Versuch einer pragmatischen Geschichte der Oekonomie-Polizey- und Cameralwissenschaften seit dem sechzehnten Jahrhunderte bis zu unsern Zeiten. Deutschland . Zweyter Theil. Erste Abtheilung . Von Karl Gottlob Roͤßig , B. R. Baccal. Churfuͤrstl. Saͤchsischer Advokat, der Hessen-Hom- burgischen patriotischen mit der Koͤnigl. Schwedischen patriotischen und der Churbayerischen Gesellschaft der Sitten und Landwirthschaft zu Burghausen verbundenen Societaͤt wirkliches Mitglied, wie auch der oͤkonomischen Gesellschaft zu Leipzig Ehrenmitglied, und Docent daselbst. Leipzig , bey Weidmanns Erben und Reich. 1782. Vorerinnerung . W egen unvermutheter Staͤrke des zweyten Bandes bin ich genoͤthigt worden, denselben in zwey Abtheilungen zu liefern; die zweyte Abtheilung wird die neue Cameral- und Policeygeschichte vom sechzehnten Jahrhunderte bis auf unsere Zeiten enthalten, und kuͤnftig folgen. Inhalt. Inhalt . Geschichte des Gartenbaues seit dem sechzehnten Jahrhunderte. S. 1-147 Geschichte der Weinkultur. S. 148-226 Geschichte des Hopfenbaues. S. 227-248 Geschichte der Holzkultur. S. 249-390 Geschichte der Jagd. S. 391-484 Geschichte der Vogeljagd. S. 485-511 Geschichte der Fischerey. S. 512-568 Geschichte der Perlenfischerey. S. 569-588 Geschichte der Goldfischerey. S. 589-602 Geschichte des Floßwesens. S. 603-634 Geschichte des Straßenbaues. S. 635-656 Geschichte des Bergbaues. S. 657-864 Geschichte des Gartenbaues und der Gartenkunst in den neuern Zeiten , besonders seit dem sechzehnten Jahrhunderte bis auf unsere Zeiten. D er Gartenbau, den man theils als den oͤkonomischen, theils als den kuͤnstli- chen betrachtet, und jenen, den eigentlichen Gartenbau, dieses aber Gartenkunst nennet, muß auch in dieser Geschichte aus beyden Ge- sichtspunkten angesehen werden. Der oͤko- nomische, der sich bloß mit Erzeugung gewis- ser Pflanzen und Fruͤchte beschaͤftigt, welche auf einem gewissen Bezirk, welcher Garten- recht hat, d. i. vorzuͤglich von Trift und Hut frey, und meist umzaͤunt ist, erbauet werden, war, im Ganzen genommen, aͤlter als der kuͤnstliche, der sich vorzuͤglich die Anlage und den Geschmack in demselben zum Gegenstande waͤhlt. Auch gediehe der Gartenbau in Ober- deutschland eher zu einiger Vollkommenheit, als in dem Niedern. Die Lage und Nachbar- II. Theil. A schaft schaft von Italien und Frankreich, der große Handel der verbundenen deutschen Staͤdte, der dadurch fruͤher entstandene Flor dieser Laͤnder, sind unstreitig die Ursache davon. Nicht we- nig trugen auch die Geistlichen zu Befoͤrderung des Gartenbaues in Deutschland uͤberhaupt bey, da sie bey der Ruhe in ihren Kloͤstern sich haͤufig mit dem Gartenbaue selbst beschaͤf- tigten, zumal da sie doch einige naͤhere Kennt- niß von Chemie, Naturlehre und Naturge- schichte hatten, als andere, auch durch ihre wechselseitige Reisen und Briefwechsel viele Einsichten in den Zustand des Gartenbaues der schon cultivirten Laͤnder erhielten; auch trieb sie die Sorge fuͤr eine mit schmackhaften Geruͤchten wohlbesetzte Tafel an, selbst mit dem Clima zu kaͤmpfen, und die Gartenfruͤchte fremder Gegenden nach und nach an den deut- schen Himmelsstrich zu gewoͤhnen, dem man gewoͤhnlich seine Eicheln vorwarf; ob man gleich die alte Rauheit in diesen Stuͤcken ohne Grund den mitlern Zeiten andichtet. Man such- te dadurch, daß man einheimischen Saamen von ihnen bekam, sie selbst einheimisch zu ma- chen, weil dieser alsdann unter dem Himmel, unter dem er reifte, auch gluͤcklicher waͤchst. Die Reichthuͤmer der Kloͤster gaben ihren Bemuͤhungen die groͤßte Wirksamkeit, da sie nichts zu sparen Ursache hatten, und eben so wenig durch einen oder den andern mis- lunge- lungenen Versuch niedergeschlagen und abge- schreckt werden konnten. Dieses letztere gilt nicht nur von Ober- deutschland, sondern auch von dem Niedern; und obgleich in jenem der Gartenbau aus den obigen Gruͤnden fruͤher zu einiger Vollkom- menheit kam, so finden sich doch auch im Nie- dern schon im 16ten Jahrhunderte Spuren von der eifrigen Sorge fuͤr denselben. Es ge- hoͤrte nach den Sitten der damligen Zeiten gleich- sam zu der Ehre eines jeden deutschen Hofes, einen sogenannten Hof- und Schloßgarten zu haben, welches die reichern und vorneh- mern Unterthanen nachahmten. Der deutsche Gartengeschmack uͤberhaupt aber in diesen Zeiten, zeichnete sich von andern dadurch aus, daß er sich mehr mit dem oͤkono- mischen Gartenbaue beschaͤftigte, als mit dem eigentlichen kuͤnstlichen, zumal da selbst der oͤkonomische noch sehr muͤhsam war, und sehr an den kuͤnstlichen graͤnzte, da man so viele Vortheile noch nicht kannte, und, von Vorurtheilen geleitet, sich viele vergebli- che Muͤhe machte; zuweilen aber auch wirk- lich sich dazu genoͤthiget sahe, weil die Fruͤch- te oder Pflanzen noch nicht so an das Clima gewoͤhnt waren, als sie es durch den anhalten- den Bau vieler Jahre wurden; und selbst durch die damit viele Jahre fortgesetzte Cul- tur das Clima in vielen Gegenden noch nicht so gemildert war. Daß der oͤkonomische und A 2 kuͤnst- kuͤnstliche Gartenbau damals schon genau mit einander verbunden, und fast eins gewesen, erhellet unter andern auch aus dem Beyspiele des großen Churfuͤrsten August von Sachsen, von welchen die geheimere Geschichte erzaͤhlt, daß er bestaͤndig ein Saͤckchen mit Obstkernen bey sich gefuͤhrt, und auf seinen Reisen in seinen Aemtern und Kammerguͤtern sie hin und wieder gesteckt, und sodann versetzen las- sen S. Gerber unerkannte Wohlthaten Gottes Th. 1. S. 906. . So weist er auch in einer Pachtver- schreibung auf Wiederkauf dem Pachter, gleich einem Lehrer der Oekonomie, seine Pflich- ten in den Baumgaͤrten an. Er solle , sagt er daselbst, die Obstbaͤume schneittelnn, schabenn, raupen, thuͤngem, einige Staͤm- me pflanzen S. Schreber v. Kammerguͤtern S. 161. . Eben so sorgte seine Ge- mahlin, die beruͤhmte Churfuͤrstin, Anna, welche die vaterlaͤndische Geschichte unter den ehrenvollen Namen der Mutter Anna kennt, fuͤr dieses Geschaͤft, und legte Gaͤrten an auf dem Kammergute bey Lichtenburg, und ihrem Vorwerke Ostra bey Dresden, welches die heutige Friedrichsstadt ist. In dem Bran- denburgischen sahe der Churfuͤrst Johann Georg, bey Anlegung seines Gartens, vor- nehmlich auf die oͤkonomische Nutzbarkeit fuͤr seine Kuͤche. Denn so giebt er dem Gaͤrtner, Deside- Desiderius Corbianus, der ihn 1573 anleg- te, folgende Verordnung: „ Insonderheit Vns allhier hinter unserm Schloß im Thiergarten einen newen Lustgarten, dar- aus wir allerley Vnser Kuͤchennothdurft haben moͤgen, mit allen muͤglichen Vnndt besondern Fleiß zu erbauen und zuzurichten .“ Es wurde dieser Garten 1645 von Hanf erneuert, und 1652 von Mein- hardt vergroͤßert. Außer diesem aber war ein zweyter Hauptcharakter des Deutschen, vor- zuͤglich des kuͤnstlichen Gartenbaues die steife Mathematik, welches sowohl aus den aͤltern deutschen Schriftstellern von dem Gartenbau, als auch aus einigen Gartenbeschreibungen der damaligen Zeiten, so wie aus den Anordnun- gen und Anstalten der deutschen Fuͤrsten bey ihren Lustgaͤrten, erhellet. Die mathematischen Figuren in den aͤltern oder nach altem Geschmacke angelegten Gaͤrten der Deutschen sind die besten Beweise zu dem Satze: daß steife mathematische Abmessungen ein Kennzeichen des alten deutschen Gartenge- schmacks sind. Es hat sich derselbe noch in dem deutschen Parterre oder Luststuͤcken erhal- ten, welche mit Buxus eingefaßt sind, und aus allerley mathematischen Figuren und pa- rallelen Gaͤngen bestehen, welche mit Blumen besetzt sind. Man ahmte dieselben auch in auswaͤrti- gen Laͤndern nach, und in den italiaͤnischeu A 3 Gaͤr- Gaͤrten und zu Trianon bey Versailles waren noch zu Anfange des jetzigen Jahrhunderts vorzuͤgliche Beyspiele davon S. den geoͤffneten Ritterplatz und darinnen die Baumeister-Akademie, C. 3. von Gaͤrten S. 133. . Man haͤtte glauben sollen, daß die Waͤlder, die Deutsch- land erfuͤlleten, den Einwohnern hohe schauer- volle Ideen haͤtten beybringen sollen, welche sie in ihre Gaͤrten als Nachahmungen der Na- tion verpflanzen wuͤrden. Allein fast sollte man glauben, daß eben dieses die Ursache waͤ- re, warum sie dergleichen Ideen nicht in ihre Gaͤrten aufnahmen, um sich von den Schrecken der Waͤlder in ihren Gaͤrten zu entfernen. Vielleicht trug auch die Polizey, welche die Waͤlder haͤufig ausrottete, um mehreres Land urbar zu machen, etwas dazu bey. Und end- lich war das Clima vielleicht keine geringe Ur- sache hiervon. Der deutsche Himmel war rauher, weil noch viele Laͤnder nicht so be- bauet, viele Suͤmpfe und Moraͤste noch nicht ausgetrocknet, und noch so viele Waldungen waren; alles Ursachen eines kaͤltern Clima’s. Man suchte also in den deutschen Gaͤrten der Wirkung der wohlthaͤtigen Sonne ihren freyen Lauf zu lassen, und entfernte den vielen Schat- ten aus denselbigen. Uebrigens war der Gartenbau im 16ten Jahrhunderte in Deutschland schon sehr geehrt; die Baumbelzer wurden unter die freyen freyen Kuͤnstler gerechnet, wenigstens findet sich in dem augsspurgischen Buͤrgerbuche in dem Jahr 1514, daß der Baumbelzer als freyer Kuͤnstler gedacht wird S. Paul v. Stetten Kunst-Gewerb- und Hand- werksgeschichte der Reichsstadt Augsspurg, S. 120. . Es laͤßt sich zugleich daraus schließen, daß das Baum- belzen oder Impfen damals keine so allge- meine und allen Gaͤrtnern bekannte Kunst ge- wesen, wie sie es heut zu Tage ist, da sich be- sondre Personen damit beschaͤftigten. Die Regierungen sorgten in diesen Zeiten fuͤr den Gartenbau meist in den Forstordnungen, und erwaͤhnten auch besonders das Belzen, wel- ches ebenfalls beweist, daß diese Kunst da- mals nicht so lange erst bekannt gewesen seyn muß, weil man es in diesen Gesetzen so anem- pfiehlt. Eine alte fuͤrstliche beyerische Forst- ordnung des 16ten Jahrhunderts gedenkt des Belzens der wilden Aepfel und Birnen, und sorgt fuͤr den Gartenbau im 22sten Capi- tel. Auch in andern dergleichen Gesetzen, wel- che Fritsch Fritsch: Corpus Iuris Venatorio forestalis p. 94. Demnach soll maͤnniglich die Aepfel-Birnen- und Kirschbaͤume, wo sie stehen moͤgen, abzu- hauen gaͤnzlich verboten sey. — — Und wie wohl man der wilden Aepfel und Birnstoͤcke zu den Belzstoͤcken nicht gar entrathen kann, so sol- len sie doch ohne Vorwissen nicht ausgegraben werden. gesammelt, findet sich diese Be- A 4 merkung merkung bestaͤtiget. Die fuͤrstlich mecklen- burgische Landesordnung vom Jahr 1562 S. Fritsch l. c. pag. 198. , befiehlt unter andern, Obst- und andere Fruchtbaͤume anzupflanzen, und legt den Aemtern auf, jaͤhrliche Berichte einzusen- den, wie viel dergleichen gepflanzet wor- den. In der braunschweigischen Forst- und Holzordnung von 1591 Ebend. l. c. p. 129. wird auch fuͤr die Fruchtbaͤume, und namentlich fuͤr Aepfel, Birnen, Quitten, Eils- und Trieselbirnen, gesorget, ein Beweis, daß diese Fruͤchte schon damals in Deutschland bekannt waren. So brachte man im 16ten Jahrhunderte noch den Maulbeerbaum nach Deutschland, weil man da die ersten Versuche mit der Seidenzucht anfieng. Das itzt eben bemerkte Obst war mehr wild als zahm, allein, man zog auch damals schon viel zahmes durch Propfen, Aeugeln und andere Arten S. Coler in Calendario im Monat May und Junius. . Man kannte damals verschiedene Arten Aepfel, z. B. Borsdorfer, Scheibenaͤpfel, Suͤßaͤpfel, Amarellen. Als Birnen kannte man die Waldbirnen, Honig- birnen, Speckbirnen, Winterbirnen, Mus- katellerbirnen; rothe Erdbeeren (fraga), schwarze Heidelbeeren (vaccinia), Johannis- beeren, Pfirschen, wiewohl man bemerkt, daß damals damals die Erndte der meisten Fruͤchte erst im September faͤllt, da jetzt manche weit zeitiger reifen, z. B. die Pfirschen. Von Kirschen kannte man damals schon die suͤßen Schwarz- kirschen, schwarzen Vogelkirschen, Cerasa ac- cia, oder acciana, die kleine suͤße rothe Vo- gelkirsche, Caeliciana, ingleichen große weis- se Kirschen, oder Ungarische Weixen, Cerasa Pontica, oder Cerna, oder Damascena, die man aus Ungarn nach Deutschland brachte. Unstreitig wurden durch das Verhaͤltniß, in welches Ungarn durch das oͤstreichische Haus mit Deutschland kam, auch verschiedene Fruͤch- te, und vornehmlich auch der Weinstock, haͤufi- ger in Deutschland von dort aus ausgebreitet. Die dicken sauren schwarzen Kirschen (Cerasa maxime pontica), welche man auch Marcel- len nannte, die sauren Kirschen, Cerasa Ma- cedonica, Merasia oder Merasiana. Auch kannten sie schon verschiedene Arten Pflaumen, z. B. die Spillinge, die Marunken, die ge- woͤhnlichen Pflaumen, und auch eine Art Ungarischer. So kannte man auch nach Co- lers Calendario S. August. Preuselbeeren, Kreusel- beeren oder Grosselbeeren, die um Laurentii reiften, Hindbeeren und Kratzbeeren, (mora rubi) Brombeeren (mora rubi Idaei), Flie- derbeeren, Wacholder, waͤlsche Nuͤsse, Hasel- A 5 nuͤsse. nuͤsse S. Coler Calender, April, p. 47. . Man fuͤhrte auch auswaͤrtige Fruͤch- te ein: so brachte Clusius 1550 den Roß- Castinienbaum aus dem noͤrdlichen Asien nach Deutschland. Auch scheint man Versuche mit Granataͤpfeln gemacht zu haben; denn Coler sagt, man soll sie im April verpflanzen, weil sie fort mehr unsers rauhen deutschen Him- mels gewohnen, und raͤth an, nach dem Pal- ladius, sie auf Pfirschen zu pfropfen Nux auellana hat den Namen ab Auellino Campaniae, oppido. . Was den Zustand des damaligen Kuͤchen- und Blumengartens betrifft, so erhellet aus des Colers Calendario, welches gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts erschien, so wie aus einigen andern gleichzeitigen Nach- richten folgendes. Die Kunst ordentliche Mist- beete zu halten, um etwas zeitiger, als es ge- woͤhnlich und der Natur nach erscheint, her- vorzubringen, scheint diesen Zeiten nicht be- kannt zu seyn. Sie saͤten den Kohlsaamen im Februar, dazu das Land vor dem Winter gegraben und gleichgemacht war, wenn auch gleich Schnee lag, und streuten Huͤnermist uͤber den Saamen her, welcher ihn vor den Erdfloͤhen zugleich schuͤtzte. Sie thaten dieses den naͤchsten Tag vor Fastnachten. Einige mischten Saamen mit Erde, und warfen diese Mischung in die Stube unter die Bank, da die die Pflanzen aufgiengen, welche sie alsdann heraus ins freye verpflanzten. So kannten sie auch die rothen Ruͤben, Kresse, nasturtium aquaticum sowohl, als nasturtium hortense . Die Pomeranzen wurden als eine auswaͤr- tige Frucht von der Leipziger Ostermesse aus, in Deutschland vertheilt und verfuͤhrt. Denn Coler sagt: „nun bringen die Kaufleute vom Leipziger Markt saure und suͤße Pomeran- zen Im Calendario S. 33. , das Hundert um einen Thaler, eine einzliche um einen Schilling.“ Man bauete Melonen, und scheint sie nicht in Mistbeeten gezogen zu haben, denn Coler sagt: „den Me- lonensaamen setzt man etwa 14 Tage vor Ostern, wenn man merkt, daß er nicht mehr friert, denn er erfriert sonst leicht; waͤre das im Mist- beete moͤglich? Man zog Gurken, Kuͤrbisse, Erdaͤpfel, Petersilge, Mohrruͤben, Erbsen, weißen Kohl, welchen man in der Marterwo- che saͤete, und auf St. Urban verpflanzte; und zwar in einen zweymal gepfluͤgten Acker, und nach 3 Wochen behaueten sie dieselben; man bauete Knoblauch, Taback, Kopf- und Blumenkohl, welches alles aus Colers Ca- lendario erhellet. Der Blumengarten der damaligen Zeiten bestand aus Violen, wovon man drey Arten kannte, die blaue Viole, die weiße und die gelbe Viole, Anemonnenroͤßlein, Hiacinthen, die die letzten beyden erwaͤhnt Coler im Calenda- rio ed. a. 1680. p. 39. im Maͤrz unter den Kraͤutern, so man im Maͤrz sammeln solle, Rosen, sowohl die wilden Feld- als die Gartenrosen ib. p. 91. . Man bauete ferner Skabiosen, Rosmarin, Sal- bey, Lilien, Nelken, Lavendel, Thymian, Paͤonien, Kresse, Mohn, Tulipanen, Lack. Vorzuͤglich bluͤhete der Gartenbau, sowohl der oͤkonomische als kuͤnstliche, in den gros- sen deutschen Handlungsstaͤdten; wozu die Reichthuͤmer, die der Handel ihnen zufuͤhrte, und die durch eben denselben erhaltene Kennt- nisse von den auswaͤrtigen Gaͤrten das meiste beytrugen. Augspurg, Nuͤrnberg und an- dere ansehnliche Staͤdte Deutschlands hatten vorzuͤgliche aufzuweisen. Einer der erstern deutschen Gaͤrten war damals der Ambro- sius Hochstetterische Garten zu Augspurg. Er war es wegen Pflanzen, Baͤumen, Lustge- baͤuden, Teichen und Baͤdern, besonders we- gen des Wasserwerks, welches das Wasser durch 200 Roͤhren trieb. Bey einem Lust- hause, welches mitten aus einem Teiche her- vor ragte, stund eine Nymphe, welche diejeni- gen bespritzte, die uͤber die Bruͤcke giengen. In dem Lusthause stand ein marmorner Tisch mit Baͤnken; wenn man einen der daran hangenden Ringe zog, so entstund auf dem Tische Tische selbst ein Bach, welcher alles, was darauf lag, hinwegschwemmete S. v. Stetten l. c. S. 121. . Die Fug- gerischen Gaͤrten muͤssen diese noch weit uͤber- troffen haben. Sie hatten die vortrefflich- sten fremden Gewaͤchse und Lusthaͤuser, sie waren mit Bildsaͤulen von Goͤttern aus Erz geziert, und Beatus Rhenanus, ziehet sie selbst den Gaͤrten des Koͤnigs in Frankreich zu Tour und Blois vor S. Goldastens Sammlung von 100 philolog. Briefen, ingl. v . Stetten l. c. . Außer denen, die jetzt den Kapuzinern und dem katholischen Armenhaus gehoͤren, die eigentlich Rhenanus meynt, waren der jetzige so genannte große Baugarten und das jetzige Zucht- und Arbeitshaus sehr beruͤhmt. Jacob Herbrot, der einigemal Buͤrger- meister aus der Zunft der Kuͤrsner war, hat- te einen Garten angelegt, der wenige seines Gleichen in Deutschland, selbst unter den Fuͤrstlichen, gehabt haben soll; allein Carl V, bey dem er wegen seiner zu großen Anhaͤng- lichkeit an die zuͤnftige Verfassung in Ungna- de fiel, gab diesen vorzuͤglichen Garten im Jahre 1532 der Zerstoͤrung und Pluͤnderung Preis. Er war so beruͤhmt, daß seine Zer- stoͤrung durch Elegien betrauert worden, der- gleichen man eine nach dem Zeichniß des Hrn. von von Stetten in einigen Chroniken findet Er fuͤhrt unter andern an Hektor Muͤlichs Chronik. . Heinrich Herwarts Garten ist deswegen merk- wuͤrdig, weil in demselben die ersten Tulipa- nen gepflanzet, und von hieraus in Deutsch- land verbreitet wurden, wozu er die Zwibeln 1557 aus Constantinopel erhielt S. Hochbergs adliches Landleben. . Eben so hatte in diesen Zeiten Andreas Speler einen vortrefflichen Garten. Er zog darinnen die schoͤnsten Blumen und Kraͤuter, und ließ die seltensten abmalen, welche Sammlung noch vor einigen Jahren unter den Seltenhei- ten des Hrn. v. Hartenstein war. Wir finden in diesen Gaͤrten nicht bloß die Baͤume, Kuͤchenkraͤuter und Blumenzucht, sondern auch Statuͤen, welches ein Beweis ist, daß der italienische Geschmack sich zuerst in die deutschen Gaͤrten eingefunden. Der indianische Handel, der in den Haͤnden der maͤchtigen italienischen Staaten in den vori- gen Zeiten war, verband sie zu sehr mit Deutschland, welches durch seine nicht weni- gen maͤchtigen Handelsstaͤdte den Norden und Britannien versorgte. Was Wunder, wenn die italienischen Gaͤrten das Muster fuͤr die Deutschen wurden, die durch die Handlung mit ihnen damals und in den aͤltern Zeiten am meisten in Verbindung standen, obgleich ihr ihr Ruhm in den Wissenschaften, so wie in al- lem, damals glaͤnzend war. Außerdem finden wir auch in dem Deutschen Gartengeschmacke der damaligen Zeiten den Hang der Deut- schen zur Mechanik, da, wie bekannt ist, die Deutschen unstreitig in der Mechanik und me- chanischen Kuͤnsten am staͤrksten sind; wir se- hen dieses aus verschiedenen kuͤnstlichen Figu- ren, die mit Wasserwerken vereiniget waren, und vielleicht ist dieser Geschmack in Gaͤrten von den Deutschen erst zu den Auslaͤndern ge- kommen. Im 16ten Jahrhunderte scheint auch der Geschmack an Blumen in den Gaͤr- ten, wo nicht erst entstanden, doch vorzuͤglich zugenommen und sich ausgebildet zu haben. Daher finden wir, daß um diese Zeiten viele fremde Blumen nach Deutschland ge- bracht und einheimisch gemacht worden. Die ersten Traubenhyacinthen kamen 1554, die ersten Tulipanen 1557 aus Constantinopel, die Kaiserkronen 1570, die Sternhyacinthen 1590 aus Constantinopel in unsere Gegen- den. Carl V. brachte die Winterrose oder Sammtrose auf seiner verungluͤckten Flotte aus den Gaͤrten von Tunis nach Deutschland, und sie soll daher noch den Namen Flos Afri- canus haben. Auch schon in diesem Jahrhunderte hat- te der Gartenbau in Deutschland Schriftstel- ler, ob sie gleich meistens, wie die Oekonomen dermaliger Zeiten, uͤberhaupt nur aus den Al- ten ten schoͤpften, oder auch bloße Uebersetzungen waren. Eines der aͤltesten ist unstreitig das Werk, welches zu Strasburg und Augspurg im J. 1530 erschien, unter der Inschrift: Lustgarten und Pflanzungen mit wundsamer Zyrd artlicher und seltsamer Verimpfung al- lerhand Baͤum, Kraͤuter, Blumen und Fruͤch- ten, wilder und heimischer, kuͤnstlich und lustig zuzurichten. Was sich ein Hausvater mit seiner Arbeit das Jahr uͤber alle Monat insonderheit halten soll. In 4to zu Strasburg, bey Christian Egenolph, in Brachmonat Strasburg 1530. Welches Werk alsdann auch in Augspurg Heinrich Stayner den 5ten November 1530 aus der Presse gebracht, und H. von Stetten in seine Kunst-Gewerb- und Handwerksgeschich- te der Reichsstadt Augspurg muthmaßet S. 125, daß vielleicht einer der damals so erfahr- nen Gaͤrtner der vortrefflichen Fuggerischen Gaͤrten der Verfasser desselben sey. Colerus in seiner Oeconomia rurali et domestica ver- weist, im 6ten B. im 1 Cap. noch auf Bene- diktum Curtium, Symphorianum, Gilber- tum Cognatum Nazarenum, Laurenbergium de Horticultura, und auf viele andere Schriftsteller vom Gartenbau mehr, welche er aber nicht nennt. Im Jahr 1531 erschien eine Uebersetzung des Petrus de Crescentiis, welche schon oben in der Geschichte des Ackerbaues angefuͤhrt worden, oder vielmehr war es nur ein neuer Abdruck Abdruck einer schon gedruckten Uebersetzung. Um diese Zeit wurden noch mehrere Werke uͤber den Gartenbau von einem Moller, Marius, Seydeler, Voigt, Domuͤtzer, Coler und an- dern geschrieben Es gehoͤren hieher: Voigts Pflanzbuͤchlein, 1541, Breßlau. Domuͤtzers Pflanzbuͤchlein, 1550. 12 mo. Antonii Mizaldi historiae hortensium, Colon. 1557. Pflanzbuch nebst einer Bauern Praktik oder Wetter- buͤchlein, Fol. 1574. Ein Beweis, daß man schon damals auf die Witterungsbeobachtungen viel gehalten. Pflanzbuͤchlein, Frankf. 1569. 12. Frankf. 8. Magdeburg 1702. 8. Buͤchlein von mancherley Lustgaͤrten, Strasburg 1580. Churfuͤrst August zu Sachsen kuͤnstlich Obstgarten- buͤchlein, 1582. Auch in des von Hochberg Georgicis Curiosis in fine mensis Martii. Andr. Seydelers neues Gartenbuͤchlein, Dreßden 1596. M. Tob. Moller Sommerfeldbauer, kurze und eigentliche Verzeichniß, wie und zu welcher Zeit das Feld recht zu bestellen, der Wein zu zeugen und fortzulegen, auch alle Frucht und Garten- gewaͤchs am besten zu saͤen und auszustellen, die- ses Jahr 1583 beschrieben, Leipzig 4to. Desselbe n Winterfeldbau, Leipzig 1583. 4to. Hortorum viridariorumque elegantes et multipli- ces formae ad architectonicae artis normam af- fabre delineatae, a Iohanne Vredemanno Frisio, ap. Philippum, Gallum, Antorfi , 1583. wird an- gefuͤhrt . Coler, II. Theil. B Coler, der groͤßte deutsche Oekonom sei- ner Zeiten, behandelt auch den Gartenbau so- wohl in seinem Calendario, als in seinem Haus- haltungsbuche. Er zeigt darinnen, so viel man gefuͤhrt von Coler in seinem Hausbuche, Theil 1. lib. 6. S. 145 c. 39. M. Tob. Mollers Saͤebuͤchlein auf die Sommerfruͤch- te und Gartengewaͤchs gerichtet, Leipzig 1584 4to. D. Ge. Marii Paralipomena et marginalia hortula- nica, d. i. Gartenkunst zum Feldbau angehoͤri- gen in Abmerkung der Erfahrung wahrhaftig, was zum Feldbau und Haushalten in diesem un- sern deutschen Vaterlande dienstlich anfzubrin- gen, fremde Gewaͤchs von Rosmarin und an- dern Baͤumen ꝛc. Strasburg 1586. Fol. D. Melchior Sebitzii funfzehn Buͤcher vom Feld- bau und recht vollkommene Wohlbestellung eines bequemen Landsitzes ꝛc. Strasburg 1588, hat vieles zum Gartenbau gehoͤriges aus dem ange- fuͤhrten Marius genommen. Peschelii Gartenordnung aus den Gruͤnden der Geo- metrie 1597, ein Beweis von dem, was ich oben angefuͤhrt, daß der deutsche Geschmack in den Gaͤrten damals vorzuͤglich Geometrie war. Villae, Iohannis Baptisti Portae libr. XII. 1) Do- mus, 2) Sylua caedua, 3) Sylua glandaria, 4) Cultus et insitio, 5) Pomarium, 6) Oliuetum, 7) Vinea, 8) Arbustum, 9) Hortus coronarius, 10) Hortus olitorius, 11) Seges, 12) Pratum. In quibus maiori ex parte tum verus plantarum cultus certaque insitionis ars et prioribus secu- lis non visos producendi fructus via monstra- tur; tum ad frugum, vini ac fructuum multipli- cationem experimenta prope infinita exhiben- tur, Frankf. 1592. 4. S. 914. man zu seinen Zeiten von dem oͤkonomischen Gartenbaue, sowohl Baum- als Kuͤchengar- ten, kannte, und besonders in dem Calendario, was um jede Zeit im Garten zu verrichten sey. In dem Haushaltungsbuche handelt er von dem Gartenbaue, vorzuͤglich im ersten Theile in 6ten Buche, von S. 154-253 in 98 Ka- piteln. Im 1. und 2. Cap. von Gaͤrten uͤberhaupt, im 3-35. von Obstgaͤrten. Cap. 36 bis 39 von Kuͤchengaͤrten. Cap. 40 bis 54 von Gewuͤrz und wohlriechenden Kraͤutern, Rosmarin, Salbey, Spic, Ysop, Lilien, Raute, Nelken, Violen, Majoran, Laven- del, Thymian, Melisse, Kuͤmmel, Karten, Chamillen und Poley. Cap. 55-98 von Kresse, weißem Kopfkohl, Lauch, Zipollen, Knoblauch, Carotten, Ruͤben, rothen Ruͤ- ben, Radies, Rettig, maͤrkschen Ruͤben, Marrettig, Fenchel, Senf, Krausemuͤnze, Melde, Schelkraut, Alantwurzel, Paͤonien, Mohn, Erdbeeren, Petersilie, Kuͤrbis, Me- lonen, Gurken, Safrau , Calmus, Anis, Hopfen, Waid, Tabak, Majoran, Spar- gel, Salat, Winterendivien, Blumenkohl und Wirsing. Allein die Kenntnisse seiner Zei- ten in diesem Fache sind in den neuern Zeiten um vieles vermehrt und verbessert worden, da- her er heutzutage hierinnen nicht mehr so brauchbar ist, als er damals war. Ich habe den Inhalt dieses Buchs, insofern es den Gartenbau angehet, etwas ausfuͤhrlich ange- B 2 geben, geben, weil dieses zugleich Begriffe von dem Zustande des Gartenbaues in den damaligen Zeiten giebt. Coler selbst war ein Schlesier, und kannte, als ein solcher, die in seinem Va- terlande gewoͤhnliche Wirthschaft. Er hatte sodann die Brandenburgische und Mecklenbur- gische Wirthschaft kennen lernen, und sich noch auf Reisen mit den Wirthschaftsarten und dem Gartenwesen bekannt gemacht. Im siebenzehnten Jahrhunderte. Im Ganzen genommen, hatte der Garten- bau im siebenzehnten Jahrhunderte vieles mit dem im sechzehnten gemein. Wir ersehen dieses, wenigstens zu Anfange desselben, in dem Gartengeschmacke, in den Baum Kuͤ- chen- und andern Gaͤrten, aus den Schrift- stellern dieser Zeiten, da der claßische Autor fuͤr den groͤßten Theil dieses Jahrhunderts noch immer Coler ist. Der Gartenbau war damals noch voller Vorurtheile, welches sich unter andern auch aus den kuͤnstlichen und aberglaͤubischen Regeln, die sich selbst oft bey dem Coler finden, ergiebt. Man band sich in dem Pflanzen und Versetzen der Baͤume an gewisse Tage. So versetzte man, nach Co- lern, in Meissen den Abend vor Allerheiligen, und ein bis vier Tage vor dem Neumond Coleri Hausbuch, 1. Th. v. J. 1680. ed. p. 123. , andere andere hielten viel auf den Hieronymus-, an- dere auf den Lambertstag. In dem Maͤrki- schen versetzte man bald nach Michaelis, so- bald das Laub abgefallen. Man kannte das Enken und Pfropfen, und brach die Propfrei- ser im Maͤrz oder Februar. Man waͤhlte die Propfreiser von Baͤumen, die viel Frucht tra- gen, meist jaͤhrigen Schoͤßlingen; man nahm sie von den obersten Spitzen der Baͤume oder den mittelsten, weil diese von der Sonne gleich- sam recht durchkocht waͤren. Man machte schon damals viele Versuche in diesen Gewer- ben. Petrus Laurenberg versuchte es z. B. im Wintermonat zu pfropfen, schon zu Ende des Hornungs, und klagt nicht uͤber Nach- theil, sondern er thut es, wie Coler aus ihm selbst anfuͤhrt, mit gluͤcklichem Erfolg, ob ihm schon der Letten unter der Hand gefroren. Allein die Versuche, die er im Wintermonat machte, verungluͤckten Laurenberg in horticultura lib. 1. c. 24. und Coler Oeconomia domestica et ruralis ed. 1680. Theil 1. 6 B. c. 7. p. 125. . Sie pfropften uͤberhaupt, ehe die Baͤume Knoten gewonnen, waͤhlten die Pfropfreiser, die gegen Sonnen- aufgang gestanden, ließen sie einen oder zwey Tage nach dem Abschneiden in der Luft liegen, damit sie nicht mit zu vielem Safte auf die Baͤume kaͤmen. Man kannte, nach dem Zeich- B 3 niß niß des Laurenbergs Horticultura lib. 10. und Colers l. c. p. 126. , an 14 Arten Pflanzen zu erziehen. Sie wachsen entweder von sich selbst, oder kommen von Thraͤnen der Pflanzen, welches aber nicht viel geschiehet; in beyden scheint vielmehr ein durch Zufall ausgestreuter Saame die Ursache. Sie kannten ferner das Pflanzenziehen aus Blumen und Blaͤttern, aus Saamen, aus den jungen Schoͤssen der Wurzeln, sonderlich bey Kirschen, Pflaumen und Rosen, aus den Stuͤcken von Wurzeln, wie z. B. bey Hopfen, Suͤßholz, Saurach, Alant, Merrettig, Schwertel, Calmus; aus abgerissenen Zwei- gen, als bey den Weyden, Oelbaͤumen, Fei- gen, Erlen, Maulbeeren. Man pflanzte fort durch Einsenken, Anhenken, durch gebohr- te Loͤcher in einen Weidenstamm, durch Im- pfen oder Pfropfen, durch Aeugeln, durch Pfro- pfen zwischen Rinde und Stamm, und durch Ablaktation. Sie beobachteten hierbey aller- hand Kuͤnsteleyen, z. B. sie erwarteten sehr wohlschmeckendes Obst, wenn man bey dem Pfropfen etwas gekaueten Zimmet oder Wuͤr- ze in die Ritze steckte, zwischen die zwey ein- gesteckten Reiser. So glaubten sie es auch durch ein wenig hineingethanes Blut schoͤn- roth faͤrben zu koͤnnen. Sie kannten Mittel, alten und verdorreten Baͤumen, an denen die Herz- Herzwurzel verfault, zu helfen, dadurch, daß sie die Wurzeln raͤumten. Um diesem Ver- dorren zuvor zu kommen, bohrten sie, wenn sie Abnahme seiner Kraͤfte merkten, unter dem Orte, wo er gepfropft ist, ein Loch hinein, bis auf die Mitte oder bis auf den Kern; sie tha- ten dieses um Martini, und ließen dieses 6 Wochen auf, um dem Baume frische Luft zu geben; sie verstopften es alsdenn mit einem Hagedornpflock, und glaubten dadurch den Baum zu verjuͤngen; sie legten vor der Ver- stopfung noch in das Loch Zimmet, Naͤgelein, mit halb Zucker vermischt, um den Geschmack der Fruͤchte zu bessern Coler l. c. p. 131. . Der Versuch mit der Luftverbesserung verdiente Aufmerksamkeit, mehr als andere Kuͤnsteleyen, die vielleicht meist auf Vorurtheile und Aberglauben sich gruͤndeten. Sie behaupteten, daß man Aepfel, auf Erlen, Ebreschen und Kirschstaͤmme ge- pfropft, roth faͤrben koͤnne. Sie pfropften auch Aepfel auf Weyden und Pappeln. Unter den Fruͤchten, die sie kannten und baueten, werden erwaͤhnt, Aepfel, Birnen, Quitten, Pflau- men, Kirschen, Pfersigen, Nuͤsse, Cornel- kirschen, Mandeln, Castanien, Wein, Maul- beeren, Mispeln, Hanbuten und Schleen. Die Maulbeerbaͤume scheint man damals am meisten durch Pfropfen fortgepflanzet zu ha- ben, z. B. auf Ulmen, auf Pflaumen- und B 4 andere andere Baͤume, so, daß man damals schon den Grundsatz kannte, auswaͤrtige Fruͤchte durch Pfropfen auf erwachsene Staͤmme ein- heimisch zu machen. Man kannte von den einzelnen Fruͤchten schon mancherley Arten, den Scheibapfel, Ho- nig- oder Suͤßapfel, Amarellen, die man in der Mark Miswachs nennt, Borsdorfer Coler l. c. p. 132 und 133. . Von Birnen kannte man Honigbirnen, Speck- birnen, Waldbirnen, Winterbirnen, Mus- katellerbirnen, Parisbirnen, Pfalzgraverbir- nen, Haberbirnen, Zappenbirnen. Die Pfir- schen wurden sonderlich auch in Boͤheim er- bauet, wo man eine besondere Kunst hatte, sie aufzubewahren: man steckte sie breit ge- schnitten an hoͤlzerne Spieße, und ließ sie an der Sonne oder Ofen austreugen. Man kannte verschiedene Arten von Pflaumen, die Marunken wurden vornehmlich in Schlesien gezogen; so nannte man die großen gelben, die wie Spillinge aussehenden Pflaumen. Man hatte ferner Roßpflaumen, pruna asinina, pruna Iberica, pruna cerea oder Spillinge. Man baue- te sie haͤufig im Brandenburgischen, wo sie auch Marunken hießen. Ungarische Pflaumen Dama- scena oder Zwetschken, die man aber in Deutsch- land nach Colers Zeichniß nicht bauete l. c. p. 137. . Eben so so hatte man vielerley Kirschen, Cerasa Aproniana, rothe und weiße, Macedonia s. Merasia, die sauren, Aetia oder Aetiana, die schwarzen suͤßen auch Vogelkirschen genannt, weil sie so sehr darnach gehen; Caeciliana, auf der einen Seite roth und auf der andern weiß, oder rothe Vogelkirschen. Aus Un- gern brachte man die Duratina Cerasa, von Durach, wovon sie den Namen haben; man pfropfte sie auf unsere Kirschbaͤume, und ruͤhmte ihre Ergiebigkeit. Es waren große weiße Kirschen. In dem Meißnischen und im Voigtlande zog man viele Kirschen, davon man die großen, welche schwarz werden, Ama- rellen hieß. Man zog auch Mandeln in den Weinbergen, ingleichen Castanien, und in dem Elsaß waren ganze Castanienwaͤlder. Man kannte ferner Amarellen, Kriechen, welsche Nuͤsse, Haselnuͤsse, Johannisbeeren. Die Obstcultur bluͤhete damals sonderlich im Meißnischen und Voigtlaͤndischen, in Boͤ- heim, Schlesien und der Mark. Coler be- merkt, daß zu seinen Zeiten die Deutschen al- lerhand auslaͤndische Baͤume anzubauen, so wie auch Kraͤuter, Fruͤchte, Wurzeln und Blumen der Auslaͤnder mehr anzupflanzen gesucht, bemerkt aber, daß es nicht arten wollte. Er nennt vornehmlich den Feigen- baum S. Coler l. c. p. 136. . Indessen wuͤnscht er doch, daß B 5 die die Polizey die Baumzucht aufmuntern moͤge. Er redet sonderlich von der Mark S. l. c. p. 143. : wenn ich, sagt er, Obrigkeit waͤre, so wollte ich den Bauern mit Ernst auflegen, daß ein jeder das Jahr wenigstens 6 bis 8 Staͤmme setzen und pfropfen, und allerley Obst in Gaͤrten zeugen muͤßte. Die Blumengaͤrten scheinen zu Anfange des siebenzehnten Jahrhunderts noch nicht so in Achtung gewesen zu seyn, als in der Fol- ge. Coler und seine Zeitgenossen erwaͤhnen nur Rosen, dazu man wegen des oͤkonomi- schen Nutzens, um Rosenwasser davon zu machen, besondere Plaͤtze im Garten be- stimmte. Sie reden von vielen Kuͤnsteleyen mit den Rosen, die ich hier nur anfuͤhren will, um von den damaligen Grundsaͤtzen im kuͤnstli- chen Gartenbau etwas zu bemerken. So be- haupten sie, um fuͤnferley Rosen auf einem Stocke zu haben, solle man um die Zeit, wenn die Knoͤtchen herausgewachsen, mit einer Aahl unter sich in den Stamm unter den Knoͤpfen bis an den Kern bohren, und gesottene Pra- sillen mit einer Feder hinein senken; in einen andern Stamm solle man gelbe Farbe, in ei- nen dritten gruͤne, in einen andern schwarze, und in einen andern blaue Farbe thun. Um gruͤne Rosen zu erzeugen, solle man die Rosen auf einen huͤlsenen Strauch pfropfen, indem man man vorher eine solche Staude, die Sommer- und Wintergruͤn ist, gruͤne Beeren traͤgt und ein stechliches Laub hat, aushauet, sie in den Garten setzt, und sodann mit Bohren Loͤcher macht, worein die Reiser nach abgeschabter Oberrinde gesteckt werden S. Coler l. c. S. 141. . Außer den Ro- sen kannte man Nelken, Violen, Lilien, Mayenbluͤmchen, Je laͤnger je lieber, Tausend- schoͤn, gelbe und weiße Maͤrzbluͤmchen. Bluͤm- chen der Liebe, Amaranth, Ringelblumen, Vergißmeinnicht, Damaschblumen, Camil- len, Tag und Nacht, Peonien, Salbey und Spica, Lilien, Ysop, Majoran, Lavendel, Thymian, Karten, Melisse, und viele schon oben im sechzehnten Jahrhunderte angefuͤhrte Blumen. In dem Kuͤchen- und Kohlgarten bauete man Kuͤmmel, Poley, Kresse, Kohl und Kraut, Lauch, Mohrruͤben, Zwiebeln, weiße Ruͤben, rothe Ruͤben, Rettig, Steckruͤben, Erdaͤpfel, Merrettig, Fenchel, Senf, Muͤnße, Melde, Schelkraut, Petersilien, Kuͤrbisse, Pluͤtzen oder Melonen und Gurken. Bey dem Baue dieser Fruͤchte fanden sich Spuren von Mistbeeten. Sie machten ein Gehaͤus und eine diesem gleichgestellete Grube eine hal- be Elle tief und anderthalb Viertelelle breit, scharreten Mist darein, und thaten oben daruͤber die ausgegrabene Erde, steckten nun die ein oder drey drey Tage in Milch eingeweichten Kerne mit den Spitzen unterwaͤrts hinein. Man sahe darauf, daß, wenn sie herauswachsen, das Gehaͤus daruͤber sie wachsen sollen, wohl ver- wahret sey, denn es bekam schwer zu tragen. Man setzte einen Scherben mit Wasser bey, und legte die Baͤnder, womit die Ranken an- gebunden sind, hinein, ihnen immer Feuchtigkeit zuzufuͤhren. Fast eben so baute man die Melo- nen, welche schon im 15ten Jahrhunderte in Deutschland bekannt waren, da Friedericus Austriacus 1493 des K. Maximilian I. Va- ter, an dem Genuß von 8 Melonen, die er auf einmal gegessen und worauf er Wasser ge- trunken, gestorben, indem sie ihm den Durch- lauf verursachten. Die Gurken bauete man schon in freyen Lande, kannte auch schon das Einlegen derselben, sowohl nach eigener deut- scher als nach franzoͤsischer Art; welches bey- des Coler beschrieben hat Oecon. rural. 1 Theil 6 B. p. 151. . Man bauete Saffran, Anis und andere Kuͤchenpflanzen, die wir oben im sechzehnten Jahrhunderte schon gesehen haben. Auch in diesem Jahr- hunderte blieben die Forst- und Holzordnun- gen immer noch die Hauptgesetze fuͤr die Baum- cultur, und in dieser Ruͤcksicht auch fuͤr den Gartenbau. Dieses bestaͤtigt die wuͤrtenber- gische Forst- und Jagdordnung vom J. 1614, welche in einem besondern Artikel von wilden Obst- Obstbaͤumen handelt; und ob gleich hier nur von den wilden die Rede ist, so werden sie doch zum Behuf der Baumgaͤrten und des Pfropfens geschonet S. Fritsch p. 172. Die wilden Birn- und Ae- pfelbaͤume, noch derer jungen Staͤmme, sollen oh- ne Erlaubniß unserer Forstmeister und Waldvoig- te nicht abgehauen werden. . So findet sich in der fuͤrstl. waymarischen Forstordnung vom Jahr 1646 eine Verordnung, daß die Obst- und fruchttragenden Baͤume von den Koͤhlern ver- schont bleiben sollen. In Sachsen nahm sich die Polizey der Baumgaͤrten vorzuͤglich an, indem Johann Georg l. die Baͤume durch nachdruͤckliche Stra- fen vor Verletzungen schuͤtzte, ob gleich nicht zu laͤugnen ist, daß bey dem Abhauen der Hand, welches die Strafe war, die Mensch- lichkeit bebte. Fuͤr die heßischen Lande ist in dieser Geschichte wichtig eine Verordnung des Landgraf Ludwigs vom J. 1665 Sie findet sich bey dem Stisser in der Foͤrst- und Jagdhistorie unter den Beylagen n. aaa. ed. 1754. . Vermoͤ- ge derselben mußten die Beamten und Aelte- sten des Orts einem jeglichen Unterthan, nachdem er Platz oder Gaͤrten Obstbaͤume zu pflanzen hat, eine gewisse Anzahl bestimmen, und ihnen bey Strafe auferlegen, daß sie die- selben noch in dem naͤmlichen Fruͤhlinge mit kuͤnftigem Herbst auf ihre Guͤter setzen und pfro- pfropfen. Sie mußten auch fleißig anordnen, wie solche gepflanzte und gepfropfte Baͤume entweder durch Verzaͤunung der Gaͤrten und Verbindung der jungen Baͤume, selbst mit Dornen, und sonst, sonderlich auch im Win- ter vor Kaͤlte, und sonst vor dem Verderben von Schaafen, Ziegen und anderm Viehe, ge- schuͤtzet und erhalten werden. Es wurden die Centgrafen, Schultheissen, Unterschultheis- sen, Stadt- und Gerichtsschreiber angewie- sen, ein Verzeichniß, was jeder an Obstbaͤu- men pflanzen wolle und werde, von dem 10ten Februar an gerechnet, ohne Entgeld fertigen und selbiges an die Amtleute, Berechnete und andere Oberbeamte in den Aemtern einliefern, diese mußten sie im Maͤrz an die fuͤrstl. Can- zeley einschicken S. Stissers Forst- und Jagdhistorie ed. 1758, unter den Beylagen p. 107 und 108. . Die verwuͤstenden Reli- gionskriege zerstoͤrten auch an vielen Orten die Gaͤrten. So waren sie die Ursache des Ver- falls der beruͤhmten Fuggerischen. Man muß- te also von Seiten der Polizey ihnen hier und da aufzuhelfen suchen. Es erschien daher in Sachsen 1659 eine Resolution, wie es mit den wuͤsten Gaͤrten, deren Aufbauung und darauf haftenden Schulden zu halten. In dem Zellischen suchte man dem Kuͤchengarten- bau vornehmlich aufzuhelfen. Es that dieses sonderlich der Herzog zu Zelle, Georg Wil- helm, helm, der sich um die Polizey seines Landes uͤberhaupt verdient machte, vornehmlich aber auch um den Gartenbau. Er verordnete da- her, daß derjenige, so die ersten zwoͤlf Koͤpfe Weißkohls oder Kappiskraut zu Markte brin- gen wuͤrde, einen Thaler, eben so fuͤr den ersten Korb gruͤne Erbsen einen Thaler, fuͤr die ersten vier und zwanzig Stuͤck Artischocken einen Thaler, und fuͤr die ersten sechs Bund gruͤnen Spargel ebenfalls einen Thaler von der Cammer zu seiner Verehrung erhalten soll- te S. Herzog Georg Wilhelms Markt- und Taxord- nung vom 30 Dec. 1679. §. 29. . Wir finden also in dem Braunschweigi- schen zellischen Antheils die erste Einfuͤhrung dieser Gewaͤchse und die Aufmunterungen der Polizey zu der Cultur derselben. In dem Brandenburgischen kam sonderlich unter dem Churfuͤrst Wilhelm der Gartenbau in Auf- nahme. Er befoͤrderte die Baumzucht, die Anlegung der Gaͤrten und den Bau der Kuͤ- chengaͤrten: dieses fieng sonderlich von dem Jahre 1679 an. Er verwandelte den ehema- ligen Churfuͤrstlichen Hopfengarten, welches ein Grundstuͤck war, das an dem sogenann- ten Hopfenbruche, eine Viertelmeile von Berlin, in dem sogenannten Teltowischen Kreise lag, in welchem der Hopfen fuͤr die damalige churfuͤrstliche große Brauerey er- bauet wurde, und welcher einen besondern Ho- Hopfengaͤrtner hatte, in einen ordentlichen Garten. Der Anbau der Kuͤchen- und Gartengewaͤchse war sowohl in den berlini- schen Gegenden als in der uͤbrigen Mark, wegen vorhergegangener Verwuͤstung im drey- ßigjaͤhrigen Kriege, in großen Verfall gekom- men, daß an den meisten Baumfruͤchten, Kohl und Gemuͤse fast gaͤnzlicher Mangel war. Ein Beweis, theils, daß dieses Nah- rungsgeschaͤffte in den aͤltern Zeiten in diesen Gegenden gebluͤhet, theils aber auch, daß der dreyßigjaͤhrige Krieg den nachtheiligsten Ein- fluß auf dieß Geschaͤffte in Deutschland in vielen Laͤndern gehabt. Selbst wenn der Churfuͤrst auf seine Ta- fel dergleichen Fruͤchte, Blumenkohl, Sellerie, oder andere, noͤthig hatte, mußten sie mit der Post von Hamburg, Braunschweig, Erfurt und Leipzig verschrieben werden. Der Chur- fuͤrst, welcher in seinen vormaligen Feldzuͤgen und auf den dabey gethanen Reisen dieß- und jen- seits des Rheinstroms im Clevischen, in Holland und den Niederlanden, in diesen Umstaͤnden weit bessere Baum- und Kuͤchengaͤrtnerey zu sehen, auch bessere Fruͤchte zu genießen gewohnt war, war bedacht dergleichen in seinen Landen selbst einzufuͤhren. Er war in dieser Zeit ein großer Kenner und Liebhaber von Gaͤrten geworden, und legte sogar selbst Hand an; durch dieses große Beyspiel wurden viele von seinen hohen Bedienten nebst dem Landadel aufgemuntert, der- dergleichen auf ihren Landguͤtern einzufuͤhren, wovon die Folgen in einigen koͤniglichen Pro- vinzen noch vorhanden sind. Der eingegange- ne Hopfengarten, welcher ein laͤnglich schma- les Viereck vorstellt, und nach hiesigem Feld- maaße etwa eine Hufe Landes weniger zwey klei- ne Morgen, enthaͤlt, schien dem Churfuͤrsten, zu den ersten Versuchen, und zugleich zu einer kleinen Retirade, am bequemsten zu seyn. Er verschrieb sich, zu dessen Anlage, aus dem Holsteinischen einen wegen Geschicklichkeit und Erfahrung in besonderm Rufe stehenden Kuͤ- chengaͤrtner, Michelmann, durch welchen er sich den Platz zu seinem besondern Obst- und Kuͤchengarten einrichten ließ. Der Churfuͤrst selbst pflanzte, pfropfte, saͤete und erzog Fruͤch- te und Gewaͤchse mit eigener Hand, uͤber de- ren Verzeichniß, Einsammlung und Ordnung er in allem genau halten ließ, so wie uͤber die Ablieferung derselben in die Kuͤche und auf die Tafel selbst. Zu mehrerer Befoͤrderung die- ses Werkes, legte er dem Garten von den be- nachbarten Doͤrfern so viele Hofdienste zu, als noͤthig waren. Er kaufte zwey auf der berlini- schen Stadtflur gelegene Wiesen dazu, und legte aus dem churfuͤrstlichen Stalle einen bestaͤndi- gen Knecht nebst zwey Pferden dahin, welche aus dem Stalle unterhalten werden mußten. Aus Italien, Frankreich, England und Hol- land ließ er alle zu seiner Zeit besonders be- kannte Saamen, Gewaͤchse und Baumarten II. Theil. C brin- bringen. Seine auswaͤrtig residirenden Mi- nister und Residenten konnten sich nicht belieb- ter machen, als durch Uebersendung von vor- besagten Gewaͤchsen. Wegen des zu der Zeit noch se h r nassen und torfigen Grundes im Garten, ließ er den- selben, sowohl auf beyden Seiten, als hin- terwaͤrts, mit langen und tiefen Graͤben ver- sehen, die er mit Fischen besetzen ließ. Etli- che von Adel beeiferten sich damals stark um die Wette, ihre Kuͤchen- und Obstgaͤrten nach dem Exempel des Churfuͤrsten durch Einfuͤh- rung neuer brauchbarer Frucht- und Gewaͤchs- arten immer nutzbarer zu machen, und die Arten unter die Unterthanen zu verbreiten. Der Kuͤchengartenbau bluͤhete in den da- maligen Zeiten vornehmlich auch schon in dem Saͤchsischen um Erfurt und Leipzig, wo die bekannten Kohlgaͤrten schon seit langen Zeiten die Kuͤchen der Stadt und der Gegend umher versorgen. So war er auch in den Gegenden von Braunschweig und im Holsteinischen da- mals im Gange, wie aus dem vorigen erhel- let, da aus dem Holsteinischen beruͤhmte Kuͤchengaͤrtner in das Brandenburgische ver- schrieben wurden. In dem letzten Theile des siebenzehnten Jahrhunderts machte man große Fortschritte in dem kuͤnstlichen Kuͤchengewaͤchsbaue, son- derlich durch Mistbeete. Es erhellet dieses aus den Zusaͤtzen oder Additionalen, welche sich in in der Ausgabe des colerischen Hausbuchs vom Jahre 1680 finden S. l. c. 1 Theil 6tes Buch. Additiones zum corrigirten Colero vom Blumen- und Gartenbau von Cap. 94. bis 98. . Man kannte schon den Namen Mistbeete, nennte sie aber auch Gutschen. Man richtete sie zum Saͤen ein, um fruͤhzeitige Blumen und andere Gewaͤchse zu haben. Die Zubereitung war also: Man grub ein Loch einen halben Mann tief und 5 Schuh weit, die Laͤnge war willkuͤhrlich; man fuͤllte dieses mit Pferdemist aus, trat ihn mit den Fuͤßen fest, und begoß ihn, damit er ein wenig naß und dadurch bald warm wurde. Man nahm nun ein gut Theil fette Erde, ei- nen Theil Sand, aber keinen Wassersand, und that hierunter etwas Taubenmist, und schuͤttete diese Mischung eines halben Schuhes hoch auf den Mist. Man begoß es Abends und Morgens ein wenig, damit die jungen Pflanzen nicht verbrennten. Bey sehr kaltem Wetter deckten sie dieselben mit Holzdecken und langem Pferdemist zu, oͤffneten sie bey Son- nenschein und bedeckten sie des Abends wieder. In diesen zogen sie Melonen, um sie zeitig zu Johannis zu haben, sie legten sie darinnen 4 Schuh weit von einander, und verneuerten, wenn der alte erkaltet war, den Mist, indem sie ihn von den Seiten hinein unter die Wurzeln brachten. C 2 Durch Durch diese Mistbeete wußten sie in 8 Ta- gen im Winter Spargel zu ziehen, indem sie ein Beet von warmen langen Pferdemist 4 Schuh hoch und 4 Schuh breit machten, den Mist fest eintraten und begossen, damit er ge- schwind warm wurde. Hierauf nahmen sie Spargelstoͤcke den sie aus der Erde ausgra- ben ließen, (ein Beweis, daß man damals auch den Spargel schon im freyen Lande ge- bauet,) ließen an der Spargelwurzel eines Schuhes hoch und breit Erde, setzten diesen Spargelstock sammt der Wurzel in ein kupfer- nes Geschirr mit leichter Erde so tief ein, als er vorher im Garten gestanden. Das Geschirr selbst mußte einen Schuh tief und zwey Schuh weit seyn, auch unten am Bo- den viele kleine Loͤcher haben, damit die Waͤr- me eindringen koͤnnte. Man setzte hierauf das Geschirr mit dem Spargel in das Mist- beet so tief, als das Geschirr selbst war; mach- te uͤber dasselbige Boͤden, spannte ein altes Tuch daruͤber, und auf das Tuch eines Kniees hoch warmen Pferdemist; sobald er irgendwo erkaltete, that man frischen dahin, und er- hielt so seinen Entzweck. So kannte man auch die Kunst, Stau- den- und Endiviensallat uͤber Winter, durch Einschlagen in Sand, im Keller zu erhalten. Man kannte damals auch schon einige chemi che Blumenkuͤnste, außer den angefuͤhrten aber- glaͤubischen; die erstern aber verdienen bemerkt zu zu werden. So kannte man schon das Faͤrben der Blumen durch Schwefeln, wie auch ihnen den durch den Schwefel entzogenen Geruch wieder zu geben. Bey den Nelken verfuhr man z. B. al- so: Man ließ Schwefel zergehen, und zog ein grobes leinenes Weißtuch eines Fingers breit durch diesen Schwefel; dieses wurde wie ein Einschlag trocken; man zuͤndete dieses an, hielt die Nelken uͤber den Rauch, und fuhr mit denselbigen hin und her, wodurch sie weiß und gesprengt wurden. Man nahm hierauf Anis, und ein oder zwey ganze Wuͤrznaͤgelein, zuͤn- dete sie an und hielt die Nelken daruͤber, wo- durch sie den guten Geruch, welchen ihnen der Schwefel benommen, wieder bekamen. Eben so verfuhren sie mit den Rosen. Der Gartengeschmack selbst, in Ansehung der Anlage, war in dem ersten Theile dieses Jahrhunderts aus dem sechzehnten noch mit heruͤber gekommen. Er war theils urspruͤng- lich deutsch, welches vornehmlich von dem niedern Deutschland gilt, zum Theil auch mit niederlaͤndisch; in dem obern Deutschland aber war auch viel italiaͤnischer mit einge- mischt. Von dem eigentlichen deutschen da- maligen Gartengeschmacke werden wir unter- richtet in Colers Hausbuche l. c. p. 143. , welches verbessert im J. 1680 erschien. Man hatte Baum- und Kuͤchen-, aber auch Lustgaͤrten. C 3 Nach Nach der Colerischen Methode wurde der Gar- ten in vier Theile getheilet. Der eine Theil machte den Baumgarten aus, und enthielt die fruchtbaren Baͤume, jede Art in einer Ord- nung beysammen. Der andre war der Blu- mengarten, darinnen er Nelken, Violen, Lilien, Mayblumen, Je laͤnger je lieber, Tau- sendschoͤn, gelbe und weiße Maͤrzbluͤmlein, Blumen der Liebe, Amaranth, Ringelblu- men, Camillen, Tag und Nacht, u. d. gl. zog. Der dritte Theil enthielt den Gewuͤrz- und Kraͤutergarten, darinnen er Rosmarin, Lavendel, Spica, Borragen, Beyfuß, Wer- muth, Salbey, Till, Raute, Ochsenzun- gen, Wegwart, Melissen, Mangolt, Juden- kirschen, Odermennig, Angelica, Bethoni- ca, Cypressen, St. Johanniskraut, Scabio- sa, Scordium, Muͤnze, Benediktenwurzel, Alantwurzel, Osterlucia, Polay, Majoran, Isop, Quendel, Eyserich, Sauerampfer, Wegerich, Pappeln, Wohlgemuth bauete. Der vierte Theil enthielt den Kuͤchengarten, darinnen er alle Kuͤchenspeisen bauete, als z. B. Kresse, Sallat, Kohl, Ruͤben, Mohr- ruͤben, rothe Ruͤben, Mohn, Knoblauch, Zi- bollen oder Zwiebeln, Lauch, Erdaͤpfel, Me- lonen, Kuͤrbis, Mayer, Teschelkraut, Feld- knoblauch, Wurmsaamenkraut, Spinat, ro- the Erdbeeren, Johannisbeeren, Preusel- beeren, Himbeeren, Kratzbeeren, Heidelbee- beeren, Kreuzbeeren, Anis, Rettig, Steck- ruͤben, ruͤben, Melden, Spargen, Senf, Peter- silgen, Fenchel, Kuͤmmel, Alantwurzel. Daselbst wird auch gesagt, daß damals Gaͤr- ten gewesen, die aus zwey Theilen bestanden, wo in dem einen Baͤume, in dem andern Weinstoͤcke gewesen; auch wird daselbst anderer gedacht, die aus drey Theilen, naͤmlich aus Baͤumen, Getreideaͤckern und Wiesen bestan- den; doch diese letztern scheinen kaum einiger- maßen den Namen der Gaͤrten zu verdienen. Aber es werden daselbst auch eigentliche Lust- gaͤrten erwaͤhnt. Sie waren uͤberall in beson- dere Gaͤnge abgetheilt, welche mit rothen und braunen, oder mit andern Farben bestriche- nen Latten verziert waren; zu beyden Seiten waren Weinstoͤcke, welche die Gaͤnge mit gruͤ- nen Lauben ausschmuͤckten. Neben den Gaͤn- gen, und außerhalb denselben, waren die Bee- te mit Bretern jedes von einander unterschie- den, und in verschiedene Formen und Ordnung gebracht Man beruft sich l. c. auf des Johannis Besche- lii zu Eißleben 1597 in Fol. gedruckte Garten- ordnung. . An den Enden und in den Ecken der Gaͤnge waren die besten und aus- erlesensten Obstbaͤume, mitten innen waren Lust- und Sommerhaͤuser. Man legte auch Fische- reyen, Vogelfaͤnge und Oerter fuͤr allerhand Leibesuͤbungen in denselbigen an. Unsere spren- gende Gießkanne scheint damals noch nicht be- C 4 kannt kannt gewesen zu seyn, denn es wird in dem Hausbuche gesagt: Man solle bey Anlage ei- nes Gartens, der nicht am Wasser liegt, auf einen wohlverzierten Brunnen sehen, damit man seine Kraͤuter, Blumen und Baͤume im Nothfall durch einen Durchschlag begießen und besprengen koͤnne S. l. c. p. 143. . Unter die in der Gartenkunst merkwuͤrdigen Personen gehoͤren nicht nur die Schriftsteller, sondern auch geschickte und große Gaͤrtner, welche durch Erfindungen oder gluͤckliche An- lagen die Gartenkunst bereichert haben. Schon die von Fugger erhoben ihre Gaͤrten durch der- gleichen geschickte Meister. So lebte auch zu Augspurg, gegen Ende des siebenzehnten Jahr- hundertes, Johann Friedrich Heinrich aus Stuttgard gebuͤrtig, dessen vornehmste Wis- senschaft Blumen und Orangerie waren. Durch den Handel der Deutschen, der noch im 16ten Jahrhunderte sehr ansehnlich war, kam der Geschmack an der Orangerie vorzuͤg- lich nach Deutschland, so wie vielleicht uͤber- haupt die spanische Regierung auch hier in das Gartenwesen einen wichtigern Einfluß gehabt, als man gemeiniglich glaubt; uͤberhaupt ist ihr Einfluß in die deutschen Sitten, Mode, Denkungsart und Charakter groͤßer gewesen, als es vielen scheint, und nicht genug bemerkt ward, weil sie mit Carl V. bald wieder auf- hoͤrte, hoͤrte, und wenigstens in der Ferdinandischen Linie nicht so wirksam auf Deutschland war. Der Gaͤrtner Heinrich war einer der ersten, welcher aus Blaͤttern ganze Baͤume zog, und ob es gleich anfangs meist bloß eine Entdeckung des Zufalls war, und er nur von ohngefaͤhr darauf kam, so dachte er doch weiter daruͤber nach, und zog viele Staͤmme auf diese Art Seiner gedenkt J. Christoph Volkammer Ephe- merides Nor. Cont. 31 Bl. geb. 1647 † 1726. . Nach ihm war Johann David Kornmann be- ruͤhmt, der zu Noͤrdlingen 1686 geboren war, und 1746 starb. Um diese Zeit, naͤmlich gegen Ende des siebenzehnten Jahrhundertes, machte in dem deutschen Geschmack die uͤbertriebne Liebhabe- rey an gewissen Blumen einen großen Theil aus. Ein gewisser Kammerlander, der St. Martins Stiftung zu Augspurg Verwalter, zog zuerst den Goldlack oder die gefuͤllten gel- ben Lavkoien, und machte sie daselbst bekannt, daher sie auch daselbst noch von ihm den Na- men haben S. v. Stetten l. c. p. 127. . Unter den Gaͤrten des 17ten Jahrhunderts ist der Hohleisische zu Augspurg als einer der schoͤnsten bekannt. Auch ist Lan- gemantel von Westheim bekannt durch seinen an Blumen vorzuͤglichen Garten, besonders aber auch weil er viel Verdienste hat um die Kunst, den Gewaͤchsen und Fruͤchten fruͤh- C 5 zeitige zeitige Reife zu geben. Eine Kunst, die uͤber- haupt erst im diesem Jahrhunderte mehr in Gang gekommen zu seyn scheint, da sie vor- her der Aberglaube, der einst den Albertus M a gnus wegen seines Gartens im Winter verfolgte, zu sehr druͤckte und zuruͤck hielt. Die uͤbertriebene Liebhaberey an Blumen, und an dem gekuͤnstelten und spielenden Ge- schmack in den Gaͤrten, war sonderlich durch die Hollaͤnder nach Deutschland gekommen. Durch sie kamen in die deutschen Gaͤrten die Pfauen von Taxus und andere Thiergestalten, so wie der chinesische Putz von Porzelan, Grot- ten und aͤhnlichen Verzierungen. Und da die Natur bey ihnen verschwenderisch mit Wasser war, so ahmten sie dieselbe auch in ihren Gaͤr- ten nach; dadurch auch die haͤufigen Teiche in die deutschen Gaͤrten kamen. Was die Literargeschichte der Gartenkunst im 17ten Jahrhunderte betrifft, so hatten die Deutschen bis in die Mitte dieses Jahrhun- dertes kein eigentliches Originalwerk uͤber den Gartenbau. Denn, was sie hatten, war ent- weder bloße Uebersetzung der griechischen und roͤmischen Schriftsteller und des Crescen- tius, oder es waren bloß Auszuͤge aus jenen; das Wichtigste war noch Coler in seinem Ca- lendario und in dem Hausbuche. Noch er- schien in dem Jahre 1634 P. Laurenbergii horticultura, Francof. ad Moen. 4to, und eben desselben apparatus plantarius, 1654 4. Auch behalfen behalfen sie sich mit Uebersetzungen der Werke anderer Nationen. Kaum war der in Frank- reich 1651 zuerst erschienene Jardinier Fran- çois in Deutschland bekannt, so wurde der- selbe auch uͤbersetzt, und war damals das all- gemeine Handbuch der Gartenfreunde in Deutschland; die Uebersetzung erschien zuerst 1665, nachdem in Paris schon die 8te Aufla- ge von diesem beruͤhmten Werke gemacht war; da aber dieselbe nach einer der erstern Auflagen gemacht ist, so ist sie nicht so vollstaͤndig, als sie seyn wuͤrde, wenn sie nach der achten verferti- get waͤre. Und ungeachtet hierdurch sowohl die Ar- beit selbst viel verloren, als auch die Ueber- setzung schlecht ist, so erhielt sie doch damals viele Auflagen, welches ein Beweis fuͤr die Liebhaberey der damaligen Zeiten von dem Gartenwesen ist. Der Uebersetzer scheint die Pflanzen weder dem Namen noch der Beschaf- fenheit nach gekannt zu haben. Es wurde noch in diesem Jahrhunderte mit andern den Gartenbau betreffenden Schriften uͤbersetzt Die vollstaͤndigste Nachricht giebt H. Luͤder in den Gartenbriefen 3 B. S. 379 unter folgendem Titel: Der uͤber 12 Monate des Jahres ver- staͤndige Gartenmeister, so da lehret und unter- weiset, wie Baͤume, Kraͤuter und Blumen- gaͤrten auf das beste zu bestanzen und zu besaa- men ꝛc. Anfangs in der hollaͤndischen Sprache beschrieben von P. von Aengeln, anitzt aber we- gen . Des Des Hollaͤnders Peter von Aengeln voll- staͤndiger Gaͤrtner ward 1667 in 4to von Graͤflin- gen seines Nutzens in unsere Muttersprache uͤber- setzt, und zum Gebrauch auf unserm deutschen Climate eingerichtet. Dem noch beygefuͤget etli- che Regeln eines Capucinergaͤrtners, mit Ver- mehrung eines curieusen Tractaͤtleins, von Pflan- zung fruchttragender Baͤume, durch Herrn le Gendre, Priestern zu Henoville. Hannov. und Wolfenb. 1703, 494 S. in 8. Es war bereits zu Hannover 1695 8. gedruckt, und ist zu Leip- zig und Wolfenbuͤttel außer mehrern malen noch im J. 1734, und zuletzt noch im J. 1751 eben so, Seite fuͤr Seite, Wort fuͤr Wort, aufs neue gedruckt. Nach dem Titel zu urtheilen, wuͤrde man in diesem Buche keine Uebersetzung des Jar- dinier François suchen, sondern es bloß fuͤr ei- ne Uebersetzung des von Aengeln und des le Gen- dre halten. Zwischen beyden aber findet sich 1) S. 227. der franzoͤsische Baum- und Stau- dengaͤrtner, a. d. Franz. uͤbersetzt von Georg Graͤflinger, C. N. P. in Hamburg, welcher die erste Haͤlfte des Jardinier François ausmacht; 2) S. 295 p. 374. der franzoͤsische Kuͤchen- gaͤrtner — — in die teutsche Sprache gebracht, von Georg Graͤflinger, welcher die andere Haͤlf- te des Jardinier ist. Herr von Rohr fuͤhrt in seiner Haushaltungsbiblio- thek noch ein anderes Werk an: Gruͤndliche An- leitung zum Gartenbau, nach den 12 Monaten des Jahres eingerichtet, sammt Anhange von Kochen, Candiren und Destilliren, Osnabruͤck 1678, welches Hr. Luͤder fuͤr das Buch des von Aengeln haͤlt, nur unter einem andern Titel. Die Graͤflinger uͤbersetzt; und es erschienen davon in dem naͤmlichen Jahrhunderte 5 Auflagen, ob es gleich nur eine magere Anweisung ist, was der Gaͤrtner in jedem Monate zu be- sorgen hat. In Die neueste Ausgabe, welche erschien, heißt: Der uͤber die 12 Monate des Jahres verstaͤndige Gar- tenmeister, oft und noch zu Leipzig und Wolfen- buͤttel 1751 aufgelegt, und ist demselben eine Uebersetzung des Jardinier François und des le Gendre maniere de cultiuer les arbres fruitiers beygefuͤgt. Die erste Ausgabe des Elsholzischen Gartenbuches hat den Umschlagstitel: Io. Sigism. Elsholzii Horticultura. Der Titel selbst ist dieser: Jo. Sigism. Elsholz vom Gartenbau, oder Unter- terricht von der Gaͤrtnerey, auf das Clima der Churmark Brandenburg, wie auch der benaͤch- barten Laͤnder gerichtet, in VI Buͤchern verfas- set, und mit noͤthigen Figuren gezieret. Coͤlln an der Spree 1666, 320 S. in gr. 4. Die an- dere, von dem Verfasser selbst besorgte Auflage, der andere Druck genannt, erfolgte eben daselbst 1672 auf 378 S. in gr. 4. und hat die in den Kuͤchengartenbau Einfluß habenden Vorzuͤge, daß der Text durch und durch vermehret, und ein teutsches nach der Seitenzaͤhl eingerichtetes Register hinzugekommen. Die 3te Auflage ken- ne ich nicht. Die 4te, nach des Verfassers To- de gedruckte Auflage, hat folgenden Titel: Jo. Sig. Elsholzens neu angelegter Gartenbau, oder sonderbare Vorstellung, wie ein wohlerfahrner Gaͤrtner nicht allein die schoͤnsten Lust- Kuͤchen- Baum- und Blumengaͤrten, auf unserm teut- schen In dem 17ten Jahrhunderte ist als ein deutscher Originalschriftsteller merkwuͤrdig, der Churbrandenburgische Hofmedikus D. Els- holz zu Berlin, dessen Verdienste um alle Theile des Gartenbaues so vorzuͤglich und un- laͤugbar sind. Er ließ nicht nur den Rha- gorius, den damals beruͤhmtesten Schriftsteller der Schweitzer uͤber diesen Gegenstand, und den unbekannten Verfasser des Jardinier Fran- çois hinter sich; sondern uͤbertraf sie auch weit an Vollstaͤndigkeit, und hat noch das beson- dere Verdienst, daß er der erste ist, welcher die Gartenpflanzen botanisch bestimmt. Den- noch haͤngt er bey aller Gruͤndlichkeit und aus- gebreiteten Kenntnissen noch zu sehr an dem Aberglauben seiner Zeit; daher gruͤndet er sich so schen Climate fuͤglich anrichten, sondern auch al- lerhand rare Blumen, Gewaͤchse und Baͤume zu erziehen, warten, und vor zustoßenden Schaden zu curiren lernen kann, in 6 Buͤchern verfasset, und in diesem 4ten Druck ziemlich vermehret, Leipz. 1715, 258 S. in Fol. Die nach des Ver- fassers Ableben in dieser Auflage gemachten Verbesserungen betreffen nur einige Vermehrung des Textes, etwa 3 neue hinzugekommene Ge- waͤchse und 2 neue Kupfertafeln. Die Sache selbst, welche den Werth des Buches ausmacht, scheinet in allen Ausgaben dieselbe zu seyn. — Dieß ist das Urtheil und die Nachrichten, welche Hr. Luͤder in seiner Geschichte des Kuͤchengartenbaues, im 3ten Theil der Kuͤchengartenbriefe, S. 377 und 78 giebt. so sehr auf die Grundsaͤtze, daß man bey dem Saͤen und Pflanzen den Mondwandel zu beob- achten habe. Außer dem ist auch Leichtglaube sein Fehler; er nimmt oft Geheimnisse der Gaͤrtnerey an, die der Vernunft, Physik und Erfahrung widersprechen. Dennoch scheint er oft nicht wirklich daran geglaubt zu haben, und ist, wenn man dieses abrechnet, der Va- ter der deutschen Schriftsteller des Gartenwe- sens. Sein besonderer Vorzug ist die genaue bo- tanische Bestimmung aller Pflanzen, welches die Gartenschriftsteller aller Nationen vor ihm nicht geachtet zu haben scheinen. Miller war nach ihm bey den Englaͤndern der erste, der in seinem Gaͤrtnerlexikon dieses einfuͤhrte. Deutschland hat also durch D. Elsholz die Eh- re, daß er unter allen Nationen zuerst mit der Vollstaͤndigkeit botanische Genauigkeit ver- band, und fast hundert Jahre eher in Anse- hung der Gartenpflanzen in Deutschland das geleistet worden, was Miller fast hundert Jahre nachher erst in England that. Er giebt an 1180 Arten Pflanzen an, welche er bestimmt, und die nach dem Casp. Bauhin, nach welchem damals alle Pflanzen mit den Namen benennt wurden, die er ihnen in seiner Pinax gegeben, besondere Species sind; unter dieser Anzahl sind noch nicht ein- mal die Varietaͤten derselben mit gerechnet: der H. von Rohr in seiner Bibliothek erwaͤhnt S. 366 S. 366 auch eine Floram Marchicam von ihm: Er benannte jede Pflanze zuerst nach dem Bauhin, und fuͤhrte die ihnen von andern Bo- tanikern gegebenen Namen an. Er schraͤnkt sich vorzuͤglich auf die Mark Brandenburg ein Elsholz giebt den Plan, nach welchem er ge- arbeitet, in den beyden ersten Auflagen selbst an. Und da es als ein Beytrag zur Geschichte der Botanik in Deutschland zugleich dient, so will ich ihn hier einruͤcken. Er ist folgender: Plantae Marchicae sunt A Cultae. I. Hortenses. 1) arbores cum fruticibus. a) hyeme condendae Lib. IV. c. 7. b) hyemem ferentes — — c. 9. 2) Herbae pertinentes ad a) Floriferium 1) Perennes α) hyeme condendae lib. II. c. 3. β) hyemem ferentes radice 1) bulbosa ac tuberosa lib. II. c. 4. 2) fibrosa — Lib. II. c. 5 2) Annuae s. seminatiuae lib. II. c. 6. b) Olitorium, quae culinae inseruiunt 1) radicibus lib. III. c. 2. 2) foliis — — 3. 3) fructibus — — 4. c) Vi- , und giebt alle daselbst vorhandene, so- wohl fremde als einheimische Baͤume, Blu- men, Kuͤchengewaͤchse, Arzeneykraͤuter und alle uͤbrige wildwachsende Pflanzen an. Er hat zu mehrerer Einsicht vor den beyden ersten Aufla- Auflagen einen Plan, wornach er arbeitet und sie ordnet, angefuͤhrt. Er handelt in den 6 Buͤchern, woraus sein Werk bestehet, im ersten Buche von eini- gen allgemeinen Dingen; im zweyten von den Blumen; im dritten von dem Kuͤchengarten; im vierten von den Baͤumen und Stauden; im fuͤnften vorzuͤglich vom Weinbau; und im sechsten von den wilden officinellen Pflanzen und einigen andern Materien. Ich uͤbergehe die Blumen, da ich schon in dem vorigen vie- les daruͤber gesagt, und man sich einen Begriff von dem Blumengartenwesen machen kann. Ich will, um von dem Kuͤchengartenbau der damaligen Zeiten eine Idee zu machen, die vorzuͤglichsten Pflanzen, die man damals er- bauet, aus ihm anfuͤhren. Er hat demselben im dritten Buche vier Capitel angewiesen; im ersten lehrt er die Anlage eines Kuͤchengartens, im zweyten von 19 Arten Kuͤchenwurzeln, im dritten von 29 Arten Kuͤchenkraͤutern, und im vierten von 13 Arten Kuͤchenfruͤchten. Un- ter den Kuͤchenwurzeln wurden damals in Deutsch- c) Vineam lib. V. c. 2. d) Phytiatricum lib. VI. c. 2. II. Agrestes Lib. VI. c. 5. species 26. B. Spontaneae. I) arbores cum fruticibus lib. IV. c. 9. II) Herbae officinales lib. VI. c. 3. non officinales lib. VI. c. 4. II. Theil. D Deutschland, und vorzuͤglich in der Mark Brandenburg, erbauet: Pastinaken, gelbe Wurzeln und fruͤhe Carotten, rothe Ruͤben, Ruͤben und maͤrkische Ruͤben, Zuckerwurzeln, Ruͤbenkoͤrbel, Ruͤberapunzel, Cichorienwur- zel, Rettig, Radies, Merrettig, Hafer und Scorzonerwurzel, Zipollen, Winterzwiebeln, Schalotten, Porre, Schnitt- und Johannis- lauch, Knoblauch und Rocambole, Erdaͤpfel, Cartoffeln. 2) Kuͤchenkraͤuter: Sauerampfer, Sauer- klee, Winterendivien, Salat und Sommer- endivien, Rapunzel, Portulac, Grevinne, Spargel, Hopfenspargel, Kresse, Winter- kresse, Rokette, Petersilie, macedonische Pe- tersilie, Sellerie, Koͤrbel, spanischer Koͤrbel, Pimpinelle, gemeiner und italienischer Fen- chel, Dill, Basilike, Dragon, Saturey, breit Pfefferkraut, Spinad, brauner Kohl, weißer Kohl, Wirsing, Savoyekohl, rother Kopfkohl, Kohlrabi uͤber der Erde, Blumen- kohl, Winterkohl, Bete, Schweizerbete, Melde, Cardonen. 3) Kuͤchenfruͤchte: Melonen, Gurken, Kuͤrbis, Citrullen, Bohnen, Vitsbohnen, Erbsen, Linsen, Erdbeeren, Artischocken, tuͤrkscher Waizen, Senf und Champignons. Im 6ten Buche, Cap. 2, welches von Arz- neykraͤutern handelt, welche im Garten gezo- gen werden muͤssen, wird außerdem eine An- leitung gegeben zu Eberraute, Cypressenkraut, Garten- Gartenwermuth, Angelike, Anis, Wasser- eppich, Borrago, Ochsenzunge, Kichern, Loͤffelkraut, Coriander, Kuͤmmel, Schar- ley, Ysop, Lavendel, Spic, Liebstoͤckel, Ma- joran, Wintermajoran, Melisse, Krause- muͤnze, Schwarzkuͤmmel, Basilike, Mohn, Poley, Raute, Thymian u. d. gl. So brauchbar und vorzuͤglich aber auch dieses Werk fuͤr die damaligen Zeiten war, so scheint es doch nicht so gemeinnuͤtzig geworden zu seyn, entweder weil die botanischen Kennt- nisse zu wenig Liebhaber unter den Garten- freunden fanden, oder weil das Buch zu kost- bar und die Liebhaberey in dem Gartenstudium noch nicht so groß war, da man das Garten- wesen mehr den gelernten Gaͤrtnern uͤberließ. Es erschienen in den damaligen Zeiten noch viele andere Schriften uͤber den Garten- bau, aber meist von geringem Werthe. Peter Gabriel, ein Kunstgaͤrtner aus Burgund in Frankreich, der aber Oberaufseher der fuͤrstli- chen Lustgaͤrten zu Stuttgart war, schrieb ei- nen kleinen Tractat vom Gartenbaue Eine aͤltere teutsche Ausgabe hat den Titel: Pet. Gabriels allgemeiner Gaͤrtner, oder erlaubte Er- goͤtzlichkeiten in der Pflanzung der Gaͤrten in al- lerley Laͤndern. Tuͤbing. 1671. 8. Die 3te Auf- lage hat den Titel: Allgemeiner Gaͤrtner von Setz- und Pflanzung allerhand fruchtbarer Baͤu- me, schoͤner Kraͤuter und Blumen, in allerley Gaͤrten und Laͤndera, — — durch Herrn Pet. Gabriel, . D 2 Johann Johann Christ. Hiebner Ioh. Christ. Hiebneri Horticultura, Lips. 1671. 8. und in andern Ausgaben, unter dem Titel: Hiebneri horticultura, d. i. Anleitung, wie ein Lust- Obst- und Kuͤchengarten einzurichten, Leipz. 1675. 8. und abermal 1765. , Joh. Ge. Muͤller M. Joh. Georg Muͤller, Pfarrer zu Stetten im Remsthal, gab 1675 heraus: Compendium triplicis Horticulturae, d. i. kurzer Entwurf ei- nes dreyfachen Gartenbaues, 1675. 8 B. in 12. Es erfolgte bald eine zweyte und dritte Auflage. Die vierte gab M. C. F. K. P. M. nach des Ver- fassers Tode vermehrt, unter dem naͤmlichen Titel in 12. heraus. Die fuͤnfte, noch mehr vermehr- te, erschien 1717 unter dem Titel: Deliciae hor- tenses, d. i. Blumen-, Arzeney-, Kuͤchen-, Baum- , Pfarrer zu Stetten im Remsthal, Georg Gabriel, a. d. Franz. ins Teutsche uͤbersetzt von M. J. G. Scharffenstein. In Verlegung Cotta (zu Tuͤbingen) zum 3tenmal gedruckt, 1673. 9. B. in 12. In dem Vorberichte wird gemeldet, daß die 3te franzoͤsische Auflage verbessert und vermehrt, und daß die 3te teutsche solches auch sey. Von diesem Buche sind nachher mehrere Auflagen erfolget, z. E. der Reichsgaͤrtner, in sich haltend eine leichte Unterweisung, den Gar- tenbau betreffend, verfertiget durch Gabrieln, zum 4tenmal aufgelegt, und mit vielen neuen Materien vermehrt. Tuͤbingen, 1682. Endlich ist fast ein ganz ander Buch daraus geworden, und zuletzt ist es unter dem Titel herausgekom- men: Pet Gabriel’s kunsterfahrner Blumen- Kuͤ- chen- und Baumgaͤrtner, mit 145 nuͤtzlichen und unbekannten Gartenkuͤnsten versehen. Tuͤbing. 1755. 17 B. in 8. Georg Holyk Georg Holyk vermehrtes dreyfaches Garten- buͤchlein, Hannov. 1698. und desselben neuver- mehrtes vierfaches Gartenbuͤchlein, 1717. 8. ist voller Vorurtheile, und wurde doch zu Erfurt 1749 zum 6ten male aufgelegt. , Lucian Montif Lucian Montif neue Baumgarten- und Blumen- lust, Const. 1698. 12. Eine spaͤtere Auflage davon ist unter dem Titel erschienen: Neue vermehrte Gartenlust durch R. P. Lucian Montif, F. F. Min. Cap. der oberoͤsterreichischen Provinz Predigern, Ulm 1702. Es handelt meist von Obst- und Blumengaͤrten; obgleich auch andere Arten von Gaͤrten nicht vergessen sind, z. B. der Kuͤchen- garten S. 141 bis 277. Zu Ulm erschien 1723 eine neue Ausgabe in 12. unter dem Titel: Mont. Luciani neue Gartenlust. , Baum- gaͤrtner Baumgaͤrtners Gartenmemorial. Nuͤrnb. 1659. , Schiele Joh. Georg Schielens praktisirter Medicin- und Kuͤchengarten. Ulm, 1678. 12. , Boͤkler Georg Andr. Boͤklers nuͤtzliche Haus- und Feld- schule. Die zweyte Auflage erschien 1683 zu Nuͤrn- berg; in der 26sten Classe S. 324-385 giebt er Anleitung zu allen Theilen des Gartenbaues uͤberhaupt, und S. 430-459 zum Kuͤchengar- ten. , Hohberg von Hohberg Georgica curiosa d. i. umstaͤnd- licher Bericht von dem adelichen Land- und Feld- leben, . D 3 Um Baumgartenlust, und ward in 8. gedruckt. Die sechste, Stuttgard 1728. 8. und neuerlich 1745 8., und endlich Stuttgard 1764. 8. Allein so viel Auflagen verdiente es nicht, am allerwenig- sten in den neuern Zeiten, da man Reicharts Schriften hat. Um eben diese Zeiten erschien der Parnas- sus Hortensis, oder vollkommene Gartenschu- le aus Selbsterfahrenheit; wenigstens ist die- ses die Vermuthung des Hrn. Luͤders, wenn nicht die Ausgabe von 1714, die Hr. v. Rohr anfuͤhrt, die erste ist. Sie wurde in der Fol- ge zu Magdeburg 1719 und 1724, und end- lich 1747 wieder aufgelegt, und erschien so- gar 1778 unter dem ganz fremden Titel: Mar- quard Adelkofers gruͤndliche Gartenschule, welche in drey Theilen lehret, wie man einen Blumen-, Kuͤchen- und Baumgarten nuͤtzlich anlegen und pflegen soll, Augspurg 1778. 8. Der neue vermehrte curieuse und kluge Gaͤrt- ner, zum andern Druck befoͤrdert durch J. F. H. Leipzig ohne Jahrzahl, 8. wurde auch, ob es schon unbrauchbar ist, 1692. 8. zu Zel- le gedruckt. Monatliche Pflanzenlust, beste- hend in Baumgaͤrten, Krautgaͤrten, Feldruͤ- ben und andern Hausarbeiten uͤber die 12 Mo- nate des Jahres, Schaafhausen 1679. 12. Erneuertes Garten- Baum- und Pelzbuͤchlein, Nuͤrnberg 1645. 8. Propf- Pflanz- und Gar- tenbuch, Halberstadt 1698 8. Die meisten dieser Schriftsteller sind voller Aberglauben und Leichtglaͤubigkeit, ein Fehler, welcher sie und ihre Zeiten entehrt, und bey dem Guten, das sie noch haben, immer ein großer Schand- fleck leben, auf Deutschland eingerichtet. Nuͤrnberg 1682 Fol. fleck ist. Die beyden wichtigsten Schriftsteller gegen Ende des 17ten Jahrhunderts sind noch folgende: zwar gehoͤrt der erste eigentlich Frank- reich, da er aber doch mitten in Deutschland bestaͤndig lebte und schrieb, so will ich ihn hier mit erwaͤhnen, und in der franzoͤsischen Gar- tengeschichte mich nur hierauf beziehen. Es ist René Dahuron, ein Schuͤler des beruͤhm- ten de la Quintinye, unter welchem er 5 Jahr als Gaͤrtner gearbeitet. Er kam nach Deutsch- land, und trat zuerst in die Dienste des Staats- ministers Grafen von Plate zu Linden vor Hannover. Er eignete demselben seine Schrift Traité de la taille des arbres etc. à Celle 1692 zu. Um das Jahr 1692 wurde er fuͤrst- licher Hofgaͤrtner zu Zelle, und endlich koͤnig- lich Preußischer zu Berlin. Er schrieb sein Werk franzoͤsisch, welches aber verschiedene Uebersetzungen und Auflagen, selbst in dem 18ten Jahrhunderte, erhielt Sein Werk uͤber den Gartenbau, das er in fran- sischer Sprache geschrieben, ist wahrscheinlich eher als jener Traité und noch vor 1692 geschrie- ben. Es wurde ins Deutsche uͤbersetzt, und die zweyte Auflage dieser Uebersetzung erschien mit einer Abhandlung von der Wartung der Bienen. Die 3te Auflage, welcher eine Uebersetzung des Tractats vom Baumschneiden beygefuͤget wor- den, hat den Titel: Der wohlbestellte Garten- bau, oder gruͤndliche Anweisung, wie ein Kuͤchen- Blumen- . Allein Aber- glaube und Leichtglaube ist auch sein Fehler. D 4 Der Der zweyte ist Heinrich Hesse Heinrich Hessens neue Gartenlust, d. i. gruͤnd- liche Vorstellung, wie ein Lust- Kuͤchen- und Baumgarten unter unserm deutschen Climate fuͤglich anzurichten, — — aus selbst eigener Erfahrung zusammengetragen, uͤber dieses noch mit nuͤtzlichen Anmerkungen — — durch Theo- dorum Phytologum, ohne Druckort, 1690. 416 S. in 4. Es scheint nicht die aͤlteste zu seyn dem Titel nach, da es heißt: mit nuͤtzlichen Anmer- kungen vermehrt. Die Anmerkungen, die von einer dritten Hand sind, sind zum Unterschiede mit kleinern Lettern gedruckt. Eine andere Aus- gabe ist zu Leipzig 1763. 392 S. in 4. mit einem neuen 3 Vogen starken Anhange eines Garten- memorials erschienen, und noch eine andere soll nach dem Zeichniß des Hausvaters Theil 3 N. 1046 zu Leipzig 1705 in 4to gedruckt seyn. Ei- ne neuere ist zu Leipzig 1742 in 2 Th. in 4. ge- druckt. Es wird von verschiedenen Arten des Gartenbaues, sonderlich vom Kuͤchengarten, wo- mit Cap. 12. 13. 14. sich beschaͤftiget, auf eine so unvollstaͤndige, als aberglaͤubische und leicht- glaͤubige Art gehandelt. Hesse selbst hat diese Gartenlust nie selbst herausgegeben, obgleich in der , der bey ver- schiedenen deutschen Fuͤrsten, und zuletzt im J. 1690 Blumen- und Baumgarten wohl anzulegen, — — vormals in franzoͤsischer Sprache herausgegeben von Mons. René Bahuron, koͤnigl. preuß. Hof- gaͤrtner. Zelle und Leipzig 1723, 644 S. in 8. Die 6te Auflage hat, gleichwie die 5te, Wei- mar 1738, den Titel: René Bahuron vollstaͤn- diges Gartenbuch u. s. w. Weimar und Zelle 1743, 684 S. in 8. Die 7te Auflage ist 1747 zu Weimar gedruckt. 1690 Churfuͤrstlich Maynzischer Gartenvor- steher war. Wir haben unter seinem Namen zwey Schriften zum Gartenbaue, ob er gleich keine selbst herausgegeben, naͤmlich die neue Gartenlust und den deutschen Gaͤrtner. Durch diese Schriftsteller wurde der deut- sche Gartenbau in allen seinen Arten zwar ei- nigermaßen verbessert, vorzuͤglich was die Cultur der Pflanzen und Fruͤchte selbst betrifft. Aber der gute Geschmack in der Gartenkunst gewann wenig oder nichts. Man verunstalte- D 5 te der Vorrede gemeldet wird, er habe sie zum oͤf- fentlichen Drucke geben wollen. Denn in der Vorrede des deutschen Gaͤrtners wird erzaͤhlet, in der bey seinen Handschriften vom deutschen Gaͤrtner gefundenen Vorrede haͤtte er sich gegen die unter seinem Namen herausgekommene neue Gartenlust allerhand harter Ausdruͤcke bedienet, und sie wegen verschiedener verfaͤlschter Anmer- kungen und Veraͤnderungen fuͤr seine Arbeit nicht erkennen wollen. Die erste Grundlage derselben scheinet ihn also zwar zum Verfasser zu haben; scheinet aber, da er sein erstes Manuscript viel- leicht jemanden communiciret, ohne sein Vor- wissen zum Druck befoͤrdert, zu seinem Verdrusse mit Anmerkungen und Zusaͤtzen vermehret zu seyn. Das zweyte Buch ist Hessens deutscher Gaͤrtner; d. i. eine gruͤndliche Vorstellung, wie nach noth- wendigen Zubereitungen des Erdreichs unter un- serm deutschen Climate ein Lust- Kuͤchen- und Baumgarten fuͤglich anzurichten, aus eigener langwieriger Erfahrung zusammen getragen, Leipzig 1724. 77 S. 4. Es giebt zwar noch eine te die Gaͤrten durch Kuͤnsteleyen, wodurch man sie zu verschoͤnern suchte. Herr Hirschfeld sucht den Grund davon vornehmlich in dem Wahn, daß der naͤchste Platz um eine Woh- nung mit ihr eine Aehnlichkeit haben, und die ganze Einrichtung und Anlage eines Gar- tens nach einer genauen Symmetrie abgemes- sen seyn muͤsse. Es scheint, als habe man sich gefuͤrchtet, einen Sprung von einem zum andern zu thun, und gleichsam den naͤchsten Platz bey der Wohnung zum Uebergang zu machen gesucht, wodurch die Wohnung mit der gruͤnenden Natur mehr verbunden wuͤrde. Herr eine aͤltere von 1710, die auch zu Leipzig erschien, aber noch nicht die aͤlteste zu seyn scheint. Eine neue Auflage erschien 1740 zu Koͤnigsberg unter dem Titel: Hessens deutscher Gaͤrtner. Die Ausgabe des Werks scheint der Verfasser nicht selbst besorgt zu haben, weil es in der Vorrede heißt: „man befoͤrdere hier des beruͤhmten Au- toris ausfuͤhrliche Nachricht von der Gartenkunst in solcher Vollkommenheit zum Drucke, wie er solche aus einer langwierigem Erfahrung selbst zusammen getragen;“ man versichert zugleich daselbst: daß nichts gedruckt worden, als was in des Auters eigenhaͤndigem Manuscript befind- lich gewesen. Die Materien sind hier weitlaͤuf- tiger ausgefuͤhrt, als in der Gartenlust. Der Hausvater Theil 3. §. 25. nennt noch ein Buch unter dem Titel: Historischer und verstaͤndiger Blumengaͤrtner, als ein zu Hessens Gartenbuche sich schickender dritter Theil, Leipz. 1754. Herr Hirschfeld schildert den Ge- schmack der aͤltern Zeiten und vorzuͤglich des siebenzehnten Jahrhunderts in den Anmerkun- gen uͤber die Landhaͤuser und Gartenkunst al- so: „Ein regelmaͤßiges Viereck, eine ganze gerade Ebene, oft durch muͤhsame Wegschaf- fung der natuͤrlichen Erhoͤhungen erzwungen, ein breiter Hauptweg in der Mitte, zu den Sei- ten eine gerade Hecke oder Allee, zuweilen in poßierliche Figuren geschoren, an allen vier Ecken ein rothangestrichenes Lusthaͤuschen, Fluren mit bunten Steinchen und Glas belegt, dann ein mit Buchsbaum oder mit Porcellain- stuͤcken gezogenes Wappen des hochadlichen Besitzers, uͤberall eine ganze Voͤlkerschaft von Puppen, vom blitzschleudernden Zevs bis auf den bockfuͤßigen Satyr; dieß war ohn- gefaͤhr der niedliche Geschmack in einer langen Reihe der neuern Zeiten, der die Natur gera- de da verdrang, wo sie vorzuͤglich ihren rei- zenden Wohnsitz haben sollte, und der durch die unertraͤglichste Art von Gleichheit, Regel- maͤßigkeit und alberner Kuͤnsteley ermuͤdete. Die meisten Gaͤrten konnten nicht leicht eine Ueberschrift am Eingange finden, die fuͤr ih- ren Charakter treffender gewesen waͤre, als diese: Der S. S. 56. Der Garten ist sehr schoͤn geschmuͤckt! Hier Statuen und dort Cascaden; Die ganze Goͤtterzunft, hier Faunen, dort Najaden, Und schoͤne Nymphen, die sich baden: Und Sand, vom Ganges hergeschickt, Und Muschelwerk und guͤldne Vasen, Und Porcelan auf ausgeschnittnen Rasen, Und buntes Gitterwerk, und — eines such ich nur — Ists moͤglich, daß was fehlt? Nichts wei- ter — die Natur! Weiße. Der groͤßte Misbrauch, den man von der Kunst gemacht, war gewiß der, da sie Gegen- staͤnde der Natur unter gewisse Regeln zwin- gen wollte, die sich am wenigsten auf sie an- wenden lassen.“ Es ist nicht zu laͤngnen, daß man vielleicht bey der Beurtheilung des aͤltern Gartengeschmacks oft zu streng ist, und gewis- se Grundsaͤtze davon verwirft, die, genau untersucht, nicht ganz verwerflich sind; daß man in unsern Zeiten, aus Vorurtheil fuͤr die Neuern, oft die rohe Natur zu sehr auf Kosten der schoͤnen aufsuchet, ein Fehler, der in un- serm Zeitalter ziemlich allgemein wird, und den schoͤnen Kuͤnsten Gefahr drohet. Ich werde unten, bey dem neuern Gartensysteme, mich hieruͤber weiter erklaͤren. Ich habe oben bemerkt, daß im sechzehn- den Jahrhunderte vorzuͤglich der italienische Garten Garten fuͤr Deutschland die Regel war; ich habe oben die Gruͤnde aufgesucht, wozu ich hier noch beyfuͤge, daß wir viele Gartenfruͤch- te und Blumen aller Art zunaͤchst aus Ita- lien erhielten: war es also ein Wunder, wenn man die Cultur derselben, und auch oft die Anlage und den Geschmack in Ansehung der Gaͤrten, zugleich mit ihnen annahm? Ihm gesellte sich der Niederlaͤndische zu, vorzuͤglich zu Ausgang des sechzehnten und zu Anfang des siebenzehenten Jahrhundertes. Und da in der Mitte des letztern das Ansehen des franzoͤsischen Hofs und Geschmacks, durch die Pracht und die Thaten Ludwigs des vier- zehnten, so sehr stieg, so hatte dieses auch Einfluß auf den Gartenbau in Deutschland. Quinti- nie und Le Notre schufen den franzoͤsischen Garten, und Deutschland ehrte diese beyden Schoͤpfer gehorsam in ihren Werken. Die Gaͤrten von Versailles wurden das Muster aller Prachtgaͤrten der deutschen Fuͤrsten und Privatpersonen. Le Notre misbrauchte die Baukunst in dem Gartenbaue; durch ihn kam so viel Regelmaͤßigkeit, die endlich durch das Einfoͤrmige ekelhaft ward, hinein. Er kam auch nach Italien, wo die Baukunst endlich fast gar die Natur aus den Gaͤrten verdraͤng- te, welches der Deutsche auch ziemlich ge- nau befolgte. Er verließ sogar sein altes Ei- genthum und verwies die Kuͤchengewaͤchse aus seinen Prachtgaͤrten. Erst ein Auslaͤnder, Quin- Quintinie, mußte ihn auf diese nutzbare Schoͤn- heit wieder aufmerksam machen, indem er in den Gaͤrten seines Koͤnigs diese Gewaͤchse hinter die Rabatte stellte, von welcher Zeit an auch der Deutsche sie wieder in seine Lustgaͤrten nahm. So war nun der deutsche Garten aus den Gaͤrten vieler Nationen zusammengesetzt. Von den Italienern und Franzosen hatte er das Architektonische in den Verzierungen, die ungeheuren gruͤnen Waͤnde und Gaͤnge, die dem Auge oft die schoͤnsten Aussichten entzie- hen, die architektonische Regelmaͤßigkeit, die einfoͤrmigen Alleen, die Gaͤnge nach geometri- schen Zeichnungen, die Labyrinthe, Cabinette, die symmetrischen Blumenbeete. Daher spitzten sich so viele Taxuspyramiden und Saͤu- len, die nicht nur durch ihre Wurzeln den um- stehenden Gewaͤchsen und Baͤumen schaden, indem sie das Land aussaugen und ihnen die Nahrung entziehen, sondern sogar, wie man neuerlich in Frankreich bemerkt hat, durch ih- ren Schatten oder vielmehr Ausduͤnstung schaden. Die Hollaͤnder gaben uns den schim- mernden Putz und chinesische Taͤndeleyen, die spielerischen Zierarten der Conchylien und Grottenwerke, die bunten Statuͤen, die unna- tuͤrlichen Bildwerke von immergruͤnenden Baͤumen, wobey sie zugleich meist ihre Gaͤr- ten uͤberladen; vorzuͤglich aber auch die ver- schwendende Pracht mit Blumen des entfern- testen Himmels und fremder Welten. Son- derlich derlich breitete sich die Tulipomanie, die in Holland den Liebhaber zu der Rabatte hin- beugte, und in den Jahren 1634 bis 37 in Holland am staͤrksten war, auch bey uns aus. Eben so verschwenderisch wurde man in Hya- cinthen, Nelken und Aurikelfluren. Es finden sich in diesem Jahrhunderte ver- schiedene Gaͤrten von Ruhm. Um das J. 1626 gehoͤrte zu Augspurg der Johann Caspar Remboldische Garten unter die schoͤnsten; so war auch der Weisische und Huberische in An- sehen, nicht weniger der Stapelische, der son- derlich fuͤr die Pflanzenkunde mit bestimmt war, und vielleicht einer der aͤltern botanischen Gaͤrten in Deutschland ist, ob schon nicht so alt als der, welchen Churfuͤrst August 1580 zu Leipzig anlegte. Der Bertermannische war fuͤr Augspurg eine besondere Zierde durch seine Gartenhaͤuser, Wasserwerke, Gallerien, Bild- saͤulen, Grotten, Blumen und Malereyen. Man schaͤtzte, als er in der franzoͤsischbayeri- schen Belagerung verwuͤstet wurde, den Scha- den auf 50000 Gulden S. Beschreibung der durch die franz bayerischen Belagerung entstandenen Schaͤden in Chroph Beschreibung der Belagerung bey S. L. S. 97. . Ferner war nach dem colerischen Hausbuche vom J. 1680, 1 Theil im 6ten Buche p. 143, zu Leipzig beruͤhmt der Hans Rollische Garten, welchen Vale- rius Cordius angelegt hatte; eben so der Jo- hann hann Kreichische zu Torgau, von Christoph Leutschern angelegt. Im achtzehnten Jahrhunderte . Dieses war der Zustand der deutschen Gaͤr- ten bis in das achtzehnte Jahrhundert, wo in England der große Gartenverbesserer Kent auftrat, die sklavische Regelmaͤßigkeit und Ein- foͤrmigkeit verließ, und der Gartenkunst ihre wahre Schoͤnheit gab. Er wendete die Grund- saͤtze der uͤbrigen schoͤnen Kuͤnste auch auf die Gartenkunst an, und erhob sie dadurch zu ih- rer Wuͤrde, indem er ihr das Unschickliche, Einfoͤrmige und Gezierte nahm, und ihre Re- geln nach einem sichern Gefuͤhl des Schoͤnen und einer gesunden Urtheilskraft festsetzte. Doch das ausfuͤhrliche System des Kents, und die Veranlassung dazu, gehoͤrt in die oͤkonomische Geschichte Britanniens, wo ich dasselbe zeigen werde. In der deutschen Gartengeschichte duͤrfen wir nur untersuchen, in wie weit Deutschland von demselben Gebrauch gemacht habe. Deutschland hatte bisher Frankreich zu sklavisch verehrt, sahe aber die geheime Tuͤcke desselben aus trauriger Erfahrung immer mehr ein; es kam durch das braunschweigische Haus mit England in naͤhere Verbindung. Vor- zuͤglich aber die naͤhere Verwandschaft des Charakters des Deutschen und Englaͤnders, als die zwischen dem erstern und dem Franzosen, machte es, daß Deutschland Galliens Gaͤr- ten nicht mehr so ehrte, sondern der brittischen Er- Erfindung mehr Beyfall gab. Und wenn dieser nicht so allgemein in Ausuͤbung kam, so ist keine andere Ursache, als daß der Reich- thum in Deutschland mehr vertheilt, und nicht so an einem Orte und in dessen Haͤusern ge- haͤuft ist. Daher haben bis jetzt groͤßtentheils nur fuͤrstliche und graͤfliche Personen nach die- sem englischen Geschmacke Gaͤrten errichtet. Indessen fehlt es doch auch nicht an Privat- maͤnnern, welche davon Gebrauch machten, und ihn, wo nicht ganz in neuen Anlagen und ins Große ausfuͤhrten, doch dazu benutzten, daß sie aus ihren Gaͤrten die vielen Kuͤnste- leyen verdraͤngten, und die schoͤne Natur in ihre verlornen Rechte setzten. Der Haupt- charakter der brittischen Gaͤrten, oder der so- genannten Parks, ist das Natuͤrliche und das Große. Sie sind gleichsam Landschaftsge- maͤlde im heroischen Stil. Eine Zusammen- setzung von Gegenstaͤnden, worinnen von der Natur und Kunst alles entlehnt ist, was sie Großes haben: Berge, Felsen, hohe Wal- dungen, Wasserfaͤlle, Fluͤsse, kuͤhne Gebaͤu- de oder Ueberreste davon, Grabmaͤler, Py- ramiden, Tempel. Doch huͤte man sich, einen Park und einen Garten fuͤr eins zu halten, da sie sich durch ihre Groͤße und verschiedene daraus entstehende Verhaͤltnisse merklich un- terscheiden. Park ist ein groͤßeres Landschafts- gemaͤlde, Garten ein kleineres; oft waͤhlt man bey dem Garten nur gewisse einzelne Theile II. Theil. E der der Landschaft, die man zu einem Ganzen von besonderer Art vereiniget, und woraus durch den besondern Endzweck eines jeden die verschie- denen Arten von Gaͤrten entstehen. Beyde koͤnnen zwar leicht nach einerley Grundsaͤtzen beurtheilet werden; nur muß man die Unter- schiede nicht vergessen, die eben aus dem Ver- haͤltniß der verschiedenen Groͤße entstehen, und daraus einzusehen ist, was sich von den Grund- saͤtzen fuͤr das groͤßere Landschaftsgemaͤlde, oder den Park, auf das kleinere, oder den eigentlichen Garten, und mit welcher Ein- schraͤnkung es sich anwenden lasse. Der Herr von Muͤnchhausen war einer der ersten Dentschen , die den Gartengeschmack und die eigentliche Gartenkunst auf gute Re- geln festsetzten. Er gruͤndet sein System vor- zuͤglich auf den Nutzen, Zierlichkeit und auch auf die Vorsicht fuͤr die Zukunft. Er wider- setzt sich dem alten Geschmacke, wo man den Garten in ein regelmaͤßiges Viereck zu brin- gen suchte, in der Mitte einen breiten Haupt- gang anlegte, den ganzen Platz wagerecht ebnete, oder, wenn der Garten an Bergen lag, Absaͤtze, Terassen und Stufen anlegte, und sich bemuͤhete, den ganzen Garten in eine sym- metrische Figur zu bringen. Aber nicht weni- ger billigt er auch ganz den neuern der Englaͤn- der, welche ihn auf folgende Grundsaͤtze bauen: Die Natur wende die Symmetrie in großen Stuͤcken nicht an; eine unordentliche Einrich- tung tung belustige uns im Felde mehr, als ein in lauter Vierecke durchaus getheilter Acker. Es ist angenehmer, bald an eine Anhoͤhe, bald in eine Tiefe, bald auf eine lichte Flaͤche, bald in einen dunkeln Wald zu kommen, und sich in schlangenweisen Linien herauszuwinden, als viele geradlaufende und sich regelmaͤßig kreu- zende Gaͤnge vor sich sehen, welche mit kuͤnst- lich beschornen Hecken und Baͤumen besetzt waͤ- ren, die die Aussicht von beyden Seiten ein- schraͤnkten. Er zeigt, wie auch sie dabey oft ins Gekuͤnstelte und Uebertriebene fallen; sie be- scheeren ihre großen Rasenplaͤtze, und verwer- fen doch die beschornen Hecken, fuͤhren mit ungeheuern Kosten alle Tempel der Gottheiten des Alterthums auf, ziehen kuͤnstliche Schlan- gengraͤben, um Wasser hineinzuleiten, dem die Natur einen geraden Lauf anwies, um Bruͤcken anzubringen, wo sie nicht noͤthig waren, ver- weisen alle Alleen, u. s. w. Und nachdem er die Fehler von beyden gezeigt hat, so giebt er in ein und zwanzig Regeln einige Anleitung zur Anlage eines Gartens. Er verwirft zu- foͤrderst die Regelmaͤßigkeit, er siehet auf die Nutzbarkeit bey der Anlage; daher er den Kuͤ- chengarten sehr schaͤtzt; er empfiehlt, die ganze umliegende Gegend in Ansehung der Aussicht klug zu nuͤtzen, legt den Garten, so viel moͤg- lich, an Anhoͤhen, und siehet darauf, daß er selbst einige Anhoͤhen erhalte; empfiehlt das Wasser in dem Garten, heißt die Spaziergaͤn- E 2 ge ge dem Wasser folgen, nicht aber dieses den erstern, schont die vorhandenen großen Baͤu- me, siehet auf schattigte Spaziergaͤnge, sowohl in dem Garten als auch außerhalb demselben ins Wilde und Freye; verwirft die zu breiten Gaͤnge, aber auch die zu schmalen, und giebt 8 Fuß fuͤr die kleinste Breite und 20 fuͤr die groͤßte an. Er misbilliget die Ueberhaͤufung und Ueberladung des Platzes mit zu viel Ge- genstaͤnden. Bey den Baumpflanzungen setzt er Regeln, die aus dem Wachsthum der Baͤu- me genommen sind, pflanzt die am hoͤchsten wachsenden in die Mitte oder gegen Norden, von der Sonne ab, die niedrigsten an den Seiten herum, und vornehmlich an der Suͤdseite; er empfiehlt die Mannichfaltigkeit und Ab- wechselung mit fremden Stauden, die bey uns in freyer Luft dauern; verwirft den zu starken Hang zu allzugroßen Orangerien, und zu Abaͤnderungen von Pflanzen; heißt den Plan ins Große entwerfen, aber dabey alle kleine vorkommende Umstaͤnde zu Rathe ziehen, und vornehmlich uͤber den auslaͤndischen Pflan- zungen nicht die einheimischen, noch uͤber den wilden die nutzbaren vergessen. Die Regeln des Hausvaters sind kuͤrzlich folgende: 1. Binde dich an keine Regelmaͤßigkeit. Es gruͤndet sich diese auf die Empfindung, da wir einen ins Wilde angelegten Garten lieber sehen, als als einen mit regelmaͤßigen Quadraten und ge- radelaufenden Gaͤngen. 2. Mache einen Ueberschlag, wie viel Raum zu Anziehung derer, in der Haushal- tung noͤthigen Kuͤchengewaͤchse beyzubehalten noͤthig ist. 3. Pruͤfe wohl, was vor natuͤrliche Vor- zuͤge dein zum Garten bestimmter Platz hat. Denn die groͤßte Kunst ist, angenehme Plaͤtze noch mehr auszuzieren, die haͤßlichen zu ver- bergen, und jeden Ort nach der Bestimmung der Natur anzuwenden. 4. Untersuche die ganze umliegende Ge- gend, wie du dir dieselbe zu Nutze machen kannst. Man huͤte sich daher, keine Gegend zu ver- bauen, die eine schoͤne Aussicht giebt. Man ordnet Gebaͤude und Lustwaͤlder in Gegenden, die man dem Gesichte entziehen will. 5. Suche den Garten so anzulegen, daß er Anhoͤhen enthaͤlt. Denn hierdurch erhaͤlt er mehr Abwechselung. 6. Erforsche den Erdboden zuvor durch- aus. 7. Suche alles zu habende Wasser zu sammlen und recht anzuwenden. 8. Die am Wasser hergehenden Spazier- gaͤnge muͤssen dem Wasser folgen. 9. Haue ohne große Noth keinen vorhan- denen Baum weg. E 3 10. S. Theil 1. S. 217. 10. Bemuͤhe dich, schattigte Spaziergaͤn- ge anzulegen. 11. Suche auch außerhalb des Gartens ins Wilde Spaziergaͤnge anzubringen. 12. Mache die Gaͤnge nicht zu breit noch zu schmal. 13. Ueberhaͤufe und uͤberlade deinen Platz nicht mit gar zu vielen Veraͤnderungen. 14. In Pflanzungen ordne deine Baͤume so, daß die am hoͤchsten wachsenden in der Mit- te oder gegen Norden von der Sonne ab, die niedrigsten aber an den Seiten herum, und vornehmlich an der Suͤdseite zu stehen kom- men. 15. Auslaͤndische fremde Stauden, wel- che jedoch bey uns in freyer Luft fortkommen, koͤnnen, wo sie zu haben sind, der Mannich- faltigkeit und Abwechselung wegen, in Pflan- zungen zwischen durch gesetzt werden. Große Pflanzungen aber davon allein anzulegen, ist nicht rathsam. 16. Zarte fremde Pflanzen gehoͤren nur fuͤr einen Herrn, der selbst ein Kenner davon ist, und sich ihrer Wartung mit annimmt. 17. Eine große Orangerie ist dem uͤbrigen Garten nachtheilig. 18. Man verfalle nicht auf den Einfall, daß man einen Vorzug in Besitzung einer Menge von Abaͤnderungen und besondern Ar- ten von Pflanzen suche. 19. 19. Mache, ehe du etwas anlegest, deinen Plan erst ins Große; ziehe aber alle kleine vorkommende Umstaͤnde zu Rathe. 20. Suche, so viel moͤglich, das Ende des Gartens zu verbergen. 21. Ziehe zwar Werksverstaͤndige zu Ra- the, bemuͤhe dich aber, die Einrichtung eines neu anzulegenden Gartens selber anzuordnen und anzugeben. Zugleich thaten Deutschlands Dichter und Weisen einige Schritte, die erstern durch schoͤ- ne Schilderungen von Gaͤrten. Vorzuͤglich gab Geßner, wie Hr. Hirschfeld bemerkt, einen lehrreichen Wink, ich fuͤge noch hinzu den Dichter der Noachide, einige Gemaͤlde des Saͤn- gers des Meßias, den Herrn Kreissteuerein- nehmer Weisen in verschiedenen Stellen, Zachariaͤ in einigen Malereyen in seinen Ta- geszeiten. Geßner zeichnet uns einen Gar- ten, da sein Jaͤger Aeschines dankbar den jun- gen Hirten Menalk in die Stadt zu kommen bittet, und ihm unter andern die Gaͤrten em- pfiehlt: Dort hat man auch, sagt er, Baͤu- me und Blumen, dort hat sie die Kunst in gerade Gaͤnge gepflanzt, und in schoͤn geord- neten Beeten gesammelt. Dort hat man Quellen; Maͤnner und Nymphen von Mar- mor gießen sie in große ma r morne Becken.“ Allein Menalk, ein Freund der Natur, antwortet: E 4 „Schoͤ- „Schoͤner ist der ungekuͤnstelte schattige Hain mit seinen gekruͤmmten Gaͤngen, schoͤ- ner sind die Wiesen mit tausendfaͤltigen Blumen geschmuͤckt; ich hab’ auch Blumen um die Huͤtte gepflanzt, Majoran, Lilien, Rosen; und, o wie schoͤn sind die Quellen, wenn sie aus Klippen sprudeln, oder aus dem Gebuͤsche von Huͤgeln fallen, und dann durch blumige Wiesen sich schlaͤngeln!“ — Nicht weniger getreu der Natur schildert der Dichter den laͤndlichen Garten, der mit zu dem Plane von Gluͤckseligkeit gehoͤrte, die seine Muse wuͤnschte. „Hinten am Hause sey mein geraͤumiger Garten, wo einfaͤltige Kunst den angeneh- men Phantasien der Natur mit gehorsa- mer Huͤlfe beysteht, nicht aufruͤhrisch sie zum dienstbaren Stoff sich macht, in gro- teske Bilder sie zu schaffen. Waͤnde von Nußstrauch umzaͤunen ihn, und in jeder Ecke steht eine gruͤne Huͤtte von wilden Ro- sen; dahin wuͤrd’ ich oft den Strahlen der Sonne entweichen, oder sehen, wie der braue Gaͤrtner die Beete umgraͤbt, um schmackhafte Gartengewaͤchse zu saͤen, oder ich haͤlf ihm die flatternden Gewaͤchse an Staͤben aufbinden, oder der Rosenstauden warten, und der zerstreuten Nelken und Lilien. Außen am Garten muͤßt ein klarer Bach meine grasreiche Wiese durchschlaͤn- geln; er schlaͤngelte sich dann durch den schatti- schattigen Hain fruchtbarer Baͤume von jungen zarten Staͤmmen durchmischet. Ich wuͤrde ihn in der Mitte zu einem kleinen Teich sich sammeln lassen, und in des Tei- ches Mitte baute ich eine Laube auf eine klei- ne aufgeworfne Insel. Zoͤge sich dann noch ein kleiner Rebberg an der Seite in die offne Gegend hinaus, und ein kleines Feld mit winkenden Aehren, waͤre der reich- ste Koͤnig dann gegen mich beneidenswerth? — — — Was entzuͤckt mehr, als die schoͤne Natur, wenn sie in harmonischer Unordnung ihre unendlich mannichfaltigen Schoͤnheiten umwindet? Zu kuͤhner Mensch, was unterwindest du dich, die Natur durch weit her nachahmende Kuͤnste zu schmuͤcken? Baue Labyrinthe von gruͤnen Waͤnden, und laß den gespitzten Taxus in abgemessener Weite emporstehen; die Gaͤnge seyn reiner Sand, daß kein Gestraͤuch den wandelnden Fußtritt verwirre. Mir gefaͤllt die laͤnd- liche Wiese und der verwilderte Hayn; ih- re Mannichfaltigkeit und Verwirrung hat die Natur nach geheimern Regeln der Har- monie und der Schoͤnheit geordnet, die unsre Seele voll sanften Entzuͤckens em- pfindet.“ Die Schilderungen der uͤbrigen Dichter anzufuͤhren, waͤre hier zu weitlaͤuftig. Sulzer nahm die Gartenkunst zuerst unter die schoͤ- nen Kuͤnste auf, da sie vorher, wie ich oben E 5 an- angemerkt, laͤngst unter den freyen Kuͤnsten war. Auf diese folgte Herr Hirschfeld zuerst in seinem kleinern Werke, in den Anmerkun- gen uͤber die Landhaͤuser und die Gartenkunst, und auch in seiner Theorie der Gartenkunst. Er befiehlt dieser Kunst, den Grundsaͤtzen des Natuͤrlichen, des Schicklichen, des Man- nichfaltigen und des Lieblichen zu folgen, und alles, was diesen zuwider ist, aus ihren Werken zu entfernen. Die Gartenkunst, eine Nachahmerinn der Natur, muͤsse diese in ei- ner abgesonderten Gegend im Kleinen verschoͤ- nert nachbilden; er heißt also den Gartenkuͤnst- ler die mannichfaltigen Gegenstaͤnde, Bildun- gen und Farben der Natur bemerken, der Na- tur in ihren feyerlichsten und lieblichsten Ge- stalten nachspuͤren, in der Wahl der Theile, in ihrer Anordnung, in der Vertheilung des Lichts und Schattens, in der Mischung und Brechung der Farben lauschen. Der Gar- ten muͤsse nicht nur eben den starken und dauer- haften Eindruck angenehmer Empfindungen nach ihren mannichfaltigen Modifikationen auf das Gemuͤth machen, welchen die Natur durch den Anblick einer reizenden Landschaft macht, er muͤsse auch, so viel moͤglich, die Em- pfindungen hoͤher treiben, vorzuͤglich auf das Eigenthuͤmliche des Orts sehen. Der Eindruck des Angenehmen muͤsse die Haptempfindung seyn, obgleich andere nicht ausgeschlossen sind, damit nicht Ueberdruß aus der Einfoͤrmigkeit entstehe. entstehe. Indeß nimmt er die Erregung an- nehmer Empfindungen als die eigentliche Be- stimmung der Gartenkunst an, und erlaubt ihr die Empfindungen zuzugesellen, welche ein- siedlerische, melancholische, finstere Gegenden erwecken; entfernt aber alles, was Furcht, Schrecken oder Grausen erregt. Nur fuͤr große Gaͤrten bestimmt er die Gegenstaͤnde der Bewunderung und des Erstaunens, jedoch mit kluger Wahl und sparsam; fordert bey allen Scenen eine solche Anordnung, daß sie die Bewegungen, die sich der Hauptempfin- dung zugesellen, allmaͤlig und im Fortgan- ge, nicht aber ploͤtzlich und auf einmal, erre- gen. Zur Erhaltung der Empfindung des Angenehmen fordert er Freyheit, Mannich- faltigkeit und Lieblichkeit; daher untersagt er alle Versperrung des Gartenplatzes, und ver- langt offene erfreuende Aussichten in die Land- schaft umher, sonderlich gegen Morgen und Abend, um die mannichfaltige Pracht der auf- und untergehenden Sonne nicht zu verlieren. Er sucht die Graͤnzen des Gartens zu verstecken, gebietet der Kunst, allmaͤlig zuruͤck zu weichen, und dem Garten, ins freye Feld, Wiese und ein Gehoͤlze zu verwildern, wodurch er nicht nur ein mehr natuͤrliches, sondern auch ein großes Ansehen gewinnt. Er misbilliget die Genauig- keit und Regelmaͤßigkeit, und will sie nicht einmal in kleinen Gaͤrten, wo sie Home er- laubt, laubt S. Grundsaͤtze der Kritik, 3ter Theil, S. 363. , zulassen, und er giebt dieses als ei- nen Hauptunterschied der Gartenkunst von der Baukunst an, daß jene Freyheit, und diese Symmetrie fordere, weil jene eine Nachah- merinn der Natur sey. Er siehet es als eine der groͤßten Vollkommenheiten der Garten- kunst an, je mehr sie den Plan und die Anord- nung zu verbergen wisse. Nach ihm ist Man- nichfaltigkeit eine Hauptregel fuͤr die Garten- kunst, zumal da zum Theil aus ihr die Lieb- lichkeit entspringe; daher misbilligt er, den Garten in einer weiten Ebene anzulegen. Er verlangt Anhoͤhen, Absaͤtze, Vertiefungen, welche die Gegenstaͤnde von verschiedenen Ge- sichtspunkten zeigen. Er fordert angenehme Schattirung, nicht zu viel Schatten, und eben so wenig zu viel Baͤume mit dunklem Lau- be nahe bey einander, weil sie ein trauriges Ansehen geben. Er wuͤnscht ein fließendes Wasser. Er verlangt, daß die Anordnung der einzelnen Theile ein natuͤrliches Ganzes ausmache, und der Garten dadurch ein Werk der Kunst von einem bestimmten Eindruck wer- de. Er verlangt daher, daß der Eingang frey und anmuthig sey, daß die Parthien, die am meisten den Wirkungen des Ganzen eine be- stimmte Richtung geben, frey seyn, und ins Auge fallen; daher verwirft er die Verber- gung reicher Blumenfluren hinter Hecken und Straͤu- Straͤuchern; daß man viel auf einmal, aber nicht alles, uͤbersehe. Er verwirft gerade Gaͤn- ge nicht ganz, nur verlangt er Abwechselun- gen in der Aussicht. Er bestimmt die Lauben fuͤr die Kuͤhlung, Ruhe, und den erquicken- den Genuß schoͤner Aussichten; zu den Hecken fordert et frisches und lebhaftes Gruͤn, nur wuͤnscht er sie nicht so sehr kuͤnstlich verschnit- ten, viel weniger in barbarische Figuren ver- unstaltet, und eben so wenig zu hohe Hecken, weil sie die Aussicht hindern und traurig ma- chen. Er verwirft den Ueberfluß, den Pomp in Verzierungen und die Ueberladung. Er nimmt zur Grundregel fuͤr die Verzierungen an, daß sie dem wesentlichen Charakter der Gaͤrten gemaͤß sind, von eben der Sittsamkeit und der edlen Symplicitaͤt, die dem Haupt- werke eigen ist, und dabey faͤhig seyn muͤssen, die Wirkung des Ganzen durch anmuthige Nebenideen zu erhoͤhen, nicht aber den Ein- druck zu verwirren, wenn sie widersprechend und zu haͤufig sind. Hieraus beurtheilt er den Werth der Grot- ten, Gitterwerke, Statuͤen. Daher verwirft er Triumphbogen, Obelisken, Vasen, Urnen, weil sie nicht mit der Bestimmung und der ed- len Symplicitaͤt des Gartens uͤbereinstimmen. Große Gebaͤude erlaubt er nur in großen weit- ausgedehnten Gaͤrten; jedoch mit Ruͤcksicht auf die Landessitten, damit nicht auslaͤndische Bauarten darinnen erscheinen. Bey den Wasser- Wasserverzierungen findet er Wasserfaͤlle bes- ser, als steigende Wassersaͤulen; wenn sie aber ja den Wechsel mehren sollen, so muͤsse nur die Natur und die Vernunft dabey nicht vergessen werden. Er erlaubt die Labyrinthe und Irrgaͤrten, auch Bruͤcken, vornehmlich in groͤßern Gaͤrten zur Verbindung gewisser Theile. Dieses ist in Kurzem das System des Hrn. Hirschfeld, das er theils aus fremden, theils eigenen Grundsaͤtzen zusammenwebte, und das man eine Metaphysik der Gartenkunst nennen koͤnnte. Man bemuͤhet sich nun auch in deutschen Gaͤrten die aͤngstlich studierte Genauigkeit, die aus Mangel der Freyheit und Mannichfaltig- keit entstehende Ermuͤdung zu vermeiden. Man sucht durch unverschlossene und schoͤne Aussichten Abwechselung der Auftritte und Theile, und eine gewisse nicht ganz zuͤgellose Wildniß, und uͤberhaupt durch das, durch die bescheidene Kunst verschoͤnerte Natuͤrliche, den aͤchten Geschmack in die deutschen Gaͤrten einzufuͤhren. Daher haben wir jetzt in Deutschland fast drey Arten Gaͤrten zu un- terscheiden. Einige haben wirkliche Parks an- gelegt; andere haben in ihren entweder eige- nen oder nur aus verschiedenen Originalen zu- sammengesetzten Plan englische Gartengrund- saͤtze eingewebt, und nach diesen ihre Gaͤrten angelegt, erweitert oder umgeschaffen; noch an- dere haben einen ganz eigenen deutschen Origi- nal- nalgarten erwaͤhlt. Die Beyspiele, die ich an- fuͤhre, werden die Erlaͤuterungen zu den drey Arten von Gaͤrten im allgemeinen Verstande seyn. Der eigentlichen Parks sind wenig; der zu Woͤrlitz, der sein Daseyn einem ge- schmackvollen und in vieler andern Ruͤcksicht verehrungswuͤrdigen Fuͤrsten verdankt, ist un- streitig einer der ersten, und vielleicht bis jetzt der einzige in seiner Art. Es waͤre zu wuͤn- schen, daß dieses vortreffliche Werk durch ei- ne Beschreibung bekannter und gemeinnuͤtzi- ger wuͤrde. Ich will hier nur eine kleine Nachricht ei- nes Reisenden beyfuͤgen, welche doch einige Idee von dem Ganzen giebt. Der Schloß- garten ist voͤllig nach englischem Geschmack auf Inseln, welche Arme der Elbe machen, ange- legt. Man faͤhrt sich von einer Insel zur an- dern auf kleinen Faͤhren heruͤber, welche durch eine Walze, an der ein Strick herumlaͤuft, wel- cher an beyden Seiten des Ufers befestigt ist, regiert werden. Vorne an der linken Seite dieses Gartens ist eine Fasanerie angelegt, in welcher Gold- und Silberfasanen gezogen wer- den, welche der Fuͤrst aus England bekom- men. Die Anlagen verschiedener Spazier- gaͤnge stellen in der anmuthigsten Abwechse- lung uͤberraschende Schoͤnheiten dar. Der Grottengang, der unterirdische Gang und die gothische Kirche, welche zugleich eine Meierey und die Wohnung des Gaͤrtners ist, gehoͤren hierher. hierher. Auch selbst die in dieser Gegend ste- henden Heusenken geben einen guten Anblick, und dienen zugleich, wenn das Futter fuͤr das Vieh rar wird, daß es nicht Mangel daran leide. Es wird alsdenn taͤglich rundherum so viel von diesem Haufen abgeschnitten, als noͤthig ist. Diese Einrichtung ist nach Art der englischen Landwirthschaft geordnet. Das Nymphaͤum, welches jenseits des Wassers dem Schlosse gegen uͤber liegt, ver- dient vorzuͤglich bemerkt zu werden. Es steht in selbigem die Statuͤe einer Venus. An den Seiten dieses Gebaͤudes ragen Feldstuͤcke und Tangerbuͤsche hervor, welches einen leb- haften Contraft verursacht. Von hier ge- langt man durch schlaͤngelnde Gaͤnge auf eine Anhoͤhe, unter welcher das Nymphaͤum herein gebaut ist. Dieses ist eine wahre romantische Gegend, wie sie irgend ein Dichter schaffen konnte. An dem einen aͤußern Theil des Gar- tens steht ein kleiner runder Tempel, dessen Aussicht ebenfalls sehr anmuthig ist; sonst hat in selbigem eine Venus gestanden, welche aber der Sturm vom Jahre 1777 umstuͤrzte. Die Insel, welche an der noͤrdlichen Sei- te des Gartens liegt, ziert eine Urne mit Pap- peln umpflanzt, welche dem Andenken des großen Schweizers J. J. Rousseau gewidmet ist; an dem Postamente derselben liest man folgende Inschrift: Dem Dem Andenken J. J. Rousseau Buͤrgers zu Genf, der die Witzlinge zum gesunden Verstande, die Wolluͤstigen zum wahren Genuß, die irrende Kunst zur Einfalt der Natur, die Zweifler zum Trost der Offenbarung, mit maͤnnlicher Beredsamkeit zuruͤckwies. Er starb den 2ten Julii 1778. Eine halbe Stunde von Woͤrlitz liegt der Dreheberg, wo das Mausolaͤum des Fuͤrsten und der Fuͤrstinn angelegt ist, wo jaͤhrlich am 24 September, dem Geburtstage der Fuͤrstinn, das sogenannte Hutrennen, welches nach Art des Rosenfests zu Salency eingerichtet zu seyn scheint, gehalten wird Litteratur- und Theaterzeitung, v. J. 1780. N. XLV. S. 711. 712. . Es gehoͤrt ferner hierher der Park Heeschen- berg im Holsteinischen, welchen H. Hirschfeld Theil 2. p. 137. in der Theorie der Gartenkunst beschrieben. Er ist an dem Heeschenberge auf dem adlichen Gute Schirensee angelegt; die Hauptidee ist Ruhe und laͤndliche Erfrischung. Ein aͤhnlicher Lustort ist Sielbeck, unweit Eutin im Herzogthum Holstein, welchen im J. 1776 der Hr. Willgaard anlegte, den auch Herr II. Theil. F Herr Hirschfeld beschrieben Theil 2. l. c. S. 151. ; der Hauptcha- rakter desselben ist Anmuth. Aschberg ist einer der anmuthigsten Plaͤtze in Holstein, der mehr der Natur und dem Ploͤnersee, als der Kunst, seine Schoͤnheit zu danken hat. Er ist ebenfalls in der Theorie dem Auslaͤnder durch eine Beschreibung be- kannt gemacht Theil 1. S. 75. . Es gehoͤren unter die hier zu bemerkenden Gegenden auch die beruͤhmte Eremitage zu Sanspareil, in dem Badenschen, eine Ge- gend, die wegen der hohen Schoͤnheiten, wel- che die Natur daselbst ausstreute, fast die ein- zige in ihrer Art ist, und wovon Thomas Koͤppel den Prospect gestochen S. Meusels Miscell. Artistischen Inhalts, von 1780. 3ter Heft. S. 50. . Wollte man die kuͤnstlichen Lustwaͤlder, die sich in verschiedenen Gegenden Deutsch- lands, z. B. zu Wien, Berlin und Leip- zig, und die ansehnlichen Pflanzungen nord- amerikanischer Baͤume und Gewaͤchse, der- gleichen zu Harpke sind, mit den Parks vergleichen; so wuͤrde Deutschland vielleicht mehrere aufzuweisen haben. Die kleinen Lust- waͤlder von dieser Art koͤnnen wir hierzu nicht rechnen, ob es gleich immer ruͤhmlich ist, wenn vermoͤgende Besitzer hierdurch ihre Gaͤrten ver- verschoͤnern, und die Mannichfaltigkeit der Na- tur bekannter machen. Fuͤr die Schoͤnheit des Rosenthals bey Leipzig kann man das Zeugniß vieler rei- senden Auslaͤnder anfuͤhren. Britten, Fran- zosen und Italiener bestaͤtigen sie. Daher sagt Hr. Prof. Clodius im zweyten Theile seiner Schriften: „Der einzige Rosenthal, mit aller Einfalt der Natur, uͤbertrifft, nach dem Ge- staͤndnisse eingeborner Italiener und Englaͤn- der, (irre ich nicht, so war selbst Niebuhr, der Betrachter des Sinai, und der brittische gefuͤhlvolle Maler des Aetna dieser Meynung,) die Parks, darauf so viele Nationen stolz sind, und die Milton, Pope und Addison schilderten.“ Das groͤßte Verdienst hat um dasselbe die Natur, aber sie ist auch hier wild- groß, und wer wagt es, sie durch die Kunst in dieser Groͤße zu erreichen? Verschlungene Gaͤnge uͤberraschen mit neuen Anblicken und Aussichten; ehrwuͤrdige Eichen, uͤber welche Jahrhunderte hinstuͤrmten, woͤlben sich uͤber ihnen. Bald oͤffnet sich die Aussicht zum wil- den Huͤgel, bald zur gruͤnenden Wiese, bald zur stillen Pleisse, die zwischen buschichten Ufern schleicht, bald erscheint ein kleines Sanscou- ci Das Herrschaftliche Haus in Gohlis soll eine Nachahmung von diesem Lustschlosse seyn. ; Aussicht wechselt mit Aussicht, und fuͤhrt den Blick zu einer großen Rundung F 2 von von Wiesen. Von hieraus ist der Prospect am schoͤnsten. Von allen Seiten fuͤhren Al- leen zu demselben, deren Baͤume sich mit den hohen Wipfeln in der Luft verbreiten, und daͤmmernde Schatten in ihren Reihen sam- meln. Zwischen ihnen sind offene Plaͤtze, ein- zelne Baͤume, Gruppen und Haufen, hinter welchen mit stolzen Thuͤrmen Leipzig empor steigt. Der englischen deutschen Gaͤrten sind mehrere; es gehoͤrt hierher der zu Marien- werther und zu Schwetzingen, und die zu Gotha, zu Carlsruhe, zu Diskau bey Hal- le. Andere, die man Nationalgaͤrten, aber nach den neuen Grundsaͤtzen, nennen koͤnnte, sind mehrere. Wie viele sind nicht in Sach- sen, theils zu Dresden und Leipzig, theils auch auf den Landsitzen des saͤchsischen Adels, zu Lichtewalde, Oderwitsch u. s. w. Es gehoͤren hierher ferner einige Gaͤrten um Darmstadt, welche Herr Hirschfeld in seinem angefuͤhrten Werke beschreibt l. c. 2ter Theil S. 157. . Er bemerkt daselbst der neu angelegten Gaͤrten des Praͤsidenten Freyherrn von Moser, des H. Oberjaͤgermeisters B. von Riedesel; den in Darmstadt selbst zu einem Garten in naivem Geschmack umgeschaffenen Kuͤchengarten, in der Nachbarschafft des Grabes jener from- men Landgraͤfinn. Man stoͤßt daselbst bald auf ge- geschmuͤckte Rasenstuͤcke, bald auf freyere Wie- sen, auf Plaͤtze mit allerley Rasen besetzt, auf Gruppen von Linden und Weiden, auch Al- leen. Der Botaniker findet hier Ueberfluß, indem weit uͤber dreyhundert Arten der selten- sten nordamerikanischen Straͤucher und Ge- waͤchse hier gezogen, und durch den Handel vertrieben werden l. c. S. 159 und 160. Th. 2. . Verschiedene sind auch in dem Branden- burgischen angelegt. Es verdient hier eine Erwaͤhnung der Garten Monchoix, der dem Grafen von Kolofkin gehoͤrt, welcher in ganz neuem und eigenem Geschmack ist, und den uns Herr Bernoulli in seinen Reisen be- schreibt. Hinter dem Hause, welches gegen den Garten einen starken Vorsprung mit 5 Glas- thuͤren und einen Auftritt (Perron) hat, er- streckt sich auf 300 Schritte ein Rasenplatz, der im Anfange eine Breite von 80 Schritten hat, aber etwas spitzig und unregelmaͤßig zu- laͤuft, und fuͤr das Auge, vermittelst einer breiten Allee, durch den hinter dem Garten an einer Anhoͤhe liegenden Tannen- und Birken- wald fortgesetzt wird. Auf beyden Seiten dieses Rasenplatzes laufen eine Menge schma- le, schatticht bedeckte krumme Gaͤnge von Ha- selstauden und Birkenbaͤumchen, welche vor F 3 dem dem in dieser Gegend haͤufig herrschenden Win- de und vor der Sonne sichern, und den an- muthigsten Spaziergang abgeben; es sind der- gleichen auch sonst noch hin und wieder in dem Garten. Man siehet also von der Mitte des Hauses keine Hauptallee in demselben; indes- sen hat er gleichwohl 4 große Lindenalleen, und zwar alle vier auf der linken Seite des Ra- senplatzes. In den Zwischenraͤumen dieser Alleen herrscht eine ohnmoͤglich zu beschreibende angenehme Abwechselung. Sie bestehen zum Theil aus Kohl- und Baumgaͤrten, und zu den bloß fuͤr die Anmuth dienenden Theilen rechne ich ein kleines Holz, zwar nur von Tannenbaͤum- chen, darinn aber artige mit Baͤnken besetzte Gaͤnge durchgehauen sind. Ein noch ange- nehmerer Theil des Gartens liegt zur Linken der laͤngsten Hauptallee, an einem Abhange gegen dem See zu, und enthaͤlt viele Bosquete, Buchenhecken, kleine schmale geschlaͤngelte Al- leen, ein paar Blumenparterre, Rasenbaͤnke u. s. w., und endigt sich an einem schmalen Wege, der vom Anfange des Gartens bis ans Ende laͤngs dem See geht. Eben so merkwuͤrdig ist der Garten des Grafen von Bork zu Stargard. Zuerst ist ein Parterre von mittelmaͤßiger Groͤße, in Form einer Rennbahn der Alten, mit einem leichten und doch hohen Bogengange von Ta- rusbaͤumen, und jenseits des Raums fuͤr die Spa- Spaziergaͤnger mit hohen und dichten Baͤu- men und Buͤschen umgeben. Von der Spitze dieses Amphitheaters geht eine schmale gerade Allee aus, die sich an einem gruͤnen Sallon endiget, in welchem zum Gesichtspuncte der Allee ein Grabmal stehet. Auf beyden Sei- ten des Parterre und der gedachten Allee sind schoͤne Parthien, breite und schmale bedeckte und unbedeckte Alleen, Bosquete, kleine gruͤ- ne Saͤulen, Tempel, Rasenplaͤtze, Kuͤchen- gaͤrten. Die erstgedachte Allee geht hinter dem Denkmal noch etwa 100 Schritte gerade aus. Allein auf beyden Seiten ist eine Menge krumm- laufende Gaͤnge, die mit Teichen, Eremi- tagen, Inseln und schoͤnen Aussichten nach dem Felde zu abwechseln. Durch diese Wild- niß durchgeleitet, ist man unversehens auf ei- ner mit einem kleinen Bach umschlossenen In- sel, wo man eine stille Aussicht nach den mit Waldungen und einigen Haͤusern gekroͤnten Feldern hat. Sie heißt die Professorinsel, weil sie Sulzer anlegte. Ich habe diese Gaͤr- ten nicht ohne Ursache gewaͤhlt, weil sie sich den Regeln des guten und gelaͤuterten Garten- geschmacks nahen, ohne auf die ausschweifeu- den Neuerungen der Englaͤnder zu verfallen; und vornehmlich, weil sie die Schoͤnheiten des Kohl- und Kuͤchengartens zur Verschoͤnerung des Gartens uͤberhaupt, und zur Erregung der Mannichfaltigkeit anwenden. F 4 Uebri- Uebrigens ist die Gartenkunst selbst in Deutschland noch in den Haͤnden der Mathe- matiker, und der gelernten sogenannten Kunst- gaͤrtner, welche man von den empirischen Gaͤrtnern, die bloß mit dem Oekonomischen des Gartenbaues sich beschaͤftigen, unterschei- det. Man hat, so viel ich weiß, noch keine besondere Unterrichtsanstalten fuͤr die Garten- kunst bestimmt. Sie wird in den großen fuͤrstlichen und graͤflichen Gaͤrten erlernt, und von den Gaͤrtnern und Gesellen ausgeuͤbt, wel- che letztern auch reisen. Nur die in solchen Gaͤrten unterrichteten werden so viel ich weiß, als wirkliche Kunstgaͤrtner anerkannt. Eine vorzuͤgliche Schule von Gartenkuͤnstlern ist Berlin, Dresden, Wien und einige andere deutsche Residenzstaͤdte. In dem Wuͤrten- bergischen war die jetzige Militaͤrakademie zu Stuttgard, ihrer ersten Anlage nach, zu einer Pflanzschule fuͤr Kunstgaͤrtner bestimmt S. deutsch. Mus. Wonnemond 1781. p. 430. ; dieses war also die einzige, wenigstens mir bis jetzt bekannt gewordene, aber doch nicht zur Ausfuͤhrung gekommene Anstalt fuͤr die Gartenkunst. Nur das verdient noch als ei- ne Anstalt fuͤr den Gartenbau bemerkt zu wer- den, daß die Landwirthschaftsgesellschaft zu Hannover sich sonderlich mit dem Gartenbau, dessen Erweiterung und Befoͤrderung beschaͤf- tiget. Von Von den botanischen Gaͤrten habe ich hier und da schon verschiedenes erwaͤhnt, und oben den vielleicht in Deutschland aͤltesten, den der große Churfuͤrst August zu Leipzig anlegte, angefuͤhrt. Noch muß ich der oͤkonomischen Gaͤrten gedenken, wie sie vornehmlich Herr D. Schreber vorschlug. Als eine Bestim- mung des Endzwecks eines solchen Gartens und Regeln fuͤr seine Anlage, laͤßt sich folgen- des ansehen. Er sey einfach, nicht so durch Kunst zusammengesetzt, welches Arbeit und Zeit, die auf die oͤkonomischen Versuche ge- wendet werden koͤnnen, wegnimmt. Er sey nicht mit Hecken uͤberladen, zumal von Buxus oder auch Taxus, weil diese das Land auszeh- ren und hier unzweckmaͤßig sind; alles muß hier lehrreich und nutzbar zu seiner Erhaltung seyn. Man fasse daher die Quartiere mit oͤkonomi- schen Kraͤutern ein, z. E. mit Luzern, Es- parcette, Raigras mit Waid, Thimian. Um Platz zu gewinnen, mache man die Quartiere ins Viereck, nicht in Triangel. Man suche darinnen allerhand auslaͤndische Baͤume und Straͤucher einheimisch zu machen; den Ge- waͤchsen, die Schatten lieben, gebe man densel- bigen durch Baͤume oder auch Obsthecken. Man muß darinnen allerley Arten Erdreichs haben, weil man so vielerley Fruͤchte und Pflanzen bauen muß. Doch kann man nach Hauptquartieren ihn abtheilen und bauen, z. B. in dem einen nur Getreide, im andern Fut- F 5 ter- terkraͤuter, im dritten Faͤrbekraͤuter, im vier- ten fremde Gestraͤuche und Holzarten. Grot- ten und andre Gartenverzierungen koͤnnen die Moose enthalten, und so uͤberall Unter- richt, Nutzbarkeit und Kunst verbunden seyn. Der Endzweck eines solchen Gartens ist, durch oͤkonomische Versuche die Grundsaͤtze der Oekonomie zu erlaͤutern oder zu bestaͤtigen; fremde Pflanzen zu erziehen und einheimisch zu machen; und dem, der Unterricht verlangt, hier gleich den ganzen Pflanzenbau nach oͤko- nomischen und richtigen Grundsaͤtzen ausuͤbend zu zeigen. Wir haben dergleichen, so viel ich jetzt weiß, zu Goͤttingen bey der Universitaͤt, in Breslau bey der patriotischen Gesellschaft der Staͤnde, zu Lautern oder vielmehr dem zu Versuchen bestimmten und dazu gehoͤrigen Gute, und zu Wien, da er seit einigen Jahren bey der kaiserl. koͤnigl. Theresianischen Akade- mie angelegt worden. Er ist in verschiedene Plaͤtze nach einer systematischen Ordnung ver- theilt. Auf dem ersten Platze werden die verschie- denen Gattungen des Duͤngers, wie auch die fruchtbaren oder unfruchtbaren Erdarten der Jugend gezeigt. Unter den unfruchtbaren Arten des Erdbodens stehen in ihrer Ordnung die Ar- ten des Sandes, des Grieses, des Thons, des Maͤrgels, der Kreide, des Schuttes und des Felsen. Diese, obschon in Ansehung der mensch- lichen Nahrung unfruchtbaren Erdarten er- naͤhren naͤhren doch eine nicht geringe Anzahl verschie- dener Gewaͤchse, welche auch, hieher versetzt, sehr wohl fortkommen. Der zweyte Platz ist wieder in zwey andere abgetheilt. Der ei- ne enthaͤlt alle Ackerfruͤchte, als: die verschie- denen Gattungen des Weizens, des Korns, des Habers; kurz, alles, was einen mit dem Pfluge zu bearbeitenden Boden erfordert. In dem zweyten stehen alle bekannte Gartenpflan- zen, die der Mensch zu seiner Nahrung an- wendet. Auf dem dritten Platze, stehen alle Feld-, Wiesen- und Wasserpflanzen, zum Futter und zur Arzeney fuͤr das Vieh. Auf dem vierten Platze, die Pflanzen, welche zur Faͤrberey angewendet werden. Die Blumen, zur Zierde der Gaͤrten. Kleinstaͤmmige und hochstaͤmmige Obstbaͤume aller Arten. Pfropf- und Oculierschule. Weingarten. Hopfen- garten. Wilde und zahme Baͤume, welche zum Brennholze, zum Gebrauche des Schreiners, des Drechslers, des Zimmermanns und an- derer Handwerke bestimmt sind. Die Abhandlungen, welche bey jedem Platze insonderheit vorgenommen werden, sind fol- gende. Der erste Platz enthaͤlt die Pflanzen, aus denen man mit der Zeit eine ganz gute und fruchtbare Erde, oder wenigstens eine Verbes- serung derselben zu hoffen hat. Die auf einer Tafel befindliche Inschrift: Generant et foe- cundant, zeiget an, was diese Pflanzen ver- moͤgen. moͤgen. Die Unterweisungen, welche hier vorgenommen werden, handeln: 1) von ver- schiedenen Mischungen einer Erdart mit der andern, um die Fruchtbarkeit zu vermehren; 2) von der Beschaffenheit, Wirkung und Verschiedenheit des Duͤngers; 3) von den oͤftern Bestellungen des Feldes durch den Pflug, anstatt des Duͤngers; 4) von Ver- gleichung der Wirkungen des Duͤngers mit den Wirkungen des Pfluges; 5) von der Art und Weise, durch verschiedene Pflanzen zu duͤngen, oder, vermittelst der Abwechselung der Faͤulniß und des Wachsthums der naͤmli- chen Gattung von Pflanzen, einen oͤden und unfruchtbaren Boden, wenigstens nach Ver- lauf einiger Jahre, mit guter Erde zu belegen; 6) von dem Gebrauche eines unfruchtbaren Erdbodens vermittelst derer Pflanzen, die noch auf demselben fortkommen, und mit welchem Vortheile dieselben in der Viehzucht, oder zur Faͤrberey, oder sonst angewendet werden koͤn- nen. Der zweyte Platz, welcher die Pflan- zen, die den Menschen naͤhren und kleiden, enthaͤlt, hat zur Inschrift: Nutriunt et te- gunt hominem. Der dritte Platz, welcher mit Kraͤutern und Pflanzen, die eigentlich zur Wirthschaft gehoͤren, bestellt ist, hat die Inschrift: Alunt er sanant pecora. Der mit Faͤrbekraͤutern bewachsene vierte Platz: Tingunt textilia. Der mit wilden und ein- heimi- heimischen Baͤumen besetzte: Torno, Dola- brae, Asciae, Foco S. Kaiserl. Koͤnigl. privilegirte Realzeitung der Wissenschaften, Kuͤnste und Commerzien. Wien 1775. 8. S. 536. . Was den eigentlichen oder oͤkonomischen Gartenbau betrifft, der sich nicht mit dem Ge- schmack in der Anlage, sondern mit Erzie- lung der Pflanzen, Gewaͤchse, Blumen, Fruͤchte und Kuͤchenkraͤuter beschaͤftiget, so haͤtte man es in Deutschland eher zu einer weit groͤßern Vollkommenheit bringen koͤnnen, wenn man auf die Schriften eines Quintinie und Bradley aufmerksamer gewesen, und die- selben eher als andere Werke der Auslaͤnder uͤbersetzt und studirt haͤtte. Der Erstere, ein Franzos, steuerte sonderlich dem Aberglauben, und Bradley brachte mehr Grundsaͤtze, die auf sorgfaͤltiger Beobachtung, zuverlaͤßiger Erfahrung, und physichen Gruͤnden beruhe- ten, in den Gartenbau. Allein die Schriften beyder Maͤnner sind, so viel ich weiß, nie ins Deutsche uͤbersetzt worden, obgleich der erstere schon im vorigen Jahrhunderte zu Ende, der letztere aber zu Anfange des itzigen schrieb. Vieles trugen auch zur Verbesserung des Gar- tenbaues bey, die ausgebreitetern Kenntnis- se der Botanik, und das Licht, welches Hales in seiner Statik der Gewaͤchse uͤber densel- ben verbreitete, indem ihn doch die Kenner lasen, lasen, und endlich auch der Kanzler Wolf zu Halle uͤbersetzte. Man lernte die Natur und das Wachsthum der Gewaͤchse naͤher kennen. Auch die Niederlaͤnder haͤtten uns lehrreich werden koͤnnen, wenn nicht gewisse Vorurthei- le von Clima und dessen zu maͤchtigem Ein- flusse hierinnen hinderlich gewesen. Man rech- nete zu viel auf den Boden und den Himmels- strich, und vergaß, daß die Cultur oft beyde besiege. Eine große Hinderniß war auch, daß man das zwiefache Pflanzengeschlecht des Lin- nees noch nicht kannte, und, selbst da er es be- kannt machte, die mehresten es als eine uner- wiesene Hypothese ansahen, und den Einfluß des Geschlechts der Pflanzen auf die Ausar- tung derselben fast von keinem angenommen wurde, als von seinen Schuͤlern, oder von denen, die genau mit seinem System bekannt waren. Selbst Reichart im 1sten Theile seines Land- und Gartensatzes. war noch ein großer Gegner desselben, und hat es daher auch in seinen Schriften nicht gebraucht, und daher beruhet seine Anweisung zur Erziehung der Saͤmereyen nicht auf richtigen Grundsaͤtzen, die auf das zwiefache Geschlecht der Pflanzen gebauet waͤren. Noch im Jahre 1774 schrieb er in dem Anhange zum sechsten Theile seines Land- und Gartenschatzes Er erschien 1774 zu Erfurt auf 9½ Bogen in 8 unter dem Titel: Gedanken und Erfahrungen eine foͤrmliche Wi- der- derlegung desselben, worinnen er aber den Staub, der auf den Blaͤttern gewisser Blumen, z. B. der Aurikel, oder auf einigen Fruͤchten, z. B. den Pflaumen, liegt, mit jenem befruch- tenden Bluͤthenstaub verwechselt. Aus Man- gel dieser Kenntnisse, die so viel auf den Pflanzenbau selbst wirken, nahm man viele irrige Grundsaͤtze an; so gab man damals drey Ursachen von der Ausartung der Pflanzen an, da doch unsere Zeiten nunmehr die wahren ge- nauer gezeigt haben. Man leitete die Aus- artung theils daher, wenn keine aͤchten Pflan- zen zur Saamenerziehung genommen worden, welches auch allerdings gegruͤndet, allein im- mer noch nicht die Hauptursache ist. Außer dieser hatte man noch zwey andere, die durch Erfahrungen und Theorie als ungegruͤndete erwiesen sind, naͤmlich das Clima und den Grund und Boden. Denn die beyden letztern koͤnnen unmoͤglich die Natur der Pflanzen aͤn- dern, ob sie schon verursachen koͤnnen, daß die Pflanzen in ihrer Art kleiner oder groͤßer und im Geschmacke angenehmer oder unange- nehmer, und sie selbst von laͤngerer oder kuͤr- zerer Dauer sind. Des Ritters Linné in einer fuͤr die Gaͤrt- ner fremden Sprache, ich meyne, der lateini- schen, geschriebenes System, die darinnen ent- halte- von dem Blumenstaube, welcher die Gewaͤchse und Kraͤuter befruchten soll. haltene Theorie von dem zwiefachen Geschlecht der Pflanzen, und der Einfluß derselben auf den Pflanzenbau selbst, wuͤrde vielleicht im Gartenbaue selbst noch sehr unbekannt seyn, wenn nicht die Botaniker durch Schriften in deutscher Sprache es gemeinnuͤtziger gemacht haͤtten. Besonders bemuͤhete sich Hr. D. Koͤl- reuter zu Karlsruhe in seinen Nachrichten von einigen das Geschlecht der Pflanzen betreffen- den Versuchen und Beobachtungen Leipzig 1760 bis 66. gr. 8. 27 Bogen. , den Ein- fluß dieser Theorie auf den Gartenbau naͤ- her zu zeigen, und den Gartenbauern vorzule- gen. Seitdem ist das, was vorher oft nur Geheimniß eines einzelnen Mannes war, fast allgemein, und man befolgt in der Erziehung der Saͤmerey nun richtigere Grundsaͤtze. Indessen, obgleich Reichart hierinnen noch fehlte, so macht er doch eine eben so wichtige Epoche in dem Gartenbaue, als in dem eigent- lichen Feldbaue. Er machte den besten Ge- brauch von des Englaͤnder Millers Vorschrif- ten, bauete sein System auf Grundsaͤtze weit richtigere Erfahrungen, und verließ den Aberglauben, oder fuͤhrte in diesem letzten Punkte vielmehr nur das weiter fort, was der H. v. Rohr angefangen. Er bauete auch zu- erst, so viel mir bekannt ist, den Brocoli oder Spargelkohl in den Gegenden von Erfurt. Man fieng an, die Alten auch in dieser Art zu benu- benutzen, und fand ein und das andere fuͤr unsere Zeiten Lehrreiche in ihren Schriften. Vorzuͤglich erhielten die Arten zu pfropfen ei- nige Bereicherungen. Der Herr von Muͤnch- hausen berichtigte und bestaͤtigte viele Garten- grundsaͤtze in seinem Hausvater, und machte sich um die Orangerie besonders verdient, nicht weniger aber um die Anlegung der Gaͤrten, wozu er im 1sten Theile des angefuͤhrten Bu- ches, in dessen zweytem Stuͤcke, vorzuͤg- liche Regeln ertheilet, die aus der Natur und dem Wesen der Gaͤrten, und aus den Gruͤnden eines vernuͤnftigen Baues der Erde und der Oekonomie genommen sind Grotian arbeitete vorzuͤglich fuͤr die Blumencultur, be- besonders aber fuͤr einzelne Arten derselben, wor- unter ich nur die Levcojen nennen will. Nicht weniger hat er um die Winterflor der Blu- men wahre und eigentliche Verdienste. Rammelt war einer der ersten Gaͤrtner, die aufmerksamer auf das zwiefache Geschlecht der Pflanzen in der Gaͤrtnerey waren, und die Beziehung der Saamen auf diese Theorie, und also auf richtige Grundsaͤtze gruͤndeten, wel- chem auch Krause und einige andere gluͤcklich folgten. Die haͤufigen Orangerien, die man bisher bis zur Ausschweifung auch in Deutschland liebte, fiengen nunmehr an verdraͤngt zu wer- den, da der Hang zu nordamerikanischen Pflanzungen an die Stelle des erstern trat. II. Theil. G Eine Eine der beruͤhmtesten Orangerien ist die auf den Guͤtern des H. v. Muͤnchhausen, der daher auch in seinem Hausvater Theil 3. der wichtigste Lehrer uͤber diese Art der Cultur ist. Er be- saß einen Garten, worinnen man seit dem An- fange dieses Jahrhunderts reiche Sammlun- gen der Agrumen, worunter man nach der Eintheilung der Alten die Orangen, Limonen und Citronaten rechnete, die der Ritter Linné unter einen Geschlechtsnahmen Citrus verei- niget begriff, zu machen angefangen, und welcher schon im Jahr 1714 aus 49 Arten Orangen, 133 Limonen und 38 Citronaten bestand. Nicht weniger sind beruͤhmt die Oran- gerien zu Dresden, Weimar, Berlin, ꝛc. Eben so nahm der verschwenderische Auf- wand in Blumen ab, den das siebenzehnte Jahrhundert, und der Anfang des itzigen noch sehr liebte. Man fieng an, mehr die wahre Bestimmung der Blumen aufzusuchen, da sie naͤmlich den Plaͤtzen das Oede benehmen, rings um sich her durch Schoͤnheit, Abwechselung und Mannichfaltigkeit der Farben, die der ei- fersuͤchtigen Kunst unerreichbar sind, bezaubern, und viele durch Anmuth des Geruchs begeistern. Man fieng an, ihre Pflanzungen zu schoͤnen Malereyen durch die Stellung der Farben nach gewissen Uebergaͤngen zu benutzen, und die symmetrischen und mannichfaltig gezirkelten Bee- Beete, worinnen man sie einschraͤnkte, zu verwerfen. Herr Hirschfeld giebt hierinnen den Gartengemaͤlden mit Blumen vorzuͤg- liche Regeln. Man merke vornehmlich, sagt er im zweyten Theile seiner Theorie p. 79. , auf die Gewaͤchse, die gleichzeitig hervorkommen, und wenn man fruͤhere oder spaͤtre mit ihnen ver- bindet, so uͤberlege man vorher, welche Wir- kung der Unterschied der Staudenstaͤmme oder ersten emporkeimenden oder ausschlagenden Blaͤtter, Knospen und Bluͤten, mit den in voller Flor stehenden hervorbringen. Was ran- kig waͤchst, unbedeutende Farben hat, rauch und duͤrftig an Blaͤttern ist, schickt sich nicht wohl zur Blumenmalerey. Die feinsten und lieblichsten Farben muͤssen dem Auge am naͤ- hesten seyn, die staͤrkern und leuchtenden mehr in der Ferne. Man steige vom Weißen zum Strohgelben, vom Fleischfarbigen zum Ro- senrothen, vom Violetten zum dunkeln Blau, vom Goldgelben zum Purpurrothen, so wie man von ganz niedrigen Stauden, von Stu- fe zu Stufe, bis zu den hoͤchsten steigt. Das Graue, Braune oder Gruͤne der Staͤmme, die Verschiedenheit der Gruͤne der Blaͤtter, die Formen und Lagen, sowohl von diesen als von den Blumen selbst, alles dieses muß in Betrachtung gezogen werden. Die Ueber- gaͤnge gefallen, wenn sie nicht ploͤtzlich, son- G 2 dern dern sanft und fortschreitend sind; die lichtern Farben muͤssen sich mit den dunkeln freund- schaftlich zusammengesellen. Ich fuͤge noch hinzu, daß man auf den verschiedenen Charak- ter der Blumenmalerey im Garten sehen kann: bald kann die Scene melancholisch, bald froͤhlich und heiter, bald gleichguͤltig seyn. Bey allen diesen werden sich die Farben anders zeigen muͤssen: bald kann eine einzelne Blu- me, sich durch ihre Pracht und Wuchs aus- zeichnend, unsere Aufmerksamkeit fesseln, bald Gruppe und Haufen uns vergnuͤgen. Um also den Zustand der heutigen Gaͤrten zu uͤbersehen, so verdient hier vornehmlich folgen- des bemerkt zu werden. Wir bauen darinnen Kohlgewaͤchse (olera), deren Blaͤtter und zar- te Stengel zur Speise dienen, und vornehm- lich in dieser Absicht gebauet werden, Wur- zelgewaͤchse (radices), deren Wurzeln eßbar sind, Zwiebelgewaͤchse (bulbosae), welche eß- bare Zwiebeln haben. Sallatgewaͤchse (ace- taria), deren Blaͤtter haͤufig ungekocht gegessen werden. Huͤlsenfruͤchte (Legumina) welche eßbare Saamen in Huͤlsentragen, Aepfelkraͤu- ter (Cucurbitaceae), die eßbare Aepfel haben; Spargelkraͤuter (turiones), deren zuerst her- vorkeimende Wurzelsprossen genossen werden; Blumenfruͤchte, deren Blumenboden (rece- ptacula) eßbar sind, Beerenfruͤchte (bacci- ferae), welche der Beeren wegen gezogen wer- den, Gewuͤrzpflanzen, die zur Wuͤrzung der Spei- Speisen dienen. Wir befriedigen oder zieren unsere Garten mit Hecken, und bedienen uns zu jenem des Weißdorns (Crataegus oxiacan- tha), des Hollunders (Sambucus nigra), der Birke (Betula Alba), der Weiden und Schwarz- dorn, wiewohl die zwey letztern Arten nicht viel nutzen. Zu den Hecken zum Vergnuͤgen bedienen wir uns der Hainbuche (Carpinus betulus), Reinweide (Ligustrum vulgare), Wil- der-Jasmin (Philadelphus coronarius), Spin- delbaum (Euonymus Europaeus), Zaunkirschen (Lonicera Xylosteum), Bux (Buxus). Zuwei- len haben wir auch Fruchthecken von Haseln, Stachelbeeren, Sauerdorn, Johannisbeeren und Himbeeren. Wir bereiten die Gartenplaͤtze mit Rigolen zu. Wir haben verschiedene Ar- ten von Treibkasten und Mistbeeten, freye oder eingefaßte, offene oder verschlossene, dem Boden gleiche oder eingesenkte oder uͤber den Boden erhobene kalt so genannte Blinde, da man nahe um ein solches Beet eine Grube mit hitzigem Miste anfuͤllet. Bey den einge- faßten hat man auch in den Seitenwaͤnden einen Schieber angebracht, um bey truͤben und kalten Tagen, da man die Fenster nicht oͤffnen kann, die Luft darinnen zu verbessern, ohne daß die scharfe aͤußere Luft die Pflanzen trifft. Außer dem hat man die Decken der Mistbeete entweder von Glas oder von Pa- pier; zuweilen sind die letztern auch so, daß G 3 man man sie nach dem Wachsthum der Pflanzen hoͤher schieben kann. Wir haben mehrere Arten von Kuͤchenge- waͤchsen, als man im vorigen Jahrhunderte hatte. Auch die Abarten sind mannichfaltiger, welche noch nicht alle genau genug bestimmt sind, ob schon Spielmann mit den um Straßburg erbaueten einen Versuch ge- macht Olerum Argentoratensium Fasciculus. Argento- ti 1769 et Fasciculus alter 1770. . Die meisten haben wir aus Italien, den Niederlanden und England erhalten; da- her auch oft ihre Benennungen aus den Spra- chen dieser Lande sind, so sehr sie auch das ge- meine Leben zuweilen verunstaltet hat. Wir bauen gemeinen weißen Kopfkohl oder weißes Kraut auch großer Braunschweigischer Kopfkohl, Kap- pus, wahrscheinlich von Cappucio, dem Ital. Worte, wie H. Pf. Beckmann vermuthet, Bras- sica capitata serotina compressa maior Spiel- manni 33. . Windelstaͤdter Kopfkohl, oder Spitz- fruchtkraut Brassica praecox, capite oblongo, Spielm. 31. , rothen Kopfkohl Brassiea oleracea rubra. Linn. Mill. Sp̃ielm. 34. , Savoyer- kohl oder Wersing Brassica Sabauda Linn. Den Namen Wersing hat er vermuthlich von dem Ital. Wort Verza oder Verzellini. , gruͤnen Wersing oder Herzkohl Brassica Sabellica Spielm. 36. , Braunkohl der auch Kraus-Feder- und Pluͤmage Kohl heißt Brassica Selenica Spielm. . Bardowicker- kohl, kohl Brassica fimbriata pumila. Bauh. pin. 212. , oder niedriger brauner Kohl, hoher Pomerischerkohl Brassica sativa rubra aper- ta laevis Moriss. II. p. 2077. , Schnittkohl Brassica olera- cea Sabellica non capitata Spielm. 36. , Blumen- oder Kaͤsekohl Bras- sica hotrytis Linn. Spielm. 38. , Broccoli oder Spargelkohl Brassica asparagodes crispa. Bauh. pin. III. , Kohlrabi oder Kohlruͤben uͤber der Erde Bras- sica Gongylodes. , und Kohlrabi oder Kohlruͤben unter der Er- de Brassica napobrassica. , Spinat Spinacia oleracea. , Gruͤnkraut, spanisches Kraut, englischer Spinat, Melde und Winter- kresse, Moͤhren oder Carotten Daucus Carotia. , und von diesen verschiedene Arten, als die gemeinen gel- ben Wurzeln, weiße Moͤhren, goldgelbe Moͤhren, rothe Moͤhren, verschiedene Arten von Ruͤben Brassica rapa. , als die Mayruͤbe, die gruͤn- koͤpfige, die rothkoͤpfige Ruͤbe, die Guckelruͤ- be, die gelben Ruͤben, die Steckruͤbe, Maͤr- kische, Teltover, Leinische und viele andere Ruͤben, verschiedene Arten Pastinaken Pastinaca sativa. , Zu- ckerwurzeln Sisum Sisarum. , Petersilien lipi- um l. petroselinum crispum. , Cellerie lipium gra- veolens. , Kuͤm- mel Carum carvi. , Rubrapunzel Oenothera remus. , Skorzonerwurzeln Scorzonerahispanica. , verschiedene Arten Mangold oder Bete Beta vulga- , G 4 Ret- Spielm. 37. Rettiche Raphanus. und Radiese, Meerrettig Cochlearia armo- racia. , Tar- tuͤffeln Solanum tuberosum. Diese Frucht kam aus Virginien im J. 1585 nach Eurpa durch die Englaͤnder, und wurde 1590 von Casp Bauhin beschrieben. Schon 1588 soll man sie in Italien gebauet haben. Zu Ende des 16ten Jahrhunderts wurde sie in Holland durch den Paͤbstl. Gesand- ten bekannt, und 1616 noch in Frankreich an der koͤnigl. Tafel als eine Seltenheit gespeiset. Der ungluͤckliche Walther Raleigh brachte sie 1632 aus Virginien nach Irrland, von da aus kam sie nach Lancashire uͤber ganz England. , welche 1710 durch Antoine Sei- gnoret, einen Colonisten, ins Wuͤrtenbergische, und im J. 1717 durch den Generallieutenant von Miltkau aus Brabant nach Sachsen ge- bracht wurden, Erdaͤpfel Helianthus tuberosus. , verschiedene Zwie- belgewaͤchse Allia. , Sallate Lac- tucae. , Repunzel Valeriana locusta olitoria. , Ci- chorien Ci- chorium. , und Endivien, Phaseolen Phaseolus vulgaris. , Bohnen Vicia. , Erbsen Pisum sativum. , Linsen Ervum lens. , Kuͤrbise Cu- curbita. , Gurken Cucumis. , Melonen Cucumis melo. , Spargel Asparagus. , Arti- schocken Cynara scolymus. , Cordonnum Cy- nara cardunculus. , Erdbeeren Fragraria. , auf etliche dreyßig Arten Gewuͤrzpflanzen, als Mairan Origanum maiorana. , Koͤrbel Scandix cerefolium, , Bohnenkeller satureja hortensis. , Dill Anethum graveolens. , Anis, vulgaris. Anis Pimpinella anysum. , Senf Sinapis nigra. , Coriander Coriandrum sativum. , Schwarz- kuͤmmel Nigella satiua. , Basilien Ocimum basilicum. , oder Basilikum, Tuͤr- kische Melisse Dracocephalum moldavicum. , Loͤffelkraut Cochlearia officinalis. , Borrago Bo- rago officinalis. , Portulak Portulaca. , Fenchel Foeni- culum vulgare. , Kuͤmmel Carum Carvi. , Pfef- ferkraut Lepi- dum latifolium. , Thymian Thymus vulgaris. , Dragun Artemisia Dracunculus. , Bey- fuß Artemisia vul- garis. , Sauerampfer Rumex acetosa. , Tripmadam Sedum refle- xum. , Me- lisse Melissa officinalis. , Isop Hyssopus officinalis. , Krausemuͤnze Mentha sativa. , Poley Mentha pulegium. , Wermuth Artemisia Absinthium. , Reinfarn Ta- nacetum crispum. , Meerfenchel Crithmum maritimum. , Bibernelle Pimpinella saxifraga maior. , Salbey Salvia officinalis. , Rauthe Ruta graueolens. , Stab- wurz Arte- missia abrotanum. , Lavendel Lauendula spica. Roßmarin Rosmarinus officinalis. . Man- che hiervon bauet man auch noch in Feldern, die von Trift frey sind, z. B bey Leipzig Halle, Erfurt. Und wenn wuͤrde ich das Verzeich- niß der Blumen endigen koͤnnen, die wir in unsern Gaͤrten bauen? Ich will nur die vor- zuͤglichsten erwaͤhnen. Es gehoͤren hierher vie- G 5 le le Arten von Iris als die Spanische, Englische, Persische, die Pflaumen- und die edle Iris, in- gleichen die Witwe im Trauerflor, verschiedene Arten von Rosen, von Violen, viele Arten Levkojen, verschiedene Arten Lack, verschiede- ne Malven, Aster, Loͤwenmaul, Balsami- nen, Napellis, Glockenblumen, verschiedene Amarante, Calendula, Digitalen, Monar- den, buntes Gras, verschiedene Geranien; Aurikeln, Primeln, Tulipanen, Tuberosen, Lilien, viele Nelken, die brennende Liebe, oder Jerusalemsblumen, Paͤonien, verschiedene Crocus, Anemonen, Hyazinthen, Narcissen, Jonquillen, Kaiserkronen, Leberblumen, Schoͤn bey Nacht, flos Afrikanus, Aller- mansharnisch, das Drachenauge, Loͤwen- schwanz, der Fingerhut, Koͤnigskerzen, Glo- ckenblumen, Climatus, verschiedene Winden, darunter auch die Indianische Winde Quam- megluck, Spanische Kresse, das niedrige non Convolvulus, die wohlriechenden Wicken, Geni- sten, Rudbeckia, Jacobaͤen, Scabiose, Zinnien. Was den Baumgarten betrifft, so hat man vornehmlich zur Unterhaltung desselben Saamenschulen, wo die jungen Baͤume aus Saamen gezogen werden, Pfropfschulen, wo sie gepfropft werden, und Baumschulen, wo sie bis zum Versetzen in Obstgarten stehen blei- ben. Das Pfropfen, Impfen, Pelzen, oder Zweigen, welches einerley bezeichnet, so wie das Aeugeln oder Okuliren, hat in den neu- neuern Zeiten Bereicherungen erhalten. Von dem Pfropfen kennen unsere Gartenverstaͤndi- ge in Deutschland vornehmlich sechs Arten. Das Pfropfen in den Spalt, welches in Dcut- schland die gewoͤhnlichste Art ist, im May oder April geschiehet, ehe die Knospen aus- schlagen; ferner das Pfropfen zwischen die Rinde, das Kronpfropfen, wenn man etliche Reiser im Umkreise zwischen die Rinde setzt; das Pfropfen in den Kerb, das Pfropfen in den Sattel, das Pfropfen mit dem Zuͤnglein und das durch Anplacken. Hingegen widerleg- te man in den neuern Zeiten durch Versuche das Vorurtheil, daß man durch das Pfro- pfen von einerley Obstart zu wiederholten ma- len groͤßeres und schoͤneres Obst erhalte S. Schrebers neue Samml. II. 251. . Auch mit dem Absaͤugen oder Ablaktiren, wel- ches dadurch geschichet, daß man den jungen Zweig eines zahmen Baumes, ohne beyde zu trennen, mit einem wilden Stamme so lan- ge verbindet, bis beyde zusammen gewachsen, machte man verschiedene Versuche. Man ver- suchte es z. B. in den Spalt, in den Kerb, und noch auf verschiedene andere Arten, wel- che aber in die Gartenbuͤcher gehoͤren. So pfleget man auch die Baͤume durch Absenken und durch Steckreiser zu vermehren. Die Baͤume ziehet man entweder zu Zwerg- od r Gelaͤnder- oder zu Buschbaͤumen. Man bau- et et viel Arten Obst, mit seinen Abarten, welche sonderlich die Franzosen sehr vermehret haben, daher die Franzoͤsischen Namen derselben kom- men Die vorzuͤglichsten Abarten der Birnen sind die Muskatellerbirn 1) (Petit Muscat), 2) Muscat- Robert oder Poire a la Reine, Poire d’Ambre 3) Madeleine, 4) Cuisse Madame, 5) Bel- lissime d’Automne, 6) Epargne, 7) Salviati, 8) Bezi d’Hery, 9) Orange Musquée, 10) Rous- selet d’hiver, 11) Rousselet de Reims, 12) Poi- re sans peau, 13) Martine-sec, 14) Rousse- line, 15) Ah mon dieu, 16) Chair à Dame, 17) Bergamotte suisse, 18) Bergamotte d’Au- tomne, 19) Crassanne, 20) Messire Iean do- ré, 21) Epine d’hiver, 22) Ambrette, 23) Echas- sery, 24) Sucre vert, 25) Verte longue, 26) Beurrégris, 27) Angletterre, 28) Bezi de Chaumontel, 29) Beurre blanc, 30) Be- zi de la Motte, 31) Bon Chretien d’hiver, 32) Bon Chretien d’été, 33) Colmart, 34) Saint Germain, 35) Louise bonne, 36) Poire de livre, 37) Sanguinole, 38) France real, 39) Catillac, 40) Royal d’hiver, 41) Hernbirn. Man findet sie bestimmt in dem Woͤrterbuche des Hr. Hofr. Schmidlin. , die in Deutschen durch die Sprache des gemeinen Lebens, in halb und ganz unver- staͤndliche Woͤrter umgeschaffen sind. So bauen wir viele Abarten von Birnen, und von Aepfeln, welche theils durch Pfropfen und Aeu- geln, vornehmlich aber dadurch entstanden, daß man die jungen aus dem Saamen aufge- gangenen Baͤume erst tragen ließ, ehe man sie sie pfropfte oder aͤugelte Die vornehmsten und bekanntesten Abarten der Aepfel sind folgende: 1) Passe pomme rouge. 2) Calville blanche d’hiver. 3) Calville rouge. 4) Fenouillet gris. 5) Vrai drap d’or. 6) Pomme d’or. 7) Rei- nette blanche. 8) Reinette grise. 9) Pigeon- net. 10) Pigeon. 11) Rambour franc. 12) Api. 13) Pomme de glace. 14) Non pareil- le. 15) Vorstorferaͤpfel. 16) Rother Gulder- ling. 12) Großer Herrnaͤpfel. 18) Zippel- aͤpfel. 19) Gold-Peppin. 20) Weißer Peppin. 21) Schwarzer Borstorfer. 22) Rother Stet- tiner. . Wir haben in unsern Gaͤrten Quitten Von den Quitten haben wir vorzuͤglich die Birn- quitte, die Aepfelquitte und die Portugiesische. , viele Abarten von Kirschen In den Kirschen hat Deutschland und Holland den Vorzug vor andern Laͤndern, welches wahrschein- lich durch die ehemaligen Verbindungen der Nie- derlande mit Deutschland entstanden ist. So ziehen wir die große Maykirsche, die fruͤhe Herzkirsche, die große schwarze Kirsche, die große schwarze glaͤn- zende Herzkirsche, die Doctorkirsche, die spani- sche große schwarze Kirsche, die spanische rothe, die weiße Herzkirsche, die weiße und rothe Herz- kirsche, die melirte Herzkirsche, die große schwar- ze Knorbelkirsche, die große spanische Kirsche, die große hollaͤndische Ammer, die Glaskirsche, die Lothkirsche, die Kirsche von der Natt, die fruͤhe Ammer, die spaͤte Herzkirsche, Evangelique, die Septemberkirsche. Duhamel in seinen Traite des arbres , Pflaumen ; Kornelkirschen, Apri- Aprikosen und Pfirschen, Wallnuͤsse, Hasel- nuͤsse, Castanien, Mispeln, zuweilen auch Weinstoͤcke und Maulbeeren. Unter den Bee- ren-Baͤumen und Buͤschen ziehen wir vor- nehmlich Johannisbeeren, Gichtbeeren, Sta- chelbeeren, Himbeeren und Berberitzen. Uebrigens nahmen sich auch die Regierun- gen des Kuͤchengartens und des Gartenbaues an, vornehmlich aber bemuͤheten sie sich, den Land- arbres, hat 34 Abarten beschrieben und 16 ab- gebildet. Langley in seiner Pomona hat 13 ab- gebildet. Knoop in der Fructologia hat 26 be- schrieben und 3 abgebildet. g ) Einige der vornehmsten Abarten der Pflaumen sind: 1) Prune jaune hative. 2). Gros Da- mas de Tours. 3) Damas violet. 4) Gros Damas blanc. 5) Damas rouge. 6) Damas d’Italie. 7) Monsieur. 8) Royale de Tours. 9) Perdrigon blanc. 10) Perdrigon violet. 11) Perdrigon rouge. 12) Royale. 13) Dau- phine. 14) Petite Reine-Claude. 15) Abre- cotée. 16) Mirabelle. 17) Drap d’or. 18) Imperiale violette. 19) Diaprée violette. 20) Sainte-Catherine. Unter den Aprikosen sind die vorzuͤglichsten Abarten: 1) Abricot précoce. 2) Abricot de Hollande. 3) Abri- cot commune. Zu den vornehmsten Arten der Pfirschen gehoͤren: 1) Petite Mignonne. 2) Rosanne. 3) Madeleine blanche. 4) Made- leine rouge. 5) Veritable Pourprée hâtive à grande fleur. 6) Mignonne. 7) Bourdin. 8) Chevreuse hâtive. 9) Admirable. 10) Pa- vie rouge de Pomponne. 11) Bellegarde. Landmann in der Kunst zu oculiren, zu pfro- pfen und zu versetzen zu unterrichten. Und es kam daher in Vorschlag, in den Doͤrfern Gemeindegaͤrtner anzustellen, oder doch Pflan- zer herumzuschicken. Die Gemeindegaͤrtner schlug vornehmlich vor der Herr von Wich- mannshausen v. Wichmannshausens unschuldige Vorschlaͤge, in welcher Art das Landwirthschaftswesen durch besonders zu verordnende Wirthschaftsaufseher merklich zu bessern sey. Im 14 B. der oͤk. Nachr. Leipz. 1762. 8. S. 274 sq. . In einigen Laͤndern Deutsch- lands wurde der Vorschlag ausgefuͤhrt. Man hat daselbst dergleichen Dorfgaͤrtner angestellet, wegen der Pflanzung guter Obstbaͤume, so- wohl in den Gaͤrten als an den Wegen und Landstraßen, welche gegen eine Kleinigkeit fuͤr jeden Stamm, welcher fortkoͤmmt und beklei- bet, solchen der Dorfschaft uͤberlassen, auch in saͤmmtlichen Bauerngaͤrten die vorhande- nen wilden Staͤmme mit den besten Sorten von Obst pfropfen und oculiren, und, wie ein Baum zu versetzen und zu verschneiden, die noͤ- thige Anweisung geben muͤssen. Und wenn in dem Dorfe keiner zu finden, der die noͤthige Erfahrung hierinnen haͤtte, so sollen die Be- amten dafuͤr sorgen, daß wenigstens ein bis zwey gute verstaͤndige Leute in jedem Dorfe, welche zum Gartenbau Lust haben, darinnen unterrichtet werden, welche sodann dieses den uͤbri- uͤbrigen zeigen und ihnen darinnen behuͤlflich seyn muͤssen. Diese Einrichtungen sind theils in den pommerischen Koͤnigl. Preußisches Haushaltungs- und Wirth- schaftsreglement fuͤr die Aemter des Herzogthums Pommern, v. 1 May 1752. in Noui Corp. Constit. Pruss. March. Theil 1. 316. , theils in den eigent- lich preußischen Landen Erneuerte und verbesserte Dorfordnung des Koͤ- nigreichs Preußen, v. 22 Sept. 1751. §. 11. Theil 1. des Noui Corp. Constit. Pruss. March. S. 147 und die Dorfordnung fuͤr die Provinz Litthauen v. 21 Nov. 1751. §. 31. bis S. 139. . In andern Laͤn- dern mußten zum Baumpflanzen bestellte Per- sonen die jungen Schulbursche darinnen un- terrichten Fuͤrstlich Eisenachische Anweisung fuͤr die zu Baumpflanzungen befehligten Personen im 1 B. der Thuͤringischen neuen Beytraͤge zur Came- ral- und Haushaltungswissenschaft. S. 313. . In dem Hannoͤverischen ver- schrieb die Landesregierung zu Hannover in verschiedenen Jahren ansehnliche Summen von allen Arten von Saamen zu Kuͤchengewaͤch- sen von Erfurt nach Goͤttingen, und vertheil- te ihn unter die dasigen Einwohner, welche eigenthuͤmliche oder gemiethete Gaͤrten besaßen, und sich vierzehn Tage vorher bey dem Poli- zeyamt darum meldeten, und sowohl ihren Namen und was fuͤr einen Garten sie besaßen, als als auch was fuͤr Arten des Saamens sie vor- zuͤglich wuͤnschten, aufschreiben ließen S. Goͤttingische Polizeyamtsnachr. v. J. 1757. No. X. . Wir kommen nun zu den Schriftstellern des achtzehnten Jahrhunderts, welches so reichhaltig an selbigen ist. Alle Arten des Gartenbaues erhielten in diesem vorzuͤgliche Maͤnner, die ihn durch Schriften lehrten, die gruͤndlichern Kenntnisse aus reiteten, durch botanische Bemerkungen und Grundsaͤtze ver- besserten, bereicherten und selbst den Geschmack in der Anlage eines Gartens zu bessern und zu verfeinern suchten. Hierdurch kam es dahin, daß die Gartenkenntnisse nicht mehr bloß ein geheimes Eigenthum der Kunstgaͤrtner sind. Die Werke dieses Jahrhundertes waren an- fangs meist nur Uebersetzungen. Vielleicht machten die großen Schritte, die die Auslaͤn- der hierinnen thaten, die Deutschen zu auf- merksam auf sich, daß sie eher an jener ihre Werke dachten, als sich zu eigenem Nachden- ken dadurch ermuntern ließen, zumal da die- ses Geschaͤft in Deutschland noch zu sehr in den Haͤnden oft bloß mechanischer hand- werksmaͤßiger Leute war. Eine der ersten Uebersetzungen in diesen Jahrhunderte ist Le Jardinier solitaire Der Titel ist: Le Jardinier solitaire, der ver- staͤndige Blumengaͤrtner, oder nuͤtzliche Gespraͤ- eines Cartheusers, Franz Gentil, II. Theil. H che Gentil, welches Werk voller gruͤndlicher Bemer- kungen ist, und schon durch den Ruhm der Gaͤr- ten und Pflanzschulen der Cartheuser bey Paris empfohlen wird. Es hat uͤber den Gartenbau, vorzuͤglich die Baumcultur, viel Licht verbrei- tet; allein in Ansehung des Kuͤchengartens war es anfangs nicht so vorzuͤglich. Es ent- hielt daruͤber nur vier Capitel am Ende des ersten Theils, welche sich aber nachher durch Zu- saͤtze zu zehn Capiteln vermehret haben, darinnen ein nicht zu verwerfender Unterricht auch fuͤr den Kuͤchengaͤrtner ist Diese neue vermehrte Ausgabe ist unter dem Ti- tel erschienen: Der wohlunterrichtende Gaͤrtner, welcher nicht nur von dem Obst- und Kuͤchengar- ten, vornehmlich der Baumzucht, zuverlaͤßigen Unterricht ertheilet, sondern auch viele neue Ver- suche entdeckt. Nach der neuesten viel vermehr- ten Ausgabe aus dem Franzoͤsischen uͤbersetzt, und auf den deutschen Erdstrich praktisch einge- richtet, zweyte verbesserte Auflage. Beyreut und Leipzig 1778. 27 ½ B. in 8. In den Grund- saͤtzen und Sachen selbst ist es meist richtig uͤber- setzt, . Der che eines Gartenliebhabers und eines Gaͤrtners, wie man einen Baum- und Kuͤchengarten nach den Regeln der Kunst wohl anlegen koͤnne, wor- innen durchgehends neue und nuͤtzlichbefundene Anleitungen ertheilt werden. Aus dem Franzoͤ- sischen uͤbersetzt, und als ein vierter Theil zu Li- gers historischem Blumengarten sehr dienlich. Leipz. 1716. Das Original war 1704 zu Paris erschienen. Der bekannte oͤkonomische Schriftsteller, Julius Bernhard von Rohr , in seinem vollstaͤndigen obersaͤchsischen Hauswirthschafts- buche, welches zu Leipzig 1722 in 3 B. in 4to erschien, handelt in der vierten Abtheilung von S. 473 bis 631 von der Gaͤrtnerey. Er selbst raͤumt in der Vorrede ein, daß es groͤßtentheils aus der Theorie et Pratique du Jardinage, und aus Elsholzens Gartenbuche genommen sey; indeß ist es doch ein Verdienst von ihm, daß er einer der ersten in Deutsch- land in dieser Art war, die dem Aberglauben zu steuren und den Einfluß des Mondes auf den Pflanzenbau zu verdraͤngen suchten. Da die Saͤmerey auch einen Theil der Gartenkunst ausmacht, so gehoͤrt hierher auch Benjamin Townsend vollkommner Saamenhaͤndler, oder die beste und leichteste Methode jede Art von Saamen, so zu einem Kuͤchen- und Blu- mengarten gehoͤret, aufzuziehen und zu ver- pflegen, 1727. eine zweyte neuvermehrte er- folgte 1768. Es ist aber mehrentheils bloß ein Catalogus von Saamen, mit welchen man damals in England gehandelt, der jetzt nicht mehr brauchbar ist. Als urspruͤnglich deutsche besondere Werke uͤber den Gartenbau erschienen: Ludwig Philipp Krausens kluger und sorgfaͤltiger H 2 Gaͤrt- setzt, wenn nur die Namen der Gartengewaͤchse allezeit eben so getroffen waͤren. Gaͤrtner, oder Handbuch fuͤr die Liebhaber ei- nes wohleingerichteten Lust-, Kuͤchen- und Baumgartens, Langensalz 1738. 8. Die zweyte vermehrte 1741, die dritte vermehr- te 1754, die vierte vermehrte 1763. Die beyden letztern hat, vermoͤge der Buchstaben unter der Zueignungsschrift, der Garnisonprediger zu Zelle, M. Schmersahl besorgt, welcher aus Reicharts Schriften einige Zusaͤtze machte. , welches, ungeachtet es nicht zu den besten Buͤchern ge- hoͤrt, doch vier Auflagen erhielt, und das Urtheil des Hrn. v. Muͤnchhausen, dem doch die dritte Auflage zugeeignet worden, verdie- net, der sich wundert, daß es so vielen Ab- gang finde Hausvater Theil 2. §. 428. . Bald nach ihm folgte des Hrn. Arnold Friederich von Hartenfels neuerer Gartensaal, oder vollstaͤndige Beschreibung aller einheimischen und auslaͤndischen Stau- den-, Knollen-, Zwiebel- und Blumengewaͤch- se, nebst gruͤndlicher Anweisung, einen Arze- ney-, Obst- und Kuͤchengarten anzulegen. Die erste Ausgabe erschien 1740, betraͤchtlich ver- mehrt und verbessert aber zu Frankf. 1753. 8. 2 Theile. Reichart im Land- und Garten- schatze (Th. 3. S. 108.) giebt als den Ver- fasser einen gewissen Arnold Friederich Reisen- berg an. Er hat auch die Botanik in dem Gartenbaue mehr angewendet, und die Pflan- zen botanisch bestimmt; nur ist nicht allezeit das das System genannt, dem er folgte. Der Gartenbau, im Ganzen genommen, ist unvoll- staͤndig behandelt, zuweilen gar die Wahrheit der Sache vernachlaͤßiget, und meist aus an- dern genommen. In dem J. 1751 trat der große Gartenbauverbesserer Reichart auf, und schrieb seine Abhandlung von allerhand Saamenwerk. Aufgemuntert durch den ver- dienten Beyfall, legte er der Welt seine Erfah- rungen in dem ganzen Frucht- und Pflanzen- baue, in seinem Land- und Gartenschatze, vor Augen, welchen er 1755 mit dem 6ten Theile beschloß. Ich werde in der Beurtheilung die- ses Werks dem Hrn. Luͤder, einem in dieser Art bekannten Gelehrten und Kenner, vorzuͤglich folgen, weil es ganz den Werth desselben be- stimmt, und die Maͤngel genau angiebt, die selbst bey diesem großen Gartenbauschriftstel- ler nicht ohne Grund bemerkt werden. Er gab schon 1734 ein lebendiges Kraͤuterbuch heraus, welches aber selten und theuer ist: es sind darinnen die Figuren der Blumen abge- druckt und nach dem Leben ausgemalt. Er hat darinnen schon verschiedene gute Regeln und Erfahrungen von einzelnen Kuͤchengewaͤch- sen angegeben. Von dem Gartenbaue handelt sonderlich der erste Theil, wo die Abhandlung von dem Saamenwerke ist; der zweyte handelt von der Baumzucht; der dritte und vierte von den zur H 3 Speise Speise dienlichen, wie auch von Specerey- und Arzeneygewaͤchsen. Der sechste beschaͤftiget sich vornehmlich mit den Blumen, obgleich auch der Hopfenbau darinnen behandelt wird. Denn der fuͤnfte beschaͤftiget sich vorzuͤglich mit seinem Ackersysteme, naͤmlich der vieljaͤh- rigen Nutzung der Aecker ohne Brache und wiederholte Duͤngung. Sein Buch ist ziem- lich allgemein brauchbar, weil die Pflanzen botanisch bestimmt, und die vornehmsten deutschen Benennungen derselben angegeben find. Seine Anweisungen zum Bau der Pflanzen und die Saamenerziehung ist voll- staͤndig. Er ist vorzuͤglich in dem Gartenbaue Millern in seinem Gartenlexicon gefolget, und hat alles auf richtige Grundsaͤtze und ge- naue Erfahrungen gebauet; und Hr. Luͤder ziehet ihn selbst in dem Unterricht fuͤr Anfaͤn- ger in der Gartenkunst Millern und dem de Combe vor. „Inzwischen, sagt Hr. Luͤder In den Briefen uͤber die Bestellung eines Kuͤchen- gartens, im 3ten Theil. S. 441. , haben die Reichartischen Schriften, bey aller Guͤte und Vollkommenheit, doch auch einen sehr wichtigen Fehler, den er in der Mitte un- sers Jahrhunderts nicht vermeiden konnte: naͤmlich den Fehler, daß die Anweisung zur Erziehung der Saͤmereyen nicht auf richtige Grundsaͤtze, naͤmlich nicht auf das zweyfache Geschlecht der Pflanzen, gebauet ist. In In den Jahren, da er schrieb, ward die Be- hauptung des zweyfachen Pflanzengeschlechts von den mehresten noch fuͤr eine unerwiesene Hypothese gehalten, und der Einfluß des Ge- schlechts der Pflanzen auf die Ausartung der- selben noch von keinem geglaubt, welcher nicht mit des Ritters Linne’ System genau bekannt war. Herr Luͤder rechnet es ihm als einen zweyten Fehler an, daß er die wahre Ursache des Verderbens der Pflanzen vom Fro- ste, naͤmlich den auf gefrorne Pflanzen fal- lenden Morgensonnenschein, nicht angebe, wo- durch die Grundsaͤtze, nach welchen man dem Verderben der Pflanzen im Winter mit Zuver- laͤßigkeit vorbeugen koͤnne, unbekannt bleiben. Endlich haͤlt er auch, wider die neuern Erfah- rungen, den Wintersallat fuͤr eine besondre Art, da doch aller Sallat zum Wintersallat taug- lich ist, obgleich eine Art vor der andern mehr und besser dauert Von dem 1sten Theile erschien 1775 die 4te, vom Theil 2. 1774 die 4te, vom Theil 3. 1775 die 4te, vom Theil 4. 1776 die 4te, vom Theil 5. 1777 die 3te, vom Theil 6. 1771 die 3te Auf- lage. . Um eben die Zeit schrieb Johann Chri- stoph Riedel sein verbessertes und vermehrtes Gartenlexicon, nebst einem nuͤtzlichen Garten- kalender 1751, welches hernach 1769 auf 994 Seiten in gr. 8. erschien. Er benutzte H 4 des des englischen großen Gaͤrtners Millers Gar- tenlexicon, nach der Huthischen Uebersetzung, doch nicht allezeit mit der besten Auswahl der Sachen. Mehr dem Namen als den Ver- diensten nach, gehoͤrt hierher auch das neue englische Gartenbuch, zum Gebrauch deutscher Landwirthe und Gartenliebhaber eingerichtet, Leipzig 1753. 8., welches aus Townsond Saamenhaͤndler und einigen Gartenbuͤchern zusammengetragen ist. Des Philipp Millers, Gaͤrtners der londonschen Apothekergesellschaft zu Chelsaa bey London, Gaͤrtnerkalender, er- schien nach der achten englischen Ausgabe 1750, in einer deutschen Uebersetzung von L. W. B. zu Goͤttingen, und eine andre Uebersetzung des- selben findet sich im 3ten Theil der Huthischen Uebersetzung des Gaͤrtnerlexicons. Hr. Luͤder misbilliget beyde Uebersetzungen, weil sie oft den Sinn nicht treffen, und falsche deutsche Namen den Pflanzen geben. Auch sein Gar- tenlexicon erschien in einer deutschen Ueberse- tzung nach der fuͤnften englischen Ausgabe 1750, unter dem Titel: das englische Gar- tenbuch; oder Philipp Millers Gaͤrtnerlexicon, in sich haltend die Art und Weise, wie sowohl der Kuͤchen-, Frucht-, Blumen- und Kraͤu- tergarten, als auch Lustwaͤlder, Glashaͤuser und Winterungen, nebst dem Weingarten, nach den Regeln der erfahrensten Gaͤrtner jetziger Zeit zu bauen und zu verbessern seyn: dazu koͤmmt noch die Historie der Pflanzen, der der Charakter und englische Name jedes Ge- schlechts, die deutschen und lateinischen Na- men aller besondern Sorten, wie auch eine Erklaͤrung der in der Botanik und Garten- kunst gebraͤuchlichen Kunstwoͤrter, nebst einer den Lehren der besten Naturkuͤndiger gemaͤß verfasseten und Gaͤrtnern dienlichen Nach- richt, von der Beschaffenheit und dem Nutzen des Barometers, Thermometers und Hygro- meters, wie auch von dem Ursprung, den Ursachen, und der Natur der Meteoren, und dem besondern Einflusse, den die Luft, die Erde, das Feuer und Wasser in das Wachs- thum der Pflanzen haben. Mit Kupfertafeln, nach der 5ten Ausgabe aus dem Englischen uͤbersetzt, von D. Georg Leonhart Huth, der Republik Nuͤrnberg ordentlichem Physiko. Th. 1. Nuͤrnb. 1750. 6 Alph. Th. 2. Nuͤrnberg, 1751. 7 Alphab, in Folio. Endlich kam auch die 8te Auflage, wo Miller die Linneische Methode, die er schon in der 7ten angefuͤhrt, so viel er fuͤr gut fand, auch befolgte, in folgender Uebersetzung her- aus: Philipp Millers allgemeines Gaͤrtnerlexi- con, d. i. ausfuͤhrliche Beschreibung der Ge- schlechte und Gattungen aller und jeder Pflan- zen, nach dem neuesten Lehrgebaͤude des Ritter Linne’s eingerichtet, worinnen zugleich eine Er- klaͤrung aller botanischen Kunstwoͤrter und ei- ne Anweisung, zum Garten-, Acker-, Wein- H 5 und und Holzbau enthalten ist, mit Kupfern: nach der 8ten Ausgabe uͤbersetzt. Nuͤrnberg 1769-76. Th. I. 5 Alph. 6 B. Th. II. 4 Alph. 21 B. Th. III. 5 Alph. Th. IV. 5 Alph. 15 B. in groß 4. Auch das vorzuͤgli- che Werk des de Combe, das insonderheit den Kuͤchengarten angehet, erschien 1756 durch den Herrn D. Zeiher in einer deutschen Ueber- setzung unter dem Titel: Vollstaͤndiger Unter- richt von Kuͤchengewaͤchsen, oder ausfuͤhrliche Beschreibung aller Kuͤchengewaͤchse, der Be- schaffenheit des Erdbodens, der ihnen dienli- chen Lage und Himmelsstriche, der fuͤr diesel- ben erforderlichen Wartung, ferner ihrer Nutz- barkeit fuͤr das menschliche Leben, ihrer Tu- genden zur Erhaltung der Gesundheit, wie auch der verschiedenen Mittel sie zu vermehren, der Zeit den Saamen einzusammeln, ihrer Dauer, u. s. w. ingleichen der Art und Wei- se die Mistbeete anzurichten, zu jeder Jahres- zeit Schwaͤmme zu ziehen ꝛc., in zwey Theilen, aus dem Franzoͤsischen uͤbersetzt von D. Joh- Ernst Zeiher, Leipzig 1756. 774 S. 8. Al- lein die Benennungen der Pflanzen sind nicht allezeit gut uͤbersetzt; und sie hat mit dem Ori- ginal den Fehler, daß die Pflanzen nicht bo- tanisch benennet, und die Erziehung des Saa- mens nicht auf das zweyfache Geschlecht der Pflanzen gegruͤndet ist. Im J. 1761 und 1762 erschien Johann Jacob Hartmanns neu. Gartenerforschung in 4 Theilen, zu Er- furt furt in 8. Er hat den Aberglauben an den Mondwandel noch beybehalten, und bauet hierauf oft viele falsche Grundsaͤtze. Der herzoglich saͤchsische Sekretair zu Nordhausen, Johann August Grotjan, gab 1751 in seinen physikalischen Winterbelusti- gungen schon Unterricht in dem Baue ver- schiedener Gartengewaͤchse, sonderlich um sie fruͤh zu erziehen; sein groͤßeres Werk aber, naͤmlich sein Calendarium perpetuum, oder immerwaͤhrender Gartenkalender, zum nuͤtzli- chen Gebrauch bey dem Ackerbau, wie auch bey Blumen, Orangerie, Kuͤchen- und Baum- gaͤrten, Theil 1—6, erschien zu Gotha 1765 bis 1772. 4 Alph. 9 B. gr. 8. Es ist meist aus Reicharts und Muͤllers Schriften, nicht in der besten Schreibart, gesammelt. Indes- sen hat er sonderlich um die Winterflor der Blumen viele Verdienste. Walters voll- staͤndige praktische Gartenkunst, oder von An- legung und Unterhaltung der Lust-, Kuͤchen- und Baumgaͤrten, wovon wir drey Theile erhalten haben, ist nicht so aͤußerst wichtig, als man es erwarten sollte. In dem verstorbenen Rammelt erhielt Deutschland einen Gartenschriftsteller in ei- nem gelernten Gaͤrtner. Er war zu Beuchlitz Kunstgaͤrtner, und gab zu Halle 1768 seine vermischten oͤkonomischen Abhandlungen zum Besten der Landwirthschaft und Gaͤrt n erey auf 24 24 Bogen in 8. heraus. Durch den Bey- fall, welchen jene erhielten, aufgemuntert, erschienen eben daselbst seine gemeinnuͤtzigen Abhandlungen zum Besten der Gaͤrtnerey und Landwirthschaft, zweyter Theil, welcher die Knollen- und Zwiebel- und zaserichten Gewaͤch- se, naͤmlich die Blumen, enthaͤlt, zu Halle 1771. 22 Bogen 8. und endlich folgte der dritte Theil unter dem Titel: Unterricht von Kuͤchen- und Baumfruͤchten, 3ter Theil Hal- le 1774. 21 B. in 8. Er hat die Pflanzen deutsch und nach dem Linne’ benannt. Er ist mit der Physik bekannt, und ist der erste bloße Gaͤrtner, der sich die Botanik zu seiner Kunst zum Besten derselben bedient. Seinem Bey- spiele folgte Christian Ludwig Krause, in sei- nem funfzigjaͤhrigen erfahrungsmaͤßigen Un- terricht von der Gaͤrtneren, welcher 1773 zu Berlin und Leipzig in 2 Alph. 4 B. in gr. 8. erschien. Auch er bestimmt nach dem Linne’, und ist mehr fuͤr wirklich ausuͤbende und Kunstgaͤrtner geschrieben, als zur Erlernung des Gartenbaues. Der fuͤr die ganze Oekonomie so wichtige Hausvater des Herrn von Muͤnchhausen, der sich in dem J. 1764 anfieng, und 1773 en- digte, ist auch in dem Gartenbaue kein unbe- deutender Schriftsteller. Gleich in dem ersten Theile desselben sind von der 202-bis 230sten Seite wichtige Regeln, die man bey Anlegung eines Gartens zu beobachten hat. Im dritten Theile Theile behandelt er einige fuͤr den Kuͤchengar- ten wichtige Gegenstaͤnde, ingleichen was bey den Angurien, Kirbsen, Kartoffeln, Erd- aͤpfeln, Erdnuͤssen und Erdkastanien zu beob- achten, und der 5te Theil enthaͤlt in einem An- hange einen vollstaͤndigen Kalender fuͤr alles, was bey Pflanzungen, Wildnissen, Obstbaͤu- men, Spalieren, Orangerien, Gewaͤchshaͤu- sern und Fenstern, von Monat zu Monat zu beobachten ist. Joh. Caspar Bechstedts nie- derlaͤndisches Land- und Gartenbuch, welches zu Flensburg 1772 und 1773 in 3 Theilen er- schien, ist meist aus dem Muͤllerischen Garten- lexicon genommen. Im J. 1773 trat der erfahrene Kunst- und Lustgaͤrtner zu Berlin, Christian Ludwig Krause, auf, und schrieb seinen funfzigjaͤhri- gen erfahrungsmaͤßigen Unterricht von der Gaͤrtnerey, Berlin und Leipzig 1773. 2 Alph. 4 B. in gr. 8. Sein Buch setzt schon Kennt- nisse voraus, und ist deswegen mehr fuͤr Ken- ner und Gaͤrtner, als zum Unterricht in den Anfangsgruͤnden der Gartenkunst, geschrieben. Er bestimmt die Pflanzen gruͤndlich und ordent- lich nach dem Linne’, und gruͤndet auch die Er- ziehung der Saamen auf dasselbe System. Nur benutzt er nicht immer die neuern Entdeckungen genugsam. Fuͤr die Baumgaͤrten erhielten wir die Pomologie, oder Fruchtlehre, alles in freyer Luft wachsendes Obstes ꝛc. von F. Z. Salzmann 1774. Der Verfasser ist selbst ein ein Gaͤrtner, die Ordnung ist gut, und die Fruchtarten sind genau bemerkt. Eben so richtig sind die Anmerkungen uͤber die Cultur. Viele wichtige Abhandlungen zu dem Garten- baue enthalten auch die verschiedenen Samm- lungen, welche die deutschen Oekonomiegelehrten heraus gaben: dergleichen sind die oͤkonomischen Nachrichten, die Leipziger Sammlungen, die oͤkonomische Encyclopaͤdie des Hrn. D. Kruͤ- nitz, sowohl unter dem Wort Gartenbau uͤberhaupt, als auch unter vielen einzelnen Titeln, die Sammlungen des Herrn D. Schrebers, die Hannoͤverischen Sammlungen, Beytraͤge und das Magazin, die Berliner Beytraͤge zur Landwirthschaft, die Leipziger Intelligenzblaͤtter, das Wittenberger Wochen- blatt und andere aͤhnliche Sammlungen. Der wuͤrdige Hr. Franz Hermann Hein- rich Luͤder, zu Dannenberg, nahm sich vor- zuͤglich des Kuͤchengartens an, und behandelte ihn gruͤndlich und ausfuͤhrlich in seinen Brie- fen uͤber die Bestellung eines Kuͤchengartens, in 3 Theilen, wovon nun, seit 1766, 3 Auf- lagen erschienen sind. Er hat darinnen theils die Erfahrungen derer, die vor ihm hierinnen ar- beiteten, benutzt, theils auch eigene angege- ben; im dritten Theile liefert er vorzuͤglich einen brauchbaren Kuͤchengartenkalender, wo er alles zusammen vortraͤgt, z. B. die Zeit, die Bestel- lung, die Beschaffenheit des Erdreichs, die Weite, Weite, Tiefe, Wartung und Nutzung einer Aussaat und Pflanzung, und die Erziehung der Saͤmereyen. So enthaͤlt auch dieser drit- te Theil Materialien zur Geschichte des Kuͤchen- gartens, worinnen der Verfasser mit vielem Fleiß gesammelt hat, was bis auf seine Zei- ten davon bekannt war. Weiter hat er auch geliefert: eine vollstaͤn- dige Anleitung zur Wartung aller in Europa erwachsenden Kuͤchen- und Fruchtgaͤrten, Ge- waͤchse und Fruͤchte, aus dem Englischen, 1ter Theil, welcher die Kuͤchengartengewaͤchse enthaͤlt; der zweyte wird die Kuͤchen- und Fruchtgartenfruͤchte enthalten. Beyde sind nach seinem eigenen Gestaͤndniß woͤrtlich aus Millers saͤmmtlichen Werken, und zwar aus der letzten vor des Verfassers Tode in London gedruckten Ausgabe uͤbersetzt. Er liefert darin- nen alle im Miller vorkommende Kenntniß von Kuͤchen- und Obstgaͤrten; die nach Muͤl- lers Zeiten gemachten Entdeckungen verspricht er in einem Nachtrage, so wie er auch den Blumengarten auf eine aͤhnliche Weise behan- deln wird. Im J. 1778 haben wir den neue- sten Blumenfreund, eine praktische, physikali- sche, botanische Gartenschrift, von Christian Gottlob Winklern erhalten. Er schraͤnkt sich bloß auf den Blumenbau ein, und sagt auch hierinnen keine Neuigkeiten. Unter dem Namen Adelkofer erschien zu Augspurg 1778 die gruͤndliche Gartenschule, welches welches aber nichts weiter ist, als der Abdruck des oben angefuͤhrten Buchs Parnassus horten- sis, und von Johann Seither 1779 ein Un- terricht zur Gaͤrtnerey. Mit der Baumcultur beschaͤftigt sich vor- nehmlich die Pomologia, d. i. Beschreibungen und Abbildungen der besten Sorten der Aepfel und Birnen, ins Deutsche uͤbersetzt v. G. L. Huth, Nuͤrnberg 1760. Fol., wie auch ein anderes hierher gehoͤriges Werk das den Titel fuͤhrt: Pomologia, d. i. Beschreibung und Abbildung der besten Arten von Aepfeln, Birnen, Kirschen ꝛc. und einigen Pflaumen, beschrieben, und mit Farben abgebildet, oder die von Knoop herausgegebene Pomologia, 2ter Theil, ist aber nicht von Knoop, sondern von Herrn Consistorialrath Zink in Sachsen- Meinungen. Der deutsche Baumgaͤrtner nach den Grundlehrsaͤtzen der beruͤhmtesten Maͤnner in der Gaͤrknerey, Schleußingen 1764. dessen Verfasser Hr. Daulin zu Schleußingen ist. Da die Auslaͤnder in diesem Jahrhunderte vorzuͤgliche Werke uͤber den Gartenbau erhiel- ten, so suchte man einige derselben auch in Deutschland durch Uebersetzungen zu benutzen. Es gehoͤrt hierher die theoretische und prakti- sche Abhandlung vom Gartenbaue, nach den Grundsaͤtzen der Naturlehre, und des Pflan- Pflanzenreichs erwiesen, aus dem Franzoͤsi- schen des Herrn Abbe’ Ruͤdiger Schabol uͤber- setzt, Theil 1, 2, 3. Frankf. 1774. 4 Alph. 8. Es wird darinnen sonderlich die Gaͤrtne- rey in dem wegen derselben beruͤhmten Dorfe Montreuil gelehrt. Eine deutsche Uebersetzung von Dicks New Gardeners Dictionary haben wir von dem Hrn. D. Zeiher unter den Titel: Joh. Dicks vollstaͤndige Gartenkunst, worinnen die bewaͤhrtesten Methoden aller Arten von Baͤumen, Gewaͤchsen und Blumen, nach al- phabetischer Ordnung beschrieben, zu ziehen, und nebst ausfuͤhrlichen Regeln uͤber die Gar- tenarbeiten uͤberhaupt enthalten sind, nach dem Englischen herausgegeben von D. Joh. Ernst Zeiher, 2 Theile, Leipzig 1774. 4 Alph. gr. 8. Er hat meist, wie er auch selbst gestehet, den Miller benutzt. Auch davon, was Tho. Mawe und lohn Abercrombie in England zum Gar- tenbaue lieferte, haben wir in Deutschland durch Uebersetzungen naͤher kennen lernen, un- ter dem Titeln: Thomas Mawe’s allgemeiner Gaͤrtner, aus dem Englischen. Eben so er- scheinet die Arbeit des Abercrombie zu Luͤbeck, unter dem Titel: Vollstaͤndige Anleitung zur Erziehung und Wartung aller in Deutsch- land in freyer Luft zu ziehenden Obst- Frucht- baͤume und Straͤucher, aus dem Englischen. Eben so haben wir die Arbeiten dieser bey- den Englaͤnder unter dem Titel: Praktische II. Theil. J An- Anweisung zur Gartenkunst fuͤr alle Monate von Mawe, Abercrombie und andern erfahr- nen Gaͤrtnern, nach der siebenten englischen Ausgabe. Ueber den Blumengarten sind eins der vor- zuͤglichsten Werke des Hrn. F. H. H. Luͤder Briefe uͤber die Anlegung und Wartung eines Blumengartens, welche zu Hannover 1777 in 8. erschienen. Dieses sind die vorzuͤglichsten Schriften uͤber den Gartenbau selbst, in so fern er die Erziehung der Gewaͤchse betrifft; Herr von Muͤnchhausen, in seinem Hausvater im zwey- ten Theile, giebt an die zweyhundert an. Al- lein uͤber die eigentliche Gartenkunst, oder uͤber den Geschmack in Anlegung der Gaͤrten, ha- ben wir nur wenige, die sich eigentlich und nach guten Grundsaͤtzen damit beschaͤftigen. Die aͤltern richteten sich immer nach dem Ge- schmacke ihrer Zeiten und der Auslaͤnder, de- ren Beyspiel sie nachahmten. Schon im sechzehnten Jahrhunderte versuchten es ver- schiedene Deutsche, Regeln fuͤr die eigentliche Gartenkunst zu geben. Der Verfasser des Buchs: Garten und Pflanzungen mit wunder- samer Zier, und Peschel in seiner Gartenord- nung aus den Gruͤnden der Geometrie, gehoͤ- ren unstreitig unter diese Classe von Garten- schriften. In dem 17ten folgte man den franzoͤsischen Gartenbuͤchern, welche neben dem oͤkono- oͤkonomischen Gartenbau auch die Garten- kunst, obschon nach dem damaligen Geschma- cke, behandelten. Jedoch finden sich in Deutsch- land auch verschiedene, die nach franzoͤsischen Grundsaͤtzen, die die Baukunst in den Gaͤrten so sehr misbrauchten, auch architektonische Zeichnungen fuͤr die Gaͤrten lieferten. Es gehoͤren hierunter Sturm, Fuͤlcken, Danrei- ter, welcher des Alexander Blonds Garten- akademie uͤbersetzte, wie auch der Uebersetzer des franzoͤsischen Werks des Blondels. Erst in unserm Jahrhunderte erhielt Deutschland wieder Schriftsteller dieser Art. Einer der ersten scheint der H. von Muͤnchhausen zu seyn, der in seinem Hausvater im ersten Theile An- leitung zur Anlegung eines Gartens, mit Ruͤck- sicht auf Geschmack, Oekonomie, Botanik und Naturlehre, giebt. Vorzuͤglich aber mach- te sich Herr Hirschfeld hierinnen verdient, indem er in seinem kleinen Werke: Anmer- kungen uͤber die Landhaͤuser und die Gar- tenkunst, welche 1773 zu Leipzig erschienen, vornehmlich aber in seinem groͤßern, welches den Titel, Theorie der Gartenkunst, fuͤhrt, und wovon wir nun drey Theile besitzen, die aͤchten Grundsaͤtze der Gartenkunst, nach dem Vorgange der Englaͤnder, mit Ruͤcksicht auf deutsche Natur, Volkscharakter, Clima und die bessern Grundsaͤtze derselben zu finden und auszubreiten, sich bemuͤhete. J 2 Da Da dieses eine Nationalschrift uͤber die Gartenkunst ist, so will ich dieselbe hier etwas ausfuͤhrlich durchgehen. Herr Hirschfeld ma- chet zuerst einige allgemeine Bemerkungen. Er oͤffnet Aussichten in die Gaͤrten der Alten und Neuen, untersucht den alten und neuen Gartengeschmack, betrachtet die Gartenkunst als schoͤne Kunst, und handelt zuletzt von der Bestimmung und Wuͤrde der Gaͤrten. Er untersucht hierinnen vornehmlich den Ursprung der Gaͤrten, und nimmt den Grundsatz an, daß der Geschmack an den Gaͤrten sich desto mehr ausgebreitet, je mehr sich die heroischen Zeiten verloren. Koͤnnte man nicht noch hinzu- setzen: und je mehr der Reichthum der Nation wuchs, und mit ihm der Luxus sich nahete, weil unter allen schoͤnen Kuͤnsten unstreitig die Gartenkunst den groͤßten Reichthum for- dert, da die Anlagen und Ausfuͤhrungen der Gaͤrten die groͤßten Summen verlangen? Hr. Hirschfeld sucht zugleich zu eroͤrtern, warum sie unter den schoͤnen Kuͤnsten am spaͤtesten ent- standen? „Es fehlten, sagt er S. Theorie der Gartenkunst von C. C. Hirsch- feld, 1 Band Leipzig 1779. 4to S. 5. , der Gar- tenkunst die maͤchtigen Triebfedern, die fuͤr einige andere schoͤne Kuͤnste so wirksam wa- ren. Diese erhoben sich mit den großen republi- canischen Bestrebungen des Geistes, mit dem Kampf nach Freyheit, nach Herrschaft, nach Ruhm Ruhm und Unsterblichkeit, mit den sichern so- gleich gegenwaͤrtigen Belohnungen des Vater- landes: so stieg vornehmlich die Beredsamkeit, Poesie, Bildhauerkunst. Die Anlage der Gaͤr- ten aber erforderte eine Denkungsart, die der heroischen entgegen war, die Ruhe der Lei- denschaften, die Liebe der Stille und des laͤnd- lichen Vergnuͤgens“. Es ist nicht zu laͤugnen, daß hierinnen etwas liege; allein ich glaube, daß eine Hauptursache auch darinnen zu su- chen sey: weil die Gartenkunst die Vollkom- menheit der andern, vornehmlich bildenden Kuͤnste veraussetzt. Kommt großer Reich- thum der Nation, ruhiger sanfter Charakter, Vollkommenheit der uͤbrigen schoͤnen und bil- denden Kuͤnste zusammen, so ist dieses unstrei- tig die Epoche des Entstehens einer guten Gar- tenkunst. Aber dann neigt sich auch meist die Nation ihrem Falle. Die ganze Geschichte bestaͤtiget es, daß die Gartenkunst immer als- dann bey einer Nation bluͤhete, wenn sie an- fieng zu verschwenden, wenn sie ihrem Falle nahe war Dieses lehret vornehmlich das Beyspiel der Ba- bylonier, und der Roͤmer unter den Kaisern. . Ich verbitte es sehr, hieraus zu folgern, als ob ich den Aufwand auf Gaͤrten zur Verschwendung rechnete. Wer so schlies- sen wollte, wuͤrde den Geschmack der Nation, der eine Zeit lang dauert und modisch ist, und fuͤr so viele Zwang wird, mit dem Vergnuͤ- J 3 gen gen verwirren, das dieser oder jener reiche Pri- vatmann an einem mit Geschmack angelegten Garten findet, den er zwar oft theuer erkauft, aber dabey nicht vergißt, sein Vermoͤgen zu uͤberrechnen. Man verweise mich hier nicht auf England. Es bestaͤtigt vielmehr meinen Satz; nur sein Handel und Seemacht haͤlt die Fol- gen seiner Verschwendung auf, daß sie noch nicht zu seinem Faͤlle wirken kann. Herr Hirschfeld gehet hierauf zu den Gaͤr- ten der Babylonier, besonders den schweben- den, uͤber, macht uns mit den Gaͤrten der Per- ser, der Griechen, und den Villen und Gaͤrten der Roͤmer bekannt. Unter den roͤmischen Gaͤrten, wenn ich nicht irre, uͤbersahe Herr Hirschfeld den beruͤhmten Garten des Seneka, den man auf eine Million am Werthe schaͤtzte, und der vielleicht keine geringe Ursache war, warum Nero ihm im Bade die Adern oͤffnen, und seinen Lehrer verbluten ließ. Er sucht hierauf die Gartenkunst in den mittlern Zeiten, wo er sie aber ganz vermißt. Und einiger- maßen muͤssen wir ihm Beyfall geben. Ob man aber nicht in den Klagen uͤber die Bar- barey der mittlern Zeiten zuweilen zu weit ge- het, verdient eine tiefere Untersuchung, als es hier moͤglich ist. Sollte nicht die große Handelsepoche der Slaven und Deutschen hier einige Ausnahmen machen? Albertus Ma- Magnus S. Bruckers Fragen aus der philosophischen Historie. Th. V. S. 1078. haͤtte hier nicht ganz uͤbergangen werden sollen, der wegen seines Gartens im Winter, und wegen einiger andern Erfindungen, zu einem Hexenmeister im dreyzehnten Jahr- hunderte gemacht wurde. Petrus von Cre- scentiis, Franz Petrarcha, und Afrikus Cle- mens, gehoͤren auch hierher. Er gehet hierauf zu den Gaͤrten Italiens in den neuern Zeiten, beruͤhrt die Gaͤrten der Schweizer, und betrachtet den franzoͤsischen Ge- schmack, den Le Notre einfuͤhrte, und Italien und andern Laͤndern mittheilte; der aber in den neuesten Zeiten bey der Ausbreitung des guten Gartengeschmacks von England aus, verlor. De la Quintinie verdiente hier auch erwaͤhnt zu werden, da er der Erste gewesen zu seyn scheint, der in den franzoͤsischen, ja selbst koͤnigl. Gaͤrten, die Kohl- und Kuͤchen- kraͤuter hinter die Rabbatten pflanzte, und da- durch etwas Neues in den Gaͤrten einfuͤhrte. Er fuͤgt die Beschreibung des Gartens des Hrn. Watelet bey. Herr Hirschfeld besucht hierauf die spanischen Gaͤrten des Escurials, und bey Aranjuez, die Gaͤrten der Nieder- laͤnder und Englaͤnder; beschreibt den Park zu Wentworth Duncombepark, den zu Hagley; und kommt endlich zu den Gaͤrten der Deut- schen, wo er die Gegend um Aschberg in Hol- J 4 stein stein beschreibt. Er kommt hierauf zu den Gaͤrten von China, wo er Chambres Beschrei- bungen folgt, aber doch einige Gruͤnde gegen die Wirklichkeit der chinesischen Gaͤrten vor- bringt, welche er sonderlich von dem Still- schweigen anderer Reisenden nimmt. Er geht hierauf zu verschiedenen Gaͤrten und Lustplaͤtzen in andern Weltgegenden. Er untersucht hier- auf im zweyten Abschnitte den alten und neuen Geschmack in den Gaͤrten, geht zur Entste- hung des neuen uͤber, wozu Bako und Addison durch maͤnnliche Beurtheilungen, Pope durch Spott, Milton durch die Malerey in seinen verlornen Paradies den Weg bahnten, und den endlich der muthige Kent mit großem Ge- nie betrat, und Home und Whately der Gar- tenkunst scharfsinnige Untersuchungen widme- ten. Unter den Franzosen erhob sich zuerst der Buͤrger von Genf gegen den falschen Ge- schmack in dem Baumgarten seiner Julie S. Julie au nouvelle Heloise Part. IV. Lettr. XI. . Ihm folgte Watelet und einige andre Schrift- steller. Unter den deutschen Verbesserern zeich- net er einen Geßner und Sulzer aus, wozu ich oben noch einen und den andern verdienten Mann gesetzt habe. Er handelt im dritten Abschnitte von der Gartenkunst als schoͤnen Kunst, im vierten von der Bestimmung und Wuͤrde der Gaͤrten. Er geht hierauf selbst zur zur Theorie uͤber, und betrachtet zuerst die Ge- genstaͤnde der schoͤnen laͤndlichen Natur uͤber- haupt. Er handelt von Mannichfaltigkeit und Groͤße, und von Schoͤnheit; bey dieser betrachtet er Farbe und Bewegung; von der Anmuth und Lieblichkeit, von der Neuheit und dem Unerwarteten, vom Contrast; von den verschiedenen Charakteren der Landschaft und ihrer Wirkung. Hier betrachtet er die einzelnen Theile einer Gegend, die Ebenen, Anhoͤhen, Vertiefungen, Felsen, Huͤgel, Ge- birge, Gehoͤlze, Wasser, Wiesen, Aussich- ten, Zufaͤlligkeiten; und handelt von der Cha- rakteristik verschiedener Gegenden. Im zwey- ten Bande handelt er von dem Platz zu einem Garten, von Baͤumen, Blumen, Rasen, Wasser, fuͤgt Beschreibungen von verschiede- nen Gaͤrten in England und Deutschland bey, untersucht die Baͤume nach der Wirkung in den Garten, da naͤmlich einige durch Schoͤnheit ihrer Gestalt und des Stammes, andere durch aufstehende oder haͤngende Zweige, durch die Blaͤtter sowohl in Ansehung der Farbe, als der Dauer im Winter, andere durch die Bluͤ- te vergnuͤgen. Er handelt ferner von Straͤu- chern, Baumgruppen und Haufen von Hai- nen, Waͤldern u. s. w. Nachdem er die Sce- nen von Baͤumen uͤberhaupt, die die Natur darbietet, untersucht hat, so betrachtet er die eigentlich kuͤnstlichen Scenen, z. E. die Auf- stellung einzelner Baͤume und Hecken, Alleen, J 5 Lauben, Lauben, Labyrinthe und Orangerien. Er handelt von den Blumen, von Rasen, wobey er bemerkt, daß nicht die Englaͤnder die Er- finder der Rasen sind, sondern daß sie schon vorher in den Gaͤrten gewesen, aber nur erst in den neuen brittischen Parks unter der Be- guͤnstigung eines feuchten Clima’s, eine schoͤ- nere Ausbildung gewonnen. Er handelt hierauf vom Wasser, von der Be- nutzung des Meeres und der Landseen; handelt von dem See zu Keswick, wie er auch den Gen- fersee beschreibt; von Teichen, Wasserstuͤcken, Stroͤmen, Fluͤssen, Baͤchen, Wasserguͤssen, Wasserfall, Wassersturz; sodann vermischte Anmerkungen uͤber das Wasser, worinnen er sonderlich von springenden Wassern handelt. Er zeigt, wie sie nicht der Natur entgegen sind, da sich wirklich natuͤrliche Fontainen in Ißland finden, vornehmlich viele kochende und warme Quellen, welche fußdicke Saͤulen weit uͤber hundert Fuß in die Hoͤhe treiben S. Troil Briefe, die um 1772 nach Ißland an- gestellte Reise betreffend. Aus dem Schwedischen 1779. 2 B. . Er geht hierauf zu den Wegen und Gaͤngen, uͤber deren Werth in den Gaͤrten er auch aus ihrer Bestimmung entscheidet. Im dritten Theile handelt er sonderlich von der Gartenarchitektur, welches um desto wichti- wichtiger ist, da noch in keinem Theile der Bau- kunst groͤßere Duͤrftigkeit herrschet, als eben in diesem. Er verwirft die gekuͤnstelten Ge- baͤude von Gitterwerk, welche die Franzosen einfuͤhrten. Alles, was die Gartenbaukunst bisher geliefert, waren nur Lustschloͤsser und Lusthaͤuser; von den uͤbrigen Gartengebaͤuden findet man bey den beruͤhmtesten Architektur- lehrern wenig oder nichts. In Dresden bluͤ- hete diese Art der Architektur zuerst auf in dem Herrn Schuricht; ein Ruhm fuͤr Sach- sen! und diese Schule der Kuͤnste gab ihr die Reinigkeit, Leichtigkeit, Einfalt und Anmuth, die diese Art von Architektur so sehr fordert. Es gehoͤren hierher Lustschloͤsser und Landhaͤu- ser, wovon er im ersten Abschnitte handelt, die kleinen Gartengebaͤude, worunter er Spei- se- und Tanzsaͤle, Schlafkabinette, Baͤder, Jagdhaͤuser, Denkgebaͤude oder Gebaͤude zu Denkmaͤlern, welche in der Baukunst eben das sind, was in der Bildhauerkunst die Sta- tuͤen. Es gehoͤren hierunter sonderlich Tempel und Mausolaͤen, womit sich der ganze Abschnitt beschaͤftiget. Sodann gehet er im dritten Abschnitte zu den eigentlichen Tempeln, von diesen zu den Grotten, Einsiedeleyen, Capellen, Ruinen uͤber. Im vierten handelt er von Ruhesitzen, Baͤnken und Thoren. Im fuͤnften von Statuͤen, Monumenten und Inschriften, wo die Denk- maͤler eines Gellerts, Hallers, Hagedorns, Kleists Kleists und Geßners, wovon einige Ideale sind, aufgefuͤhrt sind. Der Anhang enthaͤlt neun Beschreibungen von Gaͤrten, naͤmlich des von Friedensburg, Jaͤgerpreis, Marien- lust, Sophienlust, Friedrichsberg, die Be- schreibungen einiger Landsitze in Seeland, von Schwanensee, Brese und des fuͤrstlichen Gartens von Zelle. Außer diesen einheimischen gehoͤren auch die Uebersetzungen verschiedener englischer Schriften hierher. Home in seiner Critik lie- fert scharfsinnige und durchdachte Grundsaͤtze uͤber die Gartenkunst. Die Betrachtungen uͤber das heutige Gartenwesen sind reich an vorzuͤglichen Bemerkungen dieser Art. Die Abhandlung Chambers uͤber die orientalischen Gaͤrten und der englische Garten des Mah- son bemuͤhen sich mehr Licht uͤber diese Gegen- staͤnde zu verbreiten. Ich weiß nicht, ob Voch in seinen Gruͤn- den zu Gartenrissen die Beobachtungen dieser Maͤnner benutzt hat. Ich kann nicht umhin, hier selbst einige Gedanken uͤber unser Gartenwesen zu aͤußern. Es war sehr billig, und macht unsren Zeiten Ehre, daß sie sich bemuͤheten, die Kunst und die Natur in ihre verlornen Rechte wie- der einzusetzen. Allein, ob die Reformatoren allezeit genugsame Klugheit anwenden, ob sie allezeit allezeit die Vorurtheile, wie sie doch sollen, vermeiden, und ob sie die so weise Mittel- straße betreten, ohne auf diesen oder jenen Ab- weg zu gerathen, ist eine Frage, die meist nicht anders als zum Nachtheil jener entschieden werden kann. Allerdings hatte die aͤltere Gartenkunst viel Zwang, und beraubte die Natur vieler Schoͤnheiten. Aber gewisse ein- zelne Theile dieser alten Kunst lassen sich, daͤchte ich, vollkommen rechtfertigen. Herr Hirschfeld hat schon den Statuͤen das Wort gesprochen, aus Gruͤnden, die unverwerflich sind, weil sie, wenn sie mit Einsicht gewaͤhlt und gestellt sind, dem Auge und der Einbil- dungskraft manche angenehme Unterhaltung mehr geben, manche suͤße Empfindung mehr erwecken, etwas Gesellschaftliches haben, und uͤberhaupt die Anmuth eines Platzes auch fuͤr Zuschauer von geringerm Geschmack erhoͤhen koͤnnen. Nur muͤssen sie nicht an einander gedraͤngt stehen, daß man sich aus dem Gar- ten in eine Gallerie versetzt glaubt, und eben so wenig wider den Charakter der Scene seyn, wenn sie gar keine Verwandtschaft mit den Ideen oder Empfindungen haben, die der Ort, wo sie stehen, erwecken soll. Der Herr Hirsch- feld scheint noch den Grund vergessen zu ha- ben, daß wir ja auch haͤufig Personen in einer Landschaft finden, und also die Statuͤen die Stelle dieser vertreten, und den Garten gleich- sam zu einer bevoͤlkerten Landschaft machen koͤnn- koͤnnten; nur muͤssen sie alsdenn nicht so entfernt von unsren Sitten und Religion seyn. Wir sind nach unserer Religion nicht gewohnt, Goͤt- ter auf Erden zu sehen; koͤnnten nicht Grup- pen laͤndlicher Scenen, Schnitter, Maͤher, Thiere, zuweilen in unsern Gaͤrten an schick- lichen Plaͤtzen stehen, die letztern z. B. auf gruͤnen Rasenplaͤtzen? Ein neuer Vortheil der Statuͤen in Gaͤrten ist auch die Befoͤrde- rung der Kunst. Zwar wird man sagen, sind nicht dazu die Gallerien? kann man dazu nicht andere Plaͤtze waͤhlen? Allein nur wenig Pri- vatmaͤnner sind vermoͤgend, Gallerien anzule- gen, aber einzelne Statuͤen fuͤr einen Garten bestimmen, dieses koͤnnen weit mehrere; und ist es nicht vortheilhaft, wenn, ohne Beleidi- gung der Gartenkunst, auch hier der gute Ge- schmack auf eine angenehme Art befoͤrdert wer- den kann? Ein zweyter Punkt, von dem ich mich nicht entsinne, daß ihn ein Schriftsteller naͤher un- tersucht, um ihn mit Gruͤnden, die vor dem Richterstuhl der Natur und des Geschmacks guͤltig scheinen, zu vertheidigen, sind die Ver- zierungen mit bunten Glaskugeln, oder Stuͤ- cken, ingleichen mit Mineralien und Conchi- lien. Unstreitig ist der Thau, der auf einer Gegend wiederschimmert, einer der glaͤnzendsten Anblicke in der Natur. Wenn wir nun die- sen bunten Putz als das Mittel ansehen, wel- ches uns die praͤchtige Scene der bethaueten Gefilde Gefilde verlaͤngert, da sie in der Natur mit dem Morgen entflieht; so kann uns diese Verzierung auch das aͤhnliche Schauspiel vor- stellen, das uns die Sonne, die nach dem warmen Fruͤhlingsregen in den Tropfen wie- derspielt, verschaffet. Sollten Mineralien und Conchilien, wenn sie bey kuͤnstlichen Ber- gen oder Anhoͤhen schichtweise oder einzeln angebracht waͤren, ohne den guten Ge- schmack durch Kuͤnsteleyen zu beleidigen, nicht zu Verschoͤnerungen unsrer Gaͤrten gebraucht werden koͤnnen, da wir dergleichen Scenen in der Natur und in der Landschaft nicht ohne Vergnuͤgen erblicken? Man geht zu weit, wenn man alle Regelmaͤßigkeit aus den Gaͤrten ver- draͤngt, und sie ohne Unterschied verwirft. Eine Regelmaͤßigkeit, die nicht zur Einfoͤr- migkeit wird, vergnuͤgt uns: einfoͤrmig und ekelhaft aber wird sie, wenn sie zu aͤngstlich ist, und wenn sie weit wirksamerer Endzwecke und wahrer Schoͤnheiten uns beraubt: hierin- nen liegt das Ermattende der so haͤufigen gruͤ- nen Waͤnde. Man verwirre nicht zu sehr Garten und Landschaft. Der Grundsatz: Ein Garten muß eine Landschaft seyn, ist nicht ganz richtig, sondern ein Garten ist ein von einer Landschaft der Natur unterschiednes Werk, das durch die Kunst geordnet und zusammengesetzt ist, und wozu man aus der ganzen gruͤnenden Na- tur, und also auch aus der Landschaft die ein- zelnen zelnen Schoͤnheiten entlehnt, und zu einem schoͤ- nen Ganzen verbindet. Man siehet hieraus, daß die unregelmaͤßige Wildheit der Natur in einer Landschaft zum Garten nicht noͤthig ist, son- dern dieses wuͤrde gegen das Wesen des Gar- tens seyn, der ein schoͤnes Ganzes seyn soll. Hieraus fließt, daß diejenigen sehr irren, die Obst- und Fruchtbaͤume aus dem Garten verdraͤn- gen. Sie empfehlen sich durch Anmuth und Nutzen; denn was ist schoͤner, als der mit Bluͤ- ten uͤberschneyete und Balsam verhauchende Obstgarten im Fruͤhlinge, was anmuthiger und nuͤtzlicher, als die im Sommer unter dem Laube schwellende Kirsche, oder im Herbst die belasteten Aeste mit dem Gold der Birnen, oder dem Incarnat der Aepfel? Und warum entfernt die neuere Gartenkunst die mannichfaltige Schoͤnheit des Kuͤchengartens aus ihrem Ge- biete? Sollte der Deutsche dieses nicht als ein Nationalkennzeichen in seine Gaͤrten aufneh- men, da von seinen Graͤnzen aus sich diese Art von Fruchtbaue zu andern verbreitete, wie uns die oͤkonomische Geschichte der heutigen Nie- derlande und Britanniens lehren wird? So sollte man auch in den Gaͤrten mehr fuͤr verschiedene Aufenthaltsorte nach den ver- schiedenen Jahres- und Tageszeiten besorgt seyn. Oft wird es versehen, daß man zu viel Schatten anbringt, und vergißt, daß Deutsch- land sich dem Norden naͤhere, und daß man bey italienischen und franzoͤsischen Gaͤrten, von denen denen wir haͤufig die Regeln nahmen, an das Clima denken muͤsse, welche mehr Schatten verlangen, als in unsern Deutschen erlaubt ist. Bald vergißt man ganz, daß Deutsch- land zu den noͤrdlichen Laͤndern gehoͤre, und sorgt fuͤr den Schatten zu wenig. Man sorgt gemeiniglich nicht genug fuͤr Gartenplaͤtze, die auch im Winter gruͤnen. Da uns Nordame- rika so reichlich mit dergleichen Baͤumen ver- sorgt, und das ganze Geschlecht der Nadelhoͤl- zer, nur eines oder das andere ausgenommen, in der Natur uns dazu vor Augen stehet, warum machen wir nicht mehr Gebrauch davon? Noch muß ich etwas fuͤr die geschornen Rasenplaͤtze erinnern. Die Englaͤnder ver- schwenden ungeheure Muͤhe und zuweilen eben so große Kosten in denselben, und Herr von Muͤnchhausen wirft es ihnen in seinem Haus- vater vor. Daß sie dem Auge sehr angenehm sind, zu laͤugnen, hieße aus Vorurtheil der Em- pfindung widersprechen; unser Blick schlupft lieber uͤber eine glatte und ebene Flaͤche, als uͤber eine rauhe, hin. Allein es findet sich auch noch ein anderer Grund in der Natur, wo- durch sie uns gleichsam diese Rasen als eine Schoͤnheit empfiehlt. Eine Wiese oder Flur, die sich fuͤr uns unabsehbar verliert, gewaͤhrt durch die glatte Oberflaͤche und Ebene, mit der sie sich von der Ferne unsern Augen naͤhert, viel mehr Anmuth, als in der Naͤhe, wo wir II. Theil. K die die einzelnen Graͤser bald hoch, bald niedrig und ungleich sehen. Der geschorne Rasen gewaͤhrt uns das in der Naͤhe, was uns die Wiese durch ihre Entfernung schenkt, zumal da wir in den kleinern Gaͤrten diese Schoͤnheit der Natur im Großen nicht nachahmen koͤnnen, wie etwa in groͤßern Parks, wo sich auch Wiesen anle- gen lassen, welche durch ihre unabsehbare Ent- fernung, und die gleiche gruͤne Oberflaͤche ver- gnuͤgen. Eben dieses ließe sich fuͤr den maͤßi- gen Gebrauch der Hecken und gruͤnen Waͤnde, und zum Theil auch verschnittenen Baͤume sagen. Sie gewaͤhren uns das in der Naͤhe, was von Ferne her uns am Horizonte der Wald wird. Dieser erscheint uns als eine gruͤne in einer glatten Ober- und Seitenflaͤche fortlaufende Wand oder Begrenzung; und so ahmt der kleinere Garten dieser Schoͤnheit der Landschaft durch die Kunst und durch das Schneiden der Baͤume, Hecken und Waͤnde nach. Ich erin- nere dieses bloß von dem maͤßigen Gebrauch, und rede dadurch dem Misbrauche nicht das Wort, spreche nicht dem Baume in seiner na- tuͤrlichen Gestalt seine Schoͤnheit ab, in der er sich wild erhebt, sondern ich rede nur von dem Falle, wenn auf kleinern Plaͤtzen jene Schoͤnheiten großer Landschaften nachgeahmt werden sollen, daher auch dergleichen Kunst- stuͤcke sich mehr in kleinere, als in groͤßere Gaͤrten schicken; und in den letztern wenig- stens nicht leicht anders, als einzelne klei- nere nere Parthien erscheinen duͤrfen. Daher kein großer Garten ganz in diesem Geschmacke an- gelegt werden darf, weil man da wegen der Groͤße des Platzes die Natur in ihren Schoͤn- heiten im Großen nachahmen kann, ohne daß der kleinere Platz gewisse Kunststuͤcke zu Huͤlfe zu rufen noͤthig hat, um jene Schoͤnheiten doch einigermaßen nachzuahmen und anzubringen. K 2 Geschichte Geschichte der Weinkultur vom sechzehnten Jahrhunderte bis auf unsere Zeiten. D er Ursprung des deutschen Weinbaues faͤllt in die aͤltere und mittlere Geschich- te, in die Zeiten des Probus, und des fuͤnf- ten und zwoͤlften Jahrhundertes; hier schraͤn- ke ich mich nur auf die neuern Zeiten, vor- nehmlich seit dem sechzehnten Jahrhunderte, ein, weil der deutsche Weinbau um diese Zeiten sich in einigen und andern Weingegen- den vorzuͤglich ausbreitete, ob ihn gleich noch damals haͤufig das Clima sehr verfolgte. Der deutsche Weinbau ist vorzuͤglich die Beschaͤfti- gung der Gegenden am Rhein, Necker, in Franken, und in Meißen und Thuͤringen Coler in seinem Hausbuche, 1 Theil 6 B. c. 88. nennt Thuͤringen ein fruchtbar Land an Korn, Waizen, Wein. , in Boͤheim In Boͤheim finden sich im 14ten Jahrhunderte Weinberge S. Boregh boͤhmische Chronik p. 281. , Maͤhren, Oesterreich S. Coler l. c. p. 170. c. 12. . Von dem Weinbau im Wuͤrtenbergischen, wie er im 15ten 15ten und 16ten Jahrhunderte gewesen, kann uns eine Weinberechnung, so wie uͤberhaupt die vorzuͤglichen Nachrichten, in dem schwaͤbi- schen Magazin einige Begriffe geben. Man ließ schon damals ihn nicht wild auf die Erde hinwachsen, noch an Baͤumen auflaufen, wie die Alten haͤufig thaten, und es noch in eini- gen asiatischen Gegenden geschiehet, sondern man baute ihn an Pfaͤhlen; man hackete, um dadurch die Erde immer locker zu erhal- ten, und kannte also schon damals die Vor- theile des fleißigen Behackens; man schnitt und felgete. Der Tagelohn fuͤr die Weingaͤrtner war damals folgender: von Petri bis Galli wur- de fuͤr jeden Tag zu schneiden gegeben 12 Pfennige, zu hacken 16 Pfennige, zu pfaͤh- len 16 Pfennige, zu binden 12 Pfennige, zu brechen 12 Pfennige, zu felgen, und was man mit der Haue schafft, 16 Pfennige, zu heften 12 Pfennige, und mit allem Hand- werk 12 Pfennige, nach Galli bis St. Petri taͤglich 12 Pfennige, man schaffe mit der Haue oder sonsten, was man wolle. Ueber- haupt muß in dem 15ten und 16ten Jahr- hunderte in diesen Gegenden der Weinbau ein- traͤglich geworden seyn, weil wir finden, daß um diese Zeit viele Getreideaͤcker in Weinland verwandelt worden; und weil die meisten Ab- gaben in den aͤltern Zeiten an Fruͤchten gelie- fert wurden, so blieben die Lieferungen von K 3 Fruͤch- Fruͤchten, und vornehmlich von Getreide, im- mer noch auch nach der Verwandlung dersel- ben im Weinlande. Daher von vielen Wein- gaͤrten, die vorher Getreideland waren, der Hafer- und Fruchtguͤlden gewoͤhnlich war, und noch ist. Eben so wurden viele Bruͤche und unbebaute Gegenden zu Weingaͤrten angelegt, welche daher den Namen Neubruch, auch Reuttig, welches wahrscheinlich von Reuten oder rotten herkommt, fuͤhrten. Es finden sich auch in einigen Forstordnungen Spuren von der damaligen Zunahme des Weinbaues. So wird in der hohenlohischen Forst- und Holz- ordnung S. der Grafschaft Hohenlohe verneuerte und verbesserte Wildbahn-Forst- und Holzordnung vom J. 1579. vom J. 1579 von Weinhuͤtern ge- redet, welches ein Beweis von dem Alterthum des Weinbaues in Franken ist. Eben so in einer Wuͤrtenbergischen, welche franzoͤsisch ab- gefaßt ist Ordonance de tres haut, tres illustre etc. Duc de Würtenberg touchant les bois, et forets 1595. Beyde stehen in Fritsch. Corp. Iur. venat. const. . Aus der Menge der Weingaͤrten, die sich z. E. schon Ausgangs des 15ten und im 16ten Jahrhunderte im Wuͤrtenbergischen finden, kann man leicht auf die Weinkultur uͤberhaupt schließen. So werden in den Stut- garter oͤffentlichen Buͤchern und Urkunden als Wein- Weinberge genannt: Atzenberg 1451. Al- tenberg 1472. Haldhasenbronn 1488. Scheyhelberg 1472. Schwerenberg in eben dem Jahre, Sonnenberg 1488 und 1472. Trautberg 1472. Vorderberg, daraus hat 1442 das Kloster Borch 20 Morgen; Vim- berg 1488. Afterhalden ob dem Wege und im Velman 1451. Afterhalden im Schilf 1472. in eben dem Jahre Kirchherr, Bad- horn und Seidenberg; Bleißklingen 1451. Bragkh Bimden 1491. Kraftsbuͤ- chel 1488. Eckhstaig 1472. Non oder Lonfalkhard 1451. Felbhemern 1472. Fangelspach 1451. Sattelklingen Feyera- bend 1451. Ferherberg 1472. Furt 1472. ingleichen Vorst Hausteig in Schleyenhausen, ingleichen Weingarten zu Immenhorn 1472. Keißhemm 1451 und 1459. Thuͤrlin 1491. In dem 16ten Jahrhunderke kommen au- ßer diesen erwaͤhnten vor, Muͤhlberg 1508, welches 1549 schon 11 Morgen hatte. Ih- lenberg 1542 von 12 Morgen. Sonnen- berg 1527. Winterhalten 1510 und 1530. Burkhenwald 1596. Leimgruben 1517. Rappentanz 1503. Wintehalten 1503. Schoner 1510. Sieh dich fuͤr 1563. Von dem Weinbau in dem Hohenlohischen zeigt die Stelle in der oben angefuͤhrten hohenlohi- schen Forstordnung. In den fraͤnkischen Ge- genden war er auch damals schon ansehnlich. K 4 In In den saͤchsischen, und vornehmlich den meiß- nischen und naumburgischen Gegenden, legten theils Bischoͤfe, theils Klostervoigte, theils auch weltliche Herren dergleichen an, und der Weinbau in den meißnischen und thuͤringi- schen Gegenden bluͤhet schon seit 5 bis 6 Jahr- hunderten. Im 15, 16 und 17ten Jahr- hundert aber gediehe er zu einer ausgebreite- tern Vollkommenheit, und weiterem Umfan- ge. So wurden im 16ten und 17ten Jahr- hunderte ganze Gegenden, z. B. die Rauschel- oder Gorenberge im Amte Schweinitz, von lauter Rheinischen, die Cossabauder Berge aber an der Elbe zwischen Meißen und Dres- den von lauter Wuͤrtenbergischen Rebstoͤcken angelegt, auch jede Sorte nach ihrer Landes- art fortgebaut, und zu diesem Behuf gelernte Rebleute oder Winzer aus diesen Gegenden nach Sachsen gezogen. Um den Meißnischen machte sich besonders in den alten Zeiten Bi- schof Conrad, ein geborner Franke, verdient; nach ihm aber das Geschlecht derer von Mil- titz, die diese Wuͤrde auch fuͤhrten. Seit dem Jahre 1373 sind die meisten Weine im Ober- theil des Landes Meißen gepflanzet worden. In diesem Jahre wurde ein Graf von Kirch- berg Bischof zu Meißen, welcher die Wein- berge zu Cotzenbrode und Mogeln angelegt, ferner zu Oberwarte, Goßlitz, Liebethal und Nussen S. Albini meißn. Land- und Bergchronik p. 309. . Churfuͤrst August, dessen Kennt- nisse nisse in der Oekonomie uͤberhaupt so groß wa- ren, zeigte sich auch hier als einen großen Wirth. Er suchte vornehmlich den Weinbau in Sachsen durch Absatz des einheimischen Weines, und durch Abhaltung des auswaͤrti- gen zu befoͤrdern. Man zaͤhlte zu seiner Zeit, ohne die kleinen Hauskellereyen, bey den Schloͤssern Annaburg und Lichtenburg, zu Merseburg und zu Zeitz, drey Hauptkellereyen, zu Leipzig, Torgau und Dresden. Zur Anfuͤllung der Schloß- und Zeug- hauskellerey zu Dresden, welche beyde in der Tiefe und in dem Umfange wenig ihres glei- chen haben, wurden anfangs alle gute Moste und gute junge Weine aus den Wittenberger, Boͤlziger, Torgauer, Schweinitzer oder Goren- berger, Liebenwerder, Muͤhlberger, Meißner und Dresdner Weinbergen, zu Wasser und zu Lande angefahren. Die torgauer Kellerey war das Niederlager dazu; zur leipziger Kellerey aber wurden die Moste und jungen Weine aus dem Eckartsberger-, Weissenseer-, Pfoͤrt- ner-, Kloster St. Georgen-, Sachsenbur- ger-, Zeitzer-, Freyburger-, Weissenfelser-, Merseburger-, Skeuditzer und Grimaischen Weinbergen geliefert. Jeder Kellerey hatte dieser große Churfuͤrst gewisse Waldungen an- gewiesen, woraus das Faß- und Stoffholz, Reifstaͤbe, sowohl als den Eisenhammer, woraus das Eisen zum Kufenreifen genom- men werden sollte. So wurde zu der leipziger K 5 Kel- Kellerey das Holz aus den zwenkaer und grim- mer Waldungen, das zur Dresdner aus der pirnaer Waldung, das fuͤr diese Kellerey aber an Eichenholze, gleichwie das zur torgauer Kellerey aus den Chommerischen und Annabur- ger Heyden, die Reifstaͤbe aber vor die tor- gauer und leipziger Kellerey aus der Mutsch- ner, und die vor die dresdner Kellereyen, aus der Altenberger Waldung genommen. Das Stabeisen aber zu den Faß- und Kufenreifen mußte aus den damaligen bekannten pirnai- schen Eisenhaͤmmern, welche wegen ihres zaͤ- hen Eisens beruͤhmt waren, geliefert werden. Die leipziger Kellerey gieng bis 1579 der tor- gauer noch weit vor, und aus dieser wurden viele churfuͤrstliche Weine in die thuͤringischen Staͤdte, ins Erzgebirge, ins Voigtland und nach Leipzig, so wie aus der torgauer und dresdner, an die Stadtraͤthe im meißnischen und gebirgischen Kreise, nach Hamburg und ins Brandenburgische verkauft. Nachdem aber um diese Zeit ganze Laͤger von Rhein- und Frankenweinen zu Leipzig angelegt wurden, und diese auch nicht hoch im Preise waren, so fiel der Vertrieb der churfuͤrstlichen Kellereyen. Dahero mit 1580 ein Erinnerungsgenerale an alle Raͤthe in Staͤdten ergieng, die Weine zum Schank bey ihren Stadtkellern aus den churfuͤrstlichen Kellereyen zu nehmen, und sich dieserhalb bey dem churfuͤrstlichen Hausmar- schall zu melden. Im J. 1563 war schon ein ein Generale ergangen, vermoͤge dessen die Raͤthe in Staͤdten nicht allein einen billigen Einkauf genossen, sondern auch von der Trank- steuer davon frey waren, obgleich solche schon in dem Weinkaufe mit lag. Schon seit 1579 hatte man die Leipziger auf der Pleissenburg liegenden Weinvorraͤthe nach der Torgauer fast 3 Etagen tiefen Kelle- rey geschafft, und 1581 erhielt der Kellermei- ster zu Leipzig Befehl, den Rest dieser Vorraͤ- the bis auf den guten Jahrwuchs von 1581 zu verkaufen. Wegen der schweren Wein- bergskosten und der Entlegenheit von der El- be, und weil die Rhein- und Frankenweine den Landwein aus den dortigen Gegenden zu verdraͤngen anfiengen, kam schon 1580 in Vorschlag, die churfuͤrstlichen thuͤringischen Weinberge zu veraͤußern, da sie schon 1563 geschaͤtzt worden waren. Allein man that sie nachher einzeln aus, theils gegen die Haͤlfte, theils gegen ein Drittheil des Zuwachses fuͤr die churfuͤrstliche Kellerey. Dieser Anschlag der beyden damaligen Rentmeister Lauterbach und Michaelis war um desto vortheilhaf- ter, da diese Weinberge zu weit von den Haupt- kellereyen an der Elbe entfernt, theils nicht in der besten Pflege lagen, selten viel taugten und doch viel Unkosten erforderten. Der in Gohrenbergen, zwischen Schwei- nitz und Jessen, eroauete Wein ist lauter rhei- nisches nisches Gehege, und wird neben dem in der Hof Loͤßnitz fuͤr den vorzuͤglichsten an Guͤte, Dauer und Geschmack unter den churfuͤrst- lichen Bergen gehalten; nach ihnen folgen die Cossabauder, Siptitzer, Zadler und Belgeri- schen Berge, und endlich die Wittenberger und Senftenberger. Der Berg Roͤglitz bey Mer- seburg, dessen Anlage in das 16te Jahrhun- dert faͤllt, ist wegen seiner medicinischen Wir- kung bekannt. Er soll haͤufig mit ungarischen Fruͤchten beflanzt seyn, und ist zuweilen sehr ergiebig. Sein Inhalt ist 23 und ein halber Acker, welche in den schlechtesten Jahren we- nigstens 100 Eymer Most geben, in guten hingegen 300, in dem Jahre 1775 gar 500 gaben. Die saͤchsischen Weine wurden im 16ten Jahrhunderte haͤufig nach Magdeburg und Hamburg verfuͤhrt, und an dem letztern Orte durch die Kunst haͤufig in auslaͤndische suͤße verwandelt. Christian 1. machte sich sonder- lich durch seine Weinbergsordnung vom J. 1588 um den saͤchsischen Weinbau verdient. Er sucht darinnen allen Unordnungen in den Weinbergen zu steuern, und giebt den Amtleu- ten, Paͤchtern, Voigten, die gemessensten Vorschriften. Er benennt die Arbeiten in den Weinbergen genau, und setzt sie auf 24, und man siehet daraus das damalige System des Weinbaues. Als Arbeiten werden folgen- de angegeben: Aufziehen, Raͤumen, Schnei- den, den, Rebenlesen, Pfaͤhle schaͤrfen, Pfaͤhle stecken, Boͤgen, Saͤnken, Krauten zum er- stenmal, die erste Hacke, Brechen, die erste Hefte, Krauten zum andernmal, die andere Ha- cke, die andere Hefte, die dritte Kraute, die Beerhacke, das Verhauen, Beerhuͤtte, die Weinlese, Pfahlziehen, Duͤngen, Decken, Steine ablesen, doch nicht alle Jahre. Er ward darinnen gleichsam ein Lehrer des Wein- baues, gab aber auch zugleich ein Beyspiel, daß es zur Vorsorge der Polizey gehoͤre, auch fuͤr dieses Nahrungsschaͤfte wenigstens in so fern zu sorgen, in so fern sie das Ge- traͤnke der Unterthanen nicht außer Acht lassen, noch der Verschwendung mit auswaͤrtigen Dingen nachsehen darf. Das System des Weinbaues hatte da- mals noch nicht die Vollkommenheit, welche es in unsern Zeiten, vornehmlich durch das Le- sen und Nachforschen in den alten roͤmischen Lehrern der Oekonomie, wie auch durch die ausgebreitetern Kenntnisse in der Oekonomie, Naturlehre und Naturgeschichte, erlangt hat. Zwar hatten sich viele gute Grundsaͤtze der Roͤ- mer, die die Lehrer der Deutschen im Wein- baue gleich anfangs gewesen waren, an eini- gen Orten und Gegenden des Rheins erhalten, allein diese waren nicht zureichend, um das System des Weinbaues fuͤr vollkommen zu halten. Der Aberglaube hatte noch zu viel Macht uͤber den Weingarten, und Vorurthei- le le hinderten noch zu sehr die weitern Fortschrit- te. In der Art den Weinstock fortzupflan- zen, kannte man meist nur das Saͤnken, da man die Reben des alten Stockes in die Erde bringt, und bis sie sich bewurzelt, an dem al- ten Stocke laͤßt; oder auch die schon abgeloͤs- te Rebe in die Erde setzt. Sie kannten die verschiedenen Arten zu pfropfen nicht, nicht die Erfindungen eines Knechts und Gauppens, Weinberge mit Wuͤrzlingen und Schnittlin- gen anzulegen; wie sie uͤberhaupt vieler Vor- theile entbehrten, die die neuern Zeiten haben. Uebrigens scheint es, daß man im sech- zehenten Jahrhunderte noch viel mit dem Cli- ma zu kaͤmpfen hatte; wenigstens erhellet die- ses aus den Ertragsberechnungen der Wein- berge bey Stutgart, welche sich in dem schwaͤ- bischen Magazin befinden, da in den mei- sten Jahren sehr viel, zuweilen alles erfror, oder doch von Reifen litte; besonders schade- te die damalige Gewohnheit, die Stoͤcke haͤu- fig unbezogen zu lassen, daher fast meistens diese ganz erfroren, oder doch sehr viel litten; eben so erfror auch das niedere Feld haͤufiger, als das hohe. Nur die Jahre 1519, 1540, 1543, 1551, 1583 und 1599 gaben vor- zuͤglich gute Weine; bloß reiche Herbste waren in den Jahren 1503, 1504, 1521, 1528, 1531, 1538, 1539, 1552, 1584, 1598. Gute Weine, aber doch nicht reichlich, gaben die die Jahre 1516, 1525, 1535, 1536, 1566, 1571, 1580, 1590 und 1596, die uͤbrigen Jahre waren fuͤr den Weinbau ungluͤcklich. In dem Brandenburgischen finden sich im sechzehnten Jahrhunderte viele Spuren von einem ansehnlichen Weinbau, und die vorzuͤ- glichsten Nachrichten giebt die Weinmeister- ordnung des Markgrafen und Churfuͤrsten Jo- hann Georgens, welche er von seinem Hofla- ger aus zu Coͤlln an der Spre, am Tage Mi- chaelis, im J. 1578 ergehen ließ Sie findet sich in Coleri oeconomia rurali et domest. Theil 1, 7 B. cap. 3. p. 164. . Er klagt darinnen zufoͤrderst uͤber die Nachlaͤßigkeit in der Cultur seiner Weinberge, setzt fest, daß die Weinmeister allezeit zu Michaelis nach der Weinlese angenommen werden, und daß sie die Pfaͤhle sorgfaͤltig ausziehen sollten, und verordnet, daß vor Winters, wo moͤglich, ge- senket werde, oder im Entstehungsfall im folgenden Fruͤhlinge im May, daß sie die Senkgruben fuͤnfviertel Ellen tief, und jeden Stock drey Schuh weit von einander legen, wo sie auf den Columella im dritten Cap. des fuͤnften Buchs verwiesen werden, woraus man ersiehet, daß man schon damals die Al- ten sich als Lehrer im Weinbaue, wie sie es auch verdienen, vorgestellet. Die Duͤngung der Senkgruben soll vor Winters geschehen, so viel moͤglich ist, und die Amtleute werden ange- angehalten, die Duͤngung zu liefern. Der Weinschnitt wird ihnen genau vorgeschrieben: sie sollen kurz nach Lichtmeß anfangen, und wenn der Stock in gutem Acker stehet und stark ist, zwey Bogen, drey oder vier Kno- ten, ist er aber nicht stark und im sandigen Acker, einen Bogen, zwey oder drey Knoten ausschneiden. Aus dem sechsten Artikel ersie- het man, daß man vornehmlich groß-Fraͤnki- schen, Traminer, Elbinger Klebroth gebauet, welche, wie es daselbst heißt, dieser Ort Lan- des am besten reif werden; sie werden ange- wiesen, immer dergleichen Fexer von den be- sten Stoͤcken in Vorrath zu haben, und ohne Vorwissen des Amtmanns nicht dergleichen an Jemand abzulassen. Um Fastnachten muß- ten sie die Berge von den Wasserwurzeln raͤu- men, und den Mist um die Stoͤcke luͤften, darnach die Pfaͤhle stecken, anbinden, die er- ste Hacke geben, und nach Pfingsten die erste Hefte; sodann ausbrechen, zum zweytenmal hacken, nochmals ausbrechen, die dritte Ha- cke geben; so werden auch die uͤbrigen Geschaͤf- te sorgfaͤltig angegeben, und dabey immer mit auf den Columella und Palladius verwiesen. Coler erwaͤhnt noch vieler andern Weinarten der damaligen Zeiten: so nennt er den Croß- ner und Gubenschen Wein, den Fuͤrstenber- gischen, welchen die Kaiser selbst in Diplo- men geruͤhmt, Brandenburgischen, sonder- lich zu Wusterhausen auf den Guͤtern des Hrn. von von Schenk und Biberstein von diesen Weinen s. Colers Hausbuch, 1 Theil. p. 167. und p. 189. den Bareuthi- schen, der oft dem Rheinwein gleich geschaͤtzt wurde; unter den Rheinweinen ruͤhmt er vor- nehmlich den Bacharacher und Coͤlnischen. Er nennt ferner als Weine, die in Brandenburgi- schen gebauet worden, Wiener, den er als einen sehr guten Wein ruͤhmt, welcher alle andere Ar- ken lieblich mache; den Traminer (vitis Ami- naea), den man in der Mark hoch hielt, der aber wegen der Suͤßigkeit nicht lange dauerte; Muskateller (vitis Appiana). Veltliner (vi- tis Rhertica) Gaͤnßfus; Klebroth, Kurzroth, Blanker, Heunischer oder Hunnischer aus Ungarn, Hartroth, Elbinger (vitis Albo- lia), Groß- und Kleinfraͤnkischer. Man pflanzte den Weinstock fort durch Senker und Fexer, oft legte man beyde zu gleich an; man senkte theils im Fruͤhjahr, theils im Herbst. Viele zogen das letztere dem erstern vor, weil er den Winter uͤber sich besser bewurzeln, und mehr Feuchtigkeiten des Winters genießen kann. Man deckte theils die Stoͤcke im Win- ter, indem man sie unter die Erde grub, theils ließ man sie frey stehen, und glaubte sie durch das Decken zu verwoͤhnen. Man war im Schnitte sehr behutsam, sahe sonderlich auf die Augen, aber auch, daß er nicht durch zu II. Theil. L zu viel stehen gebliebene sich uͤbertrage; man schnitt zuerst auf den Hoͤhen, sodann auf den niedrigen Orten. Man hackte ihn dreymal, heftete und brach ihn verschiedenemal aus. Auch das Pfropfen des Weinstocks scheint man schon damals aus den Alten zu kennen. Das Pfropfen geschahe kurz vor oder nach Ostern; man verbesserte dadurch die schlechten Stoͤcke, und schnitt diese vorher beym Schnei- den des Berges nicht. Sie kannten verschie- dene Mittel den Most zu erhalten. So ist auch Coler in seinem Hausbuche sehr reich an Weinkuͤnsten, und kuͤnstlichen Weinen; dahin gehoͤrt der Alantwein, Salbeywein, Beyfuß- Kirsch- Schleen- Borragen- Isoppen- Ju- denkirschenwein. Was die Weinkuͤnste be- trifft, so wußte man schon die meisten aus den Alten: z. B. die Weintrauben lange frisch aufzubehalten, nahm man frischen Leim, darinnen kein Sand war, ruͤhrte ihn in rei- nes Wasser, tauchte die Trauben hinein, sobald sie vom Stocke geschnitten waren, trocknete sie auf Bretern an der Sonne, legte sie so- dann in ein Faß aus einander, machte es fest zu, und setzte sie in den Keller Columella 12. c. 43. . Sie schnitten die Reben mit den Trauben ab, und bestrichen die Enden mit Wachs, damit sie den Saft behielten, und hiengen sie in Kam- mern ohnweit der Stube; so kannten sie auch auch aus dem Palladius noch andere Wein- kuͤnste. In dem Rheingaue S. den Rheingauer Weinbau, p. 111. faͤllt in diese Zei- ten die Einfuͤhrung der Kleinberger Trauben: man fuͤhrte sie vornehmlich deswegen ein, da- mit man den hitzigen Kieß und Leimboden nu- tzen konnte, wo die Rißlinge nicht gut fort- zubringen waren. Die Rißlinge also, mit Kleinberger Trauben vermischt, waren schon damals in dem Rheingau die allgemeinen Trauben, wie sie heut zu tage noch sind. Um Augsburg herum pflanzten die Fug- ger im 16ten Jahrhundert viele Weine an. Aber auch schon in den damaligen Zeiten fin- den sich haͤufige Spuren von Weinverfaͤl- schung, daß schon 1497 sich Kaiserliche Ver- ordnungen und Reichsabschiede finden, die die schaͤrfste Strafe auf Weinverfaͤlschungen setzen, und die Zufaͤlle, die von dergleichen Verfaͤlschungen schon damals entstanden und bemerkt werden, und welche denen, so von mit Bley verfaͤlschten Weinen entstehen, sind die deutlichsten Beweise, daß man schon da- mals diese schaͤdliche Kunst verstanden. Was die Schriftsteller uͤber den Weinbau in diesem Jahrhunderte betrifft, so finden sich zwar nicht so haͤufig solche, die ihn beson- ders behandelt haͤtten, allein fast alle oben an- L 2 gefuͤhr- gefuͤhrten Schriftsteller uͤber die Oekonomie uͤberhaupt gehoͤren auch hierher; einige unter ihnen behandeln ihn ausfuͤhrlicher. Moller in seinem Sommerfeldbau handelt von den Arten Wein zu zeugen und fortzulegen; die Gar- ten- und Pflanzbuͤcher aus diesem Jahrhundert haben auch den Weinbau nicht vergessen. Coler behandelt ihn in seinen Schriften aus- fuͤhrlich. Sein Calendarum perpetuum oder stets waͤhrender Calender fuͤr Hauswirthe, Ackerleute, Apothe- ker, Kaufleute, Weinherren. Calendarium perpetuum ist auch fuͤr Weinherren eingerichtet. Die Oeconomia ruralis et domestica behandelt auch den Weinbau. Rasch schrieb sein Wein- buch von Bau und Pflegung des Weins, wel- ches 1581 zu Muͤnchen erschien, und 1585 kam der Bericht vom Weinbau heraus. Wi- li Gratarolus gab sein Werk uͤber den Wein und alle Getraͤnke zu Strasburg 1565 heraus Wili Grataroli de natura Vini, artificio et vsu deque omni re potibili. Argentorati 1565. 8. . Im siebenzehnten Jahrhunderte. Im 17ten Jahrhunderte findet sich keine Hauptveraͤnderung in den Schickfalen des Weinbaues. Er erweiterte sich in den Landen, wo er schon betrieben und eingefuͤhrt war. In dem Wuͤrtenbergischen breitete er sich vor- zuͤg- zuͤglich aus, daß der Herzog Johann Friedrich in der Forstordnung v. Jahr 1614 einige Ver- ordnungen machte, daß nicht durch den Ver- brauch zu Pfaͤhlen und Gefaͤßen fuͤr den Wein die Waͤlder verwuͤstet wuͤrden; dieweil, sagt er, der Weinwachs allenthalben zunimmt, und die Waͤlder mit Taubenholz verwuͤstet werden, so sollen die Eichen geschont und nicht zu Tau- ben gebraucht werden. Man suchte sonder- lich fremde Weine nach Deutschland zu ver- pflanzen; so wurde der so genannte Rulander, (der schiele Auvernas Gris commun, vinum bonum, Villiboner Stock) aus Champagne nach Speyer verpflanzet. Es hielt sich damals das Cammergericht daselbst auf, und einer der Beysitzer pflanzte dergleichen Stoͤcke in sei- nem Garten, welchen bey der Franzoͤsischen Verwuͤstung von Speyer ein Kaufmann Rulaͤnder kaufte, und auf der Brandstaͤtte diesen Stock unbeschaͤdigt fand, und ihn pflanz- te. Von diesem Stocke stammen alle Rulaͤn- der am Rhein und im Wuͤrtenbergischen ab. Der Wuͤrtembergische Weinbau stieg in dem 17ten Jahrhunderte vorzuͤglich durch den Weinhandel nach Bayern, wohin der Necker- wein haͤufig verfuͤhrt wurde, wofuͤr man vermoͤge der Vertraͤge zwischen beyden Hoͤfen Salz eintauschte; dieser Handel bluͤhete bis zu Anfange des 18ten Jahrhunderts. Nach- dem aber Bayern eine Zeitlang in Oesterreichi- sche Haͤnde fiel, machte man von Seiten der L 3 letztern letztern die Einrichtungen also, daß Bayern aus den Oesterreichischen Landen, aus Tirol und Franken damit versorgt wurde. Die Einfuhre des Fraͤnkischen Weines nach Bay- ern befoͤrderte insonderheit der Kaiserliche Verweser Graf von Loͤwenstein, weil seinen in Franken gelegenen Guͤtern hierdurch viele Vortheile zuwuchsen. Bey Wiedereinsetzung des Churfuͤrsten von Bayern erneuerte man den alten Handel nicht durch Vertraͤge S. Keys l ers Reise 1 Th. S. 105, 106, 107. . In diesem oder zu Ausgang des 16ten Jahrhun- derts wurde der so genannte Kapwein, welcher in der Gegend des Cap de bonne Esperance waͤchset, von dem Rhein aus dahin verpflan- zet, wie der Verfasser der Abhandlung vom gruͤndlich bessern und eintraͤglichen Weinberg- baue bemerkt hat. In dem Saͤchsischen setzte man die Anlegung der Weinberge im Amte Schweinitz mit Rheinischen, und auf den Cos- sabauder Bergen zwischen Meißen und Dres- den mit Wuͤrtenbergischen fort. In der Ge- gend von Augsburg machte sonderlich Leon- hard Weiß einen Versuch, den im Zwinger beym Oblaterthor durch die Fugger gepflanzten Wein zu pressen, und legte deshalb eine eigene Kel- ter an, woraus man siehet, daß der Versuch ins Große gegangen. Ein Gleiches that in der Folge der Kunstverleger, Christian Leopold. Man bauete in diesem Jahrhunderte in dem dem Rheingau vornehmlich den kleinen Rieß- linger und Kleinberger, welcher zu Ende des 16ten daselbst eingefuͤhrt wurde. Am beruͤhm- testen waren die Bacharacher Weine, da die Berge daselbst noch nicht mit so vielen schlech- tern Arten besetzt warn, als es in der Folge geschahe. Auch finden sich in diesem Jahrhun- dert einige Spuren von der Vorsorge der Po- lizey fuͤr den Wein. So finden wir des Chur- fuͤrst Sigismund zu Brandenburg verneuerte und bestaͤtigte Weinmeister-Ordnung, v. J. 1604 und 1607. In dem Hessischen suchte sonderlich Land- graf Ludwig 1665 den Weinbau zu befoͤrdern. Er ließ deshalb eine Verordnung ergehen, die den Anbau der Wein- und Obstgaͤrten betraf. Es wird darinnen sonderlich die Wiederaufbau- ung der verwuͤsteten Steinberge und Anle- gung neuer, wie auch ein Verzeichniß dersel- ben einzuliefern, anbefohlen, ingleichen, daß je- der angebe, was er zu roden und anzulegen fuͤr Mittel und Gelegenheit hat; die Beamten mußten anbefehlen, was jeder anbauen sollte, sie mußten selbst die Orte und Gelegenheit be- sehen. Es erhellet uͤbrigens aus dieser Ver- ordnung, daß schon in aͤltern Zeiten der Wein- bau im Hessischen gebluͤhet, weil darinnen im- mer von zerstoͤrten und wieder aufzubauenden Weingaͤrten und Bergen die Rede ist. Die Verordnung heist also. L 4 Nach- Nachdem von Gottes Gnaden Wir Lu- dewig, Landgraf zu Hessen, kurz nach unserer angetretenen Fuͤrstlichen Regierung, weniger nicht, als vorhero vor unserm in Gott ru- henden Hochseeligen Herrn Vater beschehen, wegen der Wiederanbauung der Weingaͤrten und Pflanzung fruchtbarer Obstbaͤume gewis- se Verordnung gethan nachgehends aber be- funden, daß derselben nicht allerdings in allen und dergestalt, wie es billig haͤtte seyn sollen nachgesetzt worden, und uns dann gleichwohl aus Landes-Fuͤrstlicher treuer Wohlmeynung und Sorgfalt fuͤr unser Fuͤrstenthum und Lan- de, und derselben Einwohner, Unterthanen und Angehoͤrige, und fuͤr das gemeine Beste, nochmals nicht wenig anlieget, daß der vorge- steckte gemeinnuͤtzige Zweck erreicht werde: So wiederholen wir vorbesagte Unsers Hochseeli- ligen Herrn Vaters, und Unsere derenthalben gethane Verordnung hiermit in gnaͤdigstem Ernst, und befehlen allen Unsers Fuͤrsten- thums und darzu gehoͤrigen Graf- und Herr- schaften und Lande Eingesessenen und Einwoh- nern, und wollen, daß naͤmlich 1) In jed- weder Stadt, Flecken und Dorfschaften, wo entweder vor Alters, oder vor denen verflosse- nen Kriegszeiten Weinberge oder Weingaͤrten gewesen seynd, Unsere Ober- und Unterbe- amten alle Unsere Unterthanen auf einen gewissen Tag unverlaͤngt zusammen fordern, die- dieses unser Patent Ihnen oͤffentlich vorlesen, und den Inhalt schaͤrfen, von Ihnen richti- ge Specificationes und Verzeichnisse, was ein jeder nach dem Friedensschluß vor wuͤstge- legene Weinberge gerodet und wieder angebau- et habe, sich zustellen lassen, und Uns diesel- be einschicken sollen. 2) Ingleichen sollen auf solche Zeit, Unsere Beamten, mit Zuthun der Aeltesten jedes Orts, recognosciren und er- kennen, was ein jeder ferner diesen Fruͤhling noch an Weinbergen zu roden und zu bauen, vor Mittel und Gelegenheit habe. 3) Und dann sollen sie einem jeden, was er ihres Da- fuͤrhaltens, diesen Fruͤhling noch, und dann kuͤnftig ferner nach und nach roden und an- bauen kann, eigentlich determiniren, bena- men und anweisen, so dann demselben die Rodung und Anbauung bey einer gewissen Straf befehlen. 4) Damit nun solches desto gewisser effectuiret werde, so sollen unsere Be- amten neben den Aeltesten und Weingarts- bauverstaͤndigen jedes Orts sich selbsten in das Feld, an diejenigen besten Oerter, da mehr Weinberge angebauet werden koͤnnen, verfuͤgen, und einem jeden so viel, was er bau- en kann und solle, vermittelst gewisser Mahl- zeichen assigniren und ausstecken. 5) Sollen auch Unsere Beamten auf eben solchen Tag, des hiebevor anbefohlenen Obstbaͤume-Pflan- zens halber sich erkundigen, wie Unsern und Hochselig ermeldtes Unsers Herrn Vattern L 5 hiebe- hiebevorigen Rescripten nachgelebt worden seye, und zu solchem Ende ihnen schriftliche Specificationes zustellen lassen, was sie Unse- re Unterthanen vor Obstbaͤume, vermoͤg jetzt angeregter Verordnung, seit dem Friedenschluß gepflanzt haben. 6) Ingleichen follen Unsere Beamten, und die Aeltesten jedes Orts, ei- nen jeglichen unserer Unterthanen und Ange- hoͤrigen, nachdem er Platz, oder Gaͤrten, oder Obstbaͤume zu pflanzen hat, eine gewisse Anzahl bestimmen ꝛc. 8) Sollten auch zwi- schen andern Weinbergen und Weingaͤrten wuͤste und andere Plaͤtze und Jerden liegen, so entweder Weinberge gewesen sind, oder sich doch dazu schicken, die Besitzer aber zu dero- selben Rodung und Anbauung etwa keine Mit- tel oder Gelegenheit haben; andere aber die- selben anbauen koͤnnen und wollten, so sollen unsere Beamten dieselbigen dahin anweisen, daß sie gegen billigmaͤßige genugsame Erse- tzung, wie unpartheiische Leute, und die Beam- ten sammt dem Stadtrath, oder dem ganzen Gericht solches Orts auf ihre geleistete Pflich- ten es erkennen, diese Plaͤtze andern, so sol- che wirklich roden und anbauen wollen, uͤber- lassen. Falls aber einige waͤren, so ihre miß- liegende Stuͤcke selbst nicht roden noch anbau- en koͤnnten oder wollten, und doch auch andern, welche roden und anbauen wollten, dieselbigen gegen gebuͤhrliche leidliche Zahlung zukommen zu lassen nicht begehrten, so solle denselben noch noch ein kurzer Termin sich hieruͤber zu beden- ken gegeben, wenn sie aber auf ihren sothanen Sinn beharren, nach Verfließung des Ter- mins, das Stuͤck wie jetzt gedacht geschaͤtzt, und einem andern, der bauen will, zugewiesen werden. In dem siebenzehnten Jahrhunderte er- schienen nicht wenige Schriften uͤber den Weinbau Hellbachs Beschreibung des Weines, 1604. Heynemanns Weinstock an der Elbe, Meißen, 1685. Porzii examen vini Rhenani. Strauchii diss. de vino vom Weine, 1670, Ienae. Turnebus de Vino, Helmstadii 1688. Straus de iure vitis, Lips. 1661. Hauptmanns Weinbau-Irrthuͤmer, Nuͤrnberg, 1642. Er handelt sonderlich von dem Schnitte, und hat auch außerdem viel Gutes in der Lehre von Erdmischungen. Da er etwas selten war, so hat ihn neuerlich der Verfasser der oͤkonomi- schen Abhandlung vom gruͤndlichen, bessern und eintraͤglichen Weinbau, welche 1765 erschien, groͤßtentheils abdrucken lassen. Knohl Vinicultur-Buͤchlein vom Obersaͤchsischen Meißnischen Kreiße oder Erlaͤuterung der Chur- fuͤrstlich Saͤchsischen Weingebirgsconstitution vom Jahr 1588. Der Verfasser war Churfuͤrst- licher Bergverwalter, und gab sein Buch 1667 heraus. Sachsiii . Es kommen in diesem Jahrhun- derte unter den Schriftstellern folgende Na- men men vor, Hellbach, Heynemann, Portz, Strauch, Turnebus, Straus, Hauptmann, Knohl, Sachß und einige ungenannte. Ei- nige davon gehen auf den oͤkonomischen Bau des Weins, andere auf die Bereitung dessel- ben, und einige auf die Rechtsgrundsaͤtze bey dem Weinbaue. Eben so gehoͤren hierher auch alle Schrift- steller dieses Jahrhunderts uͤber die Oekono- mie uͤberhaupt, welche auch den Weinbau mit behandein. Im achtzehnten Jahrhunderte. In dem 18ten Jahrhunderte beschaͤftigten sich die Regierungen, die Gelehrten und die In- dustrie mit dem Weinbaue nicht weniger, als bis- her geschehen war. Die Gelehrten bemuͤhten sich vornehmlich, ihn durch neue Entdeckungen zu bereichern. Da aber der Weinstock nicht wohl uͤber dem 50sten Grad in Polhoͤhe, und nicht auf jedem Boden fortkommt, so konnten auch nicht alle Lande dieses Geschaͤft betreiben, so sehr auch sonst die Regierungen alles einheimisch zu Sachsii vitis vinifera. Unter die Ungenannten gehoͤren: der Verfasser des Tractats: wie der Reif im Fruͤhlinge von den Weinreben moͤge abgewendet werden, Strasb. 1607. Der Weinarzt und Weinbauer. zu machen suchten. In denjenigen deutschen Weinlanden, vorzuͤglich im Elsas und am Rhein, wo sich noch hier und da die alte Roͤmi- sche Behandlung erhalten hatte, welche un- streitig daher kam, weil die Roͤmer die ersten Lehrer der Deutschen in dem Weinbaue waren, da sie den Weinstock ins Elsaßische und in das am Rhein gelegene Deutschland brachten, wurden jetzt die alten Schriftsteller uͤber den Weinbau mehr geschaͤtzt, und die Art ihrer Cul- tur mehr untersucht, angewendet, und von einem gluͤcklichen Erfolge begleitet. Sonder- lich machte sich dieses H. Sprenger in seiner Praxis des Weinbaues zu seinem Geschaͤfte, daher er oft ganze Stellen aus dem Columel- la uͤbersetzt, das Wichtigste von ihren Regeln S. 147 anfuͤhrt, und in sein System ver- webt, welches er aus den Schriften des H. Gaupps und Knechts zusammensetzte. Herr Gaupp, in seiner beschriebenen Praxis der obe- ren Markgrafschaft Baden, bestaͤtigt vorzuͤg- lich, wie gangbar noch die Grundsaͤtze der Roͤ- mer daselbst sind; auch sie zogen weder Koͤpfe noch stuͤrzten Setzreben. Dieses bemerkte H. Sprenger, und suchte durch Vergleichung des heutigen und roͤmischen Weinbaues den erstern zu verbessern. Da die Bemuͤhungen der Gelehrten und Oekonomen in diesem Jahr- hunderte das Auszeichnende fuͤr die Geschichte des Weinbaues sind, so werden uns diese auch vorzuͤglich beschaͤftigen. Ich fuͤhre hier zu- erst erst die Versuche an, die man in der Anle- gung und Hervorbringung der Stoͤcke mach- te. Man kann sie aus den Saamen ziehen, wo sie aber wild werden, und wenig oder kei- ne Frucht tragen; so war einer dergleichen im Wuͤrtenbergischen aus einem holen Baume hervorgewachsen, welches in den Waͤldern von Canada und Louisiane haͤufig seyn soll: auf diese Art kann man die Sorten vermeh- ren; Natur und Kunst kann dieses bewirken. Nach den Versuchen des H. Kolreuters erzie- het die Kunst Bastarte, und also neue Sorten, die in Ansehung der Groͤße und Probe das Mittel zwischen den zwey aͤlterlichen Pflanzen sind, wenn man von zwey Pflanzen, die von einerley oder doch sehr aͤhnlichen Arten sind, z. B. von Weinstoͤcken verschiedener Sorten, die zugleich bluͤhen, ehe noch die Blumen sich oͤffnen, und die Staubfaͤden den Saamen- staub voͤllig ausfließen lassen, (denn etwas vom eigenen Saamenstaub der Pflanze gehoͤrt zur Befruchtung) in den Blumen der einen alle Staubbeutel oder Koͤlblein abschneidet, und auf die Narbe in diesen Blumen den aus- fließenden Saamenstaub der andern mit ei- nem Pinsel in genugsamer Menge so auftraͤgt, daß er sich mit der von der Narbe ausschwitzen- den Feuchtigkeit vermischt. Saͤet man die hiervon entstehenden reifen Kerne, so entste- het eine Bastartpflanze. Dieses schlug H. Sprenger vor, um die Weinarten zu meh- ren. ren. Eben dieses verrichtet oft die Natur, wenn mehrere zu gleicher Zeit bluͤhende Sor- ren nahe beysammen oder unter einanter ste- hen, und Wind oder Insekten den Saamen- staub von einer auf die Narbe der andern tra- gen. Eben so schlug er vor, Weinstoͤcke aus Blaͤttern zu ziehen S. Sprenger Praxis des Weinbaues, S. 180. 181. . Man nimmt, sagt er, ein gesundes Blatt mit seinem Stiele behut- sam, dort, wo der Stiel am Zweige steht, ab- gebrochen, und setzt Blatt und Stiel in ein Gefaͤß, das mit guter durchgesiebter Erde an- gefuͤllet ist, so ein, daß zwey Drittel des Blatts in der Erde stehen, und nur das eine Drittel zu sehen ist; die Erde wird fest angedruͤckt. Man kann noch mehrere solche Blaͤtter inwendig rings herum am Rande des Gefaͤßes setzen. Damit sie nicht zu naß stehen, und doch Feuch- tigkeit haben, setzt man in das Gefaͤß oben auf die Erde ein Gefaͤß mit Wasser, aus welchem ein spitziger Fleck wollenes Tuch auf die Erde haͤngt, welches Feuchtigkeiten in die Erde fuͤhret. Der erste Tropfen muß von der Erde verschluckt seyn, ehe der zweyte faͤllt, und wo die hinfallenden Tropfen Vertiefun- gen machen, muß man immer neue Erde hin- thun. Das Gefaͤß darf weder in starker Son- ne noch heftigem Winde, aber doch an freyer Luft stehen, damit das Blatt nicht verfault. Man Man kann den Stiel des Blattes unten vor dem Einsetzen in zerlassenes Pech eintauchen, oder mit spanischem Wachs oder einem guten Baumwachs vor dem Eindringen der Naͤsse verwahren, oder, welches besser ist, den Stiel vom Blatt abschneiden, und entweder ein Drittel des Blattes unten also verwahren, oder dieß Verwahren unterlassen. Man kann das Auge unten am Blatte unverletzt mit nehmen, und mit einsetzen oder das Blatt ohne Ange nehmen: Julius, August und November sollen hierzu am besten seyn. Im folgenden Sommer waͤchst ein Reiß hervor, welches, wenn ein Auge bey dem Blatte war, zahm, im Gegentheil wild ist. Hat man ein Blatt mit dem Auge gesetzt, so waͤchst das Reiß aus dem Auge; hat das Blatt aber kein Auge, so verwandelt sich entweder das Blatt in ein Reiß, oder das Blatt verdirbt, und das Reiß waͤchst unten aus der Erde auf. Setzt man das Blatt mit dem Auge, so nimmt man das Auge unverletzt, und folglich ein Stuͤck Holz unter dem Auge mit, und besprengt das eingesetzte Blatt oͤfters mit Wasser. Man machte Versuche mit dem Okuliren der Weinstoͤcke auf doppelte Art; so geschahe es zu Muͤhlhausen am Necker, da man naͤmlich das Auge mit einen Stuͤck der Rinde zwischen Rinde und Holz der andern Pflanze, durch ei- nen ihr gemachten Einschnitt, hinein schob. Die andere Art aber blieb nur ein Vorschlag, wel- welches die Emplastratio der Alten ist, und so geschahe, daß man das Auge mit einem Stuͤck Rinde abloͤst, und sodann von der andern Pflanze ein eben so großes Stuͤck wegnimmt, jenes dafuͤr hin setzt, und es uͤber und unter dem Auge fest bindet, doch daß das Auge frey bleibt. Man versuchte die Fortpflanzung des Weinstocks mit Pfropfen in den Spalt, mit dem Bohrer, und endlich mit einer Art zu copuliren. Das Pfropfen in den Spalt wur- de seit einigen Jahren in Sulzfeld mit gluͤck- lichem Erfolg also ausgeuͤbt. Man nahm das Pfropfreiß von jungen gesunden tragbaren Stoͤcken, und zwar von einer abgeschnittenen Ruthe unter dem dicksten Theil, so viel, als die Laͤnge vom Ende des Mittelfingers bis zum Ellenbogen betraͤgt, woran die Augen recht gut und vollkommen, und das Holz voͤllig gesund, nicht vom Winterfrost verletzt, und saftig war. Man schnitt von einer Rebe nicht mehr, als ein oder zwey Pfropfreißer, weil alle Augen uͤber den sechs bis sieben unter- sten an der Rebe nur Blaͤtter gaben, so wie das Unterste an der Rebe, das am alten Hol- ze zunaͤchst stehet, und deswegen nicht zu den Augen gezaͤhlt wird. Man nahm nie frische abgeschnittene Rei- ßer zum Pfropfen, sondern behielt sie erst eine Zeit lang an einem kuͤhlen Orte auf, und that zwey Tage vor dem Pfropfen die Reißer mit II. Theil. M ihren ihren untersten Enden ins Wasser. Das Pfropfen selbst geschahe im Fruͤhlinge, ehe noch der Saft in starker Bewegung ist, oder wenn die Rinde losgehet, sonst ersaͤuft der allzusehr sich bewegende Saft das Reiß. Man that es am gluͤcklichsten zehn bis zwoͤlf Tage vor dem Triebe des Safts. Kurz vor dem Pfro- pfen schnitt man die Reißer zu, und je kuͤrzer es vorher geschahe, desto besser gediehen sie, am besten die, die vor dem wirklichen Aufse- tzen zugeschnitten wurden. Man schnitt es, wie andere Pfropfreiser, die in den Spalt kom- men sollen, zu, naͤmlich keilfoͤrmig, auf der einen Seite zwey Zoll weit herab, daß das Mark heraussiehet, aber unverletzt bleibt, und auf der andern Seite die Rinde ist. Der Schnitt wurde so glatt und eben, als moͤglich, gemacht. Die Alten pfropften so lange, als die Reißer, ohne zu treiben, sich aufhalten ließen, vom ersten November bis zum ersten Junii. Man grub den Stock, den man pfropfte, aus, und raͤumte ihn, schnitt die Thau- und Wasserwurzeln ab, saͤgte oder schnitt von dem Kopfe an der Stange oder dem Wurzelstam- me, wo er recht rund ist, ab, und machte es oben glatt und eben; spaltete hierauf, jedoch ohne Verletzung des Marks, mit einer Hape oben in der Mitte dieser Stange, zwey Zoll tief hinab, bis an den naͤchsten Knoten, steck- te das Reiß in den Spalt, so weit der Schnitt des Reißes gehet, hinein, so, daß Rinde und Mark Mark genau auf einander paßten. Man ver- suchte es mit zwey Reißern in einen Spalt; aber weiter darf man nicht gehen. Man uͤber- strich hierauf den Spalt mit dem gewoͤhnli- chen Pfropfwachs oder Leimen, worunter Let- ten oder Unrat von Kuͤhen ist, und band es zu. Man gab dem Reiße einigen Schatten. Nach dem Verbinden deckte man die Stange wieder mit wilder Erde oder besser, fettem und feuchtem Sande, einen guten halben Schuh, zu, und schnitt das Reiß ab, bis auf zwey oder drey Augen. Damit der uͤberfluͤßige Saft ihm nicht nachtheilig sey, machte man mit der Spitze der Hape unter dem Verbande zu beyden Seiten eine leichte Verwundung, und besprengte in warmen Tagen des Abends das Verband mit ein wenig Wasser. So bald es trieb, wurde das Band etwas locker gemacht, und, nachdem es etwas gewachsen, behutsam an einen Pfahl gebunden. Hierbey ist noch zu merken, daß, wenn es einen Schuh hoch gewachsen, man es oft ausbreche, und ohne Schaden des Reißes die uͤbrigen Schoͤsse des Stocks abschneide. Im Ende des Julii felgt man wieder leicht, und so auch zu Ende des Septembers bricht man wieder aus, schnei- det die Wurzelschoͤsse ab, raͤumt im Herbste, laͤßt dem Reiß ein bis zwey Ruthen stehen, und macht das Band uͤber dem Spalt voͤllig los. M 2 Im Im folgenden Jahre behandelt man es wie andere Stoͤcke, geht aber im Beschneiden und sonst sehr behutsam mit dem Reiß um. Im Maͤrz schneidet man die getriebenen Ru- then bis zwey oder drey Augen. Erst im drit- ten Jahre zieht man großes und dickes Tragholz, und schneidet uͤberhaupt so lange nicht viel Holz hin, bis die Stange oben beym Reiß uͤberwachsen ist, und eine voͤllige Narbe hat. Man versuchte es auf verschiedene Weise mit dieser Art zu pfropfen. 1) Die erwaͤhnte Art, da man den Wurzelstamm unter der Er- de eben so tief oder weiter oben abschneidet; 2) oder man laͤßt ihn hoͤher und dem Boden gleich abschneiden, da man nach dem Pfropfen die Erde an das Reiß hinhaͤuft. 3) Oder man schneidet die Schenkel, da, wo sie keine Knoten haben, ab, und pfropft sie, welches aber nicht allezeit geraͤth; oder 4) man pfropft nicht ins harte, sondern ins jaͤhrige Holz, weil bey den drey ersten Arten der Saft leicht die Reißer erstickt. Man graͤbt bey dieser Art eine weite und tiefe Grube, breitet seine Aeste oder Ruthen mit den Spitzen von einander, biegt sie uͤber der Kruͤmme vier Finger auf- waͤrts, schneidet sie in der Erde einen Schuh tief glatt ab, und spaltet sie drey Queerfinger tief, steckt alsdann in den Spalt nur ein Reiß, das eben so dick als die Ruthe ist, so ein, daß seine Rinde mit der Rinde der abgeschnittenen Ruthe zusammen passe; sodann verbindet man es es gehoͤrig, und uͤberschuͤttet es mit Erde, so daß zwey Augen aus der Erde heraus stehen. Am sichersten ist es, den ganzen Stock so in die Erde hinab zu legen, daß die ganze Stan- ge, deren Herzwurzel stehen bleibt, mit allen Schenkeln und Ruthen unten in der Grube auf den Boden zu liegen kommt. Zu Sulzfeld versuchte man es auch, und ließ den Stock stehen, um uͤber den Schen- keln das alte zweyjaͤhrige oder einjaͤhrige Holz zu propfen. Eben so machte man daselbst einige gluͤckliche Versuche S. Sprengers Praxis des Weinbaues, Vorrede S. XV. mit Pfro- pfen durch den Bohrer nach Art der Roͤmer, welches sie von den Spaniern erlernt hatten, und fuͤr zuverlaͤßiger hielten. Man waͤhlt dazu einen Bohrer, dergleichen die Hohlboh- rer der Dreher oder die Winkelbohrer sind, den man mit einem Hefte, der einer Handhabe gleicht, an die Brust setzt, welcher an einigen Orten Weinborecke heißt. Man bohrt mit diesem Bohrer ein Loch durch die Stange oder Ast eines jungen und starken Weinstocks durch, saͤubert das gebohrte Loch, und zieht vom naͤch- sten fruchtbaren Stocke eine gute Rebe durch das Loch hindurch. So weit sie im Loche ist, entbloͤßt man sie durch etwas Abschaben von der Rinde; indessen bleibt die Rebe an ihrem Mutterstocke; sie wird, wo sie durchgezogen M 3 ist, ist, mit Pfropfwachs oder Leimen bestrichen und fest gebunden. Im zweyten folgenden Fruͤhling, oder naͤchsten Jahren, ist sie ange- wachsen, und wird von ihrem Mutterstocke abgeloͤst und der Stock, in den sie gepfropft worden, uͤber ihr abgeschnitten. Will man aber ein schon abgeschnittenes Reiß pfropfen, so bohrt man den Stock nicht ganz durch, son- dern nur bis ans Mark, schabt die Rinde vom Reiß so weit ab, als das Reiß hinein kommt, steckt es in dieses Loch, bestreicht und verbindet es, und schneidet den Stock uͤber dem Reiß ab; in beyden Faͤllen laͤßt man der durchgehenden Ruthe oder Reiße nur zwey Au- gen, und waͤhlt dazu gern zwey- bis dreyjaͤh- riges Holz. Auch in Frankreich ist diese Art zu pfropfen jetzt gewoͤhnlich wiewohl man doch dort das Pfropfen in den Spalt der Wurzel vorzieht. Die dritte Art zu pfropfen ist das Ocu- liren, welches Hr. Henne in der Abhandlung von der Obstbaumschule beschrieben hat Es findet sich auch in dem oͤkonomischen Kalen- der von 1778, den Hr. Sprenger besorgt. . Man schneidet die Stange, Schenkel oder Ruthe schief, so, wie man es beym Be- schneiden der Ruthen macht; nimmt sodann ein eben so dickes Holz von einem andern Sto- cke, und schneidet es eben so, daß es auf den ersten schiefen Schnitt paßt. Diese Art zu pfro- pfropfen ist am leichtesten bey jungem Holze, und am besten in Rebschulen zu gebrauchen. Auch hier darf das Reiß nur zwey Augen ha- ben. Das Pfropfen des Weins uͤberhaupt, das schon vor 2000 Jahren die Roͤmer kann- ken, und welches sich in einigen Orten von die- ser Zeit her scheint erhalten zu haben, ist erst in unsern Zeiten allgemein wieder angewendet worden. Es ist in Frankreich, in Burgund und Champagne, nach dem Bericht des Hrn. von Haller, in der Schweiz, und nach Hrn. Hiltebrand in Italien, Ungarn und einigen Orten Oestreichs gewoͤhnlich. So ist zu Ens- feld nahe bey Wien, ein ganzer also behandel- ter Weingarten. Einer der groͤßten Vorthei- le dabey ist, daß man im dritten Jahre schon Fruͤchte, und im vierten den Stock voll Trau- ben hat. Man kann hierdurch schlechte un- fruchtbare Stoͤcke verbessern, nach Gefallen in seinen Weinberg verschiedene Sorten brin- gen, in einem Beete einerley Arten pflanzen, ohne die alten Stoͤcke auszuhauen, und von einem einzigen Stocke viele dieser Art bekom- men, und in kurzer Zeit ansehnliche Weinber- ge erhalten. So erzaͤhlt Columella, daß er von einem einzigen Weinstock seines Freundes des Publius Silvinus, der vitis praecox oder Morillon no i r war, zwey roͤmische Juchart auf deren jedes man 3000 bis 4000 Stoͤcke rechnete, in zwey Jahren gepfropft. Die Waldenser versuchten das Pfropfen der Wein- M 4 stoͤcke stoͤcke in der Stange oder Wurzelstamm, einen halben Schuh tief unter die Erde, vorzuͤglich, da sie es in der Gegend von Neuschatel gese- hen. Allein, da einige unvorsichtige Arbeiter im Hacken starke Erdschollen losbrachen, die an das Pfropfreiß so hin fielen, daß es sich verruͤckte und abstieß, so hatte diese Nach- laͤßigkeit bald das Pfropfen der Weinstoͤcke ganz verdrungen. Wichtiger sind die Versuche in dem ehemaligen Buͤlfingerischen Weinberge zu Kantstadt im Wuͤrtenbergischen, wo man vielerley Weine, sogar aus andern Weltthei- len, durch Pfropfen fortbrachte S. Selecta Physico-oeconomica S. 58. Spren- gers Praxis des Weinbaues S. 180. . Buͤlfinger, ein bekannter deutscher Weltweiser, legte denselben vorzuͤglich an, und unternahm diese Versuche, um die Lehre von der Macht des Clima zu erforschen, und die Vorurtheile fuͤr dasselbe einzuschraͤnken, die seit den Zeiten des Montesquieux sich so sehr ausgebreitet hatten, und fast keine Grenze mehr kannten. Unwis- senheit und Traͤgheit schuͤtzten sich meist mit dem Clima, und hinderten die gluͤcklichen Veraͤnder- ungen und Verbesserungen zum Wohl der aͤnder. Außerdem suchte er dadurch auch die Kenntnisse der Naturgeschichte zu erweitern. Ich erwaͤhne nicht die laͤngst bekannte Art abzulegen, da man entweder die Rebe in die Erde bringt und am Stocke laͤßt, bis sie sich bewurzelt hat, und so- sodann abloͤst, oder sie gleich anfangs abge- loͤst in die Erde setzt. Bey der ersten Art braucht man an vielen Orten das sogenannte Durchziehen der einzulegenden Rebe durch ei- nen Korb oder irdenes Geschirr, welches auch schon die Roͤmer kannten, und wodurch man in Frankreich noch jetzt ganze Berge besetzt, weil man hierbey nicht Gefahr laͤuft, daß der Stock nicht anwachse. Man koͤnnte hierin- nen einen andern vorzuͤglichen Gebrauch der Roͤmer nachahmen, welche auf diese Art auch fruchtbare Reben ihrer Stoͤcke einlegten, wenn sie dieselben auch nicht als junge Stoͤcke be- nutzten, sondern als eine Ruthe, die Trauben getragen hatte, beym kuͤnftigen Beschneiden voͤllig wegschnitten und wegwarfen. Sie hat- ten dabey zweyerley Absichten, einmal die Trauben vollkommen zu machen, wenn diese Rebe nicht nur von ihrer Mutterwurzel, son- dern auch aus der Erde zugleich Saft bekaͤme, und also doppelte Nahrung empfienge. So- dann machte die in die Erde herabgebogene Ruthe nahe beym Stock einen Bogen, aus welchem nahe am Stock junges Holz waͤchst, und man bekommt allen Vortheil, den sonst die Bogen gewaͤhren. Herr Gaupp, in seinem verbesserten Wein- baue S. Gaupps verbesserten Weinbau; wie auch den Stutgarter Kalend. v. 1777. , dachte schon darauf, alte Weinberge M 5 zu zu verjuͤngen und die leeren Plaͤtze in denselben mit Stoͤcken zu besetzen. Er fand hiezu als das beste Mittel das sogenannte Einlegen des Stocks in die Erde. Man graͤbt den Stock bis auf die unterste in die Tiefe hinabgehende Stech- oder Herzwurzel auf, und versenkt ihn so tief, daß von dessen Reben nur ein bis drey Frucht- augen oben heraus stehen. Man kann in den Spalt pfropfen, in das alte und junge Holz des Stocks; am besten fand man es, wenn der gepfropfte Theil sogleich un- ter die Erde kommt. Einige Waldenser im Wuͤrtenbergischen brachten von Neuschatell aus das Pfropfen der Weinstoͤcke in die Stan- ge, den Fuß- und Wurzelstamm einen halben Schuh tief unter die Erde nach Wuͤrtenberg; sie versuchten es mit Gluͤck, und erhielten Nachfolger. Allein man setzte es nicht fort, weil beym Hacken einige unvorsichtige Arbei- ter starke Erdschollen losbrachen, und, indem sie an das Pfropfreiß anfielen, dasselbige ver- ruͤckten und abstießen, daß die Arbeit vergeb- lich war. In allzuhartem und steinigtem Boden ist das Verjuͤngen schwer, und eben so, wenn die Stoͤcke zu enge beysammen stehen. Man muß vorzuͤglich verhuͤten, daß der alte Stock beym Aufgraben und Niederlegen an seiner Haupt- wurzel nicht beschaͤdiget, noch von ihr abge- rissen wird, daß keine Ruthe, die man auf dem Grunde des Grabens fort-, und an der Wand Wand des Grabens fenkrecht hinauf zieht, ab- gerissen oder an ihren Augen verletzt wird, daß das oben von den Ruthen hervorragende Holz zwey bis drey Fruchtaugen habe, ge- sund und zeitig sey, daß die Ruthe, die man uͤber diesen Augen abschneidet, sich nicht zu sehr verweine, und daß man dieses Geschaͤfte zu einer Zeit vornehme, an welcher die Augen noch nicht treiben, und die Winterfeuchtigkeit nicht der Erde, worinnen der Stock liegt, ent- zogen wird. Man schneidet dem Stocke we- der altes noch junges Holz ab, weil alles Wurzel schlaͤgt; alles Holz kommt daher auf den Boden der Grube bis auf die Ruthen, die man an den Waͤnden der Grube als neue Stoͤ- cke heraufzieht. Herr Gaupp legte zuerst einen Weinberg mit glten Stoͤcken an, und beschreibt diese Metho- de ausfuͤhrlich in seinem verbesserten Wein- baue. Man erwaͤhlt dazu Weinstoͤcke, die ein bis zwey Ruthen haben, und wenigstens drey Schuh lang sind; noch besser ist es, wenn sie laͤnger sind. Das Holz und die Augen muͤs- sen uͤbrigens im Winter und Fruͤhlinge nicht leiben. Die Wartung eines solchen Weinbergs hat Hr. Sprenger beschrieben S. 260 und 358. S. auch Stutgarter oͤkon. Calend. v. J. 1777 und 1778. . Man laͤßt im ersten Jahre vom Fruͤh- linge, da die Stoͤcke gesetzt sind, bis zum zwey- zweyten Fruͤhlinge aus den zwey Augen, die vom Stocke aus uͤber den Boden hervorstehen, die zwey Schoͤsse zu Ruthen ununterbrochen fort- wachsen, heftet sie fleißig an den Pfahl bricht die Oberzaͤhne aus, und verhauet diese Ruthen zu der sonst gewoͤhnlichen Zeit. Man halte den Boden von Unkraut rein, und die Erde oben locker durch zwey- bis dreymaliges Felgen. Das Abwerfen und Kopfziehen bleibt im er- sten Jahre. Herr Gaupp machte einen Ver- such, seinen ganzen Weinberg vor Weihnach- ten zu schneiden, nur setzt er voraus, daß das Holz zeitig und die Witterung es zulaͤßt, weil bey seiner Bauart die Stoͤcke dem Erfrieren nicht so unterworfen sind, wie bey den ge- woͤhnlichen. Sonst aber schneidet man sie im zweyten Fruͤhlinge. Eben derselbe machte gluͤckliche Versuche, die Vortheile der Boͤgen ohne wirkliche Boͤgen Boͤgen heißt im Oesterreichischen die Art Able- ger, die in dem folgenden beschrieben werden. S. Sprenger l. c. p. 206. zu erreichen. Er zog die zu Boͤgen bestimmten Ruthen auf ho- rizontal liegende Staͤnglein, die ein und ein halb bis zwey Schuh uͤber den Boden erhoͤhet waren, hin, und band sie der Laͤnge nach auf diese Staͤnglein. Kein Beziehen und Auf- ziehen hat er nicht, weil die Stoͤcke vor dem Froste mehr als andere verwahrt sind, indem sie keine Koͤpfe haben, und die Wurzeln zwey Schuh tief im Boden liegen. Herr Herr D. Knecht Ibid. p. 255. zu Rotenburg am Necker, erfand die Art, einen Weinberg von Schnittlingen oder ungestuͤrzten Reben so an- zulegen und zu warten daß er im zweyten Jah- re schon einige Trauben, und im dritten schon einen ergiebigen Herbst geben kann. Er lockert tief auf, und ziehet Schnittlinge, d. i. Re- ben, den Wuͤrzlingen vor; die Ruthen muͤssen stark und recht reif seyn. Es muß ein Zoll vom alten Holze mit den Ruthen abgeschnitten wer- den, und man schneidet sie sodann unten glatt; sie werden bis zur Setzzeit in den Boden ge- bracht und eingeschlagen. Zur Setzzeit, die im Maͤrz faͤllt, schneidet man aus jeder Ruthe nur eine Setzrebe 16—18 und 20 Zoll lang, von ihrem untersten dicksten Theile an mit dem alten Holze, und reinigt sie von allem Unrath. Nun werden achtzehn bis zwanzig Zoll tiefe Loͤcher dreyßig Fuß weit von einander ge- macht; diese macht ein Mann, dem ein an- derer folgt, und in jeden einen Schnittling senk- recht hinein steckt, und sodann dieses Loch mit Boden ausfuͤllt. Der Boden muß uͤberall sattsam anliegen, und das oberste Auge muß er ganz mit Erde bedecken, daß es vor Sonne und Wind beschirmt ist, daß nur das einzige Auge vom Schoß treibt, die uͤbrigen aber Wur- zel fassen, und jenes Schoß recht stark und kraͤftig werde. Außer den Schnittlingen wird nichts nichts im Weinberge gepflanzet, das Schat- ten machen koͤnnte. Im folgenden Fruͤhlin- ge laͤßt man ihm nur ein einziges Schoß ste- hen, und bricht die uͤbrigen alle weg. Dieß Schoß heftet man fleißig an seinen Pfahl, bricht aller drey Wochen die Oberzaͤhne, so- bald sie sich zeigen, aus, und haͤlt durch oͤfte- res Felgen den Boden von Unkraut rein, vom Fruͤhling an bis zum Herbst. Hr. D. Knecht zieht das Beschneiden im Herbst, aber noch zeit- lich, vor dem Zugefrieren, daß der Schnitt noch vor dem Winter heil wird, als sehr staͤr- kend fuͤr die Wurzeln, dem Beschneiden im Fruͤh- linge vor; weil, nach seiner Angabe, oben an diesen Ruthen noch nicht ganz reife zarte wei- che Theile waren, die im Winter gar leicht verduͤrben, und das uͤbrige Holz, und sogar die Wurzel, schwaͤcheten. Herr D. Brotbeck im Speyerischen machte gluͤckliche Versuche, die beym Schnei- den abfallenden Boͤgen, mit oder ohne junges Holz, eben so, wie Setzreben, zu setzen, und Weinstoͤcke davon zu erziehen, und legte ganze Weinberge mit gutem Erfolge davon an. Hr. Kirchenrath Sander in dem Badenschen pflanzte Weinberge durch Wuͤrzlinge mit Gluͤck. Er setzt die Reben in eine Rebschule, welche ein Krautgartenland seyn kann, darinnen sie nahe beysammen stehen koͤnnen. Nach seinen Erfahrungen sind die Zweylaͤuber die dien- lichsten zur Anlegung eines Weinbergs. Wenn man man sie aus jenem Rebland im Weinberg in Graͤben verpflanzt, welche man nach und nach in diesem Jahre wieder oben zubauet und ge- hoͤrig behandelt, so tragen sie im zweyten Jah- re schon reichlich, und im dritten vollstaͤndig. Er legte im Jahre 1777 ein Stuͤck Weinberg von solchen Wuͤrzlingen an, und im Jahre 1778 waren schon uͤber 1000 Stoͤcke uͤber die Pfaͤhle hinaus, und gaben einen sehr guten Herbst. In dem Oestereichischen hat man eine Art Ableger, welche man Boͤgen nennt, und wo- durch man viele von einer Sorte auf einmal erhaͤlt. Man erwaͤhlt dazu junge biegsame Stoͤcke, giebt ihnen eine gute Erde, daß sie stark treiben, und schneidet sie auf drey bis vier Ruthen. Nach dem Herbste werden sie so weit, als sie gesundes Holz haben, in zoll- tiefe Gruben nach der Laͤnge gelegt, mit Ha- ken befestigt, und wider den Frost mit Laub bedeckt. Im Fruͤhlinge, wenn die Augen ei- nen Finger lang getrieben, deckt man sie mit Erde, und begießt sie, bey anhaltender trockner Witterung, des Abends ein wenig; im fol- genden Herbst, oder zweyten Fruͤhlinge, kann man sie mit ihren Wurzeln herausnehmen, nachdem die zwischen jeden Zweig getriebenen Schossen abgeschnitten worden. Man erweiterte den Weinbau durch Ein- fuͤhrung sowohl fremder als auch einheimi- scher scher Weine aus einen Lande ins andere. So bauete man den Umstaͤtter, Traminer, als vorzuͤgliche Weine, neuerlich in dem Schwaͤ- bischen. Den Silvaner brachte man aus dem Oestreichischen in das Schwaͤbische und Fraͤn- kische. Der Rulander wurde von Speyer aus an den Rhein hin, und ins Wuͤrtenbergische verpflanzt. Der Gutedel kam aus Ungarn und Oestreich ins Schwaͤbische, und wurde daher daselbst Muskateller genannt, weil man in Ungarn und Oestreich die Gutedelsorten Mus- kateller, die Muskateller aber Weihrauch nennt. Der Petersilienwein kam aus Oestreich ins Wuͤrtenbergische. Viele kamen aus Val- telin, und sind daher daselbst unter dem allge- meinen Namen Valteliner bekannt. In Herbste 1778 machte man sonderlich einen wichtigen Versuch in Schwaben und im Badenschen mit einer Art Wein aus dem Oberelsaß, wovon die Schnittlinge zu Reichenweiher sehr theuer verkauft werden, weil sie bald große und wein- reiche weiße Trauben tragen, und in jedem Boden gedeihen. Der Markgraf zu Baden legte einen Morgen von dergleichen an, und an einem andern Orte setzte man neunzig Schnittlinge; im zweyten Jahre trugen die Bodenhoͤlzer schon Trauben. Als im Jahre 1777, wegen der uͤbeln Witterung, die andern Trauben abfielen, und ein vier Tage vor der Weinlese einfallender Frost ein Drittheil Trau- ben verderbte, so litten doch diese Trauben nichts. nichts. Der Markgraf befahl daher im J. 1778, im Fruͤhlinge die Ortlinger oder Ort- lieber Stoͤcke anzupflanzen, um dadurch in den badenschen Landen diese vorzuͤgliche Wein- art gemein zu machen S. Intelligenzbl. 1779. St. 13. . Im Elsaß, und vornehmlich in der Ge- gend um Landau, ist es außerordentlich durch Wein angebauet. Man pflegt daher zu Lan- dau zu sagen, daß bis dreyhundert Doͤrfer auf den Wochenmarkt kommen, und bey Son- nenschein wieder zu Hause seyn. Die Doͤrfer am Gebirge von Hambach nach Landau, rechts und links, haben nichts als Weinberge, sind auf einmal reich, und dann wieder mehrere Jahre arm. Der ehemals beruͤhmte Gaͤnse- fuͤßer ist vom Rulaͤnder und Rießling verdrun- gen worden. Jener wird erst seit Anfang dieses Jahrhunderts hauptsaͤchlich gepflanzt. Er hat seinen Namen von einem Kaufmann Ruland in Speyer, der den Stock zwischen den Truͤmmern eines zerstoͤrten Hauses, die Trauben davon wohlschmeckend, und diese Re- be fruchtbar fand. Er legte sich nach und nach einen ganzen Garten davon an, und von ihm kamen alle Rulaͤnder im ganzen Speyergau her. So hat also in diesem Jahrhunderte Speyer zwey nuͤtzliche Pflanzen gleichsam wie- der hervorgefunden, und den Bau derselben in II. Theil. N in Aufnahme gebracht, den Krapp und die Rulaͤnder Rebe Briefe eines Reisenden durch Elsaß, deutsch. Mus. 1781. Febr. 139. . Man bemuͤhete sich die Keltern zu bessern, und fuͤhrte an einigen Orten die champagner Kastenpresse ein; die erste von dieser Art stell- te Hr. D. Brotbeck zu Unteroͤwisheim an; zu Steinhaim an der Murr, zu Schorndorf und Sulzbach, folgte man hierinnen nach. Auch die Polizey nahm sich des Wein- baues an. Man untersagte die schlechtesten Sorten: so ist im Wuͤrtenbergischen der Elen- der oder Putzscheeren untersagt S. Sprengers Praxis S. 60. , um die schlechten Weinarten an der Ausbreitung zu hindern. Eben so sind daselbst die erfahren- sten Weingaͤrtner des Orts obrigkeitlich zu Weinsbergssteußlern bestellt, welche nach dem Hacken die Weinberge visitiren, und wenn sie aus dem um den Stock herum noch stehen- den Grase merken, daß um den Stock herum nicht gegraben, und also auch nicht geraͤumet worden, so graben sie auf, schneiden die todten Wurzeln weg, und strafen fuͤr jeden Stock den Besitzer um funfzehn Kreuzer Ebend. S. 276. . Durch diese Bemuͤhungen ist es in verschie- denen deutschen Landen zu einem ansehnlichen Weinbau gediehen. So bauet man im S. ebend. S. 56—79. Wuͤr- ten- tenbergischen, zum Theil auch in Franken, in der Pfalz und am Rhein, folgende Weine: 1) Burgunder, den man den großbeerich- ten Claͤvner heißt. 2) Der Bourgignon noir, der auch For- mentin noir, Derce noir, Tresseau genannt wird. Er hat runde dreyspitzige Blaͤtter mit schwarzen Zaͤhnen, unten blaßgruͤn, bringt viele großaͤstige engbeerige Trauben, die Bee- ren, welche laͤnglichrund und schwarzblau sind, reifen zu Ende Septembers, ist fruͤhzeitig. 3) Morillon noir, s. vitis praecox Co- lumellae, Pineau, Auvernas noir, Moͤr- lein am Rhein, traͤgt maͤßig große schwar- ze Trauben, hat bey dem Anschnitt ein roͤthe- res Holz, als anderer Wein. Er ist sehr suͤß: je dichter die Augen bey einander stehen, desto besser ist es; er thut in allen Boͤden gut. Er taugt mit N. 2. in vermischten starken Boͤden. Er reift zu Ende des Septembers. 4) Meunier, Munier, Taçonne, Muͤller- rebe, Muͤllerweib: seine Blaͤtter sind im Fruͤh- jahre weiß bepudert, die Trauben sind schwarz, ist, mit N. 3 vermischt, gut im leichten fetten Sandboden. Von diesen vier Sorten wird der Burgunder gemacht. 2) Claͤvner kamen durch Chiavenna oder Claͤven zuerst zu uns, und haben eben daher ihren Namen. Franz. Auvernas rouge, Noirien, Gros noir, Talvagnue rouge, N 2 vin vin noir de Toulon, Pinaut in Burgund, Ge- netin de St. Menin. Noirien hat ganz runde dreytheilige Blaͤtter mit ganz spitzigen Zaͤhnen, die immer etwas roͤthlich scheinen unten blaß- gruͤn, mit wenig Wolle, die Traube ist klein engbeerig und schwarz. Er ist hart, und dauert im Winter. Der vortreffliche rothe Wein zu Muͤhlhausen am Necker, der Kreuzacher in der obern Markgrafschaft Baden, wird aus solchen Trauben gemacht, wie auch der Cham- pagner aus diesem und Rulaͤnder. Er taugt besser in niedriges als hohes Feld, mehr in schwere als leichte und hitzige Boͤden, reift im September. 3) Elben, Allemand, Elbling, Elbische. Es giebt derselben viererley. 1) Weißelben, in Champagne Facun, in Oesterreich, Mehl- weiß, hat runde Blaͤtter, ohne oder mit zwey bis vier Einschnitten langen Zaͤhnen, unten blaßgruͤn mit wenig Wolle; die Trauben sind engbeerig, die Beeren groß, rund und weiß. Er bekommt Boͤgen, reift im September. 2) Rothelben, in Tyrol Trollinger, wird dem vorigen vorgezogen, hat mit ihnen einer- ley Blaͤtter; die Beeren sind roth, und giebt bessern Wein. 3) Der Schwarzelbene ist ein spanischer Stock; die Beeren sind schwarzblau, er reift im October, und bekommt Boͤgen. 4) Gelbelben, Lausaner, hat meist ganze Blaͤtter, reift im September; die Trauben sind sind aͤstig, engbeerig, die Beeren klein, rund, gelb, und bekommt Boͤgen. 4) Elender oder Putzscheeren, ist eine sehr schlechte Sorte, und daher im Wuͤrtenbergischen durch Verordnung verboten; er hat runde weiß- liche Blaͤtter mit wenig Einschnitten, und unten viel Wolle; die Traube ist groß, lang, eng- beerig, die Beeren groß, rund und weiß, leiden im Bluͤhen nicht leicht von der Witterung, reifen im September. Er macht viel Holz, aber nur waͤßrigen Saft. 5) Faͤrber, ( Auvernas, Teint, Tentu- rier, ) hat fuͤnftheilige Blaͤtter, auch ganz, mit kurzen stumpfen Zaͤhnen, unten wollicht, und werden ganz roth. Die Traube ist groß und engbeericht, die Beere rund, schwarz- blau, haben auch im Fleisch rothen Saft, werden im October reif, geben bey uns einen sauren Wein, und werden nur zum Faͤrben der Weine gebraucht, aber die Farbe haͤlt nicht mehr als ein Jahr, daher man sie nicht liebt. Er bekommt Zapfen oder Boͤgen. 6) Fuͤrterer, (Furterling,) hat fuͤnf- theilige, etwas runde, oben blaßgruͤne, unten weißlicht und wollichte Blaͤtter; nicht große, sehr engbeerichte Trauben, deren Beeren mit- telmaͤßig groß, rund, weißlicht und suͤß sind. Im Bluͤhen haͤlt er fast alle Witterung aus, traͤgt viel Trauben, die ziemlich gut sind, und im September reifen, aber gegen den Herbst oft abfallen. N 3 7) Von 7) Von Gutedel, franz. Chasselas, notre Dame, Muscadin, in Franken Junker, in Oestreich Muskateller: und weil er zuerst aus Oestreich an den Necker kam, so heißt da- her auch da der Gutedel oft Muskateller. Es giebt den weißen, rothen, schwarzen, gruͤnen; die gewoͤhnlichsten sind die drey ersten Sorten. 1. Weißer oder gelber Gutedel, hat laͤn- gliche Blaͤtter, mit tiefen Kerben, zackiger, als die gruͤne in der Farbe gelblich, meist glatt, ohne Wolle; die Traube ist groß, weit- beerig, die Beeren groß, rund, weißgelb, reifen oft im September. Er traͤgt viel suͤße Trau- ben, kann in allen Feldern gepflanzt werden. 2. Des gruͤnen Blaͤtter sind in fuͤnf Thei- le getheilt, unten blaßgruͤn mit langen Staͤ- ben; die Tranbe ist lang und engbeerichter, als des weißen, die Beeren sind groß, rund, weiß- gruͤn, reifen im September. 3. Schwarzer Gutedel, hat Beeren wie der weiße; die Traube ist groͤßer, als des weißen seine, reift spaͤter, traͤgt starke Trau- ben. 4. Der rothe Gutedel gleicht dem gruͤnen in allem; man findet die Trauben etwas weit- beerichter, und die Beere kleiner und roth. 5. Der rothe spanische Gutedel (in Oe- denburg rother spanischer Muskateller) traͤgt viel Trauben und guten Wein; die Blaͤtter sind uͤber die Haͤlfte in 5 Theile getheilt, unten blaß- blaßgruͤn; die Traube ist groß, hat Achseln, ist engbeericht, und braucht viel Sonne; die Beeren sind hellroth, groß und rund. Er reift im October, und bekommt nur Zapfen. 8) Haͤngling; man hat den rothen und weis- sen. Der rothe hat runde Blaͤtter, mit we- nig und nicht gar tiefem Einschnitt, blaß- gruͤn, unten mit Wolle. Die Traube ist maͤ- ßig und engbeericht, die Beeren laͤnglich, roth- blau. 9) Hausen sind eine Art wie Valteliner, haben ein wenig laͤnglichte Blaͤtter mit vielen Spitzen und Einschnitten, immer etwas roͤth- lich, unten mit vieler Wolle uͤberzogen. Die Traube ist groß und engbeericht, die Beeren laͤnglicht, mittelmaͤßig, weißroth; vertraͤgt im Bluͤhen Naͤsse, und bekommt kurze Boͤgen. 10) Heunschen (Heunische) giebt es gel- be und rothe. 11) Hudler, ( Lugiana nera ) hat fuͤnf- theilige Blaͤtter mit langen Kerben, und hell- gruͤnen Nerven, unten blaßgruͤn, die Traube ist groß und weitbeericht, die Beere rund und schwarzblau. Nur diese wird in Deutschland gebauet; der weiße ( Lugiana bianca, ) ist bey uns nicht uͤblich, die Blaͤtter sind fuͤnf- und dreytheilig, mit rothen Nerven, unten blaß- gruͤn. Die Traube ist groß, laͤnglicht, eng- beericht, die Beeren rund, groß, weißlichgelb, die Haut gelb, bekommt Boͤgen. N 4 12) 12) Lindauer, der weiße, hat laͤngliche, nicht gar zu große, mit vielen Einschnitten und Zacken versehene Blaͤtter, die rothbraun sind und lange Staͤbe haben, wie Gutedel; die Traube ist maͤßig groß, die Beeren rund und weißgruͤn. Der rothe kommt mit dem weißen, die Farbe ausgenommen, in allem uͤberein. 13) Muskateller, Weihrauch, italienischer Moscatella, franz. Muscadet, Muscat, Fron- tignac, Schmeckende in Oestreich. Man hat deren in Deutschland drey Sorten, eigentlich sind ihrer vier, die weiße, rothe, schwarze und blaue. 1. Der weiße hat dreytheilige Blaͤtter mit langen Zaͤhnen, unten blaßgruͤn; die Traube ist groß, rund und gruͤnlicht, mit blauen Flecken, wenn sie im September ganz reif ist, liebt Boͤgen; das Fleisch der Traube ist sehr fest, laͤßt schwer den Saft, der Stock hat ein hartes Laub, daher es die Kaͤfer nicht angreifen. Der Wein davon ist nicht haltbar. Es giebt auch noch weißen Muskateller, der kleine gelbe breitgedruͤckte Beeren hat. 2. Der rothe Muskateller hat Beeren wie der erstere, die Traube ist groß und engbee- richt; die Beeren sind groß, rund, mehr roth als schwarz, und reifen im October: er be- kommt Boͤgen oder Zapfen. Man verwech- selt oft damit den spanischen Gutedel, der kei- nen Muskatellergeschmack hat. 3. Der 3. Der schwarze Muskateller hat dreythei- lige Blaͤtter, mit keinen tiefen Kerben, oben und unten hellgruͤn mit rothem Stiele; die Traube ist kleiner als bey den beyden erstern, aber engbeerichter, die Beeren sind klein. Man schneidet Boͤgen. 4. Der blaue ist nicht so dunkelblau, als der schwarze, hat aber groͤßere schwarzblaue Beeren, die mehr Muskatellergeschmack ha- ben. Die Trauben sind groͤßer, engbeericht, reifen im September. Man nennet oft ge- wisse Stoͤcke, z. B. einen Gutedel, Muska- teller, die gar nicht den Geschmack haben, weil sie in Ungarn und in dem Oestreichischen so heißen, und aus diesem Lande in die Gegen- den am Neckar und Rhein kamen. 14) Petersilienwein, in Oestreich waͤlsche mit Petersilienblaͤttern, spanischer Sitrudad, waͤchst in Canada wild; die Blaͤtter sind in fuͤnf Theile getheilt, bis an den Stiel, unten blaßgruͤn, und die Kerben federartig, die Traube ist großartig, weitbeerig, reifen im September. 15) Kleiner Rißling, hat fuͤnftheilige Blaͤtter, die Traube ist maͤßig groß, die Bee- ren rund, suͤß, geistig und gewuͤrzhaft, bey der Zeitigung gruͤnlich gelb; vertraͤgt im Bluͤ- hen alle Witterung, und giebt starken und gu- ten, und vornehmlich den edlen Rheinwein. Es giebt auch eine andere Sorte der groͤßern N 5 Riß- Rißlinge, der aber leicht ausartet und selten fruchtbar ist; daher man ihn auch selbst am Rhein gar nicht viel bauet. 16) Roͤmer ist eine Art von Waͤlschen, ist schon seit aͤltern Zeiten in Deutschland gebauet worden. Er hat etwas laͤnglicht glatte Blaͤt- ter mit tiefen Kerben, oben blaßgruͤn und un- ten ein wenig Wolle. Die Traube ist groß- aͤstig, zottlicht; die Beeren maͤßig rothschwarz, reifen im September, und sind ziemlich sauer; die Stoͤcke tragen nicht viel Trauben, die noch dazu sauer sind. 17) Nahe mit dem Claͤvner verwandt, ist der Rulaͤnder, (der schiele Auvernas, Gris commun, Vinum bonum, Villibonerstock,) nur daß er in der leberfarbenen Farbe der Bee- re vom Claͤvner unterschieden ist, seine Blaͤt- ter nicht so roth werden, lieber vor dem Herb- ste abfallen, die Beeren klein, ein wenig laͤng- licht und leberfarben oder grau sind, und im September reifen. Er traͤgt viele suͤße Trau- ben, bekommt Bogen, vertraͤgt im Bluͤhen fast alle Witterung, und giebt einen vortreff- lichen Wein in der Vermischung mit Claͤvner und Burgunder; sie werden im mittlern oder schweren und niedern Boden gepflanzt. Er ist, wie ich oben bemerkt habe, erst seit dem 17ten Jahrhunderte in Deutschland in der Ge- gend um Speyer angepflanzet worden, und verbreitete sich von da aus am Rhein und in Wuͤrtenberg. 18) 18) Der Silvaner, (Salviner, Zier- fahnler, in Franken Oestreicher,) hat die gruͤnsten Blaͤtter, ohne tiefe Kerben; die Trau- be ist maͤßig groß, kurz, dick, engbeericht, die Beeren sind maͤßig, rund und gruͤn, und, wenn sie recht zeitig sind, auch braͤunlich; er traͤgt reife und schmackhafte Trauben, giebt aber keinen geistigen noch dauerhaften, sondern fetten und schweren Wein. Er bekommt kur- ze Boͤgen, traͤgt aber auch an Zapfen. Er vertraͤgt im Bluͤhen alle Witterung, und wird im September reif. Von ihm ist der blaue Silvaner unterschieden, welcher runde runz- lichte, auf beyden Seiten gruͤne mit stumpfen Kerben versehene Blaͤtter, kleine engbeerichte Trauben mit runden und schwarzblauen Bee- ren hat, die im October reifen. Er traͤgt eher in Ebenen, als Bergen. 19) Traminer, von Tramin aus Tyrol, am Rhein, Dreymaͤnner, Dreypfennigholz, ist entweder die rothe oder weiße. Der rothe Fleischwein, Formentin rouge, Gros rouge, fraͤnksche Traube, hat ein rundes Laub mit wenig Einschnitten, nicht groß, weißgruͤn, unten mit Wolle; die Traube ist klein und engbeericht; die Beeren sind klein, laͤnglicht, hellroth, und reifen im September; sie sind suͤß, und geben vortrefflichen Wein. Der Stock hat meistens schwaches Holz, und traͤgt wenig Trauben; sie leiden bey nassem Wetter im Bluͤhen, und werden duͤnn. Er ertraͤgt Boͤgen, Boͤgen, wenn er starkes Holz hat, sonst be- kommt er Zapfen. Er ist von dem großen weißen nur in der Farbe der Beeren unterschie- den, und eben so vom Rulaͤnder und Claͤvner; denn Groͤße und Gestalt der Trauben ist einer- ley, und der Geschmack fast derselbe. Der weiße wird in den großen und kleinen einge- theilet. Der große weiße Formentin blanc hat runde Blaͤtter mit breiten kurzen Zaͤhnen, unten wolligt, die Traube ist aͤstig und engbee- richt; die Beeren groß, rund und weiß, rei- fen im September. Man schneidet Boͤgen. Der vortreffliche Wein zu Roth bey Edigho- fen, wird aus Traminern gemacht. 20) Ungerlein (Ungar) sind dem wei- ßen Gutedel gleich, und fast noch besser, mit einer schoͤnen hellen Traube; die Beeren sind von gutem Geschmack, nur etwas dickhaͤutig. Man nennt sie auch die kleine Gutedel. 21) Valteliner, (Feldleiner, Veltleiner, Raifler,) so heißen im schwaͤbischen alle Sor- ten von Trauben, die aus Valtelin dahin ge- bracht wurden. Die gemeinste Sorte ist die- jenige, die in Oedenburg Rothraifler, sonst Fleischtraube genannt. Er hat runde fuͤnf- theiliche weißliche Blaͤtter, mit ungleichen Ker- ben, zum Theil tief gezahnt, unten blaßgruͤn, mit vieler Wolle. Die Traube ist lang, eng- beericht, die Beeren klein, laͤnglicht, rund, roͤthlich oder rothblau; sie reifen im October. Er Er taugt am besten in fruͤhe Felder, und be- kommt Zapfen. Außer diesem giebt es noch eine weiße Sorte (weiße Raifler) und zwey schwarze Sorten im Bilfingerischen Wein- berge. 22) Waͤlsche, (d. i. Italienische, an ei- nigen Orten Trollinger, Hamelloden, Kreu- zertrauben, Mohrendutten, sind Trauben mit großen Beeren. Man bauet sonderlich drey Sorten, Schwarzwaͤlsche, Rothwaͤlsche und Wullewaͤlsche: die erste Sorte ist die vorzuͤg- lichste. Die schwarzwaͤlsche hat große runde Blaͤtter, mit nicht sehr tiefem Einschnitt, oben etwas gelb, unten blaßgruͤn und wenig Wol- le; die Traube ist aͤstig, groß, engbeericht, die Beeren groß, rund, und, wenn sie recht reifen, schwarz. Er bluͤhet bey aller Witterung gut, und bekommt Boͤgen. Man erhalte die alten Schenkel, weil selten einige nachwachsen. Er liebt sonnenreiche Berge, und merglichten Bo- den. Vom rothwaͤlschen giebt es drey Arten, 1) die Zottel- oder Blauwaͤlsche, welche auch Urban heißen, sie haben etwas laͤngliche Blaͤt- ter, mit tiefen Einschnitten, oben braun, gruͤn, und unten weit, etwas Wolle. Die Traube ist groß, aͤstig, zottelicht; die Bee- ren groß, laͤnglicht und schwarzblau, sie rei- fen im September. hat er nicht starkes Holz, so treibt er nicht viel Trauben, giebt aber suͤ- ßen und den roͤthesten Wein. Weil die Trau- ben meist in den aͤußersten Augen, selten aber in in den hintersten oder Scheeraugen getrieben werden, so bekommt er fast die groͤßten Boͤ- gen. 2) Gaͤnsefuͤßler, hat etwas laͤnglichte Blaͤtter mit tiefen Einschnitten, oben gelbgruͤn und unten mit wenig Wolle. Die Traube ist groß, lang, aͤstig, zottelicht, die Beeren groß und schwarz, und reifen im September. Er traͤgt viele Trauben, und bekommt kurze Boͤgen. 3) Wullewaͤlsche, ( Garganega, ) haben rund zugespitzte Blaͤtter mit kurzen un- gleichen Kerben, unten blaßgruͤn. Die Trau- be ist lang und weitbeericht, die Beeren rund und schwarz, und reifen im October. Man schneidet Boͤgen. Man erzog in den herzogli- chen wuͤrtenbergischen Weinbergen viele Arten von Wein, und verpflanzte sie in den ganz neuern Zeiten, vornehmlich nach dem Jahre 1778, in die umliegenden Gegenden von Stutt- gart und Canstadt. Es hatte den gluͤcklichen Erfolg, daß diese nun auch allgemein sind, da sie es vielleicht nicht geworden waͤren, wenn nicht der Hof mit seinem Beyspiele vorgegan- gen waͤre. Sie sind in der vollstaͤndigen Abhandlung des Weinbaues, im ersten Theil auf der 290sten Seite, beschrieben. Es sind folgende: 1) Bourgignon blanc, oder weißer Bur- gunder: die Traube ist engbeericht, die Beeren weiß. Er bekommt Boͤgen, und dauert in der Kaͤlte. 2) Gruͤ- 2) Gruͤner Gutedel: er treibt starkes Holz, traͤgt viele Trauben; die Beeren sind groß, er bekommt Boͤgen. 3) Schwarzer Gutedel, hat große Beeren, groͤßere und staͤrkere Trauben, als anderer. 4) Blaue Cibebe, aus Oedenburg in Ober- ungarn, hat lange engbeerichte Trauben; die Beeren sind laͤnglicht und viele schwarzblau. Man kann Boͤgen und Zapfen schneiden. 5) Weiße Cibebe, heißt auch die Spani- sche, oder aus Oedenburg, oder Malvasier, bekommt Boͤgen, und ist im Anfange des Se- ptembers reif; die Traube ist lang, aͤstig und engbeericht. 6) Asch- und Lederfarbe, tuͤrkische Cibe- be, vertraͤgt Boͤgen; die Traube ist einen Schuh lang, engbeericht, die Beeren rund und flei- schicht, sie reifen zu Ende des Septembers, und halten alle Witterung aus. 7) Die weiße tuͤrkische Cibebe vertraͤgt kurze Boͤgen, die Trauben sind großaͤstig, die Beeren groß, einfoͤrmig und fleischicht, sie reifen zu Ende des Septembers, und werden gelblich. 8) Weiße Gaißdutten haben lange weit- beerichte Trauben, sie reifen im October, die Beeren sind groß, oval und weiß; man kann Zapfen oder Boͤgen schneiden. 9) Roth- 9) Rothgaißler hat lange engbeerichte Trauben, die Beeren sind lang und roth, und reifen im October. Er scheuet keine Witte- rung. 10) Weißer Gaißler mit runden Beeren, hat lange Trauben, die weißen runden Bee- ren reifen im September. Er bekommt Boͤ- gen, und traͤgt viel Trauben. Der weiße Gaißler mit laͤnglichtweißen Beeren, haͤlt sich nicht so gut im Bluͤhen, sondern liebt warme Witterung zum Bluͤhen. 11) Rothe Hamburger, die wahrschein- lich mit den rothen Heymischen einerley; sie reifen zu Ende des Septembers, und tragen viele und große Trauben mit großen roͤthlichen Beeren. 12) Haschet Lobolin, aus Tockey: die Traube ist bis sechzehn Zoll lang, und weitbee- richt, die Beeren sind rund, klein, weißlicht, gelb, und reifen im October; man schneidet Zapfen. 13) Gruͤner Lagler aus Oedenburg: die Traube ist engbeericht, die Beeren laͤnglicht und weiß, und reifen im October; man schnei- det Zapfen oder Boͤgen. 14) Lombarder aus Oedenburg, bringt viele, lange und engbeerichte Trauben; die Bee- ren sind weiß und rund, sie reifen im Octo- ber; er bekommt Zapfen. 15) Mal- 15) Malvasia mit langen Beeren, die Traube ist großaͤstig und weitbeericht, die Beeren laͤnglicht und gelb, sie reift im Sep- tember und bekoͤmmt Boͤgen. 16) Gruͤner Muskateller bekoͤmmt Boͤgen, die Traube ist aͤstig, engbeericht und ziemlich groß, sie reift im September, die Beeren sind laͤnglichrund und gruͤnlicht. 17) Oetlinger aus dem obern Elsas, er heißt auch gelber Mosler, er treibt bald Trau- ben, die Trauben sind groß, engbeericht, haben weiße große saftreiche Beeren. Er kam von den Rheingegenden in das Schwaͤbische, und fuͤhrt auch von dem Oekonomen, von dem er daher kam, den Namen Ortlieber. Das neuere allgemeine System des Deut- schen Weinbaues beruhet also auf folgenden Grundsaͤtzen, die sich zwar nach den ver- schiedenen Weinlaͤndern unter gewisse unterge- ordnete Systeme bringen lassen, allein auch in einem einzigen verbunden werden koͤnnen, wo- bey die Abweichungen der einzelnen Gegenden leicht zu bemerken sind. Man bereitet zuerst den Boden durch Um- reuten eines halben Mannes tief, entweder das ganze Land oder nur gewisse Reutgruben oder auch nur Gruben. Sodann folgt das Zeilen oder das Bezeichnen der Reihen und Stellen, worein die Weinstoͤcke kommen sollen. Die Anschaffung, Erzeugung und Fortpflanzung der Stoͤcke geschiehet entweder durch Saamen II. Theil. O oder oder durch Theile der alten Weinstoͤcke, welche man entweder auf eine andere gewurzelte Pflanze bringt, und mit ihr genau vereiniget, oder in die Erde setzt, und sie Wurzel schla- gen laͤßt, wobey man die Theile entweder vor dem Einsetzen abloͤset, oder erst nachdem sie gewurzelt haben, welcher Unterschied auch bey dem vorigen Statt hat. Durch einige dieser Mittel vermehrt man die Stoͤcke, durch an- dere verbessert man sie nur. Man ziehet Stoͤ- cke aus Blaͤttern, Augen und Zweigen oder Reben, welche man durch Pfropfen und Oku- liren entweder einem andern Stock einsetzet, oder in die Erde bringt. Geschiehet die Fort- pflanzung durch abgeschnittne Reben, so wird diese in einigen Orten erst gestuͤrzt, in andern nicht S. Herrn Sprengers Praxis des Weinbaues, S. 210. . Sie werden sodann in die Rebschule oder Rebland gesetzt, um daselbst zu wurzeln und aus denselben in die Weinberge verpflanzt zu werden. Sie heißen alsdann Wurzlinge, wiewohl ihrer dreyerley Arten sind, naͤmlich 1) solche in Rebschulen gezogene, 2) Hackstoͤ- cke, die man in alten Weinbergen durch das Ablegen erhaͤlt, und endlich 3) die Scheid- stoͤcke aus jungen Weinbergen. Nach dem Setzen folgt das Beschneiden, Hacken, sodann das Pfaͤhlen, Anbinden, Verbrechen, Aus- brechen, brechen, Verhauen. Das Verbrechen betrifft die Schosse, die kuͤnftig nicht tragen; das Aus- brechen geht auf die Oberzaͤhne im guten Hol- ze; das Verhauen betrifft die Abgipfelung des guten Holzes mit der Hacke. Hierauf erfolgt den Sommer uͤber das Falgen zwey bis drey- mal. Im Herbste erfolgt das Pfahlauszie- hen, und das Decken der Weinstoͤcke, welches in verschiedenen Gegenden auf unterschiedene Art geschiehet, da man in einigen Gegenden die Ruthen bloß niederbeugt, und in Graben legt, an andern mit Erbsen- oder Wickenstroh uͤberzieht, oder gar die Stoͤcke mir Erde be- deckt. Im Oesterreichischen haͤlt man die Stoͤ- cke bloß niedrig wegen des Winterfrostes, zu- mal wenn der Weinberg eben und niedrig ist. Im Oberamte Neuenburg, zu Grafenhausen, und an einigen andern Orten, beziehet man die Stoͤcke wenig oder selten, man laͤßt die Pfaͤhle im Boden, trennt sie nicht auf, son- dern ziehet die Strohbande noch fester an, da sie vom Winterfrost weit weniger leiden, auch die Ruthen nicht wieder duͤrre werden sol- len. Herr Gaupp hat eine durch seine eigene Erfahrung bestaͤtigte Theorie in Vorschlag gebracht, wodurch der Weinstock gegen die Kaͤlte, ohne das beschwerliche Beziehen, gesi- chert werden koͤnne. Er schlaͤgt vor, ein tiefe- res, naͤmlich zwey Schuh tiefes Setzen der Weinstoͤcke, die Vermeidung der Koͤpfe, das behutsame Abnehmen aller Blaͤtter gleich O 2 nach nach der Weinlese, ehe sie selbst abfallen, damit die Blaͤtter keine weitere Feuchtigkeiten aus der Luft einsaugen, und eine solche Art des Weinbaues, wobey das Holz recht reif vor Winters werden kann. Seine dieses bestaͤtigen- den Erfahrungen erstreckten sich nach dem Zeug- niß des Herrn Sprengers im J. 1778 schon auf 8 Jahr S. Praxis des Weinbaues S. 319 und 326. Gaupps Abhandlung der verbesserte Weinbau. . Auch in der Geschichte des Saͤchsischen Weinbaues findet sich in diesem Jahrhunderte verschiedenes merkwuͤrdige. Nach einem Spe- cialrescript des Koͤnigs August II. vom 24 May 1702 sollten ordentliche Weinfaktoreyen im Lande errichtet werden, welches aber durch den Schwedischen Krieg verhindert wurde. Im Jahre 1721 suchte der damalige Cammer- praͤsident Loͤwenthal dem Saͤchsischen Wein- handel nach Hamburg eine gluͤckliche Leitung zu geben, und es ward deswegen ein Weinhand- lungskontrakt mit einigen Hamburgischen Kaufleuten verabredet; allein er wurde unter- brochen, da dieser Herr seine Stelle niederlegte. In den neuern Zeiten ist ein Oberlandweinmei- ster uͤber die Saͤchsischen Weingebirge und Kellereyen gesetzet, und es werden auf dem Hof Loßnitz und andern Churfuͤrstlichen Berg- verwaltereyen Winzerschulen erwachsen, wor- innen gute Winzer gezogen werden. Man Man bauet uͤbrigens in Sachsen itzt fol- gende Weinsorten. 1) Das weiß und roth Blanke. 2) Das kleine Braune. 3) Das Gutedle. 4) Schoͤnfeyler. 5) Das ungarisch Blanke. 6) Das Gruͤnfraͤnkische. 7) Das Lampische ist ein Franzstock. 8) Elbinger oder Elbrich. 9) Das Heynische. 10) Malvasier. 11) Weißer Muskateller. 12) Weißtraminer oder Gaͤnsefuß. 13) Das Roͤßlerholz. 14) Schwarz Muskateller. 15) Grasbraun oder Veltliner. 16) Schwarzwaͤlscher. 17) Zeitlichblaues. 18) Rother Traminer. 19) Huͤngerling. 20) Das Großblaue. Der Badenische Oekonomierath, Herr Bernhard, suchte auch ein besonderes System in Ansehung des Weinbaues aufzubringen, und einen Landstrich auf mehrere Art, naͤmlich durch die Verbindung des Wein-Ackers- und Wiesenbaues Bernhards vollstaͤndige Abhandlung vom Wiesen- baue, §. 385. S. 906. u. 907. , auf einmal zu nutzen. Ein O 3 Aehn- Aehnliches suchte dr Graf Grubbisicho zu Tuseppi in Dalmatien einzufuͤhren, der zwi- schen den Weinreihen Kornaͤrndten saͤete S. Alberto Fortis Dalmatische Reisen, B. 2. . Er gruͤndet es auf die Erfahrung, daß man bemerke, wie in Kuͤchengaͤrten, wo Nebengelaͤn- der oder sogenannte Kammertsen stehen, die Reben sich viel hoͤher und mehr ins Holz, Laub und Trauben getrieben, wenn sie der Frost nicht daran hindert, als in den Weinbergen selbst, ob man gleich die Kuͤchengewaͤchse bis hart an die Weinstoͤcke an pflanzet, die dem ungeach- tet eben so gut wachsen als anderwaͤrts, wenn nur der Boden in der Tiefe gut und zulaͤng- lich geduͤngt ist. Die Nebenwurzeln, die sich mehr als alle andere ausbreiten, durchlaufen oft die Unterflaͤche des halben Gartens, und das Wachsthum dieser Rieben, sagt er, sey darinnen so stark, weil sie von dem oͤftern Ruͤhren und Duͤngen der Oberflaͤche darinnen befoͤrdert wer- den, und uͤberfluͤßige Nahrung dadurch erhal- ten. Ferner gruͤndet er dasselbe auf das Ver- fahren des Gaͤrtners, welcher seine Gewaͤchse meist vermischt setzt, so daß einige hoch uͤber die andern hervorwachsen, wenn andere nie- drig bleiben, oder einige aus der Tiefe ihre Nahrung holen, indem andere sich von der Oberflaͤche naͤhren; hierdurch nuͤtzt er den Bo- den unten und oben, und wenn er mit Duͤn- gen und Graben ihm zu Statten kommt, so bringt bringt er dadurch das Land zum hoͤchsten Er- trag. Auf diese beyde Erfahrungen gruͤndet er den Hauptsatz seines Systems, den Acker so zu benutzen, daß er nicht nur seine Ober- flaͤche, sondern auch zugleich den tiefen Grund zu verschiedenen Pflanzen anwende, und Ge- legenheit habe, ihn zulaͤnglich zu duͤngen, und hierdurch gleichsam dessen Grundflaͤche verdopple. Er verbreitet vorzuͤglich den Wie- sen- und Weinbau, und verwirft unter den Wiesengewaͤchsen bey diesem System nur die, welche tiefe Wurzeln treiben, dergleichen Es- per und Luzerne sind, weil die Reben an sich schon ihre Wurzeln weit und tief verbreiten: auch muͤssen die, zwischen dem Weine wachsen- den Gewaͤchse nicht zu hoch gehen, noch so viel Schatten geben, wie die Bohnen und Waͤlsch- korn. Die unschaͤdlichsten Futterpflanzen sind in diesem Systeme neben den niedern Kuͤ- chengewaͤchsen die Deck- und Burgunder Ruͤ- ben, auch gemeine Ruͤben, Bodenkohlraben und die Grundbirnen, doch so, daß noch ein bis zwey Fuß leerer Raum fuͤr den Weinstock uͤbrig bleibe, wo man in der Ebene mit dem leich- ten Pfluge, und am Berge mit der Hacke wohl zukommen kann. Das Rebwerk muß dabey an Gelenke gebunden werden, daß es nur gleichsam eine Wand ausmacht. Man kann zu dem Ende eichene Zaͤune stecken, von Ruthe zu Ruthe O 4 in in den Boden graben, und sie mit zwey Loͤ- chern uͤber einander durchschneiden, in welche Latten oder duͤnne Stangen gesteckt werden, daß das alte Rebholz an die untern Stan- gen, die jungen Reißer aber an die obern ge- bunden werden. Wo hoch gebauet wuͤrde, muͤßte man drey Stangen haben. Hierbey waͤren sodann die Pfaͤhle ersparet, weil sie viel Holz erfordern, die Stangen koͤnnten leichter im Trocknen erhalten werden, und also weit laͤnger dauern, als ein Pfahl, der allemal in der Erde kuͤrzer wird. Sonne und Luft haͤt- ten einen freyern Zugang, die Arbeit am Reb- werke waͤre viel leichter, weniger wuͤrde ver- derben und der Wein besser. In den Reihen koͤnnen die Stoͤcke enger stehen als sonst, weil die Wurzeln den ganzen Zwischenraum unten durchlaufen koͤnnen, folglich braͤchte man eben so viel Weinstoͤcke hinein als sonst, und wenn ihrer auch weniger waͤren, so wuͤrden sie bey ei- nem bessern Baue doch so viel, wo nicht mehr Wein geben. Der Weinbau an sich ist das beschwerlichste Geschaͤfte der Landwirthschaft. Denn wenn man gut duͤnget und den Boden auflockert, so waͤchst das Unkraut desto staͤr- ker. Dieses koͤnnte man durch den Bau der Futterkraͤuter unter dem Weine vermeiden. Er rechnet dabey auf das Futter, wenigstens fuͤr eine Kuh, und daß man den Morgen alle zwey Jahr uͤber duͤngen konnte. Er Er setzt dabey folgende Regeln fest: wenn man die Reihen anlegt, welches auch von alten Stoͤcken geschehen kann, die man 1 bis 2 Schuh in die Erde vergraͤbt, und die Ruthen in der gezogenen Linie hervorkom- men laͤßt, so lege man die neuen Stoͤcke oder Schnittlinge so ein, daß sie erstlich mit dem Fuße etwas tiefer zu liegen kommen, darnach dieselben wechselsweise gegen das leere Beet ausstrecken, damit die Stoͤcke desto enger, die Wurzeln aber sich desto weiter unter sich aus- breiten koͤnnen. Die Reihen muͤssen auf der Ebene gegen die auffallenden Sonnenstralen, an Bergen aber nicht gerade herab, sondern schief oder gar in die Queere gezogen werden, damit das Wasser die Erde nicht so leicht wegfloͤßen kann. Man setze von neuem im- mer einen Stock, der sein Laub gern und bald fallen laͤßt, zu einem, der es lange behaͤlt, da- mit des erstern Trauben unter dem andern doch noch bedeckt werden koͤnnen. Ein wichtiger Einwurf gegen dieses System ist es, daß Vieh- duͤngung die Guͤte des Weines meist mindert, und man in den besten Weingegenden durch Beymischung guter Erdarten bloß dem Lande zu Statten koͤmmt und es bessert; wie in vielen Gegenden des Rheines, und im Wuͤrzburgi- schen auf den vortrefflichen Steinweingebir- gen uͤblich ist. Zwar duͤnget man auch haͤu- fig mit Dung die Weinberge, vornehmlich in Sachsen, allein viele Oekonomen und Ge- O 5 lehrte lehrte haben auch behauptet, daß der Wein an Guͤte sehr viel gewinnen wuͤrde, wenn man statt des Dungs bloß sich der Erdmischungen bediente. Namentlich behauptet dieses von den Saͤchsischen Weinen der Verfasser der oͤko- nomischen Abhandlung vom gruͤndlichen, bessern und eintraͤglichen Weinbergbau. Der Saͤch- sische Wein, sagt er, koͤnnte gebessert werden, wenn man nicht mit grobem rohem Miste duͤng- te, wodurch er einen uͤbeln Geschmack und Schwere erhaͤlt, und durch das viele Schwefeln, welches ihm nachtheilig ist. In der Pfalz nahm sich die Regierung in den neuern Zeiten nicht weniger des Wein- baues an, und ließ die Gegenden untersuchen, die sich fuͤr jede Art am besten schickten, um dadurch den ohnehin schon bluͤhenden Weinbau noch mehr zu erheben. Man bauet daselbst den Wein theils auf Bergen, theils auf Ebe- nen; haͤufig sind die Wege und Straßen mit Wein besetzt, welche den Reisenden Schat- ten und eine angenehme Erfrischung geben. Im Oesterreichischen, wo der Weinbau schon seit vielen Jahrhunderten bluͤhete, ließ sich die Regierung die Verbesserung desselben angelegen seyn. Sie veranlaßte den Pf. Hil- tenbrand, eine dem Mayerischen Feldbau-Ca- techismus aͤhnliche Arbeit fuͤr den Weinbau zu uͤbernehmen; daher er zu diesem Behufe 7 Jahre lang Erfahrungen sammelte, auch die Hand- Handschrift den erfahrensten Maͤnnern zur Beurtheilung und Verbesserung uͤberließ. Die Niederoͤsterreichische Gesellschaft ermun- terte denselben, eine Abhandelung uͤber die Weintrauben damit zu verbinden S. Hiltenbrand Oesterreichischer Weinbau-Ca- techismus. . Der verdienstvolle Praͤlat zu Sagan, der Herr von Felbiger, machte aus demselben einen Auszug fuͤr die Normalschule. Nach der Angabe des Herrn Hiltenbrands bauet man in dem Oe- sterreichischen folgende Weine: 1) Braunen, 2) Geißdutten, 3) Grobe, 4) Baͤgler oder Zapfner, 5) Mehlweiß, 6) Muskateller, 7) Schmeckende, 8) Schwarze und Blaue, 9) Silberweiße, 10) Waͤlsche, 11) Zier- faͤhnler. Der Rheingauer Weinbau, dessen Ursprung in das neunte Jahrhundert faͤllt, der sich in den aͤltern Zeiten auf die kleinen Rießlinge ein- schraͤnkte, seit zwey Jahrhunderten aber sich sehr mit dem Kleinberger beschaͤftigte, wurde in der Mitte dieser Jahrhunderte durch den rothen Burgunder vermehrt, der mit so vie- lem Gluͤck zu Aßmannshausen gebauet wird; mit wenigerm zu Lorch. Ueberhaupt sind alle Weine, die von Schierstein an durchs ganze Land bis Lorch wachsen, unter dem Namen Rheingauer Weine bekannt. Die beruͤhmte- sten sten Gegenden hierunter sind nach dem Verfas- ser des Rheingauer Weinbaues S. 51. 1) Zu Aßmannshausen und Ruͤdesheim der dortige Hauptberg sammt dem so genann- ten Rothlaͤnder und Hinterhaͤuser. 2) Geissenheim der Rothenberg und Cap- pelgarten. 3) Auf dem Johannisberge der Fuldaische Schloßberg. 4) Zu Huttenheim der Markenbrunn. 5) Beym Kloster Erbach der Steinberg. 6) Zu Kitterich der Graͤfenberg. 7) Zu Rauhenthal. 8) Der Flecken Asmannshausen selbst, welcher wegen des seit 20 Jahren eingefuͤhr- ten rothen Weinwuchses beruͤhmt ist. Der Rheingau selbst wird in die obere und untere Markung oder den Wald- und Rheinflecken unterschieden: jene hat meist in hitzigen Jahren wegen schweren und steifen Grundes, diesen in maͤßig hitzigen Jahren in Ansehung der Menge und Guͤte den Vorzug. Die uͤbrigen Rheinweine werden theils diesseits theils jenseits des Rheins gezogen. Zu den jenseitigen gehoͤren das ganze Rheingau und die Maynzische Vorstadt, Kossel, Kostheim, Hochheim und Wickart. Zu den diesseitigen die Gegend von Oppenheim bis Maynz, wo son- sonderlich Kesterich beruͤhmt ist, durch die Ge- gend der Stadt Bacherach, welche, ehe so viel schlechte Trauben dahin verpflanzt wurden, den beruͤhmtesten Rheinwein gab. Auch sind Laubenheim, Bischheim, Bodenheim, Nier- stein und Harschheim bekannt. In dem Brandenburgischen legte der glor- wuͤrdige Vater des jetzt regierenden Koͤnigs ei- nen Weinberg von Burgundischen Faͤchsern bey Potsdam an, welches auch in so weit gluͤckte, daß man ihn auf die koͤnigliche Tafel brachte. In dem Boͤhmischen machte man neuerlich auch Versuche mit dem rothen Bur- gunder, welche nach den Berichten gluͤcklich ausgefallen sind. Sehr wichtig sind die Bemuͤhungen der Schriftsteller dieses Jahrhunderts. Außer den allgemeinern Schiftstellern uͤber die Oeko- nomie, welche diesen Punkt als einen der wich- tigsten in der Landwirthschaft behandelten, ha- ben die HH. von Rohr v. Rohr Unterricht vom Weinbaue, insonderheit von Anlegung der Weinberge, Leipz. 1730. , Gaupp, Knecht, Sprenger (Balthasar Sprenger) vollstaͤndige Abhandlung des gesammten Weinbaues, Frankf. und Leip- zig. 8. I. 1766. II. 1767. III. , um dieses Geschaͤft große Ver- dienste, vornehmlich die drey letztern. Herr Haupt- Hauptmann Gaupp bearbeitete sonderlich den Weinbau der obern Marggrafschaft Baden Ebendess. Anleitung zu Verbesserung der Weine, 1775. , wo sich noch viel aͤhnliches mit dem Weinbaue der Roͤmer findet, die darinnen die Lehrer der Deutschen waren. Herr D. Knecht lehrte vornehmlich die Anlegung der Wein- berge mit Schnittlingen und unbewurzelten Reben. Herr Prof. Sprenger gab 1766 und 67 die vollstaͤndige Abhandlung des gesammten Weinbaues heraus, worauf 1775 seine An- leitung zu Verbesserung der Weine erfolgte, und im Jahre 1778 die Praxis des Wein- baues (Balthasar Sprenger) Praxis des Weinbaues uͤberhaupt, besonders aber in Schwaben an der Rems und Ens fuͤr Weingarten- und andere Weinbergsliebhaber beschrieben, Stuttgart, 8. 1778. , wozu er vornehmlich durch die Werke des Herrn Gaupps J. F. Gaupps Verbesserter Weinbau, 1776. und Knechts D. Knechts Anweisung mit unbewurzelten Re- ben einen Weinberg wohlfeil anzulegen, 1777. veranlas- set wurde, welche er vorher zum Druck befoͤrdert hatte. Weil naͤmlich diese beyden Schriften die Kenntnisse des gewoͤhnlichen Weinbaues voraussetzten, so entschloß sich Herr Spren- ger, ger, den in Schwaben uͤblichen Weinbau und die dabey vorkommenden Arbeiten, Werkzeuge und Handgriffe zu beschreiben, zugleich aber auch eine allgemeine zulaͤngliche Anweisung zu geben. Er bringt vornehmlich die neuesten Verbesserungen bey, und sucht die Grundsaͤ- tze der Roͤmer auf unsern Weinbau zum Vor- theil und Verbesserung desselben anzuwenden; daher er oft dieselben aus dem Columella ausfuͤhrlich entlehnt. Auch Herr Spittler beschaͤftigte sich mit dem Weinbaue. Wir er- hielten von dem Provincial-Weinbau die nuͤtz- lichsten Nachrichten. Herr von Vorster beschrieb den Rheingauer in Frage und Antwort Der Rheingauer Weinbau aus selbst eige- gener Erfahrung, und nach der Naturlehre sy- stematisch beschrieben, 1765. Frankf. und Leipz. . Herr Pf. Hiltenbrand den Oesterreichischen, worinnen er sich nach dem Mayerischen Acker- baucatechismus richtete Ad. Hiltenbrand Oestreichischer Weinbaucate- chismus oder kurzer Unterricht vom Weinbau in Oesterreich, in Frag und Antworten, 1777. Leipz. . Im Jahr 1765 erhielten wir eine Beschreibung des Saͤchsi- schen Oekonomische Abhendlung vom gruͤndlich bessern und eintraͤglichern Weinbaue, nebst angefuͤgter Churfuͤrstlich Saͤchsischen Weingebirgsordnung vom J. 1588. von H. A. F. Dresden und Leipz. 1765. , und 1771 eine andere von Herrn Os- senfelder. Man benutzte die Schriften der Aus- Auslaͤnder durch Uebersetzung. So uͤbersetzte man die Schrift des Bidet Bidets Abhandlung vom Bau und Verbesserung des Weinstocks, Leipz. 1754. 8. Eine andere stehet in den Selectis physico oeconomicis III. S. 17— 345, auch in den Leipziger Samml. XIV. S. 1024. schon im Jahr 1754, im J. 1773 die Abhandlung des Ro- zier Rozier Abhandlung von der besten Art die Weine zu machen Zerbst 1773. 8. . Einige beschaͤftigten sich mit den Mit- teln, den Weinbau vor Nachtheilen zu huͤten, worunter außer dem Herrn Gaupp in der schon angefuͤhrten Schrift auch noch die Abhand- lung von Vertilgung des Rebenstichers ge- hoͤrt, welche Herr Prof. Beckmann in der Physikalischen Oekonomischen Eine Berechnung des Weinbaues findet sich in den Oekonomischen Nachrichten II. 685. VI. S. 547. 600. V. 161. Bibliothek II. S. 308, 336. III. S. 584. angiebt. Die Polizey sorgte auch fuͤr die Gesund- heit und Reinigkeit der Weine, gab Gesetze gegen die Verfaͤischung, und nahm scharfe Untersuchungen und Bestrafungen vor. Schon lange war an vielen Orten diese Verfaͤlschung mit Lebensstrafe bestraft; und zu Ende des vorigen Jahrhunderts wurde die Lebensstrafe auf dergleichen Verfaͤlschungen erneuert. D. Zeller, ein ehemaliger Wuͤrtenbergischer Leibme- dicus dicus, war in den neuern Zeiten einer der ersten, der die Weinprobe in einer eigenen Ab- handlung oͤffentlich bekannt machte, weil zu eben dieser Zeit die Weinverfaͤlschung sehr allge- mein war, und noch immer ist sie eine der besten, welche auch Gaubius neuerlich in den Schrif- ten der Harlemer Societaͤt den Hollaͤndern als das sicherste Mittel, mit Bley verfaͤlschte Weine und Butter zu erkennen, angerathen, welches folgendes ist: Man nimmt zwey Loth Auripig- ment und vier Loth ungeloͤschten Kalch, jedes wird besonders zu Pulver gestoßen, sodann unter einander gemischt, in ein Glas gethan, und vier und zwanzig Loth Wasser darauf ge- gossen, das Glas mit einer nassen Blase zu- gebunden, und vier und zwanzig Stunden an einen warmen Ort gestellt, und von Zeit zu Zeit umgeschuͤttelt. Nach vier und zwan- zig Stunden laͤßt man es kalt werden und sich setzen, sodann gießt man das klare daruͤber- stehende Fluͤßige ab, und hebt es wohlver- wahrt zum Gebrauche auf. Im Jahre 1750 wurde die Weinprobe durch herrschaftliche Ver- ordnungen gemein gemacht, und seitdem bemuͤ- heten sich die Gelehrten sonderlich aus theore- tischen Gruͤnden, Mittel zur Entdeckung der Verfaͤlschung ausfindig zu machen. So schlu- gen D. Goͤckel und Reisel den Vitriolgeist, an- dere einen recht reinen Salzgeist vor, welches letztere noch vor wenig Jahren in Holland II. Theil. P sehr sehr angepriesen wurde. Auch noch viele andere Gelehrten, vornehmlich die Hrn. Cartheuser und Delius, beschaͤftigten sich damit. Man stellte Berechnung an uͤber den Weinbau, und untersuchte seinen Einfluß in die Bevoͤlkerung und des Verhaͤltniß desselben zum Ackerbau. Man fand hier, daß in Sachsen der Wein- bau eintraͤglicher sey, als der Kornbau, jedoch nicht in dem Verhaͤltniß, wie er es in Frank- reich ist Oekonomische Nachrichten II. 685. VI. 600. . Geschichte Geschichte des Hopfenbaues in den neuern Zeiten, besonders seit dem sech- zehnten Jahrhunderte. D er Hopfen war von den aͤltesten Zeiten her fuͤr Deutschland wichtig, weil das Bier ein Nationalgetraͤnke war. Man baue- te ihn im sechzehnten Jahrhunderte noch seit den mittlern Zeiten her, in der Mark, in Pom- mern, im Mecklenburgischen, in dem Wendi- schen, in Meißen und Boͤheim. In der al- ten Mark bluͤhere er vorzuͤglich um die Stadt Gardelegen im salzwedelischen Kreise, und in Pommern in der Gegend von Poͤlitz S. Georgi’s Nachrichten von dem Hopfenbaue um Poͤlitz, in Schrebers neuen Cameralschrif- ten III. S. 473. . Aus der Mark hatte er sich nach Pommern verbrei- tet, so wie aus Boͤheim nach Meißen und Chursachsen, wovon sich in der Forst- und Holzordnung des großen Churfuͤrsten Augusts Spuren finden. Auch bauete man denselben in dem saͤchsischen Erzgebirge, in Meißen, vorzuͤglich in der Gegend um Erbersdorf, oder Ehrenfriedersdorf; er litte daselbst sonder- P 2 lich lich von dem Spießglas und dessen Dam- pfe S. Albinus meißnische Bergchronik p. 130. . In der Mark Brandenburg finden sich in dem 16ten und 17ten Jahrhunderte haͤufige Spuren, daß es ein sehr ausgebreitetes und wichtiges Geschaͤft war, daß selbst die Regie- rung große Sorgfalt fuͤr dasselbe trug: daher sich in diesen Zeiten schon haͤufige Gesetze, in Ansehung desselben, so wie auch des Bieres, finden. Die Regierung in der Mark bemuͤhe- te sich sonderlich, die Hopfenausfuhre zum Be- sten des Landes zu leiten, ihn bald fuͤr das Land selbst zu behalten, bald durch die Aus- fuhre desselben das Geld anderer Laͤnder zu gewinnen. Schon 1564 finden sich Nach- richten hiervon. Im Jahre 1585 erschien ein Edict gegen die Hopfenausfuhre, 1586 wur- de der Stadt Gardelegen, wo der Hopfenbau von Alters her bluͤhete, die besondere Frey- heit ertheilt ihren Hopfen auszufuͤhren. In den Jahren 1564 und 1568 wurde der Ho- pfen in der Mark mit 12 Thlr., und 1589 der großen Duͤrre wegen mit 18 Thlr. bezahlt S. Georgi Nachricht von dem Hopfenbau in Poͤlitz, in Schrebers neuen Cameralschriften III. S. 473. . Im Jahre 1589 wurde das Verbot der Ausfuhre erneuert. In dem Pommerischen, hatte er, wie oben bemerkt worden, in der Ge- gend gend von Poͤlitz schon seit dem 13ten Jahr- hunderte gebluͤhet, und wuchs daselbst schon wild; die Buͤrger dieses Orts erwiesen sich so unermuͤdet in diesem Baue, daß jedem Buͤr- gerhause ein Platz von einer gewissen Anzahl Ruthen zugetheilt wurde, um Hopfen zu bauen, und einen Hopfengarten anzulegen: die- ser Platz ist seit dieser Zeit ein unzertrennliches Pertinenzstuͤck des Hauses. Poͤlitz hatte durch den großen Absatz die groͤßte Ermunterung zu dieser Art von Cultur, da in den aͤltern, und zum Theil noch den damaligen Zeiten fast ganz Pommern sein Bier mit Poͤlitzer Hopfen wuͤrzte S. Ahasveri Fritschii Corpus Iuris Venator. Forestale 3ter Theil S. 96. Es heißt daselbst: Die Hopfenstangen sollen andern Orten nicht, dann da derselben so viel und dick stehen, daß sie zu andern und groͤßern Holz nicht wachsen moͤ- gen, abgeben. Aus Art. 56. p. 103. . In den bayerischen Landen war der Ho- pfenbau in diesen Zeiten nicht weniger wichtig, wie sich aus der Forstordnung des Fuͤrsten- thums Ober- und Niederbayern, vom Jahre 1568 S. in Schrebers neuen Cameralschriften III. N. 1. , im 30sten Artikel ergiebt, wo we- gen der Hopfenstangen verordnet wird, daß dadurch nicht die Waͤlder zu sehr verwuͤstet werden sollen, welches anzeigt, daß der Ho- P 3 pfen- pfenbau in diesen Landen ansehnlich gewesen seyn muß, weil man dergleichen Verordnun- gen fuͤr noͤthig hielt. Nach Sachsen scheint er aus den Niederlanden durch die Colonie, welche sich bey Kemberg anbauete, und von Boͤheim zuerst gekommen zu seyn, von da aus er sich weiter verbreitete. In den braun- schweigischen Landen finde ich in dem 16ten Jahrhunderte noch keine Spur vom Hopfen- bau; auch in der Forstordnung wird der Ho- pfenstangen nicht gedacht, daß diese Art der Cultur also wahrscheinlich spaͤter dahin ge- kommen, und, wie es wahrscheinlich ist, erst im 17ten Jahrhunderte. Es erhellet aus der Vorsorge der Polizey und der Regierung fuͤr dieses Nahrungsgeschaͤft, daß es damals schon auch in Sachsen ansehn- lich gewesen; denn so findet man verschiedene chursaͤchsische Generalien von den Jahren 1564, 1567, 1577 und 1581, welche den Hopfenbau des Landes, dessen verbotene Aus- fuhre und Abnahme von den churfuͤrstlichen Vorwerken betreffen. Auch aus der Forst- ordnung des glorwuͤrdigen Churfuͤrst Augusts, der fuͤr so viele folgende das Muster wurde, ergiebt sich, daß der Hopfenbau in Sachsen stark gewesen, weil er darinnen besorgt ist, daß durch Ausfuͤhrung der Hopfenstangen die Waͤl- der nicht so verwuͤstet werden moͤchten. Von Schriften uͤber den Hopfenbau ha- be ich, einige allgemeine Werke uͤber die Oeko- nomie, nomie, und die, die vom Bierbrauen geschrie- ben, ausgenommen, welche auch diesen mit be- ruͤhren, nichts gefunden. Die allgemeinen Schriftsteller sind schon in dem vorigen ange- fuͤhrt worden. Unter die letztern gehoͤren Ga- zius, Meibom und von Hagck Gazius de vino et cereuisia Aug. Vind. 1546. Mei- bom de cereuisiis 1567 Vit. ab Hagck de cere- visia eiusque conficendi modo. Frf. 1585. . Die Methoden, nach welchen man den Hopfen bauete, waren verschieden. Man hatte die Wendische, die Maͤrkische und Pom- merische, und die Meißnische. Die Wenden hatten sonderlich eine vortheilhafte und beque- me Art, den Hopfen leicht fortzupflanzen, in- dem sie die Keime, die die Stoͤcke von sich treiben, abschnitten, und die Erde dabey auf- haͤuften. Coler in seinem Hausbuche be- schreibt vornehmlich die meißnische Art aus- fuͤhrlich, und scheint sie zum Grunde zu legen. Ueberhaupt stand damals die meißnische Wirth- schaftsart in Ansehen. Man verfuhr daselbst mit dem Hopfen also Colers Hausbuch Th. I. S. 153. edit. 1680. : Man machte eine und eine halbe bis zwey Ellen weit von einander keilfoͤrmige Gruben, beschuͤttete sie mit fetter lockerer Erde oder Mist, setzte in jede derselben fuͤnf, sieben, bis neun Wuͤrzlinge, so, daß die Keime oder Schoͤßlinge uͤber sich zu stehen P 4 ka- kamen; man schuͤttete darauf lockere mit Mist oder kleiner Schutterde vermengte Er- de, so, daß man von dem Keime nichts sah, und steckte einen Stock dazu. Man nahm deswegen so viele Keime zusammen, damit, wenn einer oder der andere nicht kam, doch die uͤbrigen trieben. In dem Mecklenburgi- schen geschahe dieses Legen in der Marterwo- che Coler l. c. p. 154. . Das erste Jahr wuchs er so eine Elle oder auch wohl Mannes hoch, trug aber ge- woͤhnlich erst im zweyten, wenn er nicht recht zeitig gelegt war. Das andere Jahr schnitt man einen jeden Stock ringsumher ab, ehe er noch auskeimte, damit er nicht ferner in die Wurzeln, sondern uͤber sich triebe. Man ließ den Zirkel und die Stengel desto groͤßer, je groͤßer man die Stoͤcke wuͤnschte, und that Mist hinein, den man nach den Stoͤcken zu- zog. Nach dieser Reinigung der Stoͤcke von den Wurzeln, staͤngelte man, damit sich die Ranken nicht unter einander verwirreten. Man gaͤtete ihn im ersten Jahre, und heftete ihn, wenn er zur Haͤlfte der Stange geschosset war. Zu Jacobi bluͤhete er, und wurde um Aegi- dii reif; die Reife erkannte man am Geruche, man pfluͤckte ihn auf der Tenne ab, trocknete ihn auf einem luftigen Boden, schuͤttete densel- bigen bigen sodann auf einen Haufen, den man mit Plaͤnen und Tuͤchern belastete, damit er sich nicht verroͤche. So zog man von einem Sto- cke, wenn er gediehe, wohl einen halben Schef- fel. Der Preis des Hopfens war zu 1 Thaler, ein bis zwey Guͤlden. Hievon wich die maͤrki- sche Bauart etwas ab. Im abnehmenden Mond oder im letzten Viertel des Monat Maͤrz hackte, beschnitt, bemollete und bewarf man den Hopfen; acht oder vierzehn Tage nach Ostern setzte man die Stangen; nach Pfing- sten oder Johannis, oder so oft es noͤthig ist, hackte man den Hopfengarten um, blattete die obern Blaͤtter ab, und band ihn an Stan- gen; zu Aegidii, oder vierzehn Tage vor Mi- chaelis, nahm man ihn ab. Auf den Herbst umhackte man die Stoͤcke wieder, deckte sie mit Erde, und ließ sie also bis wieder zur Fasten liegen Coler l. c. p. 154. . Man duͤngte uͤber das an- dere oder dritte Jahr, jedoch so, daß man den Schweinemist, womit es geschahe, um die Gruben herum legte, welches zugleich ein Be- weis von der um diese Zeiten in der Mark bluͤhenden Schweinezucht ist. Am liebsten that man es im Herbst beym Niederlegen der Stoͤcke. Diese Art zu duͤngen hat den Vor- zug vor dem Ueberduͤngen des ganzen Hopfen- gartens, wobey so viel Unkraut waͤchst. Co- ler giebt in dem angefuͤhrten Hausbuche noch P 5 eine eine dritte Art an, da man in eine fuͤnf Vier- tel weite Grube, die von der andern vier El- len weit entfernt, ein halb Knie tief, und mit Mist wohl geduͤngt ist, Hopfenwurzeln oder Feser legt, so, daß sie weder zu tief noch zu seichte liegen; wenn sie eine Elle hoch getrie- ben, solle man staͤngeln, fleißig behacken und anheften. Man kannte uͤbrigens damals drey Arten Hopfen, den sogenannten Osthopfen, der fruͤh in Ost reif wird, den Herbsthopfen, und den spaͤten oder wilden Hopfen. Von dem zahmen oder Gartenhopfen hatten sie zwey- erley Arten, fruͤhen und spaͤten Hopfen: den Fruͤhhopfen nennte man Augsthopfen, weil er vierzehn Tage eher reifte, als der andere. Man kannte aber auch einen spaͤten von haͤrte- rer Art, der kleinere Haͤupter hatte, und im September reifte. Im siebenzehnten Jahrhunderte. Im siebenzehnten Jahrhunderte litte auch dieses Geschaͤft in den Gegenden der Mark, Pommern und andern Provinzen Deutschlan- des. Dennoch aber finden wir, daß es sich in beyden auch wiederum ausbreitete. Der zu Poͤlitz so beruͤhmte Hopfenbau verlor indes- sen dabey, je mehr die uͤbrigen Landstaͤdte an- fiengen, sich damit zu beschaͤftigen. Man kann es in der Oekonomiegeschichte uͤberhaupt bemerken, daß Unruhen und Kriege oft die Ver- Veranlassung geben, daß Geschaͤfte, die sich bloß an einen Ort zusammenzogen, und die- sen auf Kosten der andern bereicherten, sich da- durch zerstreuet und ausgebreitet haben, und allgemein geworden. Ein aͤhnliches Beyspiel haben wir oben in der Geschichte des Acker- baues bey der Waidkultur um Erfurt. So bluͤhete der Hopfenbau auch im 17ten Jahrhunderte in dem Schwarzburgischen. Es erhellet dieses aus der graͤflich schwarzburgi- schen Forstordnung vom Jahre 1626, wo im 24sten Artikel vieles verordnet wird, damit nicht durch Hopfenstangen die Waͤlder verwuͤ- stet werden S. Fritsch Corp. Iur. Venat. forest. p. 202. Da aber in jungen Gehoͤlze Hopfenstangen — — anzuweisen. — Da aber das junge Holz so di- cke, so mag man Hopfenstangen immer daraus ziehen. . Er scheint sich aber um diese Zeit in dem Braunschweigischen und Saͤchsi- schen mehr ausgebreitet zu haben. In der hennebergischen Forst- und Jagdordnung vom J. 1615 S. Fritsch l. c. S. 59. werden die Hopfenstangen er- waͤhnt, ein Beweis, daß der Hopfenbau da- selbst gewesen. In der Weimarischen vom J. 1646 Fritsch l. c. S. 25. , wird befohlen, die jungen Schlaͤ- ge in Acht zu nehmen, damit weder Zaungaͤr- ten, Hopfen- oder Buͤhnstangen daraus ge- hauen hauen werden: so thut auch der Gothaischs derselben Erwaͤhnung S. Gothaische Forst- und Jagdordnung, vom J. 1646. 4ten Hauptpunkt. §. 8. bey dem Fritsch l. c. p. 42. . In einem chursaͤch- sischen Mandate vom J. 1694 wurden unter die Amtsappertinenzen auch Hopfenberge ge- zaͤhlt. In dem Brandenburgischen findet man auch in diesem Jahrhunderte die Auf- merksamkeit fuͤr dieses Geschaͤft. So erschien 1602 ein Rescript, wegen verbotener Aus- fuhre des Hopfens, im Jahre 1621 ein Pa- tent, wider die Ausfuhre desselben, im Jahre 1628 und 1659 ein Edict, 1669 ein Patent, ingleichen im Jahre 1677. Im J. 1687 ein Patent, wegen des buckowischen Hopfens, welches beweist, daß der Hopfenbau sich in der Mark an verschiedenen Orten ausgebreitet, da dieses Buckow in dem Lebusischen Kreise liegt. In diesem Jahrhunderte bluͤhete in- dessen der Hopfenbau und Hopfenhandel in der Altmark, in der Gegend um Gardelegen sehr. Die Altmark fuͤhrte, nach Nachrichten aus den Jahrbuͤchern, vornehmlich in dem Jahre 1633 etliche tausend Wispel Hopfen nach Daͤnne- mark, Holstein, Franken, Meißen, Thuͤ- ringen, und versorgte dabey sich und die an- liegenden Kreise. Wegen des starken Hopfen- baues und Handels war daher auch die Stadt Gardelegen vor alten Zeiten her mit besondern Ge- Gerechtsamen, auch wegen der Ausfuhre ver- sehen, wenn diese anderswo in der Mark gar nicht gestattet wurde. Man hat von diesem Umstande Nachrichten von den Jahren 1564, 1586, 1589 und 1653. In diesen und den alten Zeiten wurde auch in der Uckermark wahrscheinlich viel Hopfen erbauet, weil sich Nachrichten finden, daß an einem einzigen Orte, naͤmlich zu Biesenbrow, bey dreyhun- dert Hopfenhacker gewohnt. In dem Jahre 1653 wurde in der Mark der Scheffel Hopfen mit 24 Thlr. bezahlt. Um diese Zeit fieng auch fuͤr Mecklenburg der Hopfenbau an wichtig zu werden. Es setzte vielen Hopfen in der an- graͤnzenden alten Mark ab, und weil man in der letztern bey dem einheimischen Hopfen viel- leicht zu wenig Vortheil fand, indem die star- ke Einfuhre des Hopfens aus den angraͤnzen- den Mecklenburgischen Landen eine lange Zeit um niedrige Preise geschahe, so unterließ man den Hopfenbau, bis man wegen des in jenen Landen oͤfters erfolgten Mißwachses das Ho- pfenpflanzen auf hoͤchsten Befehl wieder ange- fangen Gleditsch l. c. p. 373. . In der Chur- und Mittelmark bluͤhete er sonderlich um Buckow im Lebusischen Kreise, welches wegen des Hopfenbaues und der Guͤte des Hopfens vor andern große Vorzuͤge hat. Der Hopfen daselbst ist von wirklich boͤhmi- schem schem Gewaͤchs, und wurde auch nach boͤhmi- scher Art bearbeitet, wie es auch noch geschie- het, und bey der Brauerey dieß und jenseits der Oder nach dem Boͤhmischen fuͤr den be- sten gehalten Knausts Bierbrauer, Halle 1614. . Als Schriftsteller uͤber diesen Gegenstand, finden sich außer den allgemeinen Oekonomen keine andern, als die uͤber das Bier schrei- ben, Knaust und Stengel Stengels Bierkunst, Erfurt 1676. . Im achtzehnten Jahrhunderte. In dem jetzigen Jahrhunderte wurde es, wie alle andere oͤkonomische Geschaͤfte, mit noch mehr Eifer, sowohl von Seiten der Re- gierung als der oͤkonomischen Gesellschaften und der Gelehrten, betrieben. Im Branden- burgischen wurden in der Priegnitz, wo vor- her der Hopfen nur an einzelnen Orten gebauet wurde, mehrere Anstalten dazu gemacht, vor- nehmlich in der Gegend von Lenzen zu Lanz. Eben so veranlaßten hoͤhere Befehle die erneu- erte und verstaͤrkte Betreibung desselben in der Uckermark, da die, wegen oͤfters erfolg- ten Mißwachses zu sparsame Einfuhr aus dem Mecklenburgischen es veranlaßten. Er hat so zugenommen, daß man an einigen Orten angefangen, den Hopfen auszureißen, und das das Land zu andern Gartenfruͤchten anzu- bauen, weil die umliegende Gegend uͤberfluͤßig damit versehen ist, und also nach Abzug der Arbeitskosten zu wenig dabey gewonnen wer- den konnte. Der buckowische Hopfen wurde, seiner Guͤte wegen, an viele andere Orte ver- pflanzet, und diese Anlagen haben nach dem Zeugnisse des Hrn. Gleditsch noch bis jetzt ge- gen die uͤbrigen Hopfenarten ihre Vorzuͤge. Bey Frankfurt, Writzen und zu Bernau wird gleichfalls eine sehr gute Art Hopfen er- bauet, und es giebt noch mehrere Orte in der Gegend von Berlin und Potsdam, wo die neuen Anstalten wohl von Statten gegangen sind. Dem buckower Hopfen kommt derjeni- ge an Guͤte sehr nahe, der in der Neumark, besonders aber an unterschiedlichen Orten im koͤnigsbergischen Kreise erbauet wird, welche damit fast ihre einzige Nahrung treiben. Die harten Winter in den Jahren 1709, und vornehmlich 1740, verdarben einigemal in verschiedenen Gegenden die Pflanzen ganz. Hierzu kam noch, daß einige Veraͤnderungen zufaͤlliger Weise die ehedem uͤberfluͤßige Fuͤt- terung und Duͤngung minderten, daß der An- bau des Hopfens daruͤber Nachtheil litte, und die Einfuhre des boͤhmischen und andern frem- den Hopfens eine Zeit lang verstattet werden mußte. Allein man machte, zu Herstellung dieses in Verfall gerathenen landwirthschaft- lichen lichen Geschaͤfts, neue Anstalten, und die auf den Feldmarken hin und wieder einzeln gelege- nen kleinen Bruͤche, nebst denen, die die Doͤr- fer und Triften umgeben, wurden erhoͤhet, mit tiefen Graben durchzogen, und dazu an- gewendet. Durch diese tiefe Graben, Canaͤle und Furchen, welche bestaͤndig offen gehalten wer- den muͤssen, wurden die Moraͤste abgezogen, daß sich das Land setzte; man milderte das uͤberfluͤßige naßkalte wilde Wesen durch eine dazu geschickte Menge von Duͤnger, und er- setzte dagegen den fetten nahrhaften Antheil hinreichend. Dieses geschahe sonderlich in ei- nigen Kreisen der Neumark, wo man derglei- chen Anstalten mit Bruͤchen zum Hopfenbau machte, welche dazu in der Folge sehr vortheil- haft befunden worden. In der Mittelmark bauet man an vielen Orten ihn an dem Abhan- ge fruchtbarer Huͤgel und Berge, an einigen Orten an dem untern Theile der Weinberge. Der Hopfenbau zu Gartelegen ist noch immer ansehnlich, und es verfuͤhrt seinen Hopfen noch jetzt bis nach Daͤnnemark. Die Preise des Hopfens dieser Gegend sind verschieden, so, wie seine Guͤte selbst es ist: der Burgstallische zeichnet sich in beyden aus. Der Hopfenbau in Poͤlitz ist auch noch an- sehnlich, ob er schon nicht mehr in seinem al- ten Flor ist, da er durch die ausgebreitetere Cultur Cultur einen großen Theil seines Absatzes ver- lor, die Hopfenstangen mehr als doppelt so hoch im Preise gestiegen, und der Gewinnst von Hopfenholz und Hopfenspargel gering ist. Den meisten Absatz macht es zu Stettin und Stralsund. In Chursachsen wendete man auch alle Aufmerksamkeit auf dieses Geschaͤft, welches sonderlich im Churkreise und in der Gegend um Pirna bluͤhet. Die oͤkonomische Gesellschaft zu Leipzig setzte Preise auf denselben, und es machten sich sonderlich einige Landgeistliche um die Beantwortung verdient; so wie der Hr. Graf von Solms um die ganze Theorie dieser Cultur. Auch die thuͤringische Land- wirthschaftsgesellschaft waͤhlte den Hopfenbau zu einem Gegenstand ihrer Vorsorge S. Leipziger Intelligenzblatt vom Jahre 1763. St. 7. Beylage. . In dem Mecklenburgischen nahm der Ho- pfenbau zu, durch den Absatz, welchen man in der benachbarten Uckermark machte; litte aber auch wieder, theils durch oͤftern Miß- wachs, theils, daß dadurch die Uckermark veranlaßt wurde, den einheimischen selbst ernsthafter zu betreiben. In den braunschwei- gischen Landen ist er ansehnlich, und wir wer- den unten naͤhere Nachricht von der Art, ihn daselbst zu behandeln, geben. In II. Theil. Q In Bayern wird er noch stark betrieben, und Boͤheim gewinnt immer noch viel Geld durch den Absatz seines Hopfens in auswaͤrti- gen, sonderlich den saͤchsischen Landen. In der Pfalz hat neuerlich der verstorbene Gugen- nius auch den Hopfenbau einzufuͤhren sich be- muͤhet, daß also Deutschland, außer dem in Boͤheim, den Maͤrkischen, Magdeburgischen, Pommerischen, Bayerischen, Mecklenburgi- schen, Saͤchsischen, Braunschweigischen, Pfaͤl- zischen, als einheimische Hopfenarten aufwei- sen kann. Man hat in der Hopfenkultur verschiede- ne Behandlungsarten, allein, sie lassen sich auf einige allgemeine Systeme bringen, wovon wir sonderlich zwey auszeichnen wollen: naͤm- lich das maͤrkische, nach welchem meist auch der pommerische gebauet wird, das boͤhmi- sche, welches auch fuͤr den buckowischen und saͤchsischen Hopfenbau die Regel ist, und das braunschweigische. Das erstere hat vornehmlich Herr Hofr. Gleditsch beschrieben In den vermischten physikalischen botanisch oͤko- nomischen Abhandlungen II. S. 350—375. . Man waͤhlt dazu einen guten fetten lockern Wiesengrund, der noch wenige oder keine Fruͤchte getragen; in der Neumark hat man sogar Bruͤche dazu an- gewendet, doch unter den oben angefuͤhrten Vorsichtsregeln. Man Man bauet ihn aber auch an fruchtbaren Huͤgeln und an den untern Theilen der Wein- berge. Zur Duͤngung waͤhlt man einen fetten, kuͤhlen und wohlgefaͤulten Mist, der wenigstens jaͤhrig seyn muß; auch mischt man den im Winter recht durchfrornen Schlamm, nach- dem er ausgewittert und ausgearbeitet wor- den, darunter. Man macht die Gruben vier bis fuͤnf Fuß weit aus einander, einen Fuß tief, und fuͤnf viertel Elle breit; fuͤllet diese mit geiler oder Schlammerde, und pflanzet darinnen die Faͤchser. Man theilt den Hopfen in Fruͤh- oder Augusthopfen, oder den groͤs- sern, und in den kleinern, oder spaͤten Hopfen: der erstere wird in den Fruͤhlingsmonaten, der letztere im Herbst gepflanzt, und die Erde wird an demselben zu einem kleinen Huͤgel an- gehaͤuft. Zu Anfange des Brachmonats durchzie- het man das Land zwischen den Hopfengruben im ersten Jahre, bey guter Witterung, mit ei- ner scharfen eisernen Hacke behutsam, damit man weder die Wurzeln noch den Keim verletzt. Hierauf setzt man drey schwache, fuͤnf bis sie- ben Fuß lange Stangen in jede Grube fuͤr den Keim, haͤlt das Land sehr rein von Un- kraut; drey bis vier der staͤrksten Reben wer- den nur angebunden, die uͤbrigen abgepfluͤckt. Man faͤhrt mit dieser Arbeit in Zeit von acht Tagen fort, bis zum dritten oder vierten ma- Q 2 le, le, da die Ranken etwa die Laͤnge der Stan- ge erreicht haben. Im Maͤrz und April des andern Jahres, wird der Hopfen mit eisernen Harken ganz ge- linde umgeharkt, und bis zu den Hauptwur- zeln entbloͤßt, um das abgestorbene Holz abzu- schneiden, worauf die Erde mit frischem ver- faulten Duͤnger wieder wohlgemengt und ange- haͤufelt wird; das Land zwischen den Hopfen- gruben, welche man Baͤnke nennt, wird von Unkraut gereinigt und durchharkt; und dann wird vor und nach Johannis das Land nur zuweilen umgeharkt. Bey dem Beschneiden des Hopfens, im andern und folgenden Jah- ren, wird er von unnuͤtzen Wurzeln, Wild- lingen, Neben- und Wasserranken gereinigt, welche den staͤrkern fruchttragenden die Nah- rung entziehen. Wenn die Reben angeleitet werden, so richtet man ihre Spitzen allezeit nach der Sonne, nach der rechten Hand, weil sich der Hopfen so windet; denn man muß diese Bewegung solcher steigenden Gewaͤchse gegen die Sonne, oder von derselben abwaͤrts, bey ihrem Anbaue wohl bemerken. Nach dem Pfluͤcken trocknet man den Hopfen auf einem luftigen Boden, wo man ihn eine Hand hoch locker ausbreitet. Bey Poͤlitz bauet man meist Fruͤh- und Spaͤthopfen in einem Garten zu- sammen, weil der Augusthopfen besser, als der Herbsthopfen, zutraͤgt. Man pflanzt auf die Stuͤhle Kohl, und auf die Baͤnke oder Gaͤnge Gaͤnge pflanzt man Bohnen, um sie rein zu halten. In dem Braunschweigischen befolgt man folgende Bauart: Man legt den Hopfengar- ten an abschuͤßigen Orten nach Nordwest, Suͤd- ost oder Suͤden an, und umgiebt das ganze Hopfenland mit Graͤben, bearbeitet das Ho- pfenland so locker und muͤrbe, als moͤglich ist, und haͤlt es von allem Unkraut rein. Man macht die Gruben neun Zoll tief, und drey- viertel Zoll breit. Man hat dreyerley Arten, den Hopfen zu bauen; man bauet ihn entwe- der staͤudig, welches Staudenhopfen heißt, oder an Stuͤhlen, welches Stuhlhopfen heißt, oder nach dem Vorschlag des schwedischen Oe- konomen Striedberg, welcher Hopfenbeete an- rieth, welche außerordentliche Sorgfalt, in Ansehung der Reinigung von Unkraut, erfor- dern. Der Stuhlhopfen ist im Braunschwei- gischen am gewoͤhnlichsten. Man hat vor- nehmlich Hopfenschulen, die auswaͤrts nicht so bekannt, aber sehr nuͤtzlich sind, worinnen man die Wurzeln, die man vor dem Jahre nicht in die Hopfgaͤrten verpflanzt, versetzet. Man gerieth darauf durch einen Zufall. Ein Stuͤck Landes, davon ein Theil vor zwey, das andere aber vor einem Jahre zum Hopfengarten war angewendet worden, wurde unvermuthet zu einem andern Gebrauch angeschlagen; es mußten daher die Wurzeln aufgenommen wer- den, deren einige sich so verbreitet hatten, daß Q 3 sie sie in Betracht ihrer Schoͤsse kleinen Baͤumen glichen. Man putzte und zerschnitt sie mit Sorgfalt, und setzte von dem jaͤhrigen Orte viere, von den aͤltern aber, die stark und kraͤf- tig waren, nur zwey bis drey von jedem. Noch denselbigen Sommer trugen diese Wurzeln so, als ob sie schon zwey bis drey Jahre da gestanden. Diese gluͤckliche zufaͤllige Erfah- rung veranla ld wichtige Versuche. Man richtete ein nach Art der Hopfenstuͤhle zuberei- tetes Beet an, jedoch mit dem Unterschied, daß man, statt des Erdkegels in dem Stuhle, von der besten und gereinigten Erde, von einem Ende der Beetgrube bis zum andern, recht in der Mitte einen Ruͤcken machte, beyde Sorten mit frischem Kuhduͤnger fuͤllte, denselben fest trat, und mit der uͤbrigen guten Erde bedeckte. Es wurden alsdenn alle bey den jaͤhrlichen Pflan- zen uͤbrig bleibende Wurzeln auf gewoͤhnliche Weise hinein gesetzt, welche sehr gut fortka- men und viele Vortheile gewaͤhrten. Denn man konnte, da die Wurzeln bereits so stark geworden, daß sie, wegen einfallender Naͤsse, Duͤrre oder Frost, weniger Gefahr liefen, die Zahl derselben fuͤr jeden Stuhl mit Zuverlaͤßig- keit bestimmen: ein kleiner Wurzelvorrath war dadurch zu Bepflanzung eines viel groͤßern Stuͤck Landes zureichend, und dieses bezahlte noch in demselben Jahre die Muͤhe reichlich. Man entgehet dabey auch allem Schaden, den die Witterung den zu zarten Wurzeln, oder die die Nachlaͤßigkeit der Arbeiter anrichten kann, daß die Stuͤhle ganz und gar, oder zum Theil ausgehen. Nach dem Pflanzen folgt das erste Haͤu- fen, sodann das Staͤngeln, das Aufreißen oder Aufgraben der Gangerde, d. i. die Erde zwischen den Stuͤhlen, sodann die Saͤuberung der Stuͤhle, hierauf das eigentliche Haͤufen um Johannis, das Reinigen der Gaͤnge von Unkraut. Was endlich die Schriftsteller uͤber den Hopfenbau anlangt, so erhielt er hier vornehm- lich eigene. Als den Aeltesten kenne ich Ehin- ger Ehingeri diss. de Lupulo, vom Hopfen. Altd. 1718. , der uͤber den Hopfen schrieb. Im Jahre 1759 erschien zu Nuͤrnberg eine wirth- schaftliche rechtliche Abhandlung vom Hopfen, nebst einer Uebersetzung des R. Bradley’s Reichthum eines Hopfengartens in 4; der Verfasser ist T. U. C. Tresenreuter. Reichart behandelte denselben in seinem Land- und Gar- tenschatz VI. I. Herr Hofr. Gleditsch, in sei- nen vermischten physikalischen oͤkonomischen Abhandlungen, im zweyten Theil S. 350 bis 375, zeiget den Hopfenbau in der Mark, und sucht ihn durch Anmerkungen zu verbessern und zu berichtigen. Q 4 So So finden sich auch Aufsaͤtze daruͤber, in den oͤkonomisch physikalischen Abhandlungen I. S. 513, in den oͤkonomischen Nachrichten VI. S. 393 und VII. S. 173. 687. in den neuen oͤkonomischen Nachrichten I. S. 339. In den Schreberischen neuen Cameralschrif- ten II. S. 425 findet sich eine Abhandlung von Anlegung der Stuhlhopfgaͤrten nach braunschweigischer Art. und S. 440 an dem naͤmlichen Orte wird die Wartung desselben in dem andern, dritten und folgenden Jahren beschrieben; im III. Theile S. 1 ist eine Nach- richt vom Hopfenbau in Poͤlitz von Georgi. Der Herr von Justi in seinen oͤkonomischen Schriften, I. S. 160, beschaͤftiget sich auch damit; und die Schriften der Leipziger So- cietaͤt, II. S. 144, enthalten die Preisabhand- lung. Geschichte Geschichte der Holzkultur in den neuern Zeiten . D ie aͤltesten Schriftsteller, und vorzuͤglich die Roͤmer und Griechen, welche uns von Deutschland einige Nachrichten geben, be- schreiben es uns beynahe ganz als eine Wal- dung. Hierdurch wurde das Clima rauh, in- dem diese ungeheuren Waͤlder die Wirkung der Sonne hinderten, und trugen nicht wenig zu einem fast bestaͤndigen Winter bey, welchen die Suͤmpfe und Moraͤste durch ihre Ausduͤn- stung befoͤrderten. Die Religion der heydni- schen Deutschen hatte keinen geringen Antheil an der Erhaltung der Waͤlder. Sie liebte die Hayne und Waͤlder, und schuͤtzte sie durch Gottheiten, vorzuͤglich aber die Eichen. Das Christenthum hingegen zerstoͤrte dieselben, und trug damals dadurch nicht wenig zur Cul- tur Germaniens bey, da der Waͤlder damals wirklich zum Nachtheil der Bevoͤlkerung und anderer Nahrungsgeschaͤfte zu viel waren, und zu sehr von dem Heydenthum beguͤnstiget wur- den. Die christliche Religion verfolgte die Goͤtzen in den Waͤldern, und rottete ihre Hay- ne aus. Die Kloͤster und Fuͤrsten, welche von der Landeskultur mehrere Vortheile sahen Q 5 und und erwarteten, gaben ganze Landstriche von Waldungen unentgeldlich aus, um sie in Acker und Wiese zu verwandeln. Die Privatperso- nen konnten selten wegen der forstlichen Herr- lichkeit der Fuͤrsten nach Gefallen uͤber ihre Waͤl- der verordnen, kaum wenn sie ganz außer aller Verbindung mit den fuͤrstlichen, und ganz abgesondert lagen, und dennoch schuͤtzte sie haͤufig der große Hang der Deutschen zur Jagd. Die haͤufigen Kriege und Unruhen in Deutsch- land verwuͤsteten die Waͤlder zum groͤßten Nachtheil der Laͤnder, so, daß man nun im sechzehnten Jahrhunderte darauf bedacht zu seyn anfieng, sie zu kultiviren, und nach ver- nuͤnftigen Regeln zu behandeln. Und man hatte nun wenigstens in den Landen, die schon einige staͤrkere Kultur und Bevoͤlkerung hatten, nicht mehr noͤthig, dieselben zu mindern. Zwar gab der große Churfuͤrst von Sachsen August I. noch haͤufig Landstriche aus, wo nichts als die Spuren von Verwuͤstungen und Wildnis- sen waren, und er redet daher in seinen Ge- setzen so viel von Guͤtern aus rauher Wurzel, welche nichts anders als solche Guͤter sind, die den Inhabern oder Besitzern unter der Bedingung eingeraͤumt wurden, die einzelnen wilden Staͤmme und Wurzeln, und die Ver- wilderung auszurotten und zu urbarem Lande zu machen. Allein, daß er ordentliche Waͤl- der und Holzungen durch dieses Mittel ver- tilget, ist nicht zu erweisen; laͤßt sich auch von einem einem so großen Wirth, wie dieser weise Chur- fuͤrst war, welcher sich in so vielen Gesetzen, die wir bald naͤher kennen werden, der Holzun- gen so sehr annahm, nicht erwarten, da schon zu seinen Zeiten ein weiser Gebrauch und eine Auf- sicht der Polizey uͤber die Holzungen noͤthig zu werden anfieng. Er sahe, wie nothwendig der Ueberfluß an Holze fuͤr viele Gewerbe und Fa- briken, fuͤr die Wirthschaft uͤberhaupt, und fuͤr das ganze gemeine Leben sey, daß es ein Beduͤrfniß waͤre, welches so wohlfeil als moͤg- lich seyn muͤsse, wegen des Einflusses, den dasselbe in die Waarenpreise hat. Nicht weniger sahe er uͤbrigens ein, wie nachtheilig oft die Ausrottung der Waͤlder, so bald sie unuͤberlegt geschiehet, fuͤr ganze Gegenden werden kann, nicht etwa bloß durch Holzman- gel, sondern auch, indem sie uͤber große Land- striche Unfruchtbarkeit verbreiten kann. Wie oft schuͤtzt ein Wald die Nahrung einer Ge- gend! er deckt ihre Aecker vor den verheeren- den Nordwinden, befruchtet oft den Ruͤcken eines Berges durch seinen Schutz und das abfallende Laub und Holz, der sonst ein ganz unfruchtbarer Sandhuͤgel seyn wuͤrde, und dessen Kultur nun, da der Wald vertilget ist, un- moͤglich wird. So schreibt man in einigen Gegenden Ita- liens die Unfruchtbarkeit nicht ohne Grund der Ausrottung der Waͤlder auf den nahen Ge- birgen zu, da man weiß, daß dieselben, da die die Waͤlder noch standen, Fruͤchte brachten, und als fruchtbare Laͤnder bekannt waren. Es finden sich in dem funfzehnten Jahr- hunderte zwar Forstgesetze der Kaiser, aber wenige oder keine von den Reichsfuͤrsten: was sich ja noch findet, ist etwas in den Landes- und Polizeyordnungen. Ich will unter den kaiserlichen Verordnungen nur die, die uns hier am naͤchsten angehet, anfuͤhren: es ist die Bestaͤtigung des Forsterbuchs Buͤdinger Waldes, von dem Jahre 1425, welche uns Hr. von Ludolf aufbehalten hat S. Symphor. Consult. et Decision. forens. XXXII. col. 682 seq. n. 5. . Allein es finden sich keine oͤkonomischen Regeln darin- nen, sondern es werden nur die Rechte der Forstbedienten, und die Strafen wegen der Forstfrevel bestimmt. Außerdem wird als das geforstete Holz in dem buͤdinger Walde ange- geben: Eichen, Buchen, Arnholz, Eschen- holz, Arnsbaum, Aepfel-Puͤkbaum, Nuß- baum, Haselbaum, Errlenholz. Ueber die Reichswaͤlder waren in diesen Zeiten gesetzt, Reichsvoigte, Forstmeister und Forsthuͤfner; diese hatten unter sich Foͤrster und Wildbahns- bereuter. Doch dieses weitlaͤuftiger auszufuͤh- ren, gehoͤrt fuͤr die mittlere Forstgeschichte, die ich fuͤr die Zukunft mir in der Oekonomie- geschichte der mittlern Zeiten vorbehalte, zu- mal da gegen Ende des funfzehnten Jahrhun- derts derts vollends alle Reichsforste in den Haͤnden der Reichsstaͤnde waren. Schon 1556 war ein Generale in Sach- sen ergangen, daß keine Raͤume in den Waͤl- dern mehr ausgethan, sondern diese alle zum Holzanfluge gebraucht werden sollten. Der große Churfuͤrst August sorgte in sei- nen Gesetzen fuͤr das Holz und dessen Kultur. Er ließ nun im Jahr 1560 eine Forst- und Holzordnung ausgehen. Er verordnete darin- nen, daß jaͤhrlich zwey Forstereyen gehalten, und das Holz auf der Stelle, und nicht auf der Stube, verkauft werden sollte, um dadurch vie- len Unterschleifen vorzubeugen, und den Holz- absatz mehr uͤbersehen zu koͤnnen. Damit das lange Liegen des gefaͤlleten Holzes den jungen Anflug nicht hindere, befahl er, daß das ge- hauene Holz binnen vierzehn Tagen aus dem Gehaue gebracht werde; man solle das uͤber- staͤndige vor dem jungen schlagen, das harte von dem weichen sondern. Um die Waͤlder nicht zu entbloͤßen, sondern neue Baͤume zu erhalten, die theils Saamen verstreuen, theils durch ihren Schatten den jungen Anflug fuͤr die zu heiße Sonne schuͤtzen, verordnete er, auf einem Platze von dreyßig Ellen breit, und fuͤnf und siebenzig lang, zehn Staͤmme gu- te frische Saamen- und Schierbaͤume stehen zu lassen, zwischen den Forstereyen kein Holz, außer Windbruͤchen zu verkaufen, wodurch er den Unterschleif hemmete, und das Cameral- interesse interesse befoͤrderte; den Aescherern untersagte er zur Schonung der Waͤlder, kein gruͤnes Holz zu aͤschern, und wegen der Feuersgefahr sollten sie fuͤr allen Brandschaden stehen. Nur faules Holz erlaubte er zu verkohlen. Er befahl, die Gehaue sechs Jahre zu schonen, und gestat- tete nur die Betreibung der Waͤlder mit Rind- vieh, nicht aber mit Ziegen und Boͤcken, da die letztern den Baͤumen so nachtheilig sind. Er verordnete, bey den Bauen das Holz zu spa- ren zu suchen. An Bauholz sollten nur eine gewisse Anzahl Staͤmme verkauft werden, und die Unterthanen mit Mauer bauen, eine An- stalt, welche so wohl zur Schonung der Waͤl- der und des Holzes, als auch in Ansehung der ganzen Polizeyverfassung heilsam ist. Er befahl Weiden, Pappeln und wilde Obstbaͤume zu pflanzen, Birken-, Tannen- und Fichtensaa- men zu saͤen; in den Pechwaͤldern keinen Stamm von neuen zu zerbrechen oder zu zer- reißen, zwischen Pfingsten und Michael keine Stoͤcke zu verbrennen. Wir sehen aus diesem Verzeichnisse einiger Forstgesetze, wie sorgfaͤl- tig er in der Holzkultur gewesen; und ob- gleich dieses urspruͤnglich die Cammerfoͤrste und Waldungen angieng, so waren sie doch auch fuͤr die, welche in diesen Nahrungs- geschaͤft und durch ihre Holzungen mit den fuͤrstlichen in Verbindung standen, Regeln des Verhaltens, und koͤnnten auch fuͤr jeden andern lehrreiche Vorschriften werden. Es erfolg- erfolgten auch unter seiner Regierung noch mehrere Gesetze fuͤr diesen Gegenstand: so fin- den wir im Jahre 1565 Hauptresolutionen in Holz- und Forstsachen, im Jahre 1575 Reso- lutionen in Holz- und Forst-, auch Hammer- werkssachen. Er wies in dem naͤmlichen Jah- re 1575 in einer Generalbestallung den Forst- bedienten ihre Pflichten an. So finden wir diesen großen Churfuͤrsten auch in den seinen Paͤchtern vorgeschriebenen Contrakten immer als einen großen Wirth, sowohl uͤberhaupt, als auch insbesondere, in Ansehung des Holz- wesens; so legte er dem Rathe zu Weißensee, der von ihm den Compturhof daselbst auf Wie- derruf pachtete, und wovon die Urkunde sich in D. Schrebers Abhandlung von Cammerguͤ- tern S. 160 findet, auf: die zugehoͤrenden Gehoͤlze sollen sie ordentlich in gleiche Gehaue theilen, und sich aus dem alten Gehoͤlze zum Feuerwerke solches Hoffes beholzen. — Und ob hieruͤber in dem ordentlichen Gehaue etwas an uͤberstaͤndigem Gehoͤlze vorhanden, das sollen sie verkaufen und zu ihrem Besten ge- brauchen, doch in alle Wege richtige und or- dentliche Gehaue halten, das eine Jahr so viel zu bloͤßen, als das andere. Im Jahre 1585 verglich sich dieser glor- wuͤrdige Churfuͤrst mit dem Grafen zu Mans- seld, zum Besten deroselben Unterthanen, Haͤndlern und Gewerken, uͤber eine bestaͤndi- ge Holzordnung, durch gewisse dazu bestellte Com- Commissarien, welche in dem Jahre 1585 ge- nehmiget und bestaͤtiget wurde S. H. Stissers Forst- und Jagdhistorie, An- hang p. 109. . So finden sich auch besondere Holzordnungen fuͤr den thuͤ- ringer Wald. Friedrich Wilhelm, jener ruhmwuͤrdige Administrator der saͤchsischen Lande, schrieb dem Verkaufe der Anweisung und Nutzung des Holzes Gesetze vor in dem Patente vom J. 1598, wie es bey Fruͤhlings- und Herbst- forstereyen mit Verkauf, Anweisung des Hol- zes und Holznutzung zu halten; eben so erschie- nen das Jahr vorher 1597 Resolutions- punkte, wegen Abstellung der in Forst- und Holzsachen eingerissenen Mißbraͤuche H. von Flemmig deutscher Jaͤger, p. 350. 2ter Theil. . In vielen andern deutschen Landen hatte man fuͤr die Waldungen, wegen ihrer Ver- haͤltnisse und Verbindung mit der Jagd, als einem vorzuͤglichen Vergnuͤgen der Hoͤfe, und als eine Quelle von Einkuͤnften fuͤr die fuͤrst- liche Cammer, fast mehr Aufmerksamkeit, als fuͤr andere Nahrungsgeschaͤfte. Im sechzehn- ten Jahrhunderte finden sich verschiedene Spu- ren, daß man schon damals in Deutschland sehr fuͤr den Holzmangel befuͤrchtet. Wahr- scheinlich veranlaßte die Verwuͤstung der Waͤl- der durch die haͤufigen Kriege diese Furcht; und und es kamen einige hierher gehoͤrige Punkte selbst vor den Reichstag, welcher anfieng, die Holzsparkunst und die Bemuͤhungen der Er- finder hierinnen zu beguͤnstigen. So ertheil- te derselbe im J. 1557 Friedrich Froͤhmern von Strasburg, Ulrich Rundmann und Con- rad Zwickmanns Kindern und Erben, auf Ansuchen derselben beym Kaiser und den Reichsstaͤnden, wegen der von ihrer neuer- fundenen Holzsparkunst, ein Privilegium. Wehner S. Wehner in thes. practico, bey dem Worte Holzsparkunst. fuͤhrt dasselbe an, wie auch, daß Je- remias Nennern von Augspurg ein Privile- gium und Wappen dieser Erfindungen halber sey ertheilt worden. Linneus merkt in seinem Staatsrechte an Im 3ten B. 2 Cap. , daß Luther und Melanch- thon bereits gesagt hatte: es werde noch vor dem juͤngsten Tage an guten Freunden, tuͤchti- ger Muͤnze und wildem Holze großer Mangel werden, welches ebenfalls beweist, daß man schon damals Holzmangel befuͤrchtet habe. So kannte man damals auch schon die Loh- kuchen der Lohrothgerber, welche sie trockneten und brandten S. Albinus in der meißn. Bergchronik p. 189. . Was die uͤbrigen deutschen Lande betrifft, so ließen sich die brandenburgischen Regenten die- ses II. Theil. R ses Geschaͤft im 16ten Jahrhunderte sehr an- gelegen seyn, und wir finden schon im Jahre 1531 eine markgraͤflich brandenburgische Wald- ordnung im Fuͤrstenthum unterhalb Gebir- ges; im Jahre 1547 eine Holzordnung des Churfuͤrsten Joachims S. Mylius in Corpore Constit. March. , und eine andere vom Jahre 1556, daß es also scheinen koͤnn- te, als ob der glorwuͤrdige Churfuͤrst August von Sachsen nicht der erste sey, der sich die- ses Geschaͤfts vorzuͤglich und auf eine so weise Art angenommen habe. Allein, wenn man diese Verordnungen naͤher betrachtet, so sind sie sehr allgemein, und tragen die fuͤrchterli- chen Kennzeichen der damaligen Wildheit und Unruhen der Zeiten an sich. Sie gehen meh- rentheils wider das Anstecken der Waͤlder, ge- gen andere den Brand in Forsten veranlassen- de Handlungen, gegen das Abbrennen der Hei- de, Ausrotten der Hoͤlzer zu Aeckern, gegen die Beschaͤdigung derselben durch Vieh, ge- gen eine oder die andere schaͤdliche Gewohnheit und Aberglauben auf die Bestimmung des Holzreißens und auf die Jagd, die man da- mals fast uͤberall auf Kosten der Unterthanen zu sehr beguͤnstigte. Allein, eine so ausfuͤhr- liche, und mit so tiefen Einsichten in die Oeko- nomie verfaßte und genaue Verordnung, als die Augusteische, findet sich vor den Zeiten Chur- fuͤrst Augusts, in Deutschland nicht. Man ver- vergleiche die Brandenburgischen mit der Au- gusteischen, und man wird immer nur Verord- nungen gegen sehr grobe und boshafte Ver- wuͤstungen finden, aber nicht gegen die, wel- che durch unkluͤgliches Verfahren bey dem Aus- holzen und Schlagen des Holzes vorfallen, nichts von den naͤhern Regeln der Oekonomie zur Erhaltung der Hoͤlzer, zu Anbauung und Befoͤrderung des Wachsthums u. s. w. fin- den, nichts von den genauern und bestimmten Pflichten der Forstbedienten, welches Alles die Augusteische zu einem nachahmungswuͤrdi- gen Muster macht. Im Gegentheil siehet man eine große Ver- aͤnderung in den nach 1560 erschienenen Forst- ordnungen, welche auch in andern Landen weit ausfuͤhrlicher, bestimmter und genauer, und mehr nach den Grundsaͤtzen einer guten Oekonomie eingerichtet sind. Zwar zeigt es sich in dem Brandenburgischen vom J. 1563 noch nicht so; allein, in der vom Jahre 1566 wird es sehr merklich, daß die Augusteische das Muster war, nach welcher man arbeitete. Es gilt dieses fast von den meisten deutschen Ver- ordnungen in diesen Geschaͤften, da ich viele derselben durchsehen und verglichen habe. Im Jahre 1590 und 1593 erschienen in dem Brandenburgischen nochmals Verordnungen, die das Forstwesen angiengen. Die braunschweigischen Lande zeichnen sich in diesem Jahrhunderte hierinnen nicht weni- R 2 ger ger aus. Man findet eine Forst- und Holz- ordnung vom Jahre 1547, von Herzog Hein- rich dem Juͤngern zu Braunschweig Sie wird angefuͤhrt in der braunschweigischen Forst- und Holzordnung vom Jahre 1591, bey Fritsch in Corp. Iur. Venat. Forest. S. 129. Theil III. ; und eine andere vom Jahre 1559, welche aber mehr auf die Jagd als auf das eigentliche Holz- wesen gehet. Sie betraf vornehmlich die braun- schweigischen Lande wolfenbuͤttelischen An- theils Ebend. S. 129. . Eine fuͤrstlich braunschweigische luͤnebur- gische, die sich bey dem Fritsch Fritsch III. p. 113. , unter der In- schrift: fuͤrstlich braunschweigische luͤneburgi- sche Forstordnung befindet, scheint von dem Herzog Julius zu seyn, da in der Forst- und Holzordnung der braunschweigischen Lande vom Jahre 1590 Ebend. S. 129. von demselben eine er- waͤhnt wird. Sie gehet auf die Befoͤrderung der Holzkultur, besonders zum Behuf des Bergbaues. Sie beschaͤftigt sich mit der or- dentlichen Abtheilung und Anweisung der Kohl- und andern Heyen, zum Behuf der Bergwerke und gemeinen Nutzung, mit dem Forstamte, und was dazu gehoͤrt, mit dem nuͤtzlichen Betrieb der Gehaue, und wie sie in gutem Stande zu erhalten; sie handelt von Be- Bestellung der Fuhre und des Fuhrlohns, von den Saͤgemuͤhlen, Holzhoͤfen und Holzkauf, und bestimmt in allen diesen Dingen die Prei- se und das Lohn, sorgt fuͤr die leichteste Ver- theilung an die Bergwerke durch Holzfloͤßen, beschaͤftigt sich mit Anweisung des Holzes zu Baumaterialien, und bestimmt das Amt der Forst- und Floßbedienten. In der vom J. 1590 oben schon angefuͤhrten braunschweigi- schen Forst- und Holzordnung, welche von Herzog Heinrich Julius ist, siehet man gleich- falls auf die Befoͤrderung und den Wohlstand der Holzkultur, vornehmlich aber auf die beste Benutzung der Hoͤlzer, fuͤr die Berg- und Salzwerke, fuͤr das Cammergut und den ge- meinen Gebrauch. Man verordnete darinnen die heilsamsten Wirthschaftsgrundsaͤtze. So wird darinnen befohlen, daß das Stangen- holz an der Erde und der Wurzel abgehauen, und nicht Ellen hoch die Stuͤcken stehen blei- ben, welche sodann ungenutzt verfaulen, daß die großen vertragenen Baͤume verkohlet wer- den sollen, daß man Tannenholz nicht mit der Art, sondern mit Saͤgen schneiden solle, weil im erstern Falle so viel verloren gehe, daß man abgetriebene Plaͤtze drey bis sechs Jahre hegen solle u. s. w. Man sorgte darin- nen nicht bloß fuͤr die landesfuͤrstlichen, son- dern auch fuͤr die Forste der Unterthanen Ebend. S. 131. . R 3 In In dem Hohenlohischen erschien in dem Jahre 1551 eine Forstordnung, welche in der bey dem Fritsch vom Jahre 1579 befindlichen hohenlohischen Forstordnung erwaͤhnt wird l. c. S. 240. . Diese letztere ist fuͤr das deutsche Staats- und Lehnrecht merkwuͤrdig, weil sie von Damen, als Regentinnen und Vormuͤnderinnen, aus- gestellt ist. Sie ist sehr vollstaͤndig und aus- fuͤhrlich. Sie bestimmt die Pflichten der Forstbedienten und worauf sie Achtung zu ge- ben haben, und verweist sie auf die Lagerbuͤ- cher der Grafschaft. Sie scheint Beschreibun- gen der Forste von ihnen zu fordern, da sie ver- ordnet, dieselben nach den Lagerbuͤchern einzu- richten, daß die Marken und Grenzzeichen al- ler zehen Jahre besehen und berichtiget werden sollen. Da es zugleich eine Wild- und Jagd- ordnung ist, so findet man die Verordnungen wegen des Wilds und des Jagens darinnen, ingleichen, wegen der Forellen- und Krebs- baͤche. Was aber das Holzwesen betrifft, so gehet es sonderlich mit dem vierzehnten Capi- tel an. Sie beschaͤftigt sich mit dem wilden Obste, sucht den Hoͤlzern die Trieb- und Hut- gerechtigkeit so unschaͤdlich als moͤglich zu ma- chen. Sie verordnet vornehmlich die Eichen zu schonen, macht Einrichtungen in dem Rech- nungswesen uͤber die Holzwirthschaft, sie setzt Verordnungen fest, wegen Afterschlagen, Wind- Windfaͤllen, Schneebruͤchen, wegen des Nutz- holzes, wegen des Faͤllens und Hauens, wegen Hegung des Eichenholzes; ingleichen wegen Wiederanpflanzung und Aufziehung des Hol- zes, daß der junge Anflug geheget und leere Plaͤtze mit Eicheln und Buchnuͤssen besaͤet wer- den, daß Niemand dahin treibe, bis sie dem Viehe entwachsen und es dasselbe nicht errei- chen koͤnne. Man empfiehlt darinnen, zu dem Saͤen die im Herbst abgefallenen Eicheln, aber nicht abgebrochene, zu nehmen, und sie ein oder zwey Schuh weit, und eines guten Fingers tief in die Erde zu legen. Sie setzte dem Aus- reuten Grenzen, weil man schon damals auch in diesen Landen, wie man aus dem 25sten Titel derselben ersiehet, Holzmangel spuͤrte, und verordnete, daß es nicht anders als nach vorgegangener Supplication geschehe. Sie verordnete wegen Hegung der jungen Schlaͤge, wegen Haltung der Ziegen oder Gaͤnse, die dem Holze so nachtheilig sind, wegen des Aus- leihens auf Holz, wegen der Nutzungen der Hoͤlzer, wegen des Bastmachens, Baum- und Rindeschaͤlens, auch Hirtenfeuers, wegen des Kohlenbrennens der Reifstangen, Wagner, Schuͤßler, wegen Holzlesens, Holzstrafen. Sie verordnet: daß die Hoͤlzer und Wild- bahnen nicht so verwuͤstet werden sollen, daß die Amtleute, Vorsteher und Heydereuter, die Bauern anhalten zur Holzersparung, Stuben und Dornitzen zu bauen, den Winter darin- R 4 nen nen zu sitzen, um das Holz, welches sie sonst den ganzen Tag uͤber auf dem Heerde verbrennen, zu ersparen, auch sonst ihre Aecker mit uͤber- schwenglichen großen Zaͤunen zu befrieden, gaͤnzlich abstellen; und dagegen ein jeder in seinem Jahre um seine Felder und Aecker Feld- steine setzen, oder hohe Graben aufwerfen, und allenthalben nach Gelegenheit Weiden, Mast-, Obst- und andere fruchtbare und nuͤtzli- che Baͤume setzen und pflanzen, und wenn die Bauern jaͤhrlich die Paͤchte verreichen, wollen wir, daß ein jeder, insonderheit den Amt- oder Edelleuten Bericht thue, wie viel Baͤu- me und Weiden er das Jahr gepflanzt, und da etliche in dem nachlaͤßig und unfleißig be- funden wuͤrden, sollen sie nach billiger Er- maͤßigung gestraft werden S. Fritsch Corp. Iur. Forest. . Die fuͤrstlich mecklenburgische Landesord- nung vom Jahre 1562 S. Fritsch p. 198. handelt im 26sten Artikel von dem Holz- und Forstwesen. Im Jahre 1565 gab Friedrich III, Churfuͤrst von der Pfalz, eine Waldordnung heraus, welche im Jahre 1594 von neuem bekannt gemacht wurde, unter dem Titel: Waldordnung der obern churfuͤrstlichen Pfalz in Bayern S. Selchov Elem. I. G. p. 102. . Es erschien in Bayern eine fuͤrstliche bayerische Jagd- und Forstordnung, welche Fritsch im dritten dritten Theile seines oft angefuͤhrten Buchs erwaͤhnt, aber ohne das Jahr anzugeben S. 73. . Wahrscheinlich aber ist es die naͤmliche, welche Herr von Selchov unter dem Jahre 1568 be- merkt In Elementis Iur. Germ. S. 98. . Sie bestehet aus zwey und achzig Artikeln, und ist ein deutlicher Beweis von den damaligen oͤkonomischen Kenntnissen, von der Holzwirthschaft in Bayern. Die Jagd- ordnung bestehet aus sechs und zwanzig Capi- teln. Was die Forst- und Holzordnung be- trifft, so verordnet sie, wegen der Pflicht der Foͤrster, wohin sie zu liefern haben, wegen der Windwuͤrfe, wegen Vermarkung der Waͤl- der und Gehoͤlze. Sie bestellt die Jagdper- sonen zur Aufsicht, untersagt die Markbaͤume nieder zu hauen, und strafet bey einer Mark S. Fritsch S. 89. und fuͤnf Pfund Pfennige der muͤnchner Waͤh- rung, welche die an jedem Orte befindlichen Niedergerichte zu erheben haben, ein Beweis, daß damals die Cammer noch keine besondere Gerichtsbarkeit zu haben scheint S. Fritsch S. 89. . Sie un- tersagt das Eichelschlagen, oder, wie sie es nennt, das Eichelpossen; ingleichen, daß die Reichen bey dem Eintreiben in die Eichelmast, welches daselbst das Laufen an der Techel ge- nannt wird, nicht durch die Menge der Schwei- R 5 ne ne die Armen verdraͤngen, und nicht mehr an- schlagen sollen, als von Alters Herkommens ist, welches beweist, daß schon damals fuͤr die bayerische Cammer die Eichelmast in den Forsten sehr eintraͤglich gewesen seyn muß; sie befiehlt das Ringeln der Schweine, das, so- bald der Frost aufgeht, geschehen solle. In- dessen bediente sich die Forstpolizey damals der ungeringelten Schweine gegen die Erdwuͤr- me oder Engering. Sie verordnet, daß bey jedem Dorfe ein Hirte fuͤr die Schweineheerde zu halten, um das Wuͤhlen und das Hin- und Herstreuten, Laufen und Huͤten dieser Thiere, zu vermeiden. Ueberhaupt ist der neunte bis zwoͤlfte Artikel ein Beweis, wie ansehnlich damals die Schweinezucht im Bayerischen ge- wesen. Sie verbietet das Laubraͤumen und Rechen. Man theilte den Wald in ordentli- che Schlaͤge Art. 19. S. 93. , verordnete, daß aller funfzig Schritte ein Satzreiß oder Mutterbaum ste- hen bleibe, und bey dem Faͤllen die Ordnung gehalten werde, daß man hinter jedem Schla- ge, gegen Niedergang der Sonne, Holz stehen lasse Oder wie es daselbst heißt: ein Schaͤchtel Holz. , damit dieses den Wind, so meist vom Niedergange kommt, aufhalte, und derselbe den Saamenbaͤumen nicht so viel schade. Man schraͤnkt das Daͤchsenhauen ein, welches, wie aus aus dem Zusammenhang erhellet, kleine Rei- ser sind, welche man theils zum Einstreuen, theils des Laubes wegen zum Viehfutter ge- brauchte, vornehmlich von den Landleuten im Gebirge, die wenig Gestroͤhde und viel Vieh hatten, womit sie sich meistens ernaͤhrten; ein neuer Beweis, wie sehr im sechzehnten Jahr- hunderte im Bayerischen die Viehzucht gebluͤ- het. Diese Forstordnung untersagt die frucht- baren Baͤume abzuhauen, und so man die wil- den Aepfel und Birnen zu Belzstoͤcken nicht entbehren koͤnnte, so sollen sie nie ohne Vor- wissen der Grundherrschaft auf fremden oder gemeinen Gruͤnden nicht ausgegraben werden. Von den niedergehauenen Baͤumen sollen die Stoͤcke nicht uͤber einen Schuh hoch uͤber die Erde gelassen werden. Das junge Holz soll neben dem alten nicht ohne Unterschied umge- hauen werden, das Abziehen und Schaͤlen der Rinden von stehenden Baͤumen verboten seyn, außer bey den zufallenden Baͤumen, wo es den Handwerkern, die diese Rinde brauchen, erlaubt ist. Das Holz soll zu rechter Zeit ge- schlagen, die Aeste, Stauden und Gipfelholz von dem Stamme verfuͤhrt werden. Sie setzt dem Ausrotten der Hoͤlzer, dem Betreiben der- selben mit Schaafen, Grenzen, sie verweist die Ziegen aus denselben; sie schraͤnkt das Pech- sieden die Ziegelstaͤtte oder Kalkoͤfen ein, und gestattet sie nicht ohne besondere Erlaubniß der Regierungen aufzurichten, und schafft die Zim- mer mer ab, die die Altvaͤter bey den Bauern sich ausdingen. Sie machte Verordnungen wegen des Zaun- spalts und des Holzes, das man zur Unterhal- tung der Landesstraßen und Wege brauchen sollte, welches zugleich die Vorsorge der da- maligen Zeiten fuͤr die Straßen und Wege be- zeugt. Die Nahrungshaͤuser, die sich arme Leute von Holz erbauten, werden von nun an untersagt, aber die alten stehen gelassen, damit nicht dadurch aus Mangel des Unterkommens liederliches Gesindel entstuͤnde. Sie schraͤnkt den Mißbrauch der Floͤßen von Seiten der Bauern und Haͤusler ein, welche auf dem Lech, Yser, in der Riß, der Jachna, Loy- sach Art. 46, 47, 48, 49, 51. , viel Holz verfloͤßten und daruͤber das Holz verwuͤsteten und ihre Wirthschaft vernach- laͤßigten Art. 54, 55. . Sie weist nur die Windwuͤrfe zum Verkohlen an, damit das gute gesunde Holz geschont wuͤrde; verordnet in Ansehung der Schmiede, Drechsler und anderer in Holz arbeitender Handwerker; auch, daß nicht so viel junges gesundes Holz durch Leiterbaͤume, Rechen- und Hopfenstangen verwuͤstet werde, vornehmlich, weil sie zum Nachtheil der Wal- dungen zu haͤufig geschlagen, und sowohl zum Schaden dieser, als auch des Landes, und besonders der Salzladen des Fuͤrstenthums, in- ingleichen nicht so viel Reifen aus dem Lande gefuͤhrt werden, sie setzt fest, daß dieses nicht ohne Erlaubniß der fuͤrstlichen Foͤrsterknechte und Holzhayen geschehe, und daß sonderlich hierinnen die Ahorn, Ilmen und Eschen geschont werden sollen; sie schraͤnkt die Gehege und Zaͤune ein, verbietet das Holzsimmern. Sie macht Ver- ordnungen wegen das Floßwesens, wegen des Holzschlagens, und sucht allen Nachtheil fuͤr die Waͤlder und Forste abzustellen. Die anhaͤltische Landesordnung vom Jah- re 1572 verordnete im 26sten Titel hieruͤber, welches sich auch bey dem Fritsch befindet. Sie untersagt vornehmlich, und bey zehn Thalern Strafe, das Faͤllen der Mastbaͤume, d. i. Baͤume zur Mastung des Viehes. Es heißt ausdruͤcklich S. l. c. S. 198. : Es soll sich auch Niemand unterstehen, Mastbaͤume abzuhauen, bey Poͤn von zehn Thalern, von jedem Mastbaume, der gehauen wird, uns zur Strafe zu erlegen. Denn hierdurch wuͤrde letzlichen die Mastung in Geringerung und Abfall kommen, und wuͤrde auch unseren Unterthanen deren merk- lich uͤberhabende und wohlhergebrachte Gerech- tigkeit der Mastung verletzt. Da aber Je- mandes zu Besserung der Bahn etzliche benoͤ- thigt seyn wuͤrde, soll solches mit unserm Vor- wissen vorgenommen werden. In In dem Wuͤrtenbergischen erschien im J. 1595 eine Forstordnung in franzoͤsischer Spra- che, welche Fritsch gleichfalls hat S. 215. Sie ist uͤberschrieben: Ordonnances de tres-haut tres illustre puissant prince et Sei- gneur Frederik par la Grace de Dieu Duc de Wirtemberg et Tek touchant les bois et forêts en ses Comtés de Montbeliard et souveraines Seigneuries. Primiere partie des ordonnances des bois et forets de l’ordre qu’on doit garder au coupage du boi. Seconde Partie — — touchant la Sauvagine. . Eine Urkunde, die in vielen Stuͤcken Aufmersam- keit verdient, theils weil sie ziemlich genau und ausfuͤhrlich ist; theils aber auch, weil sie vielleicht eine der aͤltesten oͤffentlichen Schriften ist, die in franzoͤsischer Sprache in Deutsch- land aufgesetzt worden, auch wegen der Titu- latur einige Bemerkungen verdient. Und endlich die oberlausitzer Landesordnung vom Jahre 1597. Zuletzt kann man auch hierher eine Verordnung der hennebergischen Regie- rung vom Jahre 1595 rechnen, welche die Ver- minderung der vielen und uͤberfluͤßigen Zaͤune zur Schonung des Holzes befiehlt. Es wird dar- innen verordnet, daß die Frauenwaͤlder, Flur- markung, um und um mit einem Zaune umge- ben; die vielen einzelnen Zaͤune um die Guͤter hingegen abgeschafft werden sollen Sie wird erwaͤhnt in der hennebergischen Wald- Forst- und Holzordnung vom Jahre 1615, beym Fritsch p. 62. . So erschien erschien auch 1599 eine Graͤflich Schwarzbur- gisch Rudelstaͤdtische Sie wird erwaͤhnt in der vom Jahre 1626, bey dem Fritsch l. c. p. 200. . Auch findet sich noch eine alte erzbischoͤfliche magdeburgische Holzord- nung von Christian Wilhelm dem Erzbischof, bey dem Stisser angefuͤhrt S. Stissers Forst- und Jagdhistorie ed. 1754. p. 201. ; in derselbigen wird verordnet, daß kein junger Baumbusch noch einiges Reißholz, so nicht mit dem Pflu- ge umgerissen werden kann, bey zehen Reichs- thalern Strafe soll abgehauen werden. Bisher haben wir die Bemuͤhungen der Regierung und der Polizey um das Forst- und Holzwesen gesehen. Allein auch die Ge- lehrten und die Oekonomen verbreiteten sich uͤber diese Theile der Oekonomie, und suchten sie theils durch Schriften zu bereichern und aufzuklaͤren, theils auch durch Anpflanzungen und Einfuͤhrung neuer Gegenstaͤnde. Deutschland kannte, wie aus dem Vori- gen erhellet, meist nur Eichen, Buchen, Ahorn, Errlen, Linden S. Coler im Calendario in Brachmonat; viel- leicht zog man aber damals die Linden nur noch in Gaͤrten. , Birken, Weiden, viele wilde Obstbaͤume und Gestraͤuche; allein man fuͤhrte auch noch neue ein. So brachte z. B. Clusius im Jahre 1550 die Roßkastanien aus dem dem noͤrdlichen Asien nach Deutschland, da sie Frankreich erst im Jahre 1615 durch Ba- chelier erhielt. Unter die damals bekannten und haͤufig angebaueten Holzarten, gehoͤrt das Kienholz, welches man aus Saamen zog, den man aus den Kienaͤpfeln drosch; es wurde sonderlich in der Mark und im Mecklenburgischen auf duͤrrem sandigem Boden erbauet. Tannen wurden sonderlich im Meißnischen und im Voigtlande gezogen, auf bergichtem und star- kem Boden. Man wendete weiter keine große Wartung auf sie, sondern ließ den Saamen in den Tannenzapfen von sich selbst ausfallen, und sie also sich selbst saͤen und fortpflanzen. Man hielt viel auf die Birken, wegen ihres Safts, den man als eine Art Schminke brauchte, zur Verschoͤnerung des Gesichts und zur Reinigung von allerhand Flecken, daher die Landleute sie haͤufig im Maͤrz anbohrten, um ihn aufzu- fangen. Die Fichten werden stark gebauet, haͤufig auch aus dem Saamen der Zapfen, man sammelte von ihnen das Harz als einen Balsam, dessen sich die Wundaͤrzte bedienten; noch mehr aber benutzte man sie zum Pech. Dergleichen Pechsiedereyen waren zu und um Auerbach, zu Großbitz, Falkenstein im Amte Schwarzberg, Gruͤnenhayn, Schneeberg, Marienberg, Tannenberg, auf dem Geier, Adorf, Schleiz, Greiz, im Jochimsthal. Es wurde nach Colern sehr starker Handel damit im im Niederlande, zu Zwickau und da umher getrieben, wo die Niederlande es gegen Rocken, Gerste, Erbsen, umtauschten. Zur Fort- pflanzung der Tannen, Fichten und Birken, ließ man bey dem Holzfaͤllen Saamenbaͤume stehen. Um Poͤtzkaw hatte man ganze Waͤl- der von rothem Eibenholz. Man hatte Ei- chen-, Tannen-, Castanien-, Pappelwaͤlder. Man bauete das Hagebutzenholz, Hanbuchen, Errlen, Linden, Ahorn, Eschen, Buxbaum, dessen Geruch und Saamen man vor schaͤdlich erkannte, Weiden. In den damaligen Zeiten scheint sonderlich die luͤneburgische und mecklenburgische Holz- kultur in Ansehen gestanden zu haben; wie aus dem Coler erhellet. Man verfuhr dabey also bey Anlegung einer Holzung: Man saͤete die Eicheln um den Tag Gallus auf das geduͤng- te und gepfluͤgte Land mit Korne, machte das Korn zur Erndtenzeit etwas hoch uͤber den jun- gen Schoͤßlingen der Eicheln ab, und ließ nun diese aufwachsen, und schuͤtzte sie vor Vieh und Wildpret auf zehn Jahre durch einen Zaun. Man verpflanzte sie hierauf im Maͤrz, und stutzte sie bis ungefaͤhr sechs Schuh lang uͤber der Erde. Man schonte bey dem Ausziehen sonderlich die Stammwurzeln; das Ausziehen geschahe im Maͤrz, das Verpflanzen im alten Mond. Eben so mit dem Buchen im Maͤrz, welche man zwey Fuß tief in die Erde pflanz- te und oben etwas abhauete; die Birken pflanz- II. Theil. S te te man im alten Heumond, oder im Michaelis- mond, die Tannen im Maͤrz, die aufgegange- nen Eichreißer schnitt man unten aus, um den Wuchs in die Hoͤhe zu befoͤrdern. Um diese Zeit geschahen in dem Mecklenburgischen sonderlich viel Kien- oder Kiefernanpflanzun- gen; den Anfang dazu machte die Herzoginn Sophia, eine geborne Koͤniginn von Daͤnne- mark, die zu Guͤstrow begraben liegt Colers Hausbuch, 1 Theil, 8 B. C. 9. p. 199. . Man verfuhr daselbst also: Man trocknete die Kien- aͤpfel auf Horden, und schlug sodann den Saa- men heraus. Sie ließen die Aecker dazu mit weiten Furchen pfluͤgen, mischten den Saamen mit Sand und streuten ihn so duͤnne aus; sie r geten ihn unter, wenn kein Heidekraut da war, im Gegentheil pfluͤgten sie ihn unter; um sei- nen Wachsthum in die Hoͤhe zu befoͤrdern, schnitten sie ihm unten die Zweige aus. Im Braunschweigischen faͤllete man das Eichen- und Errlenholz zum Bauen gegen Ende des Michaelismonats; Buchen und Fichten zu Anfange dasselben; vom Brachmonat bis zum Herbst faͤllete man nicht. Man hatte zur Besorgung der Polizey und Gerichtsbarkeit in Forstsachen die Forstge- richte. Dergleichen beruͤhmte Gerichte waren noch aus den mittlern Zeiten viele. Eines der beruͤhmt e sten war das Forstgericht zu Nuͤrn- Nuͤrnberg Ioh. Sigism. Schreiber, de Iudicio Caesareo Fo- restali Norico, ingleichen die nuͤrnbergische Re- formation vom Jahre 1479. Von der neuern Verfassung dieses Gerichts s. Joseph Paul Ni- grinus Verzeichniß der Republik Nuͤrnberg, Regenten ꝛc. vom Jahre 1733, p. 104-106. . Es erstreckte sich vornehmlich uͤber den Sebaldiwald. Es hatte zu Bey- sitzern die sechs vordersten Rathsherren nach den Siebnern, als Waldherren, dann zwoͤlf Schoͤppen und zwey Consulenten. Ein an- deres bekanntes Forstgericht war das zu Lan- gen, unweit Frankfurt, welches Ludwig der Beyer uͤber den drey Eicherwald verordnete. Es wurde im May von dem Fauth von Muͤn- zenberg, dem Schultheiß von Frankfurt und einem Forstmeister gehalten: der letztere muß- te es vierzehn Tage vorher ankuͤndigen. Man nennte dergleichen Gerichte Maygericht, weil sie im May gehalten wurden, Foͤrstergedinge, Maͤrkergedinge, Erbarengerichte, Holzgeding, Forstamt. So kommt ferner vor, das Holz- gericht zu Osnabruͤck, welches seine besondere Ordnung hatte, und noch 1582 wurde es ge- halten, wovon sich eine Beschreibung bey dem Stisser findet Stissers Forst- und Jagdhistorie Beylagen lit. E. p. 33. s. auch unten in den Beylagen. . So wurde 1574 zu Glaͤne auch ein Holzgericht in der Kirche auf dem S 2 Chor Chor gehalten, weil der Regen es an der ge- woͤhnlichen Staͤdte nicht halten ließ Ebend. lit. F. p. 35. . Ein anderes bekanntes Holzgericht war das Maͤrkergeding zu Oberursel im Heßischen Ibid. lit. G. , und noch ein anderes ist das Seulberger und Erlebacher, das 1493 gehalten wurde Ibid. l. 22. . Ueberhaupt waren die Holzgerichte im sech- zehnten Jahrhunderte in dem Niedersaͤchsischen sehr gewoͤhnlich. Sie bestanden vornehmlich aus dem Holzgrafen oder Obersterbexe, Un- terholzgrafen, Malleuten und Markgenos- sen Schoppius thes. feud. p. 279. . Die muͤnsterische Landesgerichtsord- nung vom Jahre 1571 p. III. art. V. und VI. giebt einige naͤhe- re Nachricht von der Verfassung dieser Holz- gerichte. Es wird daselbst verordnet, daß jaͤhrlich einmal Holzgericht gehalten und es von den Kanzeln verkuͤndiget werden solle. Es bestellet den Landesfoͤrster zum obersten Erbexen in den Marken, es ordnet und setzt die Strafen auf Schreckenberger, und befiehlt das Pflanzen und Besaͤen der Holzmarken, welches letztere beweiset, daß diese Holzgerich- te auch Polizeyabsichten gehabt haben. Sie handelt im 5ten Artikel von Nothholzungen und Holzgerichten, vor denen die Erbexen und Mark- Markgenossen einer gegen den andern in Mark- sachen zu klagen und zu handeln hat. Im 6ten Artikel zeigt diese Ordnung die Personen an, die die Holzgerichte ausmachen, wie auch die Gegenstaͤnde desselben. Vor das Holzgericht, heißt es, gehoͤren Hudedrift, Plaggenmat, Hauwen, Graben, Czeunen, Wrechten, Pflanzen, Sachen der Zuschlaͤge. Aufrichtung nennwar Kotten, so im gemeinen Marken und zwischen oder von Personen geschehen, die in geruͤrten Mar- ken gehoͤren und darinnen berechtigt seyn; so fern doch in obberuͤhrten Faͤllen allein von we- gen des Besitzes gehandelt wird, und soll kei- ne Appellation desfalls gestattet noch ange- nommen werden. Wenn aber des Petitorii d. i. Eigenthuͤmblichen Gerechtigkeit und Proprie- taͤt halben — die Klagen fuͤrgenommen, sol- len solche Sachen vor dem Richter gehandelt werden, darunter sie nach unser aufgerichteter Hof- und dieser Lande Gerichtsordnung gehoͤ- rig. Im Fall auch in den Marken einige Malefiz begangen, als Diebstahl, Gewalt, Verspruch, Todtschlag u. d. g. so ohn allen Mittel der hohen Obrigkeit zu strafen zu- kommt, dasselbig soll auch nit vor das Holz- gericht, sondern an andern gebuͤrenden Ort ausgefuͤhret werden. Im siebenden, achten und neunten Artikel sind die Eidesformeln des substituirten Holzrichters, Holzgerichts- schreibers und Holzgerichtsfrohns enthalten. S 3 Uebri- Uebrigens aber finden sich im sechzehnten Jahrhunderte wenig und fast kein Schriftstel- ler, der sich besonders mit dem Forstwesen in Deutschland beschaͤftiget haͤtte. Die Ursache liegt unstreitig darinnen, weil die damaligen oͤkonomischen Schriftsteller meist nur die alten Oekonomen, ich meyne die Griechen und Roͤ- mer, benutzten und auszogen, fuͤr welche die wilde Holzkultur, da sie in so warmen Laͤn- dern lebten, nicht so sehr angelegen war, da- her sie selbige auch nicht so umstaͤndlich behan- delten, außer, in so ferne sie etwa wilde Baͤu- me zu ihren Schattengaͤngen oder Thiergaͤr- ten, oder fuͤr ihre Weinberge zogen; denn es ist bekannt, daß die Roͤmer sonderlich Ulmen pflanzten, um die Weinstoͤcke an denselben in die Hoͤhe zu leiten, und deswegen ordentliche Baumschulen und Pflanzgaͤrten von derglei- chen wilden Baͤumen hatten. Eine andere Ursache des Mangels der Schriftsteller in der wilden Holzkultur in diesen Zeiten, ist wahr- scheinlich die, daß man dieselbe nicht genug achtete, bis die Polizey sich ihrer nachdruͤckli- cher und ernstlicher annahm; und endlich, daß man das Forstwesen zu sehr mit Jagd ver- band, so, daß die letztere das Hauptgeschaͤft zu seyn scheint, daher wir viele Schriften uͤber die Jagd finden, die auch zugleich das Forst- wesen mit behandeln, aber nicht als das Haupt- geschaͤft. Alle diese also gehoͤren vorzuͤglich auch hierher. Ich rechne hierher die Schrif- ten ten eines Spangenberg, Agrikola, den Ver- fasser des neuen Jagd- und Weidwerksbuchs, Noe Meurer, den Uebersetzer des Fouillons, die Schriften eines Godelmann, Halbritter, Harprechts, Caspar von Stein, von Reichen- stein, Johann Arenhorst, Nicolaus Reußner, die sich mit dem Forst- und Jagdwesen, und den Rechten dieser Gegenstaͤnde beschaͤftigten. Wollte man hierzu noch die Schriften, die den Bau der Fruchtbaͤume behandeln, aus dem Gartenbaue heruͤber nehmen, so wuͤrde ihre Anzahl noch groͤßer Spangenberg, von der forstlichen Oberherrlich- keit, 1561. Noe Meurers Jagd- und Forstrecht, welches in den Jahren 1561, 1563, 1576, 1581, 1597 und 1644 erschien. Joh. Jac. Agrikola fuͤrsichtiger Weidemann, Noͤrd- lingen 1578. Neues Jagd- und Weidewerksbuch, 1582 Frank- furt. Neues Jaͤgerbuch Jacob von Fouillons, aus dem Franz. Strasburg 1590. . Man kann hierher auch die verschiedenen Forstordnungen des sechzehnten Jahrhunder- tes rechnen, worunter sich die Augusteische in Sachsen, die ich oben angefuͤhrt habe, aus- zeichnete; welche, so wie die nach diesem Mu- ster verfertigten, den lehrreichsten Unterricht ertheilen. Endlich haben auch die Schrift- steller, die die Oekonomie in den damaligen S 4 Zei- Zeiten uͤberhaupt behandeln, hier einen Platz, da sie die wilde Holzkultur auch nicht vergessen. In der Schrift, welche der churfuͤrstliche Cam- merpraͤsident Abraham von Tumshirn, auf Befehl des Churfuͤrsten Augusts, uͤber die Oeko- nomie verfertigte, ist das Holzwesen nicht ganz uͤbergangen; und es laͤßt sich vermuthen, daß in dem Aufsatz, den dieser ruhmwuͤrdige Chur- fuͤrst selbst uͤber die Oekonomie machte, und welchen D. Schreber in seiner Abhandlung von Cammerguͤtern S. 59. noch als Handschrift kennt, die Holzkultur nicht fehlen wird, da in der Augusteischen Forstordnung so viel vor- zuͤgliche Einsichten in dieses Nahrungsgeschaͤf- te geaͤußert sind. Die Botanik, welche im sechzehnten Jahr- hunderte in Deutschland, und fast in ganz Europa, vorzuͤglich durch den Professor der Anatomie in Tuͤbingen, den beruͤhmten Fuchs, welcher 1565 starb, wieder aufkam, und von dem glorwuͤrdigen Churfuͤrsten August in Sach- sen, so sehr beguͤnstiget wurde, daß er eine Professur und einen botanischen Garten fuͤr dieselbe zu Leipzig errichtete, trug nicht wenig zur Befoͤrderung der wilden Holzkultur bey, da man dadurch das ganze Wesen, den Bau und die Beschaffenheit der Baͤume naͤher kennen lernte. Auf ihn folgte Rivinus, die Pflanzen in ein System zu ordnen. Die Be- muͤhun- muͤhungen des beruͤhmten Conrad Geßners, des Plinius der neuern Zeiten, gehoͤren nicht weniger hierher, als Mittel, die die Kennt- niß der Hoͤlzer und der darauf sich gruͤndenden Kultur ausbreiteten. So finden sich auch in den damaligen Zei- ten noch andere botanische Schriften, wodurch sich die Deutschen um die Pflanzenkenntniß, und also auch um die Holzkultur verdient mach- ten. Es gehoͤren hierher, ein Bapt. Ficra, Figulus, Gallus, Alberti, Camerarius Bapt. Ficrae de virtute herbarum carmen, Ar- gent. 1530. 8. Carol. Figuli methodus herbarum, Col. 1540. 4. Gallus, de herbis, Erf. 1564. Alberti, de cognitione herbarum, Nor. 1585. Camerarius, de plantis, 1586. Eiusd. Icones plantarum, 1588. 8. . Im siebenzehnten Jahrhunderte. Man unterließ auch im siebenzehnten Jahr- hunderte nicht die fuͤr dieses Geschaͤft noͤthi- ge Aufmerksamkeit. In der Churpfalz er- schien gleich im Jahre 1600 die Waldordnung Churfuͤrst Friedrichs, darinnen vornehmlich auch scharf untersagt wurde, kein Holz ohne Anweisung bey funfzig Gulden Strafe zu faͤl- len. In dem Marburgischen erschien 1602 eine Holzordnung, wo fast auf alle Waldver- brechen eine sehr schickliche und angemessene S 5 Stra- Strafe befindlich ist. In Sachsen schuͤtzte der Churfuͤrst Johann George die Baͤume, fuͤr den Beschaͤdigungen durch die nachdruͤck- lichsten Strafen, wozu ihm Bosheit und Muthwille, die sich gegen die Gesetze empoͤr- ten, noͤthigten. Es geschahe dieses in seinem Ausschreiben vom Jahre 1611 Cod. Aug. II. p. 614. , daß weder Menschen noch Vieh allerhand Arten Holz- wachses mit Beschaͤlen und dergleichen, auch nicht durch Fischen mit dem Kratzhamen den verwurzelten Ufern und Wiesen Schaden thun, viel weniger gruͤn oder duͤrres Holz entwendet und verheelet werden sollte. Der- jenige, der einen Baum beschaͤdigte, verlor die Hand. Aber warum gleich ein fuͤr den arbeitsamen Buͤrger so noͤthiges Glied? Mach- te diese Strafe nicht den Menschen fuͤr den Staat unbrauchbar? Wurde er dadurch nicht eine Last fuͤr denselben, und, wenn er vorher von seiner Haͤnde Arbeit lebte, nun ein Bett- ler oder Raͤuber? Auf dieses erfolgte 1719 bald ein anderes Mandat, wegen Schonung des jungen Holzes, daß dem jungen Holze kein Schade zugefuͤgt werde Cod. Aug. II. p. 618. . Churfuͤrst Johann Georg II ließ im Jahre 1665 am 16 Octo- ber eine Hauptresolution in Holz- und Forstsa- chen ergehen Cod. Aug. T. I. p. 563. ; 1674 wurde in einer Resolu- tion tion der Schade zu verhindern gesucht, den die Seifenwerke den Gehoͤlzen bringen koͤnne, und 1675 erfolgte eine andere in Holz-, Forst-, auch Hammerwerkssachen des erzgebirgischen Kreises S. C. A. T. I. p. 571. , und von dem durchlauchtigsten Koͤ- nig August I, glorwuͤrdigen Andenkens, haben wir eine aͤhnliche vom Jahre 1697, wegen Abstellung derer bey Forst- und Holzsachen in dem erz- und obergebuͤrgischen Kreise eingerisse- nen Mißbraͤuche, und eine vom Jahre 1713, welches aber in das folgende Jahrhundert ge- hoͤrt. In dem Brandenburgischen unterließ man die Aufmerksamkeit auf dieses Geschaͤft auch in diesem Jahrhunderte nicht. Daher erschien im Jahre 1602 ein Ausschreiben, Erklaͤrung und Verordnung die Holzsachen betreffend, von dem Churfuͤrsten Johann Friedrich zu Brandenburg 1622 eine brandenburgische Forstordnung; ein Edikt wider die Verwuͤ- stung der Hoͤlzer im Jahre 1674, und ein aͤhnliches vom Jahre 1675, daß kein Holz aus der Heide ohne Churfuͤrstlichen Consens zu verkaufen, und im J. 1685 eine Verordnung, daß keine Ziegen in die Waͤlder und Heiden kommen sollen. Eine der vorzuͤglichsten Verord- nungen hieruͤber, findet sich in der brandenburgi- schen Polizeyordnung vom J. 1688, im 29sten Cap. Cap. und in vielen nachher ergangenen Edik- ten, welche sich in des geh. Kriegsraths My- lius Corpore Constitutionum Magdeburgica- rum befinden. Man bewies hierdurch in dem Brandenburgischen, daß die oͤkonomischen Ge- schaͤfte ohne Widerspruch zur Polizey gehoͤren. Alle diese angefuͤhrten Gesetze gehen beson- ders auf die Ersparniß und Ersetzung des Ab- ganges des Holzes; sie untersagen, Ziegen in die Gehoͤlze zu treiben, keine Baͤume mit Be- hauen, Rindeabschaͤlen oder sonst zu beschaͤ- digen, noch zur Probe einzuhauen und die ge- sundesten daraus zu waͤhlen, kein Feuer in den Gehoͤlzen anzulegen, kein Heydekraut und Gestraͤuch bey selbigen zu verbrennen; sie un- tersagen den Fuhrleuten, neue Wege in den Gehoͤlzen zu machen, wodurch das junge Holz sehr verderbt wird, und befehlen, an den Or- ten, wo das Holz abgehauen, eine gewisse Anzahl Laasreißer zu setzen. Im Wuͤrtenbergischen gab der Herzog im Jahre 1614 eine Holz- und Forstordnung, welche in der Aufschrift eine erneuerte heißt, und also aͤltere voraussetzt, dergleichen wir auch schon haben kennen lernen Die saͤmmtlichen wuͤrtenbergischen Verordnun- gen dieser Art erschienen im Jahre 1654 zu Stutgart zusammen unter dem Titel: Allerhand Ordnungen enthaltend die Hofgerichts-, Vorst-, Wilderer ꝛc. . Der damali- ge ge Herzog Johann Friedrich beruft sich auch außerdem darinnen auf die Verordnung seiner Vorfahren im Forst- und Holzwesen. Sie ist sehr ausfuͤhrlich, und bestehet aus drey Hauptabtheilungen, davon die eine die Pflichten der Forst- und Jagdbedienten, die andere die eigentliche Forst- und Holzord- nung, und die dritte das Jagdwesen ent- haͤlt Fritsch l. c. p. 14 3 . . Was die eigentliche Cameralforstwirth- schaft betrifft, so bestand sie in dem Wuͤrten- bergischen damals vornehmlich in folgendem: Die Oberaufsicht hatten die Waldvoͤgte und Forstmeister, welches anerley Personen zu seyn scheinen, da in der Folge auch Wald- und Forstknechte mit einander verbunden wer- den Ibid. 147. . Es wurde ihnen anbefohlen, die Forstordnung fleißig zu lesen, und nicht ohne fuͤrstliche oder dessen Raͤthe Erlaubniß aus dem Forste und Lande zu gehen. Jeder Forst- knecht hatte einen Theil des Forsts zu seiner Aufsicht; die Forstknechte mußten selbst in Person die Forste bereiten. Die erstern wur- den in ihrem Eyde unter andern angehalten, die Lagerbuͤcher, Rodel, Register, Aus- schreiben, Befehle, und was zum Amte ge- hoͤrt, in guter Ordnung zu lassen. Von den Sal- Sal- und Lagerbuͤchern mußte jeder Wald- voigt und Forstmeister Copien haben, und die Lagerbuͤcher mußten ganz rein bleiben, und durfte nichts dazu geschrieben oder ausgestri- chen werden, wodurch man wahrscheinlich die Richtigkeit und Aechtheit zu bewirken suchte. In diesem Salbuche mußte von jedem seine Forst- und Waldvoigteyverwaltung ordent- lich und unterschiedlich, von Hute zu Huten, von Markstein zu Markstein, von Lochbaum zu Lochbaum, mit allen Gewerken und Gren- zen beschrieben seyn, was die Cammer fuͤr Herrlichkeit, Dienstbarkeit und Gerechtigkeit aller Enden habe, daß jeder gruͤndliche Be- richte davon geben konnte. Es mußten die Waldvoͤgte und Forstmeister, alles, so in den Forst gehoͤrig, es mochte Geld, Frucht, Forst- hennen, Beynutzung oder anders an Stetem und Unstetem seyn, nichts ausgenommen, rich- tig einnehmen und verrechnen, alle Dinge vollkommen in Einnahmen und Ausgaben bringen, welches nach einer Forstrechenord- nung geschahe; wenn einem davon nichts ab- gieng, so wurde es wider zu seiner Ausgabe geschrieben, damit so das Salbuch bey seinen Kraͤften bleibe. Befand sich aber eine Min- derung der forstlichen Obrigkeit, die nicht in den Salbuͤchern begriffen waren, mußten sie daruͤber einen Bericht nachen , und selbigen zu Ende des Lagerbuchs anhaͤngen. Die Forst- bedienten mußten auf die in den Forsten lie- genden genden Aecker, Wiesen, Glashuͤtten oder an- dere Guͤter, sie mochten nun bloß Zinsen oder fuͤrstliche Guͤter seyn, Acht haben. Sie dringet auf Berichtigung und Genauigkeit in den Grenzen, durch Versteinung, Wald- und Lochbaͤume. Die Weiden in den Waͤldern mußten den Unterthanen vorzugs- weise vor Auslaͤndern uͤberlassen werden. Es wurden alle Dienstbarkeiten der Gemein- den, in den fuͤrstlichen Waͤldern unentgeld- lich Holz zu faͤllen, die nicht zur Zeit der Forst- ordnung liquid waren aufgehoben. Das Bauholz durfte von den Bauenden nicht an- ders als mit Vorbewußt der fuͤrstlichen Forst- meister gefaͤllet werden: hatte aber die Gemein- de, zu der sie gehoͤrten, selbst Holz, so muß- te es mit Vorwissen der Obrigkeit geschehen. Es wurde zur Schonung des eichenen Bauhol- zes wahrscheinlich darauf gedrungen, daß mit Steinen, so viel moͤglich, gebauet werde; was aber von Holzwerk seyn mußte, in dem Trock- nen, oder in dem Wetter, dazu wurde vor- nehmlich das taͤnnene angepriesen. Es wur- de untersagt, die Zehrungen und Arbeiten mit Holz zu vergelten. Alle Beynutzung mußte verrechnet werden; daher sie sich die Windfaͤlle, Afterschlaͤge, Reißig und andere Abgaͤnge nicht zueignen, noch an andere ver- schenken, noch Holzverkauf ausuͤben durften. Mit diesen allgemeinen Anordnungen beschaͤf- tiget sich der erste Theil der Forstordnung. Der Der zweyte Theil geht vornehmlich das Oeko- nomische an, verbunden mit dem Cameral- und Finanzinteresse. Bey dem Bauholzver- kauf soll der Forstmeister selbst zugegen seyn, und es durfte nie ohne Vorbewußt der Rent- cammer gefaͤllet werden; diese mußte zugleich mit dabey darauf sehen, ob und was fuͤr Ge- rechtigkeiten an Weinzehenden, Landgebirge und Theilweingart oder Kelterwein, etwa die Cammer aus den Gegenden und Orten, wohin das Bauholz kommt, ziehe. Sie beschreibt die Faͤllzeit vor, daß alles Bauholz zwey oder drey Tage bey trocknen Wetter vor und nach dem neuen, bey kleinem Mond gehauen werde, worinnen man zwar noch den Aberglauben siehet; doch das ver- dient bemerkt zu werden, daß man eine Zeit zum Faͤllen bestimmte: naͤmlich das eichene von St. Gall bis auf den Maͤrz, das taͤnnene, so lange der Saft nicht darinnen geschossen, oder der mehrere Theil wieder darinnen erstor- ben ist. Alles mußte bey trocknem Wetter ge- schehen, weil sonst, wenn es bey regnichtem geschiehet oder der Stamm noch naß ist, es so bald wurmstichicht wird. Eben so ließ man weder Eichen noch Tannen, oder anderes Holz, gefroren faͤllen, weil es sich im Faͤllen, wie der Ausdruck daselbst heißt, erkrache. Wenn Bauholz aus Noth im Safte gefaͤllet wurde, so mußte es bey trocknem Wetter geschehen, aber die Wipfel durfte man nicht nicht abdrohmen Abdrohmen, heißt wahrscheinlich die Zweige und den Wipfel abhauen. , sondern ein bis vier Tage liegen lassen, bis das Laub daran anfaͤngt zu dorren, der Saft vom Stamme hinter sich laͤuft, und der Stamm vom Safte trocken wird, dann soll es abdrompt und verzimmert werden. Wer sich darwider vergieng, mußte drey Pfund fuͤnf Schillinge Strafe geben. Das Faͤllen der Staͤmme an Rainen mußte von unten an, nicht aber von oben herunter geschehen, damit das Faͤllen von oben herab am wenigsten Schaden thue; und wer es un- terließ, verfiel in eine Strafe von drey Pfund fuͤnf Schillingen. Wegen des Brennholzes und dessen Verkaufs, mußte jeder Waldvogt oder Forst- meister einen Tag bestimmen, an welchem der Waldvogt oder Forstmeister mit seinen Knech- ten zusammen kam, und einen Ueberschlag und Verzeichniß machte, wie viel Morgen das Holz, so zu verkaufen, und wie viel jaͤh- rig, in welcher Hut oder Gehoͤlz es gelegen sey, ob, und wie viel in jeder Hut zu verkau- fen; sodann erfolgte aus der Rentkammer zu Michaelis Befehl zum Holzschlagen, worauf es durch verpflichtete Messer gemessen ward. Es soll auch keiner sich einer Gerechtigkeit an- maßen, als Schneebruͤche, Windfaͤlle, After- schlaͤge. II. Theil. T schlaͤge. Das Winterhauen des Brennholzes mußte geschehen von Michaelis bis Galli, und noch den Winter durch bey Froͤsten abgefuͤhret werden. Das im Maͤrz und April gehaue- ne soll erst zu Georgi oder Jacobi abgefuͤhret werden. Auch wurde es untersagt, neue Holz- wege zu machen. Das Holzmaaß wurde also bestimmt, daß jedes Scheit vier Werkschuhe, eine Klafter aber sechs Werkschuhe bey zehn Schillinge Heller von jeder Klafter halten soll- te. Kein Brennholz, so in die Staͤdte zum feilen Verkauf gefuͤhrt wurde, durfte unge- messen verkauft werden. Man sahe vornehm- lich auf die Schonung des Eichenholzes. Es durfte daher bey zunehmendem Weinwachs, da durch das Taubenhauen viel Holz verwuͤ- stet wurde, kein Eichenholz dazu genommen werden, und dergleichen Kaͤufer sollten an sol- che Orte gewiesen werden, wo man sonst kei- nen Nutzen von dem Holze machen kann. Man machte vornehmlich Anstalt zur Ver- mehrung der Eichen; daher mußten die Wald- voͤgte und Forstmeister darauf sehen daß, wo bey den Staͤdten und Doͤrfern weite Plaͤtze und Allmanden waren, darauf ehedem Holz gestanden, solche mit jungen, an unschaͤdli- chen Orten ausgegrabenen jungen Eichstaͤm- men, im Beyseyn der Waldvoͤgte, Forstmei- ster oder Knechte, auf einen gewissen Tag an etlichen Plaͤtzen besetzt, mit Dornen verbun- den und aufgehauen wurden. Eben so wur- den den zu Schonung der Eichen die eichenen Floß- wid untersagt, und wo ja dergleichen unum- gaͤnglich noͤthig waren, mußten sie mit Er- laubniß der Waldvoͤgte oder des Forstmeisters an unterschiedlichen Orten gehauen werden. So ergehen auch darinnen besondere Verord- nungen wegen des Tannenholzes; das zu dick stehende mußte, vermoͤge dieses Gesetzes, ausge- hauen werden; das auf den Ebenen oder an- dern bequem gelegenen Orten sollte nicht zu Pfaͤhlen oder Tauben gebraucht werden, son- dern nur das in entfernten Orten, das sonst nicht genutzt werden konnte. Eben so sollen sie nicht anders als im Nothfall zu Floßwid ge- braucht werden duͤrfen Fritsch p. 156. . Das Harzen wurde in den Tannenwaͤldern ganz untersagt; es durfte nur in den schon angebrochenen geschehen, aber weiter kein neuer angebrochen werden. Im Jahre durfte nur zweymal geharzet werden, einmal von Pfingsten bis Ulrici, und sodann von Jacobi bis Bartholomei. Die Strafe auf den Unterlassungsfall, waren zehen Pfund Heller. In Ansehung des Floͤßens wurden die Unterthanen eingeschraͤnkt, daß sie aus ihren eigenen Waͤldern nicht mehr verfloͤßen durften, als auf Besichtigung der Forstbe- dienten des Orts erlaubt worden. Auch durf- te er an keinen Auslaͤnder einiges Holz aus seinen eigenen Waͤldern zum Verfloͤßen ver- T 2 kaufen, kaufen, welches bey dreyen Pfund Heller wuͤr- tenbergischer Muͤnze verboten war. Aus den herzoglichen Waͤldern durfte kein Baum ver- floͤßt werden, er war denn abgezaͤhlt und be- zeichnet; die Waͤlder, die an floͤßigen Wassern gelegen waren mußten auf kuͤnftige Nothfaͤl- le verschont werden. Das Pfahlholz durfte nur in den unbequemsten und entlegensten Waͤldern gefaͤllet werden, und jeder Pfahl mußte sieben Werkschuh in der Laͤnge halten, und unten an der Spitze wenigstens eines Zol- les dick seyn; anders durfte es bey Strafe von zehen Pfund Heller und Verlust der Pfaͤh- le, nicht verkauft werden. Unter dem Bu- chenholz begriff man alles Laubholz, Birken, Eschen, Hagenbuchen und Errlen. Das Eschen- und Birkenholz durfte von nun an zu nichts anders, als zu Reifen, gehauen wer- den; die zu dicken Waͤlder befiehlt sie auszu- lichten. Sie untersagt, die Wipfel an den Birken nicht abzuhauen. Wenn Schlag, Laub- oder Tannenholz verkauft wurde, muß- ten die Eichen ausgenommen werden, welche zu Bauholz tauglich waren und kernhaften Boden hatten. Die Kohlen durften nur in den entlegnen Klingen und Bergwaͤldern ab- brannt werden. Die Unterthanen durften an niemanden Holz zu verkohlen ablassen, als an solche, welche die Kohlen an Unterthanen ver- kauften. Zum Wiedschneiden durfte nur Saͤlen- Haseln- und Garweidenholz gebraucht werden. Das Das Mayenhauen und Spießruthenschneiden, wurde bey Strafe von drey Pfund und fuͤnf Schilling Heller in den Birkenwaͤldern ganz un- tersagt. Was die Spießruthen fuͤr den her- zoglichen Stall betraf, so mußte der Stall- meister anzeigen, wie viel er brauche, und dann wurde bestimmt, an welchem unschaͤdli- chen Orte diese geschnitten werden sollten. Man findet uͤberhaupt in dieser Forstord- nung sehr viel Polizey- und Cameralanstalten. So sorgte sie auch fuͤr gute Bauraitel, und verordnete deshalb, daß die geradesten und staͤrksten ausgesucht werden, daß auf jeden Morgen wenigstens sechzehn Staͤmme dazu stehen, und, wenn einer gehauen wird, sogleich fuͤr einen andern gesorgt werde. Sie em- pfiehlt die Benutzung der Windfaͤlle und Schneebruͤche und Afterschlags; sie dringt nachdruͤcklich auf die Hegung junger Gehau e , und daß die Wildhegen von lebendigen, nicht aber todten Zaͤunen seyn sollen Ueber alles dieses siehe weiter Fritsch l. c. p. 163. 164. . Sie giebt allgemeine Regeln zum Aufbringen und Pflanzen der Waͤlder, daß z. E. die Sturzeln nicht so stehen bleiben und verfaulen, daß nach Gehauen und zu bestimmten Zeiten ge- schlagen werde, daß die Waͤlder nicht ausge- rottet und die Guͤter nicht mit lebendigen Baͤumen aus den Waͤldern umzaͤunet werden. T 3 Es Es wurde das Bastmachen und Zarchen, wie auch das Weidaschenbrennen untersagt, wie auch, daß nicht weiter die Waͤlder zu Aeckern, Wiesen, Weingaͤrten oder Weidgaͤngen um- geschaffen werden sollten. Und da die Glas- huͤtten außerordentliches Holz verzehren, so mußten die Forstbedienten darauf sehen, wo- her das Holz am unschaͤdlichsten fuͤr die Wal- dungen dazu genommen werden koͤnnte; dieses mußte den Ober- und Rentcammerraͤthen angezeigt werden. Auch durfte ohne Erlaub- niß des Hofs keine neue Glashuͤtte, bey Stra- fe von funfzig Pfund Heller angelegt werden, wo alsdenn dennoch die Huͤtte eingehen muß- te. So wurde auch untersagt, ohne Vor- wissen der Cammer neue Saͤgemuͤhlen anzu- legen. Es erfolgte 1615 eine hennebergische Forst- und Jagdordnung, welche der Churfuͤrst von Sachsen, Johann Georg, fuͤr diese Lande be- sonders ergehen ließ Fritsch l. c. p. 55. . Es war unter den Grafen von Henneberg die Cameralwirthschaft nicht zum besten verwaltet worden Wie selbst in der Forstordnung es lautet c. l. , obgleich unter der saͤchsischen Regierung verschiedene Mandate erfolgt waren; diese wurden in dieser Wald-, Forst- und Holzordnung erneuert. Es wurde verordnet, die jungen Gehaue zu scho- nen; das plaͤtzige Hauen einzustellen, und die Ge- Gehaue also einzurichten und anzustellen, daß es dem Wildstande nicht nachtheilig sey. Es ward darinnen bestimmt, wie viel Handwerker an Schmieden, Schlossern, Tischern oder Schreinern, Buͤttnern, Wagnern, Drechs- lern, aus den Amtswaͤldern und Gehoͤlzern versehen werden sollten. Die Forstereyen wa- ren also angelegt, daß in den Aemtern, wel- che nahe an Waͤldern liegen, jaͤhrlich zwey ge- halten wurden, eine im Fruͤhlinge, die ande- re im Herbst; in den andern Aemtern aber nur eine im Herbst. Hier kam vornehmlich dreyerley vor: 1) der Schreibetag, 2) die An- weisung, 3) die Abzaͤhlung. Sie siehet son- derlich auf die Erhaltung gesunder fruchtbarer Baͤume, und der Hegereißer auf den jungen Schlaͤgen, so daß auf nem Acker ungefaͤhr sechzehn Baͤume oder Stangen stehen bleiben, daß sonderlich das Eichenholz sollte stehen blei- ben, daß vornehmlich das im Wipfel trockne und duͤrre und am Stamme hohlwerdende ge- schlagen und gefaͤllet werde; wo viel junger Nachwuchs an Fichten- und Tannenwaͤldern, und also die Hegestaͤmme uͤberfluͤßig werden, wurde verordnet, dem erstern durch Weghau- ung der großen Staͤmme Luft zu machen. Bauholz durfte nicht eher geschrieben und an die Unterthanen abgeliefert werden, der Forst- meister habe denn Erkundigung bey des Orts Beamten eingezogen, ob der, so bauen will, desselben benoͤthigt sey. Man traf diese An- T 4 stalten stalten zur Schonung der hohen Bauholzstaͤm- me. Jedoch waren die Nothfaͤlle ausgenom- men, nur mußten die Forstmeister solches in Register und Rechnung bringen. Das Bauen mit Steinen, wie auch die Aufhebung der Schindeldaͤcher, wurde anbefohlen; zu den Weinpfaͤhlen wurden die Taͤnnen- und Fich- tenaͤste angewiesen, ohne die Staͤmme zu faͤl- len; die Forstbedienten mußten auf die Schneid- und Bretmuͤhlen, wie auch auf die Eisenhaͤmmer Acht haben, daß sie nicht zu viel Holz verwuͤsteten; den Koͤhlern wurde sonderlich der Unterwuchs angewiesen. Das Ausrotten neuer Aecker und Wiesen wurde ganz untersagt. Was vor Zeiten ausgerottet, aber wieder angeflogen, wurde, jedoch mit Erlassung der Zinsen an die Unterthanen, wie- der zu den Waͤldern geschlagen. Da viele Ge- meindeholzungen vertheilt waren, so durste doch nicht jeder nach Gefallen seinen Theil holzen, sondern sie mußten nach Gehauen holzen, und jeder alsdenn seinen Antheil da- von nehmen. Das Holz auf den Amtswie- sen wurde auch fuͤr das Forstwesen gezogen. Man schonte auch die Errlen, zu Erhaltung der Barchentfaͤrberey, welches beweist, daß damals schon diese Manufaktur daselbst gebluͤ- het Fritsch l. c. p. 61. . Man Man wies die Unterthanen bey dem Holz- schlagen vornehmlich an die alten Stoͤcke, ver- bot den Holzlesern das Abbrechen von frischen Staͤmmen, und erlaubte ihnen nur das alte abgefallene an gewissen Tagen zu sammeln. Man untersagte den Fuhrleuten die Schlepp- reißer, wie auch den Gebrauch der jungen Tannen-, Fichten-, Kiefern- und Wachhol- derstauden, zum Zeichen des Wein- und Bier- schanks. Die Schlaghoͤlzer wurden zwar nach Aeckern verkauft, aber, das junge zu Bau- holz tuͤchtige Gewaͤchsstchen zu lassen, geboten. Man rechnete den Acker zu hundert und sechzig Ruthen, jede zu sechs Ellen. Die an Floͤß- wassern gelegene Schlaghoͤlzer mußten ver- schont werden. Man aͤnderte die Verfassung mit den Zieglern, welche bisher nicht den vol- len Preis fuͤr das Holz bezahlten, dagegen aber auch die Ziegel fuͤr Amtsgebaͤude wohlfei- ler lieferten, und jeder Theil von beyden muß- te nun die volle Zahlung leisten, den Ziegler bey Gaͤtlitz im Amte Schleusingen ausgenom- men, wo es bey der alten Verfassung blieb Ibid. p. 62. . Es wurden lebendige statt der todten Zaͤu- ne anbefohlen. Bald nach geschehener An- weisung mußte das Holz gefaͤllet und laͤngstens vor Johannis abgefuͤhret werden; die Forst- meister und Foͤrster waren an das Anweisgeld zu ihrer Besoldung verwiesen. In Ansehung T 5 der der Eichelmast waren die Beamten an den Forstmeister gewiesen. Ziegen durften nur die halten, welche keine Kuͤhe halten konnten. Man findet hierinnen uͤbrigens immer die Spuren der saͤchsischen Augusteischen, welche, wie uͤberhaupt fuͤr die Cammern der benach- barten Laͤnder umher, so auch vorzuͤglich fuͤr die fuͤrstlich saͤchsischen Cammern, die Regel und Richtschnur war. Die Gelder vom Hol- ze mußten die Amtsverwalter und Voͤgte ein- nehmen, und mit ihren Vorstandsbuͤrgen da- fuͤr haften; die Forstmeister mußten in allen Aemtern Gegenrechnungen halten und diese, unterschrieben und gesiegelt, den Forstrechnun- gen beyfuͤgen. In dem Heßischen wurde im J. 1624 Fritsch S. 191. fuͤr die Waͤlder gesorgt, worinnen auch zu- gleich auf die Jagd Ruͤcksicht genommen wird. Es war schon in der heßischen Landesordnung vom Jahre 1613 deswegen verschiedenes be- stimmt worden, unter dem Landgrafen Mo- riz Fritsch S. 196. , welches aber, so wie auch die erstere be- nannte Verordnung, mehr die Jagd angieng, wie auch die von 1665, welche vornehmlich nur uͤber die Waldungen zum Behuf des Wild- standes, und solchen allein in dieselben von den Feldern der Unterthanen, fuͤr welche er schaͤdlich wurde, wegzuziehen. Im J. 1626 findet findet sich eine schwarzburgische Fritsch l. c. p. 199. Forstord- nung, welche vorzuͤglich und ausfuͤhrlich ist; sie bestehet aus neun und dreyßig Artikeln. Es wird darinnen verordnet, uͤber die Wald- zechen zu halten, sie alle Jahre zu veraͤndern, und daß sie von den Forstmeistern aufgeschla- gen werden sollen. Unter Waldzechen wer- den wahrscheinlich die Gehaue, die alle Jahre abgezeichnet wurden, verstanden. Zu Mit- fasten, Pfingsten und Bartholomaͤi, wurden Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte so viel moͤglich im Fruͤhlinge im zunehmenden Maͤrz schon geschehen, damit die Stoͤcke leich- ter wieder ausschlugen; die Schindelmacher durften nicht mehr Hundertweise um Zins, sondern Baumweise arbeiten; die Meulerkoͤh- ler mußten die Baͤume, so einer Maaßkanne dick sind, stehen lassen, wie uͤberhaupt die Koͤhler und Aschenbrenner sehr eingeschraͤnkt wurden. Es wurde den Forstbedienten ver- ordnet, die Rechnungen von den verschiedenen Bergen und Holzungen, woruͤber sie gesetzt waren, verschieden zu fuͤhren. Die alten wan- delbaren krummen und duͤrren Baͤume wur- den zuerst gehauen; man hieb das zu dicht ste- hende junge Holz aus, um nicht seinen Wachs- thum zu hindern; man sahe auf Saamen und Standbaͤume, allein die Wegschaffung der Sturze uͤbersahe man doch als eine fuͤr die Forst- Forstwirthschaft nachtheilige Sache; obgleich damals die muͤhsame und kostbare Wegschaf- fung derselben, und die noch mangelnden Werk- zeuge die beste Entschuldigung sind. Man verordnete Art. 28. und l. c. p. 202. vornehmlich die Gehoͤlze am thuͤ- ringer Walde zu hauen, weil diese am reifsten waren, und dagegen die uͤbrigen zu schonen. Es waren unter diesen folgende Waͤlder, durch deren Benennung wir die vielen Waldungen im Schwarzburgischen, die schon damals wa- ren, kennen lernen. In dem graͤflichen Thier- garten wuchsen Buchen und Linden; ferner gehoͤrte dazu das Tannicht sammt den Quit- telsberge, der Beilstein Wildeholz, die Schott- leite, der Rothestein und der Steinberg. Aus dem Cellerwalde, Pohr und Tell, durf- te kein Holz genommen werden, außer Wind- bruͤche und duͤrres. Die Gehaue des harten Holzes wurden sechs Jahre vor Viehtrift ver- schonet, und die vom weichen Holze zehn Jahre. In dem Jahre 1619 und 1638 wurde sonderlich im Reußischen das Forstwesen voll- kommen und gut eingerichtet; die erstere Wald- ordnung, wie in der letztern erwaͤhnt Fritsch p. 274. . Sie bestehet aus zwey und zwanzig Artikeln, und ist sehr ausfuͤhrlich und gruͤndlich. Sie be- stimmt puͤnktlich die Pflichten eines jeden bey dem dem Forstwesen angestellten Bedienten; und jaͤhrlich zwey Anweisetage, so wie sie Remi- niscere und Bartholomaͤi als Zahltage fest- setzt; sie untersagt den Verkauf des Holzes nach Lachtern, und nimmt nur hiervon die geistlichen und weltlichen Bedienten, und den Hammermeister in Lobenstein aus; bestimmt genau die Anweis- und Schreibegebuͤhren, verordnet die richtige Haltung der Wald- und Forstregister, und befiehlt, jaͤhrlich beym Schluß dabey anzumerken, was der Hof da- von gezogen. Und da mit den Gnadenhoͤl- zern so viel Unterschleif getrieben worden, so verordnet sie die unverzuͤgliche Einsendung ei- nes Verzeichnisses der Gnadenhoͤlzer. Bey dem Anweisen setzt sie die Hauptregel fest daß es also geschehe, daß es den Gehegen, Gehoͤl- zen und Wildbahnen am wenigsten schaͤdlich sey. Die Dickige wurden durch Hauung von Hopfen-, Schlag-, Schrenk- und Lattenstan- gen lichter gemacht. Außer den Holzmarken durfte, um die Betruͤgereyen zu verhuͤten, ohne Vorwissen nichts verkauft werden. Sie verlangt, daß nach dem Anweisen das Holz auf das schleunigste gefaͤllet und die Waͤlder bald geraͤumet werden. Die Holzhauer wur- den angehalten, sich zu bemuͤhen, das Holz auf die Bloͤßen, und nicht in die Dickige, zu faͤllen. Man untersagte, so viel moͤglich, die Holz- resten in den Aemtern, daß naͤmlich die Zah- lung lung fuͤr das verkaufte Holz nicht ruͤckstaͤndig blieb; sie hebt den Nachtheil auf, der bisher bey dem Frohnholze vorgefallen; thut dem ungerechten Holzhauen Einhalt, schraͤnkt son- derlich die Freyheit der Bergleute in Ansehung des Holzhauens ein; sie sucht die Kohlen der Hammermeister und Schmiede so viel moͤglich unschaͤdlich zu machen, so wurde auch das Pechscharren, Rindeschaͤlen, Baumschnei- deln eingeschraͤnkt, das Ausrotten oder Neu- reuten, ohne ausdruͤckliche Erlaubniß des Hofs untersagt. Die Hut, Trift und Graͤ- sereyen in den Waͤldern, wurden, so viel moͤ- glich, unschaͤdlich gemacht, die Grenzen zu berichtigen und in die Amtsbuͤcher genau einzu- tragen befohlen. Die Forstbedienten mußten sich woͤchentlich einmal bey dem Forstmeister, oder, wenn dieser nicht von dem Orte war, bey dem Beamten des Orts versammeln und Bericht von den Fehlern, Maͤngeln und Gebrechen abstatten Von allem diesem s. ausfuͤhrlich Frisch l. c. p. 274 bis 284. . Im Jahre 1692 erfolgte auch eine Graͤflich Stolbergische, aus welcher man ersiehet, daß auch schon in den aͤltern Zeiten in diesen Lan- den dergleichen ergangen, indem sich gleich der Eingang der Verordnung darauf beziehet. Sie setzt nur einen Schreibetag auf Bartho- lomaͤi an, und erlaubt kein Holz zu hauen oder oder anzuweisen, ohne Vorwissen der Regie- rung selbst. Sie sichert sonderlich vor dem Hauen die geraden Baͤume, die zum Bauen die- nen, ingleichen wilde Obstbaͤume und junge Staͤmme; alle Eichen, Aemtschen, Elsbeer- reißer, Eschen, Startten, Ohrenbaͤume und junge Laasreißer; und befiehlt, daß von Ei- chen, Buchen, Birken, Linden und Espen, wenigstens auf jedem Acker zwanzig geheget werden mußten; sie verordnet wegen des Reiß- holzes, welches sie den Unterthanen auf ge- schehenes Ansuchen Preis giebt; verordnet wegen der Windfaͤlle und Afterschlaͤge; setzt Regeln fuͤr das Hauen fest; sie handelt vom Abfuͤhren des Holzes, Holztaxen, Holzdiebe- reyen; sie schuͤtzt die Hayne oder jungen Ge- haue fuͤnf Jahr vor der Viehtrift Fritsch l. c. p. 213. . Wichtig ist in diesen Zeiten eine Saͤchsische Gothaische vom Jahre 1644, welche sehr nach der alten Augusteischen in Chursachsen einge- richtet ist Fritsch l. c. p. 34. . Sie ist sehr ausfuͤhrlich, und scheint die Regel fuͤr die Weimarische vom Jah- re 1646 gewesen zu seyn. Die Forstwirthschaft ist in dieser Forst- ordnung sehr wohl eingerichtet. Es werden darinnen alle Anstalten zur Berichtigung und Haltung der Grenzen gemacht. Durch Maal- baͤume, durch Versteinungen, welches in die Amts- Amtsbuͤcher eingetragen wurde. Die Forst- bedienten werden angewiesen auf die Veraͤn- derungen, welche die Fluͤsse und Gewaͤsser, die daran graͤnzen machen, Acht zu haben, bey Zei- ten vorzubauen, und das Wasser in seine alten Grenzen zu treiben. Zwischen Fastnachten und Johannes Baptista, sollen die Grenzen bezogen werden; die Grenznachbarn sollen die umgefallenen Grenz- und Maalbaͤume bey den Beamten anzeigen; es wurden ogar auf das Umhauen der Grenz- und Maalbaͤume nach den Umstaͤnden Lebensstrafen gesetzt Fritsch S. 19. 20. . Es wurde festgesetzt, daß die Holzordnung jedem neuen Forstknechte vorgelesen und ihm die Grenzen seines Reviers ordentlich bezeich- net werden sollten. Die Oberforstmeister, Forstschreiber und Oberknechte, mußten jeder an seinem Orte jaͤhrlich zwey Schreibetage halten Ibid. 21. . Diese Schreibetage mußten acht Tage vorher von dem Rathhause oder der Ge- meinde angekuͤndiget werden: wer sich hier nicht meldete, bekam nachher nichts mehr ge- schrieben, oder, welches einerley ist, bekam nach- her fuͤr dieses mal kein Holz. Auf den Schrei- betag folgte der Anweisungstag, wobey die Oberforstmeister, Forstschreiber und Ober- knechte selbst zugegen seyn mußten: ohne deren Beyseyn durfte nichts gezeichnet, auch es nicht von von dem Foͤrster allein verrichtet werden. Die Holzkaͤufe mußten im Beyseyn des Jaͤgermei- sters, Forstschreibers und Oberknechts, d. i. Oberfoͤrsters, geschlossen werden. In den Rechnungen mußten zur Vermeidung der Un- ordnung die Capitel ein Jahr wie das andere gefuͤhrt werden. Es mußte nach Gehauen geschlagen werden, daher die unordentlichen plaͤtzigen Haue verboten wurden, und die Forstbedienten dahin angewiesen waren, die Gehege also anzustellen, daß es der Wildbahn und maͤnniglich angebrachter Hut und Trift, so viel moͤglich, unschaͤdlich sey. Hiervon wa- ren ausgenommen gewisse Nothfaͤlle, wenn durch Feuersbrunst oder Wasserschaͤden Muͤhl- wehre und Bruͤcken weggerissen worden, oder in Berg-, Muͤhl- und Hammerwerken neuer Wellen noͤthig; dann durfte aber nicht anders als auf fuͤrstliche Unterschrift auf eine von dem Forstschreiber geschriebene und vom Forstmei- ster unterschriebene Anweisung, das Holz ge- faͤllet und verabfolget werden. Ueber dem Holzverkauf mußten richtige Rechnungen mit hinlaͤnglichen Belegen gefuͤhrt werden, darin- nen das verkaufte oder auf fuͤrstlichen Befehl aus Gnaden, oder statt Geldes gegebene Holz von einander unterschieden waren; die Amts- unterthanen eines jeden Amts giengen den Auswaͤrtigen vor, damit nicht etwa derglei- chen Leute, wenn sie eigene Holzungen haben, diese schonen und bis auf Theurung aufhe- II. Theil. U ben. ben. Es wird untersagt, die Reifstaͤbe aus dem Ackerholze zu verkaufen: hingegen sollen die Leute, welche Schlagholz kaufen, die Reif- staͤbe ferner verlassen; das Klafterholz durfte nicht nach Karnen, sondern nach Schocken, verkauft werden. Die Windbruͤche wurden den Koͤhlern, die Afterschlaͤge dem gemeinen Brennholze angewiesen. Vor den Koͤhlern her mußte alles Nutzholz herausgehauen, die Oost- und Fruchtbaͤume aber, als Eichen, Aepfel, Birnen, Kirschen, Elsbeeren, ver- schonet werden. Die Holzhauer wurden or- dentlich in Pflicht genommen, das Klafter- holz in richtiger Laͤnge zu hauen. Das Rei- ßig, Zaͤhl, Abgang, Schleufreißer, Wind- faͤlle ꝛc., mußten dem Fuͤrsten berechnet wer- den. Es wird darinnen die Laͤnge der Schei- te auf zwey Ellen und die Klafter auf drey El- len hoch und weit bestimmt; auf einen Acker rechnete man hundert und sechzig Ruthen, je- de zu acht weimarischen Ellen oder sechzehn Werkschuh. Es werden in Ansehung des Schlagens und des Abzaͤhlens, die besten Ord- nungsregeln getroffen. Es wird darinnen verordnet, die Schlag- oder andern Hoͤlzer, welche am Wasser gelegen sind, und etwa kuͤnf- tig zur Floͤße zu gebrauchen, zu schonen, und sie bis zur rechten Zeit wachsen zu lassen. Die Forstbedienten mußten dafuͤr sorgen, daß nach der Anweisung und Schlagung der Wald bald geraͤumt werde. Es wurde in den jun- gen gen Gehauen unter acht Jahren, ehe sie wie- der in die Hoͤhe wachsen, mit Sicheln zu gra- sen verboten. Ingleichen wurde geboten, daß das Rindvieh nicht unter neun, und die Schaafe nicht unter sieben Jahren in die jun- gen Gehaue sollten getrieben werden; wo aber das junge Gehoͤlze langsam nachwaͤchst, da mußte es noch laͤnger verschonet werden. Da- mit aber die an den Hoͤlzern gelegenen Unter- thanen, welche weiter keine Weide hatten, in Ansehung der Viehzucht, nicht Schaden lit- ten, so mußten, zumal wenn sie von Alters her das Triftrecht hatten, die Jaͤger besonde- re Orte anweisen, wovon aber allezeit der Jaͤgermeister wissen mußte. Es durften von den untern Forstbedienten keine neuen Ro- dungen verstattet werden, die alten, wenn sie noch nicht verzinset waren, mußten sie zins- bar machen, und dieses dem Amte zur Nach- richt anzeigen. Es wird verordnet, die ge- sunden fruchtbaren Baͤume auf den jungen Schlaͤgen zu schonen, und auf jedem Acker zwey und dreyßig Hegereißer von Eichen und Buchen, worunter aber sonderlich das Eichen- holz, so viel zum geraden Fortwachs tuͤchtig, stehen bleiben; was oben in Gipfeln duͤrre war oder am Stamme hol wurde, mußte ausgehauen; das davon noch tuͤchtige zu Handwerksholz ausgehauen, das uͤbrige zu Brennholz geschlagen werden. Die Forstbe- dienten sollen solche Hegereißer ausschuͤren, die U 2 so so stark sind, daß sie vom Schnee und Duft nicht niedergedruͤckt werden. Auch wurde un- tersagt, aus jungen Schlaͤgen Zaun-, Hopfen- oder Buͤhnstangen zu hauen Fritsch l. c. p. 25, 26. . Die Bauern und Gemeinden, welche ihre Hoͤlzer in der Wildbahn gelegen haben, wur- den in Ansehung des Mißbrauchs sehr einge- schraͤnkt. Sie durften nur, was sie zu ihren Gebaͤuden und Feuersnothdurft brauchten, zum Verkauf aber nichts ohne Vor- wissen der Forstbedienten schlagen. Diejeni- gen, welche Schlagholz haben, sollen dasselbe in Schlaͤge eintheilen koͤnnen. Es wird ver- ordnet, daß die Amtsunterthanen- und Ge- meindehoͤlzer in guter Hegung gehalten, nicht verhauen, noch mit Grund und Boden unter die Einzelnen der Gemeinde vertheilet werden. Die Gemeinde, welche Gehoͤlze unter den fuͤrstlichen liegen hatte, mußte sich aus ih- ren Mitteln einen Foͤrster bestellen, welcher dem Oberforstmeister vorgestellet und von ihm verpflichtet wurde; die Geistlichen wurden in Ansehung der Pfarrhoͤlzer und des Mißbrauchs derselben eingeschraͤnkt. Bey Schlaghoͤlzern, welche an Feldern und Guͤtern gelegen waren, soll allezeit die Prone am Felde zur Sicherung der Grenzen stehen bleiben Fritsch l. c. p. 25, 26, 27. . Wegen Wegen der Hut und Trift in den Hoͤlzern wurde verordnet, daß die, die dieselbe aus- uͤben wollten, jaͤhrlich bey dem Jaͤger- und Oberforstmeister, und nicht bey den Knechten, ansuchen, daß, statt der Hegung der Schlaͤ- ge, von den Hege- und Forstmeistern andre Triftplaͤtze angewiesen werden mußten. Das Halten der Ziegen wurde bey den Unterthanen in den Waldaͤmtern untersagt, und nur den Armen, die keine Kuh halten koͤnnen, eine Ziege, keinem aber uͤber zwey, erlaubt. Ehe das Grasen in den jungen Schlaͤgen nach acht Jahren erlaubt wird, soll der Forstmeister die- selben erst in Augenschein nehmen. Da die Hoͤlzer auch durch Verkohlung Fritsch l. c. p. 27. genutzt wer- den, diese aber leicht Schaden fuͤr das Forst- wesen haben kann, so wurde auch deswegen vieles verordnet; die Jaͤger und Oberforstmei- ster wurden beordert, die Koͤhler zur Achtsam- keit auf das Feuer anzuhalten; den Koͤhlern nicht die willkuͤhrliche Wahl des Holzes zu uͤberlassen, sondern sie an die Afterschlaͤge, an die alten, gefallenen, ungesunden, wandelba- ren, krummen, kurzen und struppigen, knorrigen Baͤume, Windfaͤlle, und was auf dem Stam- me ausgetrocknet und nicht mehr fortwachsen kann, anzuweisen. Was an altem uͤberstaͤndi- gen Holz, Haseln, Birken und anderm Schlag- holz vorhanden, da mußten die Gruben- oder U 3 Liecht- Liechtkoͤhler, den Meulerkoͤhlern nachfolgen, und sie neben einander eingelegt werden, da- mit das Holz und die Aeste, so die letztern lie- gen lassen, mit genutzt werden Fritsch l. c. p. 27. . Den Fuhrleuten wurde untersagt, im Holze neue Wege zu machen, oder allerhand Nutzholz zu ihrem Gebrauch heimlich mit zu nehmen. Es soll kein Holz ohne fuͤrstliche Verguͤnstigung ausgerottet werden. Auch in den getheilten Gemeinhoͤlzern soll doch nicht jeder nach seiner Willkuͤhr schlagen, sondern nach Gehauen. Es wurde das Schaͤlen der Staͤmme untersagt, und eben so das Laub- streifen, Mayenhauen, Bastmachen, Abschaͤ- len der Baͤume ohne besondere Bewilligung: auch das heimliche Ausgraben der Obststaͤm- me wurde untersagt; die Beamten, Forstbe- diente und Gerichtsherren mußten darauf se- hen, daß keiner mit Bast, basternen Stricken, Lohe, Mayen, Besen u. d. g. in Staͤdten und Doͤrfern paßirt werde, solches zu verkaufen, er habe denn einen richtigen Schein, aus wel- chem Forste, oder wo er es sonst her habe; das Heydebrennen durfte nicht ohne Vorwis- sen geschehen. Den Amts- und Forstdienern wurde es untersagt, mit Holz, Kohlen oder was dem sonst anhieng, zu handeln, noch je- mand anders fuͤr sich handeln zu lassen Fritsch l. c. S. 28. 29. . Zuletzt Zuletzt wird wegen der Waldgerichte ver- ordnet, die Pfaͤndung soll so wohl bey Ver- gehungen auf frischer That, als wenn es nach- her heraus koͤmmt, geschehen; die Pfandre- gister mußten vierzehn Tage vor der Waldmieth von den Oberforstmeistern und Oberknechten an die Rentherey doppelt geliefert werden, wo auf jedes Verbrechen eine schickliche Strafe ge- setzt werden soll. In jedem Waldgerichte wurden die Dorfschaften, welche Gerechtig- keiten in unsern Waldungen haben, bey ihrer Unterthanenpflicht angehalten, anzugeben, ob ihnen jemand bekannt sey, der den Waͤl- dern Schaden zugefuͤgt, nicht gepfaͤndet, oder in den Pfandregister nicht aufgezeichnet sey. Es durfte außer den zwey Lesetagen in dem Holze nicht gelesen werden; alle diejenigen, so Gerechtigkeiten in den fuͤrstlichen Waldungen hatten, mußten bey entstandener Feuersnoth den Forstbedienten, welche sie anriefen, die Folge leisten, auch, wenn sie dergleichen Un- gluͤck zuerst bemerkten, es sogleich anzeigen. Vom Jahre 1642 findet sich eine magde- burgische Verordnung wegen des Abbrennens der Heyde, des Grases und des Ansteckens der Waͤlder, durch Hirten und Schaͤfer; 1649 eine andere von dem Administrator Augustus, wie auch 1650 eine, wegen Haltung der Zie- gen und des Schadens, den sie an den Gehoͤl- zen thun, woraus wir sehen, wie weit auch damals die Forstoͤkonomie schon gegangen. U 4 In In dem Braunschweigischen findet sich ei- ne braunschweigische luͤneburgische Mastord- nung von dem Jahre 1644, und in dem Jah- re 1665 eine Forstordnung. In dem naͤm- lichen Jahre erschien eine wichtige Verord- nung des Landgrafen Ludwigs von Hessen Stissers Forst- und Jagdhistorie Beylagen p. 106. , welche den Anbau des Holzes, des Weins und der Obstgaͤrten betraf. Eine blankenburgische Mastordnung findet sich von dem J. 1689. Eine magdeburgische Forst- und Jagdordnung erfolgte 1687, ingleichen 1689 eine Consti- tution wegen der Mastung vom Bischof zu Osnabruͤck, August Flemmig deutscher Jaͤger Th. 2. p. 353. , welche zu Hannover ausgestellt ist. Wie sorgfaͤltig man uͤberhaupt in dem Gothaischen, theils fuͤr das Interesse der Cammer, theils fuͤr das Beste der Untertha- nen gewesen, kann man aus dem Fuͤrstenstaa- te des wuͤrdigen und beruͤhmten von Secken- dorfs sehen Seckendorfs deutscher Fuͤrstenstaat 1695. S. 422 bis 441. , zumal da bekannt ist, daß je- ner weise Fuͤrst, Herzog Ernst der Fromme, groͤßtentheils den Grund zu dieser Schrift ge- legt, und in seinen Landen diese Anstalten an- geordnet und in Ausuͤbung gebracht. Er un- ter- terwirft in derselben die Grenzen der Holzun- gen einer besondern Aufsicht, er empfiehlt ei- ne genaue Kenntniß derselben, und daruͤber zu haltende Buͤcher und Risse, er verlangt ei- ne vorzuͤgliche Aufmerksamkeit auf allerhand Holz verwuͤstende Nutzungen. Auch in dem siebenzehnten Jahrhunderte finden sich Spuren von dergleichen Holzgerich- ten. In der osnabruͤckischen landesfuͤrstli- chen Markordnung vom Jahre 1670, ist ein besonderer Titel: was fuͤr Sachen zur Holz- bank gehoͤren; und es heißt daselbst: Zur Holzbank gehoͤret alles, was in der Mark ge- mein und keinem privative zustaͤndig, auch nicht binnen Haͤgen, Zaͤunen und zugemachten Vrechten belegen ist. So gebietet und verbie- tet der Holzgraͤfe zu Berge und zu Bruche, uͤber Hede, Heide, Weide, uͤber die Gebuͤsche, Hoͤlzer, Waͤlder, uͤber Plaggen, Heide und Torfstechen, Erdeschaben, Graben graben, Wasser staunen, Flachsrothen machen, uͤber Stein- und Mergelgruben, Zimmer in der Mark, uͤber große und kleine Viehtrift, Ei- chel- und Buchmast, Anzuͤndung der Hirten- feuer, uͤber Bast- und Lohschalen, uͤber Acker- pfannung, Zuschlaͤge und Zaunrichtung, uͤber Hagrecht und Orthland, uͤber Besaͤmung und Zubereitung der Eichelkaͤmpfe, uͤber die gemeine Mark, Bepottung, uͤber Winnung der jaͤhrlichen Holzweide, uͤber die in Friede U 5 ge- gesetzte Oerter, uͤber die Schuͤttung, uͤber die Auspfaͤndung, uͤber die Streitmark. Sum- ma, uͤber alles, was der Mark nuͤtzlich und schaͤdlich ist. Im siebenzehnten Jahrhundert hat dieses Nahrungsgeschaͤft auch einige Schriftsteller. Coler, der auch noch jetzt sich um die Oekono- mie verdient machte, Seckendorf, Fritsch Corpus Iuris Venatorio Forestalis tripartitum opera Ahasveri Fritschii, Ienae 1675. , der so viel wichtige Forstordnungen sammelte, Elsholz Von Elsholz siehe oben in dem Cap. vom Gar- tenbaue. und einige andere gehoͤren hierher. Im achtzehnten Jahrhunderte. Im achtzehnten Jahrhunderte arbeitete man mit dem groͤßten Ernste fuͤr dieses Geschaͤf- te. Der durchlauchtigste Koͤnig August I. ließ im Jahre 1713 eine Resolution in Holz- und Forstsachen, den erzgebirgischen Kreis be- treffend, ergehen. Im Jahre 1715 wurde das Hauen der Mayen, wie auch die Setzung derselben in Kirchen und Haͤusern untersagt, wodurch man auch die Waͤlder zu schonen suchte; wie man sich uͤberhaupt schon laͤngst bemuͤhet, derglei- chen den Holzungen nachtheilige Gewohnhei- ten abzuschaffen. Man Man verordnete im J. 1726 die Pflan- zung, Pfropfung und Cultivirung fruchtba- rer und anderer Baͤume, und unterstuͤtzte die- selben, so viel es der Polizey moͤglich war. Es wurde darinnen den Forstbedienten aufer- legt, die entbloͤßten Plaͤtze in den Waldungen auf das schleunigste und vollstaͤndigste in An- flug zu bringen zu suchen, und Specificatio- nen der Bloͤße und der Beschaffenheit der- selbigen einzusenden, und den dem jungen An- fluge geschehenen Schaden bey Verlust eines Quartals Besoldung zu ahnden; die Oberforst- meister sollten von den getroffenen Anstalten jaͤhrlich Bericht erstatten. Es gebietet das junge angesaͤete Holz voller acht Jahre zu schonen. Man legte zugleich in der auf die Beschaͤdigung gesetzten Strafe ein vorzuͤgli- ches Beyspiel der gesetzgebenden Klugheit in Sachsen ab, daß man die Strafe selbst fuͤr die Holzkultur vortheilhaft einrichtete, indem sie darinnen bestand, daß die Beschaͤdiger durch vierzehntaͤgiges oder vierwoͤchentliches Stockraͤumen buͤßen mußten; hierdurch wurde das Aufgehen und der Wachsthum des jun- gen Anflugs oder der Saat nicht wenig be- foͤrdert. Man befahl das Zuruͤckgebliebene nachzusaͤen, die zu dichte Saat zu lichten, die neuangepflanzten Plaͤtze mit tiefen Graben zu verwahren, und bewies in allen diesen Ver- ordnungen, wie die Polizey die Regeln der Oeko- Oekonomie fuͤr den Staat im Allgemeinen be- nutze und brauchbar mache. Nach demselben soll jeder Huͤfner jaͤhrlich vier, jeder Halbhuͤfner zwey, und jeder Gaͤrtner und Haͤusler, einen Obst- oder andern Baum pflanzen. Uebrigens soll jeder Huͤfner oder Bauer vier Weiden oder Pappeln, ein Halb- huͤfner zwey bis drey, ein Cossaͤte oder Halb- huͤfner einen bis zwey an seinen Gartenzaun oder sonst angewiesenen Ort setzen. Neue Wirthe sollen im ersten und andern Jahre, wenn es ein Gut von ohngefaͤhr fuͤnf und zwan- zig Scheffel Aussaat ist, acht, und, wenn es bis uͤber funfzig Scheffel, sechzehn Stuͤck Baͤume pflanzen. Heyrathende Bauern vor oder im ersten Jahre der Ehe, sechs Stuͤck. Auch sollen jaͤhrlich Tabellen uͤber die Befol- gung eingesendet werden. Man untersagte 1728 die Viehhuͤtungen in den churfuͤrstlichen Amtsgehoͤlzern; machte 1729 Verordnungen in einem Generale, we- gen Haltung der jaͤhrlichen Forstereyen; be- stimmte in einem Mandat von 1731, wie es mit der Holzung im hohen, mittlern und niedern Taͤnnicht zu halten, und daß niemand ohne der Hegereuter Anweisung junges Holz zu faͤllen oder zu holen, sich unterstehen solle. Es ergieng auch noch 1731 ein Generalbefehl, wegen Con- servation der Satz-, Kopf- und Buschweiden an den Elbufern. Man befahl in einen aͤhnlichen vom vom Jahre 1732 die Schonung der Holzun- gen und Waldungen. Es ergieng 1733 eine Generalverordnung, wegen Anschaffung der Forsteisen; 1737 wurde untersagt, sich an den nach Großensalza verdungenen Salzsiede- hoͤlzern zu vergreifen; 1738 wurde durch einen Generalbefehl verordnet, daß keine Ueberlas- sung der Waldreißer an Forstbediente oder an- dere Unterthanen Statt finden solle; 1748 er- schien ein Generalbefehl, daß die Grenzen und Reinungen der Waͤlder jaͤhrlich einmal bezo- gen, und allen Grenzunrichtigkeiten bey Zei- ten vorgebeuget werden solle. Man schuͤtzte die an den Ufern der Kunstgraben und Berg- werksteiche stehenden Schlaghoͤlzer durch ein Mandat vom Jahre 1754. Die Vorsorge fuͤr das Holzwesen war um diese Zeit desto noͤthiger, und wir finden sie daher auch sehr thaͤtig, da viele Fabriken und Gewerbe, welche dem Wohlstand des Landes befoͤrderten, ungeheure Mengen Holz verlang- ten. Um desto mehr dachte man auf die Holz- ersparniß, und suchte dem von ferne drohen- den Holzmangel vorzubeugen. Das oben an- gefuͤhrte Mandat von 1726 wurde 1753 auch fuͤr die Niederlausitz publiciret. Man schraͤnk- te im J. 1755 die Mißbraͤuche in dem Holz- wesen ein, und suchte sie abzustellen. Es ergieng deshalb ein zu Einschraͤnkung und Ab- stellung der Mißbraͤuche im Holzwesen, wie auch auch ein anderes wegen der zu Vermeidung al- les Mißbrauchs des Forstwesens zu treffenden Einrichtungen; so ergieng auch ein Generale wegen Haltung der jaͤhrlichen Forstereyen in dem naͤmlichen Jahre, und noch ein anderes, wegen der Einrichtungen in den Forstrechnun- gen. Die Kriege, welche die deutschen Staa- ten und vorzuͤglich die saͤchsischen verheereten, hatten diesem fuͤrchterlichen Uebel den Weg noch mehr gebahnt, aber um desto eifriger war nun die Regierung. Man untersagte in Sachsen die Holzausfuhre an Auswaͤrtige im Jahre 1763, welches 1769 durch ein Ge- nerale wieder aufgehoben wurde, weil man nach genauerer Untersuchung wahrscheinlich fuͤr die Nahrung gewisser Gegenden besorgt war. Man suchte die abgetriebenen Waldun- gen wieder aufzubringen; und es ergieng des- halb 1763 ein Generale, die Aufbringung der abgetriebenen Waldungen und sonst betref- fend. Man verordnete durch ein Generale von 1763 das Sammeln, Ausbringen und Aufheben des Holzsaamens, ermunterte in Sachsen 1764 durch Praͤmien zur Samm- lung des Holzsammens im Herbste, zur Aus- saͤung des Holzes und Anlegung lebendiger Hecken, statt todter Zaͤune. In dem Jahre 1767 wurde verordnet, um gewissen Unter- schleifen vorzubeugen, daß die Forstrechnungen den Acciseinnehmern auf Verlangen an Amts- stelle sollte vorgelegt werden. Die Oberlausitz erhielt erhielt im Jahre 1767 das vermittelst des Oberamtes bekanntgemachte gnaͤdigst bestaͤtig- te Forst- und Holzpatent, wegen Cultivirung, Pflanzung und Pfropfung fruchtbarer und anderer Baͤume, welches unter andern auch sieben Capitel von dem rechten Gebrauche und wirthschaftlicher Nutzung der Waͤlder enthaͤlt. Es faßten naͤmlich die Staͤnde des Mark- grafthums Oberlausitz nach einer, nach dem Kriege bey dem willkuͤhrlichen Landtage 1765, zwischen Land- und Staͤdten gemeinschaftlich gepflogenen Berathschlagung einen Entwurf ab, zu einem Forst- und Holzpatent, mit Ruͤcksicht auf das ehedem im Jahre 1726, wegen Pflanzung, Pfropfung auch Cultivi- rung fruchtbarer und anderer Baͤume; und auf das im Jahre 1763, den 4ten Julii in den ganzen saͤchsischen Landen ergangene Gene- rale, welche auch im Jahre 1767 gnaͤdigst be- staͤtigt wurde. Man sendete Planteurs in dem Lande um- her, welche die Landleute in dem geschickten Pflanzen der Baͤume unterrichten und selbst viele pflanzen mußten, und die Berichte der- selben zeugen von den zahlreichen Mengen von von Baͤumen, welche sie in den Kreisen und Aemtern der saͤchsischen Lande gepflanzet, wel- chen gluͤcklichen Erfolg die landesfuͤrstliche Sorgfalt gehabt. So wurden im Jahre 1763 in Amte Plauen 832 Baͤume gepflanzet. Un- ter der Aufsicht des Planteurs Kuͤhnlein sind sind im Kreisamte Wittenberg gepflanzet, außer 92 Maulbeerbaͤumen, 7977 Obstbaͤume und Weiden, und 338 gepfropfte, welches zusammen 36295 St. macht. Im Churkreise wurden ge- setzt 2402 Obst- und andre Baͤume. Ueber- haupt wurden bis 1768. 27868 Weiden gesetzt. Hieruͤber wurden in besagtem Jahre noch aus- gesaͤet: vier dreßdner Metzen Fichtensaamen von der Gemeinde Danna, drey Scheffel von der Gemeinde Blohnsdorf, zehn Scheffel zu Eckmannsdorf, ein Scheffel zu Bergwitz; wie solches aus dem Zeuniß des Herrn Kreisamt- manns Haase, in dem Leipziger Intelligenz- blatt vom Jahre 1764. S. 362 und 363, erhellet. Im Amte Plauen haben die Unter- thanen im Jahre 1764. 850 Baͤume gepflan- zet. Im Amte Zwickau und Werthau in eben dem Jahre 15386 Baͤume. Nordhausen er- hielt im Jahre 1765, 4856 Pappeln, 855 Weiden, 3710 weiße hollaͤndische Pappeln. Im Amte Borna wurden in den Jahren 1764 und 65 gepflanzet und gepfropft auf 6028 Im Amte Weißenfels vom Herbst 1764 bis 1765, zusammen 36842. Im Amte Duͤ- ben im Jahre 1766, 8152 Stuͤck. In den Aemtern Zwickau und Werthau, in dem J. 1765 und 66, 12506 St. In Volkstedt im Jahre 1765, 2741 St. Im Amte Bel- zig und Rabenstein 1765 und 66, 9422 St. Zu Beuchlitz im Merseburgischen im Jahre 1766, 900 Weiden und Pappeln, ohne die Frucht- Fruchtbaͤume, die ich im Gartenbaue erwaͤh- nen werde. Der Hr. von Meusebach zu Vock- staͤdt setzte uͤberhaupt 5566 wilde Staͤmme. In 41 Ortschaften wurden vom Herbst 1765 bis Lenz 1766, 9422 Stuͤck Baͤume ange- pflanzet. Der Planteur Kaͤhnlein wollte auch verschiedene Eichelkamps anlegen, allein die Bauern der Gegenden im Churkreise wi- dersetzten sich. Herr Beckmann, Forstinspector, saͤete in einer Privatwaldung bey Poͤnig, 2 Scheffel Ein Poͤniger Scheffel enthaͤlt sieben Viertel dresdner Maaß, und ein Sipmaaß ist ein Vier- tel dieses Scheffels. 2 Sipmaaß, ein und ein halb Maaß Laubholz, 2 Scheffel 3 und ein halb Sipmaaß Tangelholz, zusammen 5 Scheffel 1 und ein halb Sipmaaß, ein und ein halb Maaß. Er pflanzte 632 Schock 34 Stuͤck Laubholz, 927 Schock Tangelholz, zusam- men 1559 Schock 34 Stuͤck. Die oͤkono- mische Societaͤt zu Leipzig machte dieses ruhm- wuͤrdige Beyspiel zur Nachahmung in dem Leipziger Intelligenzblatte vom Jahre 1768 S. 377 bekannt. In dem Brandenburgischen setzte man in diesem Jahrhunderte die Aufmerksamkeit auf dieses Geschaͤft mit dem Eifer fort, wie man es in dem siebenzehnten gethan. Es finden sich daher Verordnungen von den Jahren 1709, II. Theil. X 1709, 1710, 1711, 1716, 1718, 1719, 1722, 1725, ingleichen das Edikt wegen Pflanzung der Weiden und Obstbaͤume, von dem Jahren 1729 und 1743, welche das Forstwesen angehen und bey dem Mylius be- findlich sind. Vornehmlich verdient die Verordnung vom Jahre 1719 bemerkt zu werden, weil sie zugleich eine ausfuͤhrliche Unterweisung enthaͤlt, wie bey der Forstoͤkonomie am besten zu ver- fahren sey. Der jetzt herrschende große Frie- drich, dessen Aufmerksamkeit nichts entgehet, was den Flor seiner Laͤnder betrifft, suchte nicht weniger die Kenntnisse des Forstwesens in seinem Lande und die Cultur des Holzes zu erweitern und zu verbessern. Er ließ viele wuͤste Plaͤtze ansaͤen, mit wilden Hoͤlzern be- pflanzen, und schickte verschiedene Herren aus seiner Cammer nach Wernigerode, um bey dem beruͤhmten und großen Forstverstaͤndigen, dem verstorbenen Hrn. von Zanthier, die Forst- wissenschaft zu hoͤren, und daselbst unter sei- ner Aufsicht praktisch zu treiben. Er verord- nete, daß Herr Hofr. Gleditsch Vorlesungen uͤber das Forstwesen halten mußte, woraus vorzuͤglich sein Werk uͤber die Forstwissenschaft entstand. Es finden sich von diesen sorgfaͤlti- gen Anstalten und Verordnungen die gluͤcklich- sten Folgen. Die Gegenden der Mark und in Pommern, welche haͤufig bloß unfruchtba- rer Sand waren, sind jetzt mit Waͤldern an- gesaͤet: gesaͤet: so sind bey Gussov und Platikov uͤber 20000 Eichen in einen bis dahin oͤden Boden gepflanzt worden, und noch jetzt werden da- selbst jaͤhrlich 1200 Stuͤck Weiden gesetzt. Man fuͤhrte in dem Brandenburgischen die Feuerbahnen ein, welches Wege sind, die man vornehmlich in Nadelhoͤlzern, die mit Heide bewachsen, in einer Breite von zwanzig bis dreyßig Schuh durch Abplaggen der Heide zu dem Endzwecke macht, daß man dem Feuer Grenzen setzen und uͤberall Leute zum Loͤschen stellen koͤnne. Es ergieng 1763 ein koͤniglich preußisches Cirkulare an alle Landraͤthe, wegen Mehrung des Holzes De dato 21 Maͤrz. S. des Joh. Heinrich Ludwig Bergius Sammlung auserlesener deutscher Lan- desgesetze, welche das Polizey- und Cameralwe- sen zum Gegenstande haben, 2 Alphabeth p. 243. , und ein aͤhnliches in dem naͤm- lichen Jahre an saͤmmtliche Forstbedienten, wegen einer jaͤhrlich einzureichenden Tabelle die Verbesserungen der Forste betreffend Ebend. p. 244. ; in- gleichen in eben dem Jahre an saͤmmtliche koͤ- nigliche und preußische Aemter, und auch an das Stiftsamts Liegnitz, wegen Anweisung zum Holzsaͤen und Pflanzen Ebend. p. 245. . Auch ergieng 1763 ein Cirkulare an saͤmmtliche Landraͤthe, X 2 wegen wegen Menagierung des Holzes Ebend. p. 315. . Auch gehoͤrt hierher ein koͤniglich preußisches Cirku- lare an saͤmmtliche Landraͤthe vom Jahre 1764 vom 23 Januar, wegen Besetzung der Doͤr- fer und Straßen mit Alleen, und ein anderes vom 8ten Januar, wegen Anlegung der Al- leen und Plantagen auf den Landstraßen Sie stehen beyde in Bergius Sammlung l. c. p. 201 und 206. . In vielen andern deutschen Landen ahmte man diese vorzuͤglichen Beyspiele nach, z. B. in dem Badenschen, Pfaͤlzischen und vorzuͤglich Zweybruͤckischen. In dem Heßischen, darm- staͤdtischen Antheils, erschien 1724 eine Forst- Wald- und Weidewerksordnung. Es befahl die Regierung in dem heßischen Lande die Be- pflanzung der Straßen mit wilden und Fruchtbaͤumen. Im Heßischen sind vom J. 1764 bis 1773, 3588 Acker von 150 Qua- dratruthen mit 385276 Stuͤck Eichen, und 631184 Stuͤck andre Baͤume gepflanzt wor- den; desgleichen sind 1764 bis 1778 an Ler- chenbaͤumen, Weymuthskiefern, Eichen, Eschen, Ulmen, Ahorn, um Cassel herum 1044856 Stuͤck in Alleen und sonst verpflan- zet worden. Im Jahre 1778 sind 968 Pfund Fichtensaamen, 1074 desgleichen Kie- fern, 4 Pfund Lerchen, 1 Pfund Pinaster, ein ein und ein halb Pfund Weymuthskiefern und fuͤnf Metzen Ahorn; im Jahre 1779 aber 2374 Pfund Fichten, 1994 Kiefern, drey und drey Viertel Pfund Lerchen, und zwey und ein halb Pfund Weymuthskiefern ausge- saͤet worden. Alle diese fuͤr die Nachkommen- schaft so nuͤtzlichen Arbeiten wurden von dem Oberfoͤrster Reichmeyer, und unter dessen Auf- sicht, besorgt S. Leipziger Intelligenzblatt vom Jahre 1780. p. 55. . In dem lindauischen Gebiet erschien 1749 eine Forst- und Waldordnung: eine trierische Wald- Forst- Jagd-Weidewerksordnung er- schien 1720. Die braunschweigische wolfen- buͤttelische Forstordnungen hiervon findet man in einer Sammlung, welche Stisser und Sluͤter veranstalteten S. Collectio Stisserio Sluteriana Constitutionum Guelpherb. Wolfenbuͤttel 1729; ingleichen Wol- terecks kurzer Begriff braunschweig-wolfenbuͤtte- lischer Landesordnungen, Braunschw. 1780. . Man machte sonderlich im Badenschen und Zweybruͤckischen Versuche, mit schnellwachsen- den nordamerikanischen und andern Baͤumen. Von den letztern giebt der Herr Schimper, und von den erstern der Herr Reinhard in den Leipziger Intelligenzblaͤttern verschiedene Nachrichten, so wie auch der Verfasser des Aufsatzes uͤber die Wirthschaftsverfassung im Reiche. X 3 Man Man suchte im Zweybruͤckischen dem Holz- mangel vorzubeugen und abzuhelfen, indem die Regierung das Torfaufsuchen befahl. Der Fuͤrst verschrieb Torfstecher aus den Nieder- landen, und die Feurung mit Steinkohlen wurde mehr eingefuͤhrt, sowohl bey dem Kalch- brennen zum Bau, als auch bey andern Ge- schaͤften; man versuchte auch bey dem Ziegel- brennen sie anzuwenden. Man legte in allen Forsten Eichelkaͤmpe an, pflanzte haͤufig auch Ruͤstern- und Lerchenbaͤume; auch verschrieb der Fuͤrst etliche hundert Stuͤck italienischer Pappeln, die besonders durch ihren schnellen Wuchs sich empfahlen, und seit 1745 in Frank- reich vorzuͤglich gebauet werden; ein gleiches geschahe mit der Acacia (Intelligenzbl. 1764 S. 101.) Die westphaͤlischen Waldorodnungen, chur- koͤlnischen Antheils, erschienen 1723 in einer Sammlung unter der Aufschrift: Churcoͤlni- schen Herzogthums Westphalen verbesserte Po- lizeyordnung. Im Jahre 1720 findet sich eine trierische Wald- und Forstordnung, eine wolfenbuͤttelische im Jahre 1729. In vie- len Waldungen des Herzogthums Luͤneburg wurden auf Anrathen des Herrn Amtsschrei- bers Jacobi zu Harburg, Feuerbahnen nach dem Beyspiel in der Mark Brandenburg an- gebracht. Die oͤsterreichischen Verordnungen dieser Art finden sich in dem Codice Austriaco, und und in der Sammlung oͤsterreichischer Gesetze und Ordnungen, so viel deren uͤber die im ge- dachten Codice eingedruckten, bis auf das J. 1720 weiter aufzubringen, welche 1749 zu Leipzig erschienen ist. Der Verfasser dersel- ben, Herrnlebens, hat sie im zweyten Theile bis auf Carl VI. fortgesetzt. Im Jahre 1726 ergieng im Blankenburgischen ein erneuertes Forstreglement, und 1730 erschien ein fuͤrstli- ches blankenburgisches Direktorium, wie die Forstvrochen zu bestrafen. Im J. 1732 erschien der Herzogthuͤmer Bremen und Verden Po- lizey-, Teich-, Holz- und Jagdordnung, nebst einem zweyfachen Anhange, wozu noch 1749 ein neuer kam. Im Jahre 1760 erhielt das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glaz eine Holz-, Mast und Jagdordnung. Dieses thaten die Regierungen; aber was thaten die Gelehrten und Oekonomen? Gleditsch reiste in Deutschland auf bota- nische Untersuchungen umher, vorzuͤglich auch um die wilden Holzarten aufzusuchen, und wir danken seinem Fleiße das wichtige Werk fuͤr die Forstwissenschaft. Um die botanischen Kenntnisse des Holzbaues auszubreiten, legte man Sammlungen von natuͤrlichen und abge- druckten Blaͤttern der Baͤume, wie auch von skeletirten an. Man machte Holzsammlungen, worunter z. E. die der oͤkonomischen Gesell- X 4 schaft schaft zu Leipzig gehoͤrige Diese enthaͤlt meist einheimische Hoͤlzer, wie- wohl auch einige auslaͤndische. , und die des Hrn. Rektor Clodius, die jetzt in den Haͤnden sei- nes wuͤrdigen Herrn Sohns, des Herren Prof. Clodius, ist, vorzuͤglich sind Ein wlewohl nicht die ganze vollstaͤndige Samm- lung enthaltendes Verzeichniß davon ist un- ter folgendem Titel erschienen: Catalogus li- gnorum e variis terrarum orbis partibus colle- ctorum a Christiano Clodio A. M. Rect. Lic. Cygn. et Bibliothecario Societatis Lipsiensis Teuton. et elegant. litt. item Ienensis Lat. Sodali. Quingen- ta numero sunt tabulae ad eandem formam se- ctae, edolatae, laeuigatae et politae colore nati- vo remoto omni fuco et tinctura. Longitudo cuiuslibet asserculi habet quinque cum dimidio pollices. Latitudo duos cum triente, Crassities f. profunditas dimidiam circiter pollicis partem. Cygneae excudebat Iohannes Fridericus Hoffe- rus, 4to. Es enthaͤlt unter andern viererley Acacien, 6 Arten des Ahorns, sechserley Alnos. 6 Birkenarten, 6 Arten Buxusholz vom Arbore Draconis, 6 Arten Cedern. Von dem Cerasus sind 12 Arten, 4 Arten Coryli, viererley Cypres- sen, weiße und rothe Cinnamomusrinde, Damast- holz, 4 Arten von Ebenus, 8 Arten von Fagus, 4 Fraxini, 4 Genisten, 7 Iuglantes, dreyer- ley Wachholder, sechserley Laurum, 16 Arten von Malus, 5 Arten Pinus, 10 Arten von Pi- rus, 6 Arten von Populus, 12 Arten von Pru- nus, 7 Arten von Quercus, darunter auch Quer- cus Dodonea, 9 Salices, sechserley Sambucus, 7 Santala, 5 Arten von Vlmus. Die schoͤnen und selte- . Sie ent- haͤlt haͤlt uͤber 500 Stuͤck der schoͤnsten Hoͤlzer; denn sie ist nach der Zeit des Catalogus noch X 5 ver- seltenen Holzarten dieses Cabinets hat Hr. Prof. Leske in einen Briefe, welcher sich im vierten Theile der neuen vermischten Schriften des Hrn. Prof. Clodius S. 250 befindet, ausgezeichnet. Es sind folgende: Acacia vera. Acer Zeylan. Aloes verum. Amomum. Anthos. Arabou- tan. L. Asphaltum. L. Atlantis. Bambon Indicum. Benzoin. Benzoin verum. L. Bolletre Surinam. L. Brasilianum flauum. L. Brasilian. ex fusco lu- teum. L. Brasil. rubrum. Caligamba. Caia Pa- mavar. L. Campetsch fuscum. L. Campetsch ex fusco nigrum. Camphorisera. Canna In- dica. Canna Crassa. Caoba Ariat. Caoba durum. Caoba spongios. Castanea flammeo- la, s. vndul. Cedrus ex Libanon. Cerrus Pli- nii. L. Cinomomi. Cnidion. Cosse orient. L. Colubrinum. L. Columbinum. L. Coralli- num. Cupressus Smirnensis. Draconis arbor. Fernambuco flav. L. Ferri rubr. L. Ferri ni- grum. Fraxinus Norwegica. Genipa. Ge- nista Africana. Genista Alba. Granatus. Guaja- cum, pericard. striat. L. Iapanense verum. Juͤ- denbaum. Ketmia Arabica. Ketmia Iananica. L. Litteratum elegans. L. Litteratum crassum. L. Mahagony. L. Mauritianum. Mortis arbor. Nephriticum verum. Pareira brava, mire va- rieg. Quercus Dodonea. Rosinbaum, Lepte- rages. Sagoub. Santalum flavum. L. Ser- pentarium pulcherrim. Serpentinum. Ser- pentinum album punctatum. L. Smirnae splen- didum. L. Sinense odoratum. Taeda subtili structura. L. Tartaricum. Thuga odorisera. L. Alep- vermehrt worden. Sie ist in aller Ruͤcksicht eine der schoͤnsten und auserlesensten Samm- lungen dieser Art, so wohl fuͤr die Naturge- schichtsforscher und Liebhaber, als fuͤr den Oekonomen. Auch kenne ich noch ein und das andere Privatholzkabinett zu Leipzig, welches aber nur kleine Sammlungen sind. Vorzuͤglich aber zeichnet sich auch in den Schriftstellern das achtzehnte Jahrhundert aus, welches die Oekonomie uͤberhaupt so sehr beguͤnstigte. Stisser lieferte eine Forst- und Jagdgeschichte. Es erschienen die Schriften eines Doͤbels, Martini, Bosens, Carlowitz, von Rohr Cramers, von Broke, Kretschmar, Mosers, Otto, Stahl, von Zanthier, Gle- ditsch, Weiß, Jacobi, Rammelts, von Dieß- kau und anderer. Wir erhielten Forstmaga- zine, L. Aleppo. Arbor mortis crisp. Platanus fol. lacin. L. Tulip. mas. (soll vielleicht das Holz von Liriodendro Tulipisera seyn.) Acer Ne- gundo. Thuga cum pericardio. L. Quassiae. Buxus discolor. Mangostan. Acer vndulatum. L. Corallinum rubrum. Laffa Ind. or. Anda Brasil. Pavana dura. L. rarissimum. L. Ser- pentarium Galliae. L. Campetsch. L. Cassiae. Apocabuc. Amer. Arbor foetida. Cedrus rubicunda. Alnus striat. Ya-ta Chinens. Ca- bayca Brasil. L. Sebeste. Caoba. L. Sanctum. Die Sammlung bestehet aus 504 Taͤfelchen, deren Laͤnge fuͤnf und einen halben, die Breite uͤber zwey, die Tiefe uͤber einen halben Zoll ist. zine, Forstkalender, und zu Osnabruͤck einen Forstcatechismus Die Schriften dieser Maͤnner erschienen unter folgenden Titeln: Syluicultura oeconomica, oder hauswirthschaftli- che Nachricht und naturmaͤßige Anweisung zur wilden Baumzucht, von H. C. von Carlowitz, Leipzig 1713. Fol. Ebend. 1732. Martini Forst- und Waldwesen, Ulm 1731. Historia naturalis arborum et fructuum sylue- strium Germaniae, oder Geschichte der wild- wachsenden Baͤume und Straͤucher in Deusch- land, von J. B. Rohr, Leipzig 1732. Fol. Stissers Forst- und Jagdhistorie der Deutschen, 1737 und 1754. ed. Frankii. Kretschmars Vorschlaͤge das Holz zu vermehren, Halle 1744. Scharmers Gedanken uͤber Conservation der alten und Anlegung neuer Holzungen, Frankfurth 1748. Agrikola neuer oder nie erhoͤrter, doch in der Na- tur gegruͤndeter Versuch der Universalvermeh- rung der Baͤume und Staudengewaͤchse, Frkf. 1752. Sylvanders zufaͤllige Gedanken von der Natur, Eigenschaft und Fortpflanzung der wilden Baͤu- me, Wolfenbuͤttel 1752. Eine ausfuͤhrliche Cri- tik daruͤber von Hrn. Doͤbel s. in den oͤk. Nachr. B. V. S. 112. Boͤsens Generalhaushaltungsprincipia vom Berg- huͤtten-, Salz- und Forstwesen, in Specie am Harz, 1753. 8. Deut- . Man wendete die Ma- the- thematik auf die Forstwissenschaft mehr an, worinnen sich Buͤchting, Vierenklee und Oet- tel Deutlicher Unterricht von der wilden Baumzucht. 1753. Vorschlag neuer nuͤtzlicher Wegeverbesserungen mit verschiedenen Anhaͤngen, den Anflug des jungen Holzes betreffend, Ulm 1754. Grundsaͤtze der Forstoͤkonomie, entworfen von Wil- helm Friedrich von Moser, Frankfurt und Leip- zig 1757. 8. Oettels praktischer Beweis, daß die Mathesis der Forstwissenschaft unentbehrliche Dienste thue. 1765. 8. Eisenach. J. J. Buͤchtings geometrischer oͤkonomischer Grund- riß zu einer regelmaͤßigen landwirthschaftlichen Verwaltung der Waldungen, Halle 1762. 8. Mathematische Anfangsgruͤnde der Arithmetik und Geometrie fuͤr die, die sich dem Forstwesen wid- men wollen, von J. Vierenklee, Leipzig 1767. 8. Gegruͤndete Versuche und Erfahrungen von der Holzsaat, von J. G. Beckmann, 3te Auflage Chemnitz 1765. 4. Ebendesselben Anweisung zu einer pfleglichen Forst- wissenschaft, oder zweyter Theil von der Holz- saat, Chemn. 1759. 4. Ebendesselben Beytraͤge zur Verbesserung der Forst- wissenschaft, oder dritter Theil, Chemnitz 1763. 4. Kurzer systematischer Grundriß der praktischen Forstwissenschaft, 1764. J. A. Cramers Anleitung zum Forstwesen, mit Kupf. Braunschweig 1766. Fol. H. C. von Brocke, wahre Gruͤnde der physikalischen und experimentalischen allgemeinen Forstwissen- schaft, tel zeigten. Kretschmar suchte vorzuͤglich durch sein neues Oekonomiesystem auch ein neues System schaft, Leipzig I. II. 1768. III. 1772. IV. 1774. 8. Die Harbkesche wilde Baumzucht, theils Nordame- rikanischer und anderer fremder, theils einhei- mischer Baͤume, Straͤucher und strauchartiger Pflanzen nach den Kennzeichen beschrieben, von J. P. du Roi, Braunschweig 1 B. 1771. 33 B. 2ter B. 1772. 36 B. 8. Ist sehr vorzuͤglich. Auch gehoͤrt hierher Dissert. inauguralis obserua- tiones botanicas sistens, quam publ. defendet loh. Phil. du Roi, Helmst. 1771. 4. Systematische Einleitung in die neuere Forstwissen- schaft, von J. G. Gleditsch, Berlin I. 1774. II. 1775. F. W. Weiß, Entwurf einer Forstbotanik, Goͤt- tingen, Theil I. 1775. 8. Er hat auch einen gu- ten Anfang zu Sammlung der Provinzialwoͤrter gemacht. S. physikalisch oͤkonomische Bibliothek des Hrn. Beckmann VI. 242. Das regelmaͤßige Versetzen der Baͤume in Waͤldern und Gaͤrten, von Christian Johann Friedrich v. Dießkau, Meinungen 1776. Allgemeines oͤkonomisches Forstmagazin, gesamm- let von Stahl, 12 Baͤnde 1763. 69. Neueres Forstmagazin. Sammluug zerstreuter Forstschriften. Es gehoͤren hierher auch die vielen oͤkonomischen Sammlungen, die in unsern Zeiten erschiene- nen sind; vornehmlich aber auch die Samm- lungen vermischter Abhandlungen, das theoreti- sche und praktische Forstwesen betreffend, von Hr. System in der wilden Baumzucht einzufuͤh- ren, und machte dasselbe in der neuerfunde- nen Holzanlage als eine Frucht des Ackerbau- raͤthsels im Jahre 1748 bekannt. Er suchte durch seine Methode einen Wald oder Busch, von Ober- und Unterholz, von der besten Art des italienischen Holzes, in Zeit von 25 Jah- ren aus Saamen eben so geschwind, als sonst in 100 Jahren durch den gemeinen Anflug, und zwar nicht allein ganz ohne Verlust des Getreides, sondern auch noch dazu mit Ver- mehrung desselben, und durch dieses hinwie- derum zu mehrerm und besserm Wachsthum des jungen Holzes, also anzulegen, daß sich der Acker nebst der Anlage in sechs Jahren nicht allein reichlich wieder bezahle, sondern auch von solcher Zeit an wohl viermal so hoch, als Getreide, benutzen lasse. Sein System be- ruhete sonderlich auf folgendem Verfahren. Er richtet den Acker nach dem Ackerbauraͤthsel zu, theilt ihn in verschiedene Breiten, deren jede Hr. von Zanthier, 1778. Es enthaͤlt dasselbe auch den Forstkalender verbessert. Von Burgsdorf Beytraͤge zur Erweiterung der Forstwissenschaft, mit Kupf. Onomatologia forestalis, piscatorio - venatoria, oder vollstaͤndiges Forst-, Fisch- und Jagdlexi- con, Frankfurt und Leipzig I. 1773. II. III. 1773. Auch gehoͤrt unter die Forstschriften noch der Haus- vater im 5ten Theil, welcher 1770 erschien. jede 45 Fuß enthaͤlt, nimmt hiervon 3 Fuß zu einer Rabatte, worauf die Baͤume zu ste- hen kommen, und 2 Fuß zu den Wegen und Furchen zu beyden Seiten, mithin in allem 5 Fuß, d. i. der neunte Theil dieser Breiten, abgehen, daß also jeder Ruͤcken 40 Fuß breit bleibt, und darneben allerhand Kohlkraͤuter erzeuget, und dadurch das Erdreich sowohl lo- cker, als auch im Duͤngen zu mehrerm Wachs- thume der Baͤume erhalten wird. Auf die Rabatte pflanzet er 7 Reihen, auf jede 14 Stuͤck Standbaͤume, 3 Ruthen weit aus ein- ander. Er saͤet zwischen den Standbaͤumen Saamen. Sein System uͤberhaupt sucht den Holzbau mit dem Getreidebau zu verbin- den. Er wendet seinen Vorschlag vorzuͤglich auf Maulbeerplantagen an, welche seit diesen Zeiten in Deutschland immer mehr angelegt wurden. Es verdient in der Geschichte der Befoͤr- derung der Holzkultur in Deutschland ein Na- me bekannter zu seyn, als er gewoͤhnlich ist, ich meyne den Hrn. Oberjaͤgermeister von Lan- gen, welcher als ein alter erfahrner Forstmann zu den meisten neuen Forstverbesserungen, son- derlich im Saͤen und Pflanzen, die Bahn brach. Allein Deutschland verlor ihn 1764, da er in koͤniglich daͤnische Dienste gieng, wo er die Waldungen auch in Ordnung und in Gehaue brachte, und sein Verdienst um ganze Laͤnder verdoppelte. Eben Eben so sehr verdient auch die Erfindung des Hrn. von Lasberg zu schleuniger leichter und bequemer Auszaͤhlung der Waͤlder, wie viel sie von jeder Art Baͤume enthielten, Erwaͤhnung, denn es ist sowohl fuͤr den Holzbau selbst wich- tig, um den zu befuͤrchtenden Mangel an die- ser oder jener Art Baͤume bald zu finden, als auch fuͤr die Cammern, um leicht den Bestand und die Zahl der Waldbaͤume zu wissen. Er nimmt eine Anzahl Jaͤger, giebt jedem eine bestimmte Quantitaͤt spitzige Hoͤlzer von ver- schiedener Art, davon jede eine Art von Baͤu- men bedeutet; diese stecken die Jaͤger, die sich nun in dem Walde umher vertheilen, in die mit jedem zu bezeichnenden Baͤume; er ziehet nach geendigtem Geschaͤfte die fehlenden von den noch da seyenden ab, und so ist die Zahl, die man zu wissen verlangt, da. Man stellte Versuche an, und machte Be- rechnungen uͤber das Alter, Wachsthum, Laͤn- ge, Dicke und Dauer der Baͤume, und zog aus der Vergleichung derselben unter einander Regeln und Grundsaͤtze fuͤr die Holzkultur, Oekonomie und Cameralwissenschaft. Ver- schiedenes hierzu findet sich in den Leipziger Intelligenzblaͤttern Vom J. 1763. St. 10. , und den Sammlungen des Hrn. von Zanthier, die 1778 erschienen. Man Man fieng haͤufig an, Waͤlder anzusaͤen, Holzsaamen zu sammlen; und je muͤhsamer das Letztere, sonderlich bey den Nadelhoͤlzern, ist, desto mehr dachte man auf die Erleichterung desselben, und machte allerhand hierzu dienli- che Erfindungen. So schlug man hierzu vor das Umspannen mit Leinewand, noch andere gaben allerhand hoͤlzerne Geruͤste an, wodurch man das Verwehen, sonderlich des gefluͤgelten Saamens, verhindern wollte. Der einsichts- volle von Zanthier zeigte, daß das meiste dar- auf ankaͤme, daß man die Zeit der Reife zu treffen suche, und da denselbigen bey stillem Wetter sammle. Man legte Saamen, Pflanzen und Pflanzgaͤrten von wilden Holzarten an; vor- zuͤglich richtete man zur Vermehrung der Eich- waͤlder und zu ihrer Ersetzung viel Eichelkamps. Der Herr von Wichmannshausen in seinen 1763 erschienenen oͤkonomischen Erfahrungen, im ersten Stuͤck, und der Herr von Zanthier, ingleichen Herr Jacobi zeichnen sich in der Ei- chenkultur vorzuͤglich aus. Da die wichti- gern Versuche in jedem Nahrungsgeschaͤfte ei- nen nicht unbetraͤchtlichen Theil einer prag- matischen Geschichte desselben ausmachen, so will ich dieselben auch hier anfuͤhren. Der Wichmannshausische Versuch, welcher auf die beste Anlegung der Eichwaͤlder abzielte, gescha- he zu Theissa. Gedachter Oekonom verschrieb II. Theil. Y junge junge Eichenstaͤmme, und ließ solche an ver- schiedenen Orten einzeln aussetzen, um dadurch von dem verschiedenen Wachsthum und Fort- kommen in verschiedenen Erdarten versichert zu werden. Die hierdurch ausfuͤndig gemach- ten bessern Erdstriche ließ er tief ausgraben, von Wurzeln und Holzstoͤcken reinigen und umzaͤunen, um sie vor dem Wilde zu schuͤtzen; im Herbst um Martini steckte er recht reife und vollkommen ausgewachsene Eicheln der besten Art reihenweise nach der Schnur, je- de eine halbe Elle weit von einander und drey Zoll tief. Es gieng zugleich Kiefern und Fichten- holz mit auf, welches die Eichen zu einem desto geraderen Wuchse noͤthigte, und hinderte das zu große Treiben derselben in die Zweige und Aeste; auch glaubte er, daß das Tangelholz wegen seines harzigen Saftes ganz andere Nah- rung aus der Erde zoͤge, als die Eichen, und also um desto besser sich mit denselben vertruͤ- ge. Seine sechsjaͤhrigen hatten schon eine Hoͤhe von vier Ellen. Die Eichen wuchsen auf der Seite, wo das Nadel- und Kienholz am dichtesten stand, weit mehr hervor, als wo es damit weniger vermenget war. Er zog aus diesem Versuche den Grundsatz zu neuangelegten Eichgaͤrten, die kein bestande- nes und saamentragendes Nadelholz um sich haben, wenn die gelegten Eicheln ein Jahr lang gut aufgegangen sind und getrieben ha- ben, einigen Schwarzholzsaamen einzustreuen, zu- zugleich aber auch darauf zu sehen, daß dassel- be nicht die jungen Eichen durch zu dicken Wuchs und zu vielen Schatten uͤberwaͤltige. Aus diesen Eichgaͤrten versetzt er die etwas er- wachsenen Eichbaͤume im sechsten oder sieben- ten Jahre, also, daß ein Baum von dem an- dern nach allen Seiten acht Ellen weit abstehet, laͤßt die Gruben dazu um Johannis auswer- fen, und verrichtet das Versetzen im Herbst. Er umgiebt einen jeden mit drey starken Pfaͤhlen, und flicht Dornen zwischen diesel- ben. Herr Jacobi bearbeitete die Eichenkul- tur unter andern auch mit vielem Fleiße, und erhielt den Preis bey der Aufgabe uͤber das Saͤen der Eichbaͤume im Jahre 1759 von der Akademie zu Bourdeaux. Sehr wichtig sind auch die Versuche und die darauf gebaue- te Theorie des Herrn von Zanthier in dem Wer- nigerodischen, welche er sowohl mit Eichen als dem Lerchen- oder Leerbaume machte. Die Lerche, oder, wie es eigentlich heißen soll- te, der Leerbaum, hat den letztern Namen (denn dieses ist der wahre, da jener ein verdorbener ist,) von ihrer auszeichenden Eigenschaft, daß sie, anstatt daß andere Nadelhoͤlzer die Na- deln im Winter behalten, dieselbigen verliert und leer davon ist. Lange schon war sie in der Schweiz bekannt, und die Oekonomen der Roͤmer ruͤhmen sie. Sie kam aus der Schweiz und einigen andern gebirgigen Gegenden nach Deutschland, und fand Goͤnner und Gegner. Y 2 Die Die Letztern beschuldigten sie hauptsaͤch- lich, daß sie nicht zu Gebaͤuden brauchbar sey, indem sie sich werse. Vitruv, der sie sehr ruͤhmt, erwaͤhnt von diesem Fehler nichts, und einige Neuere haben sie dagegen verthei- diget, worunter der Herr von Zanthier der Vorzuͤglichste ist. Allein, wenn auch dieses ihr Fehler waͤre, wie er es doch nicht ist, ist es nicht schon Vortheil genug, daß ihr Holz vorzuͤglich ist, und daß sie sehr schnell waͤchst? Doch die Zanthierischen Versuche und Erfah- rungen haben sie hinlaͤnglich vertheidiget. Er giebt im 53sten Stuͤck des Leipziger Intelli- genzblatts vom Jahre 1775 selbst Nachricht davon. Nach seinen Beobachtungen waͤchst die Lerche bis zum dreyßigsten, vierzigsten und funfzigsten Jahre schnell, sodann aber langsamer, die Ringe werden enger, das Holz fester und gedrungener, und ein Baum von hundert Jahren haͤlt 24 Zoll im Durchschnit- te. Je aͤlter der Baum, desto dauerhafter ist sein Holz, so lange er gesund bleibt. Ist er 150 Jahr alt, so kann man ihn zu allen Wasser- und Landbauen brauchen, und ihn der Eiche weit vorziehen. Er fand die Bal- ken und Schwellen von dergleichen Holze nach 150 Jahren noch sehr gut; und die Saͤulen eines Thurms, die von dergleichen Holze waren, nach 200 Jahren noch unschaͤdlich. Das Holz ist an Farbe etwas roͤthlich, und das roͤthlichste ist das beste. Es liebt vorzuͤglich bergichte bergichte Gegenden, wo sich Schiefersteine fin- den, und deren Boden etwas roͤthlich und let- tig ist. In der Jugend, und wenn sie ein- zeln stehet, waͤchst die Lerche krumm und oben in die Spitze; wenn aber der Stamm stark wird, so wird er gerade und sehr lang, wenn er geschlossen stehet. Er macht durch diese Art Baͤume die wernigerodischen Forste sehr eintraͤglich, weil sie hier bis jetzo am staͤrksten gebauet werden. Seine Versuche und Theorie in dem Baue der Eichen sind nicht weniger lehrreich, wie uͤberhaupt seine Forstanstalten; um desto wich- tiger werden sie fuͤr die Oekonomiegeschichte. Sie bestehen vorzuͤglich in folgendem, und ge- hen meist ins Große. Die graͤflich wernige- rodischen Forsten sind nach Morgen oder Ackern, zu 120 Quadratruthen sechzehnschu- higen Maaßes, vermessen, alle Reviere durch Hauptlinien, und von diesen wieder ausge- hende Abtheilungslinien in regelmaͤßige Ver- haue nach ihrer Laͤnge zu 30, 40 und 60, im harten oder Laubholz, in 80, 100 bis 120 jaͤhrige, im schwarzen oder Nadelholze, einge- theilet. Die Eintheilungslinien sind jedesmal an der Hauptlinie mit einem eichenen Pfahle bezeichnet, an welchem die Nummer des Ge- haues befindlich ist; die Hauptlinien aber mit allerhand Arten theils tragender Frucht-, theils von dem andern Holze sich unterscheiden- Y 3 der der wilder Baͤume bepflanzet, damit sie solche bey jedesmaliger Abholzung unterscheiden. In dem stapelburgischen Holzrevier wurde in den Jahren 1765, 66 ꝛc., das meiste mit Saͤen und Pflanzen unternommen. Ich will hier die Erzaͤhlung eines Reisenden anfuͤhren, welche sich in dem leipziger Intelligenzblatte, vom Jahre 1768 S. 76, 90 ꝛc. findet. Man wird aus derselbigen den besten Begriff von dem System des Herrn von Zanthier erhalten, welches auch die Absicht ist, warum ich selbi- ge hier einruͤcke. Er sagt daselbst: „Wenn ich zum voraus setze, daß saͤmmtliche graͤflich wer- nigerodische Waldungen noch nach Morgen- oder Ackerzahl zu 120 Quadratruthen, sech- zehnschuhigten Maaßes, vermessen, und alle Reviere durch Hauptlinien, und von diesen wieder ausgehende Abtheilungslinien in regel- maͤßige Verhaue nach ihrer Laͤnge zu 30, 40 und 60 im harten oder Laubholze, in 80, 100 bis 120 jaͤhrige im schwarzen oder Nadelholze eingetheilet sind; wenn ich ferner bemerkt ha- be, daß diese Eintheilungslinien jedesmal an der Hauptlinie mit einem eichenen Pfahle be- zeichnet worden, an welchem die Nummer des Gehaues befindlich, die Hauptlinien aber mit allerhand Arten, theils tragender Frucht-, theils von dem andern Holze sich unterschei- dender wilder Baͤume, bepflanzt sind, damit sich solche bey jedesmaliger Abholzung unter- scheiden; scheiden; so muß ich gestehen, daß diese Ver- anstaltungen allbereits vielen Ruhm verdienen. Es wurde mir sonderlich das stapelburgi- sche Forstrevier gezeiget, so aus 2200 Mor- gen bestehet, weil auf diesem jetzo das meiste mit Saͤen und Pflanzen unternommen wird. Der Koͤnig von Preußen schickte vier Herren von einigen Kriegs- und Domaͤnencammern da- hin, sich die Forsteinrichtungen theoretisch und praktisch bekannt zu machen, und daruͤber ein Collegium bey Herrn von Zanthier zuhoͤren. Hier besahen wir vornehmlich vier nach und nach angelegte Eichelgaͤrten, wovon der eine bereits mehrentheils ausgepflanzt war, nun- mehro aber wiederum mit Eicheln und andern guten Arten von Laubhoͤlzern besaͤet werden sollte. Der erste Eichelgarten, ohnweit dem Eckerkruge, bestund aus ohngefaͤhr 24 Ackern zu 120 Ruthen. Hiervon war der vierte Theil mit jungen Eichen bestanden, welche vor zehn Jahren gesaͤet waren, und wovon die meisten zwey und drey Zoll im Diameter, und zwoͤlf bis sechzehn Fuß in der Laͤnge hat- ten. Hieraus sollte nunmehr der Anfang zum Fortpflanzen gemacht werden, da denn immer die staͤrksten heraus genommen, die kleineren aber wiederum an einem Ende des Gartens li- nienweise eingepflanzt, und bis zu ihrer er- langten Staͤrke und Groͤße daselbst aufbehal- ten werden sollten, weil man allda keine Eichen Y 4 unter unter zwey Zoll im Diameter mit Nutzen verpflanzen will, indem diejenigen, welche drey Zoll und druͤber haben, und eine Hoͤhe von achtzehn bis zwanzig Fuß, die vorzuͤglichsten zur Verpflanzung sind. Ehe man die Eicheln legt, werden Linien vier Fuß breit, und zwey Fuß tief rejolt, und kommen auf eine so re- jolte drey Reihen Eicheln, welche acht bis zwoͤlf Zoll weit von einander, und wegen des sehr bindenden mergelartigen Bodens, der da- selbst fast durchgaͤngig ist, nur anderthalben Zoll tief in die Erde gestecket werden. Sind die Eicheln gestecket, so wird Korn oder Ha- fer uͤber solche weggesaͤet, darunter die jungen Eichen das erste Jahr des Schattens genies- sen, da sodann dieses Getreide behutsam und hoch abgeschnitten wird, die Stoppeln aber den jungen Pflanzen zum Schutz wider die Kaͤlte dienen, und endlich doch auch, wenn sie in die Faͤulniß uͤbergehen, einige Nahrung mittheilen. Zwischen zwey solchen rejolten Linien wird Platz von acht Fuß breit leer ge- lassen, um darauf zu den Eichen kommen zu koͤnnen, damit aber dieser leere Platz nicht ganz unnuͤtze seyn moͤge, so wird darauf Heu zur Fuͤtterung des Wildprets gewonnen. Nur drey Linien werden in einem Garten jedes Jahr rejolt, und es kosten diese drey Linien am Eckerkruge vierzig Thaler bloß zu rejo- len. In diesem Garten war ferner zu finden: Ein Viertel bereits rejolter Linien, so mit gu- ten ten Kastanien, Welschennuͤssen und allerley Arten guter und wilder Baͤume besaͤet und bepflanzet war. Und da man in dortiger Ge- gend ein besonderes Augenmerk auf die schnell- wachsenden Holzarten richtet, so sind die gu- ten Kastanien mit den Welschennußbaͤumen zum Anbau der Waͤlder versehen worden, in- dem solche ein nutzbares und vorzuͤglich theu- res Holz geben, auch viele andere Arten an Wachsthum uͤbertreffen. Es stunden daher in diesem Garten allein mehr denn zehntau- send gute Kastanien, welche stufenweise von ein bis zu fuͤnf Fuß hoch, und zwey bis vier Jahr alt waren. Welschenuß-, Aepfel-, Birn-, Kirsch- und Pflaumbaͤume, um sol- che theils in die Gaͤrten, theils auf die Haupt- linien zu verpflanzen, waren in großer Men- ge vorhanden, und viele davon gepfropft oder inoculirt. Aeschen, Ahorn, Ruͤstern, Lin- den, Roth- und Weißbuchen, Arichsbeeren, ꝛc. wurden allhier zur weitern Verpflanzung herangezogen. Desgleichen besahen wir auch eben daselbst einen kleinen Strich, so in die- sem Jahre mit Acacien- und Sennetbaͤumen besaͤet worden, von welchen die Pflaͤnzchen auf sechs Zoll hoch gewachsen waren. Der Saame war aus Norwegen gekommen; und man kann daraus abnehmen, daß diese Art Holz in kalten Gegenden gut fortkoͤmmt. Fer- ner zeigte man mir, wie man von den Stoͤ- cken der alten Ahornbaͤume, wenn solche wie- Y 5 der der ausgeschlagen, Absenker mache, da denn ein Stock wohl zwanzig bis dreyßig Absenker in zwey bis drey Jahren hergiebt, dadurch denn alle ausschlagende Lohden wieder zu neuen Baͤumen gemacht werden koͤnnen, welches sehr vielen Vortheil bringet. Die Haͤlfte von die- sem Garten war annoch zu kuͤnftiger Vorbe- reitung aufbehalten, und es wird daselbst, eben auf die Art, wie zwischen den Linien, Heu ge- macht. Der Garten selbst war mit einem Spriegelzaune von fichtenen Aesten umgeben. Der Herr Oberforstmeister von Zanthier ver- sicherte mich, daß solcher, wenn er voͤllig zu Stande waͤre, gewiß achthundert Thaler ko- sten wuͤrde. Es koͤnnte aber auch alsdenn so viel daraus genommen werden, als man zu drey bis vier Revieren braucht, und sie wuͤr- de die Haupt-wilde Baumschule, woraus junge Pflanzen von verschiedenen Arten genommen werden koͤnnten. Wenn nun in jedem Forst ein dergleichen Garten angelegt, und darinnen alles in Acht genommen wird, so koͤnnen alle Reviere davon profitiren. Ueberdieß denkt man auch mit der Zeit auf den ledig gebliebe- nen Plaͤtzen allerhand gepfropftes Obst zu pflanzen, aus welchem, und dem Heu, die Interessen des Capitals jaͤhrlich mit der Zeit gar fuͤglich zu erwarten sind. Von diesem Garten aus, besahen wir ein Stuͤck Tannenrevier, von funfzig- bis sechzig- jaͤhrigem jaͤhrigem Alter, welches dem aͤußerlichen An- sehen nach sehr wachshaft und schoͤn aussahe, innerlich aber waren fast alle Staͤmme roth- faul, welches von dem mergelhaften Boden herruͤhrt, auf welchem das Nadelholz nicht gesund waͤchst, so gut ein solcher auch fuͤr Laubholz ist. Daher war solches der Axt uͤbergeben, und es wurde darinnen durch drey Holzhauer und zwey Bauholzhauer fleißig ge- wirthschaftet. Jeder Stamm ward stehend ausgerottet, und man warf in unserm Da- seyn eine Rothtanne von eilf Zoll im Diame- ter in acht Minuten uͤbern Haufen. Die in der Erde gebliebenen Wurzeln wurden sodann gleich, auch in wenigen Minuten, herausge- than; der Stock eine Elle lang uͤber den Wur- zeln abgeschnitten, gespaltet und in die Stock- malter eingelegt. Sobald die Holzhauer ei- nen Baum umgerottet, so kommen die Bau- holzhauer und besehen ihn. Ist er frisch, so wird entweder unten ein vierzehnfuͤßiger, oder ein zwanzig- oder vier und zwanzigfuͤßiger Bret- klotz abgeschnitten, und es werden dazu alle Staͤmme bis zwoͤlf Zoll im Diameter genu- tzet. Das uͤbrige giebt entweder Bauholz, oder wenn es aͤstig oder faul ist, Malterholz. Auf solchen Fuß wird alles, was Bau- oder Nutzholz giebt, ausgesondert; das Bauholz sogleich beschlagen, das Blockholz geschaͤlet, die Stoͤcke ausgerottet, das Reißig auf Scho- cke gebunden, und also der Schlag voͤllig ge- reinigt. reinigt. Das Bau- und Blockholz wird entweder gleich im Schlage verkauft, oder er- steres in die Magazine, und letzteres an die graͤflichen fuͤnf Schneidemuͤhlen eingeruͤckt. Dieser Rothtannengehau wird nunmehr, aus obenberuͤhrten Ursachen, mit hartem Holzsaa- men besaͤet, und da der Boden durch die Um- rottung der Baͤume und gaͤnzliche Reinigung des Gehaues voͤllig wund gemacht worden, so erfordert dessen Besaͤung weiter keine Ko- sten, als was die Sammlung des darauf zu saͤenden Holzsaamens belangt, weil solcher nur darauf eingestreut werden darf. Hier konnte man ganz deutlich sehen, daß ein Acker zu dreyhundert Quadratruthen im Schwarzholze, bey dortigen guten Bau- und Malterholz- preisen, auf dreyzehn bis vierzehnhundert Thaler gebracht werden koͤnne, weil das Nutz- holz und die Stoͤcke das meiste betragen, auch die geringste Sorte von Stangen zu drey bis vier Zoll im untersten Diameter zehn Ellen lang, als sogenannte Lattenknuͤppel, jedes Schock um sechs Thaler, verkauft werden kann, da es im Malterholze kaum auf zwey Thaler zu bringen ist. Dergleichen Lattenknuͤppel laͤßt der Hr. von Zanthier auch aus den jungen zwanzig- bis dreyßigjaͤhrigen Tannendickich- ten in Menge aushauen, und statuirt dabey eine unumgaͤnglich noͤthige Durchhauung oder sogenannte Auspluͤnderung zum bessern Wachs- thum des Holzes. Diese Aushauung oder Aus- Auspluͤnderung geschiehet aber nur von solchen Lattenknuͤppeln, welche bereits trocken, oder an deren Nadeln man sieht, daß sie in weni- gen Jahren trocken werden wuͤrden. Denn wenn das Nadelholz ein zwanzig- bis dreyßig- jaͤhriges Alter erreicht; so pflegt es sich ordi- nair zu reinigen, d. i. seine uͤberfluͤßige Aeste werden trocken, und wo es zu dick ist, gehet das uͤberfluͤßige aus, und das, welches die Oberhand behalten, gehet nur fort. Daher ist alsdenn noͤthig, daß ein Forstbedienter wohl Acht hat, wenn dergleichen Veraͤnderungen vorgehen, daß er sich mit dem Aushauen nicht saͤume. Man erhaͤlt dadurch einen großen Nutzen, weil das Holz nicht nur sehr gut zu Latten verkauft werden kann, welches sonst ohne allen Vortheil verfaulen wuͤrde, sondern auch uͤberdieß, wenn solches nicht geschiehet, befuͤrchtet werden muß, daß den Waͤldern großer Schade durch Krankheiten zugezogen werden koͤnnte, als den Krebs oder den flie- genden Wurm, welcher sich lediglich, beson- ders bey den Rothtannen, von den ausge- gangenen trocknen generirt, und zwar aus ih- rer Vorke. Vor kurzem hat man auch da- selbst angefangen, dergleichen Lattelknuͤppel mit Handsaͤgen zu schneiden, welches man sehr vortheilhaft befunden, weil man eines Theils alsdenn ungleich mehr erhaͤlt, indem bey den sonst gespaltnen viele verungluͤcken, auch solche staͤrker seyn muͤssen; andern Theils aber, aber, weil die Latten bey den Saͤgen gleicher werden, und daher besser auf den Daͤchern liegen. Man hat es auch so weit gebracht, daß das Saͤgen fuͤr selbigen Preis, wie das sonstige Spalten, geschieht. Von hieraus, besuchten wir noch zwey Eichelgaͤrten von fuͤnf bis zehn Aeckern, und drey sehr große Eichenplantagen, so seit zehn Jahren her gepflanzet waren. Jede Eiche stund eine Ruthe weit von der andern, dazwi- schen aber waren allemal zwey Birken, und zwischen zwey Linien Eichen noch besonders eine Linie Birken, zwey Ellen weit von einan- der gepflanzt, welche theils ganz, wie sie ge- wachsen, theils aber drey Zoll uͤber der Erde abgeschnitten waren. Diese Birken werden sodann nach vierundzwanzig bis dreyßig Jah- ren als Unterholz behandelt, da inzwischen die Eichen von den Birken in die Hoͤhe getrieben werden, und mit der Zeit das schoͤnste Nutz- und Bauholz geben koͤnnen. Hier ließ der Herr Oberforstmeister durch den Planteur Voigtlaͤnder, in meinem Beyseyn, zwey Eichen von zwey Zoll im Diameter, und funfzehn bis sechzehn Fuß in der Laͤnge, aus einem Ei- chelgarten holen, und solche auf hollaͤndische Art mit einem hohen Huͤgel bis drey Fuß im Durchschnitte verpflanzen. Der Herr Ober- forstmeister haͤlt diese Art, die Eichen zu ver- pflanzen, fuͤr die beste, und zwar aus folgen- den Gruͤnden. 1) Waͤre 1) Waͤre bekannt, daß alle Baͤume zwey- erley Arten Wurzeln haͤtten, welche man zum natuͤrlichsten mit den Namen der Befestigungs- wurzeln und Nahrungswurzeln belegen koͤnn- te. Einer vor dem andern gienge aber be- fonders 2) mit seinen Befestigungswurzeln tief in die Erde, worunter hauptsaͤchlich die Eiche zu rechnen, welche auch eine starke Pfahlwur- zel formire. Daher sie nothwendig zu ihrem Fortkommen auch unter sich einen lockern Bo- den haben muͤsse. Einen solchen bekaͤme nun selbige 3) bey dieser Art Pflanzung, weil das zuvor gerodete Loch, welches zwey Fuß tief, erstlich wieder mit der Erde gefuͤllet wuͤrde. Der darum geworfene Huͤgel haͤtte aber den Vortheil, daß 4) sich die Nahrungswurzeln in solchem ausbreiten koͤnnten, und da er in einigen Jah- ren sich so senket, daß er mit dem Rasen gleich- koͤmmt, so bekaͤmen sie ihre Lage, die sie ha- ben muͤßten, und giengen alsdenn unter selbi- gem fort; da im Gegentheil, wenn sie tief in ein Loch gepflanzt wuͤrden, diese gegen die Na- tur zu liegen kaͤmen, und der Stamm solche erst wieder hervorbringen muͤßte, wenn er fort- kommen sollte. 5) Haͤtte endlich der Huͤgel noch diesen Vortheil, daß er die ersten Jahre die noͤthige Feuch- Feuchtigkeit an sich zoͤge, und zugleich den Stamm befestigte, sobald er gepflanzt wuͤrde, welches sonst durch eine Stange oder Pfahl geschehen muͤßte, dieses aber Holz und andere Kosten erfordere, auch uͤberdieß die gepflanz- ten Eichen sich oft an solchem Pfahl oder Stange rieben, die Borke beschaͤdigten, und große Ursache zum Ausgehen geben koͤnnten. Von hier kamen wir auf einen sehr ver- raseten Gehau, auf welchem das vorige Jahr das daselbst gestandene, und mehrentheils un- gesund gewesene Schwarzholz weggeschlagen worden. Ein Theil von diesem Gehau war bereits voriges Jahr nach Linien mit Birken besaͤet worden. Hier arbeitete der Planteur mit sechs Tageloͤhnern, und es wurde diese Besaͤung folgenderstalt bewerkstelligt: der Planteur, der auf Anordnung des Herrn Oberforstmeisters, und unter der Aufsicht des Forstbereuters, das ganze Werk dirigirt, zieht mit einer langen Leine eine Linie, darauf denn die sechs Arbeiter nach der Schnur den Rasen zwey Fuß breit voͤllig weghacken, denselben von der Leine ab- und in die Mitte ziehen, so- dann aber die Leine auf die andere Seite neh- men, und wie mit der ersten Linie verfahren; daß also vier Fuß vom Boden umgehackt, und drey Fuß voͤllig vom Rasen entbloͤßt wer- den. Der vierte Fuß aber wird zu Aufbehaltung des Rasens in der Mitte gelassen, und kann sodann sodann auf jeder Seite anderthalb Fuß mit Birken-, Aeschen-, Ahorn- und andern Saa- men, so dicke als moͤglich, besaͤet werden. Zwischen zwey dergleichen umgehackten Linien werden acht Fuß breite Gaͤnge ohnbearbeitet gelassen, auf welchen eine Ruthe weit von ein- ander ein Pfahl eingeschlagen wird, bey wel- chen der Planteur vor Sommerszeit, wenn er sonst nichts zu thun hat, ein Loch vier Fuß weit, und zivey Fuß tief, machet, um sodann in solche Eichen-, Aeschen-, oder Ahorn- staͤmme einzupflanzen, welches bis ins zehn- te Jahr noch geschehen kann. Von hier aus giengen wir weiter durch al- le Gehaue, und besahen alle Abtheilungen auf dem stapclburgischen Revier, wo alles so schoͤn, so fleißig angebauet war, und in so vortrefflichem Wachsthum stand, daß es nicht anders als mit Vergnuͤgen gesehen werden konnte. Hier giebt es ganze Berge, welche vor dreyßig Jahren von allem Holze ganz ent- bloͤßt gewesen sind, durch die Besaͤ- und Be- pflanzung aber jetzt die schoͤnsten harten Hoͤlzer zeigten. Alles gesaͤete und angepflanz- te Holz, welches nie anders als linienweise geschiehet, nimmt sich besonders aus, und da man jedem Stamme nach seiner Art, bey der Verpflanzung, zu einem guten Wachsthume einen gewissen Flaͤcheninnhalt des Bodens an- weiset, so ist der Boden nach dieser Einrich- tung sogleich gehoͤrig bestanden. Es braucht II. Theil. Z auch auch dieses Holz keiner weitern Reinigung, und kann kein Stamm den andern verdraͤngen; sondern jeder Stamm waͤchst mit seinem Nach- bar munter und ungestoͤrt fort, bis ihn die Axt des Lebens beraubt, da sich sodann sein Stock wieder durch neue Lohden vervielfaͤlti- get, und den Boden immer dichter und schoͤ- ner besetzt. Noch weiter habe ich im harten Holze angemerkt, daß auf einen Acker zu 120 Quadratruthen 16 Laaßreißer, 12 Ober- staͤnder, und 6 Baͤume gelassen wurden, da- mit sodann, bey jeder dreyßig-, vierzig- oder sechzigjaͤhrigen Hauung, jedesmal die sechs staͤrksten Baͤume weggeschlagen werden koͤn- nen, da unter dieser Zeit die Oberstaͤnder zum Theil zu Baͤumen, die Laaßreißer aber zu Oberstaͤndern werden koͤnnen; welches um so viel mehr zu vermuthen, weil sie noch eine Hauung uͤberstehen, und also noch hiernaͤchst achtzig bis hundert und zwanzig Jahre zu wachsen haben, die Laaßreißer aber hundert und zwanzig, bis hundert und achtzig Jahre zu stehen bekommen. Da nun aus sechs Ober- staͤndern wenigstens dreyßig Maltern Holz erfolgen koͤnnen, so kann man aus der jaͤhri- gen abzuschlagenden Morgenzahl im Ober- und Unterholze, sein gewisses Facit bestimmen. Ist das harte Holz dreyßig oder vierzig Jahre alt, und der Gehau nimmt seinen Anfang, so wird alles darinnen befindliche Birken- und Buchen- ꝛc. Schirrholz vorher durch dazu ge- geschickte, verstaͤndige Nutzholzhauer ausge- hauen, und mithin alles, was Rademacher, Tischler und andere in Holz arbeitende brau- chen koͤnnen, sorgfaͤltig ausgesucht, so viel moͤglich zu rechte gearbeitet, und sodann im hohen Werthe verkauft. Hierdurch wird je- des Malter, das sonst nur mit einem Thaler acht Groschen bezahlt wurde, auf sechs Thaler und druͤber gebracht, woraus also der vorzuͤg- lichste Nutzen dieser Einrichtung zu ersehen ist. Jedes Revier ist nach seiner Groͤße oder Lage in zwey oder drey Haupttheile abgetheilt, und es befinden sich auch groͤßtentheils dabey dreyerley Gehaue, damit das weite und nahe Holz zugleich consumirt werde. Dem unbe- schadet aber, gehen alle Gehaue in ihrer Linie fort. Die Eintheilung auf solche Art ist be- sonders deshalb noͤthig, weil an den Vorder- bergen der Anwachs des harten Holzes, in dreyßig Jahren so gut, als an den Hinterber- gen in vierzig, und der Birken in sechzig Jah- ren erfolget, weil diese letztern wegen der har- ten Kaͤlte und des Schnees einen ganz andern Wachsthum geben. Inzwischen wird doch der Brokelsberg, welcher in vorigen Zeiten vom Wachsthum ganz entbloͤßt gewesen, von Jahre zu Jahren von unten hinauf mit Roth- tannensaamen besser und besser angebauet, welches gut von Statten gehet. Die Pflan- zung der Rothtannen, so in unsern Gegenden ganz unbekannt gewesen, wird im Wernigeroͤ- Z 2 dischen dischen mit vielem Nutzen betrieben, welches ich auch im Braunschweigischen bey Haselfel- de, und im Hannoͤverischen bey Elbingerode gesehen, wo junge Tannen von einem Fuß hoch, zwey Ellen weit von einander, mit we- nigen Kosten verpflanzt werden, welche allent- halben den schoͤnsten Wachsthum zeigen. Die dem Lande entlegenen und mit Schwarzholz bestandenen Berge, werden unter die Abthei- lungen nicht mit gezaͤhlet, sondern es werden in solchen Revieren nur die Brettbaͤume ein- zeln herausgehauen, die Brettkloͤtze davon an die fuͤnf herrschaftlichen Brettmuͤhlen gebracht, und davon Bretter auf herrschaftliche Rech- nung geschnitten, der Abraum aber wird ver- kohlt, und zu den ilsenburgischen, herrschaft- lichen hohen Oefen verbraucht, welches Huͤt- tenwerk aber sein Holz bezahlen muß, und es wird ihm die Taxe nach der Lage gesetzt. Die uͤbrigen Baͤume bleiben stehen, bis sie zu der- gleichen Brettbaͤumen angewachsen sind. Hier wird also wieder anders, als bey der vorheri- gen ordentlichen Eintheilung verfahren, so, daß man sich also nach der Lage der Gegend richtet. Besonders aber wird nicht anders gehauen, als von Morgen gegen Abend, und zwar deswegen, damit die Windstuͤrme dem stehenden keinen Schaden verursachen, sich auch die Plaͤtze von selbst zum Theil wieder be- saamen. Wenn dieses nicht geschieht, so be- kommt man alsdenn gewiß Windbruͤche, und nichts nichts wird von Natur besaamet, weil der Nadelholzsaamen nur alsdenn ausfliegt, wenn Abend- oder Mittagswind wehet, bey beyden andern Winden aber sich wieder zuschließt, und daher, wenn dieß mit dem Anhauen nicht beobachtet wird, alsdenn in die stehenden Oer- ter, und nicht auf die abgehauenen Haͤue fliegt. Die herrschaftlichen Brettmuͤhlen, welche in einem Gatter zwey Saͤgen haben, koͤnnen jede bey vollem Wasser in vierundzwan- zig Stunden zwanzig Brettkloͤtzer von vierzehn bis zwanzig Fuß an der Laͤnge, jedes Brett ei- nen bis einen und einen halben Zoll stark, und zwoͤlf bis vierzehn Zoll breit, abschneiden, und es ist deren vortheilhafte Einrichtung gewiß lobenswerth. Ueberhaupt zu sagen, so sind die dortigen Anstalten durchgaͤngig unverbes- serlich. Es werden solche aber auch hoͤhern Orts durchaus auf das beste unterstuͤtzt, und keine Kosten zu Wiederaufbringung und Ver- besserung der Waͤlder gespart; wie denn je- der Foͤrster, oder Forstbereuter, alle Monate das auf die Holzkultur verwendete Geld in Rechnung bringt, solches von der Einnahme der Holzgelder abziehet, dem Herrn Oberforst- meister autorisiren laͤßt, dieser aber es sogleich der Cammer einhaͤndigt. Weil nun auch die- se letztere besonders darauf siehet, welcher von ihren Forstbedienten sich um das herrschaftli- che Interesse vorzuͤglich bewirbt, so unterlaͤßt dieselbe auch nicht, bey vorkommender Gele- Z 3 genheit genheit solches der gnaͤdigen Herrschaft anzu- ruͤhmen, welche alsdenn wahren Fleiß und Attention auf das gnaͤdigste belohnen. In dieser Gegend findet man fast alle Arten von Laubholze. Von Schwarz- oder Nadelholze aber behaͤlt die Rothtanne durchgaͤngig, die Kiefer aber und der Lerchenbaum, den Vor- zug. Dargegen thut die Weißtanne in der ganzen Gegend nicht gut. Von Lerchenbaͤu- men findet man sehr viele angesaͤete ganze Ge- genden und Berge, worunter einige von zwoͤlf bis funfzehn Zoll im Diameter befindlich, ob solche schon kaum ein funfzehn- bis zwanzig- jaͤhriges Alter zeigen. Der Saame von die- ser Art war dieses Jahr voͤllig mißrathen, und daher bereits auswaͤrts verschrieben wor- den. An dem Schloßberge bey Wernigerode, findet sich eine Plantage von den meisten ame- rikanischen Gewaͤchsen. Es behalten aber doch die Deutschen, und besonders die guten Kastanien- und Nußbaͤume allda den Vor- zug, und sind seit funfzehn Jahren bereits von solcher Staͤrke, daß davon voriges Jahr anderthalber Scheffel Kastanien erbauet, und dieselben wieder gesaͤet worden, welche auch gut aufgegangen sind. Da solche aber dieß Jahr mißrathen, so waren bereits zwey Cent- ner von der Bergstraße zur Saͤung verschrie- ben. Der Planteur Voigtlaͤnder bekommt taͤglich, wenn er arbeitet, sechs Groschen, je- der Mitarbeiter aber vier Groschen sechs Pfen- nige. nige. Die Loͤcher, worein Eichen, Ruͤstern, Aeschen oder Ahorn verpflanzet werden, sind an den Planteur verdinget, und wird fuͤr ei- nes zwey Ellen weit, eine Elle tief, acht Pfennige bezahlt. Werden aber die Eichen verpflanzet, so bekoͤmmt der Planteur und die Leute das oberwaͤhnte Tagelohn. Es koͤn- nen aber drey Leute in einem Tage, ob schon die Loͤcher gemacht sind, nicht uͤber sechsund- dreyßig bis vierzig Stuͤck Eichen ausheben, und wieder einpflanzen; dagegen kann ein ein- ziger Mann in einem Tage gar fuͤglich zwey Schock junge Birken verpflanzen, zu welchen sowohl, als zu den jungen Rothtannen, Loͤcher von acht Zoll ins Quadrat noͤthig sind.“ Der verdienstvolle von Zanthier eroͤffnete zu Ilsenburg eine Forstakademie, und er er- hielt von verschiedenen Orten her Personen, welche er theoretisch und praktisch unterweisen mußte. Bey den oͤkonomischen Instituten und Fakultaͤten nahm man auch auf die Holz- wirthschaft Ruͤcksicht. Man errichtete im Oestreichischen und in Boͤheim, nach dem Be- richt des Herrn von Zanthier, gewisse Exami- natorien, die alle Ausgelernte, wenn sie sich auch nur um geringere Bedienungen bewerben, pruͤfen muͤssen. In Halle trug D. Schreber bey seinem Aufenthalt daselbst, dieselbige uͤber das Werk des Herrn von Moser: Grundsaͤtze der Forstoͤkonomie vor, und noch neuerlich Z 4 wurden wurden zu Leipzig uͤber die oͤkonomische Forst- botanik besondere Vorlesungen von Herrn D. Ludwig gehalten. Ein Hauptverdienst bey Verbesserungen des Holzbaues, und der Vermehrung desselben, bestehet darinnen, daß man, wo der Holz- mangel drohet, auf solche Hoͤlzer sehe, welche schnell eine vorzuͤgliche Hoͤhe erreichen. Man suchte dieses durch verschiedene Versuche, die man hier und da anstellte, naͤher zu bestim- men. Man machte unter andern zu Leipzig einen Versuch mit Pfropfung der italienischen Pappeln, welche sich durch ihren schnellen Wuchs auszeichnen, und deswegen in Frank- reich sehr angepflanzt werden, und es erschien deshalb im J. 1764 in deutscher Uebersetzung die Kunst, italienische Pappeln aufzuziehen, mit Anmerkungen uͤber die Wahl und Einrich- tung der Baumschulen von Herrn de St. Mau- rice. Man pfropfte zu Leipzig dergleichen ita- lienische Pappelreißer auf einheimische schwar- ze Pappeln, theils in die Schale, theils in den Spalt; sie treiben sehr lange Schossen. Man machte den naͤmlichen Versuch auch in der Schweiz. Man bauete viele andere frem- de Holzarten an, und sahe vorzuͤglich auf die von schnellem Wuchs, welche meist nordame- rikanische sind. Die Herren Grafen von Stollberg berei- cherten dadurch ihre Forste, und machten die- selben selben der Cammer desto eintraͤglicher, je eifri- ger der verdienstvolle Herr von Zanthier dieses Geschaͤft betrieb, und auf eine so vorzuͤgliche Hoͤhe brachte, daß ihn große Fuͤrsten als den groͤßten Lehrer in der Forstwissenschaft ansa- hen, und sich um seinen Unterricht fuͤr ihre Cammern und Laͤnder bewarben. Er brachte sonderlich die Lerchenbaumzucht zu einer an- sehnlichen Staͤrke und Vollkommenheit. In dem Baue der nordamerikanischen Ge- waͤchse zeichnen sich sonderlich die Bemuͤhun- gen des vortrefflichen und weisen Regenten der dessauischen Lande, welcher bey seinem ge- schmackvollen Woͤrlitz die nutzbarsten Baͤume fremder Himmelsgegenden sammelte; und man hat dadurch verschiedene Jahre der Cammer eintraͤgliche Einkuͤnfte verschafft, indem die Liebhaber dieser Baumarten sie nur in den we- nigen deutschen Plantagen finden konnten. Eben so zeichnete sich hierinnen auch die Fa- milie derer von Veltheim auf Harpke aus, de- ren Plantagen uns der Direktor derselben, Herr duͤ Roi, so nutzbar beschrieben hat. Aber nicht allein durch wirkliche Anpflan- zung und Vermehrung der wilden Baumzucht, nicht bloß durch bessere Bewirthschaftung der Hoͤlzer und Waldungen, sondern auch durch verschiedene Holzsparkuͤnste suchte man die Hol- zungen zu schonen, die Wirthschaft darinnen zu bessern, und dadurch den jungen Nach- wuchs und Anpflanzungen zu schuͤtzen. Z 5 Es Es gehoͤren hierher vorzuͤglich die Erfin- dungen holzsparender Oefen; die naͤhere Unter- suchung der Theorie der Oefen, um die Wir- kung des Feuers besser zu leiten und zu be- nutzen, die Aufsuchung des Torfs und der Steinkohlen, und einige andere Versuche, um den Holzverbrauch bey gewissen Fabriken und Manufakturen, welche sehr viel verwuͤ- sten oder ihnen sonst vielen Schaden zufuͤgen, indem sie nur die Rinden der Baͤume fordern, worunter die Lohgerber vorzuͤglich gehoͤren, zu mindern; die Kohlenbrenner, die Harzreißer, Laubstreifer, Pech- und Theersieder, wurden durch die neuern Forstordnungen noch mehr ein- geschraͤnkt, ob es gleich schon auch die aͤlteren thaten. Ich erwarte hier nicht, daß man mir einen Grundsatz entgegen setze, daß durch den vermehrten Verbrauch auch die Cultur vermeh- ret werde, indem der Werth des Holzes steige, welches zu mehrerm Anbau antreibe, wozu noch der drohende Mangel reize. Immer wird der zu langsame Nachwuchs und Ersatz des Verbrauchs hier jener Regel Einschraͤn- kungen geben, welche bey andern oͤkonomischen Geschaͤften unnoͤthig sind. Doch ich verirre mich zu weit von der Ge- schichte, und kehre daher zu der Erzaͤhlung der Versuche der Holzsparkuͤnste und den dazu ge- hoͤrigen Schriften zuruͤck. Ich habe schon oben eine dergleichen Erfindung aus dem sech- zehnten Jahrhunderte erwaͤhnet, da die Ge- bruͤder bruͤder Ulrich und Conrad Zwickmann um das Jahr 1557 auf dem Reichstage zu Regen- spurg bey Kaiser und Reich gebeten, daß ih- nen, wegen der durch sie neuerfundenen Holz- sparkunst ein Privilegium ertheilt werden moͤchte. So erhielt auch Jeremias Nenner ein aͤhnliches Privilegium und Wappen, we- gen der Holzsparkuͤnste. Beyde Beyspiele fuͤhrt Wehner in seinem Thes. practico unter dem Worte, Holzsparkunst, an Der Titel ist folgender: Holzsparkunst, d. i. eine solche neue zuvorn niemalen gemein noch am Tag gewesene Invention, etliche unterschiede- ner Kunstoͤfen, vermittelst deren Gebrauch jedes Jahres, insonderheit uͤber hundertmal tausend Gulden, doch unabbruͤchlicher Nothdurft koͤnne gespart werden. Da es nicht in jedermanns Haͤnden ist, und viele folgende aus ihnen ge- schoͤpft haben, will ich den Innhalt der Capitel hier beyfuͤgen. 1) Von dem Ursprung des neuerfundenen Kunst- ofens. 2) Von der Tugend und Wirkung des Kunstofens. 3) Vom ersten Grundleger des Kunstofens. 4) Von der zweyten Figur oder Stockwerk des groͤßern Kunstofens. 5) Von dem dritten Stockwerk, als dem Fenster und Luftroͤhre des Kunstofens. 6) Vom vierten Stockwerk. 7) Vom fuͤnften Stockwerk. 8) Vom sechsten Stockwerk. 9) Vom siebenten Werkstuck. 10) Vom achten Stockwerk. 11) . Allein man man weiß nicht, worinnen dieselben eigentlich bestanden. Im siebenzehnten Jahrhunderte gab 11) Vom neunten Stockwerk. 12) Vom zehnten Werkstuck. 13) Vom eilften, zwoͤlften und allen folgenden Werkstucken. 14) Von der allervornehmst und vordersten enge schmalen Seiten des Kunstofens. 15) Von zwey Roͤhren und ihrem Zugehoͤr, deren eine die Luft, die andere aber den Dampf, in und aus dem Kunstofen fuͤhre, und von der Unart. 16) Vom Gebrauch des Kunstofens. 17) Wie und welcher Gestalt dieser Kunstofen, wenn er durch den vielfaͤltigen Gebrauch mit Ruß verstopfet, zu saͤubern. 18) Von einem andern Kunstofen. 19) Von einem andern kleinen, auch bishero noch nie dergleichen am Tage gewesenen von lauter Stuͤrzblech gemachten Kunstoͤfelein, welches man ganz ringfertig hin und her tragen kann. 20) Vom allerobersten Deckel oder Hut dieses Kunstoͤfeleins. 21) Vom Gebrauch des kleinen Kunstofens, beyde in kleinen und sehr großen Gemaͤchern. 22) Wie man dieses Oefelein, also unverstrichen mit Holz und Kohlen feuren soll. 23) Von noch zweyerley Art etwas schlechtern, je- doch auch sehr nutzbaren Kunstofen. 24) Von einer neuen Art und Manier eines wirk- lichen Kochofens. 25) Von denen Haͤfen, welche zu solchen Kochofen zu gebrauchen. 26) Vom Kochofen, wie derselbige aufzumauern. 27) gab ein Maler und Einwohner zu Frankfurt, Franz Keßler, 1618 eine dergleichen Erfin- dung heraus, woraus nachgehends Andreas Boͤckler, Architekt und Ingenieur zu Frank- furt, das Beste zog, und solches in seiner Fur- nologie und haushaͤltischen Ofenkuͤnsten im Jahre 1666 heraus gab; wie denn auch die Erfinder folgender Holzmenagen dieses Buchs sich sehr bedient haben. In Sachsen erschien eine Disposition Joh. Georg des III, wegen der hohen Oefen vom 3ten Maͤrz 1687, woraus man die ruͤhmliche Vorsorge der saͤchsischen Polizey auch hierin- nen sieht. In den neueren Zeiten haben sich viele an- gelegen seyn lassen, daß der taͤglich zunehmenden Abnahme des Holzes, und dessen Verschwen- dung durch die gewoͤhnlichen Stubenoͤfen so- wohl, als Salzsiedereyen, Brauerey und andern wirthschaftlichen Gebrauch, moͤchte abgeholfen werden. Daher lud gegen En- de des vorigen Jahrhunderts ein Architekt zu Hamburg, Geerit Roosen, zuerst die Toͤpfermeister daselbst, durch ein Memorial ein, um denselben einige Punkte zur Ver- besserung der gewoͤhnlichen Oefen vorzulegen. Allein 27) Vom Gebrauch dieser neuen Art Kochofens. 28) Von allen großen, und in gemeinen Haushal- tungen gebraͤuchlichen Waͤsch- und Faͤrbekesseln, wie dieselbe anzurichten, daß dieselbige nicht so viel Brands, wie bishers geschehen, beduͤrfen. Allein da keiner erschien, so schrieb er sein Werk unter dem Titel: Nutzbarer und gruͤnd- licher Unterricht von dem jetzt gewoͤhnlichen Brauch und Art der unrathsamen Kacheloͤfen, darinnen angewiesen werden die großen Feh- ler, warum dieselben keine genugsame Waͤr- me von sich geben, und wie solchen zu helfen stehe: sammt deutlicher Vorstellung einer neuen Invention und Form, vortheilhafter Kachelofen, welche mit wenigem Holze mehr Waͤrme geben, als die bisher gebraͤuchlichen, Hamb. 1695. Es wurden demselben ver- schiedene Einwuͤrfe gemacht, und daher ver- theidigte er sich 1697. Hierauf nahm sich der große Baumeister, Joh. Leonhard Sturm, der Holzsparkunst an, und fuͤhrte in seiner Schrift von dem rechten Gebrauch der goldmannischen Anweisung zur Baukunst verschiedene Arten von beraͤthlichen Stubenoͤfen an. Georg Lin- denberger, ein Hoftoͤpfer zu Erlangen, erfand eine andere Art holzsparender Oefen, und er- hielt 1714 ein Privilegium, solche in den koͤ- niglich preußischen Landen anzuordnen. Im Jahre 1715 machte der Cammerrath Horst die franzoͤsische Schrift: La Méchanique du Feu durch eine deutsche Uebersetzung zu diesem Ent- zwecke gemeinnuͤtzig. Er selbst gab eine Ver- besserung der Erfindung des Gottfried Parcus an, welche auch in den preußischen Landen ein Privilegium wegen der Einfuͤhrung erhielt. Dieser Gottfried Parcus gab 1719 selbst einen Auf- Aufsatz zu Erfurt in 8ctav heraus, unter der Aufschrift: Pyrotechnia Oeconomica optima et vtilissima, d. i. die allerbeste und nuͤtzlichste Feuerkunst ꝛc. allen Hauswirthen zu noͤthiger Betrachtung offerirt von Gottfried Parcus. Er erstreckt sich auf die Holzmenage bey allen Feuerungen, als bey Salz- und Sal- petersiedereyen, bey Brauen, Faͤrben u. d. g. Diese Erfindung schien Buchnern zu kostbar, und er gab daher einen weit wohlfeilern in dem IX Versuch der Natur-Medicin- und Litteratur- geschichte an. 1721 kuͤndigte Georg Andr. Koch eine neue Art Schmelzoͤfen an, und 1724 erschien eine neuerfundene Angabe zur Civil- baukunst, den Ofenheerd und Camin beysam- men zu haben, wodurch die Haͤlfte des Holzes zu ersparen. Der beruͤhmte Prof. Lehmann zu Leipzig gab 1719 drey verschiedene Schrif- ten deshalb heraus Die erste erschien 1719 unter dem Titel: Zwey- malige Aufweisung einer Heiz- und Siedmaschi- ne vor Notarien und Zeugen ꝛc. wie solche mit großer Holzersparung zum Sude nicht allein ge- bracht, in dem Sude bestaͤndig und unveraͤnder- lich erhalte; 1719 4to. Die zweyte Schrift erschien unter folgendem Titel- Versiedung seiner nur auf einem 60 Ellen langen Dache gradirter Armer Sole ꝛc. vor 2 Notarien und Zeugen, Dresd. 4to. Die dritte heißt: Der Gradierhaͤuser, Gradirdaͤ- cher, Gradirmaschinen, Gradirroͤhren und Faͤs- ser . Er richtete sein Ab- sehen sehen vorzuͤglich auf die Salzsiedereyen und andere holzverzehrende Geschaͤfte, und bemuͤ- hete sich dadurch arme Salzquellen zu belegen, die sonst aus Holzmangel und Theurung lie- gen blieben; und 1754 gab er seine Univer- salholzsparkunst heraus: und noch 1767 er- schien zu Frankfurt und Leipzig eine Abhand- lung von der Holzsparkunst, von Joh. W., welches Herr Wiegand ist. Es erschienen noch verschiedene Schriften uͤber die Oefen, z. E. entdeckte nuͤtzliche Oefen, welche die Zimmer warm machen, ehe der Ofen selbst warm ist, 1752. Gruͤndliche und zuverlaͤßige Nach- richt von vortheilhafter Anrichtung der Stu- benoͤfen allerley Arten 1746. Das wichtig- ste aber ist Leutmanns Vulcanus famulans. In den neuesten Zeiten finden sich verschiedene hie- her gehoͤrige Entdeckungen in dem Leipziger In- telligenzblatt von 1765, S. 127, 133, 141, 151; des Herrn D. Baumers Ofen erhielt vor allen den Preis (s. Intellig. 1765 S. 253). Man suchte Verbesserungen bey Obst- und Malzdarren zu diesem Endzwecke anzu- bringen, (s. Intellig. von 1763 N. 29.) bey den Brauoͤfen, wovon sich in ebendemselben von ser an, unter und uͤber die Siedpfannen und ih- ren Rauchfaͤngen, Zusammenordinirung ꝛc. — maßen denn bey dieser Arbeit der Bauung bey einerley Holze drey- und vierfache Menge des Wassers erhitzt, zum Sude und Ausdaͤmpfen ge- bracht wird, Dresd. 1719. 4to. von 1766, S. 402 eine Nachricht findet. Schon im Jahre 1711 machte Andreas Gaͤrt- ner in Dresden Versuche mit einer neuen Kunst Bier zu brauen, wodurch viel Holz er- sparet werden sollte. Nach ihm erfand Hein- rich Heckelius eine Art Brauoͤfen, wobey die Haͤlfte des Holzes ersparet wurde, und mach- te die Probe an verschiedenen Orten in Schle- sien, davon den zweyten Versuch die Natur-, Medicin- und Litteraturgeschichte erwaͤhnt. Ein Mathematiker, Joh. Wenzel Koschuben, aͤnderte viel an demselben und erfand eine neue Art, welche in dem fuͤnften Versuche der ge- dachten Geschichte S. 1549 beschrieben ist, und der achte Versuch giebt Nachricht von ei- ner Holzsparkunst an den Brauoͤfen, welche der Graf zu Solms-Wildenfels, Heinrich Wilhelm, so wohl in seinem Gebiete nuͤtzlich gebraucht, als auch im Gothaischen, Braun- schweigischen und in andern Landen eingefuͤhrt worden. Unter die Mittel, die man anwendete, dem Holzmangel vorzubeugen und abzuwenden, ge- hoͤret auch das Aufsuchen des Torfs und der Steinkohlen. In vielen Gegenden hatte schon laͤngst die Noth beyden einen großen Werth gegeben, allein in andern waren sie bisher nicht so geachtet worden. Der Herr von Carlowitz, in seiner Anweisung zur wilden Baumzucht, versichert, daß erst im Jahre 1720 in Sach- sen der Torf bekannt geworden, da man vor- II. Theil. A a her her gar nichts davon gewußt habe. Er ent- deckte solchen, und hoffte, dadurch die Werke in Gang zu bringen, welche aus Holzmangel schon damals liegen blieben, und daß dadurch die Forste wieder empor kommen koͤnnten. Er selbst wendete allen Fleiß an, Verbesserungen bey den Torfbruͤchen einzufuͤhren, und diesel- ben regelmaͤßiger zu betreiben. Er machte Versuche, ihn bey den Bergwerken zu gebrau- chen, und ihn zu dem Ende zu verkohlen. Allein mit seinem Tode unterblieben auch die weitern Untersuchungen in beyden; indessen hatte er doch hinlaͤnglich gezeigt, daß der Torf zur Feuerung und Verkohlung genutzt werden kann. Diese Vorschlaͤge blieben liegen, bis im Jahre 1735 der beruͤhmte Forstmann, Herr von Lange, in dem Blankenburgi- schen die Sache wieder anfieng, und den Re- geln des Herrn von Carlowitz folgte. Herr von Carlowitz fand in dem Saͤchsi- schen viele Arten vom Torfe, und behauptete, der meiste bestehe aus einer faserigen fettigen Materie. Man fand aber auch im den Meiß- nischen, außer diesem faserigen, derben und compakten Torf. In dem Erzgebirge zeigen sich auf den hoͤchsten Bergen Bruͤche, worauf an 10 El- len hoch Torf stehet. Er bemerkte auch, daß an dergleichen Orten wenig Rasen und Holz waͤchst. Die Grundsaͤtze, die er bey der Torf- be- behandlung angab, waren folgende: daß der in der obern Flaͤche 2 und mehr Fuß liegen- de bloß zur Feurung, aber nicht zur Verkoh- lung diene, hingegen der darauf folgende zu der letztern Absicht tauglich sey. Er leitete das Entstehen des Torfes von einem Schlam- me ab, der sich uͤber dem Sande anlege, weil sich unter dem Torfe gewoͤhnlich Sand finde. Bey Anlegung der Torfbruͤche rieth er an, daß man zuerst eine gerade Wand zu bekom- men suche, und den Torf nicht ganz von der Flaͤche wegsteche, sondern etwas uͤber dem Sande stehen lasse, damit derselbe wieder nach- wachse. Nur bemerkt man, daß er in der Art des Stechens und Trocknens, wie auch in der Erhaltung des Torfs, viele Fehler begangen, wodurch die Sache kostbar gemacht wurde; nicht weniger in der Art, wie er den Torf in Meilern verkohlen lassen. Und dieses war auch vermuthlich die Ursache, daß so viele Werke liegen blieben. Der Herr von Lange fieng, wie oben bemerkt worden, seine Ver- suche 1735 in dem Blankenburgischen an. Er ließ verschiedene Arten Torf stechen, unter an- dern auch auf hohen Bergen; weil aber auf den letztern die Witterung gewoͤhnlich feucht ist, so erfand er, zur Erhaltung des Torfs, Trockenhaͤuser. Er gieng hierauf in daͤnische Dienste, wo er die Untersuchungen in Norwe- gen weiter fortsetzte. Als er 1744 wieder nach Deutschland kam, wurde ein Versuch in A a 2 dem dem Wernigerodischen gemacht, wo man auf dem bekannten Brocken sehr viel Torf fand. Man machte Anstalt zum Stechen und Trock- nen, wovon noch die stehenden Torfhaufen Zeichnisse sind. Man machte in der Folge Anstalt zum Verkohlen, und es ist nicht zu laͤugnen, daß man es in der Anlage ohne Feh- ler, so weit als moͤglich gewesen, gebracht. Nachher stellte der Herr von Zanthier verschie- dene Untersuchungen daruͤber an, welche er in seinen Sammlungen vermischter Abhand- lungen uͤber das theoretische und praktische Forstwesen selbst anfuͤhrt, wo er uͤberhaupt das von mir bisher kurz angegebene weiter aus- gefuͤhret hat. Er handelt daselbst im zweyten Theile im zehnten Capitel von der Entstehung des Torfs. Er nimmt in seinem System vom Torfe an, daß zu Veraͤnderung in Torf, oder zu dem Ent- stehen desselben, ein besonderes mineralisches Wasser gehoͤre, und bemuͤhet sich aus Erfah- rungen zu zeigen, daß die Bruͤche ihr brenn- bares Wesen aus der mit ihr verbundenen Feuchtigkeit erhalten, und daß diese minera- lische Feuchtigkeit die Ursache sey, welche das Kraut und Holz auf solchen Bruͤchen an ih- rem Wachsthum hindere. Ferner macht er sehr wahrscheinlich, daß der Torf, obgleich sehr langsam, wachse, und bemerkt, daß die Torfmaterie das damit uͤberzogene Holz vor der Faͤulniß schuͤtze, indem man darinnen gan- ze ze Laͤger von Holz antrifft, an denen noch die Borke sitzt, so, daß man unterscheiden kann, welche Art von Holz es sey. Er setzte die ver- schiedenen Torfarten aus einander, und fand sonderlich 6 Arten: 1) ganz losen und haarigten, 2) compakten und roͤthlichen, 3) mit Holz und Wurzeln gemischten, 4) schwarzen mit erdigten Theilen, 5) kupferschuͤßigen, 6) eisenartigen. Er ist in Deutschland sehr haͤufig. Man findet ihn in einigen oͤstreichischen Landen, im Bran- denburgischen, Westphaͤlischen, Pommerischen, Braunschweigischen, in Sachsen; nur wird er an einem Orte mehr, als an dem andern, geschaͤtzt und aufgesucht, nachdem der Holz- mangel merklicher oder weniger empfindlich und furchtbar ist, oder nachdem man bey Fa- briken mehr verbraucht. Seit dem man den Torf mehr schaͤtzte und aufsuchte, beschaͤftigten sich auch die Gelehr- ten und Naturforscher mehr damit. In den aͤltern Zeiten thun zwar zuweilen die Minera- logen desselben Erwaͤhnung, und in der Fol- ge die Oekonomen: allein sein brennbares We- sen und die Art, ihn zu diesem Gebrauch zuzu- bereiten, ist ein Verdienst der Zeiten, die die- se Eigenschaft mehr zu schaͤtzen wußten, und also vorzuͤglich unseres Jahrhunderts. Noch in der erstern Haͤlfte desselben finden sich daher A a 3 ver- verschiedene Schriften daruͤber, mehrere aber in den neuern Zeiten. Einer der aͤltesten Schriftsteller hieruͤber ist Degner, in seinen physikalischen und chemischen Eroͤrterungen vom Torf und brennenden Wesen, Frankfurt 1731. Schoff de turfis, Fabricius in seiner Pyrotheologia, die zu Hamburg 1732 er- schien. Wichtiger sind von Carlowitz in sei- ner Siluaecultura oeconomica im 12ten Ca- pitel des zweyten Theils, eine Abhandlung in den dresdner gelehrten Anzeigen, und Muͤllers Beschaffenheit des Torfs zum Brennen, so bey dem Holzmangel gut befunden worden, 1754. In der Verkohlung der Hoͤlzer, oder viel- mehr der rechten Art dabey zu handeln und zu verfahren, glaubte man ein neues Mittel ent- deckt zu haben, dem Holzmangel vorzubeugen und die Waͤlder zu schonen. Sie gehoͤrt hie- her in so fern, in so weit durch gewisse Grund- saͤtze bestimmt wird, wie man aus einer ge- wissen Holzmenge eine groͤßere Anzahl Kohlen durch gewisse Vortheile bringen kann, als nach andern eben diese Holzmenge giebt. Man verbesserte seit einem halben Jahrhunderte zwar vieles in dem Forst- und Huͤttenwesen, dachte aber immer nicht an das Verkohlen, außer in den Harzwaͤldern, welche zuerst bewiesen, wie viel mehr Kohlen aus einer bestimmten Anzahl Holz und von besserer Guͤte erfolgen koͤnne. Vor- zuͤglich sind hierinnen die Bemuͤhungen des H. Chri- Christian Boͤsen, obgleich noch die Mei- lerverkohlung verschiedener Verbesserungen faͤ- hig ist, da noch immer viel Holz dabey verlo- ren gehet, wovon eine vorzuͤgliche Ursache ist, daß die Meilerverkohlung in freyer Luft ge- schiehet. Man hat verschiedene Versuche hier- uͤber angestellet. Vorher war dieses Geschaͤf- te bloß in den Haͤnden erfahrner Koͤhlermei- ster, die oft gluͤcklich arbeiteten, ohne die Gruͤn- de und Ursachen zu wissen, daher die geringste Veraͤnderung am Holze, Boden, Decke oder Witterung, Ausnahmen machte. Um also auf die richtigen Grundsaͤtze zu kommen, un- tersuchte man die ganze Arbeit vom Anfange an, und bemuͤhete sich Regeln festzusetzen, wie man sich etwa bey nicht vermutheten Hinde- rungen zu verhalten habe. Die Schriftsteller uͤber diesen Gegenstand, welche diese Vorsicht nicht brauchten, und keine Ruͤcksicht auf solche Versuche nahmen, sind daher bey weitem nicht hinlaͤnglich in diesem Geschaͤfte. Einer der vorzuͤglichsten ist noch der Herr Cammerrath Cramer, der im 12ten Capitel seiner Anlei- tung zum Forstwesen von dem Verkohlen han- delt. Der Herr von Zanthier hat hieruͤber auch verschiedene Untersuchungen angestellet. Ei- ner seiner Hauptvorschlaͤge ist, daß die Ver- kohlung in verschlossenen Maschinen geschehe, und nicht im Freyen, wie gewoͤhnlich, wobey theils viel Holz erspart werden koͤnnte, theils A a 4 aber aber auch die Kohlen von weit besserer Guͤte seyn wuͤrden; er glaubt viele Hindernisse bey der Verkohlung im Freyen zu heben, wenn die Meiler von oben angesteckt wuͤrden, da es bisher meist von unten geschiehet. Was die Steinkohlen betrifft, so wurden diese noch in den neuern Zeiten mehr aufge- sucht, als vorher geschehen war. Man be- muͤhete sich dieselben nicht allein zum Holzer- satz zu benutzen, sondern sogar zu andern Kunst- und Handwerksgeschaͤften brauchbar zu machen. So dachte man vorzuͤglich dar- auf, sie zu dem Bergbau anzuwenden, und dieselben abzuschwefeln oder das acidum zu benehmen, welches noch, so viel ich weiß, nicht ganz aufgeklaͤrt ist. Ich kann nicht um- hin, hier eines Geheimnisses zu erwaͤhnen, das der Herr Baron von Pfeifer besitzt, und worauf er durch Veranlassung des D. Schre- bers in seinen Sammlungen, wie er demselben in Privatnachrichten zugestanden, gekommen ist. Er weiß naͤmlich die Steinkohlen zum Bergwe- sen brauchbar zu machen, wozu sie bisher wegen des acidi nicht angiengen. Er erbot sich zur Entdeckung des Geheimnisses gegen 4000 Thaler; ich weiß nicht, ob jemand es angenom- men, oder ob man es schon auf andere Art be- werkstelliget hat. Die Gelehrten vergaßen auch diesen Theil der Oekonomie nicht. Sie stellten Untersuchungen daruͤber an, und mach- ten ten dieselben durch Schriften gemeinnuͤtzig; die Minerologen, Oekonomen und Rechtsge- lehrten beschaͤftigten sich mit ihnen. Wir er- hielten des Encelii libr. Lythantracides. Bun- tingii Silua Subterranea. Fabricius Pyro- theologie, Hamburg 1732. Kruͤger von Stein- kohlen 1742 zu Hamburg, die otia metallica im ersten Theile. Leutmann Vulcanus famu- lans. Hannoͤverisches Magazin von 1773. S. 1343. Schauplatz der Kuͤnste im 10ten Theile. Hofr. Medikus vom Bau auf Stein- kohlen, Manheim 1768. Wir haben in Deutschland in vielen Gegenden dergleichen, in Sachsen, im Brandenburgischen, Braun- schweigischen, Heßischen: vorzuͤglich beruͤhmt aber sind die im Nassausaarbruͤckischen, wo man nicht einmal noͤthig hat, sie erst mit dem Erdbohrer aufzusuchen, sondern die Kohlblu- men brechen selbst zu Tage aus. Wo die be- sten sind, findet man weder den rothen Sand- noch Kalchstein, noch weißen oder schwarzen Letten, auch keinen Basalt, wie in der Naͤhe der Heßischen auf dem Habichtswalde und Weißner, wiewohl dieses mehr Holz- und Thaukohlen sind, wie die bey Wettin. Man findet daselbst auch Steinkohlenfloͤtze unmittel- bar mit Alaunschiefer zusammenbrechend, wie doch Herr Triewald im ersten Bande der schwe- dischen Akademie laͤugnet, daß man derglei- chen bey einander finde. Die saarbruͤckischen Steinkohlenfloͤtze sind so maͤchtig, daß man A a 5 sie sie nicht bloß nach Zollen, wie in Sachsen und Westphalen, sondern nach Schuhen rechnen kann. Schon die Steinkohlenfloͤtze von 10, 12 bis 14 Zoll, werden gewoͤhnlich als die vorzuͤglichsten in Deutschland angenommen. Es finden sich dergleichen in dem Fuͤrstenthum Minden und der Grafschaft Schaumburg, wie auch bey Wettin, welches aber eigentlich Thau- kohlen zu seyn scheinen. Allein es ist sehr zu verwundern, warum auch selbst Herr Ferber in seinen mineralogi- schen Reisen, so wie alle, so viel bekannt ist, uͤbrige Mineralogen, die Steinkohlenfloͤtze von 14 Fuß oder die 168zolligen zu Dutweiler in Nassausaarbruͤcken vergessen, wovon neuer- lich der Herr Habel in dem Briefwechsel des Herrn Prof. Schloͤtzer so merkwuͤrdige Nach- richten gegeben Im vierten Theil seines Briefwechsels. . In dem Saͤchsischen er- giengen, von Seiten der Regierung, oͤffentli- che Verordnungen; so erschien 1743 vom 19 August ein chursaͤchsisches Mandat, wegen Entdeckung der im Lande befindlichen Stein- kohlenbruͤche. Unter die Bemuͤhungen, dem Holzmangel in neuern Zeiten auszuweichen und vorzubeu- gen, gehoͤren auch die Versuche, statt der Rin- den von Eichen und einigen andern Baͤumen, bey dem Garmachen, andere Dinge zu gebrau- chen, chen, und von jenen dadurch sehr viele zu scho- nen und zu erhalten. Man suchte nach dem Vorgange der Eng- laͤnder andere Materialien aus dem Pflanzen- reiche auf. Es geschahe dergleichen mit Hey- dekraut, nach der Angabe des Herrn Geßners, im Wuͤrtenbergischen. Es fiel naͤmlich Herr Albrecht Geßner, erster Leibmedikus des Her- zogs von Wuͤrtenberg, darauf, das Leder mit Heydekraut, statt des Staubes von der Rin- de junger Eichen, gar zu machen. Er ließ es erst trocknen und alsdann zu Pulver machen. Er schickte ein Stuͤck auf diese Art gar ge- machtes Leder an die goͤttingische Societaͤt ein S. Leipziger Intelligenzblatt von 1767 p. 11. . Neuerlich haben zwey Englaͤnder eine Art Garbe mit dem Heydekraute versucht, wo- von das Intelligenzblatt an dem angefuͤhrten Orte auch Nachricht giebt. Die deutsche Er- findung hat die Unbequemlichkeit, daß die Operation laͤnger dauert. Man entdeckte in England, wo der Holz- mangel diese Erfindung nothwendig machte, auch vor einiger Zeit, daß eine Art mit Saͤ- gespaͤnen alle andere Lohe uͤbertreffe, und ver- suchte es in Deutschland, vornehmlich zu Ber- lin, nicht ohne Gluͤck, wo Langstraß, ein Gerber, es unternahm, und den Erfolg im 27sten 27sten Stuͤcke der Berliner Anzeigen bekannt machte S. auch Leipziger Intelligenzblatt vom Jahre 1766. p. 311. . So besitzt auch der Herr Baron von Pfeifer ein Geheimniß, durch einen Zu- satz die Steinkohlen statt der Lohe zum Ger- ben zu gebrauchen. Vornehmlich verdient hierinnen die Sorgfalt des Hrn. Gledirsch zu Berlin geruͤhmt zu werden. Er sammelte bloß in der Mark auf 52 Pflanzen, die zum Gerben brauchbar sind, und stellte Versuche damit an, welche er ausfuͤhrlich beschreibt Im ersten Theile der oͤk. physik. Abhandlungen S. 1 bis 57. . Beyla- Beylagen . Beschreibung des Holzgerichts zu Osnabruͤck. A nno 1582. am 5ten Septembris durch Jobsten von Keesbrok, Drosten, Hen- richen von Rehe Rentmeistern in Iburg ein gemein Holz-Gerichte zu Dißen gehalten, Beyseyns der Erb-Exen Jobsten von Grolle, Jobsten von Eßen Luͤbberten Benen Rent- meistern zum Polsterkamp und Johannes zur Muͤllen vogten zu vers moldt. Die Malleut sind erklehrt das Holzungh zu rechter Zeit abgekuͤndiget, auch einem jeden angemeldet, sich mit seinem Guth-Herrn da- gegen gefast zu machen. Uff gefragtes Urtheil erkant, wie unge- horsam neben seinem Guth-Herrn auspleibt, sey schuldig nach Holzungs-Rechte darvor hoher Uberichkeit Abdracht zu machen. Die Malleute und Markgenoßen erkhen- nen fuͤr einen Holzgraven und Obersten Erb- Exen dem Land-Fuͤrsten und an stat Ihre F. G. Beamten. Was fuͤr Gerechtigkeit dem Holzgraven und Obersten Erb-Exen in der Marke gehoͤ- rig gefraget durch Johann Sack und gemeine Markgenoßen erkandt, daß dem Holzgraven dem Obersten Stoel mit einem Kuͤßen, einen Becker Becker mit Wein, einen Roden zu Verthei- digung der Mark, und einem Buͤtel darin die Bruͤche verwardt und so viel Schweine, als durch ein Gingel Pfordt von Uff- bis zum Niedergank der Sunnen koͤnnen getrieben werden. Fuͤr einen Holz-Richter den Meyer zu Duͤßen erkandt, und so vele Schweine als er ehe zu Megdagh am Troge gehabt neben noch 12 Schweinen, uͤbrichens muege er in die Marke treiben, dagegen ehr verpflichtet zu Behueff der gemeiner Mark genoßen eine Bul- len und Stier zu halten. Denen Malleuthen das Fall-Holz an Windt-Bruchen, Sechs Schweine Mast, und jeden einen großen, wann ehr sie in den Berg ghaen. Uff gefraget Urtheill erkhandt, wann ehr die Beegdeten Malleuthe und nith nach Ge- buͤhr anbringen wuͤrden, sollen dafuͤr wie auch fuͤr deme Meynaydt in gebuͤhrende Straffe genhommen werden. Er fraget was man den Gut-Herrn in der Marke gestendich und erkhendt so viel Fulle wahr (das ist ein volles Erbe) in der Marke 12 Fuhder, die halbe wahr h. e. (Halb Er- be) 6. solches sich von dem Vogt und Mal- lcuthen weisen zu lassen, dah dem Hause Pal- sterkamp des Hauses Fuͤhrung und sansten , wie anderen Markgenoßen mit ezlichen Boer- hoͤlz, hoͤlz, Palster-Kamp, Elsern, und Toten- huesen, jeder wanncher vulle Mast so viele Schweine zu betreiben, als ein Ratthester zu Midden Sommer lobes hat den Erp-Exen und Fuller whar wan Mast 12 der halben whar 6 Schweine: So jemanz der Dißener Mark berechtigt und außerhalb derselben geseßen und uff be- schehene citation nicht erscheinen were; sein die Beambten gerechtigt, die Ungehorsamen der Marke Gerechtigkeit zu entsezen erkhandt. So auch jemand außer Marken sich unge- buͤhrlicher Weise mit Holzhauere Plaggen matt oder sunsten herein drengen wuͤrde, soll dafuͤr so offt das Ratth in der Marken umgehe so mennige 5 ß. davor zu erleggen schuldigh seye. So ezlich Holz am Ellern oder Branken in der Marke gehouwen oder abgestauet und deßen die Malleuthe nith in eigentliche Erfah- rung bringen konten, sollen die neggesten Nachbare uff Erfragung solches bey Irer wißenschafft eydlich bekyennen oder aber in des- sen verschwiegung selbst dafuͤr buͤßen. Da auch Jemandt der Marke eingeseßen, und außerhalb derselben klagen wuͤrde, soll dafuͤr dem Holz-Gerichte zu hafften schuldig seyn. Holz-Gericht zu Glaͤne. Anno 1574. den 4ten Novembris, ist zu Glaͤne Holtung gehalten worden, in der Kir- chen chen uff dem Koer, nachdem es geregenet, und uff der gewoͤhnlichen Holtungs-Stede nicht gehalten koͤnnen werden; vormittags um XI. Uhren, bysints der Ehrwuͤrdigen, Edelen, Ehrenbaren Herrn Clares der Baer, Bene- dicten Korff, Doem Herrn; Hanß Wilten Rat Herrn zu Oßnabruͤck und jezo verordnete Befelhaber dero Haͤuser undt Empter Iburg Groemberg, und von wegen Eines Ehrwuͤrdi- gen Thumb Capituls, die auch Ehrwuͤrdigen und Edel-Vesten Herrn, Frederich Simisingk Thumb Scholasterne, Herrn Sander Mo- rienn Doem Herrn ꝛc. von wegen der Ritter- schafft die Edlen, Ern-Vesten und Erbarn Caspar Rhele, Herrn bord Pladdiese und Gerdt Lebnir Arnhorst, und von der Stadt Oßnabruͤgk die Ernvesten und Ernharn vor- sichtigliche Herrn Rodolff Hammaker Buͤrgern und Engelbordt von Glaͤne Raths-Herr ꝛc. Der Gograve fraeget Rechtens-Ordels nach denen das Holdungh jezo Unweders hal- ben uff der gewoͤhnlichen Holzungs-Stede nicht kan gehalten, obdann jezo in diesem ge- spannen Holtinge um der Kirchen nach Hol- tunges Rechte nicht Macht hab vorch zu fah- ren. Daßelb Ewerdt Lichtharte also midt Hulff des Koers im Rechten zu gewißen ꝛc. ꝛc. Holz-Gerichts-Ordnung zu Schledenhausen. Anno 1576 am 24. Martii Holtingh zu Schledenhausen in der Wolt und Nodberger Marke Marke gehalten worden, durch den Drosten Gerdt Ledebnir bysints des Dom-Klosters und Herberten die Baͤeren Domher zu Oßna- bruͤgk und ezlichen abgeordent von der Schu- lenborgh undt von Stockum wegen der von Langen und Mehrern erstlich in der Wolt Marke. Herman Nutbeke laͤst den gemeinen Man- nen fragen, ob oich uff heute dato dis Hol- tingh Zeit genug zuvor abgekuͤndiget, und ob dich ein Ider seinen Gut Herren hier zujegen hab. Daßelbe bekennen die gemeine Malleude und Manne allso geschen zu seyn und hab sul- che auch ein Ider seinem Geid-Herren ange- meldet; Fraget Nutbeken Rechtens Ordels ob nun Imand ungehorsam ausblene auch seinem Gudt-Herrn also nicht zu jegen haͤtte, ob der- selbe nicht sy schuldigh nach Holtinges Rechte dem Herrn abzutragen. Darauf sein de ausgeblenen dich so Iren Gudte-Herren hier nicht zu jegen haben in der Haltungs Broecke declarert. Weiter wird gefraget ein Ordel zu rechte, ob die Boeide de Malleude och was verschwei- gen und nicht recht vor dieser Holtungs Bank vorbringen werden. ob dieselben nicht sein schuldig davor inn Gnad nach Holtinges Rech- te abzudragen, und vor den Meneyd wegen der hohen Oberkeit zu straffen. II. Theil. B b Daruff Daruff bringen die Menne in so sie je- mand indemvorsege sey Holtungs Rechte vor ersten und darnach von hoher Oberkeit des Meineidts zu straffene. Noch fraget Nutbeke ein Ordel nachdeme Unser gnaͤdiger Fuͤrst und Herr ein Oberster Holz-Grave dieser Mark was Irer F. G. we- gen derselben Holdt Graeffschafft und Land- Fuͤrstlicher Obrigkeit vor Gerechtigkeit, ahm Holz Hor Schweine Drifft und suͤnsten in der Woltmarke berechtiget zu sein bekennen. Daruff bringen die gemeinen Maune in daß sie Ire H. G. zu erkennen in der Wolt Marke nothduͤrftig Holz zum Zimmer zur neuen Mollen, jedoch ein oder zwey Eiken Bohme nach Gelegenheit und wann fulle Mast ist 30. Schweine ein Beer allezeit nach Gele- genheit der Mast. Noch wird gefraget, wenn sie vor einen Holdrichter dißer Woldtmarke erkennen, und was derselb vor andern in der Mark berech- tigt. Daruff erkennen sey, daß sie den Meyer zu Schlehusen vor einen Erff Holrichter und wegen des halten Gerichten vor einen dobbel- ten Markgenoßen in der Mark. Fraget nochmahls ein Ordel zu Rechte, ob die geschworne Malleude einen Markgenos- sen in die Wroege brechten und derselbe sotha- nes vernehmen werde, ob dan den beeideten Mal- Malleuden nicht mehr als einen andern Glau- ben zu zustellen sey. Daßelb bringen sy also recht zu seyn in. Wird noch gefraget, wie weit ein Erff- mann in der Woltmarke von seinen Erffkun- des Elaggen, Mat vordedingen, und wo weit ein Ider seinen Ekern schlagh in der Marke und wo wydt ein Ider seinen Holz How von seinen Erffthum in der Marke vorbedingen kan. Erstlich das Plagen maken erkennen sey dat ein Ihder Erffman von seinen Erfftume die Plaggen vordedingen kan, so weit als wenn er den Linkern in der Marke und den vorderen Vord in den Tune hat und mit einen Haer Hanner mit der rechteren Handt under den linkeren Voeth werpen kan vordedingen kan. Belangend des Ekeremschlagens und Holthauwens wenn er seinen rechten Voeth in den Thun schragen oder grauen gesetzet, so weit er dan in der Marke mit einer elle ma- then Barten rechnen kan, so weit kan er es vordedigen. Fraget nochmahls rechtens Ordels, ob et- wan von den Malleuden ungewieset Holtz in der Marke befunden worden, sich niemandt unter mathen worde, wenn daßelb sich gebee- ret zu under mathen und wen sunsten das Fal Holtz außerhalb Windbroke zukhomme. B b 2 Daßel- Daßelbe weisen die gemeine Menne alle dem Meyer zu Schledehusen zu. Nachricht von alten Holz-Gerichten in Muͤnsterischen Landen, aus der Muͤnsterischen Land-Gerichts-Ordnung Part. III. Tit. IV. V. VI. VII. VIII. IX. Die gemeinen Holzgerichten oder Holzun- gen sollen in unserm Stifft Muͤnster, zu mehrer aufachtung und erhaltung der Gehoͤl- ze, auch der Marken gerechtigkeit, Einmahl im Jar, auff Tag und Zeit, deren sich Holz- richter und Erbexen zu vergleichen, gehalten werden, auf welche Zeit sollen die, so wider ordnung und verkorung der Marken gehan- delt, gestrafft, auch zu mehrerer erhaltung der Marken (da es der Holzrichter und Erbexen fuͤr dienlich ansehen moͤchten:) ferner Ord- nung gebuͤhrender weiß gemacht und aufge- richt werden, und im fall etwas neuwes geord- net, daßelb soll alle Jahr auf dem gemeinen Holzungstag, damit sich der unwißenheit nie- mand zu entschuldigen, oͤffentlich abgelesen, und aber von obgemeldten strafen verkoͤrun- gen kein Appellation gestattet, oder auch an- genommen werden. Und dieweil biß daher auf den gemeinen Holzungen, allerhandt unnottuͤrfftige unko- sten mit Gelaͤgen und dergleichen verthan und aufgangen, und solchs von denen verfellen und Bruchten genommen und an statt deßen, Holz aus aus den Marken gehawen und verkaufft wor- den, so sollen solche unnoͤttige Unkosten hin- fuͤrter verbleiben, und hiemit abgeschaffet seyn, und der theil, so denen Erbexen und Mark- genoßen von den Bruchten zukompt, zu Pflan- zung und Erbauung der Marken und andern nothwendigen außgaben behalten und ange- wendet werden. Und damit das schaͤdliche verwuͤsten und holzhauwen in den Marken, desto mehr ver- bleibe, so sezen, ordnen und woͤllen wir, als der Landfuͤrst und Obrister Erbex, in denen Maͤrken darinn wir berechtigt und der Obri- sten Erbex seyn, in den andern aber aus Land- fuͤrstl. Obrigkeit, doch des orts den Erbexen und Markgenoßen ihren altherbrachten Brauch und Gerechtigkeiten unabbruͤchig, da jemand wieder verkoͤrung gehauwen, daß er nit allein nach Marken gerechtigkeit in einen geltpeen gestrafft, sondern auch des Holzes, so er also mit unfuͤgen gehauwen, unfehig, und den ersten anbringer, so fern es nit uͤber ein Schreckenburger werdt, zugewendt wer- den soll, da es aber mehr als ein Schreken- burger werdt, so soll den Anbringer an stat des Holzes ein Schrekenburger gegeben werden. Weren aber mehr als ein oder zwey Stuͤk gehauwen, so soll das uͤbrig zu der Marke best, pflanzung, unterhaltung und aufruͤgtung der Jungen Telgen verwendet werden, und keines- B b 3 weges weges bey dem theter verbleiben, und im er- sten auch diesem fall, soll der Holzrichter auf beschehen anbringen schuldig seyn, das geha- wen Holz zu verhuͤtung gefehrlicher alienation oder verbringung beßelben, bey dem theter bis zum gemeinen Holzung zu bekuͤmmern, und auf naͤchsten gemeinen Holzingen, was recht daruͤber verhengen und ergehen zu laßen, We- re aber angericht holz fuͤr das anbringen schon verendert, so soll der rechter werdt dafuͤr jeder- zeit nehmen obgedachter straff durch den theter erstattet, und wie fuͤrgeruͤhet angelegt werden. Und damit die Marken desto mehr bepflan- zet und gebessert werden moͤgen; So soll in einer jeden Marken ein Ort oder zwo nach Ge- legenheit abgeschlagen, darin Eicheln gesehet, und alle Jahr daraus die Telgen in die Mar- ken versezt werden. Geschichte Geschichte der Jagd in Deutschland seit dem sechzehnten Jahrhunderte Wir haben die Forst- und Jagdgeschichte durch Stissern schon bearbeitet, der aber diese Sache bloß als Jurist, und von Seiten der juristischen Geschichte, behandelte. Meine Absicht ist, diese Sache, mehr in so fern es zur Oekonomie- und Cameralwissenschaft gehoͤrt, zu untersuchen, und daher werde ich Stissern zwar nicht unbenutzt lassen, aber ich glaube doch, daß diese meine Arbeit immer noch neben jener Statt finden, und nicht ganz ohne Nutzen seyn soll, da ich sonder- lich auf die oͤkonomischen Schicksale der Jagd, auf die Ausbildung der oͤkonomischen Jagdkennt- nisse, die Jagdpolizey und das Cameralinteresse bey derselben, in so fern diese Dinge aus histo- rischen Nachrichten und den Jagdordnungen er- hellen, sehen werde. . N och aus den aͤltern Zeiten her war die Jagd dem Deutschen gleichsam ein Na- tionalgeschaͤft, und jetzt vornehmlich ein Ver- gnuͤgen der Hoͤfe und der Vornehmern; da die uͤbrigen Staͤnde sich mehr mit den Wis- senschaften oder den Nahrungsgeschaͤften und der Handlung beschaͤftigten. Die vielen Jagd- ordnungen der damaligen Zeiten koͤnnen uns den besten Beweis davon geben, so wie sie fuͤr B b 4 uns uns die besten Quellen von dem Zustande der Jagd und den Schicksalen derselben sind. Ich uͤbergehe hier den Streit und die Untersuchung uͤber die Regalitaͤt der Jagden. In dem 14 und 15 Jahrhunderte findet man noch viele Verordnungen der deutschen Koͤnige und Kai- ser, die diese Gegenstaͤnde betreffen. So ge- hoͤrt hierher das Weißthum Weißthuͤmer heißen dergleichen Gesetze wahr- scheinlich deswegen, weil darinnen der Herren Recht erwiesen wird, s. Georg. Melch. de Lu- dolff obseruat. for. obs. 245. de prob. et doc. quae vocantur Weißthum. Es scheint das zu seyn, was wir in den neuern Zeiten Deductio- nen nennen. Eben dieser hat noch mehr derglei- chen Weißthuͤmer zu Dreist, zu Helfent, zu Nenning, zu Fruͤcht, Pommer und Huͤber; das Ludwigische s. bey dem Stisser ed. Frankii Bey- lagen p. 4. lit. B. Ludwigs des Beyern, uͤber den Dreyeicherwildbahn; doch dieses ist mehr fuͤr die mittlere Geschichte der Jagd. Eben dahin gehoͤren auch die Untersuchun- gen uͤber die Reichsjaͤgermeisteraͤmter, worun- ter dem durchlauchtigsten Churhause Sachsen das oberste Reichsjaͤgermeisteramt zustehet; denn obgleich sich in dem mittlern deutschen Staatsrechte mehrere Reichsjaͤgermeister fin- den, so scheint doch damals der Markgraf zu Meissen auf dem Hoflager zu Metz 135, wo er es ausuͤbte, in dem Grafen von Schwarz- burg burg seinen Erbbeamten gehabt zu haben, wel- ches der deutlichste Beweis ist, daß es ein Erz- amt oder hohes Reichsamt war. Man wen- de nicht ein, daß sich Sachsen nicht davon ge- schrieben. Es unterblieb unstreitig deswegen, weil es schon ein weit hoͤheres in seinem Titel hatte. Auch scheint man nur die Aemter in Titeln von je her genannt zu haben, wegen deren man Lehn hatte, welches wegen der Lehnsverfassung und Behauptung seiner Rech- te auf die Lehne geschahe. Auch scheint man die Regel bey den Titulaturen befolgt zu ha- ben, daß, wenn man mehrere Titel wegen ei- nes Amts oder Landes hatte, man nur den hoͤchsten nannte. Doch wir nahen uns mehr unserm Zwecke, indem wir seit dem sechzehn- ten Jahrhunderte die Geschichte der Jagd aufsuchen. Die Reichsstaͤndte scheinen in diesem Regale, wo es als Regal behandelt wird, sonderlich seit diesen Zeiten auch meh- rere Gesetze ertheilet und mehr Einrichtun- gen gemacht zu haben, seitdem ihnen Carl V. durch seine Capitulation ihre Regalien und Hoheitsrechte nachdruͤcklich bestaͤtigte. Ob aber gleich in vielen Landen die Jagd schon da- mals ein Regal war, so finden sich doch noch freye Jagden in diesen und folgenden Zeiten. Am beruͤhmtesten ist die sogenannte freye Puͤrsch in Schwaben. Ihr Ursprung ver- liert sich in der Geschichte der mittlern Zeiten; vielleicht erreicht er gar die alte deutsche Jagd- B b 5 freyheit. freyheit. Kaiser Maximilian I bestaͤtigte diese freye Puͤrsch im J. 1516. Die Puͤrsch- verwandten machen ein eignes Collegium, wel- ches das freye Puͤrschcollegium heißt; sie hal- ten ihre besondern Zusammenkuͤnfte, haben eigene Gesetze oder Puͤrschordnungen, Matri- kel und besondere Bediente, einen Puͤrschobri- sten, Puͤrschausschuß und Puͤrschadvokaten Die gewoͤhnliche Meynung von ihrem Ursprunge ist, daß sie nach dem Abgange der Herzoge von Schwaben entstanden sey. Eine andere Mey- nung bringt vor D. G. Hofmann de libera ve- natione Suevo-Memmingensi. Tubingae 1753. p. 46. §. 14. Man sehe von dieser Puͤrsch Ja- cob Otto freye Puͤrschbeschreibung, v. Harprecht sciagraphia liberae venationis Germaniae in primis Sueviae. . Sie erstreckt sich nicht durch ganz Schwaben, sondern nur auf gewisse Orte. So genossen in dem Wuͤrtenbergischen die Staͤdte und Aemter Bahlingen, Rosenfeld, Ebun- gen, St. Georgen wegen Rothenzimmern, Dornhaan und Alpirspach S. die gnaͤdigst ertheilte freye Puͤrschordnung von 1737 vom 20 Februar in dem Auszuge der hochfuͤrstlichen wuͤrtenbergischen Forstordnungen und Rescripte, 1748, Stutgard 8. , einer freyen, jedoch nur Gnadenjagd, und der obere und untere freye Puͤrschbezirk zwischen der Riß, Donau und Blau, welches die eigentliche so- genannte schwaͤbische freye Puͤrsch ist. Eben so so ist ein dergleichen Distrikt im Hohenzolleri- schen; auch hat dergleichen Recht die Reichs- stadt Rothweyl. Die Stadt erkennet es als ein Reichslehn an, und gruͤndet ihre freye Puͤrsch auf dem Schwarzwalde auf ein Pri- vilegium K. Friedrichs III, vom Jahre 1474 Sie wurde damit auch beliehen von Leopold 1659. Diesen Lehnbrief s. in C. G. W. Beyla- gen und Anmerkungen uͤber Jacob Ottens freye Puͤrschbeschreibung. Den Lehnbrief, den sie von Joseph I. 1706 erhielt, hat Moser im Reichsstaͤd- tischen Handbuche Cap. 41. n. 12. p. 600. . Die Stadt Weyl gruͤndet ihre freye Puͤrsch innerhalb eines gewissen Distrikts auf Kai- serliche Urkunden und Vertraͤge von 1376, Gemuͤnden auf eine von 1434, Aelen auf eine von 1475, Leutkirch, und endlich Donau- werth die sich auf einen Vertrag von 1544 gruͤndet. Weniger bekannt ist die freye Puͤrsch zu Memmingen Gottfried Daniel Hofmann de libera venatione speciatim Suevo-Memmingensi defend. Ioh. Guil. de Sayler a Pfersheim 1753. Tubingae. in Oberschwaben, besonders auf dem sogenannten Bosserhard, welchen Maximilian I. in einer Urkunde vom Jahre 1502 S. Hofmann l. c. n. II. p. 5. in annexis. , unsers und des Reichs Wald, genannt Bosserhard, bisher einen freyen und gemeinen Puͤrsch nennt. Das Direktorium fuͤhrte der Rath und die Stadt Memmingen; sie wider- setzte setzte sich dem Herzog Georg von Bayern, der im sechzehnten Jahrhunderte zu Anfange diese freye Puͤrsch und den Forst sich zueignen woll- te, und soll daher das Direktorium erhalten haben. Daher werden auch schon 1501, 1502, 1509 und 1511 Zusammenkuͤnfte der freyen Puͤrschverwandten in selbiger Stadt gehalten. Bey dieser freyen Puͤrsch kommen auch schon in diesen Zeiten gleich zu Anfange des sechzehnten Jahrhunderts Jagdgesetze vor. So wurde 1500 wegen Mißbrauch des Ja- gens auf dem Bosserhard und Verderbung des Wildprets ein Schluß verfasset; so wurde da- mals auch wegen der Hegezeit und der Art und Weise, wie man sich dessen bedienen solle, Verabredung getroffen. Und da dieses nicht beobachtet wurde, so faßten die freyen Puͤrsch- verwandten auf Veranlassung eines Ausschrei- bens Kaiser Maximilians I, von 1502, zu Steurung dieser Mißbraͤuche einen anderwei- tigen Schluß, den auch Maximilian nochmals bestaͤtigte, worinnen sonderlich heilsame Ver- ordnungen wegen Schonung des Wildes und des fernern Gebrauchs des Jagens und Schies- sens geschahe; noch genauer wurde es in dem Vertrage von 1509 bestimmt. Allein so sehr sich auch die freye Jagd der natuͤrlichen Frey- heit nahet, so sehr sie auch mit der alten deut- schen Verfassung uͤbereinstimmt, so schickt sie sich doch nicht fuͤr ein Volk, dessen Gluͤckse- ligkeit durch Industrie befoͤrdert werden soll. Sie Sie ladet zum Muͤßigange ein, verwuͤstet die Wildbahn, und stiftet außerdem viel Unheil, welches schon 1588 der Herzog Ludwig von Wuͤrtemberg in seiner Constitution einsahe Er sagt: So bald sie sich dem Wildpretschießen ergeben, so werden sie merklich Faullenzer, Ver- thuer, Schwelger, Verderber Weiber und Kin- der. . Außerdem aber ladet die Jagdliebhaberey eine Nation leicht zu Rebellionen ein, und hindert den Patriotismus, weil es den Familiengeist schwaͤcht. Man sehe den Zustand der Gegen- den, wo die freye Jagd ist; und man wird bald finden, wie noͤthig die Einschraͤnkungen sind. Auch schon der Reichsabschied zu Aug- spurg von 1530 verbietet im 38sten §., daß sich Niemand auf des andern Grund und Bo- den mit geladenem Gewehr betreten lassen solle. Jedoch wir eilen zu den Landen zuruͤck, wo die Jagd Regal ist, und zu den Jagdgesetzen der- selben. Diese Jagdordnungen erstrecken sich theils auf die Arten des Wildes, die geschossen werden sollten; auf die Zeit, wenn es erlaubt seyn sollte oder nicht; auf die Arten des Ge- wehrs; auf die Staͤnde und Personen, de- nen es erlaubt war, auf die Pflichten der Jagd- bedienten und die Bestimmung ihrer Aemter; auf verschiedene Arten der Jagden und die Grenzen einer jeden; auf die Jagdfrevel und die Strafen, so darauf gesetzt sind; auf die oͤko- nomi- nomischen Grundsaͤtze der Jagd; auf das In- teresse der Cammer bey derselben; auf die Ver- bindung, in welcher die Jagd mit dem Forst- wesen stand, und was die Forstbedienten zum Vortheil der Jagd zu besorgen, oder zum Nachtheil derselben zu unterlassen hatten. Das Wild, das man in diesen Zeiten in Deutschland kannte, waren Hasen, Fuͤchse, Dachse, Woͤlfe, Kaninchen, Biber und Fischotter, Luchse, wilde Katzen, Rehe, Hir- sche, Baͤren, wilde Schweine, Gemsen. Sie kannten die Kunst, Jagdhunde abzurich- ten, sehr gut. Die Hasen fieng und jagte man mit Habichten, mit Winden, d. i. Wind- hunden, mit Netzen, Schleifen, Fallen, Bretern oder Hurden; das Letztere war son- derlich im Voigtlande gewoͤhnlich. Die Fuͤch- se wurden mit Hunden gehetzt, in Netze ge- trieben, mit Schleifen, mit Fuchsarmbruͤ- sten, die von selbst losschießen, wenn er an dem daran befestigten todten Huhn naget, in Gruben, und mit Fußeisen. Die Wolfsjagd war damals stark, und man hatte besondere Arten derselben. Man schoß sie oder fieng sie in Wolfsgruben. Man richtete Wolfsgaͤrten an in den Waͤldern; man umgab sie mit Stecken, und machte in die vier Enden der- selben Wolfsgruben. In dem Zaune waren Thore angebracht von Leinwand, worauf ein Hund und ein Jaͤger, der mit einer großen Keule Keule einen Wolf erschlaͤgt. In diese Wolfs- gaͤrten wurden todte Aeser geworfen, wenn nun die Woͤlfe in diese sprangen, so wurden sie darinnen herum gejagt, und konnten nicht wieder heraus, weil sie sich vor dem Gemaͤlde an dem Thore entsetzten, und sprangen so in die Gruben. Einen dergleichen Wolfsgarten hatten die Herrn Reußen im Vogtlande, wie auch die Harzgrafen. Man fieng sie auch in Stricken und Schleifen, und durch selbst- schießende Armbruͤste, welche den Wolf er- schossen, so bald er die daran befestigte Spei- se anruͤhrte. Man hielt Jagd auf sie, theils wegen des Schadens, den sie thun, theils auch wegen der Haͤute, die man mit 7 Thalern be- zahlte. Die Parforcejagden scheinen erst vor- zuͤglich im 17ten Jahrhunderte mehr aufge- kommen zu seyn, ob es gleich auch schon im 16ten nicht unbekannt war. Sie fuͤhrten dem großen Wildpret, z. B. den Hirschen, Heu in die Waͤlder zum Winterfutter, wie auch Steinsalz, das sie als Arzeney lecken konnten, und welches die Salzlecke hieß und noch heißt. In das sechzehnte Jahrhundert faͤllt die Entstehung des Unterschieds zwischen hoher und niederer Jagd, und in Sachsen ist nach und nach auch eine Mitteljagd aufgekommen, welche sich außer Sachsen schwerlich finden wird. Ich uͤbergehe hier die Meynungen de- rer, die diesen Unterschied weit hoͤher hinaus setzen. setzen Einige sahen sie schon in dem Schenkungsbriefe Carls des Großen, den er de scholis Osnabrug. ausgestellt haben soll. Die Streitschriften uͤber die Richtigkeit dieser Urkunde s. in Barings cla- ve dipl. p. 11. N. 3. Es stehen darinnen die Worte omnis venatio: man hat dieses von der hohen und niedern Jagd erklaͤren wollen. Allein omnis geht vielmehr hier auf alle Arten Jagde in Ansehung des Objekts und der Instrumente und Arten zu jagen. Andere gruͤnden sich auf ein Diploma Ottos II, bey dem Luͤnig in spicil. eccles. in cont. part. 1. c. II. tit. Coͤln p. 323. Alle Meynungen und Gruͤnde finden sich beysam- men in Stissers Forst- und Jagdhistorie ꝛc. ed. Frank. von 1754. p. 285 und 286. . Die Meynung, daß dieser Unter- schied erst im 16ten Jahrhunderte aufgekom- men, brachte vornehmlich Heigius auf In Quaest. Iur. Civ. et Sax. part. I. Quaest. XV. §. 62. So heißt es bey dem Fritsch l. c. p. 139. in der Braunschweigisch-Luͤneburgischen von 1581 in den Worten: keiner hohen und niedern Jagd. , und die Rechtsspruͤche vieler Akademien stimmen mit dieser Chronologie uͤberein. Auch finden wir in keiner Verordnung im Forst- und Jagd- wesen vor dieser Zeit etwas von diesem Un- terschiede. Diese Eintheilung kommt unter verschiedenen Namen vor: bald heißen sie die hohen und niedern Jagden, bald Groß- und Kleinwild, Hoch- und Niederwildpret, Hohes- und Niederesweidewerk, hohe Wildjagd, hohe Wildfuhr, hohe auch Fuchs- und Hasenjagd, hohe hohe Wildbahn, hohes Wildpret; und die niedere kommt in bayerischen und oͤsterreichi- schen Jagdordnungen dieser Zeiten vor, unter dem Namen des Reißgejaͤgd- und kleinen Wei- dewerks. So unbestimmt in den einzelnen Laͤndern diese Benennungen sind, so unbe- stimmt ist in vielen auch, was man zu dieser oder jener Art von Jagd rechnete. In vielen Landen, ja man kann fast sagen in allen, Sach- sen ausgenommen, kannte man nur die hohe und niedere Jagd. Allein in Sachsen hat man auch schon in diesen Zeiten eine Mittel- jagd. Man kann den Ursprung dieser Abthei- lung nicht so genau bestimmen, so viel aber erhellet doch aus den Gesetzen, daß man schon 1530 davon wußte, und daß wahrscheinlich in diesem Jahre der Anfang damit geschahe. Den Beweis dazu giebt die chursaͤchsische Lan- desordnung vom Jahre 1531 Fol. 27. Ueber die Ursache dieser neuen Abhand- lung s. auch Herrn von Ludwig in consiliis Hall. T. II. lib. II. n. XC. . Die Ver- anlassung dazu war vielleicht, weil die Gren- zen der hohen und niedern Jagd damals nicht bestimmt genug waren, und sich daher viele oft mehr anmaßten, als unter die niedere Jagd gehoͤrte; vielleicht aber ist auch das Ca- meralintresse, das man dadurch zu vermehren suchte, die wahre Ursache gewesen. Nach II. Theil. C c Nach diesen allgemeinen Bemerkungen uͤber die Jagd und die Geschichte derselben, wollen wir nun auf die Geschichte der Jagd in den einzelnen deutschen Landen gehen. In dem Braunschweigischen finden sich in der Mit- te des sechzehnten Jahrhunderts viele Jagd- verordnungen. Nicht bloß in der Holz- und Forstordnung vom Jahre 1547 wird mit auf die Jagd Ruͤcksicht genommen, in so fern das Forstwesen mit ihr in Verbindung stehet, sondern es erschienen auch sehr viele besondere Jagdedikte. Im Jahre 1559 ließ Herzog Heinrich der juͤngere zu Braunschweig und Luͤ- neburg, ein offenes Edikt der Jagd und des Weidewerks halber ergehen, worinnen er hauptsaͤchlich das unrechtmaͤßige Wildfangen untersagt. Es gieng dieses hauptsaͤchlich den wolfenbuͤttelischen Antheil an, wie aus der Un- terschrift erhellet. Im Jahre 1564 ergieng eine besondere Verordnung wegen Knittelung der Hunde Von 1564. 25 Jul. Fritsch p. 138. , unter dem Namen eines Gemeinausschreibens; im Jahre 1565 erfolgte ein erweitertes Aus- schreiben vom 20 Julii, wegen des Jagens und Kuren; und endlich 1567 ein drittmali- ger ausgegangener Befehlig an alle Amtleute des Hasenfahens und andern Wildprets hal- ben Vom 14 Octob. Fritsch p. 138. . In der Holz- und Forstordnung vom Jahre Jahre 1591 weist Herzog Heinrich Julius unter andern auch die Foͤrster an, auf die fuͤrst- lichen Wildfuhren, (d. i. Orte, wo sich das Wild aufhaͤlt) auch Jagden gute fleißige Acht zu haben, daß die Verbrecher in diesem Punk- te bestraft werden. Man ermunterte von Sei- ten der Regierung zum Wegfahen der Raub- thiere, suchte aber doch dabey das Cameralin- teresse so viel, als es moͤglich war. Man be- fahl daher, daß nur die Forstbedienten das schadhafte Wild schießen sollten, worunter man Woͤlfe, Luͤchse, Fuͤchse, Hasenfresser und Geyer rechnete. Sie mußten von Woͤl- fen und Luͤchsen die Zaͤhne, Leber, Gurgel, Balch und Klauen liefern: fuͤr einen taugli- chen Luchs war 1 Thaler, fuͤr einen tauglichen Fuchs 12 Groschen, und fuͤr einen schadhaf- ten Vogel 3 Groschen, ausgesetzt Fritsch p. 136. . End- lich erschien auch noch ein Edikt gegen die Wild- schuͤtzen und Fischdiebe im Jahre 1598. In dem Wuͤrtenbergischen findet man um die damaligen Zeiten auch eine außerordentliche Vorsorge fuͤr die Jagd. Es erhellet aber auch aus den Verordnungen, daß die Jagd sehr muͤsse beunruhiget worden seyn. In dem Herzogthum Wuͤrtenberg gehoͤrt die Wildbahn um so gewisser zu den Regalen, als dieselbe schon in den Instrumento erectionis Ducatus vom Jahre 1495, und auch in neuern Urkun- C c 2 den den fuͤr ein landesherrliches Regale und Recht erkannt worden ist. Die Jagdgesetze in dem Herzogthum Wuͤrtenberg sind außerordent- lich hart. Anfangs wurden die Wildverbre- chen nur mit Geld gebuͤßt. Allein Herzog Ulrich machte 1517 ein Gesetz, vermoͤge dessen einem jeden Wilderer die Augen ausgestochen werden sollten Einen Abdruck von diesem Gesetze findet man bey Herrn R. R. Sattler in der wuͤrtenbergi- schen Geschichte unter den Herzogen, Theil 1. N. 96. . Man giebt zur Ursache der Haͤrte dieses Gesetzes in der Geschichte an, weil die Zahl der Wilderer sich damals so sehr ver- mehrt habe, daß der Herzog seines eignen Le- bens nicht mehr sicher gewesen. Herzog Ulrich ließ viele Mandate und Be- fehle wegen des Wildpretschießens, Jagens, Faͤllens in den Waͤldern und Hoͤlzern, erge- hen. Es gedenkt derselben die erste Verglei- chung der Wildpretschuͤtzen halber vom Jahre 1551, zwischen Herzog Christoph und seinen Staͤnden S. Fritsch l. c. p. 173. , und das Mandat der Buͤchsen halber, welches in dem naͤmlichen Jahre von Herzog Ludwig erschien, erwaͤhnt sonderlich ei- nen Befehl des Herzog Ulrichs vom Jahre 1543 Ebend. p. 175. , und beruft sich auf ein Verbot, welches 1530 auf dem Reichstag vom Kaiser sammt sammt den Churfuͤrsten, Fuͤrsten und uͤbrigen Staͤnden geschahe. Alle diese Verordnungen wurden damals auf den Landtagen gemacht, wie auch ein fuͤrstliches Generalausschreiben von eben dem Jahre und Tage in der Forst- ordnung S. 110. Auch die Landesordnung von 1552, S. 35 bis 37, verordnet hierin- nen. Eine andere Vergleichung wegen der Wildpretsschuͤtzen erschien 1554 von Herzog Christoph, worauf 1565 eine dritte folgte. Durch diese Vergleiche vornehmlich, und zu- erst durch den von 1551, wurde die Strafe um ein ziemliches gemildert, weil bey der vor- maligen Schaͤrfe, womit man die Verbre- cher behandelt hatte, nicht geringer Widerwil- le der Unterthanen gegen die Obrigkeit erwach- sen war. Allein man wurde genoͤthigt, auf dem Landtage 1565 die Strafe wieder zu er- hoͤhen L. T. A. von 19 Junii 1565. Dieweil die große ꝛc. fuͤrstliches Generalausschreiben von 10 Sept. 1565. in der Forstordnung S. 123. , weil die Wilderey wieder allzusehr eingerissen war. Die wuͤrtenbergischen Ge- schichtsschreiber und unter andern auch Herr Weisser bemerkt, daß unter der Regierung Herzog Christophs nur von 1550 bis 1565 mehr als tausend Wilderer mit Urtheil und Recht bestraft worden sind L. T. A. von 1565 l. c. . In den bey- den Constitutionen von 1551 und 1554 war C c 3 vor- vornehmlich der Fehler, daß sie nicht Ruͤcksicht nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel Stuͤcke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen kleinen Schaden zugefuͤgt, so hart bestraft, als der schon viele Stuͤcke erlegt hatte. Her- zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der Rechtslehrer in Tuͤbingen und einiger Raͤthe, diese Ordnung begreifen, oder zusammenfassen. Sie wurde dem landschaftlichen Ausschuß vor- gelegt, welcher es aber fuͤr zu wichtig hielt, ein Gutachten von sich zu geben, und deswe- gen einen Landtag anzustellen bat. Allein dieses schien dem Herzoge zu weitlaͤuftig und unnoͤthig, und so ließ daher Herzog Ludwig 1588 diese Ordnung drucken und bekannt machen Sattlers wuͤrtenbergische Geschichte unter den Herzogen Th. 5. Abschn. 6. §. 76. . Sie erschien 1588 Fritsch p. 182. S. auch die aͤltern Sammlungen der allerhand Ordnungen in dem Wuͤrtenbergi- schen, wo auch ein Abdruck befindlich ist. unter dem Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die neue Constitution und Ordnung, welcher Ge- stalt in Wuͤrtenberg die Wildpretsschuͤtzen fernerhin nach eines jeden Verwuͤrken und Verbrechen gestraft werden sollen. Es war diese durch die Unzulaͤnglichkeit und unterblie- bene Wirkung der erstern veranlasset worden; der Herzog nahm deswegen die Landhofmei- ster, ster, (welche eine Art von obersten Polizey- oder doch Cammerbedienten gewesen zu seyn scheinen, und in dieser neuen Constitution er- waͤhnt werden S. Fritsch l. c. p. 182. Es heißt S. 183. Und haben demnach diesem hochwichtigen und noͤthigen Werke unsere Landhofmeister, Canzler und Raͤthe, auch etliche der Juristenfacultaͤt zeit- lich und mit Fleiß nachdenken, die alte Verglei- chung erlaͤutern, und etliche neue Constitutiones, der peinlichen Halsgerichtsordnung gemaͤß, und nach Gelegenheit jetziger Laͤufe und begegneter Faͤlle, zusammentragen, begreifen, und in diese Ordnung und Satzung verfassen lassen. , Canzler und Raͤthe, auch etliche aus der Juristenfacultaͤt zu Rathe, die sowohl diese Vergehungen und ihre Straf- barkeit untersuchen, als auch die erwaͤhnten aͤltern drey Vergleichungen erlaͤutern, und ver- schiedene neue Constitutionen der peinlichen Halsgerichtsordnung und den Zeitumstaͤnden gemaͤß, fertigen mußten, welche sodann in dieser Hauptverordnung oder neuen Constitu- tion im J. 1588 zusammen getragen und be- kannt gemacht wurden. Es finden sich in diesen Jagdgesetzen viele angemessene Strafen. Die Aufsicht uͤber die Beobachtung dieser Gesetze hatten die Wald- voͤgte, Forstmeister und Knechte, oder die so- genannten Forstknechte. Es wurde ihnen zur Aufmunterung von jeder Strafe, die nicht uͤber 3 Pfund Pfennige 5 Schillinge betraͤgt, C c 4 der der dritte Pfennig zum Ruͤggeld uͤberlassen. Jedoch mußte alles in Einnahme gebracht, und hernach der Abgang des dritten Pfennigs in die Ausgaberechnung des Jahres geschrieben werden. Endlich gehoͤrt noch in dieses Jahr- hundert eine franzoͤsische Jagdordnung fuͤr das Herzogthum Wuͤrtenberg, von Herzog Friedrich, von dem Jahre 1595 Ordonnances de tres-haut tres illustre et puis- sant Prince et Seigneur Frederic par la grace de Dieu Duc de Wuͤrtemberg, pour le regard de forests. Seconde partie de l’ ordonnance des forests Ascanois touchant la Sauvagine. — Am Ende ist das Jahr 1595 unterzeichnet. Siehe Fritsch l. c. p. 222 sq. , welche den zweyten Theil der in dem naͤmlichen Jah- re in franzoͤsischer Sprache erschienenen Forst- ordnung ausmacht. In dem Mecklenburgischen finden wir in diesen Zeiten sehr gute Verordnungen und Verhaltungsregeln in der Landesordnung, vom Jahre 1562 26. bey Fritsch p. 197. . Es wurde untersagt, alles Wild, von Fast- nacht bis auf Jacobi zu hegen, fangen oder schlagen, und die Hasen durften in der Grusse nicht geschossen werden. Es wurde das Ku- ren, Lappen und Lauschen verboten, wodurch das Wild verderbt und veroͤdet wird. Es wur- wurde dieses bey dem erstenmal mit 20 Gul- den bestraft, welche zur Haͤlfte dem Richter, zur Haͤlfte aber dem klagenden Theile zufielen. Es ist dieses mehr als eine bloße Polizeyver- ordnung, mehr als eine Cameralverordnung anzusehen, da diese Gesetze wegen der haͤufi- gen Klagen, (wie es darinnen selbst heißt,) welche die von Adel gegen einander fuͤhrten, gemacht worden. Eben so wurde das heimli- che Schießen untersagt, und die Buͤchsen von dergleichen Schuͤtzen fielen den Edelleuten, Amtleuten, Landreitern zu: das Hagelgeschoß wurde ganz und gar untersagt, wodurch ver- muthlich die Schuͤsse mit gehacktem Bley oder auch Schrot zu verstehen sind. Wir nahen uns den churfuͤrstlichen und herzoglichen saͤchsischen Jagdanstalten. Man scheint in diesen Zeiten sie zwar daselbst nicht vernachlaͤßiget, aber auch nicht so aͤngstlich be- trieben zu haben, als in andern Landen. Was sich ja findet, ist in den Landes- und Polizey- ordnungen, wo dieser Gegenstand mit beruͤhrt wird. So beruft sich die Constitution vom Jahre 1572 auf die Verordnungen der Lan- desordnung, von Spießung des Wildprets, auch andern unvorsehnlichen ohne boͤsen Fuͤr- satz geschehenen Beschaͤdigungen Fritsch l. c. p. 14. . In den Landesordnungen von 1543, wird verschiede- nes uͤber das Jagen verordnet. Die Jagd C c 5 wird wird von Fastnacht bis Bartholomaͤi fuͤr ge- schlossen erkaͤrt, und vor Simon und Judaͤ darf keiner in des andern Weinberg Weide- werk treiben, noch das Wild dahin verfolgen. Zugleich beruft sich Churfuͤrst Moriz auf ein anderes Ausschreiben, das hierdurch verneuert wurde Fritsch ebend. In dieser Constitution wird auch der hohen Jagd unter dem Namen der hohen Wild- fuhr gedacht. . Auch Churfuͤrst August verordne- te in dem Ausschreiben vom Jahre 1555 ver- schiedenes wegen der Jagd. Der große Chur- fuͤrst August schien die Wohlfahrt seiner Cam- mer auf andere Gruͤnde, als bloß auf die, die seinen Unterthanen druͤckend werden konnten, zu bauen. Indessen vernachlaͤßigte er doch dieses Geschaͤfte nicht: wir finden davon Spu- ren, theils in seiner Forstordnung, theils aber auch in andern gegen die Wilddiebe er- gangenen Befehlen. Von oͤkonomischen Einrichtungen zur Besserung und Vermehrung des Wildstandes findet sich indessen wenig. Das meiste gieng auf die Jagdverbrechen. Es gehoͤrt hierher die Constitution vom Jahre 1572, uͤber wel- che sich die Abgeordnete zu Meissen verglichen, und wornach den Schoͤppenstuͤhlen zu sprechen auferlegt wurde S. C. A. T. I. p. 26. . Es verdient hier unter andern andern auch die Strafe ad metalla und also in die Bergwerke bemerkt zu werden. In den Jahren 1573 und 1575 sorgte man sonderlich fuͤr das Federwild; 1584 er- folgte ein geschaͤrfteres Mandat wider die Wildpretsbeschaͤdiger, wo ihnen der Galgen zuerkannt wurde, welches auch 1587 von Christian I. wiederholt ward; ohne Zweifel eine Strafe, bey der man den Grundsatz vom Verhaͤltniß zwischen Verbrechen und Strafen vergaß, und der ein Beweis von der damals in Sachsen zunehmenden Jagdlust war. Eben so gehoͤrte hieher eine Constitution vom Jahre 1584 die anbefohlne Laͤhmung der Buͤrger- und Bauerhunde vom Jahre 1588, damit sie dem Wilde nicht schaden. Endlich erschien noch 1599 eine Verord- nung gegen die Wilddiebe, unter Christian II. In den herzoglich saͤchsischen Landen waren ebenfalls in den aͤltesten Zeiten die Landes- und Polizeyordnungen die Gesetze fuͤr das Forst- wesen. So wurde in der herzoglichen Lan- desordnung vom Jahre 1587 im 34sten Titel uͤber die Jagd- und Weidewerkssachen ver- ordnet. In dem Oesterreichischen, in den Landen ob der Ens, wurden verschiedene Verordnun- gen gemacht. Schon in dem Jahre 1566 er- schienen in dem Oesterreichischen Generalien we- gen gen der Jagd, welche in den Ordnungen vom Jahre 1581 erwaͤhnt werden Ordnung, wie es hinfuͤhro mit dem Reißgejaͤgt im Erzherzogthum Oesterreich ob der Ens gehal- ten werden soll, bey Fritsch p. 71. §. Fuͤrs sie- bende. . Im Jahre 1568 wurde des Reißgejaͤgts, d. i. der klei- nern oder niedern Jagd halber, da sich des- wegen verschiedene Irrungen zutrugen, unter den drey Staͤnden der Lande, dem Praͤlaten-, Herren- und Ritterstand verschiedenes vergli- chen, und von Rudolph II. bestaͤtiget, welches im Jahre 1581 geschah. Es wird darinnen uͤber die Jagdzeit verordnet; die Fuͤchse wer- den vor Michael zu jagen untersagt, wobey man vermuthlich auf die Guͤte der Pelze sahe. Es wird darinnen die hohe und niedere Jagd unterschieden: die erstere heißt Wildbahn, die letztere das Reißgejaͤgt. Zu der erstern rech- nete man Hirsche, Wild, Baͤre und Schwei- ne So ist denen, die Wildbahn haben, hiermit an- deres und mehreres nicht bevorgestellt, als Hir- schen, Wild, Baͤren und Schwein, das andere alles, wie das Namen hat, soll ohne Mittel ins Reißgejaͤgt gezogen seyn, p. 71. bey Fritsch l. c. . Zu Verhuͤtung der Veraboͤdung alles Wild- prets, wird alles Abschrecken, Wahnsoͤssen, Selbstgeschoß, Faͤlbaum, Zain, Schnier, Gaͤttern, Gugeln, Wißbaum und andere ungebuͤhrliche Weidmanschaft untersagt, und nur nur gegen die wilden schadhaften Thiere, wor- unter sonderlich Woͤlfe, Baͤren, Luͤchse und Loͤwen genannt werden, erlaubt Fritsch l. c. p. 73. . In den bayerischen Landen scheinen die aͤltesten Jagdgesetze in den Landesfreyheiten zu seyn; wenigstens beruft sich immer die fuͤrst- lich bayerische Jagdordnung, die sich bey dem Fritsch befindet, auf dieselbe. Die Rentmei- ster hatten die Aufsicht uͤber die Ueberhaͤufung des Wildprets, und mußten in den vier Regi- menten, so scheint der Distrikt zu heißen, in welche die Cammerguͤter oder wohl gar das Land zum Behuf der Polizey und Cammer vertheilt war, herumreiten und Erkundigung einziehen, ob das Wild den Unterthanen zur Beschwerde gereiche, und uͤbermengt sey. Es wurde hierauf durch besondere Instruktionen der Sache abgeholfen, welches durch den Cam- merpraͤsidenten und uͤberhaupt durch die Cam- mer gieng, fuͤr welche die Jagdsachen gehoͤr- ten S. fuͤrstliche bayerische Jagd- und Forstordnung bey Fritsch l. c. S. 73 und 74, ingleichen p. 76, wo die Hofcammer c. 4. erwaͤhnt wird. . Man hatte im Bayerischen auch schon be- stimmte Zeiten fuͤr die offene und geschlossene Jagd; in dieser Jagdordnung aber werden, wegen des erneuerten Kalenders auch neue Ta- ge ge bestimmt Man siehet hieraus, daß sie nach 1582 gemacht ist, denn 1582 nahm das katholische Deutsch- land den Gregorianischen an. Die Stelle s. l. c. p. 75. c. 3. . Es wird erlaubt, den Hirsch vom 1 Julius bis zum 8ten September, das Wild von Michaelis bis Weihnachten, das Schwarzwild von Galli bis Weihnachten zu fa- hen: die an den Grenzen waren daran nicht gebunden; wie auch die auf den Hochgebirgen, wo die Jagd spaͤter aufgehet und spaͤter auf- hoͤrt. Es wurde ein besonderes Maaß fuͤr die Spiegel oder Loͤcher der Netze bestimmt. Der Rehfang war verboten von Ostern bis auf Johannis. Die Cameraiwirthschaft in Jagdsachen scheint uͤberhaupt sehr regelmaͤßig in dem Bayerischen gewesen zu seyn. Es muß- ten ordentliche Verzeichnisse von den verliehe- n en Jagden in die Cammer eingereichet, und da in ordentliche Buͤcher eingetragen wer- den Ebend. S. 76. Was denn einem jeden fuͤr Gna- dengejaͤgter gegunnt worden, sollen diejenigen, denen die Gejagdsverwaltung anbefohlen, mit Erforderung und Beyseyn der anstoßenden und benachbarten ordentlich umreiten, alle Gewerk Ort und End fleißig beschreiben lassen, und von einem jeden einen ordentlichen Revers nehmen, in welchen nicht allein die Boͤgen und alle Ge- merk angezeigt ꝛc. — — folgends solchen Re- vers zu unserer Hofkammer uͤberantworten, auch davon . Zur Verwaltung der Jagd waren ver- verordnet, Forst- und Jaͤgermeister, Foͤrster und Ueberreiter, auch Forstknechte. Das Fuchsgejaͤgt hatte wegen der Guͤte der Pelze, seine bestimmte Zeit, von Michael bis auf Licht- meß, wo es erlaubt war; auf die Vergehun- gen in Ansehung dieses Punkts war ein drey- jaͤhriges Verbot des Fuchsjagens gesetzt. Das Hasenjagen mit Netzen, war vom 25 Julii bis 24 Februar erlaubt. Man hatte sehr vie- le Arten von Jagden, außer jenen allgemeinen Abtheilungen. Einigen war nur die Fuchs- jagd erlaubt, andern die Dachsjagd, welche letztere allen vor St. Laurentius bis zu St. Thomas verstattet war p. 79. . Zur Sicherung gegen das Wild, werden den Landleuten Hecken und Graͤben verstattet. Die Jagd selbst geschahe mit Hetzen, Beißen, Schießen, ordentlichem Jagen, Graben, Fan- gen. In dem Marggrafthume Oberlausitz war zwar 1582 eine Landesordnung verabredet, und von Rudolph II. bestaͤtigt worden; aber in dieser scheint, wegen der Jagd noch wenig oder nichts bestimmt zu seyn. Allein 1597 wurde dieselbe erweitert, und namentlich auch auf Weidewerk und Fischerey ausgedehnt. Die Verordnungen, die darinnen die Jagd be- treffen, davon gleichlautende Abschriften behalten, und dieselbe in ein Libel zusammen tragen lassen. treffen, gehen meist nur auf das unbefugte Schießen. In dem Anhaltischen handelt der 26ste Artikel der Landesordnung vom J. 1572, von der Jagd. Doch beschaͤftiget Rudolphs II. confirmirte Landesordnungen we- gen Abschaffung ꝛc. — Weidewerk und Fische- rey betreffend. Die Punkte, die die letztern Stuͤcke betreffen, s. im Fritsch l. c. p. 15. er sich mehr mit dem Federwilde. In dem Schwarzburgi- schen findet sich schon im J. 1583 eine Jagd- ordnung, wenigstens fuͤhrt die revidirte Jagd- ordnung vom J. 1673 sie an Fritsch S. 206. . Noch findet sich eine Hohenloische im J. 1579, worinnen die ersten 9 Artikel von der Jagd handeln. Sowohl das Oekonomische der Jagd, als auch das Cameralistische und Finanzmaͤßige, ist darinnen außerordentlich gut behandelt und verordnet. Sie dringet darauf, daß alle Wildfuhren, Wildbahnen und Jagdbezirke richtig in die Saal- und La- gerbuͤcher verzeichnet werden sollen; aus diesen sollte jeder Forstmeister und Forstknecht ein Verzeichniß erhalten, wie die Bezirke des ihm anbefohlnen Forsts, Wildbahn, Ja- gens, Weidewerksgerechtigkeit, ringsherum gegen den Anstoßern und Markungen, gehen, von einer Grenze zu der andern, von Stamm zu zu Stamm, von Lohebaum zu Lohebaum, auch Straßen, Wegen und Stegen, und allen an- dern Gewerken herumgefuͤhrt, und eines nach dem andern gezeigt und gewiesen werden. Fer- ner sollten darinnen verzeichnet seyn die Mar- kungen, so nicht in der Grafschaft gelegen, und worinnen die Grafen doch zu jagen hat- ten, und so von allen Gerechtigkeiten des Ho- fes, von jeder Vermehrung und Zugang mußten die Forstbedienten Bericht erstatten. Die Wildfuhren und Holzungen wurden aller zehen Jahr einmal zwischen Ostern und Pfingsten umzogen; hieruͤber mußten die ge- hoͤrigen Nachrichten aufgesetzt seyn. Die Jagdordnung wurde jaͤhrlich auf Quasimodo- geniti verkuͤndiget, und von Walburgis oder Philippi und Jacobi, oder dem ersten May an, waren 4 Wochen lang, und sodann von Bartholomaͤi bis 8 Tage nach Michaelis, in Hoͤlzern, Waͤldern und Wildfuhren nichts un- ternehmen S. Fritsch p. 234. . Auch hier findet sich der Unter- schied zwischen hoher und niederer Jagd: jene heißt die Wildbahn, letztere aber das kleine Weidwerk p. 236. . Die uͤbrigen darinnen enthal- tenen Gesetze gehen sonderlich gegen die Jagd- verbrechen. Endlich verdienen auch noch die Branden- burgischen Bemuͤhungen um die Jagd in die- sen II. Theil. D d sen Zeiten unsere Aufmerksamkeit. In den Polizeygesetzen, wie auch in der Landesord- nung vom Jahre 1573, wurde auch eins und das andere wegen der Jagd und des Wild- bahns verordnet. In dem J. 1574 ergien- gen vornehmlich zwey Edikte wegen der Wild- diebe, worauf 1582 ein anderes erfolgte. In den bey der Geschichte des Forstwesens ange- fuͤhrten Verordnungen wurde ebenfalls die Jagd nicht ganz vergessen. Jedoch scheint es auch kein Hauptgegenstand fuͤr die branden- burgische Gesetzgebung im sechzehenten Jahr- hunderte, als sie es fuͤr einige andere Staaten war. Man betrieb damals in den meisten Lan- den die Jagd als ein Vergnuͤgen der Hoͤfe; man sahe zwar auf das Oekonomische bey der- selben, aber mehr, damit die Quelle des Ver- gnuͤgens fuͤr die Hoͤfe nicht erschoͤpft werden moͤchte, als aus Cameralgrundsaͤtzen. Die Fasanen waren schon damals bekannt, und auch schon da ein Vorzug der Fuͤrsten, der nicht mit zu der gewoͤhnlichen Jagd gehoͤrte. Indessen wurde die Fasanerie in folgenden Zeiten mehr ausgebreitet. Die Jagdstrafen der damaligen Zeiten sind zuweilen sehr hart. Die Wilddieberey wurde haͤufig am Leben bestraft. Selbst Chur- fuͤrst August von Sachsen verordnete fuͤr die Wilddiebe die Todesstrafe, naͤmlich den Gal- gen. gen. Er sagt in der Constitution vom Jahre 1584: Wuͤrde sich aber jemand hier- uͤber unterstehen, und darob betreten oder dasselbe, wie sonsten uͤber ihn ausfindig ge- macht, der soll zu ernsthaften Strafen ins Ge- faͤngniß gebracht werden, und wo er nichts mehr verbrochen, denn das Wildpret geschos- sen und niedergeschlagen, als ein oͤffentlicher Dieb unsers gehegten und befriedeten Wild- prets mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht werden, — daß hinfuͤhro die Stra- fe der Wildpretsdiebe und Schuͤtzen, auch de- rer, die dieselben hausen, hegen, oder ihnen wissentlichen einigerley Unterschleif geben, in unserm Lande der Galgen seyn soll. Eben dieses geschiehet in der Constitution des Herzogs Christoph von Wuͤrtenberg vom J. 1551; welchem auch 1555 Herzog Lud- wig nachfolgte. Ja die Geschichte erwaͤhnt sogar noch fuͤrchterlichere Arten, daß z. B. die Missethaͤter auf Hirsche gebunden oder an- geschmiedet worden, und diese in das Dickig gejagt, daß ein solcher Mensch unter den groͤßten Schmerzen zerrissen wurde. Oder daß ein Erzbischof Michael zu Salzburg einen Bauer, der einen Hirsch erlegt, welcher ihm an Fruͤchten geschadet, 1537 in eine Hirsch- haut naͤhen, und von den Hunden zerreißen lassen. Doch ich will diese Nachrichten lie- ber in das Gebiete der Fabeln setzen, um die D d 2 Ehre Ehre der Menschheit zu retten, als sie hier weiter fortpflanzen Dennoch fuͤhren dergleichen Strafen an, Wolf in lect. memorab. T. II. Meier de venatio- ne p. 344. Doepler in theatro poenarum part. II. p. 275. . Die Jagdsachen selbst wurden durch be- sondere Jagdbediente besorgt, dergleichen die obersten Jaͤgermeister, Foͤrster, Forstknechte, Schuͤtzen, Waldvoͤgte u. d. g. waren. Die Gerichtsbarkeit in Jagdsachen, in so fern sie das Regal betreffen, war in den mei- sten Landen bey der Cammer oder den Jagd- bedienten, sowohl den hoͤhern als niedern. Nur war der Unterschied, daß in einigen Lan- den die Sache bloß fuͤr die Jagdbedienten ge- hoͤrte, in andern zugleich mit fuͤr die Cam- mer, je nachdem die hoͤhern Jagdbedienten, z. B. Jaͤgermeister, Wildmeister u. s. w. mit in der Cammer saßen, oder derselben unterge- ordnet waren. Im Boͤheimischen gehoͤrten die Jagdfrevel fuͤr die Burggrafengerichte S. Schoppii obseruat. VIII. p. 252, 257. Das Fest des Jagdpatrons, des heiligen Huberts, wurde damals sowohl in den roͤ- mischkatholischen als protestantischen Landen gefeyert, und meist mit einer feyerlichen Tafel beschlossen. In der Folge wurde auch oͤfters zum Beschluß des Festes eine Porforcejagd gehalten. Es Es finden sich auch Spuren von beson- dern Jagdlehnen, welche sogar Frauenzimmer erhalten haben. Der Fall aͤußerte sich im 15ten Jahrhunderte, da der Bischof von Fulda im J. 1434 Wir Johanns von Gottes Gnaden, Abt zu Ful- de, bekennen — — das wir angesehen haben, getruwe und nutze Dinste als uns der bescheiden Heine Moke zu Gisela gesessen gethan hat, und auch u m b besundern Bete und Forderung des Er- barn und Geistlichen, Johann von Buchenaw, zu dieser Zeit Probst zu Holzkirchen unsers Lieben in Gott Andaͤchtigen, und haben den obgenan- ten Heinen Moken, Alheidin seiner ehelichen Wirthin und allen ihren Erbin recht und recht- lich gelihen und lihen in hiemit in Krafft dieses Briefs unsere Jaͤgerlehn zu Gisela gelegen mit Ackern, Wisen ꝛc. Doch also, waͤre es, daß Heine Moke nie genante Alheide sin ehliche Wir- tin, oder ire Erbin das Dienst der Jaͤger des virgerurten Lehins nicht thun mochten konten oder wulden, so solden sie uns ader unsern Nach- kommen davon und davor jaͤhrlichen gebin XVIII Tomes und sollen sie daruͤber nicht her dringen, on Geverde — — — Gebin anno dei M. CCCCXXXIII. Dominica Quasimodogeniti. ein Jagdlehn an eine gewisse Al- heiden Moken uͤberließ, ihr auch die Jagddien- ste in so fern erließ, daß sie dafuͤr etwas ge- wisses erlegen sollte. Was die Litteratur des Jagdwesens im funfzehenten Jahrhunderte betrifft, so finden sich in den damaligen Zeiten verschiedene Schriften, welche von der Jagd handeln, da sie ein Vergnuͤgen der Hoͤfe und eine Belusti- D d 3 gung gung der Großen war. Man kann die Schrift- steller uͤber das Jagdwesen eintheilen in solche, die oͤkonomisch davon handeln, in solche, die sie als eine Vergnuͤgungsart ansehen, und die verschiedenen Arten zu jagen beschreiben, in solche, die finanzmaͤßig sie behandeln, in sol- che, die sie juristisch untersuchen, und endlich in solche, die sie philosophisch und nach der Casuistik betrachten. Viele aber haben auch die mehresten dieser Endzwecke vereiniget. Es gehoͤren unter die Schriftsteller der erstern Classe Medices Medices de venatione, piscatione et aucupio, Colon. 8. 1588. , desgleichen der Verfasser des neuen Jagd- und Weidewerksbuchs, wel- ches zu Frankfurt am Mayn bey Sigmund Feyerabend im J. 1582 in Folio mit Figu- ren erschienen ist. Es handelt vom Anfange der Jagden, Jaͤgerhorn, Stimmhunden, von Hirsch, Schwein, Hasen, Fuchs und Dachs, von der Falknerey, dem Feld- und Wassergefluͤgel, dem Fisch-, Krebs-, Otter- und Biberfang, Netzen, Reisen. Die Ver- fasser desselben waren D. Johann Heller und Sigmund Feyerabend Es erschien in 2 Fol. . Es gehoͤrt hierher ferner: Weidtwergk, Voͤgel zu fahen mit Raubvogel, Netzen, Stricken, Lein, Ge- schoß, Wildfahen mit Netzen, Stricken, Gru- ben, ben, Fallen, Schießen. Fische zu fahen mit Netzen, Reussen, Angeln, Kasten, Aas, und wie man alles dazu dienlich bereiten, aufzie- hen, halten und machen soll. Es erschien zu Strasburg im J. 1530 in 4to bey Christ. Egenolph. Auch Heresbach vergaß die Jagd nicht: in seiner Thereutik behandelt er sie nebst dem Vogelfange und der Fischerey. Es be- findet sich das Werk bey seinen Buͤchern uͤber dem Landbau, die zu Coͤln D. Conrad Heresbach Thereutice, de venatio- ne, aucupio et piscatione, adnexa eius libris rei rusticae, Coloniae, 1570. erschienen sind. Des Noe Meurers Jagd- d Weidewerks- buch; und ebendesselben Jag d - und Forstrecht, welches 1561, 1563, 1576, 1581, 1597 erschien, und auch noch einmal in dem folgen- den Jahrhunderte 1644 in Folio. Span- genberg von der fuͤrstlichen Oberherrlichkeit, 1561, scheint der eigentliche Cameralschrift- steller zu seyn. Des Joh. Jacob Agrikola fuͤrsichtiger Weidemann, der zu Noͤrdlingen 1578 erschien, gieng meist auf die Oekonomie. Auch aus dem Franzoͤsischen wurden damals schon dergleichen Schriften uͤbersetzt; so er- schien des Jacob von Fouilloux, das im Ori- ginal zuerst 1561 zu Poitier heraus gekom- men war, zu Strasburg 1590 in einer deut- schen Uebersetzung. Eben so gehoͤren hierher die Werke der Schriftsteller uͤber die Oekono- D d 4 mie mie uͤberhaupt, ingleichen die, so uͤber das Forstwesen geschrieben, wie auch die Heraus- geber der Alten, die uns noch von der Jagd und den Thieren uͤbrig sind, des Aristoteles, Xe- nophon, Aelian, des Gedichts des Ovidius uͤber diesen Gegenstand, und unter dessen Na- men man wenigstens noch ein Gedicht hat, ingleichen Oppianus Oppianus fand an Bodin einen gelehrten Er- laͤuterer. Gratius, des Neme- sianus und Calpurnius, Arianus, Nico- medes, welcher zu Basel 1502 in Folio la- teinisch erschien; ingleichen des Sextus Pla- tonikus von Thieren, Weidewerk und Voͤ- geln, den Coler anfuͤhrt. Endlich gehoͤren noch hierher Godelmann, Halbritter, Harp- recht, Stein von Reichenstein, Arenhorst, Reusner, Spangenberg, welcher es sonder- lich casuistisch und theologisch untersuchte S. Cyriaci Spangenbergii, Theologi, bestaͤn- diger und wohlgegruͤndeter Bericht, in wie fern das Jagen Recht oder Unrecht sey? findet sich unter andern auch in des Fritsch Corp. Iur. ve- net. forest. Ienae 1675. ed. fol. Ingleichen dessen Jagdteufel. . Auch noch einige Schriftsteller der Natur- geschichte verdienen hier bemerkt zu werden. Es zeichnet sich hierunter vornehmlich aus, Conrad Geßner Conradi Gesneri de quadrupedibus, Tiguri 1551 , jener große schweizerische Natur- Naturgeschichtsforscher des sechzehnten Jahr- hunderts, wie auch Foretus in ihren Thier- buͤchern, und Michael Herr Herr liber de natura et cura animalium, 1512. ; ingleichen die deutschen Herausgeber der Alten uͤber die Thiergeschichte, oder Naturgeschichte uͤber- haupt, z. B. des Aelians, Plinius. 1551 fol. ingleichen 1583 fol. seine uͤbrigen Schriften, z. B. seine Historia animalium in 5 Buͤchern, welche 1631 zu Zuͤrch in 3 Tom. erschien, und sein Elenchus scriptorum omnium, welcher viele hierher gehoͤrige Schriften enthaͤlt, gehoͤren in die Litteratur des folgenden siebenzehenten Jahrhunderts. Eine Uebersetzung des Conrad Geßners de quadrupedibus erschien 1558, unter dem Titel Conrad Geßners Thierbuch, d. i. Be- schreibung von vierfuͤßigen Thieren durch Hrn. Conrad Forer ins Deutsche gebracht, Frankfurt 1558. D d 5 Geschichte Geschichte der Jagd im siebenzehnten Jahrhunderte. I n dem siebenzehnten Jahrhunderte war der Wildstand der naͤmliche. Es findet sich nicht, daß darinnen wichtige oder merk- wuͤrdige Vermehrungen vorgegangen waͤren. Es breitete sich die Fasanenzucht mehr aus; die Arten und Rechte der Jagd wurden ver- mehrt und erweitert. Es scheint ferner, daß in diesen Zeiten man die oͤkonomischen Grund- saͤtze der Jagd mehr untersucht, und die Ge- setze darnach mehr eingerichtet, als in den vo- rigen Zeiten; daher finden wir hier, daß die Jagdgesetze weit ausfuͤhrlicher und bestimm- ter sind, als in dem sechzehnten Jahrhun- derte. Nur suchte man in den meisten Landen diese oͤkonomischen Grundsaͤtze der Jagd nicht sowohl aus Cameralabsichten, sondern wegen der Jagdlust. Die Jagd selbst und ihre Ar- ten, vornehmlich einige, wurden mehr ausge- bildet; und an vielen Hoͤfen die Jagdlust uͤbertrieben und bis zur Ausschweifung groß. Daher faͤllt in diese Zeiten der ausschweifen- de Hang zur Porforcejagd, wie auch die vie- len Jagdorden. Mit allen diesen Umstaͤnden wollen wollen wir uns nun naͤher beschaͤftigen, indem wir uns mit den Jagdordnungen der Laͤnder genauer bekannt machen. Da wir hier gleich Anfangs des Jahrhunderts in Sachsen Jagd- gesetze finden, so wollen wir hiermit den Anfang machen. In der Landesordnung von 1603 werden vornehmlich diejenigen Jagdsachen abgestellet, die den Unterthanen laͤstig und druͤckend wur- den, vornehmlich der zu haͤufige Mißbrauch der Bauern zum Auftreiben und Hetzen, das erzwungene Ansaͤen von Hafer an die Zaͤune fuͤr das Wild S. Fritsch l. c. p. 8. . Im Jahre 1603 finden sich vom 4ten Febr. und 16 May Jagdmandate von Chur- fuͤrst Christian II, darinnen groͤßtentheils das von neuem eingeschaͤrft ward, was Churfuͤrst August verordnet hatte. Eben so auch 1604 vom 9ten April wegen des Vogelfangs, von 1605 eines wegen der zusammengerotteten Wilddiebe, ein anderes von 1607, wegen der Schaͤferhunde, die das Wild scheuchen. Ein anderweitiges erfolgte 1613 S. Fritsch l. c. Th. 3. p. 2. , worin- nen die bisherigen Mandate eingeschaͤrft wer- den, und ein anderes von dem naͤmlichen Jah- re S. Cod. Aug. I. p. 547. , wegen des Buͤchsentragens, Jagens und und Hetzens, vornehmlich in den Gehegen und Wildbahnen. Allein nicht nur dieses, sondern auch, daß die Saatfelder des Landmanns nicht verwuͤstet werden, noch auch zur unerlaubten Zeit, naͤmlich zwischen Fastnacht und Bartholo- maͤi, weder gejagt, noch gehetzt und Huͤhner ge- fangen werden sollen, verordnet, und die saͤchsi- sche Landesordnung bestaͤtiget wurde. 1618 ein anderes von der Strafe der unterlassenen Knuͤttelung der Hunde. Im J. 1626 wur- de die Einlieferung der gefundenen Hirschstan- gen befohlen, und in einem andern von dem naͤmlichen Jahre untersagt, daß sich Niemand sollte in den churfuͤrstlichen Wildbahnen mit Feuermachen sehen lassen, und es schaͤrfte zu- gleich das von 1613 von neuem ein. 1629 erfolgte ein anderes, welches sonderlich das fruͤhzeitige Jagen vor Bartholomaͤi, inglei- chen das fruͤhe Koppeljagen, und das heimli- che Hasenschießen untersagte. Endlich 1630 ein neues, wegen das Buͤch- sentragens. Wegen des naͤmlichen und we- gen des Platzens, ergiengen verschiedene nach- druͤckliche Mandate in den J. 1649, 1650, wo in zwey verschiedenen Mandaten des Buͤchsentragens und der Schaafhunde wegen Verordnungen geschahen, und 1659, wo ein Mandat wegen der Kloͤppelung der Hunde und eine Erlaͤuterung derselben erfolgte: so wird auch 1670 verordnet, daß die Bauerhunde mit fuͤnfviertellangen Kloͤppeln sollten ange- haͤngt haͤngt werden: so wurde auch das Buͤchsen- schießen, Jagen und Hetzen in den Wildbah- nen von denen, die dazu nicht befugt sind, ver- boten S. in das Verbot des Buͤchsenschießens, Ja- gens und Hetzens in Wildbahnen, ingleichen Kloͤppelung der Hunde, bey Fritsch l. c. S. 10. . 1666 erschien eine Declaration, von Jacobi, außer den schaͤdlichen Thieren, kein Schwarzwild zu schießen; im J. 1668 ein Befehl zur Erlaͤuterung des Mandats von 1659. 1670 ein anderes, wegen Einliefe- rung der gefundenen Hirschstangen an die ge- hoͤrigen Orte, und von eben dem Jahre ein anderes, wegen des Kloͤppelns der Hunde und der Wildpretsfuhren, der verbotenen Jagdzeit, die Vermachung der Felder und Abzuͤndung des Heidekrauts betreffend. 1674 wurde in einer Resolution der Nachtheil abzustellen ge- sucht, welchen die Seifenwerke dem Gehoͤlze und Floͤssen und Wildbahnen bringen koͤnnen. 1686 erfolgte ein Mandat Joh. Georg III, gegen die Wilddeuben, das Buͤchsentragen, Schießen, Kloͤppelung der Hunde, Fortschaf- fung des Wildprets, auch Verbergung der Netze und Hunde. 1692 ein anderes, wegen der Wilddeuben und anderer bey der Jagd eingerissenen Unordnungen; 1693 wurden die bisher gehaltenen Wolfsjagden durch einen Be- fehl aufgehoben; 1695 C. A. T. p. 583. wurde wegen der Wild- bahn, bahn, des Buͤchsentragens, Schießen, Kloͤp- pelung der Hunde, Fortschaffung des Wild- prets, auch Verbergung der Netze und Hun- de verordnet; 1696 erschien ein Mandat we- gen Vermachung des Thiergartens bey Ostra; 1697 ergieng ein erneuertes Mandat, wegen der Wildbahn, des Buͤchsentragens ꝛc., und in dem naͤmlichen Jahre wurde das Jagdmandat von 1695 vom neuen zu publiciren befohlen, und noch im Jahre 1700 verfolgte man durch ein Mandat die Wilddiebe. Was man in dem siebenzehnten Jahrhunderte in Sachsen zur hohen, mittlern und niedern Jagd gerechnet, erhellet aus einem Aufsatz vom Jahre 1662, wo er zu Dresden erschien, welches aber 1712 geaͤndert wurde. Vermoͤge dieses Auf- satzes von 1662 gehoͤrt zur hohen Jagd: Baͤ- re, Wild, Woͤlfe, Auerhaͤne, Birkhuͤner, Trappen, Schwane, Vocken, Hirsche, wil- de Kaͤlber, Adler, Auerhuͤner, Schneppen, Kraniche, Reyer, wilde Gaͤnse. Und der grobe Vogelfang, als Ziemen, Drosseln, und dergleichen. Zur mitteln Jagd gehoͤr- ten: Schweine, Bachen, Rehe, Entvoͤgel, Keuler, Frischlinge, Rehkaͤlber, Enten. Und zur niedern: Hasen, Dachse, Fischotter, Elthiere, Fuͤchse, Bieber, Marder, wilde Katzen; sammt dem kleinen Vogel-, Rebhuͤ- ner- und Wachtelfang. Uebrigens trieb man in diesem Jahrhun- derte zuweilen die Jagdvergnuͤgungen hoch. Das Das Inventarium von Sachsen, welches uns Schreber in seinen haͤllischen Sammlun- gen Theil VII. p. 212. aufbehalten, sagt, daß, als man 1653 zu- sammengerechnet, sich gefunden, daß, in 42 Jahren, als der Zeit der Regierung des Chur- fuͤrsten Johann Georg I, nur in seiner Ge- genwart allein gefangen, geschossen und ge- hetzt worden 113629 Stuͤck von allerhand Wild, außer was die Jaͤger im Lande einge- schickt. Es wird in dieser Inventierung, wahr- scheinlich aus Nachrichten der Jagdkanzley, die ganze Summe des Wilds zusammengenom- men, an 795403 angesetzt. In dem saͤchsischen Altenburgischen ergien- gen 1619 Specialmandate wegen der Jagd, und 1633 eine besondere Weidewerksverord- nung, worinnen die Jagd von Estomihi oder Fastnacht an bis Bartholomaͤi vor geschlos- sen erklaͤrt wird; die Strafe der Uebertreter war 100 Gulden, oder bey Gelegenheit Ver- lust der Jagden, des Weidewerks, der Hun- de und Garne. Keiner durfte seinen Hund, bey Verlust der Jagd auf 5 Jahre, durch die herrschaftlichen Hoͤlzer streichen lassen. Es werden die Fallen, Drathaare und andere Schlingen und Schnapschnaͤbel, als nachthei- lige Fangarten, bey 5 Guͤlden Strafe abge- schafft. Es wird die Kloͤppelung der Hunde ver- verordnet. Den an die herzogliche Wildfuh- ren angrenzenden wird untersagt, mit Tuͤchern oder Waͤnden vorzuziehen. Man sorgte in der- selben fuͤr den Ackerbau, und verschob, wenn wegen der Witterung die Feldfruͤchte nicht hat- ten eingebracht werden koͤnnen, von Bartholo- maͤi den Anfang der Jagd bis nach dieser Zeit. Es worden die Beschwerden wegen der Jagddienste gemindert, und ihnen so viel moͤ- glich abgeholfen; und außerdem noch andere Verordnungen, die die Jagd und die Jagd- dienste betreffen, gemacht. Allein in Ruͤck- sicht des wahren Cameral- und Finanzinteres- se ist wenig darinnen; man findet immer die Jagd mehr als ein Vergnuͤgen des Hofs be- handelt, als ein oͤkonomischer und Finanz- gegenstand fuͤr die Cammer. Die weimarischen Lande erhielten im J. 1646 vom Herzog Wilhelm eine Jagdord- nung, aus den fuͤr die Cammer und Polizey heilsamen Absichten, damit das hohe und nie- dere Weidewerk also getrieben werde, daß dar- aus keine Verordnung der Wildbahn noch gaͤnz- liche Ausrottung des Wildprets entstehe, viel- mehr solches zu des Hofs und jedermanns, der dessen befugt, Nutz erhalten werden Fritsch l. c. p. 19. . Die Jagdbedienten werden daher angehalten auf die Wildbahn, d. i. hohe Jagd, und auf das kleine kleine Weidewerk genau Acht zu haben, dem Schaden und Nachtheil vorzubauen. Die Vorfaͤlle mußten an den Jaͤgermeister berich- tet werden, welcher die Gerichtsbarkeit also hierinnen hatte. Waren es aber Faͤlle, die er nicht abthun konnte, so gediehe die Sache unmittelbar fuͤr den Herzog oder dessen Cam- mer l. c. p. 20. Und wenn sie etwas, so demselben zuwider laufe, erfahren, so soll solches an un- sern Jaͤgermeister gebracht werden, und wenn er den Sachen vorzubauen und abzuhelfen nicht ge- nug, sollen sie es an uns oder unsere hiestgen Cammerbedienten in Schriften gelangen lassen. . In der hohen Jagd wurde die Jagd fuͤr offen erklaͤrt, von Trinitatis bis St. An- dreaͤ. Auch wurde verordnet, daß die Jaͤger zur Setzzeit keine Hunde in die Wildbahn las- sen sollten; die Schaͤfer mußten die Hunde doppelt knuͤtteln, sowohl mit einem Schleif- knuͤttel 2 Ellen lang, als mit einem fuͤnfvier- tel Ellen langen Queerknuͤttel. So mußten auch die Jagdbedienten Acht haben, daß nicht die jagdberechtigten Unterthanen zur un- rechten Zeit jagten. Die Hasen mußten von Fastnachten bis Bartholomaͤi verschont wer- den, weil sie in dieser Zeit am meisten setzen. Vor und in den Jagdzeiten mußten die Triftberechtigten auf Anschaffung des Jaͤger- meisters der Huͤtung in den Hoͤlzern, wo ge- jagt werden sollte, sich enthalten S. Fritsch l. c. p. 27. . Im II. Theil. E e Im J. 1656 erschien eine Ordnung, wie sich die Unterthanen des Fuͤrstenthums Gotha zur Verfolgung der schaͤdlichen Raubthiere verglichen, wodurch hauptsaͤchlich fuͤr die Jagd gesorgt wurde, indem man die Waͤlder von diesen Wildverderbern befreyete Fritsch l. c. p. 54. . In dieses Jahrhundert gehoͤrt auch des Herzogs Friede- rich Wilhelms Sachsencoburgische, und des Lan- des zu Franken Wild, Forst-, Jagd- und Wei- dewerksordnung vom J. 1653 Fritsch ed. 1702. p. 3. p. 445-472. . Verschiede- ne Mandate von Herzog Joh. Casimir zu Coburg finden sich ebenfalls bey dem Fritsch Ed. 1702. p. 473-481. . Eine eisenachische Jagdornung von Herzog Wilhelm vom J. 1645 Ibid. p. 273-288. . Eine Sachsen- Jenaische Forst- und Weidewerksordnung erschien 1674 Ibid. p. 321-337. . In dem Wuͤrtenbergischen ergieng 1614 eine Jagdordnung, welche den dritten Theil der Forstordnung des naͤmlichen Jahres aus- machte. Alles gefaͤllete Wild mußte in die Hofkuͤche geliefert werden, und wenn es zu weit war, in die naͤchste Kellerey, wo es als- denn eingesalzen, und in die Hofkuͤche gelie- sert wurde. Man siehet hieraus, daß man sehr oͤkonomisch mit dem Wilde umgegangen. Es Es wurde das Wegfangen der Hasen unter- sagt, wie auch das Aufheben der jungen. Sie untersagt die Selbstschuͤsse. Die Forstbedien- ten mußten darauf sehen, daß die Zaͤune nicht spitzig waren, damit sich das Wild nicht spie- ße; die Fruchthuͤter werden angehalten, es nicht zu verscheuchen; es werden die oben im vorigen Jahrhunderte angefuͤhrte Vergleiche, wegen des Wildprets, angezogen, und zu neuer Bekraͤftigung eingeruͤckt. Man ersiehet aus allen, daß der Wildstand damals in dem Wuͤrtenbergischen nicht außerordentlich stark gewesen; indessen findet man doch daselbst Hirsche, Rehe, Schweine, Luͤchse, Fuͤchse, Woͤlfe, Hasen Fritsch p. 55. . In dem Hennebergischen wurde durch den Churfuͤrst Johann Georg I. 1615, in der Wald-, Forst- und Holzordnung, vieles heil- same wegen der Jagd verordnet; da bisher unter den Grafen dieser Gegenstand nicht wirth- schaftlich genug behandelt worden war. Die Jagd- und Forstbedienten werden angewiesen, auf die Jagdgrenzen aufmerksam zu seyn, und selbige, wo es noͤthig ist, zu berichtigen; die Forstmeister mußten neben den Jagdbedienten, auf das kleine Weidewerk Acht haben, damit ihm nicht Eintrag geschehe. Die Hasen wur- den von Petri Cathedra an bis Bartholomaͤi, wo sie am meisten setzen, vor dem Schießen, E e 2 Hetzen Hetzen und Jagen gesichert; wie auch das ho- he Wild. Ueber die Jagd waren gesetzt, Jaͤ- germeister, Wildmeister, Jaͤger, Windhetzer, Hegebereiter. Auch gegen die Wildschuͤtzen werden darinnen allerhand gute Anstalten ge- troffen; die Schaafhunde mußten mit zwey Ellen langen Knuͤtteln versehen werden, um das Wild nicht zu scheuchen. Die Hirsch- und Rehgeweihe mußte der Finder an den Foͤrster, und dieser an den Jaͤgermeister ablie- fern Fritsch l. c. p. 196. . In dem Heßischen verordnete im J. 1613 die Landesordnung wegen der Jagd, und erhoͤhete sonderlich die Strafe der Wild- schuͤtzen Ibid. p. 65. . Allein es ergieng auch 1624 eine besondere Jagd- und Forstordnung Ibid. p. 191. . Sie beguͤnstiget das Wild sehr, und scheint es fast zu sehr auf Kosten der Unterthanen zu thun. Sie untersagt die hohen aufgespitzten Zaͤune und tiefen Graͤben nahe bey den Waͤldern, und erlaubt sie nur bey Kohl- und Baumgaͤrten, zu- naͤchst an den Haͤusern, um die Wiesen und uͤbrigen Grundstuͤcken, aber nur kleine. Man siehet hieraus, wie das Umzaͤunen der Felder auch in diesen Zeiten in Deutschland sehr ge- woͤhnlich war; die Strafen deswegen sind hoch angesetzt. Es wird bey 50 Goldguͤlden un- tersagt, so wie, daß die von Adel nicht sollten in in ihren Waͤldern Salzlecken anlegen, bey 100 Goldguͤlden verboten wird. Die Hunde muß- ten geknuͤttelt und in Hoͤlzern am Stricke ge- fuͤhret werden; den Huͤtern und Schaͤfern wurde untersagt, mit Rauch oder dem Horn- blasen das Wild zu scheuchen, und das Feld- oder Wildhuͤten wurde ganz untersagt. Die heßische Landesordnung von 1665 Fritsch p. 193-195. , welche die Sophia Hedwich, als Wittib Vor- muͤnderinn und Regentinn ergehen ließ, beschaͤf- tiget sich ausfuͤhrlich mit dem Forstwesen und den Wildbahnen. Sie sucht sonderlich den Nachtheil zu heben, den das Wild den Unter- thanen brachte, und wird von dieser Seite sehr unterrichtend. Sie beschreibt den fuͤr ih- re Unterthanen druͤckenden Wildstand außeror- dentlich traurig, und die Verordnungen die deshalb ergiengen, machen dieser Regentinn Ehre, weil sie eine der ersten fuͤrstlichen Per- sonen zu seyn scheint, die hierinnen das In- teresse der Unterthanen nicht durch ihr Cam- merinteresse leiden ließ, und nicht das Wild hoͤher achtete als den Menschen. Schon in dem Jahre 1664 hatte sie Verordnung zu Abtrieb und Wegschießung des Wilds aus den Feldern ergehen lassen; dennoch aber war das Wild noch so haͤufig, daß es bis unter die Thore der Staͤdte gieng, selbst die Kaͤlber E e 3 da- dahin oder in das Feld setzte, und sich weder durch Feldhuͤter, noch Abhetzen, Wehren, Schre- cken, Trommelschlagen, Getoͤn, Geruf oder Geschrey abhalten ließ; vielmehr wurde das junge im Felde erzeugte Wild an das Feld gewoͤhnt, und zehrte Feld- und Wiesenfruͤch- te auf. Daher ergiengen an die Regierung bestaͤndige Bitten um Erlaß. Die Ursachen hiervon lagen theils an der allzustarken He- gung des Wildes von den Vorfahren, wovon noch die Jagdordnung vom J. 1624 einen Beweis ablegen kann. Vornehmlich aber war auch der Krieg eine Ursache, und in den Feld- und Buschhoͤlzern, Waldkoͤpfen, Vor- hoͤlzern und Feldhecken; diese waren ehemals ganz licht, ausgehauen, von der Unterthanen Vieh betrieben und nie geheget worden; da denn auch das Wildpret den Feldern nicht laͤ- stig war, sondern bloß in seinen tiefen und ho- hen Waͤldern blieb. Nachdem aber bey den unruhigen Kriegszeiten diese eben bemerkten Orte ganz bewachsen, und von den Untertha- nen, wegen Feindesgefahr und Mangel des Vie- hes nicht betrieben werden koͤnnen, hatte das Wildpret sich aus den hohen Waͤldern und der Wildbahn darein gezogen, und wurde wie in der Wildbahn mit Fleiß geheget. Es wur- den daher zufoͤrderst die Feldhoͤlzer von den Forst- und Jagdbedienten mit Zuziehung der Obrigkeit jedes Orts niedergehauen, die von Waͤldern entlegenen Waldkoͤpfe aufgeraͤumt, aus- ausgehauen und licht gemacht, die Vorhoͤlzer und hohen Waͤlder selbst an den Enden geoͤffnet, vor und an den hohen Waͤldern tiefe und hohe Wildgraben aufgeworfen, Zaͤune darauf ge- setzt und lebendige Dornen oder ander Busch- werk daran gelegt und gepflanzet. Sie verordnete die hohen Waldungen auch an den Orten und Enden, wo es noͤthig waͤre, auf- zuraͤumen und auszuhauen, damit sich das Wildpret darinnen verhalten und seine Atzung haben koͤnne. Es mußte eine Gemeinde der andern behuͤlflich seyn, vornehmlich die entle- genen oder dem Walde naͤhern. Es mußten in den Waͤldern Wildscheuren und Schoppen errichtet und mit Waldheu angefuͤllt werden, damit das Wild im Winter Nahrung hatte. Die hohe Gewaͤld- und Wildbahn mußte so viel moͤglich ruhig und still seyn, und keine neuere Huͤtungen darinnen eingefuͤhrt werden, wodurch das Wild aus denselben verscheuchet worden waͤre, sondern das Vieh der Unter- thanen wurde in die Vor- und Feldhoͤlzer zur Huͤtung verwiesen. Es wurde untersagt, Bauholz im Walde zu schlagen und zu zim- mern, um das Wild nicht daraus zu verscheu- chen; wie auch keine Salzlecken zu Anreizung des Wilds in die Vorhoͤlzer oder Feldbuͤsche zu legen. Die Jaͤger und Foͤrster mußten, um den armen Unterthanen schleunig zu helfen, mit den gesammten Gemeinden das Wildpret mit Getoͤn, Schießen und Platzen aus den Fel- E e 4 dern dern und Feldbuͤschen in die Waͤlder und Wild- hahnen treiben, und solch Schrecken, Trei- ben und Abhetzen im Fruͤhling und Sommer, vor und nach der Erndte vornehmen. Das Wild, so sich durchaus nicht aus dem Felde gewoͤhnen wollte, mußten die Foͤrster und Jaͤger wegschießen, und das Geschossene specificiren, und dem Oberfoͤrster des Bezirks anzeigen. Dagegen mußte das Wild in den hohen Waͤl- dern geheget werden, die Gemeinden fleißige und wachsame Feldhuͤter bestellen. Durch diese Verordnungen suchte man die verfallenen und ausbleibenden Zinsen, Steuern und Ab- gaben, die eben wegen des allzugroßen Wild- schadens außenblieben und nicht erlegt werden konnten, wieder gangbar zu machen. Ein vor- trefflicher Beweis der ruͤhmlichsten Regierung einer Dame, die das auf eine so einsichtsvolle Art wieder gut zu machen wußte, was ihre Vorfahren verderbten. In dem Casselischen ergiengen 1683 und 1698 Forstordnungen, darinnen auch in etwas uͤber die Jagd verord- net ward. In dem Schwarzburgischrudelstaͤdtischen wurden nicht nur in der Forstordnung vom J. 1626 verschiedene hierher gehoͤrige Punkte be- stimmt S. Fritsch p. 204. . Allein ausfuͤhrlicher geschahe es in dem Jagdmandate von dem naͤmlichen Jah- re. Man nimmt darinnen die loͤbliche Ruͤck- sicht sicht auf die Feldfruͤchte der Unterthanen; da- her, wenn wegen der Witterung die Aernde- zeit verschoben werden mußte, so wurde der Anfang der Jagd besonders bestimmt. Die uͤbrigen Theile derselben gehen nicht sowohl auf das Oekonomische der Jagd, sondern vor- nehmlich gegen die Wilddiebe und heimlichen Schuͤtzen, und gegen die verschiedenen uner- laubten Arten zu jagen; vornehmlich dringt sie auf das Knuͤtteln der Hunde. Die Be- dienten bey der Jagd waren auch hier Jaͤger, Einspaͤnniger, welches wahrscheinlich eine Art fahrender Jagdpolizeybedienten waren, Hege- bereiter, Holzfoͤrster und Forstknechte. In dem Sondershaͤusischen hatte man schon in den Jahren 1623, 1646 und 1647 durch aller- hand Verordnungen fuͤr die Jagd gesorgt, und im Jahre 1673 erschien in den naͤmlichen Landen eine von neuem durchsehene. Ver- moͤge dessen war in dem Sondershaͤusischen die Jagd geschlossen von Estomihi bis Bar- tholomaͤi; und die Strafe der Vergeher war sehr weislich ein Verbot, daß sie binnen 5 Jahren nicht jagen durften. Es wurde ver- ordnet, daß bey der freyen Jagd von Bar- tholomaͤi bis Estomihi die Jagdberechtigten doch auf die Feld- und Gartenfruͤchte der Un- terthanen Ruͤcksicht nehmen mußten. Sie nimmt uͤbrigens die naͤmlichen Zeit- punkte fuͤr die offene und geschlossene Jagd an, wie die vorhergehende. Sie verschiebt die E e 5 Jagd Jagd wegen der aufgehaltenen Aernde, sie un- terscheidet hohe und niedere Jagd; sie scheint eine der ersten zu seyn, welche gewisse Arten von Verfolgung gegen die Raubschuͤtzen ein- fuͤhrt, vornehmlich sie mit einen Schrotschuß zu verfolgen erlaubt. Sie untersagt die ge- spitzten Umzaͤunungen, untersagt, das Vieh an die Salzlecken hinzutreiben, damit es die- selbe nicht verunreinige. Sie erlaubt die Ver- scheuchung des Wildes aus den Krautfeldern, durch einen an der Kette liegenden Hund. Sie befiehlt uͤbrigens das Knuͤtteln der Hunde. Endlich erfolgte noch 1701 eine Holzforstord- nung von Schwarzburg, fuͤr die untere Graf- schaft Frankenhausen. In dem Reußischen wurde in der Forst- und Jagdordnung fuͤr die reußischplauischen Lande vom J. 1638, auch wegen des Wilds verordnet, die Jagd wurde von Fastnacht bis Bartholomaͤi geschlossen, und strenge Gesetze gegen die Wilddiebe und das unbefugte Wildschießen gemacht Fritsch p. 281. . Auch in den stolbergischen Forstordnungen von 1642 wurde fuͤr die Jagd gesorgt. Die Jagd war daselbst ansehnlich, und es wurden in dem 19ten Artikel verschiedene Mandate erwaͤhnt, welche die Jagd betroffen haben. Allein die Verordnungen selbst sind nicht so ausfuͤhrlich, sie erstrecken sich auf wenig an- dere Gegenstaͤnde, als auf Jagddiebereyen, Knuͤt- Knuͤttelung der Hunde, und enthalten einige Regeln, die sowohl die Schonung des Wil- des als die Voͤgel betreffen Fritsch l. c. p. 214. ed. von 1702. p. 217. . Die fuͤrstlich saͤchsischmagdeburgische Landesordnung vom Jahre 1649 setzt auch gewisse Verordnungen wegen der Wildbahn, der Jagden, des Schies- sens und andern Weidewerks fest; sie erstreckt sich nicht nur auf die landesfuͤrstlichen Jag- den, sondern auch auf die Jagden in den an die landesfuͤrstlichen angrenzenden Forsten, und beruft sich auf aͤltere Mandate von 1642, 1643, 1646 und 1648. Ein anderes erfolg- te im J. 1659, welches sich auf die von 1613, 1626, 1629, 1637 und 1650 beziehet, wor- aus man ersiehet, daß die Jagd damals fuͤr die magdeburgische Cammer wichtig gewesen; eine churfuͤrstlichbrandenburgische Holz- und Jagdordnung fuͤr das Herzogthum Magde- burg ergieng 1686 S. Fritsch p. 69 bis 70. , und noch andere da- hin gehoͤrige Mandate, welche sich auch bey dem Fritsch finden Fritsch ed. 1702. p. 301. . In dem Braunschweigischen machte sich sonderlich Herzog Heinrich Julius durch eine Jagdordnung vom J. 1603, Her- zog August aber 1638, um die Jagd ver- dient; besonders suchte er das Verderben des jungen Wildes zu verhuͤten, und befahl das Knuͤtteln der Hunde. Er machte 1640 Ver- ord- ordnungen wegen des gefundenen Wildes, und ließ 1643 ein Edikt gegen das Wildschießen ergehen. Im Jahre 1645 ergieng ein Edikt gegen die Wilddiebe, und ein anderes wegen des Jagens und Kurens Fritsch p. 142 ꝛc. . Auch erschien eine calenbergische Forstordnung von 1678, auch 1681 ein lauenburgisches Jagdedikt, wo ebenfalls dieser Unterschied zwischen hoher und niederer Jagd bemerkt und beobachtet wird; 1676 ergieng eine neuere Jaͤgerordnung von Kaiser Leopold. Vom Jahre 1602 findet sich eine mar- burgische Holzordnung, wo die Strafen fuͤr die Waldverbrechen sehr verhaͤltnißmaͤßig be- stimmt sind. Von der Stadt Ulm findet sich eine Weidewerksordnung vom J. 1639. Es gehoͤrt hierher ferner eine braunschweigi- sche luͤneburgische Mastordnung von 1644. Ein fuͤrstlich Forstreglement und Ordnungen in dem Fuͤrstenthum Blankenburg erschien 1685, und ein andres Blankenburgisches im J. 1689. Im Jahre 1700 verordnete die churmain- zische Forst- und Holzordnung im Eichsfelde und die hoyerswerdische Forstordnung auch uͤber die Jagd. In dem Brandenburgischen uͤbersahe man auch in diesem Jahrhunderte die Jagd nicht, von Seiten der Regierungen. Es ergieng 1620 1620 eine Verordnung wegen des Wildpret- schießens, und die Forstordnung des naͤmlichen Jahres verordnet gleichfalls wegen der Jagd, und kennt auch die Eintheilung derselben in die hohe und niedere, 1653 gegen des unbe- fugte Jagen, Schießen und Hetzen; 1663 ergieng ein Edikt wegen des Jagens und Schießens zur Ungebuͤhr in der Uckermark; 1666 ergieng ein Edikt wegen der Hirschhoͤrner und Stangen; 1672 ergieng ein anderes Edikt wegen der Wilddiebe und wegen Verar- beitung der Wildhaͤute. 1681 erfolgte eine Resolution wegen der Jagdgerechtigkeit derer von Adel in der Uckermark; ingleichen, daß den Elendthieren und Hirschen kein Schade zugefuͤgt werden sollte; wie auch ein Edikt wegen Knuͤttelung der Hunde, und daß sich Niemand in der Wildbahn außer dem ordent- lichen Wege betreten lasse. 1681 ergieng eine Jagd- und Holzordnung Churf. Friedrich Wil- helms zu Brandenburg fuͤr Hinterpommern Fritsch ed. 1702. P. III. p. 513. . 1684 erschien ein Edikt wegen der Hirsch-Wild- und Rehhaͤute; 1689 ein anderes wegen Scho- nung der Hirsche und Elendsthiere; ingleichen eine Cirkularverordnung an einige Adeliche, wegen der Jagdgerechtigkeit; 1693 erfolgte ein Patent wegen der Wolfsjagden, und ein anderes wegen Schonung des Rehwildprets, wie auch wegen Schießung des Wildprets; 1695 1695 ergieng ein Edikt gegen das unbefugte Jagen, Hetzen und Schießen; 1695 ein Edikt wegen Schonung des Wildes, und ein ande- res wegen der Wolfsjagden. Indessen findet man doch keine besondern Spuren von wichti- gen oͤkonomischen Einrichtungen und Anstal- ten fuͤr die Jagd, die Schonung und etwa die Bestimmung der Jagdzeiten ausgenommen. In dem Oesterreichischen ergiengen ver- schiedene Jagdedikte. Allein sie beschaͤftigten sich bloß mit Wilddiebereyen und deren Be- strafung; nur wenige enthalten einige oͤkono- mische Regeln. Vieles wird auch verordnet in der Polizeyordnung von Oestreich unter und ob der Ens, vom Jahre 1671 S. Cod. Austriacum 1740. . In dem Trierischen wurde das Jagdwesen durch die Landesordnung vom Jahre 1668 mit besorgt. Sie war fast durch das ganze siebenzehnte Jahrhundert hindurch im Kriege beunruhiget, und daher auch dieses Geschaͤft sehr zerstoͤrt: hierzu kam, daß die haͤufige Wein- kultur die Gegenden der starken Wildbahn nicht wohl erlaubte. Man mußte daher von Sei- ten der Regierung hierauf Ruͤcksicht nehmen. In den fraͤnkisch brandenburgischen Laͤn- dern ergiengen im siebenzehnten Jahrhunder- te ebenfalls einige Verordnungen in diesem Geschaͤfte S. Corpus Constitutionum Brandenburg. Culm- bacens. 1746-1751. T. III. p. 4. . In In dem Bareuthischen ist die Jagd kein allzuwichtiges Geschaͤft, weil das Wild nicht haͤufig ist; desto wichtiger war es von jeher fuͤr die anhaltischen Lande. In der Lausitz ergieng 1661 eine Ober- amtspublication des Landtagsschlusses von dem naͤmlichen Jahre gegen die Raub- und Wildschuͤtzen, und das Jagen auf anderm Grund und Boden. So ergieng auch 1673 ein Oberamtspatent gegen die Raubschuͤtzen ꝛc. Bauer- und Schaͤferhunde, wie auch gegen das Jagen auf fremdem Grund und Boden, und 1675 erschien ein Oberamtspatent und Renovation der Mandate gegen die Raub- schuͤtzen ꝛc.; 1694 ergieng ein Oberamtspa- tent gegen die Raubschuͤtzen. Was die verschiedenen Jagdarten betrifft, die in diesem Jahrhunderte gewoͤhnlich waren, so findet man sie in den Jagdordnungen und in den Schriften dieser Zeiten. Es zeichnen sich darunter die Kampfjagden aus, worinnen man die Grausamkeit der Roͤmer nachzuah- men suchte. Friedrich I. Koͤnig von Preußen, pflegte oft Kampfjagden, wo Thiere mit ein- ander kaͤmpften, zu halten, und erbauete noch 1693 dazu ein besondres Gebaͤude, wor- auf eine besondere Muͤnze gepraͤgt wurde Auf dem Avers derselben ist das Brustbild mit der Ueberschrift: Fridericus III. D. G. M. Brand- S. R. . Vor- Vornehmlich schreckt die Parforcejagd die Menschlichkeit, jenes unmenschliche und die Vernunft entehrende Vergnuͤgen. Sie scheint den aͤltern deutschen Nationen schon bekannt gewesen zu seyn, wie Stisser aus wenigen al- ten deutschen Gesetzen dargethan hat; allein naͤher ausgebildet haben sie die Englaͤnder und Franzosen, von denen sie die Deutschen an- nahmen. Sie nahm ihren Anfang zu Ende des siebenzehnten, und nahm noch mehr zu, im Anfange und Fortgange des achtzehnten Jahrhundertes; doch wir wollen nicht durch das verneuerte ausfuͤhrliche Andenken dieses den Menschen entweihenden Vergnuͤgens ent- ehren; sondern es gleichsam mit diesen Zeiten dem Alterthume uͤbergeben. Das Ceremoniel, welches man bey dergleichen Jagden beobach- tet, haben verschiedene beschrieben, vornehm- lich auch von Flemming In seinem vollkommnen deutschen Jaͤger 1724; andern Haupttheile p. 256. c. 52. und im ersten Haupttheile p. 294. . Sie geschahe vornehmlich auf Hirsche, und war ein Vor- zug der regierenden Herren, so, daß keiner der- gleichen S. R. I. A. C. et Elect. auf dem Revers steht der Pallast und Hetzgarten mit der Umschrift: Hilaritati publicae, unten steht: Perfecto eden- dis venationibus theatro MDCXCIII. Sie steht auf dem Titel von Stissers Jagdhistorie der Deutschen, ed. 1754. gleichen nachthun durfte, und noch jetzt nicht darf. Man bestimmte dazu einen Hirsch, den man aufjagte, und so lange verfolgte, bis er seine Kraͤfte erschoͤpft hatte, und todt nieder fiel, da alsdenn der, der uͤber Menschen und oft uͤber mehrere Voͤlker zu herrschen hatte, unter dem laͤrmenden Getoͤne der Hoͤrner und lauten Freuden der Schmeicheley, ein Zuschauer der schmausenden Hunde war, die mit dem gefal- lenen Wild ihren grausamen erjagten Hunger stillten. Wir finden in diesem Jahrhunderte auch einen Jagdorden, naͤmlich den Jaͤgerorden des guͤldnen Hirsches, welchen der letzte piastische Herzog Georg Wilhelm zu Brieg 1672, bey Gelegenheit einer Jagdlust im Thiergarten da- selbst, stiftete. Das ordenskleinod war ein von Gold geschlagenes Eichenblatt, auf dessen einer Seite ein Hirsch, auf der andern aber ein rothes Herz mit einem weissem Kreuz, wel- ches auf der Brust an einem mit Golde durch- wirkten Bande getragen wurde. Gryphius giebt uns naͤhere Nachricht von den Gesetzen und der Anzahl der Mitglieder dieses Or- dens S. Kurzer Entwurf der geistlichen und weltli- chen Ritterorden. S. 368. . Ueberzeugt von den Nachtheilen der freyen Puͤrsch, suchte man im siebenzehnten Jahrhun- derte II. Theil. F f derte das auszufuͤhren, was schon K. Maxi- milian I. im Jahre 1502 einigermaßen mit dem Bosserhard, einem Distrikt der Memmin- gischen freyen Puͤrsch versucht hatte, indem er denselben gegen die Unterthanen wieder ge- bauet, und dieses Verbot seitdem mehrmalen, sonderlich in den Jahren 1536, 1623, 1630, 1666, 1679 und 1680 wiederholt, daß die Unterthanen selbiger Gegenden nie zum ruhi- gen und ununterbrochenen Besitz kommen koͤn- nen. Man bemuͤhete sich sonderlich seit 1687 die ganze freye Puͤrsch in Schwaben aufzuhe- ben, und in eine Wildbahn zu verwandeln, und unternahm daher sowohl bey dem Kaiser als auf den schwaͤbischen Kreistagen verschiede- ne Handlungen. Seit diesen Zeiten erfuhr die memmingische freye Puͤrsch mit den uͤbri- gen schwaͤbischen gleiche Schicksale Harprecht sciagraphia venation ' s liberae Sue- vicae §. XVI-XXV. p. 14-20. ; beson- ders wurde auf dem schwaͤbischen Kreistage vom J. 1697 daruͤber gehandelt S. Harprecht l. c. Sebastian Otto in der freyen Puͤrschbeschreibung l. c. . Die Jagdlitteratur wird in diesen Zeiten nicht weniger stark und zahlreich, je mehr in diesem Jahrhunderte die Jagd ein vorzuͤgliches Vergnuͤgen der Hoͤfe wurde, worinn man oft auf Kosten der Unterthanen keine Grenzen kann- te. te. Es erschienen theils Ausgaben der Alten, die von der Jagd geschrieben So erschienen die Venatici et Bucolici 1613. Hanouiae cum comment. Caspar. Barthii. In- gleichen des Iani Vlitii venatio nov-antiqua s. Gratius Nemesiainus et Calpurnius cum com- ment. Iani Vlitii Lugd. Bat. 1645 und 1653. , theils Ueber- setzungen der Auslaͤnder Adlicher Zeitvertreiber oder neuerfundene Jagd- ergoͤtzungen in 5 Buͤchern, Augsp. 1696. 8. c. f. aus dem Franz. , theils auch ganz einheimische und eigene Schriften Ioh. Conr. Rhumelii Philosophia animalis viua- rio auiario natatorio recensita carminice scripta, Norimb. 1650. 8. Ioh. Helv. Schuͤtz de banno ferino. Schroeter de banno ferino eiusque iure. Schulzii Diss. de iure venandi, Erf. 1677. Mylii Diss. de venatione ferarum bestiarum, Lips. 1682. A Sode Diss. de iure Venandi, Erf. 1692. Schedii Diss. de iure Venandi, Helmst. 1641. Alberti Diss. de venatione, 1679. Lips. Rohrensee Diss. de iure venationis Maiestati adser- to, 1696. Vit. Ahasu. Fritsch Corp. iur. venat. forestale, 1675. fol. wovon wir nachher noch eine Ausgabe cum praefatione Strykii von 1702 haben. Straus de iure venandi, Vit. 1674. Engelhard Weidmanns Wildbahn oder rechtschaf- fene Jaͤgerkunst, 1602. 4to. , welche sie sowohl kunstmaͤßig als juristisch behandel- F f 2 ten, ten, wie auch Naturgeschichtsforscher. Unter die juristischen Schriften von der Jagd, gehoͤ- ren die Arbeiten eines Schuͤtz, Schulz, My- lius, von Sode, Schedius, Alberti, Roh- rensee, Fritsch, Straus. Oekonomisch haben die Jagd die allgemeinen oͤkonomischen Schrift- steller dieses Jahrhunderts bearbeitet, welche also auch hieher gehoͤren; vorzuͤglich aber En- gelhard Wildmann; ingleichen der Verfasser der Jaͤgerkunst und Weidewerksgeschrey, Nuͤrn- berg 1610 und 1618. Ingleichen gehoͤren hierher Vitus Bremer, der Verfasser des ad- lichen Weidewerks, Lorber, Pauli, Conrad Aitinger und Jacob Taͤnzer Jacob Taͤnzers der Dianen hohen und niedern Jagdgeheimnisse oder Jagdbuch, Coppenhagen, P. I. 1682. P. II. 1686. P. III. 1689. Viti Bremers fuͤrstliche Jaͤgerburg, Hamb. 1657. ingl. 1663. Adeliche Weidewerke, wie solche anzustellen, Frankf. 1661. Prag 1699. Lorbers adeliche Jaͤgerey, Waimar 1670. Chr. Pauli guter und wohlgeuͤbter Jaͤger, Brieg 1673. Der edle Weidmann, oder eigentliche Beschreibung des Weidewerks, 1675. Vollstaͤndiges Jagd- und Weidebaͤchtern von Con- rad Aitinger, Cassel 1681. . So So kann man auch die Jagdordnungen dieses Jahrhunderts als oͤkonomische Schrif- ten ansehen, in so fern sie auf oͤkonomische Grundsaͤtze gebauet sind, die ich aber hier nicht wiederholen will, da ich sie oben ausfuͤhrlich angezeigt und durchgegangen habe. Ich uͤbergehe die Schriften in den Huͤlfswissen- schaften, welche außer meinen Grenzen liegen, und mich zu allzuvielen Weitlaͤuftigkeiten ver- leiten wuͤrden. F f 3 Jagd- Jagdgeschichte des achtzehnten Jahrhunderts. I ch mache den Anfang der Jagdgeschichte im achtzehnten Jahrhunderte mit der Chursaͤchsischen, weil die Jagd hier durch vie- le Verordnungen bereichert wurde. Gleich zu Anfange des achtzehnten Jahr- hunderts wurden in Chursachsen die Jagdzei- ten und Jagdtermine nach dem neuen Ka- lender eingerichtet; im J. 1703 die Anhal- tung der mit Buͤchsen und Gewehr herum- schweifenden Jaͤgerpursche befohlen; um der Jagd etwas aufzuhelfen, die durch allerhand Uebel sehr geschwaͤcht war, wurden 1709 die Koppel- und Niederjagden auf dieses Jahr ein- gestellt. 1711 ergieng von neuem ein Man- dat gegen die Wilddiebereyen, und 1712 ein anderes den Anfang und die Endigung der Jagdzeiten betreffend S. C. A. T. I. ; und noch ein anderes wegen der Ruͤgensachen in Jagd- und Forstge- genstaͤnden. 1715 wurde alles Hetzen, Jagen, Schießen in den Koͤniglichen und des Koͤnigl. Churprinzens Gehegen um Dresden gaͤnzlich untersagt; 1716 ergieng ein Befehl gegen die von einigen Lehnrichtern gemißbrauchte Nie- der- derjagden, und unbefugte Verstaͤrkung ih- rer Schaͤfereyen, ein Beweis, daß man da- mals nicht genug die Verbindung und Ver- haͤltnisse der oͤkonomischen Geschaͤfte gegen ein- ander erwogen. Im Jahre 1717 wurde durch ein Mandat bestimmt, was eigentlich zur Hohen-, Mittel- und Niederjagd gehoͤre, und wer Woͤlfe zu faͤllen berechtigt sey. Ver- moͤge dessen gehoͤren in Sachsen zur hohen Jagd Baͤre, Baͤrinnen, junge Baͤre, Hirsche, Stuͤckenwild, Wildkaͤlber, Tannenhirsche, Tannenwild, Tannenwildskaͤlber, Luͤchse, Schwane, Trappen, Kraniche, Auerhaͤh- ne, Auerhuͤhner, Phasanhaͤhne, Phasan- huͤhner, Vocken. Zur Mitteljagd: Reheboͤ- cke, Rehe, Rehkaͤlber, hauende Schweine, angehende Schweine, Keyler, Bachen, Frisch- linge, Woͤlfe, Birkhaͤhne, Haselhuͤhner, gros- se Brachvogel. Zur Niederjagd: Hasen, Fuͤch- se, Daͤchse, Bieber, Teicher, Seemeven, Wasserhuͤhner, Wasserschneppen. Im Jah- re 1719 wurde die 1575 von Churfuͤrst Au- gust gemachte Generalbestellung der Forstbe- dienten von neuem gedruckt und vertheilt und den Beamten zur Publication und Beobach- tung uͤbersendet. Im J. 1731 ergieng ein Befehl wegen Kloͤppelung der Hunde und Schonung der Jagden auf ein Jahr, und diese Schonung wurde 1732 durch ein Mandat noch auf ein Jahr verlaͤngert. In dem naͤmlichen Jahre F f 4 er- ergieng ein anderes Mandat, wegen Kloͤppe- lung und Innenbehaltung der Bauerhunde, wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde, um das Wildverscheuchen zu verhuͤten; 1733 erschien ein Mandat, welches die ins Freye gelassenen Auerthiere zu schonen befohl; man hatte verschiedene derselben aus dem Auergar- ten bey Koͤnigsburg herausgelassen. Wegen Einlieferung der abgeworfenen Hirschgeweihe, ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man- dat gegen die Raubschuͤtzen; und 1739 wurde sogar die Miliz angehalten, den Jaͤgern ge- gen die Raubschuͤtzen beyzustehen; 1742 er- gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe- rung der Hirschstangen; so ergiengen auch 1743, 1747 und 1748 verschiedene die Jagd, Jagdhunde, Forstbediente und Jagdver- brechen betreffende Verordnungen; 1763 er- gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag- den auf gewisse Zeiten, wodurch man dem durch Kriege zerstoͤrten Wildstand wieder auf- zuhelfen suchte; und in dem naͤmlichen Jahre ergieng ein Dekret an die Landstaͤnde, welches eine Erlaͤuterung des vorigen enthielt; auch noch ein anderes Erlaͤuterungsmandat erschien in dem naͤmlichen Jahre; wegen der durch Wildschaden veranlaßten Beschwerden und de- ren Abstellung erschien 1766 ein Generalbe- fehl. Die saͤchsische Jaͤgerey ist uͤbrigens sehr vorzuͤglich und ansehnlich. Nach dem Cam- mer- merreglement vom Jahre 1700 war in dem damaligen Cammeretat bloß der ordentliche Gehalt der Jaͤgereyen an baarer Besoldung 28000 Reichsthaler jaͤhrlich angesetzt, dabey jedoch die Jagdbedienten noch andere zufaͤlli- ge Einkuͤnfte zogen S. Inventarium von Chursachsen bey Schre- bers Samml. I. Theil. Halle 1761. p. 212. . Eine sachsenquer- furtische Jagd- und Forstordnung des Her- zog Christians erschien 1728. Im Jahre 1707 eine saalfeldische Wald-, Forst-, Jagd- und Weidewerksordnung von Johann Ernst. Eine Jagd- und Weidewerksordnung vom Fuͤrstenthum Weimar erschien 1704. In dem Brandenburgischen ergieng 1703 ein Edikt wegen Schonung des Wildes; 1705 einige wegen der Wolfsjagden und wegen Schonung des Wilds zur Setz- und Brutzeit; 1707 untersagte man, die Biber zu schießen und zu verfolgen; 1713 wurde die Schonung des Rehwilds anbefohlen; 1714, wo auch die Ottern den naͤmlichen Schutz erhielten; 1715 wurde untersagt, Hasen zu schießen; 1717, die Jagd nicht durch Schaͤfer auszu- uͤben; 1718 ergieng ein Rescript wegen Til- gung der Raubthiere und Raubvoͤgel; 1730 ergieng ein Edikt wegen der Wilddieberey; und 1734 ein Reglement wegen der Wolfs- jagden; ingleichen 1738 eine koͤnigl. preuß. Holz-, Forst-, Jagd- und Grenzordnung des Fuͤrstenthums Muͤnden und der Grafschaf- F f 5 ten ten Ravensberg, Teckelnburg und Lingen vom J. 1738; und 1749 wurde vornehmlich die Schonung des Rehwildes anbefohlen. Die Verordnungen der beyrischen Lande finden sich in dem beyerischen Gesetzbuche Codex Iuris ciuilis Bav. Maximilianeus, Muͤn- chen 1756. . Diese erstrecken sich auch auf die Oberpfalz Denn so heißt es in der Vorrede des Codicis Maximilianei: ordnen und wollen auch hiermit, daß man solchen in unsern saͤmmtlichen Churlan- den mit Einschluß der obern Pfalz und allen an- dern uns zugehoͤrigen Herrschaften und Laͤnde- reyen genau beobachte. . In dem Trierischen ergieng 1724 eine Wald-, Forst- und Jagdordnung. In dem Heßischen ergieng unter andern auch 1724 ei- ne Forst-, Wald- und Weidewerksordnung. Die Hessencasselischen findet man in der Klein- schmidischen Sammlung Sammlung fuͤrstlich heßischer Ordnungen und Ausschreiben ꝛc. T. I. 1767. T. II. 1770. . Eine lindauer Forst- und Wildordnung, ergieng 1749. Eine bremische Teich-, Holz- und Jagdordnung ergieng 1732; und 1749 erschien ein Anhang dazu. Die neueste wuͤrtenbergische Wilderer- ordnung ist vom 20sten Sept. des J. 1718 Sie enthaͤlt 42 Seiten in Fol. ist abgedruckt in Herrn Gerstlachers Samml. wuͤrtenb. Gesetze, Th. 2. p. 26-66. ingleichen in Herrn von Pfeils Realindex der Forstordnung S. 431 bis 460. . Sie Sie enthaͤlt eine ausfuͤhrliche Vorschrift we- gen Bestrafung derer, die entweder selbst Wil- derey getrieben oder daran Theil genommen. Wider die Wilderer, in so fern die oͤffentliche Sicherheit durch dieselben gestoͤrt wird, er- giengen 1718 am 13 August, 1737 am 19 Junii, und am 10 Julii 1751 von dem hoch- loͤblichen schwaͤbischen Kreise nachdruͤckliche Verordnungen, welche auch ins Land publi- cirt wurden. Außer diesen finden sich auch noch besondere Generalrescripte, die zur Er- laͤuterung der Wildererordnung dienen Die meisten davon siehe in Gerstlachers Samm- lungen wuͤrtenbergischer Gesetze Th. 2. und in Hochstetters Extrakte wuͤrtenbergischer General- rescripte. . An den Orten, wo freye Puͤrsch ist, kann die Wildererordnung nicht ganz Stattfinden; die- se Orte gehet hauptsaͤchlich an die allgemeine Puͤrschordnung, wie es wegen des Weidwerks in beeden obern und untern zwischen der Riß, Donau und Pleu gelegenen freyen Puͤrschdi- strikten ins kuͤnftige solle gehalten werden, wel- che zu Ulm 1722 am 13 May erschien. Es haben die wegen der freyen Puͤrsch in Ober- schwaben vereinigte Kreisstaͤnde, von denen Wuͤrtenberg, wegen eines im Oberamt Blau- beuren befindlichen Distrikts, ein Mitglied ist, diese Ordnung verfaßt. Eine andere erschien 1737 zu Stutgart unter dem Titel: Puͤrsch- ord- ordnung, wie es wegen des Weidewerks in den Staͤdten und Aemtern Balingen, Rosen- feld, Ehingen, St. Georgen, wegen Rothen- zimmern, Sulz, Dornhan und Alpirspach, in Gebrauchung des gnaͤdigst ihnen nachgelas- senen Gnadenjagens gehalten werden soll Beyde finden sich im Pfeilischen Realindex der Forstordnung S. 191-212. nach ihrem Haupt- inhalt. . Von dem Wuͤrtenbergischen finden sich Nachrichten in den Werken eines Gerstla- chers C. F. Gerstlachers Sammlungen aller einzelnen ergangenen herzoglich wuͤrtenbergischen Gesetze und andern Normalen, 1stes Buch 1759. zwey- tes Buch 1760. und Weissers J. F. C. Weissers Nachricht von den Gesetzen des Herzogthums Wuͤrtenberg, Stutgard 1781. S. 231. 8. . Die Churbraunschweigisch Luͤneburgischen finden sich in der Gesetzsammlung dieser Laͤn- der Churbraunschweigische luͤneburgische Landesord- nungen und Gesetze zum Gebrauch der Fuͤrsten- thuͤmer Graf- und Herrschaften Zellischen An- theils, Luͤneburg 1741 und 1745. T. IV. . Es gehoͤrt hierher das Braunschwei- gische Luͤneburgische erneuerte Forstreglement von Herzog Ludewig Rudolph, welches 1726 erschien, die wolfenbuͤttelische Forst- und Cam- merordnung von 1729. Die Die Oesterreichischen Verordnungen des achtzehnten Jahrhunderts finden sich sonderlich in dem Codice Austriaco S. Cod. Austriacus ordine alphab. compila- tur, Viennae 1704. fol. , theils auch in der Sammlung oͤsterreichischer Gesetze und Ordnungen, so viel deren uͤber die im Codice Austriaco eingedruckten bis auf das Jahr 1720 weiter aufzubringen Leipzig 1749 P. II. bis auf den Tod Carls VI. Wien 1752. . In dem Zweybruͤckischen hatte die Landes- commißion auch die Jagd mit zur Absicht, sie wieder in Ordnung zu bringen, und der Zer- ruͤttung in derselben abzuhelfen und sie wieder herzustellen. In der Oberlausitz ward die Jagd von Sachsen aus, durch das Oberamt zum allge- meinen und der Cammer Besten geleitet. Es ergiengen daher 1703 ein Oberamtspatent ge- gen Raub- und Wildschuͤtzen, Fisch- und Krebsdiebe; 1726 machte das Oberamt die Conventionalvereinigung und den Landtags- schluß wegen des Weidewerks und der Fische- rey bekannt. Man sahe es also damals fuͤr so wichtig an, die Sache fuͤr den Landtag zu ziehen, woran aber auch die Landesverfassung keinen geringen Antheil hat. Es erfolgte 1727 eine Oberamtspublication wegen Bekloͤp- pelung der Schuͤtzen-, Schaͤfer- und Scharf- rich- richterhunde. Im Jahre 1763 ließ das Oberamt das Mandat wegen Schonung der Hohen-, Mittlern- und Niedern-, auch Fasa- nenjagde n publicieren; 1768 ergieng ein Ober- amtspatent, wegen Erneurung der im Jahre 1726 publicirten Conventionalvereinigung wegen des Weidewerks, auch der Raub- und Wildschuͤtzen. In dem Mecklenburgischen ergieng eine erneuerte vermehrte Forst-, Holz-, auch Jagd- und Wildordnung im Jahre 1706, worin- nen auf die Jagdoͤkonomie besondere Ruͤck- sicht genommen wird, und wodurch dieses Ge- schaͤft sowohl fuͤr die Cammer, als den Pri- vatvortheil der Unterthanen eingerichtet ist. Von der Stadt Zittau erschien 1730 eine Forst- und Jagdordnung. Im Steyerischen ergieng 1746 eine neuver- faßte Jaͤgerordnung. Eine fuͤrstlich blankenburgische Jagdord- nung erschien 1718 in 4to gedruckt, und in dem fuͤrstlich blankenburgischen Directorium vom Jahre 1730 ist auch ein besonderer Arti- kel, wie die Forstvrogen zu bestrafen; 1735 zog man in dem Casselischen sogar die Katzen mit zur Jagd S. Stissers Forst- und Jagdhistorie p. 204. „Unsern ꝛc. Nachdem Ihro Koͤnigliche Majestaͤt gnaͤdigst resolviret und befohlen haben, daß, weilen die Katzen in Gaͤrten und Feldern dem klei- . Im Im Jahre 1726 erschien eine altenburgi- sche Jagdorgnung S. Stisser l. c. p. 301. . Uebrigens bleibt der Jagdzustand der naͤmliche. Es breitete sich sonderlich zu Anfang dieses Jahrhunderts die Parforcejagd sehr aus; deren eigentliche Aus- bildung und Verfassung wir aus England und Frankreich erhielten. Der Landesherr hat diese als eines der hoͤchsten Regalien, in Ab- kleinen Weidewerk großen Schaden zufuͤgen thaͤ- ten, eine Generalverordnung dahin erlassen wer- den solle, damit allen und jeden jungen Katzen, bey Vermeidung eines Reichsthalers auf jedes Stuͤcke beym Unterlassungsfall gesetzter Stra- fe, die Ohren abgeschnitten, mithin hierdurch derselben Aus- und Herumlaufen in denen Fel- dern und Gaͤrten und dadurch entstehende Ver- aͤsung des kleinen Weidewerks, so viel thunlich abgewendet und verhindert werde: Als haben euch sothane Koͤnigliche Specialverordnung hier- mit bekannt machen, anbey Nahmens aller- hoͤchst-ermeldter Ihro Koͤniglichen Majestaͤt be- gehren wollen, selbige nicht nur so bald nach Empfang dieses in eurem Gericht zu jedermanns Nachricht und Achtung unter oͤffentlichem Glocken- schlag publiciren zu lassen, sondern auch, daß solcher genau nachgelebet werde, vor euch und durch eure Iustitiarios fleißig Aufsicht zu tragen, weniger nicht bey sich ereignenden Contraven- tionsfaͤllen die determinirte Strafe eintreiben, und an den Herrschaftlichen Beamten zur Be- rechnung abgeben zu lassen. In dessen Verse- hung Wir euch guͤnstig und freundlich zu dienen geneigt verbleiben. Cassel, den 30 Nov. 1735. Absicht seiner Vasallen und Unterthanen bey dem Jagdrechte zum Voraus. Weil sie aus England und Frankreich kam, so nimmt man daher auch die besten Hunde. Sie war son- derlich beliebt an dem Dresdnischen, Coͤlni- schen, Baͤrnburgischen, an dem Berlinischen, Hannoͤverischen, Darmstaͤdtischen, Dessaui- schen und Waldeckischen Hofe. Am meisten erregte die Bewunderung die Einrichtung des Baͤrenburgischen Hofs: sie war aber auch fuͤr Hunde, Pferde und Jaͤger am gefaͤhrlichsten, weil die Parforcedistrikte durch die gaͤhesten Berge und tiefsten Thaͤler strichen. Vor- nehmlich hatte sich um diese Einrichtung ver- dient gemacht der Fuͤrst Viktor Friedrich Die Einrichtung hat zum Theil beschrieben Hr. von Rohr in dem Merkwuͤrdigkeiten des Vor- oder Unterharzes, Abth. VI. C. XI. Ferner gehoͤrt hieher Prodbst Gespraͤche von der Parforcejagd, Leipz. 1736. Die Parforcejagd der Hasen, Leipz. 1715 von einen Liebhaber. . Man findet aber auch außer diesen noch viele Arten von Jagden, welche zum Theil schon alt sind, zum Theil in diesen Zeiten erst mehr aufkamen. Es gehoͤren hierher Haupt- und Treibejagden, Bestandjagden, Nacht- jagden, welche sonderlich bey dem Federwild gewoͤhnlich waren, Lustjagden, Klapperjag- den, Cammerjagden, Wasserjagden. Diese Eintheilungen gruͤndeten sich theils auf die Art Art und Weise, wie die Jagden geschahen, theils auf die Werkzeuge, womit sie geschahen Von Wasserjagden s. von Flemming vollkomm- ner deutscher Jaͤger, I Theil p. 304. . Andere Arten von Jagden aber entstanden durch gewisse Rechte. Es gehoͤrt hierher die Vorjagd, welche dem Landesherrn oft durch das ganze Land vor Eroͤffnung der Jagd vor andern mit der Jagd beliehene Personen zuste- het Schneider vom Recht der Vorjagd. Jargov Einleitung zur Lehre der Regalen c. V. §. 10. . Dieses findet sich z. B. in dem Thuͤ- ringischen S. Leyseri Iur. Georg. III. c. XII. , in dem Schwarzburgischen S. Fritsch de iure conuenandi membr. II. §. 2. , und gewissermaßen auch im Hildesheimi- schen S. Strube gruͤndlicher Unterricht von Regie- rungs- und Justizsachen p. 115. . Ferner gehoͤren hierher die Koppel- jagden, Gesammtjagden, Mitjagden, Gna- denjagden, Ausjagd- und Truͤffeljagd, wel- che letztere nur mißbrauchsweise Jagd heißt. Man suchte die Hunde der ganzen Erde auf, um das Jagdvergnuͤgen vollkommen zu machen, daher ist das Verzeichniß der Jagd- hunde so reichhaltig. Es finden sich darinnen englische Tocken, danzicker Baͤrenbeißer, nie- derlaͤndische Bollbeißer, Puͤrsch- oder Cours- hunde, Sauruͤdden, Windspiele, franzoͤsische Parforcehunde, englische Parforcehunde, pohl- nische, II. Theil. G g nische, deutsche Jagdhunde, Leithunde, Schweißhunde, Saufinder, Huͤhnerhunde, daͤnische Blendlinge, Barber- oder Wasser- hunde, englische Hasenhunde, Stoͤberhunde, Otterhunde, Dachskriecher von zweyerley Art, Wasserhunde. Man war erfinderisch fuͤr die Werkzeuge zur Jagd. Einige Arten waren zwar schon aus den vorigen Zeiten bekannt, als das Schießen, oder das Fangen durch Schleifen, Fuchsstricke und Kloben, Netze. Allein die hohen Tuͤcher sind eine neuere Er- findung, um das Jagen weniger gefaͤhrlich zu machen. Sie sind gemeiniglich 5 Ellen hoch, daß kein Wild daruͤber kann, und ganzer 200 Ellen lang, sie sind mit Leinen, Ringen und Heften zum Ausspannen versehen Eine Berechnung eines solchen Jagdtuchs siehe bey Flemming l. c. 1 Haupttheil p. 215. . Man er- fand verschiedene Arten von Netzen, als Hirsch- netze, Saunetze, Spiegel- und Prellnetze, Wildgarne, Wolfsnetze, Rehnetze, Dachs- hauben, Bieber- und Fischotternetze, Mar- der- und Iltisgarne. Doch, wir koͤnnen die Parforcejagd nicht ganz uͤbergehen, wie sie sonderlich in diesem Jahrhunderte zur Voll- kommenheit gebracht worden; aber nicht, um sie als ein menschliches Vergnuͤgen oder Be- duͤrfniß in der Jagdgeschichte aufzustellen, son- dern als eine Barbarey der vorigen Zeiten, um die unsrigen nicht dadurch zu entehren. Der Fuͤrst Fuͤrst erklaͤrte seine grausame Lust dem Ober- jaͤgermeister, und dieser dem unter sich haben- den Jagdofficier und Jagdjunker, welcher dem Jagdfourier absendete, den Aufenthalt fuͤr den Fuͤrsten und dessen Gefolg zu besorgen und einzu- richten: diese nahmen auch zugleich einen Hun- deknecht und Stallknecht zu sich, um auch fuͤr diese Einrichtungen zu machen. Nun suchte man die Hirsche auf, die man dazu bestimmte, durch Leithunde und Besuchknechte; diese mel- deten die aufgefundenen dem Oberforstmeister, und dieser dem Koͤnige, welcher sich einen dar- aus waͤhlte; dieses wurde dem Jagdbedienten, in dessen Bezirk dieser Hirsch war, gemeldet, welcher nun berichten mußte, wo der Hirsch gewoͤhnlich seine Zuflucht hinnahm, damit man nach der Gegend zu die Vorlagen, oder Relais anlegte; auf diesen Vorlagen wurden die alten Kuppeln mit den besten Hunden und frischen unterlegten Pferden bereit gehalten. Dem angekommenen Fuͤrsten wurde hierauf von allem Bericht erstattet, und ihm, und jeder Standesperson von seiner Suite, ein Hasel- oder Birkenstock, einer und einer halben Elle lang und eines Daums dick, gereichet, um im Jagen die Aeste und Zweige der Baͤu- me damit abzuhalten. Hierauf wurde der Hirsch aufgesucht, oder nach der Jaͤgersprache besucht, sodann aufgejagt, und von den Jaͤ- gern und Hunden verfolgt, bis er entkraͤftet hin stuͤrzte; da er denn, nach einigen vorherge- G g 2 gan- gangenen Ceremonien, eine Speise der Hunde wurde. Die Truͤffeljagd hat keinen andern An- spruch in dieser Jagdgeschichte erwaͤhnt zu wer- den, als ihren Namen; und selbst die Jaͤger wollen den Truͤffeljaͤgern ihren Namen streitig machen. Nach Sachsen kam sie erst in die- sem Jahrhunderte, im J. 1724: ob sie vor- her in Deutschland bekannt gewesen, ist mir unbewußt. In die saͤchsischen Lande verschrieb zuerst der Graf Wackerbart Truͤffeljaͤger aus Italien. Sie sind eine Art von Schwaͤm- men oder Pilsen, deren Aufsuchung man Jagd nennt. Es wurden in diesem Jahrhunderte zu Eh- ren der Jagd und des Jagdpatrons verschie- dene Orden errichtet, oder erneuert. Von der letztern Art war der Pfaͤlzische Hubertsor- den, welcher 1719 von dem Churfuͤrsten von der Pfalz Johann Wilhelm, nachdem er in Vergessenheit gerathen, wieder erneuert wur- de. Dieser Orden ist zwar nicht zu Ehren der Jagd gestiftet, aber doch zu Ehren des Jagdpatrons, des heil. Huberts. Jeder Ritter hat die Hauptpflichten, dem Churfuͤrsten treu und hold, und gegen die Armen barmherzig zu seyn. Das Ordenszeichen ist ein viereckich- tes Kreuz mit einem Sterne an einem rothen Bande auf der Brust und Mantel, die Wahl- spruͤche sind die drey alten mit gothischen Buchstaben geschriebenen Worte: In Trau vas. vas D. i. in fidelitate constans. Dieses scheint zu er- klaͤren, was das Wort Vafsus heißt, naͤmlich so viel als Constans, Constanter fidelis. . Die Wahl der Ritter soll allezeit Capitulariter oder durch die meisten Stimmen geschehen, und die Ordensguͤter in zwoͤlf Com- mendureyen vertheilet werden. In den aͤltern Zeiten sollen die Ritter ein Halsband von Jaͤ- gerhoͤrnern getragen haben, woran das Bild- niß des heil. Huberts gehangen, daher man diesen Orden von Horn genannt S. Gryphii Entwurf der geistlichen und weltli- chen Ritterorden, in der Vorrede von Stieff; ingleichen Stissers Forst- und Jagdhistorie der Deutschen p. 543. und das Universallexikon u. d. w. s. Hubertsorden. . Ein anderer beruͤhmter wirklicher Jagdor- den ist der wuͤrtenbergische Hubertusorden S. Meyers Nachricht von wuͤrtenbergischen Jagdorden, Hof 1728. Die Statuten dieses Ordens sind zu Stutgart 1718 in Folio erschie- nen. . Ludwig suchte den Grund dieses Ordens in dem vorgeblichen Reichsjaͤgermeisteramt des Hauses Wuͤrtenberg, und sahe die Herzoge gleichsam als geborne Jaͤgermeister des Reichs an Ludwig de venatu eiusque regali diss. VII. n. 12. it. diss. de praerogatiuis Duc. Wuͤrtenb. Sect. I. c. XI. . Meyer bemerkt, daß die Statuten desselben 1702 gemacht worden, und daß da- G g 3 hin hin auch die Errichtung des Ordens falle. Die Errichtung geschahe von Herzog Eberhard Ludwig, welcher auch 1718 die Statuten er- neuerte und vermehrte. Ein jedes Glied die- ses Ordens hat die besondere Erlaubniß, bey allen Feyerlichkeiten, besonders auf Jagden, die der Ordensherr anstellet, zu erscheinen; auch muͤssen sie vornehmlich Kenntnisse in der Jagd haben; jeder Ritter muß 20 Jahr alt seyn, und 23 Jahre zaͤhlen, um in dem Or- densrathe Sitz und Stimme haben zu koͤnnen. Der Orden bestehet aus dem Ordensherrn, dem Großkanzler, einer willkuͤhrlichen Anzahl fuͤrstlicher und gefuͤrsteter Personen, nebst 12 alten regierenden Reichsgrafen; ingleichen aus 30 Rittern und einem Ordenssecretair. Der erste unter den Rittern, welcher allezeit von fuͤrstlichem Gebluͤte ist, fuͤhrt zugleich das Amt und den Namen eines Großkanzlers, und einer der uͤbrigen Ritter ist Ceremonienmeister. Das Ordenszeichen ist ein Kreuz von reinem Golde mit rubinrothem Schmelzwerk uͤberzo- gen, in der Gestalt eines Maltheserkreuzes mit 4 ganz goldnen Adlern in den vier Ecken, und zwischen den mittlern und untern Spitzen jedesmal ein Jagdhorn. In der Mitte stehet ein rundes gruͤngeschmelztes Schild, worauf an einer Seite ein von Gold erhobenes W mit einem Herzogshute uͤber demselben, so das Herzogthum Wuͤrtenberg bedeutet. Auf der an- andern Seite sind drey goldene Jagdhoͤrner, nach dem wuͤrtenbergischen Wappen in einan- der geschlungen, zu sehen. Dieses Kreuz muß an einem ponceaurothen einer Hand breiten seidenen candirten Bande uͤber den Rock, von der linken Schulter zur rechten Seite hangend, getragen werden. Auf den Roͤcken tragen sie an der linken Brust einen gestickten silber- nen Stern, in dessen Mitte und Boden das Ordenszeichen gearbeitet, sammt der in einem gruͤnen Ringe um dasselbe mit Gold gestick- ten Devise des Ordens: amicitiae virtutisque foedus. Jeder Ritter muß das Ordenszei- chen an dem Geschlechtswappen, an der Or- denskette hangend, Zeitlebens fuͤhren; die Kette bestehet aus gruͤnen emaillirten runden Schildern, in deren einem ein von Gold erha- benes Lateinisches W mit einem Herzogshut, und in dem andern drey goldene Jagdhoͤrner in einander geschlungen, zwischen beyden aber jedesmal ein goldner Adler mit in die Hoͤhe ausgestreckten Fluͤgeln stehet, der mit beyden Klauen die Schilder haͤlt. Das Fest der allgemeinen Ordensversammlung ist am drit- ten November am Hubertstage Eine ausfuͤhrliche Beschreibung aller Cerimo- nien bey diesem Orden siehe in der Vorrede zu Stissers Forst- und Jagdhistorie der Deutschen ed. 1754. p. 27. . G g 4 Man Man liebte vorzuͤglich auch in Beyern die Jagd; daher finden sich in diesem Jahrhunder- te so viel praͤchtige und vorzuͤgliche Jagdschloͤs- ser in Beyern, welche Flemming erwaͤhnt Flemmings deutscher Jaͤger p. 305. . Man stellte daselbst theils zu Wasser theils zu Lande praͤchtige Jagden an, deren ebenfalls Herr von Flemming gedenkt. Unter den beye- rischen Jagdschloͤssern zeichneten sich aus, Nym- phenburg, das Schloß Dachau, Stahren- berg, das Schloß Berg, Fuͤrstenrid und Schleißheim, das Haus der Baͤder oder Ba- denburg. In dem Brandenburgischen waren die Schloͤsser Wusterhausen, Coͤpenick, Fried- richsthal und Rosenthal. In Sachsen Hu- bertsburg, Moritzburg, Pilnitz und Grillen- burg. In Pfalz Schwetzingen, Hambach und Beußberg. Im Braunschweighannoͤve- rischen war Goͤrde. Im Wolfenbuͤttelischen Harzburg, Langeleben und Walkenried. Im Anhaltischen Woͤrlitz. In dem Bernbur- gischen Ballnstadt und Wilhelmshof. In dem Weimarischen Haͤußdorf, Ettersburg, Muͤnchen und Stuͤtzerbach. In dem Eise- nachischen Wilhelmsthal. Im Gothaischen Henneberg und Inselberg. Im Wuͤrtenber- gischen Hohenaurach. Im Casselischen Wol- kersdorf und Friedewalde. Im Darmstaͤdti- schen Kranichstein und Jaͤgersburg. In dem Oester- Oesterreichischen Laxenburg, Ebersdorf, Schoͤn- brunn und die Favoritta. Die Aufhebung der freyen Puͤrsch wurde in diesem Jahrhunderte sonderlich betrieben, vornehmlich aber auf den schwaͤbischen Kreis- tagen in den Jahren 1705, 1707 und 1708. Man beschwerte sich sonderlich seit dem Jahre 1740, daß keine Ordnung, vornehmlich in dem Memmingischen, gehalten, daß die freye Puͤrsch ganz veroͤdet, und den Wildschuͤtzen und anderm vagierenden Gesindel der Aufent- halt in selbiger verstattet, und hierdurch den benachbarten Forsten nicht wenig Schaden zu- gefuͤgt wuͤrde. Daher ersuchte 1744 der Rath zu Memmingen die uͤbrigen freyen Puͤrschver- wandten durch ein Circularschreiben, die Schon- zeit zu beobachten, und auch die Ihrigen dazu anzuhalten. Er wiederholte es 1751, und bestimmte den Seinigen die Hegezeit genauer. Er setzte hierauf den 17ten August des Jahres 1751 eine Zusammenkunft nach Memmingen an, welches aber nur eine Praͤliminarconfe- renz war, worauf 1752 am 28sten Februar die Hauptconferenz erfolgte, in welcher, nach Aus- sage des Protokolls Hoffmanni diss. de libera venatione speciatim Sueuo-Memmingensi 1753. Tubingae, in adiun- ctis n. VII. p. 19. , durch die meisten Stim- men beschlossen wurde, daß nach bisheriger Observanz, so lange die freye Puͤrsch in gegen- G g 5 waͤrti- waͤrtigem Stande verbleibt, jeder Territorial- herr in solchen Gebot und Verbot, auch die freyen Puͤrschfrefler zu buͤßen und zu strafen, und deshalben die Stellung zu einer maͤßigen Civilstrafe als eine freye Puͤrsch, und kein Forstfrevel Statt haben solle. Das erstemal einen Dukaten, das anderemal das Doppelte. Ferner wurde durch die meisten Stimmen be- schlossen, die freye Puͤrsch abzutheilen; jedoch wurde die Sache von vielen Staͤnden des Kreises zur Ueberlegung gezogen. Wichtig fuͤr die Jagdgeschichte ist auch der Streit uͤber die Regalitaͤt der Jagd, und uͤber das Erzjaͤgermeisteramt. Was den erstern betrifft, so erhob er sich sonderlich seit dem Jahre 1720, und wurde zwischen 1730 und 1740 am heftigsten. Die deutschen Fuͤrsten theilten sich in 2 Hauptpartheyen, die eine war fuͤr, die andere gegen die Regalitaͤt der Jagd. Zu denen, die die Jagd auf den Zweifelsfall als ein Regal ansahen, und sie dem Prinzen vorzugsweise zugestanden, gehoͤrte der Cam- mergerichtsassessor Cramer Cramers vornehmste Schrift hierinnen ist vin- dicae regalis iuris venandi, Marburg 1740. . Jedoch mehr in seinen erstern Jahren, da er noch als Pro- fessor dieses strenger vertheidigte, als nachher als Cammergerichtsassessor, da er sich etwas geaͤndert und die letztern etwas bessern Grund- saͤtze in seinen Nebenstunden vortrug. Auch Fried- Friedrich Carl Buri in den Vorrechten der alten koͤniglichen Bannforste insbesondere des Reichslehnbaren Wildbannes zu der Drey- eich Es erschien Frankf. 1749. behauptete ebenfalls, jedoch nach et- was gemaͤßigtern Grundsaͤtzen die Regalitaͤt. Ferner vertheidigte die Regalitaͤt Luͤbben, in der gruͤndlichen Bewahrung des Jagdregals Der ganze Titel heißt: Luͤbhe gruͤndliche Bewah- rung des S. K. M. von Großbritannien zuste- henden Jagdregals, Coͤlln 1731. . Endlich gehoͤrte auch noch zu dieser Parthey der Herr von Ickstadt, welcher seine Mey- nung in verschiedenen Abhandlungen dar- that Ickstadt de possessione vel quasi regalium et in spe- cie regalis iuris venandi subdit. s. Landsass. aduer- sus territorii dominum parum aut nihil releuant. Herbipol. 1736. Idem de eo quod iure publ. vniuersali et particu- lari I. R. G. circa venationes iuris est. ibid. 1737. Sie stehen auch in seinen Opusc. T. I. . Die Regalitaͤt der Jagden verwarfen, als die vorzuͤglichsten Schriftsteller von dieser Par- they, Bilderbeck und Struben. Bilderbeck Bilderbeck gruͤndliche Deduktion gegen die ver- meintliche Regalitaͤt der Jagden, Coͤlln 1723 und 1741. widersetzte sich vornehmlich Luͤbben. Struben fuͤhrte seine Meynung in einer Schrift von 1739 1739 aus Struben vindiciae iuris venandi nobilitatis Germanicae, Hildesheim 1739. 4to. , und antwortete Cramern und Buri in seinen Nebenstunden Nebenstunden 1 und 22 Band. . Was nun die Sache selbst betrifft, so, glaube ich, haben beyde Partheyen, und die meisten Germanisten noch jetzt, nicht hinlaͤnglich unterschieden, die alten und neuern Zeiten, die Rechte der Kaiser in ihren Bannforsten, die zu Cammerguͤtern gehoͤrten, von den Jagden in ganz Deutschland; nicht die Polizeyaufsicht in Jagdsachen von dem Jagdregal, nicht die verschiedenen Landesver- fassungen und den Ursprung der Regalitaͤt der Jagd in den verschiedenen Landen. Doch die- ses gehoͤrt in das deutsche gemeine und Laͤn- derpartikularstaatsrecht, nicht aber in die Jagdgeschichte. Eine andere wichtige Streitigkeit entstand vornehmlich in diesem Jahrhunderte uͤber die Reichsjaͤgermeisterwuͤrde. Eine groͤßere Auf- merksamkeit auf dieses Amt verursachte bey dem Hause Sachsen vornehmlich die neue Chur des Hauses Braunschweig, wo nothwen- dig auch auf ein Erzamt gedacht werden mußte, dessen Auffindung dieses Haus auch sehr eifrig betrieb. Der Churfuͤrst von Sachsen Johann Georg II. ließ sich daher 1661 dieses Reichsamt von dem Kaiser Leo- pold bestaͤtigen, ob gleich auch die Jagdfolge in in fremden Territorien ihn hierzu bewegt ha- ben mag. Wie dieses Amt an das Churhaus Sachsen gekommen, ist noch nicht hinlaͤnglich aufgeklaͤrt. Struv behauptet, daß es 1350 von Carl VI. diesem Hause ertheilt worden; allein die Worte der Urkunden reden davon, als von einer schon alten Gewohnheit. Es heißt darinnen: Er leihe ihnen die ausgedruck- te Lande und Herrschaften mit allen Aemtern und Herrlichkeiten damit sie gewuͤrdiget und ausgesetzt sind, von Alters her bey Namen auch mit dem Wildpan als des Roͤmischen Reichs Oberjaͤgermeister, als dieselbe ihr Vater Friederich und andere ihrer Voraͤltern vom Reiche erworben haben. Horn muthmaßet, daß vielleicht Ludwig der vierte dasselbe gestif- tet, und Friedrich dem Ernsten diese Wuͤrde verliehen, da die Geschichte von ihm weiß, daß er mehrere Dignitaͤten aufgebracht und vertheilt hat; so errichtete er vornehmlich ei- nen obersten Schmuck- und Kronenwaͤrter. Allein auch dieses scheint nicht zureichend ge- nug zu seyn, da doch in der Urkunde dieses Friedrichs bey seinen Voraͤltern Erwaͤhnung geschiehet. Carl IV. hat dem Markgrafen von Meißen vier Diplomen deswegen zu Bu- dißinn ertheilt, in dem Jahre 1350: diese, wie auch die Ausuͤbung und den Posseß, in- dem der Markgraf von Meißen sein Amt 1356 zu Metz wirklich ausgeuͤbt, und die nachheri- gen Bestaͤtigungen sind die Gruͤnde, worauf diese diese Wuͤrde des Hauses Sachsen beruhet. Es hatte damals der Markgraf von Meißen in dem Grafen von Schwarzburg seinen Unter- oder Erbbeamten. Die Ausuͤbungsceremo- nie geschahe also: Der Reichsobristjaͤgermei- ster, der Markgraf von Meißen, kam mit sei- nem Unterjaͤgermeister, und hatte drey Jagd- hunde und viele Jagdmusik bey sich, womit sie großen Laͤrm machten, und brachten einen Hirsch und ein wild Schwein fuͤr die Tafel des Kaisers getragen Benessius a Weitmelle welchen Pessena de Zechero und in pearte Merauio benutzt hat, sagt: Marchio Misnensis archiuenator et Comes de Schwarzenburg subuenator cum tribus cani- bus venaticis et tubis multis et magnum facien- tes strepitum. Ceruum et aprum portent ad mensam imperatoris cum omni alacritate. Er nennt daselbst den Markgrafen von Meißen aus- druͤcklich sacri imperii officialem. . Außerdem erscheinen bey diesem Streite auch die alten Herzoge von Kaͤrnthen, nach de- ren Abgange das Haus Oesterreich in dasselbi- ge gefolgt seyn soll. Allein Frankenstein In diss. de praerogatiua Dom. Austriacae. erklaͤrt den Magiser sehr falsch; hierzu koͤmmt noch, daß in dem Lehnbriefe, welchen Ludwig der Beyer 1335 dem Hause Oesterreich wegen Kaͤrnthen ertheilt, sich nichts davon findet. Zwar ist nicht zu laͤugnen, daß Herzog Ru- dolf dolf von Oesterreich im vierzehnten Jahrhun- derte diesen Titel wirklich gefuͤhrt. Es gehoͤrt hierher vornehmlich eine Urkunde von 1359 ap. Steyeret. protest. Albert II. p. 276. . Dennoch scheint diese Urkunde verschiedener Umstaͤnde wegen verdaͤchtig. Außerdem pre- tendiren noch die Herzoge von Juͤlich, von Pommern, von Wuͤrtenberg, und die Fuͤr- sten von Schwarzburg, deren Gruͤnde hier an- zufuͤhren und zu widerlegen zu weitlaͤuftig waͤ- re, da es schon Horn gethan hat S. Horns nuͤtzliche Sammlungen zu einer histo- rischen Handbibliothek von Sachsen S. 1025 seq. . Es wird uͤbrigens mir sehr wahrscheinlich, daß diese Reichsoberjaͤgermeisterwuͤrde der Mark- grafen von Meißen und Churfuͤrsten von Sachsen die wahre Veranlassung zu der Re- galisirung der Jagd in Sachsen sey. In der Jagdlitteratur zeichnet sich in die- sem Jahrhunderte vornehmlich aus, der Herr von Flemming. Er machte sich verdient um die Anatomie der jagdbaren Thiere, um ihre Wartung, Unterhaltung, vornehmlich aber um ihre Anatomie. Er stellte eigene Versu- che uͤber die Anatomie dieser Thiere an; so zer- legte er 1718 einen Spießhirsch, den er aus seinem Thiergarten zu dem Ende schießen ließ; so zerlegte er auch ein tragendes Wild, einen Keiler, durch Vorsorge des Hrn. Graf. von Solms auf Sonne- Sonnewalde S. Flemmings vollkommener deutscher Jaͤger, erster Haupttheil, p. 129, 130. Das Werk selbst fuͤhrt folgenden Titel: Der vollkommne deutsche Jaͤger, darinnen die Erde, Gebuͤrge, Kraͤuter und Baͤume, Waͤlder, Eigenschaft der wilden Thiere und Voͤgel, sowohl historice als physice und anatomice; dann auch die behoͤrigen gros- sen und kleinen Hunde, und der voͤllige Jagd- zug, letzlich aber die hohe und niedere Jagdwis- senschaft nebst immerwaͤhrenden Jaͤgerkalender, mit vielen dazu gehoͤrigen und nach dem Leben verzeichneten Kupfern vorgestellt, colligirt und be- schrieben von Hans Friedrich von Flemming, Leipzig 1719, 1724. 2 Theile Fol. Die andere Auflage Leipzig 1749, erster Haupttheil, alle die andern Haupttheile sind von 1724. Am Ende ist der vollkommene Fischer angehaͤngt. , und durch naͤmlichen erhielt er ein Reh zur Anatomie. Er anatomirte auch einen Fuchs, einen Dachs. Sein Werk enthielt zwey Haupttheile, der erste desselben ist in 6 Unterabtheilungen vertheilt, und ent- haͤlt im ersten die physischen Bemerkungen und Untersuchungen der Erde; im zweyten die Anatomie der jagdbaren Thiere; im dritten die Hunde; im vierten die Lage der Waͤlder und die Umstellungen derselben; im fuͤnften von den Jagden uͤberhaupt. In einem An- hange sind wichtige Nachrichten uͤber die Fal- kenbeize, uͤber die Phasanerie, uͤber den Huͤh- nerfang, uͤber das franzoͤsische Lauf- und Flug- schießen, von einen deutschen Federschuͤtzen; von von dem Vogelstellen, und endlich ein Jaͤger- kalender. Dieser erste Theil enthaͤlt auch ein Jagdwoͤrterbuch, darinnen die vornehmsten Jagdkunstwoͤrter erklaͤrt sind Es stehet im Anhange des ersten Theils p. 104. . Im zwey- ten Haupttheile handelt er von vielen in das Forstwesen gehoͤrigen Dingen, von verschie- denen Jagd- und Fangarten, von dem Vo- gelwild, von der Jagdwissenschaft und aller- hand Jagdcerimoniel. Die meisten uͤbrigen Schriftsteller behan- deln das Jagdwesen entweder bloß juristisch oder historisch, oder kunstmaͤßig, sehr wenige oͤkonomisch und finanzmaͤßig. Unter die erstern gehoͤren Harprecht Harprecht Sciagraphia liberae venationis Ger- manicae, in primis vero Sueuicae, Tub. 1702. Otto freyer Puͤrsch Beschreibung, Ulm 1725. Goebel de iure venandi, wo er parte II. Cap. I. auch de variarum gentium venandi modis, cerimoniis ritibusque handelt. Ludwig differentiae iuris Rom. et Germ. in ve- natu eiusque regali, Halae 1730, ingleichen verschiedene andere hieher gehoͤrige Schriften. Bastineller von der Klapperjagd. Streit diss. de eo quod iustum est circa venationes precarias, Erf. 1713. Meier , Otto, Hofmann, Goͤbel, Ludwig, Basti- neller, II. Theil. H h neller, Streit, Meier, Eyben, Beck und Riccius, Beust, Crell, Kreisig, vornehm- lich auch die Verfasser der Streitschriften uͤber die Regalitaͤt der Jagd, welche ich oben ange- fuͤhrt habe. Jaͤger- und kunstmaͤßig schreiben davon Johann Flemming, Hermann Friedrich von Goͤchhausen, ein Ungenannter, Doͤbel, Buͤch- ting, ein Unbekannter unter dem Namen Ale- xander Sincerus, Johann Wilhelm von Puͤr- sen, von Heppe, Becher, Pfalzer. Einige Schriftsteller beschaͤftigten sich mit der Jagd- sprache, und daher erschienen verschiedene Jaͤ- ger- Meier de iure venandi. Eyben de iure venandi. Joh. Jodok. Beck von der forstlichen Obrigkeit, Forstgerechtigkeit und Wildbahn, Nuͤrnb. 1737 und 1748. Leipz. Christian Gottl. Riccius Entwurf von der in Deutsch- land uͤblichen Jagdgerechtigkeit. Joach. Ernst von Beust, von der Jagd- und Wild- bahnsgerechtigkeit, Jena 1744. C. F. Crell, de iure viuariorum, Vit. 1740. G. C. Kreisig, Bibliotheca scriptorum venatico- rum continens simul auctores, qui de venatione, aucupio et piscatura scripserunt. Altenburg. 1750. 8. gerlexika und Onomatologein Herrmann Friedrich von Goͤchhausens potabilia venatoris, in 8. erschienen zuerst zu Nordhausen 1710, nachher zu Nuͤrnberg 1718, 1727, 1731, 1741. Kurzer oder gruͤndlicher Inbegriff der edlen Jaͤge- rey, Nordhaus. 1730. 8. Von der Parforcejagd handeln die Merkwuͤrdigkei- ten des Vor- und Unterharzes, Abtheilung VI. Cap. XI. Probst, Gespraͤche von der Parforcejagd, 1736, Leipzig. Parforcejagd der Hasen vor einen Liebhaber, Leipz. 1715. 8. Doͤbels neueroͤffnete Jaͤgerpraktika, Leipzig 1746, Fol. zweyte Ausgabe 1754. Buͤchtings kurzgefaßter Entwurf der Jaͤgerey, Hall. 1756. 8. und 1768. Alexandri Sinceri der in allerley Ergoͤtzlichkeiten vergnuͤgte Landmann, darinnen allerhand zum Vogelfang, Schießen, Jagen und Fischerey dien- liche Kunststuͤcken enthalten sind, Nuͤrnb. 1720. 12mo 1734. 12mo. Das adeliche Weidewerk. Johann Wilhelm von Puͤrsens edler hirschgerech- ter Jaͤger, Leipz. 1734. ist ein neuer Theil zu Taͤnzers hohen und niedern Geheimnissen der Diana. Carl von Heppe aufrichtiger Lehrprinz oder prakti- sche Abhandlung vom Leithunde, Augsp. 1751. Eben- , worunter vornehmlich Großkopf, Herr von Heppe und H h 2 der der Verfasser der Onomatologia Forestalis ge- hoͤren J. A. Großkopfs neues und wohl eingerichte- tes Forst- und Weidewerkslexikon, Langensalze 1759. 8. J. W. von Heppe einheimischer und auslaͤndi- scher wohlredender Jaͤger, Regensp. 1763. 8. Onomatologia forestalis piscatorio venatoria, oder vollstaͤndiges Forst-, Fisch- und Jagdlexikon, Frankfurt und Leipzig, I. 1773. II. III. 1773. 8. Auch medicinisch untersucht es Iäger de medica venationis consideratione, Altorf. 1734. . Ebendesselben sich selbst rathender Jaͤger, Augsp. 1754. Bechers geheimes Jaͤgerkabinett, Leipz. 1702. Ge. Chr. Pfalzers geheimes Jaͤgerkabinett, Leipz. 1701, 1704 und 1709. Geschichte Geschichte des Vogelfangs und der Vogeljagd seit dem sechzehnten Jahrhunderte bis auf unsere Zeiten. Im sechzehnten Jahrhunderte. D er Vogelfang macht einen nicht unwich- tigen Theil der Jagd aus; daher er auch mit der Jagd gleiche Schicksale hatte. Man kannte die Auerhaͤhne, die man nach Co- lern im Februar schoß, die Rebhuͤhner, die Kybitte, Staare, Amseln, Drosseln, und es war sonderlich in den Seestaͤdten verboten, von Mariaͤ Verkuͤndigung bis auf Heimsu- chung, keine Eyer auszunehmen, wilde En- ten, Gaͤnse, Storche, Tholen, Kraniche, Nachtigallen, Lerchen, Staare, Nußhauer, Tauben, Elstern, Raben, Kraͤhen, Eulen, Kauze, Stieglitze, Haͤnflinge, Zeisige, Trap- pen, Fasanen, Auerhaͤhne, Hasel- und Bir- kenhuͤhner, Guͤmpel, Kraniche, Finken; man kannte die Schwanen, Reiher, Taͤucher. Die wilden Gaͤnse und Enten schossen sie auf Floͤs- H h 3 sen, sen, worauf sich kleine Schießhuͤtten von Schilf befanden Calendario p. 26. . Man hatte verschiedene Arten die Voͤgel zu fangen. Es geschahe mit Habichten, Ne- tzen, Thonen, Sprengeln, Schlaͤgen, Bauern, Pommet, Meisenkasten, Leimruthen, Klo- pen, mit Gemaͤlden S. Colers Hausbuch I Th. p. 392. . Sie kannten die Fal- konerie, d. i. die Kunst durch Raubvoͤgel an- dere zu jagen. Hierzu sind vornehmlich faͤhig der Adler, Habicht, Falke, Blaufuß, Sper- ber, Sprinz, Cureus, und man schreibt die Erfindung einem gewissen Koͤnig Daucus zu Colers Hausbuch p. 388. . Man jagte mit den Habichten Hasen, Ca- ninchen, Rebhuͤhner, Wachteln, Birkhuͤh- ner, Auerhaͤhne: die Habichte selbst fieng man mit einen Wasserhuhn, die Falken mit einer zahmen oder wilden Taube. Man kannte da- mals verschiedene Arten von Habichten, wel- ches ein Beweis ist, wie damals die Jagd zum Studium der Naturgeschichte angetrieben. Man unterschied die Buchsarn, ( Buteo, ) den Ahr, ( Aesulo, ) den Falken, ( Curcus, ) den Blaufuß, ( Stellarius accipiter, ) den Tauben- falken, ( accipiter Palumbarius, ) den Habicht, ( subbuteo, ) den Stoßfalken, ( Pernix oder Gry- sofalco, ) den Sperber, ( Perca oder Nisus, ) der Roͤttelgeyer, ( Accipiter Fringillarius, ) den den Huͤhnerahr, ( Accipiter Rubetarius, ) den Baumfalken, ( Accipiter leuis, ) den Berg- falken, ( Accipiter Cylindus. ) Unter den Arten, die Voͤgel zu fangen, ist der Fang mit Gemaͤlden und mit Spiegeln. So fieng man die Rebhuͤhner, wenn sie sich maustern, im Spiegel, man trieb die Sper- linge und Wachteln mit gemalten Thieren in Netze, die Fasanen fieng man mit gemalten Fasanen, die Drosseln, Amseln, Schnarren, Ziemer, in den Thonen mit rothgefaͤrbten hoͤl- zernen Eberschein oder Vogelbeeren S. Colers Hausbuch I Th. p. 392, deutsches Vogelbuch p. 195 a 222 und b 225 a. . Die Meelen im Rhein mit gemalten Fischen. Im sechzehnten Jahrhunderte kamen auch die Ca- narienvoͤgel von den canarischen Inseln durch die Portugiesen nach Europa, und durch den Handel nach Deutschland; anfangs ließ man nur die Haͤhnchen heraus, um das Fortpflan- zen zu verhuͤten. Der Lerchenfang war schon damals sehr ausgebreitet, und geschahe mit Netzen bey der Nacht; von dem Treiben scheint man noch nichts zu wissen, denn nach dem Coler fieng man sie nur, wie sie einzeln auf dem Felde sich fanden. Der wilde Entenfang war sonderlich stark in dem Mecklenburgischen und der Mark. In der letztern geschahe es jaͤhrlich zweymal, H h 4 zuerst zuerst im Sommer um Johannis, wenn sie sich maustern und die Federn verlieren, da sie dieselben auf einen Haufen zusammen und in die Netze treiben; darnach toͤdten sie diesel- ben mit ihren Rudern oder erwuͤrgen sie sonst; sodann fahen sie sie auch haͤufig im Sommer in Netzen. Die staͤrksten Entenfaͤnge waren zu Trebbin, Barmin, Friedland, Quappendorf, Breyzen an der Oder, Freyenwalde, Latzyn, Gorgisch. In dem Meckelnburgischen war der wilde Entenfang zu Wißmar und laͤngst dem Seestrande hin im Herbste sehr stark. Man fieng sie mit Netzen unter dem Eiße; so schoß man auch die Enten und Schwanen hinter den Leitpferden; man fieng sie durch einen braunen abgerichteten Hund, auf den sie los- gehen. Man schoß sie ferner von Floͤssen aus, welches vornehmlich in dem Meißnischen gewoͤhnlich war, so auch durch abgerich- tete Lockenten, welches bey allen geselli- gen Voͤgeln anwendbar ist. So gieng man auch den Schwanen nach, und schoß sie von Floͤssen, wenn sie mit dem Kopfe unter dem Wasser waren, oder fieng sie mit Hunden. Man nahete sich ihnen mit einem weißen Tu- che Coler Th. 1. Hausbuch Buch 13. Cap. 12 und 13. und 15 B. Cap. 56. . Die Rebhuͤhner, Fasanen und Birk- huͤhner kamen haͤufig aus Moskau, wo sie sehr sehr in Menge und wohlfeil waren Coler l. c. p. 408. . Die Fasanen waren in den damaligen Zeiten ein Vorbehalt der Fuͤrsten: man haͤlt’s, sagt Co- ler p. 313. l. c. , fuͤr ein fuͤrstlich Wildpret. In dem Chursaͤchsischen war ein beruͤhmter Fasanengar- ten des Churfuͤrsten zu Annaberg. Man maͤ- stete unter andern auch die Fasanen, und machte sie mit Weizen und Gerstenmehl inner- halb 10 Tagen fett, man machte ihnen davon theils Muͤser theils Suppen. Die Auerhaͤhne, Waldhuͤhner, Steinhuͤhner und Fasanen fiengen die Vornehmen meist des Abends mit Fackeln, wodurch sie geblendet wurden Coler l. c. p. 408. . Die Jagd auf Vogelwild war ebenfalls ein Gegenstand der Vorsorge der Cammer und der Polizey. Sie war in dem Braun- schweigischen wegen der vielen Waldungen groß, daher in dem Jagdedikt des Herzogs Heinrich des Juͤngern vom J. 1559 unter- sagt wird, die Antvoͤgel, Enten, Reiger und ander Federwild, auf den Teichen und andern fließenden Wassern und Suͤmpfen, und an andern Orten, wo es der Cammer al- lein gehoͤrt, zu schießen und zu fahen, wie auch in dem Befehle von 1567, H h 5 worin- worinnen sonderlich wegen der Huͤhnerjagd Vorsehung getroffen wird. In der fuͤrstlich mecklenburgischen Landes- ordnung vom J. 1562 wurde unter andern auch verboten, zwischen Fastnacht und Jaco- bi keine wilden Enten, Gaͤnse, Kraniche, Trappen, Rebhuͤhner und noch anderes Fe- derwild zu fangen, schießen oder pirschen, noch sonst die Legeeyer oder Jungen dieser Voͤgel auszunehmen. In der fuͤrstlich anhaltischen Landesord- nung vom J. 1572, im 26 Titel, wird der fuͤrstliche Vogelfang und Jagd vornehmlich gegen Eingriffe und Diebereyen gesichert; es wird untersagt, wilde Huͤhner, Gaͤnse, En- ten, Trappen, Auer- und Birkhaͤhne oder anderes Federwild in den fuͤrstlichen Gehoͤl- zen, Feldern, Waͤssern, Teichen, Gehegen zu schießen und zu fahen; wie auch die Eyer und jungen Vogel, auch wilde Enten zur Unzeit auszunehmen S. Fritsch p. 197. . In dem Saͤchsischen findet man im sech- zehnten Jahrhunderte fast die meiste Vorsor- ge von Seiten der Regierung fuͤr das Feder- wild. Schon in den Landesordnungen wa- ren daruͤber Verordnungen geschehen. So verbot Moriz Ibid. p. 199. 1543 in der Landesordnung, von von Fastnacht bis Johannis keine Voͤgel zu fahen, noch die Brut wilder Enten, Fasa- nen, Auerhaͤhne, Birkhaͤhne und wilden Huͤhner zu verderben: die Strafe war anschn- lich, und bestand in 100 Scheffel Hafer. Es ist dieses auch zugleich der Beweis, daß da- mals schon Fasanen in Sachsen gewesen C. A. T. I. p. 26. . Ein Gleiches that Churfuͤrst August in dem Ausschreiben von 1555 C. A. T. I. p. 59-61. . Im Jahre 1573 erfolgte ein Patent we- gen des Fahens und Schießens allerley Feder- wilds; im J. 1575 ein Mandat Churfuͤrst Augusts, wegen des Federwildes, solches außer der Zeit nicht zu fahen noch mit dem taͤg- lichen Schießen scheu zu machen. In dem Beyerischen war, wie aus der Jagdordnung erhellet, der Vogelfang und die Jagd auf das Gefluͤgel sehr wichtig. Es kommen vor, Ober- falkenmeister und Falkenmeister. Man hielt Jagd auf die Voͤgel durch Fahen und Schies- sen, mit dem Kloben und auf dem Vogelheerd. Man jagte Huͤhner, Wachteln S. Fritsch l. c. S. 78. , Rebhuͤh- ner, Krametsvoͤgel, Haselhuͤhner, Auerhaͤh- ne und Spielhaͤhne, wilde Tauben und Rin- geltauben, Lerchen, Schneppen, Falken, Blaufuͤße. Man stellte ihnen nach durch Stan- Stangen, welches aber im 25 Cap. unter- sagt wird, Fallen, Gerichte und Maͤschen. Es kam vornehmlich viel dergleichen Gefluͤgel aus Boͤhmen. Die Vogelheerde giengen auf mit Bartholomaͤi Ebend. p. 83. . Vom ersten Julii an bis Martini p. 83. war der Vogelfang offen. Die Rebhuͤhner durften nicht anders als mit Bais, Huͤhnerbeeren, Deck, Schnee und hohen Netzen gefangen werden; von 12 gefan- genen Huͤhnern mußten zwo Hennen und ein Hahn wieder ausgelassen werden. Es wurde untersagt, die Eyer auszunehmen, und die Nester so haͤufig zu zerstoͤren, die Lerchen vor Jacobi nicht zu fangen. Nicht weniger sorg- te man in dem Hohenlohischen fuͤr das Feder- wild. Es werden in der Jagdordnung von 1579 daselbst erwaͤhnt, Hasel-, Feldhuͤhner, Wachteln, Entvoͤgel, Schneppen, Ringel- tauben, Reiger, Lerchen, Finken. Sonder- lich nahm auch die Regierung den Blaufuß, Habicht, Sperber und Stoßfalken in Schutz, wobey man sonderlich auf die Falkenjagd sahe; daher finden sich auch in diesem Lande Falk- ner S. 239. . Auch in der wuͤrtenbergischen Jagdord- nung vom Jahre 1595, welche sich bey dem Fritsch in franzoͤsischer Sprache befindet, sind be- besondere Capitel wegen des Vogelfangs. Es werden verschiedene Arten sie zu fangen und zu jagen, ingleichen das Ausnehmen der Eyer untersagt; doch finde ich daselbst keine Fasa- nen. In der von 1588 habe ich von Vogelwild nichts gefunden; und da auch in der von 1595 nur wenige Arten von Gefluͤgel genannt sind, so wird es wahrscheinlich, daß das Federwild und Gefluͤgel im Wuͤrtenbergischen damals nicht so haͤufig gewesen. In dem Brandenburgischen finde ich kei- ne besondere Verordnung daruͤber in dem sechzehnten Jahrhunderte, außer was etwa in der Landesordnung und in einigen Edikten ge- gen Wilddiebereyen oder auch in den Forst- und Holzordnungen enthalten ist. Was die Litteratur des Vogelfangs be- trifft, so hat Deutschland darinnen sehr alte Werke. Man darf nur an das von Friedrich II. denken. Ein altes wichtiges Werk fuͤr diese Litteratur erschien in diesen Zeiten zu Augspurg, naͤmlich die Buͤcher Kaiser Frie- drichs II von der Falkenjagd. Es war in Pergament in des Camerarii Bibliothek aufbe- halten worden, und erschien 1596 zu Aug- spurg. Das Manuscript selbst war an vielen Orten zerrissen und verschabt, daher finden sich in dem Abdrucke viele Luͤcken; so ließ man auch verschiedene Figuren und Gemaͤlde, die in der alten Handschrift befindlich waren, bis auf auf den Manfred, welcher mit koͤniglichem Putze auf einem Stuhle sitzt, und vor ihm zwey Falkoniere, welche Falken auf der Hand haltend, nieder knieen, weg. Es be- stehet aus 2 Buͤchern, davon das erste 57 Capitel, das zweyte aber 80 enthaͤlt. Alber- tus Magnus hat groͤßtentheils das Ausgelas- sene in 24 Capiteln zugesetzt Der Titel selbst heißt: Reliqua liberorum Fri- derici II. Imperatoris de arte venandi cum aui- bus cum Manfredi regis additionibus ex Mem- branis verustis mit des Alberti Magni Traktat, de falconibus asturibus et accipitribus, Augsp. 1596. 8. . So gehoͤren auch hierher die Scriptores rei accipitrariae, welche zu Basel 1578 durch Rigaltium erschienen; Albertus Ma- gnus Albertus Magnus de Falconibus asturibus et accipitribus, 1526. und einige andere. Allein wir bleiben jetzt vornehmlich bey der eigentlichen Litteratur des 16ten Jahrhun- derts stehen. Es gehoͤren hierher alle dicje- nigen, welche ich bey der Jagd angefuͤhrt ha- be, z. B. das zu Strasburg 1530 erschie- nene Weidewerk, Voͤgel zu fahen, mit Raub- voͤgeln, Stricken, Lein, Geschoß und die uͤbrigen andern. Außer diesen noch ein eben- falls 1530 in 8. erschienenes Buch eines Un- genannten, unter dem Titel: Neue und be- merk- merkte Recepte, Fische und Voͤgel zu fahen, mit den Haͤnden, Reißen, Ringeln, Hamen, Netzen. Vornehmlich verdient auch Coler bemerkt zu werden, welcher in seinem Kalen- der, so wie in dem Hausbuche, vieles uͤber den Vogelfang beygebracht hat. Auch gehoͤrt hierher Conrad Geßner, jener große Natur- forscher des sechzehnten Jahrhunderts, der die Naturgeschichte der Voͤgel bearbeitete Conrad Geßner historia animalium de auium natura, Francf. 1586. fol. Vogelbuch oder ausfuͤhrliche Beschreibung und Contrefactur aller und jeder Voͤgel durch den hochgelahrten Herrn D. Conrad Geßnern in Latein beschrieben, durch Rudolf Haustein ins Hochdeutsche versetzt, corri- girt und verbessert, Frankf. 1600. Fol. . Im siebenzehnten Jahrhunderte. Die Fasanerien breiteten sich in diesen Zei- ten mehr aus. Die Fasanen kommen so, z. B. wie in der Chursaͤchsischen Landesordnung vom J. 1603, wo auch uͤberhaupt eine vor- zuͤgliche Stelle von dem Vogelfang ist. Es wurde darinnen eine Verordnung von 1543 wiederholt, daß von Fastnacht bis Johannis Baptista keiner Voͤgel fangen, sondern man sich bis dahin dessen enthalten solle, und bey Strafe von 100 Scheffeln Hafer verboten, daß Niemand Voͤgel, wilde Enten, Fasanen, Auerhaͤhne, Birkhaͤhne und wilde Huͤhner- brut brut vorsetzlich verderbe; ingleichen, daß die Voͤgel nicht im Wiederfluge gefangen werden sollen. Außerdem waren in Sachsen auch wil- de Gaͤnse, Trappen, Kraniche, Rebhuͤh- ner Fritsch l. c. S. 10. . 1626 wurde die Verscheuchung des Feder- wilds von Brut und Eyern verboten, wie auch Zeiten bestimmt, wo der Vogelfang, wie auch das Fischen nicht Statt haben sollte. In ei- nem Mandat von 1698 wurde Verordnung getroffen, gegen das unbefugte Schießen und Fahen der Fasanen, Rebhuͤhner und wilden Enten. In dem Sachsenaltenburgischen waren ebenfalls 1653 die Fasanen, wilde Enten, Gaͤnse, Trappen, Kraniche und Reiher zu schießen untersagt, und scheint ganz als Re- servat angesehen zu werden Ibid. p. 17. Es soll auch hinfuͤr der keiner, wer der auch sey, Fasanen, wilde Enten, Gaͤn- se, Trappen, Kraniche und Reiher schießen. ; so wird auch der Vogelfang von Fastnacht bis Johannis geschlossen, und das Eyerausnehmen unter- sagt. In der weimarischen Forst- und Jagd- ordnung vom J. 1646 wird das Ausnehmen der Voͤgel im Fruͤhlinge untersagt; die Vo- gelheerde und Gestelle mußten durch den Ober- knecht mit Vorwissen des Jaͤgermeisters um einen S. 8. einen Vogelzins vermiethet werden. In ei- nem Register wurde verzeichnet, wie hoch die Vogelheerde vermiethet und wo sie gelegen. Nur die Unterthanen durften Vogelheerde an- legen, welche die Niederjagd hatten. Es wurde untersagt, in den Vogelschneitten und anders, wo keine Fallen und Trittschlingen vor Auer- und Birkhaͤne zu stellen, wodurch das hohe Wild weggefangen wurde. Nur bey Schneppen und Haselhuͤnern waren Fal- len, so nicht hoͤher als fuͤnf Nuͤrnberger Zoll, auch Trittschleifen von 5 bis 6 Haaren er- laubt, die gefangenen aber mußten von de- nen, die auf den fuͤrstlichen Waͤldern die Heerde und Vogelschneitten bestellen, um das gesetzte Jahrgeld abgeliefert werden. Man ersiehet hieraus, wie hier der Vogelfang fuͤr die fuͤrstl. Cammer nuͤtzlich und eintraͤglich gemacht worden. Die Hessische Forst- und Jagdordnung von 1624 nahm sich auch der Voͤgel an, sie untersag- te den Fang der Wachteln, Lerchen, Staare und anderer Voͤgel, ohne besondere Erlaubniß, wie auch das Nachstellen nach den Feldhuͤnern, Schneppen; die Vogelsteller mußten sich ei- nen Schein loͤsen, und etliche Klopfvogel in die fuͤrstliche Kuͤche liefern. Man vergnuͤg- te sich auch in Hessen damals nach Art anderer deutscher Hoͤfe mit der Falkenjagd Fritsch c. l. p. 193. . In dem II. Theil. J i dem Schwarzburgischen wird in der Forstord- nung von J. 1626 untersagt: daß niemand Auerhaͤne, Birkhaͤne, Hasel- und Rebhuͤner fange oder schieße, die Vogelsteller bey den Forstmeistern angeben und einschreiben lassen, sie mochten Drosseln oder Schneppen, Kram- mesvoͤgel, wilde Tauben oder Lerchen fangen und streichen Fritsch p. 203. . Noch ausfuͤhrlicher beschaͤf- tiget sich mit der Vogeljagd das Schwarzbur- gische Jagdmandat von J. 1626. Es wur- de untersagt, die Hasen, Rebhuͤner und Wach- teln nicht jung aufzufangen und umzubrin- gen; die Strafe war 5 Gulden, und 2 Gulden fuͤr den, der es siehet, und den Thaͤter an- trifft. Es wurde untersagt in der Brutzeit die Eyer der Hasel- und Rebhuͤner auszuneh- men, und die junge Brut zu zerstoͤren. Eben so wurden die Habichte, Blaufuͤße und Sper- ber, wahrscheinlich zum Behuf der Falkonerie, geschuͤtzt, und das Ausnehmen derselben un- tersagt. Die jungen Heck- und Buschvoͤgel durften vor dem Tage Jacobi nicht ausgenom- men werden, und war von diesem Tage alles Vogelstellen und Fangen auf Heerden und sonst untersagt Ibid. p. 205. . Auch in dem Son- dershaͤusischen wurde 1673 fuͤr das Vogelwild gesorgt. Es finden sich darinn Auerhuͤner, Birkhuͤner, Haselhuͤner, Rebhuͤner, Wach- teln, teln, wilde Enten und anderes Vogelwild. Auch in dem Reußischen wurde in der Reußisch- Plauischen Forst- und Jagdordnung fuͤr die Vogeljagd gesorgt. Es werden darinn erwaͤhnt Auerhaͤne, Birk- und Rebhuͤner: zwi- schen Fastnacht und Bartholomaͤi wird, Voͤgel auszunehmen, und im Herbst ihnen nach zu- gehen, untersagt Fritsch p. 281. . In dem Stollbergischen sorgte man auch in der Forst- und Jagdord- nung fuͤr das Vogelwild: es werden darinn sonderlich Haselhuͤner, Rebhuͤner, Sperber und Wachteln erwaͤhnt Ibid. p. 214. . Auch in der Mag- deburgischen Landesordnung von J. 1649 wird viel Vogelwild erwaͤhnt, und dasselbe vor einer nachtheiligen Verfolgung geschuͤtzt — p. 64. . In der Wuͤrtenbergischen Forst- und Jagdord- nung vom J. 1614 wird eines starken Wald- gefluͤgels Erwaͤhnung gethan. Es werden darinnen genannt Auerhaͤne, Auerhennen, Hasel- und Feldhuͤner, Antvoͤgel, Reiher, wilde Tauben, Schneppen. Es wird ver- ordnet, daß die Forstmeister dieses zur Hofhaltung fleißig hegen, und nicht ge- statten sollen, sie mit Schneegarnen und sonst zu fangen, die Eyer aufzuheben und die zu verderben, die Genuͤst zu zer- stoͤren, oder sie auf den Waͤssern und Feldern J i 2 zu zu schießen oder zu eroͤffnen. Sonderlich wur- de es untersagt in den Gegenden um die or- dentliche Hofhaltung herum, als um Stut- gart, Tuͤbingen, Loͤwenberg, Nuͤrtingen, Aurach, Boͤblingen und Weiblingen, inner- halb einer Meile Weges um jede Stadt. Außerhalb diese Plaͤtze aber, vornehmlich in den engen Feldern, die zu der Bais Bais ist wahrscheinlich das Stammwort, wovon Baize herkommt. da er- laubte man es den Personen, von denen man nicht sich eines gefaͤhrlichen und schaͤdlichen Weidwerks zu versehen, Auerhaͤne, Auerhen- nen, Hasel- und Feldhuͤner, Antvoͤgel, Wildtauben, und anderes Gefluͤgel, jedoch zu rechter und gebuͤhrender Zeit zu fangen und nachzustellen, das gefangene oder gestoßene mußten sie dem naͤchsten Waldvogt oder Forst- meister gegen gebuͤhrende Bezahlung liefern, welcher es an die Hofhaltung ablieferte. Aus- laͤndern aber wurde dieses ohne Vorwissen und ohne gegebenen Revers nicht erlaubt. Es wurde anbefohlen, die Vogelweiden fleißig zu hegen, die Wacholderstauden oder Stoͤcke bey Strafe eines Waldfrevels nicht auszu- hauen noch auszubrennen, die Vogelheerde und anders kleines Weidwerk zu Fahung der Voͤgel mit Globen, Leimspindeln, Baumge- richten und dergleichen ward allein bekannten und sichern Personen gegen gebuͤhrlichen Zins, wel- welcher der herzoglichen Kammer verrechnet wurde, zugelassen und verliehen. Zur Scho- nung der Weinberge wurde erlaubt, in den Weingaͤrten den Voͤgeln, in den Fuhr sowohl als auf den Hagern, Zaͤunen, Stoͤcken und sonst mit Ruͤcken, Maschen, Leimspindeln, zum Abschrecken nachzustellen. Aber auf der Erde war es untersagt, Hageln zu machen, oder Boͤgeln darauf zu richten zu Fahung der Huͤhner und Hasen. So wurde auch erlaubt, vierzehn Tage vor und nach Michaelis die Lerchen mit Garnen zu fangen. Es wurde auch verordnet, den Schneppen, Feldhuͤhnern und dergleichen Voͤgeln durch das Lerchenstrei- chen bey Nacht nicht nachtheilig zu werden. Es wird ferner verboten, die Geniste der Habichte und Blaufuͤße nicht zu verderben, umzuhauen oder die Eyer auszunehmen: die Waldvoͤgte, Forstmeister und Knechte werden angehalten, Acht zu haben, und die Verbre- cher zur Strafe zu ziehen. Alle Blaufuͤße, Habichte und Habichtinnen mußten den Fal- kenieren ausgeantwortet werden; von Sper- bern aber durfte in eines einzigen Knechts Hut oder Distrikt nicht mehr als ein Gestend ge- lassen werden Fritsch l. c. p. 169. . In dem Brandenburgischen nahm man sich im siebenzehnten Jahrhunderte des Vogel- fangs und der Jagd auf und mit Voͤgeln ernst- J i 3 licher licher an, als es im sechzehnten Jahrhunderte scheint geschehen zu seyn. Es ergieng 1615 ein Edikt wegen der jungen Vogeleyer worin- nen das Ausnehmen und Verderben derselben untersagt ward. Man zog 1668 die Trap- pen zur hohen Jagd, wenigstens untersagte man, daß, wer nicht hohe Jagd habe, solche nicht schießen solle. So wurde auch 1670 durch ein Edikt die Ausnahme der Gaͤnse, Enten und anderer Vogeleyer untersagt, wel- ches auch 1680 geschahe. Im Jahre 1678 wurde die Schonung der Fasanen durch ein Edikt anbefohlen. Im Jahre 1683 erschien ein Edikt wegen der Schweine und Trappen; 1686 ward die Schonung der Nachtigallen anbefohlen, und 1689 die Schonung der Auerhuͤhner, wie auch 1693, wo ein Edikt wegen der Nachtigallen ergieng. 1698 wurde abermals das Ausnehmen der Eyer des Feder- wilds untersagt Alle diese finden sich in Mylii Corpore Constitut. Marchic. . Im stebenzehnten Jahrhundert, wo man erfinderisch fuͤr die Jagd war, weil sie ein vor- zuͤgliches Vergnuͤgen der Hoͤfe ausmachte, liebte man auch sonderlich die Wasserjagden. Man legte hier und da Entenfaͤnge an. Ei- ner der beruͤhmtesten ist der auf dem See bey Weißensee. Er wurde im Jahre 1654 ange- legt, und von dem Herzoge administrations- weise weise genutzt Im J. 1702 wurde er wiederkaͤuflich gegen Vor- schuß von 1000 Rthl. ausgethan. Nach Beendi- gung des Wiederkaufs wurde er jaͤhrlich gegen 70 Rthl. Pachtgeld und 125 St. Enten an die fuͤrstl. Kuͤche ausgethan, 1747 kam er mit der Jagd unter der Stadt Weisensee an den Graf Hans Moritz von Bruͤhl. . Er hatte 2 Rohrfaͤnge, den obern und untern. Bey jedem waren Rohr- waͤnde mit ein- und ausgehenden Winkeln, hinter welchen sich die Entenfaͤnger verborgen hielten, und die Enten beobachten konnten, an- geleget. Diese hatten unten Loͤcher, durch welche der zum Einfangen abgerichtete Hund aus- und einkroch. Ein jeder Fang hatte eine spitz zugehende, oben mit einem Garne be- deckte Roͤhre, an deren Extremitaͤt ein spitzi- ger Garnsack angemacht war. Damit man von einem Fange zum andern bequem kommen konnte, war ein Damm herum gefuͤhrt, und von der Seeflaͤche gieng eine Rohrwand von einem Fange zum andern, vor welchem, bis zu den Faͤngen selbst, die Lockenten ihr Rendez- vous hielten. Dabey war ein Haͤuschen fuͤr den Entenfaͤnger. Der Fang selbst geschah auf folgende Art: Wenn der hinter den Waͤnden verborgene Entenfaͤnger genug wil- de Enten auf der Seeflaͤche beysammen wahr- nahm, und der Wind ihm nicht entgegen war, so lockte er mit ein wenig durch kleine Oeffnun- gen in den Waͤnden aufs Wasser herausge- J i 4 worfe- worfenen Hafer die Lockenten, welche zahme und mit Fleiß dazu angewoͤhnte, auch Jahr aus Jahr ein nicht vom See kommende En- ten beyderley Geschlechtes waren, in den Rohr- fang hinein, und sie zogen die wilden mit her- bey. Wenn sich diese genaͤhert hatten, ließ der Entenfaͤnger den besonders abgerichteten kleinen Hund (wozu gemeiniglich rothe Dachs- huͤndchen gebrauchet wurden), indem er ihm ein Stuͤckchen Brod auf die Seite der Rohr- waͤnde warf, durch die unten befindlichen Oeff- nungen, vor den Enten herauslaufen, wo- durch die wilden Enten immer weiter in den Fang hineingezogen wurden. Immittelst wurden die Lockenten mit ein wenig ausge- streutem Hafer erhalten, daß sie den wilden vorgiengen. Wenn der Entenfaͤnger nun also die Enten bis bald an die Roͤhre heran ge- locket, so ließ er den Hund hinter den Enten auf die aͤußere Seite der Waͤnde herauslaufen, da denn die wilden Enten, wenn sie den Hund hinter sich gewahr wurden, gerade vor sich hin, und weil die Roͤhre oben mit dem Garne be- deckt war, in den Garnsack hinein flogen: die Lockenten aber, die dieses schon gewohnt waren, blieben zuruͤck, und wenn sich auch eine einmal mit fieng, so kannte sie doch der Entenfaͤnger, und warf sie wieder zuruͤck aufs Wasser: den wilden aber ward der Kopf umgedrehet. Wenn der Fang recht gut war, konnten 20 bis 30 Stuͤck auf einmal also gefan- gefangen werden. Diese Teiche wurden im acht- zehnten Jahrhunderte ausgetrocknet, und so bleibt diese Nachricht nur ein Denkmal in der Geschichte fuͤr diese Art, sich im Jagen zu vergnuͤgen. Zu der Litteratur des Vogelfangs in die- sem Jahrhunderte gehoͤren theils die allge- meinen Schriftsteller uͤber die Oekonomie, theils die Jagdbuͤcher, die ich in der Jagdge- schichte angefuͤhrt habe. In dem Conrad Ai- tinger erhaͤlt der Vogelfang seinen besondern Schriftsteller Conrad Aitingers Bericht vom Vogelstellen, Ro- tenburg an der Fulda 1626 und 1631. Cassel, 1653. . Im achtzehnten Jahrhunderte. Im achtzehnten Jahrhunderte war die Vogel- Jagd und Fang noch eben so wichtig fuͤr die Kammer und Hoͤfe als vorher. Allein man fieng an den meisten Hoͤfen an, spar- sam in diesen Vergnuͤgungen zu seyn, die so große Ausgabe fuͤr die Kammern verursach- ten. Man theilte in verschiedenen Landen die Voͤgel auch in die verschiedenen Arten von Jagden ein, in andern hingegen scheint man die Eintheilung der Jagden nicht auf die Voͤ- gel angewendet zu haben. In dem Saͤchsi- schen, wo in dem vorigen Jahrhunderte durch ein Gesetz von 1662 die verschiednen Ar- J i 5 ten ten der Jagd, und was zu der hohen, mittlern und niedern gehoͤren sollte, bestimmt ward, wurde 1717 durch ein Mandat auch das hohe, mittlere und niedere Jagdgefluͤgel von neuem angegeben. Zum hohen rechnete man, vermoͤge dieses Mandats, Schwane, Trappen, Kran- niche, Auerhaͤhne, Auerhuͤner, Fasanhuͤner und Vocken. Zur Mitteljagd Birkhaͤhne, Haselhuͤner und große Brachvoͤgel, Taucher, Seemeven, Wasserhuͤner, Wasserschneppen. In Ansehung der Fasanen wurde sonderlich in Sachsen bestimmt, daß, wer Fasanen hal- ten wollte, dazu besondere Erlaubniß suchen mußte, da dieses Recht von der hohen Jagd ausgezogen wurde; vornehmlich wurde dieses durch ein Mandat von 1741 eingerichtet. In dem Brandenburgischen uͤbersahe man auch in diesem Jahrhunderte den Vogelfang nicht. Im Jahre 1703 wurde die Schonung der Fasanen anbefohlen, 1704 ward das Wegfangen des Federwildes untersagt, 1715 ergieng ein Patent, zwar eigentlich wegen des Verbots Hasen zu schießen, allein es unter- sagte auch das Schießen des Federwilds. 1718 wurde die Tilgung der Raubvoͤgel anbe- fohlen, 1721 ergieng ein renovirtes Edikt we- gen Ausrottung der Sperlinge, und 1722 ein anders Erneuerungsedikt wegen Schonung der Fasanen. In dem naͤmlichen Jahre wur- de befohlen, Kraniche zu schießen, 1725 er- gieng gieng ein Edikt wegen der Hunde, zur Satz- und Brutzeit des Wildes, 1731 wurde das Edikt wegen Ausrottung der Sperlinge er- neuert, welches auch 1744 geschahe. Was den Fang der kleinen Voͤgel betrifft, so zeichnen sich in Sachsen vornehmlich aus, die Kramtsvoͤgel und Lerchen: an den erstern ist das Voigtland reich, und an den letztern die Gegenden um Leipzig, und auch das Voigt- land, und außer Sachsen die Gegend um Halle. Der Herr von Flemming giebt eine Be- rechnung in seinem vollkommnen Jaͤger von dem zahlreichen Lerchenfang bey Leipzig an S. Flemmings vollkommner deutscher Jaͤger Theil 2 dritte Abtheil. p. 250. ; und doch sind daselbst nur die in dem einzigen Monat October zu den Thoren vermoͤge der Rechnungen gebrachten Lerchen angezeigt, ohne derer zu erwaͤhnen, die auf dem Lande verzehrt oder gleich vom Lande aus verschickt werden. Vermoͤge der Rechnungen waren zu Leipzig in einem Jahre im Monat October, wo der Ler- chenfang am staͤrkesten ist, 6724 Schock und 1 Mandel, d. i. 403455 Stuͤck Lerchen ein- gebracht worden Es waren hereinge- kommen zum , ohne die zu rechnen, die in Septem- September und November einliefen. Man schreibt sonderlich die Ursache des Vorzugs der Leipziger Lerchen vor vielen andern, theils den vielen Weizenfeldern, und uͤbrigem guten Fruchtbau dieser Gegenden zu, allein keinen geringen Antheil daran hat auch eine Pflan- ze, Panicum crus Galli. die sich haͤufig in diesen Gegenden findet. An Cananienvoͤgeln ist Tyrol vorzuͤglich reich, und es vertheilt sie in das uͤbrige Deutsch- land und Frankreich. In der Oberlausitz schuͤtzte man auch son- derlich die Auerhaͤhne und Fasanen. Es er- giengen dahin die Verordnungen von Sachsen aus. Es wurde durch ein Oberamtspatent die Schonung der ins Freye gelassenen Auerhaͤ- ne und anderer dergleichen Voͤgel anbefohlen. 1740 wurde den Jagdberechtigten das Reiher- schießen ganz untersagt, durch eine gleiche Verordnung. Im Jahr 1763 wurde vom Oberamte das Mandat wegen Schonung der Fasanenjagd publicirt. Es ist das oben in der Jagdgeschichte angezogene, welches wegen Schonung aller Jagd verordnet, und vor- nehmlich der Fasanenjagden. In In diesem Jahrhunderte wurde sonderlich im Saͤchsischen fuͤr die Fasanen gesorgt. Schon laͤngst war in Sachsen die Fasanenzucht und Jagd von allen Arten der Jagd ausge- nommen, und durfte Niemand, wenn er schon alle Jagd haͤtte, doch nicht dergleichen halten, noch schießen, als aus besonderer Concession. Dennoch aber waren die Fasanen sehr vermin- dert worden, und man machte daher 1741 durch ein besonders Mandat wegen der Aus- setzung, Hegung, dem Schießen und Fahen der Fasane vortheilhaftere Verordnungen. Es wurde verordnet, daß jeder Vasall, der mit Fasanengehegs-Concession von nun an belie- hen wird, mit Zuziehung eines naͤchstwohnen- den fuͤrstl. Jaͤgers und Forstbedienten, und mit Vorwissen des Ober- Forst- und Wild- meisters, bey kleinen und mittlern Guͤtern 30, bey großen 50, an Huͤnern und Haͤhnen im Monat Maͤrz ein vor allemal und also bey Anlegung der Fasanerie aussetzen, auch denen die die Fasanenjagd seit 1733 hatten lag es ob. Eben so mußten die durch harte Winter oder durch Wasserfluten zu Grunde gerichteten Fasa- nerien mit der Haͤlfte besetzt werden, auch wur- den die Verpachtungen der Fasanen untersagt. Was die Litteratur dieses Jahrhunderts in diesem Fache betrifft, so theilen sie sich in die schon oft angefuͤhrten verschiedenen Arten. Oekonomisch und kunstmaͤßig behandelt vor- nehm- nehmlich Flemming in seinem Deutschen Jaͤ- ger den Vogelfang; wie auch der Verfasser des Unterrichts, was mit dem lieblichen Ge- schoͤpfe den Voͤgeln auch außer ihrem Fang fuͤr Lust zu haben; welches zu Dresden in 8vo erschien. Auch gehoͤrt hierher der in allerley Ergoͤtzlichkeiten vergnuͤgte Landmann, darin- nen allerhand zum Vogelfang, Schießen, Jagen und Fischerey dienliche Kunststuͤcke enthalten, Nuͤrrenberg 1720 12mo und 1734 12mo; der Verfasser ist ein Ungenanter und nennt sich Alexander Sincerus: die Herren von Hoch- berg und Schroͤder Wolf Helmhard von Hochberg, Weidmann auf Vogel durchs ganze Jahr in Teutschen und vor- nehmlich oͤstreichischen Lande 1704. Schroͤders neue lustige und vollstaͤndige Jagdkunst, sowohl an Voͤgeln als andern Thieren, Frankf. 1716. C. M. M. Scherzendes Luftweidwerk oder Kurzweil in der Weidmannschaft 1704. Josephi Metelli angenehme Jagdlust die Voͤgel auf verschiedene Art zu fangen, aus dem Ital. uͤber- setzt 1720. Nuͤrnberg 1739. . Wir erhielten auch einige Uebersetzungen einiger fremden Werke. So gehoͤren hierher auch alle Jagdbuͤcher welche meistens auch den Vogelfang und Jagd auf die Voͤgel mit behandeln. Vornehmlich aber aber wurde durch die deutschen Naturforscher die Naturgeschichte der Voͤgel untersucht, und vieles in derselbigen aufgeklaͤrt. Doch die Schriften derselben hier anzufuͤhren, wuͤrde zu weitlaͤuftig seyn, da unter andern die H. H. Erxleben und Leske die Litteratur dieses Theils der Naturgeschichte ausfuͤhrlich in ihren Lehr- buͤchern angezeigt haben. Ich will hier nur die Namen eines Frisch, Zorns, Seligmanns, Kleins, Reygers, Moͤhrings und Hallens nennen. Geschichte Geschichte der Fischerey im sechzehnten Jahrhunderte. D ie Fischerey, die in den mittlern Zeiten, von der Religion beguͤnstiget, so sehr sich ausgebreitet, war auch in diesem Jahr- hunderte noch sehr ansehnlich, und aus jenen Zeiten ruͤhrt unstreitig noch ihr Flor in diesen, zumal da die Religion sie in einem großen Theil von Deutschland als die Fastenspeise empfiehlt. Es finden sich daher in den aͤltern Zeiten in Deutschland sogar Nachrichten von sogenannten Reichsfischmeistern, welches Amt den Grafen von Barby, von Wernigerode, der Stadt Basel, den Herzogen zu Wuͤrtenberg und den Grafen von Oldenburg zugestanden haben soll. Von einigen erstern behauptet es der Herr von Ludwig ad Aur. Bull. tit. XXVII. §. I. p. 653. Daß sie Heinrich III. zu Reichsfischern gemacht, erhellet aus einer Stelle des Woltheri in Chronico Brem. ap. Meibom. in script. rer. Germ. T. II. p. 30. Postea coepit Henricus Imp. civitatem construe- re Goslariensem ex parvo molendino et domo venationis suae, et confirmavit illic comitem de Vernigerode in piscatorem suum in partibus Saxoniae. — Et Comites huiusmodi ex tali of- ficio ; doch es gehoͤrt dieses mehr in die Geschichte der aͤltern Zeitern, als daß daß wir es hier weitlaͤuftig untersuchen koͤnn- ten. Wenigstens fuͤhren die Herrn Grafen von Wernigerode noch jetzt zwey rothe mit den Koͤpfen, Baͤuchen und Schwaͤnzen gegen ein- ander zugekehrte Forellen, welches von ihrem alten Reichsfischeramte herruͤhren soll. So schreibt auch von Ludwig dem Grafen von Barby ein Reichsfischeramt zu, womit auch der Verfasser des deutschen Reichsstaats uͤbereinstimmt. Man beruft sich deshalb auf die gelblichen und goldenen Barben in ihrem Wappen. Noch viel ungewisser ist es mit dem Reichsfischeramte der Stadt Basel, und das Reichsteichmeisteramt der Grafen von Oldenburg S. Hammelmanns Beschreibung der loͤblichen uralten Grafen von Oldenburg und Delmhorst, ed. Fol. 1599. S. 35. hat mit der Fischerey gar nichts zu thun gehabt, sondern sie hatten die Auf- sicht uͤber die Ufer an den Fluͤssen und der See. Doch wir verlassen diese Untersuchungen, und gehen zu der eigentlichen Geschichte der Fische- reyen fort. Man siehet den Flor aus den vie- len Fischen und ihren Arten, welche in den Schrift- ficio receperunt clypeos: nam Comes de Wer- nigerode pro signo recepit pisces in clypeo. Man sehe auch Schweder in d sp. de reseruatis imperial. pag. 50, welcher den Ursprung dieses Amts schon unter Heinrich I setzt. II. Theil. K k Schriftstellern vorkommen Siehe Bernoulli Reisen und Coler im Calendaris Brachmonat, p. 61. . Insbesondere sind die Murenen merkwuͤrdig, deren Fang um Johannis am besten war. Sie fanden sich sonderlich zwischen Stein und neuen Stargard in dem See Madtuge, worinnen man sie oft uͤber eine Elle lang fand. Coler Coler l. c. p. 414. zaͤhlt unter die fischreichen Laͤnder seiner Zeit, die Mark, Pommern, Mecklen- burg, Preussen, die Seestaͤdte. Schlesien war zwar nicht reich an Flußfischen, desto rei- cher aber an Teichfischen, als Karpen, Hech- ten, Parsen, Weißfischen; die Mark Branden- burg war reich an Flußfischen in der Elbe, Oder, Spree, Hafel. Man brauchte zu dem Fange derselben große Netze, Wathen, Ha- men, Reusen, Schoͤrzen, Jagdnetze; ja man schoß auch nach ihnen, z. B. in dem Oestreichi- schen Coler l. c. p. 423. , fieng sie auch durch Triebvoͤgel, welche groͤßer sind als eine Ente. Reich an Fischen waren vornehmlich einige brandenburgische Laͤnder: sie hatten nicht nur die fischreichen Fluͤsse, Oder, Hafel, Elbe und Spree, son- dern auch viele Landseen und Teiche; fast jedes Amt hatte seine Seen. Zum Amte Lieben- wald gehoͤrten zwey und siebenzig Seen. Es gab gab damals Junker, (so nennt Coler l. c. p. 423. ) die Landedelleute,) die uͤber 40 Seen voller Kar- pen, Hechte, Murenen, Goͤstern, Rothau- gen, Bloͤtzen, Prassen, Schleyen, Pleyen, Waise ꝛc. hatten. So zog man im J. 1595 zu Quilitz, als er im Winter Pommet gewesen, (wie man es nennt) auf einen Zug mehr denn 500 Tonnen Fische. In der neuen Mark um Kuͤstrin waren die Krebse haͤufig, daß man fuͤr 100 Schock derselben, einen Duͤt- tigen, d. i. zwey Silbergroschen und einen Dreyer gab, und also 7 Schock nicht viel theurer als zwey meißnische Pfennige kamen. Ein Schock große Ahle kosteten einen Thaler; in der Mark zu Spandow, Strasow, Kap- put, Potzdam, Ferchau, Lindau, Feben, Toͤplitz, Werder, Loͤhst, Goͤtlun, zu Brey- tzen an der Oder, Zeden, Oderberg, Freyen- walde. Aus Breyzen wurden oft in einem Tage 10 bis 14 Fuder Fische und Krebse aus- gefuͤhrt, und in die umliegenden Staͤdte und Doͤrfer tonnenweise verkauft und eingesalzen, und meist in das Meißnische gesendet. In der Mark fieng man vorzuͤglich folgen- de Arten Fische Coler l. c. p. 424. , Ahle, Biber, Lachse, Karpen, Brassen, Hechte, Giebeln, Ca- rutzen, Murenen, Kuhlparse, Gruͤndlinge, Lachsforen, Stoͤhre, Schnepeln, Barmen, K k 2 Zer- Zerten, Alant, Duͤbeln, Guͤstern, Ploͤtzen, Rothaugen, Ziegen, Gesern, Stichelinge, Ukeley, Lampreten, Welß, Neunaugen, Schmerlen, Quappen, Pitzker, Budten, Steinbeißer, Stinz, Krappen, Krebse, Mu- scheln, Schleyen. In dem Meißnischen S. Brodufs Chronik von Merseburg, Albini meißnische Bergchronik, Fabricii annales Saxo- niae. war die Saale, Elbe, Elster und Luppa sehr reich. Mecklenburg war arm an Teichen und Teichfischen, aber desto reicher an Flußfischen. Eben so hatte man im Pommerischen wenig Teiche aber desto mehr Seen, darinnen Hech- te, Parse, Ahle, Quappen, Rothaugen, große Neunaugen, weisse Stinze, große Mu- renen, zu Colditz in Hinterpommern, Schwer- len, Fohren. Wahrscheinlich sind die vielen Suͤmpfe, Bruͤcher und Moraͤste, die sich in diesen Gegenden so haͤufig in der Folge fanden, aus jenen vielen eingegangenen Teichen und Seen entstanden. So fanden sich also in Deutschland im sechzehnten Jahrhunderte uͤberhaupt folgende Fische: (denn die ange- fuͤhrten gelten bloß von der Mark und Pom- mern) Hechte, Schmerlen, Steinbeißer wel- che man damals in Meißen und Voigtlande hochschaͤtzte und Herrnfische nannte; auch das Quart oder die Kanne fuͤr 6 Silbergroschen, und also etwas theuer hielt. Ferner die Aschen, Aschen, welche man, wie die Schmerlen, durch Reißbuͤndel, ins Wasser gelegt, fieng. Man hatte ferner Kaulhaͤuptlein, Stichlinge, Stink oder Stinz, Gruhe, ein sehr kleiner Fisch in der Mark, Grundeln oder Kressen, Quap- pen oder Ohlruppen, auf deren Lebern eine Graͤfinn Beuchlingen die ganze Grafschaft verwendet haben soll, ein dem Roͤmischen in den Zeiten des groͤßten Luxus aͤhnlicher Auf- wand. Man hatte ferner Schleyen, Peißker, Lampreten. Steinbeißer waren sonderlich im Meißnischen, und werden als Herrnfische ge- ruͤhmt, sie hatten mit den kleinen Neunaugen Aehnlichkeit; die Fohren oder Forellen, wel- che ihren Namen nach Colern von dem Golde haben sollen, indem sie sich gern in den Was- sern, welche Goldsand fuͤhren und die aus Goldgruben quellen, aufhalten. Man fand dergleichen daher haͤufig im Oestreichischen, in Schlesien, in Boͤheim, im Harz und im Voigtlande; ferner Ahle, davon ein starker Fang zu Aderberg und Bryzen an der Oder war; auch in dem Mecklenburgischen war er haͤufig, wo ihn die Landleute roh essen, Kar- pen, Lachs und Salmen, davon der Elb- lachs fuͤr den besten gehalten wurde. Sehr haͤufig wurde er auch in dem Mecklenburgischen gefangen, bey Ribnitz, von da aus man ihm zu ganzen Fudern in die Staͤdte und Doͤrfer verfuͤhrte, und das Stuͤck um 2 oder 3 Schil- linge. Ferner hatte man Karauschen, Stoͤh- K k 3 re, re, Froͤsche, und Coler Coler l. c. p. 434. scheint die Murenen der Mark von dem Murenen der Alten zu unterscheiden. Denn er sagt: Die Murenen der Italiener sollen den Ahlen gleich und 2 Ellen lang seyn, sich auch mit den Schlangen vermischen; ihr Biß soll gif- tig seyn wie der Otterbiß, daher ihnen auch die Roͤmer zum Tode verdammte vorgeworfen. Plin. hist. nat. l. 9. c. 17. und c. 55. und lib. 23. c. 2. bemerkt, daß schon damals fuͤrstliche Personen die hintern Keil- chen gegessen; Heringe, die man aus fremden Gegenden, aber auch in Pommern Barben, Morenen, welche in dem großen See bey Mo- ryn fuͤnf bis sechs Meilen von Berlin gefan- gen werden; so wie auch in Hinterpommern bey Colnitz einem Kloster, wo man sie in ei- nem Wasser, die Maddau genannt, sehr groß, oft uͤber eine Elle lang faͤngt. Auch in dem Mecklenburgischen fand man dergleichen. Man hatte in dem letztern Lande auch die sogenannten Wycken, die viel aͤhnliches mit den Murenen hatten und silberweiß glaͤnzten; in Meißen nennte man diese Ockeln, in der Mark Ukeley. Ferner hatte man Lampreten, Neunaugen, Gesen, deren man zu Nieder- syne, einem Dorfe bey Oderberg, gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts 1397 im Win- ter 100 Tonnen, nebst Hechten, Ploͤtzen und Parsen gefangen. Man hatte ferner Zerten, Prassen, Eldten und Alandt, Rapen, Bleyen, Weiß- Weißfische, Heßlinge, Guͤhsterne und Ockeln, Rothaugen und Rothfedern, Welse, Schne- peln, Krebse, die in der Mark so haͤufig wa- ren, daß nach Colers Bericht im Hausbuche l. c. p. 437. , man das Schock fuͤr 4 meißnische Pfennige verkaufte, 100 Schock fuͤr zwey meißnische Groschen und einen Dreyer, und da man zu Kuͤstrin von 100 Schock ein Schock Zoll ge- ben muß, so kamen in einem Jahre nach Co- lers Zeichniß dreymalhunderttausend und fuͤnf und zwanzigtausend Schock zu Zoll gegeben ein, so, daß der zollenden Krebse an 32000 mal 1000 und 500000 gewesen seyn muͤssen. Außer diesen kannte man auch noch Krabben, eine Art kleine Krebse. Ueberhaupt war der Fischhandel damals ein starker Handlungszweig auch fuͤr Branden- burg. Man fuͤhrte aus Freyenwalde, Ader- berg, Feben, Guͤsse, taͤglich viele große Fu- der aus, man verkaufte die Tonne eingesalze- ne Hechte um 5, 6, 7 bis 8 maͤrkische Gulden. Im Sommer war zu Breyzen an der Oder der Handel mit großen Bersen, Schleyen, Bleyen, Alant, Rapen, Gesen, große Wel- sen, sehr ansehnlich. Eben so wichtig war auch der Ahlhandel, da man den Ahl theils roh verkaufte, theils einsalzte, trocknete und raͤucherte. Die Teichkunst und Teichbau K k 4 scheint scheint damals schon zu einer großen Vollkom- menheit gediehen zu seyn S. Coler l. c. p. 438. Conrad Heresbach de re rust, lib. 4. . Man sahe sehr ge- nau auf den Ort, auf das Wasser und seine Art, auf den Hang und Fall desselben, auf die Daͤmme: man hatte Teiche von vier Mei- len im Umfange, wie Coler gedenkt l. c. . Man hatte bey den Teichen Fluthrinnen, Zapfen- loͤcher, Zaͤune. Man waͤhlte vornehmlich da- zu Leim, Thon, Mergel, wenn auch etwas gro- ber Sand und Kieß untermischt ist, nur darf nicht der letztere ganz allein seyn. Man suchte das Brunnenwasser darinnen zu vermeiden, außer in Schmerlen- und Forellenteichen. Man waͤhl- te vornehmlich die Halbcirkelfigur zu den Tei- chen, wahrscheinlich darum, weil sie mit dem Fruchtbau und Teiche zuweilen wechselten. Dieses geschahe vornehmlich in Schlesien. Man ließ sie ein oder etliche Jahre Fische tra- gen und darnach wieder ablaufen, und ledig zum Getraidesaͤen, und sodann standen die Fi- sche wieder sehr gut darinnen. Man benutzte dergleichen Stuͤcken Land oͤfters mehrmalen als Teiche, als durch Fruchtbau, als Aecker, weil die Fischerey weit eintraͤglicher als der Frucht- bau in den damaligen Zeiten war Coler l. c. p. 439. . Man machte zu dem Endzwecke auch die Teiche am liebsten flach, und ließ sie sich nur in der Mit- te te etwas vertiefen. Man besetzte die Teiche meist allein mit Karpen, ohne daß man Hechte, Parse, weiße Ahle oder Krebse mit einsetzte. Bey dem Bau der Daͤmme befolgte man die Regel, daß z. B. ein Damm, der 3 El- len hoch war, auch auf der Oberflaͤche 3 El- len breit und unten im Grunde dreymal so breit, d. i. 9 Ellen seyn mußte. Man folgte darinnen, wie Coler Ibid. p. 439. bemerkt, der Natur, welche die Baͤume deswegen unten am Stam- me breiter bildet, als oben nach der Krone zu, damit sie die Last besser ertragen. Man legte die Teiche neben und uͤber einander gern an, und Coler sagt, daß es gut sey, 8 bis 12 Tei- che neben und uͤber einander zu haben, um, wenn man den untersten abgezogen und aus- gefischt, man dem naͤchstfolgenden daruͤber ab- gehen ließ. Sie ließen das Wasser allmaͤhlich in die Teiche, um die Daͤmme zu schonen. Man besetzte sie im Fruͤhlinge und Herbste, doch gab man jenem den Vorzug, weil bey dem Herbstversetzen der Winter nachtheilig seyn kann. Man gab vorzuͤgliche Kennzeichen von der Guͤte der Setzkarpen an, und hielt den fuͤr den besten, welcher einen kleinen Kopf mit Augen, die ein wenig außer dem Kopfe liegen, einen dicken und breiten Bauch mit zierlichen und weißen Floßfedern hatte; sie ver- warfen hingegen die mit großen Koͤpfen, duͤnnen K k 5 Baͤu- Baͤuchen und bleichen Floßfedern. Sie kann- ten die 3 Arten von Teichen, die zu einer voll- kommenen Fischerey gehoͤren, naͤmlich Streich- oder Leich-, Streck- und Satzteiche. In den Streichteichen machten sie besondere Kar- pennester, machten die Streichteiche klein und nicht gar tief; diese Karpennester bestanden aus 6 bis 8 Staͤben, in einen kleinen Umfang gesetzt und mit einem Zaune durchflochten, hierein setzten sie einen Karpen maͤnnlichen Ge- schlechts und ein Weiben, ließen sie einen Tag lang bey niedrigem Wasser so beysammen ge- wohnen, und ließen sodann mehr Wasser zu, daß sie nun aus- und einschwimmen konnten. Man ließ die alten und den Saamen das erste Jahr beysammen, erst im zweyten Jahre wur- den sie versetzt. Man hatte gemeiniglich bey großen Teichen zwey kleine Streichteiche, in jeden setzte man 15 Streichkarpen, so daß allemal zwey Roͤgner gegen einen Milchner ge- rechnet wurden. Um ein Wasser bequem mit Leich oder Brut zu besetzen, hatte man eine sehr bequeme Art. Man band eine von Erde gereinigte Weidenwurzel an einen Pfahl, stieß diesen in dem Boden fest ein, so strichen die Fische in dem Teiche ihren Leich daran. Diesen Pfahl nahm man sodann, ehe die Sonne den Leich bescheinen konnte, (denn sonst bruͤtet sie ihn in 12 bis 14 Tagen aus,) und trug ihn in das zu besetzende Was- ser. Aus den Streichteichen kam der junge Kar- Karpen in die Streckteiche, wo sie aufs Er- strecken oder Gewuͤchse stehen. Hier blieben sie zwey Jahre stehen, und kamen sodann in die großen Teiche aufs Gewuͤchs, wie sie es nennten, oder zum Auswachsen. Die An- zahl des erstreckten zweyjaͤhrigen Saamens, den sie in die Teiche versetzten, richtete sich nach den Umstaͤnden der Teiche und den Landes- brauch. Werden ihrer zu viel eingesetzt, so wachsen sie nicht gut. Ein anderes Maaß hatte man hierinnen in der Schweiz, ein anderes in Meißen, ein anderes die Maͤrker, Mecklenburger, Pom- merer, ein anderes die Seestaͤdte, ein anderes die Boͤhmer, Schlesier, Ungarn und Oestrei- cher S. Coler l. c. p. 442. . In der Mark setzte man auf einen Morgen drey Schock Karpen, Speisefische 5 Schock; andere setzten in sehr großen Seen auf einen Morgen 20 Schock. In Meißen setzte man auf einen Acker zwey oder dritte- halb, auch wohl drey Schock; der Acker war damals in Meißen, wie Coler angiebt, 5 Ruthen breit und 60 Ruthen lang. In den Satzteichen blieben nun die Kar- pen zu 3 und 4 Jahren stehen, ehe man sie fischte. Man sonderte Hechte und Karpen von einander ab, und ließ sie nie beysammen. Man hatte auch besondere Haͤlter oder Kuͤchen- teiche, um darinnen die Karpen fett zu ma- chen. chen. Man that dieses theils mit gemahle- nem Malze, das in einem loͤchrigten Fasse ist, und ins Wasser von da aus fließt; einige lies- sen Malz mahlen, und mischten es mit Leim; die Forellen und Schmerlen maͤstete man mit vermischten Malz geschroten und mit Waizen, das in ein loͤchrigtes Faß gethan, in den Haͤl- ter gesetzt wurde, und so das Wasser mit Nah- rung fuͤllete. Alte Teiche verbesserten sie also: sie ließen sie ablaufen, und ließen sie den Win- ter uͤber offen stehen, ackerten sie im Maͤrz um, saͤeten Gerste, Hafer, Wicken auch Som- merkorn darein: nach der Erndte pfluͤgten sie wieder um, und saͤeten Ruͤben, nahmen davon, wenn sie reif waren, ihre Kosten, ließen den Teich wieder an, und besetzten; oder sie saͤeten Waizen in den ledigen Teich, und ließen ihn wieder an. Man sorgte auch fuͤr die Fischpolizey, man untersagte den Fischfang von Ostern an, wenn sie leichen, bis Walburgis oder Philippi Ja- cobi. Man untersagte waͤhrend dieser Zeit den Fischern, mit großen Garnen zu ziehen Coler l. c. p. 420. . So wurde auch verboten, im April Krebse zu fahen, weil sie da Eyer haben. Dieses fuͤhrt uns naͤher zu den Fischordnungen und uͤbrigen Fischereyanstalten. Man rechnete die Fische- rey immer mit unter die Jagd, welches aus der Anwendung des roͤmischen Rechts auf die die deutsche Verfassung floß, in welchem die Fischerey mit zur Jagd gezogen wurde. Da- her finden wir haͤufig im sechzehnten Jahrhun- derte, daß in den Jagdordnungen mit uͤber die Fischerey verordnet wird, und sie deswe- gen Jagd- und Fischordnungen heißen. So findet sich ein Braunschweischluͤneburgisches Jagd- und Fischedikt vom J. 1581. Je- doch wir wollen so viel moͤglich die Schicksale der Fischerey in den einzelnen deutschen Laͤn- dern nach der Chronologie untersuchen. In dem Brandenburgischen finden sich sehr zeitig im sechzehnten Jahrhunderte Spuren davon. Vornehmlich scheint man die wilde Fischerey sehr besorgt zu haben. So findet sich 1551 eine Ordnung wegen der Fischerey auf dem Hafelstrom und andern Hauptwaͤssern der Mark Brandenburg. Es wird darinnen al- lerley verbotenes Fischzeug ganz abgethan und ausdruͤcklich verordnet, was kuͤnftig erlaubt und gebraucht werden soll, damit die Miß- braͤuche der Wasser zur Reformirung der Fi- scherey aufgehoben und die Vermehrung wie- der kommen moͤge S. Mylius Const. March. 4, 2, 4, 1. . Eine aͤhnliche Ord- nung erfolgte 1571 wegen der Fischerey auf der Hafel und andern Wassern; ingleichen er- schien im Jahre 1574 eine Fischordnung, wie es mit der Fischerey, Fischzeug ꝛc. auf der Hafel, der Spree u. s. w. zu halten. In In dem Wuͤrtenbergischen, wo man in diesem Jahrhunderte so aufmerksam auf die Landesoͤkonomie, und vornehmlich auf einige Geschaͤfte war, versorgte man auch die Fische- rey mit einer Fischordnung im J. 1535. In dem Braunschweigischen haben wir nicht allein das erwaͤhnte Jagd- und Fisch- edikt vom J. 1581, sondern auch ein Edikt vom Jahre 1598 wegen der Wildschuͤtzen und Fischdiebe Vom 26 Sept. 1598. Fritsch S. 136. Auch Forellen und andere Fische in unserm Hegewes- sern zu fangen, und uns dieblicher Weise zu ent- wenden ꝛc. . Es wird darinnen untersagt, Fische in dem fuͤrstlichen Hegewassern zu fan- gen, vornehmlich auch die Forellen erwaͤhnt; ein Beweis, daß dieser kostbare Fisch sich in dem Braunschweigischen damals auch schon befunden, wo er unstreitig wegen der vielen vortrefflichen Gebirgwasser gut stand. In der Forst- und Holzordnung vom J. 1591, werden die Foͤrster angewiesen, auch auf die Fischereyen und die dabey vorfallenden Dieb- staͤhle zu sehen Fritsch p. 130. . In der mecklenburgischen Landesordnung von 1562 wird auch von Seiten der Polizey fuͤr die Fischerey gesorgt. Es wird untersagt, auf fremden Seen oder Waͤssern ohne des Herrn Wissen und Willen zu fischen, auch das Hechtstechen und Lachs- aus- ausfangen gaͤnzlich verboten Ibid. p. 198. . In der oberlausitzer Landesordnung vom Jahre 1597, wo sie vermehrt und von dem Kaiser bestaͤtigt worden, wird auch in einem besondern Titel von der Fischerey, nebst dem Weidewerk, ge- handelt. In der beyerischen Jagd- und Forstordnung, wird sowohl wegen der Rei- ger, die den Fischereyen so nachtheilig sind, als auch wegen der Fischottern, Verordnung ge- troffen; wer eine Fischotter lieferte, behielt den Balg, und bekam außerdem noch eine Geldverguͤtung S. Ibid. S. 80. . In dem Hohenlohischen war die Fischerey sehr ansehnlich, und man wendete von Seiten der Regierung alle moͤgli- che Sorgfalt darauf. Es mußte in den Saal- und Lagebuͤchern verzeichnet werden, was fuͤr Baͤche, Fischwasser in der forstlichen Obrigkeit und Wildbahn gelegen. Es wurde in der Jagd- und Forstordnung dieses Landes vom J. 1519 festgesetzt, daß in den graͤflichen Forell-, Fisch- und Krebsbaͤchen Niemand zu fischen sich unterstehen, noch sonst den graͤf- lichen Gerechtsamen Eintrag thun sollte S. Fritsch p. 234. . Alle Krebs- und Forellenbaͤche, sie mochten gelegen seyn wo sie wollten, vornehmlich aber die in der forstlichen Obrigkeit, Wildbahn, Gebiet und Markungen giengen, gehoͤrten fuͤr die die Hofhaltung, und durfte Niemand ohne be- sondere Erlaubniß darinnen fischen Ibid. p. 236. . Es hatten sowohl die Fischmeister und Fischer, als die Forst- und andere Bedienten die Aufsicht darauf. An den Forellen- und Krebsbaͤchen war es untersagt, Weiden, Erlen oder ander Holz von den Wurzeln auszuhauen. Es wird in der erwaͤhnten Jagd- und Forstord- nung sich auf eine besondere Fischordnung, die ebenfalls im 16ten Jahrhundert erschien, wie auch auf die hohenlohische Landesordnung der vorigen Zeiten berufen, welches beweist, daß man schon in den fruͤhern Jahren des sech- zehnten Jahrhunderts sich dieses Geschaͤft in diesen Gegenden ernstlich angelegen seyn lassen. In der Landesordnung war bestimmt, wie die Fischpaͤchter sich bey den Fischereyen zu betra- gen hatten. Auch in dem Hessischen findet sich eine Fischordnung des Landgrafen Philipps, auf welche sich Landgraf Moritz in seiner Forst- und Jagdordnung vom J. 1624 beruft S. Fritsch l. c. p. 173. , und sie darinn erneuert. In dem Chursaͤch- sischen wurden schon Sie ist erwaͤhnt in der vom J. 1596 Cod. Aug. T. I. p. 611. in dem Ausschreiben des Churfuͤrstens August von 1555 Verord- nungen nungen wegen der Fischereyen getroffen S. Cod. Aug. T. I. p. 61. , und 1558 eine Ordnung von Churfuͤrst Au- gust bekannt gemacht, wie die Daͤmme an der Elbe, die man aus alter Gewohnheit Teiche nannte, bestellt, und gegen Uebergießungen der Elbe, gehalten werden sollten. Eben derselbe errichtete auch 1560 eine besondere Fischord- nung mit Zuziehung der damaligen gewesenen Bischoͤfe von Merseburg und Naumburg, und der Beamten vom Adel, Staͤdten und an- derer, so an der Saale, Unstrut und Elster ge- sessen. 1572 erschien ein Mandat wegen der gehegten Fischereyen, und 1575 eine besonde- re Fischereyordnung, 1596 eine Fischordnung von Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachsen als Administrator der Chur, welche sich auf die Augusteische vom Jahr 1575 beziehet. Auch wurde in den sonderlichen Constitutionen von 1572 wegen der Fischdiebereyen verschiedenes verordnet. C. A. T. I. p. 135. In Boͤhmen bluͤhete sonderlich die Fischerey unter dem Koͤnig Mathias, wel- cher einen besondern Vorzug darinnen suchte. Dubrav erwaͤhnt von ihm, daß er sich oͤfters bey seinen Teichen und Fischhaltern vergnuͤgt habe. Er bemuͤhete sich hierinnen es allen Boͤhmischen Teich- und Fischereyliebhabern zu- vorzuthun. So ließ er mit einer gewissen Art Fische aus der Donau, welche Hausen hießen, II. Theil. L l hießen, einen Teich, den er bey seinem Schloß hatte errichten lassen, besetzen, weil kein Boͤh- mischer Herr noch diese Fische hatte S. Flemmings wohl unterrichteten Fischer 1414. . Er fey- erte diese Fischerey gleichsam oͤffentlich, lud dazu seine Gemahlin Beatrix, den paͤbstli- chen Nuncius, der mit der Koͤniginn befreun- det war, und viele andere Vornehme ein. Ue- berhaupt breitete sich in diesen Zeiten die Teichfischerey in Deutschland ausschweifend aus. In Boͤhmen war eine so ungeheure Menge Teiche, daß Balbinus bezeugt, es waͤ- ren in dem einzigen Strich Landes um Par- dewick herum derselben so viel als Tage im Jahre. Ja es gieng sogar so weit, daß un- ter der Regierung Rudolphs des II. auf dem Reichstage verboten wurde, daß nicht an- ders, als unter oͤffentlichem Ansehen des Landes, und nur mit Erlaubniß, dergleichen angelegt werden solten, indem sie sowohl dem Feld- baue als der gesunden Witterung nicht zutraͤg- lich waͤren S. v. Flemming deutschen Fischer p. 415. . Die Elbe und Mulda waren schon im 16ten Jahrhunderte reich an Lachsen. Sie kamen dahin aus der See, und verloren in die- sen Fluͤssen durch das suͤße Wasser den ro- hen und wilden Seegeschmack. Schon Bal- bin erwaͤhnt aus einer alten Handschrift, daß sonder- sonderlich im Jahr 1432 der Lachse in Boͤh men in den großen Fluͤssen so viel gewesen, daß sie kaum darinnen fortkommen koͤnnen. Dubrav erwaͤhnt unter andern auch einen Johann von Ehrenstein, einen sehr reichen Herrn unter den Boͤhmischen und Maͤhrischen Staͤnden, welcher bloß aus seinen Teichen, die er in Boͤhmen, Maͤhren und Schlesien besaß, im Jahre 1559 mehr als zwoͤlfmal hundert tausend Sestertien oder 36000 Rthlr. zog Miscellanea regni Bohem. Dec. 1. lib. 2. c. 52. und von Flemming deutscher Fischer p. 442. . In der Schwarzburgischen Waldordnung von 1599 war ebenfalls uͤber die Waldforen oder Forellen in Waldbaͤchen verordnet, und das unbefugte Fischen derselben verboten. Diese Waldordnung wird erwaͤhnt in der vom Jahre 1626, die sich bey dem Fritsch S. 199. befindet. Im 16ten Jahrhundert erhielt dieses Ge- schaͤft verschiedne Schriftsteller. Es gehoͤ- ren hierher nicht allein die Ausgaben und Er- laͤuterungen der Alten, die von der Fischerey und den Fischen handeln, ich meyne den Plinius, Oppian Oppianus, Plinius secundus et Paul. Iovius de piscibus cum distichis Laur. Lippii interpretis Op- piani ex recognitione Io. Caesaris, Arg. 1534. 4. und die uͤbrigen Oekonomen, die ich schon erwaͤhnt habe, sondern auch neuere L l 2 Schrift- Schriftsteller Bodini Commentar. in Libros Oppiani de piscium natura et venatione 1555. Nic. Marschalcus de Aquatilium et Piscium historia Rost. 1520. F. Pauli Iovii Liber de piscibus marinis, lacustribus, plu- viatilibus, item de testaceis et salsamentis. Argent. 1534. Das Original erschien zu Rom 1527. . Einer der vorzuͤglichsten ist der boͤhmische Schriftsteller Janus Duͤbrav welcher in 5 Buͤchern diesen Gegenstand in La- teinischer Sprache behandelte. Er zeigt in fuͤnf Buͤchern auf wenigen Bogen, wie die Tei- che und Fischhalter zu bauen und anzulegen, und mit welchen Arten von Fischen sie zu bese- tzen. Er behandelt uͤbrigens auch die Natur und Eigenschaft der Fische. Das neue Jagd- und Weidwerksbuch, das 1582 Ian. Dubravius de piscinis et piscium, qui in illis aluntur, naturis lib. V. 1559. 8. cum auctuario Ioachimi Camerarii, Noribergae 1596. Eine vorzuͤgliche Ausgabe desselben erschien zu Helm- staͤdt 1671, worinnen auch des Heresbach Tractat de piscinis et vivariis piscium. erschien, handelt auch am Ende von dem Fisch- Krebs- Otter- und Bieberfange, wie man dieselben mit Netzen, Reusen, Angeln, Kasten, Otter- und Bieberhunden, und allerley dazu gehoͤri- ger Gelegenheit fangen soll. Heresbach han- delt Heresbach Thorevtice s. de venatione, aucupio et piscatione: adnexa eius libris rei rusticae, Col. 1570. Eiusd. ebenfalls von der Fischerey in seinem lateini- lateinischen Werke uͤber den Ackerbau: so ge- hoͤrt hierher auch Coler und andere oͤko- nomische Schriftsteller dieses Jahrhunderts. Sebastian Medices handelte in seiner Schrift uͤber die Jagd auch von der Fischerey. Aus diesen Zeiten haben wir auch des Mangolds Fischbuch Sebastian. Medices de venatione, piscatione et au- cupio. Coloniae 1588. Georg Mangolds Fischbuch, von der Natur und Eigenschafft der Fische, insonderheit derer, so ge- fangen werden, im Bodensee ꝛc. 1594 und 1598. Vlrich ab Hutten Heroicum de piscatura Veneto- rum. 4. . So behandelt auch das Werk, das 1530 bey Egenolf zu Strasburg erschien, die Fischerey, und zeigt Fische zu fahen, mit Netzen, Reussen, Angeln, Kasten, Aas S. Weydwerk Vogel zu fahen ꝛc. Fische zu fa- hen mit Netzen, Reussen, Angeln, Kasten, Aas, und wie man alles dazu dienlich bereiten, auf- ziehen, halten und machen soll. Strasburg 1530 bey Christ. Egenolf 4. . In eben dem Jahre erschien auch das neue und bewaͤhrte Recept, Fisch und Voͤgel zu fangen mit den Haͤnden, Reussen, Angeln, Hamen, Netzen 1530. 8. p) Con- . Auch zeichnet sich noch aus Con- L l 3 rad Eiusd. tract. de piscinis et vivariis piscium. rad Gesner Conradi Gesneri de piscibus et aquatilibus omni- bus libelli III, 1) scholia et emendationes in Ha- lieuticon Ovidii, 2) Aquatilum animantum enu- meratio iuxta Plinium etc. 3) eorundem nomen- clator longe copiosissimus etc. Fig. 1556. Conrad Gesner historiae animalium liber IV. qui est de piscium et aquatalium natura, Tuguri 1558. Fol. Erschien auch 1604 und 1620. Fischbuch durch Herrn D. Conrad Gesnern in La- tein beschrieben, hernach von Herrn D. Conrad Forer ins Deutsche gebracht, Frankf. 1598. Fol. , der die Fische und Flußthiere als der große Naturforscher, welcher er in allen Theilen der Naturgeschichte zu seinen Zei- ten ist, behandelt, und endlich Paul Jo- vius, von dem zu Basel eine Schrift hieruͤber erschien Paul. Iovius de romanis pifcibus libellus. Basil. 1531. 8. . Fische- Fischerey im siebenzehnten Jahrhunderte. I m Ganzen genommen, waren die Schicksale der Fischereyen in diesem Jahrhunderte noch die naͤmlichen. Die Regierungen be- sorgten sie noch theils als Gegenstaͤnde der Cammer, theils als Polizey- und Oekonomie- Geschaͤfte; die Gelehrten behandelten die Rech- te derselben, und bemuͤhten sich die Naturge- schichte der Fische zu untersuchen und zu bear- beiten. In dem Wuͤrtenbergischen ergieng eine ge- meine Fischordnung, auf welche in der Forst- und Jagdordnung von 1614 verwiesen wird Fritsch S. 169. Es heißt daselbst also: Weilen Wir von allen Fischwasser und Baͤche in unserm Herzogthum eine gemeine Fischordnung in unser Lands-Ordnung drucken und ausgehen lassen, und wir befunden, daß nicht allein in unsern, sondern auch unserer Unterthanen Fischwassern, Vorhennen- und Krebsbaͤchen allerley Gefaͤhr- lichkeiten gebraucht worden; Wollen und befeh- len wir, daß dieselbige unsere Fischordnung in den Baͤchen und Waͤssern, in unser Obrigkeit und Foͤrsten gelegen, die stunden gleich zu wem sie wollen, auch gehalten werde. Und daß un- sere Amtleute, Forstmeister, Waldvoͤgte und Knech- . L l 4 Die Die Amtleute, Forstmeister, Waldvoͤgte und Knechte hatten die Aufsicht uͤber die Beobach- tung Knechte, jeder in seiner Verwaltung, Hut und Gezirk, hierob mit besten Ernst und Fleiß treu- lichen halten, und fuͤrnehmlich, daß dieselbige Vorhennen- und Krebsbaͤche und Wasser mit nachfolgenden Articuln geheget, und von den Uebertrettern die Strafen eingezogen werden. Erstlich, daß das Wasser den Baͤchen durch die Waͤsserungen oder andere Abschlaͤge oder Abgra- ben nicht entzogen werde, bey Straf dreyer Pfund Heller. Zum andern, daß das trucken Abschlagen der Baͤchen an ihren Fluͤßen und Gumpen auszu- schoͤpffen gaͤnzlich vermieden bleiben soll. Dann solches der ganzen Fischens und sonderlich dem Saamen und Laich nachtheilig und schaͤdlich ist, bey Poͤen dreyer Pfund Heller. Zum dritten, so sollen alle solche Baͤche und Wasser im Bauch des Fischen auff eine genannte Zeit, nach Gelegenheit jedes Wassers und Orts verbannet und geheget werden, bey Straff drey- er Pfund Heller. Zum vierdten soll man kein Weiden- Erlen- oder ander Holz, in solchen Wassern von Wur- zel aushauen, oder hohle Rain einfaͤllen, noch schlemmen, damit die Fische und Krebs ihren Stand und Hab behalten moͤgen, bey Straff dreyer Pfund Heller. Zum fuͤnften, keinen so nicht eigen oder bestan- den Wasser oder Baͤche hat, in solchen Baͤchen oder Wassern zu keiner Zeit zu Fischen oder zu Krebsen gestatten, alles bey obgemelter Poͤen dreyer Pfund Heller. Wollte tung dieser Fischordnung, und es scheinen kei- ne besondern Bedienten bey der Fischerey an- L l 5 gestellt Wollte sich aber jemand einiger Gerechtigkeit oder Dienstbarkeit in einem oder mehr Wassern oder Baͤchen des Fischens anmaßen, so soll der- selbe zuvor mit Grund und Uhrkund vor unserm Obervogt, Amtleuten, auch Gerichten solches dar- thun, alsdann ihme der Billigkeit nach hierum Bescheid gegeben werden. Und sollen unsere Waldvoͤgte, Forstmeister und Knechte ihr gut Aufsehen haben, und dar- uͤber gute Kundschaft halten und machen, daß das hiebey bezeichnet Maß der Loͤngin der Vor- hennen und Fischen mit Kopf und Schwanz, nicht allein von denen, so einige Dienstbarkeit in solchen Wassern hetten, sondern allen Fischern so eigne oder bestandne Wasser haben, eigendlich und straks gehalten. Auch von den Fischern die seynd fremd oder heimisch all und jede Fisch, so solch Maß nicht halten, in ihren Haͤusern nicht gebraucht noch verschenkt oder die von jemand erkaufft, sondern ob die etwan zu Mißfang ge- fangen, alsobald wiederum in das Wasser ge- worfen werden. Desgleichen soll es auch mit den kleinen edlen Krebsgen gehalten, und wo die gefangen wieder ins Wasser geworfen werden; Alles bey Straf, so oft das nicht beschicht, dreyer Pfund Heller, die nicht allein der so die gefangene Fische oder Krebs verkaufft oder hingeschenkt, sondern auch der, so die Kaufs- oder anderer Weise von ei- nem also annimt zu bezahlen verfallen seyn. Und welcher also einen oder mehr anzeigt und zu Strafe bringet, deme sollen von jeder Straff zehen Schilling Heller geben werden. Und gestellt gewesen zu seyn. Es wurde verordnet, daß das Wasser den Baͤchen durch Waͤsserung oder andere Abschlaͤge und Abgraben ꝛc. bey Strafe von drey Pfund Heller nicht entzogen wuͤrde. Unter eben dieser Strafe wurde untersagt, das trucken Abschlagen der Baͤche an ihren Fluͤssen und Gumpen auszuschoͤpfen. Das Fischen wurde zur Leichzeit untersagt, wie auch das Aushauen der Weiden und Erlen von der Wurzel aus an dergleichen Waͤssern, wie auch das hole Rain einfallen und Schlem- men, damit die Fische und Krebse ihren Stand ruhig behielten. Die gefangenen kleinen edlen Krebschen, wie sie daselbst hießen, mußten, wenn sie gefangen wurden, wieder ins Wasser ge- worfen werden. So war auch das Nachtfi- schen untersagt Fritsch l. c. p. 170. . In Und das Nachtfischen soll denjenigen so keine eigne noch Bestandwasser oder Baͤche haben, gar nicht gestattet, sondern einem jeden bey Straff sechs Pfund Hellern verboten seyn. Unsere Waldvoͤgte und Forstmeister sollen auf unsere Staͤdt, Doͤrfer, Weiler, Gemeinden son- derer Personen, auch Praͤlaten und Schirms verwandten unsers Herzogthums, Fischwasser und Baͤche ein gleiches Aufsehen, wie auf die Unsern halten, daß dieselben dieser Ordnung gemeß, vor Verwuͤstung und Eroͤdung verhuͤtet werden. In dem Hennebergischen sorgte der Chur- fuͤrst von Sachsen Johann Georg I. 1615 in der Forst-, Wild- und Holzordnung fuͤr die Fi- scherey. Besonders waren die Forellenbaͤche, oder, wie sie daselbst heißen, die Fohrenbaͤche wichtig. Es waren wegen der Fischerey beson- dere Fischmeister Landfischmeister und Fischer bestellet, welche auf diese gehegten oder dem Landesherrn vorbehaltenen Forellenbaͤche bey Tag und bey Nacht Achtung haben mußten. Sie mußten die Fischdiebe durch der Beamten Huͤl- fe in Verhaft bringen, und gewannen dafuͤr den vierten Theil der Strafgelder. Eine be- sondere Hennebergische Fischordnung aber er- gieng 1640 Fritsch c. l. p. 193. . Die Hessische Jagd und Forstordnung vom J. 1624 nimmt sich der Fischerey eifrig an. Es waren damals viele Forellen-, Krebs- und Gruͤndelbaͤche in dem Hessischen, die durch ungetreue Aufsicht vielen Schaden litten. Sie waren der Aufsicht der Foͤrster unterwor- fen, und es wird ihnen die strengere Sorgfalt fuͤr dieselben bey Verlust ihrer Aemter und bey Leibesstrafen anbefohlen. Es wurde un- tersagt, in diesen Wassern Flachs zu roͤsten oder einzulegen. Alle in solchem Wasser gebaute schaͤdliche Wasserwaͤhre oder dergleichen muß- ten nach Befinden abgerissen werden, auch durfte Niemand dergleichen Wasser in seine Wiese Wiese oder Kampf leiten, welches bey 10 Gold- guͤlden Strafe untersagt ward. Uebrigens wiederholte hier der Landgraf Moritz die Fischordnung seines Großvaters Landgraf Philipps zu Hessen, welche auch Landgraf Ludwig zu Marpurg erneuerte. Auch in dem Schwarzburgischen hatte man Forellenbaͤche, welche sich haͤufig in den Waͤl- dern befanden. Sie gehoͤrten daselbst fuͤr die Cammer, und es wurde untersagt, sie bey nahmhafter Strafe nicht auszufischen. Die Forstordnung vom Jahr 1626 nahm sich der- selben an, und verordnete folgendes im 37 Ar- tikel: zum sieben und dreyßigsten kamen wir in glaubwuͤrdige Erfahrung, daß uns unsere Wasser und Forellenbaͤche in unsern Gehoͤlze und Waͤldern sehr ausgefischt wuͤrden, solches wollen wir nicht allein nicht verstatten, son- dern allen unsern Dienern, Forstmeister und Forstknechten so wohl andern unseren Unter- thanen, so sich des Waldes gebrauchen, mit Ernst hiermit auferlegt und befohlen haben, solche Fischdiebe zu hafft zu bringen ꝛc. Fritsch p. 203. . Der Fischerey und vornehmlich der Forellen nahm sich auch die Reußisch- Plauische Regierung in der Forst- und Jagdordnung dieses Landes vom J. 1638 an Art. 19. . Sie war sonderlich an- sehnlich im Amte Lobenstein. Man untersagte den den Muͤllern und Hammermeistern das Ab- schlagen der Muͤhlgraben, weil sie unter dem Vorwand noͤthiger Baue oft die Forellen weg- fischeten. Es wurde untersagt, in die Wald- bachen keine Fischkoͤrbe zu legen, nicht hinein zu leuchten, die Baͤche zu engern oder zu ver- bauen, noch sie durch Schoͤpfen und Wiesen- wasserungen unbrauchbar zu machen Fritsch l. c. p. 169. . In dem Chursaͤchsischen wurde die Zeit des verbotenen Fischens in dem Mandat von 1626 bestimmt, wo der Vogelfang zu gewissen Zeiten untersagt wird, C. A. T. p. 549. auch der Nachtheil, den Seifenwerke der Fischerey bringen, wur- de in einer Resolution von Johann Georg II. wegen der Seifenwerke in dem Eibenstocker Bergrefier abzustellen gesuchet. Im Jahre 1657 ließ Johann Georg II. eine Fischordnung ausgehen, darinnen durch beygelegte Zeichnun- gen die Laͤnge und Groͤße der fischbaren Fische angegeben, wie auch das Maaß der Netze be- stimmt wird. So wurde auch dieselbige Fisch- ordnung 1686 von Johann Georg III. wie- derholet, und untersagt, daß die Fische kleiner nicht als sie da bestimmt waren zu Markte ge- bracht werden sollten. Man erstreckte sich darinnen auch auf die Krebse. In dem Magdeburgischen ward 1659 in einem Mandat des Administrators Herzog Augusts Augusts verschiedene Veranstaltung wegen der Fischerey gemacht, vornehmlich gegen die, die mit Schlepphamen oder sonst verbotenem engen Fischzeuge den Leuch und die junge Bruth weg- fangen; es wurden ihnen die Netze weggenom- men und in die Aemter geliefert, und sie aus- serdem noch bestraft v. Flemmings deutscher Fischer p. 486. . In dem Brandenburgischen ergiengen viele Verordnungen wegen der Fischerey: unter an- dern verordnet auch die Churfuͤrstl. Forstord- nung in der Mark im 20 Artik. wegen der Vermiethung der Fischereyen, sie befiehlt, daß die Fuͤrstl. Hegeseen und Teiche ganz verschont bleiben, und darauf die Heidereuter und Buschlaͤufer Acht haben sollten. Die Vermie- thung der Wasser, deren man entrathen konnte, mußte auf dem Holzmarkte geschehen, und die Pachter mußten die Fische sonderlich in der Leichzeit schonen, und sich alles verbotenen Fischerzeugs enthalten. Im Jahr 1670 gieng ein Edikt gegen das unbefugte Fischen an der Elbe, Spree und Oder mit Hamen. 1681 wurde in dem Edikt wider die Feuerung in Waͤldern, auch das Nachtfischen und Krebsen mit jenen untersagt. 1682 wurde das schaͤd- liche Fischzeug sonderlich um die Leichzeit durch ein Patent verboten. So ergieng auch 1696 eine verneuerte Fischordnung, worinnen allen Haus- und Miethsleuten, Soldaten und ledi- gen gen Handwerksgesellen, so nicht im Land gesessen, das Fischen untersagt ward Flemming deutscher Fischer p. 491. . Im Jahr 1695 ergieng ein Edikt wegen Vor- und Auf- kauf bey dem Fischhandel Alle diese Verordnungen s. in des Mylii corp. constit. march. Es heißt daselbst §. 3. Weil wir unter den gemeinen Buͤrger- und Bauerleu- ten in Staͤdten und Doͤrfern viele Lediggaͤnger befunden, welche ihr erlerntes Handwerk und andere ordentliche Arbeit, Nahrung und Handthierung liegen lassen, hingegen aber sich auf den Muͤßiggang und das vielfaͤltige taͤgli- che Fischen begeben ꝛc. — als soll hinfuͤhro, um die Veroͤdung der Wasser zu verhuͤten, und den bey solchem unordentlichen Fischen vorgehenden hoͤchstschaͤdlichen Misbrauch abzuschaffen, kei- nem Fremden, sondern nur der im Lande ist, und eingesessenen Hauptleuten jedes Orts woͤchentlich mehr nicht als 2 Tage, naͤmlich Montags und Freytags, in dem gemeinen und ungehegten Was- ser zu fischen erlaubt, aber den fremden und auswaͤrtigen Gesellen ganz und gar verboten seyn. . In dem Sachsen-Coburgischen machte sich Herzog Johann Casimir 1607 um die Fi- scherey verdient, und verbot das Fischen mit Angeln, Kugelwerfen, wie auch das Roͤsten des Flachses in den Wassern. Im Jahre 1657 ergieng eine Hessencasse- lische Wasser- und Fischordnung, wo um des Muͤßig- Muͤßiggangs willen auch das Fischen der ledi- gen Personen und Landleute untersagt wird S. Fritsch Ius Fluviat. p. 38—43. . In der Lausitz sorgte man 1661 in der Ober- amts- Publication des Landtagsabschieds von dem naͤmlichen Jahre, das gegen die Wild- schuͤtzen ergieng, auch dafuͤr, daß das unbefug- te Fischen und Krebsen verboten wurde. In dem Oberamtspatente von 1673 gegen die Raubschuͤtzen wurde auch gegen die Fisch- und Krebsdiebe verordnet, und 1675 ergieng ein Oberamtspatent und Renovation der Man- date gegen die Raubschuͤtzen, Fisch- und Krebs- diebe. In dem Sachsen-Altenburgischen erschien in diesem Jahrhunderte auch eine Fischord- nung; im Jahr 1695 eine Teichordnung fuͤr die alte Mark zu Stendal. In dem Bayeri- schen faͤllt ebenfalls eine in dieses Jahrhundert, sie erstreckte sich auf die Donau, Iser, die Sal- zach und Inn, und findet sich bey dem Fritsch in Iure Flaviat. Ienae 1672. p. 3. p. 18. p. 29. . Im Saͤchsisch Gothaischen erschien eine Fischordnung 1667 Ibid. p. 13—18. . Eine Saͤchsische Merseburgische ergieng 1670 von Herzog Christian zu Merseburg. Es ergieng in die- sem Jahrhunderte auch eine erzherzogliche Oe- stereichische Fischordnung, und 1627 eine fuͤr die Stadt Ulm. Was Was die Literatur des 17ten Jahrhunderts betrifft, so gehoͤren hierher theils die Schrift- steller uͤber die Oekonomie uͤberhaupt, zum Theil auch die uͤber die Jagd; nicht weniger die Fischereyordnungen der verschiednen Laͤn- der; Stephan von Schoͤnewalde der in die- sem Jahrhunderte die Ichthyologie behandelte, erstreckt sich nur auf die Fische in Schleswig und Holstein, welche nach Hamburg gebracht wurden. So erschienen auch zu Erfurt und Coͤln einige Fischbuͤcher Fischbuͤchlein von der Natur und Eigenschaft der Fische ꝛc. 8. Fischbuͤchlein von ihrer Natur und wie man sie fahen soll, Erfurt 1610. Das edle Fischbuͤchlein, d. i. sehr nuͤtzlicher Bericht von der Fischerey ꝛc., Coͤln 8. Io. Chr. Fromman de piscibus, Coburg 1679. Mart. Heinsius de piscium habitaculis. Thilo de generatione piscium, Vitemb. 1667. Von Hohberg adliches Landleben, T. II. L. XI. Wasserlust p. 517-650. Andreas Leopold Staͤnzel von Cronfels Teichord - nung, Ollmuͤtz 1680. 8. . Ferner machte sich um die Fischerey und Fische verdient, Hein- sius, Thilo, Fromman, Staͤnzel von Cronfels und von Hohberg in seinem Landleben. Im achtzehnten Jahrhunderte. Auch in diesem Jahrhunderte wurde die Fischerey durch Ichtyologen um vieles aufge- klaͤrt II. Theil. M m klaͤrt und mit vielen Bemerkungen bereichert, auch die Regierungen dachten an dieses Ge- schaͤfte. Es erfolgte 1711 in Sachsen eine verneu- erte und vermehrte Fischordnung. Noch er- gieng 1712 ein Befehl wegen des Baues der Daͤmme an der Elbe. Noch in diesen Zeiten findet sich in Sachsen ein Oberlandfischmeister, der die Oberaufsicht uͤber alle Fischereyen des Landes hatte, und unter dem die Hoffischer standen. Allein in der Folge hat diese Wuͤrde aufgehoͤrt. Auch war der Lachs- und Wels- fang in den ersten Zeiten dieses Jahrhunderts noch ein Vorzugsrecht des Landesherrn, wo- fuͤr es auch noch jetzt gehalten wird, obgleich die Faͤlle der Ausuͤbung sehr selten sind S. Inventarium des Churfuͤrstenthums Sach- sen in Schrebers Sammlungen VII Th. Halle, 1761. p. 218. . Alle Koͤrrung, vornehmlich auch die in Garn- saͤcken der Fische, ist in Sachsen, vermoͤge diesen und vorigen Verordnungen verboten, auch viele nachtheilige Arten zu fangen, vor- nehmlich auch das Angeln, und noch 1770 er- gieng in Merseburg ein Verbot gegen die Lat- tenfischerey Schauplatz der Kuͤnste B. XI. p. 372. . In der Pfalz ist das Regal der Fischerey eintraͤglich, und es muͤssen die Stoͤhre, zu An- erkennung der Herrschaft uͤber den Rhein, dem dem Churfuͤrsten ausgeliefert werden Streit von Gnadenjagden c. III. §. 3. . Der Fuͤrst von Dessau uͤber sein Fischereyregal durch den Lachsfang, Stoͤhre, Halbfische, Lampreten, Welse und Biber aus Beckmann historia Anhaltina P. II. c. I. p. 31. 32. . Man suchte auch in diesem Fache die Oeko- nomie zu erweitern. Man studirte die oͤrtli- che Ichthyologie mehr; man suchte die bessern Arten von Fischen mehr auszubreiten und an vielen Orten, wo sie vorher nicht waren, zu ziehen. So versuchte man es mit Gluͤck, die Noͤrflinge, einen Fisch, den man bisher nur in Boͤheim gezogen, auch in dem saͤchsischen Erzgebirge einzufuͤhren. Man zog Forellen, wo man nie geglaubt hatte, dergleichen ziehen zu koͤnnen; in der Niederlausitz fuͤhrte man mit dem besten Erfolge die Sander ein S. Flemming vollkommner Fischer p. 409. . Die Hauptregel, die man dabey befolgte, war, dem Fische sein gehoͤriges und schickliches Was- ser, worinnen er am besten stand, und worein ihn die Natur gesetzt hatte, zu geben: wo man dieses fand, gluͤckte auch der Versuch. In Sachsen breiteten sich sonderlich die Fo- rellen aus. Es finden sich dergleichen in dem ganzen Erzgebirge, wie auch in dem Mittelge- birge um Freyberg herum, und noch weiter M m 2 bis bis an Dresden und Waldheim in den Baͤchen und Teichen. Vorzuͤglich schoͤn waren sie zu Anfange dieses Jahrhunderts in dem Bache, der durch Lockwitz, eine Meile von Dresden, fließt; in der Weisseritz, zumal um Rabenau herum, wurden viele gefangen Von Flemming p. 435, ingleichen p. 442. . Auch finden sich dergleichen im Schlesischen. Schlesien war sonderlich zu Anfange dieses Jahrhun- derts reich an Lachsen in der Oder. Es waren sonderliche Lachsfaͤnge bey Beuthen, Glogau, Steinau, und man fieng zuweilen 3-, 4- bis 500 Lachse. Daher ergiengen, von Seiten des Magistrats zu Breslau, verschiedene Ver- ordnungen wegen derselben. So wurde unter andern verschiednemal verordnet, daß alle Fi- scher und Muͤller, die unter des Raths Ge- richtsbarkeit gelegen, bey Vermeidung hoher Strafe alle Lachse an den Rathspraͤses liefern mußten, vor deren jeden, er sey groß oder klein, sie 6 bis 8 Groschen empfiengen. Man hat- te einen besondern Lachsvogt bestellt, an den sie von diesen geliefert wurden, welcher sie abthat, jede Haͤlfte in vier Stuͤcken theilte; so wurden sie dem Praͤses uͤberliefert, welcher die eine Haͤlfte zu eigner Disposition behielt, die andere Haͤlfte aber durch den Lachsvogt, nach einem besondern Verzeichniß an Vorneh- me und Buͤrger vertheilen ließ, halbe und ganze Fische aber an Standes- und regierende Per- Personen, und selbst an den Kaiser versende- te. In dem Oestreichischen fand man sonder- lich eine gewisse Art kleinere Neunaugen; die Noͤrflinge finden sich vornehmlich haͤufig in Boͤ- heim; von da aus hat man sie in einige saͤchsi- sche churfuͤrstliche Teiche, als zu Augustus- burg in den churfuͤrstlichen Schloß- und Zwin- gergarten, als eine Seltenheit versetzt S. Flemming p. 443. . In Pommern finden sich auch noch in dem See Maduje, unweit dem Staͤdtchen Werben, die Murenen oder Moraͤnen. Sie sind an Ge- stalt dem Lachse gleich, nur sehen sie weißer und sind nicht bunt gefleckt, haben auch meh- rere und groͤßere Schuppen, werden auch da- selbst so gegessen und bereitet wie der Lachs, auch wie er gereichert. Der See hat eine große Tiefe, mehrentheils auf 50, auch wohl 300 Klaftern tief, und gefriert vor Weihnach- ten nie zu. Merkwuͤrdig ist aber vornehm- lich, daß die auf der einen Seite dieses Sees gefangenen Fische grauer sehen, als die auf der andern Seite. Man findet in Pommern auch noch drey andere Arten derselben: so fin- det sich in etlichen Seen eine mittelmaͤßige Art, die so groß sind wie die Lachsfohren oder Forellen, und ganz weiß mit silberfarbenen Schuppen; eine andere noch kleinere Art sind eben so weiß, welche sonderlich in dem See Poͤlze, der im arnswaldischen Kreise an der M m 3 pom- pommerischen Grenze liegt, genannt, gefangen werden; noch andere finden sich in der Neu- mark am hernsdorfischen See der großen Wutz- lau genannt, Lochstettschen und im Dolgen- schen, die Lipe genannt. Am Geschmacke sollen die mittelmaͤßigen und kleinen den Fo- rellen aͤhnlich, aber noch wohlschmeckender seyn. Die Murenen leichen im spaͤten Herbst etwa 3 Wochen nach Michael, da andere Fi- sche meist im Fruͤhlinge leichen, sie leichen nicht bey Tage, sondern bey Nacht, werden auch bey Nacht in sehr kleinen Netzen gefangen, und schimmern darinnen gleich Silber und Dia- manten. Man pflegt eingesalzene oder geraͤu- cherte aufzubehalten Flemming l. c. p. 450. . In der Oberlausitz ergiengen auch in die- sem Jahrhunderte verschiedene Verordnungen zum Besten der Fischerey, zugleich mit den Jagdpatenten. So nimmt ein Oberamtspa- tent von 1703 auch Ruͤcksicht auf die Fisch- und Krebsdiebe, und in der conventionellen Vereinigung und dem Landtagsschlusse vom Jahre 1726 ist auch wegen der Fischerey ver- ordnet. In dem Brandenburgischen ergiengen in diesem Jahrhunderte verschiedene Verordnun- gen wegen der Fischerey. 1703 wurde in ei- nem Patent der Misbrauch der Fischerey un- ter- tersagt. 1706 wurde, um den Schaden zu hemmen, den die Hechte thun, das Hechtreis- sen den Fischern auf eine Zeit lang durch ein Patent erlaubt. 1711 ergieng ein anderes Patent, sich des ungewoͤhnlichen Fischens zu enthalten. In dem Edikte, welches 1716 wegen Reinigung der Stroͤme und Fluͤsse und des Muͤhlenwesens ergieng, ward auch die Fischerey nicht vergessen. Eben so sorgte man fuͤr sie 1716 in der Teich- und Uferordnung, und eine andere 1717 vorzuͤgliche Verordnung in der brandenburgischen Fischergeschichte gieng durch die Austrocknung des Sees Matuge vor, der im sechzehnten und siebenzehnten Jahrhun- derte so beruͤhmt durch seine Murenen war, welche durch einen Moͤnch von Italien aus dahin versetzt worden. Sie geschahe unter der Veranstaltung des beruͤhmten Herrn von Brenkenhofs; der Koͤnig verwendete auf die Austrocknung desselben 36000 Thaler, und erhielt dagegen 14338 Morgen nutzbares Land; wovon er von den Vortheilen nur et- was uͤber die Haͤlfte genießt, das uͤbrige ziehet der dortige Adel S. Bernoulli Reise Th. 2. p. 56. . Im Jahre 1772 wurde der sonst so in- teressante Ahlfang auf der Havel eingeschossen und zu Grunde gerichtet, weil dadurch das Wasser gestaucht und Ueberschwemmungen ver- anlaßt wurden. M m 4 Was Was die Arten der Fische betrifft, welche wir in deutschen Fluͤssen, Waͤssern und Teichen ziehen, so ist seit dem sechzehnten Jahrhunder- te hierinnen keine Veraͤnderung von Wichtig- keit vorgefallen, daß sich etwa wichtige Bey- spiele von Einfuͤhrung neuer Fische in frem- den Gegenden anfuͤhren ließen. Einige hat man mit den Forellen gemacht, die aber nicht gluͤckten, weil man einige, zwar zufaͤllige, aber doch immer wichtige Umstaͤnde vergaß. Ich weiß nicht, ob man mit der Erfindung des englischen Fischhaͤndlers Samuel Tull’s, wel- chen Sloane zuerst bekannt machte, und davon der Schauplatz der Kuͤnste Theil XIII. S. 72. Den Versuch an einer Ka- rausche machte er also: Er oͤffnete ihr den Eyer- stock und fuͤllte die Wunde zu mit ein stuͤckchen Hut, und warf sie wieder ins Wasser. ausfuͤhrliche Nachricht giebt, auch in Deutschland Versu- che gemacht; waͤre dieses, so wuͤrde das eine Bereicherung in der deutschen Fischerey seyn. Indessen waͤre es doch auch nur bey Karpen, nicht aber bey weichlichen Fischen thunlich. Man verschneidet sie naͤmlich, um sie schmack- hafter zu machen. So viel weiß ich indessen, daß man auch in Deutschland Karpen in Netzen schwebend in Kellern aufhaͤngt, und mit Milch und Semmel maͤstet Diese Art zu maͤsten kommt aus Holland. Es hat sie Derham in seiner Physikotheologie be- schrieben . Weit Weit wichtiger ist fuͤr die Fischerey die deut- sche Erfindung des Herrn Lieutenant Jaco- bi Sie ist ausfuͤhrlich beschrieben in Schrebers neuen Sammlungen Th. VI. S. 392. , welcher zuerst zeigte, wie aus maͤnnli- chem Saamen der Lachse und Forellen, ver- mittelst der Eyer der Weibchen, junge Lachse und Forellen koͤnnten gezogen werden, welches auch auf andere Fische anwendbar ist. Die Anstellung dabey ist folgende: Man macht ei- nen Kasten von beliebiger Groͤße, uͤber dem einen Ende desselben wird uͤberzwerg ein Bret genagelt, das etwa 1 Fuß breit ist und in der Mitte ein sechszoͤlliges Loch ins Quadrat hat. Dieses Loch wird auf der innern Seite mit ei- nem Gitter von Eisen- oder Meßingdraht ge- macht und bedecket, dessen Staͤngelchen nur ein Drittheil eines Zolles von einander stehen duͤrfen, am andern Ende der Laͤnge, und 4 Zoll nach der Tiefe ausgenommen. Auswaͤrts muß diese Oeffnung gleicher- maßen mit einem vorbeschriebenen Gitter ver- M m 5 sehen schrieben S. 13. Man haͤngt sie in Kellern oder kuͤhlen Gewoͤlbern in kleinen Netzsaͤcken, worin- nen feuchtes Moos ist, auf, und fuͤttert sie mit weißem Brode oder Semmel in Milch eingeweicht. Eine noch leichtere Art ist, sie in Haͤltern mit ge- kochter Gerste zu fuͤttern, s. Schauplatz der Kuͤn- ste B. XIII. p. 74. Sehr fett werden sie auch von Kuͤrbissen, s. ebendaselbst S. 75. sehen werden, damit selbst beym Ausflusse des Wassers, gleichwie bey dem Einflusse, weder Wassermaͤuse, noch sonstiges den Fischereyen nachstellendes Ungeziefer sich in den Kasten be- geben kann. Dieser Kasten wird mit einem wohlschlies- senden Deckel versehen, damit auch hierdurch kein Ungeziefer in den Kasten kommen kann, und muß dieser Deckel in der Mitte ein Loch zu 6 Zoll ins Quadrat haben, welches mit ei- nem Gitter nach vorgedachter Art versehen werden kann, durch welches die junge Fisch- brut Luft und Licht erhaͤlt; welches letztere aber so schlechterdings nicht nothwendig ist. Einen also verfertigten Kasten bringt man an einen Bach, oder noch besser, an eine ziemlich starke Quelle, worunter ein kleiner Teich belegen ist, und macht seine Anstalten auf folgende Weise: Man laͤßt naͤmlich, vermittelst einer klei- nen Rinne, das hierzu noͤthige Wasser, etwa einen Strahl eines Daumens dicke durch das etliche mal erwaͤhnte Gitter in den darunter gestellten Kasten laufen, welches dann am an- dern Ende durch die zweyte vergitterte Oeff- nung seinen bestaͤndigen Ablauf nimmt. Zuvor streuet man in einen solchen Kasten rein gewaschenen Grand oder Gruß, oder ganz groben Kiessand, etwa eines Zolles tief, welcher ferner mit einer Lage von kleinern und groͤ- groͤbern reinen Kieselsteinen dergestalt zu bede- cken ist, daß ein Steinchen beynahe das ande- re beruͤhren kann, und nur kleine Zwischen- raͤumchen macht. Der groͤbere Bachgrand oder Steingruß kann aus Steinchen bestehen, die zum Theil die Groͤße einer Haselnuß, zum Theil einer Wallnuß haben. Nachdem man nun einen oder mehrere sol- cher Kasten auf vorbeschriebene Art an nur erzaͤhlte Orte gebracht hat, und der Novem- bermonat, als diejenige Jahreszeit vorhan- den ist, in welcher die Lachse deswegen erzo- gen werden koͤnnen, weil ihre Maͤnnlein und Weiblein alsdenn, um ihren zeitigen Saamen und Eyer abzulegen, aus groͤßern Fluͤssen in die Baͤche und flaͤchern Wasser gestiegen sind, wie z. E. ohnweit Kaldorf zu geschehen pfle- get, so verfaͤhrt man damit nunmehro auf folgende Weise: Wenn man einen guten Vorrath von Lach- sen zusammen gebracht hat, so nimmt man ein reines Gefaͤß, z. E. eine hoͤlzerne Molde, in welcher etwa 1 Maaß recht reines Wasser ist. Hernach laͤsset man ein Weiblein vom Lachse uͤber diese Molde beym Kopfe in die Hoͤ- he halten; falls nun die bey ihr befindlichen Eyer recht zeitig und zur Befruchtung geschickt sind, so laufen solche entweder von selbst her- unter, oder man kann nur mit der flachen Hand am Bauche des Fisches so sanft herun- ter ter streichen, damit gedachtermaßen die Eyer gelinde in das Wasser fallen. Mit dem Maͤnnlein verfaͤhret man auf gleiche Weise, und wann so viel Saamen zu den Eyern gelaufen, daß das daruͤber stehen- de Wasser ins Weißliche faͤllt, so ist es genug. Nachdem nun diese Lachseyer auf gedachte ganz simple Weise fruchtbar gemacht worden, so streuet man selbige in die im vorhergehen- den genug beschriebenen Kasten, und laͤsset so- gleich daruͤber hinlaͤnglich frisches Wasser flies- sen, welches bestaͤndig fortdauern muß. Die Bewegung des Wassers aber darf niemals durch die Kaͤsten und uͤber den Steingruß et- wa zu schnell und zu stark seyn, damit die Eyer durch dergleichen Bewegung nicht fort getrieben werden, sondern ohngestoͤrt zwischen dem großen Steingruße liegen bleiben. Wenn nun diese Lachseyer von dem durch das darauf niederschlagende Wasser oder sich darauf setzenden Schmutze unterweilen gerei- niget werden sollen, wie es noͤthig ist, so kann dieses, vermittelst eines Fittiges, gar fuͤglich geschehen, womit man zu oberst im Wasser nur hin und wieder faͤhret. Nach Verlauf von 5 Wochen sind die jungen Lachse in den Kaͤsten schon gebildet, und sie leben und be- wegen sich darinnen. Diesen Umstand kann man zuerst an ihren Augen wahrnehmen als welche welche schwarz, die uͤbrigen Theile hingegen ganz durchsichtig sind, mithin weder Licht noch Farbe reflectiren. Nach Verlauf von 6 Wochen, welches etwa 8 Tage betragen mag, nachdem man zu- vor die Augen wahrgenommen hat, durchbo- ren selbige endlich die zarte Eyerhaut, und gehen davon. Es findet unterdessen die hier gesetzte Zeit nicht immer Statt; denn je waͤrmer die Quel- le ist, je zeitiger kommen dergleichen Lachs- eyer aus, und den gemachten Erfahrungen zufolge, wird in den Bachwassern fast dop- pelt so viele Zeit erfordert; denn, ob diese zwar nach Beschaffenheit der Luft im Som- mer viel waͤrmer sind, so pflegen sie dennoch im Winter weit kaͤlter zu seyn. Wenn der Fisch im Ey anwaͤchset, so un- terscheidet sich das Innere durch ein subtiler Haͤutchen von der aͤußern Haut des Eyes selbst, und der junge Fisch liegt zwischen diesem Haͤutchen ringsherum, er scheinet auch an dem Innern des Eyes nur dergestalt an- gewachsen zu seyn, daß dasselbe gleichsam in Gestalt eines Beutels an dem zarten Fischlein haͤnget, gleich als wenn man eine Stecknadel uͤberzwerg auf eine Erbse gelegt haͤtte. Dieser an dem Fischlein haͤngende Beutel, und nach dem Innern desselben ausgedehnte Magen, fasset beynahe den ganzen Innhalt des des ehemahligen Eyes in sich. Von dieser darinnen enthaltenen fluͤßigen nahrhaften Materie wird der kleine Fisch 4 bis 5 Wochen hindurch ernaͤhret, und innerhalb dieser Zeit waͤchset desselben stumpfes Maul nach und nach laͤnglich hervor. Der vorgedachte Beu- tel hingegen schwindet und wird unter dieser Zeit ganz klein, so daß der Fisch bey dieser Veraͤnderung und Verwandlung allererst seine ordentliche Gestalt erhaͤlt. Nach Verlauf dieser Zeit spuͤret man an der jungen Lachsbrut, daß sie ihre Nahrung mit großer Begierde suchen, und da ihr die Kasten weder den erforderlichen Raum, noch die noͤthige Nahrung an kleinen Gewuͤrmen weiter verschaffen, so suchen sie von nun an dergleichen, und gehen durch die Gitter heraus. Uebrigens sind die in Deutschland bekann- testen und gewoͤhnlichen Fische folgende: Die Ahle, Ahlraupen, die sonderlich schoͤn und haͤufig in der Mulde sind, Aschen, die man im Voigtlande und Gebirge in Sachsen faͤngt, so wie sie uͤberhaupt Gebirgwasser lieben; die Barben, Bleyen, Ploͤtzen, welche sonderlich auch im saͤchsischen Voigtlande und Erzgebir- ge, wie auch im Eisfelde sich befinden und haͤufig sind; Forellen, die man bey Coburg in dem Werrefluß, in Schwaben zu Reutlin- gen, in dem Fraͤnkischen, vornehmlich in dem Hohenlohischen, in dem Schlesischen, und die Lachs- Lachsforelle vornehmlich in den meißnischen Baͤchen findet; Gruͤndlinge, Gebeln, Goͤ- sen und Jaͤrtern oder Jaͤsen, die man sonder- lich in Sachsen in der schwarzen Elster findet, Hechte, Karpen, Karauschen, Kaulparse, Lachse, die man in der Elbe, in der Mulde bey Bitterfeld und Dessau und in der Oder faͤngt, Lachsfohren, welche viel groͤßer sind als die Forellen, Krebse, Neunaugen, Noͤrflinge, Orfen, Peißker, Parsen, Schmerlen, San- der, Schleien, Welse, Weiß- und Wetter- fische, Mayfische. Unter die wenigen gewoͤhnlichen und sich nur in einigen Fluͤssen oder gar nur in den Seen, die an Deutschland grenzen, befinden- den, gehoͤrt der Stoͤhr, der sonderlich in der Elbe, Oder, Rhein, Donau und Weichsel, die Murenen, die man vornehmlich in Pommern findet, die Poͤlze, die man eben daselbst faͤngt. Man erfand verschiedene Werkzeuge zum Behuf des Teichwesens und der Fischerey. Eines der wichtigsten ist das zur Reinigung der Teiche von Rohr und Schilf, welches in den oͤkonomischen Nachrichten angegeben wird XIV B. S. 119. . Die vielen verschiedenen Arten, die Fische zu fangen, lassen sich unter drey Hauptclassen bringen, nach welchen sie auch in der Fi- scherey scherey, die einen Theil des Schauplatzes der Kuͤnste ausmacht, behandelt werden, naͤmlich das Fischen mit Angeln, mit Netzen und die uͤbrigen unter jenen nicht begriffene Arten. Unter diesen letzten zeichnet sich sonderlich das Stechen mit der Harpune, welches unter den Flußsischen hauptsaͤchlich bey der Barbe Statt findet, das Fangen durchs Feuer, wodurch man sie lockt, eben so das Locken der Ahle durch Ansaͤung gruͤner Erbsen am Ufer, und das Locken einiger andern Fische durch weiße Tuͤcher Z. E. Anguilla de arena. . Oefters haben die Fische selbst zu neuen Erfindungsarten Anlaß gegeben. Das Festsaugen der Neunaugen an Steinen scheint die Kraͤtzhamen, und des Brassens Strei- chen an den Waͤnden waͤhrend der Leichzeit die Reussen veranlaßt zu haben. Das Aufstei- gen des Hechts im Fruͤhjahre gab wahrschein- lich Gelegenheit zum Angeln, das Leichen des Barses auf steinigten Gruͤnden zu Sackgar- nen; das Aufspringen des Lachses gegen stei- nigten Boden zu Lachsfaͤngen. Aber man schließe ja nicht hieraus, als ob ich annaͤhme, daß diese Arten erst Erfindungen des jetzigen Jahrhunderts waͤren, außer daß man in den Lachsfaͤngen eine und die andere wichtige Ver- besserung, sonderlich in dem Dessauischen, gemacht hat. Unter den vielen Arten der Fischfaͤnge, die in Deutschland gewoͤhnlich sind, sind, zeichnet sich auch die kuͤnstliche Art, die Fo- rellen und Aschen zu fangen, aus, welche in Fran- ken gewoͤhnlich ist, wo sie sonderlich haͤufig im Wissentflusse sind. Man nennt diese Art das Angeln durch den Sprang oder Sprung: in- dem, wie bekannt ist, diese Fische nach den Schnaken, die uͤber den Wasser fliegen, sprin- gen, so taͤuscht man sie durch solche kuͤnstliche nachgemachte Schnaken Eine ausfuͤhrliche Beschreibung davon siehe im Schauplatz XI. p. 374. . Die Faͤnge von aufgestellten Garnschlaͤuchen und Garnsaͤcken in den Fischzaͤunen, wurden in vielen Landen, wo man sie haͤufig auf den Fluͤssen hatte, un- tersagt, weil die Polizey, in Ansehung der Staͤmmungen und dadurch veranlaßten Ueber- schwemmungen, die sie auf den Fluͤssen anrich- ten, sie als schaͤdlich befand; eines der neuesten Beyspiele ist im Brandenburgischen vom Jah- re 1772, welches ich oben angefuͤhrt habe; auch die sogenannten Schwedriche oder solche Schlaͤuche, die die Muͤller am Ende der Muͤhl- gerinne eingelegt haben, wurden ebenfalls von der Polizey untersagt, weil so viel Fische dadurch zu Grunde gehen. Was die Arten mit Angeln zu fischen be- trifft, so handelt davon der Schauplatz im eilften Theile. Es geschiehet entweder im Ge- hen oder mit schleifender Ruthe, oder mit aus- II. Theil. N n ausgespannten Leinen, oder mit den Bogen, oder mit Seilen, mit schwimmenden Seilen, durchs Kugelziehen, mit der großen Koppel. Ich hoffe nicht, daß jemand hier von mir eine ausfuͤhrliche Beschreibung dieser Arten zu fischen fordern wird, da dieses eigentlich in ein theoretisches und praktisches Lehrbuch uͤber die Fischerey gehoͤrt. Es waͤre mir leicht gewe- sen, solches einzuruͤcken, wenn ich die Abhand- lungen uͤber die Fischerey hier haͤtte ausschrei- ben wollen Ausfuͤhrlich findet man alles beschrieben in dem Schauplatz, Theil XI, XII, XIII. . Von den Fischereyarten mit Netzen und Garnen, kennt man die Wurfgarne, von wel- chen es wieder verschiedene Unterarten giebt, das Fischen mit dem Senker Schauplatz Th. XII. p. 69. ; an Ufern ge- schiehet es mit Hahmen, Sieben, Hahmen ohne Stiel und einer Art Reussen, die man Bouraque nennt S. 74. , das Fischen mit Schau- bern, d. i. Hahmen ohne Gabel, das mit Setzhahmen, welche Gabeln haben Ebend. S. 85-92. , das mit Streichwathen S. 93. , mit Garnschlaͤuchen und Garnsaͤcken, welche bestaͤndig liegen blei- ben, und entweder mit oder ohne Fluͤgel sind, auch in oder außerhalb Fischzaͤunen liegen, die Fische- Fischerey mit den gewoͤhnlichen Fischreussen, mit Fischzaͤunen, welche gleichsam Fischreussen von ungeheuerer Groͤße sind. Die Fischzaͤune sind entweder von Holz, von Stein oder von Flechtwerk, und werden sonderlich in sehr großen Stroͤmen und an der See gebraucht S. 190. , mit Netzen, mit schwimmenden und beschwer- ten Netzen am Ufer hin, mit schwimmenden und beschwerten Garnen, welche nach dem ver- schiedenen Gebrauch verschiedene Namen er- halten. Daher kommen schwimmende Garne, Ahlgarne, Beutelgarne, weitmaschichte Gar- ne, Sackgarne, dreymaschichte Garne mit Flossen, mit dreymaschicht stehenden Garnen, mit Zuggarnen, die einen Sack oder Beutel haben, und die man mit dem Namen Schlepp- saͤcke belegt. Es finden sich in dem Schau- platze der Kuͤnste noch mehrere Arten der Fi- scherey, welche aber meist auf den Meeren oder auf den franzoͤsischen Fluͤssen getrieben werden, und die daher in die allgemeine und in die franzoͤsische Geschichte der Fischerey ge- hoͤren Schauplatz der Kuͤnste und Handwerker, oder vollstaͤndige Beschreibung derselben, verfertiget und gebilliget von den Herren der Akademie der Wissenschaften zu Paris, in der deutschen Ueber- setzung mit Anmerkungen herausgegeben von Daniel Gottfried Schrebern, 1773. Sie neh- men . N n 2 In In diesem Jahrhunderte erhielt die Fische- rey wichtige Schriftsteller. Es gehoͤrt hieher unter andern auch das Werk des Herrn von Flemming, welches sich an seinem deutschen Jaͤger befindet Der wohlunterrichtete deutsche Fischer, welcher Anleitung giebt: 1) wie die Teiche anzulegen, zu bauen, zu warten, zu verbessern und zu fischen, ingleichen was bey den Wassern uͤberhaupt und den Stroͤmen in Obacht zu nehmen. 2) Aller- hand Arten einheimischer und auslaͤndischer Fi- sche beschreibt. 3) Wie die Fischereyen auf un- terschiedene Art mit Netzen anzustellen, lehrt. 4) Mancherley neue Erfindungen beybringt ꝛc., von Hans Friedrich von Flemming, Leipz. 1724. . Er handelt darinnen von den verschiedenen Arten von Teichen, von ih- rer Anlegung, Besetzung, Wartung, Aus- besserung, von dem Teichfischen, von Fisch- haltern und Fischkasten, von Wegfuͤhrung der Fische, von den Verrichtungen eines Fisch- und Teichmeisters, von den Feinden der Fische, von den verschiedenen Arten Fische zu fangen, von einigen verbotenen Arten zu fischen, von Krebsfaͤngen, von Fischen uͤberhaupt, von Aschen, von Salmen oder Lachsen, von Fo- rellen, von Karpen, Bleyen, Schmerlen, Barben, Parsen, Hechten, Lampreten, Ah- len, Stoͤhren, Heringen. Es folgen physika- lische Bemerkungen von den Fischen, wie auch oͤkono- men einen Theil des XI, den XII und einen Theil des XIII Bandes ein. oͤkonomische und eigentliche hauswirthschaft- liche, von dem Zubereiten der Fische zur Spei- se. Er handelt hierauf von den Ahlen und ihrer Natur, von Ahlraupen, Aschen, Bar- ben, Bleyen und Ploͤtzen, von Forellen, von den Gruͤndlingen, Giebeln und Gesen, von Hechten, Karpen und Karauschen, von Kaul- paͤrschen und Lachsen; von den Lachsfohren, die viel groͤßer sind, als die gewoͤhnlichen Fo- rellen, von Neunaugen, Noͤrflingen, Peis- kern und Beißern, von Schmerlen, San- dern und Schleyen, von Welsen, Weißfischen Wetterfischen, von Stoͤhren, von Stockfisch, dessen Fleisch, wenn er durchschnitten ist, ne- ben dem Ruͤckgrade im Finstern glaͤnzt, von den Heringen, Sardellen und Sprotten, vom Schellfische, vom Dorsch, von Roggen, von Butten, von Zungen, von Krebsen, von Austern, von Muscheln, von Schnecken, Schildkroͤten, Froͤschen, von Wasserungezie- fer und Fischfeinden, von allerhand Wasser- gewaͤchsen, von Betruͤgereyen der Leute, die im Wasser zu thun haben, von Muͤllern, Teich- graͤbern, Schiffern, und endlich folgt ein Fischkalender, zuletzt folgen noch einige histo- rische und juristische Dinge. Vornehmlich aber gehoͤrt hierher auch die Fischerey, ein Werk, darinnen D. Schreber den Theil des franzoͤsi- schen großen Werks der Akademie, das den Ti- tel descriptions des arts et des metiers fuͤhrt, zum Grund legte, allein sehr umarbeitete und N n 3 er- erweiterte. Man will in diesem Werke eini- ge Fehler in Ansehung der Naturgeschichte der Fische bemerken, indessen ist es unstreitig das ausfuͤhrlichste und vollstaͤndigste Werk uͤber diesen Gegenstand. Was die Litteratur der Fischerey uͤberhaupt betrifft, so ist hier der vorzuͤglichste Schriftsteller Kreisig in seiner Jagdbibliothek, wo er auch die Fischereylitte- ratur mit angiebt. Ernst Friedrich von Steinbock behandel- te sie in der noch nie genug gepriesenen Kunst der edlen und hochschaͤtzbaren Fischerey, nebst Beschreibung aller Fische, Eigenschaften Nuͤrnberg 1724. 8, und 1730. 8. . Johann Ludwig Heger, gab zu Nuͤrnberg her- aus die landwirthschaftliche Teich- und Wey- herlust, oder gruͤndliche Instruction zur edlen Fischerey Frankf. 1727. 8. . Von Johann Jacob Wagner erschien zu Nuͤrnberg der in der edlen Fische- rey wohl unterrichtende und erfahrne Fi- scher Nuͤrnberg 1729, 1730, 1739 und 1762. . Außer dem gehoͤren hierher auch Alexander Sincerus, der in seinem bey der Jagd ange- fuͤhrten Werke auch die Fischerey behandelt Alexandri Sinceri der in allerley Ergoͤtzlichkeiten vergnuͤgte Landmann, darinnen allerhand zur Jaͤger- und Fischerey dienliche Kunststuͤcke ent- halten, Nuͤrb. 1720 und 1734. . In In dem kurzen Begriffe der edlen Jaͤgerey, welcher zu Nordhausen erschien, ist auch ein Anhang von der Fischerey. So findet sich auch in der Schreberischen neuen Sammlung ein sehr vorzuͤglicher Aufsatz von der Teichfische- rey, der einen ehemaligen saͤchsischen Oberland- fischermeister zum Verfasser hat und wichtig ist Siehe Schrebers neue Sammlung II. p. 323. Von der Teichfischerey und deren Nutzen siehe oͤko- nomische Nachr. II. S. 12; ingleichen die ono- matologiam forestalem unter dem Artikel Teich- fischerey. . Auch gehoͤrt hierher noch Kannegiesser, Doͤbel, Escher von Berg, Gißler, Westbeck, eine Preisfrage in der schwedischen Abhand- lung D. Gottlob Heinrich Kannegiesser de iure pi- scium per Slesuici et Hoisatiae ducatum vsitato, Vlmii, 1750. 8. Heinrich Wilhelm Doͤbel von der Fischerey in der Jaͤgerpraktik, S. 62. Joh. Heinrich Escher von Berg Abhandl. von der Teichwirthschaft in den Abhandl. der Naturforsch. Gesellschaft zu Zuͤrich, 2 B. 1764. 8. Nicol. Gißler von der Sackfischerey in Nordhol- land, schwed. Abh. 15 Th. S. 198. Zachar. Westbecks Beschreibung der Skoͤtspinggs- fischerey, ebend. Th. 15. S. 265. Welches ist die beste Art Fischteiche einzurichten und zu erhalten? Schwed. Abh. XXX. Th. S. 182. , und ein Entwurf von dem großen Nu- tzen der Teichfischerey in den oͤkonomischen Nachrichten Theil 2, 12. . N n 4 Mit Mit nicht minderm Recht gehoͤren auch hierher die Fischordnungen, da sie meist auch unterrichtend sind. Die meisten oͤkonomi- schen Schriftsteller behandeln ebenfalls die Fi- scherey in ihren Werken, sowohl oͤkonomisch als finanzmaͤßig, je nachdem sie sich das eine oder das andere zu ihrem Hauptzwecke erwaͤh- len: vornehmlich aber gehoͤrt hierher Leopold und Eckhard Leopold in seiner Landwirthschaft p. 527. Eck- hards Oekonomie S. 456. Wohlbewaͤhrte Fischergeheimnisse, Nuͤrnb. 1758. 8. . Juristisch handeln davon Deckherr, Beck- mann, Burkhard, Fischer, Leyser. Die Litteratur der Ichthyologie, als eines Theils der Naturgeschichte, wuͤrde hier die eigentlichen Grenzen meiner Arbeit uͤberschrei- ten; zumal da sie in einigen Lehrbuͤchern der Naturgeschichte, und in andern dahin gehoͤri- gen Werken vollstaͤndig behandelt und ausge- fuͤhrt ist. Vornehmlich machten sich Klein, Schaͤ- fer, Wulf und Leske und Bloch, um die Ich- thyologie verdient. Geschichte Geschichte der Perlenfischerey seit dem sechzehnten Jahrhunderte. Z u der Fischerey, als Regal betrachtet, ge- hoͤrt auch der Perlenfang, der groͤßten- theils zu den Regalen geschlagen ist. Es finden sich im 16ten Jahrhunderte verschiede- ne Spuren von deutschen Perlen. Albinus in seiner meißnischen Bergchronik, fuͤhrt aus dem Wolfgang Justus, einem Arzeneygelehr- ten zu Frankfurt, an, daß auch in der Mark Brandenburg in der Spree sich dergleichen fin- den. Er bemerkt auch aus dem von Pirna, oder wie er ihn nennt, Pirnensis, daß auch die Ilsch, ein Fluß, der aus Boͤhmen gegen Passau zu fließt, dergleichen fuͤhren S. Albini meißnische Bergchronik p. 141. . Auch fand man nach dem Zeichniß des Rueus in Lothringen, bey dem Berge Vogesus, in einem fließenden Wasser Perlen, welche nicht so son- derlich hell und rein waren; damit sie dieses wurden, gab man sie, nach dessen Vorgeben, Tauben zu verschlucken, und suchte sie nachher aus dem Unrathe derselben wieder, da man sie schoͤn und klar fand. In dem Meißni- N n 5 schen schen reinigte man alte gelbe und rostige Per- len, nach dem Zeichniß des Albinus im sech- zehnten Jahrhunderte also: daß man sie in einen Teig steckte und mit dem Brode buck, wodurch sie gereiniget wurden Albinus l. c. p. 116. . Der beruͤhm- teste deutsche Perlenfang ist der saͤchsische Nachrichten davon findet man theils in den Schriften zur saͤchsischen Naturgeschichte, und zur Geschichte des Voigtlandes uͤberhaupt. Be- sonders aber handelt davon Gottlieb Erdmann Grohs von den Perlen und dem Perlenfange, be- sonders im Voigtlande. Es befindet sich diese Abhandlung im wittenbergischen Wochenblatte vom J. 1768, im 20 und 21 St. S. 169 bis 173, und S. 177 bis 180. Es ist daselbst eine weitere Ausfuͤhrung und Fortsetzung versprochen. Kreysig in der historischen Bibliothek von Ober- sachsen, Dresden und Leipzig 1732. 8. S. 50. fuͤhrt an, daß ein Superint. zu Oelsnitz, M. Georg Christoph Meyer, eine Beschreibung des voigtlaͤndischen Perlenfanges, und also vor dem Jahre 1732 verfertiget habe. Der Ver- fasser der Sammlung vermischter Nachrichten zur saͤchsischen Geschichte, Herr Klotsch, hat uns diese Handschrift in einem Auszuge, in so fern sie den saͤchsischen Perlenfang betrifft, im 4ten B. erwaͤhnter Sammlung mitgetheilet. Denn der ganze Aufsatz selbst erstreckte sich auf die Na- turgeschichte und Theorie der Perlen, wie aus dem Titel, der uns auch daselbst mitgetheilet wird, erhellet. Er heißt: der saͤchsische Perlen- fang, so in der Elster bey Oelsnitz in dem voigt- laͤndischen Kreise befindlich, wie solcher nebst an- dern . Es hat hat damit folgende Bewandniß: Der Elster- fluß entspringt aus schwachen Quellen, nahe bey dem Dorfe Elster, davon er denn auch den Namen hat, im 50 Grad und 13 Minuten der Breite, und im 37 Grad 22 Minuten der Laͤnge nach zu rechnen, gelegen. Er waͤchset durch Einfluß verschiedener Baͤche bald, gehet Adorf, Oelsnitz, Plauen, Graiz, Gera, Zeiz, Pegau und andere geringe Oerter vor- bey, schlaͤgt sich mit einem Arme bey Leipzig in die Pleiße, und das Hauptwasser faͤllt un- terhalb Merseburg, in die Saale. Die Perlmu- scheln aber, werden bey weitem nicht in dem gan- zen Elsterflusse, sondern nur in einem geringen Striche desselben, naͤmlich bey dessen Ursprun- ge etliche Meilweges weit gefunden. Denn es erstrecket sich die Perlbank nicht weiter als vom Ursprung an, bis ohngefaͤhr nach dem Orte Elsterberg, so in gerader Linie nach der Landcharte etwa fuͤnf Meilen, auf der Kruͤm- me dern beruͤhmten orientalischen und occidentali- schen Perlenbaͤnken nicht nur historisch beschrie- ben, sondern auch die Perle selbst nebst der Mu- schel anatomisch zerlegt, und physikalisch unter- sucht worden. Wobey auch alles, was zur Er- zeugung, Vermehrung und befoͤrderlichen Wachs- thum derselben gehoͤret, angemerkt, und zur Be- foͤrderung der Ehre Gottes aus der Erkenntniß der Natur aufgesetzt und entworfen von M. Georg Christoph Meyer, P. P. und Superint. zu Oelsnitz. me des Flusses aber etliche Meilen mehr aus- machet. Dieser ganze Distrikt ist auf beyden Seiten mit fruchtbaren Bergen umgeben, von welchen viele Quellen und sehr fettes Regen- wasser darein rinnen, welches, gleichwie es in den Teichen ein großes zur Nahrung der Fische, also auch hier zur Nahrung der Mu- scheln beytraͤgt. Es fließen auch schoͤne Fo- rellenbaͤche hinein, deren frisches und klares Wasser ihren Aufenthalt desto bequemer macht. Fast der ganze Grund des Flusses ist haͤufig, jedoch an einem Orte mehr, als an dem andern, damit besetzt, unter dem Staͤdtchen Elsterberg aber sind sie gar sparsam zu fin- den. Zu Raschau, gar nahe bey Oelsnitz gele- gen, ist diese Gegend des Elsterflusses vor der Zeit vortrefflich damit besetzt, und dieses Dorf deswegen auch sehr beruͤhmt gewesen, wiewohl jetzo nicht so viel mehr daselbst zu thun ist Dieses ist die richtigste Nachricht, Rolfinck de Margaritis c. I. p. 4. Pertsch. origines Voigt- landiae et vrbis Bonsideliae P. I. c. 3. p. 34. und aus dem Rolfinck; andere sagen bloß, daß der Perlenfang in der Elster bey Voigtsberg, wiewohl eigentlich die Elster nicht so nahe dabey ist, wie auch bey Oelsnitz und in Raschau be- findlich sey. . Die aͤltesten Nachrichten davon, die selbst in der Geschichte des Perlenfangs in der Sammlung zur saͤchsischen Geschichte zu feh- len len scheinen, finden sich bey dem Albinus S. Albinus meißnische Bergchronik p. 141. . Er sagt, daß man in der Elster, welche mit der Pleiße in die Sale fließt, Perlen faͤnde, und vornehmlich an dem Orte, wo das jetzige Voigtland mit Meißen grenzet: die Gegend waͤre aber sehr klein, so, daß es unterhalb Plauen schon aufhoͤrte. Der bekannte Eras- mus Stella gedenkt auch derselbigen Er sagt im Commentariolo secundo de rebus ac populis priscis inter Albim et Salam: Elyster statim et quasi a fonte margaritifer, nec tamen longiuscule. Priusquam enim Plaonium, opi- dum in Tubantino agro situm, attingit, reperi- ri desinunt: tantum est istius gemmae commer- cium cum coelo, vt non nisi coelesti rore con- cipiatur ac parturiatur. . Ob die Perlenmuscheln in den aͤltern Zei- ten mit Fleiß in die Elster gesetzt worden, oder von sich selbst dahin gekommen, ist unbekannt. Auch ist die Zeit der ersten Entdeckung nicht bestimmt. Noch ehe das Haus Sachsen die- sen Fang als Regal an sich zog, maßten sich die nachherigen ersten Perlensucher, Vater und Großvater, lange Zeit als Privatperso- nen das Perlensuchen in der Elster an, und verkauften die gefundenen an die Juden und Goldschmidte in fremde Laͤnder. Allein im Jahre 1621 zog Churfuͤrst Johann Georg I. zu Sachsen hiervon naͤhere Nachricht ein. Er untersagte dem alten Moritz Schmirler, den er er zu sich beschieden, das Perlensuchen fuͤr sich, und trug ihm das Amt eines churfuͤrstlichen Perlensuchers auf. Er wurde am 8ten Ju- lius besagten Jahres in Pflicht genommen, und ihm eine Besoldung von 30 Guͤlden, je- doch auf Wiederruf, verwilliget. Dieser un- terrichtete seinen Bruder Abraham Schmirler, der ihm 1642, nach seinem Tode, in dem Amte eines Perlensuchers folgte. Dieser lehr- te diese Kunst seinem Sohne Johann Schmir- ler, der ihm 1672 beygesetzt wurde. Allein da dieser vor seinem Vater verstarb, so wurde dessen Bruder, Wolf Adam Schmirler, an des- sen Statt im J. 1685 dem Vater zugegeben. Nach seines Vaters Tode wurde dieser ange- halten, seine Kunst noch bey Lebzeiten Jeman- den zu eroͤffnen, damit nicht durch schleunigen Tod das churfuͤrstliche Interesse hierinnen lei- den moͤchte. Er eroͤffnete es daher seinem Schwiegervater, Leonhard Thuͤmler zu Oels- nitz, und nach dessen fruͤhzeitigem Tode, sei- nem aͤltesten Sohne Johann Gottfried, den er auch dazu anfuͤhrte, die Wasser zu begehen, welcher auch 1706 in Pflicht genommen wur- de, so wie bald nachher dessen beyde Bruͤder, Johann Christoph Schmirler 1724 den 7ten Junius, und Christoph Heinrich 1734 den 10 Nov. Zu Anfange, unter dem alten Moritz Schmirler, erstreckte sich die Gegend des Per- lenfangs nicht weiter als von Adorf bis Ra- schau, schau, ohngefaͤhr an anderthalb Meilen, und daher erhielt er als Perlensucher nur 30 Guͤl- den Gehalt, weil ihm das Suchen keinen gros- sen Aufwand noch viel Zehrung machte Der Eyd der Perlensucher findet sich in den Sammlungen vermischter Nachrichten zur saͤchsi- schen Geschichte Th. X. S. 202. Ich schwoͤre zu Gott dem Allmaͤchtigen einen leiblichen Eyd, daß ich das Perlensuchen nach meinem besten Verstande und Vermoͤgen zu jederzeit fleißig ab- warten, Niemanden darinnen einen Unterschleif verstatten, sondern, da ich etwas denselben Schaͤdliches vermerken wuͤrde, solches alles al- sobald im Amte Voigtsberg treulich anzeigen, besonders aber alle und jede im Wasser gefunde- ne Perlen treulich und ohne Betrug oder Unter- schlag in das Amt gegen erhaltene Quittung lie- fern, und mich im uͤbrigen in allen dergestalt er- weisen will, wie es einem ehrlichen Manne zu- stehet. So wahr mir Gott helfe, durch Jesum Christum Amen! . Allein um das Jahr 1680 wurden noch viele andere Baͤche, zum Theil von selbst fuͤndig, zum Theil aber durch den Fleiß der schmirleri- schen Nachkommen mit Perlenmuscheln besetzt. So wurde im gedachten Jahre die schaͤtzbare Muschelgegend in der Elster unter Plauen bis Elsterberg entdeckt, in den nachfolgenden Jahren aber der Muͤhlhaͤuser-, Boͤßenbrunner- oder Trieblerbach, ingleichen der Machwitzer- bach und andere, so daß sich die Refiere des Perlenfangs auf 6 Meilen und daruͤber aus- brei- breiteten. Man erhoͤhete daher auch die Be- soldung des Perlensuchers auf 60 Guͤlden. Unter Wolf Adam Schmirler erstreckten sich die Refiere seines Perlenfangs auf 12 Meil- weges, daher erhielt dieser nicht nur die ange- fuͤhrten 60 Guͤlden, sondern auch sein ihm beygesetzter Sohn 20 Guͤlden jaͤhrlich Warte- geld, und 25 Scheffel Hafer zur Unterhal- tung eines Pferdes. Die saͤchsische Regierung hat sich von Zeit zu Zeit durch Gesetze bemuͤ- het, denselben zu befoͤrdern: so wurden in ei- ner Verordnung vom Jahre 1680 die Muͤller und Eigenthumsherren befehliget, nach des Perlensuchers Verlangen die Muͤhlbaͤche ab- laufen zu lassen. Sie sowohl als die Wieder- holung derselben vom Jahre 1701, befiehlt auch alles das zu unterlassen und abzustellen, was dem Perlenfang auf irgend eine Art schaͤd- lich ist, und ihn auf alle Weise zu befoͤrdern. Die Obrigkeiten jedes Orts muͤssen auf sein Verlangen ihm beyspringen, und man mußte an vielen Orten, wo er es fuͤr noͤthig fand, die schattigten Baͤume am Ufer der Fluͤsse ausrotten. Eben so wurde 1701 auf das Heraussteh- len und lebendige Aufschneiden der Muscheln Leib- und Lebens-, oder andere willkuͤhrliche Strafe gesetzt. Von der Ergiebigkeit dieses Perlenfanges wollen wir, als Beweise, einige Lieferungen anfuͤhren. So So wurden z. B. im Jahre 1630 16 Stuͤck große laͤngliche, 12 Stuͤck mittelgroße, 17 Stuͤck gar kleine, lauter helle; ferner 6 Stuͤck ungleiche, 42 Stuͤck kleine Sand- oder Bruchperlen, 32 Stuͤck große und kleine aller- ley schlechte Perlen, 50 Stuͤck verdorbene, 40 St. ganz schwarze, und also zusammen 224 Stuͤck: im Jahre 1674 wurden 294 Stuͤck, im J. 1687 104 Stuͤck, als 73 ganz helle, 20 halbhelle, 11 Stuͤck verdorbene ꝛc. eingeliefert S. die angef. Samml. 4. S. 198. und 199. . Die in die Elster der Ordnung nach fließenden und mit Muscheln seit einiger Zeit her besetzten Baͤche sind, vermoͤge des Voigtsbergischen Amtsbuches, folgende: Der erste ist der Muͤhlhaußnerbach, der schon gegen die Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts be- setzt worden, und nach dem Ursprung der El- ster das erste darein fließende Wasser, auch we- gen seiner schoͤnen Forellen und andern Arten Fische bekannt ist. Der zweyte ist der Schoͤn- linderbach, so sich in den Muͤhlhaͤußner er- gießt und erst vor wenig Jahren besetzt wor- den ist. Der dritte ist der Rettenweinerbach, so von Freyberg heraufgeht, und vor mehr als dreyßig Jahren angesetzt worden. Der vierte ist der Neumeyerbach, welcher wegen der Per- lenpflanzung der allerbetraͤchtlichste und schoͤn- ste ist, der aber vor einigen Jahren von Ue- ber- II. Theil. O o berschwemmungen und Wasserschaden außer- ordentlich litte. Der fuͤnfte heißt der Ebers- bach, der sechste der Goͤrnitzbach, so reich be- setzt ist, und uͤberaus schoͤne Perlen giebt. Der siebente ist der Truͤblerbach, war vor 50 Jah- ren so stark besetzt, daß man ihn an eine Ton- ne Goldes reich hielt. Allein nachdem man Puchwerke in demselben erbauet hatte, so fuͤhrte er das giftige Wesen der rohen Erze mit sich, daß daher wenig Muscheln mehr darinn uͤbrig sind, auch der Bach nur von seinem Ur- sprung an bis zu den Puchwerken damit besetzt ist. Aber nicht bloß diese Gewaͤsser, sondern auch viele Muͤhlgraben und Waͤhre, so gleich- sam Arme derselben sind, hat man nach und nach damit besetzt, so daß einige davon die schoͤnsten und raresten Perlen geben. Auch dienen sie zu Behaͤltnissen, darinn die traͤchti- gen Muscheln zur Reifung gelangen muͤssen. Die auslaͤndischen Perlenmuscheln sind von den elsterischen an Einbiegung der Schaa- len, an Groͤße und Rundung unterschieden. Die elsterischen sind meist einen halben Schuh lang, ihre Breite betraͤgt den fuͤnften Theil ihrer Laͤnge. Sie sind meist auf beyden Sei- ten gleich erhaben, etwa bis zum dritten Theil ihrer Laͤnge. Inwendig haben sie die gewoͤhn- liche Silberhelle der Muscheln, bey weitem aber nicht die Reinigkeit und Haͤrte der orientali- schen. Die Menge der Perlenmuscheln in der Elster Elster ist fast bis zum Ueberfluß angewachsen, und an vielen Orten der Grund des Flusses damit gleichsam uͤbersaͤet. Der Perlenfang dauert den Sommer uͤber 16 bis 18 Wochen, binnen welcher Zeit der Perlensucher die reifen Perlen aufsuchen und finden muß. Die Baͤche um den Elsterfluß, in welchem sich die Mu- scheln finden, sind daher in zehn Theile oder Gegenden eingetheilt, davon der Perlensucher jedes Jahr eine Gegend durchfischt, und taͤg- lich einen besondern Ort oder Tuͤmpel vor- nimmt, damit also, wenn er herumkoͤmmt, sich jedesmal reife Stuͤcken finden. In kalten und regnerischen Jahren ist die Lieferung gering, weil er wegen Kaͤlte und an- gelaufenem Wasser weniger in die Fluͤsse kann. Die Muscheln, so im seichten Grunde liegen, kann der Perlensucher mit maͤßigem Waden in dem Wasser erlangen. Dieses ist sonder- lich der Fall an den Elsterufern und in den Muͤhlbaͤchen, welche die Muͤller und Eigen- thumsherren, vermoͤge einer Verordnung vom J. 1680, nach des Perlensuchers Verlangen ablaufen zu lassen angehalten worden sind. Ja selbige sammt der 1701 erfolgten Wieder- holung verlangt sogar, daß man durchgehends dasjenige, was dem Perlensucher schaͤdlich ist, abstellen, und ihn auf alle Weise befoͤrderlich seyn solle. Die Obrigkeiten jedes Orts muͤs- sen ihm auf sein Verlangen beyspringen, und O o 2 man man hat an vielen Orten, wo er es fuͤr noͤthig gefunden, die schattigen Baͤume am Ufer der Fluͤsse abhauen und ausrotten muͤssen. Man beobachtet dieses zur Befoͤrderung des Perlen- fanges, auch ist das Stehlen und Aufschnei- den der Perlenmuscheln im J. 1701 bey Lei- bes und Lebens oder willkuͤhrlicher Strafe un- tersagt. Hingegen wird auch die Muschel da- durch, daß man ihr die zeitige Perle behutsam nimmt, mit fast mehrerm Fleiße eine andere ansetzen. Die Muscheln werden eingetheilt in traͤch- tige und in Legmuscheln; ob eine oder die an- dere zu der erstern Art gehoͤren, untersucht der Perlensucher mit einem dazu gemachten breiten Instrument. Wenn reife Perlen da sind, so setzt er sein Instrument gelinde an das Haͤutchen an, worauf die reife Perle heraus- faͤllt. Sind die Perlen nicht zeitig, so legt er die Muscheln wieder sanft ins Wasser, wo sie sich selbst wieder einsetzen, das heißt, sie senken sich allmaͤhlich wieder ein, und haͤngen sich durch Herausgebung des Unterleibes, fast wie die Schnecken, wieder fest an den Boden an, bis sie durch den zugefuͤhrten Sand immer mehr befestiget, und von selbigem bis ungefaͤhr zur Haͤlfte umgeben sind. Besonders groß an- gesetzte Perlen verwahrt der Perlensucher an besondern Orten, wo sie niemand weiß als er, sonderlich auch, wo sie vor dem Floßholze, Grund- Grundeise und andern Schaͤdlichkeiten sicher stehen. Der Perlensucher muß die Reinigung der Muscheln von aller Unsauberkeit im Wasser verstehen, wie auch die Verschleimung abzu- saͤubern, und wie sie an andern Orten fortzu- bringen. Er muß die Fortpflanzung derselben wohl bemerken, damit sie sich nicht an einem Orte zu sehr haͤufen und einander die Nahrung entziehen; dann muß eine Anzahl derselben ver- setzt werden, weil sie sich nicht von einem Orte zum andern begeben koͤnnen, wenn sie nicht durch Gewalt oder durch Menschenhaͤnde fort- getrieben werden. Diese Vermehrung durch die Fortpflanzung und Versetzung gehoͤrt zur Pflicht des Perlensuchers. Ehe man einen neuen Ort besetzt, muß man dessen Grund untersuchen. Die schwaͤchsten Colonien beste- hen aus 9 oder 12 Muscheln, welche enge zu- sammengesetzt werden muͤssen, wenn sie sich be- gatten sollen. Zu einer solchen Colonie gehoͤ- ren dreyerley Muscheln. Es gehoͤren dazu maͤnnliche und weibliche; eine Perlenmuschel aber, welche Perlen zeugt, kann keine neuen Muscheln zeugen, nach den Erfahrungen der Perlensucher, weil alle ihre verhaͤrteten Eyer zu Perlen werden, wie diese Sucher behaup- ten. Sollen aber von einer neuen Brut Per- lenmuscheln Muscheln kommen, welche Per- len bringen, so gehoͤrt viele Zeit dazu, indem O o 3 viele viele zuvor viele Jahre wachsen, ehe sie anse- tzen, und darauf wenigstens 10 Jahre zur Zeugung einer nicht sonderlich großen Perlen- muschel brauchen; da hingegen, wenn die Pflanzung aus allen drey Arten geschieht, der Perlensucher nach 10 Jahren solche schon merk- lich verstaͤrkt und vermehrt, auch mit guten und reifen Perlen besaamet findet. Der elstersche Perlenfang koͤnnte um ein groͤßeres eintraͤglicher gemacht werden, wenn man auf den so großen Distrikt mehrere Leute hielte, da die Perle so viele Wartung fordert. Vornehmlich sollte man auch mehr auf die Verhuͤtung des Schadens bedacht seyn, wel- cher den Perlenmuscheln durch Grundeis, Floß- holz und Sturmwinde zugefuͤgt wird; sie wer- den dadurch entweder gar ausgehoben, oder aus ihrem guten Lager weggefuͤhrt, zerstoßen, und in den tiefsten Sand eingedruͤckt oder mit dem- selben gar bedeckt. Auch leiden sie sehr viel durch die mineralischen giftigen Wasser aus den Bergwerken, Schmelzhuͤtten und Puchwerken. Oefters schaden ihnen auch die Bauung der Wehre an den Muͤhlen, wenn das Wasser bey dergleichen Bauen abgezogen wird, und die Muscheln oft viele Tage im Trocknen liegen muͤssen, und von der Sonne getoͤdtet werden. Allem diesem koͤnnte durch ein tiefes, wohl an- gegebenes, besonderes und bedecktes Perlen- behaͤltniß vielleicht am besten abgeholfen wer- den. den. Oft haben die Muscheln an einem Orte keine Nahrung, sonderlich wo lauter fluͤßiger Grund ohne klaren Sand und Schlamm ist; oft haben sie wieder zu viel Schlamm und kla- ren Sand, und muͤssen in solchem ersticken. An manchen Orten liegen zu viel Maͤnnchen beysammen ohne Weibchen, da hingegen an einem andern zu viel Weibchen ohne Maͤnn- chen sind, wodurch die Vermehrung gehindert wird. An andern Orten sind sie in beyden Geschlechtern so uͤberhaͤuft, daß sie einander die Nahrung entziehen. Manche Muschel, die eine Perle angesetzt hat, liegt zu hoch an der Sonne, wodurch ihr Wachsthum der Perle gehindert wird, indem die Erfahrung lehrt, daß, je tiefer die perlentraͤchtigen Muscheln in hellem Wasser liegen, je groͤßer wachsen ihre Perlen. Daher ist es oft unnoͤthig, daß man an solchen Orten die Erlen oder andere Baͤu- me abhauet, wo sich tiefe Wasser finden, weil solche Orte zum Wachsthum der Perlen dienen, woran sie der Schatten nicht hindern kann. So fand man einst bey Wegreißung eines al- ten Muͤhlwehres im Triebel, an einem tiefen, mit hoͤlzernen Pfosten bedeckten Ort, eine Men- ge der groͤßten Perlen, darunter sich viele von der Groͤße einer kleinen Muscatennuß befan- den, zu denen vielleicht in hundert Jahren kein Sonnenstral gedrungen war. Manche Mu- schel hingegen, welche eine in der Reifung oder Politur liegende Perle traͤgt, liegt oft zu tief O o 4 in in dem Wasser, daß die warmen Sonnenstra- len, die zu ihrer Helle und Reifung viel bey- tragen, nicht dahin dringen koͤnnen, wodurch die Reifung langsamer erfolgt, da binnen der Zeit eine andere Perle ansetzen koͤnnte. Es koͤmmt also bey Verbesserung des Per- lenfangs hauptsaͤchlich an auf die Vermehrung der Perlenmuscheln und auf die Befoͤrderung des Wachsthums und der Reifung der Perlen. Was die Vermehrung betrifft, so muß man, vorzuͤglich nach Erkenntniß ihrer beyderseitigen Geschlechter, den Grund und Boden ihrer Lage untersuchen, die an einem Orte uͤberfluͤßigen Muscheln an andere unbesetzte Orte versetzen, die neuen Colonien nach Beschaffenheit des Sandes und des Schlammes einrichten, nicht zu viel noch zu wenig zusammensetzen, und so viel moͤglich Maͤnnchen und Weibchen an ein- ander ordnen, damit sie sich um so viel eher besaamen. Finden sich perlentraͤchtige Mu- scheln, so muß gleich Anfangs bemerkt werden, ob ihre Perlen noch im Wachsthum oder in ihrer Helle stehen. Das Wachsthum wird vermehrt, wenn man sie im Wasser an solche Orte setzt, die mit genugsamen Sande und Schlamme versehen sind, obgleich keine Son- ne dahin kommen kann; denn je tiefer sie lie- gen, je groͤßer werden die Perlen. Durch das Versetzen der Perlen kann man ihnen auch zugleich die Farbe geben. Denn es giebt milch- weisse, weisse, blaulichte, aschgraue Perlen, woran der Unterschied des Bodens, der sie naͤhrt, den meisten Antheil hat. Vom schwarzen Boden kommen die aschfarbenen, vom rothen die ro- then, vom leimichten, mit Schleim und weis- sem Sande vermischten, die blaͤulichen, vom weißfelsichten die milchfarbenen. Setzt die Perle oben ein weißes Fleckchen an, so hat sie ihre Endschaft am Wachsthum erreicht. Hier kann eine Versetzung nach Beschaffenheit der Perle das Wachsthum um 3, 4 und 6 Jahr beschleunigen, wenn sie an Orte versetzt wird, wo die Sonnenstralen durch die angelegenen Felsen, oder Mauern, oder durch uͤbergelegte Glaͤser gebeugt, gebrochen und verdoppelt wer- den, wodurch man die Perle fast um die Haͤlfte eher, als von Natur es geschaͤhe, zur Reifung bringen kann. Den angewachsenen Perlen, welche in der Schaale unbeweglich sitzen bleiben, koͤnnte man in ihren ersten Jahren beym Ansetzen helfen, wenn man ihnen durch eine gelinde und behut- same Abloͤsung des Haͤutchens von der Schaa- le, worinnen die Perle eingewickelt liegt, huͤlfe, wodurch auch viele Perlen vielleicht fuͤr der Un- gestaltheit gesichert wuͤrden. In dem siebenzehnten Jahrhunderte fan- den sich noch verschiedene andere Perlenfaͤnge in Deutschland, vornehmlich auch in dem Luͤ- neburgischen, wo die Allera, die Ovia oder Ow, O o 5 die die Lua oder Luw und ein Bach Seva, Perlen fuͤhrten, wozu besondere Perlenfischer bestellt waren. Ich habe hiervon weiter keine Nach- richt finden koͤnnen, als in der Erlaͤuterung des Vitriarius Vitriarius illustr. lib. III. tit. 18. §. 34. Alstera in Voigtlandia uniones secum fert, quas etiam in Ducatu Luneburgico in Allera, Ovia s. Ow, Lua s. Luw et rivulo Seva dicto ad id constitu ti piscari solent. . Außer diesen findet man in Deutschland noch einen Perlenfang im Gruͤnenbach zu Pil- gramsreut; und der Markgraf zu Bayreuth ließ deshalb im J. 1731 eine Verordnung we- gen der daselbst befindlichen Perlenmuscheln ergehen Bayreuthische Verordnung wegen der Perlen- muscheln im Gruͤnenbach zu Pilgramsreut vom 13 August 1731. . Ein anderer sehr ergiebiger, und nach neuern Nachrichten der ergiebigste Per- lenfang, ist ohnweit Rehan S. Nachrichten von der politischen und oͤkono- mischen Verfassung des Fuͤrstenthums Bayreuth 1780. S. 107. in dem Bay- reuthischen. Eben so finden sich in diesen Landen zu Marktleuten und Hohenfels Perlenfaͤnge. So findet man auch in Boͤhmen sowohl in der Elbe als in einigen andern Stroͤmen derglei- chen. Balbinus S. Miscellanea regni Bohemici. sagt von denselbigen, er habe bemerkt, daß die schoͤnen glatten Mu- scheln meistens leer, die schuppigen und muͤr- ben ben aber Perlen haͤtten. Man fand, nach ei- nigen Nachrichten bey dem Herrn von Flem- ming S. deutscher Fischer S. 455. , in Boͤhmen zuweilen Perlen, davon das Stuͤck mit 20 Dukaten bezahlt worden. Die Aerzte gebrauchen haͤufig die, die nicht recht reif und zeitig geworden, zur Arzeney. Eben so finden sich zuweilen Perlen in Schle- sien an der Queisse S. auch Schloͤtzers Briefwechsel Theil V Heft 33. S. 354. im Sande, welche an Groͤße, Form, Schoͤnheit und Klarheit ver- schieden sind. In manchen Muscheln fand man viel kleine, im Fleische gemeiniglich nur eine große oder zwey, man fand laͤngliche oder ganz runde. Solche Perlenmuscheln fand man sonderlich unter Greifenberg, um Scho- chau und um den Markt Lissa. In der Zup- pel, einem kleinen Wasser ohnweit Weidenau, sind zu gewissen Zeiten des Jahres Muscheln mit vielen Perlen, von denen das Sonderbar- ste ist, daß die Perlen im Leibe der Muschel sich selbst finden Caspar Schwenkfeld im Traktat vom Hirschber- gischen warmen Bade S. 178. Perlen lesen in Schlesien zuweilen die Fischer an der Queisse im Sande, die an der Groͤße, Forme, Schoͤne und Klarheit unterschieden. Einige so klein, andere groß, von denen in mancher Perlenmuschel viel kleine im Fleisch stecken, gemeiniglich nur eine große oder zwo zwischen dem Fleisch und der Schaale . Man war von Seiten der der Regierung in der Oberlausitz nicht unbe- sorgt gegen den Perlenfang in dem Queißfluß und in den Wassern um Lauben und Marklissa. Es ergieng deshalb im Jahre 1729 ein Re- script, welches durch das Oberamt in das Land publicirt wurde, wodurch die Schonung der jungen Perlenmuscheln und der Perlentroͤge anbefohlen wurde S. Oberamtspublication des Rescripts vom J. 1729 wegen Schonung der jungen Muscheln und Perlentroͤge im Queißfluß und dem Wasser um Lauban und Marklissa. . Schaale bloß und frey liegen. Andere sind laͤng- lich, andere gar rund als eine Erbse. Eines Theils find gar blank und zeitig, etliche unvoll- kommen, entweder gar roth oder nur halb weiß und klar. Solche Muscheln findet man unter Greifenberg, um Schochau und um den Markt Lissa. Unweit Weidenau ist ein kleines Wasser, die Zuppel genannt, in welchem zu gewissen Zei- ten des Jahres Muscheln gefunden werden mit vielen Perlen. Das Wunderlichste aber ist, daß die Perlen nicht in der Muschel, sondern im Leibe der Muschel sind, selbst wachsen, wie man denn in einer einzigen Muschel zu 10, 12 und mehr Perlen von verschiedener Gestalt und Groͤße findet. Geschichte Geschichte der Goldfischerey oder Goldwaͤsche seit dem sechzehnten Jahrhunderte. E s finden sich im 16ten Jahrhunderte viel goldfuͤhrende Fluͤsse. Albinus fuͤhrt sehr viele dergleichen an. Im Hessischen war der Ederfluß Albinus Meißn. Bergchronik S. 115. reich an Golde, und fuͤhrte dassel- bige bey sich. In dem Meißnischen fand man dergleichen an der Elbe und Mulde und noch andern Fluͤssen und Baͤchen S. Albinus c. l. p. 124. und Kentmannus in Catalogo rerum fossilium Misniae: Aurum pu- rum ignem non expertum in Albi et multis rivis Misenae lavatur. . Churfuͤrst Jo- hann Friedrich von Sachsen besaß eine Kette von Waschgold aus der Elbe, welche sechzehn Mark wog, und um Torgau herum gesammelt war. Er bezahlte das Quentchen mit 25 Gro- schen. Albinus hat selbst eine Stufe gediege- nes Gold aus der Elbe gesehen, die am Elb- ufer bey Wittenberg gefunden worden. In der Mulda fand man ebenfalls Gold S. Mathesius in Sarepta in der Vorrede. S. auch Michael Babst und Mathesius in ihren Roch- litzer . Man fand fand dergleichen sonderlich zu Anfang des sech- zehnten Jahrhundertes bey Rochlitz, wo viel Goldkoͤrner und Goldflitzschen geseift und ge- waschen wurden. Es geschah dieses sonderlich in und neben dem Rochlitzer Walde und in Waldbaͤchen. Man wusch auch Goldkoͤrner in den Baͤchen um das Schloß Hoͤhenstein an der Elbe uͤber Pirna gelegen, so auch aus an- dern, so uͤber der Elbe zwischen Stolpen und Dresden sind. Nach dem Kentmann fand man um diese Gegend auch gediegene Stuͤfchen und Zaͤhnlein Gold Auri ramenta gravia nennt es Kentmann in Catalogo rerum fossilium Misniae. . Bey Augustusburg, das ehedem Schellenberg hieß, fand man ge- diegenes Gold in einem kleinen Bache des na- hen Waldes, und Kentmann fuͤhrt auch einen Bach des naͤmlichen Waldes an, der Gold ge- fuͤhrt. Man fand dergleichen bey Leisnig, in- gleichen bey dem Fichtelberge, bey Schlacka- werde, wo man aus schwarzen Graupen Gold wusch. So fand man auch bey Falkenstein, am Fluß Lohn genannt, in einem stark quellen- den Brunnen schwarze Graͤupchen, von wel- chen das Pfund mit 5 Gulden bezahlt ward; so wusch man auch Gold im Lorenzbach oder Leretz, ingleichen bey Reichenbach S. Albini Bergchronik S. 88. . Außer- dem litzer Chroniken, ingl. Albinus Meißnische Berg- chronik S. 24. dem findet man auch noch Gold im Rhein, in der Arl oder Aar, in der Liser in Bayern, in der Eder bey Frankenberg, in Hessen, wie schon oben bemerkt worden ist, in der Laus- nitz In der Lausnitz fand man Koͤrner wie Kirsch- kerne groß. und in Boͤhmen. Vornehmlich waren die Fluͤsse um den Fichtelberg goldhaltig, be- sonders die Eger, der Mayn, die Nab und Saale und die Oder Von der Oder s. Vitriar. illustr. Lib. III. tit. 18. §. 34. not. a). Daselbst heißt es: In Germania Rhenus, Odera, Sala et nonnullis in locis Da- nubius aurum argentumque alunt. Es wird sich daselbst auf den Turnheuser bezogen in Pi- son etc. p. 19. . Ferner fanden sich verschiedene Goldwaͤ- schen und Seifen beym Goltberg in Schlesien, wie auch in der Katzbach und andern Baͤ- chen dieser Gegend, ingleichen im Riesen- grunde Albinus S. 71. . Man fand auch Waschgold in den boͤh- mischen Riesengebirgen um Hirschberg und an der Queiß, in Ungarn, im Rhein und in der Donau S. Flemmings vollkommner deutscher Jaͤger 1 Theil S. 21. . Auch fand man in den Fluͤssen Edelsteine. Albinus giebt viele dergleichen an, und nennt unter andern vorzuͤglich die Ame- thy- thysten, die man in einigen boͤhmischen und meißnischen Fluͤssen fand. Die Goldwaͤsche am Rhein fand sich schon in der mittlern Ge- schichte, da die rheinischen Goldguͤlden die einleuchtendsten Beweise von der Ergiebigkeit derselben sind. In dem siebenzehnten Jahrhunderte fin- den sich nicht weniger betraͤchtliche Nachrichten von den saͤchsischen Goldwaͤschen S. Horns nuͤtzl. Samml. zu einer historischen Handbibliothek von Sachsen 1728. p. 249 seq. . So fanden sich im Jahre 1685 bey der Weisseritz in einem Grunde bey dem Dorfe Coschitz oft gediegene Goldkoͤrner, dem Hanf und Wicken gleich, welche graulich aussahen und inwendig Gold fuͤhrten; so fanden sich auch dergleichen in einem kleinen Bache, der in die Weisseritz sich aus dieser Gegend ergoß. Nahe bey Bot- schapel, in einem Flusse, der vom Windberge herkoͤmmt, fand man es ganz rein, und gieng nichts davon ab, als die Oberhaut. Auch soll die Weisseritz Silber fuͤhren, welches vermuth- lich von ihrem Weg nach dem tarantischen Walde zu herkoͤmmt, wo sie viel reiche Silber- gaͤnge zu durchstreichen hat. Daß aber das Silberfuͤhren der Fluͤsse seltener ist, als das Goldfuͤhren, daran ist wahrscheinlich die Haͤrte des Silbers, das nicht so weich ist als das reine Gold, die Hauptursache, denn daher sind die Theilchen nicht so leicht trennbar. In In der Buckowina, die jetzt dem Hause Oesterreich gehoͤrt, fand man haͤufiges Gold an der Bestriza und dem Pruth S. Schloͤzers Briefwechsel Theil VIII. Heft 45. S. 149. . In dem Temeswarer Bannat ist die Goldfischerey haͤufig. Wir haben davon in unsern Zeiten erst einige naͤhere Nachrichten durch den Herrn von Born, von Koczian und Griselini S. Griselini natuͤrliche Geschichte des Temes- warer Bannats p. 206. erhalten. Man findet daselbst Gold sowohl in kleinen Koͤrnern, als in Stuͤckchen, in einigen Gebirgsthaͤlern zwischen den Schich- ten ihres Bodens, so wie am Strande meh- rerer Fluͤsse und Baͤche. In dieser Betrach- tung sind heut zu Tage die beruͤhmtesten die Keres, welche die Roͤmer Chrysus nannten, welche den ungarischen Comitat Ksanat und Kongrad durchlaͤuft, die Maras oder Ma- rasch, die, ehe sie sich in den Theiß wirft, das Bannat gegen Mitternacht bespuͤlt, die Bistra, Nera, die von einem Berge in der Klissura entspringt, und den Distrikt von Ujpalanka groͤßtentheils durchstroͤmt, den Menischfluß und andere Fluͤsse und Stroͤme des Temeswarer Bannats, vornehmlich der Gebirgsgegenden Moldava, Saska, Oravi- za, Dognacska Bannats. Wir finden hier also II. Theil. P p also eine Goldwaͤsche, theils an den Ufern der Fluͤsse, theils zu Lande in den Schichten der Thaͤler und Berge S. Griselini Versuch einer politischen und na- tuͤrlichen Geschichte des Temeswarer Bannats, II. p. 62. wo er von den goldfuͤhrenden Fluͤssen handelt; von der Goldwaͤsche aber und der Art der Behandlung, siehe ebendaselbst S. 100, 101, 102. . Nach den Beobachtungen des Herrn von Koczian, ist das Goldwaschen eigentlich nur ein Geschaͤft der Zigeuner, beyderley Ge- schlechts, welche zu diesem Geschaͤfte die Zeit waͤhlen, wenn durch fallende Regen oder durch abgehende Schneewasser die Fluͤsse angeschwol- len, und ihr Lauf schneller und heftiger als gewoͤhnlich ist. Ihre Geraͤthschaft ist sehr einfach. Sie bestehet bloß in einem Brete von Lindenholz, welches etwa eine Klafter lang und eine halbe breit ist. Es ist von oben etwas hohlflaͤchigt, und hat uͤber die Queere zehn bis zwoͤlf Einschnitte. Man stellt dieses Bret abhaͤngig, so daß es mit dem Horizonte einen Winkel von 45 Grad macht. Auf die- ses bringt man den aus dem Flusse genomme- nen Goldsand, gießt Wasser darauf, und ruͤhrt mit der Hand alles so durch einander, daß nach und nach die leichten und endlich auch die schweren Sandtheilchen mit dem Was- ser fortgehen, und endlich mit dem groͤbsten Sande Sande die Goldkoͤrner auf den Einschnitten des Bretes liegen bleiben. Man gießt hier- auf von neuem Wasser darauf, um das Gold voͤllig zu reinigen; thut alles mit diesem frisch- aufgegossenen Wasser in eine laͤngliche Mulde, und aus dieser auf einem Sichertrog, wo das Gold alsdenn rein und glaͤnzend liegen bleibt. Bey trockner Witterung, wenn die Wasser stark fallen, suchen die Zigeuner das Gold auch auf dem den Fluͤssen und Baͤchen zunaͤchst liegen- den Boden, oͤfters auch in einiger Entfernung herum, wo sie breite Gruben graben, und dadurch auf eine Erdschicht kommen, die eine Mischung aus klar zerriebenem Glimmer und Eisensand ist, die sich durch das Waschen leicht von einander absondern laͤßt. Um die Goldkoͤrner von dieser Erde zu scheiden, be- dient man sich eben der Art und Weise, wie bey dem Flußsande, zumal da diese Gruben gleich mit Wasser ausgefuͤllet werden. Er fand die Erdlagen in folgender Ord- nung auf einander geschichtet: Zuerst die Damm- oder oberste Rasenerde zwey Schuh tief; in der zweyten Lage Wackenstein, eine Thonart, auch ohngefaͤhr zwey Schuh; in der dritten eine Mischung von Sand und Kalch so fest und hart, daß man, sie zu zerstuͤ- cken, sich des Keilhammers bedienen muß; in der vierten Lage endlich, die bis an die drey Schuh anhaͤlt, eine Mischung von klarem zer- riebenem Glimmer und Eisensand, die durch P p 2 das das Waschen sich leicht von einander abson- dern, und diese letztere ist eigentlich die Gold- schicht. Aehnliche goldhaltige Schichten findet man in der Gegend der Almasch und an an- dern kleinen Baͤchen, welche, ehe sie sich in die Nera ergießen, die Doͤrfer Pania, Ro- deria und Telposchitz bespuͤlen. Es giebt auch solche goldhaltige Schichten daselbst, in deren Naͤhe gar kein Wasser ist, die sie aus gewissen Zeichen schon als die goldhaltige kennen, und eben so wie den Flußsand behandeln. Es sind in dem Bannat viele Gegenden, wo man der- gleichen Gruben und Spuren aͤhnlicher Sei- fenwerke findet, die, weil sie von sehr alter Zeit her sind, von den Roͤmern seyn sollen. Man findet dergleichen zu Wescherova, Pol- vaschniza, Purlava, zu Timul im Karanse- bescher Distrikt, im Thal Valliemare gegen die siebenbergische Grenze zu, von Ochava- Bistra bis Marga an den Baͤchen, die mit diesen Doͤrfern gleiche Namen fuͤhren. Diese Schicht reicht vom Ufer des Flusses bis auf eine Entfernung von mehr als 100 Klaftern oder 600 Wiener Schuh in das Land. Hieraus folgert Herr von Koczian, daß man sie als einen breiten goldhaltigen Gang ansehen muͤs- se, auf dem die drey andern Erdlagen, als die Dammerde zwey Schuh tief, ein Wacken- stein, eine Thonart, auch etwa zwey Schuh tief, und eine Mischung von Sand und Kalch, welche welche aber kein Gold halten, aufsitzen. Aus den angefuͤhrten Bemerkungen des Herrn von Koczian laͤßt sich nun leicht erklaͤren, warum die Nera und Niemisch nur Gold fuͤhren, wenn ihre Wasser hoch find, hingegen in trocknen Zeitpunkten keine Goldkoͤrner fallen lassen. Im ersten Falle stroͤmt der Fluß mit aller sei- ner Heftigkeit in seinem Bette fort, spuͤlt von beyden Seiten die Erdlagen ab, und fuͤhrt von der lockern leichten vierten Erdlage die Goldtheilchen mit sich fort; hingegen wenn seine Wasser sinken, erreicht er nie diese vierte goldhaltige Schicht, und kann also auch kein Gold fortfuͤhren. Man erstehet ferner hier- aus, daß das Waschgold nicht in den Fluͤssen er- zeugt wird, wie einige aus sogenannten alchy- mischen Grundsaͤtzen haben behaupten wollen, sondern daß es zufaͤlliger Weise durch das Wasser dahin gebracht wird; daß das Gold von solchen Erdlagen herkomme, wo es leicht weggeschwemmt werden kann, nicht aber von festen Gaͤngen, und daß, aller Wahrscheinlich- keit nach, nur lockere und geschmeidige Erd- schichten das Waschgold bey sich fuͤhren. Der Herr von Koczian schlug vor, in der Voraus- setzung, daß die Gruben, welche man hier verschiedentlich finde, Arbeiten der Roͤmer seyn moͤchten, einen regelmaͤßigen Bau auf dieser Erdlage zu fuͤhren, und Waschheerde anzulegen, um das Goldwaschen im Großen zu betreiben, da es unter den Haͤnden der P p 3 Zigeu- Zigeuner nur unbedeutend ist, sowohl wegen der sehr wenigen Erzeugniß an sich, als we- gen der Menge Goldtheilchen, die bey ihrer Art zu manipuliren verloren geht. Herr von Koczian giebt als Kennzeichen der goldhaltigen Erde, wodurch sie sich meist daselbst ankuͤn- digt, folgendes an. Das Merkwuͤrdigste, sagt er, sind die Steinkohlen, die sich in der Naͤhe oder unter derselben einfinden, so daß sie in der Almasch ihr das Liegende abgeben. Dieser so interessante Gegenstand erweckte die Aufmerksamkeit der K. K. Hofkammer im Muͤnz- und Bergwesen, welche 1769 den Herrn Demscher, dem damaligen Probirer zu Saska, den Auftrag gab, die Beobachtungen des Herrn von Koczians zu berichtigen und zu- zusehen, ob man aus seinem Vorschlage allen den gehofften Nutzen ziehen koͤnnte. Allein durch die Versuche, die Herr Demscher hier- uͤber angestellt, uͤberzeugte man sich, daß die- se Art die Kosten nicht tragen wuͤrde. Uebri- gens kamen sowohl des H. von Koczian als des Herrn Demscher Beobachtungen im Ganzen fast voͤllig uͤberein. Herr Demscher versicherte sich noch außerdem, daß das Gold, so wie es in der Almasch von den Zigeunern ausgewa- schen, seine voͤllige Feine habe, und von allen Bemischungen fremder Mineralien ganz frey sey. Unterdessen erhielt Herr Demscher nach den genauesten und vorsichtigsten Proben aus dreyßig Karren goldhaltiger Erde, die man am am Flusse ausgegraben hatte, nicht mehr als gegen zwey Gran Gold, und aus andern drey- ßig Karren, die man gegen den Berg zu gegra- ben hatte, nur ein halbes Gran. Er berech- nete daraus, daß man mit der jaͤhrlichen Er- zeugniß keinesweges nur auf die Kosten kom- men koͤnnte, wenn man die Arbeit im Großen betreiben, und einen ordentlichen Bau mit deutschen Arbeitern fuͤhren wollte, deren Un- terhalt ungleich mehr kosten wuͤrde, als der geringe Lohn, mit dem sich die Zigeuner be- gnuͤgen. Das Bergamt zu Oraviza bezahlt ihnen fuͤr einen Dukaten werth geliefertes reines Waschgold, zwey Gulden. Uebrigens wird in den Distrikten von Ujpalanka, Mehadia und Karansebes uͤberhaupt, ein Jahr in das andere gerechnet, sechs bis siebenhundert, und in den uͤbrigen Fluͤssen des Bannats drey bis vierhundert Dukaten werth Goldes gewaschen. Die ausfuͤhrlichsten Untersuchungen hieruͤber hat Herr von Koczian angestellt, als er im Jahre 1769 bey Gelegenheit einer Commißion im Bannat eine foͤrmliche Untersuchung der Goldwaͤscherey und des Bodens, darinnen der Goldsand liegt, anstellte. Er kam von dem Ort selbst in die Gegend der Almasch, wo bey Poschoritz der kleine Fluß Menisch seine Waͤs- ser in die Nera schuͤttet, und waͤhlte sich unter P p 4 den den Zigeunern die geschicktesten Arbeiter zu Versuchen aus Eine Abhandlung hieruͤber f. in den Briefen des Herrn von Born uͤber mineralogische Gegen- staͤnde. . In Boͤheim fanden sich in dem Prachiner Kreise in den aͤltern Zeiten bey Piseck, Woͤd- nian, Horazdiowitz, Strakonitz und andern Orten an den Fluͤssen der Ottawa und Planiz reiche Goldseifen- und Goldsandwaͤschereyen S. Ferbers Beytrag zur Mineralgeschichte von Boͤhmen p. 16. . So waren auch dergleichen bey Bergreichen- stein, Unterreichenstein und Frauenstedel Ebend. S. 16 und 17. . Die Donau, die schon in den aͤltesten Zei- ten wegen ihrer Goldwaͤsche bekannt war, er- haͤlt wahrscheinlich ihr Gold aus den vielen einfallenden Fluͤssen, die aus goldreichen Ge- genden kommen. Es finden sich uͤberhaupt in den oͤstereichischen Landen viele Goldwaͤsche- reyen; so sind dergleichen in Ober- und Unter- oͤstreich, in Boͤhmen, Schlesien, Maͤhren, Kaͤrnthen, Krain, Steyermark und Tyrol. In Siebenbirgen war in den vorigen Zei- ten wegen der Goldwaͤsche sehr beruͤhmt, der Stuhl Millenbach, bey dem Dorfe Olaspian, ei- einem Flusse des Bergs Rudel; man zog in den vorigen Zeiten eine Menge Goldes daher S. Griselini l. c. p. 108. . Die Goldwaͤsche am Rhein, die aus den mittlern Zeiten her beruͤhmt ist, findet sich auch noch heut zu Tage in verschiedenen Gegenden desselben. Am beruͤhmtesten ist die im Baden- schen, welche der Markgraf fuͤr einen jaͤhrli- chen Pacht von 1000 Gulden ausgethan und uͤberlassen hat. Auch in dem salzburgischen Lande findet sich eine und die andere Goldwaͤsche, sonder- lich in dem Gastein. Was die Litteratur hierzu betrifft, so kann man sie historisch, juristisch oder oͤkono- misch und finanzmaͤßig ansehen, und man wird in allem wenig finden. Juristisch hat vornehmlich davon gehandelt Struv De auro fluuiatili diff. . Von der Goldwaͤsche, sonderlich fuͤr die kaiserlichen Erblande, haben wir eine Abhand- lung unter der Aufschrift: Minera arenata, d. i. ein großes in Compendio begriffenes sehr nuͤtzliches Kleinod fuͤr Ober- und Unter- oͤstreich, Boͤhmen, Schlesien, Maͤhren, Kaͤrtz- then, Krain, Steyermark, Tyrol und salz- burgische Lande, naͤmlich, wie man die in P p 5 Brun- Brunnen, Quellen, Baͤchen, Fluͤssen, Mo- raͤsten und zwischen den Felsen, auch Klip- pensand steckenden und verborgenen Goldkoͤrn- lein und Staͤublein, nuͤtzlich und vortheilhaft aufsuchen, und solche, als die Sanderde und Schleim, richtig und mit geringen Unkosten auswaschen, reinigen, sammeln und zum Verkauf bringen solle, alles aus selbst eige- ner Prakticirung an den Tag gegeben, von F. R. U. J. Geschichte Geschichte des Floßwesens im sechzehnten Jahrhunderte. D as Floßwesen auf Fluͤssen, Holzverfloͤs- sung, ist nicht so alt, als vielleicht die Floͤßen zum Transport anderer Dinge auf dem Wasser sind. Die Ursachen liegen in dem na- tuͤrlichen und physischen Zustande Deutsch- lands. Da Deutschland in den aͤltern Zeiten mit Waͤldern uͤberdeckt war, wozu waͤren die Floͤßen noͤthig gewesen, wodurch man Laͤnder und Staͤdte, denen es am Holze mangelte, auf eine wohlfeile und leichte Art mit Holz versor- get? Die Bevoͤlkerung war nicht so nahe an einander gedraͤngt; also merkte man auch den Holzverbrauch in einzelnen Gegenden weniger. Doch wozu hier die naͤhere Untersuchung des Ursprungs der Floͤßen, da schon Schoͤttgen und Herr Klotsch S. Sammlungen vermischter Nachrichten zur saͤchsischen Geschichte 6 B. S. 221 bis 272. Da- selbst ist ein Aufsatz, den Herr Klotsch theils aus Schoͤttgens Papieren, theils aus eigenen Nach- richten machte. dieses zum Theil behan- delt haben, und das uͤbrige in die aͤltere und mitt- mittlere Oekonomiegeschichte gehoͤrt, welche ich mir vorbehalten habe. In dem Saͤchsischen kommen zuerst Zwar weiß auch Herr Klotsch schon eine Spur im J. 1258, unter Heinrich dem Erlauchten. Allein er bemerkt auch selbst, daß es nicht gewiß sey, ob es von einer eigentlichen Holzfloͤße, oder von dem auf Kaͤhnen zugefuͤhrten Holze zu ver- stehen sey, da er dem Kloster Pforte in der Urkun- de einen Zoll schenkt, der von dem zum Gebrauch des Klosters auf der Saale kommenden Holze bey Camburg erlegt werden mußte. deut- liche Nachrichten von einer Holzfloͤße auf dem Wasser vor, im Jahr 1410 in einer zu Saal- feld Dienstags nach Judika ausgestellten Ur- kunde der beyden Bruͤder Friedrich und Wil- helm, Landgrafen zu Thuͤringen und Mark- grafen zu Meißen Die Urkunde ist folgende: Friedrichs und Wilhelms, Landgrafen in Thuͤrin- gen, Verordnung wegen der Holzfloͤße. Wir Friederich und Wilhelm Gebruͤder von Gots Gnaden Landgravon in Doringen Maregraven zu Mißen und Pfalzgraven zu Sachsen bekennen vor unser erben vnd Nachkommen vnd tun kunt offentlich in mit diesen Brive allen die gesehen oder hoͤren lesen, daß wir angesehen haben merck- lichen gebrechen den vnser Land bisher an Holcze gehabt haben, und haben die Sale von allen Zoͤl- len gefruͤhet bis gen Wißenfels, uff das das un- sern Land und Steten desto mehr Holezes zuge- furet und solche gebrechen etwas erfuͤllet werden. In . In In derselben wird, wegen des in ihren Lan- den bereits damals eingerissenen Holzmangels, die In solcher maße also hiernach geschrieben stehet. Wer fuͤrbaß mehr floßholcz of der Sale floßen wuͤrdet, der soll aller zcolle fry und loß seyn, und wenn die fluße gen Jhene komen so soll man unsern Erben und Nachkommen eynen gu- ten Rynschen Gulden von yden floße gebeu , wer aber daß daß man die floße zu Jhena nicht vor- kaufft noch die daniederlegt vnd die fuͤrbaß fuh- ret, wenn man den die gein Wißenfels brenget, so soll man vns vnsern Erbin und Nachkommen von yden floße zwene Rynische Guͤlden zu zcoll reichen und geben. were auch das die floße die so vf der Sale Holcz pflegen zcu stoßen zwischen Jhena vnd Wißenfels jrgend zcusilden, vnd da die floße nyderlegten oder vorkaufften, so soll vns von jeglichen floßen gleichwool zcewene Rynische Guͤlden werden vnd davon gefallen als ob die floße gein Wißenfels kommen weren. Gleicher- weise soll vns von iglicher floße eyn Reynisch Gulden werden, wo die zwischen Salvelt und Jhena niedergelegt und verkaufft werden. Were auch deß die Floße grunt rureten, darum sollen ist nichts vorfallen seyn. Were auch das die floße uff weren oder an bruken belegen vnd daran Schaden teten, den Schaden sollen die Floßer legen nach moͤglichen Dingen vnd nach Erkaͤnt- niße derer die von vnser Erbin vnd Nachkom- men den darzu geben sind. Des zcu bekenntuiße haben wir Wilhelm vnser Insiegel wißentlichen an diesen offin brieff laßen hengen das wir Friedrich uff dißmal mit gebruchen. Geben zcu Salvelt nach Gottes Geburten virczehnhundert Jar darnach in den czehneen Jare am Dienstage nach dem Sontage als man singet Judica. die Saale bis gen Weißenfels von allem Zolle d e rgestalt befreyet, daß von jedem auf der S a ale nach Jena kommenden Flosse nur ein rh inischer Guͤlden, von denen aber, welche we ter hinab und bis nach Weißenfels gien- g n, zwey rheinische Guͤlden entrichtet werden, und die Eigenthuͤmer der Floͤsser fuͤr den an den Bruͤcken verursachten Schaden stehen soll- ten. Nach dieser Zeit findet sich eine zu Frey- berg. Ein reicher Buͤrger daselbst, Hanz Minzer, welcher uͤber zwey Tonnen Goldes aus den Bergwerken gezogen, legte mit Zutritt des damaligen Buͤrgermeisters von Freyberg, auf der vorbeygehenden Mulde 1438, zum Nutzen der Stadt und besonders des Berg- werks, eine Holzfloͤße auf eignen Gewinn und Verlust an. In den aͤltern Zeiten also scheint das Recht, Floͤßen anzulegen, Privatpersonen freygestanden zu haben, wenn uns nicht etwa die Erlaubniß der Markgrafen von Meißen in der Geschichte verschwiegen worden ist. Die der Zeitfolge nach naͤchste Floͤße ist die Zwickauische Muldenfloͤße. Schon im Jahre 1486 S. Schmieds Zwickauische Chronik P. I. p. 372 und 427. findet man, daß sie von den benachbarten von Adel Anfechtung gehabt, doch wurde die Stadt in ihren dazu habenden Gerechtigkeiten von dem Churfuͤrst Friedrich und Herzog Johannes geschuͤtzt. Die aͤlte- sten sten Spuren von einer Elbfloͤße findet man in dem Jahre 1495 bey Erbauung der Kirche der Stadt Aschersleben, wo das Bauholz von Dresden hierzu bis nach Acken kam, von da gieng es auf der Axe bis zu seiner Bestim- mung Chronica Ascaniae in Abels Sammlung alter Chroniken p. 586. . Von der Weiseritzfloͤße findet man im J. 1521, daß Herzog George im Dorfe Plauen einen starken Muͤhlgraben fassen, und solchen bis nach Dresden fuͤhren lassen, wor- auf vieles Scheitholz die Weiseritz herunter nach Dresden gefloͤßt worden Marbergers Beschreibung des Elbstroms S. 4. . Im Jahre 1539 that man zu Schneeberg bey Churfuͤrst Johann Friedrich Ansuchung wegen einer Floͤs- se. Allein es kam damals nicht zu Stande, weil der Graben schlecht gefaßt war, daß er bey Schnee und Eise nichts taugte. Allein besser gieng es mit dem jetzigen Graben, wel- cher 1556 angefangen und 1559 vollendet wurde. Der große Churfuͤrst August unter- stuͤtzte ihn sonderlich, und that allen moͤglichen Vorschub, bewegte auch die Zwickauer, die sich widersetzten, zu einem Vertrage. Im Jahre 1560 versuchte man die erste Floͤße dar- auf, mit 50 Klaftern Buͤchenholz. Im Jahre 1564 wurde die annebergische Floͤße von einem Rathsherrn, Georg Oeder, ange- geben, geben, und 1566 wurde am 6 Junius das er- ste Floßholz darauf zur Stadt gebracht. Die Kosten waren 4000 Gulden, wozu der Chur- fuͤrst 1000 Gulden beytrug. Allein sie gerieth wegen Abgang des Holzes bald wieder ins Stecken. Um diese Zeit gieng auch die ma- rienbergische an, welche aber bald nach Blu- menau verlegt wurde. Die blumenauische ist ebenfalls alt; schon Churfuͤrst August kauf- te auf den boͤhmischen Waͤldern fuͤr 20000 Thaler Klafterholz, welches auf der Floͤße bis nach Blumenau gieng. In den Jahren 1578 und 1579 gieng die Elster- und Pleissenfloͤße an; man legte auf der Elster im Zeitzischen, nicht weit von Crossen, einen Floßgraben an, welcher an der Elster immer weiter fortgehet, und bey Pegau sich theilt. Der eine Arm geht nach Luͤtzen und Merseburg, der andere aber der Elster nach, und faͤllt endlich in die Pleis- se. Der erste Holzkauftag wurde 1579 am 6ten Julius gehalten. Man suchte sonderlich den Absatz des Floß- holzes nach Halle zu befoͤrdern, und der Chur- fuͤrst August schloß daher einen Holzcontrakt mit erwaͤhnter Stadt, welche zu dem Salzsie- den so viel verbraucht, in dem Jahre 1582 S. Luͤnigs Reichsarchiv part. spec. Cont. II. von Sachsen S. 379. . Es wurde verabredet, jaͤhrlich 8000 Klaftern Holz Holz fuͤr einen gesetzten Preis zu liefern Luͤnigs Reichsarchiv part. spec. Cont. II. von Sachsen S. 379. . Diese naͤmliche Stadt errichtete in dem naͤm- lichen Jahre einen aͤhnlichen mit Weimar. Es wurde im Voigtlaͤndischen durch einen Ver- trag von 1583, den der Hof mir dem voigt- laͤndischen und dem in den assekurirten Aemtern eingesessenen Adel schloß, verabredet, daß durch das Holzfloͤßen die Unterthanen nicht in der Saat-, Heu- und Schnittzeit gehindert wuͤrden, indem sie in diesen Zeiten in die Floß- gehaue zum Scheithauen erfordert wuͤrden. Im Jahre 1565 wurden am 6ten April, und 1569 am 29 December, durch Befehle Ver- ordnungen festgesetzt, wegen des Holzes, das aus Boͤhmen kam, und gleichsam den Staͤdten Dresden und Meißen eine Art von Holzstapel ertheilt. Dieses waren die allgemeinen Schicksale des Floßwesens in Sachsen, und der Ursprung einiger einzelnen Floͤßen. Wir gehen nun zu den Schicksalen der einzelnen Floͤßen in dem sechzehnten Jahrhunderte fort. Die Elbfloͤße, von welcher wir schon oben einige Spuren in dem funfzehnten Jahrhun- derte angegeben haben, bringt noch jetzt, wie damals, die Hoͤlzer theils aus Boͤhmen, theils aus den saͤchsischen Landen; sonderlich floͤßt sie II. Theil. Q q sie aus einer Bretmuͤhle zu Tetschen viele Bre- ter nach Dresden. Auf meißnischem Grund und Boden ward zuerst Holz zur Elbe einge- floͤßt auf der Kirnitzschbach, welche in dem boͤhmischen Walde entspringt, und oberhalb Schandau in die Elbe faͤllt. Im J. 1568 ergieng Befehl wegen derselben als einer neuen Floͤße im Amte Hohenstein, und derselben Holzlieferung nach Dresden, wie auch, daß die von Koͤnigstein deshalb kein Geleite for- dern sollten, woruͤber im folgenden Jahre Be- richt erstattet wurde. Im Jahre 1577 pflog man mit Christophen von Schleunitz Unter- handlungen zu Rumburg, wegen Ueberlas- sung von 2000 Ackern Holzes an der Kir- nitzschbach nahe an den hohensteinischen Ge- hoͤlzen, und es kam nach einiger Zeit zu Stan- de. Im J. 1585 fieng man von Schandau aus an, in der Kirnitzschbach die Holzfloͤße anzulegen, worauf auch bald der Holzhof er- bauet wurde. Die Hoͤlzer werden bey Hinter- hermsdorf und Nixdorf eingeworfen, und bey Schandau, wo ein besondres Bindehaus dazu angelegt ist, gebunden. Die Mulde, sowohl die freybergische als zwickauische, floͤßte schon in dem funfzehnten Jahrhunderte. Beyde fließen bey Colditz zu- sammen, und sodann bey Dessau in die Elbe. Die freybergische Mulde entspringt beym Nic- lasberg in Boͤhmen, geht durch den Forellen- teich, und macht sodann uͤber der Grenze den Floß- Floßteich. Die Hoͤlzer werden auf dem neuen Graben eingeworfen, und gehen von da auf Holzhau, Rechenberg, Clausnitz und Lichten- berg. An letzterm Orte ist ein Teich, welcher in die Mulde geschlagen werden kann, und halb vom Rathe zu Freyberg, halb aus der Floßkasse erhalten wird. Uebrigens floͤßt sie die Hoͤlzer nur bis nach Freyberg, und auch nur im Fruͤhjahre bey hoher Fluth. Die frey- bergische Muldenfloͤße wurde hauptsaͤchlich zum Behuf der Schmelzhuͤtten angelegt, und sodann auch zum Beduͤrfniß der Stadt und des darinnen vor Alters stark betriebenen Bier- brauens; nachdem die in Freyberg angegange- nen Bergwerke die umher liegenden Waldun- gen theils ganz abgetrieben, theils sehr duͤnne gemacht. Hanz Muͤnzer stellte sie zuerst an im Jahre 1438, wo auch zum erstenmale gefloͤßet wur- de; weiter weiß man von ihren Schicksalen in diesem Jahrhunderte nichts. Es scheint, daß sie in etwas verfallen sey, wie aus dem folgenden erhellet. Es stellte naͤmlich Herzog Georg die zur Mulde fuͤhrenden, und wahr- scheinlich aus Nachlaͤßigkeit verfallenen Floß- graben wiederum her, und kaufte von Casparn von Schoͤnberg zu Purschenstein einen Holz- raum auf dreyzehn Jahre. Hierauf uͤberließ Herzog Georg das erkaufte Holz mit dem Rech- te, solches zu floͤßen, dem Rathe zu Freyberg gaͤnzlich, mit der besondern Nachlassung, daß Q q 2 von von selbigem und andern, welche Holz an sich zu bringen Gelegenheit haͤtten, solches auf der Mulde, als einer hiezu eingeraͤumten freyen Holzfloͤße, ungehindert nach Freyberg gefloͤßet und daselbst verkauft werden sollte, nur mit dem Zusatze, daß wenn sie die auf Caspar von Schoͤnbergs Guͤtern liegenden Wasser dazu zum Gebrauch noͤthig, sie deshalb mit ihm sich be- sonders zu vergleichen haͤtten. Doch sollte der Rath dem Besitzer des Ritterguts Weis- senborn, wo damals der Floͤßrechen war, das Holz ausgezogen und in Schragen gesetzt ward, als einen Wasserzins zwoͤlf Gulden jaͤhrlich geben, und dem von Schoͤnberg und andern auf ihren Waͤssern ebenfalls zu floͤßen keine Verhinderung gethan werden. Im uͤbrigen behielt der Herzog sich vor, diese Holz- floͤße zu allen Zeiten wieder aufzuheben. Es wurde hieruͤber eine besondere Urkunde im J. 1537 ausgefertiget, wovon sich in Mollers freybergischer Chronik Nachricht findet Siehe Mollers freybergische Chronik, I Theil S. 183. II Theil S. 197. Die Urkunde selbst s. in der Sammlung zur saͤchsischen Geschichte im 6ten B. S. 258. . Der Rath zu Freyberg besaß diese Floͤße sehr lange, kaufte in den boͤhmischen Waͤldern nach und nach eine unsaͤgliche Menge Holz, und ließ solches in Scheiten nach Weissenborn floͤs- sen. Er machte den Anfang dazu im Jahre 1550, 1550, wo er von Wenzel Popeln von Lobko- witz auf Bilin ein Stuͤck Holz fuͤr 2300 Thaler kaufte; durch die sich daselbst anbauen- den Holzhauer entstand das Dorf Holzhau, das uͤber Rechenberg hinaus liegt. Da die Entfernung von Freyberg nach Weissenborn ziemlich weit war, so wurde das Ausziehen des Holzes im Jahre 1569 naͤher gegen die Schmelzhuͤtte zu, naͤmlich bey den Ober- und Unterthormhofer und halsbruͤckner Schmelz- huͤtten, wo es noch jetzt geschiehet, verlegt. Hierzu mußten neue Floßgraben errichtet, und zu Bestreitung der Unkosten die Preise derge- stalt erhoͤhet werden, daß da vorher ein Schra- gen hartes Holz dreyßig, und ein Schragen weiches, sechs und zwanzig Groschen Siehe Mollers freybergische Chronik I. 39, II. 295. ge- golten, ersterer auf zwey Gulden, letzterer aber auf acht und dreyßig Groschen gesetzt wurde. Im Jahre 1570 erhielt Christoph Kohlreuter, Oberaufseher der Elsterfloͤße, Befehl, die Ge- gend an der Mulde zu besichtigen, ob nicht noch eine Holzfloͤße anzulegen waͤre. Die Veranlassung dazu gab der Herr von Lobko- witz zu Bilin, der die Holzhauer aus den Holzraͤumen vertrieb, auch dieß bereits geschla- gene Schragenholz zuruͤck behalten hatte; die Floͤße wurde hierauf durch einen sehr weit- laͤuftigen Proceß aufgehalten, welchen aber Q q 3 endlich endlich Churfuͤrst August beylegte, wodurch es wieder in vorigen Stand kam Mollers freyberg. Chronik II. 300. ingleichen die Samml. zur saͤchsischen Geschichte Theil 6. S. 238-240. . Kurz darauf wollten die Besitzer des Hauses Pur- schenstein, die drey Gebruͤder von Schoͤnberg, die freybergischen Floßhoͤlzer nicht mehr auf ihrem Grund und Boden floͤßen lassen, wo- durch die Floͤße abermals gestoͤrt wurde. Al- lein Churfuͤrst August schuͤtzte die Stadt bey ihren Rechten, vornehmlich durch einen Schied 1580, obgleich die ganze Sache erst 1612 durch ein Appellationsurtheil geendiget wur- de S. Samml. zur saͤchsischen Geschichte Th. 6. S. 241 und 259, wo die Schiedurkunde, und S. 263, wo das Endurtheil, und 265, wo das Appellationsgerichtsurtheil befindlich ist. . Von der zwickauischen Muldenfloͤße finden sich schon im funfzehnten Jahrhunderte Spu- ren, wo die Stadt 1486 von einigen deswe- gen angefochten, und 1487, 1488 und 1490 von Churfuͤrst Friedrich dem Weisen und Herzog Johann in ihren Rechten geschuͤtzt wurde. Sie litte im sechzehnten Jahrhunder- te viel, theils von unruhigen Nachbaren, theils durch die Kriege. Von der blumenauer Floͤße, welche auf die Floͤhe geht, findet sich die er- ste Spur im J. 1571, und Churfuͤrst Au- gust bediente sich derselben, um das Holz, das er er in Boͤhmen kaufte, auf derselben in das Meißnische zu floͤßen, welchem Beyspiele auch Johann George folgte. Die marienbergische Floͤße wurde von einem gewissen Homilius an- gegeben, und auf boͤhmischer Seite uͤber dem wolkensteinischen Amtsdorfe Satzung an ei- nem Floßteiche gefaßt, welcher sich aus unter- schiedenen Quellen in einer morastigen Heide sammelte. Dieser Teich wurde, wenn gefloͤßt werden sollte, gezogen. Das Holz kam aus den kuͤhnheiter und satzunger Waldungen hier- durch nach Marienberg. Im J. 1565 wurde das erstemal Holz ge- floͤßet. Die annaberger Floͤße gab 1564 Georg Oeder ein Rathsherr an: der Floͤßgraben ist am Poͤlwasser uͤber Baͤrenstein. Churfuͤrst August schenkte dazu 1000 Gulden. Im J. 1566 wurde das erste Wasser darinnen in die Stadt gebracht, und 1571 wurde er mit Was- ser aus dem Wiesenthale verstaͤrkt; allein sie ist wegen Abgang der Hoͤlzer fast ganz ungang- bar geworden S. Ienesii Annaebergae C. 15. . Im J. 1571 bewilligte Churfuͤrst August eine Floͤße auf der Schma anzulegen, und schoß dazu 500 Gulden auf 3 Jahre lang aus seiner Cammer vor. Sie war vornehmlich fuͤr die Stadt Bucholz be- stimmt. Das Holz wurde vom Fichtelberge bey Wiesenthal eingeworfen. Von der Q q 4 Schwarz- Schwarzwasserfloͤße finden sich 1571 die ersten Spuren. Sie war im 16ten Jahrhunderte nicht so betraͤchtlich, wie sie es im 17ten wurde. In diesen Zeiten war auch eine Floͤße auf der Wiltzsch, ein Floͤßchen, das oberhalb Eiben- stock in die zwickauische Mulde faͤllt. Allein sie ist bald wieder eingegangen. Die Elster- und Pleißenfloͤße errichtete 1574 Churfuͤrst August zum Besten der Staͤdte Leipzig, Zeitz und Merseburg, und des Salzwerks zu Po- serne. Man erbauete anfangs die Fluther vom Holze, da diese aber keinen Bestand hat- te, so bauete man sie von Stein, welches al- les erst 1585 zu Stande kam. Der Floßgra- ben faͤngt sich im Zeitzischen an, und geht an der Elster fort, und theilt sich bey Pegau, so daß der eine Arm nach Luͤtzen, von da nach Merseburg geht, wo er in die Elster faͤllt. Zu Kriegs und Kirchdorf ist ein Zoll fuͤr die mer- seburgische Cammer, wo allezeit der zwanzig- ste Stamm, den der vereydete Floßmeister fuͤr den besten haͤlt, erlegt werden muß Chronicon Mers. ap. Ludwig. reliq. Mfs. T. IV. p. 502 und 503. Vulpin. merseburgische Historie cap. VIII. p. 2. . Fuͤr Merseburg wurden 1582 die ersten Floßscheite ausgesetzt. Der andere Arm des Floßgrabens lenkt sich bey Pegau nach der El- ster, ster, aus derselben nach Zwenka, von da in die Pleiße und nach Leipzig. Auch diesen Arm ließ Churfuͤrst August anlegen, da die Leipzi- ger sich vorher einige Jahre das Floßholz von Luͤtzen aus holen mußten. Der erste Holzkauf- tag ward zu Leipzig 1579 gehalten Vogels leipziger Annales S. 240, ingleichen die Sammlung zur saͤchsischen Geschichte 6 Th. S. 254, wo eine Stelle aus einer handschriftlichen Chronik des Ulrich Großens angefuͤhrt ist. . Den Ursprung der Saalfloͤße haben wir schon oben erwaͤhnt. Man sorgte im sechzehn- ten Jahrhunderte sehr nachdruͤcklich fuͤr die- selbe. Es wurden deshalb mit dem voigtlaͤn- dischen Adel Vertraͤge errichtet, damit sie den Unterthanen nicht beschwerlich fiel, vornehm- lich daß sie nicht zur Saat-, Heu- und Schnitt- zeit zum Holzhauen oder Floßdienste aufgefor- dert werden sollten, wie auch, daß jeder Un- terthan, er sitze unter dem Adel oder unter ei- nem Amte, nicht mehr als 5 Klaftern Scheit gegen Empfang von 2 Groschen 9 Pfennige Lohn zu schlagen, auch zur Zeit des Einwer- fens und Floͤßens zu helfen angehalten werden sollte, diejenigen aber, die ihren Lehnsherrn mit vollem Dienste verpflichtet waͤren, oder nur Frohnlast und Groschenguͤter hatten, da- mit gar nicht belegt werden sollten. Das er- ste Floßholz wurde zu Jena 1572 ausgesetzt. Q q 5 In In dem Brandenburgischen waren im sech- zehnten Jahrhunderte vorzuͤgliche Floͤßen auf der Elbe, Havel und Spree, welche Coler er- waͤhnt, und wegen deren auch verschiedene Verordnungen, sowohl in den Forstgesetzen, als besonders, ergiengen, vornehmlich auch in den Verordnungen, die wegen der Fischereyen auf der Hafel und Spree erschienen. Wegen der Holzfloͤßen ergiengen im Beye- rischen schon im sechzehnten Jahrhunderte ver- schiedene Verordnungen in der Jagd- und Forstordnung Fritsch Corp. Iur. vcnat. for. p. 101, 102 und 107. . Es wurde sonderlich ge- floͤßet in dem Lech, der Yfer, in der Riß, der Jachna, Loysach, auch um die Gehoͤlze der Kloͤster, und die Forstordnung klagt daselbst, daß die Landleute daruͤber ihren Ackerbau und ihre Guͤter vernachlaͤßigten. Man verordnete daher, daß nur eine gewisse Anzahl Haͤusler und Tageloͤhner von den Pflegern der Gegend in eines jeden Amts Verwaltung angenommen, und in ein ordentliches Register eingeschrieben werden sollten. Man sorgte dafuͤr, daß die Floßleute des Fahrens erfahren genug waren, und die Obrigkeiten wurden angehalten, keine andere als solche dazu zu nehmen. Hingegen wurde das Floßwerk allen Bauersleuten, so um die Wasserfluͤsse sitzen und wohnen, unter- sagt, besonders denen, welche Hoͤfe, Hieben, Lehen Lehen oder andere Guͤter mit Bauwerk, auch Roß und Wagen haben. Es wurde untersagt, Buchen, Eichen und Breter aus dem Lande zu verfloͤßen. Es wur- de die gesetzmaͤßige Laͤnge fuͤr die Tragfloͤßen bestimmt, nach welcher jeder taͤnnener oder fichtener Tragfloß uͤber 20 Tragbaͤume nicht haben, und jeder Baum wenigstens acht und dreyßig Schuh lang und uͤberzwerg in eine Spangen, die nach der Breite siebenzehn Schuh enthielt S. Fritsch l. c. p. 107. Art. 65. . Ein jeder Schnittfloß mußte hoͤchstens zwoͤlf Baͤume, und jeder Schnittbaum wenigstens dreyßig Schuhe hal- ten. Ein Buchenfloß mußte aufs hoͤchste zwanzig Baͤume, und die Laͤnge eines Schnitt- floßes haben. Auch durfte kein junges Holz als Schnittholz auf die Floͤßen gebracht und gelegt werden, um dadurch das Verwuͤsten der Waͤlder zu verhuͤten Ebend. Art. 68. . In dem Braunschweigischen sorgte man auch fuͤr die Holzfloͤßen. Man benutzte sie vor- nehmlich zum Behuf der Berg- und Salzwer- ke. Sie geschahe nach der braunschweigischen Forstordnung, welche sich bey dem Fritsch be- findet, und wahrscheinlich von 1547 ist Es heißt daselbst bey dem Fritsch l. c. p. 124. Cap. 7. von den Holzfloͤßen. Daß 1) die Holz- floͤßen, , auf den den Raͤdern nach einem Salzwerk Julius- halle, floͤßen, wie dieselbe hin und wieder im Harz, naͤmlich die Holzfloͤßen Behuf des Rostbrenn- und Treibholzes, auf nachfolgenden Fluͤssen, als in Specie auf den Raͤdern nach unserm Salzwerk Juliushalle, auf der Enker Behuf unser Hof- statt Wolffenbuͤttel, aus dem Kelwasser in die Viber, ingleichen aus der Huhne in die Viber, Item vom Weisserwasser in die Viber, und fer- ner auf der Viber biß auf die Juliushuͤtte von duͤstern fahrde, auf die interste des Rost- und Triebholz nach der Landesheimischen Huͤtten, mehr auf der intersten behuf der Wildemaͤnner- und Lautenthaͤler Huͤtten, ingleichen auf dem Gruͤnbach nach der Wildemaͤnner Huͤtten, biß dato von langen Jahren her unsern Unter- und Oberharzischen Bergwerken sehr vortraͤglich ge- wesen, und denselben großen Vortheil gethan, solches ist manniglich kund und wißend. Sol- len demnach unsere Forstbediente samt und son- ders dahin bedacht seyn, daß diese Holzfloͤßen conserviret und in Stande erhalten werden, dero behuf die Berg und Thaͤler, Item die Einhenge oder Gebuͤrge, so an obspecificirten Wasserfluͤs- sen gelegen, und wo das Holz nuͤzlicher nicht, als zu solchen Floͤßen zu gebrauchen, in guter ob- servantz seyn, wie ein Ort nach dem andern die- se Floͤßen secundiren koͤnne, damit es unsern Huͤt- tewerken dero behuf nicht ermangle. 2) Wann dann diese Floͤßen nicht besser als durch bestaͤndige darzu bestellete Floßmeister, welche das Holz zu rechter Zeit, daß es wohl austruck- nen kan, an Ort und Enden, da es fuͤglich an das Wasser zubringen, hauen lassen, den Holz- hauern solches abnehmen, und es an das Was- ser Halle, auf der Enker zum Behuf der Hof- statt Wolfenbuͤttel aus dem Kehlwasser in die Vi- ser schaffen, damit, sobald die Wasser des Fruͤh- lings und im Herbst, auch zu Zeiten wohl des Sommers anlauffen, und so stark werden, daß darauf zu floͤßen muͤglich, das Holz eingeworf- fen, und an die Oerter, wohin es verordnet, gefloͤßet werden koͤnne. 3) Es sollen aber die Floßmeister die rechte Zeit, das Holz einzuwerffen, wohl in Acht nehmen, daß sie aber das Holz nicht einwerffen lassen, wenn das Wasser gar zu stark, sonst es leicht gesche- hen kan, daß von Rechen das Holz uͤber einen Hauffen scheußet, und von dem starken Wasser also angetrieben wird, wodurch der Rechen in Stuͤcken und das Holz durchgehet. 4) Derhalben so bald das Holz vor den Rechen an- kommt, mit Macht die Floßmejster daran seyn, und die Forstbediente selber muͤglichste Handrei- chung thun und befoͤrderlich seyn sollen, das Holz aus den Wasser außhauen zu lassen, damit es voͤllig auf die Huͤttenhoͤfe gebracht und daselbst in Fimmer gelegt werden koͤnne. 5) Daß man auch wegen des Rechens, wofuͤr das Holz ankoͤmt und aufgehalten werden muß, sich keines weges Schaden zu besorgen, soll derselbe wenn sich etwa Mangel daran findet, und schad- hafft worden, in Zeiten gebessert, und also ver- wahrt werden, daß man dessen gesichert. 6) Damit man auch weiß, wie viel in einen Floß auf den Huͤttenhof gebracht wird, so soll, so bald es von den Rechen ausgehauen in Malterriege gelegt und von dem Forstschreiber und Huͤttenbe- dienten Viber, vom Weisserwasser in die Viber, auf der Viber bis auf die Juliushuͤtte, von Din- sternfahrde auf die interste des Rost- und Trieb- holz nach der landesheimischen Huͤtte, mehr auf der intersten Behuf der Wildemannen- und Lautenthalerhuͤtten, ingleichen auf der Gruͤn- bach nach der Wildemannerhuͤtten. Es wurden Floßmeister bestellt, die das Holz zu rechter Zeit hauen ließen, daß es an Ort und Stelle, wo es verfloͤßt werden soll- te, hingebracht und getrocknet, sobald aber die Wasser im Fruͤhlinge und Herbst, oder auch zuweilen im Sommer anschwollen, zum Ver- floͤßen dienten abgenommen, nachgehends im Fimmer dergestalt aufgeschlichtet werden, daß Gassen da- durch bleiben, die Luft durchgehen und wohl aus- trocknen kann. 7) Was sich denn an Holz aufgemaltert auf dem Huͤttenhofe befindet, dazu sollen unsere Huͤtten- schreiber, als die solches in Rechnung nehmen, wieder zu Antworten schuldig seyn. Wenn auch zum behuf des Floͤßens bey anlaufen- den Wasser eine ziemliche Menge Volks von Noͤ- then, die in Eil das Holz einwerfen, und demsel- ben auf dem Wasser forthelfen, worzu die Amts- unterthanen in den Aemtern Harzburg und Lan- gesheim, ingleichen die Einwohner auf den Com- munionbergstaͤdten gegen hinlaͤngliche Belohnung schuldig, sich unweigerlich auf den Floßmeisters- anmelden gebrauchen zu lassen, als solle allemal an den Ort, wenn gefloͤßet werden soll, zeitig notifikation geschehen. floͤßen eingeworfen, und an die bestimmten Orte verfloͤßet wurden: indessen mußten die Floßmeister zusehen, daß das Holz nicht bey allzustarkem Strome eingeworfen wurde, weil es sonst leicht den Rechen zerbrechen kann, und viel durchgehet. Es wurde den Floßmeistern die genaueste Aufsicht und Sorgfalt fuͤr den Rechen und auch das Forthelfen des Holzes anbefohlen, theils der Cammer die Baue zu ersparen, theils auch, damit nicht so viel Holz sinke. In dem Wuͤrtenbergischen giengen in die- sem Jahrhunderte die Floͤßen auch schon auf dem Necker und der Ens, wie aus den Forst- ordnungen dieser Lande zu ersehen ist. Im siebenzehnten Jahrhunderte. Auch in dem siebenzehnten Jahrhunderte betrieb man das Floßwesen in Sachsen eben- falls nachdruͤcklich, wie in dem vorigen. Im J. 1610 wurde die Leipziger Holzfloͤße aufs neue eingerichtet, und der Damm zu dem Floßgraben mit starken Pfosten wieder aus- gesetzt S. Vogels Leipz. Annal. S. 240. 344. . Im Jahre 1620 wurde der Holz- Contrakt, welchen Churfuͤrst August im vori- gen Jahrhunderte mit der Stadt Halle ge- schlossen, wiederum auf zwanzig Jahre einge- gan- gangen. Wichtig fuͤr die Floßgeschichte in Sachsen sind die Erledigungen der Landesge- brechen vom Jahre 1612 S. Erledigung der Landesgebrechen v. J. 1612. tit. von Cammer- und Rentsachen. Cod. Aug. T. I. p. 184. . Vermoͤge des- sen sollen die adlichen Unterthanen des Voigt- landes und die assecurirten Aemter nicht in der Saat- Heu- und Schnittzeit in die Floßge- haue zum Scheithauen erfordert, sondern der am 25 Julius und 8 November 1583 mit dem Adel aufgerichtete Vertrag in Acht ge- nommen werden. Weil denen von Adel im Amte Arnshauch durch die ziegenruͤcker Floͤße bis gegen Saalfeld die Fischerey verderbt wor- den, so soll deswegen weitere Anordnung ge- schehen, und der Bedacht auf Versorgung der den Staͤdten nahe gelegenen Floͤßen mit nothduͤrftigen Holzungen genommen werden. Wegen der Staͤdte Dresden und Meissen wur- den die am 6 April 1565 und 29 December 1569 ergangenen Befehle zugleich erneuert, daß diejenigen, welche Holz aus Boͤhmen braͤch- ten, solches zwischen Ostern und Michael von fruͤh vier Uhr an bis Mittags zwoͤlf Uhr, aus- serdem aber einen ganzen Tag zu feilem Ver- kauf stehen lassen sollten. Die Stadt Grim- ma sollte bey ihrem Privilegio, daß allerley Holzwaare, so auf der Zschopau und Mulda gefloͤßt wuͤrde, allda abzuladen geschuͤtzt wer- den, den, auch im Amte Augustusburg das Floͤßen seine gebuͤhrende Maaße haben. Wegen der Elbfloͤße finden sich in diesem Jahrhunderte weiter keine besondern Verord- nungen, sie dauerte indessen immer fort; es giengen in derselben die Graben von Schan- dau, von Kirmtschbach und auch der Polenz- bach, welcher im Hochwalde entspringt, ober- halb Langenburkersdorf vor Neustadt durch das lange Dorf Polenz vorbey im hohenstei- nischen Grunde um Hohenstein hinweg sich mit der Sabnitz vereinigt und in die Elbe faͤllt. Die Landung des Holzes ist unter Schandau an der wendischen Faͤhre nach Prossen gehoͤrig. Bey dem freybergischen Muldenflusse gieng in diesen Zeiten eine Hauptveraͤnderung vor. Weil der Rath daselbst bestaͤndige Streitigkei- ten wegen der Fluͤsse hatte, so trat er 1624 unter verschiedenen Bedingungen, welche sich in den daruͤber ausgestellten Urkunden finden, die Floͤße an Churfuͤrst Johann Georgen auf zwanzig Jahre lang ab. Unter andern sollte dem Rathe der Stadt alljaͤhrlich die Haͤlfte des gefloͤßten Holzes, und zwar jeder Schragen fuͤr drey Guͤlden uͤberlassen, auch von dem Kohlholze allezeit der vierte Schragen zu Theil werden. Es erbot sich selbiger hingegen, 2000 Gulden zu Bestreitung der Unkosten auf das im folgenden Jahre erst zu erhaltende Floßholz im Voraus zu bezahlen, auch so lange die bis- II. Theil. R r heri- herigen Holzcontrakte noch dauerten, die Zins- fuhren an den Besitzer der boͤhmischen Herr- schaft Bilin, so wie die jaͤhrlich an den von Hartitzsch zum Dorf Chemnitz und Weissen- born zu bezahlenden zwoͤlf Guͤlden Wasserzins uͤber sich zu nehmen. Seit dieser Zeit hat der Rath zu Freyberg die Floͤße weiter nicht ge- habt, indem der angezogene Floßvertrag zu- weilen mit neuen dazugesetzten Bedingungen zwischen dem Hofe und dem Rath von Zeit zu Zeit erneuert worden. So geschahe dieses 1647 unter dem zweyten Januar auf funf- zehn Jahre, 1676 unter dem 1sten November auf zwoͤlf Jahre, 1687 unterm 4ten Julius auf funfzehn Jahre. Die zwickauische Mul- denfloͤße wurde im siebenzehnten Jahrhunderte sonderlich von dem von Schoͤnburg beunruhi- get. Die blumenauer Floͤße suchte man 1624 durch einen neu angegebenen Floßgraben, wel- chen der Oberhuͤttenverwalter zu Freyberg, Lenke, angab, so zu leiten, daß die Hoͤlzer aus der Floͤße in der freybergischen Mulde, und von da bis an die freyberger Schmelzhuͤtten gebracht werden koͤnnten. In der Folge wur- den die marienbergischen Floͤßen zugleich mit von Blumenau aus versorgt. Die marien- berger Floͤße wurde in diesem Jahrhunderte, da sie bisher etwas gelegen, vornehmlich zu Abtragung der Stadtschulden angewendet, und gieng sogar bis Mitweide, vermoͤge einer Concession Churfuͤrst Christian des zweyten; allein allein sie wurde nachher ungangbar und ist es noch. Die zschopaische Floͤße geht in die Mu- litz, wegen der alten Holzwaarenniederlagen der Stadt Grimma, und 1606 wurde von Mitweide aus ein besonderer Weg dahin ge- fuͤhrt. Im Jahre 1607 versuchte man es, bey Doͤbeln eine Holzfloͤße anzulegen, welche aber nicht lange dauerte S. Moͤrbitzens Doͤbelische Chronik S. 295. . Fuͤr die grimmaische Muldenfloͤße wurde 1697 eine Floßordnung errichtet, die man in den folgenden Zeiten ver- aͤndert und erweitert hat Der Stadt Grimma revidirte und allergnaͤdigst confirmirte Floßordnung, nach welcher die an- hero gefloͤßten Bret- und Holzwaaren zum Ver- loosen, sammt derselben Stapelgerechtigkeiten, Grimma, in 4. vier und einen halben Bogen. . Im Jahre 1688 hoͤrte die Holzfloͤße auf der Schma, deren Ent- stehung wir im vorigen Jahrhunderte suchen, wieder auf, da die nahe gelegenen Hoͤlzer ab- nahmen. Die Schwarzwasserfloͤße wurde im J. 1669 aufs neue angerichtet, und kam sehr in Gang. Sie hatte vier Floßbedienten, ei- nen Oberaufseher, Floßmeister, Floßschreiber und Abgeber. Diese konnten 10000 Schra- gen Holz, sonderlich am Erbisbache, wo es alte Tannen gab, hauen lassen. Churfuͤrst Johann Georg III. ließ die Pleissenfloͤße, die bisher fast gar nicht gebraucht worden, von R r 2 neuem neuem anrichten, und 1697 wurde unter Koͤ- nig Friedrich August I. der neue Graben oder schwarze Elsterfloͤße angelegt S. Generalia in Cod. Aug. T. II. p. 637. 641. . Wegen der Saalfloͤße wurde im Jahre 1604 mit Halle von neuem ein Holzcontrakt auf zwanzig Jah- re, welches in der Folge oͤfters geschah, in dem Jahre 1622 wurde eine neue Ordnung wegen des Floßholzes errichtet Olearii Halygraphia p. 306. 349. 370. . Es ergiengen in Sachsen im siebenzehnten Jahrhunderte viele Verordnungen wegen der Floͤßen. Im Jahr 1619 ergieng ein Man- dat gegen die Floßdeuben auf dem Saalstrome, und in dem naͤmlichen Jahre ein erneuertes gegen die auf der Elster und Saale. 1632 wurde in einem Patent verordnet, wie es mit der Haussuchung bey geschehenen Floßdeuben auf der Elster und Saale zu halten; ein an- deres erschien 1633 wegen eben der Fluͤsse. 1636 ergieng ein Mandat wider die Floßholz- deuben auf der Weisseritz; 1662 ein Patent, worinnen untersagt wurde, sich am Floßholze zum Bergbau nicht zu vergreifen; 1669 er- gieng ein anderes, worinnen peinliche Strafe gegen die Diebe am Floßholze auf der Weisse- ritz verordnet wurde; 1676 erschien ein Patent gegen die Floßholzdeuben bey den Bergwerks- floͤßen, und in dem naͤmlichen Jahre ein an- deres wegen der Floͤße auf der Saale und El- ster. ster. 1678 wurde sogar dergleichen Dieben der Advokat zur Vertheidigung untersagt. Dieses wurde auch 1682 wiederholt, wo auch das Schießen auf den Holzplaͤtzen untersagt ward. Dieses naͤmliche wurde auch in einem Patent von 1691 wiederholt; 1682 ergieng ein nochmaliges Mandat gegen die Floßdeu- ben auf der Weisseritz, 1692 wurde durch ei- nen Befehl untersagt, die Staͤmme, so zum Floͤßen dienlich, nicht anderwaͤrts zu gebrau- chen. 1693 wurde verordnet, zu besserer Nutzung der Muldenfloͤße die dazu gelegenen Gehoͤlze im Amte Voigtsberg zu hegen. 1695 ergieng ein anderes Mandat wider die Holz- deuben auf dem Saal- und Elsterstrome. 1697 ein Befehl, die Hegung des Holzes zu Etabli- rung der neuen Graben und schwarzen Elster- floͤße, und ein anderes im Jahre 1698. Im Jahre 1700 erschien ein Mandat wider die Holzdeuben auf den Wiltzsch- und Muldenfloͤs- sen, und ein anderes gegen die auf der Gera und Unstrut S. C. A. T. I. . Das Floßwesen war in dem siebenzehnten Jahrhunderte auch im Wuͤrtenbergischen an- sehnlich. Es geschah das Floͤßen vornehmlich auf dem Neckar und der Ens. Die Floͤßen waren nicht bloß in den Haͤnden der Fuͤrstl. Cammer, sondern auch die Unterthanen hat- ten Rechte daran; denn es ward in der Forst- R r 3 ord- ordnung von 1614 verordnet, daß die Unter- thanen nicht aus ihren eigenen Waͤldern mehr verfloͤßen durften, als die Forstbedienten zu hauen vor gut befunden, und daß sie nicht an Auslaͤnder zum Verfloͤßen etwas verkaufen sollten Fritsch l. c. S. 156. . Es war nur denen erlaubt, welche Waldungen hatten und etwa an Fluͤssen lagen; allen andern, die etwa den Ackerbau verließen und vom Floͤßen leben wollten, wurde es un- tersagt S. 159. Eine Beschreibung des Wuͤrtembergi- schen Floßwesens s. Scheibe hells. Samml. Theil 2. S. 271. . Weil in Ansehung des Maaßes des gefloͤßten Bauholzes viel Betrug vorgegan- gen war, so wurde sowohl fuͤr den Neckar die Laͤnge, Breite und Dicke bestimmt, als auch fuͤr das, welches auf der Ens gefloͤßet wur- de S. 157. und 158. Fritsch. . Das Holz wurde nun an den Orten, wo die Floͤße eingefuͤhrt und ausgeschleift wird, durch besondere geschworne Personen ausge- messen. Den Landesunterthanen stand der Verkauf am Floßholze zu. Herzog August zu Braunschweig und Bi- schof zu Osnabruͤck ließ 1689 zu Hannover am 26 Julius eine Floßordnung ergehen, welche sonderlich das 1680 einem Forstschreiber am Harz erstattete Privilegium, auf dem Leinstro- me me eine Brennholzfloͤße anzulegen, und das unweit der Leine erhandelte Brennholz zum Behuf des Hofs und des gemeinen Besten dar- auf zu verfloͤßen, betraf S. Flemming deutscher Jaͤger S. 355. . Auch in dem Reussischen fanden sich in die- sem Jahrhunderte Floßanstalten, die vornehm- lich schon in den aͤltern Zeiten ihren Ursprung hatten. Die Forstordnung von 1638 verord- net deshalb S. Fritsch l. c. . Im achtzehnten Jahrhunderte. Im achtzehnten Jahrhunderte gieng mit der Elbfloͤße keine Veraͤnderung weiter vor, als auf dem Polenzbach, der in dieselbe floͤßte, zwischen den Jahren 1730 und 1740. Es hoͤrte, weil das Rittergut Putzkau eine andere Herrschaft bekam, und man das daher erlangte Holz mit geringen Kosten und gleichem Nutzen nach Budißin und andern Orten der Oberlau- sitz schaffen kann, auf. Die koͤnigsteiner Floͤße bringt Holz aus dem Meißnischen in die Elbe, welches ehedem auch aus dem Boͤmischen ge- schah. Ueber Cunersdorf hinaus ist ein gro- ßer Teich und dabey eine Schleuse, aus der, wenn Wasser genug da ist, Holz geht. Auch wird auf dem Hammerbach bey Hermsdorf ge- R r 4 floͤßt. floͤßt S. Weisens Beschreibung von Hohnstein S. 47. 49. Freybergs Historie der Stadt Schandan S. 14. . Beyde Baͤche kommen hinter der koͤnigsteiner Papiermuͤhle zusammen, und bey Koͤnigstein wird das Holz gebunden. Dieses in zusammenhaͤngenden und schwimmenden Floͤßen gebundene Holz wird auf der Elbe den beyden Staͤdten Dresden und Meissen zuge- fuͤhrt, wie uͤberhaupt diese Hauptfloͤße zu Ver- sorgung dieser Staͤdte mit Balken, Scheit- holz und Bretern angelegt ist. Wegen der freyberger Muldenfloͤße dauer- ten die Contrakte zwischen dem Rath und dem Hofe fort, und wurden von Zeit zu Zeit auf zehn, sechs und vier Jahre verlaͤngert. So geschah dergleichen 1704, 1713, 1725 und 1728. Außerdem ergiengen in Sachsen verschie- dene Verordnungen wegen der Floͤßen. Im Jahre 1709 wurden die Floßdeuben auf der Wiltzsch und der Mulde von neuem untersagt, eben so auch in einem andern bey den Bergwerksfloͤßen, und in einem andern die bey der Pleisse; noch wurde in einem an- dern auf jedes Floßscheit, das auf der Elster entwendet worden, 10 Gulden, und auf ein halbes 5 Gulden gesetzt. 1713 wurde unter- sagt, sagt, daß sich niemand an dem Schlagholze bey dem freybergischen Kunstgraben vergreife. Wegen der Holzdeuben bey der Saalfloͤße ergieng 1743 eine Verordnung, 1745 eine aͤhnliche wegen der Elsterwerdaer; 1752 ergieng ein Mandat wegen der Floßholzdeuben bey den freybergischen Bergwerksfloͤßen. Das Floßwesen uͤberhaupt hat gewisse Oberaufseher; so findet sich ein besonderer Oberaufseher der gebirgischen Floͤßen. Allein es fanden sich auch Oberaufseher einzelner Floͤs- sen; so hatte 1688 die Floͤße auf der Schma ihren besondern Oberaufseher an Caspar Si- gismund von Berbisdorf, und eben so 1669 die Schwarzwasserfloͤße S. Samml. zur Saͤchß. Geschichte 6 B. S. 248. und 249. . Das Floßwesen steht unter der Cammer. In dem Pfaͤlzischen ist das Floßwesen als ein Monopol ausgethan. Es hatte dassel- be ein gewisser Michel und Compagnie. Ih- re Verbindlichkeit gieng hauptsaͤchlich dahin, eine gewisse Anzahl Holz fuͤr Manheim, Og- gersheim, Frankenthal, Lambsheim, Neustadt und angraͤnzende churpfaͤlzische Ortschaften zu liefern, damit sie keinen Mangel haͤtten. Uebrigens hatte jedermann freye Hand und Ge- walt, sein Holz zu kaufen, wo er wollte; in- R r 5 dessen dessen war es doch fuͤr die Compagnie so ein- traͤglich, daß sie fuͤr die Verlaͤngerung auf 4 Jahre 20000 Fl. zahlte. Noch neuerlich wur- de es im Jahre 1778 auf zwoͤlf Jahre von neuem ausgethan, und dem Herrn Babo und seinem Compagnon uͤberlassen. Das Floͤßen geschieht sonderlich auf der Reebach, fuͤr welche schon 1757 eine Floßordnung gemacht wurde, und der Holzverkauf zu Manheim, Oggers- heim, Frankenthal, Lambsheim, Neustadt. Das Holz koͤmmt aus den ellmstein- und nei- denfelser herrschaftlichen Waldungen Nachrichten davon s. in Schloͤzers Briefwechsel Theil V. Heft 30. S. 113. bis 121. . Allein die jetzige Compagnie hat gleichsam das Land in Bann gelegt. Niemand darf in den Wal- dungen Holz kaufen oder mit seinen eignen Pferden abholen. Die Thaleinwohner duͤrfen keines herausfuͤhren, auch kein Gewerbe mit diesem Produkt treiben, welches ihnen sonst bey Abgang aller andern die einzige Nahrung verschaffte. Selbst die Ausherren duͤrfen nicht einmal ihr eigenthuͤmlich in den Thaͤlern ge- machtes Holz herausfuͤhren. Bey- Beytraͤge zur Geschichte des Straßenbaues im sechzehnten Jahrhunderte. D er Straßenbau wurde in dem sechzehnten Jahrhunderte als ein Gegenstand der Polizey, theils in den Polizeyordnungen des Reichs und den Polizey- und Landesordnun- gen der einzelnen Lande besorgt, theils aber er- folgten auch in andern Verordnungen Einrich- tungen und Gesetze wegen desselben. Die Guͤte der Straßen hieng mehrentheils von dem Gan- ge des Handels und der Gewerbe ab; nicht weniger auch je nachdem sie mehr oder weniger mit den Reichs- und Koͤnigsstraßen verbunden waren. Man theilte die Straßen ein in Land- und Heerstraßen, in Geleitsstraßen, in freye, offene, gemeine, Kaiser- und Koͤnigsstraßen. Die Verordnungen, die deshalb ergiengen, be- treffen meist die Rechte Dergl. ist die Verordnung des Landrechts 2 B. Art. 59. Ein leerer Wagen soll weichen dem schwerern ꝛc. oder die Sicherheit derselben; der Straßenbau aber war nicht so vorzuͤglich beschaffen. Sie wurden damals meist bloß durch die Frohnen besorgt, und die Hauptbesserungsmittel scheinen Faschinen und Kies zu seyn. Das Das Landstraßenregal, welches mit dem Zoll- und Geleitsregal in so genauer Verbin- dung steht, und haͤufig auch sein Ansehen braucht, um jenes zu schuͤtzen, indem es verordnet, daß die Fahrenden keine andere als diese oder jene Straße, wo ein Geleite ist, fahren sollen, war schon da wichtig. Man findet daher, daß Chur- fuͤrst Johann schon 1521 verordnet, daß die Fuhrleute die Straße von Hof auf Plauen und Zwickau halten sollen, und schaffte deswegen durch ein Rescript 1525 das Geleite zu Wer- dau ab, wie auch 1526 ein anderes des naͤmli- chen Inhalts C. A. T. II. p. 1190. . Daher Augustus, jener große Churfuͤrst von Sachsen, schon in dem Ausschreiben von 1555 das Halten der Land- straßen anbefahl, und in Verbindung mit Herzog Johann Friedrich dem Mittlern, 1560 ein Mandat ergehen ließ, wegen der ho- hen und obern Landstraße von Leipzig nach Frankfurt am Mayn und nach dem Rhein, und von da zuruͤck, worinn sonderlich das Umfah- ren untersagt wurde, weswegen auch 1567 ein anderes Mandat ergieng. Ueberhaupt machte damals die Handlung von Sachsen aus nach Schlesien und Polen diese Straße wichtig, daher auch 1568, 1581, 1592 und 1594 der- gleichen Befehle wegen der hohen Landstraße aus Polen und Schlesien nach Leipzig und wie- der zuruͤck ergiengen. So erfolgte auch 1564 eine eine andere wegen der alten Straße von Plauen auf Myla, Reichenbach und Zwickau. Der Straßenbau wurde im sechzehnten Jahrhunderte in dem Baierischen sehr besorgt. Es bestaͤtigt sich hier das, was oben im Allge- meinen er innert worden, daß Faschinen und Kies die vorzuͤglichen Besserungsmittel waren. Es wird verordnet Fritsch l. c. p. 99. So man auch die Land- straßen, Bruͤcken und Wege, damit maͤnniglich ohne Beschwerde durchkommen moͤge, machen wil, soll es, wie auch in unserer Policey-Ord- nung dritten Buchs, 13 Tit. geordnet ist, zu wetterlicher und solcher Zeit, daß es trucken ist, beschehen, dieweil hierdurch vielmehr Holz, Muͤhe und Unkosten ersparet wird, als so man angeregte Wege zur Zeit, da sie am tiefsten seyn, mit son- dern Schaden und uͤberfluͤßiger Schwendung des Gehoͤlz macht, fuͤrnemlich soll man, alsbald ein Bruch geschicht, fleißig zusehen, damit derselbige unverzuͤglich wieder gebeßert und gewendet, mit Wachholder oder Buschholz belegt, auch Kieslin- stein und Grieß beschuͤttet wird, auf daß sich Weg, Landstraßen und Bruͤcken billigerweiß nie- mand zu beklagen hab, welches nicht allein un- sern Mautnern und Zoͤllnern mit allen Ernst, bey vermeidung unsrer Ungnad und schweren Straff, sondern auch allen Gerichts-Herren und Obrig- keiten, in deren Gerichtsbarkeiten solches zu ver- fuͤgen, und fleißig zu vollziehen, hiemit befohlen seyn, wie nicht weniger auch andere, welche die Weg und Landstraßen zu machen schuldig, sol- ches aber nicht thun, von jedes Obrigkeit unnach- laͤßig gestraft werden sollen; Nachdem auch un- sere , daß es nicht mit so vie- ler ler Holzverschwendung geschehe; daß man die Wege bey trockner Witterung bessern, sie mit Wach- sere Mautner und Zoͤllner, den Landstraßen und Bruͤcken, an etlichen Orten, auf ein oder zwo Meil, und noch weiter entseßen, als ehe sie die großen Maͤngel, Bruͤch und Tief der Weg, in Erfahrung bringen, die Fuhrleut, Saͤmer und andere, so die Landstraßen besuchen, Gefaͤhrlig- keit, Schaden und Noth gedulden muͤssen, der- halben man billich Ursach hat, auff Mittel ge- dacht zu seyn, wie den, das Land hin und wie- der Bauenden, armen Leuten in diesen Fall zu helffen, welches durch nachfolgenden weg besche- hen moͤcht, Nehmlich, daß zufoͤrderst unsere Mautner und Zoͤllner, vermoͤg unserer Lands- Ordnung, die Weg, Bruͤcken, und Straßen, in ihren Ambts-Verwaltungen fleißig bereiten, und dann bey den Doͤrffern, so zunechst an den Land- straßen liegen, nach Gelegenheit der besten Weg und Straßen, so durch die Waͤld, Foͤrst, gemein Hoͤlzer, und andere gemein Gruͤnd- und Wiß- mader gehen, sonderlich, wo es nahend um die Gebirg liegt, auch an weichen Orten, da es moͤ- ßig, viel Baͤch und Graͤben hat, etlich Baurs- leut verordnet werden, welche dieselben zu jeder- zeit aufs best und nuͤzlichst wesentlich halten, aber dagegen sollen dieselben Baurn aller anderer Scharwerck, die sie in unsere Land-Gericht zu thun schuldig, erlaßen werden, jedoch sollen die Baurn die Weg und Steg, so weit sich dieselben vor ihren Gruͤnden erstrecken, vermoͤge der Lan- des-Ordnung, auf ihren eignen Kosten, der Noth- durfft nach, wesentlich halten, und machen, und darauff unsere Pfleger und Landrichter auch in den Hofmarken die Hofmarks Herrn, bey ver- mei- Wachholder oder Buschholz belegen, mit Kie- selsteinen und Grieß beschuͤtten solle; daß man, meidung unserer Ungnad und Straff, mit son- dern fleiß achtung geben. Es sollen auch die Jaͤ- ger, Foͤrster und Knecht, welche diese Weg offt besuchen, bey ihren Pflichten hierinn ein fleißig Auffsehen gebrauchen, und wo sie in den Land- straßen Mangel finden, solches an unsere Ver- walter derselben Orten bringen, da aber die Baursleut, so abgehoͤrter maßen zu Machung der boͤsen Weg in den Landstraßen geordnet, nach- laͤßig erfunden werden, sollen die durch ihre Obrigkeit nicht allein darzu gehalten, sondern nach Gelegenheit ihres Unfleiß, nothduͤrfftiglich gestrafft werden. Dieweiln aber glaubwuͤrdig an uns gelanget, daß an etlichen Orten die Weg und Straßen der Uhrsachen halben nicht gemacht, noch auch der Nothdurfft nach, gemacht werden koͤnten, weil diejenige, die solche zu machen schuldig, hierzu kein Gehoͤlz und nothwendig Holzwerk haben, oder doch solches gar schwerlich bekommen koͤn- ten; Als wollen w ir uns in solchen fall, wann derselben Orten bey unsern Fuͤrstlichen Gehoͤlzen, das Holz wohl verhanden, umb mehrer und schleiniger Verbeßerung der Weg und Straßen, mit hergebung des Holzes, aus unsern Gehoͤlzen gnaͤdigst mitleidig erzeigen, und den Unterthanen hierinnen, so viel es fuͤglich seyn kan, Huͤlff thun laßen, deßgleichen dann unsere Landsaßen, wo bey ihren nahend gelegnen Gehoͤlzen das Holz wohl verstanden, auch thun sollen. Was auch in unsern Landrechten im 7 Art. 25 Tit. von er- haltung der Weite, der Landstraßen geordnet, dabey bleibt es auch billich, doch wo einer den Weg man, sobald ein Bruch entstehet, fleißig nach- sehe, daß die Straßen so gehalten werden, daß sich niemand zu beklagen habe. Es wird den Mautnern und Zoͤllern auferlegt, darauf Acht zu haben, wie auch den Obrigkeiten und Gerichtsherren, die noͤthigen Verfuͤgungen zu treffen. Die Mautner und Zoͤllner muß- ten, vermoͤge der Landesordnung, die Straßen fleißig bereiten, die Bauern der Gegenden, die von Maut- oder Zollstaͤdten abgelegen waren, wurden genoͤthiget, die Wege zu halten, ihnen aber dafuͤr alles andere Schaarwerk erlassen. Sie waren dazu vornehmlich laͤngst ihres Grund und Bodens hin schon durch die Lan- desordnung angehalten. Die Pfleger und Hofmarksherren, die letzten sonderlich auf den Hofmarken, wie auch die Jaͤger, Foͤrster und Knechte, welche diese Wege oͤfters besuchten, mußten sorgfaͤltige Aufsicht darauf haben, und sobald sie an einem oder dem andern einen Mangel bemerkten, solches an die Verwalter berichten. In Weg und Straßen ein Gnuͤgen leistet, mag er das Seinig alßdann wohl einfangen. Auf daß auch der Weg allenthalben desto baß, und wesentlich erhalten, man auch umb so viel Holz weniger darzu gebrauchen doͤrff, soll man Graͤben darneben machen, damit das Wasser darein sizen, wo es der Grund traͤgt, Felber und Alber gesezt und gezuͤglet werden. In dem Wuͤrtenbergischen sorgte fuͤr die Straßen in diesem Jahrhunderte sonderlich die Landesordnung vom J. 1521. Im siebenzehnten Jahrhunderte. Auch in diesen Zeiten hatte der Straßen- bau, im Ganzen genommen, in Deutschland noch kein besseres Schicksal. Die Landes- und Policeyordnungen der Laͤnder enthielten meist noch die Einrichtungen und Gesetze fuͤr die Straßen. In einigen wenigen Landen finden wir ein und das andere wegen der Straßen er- gangene Rescript; allein dieses ist es auch mei- stens alles. Die vielen und traurigen Kriege dieses Jahrhunderts, die dadurch zerstoͤrte Handlung und Gewerbe, und die erschoͤpften Cassen der Cammer und Policey, waren wohl in den meisten Landen die Ursache dieses Ver- falls der Straßen. In dem siebenzehnten Jahrhunderte wa- ren sonderlich die wuͤrtenbergischen Straßen beruͤhmt, ob man gleich deshalb keine beson- dern Gesetze hatte. Es ruͤhmt sie sonderlich Harprecht Harprechts gruͤndlicher Bericht vom Post- und Botenwesen. . Nur einige wenige Rescripte fuͤhrt Herr Weisser Weissers Nachricht von den Wuͤrtenbergischen Gesetzen. an von den Jahren 1631, 1663 und 1696, welche wegen der Stra- ßen II. Theil. S s ßen ergiengen, und also als Straßengesetze angesehen werden koͤnnen. Auch in Sachsen vergaß man die Straßen nicht. Es ergieng 1607 ein Mandat wegen der hohen Landstraße aus Polen und Schle- sien nach Leipzig und von da zuruͤck; 1653 er- gieng ein Mandat, die Halt- und Bauung der ordentlichen Wege und Heerstraßen betref- fend; 1668 ein anderes wegen der Straße und Bruͤcke bey Wiesenthal, und in eben dem Jahre eins wegen der boͤhmischen Straße; 1681 eins wegen der leipziger Straße und Stapel, und ein anderes in eben dem Jahre. 1683 wurde den aus Maͤhren, Oesterreich und Boͤhmen nach Leipzig handelnden Juden ange- wiesen, die ordentliche Landstraße zu halten; so ergiengen auch 1684, 1689, 1695 und 1698 dergleichen Verordnungen, die ordentliche Straße zu halten. Wir sehen aus diesen Ge- setzen, daß man darinnen theils den eigentli- chen Straßenbau besorgt, theils aber auch diese Verordnung haͤufig zum Behuf der Zoͤlle ge- macht habe. In dem Brandenburgischen zeigte sich son- derlich hierinn in diesem Jahrhunderte auch die wachsame Sorgfalt des großen Churfuͤrsten Friedrich Wilhelms, welcher im J. 1669 ein Edikt ergehen ließ, welches befahl, daß die Straßen, Wege und Daͤmme in guter Ord- nung erhalten werden sollten, und noch in dem naͤm- naͤmlichen Jahre ergieng ein Patent, die Bruͤ- cken, Wege und Daͤmme zu bessern. Im achtzehnten Jahrhunderte. In unserm Jahrhunderte dachte man nach dem Beyspiel der Auslaͤnder an die Straßen in Deutschland mit mehrerm Ernst, als es je- mals geschehen, vornehmlich da die Reichs- und die Kreispolicey hierzu ermunterte. Seit diesen Zeiten findet man in den meisten Landen, die man unter dem Namen des sogenannten Reichs kennt, Wegeverbesserungen und sonder- lich Chaussees. Vorzuͤglich ist die Chaussee- Einrichtung in dem Hannoverischen, Bayeri- schen, Bambergischen, Onolzbachischen, Bay- reuthischen, Pfaͤlzischen, Wuͤrtenbergischen, Hessischen; in den meisten uͤbrigen Landen blieb man bey der alten Art, entweder die Straßen zu pflastern, oder sie bloß mit Faschinen und aufgefuͤhrtem Kies, ohne denselben zu schlagen, zu unterhalten. Es zeichnete sich in der Wege- verbesserung sonderlich der schwaͤbische Kreis aus, wo man schon seit 1737, denn schon in diesem Jahre findet sich eine Information, wel- che der schwaͤbische Kreis entwarf, was wegen Verbesserung der Wege und Straßen in dem hochloͤblichen schwaͤbischen Kreise schon vor Verordnungen gemacht worden, und wie die- selben nunmehr bey wieder erlangtem Frieden zu ihrer einstweiligen Vollstreckung zu bringen Ulm vom 5 Jan. 1737. . S s 2 Man Man nahm sich vorzuͤglich in dem Wuͤr- tenbergischen der Straßen an, und die Landes- policey machte sich das Wegebesserungsgeschaͤft zu einer eigenen Angelegenheit. Der Straßen- bau wurde sonderlich unter der Regierung des itzigen Herzogs mit besonderer Lebhaftigkeit be- trieben. Man waͤhlte die Chaussee-Einrich- tung, und die Chaussees von Stutgart nach Ludwigsberg, Heilbrunn, Goppingen, Balin- gen und Knitlingen sind davon die vorzuͤglich- sten Beweise. Man machte sonderlich in dem Jahre 1752 und den folgenden den Anfang. Die erste Wegeordnung ergieng im Jahre 1752 am 1 Junius, welche aber durch eine neuere von 1772 aufgehoben wurde. Es betrifft diese sowohl die Herstellung und chausseemaͤßi- ge Einrichtung und Anlegung der Straßen, als auch die Unterhaltung und Reparatur der durch das Land gehenden kreisschlußmaͤßigen Haupt- Land- Heer- und Commerzialstraßen. Die Aufsicht uͤber das Wegeverbesserungsge- schaͤft hat die herr- und landschaftliche Stra- ßendeputation, welche die Chaussee durch Ab- geordnete aus eignen Mitteln von Zeit zu Zeit besichtigen laͤßt Verschiedene hiervon s. in Hochstetters Extrakt Theil I. S. 251. Theil 2. S. 94. Die Verord- nung des schwaͤbischen Kreises ist gegeben Ulm d. d. 5 Jun 1737. Die wuͤrtenbergische Chaus- see-Geldsordnung erschien 1772. Es erschienen auch . In In diesem Jahrhundert besorgte man in Chursachsen die Straßen nicht weniger, ob man gleich nicht die Chaussee-Einrichtung waͤhlte. So ergieng 1702 ein Mandat wegen der ordentlichen Land- und Heerstraße von Hof, Plauen und Oelsnitz uͤber Myla, Reichenbach und Zwickau auf Altenburg und Borna nach Leipzig; 1706 ergieng ein Mandat wegen Bes- serung und Erhaltung der ordentlichen Land- straßen; 1708 ein anderes wegen der ober- waͤhnten Straße von Hof, und in eben dem Jahre ein anderes wegen der Straße ins Ge- birge: aͤhnliche Befehle erfolgten mehrere 1708 und 1709. 1714 erfolgte eines wegen der Straße von Koͤnigsbruͤck gegen Großenhayn, 1715 wegen Erhaltung der verbesserten und zur Reparatur verdungenen Straßen. 1718 wurde verordnet, daß die Einwohner in Doͤr- fern nicht nur zur Lieferung der Fuhren und Handdienste zur Straßen- und Wegereparatur durch ihre Doͤrfer anzuhalten, sondern auch alle Geldkosten, so viel zur Wegebesserung durchs Dorf fuͤr ihren Hofrothen erfordert wird, selbst tragen sollten; 1722 ergieng ein Rescript wegen der Straßenbesserung in eini- gen Aemtern, und 1724 ein anderes, daß die S s 3 Fuhr- auch in dem Wuͤrtenbergischen Profils der Wege in Kupfer gestochen, wie auch eine Explication der Profils der Wege. S. Weissers Nachricht von wuͤrtenbergischen Gesetzen S. 176 und 177. Fuhrleute die Mitte und Hoͤhe der Stra- ßen und Wege halten sollten. 1725 wurde die Raͤumung der Straßen, so durch Waldun- gen und Gehoͤlze gehen, von allen Baͤumen, Straͤuchern und Gestrippe anbefohlen. Es ergieng 1726 eine Verordnung, daß den er- gangenen Straßenmandaten in allem nachzu- leben, und wenn die Fertigung der Graben und Wasserlaͤufte, ingleichen die Raͤumung der Straßen nicht gehoͤrig geschehe, so wurden die Commissarien bevollmaͤchtiget, solches zu veranstalten, und die Kosten von den nachlaͤs- sigen und saͤumigen mittelst Execution einzu- treiben. 1727 wurde verordnet, daß die an den uralten Heer- und Landstraßen gelegnen Unterthanen so viel als zu deren bestimmten Breite und Laͤnge noͤthig, von ihrem Grund und Boden ohne einiges Entgeld hergeben sol- len. 1731 ergieng ein Generalbefehl, worinn alles vorgeschrieben wurde, was bey der Re- paratur der Straßen zu beobachten, 1736 ein Rescript wegen der den Privatpersonen und Communen beym Straßenbau obliegen- den Schuldigkeiten, und wie man sich bey de- ren Verweigerung zu verhalten. 1737 ergieng ein Generale, welches die Einrichtung des Straßenbauwesens betraf; 1738 schaͤrfte ein Rescript die Schuldigkeit derjenigen ein, die sich beym Straßenbau saumselig erwiesen. 1739 ergieng ein anderweitiges Rescript we- gen des Straßenbauwesens, und was dabey eigent- eigentlich zu beobachten. Und weil durch den siebenjaͤhrigen landesverderblichen Krieg die Straßen sehr verderbt und zu Grunde gerich- tet waren, so erschien 1763 ein Generale, wie solche wieder ausgebessert und hergestellt wer- den sollten, und 1765 eine General-Instru- ction fuͤr die Straßen-Commission, und die beym Straßenbau angestellten Diener, welcher auch eine Nachricht von der Art und Weise, wie man im Wuͤrtenbergischen mit dem Stra- ßenbau verfahren, beygefuͤgt war. Endlich erschien noch 1781 ein neues Mandat wegen der Straßenverbesserungen und des Baues der- selben. Man machte in Sachsen auch Ver- suche mit den Chausseen, und verschrieb aus dem Wuͤrtenbergischen verschiedene der Sache verstaͤndige Baumeister; allein der Fortgang der Sache fand Hindernisse und Erschwerung, da vornehmlich die dazu zu gebrauchenden Ar- beiter des Landes der Sache nicht kundig ge- nug waren. Vermoͤge dieser verschiedenen Verordnungen wurde zur Direction des Stra- ßenbaues vornehmlich eine Commission bestellt, welche durch das Generale von 1763 und durch einen schriftlichen Befehl von 1764 dem Kreis- hauptmann jedes Kreises, und nach solchen den Amtshauptleuten, nach dem Unterschied der ihnen zugetheilten Aemter, aufgetragen wurde. Diese hatte den jaͤhrlich ausgeworfe- nen Straßenbaufond hinlaͤnglich und gewis- senhaft zu vertheilen. Der Kreishauptmann S s 4 soll, soll, seinem besten Wissen und Gewissen nach, die Direktion des ganzen Straßenbaues besor- gen, das Archiv bey sich haben, auf Erfuͤllung der Generalien genaue Obsicht fuͤhren, Stra- ßenmeister annehmen und absetzen koͤnnen, auch den Cammern tuͤchtige Personen vorschlagen, und alle Hauptanordnungen uͤbernehmen koͤn- nen. Es wurde ernstlich anbefohlen, dessen Verordnungen genaue Folge zu leisten. Die Amtshauptleute haben in den ihnen zugetheil- ten Aemtern die Anordnung zu Fertigung ge- wissenhafter Bauanschlaͤge, Schließung der noͤthigen Bau- und Erhaltungskontrakte und die alljaͤhrige bestaͤndige Obsicht der angeord- neten Baue, auch die Signirung der Lohnzet- tel zu besorgen, und von Zeit zu Zeit den Er- folg zu beobachten. Die Justizbeamten muͤssen den Kreis- und Amtshauptleuten beystehen, wenn an einbezirkte Gerichtsobrigkeiten, oder wegen vorzukehrender gerichtlicher Zwangsmit- tel Verfuͤgungen noͤthig sind, ingleichen wenn Contrakte geschlossen werden, oder andere ge- richtliche Verfuͤgungen hierinnen noͤthig sind. Auch der weise Fuͤrst von Fuͤrstenberg nahm sich vor, die Straßen zu bessern, die schon vor dem Kriege nicht in dem besten Zustande wa- ren, und durch den Krieg noch mehr verschlim- mert wurden. In dem Hanauischen sorgte man 1736 fuͤr die Straßen durch ein besonderes Landstra- ßen- ßen-Reglement, worinnen alles bestimmt ward, was die obern und untern dabey angestellten Bedienten sowohl als die Unterthanen dabey zu besorgen hatten. Man fieng sonderlich in diesem Jahrhun- derte in den neuern Zeiten das Chaussieren der Straßen an; daher finden sich dergleichen in dem Wuͤrtenbergischen, in der Pfalz, im Bay- reuthischen, im Onolzbachischen und in dem Bayerischen. In dem letztern Lande ward 1767 ein besonderes General-Baudirektorium angeordnet, mittelst welchen die Straßen We- ge, Bruͤcken und die dahin gehoͤrigen Baue unmittelbar und mit solcher Aufmerksamkeit und Sparsamkeit besorgt werden sollten. Die Kosten dazu kamen theils aus dem Aerarium, theils aber auch von besondern dazu gemachten Mohnstuͤcken, Anleihen und andern von dem Lande beyzutragenden Fonds; es wurde ein General-Straßendirektor bestimmt. Vorher waren die Gelder fuͤr die Straßen mit von den Mautkassen besorgt worden; allein itzt wurden sie abgesondert und eine ganz neue Einrichtung gemacht. Es wurde zufoͤrderst verordnet, daß eine vollstaͤndige und umstaͤndliche Beschreibung aller in den einem jeden anvertrauten Amts- distrikten gelegenen und auf Fuͤrstl. Kosten zu haltenden Straßen, Bruͤcken, Wehre und Wassergebaͤude, mit Anfuͤhrung der Jahres- rechnungen, von derentwegen sowohl zum ersten als zum letztenmale etwas in Ausgabe S s 5 gekom- gekommen, zweymal abgefaßt, und an das Haupt- und General-Mautdirektorium einge- sendet werden, wovon ein Exemplar dem Ge- neral-Baudirektorio zugestellt werden sollte, um das Hauptlagerbuch uͤber alle demselben zu unterhalten obliegende Gebaͤude zu verfertigen. Ferner wird verordnet, daß saͤmmtliche auf Wegen, Bruͤcken und Wehrgebaͤuden ergehen- de Ausgaben nicht mehr in die Mautgerichts- oder Kassenrechnungen, sondern in die Rech- nung des General-Baudirektorial-Cassirers gebracht werden sollten. Keine Gerichtskassen oder Mautaͤmter durften von nun an, ohne eine von dem General-Baudirektorio erhaltene Anschaffung und Genehmigung keine Stra- ßen-, Bruͤcken- oder Wassergebaͤudekosten mehr bestreiten und in Ausgabe bringen. Es wurde befohlen, daß die Fuhrleute und Boten von Zeit zu Zeit uͤber die Beschaffenheit der Stra- ßen ad protocollum vernommen werden sollen, und dieses zu dem Generalbau- als auch dem General-Mautdirektorium eingeliefert werden sollte. Die Mautaͤmter mußten monatlich in den einzuschickenden Manualen die berichtli- chen Anzeigen machen, ob und wo dergleichen bauwuͤrdige Straßen vorhanden, und von wem Beschwerde gefuͤhrt worden. Dieses ist das Straßenwesen im Bayerischen, wie es seit 1767 eingerichtet worden ist S. Bergins Samml. auserlesener deutscher Lan- des- . Es ist dieser Ver- Verordnung eine Instruktion beygefuͤgt, wor- nach sich die churfuͤrstlichen saͤmmtlichen Be- amten zu verhalten haben, wenn uͤber Erbauung oder Verbesserung der auf churfuͤrstliche Ko- sten herzustellenden und zu unterhaltenden Bruͤ- cken, Wehre oder anderer Wassergebaͤude Ueber- schlaͤge zu verfassen und einzusenden. In dem Pfaͤlzischen ergieng 1766 eine be- sondere Chaussee-Geldsordnung und Tarif, wornach in den Churpfaͤlzischen Landen von jeder Stunde chaussirten Distrikts das Chaus- seegeld zu bezahlen. Es wird darinn bestimmt, wie viel von jeder Stunde und von jedem an- gespannten Pferde zu entrichten S. Bergius Samml. ꝛc. S. 213. . Diese Chausseegelder mußten alle entrichten, außer die zu dem chur- und fuͤrstl. Pfalzgraͤfl. Haus gehoͤrige Equipage, alle an den churpfaͤlzi- schen Hof accreditirte Gesandte, herrschaftliche Frohnfuhren, churpfaͤlzische Unterthanen und neue Landesangesessene zu dem Chausseebau angezogen werdende, befreyte, was sie nehmlich innerhalb Landes zu eigner Guͤter- und Haus- nothdurft an alltaͤglichen Viktualien, als Obst, Gemuͤse, auf die in Churpfalz gehaltenen Wo- chenmaͤrkte verfuͤhren, da hingegen von dem, was außer Landes und um Lohn verfuͤhrt wird, das Chausseegeld geben muß. Frey sind die Postil- desgesetze, welche das Polizey- und Cameralwe- sen zum Gegenstande haben, zweytes Alph. 1781. Postillions, welche die sogenannte ordinaire, Estaffetten und reitenden Couriers fuͤhren, alles in Churpfalz eingehende Schlachtvieh, inglei- chen auch das auf die Viehmaͤrkte gehende. In dem Braunschweigischen dachte man auch mit Ernst an den Straßenbau; 1754 geschah es sonderlich in den kalenbergischen Lan- den. Man sahe vornehmlich auf die Verkuͤr- zung der Heerstraßen. Die Wege Commissa- rien mußten von jeder noͤthigen Wegeabkuͤr- zung der Landesregierung Bericht abstatten, und die Ursache nebst einem deutlichen Riß und Anschlag der Kosten, die dadurch erspart wer- den, einsenden; die Unterthanen waren genoͤ- thiget, gegen ein Aequivalent im aͤhnlichen Grundstuͤcke im noͤthigen Fall ihr Eigenthum herzugeben Ein mehreres besagt das Interims-Reglement wegen Abkuͤrzung der Heerstraßen, von Koͤnig Georg II. Hannover 1754. in Schrebers Buͤzo- vischen Samml. III. S. 597. . Nach dem Bericht des Herrn Zuͤckerts wendet man, sonderlich in der Gegend um Stauffenberg und Badenhausen, die vie- len daselbst von alten Eisenwerken her befindli- chen Schlacken zu Ausbesserung der Wege an S. Naturgeschichte und Bergwerksverfassung des Oberharzes S. 30. . In dem Hannoͤverischen waͤhlte man auch in den neuesten Zeiten die Chaussee-Einrichtung. Koͤnig Georg III. bemuͤhte sich, vornehmlich zur zur Befoͤrderung der Handlung und Bequem- lichkeit der Reisenden, die durch den siebenjaͤh- rigen verderblichen Krieg in den deutschen Erb- landen fast ganz zu Grunde gerichteten Heer- straßen von neuem in guten und dauerhaften Stand zu setzen Schloͤzers Briefwechsel IV. Heft 23. S. 323 bis 340. Man kann die Chaussees mit einem sehr guten deutschen Worte Straßendaͤmme nennen. . Man machte damit seit 1768 den Anfang an verschiedenen Orten und man fuhr von Zeit zu Zeit fort. Es wurden zur Erhaltung derselben gewisse Wegeaufseher von Meile zu Meile bestellt, und ein maͤßiges Wege- geld festgesetzt. Befreyt waren davon unter andern auch alle, welche zu diesem Straßen- bau Fuhren thaten, und erhielten deshalb ein Freyzeichen. Im Jahre 1777 war die hamel- sche Heerstraße voͤllig erbauet, hingegen die zwischen Hannover und Minden, auch die auf Nienburg noch in der Arbeit. Die erbauten Straßendaͤmme ( Chaussées ) sind auch derma- ßen abgesteint, daß eine jede Dorfschaft ihren angewiesenen Distrikt, den sie mit den noͤthi- gen Unterhaltungsmaterialien zu versehen, und, wenn es erforderlich ist, an solchen mit der Hand zu dienen hat. Zuweilen beliefen sich die Kosten des neuen Wegbaues von einer Meile auf 30000 Thaler, wenn man die baaren Aus- lagen fuͤr gedungene Arbeiter und Materialien, und was an Hand- und Spanndienste verguͤtet wor- worden, in Ansatz bringt. Jedoch macht hier- innen das Lokale einen großen Unterschied. Der Koͤnig zahlte vom Anfange des Werks her jaͤhrlich 12000 Thaler aus der Cammer pro ordinario zu diesem Behuf, auch noch außerdem war er zu außerordentlichen Zuschuͤs- sen bereit, und hat in dieser Maaße außerdem noch zu der Straße zwischen Goͤttingen und Minden 6000 Thaler jaͤhrlich, so lange der Bau dauerte, reichen lassen. Nebst diesem zahlte die kalenbergische Landschaft vom An- fange her bis jetzt jaͤhrlich 5000 Thaler, wel- ches Beneficialgelder hießen, und dazu ange- wendet wurden, den Unterthanen wegen der zum Bau geleisteten Hand- und Spanndienste eine Verguͤtung zu thun. Auf den Fall, da diese letztere Summe zu einer voͤlligen Befrie- digung, nach der gewoͤhnlichen Taxe von Fuh- ren und Tagelohn, nicht reicht, wird davon eine Repartition gemacht, welche doch bisher allemal eine sehr billige und angenehme Verguͤ- tung jener Dienste geleistet. Diese Dienste werden von denen gefodert, welche von je her zum Straßenbau verpflichtet gewesen, als von den Staͤdten in ihrer Feldmark und Landwehr, und von dem Landmann in seinem Amte; mit- hin geschieht hierunter eine den Umstaͤnden an- gemeßne Repartition von der Obrigkeit, die auch desto weniger druͤckt, da die Materialien und das eigentliche Arbeitslohn aus jener koͤ- nigl. Beyhuͤlfe gestanden werden. Die Wege- gel- gelder werden lediglich zu Unterhaltung und Ausbesserung der neuen Wege verwendet, und, wenn solche dazu nicht voͤllig hinreichen, so muͤssen die Unterthanen die benoͤthigten Materialien zur Landfolge anfahren. Außer den 12000 Thalern, welche jaͤhrlich fuͤr die Straßen zwischen Hannover, Goͤttingen und Hameln bestimmt gewesen, hat der Koͤnig seit verschiedenen Jahren noch 6000 Thaler fuͤr den Weg von Goͤttingen bis Minden bewil- ligt. Ueberhaupt haͤngen die jaͤhrigen Bewil- ligungen von der Gnade des Koͤnigs ab, und ist deshalb nichts gewisses festgesetzt. Indes- sen hat der Koͤnig beschlossen, daß auf den Straßen zwischen Hannover und Harburg, Nienburg, Braunschweig, und uͤberhaupt auf allen Haupt- und Heerstraßen Chaussees ange- legt werden sollen. Der Koͤnig besorgt den Bau lediglich aus der Cammer, und von der Landschaft wird dazu nichts weiter, als die Beneficialgelder, beygetragen, welche von der Landschaft ohnehin nur immer unter der Be- dingung verwilligt werden, daß auch eine gleich große Summe von der Cammer zum Soula- gement den Unterthanen ausgezahlt werde. In dem Brandenburgischen uͤbersah Fried- richs Sorgfalt auch diesen fuͤr den Staat so wichtigen Gegenstand nicht. Schon sein Va- ter hatte daran gedacht, theils in den Zoll- verordnungen, theils aber auch in besondern Edikten; allein er besorgte es noch mehr, be- fahl fahl die strengste Aufsicht und genauesten Bes- serungen, ließ sie haͤufig mit Baͤumen bepflan- zen, um das Besserungsmaterial in der Naͤhe zu haben. Indessen hat er, so viel uns be- kannt ist, noch keinen vorzuͤglichen Gebrauch von Chausseen gemacht. Auch in dem Oesterreichischen zeichnet sich sonderlich die Regierung Karls VI. und Franz I. , Marken Theresiens und Joseph des zweyten hierinnen aus, und nur noch neuerlich sind verschiedene wichtige Straßen zum Behuf des Handels angelegt worden. So wurden der- gleichen durch die Buckowina angelegt in dem Jahre 177 . Die große carolinische Straße von Fiume bis Carlstadt in Croatien wurde auf Befehl Carls VI. wegen des Handels der dortigen Erblande angelegt, es wurden Berge gesprengt und Thaͤler damit ausgefuͤllt. So wurde der Berg Petsch in einer Laͤnge von 400 Klaftern gesprengt, und man schoß noch in den neuen Zeiten aus der Kaiserl. Schatz- kammer zu den Landstraßen von Karlstadt 183000 Fl. her. In dem Hessischen verschoͤnerte der vorige und itzige Landgraf, der so viel fuͤr die Schoͤn- heit des Landes gethan, auch das Land durch vorzuͤgliche Straßen, und sie sind meist chaus- sirt. Ge- Geschichte des Bergbaues in Deutschland seit dem sechzehnten Jahrhunderte. Im sechzehnten Jahrhunderte. D er Ursprung der Bergwerke in Deutsch- land faͤllt in die aͤltern Zeiten. Wir be- trachten hier nur die Veraͤnderungen, welche mit dem deutschen Bergbau seit dem sechzehn- ten Jahrhunderte vorgegangen, und machen den Anfang mit der saͤchsischen oder vielmehr meißnischen Bergbaugeschichte Von de m Ursprunge der meißnischen Bergwerke s. Ursprung der Bergwerke in Sachsen aus der Geschichte mittlerer Zeiten untersucht, Chemnitz 1764. (von Herrn Klotzsch.) Ich erwarte kei- nen Vorwurf, warum ich hier mit den saͤchsi- schen oder vielmehr meißnischen den Anfang ma- che, da die vorzuͤgliche Aufkunft, Flor und Ruhm desselben um diese Zeiten so auszeich- nend ist. Ich weiß es sehr wohl, daß die in Boͤheim und auf dem Harz weit aͤlter sind, und daß beyde an der Entdeckung und Aufkunft des er- stern keinen geringen Antheil haben. Außer dem gehoͤren auch noch hieher die otia metallica, in- . Der II. Theil. T t gleichen Der Ursprung der meißnischen Bergwerke verliert sich in dem dunkeln Alterthume der mittlern Geschichte. Ihre Bebauung ist wahrscheinlich von Boͤheim aus geschehen, wie in der mittlern Geschichte ausfuͤhrlicher gezeiget werden soll. Die freybergischen Berg- werke, welche nach den siebenlehnischen oder siebelnschen die aͤltesten sind, bluͤheten im 15 und 16 Jahrhunderte außerordentlich. In den aͤltern Zeiten bauete man die Bergwerke nicht so wie jetzt, da die Zechen und Gruben nicht so in gewisse Maaße vertheilet waren, und ihre Markscheiden im Auslenken, Haͤngenden und Liegenden nicht so wie jetzt, sondern man senkte in den aͤltern Zeiten nur gerade in die Tiefe. Schon im 16ten Jahrhunderte kannte man diese Art des Bergbaues nicht mehr, und nannte daher dergleichen alte Gruben oder aufloͤsige Zechen, Pingen Fabricius in der freybergischen Bergchronik, und Albinus meißn. Bergchronik p. 15. . Auch theilte man in aͤltern Zeiten die Zechen zu Freyberg in 64 Kuxe oder Bergtheile, da man sie schon in dem gleichen die verschiedenen Aufsaͤtze aus Horns Handbibliothek, als S. 249. die gruͤndliche Nachricht vom plauischen Grunde ꝛc. S. 346. ferax metallorum ac mineralium Dubensis saltus Kirchmeieri und 409. diplomatische Annalen der Stadt Annaberg. dem 16ten Jahrhunderte in zwey und dreyßig zweydreis Theile abtheilte, nach der letzten Rechnung also giengen 4 gemeine Kuxe, so auf andern Bergstaͤdten 128 ausmachten, in ein zweydreis Theil, da nach der alten Art nur 2 gemeine Kuxe darauf gerechnet wurden. Zu den Bergwerken von Freyberg waren im 16ten Jahrhunderte schon geschlagen, Schar- fenberg unweit der Elbe, Sachsenberg an der Tzschopa, Glashuͤtten an der Weisseriz, und das, was sonst zu Glashuͤtten gehoͤrte, als Blattenberg, Hockenberg, Ober- und Nie- derfrauenberg, Liebenau. Ferner gehoͤrten zu Freyberg Saida, Frauenstein, Torant, Bi- berstein, Lindaw, Oedern, Eyle, Siebeln, Ruspin, Pfaffenberg, Hockendorf, die Huͤt- te, Neudorf, Brant. Alle diese Werke wa- ren noch 1559 im Baue S. Fabricius in der freybergischen Chronik, und Boceri Carmen de Fribergo. Quid Scharfenbergi gelidum quod conspicit Albim Munera lanificae memorem vicinaque Tschopae, Qua Saxenbergum propria sic gente vocatum Innumeris venis multis et dotibus ornant? Hoc Glashutta tuas quid laudem carmine ve- nas? Quidue Frauenbergi duplicis? quid magna Toranti Dona? quid aeriferae non cessatura Libenae Munera, vos Saxo primis inuenit ab annis. . T t 2 Um Um die Jahre 1540 bis 1560 waren die beruͤhmtesten Zechen und Zuͤge zu Freyberg, und in dessen Bezirk folgende Albinus S. 15. : der Schoͤn- berg, der hohe Stolle Turmhof, Narrenfres- ser, Daniel, Gedeon, Gabegottes, Riemer und darneben auf dem Brand, St. Eras- mus, St. Wolfgang, Brandtstollen, St. Barbare, St. Martin, St. Bartholomaͤus, zum Heiligen, oder, wie Fabricius will, St. Beatricen, St. Ulrich, St. Niklas, die Eiche, auf Vogelbaum, auf der Dreyfaltig- keit, auf dem heil. Creuz, auf dem wilden Mann, Gottesgab, Fastnacht, Sonnen- glanz, Koͤnig David, weiße Taube Von Freyberg s. Boceri Lubecensis poëtae Laureati Carmen de Fribergo. Er war nachher Prof. zu Rostock. seine zweyte vermehrte Ausga- be besorgte ein leipziger Buͤrger, der aus Frey- berg gebuͤrtig war. Ferner fuͤhrt Albinus an, Richardum Sbrulium Foroliuiensem, und Ada- mum Siberium, und Fabricium in Annalibus. . In dem vierzehnten und funfzehnten Jahr- hunderte hatte sich der ausgebreitete Bergbau, den wir im sechzehnten finden, vornehmlich be- gruͤndet, und daher muͤssen wir die Entstehung dieser Werke hier, obschon nur kurz, beruͤh- ren. Es waren nach dem Freybergischen nach und nach die Werke zu Erbersdorf, Geyer, Thumb, Zschopa, Wolkenstein, Hoheforst beym beym Schneeberge, Aldenberg, Glashuͤtten, Trapenawer, Muͤckenberg, Scheibenberg, Leß- nitz, Elterlcin, Hohenstein bey Waldenburg gefunden worden. Vornehmlich aber der Schneeberg, auch Ulrichsberg im Amte Col- ditz, welches im 16ten Jahrhunderte von neuem angieng, unter dem Namen Thomas Fundgrube. Hundert und fuͤnf und siebenzig Jahre nach Erfindung der freybergischen Bergwerke, wurden auf 50 Zechen zwischen Freyberg und Erbersdorf entdeckt. Der Geyer gieng, nach der Rechnung des Agrikola, um die Jahre 1395 oder 1400 an. Es finden sich in die- sen aͤltern Zeiten auch Spuren von Goldberg- werken. Dieses erhellet aus einem Vertrag der Herren von Waldenburg und Wolkenstein vom Jahre 1407, wo sie mit dem Markgra- fen von Meißen sich wegen des Goldes und Silbers verglichen, das man auf ihren Guͤ- tern fand Der Vertrag findet sich aus des Haselbergs aͤl- tern Iglauischen und andern Bergrechten, wo er angedruckt ist, in des Albini meißnischer Berg- chronik, S. 20. . Auf dem Geyer, der diesen erwaͤhnten Herren gehoͤrte, wie auch Wolkenstein und Tschopa, waren Goldwerke. Nach diesem giengen die zu Aldenberg und Glashuͤtte auf. T t 3 Alden- Aldenberg, Glashuͤtte und Erbersdorf waren ehemals die drey besten Zinnbergwerke. In dem letztern und im Schlackenwalde fand man die schoͤnsten Zinngraupen. Das zu Alden- berg kam ohngefaͤhr um das Jahr 1458 auf, unter Friedrich II. Unter eben dieser Regie- rung gieng auch das zu Glashuͤtten an, wel- ches einige Zeit liegen blieb, und hernach 1492 mit dem Annabergischen wiederum angieng, und so ergiebig gewesen seyn soll, daß gediege- nes Silber unter dem Rasen gebrochen. Ein altes Silber- und Kupferwerk war Trapena- wer, bey dem Schlosse Sachsenberg und dem Staͤdtchen Frankenberg gelegen, welches aber viele Jahre unbebauet lag. Muͤckenberg war ebenfalls ein altes Werk, war aber liegen ge- blieben, und wurde erst im 16ten Jahrhun- derte im J. 1546 wiederum angebauet. Al- lein in dem sogenannten deutschen Kriege ver- lor es das Haus Sachsen, indem es an Boͤhmen gediehe. Zu Scheibenberg waren ansehnliche Silbergruben; daher die Fabel von einem goldenen Seul in dem Verge entstand. Das Silberwerk zu Elterlein Elterlein soll in aͤltern Zeiten Quedlinburg ge- heißen haben: den Namen haben wahrscheinlich die Sachsen vom Harz dahin gebracht, wie an- dere Namen mehrere. Auch gieng in den aͤltern Zeiten eine Straße aus Thuͤringen und dem Harz nach kam ebenfalls im 16ten Jahrhunderte wieder in Bau, und war war zu Albini Zeiten ein ansehnliches Silber- werk Albinus l. c. p. 23. . Zu Anfange des 16ten Jahrhun- derts kamen die meißnischen Bergwerke an dem boͤhmischen Gebirge um das J. 1512 ei- nigermaßen in Verfall, und viele Bergleute sahen sich genoͤthiget, anderswo Arbeit zu su- chen. Dieses veranlaßte, daß die rochlitzer Werke von neuem bebauet wurden. Viele derselben wendeten sich nach Rochlitz, wo ehe- dem ansehnliche Bergwerke gewesen; allein auch damals gluͤckte es nicht, weil der Ruf der Joachimsthaler so groß war. Eben so wenig Fortgang hatte auch die Zeche Vogelge- sang, welche die Buͤrger 1556 anbaueten. Uebrigens brach man zu Rochlitz rothen Sand- stein und grauen Marmor, ingleichen bunten und schwarzen, graugesprengten, und die Schloßkirche zu Wittenberg war im 16ten Jahrhunderte mit rochlitzer buntem Marmor gepflastert. Im Jahre 1507 that sich bey dem Dorfe Lungwitz zwischen Glaucha und Pe- nik ein neues Bergwerk auf. Die Bergwer- ke zu Hornstein, die auch in diesen Zeiten gangbar waren, finden sich schon im 15ten T t 4 Jahr- nach Boͤhmen. Es kam, da es in aͤltern Zei- ten wahrscheinlich mit zu der Herrschaft und Grafschaft Hartenstein gehoͤret, sammt Schei- benberg und Wiesenthal an das Haus Sachsen, welches im Jahre 1589 die Huldigung einnahm, s. Albinus l. c. S. 23. Jahrhunderte, in dem Jahre 1473, wo ein gewisser Hans Muͤnzer von Lauenstein, 1400 Gulden davon gewann. Im Jahre 1548 kam ein Ruf von neuen Entdeckungen bey Penik. Die Werke des Hohenforstes, welche im funfzehnten Jahrhunderte vornehmlich empor kamen, verfielen im sechzehnten wieder. Auch waren noch vor der Entdeckung von den schnee- bergischen Bergwerken einige Werke am Wolfs- berge und an dem Hasenberge, und in der nie- dern Schleem an der Mulde, wo sonderlich 1440 die Zeche, die Silberwage genannt, dadurch beruͤhmt war, daß 1440 hier das er- ste Silber in dieser Gegend gemacht worden. Auf dem Wolfsberge und Hasenberge selbst ward meist Eisenstein gebrochen. Im Jahre 1516 wurde in etlichen Zechen am Pfannen- stiel uͤber der Aue Silber gemacht. Die schneebergischen sehr ergiebigen Berg- werke wurden um das Jahr 1470 entdeckt , wie uͤberhaupt das 15te und 16te Jahrhun- dert sehr ergiebig war. Die erste Zeche war die alte Fundgrube, neben welcher hernach St. Georgen, St. Paul und St. Cyriacus, welche 3 zusammengeschlagen wurden, sodann die neue Fundgrube, die Ueberschar, die Hoff- nung und andere entdeckt worden; am mei- sten fieng es an zu bluͤhen 1472 Von den schneebergischen Werken s. Albinus meiß- . Die Stadt Stadt erhielt 1479 die erste Ordnung. Was fuͤr ungeheure Schaͤtze durch sie dem meißni- sche Lande zufloßen, ist kaum glaublich, wenn nicht die sichersten und auf oͤffentliches Anse- hen sich gruͤndenden Nachrichten bey dem Mel- zer dieses bestaͤtigten l. c. p. 366 bis 465, wo sie in den Jahren 1511- 1683 angegeben sind. . Es wuͤrde zu weitlaͤuftig seyn, hier die Aus- beuten der einzelnen Jahre anzugeben, die sich bey dem Melzer finden; ich will hier nur einige der ansehnlichsten nennen. Im J. 1511 gaben sie 1291 Mark 15 Loth, und die Austheilung dieses Jahres war 6192 Guldengroschen, das Silber ohne Ausbeute war 3608 Mark 14 Loth. Im J. 1512 war die Ausbeute an Silber 9962 Mark, und die Austheilung 59340 Guldengroschen, das Silber ohne Aus- beute 2347 Mark 8 Loth. Am ergiebigsten war es in den erstern vierzig Jahren. Etwas vermindert sie sich seit 1550, vornehmlich fiengen seit der Zeit die Kobalterzte S. Melzer S. 404, auch Klotsch in der Samm- lung zur saͤchsischen Geschichte aus den Lehman- nischen Handschriften 4ten B. p. 364 und 365, wo sie angefuͤhrter Lehmann auch in die Zeiten setzt, welcher um das Jahr 1688 starb, und wahr- an, T t 5 wichtig meißnische Bergchronik p. 44, und Melzer in der bergklouftigen Beschreibung der Bergstadt Schneeberg 1684. S. 114. wichtig zu werden. Churfuͤrst August uͤber- ließ schon 1575 Hans Jemtschen und Hans Harrern, die Aufbereitung und den Aufkauf der Wißmuthgraupen und der Kobalte auf 10 Jahr S. Melzer l. c. S. 484. . Indessen zeichnete man doch die Ausfoͤr- derung desselben weiter nicht ordentlich auf, bis nach dem Contrakte, den man mit den Hollaͤndern schloß, welches aber in die Ge- schichte des folgenden Jahrhunderts faͤllt. Doch wir kehren wieder zu dem Silberer- trage zuruͤck. Das Inventarium von Chur- sachsen, welches D. Schreber bekannt gemacht, giebt an, daß der Zehnten in den 30 ersten Jahren von 1471 bis 1501, 5199 Tonnen Goldes getragen, welches, nach Centnern ge- rechnet, 324937 Centner 50 Pfund Silbers, oder 7298 Tonnen Goldes nach jetziger Waͤh- rung wahrscheinlich um die Jahre 1650 und 1660 schrieb, und ausdruͤcklich sagt, daß sie vor hun- dert Jahren, von seinen Zeiten angerechnet, ange- gangen. Herr Klotsch vermuthet dieses aus den lehmannischen Worten, allein die Stelle bey dem Melzer, die ich angefuͤhrt habe, wo Melzer aus- druͤcklich das Jahr 1550 erwaͤhnt, wodurch des verdienten Herrn Klotschens Vermuthung Ge- wißheit wird, scheint er wenigstens nicht ganz genau bemerkt zu haben, denn er sagt: Melzer rede nur von seinen Zeiten. rung ist S. Schrebers neue hallische Sammlungen VII, p. 199. Die Nachrichten ꝛc. des Herrn Schloͤ- zer, die in dessen Briefwechsel von 1781 Th. V, Heft 26. p. 85 stehen, geben den fuͤrstlichen Zehnten in den Jahren von 1471 bis 1500 nur auf 325 Centner an. Aber die obigen Angaben scheinen mir mehr mit den melzerischen uͤberein- zustimmen. . Im J. 1557 rechnete man wieder- um von 1551 bis 1556 zusammen, und fand, daß die Zehnten eingetragen, 3938 Tonnen Goldes Species, und eben so viel an Schla- geschatz. Zu Ende des 15ten Jahrhunderts gieng das Bergwerk zu Buchholz und Schrecken- berg, welcher letztere nachher St. Annenberg genannt wurde, an D. Barthii Anneberga lib. III. . Das Annenbergische gieng an im J. 1490, und kam gegen 1498 mehr in Flor. Der Berg selbst, wo das Werk entdeckt wurde, hieß der Schreckenberg. Von diesem Bergwerke fuͤhrt eine Muͤnze, welche man 1499 zuerst praͤgte, den Namen der Schreckenberger, wovon anfaͤnglich einer 3 filberne Groschen gegolten, und 7 einen rhei- nischen Gulden. Man nannte sie auch Engel- groschen, von dem Gepraͤge und Muͤhlsteine, weil sie in der Naͤhe der neuen Muͤhle gemuͤnzt worden Einige nennen auch die Thaler Muͤhlsteine, al- lein . Als der erste Erfinder der anna- bergi- bergischen Bergwerke wird Daniel genannt Albinus l. c. p. 45. . Die erste Ausbeute gab es nach den Nachrich- ten, die wir davon haben, im Jahre 1496, und bluͤhete vorzuͤglich bis 1500. Fabricius sagt, daß von dem Jahre 1496 bis 1500 an die bauenden Gewerken 124838 rheinische Goldguͤlden, den Zehnten und den Aufwand nicht mit gerechnet, bezahlet worden. Die beruͤhmteste Zeche in der Folge ward die Him- melsheer genannt, welche auf 420000 rheini- sche Guͤlden geschaͤtzt wurde, wo auf ein Quar- tal 1000 Guͤlden Ausbeute auf einen Kux fiel. Die Stadt Annaberg selbst wurde 1498 am Fuße des Pelbergs angelegt. Im Jahre 1521 giengen die Werke zu Marienberg an, wiewohl Fabricius die Erfin- dung des Bergwerks um das Jahr 1519, und die Erbauung der Stadt in das Jahr 1520 setzte Albinus fuͤhrt l. c. p. 47. davon an, den Io- hannem Riuium Attendoriensem. . Um eben diese Zeit giengen auch die zu Wiesenthal an, welches sich 1533 so reich- lich gezeigt, daß nach dem Albinus auf einen Tag an die 600 und etliche zwanzig Mal- staͤdte, lein faͤlschlich. Die Thaler hießen, ehe sie den Namen von Thal erhielten, Guͤldengroschen; und galten auch anfangs 1 rheinischen Guͤlden, stiegen aber nachher bis auf 25 Groschen. staͤdte, Haͤuser zu erbauen, ausgetheilt worden. Die Gottesgab, ein Silberwerk, eine Meile von Joachimsthal, wurde 1537 entdeckt. Im Jahre 1532 wurden die Zinnwerke auf den Platten entdeckt, und 1535 eine neue Stadt angebauet. So wurden damals auch als Zinnbergwerke das zu Eibenstock, Plotsch- maul und Guͤgel erwaͤhnt. Im Jahre 1548 fand man am Vleichsberge, nicht fern von Hermsdorf, ein Bergwerk, oder baute vielmehr ein altes wieder an, das von seinem Erfinder, der Thomas Schwab hieß, Thomas Fund- grube genennt wurde. So kommen auch in den damaligen Zeiten bey dem Albinus vor, ein Silberwerk um Mitweide, dessen Alter er aber nicht weiß, und die zu Oedern, Biber- stein und Sibeln. Ferner erwaͤhnt er die zu Dretbach und Joͤstorf, das Kupferwerk zu Berggishuͤbel, das Zinnwerk zu Lewerstein, wo auch sehr gutes Eisen gewesen und Ofen gegossen worden. Ferner die Bergwerke zu Schwarzenberg, Gruͤnenhayn; als Eisenwer- ke waren beruͤhmt, die Burgartsleiter bey dem Dorfe Pela, und der Memler zwischen Ra- schau und Gruenhayn. So werden auch Zinnwerke zu Gottsberg und beym Falken- stein, und im Jahre 1516 ein Bergwerk im Voigtlande zu Oelsnitz, erwaͤhnt, und den Bergmeistern daselbst ihr Gehalt aus dem Zehnten auf Schneeberg angewiesen. Ein Goldbergwerk war in dem Voigtlande zu Stein- Steinheyda Agricola lib. II. de vet. et non. metallis. , und nicht weit davon Kotten- heyda, wo auch ein Goldbergwerk war. So sehr reich war die Markgrafschaft zu Meißen an Erz und andern vorzuͤglichen Mi- neralien; vornehmlich waren die schneebergi- schen Werke ergiebig, und kamen daher auch nie in die Theilung in den aͤltern Zeiten, son- dern blieben gemeinschaftlich. So findet sich, daß in den Jahren 1533 und 1534, in der Versammlung zu Grimme der Zehnten ge- meinschaftlich blieb. Daher war im sechzehnten Jahrhunderte ein gemeines Spruͤchwort, daß die Laͤnder der Fuͤrsten von Sachsen, wie man sie damals nannte, unter der Erde mehr werth seyn, als uͤber derselben. Es war sehr reich an Silber und Kupfer. Man fand da- mals daselbst allein auf Suͤdoͤder, Wismuth, Zinn, welches damals in Deutschland allein in Meißen, Boͤheim und in dem Voigtlande brach. Man fand daselbst Gold und guͤldig Silber, das Elektrum der Alten Sollte dieses nicht etwa schon das l’or blanc seyn, das in den neuern und unsern Zeiten die Chemiker so sehr beschaͤftigt? Doch koͤnnte es nach dem Zeugnisse der alten Bergschriftsteller auch wohl bloß eine Mischung von Gold und Silber seyn. . Man fand aber nicht bloß guͤldiges Silber, sondern auch silbrigt Gold. Agrikola giebt diesen Namen Namen demjenigen Metalle, wo in der Mark natuͤrlichen Goldes der fuͤnfte Theil, naͤmlich 3 Loth ⅓ Silber, enthalten ist. Man fand viele Arten Silber S. Agricola de natura fossilium lib. VIII. in Men- ge, daher der schnelle Reichthum der Gewer- ken und der Fuͤrsten in den damaligen Zeiten. Alle Schriftsteller dieses Zeitalters, welche die- ses Umstandes erwaͤhnen, sprechen sehr glaͤn- zend davon, Camerarius und Johann Hom- mel bezeugen dieses Der erstere sagt unter andern: Quod ego de venis atque fodinis argenti et aeris referam, quarum ingens copia in montibus Missniae re- perta non modo suam gentem, sed exteros etiam homines diuitiis atque opibus compleuit et haec lucra plurimos, vt ait Plautus, luculentos red- diderunt. . Die vornehmsten meißnischen Silberwerke waren, außer dem Freyberger und daselbst der Brand, Marien- berg, Anneberg, Geyer, Schneeberg, die Werke beym Wolkenstein, bey Trebach, bey der Zschopa, bey Oedern, Trapenawer bey Sachsenberg, welches sehr alt, bey Rochlitz, bey der Mitweyde, Glashuͤtte uͤber Freyberg, Biberstein, Sibeln bey Freyberg, Scharfen- berg bey Meißen, und die ehemals schoͤnbur- gischen Orte Scheibenberg, Elterlein, Wie- senthal, welche 1559 an das Haus Sachsen kamen. Unter den Silberarten ist die merk- wuͤr- wuͤrdigste das gediegene Silber, welches man vorher wenig oder nicht kannte. Es war von weißlicher oder gelblicher Farbe, heißt auch zuweilen Bleichsilber. Dieses brach auf Ma- rienberg Fabricius de reb. metall. c. 2. erwaͤhnt dessel- ben: Rariores colores sunt iecoris, quod olim Fribergi, nunc Mariebergi, tantum effossum est. . Eine andere Art war das leber- farbene, durchsichtige, fast wie Horn; ferner Rothguͤltigserz, Gruͤnglaserz, braunes Erz, so nach dem Schnitte gruͤn wird. Kupferwerke waren auf dem Schneeberge nahe in der Schleemen, zu Freyberg auf dem Geyer, Anneberg, Berggießhuͤbel, Hohen- stein und Trapenauer. Allein das letztere fiel schon im sechzehnten Jahrhunderte. Bey Schneeberg fand man es sogar gediegen S. Albinus p. 129. . Albin selbst hat eine solche Stuffe aus dem St. Christoph in der Schleem gesehen. In Schleem war der alte Kupfergang, worauf der Koͤnig David und andere berufene Zechen waren, so daß dieser allein drey große Schmelz- huͤtten versahe, das Kupfer war auch zugleich sehr silberreich, so daß die Kupfer zuweilen drey und vier Mark Silber hatten, dahinge- gen die ungarischen Kupfer nur zu 9 Loth, die mansfeldischen 18 und 19 Loth, und andere in den suͤdoͤdischen und boͤhmischen Gebirgen 20 20 Loth Silber hielten. Das Silber wurde von dem Kupfer durch das Seigern geschie- den, das hersteinische Kupfer an der Mosel ausgenommen. So war St. Christoph im Hasenberg, so unter dem Schneeberge lag, sonderlich im Jahre 1538 und einigen folgen- den beruͤhmt. Zu Freyberg brach das Kupfer zugleich mit Silber und Bley. Das geyeri- sche und schneebergische Kupfer war etwas dunkler und brauner, als die ungarischen zu Neusohl, und die boͤhmischen zu Kuttenberg. Auch machte man damals aus Kupfer Mes- sing Man findet dieses vornehmlich bey dem Alber- tus Magnus l. 4. c. I. bey dem Agricola lib. 8. de fossilibus, bey dem Fabricius de rebus me- tallicis, und bey dem Mathesius in Sarepta. , und wußte ihm auch eine weisse Far- be mit einem gewissen Stein zu geben, welchen Albin den Stein Silberweiß, Magnetis nennt. An Zinn war Meißen nicht weniger reich, und besaß nebst Boͤheim und dem Voigtlande in Deutschland dergleichen allein. Man fand 1559 zu Schlackenwalde auf Schnoͤdenstollen gediegenes Zinn. Sonderlich waren in dem Meißnischen beruͤhmt, die Werke zu Altenberg; man fand daselbst vornehmlich weiße Zinn- graupen. Der Ursprung des Werks ist nicht ganz gewiß, doch hat Herr Klotsch aus Gruͤn- den wahrscheinlich gemacht, daß es um das Jahr II. Theil. U u Jahr 1445 entstanden, da es hingegen Al- bin in das Jahr 1458 setzt S. Sammlung zur saͤchsischen Geschichte B. 4. p. 231. Verschiedenes findet sich auch in der um- staͤndlichen Nachricht von der churfuͤrstlichen saͤchsischen schriftsaͤßigen freyen Zinnbergstadt Al- tenberg, von M. Christoph Meißnern, Dresd. und Leipz. 1747. 8. In den aͤltern Zeiten kommt Altenberg zuweilen vor unter dem Namen Geu- singsberg, von der Gegend, die Geusing hieß. . Um das J. 1465 hatte es sich schon stark ausgebreitet, daß bereits vier Geschworne in den Refieren bestellt wurden. Um das Jahr 1465 legte man auch wichtige Wasserkuͤnste an, weil diese Wer- ke sehr von Wassern gedraͤngt wurden. Im Jahre 1503 suchte Herzog Georg durch viele Freyheiten, die er dem daselbst angelegten Erb- stollen ertheilte, den Zinnbau zu befoͤrdern, und wiederholte sie 1507 mit einigen neuen Zusaͤtzen S. saͤchsische Samml. 4. p. 258, 259, Beytraͤ- ge alter Nachrichten von dem Zinnbergwerke zu Altenberg. . Ein anderes war Lauenstein, welches, wie Altenberg, uͤber Dresden nach der boͤhmischen Grenze zu lag; ein drittes war Erbersdorf oder Ehrenfriedersdorf, welches aͤlter war als Altenberg, und das alle andere uͤbertraf. Man fand daselbst auch Spießglas. Ein vier- tes war Thum, das noch nicht gar eine halbe Meile von Erbersdorf lag; das fuͤnfte war Geyer; Geyer; das sechste war Fletzmaul uͤberm Schneeberg gelegen. Ferner gehoͤrten noch unter die meißnischen Zinnwerke Eibenstock, Platten, ingleichen die Gurgel; in dem Voigt- lande war zu Oelsnitz ein Zinnbergwerk; der Muͤckenberg war nicht weniger beruͤhmt; man fand daselbst Zinngraupen von außerordentli- cher Groͤße. Man kannte Zinngraupen von allerhand Farben, schwarze oder schwaͤrzliche, braune und gelbliche, graͤuliche und weißliche; auf dem Schneeberger fand man sogar gruͤn- liche Albinus c. l. p. 132. . Wißmuth brach sonderlich um Schnee- berg auf der St. Georgenzeche, welche 1580 schon in die hundert Lachter tief war; inglei- chen auf der alten und neuen Ritterzeche S. Agrikola de metall. vet. . Man fand ferner dergleichen zu St. Anneberg und Marienberg, so fand man auch dergleichen auf dem Altenberg bey Abertham an der boͤh- mischen Grenze. Bley brach man zu Freyberg, wie auch beym Schneeberg in der Schleen. Man fand 1551 eine Stufe gediegenes Bley, die gegen 6 Centner schwer war. Die meißnischen schei- nen damals die ergiebigsten und besten gewe- sen zu seyn, da weder die zu Schwaz in Tyrol, noch die zu Sulzbach und zu Goßlar ihnen U u 2 gleich gleich kamen, wie Albin und andere gleichzei- tige Schriftsteller, Agrikola und Fabricius behaupten. Die Eisenwerke waren ansehnlich bey dem Dorfe Pela, und bey Burghartsleuten, in- gleichen bey dem Dorfe Rascha und dem Staͤdt- chen Gruͤnhain, zu Lauenstein, Berggießhuͤ- bel und Glashuͤtten. Das Eisen von diesen drey letztern Werken kommt haͤufig vor unter dem Namen des pirnischen, weil die Werke nicht weit von Pirna liegen. Es ward fuͤr geschmeidiger gehalten, als das lausitzer. Auf Gießhuͤbel waren vorzuͤglich Ofenfa- briken, wo die besten eisernen Oefen im 16ten Jahrhunderte gegossen wurden, die denen, welche zu Siegen im Sawerlande, in der Grafschaft Manderschied, in der Eifel, und um das rothe Haus, in welchem letztern auch eiserne Ofen, Roͤhren und Toͤpfe gegossen wur- den, nichts nachgaben. Einige in unsern Zeiten weniger bekannte waren noch bey Torgau, welches Kenntmann erwaͤhnt, welches leber- farben sahe, ingleichen bey Heinchen und alten Zelle, im Dorfe Kaltenofen, ingleichen zwi- schen Frankenberg und Chemnitz. Mathesius gedenkt auch noch verschiedener, z. B. der Zei- delwiesen und Magnetenbergs und einiger am Pehlwasser und um Schwarzenberg. Man stellte das meißnische in den damaligen Zeiten an Guͤte gleich nach dem schwedischen, nor- wegischen und steyerischen, nach welchen man sogleich sogleich das lauensteiner und gießhuͤbler in Meißen setzte, und nach diesem erst das sulz- bacher in der nordkauischen Pfalz. Dieses Metall ward auch gediegen in dem Meißni- schen gefunden, wie auch im Wassersande. Man fand Eisenstein von schwarzer, und von Leberfarbe, zuweilen wie Kies, sehr selten wie Glanz, und noch seltener in Wißmuthsgestalt; von dem letztern fand man welchen bey Ka- phen, zwey Meilen von Wiesenthal. An der Tschopa bey Frankenberg fand man Ocher- gelb in dem Eisensteine, nicht weit von Tra- penauer, einem alten liegenden Bergwerke, zu Sachsenfeld fand man eine weiße Seifenerde oder Kreide darinnen. Stahlstein fand man zwar damals wenig in dem Meißnischen, man bereitete aber aus dem vorzuͤglichern Eisen vie- len Stahl durch kuͤnstliches Haͤrten und Schmelzen. Wirklichen Stahlstein brach man im Voigtlande und am Fichtelberg. Man fand ferner viele Kiese, goldgelben Wasserkies, Kupferkies, grauen und schwarzen Kies; ein Kies zu Radeberg gab Schwefel, einer zu Gießhuͤbel gab Kupfergruͤn; zu Anneberg brach eckiger goldgelber Kupferkies, zu Marienberg grobspeißiger Wasserkies, zu Freyberg Kies mit Glanz. Man brach in Meißen viel Ko- balt, worinnen man haͤufig auch Kupfer und Silber fand, wie auch in Boͤhmen, wo es sehr gemein ist. Man kannte damals zwey Arten, den natuͤrlichen Kobalt und den auf U u 3 der der Seigerhuͤtte zubereiteten. Glanz fand man zu Freyberg, welcher theils Bley allein, gleich dem zu Villach und dem englischen, gab, theils aber auch Bley und Silber. Von dem freybergischen gab der Centner 4 Mark Sil- ber. Man fand ihn auch buntfarbig, gleich dem Regenbogen S. Agricola de fossilibus. . Was die Steine betrifft, so man in Meis- sen brach, zeichnet es sich auch hierinnen aus. Man fand sie haͤufig in dem Berge bey Krie- benstein. Im Freybergischen fand man Cry- stalle, wo reines zaͤhnicht Silber wuchs. In dem Motzsch, einem Berge vier Meilen von Leipzig, fand man viel Crystallen, welches aber meist Adlersteine waren S. Albin. l. c. p. 142, wo er sich auf den Auctor Pisonis c. 41. lib. 10. beruft. . Man fand ferner die Regenbogensteine ( Irides ) meistens an den Orten, wo Crystalle brechen. Eras- mus Stella behauptet, daß man auch Dia- manten und Prasen finde; allein andre laͤug- nen es, desto gewisser aber ist es von Amethy- sten und Hyazinten. Von den letztern war im sechzehnten Jahrhunderte eine Zeche zu Wol- kenstein, auch fand man sie in vielen Silber- zechen in Meissen und dem angraͤnzenden Boͤ- heim, ingleichen in den Baͤchen und Waͤssern des Landes, vornehmlich bey dem Schlosse Hohenstein und in der Tribitzsch; den Adler- stein stein fand man zu Motzschen. Die Amethy- sten giengen haͤufig nach Venedig, wo man sie polirte und nach Konstantinopel verfuͤhrte, da sie die Tuͤrkinnen sehr gern kauften. Außer den meißnischen waren noch bekannt die boͤh- mischen, die orientalischen und aͤthiopischen. So fand man, nach dem Agrikola, in dem Meißnischen auch Chrysolithen oder Goldstei- ne, welche die gemeinen Leute Hyazinten nann- ten Agricola sagt: Equidem e nostris metallis eru- tam vidi glebam, quae constabat e Chrysolitis am- plius sexaginta, quibus omnibus erat figura qua- drata. . Man fand sie auch in den Gewaͤssern um Zwickau, und besser hinauf im Osterlande gegen Reichenbach, ingleichen bey Chemnitz, Langenlungwitz, Schellenberg und Augustus- burg. Ferner fand man Rubinen Fabricius sagt: Lapides itidem pretiosiores re- periuntur in Misnia, Rubini, Amethysti, Hya- cinthi. , Chryso- prasen, welche goldfarben, gruͤnlich, und Chry- soberillen, welche gruͤne Goldfarbe haben Franciscus Rueus Insulanus II. lib. de gemmis: Reperio etiam et Chryfolithos in Germania nasci in jugis simul Misniacis et locis conterminis, splendore tamen ad candidum languido, quam aliae magis fragiles, selectissimarum India nu- trix, quae quid anterius coeruleae funt marinae, aquae virorem ita prae se ferentes, ut aurum in collatione quadam veluti argenti facie cogant albicare. . U u 4 Chal- Chalcedonier fand man in Menge in dem Dor- fe Mittelbach, eine Meile von Chemnitz, zu Langenlungwitz auf dem Berge oder Huͤbel zwischen der Stadt Zwickau und dem Kohlber- ge, und bey Altenburg Onyxy Graecis est vnguis unde et gemmae nomen. Talem Aldeburgi in Misnia scribit inveniri. Valerius Cordus. , wie Conrad Geß- ner aus dem Cordus anfuͤhrt. Deutschland war uͤberhaupt reich an Onyx. Man fand dergleichen bey St. Wendel in Oberdeutsch- land, ingleichen zwischen Basel und Stras- burg und bey Freyburg im Brißgau, inglei- chen zu Coͤln am Rhein. Man schaͤtzte vor- nehmlich den mit feurigen, rothen und pur- purfarbenen Adern und weißen Streifen. Schwarze fand man selten in Deutschland, mehr gruͤnliche und etwas schwaͤrzliche, bis- weilen gelbliche, leberbraune, man hatte auch lichtweiße und mit schneeweißen Adern, in- gleichen etwas schwaͤrzliche, nagelfarbene, milchfarbene, braͤunliche und roͤthliche. Man fand Sardoniche. Die weißen und durchsich- tigen Chalcedonier wendete man sonderlich zu Wapenschneiden an, welches beweist, daß da- mals schon die Steinschneidekunst in Meissen gebluͤhet S. Albinus S. 146. , die undurchsichtigen aber dazu, daß man Koͤpfe und Gesichter hineingrub, wel- ches man, nach dem Albin, Gemahu nannte l. c. p. 146. . Man Man fand viele Carfunkel und Rubinen bey Hohenstein, Granaten fand man zu Zeblitz bey Marienberg, auf dem Berge gegen den Stein- bruͤchen, wo man den Serpentin graͤbt, viele fand man auch in dem Bache und dem Wald- bache bey Rochlitz. Jaspis brach bey Geyten, Koren, Ruspen, Langenlungwitz, zwischen Chemnitz und Glaucha, bey Mittelbach, zwi- schen Chemnitz und Lungwitz, auf dem meiß- nischen Gebirge an der Sala und bey Zwickau. Sie waren rothschwarz, leberbraun, graulich, aschfarben. licht und schwaͤrzlich, rothschwaͤrz- lich, Carniolfarbe, gelb und mit gelben Adern. Die gruͤnen werden vorzuͤglich geschaͤtzt, zu- weilen waren sie auch mit rothen Punkten ge- sprengt. Zu Mittelbach fand man Jasponichse und Malachiten. Magneten fand man bey Schwarzenberg und Schneeberg, ingleichen um Eybenstock, im Dorfe Pela und zu Burg- hardsleiten, ob sie schon den orientalischen nicht gleich kommen. Man hat auch Theame- ten oder Blaͤser, die das Eisen von sich bla- sen; allein man hat hier unstreitig die feindli- chen Seiten der Magneten fuͤr etwas besonde- res angesehen, die also wirken, wenn sie nicht durch Knoblauch oder Demanten gehindert werden. Glaskoͤpfe fand man viel bey Gold- krone ohnweit Marienberg, ingleichen bey der Hohentanne. Man fand in Meissen viel Gips, von roͤthlicher, gruͤnlicher und grauer Farbe mit schwarz gesprengt. Man fand ihn haͤufig auch U u 5 an an der Saale und im Thuͤringischen. Man machte theils Trinkgeschirre daraus, oder brannte ihn zu Kalk; zu dem erstern Zwecke brauchte man sonderlich den nordhausischen. Nicht weit von Nordhausen, im Steygerthal, brach man auch Fraueneis, und auf einem Berge an der Unstrut, worauf das Schloß Stein liegt. Man brauchte das Marieneis zu Fenstern; so hatte man zu Koßwich bey Wittenberg dergleichen in der Kirche. Silber- weiß fand man auf der Zeche Goldkron unweit Marienberg, und auf einer andern Zeche bey Sheta. Man machte zu Mittelberg in Fran- ken, und in Liefland, wo man auch dergleichen fand, Laternen daraus, und von dem, das Bley- und Silberfarbe hatte, sogar Tischtafeln, welche nicht mit Wasser, sondern mit Feuer gereiniget wurden. Ich uͤbergehe viel andre Steine und Floͤßen, und komme vornehmlich auf den Marmor. Man fand dergleichen in Zeblitz ohnweit Marienberg, welchen man Ser- pentin nennt, weil er gleich Schlangen ge- sprengt war. Zu Rochlitz brach man aschfar- benen. In den Silberwerken in Meissen fand man einen weissen Marmor, fast wie Elfen- bein; so fand man dergleichen auch bey Elbing- rode und am Harz. Bey Annaberg fand man einen schoͤnen weissen Marmor. Den Serpen- tinmarmor fand man, sonderlich bey Lauter- stein unweit Zeblitz, er brach theils grau oder aschfarben, theils gruͤnlich. Es fanden sich haͤufig haͤufig Granaten darinnen. Man brauchte ihn zu allerhand Trinkgeschirr, und wollte be- obachten, daß er keinen Gift leide, zu Tisch- blaͤttern und zu Kugeln, womit die Frauen- zimmer die Schleyer treugten. Einen vorzuͤg- lich schoͤnen schwarzen fand man bey Anna- berg. Bey Stolpen fand man einen aschfar- benen Marmor oder eigentlich Basalt, der dem aͤthiopischen an Haͤrte nichts nachgab, also, daß man sogar Ambose daraus machte. Auf den annabergischen Bergwerken fand man ei- nen rothen Marmor. Marksteine und Werkstuͤcke fand man zu Rochlitz und Pirna, zu Radeberg, zu Liben- thal, beym Schloß Leina brach man die besten Muͤhlsteine. Bey Chemnitz brach man die be- sten Quadersteine. Man fand ihn vornehm- lich bey dem Katzschenberge, aber auch bey Pe- nig und dem Schloß Roßburg an der Mulde, wo er sehr hart war. Schieferbruͤche waren bey Schneeberg, um den Wolfsberg, inglei- chen zwischen Zwickau und Schneeberg. Kalk- stein fand man bey Chemnitz, Auerswalde, an der Saale, bey Pirna, Zeblitz, Meissen und Wildenfels Albin. l. c. p. 173. Auch Agricola erwaͤhnt ihrer: Waldenburgiis certe vasis quibusdam, antequam igni durentur, jejunum sabulum imprimitur ut aspera fiant. . Unter den Erden war schon im sechzehnten Jahrhunderte die waldenbur- gische gische beruͤhmt, woraus man das bekannte Gefaͤß machte; so fand man zu Waldenburg auch eine rothe schiefrige, zu Anneberg eine graue mit Bergroͤthel, ingleichen eine schoͤne rothe, zu Rochlitz eine rostriche, zu Mitweide eine vorzuͤglich gelbe. Um Torgau und Mer- seburg waren Salpetererden, bey Helwigsdorf und Burg Alaunerden, ingleichen bey Dieben und Radeberg. Sehr haͤufig war die Salpe- tererde in Thuͤringen; daher wurde zu Erfurt, Lauchstaͤdt, Netzschow, Kirchstaͤdt, Graͤfen- dorf, Klebig, Schafstaͤdt, Ebleben viel Sal- peter gemacht. Torf grub man in dem Meißnischen im sechzehnten Jahrhunderte zuerst, wenigstens sagt Albin, daß man nur vor einigen Jahren angefangen; man brauchte ihn auch schon bey den Bergwerken zum Feuer und Schmelzwesen. Man fand unter andern auch dergleichen bey Muͤckenberg am Schwarzwasser, dessen man sich schon damals zum Schmelzen und Salz- sieden eben so bediente, wie des niederlaͤndi- schen zu Antorf. Auch fand sich Mergel in dem Meißnischen, dessen man sich aber nicht so auf den Aeckern bediente, wie in Sachsen; ein neuer Beweis, daß Herr Meyer hier nichts neues erfand, sondern daß man die Mergel- duͤngung schon im sechzehnten Jahrhunderte kannte. Zu Wildsdorf bey Dresden machte man auch in dem Meißnischen schon damals Versuche damit. Man fand zu Torgau einen weis- weissen und fluͤßigen, der weich und fett war, zwischen Dresden und Meissen einen lichten, aschfarbenen, zu Radeberg einen gelben schwe- flichten Goldmergel, um Halle war der weisse und graue beruͤhmt, und man brauchte den letzten damals auch schon zum Abdruck von Bildern Von dem Mergel sagt Agricola: In Bohemia et Turingia agricolae marga non utuntur, nec enim necesse habent id per quirere quo abu n - dant; ingl. Albin. S. 175. . Seifenerde fand man bey Leipzig, welche der boͤhmischen zu Kadan glich, ingleichen bey Sachsenfeld. Die Salzwerke waren in dem Meißni- schen nicht betraͤchtlich. Es fanden sich der- gleichen zu Weissenfels, auch fanden sich Spu- ren in der diebenschen Heide; die Salzwerke in Thuͤringen an der Unstrut bey Artern; das zu Frankenhausen war in diesen Zeiten ange- gangen. Die Werke zu Halle behaupteten da- mals noch immer ihren alten Ruhm. Brotuf in seiner merseburgischen Chronik giebt 10 Ar- ten Salzes an, die man daselbst verfertigt. Die Frankenhausischen in Thuͤringen wurden nach denen zu Halle, Luͤneburg und Stasphurdt fuͤr die besten gehalten. Man fand sogar, daß das Salz in Thuͤringen auf den Wiesen anflog, wie ein Reif, und die Baͤche gesalzen waren, welches vornehmlich bey dem Berge und Schlosse Schlosse Kiffhausen sich fand. So fanden sich auch Salzquellen zwischen Schmiedeberg und Dieben, welche aber die Landleute wegen ihrer Wiesen verstopft hatten; auch uͤber Schmiede- berg bey Erlbach gegen dem Voigtlande fan- den sich dergleichen, wo man auch bauete; allein das wilde Wasser der Saale, das man nicht abhalten konnte, verdarb sie zu sehr. Salpeter wurde gesotten bey Merseburg, bey Muͤcheln und uͤber Globigk. Man fand sonderlich in der zaͤhen und lettigen Erde in Thuͤringen, und auf alten Kehrichthaufen, vornehmlich auch in Schafstaͤllen, Huͤrden und Pferchen auch Salpetererde. Da die Gegend um Merseburg viel Salpeter fuͤhrte, so waren zwey Huͤtten S. Brotuf Merseburgische Chronik. zu Merseburg, wo viel Sal- peter gemacht wurde. Alaunsiedereyen waren sonderlich zu Dieben, ingleichen in den Doͤr- fern Helwigsdorf und Burg; zu Zwenitz auf der Heide grub man Alaunerz S. Albin. S. 184. , bey Rade- berg einen Alaunstein und vier Meilen davon fand man die Erde ganz alaunig, wie auch in dem See bey dem Dorfe Maso und bey Senf- tenberg in der Lausitz. Zu Lobenstein brach weisser Alaun in einem schwarzen Gange. Fer- ner fand man dergleichen zu Plauen im Voigt- lande und in Thuͤringen bey Saalfeld. Man scheint erst im sechzehnten Jahrhunderte ange- fangen fangen zu haben, Alaun zu sieden. Monzer sagt, daß man 1458 noch allen Alaun von andern Landen außer Deutschland her geholet. So wurde dergleichen in Campanien bey Vo- laterra gesotten, nachher zog man es meist aus der Tuͤrkey Ibid. p. 184. . Berg- und Schiefergruͤn fand man bey Schneeberg, welches dem zu Schwaz, das vorzuͤglich beruͤhmt war, wenig nachgab S. Albin. 185. . Auch in den Eislebischen Schiefern fand man dergleichen. Berggruͤn und Bergglasur fand man außerordentlich schoͤn in den gießhuͤbeli- schen Werken. Steinkohlen fand man sonderlich in dem beruͤhmten Kohlberge bey Zwickau, welcher zu Ende des funfzehnten Jahrhundertes 1479 durch einen Buͤchsenschuß sich entzuͤndete, und 1549 brannten sie bey Weide im Voigtlande uͤber 2 Monat unter der Erde. Des Bran- des bey Zwickau erwaͤhnt vornehmlich Agri- kola Lib. 2. de ortu et causa subterr.: In iis Hermunduris, quos Misenos hodie vocant, mons carbonum, qui abest a Zwika oppido ad 2 mil- lia passium, ardet. — — Me autem puero per aliquot dies magno arsit incendio. . Der Brand bey Zwickau entstand von neuem 1505, wie aus dem Agrikola erhellet Lib. 4. de natura eorum, quae effluunt. In Misena Germaniae regione mons carbonum, qui distat . So fand man dergleichen auch eine eine Meile von Dresden gegen Freyberg, wel- che vornehmlich weich sind, ingleichen auch an- dere mit Alaunstein vermengt; 1559 fand man, wie Fabricius bemerkt, dergleichen bey Frankenberg. Von Baͤdern, die man gewoͤhn- lich auch zum Bergregal rechnet, findet sich im sechzehnten Jahrhunderte im Meißnischen das Wiesenbad bey Anneberg, und das andere bey Wolkenstein S. Albin. S. 196. . Das Wiesenbad wurde im Jahre 1501 zuerst ordentlich eingerichtet, in- dem es Hans Friedrich der aͤltere, ein Buͤrger von Geyer, fassen ließ, das wilde und Regen- wasser davon abzog, und ein Bad erbauete. Das Bad enthaͤlt meistens Alaun, hat aber auch etwas Vitriol oder Kupfer. Es fand schon damals an dem D. Johann Gobelius, dem churfuͤrstlichen Leibarzt, einen Schriftstel- ler, der seine Kraft und Eigenschaften be- schrieb. Auch hat D. Barth in seinem Ge- dicht auf Anneberg dieses Bad nach seinen me- dicinischen Kraͤften beschrieben D. Michael Barth in seinem Annaberga er- waͤhnt auch dieses Bads: Hic tepidae exsiliunt undae de fonte perenni, Quae per alumineas venas et viscera terrae Actae traxerunt vires hinc inde salubres. Sit tua Tebliciis thermis non gloria vana. Dos . Auch Agri- cola distat a Zwikau nobili ad tertium lapidem, semper ardet in superficie. cola erwaͤhnt dasselbe und beschreibt es als ein laues, aber nicht heißes Agricola l. 1. de natura eorum, quae effluunt e terra. . Das andere war das bey Wolkenstein, wel- ches zuerst 1536 gefaßt worden, denn sein ei- gentliches Entdeckungsjahr ist unbekannt. Bey diesem Bade finden sich Spuren, daß man die Baͤder zuerst in Sachsen zum Regal gezogen, das sich bey dem vorigen nicht findet, welches ein Privatmann fassete und bauete. Zuerst unter- nahm es Herzog Heinrich in dem angefuͤhrten Jahre 1536, und schrieb deswegen an etliche Bergmeister, um sie zu Rathe zu ziehen. Vor- nehmlich bediente er sich eines gewissen Salz- bergers von Schneeberg, damals Bergmeisters in Buchholz. Man sonderte durch einen gros- sen Damm das Stollnwasser davon ab, wel- cher aber bald wieder riß, bis endlich Chur- fuͤrst August diesen sowohl als den zu Wiese von neuem fassen und groͤßer machen ließ. Er ließ den Dos sua cuique loco est, manet et sua gloria nostros Fontes; non desunt illis viresque salubres Deliciaeque suae: scabiem de corpore pellunt, Et stomacho vomitu vexato rite medentur: Contra sudores nimios medicamina praebent; Sanguineos sistunt fluxus sputumque coërcent; Atque hinc mille modis languentia membra iuvantur. II. Theil. X x den Kasten 19 Schuh lang und 10 Schuh breit machen, auch einen Graben darum zie- hen, der das wilde und Stollnwasser abzog. Auch dieses Bad ist nur lau, und fuͤhrt nach den Bemerkungen des Gobels S. Gobel de thermis. , auf den sich Albin beziehet, viel Alaun und etwas Kies bey sich. Wir haben bisher den saͤchsischen Bergbau von Seiten der natuͤrlichen und kunstmaͤßigen Beschaffenheit kennen lernen, und wollen nun sehen, was die Regierung fuͤr ihn that. In den alten Zeiten hatte man die Bergverfassung meist von der iglauischen in Boͤhmen entlie- hen: auf diese gruͤndete sich z. B. die freyber- gische, welche fuͤr den meißnischen Bergbau und auch fuͤr Auswaͤrtige zum Muster wurde, und dieses war auch anfangs der Grund der schneebergischen Verfassung, auch noch in der schneebergischen Bergordnung vom J. 1492 Man findet in dem Meißnischen schon alte Berggesetze, z. B. im Jahr 1255; 1294 ergien- gen dergleichen wegen der Bergjustizsachen: al- lein dieses kann man doch keine eigentlichen Bergordnungen nennen. . In den alten freybergischen Bergrechten wurde ein Grubengebaͤude oder Stamm in vier Schich- ten getheilt, jede enthielt acht Theile, und so kamen denn 32 Theile heraus, in welche jedes Berglehn getheilet wurde. Hierzu kam end- lich lich die Unterabtheilung jedes eigentlich so ge- nannten Theils in vier Kuxe; hierdurch ent- standen endlich in einer Zeche 128 Kuxe. Mit Erhebung der neuen schnee- und annabergischen Bergwerke ward die Kuxabtheilung zum Grunde des Zubußanschlags und der Ausbeut- theilung eingefuͤhrt, diese Art auch nachher auf die marienbergischen Werke uͤbergetragen. Al- lein zu Freyberg blieb die alte Eintheilung ei- nes Grubengebaͤudes in zwey und dreyßig Theile bis zu dem Jahre 1698; wovon wir unten im siebenzehnten Jahrhunderte weiter handeln wer- den S. vom Gegenbuche H. Klotzsch, S. 38. . Nach den Zeiten der Compilation der freybergischen Bergrechte kam der Schichtmei- ster auf, welcher sowohl gemeinschaftlicher Rech- nungsfuͤhrer als Grubenvorsteher einer Grube war. Das freybergische Bergrecht kennt ihn nicht, sondern kennt nur Gruben-Amechtleut, Styger, Gruben zcymmerman, Hutmann. Zuerst findet ihn Herr Klotzsch in den schneebergischen im Drucke noch nicht vollkommen bekannt ge- machten Berggesetzen; er heißt auch zuweilen Raitmeister, welcher Ausdruck seinem Amte angemeßner ist S. (Klotzsch) vom Gegenbuche, S. 39. Schichtmeister koͤmmt her von Schichten oder Theilen. Raitmeister vom Raiten, d. i. Rech- nen. . Die schneebergischen Reich- thuͤmer machten bald eine andere Einrichtung X x 2 noͤthig, noͤthig, da diese bisherigen bey sich anhaͤufen- der Menge der Arbeiter, Gruben und Erze nicht hinreichten; hierzu kam noch, daß sich ein und der andere Betruͤger fand, der es noch nothwendiger machte. Man nahm die Idee zu dem Mittel, diesem allem abzuhelfen, von dem Bergbuche, und dadurch entstand das Gegen- buch. Man richtete uͤberhaupt damals seine Hauptabsicht auf die Ausbildung der schneeber- gischen Bergwerksverfassung. Bisher war von den untergeordneten Beamten alles nach den hergebrachten Gewohnheiten beobachtet, ent- schieden und behandelt worden. Mit Anhebung des schneebergischen Bergbaues aber wurden landesherrliche so genannte Reformationen und in ausgedehntem Begriffe Bergordnungen ge- macht. Die erste schneebergische Bergordnung ist vom Churfuͤrst Friedrich dem Weisen vom Jahr 1492, und wir besitzen sie bis jetzt nur im summarischen Auszuge. Sie gruͤndet sich schon mit auf das Gegenbuch und enthaͤlt im achten Artikel eine Anweisung vom Amte des Gegenschreibers. Der Anfang des sechzehnten Jahrhunderts sorgte sehr nachdruͤcklich fuͤr den Bergbau. Es erschien 1509 eine Bergordnung Herzog Ge- orgs S. Herzog Georgs zu Sachsen Bergordnung uf St. Annaberg und andern umliegenden Or- ten. Cod. Aug. I, 75. zu Sachsen, welcher verschiedene Be- fehle fehle ergehen ließ, die die Artikel dieser Ord- nung zum Theil aufhoben oder erklaͤrten. Es gehoͤren dahin die von 1510, 1511, 1512, 1515, 1516, 1518, 1519, 1523, 1533, welche 1536 auf desselbigen Herzogs Befehl zusammengedruckt wurden und zusammen 130 Artikel ausmachen Herzog Georg legte 1511 der annabergischen Bergordnung die Wuͤrde eines allgemeinen Berg- gesetzes bey, durch eine in diesem Jahre an den Bergschoͤppenstuhl zu Freyberg erlassene Ver- fuͤgung. . Es wurden zu dem da- mals nicht lange erst entdeckten St. Annaberg- werk verordnet ein Hauptmann, ein Bergmei- ster, 8 geschworne bergverstaͤndige Maͤnner, zwey Zehendtner, zwey Huͤttenreuter, ein Aus- theiler, ein Gegenschreiber und Bergschreiber. Es werden darinnen die Pflichten dieser Bergbe- dienten bestimmt, und dem Hauptmann An- theile in diesem Werke zu haben untersagt. Die unmittelbare Leitung der Bergarbeiten hatte der Bergmeister, ohne ihn konnte nicht gemu- thet werden; die Buͤcher fuͤhrte der Bergschrei- ber; der Gegenschreiber hatte das Gegenbuch. Der Bergmeister mußte jedem auf Verlangen die Buͤcher vorlegen. Es wird darinnen ferner die ganze Bergpolicey, die Bergcameralver- fassung und die Bergjustizsachen bestimmt und angeordnet. Im Jahr 1531 ergieng eine Verordnung wegen der Erbkuxe, wie es in zwei- X x 3 fel- felhaften Faͤllen zu halten Cod. Aug. I. p. 113. . Der Churfuͤrst Johann Friedrich ließ 1534 eine Bergordnung zu Erhaltung und Befoͤrderung der Zinn- und andern Bergwerke im Amte Schwarzenberg und bey Eibenstock ergehen S. C. A. T. I. p. 255. wo sie angefuͤhrt wird. . Im Jahr 1529 erfolgte ebenfalls vom Herzog Georg eine frey- bergische Bergordnung, die aber noch nicht alle Uebel und Vorurtheile, die daselbst noch aus aͤltern Zeiten herrschten, heben konnte S. vom Gegenbuche S. 58. . Sie bestand erst nur aus 38 Artikeln, wuchs aber durch verschiedene Specialverfuͤgungen bis auf 42 an. Sie verordnete nicht nur 3 ausge- dehntere Ausrechnungsfristen, sondern auch die Einfuͤhrung des Gegenbuchs in dem Freyber- gischen, welches aber erst durch die geschaͤrftere Verordnung vom Jahr 1530 erfolgte. Mau- ritius machte sich sehr verdient um den meißni- schen Bergbau. Er gab den Bergbeamten 1546 gewisse Artikel, woruͤber sie halten soll- ten, worinnen sonderlich die Pflichten der Schicht- meister und Huͤttenschreiber, der Geschwornen und Steiger bestimmt werden. Er ließ die vo- rige Bergordnung uͤbersehen, und 1548 die uͤbersehene vorige Bergordnung ergehen, dar- innen allerhand Fehler abgeschafft wurden. Es wird darinnen uͤber die Lebensart der Bergleute ver- verordnet, und die Pflichten der Bergbeamten be- stimmt. Im Jahr 1548 erschien eine Ver- ordnung, wie es bey Entbloͤßung neuer Gaͤnge mit Anbietung der Erbkuxe zu halten. Chur- fuͤrst August, jener große Oekonom und Ca- meralist, uͤbersahe auch diesen so wichtigen Ge- genstand fuͤr die Regierung nicht. Er ließ 1534 eine aus der Herzoge Georgens und Hein- richs, wie auch Churfuͤrst Moritzens alten Ar- tikeln verbesserte und vermehrte Bergordnung ergehen, welche aus 110 Artikeln bestehet C. A. II. 118. . Er suchte darinnen sonderlich dem durch Krieg etwas zerstoͤrten Bergbau aufzuhelfen. Die Bergwerke erhielten die Freyheit, daß keine Bergwerke und Bergantheile unter keinem Vorwand, um keinerley Uebertretung oder Ver- brechen eingezogen werden koͤnnten. Es wur- den die Pflichten der Bergbeamten bestimmt, und daß keiner Antheil an den Werken haben solle. Es werden die Pflichten des Oberhaupt- manns, Bergmeisters und Bergvoigts, des Zehndners, des Bergschreibers, des Wara- deins, des Silberbrenners, des Markschrei- bers bestimmt; die Vergehungen bey den Berg- werken benannt und durch Verordnungen vor- gebeugt, auch gegen die Juden wegen Auf- kaufung des rohen Erzes; wie auch der Pro- ceß in Bergsachen verordnet. Im Jahr 1556 ließ August eine Bergordnung in Ansehung der X x 4 Zinn- Zinn- und andern Bergwerke im Amte Schwarzenberg bey Eibenstock ergehen S. C. A. T. I. p. 255, wo sie angefuͤhrt wird. . Mit welcher Sorgfalt er uͤberhaupt fuͤr den Berg- bau gesorgt, erhellet unter andern auch aus ei- ner Bestallung Wolfs von Schoͤnberg zum Hauptmann der Erzgebirge, welche sich bey dem Horn in der Handbibliothek findet S. 515. . We- gen der Zinnbergwerke zu Altenberge ergieng 1568 eine besondere Zinnbergwerksordnung, weil daselbst reiche Zinnsteine und Zinnzwitter stock- und gangweise gebrochen wurden. Sie bestehet aus 49 Artikeln, die die Pflichten der Amtleute hierinnen, der Berg- und Schicht- meister, der Amtsverwalter, der Geschwornen, des Zehndneramts, des Gießmeisters enthalten Sie werden haͤufig auch auf die Silberbergwerks- ordnung gewiesen. Es wurden besondere Zinn- schmelzhuͤtten von den Gewerken erbauet, vor- nehmlich wurde verordnet, daß die Zinnsteine von dem Schmelzer, Berg- und Muͤhlmeister erst untersucht wuͤrden, und wenn man es sehr unrein befaͤnde, muͤßte es erst gebrannt werden, damit nicht dadurch den Zinnwerken Nachtheil erwuͤchse. Die Schmelzer wurden angewiesen, der Oefen so zu warten, daß nicht der kleine Zinnstein oben aufschiebe und die Gewerken da- bey zu kurz kommen. Das gereinigte Zinn mußte mußte von dem Gießmeister bezeichnet werden. Es wurde ein besonderes Zeichen zur Bezeich- nung des gereinigten Zinns gemacht, den Ge- werken, die in fremden Huͤtten zu schmelzen ge- noͤthiget waren, mußten es die Huͤttenherren erlauben, die Schlacken zweymal einzusetzen. Es wurden die guten Montage bey den Arbei- tern in diesen Werken abgeschafft. Es wurden die Pflichten der Seifer bestimmt. Es wur- den die Verhaͤltnisse der Gewerken zu den Zinn- haͤndlern darinnen ebenfalls berichtiget, und wa- ren schon deshalb 1565 besondere Vertraͤge ge- schlossen worden. Die verungluͤckten Arbeiter erhielten aus den Zechen, darinnen sie verun- gluͤckten, das Arztgeld und einen vierwoͤchentli- chen Lohn. Der pirnaischen und koͤnigsteini- schen Hammerwerke nahm sich Churfuͤrst Au- gust 1576 C. A. I. p. 169. , und hielt die Amtshammer- meister an, tuͤchtig und gutes Eisen zu liefern. Es erfolgten 1571 Artikel, womit dieser ruhm- wuͤrdige Churfuͤrst die Bergordnung zum Be- sten aller Gewerken von neuem erklaͤren, ver- mehren und verbessern ließ C. A. I. p. 170. . Es ergieng 1573 eine neue Bergordnung. Im Jahr 1579 suchte August den Bergbau im Voigt- lande zu befoͤrdern, und es ergieng deshalb ein Patent in diesem Jahre, wie auch wegen Er- X x 5 rich- richtung eines Stollens zu Oelsnitz. Im Jahr 1582 ergieng ein Patent, wodurch ein freyer Erzverkauf zu Freyberg errichtet wurde, um den Absatz der Erze zu bewirken und dadurch die Baulust immer mehr zu verbreiten. 1583 eine Eisen- und Hammerordnung fuͤr die Hammer- meister in Gießhuͤbel, wo die Eisenwerke sehr bluͤheten. Sie wurde veranlaßt durch die Be- schwerden der Handwerker, die im Eisen ar- beiten; die Beschwerden giengen sonderlich uͤber das Eisen im Amt Pirna und Koͤnigstein. Im Jahr 1583 wurde vermoͤge eines Patents ein freyer Erzkauf in den Oberbergstaͤdten oder Obererzgebirge errichtet; weil wegen des gerin- gern Halts des Erzes dieselben oͤfters nicht auf die Kosten gebracht werden konnten, und da- her viele Werke unbetrieben liegen blieben, und man hoffte, daß, wenn den Anbruͤchen nach- gebauet wuͤrde, dieselbigen sich bessern und er- giebiger machen wuͤrden. Hierdurch konnten diejenigen, die ihre Erze nicht selbst schmelzen mochten, die Bezahlung derselbigen haben. Dergleichen Erze nun mußten in das dazu be- stimmte churfuͤrstliche Haus auf Marienberg, auf Wolkenstein ins Schloß, auf Annaberg ins Kloster, auf den Schneeberg ins Fuͤrstenstolln- haus geliefert werden. Der Waͤgemeister uͤber- nahm es und wog es in Beyseyn des Bergmei- sters oder zweyer Geschwornen und des Ver- kaͤufers, die Bergamtleute stellten es dem ge- schwornen Waradein zu, der es probirte und einen einen Zettel daruͤber ausstellte, da es alsdann konnte verkauft werden. Auch Churfuͤrst Chri- stian I. machte sich um die Bergwerke durch eine Bergordnung im Jahr 1589 verdien, wel- che aus 105 Artikeln bestand. Er setzte dar- innen fest, daß Bergwerke und Bergtheile un- ter keinem Vorwand konnten eingezogen wer- den, setzte fuͤr neu geschuͤrfte Gaͤnge Begnadi- gungen aus, daß der, der einen neuen Gang eroͤffnete, welcher eine Mark Silbers oder mehr enthielt, 20 Guͤlden, wenn er eine halbe Mark enthielt, 10 Guͤlden, und unter der Mark von jedem Loth einen Guͤlden aus dem fuͤrstlichen Zehnden jedes Orts erhalten solle. Eben diese Belohnung erhielt derjenige, der einen neuen Stolln anfaͤhrt und mit demselben einen neuen unverschrotnen Gang uͤberfaͤhrt. Zur Aufmun- terung der Bergleute erhielt einer von jedem neu ausgeschuͤrften zuvor unverschrotnen Gange einen halben Guͤlden. Es wurde verordnet, daß die Bergraͤthe alle halbe Jahre nebst den Amtleuten die Bergwerke besuchen sollen, daß der Oberhauptmann, auch Berghauptmann, Oberbergmeister und Bergwerksverwalter des Fuͤrsten Stelle vertraten und an dessen Statt die Oberaufsicht hatten und das fuͤrstliche In- teresse besorgten, daß in jeder Bergstadt nach derselben Groͤße und Gelegenheit ein Bergmei- ster, eine ziemliche Anzahl Geschworne, berg- verstaͤndige Maͤnner, Zehendner, Austheiler, Gegenschreiber, Bergschreiber, Huͤttenverwal- ter, ter, Huͤttenreuter, Receß- und Huͤttenschrei- ber, Probirer, Silberbrenner und Markschei- der seyn sollten. Es wurden die Pflichten eines jeden genau bestimmt, wie uͤberhaupt diese eine der ausfuͤhrlichsten, vollstaͤndigsten und dem Cameral- und Finanzinteresse am angemessen- sten ist. Es erfolgte in dem naͤmlichen Jahre 1589 am 12ten September eine Schmelz- und Huͤttenordnung Christians I. von der Bergstadt Freyberg, woraus man ersiehet, wie angelegen man sich damals in Sachsen das Schmelzwe- sen, als eines der wichtigsten Gegenstaͤnde bey dem Bergbaue, seyn ließ. Man bestimmte dar- innen die Pflichten der dabey angestellten Be- dienten, ingleichen daß jede Schicht 6 Stun- den schmelzen solle, daß die Meister selbst ar- beiten und fruͤh um 4 Uhr anlassen, kein Huͤt- tengekraͤtz, Ofenbruͤche und andern Vorrath entziehen, stets auf Vorrath an Roͤstholz und Kerbholz halten sollten. Huͤttenmeister, Huͤt- ten- und Schichtschreiber mußten stets und vor- nehmlich auch bey dem Anlassen zugegen seyn, nichts aus den Huͤtten in ihre Haͤuser zu neh- men. Und da die Eisenhaͤmmer um Pirna vorzuͤglich ansehnlich waren, so erschien auch noch in diesem Jahrhunderte 1594 C. A. I. p. 227. eine pir- naische Berg-, Eisen- und Hammerordnung von Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachsen, der damals Vormund und Landesverweser der Chur Sach- Sachsen war; wie auch ein Patent des naͤmli- chen Herzogs vom Jahr 1597 p. 234. , welches den oben benannten angeordneten Erzkauf zu Frey- berg betraf; und verordnete unterdessen und pro- visorisch verschiedenes darinnen, weil durch viel schlechtes und geringhaltiges Erz viel Kohlen aufgegangen waren. Die mannsfeldischen Bergwerke, deren vorzuͤglichstes das Kupfer ist, welches Silber haͤlt, waren in den aͤltern Zeiten sehr ergie- big. Biering in dem unten angefuͤhrten Werke zeigt aus einer alten Handschrift an, daß man einsmals auf ein Jahr 18000 Centner Kupfer geseigert Nach Cyriak Spangenberg in der mannsfeldi- schen Chronik fangen sie an um das Jahr 1199, da zwey Berghaͤuer, Neucke und Napian, die ersten Schiefer aufsuchten und sie auf der Probe gut befanden. Der Berg erhielt daher den Na- men Kupferberg. Sie fanden den Schiefer bey Gelegenheit eines Kellers. Nach Bieringen in seiner historischen Beschreibung des sehr alten und loͤblichen mannsfeldischen Bergwerks, wel- che bey Martini 1734 erschienen ist, ist das heckstaͤdtische Bergwerk aͤlter als das mannsfel- dische: das mannsfeldische war in den aͤltern Zeiten kaiserlich Lehn, das heckstaͤdtische aber nie. Nach des Hubinsacii Bericht bey dem Biering hielt der Centner Kupfer 20 bis 24 Loth Silber. Uebrigens findet man Nachricht davon in dem Spangenberg l. c. im Petrus Pertius, in . Aus 6 Centnern Schieferstein kann kann 1 Centner roh ungeseigert Kupfer gemacht werden, welche 17 bis 21 Loth Silber hal- ten. Man machte sonst zu gemeinen Jahren 8, 9, 10, auch 12 bis 15000 Centner Ku- pfer Spangenberg in seiner 18ten auf D. Luthern gehaltenen Predigt bemerkt verschiedenes von den Einrichtungen des dortigen Bergbaues. . In den aͤltern Zeiten waren die manns- feldischen Bergwerke Reichslehen, allein 1485 wurden die Grafen am 16ten Januar zu Lintz mit dem Berglehn an die Herzoge von Sach- sen gewiesen Milius in Saxonia subterranea Relat. II. Part. 1. p. 9. Die Grafen wurden 1364 von Karl IV. zu Votwips den Freytag nach Johannis mit dem Bergwerke und den Berggraͤnzen belehnt. . Diese saͤchsische Lehnshoheit erstreckt sich auch uͤber die Bergwerke außer der saͤchsischen Landeshoheit, sowohl uͤber die hal- berstaͤdtischen als magdeburgischen Antheile. Nach Absterben der Grafen Albrecht, welches 1484 erfolgte, und Ernst, welches 1486 ge- schahe, wurde das Bergwerk zu Ende des funf- zehnten und Anfang des sechzehnten Jahrhun- derts in 5 Theile getheilt. Albrecht verließ 3 Soͤhne, Guͤnthern, Ernsten und Hoyern, der Graf Ernst aber zwey, Gebharden und Al- brechten. Unter diesen fuͤnfen wurde es ver- theilt, und sie hießen die Fuͤnftheilgrafen und mach- in den geographischen Tabellen, in des Eck- stroms Chronicon Walckenrid, in des Joh. Deu- ceri Metallicorum Corp. Juris. machten drey Linien aus. Die drey Fuͤnftheil- grafen machten die vorderoͤrthische, und von den andern zwey Fuͤnftheilgrafen machte der eine die mitteloͤrthische und der andere die hin- teroͤrthische Linie aus. Nachmals aber fiel das mitteloͤrthische Theil dem hinteroͤrthischen auch zu. Die Grafen verliehen diese Bergwerke wieder an andere und begnuͤgten sich haͤufig mit dem Zehend. Man nennet diese an andere ver- liehenen Theile Feuer, d. i. Schmelzoͤfen, und die Besitzer derselben Huͤttenmeister, welche sich davon naͤhrten, und im Nothfall der Grafschaft mit einem Ansehnlichen beyspringen mußten. Spangenberg giebt im dritten Theile seiner achtzehnten Predigt auf D. Luthern auf dreyßi- gerley Stein- und Schieferarten an Bey der Erbtheilung im Jahre 1420 blieben die Jagden und Bergwerke gemeinschaftlich. Im Jahre 1437 wurden die Grafen vom Kaiser Si- gismund mit den Bergwerken und dessen Graͤnze zu Eger auf dem Landtage beliehen, und im Jahr 1443 ward abermals verglichen, daß Mannsfeld, Eisleben und Heckstaͤdt sammt den Bergwerken ungetheilt blieben. Im Jahre 1457 wurden die Grafen von Friedrich III. abermals mit den Bergwerken beliehen, und es kam her- nach wegen der Belehnung 1480 mit dem Hause Sachsen zu allerhand Zwiespalt, welcher bis 1484 dauerte, wo sie am 16ten Januar zu Linz von dem Kaiser Friedrich mit dem Berglehn an Chursachsen gewiesen und 1486 nach Churfuͤrst Ernsts Tode vom Herzog Albrecht damit belie- hen wurden. . Schon vor vor dem Jahre 1477 hatte man daselbst eine Huͤttenordnung, wie es mit dem Schmelzen daselbst sollte gehalten werden, denn in diesem Jahre erneuerten und bestaͤtigten die Grafen Al- brecht, Ernst und Vollrath dieselbe. 1487 drangen die Vormuͤnder, die Grafen Vollrath und Guͤnther zu Mannsfeld, im Namen ihrer unmuͤndigen Vettern, auf die Beobachtung der Huͤttenordnung, ließen deshalb die Huͤttenmei- ster vorfordern und befahlen, keine Aenderung einreißen zu lassen. Im Jahre 1497 wurde abermals die Bergordnung, wie auch die Huͤt- tenordnung, wie es mit dem Schieferlangen und Schmelzen gehalten werden sollte, von neuem untersucht und erneuert. Die Grafen suchten auch durch auswaͤrtige Vertraͤge ihren Bergbau zu befoͤrdern, und schlossen deshalb 1510 mit dem Grafen Bothen zu Stollberg der Kohlen und des Flosses Schon damals also brauchte man den so ge- nannten Fluß zum Schmelzen der mannsfeldi- schen Kupferschiefer. halber einen Ver- gleich, daß der Graf von Stollberg und seine Unterthanen keinen Hoͤhern auf die Kohlen ma- chen, die wie Hiebe: fuͤr den Huͤttenmeister zu Heckstaͤdt und Mannsfeld 9 Kuͤbel, und fuͤr den zu Eisleben 8 fuͤr einen Gulden geben und folgen lassen sollten Spangenberg l. c. p. 348. . Im Jahre 1521 such- ten sich die Grafen durch Privilegien Flußerze zu zu verschaffen, indem sie sich von Karl V. pri- vilegiren ließen, daß sie von allem Flußerze, welches durch ihre Graf- und Herrschaft an an- dere Orte gefuͤhrt und nicht in derselben ver- braucht wuͤrde, von jedem Kuͤbel einen und ei- nen halben Silbergroschen zu Waͤgegeld fordern koͤnnten. Im Jahre 1522 bemuͤheten sich die Grafen, die Berggraͤnzen zu berichtigen, und verglichen sich mit den Grafen von Stollberg, daß sie das in dem Stollbergischen von Alters her gebraͤuchliche Waͤgegeld vom Fluß und Koh- len erlegen wollten, daß hingegen auch die Gra- fen keine dem Hause Mannsfeld nachtheilige Privilegien hierinnen suchen wollten. In den Jahren 1522, 1525 und 1526 litten die Bergwerke sehr viel durch Unruhen unter den Bergleuten, und in dem letzten durch die Un- ruhen unter den Bauern. Im Jahre 1536 erfolgte eine Feuer- oder Schmelzofentheilung S. Biering l. c. S. 17. , wo mannsfeldische und eislebische Bergwerke in fuͤnf Theile vertheilt wurden, da man sie bis- her gemeinschaftlich genutzet; auch ist dieses Jahr in der Bergwerksgeschichte merkwuͤrdig wegen des vorzuͤglichen Flors des Bergwerks, die Himmelshoͤhe bey Heckstedt. Im Jahre 1538 wirkten zu Befoͤrderung des Bergwerks die Grafen von Mannsfeld, vornehmlich Graf Hoyer, von dem Kaiser Karl V. die Verneu- rung II. Theil. Y y rung ihrer Privilegien aus, vornehmlich aber auch, daß die mannsfeldischen Gewerken, Sei- gerhaͤndler und Kaufleute mit dem Kupfer, und was dem anhaͤngig, frey, sicher und unbeschwert im Reiche, so fern sie nur den gewoͤhnlichen Zoll erlegten, handeln moͤchten. Im Jahre 1538 machte man einen Durchschlag auf der Mittelzeche, woraus das Wasser sehr stark schoß Biering l. c. p. 17. . 1541 richteten die Grafen eine neue Ordnung wegen des Bergwerks und dessen Ver- walter auf Biering l. c. p. 17. , auch machte man einen Ver- trag uͤber den Bergantheil des Grafen Gebhard zu Mannsfeld ibid. . 1546 suchte Graf Albrecht von der vorderoͤrthischen Linie seine Cammer- einkuͤnfte durch verschiedene an sich gezogene Bergtheile zu mehren, wovon Biering l. c. p. 18. aus Handschriften einige Nachrichten giebt, welche fuͤr die Grafen nicht ganz ruͤhmlich sind. Durch Wasser und einige Unruhen litten 1557, 1558 und 1559 die mannsfeldischen Bergwerke viel. In dem Jahre 1559 machte man eine Entde- ckung in dem Schmelzwesen; sie bestand in ei- ner neuen Art Schmelzoͤfen, die man Strich- oͤfen oder Stechoͤfen nannte, und denselben vor den alten Vorzuͤge beylegte, da sich aber die- selben nicht hinlaͤnglich bestaͤtigten, so wurden die die alten Oefen wieder beybehalten Spangenberg l. c. p. 395. . Im Jahre 1561 schlossen die Grafen von Manns- feld mit zwey Leipziger Kaufleuten, Peter Kred- fisch und Peter Werken, einen Vertrag wegen des Erkaufs alles ungeseigerten Kupfers auf 5 Jahre, welcher in der Folge auf 10 Jahre er- neuert wurde Cf. Magdeburg contra Mansfeld p. 170. Es geschahe am 30sten Aug. . Im Jahr 1562 ergieng eine Instruction der Huͤtten, Bergwerke und Kohlenhandels wegen vom 26sten October. Im Jahr 1563 bezog man in Beyseyn der jun- gen Grafen die Berggraͤnze, und beschloß, daß es alle Jahre geschehen sollte. Wie stark der Betrieb der Bergwerke ge- wesen, erhellet aus einigen handschriftlichen Nachrichten, welche Biering aufbehalten hat. Man hielt im Jahr 1563 auf dem tiefen Schacht, auf dem Ziegenruͤck und der Hoͤhe 104 Pferde. Es waren daselbst 22 ganghafte Schaͤchte, in denen 150 Schieferhaͤuer arbei- teten. Allein seit dem fiengen sie an zu verfal- len. Schon im Jahr 1563 wurden nur 52 und ein halb Unter- und Oberfuder Schiefer gewonnen, da in dem vorigen Jahr 100 Fu- der ausfielen. Die Ursache dieses Verfalls war vornehmlich der vorenthaltene Arbeitslohn, da den Arbeitern nicht ihr gehoͤriger Lohn bezahlt Y y 2 wor- worden. Man fieng daher 1564 allerhand Berathschlagungen an, um das Bergwerk wie- der in Gang zu bringen: allein kein Vorschlag war wirksamer als die wirkliche Auszahlung des Lohns; hierzu kamen noch einige Uneinig- keiten zwischen den Grafen selbst uͤber das Schmelzen. Im Jahre 1564 wurden zwey Factores uͤber die Huͤtten bestellt, und die Gra- fen versammleten sich zu Artern, wo sie sich be- rathschlagten, wie es mit dem Bergwerke, den Huͤtten, dem Kohlenhandel, und was dem an- haͤngig, gehalten werden solle. Um das Jahr 1569 wurde zu Wolkenried von einem manns- feldischen Bergmann der Bergbau von neuem angefangen. Er war von den mannsfeldischen Bachbauern beleidigt worden und deswegen da- hin gegangen, allein man rief ihn bald wieder zuruͤck und vertrug sich wieder mit ihm, und es wurde also fuͤr diesesmal der Nachtheil, der da- durch haͤtte entstehen koͤnnen, abgewandt. Man suchte die Berggraͤnzen sicher zu stel- len und bezog sie daher oͤfters, unter andern auch 1571. Man dachte mit Ernst an die Verbesserung und Erhebung der Bergwerke von neuem, und die Grafen von Mannsfeld schlos- sen deshalb 1572 mit einigen erfahrnen Berg- verstaͤndigen einen Contract auf zehn Jahre, wel- che das Bergwerk in einen bessern Stand zu se- tzen versprachen. Man beschloß zu dem Ende auch 1572, daß sechs allgemeine Zusammen- kuͤnfte des Jahres gehalten werden sollten, wo die die Grafen, Haͤndler und Verwalter jaͤhrlich zusammen kommen und jeder mit seiner Noth- durft gehoͤrt und daruͤber berathschlaget werden sollte; sie wurden gehalten Misericordias Domini, Sonntag nach Metardi, Sonntag nach Cyriaci, Sonntag nach Michael, am ersten Advent und Sonntag nach Pauli Bekehrung. In dem Jahre 1573 kam es zu Dresden zu einem Ab- schied zwischen den Grafen und den Haͤndlern der drey Fuͤnftheile wegen gewisser Irrungen uͤber die Bergwerke Mannsfeld und Eisleben wegen des Winterschmelzen, Kohlenbestellung, der Berggebaͤude und Schiefergewinnung: ein anderer Abschied erfolgte 1574 zwischen den Grafen und den Haͤndlern der fuͤnf Fuͤnftheile mannsfeldischen oder eislebischen Bergwerks Von allem diesem s. Biering l. c. p. 23. . Im Jahre 1575 ward zwischen den Grafen von Mannsfeld und der Chur Sachsen Ober- aufseher ein Abschied wegen Veraͤnderung in der Verwaltung errichtet, und wurden anstatt der bisherig gewoͤhnlichen 4 Verwalter im Ober- amte nun nur zweye und 4 Kohlenbereiter ge- setzt, auch wurde wegen des Holzeinkaufs, der Bohlen und Breter, der Pferde- und Be- dientenannahme und Rechnung verabredet. Im Jahre 1588 wurde zu Dresden eine Verlaͤn- gerung der Zusammensetzung, welche 1568 ge- schehen war, auf 20 Jahre von neuem zwischen den Grafen von Mannsfeld und Interessenten Y y 3 ver- verabredet. Im Jahre 1600 ergieng ein Ab- schied wegen des mannsfeldischen und eislebi- fchen Bergwerks, welcher zu Dresden am 10ten April desselbigen Jahres bestaͤtiget wurde. Am meisten bluͤhete der Bergbau um die Jahre 1500 und in der ersten Haͤlfte des sechzehnten Jahrhunderts, allein nachher fiel er nach und nach vom Jahre 1586 bis 1624, wo es noch in ziemlich gutem Stande war, nachher aber ge- rieth es von Jahr zu Jahr ins Abnehmen. Es waren zu der Zeit seines Flors allein um Eisle- ben herum an die siebenzehn Schmelzhuͤtten, wie Volpius in seinem 1684 herausgegebenen Kalender erwaͤhnt. Die mannsfeldischen Werke sind vornehm- lich beruͤhmt wegen der Schiefer, welche viel Kupfer und zum Theil auch Silber enthalten. Man behandelte es damals also: der Schiefer zeigte nicht eher Silber, bis er siebenmal ge- roͤstet und zu Stein gemacht war. Darnach arbeitete man ihn uͤber die rohe Schicht, und fuͤhrte das ausgebrachte Kupfer auf die Seiger- huͤtte, wo das Silber vom Kupfer geschieden wurde; die Kinnstoͤcke aber, so hieß das Ku- pfer, von dem das Bley gekommen, und die noch nicht gar waren, doͤrrete man in einem andern Ofen, damit das hinterstellige Bley nicht im Garofen verrauchte. Man setzte hierauf das gedoͤrrte Kupfer auf den Garherd; wenn nun das Kupfer seine Gar hatte, so kuͤhlte man es ab. Man erhielt nach dem Albinus, wel- welcher sich auf das Zeugniß eines gewissen Hanns Huͤbsch, und vornehmlich des beruͤhm- ten Schmelzers zu Schneeberg, Georg Stro- bels, beruft, von 55 Centner Schiefer 1 Cent- ner Kupfer. Man roͤstete auf einem Roste 100, auch 200 Fuder Schiefer; man seigerte nach dem Bericht des Albinus einmal auf ein Jahr 18000 Centner Kupfer in dieser Grafschaft und eben so viel Mark Silber; man will sogar in diesem Kupfer neben dem Silber auch Gold gefunden haben; daher es durch die Nuͤrnber- ger haͤufig nach Venedig verfuͤhrt wurde, wie uͤberhaupt damals zu Nuͤrnberg sich viel Che- miker und Scheidekuͤnstler aufhielten; daher das Spruͤchwort damals kam: Nuͤrnberg sehe mit einem, Venedig aber mit zwey Augen. Die mannsfeldischen Werke sind uͤbrigens sehr alt, und ihre Entdeckung gehoͤrt in die mittlere Ge- schichte des Bergbaues Es gieng um das Jahr 1199 in der Gegend um Heckstaͤdt an, indem 2 Bergleute damals den Kupferberg anfiengen in bebauen. Seit die- sen Zeiten findet Spangenberg in seiner manns- feldischen Chronik keine weitere Erwaͤhnung des Bergwerks, bis in das Jahr 1420, s. Span- genbergs mannsfeldische Chronik. Im Jahr 1420 und 1430 blieben bey der Theilung der Grafen die Bergwerke ungetheilt, welches da- mals gewoͤhnlich also gehalten wurde. 1437 wurden sie von Kaiser Sigismunden mit Berg- graͤnzen, Bergwerken und Berggerichten belie- hen, und 1457 von Friedrich III, wo sie auch das . Y y 4 In In dem Hennebergischen bluͤhete ebenfalls in diesen Zeiten der Bergbau. Schon seit ei- nigen Jahrhunderten war er darinnen bekannt, indem Graf Poppo von Henneberg vom Kaiser Friederich II. 1216 das Bergregal als ein vornehmliches Regal zu Lehn empfahen. Die folgenden Grafen bemuͤheten sich, den Berg- bau immer mehr zu erheben, und vornehmlich Graf Wilhelm, welcher eine besondere Berg- ordnung ergehen ließ, welche nachher sein Sohn Georg Ernst von neuem zur Untersuchung vor- nahm, sie nach den Umstaͤnden aͤnderte, und wiederum eine im Jahr 1566 bekannt machte S. Schrebers neue hallisch. Samml. Theil XI. S. 1. . Sie hat vier Hauptgegenstaͤnde, mit denen sie sich beschaͤftiget. Der erste Theil handelt von Amtleuten und Dienern, ihren Aemtern und Pflichten; der zweyte von Bergwerken, den zugehoͤrenden Sachen, von den Stollen und ih- ren Gerechtigkeiten; der dritte vom Huͤttenwerk und was dem angehoͤrig, und der vierte vom Proceß in Bergsachen. Es waren dabey an- gestellt ein Bergamtmann, ein Oberbergmei- ster, ein Unterbergmeister auf jeder Bergstadt, wo es noͤthig war, zwey geschworne Bergver- staͤndige, ein Zehndner und Waͤgemeister, ein Huͤttenreiter und Huͤttenschreiber, ein Berg- und das Recht, alte und neue Groschen zu schlagen, erhielten. und Gegenschreiber, ein Silberbrenner und Pro- birer, und ein Markscheider. Vornehmlich waren bekannt das hennebergische Kupferwerk zu Illmenau, das Silberwerk in dem Goldlau- ter. Die Eintheilung der Gebaͤude war da- selbst zu 32 Theilen angenommen. In dem Osterlande fand man Kupferwerke zu Gera; bey Saalfeld waren auch dergleichen, welche unter Schneeberg gehoͤrten. Zu Tra- chen am Harz in Thuͤringen waren Silberwerke. Zu Koͤndern im Magdeburgischen war ein vor- zuͤgliches Schieferwerk. In dem Reußischen findet sich auch in dem sechzehnten Jahrhunderte eine Bergordnung, we- nigstens gedenkt die Forstordnung von 1638 bey dem Fritsch derselben; so finden sich auch darinnen Nachrichten vom Bergbau, da man bey den Forstgesetzen mit darauf Ruͤcksicht nimmt. Sonderlich waren nach dem Albin be- kannt die zu Schlewitz, Lobenstein und Neila; zu Neila waren vornehmlich Kupfererze S. Staudens Beschreibung des Bergwerks zu Neila, und Albinus l. c. p. 105. . In dem Stollbergischen war ebenfalls im sechzehnten Jahrhunderte schon ansehnlicher Bergbau. Es waren daselbst Heiligenborn, Brambeck und Hazgerode; zu Polfeld war ein ansehnliches Kupferwerk. Der hessische Bergbau, welcher ebenfalls in dem hohen Alterthum seinen Ursprung hat, Y y 5 der der in die aͤltere und mittlere Geschichte gehoͤrt; in der neuern ist uns sonderlich dasselbe merk- wuͤrdig durch sein Salzwerk bey Allendorf, ein uraltes Werk, welches Albinus vorzuͤglich ruͤhmt, und neben den beruͤhmtesten seiner Zei- ten aufstellt S. Albinus l. c. p. 182. , er nennet es das altorfische; und durch seinen vorzuͤglichen Eisenstein, welchen man haͤufig nach Sachsen ziehet fuͤr die saͤch- sischen Eisen- und Stahlfabriken, und einige seiner Kupfer- und Silbergruben. Man suchte im sochzehnten Jahrhunderte durch viele Frey- heiten den Bergbau zu ermuntern, und es er- schien daher 1537 eine gemeine Bergordnung Philipps Sie fuͤhrt folgende Aufschrift: Philipps ge- meine Bergordnung, Statuta, Privilegia, Frey- heit und Satzung, so wir denjenigen, die in unserm Fuͤrstenthum und Landen Bergbau bauen und suchen, zu Gnade und Guͤte gesetzt und ge- ordnet haben, Marpurg 1537. S. Kleinschmid- tii Collectio T. I. p. 93. . Es finden sich im sechzehnten Jahrhunderte in dem Hessischen Silber-, Bley- und Kupferwerke. Bey Eschwege und Sun- dern waren Kupferwerke Agricola sagt: Aeris metalla in Cattis duo sunt, Eschvega et Sunterum: alterum vetus, al- terum novum, utrumque ad amnem Verram. . Auf dem Berge uͤber der Stadt Frankenberg brach viel Bley- erz, woraus man sehr gutes Bley verfertigte. Das Villacher war ganz rein von Silber. Zu Waldungen war sonderlich guter Eisenstein, des- sen sen Agricola Agricola de ortu et causa subterraneorum: In Cattis Valdunga lapide ferrario abundat et oppidum Siga imo tota Saverlandia Coloniam Agrippinam versus, ubi etiam ferreae fornaces conflantur. gedenkt; wie auch bey Sigen und Sauerland. Daher waren auch in diesen Ge- genden ansehnliche Eisenfabriken, wo sonderlich Oefen gegossen wurden. In dem Magdeburgischen findet sich in den damaligen Zeiten ein vorzuͤgliches Schieferwerk zu Koͤndern, und die Salzwerke zu Halle be- haupteten ihren alten Ruhm, da sich ihre Ent- stehung in der Dunkelheit des Alterthums ver- liert. Sie versahen damals vornehmlich auch die saͤchsischen Lande und zogen hingegen vieles Holz zum Sieden aus denselbigen; daher sich in der saͤchsischen Floßgeschichte verschiedene deshalb errichtete Contracte befinden. In dem Eifelischen um die Stadt Mayn war ein vorzuͤgliches Silberwerk, welches dem Churfuͤrsten zu Trier gehoͤrte, wie auch gute Bleywerke, und in den Herrschaften Kronen- berg und Kielen fanden sich vorzuͤgliche Eisen- steine. In dem Hohensteinischen machten sich die graͤflichen Bruͤder, Heinrich und Ernst, um den Bergbau verdient, und ließen eine Berg- ordnung wegen ihrer Bergwerke ergehen. Graf Volkmar Wolf nahm sich derselben nicht weni- ger ger an, und ließ sie 1576 von neuem durchse- hen und publiciren. Sie erschien in dem naͤm- lichen Jahre zu Magdeburg. Diese bestand aus 164 Artikeln, und es war derselben eine be- sondere Proceßordnung angehaͤngt S. Bause Institut. Juris metall. Germ. p. 46. . Be- kannt waren sonderlich die Werke auf dem An- ders- oder Endersberge, wo die beruͤhmteste Zeche im sechzehnten Jahrhunderte, der Sam- son, war. Es baueten diese Werke sonderlich viele Sachsen an, wurden aber durch Untreue abgeschreckt, ein Beweis, wie noͤthig der Cre- dit dem Bergbaue ist S. Albinus meißnische Bergchronik p. 110. . In der Folge wurde sonderlich die Zeche St. George beruͤhmt, vor- nehmlich gegen das Ende des sechzehnten Jahr- hunderts. Die Geschichte sagt uns, daß da- selbst das gediegene Silber in fluͤssiger Gestalt einem Quecksilber gleich gefunden, daß es aber an der Luft verhaͤrtet und in einen braunen Sand und Gries verwandelt worden S. Albinus l. c. p. 110. . Es finden sich in dem Herzogthum Wuͤr- temberg viele Bergwerke, welche edle und halb- edle Metalle, auch Mineralien liefern Nachrichten von dem Zustand der wuͤrtember- gischen Bergwerke findet man in den physikali- schen oͤkonomischen Auszuͤgen 1stem B. 1stem St. Stutgard 1758. 8. S. 71—118. . Da die Landesherren noch den Bergbau auf eigene Kosten Kosten trieben, findet man keine besondern Berggesetze, da aber Privatpersonen daran Theil nahmen, so erschienen von Zeit zu Zeit Bergordnungen und Bergfreyheiten. Das aͤl- teste Beyspiel von einer Gewerkschaft im Wuͤr- tembergischen findet sich in der Geschichte des Grafen Ulrich im Jahre 1456 S. Sattlers wuͤrtembergische Geschichte unter den Grafen, 22ste Forts. Abschn. 5. §. 110. , welcher ei- nigen Buͤrgern in Gemuͤnd das Bergwerk zu Wart bey Nagold verleihet, nach Gold, Sil- ber, Gestein, oder nach andern Metallen zu graben, und solches zu bauen, oder zu schuͤtten nach Bergwerksart, jedoch daß man ihm von der Grube den zehnten Theil gebe. Im Jahre 1536 erhielten die Gewerkschaften im Lande vom Herzog Ulrich verschiedene Freyheiten Man findet sie in des Herrn Hofrath Stahls physikalisch. oͤkonomischen Wochenschrift, Stut- gard 1758. S. 678. . Mit vorzuͤglichem Eifer wurde der Bergbau un- ter der Regierung des Herzog Christophs be- trieben, ohngeachtet sich unter ihm keine Spu- ren von ergangenen Berggesetzen finden. Nur so viel ist bekannt, daß unter seiner Regierung an einer Bergwerksordnung gearbeitet wurde, welche nach seinem Absterben 1569 ans Licht trat und zugleich mit Bergfreyheiten erschien, wodurch jedermann zu bauen Erlaubniß erhielt, jedoch so, daß der Herzog sich den Zehenden, den den Vorkauf und andere Gerechtigkeiten vorbe- hielt S. Sattlers wuͤrt. Geschichte unter den Herz. Th. 5. Abschn. 6. §. 4. . Herzog Friedrich wuͤrdigte die Berg- werke einer besondern Aufmerksamkeit. Er ließ 1596 von den Kanzeln verkuͤndigen, daß der- jenige eine Belohnung erhalten sollte, welcher Erzgruben entdecken und anzeigen wuͤrde S. Sattlers wuͤrtemb. Geschichte unter den Herz. Th. 5. Abschn. 7. §. 26. . Er schickte einen Bergvoigt in verschiedene Gegen- den des Landes aus, um die angegebenen Berg- werke zu untersuchen. Er ertheilte 1597 am 1sten Januar und am 5ten Julius 1598 der Gewerkschaft neue Freyheiten, und ließ endlich 1599 eine eigne Bergordnung ergehen In Folio auf 163 Seiten gedruckt. , die der damalige Oberrath D. Gadner verfaßt ha- ben soll S. Selecta physico-oeconomica, 6tes St. p. 498. . Im Salzburgischen sind die Bergwerke ebenfalls alt, so daß ihr Ursprung und die Un- tersuchung uͤber dieselben sich in der mittlern Geschichte verliert Man sehe davon weiter: Abhandlung von dem Staate des hohen Erzstists Salzburg und dessen Grundverfassung, mit Urkunden begleitet, Salz- burg 1780. Fol. Daselbst wird aus dem Con- gesto Arnonis angefuͤhrt, daß schon zu den Zei- ten der agilolfingischen Herzoge bey der Stif- tung . Das Salz war seit den aͤlte- aͤltesten Zeiten eines der wichtigsten Producte und Vortheile des Bergregals. In den aͤltern Zei- tung in diesen Gegenden Gold und Salz gefun- den worden. Strabo sagt: in Noricis auri so- lum ferax fuisse repertum. Es wird daselbst von dem bayerischen Salzwerk zu Reichenhall ge- handelt, und aus Urkunden Koͤnigs Ludwigs des Deutschen und Ludwigs des Kinds erwiesen, daß das Stift schon damals mit dem Bergregal begnadiget worden, wodurch Herr von Lory in seinem bayerischen Bergrechte widerlegt wird. Durch die Grausamkeiten Erzbischof Alberts neigte sich Reichenhall endlich auf bayerische Seite und der Erzbischof rettete nun nur durch Vergleiche von 1219 und 1275 noch einige Rechte, die aber endlich auch verloren giengen. Der Verfasser zeigt, daß das Stift schon im zehnten Jahrhunderte Rechte auf das Salzwerk gehabt. Im Jahr 1141 waren schon 24 Salz- pfannen daselbst. Das Salzwerk in den ber- tholsgadenschen Gebirgen Tuval gehoͤrte gleich- falls dem Erzstifte, bis das 1108 daselbst ge- stiftete Kloster 1156 vom Kaiser Friederich ein Privilegium erschlich. Obschon das Salzwerk Reichenhall im 13ten Seculo in bayerische Haͤnde kam, so gaben doch die Erzbischoͤfe freywillig das Holz aus ihren Waͤldern zum Salzsieden bis 1525, wo es in einer receßmaͤßigen Versiche- rung in einen bestimmten Preis verwandelt wur- de. In der Ausfuhr des Salzes zu Wasser, vornehmlich nach Passau und von da nach Boͤh- men durch die Buͤrger zu Lauffen, beeintraͤchtig- ten die Herzoge nie, bis die Erzbischoͤfe Leon- hard und Matthaͤus 1529 auf das Salz einige Aufschlaͤge machten. Zeiten wurde der Bergbau meist durch Gewer- ken betrieben; der Erzbischof bekam nur den Zehnten und hatte das Wechselrecht, welches darinnen bestand, daß die Gewerken dem erz- bischoͤflichen Wechselamte das Metall nach ei- nem gewissen bestimmten Preise uͤberlassen muß- ten, wobey das Erzstift ein ordentliches Berg- gericht zur Aufsicht hielt. Die erste salzbur- gische Bergordnung findet sich schon im Jahre 1342, sie wurde von dem Erzbischofe Hein- rich den Bergrichtern, Froͤhnern, Wechslern, Grubenmeistern ꝛc. gegeben. Erzbischof Ortolf verpachtete das Berggericht, Frohn und Wech- sel fuͤr 1500 Fl. ein Beweis, daß in Deutsch- land die Verpachtung einzelner Cammerein- kuͤnfte sehr alt sind. Ein Gleiches that 1384 der Erzbischof Pilgrin, welcher sie aber um ei- nen weit hoͤhern Preis, naͤmlich fuͤr 4500 Fl. verpachtete. Indessen sorgte er doch auch fuͤr Verbesserung der Bergproducte. Er verschrieb einen, Namens Hanns Schmiedinger, welcher Huͤttenrauch, Arsenik und Realgar bearbeiten und einen Revers von sich stellen mußte, daß er diese Kunst niemanden mittheilen, auch aus- ser Salzburg nicht treiben wolle, woraus er- hellet, daß sie damals noch sehr unbekannt ge- wesen. Die Eisenwerke kamen sonderlich un- ter Erzbischof Eberhard III. in große Aufnahme; auch arbeitete man auf Gold und Silber in der Erztwieß in der Gastein. Sein Nachfolger Eberhard IV. brachte im Jahr 1427 die Gold- und und Silberwerke im Zillerthal empor, und unter dem Erzbischof Johann kamen die Silberwerke im Leogang und die von Eisen im Gericht Ra- schenberg und in der Altenau sehr in die Hoͤhe. Ein gewisser Hanns Schmelzer von Kremnitz machte sich dem Erzbischof Friederich anhei- schig, daß er das ihm und seinem dreyjaͤhrigen Sohne lebenslang uͤberlassene Bergwerk und Silbererz in dem Leogang nach Bergwerksrech- ten arbeiten, und das Pfund des gebrannten Centner Silbers um 4 Pfund 4 Schilling Pfen- nig auf die fuͤrstliche Cammer liefern wolle. Der Erzbischof Burghard machte im Jahr 1463 eine neue Bergordnung fuͤr die diesseits des Tauren in Pinzgau, Gastein und Poͤngau gelegenen Bergwerke. Ueberhaupt war er sehr aufmerksam auf die Aufnahme der Bergwerke. Vornehmlich suchte er die Alaunwerke empor zu bringen und vergoͤnnete einem gewissen Jo- hann Schnabel, im ganzen Stifte auf Alaun zu suchen, mit dem Beding, daß der zehnte Theil dem Erzstift zufallen sollte. Noch mehr kam der Bergbau unter dem Erzbischof Bern- hard empor. Dieser ließ 1477 eine oͤffentliche Verordnung ergehen an die Bergrichter im Pinsgau, Zillersthal im Gastein, im Poͤn- gau, zu Ramingstein und zu Friesach, welches die vorzuͤglichsten Bergwerke im Erzstifte wa- ren; in dieser ist verordnet, daß es jedermann erlaubt sey, allerley Erz, es sey neuer Schurf oder verlegner Bau, aufzuschlagen und zu II. Theil. Z z bauen, bauen, unter der Bedingung, daß er in den er- sten zehn Jahren nur den Frohn, naͤmlich den zehnten Kuͤbel auf den Halden leisten, in den folgenden 30 Jahren darauf uͤber die Frohn von jeder Mark Silbers einen rheinischen Gulden geben und nach Verlauf dieser 30 Jahre das Gold und Silber in den fuͤrstlichen Wechsel um leidlichen Preis liefern solle. Die Bergwerke waren um diese Zeit im Stift Salzburg in Auf- nahme, allein unwahrscheinlich scheint es doch zu seyn, was Duͤcker in seiner salzburgischen Chronik sagt S. 228. , und aus demselben der Ver- fasser der Abhandlungen von dem Staate des Erzstifts Salzburg nimmt, daß von einer Grube Kron im Gastein jaͤhrlich 80000 Ducaten Er- trag und Ausbeute gekommen. Unter dem Bi- schof Matthaͤus verfielen die Bergwerke schon in etwas. Dieser Bischof erlaubte in seiner Bergordnung, daß die Gewerken, die vorher der lutherischen Lehre zugethan gewesen, noch ferner sollten geduldet seyn, diejenigen aber, die sich in Zukunft dazu bekennen wuͤrden, das Land raͤumen sollten; allein seitdem die Religion ge- theilt war, und einige aus dem Lande zogen, scheint der Bergbau einen sehr großen Stoß be- kommen zu haben. Vornehmlich litte der Berg- bau dadurch, daß um diese Zeiten im sechzehn- ten Jahrhunderte ein Erzbischof von Salzburg einige Bergleute der Religion wegen hinrichten ließ, ließ, weswegen 1525 die Arbeiter einen Auf- stand erregten S. Munsterus in Cosmographia p. 26. . Der Erzbischof Marx Sit- tich suchte zwar auf verschiedene Art dem Ver- fall vorzubeugen, allein es half nichts, die Ge- werke nahmen ab, einige giengen gutwillig da- von ab, andere verkauften ihren Antheil an die Kammer und noch mehrere verdarben. Außer- dem verlor auch Salzburg noch viele Bergwer- ke im Zillerthal, Windischmattrei und Langberg. Da es durch juͤngere Vertraͤge mit Oesterreich die Cumulativam abgeben muͤssen, so hat es auch das meiste von denen Bergwerken zu Gmuͤndt und Huttenberg in Kaͤrnthen verloren, und was es ja behielt, wurde in einen sehr nie- drigen Stand herabgesetzt. Ein vorzuͤglicher Beweis von der Wichtigkeit der salzburgi- schen Bergwerke ist, daß Salzburg, nach dem Zeugniß des Verfassers der Abhandlung von dem Staate des Erzstifts Salzburg, seit zwey hundert Jahren uͤber 40 Millionen an Gold- und Silbermuͤnzen aus seinen eignen Bergwerken praͤgen lassen. Vornehmlich waren auch die Salzwerke wichtig; Salzburg verlor aber fast immer viel an Bayern: dennoch ließen die Erzbischoͤfe immer den Herzogen von Bayern das Holz zum Salz- sieden aus ihren Waͤldern. So geschahe es z. B. bey dem Salzwerke in Reichenhall, das schon im dreyzehnten Jahrhunderte in bayeri- Z z 2 sche sche Haͤnde gefallen war. Endlich wurde 1525 wegen des Holzablasses zu dem Salzsieden in Reichenhall ein receßmaͤßiger Holzpreis be- stimmt. Die Salzwerke zu Hallein waren da- mals sehr bekannt, und blieben den Erzbischoͤfen unangefochten, auch der freye Handel und Ausfuhr in andere Laͤnder. So hatte auch das Erzstift eine freye Salzausfuhr zu Wasser nach Passau, und besonders nach Boͤheim durch die Buͤrger zu Laufen, und die Herzoge von Bayern beein- traͤchtigten sie nie darinnen. Als aber die Erz- bischoͤfe Leonhard und Matthaͤus auf das Salz einige Aufschlaͤge, zumal im Jahr 1529, mach- ten, so widersprach man von Bayerscher Seite stark, es kam aber doch zum Vergleich: dennoch, sagt der Verf. S. 308, wußte es Bayern so zu spielen, daß die Hauptfrage, ob Salzburg oh- ne der Herzoge Bewilligung sein Landesprodukt zu steigern befugt, nie aus dem Grunde entschie- den ward. Endlich, sagt er S. 304, versahe es der Erzb. Wolf Dietrich, und ließ sich durch die Friedfertigkeit so weit hinreißen, daß er sich im J. 1589 zu einem ewigen Salzvergleich mit Bayern genaͤhert. — Durch denselben erhielte Bayern die Participation der Haͤlfte von den kuͤnftigen Salzkaufs-Mehrungen d. h. von den erhoͤhten Kaufpreisen. Allein es blieb hierbey nicht, sondern weil noch weiter Mißhel- ligkeiten entstanden, so ward der Vergleich 1594 aufgehoben, und der Erzbischof uͤberließ den ganzen Handel des Halleinischen Salzes zu Was- Wasser, so bisher der Herzog mit den 3 Staͤd- ten Borghaußen, Schaͤrding und Passau zu- gleich gehabt, nunmehro an die Herzoge allein. Die Salzwerke in dem bergoldsgadischen Ge- birge Tubal am Schellenberge wurden desto mehr vernachlaͤßiget, je mehr man die zu Hal- lein zu erheben suchte. Es gehoͤrte dasselbe den Proͤbsten zu Bergoldsgaden, mit denen es zugleich Salzburg anfangs bauete, allein die letzten gaben endlich den Mittbau auf. In der Folge trat es durch einen Vergleich die Salzwerke pfandes- weise an Salzburg 1409 ab, wie aber der Pabst Calixt 1455 das Stift Bertholsgaden dem paͤbstlichen Stuhl unterwarf, und der Kai- ser Sigismund demselbigen auch favorisirte, so ward ein anderer Vergleich 1458 getroffen, wornach zwar Bertholsgaden die Salzwerke be- hielt, unter der Bedingung, daß die Ausfuhr sehr eingeschraͤnkt ward. Welches letztere her- nach 1540 auch mehr nachgegeben ist, bis der Probst Wolfang im J. 1556 den uͤbrigen Rest des Pfandschillings voͤllig abtrug, worauf ein neuer Vergleich errichtet ist, der aber nicht recht ausfiel zum Vortheil der Probstey. Doch der Probst Puͤtrich erhielt im Jahr 1591 ei- ne Cassation von dem K. Rudolf uͤber diesen Vergleich, er nahm den Herzog Ferdinand von Bayern zum Coadjutor an, und dieser aͤngstig- te den Erzbischof mit einem schweren Proceß bey dem Reichshofrath, und weil auch abseiten Bayern dem Stift sehr zugesetzt ward, so kam Z z 3 der der Erzbischof in Hitze, und griff zu den Waf- fen, bemeisterte sich Bertholsgaden und verlor daruͤber sein Stift. Wir nahen uns der Bergwerksgeschichte des Harzes in den neuern Zeiten; der Harz be- greift im Zusammenhange die Fuͤrstenthuͤmer Grubenhagen, Blankenburg und Anhalt, Harzgerode, die Grafschaften Stollberg, Wer- nigerode und einen Theil von Walkenried; der Oberharz oder eigentlich so genannte Harz be- greift die braunschweigischen Weitlaͤuftiger handelt hiervon Zuͤckert in der Na- turgeschichte und Bergwerksverfassung des Ober- harzes 1762. S. 3—6. . Ihre Entstehung gehoͤrt in die mittlere Ge- schichte Die aͤltesten braunschweigischen Bergwerke fin- den sich im 10ten Jahrhunderte. Die aͤlteste Bergstadt ist Goslar. Die aͤltesten finden sich auf den Rammelsberge. Die Kaiser erhielten bis zu dem Jahr 1235 unmittelbar den Zehnten, wie Sebastian Span in dem historischen Bericht von Bergwerken an und auf dem Harz in den angehaͤngten Bergurtheilen S. 62 gezeigt. Man schuͤrfte seit dem 10ten Jahrhunderte auf dem Harze uͤberall nach Silber, und eroͤffnete daher im J. 1045 das Bergwerk zum Wildenmann unter Kaiser Heinrich III. und im J. 1078 das Bergwerk zu Zelle auf dem Harze, und bald dar- auf das grubenhagische. Im drcyzchnten Jahr- hunder- . Im sechzehnten Jahrhunderte be- schaͤftigte man sich daselbst sonderlich mit der Wieder- Wiederaufbauung und Wiederhergellung der verfallenen Gruben. Die Pest des 14ten Z z 4 Jahr- hunderte 1252 kamen alle diese schon in die fuͤrstl. Landestheilung. Als 1004 auf dem Harz eine Hungersnoth und 1006 die Pest entstand, geriethen die unterhar- zischen Bergwerke am Rammelsberge in Verfall, wurden aber doch schon 1016 von des ersten Erfinders Bruders Sohn wieder aufgenommen, belegt und gegen 70 in gutem Bau erhalten, bis sie unter Heinrich IV wieder einen Stoß er- hielten. Auf dem Oberharze waren auch in die- sen alten Zeiten Vergwerke, welche aber etwas verfielen, und von Herzog Albrecht dem Großen zu Braunschweig und Luͤneburg unter seine drey Soͤhne in der Erbtheilung vertheilet wurden. Er starb 1279, und seit dieser Theilung wurden diese Bergwerke wieder ernstlicher gebauet. Die Ursa- che des Verfalls der Unterharzwerke, war ein Auf- stand der Bergleute zu Goßlar, den dieselben aus Anstiften eines Berghauptmanns Albrechts, mit dessen Eheweib der Kaiser ein Liebesverstaͤnd- niß hatte, erhoben, und alles zu Grunde richte- ten. Allein der Bau gieng bald wieder an, und dauerte bis zu den Zeiten Herzog Heinrichs des Loͤwen und dessen Sohn Ottens IV. 1181. Denn als Heinrich der Loͤwe von K. Friedrich I. 1180 seiner Laͤnder beraubt wurde, welche sich vom Harz bis an die See, und von der Elbe bis an den Rhein erstreckten, so uͤberfiel dieser die deut- schen Fuͤrsten auf einem Fuͤrstentage zu Goßlar, 1181, und verbrannte das Bergwerk vor Goßlar das dem Kaiser gehoͤrte, nebst den Schmelz- huͤtten, und zerstoͤrte alles. Zwar erholte sich dasselbige bald wieder, litte aber wiederum viel in Jahrhunderts, welche 1348 entstand, hatte die Bergwerke des obern Harzes zu Grunde ge- richtet, weil kaum der vierte Theil Menschen leben blieb. Erst gegen das Ende des funfzehn- ten und nach Anfang des sechzehnten Jahrhun- derts betrieb man ihn wieder ernstlich. Man erschuͤrfte zu den Zeiten der Elisabet gegen Ende des 15ten Jahrhunderts um Eibenberg Kupfer- gaͤnge, deren damals gangbare Zechen Hone- mann in den Kriegen zwischen K. Otten IV. und Phi- lippen, wo Ottens General Guͤnther von Truch- se die Stadt Goslar zerstoͤrte. Indessen waren die Bergwerke im Oberharze nicht ganz unbe- baut geblieben, wie einige und unter andern auch Albinus vorgeben, denn es findet sich daß Herzog Otto, Herzog Wilhelms Sohn zu Luͤne- burg, 1235 von Kaiser Friedrich II mit dem Zehenden des Rammelsbergs beschenkt worden. Nach Otto’s Tode folgte Albrecht der Große, welcher seine Laͤnder noch bey Lebzeiten, wie wir oben bemerkt, unter seine drey Soͤhne vertheil- te. Hier bekam Herzog Heinrich der Wunderli- che den dritten Theil am Rammelsberg vor Goslar und das ganze Bergwerk samt dem Forst zu Claus auf dem Harz. Herzog Albrecht be- kam in seinem Landesantheil den dritten Theil am Rammelsberge, nebst der Haͤlfte des Berg- werks zu Zelle auf dem Harz. Herzog Wilhelm erhielt den dritten Theil am Rammelsberge und die Haͤlfte zu Zelle auf dem Harz. Von dem J. 1209 wurden die Harzbergwerke bis zum J. 1344, da der Rammelsberg eingieng, und viel Arbeiter erdruͤckte, stark betrieben. mann Honemanns Alterthuͤmer des Harzes 2ter Theil S. 6 und 7. benennt. Man fand noch ver- schiedene Silbergruben, die aber erst un- ter Heinrich dem juͤngern, welcher diese Stadt 1532 zu einer Bergstadt erhob, in rechte Aufnahme kamen. Die Silbergruben waren sehr ergiebig, vornehmlich um das Jahr 1543, wo sie mehr gaben als die zum Wilden- mann und Zellerfeld. Im Jahre 1516 gien- gen nach den Honemann in den Alterthuͤmern des Harzes die Werke zu Andreasberg auf, und waren haͤufig an gediegenem Silber ergie- big. Schon im Jahre 1537 soll man nach ihm 116 Zechen gezaͤhlt haben Theil 2. p. 19. . Er giebt an, daß die Ausbeute von den beyden Zechen St. George und Huͤlfe Gottes von Trinitatis 1561 bis Luciaͤ 1583 und also in 22 Jahren 215688 Thaler gewesen. Erst im Jahr 1524 nahm Herzog Hein- rich der Juͤngere diese Bergwerke wieder auf, nachdem sie 176 Jahr gelegen. Die gruben- hagischen, welche seit 1348 ebenfalls gelegen, wurden erst nach 206, naͤmlich im Jahre 1554, von Herzog Ernst wieder aufgenommen. Die Geschichte sagt, daß das Beyspiel des Herzog Georgs zu Sachsen und die große Freundschaft, welche er mit dem Herzog Heinrich unterhalten, Z z 5 letztern letztern zur Aufnahme dieser Bergwerke veran- laßt habe. Herzog Georg von Sachsen rieth ihm dazu, und Herzog Heinrich erbauete bald bey so gluͤcklichem Fortgange die Bergstaͤdte Wildemann, Zellerfeld, Lautenthal, und be- gnadigte sie 1532 mit Freyheiten, zuvor man den Anschnitt im Grunde gehalten, welches der damalige Berghauptmann Wolf Seidel ins Werk richtete. Herzog Heinrich gerieth in dem Kriege nebst seinem Sohn Carl Viktor in die Gefan- genschaft des Churfuͤrsten zu Sachsen und des Landgrafen zu Hessen Philipp, wo ihm auch sein Land weggenommen wurde Sleidanus lib. 14, 15, 16. . Allein die Berg- werke verloren dabey nichts. Denn die siegen- den Fuͤrsten nahmen sich derselben sorgfaͤltig an, beschieden die Bergbeamten nach Gandersheim und nahmen sie daselbst in Pflicht; sie sagten dem Bergwerke Schutz zu, worauf es auch in gutem Fortgange blieb. Indessen thaten doch die Buͤrger zu Goslar, Zellerfeld und Wild- mann vielen Schaden, weil sie in keinem guten Vernehmen mit Herzog Heinrichen gestanden. Daher wurde 1527 wegen der Thaͤtigkeiten und Irrungen zwischen ihm und der Stadt Goslar wegen des Bergwerks am Rammels- berge Zehnden und Gerichte eine guͤtliche Hand- lung zu Braunschweig vorgenommen, welche aber aber fruchtlos war, daher der Kaiser von Re- genspurg aus zwey Raͤthe, Hansen von Rede- witz und Nicolaum von Knibis, zu Commissaren dahin benannte, welche durch einen schriftlichen Abschied Friede boten. Der Rath zu Goslar machte hierauf in einer Deduction eine Vorstel- lung an die Reichsstaͤnde, und verwahrte seine Rechte durch eine Protestation, worinn er dar- zuthun suchte, daß ihre Vorfahren vor andert- halbhundert Jahren den Zehnden auf dem Rammelsberg, mit den Gerichten, Rechten und Nutzungen, erkauft, daß die beyden Gebruͤder Ernst Herzoge zu Braunschweig, die uͤberhar- zischen Fuͤrsten genannt, als Lehnherren den Kauf bestaͤtiget, sich aber den Verkauf an Zehnden vorbehalten, und wegen der Gerichte nichts errinnert. Jetzt aber verlange Herzog Heinrich Zehnden und Gerichte. Und ob auch gleich der Wiederkauf wegen des Zehnden vorbe- halten worden, so sey doch nachher der Ram- melsberg eingefallen, und in die 100 Jahr un- bebaut geblieben, ihre Vorfahren aber haͤtten ohne Zuthun der Fuͤrsten von Braunschweig denselben mit großen Kosten wieder aufgebauet. Es war naͤmlich 1344 der Rammelsberg ein- gegangen, hatte viele 100 Arbeiter erdruͤckt, und war bey 100 Jahr unbebaut geblieben. Diese Irrungen haben wir nur in Vorbeygehen er- waͤhnen wollen, da es ein Beweis ist, wie in den damaligen Zeiten auch Bergzehnden in den Haͤnden der Privatpersonen gewesen. Es kam indes- indessen 1540 zu einem Vertrage, da die Her- zoge von Braunschweig den Rammelsberg mit Zubehoͤr wieder an sich brachten S. Zuͤckert Naturgeschichte des Oberharzes, S. 95. . Herzog Heinrich fand nach einer fuͤnfjaͤhri- gen Gefangenschaft bey der Ankunft in seine Laͤnder seine Bergwerke in dem besten Zustande. Er erneuerte daher die zu verschiedenen Zeiten ertheilte Bergfreyheit, welche 1552 gedruckt wurde. In dem naͤmlichen Jahre belagerte er die Stadt Goslar wegen der oben angefuͤhr- ten Zwistigkeiten und anderer Ursachen, und noͤ- thigte sie, das ganze Bergwerk, und eine auf etliche Meilen sich erstreckende Holzung, an ihn abzutreten. Heinrich sparte keine Kosten in dem Bergbau, und schien es zu einen Haupt- grundsatze seines Finanzsystems zu machen. Er ließ daher den tiefen frankenscharner Stollen belegen, weil diese Stollen gleichsam die Schluͤs- sel zu den Bergen sind, und ließ 14 Jahre lang 1300 Lachter nach dem Kaiser Carl und weissen Schwanensee treiben. Weil er den Bergbau so nachdruͤcklich unterstuͤtzte, findet sich auch zu seinen Zeiten eine und die andere Erfindung. Vorher geschahe das Puchen durch große Stei- ne, wodurch die Erze zerrieben und zermalmt wurden. Allein zu seinen Zeiten erfand Peter Philips das trockne Puchwerk, und zwar zu- erst erst mit einem Stempel, welchen ein Rad mit einer Welle in die Hoͤhe hob, wodurch die Erze trocken zermalmet wurden. Nach der Zeit ka- men S. Zuͤckert Naturgeschichte des Oberharzes S. 55. die nassen Puchwerke zu Stande, ja man erfand sogar einmal ein Windpuchwerk, welches der Wind mit zwoͤlf Stempeln trieb Honemanns Alterthuͤmer des Harzes I. p. 130. . Sein Nachfolger, sein Sohn Julius, nahm sich der Bergwerke nicht weniger eifrig an S. Letznerus. . Es bluͤheten in dem 16ten Jahrhunderte sonder- lich auch die Silber-, Bley- und Kupferwerke zu Zellerfeld Zu Zellerfeld waren ansehnliche Kupferwerke sonderlich ein hellgruͤnes sehr glaͤnzendes drusen- foͤrmiges Kupfererz, das der Crisocolla aͤhnlich sa- he, und außer einem guten Theil Silber 33 Pfund Kupfer vom Centner gab. S. Zuͤckert Naturgeschichte des Oberharzes S. 38. , Bergstaͤdte und Knieberg. Im J. 1554 erhielten diese eine Bergordnung vom Herzog Ernst. Nachher kam das Berg- werk zum Amt Reißberge mit der Grafschaft Lauterberg, und gediehe durch Absterben Ernsts Grafen von Hohenstein an das Haus Braunschweig. Der Herzog Ernst zu Braun- schweig, Herr zu Einbeck und Grubenhagen, be- trieb den Bergbau eifrig, und belegte im J. 1559 die Bergwerke zu Claus am Harz von neuem, nachdem selbige gegen 206 Jahr unbe- unbebaut gelegen, bey welcher Gelegenheit die Bergstadt Clausthal entstand. Da er 1567 ohne maͤnnliche Leibeserben verstarb, fiel sein Land an seinen Bruder Wolfgang, welcher die- se 1554 von Herzog Ernsten publicirte Berg- ordnung beybehielt, bis er 1593 eine Revision vornahm, und am 18 Sept. dieses Jahres, als Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg von der eimbeckischen und grubenhagischen Linie eine allgemeine Bergordnung, wegen der Sil- ber-, Bley- und Kupferwerke Zellerfeld, Berg- staͤdte, Knieberg und saͤmmtlicher in Fuͤrsten- thum gelegenen Orte publicirte. Zwischen dem Herzog Julius zu Braunschweig- Wolfenbuͤt- tel und dem gedachten Herzog Wolfgang entstan- den Streitigkeiten wegen der Bergwerke. Her- zog Wolfgang wendete sich deshalb an den Kai- ser, welcher den Herzog August von Sachsen und den Landgraf Wilhelm von Hessen, zu Kom- missarien ernannte. Diese legten auch bald durch subdelegirte Berghauptmann, Kanzler und Raͤthe die Sache in Guͤte bey, und brach- ten es zu einem Vergleiche, welcher wegen der Stolln Burgstaͤdterzugs aufgerichtet wurde, vermoͤge dem die Herzoge von Braunschweig, von Wildmann, nach dem Burgstaͤdter Zug treiben lassen, 1) den St. Johannisstollen, 2) den Jesusanfangsstollen, 3) den Frankenscharren- stollen, und uͤber dieses noch drey andere davon, einer, der 16 Lachter, der andere, der 19 Lachter, der dritte und tiefste, der 13 Lachterstollen heißt. Von Von dem Nachfolger des Herzog Wolfgangs, Herzog Philipp dem Juͤngern, findet man nicht, daß er große Veraͤnderungen in dem Bergbaue vorgenommen. Mit ihm erlosch der gruben- hagische Stamm. Indessen finden sich doch auch noch zu Ende des sechzehnten Jahrhunderts verschiedene er- giebige Werke. Noch 1592 waren die Werke zu Lauterthal sehr ergiebig Zuͤckert l. c. p. 34. man gewann da- selbst vornehmlich reichhaltige Kupfererze. Im J. 1589 wurde das alte naͤchst Altenau belege- ne Silber,- Bley- und Kupferbergwerk wieder aufgenommen, und die Altenau bisher, ein ge- ringer Bergflecken, erhielt 1594 das Stadt- recht. Auf Andreasberg waren, nach dem Ho- nemann in den Alterthuͤmern des Harzes, im J. 1537 schon gegen 116 Zechen S. Honemann Theil 2. p. 19. Zuͤckert l. c. 146. . Allein von den beyden Zechen St. Georg und Huͤlfe Got- tes fielen, nach eben erwaͤhntem Honemann, von Trinitatis 1561 bis Luciaͤ 1583 und also in 22 Jahren 215688 Thaler Ausbeute, zu St. Andreasberg brach gut Silber und Bley, ingleichen am weissen Wasser und der Sieber, auf dem Hahnenklee und der Bockswiese bey der Altenau und Wildenmann, wo die Schmelz- huͤtten liegen, endlich der Schulenberg, Zeller- feld und Clausthal. Zu Goßlar brachen Kiese, welche welche Bley, Kupfer, Silber und Zinn ga- ben. Auf dem Harze fand man außerdem auch noch viele Crystallen, so daß sie zu Tage aus- brachen, wenn der Regen die Erde und die Ge- waͤchse abgewaschen Agricola sagt: Alius ex marmorum saxorumve canalibus essoditur aut aratro excutitur et tor- rentibus defertur vtroque modo venis aut venu- lis detectis. S. de natura Fossilium lib. 6. . Wichtig sind auch noch die Eisenwerke auf dem Harze. Die Eisenge- steinsgaͤnge auf den Eibenberg, auf dem Ober- harz, wurden im funfzehnten Jahrhundert von der Herzoginn Elisabet zuerst wieder aufgebauet. Man wurde durch die alten Pingen und Guͤl- den, welche man daselbst fand, dazu veranlaßt. Sie ließ stollbergische Bergleute kommen, und schoß die Unkosten zu diesem Bergbaue vor, und legte bey anwachsendem Vortheil den hohen Ofen und das Hammerwerk zu Gittel- de an. Auch waren außerdem noch bekannt, die Eisensteine bey Mangelholz auf Roͤßland zwi- schen Elbingrode, zu Ilsenburg aus der Hoͤh- ne im Schuppenthal, an Morgenbrodsthal bey der steilen Wand und um Braunbach. Im Jahre 1584 kommt bey Altenau ein Eisenhuͤtten- werk vor S. Zuͤckert Naturgeschichte des Oberharzes S. 86. . Wichtig sind in diesen Zeiten noch die Salz- werke zu Harzburg. Die ersten Salzadern ent- entdeckte man 1569, und Herzog Julius zu Braunschweig nahm noch in demselbigen Jahre das Salzwerk allhier auf. Die ersten Anstal- ten fielen nicht so gluͤcklich aus, da die aus dem Sohlenschachte 40 Lachter tief zur Entdeckung einer bessern Salzader fortgetriebenen Queer- schlaͤge viel wilde Wasser erschroteten. Daher mußte eine Wasserkunst angelegt werden, um den Salzbrunnen nicht unbrauchbar werden zu lassen. Es giengen auch die 1589 angeordne- ten drey Salzprobesieden mit Steinkohlen, auch wenigerm kurzen Holze und Waasen nicht wohl von Statten. Allein in der Folge wurde es in nutzbarern Stand gesetzt Zuͤckert l. c. S. 125. . Zum Behuf des Bergbaues und wegen der Verbindung desselben mit dem Forstwesen muß- ten die Berghauptleute in dem Braunschweigi- schen dem Forstamte beywohnen, in deren Er- mangelung aber der Zehendner von Goslar. Es wurden nicht nur die gewoͤhnlichen Forstaͤm- ter alle vier Wochen, sondern auch jaͤhrlich ein General-Forstamt zu Goslar und in den Ober- harzischen Comunionbergwerken gehalten, wo der Berghauptmann das Direktorium hatte S. Fritsch Corp. I. V. For. p. 115. . Man war vornehmlich darauf bedacht, daß die Bergwerke aus den Waldungen mit hinlaͤngli- chem Holze versehen wurden S. Fritsch p. 115. . Es wurde verord- II. Theil. A a a verordnet, daß man einen Ueberschlag mache, was zum Behuf der gesammten Berg- und Huͤtten- werke und der Grubengebaͤude an allerhand klei- nen und großen Sorten vonnoͤthen, vornehmlich was an Schachtholz, Schachtstangen, Latten und Pfaͤlen, Kunststangen, Fahrtschenkeln, Schußholz, an hartem Gegenholz zu Kuͤnsten, Puchstempeln, Puchtragen, Laschen, an die Puch- tragen, Laschen zu Kunst- und Puchwerksraͤdern, Kehrrad, Kunst- und Puchwellen, ingleichen Rost- und Treibholz, allerley Bauholz, Die- len, Schindeln, Bottichenholz, und uͤberhaupt zu der Nothdurft der Bergstaͤdte erforderlich. Sodann, wie viel Kohlen nach Betrieb der un- ter- und oberharzischen Huͤttenwerke jaͤhrlich herbey zu schaffen; nach diesem jaͤhrlichen Ver- brauch muͤssen alle Berge und Thaͤler in diesen Forsten, so wie sie in Wachsthum stehen, wie lange nach obiger Beduͤrfniß jede Art zu nutzen S. Fritsch Corp. Iur. Venat. Forest. p. 116. , wobey man sonderlich die Naͤhe und Entfernung der Oerter bemerkt, damit eins das andere er- leichtere. Diejenigen Berge, so wegen der Naͤhe vorzuͤglich liegen, und mit solchem Holze be- wachsen sind, sollten verschonet und zu keinem an- dern Feuerholze verbraucht werden; die Baͤume aber, die sich zu Wellen und großen Gerinnen schicken, sollten uͤberall verschonet bleiben. Die Aufsuchung der Bergwerke in Boͤ- heim gehoͤrt fuͤr die aͤltere und mittlere Geschich- te. te Als Boleslaus I. seinen Bruder den K. Wenzes- laus in J. 929 in der Kirche meuchelmoͤrderisch ermordet, umgab er gleichsam zur Versoͤhnung des bruͤderlichen Schattens die Stadt Boleslaus, die sein Vater nach seinem Namen genannt, mit einer Mauer, wozu er die Kosten aus dem Berg- werke zur Eule genommen. Das erste Berg- werk in Boͤhmen soll die Eule, nach dem Boͤhmi- schen Gilowa, gewesen seyn, woraus Koͤnig Wen- zeslaus eine Goldstufe von 12 Pfund erhalten haben soll; vornehmlich war es sehr ergiebig unter Carl IV. Außerdem werden bey dem Albin S. 63 iu der Bergchronik noch als die gleich aͤl- testen angegeben Nellisan und Pezibran. Die er- sten Bergrechte in Boͤhmen finden sich bey den Buͤrgern von Igla oder Iglau, einer Berg- und Grenzstadt an Maͤhren, und wo Freyberg seine ersten Bergrechte her haben soll, und wo viele Bergurthel gesprochen wurden, welche nach Schneeberg, St. Annaberg und St. Joachims- thal bis zu K. Sigismunds Zeiten, da der Hussitenkrieg angegangen, versendet worden; ein neuer Beweis fuͤr die Meynung derer, welche behaupten, daß der Bergbau nach Meißen nicht vom Harz, sondern von Boͤhmen aus gekommen. Die Iglauer Bergrechte wurden geschrieben und besiegelt, unter der Buͤrger Insiegel verschickt, und bestehen hauptsaͤchlich im Rechte der Such- und Erbstollen, das Recht der Neufaͤnger, das Schmidtamt, das Winkelmaaßrecht, gemeine Recht in Verleihung des Lehnherrn, das Erz verbiethen, wie die Theile verlohren werden, von der Bergfreyheit. Die allgemeinen Berg- rechte . Schon im zehnten Jahrhunderte finden sich Spuren von ergiebigen Bergwerken in Boͤh- A a a 2 men. men. Allein wir gehen hier zum sechzehnten Jahrhunderte fort. In dieses Jahrhundert faͤllt rechte aber in Boͤheim, die von der gesetzgebenden Gewalt ihren Ursprung hatten, kommen aus dem J. 1280, wo Wenzeslaus II. Koͤnig von Poh- len und Boͤheim nach seines Vaters Ottokars Tode die Unordnungen, welche bey dem Berg- baue eingerissen, bemerkte, untersuchte und das koͤnigliche Bergrecht in lateinischer Sprache be- kannt machte, uud in vier Theile abtheilte. Im J. 1536 uͤbersetzte es Matthes Enderlein, Berg- meister aus der Zwoͤnitz, der zuvor auf dem Schneeberg Kantor und Schichtmeister gewesen, in die deutsche Sprache, s. Mathesii Joachims- thaler Chronik. Wenzeslaus ließ durch seine Berg- ordnung die Privateigenthuͤmer Theil an dem Bergbaue nehmen. Er uͤberließ ihnen nicht nur den zwey und dreyßigsten Theil, so der Acker oder Erbtheil hieß, sondern auch bey jeder Fundgru- be in ihren Erbguͤtern noch den dritten Theil von der koͤniglichen Urbar oder Bergfrohne, wel- ches der achte Theil von allen gestuͤrzten Erzten war; es wurde ihnen auch bey jedem Gruben- feld noch ein Berglohn aus sieben Lachtern ne- ben dem gewerkschaftlichen und koͤniglichen Lohn nach dem Streichen des Ganges zum eigenen Ge- nuß vermessen. Dagegen mußten sie zu jeder ver- messenen Fundgrube einen gewissen Platz fuͤr die Bergleute, und zu ihrer Viehweide Platz lassen. Die Berggeschwornen uͤbten die Berggerichtsbarkeit aus, von diesen Berggerichten konnte nur allein an den Koͤnig, oder in dessen Abwesenheit an die loͤ- nigliche Kammer appelliret worden. Obgedachter Koͤnig Wenzeslaus II, welcher auch die pohlnische und ungarische Krone hatte, gerieth auch mit dem R. K. Albrecht in Zwistigkeiten, welcher die kutten- bergi- faͤllt vornehmlich die Ferdinandeische neue Ein- richtung des Bergwerkwesens und des Regals, obgleich nicht hier zuerst das Bergregal in Boͤheim seinen Anfang nimmt. Es wurde naͤmlich zwischen dem K. Ferdinand I. als Koͤ- nig von Boͤheim im J. 1534 mit den vier Staͤnden des Koͤnigreichs ein Vertrag in An- sehung der Bergwerke geschlossen, welcher unter dem Namen der Landbergwerksvertraͤge be- kannt ist, worinnen das Schuͤrfen und das Bergwerksverleihen sonderlich bestimmt wird, und ob schon die in der Wenzeslaischen Berg- ordnung gegruͤndete allgemeine Bergfreyheit wieder bestaͤtigt wird, so wird doch verschiede- nes geaͤndert. Es wird darinnen verabredet, daß den Grundherren bey Geld- und Silber- werken der halbe Zehende, dem Koͤnige aber der Vorkauf zustehen solle; daß dem Grund- A a a 3 herrn bergischen Bergwerke in Ungarn auf 6 Jahre ver- langte. Die Ergiebigkeit der Bergwerke auf der Eule ist, wenn die Nachrichten gegruͤndet sind, bis zum Erstaunen groß gewesen. Ein Bergmann auf der Eule, Namens Rothlew, soll dem Koͤnig Wenzeslaus 100 Tonnen ungarischen Goldes geschenkt, und Koͤnig Carl zu sei- nem Roͤmerzuge 100 geharnischte Reuter ge- stellet haben, da doch uͤberhaupt das ganze Koͤ- nigreich nur 300 mitschickte. Es fuͤhrt dieses an M. Joh. Deucer von der Bergwerke Anfang. Bergmann bedeutet in dieser Nachricht wahr. scheinlich so viel als einen Gewerken oder Bau- lustigen, nicht aber einen Arbeiter. herrn vier Erbkuxe erbauet wuͤrden, daß dem Grundherrn die Obergerichte uͤber die Berg- leute verbleiben; daß alle Ober- und Bergoffi- ciers dem Grundherrn mit Pflichten verwandt seyn, die Zehendner und Silberbrenner aber so wohl dem Grundherrn als dem Koͤnige schwoͤ- ren sollten; daß bey Verpfaͤndungen der Guͤter der Grundherren die Bergwerke dem Koͤnige zu verpfaͤnden vorbehalten seyn, Gold und Silber der koͤniglichen Muͤnze gegen Bezahlung gelassen werden; der Muͤnzmeister das Silber binnen vierzehn Tagen bezahlen sollte. Es wurde darinnen ferner fest gesetzt, daß auf neu- en Bergwerken nach Joachimsthal appellirt werden koͤnnte. Uebrigens wurden die niedern Metalle, Zinn, Eisen, Kupfer, Bley und Quecksilber, den Staͤnden frey gelassen S. Peithner von den koͤniglichen und grundherr- schaftlichen Rechten an die Bergwerke, in Ferbers Beytraͤgen zur Mineralgeschichte von Boͤheim, S. 152, wo die alten Ordnungen auszugsweise stehen. Man findet sie aber ganz in der alten Landesordnung von lit. W. 1 bis 12, wo die erste sich befindet; die andere ist in der verneuer- ten koͤnigl. Landesordnung von lit. Z. 8 bis 40, und eben daselbst lit. A. 21 die von Ferdi- nand II. . Im J. 1548 gab auch Ferdinand der Stadt Schlackenwalden, Schoͤnefeld und Lauterbach, wo viele Zinnbergwerke waren, sammt den da- zu gehoͤrigen Gebirgen eine Zinnbergwerksord- nung, nung, welche aus 50 Artikeln bestand Deuceri Corp. Iur. Met. . So erhielten in dem naͤmlichen Jahre und an ei- nem Tage auch die Stadt Joachimsthal, wel- che schon 1518 von dem Grafen Stephan von Schlick und 1541 von Hieronymus und Lorenz von Schlick Bergordnungen erhalten S. Klotsch vom Gegenbuche S. 65 und 66. , und die umliegenden einverleibten Silberberg- werke eine besondere Bergordnung. Sie ist in vier Haupttheile getheilt: der erste handelt von Amtleuten und Dienern, Befehl, wie sich ein jeder insonderheit halten soll; der zweyte von den Bergwerken und dazu gehoͤrenden Sa- chen, auch von Stollen und derselben Gerech- tigkeit, wie sie solche erlangen; der dritte vom Huͤttenwerk und was dem anhaͤngig; der vier- te vom Bergprozeß; diesem sind noch beyge- fuͤgt allerley Bergwerksgebraͤuche und Ordnun- gen zum joachimsthalischen Bergwerke gehoͤ- rig, welche diese Bergordnung erklaͤren Sie ist nachher 1713 in Sachsen durch ein Man- dat vom 26 August §. 6. autorisirt worden. . Unter dem Kaiser Rudolf wurde fuͤr die Berg- werke zu Joachimsthal und Kuttenberg durch eine neue verbesserte Bergordnung gesorgt, und er ließ dieselbige vermoͤge eines Landtagsschlus- ses vom Jahr 1515 durch Abgeordnete nieder- schreiben. Auf dem Landtage in diesem Jahre 1575 wurden alle Beduͤrfnisse zum Be- A a a 4 huf huf des Bergbaues und alle dazu einlaufende Viktualien fuͤr zollfrey erklaͤrt S. Moser von Steuersachen S. 734. . Im Jahr 1585 erhob Rudolf die Stadt Rudolfstadt zu einer freyen Bergstadt, um daselbst den Bergbau zu befoͤrdern. Sehr beruͤhmt sind auch in diesen Zeiten die Bergwerke. Schon im 14 Jahrhunderte, in dem Kriege zwischen Koͤ- nig Johannes und Herzog Heinrich, wird die- ser Kuttenberg der Silberschatz des Herzog Heinrichs genannt, und die Geschichtschreiber sagen ausdruͤcklich, daß viel Arbeiter und Berg- hauer daselbst gewesen Boregk boͤhmische Chronik S. 277. . Rudolf II. zog 1589 durch ein besonderes Edikt auch die Edelsteine mit in das koͤnigliche Zehend- und Muͤnzamt, und befahl ihre Ein- lieferung dahin oder in die koͤniglich boͤhmische Kammer S. Ferbers Beytraͤge zur Mineralgeschichte von Boͤhmen S. 154. . Uebrigens machten sich die Lan- desherren verbindlich, an drey Orten des Lan- des eigene Seigerhuͤtten zu errichten und den Gewerken die dahin gelieferten silberhaltigen Kupfer und Bleye nach einer bestimmten Taxe bezahlen zu lassen; uͤbrigens stand jedem frey, auch eigne Seigerwerke zu errichten, und darin- nen, mit Ausnahme des Goldes und Silbers und des Zehenden, die geringern Metalle zu seigern. Diese Einrichtung stand sowohl dem Grundherrn als den Gewerken frey. Was Was nun die Werke selbst betrifft, so wur- den viele aͤltere, sonderlich in dem Hussiten- kriege, verwuͤstet. Dieses Schicksal betraf Pe- zibran, wo sehr viele Bergglasur war, wovon noch im sechzehnten Jahrhunderte die großen Huͤttenhoͤfe zeugten. So war auch Nellisan und Bergreichen- stein eingegangen, welches so ergiebig an Gol- de gewesen, daß ehemals uͤber viertehalbhun- dert Goldmuͤhlen, oder, nach unserer Sprache, Puchwerke gestanden Einige sagen dieses bloß von Bergreichenstein, und geben Nellisan fuͤr ein Silberbergwerk an. . Die Eula, oder im Boͤhmischen Gilowan, war im 16ten Jahr- hunderte nicht mehr gangbar, aber vornehm- lich zu den Zeiten Wenzeslaus und Carls des vierten beruͤhmt. Dubrav sagt, daß man daselbst eine Goldstufe von 12 Pfund schwer in einem Kiesling oder Hornstein gebrochen. Dieses sowohl als die Werke Teschlowitz und Sicchowitz, welches letztere einige fuͤr ein Sil- berwerk halten, wurden ebenfalls die Opfer der Verwuͤstung im Hussitenkriege. Noch im sechzehnten Jahrhunderte war Iglaw im Gang, und wenigstens sehr reich an Erz, ob dasselbe gleich nicht so reichhaltig mehr war, als es in den aͤltern Zeiten gewesen, so wie auch in die- sem Jahrhunderte man kein Gold mehr daselbst fand wie vorher. Es war sonderlich beruͤhmt durch seine Bergrechte. Die Werke auf dem A a a 5 Kutten- Kuttenberge, die ebenfalls alt sind, bluͤheten noch im 16ten Jahrhunderte Albin l. c. p. 66. . Kuttenberg Agricola lib. II. de vet. et nov. metall. In Bohemia orientem versus nostris etiam tempo- ribus, excepta Valle Ioachimica, omnium fru- ctuosissimum est Cottebergum, quod Aeneas Sylvius Cothnam vocat. Id abhinc annos XXX pene solum fodiebatur, quod reli- quorum metallorum putei et cuniculi, qui in intestino bello deserti, minus ediderunt, non reficerentur. war sonderlich beruͤhmt durch seine Kupfer: sie kamen den ungarischen und norwegischen an der rothen Farbe bey, da die meißnischen etwas braͤunlicher sind. Man zog daselbst Kupfer und Silber aus dem Kies; man machte daselbst, wie es scheint, zuerst die Versuche, eine Kies- oder Kupferwasserlauge zu gießen, darinnen das Eisen zu einem Mus, und endlich gar zu Kupfer wird. Man be- merkte dieses auch im zipser Brunnen. Man nennte es wegen seiner Ergiebigkeit in Boͤh- men gewoͤhnlich Antichriststaschen, welche Be- nennung unstreitig von den Hussiten herruͤhrt. Nach demselbigen war das beste das zu Deut- schenbroda; dieses war in den aͤltern Zeiten von sehr weitem Umfange, und erstreckte sich auf 2 Meilen gegen Kuttenberg zu: allein es war groͤßtentheils im 16ten Jahrhunderte kaum noch in einigem Gange, da es durch den Hus- Hussitenkrieg verderbet worden. Sein Sil- ber hatte den Vorzug vor anderm, daß es beym Schmelzen keinen weitern Zusatz brauchte, son- dern ihn schon bey sich hatte. So kannte man im sechzehnten Jahrhunderte auch nur dem Namen nach die Myse und Krumenau, beydes chemals reichhaltige Silberwerke, welche alle, als traurige Denkmaͤler der Verwuͤstung des boͤhmischen oder Hussitenkrieges, im 16ten Jahrhunderte nur noch in ihren Ruinen da waren, oder doch sehr wenig gebauet wurden. Theils verwuͤsteten die Boͤhmen sie selbst, wie man von Deutschenbroda bemerkt S. Albinus l. c. p. 67. , theils kamen viel Bergleute in diesen Kriegen um, theils hielt der Religionshaß auch viel fremde und brauchbare Bergleute ab. Und weil in diesen Unruhen die Register und Buͤcher ver- loren giengen, so ist dieses die Ursache, daß wir so wenig Nachrichten von dem alten boͤh- mischen Bergbau haben, die doch so lehrreich fuͤr uns seyn koͤnnten. Unter die aͤltern boͤh- mischen Bergwerke gehoͤrten auch Stoburg, wo ein Goldbergwerk war, wie auch Plessa Der Oberbergmeister, Lazar Erker, fuͤhrt in sei- nem Berichte an die boͤhmische Cammer vom 27 September 1581 verschiedene Eisenwerke, und damals schon verlassene Silberwerke an; andere aber, als das Schienbein, die alte Kloͤs und St. Paulusstollen auf der sogenannten Kloͤs, hat die Stadt Glatz noch zu Erkers Zeiten gebauet, und uͤber- . Im Im sechzehnten Jahrhunderte war als Silber- bergwerk auch beruͤhmt Kawersin, und nicht weit davon Procopsberg, der Riesengrund, Hackenteufel, Zuberstein; zu St. Katternberg gab es viel Kupfergraupen, wo Zinnwerke wa- ren. Rungenstock an der Elbe, unter Außig, Grab bey Brucks, Kladrow oder Kladruba, nicht weit von Tachau, Myse, wo auch ein gut Bleywerk ist, Pilsen, Losyn, Topel, Pla- na, welches eine schoͤne Lasur in Silbererz gab, wie auch vorzuͤglichen Wismuth und Quecksil- ber. Zu Plana erfand man die Kunst, das boͤse Wetter aus den Gruben mit Blasbaͤlgen zu heben und zu ziehen. Beruͤhmt waren auch die Silberwerke zu Krumenau, wo auch viel Schwefel gesotten wurde, und die zu Ellischau, ingleichen Wildharz, wo man neben dem Erz auch natuͤrlichen Schwefel grub, Bresnitz, ein Silberbergwerk 2 Meilen von Wiesenthal, Reichenbach und Schoͤnfeld, Vresnitz, das unter Carl IV. 1342 angegangen, Knien, uͤber Eul und Stechowitz an der Molta. Die beruͤhmtesten Quecksilberwerke waren in Boͤh- men Schoͤnbach, unter den Schlicken bey Adorf uͤberdieß gegen die Kloͤs den sogenannten Fuͤrsten- stollen getrieben. Nach seinem Zeugniß gewann die Gewerkschaft in dem Jahre, da er schrieb, auf dem Merzberg 90 Mark guͤldisch Silber, welches sie in die prager Muͤnze lieferte. Bey Leuthen, uͤber Landeck, giebt er ein Bleywerk an. Adorf und Eger, gegen den Kuttenheid; vor- zuͤglich beruͤhmt war der schoͤnbachische Zinno- ber, welchen Agricola sehr ruͤhmt, ferner Hei- ligenberg bey Beraun, zu Beraun bey Prag, und zu Cameraw, doch das letztere war mit Eisen vermischt. Der Kupferberg in Boͤh- men gab viel Kupfer. Die beruͤhmtesten Zinn- bergwerke waren der Perlinger beym Aberthein, Neidock und die Lichtenstadt; an beyden Or- ten waren auch Alaunwerke: der Hengst, wel- cher 1545 angieng, vornehmlich aber Schla- ckenwalde. Um Irbersdorf wurden die schoͤn- sten Zinngraupen gebrochen, Lauterberg, Grau- pen oder Krupkraw. Bekannte Bleywerke waren Kaldebrun, Bleystadt, Rotenberg und Ketyn. So gaben auch viele Silberwerke Bley. Außerdem werden noch vom Mathe- sius andere boͤhmische Bergwerke genannt, als Budweiß an der Molta unter Kormalaw, Thabor an der Lusnitz, Drossa, Brunnfells, Pilgram ohnweit Iglaw, Fuͤrwitz unter Deut- schenbrod an der Salnawa, Kuttenplan, Schel- lenberg, itzt Niklasberg genannt, Sonnenberg, Weißberg und Bastianberg. Diese 4 letztern wurden aus dem Joachimsthale mit Amt- und Bergleuten versehen. Die Zinnwerke Plat- ten und Gottesgab, welche vor dem Jahre 1547 saͤchsisch waren, und im Jahre 1532 aufkamen. In Platten waren sonderlich Zinn- graupen von allen Farben, auch waren daselbst schoͤne Floͤße. Kaffen, Muͤckenberg ohnweit Got- Gottesgab, Schoͤnfichten, Lauterbach, Ellbo- gen, Schachwitz waren Zinnbergwerke; so machte man auch in den letztern aus Alaunerz schoͤnes Kupferwasser, daher im Kreis Elbo- gen ein neu Kupferwasser- und Alaunbergwerk war, wo man aus Kies einen sehr hochfarbi- gen Vitriol siedete. Agricola erwaͤhnt einer Zinnstadt. Ferner ist Frubis, wo auch ein Alaunwerk von Neidik und Lichtenstadt. Das Dorf Lessa war sonderlich seines Eisensteins wegen bekannt, wo zwischen Schlackenwerde und Carlsbad im elbogischen Kreise die Bau- ern das Eisen herauspfluͤgten: so fand man bey Schlackewerde auch schwarze Graupen, woraus man viel Gold zog. Sehr beruͤhmt ist das Bergwerk zu Joachimsthal, welches im Jahre 1516 unter der Regierung K. Ma- ximilian I. und im letzten Regierungsjahre Vladislavs, Koͤnigs von Boͤhmen und Ungarn, auf der Herrschaft des Grafen Stephan Schlick entdeckt, oder vielmehr von neuen und nach- druͤcklicher aufgefunden wurde; die dasige Ge- gend koͤmmt in den aͤltern Zeiten unter dem Namen Conradsgruͤn vor, und man giebt die vorzuͤglichen Wiesen, die in dieser Gegend ge- wesen, als die vorzuͤgliche Ursache dieser Be- nennung an. Schon vor Erfindung des Hauptwerks ward daselbst ein weniges gebauet. Der erste Stollen wurde, nach dem Albinus, von einem alten Bergmann, Caspar Bach, gegen die Zeche, welche nachher die alte Fund- grube grube hieß, getrieben. Er erwaͤhnt aus dem ersten Bergbuche, daß 1516 ein gewisser Ca- stel Schreiner in der Conradsgruͤn einem Berg- mann, Hensel Creutzing, ein Lehn verliehen, welches der beste Beweis ist, daß schon damals an diesen Orten gebauet worden. In der Fol- ge vereinigten sich im Carlsbad einige Grafen, Herren und Bergleute, hoben diesen alten Stollen auf und belegten die alte Fundgrube wieder Es waren Graf Stephan Schlick, Alexander Graf von Leißnick, Herr Wolf von Schoͤnburg, Hans Pflug, und Hans Thomas Hirn, ein Berg- mann. . Albinus schreibt das Aufnehmen des Joa- chimsthals Vom Joachimsthale selbst s. Georg Agricola in Bermanno; Mathesius in Sarepta, und Ioh. Ma- jor in Carmine scholae Ioachimicae ad Ferdi- nandum Imperatorem. Mathesius hat an sei- nem Sarepta auch eine Joachimsthaler Chrono- logie angehaͤngt. unter andern auch zu einem Lehr- satze des Caristadts, welcher niemanden selig preisen wollen als den, der im Schweiß seines Angesichts sein Brod aͤße. Daher die Leute haͤufig den Schulen entgangen, und Handwer- ker, vornehmlich auch Bergarbeiten gesucht. Allein eine wichtigere Ursache war vermuthlich die, daß viele benachbarte Werke lagen. Selbst die so reichen schneebergischen in dem Meißni- schen lagen haͤufig wegen der Wasserschaͤden, welche welche ein Wolkenbruch 1511 angerichtet. Daher zogen die Bergleute haͤufig sich dahin, zumal da das Erz fast ganz zu Tage und unter der Dammerde ausbrach. Albin fuͤhrt die verschiedenen Bergmeister zu Joachimsthal und die unter ihnen gebrochenen Erze an S. l. c. p. 74 u. f. . Im Jahre 1516 waren unter dem Bergmei- ster Albrecht Beck, von Crucis bis Luciaͤ des folgenden Jahres, 4 Gaͤnge fuͤndig, und es fiel unter ihm, vermoͤge der Quartalsummen, 3999 Thaler Ausbeute. Von Luciaͤ des Jah- res 1517 bis Luciaͤ 1518 waren vierzehn Ze- chen und vier Gaͤnge fuͤndig, welche 58050 Thaler Austheilung gaben; von Luciaͤ 1518 bis 1520 waren 45 Zechen und 5 Gaͤnge fuͤn- dig, und es fielen an Austheilung 206529 Tha- ler; von Luciaͤ des Jahres 1520 bis Crucis 1525 waren 53 Zechen und 6 Gaͤnge fuͤndig, welche 526836 Thaler Ausbeute gaben. Von 1525 bis Reminiscere 1531 waren 50 Zechen und 10 Gaͤnge fuͤndig, und es fielen, laut den Quartalsummen, 776451 Thaler; von da an bis 1537 wurden 58 Zechen und 17 Gaͤnge fuͤndig, und es fielen 816957 Thaler; von da an bis Reminiscere 1531 wurden 199 Ze- chen und 44 Gaͤnge fuͤndig, und die Ausbeute betrug 1136748 Thaler; von da an bis Tri- nitatis 1553 wurden 19 Zechen und 3 Gaͤnge fuͤndig, und die Summe der Ausbeute war 126033 126033 Thaler; von Trinitatis 1553 bis 1558 wurden 40 Zechen und 5 Gaͤnge fuͤndig, und es fielen 285219 Thaler; von Luciaͤ 1558 bis 1561 Luciaͤ wurden 21 Zechen und 4 Gaͤn- ge fuͤndig, und die Austheilung war 159052 Thaler. Im Jahre 1518 erhielt es die erste Bergordnung von dem Grafen von Schlick, da die Bergleute einen Aufstand erregten und nach Anneberg wichen Albin l. c. p. 75. . Sie ist damals sowohl aufgesetzt als auch gedruckt worden. Um diese Zeiten finden sich viele Entdeckungen zum Behuf des Bergbaues, welche ein Beweis von dem damaligen Flor desselben sind; denn Beduͤrfnisse veranlassen die Erfindungen, und je mehr ein solches Werk bluͤhet, desto mehr ent- stehen diese Beduͤrfnisse. So fuͤhrte 1519 Ibid. p. 75. ein gewisser Paul Grommenstetter von Schwatz, welcher von Schneeberg dahin kam, die so vor- theilhafte Sicharbeit im Joachimsthale ein, wie er es vordem in Schneeberg gethan hatte; man benutzte dadurch vielen Sand, den man vorher ins Wasser geschuͤttet oder zu Gebaͤu- den verarbeitete. Man errichtete 1521 ein großes Pochwerk, und fieng an, uͤber die Plan zu waschen. Im Jahre 1551 wurde die erste Stangenkunst gehaͤngt, 1559 erfand man im Joachimsthale verschiedene mechanische Anla- gen, die uͤble Luft aus den Berggebaͤuden un- ter II. Theil. B b b ter der Erde zu bringen, und reine Luft hin- unter zu fuͤhren. Es geschah durch einen Zug, durch welchen man gut Wetter in Roͤhren durchs Geblaͤse viele hundert Lachtern hinunter brachte, da man vorher zwey Stollen mit vie- len Unkosten uͤber einander treiben mußte Albin S. 66. l. c. , und 1561 ward das Erzbrennen angerichtet. Uebrigens sollen im Joachimsthal 1519 die ersten alten Joachimsthaler seyn gemuͤnzet worden. Man machte auch im Joachimsthale ver- schiedene Erfindungen in der Bearbeitung der Erze. Man erfand im Joachimsthal die Kunst, das Erz, ob es gleich nicht geschmelzt war, zu bearbeiten. Der Erfinder war ein Gold- schmidt, und machte daraus viel Ringe und Schaustuͤcke. Man bediente sich dazu sonder- lich des Glaserzes, so bleyfarben aussah. Ein beruͤhmter Kuͤnstler in dieser Art war Caspar Ulrich Buͤrger, der von solchem Glaserz auf die obige Art ein Kunstwerk verfertigte, das auf der einen Seite die Auferstehung Christi, und auf der andern Seite den Sieg Carls V. uͤber den Koͤnig von Frankreich Franz I. vor- stellte. Ferner waren als ergiebige Werke be- kannt Dornberg und Abertham, und das letz- tere vorzuͤglich wegen der reichen Zeche auf St. Lorenz oder Gottesgab. Im Jahre 1525 ward es schon bekannt; denn es findet sich schon schon damals ein Bergmeister, Hans Retz, am Dornberg und Abertham: allein 1528 ent- deckte ein Bergmann die reiche Zeche Gottes- gab, worauf es 1529 erst nachdruͤcklich ge- bauet zu werden anfieng. Man brach, nach dem Zeugniß des Albinus, auf dieser ersten Zeche St. Lorenz auf Abertham so viel gedie- genes Silber, als bey Menschengedenken noch nirgends gefunden worden, ausgenommen St. Georgen auf dem Schneeberg. Man hat be- rechnet, daß die Ausbeute, so auf St. Lorenz, Gottesgab, Fundgrub und Zug gefallen, 289992 Fl. betragen, und von 1531 bis Tri- nitatis 1558 auf einen Kux Ausbeute gefallen 1509 Fl., und die Geschichte sagt, daß man Stuͤcken Silber gegraben, die 1 und 2 Cent- ner gewogen, und Agricola sagt, daß man zu Abertham, von der Erfindung des Werks bis auf seine Zeiten, gegen 300000 rheinische Goldguͤlden an Silber ausgegraben Aberthami ex dono divino tantum argenti est erutum, quantum valeret aureis Rhenanis CCC M. . Man siehet aus den vielen angelegten Werken die Staͤrke des Bergbaues daselbst. Man schuͤtzte 1539 die Palgenkunst auf Abertham an, man haͤngte 1540 die Wasserkunst auf St. Lorenz, 1563 richtete man daselbst eine Kunst, welche Wasser und Berg hob S. Agricola de vet. ae nov. met. . Außerdem, daß man B b b 2 auf auf Abertham so reiches Silber brach, fand man daselbst auch viel Quecksilbererz. Um von der Eintraͤglichkeit des Joachims- thals mehrere Beweise zu haben, will ich hier die Nachrichten benutzen, welche Albin aus den Bergbuͤchern anfuͤhrt. Er giebt in seiner Bergchronik die vornehmsten Zuͤge vom An- fang des Joachimsthals bis 1563 an. Schwei- zersgang am Schottenberge hat gegeben 560892 Thaler, und gieng an 1526 Trini- tatis. St. Paulus oder der Kuͤhgang am Kohlberge und Tuͤrkner, gieng an Luciaͤ 1520, und gab 510711 Thaler. Geyerischer am Schottenberg und Tuͤrkner gieng an Crucis 1517, und gab 343527 Thaler. St. Andreas- gang am tuͤrkner Kohlberg und Schottenberg gieng an 1517, gab 348687 Thaler. Reich- geschuͤnbergang am Kohlberg, Schottenberg und Pfaffenberg gieng an Crucis 1518, und gab 291669 Thaler. Heliasgang am Niklas- und Weinberg gieng an Luciaͤ 1536, gab 159573 Thaler. Einigkeit auf der Reichen- geschuͤnber und St. Paulusgang am Kohl- berg gieng an Luciaͤ 1530, und gab 129903 Thlr. St. Johannisgang am Niklas- und Wernsberg gieng an 1537, und gab 116874 Thaler. Heilig Dreyfaltigkeitsgang am Tuͤrk- ner und Schottenberg, gieng an 1517, und gab 107070 Thaler. Schoͤne Mariegang am Mittel- und Arlsberge gieng an Reminiscere 1551, und gab 79464 Thaler. Huͤlf Gottes- gang gang am Dornberge gieng an Luciaͤ 1540, und gab 68241 Thlr. Rose von Jerichogang am Kohlberge gieng an Crucis 1520 und gab 61404 Thaler. Polus arcticus, oder heiligen Geistgang am Schottenberg gieng an Crucis 1536, und gab 35475 Thaler. Schindlers- gang am Pfaffenberg und Muͤckner, 32379 Thaler, und gieng an Crucis 1519. St. Hie- ronymusgang am Niklasberg gieng an Remi- niscere 1544, und gab 25621 Thaler. St. Dorotheagang am Keyl- und Niklasberge fieng an 1519 Reminiscere, und gab 24123 Thlr. Gottesgabegang am Dornberg fieng an Luciaͤ 1532, und gab 23478 Thaler. Auf S. Ka- tharina im Reichenerben Voitlaͤnders Lehen am Schottenberg von Trinitatis an 1520 bis 1552 Luciaͤ, Summa 623 Fl. Auf St. Helena nach Reichemgeschuͤeb Huberslehen am Schottenberg, von Trinitatis im Jahr 1525 bis auf Luciaͤ 1561, Summa 558 Fl. Auf S. Katharina Sternsfundgrub am Schotten- berg, von Trinitatis 1526 bis auf Luciaͤ 1561, Summa 1452 Fl. Von der Fundgrube auf dem Stern genannt schreibt Agricola lib. I. de vet. et nov. metall. Hanc proxime sequitur in valle Ioachimica ca- put fodinarum venae, cui nomen est stella, ex qua tantum argenti est erutum, quantum va- leret aureis Rhenanis CCCL. M. und Monste- rus in Cosmographia erwaͤhnt aus dem Agrico- la lib. 8. de nat. foss. Im Joachimsthal hat man . Auf St. Wenzel am B b b 3 Kohl- Kohlberg, von Reminiscere 1528 bis Trini- tatis 1560, 1009 Fl. Auf der Einigkeit am Kohlberge von Luciaͤ 1530 bis auf Luciaͤ 1561 gewann man 1015 Fl. Diese Zeche gab be- staͤndig Ausbeute, und war die tiefste Grube im Thal, darinnen man bis auf 220 Lachtern gesunken. Auf St. Paul bey den hohen Tan- nen am Kohlberg gewann man von Crucis 1531 bis Trinitatis 1559 1014 Fl. Auf der schoͤnen Marie Fundgrub am Mittelberg ge- wann man von Crucis 1554 bis Luciaͤ 1561 522 Fl. Auf der reichen St. Barbara machte man aus einem Faͤßchen Erz von ungefaͤhr 3 Centner 500 Mark Blicksilber. Auf dem Zug Hettersberger fiel einmal auf ein Quartal an beyden Gebirgen auf 24 Zechen zugleich Aus- beute. Im Jahr 1533 war im Thal, da es auf S. Lorenz und Abertham schon gut stand, auf das Quartal Trinitatis 14000 Mark, d. i. man gefunden in der Schwarzengruben, die man zum Stern nennt, ein Stuͤck gediegenes Silber, welches gewogen zehen Attich Centner. Auf St. Marten unter andern dritten Maaß nachm Schweitzer und Stern am Schottenberg von Crucis 1526 bis Crucis 1560 gewann man 1715 Fl. Man fand daselbst viel Glaserz, daß man es mit Meißeln abschrotete und 1 Quartal 1 Cent- ner 19½ Pfund und 6 Loth Silber trug, oder 6932 Mark und 13 Loth. Man hat einen Blick ge- trieben von 1185 Mark und 4 Loth, und im Jahr 1526 wurde ein Kux in dieser Zeche um 100 Thl. verkauft. d. i. 70 Centner Silbers in Zehenden ausge- fallen und 72000 Fl. Ausbeute gewonnen wor- den. Einige deutsche Gedichte vom Joachims- thale sagen, daß auf ein Jahr 300 Centner Silber gefallen. Vom Jahr 1516 bis Re- miniscere 1560 fiel allein im Thal 4049568 oder 40 Tonnen Goldes Ausbeute, ohne die Abgaben an die Obrigkeit und den Aufwand auf Huͤttenkost. Das Silber im Joachimsthal brach uͤbri- gens gemeiniglich in Kobald, Kies, Glanz, Wißmuth, Glockenspeis, schwarze, gelbe und andern minerischen Arten, die voll Schwefel, und sichtiges sowohl als unsichtiges Silber wa- ren. Im Jahr 1559 brach auf der schoͤnen Maria weißguͤldig Erz, theils eckicht in Wuͤr- feln, theils striemicht wie Spießglas, welches man damals als eine Seltenheit ansah S. Albini Bergchronik S. 76—78. . In Boͤheim waren die Zinnwerke sehr wich- tig. Beruͤhmt waren vornehmlich die auf dem Perling beym Abertham, zur Lichtenstadt und Neideck, wo man viel gute Zwitter hauete und seifte; der Hengst war vorzuͤglich beruͤhmt; fodann Schlackewalde, wo man 1549 eine Stufe gediegenes Zinn von zwey Centnern fand: nicht weit davon ist Schoͤnfeld und Lau- terberg. Man bauete es sonderlich auf drey verschiedene Arten. Man fand es entweder in streichenden Gaͤngen und Floͤtzen wie andre B b b 4 Me- Metalle, oder in ganzen Stoͤcken: so nennt man es alsdenn, wenn eine Gewerkschaft 14 Lachter ins Gevierte in einige tiefe Seiger ge- richtet war, oder man bauete es mit einem Werk unter dem Mot, welches man seifte S. Albin l. c. p. 131. . Wißmuth fand man in Boͤheim bey Aber- tham, ingleichen in dem Joachimsthal und zur Plane Albin S. 133. . Man fand in Boͤheim auch verschiedene metallreiche Kiese: der zu Kutten- berg in Boͤheim gab Silber und Kupfer, der auf dem Kupferberge in Boͤheim gab nur Ku- pfer. Im Kreis Elbogen sotte man daraus einen sehr hochfarbigen Vitriol und Alaun. Zu Kromenau in Maͤhren sotte man aus ei- nem Kiese Schwefel. Auch der Kobald war im 16ten Jahrhunderte in Boͤheim sehr ge- mein S. Albinus S. 140. . Man fand sie vornehmlich auch im Joachimsthal und auf dem Sonnenwirbel, wo ein Kobald brach, der sich anzuͤnden ließ, und gleich einem Agtstein hell brannte, bis sich der Schwefel und das Fett verzehrt hatte und das Quecksilber verraucht war Ibid. . An Steinen fand man den Cittrin, eine Art von Iris, die aber nicht so rein von Far- ben ben und nicht so weiß und licht ist S. Agricola lib. 6. de natura fossilium, und aus demselben Conrad Gesner de rerum fossilium figuris: Repertus Iris Citrina in Misenae ac Bohemiae metallis ac fere in iisdem locis, in qui- bus crystallus, et, ut Horus scripsir, in Perside, quae cum praedura sit, nostra non multum est dura, sed fere moliis er fragilis. . Man fand viel Granaten unweit Leitmeritz auf dem Felde nach Tribenitz zu, ingleichen zu Lotten- dorf, nach dem Katernberge zu, und in einem Brunnen zwischen Koͤnigswart und der Stadt Plana, und in Schlesien am Riesenberge. So fand man auch in Schlesien bey Striegau viel Jaspis. Magneten fand man in Boͤheim bey dem Dorfe Lessa zwischen Schlackewerde und Carlsbald. Man brach auch Glaskoͤpfe und Blutstein; die auf den Platten brauchten die Toͤpfer zu einer braunen Farbe. Silber- oder Federweiß fand man in Boͤheim bey Wil- denstein und am Flusse Eger, wo es fast eine Goldfarbe hatte. Eines andern eisenfarbigen Silberweißes gedenkt Kentmann in dem Boͤh- mischen. Einen schneeweißen Marmor fand man im Carlsbade S. Kentmann Catal. fossilium. , ingleichen einen roth- braunen und fleischfarbenen Albinus l. c. p. 163. . Als Baͤder waren in Boͤhmen schon da- mals bekannt das Carlsbad und das Toͤplitzer. Das Carlsbad wurde 1370 durch einen Hund, B b b 5 wel- welcher sich verlief, entdeckt, wenigstens giebt Albin dessen Ursprung also an S. 191. . Carl IV. ließ es hierauf anbauen. Nach den Untersu- chungen der Aerzte der damaligen Zeiten fuͤhrte es Schwefel und Alaun bey sich, wenigstens giebt dieses Leonhard Fuchs und Johann Guͤn- ter bey dem Albin an S. 192. Von den Baͤdern in den damaligen Zeiten uͤberhaupt s. Goͤbel de Thermis und Agri- cola de fontibus medicatis. , und Sommer setzte noch den Salniter und Chalcant dazu, Goͤbel aber gab den Kalkstein als uͤberwiegend an. Das toͤplitzer hingegen fuͤhrt Schwefel, Niter, Bergwachs, Alaun und Kalkstein. Außen war noch ein anderes zwischen Boͤhmen, Schle- sien und der Oberlausitz, und ein anderes bey dem Schlosse Neuenhaus. Sehr natuͤrlich ist fuͤr die Geschichte der Ue- bergang von dem Boͤhmischen zum Schlesischen, wo sich zwar schon alte Spuren vom Bergbau finden, die uns aber hier nichts angehen. Das sehr alte schlesische Bergwerk, der Goltberg ge- nannt, war zwar im sechzehnten Jahrhunderte nicht mehr im Gange: allein eine schoͤne Berg- glasur brach man noch in diesen Zeiten beym Goltberg, woraus man auch Gold machte Albinus l. c. p. 71. Es war in den alten Zei- ten sehr ergiebig. Herzog Heinrich der Fromme, der Sohn der heil. Hedwig, hatte unter seinem Heere gegen die Tataren 500 Bergleute, und nach . Ein Ein anderes Goltberg war Reichstein gegen Maͤhren zu, es war im 16ten Jahrhunderte sehr beruͤhmt, man schmolz daselbst Gold aus einem groben Kies. Nicht weit von diesem war Alteberg, wo man auch Gold und Silber aus Kies machte, der Zuckmantel unweit vom Gesenk, und der Kupferberg an der Bober, nicht weit vom Goldberge, welcher gutes Ku- pfer fuͤhrte, wo auch viel Kupferwasser aus Kies gemacht wurde. Bey Sagan gegen der Lausitz zu waren sehr ansehnliche Eisenhaͤmmer, wo das Eisen binnen 10 Jahren wieder wuchs; uͤberhaupt war die ganze Gegend von Sagan, Sorau, Sprottau und Goͤrlitz sehr reich an Eisen. Bey Striga an der Zyel brachen schoͤ- ne Steine, die dem Tuͤrkis gleich scheinen, und zu Landshut fand man viel Edelsteine. Zu Reichenbach in Schlesien brach ein Kies, wel- cher Gold und Silber gab Albin S. 139. . In den oͤsterreichischen Erblanden machte sich in dem sechzehnten Jahrhunderte um den Bergbau K. Maximilian I. verdient, welcher eine nach alten Rechnungen zog die Pfarrkirche zu Goltberg woͤchentlich aus dem Bergzehnten eine Mark Goldes. Das in dem liegnitzischen Ge- biete bey Nickelstadt 1340 oder 1342 aufgekom- mene Goldbergwerk dauerte nur 8 Jahre, und das 1369 zu Bythonia (wahrscheinlich Beythen bey Glogaw) angegangene Goldbergwerk hoͤrte auch bald wieder auf. S. Albin S. 72. eine Bergordnung ergehen ließ. Kaiser Fer- dinand I. publicirte im Jahr 1553 in den nie- deroͤsterreichischen Landen eine in 208 Artikeln bestehende Bergordnung, darinnen die vom Kaiser Maximilian ehemals vorgeschriebene durchgesehen, und dabey verordnet wurde, daß diese von neuem durchgesehene Bergordnung jaͤhrlich zweymal, auf Pfingsten und Weih- nachten, oͤffentlich abgelesen werden, und je- der, der es verlangte, gegen die Gebuͤhr Ab- schrift davon haben solle. In dem Westphaͤlischen waren die Gold- werke zu Schlichhauffen und Curbach wegen des baldigen Wiederwuchses des Goldes be- ruͤhmt Albin S. 71. . Der Fichtelberg, jenes so wichtige Gebirge Germaniens, ward auch damals fuͤr viele Laͤn- der durch Bergwerke wichtig; in dem fraͤnki- schen Gebiete der Markgrafen von Branden- burg lagen, vermoͤge einer brandenburgischen Bergfreyung vom Jahre 1539, folgende Berg- werke, naͤmlich der Fichtelberg, Weissenstaͤdt, Goldkranach, Muͤnchsberg, Sparneck, Ge- fres, Berneck, Lichtenberg Von Goldkranach sagt Agricola: Aurum in Francis eruitur Goldecranachi et Steinheidae: hoc metallum est in ditione principum Saxoniae: illud Brandenburgiorum distatque ad secundum Japidem a monte inter Sudetes altissimo, quem falso piniferum vocarunt. Effodiunt et in Voi- telandis Cottenheidae. . Das zu Gold- kra- kranach war, nach dem Zeugniß des Agricola und des Muͤnsters, so ergiebig, daß die Mark- grafen woͤchentlich 1500 rheinische Guͤlden da- von gezogen haben. Sonst waren in dem Fraͤnkischen auch noch gute Kiese und Magnetsteine. Ein Quecksil- berwerk war zu Koͤnigstein, und Kupfer fand man auf dem Kupferberge, der eben daher den Namen hat. In der Pfalz waren sonderlich viele Eisen- werke, die sich aus den aͤltern Zeiten daselbst erhalten, es waren sonderlich viel Hammer an der Vils, Nab, Pegnitz, das wichtigste Werk aber war zu Sulzbach an der Vils. Es findet sich daher auch in diesem Jahrhunderte eine churpfaͤlzische Hammerwerksordnung, die zu Amberg 1583 erschien. Es finden sich Nach- richten, daß man aus der Oberpfalz bis in das Meißnische nicht ohne Vortheil nach Ei- sen geschuͤrft. Ein Bleywerk war in dem Nordgau diesseits der Donau, wie es in den aͤltern Zeiten hieß, oder in der Pfalz der Bley- berg, und ein anderes zum Tanzplatz, dessen Mathesius erwaͤhnt Mathesius in Sarepta. . Zu Ehrendorf brach ein vorzuͤglicher Kies, der gold- und bleyfar- ben sah, ein Silberwerk war zu Schreissen Agricola lib. II. de vet. et nov. metallis. Schon , dessen Agricola erwaͤhnt. Weiter Weiter hinter diesen Gebirgen, welches man damals das Oberland nannte, sonderlich in Kaͤrnthen, brach viel goldhaltiges Silber. Vil- lach war wegen seiner Bleywerke beruͤhmt; so waren auch beruͤhmte Vergwerke St. Veit, Schlaͤmingen, Modereck, Steinfeld, Mand- ling, Zweyring, Friesach, Wachsenstein, Kor- bach, Melach, Altenhausen, Windisch, Roß- wald, in der Geel, Zuckenhut, Muͤrzthal, Dalach, Laurenthal, Idria, ein Bleywerk bey Villach. Noch im sechzehnten Jahrhun- derte behielt Steyermark seinen alten Ruhm in Eisenwerken Der Noricus ensis war bey den Alten sehr be- ruͤhmt. Horaz singt: Quos neque Noricus deterret ensis. , und die Tuͤrken zogen son- derlich daher ihre so vorzuͤglichen Waffen, vor- nehmlich war am Vorder- und Hintersprey gu- ter Stahl. Man fand auch daselbst ein weis- ses Gold, das erst im Feuer seine natuͤrliche Farbe bekam. Die reichen steyerischen Eisen- gruben auf dem Arzberge waren nach den Jahr- buͤchern des Landes zuerst belegt worden im J. 712 nach Christi Geburt S. Valentin Prenenhuͤebers Annales Styriae p. 8. 9. 10. und Kaiserl. Capital-Erbbergwerksord- nung S. 1, ingl. Schauplatz der Kuͤnste XI. p. 29. . In Kaͤrnthen waren Schon bey den Alten waren die Noricienses be- kannt, worunter nicht bloß die steyrischen, son- dern auch die diesseits der Donau gelegenen Ei- senwerke zu verstehen sind. waren sehr ansehnliche Goldbergwerke; so wa- ren dergleichen bey Villach, und noch besser gegen den Norkau, im salzburgischen Gebiete bey Rawris, dessen Golderze aber nicht reich- haltig waren, sondern desto aͤrmer wurden, je tiefer sie brachen; Gastrien, Enncaperg, Ramsthal, Brixenthal, Pinzgaw, Rachstaͤdt, Schlemming, welches eigentlich zu Kaͤrnthen gehoͤrte, die salzburgischen Praͤlaten oder Bi- schoͤfe hatten den Niesbrauch davon. Außer- dem fand man bey den rawrisischen Werken auch noch Zink, und schmolz aus Silber Gold, weil daselbst guͤldiges Silber brach Eine solche Mischung von Gold und Silber nennten die Alten Electrum. . Zu Hut- tenberg und Frisach waren gute Eisenwerke. In Tyrol waren die vorzuͤglichsten Bergwerke Schwaz, Sterzingen Es erwaͤhnt derselbigen Georg Fabricius in sei- nem Hodaeporico Chemnicensi: Quis vero argenti venas in montibus illis Eruit inventas: quas nunc Stercingia tellus Suaciacis similes gremio de divite fundit. , Brixen, Roten- berg, Kitzpuͤel, Roterpuͤhel, Hall im Inthal, Golsensaß, Klausen an der Etsch, Terlen, Promer, Inichen, Toblich und Linz, die Mark Gossaw, Leuntzsch bey Hall, zu Muͤhlbach ohnweit Insprug waren gute Eisenwerke, und es wurden daselbst vornehmlich gute Harnische gemacht. Auf dem Nansberge, drey Meilen von von Trient, brach Gold, Silber, Kupfer, Bley, Stahl und Eisen. Schwaz Die Bergwerke zu Schwaz waren sonderlich in den aͤltern Zeiten sehr beruͤhmt; sie fiengen im 11ten Jahrhunderte an, und kamen im funfzehn- ten Jahrhunderte an das Haus Oesterreich durch einen Tausch unter Herzog Sigismund, welcher 1449 eine Freyheit und Bergordnung fuͤr diesen Ort gab. war durch seine Bleywerke sonderlich im sechzehnten Jahrhunderte bekannt. Unter die Schriftsteller des 16ten Jahr- hunderts gehoͤrt Georg Komerstaͤdt, der zu Meissen 1498 geboren war, stand sonderlich bey Herzog Heinrich und George, ingleichen bey Moritz und August in großem Ansehen. Agricola schreibt ihm verschiedene Werke zu Z. B. die libros de pretio metallorum et mo- netis, ingl. de vet. et nov. metallis. . Er starb als D. der Rechte und als Rath 1560. Allein wichtiger ist Georgius Agricola Seine Schriften folgen nach dem Albin in der meißn. Landchronik S. 354. also auf einander: 1) Bermannus s. de re merallica Dialogus editus Anno 1528. 2) De ortu et causis subterraneorum lib. 5. editi 1544. 3) De natura eorum, quae effluunt ex terra, lib. 4. editi anno 1545. 4) De natura fossilium libr. X. anno 1546. 5) De veteribus et novis metallis lib. 2. ed. 1546. Alle zusammen aufgelegt Basileae 1555 u. 1558. 6) De , der 1494 1494 zu Glauche den 24 Maͤrz geboren ward, welcher erst zu Zwickau Schullehrer ward, dar- nach 6) De animantibus subterraneis libr. II. 1548 und 1556. 7) De mensuris et ponderibus Romanis lib. 5 edi- ti seorsim 1539. Venetiis it. cum sequentibus libris 1549 und 1550. Basileae. De externis mensuris et ponderibus lib. 2. Ad Alciati de ea re disputationem lib. 1. De mensuris quibus intervalla metimur lib. 1. De restituendis ponderibus et mensuris lib. 1. De pretio metallorum et monetis lib. 3. Alle er- schienen zusammen 1549 und 1550 zu Basel. De re metallica lib. XII. editi 1556. Basileae. Die Dedikation ist schon 1550 geschrieben. Eine Ue- bersetzung davon erschien 1580 unter dem Titel: Georg Agricola Bergbuch, verteutscht durch Ph. Koch, Frankf. 1580. De medicatis fontibus lib. II. Dieses fuͤhrt er an in einer Epistola ad Kommerstadt. Er erwaͤhnt auch in Briefen an Herzog Moritz und an Komer- staͤdten und an Sebastian Muͤnstern in den Brie- fen des Fabricius eines Werks, Commentarii in quibus utriusque linguae scriptorum locos diffi- ciles de rebus subterraneis explicat lib. 6. Castigationes in Hippocratem et Galenum. Diese werden erwaͤhnt in einem Briefe des P. Platearii ad Conricium, wie auch in Epistola Fabricii vom J. 1537, und in einem Briefe des Agricola an Philipp Melanchthon. Fabricius schickte auch außerdem noch nach dem Tode des Agricola fol- gende Schriften an den Frobenius und Episco- pius, daß sie dieselben drucken sollten: Liber de demonstratione, non absolutus. — de methodis, non absolutus. II. Theil. C c c Liber nach nach Leipzig zog, und endlich in Italien Doktor der Arzeneygelahrheit wurde. Als Phy- Liber de terrae motu. — de putredine solidas partes corporis corrum- pente. — de peste libri III. emendatiores. — de ortu metallorum defensio ad Iacobum Schekium, dem der Apologeticus contra Agrip- pae annot. vom Schekio beygefuͤgt werden sollte. Oratio de bello Turcis inserendo. Alle diese Buͤ- cher werden erwaͤhnt in einer Epistola Fabricii ad haeredes Frobenii. Auch hatte er noch ein meteorologisches Werk verfertigt, de varia temperie s. constitutione aë- ris. Er arbeitete daran gleich nach seinem Ber- manno, auch sagt er, daß er ein Buch von Ga- len uͤbersetzt habe. Von seinem Tode schrieb Fa- bricius eine ganze Epistel an Philipp Melanch- thon. Agricola selbst in einem Briefe an Me- lanchthon schreibt von seinen Buͤchern: Anno 1549 3 Id. Mart. Ab hinc annis XV decrevi res Misenas et Toringas explicare et quidem separatim alteras ab alteris, h. e. utriusque re- gionis oppida, arces, fluvios exponere, eorum in- tervalla et ornamenta ante oculos ponere, res gestas leviter attingere. Sed hoc argumentum si incipiam componere, non incipiam, priusquam XII libros de re metallica, sex Commentario- rum, duos de legibus metallicis, totidem de aquis medicatis perficiam. Quinquennium praeteriit, cum principis nostri iussu Topogra- phiam Misnae et Toringiae conseci, sed huic extrema manus non accessit, illam, cum saepe mihi promissa sit, ex aula nondum recepi, quam primum reddita fuerit, eum ad te mittam. Phi- Physikus im Joachimsthal schrieb er sein erstes Bergbuch, welches er Bermannum nennete, und 1528 erschien, wodurch er zuerst einen Namen erhielt, sodann kam er nach Chemnitz, und leistete da dem Hause Sachsen in der Lan- desgeschichte und dem Bergwerkswesen große Dienste. Er wurde fuͤr Sachsen ein Albertus Magnus. Er ist ein sehr wichtiger Schrift- steller fuͤr die Statistik und den Bergbau der meißnischen und thuͤringischen Gegenden, und ward daher auch von den Fuͤrsten des Landes, C c c 2 so Philippus Melanchthon schrieb von ihm: Ar- genti venas olim celebrant Albertus Magnus, sed hunc longe vicit Georgius Agricola medi- cus, qui recens eas descripsit luculento opere, in quo plurimum inest reconditae eruditionis: ad hunc adiunxit summam orationis venustatem, und in seiner oratione de Misnia sagt er: Gratia habenda est viro doctissimo Georgio Agricolae, cuius extant libri de metallis copiose scripti, qui- bus et patriam ornat et universam posteritatem de his mirandae naturae operibus ita docet, vt in hoc genere tam luculenta scripta nulla fuis- se existimem. Auch hatte er eine Geschichte des saͤchsischen Stammes in vier Buͤchern geschrieben, darinnen er auch das montferatische und savoyi- sche Geschlecht begriff: allein Fabricius, an den es nach seinem Tode fiel, hat viel umgearbeitet und geaͤndert, weil Agricola in der roͤmischkatho- lischen Religion etwas hartnaͤckig war. Panta- leon in Prosopographia giebt ihn unrichtig fuͤr einen Niederlaͤnder an. Die ganzen Werke sind zusammengedruckt zu Basel vom Jahr 1550 bis 1558. so wie von den gleichzeitigen Gelehrten, sehr ge- schaͤtzt. Ein anderer namhafter Schriftsteller der damaligen Zeiten, ob er gleich nicht so sehr beruͤhmt und verdient war, ist Johannes Ma- thesius, der 1504 zu Rochlitz geboren war. Er ist einer von denen, die um die reine deut- sche Sprache zu den damaligen Zeiten, nach dem Zeugniß des Albins, viel Verdienste hat- ten. Er starb 1566 im Joachimsthal als Prediger. Seine vorzuͤglichste Schrift, die hierher gehoͤrt, ist die Sarepta, welches eigent- lich eine Bergpostille ist und sechzehn Predigten enthaͤlt, darinnen er von Metallen und Me- tallarien handelt, und alles, was in der heili- gen Schrift von Metallen stehet, anfuͤhrt und erlaͤutert; auch hat er dabey eine kurze Chro- nik des Joachimsthals geliefert Andere theologische Schriften von ihm gehoͤren nicht hierher, man findet sie aber bey dem Albi- nus S. 357. . Ein an- derer wichtiger Schriftsteller ist Georgius Fa- bricius, der 1516 zu Chemnitz geboren ward. Er zeugte auf der Schule sonderlich viel An- lage zu einem guten Schauspieler in den Schul- komoͤdien Er hat auch ein Werk geschrieben unter dem Titel: Mimorum et sententiarum scurrilium lib.I. S. Albin S. 365. Meißnische Landchronik. . Er that verschiedene Reisen nach Italien in der Gesellschaft eines von Werthern. Das Verzeichniß seiner Buͤcher, deren sehr viele sind, findet sich bey dem Albin. Er war Dich- Dichter, Critiker, Antiquar, Historiker und Bergwerksverstaͤndiger. Johann Kentmann, welcher 1518 zu Dresden geboren war. Er studirte in Ita- lien, und war zu Torgau der Arzneykunst Doktor. Er schrieb vornehmlich ein Werk zum Bergbau, welches ein Verzeichniß der Mine- ralien enthielt Die meißnische Landchronik S. 363. Ich will hier nur die Bergsachen anfuͤhren: Rerum Misnicarum libr. V. Im ersten handelt er de Elect. Sax., im zweyten de Marchionibus Misniae, in den drey letzten de urbe Misnae; es ist dabey ein Epitomc ex Chronico Siffridi Misnensis. Libellus de septem metallis, in quo ea tractan- tur, quae ab Agricola praetermissa sunt. , wozu ihm Fabricius viel Beytraͤge gegeben Catalogus rerum sossilium. . Unter die Bergbau- schriftsteller des sechzehnten Jahrhunderts ge- hoͤrt auch Petrus Albinus, ein chursaͤchsischer Sekretair, der um das J. 1589 schrieb. Er ver- dient hier eine Stelle, theils durch seine meiß- nische Land- und Bergchronik, theils auch durch ein Lexicon Metallicum, worauf er sich in der Bergchronik beruft S. 163. Seine Land- und Bergchronik fuͤhret den Titel: Meißnische Land- und Bergchronika, in welcher eine vollstaͤndige Description des Lan- des, so zwischen der Elbe, Saale und den suͤd- oͤdischen boͤhmischen Gebirgen gelegen, sowohl den darinn begriffenen auch andern Bergwerken sammt . Es enthaͤlt vornehm- C c c 3 lich lich vieles zur Bergwerksgeschichte, sowohl der meißnischen insbesondre, als auch zum Theil anderer Lande. Er hat vieles aus dem Agri- cola, aus dem Fabricius und Kentmann ge- schoͤpft. Außer diesen gehoͤren unter die Schriftsteller des sechzehnten Jahrhunderts vom Bergbaue noch Becht Bechtius vom Bergwesen, Basel 1557. und Erasmus Reinhold Reinholds Unterricht vom Markscheiden, Basel 1574. ; der letztere ist der erste Schrift- steller in der Markscheidekunst. Becht aber ist, nach dem Zeugniß des Verfassers der Er- gaͤnzungen oder Anmerkungen zu Schrebers Geschichte der Cameralwissenschaften, nichts anders, als eine aͤltere Uebersetzung des Berg- buchs des Agricola S. Schrebers neue Camerals. VI. 646. Auch gehoͤrt hierher noch (Anonymi) Bergwerks- geschoͤpf. Leipz. 8. 1595. . Geßner, jener so große Naturforscher des sechzehnten Jahrhunderts, vergaß auch diesen Gegenstand der Naturge- schichte nicht, sondern behandelte in einem zu Zuͤrch sammt zugehoͤrigen Metall- und Metallar-Be- schreibungen, mit einverleibten fuͤrnehmen saͤch- sischen, duͤringischen und meißnischen Historien, auch nicht wenig Tafeln, Wappen und Antiqui- taͤten, deren etliche in Kupfer gestochen; gestellet durch Petrum Albinum M. Churf. Saͤchs. Secr. cum gratia et privilegio Caesareo et electoral. Sax. durchaus auf Schreibpapier gedruckt, Dres- den im Jahr 1589. Fol. Zuͤrch 1565 erschienenen Werke das ganze Mineralreich Conrad Gesneri de omni rerum fossilium ge- nere, gemmis, lapidibus, metallis et huiusmodi libri, Tiguri 1565. 8. . Im siebenzehnten Jahrhunderte. In diesen Zeiten litten die Bergwerke, we- nigstens in einem großen Theil der deutschen Bergwerkslande, viel durch die Kriege, die dieses Jahrhundert merkwuͤrdig machen. Wir nahen uns zuerst dem saͤchsischen Bergbaue, der in dem meißnischen Erzgebirge zu Anfange dieses Jahrhunderts noch immer bluͤhete. In den schneebergischen Werken hatte zwar der ungeheure Reichthum etwas nachgelassen, und sie gaben von 1598 bis 1605, von 1607 bis 1621, und von 1626 bis 1646, und also zu 15 und 20 Jahren keine Ausbeute. Es finden sich Nachrichten, daß um das Ende des Jahres 1617, wo keine Ausbeute von Sil- ber gefallen, nach Abzug aller Unkosten, an 400 Thaler gewonnen worden, welches ein unendlicher Abstand gegen die vorigen Schaͤtze war. Desto wichtiger aber wurde der schnee- bergische Bergbau itzt durch die Kobalde. Man hatte bisher die Kobalde, deren großen Nu- tzen man wenig oder nicht kannte, fast gar nicht geachtet. Die mehreste Aufmersamkeit scheint ein gewisser Christoph Schuͤrer, ein C c c 4 Glas- Glasmacher von den Platten, welcher nach Neudeck auf die Eulenhuͤtte zog, und daselbst Glas machte, erregt zu haben. Er war einst zu Schneeberg, und sah daselbst schoͤn gefaͤrb- ten Kobald liegen, er nahm etliche Stuͤcke mit sich nach Hause, probirte es im Glasofen, und sah, daß es schmolz; er that Asche und die uͤbri- gen zum Glas gehoͤrigen Erfordernisse dazu, und machte daraus ein schoͤn blaues Glas. Er sann noch weiter nach, und machte etliche Schachteln voll blauer Farbe fuͤr die Toͤpfer. Diese Farbe kam nach Nuͤrnberg, ward sehr bewundert, und den Hollaͤndern gewiesen. Diese forschten nicht allein, wo sie gemacht wuͤrde, sondern kamen selbst nach Neudeck zu dem Meister, lernten ihm die Kunst ab, und beredeten ihn, mit nach Magdeburg zu ziehen, und einige Proben von schneebergischen Kobal- den zu machen, schickten ihn aber wieder zuruͤck anheim. Dieser Schuͤrer baute dann eine klei- ne Muͤhle, nur mit Schwangraͤdern, weil es aber zu sauer ward, richtete ers ans Wasser, und ein Centner Farbe kostete erst hier 7 und einen halben Thaler, in Holland 50 bis 60 Gulden. Die Hollaͤnder bauten in ihrem Lan- de 8 Farbemuͤhlen, hatten aber keine Kobal- de, sondern ließen dieselben geroͤstet in Schnee- berg kaufen. Dem Churfuͤrsten Johann Geor- ge I. stellte man vor, wie durch das Farbema- chen auch die giftigen, sonst unnuͤtzen Kobalde koͤnnten verbraucht und theuer ausgebracht wer- den, den, wenn man den rechten Vortheil wahr- naͤhme und von den Hollaͤndern haben koͤnnte. Denn die Schneeberger hatten bemerkt, daß ein Centner desjenigen, was Speise genennt wuͤrde, und im Roͤsten der Kobalde abtriefe und weggeworfen wuͤrde, besser sey als 10 an- dre. Der Churfuͤrst schickte nach Holland, ließ zwey Farbenmacher holen, gab 1000 Fl. Verlag, und ließ auf dem Schneeberg solche Farbemuͤhlen machen. Ihnen lernte es Hans Burghard, Kaͤmmerer und Handelsmann in Schneeberg, ab, und verderbte damit die 11 Farbemuͤhlen auf der Platten, darunter Lorenz Breckau die erste gebauet, und sich dadurch wohl bereichert hatte. Paul Nordhof, ein Frieslaͤnder, wohnte auf der Zwittermuͤhle, uͤbertraf im Farbemachen alle, und diese, die ihn beneideten, vertrieben ihn unter dem Vor- wande der paͤpstlichen Religion. Er wandte sich darauf nach Annaberg, nachdem er zuvor auch zu Schneeberg 10 Jahre Farbe gemacht, nahm auf Verlag Sebastian Oehms, Kauf- herrns zu Leipzig, den Huͤttenhof zu Annaberg auf, und bauete die Farbemuͤhle 1649 im October. Er selbst wurde Faktor, der Anfangs jaͤhrlich 10000 Thaler in Haͤnden zum Vor- rath und Bezahlung der Arbeiter hatte, und dadurch wurden die annabergischen Kobalde genutzt. 1659 hatte er 8000 Centner im Vorrath, da sich andre Bergstaͤdte auch dar- auf gelegt, so daß die Farbe ins Stecken gera- C c c 5 then. then. Die Kobalde waren außerordentlich er- giebig. Melzer in der schneebergischen Chro- nik fuͤhrt aus dem Kobaldbuche den jaͤhrlichen Ertrag seit den Jahren 1620 an: in diesem Jahre gewann man 8462 Kuͤbel, welche nach verschiedenen Taxproben 33189 Guͤlden 18 Gr. betragen. Im Jahr 1621 gewann man 9016 Kuͤbel, welche nach dem Tax 36809 Guͤlden 5 Gr. 3 Pf. machten. 1622 gewann man 9582 Kuͤbel fuͤr 39414 Guͤlden. 1623 6465 Kuͤbel fuͤr 31421 Guͤlden. 1624 ge- wann man 7053 Kuͤbel fuͤr 32048 Guͤlden. Dieses war der Gewinn von 30 bis 40 Ze- chen. In den folgenden Jahren wurde die- ser Bau durch den Krieg unterbrochen und ge- stoͤrt, auch hoͤrten die Contrakte eine Zeit lang auf, und man war genoͤthigt, den Kobald wohlfeil zu verschleudern. Allein von dem Jahre 1630 an gieng es wieder etwas besser. Man bauete in diesem Jahre 20 Zechen, und gewann 2731 Kuͤbel. In den folgenden nahm es bald ab bald zu; so bauete man 1631 noch 18 Zechen, 1632 und 1633 12 Zechen, 1634 und 1635 nur 6 und 9 Zechen, 1638 wurden 28 Zechen ge- baut, und gewann davon 4033 Kuͤbel Melzers Berglaͤuftige Beschreibung der Stadt Schneeberg S. 437. . Im Jahre 1642 ward das Messen nach Kuͤbeln abgeschafft, und dagegen der Centner ange- nom- nommen Melzer l. c. p. 437. . In diesem Jahre erfolgten 1844 Centner, in dem Jahre 1647 3292 Centner, und so fuͤhrt Melzer am erwaͤhnten Orte die Gewinne aller Jahre bis auf seine Zeiten an. Im Jahre 1683 war der Contrakt auf 5000 Centner. Man ersiehet hieraus, wie ergiebig dieser Bergbau fuͤr die Stadt in diesen Zeiten gewesen. Die saͤchsische Regierung nahm sich dieses schneebergischen Kobaldwerks nachdruͤck- lich an. Christian II. errichtete zu Befoͤrde- rung des Bergbaues eine Kobaldkammer Melzer l. c. p. 484. , wie auch eine Safflorfarbehandlung Melzer l. c. p. 482. . Jo- hann Georg, da sie nach dem Jahre 1620 so zu fallen anfieng, verlangte eine Berichtser- stattung wegen des Verfalls. Er uͤberließ 1624 diese Handlung an seinen Kammer- und Bergrath von Brandenstein; allein auch diese wurde aufgehoben, weil man es fuͤr den Berg- bau nachtheilig fand, und 1627 eine andere mit fremden Kaufleuten geschlossen, ja 1628 die freye Handlung unterdessen auf eine Zeit lang verstattet, bis 1641 wiederum neue Contrakte in Vorschlag kamen, welche auch 1642 an- fiengen Melzer l. c. p. 484. 437. 486. . Es wurde damals auf 6 Jahre geschlossen, und 3 unterschiedene Proben ge- setzt. 1649 wurde abermals auf 6 Jahre geschlos- geschlossen, und auf 4 Proben gesetzt. Und so giengen die Verlaͤngerungen von Zeit zu Zeit fort. In diesem Jahrhunderte gieng sonderlich eine wichtige Veraͤnderung in der freybergi- schen Bergverfassung vor. Man hatte, wie oben in der Geschichte des sechzehnten Jahr- hundertes erinnert worden, daselbst immer nach zwey und dreyßig Theilen die Grubenge- baͤude gerechnet. Allein in diesem Jahre, im Quartal Luciaͤ, fieng man zuerst an, die Aus- beuten nach 128 Kuxen zu vertheilen S. (Klotzsch) vom Gegenbuche, ein Beytrag zur saͤchsischen Bergwerksgeschichte p. 35. . Uebrigens waren die freybergischen Gruben in diesem Jahrhunderte sehr eintraͤglich. Die Silbergruben daselbst brachten 1696 in einem Jahre an Brandsilber beym Zehntneramte ein, 17166 Mark, welches nach jetziger Waͤh- rung 183204 Reichsthaler ausmacht S. Inventarium von Chursachsen und Schre- bers neue hallische Samml. VII. p. 199. . Von den Erzen, die man in diesen Zeiten in dem plauischen Grunde findet, giebt uns ein gewisser Johann Beggen in Horns Hand- bibliothek Nachricht S. 249. . Nach diesem Be- richt enthielt die Gegend von Dresden nach dem Schweizerbette zu, Gold und Silber, in- gleichen bey Coschitz, ferner weiter hin in dem Grun- Grunde; man fand daselbst in einem Bache, der in die Weisseritz lief, gediegene Goldkoͤr- ner, die sehr schwarzbraun sahen. Eine hal- be viertel Meile vom Schweizerbette fand man einen maͤchtigen Kupfergang und Rothguͤlden- erz, bey dem Kiefernbusch fand man ebenfalls dergleichen, wie auch Kupferglaserz, weiter an dem Gebirge hin, in einer rothen Hoͤhle, fand man Spuren von einem großen Schatze von Roth- und Weißguͤldenerz. In einem Fluͤßchen, das vom Windberge herab kam, fand man viel Goldkoͤrner. Im tarantischen Walde liegen Erze und Kupfergaͤnge, so wie unter Heckendorf ein silberreiches Bergwerk lag. Der gruͤne Stolln hielt viel Rothguͤl- den- und Glaserz, und bey Heckendorf wurde 1660 gediegenes Silber ausgeackert. Auch faͤllt in diese Zeiten die Errichtung oder Verneurung des Kupferwerks zu Botten- dorf im Weissenfelsischen. Schon vor Alters bauete man dasselbe, allein die Alten scheinen nie auf den Floͤtz gekommen zu seyn, im drey- sigjaͤhrigen Kriege blieb es liegen. Im Jahre 1685 nahm es der Herzog Johann Adolf von Weissenfels von neuem wieder auf, ließ einige Schaͤchte absenken, und im folgenden Jahre 1686 einen Schmelzgraben aus der Unstrut bis an das roslebische Wehr stechen, an wel- chen in eben diesem Jahre eine Schmelzhuͤtte mit drey Oefen erbauet wurde Schrebers haͤllische Samml. 3. p. 220. . Es Es entstand um das Jahr 1654 die Berg- stadt Johanngeorgenstadt durch Boͤhmische fluͤchtige Bergleute, die aus der Stadt Plat- ten vertrieben waren, und die sich hier anbaue- ten. Die Stadt wurde nach Johann Geor- gen genannt. Anfangs war hier nur Zinn. Allein 1662 entdeckte man einen Silberan- bruch, und hierauf entstand auch die Silber- huͤtte. Zuweilen findet man hier auch Ku- pfererze; die Kobalte aber die man findet, werden nach Schneeberg abgeliefert. Im siebenzehnten Jahrhunderte finden wir den naͤmlichen Eifer bey der saͤchsischen Regierung fuͤr den Bergbau, den sie im 16ten Jahrhunderte zeigte. Churfuͤrst Christian II. ließ 1609 einen Befehl ergehen, wie in strei- tigen Bergsachen zu verfahren, und daß we- der Regierung noch Oberhof- und Appella- tionsgerichte dergleichen fuͤr sich ziehen soll- ten C. A. T. I. p. 239. . Es ergieng ein solcher Befehl sowohl an die Cammer, als auch an das Oberhofge- richt und die Landesregierung. So bemuͤhe- te sich der naͤmliche auch in einem besondern Patent von 1609 den Beschwerden auf dem Zwitterstock zum Altenberg und Geißing, we- gen allerhand Untreu und Diebstahl des Zinns abzuhelfen. Johann Georg I. ließ 1612 eine Gruͤnthaler Seigerhuͤttenordnung ergehen, und und es scheint, daß schon vorher dergleichen er- gangen Ibid. p. 243. Es heißt darinnen: wir erach- ten unsere Seigerhuͤtte im Gruͤnthal wiederum mit richtiger Ordnung zu versehen. . Indessen gehet diese mehr auf die Sittlich- keit der Bedienten, und auf die Verhaͤltnisse derselben zu einander, als daß man daraus die chemischen Regeln und die Vollkommen- heit des Seigens daraus ersehen koͤnnte. 1613 ergieng ein Patent von Johann George I. wider die Stoͤrer und Landfahrer, welche zum Nachtheil des Privilegiums der Kupferschmid- te mit kupfernen und meßingenen Waaren handeln. Im Jahre 1614 wurde die Eisen- und Hammerordnung auf Gießhuͤbel, welche 1583 Churfuͤrst August errichtet, durchsehen und verneuert, und es ergieng zugleich ein Ab- schied, der von der churfuͤrstlichen Cammer und den Bergraͤthen und Rentmeistern erthei- let wurde; wie auch ein besonderer deswegen ertheilter Erneurungsbefehl. Es waren be- sonders damals zwey vorzuͤgliche Eisenkam- mern, zu Pirna und zu Dresden, welchen ge- wisse Reviere angewiesen waren, zu der Pir- naischen gehoͤrten die Staͤdte Pirna, Hohen- stein, Dippoldiswalde, Stolpen, Altenberg, Radeberg, Boͤhmen und die Dorfschaften der Aemter. Zu der dresdnischen Eisenkammer gehoͤrten die Staͤdte Dresden, Thorand, Nos- sen, sen, Meissen, Oschatz, Moritzburg, Hain, Liebenwerda und Muͤhlberg, nebst den Dorf- schaften dieser Aemter. Es wurde zur Erhe- bung dieser Eisenwerke alles fremde Eisen ab- geschafft, die Eisenhaͤndler, Schmiede und Fuhrleute wurden durch ein Mandat von 1614 angehalten, bey Niemand anders, als den in hiesigen Landen aufgerichteten Eisenhaͤmmern und Einsaͤtzen, zu kaufen. Es waren zu dem Ende an verschiedenen Orten des Landes Fak- tors ernannt, an welche aus den Eisenkam- mern das Eisen versendet wurde, um es im Lande zu verkaufen und auch außer Landes zu vertreiben. In den damaligen Zeiten kamen sonderlich die Bergwerke zu Eibenstock, im Am- te Schwarzenberg in Flor. Man grub da- selbst vornehmlich Zinn und Eisen; daher Johann George I die Zinnbergwerkordnung zu Eibenstock 1615 aufs neue uͤbersehen, und nach Gelegenheit des damaligen Zustandes aͤn- dern und vermehren, und am 29sten August dieses Jahres bekannt machen ließ. Sie be- stehet aus 38 Artikeln, und bestimmt sonder- lich die Pflichten der Beamten und dabey an- gestellten Diener Cod. Aug. T. I. p. 263. . Im J. 1619 erfolgte ein Patent wegen des Erzkaufs bey der Gruͤn- thaler Seigerhuͤtte Ibid. p. 266. , und was bey dem Schmelzwesen und zu dessen Befoͤrderung, in Anse- Ansehung der Zufuhre, zu beobachten. Im J. 1620 erschien von Johann Georg I. ein Mandat zu Aufrechthaltung des Credits bey dem Bergbau, und vornehmlich gegen die Die- bereyen bey den altenbergischen Pochmuͤhlen und Schmelzhuͤtten. Es entstunden um die damaligen Zeiten durch den in den aͤltern Zei- ten angerichteten Erzkauf allerhand Nachtheile, sonderlich durch die Einlieferung von allerley schlechten und geringhaltigen Blenden. Es wurde daher verordnet, daß man zuerst bey der Erzannahme auf die Hauptgebaͤude der Ge- werken sehen sollte, und daraus zufoͤrderst die gewonnenen Erze in dem Erzkauf einschaf- fen; daß ferner die Blenden, die unter 1 Loth halten, nicht angenommen werden soll- ten. Eben so sollte es auch mit den Teich- und Sumpfschlaͤmmen, Blendigen, Siebschlichen, Querzigen, Strengen, Aftern und Bochmuͤh- len, so nicht vollloͤthig sind, gehalten werden. Die Querzigen, Hornsteinigen, Blendigen und Bergschuͤßigen, wurden ganz und gar ein- zukaufen verboten. In dem naͤmlichen Jahre ergieng ein Mandat von Johann Georg I. Cod. Aug. T. I. p. 270. , wegen Anweisung der Gruben, Schachten, Berghoͤlzer und Holzkuxe. Er wiederholte auch 1621 das Patent gegen die Stoͤrer und Landfahrer p. 274. , welche dem Privilegium der Kupfer- II. Theil. D d d Kupferschmiede zuwider mit Kupfer und Mes- sing handeln. 1621 ergieng eine Verord- nung wegen der Erhoͤhung des Preises der Silbererze und Kieße, welche die Gewerken suchten, und das Erz in den Erzkauf nicht mehr um den alten Preis einliefern wollten. Im J. 1622 untersagte Johann Georg I. das Ausloͤhnen der Arbeiter mit liederlichen Geld- sorten, und in dem naͤmlichen Jahre kam ein Decisivbefehl, wegen der Ober- und Erbgerichte in Bergsachen. Im Jahre 1624 C. A. T. I. p. 285. ergieng ein Bergwerksdekret, die Abschaffung oder Erleichterung der Bergwerksbeschwerden, oder ertheilte neue Bergfreyheiten betreffend. Es wurde der Zehnte erlassen bey den liegenden Werken, wenn Jemand dergleichen wieder be- legte, so auch der Stollneunten auf 2 Jahre. Eben so wurde auch in verschiedenen Faͤllen der Zehnte und Zwanzigste erlassen, und die hohen und krummen Ofenschichten gemaͤßigt. Er ließ 1624 einen Befehl an die Ober- und Berg- hauptmaͤnner, wegen allerhand beym Zwitter- stocke zum Altenberg eingerissenen Mißbraͤu- che, und noch einen andern, wegen einiger Un- richtigkeiten im Gegenbuche, die die im Zwit- terstocke zu Altenberg bauenden Gewerken be- trafen. Er bestimmte 1625 in einem Paten- te den Tax der Bergschmiedearbeit, Berg- und Pocheisengruben, Lohnen; desgleichen Holz und und Hohlfuhrleute. Er erneuerte 1628 die Bergordnung von 1622 wegen verschiedener Unordnungen bey den pirnaischen Steinwer- ken, und gab eine Postaer Steinbergwerks- ordnung p. 287. . Er ließ in einem Patent 1628 eine neue Verordnung fuͤr den allgemeinen Erzkauf zur Befoͤrderung und Erweiterung des freybergischen Bergbaues ergehen l. c. p. 299. , worinnen, wie in den vorigen, eine neue Cam- mertaxe bestimmt wurde, nach welcher die Er- ze angenommen wurden, um die Ausforde- rung und den Bau der Gruben zu vermehren. Er stellte 1629 durch ein Bergwerksdekret ei- nige Gebrechen bey den freybergischen Berg- werken ab. Er verordnete in einem Patente 1629, daß die Eisenhaͤndler, Nadler, Knopf- macher, Kupferschmiede und andere, so Drath und gezaͤhnt Eisen fuͤhren und gebrauchen, sol- ches aus der Drathmuͤhle zu Lohmen nehmen sollten. Man suchte hierdurch dieser der Cam- mer gehoͤrigen Drathmuͤhle zu Statten zu kom- men, und den Beschwerden des Pachters ab- zuhelfen. Zu dem Behuf wurde auch dem Faktor der Seigerhuͤtte Gruͤnthal untersagt, seinen Drath an die 3 Staͤdte Freyberg, Dres- den und Pirna zu verkaufen. Im J. 1653 kam man durch ein Patent den Kupferschmie- den zu Statten, gegen diejenigen, welche dem D d d 2 Pri- Privilegium derselben entgegen Handlung mit Kupfer- und Meßingwaaren trieben. Man untersagte 1655 die Einfuhre und Betreibung des fremden Schwefels, Vitriols und Kupfer- wassers im Lande. Man bestimmte 1657 ei- nige Justizfaͤlle in streitigen Bergewerkssachen, und schaͤrfte darinnen von neuem den Befehl von 1609 ein. Man begrenzte 1657 die Ju- risdiktion des Oberbergamts zu Freyberg, we- gen der Zechen und Huͤttenhaͤuser. Es ergieng 1659 ein Bergwerksdekret, darinnen dem in dem Erzgebirge bey dem Bergbaue eingerisse- nen Mißbrauch abgeholfen wurde; sonderlich wurde die baare Bezahlung der Schwarzku- pfer anbefohlen, damit die Gewerken im Baue nicht saumselig wuͤrden, wie auch allerhand Subordinations- und Polizeysachen darinnen bestimmt. Im Jahre 1660 ergieng von Jo- hann Georg II. eine besondere Hammerord- nung fuͤr die Blechhammerwerke in den Aem- tern Schwarzenberg, Wolkenstein und Lau- terstein, welche sich auf die vom Jahre 1647 beziehet. Sie erstreckt sich vornehmlich auf die Disciplin unter den Arbeitern, auf die Lohnbestimmung und verschiedene Privilegien einzelner Hammerherren. Im J. 1661 er- giengen nochmalige Verordnungen gegen die, die mit kupfernen und meßingenen Waaren zum Nachtheil der Kupferschmiede handeln, vornehmlich aber suchte man dadurch auch den einheimischen Kupferwerken aufzuhelfen. Im Jahre Jahre 1666 erschien eine erneuerte und ver- besserte Blechhammerordnung, welche aus 37 Artikeln bestehet. Wegen der Steinbruͤche in den liebentha- lischen Gruͤnden, erschien im Jahre 1660 ei- ne liebenthalische und teubische Steinbergs- ordnung, welche 1663 bestaͤtigt und 1691 wieder durchsehen wurde. Den Eisenwerken suchte man 1663 aufzuhelfen, indem Johann Georg II. verordnete, daß die Einfuhr und Verkauf des fremden Eisens verboten, und daß alle Eisenkaͤufer an die Eisenkammern zu Dresden und Pirna gewiesen werden sollten. Der Bergschoͤppenstuhl zu Freyberg erhielt 1665 das Recht, auch in Inquisitions- und peinlichen Faͤllen zu sprechen, und hierdurch wurden die Bergwerksarbeiter ganz allein an- dern Gerichten entzogen. In dem J. 1667 ergieng ein Rescript wegen Verfertigung rich- tiger Abrisse von jedem Grubengebaͤude, zur Befoͤrderung des Bergbaues. Im J. 1668 erschien eine durchsehene und erneuerte Erz- kaufsordnung: zur Anlockung der Baulusti- gen wurden 1669 den Bergaͤmtern die Be- lehnung und Bestaͤtigung auf Gold gegen freye Verbauung einer halben Schicht nach- gelassen. 1670 wurde, den Seigerhuͤtten- faktor und den geschwornen Viermeistern zum Besten, weil sie sich uͤber die Eisenhammer- meister im Obergebirge und pirnischen Revie- re beschweret, den letztern geboten, das Eisen- D d d 3 gießen gießen zu unterlassen, und keine Brau- und Bierpfannen noch anderes Kochgefaͤße bey 25 Reichsthaler Strafe zu gießen. Im J. 1680 wurde den Stoͤrern, Landfahrern und Ein- kaͤufern kuͤpferner und gegossener eiserner Waaren durch ein Mandat Einhalt gethan, weil sich die Kupferschmiede daruͤber beklagt. 1681 ergieng ein Rescript wegen Ab- und Zugewaͤhrung der Bergtheile im Gegenbu- che bey Erbstollen. Im J. 1682 wurden die Jagd- und Bergsachen von den hoͤchsten Landesgerichten ausgenommen; 1683 ergieng ein Mandat gegen die Parthierer und Diebe- reyen an dem Kobald, Wismuthgraupen, Schlich, Graͤuplein, Faͤrbglas, Safflor, blauen Farbe und dergleichen. Es wurde auf die Parthiererey mit Kobald 500 Thaler Stra- fe gesetzt, und in einem Befehl von 1686 wurde bey denen, die dieses Geld nicht erlegen konnten, es in Leib- und Lebensstrafe verwan- delt. Durch einen Befehl vom Jahre 1687, wurden die hohen Oefen bey Blech- und Stab- hammerwerken, jaͤhrlich nur 24 Wochen ge- hen zu lassen, erlaubt. Im Jahre 1690 er- folgte ein Patent gegen die Stoͤrer der Ku- pferschmiede, die mit alten und eisernen gegos- senen Waaren handeln. Endlich erschien noch 1699 ein Mandat gegen das sogenannte Kuxkraͤnzeln. Zu Anfange des siebenzehnten Jahrhun- derts bluͤhete der Bergbau auch im Mansfel- dischen dischen noch sehr. Allein nach dem J. 1621 verfiel er vornehmlich durch die Kriegsunru- hen. In diesem Jahrhunderte giengen noch die Oberhuͤtte zwischen Eisleben und Volkstadt, die Mittelhuͤtte bey Eisleben, die Unterhuͤtte, die Huͤttenstaͤdte von Eisleben, eine Huͤtte bey Mansfeld: zwey gangbare Huͤtten finden sich bey Leimbach, naͤmlich die Catharinenhuͤtte, welche ehemals eine Silberhuͤtte gewesen, und die Creuzhuͤtte. Ferner die Wiesenhuͤtte und die neue Huͤtte Gottesbelohnung genannt, wel- che 1671 erbauet wurde. Im Jahre 1686 fieng man an, die Seigerhuͤtte zwischen Hett- staͤdt und Wiederstaͤdt zu bauen, und das er- stemal wurde 1688 auf selbiger geschmelzt und geseigert. Hinter der Neustadt Eisleben lag die Stahlshuͤtte, die im dreyßigjaͤhrigen Kriege viel litte. Die Grafen bemuͤheten sich indessen immer den Absatz des Kupfers durch Kupfer- kontrakte zu befoͤrdern: so schlossen sie derglei- chen 1607 mit Thomas Lobzeltern zu Artern, und 1609 mit den Herren von Nuͤrnberg. 1618 fieng man von neuem an, das verfallene Bergwerk zu Wiederstaͤdt zu bauen, und fand es sehr ergiebig, welches beweiset, daß man zu Anfange dieses Jahrhunderts noch den Bergbau zu erweitern gesucht habe. Im J. 1619 wurden die mansfeldischen Bergwerke dem Rathe zu Leipzig zu vier Fuͤnftheilen auf zehen Jahre zum Verlag uͤberlassen. Schon dieses zeigt einige Spuren von Verfall des D d d 4 Berg- Bergbaues von Seiten der Grafen, da sie sich genoͤthiget sahen, so wichtige Einkuͤnfte andern zu uͤberlassen. Allein noch mehr verfielen sie seit 1622 durch die schlechte und leichte Ku- pfermuͤnze, worinnen die Auszahlungen ge- schahen, daher die Bergleute einen Aufstand erregten; noch mehr schadete ihm 1616 die Pest. In dem Jahre 1627 brachte der Rath zu Leipzig das hinteroͤrtische Fuͤnftheil auch noch an sich, da der von Bodack dem Rulaͤn- dischen und Schwendendoͤrferischen Erben es abgetreten. Im J. 1629 hatte man Unter- handlungen wegen neuen Bergtraktaten, wie man den Bergwerken aufzuhelfen? Allein da in diesem Jahre der Contrakt mit dem Leipzi- ger Rathe zu Ende gieng, und die Kriegsun- ruhen vielen Schaden thaten, so verfiel das Bergwerk doch noch immer mehr, obschon die Herren von Nuͤrnberg die Bergwerke von dem Leipziger Rathe wieder in Verlag genommen; allein sie uͤberließen es bald dem Leipziger Rath wieder, da der Aufwand auf die vielen Haspe- ler zu groß ward. Es blieb daruͤber endlich fast gar stehen, zumal da der Leipziger Rath mit den Grafen zerfiel Von allen diesen s. Bierings Nachrichten mans- seldischer Bergchronik p. 24. 25. , welcher jenen daher kein Geld mehr schicken wollte. Hieruͤber ge- diehe es endlich dahin, daß 1631 kein Berg- mann mehr arbeitete. In diesem und dem folgen- folgenden Jahre lag also das Bergwerk ganz, und die Schachte waren zugespuͤndet. Man fieng endlich an, die Handwerker, die den Bergleuten Bier, Brod und Fleisch vorge- streckt, mit Kupfer auszuzahlen, und schlug ihnen den Centner zu 28 Gulden an, jedoch so, daß, wenn das Kupfer zu Gelde gemacht und verkauft wuͤrde, sie den vierten Theil einem jeden an seiner Forderung zu Wiederer- hebung des Bergwerks niederlegen sollten. Nun finden sich allmaͤlig wieder Spuren von einem Anfang des Bergbaues. Man bauete 1634 stark an der Seiger- oder Silberhuͤtte zu Leim- bach, und 1635 am 14 December fiengen die Bergleute auf den eislebischen Bergwerken wieder an zu arbeiten, man oͤffnete 5 bis 6. Schaͤchte, und machte sie gangbar. Zu An- fange des Septembers des Jahres 1636 wa- ren wieder 9 Hoͤhlfuhren auf dem Bergwerke gangbar, und man fuͤhrte die Schiefer nach Mansfeld und Leimbach. Allein noch dieses Jahr gerieth es im November ins Stecken, da wegen der großen Kriegsunruhen kein Geld mehr zum Verlag aufgebracht werden konnte, und daher die Huͤtten feyern mußten. In- dessen fieng man 1638 schon wieder an, etwas zu bauen, wiewohl es sehr spaͤrlich gieng, und seitdem blieb es auch immer nur sehr schwach. Im Jahre 1652 that man wieder eines und das andere fuͤr dessen Aufnahme, da zwischen den Grafen und den Leipzigern ein neuer Con- D d d 5 trakt trakt auf drey Jahre wegen des Kupferhandels geschlossen wurde. Im Jahre 1656 wurden nach Zuruͤckkunf der Grafen die Berggrenzen wieder bezogen, und ein gewisser Christoph Ziegenhorn brachte sonderlich die mansfeldi- schen Bergwerke wieder in Gang Zeitfuchs stolbergische Historie p. 133. . Im J. 1668 fiengen die etwa noch zwanzig vorhan- dene Bergleute wieder an zu arbeiten, die vor dem Kriege bey der Nuͤrnberger Verlag oͤfters 2000 jung und alt waren, man arbeitete et- wa drey bis vierhundert Centner, da man sonst so viele tausend verfertiget, und erhielt etwa 9, 10, auch 11 Loth Silber. Vor- zuͤgliche Verdienste um die Aufnahme des Bergwerks hat der Bergverwalter, Martin Kersten, welcher im Jahre 1670 das mans- feldische Bergwerk mit vieler Muͤhe und Ar- beit wieder in Stand setzte. Man suchte auch durch eine 1696 errichtete Stollenkasse die Hemmung der Arbeit aus Geldmangel und die Sicherung der Verungluͤckten in Zukunft zu verhuͤten. Im Jahre 1671 wurden zu Dres- den allerhand Unterhandlungen wegen des mansfeldischen Bergbaues vorgenommen, und der Churfuͤrst von Sachsen ließ, als Oberlehns- herr ein Freylosungspatent ergehen, daß so- wohl Auswaͤrtigen als Einheimischen, ohne ei- nige Verbindlichkeit sich in der Grafschaft an- saͤßig zu machen, der Bergbau gegen Erstat- tung tung des gebuͤhrenden Zehntens erlaubt seyn sollte. Durch die Pest, welche 1681 wuͤthe- te, und durch den 1684 eingegangenen Stolln, wurde der Bergbau im Mansfeldischen etwas zuruͤckgesetzt; in dem Jahre 1687 entstanden Zwistigkeiten wegen der Wiesenhuͤtte zwischen Sachsen und Brandenburg, welche aber mit Gelde und in der Guͤte beygelegt wurden. In dem Jahre 1689 wurde von einem gewissen Eberhard Fabricius, wegen eines Geheimnis- ses, mit wenigern Kosten als sonst zu schmel- zen, mit Heinrich Bracken und Friedrich Schmidt, ein Contrakt aufgerichtet; allein es finden sich keine gedruckte Nachrichten, in wie weit es ausgefuͤhret worden. Im Jahre 1690 fieng an, das Bergwerk eintraͤglich zu werden; den Verlag uͤbernahm eine Leipzige- rinn, eine gewisse Major Cramerinn. In den Zehnten aber theilte sich der Prinz von Mansfeld, welcher einen Theil, und der Rath zu Leipzig drey und einen halben, wegen ehe- maliger Vorschuͤsse zum Verlag des Berg- werks, erhob. In dem Hennebergischen wurde im 17ten Jahrhunderte zur Fortsetzung der Bergwerke, Schachten- und Stollnholz ohne Bezahlung verabfolgt; sobald aber die Gewerken abließen zu bauen, wurde es wieder in die Hege ge- schlagen. Fuͤr die ilmenauer Bergwerke war jaͤhrlich eine gewisse Quantitaͤt Kohlholz be- stimmt, jedoch so, daß es die Waͤlder ohne Scha- Schaden ertragen konnten. Und weil das geringhaltige Erz die Huͤttenkosten nicht aus- tragen, so wurde es zu Schonung der Waͤlder nicht durchgesetzt. Die Gewerken auf den Seiger- und Meßingshuͤtten wurden angewie- sen, die Kohlen und das Treibholz von den Nachbarn zu ziehen, und die einheimischen Waͤlder zu schonen S. hennebergische Holz-, Wald- und Forstord- nung von 1615, beym Fritsch l. c. p. 61. . Im Reußischen war im siebenzehnten Jahrhunderte ebenfalls ein ansehnlicher Berg- bau. Sie befanden sich vornehmlich im Amte Lobenstein, und es war auch deswegen eine be- sondere Bergordnung fuͤr diese Lande ergan- gen, welche in der Forstordnung bey dem Fritsch angefuͤhrt wird Fritsch p. 278. . In dem Brandenburgischen richtete man in diesem Jahrhunderte, wie es scheint, von neuem seine Aufmerksamkeit auf den Bergbau. So erbauete man von neuem gegen das Jahr 1654 den Kupferhammer zu Neustadt Ebers- walde, und es ergieng deswegen in diesem Jahre ein besonderes Edikt, worinnen auch der fremde Kupfer- und Meßinghandel unter- sagt ward; und in dem naͤmlichen Jahre er- folgte noch ein Patent gegen die fremden Ku- pferschmiede, wie auch ein Edikt, welches die Einfuhre des fremden Kupfers und Meßings unter- untersagte. Man beguͤnstigte sie 1655 zum Behuf des innlaͤndischen Kupferhandels, 1664 wurde nur allein das Kupfer von Neustaͤdti- schen Hammer zu verarbeiten erlaubt; 1668 ergieng ein anderes wegen des Kupfer- und Meßinghandels. Auch waren damals Eisen- werke in dem Brandenburgischen, und es fin- den sich 1674 zwey Edikte gegen die Einfuh- re fremden Stahls und Eisens. Nament- lich findet sich ein peizischer Eisenhammer, und auch zu seinem Behuf wurde 1674 die Ein- fuhre des fremden Eisens untersagt; auch ergieng in dem naͤmlichen Jahre eine besonde- re Verordnung wegen des Peizereisens. 1680 wurde das Patent gegen das fremde Kupfer und Meßing erneuert. 1685 findet sich ein Eisenhammer zu Ratenau. 1690 findet sich ein Patent wegen des wernigerodischen Ko- baldbergwerks; welches beweist, daß man auch die Kobaldsbearbeitung gekannt, und in dem naͤmlichen Patent wurde auch wegen der Potasche und gegen die Ausfuͤhrung derselben verordnet, und in dem naͤmlichen Jahre er- gieng ein anderes Edikt wegen der wernigero- dischen Gewerkschaft, und des ihr des Ku- pfers und Meßings halber ertheilten Privile- giums. Auch finden sich Spuren von Blech- hammern, da 1691 ein Edikt ergieng wegen des fremden Blechs, und in wie weit dessen Einfuhr und Handel verstattet. Im Jahre 1696 ergieng eine Interimsordonanz wegen der der Bergwerke, und 1697 eine Ordnung we- gen der freyen Schmelz- und Seigerhuͤtte zu Neustadt an der Dossa. Uebrigens machte Brandenburg einen großen Gewinn durch die Erlangung des Erzstifts Magdeburgs, als eines weltlichen Herzogthums, zu welchem es vermoͤge des westphaͤlischen Friedens gediehe, indem es dadurch die so wichtigen und beruͤhm- ten Salzwerke zu Halle an sich brachte, wel- che noch immer ihren alten Ruhm behaupte- ten. In den fraͤnkisch markgraͤflich branden- burgischen Landen, ergieng 1619 eine Berg- ordnung, die Marggrafen zu Brandenburg Christian und Joachim Ernsts, sie erschien zu Hof, und findet sich in den Constitutionibus metallicis, die zu Leipzig 1616 erschienen. In Boͤheim setzte man im siebenzehnten Jahrhunderte die Bemuͤhungen fuͤr den Berg- bau fort. Vornehmlich vermehrte man die Orte fuͤr die Berggerichte, welches einen aus- gebreiteten Bergbau beweiset. So privile- girte Kaiser Mathias 1614 die Stadt Schla- ckenwalde zu einer freyen Bergstadt, und der naͤmliche gab der Bergstadt Schoͤnfeld das Recht, Bergurtheile zu sprechen, durch ein Privilegium von 1615. Eben so erhielt Jo- achimsthal die Rechte einer freyen Bergstadt von K. Maximilian, und der Rath wurde in seinem Rechte Bergurtheile zu machen bestaͤ- tigt. tigt. Im J. 1627 kam in der boͤhmischen Bergstadt Greßlas das Schießen bey Berg- werken zuerst auf. Es war aus Ungarn da- hin gekommen, und verbreitete sich von da aus nach dem Harz und in andere Gegen- den Balth. Roͤßlers spec. Metall. lib. 3. c. 5. . In diesem Jahrhunderte giengen auch die Steyerischen Eisenwerke mit mehrerm Nach- druck an, vornehmlich der Arzberg. Es ist ein sanftes Gebirge, meist mit Tannen be- wachsen. Der Umfang der Grubengebaͤude an demselben betraͤgt 4000 Lachtern Eine Lachter betraͤgt allhier 5 Fuß 7 Zoll 4 Lini- en Wienermaaß, also 404 Wiener Klaftern 432 Eisenarzer Lachter. . Zwar waren die Eisenwerke schon bisher ge- trieben worden, aber ihre bessere Verfassung und Einrichtung ins Große erhielt sie itzt. Von den Einwohnern der an diesem Gebirge liegenden Stadt Eisenaͤrz, die sich von Ge- winnung des Eisensteins bisher genaͤhrt, ward 1625 eine Gesellschaft errichtet, welche ein Capital von ohngefaͤhr 800000 Gulden zusammen schoß, um den Bergbau gemein- schaftlich zu betreiben, damit nicht, wie es vorher geschehen, nur einige durch den Ge- winn Reichthum erwerben, mehrere aber arm bleiben moͤchten. Weil aber, wegen der un- glaublichen Menge des Eisensteins, auch an- dere dere auf eigene Kosten in diesen Gebirgen baue- ten, und ihre Erze in der Stadt Virdernberg, am Fuße des Prepichl gelegen, verschmelzten, so wurde zwischen diesen und jenen der Ver- trag gemacht, daß ein Theil des Gebirgs an der obern Seite desselben, den Vordernber- gern, der uͤbrige hingegen der Eisenaͤrzer Ge- werkschaft auf bestaͤndig eigen verbleiben sollte. Im Jahr 1662 wurden die Graͤnzen in Rich- tigkeit gebracht S. Kaiserl. Capital-Erbbergwerksordnung p. 7. ingl. Schauplatz der Kuͤnste und Handwerker, Theil XI. S. 29. . Im siebenzehnten Jahrhunderte wurde der Bergbau im Wuͤrtenbergischen, bald mit mehr bald mit wenigerm Eifer betrieben, und kam besonders waͤhrend des 30jaͤhrigen Kriegs ganz in Abnahme. Daher Herzog Eberhard III. die alten Bergfreyheiten erneuerte, und sie 1663 am 21 May mit dem Befehl, daß die Unterthanen zum Bergbau aufgemuntert werden sollten, ins Land ausschickte. Eine churpfaͤlzische Bleybergwerksord- nung erschien 1619 zu Amberg, ein Beweis, daß man damals auch in der Pfalz den Berg- bau nicht vernachlaͤßiget, da man sich uͤber solche einzelne Gegenstaͤnde desselben ver- breitete. In In dem naͤmlichen Jahre ergieng eine churcoͤlnische Bergordnung; sie erschien zu Bonn. Ingleichen eine Graͤfl. Schwarzbur- gische Bergwerksfreyheit zu Rudolstadt, im Jahre 1685. Zwischen Salzburg und Bayern kam es in diesem Jahrhunderte 1611 zu großen Streitigkeiten, uͤber den halleinischen Salz- handel. Der Herzog Maximilian von Bay- ern bemeisterte sich der Stadt Salzburg, nahm den Erzbischof gefangen, und schloß mit dem Domcapitel einen abermaligen Ver- trag uͤber den Salzhandel, der bis 1766 ge- golten. In den Bergoldsgadischen Salz- werken wurde 1627, durch ein Urtheil des Reichshofraths, das Erzstift im Besitz ge- schuͤtzt, sowohl in Ansehung der Ausfuhre des Salzes, als auch in Ansehung des ver- mehrten Kaufgelds, und der Participation an dem Kaufgelde, allein diese letztere fiel durch einen Vergleich vom J. 1628 weg, wo das Erzstift die Participation an dem vermehrten Kaufgelde verlor, und von nun an nur fuͤnf Kreuzer von einem Fuder erhielt, die freye Ausfuhre aber wurde auf 80 Pfund Fuder vermehrt, wo es bis zu dem Hauptvertrage, der in dem achtzehnten Jahrhunderte 1734 zu Stande kam, und durch den es von neuem bestaͤtigt wurde, blieb. II Theil. E e e In In Tyrol im Zillerthal, und zwar in dem morgenseitigen Gebirgszuge desselben, wur- den im J. 1630 am Heinzen-, Zeller-, Ger- las- und Rohrberge Goldbergwerke entdeckt; ob sich gleich Spuren finden, daß schon vor- hin am Heinzenberge gebauet worden. Nach Eroͤffnung dieser Bergwerke, erhoben sich zwi- schen Tyrol und Salzburg langwierige Strei- tigkeiten, die endlich 1648 durch einen sich von 5 zu 5 Jahren erstreckenden Interimsvertrag also geschlichtet wurden, daß der gemeinschaftliche Genuß des Goldbergwerks zu gleichen Theilen festgesetzt ward. Das Gebirge ist sehr goldarm, und die Hervorbringung des edlen Metalls durch das Waschen oder Anquicken, wie sie es nennen, hoͤchst langwierig und muͤhsam. Man kann nicht bestimmen, wie lange schon bey dem zellerthaler Goldhandel das Gold auf diese Art ausgebracht wird, aber so viel laͤßt sich aus alten Rechnungen abnehmen, daß man vormals dasselbe durch Schmelzen ausgebracht habe. Wenn man den geringen Goldgehalt der bey diesem Goldbergwerkshandel erobern- den Pochgaͤnge betrachtet, so kann es nicht befremden, daß der daraus fließende Nutzen gering, oder wohl manches Jahr ganz an des- sen Statt Einbuße ausfaͤllt. Vom Anfan- ge dieses Bergbaues 1630 bis 1643 gab der- selbe Nutzen; von 1675 bis in das 18te Jahr- hundert bestand er bestaͤndig im Verbau. Der Der Harzbergbau, sonderlich der braun- schweigische, welcher den betraͤchtlichsten Theil desselben ausmacht, litte in dem siebenzehnten Jahrhunderte viel von den haͤufigen Theilungen und den Kriegen. Dennoch waren die zu Zel- lerfeld und Clausthal in diesen Zeiten in sehr großem Flor; Honemann in den Alterthuͤmern des Harzes sagt, daß sie in solchem Flor da- mals gestanden, als sie vorher nie gewesen und auch nie gekommen sind Theil I. p. 97. . Im Jahr 1606 war der Bergbau auf dem Rammelsberge noch sehr ansehnlich, wie man aus dem Verzeichniß der Gruben, welches Bruckmann angiebt, er- siehet S. Bruckmanns Magnalia Dei P. II. tab. 15. . In dieses Jahrhundert faͤllt auch die Einfuͤhrung des Gebrauchs des Schießens bey dem Bergbau, welcher sich von Boͤheim aus hierher verbreitete. Die Bergwerkslitteratur dieses Jahrhun- derts kann unter drey Hauptklassen betrachtet werden. Einige behandeln die Bergsachen hi- storisch, andere juristisch, noch andere kunst- und finanzmaͤßig. Unter die erstere Klasse ge- hoͤren die Verfasser der Chroniken, der Berg- staͤdte, in so fern sie aus guten und archivali- schen Nachrichten, oder aus den Stadtbuͤchern, oder den Buͤchern der Gewerkschaften geschoͤpft haben. Es gehoͤren hierher die Chronik von E e e 2 Schnee- Schneeberg von Melzern, die annabergische, die zwickauische, die freybergische, die marien- bergische. Ferner der Verfasser des Ursprungs und Ordnung der Bergwerke in Boͤhmen, Sachsen, Oesterreich, Braunschweig, Bern- burg, Hohenstein, welche 1616 zu Leipzig er- schien. Melzer machte sich auch durch einige andere Schriften verdient. Kunst- und finanzmaͤßig handeln davon Kirchmaier, von Schoͤnberg, Loͤhneisen, Ca- leisen, Melzer, Philaleta, Borrichius, Be- cher, Glauber, Schindler, Horn, Sachs, Orschalk, Elias Montanus, der Verfasser der Geometria metallica, die zu Cassel 1612 er- schien, Lehmann, Meibom, Roßler, Liebe; und als Bergwerkslexica kann man in diesen Zeiten betrachten die Arbeiten eines Junghans und Beerwards Die meisten dieser Schriften aller drey Arten findet man in den oͤkonomischen und camerali- schen Bibliotheken eines Zinks, Wollners, Rohrs und Bergius, und da diese in den Haͤnden der Bergwerksliebhaber und Verstaͤndigen sind, so trug ich Bedenken, sie hier ausfuͤhrlicher zu ver- zeichnen, da ich mir es zum Hauptgesetz gemacht habe, nur die vornehmsten anzuzeigen. . Juristisch behandeln ihn Lynker, Happelius, Horn, Span, Hauptmann, Deuzer. Im Im achtzehnten Jahrhunderte. Gleich am Anfange dieses Jahrhundertes suchte man den einheimischen Kupferhandel in dem Saͤchsischen anzuordnen, vornehmlich was das alte Kupfer betraf, weil die Saigerhuͤtte und die Kupferhaͤmmer zu Dresden und Frey- berg durch die Ausfuhr desselben außer Landes litten. Die heimliche Verschleifung des Ko- balds, ein so wichtiger Gegenstand fuͤr den saͤchsischen Bergbau, des Wismuths, Grau- pen, Schlichs und Graͤupleins wurde 1701 durch ein Mandat bey 500 Thaler Strafe oder dem Strange verboten. Im Jahr 1708 er- hielt Freyberg eine neue Schmiedetaxe, und 1709 ergieng eine Resolution wegen Abstellung der in Bergwerkssachen vorgefallenen Maͤngel und Gebrechen; woran eben die angefuͤhrte Taxe von 1708 gehaͤngt war. Es hatte vorher der damalige Koͤnig von Pohlen ruhm- wuͤrdigsten Andenkens selbst eine Reise in das Gebirge angestellt, und eine Commission in Berg- Schmelz- Huͤtten- Hammer- und Floß- sachen des ober- und erzgebirgischen Kreises nie- dergesetzt S. C. A. T. I. p. 374. . Es erfolgte hierauf 1710 eine Declaration, wodurch die Einrichtung bey der Generalschmelzadministration bey dem Berg- und Huͤttenamte zu Freyberg geschahe. Ueberhaupt nahm man sich unter dieser Regierung des E e e 3 Berg- Bergwerkswesens an. Es wurde daher ver- ordnet, das Erz von mehrern Zechen zusam- men an einen Ort zum Schmelzen zu bringen. Es wurden dabey 3 Probirer geordnet: einer mußte das Interesse der Gewerken beobachten, der andere die Gegenprobe fertigen lassen, und der dritte war zum Schiedsrichter uͤber beyde bestellet. Es erfolgte 1712 eine anderweitige Declaration, worinnen vornehmlich die Bewe- gungsursachen zur Einrichtung dieser Schmelz- administration angegeben werden, — und was fuͤr Vortheile fuͤr die Gewerken entstehen. Die Gewerken gewannen augenscheinlich durch die Generalschmelzadministration; zudem war vor- her das Zusammenschmelzen nicht so allgemein erlaubt, eben so wenig das Erkaufen geringerer Erze statt der Zuschlaͤge; gewachsenes Silber oder Glaserz wurde nun in Bley eingetraͤnkt. Die Gewerken haben der Probierkoͤrner und Ku- pferzaͤhne halber keine Einbuße, haben nicht mehr die Gefahr beym Schmelzen und Arbei- ten, es bleibt kein Silber zuruͤck und werden keine Saͤue gemacht, der Kraͤhl beym Huͤ t ten- hofe faͤllt weg, es werden Kohlen ersparet, die Gewerken bekommen nun von mehr Zechen als vormals wieder erstatteten Verlag und Aus- beute, sie haben nicht so viel Ausgaben fuͤr Bley und was einige andere Vortheile mehr sind. Es wird daselbst alles aus Berechnungen darge- than S. Cod. Aug. II. 423. . Im Im Jahre 1713 ergieng eine anderweitige Declaration, wie es mit dem Schmelzwesen im Obergebirge und zu Schneeberg zu halten, wie auch von Anschlag und Taxe, wie die im Obergebirge und zu Schneeberg brechenden Erze sowohl wenn deren Lieferung auf die obergebirgi- schen Generalschmelzadministrationsplaͤtze, als zur Generalschmelzadministration nach Freyberg ge- schickt werden sollen Ibid. p. 467. . Im Jahre 1713 er- gieng ein Mandat, wie in streitigen Bergsa- chen zu procediren. Im Jahre 1717 erschien ein Befehl, den Auf- und Einkauf des Bruch- und rohen Silbers in der Stadt Leipzig, auch das landesherrliche Verkaufsrecht und die Pro- birung betreffend. Gegen die Kobaldsdiebe, Kaͤufer und Verhehler wurde in einem Mandat von 1723 ohne Ansehen der Personen der Strang verordnet, wovon sie weder Restitution noch Bezahlung befreyte. Es wurde 1709 fuͤr die verungluͤckten Bergleute gesorgt, und ihnen ihre Krankheit uͤber ihren Lohn zu reichen verordnet; 1710 wurde den Bergaͤmtern die Belehnung und Be- staͤtigung auf Gold gegen Freybauung einer Vierthelschicht noch außer der halben, 1711 wurde wegen der auf Zwitterzechen zu thuende Verlag resolvirt, 1719 die Unterschleife der Schichtmeister durch Vorschuͤsse an Goldvorrath E e e 4 von von einer Zeche auf die andere, 1727 that man der Auswanderung der Hammerarbeiter Ein- halt, 1728 wurde die Einsendung einer Taxe der Bergmaterialien anbefohlen, 1731 ergieng ein Rescript wegen der Magnete, 1732 er- gieng ein Mandat wegen Ausfuͤhrung der den Edelgesteinen, als Diamanten, Agathen, Gra- naten, Chalcedon, Topasen, Carniolen, Jas- pis, Opalen, Krystallen gleich kommenden Ge- steine, und weil von Auslaͤndern so viel aufge- sucht und aus dem Lande getragen wurde, so wurde verordnet, daß keiner dergleichen unter- nehmen sollte, der sich nicht in dem Bergamte der Gegend gemeldet und einen freyen Schurf- zettel erhalten, und sodann wegen des weitern Arbeitens sich bey dem Berggericht besondere Concession ausgewirkt. Es war schon 1607 unter Christian II. eine Verordnung dagegen er- gangen, solche aber nicht beobachtet worden, daher hier eine Erneurung geschahe. Eine Er- klaͤrung des vorigen ergieng 1733, und in dem naͤmlichen Jahre ein Rescript wegen des Ko- balds, blauen Farben und anderer Parthiererey, wie auch wegen Verpachtung und Verkaufung der Zwitterschlacken und Pluͤschwerke an Pri- vatpersonen, 1734 ergieng ein Rescript we- gen Verpflichtung der Steiger und Seifner auf die Edelgesteinmandate; es ergieng in dem naͤmlichen Jahre ein Befehl wegen des Han- dels der Materialisten mit altem Kupfer, wie auch ein Generale, daß die 2 Jahre lang an- gefahr- gefahrnen Bergleute von militairischen Werbun- gen befreyet seyn sollten. Wegen der hohen Schmelzoͤfen bey Hammerwerken ergieng 1734 ein Rescript, 1735 wegen der Cognition in Bergsachen, daß sie bloß fuͤr die Cammer ge- zogen, und 1737, daß sie so kurz als moͤglich abgethan werden sollten. 1737 ergieng ein Re- script wegen Vereidung der Zinnschmelzer auf die Constitution vom anvertrauten Gute, und in eben dem Jahre wurde wegen der Verleihung auf Goldseifner an Gewerkschaften mit begeben- dem Reservat bisheriger 3 Freykuxe rescribirt. 1738 ergieng ein anderes wegen Abstellung ei- niger Beschwerden beym Schmelzwesen, und in eben dem Jahre ein anderes wegen der nicht zu verstattenden Schmelzung des auswaͤrtigen Eisensteins; so vergaß man auch 1739 und 1740 die Bergwerke nicht, obgleich nichts Er- hebliches angeordnet wurde. Im Jahre 1741 ergieng ein Rescript wegen der Auslohnung bey den obergebirgischen Hammerwerken mit Vi- ctualien und Eisen, 1743 ergieng ein anderes wegen unrichtigen Gewichts bey den Berg- werksniederlagen, wie auch ein Mandat wegen Aufsuchung der im Lande befindlichen Steinkoh- lenbruͤche und wie es mit deren Aufnahme und Fortbaue zu halten. Man verpflichtete die mit Landedelgesteinen handelnden Personen 1744. Es ergieng 1745 ein Rescript wegen des Ver- fahrens mit dem Retardat bey den Bergthei- len; wie auch ein anderes wegen des Verbots E e e 5 der der Ausfuhr der weißen Erde, die man zum Porzellan brauchte. So wurden auch in die- sem Jahre durch ein Generale die Generalien wegen unterlassenen Angebots der Potasche bey den blauen Farbenwerken, und wegen der Aus- fuhr derselben erneuert. 1746 wurde durch ein Patent der Aufkauf und die Ausfuhr des alten Kupfers und die Einschleifung des eisernen ge- gossenen Gefaͤßes untersagt. Man fand es dem Cameralinteresse gemaͤß, die Orte, wo Edel- steine brechen, nicht mehr nach Distrikten, son- dern auf Gaͤnge und geviertes Feld zu verlei- hen, und es wurden daher die Amethysten- und Corallenbruͤche beym Wiesenbad und Rochlitz, ingleichen der alte Amethystenbruch zu Falken- bach und der Amethystengang am hohen Wilds- berg nach Fundgruben, nach dieser neuen Ein- richtung 1746 vertheilt, weshalb ein besonderes Rescript ergieng. Es wurde 1747 die Ausfuhr des alten Kupfers ins Altenburgische verstattet. Es wurde 1749 verordnet, ordentliche Hut- maͤnner auf den Huthaͤusern im freybergischen Bergrefier zu bestellen. Es ergieng 1749 ein geschaͤrftes Mandat gegen das Ausfuͤhren der weißen Erde, und in dem naͤmlichen Jahre eine Stollnordnung, wie es inskuͤnftige bey dem Stollnbau auf dem Erzgebirge zu halten, und vornehmlich auch die Streitigkeiten zwischen den Stoͤllnern und Fundgrubengewerken zu ver- meiden C. A. Fortsetzung 3ter B. p. 1391. . 1751 wurde verordnet, daß alle Per- Personen bey dem Bergbaue, welche Erze, Bergbaumaterialien, Inventarienstuͤcke und an- dere geldeswerthe Sachen unter den Haͤnden haben, auf die Constitution vom anvertrauten Gute verpflichtet werden sollten. Es ergieng 1752 ein Rescript, worinnen auf gewisse Maaße die Verlegung des Communbergbaues auch aus- serhalb des Weichbildes nachgelassen wurde. Im Jahr 1754 wurde das Herumtragen der einheimischen Blech- und Eisenwaaren zum Verkauf noch fernerhin nachgelassen, um da- durch den innern Vertrieb dieser Arbeiten zu be- foͤrdern: so ergieng auch in dem naͤmlichen Jahre ein Rescript wegen Abstellung verschie- dener bey dem Eisensteinbergbau sich geaͤußer- ter Ungebuͤhrnisse, die sonderlich auf den Cre- dit dieser Dinge Einfluß haben konnten. In dem naͤmlichen Jahre erschien ein erneuertes Bergdekret zu besserer Aufnahme und Empor- bringung des Kupferbergbaues, worinnen dem- selben verschiedene Begnadigungen zu diesem Behuf ertheilet werden. Es wurden sonderlich die Kupfer, welche kein Silber enthalten, von dem voͤlligen Abzug und der Innebehaltung der halben Bezahlung des vierten Centners Kupfer auf bestaͤndig, sondern auch bey annoch fort- dauernder Zubuße der zwanzigste Theil auf 6 Jahre lang von dem ersten Hauptschmelzen an, so fern sie zwischen bemeldeter Zeit nicht zum Ueberschuß- oder Ausbeutvertheilen gelan- gen, befreyet. 1754 1754 ergieng ein Patent wegen Conserva- tion der an den Ufern der Kunstgraͤben und Bergwerksteiche stehenden Schlaghoͤlzer; in dem naͤmlichen Jahre ergieng ein Patent wegen Bestrafung derer, so sich an den Perlenmu- scheln in den Fluͤssen des Voigtlandes vergrei- fen; 1755 wurde den Juden zu Dresden der Silberhandel gaͤnzlich untersagt. 1764 ergieng eine Oberbergamtsanweisung dessen, was bey den freybergischen Grubenregistern und den dar- innen vorkommenden Verrechnungen Berg- beamten und Rechnungsfuͤhrern zu beobachten oblieget. Sie bestehet aus 128 Artikeln. Es ergieng 1764 ein geschaͤrftes Mandat wegen Ausfuͤhrung der weißen Erde. Es geschahen den auf Kupfer bauenden Gewerken zur Er- munterung eine und die andere vortheilhafte Bewilligung. Es ergieng 1765 eine Decla- ration wegen erhoͤheter Bergbrandsilberbezah- lung und Erztaxe, auch anderer den bauenden Gewerken neuerlich bewilligter Begnadigungen. Man suchte die auswaͤrtige Verleitung einhei- mischer Bergverstaͤndigen zu hindern, und wies 1768 die Bergaͤmter zu allen zu gebrauchenden Vorsichten, richtige Markscheiderzuͤge zu er- halten. Doch wir nahen uns nun dem saͤchsischen gegenwaͤrtigen Bergwerkszustande etwas mehr, der zwar nicht mehr so glaͤnzend ist, wie er im sechzehnten Jahrhunderte war, aber doch im- mer noch Aufmerksamkeit verdient. Vornehm- lich lich machen ihn noch jetzt sehr merkwuͤrdig die blauen Farbenwerke, das Kupfer, die Zinn- Eisen- und Blechhammerwerke. Zu Marien- berg bricht noch jetzt gewachsenes Silber, doch sparsam, meist Scherbenkobald, der 3 bis 4 Mark Silber, zuweilen auch Rothguͤldenerz haͤlt, vorzuͤglich ist auch das Maschinenwesen wichtig. Zu Moͤnchsberg ist eine Zinnhuͤtte; zu Zoͤblitz sind die beruͤhmten Serpentinstein- bruͤche S. Reisejournal eines Auslaͤnders durch das Erzgebirge, in Schrebers haͤllisch. Samml. III. p. 162. Zu der marienbergischen Berggeschichte finden sich Beytraͤge in Baiers Otiis metallicis, S. 306. . Zu Annaberg findet man noch Sil- ber, vornehmlich kobaldische Erze, auch Far- benkobalde und Kupfernickel. Zu Ehrenfrieders- dorf brechen arsenikalische Silber- und Zinn- erze. Zu Geyer sind Silber- und Zinnwerke, auch wird Alaun und Arsenik bereitet, wozu eine besondere Gifthuͤtte ist; auch findet sich daselbst ein Vitriolwerk. Zu Schneeberg giebt es son- derlich Wismuth und Kobalde, nahe dabey sind die churfuͤrstlichen blauen Farbenwerke zu Oberschlemma. Das landesfuͤrstliche gedop- pelte blaue Farbenwerk zu Oberschlemma war ehedessen ein Privatwerk, wurde aber 1651 von dem letzten Besitzer Johann Burkhard dem da- maligen Churprinz Johann Georg II. im Te- stament vermacht, 1682 auch das zu Jugel gewe- gewesene blaue Farbenwerk hieher verlegt. Aus- serdem giebt es noch das schindlerische blaue Farbenwerk an der Mulde, eine Meile von Schneeberg, das Pfannenstielerwerk unweit Schneeberg und das Zschopenthaler. In die- sen Werken wird aus den Kobalden, welche aus dem ganzen Lande fuͤr einen gewissen Preis dahin geliefert werden muͤssen, die blaue Farbe oder Schmalte in großer Menge bereitet. Diese 4 Farbenwerke stehen in einer allgemeinen ge- sellschaftlichen Verbindung, so daß eines so viel Kobald von der Zeche bekoͤmmt als das andere, außer daß das landesfuͤrstliche gedoppelte Liefe- rungen bekoͤmmt und ausgiebt: sodann stehen aber auch die Theilhaber eines jeden Werks in einer besondern Verbindung, und halten auf je- dem Werke ihren besondern Factor zu den Rech- nungen und Austheilungen des Gewinnes nach dem Verhaͤltniß ihrer Antheile. Die saͤchsischen blauen Farbenwerke sind uͤbrigens in diesem Jahrhunderte aufs hoͤchste gestiegen. Man hatte einige Arten blauer Far- ben herausgebracht, die dem wahren Ultrama- rin glichen, allein ein neidischer Farbenmeister nahm dieses Geheimniß mit sich ins Grab. Indessen hat man es doch dahin gebracht, daß man nach der Bestellung die Farben arbeiten und achtzehn verschiedene Arten herausbringen kann. Außerdem haben die saͤchsischen blauen Farben auch noch den Vorzug vor andern, sonderlich den boͤhmischen, daß sie reiner sind als die letz- tern, tern, welche weit schmieriger ausfallen. Ein Steinkohlenwerk findet sich zu Planitz, zu Rei- chenbach ist ein Alaunwerk, zu Rodewisch ein Messingwerk. Zu Eibenstock sind reiche Zinn- werke. Im Jahr 1748 wurde vom hiesigen Bergamtsrevier 393 und ¼ Centner Zinn ge- schmolzen, ingleichen 5920 Fuder Eisensteine und 820 Fuder Floͤße gefoͤrdert und vermessen. So finden sich auch in der Gegend um Eiben- stock haͤufig Goldkoͤrner, Amethyste, Topase, Opale, Aquamarin, gute Magnetsteine und weiße durchscheinende Quarze. Zu Wittichs- thal sind wichtige Blech- und Eisenhaͤmmer, zu Johanngeorgenstadt Silberwerke, zu Stein- bach Zinnseifen, zu Gruͤnthal eine wichtige Seigerhuͤtte, welche 1567 Churfuͤrst August von einer Privatfamilie erkaufte. Zu Commotau ist ein wichtiges Alaunwerk, zu Altenberg und Zinnwalde ansehnliche Zinn- werke; zu Baruth wurde 1749 ein wichtiges Eisenwerk angelegt Eine lesenswuͤrdige Beschreibung desselben von dem Herrn Grasen Solms siehe in Schrebers haͤll. Samml. V. S. 1—62. . Die saͤchsischen Salz- werke bey Koͤsen, Ketschau, und vornehmlich die am so genannten Duͤrrenberge, welche letz- tern erst neuerlich angiengen, und wegen deren Zwistigkeiten mit dem Hause Brandenburg ent- standen, gewannen vornehmlich viel durch die Einsichten des verdienten Bergraths Burlach, wel- welcher vornehmlich auf die Reinheit und Weiße des Salzes arbeitete, welches man in den haͤlli- schen Salzwerken sehr vernachlaͤssigte. Bey Pirna sind noch die beruͤhmten Stein- bruͤche, wie auch bey Greifenstein; bey Mut- schen findet man Krystalle, welche unter dem Namen der Mutschner Diamante bekannt sind. Bey Rochlitz sind beruͤhmte rothe Steinbruͤche, auch Marmor, Jaspis, Chalcedonier und an- dere Steine. Bey Colditz findet man Walker- erde. Bey Zoͤblitz findet man den Serpentin- stein, woraus allerhand Geraͤthe gemacht wird: man hat rothen, welcher einer der schoͤnsten ist, und daher auch vom Landesherrn als Regal an- gesehen wird. Außerdem giebt es auch noch gelben, gruͤnen, braunen, grauen und schwar- zen, auch findet man in dem churfuͤrstlichen ro- then Bruche Asbest von unterschiedenen Far- ben, und Granaten. Mineralische Brunnen sind zu Radeberg, wo sie 1717 entdeckt wurden, ingleichen zu Wolkenstein, zu Lauchstaͤdt, wel- ches letztere die sorgende Huld des durchlauch- tigsten Friedrich Augusts so sehr verschoͤnerte; ingleichen das zu Marienberg, das Wiesenbad zu Annaberg: und so sind in dem Lande noch viele dergleichen mineralische Brunnen, welche aber nicht hinlaͤnglich untersucht sind; daher auch die oͤkonomische Societaͤt zu Leipzig ganz neuerlich eine allgemeine Theorie, die minera- lischen Quellen zu untersuchen, aufgab, und von den Chemikern verlangte. Sach- Sachsen hat eine sehr ansehnliche Menge Eisen- und Blechhammerwerke. Zu Neid- hardsthal wird seit 1767 geschmolzener Stahl bereitet. Sachsen hat weißen und bunten Mar- mor und das Hamburger Magazin giebt ein Verzeichniß derselben S. Hamb. Magazin B. 19. S. 298. . Auch fand man 1731 bey Großwichin im Amte Pretsch einen durchsichtigen und undurchsichtigen Bernstein, wie auch an einigen andern Orten, ein Be- weis, daß der Bernstein sich nicht bloß an Ufern oder Kuͤsten, sondern auch unter der Erde im trocknen Lande finde. Die ergiebigsten Sil- berbergwerke in Meißen sind noch jetzt zu Frey- berg, noch 1764 betrug die Ausbeute 10069 Reichsthaler. Uebrigens ist hier der Sitz des Oberbergamts, das uͤber den ganzen meißni- schen Bergkreis und uͤber alle Bergwerke des Landes zu gebieten hat, der Sitz des Ober- zehndenamts, das uͤber alle Zehndenaͤmter ge- setzt ist, und des Bergamts, das uͤber alle Gru- bengebaͤude die Aufsicht hat. Uebrigens sind die Bergwerke und Bergstaͤdte unter gewisse Bergaͤmter durch das ganze Land vertheilt, die Bergsachen gehoͤren fuͤr die Cammer, wo sie ein besonderes damit verbundenes Gemach ha- ben, welches das Berggemach heißt, und das Bergwesen des ganzen Landes leitet. Um II. Theil. F f f Um den saͤchsischen Bergbau machten sich viele wuͤrdige Maͤnner verdient. Es gehoͤren hieher die Namen eines Henkels, Lehmanns, von Gartenberg, Gellerts ꝛc. Der Herr von Gartenberg machte sich sonderlich dadurch ver- dient, daß er solche Oefen erfand, mittelst de- ren die Steinkohlen auch zum Roͤsten brauch- bar werden. Denn obgleich schon Schluͤter in seinem Unterrichte vom Huͤttenwerke Windoͤfen angegeben hatte S. 110 und 456. , worinnen Bley- und Ku- pfererze mit diesen Kohlen geschmolzen werden, auch einen Treibeofen anzeigte, worinnen man in Schottland Bley mit Steinkohlen trieb, so konnte man doch durch diese die Kohlen zum Roͤsten der Erze noch nicht anwenden. Aber durch die gartenbergische Erfindung ist es moͤg- lich. Es wurden 1754 in den freybergischen Schmelzhuͤtten, der zu Freyberg, der Hals- bruͤckner, Ober- und Niedermuldner, statt der vorher uͤblich gewesenen Roͤststaͤtte dergleichen angelegt, man ersparte dadurch jaͤhrlich 1800 Klaftern Holz von 430 Bleyoͤfen, welche ohn- gefaͤhr nach damaliger Erzlieferung ausgebracht wurden. Diese Oefen sind uͤbrigens unter dem Namen der Flammiroͤfen bekannt, und von D. Schrebern in seinen buͤtzowischen Sammlun- gen beschrieben worden III. S. 627. . In Sachsen fuͤhrte man aus, was Zim- mermann laͤngst vorgeschlagen, naͤmlich die An- legung legung einer Bergakademie. Es geschahe die- ses im Jahr 1765 unter der Landesverwaltung und Vormundschaftsregierung des koͤniglichen Prinzen Xaverius bey der ersten Anwesenheit Sr. churfuͤrstlichen Durchlauchtigkeit Friedrich Augusts. Sie wurde zu Freyberg errichtet Weitere Nachricht davon s. im Leipzig. Intelli- genzbl. v. J. 1767. S. 182. , und daselbst alle zu dem Bergbau gehoͤrige Wis- senschaften oͤffentlich gelehrt. Dieses Institut wurde bald von Einheimischen und Auswaͤrti- gen benutzt, und gediehe zu großem Ansehen. Man veranstaltete mineralogische Reisen zur Untersuchung der mineralischen Geographie von Sachsen. Auch in dem Sachsenmeinungischen finden sich Bergwerke, vornehmlich sind die rauen- steinischen Berge als Erzgebirge bekannt. Son- derlich fand der Herr von Uttenhoven 1764 eine Grube im truckenthaler Grunde, im Looß Tie- gel, am Berge, der Steiger genannt. Er fand einen aufschiebenden Quarzgang, der sich mit eingesprengten Silbererzen mit unterlaufenden Gold- und Silberbluͤthen bewies S. Schrebers neue Samml. VII. p. 243. . In dem Wernigerodischen, wo sonderlich auch die Eisenwerke in diesem Jahrhunderte wichtig waren, erschien 1737 eine Eisenham- merordnung des Grafen Christian Ernst zu F f f 2 Stoll- Stollberg, welche ein Muster in ihrer Art ist Sie findet sich in Schrebers haͤll. Samml. VIII. 334 bis 363. . In dem Reußischen sind sonderlich noch jetzt Eisen- und Hammerwerke im Gange, darun- ter sich das Eisenwerk zu Schleiz und das Hammerwerk zu Burg auszeichnet S. Schrebers neue Samml. VII. p. 104 und 105. und IX. p. 190. ist das zu Burg beschrie- ben . Ein Alaunwerk ist zu Oberzopoten, zu Wurzbach sind Eisenhaͤmmer. In dem achtzehnten Jahrhunderte trieb man im Mannsfeldischen das Werk wieder et- was mit Nachdruck. Man beendigte 1717 den neuen tiefen Stollen jenseits Holffte gegen Luͤttchendorf, so wie 1730 der neue Wasser- stolln oder Canal, welcher von Vatterrode bis fast Leimbach gefuͤhrt worden, auf die neue Huͤtte zwischen Mannsfeld und Leimbach, wie auch auf die Kreuzhuͤtte bey Leimbach. Im Jahre 1723 wurde unter Mannsfeld nach Leimbach zu eine neue Schmelzhuͤtte erbauet, wo ehemals auch schon dergleichen gestanden, die Butzkenthal geheißen Biering l. c. p. 29. . In dem naͤmli- chen Jahre wurde eine neue Huͤtte bey Klein- oͤrner auf einer alten Huͤttenstaͤtte erbauet, wo ehe- ehedem ein Kupferhammer gewesen. Uebri- gens sind diese Kupferschiefer immer noch sehr ergiebig und silberhaltig, man rechnet auf die zehntausend Mark Silbers, die sie geben, ohne das Garkupfer; selbst die Schlacken koͤnnten zu blauen Farben gebraucht werden, wenn man vielleicht mehr Versuche damit machte. In den neuesten Zeiten wollte der beruͤhmte Metal- lurg Cramer auch hier Verbesserungen in dem Schmelzwesen machen; allein man fand bey genauerer Untersuchung, daß seine Vorschlaͤge zwar gut waren, sich nur nicht bey so großen weit umfassenden Arbeiten so ausfuͤhren ließen, wie sie im Kleinen und in der Theorie verspra- chen. Ich lasse es uͤbrigens dahin gestellt seyn, ob dieses wirklich in der Wahrheit gegruͤndet war, oder ob es nur Ausfluͤchte waren, mit denen man den alten Gebrauch schuͤtzen wollte. Nach Schlesien zu, woran Boͤheim graͤnzt, ist die St. Peterssilberzeche, die Goldwerke um Hohenelbe, besonders das goldene Rehhorn an der Aupe, die Berggegend, die Freyheit ge- nannt, das Schwarzthaler Gold- und Kupfer- werk und vielfaͤltige Seifenwerke auf Gold an den Ufern des Riesengebirges. Auch will man im Riesengebirge Quecksilber gefunden haben Ferber l. c. S. 4. . An dem Fichtelberge, von dem sich einige Aerme in Boͤheim hineinziehen, die theils durch das F f f 3 Ege- Egerische gegen Bleystadt, Fribus, Graßlitz, Heinrichsgruͤn, Neudeck, Lichtenstadt, wel- ches noch jetzt bekannte Bergstaͤdte sind, bis an das Schwarzwasser unter dem Spitzberg, wo das Erzgebirge anstoͤßet; gegen Mitternacht ist Boͤheim mit dem Erzgebirge umgeben. Es sind daselbst viele boͤhmische Bergstaͤdte, als Graupen, Preßnitz, Joachimsthal, Platten, Gottesgab, Wiesenthal, Weyperth, Soba- stiansberg, Sonnenberg, Katharinenberg u. s. w. Von der Ergiebigkeit einiger boͤhmischen Bergwerke ist folgendes ein sehr einleuchtender Beweis, daß nach dem Bericht des H. Fer- bers, nebst einigen tausend Centnern Kupfer, Zinn, Bley, Vitriol, Alaun und einer an- sehnlichen Menge blauer Farben und arsenika- lischer Kobalde allein von 1756 bis zu Ende des Jahres 1761 nur von zwey oder drey Gru- ben im Joachimsthal und von einigen zu Got- tesgab und Katharinenberg 61677 Mark 7 Loth und einige Quentchen fein Brandsilber gewonnen und in die koͤnigliche Muͤnze zu Prag eingeliefert worden; rechnet man nun jede Mark nach dem Einloͤsungspreise der Muͤnze zu 22 Gulden 25 Kreuzern, so betraͤgt dieses Silber in Geld 1382593 Fl. Die noch gangbarsten Bergwerke sind in den Graͤnzgebirgen; indes- sen sind nicht alle Bergstaͤdte koͤniglich. Koͤ- nigliche sind eigentlich 23, welche in deutsche und boͤhmische sich theilen. Die Die zwoͤlf deutschen liegen alle im Ellnbog- ner und Saazer Kreis und treiben noch wirkli- chen Bergbau; die zwoͤlf deutschen koͤniglichen Bergstaͤdte sind Joachimsthal, welche reiche Silber- und Kobaldgruben hat. Hier, so wie in allen uͤbrigen koͤniglichen Bergstaͤdten, ist ein Bergmeister und Bergamt, bisweilen sind zwey und mehr kleine Bergaͤmter mit einander vereinigt, und dem Bergmeister des groͤßern Orts anvertrauet. Alle diese Bergaͤmter ste- hen unter dem joachimsthaler Oberbergamte und dieses unter dem Obristmuͤnzmeisteramte in Prag, welches von der Hofkammer in Wien abhaͤngt. Boͤhmisch Wiesenthal bauet Zinn, Platten Silber und Zinn; Gottesgab Zinn und Silber; Bleystadt Bley; Preßnitz Sil- ber und Eisen; Weiperth Silber und Eisen; Sonnenberg, Sebastiansberg und Schlaggen- wald Zinn, wie auch Schoͤnfeld und Lauter- bach. Unter den Privatbergstaͤdten ist Katha- rinenberg, Graͤßlitz, woselbst Kupfergruben, Messinggießereyen und Drathziehwerk, Hein- richs, wo man Bley gewinnt, Fribuß giebt Zinn, Muͤckenberg Kupfer und Zinn; Neu- deck Zinn, wie auch Lichtenstadt und Petschau, Schoͤnbach, wo ehemals viel Quecksilber war, Tschuͤren, wo Galmey sich befand, die Alaun- werke zu Commotau, Neudorf und Altsattel und Carlsbad Von den boͤhmischen Steinkohlenbruͤchen siehe Schre- . In dem leutmeritzer Kreise F f f 4 sind sind die Zinnwerke zu Graupen, die alten Sil- berwerke zu Osseg, Grab, Rongenstock und Niklasberg, die man vor einigen Jahren ge- waͤltiget hat; die Biliner Wasser und das Toͤ- plitzer Bad. Der Geyersberg soll Zinngaͤnge enthalten. In dem Bunzlauer Kreise sind meist alte nicht mehr gangbare Werke, außerdem aber findet man darinnen viel Edelsteine und viele Granaten, die in verschiedenen Krei- sen in den Fluͤssen und aus den Bergen losge- rissen sich finden. Ehedem, da man das Schlei- fen und Bohren derselben nicht verstand, gien- gen sie alle roh aus, allein nun hat der Graf Kolowrath auf seinen Herrschaften eine Manu- factur angelegt, wo sie bearbeitet werden. Die Niederlage davon ist in Prag. Im Koͤniggraͤzer Kreise sind lauter alte, we- nig oder nicht mehr gangbare Werke, welche aber eine Erneurung verdienten. Es gehoͤren hieher die alten Goldwerke um Schatzlar, Ho- henelbe und dem goldenen Rehhorn, die al- ten Silber- und Kupfergruben zu Trautenau, Reichenau, Hohenelbe und Schwarzthal. Aus- serdem sind viel Seifen an den goldreichen Ufern der Elbe. Der chrudiner Kreis liefert meist Edelsteine und etwas Eisen; im czas- lauer ist das uralte Silberwerk uͤber Kutten- berg. Schrebers Schauplatz der Kuͤnste, X. Theil, S. 258, wo er ein Verzeichniß davon giebt. berg. Der bechiner Kreis enthaͤlt einige alte ungangbare, allein auch Radiboschitz oder Berg- staͤdel, ein schwarzenbergisches reiches Silber- werk bey Jungwoschitz, Rudolfstadt. Im Kaurzimer Kreis bricht auf Eule gediegenes Gold. Auch liegen hier die alten verlassenen Goldwerke bey Kaurziem und Kamenitz. Die Silber- und Bleywerke bey Skalitz, Procops- berg und auf der Herrschaft Commorau, in- gleichen bey Conraditz, Tuchlowitz. Bey Lie- ben hat man gediegen Drathgold und bey Schwarzkostelitz Silber erschroten, aber nicht weiter untersucht. Im berauner Kreise liegen jetzt die alten Goldwerke unbekannt, außerdem sind einige wenige Silberwerke und mehrere Ei- senwerke, aber vornehmlich schoͤner Marmor, als bey Tetin ein braunrother, bey Hormano- mierstitz ein lichtblau und weißlicher, zu St. Ivan ein roth und gelb gemischter. Um Berg- reichenstein sucht man den Bergbau jetzt von neuem wieder anzubringen. Im Plisner Kreise sind die Bleywerke zu Mies, die Silberwerke bey Plan, die alten Silberwerke bey Topel, Kladrau, Loßyn und Michelsberg, die Ku- pferwerke bey Muttersdorf und Dreyhacken, die Alaun- und Vitriolwerke bey Plan und Kut- tenplan, und die Eisenoͤfen und Haͤmmer zu Mayerhoͤfen. Daß so viele boͤhmische Queck- silberwerke liegen, davon ist wahrscheinlich die Ursache der Flor derer zu Idria, welche man dadurch nicht will herabsetzen lassen. In dem F f f 5 ege- egerischen Gebiete sind einige Alaun- und Vi- triolwerke, einige Bleywerke und Granaten- bruͤche und der bekannte Sauerbrunnen bey Eger. In der Grafschaft Glaz, die zwar nicht zu Boͤheim gehoͤrt, deren Gebirge aber mit Boͤ- heim graͤnzen, giebt es auch einige Silberwerke, Kupfergruben und Marmorbruͤche S. Kahlo Denkwuͤrdigkeiten der Grafschaft Glaz, 1757. Theil I. C. 13. §. 118 bis 125. . Uebrigens sorgte man in Boͤheim von Sei- ten des oͤsterreichischen Hauses auch dadurch fuͤr den Bergbau, daß man ihm zu Prag 1763 einen besondern Lehrstuhl anwies, welcher in der Person des Herrn Bergrath Peithners so vorzuͤglich besetzt wurde. Noch allgemeiner aber scheint die Vorsorge des oͤsterreichischen Hauses sich fuͤr den Bergbau bey der Bergaka- demie zu Schemnitz gezeigt zu haben, welche 1769 errichtet wurde und durch welche fuͤr den oͤsterreichischen und ungarischen Bergbau so viele wichtige Vortheile entstanden sind, da so wuͤrdige Maͤnner von da aus durch Schriften, Bemerkungen und Schuͤler demselben nuͤtzlich wurden. Bey den hessischen Bergwerken an der Lahne setzte der Mangel an Bleyerz den Huͤt- tenbetrieb sehr zuruͤck, weil die Bley verspre- chenden Gaͤnge noch nicht geoͤffnet sind. Eine wahre und den hoͤchsten Unmuth rechtfertigende Plage, Plage, denn wo nur eine Grube an dem Rhein, an der Lahne oder an der Mosel Bleyerze hat, da will man sogleich selbst schmelzen, statt daß man sie zur Glasur verkaufen und damit auch die Schmelzkosten gewinnen koͤnnte S. Goͤttingisches Magazin von 1780-81. p. 169. 170. . Man bauet daher oft, ohne hinlaͤngliche Erze zum Betriebe zu haben, lieber eigene Huͤtten, als daß man einen kleinen Erzvorrath mit einem weit groͤßern Vortheile einer andern Huͤtte zum Zuschlage um den ordentlichen Preis uͤberließ, oder, im Fall die gewonnenen Bleyerze einen schon treibenswerthen Silbergehalt haben, noch Silbererze selbst dazu kaufte. Auf diese Art werden um zwey dreyloͤthiger Werke willen 16 bis 17 Procent Bley, die auch bey dem besten Treiben unwiederbringlich verloren gehen, des Verlusts im Schmelzen nicht zu gedenken, vor- setzlich verschwendet, anstatt daß man dahin trachten sollte, durch Zusatz 8- und 9loͤthiger Erze Silber, die mit gleichen Treibekosten und Bleyverbrennen, ohne Kohlenverschwendung oder Silberverlust im Schmelzen, zu gute ge- macht werden koͤnnten, ins Reine zu setzen und dieses Metall so viel mehr in Handel und Um- lauf zu bringen. Endlich wird man keine Gaͤnge mehr auf Silbererze, ohne Bleyerze dabey zu haben, bauen koͤnnen. Man schlug vor, eine Gesellschaft die alle noch Erz versprechenden Sil- Silber- und Bleygaͤnge, welche nicht beyde Metalle in einem vortheilhaften und des Schmelzens wuͤrdigen Verhaͤltniß liefern, in Bau zu nehmen und durch Aktien, wie die franzoͤsischen und spanischen Gesellschaften dieses Jahrhunderts, jedem Liebhaber daran Theil zu nehmen frey stellen. Diese wuͤrde die saͤchsi- sche Gattirung und folglich die moͤglichste Nu- tzung eines jeden Erzes voͤllig in ihrer Gewalt haben. Die Schwierigkeit war dabey die kost- bare Fracht der Erze von entlegenen Gruben, und die Schwierigkeit, eine gute und einsichts- volle Direction zu finden. Es erschien 1718 in dem Darmstaͤdtischen eine Bergordnung, darinnen die zu dem Berg- bau noͤthigen neuen Einrichtungen und Ermun- terungen ergiengen. Ueberhaupt bluͤhen im Hessischen die Eisen- werke, da Hessen so reich an vortrefflichem Ei- senstein ist, welcher haͤufig nach Sachsen gehet. Unter dem Schlosse Marxburg ist ein Silber- und Kupferwerk. Man vergaß in dem Hessi- schen auch die Bergwerkswissenschaften bey Er- richtung der oͤkonomischen Facultaͤt zu Gießen nicht, sondern da dieselbige vermoͤge eines Re- scripts vom 23sten April 1777 errichtet wurde, so erhielt Herr Prof. Baumer den Auftrag, die C hemie und Mineralogie, und Herr Prof. Car- theu- theuser, die Physik, Botanik und Bergwerks- kunde zu lehren Schlettweins Grundverfassung der neu errich- teten oͤkonomischen Facultaͤt zu Gießen, auf ho- hen Befehl herausgegeben. . In dem Brandenburgischen sorgte man fuͤr die einheimischen Eisenwerke auch in diesem Jahrhunderte durch Abhaltung des fremden Ei- sens: so ergieng ein Edikt gegen dasselbe im Jahr 1703, wie auch 1702 eines wegen des Messinghandels, 1709 ergieng ein anderes ge- gen das fremde Messing und Kupfer, und wurde befohlen, das einheimische Kupfer mit dem Adler zu bezeichnen. 1736 findet sich ein Mes- singwerk zu Horgermuͤhle und ein Kupferwerk zu Neustadt Eckerswalde; es ergieng auch in diesem Jahre deshalb ein bestimmtes Edikt. In dem Vorpommerischen legte man zu Tor- gelow ein Eisenwerk an. Schon in aͤltern Zei- ten mußten hier Bergbau und Eisenwerke gewe- sen seyn, welches die Ueberbleibsel der Eisen- schmelzarbeit zeugten, welches den geheimden Rath von Zinnow veranlaßte, nach Eisen- oder Moraststein zu suchen, den man auch leicht und in Menge fand. Im Jahre 1755 uͤber- nahm der Kriegsrath Henrici die Sache, und fuͤhrte sie 1758 gluͤcklich aus. Nachher uͤber- nahm es der Herr von Resdorf nach einem von der Kammer gemachten Anschlage, vermoͤge dessen er fuͤr das zu Kohlen erforderliche Holz den den baulichen Stand der Huͤttengebaͤude, Ei- senstein und dergleichen jaͤhrlich 4000 Thaler Pacht zu entrichten hatte, welcher Contract aber nachher auf 2000 Rthlr. heruntergesetzt wurde Eine Nachricht davon s. in Schrebers buͤtzowi- schen Samml. I. p. 147. . Auch in dem Wuͤrtembergischen vernach- laͤssigte man in diesem Jahrhunderte den Berg- bau nicht. Es erneuerte Herzog Eberhard Lud- wig die Bergfreyheiten und bestaͤtigte sie, in- dem er am 9ten May 1710 die aus 30 Punk- ten bestehenden Bergwerksprivilegien gedruckt ergehen ließ. Man ertheilte einzelnen Berg- werken Privilegien. So findet sich vom Jahre 1718 des Bulacher Silber- und Kupferberg- werks wahrer Aufstand und Privilegien, so ward auch in diesem Jahre ein Projekt einer neuen Bergordnung verfasset Weisse l. c. 34. . Es ergiengen 1743 die hochfuͤrstlich wuͤrtembergischen Bergwerks- privilegia fuͤr die Gewerkschaften der St. Wolf- gangs- und Eberhardsgrube bey Alpirspach. Im Jahre 1722 wurde das Oberbergamt er- richtet Vermoͤge eines Generalrescripts vom 28 Nov. 1722. , unter welchem alle Bergoffician- ten stehen, und seiner bestaͤndigen Aufsicht und Befehlen unterworfen sind. Außerordentlich wich- wichtig sind fuͤr Wuͤrtenberg die Eisenwerke zu Koͤnigsbronn und Heydenheim. Dem Be- richte nach, der sich in den Schreberischen neuen Sammlungen von diesen Werken findet, hat, nach der Rechnung der Oberfaktorie vom J. 1747, dieselbe der Herrschaft an Gewinn gegen 29 Millionen Gulden abgeben koͤnnen Schrebers neue Samml. III. S. 570. . Das Eisenerz gaben sonderlich die beyden Gru- ben Althall und Burgstall, welche nahe an ein- ander liegen, und beyde auf einem Floͤtz getrie- ben werden. Zu dem Zerschießen der Gesteine brauchte man ehedem bloßes Pulver, das man in das geborre Loch hinein that: allein itzt waͤhlt man dazu Patronen, wodurch nicht so viel Pulver verloren gehet, und es auch wirksamer ist, da es nicht so von der Feuchtigkeit leidet. Ein anderes wuͤrtenbergisches Eisenwerk ist das Lud- wigsthaler. Es wird daselbst Grunderz, Stuf- erz und Bohnerz bearbeitet. Es bringt einen jaͤhrigen Ueberschuß von 4926 Guͤlden, und gewinnt auch noch verschiedene dadurch, daß es 4500 Centner Masseln jaͤhrlich nach Chri- stophsthal schickt, durch deren Verschmiedung 9 bis 10000 Guͤlden gewonnen werden. Es stehet uͤbrigens dem koͤnigsbronner weit nach, da es weit mehr Fehler und Hindernisse hat. Ein anderes wichtiges Werk ist in dem St. Christophsthal. Es verarbeitet vornehmlich die die Erze, die man zu Scherrenbach, ingleichen auf dem Schellkopf, zu Dornstetten, in der Reinertsau, auf dem Hochberg bey Schiltach, zu Ploͤtzingen bey Rothweil, zu Fuorn, Dorn- han und Neunburg, bricht S. Schrebers neue Samml. IV. S. 87 bis 101. . In dem Gebiete der Reichsstadt Ahlen fand man Sanderz, welches ein mit eisenhaltigen Theilen angefuͤllter brauner Sandstein ist. In den Ahlemergruben wird, wie aus einer nach der jaͤhrlichen Consumtion bey der Huͤtte zu Koͤnigsbronn und Heydenheim gemachten Aus- rechnung und Vergleichung erhellet, taͤglich ei- nes in das andere gerechnet, eilf und ⅔ Centner gewonnen Schrebers neue Samml. III. p. 561. . Bohnerz wurde gegraben in der Stauffener Gemarkung der Herren von Scherteln, am Sauermagen im Wuͤrtembergi- schen, an der Donnersmad, wo gegen 25 Mil- lionen Centner gewonnen worden. In dem Kielmberg, einem Gehoͤlze, das der Reichsstadt Gingen gehoͤrt, wurden 12 bis 15 Mill. Cent- ner gegraben, und die alte ergiebige Grube zu Schratenhof ist noch im Gange. In dem Nassauischen, sowohl Dillenburgi- schen als Siegenschen, ist die Berghuͤtte und Hammerbetrieb die Hauptnahrungsquelle, die Kupfergruben im Dillenburgischen, so alle ge- werkschaftlich, die Zubersgruben so in 128, die die Ausbeutzechen aber in 132 Kuxe eingetheilt; bey diesen wird die Ausbeute von zwo Kuxen an das Aerarium, und von zwo an Kirch und Schulen, in deren Terminen das Werk gelegen, bezahlt. Die Aufsicht uͤber saͤmmtliche sowohl Eisensttein- als Kupferwerke, wie auch Silber- und Bleyerze, in dem ganzen Fuͤrstlich Oranien- Nassauischen stehet unter der Berg- und Huͤtten- comißion in Dillenburg. Die special Aufsicht aber in Dillenburg hat der Bergmeister. Die Rechnungen werden von den verpflichteten Schichtmeistern gefuͤhrt, jedes Quartal bey der Berg- und Huͤttencommißion eingereicht, durch- sehen, und abgeschlossen S. Schloͤzers Briefwechs. Theil 8. Heft 43. p. 16. . Alle Kupfererze, die im Fuͤrstenthume Dillenburg gewonnen werden, macht man in Amt Heyger, auf der bey Dil- lenburg gelegenen, und dem Landesherrn zuge- hoͤrigen Kupferhuͤtte, gegen Bezahlung eines kleinen Huͤttenzinses, zu gut; nur die Erze von der Kupfergrube Goldbach sind hiervon aus- genommen Herr Schloͤzer hat gegen Herrn Buͤsching den wahren Betrag angegeben, l. c. p. 18, wo sich folgendes Verzeichniß der Kupfererze, welche auf der in Fuͤrstenthum Nassau-Dillenburg ge- legenen Kupferhuͤtte zu gut gemacht worden, nebst dem Betrag der daraus gefallenen Galmey- kupfer. . In II. Theil. G g g Jahr In dem Nassau-Siegenschen sind sonder- lich die Stahlwerke wichtig; vermoͤge der in Herrn Schloͤzers Briefwechsel befindlichen Be- richtigung des Jungischen Aufsatzes Jungs Geschichte des Nassan- Siegenschen Stahl- und Eisengewerbes, und staatswirth- schaftliche Anmerkungen uͤber das Hammer- schmidtseisen- und Stahlgewerbe des Sieger Lan- des, mit einer Beschreibung der Methode des Stahlschmiedens, s. in den Bemerkungen der Churpfaͤlzisch-physikal. oͤkonom. Gesellschaft von den J. 1777 und 1778, 1ster Jahrgang p. 106 bis 225, wo die Geschichte ist, im zweyten aber S. 321 die staatswirthschaftlichen Bemerkungen. Hiermit muͤssen verglichen werden Staats- und Landwirthschaftliche Nachricht von Nassau-Sie- gen eine Vertheidigung gegen Herrn Prof. Jung, in Schloͤzers Briefwechsel von 1781, Heft 47, S. 273. von Nas- Nassau-Siegen, werden 11 Eisen- und 6 Stahl- huͤtten, 18 Eisenhammer, 13 Stahlhammer und 8 bis 10 Rekhammer, in dem Siegen- schen betrieben. Saͤmmtliche Huͤtten und Ge- werbe sind bis auf eine Huͤtte und drey Haͤm- mer gewerkschaftlich. Zu Stahlberg ist eine Foͤrdermaschine, welche aber denen im Harz, den ungarischen und chursaͤchsischen nicht im mindesten gleich koͤmmt, wie uͤberhaupt in den drey letztern Laͤndern das Bergmaschinenwe- sen außerordentlich vorzuͤglich ist. Es ge- hoͤren hieher sonderlich das Maschinenwesen und die Gruben bey Marienberg, Fabian Sebasti- an und St. Georgen. Die vorzuͤgliche Erfin- dung bey der Stahlberger Maschine ist, daß der Haspel bald an das eine, bald an das an- dere Kronrad gefuͤhrt wird. Auf dem Harzgebirge suchte man durch Her- beytreibung eines tiefen Hauptstollens viel Wer- ke, die etwas tief gehen, von den Grundwaͤs- sern zu befreyen. Es wurde sonderlich in dem Jahre 1771 beschlossen S. Schloͤzers Briefwechsel Theil V. 1780. Heft 26. p. 74, 75. , und das Werk selbst erhielt den Namen des tiefen St. Georgenstol- lens, von den alten lautenthalischen Werken Zuͤckert Naturgeschichte und Bergwerksverfas- sung des Oberharzes p. 35. sind noch zwey Gaͤnge, Lautenthalsgluͤck und Guͤte des Herrn, gangbar. Im Hahnenklee sind noch vier Gruben im Gange, die Bestaͤndigkeit, G g g 2 Theo- Theodore, Aufrichtigkeit und Philippine Char- lotte; auf der Bockswiese finden sich reiche An- bruͤche, nur hat man so viel mit Wasser zu kaͤmpfen. Es sind bey diesem Zuge schon neun Kuͤnste vorgerichtet, wovon allein vier in die Gruben haͤngen, auch hat man die Winter- schmidtische Maschine zur Gewaltigung der Wasser angewendet, aber noch keinen sonderli- chen Vortheil erhalten. Zellerfeld ist die Haupt- stadt des Communionharzes, und hat vorzuͤg- lich zur Befoͤrderung des Bergbaues dienende Anstalten. Die Stollen haben die Communion- herrschaften auf eigene Kosten durchtreiben las- sen, und erhalten sie, und haben das dafuͤr nach Stollengerechtigkeit ihnen zustehende Neunt und Halbneunte den Gewerken laͤngst erlassen, auch erlauben sie den Gewerken unentgeldlich aus ihren Communionforsten das Holz Mehreres hiervon s. bey dem Zuͤckert in der Na- turgeschichte des Oberharzes S. 43, 44 ꝛc. von dem Bergwerksgebrauch und herrschaftl. Rechte, S. ib. p. 48. von der Behandlung der Erze ibid. p. 53. , die Gewerke hingegen nehmen die Dielen aus der herzoglichen Schneidemuͤhle, so auch das Pul- ver, Unschlitt, Eisen und andere Bergwerks- materialien aus den herzoglichen Faktoreyen. Ueber alle Puchwerke ist ein Puchschreiber ge- setzt, der die Rechnung fuͤhrt. Die gepochten Erze heißen Schlieg, und werden auf den den Brennofen geroͤstet. Der Rost wird nach- her mit den gehoͤrigen Vorschlaͤgen, als Heerd, Glaͤtte, Schlacken, Abstrich, beschickt, und im Schmelzofen durchgesetzt; die Oefen sind niedrig, mehrentheils zugemauert, theils nur mit nassem Lehm verlutirt, und oben mit einer Rauchkammer versehen Ausfuͤhrlich behandelt alles Zuͤckert l. c. S. 61. . Das Treiben mit Holze ist auf dem Oberharze gaͤnzlich abgeschafft, und man hat an dessen Statt seit dem J. 1742, wo man die von Schluͤter erfundne Windtreib- oͤfen auf dem ganzen Harze angenommen, wo aus den Nebenoͤfen die Flamme durch den Luft- zug auf das Werk in Treibofen spielt, das Waasentreiben eingefuͤhrt, wobey itzt jaͤhrlich an 30 bis 40000 Rthlr. Kosten ersparet wer- den, welche ehedem das haͤufige Holz, das man zu 18 Fuß lang unmittelbar in Treibofen ein- schierte, erforderte Ebend. S. 61. . Die Verfassung der Communionbergwerke, wovon wir bisher ein und das andere angefuͤhrt, ist aber blos fuͤr diese vier Communionbergstaͤd- te und Werke; die Verfassung der andern, z. B. des Rammelsbergs, weicht ab. Außerdem hat auch noch die Regierung schon seit mehr als 50 Jahren den Gewerken den Zehnden, den sie ihr nach Ablauf der Freyjahre zu entrichten G g g 3 hat- hatten, erlassen Ein Verzeichniß der Gewerkausbeutezechen in dem J. 1761 in den Communionbergwerken s. beym Zuͤckert l. c. S. 64. . Die Werke zu Clausthal sind in drey Refiere vertheilt, in den Burgstaͤd- ter, Turmrosenhoͤfer und Hausherzberger. Der Wassermangel ist eine Hauptschwierigkeit bey diesen Werken, daher dachte schon Leibnitz dar- auf, die Waͤsser aus den Gruben, mittelst ei- ner mit Kammraͤdern versehenen ordentlichen Windmuͤhle, herauszuheben. Der Kunstmeister zu Clausthal, Schwarzkopf, machte eine Wind- muͤhle mit horizontalen Fluͤgeln, die sich selbst stellt, und mit einem Bremsrade versehen ist. Die Clausthalerwerke sind uͤbrigens gut, und Zuͤckert hat ein Verzeichniß der Zechen der Clausthaͤler, Andreasberger und Lauterberger Werke l. c. p. 77. von 1761 geliefert, wie auch die Behandlung der Erze beschrieben. Man fand hier einigemal in der Dorothea den so seltenen Bergzunder, der mit einem zarten Eisensinter uͤberzogen war, und in der Probe einmal 70 bis 80 Mark Silber im Centner hielt. Auf dem Rammelsberge sind itzt nur noch zwoͤlf Gru- ben ibid. p. 100. im Gange S. Zuͤckert l. c. p. 100. . Die Erze bestehen in Bleyerz, Kupfererz, Kupfer und Schwefel- kies. kies. Auch fand man hier einsmals gediege- nes Kupfer in schwarzem Schiefer; wie auch ehemals zu Osterode Kupferschieferwerke gewe- sen seyn sollen, so daß die mansfeldischen Ku- pferschiefer nicht die einzigen in ihrer Art waͤ- ren S. Zuͤckert l. c. S. 101 und p. 83. . Die Bearbeitung der Rammelsbergischen Erze ist von der uͤbrigen oberharzischen in vie- len Stuͤcken sehr unterschieden. Auf den uͤbri- gen oberharzischen Werken wird kein Vitriol gesotten, kein Schwefel gefangen, und kein Messing geschmolzen, welches alles hier geschie- het. Fast schon seit dem sechzehnten Jahrhun- derte, da ein Nuͤrnberger 1550 das Messing erfand, arbeitet man hier aus Galmey Mes- sing S. Schluͤter Unterricht vom Huͤttenwerk c. 60. p. 235. . Auch ist hier ein Zinkfang und Gal- mey- Ofenbruch. Die Kupfererze werden auf dem Unterharze, so wie auf dem Oberharze nur in gewissen Quartalen zu gute gemacht, sie fuͤhren zum Theil Silber, der Centner enthaͤlt hoͤchstens ein Virtel bis ein halb Loth Silber, welches alle Sonnabend nach Zellerfeld geschickt wird, um das Gold davon zu scheiden Zuͤckert S. 122, 123. . Die andreasbergischen Werke sind sehr reich- haltig an gediegenem roth- und weißguͤldigen Silber. Es bricht vornehmlich spießigtes Erz, G g g 4 und und verschiedene Arten von Rothguͤldenerz, theils durchsichtig klein und großdruͤßig, theils angeflogen, theils dunkel und derb, wovon die ersten Arten von 50 bis 80 Mark, die letzte aber von 148 bis 150 Mark im Centner haͤlt. Ferner bricht ein sehr duͤnblaͤttriger Spath, zwi- schen dessen Lamellen Rothguͤldenerz liegt, ein grob- und kleinspeisigter Glanz, verschiedene Kupfererze, und allerhand Kiese. Den Sie- berstollen trieb man seit 1716 an 1500 Lachter her. Um bestaͤndig bey trocknem Wetter Was- ser zu haben, fieng man 1719 den Rohberger Teich an, und vollendete ihn 1722 mit einem Aufwand von 76148 Thalern. Bey Lauter- berg sind Kupfergruben, sonderlich der neue Freudenberg, welcher allein von 1714 bis 1726, und also in 9 Quartalen 74100 Spe- ciesthaler Ausbeute gab. Ohnweit Lauterberg ist die Koͤnigshuͤtte, eine Eisenhuͤtte, welche ihr Eisen aus den Ei- sengruben umher, und vornehmlich aus der Michaelisgrube erhaͤlt. Eine andere ist die rothe Huͤtte unweit Elbingrode, wie auch ein Mar- morbruch, welcher dunkelroth ausfaͤllt, allein dem blankenburgischen an Guͤte und Schoͤnheit bey weitem nicht gleichet. Dennoch wurde 1739 eine Marmormuͤhle daselbst angelegt. Von den ehemaligen so beruͤhmten Eisen- gruben, auf dem Eibenberge, sind itzt nur noch im Gange, der Obersteig, der ein sehr schmei- diges diges Eisen, der Oberschuffelberg, der schoͤnes Stahleisen giebt, und die im Gegenthal befind- lichen Gruben, naͤmlich der Pfannenberg, der Hasselberg und der neue Jacob s. Zuͤckert l. c. p. 14. . Das gittel- dische Eisenwerk ist das vorzuͤglichste, und daher hat es auch Zuͤckert ausfuͤhrlich beschrieben, vor- nehmlich die Behandlungsart des Eisens. Man roͤstet und pocht die Eisensteine, vermischt sie mit vorher auch gepochten Frischschlacken, versetzt sie mit Kalch, und traͤgt sie sodann in den hohen Ofen ein Ausfuͤhrlich s. Zuͤckert l. c. p. 16, 17. seq. . Das Salzwerk bey Harzburg wurde in die- sem Jahrhunderte sehr verbessert. Man fand endlich die wahre und reine Quelle, und schaffte daher 1717 das Gradierwerk ab; daher Herr von Rohr in den Merkwuͤrdigkeiten des Ober- harzes irrt, wenn er S. 300 dieses Gradier- werk noch als stehend angiebt. An der Seite der Salzquelle hat man einen Wasserschacht an- gelegt. Seit 1713 ist dieses Salzwerk verpach- tet, der Pacht ist seit 1734, 2800 Thaler. Zu dem Kochen der Sohle werden jaͤhrlich 4000 Schock Waasen gebraucht, und damit gemeinig- lich 4950 Koͤrbe Salz gesotten Zuͤckert l. c. p. 127. 129. . In dem Mecklenburgischen fieng man 1755 vornehmlich an, Eisen aufzusuchen, und man legte ein Hammer- und Huͤttenwerk bey Doͤmitz an dem Flusse Elda an, welcher auch die Geblaͤse G g g 5 des des Hohenofens der Hammerschmiede und der Pochwerke treibt. Der Eisenstein dazu wird auf den Ebenen bey Doͤmitz gebrochen, findet sich aber auch in den Aemtern Eldena, Grabov und Neustadt Eine Nachricht davon s. in Schrebers Buͤtzover Sammlungen VII. 513. . Ueber die halleinischen Salzwerke kam es 1766 zu neuen Vertraͤgen zwischen Salzburg und Bayern, und statt der bisherigen Partici- pation wurde eine Separation eingefuͤhrt, so daß Bayern nun die Auflage und den Profit beym Verkaufe, der sonst gemeinschaftlich war, allein zieht, und fuͤr jede Hallfahrt, deren es 322 bekommt Diese 322 Hallfahrten machen 250 Salzpfun- de aus; ein jedes Salzpfund haͤlt 240 Salz- stoͤcke, davon jeder 1 Centuer wiegt: also begreift 1 Salzpfund allemal 240 Centner Salz: also machen 322 Hallfahrte 60000 Centner Salz. , welche zusammen 60000 Centner Salz machen, 200 Gulden an Salz- burg am Kaufgelde bezahlt. Ueber die Bergolds- gadischen Salzwerke wurde 1734 ein Hauptver- gleich mit dem Probste geschlossen, worinnen der von 1628 bestaͤtiget wurde, so daß es bey demselben in Ansehung der Ausfuhre und der Vermehrung des Kaufgeldes, wie ich im sieben- zehnten Jahrhunderte erinnert habe, blieb. Von 1729 an bis 1748 wurde im Zillerthal in Tyrol ziemliche Ausbeute gezogen, und nur 1732 ein Verbau gemacht. Von 1749 bis 1756 gab gab man ununterbrochen wieder Zubuße. Und seitdem ist dieses Werk meist mit Nutzen betrie- ben worden; von seinem Verhalten in den zehn Jahren von 1768 bis 1777 erhellet aus der unten angefuͤhrten Rechnung In diesen 10 Jahren ist Gold erzeugt worden 336 Mk. 8 Lth.-Qtl. 3 \frac{2}{4}{r} D. betrifft auf 4 ½ Neuntel Kaiserlich 163 Mk. 4 Lth.-Qtl. 1 \frac{2}{4} D. Die Mark zu 339 fl. 35 kr. betraͤgt 57137 fl. 13 kr. Berg-Poch- und Muͤnzkosten 53742 fl. 52 kr. Ergiebt sich Einbuße in den J. 1771, 72 und 77. 1364 fl. 1 kr. Ausbeute in den uͤbrigen Jahren 4758 fl. 22 kr. Jene von diesen abgezogen bleibt 3394 fl. 23 kr. wahrer Nutzen . In den halleinthalischen Salzgebuͤrgen in Tyrol sind 7 Berge aufgeschlagen. Der aͤlteste ward in dem Jahre 1190 der Ober- und Was- serberg, 1400 der Stein- und Mitterberg, 1492 der Koͤnig Maximiliansberg, 1563 der Kaiser Ferdinandsberg, und 1648 der Erzher- zog Ferdinandscarlsberg aufgeschlagen. Zur Bearbeitung dieses Salzwerks sind 447 Leute in Solde, worunter 117 Gedingarbeiter oder Haͤuer, 269 in Proviant stehende Saͤuberer und 61 Arbeiter fuͤr baar Geld sind. Da der kaͤrnthner Stahl in einem so ausge- breiteten Rufe stehet, so versuchte man es vor drey Jahren, die kaͤrnthner Stahlmanipulation auch in Tyrol einzufuͤhren. Man ließ hierzu ei- nen nen Manipulanten aus Kaͤrnthen kommen, und fand, daß, da die tyrolischen Eisenerze wahre Saalerze sind, diese Manipulation von sehr guter Wirkung sey. Auf den saͤmmtlichen tyrolischen vereinten Eisenwerken wurden im Jahre 1777 an geschmiedetem Eisen und Stahl 16812 Centner erzeugt, und dieses bey einem sehr eingeschraͤnkten Werkumtriebe, den der Mangel eines hinlaͤnglichen Eisenverschleißes hem- mete, da sonst die Werke wohl 175000 Centner Eisen und Stahl liefern konnten s. Wiener Realzeitung von 1779, und Schloͤzers Briefwechsel Theil V. Heft 30. S. 397. . In dem Steyerischen bluͤhen sonderlich die Eisenwerke, die noch ihren alten Ruhm behaup- ten. Es sind 71 Hammer-, 77 Huͤttenhammer-, 9 Eisen, 5 Kupfer- und 11 Bleybergwerke, deren erstere jaͤhrlich gegen 400000 Centner Erz geben. Dazu gehoͤren 2 Gußwerke gegen 80 Stahl- Eisen- und Schwarzblechhammerwerke, die jaͤhrlich bey 380 Feuern 70000 Centner Stahl-Mock- und Grabeisen, uͤber 60000 Centner Streckwaare und gegen 4000 Centner Blech verarbeiten. Die Verfassung und Bear- beitung der steyerischen Eisenwerke kann man uͤbrigens am besten aus dem Schauplatze kennen lernen s. Schauplatz der Kuͤnste und Handwerker, oder vollstaͤndige Beschreibung derselben ꝛc. XI. Band, uͤbersetzt und mit Anmerkungen berausgegeben von Daniel Gottfr. Schreber 1772. . Hier will ich bemerken, daß auf 68 Gru- 68 Gruben gangbar sind, welche der Pater Po- da in der Beschreibung der Eisenberg- und Huͤt- tenwerke zu Eisenerz in Steyermark, welche in dem angefuͤhrten Theile des Schauplatzes stehet, angiebt und mit Namen verzeichnet hat. Man hat in den neuern Zeiten hier eine neue Schmelz- art eingefuͤhrt. Vormals waren große Schmelz- oder Stuͤckoͤfen, davon in Eisenerz 12, im Vor- dernberg aber 14 waren. Man roͤstete erst den Stein, indem man unten eine Schicht Holz und Kohlen, sodann eine Schicht Steine, und so abwechselnd 3 Schichten von jedem legte, den Haufen anzuͤndete und 3 Wochen brannte. Wenn das Schmelzen angehen sollte, so ward der Ofen erst mit Kohlen angefuͤllt, diese ange- zuͤndet und das Geblaͤse angelassen. Nachdem die Kohlen zweymal abgegangen, wurde geroͤste- ter Stein aufgesetzt, und, wenn dieser in Fluß gerathen, mit den Aufsaͤtzen der Kohlen und des Steins in gewisser Ordnung abgewechselt. Nach Verfluß von 16 bis 17 Stunden wurden die Baͤlge weggethan, damit sie bey dem Abziehen der Schlacken nicht hinderlich waren; diese wur- den sodann hinten beym Geblaͤse abgezogen, und der Klumpen des geschmolzenen Eisens entbloͤßt, welcher sich unten im Heerde gesammelt hatte, und Maaß genennet wurde. Dieses brach man mit Brechstangen noch gluͤhend heraus, und theilte es in 2 Theile; das noch fluͤssige ward besonders herausgenommen, es hieß Graglach, sodann die Schlacken mit Stempeln und Hammern gepocht, und und die Eisenkoͤrner aus denselben mit dem Sie- be ausgewaschen; das herausgewaschene Eisen hieß Waschwerk, so wie das uͤbrige Schlamm. Um aber eine groͤßere Menge Eisen mit geringe- rem Aufwande an Kohlen auszubringen, sind statt der Stuͤckoͤfen neuerlich sowohl hohe Oefen als Floßoͤfen eingefuͤhrt worden. An dem vor- dern Theile dieser beyderley Oefen ist uͤber dem Bodensteine ein Loch, das mit Thone vermacht wird, zum Abstechen des Eisens; an der Mitte der rechten Seite des Ofens ist eine Oeffnung 14 bis 15 Zoll uͤber dem Bodensteine, vor wel- chem die Geblaͤse liegen. Nachdem so viel Koh- len und Stein aufgesetzt worden, daß der Heerd von dem geschmolzenen Metalle voll ist, so wird das mit Thon vermachte Auge vermittelst des Sticheisens geoͤffnet, und die Schlacken nebst dem Eisen in den vorher zubereiteten Vorheerd abgelassen, die noch weichen Schlacken mit dem Schlackenhaken von der Eisenmasse, so das Floß- eisen genennt wird, abgezogen, und der Abstrich, nachdem er erkaltet, gepocht und gewaschen. In 24 Stunden wird 7, 8 bis 9mal abgesto- chen, und das Schmelzen in einem Ofen 9, 11 bis 13 Monate fortgesetzt. Im Durchschnitt gerechnet, wurden in einer Woche 182 Maaß geroͤsteter Stein verschmolzen, und zum Roͤsten und Schmelzen 581 Faß Kohlen erfordert, wo- von, das Wascheisen mit dazu gerechnet, 287 Centner gewonnen werden. Nach einer An- gabe des Hauptbuchhalter Gruͤbers, welche Po- da da seiner angefuͤhrten Beschreibung beygefuͤgt, wurde um die Jahre 1751 bis 1767 bey der innerbergischen Hauptgewerkschaft in Steyer- mark verarbeitet, in Plaa- oder Stuͤckoͤfen 378381 Centner 90 Pfund Rauch- oder Roh- eisen, 117799 Centner Graglach, 51359 Pfund Waschwerk. In Floßoͤfen in den naͤm- lichen Jahren 690078 Centner Roheisen, 281884 Centner Graglach und 71454 Pfund Waschwerk. In Holzoͤfen 98845 Centner 48 Pfund Roheisen, 47175 Centner Graglach und 11545 Pfund Waschwerke; alles zusammen be- trug 1748521 Centner 38 Pfund. Erst in neuern Zeiten gieng im Temeswarer Bannat der Bergbau an, sonderlich unter der Regierung der K. K. Maria Theresia. Schon Mercy, ein um die Cultur des Bannats so sehr verdienter Mann, machte bald nach dem passa- rowitzer Frieden, der 1718 geschlossen wurde, Anstalten zum Bergbaue, und fand die banna- tischen Gebuͤrge erzhaftig; man gieng der Spur nun weiter nach, und unter Engelshofens Regie- rung wurden mehr Erz-, Kupfer- und Bleywerke belegt, von denen die beyden letzten Silber fuͤh- ren. Der Hof gab Berggesetze, und traf An- stalten, die Gewerke einzuladen. Kupfer, Bley und Eisen sind am haͤufigsten, man scheidet aus einigen der zwo ersten Erzarten eine gewisse Quantitaͤt Silbers; die Goldkoͤrner aber, welche man in einigen Lagen aus dem Sande der dritten Erdschicht ziehet, oder welche einige Fluͤsse und Baͤche Baͤche mit sich fortspielen, haben meist Eisen- theilchen bey sich, die der Magnet ziehet Von diesen Fluͤssen handelt Griselini im 11ten Briefe des zweyten Theils seines Versuchs einer politischen und natuͤrlichen Geschichte des Ban- nats Temeswar. . Die erzhaltigen Gebuͤrge sind in die vier kleinen Bergreviere oder Bergaͤmter Oraviza, Dognaska, Moldova und Saska vertheilet, welche unter dem Oberbergmeister zu Oraviza stunden, welche von einem aus zwey Raͤthen und uͤbrigem Personal bestehenden Departement abhieng Griselini l. c. p. 178. . Außer denselben hat man noch neuerlich einige Erze entdeckt, als ein Kupferbergwerk zu Torgos, und einen Bleygang mit Silber zu Gladna. Von der bannatischen Bergwerksdirection haͤngen auch die Bergwerke zu Rosbaniga im niederun- gerischen Comitat Gomor ab Griselini l. c. p. 63. . Zu Oraviza ist die Bergwesensdirection des Bergamts und die Directionscanzley. Der Director stehet den Beamten seines Districts und den uͤbrigen Berg- aͤmtern vor. Oraviza hat zwey Roͤstheerde, eben so viel Prob i ergaden und Schmelzhuͤtten, meh- rere Magazine fuͤr das gewonnene Kupfer, nebst den dazu gehoͤrigen Gebaͤuden fuͤr Holz, Kohlen, Geraͤthe und Maschinen. Die erzhaltigen Ber- ge daselbst sind von der Mitternachtsseite der Stadt Wadran, Cziclova, Temes, von Mit- ternacht Koschowitz, Dilfa und Kornudilfa. Die Berge Berge sind mit Eichen, Buchen, Linden, Bir- ken, Epheu bewachsen. Schon die Tuͤrken ver- suchten waͤhrend ihrer Herrschaft uͤber das Ban- nat nicht geringe Arbeiten, aber mit wenigem Nutzen, woran der Mangel an Einsicht und an Erfahrung im Manipulationswesen Schuld war. Erst nachdem der Bannat unter oͤsterreichische Hoheit kam, fieng man an, den Bergbau re- gelmaͤßig zu betreiben, besonders nach dem Jah- re 1740, da der k. k. Hof die Particuliers aufmunterte, sich als Gewerken zu interessiren, ihnen nicht allein Mittel und Wege oͤffnete, son- dern auch selbst die Kosten mit Antreibung der Erbstollen und Erbauung der Manipulationsge- baͤude und Wohnungen fuͤr die Bergbeamten zu tragen uͤbernahm. Die Rechte, welche sich die Regierung vorbehielt, und die den Gewerkschaf- ten verliehenen Freyheiten bestehen vornehmlich darinnen: Se. Majestaͤt behalten sich mit der obersten Bergwerksdirection nur einige Bergoͤrter oder Feldungen vor, uͤberlassen aber den Gewerken, alle uͤbrigen Bergreviere, welche sie muthen wollen, frey und ungehindert zu bauen. Jeder Feldort wird, wie gewoͤhnlich, zu 132 Theilen oder Kuxen gerechnet, deren zween fuͤr den Sou- verain, ein dritter zum Nutzen der Gemein- casse oder Bruͤderlade, und ein vierter fuͤr die Kirche, von den Gewerken frey und auf ihre ei- gene Kosten verbaut werden muͤssen; daß ihnen zu eigenem Nutzen von 132, 128 Kuxe uͤbrig II. Theil. H h h blei- bleiben. Ferner entrichtet jede Gewerkschaft dem Landesfuͤrsten 7 und ein halb Pfund reines Kupfer vom Centner, unter dem Namen der Urbur. Auch ist Sr. Majestaͤt das ausschließende Recht vorbehalten, alle Bergwerksproducte ge- gen einen bestimmten Preis einzuloͤsen; so wie z. B. das Kupfer den Centner zu 32 Gulden. Von der obersten Bergwerksdirection haͤngt fuͤr sich das Recht ab, die Beamten zu bestellen, die Privatgewerken bey ihren Antheilen und Fort- setzung des angefangenen Baues zu erhalten. Ferner die Tranksteuer, oder das Recht, Wein und Bier mit gewissen Abgaben zu belegen; aus welchen Einkuͤnften, die man den Taxfund nen- net, die koͤnigl. Beamten ihre Besoldungen er- halten, da die gewerkschaftlichen Beamten von ihren Principalen selbst besoldet werden muͤssen. Doch koͤnnen auch diese eben sowohl als diejeni- gen, welche von der koͤnigl. Direction abhangen, mittelst eines geringen Nachlasses von ihrer Be- soldung mehrere Vortheile in Absicht auf Woh- nung, geringeren Preis der Lebensmittel, Bey- stand des Wundarztes und Arzneyen in ihren Krankheiten genießen. Außer dem geschwinden Absatz ihrer Erze wachsen den Gewerken noch folgende Vortheile zu. Erstlich der geringe Lohn der Nationalarbeiter, Walachen und Raizen, denen ihre Arbeit vermoͤge der hoͤchsten Anord- nung als Rabath mit 12 Kreuzern taͤglich bezahlt wird, sie moͤgen in der Grube, oder am Tage, oder als Hundestoßer angestellt seyn. Fuͤr Fuͤr alle Arbeiter, sowohl Nationalisten als Deutsche, laͤßt der Souverain den Gewerkschaf- ten ein gewisses Quantum Korn und Getreide, in einem festgesetzten, immer gleichen Preis zu- kommen, so zwar, daß dieser Preis weit unter dem mittelmaͤßigen ist, und daher auch die Gra- tisportion heißt. So ist das Korn, wie es zu Hausbrod verbacken wird, zu 30, Hafer zu 24 und Kukuruz zu 18 kr. den Metzen gesetzt. Der deutsche Bergmann erhaͤlt als solche Gratispor- tion monatlich 1 Metzen, wenn er unverheirathet ist, und 1 und einen halben Metzen, wenn er Kinder hat; dagegen den Walachen und Raizen eben so viel an tuͤrkischem Korn, oder Kukuruz zugetheilt wird. Was jeder uͤber dieses festgesetz- te Quantum braucht, muß er im gewoͤhnlichen hoͤhern Preise bezahlen, z. B. das Korn 45 kr. den Kukuruz 25 kr. den Metzen. Dieser erhoͤ- hete Preis koͤmmt zwar dem Aerarium zu gute, welches aber den Gewerken 10 pr. Ct. verguͤtet, um davon die Vorrathsgebaͤude und Schuͤttboͤ- den im Bau zu erhalten. Eben so ist auch der Preis des Holzes, der Kohlen und des Heues nur sehr mittelmaͤßig. Eine Kubikklafter Holz zu schlagen, kostet im Walde nicht mehr als 24 kr. nur das Fuhrlohn ist nach der mehrern oder mindern Entfernung verschieden. Das Maaß Kohlen, welches 2 ½ Sack haͤlt, kostet 18 Kreuzer. Ein Schober Heu, welcher 3 Klaftern in die Hoͤhe und 9 Klaftern im Um- H h h 2 fang fang haben muß, wird, Maͤhen und Fuhrlohn einbegriffen, mit 4 fl. bezahlt. Auch haben Bre- ter, Schindeln, und andres Holzwerk, so aus den Waͤldern außerhalb der Bergbezirke zuge- fuͤhret wird, gleichfalls ihren sehr maͤßigen und bestimmten Preis. Was nun die Bergwerke selbst betrifft, so sind von der Mitternachtseite von Koschowitz an noch folgende Gruben belegt, welche Herr von Born auf seinen Reisen mehrentheils noch nicht konnte, weil sie erst nach seiner Zeit erhoben worden. Sie heißen Rochus, vier Evangelisten, Eras- mus, Jacobus, Petrus und Paulus, Floria- nus, Neugluͤckauf, Benedictus, Philippus, die uͤbrigen, als Gabriel Genovefa, Maria Heim- suchung, Maria Theresia, sind wegen Mangel der Ausbeute aufgelassen. Die Gruben Ladis- laus und der Kiesstock geben bloßen Kies, da- von der Centner 70 Pfund Lech, oder Stein giebt. Auf dem benachbarten Berg Kornudilfa sind fol- gende Gruben: Gotteswillen, Neu Elias, Sa- muel, Mercy, Thaddeus, Maria Schnee, auf welcher letztern der k. k. koͤnigsegger Erbstolln von 400 Klaftern angetrieben ist, und h. Drey- faltigkeit. Kalkstein giebt in ihnen beydes das Hangende und Liegende ab. Die belegten Gruben auf dem Gebirge Dilfa heißen Ser- va ius und Ignazius, Karolus, Maria von Lo- reto, Simeon; in einigen dieser Gruben ist der Gangstein weißer ins Gelbe fallender koͤrniger Gips, in andern Gipsspath; bey Servazius und Igna- Ignazius thonartig. Eben so ists auf den Ber- gen Madarna, Temes und Csiclowina. Auf Madarna waren vor einigen Jahren folgende Stollen: Pauli Bekehrung, Peregrinus und Nepomuzenus, Kajetanus, Elias unter dem Wa- cholder. Im temeser Gebirge stieg die Zahl der Gruben mit den zugehoͤrigen Stollen nicht uͤber vier, als Flucht in Aegypten, Maria bitt fuͤr uns, Michael, Neu Servazius und Igna- zius; sie sind aber gegenwaͤrtig meistens alle auf- gelassen. Auch auf der Csiklowa sind die Stol- len h. Dreyfaltigkeit, Theresia und Thekla, die aber nicht belegt sind. Bloß der Georgi Erb- stolln stehet in Arbeit. Alle diese Gruben geben Kupfer, aber es lohnt nicht der Muͤhe, das Sil- ber davon zu scheiden; die Saigerung geschieht groͤßtentheils zu Annaberg an der oͤsterreichisch- steyermarkischen Graͤnze; die uͤbrigen Bereitun- gen bis zu Garkupfer geschehen zu Orawiza. Der Souverain hat den ganzen Erzkauf, den Centner Kupfer zu 32 Gulden. Man nimmt daselbst zu einem Centner 40 Centner Erz, 24 Centner Kies, 16 Karren oder Halbahren Schlacken. Haben die Erze viel Schwefel, so wird der Kies- zuschlag, und, wo sie leichtfluͤßig sind, die Quan- titaͤt Schlacken gemindert. Von jedem Centner Erz, wie es vom Rostheerde koͤmmt, werden durch weiteres Schmelzen 15 bis 18 Pfund Lech oder rohes Kupfer mit beygemischt. Beym zwey- ten Schmelzen giebt ein Centner Lech 70 bis 80 Pfund verdickte Probe, oder sogenanntes H h h 3 Schwarz- Schwarzkupfer; das dritte Schmelzen befreyet das Kupfer mit etwa zehn Procent Verlust von seinen Unreinigkeiten, daß es ziemlich dehnbar wird, ob schon nicht ganz. Herr von Delius thut gute Vorschlaͤge, es gleich beym Roͤsten ge- schmeidiger zu machen In den Briefen des Herrn von Born. : allein man hat weiter keinen Gebrauch davon gemacht, als daß man die Rostheerde bedeckt und mit starken Mauern umgeben hat. Uebrigens werden in dem ora- wizer Bergrevier jaͤhrlich zwey bis dreytausend Centner Kupfer erzeugt. Sowohl von diesem als den uͤbrigen Bergrevieren koͤmmt alles Ku- pfer, was nicht nach Oesterreich, um Silber da- von zu scheiden, geliefert wird, in das große Hammerwerk am Fuße des Berges Csiklowa, wo man es mit großen vom Wasser getriebenen Hammern verarbeitet. Die beyden Hauptgat- tungen von Erzen in diesem Werke sind Kupfer- kies und Kupferfahlerz; auch findet sich zuweilen Glaskupfer, und Kupferocher, der an Farbe roth und großentheils pulverisirt ist, und beym Be- ruͤhren faͤrbt, welches man daselbst auch Ziegel- erz von der Aehnlichkeit mit der Ziegelfarbe nen- net. In dem Bergrevier Dognaska liefern die Werke meist Kupfer, Bley und Eisen. Die Ge- birge darum heißen das Morawizer, Johanner, Wolfganger, Dilfaer und Reschitzer. Die Gru- ben auf Morawiza heißen Simon Juda, Joh. Baptista, Franziscus, Penlus, Barbara, Cle- mens, Benedictus, Isidorus. Die Simon Ju- daͤ daͤ Grube giebt monatlich immer noch 150 Cent- ner Kupfer. In der Johann-Grube wurde 1740 viel Silber gewonnen. Die Stollen daselbst sind Maria Christina, Georgius, Susanna, Nepo- muzenus, Barbara, Samuel, Merzy, Theo- dor, Antonius und Herberstein. Einige davon sind unnuͤtz geworden, und man hat dagegen neue erfunden, als Antonius von Padua, Martinus, Neu Petrus und Paulus, Rayma, Johann Evan- gelist, Helena, Elisabeth, Koͤniginn Josepha. Im wolfganger Gebirge sind Maria Victo- ria, Christoph, Traugott, Pankrazius, Neugluͤck- auf und Erasmus. Auf Dilfaer sind Rochus, Theresia, Fabianus und Sebastianus; sie geben vorzuͤglich Eisen, 1764 fand man auch Erze, die sehr reich an Golde waren. Der jaͤhrliche Kupferertrag dieses Gebirges ist drey- bis viertau- send Centner. Das Eisen wird nach dem Hoch- ofen zu Reschitza gebracht; den Fluß zu befoͤr- dern, setzt man Kalkstein zu. Man macht auch Stahl daselbst. Die ganze Kunst des Stahl- machens bestehet im Feuergeben, in Verrichtung des Geblases, in der Vorsicht, mit der man den gluͤhenden Eisenstaͤben zu rechter Zeit Schlacken zugiebt, sie aus dem Feuer nimmt, und in das Feuer giebt, in wiederholter fleißiger Hammer- arbeit, und endlich im Abkuͤhlen in Wasser, wo man noch Schlacken zuzulegen pflegt. Das Moldawaer Bergrevier wird in das Benedicti- ner, Florimundi und Andreaser Gebirge einge- theilt, auf denen folgende Gruben sind: als z. B. H h h 4 im im ersten, Barbara, h. Dreyfaltigkeit, Ne- pomuzenus, Hoffnung Gottes, Vierzehn Noth- helfer; im zweyten, Josephus, Maria Theresia, Erzherzoginn Mariana, Pelagia, Maria von gu- tem Rath; im dritten, Candarus, Petrus und Paulus, Benjamin, itzt Anton von Padua, Tho- mas, Helena, Hilarius und Nicolaus. Von die- sen Gruben sind nur Barbara und Hoffnung Gottes auf dem Benedictiner Gebirge belegt, in- dem die uͤbrigen die Kosten nicht tragen; hinge- gen hat die Bartholomei-Grube, die in einiger Entfernung sich in dem sogenannten Griechenthal endigt, einen silberhaltigen Bleygang; das Ku- pfer wird auf die Huͤtte zu Bosniak geliefert, und die Manipulation ist nur zu Orawiza. Es ist etwas dehnbarer und geschmeidiger als das in die- sem Bannat sonst erzeugte. Daher zahlt die k. k. Einloͤsung hier fuͤr den Centner 36 Gulden, und also vier Gulden mehr als zu Orawiza und Dog- naska, um die Gewerken aufzumuntern, die sonst schwer auf die Kosten kommen wuͤrden. Der Naturkundige findet in diesen Gruben die schoͤn- sten Stufen, z. E. gediegenes Kupfer im Quarz und schwarzgrauen Kupferkiese, Kupferglas von Incarnatfarbe mit Zinnoberpunkten und Flecken, das sogenannte Atlaserz, kleine Haar- krystallen und Kupferglaͤser, rothe Krystallen in hartem Ocher, der bald mit Bergblau, Berg- gruͤn und Kupfergruͤn bedeckt ist; auch ein sehr schoͤnes Erz, von Farbe dunkelgelb, mit durch- sitzendem Spath, voll kleiner etwas ins Gruͤnliche fallen- fallender Krystallen, zwischen zarten Streifen von Bergblau und Berggruͤn. Ueberhaupt fin- det sich daselbst viel, woraus Wallerius und Cronstaͤdt bereichert werden koͤnnen; außerdem finden sich in dem moldawaer und saskaer Re- viere Spuren von altem Bergbau. In dem Reviere Saska machte man erst spaͤt den An- fang. Erst nach mehr als zwanzig Jahren, nach- dem die Tuͤrken den Bannat geraͤumet hatten, machte man hier den Anfang; sonderlich reizte eine Entdeckung von altem Bergbau hier zum mehrern Nachforschen, und man fieng nun hier- auf den Bergbau auf einige am Tage entbloͤßte Kluͤfte wieder zu erheben an. Man brauchte zu dieser Arbeit die Walachen, welche die Ge- gend kannten, und kam bald auf alte Schaͤchte und hoch aufgestuͤrzte Halden, die in dem dichten Schatten verwahrter Baͤume versteckt lagen. Auch fand man, und kann sie nach dem Zeugniß des Herrn Griselini noch itzt sehen, auf den hoͤch- sten Gebirgen eine Menge Kupfer- und Bley- schlacken, ein sicheres Kennzeichen, daß hier Schmelzhuͤtten gewesen seyn mußten, ob schon in der Naͤhe kein Wasser oder Bach ist, wo- durch das Geblaͤse und Maschinenwerk in Bewe- gung gesetzt werden koͤnnte. Es waͤre zu unter- suchen, ob die Alten ihre Blasbaͤlge mit der Hand getrieben, oder was sie fuͤr Maschinen moͤ- gen angewendet haben. Eine andere Entde- ckung, die man im Jahre 1776 in der Gegend von Boͤste machte, die von der vorigen nicht weit H h h 5 ent- entlegen, gab noch mehr Veranlassung zum Nachschuͤrfen. Man schuͤrfte in der Hoffnung Erz zu finden, und grub ein Portal aus, welches zu zwey Gemaͤchern fuͤhrte, die eines auf das an- dere als zwey Stockwerke gebauet waren, und je- des einen Feuerheerd hatte, von halbrunder Fi- gur, fuͤnf Schuh im Durchmesser, und einen und einen halben Schuh in der Hoͤhe. Auf jedem Heerde stunden in geringer Entfernung von ein- ander zwo irdene Roͤhren, die sich ohngefaͤhr zwey Schuh hoch erhoben, und unter sich Zu- sammenhang hatten: so daß die Roͤhren der un- tern Heerde in diejenigen des obern Gemachs eingriffen. Mehrere der dortigen Bergbeamten behaupten, daß dieses Gebaͤude ein Probierga- den gewesen; und gewiß waͤre es in diesem Fal- le nach der Aufmerksamkeit eines gelehrten Scheidekuͤnstlers wuͤrdig zu untersuchen: wie die Alten bey einer solchen Vorrichtung des Heerdes ihre Proben abfuͤhren mochten? Was eigentlich der Gebrauch der mit einander zusammenhaͤn- genden Roͤhren der obern und untern Heerde seyn konnte? Ob ihr System besser oder schlechter als das unsrige war? Kaum sollte man es glauben, bey der Aufnahme, zu welcher in unsern Zeiten die Metallurgie gediehen ist, ersteres leichter als das letztere zu glauben, daß sie naͤmlich schlech- ter war, zumal da die Erfahrung auch dafuͤr ist, den in dieser Gegend gefundenen Silberschlacken nie die gewoͤhnliche Probe unter der Capelle De- nar gegeben hat. Diese Entdeckungen erregen die die Aufmerksamkeit und den Muth des Berg- mannes; man schuͤrfte allenthalben im Gebirge und entbloͤßte sehr viele Kluͤfte. Nach der Sil- bergrube Maria Theresia sind im Vorgebirge als die reichhaltigsten bekannt: Alt Nicolaus, Jo- hann Nepomuzenus, Segen Gottes, Emanuel, und Philippi Jacobi. Die Gangart in den mei- sten Gruben dieses Districts ist Kalk, Gipsspath, seltener Quarz. Im Mittelgebirge ist die Theo- dor- und Gruͤndonnerstagsgrube. Den Gruben Anna Rosina, Maria Schnee, Maria Heim- suchung, Bonifacius, Maria Brunn, Maria Schuͤtz, Urbanus, Vitus und Modestus ist al- lerwegen die geringe Ausbeute aufgelassen. Hin- gegen ist neu aufgekommen, Prinz Ludwig, Prinz Franz Eugen, Geburt Christi, Rochus, Andreas, Rosalva, Sarkanda und Martha. Merkwuͤrdig ist hier die Erde, die sich zu Theo- dor- und Gruͤndonnerstagsgrube zwischen der Dammerde und dem Kalksteine findet, und Ku- pfer haͤlt, daß der Centner zwey bis sechs Pfund Kupfer giebt; so findet man auch bey Absonde- rung der Schacht einen kupferhaltigen Thon. Auf Maria Schnee ist ein mit Kupfer geschwaͤn- gertes Quellwasser, welches Eisen in sogenann- tes Zementkupfer verwandelt. Auf Urbanus findet sich gediegenes Kupfer, erhaͤrtetes Kupfer- blau in glaͤnzende und halb durchsichtige Krystalle, so auch aus Maria Schuͤtz. Auf Neuelias ge- diegenes aͤstiges dendritisches Kupfer in Wasser erhaͤrteter Thon. Auf Bona Spes gediegenes gestreck- gestrecktes Kupfer. Viele andere, welche von Born und Griselini angegeben l. c. p. 98. Theil 2. . Vornehmlich ist zu Moldava und Saska merkwuͤrdig das At- laserz, oder ein steinstrahliges glaͤnzendes Ku- pfergruͤn, dessen Strahlen meist concentrisch, un- ten zugespitzt und oben ein bis zwey Linien breit sind. Man erzeugt jaͤhrlich zwey bis drey tau- send Centner Kupfer auf Saska, und schmelzt hier mit geringern Kosten als anderwaͤrts, da das Saskaer Kupfer leichtfluͤssiger ist, als die uͤbrigen bannatischen Erze, und man nur etwa achtzehn Stunden zur Operation braucht. Noch finden sich auch viele Gaͤnge in den Ber- gen der Almasch und des nordlichen Theils vom lugoschen Kreise. Indeß bleibt das Kupfer der groͤßte Reichthum der Bergwerke. Der Hof loͤset das Kupfer von den Gewerken zu zwey und dreyßig Gulden fuͤr den Centner, und ver- kauft es, wenn es vom Hammer kommt und Kaufmannsgut ist, fuͤr drey und funfzig Gulden. Im J. 1775 betrug das aus Kupfer und Bley gezogene Silber gegen zweytausend Mark. Man hat der k. k. Bergwerksdirection eine Berech- nung eingegeben, nach welcher außerdem noch jaͤhrlich uͤber dreyßig tausend Centner des besten Schwefels gewonnen werden kann. Auch die mineralischen Wasser sind in diesen Landen sehr zahlreich; sonderlich gehoͤren hierher einige bey den Doͤrfern Bruckenau, Murain und Fibisch, ingleichen bey Baldaserrata, welche saͤuer- saͤuerlich sind. Die beruͤhmtesten sind die war- men Baͤder zu Mehadia Der Ort hieß bey den Roͤmern schlechtweg: ad aquas. Die Baͤder hatten den Namen der Her- kulischen, da bey den Alten alle warmen Baͤder, die zur Gesundheit dienten, dem Herkules heilig waren. , die schon das Al- terthum kannte, und vornehmlich die Roͤmer mit vielen Inschriften noch fuͤr unsere Zeiten auszeichneten Ausfuͤhrliche Nachrichten hiervon s. bey dem Griselini l. c. p. 109. . Die Litteratur dieses Jahrhunderts in dem Bergbau ist reichhaltig und wichtig. Das aus- gebreitete Studium der Naturgeschichte befoͤrder- te auch den Bergbau, ob man gleich nicht laͤug- nen kann, daß in den aͤltern Zeiten der Bergbau den Theil der Naturgeschichte, der sich mit den Mineralien beschaͤftigt, so wie die Medicin, die Botanik, schon laͤngst zu betreiben noͤthigte, und von dieser Seite die Naturgeschichte durch diese Wissenschaften schon laͤngst nothwendig wurde. Was aber die Bergwerkslitteratur selbst betrifft, so bleiben wir bey den obigen Classen. Einige der historischen kunst- und finanzmaͤßigen Schrift- steller erstrecken sich auf einzelne Laͤnder, einige auf allgemeine. Die meißnischen und die Harz- bergwerke erhielten die meisten Schriftsteller. Um die erstern machten sich verdient Henkel, Leh- mann, Zimmermann, Poͤrner, Gellert, Cramer, Char- II. Theil. J i i Charpentier, Werner, Hertwich, Beyer, Klotzsch, von Oppel; und in dem Bergrechte Bause und Diez. Es erschien neuerlich eine mineralische Be- schreibung der Fuͤrstenthuͤmer Weimar und Ei- senach von L. W. Vogt, wodurch auch der Berg- werkszustand dieser Lande in naͤheres Licht gesetzt wurde. Von den Harzwerken handelte Bruͤck- mann im Thesauro subterraneo des Herzog- thums Wolfenbuͤttel, welcher 1727 in 4. er- schien, Thomas Schreiber Meibomius de origine et progressu metallifodina- rum Harzicarum 1704. Mich. Heineccii an- tiquitates Goslarienses. in dem kurzen Be- richt von Ankunft und Anfang der braunschweig- luͤneburgischen Bergwerke, Meibom, welcher 1704 von neuem erschien, und Michael Hei- neccius, von Rohr in den historisch-physicali- schen Merkwuͤrdigkeiten des Oberharzes, und in denen des Unterharzes, und Sprengels Beschrei- bung der harzischen Bergwerke, welche 1754 zu Berlin erschienen, Zuͤckert in der Naturgeschich- te und Bergwerksverfassung des Oberharzes; Schluͤter wurde fuͤr den Harz das Hauptbuch vom Huͤttenwesen in seinem 1737 erschienenen Unterricht von Huͤttenwerken, so wie Calvoer in den Bergmaschinenwesen s. Calvoer Acta Historica chronologica mecha- nica circa metallurgiam in Hercynia superiori, Goetting. 1742. , Boͤse. Die Die mansfeldischen Werke erhielten ihren Schriftsteller in einem gewissen Biering, der viele handschriftliche Nachrichten benutzte, und dessen historische Beschreibung des mansfeldi- schen Bergwerks im Jahre 1734 erschien. Der thuͤringische Bergbau bekam seinen Schriftsteller in dem Baumer, der schlesische in Volkmannen, der wuͤrzburgische in Berin- gern, der nassausiegische in Hrn. Prof. Jung. Was die Schriftsteller von Boͤheims Berg- bau und Bergwerksverfassung betrifft, so haben wir dazu bisher noch nicht die ausfuͤhrlichsten Nachrichten gehabt. Die Hinderniß lag in der Staatsverfassung. Noch neuerlich wurde 1772 durch eine Verordnung der k. k. Hofkammer zu Wien allen in k. k. Bergwerksdiensten ste- henden Beamten, das Geringste von den innlaͤn- dischen Bergwerken durch den Druck bekannt zu machen, untersagt. Hr. Ferber sammelte daher vornehmlich Nachrichten aus der muͤndlichen Un- terredung mit einem Schuͤler des Hrn. Berg- rath Peithners zu Prag, und that viel aus sei- nen eigenen Erfahrungen und Reisen hinzu, von dem Rechte der Grundherrschaften in Boͤhmen; von den Bergwerken benutzte er die Nachrichten des Hrn. Peithners s. Peithners Beantwortung der Frage: was haben die Grundherrschaften in Boͤhmen fuͤr ein Recht an den Bergwerken? in dem ersten Stuͤcke der Wiene- rischen Realzeitung fuͤr das Jahr 1771, welches Herr . J i i 2 Un- Unter den allgemeinen Schriftstellern will ich vorzuͤglich folgende Namen nennen: einen Can- crinus, Vogel, Walch, Bruͤckmann Sowohl in dem Werke Magnalia Del in locis subterraneis, oder Beschreibung aller Bergwerke in allen vier Welttheilen, 1ster Theil 1727, 2ter Theil 1731, als auch in seiner unterirrdi- schen Schatzkammer von Bergwerken. , De- lius, von Born, Pott, Markgraf, Achard, Kruͤ- nitz, von Benkendorf, Lehmann, der Verfasser des Bergwerkslexicons, Henkel, Jugel, Zimmer- mann, Peithner, Krieg, Braun. Herr Ferber auch seinen Beytraͤgen beygefuͤgt hat. Viele historische Nachrichten von dem Ur- sprunge, Fortgange und Aufnahme der Berg- werke hat der P. Voigt aus dem Orden der from- men Schuten im 4ten Stuͤck des 1sten Bandes seiner boͤhmischen Muͤnzgeschichte, und auch an einigen andern Orten. Es ist zu bedauern, daß die Aufsatze des Baron Mitrofsky, die Geschich- te, die der Hr. Mießel zu Joachimsthal aufge- setzt, und was Hr. Peithner zu Schemnitz uͤber Naturgeschichte und Bergrechte, und Hr. Fischer uͤber die Gruben zu Platten und Gottesgab nie- dergeschrieben, nicht konnten von dem Herrn Fer- ber benutzt werden.