POLITISCHE WAHRHEITEN VON Friedrich Carl Freyherrn von Moser . Eure Rede sey allezeit lieblich und mit Salz gewürzt, dass ihr wisset, wie ihr einem jeglichen antworten sollet. Paulus an die Colosser IV, 6. Erstes Bändchen . Zürich . bey Orell, Gessner, Füssli und Compagnie, 1796 . I. Ueber den GEHORSAM , im Dienst der Könige und Fürsten . Beytrag zur Dienst-Casuistick des Jahrhunderts. A Specta, Juvenis. In ea tempora natus es, quibus firmare a nimum expedit constantibus exemplis. Tacitus . VORERINNERUNG . D ie erste, wahre und einzige Veranlassung dieses Werks (dann ein Werk sollte es wer- den), ware folgende. Als ich im Jahr 1782. zum Schutz und Schirm gegen die von meinem gewesenen Dienstherrn sich erlaubte Misshand- lungen meine Zuflucht zu dem Kayser, der Für- sten und meinem Richter, zu nehmen genöthigt war, trafe sichs in einer Unterredung mit ei- nem Kayserlichen Minister, mit welchem ich ehedem in mannichfaltiger Verbindung gestan- den hatte, dass derselbe auf meine Klagen, warum ich verschiedene zum offenbaren Verder- ben des Landes gereichende Zumuthungen un- befolgt gelassen, ja mich ihnen nicht nur ent- zogen, sondern widersezt hatte, die mir höchst unerwartete Antwort gabe: „Wann nun Ihr „Herr das Land hat ruiniren wollen , was „hat das Sie angegangen? Das Land war ja „ nicht Ihnen . „ Es war in der natürlichen Ordnung der Din- ge, dass und warum zu jener an Revolutionen, Projecten und Versuchen so fruchtbaren Zeit, ein Staatsdiener K. Josephs so denken konnte, durfte und, beynahe, so denken musste. Für mich war jene Rede nicht nur neu, sondern beunru- higend und erschütternd; es war mir nicht an- ders, als ob ein für meinen Augen gehangener Schleyer weggezogen würde. Ich hatte mich bisher als einen Diener meines Fürsten, noch weit mehr und eigentlicher aber seines Landes gehalten, das er in der von mir bekleideten er- sten Stelle meiner Hirten - Treue und Sorgfalt anvertraut hatte. Hirte war ich also, (das wars, was mir augenblicklich auf die Seele fiele) aber nicht Herr seiner Heerde ; wenn er demnach solche nicht nur zu scheeren , sondern auch zu schlachten beschlossen hatte, warst du als Hirte berechtiget , solches zu hindern? War der Grund hinreichend, aus Unmuth den Hirten-Stab gar wegzuwerfen und dadurch den Miethlingen und selbst den Wölfen gutes Spiel zu machen? und was der sich auf einander zu- drängenden Gedanken mehrere waren. In allen meinen verschiedenen und langjähri- gen Diensten hatte ich die Stimme meines Ge- wissens zur ersten Regel meines Dienstle- bens gemacht, und dieser Ueberzeugung öftere, reine und wichtige Opfer gebracht. Der Ge- horsam gegen die Befehle und Anforderungen meines Herrn ware erst die zweyte und jener Regel subordinirte Pflicht; der keine Vorstellun- gen, Widerspruch und Widerstand gestatten- de sogenannte blinde Gehorsam aber ware in meinen Augen vollends ein die Würde eines vernünftigen und freyen Menschen erniedrigen- des, ja schändendes, Ungeheuer. Nun erwachten erst in mir viele Fragen und Zweifel, von den wahren Gränz-Linien zwi- schen Gewissen und Gehorsam; die Fragen von engem und weitem, von zartem und ver- härtetem, von wachendem oder schlummerndem oder eingeschlafenem Gewissen; von der Kunst, Art und Graden des Gehorsams und Ungehor- sams; welche Fragen insgesamt um desto wichti- ger und interessanter vor mich wurden, je un- mittelbarer sie mit meiner ganzen Lage und je- zigem Schicksal verbunden und vor meine Be- ruhigung und künftigen Lebensgang schlechter- dings entscheidend waren. So entstund dann in mir der innere Drang, die Lehre von dem Gehorsam in dem Dienst der Könige und Fürsten in ihrem ganzen Zusammenhang zu untersuchen oder ei- gentlich in ihren ersten Gründen zu studiren. Ich habe bey der vielen Musse, die mir der Schneckengang der Reichs-Justiz verschafte, be- reits im Jahr 1782. in Wien den Anfang dazu gemacht und dieses Studium während der acht Jahre meines Aufenthalts in Mannheim und der fernern fünf Jahre in meinem Würtembergi- schen Vaterlande fortgesezt. Eigene Belehrung und Beruhigung über meine bisherige in That und Leben behauptete Art zu dienen waren meine erste Absicht bey dieser Beschäftigung. Weiteres Forschen und Nachdenken und die durch Lesen pragmatischer Geschichte gesam- melte Beyspiele brachten mich allmälig auf den Gedanken, dass es etwa meinen künftigen jüngern Brüdern in dem sogenannten Herren- Dienst frommen könnte, ihnen so ein aus ma- nichfaltigen bewährt gefundenen Erfahrungen gesammeltes Recepten-Buch politischer Hausmittel allenfalls in die Hände zu liefern; auch dieses Zeugniss geglaubter und durch Le- ben und Handlungen versigelter Wahrheit an- statt eines biographischen Torso der Nachwelt zu hinterlassen. Das Resultat nun von allen diesen ältern Erfahrungen und neuern Untersuchungen wa- re, so weit die Sache mich selbst betrafe, bald gefasst. Ich ward von neuem vollkommen und lebendig überzeugt, dass ich, nach meiner gan- zen individuellen Geistesbildung und Den- kungsart, besser gethan hätte, in meiner sie- benzehen Jahre behaupteten republikanischen Freyheit zu beharren, nur ein Diener des ge- meinen Wesens, nur ein freiwilliger Die- ner der Fürsten, die meinen Rath und Dienste verlangten, zu bleiben, und mich weder durch ihre gleissnerische Vorsäze und Versprechun- gen, noch durch die Lockungen der Eigenlie- be, wo nicht den Reformator, doch den Arzt in dem grossen Lazareth der kranken Mensch- heit machen zu helfen, bereden und verleiten zu lassen, mich ihnen als leibeigen zu verhandeln. Es war nun aber, was geschehen, nicht mehr zu ändern; und mir bliebe nur der einige, doch unschäzbare, Gewinn übrig: Durch Scha- den weise geworden zu seyn und die hohe Wahrheit der Warnung: Verlasset euch nicht auf Menschen, denn sie sind Fürsten! aus eige- ner Erfahrung bestätigen zu können. Nach diesen Gesinnungen war ich von Jah- ren zu Jahren in der Ausarbeitung des Werks vorgerückt; und da immer ein Tag den andern mit weitern Einsichten und Erfahrungen lehrt, hatte ich meinen Plan so angelegt, dass, wann auch die Schrift nicht bey meinen Lebzeiten erschiene, sie doch etwan nach meinem Hin- gang um so unbedenklicher, durchdachter und vollständiger hervortreten könnte. So dachte ich noch biss in das Jahr 1792. Indessen begonne der grosse Kampf nicht nur unter den Göttern und Völkern der Erde, son- dern auch in der moralischen Welt. Der Kampf zwischen Gewalt und Recht, zwischen der Vernunft und Glauben der Könige und Fürsten, der Vernunft und dem Glauben der Philosophen und dem gemeinen Menschen- verstand ward von Jahren zu Jahren allgemei- ner und heftiger; die Waffen waren ungleich, der Muth, die Beharrlichkeit und die Erbitte- rung aber in Wachsthum zwischen beeden Parthien; der Streit dauert noch und wird noch lange unentschieden bleiben: Wer am Ende siegen oder unterliegen werde? Ich werde das Ende nicht erleben; so viel weiss ich aber mit starker Ueberzeugung schon jezt: Dass beyde Theile, jeder in seiner Art zu sehen, zu denken und zu handeln, un- recht haben. Dieses wäre also die gemächliche und sichere Lage eines blossen neutralen Zuschauers. Glücklich ist der, der neutral seyn kann und darf . Je länger je mehr wird aber im Krieg so wohl als in der moralischen und politischen Welt gleich beschwerlich und gefährlich, neu- tral seyn zu wollen . Beede Parthien rufen mit gleich starker Stimme: Wer nicht mit mir ist, der ist wider mich; und ihre Behand- lung gleicht vollkommen ihren Worten. Ich habe in meinem Theil genug gestritten und gelitten und darf mich meiner Wunden und Narben nicht schämen; bey aller Versu- chung eines alten Kriegers, bey der grossen und allgemeinen Fehde auch noch einen Feld- zug mit zu wagen, rufen mir doch Vernunft, meine 73. Jahre und meine dermalige persönli- che Lage in dem Land, worinnen ich wohne, zu: Nach dem Rechte eines Veteranen mich in mich selbst zu verhüllen, meine Betrachtungen und Wünsche in mich zu verschliessen und bey der immer grössern Verwirrung der Köpfe und Herzen der göttlichen Allmacht, Weis- heit und Güte zu überlassen: Wenn? wie? und durch welche Mittel und Werkzeuge sie Licht aus der jezigen Finsterniss hervortretten lassen werde. Denn so , wie es dermahlen ist, kann es und wird es nicht bleiben. Diese Umstände und Rücksichten haben mich zu dem Entschluss bewogen, dem Geist der Zeit und meiner eigenen Ruhe das Opfer zu bringen, um diese Arbeit mehrerer Jahre, oh- ne Reue, selbst zu begraben. Ich kann mich irren; mit zunehmender Ueberzeugung glaube ich aber: Dass unsere Zeiten und die in der- selben lebende und schwebende Fürsten- Mini- ster- und gemeine Menschen gewisse Wahr- heiten und die Melodie ihres Vortrags nicht mehr tragen, durch dieselben nicht mehr ge- bessert, hingegen desto mehr erbittert und gereizet werden, da sie sich an der Wahrheit selbst nicht rächen können, es ihre Zeugen und Bekenner um so empfindlicher entgelten zu lassen. Wir leben in der Zeit der Extre- men; wer sich nicht zu einer von beyden Par- thien halten, sondern auf der allein sichern und richtigen Mittelstrasse bleiben, nur (um mit der Modesprache zu reden) ein gemässig- ter Aristokrat und ein eben so gemässigter De- mokrat seyn will, der hat nur um so gewisser des Undanks, Schimpfens und Misshandlung von beyden Theilen sich zu gewärtigen. Da ich nun kein Anhanger und Nachbeter weder des einen noch des andern Theils seyn konnte und wollte , so ist: Warten und Schweigen wohl das Beste. Da ich auf meinem eigenen Grund und Boden baue, so habe ich mir, nach dem Recht des Eigenthums, vor erlaubt gehalten, die Grundmauren des Gebäudes stehen zu las- sen; oder, unverblümt zu reden, die allge- meinen Sätze, worauf diss ganze Thema von dem Gehorsam im Königs- und Fürstendienst, meiner Meinung nach, beruhet, beyzubehal- ten und hiemit darzulegen. Wenn sie auch nicht würdig erfunden werden, einst von an- dern Händen überbaut zu werden, so mö- gen sie einstweilen Ruinen eines versunke- nen oder unvollendeten Gebäudes bleiben. Man wallfahrtet ja heut zu Tage auch nach Ruinen . Nach eben diesem Recht des Eigenthums be- halte ich mir auch bevor, einzelne etwa noch brauchbare Steine aus ihrem Schutt auszule- sen, um sie hie und da, sollte es auch nur, wie zu Düsseldorf die Antiken auf den Wänden der Schlosstreppe, oder zu Aquileja an den Gartenmauren seyn, einzumauren . Man kann unstreitig zu unsern Tagen Vie- les sagen, was man noch zu den Zeiten unsrer Väter kaum leise denken durfte. Vielleicht kommt noch in dem folgenden Jahrhundert die Zeit, wo man Alles , was man denkt und glaubt, auch laut sagen darf; in ahndender Hofnung, dass eine solche Zeit kommen kön- ne und werde, lege ich noch den Grund- riss des Hauses oder Tempels, wie ich mir dessen Aufführung gedacht, hier bey. Der blosse An- und Ueberblick rechtfertiget wohl schon das von mir darüber ausgesprochene Ur- theil der Zerstörung. Allgemeine Vor-Anmerkungen. Erstes Capitel: Von dem Gehorsam überhaupt. Zweytes Capitel: Glaube und Meinungen der Könige und Fürsten in der Lehre vom Ge- horsam. Drittes Capitel: Von dem Recht, Art und Kunst zu befehlen. Vier- Viertes Capitel: Von der Pflicht, Art und Kunst, zu gehorchen. Fünftes Capitel : Von dem Gehorsam der Liebe. Sechstes Capitel: Von dem freywilligen Ge- horsam. Siebendes Capitel: Von dem blinden Gehorsam. Achtes Capitel: Von dem stummen Gehorsam. Neuntes Capitel: Von dem Gehorsam aus Ein- falt und Tummheit. Zehendes Capitel: Von dem närrischen Ge- horsam. Eilftes Capitel: Von dem Gehorsam aus Ei- gennutz. Zwölftes Capitel: Von dem Gehorsam aus Furcht. Dreyzehendes Capitel: Von dem gezwungenen und seufzenden Gehorsam. Vierzehendes Capitel: Von Reden u. Schweigen. Fünfzehendes Capitel: Von den Gränzen und Graden des Gehorsams überhaupt. B Sechszehendes Capitel: Ob das Gewissen die Regel des Gehorsams seyn könne und dürfe? Siebenzehendes Capitel : Von dem Gehorsam ge- gen Despoten. Achtzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Herrn, so viel Verstand und einen bösen Willen haben. Neunzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Herrn, so wenig Verstand und desto mehr Eigenwillen haben. Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehorsam gegen schwache Regenten. Ein und Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehor- sam gegen Narren. Zwey und Zwanzigstes Capitel: Von dem Miss- brauch des Namens des Regentens. Drey und Zwanzigstes Capitel: Ob jemand zweyen Herren dienen könne? Vier und Zwanzigstes Capitel: Vom Ministe- rial-Gehorsam. Fünf und Zwanzigstes Capitel: Von dem Ge- horsam der Gesandten. Sechs und Zwanzigstes Capitel: Von dem Ge- horsam der Landstände und Vorsteher eines Volks. Sieben und Zwanzigstes Capitel: Von dem acti- ven und passiven Collegial-Gehorsam. Acht und Zwanzigstes Capitel: Von dem Ge- horsam der Geistlichen. Neun und Zwanzigstes Capitel: Von dem Ge- horsam in Justiz-Sachen. Dreyssigstes Capitel: Von dem Gehorsam der Untergebenen. Ein und Dreyssigstes Capitel: Von den Leiden des Gehorsams. Zwey und Dreyssigstes Capitel: Von den Ge- fahren des Gehorsams. Drey und Dreyssigstes Capitel: Von dem Un- gehorsam. Vier und Dreyssigstes Capitel: Von dem Un- gehorsam, der wie Gehorsam aussieht. Fünf und Dreyssigstes Capitel: Von Wider- spruch und Widerstand. Sechs und Dreyssigstes Capitel: Weissagungen und Aussichten vors Künftige. Geschrieben, Ludwigsburg im Würtembergischen, im Februar 1795. v. Moser . Allgemeine Vor-Anmerkungen . E ine der wichtigsten, aber auch delikatesten Fragen in der Dienst-Statistik , ist die von dem Gehorsam , dessen wahren Bestimmung, Graden und Gränzen; den Gränzen und Graden von Wi- derspruch und Widerstand, und welche Folgen von Wohl und Weh der dabey interessirten Theile aus denselben fliessen. Das Thema verbreitet sich in und über alles das, was von Menschen-Rechten und Freiheiten gedacht und gesagt werden kann. Zwo Hauptsätze stehen in allgemein aner- kannter Richtigkeit fest: Unterthanen, Diener, Untergebene, sind ihrem Beherrscher, ihrem Herrn und Gebieter, ihrer Obrigkeit und Vor- gesezten Gehorsam schuldig; und ohne diese Kette der Ordnung und Unterordnung würde keine bürgerliche und häusliche Verfassung, noch weniger die grössere allgemeine Staats- haushaltung bestehen. Vor eben so wahr und richtig wird aber auch allgemein anerkannt, dass Regenten und Obrig- keiten, und wer stufenweis weiter zu befehlen hat, böses wünschen, thun und befehlen; dass sie irren und fehlen; dass sie sich erzürnen und übereilen können, und also die Befolgung und der unbeschränkte Gehorsam gegen ihre Wünsche und Befehle, die gleich heilige Pflich- ten gegen Gott, das Gewissen, sich selbst und andere Menschen verlezen, und in vielen Fällen selbst dem, welchem man blindlings gehorchet, am ersten und meisten schaden könne. Auf diesem Glauben und Erfahrung gründet sich die Ueberzeugung: Dass es Fälle geben könne, worinnen es Recht, Pflicht und Wohl- that sey, nicht zu gehorchen; zu sagen, dass und warum man nicht gehorchen könne, wolle und werde? Und es in dem über diss Wollen und Nichtwollen entstehenden Kampf drauf wa- ge: Ob der befehlende oder nicht gehorchende Theil siege oder unterliege? Um den Gefahren eines solchen allzuoft mög- lichen Streits vorzubeugen, ist im Grossen und Ganzen der Menschen- Völker- und Länderbe- herrschung in allen christlichen Staaten durch diejenigen Barrieres gesorgt, welche wir im weitesten Umfang Gesetze nennen, welche dem befehlenden und gehorchenden Theil durch alle Classen vorschreiben, wie er wollen solle und dürfe? Nach Verschiedenheit der Reiche und Länder heisst diese Willens-Regel Lex Regia , Wahl- Capitulation, Erb-Vertrag u. s. w. Weil aber aller Buchstabe tödtet und nur der Geist lebendig macht, so ist zu Bewahr- und Be- lebung dieses Geists der Gesetze , nach den verschiedenen Verfassungen der Staaten, unter dem Namen von Reichs- und Land-Ständen, Parlamente, Etats, u. dgl. ein Ausschuss des un- terthänigen und gehorchenden Theils bestellt, der bey dem Willen des Regenten dasjenige lei- sten und erfüllen soll, was der Verstand bey dem Willen eines jeden einzelnen guten und vernünftigen Menschen zu verrichten hat. Dieses alles ist dann in der Einrichtung selbst vors Grosse und Ganze gut und vortreflich, lieblich anzuhören und anzuschauen, und vieler Ehren und Danks werth, wo es anzutreffen ist; vor Menschen-Wohl und Glück immer un- endlich besser und vorzüglicher, als wo Wille und Verstand Aller dem blossen Willen von Einem Preis gegeben ist. Alle diese Hüter und Priester der Gesetze sind aber keine Engel; eben wohl Menschen, schwach, oft am schwächsten, wann und wo sie am ersten Stärke beweisen sollten. Und wie beym einzelnen Menschen zuweilen der Wille mit dem Verstand davon läuft, von ihm ver- führt und bethöret wird; wie der Vormünder zuweilen zu gutherzig, zu nachgebend, und sein Pupill desto frecher, kühner, schlauer und zudringlicher ist, so auch hier. Doch auch so, wie es ist, bey allen Mängeln, Unvollkommen- heiten, ist’s noch immer besser, als wenns gar nicht wäre. Alle diese Erörterungen, wo der Monarch, Fürst, Herr auf der einen, und sein Reich, Volk, Land auf der andern Seite steht, gehören vor die Hobbes, Miltons, Sacheverels, Linguets , und die Sprecher der Wighs und Torys der Menschheit. Sie werden unter sich zanken, und keins kann entscheiden; das Volk wird seufzen, murren und gehorchen; wer die Hand auf dem Beutel hat, hat auch den richtigsten Verstand, und wer die meisten Soldaten halten kann , darf wollen, was er will. Bald ist’s das Volk, bald der Herr, so das eine, aber nicht das andere, kann: Je länger je mehr hat und kann der Herr beydes ; und zur Entschädigung erhält dagegen das Volk Press - und Fressfreiheit , das dann beydes vor das Menschengeschlecht, wie sichs allmälig artet , immer noch Surrogat vor den verrauchten Geist der Gesetze ist. Montesquieu sagt: Die Menschen sind, wie ihr Clima; man müsste solchemnach sagen: Die Regenten sind, wie die Verfassungen, in denen sie gebohren und erzogen werden; daraus wür- de folgen, dass alle orientalische Kayser Tyran- nen und alle Könige in Engelland Heilige wä- ren; dass in der Christenheit, deren erster Re- ligionsgrundsatz Liebe und Verträglichkeit ist, eitel Friede herrsche, und dagegen die Y ncas und Otaheiter in ewiger Fehde leben müssten. Die Geschichte aller Zeiten und Völker, aller Religions- und Regierungsverfassungen, bewährt aber, dass, dieses mannigfaltigen Unterschieds ohngeachtet, in einem und eben demselben Reich gute und böse Regenten gewesen. Das nemliche Jahrhundert, das Neronen, Caligula’s und Domitiane hatte, brachte auch einen Ti- tus, Vespasian und Marc Aurel hervor; und, seines catholischen Prädicats ohngeachtet, würden wir einen christlichen Tyrannen, wie Philipp II. nicht mit einem Montezuma ver- tauschen wollen. Zum ganzen Ton der Befehle und deren be- schränkten oder gränzenlosen Umfang, zum Ge- horchen vom Besinnen an: Ob mans thun wol- le ? bis zum augenblicklichen Verstummen und Unterwerfung, trägt freilich die Verschiedenheit der Regierungsformen und besondern Landes- verfassung vieles, wiewohl nicht alles, bey. Zu den Zeiten der ersten Cäsars ward den vornehmsten Römern ein Centurio ins Haus ge- schickt, mit dem Befehl, zu sterben. Zur Di- stinction ward manchmal die Wahl zwischen Gift, Dolch oder Oefnung der Adern gelassen. Der Befehligte stand von Tisch oder Bett auf, machte eilends, wann er durfte, sein Testament, nahm Abschied von seiner Familie, und der kaiserliche Commissarius wartete so lang, biss die geschwinde Operation vorüber war. So floss das edelste Blut auf den blossen Wink ei- nes Tyrannen; hingegen starb von Zwölfen nicht Einer des natürlichen Todes. Man denkt und spricht mit Schaudern an die seidenen Stricke das Orients; der Bassa em- pfängt und küsst ihn, und die Stumme schnüren zu. Die Beyspiele sind aber auch nicht selten, dass der, so der Strangulirte seyn sollte, dem Ueberbringer aufpassen, den Kopf abhauen und statt des Recepisse zurückschicken lassen; und wie viele Sultans sind von ihren eigenen Janit- scharen abgesetzt, eingesperrt und erwürget worden? In Engelland hörten die Scheiterhaufen unter Heinrich VIII. und Maria nicht auf zu brennen; die Schafots wurden mit dem Blut der Königin- nen und der würdigsten Männer der Nation ge- färbt; das Volk sah’s und schwieg; und Carl I. ward auf Verdacht und Beschuldigung, noch mehr als über Thatsachen, entthront und ent- hauptet. Carl IX. in Frankreich liess tausende seiner Unterthanen in der einen Bartholomäusnacht er- morden, und starb auf seinem Bett; der Freund seines Volks, der, seiner und seines Reichs Ruhe zu lieb, zum Glauben seines Volks sich bekannt hatte, der noch spät dessen Liebe und Bewunderung war, Heinrich IV. ward ermordet. Peter der Grosse in Russland hat mit eigener hoher Hand seine Kneesen und Bojaren zusam- mengeprügelt und den Executionen selbst bey- gewohnt; und Ludwig XIV. den einst Louvois durch trotzigen Widerspruch heftig erzürnte, warf seinen in der Hand habenden Stock zum Fenster hinaus, um sich nicht vom Zorn über- wältigen zu lassen und den Vorwurf machen zu müssen: Dass er einen Edelmann geschlagen habe. Und beyde waren doch Monarchen. Gegenwärtige Betrachtungen beschäftigen sich eigentlich nur mit der Persönlichkeit des Re- genten, er mag als der erste Mensch an seinem Hof, Haus und Land, oder als Herr und Haupt unter den verschiedenen Classen seiner Räthe und Diener erscheinen. Unzertrennlich hangen an ihm und unmittel- bar folgen auf ihn seine handelnde Organen, seine Räthe, oder, nach dem höhern und feiner gestimmten Ton unserer Zeiten, seine Mini- sters; und nach ihnen, das, was in einem Haus das Gesinde heisst, die Subalternen in ihren zahllosen Gattungen und Nahmen. Wir sind zum Befehlen gebohren und an- dere zum Gehorchen . Diesen Glauben brin- gen sie mit auf die Welt; er wird von der Wie- ge an in ihnen genährt, von den Knabenjahren an in ihnen gestärkt, mit zunehmenden Jahren von ihnen selbst innigst empfunden; durch al- les, was um sie ist, in Wort und That bewährt. Sie selbst handeln und wandeln in diesem Ge- fühl ihrer Geburt, und überliefern ihn am Ende ihres Laufs, als das kostbarste Vermächtniss ihren Nachfolgern. So weit gut, wahr und unverwerflich. Der Gebieter ist aber nicht vom Himmel gekom- men; ist, wie wir alle, vom Weibe gebohren; ist unser Bruder, unser Mitmensch. Der Mensch steckt nicht im König, der König steckt im Menschen; und wie der Mensch ist, so ist der König und Fürst. Ist der Kern nichts nutz, so wird die Frucht es noch weniger seyn; ist der Mensch gut, so wirds auch der Fürst und Kö- nig seyn. Wir müssen also beym Menschen anfangen und beym Fürsten aufhören; jenen in seinen Grundlagen, Neigungen, Erziehung, Gesell- schaft, der Denkungs-Art seiner Zeit und übri- gen menschlichen Verhältnissen vorher beleuch- ten, um diesem Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen; um weder aus Fehlern Tugenden zu machen, noch als Fehler anzudichten, die es nur nach unsern Begriffen und Vorurtheilen, in der That selbst aber und nach den wahren Ver- hältnissen der Dinge nicht sind. Es gibt gebohrne Regenten , sie mögen her- nach, nach dem Zufall ihrer Geburt, einem Kö- nigreich, einem Mönchs-Kloster, einem Kriegs- heer, ihrem Jahrhundert zu befehlen haben, oder selbst erst bey der Nachwelt triumphiren. Ein Sixtus V. ein Alberoni, ein Luther, ein Lau- don, ein Heinsius, würden in jedem Welttheil und in jedem Zeitpunkt sich durchgeschwun- gen, geherrscht, befohlen, sich über ihre Ge- burt erhoben haben. Unter den gebohrnen Königen und Fürsten sind Nahmen die jeder Zeiten Ruhm, jeder Kro- nen Zierde, jeder Völker würdige Beherrscher gewesen seyn würden. Bey all’ diesen war der Mensch, die Seele stark, und gross ge- bohren . So gibt es dann auch hinwieder unter denen, welche ihrer Geburt nach zum Herrschen und Befehlen bestimmt zu seyn scheinen, denen mans von der Stirne herunterliest und ihr gan- zes Leben und Thaten bekräftigt, dass sie ge- bohrne Knechte seyen, deren Seelenkräfte in ihren ihren ersten Bestandtheilen so schwach sind, dass sie sich nie über ihre Niedrigkeit oder Mit- telmässigkeit erheben, nie zu wahrer Geistes- grösse emporstreben können; staudenähnliche Menschen, über die nicht nur der Starke, son- dern jeder noch schwächere Herr werden kann, die von andern geleitet, geführt und belebt wer- den müssen. Jeder Mensch darf heurathen, und bey der Trauung in christlichen Ländern wird der Frau verkündigt: Er soll dein Herr seyn; das heisst: Wann er kann und wann er mag . Jeder König und Fürst soll regieren, wann er kann , oder wann er nicht zu untüchtig oder zu faul dazu ist, um es lieber durch andere thun zu lassen. Die Ursache liegt ganz nahe: Thron und Krone, Reich und Lande kann man erblich machen, aber nicht die Seele. Auf einen Heinrich IV. folgt ein Ludwig XIII., auf eine Elisabeth ein Professor Jacob; diss ist dann der fortdauernde Fall, über den schon König Salomo Predig. II, 17. \&c. gejammert hat: „Wer weiss, was der für ein Mensch werden wird, nach dem C König, den sie schon bereit gemacht haben? — Darum verdross mich alle meine Arbeit, die ich unter der Sonnen hatte, dass ich dieselbe einem Menschen lassen müsste, der nach mir seyn sollte; denn wer weifs, ob er weise oder toll seyn wird? Und soll doch herrschen in al- ler meiner Arbeit, die ich weislich gethan habe unter der Sonnen„; und endlich gar ausruft: „Wehe dir Land, dessen König ein Kind, oder nach unserer Sprache ein Kindskopf, ist„. Der Unterschied zwischen beyden ist: Jene bezahlen mit ihrer Person , diese nur mit ih- rem Namen ; jene regieren , diese unter- schreiben . So von Seiten des Verstandes und Geistes. Herz und Wille machen aber noch eine ganz andere und vor das Glück der Völker weit we- sentlichere Bestimmung. Ein Herr kann star- ken Geistes und bösen Herzens seyn, ein ande- rer dagegen schwach, aber gut. Ein hoher Geist und gutes Herz macht den Ruhm und Glück einer Regierung; wo aber ein schwacher Kopf und böses Herz bey einem Regenten zusammentreffen, dann sey Gott all’ denen gnädig, welchen er zu befehlen hat. Diese psychologisch-genealogische Bemer- kungen haben vorangeschickt werden müssen, weil daraus vor alles, was über Befehlen und Gehorchen gesagt werden kann, sehr unter- schiedene Resultate folgen. Dann, schwach oder stark, gut oder schlimm, er befiehlt , so bald er zum Regenten geboh- ren ist, und einem wie dem andern muss man gehorchen. Der eine befiehlt aber mit Vernunft, Weis- heit, Ordnung, Mässigung, er weiss: Was? Und warum er befiehlt; der andere befiehlt nur, um zu befehlen, mit Macht, Trotz, Selbstdün- kel und nach Dünkel seiner Herrn und Führer. Dem einen gehorcht man gern, mit Lust und Ueberzeugung, dem andern aus Zwang, mit Widerwillen und Furcht. Der eine erfordert Rath von andern, hört die Stimme seines Volks und horcht auf die Worte der Weisen; der andere ist sich stets selbst klug genug, will nie gewarnt noch be- rathen, nur blindlings gehorsamt seyn. Erstes Capitel . Von dem Gehorsam überhaupt . G ehorsam ist, wenn ich meinen Verstand und Willen dem Verstand und Willen eines andern unterwerfe. Wer also wenig oder keinen Verstand hat, ist des andern Knecht, und der den meisten Verstand hat, ist, wenn er will und kann , Herr des andern. Es gibt einen Conflict und Kampf des Ver- stands mit Verstand; da entscheidet der Wille des einen oder des andern, dessen, der Raison annimmt oder verweigert. Es gibt einen Conflict des Verstands mit Un- verstand; da entscheidet entweder der Wider- stand oder der Gehorsam dessen, der sich zum Dienst des Wollens oder der Leidenschaften des andern hergiebt. Welche Hoheit und zugleich Tiefe, dass ein Mensch den andern als Herrn über sich erkennt, dass er ihn freywillig wählt, ihm nicht nur mit allen Kräften und Fähigkeiten bis zur Erniedri- gung unterthänig ist, sondern ihm auch seine Neigungen, Einsichten und Ueberzeugungen unterwirft, und die Neigungen, Wollen und Einsichten seines Herrn als seine eigene an- nimmt, glaubt und gegen andere behauptet und vertheidiget. Wie klein, wie tief gesunken erscheint aber auch der Mensch, der die schändlichste, unge- rechteste Aufträge, die ihn selbst aneckeln und anschaudern, ohne Bedenken und Widerspruch, ohne Barmherzigkeit und Mitleiden, vollzieht; nicht nur aus Noth, aus Zwang oder aus blos- sem Gehorsam, sondern weil er sichs zur Ehre und als ein Zeichen vorzüglichen Vertrauens schäzt, das auserwählte Werkzeug des Wil- lens seines Gebieters zu seyn. Fier de son esclavage, il parle avec dédain de ceux qui n’ont pas l’honneur de le partager. Rousseau . Sie sind wie die Meisterknechte, so über die Negers gesezt sind, selbst Knechte, aber stolz darauf, die erste in ihrer Classe zu seyn und Sclaven unter sich zu haben, die sie quälen und mifshandeln können. Manchem Günstling fehlte bey seinem treugemahlten Portrait, so wie dem Meisterknecht die Peitsche, nichts als die Serviette unter dem Arm, um ihn an- statt eines Cabinetministers, vielmehr vor den Haushofmeister seines Fürsten zu halten. Ein eben so sonderbarer Contrast ist, dass der Schwächere Herr des Stärkern, dass der Diener Herr seines Herrn ist, und ihn mit un- sichtbaren Banden eines künstlichen Despotismus bezähmt, bändiget, leitet und sich unterwirft. Die Stuffenleiter der Schöpfung ist Veredlung. Wenn man also eine Seelenwanderung glauben könnte, so müfste sie nicht von Menschen in Thiere, sondern von Thieren in Menschen an- genommen werden, um sich die Löwen-Esel- Wolfs Lamms-Hunds-Art u. dgl., die man so sicht- bar unter Menschen findet, erklären zu können. Es giebt unter Menschen und Thieren, die bloss zum Tragen, Ziehen und Gehorchen er- schaffen zu seyn scheinen; gebohrne Last-Thie- re , gebohrne Ochsen und Esel. Gebohrne — Affen unter den Thieren und ge- bohrne Hanswurste und Bonjourmacher unter den Menschen. Gebohrne — Budels unter den Hunden und Menschen; man trift sogar unter der Diener- schaft der Höfe auf ganze Budels-Familien , die sich, ohne alles persönliche Verdienst und Würdigkeit, von Urvater, Gross-Vater, Vater und Sohn bis auf die Kinder und Enkel hinaus, durch blosses Kriechen, Aufwarten, Pfote ge- ben, Laternen tragen, Ja sagen, sich zu allem gebrauchen lassen, angebauet, erhalten, ge- wurzelt und vermehret haben. Da diese Art von Dienst an kleinen Höfen die gewöhnlich- ste, angenehmste und unentbehrlichste ist, so trift man auch an denselben diese menschliche Budels am häufigsten an, und wer mitessen, wer unter ihnen gedeihen will, muss entweder selbst von Budel-Art seyn oder in eine Budel- Familie heurathen. Es giebt Haus-Thiere , die sich zähmen, ab- richten, unterrichten lassen, die in eine Art von vertraulicher Gesellschaft mit ihrem Füh- rer, Pfleger und Wohlthäter treten, seine Lau- nen, Härte, sogar Misshandlungen erdulden, so wie sie empfindlich und erkenntlich gegen seine Sorgfalt, Freundlichkeit und Schmeiche- leyen sind, so der Elephant, das Cameel, die Philosophen unter den Thieren, ein edles Ross, ein treuer Hund u. s. w. Andere Thiere, obgleich auch Haus-Thiere, lassen sich nie so ganz zähmen und ziehen, um nicht immer noch von der ursprünglichen und eigenthümlichen Art ihres Geschlechts was an sich zu behalten, und solches aus Schuld ihrer Herrn, der Menschen, oder aus eigenem Instinct und Laune, zu äussern. Bey manchen Thieren thut die Kunst, das ist der Zwang, nur wenig, bey manchen andern muss er vieles, ja alles thun. Das Indocilis pati liegt so tief und unbe- zwinghar in der Natur mancher Geschöpfe, dass man zwar Beyspiele genug von zahm gemach- ten Löwen, Bären, Hirschen, Schlangen, Wöl- fen und Füchsen hat; aber eben so viele und fürchterliche von der Lebens-Gefahr, womit sich die Uebertreibung dieses künstlichen Zwangs geendiget hat. Eben so giebt es im Menschen-Geschlecht, im Geister-Reich, Classificationen, wie im Thier- Reich, unabhängige, unbezähmbare, nicht den mindesten Zwang erduldende Seelen. Von dieser Art unzubändigende Menschen ha- ben sich in neuern Zeiten Rousseau , und der Graf von Bar selbt bekannt gemacht. Rousseaus eigenes Bekenntniss von sich in dem Schreiben an den Präsident von Lamoignon von 1763. lautet so: „Ein gewisser Stolz, der mich immer trieb, den Menschen in dem Men- schen aufzusuchen, machte, dass ich es nie ler- nen konnte, den Gedanken der Abhängigkeit zu ertragen. Der Herzog von Luxemburg und seine Gemahlin haben mich mit Freundschaft überhäuft; aber ich musste mich zwingen, ih- ren Rang zu vergessen, sie nur als gute Men- schen anzusehen; und endlich war es doch ihr Stand, der mich bewog, eine Wohnung in ih- rem Hause auszuschlagen; denn ich merkte, dass mir jede Kette, auch die des Wohlstands und der Sitten, im Umgang mit Höhern uner- träglich war. Ich habe darum den Genuss der Freyheit allem vorgezogen und ich habe dieses Glück geschmeckt, denn ich riss mich von al- len Verbindungen, von allen Fesseln der Ge- sellschaft los, und glücklicher war kein Sterb- licher, als ich in Montmorency, wenn ich nach einem in Gefühl der Unschuld verflossenen Tag und einig mit der ganzen Schöpfung des Abends mit meiner Haushälterin, meinem Hund und meiner Katze speiste.„ Epitres diverses. Graf Bar aber singt mit wahrer Dichter-Glut: A l’horreur d’obéir aux caprices d’un Grand, Je préfere l’honneur de vivre indépendant; Au seul mot de servir , mon esprit indocile N’attache qu’une idée absolument servile. Und der Ausruf jenes ältern Dichters: Serviat æternum, qui non vult esse liber! Ingleichem: Vive tibi et longe nomina magna fuge! War gewiss nicht nur Dichtung eines Poeten, sondern Drang, eigener, vielleicht schmerzli- cher Erfahrung. Man findet oft in Einer Classe Menschen ne- ben einander stehen, deren einer den gefälligen Jaherrn schon auf seiner Stirne und auf dem des Beugens und Krümmens gewohnten Rücken trägt; der andere mit seinem ernsten negativen Gesicht, wie eine unbeugsame Eiche neben ei- ner sich nach jedem Wind drehenden Pappel, ihm zur Seite steht. Wer Josephs Liebling Lascy neben dem Held Laudon beysammen gesehen hat, der brauchte nicht erst zu fragen: Welches die Pappel und wer die Eiche sey? Jeder freygebohrner denkender Mensch hat überhaupt lange mit sich selbst zu arbeiten, biss er sich an das Joch des Gehorsams gewöhnt, das er sich freywilig oder aus Noth auflegen lassen. Ein gebohrner Knecht hingegen weisst sei- ne Freyheit weder zu schätzen noch zu benu- zen; er seufzet wieder nach einem Herrn, wie ein verlohrener Hund, un hinter ihm her- gehen zu dürfen. Meiners , im göttingischen historischen Ma- gazin, hat in einer Abhandlung anschaulich und wahrscheinlich zu machen gesucht, dass die africanische Negern auf der untersten Stufe der Menschheit stehen, ein ausgezeichnetes, verworfenes, abgestumpftes Volk, gebohrne Sclaven seyen. Solche Negers findet man aber auch in allen andern Welttheilen von allen Far- ben und Sprachen, selbst unter denen auf einer Höhe von Cultur stehenden Völkern. Mit einer traurigen aber wahren Erfahrung schrieb daher der vortrefliche Vice-König in Si- cilien, Graf von Carracioli , an seinen Freund d’Alembert : „Ich beschäftigte mich mit allem möglichen Eifer und aus allen meinen Kräften, diesem Lande, welches man mir anvertraut hat, wohl zu thun. Unglücklicher Weise treffe ich in den Gegenständen selbst allerhand Hinder- nisse an. Allein die stärksten kommen mir von Menschen, und sogar von solchen, die man gerne von ihren Ketten befreyen möchte. So wahr ist es , mein lieber Freund, dass die lange Gewohnheit, Sclave zu seyn, die Seele bis zu dem Punkte erniedrigt, wo er die Sclaverey lieb gewinnt , „ Diese Subordination des Verstandes und Willens ruht und liegt in der ganzen ursprüng- lichen Oeconomie der Schöpfung des Menschen; man könnte das menschliche Geschlecht in die denkende und gehorchende Classe abtheilen. Wenn es eine durch tausendfache Erfahrungen bewährte Wahrheit ist, dass es Millionen von Menschen leichter ist, zu gehorchen, als selbst zu denken; so ist eben so wahr, dass es im Ganzen eine der grössten Wohlthaten vor die Menschen ist, in Einfalt und Vertrauen nur gehorchen zu dürfen, als selbst denken und befehlen , oder selbst wollen und wäh- len zu müssen ; es ist Bedürfniss vor den gros- sen Haufen, dass ein Ausschuss Menschen von höhern Kräften existirt, der vor andere denkt und will ; gleich viel, ob es zum Guten oder Bösen geschehe. Das Gute kommt durch Ver- kettung und Folgen eben so oft und gewiss aus dem, was wir böse zu nennen gewohut sind, als die Grössen aus der Menge von Einheiten bestehen. Welch unübersehliches Unheil, Verwirrung, Unsinn und Widersinn würde vor das ganze menschliche Geschlecht, noch mehr für jede geschlossene Gesellschaft daraus entstehen, wenn der in seinen Resultaten so verschiedene Verstand und Wille eines jeden Einzelen von gleicher Kraft, Wirkung und Gültigkeit seyn sollte? Wie würde man in allen Künsten, Wis- senschaften und Handwerken, in der ganzen häuslichen Verfassung zurecht kommen, wenn einem jeden, ehe er gehorchte, alles vorerst (a priori ) erwiesen und begreiflich gemacht werden sollte. Vertrauen in die Geistes-Superiori- tät; Einsicht und Erfahrung in den guten Willen eines andern ist also der Grund des an- fänglichen blinden Gehorsams, den der Vater vom Kind, der Meister von seinem Lehrling, der Lehrer vom Schüler, der Arzt vom Patien- ten verlangen kann, und den ihm diese, wenn sie erzogen, belehrt, unterrichtet, geheilet, vervollkommnet werden wollen, auch wirklich auf Treu und Glauben so lange leisten müssen, bis sie im Stand sind, selbst zu prüfen und zu entscheiden: Ob sie rlchtig gelehrt und geführt, oder betrogen und vernachlässigt worden? Dahin zielet das grosse Wort (Joh. VI, v. 17.), womit Jesus Christus seine göttliche Sendung behauptete, da er sagt: „Meine Lehre ist nicht mein, sondern dess, der mich gesandt hat; so jemand will dess Willen thun, der wird innen werden , ob diese Lehre von Gott sey.„ Dieses ist, was Paulus und andere Apo- stel mit dem Wort: Gehorsam des Glaubens bezeichnet haben. Dieses Vertrauen ist ursprünglich das grosse Band, das jede menschliche Gesellschaft zusammenhält . Selbst bey den Völkern, die wir Wilde nennen, so bald sie ein Oberhaupt haben, ist der Gehorsam gegen dessen Anord- nungen und Befehle nur noch um so unum- schränkter, freywilliger und anhänglicher. Unter den vielen Beschreibungen der neuern See-Reisen in den nun mit Recht so benannten fünften Welt-Theil und dessen zum Theil stark bevölkerten Inseln und Halb-In- seln zeichnen sich, znm Beweis des gesagten, vorzüglich die Nachrichten von der Regierung der Königin Oberea auf der Insel Otaheiti aus; (in Hawkeswort Ge- schichte der See-Reisen und Entdeckungen im Südmeer, I. B. S. 237. u. s. w.) und die rührende Schilderung von der Regierung des Könige Abba-Thutte in Wil- sons Nachrichten von den Pelew-Inseln in der West- Gegend des stillen Oceans; in der neuern Geschichte der See-Reisen. Hamburg 1789. I. Band. S. 380. u. f. Biss hieher gehts als noch gebahnten ebenen Weg; der aus Vertrauen, Hochachtung, Liebe und Dankbarkeit entspringende Gehorsam ein- zelner Menschen, Familien und Gesellschaften gegen einen mit vorzüglichen Körperlichen oder Geistes-Kräften ausgerüsteten Mann lässt sich gedenken und begreifen; nun kommen wir aber an den Scheideweg, wo menschliche Meinun- gen ewig unvereinbarlich getrennt bleiben wer- den, auf den Punct von der Erblichkeit der obrigkeitlichen und landesherrlichen Gewalt und aller daraus fliessenden, wahren oder angemass- ten und immer mehr ausgedehnten Rechte und Besitzungen, von dem Ursprung und Wechsel der verschiedenen politischen Verfassungen, und wie solche allmählig zu der jetzigen Form und aus diesen Methoden der Glaube erwach- sen, an welchen die Menschen sich gewöhnen lassen, in demselbigen erzogen und durch den- selben geführt und regiert zu werden. Hier sind wir auf einem Ocean, wo sich die Ufer des festen Landes auf allen Seiten verlie- ren, wo selbst oft der Compass ermangelt und nur ein glückliches Errathen übrig bleibt. Ich übergehe, als zu meinen Zweck nicht gehörig und zu weit davon abführend, den Meinungs- Kram älterer politischer Schriftsteller, und be- rühre nur, was wir seit unsern lezten Tagen davon aufzuweisen haben. Unter unsern noch lebenden Schriftstellern hat sich nemlich Wieland durch eine kleine von Dohm hingeworfene Note Im deutschen Merkur 1777. Nov. S. 119. bewogen ge- sehen, eine in seiner Manier gedachte Abhand- lung: „Ueber das göttliche Recht der Obrigkeit, oder: Ueber den Lehrsatz: Dass die höchste Gewalt in einem Staat durch das Volk geschaf- fen fen seye„, bekannt zu machen. Die zwo Grund- sätze, woraus er alles herleitet und dahin wie- der zurückführt, sind: Dass die Menschen im Ganzen genommen Kinder seyen, welche eine beständige Aufsicht, Führ- und Leitung bedürften; so dann, dass in der menschlichen Natur ein angebohrner Instinct liege, denjeni- gen für unsern natürlichen Obern , Führer und Regenten zu erkennen, und uns willig von ihm leiten und meistern zu lassen, des- sen Obermacht wir fühlen . Darauf wird dann der Schlusssatz von dem Recht der Stär- kern , als der Quelle und Adern der obrigkeit- lichen Gewalt unter den Menschen festgebun- den und aus der Analogie der ganzen Natur dessen göttlicher Ursprung behauptet. Lange ward zu dieser Schrift geschwiegen und diss Schweigen war so ziemlich natürlich; die Kraft und Muth haben, einen solchen Gor- dischen Knoten zu lösen oder zu durchhauen, sind just die, so sich mit Lesung eines Mer- kurs und ähnlicher Schriften abzugeben am we- nigsten Zeit und Lust haben; und die sich mit solchen Lectüren beschäftigen, haben nicht al- lemal die zur Prüfung dergleichen misslichen D Sätze erforderliche Einsicht. Endlich erschien vier Jahre hernach ein Ritter auf diesem Kampf- platz In dem Schreiben über das Recht des Stärkern, im deut- schen Museum 1781. I. B. S. 10 u. f. , der zwar Wielanden ziemlich cava- lierement behandelte und ihn zu guter lezt mit etlichen Kreuzhieben zeichnete, am Ende aber doch aus tief gefühlten, mehr gedachten, als ausgesprochenen Gründen, aus Gründen, die den Fürsten nichts weniger als schmeichelhaft sind, sich sichtbar mehr auf die Seite der Hir- ten-Hunde als der Schafe, just weil die Schafe Schafe sind, auf die Seite der Fürsten mehr, dann des Volks neigt. Die Schmeicheley des einen und das Achsel- tragen des andern erweckte einen dritten, mit beyden eine Lanze zu brechen. Der tiefsinnige Jacobi liess in das deutsche Museum 1781. ein Gutachten oder vielmehr einen mit Zweifels- und Entscheidungs-Gründen wohl stafirten Ur- theilsspruch unter der Aufschrift einrücken: Ueber Recht und Gewalt , oder philosophische Erwägung eines Aufsatzes von dem Hrn. Hof- rath Wieland über das göttliche Recht der Obrigkeit. „Im Grunde„ (hatte Wieland In dem göttlichen Recht der Obrigkeit, im deutschen Merkur 1777. Nov. S. 134. gesagt) „ist’s für ihn (den Unterthanen) einerley, ob der Oberherr, der ihm gegeben wird, dazu gebohren oder erwählt seye. So bald er nur einen Reuter auf seinem Rücken fühlt, der sei- ner mächtig ist, so giebt er sich zufrieden, folgt dem Zügel und duldet den Sporn. — Wohl dem gemeinen Manne, dem kein Stephanus Junius Brutus , kein Milton , kein Alger- non Sidney , keine Cato’s Briefe diss treu- herzige Gefühl wegphilosophirt haben! Er nimmt seine Regenten, gut oder schlimm, als ihm von Gott gegeben an, und ein böser Herr müsste beynahe der Dedgial (Teufel) selbst seyn, bis dem Volk einfiele, die Frage aufzuwerfen: Ob es aueh wohl schuldig sey, alles von ihm zu leiden? — So fern ihm nur erlaubt ist, über die eine und andere dieser regierenden Mächte zu murren , wenn sie’s ihm nicht nach seinem Sinn und Bedürfniss machen; so fällt ihm nicht ein, sich gegen sie aufzulehnen , und ein ei- niger Sonnenblick ist wieder hinreichend ihn zufrieden und guten Muths zu machen.„ Mit Recht erwiederte aber Jacobi auf obige Gäuls-Philosophie: „Wie sollten die Pferde Eins aus ihrer Mitte je zu ihrem Reuter machen können, der ihnen Zaum und Gebiss anlegte, und sie lehrte, den Sporn zu ertragen? Aber wir sind nicht, wie Thier und Mensch — son- dern (als Menschen) nur nach Graden von einander unterschieden.„ Im Jahr 1785. trat ein anderer tiefdenkender Weiser, Herder , auf, der seinen Unglauben an das Recht, von Geburts wegen zu herrschen, laut und freymüthig bekannte Die Natur theilet ihre edelsten Gaben nicht familienwei- se aus, und das Recht des Blutes, nach welchem ein Ungebohrner über den andern Ungebohrnen, wenn bey- de erst gebohren seyn werden, durchs Recht der Geburt zu herrschen das Recht habe, ist für mich eine der dunkelsten Formeln der menschlichen Sprache. Herders Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit. II. B. S. 252. ; zugleich aber der Wielandischen Meinung von dem Recht des Stärkern auf eine deutlicher bestimmte Weise sich näherte, da er die Chimäre von dem still- schweigenden Contract zwischen den Herrschern und ihrem Volk, in die sich so manche Gelehrte geträumt und vergafft hatten, in die einfache und anschauliche Wahrheit auflöste: Dass der Stärkere genommen, was er gewollt, und der Schwächere gegeben nnd gelitten, was er nicht ändern konnte . „Wer hat Deutschland, wer hat dem cultivirten Eu- ropa seine Regierungen gegeben? Der Krieg. — Gewalt- same Eroberungen vertraten also die Stelle des Rechts, das nachher nur durch Verjährung, oder, wie unsere Staatslehrer sagen, durch den schweigenden Contract Recht ward; der schweigende Contract aber ist in die- sem Fall nichts anders, als dass der Stärkere nimmt, was er will, und der Schwäche- re giebt oder leidet, was er nicht ändern kann . Und so hängt das Recht der erblichen Regierung, so wie beynahe jedes andern erblichen Besitzes, an einer Kette von Tradition, deren erster Gränzpfal das Glück oder die Macht einschlug, und die sich hie und da mit Güte und Weisheit, meistens aber wieder nur durch Glück oder Uebermacht fortzog. Nachfolger und Erben bekamen , der Stammvater nahm; und dass dem, der hatte, auch immer gegeben ward, damit er die Fülle habe, bedarf keiner weitern Erläuterung; es ist die na- türliche Folge des genannten ersten Besitzes der Länder und Menschen„. Ebendaselbst S. 253. Man mag nun aber vors Ganze über den ersten Ursprung, Wachsthum und die verschie- dene Gattungen der höchsten Gewalt in einem grossen oder kleinen Staat ein System oder Hy- pothese annehmen, welche man will, so ist nur um so gewisser, dass solches den Indivi- duen, wo von dem persönlichen Gehorsam die Frage ist, nichts nutze oder schade; hinge- gen man als ausgemacht annehmen dürfe: Dass Furcht , Liebe und Eigennutz , als die Haupt- triebfedern eines jeden, so gerechten als unge- rechten Gehorsams zu achten seyen. Furcht ist in allen rein-despotischen Ver- fassungen die alleinige Lehrmeisterin jeder Gat- tung des Gehorsams vor jede Gattung von Menschen; die vom Gross-Wessier an bis zum Galeeren-Sclaven sich durch Strick, Knute und Säbel, Respect und Glauben zu verschaffen weiss. Nach dem europäischen Sprachgebrauch ist zwischen: Diener , Knecht und Sclave ein wahrer und wesentlicher Unterschied; nach dem Gebrauch des Hofs zu Constantinopel und aller andern, die ihm auch hie und da in Europa gleichen, ist keiner, weil alle Diener und Unter- thanen des Gross-Sultans zugleich Sclaven sind, ein Sclave aber bekanntlich keinen eigenen Willen haben darf. Montesquieu fasst es noch kürzer zusammen: Der Mensch, sagt er, unter einem Despoten ist ein Geschöpf, das einem Geschöpf gehorchet, welches befiehlt. In christlichen Despotien , oder höflicher gesagt Monarchien , ist dieser hänfene Strick des Gehorsams mit Seide übersponnen, zuwei- len gar mit Gold und Silber durchwürkt, je nachdem der Sinn und Geist eines Volks ver- gröberter oder verfeinerter ist; er schneidet aber eben so tief ein, schnürt eben so fest zu, und die berühmte Schluss-Formeln: Car tel est notre plaisir ! Hiedurch geschieht unser Wille und Meinung! Diss meinen wir ernstlich und bleiben Euch in Gnaden gewogen! und bitten wir Gott, dass er Euch in seinen heiligen Schutz nehme! u. dgl. sind nur die Künste und Zierra- then, womit der Befehl behängt und dessen Strenge versteckt wird. Wehe dem, der ihnen eine andere Deutung beylegen wollte. Wie sehr eine lange Regierung eines einzel- nen Fürsten den Charakter seiner Unterthanen stimmen oder verstimmen kann, davon hat uns das sogenannte Jahrhundert Ludwigs XIV. in Frankreich, die Corporals-Regierung Fr. Wilh. I. in Preussen, die philosophisch-despotische Friedrichs II. die Beyspiele gegeben. Nach einem kleinern Massstab hätte die bald funfzig jährige Regierung Herzog Carls zu Wür- temberg, in ihren mannichfaltigen Schattierun- gen und Auftritten, das Steigen und Fallen sei- nes eigenthümlichen Geistes und dessen Ein- flusses auf sein unterthänigstes Ministerium, auf den gemeinen Mann seiner übrigen Diener- schaft, auf seine herzliebe, getreue, gutmüthige und bey aller ihrer Gedult doch nie unglückli- che Unterthanen, auf deren Repräsentanten, die in Worten stets, in Handlungen aber, so viel als ihr beliebte, treugehorsamste Land- chaft , auf seinen Hof und den durch sein Bei- spiel gebildeten und verführten Theil seines Volks, bezeichnen können; da aber dieser Fürst, nach so vielen abwechselnden Rollen seines Lebens, noch kurz vor der vorgehabten pracht- vollen Jubelfeyer seiner Regierung, vor den unpartheyischen, gerechten und barmherzigen Richter seiner Handlungen abgefordert worden, so ist dadurch mancher gegründeter Tadel ge- stillt und versöhnt, zugleich aber auch mancher Posaunen- und Trompeten-Ton übertriebener Lobpreisungen seiner bebrödeten Panegyristen erspart und unterdrückt worden. Von den Wirkungen der Furcht auf persönli- chen Diener-Gehorsam besagt eine eigene Ab- handlung dieser Schrift das mehrere. Der grosse Wunderthäter und Heilige des Jahrhunderts, der Miles perpetuus , hat frei- lich auf den ganzen Geist unserer Zeit, auf Verstand und Willen Deutscher Unterthanen noch mächtiger gewürkt, als alle philosophische Systeme, als alle Sammlungen von Reichs-Ge- setzen und Reichsgerichtlichen Verordnungen Arma tenenti omnia dat, qui jussa negat, sagte schon Lucanus . . Ihr sollt nicht raisonniren ! war das Lieb- lingswort K. Friedrich Wilhelms I. in Preussen, des Schöpfers des neuen militarisch-politischen Glaubens! Ihr dürft raisonnieren, allen- falls, wenn ihr Drang und Lust dazu habt, auch klagen, murren und schimpfen, wenn ihr nur zugleich gehorcht ! war das Symbol Friedrichs II. und seines Bewunderers, Nachahmers und Rivalens, Josephs II. Diese Monarchen wurden Stifter des dem blinden Gehorsam geweihten Tempels; ihre Bewaf- nete zu Ross und zu Fuss dessen Beschützer; ihre Ministers, Räthe und Diener, Priester und Leviten dieses politischen Götzendiensts; ihre bebrödete und besoldete Professoren und Leh- rer Missionarien zur Ausbreitung der neuen Lehre, Lobpreiser des Tods fürs Vaterland, Dichter des Patriotismus in einem militarischen Staat u. s. w. Je zahlreicher die bewafnete Apostel wurden, je gewisser ward der eingeprü- gelte Volksglaube allgemein und herrschend ; es entstund bey der heranwachsenden Nach- kommenschaft ein neuer Nationalgeist , der eine seltsame Mischung von Stolz und Ar- muth darstellte. Es entstunden früh genug gros- se und kleine Proselyten; je häufiger und all- gemeiner aber die Nachahmung war, je schlech- ter und fehlerhafter wurden die Copien; je kleiner und ohnmächtiger die Bekenner dieses Glaubens waren, je geringer war, so zu sagen, an Druck und Papier der Nachdruck ; die mehreste dieser kleinen Nachbeter und Nach- drucker mussten sich gewöhnlich mit der Tole- ranz begnügen und sich daher gefallen lassen, im Fall der Klagen ihrer gedrückten Untertha- nen, von dem Richter im Reich so, wie die Wildschützen beym Eingriff in das Jagd-Regal, behandelt zu werden. Diese Nachahmung eines grossen Königs, dessen Macht und Geist man nicht hat, sondern nur dessen Selbstgefühl und Stolz; diese ist es, welche das Unglück so mancher Deutschen Länder gemacht hat, hoffentlich aber je länger je weniger machen wird. Wie sehr wünschte ich, bey dieser lebendi- gen Ueberzeugung, dem Glauben und Aus- spruch des scharfsinnigen Meiners In der Abhandlung von den Ursachen des Despotismus, in dem Götting. histor. Magazin, II. B. S. 228. bey- pflichten zu können, welcher unsere von der einen Hälfte der Unterthanen genährte und be- soldete Kriegsheere mit ganz andern Augen ansieht, und das gerade Gegentheil von dem über die Völker dadurch herbeygezogenen Druck behauptet: „Es ist zwar„ (sagt Er) „eine ge- meine aber durchaus grundlose Meinung, dass die Einführung der stehenden Heere gleichsam der Zeitpunkt der unumschränkten Macht der Kö- nige und der sterbenden Freiheit der Europäi- schen Völker geworden seye. Durch die Ein- führung der stehenden Heere ist zwar die Macht der Könige viel grösser, und die Macht des Adels und das Ansehen der Stände viel gerin- ger worden, als vormahls; auch hat man die Uebermacht der Könige in einigen Reichen nicht bloss zur Demüthigung des Adels und zur Ver- nichtung oder Entkräftung der Stände, son- dern auch zur Unterdrückung des Volks gemiss- braucht; allein, im Ganzen genommen , sind die Europäischen Nationen durch die wach- sende Macht der Könige viel freyer geworden, als sie es unter dem Despotismus des Adels und der Geistlichkeit des Mittel-Alters waren: Leben, Ehre und Eigenthum sind in allen oder den meisten Europäischen Staaten viel siche- rer, als vor der Einführung der stehenden Hee- re; und ohngeachtet die Fürsten nachheriger Zeit unendlich mehr vermögen, als ihre Vor- fahren, so übten sie doch viel weniger Bedrü- ckungen und Gewaltthätigkeiten aus, als die viel eingeschränktern Beherrscher des Mittel-Al- ters, und als die Fürsten, und deren Günstlin- ge noch zu unserer Väter Zeiten ausübten. Selbst in den Reichen, in welchen ehrsüchtige Könige oder gewaltthätige Ministers von schwa- chen Königen, mehrere Menschen-Alter durch, nach unumschränkter Gewalt getrachtet haben; selbst in diesen fängt man an, gemässigtere Grundsätze anzunehmen, und sich, so viel man kann, vom Despotismus zu entfernen, weil man durch die angehäufte Last der Sün- den und Schulden der Vorfahren von der Falsch- heit der Jahrhunderte lang geltenden Maxime überzeugt worden ist: Dass nämlich die Macht der Regenten mit einem hohen Wohlstande der Unterthanen unvereinbar seye, und dass die er- stere in eben dem Verhältnisse wachse, in wel- chem die Rechte der leztern gekränkt und die Unterthanen willkührlich behandelt würden.„ Aufrichtig zu bekennen, wüsste ich, höch- stens Engelland ausgenommen, auf der Land- karte von Europa das Reich nicht zu finden, auf welches dieser Lobspruch anwendbar wäre; und die Kluft zwischen den Fehde- und Ritter-Zei- ten des Mittel-Alters und unsern Tagen möchte wohl zu gross seyn, als dass eine richtige Ver- gleichung zwischen beyden statt finden könnte; man müsste dann, auf eine ähnliche Art, die Frage so stellen wollen: Ob Aberglauben oder Unglauben dem menschlichen Geschlecht schäd- licher gewesen sey? Eins wie das andere, wür- de, nach Wahrheit und Gerechtigkeit, die Ant- wort ausfallen müssen. Liebe eines Volks zu seinem Herrn, und Va- ter-Sinn von diesem und von jeder Obrigkeit ge- gen ihre Unterthanen und Untergebenen, wäre freilich das edelste Motif eines frohen und wil- ligsten Gehorsams, der schönste Kranz um das Haupt eines guten und weisen Fürsten; geliebt zu seyn war der Ruhm, auf dessen Erringung wahrhaft grosse Regenten stolz und auf dessen Behauptung eifersüchtig waren, deren ehrwür- dige Nahmen im Heiligthum der Geschichte un- vergänglich glänzen werden; der Raum dieses Tempels ist gross genug, dass er auch die der Nachwelt entgegenwachsende von gleichem Geist belebte annoch fassen wird. Die Wahr- heit muss ihnen aber diesen Stempel eingeprägt haben; nicht die Stimme der Schmeicheley, noch weniger Eigenlob muss ihnen diss Zeugniss beygelegt, sie selbst müssen es durch redende Thaten und den Dank ihres Landes und Zeit- Genossen mit dem Nachklang thränender Sehn- sucht versiegelt haben; sonst kommt ein Louis XV. le Bien-aimé heraus, den sein Volk erst ver- götterte und im Tod nach S. Denis hinaus ver- fluchte; sonst wird aus der Prahlerey mit lan- desväterlicher Liebe eine abgenuzte und sich selbst verächtlich machende Canzley-Formul, welche der Unterthan nicht nur nicht glaubt und nichts dabey empfindet, sondern ihrer noch als einer muthwilligen Beleidigung der von ihm beweisenden Gedult spottet. Hundertmal wird ein solches Land eher die trotzigste Sprache eines seine Uebermacht fühlenden despotischen Fürsten ertragen und sich, wenn’s auch mur- rend oder seufzend wäre, unter diese Gewalt beugen, als sich durch vorheuchelnde Liebe, wo Handlungen überall das laute Gegentheil beweisen, zum Narren halten oder wie ein Kind behandeln lassen Metus et terror infirma vincula caritatis; q u æ ubi remo- veris, qui timere desierint, odisse incipient. Tacitus . . Am häufigsten findet man diese Waare und Sprache in Wahl-Sprüchen, Schau-Münzen, Re- den, Gedichten und Predigten bey Huldigun- gen, Regierungs-Antritt, Geburts-Tägen, desto seltener bey Leichen-Predigten, wo solche noch gehalten werden, und am seltensten im Leben und Thaten der Könige und Fürsten. Wenn auch die wechselsweise Liebe zwischen einem Herrn und Land anfänglich einer glühenden Bräutigams-Liebe gleicht, so wird nur allzuoft eine laue und zulezt frostige eheliche Liebe draus, wo man des seligen Endes, wenigstens von einer Seite, hoft; auch es wohl laut genug wünscht, um — von neuem betrogen zu werden. Stolz auf den Nahmen, Würde und Rang eines Herrn, Bewunderung und persönliche Würdi- gung seiner Thaten und der ganzcn Höhe sei- nes Geistes, muss oft die Stelle der Liebe ver- treten, und hat in solchem Fall bey dem Volk in Hinsicht des Gehorsams auch die nemliche Würkung. Ich erinnere mich nicht ohne Rüh- rung einer solehen Scene auf meiner nordi- schen Reise im Jahr 1773. wo ich bey einem zugleich die Post versehenden Königl. Preussi- schen Beamten und Pächter ohnweit Memel übernachten musste, der in den ungemessensten Ausdrüken über seinen König, über des Juden Ephraim Münz-Haushaltung, über die neuange- kommene französische Pächter und die allge- meine Armuth u. s. w. loszog, den König einmal über das andere einen Tyrannen, einen Volks- schinder, einen Roi des Pauvres, statt Roi de Prusse, nannte, in Erzählung des mannigfalti- gen Volksdrucks sich heiser redete, und end- lich seine Invectiven mit denen in der stärksten Empfindung ausgesprochenen Worten schloss: Es ist aber doch ein grosser König ! Wo- zu ich, nach einem langen bedächtlichen Still- schweigen auf seine vorige Schmähungen, ein freywilliges Amen! sagte. Da nun in einer Monarchie so sehr vieles auf auf die Virtù , auf die persönliche Tugend des Regenten ankommt und von derselben der gan- ze Ton der Regierung, die Handels-Weise und Berathung des Ober- und Unter-Ministers, die ganze Behandlung des Volks u. s w. abhängt, so ist der in dieser Persönlichkeit liegende Trost freylich sehr wandelbar und vergänglich. Es bleibt aber dabey: Ein guter König, wenn er auch von seinem Volk gar nicht bewundert, ja nicht einmal nach Würden geschäzt würde, ist immer mehr werth, als ein grosser König, wenn er auch der Einzige in seiner Gattung wäre. Der ehrwürdige Gross-Kanzler von Car- mer mag sich’s ganz gut bewusst gewesen seyn, warum er seinen jezigen König und nicht Friedrich den Grossen wegen seines rühm- lichen Hasses gegen allen Despotismus gelobt hat; dieser leztere würde es für Satyre gehalten haben. Ob, und wie lange aber Fried- rich Wilhelm II. jenes herrliche Lob stets ver- dienen wird? mag die Zeit lehren; dann Fried- rich II. liess im Jahr 1740. in den ersten Tagen seiner neuangetretenen Regierung, die merk- würdige Worte offentlich bekannt machen: „Ich will, dass künftig, wofern etwan mein E besonderes Interesse dem allgemeinen Besten meiner Lande zuwiderscheinen möchte, alsdann dieses leztere jederzeit vor dem ersten den Vorzug behalten soll„. So dachte, und gewiss aus Ueberzeugung sprach so der damals im Ideen-Himmel schwebende König; der Wille der Monarchen ist aber, nach einem alten wahren Sprüchwort, wandelbar bis in ihren Tod. In der Praxi der Staats-Verwaltung geht es oft, wie in der sogenannten Ecclesia pressa bey den Religionen; da ist immer mehr Andacht, als bey der grössten Freyheit des öffentlichen Gottesdiensts. Es ist eine durch den ganzen Gang der Geschichte bewährte Bemerkung, dass ein Fürst, wenn er sonst Kopf hat und sich auf das: Leniter sævire , auf das systema- tische Scheeren seiner Schafe versteht, von sei- nen Unterthanen verhältnissmässig immer mehr gelobt, entschuldiget, gerechtfertiget, wird, je härter er sie behandelt. Die ganze Regie- rungs-Geschichte Friedrichs II. von Preussen, von der Periode an nach geendigtem siebenjäh- rigen Krieg, ist davon der redende Beweis. In einem solchen Fall trift zu, was mir einst der edle Fürst Orlow in Petersburg auf die Frage: Ob seine Kaiserin von ihrem Volk auch gelie- bet werde? in einem tiefgedachten Sinn geant- wortet hat: „Nein! sie hat uns noch nicht böses „genug gethan, um sie lieben zu können.„ Stolz anf den Gedanken wahrer — oder auf das Schattenbild vermeinter Freyheit kann mit gleicher Macht auf den Verstand und Willen eines Volks würken, und Gehorsam, Verläug- nung und Unterwerfungen zuwegenbringcn , welche ein Monarch mit allen Befehlen zu er- halten sich vergeblich bemühen würde. Ein Blick in den innern Gang von republikanischen und denselben ähnlichen Staats-Verfassungen kann davon bald und ganz überzeugen. Wo trägt ein Mensch williger, gedultiger seine ungeheu- re Lasten, als der begnügsame, fleissige, aber in der steten Einbildung geniessender Freyheit wandelnde Holländer? Wer ist stolzer auf die Magna Charta seiner Freyheit, als der Britte? Und wer lebt in deren würklichen Genuss ru- higer, sicherer, glücklicher, als der Eidgenos- se? und vergisst darüber jener seine drückende Taxen und verschmerzt dieser den Stolz seiner Aristokraten. Das auffallendeste neueste Bey- spiel von der Allgewalt dieses Freyheits-Gefühls auf den Geist einer ganzen Nation liefert uns die neueste Geschichte von Frankreich. Es war nicht nur Begeisterung, sondern ein wah- res hitziges Freyheits-Fieber , in welchem man ein ganzes Königreich seine silberne Schuh- schnallen zum Opfer errungener vermeinter Freyheit darbringen, Herzoge und Pairs neben ihren Schustern und Schneidern auf die Natio- nal-Wache ziehen und der Majestät des nun von zwölfhundert Königen, sans culottes, darge- stellten Volks huldigen sahe; tausendfacher an- derer Sottisen nicht zu gedenken, deren nur ein so leichtsinniges und so leicht aller Eindrü- cke empfängliches Volk, als die Franzosen, fähig ist; welche aber der unumschränkteste Mo- narch zu befehlen oder auch nur anzusinnen, ohne Gefahr einer allgemeinen Aufruhr, nie gewagt haben würde. Libertas et speciosa nomina prætexuntur: nec quisquam alienum servitium et dominationem sibi concupivit, ut non eadem ista vocabula usurparet. Tacitus . Diss Freyheits-Gespenst wird aber, vielleicht auch ohne Exorcismus fremder Geisterbanner, auf eigenem Grund und Boden wieder ver- schwinden, und schmerzliche Reue für die Theil- nehmer, heilsame Warnung aber für andere Staaten hinterlassen. Im Sturm kann man zwar Schiffbruch leiden und Thürme einstürzen se- hen; zum Bau neuer Schiffe und Häuser gehört aber ruhige Vorbereitung, nüchterne Köpfe und stiller Himmel. Die ganze Declamation in der französischen Constitution von den bürgerlichen Rechten und Freyheit des Menschen trägt aber die sichtbarste Zeichen von Uebereilung, und gleicht einer vor ihrer Zeitigung abgefallenen unreifen Frucht. Ueberhaupt geht es mit dem Begriff von Frey- heit, wie mit dem von Reichthum; er ist im- mer nur relativ, nur local. Es giebt von kei- nem von beyden einen allgemeinen Maasstab, und wird desswegen über beyde beharrlich ge- messen, verglichen, raisonnirt, gezankt und gestritten werden. Da wir auch in Deutschland nicht einerley Ehle, Maas und Gewicht, wohl aber Valvations- und Vergleichungs-Tabellen ha- ben, so würde vergebliche Arbeit seyn, sich bey allgemeinen Theorien zu verweilen. Mit voller Ueberzeugung unterschreibe ich aber, auch als meinen eigenen Glauben, das eben so redliche als freymüthige Bekenntniss, was in besonderer Rücksicht auf Deutschland der pa- triotische Reuss In der deutschen Staats-Canzley 20. Th. S. 425. in fol- darüber abgeleget hat. Diese überspannte Begriffe von der Freyheit des Menschen und bürgerlicher Freyheiten rüh- ren unmittelbar aus der eben so verkehrten Vor- genden Worten: „Nach meinem System von Staats-Recht und Politik ist mir das Capitel von bürgerlicher Freyheit eben so wichtig, eben so heilig und unver- lezlich, als das in unserm deutschen Staats-System so wichtige Hauptstück von der Freyheit des Reichs und seiner Stände. Edle Fürsten denken eben so. Sie sehen ihr höchstwichtiges Regenten-Amt als eine Bürde an, die ihnen nur darum erträglich wird, wenn sie recht viel Gelegenheit erhalten, Väter und Wohlthäter ihres Volks zu seyn. Regenten, deren Herz nicht die reine Quelle dieser edlen Gesinnung ist, wird sie zwar durch reichs- gerichtliche Strafgebote nicht eingeflö s st werden; geseg- net seyen aber doch alle Schritte der Reichs-Gerichte, welche dahin abzielen, den Ausbrüchen der Willkühr und des Despotismus auf deutschem Grund und Boden zu steuren! Gesegnet um so mehr, als in unserm mili- tarischen Jahrhundert das System vom blinden Gehorsam aus den Clöstern in die Staats-Verfassung übergegangen zu seyn scheinet, und manche Staaten in Gefahr stehen, aus bürgerlichen Gesellschaften militarische Subordina- tions-Systeme zu werden. — Bürgerliche Freyheit ist nichts anders, als natürliche, auf das Wohl der gan- zen Staats-Gesellschaft abzweckende Gesetze einge- schränkte, Freyheit. So lange also die natürliche Freyheit nicht durch bürgerliche Gesetze oder die Natur der bürgerlichen Gesellschaft eingeschränkt oder aufge- hoben ist, so lange muss sie jedem Gliede derselben un- verlezt bleiben.„ stellung von der Gleichheit der Menschen und daraus hergeleiteten Aufhebung der ver- schiedenen Stände . Ich empfehle zum Lesen, des sel. Zollikofers vor- trefliche Predigt: Dass die Verschiedenheit der Stände und des äusserlichen Glücks nicht nur in unserer Natur gegründet, sondern auch eine für uns höchstvortheilhafte Einrichtung der göttlichen Weisheit und Güte seye; im siebenden Band der nach seinem Tod berausgegebenen Pre- digten. S. 253. Die ganze Idee in ihrer Darstellung und würklichen Anwendung ist Unsinn, ist gegen die Ordnung des Schö- pfers in der ganzen Natur. Mannigfaltigkeit und Abstufung ist das Grosse und Schöne der Harmonie der Schöpfung, vom Elephanten bis zur Maus, vom Adler bis zur Fliege, vom Granit-Felsen bis zum Sandkorn; im Menschen selbst, dem edelsten aller Geschöpfe Gottes, Abstufung nach allen physischen und intellectuel- len Kräften, vom Riesen bis zum Zwerg, von Neuton , der Luft und Licht spaltet und den Lauf der Gestirne misst, von Franklin , der Feuer dem Himmel entlockt, bis zu dem lezten Gänsehirten in Europa. Mannigfaltigkeit der Grösse und Kräfte selbst in dem Reich der Gei- ster, so weit es Menschen zu ergründen ver- mocht haben. So glänzend und blendend die Theorie von Gleichheit der Stände in der blossen Beschauung ist, so gewiss wäre es die grösste Strafe vor die civilisirte Menschheit, wenn sie je, auch nur in einer gemässigten Ausdehnung, in Er- füllung gebracht werden könnte. Die Lehrer davon, wenn sie nicht just solche Misantropen, wie ihr Erfinder, Rousseau , wären, würden dabey selbst am übelsten dran seyn, und das bethörte Volk früh genug Ursache finden, die- sen Freyheits- und Gleichheits-Phantasten eher zu fluchen, als sie zu segnen, und jeder sich das Maas und Gewicht mit welchen er geboh- ren, und die Form nach welcher er in das grosse Band der menschlichen Gesellschaft eingekettet ist, wieder zurückwünschen. Die Erfahrung weniger Jahre hat in Frankreich bereits bewie- sen, welche Greuel von Gesetzlosigkeit und Insubordination, welche Zerrüttung aller gesel- ligen Ordnung, welche Verwirrung der Köpfe, welche tolle Anmassungen und Schwindeleyen diese philosophische Narrheit schon nach sich gezogen hat. Von mehrerer Gleichheit in Tragung gemei- ner Lasten und Abgaben, von mehrerem Gleich- gewicht zwischen der geniessenden und arbei- tenden Classe, zwischen gerechten und ange- maassten Befreyungen der höhern und desto här- term Druck und Unterdrückung der sogenannten niedrigen Stände konnte, durfte und musste die Rede seyn; der Bogen war zu sehr gespannt, als dass er sich noch mehr biegen liesse; er musste brechen. Die Herabstimmung des unge- heuren Missverhältnisses zwischen der befehlen- den und gehorchenden Classe war in Gerech- tigkeit, Billigkeit und Menschlichkeit gegrün- det; eine gänzliche Aufhebung, Zertrümmerung der Einen Classe, die Vermischung aller Stände, aber konnte nur bey einem Volk statt finden, das so leicht von einem äussersten Ende zum andern überspringt. Wozu übrigens der Unterschied der Stände in der bürgerlichen und menschlichen Gesellschaft überhaupt berechtige, oder nicht berechtige? liegt ausser den Gränzen gegenwärtiger Un- tersuchungen. So viel insbesondere den Adel betrift, so ist mein kurzes und rundes Bekennt- niss: Blosser Adel, ererbter, geschenkter oder erkaufter, ohne persönliche Tugenden, Ver- dienste und Geistesvorzüge, ist weiter nichts, als ein tönendes Erz und klingende Schelle. Doch kann ich hiebey nicht unbemerkt lassen: Dass, bey aller unserer Autklärung und so vie- len andern cæteris paribus, das Deutsche Na- tional-Temperament , im Ganzen genommen, unstreitig vieles dazu beytrage, dass keine sol- che gräuliche Scenen unter uns vorfallen, als die Geschichte anderer Reiche, von Frankreich, Engelland, Russland, Italien etc. aufzuweisen hat. Ein Fürst kann es sehr arg in seinem Land treiben, und doch ruhig zu Bette gehen; der Unterthan leidets und schweigt: Wenn er auch murrt, schimpft, Pasquille auf seinen Herrn macht, endlich gar ihn verklagt, so vergiftet er ihn doch nicht, miethet keinen Meuchelmör- der, haut ihm den Kopf nicht herunter, zündet ihm sein Schloss nicht an, und seine Minister und Augendiener, wenn auch unter ihnen die ärgsten Buben wären, werden nach wie vor mit tiefen Reverenzen begrüsst, und sind vor Galgen und Laternenstöcken sicher. So war’s wenigstens bisher; wie es in 20. 30. oder 40. Jahren hie und da aussehen wird, kann die Geschichte des künftigen Jahrhunderts erzählen. Eine ewige Gedult möchte schwer zu verbür- gen seyn; die zwo Extremen des Trotzens und Verzagens liegen in der Natur des Men- schen. Frankreich stellt uns die neueste und schrecklichste Beweise dar. Welches Volk hat mehr auf sich treten, sich gedultiger misshan- deln und tiefer erniedrigen lassen? Und wie schnell war der Uebergang von der fühllosest geschienenen Langmuth zu rasender Wuth, ja zu wahren Unmenschlichkeiten? Und welche greuelvolle Auftritte stehen, indem ich dieses schreibe, noch bevor? Uns Deutsche sichert das National-Phleg- ma vor dergleichen überschnellten Extremen; wenn der Despotismus auch noch so scharf einschneidet, so ist doch patientia jugi in un- serm Character. In den meisten weltlichen Staaten ist ohnehin für das Gleichgewicht des Gehorsams schon dadurch gesorgt, dass Adel, Geistlichkeit und Volk, nur eine gemeinschaftli- che Scheere, und keins dem andern viel vor- zuwerfen hat. Der Krummstab aber, unter dem sich so gut wohnen liesse, wird je länger je weniger ein Hirtenstab, drückt hie und da här- ter, als der eiserne Scepter eines unumschränk- ten Monarchen; und just da, da, wo der An- blick so vieler vom Mark der Länder und dem Schweiss der armen Unterthanen sich nährenden Verschwender, Schwelger und Müssiggänger würklich empörend ist, möchte es wohl nä- her, als man denkt, vom Biegen zum Brechen kommen. Von der so gepriesenen Aufklärung sollte man billig erwarten, dass sich auch die Politik immer mehr mit Lebens-Weisheit paaren, und die Fürsten und ihre Räthe sich die von andern begangene Fehler dazu dienen lassen würden, solche mit desto mehrerer Vorsicht zu verhü- ten, dass sie sich selbst, nach eines jeden Stand, Vorrechten und Kräften, zum Anliegen machen würden, um die unsere allgemeine Reichs-Ver- fassung begründen sollende Gesetze zu verbes- sern, harmonischer, gerechter und menschli- cher zu machen. Leider! hat es aber zu dieser Hofnung nicht nur gar keinen Anschein, son- dern es neigt sich vielmehr nicht nur in der Län- der-Regierung, sondern selbst von Seiten der Gesetze zu immer mehrerem Druck. Das neueste Reichsgesetz, der Kaiserliche Wahl-Vertrag, bindet dem Kaiser, dem Ober- haupt des Reichs, dem Hüter und Vollzieher der Gesetze, seit 50. Jahren, immer mehr die Hän- de, und erweitert dagegen die schon fast grän- zenlose Gewalt der Reichs-Stände. Die Wahl- Capitulation K. Leopolds II. hat vollends dem, durch die Privilegia de non appellando ohnehin schon genug gedrückten und gewürgten Deut- schen Unterthanen, durch einen dem 19. Art. §. 6. eingeschalteten Zusatz, den Hals vollends zugeschnürt, gegen den Despotismus der uner- sättlichen Reichs-Ständischen Cammern nicht einmal mehr mucksen zu dürfen. Da man aber alte und neue Beyspiele hat, dass der zu stark gespannte Bogen zuweilen bricht, wer kann und wird in diesem Fall einen solchen Herrn bemitleiden? Und wie kann und will der geist- liche Churfürst, auf dessen Betrieb jene höchst- verfängliche Clausel eingeschlichen, sich in seinem Gewissen beruhigen, dass er, um eines elenden Weinzapfs willen, tausend un- schuldige Unterthanen anderer deutscher Provin- zen, um die ihnen ohnehin so erschwert wer- dende Gerechtigkeit belistet habe. Dann acten- mässig S. Wahl-Tags-Protocoll von 1790. II. Band, S. 209. u. f. Verbunden mit D. Crome Wahl-Capitulation K. Leopolds II. S. 141, wo der brave Mann sich der ehr- lichen und gewissenhaften Note nicht enthalten kann: „Dieser„ (§. 6.) „nebst den folgenden ist gar zu bewahrheitet ist, dass nur durch List und affectirte Unschuld, gegen die gerechte, wichtige und rühmliche Chur-Cöllnische und Chur-Braunschweigische Einwendungen diese Chur-Trierische ungerechte und unpatrioti- sche Glosse in das Gesetz hineinmajorirt wor- den. — Und nun prahle man noch mit Reichs- und Landes-Justitz; nun klage man noch über Murren und Klagen der Unterthanen, und zwin- ge einen Kaiser zu schwören, dass er, aller die- ser die Lande auszehrenden Justitzkünste ohn- geachtet, (§ 7.) „die Unterthanen inmittelst sehr zum Vortheil des Landesherrn eingerichtet. Hier- aus könnten gerade in unsern Zeiten am allerersten und häufigsten Unruhen entstehen, da den armen Un- terthanen durch jenes Gesetz auch der lez- te Weg zur unpartheyischen rechtlichen Abhülfe ihrer Klagen nun auch abgeschnit- ten ist .„ Nachdem dieses bereits geschrieben war, vernehme ich, dass das zwifacher Ehren- und Ruhms-würdige Reichs- Kammer-Gericht, in eben diesem Process zwischen dem Churfürsten von Trier und seinen Landständen wegen dem Pfingstbannzapf, auf dieses erschlichene Inserat der Leopoldinischen Wahl-Capitulation schlechterdings nicht geachtet habe. Und nun wundere man sich nicht mehr, wenn Gott, der allmächtige und gerechte Richter, sich der Franzosen als Zuchtruthen gegen dergleichen gewaltthätige und unbarmherzige Fürsten bedient. gleichwohl zum schuldigen Gehorsam gegen ihre Obrigkeit anweisen wolle.„ Geschieht das am grünen Holz, was wills am dürren werden! Wie mächtig Religions-Systeme und deren verschiedene Grundsätze auf Verstand und Wil- len eines jeden Menschen, insbesondere auf Glauben und Aberglauben ganzer Völker, auf deren Ueberzeugung, Anhänglichkeit und Ge- horsam gegen das als Wahrheit erkannte und geglaubte würken, davon zeugt die Geschichte aller religiosen Parthien, Secten Gesellschaf- ten, nnd aller einzelen Bekenner, Märtyrer, Schwärmer, Phantasten, Enthusiasten, und wie man sie nennen möchte, welche weder Schei- terhaufen, Schwerdt, Strick, Galeeren, Verfol- gungen, Dragonaden, die drohendeste Befehle, Verlust ihres Vermögens und ganzen zeitlichen Glücks, noch glänzende Aussichten, Schmei- cheleien, Versprechungen, Bitten vermögen konnten, ihren Glauben, Meinungen und Vor- urtheilen, was es nun bey einem jeden war, zu entsagen. Ich berühre diesen Punct nur um des allgemeinen Zusammenhangs willen, da e r sonst in das eigentlich Politische dieser Materie nicht gehört. In seiner Maasse eben so stark, als Religion, und bey vielen Gemüthern noch stärker, würkt auf den denkenden und seine Geistes-Kräfte fühlenden Mann, das Lesen alter römischer und griechischer Schriftsteller, britti- scher Parlaments-Reden, französischer Parlaments-Vorstellungen gegen despoti- sche Könige und Minister, das Eindringen in ihren Geist und Grundsätze, überhaupt das ernste Studium der alten römischen und der englischen und französischen Geschichte von der Zeit an der lezten zwo Jahrhunderte. Welch starke Schlüsse und Modificationen verbreiten sich dar- aus über die ganze so reichhaltige Materie vom Gehorsam gegen Könige und Fürsten, insbeson- dere im Deutschen Herren-Dienst, wo uns selbst die Franzosen zur Zeit ihres stärksten Drucks Ein Souverain von der Deutschen Grafenbank kann mit seinem Gerichts-Beamten weit despotiseher verfahren, als ein König in Frankreich mit den seinigen; er kann sie ohne Ursache von seinen Aemtern werfen. Das kann unser König nicht. Alle Glieder seiner Dikasterien, vom Pariser-Ober-Präsidenten an bis zum Arraser-Provin- , und und noch mehr die Engelländer getrost die Stir- ne bieten konnten. Wenn aber auch ein Deut- scher, durch eine über das Schicksal der untern Volks-Classen sich erhebende edlere Erziehung oder aus eigenem Hang und Neigung an sol- chem Studio und Lectüre Geschmack gewinnt, zialrathe, sind unabsetzlich, es sey denn, dass ihnen nach der Ordnung der Gesetze ihr Process gemacht wer- de. Das kann nur eines Verbrechens halben geschehen; und die Weigerung, Edickte zu protocolliren, gehört nicht unter die Felonien. Diese Gewissheit, mein Herr, macht Männer, und (können Sie es glauben) sie be- ruht grossentheils auf dem Eigenthum der Aemter, auf eben dieser in Deutschland so sehr verspotteten Vena- lität, welche den Monarchen hindert, die Parlaments- Stellen an Schmeichler zu vergeben, den Richtern die Macht lässt, ihren Esprit de corps auf ihre Söhne fort- zupflanzen, und keinen in ihr Collegium aufzunehmen, der ihnen nicht ansteht. Lesen Sie die Vorstellungen unserer Parlamenter; le- sen Sie die Bittschriften der Unterthanen an den König, an seine Minister, an seine Beamten; Sie werden wahr- lich den kriechenden Styl nicht darinn finden, wel- cher so oft die Sprache und den Character der freyen Deutschen erniedriget; und in den Edicten unsers Landesherrn, ob sie sich gleich mit den Worten: Te est notre plaisir, endigen, ist die Sprache weit minder despotisch, als in den gnädigsten Mandaten Ihrer Wild- grafen und Reichsakten. Schreiben eines (angeb- lichen) Franzosen im deutschen Museum 1781. II. B. S. 158. u. f. F so lasse er sichs nie gereuen; er gewinnt alle- mal an und in sich selbst so viel, dass er auf sein ganzes Leben gesichert ist, kein Stockfisch zu bleiben, wenn er gleich eben so wenig je- mahlen hoffen darf, Ober- oder Unter-Kammer- herr oder wohl gar Minister des kleinsten Potenta- ten zu werden. In der Regel aber muss ich aus inniger Ueberzeugung das Bekenntniss nochmals wiederholen, was ich über diesen Gegenstand bereits vor einigen Jahren offentlich Im patriotischen Archiv II. Band, S. 547. abgelegt habe: „Wer Königen und Fürsten dienen will und muss, und dabey seine Gemüths-Ruhe lieb hat, der enthalte sich, die Alten und viele prag- matische Geschichtschreiber zu lesen; was man auf der einen Seite durch Erweiterung von Kenntnissen und an Klugheits-Regeln gewinnt, das verliert man dagegen auf der andern wie- der durch traurige Vergleichungen und Nach- denken, und verwickelt sich in Scrupel und Zweifel, die so hart drücken als bey einem Münch, dem über sein Kloster die Augen auf- gehen, ohne aus demselben heraus zn können. Ich rede aus eigener schmerzlicher Erfahrung„. Die Erziehung , wie sie nun einmal, mit einer mildern oder härteren Schattierung, in Europa eingeführt ist, trägt zur Art und Weise des Gehorsams im Ganzen und allen seinen Theilen überaus viel bey. Anders gehorcht solchem nach ein Russe, anders ein Engelländer, ein Franzose und ein Deutscher; alle wissen aber von Kindheit an nichts anders, als dass man seinen Eltern und Vorgesezten, seinem Herrn, seinem Lehrer und Meister, gehorchen müsse . Der eine gehorcht blindlings und scla- visch, und so wird er des gedankenlosen Ge- horsams allmälig gewohnt oder durch Prügel dazu gezwungen, und der geringste Hang zu Widerspruch und Widerstand sogleich in ihm erstickt; der andere gehorcht auch, er will aber mehr dazu beredt und gebeten, als geheis- sen oder gar bedroht seyn. Jeder gehorcht nach dem ihm eingeprägten und angewöhnten beson- dern Character seiner Nation: Der eine beraison- nirt alles, ehe er es thut oder in dem er es thut; murrt, schmählt, flucht über das befoh- lene und thut’s doch ; der andere nimmt hun- dert ihm lästige und unangenehme Dinge vor bekannt an, ohne dass ihm was arges darüber einfällt, weil ers von Vater und Voreltern her so gewohnt ist; jeder von allen gehorcht aber, so viel ihm möglich ist, immer nur so, dass er sich selbst nicht dabey vergisst, und dazu hält er sich aber durch den angebohrnen Trieb der Selbst-Erhaltung berechtiget. Wie kann Aufklärung würken, so lange die Erziehung durchs Beyspiel der Erziehung, durch den Un- terricht stillschweigend, aber siegend und unablässig entgegenwürkt, und die zarten Keime einer bessern Thätigkeit und des ächten patriotischen Sinnes erstickt, indem sie alles auf den niedrigsten Privat-Ei- gennutzen zurückführt und den Menschen isolirt? Nur bey Wenigen ist die Gesundheit der Seele fest genug, sie gegen eine so allgemeine Ansteckung zu sichern. Hr. von Ungern-Sternberg in den Blicken auf die moralische Welt S. 235. Die ganze Art der bisherigen Erziehung der mittlern und untern Volksclassen hat die vor die Beherrscher gemächliche Folgen, dass der Bürger- und Bauern-Stand in einer fast all- gemeinen, soll man glücklichen oder unglück- lichen sagen, Unwissenheit von seinen Rechten und Zuständigkeiten, und von den gegenseiti- gen Pflichten seiner Herrn und Obern aufwächst, wodurch das jedem nicht ganz stupiden und verwahrlosten Menschen eigene Selbstgefühl seiner Würde und Kräfte allmälig eingewiegt, in ihm selbst unterdrückt und durch äussern Druck vollends erdrückt und erstickt wird; frey- lich zu einer Zeit und in einem Land stärker und schneller als im andern, unter allerley Formen und nach verschiedenen Methoden; im Ganzen aber ist Zweck und Würkung immer einerley. Denn so, wie die Sachen dermahlen noch in Deutschland stehen, sieht sich der ge- meine Mann selbst als ein zum Tragen, Dul- den, Leiden und Schweigen erschaffenes subal- ternes Geschöpf, seinen Herrn als seinen Gott auf Erden Le Systeme des Grands est, que le genre humain ne vit que pour un petit nombre d’hommes et que le mon- de est fait pour eux. — Belisaire par Marmontel . Diess glauben nicht nur die Principi, sondern auch die Principoni. , und dessen Beamte und Diener als hö- here Geister an, die er aber mehr fürchten als lieben müsse; nach Beschaffenheit der Umstän- de sie belügen, betrügen, und ihnen nur aus Zwang gehorchen dürfe. Gehts zu hart über ihn her, so tröstet ihn sein Pfarrer mit dem ewigen Leben, als dem Ende aller irrdischen Noth. Der Bauer selbst tröstet sich auch oft genug damit, dass sein Herr nicht ewig leben und vielleicht ein besserer nach ihm kommen werde. Wie viel nun die mit schnellen Schritten zu- nehmende Aufklärung unserer Zeiten überhaupt, was die in mehreren Deutschen Provinzen zu einer bessern Erziehung und Unterricht des Volks, durch zweckmässigere Einrichtung der mittlern und niedern Schulen getroffene rühm- liche Anstalten, was eine freyere und liberalere Denkungs-Art und Bildung des geistlichen Standes, und am meisten das mildere Betragen der durch warnende Beyspiele wacker gewor- denen Regenten auch auf den gemeinen Mann würken, und wie viel Licht, als er zu seinem Bedürfniss nöthig hat, sich über ihn allmälig verbreiten werde, wollen wir von dem Segen des kommenden Jahrhunderts verhoffen und er- warten. Der Geist der Zeit , wenn man mit diesem Wort den Ideen-Gang unter den Menschen, den Umlauf, Erweiterung und Verfeinerung der Be- griffe bezeichnen darf, würkt auch in der Leh- re vom Gehorsam auf eine auffallende Weise. Wenn auch der Glaube der Könige im Grund immer derselbe bleibt, und sie das Selbst-Gefühl ihrer Macht in Thaten und Handlungen so stark, als ihnen nur möglich ist, zu empfinden geben, so accommodiren sie doch um so ehender die Worte dem Wahn und Glauben ihrer Unterthanen. Als Thomasius zuerst in Deutschland die Meinung des Mittel-Alters von dem göttlichen Rechte der Regenten angriffe, brachte es der dänische Ober-Hof-Prediger Masius dahin, dass seine Schrift in Coppenhagen durch Hen- kers-Hand verbrannt wurde. Hingegen König Gustav III. in Schweden sagte in denen den 30. Oct. 1778. seinen Reichs-Ständen vorgelegten Puncten: Die Königliche Macht hätten ihm Gott und des Reichs Einwohner verliehen. Mit solchen Parade-Sprüchen darf man dann freylich den eigenmächtigen Krieg mit Russland, den despotischen Reichstag zu Gefle, und dessen traurige Resultate nicht ins Gleiche stellen. K. Friedrich II. in Preussen gienge noch wei- ter, und liesse in einer mit dem berühmten Phi- losophen Sulzer , freylich nur unter vier Au- gen, im Jahr 1777. In Nicolai Anecdoten von K. Fried. II. 2. Heft, S. 139. gehabten Unterredung einfliessen: „Die Einbildung der Geistlichen von einem unmittelbaren göttlichen Beruf sey eben so ungereimt, als das Vorgeben, womit man den Souverainen schmeichelte, dass sie das Ebenbild Gottes auf Erden seyen.„ Eben dieser König soll in einer philosophi- schen Unterredung mit dem Akademiker Thi- bault geäussert haben: S. der Frau von la Roche Reisen nach Frankreich 1787. S. 407. Das Unbegreiflich- ste von allem sey Ihm, dass Millionen Menschen einem Einzigen gehorchen. So sprechen die Grossmächtigste und Allergnädigste unter vier Augen; es wird aber eine Zeit kommen, und wir gehen ihr schon entgegen, wo diese Wahr- heiten von allen Canzeln mit und ohne Dach, werden gepredigt werden. Endlich so hängt auch der Gehorsam in vie- len Dingen von den Begriffen ab, die man sich von der Moralität der Sache selbst macht. Ein Mann, der das Lotto-Spiel vor eine privile- girte Betrügerey und Ueberlistung der Unter- thanen, vor eine landsverderbliche Anstalt hält, würde sich entehrt halten, wenn ihm um noch so hohen Preis die Intendanz desselben über- tragen werden wollte. Er überlässt also diese einträgliche Ehre lieber andern minder Engher- zigen, die sich noch was darauf zu Gute thun, den Lotto-Intendant ihrem Titel anzuhängen. Ein Kammerherr oder Kammerdiener, wel- cher treuherzig glaubt, dass sein Fürst über die den gemeinen Mann bindende Gesetze erhaben; dass bey Ihm Ehebruch und Hurerey kein La- ster noch Sünde, sondern höchstens eine leicht verzeihliche menschliche Schwachheit sey, wird sich, ohne mit Haaren dazu gezogen zu wer- den, zum Kuppler und Mäckler gebrauchen las- sen, wenn die Wahl seines Serenissimi auch sein eigenes Weib oder Tochter träfe. So vie- ler anderer ähnlicher Fälle, die auf Rechnung ir- riger Einsicht gesezt werden müssen, nicht zu gedenken. Die Geschichte der Lehre vom Gehorsam überhaupt ist innigst verwoben mit der uns noch viel zu unbekannten, dunkeln, zweifelvollen, räthselhaften Geschichte der Menschheit, wo Wahrheiten und Muthmassungen noch so un- gesondert beysammen liegen wie das Chaos bey Schöpfung der Erde; wo der schärfste Denker bey jedem Schritt immer Abgründe vor sich sieht, die er zwar durch künstliche Brücken von Hypothesen zu verbinden, und sich Bahn und Zusammenhang zu machen sucht, wo aber das feste Land durch neue Klüfte stets wieder unterbrochen, wo selbst einem so scharf und hell sehenden Herder In den Ideen zur Philosophie der Geschichte der Mensch- heit, II. B. S. 264. der Wunsch ausge- presst wird: „O! dass ein anderer Montesquieu uns den Geist der Gesetze und Regierungen auf unserer runden Erde nur durch die bekannte- sten Jahrhunderte zu kosten gäbe! Nicht nach leeren Namen dreyer oder vier Regierungs-For- men, die doch nirgend und niemals dieselben sind oder bleiben; auch nicht nach witzigen Principien des Staats: Denn kein Staat ist auf Ein Wort-Principium gebaut; geschweige, dass er dasselbe in allen seinen Zeiten und Ständen unwandelbar erhielte; auch nicht durch zer- schnittene Beyspiele, aus allen Nationen, Zei- ten und Weltgegenden, aus denen in dieser Verwirrung der Genius unserer Erde selbst kein Ganzes bilden würde; sondern allein durch die philosophische, lebendige Darstellung der bür- gerlichen Geschichte, in der, so einförmig sie scheinet, keine Scene zweymal vorkommt, und die das Gemählde der Laster und Tugenden unsers Geschlechts und seiner Regenten, nach Ort und Zeit immer verändert und immer das- selbe, fürchterlich lehrreich vollendet„. Biss nun, wenn Herder nicht selbst Schöpfer eines solchen das Ganze umfassenden Werks seyn will, ein zweyter Montesquieu geboh- ren wird, so bleibt doch ein gerechter Wunsch, dass man wenigstens von jedem einzelnen Deut- schen Staat, der seine Landstände gehabt hat oder noch hat, oder nie keine gehabt hat, eine eige- ne pragmatische Geschichte des Gehorsams hätte, wie solcher, nach dem mehr oder mindern Despotismus der Regenten und ihrer Ministe- rien, zu verschiedenen Zeiten beschaffen ge- wesen; welchen Einfluss er auf Gesinnung und Betragen der Dienerschaft, auf die Moralität der Unterthanen, auf die Lehrer auf Universi- täten, auf die Geistlichkeit, auf den Gemein- geist eines Lands und den Volksglauben gehabt, und wie sich solcher biss zu seiner jetzigen Gestalt gradweis gebildet, verbessert oder verschlechtert hat. Die Regierungs- und Länder-Geschichte von Oesterreich, Böhmen, Sachsen, Brandenburg, Würtemberg, Hessen, Baiern, Meklenburg etc., lauter Provinzen, die Land-Stände hatten und nach verschiedenem innern Valor noch haben, so bearbeitet, wie die Geschichte des Fürsten- thums Hannover und des Herzogthums Wür- temberg, von dem pragmatischen Spittler „Dass wirs fuhlen möchten, wem wir den glücklichern Genuss unserer ungekränktesten Freyheit einzig zu dan- ken haben! Nicht der National-Geist ists, der uns si- chert; nicht die Verfassung ists, die den Verlust un- serer Freyheit unmöglich macht; nicht ein allgemein reger Patrotismus ists, der das Freyheits-Schicksal un- sers Landes so ausgezeichnet merkwürdig seyn liess. Unsere Fursten selbst warens, die uns schüzten; die Minister unserer Könige warens, die den Despotismus verabscheuten; der unvergleichbare beglückende Frey- heits-Ton wars, der in allen Theilen der Landes- Regierung selbst herrschte„. Spittlers Geschichte des Fürstenth. Hannov. II. B. S. 308. , welchen Contrast würde sie in den so mannich- faltigen Schattirungen darstellen? Mit welcher Eifersucht und Wehmuth würde mancher bie- derer Deutsche sein Vaterland, seine Dienst-Lei- den sein schüchternes Volk, mit dem Freyheits- Sinn, Freymuth in Reden, Rathen und Handeln, mit der Lust und Wonne des Herren-Diensts sei- nes Nachbarn zu vergleichen haben? Welch fruchtbares Nachdenken würde aber auch dadurch bey den Regenten selbst erweckt werden kön- nen? wenn man Studium der Reichs-Verfassung und ihrer eigenen Haus- und Landes-Geschichte von ihnen hoffen und erwarten dürfte. Wenn man dem schönen Ideal von dem Glück unserer Zeiten trauen dürfte, das uns Mei- ners In der angefuhrten Abhandlung im Göttingischen histor. Magazin, II. B. S. 195. vor Augen stellt, so läge der Despotis- mus in Deutschland würklich in lezten Zügen, und unsere Regenten samt und sonders würden durch die erhabenste Gründe von Tugend und Religion geleitet und begeistert. Die eigene Worte dieses geübten Denkers lauten also: „Die Geschichte unsers eigenen Vaterlandes zeigt uns viele Beyspiele von Staaten, in wel- chen die Regenten durch keine Grund-Gesetze oder Landes-Stände eingeschränkt, oder wo sie wenigstens mächtig genug sind, Grund-Ge- setze und Landes-Stände zu Boden zu treten. Allein in den meisten Staaten dieser Art ist die Gewalt des Fürsten mehr dem Scheine nach, als würklich, unbeschränkt; denn wenn die Regenten solcher Länder auch nicht durch Grund-Gesetze, das heisst durch solche Ge- setze eingeschränkt werden, deren Aufrecht- haltung sie feyerlich beschworen haben, und deren Uebertretung sich das Volk oder dessen Repräsentanten mit rechtmässiger Gewalt entge- gensetzen könnte; so werden sie doch durch mancherley andere Gesetze und Betrachtungen im Zaum gehalten, die ihnen meistens noch hei- liger und wichtiger, als der todte Buchstaben von Grund-Gesetzen oder die ohnmächtigen Vorstellungen von Land-Ständen sind: Nämlich durch die Gesetze der Religion, der Tugend und Klugheit; durch die Ueberzeugung, dass sie ihr Volk nicht unglücklich machen können, ohne ihre eigene und ihrer Nachkommen Macht und Ansehen zu schwächen; durch die Furcht vor dem Murren und den Flüchen ihrer Unter- thanen, vor dem Tadel ihrer übrigen Zeitgenos- sen, vor dem Urtheil der unerbittlichen Ge- schichte und Nachwelt, oder endlich durch die Furcht vor dem grossen Richter, der die mächtigsten Könige eben sowohl, als die niedrig- sten Sclaven dereinst nach ihren Thaten rich- ten wird.„ Solls Weissagung, solls Ahndung dieses phi- losophischen Sehers seyn, so spreche die gött- liche Vorsehung ihr segnendes Amen! darüber aus. Ich Ungläubiger, bekenne aber freymü- thig, dass ich das Land, den Staat, geschweige die Staaten, nicht kenne, zu welchen diss schö- ne Bild auch nur in seinem Umriss passte. Ich würde, wenn ichs wüsste, so alt ich bin, heute noch dahin wallfahrten. Nach meiner bald funf- zigjährigen Erfahrung muss ich aber noch im- mer jener bussfertigen Aebtissin nachbeten: Wir sind eben alle, dass Gott erbarm! Eher möchte ich noch mit dem politischen Bergmann Spitt- lern „Nun geben aufgeklärtere Religion und Philosophie (weil doch hie und da ein Prinz sogar deutsche Bücher liest) und endlich selbst auch Publicität der fürstlichen Thaten und Unthaten dem allgemeinen Hang zur despotischen Gewalt das mächtigste Gegengewicht . In der Geschichte des Fürstenthums Hannover, II. B. S. 182„. eingestehen: Dass Christenthum und Philosophie den Despotismus gemindert und ge- mildert haben: Es giebt aber Regenten, die weder Christen noch Philosophen sind; bey die- sen gehts dann auch darnach. Im Ganzen, darf man sagen, ist der Depotismus minder brutal aber um so rafinirter und verfeinerter gewor- den; man befiehlt doch nicht mehr Meuchel- morde und Vergiftungen, wie unter Ludwig XI. in Frankreich, und unter Philipp II. in Spa- nien; ein Professor der Theologie, von wel- cher Confession er auch seye, darf es doch nicht mehr wagen, von öffentlicher Canzel oder Catheder zu behaupten: Dass diejenige keine Sünde begehen, welche Tyrannen, auch un- verhörter Sachen, mit Gewalt, List, oder auf jede andere Art aus dem Weg räumten, sogar, wenn sie ihnen durch Eyd oder Bündniss ver- bunden wären; mit der Zuversicht, dass er von einer ganzen Kirchen-Versammlung mit einer solchen partheyischen Schonung werde behan- delt werden, als dem Franciskaner Petit von dem Costnizer Concilium geschehen ist Geschichte der päbstlichen Nuntien in Deutschland, II. Theil, S. 46. u. f. . Zwischen diese beyde academische Gelehrte tritt nun ein Mann in die Mitte, der mit weni- germ Pomp, aber desto mehr Laune, mit einer unter vieljährigen Erfahrungen und Beobach- tungen gereiften lebendigen Welt- und Men- schen-Kenntnifs , die Sache nimmt, wie sie in der That ist, und den schiedsrichterlichen Aus- spruch thut. „Es ist wohl nicht zu läugnen„, sagt Wie- land : Im neuen deutschen Merkur, Jul. 1792. S. 296. „Dass der Hang zu despotisiren der schwarze Punkt in aller Menschen Her- zen ist; und dass es daher im Nothfall ohne alles Bedenken laut gesagt werden darf, dass alle Regierungen, von Seiner Gross-Türkischen und Maroccanischen Hoheit an, bis zum Magi- strat der Reichs-Stadt Buchau, in diesem Punkt Menschen sind, so gut, wie wir alle, und also also eben so gewiss und unfehlbar noch will- kührlicher, und so viel möglich uneingeschränk- ter Ausdehnung ihrer Gewalt tendiren, als ein irrdischer Cörper nach dem Mittelpunkt der Er- de. Da dieses nun einmal und (was ich nie zu vergessen bitte) in jeder Regierungs-Form der Fall derjenigen ist, die sich mit Gewalt , also um so viel mehr aller und jeder, die sich mit einer sehr grossen Gewalt, bekleidet sehen: So kann es zu gar nichts helfen, sich über et- was, das überall ist, immer war und immer seyn wird, zu formalisiren; und den Regenten, man schelte sie nun Böse oder Gute, ein Ver- brechen aus dieser Erbsünde , womit die Gu- ten eben so wohl als die Bösen behaftet sind, zu machen; und es wäre, dächte ich, endlich einmal Zeit, sie mit Vorwürfen über diesen Punkt zu verschonen. „Also, weil es leider! „(de facto) so und nicht anders ist, sollten „wir uns etwa mit leidendem Sclaven-Sinn „und Sclaven-Gehorsam gefallen lassen, wenn „ein Despot für gut fände, uns das Fell über „die Ohren zu ziehen„? Keineswegs. Aber so arg steht es auch wahrlich nicht im lezten Zehend des achtzehnten Jahrhunderts in Euro- G pa — wenigstens nicht im Christlichen. Trotz der besagten Erbsünde, womit alle Gewaltha- ber ohne Ausnahme, so gut wie jeder Privat- mann in seinem kleinen Zirkelchen, mehr oder weniger angesteckt sind, geht es, aus mancherley bekannten Ursachen, noch immer in den meisten europäischen Staaten, und besonders in unserm Deutschen Vaterlande, von den grossen Monar- chien an biss zu vorbesagter Reichs-Stadt Bu- chau, verhältnissmässig ganz leidlich zu. Und mehr als eine leidliche Existenz von aussen her ist niemand berechtiget, von diesem Le- ben zu fordern; denn glücklich kann kein Kö- nig, ja kein Gott uns machen, wenn wir es selbst nicht können.„ Wenns mit wünschen gethan wäre, (und wünschen ist doch wohl keine Reichs-Sünde); wenns noch Gebrauch wäre, Könige und Für- sten vor ihrer Thron- und Erb-Folge schwören zu machen; wenn alle an den Gott glaubten, bey dem sie schwören, und was der wenn noch mehrere sind, so möchte ich, wenn ich mein Scherflein auch noch dazu legen darf, wohl wün- schen, dass wenigstens so lange, als unsere Könige, Fürsten und Herrn sich Christen nen- nen lassen, vor ihrem Regierungs-Antritt das offentliche Versprechen und Bekenntniss von ihnen geschehen möge, welches König Chri- stian III. in Dännemark In der Beschreibung seiner Crön- und Salb u ng . in dem vor seiner Crönung seinem Volk geschwornen Eyd mit den herzlichen Worten abgeleget hat: „Gott gebe Gnade, dass ich nichts versäume; so ich aber als ein Mensch etwas versäumen würde, das halte mir zu gut der barmherzige Gott, um Christus, seines lieben Sohns, unsers Herrn willen. Wissentlich aber oder muthwillig will ich, ob Gott will, nicht handeln oder handeln lassen, wider diese meine Zusa- ge : So wahrlich helf mir unser lieber Herr Je- sus Christus, mit seinem Evangelio.„ Da die willkührliche Gewalt Deutscher Regen- ten so mannigfaltig modificirt ist, zugleich aber von Zeit zu Zeit immer mehr rafinirt und ver- feinert wird, so müsste mann berechnen kön- nen, wie von oben herab Despotismus und von unten herauf Gehorsam und Kriechen einander entgegengekommen seyen. Man irrt vielleicht nicht, wenn man die Periode von dem Westphälischen Frieden und von dem sogenann- ten Jahrhundert Ludwigs des XIV. an zum Stand- punkt davon annimmt; denn von dieser Zeit her finden sich die hohen Selbst-Gefühle der Fürsten, die beständigen Soldaten und die be- ständigen Räthe, die einander treulich in die Hand gearbeitet haben, um das moderne Souveraine- täts-Gebäude in Theorie und Praxi zu Stand zu bringen. Es ist ausser dem Plan gegenwärtigen Werks, den Beweis davon von Land zu Land und gleich- sam Schritt vor Schritt zu verfolgen; ich muss mich mit allgemeinen Zügen begnügen, und hoffe daher, auf die Nachsicht meiner Leser rechnen zu dürfen, wenn ich ein bereits vor mehrern Jahren von mir entworfenes Gemählde wieder ins Angedenken bringe, das in seiner Zeichnung, so keck sie auch manchem verwöhn- ten Auge scheinen möchte, noch immer wahr und sprechend erfunden werden wird: „Der Zeitpunkt (schrieb ich bereits im Jahr 1784. In der Schrift: Ueber Regenten, Regierungen nnd Mini- sters. S. 401. u. f. von welchem an man den Despotismus unserer Deutschen Fürsten datiren muss, ist das soge- nannte Jahrhundert Ludwigs XIV. Die Deut- sche Herrn haben immer gern gereist; sie reis- ten nach Rom, ins gelobte Land, an den Kai- serlichen Hof, auf den Reichstag, auf die Für- sten-Convente; besuchten und beschmausten sich unter einander, wozu Leid und Freud, Lei- chen-Begängnisse so gut als Hochzeiten, die öftere Gelegenheit geben mussten; trunken sich immer mit ihren Junkern herum; und, wann sie ihren Gast aufgezehrt und ihr mitgebrachtes Geld alle war, zogen sie wieder heim. Lud- wigs XIV. glänzender Hof gab den Sitten und dem Ton seiner Zeit eine andere Stimmung: Man fieng an, die junge Prinzen nach Frankreich zu schicken, um Mores zu lernen; diese brach- ten sie dann zurück, und noch mehr dazu, Lie- be zur Verschwendung, zum Prahlen. Jeder wollte ein Ludwig XIV. en mignature seyn; indessen giengs, so klein oder gross es jeder vermochte. Der Adel, den die Reise-Sucht nach Frankreich auch angesteckt hatte, befand sich in seiner Meinung wohl dabey, und halfe treulich dazu, aus seinen gnädigen Fürsten und Herrn einen Souverain zu machen; es truge damals noch was ein: Der Fürst musste im Klei- nen alle die Hof-Aemter haben, wies ein grosses Vorbild, und sie wurden, wie billig, wohl ge- nährt und gut bezahlt. Ludwig XIV. machte sich diese Eitelkeit zu seinen Absichten zu Nutz; man fieng an, Gesandte an die Herren Vet- tern zu schicken und die grössere deutsche Häuser wetteiferten drum, dass ja jeder von ihnen auch einen bekomme. Deutschland war in wenig Jahren mit französischen Emissarien wie besäet; und was wars, was sie gutes stif- teten? Mit den täglichen Schmeicheleyen von ihrer Grösse und Souverainetät machten sie den Deutschen Herrn den Kopf von falscher Hoheit schwindlicht; um die Grösse wenigstens in ei- nem Perspectiv-Gemählde zu zeigen, verleite- ten sie selbige zu übertriebenen Ausgaben, in Erweiterung ihrer Hofstaat, im Bauen, in Nach- ahmung des französischen Geschmacks und Mo- den; sie hezten sie gegen ihr selbsterwähltes gesetz- und rechtmässiges Oberhaupt, den Kai- ser, auf; schaften ihnen Gespenster von besorg- licher Unterdrückung, um ihnen das Vergnü- gen zu machen, solche zu bekämpfen; hezten Churfürsten gegen alte Fürsten und diese ge- gen jene mit Rang- und Titel-Zänkereyen auf; mit denen, die Soldaten schaffen konnten, schlossen sie Subsidien-Bündnisse; priesen ih- nen ihr Recht des Kriegs und Friedens, als das höchste Kleinod fürstlicher Glüchseligkeit an, brachten sie in den Geschmack, zu Ehren ihrer neuen Souverainetäts-Rechte auf alle Congres- se, und an andere Höfe auch Gesandte zu schi- cken. Die Fürsten-Söhne wurden allmälig in französischen Kriegsdienst gezogen; die fürstli- che Canzler und Räthe, die nun auch Mini- sters zu heissen anfiengen, mit französischem Geld gewonnen und bestochen. Die fürstliche Kinder, denen man sonst einen guten Deutschen Edelmann zur Aufsicht und einen Magister zum Präceptor gegeben, bekamen allmälig lauter französische Gouverneurs , die ihnen das: Vous êtes un Grand Prince , von Morgen biss Abend so oft vorsagten, dass es der Knabe früh genug glaubte. Mit den Töchtern wards ein Gleiches; mit französischen Sitten, Moden, Lectüre und Sprache wurden auch die Grund- sätze mit eingetröpfelt. Die Gelehrte wurden das Echo von dem Ton des Hofs; hatten nichts dabey zu verlieren, wohl aber zu gewinnen; waren zum Theil durch französische Pensionen gewonnen und fanden überhaupt sich selbst grösser, je grösser sie ihren Fürsten machten. Was wir zu viel thun, thun wir dem Herrn! ward der Leib- und Wahl-Spruch eines jeden Staats-Gelehrten; und so kniete immer der, des- sen Herr eine Spanne grösser war, dem andern auf den Hals, und jeder schrie mit Sclaven- Stolz dem andern entgegen: Mein Herr ist so gross, als der Deinige. Sonst wusste man nur von Fürsten- Hut und Fürsten- Stuhl ; nun hiess es: Fürsten- Crone und Fürsten- Thron „ Eine wichtige Auctorität, mit Namen Anti-Machia- vel, sagte vor fast einem halben Jahrhundert eben diss und noch mehr dazu: La plupart de petits Princes et nommement ceux d’Allemagne se ruinent par la depense excessive, à proportion de leurs revenns que leur fait faire l’yvresse de leur vaine grandeur; ils s’abiment pour soute- nir l’honneur de leur maison et ils prennent par vanité le chemin de la misére et de l hôpital; il n’y a pas jusqu’au Cadet du Cadet d’une ligne appanagée, qui ne s’imagine d’être quelque chose de semblable à Louis XIV. il batit son Versailies , il a ses maitresses, il entretient ses armées. . Um sich zu helfen und zu rathen, sind nur wenige, die biss auf die Quellen des Unheils, biss auf die Ueberspannung und Verderbniss der Grundsätze zurückgehen; die sich gross, glück- lich, reich, mächtig, geehrt genug halten, freye Deutsche Fürsten, Stände eines mächti- gen Reichs, Väter, Regenten, Hirten, Engel Gottes vor ihr kleines oder grösseres Volk zu seyn; Souverains zu seyn, ohne Monarchen vorstellen zu wollen. Der Hang zum Despo- tismus haftet nun schon im Blut, und hat sich mit dessen ganzen Masse, mit der ganzen Den- kungs-Art der Höfe, Ministerien und Dienerschaft zu innig vereinigt, um so bald, vielleicht je- mals, allgemeine Rückkehr zur glücklichen Mit- telstrasse verhoffen zu dürfen. Mangel, Elend, Schulden, Kriegsplagen und andere Nöthen ha- ben bey manchen, gegen ihren Willen, ein non plus ultra gesteckt, die sich dann begnü- gen müssen, die Faust nur im Sack zu machen, und in ihren vier Wänden sich anbeten und beräuchern zu lassen. So viel von den Franzosen. Ihr Geist spuckt noch in Deutschland, doch noch weit mehr an kleinen Höfen, als an grossen. Das Gespenst mit der Trommel , das im Jahr 1713. auf Deut- schem Boden erschiene, hat ihn, seit Ludwigs XIV. im Jahr 1715. erfolgten Tod, vollends verscheucht. Die Deutsche Fürsten und Herrn haben von jeher dem Krieg nachgezogen; gabs keinen im Reich, so suchten sie ihn auswärts. Es ist keine grosse oder kleine Macht in Euro- pa, die unter ihren Kriegern nicht Deutsche Herrn und Männer zu zählen hat. Der Unter- schied zwischen der Vorzeit und unsern Tagen bestand aber nicht nur darinn, dass man in Frie- denszeiten von den jetzigen ungeheuren ste- henden Heeren nichts wusste, mithin vor den hohen und niedern Adel weniger Gelegenheit war, in Kriegsdiensten angestellt zu werden, sondern weil der Kriegs-Stand und Civil- Stand so scharf von einander abgeschnitten waren, dass dieser leztere den Soldaten-Stand tief unter sich und nur als ein nothwendiges Uebel betrachtete, weit entfernt, ihn über sich erhaben, geschweige als den eigentlichen Stand der Ehre zu achten. Die Fürsten, wenn sie auch in jüngern Jahren dienten, hatten ehedem selbst den Glauben, dass es unvereinbarlich und eine Art von Missstand seye, noch länger dem Kriegs-Stand sich zu wiedmen, sobald sie zur Regierung von Land und Leuten gelang- ten; sie beschieden sich von selbst, dass sich ein Collegium nicht wie ein Regiment Soldaten commandiren, und das geschwind denken und rathen nicht wie das geschwind laden und schies- sen befehlen lasse. Ohngeachtet sie sich alle im Harnisch, Helm und Commando-Stab mah- len liessen, und diese Grimasse von ihren ade- lichen Hof- und Staats-Dienern, als Unter- scheidungs-Zeichen ihrer Geburt und Standes, nachgeahmt wurde, so schämten sich desswegen die Herrn nicht, ihre Canzleyen in Selbst-Per- son zu besuchen; der Canzler war in ihren Rang-Ordnungen noch immer der erste Mann an Hof; die Generals folgten erst auf die würkli- che Geheime Räthe, die Obristen nach den Hofräthen u. s. w. Man sehe hievon die viele Rangordnungen dieser Zeit von den Chur- und Fürstlich-Sächsischen Häusern, von Würtemberg, Braunschweig etc. in dem I. Band mei- nes Deutschen Hofrechts . , und das Militair trug vom Feldmarschal an bis zum Fähndrich, so gut wie der Hofmann und Bürger, Allonge- Perrücken. Diss hat sich seit der Regierung der gewalti- gen Despoten, Friedrich Wilhelms I. Königs in Preussen und seines noch grössern Nachfol- gers, Friedrichs II. so vollständig geändert, dass man Grund und Boden von Alt-Deutsch- land in seiner Urverfassung und Regierungs- Art meistens nur noch aus Tradition, und aus Büchern kennt. Der Soldaten-Geist ist von Berlin aus in alle Deutsche Lande ausgegan- gen und hat sich, wo und so viel er konnte, aller Köpfe und Cabinete bemächtigt. Seit die- ser Epoque ist der Soldaten-Stand der eigent- liche Stand der Ehre; seit dieser Zeit halten sichs unsere Fürsten, selbst die regierende, selbst die, welche ein eigenes zahlreiches Mi- litär haben, zur Ehre, Königen zu dienen ; seit dem geht die ganze Fürsten-Welt in Uni- form und bewirbt sich, wenn sichs nicht anders thun will, wenigstens um militarische Titel. Jeder sucht, um es mit wenig Worten zusam- menzufassen, sein grosses Vorbild wenigstens dadurch zu erreichen, dass er so willkührlich regiert, als er nach dem Maass seiner Kräfte darf; so viele Soldaten hält, als er kann, und mit deren Hülfe von seinen Dienern und Un- terthanen denjenigen blinden und unbeschränk- ten Gehorsam verlangt, welcher das Wahr- zeichen jeder militarischen Regierung, und, im Ganzen genommen, der Ton und Geist un- serer Zeit ist. Schluss uud Resultat von allem diesem auf die Erzieh- und Bildung unserer Königs- und Fürsten-Söhne giebt sich von selbsten. Sie treten, jeder nach dem durch seine Geburt be- reits habenden Beruf und Bestimmung, oder nach einer eigenen Wahl und Neigung oder aus Noth in die Fussstapfen ihrer Väter und Brüder, in den Geist ihrer Zeit mit ein. Der erste Rock, den sie nach zurückgelegten Kin- der-Jahren bekommen, ist eine Uniform; sie lernen noch eher und lieber exerciren, als le- sen und schreiben; sie lernen von der Wiege an den vorzüglich also genannten Dienst ; sie lernen eine Weile gehorchen, aber noch immer allzufrüh befehlen; und dieses Commandieren und Befehlen vereinigt sich so innig mit ihrer ganzen Denkungsart, dass es ihnen zur andern Natur wird, und sie sich, wenn sie auch durch Geburts-Rechte zur würklichen Regierung von Land und Leuten kommen, diese gebietende, keine Einwendungen und Vorstellung leidende, Handels-Weise, auch in Geschäften und Din- gen des bürgerlichen Lebens, nur mit Mühe, gemeiniglich aber gar nicht, wieder abgewöh- nen können. Vergleichungen zwischen den nächstvorher- gehenden Jabrhunderten und unsern Tagen las- sen sich gar nicht anstellen. Die ritterliche Er- ziehung des vierzehnten, funfzehnten und der ersten Helfte des sechszehnten Jahrhunderts, die Turniere und andere Ritter-Spiele damaliger Zeiten; passen auf unsere jetzige so wenig, als ihre körperliche Kräfte, Rüstung und Waf- fen. Die Söhne Deutscher Fürsten, die nicht dem Krieg nachzogen oder sonst auf Aben- theuer ausgiengen, jagten in ihren Wäldern, trieben Buben-Streiche zu Haus, oder besuch- ten andere Fürsten, wurden ihnen auch wohl von ihren eigenen Eltern zugeschickt, wenn sie daheim nicht mehr gut thun wollten S. davon die trauliche Correspondenz zwischen Herzog Christophen zn Würtemberg, und Landgrafen Philipp zu Hessen, vom Jahr 1560. in dem Patriot. Archiv IX. B. S. 119. . Ihre Erziehung und Unterricht war bey den Catholischen in den Händen von Mönchen und Jesuiten, bey Protestanten in denen eines Ma- gisters, Doctors oder eines andern Gelehrten, von deren Talenten und Lehr-Methoden man noch aus den Instructionen urtheilen kann, die biss auf unsere Zeiten gekommen sind Ebendaselbst im IV. B. S. 209. u. f. . Ein Glück wars, wenn dem lateinischen Prä- ceptor noch ein biederer und weltkundiger Deut- scher Edelmann beygesellet wurde. Von dem Anfang an des verwichenen Jahrhunderts biss über dessen Mitte hinaus findet sich zwar bey Erziehung und Unterricht deutscher Prinzen mehrere wissenschaftliche Kenntniss, aber auch ein so sonderbares Gemisch von Jtaliänischer, Spanischer und Französischer Cortezza und Le- bensart, dass, wenn man die Schenk-Tische, Pocale und Hofnarren nicht mit zu Hülf nähme und sich der Sauf-Operationen an dem berühm- ten Fass zu Heidelberg erinnerte, man Mühe haben würde, den eigenthümlichen Deutschen National-Geist herauszufinden. Ein halbes Jahr- hundert weiterhin wurden unsere Fürsten und ihre Kinder mit französischer Sprache, Künsten, Sitten, Moden, Lehr- und Hofmeistern bekann- ter und vertrauter; man tauschte diese leztere allmälig gegen Französische Schweizer um; zu unsern Tagen wurden auch diese immer meh- rers ausgemustert und ihre Stellen mit Deut- schen Männern besetzt, und nun ists so, wie wirs, ohne weitern Commentar, mit eigenen Augen sehen können. Doch nicht überall, weder vor jezt und hof- fentlich auch fürs künftige. In der auf ein überdachtes Militar-System ge- gründeten und ihre Consistenz, Lebenskraft und Dauer einzig daher ziehenden preussischen Re- gierung ist es nun einmal grundgesez- und hausverfassungs-mässig: Die Prinzen müssen dienen; das Vaterland, genannt der Staat, for- dert diss von ihnen; der ganze Volks-Geist ist schon daran gewöhnt, und darauf gestimmt, seine Könige und Prinzen an den Heeres-Spi- tzen und nie anders als in kriegerischer Klei- dung und anf dem Parade-Platz zu sehen. Die Söhne dieses hohen Hauses wissens selbst nicht anders, und ihre ganze Erziehung und Unter- richt hat schon von vornen her das Gepräge dieser königlichen Kunst; jedoch in einer so glücklichen Mischung, dass das rauhe, despo- tische und pünktliche des sogenannten Diensts durch persönliche Höflichkeit, Leutseligkeit, sanfte Sitten und Bonhommie der preussischen Prinzen gemildert und durch eine kluge Wahl ihrer Hof- und Lehrmeister auch vor die Berei- cherung und Ausschmückung ihres Verstandes mit andern dann blos militarischen Kenntnissen gesorget wird. Die genaue preussische Staats- Oeconomie befiehlt ihnen zugleich Einsicht und Ordnung in ihrer besondern Haushaltung, und es gereicht ihnen und den preussischen Gene- rals und Adel zum verdienten Ruhm, dass sie neben ihrer Wissenschaft des Diensts auch noch solche Kenntnisse von der grossen und kleinen Staats- und Landwirthschaft besitzen, die man, andere Belesenheit und moralische Tugen- den nicht einmahl dazu gerechnet, in andern Reichen und Staaten bey dem Soldaten-Stand vergeblich suchen würde. Ein preussischer Prinz kann, zu seinem Vergnügen, auch sein Landgut, sein Rheinsberg, sein Friederichsfel- de haben, und es nach seinem Geschmack und Phantasie ausschmücken; er kann aber nicht, wie ein Graf von Artois, Herzog von Orleans, Prinz von Rohan-Guimene, Tonnen Goldes an einem Abend verspielen, nicht Milionen un- bezahlbarer Schulden machen u. s. w. Hinge- gen ist man auch im preussischen Staat vor französischen General-Pächtern und Volks-Auf- ruhr gesichert. In den östreichischen Staaten hat man das grofse preussische Modell seit Kaiser Joseph II. wie in vielen andern, so auch in Hinsicht der Prinzen des Hauses, nachgeahmt. Schon bey Lebzeiten der Kaiserin Maria Theresia hatten zwar ihre Söhne, Enkel und Schwieger-Söh- ne, militarische Charakter als Feldmarschälle, Generals und Obristen; sie hatten nach ihren Namen benannte Regimenter und trugen deren Uniform; sie hatten, neben ihren Lehrern, mili- tarische Hofmeister; eigentlich waren aber die H Prinzen nur Titulados, und die besitzende Re- gimenter ein kleiner Beytrag zu ihrer übrigen Appanage. Eigentlich fieng Joseph II. an, Schein in That zu verwandeln. Er war der erste Kaiser seit Jahrhunderten in Uniform Noch unter Kaiser Franz I. war bey grossen Hof-Fe- sten und Reichs-Thron-Belehnungen die spanische Mantelkleidung in Gebrauch. Ich war im Jahr 1765. als Hessen-Casselischer Gesandter in Wien gegenwär- tig, als Joseph die erste Thron-Belehnung in der grün und rothen Uniform seines Regiments leichter Reuterey ertheilte; und da er aus seinem Cabinet heraustrat, in der ihm gewöhnlichen Laune die Worte sprach: „Mein Ober-Hofmeister (Graf von Uhlefeld) wird in Ohnmacht fallen, wenn er mich in Uniform die Lehen ertheilen sieht„. Zum Glück vor den Kaiser war in seiner Wahl-Capitulation über diesen wichtigen Punct nichts bedungen worden und sein Beyspiel hat es nun zum Reichs-Herkommen gemacht. , er war seit Jahrhunderten der erste Feldherr an der Spitze seines eigenen Kriegsheers, seine ei- gene Brüder und Vettern so viel ihrer nach den Jahren und sonstigen Verhältnissen konnten mussten dienen ; und so wirds auch jezt unter seinem Thronfolger und Neffen, K. Franz II. wieder gehen, ohngeachtet der friedfertige K. Leopold II. in der kurzen Zwischenzeit seiner Regierung seinen ältesten Prinzen, unsern je- zigen Kaiser, zum Conferenz-Minister und die zween nachfolgende zu Hofräthen ernannt hat S. Patriot. Archiv für Deutschland, XII. B. S. 460. . Was zum verdienten Lob der Preussischen Prin- zen in Ansehung ihrer Kenntnisse und persön- lichen Tugenden gesagt worden, kann mit vol- ler Wahrheit und Ueberzeugung auch von den Oesterreichischen wiederholt werden, und dür- fen beyde andern Deutschen Fürsten als leuch- tende Beyspiele der Nachahmung angepriesen werden. Unter unsern, wenigstens dem Namen und Kleidung nach, geistlichen Chur- und Fürsten hat das jetzige Jahrhundert keinen Christoph von Sötern, keinen Bernhard von Gahlen mehr, und ihr unterhaltendes mässiges Militare ist mehr zur Parade und innerm Landes-Schutz, als zu offensivem Gebrauch; auch bey den welt- lichen Fürsten schränkt sich das würkliche Die- nen je länger je mehr nur auf die nachgebohr- ne Brüder und Söhne der regierenden Herrn ein, wenn man anders die von diesen bey den Reichs-Kraisen habende Regimenter und führen- de militarische Titel ihnen als Dienst anrech- nen darf. Unter den alten Fürsten-Häusern zeichnen sich vornehmlich Hessen, Braunschweig, Wür- temberg, ehedem Anhalt aus, wo das Dienen von Vater auf die Söhne, Brüder und den gan- zen Stamm erblich und zu einem Familien-Her- kommen geworden. Die Diener und Untertha- nen solcher Herrn, deren Eltern und sie selbst schon seit 40. bis 50. Jahren den preussischen Dienst gewohnt waren, können aus Erfahrung davon sprechen, wie viel von dem Geist der preussischen Regierung in sie übergegangen, und man bedarf nicht einmahl einer Landcharte, um bei der Reise aus einer solchen Provinz in die andern, an Miene, Ton und Melodie von Dienern und Unterthanen den Unterschied zu bemerken: Ob ein Soldaten-Fürst oder ein Friedens-Fürst das Land behersche? Doch genug, wo nicht zu viel, über einen Gegenstand, wo Zeit und Erfahrung, mehr als alle Wünsche und Declamationen, belehren wird und belehren muss Wie lange auch diese Pe- riode dauern werde und dauern könne? Und ob nicht während derselben noch mancher Fürst das Attestat verdienen würde, womit die vor- trefliche Churfürstin Sophia zu Hannover, nach ihrem bey dem Czaar Peter dem Grossen, im Jahr 1697. abgestatteten Besuch, diesen fürch- terlichen Mann geschildert hat: S. Götting. histor. Magazin II. Band, S. 100. „Er ist ein recht guter Herr und sehr bös dabey, wie es in seinem Land gebräuchlich ist . Wenn er wohl erzogen wäre würde er recht perfect seyn, denn er hat viele gute Qualitäten und Verstand.„ Ein Fürst mag aber gedient haben und noch dienen oder nicht, so bleibt ein anderer eben so betrachtungswürdiger Umstand dieser: Dass vor jedes Königs- und Fürsten-Haus, vor die Ver- waltung jedes grossen oder kleinen Staats, und vor ihre Diener und Unterthanen durchaus nicht gleichgültig bleibt, in welchem Alter ein Herr zur Regierung seiner ererbten Lande gelange? Es ist überhaupt schon hundert- und tausend- mahl gesagt und geschrieben worden: Dass die Fürsten unstreitig besser regieren würden, wenn sie niemals zu Fürsten wären erzogen worden; es giebt Fälle, wo man einem geistreichen Mann mit gleich trauriger Ueberzeugung das Wort Im deutschen Museum II. Band, S. 90. nachsprechen kann: „Ich möchte weinen, so oft ich einen jungen Prinzen sehe, das sind wahre Sacrifize der Societät; man thut alles, Dummköpfe oder Bösewichter aus den armen Kindern zu machen„. Es giebt Fälle, wo man dem Dichter vor und an der Wiege eines Prin- zen mit schwerem Herzen nachsingen kann: Dein Lehrer, stolz auf seinen hohen Rang Zu ziehen eines grossen Fürsten Sohn, Wird deiner ersten Schmeichler einer seyn. Es ist eine alte und traurige Wahrheit, die der Graf Bar sagte: Epitres diverses. Ne soyons point surpris, qu’un Grand, que cha- cun flatte, Que chacuu veut gâter, en peu de tems se gâte; — Le peuple concoit, qu’un Mortel couronné, De lâches seducteurs souvent environné, N’a point reçu du Ciel, parmi ses priviléges Le desirable don d’éviter tous les piéges; Que plus le Souverain est débonnaire et doux, Et plus il est en butte aux trapes des filoux. Da es aber mit der Erziehung nun einmal so ist, wie es bisher gewesen und noch nach uns bleiben wird; da um frommer und gerechter Wünsche willen die Reichs-Canzley sich auch fürs künftige nicht enthalten wird, auf erbet- telte oder erlogene Attestaten, die sogenannte Veniam ætatis einem noch so unreifen und ungezogenen Fürsten-Sohn zu geben, so bleibt es doch immer für jedes Reich oder Land ein bedaurenswerter Fall, wenn die schwere Strafe über ihm zutrift, welche Gott bereits den Is- raeliten durch die Propheten Jesaias III, 4. angedrohet hat: „Ich will ihnen Jünglinge zu Fürsten ge- ben, und Kindische sollen über sie herrschen.„ So gelind diese Drohung scheint, so bedeutend ist sie in ihren Folgen. Schon in einer Privat- Familie ist es ein gewisser Vorbote ihres Ruins, wenn ein ehrlich und mühsam erworbenes Ver- mögen in die Hände eines leichtsinnigen Ver- schwenders kommt, der unbekümmert, wie lange es währen könne, drauf loshaust, so lan- ge was da ist. Dieses möchte aber noch im- mer das geringere Unglück seyn; denn durch Schaden wird man, wenigstens zuweilen, klug. Wenn aber ein Reich oder Land das harte Schick- sal trift, dass auf einen Salomo ein Rehabeam folgt, von dem die Geschichte I. Könige XII, 6 — 13. erzählt, dass er den weisen Rath der alten Räthe seines Va- ters verlassen, und durch die mit ihm aufge- wachsene junge Leute sich zu dem unvernünf- tigen Rath verleiten lassen, dem Volk zu ant- worten: Mein Vater hat auf euch ein schwer Joch geladen, ich aber wills noch mehr über euch machen; mein Vater hat euch mit Peit- schen gezüchtiget, ich will euch mit Scorpio- nen züchtigen; so ist zwar heut zu Tag durch die zum Gebot eines solchen Herrn stehende Legionen dafür gesorgt, dass es nicht so leicht und so bald zum Abfall ganzer Reiche und Länder kommen kann; der stille Druck eines Landes durch heillose Rathgeber, niedrige Schmeichler und gefällige Augendiener ist aber nur um so gewisser. Kommt vollends dazu, dass ein solcher Herr mit seinem Leben und Handlungen Verführer seines eigenen Volks wird und dessen bessern Character vergiftet, so ist auf Menschen-Alter hinaus das Verder- ben vollkommen. Mit Beystimmung der Erfahrung aller Zeiten, darf man laut und getrost sagen: Dass es vor jedes Reich und Land immer ein höchst seltner Fall ist, dass es glücklich geräth, wenn ein Herr in frühen Jahren, bey einem noch unaus- gebildeten Verstand und uubefestigten Charac- ter, zur Regierung seiner Lande kommt. Das berühmte Quinquennium Neronis ist noch immer ein schreckendes Beyspiel, nur dass es bey vielen nicht einmal so lange hält. Mit gutem Gewissen darf man daher jedem jungen Fürsten das Compliment machen, womit der fromme und vortrefliche Erz-Bischof Fenelon Personne ne sonhaite plus, que moi, Monseigneur, que vous soiés un très grand nombre d’années loin des périls inséparahles de la roiauté. — Je le sonhaite pour le bien de l’état. Je le souhaite pour le vôtre mêmê; car un des plus grands malheurs, qui vous pût arriver, seroit, d’être Maitre des autres dans un age, où vous l’êtes encore si peu de vous-même. Directions pour la conscien- ce d’un Roi, par Fenelon , p. 2. den ihm anvertrauten jungen Herzog von Bur- gund, Enkel Ludwigs XIV. anzureden den Muth und die Rechtschaffenheit hatte, ihm zu wünschen: Dass er noch lange Jahre Cron- Prinz bleiben möge . Unter so viele Gebrechen unserer alten bau- fälligen deutschen Reichs-Verfassung ist da- her allerdings auch der durch die güldene Bulle bey den Churfürsten und durch kaiserliche Pri- vilegien bey andern fürstlichen Häusern einge- schlichene Missbrauch zu rechnen, vermöge dessen junge Fürsten schon im sechszehnten und achtzehnten Jahr ihres Alters für volljäh- rig und zu Antretung ihrer Landes-Regierung fähig gehalten werden; und noch ärgerlicher und folgevoller ist, wenn der Abgang dieser Volljährigkeit, nach der Rechnung der gemei- nen Rechte im 21. und 25. Jahr, mittelst Er- theilung der sobenannten Veniæ ætatis , fürs Geld aus der Reichs-Canzley verkauft, und ein Zeugniss von angebohrnen und durch eine stattliche Erziehung frühzeitig reifgewordenen fürstlichen Tugenden zusammengelogen wird, wovon sich leider! in der That selbst nur all- zuoft das gerade Gegentheil befindet, und aus dieser Venia ætatis erst eine Venia peccan- di , eine um so zügellosere Freyheit, Jugend- Streiche zu begehen, gemacht wird. Alles Raisonniren über ein nun mehrere Jahrhundert bestehendes Reichs-Gesetz ist freylich verge- bens; vor dem Richterstuhl der Vernunft läfst sichs aber schwer begreifen, wie ein Jüngling von sechszehn Jahren den Verstand, Land und Leute zu regieren, haben könne; und eher liess sich noch glauben, dass ein König in Frankreich durch blosse Berührung Kröpfe curiren, als dass ein Kaiser durch ein blosses Machtwort Regierungs-Weisheit inoculiren könne. Wenn es noch Sitte wäre, Königs- und Für- sten-Söhne in der Geschichte ihres Hauses so pragmatisch zu unterrichten, dass ihnen zu- gleich Leben und Thaten ihrer Vorfahren in ihren persönlichen Tugenden und Lastern, die rühmliche und schädliche Seite ihrer ganzen Regierung und Landes-Verwaltung spiegel- mässig vor Augen gestellt, und mit herzgreifen- den Anmerkungen begleitet würden, dann möchte ein solcher Unterricht etwa hie und da noch ein heilsames Antidot gegen die einen jun- gen Fürsten umgebende Verführer und Schmeich- ler seyn. Welcher Held von Mann müsste es aber seyn, dem man nur einmal den Antrag thun dürfte, eine solche Biographie zu entwer- fen? Gewiss keinem besoldeten Historiogra- phen, keinem kriechenden Lob-Lügner. — Und wer soll eine Haus-Geschichte dieser Art ver- langen? Der bessere Sohn, der sichs zur Reli- gion macht, die Thorheiten und Schwachheiten seines Vaters lieber zu verbergen, als ihn ver- meintlich noch unter der Erde zu beschimpfen? Der schlechtere Enkel, der in der rühmlichern Regierungs-Geschichte seines Vaters sein ei- genes Urtheil zu lesen bekäme. Doch die Richterin der Fürsten, die Ge- schichte, weiss auch noch auf mannigfaltige an- dere Weise die Rechte der Wahrheit zu retten und zu behaupten. Einstweilen wünsche ich, dass der in einer Monarchie geschriebene, in der absolutesten Monarchie ins Russische übersezte unsterbliche Belisaire des grossen Fürsten- und Menschen-Kenners Marmontel allen Deutschen Fürsten-Söhnen als ein classisches Werk in die Hand gegeben, und mit Anwendungen auf die Deutsche allgemeine und ihres eigenen Hauses Geschichte erklärt werden möchte. Sollte es aber noch allgemeinere Sitte unter uns werden, dass Deutsche Bücher auch von Prinzen gele- sen und beherziget werden, so möchte ich dem vortreflichen Belisaire , die in ihrer Art eben so lehrreiche und schätzbare Schriften: Hallos glücklicher Abend , und: Theodor, oder über die Bildung der Fürsten-Söhne zu Fürsten , zu würdigen Gesellschaftern wünschen. Zum Beschluss dieser Betrachtungen nur noch einige Worte von dem Einfluss der Gelehrten in die Lehre vom Gehorsam zu sagen, so sind es die Universitäts-Lehrer , und die in ih- rer Schule gebildete Staatsmänner, und (zum Unterschied von andern ehrlichen Leuten heut zu Tage sobenannte) Hof-Publicisten haupt- sächlich, welche seit Anfang des jetzigen Jahr- hunderts den verfeinerten Despotismus in recht- liche Kunstform gebracht, und das Heer von Nachbetern in so vielen Deutschen Provinzen gezogen haben, die unaufhörlich ihr Crescendo singen, und je einer den andern in Lobpreisen und Ausdehnung der Fürsten-Rechte zu über- treffen und zu überschreyen sucht. Der ältern Schreyer zur Zeit des dreyssigjäh- rigen Kriegs und der grossen Erbitterung eines Monzambano, Hyppoliti a Lapide etc. nicht zu gedenken, kann man ohne Ungerechtigkeit behaupten, dass die preussische Staats-Rechts- Lehrer, Cocceji , Thomasius , und besonders der sich selbst uni Deo unique Regi fidissi- mus Senex nennende Hallische Canzler von Ludewig , mit ihren Schülern den Grund dazu gelegt haben und als die Meister vom Stuhl dieser politischen Freymaurerey zu betrachten sind. Einzele gesetzmässig denkende Männer stell- ten sich von Zeit zu Zeit mit mehr oder we- nigerm Glück jenen Usurpatoren entgegen und die hohe Schule zu Göttingen zeichnete sich in den ersten Jahren ihrer Gründung durch Leh- rer aus, die man patriotische Heilige nen- nen möchte; auch diese Zeiten sind längstens vorbey, und die Universitäts-Politik wird nie mehr gestatten, dass ein zweyter Treuer ein zweytes Monstrum arbitrariœ Superiori- tatis territorialis aufstelle, wozu er so rei- chen Stoff vor und um sich finden würde. Vor dem Thor draussen sind aber auch Leute; und wenn alle die, so reden sollten, nicht mehr reden können, wollen oder dürfen, so werden die Steine schreyen. Zum Glück der Wahrheit und unsers Vaterlands fehlt es aber nicht an ei- ner biss auf unsere Zeiten reichenden Zeugen- Wolke, die mit Muth, Kraft, Weisheit und Ein- sicht sich der guten Sache Deutscher Mensch- heit angenommen, die Regenten mit Nachdruck ihrer Pflicht erinnert, durch Lehre und Beyspiel den Lügen- und Verführungs-Kräften des De- spotismus entgegen-gestanden und gearbeitet, und diesen ihren Glauben und Ueberzeugung mit williger Aufopferung ihres zeitlichen soge- nannten Glücks versiegelt haben. Soll man redlich sagen, wie die Sache ist, so muss man gestehen: Es geht im Staats-Recht und Staats-Kunst just so, wie in der Religion. Diese hat ihre aufrichtige Forscher und Beken- ner, aber auch vorsetzliche Zweifler, muthwil- lige Spötter, heillose Verführer und Lästerer von Profession. Eben so haben wir politische Altglaubige, Staats-Pietisten möchte man sie nennen; aber auch politische Freygeister, Staats-Heuchler und Giftmischer anderer Seits. Gleichwohl ist die reinere, gewissenhaftere, gesetzmässigere und dem wahren Verhältniss zwischen Herrn und Land angemessenere Dog- matick älterer Publicisten und patriotischer Staatsmänner desswegen noch keineswegs ver- tilgt und vergessen. Noch in unsern Tagen ist eines Seckendorf mehr als 140. jähriger Chri- sten und Fürsten-Staat, seiner rauhen Schaale ohngeachtet, in unverleztem Andenken, und wird auch bey unsern Nachkommen noch ein canonisch-patriotisches Werk bleiben, wenn manche zu ihrer Zeit gepriesene und beklatschte Deutsche und lateinische Compendia und Ele- menta juris publici von dem Strom der Ver- gessenheit längst verschlungen seyn werden. Es liess sich hier wohl noch ein und anders sagen: Wie viel das Theater zum Sclaven-Sinn eines Volks, zum Erschlaffen dessen National- Characters, zum blinden Gehorsam beygetragen habe. Da ich aber mit dem Schauspiel über- haupt und dessen Lectüre zu wenig bekannt bin, so begnüge ich mich mit der einigen Be- merkung: Dass ich nie ohne innere Indignation ansehen können, wenn in sogenannten Ge- sellschafts-Theatern, Männer, die durch ihr Amt, durch ihren Stand oder durch ihre Jahre Ehrerbietung und Achtung von andern fordern und erwarten können, zu Rollen sich erniedri- gen können, wodurch sie sich in den Augen der Zuschauer unvermeidlich lächerlich und verächtlich machen, und den Gedanken erwe- cken mussten: Dass dem, der sich selbst und freywillig so herabwürdigen mag, ohne Beden- ken andere unehrbare Zumuthungen von wich- tigern Folgen geschehen können. II. II. Ich fühle meine Geburt ! Glauben und Rede der Könige und Fürsten . I W enn man in dem Leben der grossen Welt, in dem Umgang mit Königen und Fürsten, in ihren Reden, Briefen und Schriften so oft die Worte hört und liest: Ich fühle meine Ge- burt; es ist unter meiner Würde ; wenn man sie von dem Blut , aus dem sie entsprossen, mit dem höchsten Grad von Selbstsucht spre- chen, von einer besondern Menschen-Classe, genannt Prinzen vom Geblüt , reden hört; wenn man aus dem Munde und Feder ihrer Lob- redner, Augendiener und Schmeichler in Cabine- ten, Canzleyen, Canzeln und Cathedern gleiche Sprache anhören, in den Kirchen die Fürbitte vor den oft notorisch bösen oder einfältigen Herrn mit- beten muss: Gott soll ihm fürstliche Gedan- ken geben; und was der Erscheinungen dieser Art mehrere sind, so wird man, wie gezwun- gen auf das weitere Nachdenken geleitet: Woher diese hohe Selbst-Gefühle rühren? Wie vie- les davon eigene Empfindung, Selbst-Betrug, Verblendung von andern, oder nur Grimasse und angewöhnter Sprach-Gebrauch sey? Wenn man nach dem Horazischen: Fortes creantur fortibus , nach der Analogie des Thier-Reichs mit dem Menschen-Geschlecht schliessen dürfte, so wäre die Sache bald ent- schieden. In jenem ist aber eine unvermischte Geburts-Reihe; jedes Thier paart sich gern mit seines gleichen, und nie wird ein starker und grossmüthiger Löwe einen Esel, ein bedächt- licher und kluger Elephant einen Affen, ein blutdürstiger Tieger ein frommes und tummes Schaaf hervorbringen. König David, der sich, seiner Hirten-Tasche ohngeachtet, immer noch mit einem Deutschen Reichs- und Crays-Stand, Hospodaren in der Wal- lachey und Pohlnischen Starosten messen darf, sagt von sich: Ich bin aus sündlichem Saamen gezeugt, und meine Mutter hat mich in Sün- den empfangen; das hiesse nun freylich auch, obgleich in einem andern Sinn: Ich fühle mei- ne Geburt ; und eine französische Dame sagte dem Herzog von Orleans, Regenten von Frank- reich, Anherrn des Herrn Egalité, ins Gesicht: Gott habe die Masse, woraus er die Menschen erschaffen, in zwey Theile getheilt, und aus dem einen die Prinzen, aus dem andern die Lakayen gemacht. So scheint es auch in der That zu seyn. In wie manchem gemeinen Mann wohnt eine Königs-Seele, und wie mancher Fürst würde kaum einen leidlichen Lakayen vorstellen, oder doch die Livree ihm besser zu Gesicht stehen, als ein Fürsten-Hut? Der erste Grund, warum es so und nicht an- ders ist, haftet nun freylich in der Erblichkeit der Reiche und Länder bey solchen Familien, deren Stamm-Väter die Macht oder Kunst ge- habt haben, sich deren Besitz zu verschaffen. So lange die Völker sich ihre Herrscher und Häupter selbst wählen konnten, oder wo sie solches noch können, trift man nicht allemal just den würdigsten und tüchtigsten, aber doch auch nicht den kundbar schlechtesten. „Bey einem Fürsten„, schriebe selbst ein Kö- nig, Friedrich der Grosse, im Jahr 1764. an den damals neuerwählten König Stanislaus Augustus in Pohlen, „der für den Thron gebohren ist, nimmt man es nicht so genau; man ist zufrie- den, wenn er die gewöhnliche Naturgaben be- sizt, ob man gleich berechtigt wäre, von sei- ner Erziehung ein mehreres zu fordern und zu erwarten. Wenn aber einem Fürsten von freyen Menschen, die bisdahin seines gleichen waren, die Crone angeboten wird, so versprechen sich seine nunmehrigen Unterthanen etwas ganz aus- serordentliches von ihm. Die Dankbarkeit muss alsdann seine erste Tugend seyn, weil er, nächst der Vorsehung, seinen eigenen Unter- thanen seine Grösse zu verdanken hat. Wenn ein König, der den väterlichen Thron bestieg, schlecht regiert, so gereicht es ihm selbst zur Schande; wenn aber ein Fürst, den freye Wahl zur höchsten Würde erhob, sie schlecht verwal- tet, so beschimpft er zu gleicher Zeit seine Un- terthanen, die ihn wählten.„ Da nach der nun einmal bestehenden Form und Verfassung der Reiche- und Länder-Regie- rungen, dieses ohne gewaltsame Erschütterun- gen nicht mehr zu ändern ist, so müssen wir uns mit relativem Trost und Accommodation der Principien behelfen. Richtig ist, dass Gott den Regenten- und Obrigkeitlichen Stand zu ehren eben so gemessen befohlen hat, als den der Eltern; diss geht aber nur auf den Stand , ohne Berechnung auf dessen Individuen. Wie wir nun unsere Väter nicht wählen können, sondern sie nehmen müssen wie sie uns zu Theil geworden, und mancher würdige bessere Sohn unter einem bösen, brutalen, lasterhaften Vater seufzen, ihn ehren, und den fürchten muss, den er nur lieben möchte, eben so ver- sichs mit der Persönlichkeit einzeler Herr- scher und Obrigkeiten. Ihr Stand, ihr Amt macht sie unverlezbar und ehrwürdig, so wenig sie es auch oft nach persönlichen Eigenschaften und Tugenden verdienen . Diss ists, was Könige und Fürsten von ihren Kinder-Jahren an sehen, wissen, hören und, weils alle Welt ihnen sagt, in diesem Wahn und Glauben um so frühzeitiger genährt und gestärkt werden. Sie vermischen und verwech- seln das Jus divinum , die Vice-Göttlichkeit ihres Amts und künftigen Bestimmung mit den Vorzügen ihrer Person; und wenn ihnen jenes rechtmässig erhabene Gesinnungen einflössen sollte und dürfte, so machen sie aus Geist Fleisch, rechnen auf Blut und Geburt die Freyheit zu thun, was ihnen gelüstet , und sind gewöhnlich die lezte, welche die Gränzen, wie weit sich ihr Jus divinum erstrecke, ken- nen oder auch nur zu kennen verlangen, ge- schweige vertragen mögen, wenn sie davon belehrt und in dieselben zurück gewiesen wer- den wollen. So sehr das angeführte auf allgemein bekann- ten Thatsachen beruhet, so ist es doch wohl nicht überflüssig, aus der französischen Geschich- te des jezigen Jahrhunderts einige Beweis-Stel- len von der eigenen Hand und Gesinnung zwoer Könige beyzufügen. So schriebe K. Ludwig XIV. in Frankreich im Jahr 1705. an seinen En- kel K. Philipp V. in Spanien: „Ich kann das Ihrer Geburt so sehr würdige Project nicht anders als beloben. — Wenn es darum gilt, ei- ne Crone zu vertheidigen, so muss man lieber sein Leben verlieren, als sie fahren lassen; und mit Vergnügen bemerke ich diese Gesinnungen in allem, was mir von Ew. Majestät gesagt worden.„ Im Jahr 1706. hatte Ludwig XIV. die entschei- dende Schlacht bey Ramilies in Flandern ver- lohren, und sein Enkel Philipp V. in Spanien hatte die Belagerung von Barcelona aufheben müssen. In dem Schreiben, das ersterer an den leztern erliesse, liesst man die rührende Stelle: „Ihr Schmerz ist sehr gerecht; doch freut mich zu sehen, dass er Ihren Muth nicht nieder- schlägt, der sich in Widerwärtigkeiten so gut, als bey Eroberungen zeigen hann. Ich sehe, dass Sie so denken, wie man bey dem Ge- blüt, woraus Sie entsprossen sind, und bey dem Rang, in welchen Sie Gott gesezt hat, denken muss . — Wir sind in Flandern auch nicht glücklich gewesen. Man muss sich unter die Gerichte Gottes beugen, und glauben, dass wann wir uns das über uns schickende Un- glück zu Nutzen machen, wir dadurch dauer- hafter und ewiger Güter theilhaftig werden.„ Den 22. Nov. 1708. schriebe K. Philipp an die- sen seinen Grossvater: Memoires de Noailles , T. IV. p. 12. 39. und 135. „Ich bin von dem, was Sie wegen der chimärischen und unver- schämten Zumuthungen der Engelländer und Holländer von Friedens-Präliminarien an Herrn Amelot geschrieben haben, ganz durchdrungen worden; niemahls hat man je dergleichen gese- hen, und ich will nicht einmahl glauben, dass Sie solche nur einmahl haben anhören können, Sie, die durch ihre Handlungen der preiswürdigste König des Erdbodens geworden sind. Ergrimmt bin ich, dass man sich nur einmahl einbilden kann, dass man mich zwingen werde, Spanien zu ver- lassen, so lange noch ein Tropfen Bluts in mei- nen Adern ist. Das wird gewiss nun- und nim- mermehr geschehen! Das Blut, das in mir lauft, ist unfähig, eine solche Schande zu überleben . Ich werde alle meine Kräfte an- strengen, um mich auf dem Thron zu erhalten, auf welchen mich Gott und Sie nach Ihm ge- sezt hat; und nichts wird vermögend seyn, mich davon zu treiben und einer solchen zu entreissen, als der Tod„. Den 17. April 1709. schriebe der junge Kö- nig wiederum an Ludwig XIV: „Meine Parthie ist schon längst genommen und nichts in der Welt ist fähig, mich solche ändern zu machen. Gott hat mir die Crone von Spanien auf das Haupt gesezt; ich werde sie behaup- ten, so lang ein Tropfen Blut in meinen Adern lauft . Ich bin dieses meinem Gewis- sen, meiner Ehre und der Liebe meiner Unter- thanen schuldig. Ich bin überzeugt, dass mich diese nicht verlassen werden, es mag mir be- gegnen, was da will; und wenn ich, wie ich diss entschlossen bin, mein Leben an ihrer Spi- tze biss zum lezten Athemzug dran wagen werde, so werden sie auch ihr Blut willig ver- giessen, um mich nicht zu verliehren. Wenn ich einer solchen Feigheit fähig wäre, mein Königreich abzutreten, so bin ich gewiss, dass Sie mich nicht mehr vor ih- ren Enkel erkennen würden . Ich brenne vor Verlangen, dieser Ehre, so wie ich ihrer schon durch mein Geblüt theilhaftig bin, auch durch meine Handlungen würdig zu werden; niemahls werde ich also einen meiner Würde unanständigen Tractat unterzeichnen; nie wer- de ich Spanien verlassen, als mit meinem Le- ben; und, indem ich an der Spitze meiner Trup- pen jeden Fuss breit Landes streitig mache, will ich lieber selbst untergehen, als eine Par- thie ergreifen, die den Ruhm unsers Hauses beflecken könnte, der durch mich sicherlich nie verunehret werden solle.„ Ins Comische fällt, was die zu ihrer Zeit un- ter dem Namen Mademoiselle von Montpensier berühmte französische Prinzessin aus dem Hause Orleans, in denen wegen ihrer grossen Auf- richtigkeit schätzbaren Nachrichten ihres eige- nen Lebens Mr. le Prince amena Mr. le Duc son fils, de l’esprit von dem nachherigen grossen Helden Prinzen von Conde erzählt: Man habe ihm gar nicht ansehen können, dass er ein fran- zösischer Blut-Prinz gewesen seye. Wahr ist, dass, wann seine Bildung, so der von Co- ste in zwei Bänden herausgegebenen Geschichte seiner Thaten vorgesezt ist, geglichen hat, mancher den König der Hunnen, Attila, als einen französischen Prinzen daraus lesen würde. K. Ludwig XIV. verbot einst dem Prinzen von Conti, sich mit einem andern Herrn von Stand zu duelliren: Dann, sagte er, wisst, dass das Blut von Bourbon von weit edlerm Werth, als anderer gemeiner Leute ist. Euer Oncle hat seine Geburt gefühlt und desswegen in einem ähnlichen Fall eine Herausforderung aus- geschlagen; und meiner Meinung nach hat er wohl gethan, sich nicht blosszustellen. Sire, antwortete der Prinz, wann ich erst einmal, du quel on avoit fort parlé, du tems qu’il étoit encore en- fant en Flandres; cette reputation ne se trouva pas con- forme à celle que les adulateurs de M. le Prince avoient établie; il nous parut un petit garcon, qui n’étoit ni bien ni mal fait, point beau et rien dans son air, qui eut pu faire connoitre , qu’il étoit Prince du Sang. Mem, de Montpensier , T. V. p. 124. gleich ihm, zwo Schlachten gewonnen habe, alsdann möchte ich wohl eben das thun. Schöner ware die Rede und Handlung, die man eben diesem König nacherzählt, dass, als ihm einst sein Liebling, Graf von Lauzun, sehr unanständig begegnet, der Monarch in die Worte ausgebrochen sey: Ach! wann ich kein König wäre, hätte ich gute Lust, zornig zu seyn Memoir. de Choisy , T. I. p. 24. . Es wird aber den Königen nicht nur so viel böses nachgesagt, sondern auch so viel rühm- liches nachgelogen, dass man im Glauben von beeden nie zu vorsichtig seyn kann. Nicht leicht war ein König, der seinen eige- nen Werth als Mensch inniger fühlte, der die Würde eines Menschen besser kannte und schäzte und sie in ein richtigeres Verhältniss mit sei- nem Amt und Stand als König und Herrscher seiner Staaten zu setzen wusste, als König Friedrich II. in Preussen; gleichwohl, so sehr er Philosoph war und Weisheit des Lebens kannte und übte, verschmähte er doch nicht mit dieser Sprache zu prahlen , so bald sich ihm eine schickliche Gelegenheit darzu darbote. Einen ziemlich comischen Zug dieser Gattung erzählte der grosse Mann selbst in der Geschichte seiner Feldzüge Hinterlassene Werke Friedrichs II. I. B. S. 152. : Als ihm nemlich der eng- lische Gesandte Robinson im Jahr 1741. im Na- men der Königin Maria Theresia in einem ziem- lich hohen Ton Friedens-Vorschläge that, ant- wortete ihm der König, noch höher gestimmt: „Nur Fürsten ohne Ehre können ihre Gerecht- same für Geld verkaufen. — Ha! wie? Sollte ich in einem einzigen Tage die Empfindun- gen der Ehre und der Rechtschaffenheit ver- läugnen, mit denen ich auf die Welt kam ? Wäre ich einer so niedrigen, so entehrenden Handlung fähig, so würde ich glauben, zu se- hen, wie sich die Gräber meiner Vorfahren öf- neten; sie würden heraufsteigen und mir zu- rufen: Nein, du gehörst nicht mehr zu un- serm Blut ! Wie? Du sollst für Gerechtsame, die wir auf dich gebracht haben, kämpfen; und du verkaufst sie! Du befleckest die Ehre, die wir dir als den schätzbarsten Theil unsers Erb- Vermächtnisses hinterlassen haben! Du bist des Fürsten-Rangs, des Königs-Throns unwürdig , und nur ein verächtlicher Krämer, welcher Gewinn dem Ruhme vorzieht! Nein! nie, nie will ich solche Vorwürfe verdienen! Lieber will ich mich und mein Kriegsheer un- ter den Trümmern von Schlesien begraben las- sen, ehe ich zugebe, dass die Ehre und der Ruhm des Preussischen Namens den geringsten Flecken bekomme.„ Dieser Abglanz und Wiederschein von ver- meintlich angebohrner Majestät und Hoheit erstreckt sich auch auf Menschen und Geschö- pfe, welche nach ihrer Qualität und Werth auf die ihnen wiederfahrende Ehrerbietung, Ach- tung und Schonung am wenigsten Anspruch machen könnten. In die erste Classe von diesen gehören die Cammerdiener , in allen ihren Abtheilungen und der ganzen Sachattierung des Garderobbe- Ministeriums . Man muss grosse Höfe ken- nen gelernt, an ihnen gelebt und eigene oder seines Herrn Geschäfte mit ihnen gehabt haben, um sich von der Wichtigkeit, Reizbarkeit und ganzen Einfluss dieser Art Leute zu überzeu- gen. Ein rechtschaffener, gewissenhafter Cam- merdiener, auch nur in weit geringerm Grad der Einsicht, Redlichkeit und unerschütterlichen Muths, als la Porte , der Cammerdiener des jungen Königs Ludwigs XIV. in Frankreich war, welche schätzbare Person kann er vor seinen Herrn, dessen Haus und ganzen Staat werden? Wie ehrwürdig und gesegnet kann er seinen Dienst zum Trost, Unterstützung und Rettung ganzer Familien, und vieler einzelnen würdigen Menschen machen? Wie kann er, zumahlen bey hitzigen feurigen Herrn, oft durch blosses Stillschweigen oder eine zu rechter Zeit angebrachte Rede nützen? Wie wahr ist es, dass in manchem Cammerdiener eine Kö- nigs-Seele wohnt, dessen Herr, wenn es nach Verdienst gienge, nicht werth wäre, ihm die Schuhriemen aufzulösen? Welche Summe von Unheil für die Person eines Herrn, dessen Haus und Land, datirt sich aber auch in seinen ersten Anfängen von den Verführungen, Insinuationen und Eingebungen eines solchen Augendieners? Wie viele Schurken sind schon durch sie geho- ben, wie mancher redliche Mann durch sie gestürzt worden? Und wie gerecht ist, wenn der Graf von Bar Epitres diverses . darüber seufzet: Puis- Puis-je voir sans chagrin, que mon auguste maitre, Le Prince si clément, qu’il en cesse de l’être, A sa honte éternelle et pour notre malheur, Consulte un Violon, consulte son Tailleur; Et souvent sur l’avis d’un seul Valet de Chambre Hazarde le salut d’un Corps, dont je suis membre? Man wird dadurch genöthigt, zu glauben, dass es nicht ein blosser witziger Einfall war, wenn Friedrich der Grosse über den ihm als Gesandten zugeschickten Leib-Barbierer des Tartar-Chans sagte: Dass je näher einer bey den Orientalischen Fürsten seinem Herrn auf den Leib komme, je eine wichtigere Person er seye. Nur allzuoft trift es als Erfahrungs- Wahrheit an so vielen grossen und kleinen Hö- fen damit überein. Ludwig XIV in Frankreich gab seinem En- kel, dem jungen König Philipp in Spanien, un- ter andern herrlichen Ermahnungen, die Lehre: „Behandelt eure Domestiken gut, macht euch aber nicht mit ihnen zu gemein, und am we- nigsten traut ihnen zu viel. Bedient euch ih- rer, so lang sie sich gescheut aufführen; schickt sie aber wieder fort, so bald sie den gering- K sten Fehler machen„. Diss war nun freilich ganz in Königlichem Ton gesprochen; und es ist auch kein Zweifel, dass die Cammerdiener Ludwigs XIV. so wie die aller andern Könige. Chur- und Fürsten, alle Mühe und Kunst wer- den aufgeboten haben, um ihrem Herrn wenig- stens nicht zu misfallen, vielmehr durch alle Beweise des Gehorsams und Unterwerfung sich in ihrem, wo nicht allemal angenehmen, doch um so gewisser einträglichen Posten zu erhal- ten. Wenn aber Ludwig, als König, jene Leh- re, durch Erfahrung und Nachdenken geleitet, abstrahirte, so handelte er als Mensch gerade dagegen. — Der Herzog von St. Simon sagt hierüber in seinen Denkschriften: I. B. S. 30. „Er be- handelte seine Bediente gut, sonderlich seine Cammerleute; ihnen, vorzüglich den vornehm- sten, theilte er sich am vertraulichsten und of- fensten mit. Ihre Freundschaft oder ihr Hass hat viel gewürkt. Sie hatten beständig Gele- genheit, gute oder böse Dienste zu erweisen. Auch thaten sie es jenen mächtigen Freygelas- senen der Römischen Kaiser gleich, denen der Staat und die Grossen hofirten. Sie wurden während dieser ganzen Regierung eben so sehr geehrt, und kamen eben so sehr in Betrachtung, als jene. Selbst die mächtigsten Minister und die Prinzen vom Geblüte behandelten sie öf- fentlich auf das säuberlichste, derer vom ge- ringern Stand nicht zu gedenken. Das Amt der Ober-Cammerherrn wurde durch die er- sten Cammerdiener mehr als verdunkelr, und die grossen Hofämter erhielten sich nur in dem Maasse, in welchem die von ihnen abhängige Bediente oder Subalternen nothwendiger Weise mehr oder weniger um den König seyn durf- ten. Anch war die Insolenz der meisten von ihnen so gross, dass man ihr auszubeugen, oder sie gedultig zu ertragen, wissen musste„. Um gerecht, um billig zu seyn, lässt sich darauf erwiedern: Wie nun, wenn ein König oder Fürst an seinem Cammerdiener einen Mann von erprobter Treue, Verstand, Anhänglichkeit, Rechtschaffenheit, Bescheidenheit und Ver- schwiegenheit hat; wenn er seinen Kummer, seine Leiden und Freuden, die er keinem sei- ner Minister und Hofleute entdecken könnte, mit Zuversicht in das Herz eines solchen Manns niederlegen kann, soll er, weil er König und Fürst ist, nicht auch Menschen-Rechte genies- sen, in seinem Diener sich nicht auch einen Freund und Vertrauten, den er ohne Gefahr des Missbrauchs wohl sonst an seinem ganzen Hof nicht fände, zuziehen dürfen? Die Fälle sind rar, aber doch möglich, und ich habe selbst ei- nen nun verstorbenen Fürsten und seinen gleich- falls verstorbenen Cammerdiener, einen Mann von seltener Klugheit und güldener Rechtschaf- fenheit, gekannt, der bey seinem Herrn Beicht- vater-Stelle vertrate, und durch ein mit be- dächtlich abgemessener Klugheit in Reden und Schweigen und immer gleicher Ruhe und Hei- terkeit des Gemüths begleitetes Betragen in vier- zigjährigem Dienst ein solches Vertrauen bey seinem Herrn erworben hatte, das Freunde und Feinde an ihm respectirten, das er nie zu eige- nem Vortheil oder zum Schaden einer guten Sache oder guter Menschen missbrauchte, wohl aber in hundert Fällen durch wenige in präten- sionslosester Einfalt und Unschuld gesprochene Worte mehr Gutes würkte, mehr Uebereilun- gen und schädliche Dinge verhütete, als Ge- mahlin, Kinder und alle Collegien nicht ver- mocht hätten. Die erste Gemahlin K. Ludwigs XIV. in Frank- reich, eine Spanische Prinzessin, brachte eine solche Zofe, Namens Molina, aus Spanien mit, von welcher die sogenannte Mademoiselle von Montpensier in ihren Memoiren La Reine ne mangeoit qne des mets à l’Espagnole, que l’on lui faisoit chèz la Molina, une femme de chambre, qu’elle avoit amenée d’Espagne, qui avoit été à la Reine sa mé- re, qu’elle aimoit beaucoup et qui avoit une trés-grande autorité sur elle. Puisque l’occasion se presente d’en par- ler, je dirai qu’elle se donnoit des grands airs de gouver- ner; tout le monde lui faisoit la cour, ma sœur de Guise lui baisoit les mains et l’on dit, qu’elle l’appellait Maman et lui faisoit mille présens, et toutes les femme lui en fai- soient aussi pour être bien traitées de la Reine. Pour moi je ne lui faisois ni la cour ni des présens, je ne l’ai ja- mais fait qu’ à mes maitres; je n’ai pas le vol pour les subalternes, cela n’est pas bon en bien des occasions: Dieu m’a fait naitre dans une grande élévation; il y a proportionné mes sentimens, et on ne m’en a jamais vù de bas, Dieu merci . Me- moir. de Monpensier , T. VII. p. 8. blaue Wun- der erzählt, und sich bey dieser Gelegenheit segnet, dass sie sich, gleich andern französi- schen Dames, nicht vor diesem Cammer-Wurm erniedriget habe. Wer Wien in den spätern Lebens- und Regie- rungs-Jahren der seligen Kaiserin Königin Ma- ria Theresia, und die geheime Hof- und Cabi- nets-Geschichte dieser Fürstin kennen gelernt hat, der erinnert sich auch noch der geliebten und gewaltigen Cammerdienerin von Gutten- berg , und ihres auf Personen und Geschäfte bey der Monarchin gehabten Einflusses, um den sich Hohe und Niedere zu bewerben gerathen fanden. Wenn diese zu ihrer Zeit wichtige Person, wenn eine Anastase bey der Kaise- rin Catharina II. von Russland, wenn ein Fre- dersdorf bey Friedrich II. in Preussen, mit eben der Wahrheitsliebe, Freymüthigkeit und Aus- führlichkeit die Geschichte ihrer Zeit zu schrei- ben, Verstand, Lust und Musse gehabt hätten, als die Vertraute der Königin Anne von Frankreich, Frau von Motteville in ihren so lehrreichen Memoires gethan, dann würden die Biographien mancher Grossen in einem ganz andern Licht erscheinen, und dann würde man wohl hie und da das Wort wiederhohlen können: Der Kö- nig, der Fürst, ist erst gross, der es auch in den Augen seines Cammerdieners ist . Der geringern Garderobbe-Dienerschaft eines Herrn nicht zu gedenken, gehörten sonst unter die Familiaren eines grossen und mittlern Hofs, die Zwerge, die Hofnarren und sogenannte lu- stige Räthe; die Ammen, wenn sie Verstand und Verschlagenheit genug hatten, wenigstens subalterne Rollen zu spielen. Als Ludwigs XIV. in Frankreich Enkel Kö- nig in Spanien wurde, that seine Amme in des- sen Gefolge gleichfalls die Reise nach Madrit. Sie hielt eine eigene Cour, sie gabe denen sie besuchenden Damen keine Gegen-Besuche; sie wollte eine Thüre zu einer verborgenen Treppe brechen lassen, um zu allen Zeiten in das Ge- mach das Königs kommen zu können; zu eben der Zeit, da man zu dringenden Staats-Ausga- ben überall sparte und Aemter und Bedienun- gen einzoge, beschwäzte sie den jungen König, während dem er Billard spielte, dass er ihr ein Gespann von acht Pferden anschafte, und was der Narrheiten mehrere waren. Mit Mühe brach- te es der französische Botschafter dahin, dass sie nach Frankreich zurück befehliget wurde Memoir. de Millot , T. II. p. 41. Die Lieblings-Hunde der Könige und Für- sten dürfen als vorzüglich accreditirte Geschöpfe in dieser Liste nicht vergessen werden. Die Geschichte des Mittel-Alters besagt, dass K. Philipp II. in Spanien dem um ihn sehr verdien- ten Admiral, Fürsten Andreas Doria, einen Hund, der grosse Roland genannt, geschenkt und auf die Lebenszeit des Hunds eine Pension von 500. Scudi beygefügt, vor welche dieser Roland von zwei Sclaven täglich aus silbernen Schüsseln gespeist werden musste, und ihm nach seinem Ableben ein Monument in dem Dorischen Pallast zu Genua, mit einer rühmli- chen Innschrift, errichtet worden. Aus neuern Zeiten ist der Lieblings-Hund K. Carls XII. in Schweden, Pompee bekannt, dessen Cörper aus Pohlen in einem eigenem Sarg nach Schwe- den übergeschifft, von dem Canzley-Rath Her- melin in einem sinnreichen Gedicht betrauert und mit einem besondern Grabstein und Inn- schrift beehrt worden. Ludwig XIV. in Frankreich hielt viel auf vortrefliche Hünerhunde; er hatte deren immer sieben oder acht in seinem Cabinet, und gab ihnen selbst zu fressen, damit sie ihn kennen lernen möchten St. Simon , I. B. S. 33. . Bekanntlich war K. Fried- rich II. in Preussen ein grosser Bewunderer und eifriger Lobredner von Ludwig XIV. Viel- leicht ist die grosse Liebe dieses Königs zu Hunden ihrem ersten Ursprung nach in einer Nachahmung von Ludwig XIV. zu suchen. Wer von dieser ausserordentlichen Vorliebe und Gedult des Königs, von der Oeconomie und Rang-Ordnung unter diesen Thieren, von den Schicksalen der vorzüglichsten unter ihnen etc. mehreres zu wissen verlangt, findet sich in Büschings und Zimmermanns Schriften hin- reichend befriedigt. Drolligt genug ists aber, wenn Nicolai In den Anecdoten von K. Friedrich, II. B. 2ten Heft S. 214. einen Umstand erzählt, wel- cher just das beweiset, was ich oben von der Achtung und Schonung gegen Favoriten der untern Classen unter Menschen und Thieren an- deutete: „Der König„, sagt er, „wählte unter seinen Windspielen den Gefährten seiner einsa- men Stunden, um sie mit nach Berlin zu neh- men. — Sie wurden in einer sechsspänigen Kut- sche nach Berlin gefahren, unter der Aufsicht eines von den sogenannten Königlichen klei- nen Lakayen, der gewöhnlich ihre Wartung und Fütterung besorgte. Man versichert, die- ser habe sich allemahl in der Kutsche auf den Rücksitz gesezt, da die Windspiele den Vor- dersitz einnahmen; habe auch die Hunde an- ders nicht, als per Sie angeredet: Z. B. Biche seyen Sie doch artig! Alcmene , bellen Sie doch nicht so!„ Eben diss gilt auch von den Leib- und Schlacht- Pferden grosser Fürsten, von Alexander des Grossen Bucephal an biss auf die lahm, steif und todt gefütterte Leib-Pferde Friedrichs des Grossen. Doch genug davon. Wenn die Vorliebe vor diese Geschöpfe sich auf Treue, Gehorsam, Muth und würkliche Verdienste thierischer Art gründet, so ist ihnen ihr günstiges Schicksal, wenn es auch, Men- schen gegenüber berechnet, beneidenswürdig scheinet, zu gönnen. Bey vielen ist es aber nur ein eben so blinder glücklicher Zufall, als wornach die Grossen ihre menschliche Favori- ten wählen; und alsdann verdienen beyde die Grabschrift, welche der Graf von Clermont seinem geliebten Hund Citron durch seinen vertrauten und lustigen Hofprediger setzen liess: Cy git Citron, qui, sans peut-être, Avoit plus de sens que son Maitre. Man kann dahin auch wohl die Abgötterey rechnen, welche wenigstens vor Zeiten mit Sachen getrieben worden, die zum Leib-Ge- räth eines Königs gerechnet wurden. Ein solcher Fall wird von K. Philipp V. in Spanien erzählt Memoir. de Noailles , T. II. p. 199. . Er hatte in einer Krank- heit sein Haupthaar verloren und musste sich also eine Perrüque machen lassen, welches ei- ne eigene Staats-Conferenz veranlasste. Der Königliche Ober-Stallmeister, Graf Benavente, behauptete: Die Haare dazu müssten von dem Kopf eines Edelmans oder einer Fräulein ge- nommen werden; und der sie verfertige, müs- se ein bekannter Mann seyn, weil mit den Haaren allerhand Zauberey getrieben werden könne und man schon schreckliche Beyspiele davon habe. Eine ganz eigene Betrachtung liefert aber die Wahrnehmung, wie die Grossen der Welt mit ihrer eigenen Person , Leben, Gesund- heit und Kräften umgehen, welche sie so be- handeln, als kein gerechter und billiger Mann nicht dem geringsten Menschen, ja nicht ein- mal einem Thier, zumuthen würde. Wenn man die persönliche Geschichte mancher Herrn durchgeht, wie sie durch ausschweifende Wol- lüste auf ihren Cörper losstürmen, auf halsbre- chenden Jagden allen Gefahren trotzen, auf eben so gefährlichen Reisen alle Vorsichten verspotten, und was der hunderterley ähnlichen Fälle mehrere sind; und wenn man dabey wahr- nimmt, dass sie gleichwohl immer fortleben, sich immer wieder durchreissen, alt dabey wer- den und zulezt nach tausend überwundenen Gefahren und Excessen ihrer Lebensordnung noch auf dem Bett sterben, oder an einem gnä- digen Schlagfluss ersticken, so wird man ver- sucht, von ihnen zu glauben: Dass sie sich selbst einbilden, aus einem von andern Men- schen unterschiedenen, eigenen und unzerstör- lichern Stoff erschaffen zu seyn oder doch ihren eigenen über sie besonders wachenden Schutz- geist zu haben. Richtig und auf Erfahrung ge- gründet ist aber die Bemerkung: Dass wenn andre gemeine, obgleich sich selbst harte Men- schen so auf sich loshausten, als viele Könige und Fürsten, sie, wie man zu sagen pflegt, zehenmal für einmal würden sterben müssen. Ihr eigener Privat-Glauben in allen solchen Fällen ist: Ich thue, was ich will , und leide, was ich kann . Aus einer Menge alltäglicher Beyspiele nur ein illüstres anzuführen, so erzählt Zimmer- mann In seinen Fragmenten, III. B. S. 49. in der Krankheits-Geschichte Fried- richs des Grossen, aus dem Munde des König- lichen Cammerdieners Schöning: Der König habe die allerausgesuchtesten und seinem Zu- stand angemessensten Arzneyen nie über ein- oder zweymal gebraucht. Er sey äusserst ein- genommen gegen alle Arzneymittel, mit Aus- nahme eines gemeinen Digestivpulvers, und einiger andern Kleinigkeiten, an die er einzig glaube und denen er einzig und allein traue. Ueber alle Begriffe gehe sodann die Unmässig- keit des Königs im Essen. — Die unverdau- lichsten Speisen seyen seine liebsten Speisen. — Oft befalle ihn daher bey der Tafel Uebelkeit und Erbrechen, und ein paarmal in jeder Wo- che nach dem Essen eine heftige Colik. Kein Mensch dürfe hierüber Vorstellungen machen. So oft der König durch seine Aerzte beredet worden, irgend ein Arzneymittel zu versuchen, habe er desswegen seiner Unmässigkeit im Es- sen keine Schranken gesetzt. Er habe zuwei- len das Mittel gelobt, nachdem er die erste Dose davon eingenommen; aber gleich nach der zweiten Dose, bey der ersten Uebelkeit, bey dem ersten Erbrechen, bey der ersten Co- lik, bey der ersten üblen Nacht, habe der Kö- nig gesagt: Diss ist die schändliche Folge der Arzneyen, die man mir giebt! Erschrecklich habe er dann auf Aerzte und Arzneykunst ge- scholten; höchst erbärmlich habe er dann sei- nen Aerzten die Köpfe gewaschen und sie gleich auf der Stelle heim versendet. — Dann habe der König, sobald er sich die Aerzte vom Lei- be geschaffet, wieder gegessen und gelitten nnd nichts als seine kleine Mittelchen gebraucht. So sey Friedrichs Krankheit zu dieser fürchter- lichen Höhe gestiegen; so werde es nun ferner gehen, und so werde Friedrichs Krankheit stei- gen biss zu seinem Tod. So, wie sie aber mit sich selbst umgehen, so behandeln sie auch gewöhnlich die zunächst um sie befindliche Hofleute und Diener; selbst ihre eigene Familie und liebste Freunde sind von diesem in eine wahre Sclaverey ausarten- den Zwang nicht ausgenommen, und nur um diesen Preis einer Gleichstellung und Unter- werfung in alle ihre Capricen und Launen be- kommt man ihre freundliche Gesichter, gewinnt ihre Freundschaft und Vertraulichkeit, und macht, wer’s dafür halten will, sein und der Seinigen Glück. Menschlichkeit, Temperament, Alter, Jahre, häusliche und Gesundheits-Um- stände werden dabey wenig, oder gar nicht in Rechnung genommen. Sie sind wie die un- barmherzige Postknechte; es heisstimmer: Fort! fort! biss Ross oder Mann liegt. Mit ihnen soll man Gedult haben; sie haben keine mit andern. Eine Erzählung des Herzogs von St. Simon In seinen Denkschriften, I. B. S. 40. , wie Ludwig XIV. in Frankreich in diesem Stück seinen Hof, seine eigene Familie und selbst seine geliebte Maintenon behandelt hat, ist so ausführlich und zugleich so anschaulich, dass sie statt vieler andern als Muster angeführt werden kann: „Der König (sagt er) war un- umschränkt in seinen innern Einrichtungen. So wie sein starker Cörper und gute Leibes-Be- schaffenheit alle Fatiguen vortreflich aushielt, ohne von Hunger, Durst, Kälte, Hitze, Re- gen oder bösem Wetter zu leiden, so konnte auch keine Unpässlichkeit, wenn sie sich auch noch so wenig mit Reisen oder dem grossen Hof-Gala-Kleid vertrug, eine Dame entschuldi- gen, eine Reise oder Hof-Parthie mitzumachen. Sie mussten nach Flandern und oft noch wei- ter mitgehen, tanzen, Nächte durchwachen, essen, lustig und gute Gesellschafterinnen seyn können; kein Wetter, keine Hitze, keine Käl- te, keine Luft, keinen Staub scheuen, und das alles an den bestimmten festgesezten Tagen und Stunden, ohne nur eine Minute zu fehlen. Sei- ne Töchter behandelte er nicht besser; und für die Herzogin von Berry, und selbst für die Herzogin von Burgund, hatte er eben nicht mehr Schonung, ob er gleich die leztere so zärtlich liebte, wie sie ihn, und beyde, als sie guter Hofnung waren, dadurch Schaden litten. — Im Wagen und auf den Reisen befand sich immer ein grosser Vorrath von Victualien, als Fleisch, Backwerk, Obst etc. bey der Hand. Kaum war man nur eine Viertel-Stunde gefahren, so fragte der König: Ob man essen wolle? Er selbst ass niemals zwischen den Mahlzeiten, auch kein Obst nicht; aber es machte ihm Ver- gnügen, essen und stark essen zu sehen. Man musste guten Appetit haben, aufgeräumt seyn, oder es war ihm nicht recht; dieselben Damen und und Prinzessinnen, wenn sie an dem nehmli- chen Tage mit ihm an seiner Tafel nebst an- dern speisten, mussten desswegen doch so wa- cker den Schüsseln zusprechen, als ob sie den ganzen Tag nichts zu sich genommen hätten. Andere kleine Anwandlungen von Bedürfnissen durften gar nicht erwähnt werden. — Der Kö- nig, der die freye Luft liebte, liess niemahls die Gläser aufziehen und würde es sehr übel genom- men haben, wenn eine Dame, der Sonne, des Winds oder der Kälte wegen, einen Vorhang hätte niederlassen wollen. Man musste nicht einmahl thun, als ob man von dieser oder einer andern Beschwerlichkeit litte. Er fuhr bestän- dig sehr scharf, gewöhnlich mit untergelegten Pferden. Uebel werden, war ein Verbrechen, das auf immer ausschloss. Frau von Maintenon , die sich sehr vor Luft und andern Incommoditäten scheute, genoss in diesen Stücken kein Vorrecht. Alles, was sie unter dem Vorwande der Sittsamkeit und aus andern Gründen erhalten konnte, war, allein reisen zu dürfen; aber in jedem Falle, sie moch- te krank oder gesund seyn, musste sie zur ge- sezten Zeit ihm folgen und mitreisen und fertig L und angelangt seyn, ehe der König auf ihr Zim- mer kam. Sie that manche Reise nach Marly, in einem Zustand, wo man eine Bediente nicht würde haben ausgehen lassen; auf einer Reise nach Fontainebleau wars zweifelhaft, ob sie nicht unterweges sterben würde. Aber sie mochte sich befinden, wie sie wollte, so gieng der König zu seiner gewöhnlichen Stunde zu ihr, und that, was er zu thun Willens gewe- sen war. Allenfalls lag sie zu Bette, und zu- weilen im stärksten Fieber-Schweiss; aber der König, der freye Luft liebte und Wärme in Zimmern nicht vertragen konnte, wunderte sich, wenn er kam, alles verschlossen zu fin- den, und liess alle Fenster aufmachen, ohne Rücksicht auf den Zustand und die Nachtküh- le; und diss dauerte biss zehen Uhr, wo er zur Abend-Tafel gieng. Sollte Musik bey ihr seyn, so geschahs trotz Fieber und Kopfweh, und über dieses musste sie noch den Glanz von allen den Lichtern aushalten. So blieb der König immer bey dem, was er sich vor- gesezt hatte, ohne jemahls zu fragen: Ob es ihr zuwider seye? Die Herzogin von Bourgogne war schwan- ger; der König wollte einige Reisen nach Marly thun, und so viele Bewegung vertrug sich doch nicht mit ihrem Zustand. — Die Folge war, dass die Prinzessin um ihr Kind kam. Der König empfieng die Nachricht davon in Gegenwart einiger seiner Hofleute, als er im Garten die Karpfen in ihrem Behälter in Au- genschein nahm. Als einige der Anwesenden diesen Unfall beklagten, unterbrach sie der Kö- nig plötzlich mit den Worten: „Was kümmert „das mich? hat sie nicht schon einen Prinzen? „Und wenn der sterben sollte, ist der Herzog „von Berry nicht schon alt genug, sich zu „vermählen? Was liegt mir daran, wer mein „Nachfolger ist, der oder jener? sind sie nicht „alle meine Enkel„? Und gleich darauf sezte er mit Ungestümm hinzu: „Es ist ihr unrich- „tig gegangen, weil es ihr unrichtig gehen „sollte, und ich werde nun nicht mehr in mei- „nen Reisen und Vorsätzen durch die Vorstel- „lungen der Aerzte und das Geschwätze der „Matronen gestört werden; ich werde gehen „können wohin es mir beliebt, und man wird „mich in Ruhe lassen.„ Eine Stille, dass man eine Ameise hätte laufen hören, folgte auf diesen Ausbruch von böser Laune; man schlug die Augen zur Erde und wagte kaum Athem zu schöpfen; alle, so gar die Gärtner und Bauleute, blieben verwun- dert und unbeweglich. Mir ist dieser Auftritt noch jezt gegenwärtig, ohngeachtet es so lan- ge her ist.„ Das Resultat von allem diesem ist der Glaube und die Rede: Ich kann, ich darf, was ich will . Den Beweis davon könnten die Beyspiele vie- ler jeztlebenden Könige und Fürsten liefern; ich begnüge mich aber, nur verstorbene ange- führt zu haben. Impune quæ libet facere, id est, regem esse , sagte schon vor mehr als tausend Jahren Sallustius ; vielleicht bringt die Umwälzung der Zeiten nach Jahrhunderten wieder einen Seher hervor, welcher nicht nur den Text in reinem Deutschen, sondern auch die Noten da- zu liefert. III. Von den STECKEN-PFERDEN der Könige und Fürsten . D a biss zu unsern Tagen der Wahn in der Welt befestiget ist, dass Könige und Fürsten Herrn ihrer Land und Leute seyen, mithin solche nicht nur auf die Pacht-Zeit ihres Le- bens benutzen, sondern auch noch die nach- kommende Generationen mit Schulden, an de- nen noch die Urenkel zu zahlen haben, bela- sten können, so war eine natürliche Folge die- ses Glaubens, dass man es vor bekannt und ausgemacht angenommen hat: Dass ein Herr seine Einkünfte auch nach eigenem Belieben und Willkühr verwenden könne, es seye nun, dass, nach Abzug der unentbehrlichen Ausga- ben, vor seinen Schatz oder Sparbüchse noch was übrig bleibe, oder dass dieses Deficit durch Schuldenmachen, wenn sich Narren genug da- zu finden, bedeckt und ergänzt werde. Das ist nun die Hölle der Cammern und der Him- mel der Financiers, Banquiers, Projectenmacher und anderer Säugthiere der Länder. Da möchte aber auch zuweilen der rechtschaffenste, ge- wissenhafteste Finanz-Minister, Cammer-Prä- sident, Cammer-Director, Rentmeister u. s. w. Blut schwitzen, wenn er sieht, wie mit dem Mark und reinsten Blut des Landes gehaust, zu welch unnützen, unedlen, heillosen und schändlichen Zwecken solches verwendet wird, ohne dass ihm in den allermehresten Fällen ei- ne andere Wahl übrig bleibt, als entweder blindlings zu gehorchen, oder, wenns noch gut geht, unfruchtbare Vorstellungen zu thun und seine eigene Mitwürkung zu versagen, oder sein Amt niederzulegen, um einem an- dern gefälligern Jaherrn und Goldmacher Platz zu machen. Eins von diesen ist der gewöhn- liche Lauf der Welt. Anderer Seits steht der Glaube der Fürsten und ihrer Diener so felsen- fest, dass man den für einen Phantasten halten würde, der einen Augenblick daran zweifeln wollte, dass die Herrn, vom Monarchen an biss zum Dorf-Junker, mit ihren Einkünften machen dürfen , was sie wollen . Da ist dann aber auch der Noth Anfang. So lange als noch Einnahme und Ausgabe im Gleichgewicht bleiben, oder leztere die erste nicht merklich überschreitet, so lange die eigentliche Staats-Bedürfnisse nicht darun- ter leiden und vernachlässiget werden, so lan- ge es nur Wechsel von Liebhabereyen eines Herrn ist, und nicht durch diesen Wechsel zugleich das Land und ganze Familien unglück- lich werden, so lange bleibt freilich immer noch vieles zu wünschen, desto weniger aber mit Bestand zu tadeln, und noch weniger Grund genug, sich zu widersetzen. Es wäre aller- dings Lob- und Wünschens-würdiger, wenn ein Fürst von seinem Ueberfluss ein Zuchthaus, ein Waysenhaus, ein Arbeitshaus, ein Schul- haus u. d. g. bauen liesse, als ein Opernhaus, ein Exercierhaus, eine türkische Moschee, worinn nie gebetet, ein marmornes Badhaus, worinn nie gebadet wird, einen Marstall, wo- zu die Pferde, und eine Orangerie, wozu die Bäume fehlen u. d. g. Wenn er dann aber das Zuchthaus vom Land erbauen lässt und das Opernhaus aus seinen Mitteln baut; wenn er diss Jahr, vor sein Vergnügen auf seine eigene Kosten, ein Exercierhaus baut, und ein Paar Jahre hernach, zum Nutzen des Landes und zur Zierde der Residenz, auch aus seinen ei- genen Einkünften ein Collegienhaus, wer mag das, ohne Unbilligkeit, bekritteln? Der eine Herr dankt seines Vorfahren Jäger ab, deren jeder Berg im Land seinen eigenen hat, und hält dafür um so mehr Soldaten, weil diese in seinem Sinn eigentlich den Fürsten machen. Der eine lässt alle Schlösser seiner Voreltern zusammenfallen und verwendet die Baukosten auf Bibliotheken, Kunst- und Naturalien-Cabi- nete, englische Gärten u. d. g. So lange es nicht geht, wie bey Graf Friedrich Casimirn in Hanau, der Dörfer und Aemter in Deutsch- land verkaufte und versezte, um Nürnberger- Spielsachen dafür zu kaufen, so kann sich der redliche Diener noch damit trösten, dass das verwendete Geld doch immer, es seye nun auf diese oder eine andere Art, im Umlauf des Landes bleibt und so gemeinnüzig angelegt wird. Die einige passionirte Jagdlust und der damit verbundene Wild-Schaden ist es, der einem Land keinen Nutzen bringt und den Untertha- nen seufzen macht; über Bau-Geist und Bau- Lust eines Fürsten habe ich in keinem Land Seufzer gehört, als in dem einigen, wo die Handwerksleute, bey erschöpfter Casse des Lan- desherrn, durch fünfzig Prügel gezwungen wur- den, auf ihren Privat-Credit, ohne Zahlung und Hofnung dazu, gleichwohl fortzuarbeiten \&c. — — und der Fürst, da alles, auch die Prügel, sein Ziel und Maass hat, endlich doch Millionen borgen musste, um eine in allem Be- tracht thörichte Phantasie durchzusetzen, und sich rühmen zu können, dass ers doch erzwun- gen habe. Wer von uns allen Kleinern hat nicht seine Puppe? Wird es dem lezten Bauer, der nicht ganz ein Bettler ist, verargt, wenn er ein Hei- ligen-Bild oder gemahlten Augsburger-Kupfer- stich in seiner Hütte hat? Soll der Landesherr allein, vor die Würde und Bürde seines hohen Amts, nichts zu seinem Vergnügen haben? Wer war je so ungerecht, Friedrich dem Gros- sen zu verargen, dass er sein grosses Palais in Potsdam, so viele andere Häuser daselbst und in Berlin, baute, theils zu seinem Vergnügen, theils um in den Friedens-Jahren seinen Lan- des-Fabriken und Unterthanen Verdienst zu- zuwenden? Wer wird einen jeden andern Für- sten darüber tadeln, dass er die von seinem Vater durch den Subsidien-Handel erworbene Schätze durch allerhand Bauwesen und sonst in mehrern Umlauf bringt? Und so mit allem übri- gen, was in dem weiten Gebiet der Natur und Kunst die mannichfaltige Schattirung von Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar- stellen kann. So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer- den eines Fürsten nicht ein ganzer Marstall wird, sondern sie, um in diesem Gleichniss fortzufah- ren, nur wechselsweis geritten werden, diss Jahr gebaut, ein anderes Jahr der Garten ange- legt, das dritte Jahr Bücher, das vierte Gemähl- de gekauft werden, u. s. w. und der Fürst, wie weiland Friedrich der Grosse, mit sich selbst Rechnung hält, wie viel er zu jedem dieser Artikel alljährlich verwenden könne und wolle ? so kann sich ein Herr gegen schiefe und unge- rechte Urtheile nicht nur bey sich selbst beru- higen, sondern auch der die strengste Ordnung liebende Finanz-Minister (von blossen Subal- ternen ist nicht einmal die Rede) ist verbunden, sich in solchen Fällen nach den Neigungen und Willen seines Herrn zu bequemen und zu ge- horchen; ja er kann nicht nur mit Verläugnung, sondern mit Freuden gehorchen. Eine solche Bescheidenheit und Unterord- nung seiner Wünsche ist aber nicht nur bey Monarchen, deren jeder sein Versailles und Mar- ly haben will, eine seltene Erscheinung, son- dern der gewöhnlichere Fall auch bey ungleich kleinern Herrn ist, leider! dass sie alles was ihnen gefällt oder einfällt, nicht nach und nach, sondern zugleich und auf einmahl haben wollen: Soldaten, Parforce-Jagd, Schlösser und Häu- ser, Parcs und Gärten, Bibliotheken, Gallerien, Pferde und Hunde, und was zu all diesen Num- mern unentbehrlich mit gehört; einen zahlrei- chen Hofstaat von Schmarozern und nach Er- warten Fürstlicher Gnade hungernden und dür- stenden Schuldenmachern. Dazu ist nun kein Deutscher Fürst reich und gross genug, um es in die Länge auszuhalten; es geht also entweder aufs Borgen los, oder über das Land her. Gemeiniglich trift beydes zusammen; und dann biegt sichs erst, so lang gebogen werden kann, und — zulezt — brichts. Der Brüche sind aber wieder so viele und von so mancherley Art, dass ein guter Doctor dazu gehört, sie alle zu kennen, geschweige zu heilen. Der nachmalige Minister zu Hannover, von Hardenberg , war, in den ersten Regierungs- Jahren des Herzog Carls von Würtemberg, Cam- mer-Präsident zu Stuttgardt. Wer Hardenber- gen gekannt hat, weiss, dass er ein ehrlicher, aber stolzer und herrischer Mann war, dem das Nein immer eher als das Ja im Munde sass. Der Herzog wollte einem wehrhaft gemachten Edelknaben ein Geschenk von Silber machen, das Hardenbergen zu gross deuchte, dessen An- schaffung er also widersprach und erschwerte. Der Herzog kam über diese Verweigerung sei- nes Cammer-Präsidenten auf den ganz natürli- chen Einfall, sich den Cammer-Etat geben zu lassen, und fand, dass ein Herzog von Würtem- berg noch immer mehr, als nur ein Paar silber- ne Leuchter, verschenken könne. Als hernach Millionen zur Welt hinaus getanzt, jubilirt, ge- brennt und gegeigt wurden, lamentirten die gutherzigen Schwaben immer darüber: Ach! wenn ihm nur Hardenberg die silbernen Leuch- ter nicht abgeschlagen hätte! Thöricht! der Feh- ler war der, dass der Minister in dem brausen- den Jüngling den tiefer liegenden Mann, der da kann was er will, misskannte, und sich träu- men liess, dass ein solch Genie sich von einem Schulmeister, wie Hardenberg und seine Col- legen waren, ewig am Gängelbande führen las- sen würde. Da haben wir aber nun zu unsern Zeiten eine Erscheinung erlebt, deren sich Monarchen und Despoten um so weniger versehen hätten, da sie zugleich das stärkste und durchgreifendste Correctif gegen allen Gebrauch und Missbrauch willkührlicher Gewalt in Anwendung des Ver- mögens und Credits eines Landes enthält. Ge- wiss ist der Despotismus noch nie schärfer, als mit diesen seinen eigenen Ruthen, gestäupt worden. Andere Könige und Fürsten habens ih- rem grossen Muster, Ludwig XIV. in Frankreich, abgelernt, von ihrem Reich, Land oder Ländgen, als von einem Staat zu sprechen. Dieser my- stischen Person mussten dann auch Rechte, For- derungen und Bedürfnisse beygelegt werden; sie musste ihr eigenes Vermögen, und zu des- sen Leitung, Verwahrung und Verwendung ih- ren eigenen Verwalter haben, welches nach dem natürlichen Gang der Dinge niemand an- ders, als die erste Person in diesem Staat, der sonst sogenannte Landesherr, seyn konnte. Die- ser Staats-Verwalter betrug sich in dem sich beygelegten neuen Amt so, dass er zwar sich selbst im Wohlstand befand, dem Staat aber ei- ne immer strengere Diät verordnet, ein immer unbedingterer Gehorsam von ihm gefodert ward. Da erwachte der Geist der Völker; sie nahmen den Fürsten beym Wort: Dass er nur ihr Ver- walter , folglich ihnen, wie jeder anderer Ver- walter, Rechnung von seiner Haushaltung schul- dig sey: Rechnung von der Verwendung des in Empfang genommenen Staats-Vermögens . Es wurde zwischen wahren und eingebildeten Staats-Bedürfnissen ein Unterschied ge- macht; man rechnete dem Staats-Verwalter nach, wie viel er zum Nutzen verwendet und zu eigenen Gelüsten verschwendet habe; man sprach von Geld, Schweiss und Blut der Unter- thanen, von der Bilance zwischen Herrn und Volk, und das Ende war: Dass man den Köni- gen ihren Cammer-Etat machte, mit welchen sie nicht nur auskommen könnten , sondern auch müssten . Engelland, durch den Druck seiner verschwen- derischen Stuarte gepresst, ist mit seiner Civil- Liste , welche dem König seine Besoldung und seiner Familie ihren Unterhalt bestimmt, längst vorangegangen; Frankreich folgte ihm nun un- ter seinem gutmüthigen und unglücklichen Kö- nig nach, der seinem Volk selbst die laute und umständliche Beichte abgelegt hat, wie wenig er bedürfe und wie viel er entbehren könne. Der Der Königliche Staats-Verwalter in Schweden hat sich auf dem Reichstag zu Gefle von seiner Rechnung losgeredt, musste aber seine Bered- samkeit mit seinem Leben bezahlen. In Däne- mark murrt der Volks-Sprecher, und die Regie- rung schweigt. Joseph II. starb unter dem Schre- ken- und Schmerzens-Geschrey empörter Völ- ker, welche die Sanftmuth und Weisheit seiner Nachfolger kaum zu besänftigen vermochte. — — Ueberall geht es hinter und über die Mo- narchen her; und sie, sie sind es selbst und al- lein, die durch ihre Neologie vom Staat den Mund und die Augen der Völker geöfnet haben. Die Fürsten haben diese Sprache und Grund- sätze nachgeahmt; die Reihe wird an sie und ihre Ministers auch kommen! Die Völker for- dern nur Gerechtigkeit, und die Fürsten werden weder Muth noch Macht haben, ihnen solche zu verweigern. Diese Betrachtungen greifen unmittelbar und tief in die wichtige Frage ein: Ist dann aber das Volk berechtiget, die Handlungen seiner Fürsten zu richten, und — zu bestrafen? Vor zwölf Jahren sagte ein diese Frage aufwerfen- M der weiser Mann Der Verfasser des Schreibens über das Recht des Stärkern im deutschen Museum 1781 I. B. S. 78. : „Es gehört Kühnheit dazu, man mag sie bejahen oder verneinen. Soll (sagt er ferner) jeder Unterthan das Recht haben, der Richter seines Richters, der Beur- theiler seiner Gesetze zu seyn; jedem Befehle, der ihm nicht gefällt, sich zu widersetzen; je- der Auflage, die er nicht billiget, sich mit List oder Gewalt zu entziehen; jede Verordnung seiner Obrigkeit vor den Richterstuhl seines Wohlgefallens zu fordern, was sollte daraus werden? Der beste Fürst, die kleinste Justiz- Obrigkeit kann das nicht zugeben„. Es giebt gewisse Lehren, über die man denken und for- schen, das gedachte und geglaubte aber nicht sagen, viel weniger offentlich ausbreiten und am allerwenigsten selbst ausüben darf; man müsste dann ein Milton , oder ein Jünger aus Pater Busenbaums Schule seyn. So behutsam dachte und sprache man noch biss auf unsere neueste Zeiten; hie und da war ein König, der, wie Gustav in Schweden, aus Politik oder Ueberzeugung, laut das Bekennt- niss ablegte: Dass er seine höchste Gewalt „von Gott und seinem Volk„ habe, und eben durch diesen Satz zugleich seine Verantwortlichkeit gegen Gott und sein Volk begründete, und das Recht des Volks, ihn zur Rechenschaft zu zie- hen, befestigte. Hinwiederum war auch wie- der ein anderer König, der das Dei gratia nicht einmahl auf seinen Münzen mehr leiden konnte; vom Volk konnte also hier noch weniger die Rede seyn. Die Franzosen der alten Generation hielten die Frage bereits für so entschieden, dass sie nicht einmahl deren Berührung und Aufwärmung zugeben wollten. Als Ao. 1572. der Herzog von Alençon von dem Hof Heinrichs III. in Frankreich entflohen war, wandte er sich schrift- lich an das Parlament, um sein Betragen zu rechtfertigen. Der erste Präsident von Thou wollte aber die Ablesung dieses Schreibens durch- aus nicht gestatten, weil es Sachen gäbe, die man in einem Staat nie in Zweifel ziehen lassen müsste; zum Beyspiel: Ob es erlaubt seye, ge- gen den König die Waffen zu ergreifen? Nun, sagte er, ist ausser Zweifel, dass solches nicht erlaubt seye; folglich bedarf es darüber keiner Berathschlagung, sondern das Schreiben des Herzogs muss geradenwegs an den König selbst geschickt werden. Memoir. hist. et polit. d’Amelot, T. I. p. 52. Ihre Nachkommen des jezigen philosophischen Geschlechts hingegen haben das Licht am ge- genseitigen Ende angezündet, und über diss The- ma so laut und entscheidend abgesprochen, dass es den ganzen Europäischen Boden überschallt, und nun auch Deutsche Philosophen und Staats- männer es wagen , tiefer in diesen Abgrund zu blicken, und Untersuchungen anzustellen, wel- che biss an den Crater dieser politischen Vulca- ne führen. Es ist gar kein Zweifel, dass wir noch vor Ende dieses Jahrhunderts von Cathe- dern und den Canzeln herab den Beweis wer- den führen hören: Dass die Herrscher aller Clas- sen um des Volks, und dieses nicht um jener willen sey; und das Ergo versteht sich alsdann von selbsten. Mir war immer eine von dem Anti-Jacobiner Bischof Burnet erzählte kleine Geschichte sehr erbaulich und anschaulich. Der Graf von Mid- deltoun , Königlicher Statthalter in Schottland unter K. Karln II. fragte einst den Presbyteria- nischen Geistlichen Colvil , einen der weisesten und tugendhaftesten Männer seines Landes, was er von der Ergreifung der Waffen von Unter- thanen gegen ihren Souverain halte, und ob er es vor erlaubt achte, wann solches ver- theidigungsweise geschehe? Colvil antwor- tete: Man habe ihm diese Frage mehrmalen vor- gelegt, er habe aber der Antwort immer auszu- weichen gesucht; wann er aber aufrichtig seine Gedanken darüber sagen solle, so wünsche er: Dass die Könige und ihre Ministers die Sache vor erlaubt halten möchten, damit sie stets so regieren, um zu keinem Widerstand Anlass zu geben; dass hingegen die Unterthanen jeden Anfruhr vor criminell hielten. So würde immer Ruhe in einem Staat bleiben. Hist. de la Gr. Bretagne, T. I. p. 312. Es mag dann nun aber dabey so viel zu er- innern, zu billigen oder zu tadeln seyn, als nur immer will, so ists doch als Beyspiel, als Warnung, als Calculus probabilium , immer gut, dass ein Jacob II. in Engelland, ein Chri- stiern in Dännemark fortgejagt, ein Peter III. in Russland abgesezt, ein Ulrich von Würtem- berg, ein Philipp von Hessen, ein Joh. Fried- rich von Sachsen, etliche Jahre eingesperrt, ein H. Carl Leopold von Meklenburg der Regierung entsezt worden. Die Deutschen Marinelli und ihres gleichen trösten ihre Sultans damit: Dass dergleichen heut zu Tag nicht mehr ge- schehe, ja, dass es nicht einmahl möglich seye, weil der Kaiser nicht mehr in der That selbst könne , als was die Fürsten, durch die er wür- ken müsse , wollen ; dass aber kein Fürst den andern beisse . Was aber per saltum nicht mehr zu befürchten ist, das ist per gradus möglich, und unsere jezige Tage haben noch ganz andere und grössere Erscheinungen darge- stellt, als dass an kleinern Möglichkeiten nur einmahl gezweifelt werden könnte. IV. Einige CHARACKTER-ZÜGE des Despoten . D er gute, sanfte, liebevolle, in lauter men- schenfreundlichen Träumen eingewiegte, die Fürsten, zumahlen Deutsche Fürsten, nur aus Kupferstichen kennende Republicaner, Iselin , schrieb im Jahr 1776. an seinen Freund Schlos- ser In den Ephemeriden der Menschheit . 1776. 3. St. S. 22. : „Tyrannen sind in unsern Tagen weit seltener als wir es uns in den Augenblicken vorstellen, da uns Milzsucht beherrschet. Schwache unentschiedene Seelen, die gut seyn würden, wenn sie von guten Menschen umge- ben wären, und die Werke der Schlimmen thun, weil sie sich von eigennützigen und herrsch- süchtigen missleiten lassen, das sind die mei- sten, über die wir klagen; und gute, weise, wohlwollende giebt es weit mehr, als in den vorigen Zeiten. Wenn keine Menschen wären, die gern Sclaven sind, so würden keine Ty- rannen seyn. Wenn wir also Menschen , freye Menschen, bilden, so werden uns sehr viele Fürsten Dank wissen , und sie werden unsere Zöglinge mit Vergnügen auf- nehmen„. Zum Seitenstück dieser paradiesischen Hof- nung mag folgende kleine Anecdote dienen: Der um das Jahr 1760 verstorbene selige Ge- heime Rath von P * *, ein frommer Mann, der aber im Rathgeben und Umgang eine ganz ei- gene Denkens- und Darstellungs-Art hatte, pflegte alle Morgen, vor dem Antritt seiner Geschäfte, in der Bibel zu lesen. Einst kam er in dem zweyten Brief Pauli an die Corinther auf die Stelle, wo der Apostel von sich schreibt: „Ich habe oft gereiset ich bin in Gefahren ge- wesen zu Wasser, — unter den Mördern, — unter den Juden, — unter den Heyden, — in Städten, — in der Wüsten, — auf dem Meer, — unter den falschen Brüdern — in Mühe und Arbeit u. s. w.„ „Das ist alle gut, (rief er aus,) „lieber Paulus, bist du aber auch in * * gewesen? Wenn du da nicht gewesen bist, so hast du noch nicht das schlimmste erfahren„. Dass im Jahr 1776. Tyrannen in Europa und nahmentlich in Deutschland selten gewesen sind, kann man dem biedern Iselin ohne Bedenken zugestehen, und dass sie heut zu Tage je län- ger je seltener werden, gründet sich auf ge- wisse Ursachen und Erscheinungen, die den Königen und Fürsten selbst noch allzugegen- wärtig sind, als dass, sie daran zu erinnern, nöthig wäre. Das Wort Tyrann, an sich, ist auch ein solcher Eckel-Nahme, der mit dem guten Ton und Lebensart des jeztlaufenden De- cenniums unsers Jahrhunderts sich nicht verein- baren lässt. Aber! sollten wir nicht noch Despoten ha- ben? Sollte das wahr seyn, auch in Deutschland wahr seyn, was der gute Iselin im Jahr 1776. geträumet hat: Dass uns die Fürsten und noch dazu sehr viele Fürsten Dank wissen würden, wenn wir Menschen, freye Menschen , bilden? Ists nicht vielmehr beynahe eine Hals-Sache, ein Hochverrath gegen den Staat, von Deut- scher Freyheit und Deutschen freyen Menschen nur einmahl laut sprechen zu wollen; und wer- den nicht vielmehr Prämien denjenigen verheis- sen, welche vor freye Menschen neue (wenig- stens papierne) Ketten erfinden? Die erstere Frage lässt sich wohl am sicher- sten beantworten, wenn man das Bild eines Despoten nach seinen Grundzügen zeichnet und dann umher schaut: Ob in mehrerer oder minderer Aehnlichkeit Originale dazu in Euro- pa und insbesondere in Deutschland vorhanden seyen? Da ich nur den Umriss liefere, so hüte ich mich sorgfältig, das Bild auszumahlen und mit persönlichen Beyspielen aus der ältern und neuern Geschichte zu belegen: Nichts würde leichter seyn, als dieses; es würde aber aus Skizzen eine Galerie, aus blossen Winken ein Buch geworden seyn. Aus einem Despoten kann ein Fürst ein Ty- rann werden; ein billiger menschen-liebender Despot ist aber so selten, als ein grossmüthi- ger Räuber. Auch humane Fürsten können zu Despoten gemacht werden, durch gott- und gewissenlo- se Ministers und niederträchtige Schmeichler unter ihrem Hof-Gesinde und Dienern; am ersten und meisten durch kurzsichtige, eigen- nützige, gefällige Freunde, wann irgend ein Fürst andere, als solche, Freunde hat. Die Staats-Verfassung macht nicht den Des- poten, sondern der Despot macht die Verfas- sung. Es kann ein Fürst König, kann Monarch seyn, ohne desswegen Despot zu seyn. Hin- gegen je kleiner zuweilen ein Fürst ist, je ein ärgerer und abgefeimterer Despot ist er. Der Despotismus hat, wie alle Künste, sei- ne Grundsätze, Systeme, Regeln und Ausnah- men, Bestandtheile, Wachsthum und Abnahme, Leben und Tod. Die Geburts-Stätte des Despotismus ist: Wann die Regenten, durch eigenen Betrug und durch Verführung geistlicher und weltlicher Heuch- ler, Schmeichler und Irrlehrer, beginnen, ihren ursprünglichen hohen Beruf und Bestimmung zu misskennen; wann sie vergessen, dass ihre Dignität ein ihnen übertragenes oder auf sie vererbtes Amt seye, von dem sie Gott und ihrem Volk Verantwortung schuldig sind; wenn sie anfangen, das Land vor ihr Eigen- thum und ihre Unterthanen als Geschöpfe an- zusehen, mit denen sie nach eigenem Belieben schalten und walten können. Sie schäzen ihre eigene Würde und göttliche Abhängigkeit selbst gering. Sie wollen nicht mehr Statthalter Gottes, sondern lieber nur Staats-Verwalter seyn. Je grösser der Umfang ihrer Staaten ist, je gewisser und kühner trotzen sie bey sich selbst auf ihre Gewalt, wenn auch bey ihnen nur allzuoft in Erfüllung geht: „Ihr Hochmuth, Stolz und Zorn ist grösser, denn ihre Macht.„ Jesajas XVI, 6. Sie sind eifersüchtig auf ihren vermeinten Ruhm und wahre oder eingebildete Grösse, und desswegen die unerträglichste Egoisten. Sie setzen sich ohnbedenklich, wo und so viel sie können, über die Gesetze hinweg, deren Hüter, Beschützer und Vollstrecker sie seyn sollten. Sie sind gefühllos gegen die Beschwerden, Noth, Klagen und Seufzer ihrer Unterthanen. Sie wollen nicht Rath, sondern nur Gehorsam. Ihre Lieblings-Phrase ist: So solls seyn! Sie fragen nicht: Kanns seyn? ists recht oder unrecht? leidet niemand darunter? u. s. w. son- dern nur: Wie ists zu machen? Sie hassen allen Verzug; alles soll nur im- mer frisch von der Faust weggehen. Sie hassen, scheuen und meiden den ihrem Dünkel nach allzulangsamen und bedächtlichen Gang collegialischer Berathschlagungen, und suchen solche durch Departements, Commissio- nen und Aufträge an einzelne Leute, mit de- nen sie eher fertig werden können, zu umgehen. Je hitziger die Herrn von Blut sind, je schnel- ler und unbedingter wollen sie gehorcht seyn. Sie können Gegen-Vorstellungen selten, Widersprüche noch weniger leiden. Wenns nicht geräth, wie sich dieser Fall oft genug zuträgt, so kehren sie eben so schnell, eben so leichtsinnig und gewaltthätig wieder um. Sie schämen sich nich, offenkundige Thatsa- chen von Ungerehtigkeiten, Gewaltthätigkei- ten, Schlechtigkeiten, so lange und so viel sie können, zu bedecken, zu beschönigen, zu rechtfertigen und zu entschuldigen, oder auch allenfalls kurzweg zu läugnen. Die Herrn glauben an ihre Grösse und Macht, aber auch an die Gutherzigkeit und Geistes- Schwäche der Menschen. Wo also blosser Befehl, Zwang, Macht und Gewalt nicht hinreichen, oder wo man diese lieber mit guten Worten übertünchen und das dumme oder leichtsinnige und leichtgläubige Volk damit betäuben will, da nimmt man die politischen Zauber-Formeln von Staat, Bessten und Wohlfahrt des Staats, Bedürfnissen und Noth des Staats, Ehre des Reichs, der Crone, des Staats etc. zu Hülfe. Ein Despot ist auch oft freygebig, aber ge- meiniglich so, dass ers erst andern nimmt. So machtens ehedem Tiberius, Caligula etc. So machens noch heut zu Tag andere, die in ih- ren Fussstapfen wandeln. Sie Sie suchen die Strenge ihrer Regierung und Grundsätze durch persönliche Leutseligkeit, Höflichkeit, und äussere Täuschungen zu be- decken und zu mildern. Sie schämen sich daher auch keinen Augen- blick, ihr Volk mit Versicherungen, Zusagen und erheucheltem Trost und Bedauren zu be- lügen und zu betrügen. Je unreiner die Absichten eines Regenten sind, je ungewisser ihre Erfüllung und je grösser die Besorgniss von Widerspruch und Widerstand auf der Seite ihrer Reichs- oder Land-Stände und Unterthanen, je freygebiger sind sie mit Anpreisung ihrer landesväterlichen Sorgfalt um das Wohl ihrer lieben und getreuen Unter- thanen, als des einigen Beweggrunds dieser, so wie aller ihrer Handlungen. Wann dieser Kunstgriff, wie eine Arzney, wie ein Haus- mittel, sparsam gebraucht wird, so hilft es zu- weilen; bey zu öfterm Gebrauch aber verliert es seine Kraft, macht sich lächerlich und den Herrn selbst verächtlich in den Augen seines Volks. N Sie glauben zulezt ihre eigene Lügen. Anstatt ihre Reichs- und Land-Stände vor ihre gebohrne Freunde zu halten, betrach- ten sie solche vielmehr als ihre geschworne Feinde . Der strengste Despot ist oft, in Sachen, wel- che ihn nicht selbst und unmittelbar betreffen, der strengste Justizmann. Je eitler und stolzer sie sind, nur um so mehr hassen sie überhaupt alle Selbstständig- keit der in ihren Augen geringern, zumahlen ihrer eigenen Diener. Sie bilden sich ein, sie sehen alles viel schärfer, reiner und klarer; sie glauben, man müsse alles an ihnen und von ihnen recht gethan finden, loben und bewun- dern; man müsse alles, wenns nur von ihnen kommt, sich gefallen lassen, alles von ihnen leiden und dulden. Ihre Reden und Handlungen stehen oft in dem offenbarsten Widerspruch. Sie verachten die Stimme des Volks und der Weisen. Aus dem Vorurtheil von der Heiligkeit und Unverlezlichkeit ihrer Person, Würde und Macht, entspringt dann auch der entschiedene Hass ge- gen alle Publicität ; die stolz-trotzige oder doch scheinbare Verachtung aller Urtheile des Publicums, aller Spottschriften, Satyren, Pas- quillen, Epigrammen, über ihre Person und Hand- lungen; der dumm-boshafte Trost eines Tibe- rius: Oderint, dum probent Suetonius . , der eben so schmälige Trost: Oderint, dum metuant ; (ich bleibe doch, der ich einmal bin), ohne welche und ähnliche verkehrte Vorstellungen ihre so ganz abgetumpfte Fühllosigkeit und Gleichgültigkeit unbegreiflich bleiben würde. Despoten ist an der Liebe und Hochachtung ihrer Ministers und Räthe nichts gelegen, wenn man ihnen nur gehorcht, ihnen nicht wider- spricht; alles bejaht, bewundert; sie in ihren Leidenschaften, Liebhabereyen und Phantasien nicht stört u. s. w. Diese verdienen uur Cor- porals zu Ministers zu haben. Arme und Hungerleider, zumahlen unter ih- rem Hof-Gesinde und den sogenannten Gelehr- ten, sind ihnen die liebsten und zu ihren Ab- sichten die bequemsten; zur Bedeckung des Mangels geben sie ihnen desto mehrere äussere Zierrathen, grosse Titul und schmale Besol- dungen. Ein Minister oder jeder anderer Diener, der ihnen missfällt, hat schon vorhinein Unrecht. Sie meiden, fliehen, hassen, und, wenn sie können, drücken und unterdrücken sie Männer von Geist, freye und freymüthige Männer. Wenn sie alte Ministers und Räthe aus Noth behalten müssen , oder sonst nicht wohl ent- behren können, so suchen sie solche entweder durch Schmeicheleyen, gute Worte, und Gna- den-Bezeugungen zu gewinnen, oder durch Drohungen und Trotz wenigstens zu schrecken und stumm zu machen. Dergleichen Herrn wollen einen sich selbst fühlenden Mann oft nur unter die Bank . nicht just zum Haus hinaus haben. Wer nun nicht unter die Bank will , der geht lieber von selbst, ehe mans ihn heisst. Sie lieben und suchen junge Männer, theils weil sie mit ihren politischen Schwärmereyen sympathisiren, theils weil sie um so leichter gefällige Jaherrn an ihnen finden. Je stolzer und schwächer ein Fürst ist, je gewisser wird er in der Wahl seiner Ministers den gefälligen Jaherrn oder den unwissendsten Schaafskopf allemahl dem seines innern Werths sich bewussten Mann von Verstand und Festig- keit vorziehen. Sie wollen nicht nur allein befehlen , sondern auch allein arbeiten ; es soll nichts geschehen wovon sie nicht wissen. Sie übersehen aus Unver- stand das Grosse der Staats-Verwaltung, und be- kümmern sich desto emsiger um alle Kleinigkeiten. Wenn sie zur Regierung ihres Landes gelan- gen, strafen sie heillose, schädliche, mit dem Fluch des Landes belastete Menschen zuweilen blos darum nicht, damit sich nicht andere daran spiegeln; damit sie vor ihre eigene Sottisen auch desto willigere und gehorsamere Diener bekommen. Um ihrer eigenen Schurken willen behalten sie lieber die von dem Vorfahren ererb- ten mit dazu. Die Herrn stecken sich unter einander an; es lernts immer einer vom andern, und der Schü- ler übertrift oft seinen Meister. So ruinirt sich einer mit dem andern. Die steuren und reden könnten und sollten, schweigen; aus Furcht oder Eigennutz. Alte Herrn, die lange selbst Kriege geführt haben, oder in Kriegsdienst gewesen sind, for- dern gemeiniglich von ihren Ministern, Räthen und Dienern, lauter blinden Musquetiers-Ge- horsam. Man soll ihnen buchstäblich gehorchen, nie- mahls raisonniren; nicht mehr, aber auch nicht weniger thun, als von ihnen befohlen ist. Alle Monarchen, die Verstand, aber keine Kinder haben, neigen sich zum Despotism; ihr Ruhm ist der Götze, dem sie opfern. Alle geistliche Regenten, im Durchschnitt genommen, sind gebohrne Despoten, so weit sie nach denen ihnen von den Capiteln gesez- ten Gränzen können und dürfen; sie hangen nicht an den zarten Banden der Menschheit, welche die jeztlebende an ihre Nachkommen bindet. Der Gedanke: Mit mir ist doch alles aus! schwebt ihnen immer vor Augen; das blei- bende Wohl ihres Volks rührt sie nur schwach; sie sorgen nur vor Bereicherung und Versor- gung der Familien, aus denen sie entsprossen sind, oder werden der Raub eines Günstlings, oder leben so drauf los, dass sie noch verschul- dete Lande und Cassen hinterlassen. Es ist ein altes deutsches Sprüchwort: „Stren- ge Herrn regieren nicht lange„. Die Erfahrung beweist aber dessen Unzuverlässigkeit; und nur aus der Geschichte dieses Jahrhunderts könnte man 20. 30. 40. Beyspiele ausheben, dass just die strengsten und schlimmsten am längsten, und die besten am kürzesten regiert haben. Um so zu denken, zu leben und zu handeln, muss man in einer despotischen Verfassung auf- gewachsen und gebildet worden seyn; einem freygebohrnen, frey zu denken gewohnten Mann, wenn er auch persönlich nicht darunter leidet, wird eng um die Brust bey dem blos- sen Anblick und Athemholen in einem despoti- schen Staat. Mehrere auf einander folgende Despoten bil- den allmählig bey ihren Ministerien, Collegien und ganzen Dienerschaft diejenige Denkungs- Art und Handels-Weise, die man bey dem Soldatenstand und in andern Staats-Gesellschaf- ten Esprit de Corps, Spirit publik , Ge- meingeist, auch wohl bey niedern Classen Zunft- geist benennt. Er ist ein Geist von besonderer Natur, tro- tzig und kriechend zugleich; man könnte ihn, nach Zeit, Ort und Umständen, Hunds- geist nennen, weil er sich vor beydes, zum Hetzen und Kriechen, gebrauchen lässt. Er war sonst, auch in Deutschland, noch häufiger anzutreffen; doch spuckt er noch hie und da; theils ist er aber durch den über ihn ausgespro- chenen Exorcismum in eine Wüste gebannt, theils ihm gegen sein Beissen ein wohlschlies- sender Maulkorb angelegt worden. V. Das CABINET der Könige und Fürsten . D er Sitz des regierenden Willens und Macht. Vollkommenheit heisst, nach der Sprache des Jahrhunderts, das Cabinet , dessen Ausflüsse Cabinets-Orders, Cabinets-Befehle, Cabinets- Resolutionen heissen, und durch Cabinets-Mi- nisters, Cabinets-Räthe, geheime Referendarien und Secretarien veranlasst, besorgt und ausge- fertigt werden. Nach der heutigen Verfassung grösserer und mittlerer Staaten und Länder wird, aus denen hiernächst weiter auszuführenden Ursachen, die Behandlung der Geschäfte durch das Cabi- net, es seye nun als Ausfluss von diesem Mit- telpunct zur Peripherie, oder als Zurückkehr von dieser zu jenem betrachtet, immer gewöhn- licher, unvermeidlicher und unentbehrlicher. In grossen Verfassungen wird aber auch, im Gegensatz von dem Staats-Rath, unter dem Cabinet dasjenige Departement verstanden, wel- ches sich vorzüglich und ausschliesslich mit den persönlichen und Familien-Angelegenheiten des Regenten, mit dessen Liebhabereyen, Privat- Correspondenz, Neigungen, Phantasien, Gna- den-Bezeugungen etc. beschäftiget. So war unter der Oesterreichischen Regie- rung der Kayserin Marien Theresien und ihres Gemahls K. Franzens eine eigene Cabinets-Canz- ley, deren in dem Fach der Finanzen- und Wech- sel-Geschäfte die Herrn von Pfizner und Tous- saint vorstuhnden, und, in den leztern Jahren M. Theresiens und nach dem Ableben K. Fran- zens, von dem in grossem und verdientem An- sehen gestandenen Baron von Nenny , einem Niederländer, die Privat-Corespondenz der Kay- serin, Gnaden-Sachen und andere dergleichen Geschäfte besorgt wurden. Kayser Joseph hatte unter seinen Cabinets-Ar- beitern stattliche, geprüfte, ihm mit dem feu- rigsten Enthusiamus ergebene Männer, deren Andenken mir noch heilig und ehrwürdig ist. Er war freilich sein eigener Cabinets-Minister und Canzley-Director, und der berühmte Con- trollor-Gang in Wien, der Sitz dieses Cabinets, dessen Expeditionen und Archive, konnte un- ter ihm zu den wichtigsten Pläzen in Europa gerechnet werden. Nach dessen Tod gewannen die Sachen eine ganz andere Gestalt; die alte Männer wurden entlassen, viele tausend Papiere verbrannt, und ein junger Fürst von Lichtenstein , ein Liebling K. Leopolds II. zum Director der Cabinets-Canz- ley ernannt. — — Auch das dauerte nur, so lange Leopold lebte; und, wie es nun geht, weiss ich nicht. Bey dem Cabinet der Kayserin von Russland war im Jahr 1793. ein Reichs-Senator, ein Ge- neral und ein Staats-Rath angestellt, und ihre besondern Angelegenheiten und die Annahme der Bittschriften wurden durch drey geheime und Staats-Räthe und drey General-Majors besorgt. In dem Handbuch über den K. Preussischen Hof und Staat von 1794 S. 50. findet sich der Ru- brik: Geheime Cabinets-Expedition, ausdrück- lich die Bemerkung beygesezt: „Besorgt die unmittelbare Correspondenz des Königs„ und arbeiten dabey fünf geheime Cabinets-Räthe und zwei geheime Cabinets-Secretairs: Von die- sen ist nicht nur der, wahrscheinlich, die Cha- toulle des Königs und sonstige geheime und persönliche Ausgaben besorgende geheime Käm- merierer unterschieden, sondern in noch weit höherm Sinn und Umfang das geheime Staats- Ministerium in dessen mannichfaltigen Abthei- lungen; und von diesem zahlreichen Staats- Rath unterscheidet sich, wie die Feder in der Uhr von den übrigen vielen Rädern, das in wenigen Personen bestehende geheime Cabi- nets-Ministerium , oder das Departement der auswärtigen Affairen, vor welches die aus- ländische Staats- und Deutsche Reichs-Angele- genheiten, die Familien-Geschäfte des Königl. Hauses, die Wahrnehmung der Königl. Souve- rainitäts-Rechte in allen Provinzen u. d. g. gehören. Diese Proben mögen genug seyn, um wenig- stens die Schattierungen und den Unterschied in den Hof- und Staats-Verfassungen zwischen Cabinet und Cabinet zu bezeichnen. In kleinern Regierungen oder Despotien geht es freylich hie und da nach dem alten Sprüch- wort: Dass man niemand verwehren könne, zu seinem Heu Stroh zu sagen, wenn auch gleich diese Duodez-Cabinete sich zu denen diesen Nahmen in höherm Sinn führenden, wie die mit dem Bildniss des Regenten prangende Creutzer zu denen grossen Gold- und Silber-Medaillen, verhalten; sie sind doch beyde Münzen, ob- gleich von jenen etliche hundert Stück auf die- se gehen. Bey den meisten dieser Herrn und ihren Dienern läuft es auf eine blosse Decora- tion hinaus; und die Verständige unter ihnen lieben nicht einmahl einen Titel, dem das Wort Cabinet vorgehängt wird, weil es an sich selbst schon einen gewissen verdächtigen Geruch mit sich führet. In manchen deutschen Provinzen heisst das, was man anderswo Cabinet nennt, Conferenz , und unterscheidet sich von dem, mit oder ohne Gegenwart des Landesherrn sich versammeln- den Geheimen Rath hauptsächlich dadurch, dass nur die Auserwählte und Eingeweyhte, wenn sie übrigens auch würkliche Geheime Räthe sind, zur Conferenz gezogen, andere aber im Vorhof dieses Heiligthums gelassen werden, um zu riechen und zu errathen, was innerhalb des- selben beschlossen wird, oder auch, ohne es ge- rochen und errathen zu haben, sich bey ihren Abstimmungen in Demuth nach dem Wehen des Cabinets-Winds zu richten, und sich zu beschei- den, dass sie nicht Staats-Ministers, sondern nur schlechtweg Geheime Räthe sind. Der Nahme machts nicht aus, es gilt um die Sache. Es gibt Deutsche Höfe, wo man weder von Cabinet noch Conferenz was weiss, und gleichwohl der ärgste und feinste Despotismus herrscht, weil dann doch am Ende der Befehl des Herrn entscheidet und allen Gegenvorstel- lungen ein Ende macht, der Canäle aber unzäh- lige sind, wodurch solche Befehle erhalten oder erschlichen werden. Das ist der unglückliche nicht genug zu beklagende Fall, wenn der Re- gent von seiner Residenz, nahe oder weit, ab- wesend ist, und alle an ihn gelangende Vor- träge schriftlich geschehen müssen. Es würde zu weit führen, die Genealogie der Cabinete von einem Reich, Land und Periode zu der andern zu verfolgen; einige Fragmente von Deutschen Beyspielen möchten dann aber doch nicht überflüssig seyn, und können allen- falls andern zu einem Leitfaden zur weitern Ausführung dienen. In In Wien war erstmahls unter der Regierung der Kayserin Königin Maria Theresia ein aus figurirenden und rathenden Staats-Ministern und ausarbeitenden eigentlichen Last-Trägern von Staats-Räthen bestehender, in Gegen- wart der Monarchin und ihres Gemahls und resp. Sohns, Franz und Josephs, als Mit-Regenten, sich versammelnder Staats-Rath errichtet, worinnen viel gestritten und desto weniger ge- than wurde, der sich zwar unter der Regierung Theresiens das Air eines Cabinets geben woll- te, ohne dessen Simplicität und Energie zu ha- ben, der schon bey ihren Lebzeiten seinen Cre- dit verlohr, und unter Joseph II. vollends nur noch den Nahmen übrig behielt. In Preussen sind zwar seit Friedrich II. Zei- ten her zwei Cabinets-Ministers, und nun deren noch mehrere, von deren Geschäften theils schon vorhin gedacht worden, theils auch sol- ches bey ein und andern ein blosser Titel zu seyn scheinet; wo hingegen unter der jezigen Regierung Männer, die bloss Minister und auch dieses nicht einmahl sind, unmittelbaren Einfluss O auf die Gesinnungen und Cabinets-Entschlies- sungen ihres Königs haben. In Chur-Sachsen , wo man sonst nur das Geheime Consilium hatte, entstanden, unter der Regierung der Pohlnischan Auguste und durch die Einleitung der Jesuiten, die von den Con- stitutions-mässigen evangelischen Geheimen Räthen unterschiedene Cabinets - und Confe- renz-Ministers , um auch Catholische begün- stigen und sie in mehr oder minderm Grad an Geschäften Theil nehmen machen zu können. Mit dem Fall der Jesuiten und mit mehrerer Aufklärung der nicht mehr Königlichen Beherr- scher der Churlande hat sich dieser Einfluss merklich vermindert, und ist immer mehr nur äussere Decoration und Titel-Spiel geworden. Der Glaube der alten Fürsten war, und der Glaube der verständigen neuen ist es noch: Dass sie nicht allweise, nicht allwissend, noch allmächtig seyen; dass sie zu Regierung ihres Hauses und Volks Rath und Hülfe bedürfen, und weise handeln, solche anzunehmen und zu befolgen; dass ihre Würde und Vorzug damit wohl bestehen könne, hingegen thöricht seye, nach seinem alleinigen Eigenwillen zu handeln. So dachte und sprache wenigstens noch vor anderthalb hundert Jahren der eben so staats- kluge als gottseelige Herzog Ernst zu Sachsen Gotha, welcher in seinem Ao. 1654. gefertigten herrlichen Testament das Zeugniss ablegte: „Alle vorfallende Sachen sollen sie (meine Söh- ne) mit gutem, getreuem und wohlbedachtem ordentlichem Rath anfangen; vor sich selbsten, sonderlich in wichtigen Fällen, nichts temere vornehmen und gänzlich davor halten, dass grossen Herrn und Regenten keine Schande, sondern vielmehr ein Ruhm und Ehre seye, guten vernünftigen Rathschlä- gen zu folgen, und dass daher der Frey- heit gar nichts abgehe „. Der Glaube der alten Fürsten-Welt war, und der verständigen neuern ist es noch: Dass ihre Räthe, Gehülfen und Diener, nicht nur berech- tiget, sondern auch verbunden seyen, ihnen über ihr Regenten-Leben und Handlungen, mit oder ohne und gegen ihren Willen, gefordert oder ungefordert, Vorstellungen zu thun; da- her die schöne Verpflichtung in den gewöhnli- chen Eydes-Formeln: Seinem Herrn treu, hold und gewärtig zu seyn, seinen Schaden zu war- nen, seinen Nutzen und Bestes aber zu beför- dern; daher so viele männlich-derbe, heroisch- feste, freymüthige, über alle Menschen-Gefäl- ligkeit und Menschenfurcht gleich getrost erha- bene Warnungs- und Propheten-Stimmen treu- er Räthe und Männer , die man noch hie und da als Ruinen auf den Brandstätten politischer Freyheit findet; daher die zum Theil schreckli- che Beyspiele der Rache, Verantwortung und Bestrafung der Unterlassungs-Sünden feiger, furchtsamer, heuchlerischer, herz- und treulo- ser Staats-Diener, welche lieber verstummten, als redten, wo sie reden — lieber schmeichel- ten, wo sie widersprechen und warnen sollten. Sonst hielten die Fürsten alten Schlags ihre geheime Räthe für ihre nächsten, wahre und vertrauteste Freunde; nannten und bekannten sie auch so vor ihrem eigenen und dem Aus- land, waren stolz auf ihre Wahl und Besitz und achteten sie vor den schönsten Schmuck in ih- rem Diadem. Sie waren stolz darauf, alt mit einander zu werden, und lebten je länger je freundschaftlicher zusammen; ihre Geister und Seelen wuchsen zulezt in einander; der Fürst ehrte den treuen Diener noch in und nach sei- nem Tode, und diesem war es unverschmerz- lich, seinen guten Herrn überleben zu müssen. Auch von diesen Zügen findet man noch, in grössern und kleinern Beyspielen neuerer Zei- ten, jedoch je länger je seltener, hie und da Aehn- lichkeiten; und glücklich ist der Fürst, das Land und der Diener, wo es sich, wann es auch nur in leichten Umrissen und sanften Schattierungen wäre, noch also findet. Der sogenannte dreyssigjährige Krieg und die damit verbundene über ganz Deutschland aus- gebreitete Unruhen; der darauf erfolgte, die Souverainetät der Deutschen Reichs-Stände gründende Westphälische Friede, und endlich die Errichtung der stehenden Heere und das Soldatiziren der meisten Fürsten, gaben der Sa- che ganz eine andere Richt- und Wendung. Die Nachahmung der französischen Formen vollen- dete endlich die neue Schöpfung; jeder Regent wollte, so weit ers vermochte, wenigstens im Kleinen, ein Ludwig XIV. seyn: Die Distanz zwischen ihm und seinen Dienern wurde im- mer weiter gespannt; wenn er auch nicht den Monarchen spielen konnte so stellte er doch den Potentaten vor, und zur Dankbarkeit wurden die alten Graubärte von Canzlern und Räthen in gefällige Ministers verwandelt. Was hie und da aus Noth oder Nachahmungs- sucht geschahe, ward je länger je mehr Mode , allgemeine Sitte; man sahe die Fürsten nicht leicht mehr ihre Wacht-Paraden versäumen, aber je länger je seltener in ihrem geheimen Rath erscheinen. So wie die Sachen jezo stehen und höchst- wahrscheinlich je länger je mehr werden und bleiben werden, so lassen sie sich von verschie- denen Seiten ansehen, deren jede ihre Gründe dafür und darwider aufzuweisen hat. Thatsache ist, dass alle Landes- und Regierungs- Geschäfte sich seit etwa anderthalbhundert biss zweyhundert Jahren unendlich verfeinert und vervielfältiget haben. Daher die ungleich grös- sere Anzahl von allen Gattungen der Diener- schaft; daher immer mehr und nothwendiger die schriftliche, anstatt der sonst gewöhnlichen blos mündlichen, Behandlungen. Die unläugbaren Vorzüge der schriftlichen Vorträge vor dem persönlichen Besuchen des geheimen Raths und anderer Collegien, möchten hauptsächlich in folgendem bestehen: Es wird unstreitig viele, mit Anhörung un- nöthiger Weitläufigkeiten und noch unnützerer Widersprüche, Zweifel und Zänkereyen, frucht- los verschwendete Zeit erspart. Der Regent gewöhnt sich an einen unpartheyi- schern, bloss auf die Sache selbst, wenn ihr pro und contra redlich vorgetragen wird, ge- richteten Blick. Er gewöhnt sich an eine gelassenere und ru- higere Beurtheilung von Personen und Sachen. Diss ist besonders nöthig und eine Regel prac- tischer Lebens-Weisheit bey raschen, hitzigen und eine Sache gleich beym ersten Blick zu übersehen glaubenden Herrn; ein Kunstgriff, dessen sich bekanntlich der berühmte und un- glückliche Baron von Goerz bey seinem eigen- sinnigen und ungeduldigen Herrn, K. Carl XII. in Schweden, mit stetem Vortheil, bediente: „Ich wills„, sagte er, wann ihn der rasche Kö- nig nicht länger anhören wollte, „Ew. Maje- „stät schriftlich geben„. Ein Regent ist nur selten so wenig Mensch, dass bey ihm Vorurtheil und Vorliebe gar kei- nen Einfluss hätte; dass er nicht bey einer Sa- che Beyfall oder Abneigung bezeugte, weils der gewollt und gewünscht und jener andere widerrathen und widersprochen hat. Diesem allem wird, wo nicht allemahl, doch mehren- theils, durch die gemeinschaftliche ministerielle oder collegialische schriftliche Vorträge vorge- baut und abgeholfen. Die unrühmliche und weniger Entschuldigung auf Seiten der Regenten verdienende Gründe der bloss schriftlichen Vorträge und ihres Nicht- Besuchens des geheimen Raths möchten seyn: Weil sie auf diese Weise ihre Unwissenheit, Rathlosigkeit, ihren biss auf würklichen Stupor ausartendem Blödsinn besser verbergen und be- decken können. Weil sie ihren Selbst-Gefühlen, ihrem Hoch- muth, Eigensinn, Eigenmacht und Herrscher- Stolz keine Gründe entgegen zu halten, keinen Widerspruch und Widerstand zu erfahren brau- chen, sondern überall nach blossem Gutdünken durchgreifen, auch wohl mit Grobheit, Heftig- keit und Drohungen durchfahren zu können glauben. Weil sie, oder doch viele unter ihnen, ihre Ministers und Räthe nur als ein nothwendiges Uebel ansehen und ihnen daher lieber, so oft als nur möglich, aus dem Weg gehen. Weil sich Männer von Selbst-Gefühl und ei- gener innern Würde, wahre Räthe , nicht wie auf den blinden militarischen Gehorsam ange- nommene und verpflichtete Subalternen behan- deln lassen. Weil die Herrn die persönliche Uebermacht, die Geistes-Superiorität eines festen und ge- wichtigen Mannes (einige Regenten nennen es das Uebertölpeln ) scheuen, und desswegen die nicht widersprechende, schriftliche, mundtodte Referate vorziehen. Weil es gemächlicher ist, Gekochtes nur zu essen, als selbst zu kochen; weil es gemäch- licher ist, nur zu befehlen, als Raths zu pfle- gen; weil es leichter ist, nur zu unterschrei- ben, als zu überdenken. Es ist möglich, dass die Verschwiegenheit wichtiger, oder doch geheimer und wenigstens auf eine Zeitlang geheim bleiben-sollender Rath- schläge und Staats-Verhandlungen, z. B. neuer Allianzen, Subsidien-Tractaten, geheimer Ver- schickungen u. d. g. und noch möglicher ist, dass der Credit, Ansehen und Vertrauen zu ei- nem herrschsüchtigen und eigennützigen Mann, der sich bey einem schwachen Fürsten geltend zu machen und einzuschmeicheln gewusst hat, die erste Veranlassung zu Cabinets-Ministerien und deren längern oder kürzern Beybehaltung gegeben hat. In dem Militär-Dienst ist es bereits bekannt, wie sehr es die persönliche Tapferkeit und Muth entflamme, unter den eigenen Augen seines Königs oder commandirenden Feldherrn zu fech- ten. Nicht viel geringer verhält sichs bey dem Civil-Stand, wo es in unsern Tagen, ge- wöhnlicher Maassen, der gerad umgekehrte Fall ist. Sonst giengen die Fürsten, so bald sie re- gierende Herrn wurden, selten mehr selbst in den Krieg, aber desto fleissiger in den gehei- men Rath und in ihre andere Collegien. Heut zu Tage fällt also jene persönliche Ermunte- rung grösstentheils hinweg; die Könige und Fürsten lernen das wahre, oft stille und schüch- terne Verdienst eines Mannes nur selten, oft gar nicht mehr kennen, sie nehmen ihre Mini- sters und Räthe gemeiniglich nur auf Credit und Empfehlung von andern, und werden dann auch, wie es nicht anders als billig ist, öfter als ihnen selbst lieb und gut vor ihren Staat und Land ist, mit dieser Kaufwaare betrogen und hinwiederum andere durch sie. Das ist nun bey dem gewöhnlichen Lauf der Dinge einmal nicht anders, und das einige Mittel, dass man so lange ändert, biss mans entweder bes- ser trift, oder zulezt die späte Ueberzeugung erhält, dass gerade einer des andern werth seye. — So wars, ich wiederhole es nochmals, sonst nicht. So lange die Fürsten noch selbst in den geheimen Rath giengen, so machte nicht nur, nach dem Sprüchwort, der Ton oft die Musik, sondern auch das blosse Schweigen ei- nes biedern Mannes, Ein Kopfschütteln, Ein traurender, Ein bedenklicher und wehmüthiger Blick, würkte oft mehr als alles Reden, und war wenigstens fähig, den gegenwärtigen Re- genten aufmerksam und nachdenkend zu ma- chen. Heut zu Tage heisst es bey fast allen, wie Göthe im Egmont sagt: Der König fragt nicht; er schickt (er befiehlt). Es ist zwar im Grunde zulezt einerley: Ob ein Fürst von seinen Ministern oder von sei- nen Cabinets-Secretarien und Referendarien be- trogen werde? Und es sind Fälle, wo auch der gewissenhafteste, redlichtse Mann seines Fürsten (wie nun einmal die mehreste sind) zu seinem wahren Besten belügen und betrü- gen muss ; das Vorurtheil ist aber in der Re- gel mehr vor den Minister, als vor den blossen Cabinets-Mann. Der beste Mittelweg ist, wann der nun einmal zur Mode gewordene, schrift- liche Vortrag, von dem die Stelle eines gehei- men Referendars zugleich mit vertretenden würk- lichen Minister, in Beyseyn des bloss expedi- renden geheimen Secretairs, geschieht. Also ward es bey dem löblichen Marggrafen von Baaden von dessen vertrautem Minister von Edelsheim , und bey dem, ehe er durch der Weiber Hände fiele, liebenswürdigen Marggra- fen von Brandenburg-Anspach durch den geist- vollen und würdigen Minister von Gemmin- gen gehalten. Von den übrigen Cabinets-Räthen , Secre- tarien und Compagnie, habe ich schon vor mehr dann zehen Jahren mein Bekenntniss abgelegt In der Schrift: Ueber Regenten, Regierungen und Mini- sters, 1784. S. 209. . Dieses Glaubens bin ich noch; und längere Erfahrungen, auch mannichfaltige, gute und schlechte Beyspiele, haben mich in meiner Ue- berzeugung nur noch mehrers bestärkt. „Un- ter allen Stellen im Fürsten-Dienst (sagte ich) ist die eines Cabinets-Secretairs und ge- heimen Referendarii eine der allerwichtig- sten. Ihrer Subalternität ohngeachtet können sie ehrwürdige, seegensreiche Männer für ein ganzes Land werden; die Gehülfen, Stützen und Fürsprechen rechtschaffener Minister, Wohl- thäter aller guten Sachen und Menschen seyn; die Schäfer-Stunden und gute Launen eines Herrn zu guten Absichten benutzen; die Wet- terableiter bey aufsteigenden Gewittern seyn, Unwillen und Verdacht gegen redliche Männer abheben, dem Stachel geheimer und offentlicher Verläumdungen seine Kraft benehmen, einen Herrn von schlechten und übereilten Handlun- weislich zurück halten; jeden guten Gedanken und Regung bey ihm anfachen, beleben und stärken; Schmeichlern und Augendienern die Larve abziehen und sie in ihrer Blösse kennt- lich machen, und bey minderm äussern Schim- mer, hingegen auch wenigerer Last und Verant- wortung, weit glücklichere und vergnügtere Leute seyn, als der Minister selbst. Das Gegenbild hievon sind die Giftmischer, Gifthaucher, geheime Debauchen- und geheime Chatoull-Räthe, nebst der ganzen Familie der Cabinets-Teufel . Die Stelle eines geheimen Referendarii ist ein eigentlicher Confidenz-Posten. Die Ministers und Räthe erbt ein Herr entweder mit dem übri- gen Staats-Inventario, oder er nimmt sie, wie sie ihm empfohlen und vorgeschlagen werden; ein Herr kann vielmehr einen Mann, den er im Auge nicht leiden kann, zum Minister ma- chen, und Lebenslang behalten, weil er ihm im guten und schlimmen Sinn unentbehrlich ist; jene Stellen sind aber ein Werk seiner eigenen Neigung und Wahl, ein Ausfluss der Cabinets- Regalien. Man kann also bey dieser Stelle mit ziemli- cher Zuverlässigkeit von einem auf den andern schliessen: „ Wie der Herr ist, so ist auch sein geheimer Referendarius„. Die Nutz-Anwen- dung und Probe kann jeder, dem daran gele- gen ist, selbst machen. So dachte und sprach ich schon damals; so wenig jetzo als damals halte ich es aber vor anständig, eine Gallerie von nach dem Leben gemahlten Männern dieser leztern Gattung auf- zustellen, sondern begnüge mich, zu sagen: Dass in der Regel (keine ist aber ohne Ausnah- me) Könige und Fürsten nur solche an Verstand oder doch an Willen Verschnittene Hi soli ( eunuchi ) Principes perdunt, dum eos more gen- wäh- len, deren unbedingten Gehorsams sie vorhinein vollkommen versichert sind; solche Löwen, dergleichen einen der Bassa zu Belgrad um sich hatte, die sich auf den ersten Wink zum Beissen und benöthigsten Falls zum Zerreissen gebrauchen lassen. So sind sie gewöhnlich bey denen despotisch regierenden Monarchen; so waren nahmentlich die Cabinets-Männer unter K. Friedrich Wil- helm I. und Friedrich II. in Preussen. — Die Schilderung, die Büsching In dem Leben Friedrichs II. K. in Preussen, S. 214. von ihnen ge- macht, ist viel zu sehr nach dem Leben ge- zeichnet, als um sie nicht mit seinen eigenen Worten zu wiederholen: „Man würde sich sehr irren, (sagt er), wenn man glaubte, dass des Königs geheime Cabinets-Räthe seine würk- liche Räthe gewesen wären; denn diese nannte er nur seine Schreiber, und sie waren auch or- dentlicher Weise weiter nichts. Möchten nur alle, die er gehabt hat, auch gute Stylisten ge- tium aut Regum Persarum volunt vivere, qui a Populo etiam amicissimum Principem amovent, qui internuntii sunt, aliud, quam respondetur, sæpe referentes, clauden- tes Principem suum, et agentes ante omnia, ne quid sciat. Lampridius . wesen seyn! Aber selten hat einer unter den- selben gewusst, wie Königliche Cabinets-Briefe und Befehle würdig abgefasset werden müssen, insonderheit in Deutscher Sprache; und weil der König auch kein Kenner des Deutschen Briefstyls ware, so giebt es so viele undeut- sche, steife und einförmige Cabinets-Stücke. Es ist aber doch gewiss, dass die Cabinets-Rä- the in manchem Falle Gelegenheit hatten, das zu seyn, was sie hiessen. Man weiss, dass auf den Vortrag des Innhalts einer Schrift viel an- kommt, so dass sie bey den Vorträgen, die sie zu thun hatten, mancher Person und Sa- chen vortheilhaft und nicht vortheilhaft seyn konnten. Diese Gelegenheit wussten einige, als ein Schumacher , den der König von sei- nem Herrn Vater erbte, ein Eichel und andere mehr, wohl zu gebrauchen, und in den Fällen, da sie andern nützlich gewesen, auch oft für ihren baaren Nutzen ansehnlich zu sorgen, wie der grosse Reichthum, den Eichel hinterliess, bezeuget. Es hat aber auch wohl einer, der es zu arg gemacht, sein eigenes Unglück da- durch verursacht, wie Galster , den der Kö- nig nach Spandau schickte„. Auch Auch kannte ich genau einen Minister, der in der Aufwallung von Schmerz und Unmuth über eine unwürdige Handlung, wozu sich der Fürst von seinem geheimen Referendar verlei- ten lassen, in die Worte ausbrach: „Der * * ist ein Spitzbub„. „Ich weiss es wohl„, ant- wortete der Fürst ganz kaltblütig, „ich brauche aber einen solchen„. Was dieser Herr gesagt, das üben oft andere seines gleichen, ungesagt, in der That selbst: Mit biedern, ehrlichen, tapfern, freymüthigen Leuten ist ihnen nicht gedient; sie wollen, statt Männern, Laquayen, beugsa- me Schurken, denen sie dann ihrer Seits auch wieder Schelmereyen, allerley Gattung, wenn sie nur nicht in das Leib-Geheeg des Fürsten kommen, zu gut halten Der Cabinets-Geist ist herrisch, despotisch, eigensinnig, trotzig, gewaltthätig, absprechend, abschneidend; und so wie der Geist ist, so ist auch seine Sprache und sein Styl ; kurz, barsch, nicht raisonnirend, mehr und weniger ganz in dem entscheidenden militarischen Ton, manchmahl mit einer beleidigenden Grobheit. P Ein höchst auffallendes Beyspiel dieser Art liefert diejenige Cabinets-Ordre vom 21. Dec. 1787. an die Universität zu Halle, welche man den guten und gütigen König Friedrich Wilhelm II. unterschreiben machen. Der König hatte in Berlin ein Ober-Schul-Collegium errichtet, wel- chem auch die Universitäten in den Königl. Landen untergeordnet seyn sollten. Die zu Halle that gegen diese Zumuthung Vorstellung, worinn sie auch ihre Unzufriedenheit über den ihr vorgesezten Canzler von Hofmann , nicht zu verbergen wusste. Darauf kam nun obge- dachte, weder im Geist und Character des men- schenfreundlichen Monarchen gedachte, noch viel weniger in der Würde eines Königs styli- sirte Resolution, die um der Seltenheit der Schreibart willen in ihren Hauptstellen wieder- holt zu werden verdient: „Se. Königl. Maj. von Preussen„ (heisst es gleich im Eingang) „haben höchst missfällig vernommen, dass die Universität zu Halle, aus einem besondern Eigendünkel , sich beykommen lässt, nicht un- ter dem Königl. Ober-Schul-Collegio stehen zu wollen. — Diese sonderbare und wenig Klugheit verrathende Aufführung einer ganzen Akademie würde Seiner Königl. Majestät äus- serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen- selben nicht bekannt wäre, dass nur einige wenige pedantische Professores die thö- richte Triebfeder davon sind, und dass zur Ehre der Universität es noch kluge und wah- re gelehrte Männer daselbst giebt, die an solchem Unfug keinen Theil nehmen„. Hier- auf folgt der Machtspruch: „So wie nun Se. Königl. Maj. den leztern ihre Zufriedenheit dar- über zu erkennen geben, so wird denen erstern ihre durch obige Renitenz bezeugte einfältige Conduite hiemit nachdrucklich veswiesen, und ihnen alles Ernstes anbefohlen, dem von Allerhöchstdenenselben für die samtlichen Preus- sischen Staaten etablirten Ober-Schul-Colle- gio einen ganzunumschränkten Gehorsam um so mehr zu leisten, da Se. Königl. Maj. nicht gemeint sind, einigen unruhigen Kö- pfen unter den Hallischen Professoren zu erlauben, über landesherrliche Einrich- tungen und Befehle zu klügeln, weil ihre Pflicht ist, ohne Widerrede schnell und geziemend zu gehorchen „. Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der sollte vieles drum geben, wenn er die Bekannt- machung dieses Befehls vor dem Publico hätte verbergen, wenn er dessen Andenken auf im- merhin vernichten können. Was die Universi- tät zu Halle gethan? Ob sie blindlings gehorcht und verstummt, oder wie die Sache zwischen dem Hof und ihr vermittelt und gemildert wor- den? ist mir unbewusst. Die Publicität, deren Stimme der König selbst so sehr respectirt, be- hauptete aber auch hier ihre Rechte. In einer der beliebtesten und allgemein gelesenen Mo- natschriften In dem deutschen Zuschauer . 1788. VII. B. S. 162. erschien eine herbe und kräftige Beurtheilung des Königl. Befehls, worinn die Herrn von Hofmann und Woellner , denen man den meisten Antheil an der Königl. Ent- schliessung beymass, und leztern vor den Con- cipisten derselben hielt, eben so unsanft behan- delt, über die Sache selbst aber das auf Recht und Wahrheit sich gründende Urtheil abgespro- chen wurde: „Es ist ein gerechter Stolz, wenn Männer, die sich fühlen, nur von Gott, den ihren alten Privilegien nicht zuwider laufen- den Landes-Gesetzen, ihrem Gewissen und ih- rer gesunden Vernunft abhängen wollen. Es wäre eine schlechte Empfehlung für die Ein- chten der Juristen-Facultät zu Halle, wenn sie sich ohne Protestation dem Ober-Schul-Col- legio unterworfen hätte. Der Landesherr kann neue Gesetze geben, aber sie müssen keine wohlerworbene Rechte beeinträchtigen; und der Unterthan, der seine bissherige Rechte ver- theidiget, verdient keinen Verweis . Ist das neue Gesetz zur Wohlfahrt des Ganzen noth- wendig, so muss der Unterthan darüber belehrt werden, und besonders, wenn er zu einer so respectablen Volksklasse, als die Mitglieder ei- ner akademischen Gesellschaft, gehört. Dem wahren Vortheil des Landes werden Männer, die Lehrer der Nation werden sollen, die ihre künftigen Seelsorger, Richter und Gesetzgeber bilden müssen, gewiss alles aufopfern; und wenn sie dawider keine Respects-widrige Vor- stellung thun, haben sie gar nicht strafbar ge- handelt, ihre ohnvorgreifliche Protestation ein- gereicht zu haben. — Wenn es heisst: Die Universität soll dem Ober-Schul-Colle- gio einen unumschränkten Gehorsam lei- sten , so hat man schon Unrecht, über den Pabst zu spotten, der sich für untrüglich gehal- ten wissen will. Der Concipient der allerhöch- sten Resolution hat den Ausdruck: Unum- schränkt , wie es scheint, nicht ganz gefasst. Gehorsam sind die Untergebenen denen ihnen vom Landesherrn bekannt gemachten Vorge- sezten allerdings schuldig; allein unumschränk- ten Gehorsam, der jede vernünftige Gegen- Vorstellung ausschliesst, sollte man keiner Ge- sellschaft im Staat ertheilen (zumuthen); und am allerwenigsten in wissenschaftlichen Din- gen, wo so viel auf die eigene Art zu sehen ankommt. Man kann annehmen, dass das vor- gesezte Ober-Schul-Collegium wahrscheinlich nichts unternehmen werde, was den Fortschrit- ten wahrer Aufklärung zuwiderlaufen könnte. Aber ist es denn doch nicht ein denkbarer Fall, dass ein einziger Mann in einem solchen Colle- gio ein so grosses Uebergewicht erlangen kön- ne, dass seine aus Mangel an gewissen Ein- sichten, oder zu Beförderung gewisser Absich- ten, abzielende Vorschläge, die dem Ganzen nachtheilig werden könnten, zum Gesetz ge- macht werden können? Und ist diss nicht um so eher zu befürchten, wenn die Einsichten der Befehlenden den Einsichten der Gehorchenden weit nachstehen; wenn jene, eben weil sie ge- gen diese überwichtig sind, aus einem auch dem nicht verdorbenen menschlichen Herzen so eige- nen Stolz, selbst ihre nicht ganz heilsam erkann- te Grundsätze dem ohngeachtet befolgt wissen wollen, um nicht die Demüthigung zu erleiden, von den Untergebenen eines bessern belehrt wor- den zu seyn? Wenn es heisst: Dass es nicht erlaubt seyn solle, über landesherrliche Einrichtungen und Befehle zu klügeln , so ist dieses eine Beeinträchtigung des ersten Rechts der denkenden Menschheit. Dieser Satz leidet nur unter der geringsten Classe des Volks, und dazu noch unter gewissen Einschränkun- gen, seine Anwendung; allein Männern, wel- che denken können, muss es frey stehen, mir geziemendem Respect Einwendungen wider die landesherrliche Verordnungen machen zu kön- nen. Der Gesetzgeber ist nur Mensch; er kann in der besten Absicht eines guten Herzens Ver- ordnungen erlassen, die dem Ganzen nachthei- lig sind. Sollen dawider keine Vorstellungen stattfinden können? Dann sizt türkischer De- spotismus auf dem Thron, bey dem kein Ge- setzgeber gewinnt; denn nur Liebe des Volks macht gute Unterthanen; blosse Furcht macht Sclaven, die, befreyt von ihren Ketten, Ver- wüstungen anrichten können, welche den De- spoten selbst gefährlich werden müssen. Die Fürsten haben diss auch selbst gefühlt. Fried- rich der Einzige hat verschiedene Befehle ge- geben: Dass die Landes-Collegia auf erschli- chene Cabinets-Orders, wenn sie wider die Gesetze liefen, nicht Acht geben, sondern da- von Bericht erstatten sollten; und Friedrich Wil- helm mit dem allgemein verehrten guten Men- schen-liebenden Herzen sollte unumschränkt herrschen wollen? minder wichtige Männer den berühmtesten Weisen seiner Staaten zu Ober- aufsehern geben wollen, ohne dass diese sagen dürften: Wir brauchen dergleichen Aufseher nicht. Dieses nur zu denken wäre unedel„. Die Cabinets-Politik unterscheidet sich von den ständigen erblichen Staats-Grundsätzen eines Hofs hauptsächlich dadurch, dass sie per- sönlich, veränderlich, von der Convenienz und Lage der Umstände abhängend, und mit gröbern oder feinern Verstellungs-Künsten übertüncht und überfirnisst ist. Die Cabinets-Regalien sind, je länger je mehr, ein so reichhaltiges Thema, dass es nur zu bewundern ist, dass sie nicht längst zur Auf- schrift einer juristischen Inaugural-Disputation gewählt worden, um sich dadurch bey einem despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo- sem Minister zu empfehlen. Neben dem alten, längst bekannten und ge- übten Jnre vexandi subditos , neben dem gleichfalls alten Principe legibus soluto , verdienet wohl unter den modernen Cabinets- Regalien die erste Stelle der Undank der Für- sten , womit sie einen ihnen missfällig gewor- denen, bey ihnen verläumdeten, redlichen, bie- dern, unschuldigen Staatsdiener, kraft ihrer vermeinten despotischen Allmacht, aus dem, zuweilen langen Dienst, und, nach unläugbaren um sein Haus und Land erworbenen Verdien- sten, verstossen, und ihn und seine Nachkom- menschaft unglücklich machen. Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un- glück vor den Weggedrückten oder Fortgestos- senen im Grund Erlösungs-Gnade ; der Un- dank bleibt aber allemahl auf Seiten des Regen- ten, was er ist. Nach der Politik Friedrichs des Grossen, und nach der Philosophie seines Münz-Juden Ephraim, gehörte das Recht, unter eines andern Sou- verains Bildniss, Nahmen und Stempel, falsch Geld zu schlagen, Blech-Kappen, falsche Du- caten, Thaler, Rubels etc. auszumünzen, zu dem Jure regio , zu den Cabinets-Rega- lien . Kleinere Potentaten, die aber nicht Kö- nige waren, liessen sich gelüsten, diss grosse Vorbild nachzuahmen; es blieb aber bey blossen Versuchen. Die Gesetze wachten; die falsche Münze ward geprüft, erkannt und verrufen; die damit angefüllte den Rhein hinabschwimmen- de Fässer wurden angehalten und kurzweg con- fiscirt. Ein gleiches geschahe von dem noch mächtigern Russland bey dem Zoll zu Riga, mit denen sich nach Russland einschleichen-wol- lenden falschen Rubeln. Nach Herzog Carls von Würtemberg Finanz- System war der Diensthandel mit allen sei- nen gräulichen Folgen ein Ausfluss des deut- schen Fürsten-Rechts ; sein wilder Vater, Herzog Carl Alexander, und dessen Leib-Jude Süss, waren ihm schon mit bösem Exempel vorangegangen. Das gedruckte Sünden-Regi- ster Im Patriot. Archiv, I. Theil, S. 202. beweist es, dass ihnen Dienste, Titel, Ehre, Beförderungen, Begnadigungs-Recht etc. um Geld feil waren; wars demnach Wunder, dass er zeitig genug in die vorgefundene Fuss- stapfen getreten ist? Die Cabinets-Justiz ist so alt, als der Despotismus selbst; sie findet sich überall, wo dieser herrscht; der Nahme aber ist eine Geburt unserer Zeiten, der ehedem auch wohl unter der Benennung Macht-Spruch , Macht-Voll- kommenheit begriffen war, immer aber eine Justiz-Verwaltung bezielte, die mit Ueberge- hung der Landes-Collegien und gesetzmässi- gen Instanzen, mit oder ohne Vernehmung der interessirten Theile, von dem Landesherrn un- mittelbar sich angemasst, oder doch dessen Nahme dazu gebraucht und missbraucht wurde. Wo mit dem Leben, Freyheit, Rechten und Eigenthum der Unterthanen nach den Launen und Leidenschaften eines despotischen Herrn oder Ministers gebahret werden darf; wo keine Reichs- und Land-Stände sind, die Muth und Kraft genug zum Widerstand haben, da bleibt nur der einige Trost: Leiden und Schweigen. So wars ehedem in Frankreich unter dem ge- waltthätigen und rachgierigen Cardinal Riche- lieu; so in Engelland unter dem tyrannischen Heinrich VII. so in Deutschland unter den Fer- dinanden; so noch überall, wo Gewalt vor Recht geht, und wo, zur Bemäntelung des Un- rechts, Justiz-Sachen in Staats-Sachen ver- wandelt werden. Eine ganz eigene und bey weitem die schlimm- ste und gefährlichste Gattung der Cabinets- Justiz ist, wo, um den Unschuldigen desto gewisser zu drücken und zu unterdrücken, die äussere Form und Schein einer gesetzmässi- gen Justiz-Verwaltung beybehalten wird; wohl gar die Richter, um das Publicum desto mehr zu täuschen, von ihren sonstigen Diener-Pflich- ten losgebunden werden; ihnen eine ohne An- sehen der Person zu leistende unpartheyische Justiz anbefohlen, heimlich aber der Gang und die ganze Behandlungsart vorgeschrieben wird, um den Leidenden entweder seines Rechts ganz verlustig zu machen, oder die Sache so zu verwirren und zu verzögern, dass er, ohne ein Wunder, das Ende derselben nicht erleben könne. Freylich gehört ein ungewöhnlicher Grad von Argheit auf Seiten des Regenten da- zu, der es wagen darf, seinen Dienern derglei- chen Zumuthungen zu thun, und eine Hunde- Art von Menschen, die sich dazu gebrauchen lassen. Dass es aber solche gebe, ist leider! bewahrheitete Erfahrung. Diese Art von Ungerechtigkeit zu ergründen und zu entkräften, macht den Deutschen Reichs- gerichten um so mehrere Mühe, weil sie sich einerseits hinter Formalitäten, an welche auch die Reichsgerichte gebunden sind, verstecken, und andererseits mit denen so hochgespannten Reichsständischen Jurisdictions-Gerechtsamen kreuzen; endlich weil nicht selten Cabinets- Justiz des Despoten und Staats-Justiz des Richters mit einander einverstanden sind, und der Misshandelte politischen Rücksichten, sollte es auch nur ein angedrohter Recursus ad Comitia seyn, aufgeopfert wird. Doch hat man von ältern Zeiten noch Beyspiele thä- tiger und exemplarischer Hülfe, und von neuern, dass wenigstens zum Schein ein Schreckschuss von Dinten-Pulver geschieht, welchen sich der, den er treffen soll, schon selbst zu erklä- ren weiss. Mit den kleinen Potentaten wer- den schon weniger Umstände gemacht, und ihnen zuweilen die volle Ladung gegeben, ob- gleich die in dem mittlern Zeitalter gewöhnli- che Strafe des Hunde-Tragens vorlängst in Abgang gekommen. Zum Ruhm unserer grössern Deutschen Höfe darf man sagen: Dass Sache und Nahme von Cabinets-Justiz bey ihnen immer seltener werden. Man kann in mehreren Deutschen Pro- vinzen (deren keine ich wohlbedächtlich nenne, um keine an ihrem verdienten Lob zu verkür- zen) Menschen-Alter durchleben, ehe man ei- nen einigen solchen Fall aufweisen könnte. Die Geschichte der neuern mit wahren Justiz- Heiligen besezten Ober-Appellations-Gerichte liefert häufige Beyspiele, dass nicht nur gegen den Landesherrn und dessen Cammern, sondern auch (das noch weit mehr sagen will) gegen einen viel vermögenden Minister, ohne Anse- hen der hohen oder niedern Person des Klägers, reine und strenge Justiz verwaltet worden. Diese reine und edle Gesinnung breitet sich auch bey mittlern und kleinen Deutschen Häu- sern immer mehrers aus; und ich erinnere mich nie ohne tiefe Rührung der, in dem erst im Jahr 1785. verfertigten, aus dem Geist, Herzen und Feder des würdigsten Ministers dieses Hau- ses, Freyherrns von Preuschen geflossenen Nassau-Oranischen Erstgeburts-Gesetz §. 24. enthaltenen vortreflichen Verordnung, wodurch jedem bey der Justiz-Canzley angestellten und auf diesen Fall schon im voraus seiner Pflich- ten entlassenen Rath aufgegeben wird, auch in denen gegen den Landesherrn selbst oder andere Personen des Fürstlichen Hauses anbrin- genden Klagen, nur Gott, die Wahrheit und die Gerechtigkeit vor Augen zu haben Der patriotische Reg. Rath Reuss äussert bey dieser Gelegenheit, im 19. Theil seiner deutschen Staats-Canz- ley S. 243. den Wunsch: „Warum werden die Räthe und Diener nicht auch gegen willkürliche Entlas- sungen sicher gestellt? Diss ist die wesentliche Er- forderniss bey guter Bestellung einer Landes Regierung, wann dem redlichen Diener seine Pflicht, in allen Fäl- len, Gott, die Wahrheit und Gerechtigkeit allen Ne- ben-Rücksichten vorzusetzen, erleichtert werden will. Es ist immer eine harte Aufgabe für einen treuen, aber armen, Rath und Diener, seine Pflicht zu erfüllen, wenn er Gefahr lauft, in Ungnaden zu fallen und nun in Gnaden entlassen oder etwa auf einen unangenehmen Platz versezt zu werden. Unsere allge- meine Rechts-Theorie stellt sie dagegen gewiss nicht sicher. — Aber Pflicht für den Regenten ist es, diesen Grundsatz landgrundgesetzlich zu machen, wenn er sein Land liebt„. Irre ich nicht ganz, so ist dieser gerechte Wunsch blos desswegen unerfüllt geblieben, weil man in dem Vertrauen und aus Ueberzeugung der persönlichen Tugend der Fürsten des Hauses Oranien-Nassau den Fall als moralisch unmöglich gehalten, dass sie einen Mann . Die Cabinet-Schulden sind eine Erschei- nung dieses Jahrhunderts. Landgraf Ernst Lud- wig zu Hessen-Darmstadt, und sein Schwager Friedrich Jacob zu Homburg, hatten das Un- glück gehabt, von einer Bande Betrügern, un- ter verheissenem Goldmachen, hintergangen und nach und nach in einen Abgrund von Schulden gestürzt zu werden. Die rührendsten Vorstel- lungen treuer Räthe waren vergebens; hinge- gen fanden sich immer schädliche und leicht- glaubige Menschen, die den bethörten Fürsten Geld und Credit zu verschaffen behülflich wa- ren. Je tiefer sie sunken, je grösser wurde ihre Verblendung; Homburg ward noch in Zeiten die Wohlthat einer Kayserlichen Debit- Commission zu Theil. Das regierende Haus Darmstadt konnte es natürlicher Weise länger aushalten; darüber gieng Landgraf Ernst Lud- wig mit Tod ab. Sein Sohn und Nachfolger, Landgraf Ludwig VIII. liess sein erstes seyn, die noch in Darmstadt sich findende Goldma- cher fortzujagen (denn das eigentliche Raupen- Nest dieser Betrüger hatte sich in Homburg fest- desswegen, weil er seine Pflicht mit reiner Treue in ih- rem ganzen Umfang erfüllt, unglücklich machen würden. Bey Menschen Gedenken ist auch kein solcher Fall eingetreten; und eben so wenig lasst es sich furs künf- tige besorgen. festgesezt); zugleich erklärte er aber, dass er von allen ohne Vorwissen und Beystimmung der Collegien gemachten väterlichen Schulden keinen Heller bezahlen würde. Es fand sich auch bald ein dienstfertiger Schurke von Hof- Publicisten, der in einer zusammengeschmierten Deduction den Beweis dieses neuen Glaubens zu führen übernahm; und hier war es, wo dieser Bastart mit dem Nahmen von Cabinets- Schulden , zum Unterschied von denen bisher bekannten Landes-Cammer- und Kriegs-Schul- den, belegt wurde. Bey diesen Werken der Fin- sterniss waren viele Betrügereyen und Schlech- tigkeiten mit untergelaufen; eben so gewiss war aber auch, dass viele gutherzige und leicht- glaubige Familien, im Vertrauen auf das damahls noch heilig geachtete Fürsten-Wort, ihr Ver- mögen rein und ehrlich dargeliehen haben, wel- che durch das neuerfundene System sämmtlich in die tiefste Armuth und Elend gestürzt wor- den, unter denen sich vornehmlich das sonst reiche und angesehene Handelshaus Bernus in Frankfurt auszeichnete. Diese klagten in Wien, fanden aber taube Ohren und harte Herzen; der alte Bernus verschmachtete seine Tage im Q Elend, und starb auf dem Stroh, mittlerweile der Landes-Nachfolger mit seinen Junkern und Jägern im Wald unter Hirschen und Schweinen ihr Leben verschwelgten, der nach Wien als Cabinets-Satan abgeschickte Geheime Rath aber sich am Lohn der Ungerechtigkeit ein feines Rittergut, jedoch wohlbedächtlich im Land ei- nes andern Fürsten zusammensparte. Die blinde Anhänglichkeit und Ergebenheit Landgrafens Ludwig VIII. womit er sowohl in dem Oesterreichischen Erbfolge-Krieg, als nach- her in dem siebenjährigen Krieg sich und sein Land der Sache des Hauses Oesterreich aufo- pferte, war Versöhnung für alle seine Sünden; der Reichshof-Rath beugte sich unter die Macht der Staats-Justiz, und das gewöhnliche Wort der Kayserin Königin Maria Theresia, bey de- nen ihr hierüber je zuweilen angebrachten Ge- wissens-Rügen, war: „Lasst mir den alten Mann zufrieden, so lang er noch lebt„. Nach dieser Vorschrift handelte dann auch dieser Ju- stiz-Hof würklich, und als ich im Jahr 1765. als Hessen-Casselischer Gesandter an der Tafel des damaligen Reichs-Vice-Canzlers Fürsten Colloredo speiste, entblödete sich der mit zu- gegen gewesene Reichs-Hof-Räthliche Refe- rent in dieser Sache nicht, offentlich zu sagen: „Um ein paar Frankfurter Kaufleute willen kön- ne man einen so wohlgesinnten Reichs-Stand nicht ruiniren„; und als ich ihm mein äusser- stes Erstaunen über diese Art der Justiz-Pfle- ge eben so laut bezeugte, sagte der Unver- schämte: „Wenn der Preusse (Ludwig IX. ein eben so leidenschaftlicher Preusse, als es sein Vater für Oesterreich war) zur Regierung kommt, den wollen wir schon festhalten„. Lud- wig VIII. starb endlich, und der Reichshof- Rath hielt seinem Sohn und Nachfolger Lud- wig IX. redlich sein Wort; eine Kayserliche Schulden-Commsision wartete vor seiner Thü- re; er sollte vor seines Vaters und aller seiner Voreltern Sünden büssen. Der Landgraf war nichts als Soldat, und glaubte aufrichtig, dass in deren Menge eigentlich die Würde und Grös- se eines Fürsten zu suchen sey; von Rechts und Links der Deutschen Länder- und Justiz- Verfassung verstund er nichts; von der einen Hälfte seiner Dienerschaft war er verrathen und von der andern verkauft; sie verleiteten ihn, den damaligen Kayserlichen Gesandten im Reich, Grafen von Neipperg , einen Mann, den sein eigener Vater seiner ungeheuren Verschwen- dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte, zumCommissario in seinem Schulden-Wesen zu erbitten . Dieser übernahm mit Freuden einen solchen einträglichen Auftrag; er machte dem tief verschuldeten Mann neuen Credit bey Ju- den und Juden-Genossen, die, unter dem Vorwand beträchtlichen Nachlasses, vorzüglich vor andern ehrlichen und rechtmässigen Gläu- bigern, und ohne Untersuchung der Qualität und Legalität ihrer Forderung, mit baarer Zah- lung befriedigt wurden. Um die Sache nicht nur halb schlecht zu thun, ward unter seiner Leitung ein Schulden-Zahlungs-Plan entwor- fen, nach welchem zur Abfindung samtlicher Cabinets-Creditoren , unter denen sich so viele ehrliche Familien befanden, kein entbehrli- cher Heller übrig blieb. Die verbrieften Glau- biger des Fürstlichen Hauses konnten diese Ein- richtung sich wohl gefallen lassen, da sie, je stärker ihr Zahlungs-Fond war, um so ehender zu dem ihrigen wieder gelangten. Nicht so die gewaltthätig und hinterlistig enterbte und schon so lange mit ihren himmelhohen Klagen am Reichs-Hofrath enthörte Cahinets-Glaubiger. Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits- Pflege K. Josephs II. selbst in das Mittel, und der neue Vergleich, wodurch Landgraf Ludwig IX. von der schmäligen Neipergischen Vormund- schaft erlöset, und ihm die Selbst-Administra- tion des Schulden-Wesens unter unmittelbarer Kayserlicher Oberaufsicht bewilliget wurde, ward von dem Kayser nicht ehender gerichtlich bestätigt, biss sich dieser Fürst selbst erboten, sich mit den grossväterlichen Glaubigern, de- ren Forderungen allein sich an fünf Millionen beliefen, gütlich zu setzen. Die Folge davon war, dass nun erst noch 32. Jahren die Quali- tät und Recht- oder Unrechtmässigkeit dieser Cabinets-Schulden durch eine aus verständigen, billigen und gewissenhaften Männern nieder- gesezte Commission gründlich untersucht, das Resultat den Erben der Unglücklichen zur ei- genen Einsicht und Ueberzeugung, samtliche Verhandlungen aber den Fürstlichen Collegien zur Prüfung und endlich dem Landes-Fürsten zur Genehmigung vorgelegt wurden. So kam dann endlich mit den wenigen noch lebenden und den Erben der verstorbenen Cabinets-Glau- biger, den 19. Aug. 1779. ein auf Billigkeit und Möglichkeit sich gründender Vergleich zu Stand, welcher von beeden Theilen dem Kayserlichen Reichshof-Rath, als ein neuer Beweis von wie- der hergestellter Legalität und Ordnung, über- geben wurde. Man würde eine Unwahrheit sagen: Dass sich der verstorbene Landgraf zur Ehre und Freude gemacht habe, die seit dritthalb hundert Jahren von seinen Voreltern her angehäufte Schulden zu bezahlen; seiner Neigung nach hätte er lie- ber gar nichts bezahlt, und die entbehrliche Landes-Einkünfte dagegen zu Vermehrung sei- nes Militar-Etats angewandt; es war aber doch der nächste Vortheil für ihn selbst mit dabey, dass er die von seinen Vätern bereits vorgefun- dene Schulden nicht erst zu machen brauchte, wie ausser diesem Fall gewiss geschehen seyn würde. Sodann verdient ein Fürst allemahl Lob, für das Gute, was er auch nicht gerne und aus gezwungenem Willen thut; wanns dann nur geschieht. Die Seufzer, Thränen und Klagen so vieler Unglücklichen wurden gestillt, und in lautes Lob des Fürsten, in dem man den ehr- lichen Mann erkannte, verwandelt, und der mit Schmach bedeckte Nahme des Fürstlichen Hauses Darmstadt vor dem grossen Publico wie- der ehrlich gemacht, der Credit und das Ver- trauen aber so geschwind und vollständig wie- der hergestellt, als er vorher tief gesunken, ja unwiederbringlich-scheinend verloren war. Wenn es dem Bösewicht, so der Erfinder die- ses Cabinets-Schulden-Systems und Verfasser der Deduction gewesen, gelungen wäre, seine Grundsätze allgemein geltend zu machen; wenn kein Richter im Reich wäre, der die Fürsten, früh oder spät, noch zwingen könnte, recht zu handeln, wenn sie lieber ungerecht handelten, so würde in kurzer Zeit keine Familie bey ih- rem noch so rechtlich erworbenen Vermögen vor den Diebsgriffen solcher Rabulisten sicher geblieben seyn; die Fürsten selbst aber würden zulezt sich in der unangenehmen Lage befun- den haben, dass keiner von ihnen mehr Herr gewesen wäre, seinen eigenen Leibstuhl zu ver- schenken oder zu vermachen, ohne Gefahr zu laufen, von dem Landes-Nachfolger in Anspruch genommen zu werden. Zur Ehre des Deutschen Nahmens und zum Trost der Theilhabenden ist aber hoffentlich diss Gespenst auf immerhin von unserm Boden ver- schwunden. Inhalt s ersten Bändchens . I. Ueber den Gehorsam im Dienst der Kö- nige und Fürsten. Beytrag zur Dienst- Casuistik des Jahrhunderts. Vorerinnerung. 1. Allgemeine Vor-Anmerkungen. 21. Erstes Capitel: Von dem Gehorsam über- haupt. 36. II. Ich fühle meine Geburt . Glauben und Rede der Könige und Fürsten. 129. III. Von den Stecken-Pferden der Kö- nige und Fürsten. 165. IV. Einige Character-Züge des Despoten. 183. V. Das Cabinet der Könige und Fürsten. 201.