaestionen, wohl aber aus der der Provinzen erklären lässt. 22* VIERTES BUCH. KAPITEL X. chen Lauf der Dinge unter der Verwaltung der in Rom eben fungi- renden höchsten Beamten, wie denn ja auch die Colonialgründun- gen durch dies ganze Gebiet sich erstrecken. Jetzt ward das Kel- tenland diesseit der Alpen, dessen Südgrenze übrigens vom Aesis an den Rubico verlegt ward, administrativ von Italien getrennt und als eine eigene von einem Proconsul oder Proprätor zu verwal- tende Statthalterschaft constituirt Auch für diese Angaben giebt es keinen anderen Beweis, als dass das italische Keltenland eine Provinz in dem Sinne, wo das Wort einen ge- schlossenen und von einem jährlich erneuerten Statthalter verwalteten Sprengel bedeutet, in den älteren Zeiten ebenso entschieden nicht ist wie allerdings in der caesarischen es eine ist. — Nicht viel anders steht es mit der Vorschiebung der Grenze; wir wissen, dass ehemals der Aesis, zu Cae- sars Zeit der Rubico das Keltenland von Italien schied, aber nicht, wann die Vorrückung stattfand. Man hat zwar daraus, dass Marcus Terentius Varro Lucullus als Proprätor in diesem District eine Grenzregulirung vor- nahm (Orelli inscr. 570), geschlossen, dass derselbe wenigstens im Jahre nach Lucullus Praetur 679 noch Provinzialland gewesen sein müsse, da auf italischem Boden der Proprätor nichts zu schaffen habe. Allein es ist dabei übersehen, dass die letztere Regel nur für gewöhnliche Zeiten gilt und dass eben dieser Lucullus in dem Feldzug 672 als commandirender Of- fizier in dieser Gegend beschäftigt war (S. 313); es ist wahrscheinlich, dass er schon damals die proprätorische Gewalt hatte und 672 oder 673 (vgl. Appian 1, 95) die fragliche Grenze regulirte, so dass hieraus auf die recht- liche Stellung der Landschaft nicht geschlossen werden darf. Dagegen ist es ein bemerkenswerther Fingerzeig, dass Sulla das römische Pomerium vorschob (Seneca de brev. vitae 14; Dio 43, 50), was nach römischem Staatsrecht nur dem gestattet war, der nicht etwa die Reichs-, sondern die Stadt-, d. h. die italische Grenze vorgerückt hatte (I, 39). . Nach der bisherigen Ordnung ferner hatte auch der vom Volke unmittelbar ernannte Beamte eine militärische Stellung haben können; nach der sullanischen dagegen war diese ausschliesslich vorbehalten den vom Senat durch Pro- longation der Amtsfrist in ihrer Amtsgewalt bestätigten Beamten; welche Prolongation zwar jetzt stehend geworden war, aber darum dennoch in ihrem Wesen als ausserordentliche Fristerstreckung festgehalten ward. Auch auf die Consuln wurde dies erstreckt, in- dem die in dieser Weise dem älteren Recht fremde Bestimmung, dass in Italien regelmässig keine Truppen stehen dürften, durch Sulla als Fundamentalsatz des Staatsrechts aufgestellt ward. Die Consuln und Prätoren also übten fortan ausschliesslich die bür- gerliche, die Proconsuln und Proprätoren ausschliesslich die militärische Gewalt. Es war dies nicht gleichgültig. Den Consul oder den Prätor konnte Niemand oder höchstens doch nur die Bürgerschaft seines Amtes entsetzen; den Proconsul und den Proprätor ernannte und entliess der Senat, so dass durch diese DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. Verfügung die gesammte Militärgewalt, auf die denn doch zuletzt alles ankam, formell wenigstens abhing vom Senat. — Dass end- lich das höchste aller Aemter, die Censur, nicht förmlich aufge- hoben, aber in derselben Art beseitigt ward, wie ehemals die Dic- tatur, ward schon bemerkt. Praktisch konnte man derselben allenfalls entrathen. Für die Ergänzung des Senats war ander- weitig gesorgt. Seit Italien thatsächlich steuerfrei war und das Heer wesentlich durch Werbung gebildet ward, hatte das Ver- zeichniss der Steuer- und Dienstpflichtigen in der Hauptsache seine Bedeutung verloren. Wenn in der Ritterliste und dem Ver- zeichniss der Stimmberechtigten Unordnung einriss, so mochte man diese nicht gerade ungern sehen. Es blieben nur die lau- fenden Finanzgeschäfte, welche wie bisher in den häufigen Fällen, wo die Censorenwahl unterblieben war, die Consuln als einen Theil ihrer ordentlichen Staatsgeschäfte übernahmen. Gegen den wesentlichen Gewinn, dass der Magistratur in den Censoren ihre höchste Spitze entzogen ward, kam nicht in Betracht und war für die Alleinherrschaft des höchsten Regierungscollegiums vollkom- men gleichgültig, dass, um die Ambition der jetzt so viel zahlrei- cheren Senatoren zu befriedigen, die Zahl der Pontifices von acht (I, 194), die der Augurn von neun (I, 194), die der Orakel- bewahrer von zehn (I, 192) auf je funfzehn, die der Schmaus- herren von drei auf sieben vermehrt ward. In dem Finanzwesen stand schon nach der bisherigen Ver- fassung die entscheidende Stimme bei dem Senat; es handelte sich demnach hier nur um Wiederherstellung einer geordneten Verwaltung. Sulla hatte anfänglich sich in nicht geringer Geld- noth befunden; die aus Kleinasien mitgebrachten Summen waren für den Sold des zahlreichen und stets anschwellenden Heeres bald verausgabt. Noch nach dem Siege am collinischen Thor hatte der Senat, da die Staatscasse nach Praeneste entführt worden war, sich zu Nothschritten entschliessen müssen. Verschiedene Bauplätze in der Hauptstadt und einzelne Stücke der campanischen Domäne wurden feilgeboten, die Clientelkönige, die befreiten und bun- desgenössischen Gemeinden ausserordentlicher Weise in Contri- bution gesetzt, zum Theil ihnen ihr Grundbesitz und ihre Zölle eingezogen, anderswo denselben für Geld neue Privilegien zuge- standen. Indess der bei der Uebergabe von Praeneste vorgefun- dene Rest der Staatskasse von beiläufig 4 Mill. Thlr., die bald beginnenden Versteigerungen und andere ausserordentliche Hülfs- quellen halfen der augenblicklichen Verlegenheit ab. Für die Zu- kunft aber ward gesorgt weniger durch die asiatische Abgaben- VIERTES BUCH. KAPITEL X. reform, bei der die Staatskasse wohl nur nicht verlor und vorzugs- weise die Steuerpflichtigen gewannen, als durch die Rückgabe der campanischen Domäne, wozu jetzt noch Aenaria gefügt ward (S. 330), und vor allem durch die Abschaffung der Kornverthei- lungen, die seit Gaius Gracchus wie ein Krebs an den römischen Finanzen gezehrt hatten. Dagegen ward das Gerichtswesen wesentlich umgestaltet, theils aus politischen Rücksichten, theils um in die bisherige sehr unzulängliche und unzusammenhängende rechtliche Legis- lation grössere Einheit und Brauchbarkeit zu bringen. Ausser den Gerichten, in denen die ganze Bürgerschaft auf Provocation von dem Urtheil des Magistrats hin entschied, gab es in dieser Zeit ein doppeltes Verfahren vor Geschwornen. Das ordentliche, wel- ches in allen nach unserer Auffassung zu einem Criminal- oder Civilprozess sich eignenden Fällen mit Ausnahme der unmittelbar gegen den Staat gerichteten Verbrechen anwendbar war, bestand darin, dass der eine der beiden hauptstädtischen Gerichtsherren die Sache instruirte und ein von ihm ernannter Geschworner auf Grund dieser Instruction entschied. Der ausserordentliche Ge- schwornenprozess trat ein in einzelnen besonders wichtigen Ci- vil- oder Criminalfällen, wegen welcher durch besondere Gesetze anstatt des Einzelgeschwornen ein besonderer Geschwornenhof bestellt worden war. Dieser Art waren theils die für einzelne Fälle constituirten Specialgerichtshöfe (z. B. S. 139. 171), theils die stehenden Commissionalgerichtshöfe, wie sie für Erpressun- gen (S. 77), für Giftmischerei und Mord (S. 102), vielleicht auch für Wahlbestechung und andere Verbrechen im Laufe des sieben- ten Jahrhunderts niedergesetzt worden waren; theils endlich der Hof der Hundertundfünf- oder der Hundertmänner, auch von dem bei dem Eigenthumsprozess gebrauchten Lanzenschaft das Schaft- gericht (hasta) genannt, welches in den Prozessen über römi- sches Erbe entschied — die Entstehungszeit und Veranlassung des letzteren liegen im Dunkeln, werden aber vermuthlich ungefähr dieselben sein wie bei den gleichartigen Criminalcommissionen. Ueber die Leitung dieser verschiedenen Gerichtshöfe war in den einzelnen Gerichtsordnungen verschieden bestimmt; so standen dem Erpressungsgericht ein Prätor, dem Mordgericht ein aus den gewesenen Aedilen besonders ernannter Vorstand, dem Schaftgericht mehrere aus den gewesenen Quästoren genom- mene Directoren vor. Die Geschwornen wurden für das ordent- liche wie für das ausserordentliche Verfahren in Gemässheit der gracchischen Ordnung aus den nicht senatorischen Männern von DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. Rittercensus genommen; nur für das Schaftgericht wurden von jedem der fünfunddreissig Bezirke nach freier Wahl drei Ge- schworne ernannt und aus diesen hundertundfünf Männern der Hof zusammengesetzt. — Sullas Reformen waren hauptsächlich drei- facher Art. Einmal vermehrte er die Zahl der Geschwornenhöfe sehr beträchtlich. Es gab fortan besondere Geschwornencommis- sionen für Erpressung; für Mord mit Einschluss von Brandstiftung und falschem Zeugniss; für Wahlbestechung; ferner für Hochverrath und jede Entehrung des römischen Namens; für Ehebruch; für die schwersten Betrugsfälle: Testaments- und Münzfälschung; für die schwersten Ehrverletzungen, namentlich Realinjurien und Störung des Hausfriedens; vielleicht auch für Unterschlagung öf- fentlicher Gelder, für Zinswucher und andere Vergehen; und für jeden dieser alten oder neuen Gerichtshöfe ward von Sulla eine besondere Criminal- und Criminalprozessordnung erlassen. Uebri- gens blieb es den Behörden unbenommen vorkommenden Falls für einzelne Gruppen von Verbrechen Specialhöfe zu bestellen. Folgeweise wurden hiedurch theils die Volksgerichte, theils der ordentliche Geschwornenprozess wesentlich beschränkt, indem zum Beispiel jenen die Hochverrathsprozesse, diesem die schwe- reren Fälschungen und Injurien entzogen wurden; hievon abge- sehen indess ward an beiden Instituten nichts geändert. Was zwei- tens die Oberleitung der Gerichte anlangt, so standen, wie schon erwähnt ward, jetzt für die Leitung der verschiedenen Geschwor- nenhöfe sechs Prätoren zur Disposition; die dennoch leer blei- benden Posten wurden mit besonders ernannten Dirigenten oder auf andere Weise besetzt. In die Geschwornenstellen traten drit- tens statt der gracchischen Ritter wieder die Senatoren ein; nur in dem Schaftgericht blieb, so viel wir wissen, durchaus die bis- herige Ordnung. — Der politische Zweck dieser Verfügungen, der bisherigen Mitregierung der Ritter ein Ende zu machen, liegt klar zu Tage; aber ebenso wenig lässt es sich verkennen, dass die- selben nicht bloss politische Tendenzmassregeln waren, sondern hier der erste Versuch gemacht wurde dem seit den ständischen Kämpfen gründlich verwilderten römischen Criminalprozess und Criminalrecht wieder aufzuhelfen. Von dieser sullanischen Ge- setzgebung datirt sich die dem ältern Recht wesentlich unbe- kannte Scheidung von Criminal- und Civilsachen in dem Sinn, den wir noch heute damit verbinden, und die Gesammtheit der sullanischen Quaestionenordnungen lässt sich zugleich als das erste römische Gesetzbuch nach den zwölf Tafeln und als das erste überhaupt je besonders erlassene Criminalgesetzbuch be- VIERTES BUCH. KAPITEL X. zeichnen. Aber auch im Einzelnen zeigt sich ein löblicher und liberaler Geist. So seltsam es von dem Urheber der Proscriptio- nen klingen mag, so bleibt es darum nichts desto weniger wahr, dass er die Todesstrafe für politische Vergehen abgeschafft hat; denn da nach römischer auch von Sulla unverändert festgehal- tener Sitte nur das Volk, nicht die Geschwornencommission auf Verlust des Lebens oder auf gefängliche Haft erkennen konnte (S. 102), so kam die Uebertragung der Hochverrathsprozesse von der Bürgerschaft an eine stehende Commission auf die Ab- schaffung der Todesstrafe für solche Vergehen hinaus, während andererseits in der Beschränkung der verderblichen Specialcom- missionen für einzelne Hochverrathsfälle, wie die varische (S. 219) im Bundesgenossenkrieg gewesen war, gleichfalls ein Fortschritt zum Bessern lag. Die gesammte Reform ist von ungemei- nem und dauerndem Nutzen gewesen und ein bleibendes Denk- mal des praktischen, gemässigten, staatsmännischen Geistes, der ihren Urheber wohl würdig machte gleich den alten Decemvirn als souveräner Vermittler mit der Rolle des Gesetzes zwischen die Parteien zu treten. — Als einen Nachtrag zu diesen Criminalge- setzen mag man die polizeilichen Ordnungen betrachten, durch welche Sulla, das Gesetz an die Stelle des Censors stellend, gute Zucht und strenge Sitte wieder einschärfte und durch Feststel- lung neuer Maximalsätze anstatt der alten längst verschollenen den Luxus bei Mahlzeiten, Begräbnissen und sonst zu beschrän- ken versuchte. Endlich ist wenn nicht Sullas, doch das Werk der sullani- schen Epoche die Entwicklung eines selbstständigen römischen Municipalwesens. Dem Alterthum ist der Gedanke die Stadt als ein untergeordnetes politisches Ganze dem höheren Staatsganzen organisch einzufügen ursprünglich fremd; Stadt und Staat fällt in der ganzen hellenisch-italischen Welt nothwendig zusammen und anders ist es nur in der orientalischen Despotie. Insofern giebt es in Griechenland wie in Italien von Haus aus ein eigenes Municipalwesen nicht. Vor allem die römische Politik hielt mit der ihr eigenen zähen Consequenz hieran fest; noch im sechsten Jahrhundert wurden die abhängigen Gemeinden Italiens entweder, um ihnen ihre municipale Verfassung zu bewahren, als formell souveräne Nichtbürgerstaaten constituirt, oder, wenn sie römi- sches Bürgerrecht erhielten, zwar nicht gehindert sich als Ge- meinwesen zu constituiren, aber doch der eigentlich municipalen Rechte beraubt, so dass in allen Bürgercolonien und Bürgermu- nicipien selbst die Rechtspflege und das Bauwesen von den rö- DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. mischen Praetoren und Censoren verwaltet ward. Das Höchste, wozu man sich verstand, war durch einen von Rom aus ernann- ten Stellvertreter (praefectus) des Gerichtsherrn wenigstens die dringendsten Rechtssachen an Ort und Stelle erledigen zu lassen (I, 609). Nicht anders verfuhr man in den Provinzen, ausser dass hier an die Stelle der hauptstädtischen Behörden der Statt- halter trat. In den freien, das heisst formell souveränen Städten ward die Civil- und Criminaljurisdiction von den Municipalbeam- ten nach den Localstatuten verwaltet; nur dass freilich wo nicht ganz besondere Privilegien entgegenstanden, jeder Römer als Klä- ger oder Beklagter verlangen konnte seine Sache vor italischen Richtern nach italischem Recht entschieden zu sehen. Für die ge- wöhnlichen Provinzialgemeinden war der römische Statthalter die einzige regelmässige Gerichtsbehörde, der die Instruirung aller Pro- zesse oblag. Es war schon viel, wenn, wie in Sicilien, in dem Fall, dass der Beklagte ein Siculer war, ein einheimischer Geschwor- ner gegeben und nach Ortsgebrauch entschieden werden musste; in den meisten Provinzen scheint auch dies vom Gutfinden des instruirenden Beamten abgehangen zu haben. — Im siebenten Jahrhundert ward diese unbedingte Centralisation des öffentlichen Lebens der römischen Gemeinde in dem einen Mittelpunct Rom wenigstens für Italien aufgegeben. Seit dies eine einzige städtische Gemeinde war und das Stadtgebiet vom Arnus und Rubico bis hinab zur sicilischen Meerenge reichte (S. 329), musste man wohl sich entschliessen innerhalb dieser grossen wiederum kleinere Stadtgemeinden zu bilden. So ward Italien nach Vollbürger- gemeinden organisirt und bei dieser Gelegenheit wurden wohl zu- gleich die durch ihren Umfang gefährlichen grösseren Gaue, so weit dies nicht schon früher geschehen war, in mehrere kleinere Stadt- bezirke aufgelöst (S. 216). Jede dieser Vollbürgergemeinden ver- einigte so weit möglich die bisherigen Rechte der Nichtbürger- und der Bürgergemeinden. Im Ganzen organisirte man sie nach dem Muster der bisherigen formell souveränen latinischen, oder auch, insofern deren Verfassung in den Grundzügen der römischen gleich ist, nach dem Muster der römischen Gemeinde; nur dass darauf gehalten ward für dieselben verfassungsmässigen Institu- tionen andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heisst im Staat. Eine Bürgerversammlung tritt an die Spitze mit der Befugniss Gemeindestatute zu erlassen und die Gemeindebeamten zu ernennen. Ein Gemeinderath von hun- dert Mitgliedern übernimmt die Rolle des römischen Senats. Das Gerichtswesen wird verwaltet von vier Gerichtsherren, zwei or- VIERTES BUCH. KAPITEL X. dentlichen Richtern, die den beiden Prätoren, zwei Marktrichtern, die den curulischen Aedilen entsprechen. Die Censurgeschäfte, die wie in Rom von fünf zu fünf Jahren sich erneuerten und allem Anschein nach vorwiegend in der Leitung der Gemeinde- bauten bestanden, wurden von den höchsten Gemeindebeamten, also den beiden ordentlichen Gerichtsherren mit übernommen, welche in diesem Fall den auszeichnenden Titel ‚der Gerichts- herren mit censorischer oder Fünfjahrgewalt‘ annahmen. Die Gemeindekasse verwalteten zwei Quästoren. Für das Sacral- wesen sorgten zunächst die beiden der ältesten latinischen Ver- fassung allein bekannten Collegien priesterlicher Sachverständigen, die municipalen Pontifices und Augurn. — Was das Verhältniss dieses secundären politischen Organismus zu dem primären des Staates anlangt, so standen im Allgemeinen alle politischen Be- fugnisse jenem wie diesem zu und band also der Gemeindebe- schluss und das Imperium der Gemeindebeamten die Gemeinde- glieder ebenso wie der Volksschluss und das consularische Im- perium den Römer; allein im Collisionsfall wich die Gemeinde dem Staate, brach also der Volksschluss den Stadtschluss, hatte bei der Volksschätzung und Volksbesteurung jeder Stadtbürger von Rechtswegen sich zu melden und zu steuern, ohne dass die etwanigen städtischen Steuern und Schätzungen dabei berück- sichtigt worden wären, durften öffentliche Bauten sowohl von den römischen Beamten in ganz Italien als auch von den städti- schen in ihrem Sprengel angeordnet werden und was dessen mehr ist. Eine förmliche Competenztheilung fand wohl nur in der Rechtspflege statt, wo das reine Concurrenzsystem zu der grössten Verwirrung geführt haben würde; hier wurden im Cri- minalprozess vermuthlich alle Capitalsachen, im Civilverfahren die schwereren und ein selbstständiges Auftreten des dirigirenden Beamten voraussetzenden Prozesse den hauptstädtischen Behör- den und Geschwornen reservirt und die italischen Stadtgerichte auf die geringeren und minder verwickelten oder auch sehr drin- genden Rechtshändel beschränkt. — Die Entstehung dieses ita- lischen Gemeindewesens ist nicht überliefert. Es ist wahrschein- lich, dass sie in einzelnen Anfängen und Ausnahmsbestimmun- gen zurückgeht auf die grossen Bürgercolonien, die am Ende des sechsten Jahrhunderts gegründet wurden (I, 609), wenigstens deu- ten einzelne an sich bedeutungslose formelle Differenzen zwischen Bürgercolonien und Bürgermunicipien darauf hin, dass die neue damals praktisch an die Stelle der latinischen tretende Bürger- colonie doch staatsrechtlich noch etwas anderes war als ein von DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. Rom aus gegründetes Bürgermunicipium. Bestimmt nachweisen lässt sich die neue Ordnung zuerst für die revolutionäre Colo- nie Capua (S. 301) und keinem Zweifel unterliegt es, dass sie in vollem Umfang erst eintrat, als sämmtliche italische Nichtbür- gergemeinden in Folge des Bundesgenossenkriegs als Bürger- gemeinden organisirt werden mussten. Ob schon das julische Gesetz, ob die Censoren von 668, ob erst Sulla das Einzelne ge- ordnet hat, lässt sich nicht entscheiden; die Uebertragung der censorischen Geschäfte auf die Gerichtsherren scheint zwar nach Analogie der sullanischen Beseitigung der Censur eingeführt zu sein, kann aber auch ebenso gut auf die älteste latinische Verfas- sung zurückgehen, die ja auch die Censur nicht kannte. Auf alle Fälle ist diese dem eigentlichen Staat sich ein- und unterordnende Stadtverfassung eines der merkwürdigsten und folgenreichsten Erzeugnisse der sullanischen Zeit und des römischen Staatslebens überhaupt. Staat und Stadt in einander zu fügen hat allerdings das Alterthum ebenso wenig vermocht als es vermocht hat das repräsentative Regiment und andere grosse Grundgedanken un- seres heutigen Staatslebens aus sich zu entwickeln; aber es hat seine politische Entwicklung bis an die Grenze geführt, wo die- selbe die gegebenen Masse überwächst und sprengt, und vor allem ist dies in Rom geschehen, das in jeder Beziehung an der Scheide und an der Verbindung der alten und der neuen geistigen Welt steht. In der sullanischen Verfassung ist die Urversammlung und der städtische Charakter des Gemeinwesens Rom fast zur bedeu- tungslosen Form zusammengeschwunden und dagegen in Italien die innerhalb des Staates stehende Gemeinde schon vollständig entwickelt; bis auf den Namen, der freilich in solchen Dingen die Hälfte der Sache ist, sind in dieser letzten Verfassung der freien Republik das Repräsentativsystem und der auf den Gemeinden sich erbauende Staat durchgeführt. — Das Gemeindewesen in den Provinzen ward hiedurch nicht geändert; die Gemeinde- behörden der unfreien Städte blieben vielmehr, von besonderen Ausnahmen abgesehen, beschränkt auf Verwaltung und Polizei, wovon allerdings eine gewisse Jurisdiction, z. B. über verbreche- rische Sclaven, nicht zu trennen war. Dieses war die Verfassung, die Lucius Cornelius Sulla der Gemeinde Rom gegeben hat. Senat und Bürgerschaft, Ritter- schaft und Proletariat, Italiker und Provinzialen nahmen sie hin, wie sie vom Regenten ihnen dictirt ward, wenn nicht ohne zu grollen, doch ohne sich aufzulehnen; nicht so die sullanischen Offiziere. Das römische Heer hatte seinen Charakter gänzlich ver- VIERTES BUCH. KAPITEL X. ändert. Es war allerdings durch die marianische Reform wieder schlagfertiger und militärisch brauchbarer geworden als da es vor den Mauern von Numantia nicht focht; aber es hatte zugleich sich aus einer Bürgerwehr in eine Lanzknechtschaar verwandelt, welche dem Staat gar keine und dem Offizier nur dann Treue be- wies, wenn er persönlich sie an sich zu fesseln verstand. Diese völlige Umgestaltung des Armeegeistes hatte der Bürgerkrieg in grässlicher Weise zur Evidenz gebracht: fünf Generale, Albinus (S. 238), Cato (S. 239), Rufus (S. 251), Flaccus (S. 285) und Cinna (S. 305), waren während desselben gefallen von der Hand ihrer Soldaten; einzig Sulla hatte bisher es vermocht der gefähr- lichen Meute Herr zu bleiben, freilich nur indem er allen ihren wilden Begierden den Zügel schiessen liess wie noch nie vor ihm ein römischer Feldherr. Wenn desshalb ihm der Verderb der alten Kriegszucht Schuld gegeben wird, so ist dies nicht gerade un- richtig, aber dennoch ungerecht; er war eben der erste römische Beamte, der seiner militärischen und politischen Aufgabe nur da- durch zu genügen im Stande war, dass er auftrat als Condottier. Aber er hatte die Militärdictatur nicht übernommen um den Staat der Soldatesca unterthänig zu machen, sondern vielmehr um alles im Staat, vor allem aber das Heer und die Offiziere, unter die Gewalt der bürgerlichen Ordnung zurückzuzwingen. Wie man dies sah, erhob sich gegen ihn eine Opposition in seinem eigenen Stab. Mochte den übrigen Bürgern gegenüber die Oli- garchie den Tyrannen spielen, aber dass auch die Generale, die mit ihrem guten Schwert den verlorenen Senat wieder eingesetzt hatten, ihm jetzt unweigerlichen Gehorsam zu leisten aufgefor- dert wurden, schien unerträglich. Eben die beiden Offiziere, denen Sulla das meiste Vertrauen geschenkt hatte, widersetzten sich der neuen Ordnung der Dinge. Als Gnaeus Pompeius, den Sulla mit der Eroberung von Sicilien und Africa beauftragt und zu seinem Tochtermanne erkoren hatte, nach Vollzug seiner Aufgabe vom Senat den Befehl erhielt sein Heer zu entlassen, unterliess er es zu gehorsamen und wenig fehlte an offenem Aufstand. Quintus Ofella, dessen festem Ausharren vor Praeneste wesentlich der Erfolg des letzten und schwersten Feldzugs verdankt ward, be- warb sich in ebenso offenem Widerspruch gegen die neu erlas- senen Ordnungen um das Consulat, ohne die niederen Aemter bekleidet zu haben. Mit Pompeius kam, wenn nicht eine herz- liche Aussöhuung, doch ein Vergleich zu Stande. Sulla, der sei- nen Mann genug kannte um ihn nicht zu fürchten, nahm die Im- pertinenz hin, die Pompeius ihm ins Gesicht sagte, dass mehr DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. Leute sich um die aufgehende Sonne kümmerten als um die unter- gehende, und bewilligte dem eitlen Hohlkopf die leeren Ehren- bezeugungen, an denen sein Herz hing (S. 319). Wenn er hier sich lässlich zeigte, so bewies er dagegen Ofella gegenüber, dass er nicht der Mann war sich von seinen Marschällen imponiren zu lassen: so wie dieser verfassungswidrig als Bewerber aufgetreten war, liess ihn Sulla auf öffentlichem Marktplatz niedermachen und setzte sodann der versammelten Bürgerschaft auseinander, dass die That auf seinen Befehl und warum sie vollzogen sei. So ver- stummte zwar für jetzt diese bezeichnende Opposition des Haupt- quartiers gegen die neue Ordnung der Dinge; aber sie blieb be- stehen und gab den praktischen Commentar zu Sullas Worten, dass das, was er gethan, sich nicht wiederholen lassen werde. Eines blieb noch übrig — vielleicht das Schwerste von allem: die Zurückführung der Ausnahmszustände in die neualten gesetzlichen Bahnen. Sie ward dadurch erleichtert, dass Sulla diese letzte Aufgabe nie aus den Augen verloren hatte. Obwohl das valerische Gesetz ihm absolute Gewalt und jeder seiner Ver- ordnungen Gesetzeskraft gegeben, hatte er dennoch dieser exor- bitanten Befugniss sich nur bei Massregeln bedient, die von vor- übergehender Bedeutung waren und wo die Betheiligung Rath und Bürgerschaft bloss nutzlos compromittirt haben würde, nament- lich bei den Aechtungen. Regelmässig hatte er schon selbst die- jenigen Bestimmungen beobachtet, die er für die Zukunft vor- schrieb. Dass das Volk befragt ward, lesen wir in dem Quä- storengesetz, das zum Theil noch vorhanden ist, und von andern Gesetzen, z. B. dem Aufwandgesetz und denen über die Confis- cationen der Feldmarken, ist es bezeugt. Ebenso ward bei wich- tigeren Administrativacten, wie die Entsendung und die Zurück- berufung der africanischen Armee und die Ertheilung städtischer Freibriefe waren, der Senat vorangestellt. In demselben Sinn liess Sulla schon für 673 Consuln wählen, wodurch wenigstens die gehässige officielle Datirung nach der Regentschaft vermieden ward; doch blieb die Macht noch ausschliesslich bei dem Re- genten und ward die Wahl auf secundäre Persönlichkeiten ge- leitet. Aber schon 674 liess Sulla die ordentliche Verfassung wieder vollständig eintreten und verwaltete als Consul in Gemein- schaft mit seinem Waffengenossen Quintus Metellus den Staat, während er die Regentschaft zwar noch beibehielt, aber vorläufig ruhen liess. Er sah es wohl, wie gefährlich es eben für seine eigenen Institutionen war die Militärdictatur zu perpetuiren. Da die neuen Zustände sich haltbar zu erweisen schienen und von VIERTES BUCH. KAPITEL X. den neuen Einrichtungen zwar manches, namentlich in der Co- lonisirung, noch zurück, aber doch das Meiste und Wichtigste vollendet war, so liess er den Wahlen für 675 freien Lauf, lehnte die Wiederwahl zum Consulat als mit seinen eigenen Ordnungen unvereinbar ab, und legte, bald nachdem die neuen Consuln Pu- blius Servilius und Appius Claudius ihr Amt angetreten hatten, im Anfang des J. 675 die Regentschaft nieder. Es ergriff selbst starre Herzen, als der Mann, der bis dahin mit dem Leben und dem Eigenthum von Millionen nach Willkür geschaltet hatte, auf dessen Wink so viele Häupter gefallen waren, dem in jeder Gasse der Capitale, in jeder Stadt Italiens Todtfeinde wohnten, und der ohne einen ebenbürtigen Verbündeten, ja genau genommen ohne den Rückhalt einer festen Partei sein tausend Interessen und Meinungen verletzendes Werk der Reorganisation des Staates zu Ende geführt hatte, als dieser Mann auf den Marktplatz der Haupt- stadt trat, sich seiner Machtfülle freiwillig begab, seine bewaff- neten Begleiter verabschiedete, seine Gerichtsdiener entliess und die dichtgedrängte Bürgerschaft aufforderte zu reden, wenn einer von ihm Rechenschaft begehre. Alles schwieg; Sulla stieg herab von der Rednerbühne und zu Fuss, nur von den Seinigen be- gleitet, ging er mitten durch eben jenen Pöbel, der ihm vor acht Jahren das Haus geschleift hatte, zurück nach seiner Wohnung. Die Nachwelt hat weder Sulla selbst noch seinem Reorgani- sationswerk volle Gerechtigkeit widerfahren lassen, wie sie denn unbillig zu sein pflegt gegen die Persönlichkeiten, die dem Strom der Zeiten sich entgegenstemmen. In der That ist Sulla eine von den wunderbarsten, man darf vielleicht sagen eine einzige Er- scheinung in der Geschichte. Physisch und psychisch ein San- guiniker, blauäugig, blond, von auffallend weisser, aber bei jeder leidenschaftlichen Bewegung sich röthender Gesichtsfarbe, übri- gens ein schöner, feurig blickender Mann, schien er nicht eben bestimmt dem Staat mehr zu sein als seine Ahnen, die seit sei- nes Grossvaters Grossvater Publius Cornelius Rufinus (Consul 464. 477), einem der angesehensten Feldherrn und zugleich dem prunkliebendsten Mann der pyrrhischen Zeit, in Stellungen zwei- ten Ranges verharrt hatten. Er begehrte vom Leben nichts als heiteren Genuss. Aufgewachsen in dem Raffinement des gebil- deten Luxus, wie er in jener Zeit auch in den minder reichen senatorischen Familien Roms einheimisch war, bemächtigte er rasch und behend sich der ganzen Fülle sinnlich geistiger Ge- nüsse, welche die Verbindung hellenischer Feinheit und römi- schen Reichthums zu gewähren vermochten. Im adlichen Salon DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. und unter dem Lagerzelt war er gleich willkommen als ange- nehmer Gesellschafter und guter Kamerad; vornehme und geringe Bekannte fanden in ihm den theilnehmenden Freund und den be- reitwilligen Helfer in der Noth, der sein Gold weit lieber seinem bedrängten Genossen als seinem reichen Gläubiger gönnte. Lei- denschaftlich huldigte er dem Becher, noch leidenschaftlicher den Frauen; selbst in seinen späteren Jahren war er nicht mehr Re- gent, wenn er nach vollbrachtem Tagesgeschäft sich zur Tafel setzte. Ein Zug der Ironie, man könnte vielleicht sagen der Bouf- fonerie, geht durch seine ganze Natur. Noch als Regent befahl er, während er die Versteigerung der Güter der Geächteten lei- tete, für ein ihm überreichtes schlechtes Gedicht zu seinem Preise dem Verfasser eine Verehrung aus der Beute zu verabreichen unter der Bedingung, dass er gelobe ihn niemals wieder zu besingen. Als er vor der Bürgerschaft Ofellas Hinrichtung rechtfertigte, geschah es, indem er den Leuten eine Fabel erzählte von dem Ackersmann und den Läusen. Es ist bezeichnend, dass er seine Gesellen gern unter den Schauspielern sich auswählte und es liebte nicht bloss mit Quintus Roscius, dem römischen Talma, sondern auch mit viel geringeren Bühnenleuten beim Weine zu sitzen, wie er denn auch selbst nicht schlecht sang und sogar zur Aufführung für seinen Zirkel selber Possen schrieb. Doch ging in diesen lustigen Bacchanalien ihm weder die körperliche noch die geistige Spannkraft verloren; noch in der ländlichen Musse seiner letzten Jahre lag er eifrig der Jagd ob und dass er aus dem er- oberten Athen die aristotelischen Schriften nach Rom brachte, beweist doch wohl für sein Interesse auch an ernsterer Lectüre. Das specifische Römerthum stiess ihn eher ab. Von der plumpen Morgue, die die römischen Grossen gegenüber den Griechen zu ent- wickeln liebten, und von der Feierlichkeit beschränkter grosser Män- ner hatte Sulla nichts, vielmehr liess er gern sich gehen und machte sich nichts daraus zum Scandal mancher seiner Landsleute in griechischen Städten in griechischer Tracht zu erscheinen oder auch seine Freunde zu veranlassen bei den Spielen selber die Rennwagen zu lenken. Noch weniger war ihm von den halb patriotischen, halb egoistischen Hoffnungen geblieben, die in Ländern freier Verfassung jede jugendliche Capacität auf den po- litischen Tummelplatz locken; in einem Leben, wie das seine war, schwankend zwischen leidenschaftlichem Taumel und mehr als nüchternem Erwachen, verzetteln sich rasch die Illusionen. Wünschen und Streben mochte ihm eine Thorheit erscheinen in einer Welt, die doch unbedingt vom Zufall regiert ward und wo VIERTES BUCH. KAPITEL X. wenn überhaupt auf etwas, man ja doch auf nichts spannen konnte als auf diesen Zufall. Dem allgemeinen Zuge der Zeit zu- gleich dem Unglauben und dem Aberglauben sich zu ergeben folgte auch er. Seine wunderliche Gläubigkeit ist nichts als der gewöhnliche Glaube an das Absurde, der bei jedem von dem Ver- trauen auf eine zusammenhängende Ordnung der Dinge durch und durch zurückgekommenen Menschen sich einstellt. Sein Glaube ist nicht der plebejische Köhlerglaube des Marius, der von dem Pfaffen für Geld sich wahrsagen und seine Handlungen durch ihn bestimmen lässt, noch weniger der finstere Verhäng- nissglaube des Fanatikers, sondern der Aberglaube des glückli- chen Spielers, der sich vom Schicksal privilegirt erachtet jedes- mal und überall die rechte Nummer zu werfen. In praktischen Fragen verstand Sulla sehr wohl mit den Anforderungen der Re- ligion ironisch sich abzufinden. Als er die Schatzkammern der griechischen Tempel leerte, äusserte er, dass es demjenigen nim- mermehr fehlen könne, dem die Götter selber die Kasse füllten. Als die delphischen Priester ihm sagen liessen, dass sie sich scheu- ten die verlangten Schätze zu senden, da die Zither des Gottes hell geklungen, als man sie berührt, liess er ihnen zurücksagen, dass man sie nun um so mehr schicken möge, denn offenbar stimme der Gott seinem Vorhaben zu. Aber darum wiegte er nicht weniger gern sich in dem Gedanken der auserwählte Lieb- ling der Götter zu sein, vor allem jener, der er bis in seine spä- ten Jahre vor allen den Preis gab, der Aphrodite. In seinen Unterhaltungen wie in seiner Selbstbiographie rühmte er sich vielfach des Verkehrs, den in Träumen und Anzeichen die Un- sterblichen mit ihm gepflogen. Er hatte wie wenig Andere ein Recht auf seine Thaten stolz zu sein; er war es nicht, wohl aber stolz auf sein einzig treues Glück. Er pflegte wohl zu sagen, dass jedes improvisirte Beginnen ihm besser ausgeschlagen sei als das planmässig angelegte, und eine seiner wunderlichsten Marotten, die Zahl der in den Schlachten auf seiner Seite gefallenen Leute regel- mässig als null anzugeben, ist doch auch nichts als die Kinderei eines Glückskindes. Es war nur der Ausdruck der ihm natürlichen Stimmung, als er auf dem Gipfel seiner Laufbahn angelangt und all seine Zeitgenossen in schwindelnder Tiefe unter sich sehend, die Bezeichnung des Glücklichen, Sulla Felix, als förmlichen Bei- namen annahm und auch seinen Kindern entsprechende Benen- nungen beilegte. — Nichts lag Sulla ferner als der planmässige Ehrgeiz. Er war zu gescheit um gleich den Dutzendaristokraten seiner Zeit die Verzeichnung seines Namens in die consularischen DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. Register als das Ziel seines Lebens zu betrachten; zu gleich- gültig und zu wenig Ideolog um sich mit der Reform des mor- schen Staatsgebäudes befassen zu mögen. Er blieb, wo Geburt und Bildung ihn hinwiesen, in dem Kreis der vornehmen Gesell- schaft und machte wie üblich die Aemtercarriere durch; Ursache sich anzustrengen hatte er nicht und überliess dies den politi- schen Arbeitsbienen, an denen es nicht fehlte. So führte ihn im J. 647 bei der Verloosung der Quästorstellen der Zufall nach Africa in das Hauptquartier des Gaius Marius. Der unversuchte hauptstädtische Elegant ward von dem rauhen bäurischen Feld- herrn und seinem erprobten Stab nicht zum besten empfangen. Durch diese Aufnahme gereizt machte Sulla, furchtlos und anstellig wie er war, im Fluge das Waffenhandwerk sich zu eigen und ent- wickelte auf dem verwegenen Zug nach Mauretanien zuerst jene eigenthümliche Verbindung von Keckheit und Verschmitztheit, wegen deren seine Zeitgenossen von ihm sagten, dass er halb Löwe, halb Fuchs und der Fuchs in ihm gefährlicher als der Löwe sei. Dem jungen hochgebornen brillanten Offizier, der anerkann- termassen der eigentliche Beendiger des lästigen numidischen Krieges war, öffnete jetzt sich die glänzendste Laufbahn; er nahm auch Theil am kimbrischen Krieg und entwickelte dabei in der Leitung des schwierigen Verpflegungsgeschäftes sein ungemeines Organisationstalent; aber nichts desto weniger zogen ihn auch jetzt die Freuden des hauptstädtischen Lebens weit mehr an als Krieg oder gar Politik. In der Prätur, welches Amt er, nach- dem er einmal sich vergeblich beworben hatte, im J. 661 über- nahm, fügte es sich abermals, dass ihm in seiner Provinz, der unbedeutendsten von allen, der erste Sieg über König Mithradates und der erste Vertrag mit den mächtigen Arsakiden so wie deren erste Demüthigung gelang. Der Bürgerkrieg folgte. Sulla war es wesentlich, der den ersten Act desselben, die italische Insurrec- tion, zu Roms Gunsten entschied und dabei mit dem Degen das Consulat sich gewann; er war es ferner, der als Consul den sulpicischen Aufstand mit energischer Raschheit zu Boden schlug. Das Glück schien sich ein Geschäft daraus zu machen den alten Helden Marius durch diesen jüngeren Offizier zu ver- dunkeln. Die Gefangennehmung Jugurthas, die Besiegung Mi- thradats, die beide Marius vergeblich erstrebt hatte, wurden in untergeordneter Rolle von Sulla vollführt; im Bundesgenossen- krieg, in dem Marius seinen Feldherrnruhm einbüsste und abge- setzt ward, gründete Sulla seinen militärischen Ruf und stieg em- por zum Consulat; die Revolution von 666, die zugleich und vor Röm. Gesch. II. 23 VIERTES BUCH. KAPITEL X. allem ein persönlicher Conflict zwischen den beiden Generalen war, endigte mit Marius Aechtung und Flucht. Fast ohne es zu wollen war Sulla der berühmteste Feldherr seiner Zeit, der Hort der Oligarchie geworden. Es folgten neue und furchtbarere Kri- sen, der mithradatische Krieg, die cinnanische Revolution: Sul- las Stern blieb immer im Steigen. Wie der Capitain, der das brennende Schiff nicht löscht, sondern fortfährt auf den Feind zu feuern, harrte Sulla, während die Revolution in Italien tobte, in Asien unerschüttert aus, bis der Landesfeind bezwungen war. Mit diesem fertig zerschmetterte er die Anarchie und rettete die Hauptstadt vor der Brandfackel der verzweifelnden Samniten und Revolutionäre. Der Moment der Heimkehr war für Sulla ein überwältigender in Freude und in Schmerz; Sulla selbst erzählt in seinen Memoiren, dass er die erste Nacht in Rom kein Auge habe zuthun können und wohl mag man es glauben. Aber im- mer noch war seine Aufgabe nicht zu Ende, sein Stern in wei- terem Steigen. Absoluter Selbstherrscher wie nur je ein König und doch stets eingedenk den Boden des formellen Rechts nicht zu verlassen, zügelte er die ultrareactionäre Partei, vernichtete die seit vierzig Jahren die Oligarchie einengende gracchische Ver- fassung und zwang die der Oligarchie Concurrenz machenden Mächte der Capitalisten und des hauptstädtischen Proletariats und endlich den im Schosse seines eigenen Stabes erwachsenen Ueber- muth des Säbels wieder unter das neu befestigte Gesetz. Selbst- ständiger als je stellte er die Oligarchie hin, legte die Beamten- macht als dienendes Werkzeug in ihre Hände, verlieh ihr die Gesetzgebung, die Gerichte, die militärische und finanzielle Ober- gewalt und gab ihr eine Art Leibwache in den befreiten Sclaven, eine Art Heer in den angesiedelten Militärcolonisten. Endlich als das Werk vollendet war, trat der Schöpfer zurück vor seiner Schöpfung; freiwillig ward der absolute Selbstherrscher wieder einfacher Senator. In dieser ganzen langen militärischen und po- litischen Bahn hat Sulla nie eine Schlacht verloren, nie einen Schritt zurückthun müssen und ungeirrt von Feinden und Freun- den sein Werk geführt bis an das selbstgesteckte Ziel. Wohl hatte er Ursache seinen Stern zu preisen. Die launenhafte Göt- tin des Glücks schien hier einmal die Laune der Beständigkeit angewandelt zu haben und darin sich zu gefallen auf ihren Lieb- ling an Erfolgen und an Ehren zn häufen, was er begehrte und nicht begehrte. Aber die Geschichte wird gerechter gegen ihn sein müssen als er es gegen sich selber war und ihn in eine höhere Reihe stellen als in die der blossen Favoriten der Fortuna. Nie DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. wieder hat eine schlaffe und in stetigem Sinken begriffene Aristo- kratie, wie die römische damals war, einen Vormund gefunden, wie Sulla einer war, der ohne jede Rücksicht auf eigenen Macht- gewinn für sie den Degen des Feldherrn und den Griffel des Ge- setzgebers zn führen willig und fähig war. Aber nicht bloss die Aristokratie, das gesammte Land ward ihm mehr schuldig, als die Nachwelt gern sich eingestand. Sulla hat die italische Revo- lution, in soweit sie beruhte auf der Zurücksetzung einzelner minder berechtigter gegen andere besser berechtigte Districte, definitiv geschlossen und ist, indem er sich und seine Partei zwang die Gleichberechtigung aller Italiker vor dem Gesetz anzu- erkennen, der wahre und letzte Urheber der vollen staatlichen Einheit Italiens geworden — ein Gewinn, der mit endloser Noth und Strömen von Blut dennoch nicht zu theuer erkauft war. Aber Sulla hat noch mehr gethan. Seit länger als einem halben Jahrhundert war Roms Macht im Sinken und die Anarchie da- selbst in Permanenz; denn das Regiment des Senats mit der gracchischen Verfassung war Anarchie und gar das Regiment Cinnas und Carbos eine noch weit ärgere Meisterlosigkeit, deren grauenvolles Bild sich am deutlichsten in jenem eben so verwirr- ten wie naturwidrigen Bündniss mit den Samniten wiederspiegelt, der unklarste, unerträglichste, heilloseste aller denkbaren politi- schen Zustände, in der That der Anfang des Endes. Es ist nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, dass das lange unterhöhlte römische Gemeinwesen nothwendig hätte zusammenstürzen müs- sen, wenn nicht durch die Intervention in Asien und in Italien Sulla die Existenz desselben gerettet hätte. Man kann darüber streiten, wie gut oder wie schlecht das von Sulla aufgeführte Ge- bäude angelegt war; aber es ist eine arge Gedankenlosigkeit dar- über zu übersehen, dass ohne Sulla höchst wahrscheinlich der Bauplatz selbst von den Fluthen wäre fortgerissen worden. Was nun jenes Gebäude selbst anlangt, so hat Sullas Verfassung frei- lich so wenig Bestand gehabt wie die Cromwells und es war nicht schwer zu sehen, dass sein Bau kein solider war. Aber auch dieser Tadel trifft zunächst nicht Sulla. Der Staatsmann baut nur was er in dem ihm angewiesenen Kreise bauen kann. Das Mögliche hat Sulla gethan um die alte Verfassung zu retten; und geahnt hat er es selbst, dass er wohl eine Festung, aber keine Garnison zu schaffen vermöge und die grenzenlose Nichtigkeit der Oligarchen jeden Versuch die Oligarchie zu retten vergeblich machen werde. Seine Verfassung glich einem in das brandende Meer hineingeworfenen Nothdamm; es ist kein Vorwurf für den 23* VIERTES BUCH. KAPITEL X. Baumeister, wenn ein Jahrzehend später die Fluthen den naturwi- drigen und von den Geschützten selbst nicht vertheidigten Bau ver- schlangen. Der Staatsmann wird nicht der Hinweisung auf höchst löbliche Einzelreformen, zum Beispiel des asiatischen Steuerwe- sens und der Criminaljustiz, bedürfen, um Sullas ephemere Re- stauration nicht geringschätzig abzufertigen, sondern wird darin eine richtig entworfene und unter unsäglichen Schwierigkeiten im Grossen und Ganzen consequent durchgeführte Reorganisa- tion des römischen Gemeinwesens bewundern und den Retter Roms, den Vollender der italischen Einheit unter, aber doch auch neben Cromwell stellen. Freilich ist es nicht bloss der Staats- mann, der im Todtengericht Stimme hat; und der Mensch wird in jene Bewunderung nicht einstimmen. Sulla hat seine Gewalt- herrschaft nicht bloss mit rücksichtsloser Gewaltsamkeit begrün- det, sondern dabei auch mit einer gewissen cynischen Offenheit die Dinge beim rechten Namen genannt, durch die er es unwie- derbringlich verdorben hat mit der grossen Masse der Schwach- herzigen, die mehr vor dem Namen als vor der Sache sich ent- setzte, durch die er aber allerdings auch dem sittlichen Urtheil wegen der Kühle und Klarheit seines Frevels noch empören- der erscheint als der leidenschaftliche Verbrecher. Aechtungen, Belohnungen der Henker, Güterconfiscationen, kurzer Prozess gegen unbotmässige Offiziere waren hundertmal vorgekommen und die stumpfe politische Sittlichkeit der antiken Civilisation hatte für diese Dinge nur lauen Tadel; aber das freilich war un- erhört, dass die Namen der vogelfreien Männer öffentlich ange- schlagen und die Köpfe öffentlich ausgestellt wurden, dass den Banditen eine feste Summe ausgesetzt und dieselbe in die öffent- lichen Kassebücher ordnungsmässig eingetragen ward, dass das eingezogene Gut gleich der feindlichen Beute auf offenem Markt unter den Hammer kam, dass der Feldherr den widerspenstigen Offizier geradezu niedermachen liess und vor allem Volk sich zu der That bekannte. Diese öffentliche Verhöhnung der Hu- manität ist auch ein politischer Fehler, durch den Sulla nicht wenig dazu beigetragen hat, spätere revolutionäre Krisen im Voraus zu vergiften, und noch jetzt ruht desswegen, und mit Recht, ein finstrer Schatten auf dem Andenken des Urhebers der Proscriptionen. — Mit Recht darf man ferner tadeln, dass Sulla, während er in allen wichtigen Fragen rücksichtslos durchgriff, doch in untergeordneten, namentlich in Personen- fragen sehr häufig von seinem sanguinischen Temperament sich beherrschen liess und nach Neigung oder Abneigung ver- DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. fuhr. Er hat, wo er wirklich einmal Hass empfand, wie gegen die Marier, ihm zügellos auch gegen Unschuldige den Lauf gelassen und von sich selbst gerühmt, dass Niemand besser als er Freun- den und Feinden vergolten habe. Er verschmähte es nicht, bei Gelegenheit seiner Machtstellung ein kolossales Vermögen zu sam- meln. Der erste absolute Monarch des römischen Staats bewährte er den Kernspruch des Absolutismus, dass den Fürsten die Ge- setze nicht binden, sogleich an den von ihm selbst erlassenen Ehe- bruchs- und Verschwendungsgesetzen. Verderblicher aber als diese Nachsicht gegen sich selbst ward dem Staat sein lässliches Ver- fahren gegen seine Partei und seinen Kreis. Schon seine schlaffe Soldatenzucht, obwohl sie zum Theil durch politische Nothwen- digkeit geboten war, lässt sich hieher rechnen; viel schädlicher aber noch war die Nachsicht gegen seinen politischen Anhang. Es ist kaum glaublich, was er gelegentlich hinnahm; so zum Bei- spiel ward dem Lucius Murena für die durch die ärgste Verkehrt- heit und Unbotmässigkeit erlittenen Niederlagen (S. 320) nicht bloss die Strafe erlassen, sondern auch der Triumph zugestan- den; so wurde Gnaeus Pompeius, der sich noch ärger vergangen hatte, noch verschwenderischer von Sulla geehrt (S. 319. 348). Die Ausdehnung und die ärgsten Frevel der Aechtungen und Confiscationen sind wahrscheinlich weniger Sullas unmittelbares Werk, als aus diesem freilich in seiner Stellung kaum verzeih- lichen Indifferentismus entstanden. Dass Sulla bei seinem inner- lich energischen und doch dabei gleichgültigen Wesen sehr ver- schieden, bald unglaublich nachsichtig, bald unerbittlich streng auftrat, ist begreiflich. Die tausendmal wiederholte Meinung, dass er vor seiner Regentschaft ein guter milder Mann, als Regent ein blutdürstiger Wütherich gewesen sei, richtet sich selbst; wenn er als Regent das Gegentheil der früheren Gelindigkeit zeigte, so wird man vielmehr sagen müssen, dass er mit demselben nach- lässigen Gleichmuth strafte, mit dem er verzieh. Diese halb iro- nische Leichtfertigkeit geht überhaupt durch sein ganzes politi- sches Thun. Es ist immer, als sei dem Sieger, eben wie es ihm gefiel sein Verdienst um den Sieg Glück zu schelten, auch der Sieg selber nichts werth; als habe er eine halbe Empfindung von der Nichtigkeit und Vergänglichkeit des eigenen Werkes und be- handle die Reorganisation des Staates nicht wie der Hausherr, der sein zerrüttetes Gewese und Gesinde in Ordnung bringt, son- dern wie der zeitweilige Geschäftsführer, dem am Ende auch die leidliche Uebertünchung der Schäden genügt. Wenn Mangel an politischem Egoismus ein Lob ist, so verdient es Sulla neben VIERTES BUCH. KAPITEL X. Washington genannt zu werden; aber es ist doch ein Unterschied, ob man aus Bürgersinn nicht herrschen mag oder aus Blasirtheit das Scepter wegwirft. Wie er nun aber war, dieser Don Juan der Politik war ein Mann aus einem Gusse. Sein ganzes Leben zeugt von dem inner- lichen Gleichgewicht seines Wesens; in den verschiedensten La- gen blieb Sulla unverändert derselbe. Es war derselbe Sinn, der nach den glänzenden Erfolgen in Africa ihn wieder den haupt- städtischen Müssiggang suchen und der nach dem Vollbesitz der absoluten Macht ihn Ruhe und Erholung finden liess in seiner cumanischen Villa. In seinem Munde war es keine Phrase, dass ihm die öffentlichen Geschäfte eine Last seien, die er abwarf, so wie er durfte und konnte. Auch nach der Resignation blieb er völlig sich gleich, ohne Unmuth und ohne Affectation, froh der öffentlichen Geschäfte entledigt zu sein und dennoch hie und da eingreifend, wo die Gelegenheit sich bot. Jagd und Fischfang und die Abfassung seiner Memoiren füllten seine müssigen Stun- den; dazwischen ordnete er auf Bitten der unter sich uneinigen Bürger die inneren Verhältnisse der benachbarten Colonie Puteoli ebenso sorgfältig und rasch wie früher die Verhältnisse der Haupt- stadt. Seine letzte Thätigkeit auf dem Krankenlager bezog sich auf die Beitreibung eines Zuschusses zu dem Wiederaufbau des capi- tolinischen Tempels, den vollendet zu sehen ihm nicht mehr ver- gönnt war. Wenig über ein Jahr nach seinem Rücktritt, im sech- zigsten Lebensjahr, frisch an Körper und Geist ward er vom Tode ereilt; nach kurzem Krankenlager — noch zwei Tage vor seinem Tode schrieb er an seiner Selbstbiographie — raffte ein Blut- sturz Nicht die Phthiriasis, wie ein anderer Bericht sagt; aus dem einfa- chen Grunde, dass eine solche Krankheit nur in der Phantasie existirt. ihn hinweg (676). Sein getreues Glück verliess ihn auch im Tode nicht. Er konnte nicht wünschen noch einmal in den widerwärtigen Strudel der Parteikämpfe hineingezogen zu werden und seine alten Krieger noch einmal gegen eine neue Revolution führen zu müssen; und nach dem Stande der Dinge bei seinem Tode in Spanien und in Italien hätte bei längerem Leben ihm dies kaum erspart bleiben können. Schon jetzt, da von seiner feierlichen Bestattung in der Hauptstadt die Rede war, erhoben sich dort zahlreiche Stimmen, die bei seinen Lebzeiten geschwie- gen hatten, gegen die letzte Ehre, die man dem Tyrannen zu erweisen gedachte. Aber noch war die Erinnerung zu frisch und die Furcht vor seinen alten Soldaten zu lebendig: es wurde be- DIE SULLANISCHE VERFASSUNG. schlossen die Leiche feierlichst beizusetzen und desshalb sie nach der Hauptstadt bringen zu lassen. Nie hat Italien eine grossartigere Trauerfeier gesehen. Ueberall wo der königlich geschmückte Todte hindurchgetragen ward, ihm vorauf seine wohlbekannten Feldzeichen und Ruthenbündel, da schlossen die Einwohner und vor allem seine alten Lanzknechte an den Trauerzug sich an; es schien als wolle das gesammte Heer um den Mann, der es im Leben so oft und nie anders als zum Siege geführt hatte, noch einmal im Tode sich vereinigen. So gelangte der endlose Lei- chenzug in die Hauptstadt, wo zweitausend goldene Kränze als letzte Ehrengaben der treuen Legionen, der Städte und der nä- heren Freunde seiner harrten. Unter dem Geleit aller Beamten und des gesammten Senats, der Priester und Priesterinnen in ihrer Amtstracht und der ritterlich gerüsteten adlichen Knaben- schaar ward die Bahre auf den grossen Marktplatz getragen. Auf diesem von seinen Thaten und fast von dem Klange noch seiner gefürchteten Worte erfüllten Platz ward ihm die Leichenrede ge- halten und von dort die Bahre auf den Schultern der Senatoren nach dem Marsfeld getragen, wo der Scheiterhaufen errichtet war. Während er in Flammen loderte, hielten die Ritter und die Sol- daten den Ehrenlauf um die Leiche, die Asche aber des Regenten ward auf dem Marsfeld neben den Gräbern der alten Könige bei- gesetzt. KAPITEL XI. Das Gemeinwesen und seine Oekonomie . E in neunzigjähriger Zeitraum, vierzig Jahre tiefen Friedens, funfzig einer fast permanenten Revolution liegen hinter uns. Es ist diese Epoche die ruhmloseste, die die römische Geschichte kennt. Zwar wurden in westlicher und östlicher Richtung die Alpen überschritten (S. 154. 163) und die römischen Waffen gelangten auf der spanischen Halbinsel bis zum atlantischen Ocean (S. 17), auf der makedonisch-griechischen bis zur Donau (S. 163), aber es waren im Ganzen wenig fruchtbare Lorbeeren. Der Kreis der ‚auswärtigen Gemeinden in der Willkür, der Botmässigkeit, der Herrschaft oder der Freundschaft der römischen Bürgerschaft‘ Exterae nationes in arbitratu dicione potestate amicitiave populi Romani , die officielle Bezeichnung der nicht italischen Unterthanen und Clienten im Gegensatz der italischen ‚Eidgenossen und Stammverwandten (socii nominisve Latini) . ward nicht wesentlich erweitert; man begnügte sich den Erwerb einer besseren Zeit zu realisiren und die in loseren Formen der Abhängigkeit an Rom geknüpften Gemeinden mehr und mehr in die volle Unterthänigkeit zu bringen. Hinter dem glänzenden Vor- hang der Provinzialreunionen verbarg sich ein sehr fühlbares Sinken der römischen Macht. Während die gesammte antike Ci- vilisation immer bestimmter in dem römischen Staat zusammen- gefasst, immer allgemeingültiger in demselben formulirt ward, fingen zugleich jenseit der Alpen und jenseit des Euphrat die von ihr ausgeschlossenen Nationen an aus der Vertheidigung zum DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. Angriff überzugehen. Auf den Schlachtfeldern von Aquae Sextiae und Vercellae, von Chaeroneia und Orchomenos wurden die ersten Schläge desjenigen Gewitters vernommen, das die germanischen Stämme und die asiatischen Horden bestimmt waren über die italisch-griechische Welt zu bringen und dessen letztes dumpfes Rollen fast noch bis in die Gegenwart hineinreicht. Aber auch in der inneren Entwicklung trägt diese Epoche denselben Cha- rakter. Die alte Ordnung stürzt unwiederbringlich zusammen. Das römische Gemeinwesen war angelegt als eine Stadtgemeinde, welche durch ihre freie Bürgerschaft sich selber die Herren und die Gesetze gab, welche innerhalb dieser gesetzlichen Schranken von diesen wohlberathenen Herren mit königlicher Freiheit ge- leitet ward, um welche theils die italische Eidgenossenschaft als ein Complex freier der römischen wesentlich gleichartiger und stammverwandter Stadtgemeinden, theils die ausseritalische Bun- desgenossenschaft als ein Complex griechischer Freistädte und barbarischer Völker und Herrschaften, beide von der Gemeinde Rom mehr bevormundet als beherrscht, in zwiefachem Kreise sich schlossen. Es war das letzte Ergebniss der Revolution — und beide Parteien, die sogenannte Verfassungs- wie die sogenannte demokratische Partei, hatten dazu mitgewirkt und trafen darin zusammen —, dass von diesem ehrwürdigen Bau, der am An- fang dieser Epoche zwar rissig und schwankend, aber doch noch aufrecht stand, an ihrem Schluss kein Stein mehr auf dem andern geblieben war. Der souveräne Machthaber war jetzt entweder ein einzelner Mann oder die geschlossene Oligarchie bald der Vor- nehmen, bald der Reichen. Die Bürgerschaft hatte jeden wirk- lichen Antheil am Regiment verloren. Die Beamten waren un- selbstständige Werkzeuge in der Hand des jedesmaligen Macht- habers. Die Stadtgemeinde Rom hatte durch ihre widernatürliche Erweiterung sich selber zersprengt. Die italische Eidgenossen- schaft war aufgegangen in die Stadtgemeinde. Die ausseritalische Bundesgenossenschaft war im vollen Zug sich in eine Untertha- nenschaft zu verwandeln. Die gesammte organische Gliederung des römischen Gemeinwesens war zu Grunde gegangen und nichts übrig geblieben als eine rohe Masse mehr oder minder disparater Elemente. Der Zustand drohte in volle Anarchie und in innere und äussere Auflösung des Staats überzugehen. Die politische Bewegung lenkte durchaus nach dem Ziele der Despotie; nur darüber noch ward gestritten, ob der geschlossene Kreis der vor- nehmen Familien oder ein Capitalistensenat oder ein Monarch Despot sein solle. Die politische Bewegung ging durchaus die VIERTES BUCH. KAPITEL XI. zum Despotismus führenden Wege; der Grundgedanke des freien Gemeinwesens, dass die ringenden Mächte sich gegenseitig be- schränken auf mittelbaren Zwang, ging allen Parteien verloren und hüben und drüben fingen sie an zuerst mit Knitteln, bald auch mit dem Schwert um die Herrschaft zu fechten. Die Revolution, inso- fern zu Ende, als die alte Verfassung definitiv und von beiden Seiten als beseitigt anerkannt und Ziel und Weg der neuen politischen Entwicklung deutlich festgestellt war, hatte doch für diese Reorga- nisation des Staates selbst bis jetzt nur provisorische Lösungen ge- funden; weder die gracchische noch die sullanische Constituirung der Gemeinde trugen einen abschliessenden Charakter. Das aber war das Bitterste dieser bittern Zeit, dass dem klarsehenden Patrio- ten selbst das Hoffen und das Streben sich versagten. Die Sonne der Freiheit mit all ihrer unendlichen Segensfülle ging unaufhalt- sam unter und die Dämmerung senkte sich über die eben noch so glänzende Welt. Es war keine zufällige Katastrophe, der Vater- landsliebe und Genie hätten wehren können; es waren uralte so- ciale Schäden, im letzten Kern der Ruin des Mittelstandes durch das Sclavenproletariat, an denen das römische Gemeinwesen zu Grunde ging. Auch der einsichtigste Staatsmann war in der Lage des Arztes, dem es gleich peinlich ist die Agonie zu verlängern und zu verkürzen. Die kühle Betrachtung konnte zwar sich darüber nicht täuschen, dass Rom um so besser berathen war, je rascher und durchgreifender ein Despot auftrat und alle Reste der alten freiheitlichen Verfassung beseitigte; und der innere Vor- zug, der unter den gegebenen Verhältnissen der Monarchie gegen- über jeder Oligarchie zukam, lag wesentlich eben darin, dass ein solcher energisch nivellirender Despotismus von einer collegiali- schen Behörde nimmermehr geübt werden konnte. Allein diese kühlen Erwägungen machen keine Geschichte; nicht der Ver- stand, nur die Leidenschaft baut für die Zukunft. Man musste eben abwarten, wie lange das Gemeinwesen fortfahren werde nicht leben und nicht sterben zu können und ob es schliesslich an einer mächtigen Natur seinen Meister und Neuschöpfer finden oder in Elend und Schwäche zusammenstürzen werde. Es bleibt noch übrig die ökonomische und sociale Seite dieses Verlaufs hervorzuheben, insoweit dies nicht bereits frü- her geschehen ist. — Der Staatshaushalt ruhte seit dem An- fang dieser Epoche wesentlich auf den Einkünften aus den Pro- vinzen. In der römischen Landschaft ward die Grundsteuer, die stets nur neben den ordentlichen Domanial- und anderen Ge- fällen als ausserordentliche Abgabe vorgekommen war, seit der DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. Schlacht von Pydna nicht wieder erhoben, so dass die unbedingte Grundsteuerfreiheit als ein verfassungsmässiges Vorrecht des rö- mischen Grundbesitzes betrachtet zu werden anfing. Die Rega- lien des Staats, wie das Salzmonopol und das Münzrecht, wur- den, wenn überhaupt je, so wenigstens jetzt nicht als Einnahme- quellen behandelt. Auch die neue Erbschaftssteuer (I, 624) liess man wieder schwinden oder schaffte sie vielleicht geradezu ab. Demnach zog die römische Staatskasse aus Italien einschliesslich des diesseitigen Galliens nichts als theils die Domanialgefälle, na- mentlich von dem campanischen Gebiet und den Goldgruben im Lande der Kelten, theils die Abgabe von den Freilassungen und den nicht zu eigenem Verbrauch des Einführers in das römische Stadtgebiet zur See eingehenden Waaren, welche beide wesent- lich als Luxussteuern betrachtet werden können und durch die Ausdehnung des römischen Stadt- und zugleich Zollgebiets auf ganz Italien, wahrscheinlich mit Einschluss des diesseitigen Gal- lien, ansehnlich gesteigert werden mussten. — In den Provinzen nahm der römische Staat zunächst als Privateigenthum in An- spruch theils in den nach Kriegsrecht vernichteten Staaten die gesammte Mark, theils in denjenigen Staaten, wo die römische Regierung an die Stelle der ehemaligen Herrscher getreten war, den von diesen innegehabten Grundbesitz, kraft welches Rechts die Feldmarken von Leontinoi, Karthago, Korinth, das Doma- nialgut der Könige von Makedonien, Pergamon und Kyrene, die Gruben in Spanien und Makedonien als römische Domänen gal- ten und ähnlich wie das Gebiet von Capua von den römischen Censoren an Privatunternehmer gegen Abgabe einer Ertragsquote oder einer bestimmten Geldsumme verpachtet wurden. Dass Gaius Gracchus noch weiter ging, das gesammte Provinzialland als Domäne ansprach und zunächst für die Provinz Asia diesen Satz insofern praktisch durchführte, als er den Bodenzehnten, die Hut- und Hafengelder daselbst rechtlich motivirte durch das Eigenthumsrecht des römischen Staats an Acker, Wiese und Küste der Provinz, mochten diese nun früher dem König oder Privaten gehört haben, ward bereits früher (S. 105. 111) ausge- führt. — Nutzbare Staatsregalien scheint es in dieser Zeit auch den Provinzen gegenüber noch nicht gegeben zu haben; die Un- tersagung des Wein- und Oelbaues im transalpinischen Gallien kam der Staatskasse als solcher nicht zu Gute. Dagegen wurden directe und indirecte Steuern in grossem Umfang erhoben. Steuerfrei waren natürlich die als vollständig souverän anerkann- ten Clientelstaaten, also zum Beispiel die Königreiche Numidien VIERTES BUCH. KAPITEL XI. und Kappadokien, die Bundesstädte ( civitates foederatae) Rho- dos, Messana, Tauromenion, Massalia, Gades, welche nur ver- pflichtet waren theils zu regelmässiger Stellung von Schiffen und Mannschaft auf ihre Kosten, theils, wie natürlich, im Nothfall zu ausserordentlicher Hülfleistung jeder Art. Das übrige Pro- vinzialgebiet dagegen, selbst mit Einschluss der Freistädte, galt durchgängig als steuerpflichtig und es waren nur die mit römi- schem Bürgerrecht beliehenen Städte wie Narbo und die speciell mit der Steuerfreiheit beschenkten Gemeinden (civitates immunes) wie Kentoripa in Sicilien hiervon ausgenommen. Die directen Abgaben bestanden theils, wie in Sicilien und Sardinien, in einem Anrecht auf die Zehnten Dieser Steuerzehnten, den der Staat von dem Privatgrundeigenthum erhebt, ist wohl zu unterscheiden von dem Eigenthümerzehnten, den er auf das Domanialland legt. Jener ward in Sicilien verpachtet und stand ein für allemal fest; diesen verpachteten die Censoren in Rom und regulirten die zu entrichtende Ertragsquote und die sonstigen Bedingungen nach Er- messen (Cic. Verr. 3, 6, 13. 5, 21, 53). der Garben und sonstigen Feldfrüchte wie der Trauben und Oliven, oder, wenn das Land zur Weide lag, einem entsprechenden Hutgeld; theils, wie in Makedonien, Achaia, Kyrene, dem grössten Theil von Africa, beiden Spanien, nach Sulla auch in Asia, in einer von jeder einzelnen Gemeinde jährlich nach Rom zu entrichtenden festen Geldsumme (stipen- dium, tributum) , welche z. B. für ganz Makedonien 600000 (170000 Thlr.), für die kleine Insel Gyaros bei Andros 150 De- nare (43 Thlr.) betrug und allem Anschein nach im Ganzen niedrig und geringer als die vor der römischen Herrschaft entrichtete Ab- gabe war. Jene Bodenzehnten und Hutgelder verdang der Staat gegen Lieferung fester Quantitäten Korn oder fester Geldsummen an Privatunternehmer; dieser Geldabgaben wegen hielt er sich an die einzelnen Gemeinden und überliess es diesen den Betrag nach den von der römischen Regierung im Allgemeinen festgestellten Principien auf die Steuerpflichtigen zu repartiren und von diesen einzuziehen. Das Verfahren war wie es scheint folgendes. Die römische Regie- rung bestimmte zunächst den Betrag der Abgabe: so zum Beispiel ward in Asien für Rom auch nach Sulla noch die zehnte Garbe erhoben (Appian civ. 5, 4); so steuerten nach Caesars Verordnung die Juden jedes andere Jahr ein Viertel der Aussaat (Joseph. 4, 10, 6 vgl. 2. 5); so ward in Kili- kien und Syrien später 1 vom Hundert des Vermögens (Appian Syr. 50) und auch in Africa eine wie es scheint ähnliche Abgabe erhoben, wobei übrigens das Vermögen nach gewissen Präsumtionen, z. B. nach der Grösse des Bodenbesitzes, der Zahl der Thüröffnungen, der Kopfzahl der Kinder Die indirecten Abgaben bestanden, abgesehen von DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. den untergeordneten Chaussee-, Brücken- und Canalgeldern, wesentlich in den Zöllen. Die Zölle waren jener Zeit wo nicht ausschliesslich doch sehr vorwiegend Hafen-, seltener Land- grenzzölle auf die zur Feilbietung bestimmten ein- und ausgehen- den Waaren und wurden ursprünglich von jeder Gemeinde in ihrem Gebiet nach Ermessen erhoben. Die Römer beschränkten sich anfangs darauf für den römischen Staat wohl in jeder Clien- telgemeinde, häufig auch für die römischen Bürger Zollfreiheit sich auszubedingen; bald aber fingen sie an zwar nicht an der Reichsgrenze einen allgemeinen Reichszoll zu erheben, aber wohl grössere Gebiete innerhalb des Reiches als besondere römische Zolldistricte zu constituiren, in welchen die einzelnen mit Immu- nität beliehenen Gemeinden als eigene kleinere Zollbezirke encla- virt waren. So bildete Sicilien schon seit der karthagischen Zeit einen geschlossenen Zollbezirk, an dessen Grenze von allen aus- und eingehenden Waaren eine Abgabe von 5 Procent vom Werth erhoben ward; so ward an den Grenzen von Asia in Folge des sempronischen Gesetzes (S. 105) eine ähnliche Abgabe von 2½ Procent erhoben; so ward in ähnlicher Weise die Provinz Narbo, ausschliesslich der Feldmark der römischen Colonie, als römi- scher Zollbezirk organisirt. Bei diesen Einrichtungen mag ausser den fiscalischen Zwecken auch die löbliche Absicht mitgewirkt haben der aus den mannigfaltigen Communalzöllen unvermeid- lich entstehenden Verwirrung durch gleichmässige Grenzzollregu- lirung zu steuern. Zur Erhebung wurden die Zölle gleich den Zehnten ohne Ausnahme an Mittelmänner verdungen. — Die Kosten der Civil- und Militärverwaltung trugen dagegen in den steuerpflichtigen Districten nicht die Steuerpflichtigen, sondern die römische Gemeinde. Sie lieferte in genügender, ja reichlicher Weise den Provinzialstatthaltern Schiffe, Gespann und die übrige und Sclaven abgeschätzt worden zu sein scheint (exactio capitum atque ostiorum Cicero ad fam. 3, 8, 5 von Kilikien; φόϱος ἐπὶ τῇ γῇ ϰαὶ τοῖς σώμασιν Appian Pun. 135 für Africa). Hienach wurde jeder Steuerpflich- tige von den Gemeindebehörden unter Oberaufsicht des römischen Statt- halters (Cic. ad Q. fr. 1, 1, 8; SC. de Asclep. 22. 23) zu einer gewissen Summe angesetzt ( imperata ἐπιϰεφάλιαCic. ad Att. 5, 16); wer nicht rechtzeitig bezahlte, dessen Steuerschuld ward eben wie in Rom verkauft, d. h. einem Unternehmer mit einem Zuschlag zur Einziehung übertragen ( venditio tributorum Cic. ad fam. 3, 8, 5; ὠνὰς omnium venditas, ders. ad Att. 5, 16). Der Ertrag dieser Steuern floss zunächst in die Kassen der Hauptgemeinden, wie z. B. die Juden ihr Korn nach Sidon zu senden hat- ten; von diesen Kassen wurde sodann der festgesetzte Geldbetrag nach Rom abgeführt. VIERTES BUCH. KAPITEL XI. Ausrüstung, den in der Provinz stehenden Heeren den Sold und die sonstigen Bedürfnisse; nur Dach und Fach, Holz, Heu und ähnliche Gegenstände hatten die Provinzialgemeinden den Be- amten und Soldaten unentgeltlich zu gewähren und die Frei- städte waren sogar auch von der Wintereinquartierung — feste Standlager kannte man noch nicht — regelmässig befreit. Zwar konnte es dem Statthalter im Kriege gar nicht und selbst im Frie- den kaum versagt werden nach Ermessen zu requiriren; er konnte Geld, Getreide, Schiffe, Sclaven zu ihrer Bemannung, Leinwand, Leder und was dessen mehr war im Nothfall von den Untertha- nen so gut wie von den souveränen Clientelstaaten nach Bedürf- niss verlangen; allein es wurden diese Lieferungen der Regel nach gleich der römischen Grundsteuer als Vorschüsse behandelt und sogleich oder später von der Staatskasse nach einem von ihr selbst bestimmten Preise vergütet. In Spanien, wo das starke stehende Heer zu dergleichen Lieferungen oft Gelegenheit gab, bestand die Vorschrift, dass von eigentlichen Nothfällen abgesehen dem Landmanne durch solchen Zwangskauf nicht mehr als die zwanzigste Garbe entzogen werden dürfe. Anderswo, zum Bei- spiel in Sicilien, wo die römischen Statthalter ausser dem für ihre und ihres Gefolges Bedürfnisse erforderlichen durch Maxi- malsätze ein für allemal regulirten Getreidequantum sehr häufig im Auftrag ihrer Regierung Getreide für die Bedürfnisse der Hauptstadt requirirten, war durch vorgängige Anordnung einer fest bestimmten und hochgegriffenen Vergütung das Interesse der Steuerpflichtigen einigermassen gewahrt. Um Unrechtfertigkeiten, wie sie nur zu häufig vorkamen, möglichst vorzubeugen, wurde jedes Geschenk, das der Statthalter nahm, gesetzlich als erpresstes Gut behandelt und selbst das Recht zu kaufen ihm durch Gesetz beschränkt. — Der Gesammtbetrag der römischen Staatseinnah- men war gering. Es findet sich eine Angabe, wonach dieselben, vermuthlich mit Ausschluss der italischen Einkünfte und des Werthes des von den Zehntpächtern nach Rom in Natur abge- lieferten Getreides, bis zum J. 691 nicht mehr betrugen als 200 Mill. Sesterzen (14300000 Rthlr.); also nur zwei Drittel der Summe, die der König von Aegypten jährlich aus seinem Lande zog. Nur auf den ersten Blick kann das Verhältniss be- fremden. Die Ptolemäer exploitirten das Nilthal wie grosse Plan- tagenbesitzer und zogen ungeheure Summen aus dem von ihnen monopolisirten Handelsverkehr mit dem Orient: die Römer be- steuerten ihre Unterthanen keineswegs in dem Sinn, den wir jetzt damit verbinden, sondern erhoben von dem bei weitem grössten DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. Theil der abhängigen Gemeinden nur einen den attischen Tri- buten vergleichbaren Beitrag, womit sie die Kosten des von ihnen übernommenen Kriegswesens deckten und in gewöhnlichen Zeiten noch einen Ueberschuss herausschlugen, der es ihnen möglich machte die Staats- und Stadtbauten reichlich zu bestreiten und einen Nothpfennig aufzusammeln. Einen ansehnlichen Reinertrag lieferten wohl nur Sicilien, wo das karthagische Besteurungs- system galt, und vor allem Asia, auf welcher Provinz nach viel- fältigen Zeugnissen die Staatsfinanzen wesentlich ruhten; die An- gabe klingt ganz glaublich, dass die übrigen Provinzen ungefähr so viel kosteten wie sie einbrachten und diejenigen, welche eine bedeutende Besatzung erforderten, wie beide Spanien, das jen- seitige Gallien, Makedonien, mögen oft mehr gekostet als er- tragen haben. So ungefähr war das römische Steuerwesen geordnet. Fra- gen wir weiter, wie bei diesem System theils die Steuerpflichti- gen, theils die römischen Finanzen sich standen, so ist in ersterer Beziehung nicht zu verkennen, dass dasselbe zwar insofern für die Besteuerten nachtheilig war, als die Steuern grossentheils ins Ausland flossen, es aber doch im Allgemeinen ausging von dem alten ebenso ehrenwerthen als verständigen Grundsatz die politi- sche Hegemonie nicht als nutzbares Recht zu behandeln und von den Unterthanen nur zu erheben, was für ihren Schutz verausgabt wird. Treu geblieben war man indess diesem Grundsatz schon von vorn herein nicht. Es war damit im Widerspruch, dass Italien von allen directen Abgaben entbürdet und dieselben ausschliesslich auf die Provinzen geworfen wurden. Wo Rom in die karthagische Pro- vinzialverfassung eingetreten war, beutete es die früher karthagi- schen Landschaften ungefähr in gleicher Weise aus wie Karthago. Die Einziehung der Hafenzölle war mit dem Grundsatz der un- eigennützigen Hegemonie nicht vereinbar; mit Recht sagt Scipio Aemilianus bei Cicero, dass es der römischen Bürgerschaft nicht wohl anstehe zugleich den Gebieter und den Zöllner der Nationen zu machen. Bei der Höhe der Zollsätze und der vexatorischen Erhebungsweise ist es überdies begreiflich, dass keine Abgabe widerwärtiger erschien als diese; es gehört wohl schon dieser Zeit an, dass der ‚Zöllner‘ bei den östlichen Völkerschaften als gleich- bedeutend galt mit dem Räuber und dem Frevler. Viel schlimmer aber ward es, als in Rom Gaius Gracchus ans Regiment kam und die Getreidevertheilung an die hauptstädtische Bürgerschaft, die Confiscation und Domanialbesteurung von Asia durchsetzte. Un- umwunden ward die politische Herrschaft für ein Recht erklärt, VIERTES BUCH. KAPITEL XI. das jedem der Berechtigten Anspruch gebe auf eine Anzahl Scheffel Korn, geradezu die Hegemonie in Bodeneigenthum ver- wandelt und das vollständigste Exploitirungssystem nicht bloss eingeführt, sondern mit unverschämter Offenherzigkeit rechtlich motivirt und proclamirt. Es war dies das Werk derselben Partei, die in Rom sich die populare nannte; und sicher war es kein Zu- fall, dass eben die beiden am wenigsten kriegerischen Provinzen Sicilien und Asia das härteste Loos traf. Wenn also schon die Steuer selbst schwer auf den Pflichtigen lastete und die grosse ökonomische Ersparniss, die in Folge der römischen Centralisi- rung durch das Wegfallen so vieler Specialregierungen und Spe- cialherrn von selber sich ergab, hiedurch vielleicht aufgewogen ward, so darf ferner nicht übersehen werden, dass die Lasten der Contribuablen sich weit höher beliefen als auf den Betrag der nach Rom fliessenden Summen. Zunächst kamen die Erhebungs- kosten in Anschlag, welche namentlich bei den Zöllen wahrschein- lich höchst beträchtlich waren; denn wenn das System die Steuer durch Generalpächter einzuziehen schon an sich das verschwen- derischste von allen ist, so kam in Rom noch hinzu, dass durch die ungeheure Association des römischen Capitals die wirksame Concurrenz sehr erschwert ward. Zweitens sind die ausseror- dentlichen Lasten hinzuzurechnen, die bei jeder grösseren Krise, gewöhnlich wohl in der Form der erzwungenen freiwilligen Bei- träge, unvermeidlich eintraten; wie denn zum Beispiel Sulla im J. 670/1 die kleinasiatischen Provinzialen, die allerdings sich aufs schwerste gegen Rom vergangen hatten, zwang jedem römischen Gemeinen vierzigfachen (16 Denare = 4½ Thlr.), jedem Centurio fünfundsiebzigfachen Sold zu gewähren, dazu freie Kleidung und freien Tisch nebst dem Recht nach Belieben Gäste einzuladen, und derselbe Sulla bald nachher eine allgemeine Umlage auf die Cli- entel- und Unterthanengemeinden ausschrieb (S. 341), an deren Erstattung natürlich nicht gedacht ward. Drittens kommen hinzu die Gemeindelasten Beispielsweise entrichtete in Judaea an den Volksfürsten die Stadt Joppe 26075 römische Scheffel Korn, die übrigen Juden die zehnte Garbe; wozu dann noch der Tempelschoss und die für die Römer bestimmte sido- nische Abgabe kamen. Auch in Sicilien ward neben dem römischen Zehn- ten eine sehr ansehnliche Gemeindeschatzung vom Vermögen erhoben. , die um so ansehnlicher waren, als von Rom ausser für das Militärwesen schlechterdings nichts für die öffentlichen Angelegenheiten geschah, ja selbst von diesem Mili- tärbudget beträchtliche Posten, z. B. die Ausgaben für die Flotte DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. in den nichtitalischen Meeren und die Anlage- und Unterhal- tungskosten der nichtitalischen Militärstrassen, auf die städtischen Budgets abgewälzt wurden. Ja sogar für den Militärdienst selbst fing man an die Zuzüge der Clientelstaaten wie die Contingente der Unterthanen nicht bloss innerhalb ihrer Provinz aufzubieten, was zu allen Zeiten geschehen war, sondern Thraker in Africa, Africaner in Italien und so weiter alle an jedem beliebigen Ort zu verwenden, wovon die Kosten natürlich mehr oder minder auf die Heimathgemeinden fielen (S. 184). Endlich ist das grosse Kapitel des Unrechts nicht zu vergessen, durch das die römischen Beamten und Steuerpächter in der mannigfaltigsten Weise die Steuerlast der Provinzen erschwerten. Die Einquartierung der Truppen; die freie Wohnung der Beamten und des Schwarmes von Adjutanten senatorischen oder Ritterranges, von Schrei- bern, Gerichtsdienern, Herolden, Aerzten und Pfaffen; das den Staatsboten zukommende Recht unentgeltlicher Beförderung; die Approbirung und der Transport der schuldigen Naturallieferun- gen; vor allem die Zwangsverkäufe und die Requisitionen gaben den Beamten Anlass genug aus den Provinzen fürstliche Vermö- gen heimzubringen; und das Stehlen ward immer allgemeiner, je mehr die Controle der Regierung als null und die der Capitalisten- gerichte sogar als allein für den ehrlichen Beamten gefährlich sich erwies. Die durch die Häufigkeit der Klagen wegen Beamten- erpressung in den Provinzen veranlasste Einrichtung einer ste- henden Commission für dergleichen Fälle im J. 605 (S. 77) und die rasch sich folgenden und die Strafe stets steigernden Erpres- sungsgesetze zeigen, wie die Fluthmesser den Wasserstand, die immer wachsende Höhe des Uebels. — Unter all diesen Verhält- nissen konnte selbst eine nominell sehr mässige Besteuerung ef- fectiv äusserst drückend werden. Uebrigens bleibt es dennoch sehr zweifelhaft, ob nicht der ökonomische Druck, den die itali- schen Kaufleute und Banquiers auf die Provinzen übten, weit schwerer auf denselben lastete als die Besteuerung mit allen daran hängenden Missbräuchen. Wie glänzend in den ersten Decennien dieser Epoche der Stand der römischen Finanzen war, zeigen am deutlichsten die in grösstem Umfang betriebenen öffentlichen Bauten, vor allem die zu keiner Zeit so energisch geförderten Chausseeanlagen. In Italien schloss sich an die grosse vermuthlich schon ältere Süd- chaussee, die als Verlängerung der appischen von Rom über Ca- pua, Beneventum, Venusia nach den Häfen von Tarent und Brun- disium lief, eine Seitenstrasse an von Capua bis zur sicilischen Röm. Gesch. II. 24 VIERTES BUCH. KAPITEL XI. Meerenge, ein Werk des Publius Popillius Consul 622. An der Ostküste, wo bisher nur die Strecke von Fanum nach Ariminum als Theil der flaminischen Strasse chaussirt worden war (I, 378), wurde die Küstenstrasse südwärts bis nach Brundisium, nord- wärts über Hatria am Po bis nach Aquileia verlängert; wenig- stens das Stück von Ariminum bis Hatria ward von dem eben ge- nannten Popillius in dem gleichen Jahr angelegt. Auch die beiden grossen etrurischen Chausseen, die Küsten- oder aurelische Strasse von Rom nach Pisa und Luna, an der unter anderm im J. 631 gebaut ward, und die über Sutrium und Clusium nach Arretium und Florentia geführte cassische, die nicht vor 583 gebaut zu sein scheint, dürften als römische Staatschausseen erst dieser Zeit angehören. Um Rom selbst bedurfte es neuer Anlagen nicht; doch ist erwähnenswerth, dass die mulvische Brücke (Ponte Molle), auf der die flaminische Strasse unweit Rom die Tiber überschritt, im J. 645 von Stein hergestellt ward. Endlich in Norditalien, das bis dahin keine andere als die bei Placentia endi- gende flaminisch-aemilische Kunststrasse gehabt hatte, wurde im J. 606 die grosse postumische Strasse erbaut, die von Genua über Dertona, wo wahrscheinlich gleichzeitig eine Colonie gegründet ward, weiter über Placentia, wo sie die flaminisch-aemilische Strasse aufnahm, Cremona und Verona nach Aquileia geführt wurde und also das tyrrhenische und das adriatische Meer mit einander verband; wozu noch die im J. 645 durch Marcus Aemi- lius Scaurus hergestellte Verbindung zwischen Luna und Genua hinzukam, welche die postumische Strasse in directe Verbindung mit Rom setzte. In einer andern Weise war Gaius Gracchus für das italische Wegewesen thätig; er sicherte die Instandhaltung der grossen Landstrassen, indem er bei der Ackervertheilung längs derselben Grundstücke anwies, auf denen die Verpflichtung der Wegebesserung als dingliche Last haftete; auf ihn ferner oder doch auf die Ackertheilungscommission scheint, wie die Sitte die Feldgrenze durch ordentliche Marksteine zu bezeichnen, so auch die der Errichtung von Meilensteinen zurückzugehen; er sorgte endlich für gute Vicinalwege, um auch hiedurch den Ackerbau zu fördern. Aber weit folgenreicher noch war die ohne Zweifel eben in dieser Epoche beginnende Anlage von Reichschausseen in den Provinzen: die domitische Strasse stellte nach langen Vorberei- tungen (I, 489) den Landweg von Italien nach Spanien sicher und hing mit der Gründung von Aquae Sextiae und Narbo eng zusammen (S. 156); die gabinische (S. 163) und die egnatische (S. 39) führten von den Hauptplätzen an der Ostküste des adria- DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. tischen Meeres, jene von Salonae, diese von Apollonia und Dyrrha- chion, in das Binnenland hinein — Anlagen, über deren Entstehung zwar in der trümmerhaften Ueberlieferung dieser Epoche keine An- gabe zu finden ist, die aber nichts desto weniger mit den gallischen, dalmatischen, makedonischen Kriegen dieser Zeit unzweifelhaft in Zusammenhang standen und für die Centralisirung des Staats und die Civilisirung der unterworfenen barbarischen Districte von der grössten Bedeutung geworden sind. — Wie für die Strassen war man wenigstens in Italien auch für die grossen Entsum- pfungsarbeiten thätig. So ward im J.594 die Trockenlegung der pomptinischen Sümpfe, diese Lebensfrage für Mittelitalien, mit grossem Kraftaufwand und wenigstens scheinbarem Erfolg angegriffen; so im J. 645 in Verbindung mit den norditalischen Chausseebauten zugleich die Entsumpfung der Niederungen zwi- schen Parma und Placentia bewerkstelligt. Endlich that die Re- gierung viel für die zur Gesundheit und Annehmlichkeit der Haupt- stadt ebenso unentbehrlichen wie kostspieligen römischen Was- serleitungen. Nicht bloss wurden die beiden seit den J. 442 und 492 bereits bestehenden, die appische und die Anioleitung, im J. 610 von Grund aus reparirt, sondern auch zwei neue Leitun- gen angelegt: im J. 610 die marcische, die an Güte und Fülle des Wassers auch später unübertroffen blieb, und neunzehn Jahre nachher die sogenannte laue Quelle. Welche Operationen die rö- mische Staatscasse, ohne vom Creditsystem Gebrauch zu machen, mittelst reiner Baarzahlung auszuführen vermochte, zeigt nichts deutlicher als die Art, wie die marcische Leitung angelegt ward: die dazu erforderliche Summe von 180 Mill. Sesterzen (in Gold fast 13 Mill. Thlr.) ward innerhalb dreier Jahre disponibel ge- macht und verwandt. Es lässt dies schliessen auf eine sehr an- sehnliche Reserve des Staatsschatzes, die ja auch schon im An- fang dieser Periode fast 6 Mill. Thlr. betrug (I, 617) und ohne Zweifel beständig im Steigen war. — Indess darf über dem Glanz und der Bedeutung dieser grossartigen Anlagen doch nicht über- sehen werden, dass die römische Finanzverwaltung den Anfor- derungen, welche an einen Staat, wie der römische war, gestellt werden konnten und mussten, keineswegs entsprach. Für das Militärwesen ward in der ungenügendsten Weise gesorgt; in den Grenzlandschaften, selbst im Pothal (S. 160) plünderten die Bar- baren, im Innern hausten selbst in Kleinasien, Sicilien, Italien die Räuberbanden. Die Flotte gar ward völlig vernachlässigt; rö- mische Kriegsschiffe gab es kaum mehr und die Kriegsschiffe, die man durch die Unterthanenstädte bauen und erhalten liess, reich- 24* VIERTES BUCH. KAPITEL XI. ten nicht aus, so dass man nicht bloss schlechterdings unfähig war einen Seekrieg zu führen, sondern selbst den Piraten kaum zu wehren vermochte. In Rom selbst unterblieben eine Menge der nothwendigsten Verbesserungen und namentlich die Wasserbauten wurden seltsam vernachlässigt. Immer noch besass die Hauptstadt keine andere Brücke über die Tiber als den uralten hölzernen Steg, der über die Tiberinsel nach dem Janiculum führte; immer noch liess man die Tiber jährlich die Strassen unter Wasser setzen und Häuser, ja nicht selten ganze Quartiere niederwerfen, ohne etwas für die Uferbefestigung zu thun; immer mehr liess man, wie ge- waltig auch der überseeische Handel sich entwickelte, die an sich schon schlechte Rhede von Ostia versanden. Eine Regierung, die unter den günstigsten Verhältnissen und in einer Epoche vier- zigjährigen Friedens nach aussen und innen solche Pflichten ver- säumt, kann vielleicht insofern ein glänzendes finanzielles Resultat erzielen, als sie Steuern schwinden zu lassen und dennoch einen jährlichen Ueberschuss der Einnahme über die Ausgabe und einen ansehnlichen Sparschatz nachzuweisen im Stande ist; aber nichts desto weniger verdient eine derartige Finanzverwaltung dieselben Vorwürfe der Schlaffheit, des Mangels an einheitlicher Leitung, der verkehrten Volksschmeichelei, die auf jedem andern politi- schen Gebiet gegen das senatorische Regiment dieser Epoche er- hoben werden mussten. — Weit schlimmer gestalteten sich na- türlich die finanziellen Verhältnisse, als die Stürme der Revolu- tion hereinbrachen. Die neue und, auch bloss finanziell betrachtet, höchst drückende Belastung, die dem Staat aus der durch Gaius Gracchus ihm auferlegten Verpflichtung erwuchs den hauptstädti- schen Bürgern das Getreide zu Schleuderpreisen zu verabfolgen ward allerdings durch die in der Provinz Asia neu eröffneten Ein- nahmequellen zunächst wieder ausgeglichen. Indess ist es nichts desto weniger bemerkenswerth, dass die öffentlichen Bauten seit- dem fast gänzlich ins Stocken gekommen zu sein scheinen. So zahlreich die erweislicher Massen von der Schlacht bei Pydna bis auf Gaius Gracchus angelegten öffentlichen Werke sind, so kön- nen wir dagegen aus der Zeit nach 632 kaum andere nachwei- sen als die Brücken-, Strassen- und Entsumpfungsanlagen, die Marcus Aemilius Scaurus als Censor 645 anordnete. Es muss dahingestellt bleiben, ob dies die Folge der Kornvertheilungen ist oder, wie vielleicht wahrscheinlicher, die Folge des gesteiger- ten Sparschatzsystems, wie es sich schickt für ein immer mehr zur Oligarchie erstarrendes Regiment und wie es angedeutet ist in der Angabe, dass der römische Reservefonds seinen höchsten DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. Stand im J. 663 erreichte. Dass der fürchterliche Insurrections- und Revolutionssturm in Verbindung mit den fünf Jahre hin- durch ausbleibenden kleinasiatischen Gefällen den Schatz rasch leerte, ist begreiflich. Vielleicht zeichnet nichts so klar den Unterschied der Zeiten, als dass im hannibalischen Krieg erst im zehnten Kriegsjahre, als die Bürgerschaft den Steuern fast erlag, der Sparschatz angegriffen, dagegen der Bundesgenossenkrieg gleich von Haus aus auf den Kassenbestand fundirt ward und, als schon nach zwei Feldzügen derselbe bis auf den letzten Pfennig ausgegeben war, man lieber die öffentlichen Plätze in der Haupt- stadt versteigerte (S. 236) und die Tempelschätze angriff (S. 310), als eine Steuer auf die Bürger ausschrieb. Indess der Sturm, so arg er war, ging vorüber; Sulla stellte, freilich unter unge- heuren namentlich den Unterthanen und den italischen Revolu- tionären aufgebürdeten ökonomischen Opfern, die Ordnung in den Finanzen wieder her und sicherte, indem er die Getreide- spenden aufhob, die asiatischen Abgaben aber wenn auch gemin- dert doch beibehielt, dem Gemeinwesen wenigstens in dem Sinn einen befriedigenden ökonomischen Zustand, als die ordentlichen Ausgaben weit unter den ordentlichen Einnahmen blieben. Von der Privatökonomie ist schon vielfach die Rede gewesen und es tritt hier überall kaum ein neues Moment hervor; die früher dargelegten Vorzüge und Nachtheile der socialen Verhält- nisse Italiens (I, 617-626) erscheinen nicht verändert, sondern nur schärfer entwickelt. In der Bodenwirthschaft sahen wir be- reits früher die steigende römische Capitalmacht den mittleren und kleinen Grundbesitz in Italien sowohl wie in den Provinzen allmählich verzehren, wie die Sonne die Regentropfen aufzehrt. Die Regierung sah nicht bloss zu ohne zu wehren, sondern för- derte noch die schädliche Bodentheilung durch einzelne Mass- regeln (S. 74), vor allem durch das zu Gunsten der grossen ita- lischen Grundbesitzer und Kaufleute ausgesprochene Verbot der transalpinischen Wein- und Oelproduction. Zwar wirkten sowohl die Opposition als die in ihre Reformideen eingehende Minorität der Conservativen energisch dem Uebel entgegen; indem die beiden Gracchen die Auftheilung fast des gesammten Doma- niallandes durchsetzten, gaben sie dem Staat 80000 neue ita- lische Bauern; indem Sulla 120000 Colonisten in Italien ansie- delte, ergänzte er wenigstens einen Theil der von der Revolution und von ihm selbst in die Reihen der italischen Bauerschaft ge- rissenen Lücken; allein dem durch stetigen Abfluss sich leerenden Gefäss ist nicht durch Einschöpfen auch beträchtlicher Massen, VIERTES BUCH. KAPITEL XI. sondern nur durch Herstellung eines stetigen Zuflusses zu helfen, welche vielfach versucht ward, aber nicht gelang. In den Pro- vinzen nun gar geschah nicht das Geringste, um den dortigen Bauernstand vor dem Auskaufen durch die römischen Speculanten zu retten; die Provinzialen waren ja bloss Menschen und keine Partei. Die Folge war, dass mehr und mehr auch die ausserita- lische Bodenrente nach Rom floss. Uebrigens war die Plantagen- wirthschaft, die in Sicilien und Etrurien um die Mitte dieser Epoche bereits durchaus überwog, in ihrer Art zu hoher Blüthe gelangt, wie sie das Zusammenwirken eines energischen und ra- tionellen Betriebs und reichlicher Geldmittel nothwendig erzeugt. Die italische Weinproduction vor allem, die theils die Eröffnung gezwungener Märkte in einem Theil der Provinzen, theils das z. B. in dem Aufwandsgesetz von 593 ausgesprochene Verbot der ausländischen Weine in Italien auch künstlich förderten, erzielte sehr bedeutende Erfolge; der Amineer und der Falerner fingen an neben dem Thasier und Chier genannt zu werden und der ‚opi- mische Wein‘ vom J. 633, der römische Elfer, blieb im An- denken lange nachdem der letzte Krug geleert war. — Von Ge- werben und Fabrication ist nichts zu sagen, als dass die italische Nation in dieser Hinsicht in einer an Barbarei grenzenden Passi- vität beharrte. Man zerstörte wohl die korinthischen Fabriken, die Depositare so mancher werthvollen gewerblichen Tradition, aber nicht um selbst ähnliche Fabriken zu gründen, sondern um zu Schwindelpreisen zusammenzukaufen, was die griechischen Häuser an korinthischen Thon- oder Kupfergefässen und ähn- lichen ‚alten Arbeiten‘ in sich schlossen. Was von Gewerken noch einigermassen gedieh, wie zum Beispiel die mit dem Bau- wesen zusammenhängenden, trug für das Gemeinwesen desshalb kaum einen Nutzen, weil auch hier bei jeder grösseren Unter- nehmung die Sclavenwirthschaft sich ins Mittel legte; wie denn zum Beispiel die Anlage der marcischen Wasserleitung in der Art erfolgte, dass die Regierung mit 3000 Meistern zugleich Bau- und Lieferungsverträge abschloss, von denen dann jeder mit sei- ner Sclavenschaar die übernommene Arbeit beschaffte. — Die glänzendste oder vielmehr die allein glänzende Seite der römi- schen Privatwirthschaft ist der Geldverkehr und der Handel. An der Spitze stehen die Domanial- und die Steuerpachtungen, durch die ein grosser, vielleicht der grössere Theil der römischen Staats- einnahmen in die Tasche der römischen Capitalisten floss. Der Geldverkehr ferner war im ganzen Umfang des römischen Staats von den Römern monopolisirt; jeder in Gallien umgesetzte Pfennig, DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. heisst es in einer bald nach dem Ende dieser Periode heraus- gegebenen Schrift, geht durch die Bücher der römischen Kauf- leute, und so war es ohne Zweifel überall. Wie das Zusammen- wirken der rohen ökonomischen Zustände und der rücksichts- losen Benutzung der politischen Uebermacht zu Gunsten der Pri- vatinteressen eines jeden vermögenden Römers eine wucherliche Zinswirthschaft allgemein machte, zeigt zum Beispiel die Behand- lung der von Sulla der Provinz Asia 670 auferlegten Kriegssteuer, die die römischen Capitalisten vorschossen: sie schwoll mit ge- zahlten und nicht gezahlten Zinsen in vierzehn Jahren auf den sechsfachen Betrag an. Die Gemeinden mussten ihre öffentlichen Gebäude, ihre Kunstwerke und Kleinodien, die Aeltern ihre er- wachsenen Kinder verkaufen, um dem römischen Gläubiger ge- recht zu werden; es war nichts Seltenes, dass der Schuldner nicht bloss der moralischen Tortur unterworfen, sondern geradezu auf die Marterbank gelegt ward. Hiezu kam endlich der Grosshandel. Italiens Ausfuhr und Einfuhr waren sehr beträchtlich. Jene be- stand vornämlich in Wein und Oel, womit Italien neben Griechen- land fast ausschliesslich — die Weinproduction in der massalio- tischen und turdetanischen Landschaft kann damals nur gering gewesen sein — das gesammte Mittelmeergebiet versorgte; itali- scher Wein ging in bedeutenden Quantitäten nach den baleari- schen Inseln und Keltiberien, nach Africa, das nur Acker- und Weideland war, nach Narbo und in das innere Gallien. Bedeu- tender noch war die Einfuhr nach Italien, wo damals aller Luxus sich concentrirte und die meisten Luxusartikel, Speisen, Getränke, Stoffe, Schmuck, Bücher, Hausgeräth, Kunstwerke über See ein- geführt wurden. Vor allem aber der Sclavenhandel nahm in Folge der stets steigenden Nachfrage der römischen Kaufleute einen Aufschwung, dessen gleichen man im Mittelmeergebiet noch nicht gekannt hatte und der mit dem Aufblühen der Piraterie im eng- sten Zusammenhang steht. Obwohl zu diesem Ende alle Länder und alle Nationen in Contribution gesetzt wurden, so waren doch die Hauptfangplätze das innere Kleinasien und Syrien, der Haupt- stapelplatz Delos (S. 70). In Italien concentrirte die überseeische Einfuhr sich vorzugsweise in den beiden grossen Emporien am tyrrhenischen Meer Ostia und Puteoli; dorthin zog sich die für die Hauptstadt bestimmte Korneinfuhr, hieher vorwiegend der Luxushandel mit dem Osten. Schon vor der Katastrophe, die Delos im mithradatischen Kriege betraf (S. 275) und von der es sich nicht wieder erholte, war Puteoli, das durch seinen guten Hafen für Schiffe mit werthvoller Ladung sich empfahl und in- VIERTES BUCH. KAPITEL XI. der mehr und mehr mit Landhäusern sich füllenden Gegend von Baiae den Kaufleuten einen dem hauptstädtischen wenig nach- stehenden Markt in nächster Nähe darbot, nach Lucilius Aus- druck das italische ‚Kleindelos‘; nach dem Ruin von Delos knüpf- ten die Puteolaner directe Handelsverbindungen mit Syrien und Alexandreia an und die Stadt entwickelte immer entschiedener sich zu dem ersten überseeischen Handelsplatz Italiens. Aber nicht bloss der Gewinn, der bei der Aus- und Einfuhr Italiens gemacht ward, fiel wesentlich den Italikern zu; in Narbo con- currirten sie im keltischen Handel mit den Massalioten und auch sonst leidet es keinen Zweifel, dass die überall fluctuirend oder ansässig anzutreffende römische Kaufmannschaft den besten Theil aller Speculationen für sich nahm. — Fassen wir diese Erschei- nungen zusammen, so erkennen wir als den hervorstechenden Zug der Privatwirthschaft dieser Epoche die der politischen eben- bürtig zur Seite gehende finanzielle Oligarchie der römischen Ca- pitalisten. In ihren Händen vereinigt sich die Bodenrente fast des ganzen Italiens und der besten Stücke des Provinzialgebiets, die wucherliche Rente des von ihnen monopolisirten Capitals, der Handelsgewinn aus dem gesammten Reiche, endlich in Form der Pachtnutzung ein sehr beträchtlicher Theil der römischen Staats- einkünfte. Die immer zunehmende Anhäufung der Capitalien zeigt sich in dem Steigen des Durchschnittsatzes des Reichthums: 3 Mill. Sest. (214000 Thlr.) war jetzt ein mässiges senatorisches, 2 Mill. (143000 Thlr.) ein anständiges Rittervermögen; das Vermögen des reichsten Mannes der gracchischen Zeit, des Publius Crassus Consul 623, ward auf 100 Mill. Sest. (7 Mill. Thlr.) geschätzt. Es ist kein Wunder, wenn dieser Capitalistenstand die äussere Politik vorwie- gend bestimmt, wenn er aus Handelsrivalität Karthago und Korinth zerstört (S. 23. 48) wie einst die Etrusker Alalia, die Syrakusier Caere zerstörten, wenn er dem Senat zum Trotz die Gründung von Narbo aufrecht erhält (S. 157). Es ist ebenfalls kein Wunder, wenn diese Capitalistenoligarchie in der inneren Politik der Adelsoligar- chie eine ernstliche und oft siegreiche Concurrenz macht. Es ist aber auch kein Wunder, wenn ruinirte reiche Leute sich an die Spitze empörter Sclavenhaufen stellen (S. 126) und das Publicum sehr unsanft daran erinnerten, dass aus dem eleganten Bordell der Uebergang zu der Räuberhöhle leicht gefunden ist. Es ist kein Wun- der, wenn jener finanzielle Babelthurm mit seiner nicht rein öko- nomischen, sondern der politischen Uebermacht Roms entlehnten Grundlage bei jeder ernsten politischen Krise ungefähr in dersel- ben Art schwankt wie unser sehr ähnlicher Staatspapierbau. Die DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. ungeheure Finanzkrise, die im Verfolg der italisch-asiatischen Bewegungen 664 fg. über den römischen Capitalistenstand her- einbrach, die Bankerotte des Staats und der Privaten, die allge- meine Entwerthung der Grundstücke und der Gesellschaftsparten können wir im Einzelnen nicht mehr verfolgen, sondern nur ihre Art und ihre Bedeutung im Allgemeinen erkennen an ihren Re- sultaten: der Ermordung des Gerichtsherrn durch einen Gläubi- gerhaufen (S. 239), dem Versuch alle nicht von Schulden freien Senatoren aus dem Senat zu stossen (S. 240), der Erneuerung des Zinsmaximum durch Sulla (S. 247), der Cassation von 75 % aller Forderungen durch die revolutionäre Partei (S. 302). Die Folge dieser Wirthschaft war natürlich in den Provinzen all- gemeine Verarmung und Entvölkerung, wogegen die parasitische Bevölkerung reisender oder auf Zeit ansässiger Italiker überall im Steigen war. In Kleinasien sollen an einem Tag 80000 Menschen italischer Abkunft umgekommen sein (S. 273). Wie zahlreich die- selben auf Delos waren, beweisen die noch auf der Insel vorhan- denen Grabsteine und die Angabe, dass hier 20000 Fremde, meistens italische Kaufleute, auf Mithradates Befehl getödtet wur- den (S. 275). In Africa waren der Italiker so viele, dass sogar die numidische Stadt Cirta hauptsächlich durch sie gegen Ju- gurtha vertheidigt werden konnte (S. 135). Auch Gallien, heisst es, war angefüllt mit römischen Kaufleuten; nur für Spanien finden sich, vielleicht nicht zufällig, dergleichen Angaben nicht. In Italien selbst ist dagegen der Stand der freien Bevölkerung in dieser Epoche ohne Zweifel im Ganzen zurückgegangen. Allerdings haben die Bürgerkriege hiezu wesentlich mitgewirkt, welche nach allgemein gehaltenen und freilich wenig zuverlässigen Angaben 100000 bis 150000 Köpfe von der römischen Bürgerschaft, 300000 von der italischen Bevölkerung überhaupt weggerafft haben sollen; aber schlimmer wirkten der ökonomische Ruin des Mittelstandes und die masslose Ausdehnung der kaufmännischen Emigration, die einen grossen Theil der italischen Jugend wäh- rend ihrer kräftigsten Jahre im Ausland zu verweilen veranlasste. Einen Ersatz sehr zweifelhaften Werthes gewährte dafür die freie parasitische hellenisch-orientalische Bevölkerung, die als könig- liche oder Gemeindediplomaten, als Aerzte, Schulmeister, Pfaffen, Bediente, Schmarotzer und in den tausendfachen Aemtern der Industrieritter- und Gaunerschaft in der Hauptstadt, als Händler und Schiffer namentlich in Ostia, Puteoli und Brundisium ver- weilten. Noch bedenklicher war das enorme Steigen der Sclaven- menge auf der Halbinsel. Die italische Bürgerschaft zählte nach VIERTES BUCH. KAPITEL XI. der Schatzung des J. 684 910000 waffenfähige Männer, wobei, um den Betrag der freien Bevölkerung auf der Halbinsel zu er- halten, die in der Schätzung zufällig Uebergangenen, die Latiner in der Landschaft zwischen den Alpen und dem Po und die ausser- italischen in Italien domicilirten Insassen hinzu, die auswärts do- micilirenden römischen Bürger dagegen abzurechnen sind. Es wird danach kaum möglich sein die freie Bevölkerung der Halbinsel höher als auf 6-7 Mill. Köpfe anzusetzen. Wenn die damalige Gesammtbevölkerung derselben der gegenwärtigen gleichkam, so hätte man danach eine Sclavenmasse von 13-14 Mill. Köpfen anzunehmen. Es bedarf indess solcher trüglichen Berechnungen nicht, um die gefährliche Spannung dieser Verhältnisse anschaulich zu machen; laut genug reden die partiellen Sclaveninsurrectionen und der seit dem Beginn der Revolution am Schlusse eines jeden Aufstandes erschallende Aufruf an die Sclaven die Waffen gegen ihre Herren zu ergreifen und die Freiheit sich zu erfechten. Wenn man sich England vorstellt mit seinen Lords, seinen Squires und vor allem seiner City, aber die Freeholders und Pächter in Proletarier, die Arbeiter und Matrosen in Sclaven verwandelt, so wird man ein ungefähres Bild der damaligen Bevölkerung der Halbinsel gewinnen. Wie im klaren Spiegel liegen die ökonomischen Verhältnisse dieser Epoche noch heute uns vor in dem römischen Münzwesen. Die Behandlung des Münzwesens zeigt durchaus den einsichtigen Kaufmann. Seit langer Zeit standen Gold und Silber als allge- meine Zahlmittel neben einander, so dass zwar zum Zweck all- gemeiner Kassebilanzen ein festes Werthverhältniss zwischen beiden Metallen gesetzlich normirt war (I, 617), aber doch regel- mässig es nicht freistand ein Metall für das andere zu geben, sondern je nach dem Inhalt der Verschreibung Gold- oder Sil- berzahlung gefordert werden konnte. Auf diesem Wege wurden die grossen Uebelstände vermieden, die sonst an die Feststel- lung eines doppelten Werthmetalls unvermeidlich sich knüpfen; wenn der Goldwerth ins Schwanken kam, wie er denn zum Beispiel um 600 in Folge der Entdeckung der tauriskischen Gold- lager (S. 160) auf einmal in Italien um 33⅓ % abschlug, so wirkte eine solche Krise wenigstens nicht direct auf die Silber- münze und den Kleinverkehr. Es lag aber in der Natur der Sache, dass das Gold, je mehr der überseeische Verkehr sich ausdehnte, desto entschiedener aus der zweiten in die erste Stelle eintrat, was denn auch die Angaben über die Staatskassenbestände und die Staatskassengeschäfte bestätigen. Aber nur um so mehr hielt DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. man fest an dem weisen Satz das Gold nur ohne Legirung und in Barren nach dem Gewicht, als Münze aber ausschliesslich das Sil- ber umlaufen zu lassen; so dass die betrügliche Legirung des Gol- des der Prägung falscher Silbermünzen als Münzvergehen gleich- stand. Die in der Noth des hannibalischen Krieges eingeführte Goldprägung (I, 464) hatte man längst wieder fallen lassen; die wenigen Goldstücke, die Sulla als Regent schlug, sind kaum mehr gewesen als Gelegenheitsmünzen für seine Triumphalge- schenke und galten wahrscheinlich wie ausländische Goldmünzen nur nach dem Gewicht. Man erreichte hiedurch den unermess- lichen Vortheil bei dem wichtigsten Zahlmittel auch die Möglich- keit der Münzdefraude und Münzveruntreuung abzuschneiden. Die Münzprägung war ebenso reichlich wie musterhaft. Schrot und Korn wurden so unwandelbar bewahrt, dass mehr als drei Jahrhunderte hindurch das Silberstück vollkommen gleich schwer und gleich fein blieb; eine Legirung fand auch hier nicht statt; die Kupferprägung blieb beschränkt auf die in Silber schlechter- dings nicht herzustellenden Kleinwerthe von einem As (5 Pf.) und darunter; die Münzsorten waren nach einem einfachen Princip ge- ordnet und in der damals kleinsten Münze, dem Sextans (⅚ Pf.) hinabgeführt bis an die Grenze der fühlbaren Werthe. Es war ein Münzsystem, das an principieller Verständigkeit der Grundlagen wie an eisern strenger Durchführung derselben im Alterthum einzig dasteht und auch in der neuern Zeit nur selten erreicht worden ist. Doch hat auch dies seinen wunden Fleck. Nach einer im ganzen Alterthum gemeinen, in ihrer höchsten Entwickelung in Karthago auftretenden (I, 324) Prägeweise gab auch die römi- sche Regierung mit den guten silbernen Denaren zugleich kupferne mit Silber plattirte aus, welche gleich jenen genommen werden mussten und nichts waren als ein unserm Papiergeld analoges Zeichengeld mit Zwangscours und Fundirung auf die Staatskasse, in sofern auch diese nicht befugt war die plattirten Stücke zu- rückzuweisen. Eine officielle Falschmünzerei war dies so wenig wie unsere Papiergeldfabrication, da man die Sache ganz offen betrieb: Marcus Drusus beantragte 663, um die Mittel für seine Kornspenden zu gewinnen, die Emission von einem plattirten auf je sieben silberne neu aus der Münze hervorgehende Denare; allein nichts desto weniger bot diese Massregel nicht bloss der privaten Falschmünzerei eine bedenkliche Handhabe, sondern sie liess auch das Publikum absichtlich darüber im Ungewissen, ob es Silber- oder Zeichengeld empfange und in welchem Gesammt- betrag das letztere in Umlauf sei. In der bedrängten Zeit des Bür- VIERTES BUCH. KAPITEL XI. gerkrieges und der grossen finanziellen Krise scheint man der Plattirung sich so über die Gebühr bedient zu haben, dass zu der Finanzkrise eine Münzkrise sich gesellte und die Masse der fal- schen und factisch entwertheten Stücke den Verkehr höchst un- sicher machten. Desshalb wurde während des cinnanischen Re- giments von den Prätoren und Tribunen, zunächst von Marcus Marius Gratidianus (S. 327) beschlossen das sämmtliche Zei- chengeld aufzurufen und durch Silbergeld einlösen zu lassen und zu dem Ende ein Probirbureau einzurichten. In wie weit die Aufrufung durchgeführt ward, ist nicht überliefert; die Sitte selbst blieb bestehen. — Was die Provinzen anlangt, so ward in Gemäss- heit der grundsätzlichen Beseitigung der Goldmünze die Goldprä- gung nirgends, auch in den Clientelstaaten nicht gestattet; so dass die Goldprägung in dieser Zeit nur vorkommt, wo Rom gar nichts zu sagen hatte, wie namentlich bei den Kelten nordwärts von den Cevennen. Die Silberprägung dagegen ward den Provinzialen in der bisherigen Weise gelassen: die kleinasiatischen Freistädte schlugen auch ferner die pergamenischen Cistophoren, Rhodos und Massalia ihre Drachmen, Makedonien seine attischen Tetra- drachmen, und selbst wenn, wie in Makedonien, die römischen Beamten bei der Prägung sich betheiligten, so geschah darum diese nicht weniger nach dem landüblichen Münzfuss. Doch fing auch hier das römische Silbergeld an sich Eingang zu verschaffen. Zwar in den Osten, wo die Zahl der seit alter Zeit münzenden Staaten und die Masse der Landesmünze sehr ansehnlich war, drang der Denar nicht ein; nur an der seit langem mit Italien in lebhaftem Verkehr stehenden dalmatisch-illyrischen Küste und auf der von dort in das goldreiche Dacien führenden Strasse, im Banat und Siebenbürgen, begegnen Denarfunde älterer Vergra- bung, dagegen nicht in den westlich und östlich angrenzenden Landschaften. Anders war es im Westen. In Sicilien hatte die Prägung in edlen Metallen mit kaum nennenswerthen Ausnah- men mit der Einziehung des syrakusanischen Reiches im J. 542 aufgehört: spätestens in dieser Epoche muss daselbst die Landes- münze aufgerufen und durch die römische ersetzt worden sein, da im Beginn der nächsten nachweislich die letztere das einzige in Sicilien geltende Courant ist. Aehnlich mag die römische Münze in Sardinien und Africa früh alleinige Geltung erlangt haben, um so mehr als in Folge des karthagischen Zeichengeld- systems es hier kaum eine Landesmünze gab; doch lässt bis jetzt sich die Epoche der Einführung des römischen Courants hier noch nicht fixiren. In Spanien hatte der römische Denar theils DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. selbst, theils in den spanischen auf römischen Fuss geschlage- nen Münzen schon im sechsten Jahrhundert sich eingebürgert (I, 495). Ausser der nicht sehr bedeutenden emporitanisch- rhodischen Münze, die in den Pyrenäen und in Aquitanien gang- bar war, war die einzige im Münzwesen wie im Handel ernstlich mit den Römern concurrirende Stadt im Westen Massalia, das theils durch seine Münzen, theils durch seinen Münzfuss westlich bis nach Aquitanien, östlich über Ligurien und die Po- und Etschthäler herrschte In der weiten Lücke zwischen Tirol, wo sich bei Trient die letzten massaliotischen, und Siebenbürgen, wo Münzen von Dyrrhachion und Apol- lonia sich finden, scheinen weder jene, noch diese, noch altrömische vor- zukommen; dagegen erscheinen merkwürdiger Weise hier, z. B. bei Hohen- mauten in Steiermark, bei Kulla in der kroatischen Militärgrenze, ägypti- sche Potinmünzen gemischt mit einzelnen sicilischen und unteritalischen Kupferstücken. Bestand noch im siebenten Jahrhundert hier ein directer Handelsverkehr mit Alexandreia? und gegen Norden zu ohne Concurrenz sich über das barbarische Land verbreitete. Die Römer selbst mussten, als sie in diesem Gebiet sich ansässig machten, dem dort herrschenden System sich bequemen und, um eine für das cisalpinische Gallien brauchbare römische Münze zu haben, die massaliotische Drachme als Victoriatus oder ¾ Denar in ihr Münz- system einfügen. Aber in dieser Epoche beschränkte Rom wie den massaliotischen Handel durch die Gründung von Narbo, so den massaliotischen Münzfuss durch Wiederabschaffung des Vic- toriatus (nach 637, etwa um 650), wodurch die norditalische Landschaft dem römischen Münzfuss unterworfen ward. Die Romanisirung des unterworfenen Landes äussert fast zuerst sich in der Ausbreitung der römischen Münze. Wie bei solchen ökonomischen Zuständen die socialen Ver- hältnisse sich gestalten mussten, ist im Allgemeinen leicht zu er- messen, im Besondern zu verfolgen weder sehr erfreulich noch sehr lehrreich. Verschwendung und sinnlicher Genuss war die Losung überall, bei den Parvenus so gut wie bei den Liciniern und Metellern; nicht der feine Luxus, der die Blüthe der Civili- sation ist, sondern derjenige, der in der verkommenden helle- nischen Civilisation in Kleinasien und Alexandreia sich entwickelt hatte, der alles Schöne und Bedeutende zur Decoration entadelte und auf den Genuss studirte mit einer mühseligen Pedanterie, einer zopfigen Diftelei, die ihn dem sinnlich wie dem geistig frischen Menschen gleich ekelhaft macht. In den Spielen erlan- gen die Thierhetzen eine steigende Bedeutung; um 651 erschei- VIERTES BUCH. KAPITEL XI. nen in der römischen Arena zuerst mehrere Löwen, 655 die ersten Elephanten; 661 liess Sulla als Prätor schon hundert Löwen auf- treten. Dasselbe gilt von den Fechterspielen. Wenn die Altvor- dern die Bilder grosser Schlachten öffentlich ausgestellt hatten, so fingen die Enkel an dasselbe mit ihren Gladiatorenspielen zu thun und mit solchen Haupt- und Staatsactionen der Zeit sich selber vor den Nachkommen zu verspotten. Auch der Bau- und Gartenluxus war im Steigen; das prachtvolle und namentlich wegen der alten Bäume des Gartens berühmte Stadthaus des Redners Crassus († 663) ward mit den Bäumen auf 6 Mill. Sest. (428000 Thlr.), ohne diese auf die Hälfte geschätzt, während der Werth eines gewöhnlichen Wohnhauses in Rom etwa auf 60000 Sesterzen (4300 Thlr.) angeschlagen werden kann In dem Hause, das Sulla als junger Mann bewohnte, zahlte er für das Erdgeschoss 3000, der Miether des obern Stockes 2000 Sesterzen Miethe (Plutarch Sull. 1), was zu ⅔ des gewöhnlichen Capitalzinses ca- pitalisirt ungefähr den obigen Betrag ergiebt. Dies war eine wohlfeile Wohnung. Wenn ein hauptstädtischer Miethzins von 6000 Sesterzen (400 Thlr.) für das Jahr 629 ein hoher genannt wird (Vell. 2, 10), so müs- sen dabei besondere Umstände obgewaltet haben. . Wie rasch die Preise der Luxusgrundstücke stiegen, zeigt das Beispiel der misenischen Villa, die Cornelia die Mutter der Gracchen für 75000 Sesterzen (5000 Thlr.), Lucius Lucullus Consul 680 um den dreiunddreissigfachen Preis erstand. Die Villenbauten und das raffinirte Land- und Badeleben machten Baiae und überhaupt die Umgegend des Golfs von Neapel zum Eldorado des vornehmen Müssiggangs. Die Hasardspiele, bei denen es keineswegs mehr wie bei dem altitalischen Knöchelspiel um Nüsse ging, wurden gemein und schon 639 ein censorisches Edict dagegen erlassen. Gazestoffe, die die Formen mehr zeigten als verhüllten, und sei- dene Kleider fingen an bei Frauen und selbst bei Männern die alten wollenen Röcke zu verdrängen. Gegen die rasende Ver- schwendung, die mit ausländischen Parfümerien getrieben ward, stemmten sich vergeblich die Aufwandgesetze. Aber der eigent- liche Glanz- und Brennpunkt dieses vornehmen Lebens war die Tafel. Man bezahlte Schwindelpreise — bis 100000 Sesterzen (7000 Thlr.) — für einen ausgesuchten Koch; man baute mit Rücksicht darauf und versah namentlich die Landhäuser an der Küste mit eigenen Salzwasserteichen, um Seefische und Austern jederzeit frisch auf die Tafel liefern zu können; man nannte es schon ein elendes Diner, wenn das Geflügel ganz und nicht bloss die erlesenen Stücke den Gästen vorgelegt wurden und wenn DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. diesen zugemuthet ward von den einzelnen Gerichten zu essen und nicht bloss zu kosten; man bezog für schweres Geld auslän- dische Delicatessen — das Fässchen Sardellen aus dem schwar- zen Meer ward mit 1600 Sesterzen (100 Thlr.) bezahlt — und griechischen Wein, der bei jeder anständigen Mahlzeit wenigstens einmal herumgereicht werden musste. Vor allem bei Tafel glänzte die Schaar der Luxussclaven, die Kapelle, das Ballet, das elegante Mobiliar, die goldstrotzenden oder gemäldeartig gestick- ten Teppiche, die Purpurdecken, das antike Bronzegeräth, das reiche Silbergeschirr. Hiegegen vor allem richteten sich die Lu- xusgesetze, die häufiger (593. 639. 665. 673.) und ausführlicher als je ergingen: eine Menge Delicatessen und Weine wurden darin gänzlich untersagt, für andere nach Gewicht und Preis ein Ma- ximum festgesetzt, ebenso die Quantität des silbernen Tafelge- schirrs gesetzlich beschränkt, endlich allgemeine Maximalbeträge der gewöhnlichen und der Festtagsmahlzeiten vorgeschrieben, zum Beispiel 593 von 10 und 100 (20 Gr. und 6⅔ Thlr.), 673 von 30 und 300 Sesterzen (2 Thlr. und 20 Thlr.). Zur Steuer der Wahrheit muss leider hinzugefügt werden, dass von allen vornehmen Römern nicht mehr als drei, und zwar keineswegs die Gesetzgeber selber, diese stattlichen Gesetze befolgt haben sol- len; auch diesen dreien aber beschnitt nicht das Gesetz des Staa- tes den Küchenzettel, sondern das der Stoa. Es lohnt der Mühe einen Augenblick noch bei dem trotz all dieser Gesetze steigenden Luxus im Silbergeräth zu verweilen. Im sechsten Jahrhundert war silbernes Tafelgeschirr mit Ausnahme des althergebrachten silbernen Salzfasses eine Ausnahme; die karthagischen Gesand- ten spotteten darüber, dass sie in jedem Hause, wo man sie ein- geladen, dasselbe silberne Tafelgeräth wiedergefunden hätten. Noch Scipio Aemilianus besass nicht mehr als 32 Pfund (900 Thlr.) an verarbeitetem Silber; sein Neffe Quintus Fabius (Consul 633) brachte es zuerst auf 1000 (28000 Thlr.), Marcus Drusus (Volks- tribun 663) schon auf 10000 Pfund (280000 Thlr.); in Sullas Zeit zählte man in der Hauptstadt bereits gegen 150 hundert- pfündige silberne Prachtschüsseln, von denen manche ihren Be- sitzer auf die Proscriptionsliste brachte. Um die hiefür ver- schwendeten Summen zu ermessen, muss man sich erinnern, dass man auch die Arbeit schon mit ungeheuren Preisen be- zahlte, wie denn für ausgezeichnetes Silbergeräth Gaius Gracchus den funfzehn-, Lucius Crassus Consul 659 den achtzehnfachen Metallwerth bezahlte, der letztere für ein Becherpaar eines nam- haften Silberarbeiters 100000 Sesterzen (7150 Thlr.) gab. So VIERTES BUCH. KAPITEL XI. war es verhältnissmässig überall. — Wie es um die Ehe und Kinderzucht stand, zeigen schon die gracchischen Ackergesetze, die zuerst darauf eine Prämie setzten (S. 81). Die Scheidung, einst in Rom fast unerhört, war jetzt ein alltägliches Ereig- niss; wenn bei der ältesten römischen Ehe der Mann die Frau gekauft hatte, so hätte man den jetzigen vornehmen Römern vor- schlagen mögen, um zu der Sache auch den Namen zu haben, eine Ehemiethe einzuführen. Selbst ein Mann wie Metellus Mace- donicus, der durch seine ehrenwerthe Häuslichkeit und seine zahlreiche Kinderschaar die Bewunderung seiner Zeitgenossen war, schärfte als Censor 623 den Bürgern die Pflicht im Ehe- stande zu leben in der Art ein, dass er denselben bezeichnete als eine drückende, aber von dem Patrioten pflichtmässig zu über- nehmende öffentliche Last ‚Wenn wir könnten, ihr Bürger — hiess es in seiner Rede — wür- ‚den wir freilich alle von dieser Last uns befreien. Da aber die Natur es ‚so eingerichtet hat, dass weder mit den Frauen sich bequem noch ohne die ‚Frauen überhaupt sich leben lässt, so ziemt es sich auf dauernde Wohl- ‚fahrt mehr zu sehen als auf kurze Wollust‘. . — Allerdings gab es Ausnahmen. In den landstädtischen Kreisen, namentlich in denen der grösse- ren Gutsbesitzer, war die alte ehrenwerthe latinische National- sitte besser bewahrt geblieben. In der Hauptstadt aber war die catonische Opposition zur Phrase geworden; der Hellenismus herrschte souverän und, wenn auch einzelne fest und fein orga- nisirte Naturen, wie Scipio Aemilianus, römische Sitte mit atti- scher Bildung zu vereinigen wussten, war doch hei der grossen Menge der Hellenismus gleichbedeutend mit geistiger und sitt- licher Verderbniss. Den Rückschlag dieser socialen Uebelstände auf die politischen Verhältnisse darf man niemals aus den Augen verlieren, wenn man die römische Revolution verstehen will. Es war nicht gleichgültig, dass von den beiden vornehmen Män- nern, die im J. 662 als oberste Sittenmeister der Gemeinde vor- standen, der eine dem andern öffentlich vorrückte, dass er einer Muräne, dem Stolz seines Fischteichs, bei ihrem Tode Thränen nachgeweint habe, und dieser wieder jenem, dass er drei Frauen begraben und keiner eine Thräne geweint habe. Es war nicht gleichgültig, dass im J. 593 auf offenem Markt ein Redner folgende Schilderung eines senatorischen Civilgeschwor- nen zum Besten geben konnte, den der angesetzte Termin in dem Kreise seiner Zechbrüder findet. ‚Sie spielen Hasard, ‚fein parfümirt, die Mätressen um sie herum. Wie der Tag sich DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. ‚neigt, lassen sie den Bedienten kommen und heissen ihn auf der ‚Dingstätte sich umhören, was auf dem Markt vorgefallen sei, wer ‚für und wer gegen den neuen Gesetzvorschlag gesprochen, welche .Districte dafür, welche dagegen gestimmt hätten. Endlich gehen ‚sie selbst auf den Gerichtsplatz, eben früh genug um sich den ‚Prozess nicht selbst auf den Hals zu ziehen. Unterwegs ist in ‚keinem Winkelgässchen eine Gelegenheit, die sie nicht benutz- ‚ten, denn sie haben sich den Leib voll Wein geschlagen. Ver- ‚drossen kommen sie auf die Dingstätte und geben den Parteien ‚das Wort. Die, die es angeht, tragen ihre Sache vor. Der Ge- ‚schworne heisst die Zeugen auftreten; er selbst geht bei Seite. Wie ‚er zurückkommt, erklärt er alles gehört zu haben und fordert die ‚Urkunden. Er sieht hinein in die Schriften; kaum hält er vor Wein ‚die Augen auf. Wie er sich dann zurückzieht das Urtheil aus- ‚zufällen, lässt er zu seinen Zechbrüdern sich vernehmen: „was „gehen mich die langweiligen Leute an? warum gehen wir nicht „lieber einen Becher Süssen mit griechischem Wein trinken und „essen dazu einen fetten Krammetsvogel und einen guten Fisch, „einen veritablen Hecht von der Tiberinsel?“ Das alles war frei- lich sehr lächerlich; aber war es nicht auch sehr ernsthaft, dass dergleichen Dinge belacht wurden? Röm. Gesch. II. 25 KAPITEL XII. Nationalität . Religion . Erziehung . I n dem grossen Kampfe der Nationalitäten innerhalb des weiten Umfangs des römischen Reiches erscheinen die secundä- ren Nationen in dieser Zeit im Zurückweichen oder im Ver- schwinden. Die bedeutendste unter allen, die phönikische, em- pfing durch die Zerstörung Karthagos die Todeswunde, an der sie sich langsam verblutet hat. Die Landschaften Italiens, die ihre alte Sprache und Sitte bis dahin noch gewahrt hatten, Etrurien und Samnium, wurden nicht bloss von den schwersten Schlägen der sullanischen Reaction getroffen, sondern die politische Nivel- lirung Italiens nöthigte ihnen auch im öffentlichen Verkehr die lateinische Sprache und Weise auf und drückte die alten Landes- sprachen herab zu rasch verkümmernden Volksdialekten. Nir- gends mehr erscheint im ganzen Umfang des römischen Staates eine Nationalität als befugt mit der römischen und der griechi- schen auch nur zu ringen. Dagegen ist extensiv wie intensiv die latinische Nationalität im entschiedensten Aufschwung. Wie seit dem Bundesgenossenkrieg jedes italische Grundstück jedem Italiker zu vollem römischem Eigen zustehen, jeder italische Tempelgott römische Gabe empfangen kann, wie in ganz Italien mit Ausnahme der transpadanischen Landschaft seitdem das rö- mische Recht mit Beseitigung aller anderen Stadt- und Land- rechte ausschliesslich gilt: so ist auch damals die römische Sprache die allgemeine Geschäfts- und bald gleichfalls die allge- meine Sprache des gebildeten Verkehrs auf der ganzen Halbinsel von den Alpen bis zur Meerenge geworden. Aber sie beschränkte NATIONALITÄT. sich schon nicht mehr auf diese natürlichen Grenzen. Die in Ita- lien zusammenströmende Capitalmasse, der Reichthum seiner Pro- ducte, die Intelligenz seiner Landwirthe, die Gewandtheit seiner Kaufleute fanden keinen hinreichenden Spielraum auf der Halb- insel; hiedurch und durch den öffentlichen Dienst wurden die Ita- liker massenweise in die Provinzen geführt (S. 377). Ihre pri- vilegirte Stellung daselbst privilegirte auch die römische Sprache und das römische Recht, selbst wo nicht bloss Römer mit ein- ander verkehrten (S. 345); überall standen die Italiker zusam- men als festgeschlossene und organisirte Massen, die Soldaten in ihren Legionen, die Kaufleute jeder grösseren Stadt als eigene Gesellschaften, die in dem einzelnen provinzialen Gerichtsspren- gel domicilirten oder verweilenden römischen Bürger als ‚Kreise‘ (conventus civium Romanorum) mit ihrer eigenen Geschwornen- liste und gewissermassen mit Gemeindeverfassung; und wenn auch diese provinzialen Römer regelmässig früher oder später nach Italien zurückgingen, so bildeten sie dennoch allmählich den Stamm einer festen theils römischen, theils an die römische sich anlehnenden Mischbevölkerung der Provinzen. Dass in Spanien, wo das römische Heer zuerst stehend ward, auch zuerst eigene Provinzialstädte italischer Verfassung, Carteia, 5S3 (S. 4), Va- lentia 616 (S. 17), später Palma und Pollentia (S. 18) organi- sirt worden sind, ward bereits erwähnt. Wenn das Binnenland noch wenig civilisirt war, das Gebiet der Vaccaeer zum Beispiel noch lange nach dieser Zeit unter den rauhesten und widerwär- tigsten Aufenthaltsorten für den gebildeten Italiker genannt wird, so bezeugen dagegen Schriftsteller und Inschriftsteine, dass schon um die Mitte des siebenten Jahrhunderts um Neukarthago und sonst an der Küste die lateinische Sprache in gemeinem Gebrauch war. In bewusster Weise entwickelte zuerst Gaius Gracchus den Gedanken die Provinzen des römischen Staats durch die italische Emigration zu colonisiren, das heisst zu romanisiren und legte Hand an die Ausführung desselben; obgleich die conservative Opposition gegen den kühnen Entwurf sich auflehnte, die ge- machten Anfänge grösstentheils zerstörte und die Fortführung hemmte, so blieb doch die Colonie Narbo erhalten, schon an sich eine bedeutende Erweiterung des lateinischen Sprachgebiets und noch bei weitem wichtiger als der Merkstein eines grossen Gedankens, der Grundstein eines gewaltigen künftigen Baues. Der antike Gallicismus, ja das heutige Franzosenthum sind von dort ausgegangen und in ihrem letzten Grunde Schöpfungen des Gaius Gracchus. Aber die lateinische Nationalität erfüllte 25* VIERTES BUCH. KAPITEL XII. nicht bloss die italischen Grenzen und fing an sie zu überschrei- ten, sondern sie gelangte auch in sich zu tieferer geistiger Be- gründung. Wir werden sie im Zuge finden eine klassische Litte- ratur, einen eigenen höheren Unterricht sich zu schaffen; und wenn man auch im Vergleich mit den hellenischen Klassikern und der hellenischen Bildung sich versucht fühlen konnte die schwäch- liche italische Treibhausproduction gering zu achten, so kam es doch, namentlich in einer auch bei den Hellenen geistig tief herab- gekommenen Zeit, für die geschichtliche Entwickelung zunächst weit weniger darauf an, wie die lateinische klassische Litteratur und die lateinische Bildung, als darauf, dass sie neben der grie- chischen stand — wohl durfte man das Wort des Dichters auch hier anwenden, dass der lebendige Tagelöhner mehr ist als der todte Aias. — Wie rasch und ungestüm aber auch die lateinische Sprache und Nationalität vorwärts dringt, sie erkennt zugleich die hellenische an als durchaus gleich, ja früher und besser berech- tigt und tritt mit dieser überall in das engste Bündniss oder durch- dringt sich mit ihr zu gemeinschaftlicher Entwickelung. Die ita- lische Revolution, die sonst alle nichtlatinischen Nationalitäten auf der Halbinsel nivellirte, rührte nicht an die Griechenstädte Tarent, Rhegion, Neapolis, Lokroi (S. 231). Ebenso blieb Mas- salia, obwohl jetzt umschlossen von römischem Gebiet, fortwäh- rend eine griechische Stadt und eben als solche fest angeschlos- sen an Rom. Mit der vollständigen Latinisirung Italiens ging die steigende Hellenisirung Hand in Hand. In den höheren Schichten der italischen Gesellschaft wurde die griechische Bildung zum integrirenden Bestandtheil der eigenen. Der Consul des J. 623, der Oberpontifex Publius Crassus erregte das Staunen selbst der kleinasiatischen Griechen, da er als Statthalter von Asia seine ge- richtlichen Entscheidungen, wie der Fall es erforderte, bald in gewöhnlichem Griechisch abgab, bald in einem der vier zu Schrift- sprachen gewordenen Dialekte. Und wenn die italische Litteratur und Kunst längst unverwandt nach Osten blickte, so begann jetzt auch die hellenische das Antlitz nach Westen zu wenden. Nicht bloss die griechischen Städte in Italien blieben fortwährend in re- gem geistigem Verkehr mit Griechenland, Kleinasien, Aegypten und gönnten den dort gefeierten griechischen Poeten und Schauspielern auch bei sich den gleichen Verdienst und die gleichen Ehren; auch in Rom wurden jetzt, zuerst 608 bei dem Triumph des Zerstörers von Korinth, die musischen Spiele der Griechen, Wettkämpfe im Ringen, Spielen, Recitiren und Declamiren gehalten. Die griechi- schen Litteraten schlugen schon ihre Fäden bis in die vornehme NATIONALITÄT. römische Gesellschaft, vor allem in den scipionischen Kreis, des- sen hervorragende griechische Mitglieder, der Geschichtschreiber Polybios, der Philosoph Panaetios bereits mehr der römischen als der griechischen Entwickelungeschichte angehören. Aber auch in anderen minder hoch stehenden Zirkeln begegnen ähnliche Beziehungen; wir gedenken eines andern Zeitgenossen Scipios, des Philosophen Kleitomachos, weil in seinem Leben zugleich die gewaltige Völkermischung dieser Zeit sinnlich vor das Auge tritt: ein geborner Karthager, sodann in Athen Zuhörer des Kar- neades und später dessen Nachfolger in seiner Professur, ver- kehrte er von Athen aus mit den gebildetsten Männern Italiens, dem Historiker Aulus Albinus und dem Dichter Lucilius und widmete theils dem römischen Consul, der die Belagerung Kar- thagos eröffnete, Lucius Censorinus, ein wissenschaftliches Werk, theils seinen als Sclaven nach Italien geführten Mitbürgern eine philosophische Trostschrift. Hatten namhafte griechische Litte- raten bisher wohl vorübergehend als Gesandte, Verbannte oder sonst wie ihren Aufenthalt in Rom genommen, so fingen sie jetzt schon an dort sich niederzulassen; wie zum Beispiel der schon genannte Panaetios in Scipios Hause lebte und der Hexameter- macher Archias von Antiochia im J. 652 sich in Rom niederliess und von der Improvisirkunst und von Heldengedichten auf römi- sche Consulare sich anständig ernährte. Sogar Gaius Marius, der schwerlich von seinem Carmen eine Zeile verstand und überhaupt zum Maecen möglichst übel sich schickte, konnte nicht umhin den Verskünstler zu patronisiren. Während also das geistige und litterarische Leben wenn nicht die reineren, doch die vornehme- ren Elemente der beiden Nationen mit einander in Verbindung brachte, flossen andererseits durch das massenhafte Eindringen der kleinasiatischen und syrischen Sclavenschaaren und durch die kaufmännische Einwanderung aus dem griechischen und halb- griechischen Osten die rohesten und stark mit orientalischen und überhaupt barbarischen Bestandtheilen versetzten Schichten des Hellenismus zusammen mit dem italischen Proletariat und gaben auch diesem eine hellenische Färbung. Die Bemerkung Ciceros, dass neue Sprache und neue Weise zuerst in den See- städten aufkommt, dürfte zunächst auf das halbhellenische Wesen in Ostia, Puteoli und Brundisium sich beziehen, wo mit der fremden Waare auch die fremde Sitte zuerst Eingang und von da aus weiteren Vertrieb fand. — Das unmittelbare Resultat dieser vollständigen Revolution in den Nationalitätsverhältnissen war allerdings nichts weniger als erfreulich. Italien wimmelte von VIERTES BUCH. KAPITEL XII. Griechen, Syrern, Phoenikiern, Juden, Aegyptern, die Provinzen von Römern; die scharf ausgeprägten Volksthümlichkeiten rieben sich überall und verschliffen zusehends sich an einander; es schien nichts übrig bleiben zu sollen als der allgemeine Charak- ter der Vernutzung. Was das lateinische Wesen an Ausdehnung gewann, verlor es an Neuheit und Frische; vor allem Rom selbst, in dem der Mittelstand am frühsten und vollständigsten ver- schwand und nichts übrig blieb als die grossen Herren und die Bettler, beide in gleichem Masse Kosmopoliten. Cicero versichert, dass um 660 die allgemeine Bildung in den latinischen Städten höher stand als in Rom selbst; dies bestätigt sich durch die Litte- ratur dieser Zeit, deren erfreulichste, originellste und eigenthüm- lichste Erzeugnisse, wie die nationale Komödie, das atellanische Schauspiel und die lucilische Satire, in Latium oder in latinischen Colonien zu Hause sind. Dass der italische Hellenismus der unteren Schichten den widerwärtigen Stempel eines zugleich mit allen Auswüchsen der Cultur und mit oberflächlich übertünchter Barbarei behafteten Kosmopolitismus trägt, versteht sich von selbst; aber selbst in der bessern Gesellschaft war der masshal- tende Sinn des scipionischen Kreises eine vereinzelt stehende Erscheinung. Statt zu dem edlen Hellenenthum griff die Masse zu den modernsten und frivolsten Erzeugnissen des griechischen Geistes; statt im hellenischen Sinn das römische Wesen zu ge- stalten, begnügte man sich von dem Nachbar zu borgen und setzte den eigenen Geist möglichst wenig in Thätigkeit. In diesem Sinn äusserte der arpinatische Gutsbesitzer Marcus Cicero, der Vater des Redners, dass von den Römern, eben wie von den syrischen Sclaven, jeder um so weniger tauge, je mehr er griechisch ver- stehe. — Diese nationale Decomposition ist unerquicklich wie die ganze Zeit, aber auch eben wie diese ungemein bedeutsam und folgenreich. Der Völkerkreis, den wir die alte Welt zu nennen ge- wohnt sind, schreitet fort von der äusserlichen Einigung unter der Machtgewalt Roms zu der inneren unter der Herrschaft der mo- dernen wesentlich auf hellenischen Elementen ruhenden Bildung. Ueber den Trümmern der Völkerschaften zweiten Ranges vollzieht sich zwischen den beiden herrschenden Nationen stillschweigend das grosse geschichtliche Compromiss; die griechische und die la- teinische Nation schliessen mit einander Frieden. Auf dem Gebiete der Bildung verzichten die Griechen, auf dem politischen die Römer auf ihre Exclusivität; im Unterricht wird dem Latein eine freilich beschränkte und unvollständige Gleichstellung mit dem Griechi- schen eingeräumt; andrerseits gestattet zuerst Sulla den fremden NATIONALITÄT. RELIGION. Gesandten vor dem römischen Senat ohne Dollmetscher griechisch zu reden. Die Zeit kündigt sich an, wo das römische Gemein- wesen in einen zwiesprachigen Staat übergehen und der rechte Erbe des Thrones und der Gedanken Alexanders des Grossen aus dem Westen kommen wird, zugleich ein Römer und ein Grieche. Was schon der Ueberblick der nationalen Verhältnisse also zeigt, die Unterdrückung der secundären und die gegenseitige Durchdringung der beiden primären Nationalitäten, das ist im Ge- biete der Religion, der Volkserziehung, der Litteratur und der Kunst noch im Einzelnen genauer darzulegen. Die römische Religion war mit dem römischen Gemein- wesen und dem römischen Haushalt so innig verwachsen, so gar nichts anderes als die fromme Wiederspiegelung der römi- schen Bürgerwelt, dass die politische und sociale Revolution nothwendiger Weise auch das Religionsgebäude über den Haufen warf. Der alte italische Volksglaube stürzt zusammen; über sei- nen Trümmern erheben sich wie über den Trümmern des poli- tischen Gemeinwesens Oligarchie und Tyrannis, so auf der einen Seite der Unglaube, die Staatsreligion, der Hellenismus, auf der andern der Aberglaube, das Sectenwesen, die Religion der Orien- talen. Allerdings gehen die Anfänge von beidem wie ja auch die Anfänge der politisch-socialen Revolution bereits in die vo- rige Epoche zurück (I, 637-640). Schon damals rüttelte die hellenische Bildung der höheren Kreise im Stillen an dem Glau- ben der Väter; schon Ennius bürgerte die Allegorisirung und Historisirung der hellenischen Religion in Italien ein; schon da- mals ward der Senat gezwungen die Uebersiedelung des klein- asiatischen Kybelecults nach Rom gut zu heissen und gegen an- deren noch schlimmeren Aberglauben, namentlich das bakchische Muckerthum aufs ernstlichste einzuschreiten. Indess wie über- haupt in der vorhergehenden Periode die Revolution mehr in den Gemüthern sich vorbereitete als äusserlich sich vollzog, so ist auch die religiöse Umwälzung im Wesentlichen das Werk der gracchischen und sullanischen Zeit. Versuchen wir zunächst die an den Hellenismus sich anleh- nende Richtung zu verfolgen. Die hellenische Nation, die weit früher als die italische erblüht und abgeblüht war, hatte längst die Epoche des Glaubens durchmessen und seitdem sich aus- schliesslich bewegt auf dem Gebiet der Speculation und Reflexion; seit langem gab es dort keine Religion mehr, sondern nur noch Philosophie. Aber auch die philosophische Thätigkeit des helle- nischen Geistes hatte, als sie auf Rom zu wirken begann, die VIERTES BUCH. KAPITEL XII. Epoche der productiven Speculation bereits weit hinter sich und war in dem Stadium angekommen, wo nicht bloss keine wahr- haft neuen Systeme mehr entstehen, sondern auch die Fassungs- kraft für die vollkommensten der älteren zu schwinden und man auf die erst schulmässige und bald scholastische Ueberlieferung der unvollkommneren Philosopheme der Vorfahren sich zu be- schränken anfängt; in dem Stadium also, wo die Philosophie statt den Geist zu vertiefen und zu befreien ihn vielmehr verflacht und in die schlimmsten aller Fesseln, die selbstgeschmiedeten ihn schlägt. Der Zaubertrank der Speculation, immer gefährlich, ist, verdünnt und abgestanden, sicheres Gift. So schal und ver- wässert reichten die gleichzeitigen Griechen ihn den Römern, und diese verstanden weder ihn zurückzuweisen noch von den lebenden Schulmeistern auf die todten Meister zurückzugehen. Platon und Aristoteles, um von der vorsokratischen Speculation zu schweigen, sind ohne wesentlichen Einfluss auf die römische Bildung geblieben, wenn gleich die erlauchten Namen gern ge- nannt, ihre fasslicheren Schriften auch wohl gelesen und über- setzt wurden. So wurden denn die Römer in der Philosophie nichts als schlechter Lehrer schlechtere Schüler. Ausser der historisch-rationalistischen Auffassung der Religion, welche die Mythen auflöste in Lebensbeschreibungen verschiedener in grauer Vorzeit lebender Wohlthäter des Menschengeschlechtes, aus denen der Aberglaube Götter gemacht habe — ein System, als dessen litterarischer Vertreter der platte Reiseroman des Euhemeros von Messene (um 450 d. St.) angesehen zu werden pflegt —, sind hauptsächlich drei Philosophenschulen für Italien von Bedeutung geworden: die beiden dogmatischen des Epikuros († 484) und des Zenon († 491) und die skeptische des Arkesilas († 513) und Karneades (541-625), oder mit den Schulnamen der Epi- kureismus, die Stoa und die neuere Akademie. Die letzte dieser Richtungen, welche von der Unmöglichkeit des überzeugten Wis- sens ausging und an dessen Stelle nur ein für das praktische Be- dürfniss ausreichendes vorläufiges Meinen gestattete, bewegte sich hauptsächlich polemisch, indem sie jeden Satz des positiven Glaubens wie des philosophischen Dogmatismus in den Schlingen ihrer Dilemmen fing. Sie steht in sofern ungefähr auf einer Linie mit der ältern Sophistik, nur dass die Sophisten begreiflicher Weise mehr gegen den Volksglauben, Karneades und die Seinen mehr gegen ihre philosophischen Collegen ankämpften. Dagegen tra- fen Epikuros und Zenon überein sowohl in dem Ziel einer rationellen Erklärung des Wesens der Dinge als auch in der RELIGION. physiologischen von dem Begriff der Materie ausgehenden Me- thode. Aus einander gingen sie, insofern Epikuros, der Atomen- lehre Demokrits folgend, das Urwesen als starre Materie fasst und diese nur durch mechanische Verschiedenheiten in die Man- nigfaltigkeit der Dinge überführt, Zenon dagegen, sich anlehnend an den Ephesier Herakleitos, schon in den Urstoff eine dynami- sche Gegensätzlichkeit und eine auf und nieder wogende Bewe- gung hineinlegt; woraus denn die weiteren Unterschiede sich ableiten: dass im epikureischen System die Götter gleichsam nicht vorhanden und höchstens der Traum der Träume sind, die stoischen Götter dagegen die ewig rege Seele der Welt, die als Geist, als Sonne, als Gott mächtig ist über den Körper, die Erde, die Natur; dass Epikuros nicht, wohl aber Zenon eine Weltregie- rung und eine persönliche Unsterblichkeit der Seele anerkennt; dass das Ziel des menschlichen Strebens nach Epikuros ist das unbedingte weder von körperlichem Begehren noch von geisti- gem Streiten aufgeregte Gleichgewicht, dagegen nach Zenon die durch das stetige Gegeneinanderstreben des Geistes und Körpers immer gesteigerte und zu dem Einklang mit der ewig streiten- den und ewig friedlichen Natur aufstrebende menschliche Thä- tigkeit. In einem Puncte aber stimmten der Religion gegenüber alle diese Schulen zusammen: dass der Glaube als solcher nichts sei und nothwendig ersetzt werden müsse durch die Reflexion, mochte diese übrigens mit Bewusstsein darauf verzichten, zu einem Resultat zu gelangen, wie die Akademie, oder die Vorstel- lungen des Volksglaubens verwerfen, wie die Schule Epikurs, oder dieselben theils motivirt festhalten, theils modificiren, wie die Stoiker thaten. — Es war danach nur folgerichtig, dass die erste Berührung der hellenischen Philosophie mit der römischen ebenso glaubensdurstigen als antispeculativen Nation durchaus feindlicher Art war. Die Religion hatte vollkommen Recht von diesen philosophischen Systemen sowohl die Befehdung wie die Begründung sich zu verbitten, die beide ihr eigentliches Wesen aufhoben. Der Staat, der in der Religion instinctmässig sich selber angegriffen fühlte, verhielt sich billig gegen die Philosophen wie die Festung gegen die Eclaireurs der anrückenden Belagerungs- armee und wies schon 593 mit den Rhetoren auch die griechi- schen Philosophen aus Rom aus. In der That war auch gleich das erste grössere Debut der Philosophie in Rom eine förmliche Kriegserklärung gegen Glaube und Sitte. Es ward veranlasst durch die Occupation von Oropos durch die Athener, mit deren Rechtfertigung diese drei der angesehensten Professoren der VIERTES BUCH. KAPITEL XII. Philosophie, darunter der Meister den modernen Sophistik Kar- neades beauftragten (599). Die Wahl war in sofern zweck- mässig, als der ganz schandbare Handel jeder Rechtfertigung im gewöhnlichen Verstand spottete; dagegen passte es vollkommen für den Fall, wenn Karneades durch Rede und Gegenrede bewies, dass sich gerade ebenso viele und ebenso nachdrückliche Gründe zum Lobe der Ungerechtigkeit vorbringen liessen wie zum Lobe der Gerechtigkeit und wenn er in bester logischer Form darthat, dass man mit gleichem Recht von den Athenern verlangen könne Oropos herauszugeben und von den Römern sich wieder zu beschränken auf ihre alten Strohhütten am Palatin. Die der grie- chischen Sprache mächtige Jugend ward durch den Scandal wie durch den raschen und emphatischen Vortrag des gefeierten Man- nes schaarenweise angezogen; aber diesmal wenigstens konnte man Cato nicht Unrecht geben, wenn er nicht bloss die dialekti- schen Gedankenreihen der Philosophen unhöflich genug mit den langweiligen Psalmodien der Klageweiber verglich, sondern auch im Senat darauf drang einen Menschen auszuweisen, der die Kunst verstand Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht zu ma- chen und dessen Vertheidigung in der That nichts war als ein schamloses und fast höhnisches Eingeständniss des Unrechts. In- dess dergleichen Ausweisungen reichten nicht weit, um so weniger, da es doch der römischen Jugend nicht verwehrt werden konnte in Rhodos oder Athen philosophische Vorträge zu hören. Man ge- wöhnte sich die Philosophie zuerst wenigstens als nothwendiges Uebel zu dulden, bald auch für die in ihrer Naivetät nicht mehr haltbare römische Religion in der fremden Philosophie eine Stütze zu suchen, die als Glauben zwar sie ruinirte, aber dafür doch dem gebildeten Mann gestattete, die Namen und Formen des Volks- glaubens anständiger Weise einigermassen festzuhalten. Indess diese Stütze konnte weder der Euhemerismus sein noch die Sy- steme des Karneades und des Epikuros. Die Mythenhistorisirung trat dem Volksglauben allzu schroff entgegen, indem sie die Göt- ter geradezu für gute Menschen erklärte; Karneades zog gar ihre Existenz in Zweifel und Epikuros sprach ihnen wenigstens jeden Einfluss auf die Geschicke der Menschen ab. Zwischen diesen Systemen und der römischen Religion war ein Bündniss unmög- lich; sie waren und blieben verfehmt. Noch in Ciceros Schriften wird es für Bürgerpflicht erklärt dem Euhemerismus Widerstand zu leisten, der dem Gottesdienst zu nahe trete und von den in seinen Gesprächen auftretenden Akademikern und Epikureern muss jener sich entschuldigen, dass er als Philosoph zwar ein RELIGION. Jünger des Karneades, aber als Bürger und Pontifex ein recht- gläubiger Bekenner des capitolinischen Jupiter sei, der Epikureer sogar schliesslich sich gefangen geben und sich bekehren. Keines dieser drei Systeme ward eigentlich populär. Die platte Begreif- lichkeit des Euhemerismus übte wohl eine gewisse Anziehungs- kraft auf die Römer; Ennius hat den philosophisch-historischen Reiseroman des Euhemeros übersetzt und auf die conventionelle Geschichte Roms hat diese zugleich kindische und altersschwa- che Historisirung der Fabel nur zu tief eingewirkt; auf die rö- mische Religion blieb sie desshalb ohne wesentlichen Einfluss, weil diese von Haus aus nur allegorisirte, nicht fabulirte und es dort nicht wie in Hellas möglich war Biographien Zeus des ersten, zweiten und dritten zu schreiben. Die moderne Sophistik konnte nur gedeihen, wo wie in Athen die geistreiche Maulfertigkeit zu Hause war und überdies die langen Reihen gekommener und ge- gangener philosophischer Systeme hohe Schuttlagen geistiger Brandstätten aufgeschichtet hatten. Gegen den epikurischen Quietismus lehnte zwar auch alles sich auf, was in dem römi- schen so durchaus auf Thätigkeit gerichteten Wesen tüchtig und brav war; doch fand derselbe sein Publicum und es ist wohl dies der Grund, wesshalb die Polizei dieser Secte länger als den übri- gen den Krieg zu machen fortfuhr. Indess blieb auch der Epi- kureismus in Italien in dieser Epoche wenigstens auf einen engen Kreis beschränkt, in dem er nicht so sehr als philosophisches Sy- stem, sondern als eine Art philosophischen Dominos diente, unter dem — sehr gegen die Absicht seines streng sittlichen Ur- hebers — der gedankenlose Sinnengenuss für die gute Gesell- schaft sich maskirte; wie denn einer der frühesten Bekenner dieser Secte Titus Albucius in Lucilius Gedichten als das Proto- typ des übel hellenisirten Römers figurirt. — Gar anders stand und wirkte in Italien die stoische Philosophie, indem sie an die Landesreligion so eng sich anschloss, wie das Wissen sich dem Glauben zu accommodiren überhaupt vermag. Der Stoiker hielt grundsätzlich an dem Volksglauben mit seinen Göttern und Ora- keln insofern fest, als er darin eine instinctive Erkenntniss sah, auf welche die wissenschaftliche Erkenntniss Rücksicht zu neh- men, ja in zweifelhaften Fällen sich ihr unterzuordnen verpflichtet sei. Er glaubte mehr anders als das Volk als eigentlich ande- res: der wesentlich wahre und höchste Gott zwar war ihm die Weltseele, aber auch jede Manifestation des Urgottes war wie- derum Gott, die Gestirne vor allem, aber auch die Erde, der Weinstock, die Seele des hohen Sterblichen, den das Volk als VIERTES BUCH. KAPITEL XII. Heros ehrte, ja überhaupt jeder abgeschiedene Geist eines ge- wordenen Menschen. Diese Philosophie passte in der That bes- ser nach Rom als in die eigene Heimath. Der Tadel des from- men Gläubigen, dass der Gott des Stoikers weder Geschlecht noch Alter noch Körperlichkeit habe und aus einer Person in einen Begriff verwandelt sei, hatte in Griechenland einen Sinn, nicht aber in Rom. Die grobe Allegorisirung und sittliche Puri- ficirung, wie sie der stoischen Götterlehre eigen war, verdarb den besten Kern der hellenischen Mythologie; aber die auch in ihrer naiven Zeit dürftige plastische Kraft der Römer hatte nicht mehr erzeugt als eine leichte Hülle, deren Abstreifung ohne sonder- lichen Schaden geschehen konnte und die Gottheit wieder zu- rückführte auf die Anschauung oder den Begriff, aus dem sie sich gestaltet hatte. Pallas Athene mochte zürnen, wenn sie sich plötzlich in den Begriff des Gedächtnisses verwandelt fand; Mi- nerva war auch bisher eben nicht viel mehr gewesen. Die supra- naturalistische stoische und die allegorische römische Theologie fielen in ihrem Ergebniss im Ganzen zusammen. Selbst aber wenn der Philosoph einzelne Sätze der Priesterlehre als zweifel- haft oder als falsch bezeichnen musste, wie denn zum Beispiel die Stoiker die Vergötterungslehre verwerfend in Hercules, Ka- stor, Pollux nichts als die Geister ausgezeichneter Menschen sahen und ebenso das Götterbild nicht als Repräsentanten der Gottheit gelten lassen konnten, so war es wenigstens nicht die Art der Anhänger Zenons gegen diese Irrlehren anzukämpfen und die falschen Götter zu stürzen; vielmehr bewiesen sie über- all der Landesreligion Rücksicht und Ehrfurcht auch in ihren Schwächen. Auch die Richtung der Stoa auf eine casuistische Moral und auf die rationelle Behandlung der Fachwissenschaften war ganz im Sinne der Römer, zumal der Römer dieser Zeit, welche nicht mehr wie die Väter in unbefangener Weise Zucht und gute Sitte übten, sondern deren naive Sittlichkeit auflösten in einen Katechismus erlaubter und unerlaubter Handlungen; deren Grammatik und Jurisprudenz überdies dringend eine me- thodische Behandlung erheischten ohne doch die Fähigkeit zu besitzen diese aus sich selber zu entwickeln. So incorporirte die Stoa als ein zwar dem Ausland entlehntes, aber auf italischem Boden acclimatisirtes Gewächs sich durchaus dem römischen Staatshaushalt und wir begegnen ihrer Entwickelung auf den ver- schiedenartigsten Gebieten. Ihre Anfänge reichen ohne Zweifel weiter zurück; aber zur vollen Geltung in den höheren Schichten der römischen Gesellschaft gelangte die Stoa zuerst durch den RELIGION. Kreis, der sich um Scipio Aemilianus gruppirte. Panaetios von Rhodos, der Lehrmeister Scipios und aller ihm nahestehender Männer in der stoischen Philosophie und beständig in seinem Gefolg, sogar auf Reisen sein gewöhnlicher Begleiter, verstand es das System geistreichen Weltmännern nahe zu bringen, dessen speculative Seite zurücktreten zu lassen und die Dürre der Ter- minologie, die Flachheit des Moralkatechismus einigermassen zu mildern, namentlich auch durch Herbeiziehung der älteren Philo- sophen, unter denen Scipio selbst den xenophonteischen Sokra- tes vorzugsweise liebte. Seitdem bekannten zur Stoa sich die namhaftesten Staatsmänner und Gelehrten, unter andern die Be- gründer der wissenschaftlichen Philologie und der wissenschaft- lichen Jurisprudenz, Stilo und Quintus Scaevola. Der schul- mässige Schematismus, der in diesen Fachwissenschaften seit- dem wenigstens äusserlich herrscht und namentlich anknüpft an eine wunderliche charadenhaft geistlose Etymologisirmethode, stammt aus der Stoa. Aber unendlich wichtiger ist die aus Ver- schmelzung der stoischen Philosophie und der römischen Re- ligion entstehende neue Staatsphilosophie und Staatsreligion. Das speculative Element, von Haus aus in dem zenonischen Sy- stem wenig energisch ausgeprägt und schon weiter abgeschwächt, als dasselbe in Rom Eingang fand, nachdem bereits ein Jahrhun- dert hindurch die griechischen Schulmeister sich beflissen hat- ten diese Philosophie in die Knabenköpfe hinein und damit den Geist aus ihr hinauszutreiben, trat weiter noch zurück in Rom, wo Niemand speculirte als der Wechsler. Es war wenig mehr die Rede von der idealen Entwickelung des in der Seele des Menschen waltenden Gottes oder göttlichen Weltgesetzes. Die stoischen Philosophen zeigten sich nicht unempfänglich für die recht ein- trägliche Auszeichnung, ihr System zur halbofficiellen römischen Staatsphilosophie erhoben zu sehen, und erwiesen sich über- haupt geschmeidiger, als man es nach ihren rigorosen Princi- pien hätte erwarten sollen. Ihre Lehre von den Göttern und vom Staat zeigte bald eine seltsame Familienähnlichkeit mit den realen Institutionen ihrer Brotherren; statt über den kosmopolitischen Philosophenstaat stellten sie Betrachtungen an über die weise Ordnung des römischen Beamtenwesens; und wenn die feineren Stoiker wie Panaetios die göttliche Offenbarung durch Wunder und Zeichen als denkbar, aber ungewiss dahin gestellt, die Stern- deuterei nun gar entschieden verworfen hatten, so verfochten schon seine nächsten Nachfolger jene Offenbarungslehre, das heisst die römische Auguraldisciplin, so steif und fest wie jeden VIERTES BUCH. KAPITEL XII. andern Schulsatz und machten sogar der Astrologie höchst un- philosophische Zugeständnisse. Das Hauptstück des Systems ward immer mehr die casuistische Pflichtenlehre. Sie kam dem hohlen Tugendstolz entgegen, in welchem die Römer dieser Zeit in der vielfach demüthigenden Berührung mit den Grie- chen Entschädigung suchten, und formulirte den angemesse- nen Dogmatismus der Sittlichkeit, der wie jede wohlerzogene Moral mit herzerstarrender Rigorosität gelegentlich die höf- lichste Nachsicht verbindet Ein ergötzliches Exempel kann man bei Cicero de officiis 3, 12. 13 nachlesen. . Ihre praktischen Resultate wer- den kaum viel höher anzuschlagen sein als dass, wie gesagt, in zwei oder drei vornehmen Häusern der Stoa zu Liebe schlecht gegessen ward. — Dieser neuen Staatsphilosophie eng ver- wandt oder eigentlich ihre andere Seite ist die neue Staats- religion, deren wesentliches Kennzeichen das bewusste Fest- halten der als irrationell erkannten Sätze des Volksglaubens aus äusseren Zweckmässigkeitsgründen ist. Schon einer der her- vorragendsten Männer des scipionischen Kreises, der Grieche Polybios spricht es unverhohlen aus, dass das wunderliche und schwerfällige römische Religionsceremoniell einzig der Menge wegen erfunden sei, die freilich, da die Vernunft nichts über sie vermöge, mit Zeichen und Wundern beherrscht werden müsse, während verständige Leute allerdings der Religion nicht be- dürften. Ohne Zweifel theilten Polybios römische Freunde im Wesentlichen diese Gesinnung, wenn sie auch nicht in so cruder und so platter Weise Wissenschaft und Religion sich entgegen setzten. Weder Laelius noch Scipio Aemilianus konnten in der Auguraldisciplin, an die auch Polybios zunächst denkt, etwas an- deres sehen als eine politische Institution; doch war der Natio- nalsinn in ihnen zu mächtig und das Anstandsgefühl zu fein, als dass sie mit solchen bedenklichen Erörterungen öffentlich hätten auftreten mögen. Aber schon in der folgenden Generation trug der Oberpontifex Quintus Scaevola (Consul 659; S. 201. 312) wenigstens in seiner mündlichen Rechtsunterweisung unbedenk- lich die Sätze vor, dass es eine zwiefache Religion gebe, eine ver- standesmässige philosophische und eine nicht verstandesmässige traditionelle, dass jene sich nicht eigne zur Staatsreligion, da sie mancherlei enthalte was dem Volk zu wissen unnütz oder sogar schädlich sei, dass demnach die überlieferte Staatsreligion blei- ben müsse wie sie sei. Nur eine weitere Entwickelung desselben RELIGION. Grundgedankens ist die varronische Theologie, in der die römi- sche Religion durchaus behandelt wird als ein Staatsinstitut. Der Staat, wird hier gelehrt, sei älter als die Götter des Staats wie der Maler älter als das Gemälde; wenn es sich darum handelte die Götter neu zu machen, würde man allerdings wohlthun sie zweckdienlicher und den Theilen der Weltseele principmässig entsprechender zu machen und zu benennen, auch die nur irrige Vorstellungen erweckenden Götterbilder Auch in Varros Satire ‚die Aboriginer‘ wurde in spöttlicher Weise dargestellt, wie die Urmenschen sich nicht hätten genügen lassen mit dem Gott, den nur der Gedanke erkennt, sondern sich gesehnt hätten nach Göt- terpuppen und Götterbilderchen. und das verkehrte Opfer- wesen zu beseitigen; allein da diese Einrichtungen einmal bestän- den, so müsse jeder gute Bürger sie kennen und befolgen und da- zuthun, dass ‚der gemeine Mann‘ die Götter vielmehr höher achten als geringschätzen lerne. Dass der gemeine Mann, zu dessen Besten die Herren ihren Verstand gefangen gaben, diesen Glauben jetzt verschmähte und sein Heil anderswo suchte, versteht sich von selbst und wird weiterhin sich zeigen; und so war denn die rö- mische Hochkirche fertig, eine scheinheilige Priester- und Levi- tenschaft ohne gläubige Gemeinde. Die nothwendige Folge davon, dass man die Landesreligion für eine politische Institution erklärte, war es, dass die politischen Parteien anfingen auch das Gebiet der Staatskirche als Tummelplatz für Angriff und Vertheidigung zu betrachten; was namentlich der Fall war mit der Augural- wissenschaft und mit den Wahlen zu den Priestercollegien. Die alte und natürliche Uebung die Bürgerversammlung zu entlassen, wenn ein Gewitter heraufzog, hatte unter den Händen der römi- schen Augurn sich zu einem weitläufigen System verschiedener Himmelszeichen und daran sich knüpfender Verhaltungsregeln entwickelt; in den ersten Decennien dieser Epoche ward durch das aelische und das fufische Gesetz dies so weit ausgedehnt, dass jede Volksversammlung auseinanderzugehen genöthigt war, wenn es einem höheren Beamten einfiel nach Gewitterzeichen am Him- mel zu schauen und die römische Oligarchie war stolz auf den schlauen Gedanken fortan durch eine einzige fromme Lüge je- dem Volksbeschluss den Stempel der Nichtigkeit aufdrücken zu können. Umgekehrt lehnte die römische Opposition sich auf gegen die alte Uebung, dass die vier höchsten Priestercollegien bei entstehenden Vacanzen sich selber ergänzten und forderte die Erstreckung der Volkswahl auch auf die Stellen selbst, wie sie VIERTES BUCH. KAPITEL XII. für die Vorstandschaften dieser Collegien schon früher eingeführt war (I, 602). Es widersprach dies allerdings dem Geiste dieser Körperschaften, aber dieselben hatten kein Recht darüber sich zu beklagen, nachdem sie ihrem Geiste selbst untreu geworden waren und zum Beispiel der Regierung mit religiösen Cassa- tionsgründen auf Verlangen an die Hand gingen. Diese Angele- genheit ward ein Zankapfel der Parteien; den ersten Sturm im J. 609 schlug der Senat ab, wobei namentlich der scipioni- sche Kreis für die Verwerfung des Antrags den Ausschlag gab; dagegen ging im J. 650 mit der früher bei der Wahl der Vor- stände gemachten Beschränkung zum Besten bedenklicher Ge- wissen, dass nicht die ganze Bürgerschaft, sondern nur der klei- nere Theil der Bezirke zu wählen habe, der Vorschlag durch (S. 188); endlich stellte Sulla das Cooptationsrecht in vollem Umfang wieder her (S. 335). Mit dieser Fürsorge der Conser- vativen für die reine Landesreligion vertrug es natürlich sich aufs Beste, dass eben in den vornehmsten Kreisen mit der- selben offen Spott getrieben und sie sehr häufig dazu be- nutzt ward den Scandal pikanter zu machen. Es war ein Lieblingsvergnügen vornehmer junger Herren zur Nachtzeit auf den Strassen die Götterbilder zu schänden oder zu verstümmeln (S. 200). Gewöhnliche Liebeshändel waren längst gemein und Verständnisse mit Ehefrauen fingen an es zu werden; aber ein Verhältniss zu einer Vestalin war so pikant wie in der Welt des Decamerone die Nonnenliebschaft und das Klosterabenteuer. Bekannt ist der arge Handel des J. 640 fg., in welchem drei Ve- stalinnen, Töchter der vornehmsten Familien, und deren Lieb- haber, junge Männer gleichfalls aus den besten Häusern, zuerst vor dem Pontificalcollegium, und da dies die Sache zu vertuschen suchte, vor einem durch eigenen Volksschluss eingesetzten ausser- ordentlichen Gericht wegen Unzucht zur Verantwortung gezogen und sämmtlich zum Tode verurtheilt wurden. Solchen Scandal nun konnten freilich gesetzte Leute nicht billigen; aber dagegen war nichts einzuwenden, dass man die positive Religion im Stil- len und im vertrauten Kreis albern fand; die Augurn konnten, wenn einer den andern fungiren sah, sich einander ins Gesicht lachen unbeschadet ihrer religiösen Pflichten. Man gewinnt die bescheidene Heuchelei verwandter Richtungen ordentlich lieb, wenn man die crasse Unverschämtheit der römischen Priester und Leviten damit vergleicht. Ganz unbefangen ward die officielle Religion als ein hohles Gerüste behandelt, das nur noch den po- litischen Maschinisten diente und mit seinen zahllosen Winkeln RELIGION. und Fallthüren, wie es fiel, jeder Partei dienen konnte und ge- dient hat. Zumeist sah allerdings die Oligarchie ihr Palladium in der Staatsreligion, vornämlich in der Auguraldisciplin; aber auch die Gegenpartei machte keine principielle Opposition gegen ein Institut, das nur noch ein Scheinleben hatte, sondern be- trachtete dasselbe im Ganzen als eine Schanze, die aus dem Be- sitz des Feindes in den eigenen übergehen könne. Im scharfen Gegensatz gegen dies eben geschilderte Reli- gionsgespenst stehen die verschiedenen fremden, meistentheils orientalischen Culte, welche diese Epoche hegte und pflegte und denen wenigstens eine sehr entschiedene Lebenskraft nicht abgesprochen werden kann. Sie begegnen überall, bei den vor- nehmen Damen und Herren wie in den Sclavenkreisen, bei dem General wie bei dem Lanzknecht, in Italien wie in den Provin- zen. Es ist unglaublich, wie hoch hinauf dieser Aberglaube be- reits reicht. Als im kimbrischen Krieg eine syrische Prophetin Martha sich erbot die Wege und Mittel zur Ueberwindung der Deutschen dem Senat an die Hand zu geben, wies dieser zwar sie mit Verachtung zurück; aber die römischen Damen und nament- lich Marius eigene Gemahlin expedirten sie dennoch nach dem Hauptquartier, wo der Gemahl sie bereitwillig aufnahm und mit sich herumführte, bis die Teutonen geschlagen waren. Die Füh- rer der verschiedensten Parteien im Bürgerkrieg, Marius, Octa- vius, Sulla trafen zusammen in dem Glauben an Zeichen und Orakel. Selbst der Senat musste während desselben in den Wir- ren des J. 667 sich dazu verstehen den Faseleien einer verrückten Prophetin gemäss Anordnungen zu treffen. Für das Erstarren der römisch-hellenischen Religion wie für das im Steigen be- griffene Bedürfniss der Menge nach stärkeren religiösen Stimu- lantien ist es bezeichnend, dass der Aberglaube nicht mehr, wie in den Bakchenmysterien, anknüpft an die nationale Religion; selbst die etruskische Mystik ist bereits überflügelt; durchaus in erster Linie erscheinen die in den heissen Landschaften des Ostens gezeitigten Culte. Sehr viel hat dazu beigetragen das massenhafte Eindringen kleinasiatischer und syrischer Elemente in die Bevöl- kerung theils durch die Sclaveneinfuhr, theils durch den gestei- gerten Verkehr Italiens mit dem Osten. Die Macht dieser fremd- ländischen Religionen tritt sehr scharf hervor in den Aufständen der sicilischen grösstentheils aus Syrien herstammenden Sclaven. Eunus spie Feuer, Athenion las in den Sternen; die von den Sclaven in diesem Krieg geschleuderten Bleikugeln tragen gros- sentheils Götternamen, neben Zeus und Artemis besonders den der Röm. Gesch. II. 26 VIERTES BUCH. KAPITEL XII. geheimnissvollen von Kreta nach Sicilien gewanderten und da- selbst eifrig verehrten Mütter. Aehnlich wirkte der Handelsver- kehr, namentlich seitdem die Waaren von Berytos und Alexan- dreia direct nach den italischen Häfen gingen: Ostia und Puteoli wurden die grossen Stapelplätze wie für die syrischen Salben und die aegyptische Leinwand so auch für den Glauben des Ostens. Ueberall ist mit der Völker- auch die Religionenmengung be- ständig im Steigen. Von allen erlaubten Culten war der popu- lärste der der pessinuntischen Göttermutter, der mit seinem Eu- nuchencälibat, mit den Schmäusen, der Musik, den Bettelpro- zessionen und dem ganzen sinnlichen Gepränge der Menge im- ponirte. Schon finden sich (zuerst 653) römische Bürger, die zu dem Eunuchenpriesterthum sich hergeben. In der gefährlich- sten Zeit des kimbrischen Krieges erschien der Hohepriester Bat- takes von Pessinus in eigener Person in Rom, um die Interessen des dortigen angeblich entweihten Tempels seiner Göttin zu vertre- ten, redete im speciellen Auftrag der Göttermutter zum römischen Volk und that auch verschiedene Wunder. Die verständigen Leute ärgerten sich, aber die Weiber und die grosse Menge liessen es sich nicht nehmen dem Propheten beim Abzug in hellen Haufen das Geleit zu geben. Aber weit populärer noch waren natürlich die unerlaubten und die Geheimculte. Schon zu Catos Zeit hatte der chaldäische Horoskopensteller angefangen dem etruskischen Eingeweide-, dem marsischen Vogelschauer Concurrenz zu machen (I, 639); bald war die Sternguckerei und Sterndeuterei in Italien ebenso unentbehrlich wie in ihrem traumseligen Hei- mathland. Schon 615 wies der römische Fremdenprätor die sämmtlichen Chaldäer an binnen zehn Tagen Rom und Italien zu räumen. Dasselbe Schicksal traf gleichzeitig die Juden, welche zu ihrem Sabbath italische Proselyten zugelassen hatten. Ebenso hatte Scipio das Lager von Numantia von Wahrsagern und frommen Industrierittern jeder Art zu reinigen. Einige Jahrzehnte später (657) sah man sogar sich genöthigt die Menschenopfer zu ver- bieten. Man war irre geworden nicht bloss an dem alten Glauben, sondern auch an sich selbst; die entsetzlichen Krisen einer funf- zigjährigen Revolution, das instinctmässige Gefühl, dass der Bür- gerkrieg noch keineswegs am Ende sei, steigerten die angstvolle Spannung, die trübe Beklommenheit der Menge. Unruhig er- klimmte der irrende Gedanke jede Höhe und versenkte sich in jeden Abgrund, wo er neue Aus- und Einsichten in die drohen- den Verhängnisse, neue Hoffnungen in dem verzweifelten Kampfe gegen das Geschick oder vielleicht auch nur neue Angst zu finden RELIGION. ERZIEHUNG. wähnte. Der ungeheuerliche Mysticismus fand in der allgemeinen politischen, ökonomischen, sittlichen, religiösen Zerfahrenheit den ihm genehmen Boden und gedieh mit erschreckender Schnelle; es war als wären Riesenbäume über Nacht aus der Erde gewach- sen, Niemand wusste woher und wozu, und eben dieses wunder- bar rasche Emporkommen wirkte neue Wunder und ergriff epi- demisch alle nicht ganz befestigten Gemüther. Eine dieser religiösen Revolution nahe verwandte Erschei- nung begegnet auf dem Gebiet der Erziehung und Bildung. Auch hier hatte bisher der eine Grundgedanke des römischen Wesens geherrscht, der Gedanke der bürgerlichen Gleichheit. Wie es im Kreise der römischen Bürgerschaft in ihrer gesunden Zeit keine Herren und keine Knechte, keine Millionäre und keine Pro- letarier gegeben, wie derselbe Glaube alle Bürger umfasst hatte, so hatte es auch wesentlich nur einen Bildungsgrad gegeben. Natürlich ward dies nur dadurch erreicht, dass das allgemeine Bildungsniveau sich sehr niedrig hielt. Noch im Anfang des sie- benten Jahrhunderts stand der Jugendunterricht in Rom auf einer so primitiven Stufe, dass Polybios in dieser einen Hinsicht die sträfliche Gleichgültigkeit der Römer gegenüber der verständigen Sorgfalt seiner Landsleute tadelnd hervorhebt. Ausser dem Ele- mentarunterricht im Lesen, Schreiben und Rechnen und in dem auswendig zu lernenden juristisch-politischen Katechismus der Zwölftafeln, wofür es natürlich seit langem eigene Schullehrer (litteratores ) gab, bestanden allerdings für die Kenntniss des Grie- chischen, seit dies für jeden Staats- und Handelsmann prakti- sches Bedürfniss war, besondere Sprachmeister (grammatici Litterator und grammaticus verhalten sich ungefähr wie bei uns Schullehrer und Maitre; die letztere Benennung kommt nach dem älteren Sprachgebrauch nur dem Lehrer des Griechischen, nicht dem der Mutter- sprache zu. Litteratus ist nicht der Schulmeister, sondern der gebildete Mann. ), theils Hofmeistersclaven, theils in ihrer Wohnung oder in der des Schülers Unterricht ertheilende Privatlehrer, welche zum Uebersetzen wie zum Sprechen die erforderliche Anweisung ga- ben. Indess diese bloss durch das praktische Bedürfniss hervor- gerufene Kenntniss des Griechischen gab in dem gewöhnlichen bürgerlichen und geselligen Leben so wenig einen Vorzug wie etwa heutzutage in einem Dorfe der deutschen Schweiz die Kennt- niss des Französischen; auch wer schlecht oder gar nicht grie- chisch sprach, konnte ein vornehmer Mann sein und Prätor und Consul werden. Selbst wenn einmal ein Einzelner zufällig 26* VIERTES BUCH. KAPITEL XII. ein höheres Mass von Kenntnissen sich erwarb, trat er darum noch nicht heraus aus dem Kreise seiner Gleichen; Quintus Fa- bius Pictor, der in griechischer Sprache eine Chronik von Rom schrieb, mag unter seinen Standesgenossen etwa gestanden ha- ben wie der holsteinische Marschbauer, der studirt hat und, wenn er des Abends vom Pfluge nach Haus kommt, den Vergilius vom Schranke nimmt. Wer mehr mit seinem Griechisch vorstellen wollte, galt als schlechter Patriot und als Geck. Catos Encyclo- pädie, eine populäre Unterweisung in der Pflichtenlehre, der Redekunst, der Kriegswissenschaft, dem Feldbau, der Rechts- lehre und der Heilkunst, zeigt ungefähr, was damals einem ge- bildeten Römer zu wissen nöthig war. Allerdings ist dies dürftig genug, wenn man es vergleicht mit dem, was damals durch pri- vate und öffentliche Fürsorge für die musische Bildung der helle- nischen Jugend geschah; aber man sollte darum nicht übersehen, dass diese Mangelhaftigkeit der römischen Jugendbildung eines der wesentlichsten Elemente der bürgerlichen Gleichheit in Rom war — in welchen Grundgedanken freilich kein Hellene, auch Polybios nicht, sich zu finden vermocht hat. — Jetzt ward dies anders. Wie aus dem naiven Volksglauben sich der aufgeklärte stoische Supranaturalismus ausschied, so trat auch in der Er- ziehung neben der alten schlichten Lese- und Schreibekunst eine besondere Litteratura, eine exclusive Humanitas auf, welche der alten geselligen Gleichheit ein Ende machte. Es geschah dies ver- mittelst einer zwiefachen Neuerung, indem theils der Unterricht im Griechischen von der elementaren auf die höhere Bildung sich zu erstrecken anfing, theils zu der höheren griechischen Bildung eine analoge lateinische sich hinzugesellte. Es wird nicht über- flüssig sein auf beide Zweige dieses neuen höheren Jugendunter- richts einen Blick zu werfen. Es ist eine wundersame Fügung, dass derselbe Mann, der politisch die hellenische Nation definitiv überwand, Lucius Aemi- lius Paullus, zugleich erscheint als derjenige, der zuerst oder als einer der Ersten die hellenische Civilisation vollständig anerkannte als das, was sie seitdem unwidersprochen geblieben ist, die Civi- lisation der antiken Welt. Er selber zwar war ein Greis, bevor es ihm gestattet wurde die homerischen Lieder im Sinn hinzu- treten vor den Zeus des Pheidias; aber sein Herz war jung genug um den vollen Sonnenglanz hellenischer Schönheit und die un- bezwingliche Sehnsucht nach den goldenen Aepfeln der Hesperiden in seiner Seele heimzubringen; Dichter und Künstler hatten an dem fremden Mann einen ernsteren und innigeren Gläubigen ERZIEHUNG. gefunden als irgend einer war von den klugen Leuten des dama- ligen Griechenland. Er machte kein Epigramm auf Homeros oder Pheidias, aber er liess seine Kinder einführen in die Reiche des Geistes. Ohne die nationale Erziehung zu vernachlässigen, so weit es eine gab, sorgte er wie die Griechen für die physische Ent- wickelung seiner Knaben, zwar nicht durch die nach römischen Begriffen unzulässigen Turnübungen, aber durch Unterweisung in der durch die Griechen fast kunstmässig entwickelten Jagd, und steigerte den griechischen Unterricht in der Art, dass nicht mehr bloss die Sprache um des Sprechens gelernt und geübt, sondern nach griechischer Art der Gesammtstoff allgemeiner höherer Bil- dung an die Sprache geknüpft und aus ihr entwickelt ward — also vor allem Kenntniss der griechischen Litteratur mit der zu deren Verständniss nöthigen mythologischen und historischen Kunde, sodann Rhetorik und Philosophie. Die Bibliothek des Königs Perseus, das einzige Stück, das Paullus aus der makedonischen Kriegsbeute für sich nahm, wurde von ihm seinen Söhnen ge- schenkt. Sogar griechische Maler und Bildner befanden sich in seinem Gefolge und vollendeten die musische Bildung seiner Kin- der. Die Zeit war vorüber, wo man auf diesem Gebiet sich dem Hellenismus gegenüber bloss ablehnend verhalten konnte; die Bes- seren mochten ahnen, dass der edle Kern der römischen Weise selbst durch den ganzen Hellenismus weniger gefährdet sei, als durch dessen Verstümmelung und Missbildung; die Masse der höheren Gesellschaft Roms und Italiens machte die neue Weise mit. Schaarenweise strömten die griechischen Schulmeister nach dem neueröffneten ergiebigen Absatzmarkt ihrer Weisheit. Grie- chische Hofmeister und Lehrer der Philosophie, die freilich, auch wenn sie nicht Sclaven waren, regelmässig wie Bediente Cicero sagt, dass er seinen gelehrten Sclaven Dionysios rücksichts- voller behandelt habe als Scipio den Panaetios. gehalten wurden, wurden jetzt stehend in den Palästen Roms; man raf- finirte darauf und es findet sich, dass für einen griechischen Lit- teratursclaven ersten Ranges 200000 Sesterzen (14300 Thlr.) gezahlt worden sind. Schon 593 waren die griechischen Decla- mationsübungen in der Hauptstadt so verbreitet, dass dafür eine Anzahl besonderer Lehranstalten bestanden. Schon begegnen einzelne ausgezeichnete Namen unter diesen römischen Lehrern: des Philosophen Panaetios ward bereits gedacht (S. 397); der an- gesehene Grammatiker Krates von Mallos in Kilikien, Aristarchs Zeitgenosse und ebenbürtiger Rival, fand um 595 in Rom ein VIERTES BUCH. KAPITEL XII. Publicum für die Vorlesung und sprachliche und sachliche Er- läuterung der homerischen Gedichte. Zwar stiess diese neue Weise des Jugendunterrichts zum Theil auf den Widerstand der Regierung; es war begreiflich, denn auch diese litterarische Be- wegung war durch und durch revolutionär und für die nationale Besonderheit Roms geradezu zerstörend; allein der Ausweisungs- befehl, den die Behörden 593 gegen Rhetoren und Philosophen schleuderten, war bei dem steten Wechsel der römischen Ober- beamten wie alle ähnlichen Befehle ohne nennenswerthen Erfolg und nach des alten Cato Tode ward in seinem Sinne wohl noch öfters geklagt, aber nicht mehr gehandelt. Der höhere Unter- richt im Griechischen und in den griechischen Bildungswissen- schaften blieb fortan als anerkannt ein wesentlicher Theil der ita- lischen Bildung. — Aber ihm zur Seite entwickelte sich ein hö- herer lateinischer Unterricht. Es war natürlich, dass derselbe nicht an den uralten lateinischen Elementarunterricht sich an- lehnte, sondern an den Unterricht im Griechischen; der Litterator hatte Kinder vor sich, der griechische Sprachmeister dagegen stand, wenngleich auch ihm die Ehre und der Ehrensold nur knapp zugemessen wurde, dennoch beträchtlich über jenem und lehrte Jünglinge oder doch heranreifende Knaben. Die Folge war, dass der erste höhere lateinische Unterricht in derselben Weise und selbst von denselben Personen ertheilt ward, die die grie- chische Sprache lehrten. So unterwiesen schon im sechsten Jahr- hundert Andronicus und Ennius die römischen Jünglinge neben der griechischen auch in der Muttersprache; so richtete auch in dieser der Unterricht der reiferen Jugend sich auf das höhere Verständniss der Sprache und die kunstmässige Bildung des Vor- trags, das heisst auf die Anfänge einer wissenschaftlichen Gram- matik und Rhetorik; so ward auch er ertheilt nach der Methode die recitative Poesie zu Grunde zu legen und daran die Sprach- kunde und den Vortrag zu bilden. Merkwürdiger Weise eilte das Schulbedürfniss der Entwicklung der Litteratur vorauf: da ein höherer Unterricht im Lateinischen nicht möglich war ohne ein als Textbuch zu Grunde liegendes Epos, übersetzte Andronicus die Odyssee ins Lateinische, welche Uebersetzung das ganze sie- bente Jahrhundert hindurch das gewöhnliche Anfangsbuch für den höheren lateinischen Unterricht, wie Homer das Anfangsbuch für den griechischen, blieb. Der höhere lateinische Unterricht ist also genau genommen nicht erst in dieser Epoche entstanden; allein es leuchtet ein, dass er eine Bedeutung nicht gewinnen konnte, so lange es nur noch eine auf und für die Schulbank ge- ERZIEHUNG. machte lateinische Litteratur gab und der höhere Unterricht in der Muttersprache ein Anhängsel des griechischen Cursus blieb. Erst als die klassische Litteratur des sechsten Jahrhunderts in einer gewissen Abgeschlossenheit vorlag, traten die Mutter- sprache und die einheimische Litteratur wahrhaft ein in den Kreis der höheren Bildungselemente; und die Emancipation von den griechischen Sprachmeistern liess nun auch nicht lange auf sich warten. Angeregt durch die homerischen Vorlesungen des Krates begannen gebildete Römer die recitativen Werke auch ihrer Litteratur, Naevius punischen Krieg, Ennius Chronik, spä- terhin auch Lucilius Gedichte zuerst einem erlesenen Kreis, dann öffentlich an festbestimmten Tagen und unter grossem Zulauf vor- zutragen, auch wohl nach dem Vorgang der homerischen Gram- matiker sie kritisch zu bearbeiten. Diese litterarischen Vorträge, die gebildete Dilettanten (litterati) unentgeltlich hielten, waren zwar kein förmlicher Jugendunterricht, aber doch ein wesentliches Mittel die Jugend in das Verständniss und den Vortrag der klas- sischen lateinischen Litteratur einzuführen. — Aehnlich wie der Unterricht in der lateinischen Litteratur entwickelte sich in dieser Epoche der lateinische Redeunterricht. Die vornehme römische Jugend, die schon in frühem Alter mit Lob- und gerichtlichen Reden öffentlich aufzutreten angehalten ward, wird es an Rede- übungen nie haben fehlen lassen; indess von einer specifischen Redekunst weiss die ältere Zeit so wenig wie von einer specifi- schen Bildung. Erst in dieser Epoche und in Folge der neuen ex- clusiven Bildung entstand auch eine exclusive Redekunst: als der erste römische Sachwalter, der Sprache und Stoff kunstmässig behandelte, wird Marcus Lepidus Porcina (Consul 617) genannt; die beiden berühmten Advocaten der marianischen Zeit, der männ- liche und lebhafte Marcus Antonius (611-667) und der feine gehaltene Redner Lucius Crassus (614-663) waren schon voll- ständig Kunstredner. Die Uebungen der Jugend im Sprechen stie- gen natürlich an Umfang und Bedeutung, aber blieben doch eben wie die lateinischen Litteraturübungen wesentlich darauf be- schränkt, dass der Anfänger an den Meister der Kunst persönlich sich anschloss und unter ihm durch Beispiel und Lehre sich aus- zubilden versuchte. Eigentliche Unterweisung sowohl in lateini- scher Litteratur als in lateinischer Redekunst gab zuerst um 650 Lucius Aelius Praeconinus von Lanuvium, der Griffelmann (stilo) genannt, ein angesehener streng conservativ gesinnter rö- mischer Ritter, der mit einem auserlesenen Kreise jüngerer Män- ner — darunter Varro und Cicero — den Plautus und Aehnli- VIERTES BUCH. KAPITEL XII. ches las, auch wohl Entwürfe zu Reden mit den Verfassern durch- ging oder dergleichen seinen Freunden an die Hand gab. Dies war ein Unterricht; aber ein gewerbmässiger Schulmeister war Stilo nicht, sondern er lehrte Litteratur und Redekunst, wie in Rom die Rechtswissenschaft gelehrt ward, als ein älterer Freund der aufstrebenden jungen Leute, nicht als ein gedungener jedem zu Gebote stehender Mann. Aber um seine Zeit begann auch der schulmässige höhere Unterricht im Lateinischen, den bezahlte Lehrmeister, in der Regel freigelassene Sclaven, in besonderen Anstalten ertheilten und der bald sich schied in einen zwiefachen Cursus, indem erstlich die lateinische Litteratur wissenschaftlich vorgetragen, sodann zu Lob-, Staats- und Gerichtsreden kunst- mässige Anleitung gegeben ward. Die erste römische Litteratur- schule eröffnete um Stilos Zeit Marcus Postumius Saevius Nika- nor, die erste besondere Schule für lateinische Rhetorik um 660 Lucius Plotius Gallus; doch ward in der Regel auch in den Litte- raturschulen Anleitung zu lateinischer Redekunst gegeben. Dieser neue lateinische Schulmeisterunterricht war von der tiefgreifend- sten Bedeutung. Die Anleitung zur Kunde lateinischer Litteratur und lateinischer Rede, wie sie bisher von hochgestellten Kennern und Meistern ertheilt worden war, hatte den Griechen gegenüber eine gewisse Selbstständigkeit sich bewahrt. Die Kenner der Sprache und die Meister der Rede standen wohl unter dem Ein- fluss des Hellenismus, aber nicht unbedingt unter dem der grie- chischen Schulgrammatik und Schulrhetorik. Namentlich die letz- tere wurde entschieden perhorrescirt. Der Stolz wie der gesunde Menschenverstand der Römer empörte sich gegen die griechische Behauptung, dass die Fähigkeit über Dinge, die der Redner ver- stand und empfand, verständig und anregend in der Muttersprache zu seines Gleichen zu reden in der Schule nach Schulregeln gelernt werden könne. Dem tüchtigen praktischen Advocaten musste das gänzlich dem Leben entfremdete Treiben der griechischen Rhetoren für den Anfänger schlimmer als gar keine Vorbereitung erschei- nen; dem durchgebildeten und durch das Leben gereiften Manne dünkte die griechische Rhetorik schal und widerlich; dem ernst- lich conservativ gesinnten entging die Wahlverwandtschaft nicht zwischen der gewerbmässig entwickelten Redekunst und dem de- magogischen Handwerk. So hatte denn namentlich der scipio- nische Kreis den Rhetoren die bitterste Feindschaft geschworen und wenn die griechischen Declamationen bei bezahlten Meistern, zunächst wohl als Uebungen im Griechischsprechen, geduldet wur- den, so war doch die griechische Rhetorik weder in die lateinische ERZIEHUNG. Rede noch in den lateinischen Redeunterricht eingedrungen. In den neuen lateinischen Rhetorschulen aber wurden die römischen Jungen zu Männern und Staatsrednern dadurch gebildet, dass sie paarweise den bei der Leiche des Aias mit dem blutigen Schwerte desselben gefundenen Odysseus der Ermordung seines Waffen- gefährten anklagten und dagegen ihn vertheidigten; dass sie den Orestes wegen Muttermordes angriffen oder in Schutz nahmen; dass sie vielleicht auch dem Hannibal nachträglich mit einem guten Rath darüber aushalfen, ob er besser thue der Vorladung nach Rom Folge zu leisten oder in Karthago zu bleiben oder die Flucht zu ergreifen. Es ist begreiflich, dass gegen diese wider- wärtigen und verderblichen Wortmühlen noch einmal die cato- nische Opposition sich regte. Die Censoren des J. 662 erliessen eine Warnung an Lehrer und Aeltern die jungen Menschen nicht den ganzen Tag mit Uebungen hinbringen zu lassen, von denen die Vorfahren nichts gewusst hätten; und der Mann, von dem diese Warnung kam, war kein geringerer als der erste Gerichts- redner seiner Zeit, Lucius Licinius Crassus. Natürlich sprach die Kassandra vergebens; die lateinischen Declamirübungen über die gangbaren griechischen Schulthemen wurden ein bleibender Be- standtheil des römischen Jugendunterrichts und thaten das Ihrige um schon die Knaben zu advocatischen und politischen Schau- spielern zu erziehen und jede ernste und wahre Beredsamkeit im Keime zu vernichten. — Als Gesammtergebniss aber dieser mo- dernen römischen Erziehung entwickelte sich der neue Begriff der sogenannten ‚Menschlichkeit‘, der Humanität, welche be- stand theils in der mehr oder minder oberflächlich angeeigneten musischen Bildung der Hellenen, theils in einer dieser nachgebil- deten oder nachgestümperten privilegirten lateinischen. Diese neue Humanität sagte, wie schon der Name andeutet, sich los von dem specifisch römischen Wesen, ja trat dagegen in Oppo- sition und vereinigte in sich, eben wie unsere eng verwandte ‚all- gemeine Bildung‘, einen nationell kosmopolitischen und social exclusiven Charakter. Auch hier war die Revolution, die die Stände schied und die Völker nivellirte. KAPITEL XIII. Litteratur und Kunst . D as sechste Jahrhundert ist die Blüthezeit wie des römi- schen Staats so auch der römischen Litteratur. Zwar begegnet auf dem schriftstellerischen Gebiet so wenig wie auf dem politi- schen ein Mann ersten Ranges; Naevius, Ennius, Plautus, Cato, begabte und lebendige Schriftsteller von scharf ausgeprägter In- dividualität, sind nicht im höchsten Sinn schöpferische Talente; aber nichts desto weniger fühlt man dem Schwung, der Rührigkeit, der Keckheit der dramatischen, epischen, historischen Bestrebun- gen es an, dass sie ruhen auf den Riesenkämpfen der punischen Kriege. Es ist vieles nur künstlich verpflanzt, in Zeichnung und Farbe vielfach gefehlt, Kunstform und Sprache unrein behandelt, Griechisches und Nationales barock in einander ge- fügt; die ganze Leistung verleugnet den Stempel des schulmäs- sigen Ursprungs nicht und ist und bleibt unselbstständig und unvollkommen; aber dennoch lebt in den Dichtern und Schrift- stellern dieser Zeit wo nicht die volle Kraft das hohe Ziel zu er- reichen doch der Muth und die Hoffnung mit den Griechen zu wetteifern. Anders ist es in dieser Epoche. Die Morgennebel sanken; was man im frischen Gefühl der im Kriege gestählten Volkskraft begonnen hatte, mit jugendlichem Mangel an Einsicht in die Schwierigkeit des Beginnens und in das Mass der eigenen Kräfte, aber auch mit jugendlicher Lust und Liebe zum Werke, das vermochte man nicht weiter zu führen, als theils die dumpfe Schwüle der heraufziehenden revolutionären Gewitter die Luft zu erfüllen begann, theils den Einsichtigeren allmählich die Augen LITTERATUR UND KUNST. aufgingen über die unvergleichliche Herrlichkeit der griechischen Poesie und Kunst und über die sehr bescheidene künstlerische Begabung der eigenen Nation. Die Litteratur des sechsten Jahr- hunderts war hervorgegangen aus der Einwirkung der griechi- schen Kunst auf halb gebildete, aber angeregte und empfängliche Gemüther. Die gesteigerte hellenische Bildung des siebenten rief eine litterarische Reaction hervor, welche die in jenen naiven Nachdichtungsversuchen doch auch enthaltenen Blüthenkeime mit dem Winterfrost der Reflexion verdarb und Kraut und Unkraut der älteren Richtung mit einander ausreutete. Der Kreis, in dem diese Reaction zunächst und hauptsächlich sich Geltung verschafft hat, ist derjenige, der um Scipio Aemilianus sich schloss und des- sen hervorragendste Glieder unter der römischen vornehmen Welt ausser Scipio dessen älterer Freund und Berather Laelius und Sci- pios jüngere Genossen, Lucius Furius Philus (Consul 618) und Spurius Mummius, der Bruder des Zerstörers von Korinth, unter den römischen und griechischen Litteraten der Komiker Teren- tius, der Satirenschreiber Lucilius, der Geschichtschreiber Poly- bios, der Philosoph Panaetios waren. Wem die Ilias, wem Menandros und Xenophon geläufig waren, dem konnte der rö- mische Homer nicht imponiren und noch weniger die schlechten Uebersetzungen euripideischer Tragödien, wie Ennius sie geliefert hatte und Pacuvius sie zu liefern fortfuhr. Mochten auch patrio- tische Rücksichten der Kritik gegen die vaterländische Chronik Schranken stecken, so richtete doch Lucilius sehr spitzige Pfeile gegen ‚die traurigen Figuren aus den geschraubten Expositionen des Pacuvius‘; und ähnliche strenge aber nicht ungerechte Kritiken des Ennius, Plautus, Pacuvius, all dieser Dichter, ‚die einen Frei- brief zu haben scheinen, schwülstig zu reden und unlogisch zu schliessen‘, begegnen bei dem feinen Verfasser der am Schluss dieser Periode geschriebenen dem Herennius gewidmeten Rhe- torik. Man zuckte die Achseln über die Interpolationen, mit denen der derbe römische Volkswitz die eleganten Komödien des Phi- lemon und des Diphilos staffirt hatte. Halb lächelnd, halb nei- disch wandte man sich ab von diesen unzulänglichen Versuchen einer dumpfen Zeit, die diesem Kreise erscheinen mochten etwa wie dem gereiften Mann die Gedichtblätter aus seiner Jugend; auf die Verpflanzung des Wunderbaumes verzichtend liess man in Poesie und Prosa die höheren Kunstgattungen wesentlich fallen und beschränkte sich hier darauf der Meisterwerke des Auslan- des einsichtig sich zu erfreuen. Die Productivität dieser Epoche bewegt sich vorwiegend auf den untergeordneten Gebieten, der VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. leichteren Komödie, der poetischen Miscelle, der politischen Bro- schüre, den Fachwissenschaften. Das litterarische Stichwort wird die Correctheit, im Kunststil und vor allem in der Sprache, welche mit der Ausscheidung eines engeren Kreises von Gebildeten aus dem gesammten Volke sich zu zersetzen beginnt in das klassische Latein der höheren Gesellschaft und das vulgare des gemeinen Mannes. ‚Reine Sprache‘ verheissen die terenzischen Prologe; Sprachfehlerpolemik ist ein Hauptelement der lucilischen Satire; und eben damit hängt es zusammen, dass die griechische Schrift- stellerei der Römer jetzt vollständig aufhört Dass Publius Rutilius Rufus seine Selbstbiographie griechisch ab- fasste, erklärt sich daraus, dass er als Verbannter in Smyrna sein Leben beschloss. . Insofern ist ein Fortschritt zum Besseren allerdings vorhanden; es begegnen in dieser Epoche weit seltener unzulängliche, weit häufiger in ihrer Art vollendete und durchaus erfreuliche Leistungen als vorher oder nachher; in sprachlicher Hinsicht nennt schon Cicero die Zeit des Laelius und Scipio die goldene des reinen unverfälschten Latein. Dessgleichen steigt die litterarische Thätigkeit in der öf- fentlichen Meinung allmählich vom Handwerk zur Kunst empor. Noch im Anfang dieser Periode war die Anfertigung von Bühnen- texten ein Handwerk und keines mit goldenem Boden; Pacuvius und Terenz lebten von ihren Stücken und das dem letzteren für seinen ‚Verschnittenen‘ gezahlte Bühnenhonorar von 8000 Se- sterzen (572 Thlr.) wird als ein ungewöhnlich hohes bezeichnet; damit hängt es zusammen, dass es für vornehme Männer nicht schicklich erschien für die Bühne zu schreiben. Am Ende der Periode dagegen begegnen wir schon einem römischen ‚Dichter- verein‘, in dem der adliche Lucius Caesar (Aedil 664, † 667) sich geehrt fühlt neben dem ahnenlosen Accius zu sitzen; und schon die Schauspielerhonorare dieser Zeit beweisen, dass man den angesehenen dramatischen Dichter jetzt entweder weit höher als in der terenzischen Zeit oder auch schon gar nicht mehr ho- norirt haben muss. Aber der Schwung ist dahin im Leben wie in der Litteratur; die nachtwandlerische Sicherheit, die den Dich- ter zum Dichter macht und die vor allem bei Plautus sehr ent- schieden hervortritt, kehrt bei keinem der Späteren wieder. Die Epigonen der Hannibalskämpfer sind correct, aber matt. Betrachten wir zuerst die römische Bühnenlitteratur und die Bühne selbst. Das Trauerspiel tritt entschieden zurück, vor allen Dingen die nationale Tragödie (praetexta) , die Schöpfung LITTERATUR UND KUNST. des Naevius, welcher wir nur noch bei einem Dichter begeg- nen wie Pacuvius, der selber genau genommen einer früheren Periode angehört; Marcus Pacuvius (535-c. 625) aus Brun- disium fällt zwar der Entstehungszeit seiner Werke nach in diese Epoche, da er in seinen früheren Jahren in Rom vom Malen, erst im höheren Alter (c. 600-615) vom Tragödien- dichten lebte; allein seinen Jahren wie seiner Art nach steht er mehr in dem vorigen als in diesem Jahrhundert. Er dich- tete im Ganzen in der ennianischen Weise, jedoch gefeilter und schwungvoller, aber auch gesuchter und schwülstiger als sein Oheim und Vorgänger. Günstigen Kunstkritikern galt er später als Muster der Kunstpoesie und des reichen Stils; in den auf uns gekommenen Bruchstücken fehlt es nicht an Belegen, die des Lu- cilius strengeres Urtheil rechtfertigen So heisst es im Paulus, einem Originalstück, von einer unwegsamen Gegend: Qua vix caprigeno géneri gradilis gréssio est. wo kaum ist Dem bockgeschlechtigen Geschlecht gangbarer Gang. Und in einem andern Stück wird ein Gegenstand in der folgenden prägnan- ten Weise beschrieben: Vierfüssig, langsamwandelnd, ländlich, niedrig, rauh, Kurzköpfig, schlangenhalsig, trotzig anzuschaun, Und, ausgeweidet, leblos mit lebendigem Ton. Worauf der Hörer natürlich erwiedert: Mit gar verhülltem Worte schilderst du uns ab, Was rathend schwerlich auch der kluge Mann durchschaut; Wenn du nicht offen redest, wir verstehn dich nicht. Es erfolgt nun das Geständniss, dass die Schildkröte gemeint ist. Uebri- gens fehlten solche Räthselreden auch bei den attischen Trauerspieldich- tern nicht, die deshalb von der mittleren Komödie oft und derb mitgenom- men wurden. . Lesbarere und gewand- tere Nachdichtungen der griechischen Tragödie lieferte des Pa- cuvius jüngerer Zeitgenosse Lucius Accius, eines Freigelassenen Sohn von Pisaurum (584-nach 651), ausser Pacuvius der einzige namhafte tragische Dichter des siebenten Jahrhunderts. Ohne Zweifel war er, ein auch litterarhistorisch und grammatisch thä- tiger Schriftsteller, bemüht statt der cruden Weise seiner Vor- gänger grössere Reinheit in Sprache und Stil in die lateinische Tra- gödie einzuführen; doch ward auch seine Ungleichheit und In- correctheit von den Männern der strengen Observanz, wie Luci- lius, nachdrücklich getadelt. Weit grössere Thätigkeit und weit bedeutendere Erfolge be- gegnen auf dem Gebiete des Lustspiels. Gleich am Anfang dieser VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. Periode trat gegen die gangbare Lustspieldichtung, wie sie durch die volksmässige Behandlung und Misshandlung der griechischen Originale unter Plautus Händen sich gestaltet hatte, eine bemer- kenswerthe Reaction ein. Ihr Vertreter Terentius (558-595) ist eine der geschichtlich interessantesten Erscheinungen in der römischen Litteratur. Geboren im phoenikischen Africa, in frü- her Jugend als Sclave nach Rom gebracht und dort in die grie- chische Bildung der Zeit eingeführt, schien er von Haus aus dazu berufen die durch die derben Griffe des Plautus zur römischen umgewandelte neuattische Komödie wieder zu denationalisiren und den kosmopolitischen Charakter des Originals auch in Rom zur Geltung zu bringen. Schon in der Wahl und der Verwen- dung der Musterstücke zeigt sich der Gegensatz. Plautus hält sich vorwiegend an die keckeren und populäreren Attiker, wie Philemon, Terenz fast ausschliesslich an Menandros, den zier- lichsten, feinsten und züchtigsten unter allen Poeten der neueren Komödie. Die Weise mehrere griechische Stücke zu einem latei- nischen zusammenzuarbeiten, wie sie in Folge der nothwendigen Weglassungen bei den römischen Copisten sich gebildet hatte und bei diesen genreartigen in einem engen Kreis von Figuren und Situationen sich bewegenden Stücken auch allenfalls ertragen werden konnte, wird von Terenz zwar beibehalten, aber mit un- vergleichlich mehr Geschicklichkeit und Sorgsamkeit gehandhabt. Der plautinische Dialog entfernte sich ohne Zweifel sehr häufig von seinen Mustern; Terenz rühmt sich des wörtlichen Anschlus- ses seiner Nachbildungen an die Originale, wobei freilich nicht an eine wörtliche Uebersetzung in unserm Sinn gedacht werden darf. Die nicht selten rohe, aber immer drastische Auftragung römischer Localtöne auf den griechischen Grund, wie Plautus sie liebte, wird vollständig und absichtlich verbannt; nicht eine Anspielung er- innert an Rom, nicht ein Sprichwort, kaum eine Reminiscenz Vielleicht die einzige Ausnahme ist im Mädchen von Andros (4, 5), wo auf die Frage, wie sie leben, die Gefragten antworten: Nun, Wie wir können, heisst's ja, da wie wir möchten es nicht geht; mit Anspielung auf die freilich auch einem griechischen Sprichwort nach- gebildete Zeile des Caecilius: Geht's nicht so wie du magst, leb wie du kannst. Das Lustspiel ist das älteste der terenzischen und ward auf Empfehlung des Caecilius von dem Theatervorstand zur Aufführung gebracht. Der leise Dank ist bezeichnend. selbst die lateinischen Titel werden durch griechische ersetzt. Der- LITTERATUR UND KUNST. selbe Unterschied zeigt sich in der künstlerischen Behandlung. Plautus schürzt und löst den Knoten leichtsinnig und lose, aber seine Fabel ist drollig und oft frappant; Terenz, weit minder drastisch, trägt überall, nicht selten auf Kosten der Spannung, der Wahrscheinlichkeit Rechnung; wie er denn zum Beispiel ver- meidet, was bei Plautus häufig ist, auf der Strasse alles was dahin und nicht dahin gehört vorgehen zu lassen. Plautus malt seine Charaktere mit breiten Strichen, oft schablonenartig, immer für die Wirkung aus der Ferne und im Ganzen und Groben; Terenz behandelt die psychologische Entwickelung mit einer sorgfältigen und oft vortrefflichen Miniaturmalerei, wie zum Beispiel in den ‚Brüdern‘ die beiden Alten, der bequeme städtische Lebemann und der vielgeplackte durchaus nicht parfümirte Gutsherr einen meisterhaften Contrast bilden. In den Motiven wie in der Sprache steht Plautus in der Kneipe, Terenz im guten bürgerlichen Haus- halt. Die rüpelhafte plautinische Wirthschaft, die sehr ungenirten aber allerliebsten Dirnchen mit den obligaten Wirthen dazu, die säbelrasselnden Lanzknechte, die ganz besonders launig gemalte Bedientenwelt, deren Himmel der Keller, deren Fatum die Peitsche ist, sind bei Terenz verschwunden oder doch zum Bessern ge- wandt. Man befindet bei ihm sich vielmehr regelmässig unter lauter edlen Menschen; wird ja einmal ein Mädchenwirth ausge- plündert oder ein junger Mensch ins Bordell geführt, so geschieht es in moralischer Absicht, etwa aus brüderlicher Liebe oder um den Knaben vom Besuch schlechter Häuser abzuschrecken. In den plautinischen Stücken herrscht die Philisteropposition der Kneipe gegen das Haus: überall werden die Frauen heruntergemacht zur Ergötzung aller zeitweilig emancipirten und einer liebenswürdigen Begrüssung daheim nicht völlig versicherten Eheleute. Die teren- zischen Komödien ruhen auf der zwar nicht sehr tiefen, aber doch sittlichen Auffassung der Frauennatur und namentlich des ehe- lichen Lebens, wie sie in den höheren Ständen dieser Zeit Regel war: regelmässig schliessen sie mit einer tugendhaften Hochzeit oder wo möglich mit zweien, eben wie von Menandros gerühmt wird, dass er jede Verführung durch eine Hochzeit wieder gut ge- macht habe. Der Verliebte in seiner Pein, der zärtliche Ehemann am Kindbett, die liebevolle Schwester auf dem Sterbelager werden im ‚Verschnittenen‘ und im ‚Mädchen von Andros‘ gar anmuthig geschildert; ja in der ‚Schwiegermutter‘ erscheint sogar am Schluss als rettender Engel ein tugendhaftes Freudenmädchen, ebenfalls eine ächt menandrische Figur, die das römische Publi- cum freilich wie billig auspfiff. Bei Plautus sind die Väter durch- VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. aus nur dazu da um von den Söhnen gefoppt und geprellt zu werden; bei Terenz wird im ‚Selbstquäler‘ der verlorene Sohn durch väterliche Weisheit gebessert und wie er überhaupt voll trefflicher Pädagogik ist, geht in dem vorzüglichsten seiner Stücke, den ‚Brüdern‘, die Pointe darauf hinaus zwischen der allzu libe- ralen Onkel- und der allzu rigorosen Vatererziehung die rechte Mitte zu finden. Plautus erträgt sehr widerwillig die strenge rö- mische Bühnencensur und haut ihr nicht selten über die Schnur; Terenz bezeichnet vielmehr als seinen Zweck den Guten zu ge- fallen und, wie Menandros, Niemand zu verletzen. Plautus liebt den raschen, oft lärmigen Dialog und es gehört zu seinen Stücken die lebhafteste Mimik der Schauspieler; Terenz beschränkte sich auf ‚ruhiges Gespräch‘ und gab seinen Schauspielern Masken. Plautus Sprache fliesst über von burlesken Wendungen und Wort- witzen, von Allitterationen, von komischen Neubildungen, aristo- phanischen Wörterverklitterungen, spasshaft entlehnten griechi- schen Schlagwörtern. Dergleichen Capricci kennt Terenz nicht: sein Dialog bewegt sich im reinsten Ebenmass und die Pointen sind zierliche epigrammatische und sententiöse Wendungen. Die elegante Sprache war der Stolz des Dichters und ihrem unnach- ahmlichen Reiz vor allem verdankte er es, dass die feinsten Kunst- richter der Folgezeit, wie Cicero, Caesar, Quintilian, unter allen römischen Dichtern der republikanischen Zeit ihm den Preis zuerkannten. Allerdings sind all seine Vorzüge und Fehler nichts weniger als originell, sondern Zug für Zug copirt nach Menan- dros; aber darum nicht minder ward durch diese erste künstle- risch reine Nachbildung hellenischer Kunstwerke eine neue Aera in der römischen Litteratur bezeichnet und zum Theil begründet. Im entschiedensten litterarischen Krieg brach die moderne Ko- mödie sich Bahn. Die plautinische Dichtweise hatte in dem rö- mischen Bürgerstand Wurzel gefasst; die terenzischen Lustspiele stiessen auf den lebhaftesten Widerstand bei dem Publicum, das ihre ‚matte Sprache‘, ihren ‚schwachen Stil‘ unleidlich fand. Der wie es scheint ziemlich empfindliche Dichter antwortete in den eigentlich keineswegs hiezu bestimmten Prologen mit Antikriti- ken voll defensiver und offensiver Polemik und stützte sich ge- gen die Stimmung der Menge, die aus seiner ‚Schwiegermutter‘ zweimal weggelaufen war um einer Fechter- und Seiltänzerbande zuzusehen, auf die gebildeten Kreise der vornehmen Welt. Er erklärte nur nach dem Beifall der ‚Guten‘ zu streben, wobei freilich die Andeutung selten fehlte, dass es durchaus nicht an- ständig sei Kunstwerke zu missachten, die den Beifall der ‚Weni- LITTERATUR UND KUNST. gen‘ erhalten hätten. Er liess die Rede sich gefallen oder begün- stigte sie sogar, dass vornehme Leute ihn bei seinem Dichten mit Rath und sogar mit der That unterstützten. Im Prolog des Selbstquälers lässt er von seinen Recensenten sich vorwerfen: Er habe verlegt sich plötzlich auf die Poesie, Der Freunde Geist vertrauend, nicht aus eignem Drang; und in dem späteren (594) zu den Brüdern heisst es: Denn wenn Missgünstige sagen, dass vornehme Herrn Beim Werk ihm helfen und mitschreiben an jedem Stück, So rechnet der Dichter solchen Tadels herbes Wort Zum Ruhme sich: dass jenen Männern er gefällt, Die euch und allem Volke wohlgefällig sind, Die in Kriegesläuften seiner Zeit mit Rath und That Hülfreich erprobt ihr all' und ohne Uebermuth. Schon in der ciceronischen Zeit war es allgemeine Annahme, dass hier Lae- lius und Scipio Aemilianus gemeint seien; man bezeichnete die Scenen, die von denselben herrühren sollten; man erzählte von den Fahrten des armen Dichters mit seinen vornehmen Gönnern auf ihre Güter bei Rom und fand es unverzeihlich, dass dieselben für die Verbesserung seiner ökonomischen Lage gar nichts gethan hätten. Allein die sagenbildende Kraft ist bekannt- lich nirgends mächtiger als in der Litteraturgeschichte. Es leuchtet ein und schon besonnene römische Kritiker haben es erkannt, dass diese Zeilen un- möglich auf den damals 25jährigen Scipio und auf seinen wenig älte- ren Freund Laelius gehen können; verständiger wenigstens dachte man an die vornehmen Poeten Quintus Labeo (Consul 571) und Marcus Popil- lius (Consul 581) und den gelehrten Consul des J. 588 Lucius Sulpicius Gallus; doch ist auch dies offenbar nur Vermuthung. Dass Terenz dem sci- pionischen Hause nahe stand, ist übrigens nicht zu bezweifeln; es ist be- zeichnend, dass die erste Aufführung der ‚Brüder‘ und die zweite der ‚Schwiegermutter‘ stattfand bei den Begräbnissfeierlichkeiten des Lucius Paullus, die dessen Söhne Scipio und Fabius ausrichteten. In der That drang er durch; selbst in der Litteratur herrschte die Oligarchie und verdrängte die kunstmässige Komödie der Exclusiven das volks- thümliche Lustspiel: wir finden, dass um 620 die plautinischen Stücke vom Repertoire verschwanden. Es ist dies um so bezeich- nender, als nach dem frühen Tod des Terenz durchaus kein her- vorstechendes Talent weiter auf diesem Gebiet thätig war; über die Komödien des Turpilius († 651 hochbejahrt), des ‚hölzernen Poeten‘ Atilius, des Licinius Imbrex und all die sonst hier ein- tretenden Lückenbüsser urtheilte schon am Ende dieser Periode ein Kenner, dass die neuen Komödien noch viel schlechter seien, als die schlechten neuen Pfennige (S. 380). Neben der griechisch-römischen Komödie (palliata) begann die national-römische ( togata ), welche zwar auch wie jene auf der gemeinsamen Grundlage des neuattischen Intriguenstücks ruht, aber doch im Costüm und im Schauplatz sich auf römischem Bo- Röm. Gesch. II. 27 VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. den bewegt. Ihr Ursprung liegt im Dunkel; es ist nicht ganz un- wahrscheinlich, dass Naevius wie der Begründer des nationalen Schauspiels so auch der der Nationalkomödie gewesen ist; der nachweislich älteste Verfasser von römischen Lustspielen ist Titi- nius, dessen Zeitalter sich nur im Allgemeinen dahin bestimmen lässt, dass er dem Ende der vorigen oder dem Anfang dieser Epoche angehören muss. Auf alle Fälle ist er eine ungemein merkwürdige Erscheinung; es ist in seinen Stücken etwas von der landschaft- lichen Opposition gegen das hauptstädtische Wesen, wie sie in früherer Zeit bei Cato, in späterer bei Varro begegnet. Das lati- nische Leben und Treiben tritt hier in eigenthümlicher Frische hervor. Die Stücke spielen grossentheils in den Landstädten des südlichen Latium, in Setia, Ferentinum, Velitrae und wurzeln in deren bürgerlichem Leben, wie schon die Titel zeigen, zum Bei- spiel ‚die Juristin‘, ‚die Walker‘, ‚die Harfenistin von Ferenti- num‘, und manche einzelne Situationen, zum Beispiel der Spiess- bürger, der sich seine Schuhe nach dem Muster der albanischen Königssandalen machen lässt. Sie sind voll von localen Schilde- rungen und volksthümlichen Reminiscenzen: die Schlachten des pyrrhischen und des hannibalischen Krieges werden erwähnt; in ächt latinischer Weise gedenkt der Dichter an einem Ort der Nei- gung der Ferentinaten für das griechische Wesen und sieht an einem andern stolz herab auf die Nachbarn, Welche oskisch und volskisch reden, da's nicht gehn will auf Latein. Lebhaft wird man noch durch die wenigen Bruchstücke der Ko- mödien dieses Dichters erinnert an das Zeugniss Ciceros, dass vor dem Bundesgenossenkrieg die allgemeine Bildung in den latini- schen Städten höher gestanden habe als in Rom selbst (S. 390). Später bemächtigte sich der verfeinerte hauptstädtische Hellenis- mus auch dieser Gattung; es war ganz in seinem Sinn die grie- chische Komödie einerseits in getreuer Uebersetzung, andrerseits in rein römischer Nachdichtung in Italien einzubürgern. Der Hauptvertreter dieser Richtung ist Lucius Afranius (blüht um 660). Die Bruchstücke, die uns von ihm vorliegen, geben kei- nen bestimmten Eindruck, aber sie widersprechen auch nicht dem, was die römischen Kunstkritiker über ihn bemerken. Seine zahlreichen Nationallustspiele waren der Anlage nach durchaus dem griechischen Intriguenstück nachgebildet, nur dass sie, wie bei der Nachdichtung natürlich ist, einfacher und kürzer ausfie- len. Auch im Einzelnen borgte er was ihm gefiel theils von Men- andros, theils aus der ältern Nationalliteratur. Ein feiner Eklekti- LITTERATUR UND KUNST. cismus und eine gewandte Kunstdichtung — litterarische An- spielungen begegnen nicht selten — sind ihm eigen wie dem Terenz; auch die sittliche Tendenz, die seine Stücke dem Schau- spiel näherte, hat er mit diesem gemein. Als Geistesverwandten des Menandros und des Terenz charakterisiren ihn hinreichend das Urtheil der Späteren, dass er die Toga trage wie Menandros sie als Italiker getragen haben würde, und seine eigene Aeusse- rung, dass ihm Terenz über alle anderen Dichter gehe. Endlich trat in dieser Epoche auch die Posse ein in das Gebiet der lateinischen Litteratur. Sie selbst war uralt (I, 148); wohl lange bevor Rom stand, hatten in Latium lustige Gesellen bei festlichen Gelegenheiten die ein für allemal feststehenden Cha- raktermasken improvisirt. Einen festen localen Hintergrund er- hielten diese Spässe an dem lateinischen Schildburg, wozu man die im hannibalischen Kriege zerstörte und damit der Komik preisgegebene ehemals oskische Stadt Atella ausersah; seitdem ward für diese Aufführungen der Name der ‚oskischen Spiele‘ oder ‚Spiele von Atella‘ üblich Es knüpfen sich an diesen Namen seit alter Zeit eine Reihe von Irr- thümern. Die arge Verkehrtheit griechischer Berichterstatter, dass diese Possen in Rom in oskischer Sprache gespielt worden seien, wird mit Recht jetzt allgemein verworfen; allein die ganze Beziehung dieser in der Mitte des latinischen Stadt- und Landlebens stehenden Stücke zu dem national oskischen Wesen stellt bei genauer Betrachtung sich als unmöglich heraus. Die Benennung erklärt sich auf eine andere Weise. Die latinische Posse mit ihren festen Rollen und stehenden Spässen bedurfte einer festen Scene- rie; die Narrenwelt sucht überall sich ein Schildburg. Natürlich konnte bei der römischen Bühnenpolizei keine der römischen oder mit Rom verbün- deten latinischen Gemeinden dazu genommen werden. Atella aber, das mit Capua zugleich im J. 543 rechtlich vernichtet ward (I, 462. 480), thatsäch- lich aber als ein von römischen Bauern bewohntes Dorf fortbestand, eignete sich dazu in jeder Beziehung. Zur Gewissheit wird diese Vermuthung durch die Wahrnehmung, dass einzelne dieser Possen auch in andern nicht mehr oder nicht mehr rechtlich existirenden Gemeinden des lateinisch redenden Gebiets spielen: so des Pomponius Campani, vielleicht auch seine Adelphi und seine Quinquatria in Capua, des Novius milites Pometinenses in Suessa Pometia, während keine bestehende Gemeinde ähnlich gemisshandelt wird. Die wirkliche Heimath dieser Stücke ist also Latium, ihr poetischer Schau- platz die latinisirte Oskerlandschaft; mit der oskischen Nation haben sie nichts zu thun. — Dass ein Stück des Naevius († 550) in Ermangelung eigentlicher Schauspieler von ‚Atellanenspielern‘ aufgeführt ward und dess- halb personata hiess (Festus u. d. W.), beweist hiegegen in keinem Fall; die Benennung ‚Atellanenspieler‘ wird hier proleptisch stehen und man könnte sogar danach vermuthen, dass sie früher ‚Maskenspieler‘ ( personati ) hiessen. . Aber mit der Bühne Die enge und ursprüngliche Verbindung, in der die Atellanenposse und mit 27* VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. der Litteratur hatten diese Scherze nichts zu thun; sie wurden von Dilettanten wo und wie es ihnen beliebte aufgeführt und die Texte nicht geschrieben oder doch nicht veröffentlicht. Erst in dieser Periode überwies man das Atellanenstück an eigentliche Schauspieler und verknüpfte es, ähnlich wie das griechische Sa- tyrdrama, als Nachspiel namentlich mit den Tragödien; wo es denn nicht fern lag auch die schriftstellerische Thätigkeit hierauf zu erstrecken. Als Begründer dieser neuen Litteraturgattung trat in der ersten Hälfte des siebenten Jahrhunderts Nach Eusebius blühte er um 664; Velleius nennt ihn Zeitgenossen des Lucius Crassus (614-663) und Marcus Antonius (611-667). Die erste Angabe dürfte um ein Menschenalter zu hoch sein; die um 650 abge- kommene Rechnung nach Victoriaten (S. 381) kommt in seinen ‚Malern‘ noch vor und um das Ende dieser Periode begegnen auch schon die Mimen, welche die Atellanen von der Bühne verdrängten. Lucius Pom- ponius aus der latinischen Colonie Bononia auf, an den sich bald ein anderer gleichfalls beliebter Atellanendichter Novius anschloss. So weit die nicht zahlreichen Trümmer und die Berichte der alten Litteratoren uns hier ein Urtheil gestatten, waren es kurze regel- mässig wohl einactige Possen, deren Reiz weniger auf der tollen und locker geknüpften Fabel beruhte als auf der drastischen Ab- conterfeiung einzelner Stände und Situationen. Gern wurden Festtage und öffentliche Acte komisch geschildert: ‚die Hochzeit‘, ‚der erste März‘, ‚Pantalon Wahlcandidat‘; ebenso fremde Natio- nalitäten, die transalpinischen Gallier, die Syrer; vor allem häufig erschienen auf den Brettern die einzelnen Gewerbe. Der Küster, der Wahrsager, der Vogelschauer, der Arzt, der Zöllner, der Ma- ler, Fischer, Bäcker gingen über die Bühne; die Ausrufer hatten viel zu leiden und mehr noch die Walker, die in der römischen Narrenwelt die Rolle unserer Schneider gespielt zu haben schei- nen. Wenn also dem mannigfaltigen städtischen Leben sein Recht namentlich bei Livius mit der zum Schauspiel sich entwickelnden Satura er- scheint, ist schlechterdings nicht haltbar. Zwischen dem Histrio und dem Atellanenspieler war der Unterschied ungefähr eben so gross wie heutzu- tage zwischen dem, der auf der Bühne und dem, der auf den Maskenball geht; anch zwischen dem Schauspiel, das bis auf Terenz keine Masken kannte, und der Atellane, die wesentlich auf der Charaktermaske beruhte, besteht ein ursprünglicher schlechterdings nicht auszugleichender Unterschied. Das Schauspiel ging aus von dem Flötenstück, das anfangs ohne alle Recitation bloss auf Gesang und Tanz sich beschränkte, sodann einen Text ( satura ), endlich durch Andronicus ein der griechischen Schaubühne entlehntes Li- bretto erhielt, bei dem die alten Flötenlieder ungefähr die Stelle des grie- chischen Chors einnahmen. Mit der Dilettantenposse berührt sich dieser Entwicklungsgang in den früheren Stadien nirgends. LITTERATUR UND KUNST. geschah, so ward auch der Bauer mit seinen Leiden und Freuden nach allen Seiten dargestellt — von der Fülle dieses ländlichen Repertoires geben eine Ahnung die zahlreichen derartigen Titel, wie zum Beispiel ‚die Kuh‘, ‚der Esel‘, ‚das Zicklein‘, ‚die Sau‘, ‚das Schwein‘, ‚der kranke Eber‘, ‚der Bauer‘, ‚der Landmann‘, ‚Pantalon Landmann‘, ‚der Rinderknecht‘, ‚die Winzer‘, ‚das Holzmachen‘, ‚das Behacken‘, ‚der Hühnerhof‘. Immer noch wa- ren es in diesen Stücken die stehenden Figuren des dummen und des pfiffigen Dieners, des guten Alten, des weisen Mannes, die das Publicum ergötzten; namentlich der erste durfte nicht fehlen, der Harlekin dieser Posse, der gefrässige unflätige ausstaffirt hässliche und dabei ewig verliebte Maccus, immer im Begriff über seine eigenen Füsse zu fallen, von Allen mit Hohn und mit Prügeln bedacht und endlich am Schluss der regelmässige Sündenbock — die Titel ‚Harlekin Soldat‘ ‚Harlekin Wirth‘, ‚Jungfer Harlekin‘, ‚Harlekin in der Verbannung‘, ‚die beiden Harlekine‘ mögen dem gutgelaunten Leser eine Ahnung davon geben, wie mannigfaltig es auf der römischen Mummenschanz herging. Obwohl diese Pos- sen, wenigstens seit sie geschrieben wurden, den allgemeinen Gesetzen der Litteratur sich fügten und in den Versmassen zum Beispiel der griechischen Bühne sich anschlossen, so hielten sie doch sich natürlicher Weise bei weitem latinischer und volks- thümlicher als selbst das nationale Lustspiel; nur in der Form der trayestirten Tragödie begab sich die Posse in die griechische Welt Lustig genug ging es hier zu. So hiess es in Novius Andromache: Dies, bitt' ich, wolle in den Busen dir, mein Sohn Versenken also wie die Winzer in den Korb und in dessen Phoenissen: Auf! waffne dich! mit der Binsenkeule schlag ich dich todt! ganz wie Menanders ‚falscher Herakles‘ auftritt. und auch dies Genre scheint erst von Novius und über- haupt nicht sehr häufig cultivirt worden zu sein. Dass der Ton nicht der feinste war, versteht sich; sehr unzweideutige Zweideu- tigkeiten, grobkörnige Bauernzoten, kinderschreckende und ge- legentlich fressende Gespenster gehörten hier einmal mit dazu und persönliche Anzüglichkeiten, sogar mit Nennung der Na- men, schlüpften nicht selten mit durch. Aber es fehlte auch nicht an lebendiger Schilderung, an grotesken Einfällen, schlagenden Spässen, kernigen Sprüchen und die Harlekinade gewann sich rasch eine nicht unansehnliche Stellung im Bühnenleben der Hauptstadt und selbst in der Litteratur. Was endlich die Entwickelung des Bühnenwesens anbelangt, VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. so sind wir nicht im Stande im Einzelnen darzulegen, was im Ganzen klar erhellt, dass das allgemeine Interesse an den Büh- nenspielen beständig im Steigen war und dieselben immer häu- figer und immer prachtvoller stattfanden. Nicht bloss wurde jetzt wohl kaum ein ordentliches oder ausserordentliches Volksfest ohne Bühnenspiele begangen und wurde bei denselben Tage lang hin- durch ein Stück nach dem andern aufgeführt; auch in den Land- städten und in Privathäusern wurden Vorstellungen gemietheter Schauspieltruppen gewöhnlich. Zwar hatte seltsamer Weise Rom immer noch kein steinernes Theater; im J. 599 hatte der Senat auf Veranlassung des Publius Scipio Nasica den schon verdun- genen Bau wieder inhibirt und eine Zeitlang hatten sogar die Zu- schauer wieder nach alter Weise im Theater stehen müssen. Es war das ganz im Geiste der scheinheiligen Politik dieser Zeit, dass man aus Respect vor den Sitten der Väter die Erbauung eines stehenden Theaters verhinderte, aber nichts desto weniger die Theaterspiele reissend zunehmen und Jahr aus Jahr ein unge- heure Summen verschwenden liess, um Brettergerüste für diesel- ben aufzuschlagen und zu decoriren. Der Decorationsluxus ent- wickelte sich: 655 wurden zuerst die Bühnenwände bunt ange- strichen, 675 die Bühne zum Umdrehen eingerichtet. Dem Ende dieser Epoche gehört der grösste römische Schauspieler an, der Freigelassene Quintus Roscius Gallus († um 692 hochbejahrt), Sullas Freund und gern gesehener Tischgenosse, auf den noch später zurückzukommen sein wird. In der recitativen Poesie fällt vor allem auf die Nichtigkeit des Epos, das im sechsten Jahrhundert in der Litteratur ent- schieden den ersten Platz eingenommen hatte, im siebenten zwar zahlreiche Vertreter fand, aber nicht einen einzigen von auch nur augenblicklichem Erfolg. Aus der gegenwärtigen Epoche ist kaum etwas zu nennen als eine Anzahl roher Versuche den Homer zu übersetzen, und einige Fortsetzungen der ennianischen Jahr- bücher, wie des Hostius ‚istrischer Krieg‘ und des Aulus Fu- rius (um 650) ‚Jahrbücher (vielleicht) des gallischen Krieges‘, die allem Anschein nach unmittelbar da fortfuhren, wo Ennius in der Beschreibung des istrischen Krieges von 576 und 577 auf- gehört hatte. Auch in der didaktischen und elegischen Poesie er- scheint nirgends ein hervorragender Mann. Die einzigen Erfolge, welche die recitative Dichtkunst dieser Epoche aufzuweisen hat, gehören demjenigen Gebiete an, das der Prosa am nächsten und schon mehr als zur Hälfte ausserhalb der eigentlichen Litteratur liegt, dem Gebiet der poetischen Correspondenz und der Bro- LITTERATUR UND KUNST. schüre in Versen. Die launigen poetischen Episteln, die einer der jüngeren Männer des scipionischen Kreises, Spurius Mummius, der Bruder des Zerstörers von Korinth, aus dem Lager von Ko- rinth an seine Freunde daheim gesandt hatte, wurden noch ein Jahrhundert später gern gelesen; und es mögen dergleichen nicht zur Veröffentlichung bestimmte poetische Scherze aus dem rei- chen geselligen und geistigen Leben der besseren Zirkel Roms damals zahlreich hervorgegangen sein. Ihr Vertreter in der Litte- ratur ist Gaius Lucilius (606-651), einer angesehenen Familie der latinischen Colonie Suessa entsprossen und gleichfalls ein Glied des scipionischen Kreises. Auch seine Gedichte sind gleich- sam offene Briefe an das Publicum, ihr Inhalt, wie ein geist- reicher Nachfahre anmuthig sagt, das ganze Leben des gebildeten unabhängigen Mannes, der den Ereignissen auf der politischen Schaubühne vom Parket und gelegentlich von den Coulissen aus zusieht, der mit den Besten seiner Zeit verkehrt als mit seines Gleichen, der Litteratur und Wissenschaft mit Antheil und Ein- sicht verfolgt, ohne doch selbst für einen Dichter oder Gelehrten gelten zu wollen, und der endlich für alles, was im Guten und Bösen ihm begegnet, für politische Erfahrungen und Erwartun- gen, für grammatische Bemerkungen und Kunsturtheile, für eigene Erlebnisse, Besuche, Diners, Reisen wie für vernommene Anek- doten sein Taschenbuch zum Vertrauten nimmt. Insofern diese Dichtform fähig war jeden Inhalt in sich aufzunehmen und jedes Mass gestattete, gleich dem Textgedichte, das vor dem Aufkom- men des Schauspiels den Flötenstücken zu Grunde gelegt und durch Ennius auch in die Litteratur eingeführt worden war, ward der Name des letzteren, der Satura, auch auf die lucilische Dich- tung angewandt; allein die Aehnlichkeit zwischen der älteren und der lucilischen Satura beruhte doch mehr in negativen als in po- sitiven Momenten und in Wahrheit mag die letztere mit ihrem kaustischen, capriciösen, durchaus individuellen Charakter neben der älteren Satura gestanden haben etwa wie Byrons Beppo und Don Juan neben dem wirklichen komischen Epos. Die lucilische Poesie hat eine scharf ausgeprägte oppositionelle und insofern auch lehrhafte Tendenz, litterarisch sowohl wie moralisch und politisch; auch in ihr ist etwas von der Auflehnung der Land- schaft gegen die Hauptstadt, herrscht das Selbstgefühl des rein re- denden und ehrenhaft lebenden Suessaners im Gegensatz gegen das grosse Babel der Sprachmengerei und Sittenverderbniss. Die Richtung des scipionischen Kreises auf litterarische, namentlich sprachliche Correctheit findet kritisch ihren vollendetsten und VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. geistreichsten Vertreter in Lucilius. Er widmete gleich sein erstes Buch dem Begründer der römischen Philologie Lucius Stilo (S. 407) und bezeichnete als das Publicum, für das er schrieb, nicht die gebildeten Kreise reiner und mustergültiger Rede, son- dern die Tarentiner, die Brettier, die Siculer, das heisst die halb- griechischen Lateiner, deren Lateinisch allerdings eines Correctivs wohl bedürfen mochte. Ganze Bücher seiner Gedichte beschäf- tigen sich mit der Feststellung der lateinischen Orthographie und Prosodie, mit der Bekämpfung praenestinischer, sabinischer, etruskischer Provinzialismen, mit der Ausmerzung gangbarer Solöcismen, woneben der Dichter aber keineswegs vergisst den geistlosen isokrateischen Wort- und Phrasenmechanismus zu verhöhnen Quam lepide λέξεις compostae ut tesserulae omnes Arte pavimento atque emblemate vermiculato! Ei die niedliche Phrasenfabrik! Geordnet zierlich Stück für Stück, Wie die Stifte im bunten Mosaik. und selbst dem Freunde Scipio die exclusive Feinheit seiner Rede in sehr ernsthaften Scherzen vorzurücken Der Dichter räth ihm, Quo facetior videare et scire plus quam ceteri, Dass du gelehrter als die Andern heissest und ein feinerer Mann, — nicht pertaesum, sondern pertisum zu sagen. . Aber weit ernstlicher noch als das reine einfache Latein predigt der Dichter reine Sitte im Privat- und im öffentlichen Leben. Seine Stellung begünstigte ihn hiebei in eigener Art. Obwohl durch Herkunft, Vermögen und Bildung den vornehmen Römern seiner Zeit gleichstehend war er doch nicht römischer Bürger, sondern latinischer; selbst sein Verhältniss zu Scipio, unter dem er in seiner ersten Jugend den numantinischen Krieg mitgemacht hatte und in dessen Hause er häufig verkehrte, mag damit zusammen- hängen, dass Scipio in vielfachen Beziehungen zu den Latinern stand und in den politischen Fehden der Zeit ihr Patron war (S. 93). Die öffentliche Laufbahn war ihm hiedurch verschlossen und die Speculantencarriere verschmähte er — er mochte nicht, wie er einmal sagt, ‚aufhören Lucilius zu sein um asiatischer Steuerpächter zu werden‘. So stand er in der schwülen Zeit der gracchischen Reformen und des sich vorbereitenden Bundesge- nossenkrieges inmitten des römischen Palast- und Villenlebens, zugleich mitten in den Wogen des politischen Coterien- und Parteikampfes und doch nicht unmittelbar jenem und diesem an- gehörig; ähnlich wie Beranger, an den gar vieles in Lucilius po- LITTERATUR UND KUNST. litischer und poetischer Stellung erinnert. Von diesem Stand- punct aus sprach er mit unverwüstlichem gesundem Menschen- verstand, mit unversiegbar guter Laune und ewig sprudelndem Witz hinein in das öffentliche Leben. Jetzt aber am Fest- und Werkeltag Den ganzen lieben langen Tag Auf dem Markte von früh bis spat Stossen die Bürger und die sich vom Rath Und rühren und regen sich nicht von der Stell. Dasselbe Handwerk lernt jeder Gesell: Wie er prellen möge mit Verstand, Berücke den Andern mit feiner Hand Und im Schmeicheln und Heucheln werde gewandt. All' unter einander belauern sie sich, Als läge jeder mit jedem im Krieg Nunc vero a mane ad noctem, festo atque profesto Toto itidem pariterque die populusque patresque Iactare endo foro se omnes, decedere nusquam. Uni se atque eidem studio omnes dedere et arti: Verba dare ut caute possint, pugnare dolose, Blanditia certare, bonum simulare virum se, Insidias facere ut si hostes sint omnibus omnes. . Die Erläuterungen zu diesem unerschöpflichen Text griffen scho- nungslos, ohne die Freunde, ja ohne den Dichter selbst zu ver- gessen, die Uebelstände der Zeit an, das Coteriewesen, den end- losen spanischen Kriegsdienst und was dessen mehr war; gleich die Eröffnung seiner Satiren war eine grosse Debatte des olym- pischen Göttersenats über die Frage, ob Rom es noch ferner verdiene des Schutzes der Himmlischen sich zu erfreuen. Kör- perschaften, Stände, Individuen wurden überall einzeln mit Na- men genannt; was die römische Bühne nicht wagen durfte, die Poesie der politischen Polemik, das ist das rechte Element und der Lebenshauch der lucilischen Gedichte, die mit einer selbst in den auf uns gekommenen Trümmern noch entzückenden Macht des schlagendsten bilderreichsten Witzes ‚gleich wie mit gezo- genem Schwerte‘ auf den Feind eindringen und ihn zermalmen. Hier, in dem sittlichen Uebergewicht und dem stolzen Freiheits- gefühl des Dichters von Suessa, liegt der Grund, wesshalb der feine Venusiner, der in der alexandrinischen Zeit der römischen Poesie die lucilische Satire wieder aufnahm, trotz aller Ueber- legenheit im Formgeschick mit richtiger Bescheidenheit dem äl- teren Poeten weicht als ‚seinem Besseren‘. Die Sprache ist die des griechisch und lateinisch durchgebildeten Mannes, der durch- VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. aus sich gehen lässt; ein Poet wie Lucilius, der angeblich vor Tisch zweihundert und nach Tisch wieder zweihundert Hexameter machte, ist viel zu eilig um knapp zu sein; unnütze Weitläuftig- keiten, schluderige Wiederholung derselben Wendung, arge Nach- lässigkeiten begegnen häufig; das erste Wort, lateinisch oder griechisch, ist immer das beste. Aehnlich sind die Masse, na- mentlich der sehr vorherrschende Hexameter behandelt; wenn man die Worte umstellt, sagt sein geistreicher Nachahmer, so würde kein Mensch merken, dass er etwas anderes vor sich habe als ein- fache Prosa; der Wirkung nach lassen sie sich nur mit unseren Knittelversen vergleichen Für die stilistische und metrische Behandlung charakteristisch ist folgendes längere Bruchstück: Virtus, Albine, est pretium persolvere verum Queis in versamur, queis vivimu' rebu' potesse; Virtus est homini scire id quod quaeque habeat res; Virtus scire homini rectum, utile quid sit, honestum, Quae bona, quae mala item, quid inutile, turpe, inhonestum; Virtus quaerendae rei finem scire modumque; Virtus divitiis pretium persolvere posse; Virtus id dare quod re ipsa debetur honori, Hostem esse atque inimicum hominum morumque malorum, Contra defensorem hominum morumque bonorum, Hos magni facere, his bene velle, his vivere amicum; Commoda praeterea patriae sibi prima putare, Deinde parentum, tertia iam postremaque nostra. Tugend ist zahlen den rechten Preis Zu können nach ihrer Art und Weis' Für jede Sach' in unserm Kreis; Tugend zu wissen, was jedes Ding Mit sich für den Menschen bring'; Tugend zu wissen, was nützlich und recht, Was gut und übel, unnütz und schlecht; Tugend, wenn dem Erwerb und Fleiss Zu setzen die rechte Grenze man weiss Und dem Reichthum den rechten Preis; Tugend dem Rang zu geben sein Recht, Feind zu sein Menschen und Sitten schlecht, Freund Menschen und Sitten gut und recht; Vor solchen zu hegen Achtung und Scheu, Zu ihnen zu halten in Lieb' und Treu'; Immer zu sehn am ersten Theil Auf des Vaterlandes Heil, Sodann auf das, was den Aeltern frommt, Und drittens der eigene Vortheil kommt. . Die terenzischen und die lucilischen Gedichte stehen auf demselben Bildungsniveau und verhalten sich wie die sorgsam gepflegte und gefeilte litterarische Arbeit zu LITTERATUR UND KUNST. dem mit fliegender Feder geschriebenen Brief. Aber die unver- gleichlich höhere geistige Begabung und freiere Lebensanschau- ung, die der Ritter von Suessa vor dem africanischen Sclaven voraus hatte, machten seinen Erfolg ebenso rasch und glänzend wie der des Terenz mühsam und zweifelhaft gewesen war; Lu- cilius ward sofort der Liebling der Nation und auch er konnte wie Beranger von seinen Gedichten sagen, ‚dass sie allein unter allen vom Volke gelesen würden‘. Die ungemeine Popularität der lucilischen Gedichte ist auch geschichtlich ein bemerkens- werthes Ereigniss; man sieht daraus, dass die Litteratur schon eine Macht war und ohne Zweifel würden wir deren Spuren, wenn es eine wirkliche Geschichte dieser Zeit gäbe, in dersel- ben mehrfach antreffen. Die Folgezeit hat das Urtheil der Zeit- genossen nur bestätigt; die antialexandrinisch gesinnten römi- schen Kunstrichter sprachen dem Lucilius den ersten Rang un- ter allen lateinischen Dichtern zu und seine Satire ist die einzige originelle Kunstgattung geblieben, die Italien erzeugt und auf die Nachwelt vererbt hat. — Von der an den Alexandrinismus anknüpfenden Poesie ist in Rom in dieser Epoche noch im We- sentlichen nichts zu verspüren; nicht ihrer selbst wegen, aber als der erste geringe Keim dieser später so reich entwickelten Schule sind erwähnenswerth die nach alexandrinischen Epigram- men übersetzten oder nachgebildeten Gedichte des Quintus Ca- tulus (Consul 652). Die Geschichtschreibung dieser Epoche ist vor allen Dingen bezeichnet durch einen Schriftsteller, der zwar weder durch Ge- burt noch nach seinem geistigen und litterarischen Standpunct der italischen Entwicklung angehört, der aber zuerst oder viel- mehr allein die Weltstellung Roms zur schriftstellerischen Gel- tung und Darstellung gebracht hat und dem alle späteren Ge- schlechter und auch wir das Beste verdanken, was wir von der römischen Entwickelung wissen. Polybios (c. 546-c. 627) von Megalopolis im Peloponnes, des achäischen Staatsmannes Ly- kortas Sohn, machte schon 565 wie es scheint den Zug der Römer gegen die kleinasiatischen Kelten mit und ward später vielfach na- mentlich während des dritten makedonischen Krieges von seinen Landsleuten in militärischen und diplomatischen Geschäften ver- wendet, ward sodann siebzehn Jahre (587-603) mit den an- dern achaeischen Geisseln in Italien confinirt und durch die Söhne des Paullus in die vornehmen hauptstädtischen Kreise eingeführt (I, 596), endlich nach Rücksendung der achaeischen Geisseln (II, 41) stehender Vermittler zwischen seiner Eidgenossenschaft VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. und den Römern und war auch gegenwärtig bei der Zerstörung von Karthago und von Korinth. Er schien vom Schicksal selber dazu erzogen Roms geschichtliche Stellung deutlicher zu erfassen, als die damaligen Römer selbst es vermochten. Auf dem Platze, wo er stand, ein griechischer Staatsmann und ein römischer Gefan- gener, seiner hellenischen Bildung wegen geschätzt und gelegent- lich beneidet von Scipio Aemilianus und überhaupt den ersten Männern Roms, sah er die Ströme, die so lange getrennt geflos- sen waren, zusammenrinnen in dasselbe Bett und die Geschichte der Mittelmeerstaaten zusammengehen in die Hegemonie der rö- mischen Macht und der griechischen Bildung. So ward Polybios der erste namhafte Hellene, der mit ernster Ueberzeugung auf die Weltanschauung des scipionischen Kreises einging und die Ueber- legenheit des Hellenismus auf dem geistigen, des Römerthums auf dem politischen Gebiet als Thatsachen anerkannte, über die die Geschichte in letzter Instanz gesprochen hatte und denen man beiderseits sich zu unterwerfen berechtigt und verpflichtet war. In diesem Sinne handelte er als praktischer Staatsmann wenig- stens in seinen späteren Jahren; er hatte die engen Bande des achaeischen Localpatriotismus abgestreift und vertrat nicht aus Servilität, sondern in deutlicher Einsicht der unvermeidlichen Nothwendigkeit in seiner Gemeinde die Politik des engsten An- schlusses an Rom. In diesem Sinn schrieb er die Geschichte der Gründung der Hegemonie Roms über die Mittelmeerstaaten, welche vom ersten punischen Krieg bis zur Zerstörung von Kar- thago und Korinth die Schicksale der sämmtlichen Culturstaaten, das heisst Griechenlands, Makedoniens, Kleinasiens, Syriens, Aegyptens, Karthagos und Italiens, zusammenfasst und deren Eintreten in die römische Schutzherrschaft im ursachlichen Zu- sammenhang darstellt. Insofern bezeichnet er es als sein Ziel die Zweck- und Vernunftmässigkeit der römischen Hegemonie zu er- weisen. In der Anlage wie in der Ausführung steht diese Ge- schichtschreibung in scharfem und bewusstem Gegensatz gegen die gleichzeitige römische wie gegen die gleichzeitige griechische Historiographie. In Rom stand man noch vollständig auf dem Chronikenstandpunct; hier gab es wohl einen bedeutungsvollen geschichtlichen Stoff, aber die sogenannte Geschichtschreibung beschränkte sich mit Ausnahme der sehr achtbaren, aber rein in- dividuellen Schriften Catos theils auf Ammenmährchen, theils auf Notizenbündel. Die Griechen, das heisst die Attiker dieser Zeit wussten sehr wohl, was Forschung und Kritik war; aber ihre zerfahrene politische Existenz bot keinen im höchsten Sinn ge- LITTERATUR UND KUNST. schichtlichen Inhalt dar und ihre Arbeiten auf diesem Gebiet wa- ren entweder durchaus specieller Art oder durchdrungen von Phrasen und rhetorischen Lügen. Dort wie hier gab es nichts als Stadt- oder Stammgeschichten. Zuerst Polybios, ein Pelo- ponnesier, wie man mit Recht erinnert hat, und geistig den At- tikern wenigstens ebenso fremd wie den Römern, überschritt diese kümmerlichen Schranken, behandelte den römischen Stoff mit hellenisch gereifter Kritik und gab, zwar nicht eine univer- sale, aber doch eine von den Localstaaten losgelöste und dem im Werden begriffenen römisch-griechischen Staat angepasste Ge- schichte. Vielleicht niemals hat ein Geschichtschreiber so voll- ständig wie Polybios alle Vorzüge eines Quellenschriftstellers in sich vereinigt. Der Umfang seiner Aufgabe ist ihm vollkommen deutlich und jeden Augenblick gegenwärtig; durchaus haftet der Blick auf dem wirklich geschichtlichen Hergang. Die Sage, die Anekdote, die Masse der werthlosen Chroniknotizen wird bei Seite geworfen; die Schilderung der Länder und Völker, die Dar- stellung der staatlichen und mercantilen Verhältnisse, all die so unendlich wichtigen Thatsachen, die dem Annalisten entschlüp- fen, weil sie sich nicht auf ein bestimmtes Jahr aufnageln lassen, werden eingesetzt in ihr lange verkümmertes Recht. In der Her- beischaffung des historischen Materials zeigt Polybios eine Um- sicht und eine Ausdauer, wie sie im Alterthum vielleicht nicht wieder erscheinen; er benutzt die Urkunden, berücksichtigt um- fassend die Litteratur der verschiedenen Nationen, macht von seiner günstigen Stellung zum Einziehen der Nachrichten von Mithandelnden und Augenzeugen den umfassendsten Gebrauch, bereist endlich planmässig das ganze Gebiet der Mittelmeerstaaten und einen Theil der Küste des atlantischen Oceans. Die Wahr- haftigkeit ist ihm Natur; er hat kein Interesse für diesen oder gegen jenen Staat, für diesen oder gegen jenen Mann, sondern einzig und allein für den wesentlichen Zusammenhang der Dinge, den im richtigen Verhältniss der Ursachen und Wirkungen dar- zulegen ihm nicht bloss die erste, sondern die einzige Aufgabe des Geschichtschreibers scheint. Die Erzählung endlich ist muster- haft vollständig, einfach und klar. Aber alle diese ungemeinen Vorzüge machen noch keineswegs einen Geschichtschreiber ersten Ranges. Polybios fasst seine Aufgabe mit grossartigem Verstand, aber auch nur mit dem Verstande. Die Geschichte, der Kampf der Nothwendigkeit und der Freiheit, ist ein sittliches Problem; Polybios behandelt sie, als wäre sie ein mechanisches. Gross ist ihm nur das Ganze, in der Natur wie im Staat; das besondere Er- VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. eigniss, der individuelle Mensch, wie wunderbar sie auch erscheinen mögen, sind in der That klein und gering, nichts als einzelne Mo- mente, einzelne Räder in dem höchst künstlichen Mechanismus, den man den Staat nennt. Insofern war Polybios allerdings wie kein anderer geschaffen zur Darstellung der Geschichte Roms, welche in der That das wunderbare Problem gelöst hat ein Volk zu beispielloser innerer und äusserer Grösse heranzuführen, ohne einen einzigen im höchsten Sinne genialen Staatsmann hervor- zubringen und welche auf ihren einfachen Grundlagen mit wun- derbarer fast mathematischer Folgerichtigkeit sich entwickelt hat. Aber es rächte sich doch auch hier, wenn das Moment der Freiheit in der Geschichte verkannt ward. Polybios Behandlung aller Fra- gen, in denen Recht, Ehre, Religion zur Sprache kommen, ist nicht bloss platt, sondern auch gründlich falsch. Dasselbe gilt überall, wo eine genetische Construction erfordert wird; die rein mechanischen Erklärungsversuche, die Polybios an die Stelle setzt, sind mitunter geradezu zum Verzweifeln, wie es denn kaum eine thörichtere politische Speculation giebt als die treffliche Verfas- sung Roms aus einer verständigen Mischung monarchischer, ari- stokratischer und demokratischer Elemente her- und aus der Vor- trefflichkeit der Verfassung die Erfolge Roms abzuleiten. Die Auf- fassung der Verhältnisse ist überall bis zum Erschrecken nüch- tern und phantasielos, die geringschätzige und superkluge Art die religiösen Dinge zu behandeln geradezu widerwärtig. Die Dar- stellung, in bewusster Opposition gegen die übliche künstlerisch stilisirte griechische Historiographie gehalten, ist wohl richtig und deutlich, aber dünn und matt, öfter als billig in polemische Excurse oder in memoirenhafte Schilderung der eigenen Erleb- nisse sich verlaufend. Ein oppositioneller Zug geht durch die ganze Arbeit; der Verfasser bestimmte seine Schrift zunächst für die Römer und fand doch auch hier nur einen sehr kleinen Kreis, der ihn verstand; er fühlte es, dass er den Römern ein Fremder, seinen Landsleuten ein Abtrünniger blieb und dass er mit seiner grossartigen Auffassung der Verhältnisse mehr der Zukunft als der Gegenwart angehörte. Darum blieb er nicht frei von einer gewissen Verstimmtheit und persönlichen Bitterkeit, die in seiner Polemik gegen die flüchtigen oder gar feilen griechischen und die unkritischen römischen Historiker öfters zänkisch und kleinlich auftritt und aus dem Geschichtschreiber- in den Recensententon fällt. Polybios ist kein liebenswürdiger Schriftsteller; aber wie die Wahrheit und Wahrhaftigkeit mehr ist als alle Zier und Zier- lichkeit, so ist vielleicht kein Schriftsteller des Alterthums zu LITTERATUR UND KUNST. nennen, dem wir so viele ernstliche Belehrung verdanken wie ihm. Seine Bücher sind wie die Sonne auf diesem Gebiet; wo sie anfangen, da heben sich die Nebelschleier, die noch die samniti- schen und den pyrrhischen Krieg bedecken, und wo sie endigen, beginnt eine neue wo möglich noch lästigere Dämmerung. In einem seltsamen Gegensatz zu dieser grossartigen Auf- fassung und Behandlung der römischen Geschichte durch einen Ausländer steht die gleichzeitige einheimische Geschichtslitteratur. Die Chroniken wurden immer zahlreicher und immer weitläuftiger — genannt werden zum Beispiel die des Lucius Cassius Hemina (um 608), des Lucius Calpurnius Piso (Consul 621), des Gaius Fannius (Praetor 617), des Gaius Sempronius Tuditanus (Con- sul 625) —, aber auch immer elender und die Unwissenheit ihrer vornehmen Verfasser um so unerträglicher, je mehr im Allgemei- nen die Bildung stieg. Wenn wir zum Beispiel bei Piso lesen, dass Romulus sich gehütet habe dann zu poculiren, wenn er den andern Tag eine Sitzung gehabt; dass die Tarpeia die Burg den Sabinern aus Vaterlandsliebe verrathen habe um die Feinde ihrer Schilde zu berauben: so kann das Urtheil verständiger Zeit- genossen über diese ganze Schreiberei nicht befremden, ‚dass das nicht heisse Geschichte schreiben, sondern den Kindern Ge- schichten erzählen‘. Weit vorzüglicher waren einzelne Werke über die Geschichte der jüngsten Vergangenheit und der Gegenwart, namentlich die Geschichte des hannibalischen Krieges von Lucius Caelius Antipater (um 633) und des wenig jüngeren Publius Sem- pronius Asellio Geschichte seiner Zeit. Hier fand sich wenigstens schätzbares Material und ernster Wahrheitssinn, bei Antipater auch eine kräftige, wenn gleich etwas hausbackene Darstellung; doch reichte, nach allen Zeugnissen und Bruchstücken zu schliessen, keines dieser Bücher weder in markiger Form noch in Originalität an die ‚Ursprünge‘ Catos, der leider auf dem hi- storischen Gebiet so wenig wie auf dem politischen Schule ge- macht hat. — Stark vertreten sind die untergeordneten mehr individuellen und ephemeren Gattungen der historischen Littera- tur, die Memoiren, die Briefe, die Reden. Schon zeichneten die ersten Staatsmänner Roms selbst ihre Erlebnisse auf: so Marcus Scaurus Consul 639, Publius Rufus Consul 649, Quintus Catu- lus Consul 652, selbst der Regent Sulla; doch scheint keine die- ser Productionen anders als durch ihren stofflichen Gehalt in die Litteratur eingegriffen zu haben. Die Briefsammlung der Cornelia, der Mutter der Gracchen, ist bemerkenswerth theils durch die musterhaft reine Sprache und den hohen Sinn der Schreiberin, VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. theils als die erste in Rom publicirte Correspondenz und zu- gleich die erste litterarische Production einer römischen Frau. Die Redeschriftstellerei bewahrte auch in dieser Periode noch den von Cato ihr aufgedrückten Stempel; Advocatenplaidoyers wur- den noch nicht als litterarische Productionen angesehen und was von Reden veröffentlicht ward, waren politische Pamphlete. Wäh- rend der revolutionären Bewegung nahm diese Broschürenlitte- ratur an Umfang und Bedeutung zu und unter der Masse ephe- merer Producte fanden sich auch einzelne, die wie Demosthenes Philippiken und Couriers fliegende Blätter durch die bedeutende Stellung ihrer Verfasser und durch ihr eigenes Schwergewicht einen bleibenden Platz in der Litteratur sich erwarben. So die Staatsreden des Gaius Laelius und des Scipio Aemilianus, Muster- stücke des trefflichsten Latein wie des edelsten Vaterlandsgefühls; so die sprudelnden Reden des Gaius Titius, von deren drasti- schen Local- und Zeitbildern — die Schilderung des senatori- schen Geschwornen ward früher (S. 384) mitgetheilt — das na- tionale Lustspiel manches entlehnt hat; so vor allem die zahl- reichen Reden des Gaius Gracchus, deren flammende Worte den leidenschaftlichen Ernst, die adliche Haltung und das tragische Verhängniss dieser hohen Natur im treuen Spiegelbild bewahrten. In der wissenschaftlichen Litteratur begegnet gleich in dem ersten eigentlich schriftstellerischen fachwissenschaftlichen Werk eines Römers, der juristischen Gutachtensammlung des Marcus Brutus (um 600), ein Versuch die dialogische Behandlung der Grie- chen nach Rom zu verpflanzen und durch eine nach Personen, Zeit und Ort bestimmte Scenerie des Gesprächs der Abhandlung eine künstlerische halb dramatische Form zu geben. Indess die spä- teren Gelehrten aller Fächer, sowohl der allgemeinen Bildungs- als der specielleren Fachwissenschaften, namentlich der Philolog Stilo und der Jurist Scaevola liessen sehr bald diese mehr poetische als praktische Methode fallen. Der steigende Werth der Wissenschaft als solcher und des stofflichen Interesses an derselben spiegelt sich deutlich in diesem raschen Abwerfen der Fessel künstleri- scher Form. — Im einzelnen ist von den allgemein humanen Wissenschaften, der Grammatik oder vielmehr der Philologie, der Rhetorik und der Philosophie insofern schon gesprochen wor- den (S. 391 fg.), als dieselben jetzt wesentliche Bestandtheile der gewöhnlichen römischen Bildung wurden. Auf dem litterarischen Gebiet blüht die lateinische Philologie fröhlich auf, im engen An- schluss an die längst sicher gegründete philologische Behandlung der griechischen Litteratur. Es ward bereits erwähnt, dass um den LITTERATUR UND KUNST. Anfang dieses Jahrhunderts auch die lateinischen Epiker ihre Diaskeuasten fanden (S. 407); ebenso ward hervorgehoben, dass nicht bloss der scipionische Kreis überhaupt vor allem andern auf Correctheit drang, sondern auch einzelne der namhaftesten Schriftsteller, zum Beispiel Accius und Lucilius, sich beschäftig- ten mit Regulirung der Orthographie und der Grammatik. Gleich- zeitig begegnen einzelne Versuche von der historischen Seite her die Realphilologie zu entwickeln; freilich werden die Abhandlun- gen der unbeholfenen Annalisten dieser Zeit, wie die des Hemina ‚über die Censoren‘, des Tuditanus ‚über die Beamten‘, schwer- lich besser gerathen sein als ihre Chroniken. Interessanter sind die Bücher über die Aemter von dem Freunde des Gaius Gracchus Marcus Junius als der erste Versuch die Alterthumsforschung für politische Zwecke nutzbar zu machen Die Behauptung zum Beispiel, dass die Quaestoren in der Königszeit von der Bürgerschaft, nicht vom König ernannt seien, ist ebenso sicher falsch als sie den Parteicharakter an der Stirn trägt. , und die Didaskalien des Tragikers Accius, ein Anlauf zu einer Litterargeschichte des la- teinischen Dramas. Indess jene Anfänge einer wissenschaftlichen Behandlung der Muttersprache tragen noch ein sehr unwissen- schaftliches Gepräge, das lebhaft erinnert an unsere Orthogra- phielitteratur der Bodmer-Klopstockischen Zeit; und auch die antiquarischen Untersuchungen dieser Epoche wird man ohne Unbilligkeit auf einen bescheidenen Platz verweisen dürfen. Der- jenige Römer, der zuerst die lateinische Sprach- und Alterthums- forschung im Sinne der alexandrinischen Meister wissenschaft- lich begründete, war Lucius Aelius Stilo um 650 (S. 407). Er zuerst ging zurück auf die ältesten Sprachdenkmäler und com- mentirte die saliarischen Litaneien und das römische Stadtrecht. Er wandte der Komödie des sechsten Jahrhunderts seine beson- dere Aufmerksamkeit zu und stellte zuerst ein Verzeichniss der nach seiner Ansicht ächten plautinischen Stücke auf. Er suchte nach griechischer Art die Anfänge einer jeden einzelnen Erschei- nung des römischen Lebens und Verkehrs geschichtlich zu be- stimmen und für jede den ‚Erfinder‘ zu ermitteln und zog zu- gleich die gesammte annalistische Ueberlieferung in den Kreis seiner Forschung. Von dem Erfolg, den er bei seinen Zeitge- nossen hatte, zeugen die Widmungen des bedeutendsten dichte- rischen und des bedeutendsten Geschichtswerkes seiner Zeit, der Satiren des Lucilius und der Geschichtsbücher des Antipater; und auch für die Zukunft hat dieser erste römische Philolog die Röm. Gesch. II. 28 VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. Studien seiner Nation bestimmt, indem er seine zugleich sprach- liche und sachliche Forschung auf seinen Schüler Varro vererbte. — Mehr untergeordneter Art war begreiflicher Weise die littera- rische Thätigkeit auf dem Gebiet der lateinischen Rhetorik; es gab hier nichts zu thun als Hand- und Uebungsbücher nach dem Muster der griechischen Compendien des Hermagoras und Anderer zu schreiben, woran es denn freilich die Schulmeister theils um des Bedürfnisses, theils um der Eitelkeit und des Geldes willen nicht fehlen liessen. Von einem unbekannten Ver- fasser, der nach der damaligen Weise (S. 408) zugleich latei- nische Litteratur und lateinische Rhetorik lehrte und über beide schrieb, ist uns ein solches unter Sullas Dictatur abgefasstes Handbuch der Redekunst erhalten; eine nicht bloss durch die knappe, klare und sichere Behandlung des Stoffes, sondern vor allem durch die verhältnissmässige Selbstständigkeit den griechi- schen Mustern gegenüber bemerkenswerthe Lehrschrift. Obwohl in der Methode gänzlich abhängig von den Griechen, weist der Römer doch bestimmt und sogar schroff alles das ab, ‚was die Griechen an nutzlosem Kram zusammengetragen haben, einzig damit die Wissenschaft schwerer zu lernen erscheine‘. Der bit- terste Tadel trifft die haarspaltende Dialektik, diese ‚geschwätzige Wissenschaft der Redeunkunst‘, deren vollendeter Meister vor lauter Angst sich zweideutig auszudrücken zuletzt nicht mehr seinen eigenen Namen auszusprechen wagt. Die griechische Schul- terminologie wird durchgängig und absichtlich vermieden. Sehr ernstlich warnt der Verfasser vor der Viellehrerei und schärft die goldene Regel ein, dass der Schüler von dem Lehrer vor allem dazu anzuleiten sei sich selber zu helfen; ebenso ernstlich erkennt er es an, dass die Schule Neben-, das Leben die Hauptsache ist und giebt in seinen durchaus selbstständig gewählten Beispielen den Wiederhall derjenigen Sachwalterreden, die während der letzten Decennien in der römischen Advocatenwelt Aufsehen ge- macht hatten. Es verdient Aufmerksamkeit, dass die Opposition gegen die Auswüchse des Hellenismus, die früher gegen das Auf- kommen einer eigenen lateinischen Redekunst sich gerichtet hatte (S. 408), nach deren Aufkommen in dieser selbst sich fortsetzt und damit der römischen Beredsamkeit theoretisch und praktisch im Vergleich mit der gleichzeitigen griechischen eine höhere Würde und eine grössere Brauchbarkeit sichert. — Die Philoso- phie endlich ist in der Litteratur noch nicht vertreten, da weder sich aus innerem Bedürfniss eine nationalrömische Philo- sophie entwickelte noch äussere Umstände eine lateinische phi- LITTERATUR UND KUNST. losophische Schriftstellerei hervorriefen. Mit Sicherheit als dieser Zeit angehörig sind nicht einmal lateinische Uebersetzungen po- pulärer philosophischer Compendien nachzuweisen; wer Philo- sophie trieb, las und disputirte griechisch. In den Fachwissenschaften ist die Thätigkeit gering. So gut man auch in Rom verstand zu ackern und zu rechnen, so fand doch die physikalische und mathematische Forschung dort keinen Boden; der als mathematischer und astronomischer Schriftsteller genannte Gaius Sulpicius Gallus Consul 588 ist eine ganz vereinzelte Erscheinung. Die Folgen der vernachlässig- ten Theorie zeigen sich praktisch in dem niedrigen Stande der Arzneikunde und eines Theils der militärischen Wissenschaften. Unter allen Fachwissenschaften blüht nur die Jurisprudenz. Wir können ihre innerliche Entwicklung nicht chronologisch genau verfolgen; im Ganzen trat das Sacralrecht mehr und mehr zu- rück und stand am Ende dieser Periode ungefähr wie heut- zutage das kanonische; die feinere und tiefere Rechtsauffas- sung dagegen, welche an die Stelle der äusserlichen Kennzeichen die innerlich wirksamen Momente setzt, zum Beispiel die Ent- wickelung der Begriffe der absichtlichen und der fahrlässigen Verschuldung, des vorläufig schutzberechtigten Besitzes, war zur Zeit der Zwölftafeln noch nicht, wohl aber in der ciceronischen Zeit vorhanden und mag der gegenwärtigen Epoche ihre wesent- liche Ausbildung verdanken. Die Rückwirkung der politischen Verhältnisse auf die Rechtsentwickelung ist schon mehrfach an- gedeutet worden. Sie war nicht immer vortheilhaft, wie zum Beispiel durch die Einrichtung des Erbschaftsgerichtshofs der Hundertmänner (S. 342) auch in dem Vermögensrecht ein Ge- schwornencollegium auftrat, das gleich den Criminalbehörden statt das Gesetz einfach anzuwenden sich über dasselbe stellte und mit der sogenannten Billigkeit die rechtlichen Institutionen untergrub; wovon unter Anderm eine Folge war die unvernünftige Satzung, dass es jedem, den ein Verwandter im Testament über- gangen hat, freistehe auf Cassirung des Testaments vor dem Ge- richtshof anzutragen und dem Gericht nach Ermessen zu ent- scheiden. Bestimmter lässt die Entwickelung der juristischen Litteratur sich erkennen. Sie hatte bisher auf Formularien- sammlungen und Worterklärungen zu den Gesetzen sich be- schränkt; in dieser Periode bildete sich zunächst eine Gutachten- litteratur, die ungefähr unseren heutigen Präjudicatsammlungen entspricht. Die Gutachten, die längst nicht mehr bloss von Mit- gliedern des Pontificalcollegiums, sondern von jedem, der Befra- 28* VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. ger fand, zu Hause oder auch auf offenem Markt ertheilt wur- den, und an die schon rationelle und polemische Erörterungen und die der Rechtswissenschaft eigenthümlichen stehenden Con- troversen sich anknüpften, fingen um den Anfang des siebenten Jahrhunderts an aufgezeichnet und in Sammlungen bekannt ge- macht zu werden; es geschah dies zuerst von dem jüngeren Cato († um 600) und von Marcus Brutus (etwa gleichzeitig) und schon diese Sammlungen waren, wie es scheint, nach Materien geord- net Catos Buch führte, wie es scheint, den Titel de iuris disciplina (Gell. 13, 20), das des Brutus den de iure civili (Cic. pro Cluent. 51, 141. de or. 2, 55, 223); dass es wesentlich Gutachtensammlungen waren, zeigt Cicero ( de or. 2, 33, 142). . Bald schritt man fort zu einer eigentlich systematischen Darstellung des Landrechts. Ihr Begründer war der Oberpontifex Quintus Mucius Scaevola (Consul 659, † 672; S. 201. 312. 398), in dessen Familie die Rechtswissenschaft wie das höchste Prie- sterthum erblich war. Seine achtzehn Bücher ‚vom Landrecht‘, welche das positive juristische Material: die gesetzlichen Bestim- mungen, die Präjudicate und die Autoritäten theils aus den älte- ren Sammlungen, theils aus der mündlichen Ueberlieferung in möglichster Vollständigkeit zusammen fassten, sind der Ausgangs- punkt und das Muster der ausführlichen römischen Rechtssy- steme geworden; ebenso wurde seine resumirende Schrift ‚Defi- nitionen‘ die Grundlage der juristischen Compendien und na- mentlich der Regelbücher. Obwohl diese Rechtsentwickelung natürlich im Wesentlichen von dem Hellenismus unabhängig vor sich ging, so hat doch die Bekanntschaft mit der philosophisch- praktischen Systematisirung der Griechen im Allgemeinen un- zweifelhaft auch zu der mehr systematischen Behandlung der Rechtswissenschaft den Anstoss gegeben. Dass in einzelnen mehr äusserlichen Dingen die römische Jurisprudenz durch die Stoa bestimmt ward, ward schon bemerkt (S. 397). Die Kunst weist noch weniger erfreuliche Erscheinungen auf. In der Architektur, Sculptur und Malerei breitete zwar das dilettantische Wohlgefallen immer allgemeiner sich aus, aber die eigene Uebung ging eher rück- als vorwärts. Immer gewöhn- licher ward es bei dem Aufenthalt in griechischen Gegenden die Kunstwerke sich mit anzusehen, wofür namentlich die Winter- quartiere der sullanischen Armee in Kleinasien 670/1 epoche- machend wurden. Die Kunstkennerschaft, zunächst von silber- nem und bronzenem Geräth, entwickelte sich auch in Italien. LITTERATUR UND KUNST. Um den Anfang dieser Epoche fing man an nicht bloss Geräth und Bildsäulen, sondern auch griechische Gemälde zu schätzen. Das erste in Rom öffentlich aufgestellte Bild war der Bakchos des Aristeides, den Lucius Mummius aus der Versteigerung der korinthischen Beute zurücknahm, weil König Attalos bis zu 6000 Denaren (1716 Thlr.) darauf bot. Die Bauten wurden glänzender und namentlich kam der überseeische, besonders der hymettische Marmor (Cipollin) dabei in Gebrauch — die itali- schen Marmorbrüche waren noch nicht in Betrieb. Der pracht- volle noch in der Kaiserzeit bewunderte Säulengang, den der Be- sieger Makedoniens Quintus Metellus (Consul 611) auf dem Marsfelde anlegte, schloss den ersten Marmortempel ein, den die Hauptstadt sah; bald folgten ähnliche Anlagen auf dem Ca- pitol durch Scipio Nasica (Consul 616), auf dem Rennplatz durch Gnaeus Octavius (Consul 626). Das erste mit Marmor- säulen geschmückte Privathaus war das des Redners Lucius Cras- sus († 663) auf dem Palatin (S. 382). Aber wo man plündern oder kaufen konnte, statt selber zu schaffen, da geschah es; es ist ein schlimmes Armuthszeugniss für die römische Architektur, dass sie schon anfing die Säulen der alten griechischen Tempel zu verwenden, wie zum Beispiel mit denen des Zeustempels in Athen das römische Capitol durch Sulla geschmückt ward. Was dennoch in Rom gearbeitet ward, geschah durch die Hände von Fremden; die wenigen römischen Künstler dieser Zeit, die na- mentlich erwähnt werden, sind ohne Ausnahme eingewanderte italische oder überseeische Griechen: so der Architekt Hermo- doros aus dem kyprischen Salamis, der für Decimus Brutus Con- sul 616 den Marstempel im flaminischen Circus baute; der Bild- hauer Pasiteles (um 665) aus Grossgriechenland, der für römi- sche Tempel Götterbilder von Elfenbein lieferte; der Maler und Philosoph Metrodoros von Athen, der verschrieben ward, um die Bilder für den Triumph des Lucius Paullus (587) zu malen. Es ist bezeichnend, dass die Münzen dieser Epoche im Vergleich mit denen der vorigen zwar eine grössere Mannigfaltigkeit der Typen, aber im Stempelschnitt eher einen Rück- als einen Fort- schritt zeigen. — Endlich Musik und Tanz siedelten in gleicher Weise von Hellas über nach Rom, einzig um daselbst zur Erhöhung des decorativen Luxus verwandt zu werden. Solche fremdländische Künste waren allerdings nicht neu in Rom; der Staat hatte seit alter Zeit bei seinen Festen etruskische Flöten- bläser und Tänzer auftreten lassen und die Freigelassenen und die niedrigste Klasse des römischen Volkes auch bisher schon VIERTES BUCH. KAPITEL XIII. mit diesem Gewerbe sich abgegeben. Aber neu war es, dass grie- chische Tänze und musikalische Aufführungen die stehende Be- gleitung einer vornehmen Tafel wurden: neu war eine Tanz- schule, wie Scipio Aemilianus in einer seiner Reden sie voll Un- willen schildert, in der über fünfhundert Knaben und Mädchen, die Hefe des Volkes und Kinder von Männern in Amt und Wür- den durch einander, von einem Balletmeister Anweisung erhiel- ten in wenig ehrbaren Castagnettentänzen, in entsprechenden Gesängen und in dem Gebrauch der verrufenen griechischen Saiteninstrumente. Man schritt dagegen von oben herab ein: im J. 639 wurden alle musikalischen Instrumente mit Ausnahme der in Latium einheimischen einfachen Flöte von den Censoren untersagt. Aber Rom war kein Sparta; das schlaffe Regiment signalisirte mehr die Uebelstände durch solche Verbote als dass es ihnen durch scharfe und folgerichtige Anwendung derselben abzuhelfen auch nur versucht hätte. Werfen wir schliesslich einen Blick zurück auf das Ge- sammtbild, das die Litteratur und die Kunst Italiens von dem Tode des Ennius bis auf den Anfang der ciceronischen Zeit vor uns entfaltet, so begegnen wir auch hier in Vergleich mit der vorher gehenden Epoche dem entschiedensten Sinken der Pro- ductivität. Die höheren Gattungen der Litteratur sind abgestor- ben oder im Verkümmern, so das Epos, das Trauerspiel, die Geschichte. Was gedeiht, sind die untergeordneten Arten, die Uebersetzung und die Nachdichtung des Intriguenstücks, die Posse, die poetische und prosaische Broschüre; in diesen beiden von der vollen Windsbraut der Revolution durchrasten Gebieten der Litteratur begegnen wir den beiden grössten litterarischen Talenten dieser Epoche, dem Gaius Gracchus und dem Gaius Lucilius, die beide über eine Menge mehr oder minder mittel- mässiger Schriftsteller emporragen, wie in einer ähnlichen Epoche der französischen Litteratur über eine Unzahl anspruchsvoller Nullitäten Courier und Beranger. Ebenso ist in den bildenden und zeichnenden Künsten die immer schwache Productivität jetzt völlig null. Dagegen gedeiht der receptive Kunst- und Litteratur- genuss; wie die Epigonen dieser Zeit auf dem politischen Gebiet die ihren Vätern angefallene Erbschaft einziehen und ausnutzen, so finden wir sie auch hier als fleissige Schauspielbesucher, als Litteraturfreunde, als Kunstkenner und mehr noch als Sammler. Die achtungswertheste Seite dieser Thätigkeit ist die gelehrte Forschung, die vor allem in der Rechtswissenschaft und in der Sprach- und Sachphilologie eine eigene geistige Anstrengung LITTERATUR UND KUNST. offenbart. Mit der Begründung dieser Wissenschaften, welche recht eigentlich in die gegenwärtige Epoche fällt, und zugleich mit den ersten geringen Anfängen der Nachdichtung der alexan- drinischen Treibhauspoesie beginnt bereits die Epoche des rö- mischen Alexandrinismus sich anzukündigen. Alles, was diese Epoche geschaffen hat, ist glatter, fehlerfreier, systematischer als die Schöpfungen des sechsten Jahrhunderts; nicht ganz mit Un- recht sahen die Litteraten und Litteraturfreunde dieser Zeit auf ihre Vorgänger wie auf stümperhafte Anfänger herab. Aber wenn sie die Mangelhaftigkeit jener Anfängerarbeiten belächelten oder beschalten, so mochten doch auch eben die geistreichsten von ihnen sich es gestehen, dass die Jugendzeit der Nation vergan- gen war, und vielleicht diesen oder jenen doch wieder im stillen Grunde des Herzens die Sehnsucht beschleichen den lieblichen Irrthum der Jugend abermals zu irren. Druck von Carl Schultze in Berlin, Neue Friedrichsstr. 47.