Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationaloͤkonomie. Druck und Papier von Fr. Vieweg und Sohn in Braunschweig . Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationaloͤkonomie, oder Untersuchungen uͤber den Einfluß, den die Getreidepreise, der Reichthum des Bodens und die Abgaben auf den Ackerbau ausuͤben , von Johann Heinrich von Thuͤnen auf Tellow in Mecklenburg. Hamburg 1826 , bei Friedrich Perthes . Inhalt . Erster Abschnitt. Gestaltung des isolirten Staats . Seite §. 1. Voraussetzungen 1 §. 2. Aufgabe 1 §. 3. Erster Kreis. Freie Wirthschaft 2 §. 4. Bestimmung des Getreidepreises in den verschiedenen Gegenden des isolirten Staats 5 §. 5. Einfluß der Getreidepreise auf die Landrente 13 §. 6. Einfluß der Getreidepreise auf das Wirthschaftssystem 37 §. 7. Einige Saͤtze aus der Statik des Landbaues 42 §. 8. In welchem Verhaͤltniß muß bei der Dreifelderwirthschaft Acker und Weide gegen einander stehen, wenn der Acker sich in gleicher Dungkraft erhalten soll? 49 §. 9. Wie verhaͤlt sich der Koͤrnerertrag des Rockens in der Koppel- wirthschaft zu dem in der Dreifelderwirthschaft, wenn die Ackerflaͤchen, auf denen beide Wirthschaftsarten betrieben Seite werden, im Ganzen gleichen Reichthum an Pflanzennah- rung enthalten? 53 §. 10. Arbeitsersparung in der Dreifelderwirthschaft im Verhaͤltniß zur Koppelwirthschaft 57 §. 11. Ueber den Einfluß, den die Entfernung des Ackers vom Hofe auf die Arbeitskosten hat 58 Zusaͤtze. A. Ueber die mittlere Entfernung des Ackers vom Hofe. 63 B. Ueber die Lage der Hoͤfe in Mecklenburg 64 §. 12. Bestimmung der Landrente der Dreifelderwirthschaft 69 §. 13. Einfluß der Entfernung des Ackers vom Hofe auf die Arbeits- kosten bei der Dreifelderwirthschaft 71 §. 14. Vergleichung der Landrente bei der Koppelwirthschaft und der Dreifelderwirthschaft 75 §. 15. Vergleichung der Dungproduktion, und der mit Korn bestellten Flaͤche, in der Koppel- und in der Dreifelderwirthschaft 81 §. 16. Wirthschaftssystem mit hoͤherer Dungproduktion 82 §. 17. Resultate einer Vergleichung zwischen der belgischen Wirthschaft und der mecklenburgischen Wirthschaft 94 §. 18. Anfuͤhrung einiger andern Ruͤcksichten bei der Wahl eines Wirth- schaftssystems 112 §. 19. Zweiter Kreis. Forstwirthschaft 128 §. 20. Ruͤckblick auf den ersten Kreis in besonderer Beziehung auf den Bau der Kartoffeln 152 Seite §. 21. Dritter Kreis. Fruchtwechselwirthschaft 175 §. 22. Vierter Kreis. Koppelwirthschaft 176 §. 23. Fuͤnfter Kreis. Dreifelderwirthschaft 177 §. 24. Durch welches Gesetz wird der Preis des Getreides bestimmt 177 §. 25. Ursprung der Landrente 181 §. 26. Sechster Kreis. Viehzucht 183 Zweiter Abschnitt . Vergleichung des isolirten Staats mit der Wirklichkeit. §. 27. Ruͤckblick auf den Gang unserer Untersuchung 205 §. 28. Verschiedenheiten zwischen dem isolirten Staat und der Wirk- lichkeit 209 §. 29. Branntweinbrennerei 216 §. 30. Schaͤferei 218 §. 31. Anbau der Handelsgewaͤchse 232 §. 32. Zu welchem Preise kann Flachs und Leinwand aus den verschie- denen Gegenden des isolirten Staats nach der Stadt ge- liefert werden? 241 §. 33. Ueber die Beschraͤnkung der Handelsfreiheit 247 Dritter Abschnitt . Wirkung der Abgaben auf den Ackerbau. Seite §. 34. Abgaben die mit der Groͤße des Betriebs in Verhaͤltniß stehen 255 A. In Beziehung auf den isolirten Staat 255 B. In Beziehung auf die Wirklichkeit 259 §. 35. Wirkung der Abgabe, wenn die Konsumtion an Korn dieselbe bleibt 263 §. 36. Auflagen auf Gewerbe und Fabriken 269 §. 37. Konsumtionssteuern und Kopfsteuer 274 §. 38. Auflagen auf die Landrente 276 Erster Abschnitt . Gestaltung des isolirten Staats . §. 1. Voraussetzungen . M an denke sich eine sehr große Stadt in der Mitte ei- ner fruchtbaren Ebene gelegen, die von keinem schiffbaren Flusse oder Kanal durchstroͤmt wird. Die Ebene selbst bestehe aus einem durchaus gleichfoͤrmigen Boden, der uͤberall der Kultur faͤhig ist. In großer Entfernung von der Stadt endige sich die Ebene in eine unkultivirte Wild- niß, wodurch dieser Staat von der uͤbrigen Welt gaͤnz- lich getrennt wird. Die Ebene enthalte weiter keine Staͤdte, als die eine große Stadt, und diese muß also alle Produkte des Kunst- fleißes fuͤr das Land liefern, so wie die Stadt einzig von der sie umgebenden Landflaͤche mit Lebensmitteln versorgt werden kann. Die Bergwerke und Salinen, welche das Beduͤrfniß an Metallen und Salz fuͤr den ganzen Staat liefern, den- ken wir uns in der Naͤhe dieser Zentralstadt — die wir, weil sie die einzige ist, kuͤnftig schlechthin die Stadt nen- nen werden — gelegen. §. 2. Aufgabe . Es entsteht nun die Frage: wie wird sich unter die- sen Verhaͤltnissen der Ackerbau gestalten, und wie wird 1 die groͤßere oder geringere Entfernung von der Stadt auf den Landbau einwirken, wenn dieser mit der hoͤchsten Konsequenz betrieben wird. Es ist im Allgemeinen klar, daß in der Naͤhe der Stadt solche Produkte gebauet werden muͤssen, die im Verhaͤltniß zu ihrem Werth ein großes Gewicht haben, oder einen großen Raum einnehmen, und deren Trans- portkosten nach der Stadt so bedeutend sind, daß sie aus entfernten Gegenden nicht mehr geliefert werden koͤnnen; so wie auch solche Produkte, die dem Verderben leicht unterworfen sind und frisch verbraucht werden muͤssen. Mit der groͤßern Entfernung von der Stadt wird aber das Land immer mehr und mehr auf die Erzeugung der- jenigen Produkte verwiesen, die im Verhaͤltniß zu ihrem Werth mindere Transportkosten erfordern. Aus diesem Grunde allein, werden sich um die Stadt ziemlich scharf geschiedene konzentrische Kreise bilden, in welchen diese oder jene Gewaͤchse das Haupterzeugniß aus- machen. Mit dem Anbau eines andern Gewaͤchses, als Haupt- zweck betrachtet, aͤndert sich aber die ganze Form der Wirthschaft, und wir werden in den verschiedenen Kreisen ganz verschiedene Wirthschaftssysteme erblicken. §. 3. Erster Kreis. Freie Wirthschaft . Die feinern Gartengewaͤchse, welche theils den Trans- port auf Wagen aus weiterer Ferne nicht ertragen koͤn- nen, wie Blumenkohl, Erdbeeren, Salat u. m. a., und deshalb nach der Stadt getragen werden muͤssen, theils nur in kleinen Quantitaͤten und ganz frisch abzusetzen sind, koͤnnen nur in der Naͤhe der Stadt gebauet werden. Die Gaͤrten werden also die naͤchsten Umgebungen der Stadt einnehmen. Außer den feinern Gartengewaͤchsen ist die frische Milch eines der nothwendigen Beduͤrfnisse der Stadt, de- ren Erzielung in diesem ersten Kreise geschehen muß: denn die Milch ist nicht bloß sehr schwierig und kostbar zu transportiren, sondern sie wird auch, besonders bei großer Hitze, nach wenigen Stunden ungenießbar, und kann deshalb aus groͤßern Entfernungen nicht zur Stadt gebracht werden. Der Preis der Milch muß so hoch steigen, daß das Land, was zum Zweck der Milcherzeugung verwandt wird, durch kein andres Produkt so hoch genutzt werden kann. Da die Ackerpacht in diesem Kreise sehr hoch ist, so kommt vermehrte Arbeit hier wenig in Betracht. Von der klein- sten Flaͤche die groͤßte Menge Viehfutter zu gewinnen, ist hier die Aufgabe. Man wird also moͤglichst vielen Klee bauen und Stallfuͤtterung treiben: denn es ist entschie- den, daß man bei der Stallfuͤtterung, wo der Klee zur rechten Zeit gemaͤht werden kann, von derselben Flaͤche weit mehr Vieh unterhalten kann, als bei der Beweidung, wo die jungen Pflanzen durch das Zertreten und Ab- beißen stets in ihrem Wachsthum gestoͤrt werden. Oder, wenn man der groͤßern Reinlichkeit wegen die Weide den- noch vorziehen sollte, so koͤnnen die Weideplaͤtze nur klein seyn, und das Vieh wird doch groͤßtentheils mit abge- maͤhtem gruͤnen Klee und mit dem Abfall von Kartoffeln, Kohl, Ruͤben u. s. w. unterhalten werden. Der unterscheidende Charakter dieses Kreises ist, daß hier der Dung aus der Stadt angekauft, und nicht wie in den entferntern Gegenden, auf den Guͤtern selbst erzeugt wird. 1* Dies gibt diesem Kreise das Uebergewicht uͤber die entferntern, und macht es moͤglich, daß hier Produkte ver- kauft werden koͤnnen, die die andern Kreise zur Erhal- tung der Fruchtbarkeit des Bodens selbst behalten muͤssen. Verkauf von Heu und Stroh ist hier Hauptzweck. Da die entferntern Gegenden hierbei nicht in Konkurrenz treten koͤnnen, so muß der Preis dieser Produkte so hoch steigen, daß das Land dadurch am hoͤchsten genutzt wird. Das Korn ist hier nur Nebensache, denn dies kann we- gen minderer Landrente und geringern Arbeitslohns in den abgelegenen Kreisen wohlfeiler gebauet werden. Man wuͤrde den Kornbau ganz aufgeben, wenn dieser nicht zur Ge- winnung des Strohes nothwendig waͤre, und man opfert durch dickes Saͤen einen Theil der Kornernte auf, um nur mehr Stroh zu erhalten. Außer dem Heu und Stroh muß dieser Kreis die Stadt noch mit allen den Produkten versehen, die durch den Transport aus einer weiten Entfernung zu kostbar werden. Diese sind: Kartoffeln, Kohl, Ruͤben, gruͤner Klee u. m. a. Die kleinen, nicht verkaͤuflichen Kartoffeln, und der Abfall von Kohl, Ruͤben u. s. w. koͤnnen als Futter fuͤr die Milchkuͤhe hier ebenfalls am hoͤchsten benutzt werden. Reine Brache findet in diesem Distrikte aus zwei verschiedenen Ursachen nicht statt: erstens, weil die Land- rente zu hoch ist, um einen großen Theil des Feldes un- benutzt lassen zu duͤrfen; zweitens, weil durch den unbe- schraͤnkten Ankauf des Dungs die Kraft des Bodens so hoch gehoben werden kann, daß die Gewaͤchse, auch ohne die sorgfaͤltige Bearbeitung des Bodens durch die Brache, dem Maximum ihres moͤglichen Ertrages nahe kommen. Man wird die Fruͤchte so hintereinander folgen las- sen, daß jedes Gewaͤchs den Boden in einem fuͤr dasselbe guͤnstigen Zustande vorfindet; aber man wird nicht, des bloßen Wechsels wegen, Fruͤchte bauen, die durch ihr Preisverhaͤltniß unvortheilhaft fuͤr diese Gegend sind. Hier findet also die sogenannte freie Wirthschaft — die in der Fruchtfolge keiner Vorausbestimmung unterworfen ist — ihren Platz. Der Dungankauf aus der Stadt ist am vortheilhaf- testen fuͤr den Theil des Kreises, der der Stadt am naͤch- sten liegt. Mit jeder Viertelmeile groͤßerer Entfernung nimmt dieser Vortheil rasch ab, indem dadurch nicht al- lein die Anfuhr des Duͤngers, sondern auch das Verfah- ren der erbaueten Produkte vertheuert wird. Bei zuneh- mender Entfernung von der Stadt kommen wir bald in eine Gegend, wo es schon zweifelhaft wird, ob man noch mit Vortheil Dung aus der Stadt holen kann, und wir muͤssen dann bald die Gegend treffen, wo es entschieden vortheilhafter ist, den Dung selbst zu produziren, als ihn zu kaufen — und hier ist dann die Graͤnze des ersten, und der Anfang des zweiten Kreises. §. 4. Bestimmung des Getreidepreises in den verschiedenen Gegenden des isolirten Staats. Ehe wir nun zur Betrachtung der Wirthschaft des zweiten und der folgenden Kreise uͤbergehen koͤnnen, muͤs- sen wir vorher zu bestimmen suchen, wie der Preis des Getreides sich mit der Entfernung von der Stadt aͤndert. Wir haben angenommen: 1) daß die Zentralstadt der einzige Marktplatz fuͤr das Getreide sey; 2) daß in dem ganzen Staat kein schiffbarer Kanal sey, und alles Getreide zu Wagen nach der Stadt gebracht werden muͤsse. Unter diesen Umstaͤnden normirt der Getreidepreis in der Stadt fuͤr das ganze Land. Auf dem Lande kann aber der Werth des Korns nicht so hoch seyn, als der Marktpreis in der Stadt ist; denn um diesen Preis zu erhalten, muß das Korn erst nach der Stadt gefahren werden, und so viel, als dieses kostet, um so viel geringer ist der Werth des Korns auf dem Lande, als in der Stadt. Um das Verhaͤltniß der Werthsverminderung des Ge- treides in Zahlen auszusprechen, ist es nothwendig, einen Standpunkt aus der Wirklichkeit zu entnehmen, und die- sen in den isolirten Staat mit hinuͤber zu nehmen. Auf dem Gute T. (Tellow), welches 5 Meilen von dem Marktplatz Rostock entfernt ist, haben die Transport- kosten fuͤr eine Fuhre Korn nach dieser Stadt, im Durch- schnitt von 5 Jahren, betragen: 3 6/10 Rostocker Scheffel Rocken und 1 52/100 Thaler N⅔ welches in Berliner Schef- feln und in Gold, den Ld’or zu 5 Thaler gerechnet, 2 57/100 Berliner Scheffel Rocken und 1 63/100 Thaler Gold ausmacht Der Rostocker Scheffel ist gleich 5/7 Berliner Scheffel; 14 Tha- ler N⅔ sind bei dieser und bei allen folgenden Reduktionen gleich 15 Thlr. Gold gerechnet. Wenn im Verfolg dieser Schrift von Thalern und Scheffeln ohne weitern Beisatz die Rede ist, so sind hierunter immer Thaler Gold und Berliner Scheffel zu verstehen. . Die gewoͤhnliche Ladung fuͤr ein Gespann von 4 Pfer- den betraͤgt 2400 ℔. Das Futter, was fuͤr die Pferde auf 2 Tage mitgenommen werden muß, wiegt ungefaͤhr 150 ℔; an Korn kann also geladen werden 2400 — 150 = 2250 ℔, welches 37½ Rostocker oder 26,78 Berliner Scheffel ausmacht. Annahme . In der Zentralstadt des isolirten Staats sey der Mittelpreis des Rockens fuͤr den Berliner Scheffel 1½ Thlr. Gold, und der Maßstab fuͤr die Transportkosten des Getreides sey derselbe, den wir aus der Wirklichkeit fuͤr das Gut T. gefunden haben. Wir fragen nun, wie hoch wird unter diesen Vor- aussetzungen der Werth des Getreides in dem isolirten Staat, auf dem 5 Meilen von der Stadt entlegenen Gute seyn? Fuͤr eine Fuhre von 26,78 Berl. Schfl. Rocken wer- den in der Stadt eingenommen 26,78 × 1½ = 40,17 Thlr. Gold. Die Transportkosten betragen 1,63 Thlr. Gold und 2,57 Schfl. Rocken. Zieht man diese ab, so bleiben von der Einnahme 38,54 Thlr. minus 2,57 Schfl. Rocken. Oder fuͤr 26,78 Schfl. Rocken, die nach der Stadt gefah- ren sind, und fuͤr 2,57 Schfl., die der Transport gekostet hat, zusammen also fuͤr 29,35 Schfl. Rocken, betraͤgt die Geldeinnahme 38,54 Thlr. Dies macht fuͤr 1 Schfl. 1,313 Thlr. Fuͤr 10 Meilen Entfernung von der Stadt erfordert die Fuhre hin und zuruͤck 4 Tagereisen. An Futter muß alsdann mitgenommen werden 300 ℔. Die Kornladung betraͤgt also 2400 — 300 = 2100 ℔. Die Transportkosten betragen 2 × 2,57 = 5,14 Schfl. Rocken und 2 × 1,63 = 3,26 Thlr. Durch eine aͤhnliche Rechnung, wie oben, ergibt sich dann, daß bei der Entfernung von 10 Meilen der Werth des Scheffels Rocken auf dem Gute selbst 1,136 Thaler betraͤgt. Aus der Anwendung dieser Berechnung auf groͤßere Entfernungen geht nun folgende Tabelle hervor: 1000 Berliner Schfl. Rocken sind Gold werth: Thaler In der Stadt selbst 1500 Auf dem Gute 5 Meilen von der Stadt entfernt 1313 10 » 1136 15 » 968 20 » 809 25 » 656 30 » 512 35 » 374 40 » 242 45 » 116 49,95 Meilen 0 Unter diesen Verhaͤltnissen ist also der Transport des Korns auf 50 Meilen unmoͤglich, weil die ganze Ladung oder deren Werth auf der Hin- und Zuruͤckreise von den Pferden und den dabei angestellten Menschen verzehrt wird. Aus dieser Ursache muͤsste in der Entfernung von 50 Meilen die Kultur des Bodens aufhoͤren, wenn auch die Hervorbringung des Korns gar keine Kosten verur- sachte; da aber die Produktion des Getreides uͤberall Ar- beit und Kosten erfordert, so wird der Reinertrag des Land- baues schon in weit geringerer Entfernung von der Stadt aufhoͤren, und mit dem Reinertrag endet auch die Kul- tur des Bodens. Es mag unrichtig erscheinen, bei der Berechnung der Transportkosten fuͤr große Entfernungen anzunehmen, daß der Wagen das Futter, welches die Pferde auf der Hin- und Zuruͤckreise gebrauchen, gleich mitnimmt, da doch das Futter auf der Ruͤckreise wohlfeiler zu kaufen sey, als es hier durch die Verminderung der Ladung kostet. Das Futter, was unterwegs gekauft wird, ist nicht fuͤr den Preis, den es an dem Orte wirklich gilt, zu ha- ben, sondern es muß auch der Handelsvortheil, den der Wirth oder der Unterhaͤndler dafuͤr nimmt, mitbezahlt werden. Jedoch kann die Bezahlung dieses Handelsprofits nicht so kostbar werden, als die Mitnahme des Futters auf großen Reisen. Fuͤr weite Entfernungen kommt aber noch folgender Punkt in Betracht: Die Transportkosten sind darnach berechnet, was sie fuͤr eine Entfernung von 5 Meilen wirklich kosten. Die Pferde, welche im Sommer das Feld bestellen, verfahren hier im Winter das Korn. Es brauchen also keine beson- deren Pferde dazu gehalten zu werden, und auf das Konto des Kornverfahrens kommen bloß diejenigen Kosten, wel- che durch die verstaͤrkte Arbeit der Pferde selbst hervorge- bracht werden, als Hufbeschlag, Abnutzung des Wagenge- raͤths, vermehrtes Futter u. s. w.; nicht aber die Zinsen vom Kapitalwerth der Pferde, und das Futter, was die Pferde im Winter zu ihrem Lebensunterhalt gebrauchen. Fuͤr weite Entfernungen muͤssen aber zum Kornver- fahren eigene Gespanne gehalten werden, und dadurch vermehren sich die Transportkosten in Schfl. Rocken aus- gedruͤckt, fuͤr die entfernten Gegenden sehr betraͤchtlich. Diese erhoͤheten Kosten betragen wahrscheinlich reich- lich so viel, als durch den Ankauf des Futters unterwegs erspart werden kann; wenigstens vermindern sich die bei- den hier wissentlich gemachten Fehler gegenseitig, und ich habe unter mehreren Versuchen die Transportkosten auf eine andere Art zu berechnen, der hier gewaͤhlten Methode, als der zutreffendsten, den Vorzug geben muͤssen. In der Folge kommen wir oft in die Lage, den Werth des Rockens auch fuͤr solche Entfernungen von der Stadt, die in obiger Tabelle nicht angefuͤhrt sind, wissen zu muͤssen. Wir beduͤrfen deshalb einer allgemeinen For- mel, und muͤssen, ehe wir weiter gehen, folgende Frage loͤsen. Wie hoch ist der Werth des Rockens auf einem Gute, welches x Meilen vom Marktplatze entfernt ist? Die ganze Ladung eines Wagens betraͤgt 2400 ℔, oder da wir den Schfl. Rocken zu 84 ℔ annehmen, 2400/84 Schfl. Rocken. Hiervon geht aber das mitzuneh- mende Pferdefutter ab, welches auf 5 Meilen 150 ℔, auf x Meilen also 30 x ℔ betraͤgt. Zur Stadt gebracht werden also nur 2400 — 30 x ℔, oder Schfl. Rocken; wofuͤr die Einnahme, den Schfl. Rocken zu 1½ Thlr. gerechnet Thaler betraͤgt. Die Transportkosten betragen auf 5 Meilen 2,57 Schfl. Rocken und 1,63 Thaler; auf x Meilen also Thaler. Von der Einnahme = Thaler muͤssen abgezogen werden die Transportkosten = Dies gibt Thlr. — oder Thaler — Dies ist die reine Einnahme fuͤr die nach der Stadt gebrachte Ladung von Schfl. Rocken; Scheffel Rocken sind also im Werth Thaler Schfl. Rocken, oder Schfl. Rocken Schfl. Rocken Thlr., also Sch. R. Thlr., oder 12000 + 65, 88 x Sch. R. = 18000 — 361,92 x Thaler. Hieraus ergibt sich der Werth eines Scheffels Rocken Thlr. Diese Formel kann mit einer sehr geringen Abwei- chung in folgende verkleinert werden: 1 Scheffel Rocken Thaler. Berechnung der Fracht, die es kostet, eine volle Ladung von 2400 ℔ nach der Stadt zu bringen. Soll die ganze Ladung nach der Stadt kommen, so muͤssen den mit Waaren oder Produkten beladenen Wa- gen, andere Wagen, die das fuͤr die Pferde noͤthige Futter fahren, beygesellt seyn. Fuͤr 5 Meilen Entfernung von der Stadt besteht sonst die Ladung eines Wagens aus 2250 ℔ Korn oder Waaren, und aus 150 ℔ Futter. Hier wird also um 15 volle Ladungen à 2400 ℔ nach der Stadt zu bringen, ein Wagen mit Futter fuͤr die Pferde erfordert. 16 Gespann Pferde, deren Arbeit 16 × (2,57 Schfl. Rocken + 1,63 Thlr.) kostet, bringen also nur 15 La- dungen nach der Stadt, welches an Fracht oder Trans- portkosten fuͤr eine volle Ladung 16/15 (2,57 Schfl. Rocken + 1,63 Thlr.) ergibt. Auf 10 Meilen Entfernung muß sonst ein Wagen 300 ℔ Futter mitnehmen, und die Ladung selbst betraͤgt nur 2100 ℔. Auf 7 Wagen mit voller Ladung kommt also 1 Wagen mit Futter, und die Fracht fuͤr eine volle Ladung die nach der Stadt gebracht wird, betraͤgt also 8/7 (2,57 Schfl. Rocken + 1,63 Thlr.) Auf x Meilen Entfernung betraͤgt das mitzunehmende Futter fuͤr jeden Wagen 30 x ℔, und die Ladung bleibt 2400 — 30 x ℔. Sollen nun einige Wagen ganz mit Korn beladen werden, so muß fuͤr jeden 30 x ℔ Futter auf einem andern Wagen mitgenommen werden. Ein Wa- gen kann also das Futter fuͤr andere Wagen mitnehmen; oder auf Wagen mit voller La- dung gehoͤrt ein Wagen mit Futter. + 1 Wagen = Wagen, wovon jeder kostet, die zu- sammen also kosten, bringen volle Ladungen nach der Stadt. Die Fracht fuͤr jede einzelne Ladung betraͤgt also = (2,57 x Schfl. Rocken + 1,63 x Thlr.) Nun ist der Preis eines Schfl. Rocken in der x Meilen von der Stadt entfernten Gegend = Setzen wir nun in obiger Formel fuͤr den Rocken diesen Preis, so erhalten wir Diese Formel stimmt bis auf eine unbedeutende Kleinig- keit mit folgender uͤberein: . Ich nehme nun hiernach, in allen folgenden Berech- nungen, die Fracht oder die Transportkosten fuͤr eine La- dung von 2400 ℔ zu Thlr. an. §. 5. Einfluß der Getreidepreise auf die Landrente. Wir kommen nun zu dem Punkte, von wo die Un- tersuchungen des Verfassers eigentlich begonnen haben. Er fuͤhlte, durch eine innere Nothwendigkeit getrie- ben, das Beduͤrfniß, uͤber den Einfluß der Getreidepreise auf den Landbau und uͤber die Gesetze, wodurch der Ge- treidepreis regulirt wird, zur klaren Ansicht zu gelangen. Zur Loͤsung dieser Aufgabe war eine genaue aus der Wirklichkeit selbst geschoͤpfte Berechnung, uͤber die mit dem Landbau und mit jedem einzelnen Zweige desselben ver- knuͤpften Kosten, unentbehrlich. Dem Verfasser lagen zu diesem Zwecke, die von ihm selbst gefuͤhrten, sehr ins Einzelne gehenden Rechnungen des Guts T. vor. In dem Arbeitsjournal dieses Guts wird jede auf dem ganzen Gute geschehene Arbeit verzeichnet, und dies Journal wird am Ende des Jahrs in eine Uebersicht zu- sammengetragen, woraus sich dann ergibt, wie viele Men- schen zum Hoken, Maͤhen u. s. w. erforderlich waren, und wie groß das Arbeitsquantum eines Arbeiters, eines Ge- spanns Pferde u. s. w. gewesen ist. Die Geld- und Kornrechnung, verbunden mit der Arbeitsrechnung, liefern die Data zu der Berechnung der Kosten der arbeitenden Kraͤfte, z. B. der Kosten einer Tageloͤhnerfamilie, eines Gespanns Pferde, eines Wechsel- hakens u. s. w. Aus der Quantitaͤt Arbeit, die die Bestellung eines Feldes und die Einerntung einer Frucht erfordert, und aus den Kosten der Arbeiten ergeben sich dann die Produk- tionskosten dieser Frucht; und endlich geht aus dem Roh- ertrage nach Abzug der Produktionskosten, der reine Ueber- schuß, den der Anbau der Frucht liefert, hervor. Eine solche Berechnung des Reinertrags jeder einzel- nen Frucht, der Hollaͤnderei, der Schaͤferei und jedes ein- zelnen Zweigs der Wirthschaft, habe ich von dem Gute T. fuͤr die 5 Jahre von 1810 bis 1815 durchgefuͤhrt — und diese specielle Berechnung hat mit der Summe des Reiner- trags eine Uebereinstimmung bis auf 29,8 Thaler gegeben. Die Resultate dieser Rechnung sind nun die Grund- lage fuͤr alle in dieser Schrift weiterhin vorkommenden Berechnungen und Folgerungen. Indem wir nun aber von den Erfahrungen, die ein einzelnes Gut in einem bestimmten Zeitraum geliefert hat, ausgehen, wird die eigentliche Aufgabe fuͤr unsere naͤchsten Untersuchungen folgende: wie muß sich die Landrente und die Bewirth- schaftungsart des Guts T. aͤndern, wenn wir stuf- fenweise immer niedrigere Kornpreise annehmen. Der isolirte Staat ist bei dieser ganz auf der Wirk- lichkeit beruhenden Untersuchung nur eine bildliche Dar- stellung, eine Form die den Ueberblick erleichtert und er- weitert Ein Freund, dem ich das Manuscript mittheilte, machte zu die- ser Stelle folgende Bemerkung, die ich, wie ich glaube, dem Le- ser mittheilen darf. «Ein Spiegel, den die Theorie hinstellt, um in ihm die ver- «worrenen und sich kreuzenden Linien der Erscheinung, in reiner «Perspektive sichtbar werden zu lassen.» «— Eine Form, mit der wir den Brennpunkt der Erschei- «nung meinen getroffen zu haben, so daß wir fast analytisch «daraus die einzelnen vereinigten Richtungen entwickeln koͤnnen, «indem wir zugleich durch eine geistige Synthesis das Ganze «naturgemaͤß erbauen.» «— Was wir thun, ist im Grunde dies, daß wir einen klei- «nen bestimmten Punkt der Erfahrung, ein einzelnes Gut, zur «wissenschaftlichen Hoͤhe, d. h. zur Allgemeinheit zu erheben ver- «sucht haben; denn in der That muß jedes Glied eines organi- «schen Ganzen auch in dieser vereinzelten Gestalt den allgemei- «nen Typus an sich hervortreten lassen, und nur, indem wir das «allgemeine Gesetz an solchen bestimmten Punkten nachzuweisen, «oder das Vereinzelte unter seiner urbildlichen Form aufzustellen «im Stande sind, koͤnnen wir sagen, daß uns die erscheinende «Welt und ihr Gesetz klar geworden sey. Und zu solcher Auf- «fassung sind wir hier vollkommen berechtigt, ja aufgefordert; «denn die buͤrgerliche Gesellschaft und der Staat sind keine Ma- « schine , bei der Ursache und Wirkung sich trennte, sondern ein «wahrhaft organisches Gebilde, daher hier eben so Alles bewirkt , «als selber wirkend wird, kurz es findet hier eine Wechsel- «wirkung statt.» ; die wir aber nicht aufgeben duͤrfen, weil sie, wie die Folge ergeben wird, so reich an Resultaten ist. In dem isolirten Staat nehmen die Kornpreise im- mer mehr ab, je weiter ein Gut von der Stadt entfernt liegt. Wenn wir nun fuͤr das Gut T. berechnen, wie immer mehr verminderte Preise auf die Bewirthschaftungs- art des Guts einwirken muͤssen: so koͤnnen wir fuͤr jeden angenommenen Preis in dem isolirten Staat einen Stand- punkt nachweisen, wo derselbe Preis statt findet. Wir koͤn- nen uns dann das Gut nach dieser Gegend versetzt den- ken, und wir erhalten dadurch eine bildliche Vorstellung, gleichsam eine Charte der Veraͤnderungen, die das Gut durch die verminderten Kornpreise erlitten hat. Die Arbeiten, welche mit der Produktion des Getrei- des verbunden sind, zerfallen in 2 Klassen: 1) in solche, die sich nach der Groͤße des Feldes richten; 2) in solche, die mit der Groͤße der Ernte im Ver- haͤltniß stehen. Zur ersten Klasse gehoͤren: das Pfluͤgen, Hoken, Eg- gen, Saͤen, Grabenaufraͤumen u. s. w.; denn fuͤr einen und denselben Boden bleiben diese Arbeiten gleich, das Feld mag reiche oder kuͤmmerliche Ernten tragen. Die Groͤße dieser Arbeiten wird durch die physische Beschaffen- heit des Bodens bedingt, nicht durch den Ertrag. Ich nenne diese Arbeiten, Bestellungsarbeiten, und die Kosten derselben, Bestellungskosten. «Bei einer Wechselwirkung ist aber klar, wie sehr daselbst je- «der Punkt, jedes Moment, sobald es im Ganzen thaͤtig ist, auch «den ganzen Zusammenhang muͤsse in sich aufgenommen haben, «um nur thaͤtig seyn zu koͤnnen. Solchen Zusammenhang nach «seinem Beduͤrfniß einzusehen , ist die Aufgabe des denkenden «Landwirths, der aber eben durch diesen Zusammenhang in die «Sphaͤre der Nationaloͤkonomie wird verwiesen werden. Was «ihm dann fruͤher aͤußere Noth und Nothwendigkeit daͤuchte, «wird ihm nun als Gesetz innerer Belebung befriedigend ent- «gegen treten.» In die zweite Klasse kommen: das Einfahren des Korns, das Dungfahren, das Dreschen u. m. a. Das Einfahren und Dreschen richtet sich augenscheinlich nach der Groͤße der Ernte, aber dies ist nicht minder bei den Dungfuhren der Fall; denn der Boden wird im Verhaͤlt- niß der Groͤße der Ernten erschoͤpft und bedarf in dem Maße, wie die Aussaugung groͤßer wird, auch einen groͤ- ßern Dungersatz. Die Kosten dieser Arbeiten fasse ich un- ter der gemeinschaftlichen Benennung, der Erntekosten, zusammen. Fuͤr einen und denselben Boden haͤngt der groͤßere oder geringere Kornertrag — wenn die Wirthschaft und alle andere einwirkende Potenzen dieselben bleiben — al- lein von dem Reichthum des Bodens an Pflanzennah- rung ab Es ist hier immer nur von einer und derselben Bodenart die Rede, die aber auf verschiedenen Stufen des Reichthums steht. Man kann unstreitig durch eine aussaugende Wirthschaft einen Boden von 10 Koͤrnern Ertrag bis zu 4 Koͤrnern herunter- bringen, und bei diesem niedern Ertrag erspart man zwar an Erntekosten, aber der Boden erfordert dennoch dieselben Bestel- lungskosten, wie fruͤher bei dem hoͤhern Ertrage. Boden von verschiedener physischer Beschaffenheit koͤnnen bei gleichem Reichthum ebenfalls einen sehr verschiedenen Er- trag geben, — der Thonboden vielleicht 10, der Sandboden nur 4 Koͤrner, und ersterer erfordert denn weit groͤßere Bestellungs- kosten als letzterer. In diesem Werke aber ist die Einwirkung verschiedener Bodenarten auf den Ertrag und auf die Bearbei- tungskosten nirgends Gegenstand der Untersuchung. Ich muß bei dieser Gelegenheit auf die bereits ausgesprochene Bemerkung verweisen: daß naͤmlich die hier vorkommenden Zahlenverhaͤlt- nisse, von einem einzelnen Punkte der Erfahrung entnommen, auch nur fuͤr diesen einzelnen Fall zutreffend sind, daß von jedem an- dern Standpunkte aus die Berechnung mit andern Zahlen be- ginnen, und andere Resultate in Zahlen liefern muß; daß dage- gen die hier beobachtete Methode allgemein anwendbar sey, und daß das von jedem einzelnen Standpunkte aus Betrachtete im- mer dieselben Folgerungen zulasse. Hier z. B., daß die Land- . 2 Da nun die Bestellungskosten immer gleich bleiben, die Erntekosten aber mit dem Kornertrage im direkten Ver- haͤltnisse zu oder abnehmen, so sind wir, wenn diese beiden Klassen von Ausgaben genau und scharf geschieden sind, dadurch in den Stand gesetzt, den Geldertrag eines Guts fuͤr alle Grade der Fruchtbarkeit des Bodens zu berechnen. Die aus den auf dem Gute T. gemachten Erfah- rungen entnommenen Daten, angewandt auf einen Ger- stenboden erster Klasse, und auf die Mecklenburgische sie- benschlaͤgige Koppel-Wirthschaft mit der Fruchtfolge: 1) Brache, 2) Rocken, 3) Gerste, 4) Hafer, 5) Weide, 6) Weide, 7) Weide, geben uns nun die nachstehenden Resultate. Eine Ackerflaͤche von 100000 Mecklenburgischen Qua- dratruthen Eine Mecklenburgische Ruthe haͤlt 16 Luͤbecker Fuͤße; 118 Meckl. □R. sind einem Magdeburger Morgen gleich. gibt, wenn der Kornertrag 10 Berliner Scheffel Rocken auf 100 □R. ist Da der Ausdruck: «der Boden gibt auf 100 □R. so und so viele Berliner Schfl. Ertrag,» so lang und schleppend ist, und doch so oft wiederkehren muͤßte, so habe ich es vorgezogen, in der Folge, den Ertrag in Koͤrnern anzugeben. Unter Koͤrner- ertrag verstehe ich aber immer den Ertrag, den eine Flaͤche von 100 Meckl. □R. in Berliner Scheffeln gibt — wodurch denn alle Unbestimmtheit, die sonst mit der Angabe des Ertrags in Koͤrnern verbunden ist, verschwindet. , und der Werth des rente jedes Bodens bloß durch Verminderung des Reichthums bis zu Null herabsinke. Rockens auf dem Gute selbst — also nach Abzug der Transportkosten — 1,291 Thaler Gold fuͤr den Berliner Scheffel betraͤgt, einen Rohertrag von 5074 Thlr. Gold. Die Ausgaben betragen: 1) Der Werth der Aussaat von den drei Halmfruͤchten und dem Klee 626 » » 2) Bestellungskosten 873 » » 3) Erntekosten 765 » » 4) Allgemeine Kulturkosten, die sich auf keinen ein- zelnen Zweig der Wirthschaft repartiren lassen, naͤmlich: a ) Administrationskosten; b ) Unterhaltungskosten der Gebaͤude; c ) Zinsen vom Werth der Gebaͤude, Einzaͤunungen u. s. w. beim Zinsfuß von 5 prct.; d ) Beitraͤge zu dem Brand- und Hagelassekuranz- Kompagnien; e ) Abgaben an Prediger und Schullehrer; f ) Zinsen des Betriebskapitals; (die Zinsen vom Werth des Inventarii sind repartirt); g ) Unterstuͤtzung der Armen auf dem Gute; h ) Unterhaltung des Nachtwaͤchters; i ) Unterhaltungskosten der Wege und Bruͤcken, der Hauptabtheilungs- und Graͤnzgraͤben; k ) Vermischte Ausgaben, die das Ganze der Wirth- schaft betreffen. Diese allgemeinen Kulturkosten betragen zusammen 1350 Thlr. oder 26,6 prct. vom Rohertrage, mit welchem diese Ausgaben zwar nicht ganz genau, aber doch am mehrsten im Verhaͤltniß stehen. Die Summe dieser vier Ausgaben be- traͤgt 3614 » 2* diese vom Rohertrage 5074 Thlr. abgezogen, bleibt der voͤllig reine Ertrag des Bodens, oder die Landrente 1460 » Wir muͤssen die Gutseinkuͤnfte von dem Bodener- trage, oder der Landrente, genau unterscheiden. Ein Gut ist stets mit Gebaͤuden, Einzaͤunungen und andern Gegen- staͤnden von Werth, die vom Boden getrennt werden koͤn- nen, versehn. Die Einkuͤnfte, die ein Gut gewaͤhrt, ent- springen also nicht ganz aus dem Grund und Boden, sondern sind zum Theil nur Zinsen des in diesen Werths- gegenstaͤnden steckenden Kapitals. Was nach Abzug dieser Zinsen von den Gutseinkuͤnften noch uͤbrig bleibt, ge- hoͤrt dem Grund und Boden an, und wird Landrente genannt. Noch muß ich darauf aufmerksam machen, daß un- ter den eben genannten, mit dem Landbau verbundenen Ausgaben, keine Abgaben an den Staat aufgefuͤhrt und auch nicht darunter begriffen sind. Der Zweck unserer Untersuchung fordert naͤmlich, daß wir den isolirten Staat im allgemeinen und den Landbau desselben insbesondere zuerst unter der Bedingung betrachten, daß gar keine Ab- gaben an den Staat statt finden. Was wir Landrente nennen, ist also der reine Geldertrag des Bodens, von dem noch keine Abgabe entnommen ist. Nach den obigen Saͤtzen koͤnnen wir nun auch die Landrente desselben Bodens, der wegen minderen Reich- thums an Pflanzennahrung auf einer niedrigern Stuffe der Fruchtbarkeit steht, berechnen. Es sey z. B. der Koͤrnerertrag des Rockens = 8 Schfl. Der Ertrag des Rockens ist zugleich der Maßstab fuͤr das Gedeihen der beiden nachfolgenden Halmfruͤchte und der Ergiebigkeit der Weide, und steht dadurch im direkten Verhaͤltnisse mit dem gesammten Rohertrage. Fuͤr 10 Koͤrner war der Rohertrag 5074 Thlr.; fuͤr 8 Koͤrner also 8/10 × 5074 = 4059 Thlr. Die Aussaat bleibt unveraͤndert = 626 Thlr. Die Bestellungskosten bleiben = 873 » Die Erntekosten richten sich nach dem Ertrag und betragen 8/10 × 765 = 612 » Die allgemeinen Kulturkosten ste- hen im Verhaͤltniß mit dem Rohertrage und sind demnach = 8/10 × 1350 = 1080 » Summe der Kosten — 3191 » Die Landrente betraͤgt 868 Thlr. Diese Berechnungen, wo das Geld zum Maßstab dient, koͤnnen aber nur fuͤr einen Standpunkt und fuͤr ei- nen gewissen Getreidepreis — hier 1,291 Thlr. fuͤr den Scheffel — zutreffend seyn, und das Resultat aͤndert sich mit der leisesten Aenderung des Getreidepreises. Da nun aber in unserm isolirten Staat der Rocken in den ver- schiedenen Kreisen einen so sehr verschiedenen Geldpreis hat: so muͤssen wir, um allgemeine Formeln zu entwer- fen, den Rocken selbst zum Maßstab nehmen, in so weit, als Ausgabe und Einnahme damit im Verhaͤltniß stehen und sich dadurch messen lassen. Der Rohertrag einer reinen siebenschlaͤgigen Koppelwirth- schaft, wie wir sie eben angenommen haben, besteht theils aus Getreide, theils aus Produkten der Viehzucht. Die außer dem Rocken noch erzeugten Getreidearten, Gerste und Hafer koͤnnen nach Verhaͤltniß ihres innern Werths und ihrer Nahrhaftigkeit auf Rocken reduzirt werden, und so- mit laͤßt sich die ganze Getreideernte in Scheffeln Rocken ausdruͤcken. Im Preisverhaͤltniß zwischen dem Rocken und den animalischen Produkten — Fleisch, Butter, Wolle u. s. w. — lassen sich zwei verschiedene Faͤlle denken: 1) In so fern das Fleisch durch seine groͤßere Nahr- haftigkeit eine groͤßere Quantitaͤt Brot ersetzt, wird zwischen Fleisch und Brot ein feststehendes Preisverhaͤltniß statt finden. 2) In so fern die Erzeugung der animalischen Pro- dukte im Verhaͤltniß zu der Kornproduktion mehr oder minder kostbar ist, werden auch die anima- lischen Produkte zu einem hoͤhern oder niedrigern Preise, im Verhaͤltniß gegen den Getreidepreis zu Markt gebracht werden koͤnnen. Wir legen bei unserer Untersuchung den ersten Fall zum Grunde, und nehmen an: daß der Preis der anima- lischen Produkte an jedem Orte des Staats mit dem Ge- treidepreis in demselben Verhaͤltniß stehe. Demnach kann auch der Werth der animalischen Pro- dukte, die der Landbau liefert, in Schfl. Rocken ausge- druͤckt, und somit der Rohertrag ganz in Rocken ange- geben werden. Ob nun aber diese Annahme fuͤr unsern isolirten Staat die richtige ist, oder nicht, wird aus der Folge die- ser Untersuchung hervorgehen. Unter den verschiedenen Ausgaben beim Landbau be- steht die Aussaat fast ganz aus Getreide, und braucht nur ihrem wirklichen Betrage nach auf Rocken reduzirt zu werden. Von den Bestellungs-, Ernte- und allgemeinen Kultur- kosten besteht ein Theil gradezu aus Korn, z. B. Dre- scherlohn, Speisung des Gesindes, Futter fuͤr die Pferde u. m. a. Ein zweiter Theil wird durch Korn und Geld zusammen bezahlt. So richten sich z. B. der Tageloyn des gewoͤhnlichen Arbeiters und die Arbeitspreise der Hand- werker, nicht ganz und gar nach dem Kornpreise; aber sie sind theurer in der Gegend, wo der Mittelpreis des Korns hoch ist, wohlfeiler, wo dieser niedrig ist. Diese Ausga- ben muͤssen also durch Rocken und Geld zugleich, und zwar in dem Maße, als jedes in dem Preise der Arbeit enthalten ist, ausgedruͤckt werden. Der dritte und letzte Theil dieser Ausgaben ist von dem Getreidepreise ganz und gar unabhaͤngig, z. B. Salz und alle Metalle; denn wenn diese auch an dem Orte, wo sie gewonnen und ver- arbeitet werden, mit dem Getreidepreise der Gegend in einer gewissen Verbindung stehen: so gibt doch der Ro- ckenwerth derjenigen Gegend, wo sie verbraucht werden, gar keinen Maßstab ihres Preises ab; ja sie koͤnnen so- gar in den Laͤndern, wo das Getreide am wohlfeilsten ist, am theuersten seyn, wenn sie naͤmlich aus weiter Ferne dahin gebracht werden muͤssen. Dieser Theil der Ausga- ben muß also in Geld ausgedruͤckt bleiben. Welcher Antheil der ganzen Ausgabe nun durch Geld und wie viel davon durch Korn zu bezahlen und auszu- druͤcken sey — dies muß nothwendig fuͤr jedes Land, ja fuͤr jede Provinz verschieden seyn. Je mehr ein Staat seine Beduͤrfnisse selbst erzeugt, je mehr, durch eine gleich- maͤßige Verbreitung der Fabriken und des Bergbaues uͤber das ganze Land, die Transportkosten beim Umtausch der Waaren vermindert werden, um so mehr wird der Rocken Maßstab des Werths der Dinge seyn, und ein um so groͤßerer Theil der den Landbau treffenden Ausga- ben kann in Rocken ausgedruͤckt werden. Je aͤrmer da- gegen ein Land an Fabriken ist, je mehr das Land seine Beduͤrfnisse durch Umtausch von Waaren und durch den Handel aus weiter Ferne erhaͤlt, je entfernter also Kon- sumenten und Produzenten von einander wohnen, um so groͤßer wird der Antheil seyn, der von obigen Ausgaben in Geld ausgedruͤckt werden muß. So verschieden nun auch fuͤr verschiedene Stand- punkte, dieses Verhaͤltniß in Zahlen ausgesprochen, erschei- nen muß, so gewiß ist es doch, daß ein solches Verhaͤltniß uͤberhaupt an jedem Orte statt findet, daß es z. B. kein einziges Land gibt, wo diese Ausgaben ganz in Geld, kein einziges, wo sie ganz in Korn angegeben werden duͤrfen. Von jedem andern Standpunkt aus, wird man die Rech- nung mit andern Zahlen beginnen; aber die Methode bei der Entwickelung der Resultate aus diesem Verhaͤltniß wird uͤberall dieselbe seyn. Wir nehmen bei unsern fernern Berechnungen einen Standpunkt an, wo von den genannten Ausgaben ¼ in Geld und ¾ in Korn angegeben werden muß. Die oben gegebene Berechnung des Ertrags von 100000 □R. Ackerland erhaͤlt dann folgende Gestalt: Der Rohertrag war bei dem Ertrage von 10 Koͤr- nern — 5074 Thlr. Dieser Geldwerth des rohen Ertrags findet statt, wenn der Schfl. Rocken auf dem Gute den Werth von 1,291 Thlr. hat. In Rocken ausgedruͤckt ist also der rohe Ertrag = = 3930 Schfl. Rocken. Der Werth der Aussaat betraͤgt 626 Thaler, oder = 485 Schfl. Rocken. Die Bestellungskosten betragen 873 Thlr.; hievon ¼ in Geld 218 » in Korn muß angegeben werden 655 Thlr.; 655 Thlr. sind gleich = 507 Schfl. Rocken. Die Erntekosten betragen 765 Thlr.; hievon ¼ mit 192 » bleibt in Korn auszudruͤcken 573 Thlr.; 573 Thaler sind gleich = 444 Schfl. Rocken. Der Betrag der allgemeinen Kultur- kosten ist 1350 Thlr.; hievon ¼ in Geld 337 Um die Rechnung nicht zu sehr zu erschweren, sind hier und in den folgenden aͤhnlichen Rechnungen die Bruͤche theils weggelas- sen, theils sind dafuͤr zur Ausgleichung ganze Zahlen gesetzt. Da wir hier mit ziemlich großen Zahlen rechnen, so kann die Richtigkeit der Resultate dadurch nicht wesentlich verletzt werden. » der Rest von 1013 Thlr. muß ebenfalls in Rocken angege- ben werden und betraͤgt = 784 Schfl. Rocken. Die vier genannten Ausgaben betragen zusammen 2220 Schfl. Rocken und 747 Thlr. Zieht man diese Aus- gabe von dem Rohertrage = 3930 Schfl. Rocken ab, so bleibt ein Ueberschuß an Korn von 1710 Schfl. Rocken, wovon dann noch die Geldausgabe von 747 Thlr. abge- zogen werden muß, um die reine Landrente zu finden. Da dieser Abzug hier aber nicht wirklich geschehen kann, so muß dies durch das Zeichen «÷» bloß angezeigt werden. Die Landrente betraͤgt demnach 1710 S. R. ÷ 747 Thlr. Nachdem wir nun fuͤr die Groͤße der Landrente eine so einfache Formel gefunden haben, koͤnnen wir den Be- trag der Landrente fuͤr jeden beliebigen Kornpreis in Geld angeben. a ) Fuͤr den Preis von 2 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken betraͤgt die Landrente 1710 Schfl. Rocken à 2 Thaler = 3420 Thlr. ÷ 747 Thlr. = 2673 Thlr. b ) Fuͤr den Preis von 1½ Thlr. ist die Landrente = 1710 × 1½ = 2565 — 747 = 1818 Thlr. c ) Fuͤr den Preis von 1 Thlr. betraͤgt die Landrente 1710 à 1 = 1710 — 747 = 963 Thlr. d ) Fuͤr den Preis von ½ Thlr. ist die Landrente 1710 × ½ = 855 — 747 = 108 Thlr. Es ergibt sich hieraus, daß die Landrente in einem viel groͤßern Verhaͤltnisse als die Kornpreise abnimmt. Die Landrente verschwindet endlich gaͤnzlich, wenn 1710 Schfl. Rocken im Werth gleich 747 Thlr. sind, und dies ist der Fall, wenn der Scheffel Rocken 0,437 Thlr. oder 21 ßl. gilt. Die Berechnung der Landrente fuͤr Boden von ver- schiedenen Graden der Fruchtbarkeit ist nun in nachfol- gender Uebersicht zusammengestellt. Es zeigt sich hier allgemein folgendes Gesetz: Je mehr die Fruchtbarkeit des Bodens abnimmt, desto kostbarer wird die Erzeugung des Korns — und Boden von geringer Fruchtbarkeit kann nur bei hohen Getreide- preisen angebauet werden. Ehe wir weiter gehen, muͤssen wir zuvor einen Blick auf das bisher beobachtete Verfahren zuruͤckwerfen, und fragen, ob aus den, von einem Stadpunkte aus, gemach- ten Beobachtungen, allgemein guͤltige Gesetze entwickelt werden koͤnnen. Man kann und wird sagen: «Die Berechnungen uͤber die Kosten der Arbeit, uͤber «das Verhaͤltniß des rohen zum reinen Ertrag, moͤgen «mit noch so großer Genauigkeit aus der Wirklichkeit «entnommen seyn: so sind sie doch nur fuͤr den einen «Standpunkt, fuͤr dies eine Gut guͤltig. Schon auf dem «benachbarten Gute ist alles anders: hier ist nicht mehr «derselbe Boden, hier sind nicht mehr dieselben Arbeiter. «Der Boden kann schwerer oder leichter zu bearbeiten «seyn, die Arbeiter koͤnnen mehr oder weniger thaͤtig und «kraͤftig seyn; der Boden selbst erfordert also eine groͤßere «oder geringere Quantitaͤt Arbeit, und die Arbeit selbst «kann nach Verschiedenheit der arbeitenden Kraͤfte wohl- «feiler oder kostbarer werden. Die von dem ersten Gute «entlehnten Berechnungen werden hier also nirgends genau «zutreffen, und die Richtigkeit derselben ist ganz an den «Ort gebunden, von dem sie hervorgegangen sind. Aus «dem, was nur an einem Orte und sonst nirgends guͤl- «tig ist, koͤnnen aber auch keine allgemein guͤltigen Ge- «setze hervorgehen.» Ich antworte hierauf: Es ist allerdings wahr, daß diese Berechnungen schon auf dem benachbarten Gute nicht mehr voͤllig zutreffen, vielweniger also noch auf sehr entfernten Guͤtern, unter einem andern Himmelsstrich, mit Arbeitern von einem andern Nationalcharakter. Aber ich frage: wird der Land- wirth, der lange auf einem Gute gewohnt, und der durch die moͤglichst genaue Beachtung aller gemachten Erfahrun- gen sich eine genaue Kenntniß der Kosten und des Rein- ertrags des Landbaues verschafft hat, — wird dieser Land- wirth, nach einem andern Gute versetzt, von seinen auf dem ersten Gute erworbenen Kenntnissen nun nichts mehr gebrauchen koͤnnen? Waͤre dies der Fall, so wuͤrde jeder Landwirth mit einer Ortsveraͤnderung seine Lehrjahre von Neuem beginnen muͤssen, ehe er die Wirthschaft zu fuͤh- ren verstaͤnde, so koͤnnte keiner die Landwirthschaft anders als an dem Orte, wo er kuͤnftig wohnen sollte, erlernen. Dies kann und wird man nicht zugeben wollen. Also muß auch in den, an einem Orte erworbenen Kennt- nissen etwas liegen, was allgemein guͤltig und nicht an Zeit und Ort gebunden ist. Und grade dies Allgemein- guͤltige ist es, was wir hier zu erforschen streben. In dem Vorhergehenden sind hauptsaͤchlich drei Saͤtze ausgesprochen, deren Allgemeinguͤltigkeit behauptet wird, und von deren Richtigkeit die Richtigkeit unserer Unter- suchung abhaͤngig ist, weshalb ich sie hier zusammenstelle und wiederhole. Erster Satz . Der Werth des Getreides auf dem Gute selbst nimmt ab mit der groͤßern Entfernung des Guts vom Marktplatze. Je entfernter das Gut vom Marktplatze ist, desto groͤßer sind die Transportkosten des Getreides, folglich um so geringer der Werth desselben auf dem Gute selbst. Das Getreide hat eben so, wie jede andere Waare, gar keinen Werth, wenn sich kein Konsument findet, der dessen bedarf. In unserm isolirten Staat finden sich fuͤr das Getreide, was mehr als zum eigenen Bedarf gebauet ist, keine andere Konsumenten, als die Bewohner der Stadt. Wird nun aus so sehr entfernten Gegenden Korn nach der Stadt gefahren, daß das Zugvieh waͤhrend der Reise die eine Haͤlfte der Ladung selbst verzehrt, und nur die andere Haͤlfte zum Verkauf und zur Konsumtion nach der Stadt gelangt: so ist es sehr begreiflich, daß man auf dem Lande mit 2 Schfl. Rocken nicht mehr Geld er- kaufen kann, als mit einem Scheffel in der Stadt. Doch dieser Satz bedarf vielleicht so wenig einer Er- laͤuterung als eines Beweises. Zweiter Satz . Die Preise der Beduͤrfnisse des Landwirths stehen nicht alle im Verhaͤltniß mit dem Korn- preise; oder die Kosten, die die Kultur des Bodens erfor- dert, koͤnnen in verschiedenen Gegenden nicht mit einer und derselben Quantitaͤt Getreide bezahlt werden. Dieser Satz geht aus dem ersten Satze hervor; denn eine Waare, die in der Stadt mit einem Schfl. Rocken in gleichem Preise steht, muß in der entfernten Gegend, wo der Rocken nur den halben Werth hat, im Preise gleich 2 Schfl. Rocken seyn, vorausgesetzt, daß diese Waare nicht anders als aus der Stadt zu haben ist. Wir haben oben Salz und Metalle als Waaren von dieser Gattung genannt; dasselbe gilt vom Tuch und von andern Waaren, die nicht auf dem Lande fabrizirt werden koͤnnen. Dies erstreckt sich aber auch auf die Besoldungen und Honorare der hoͤhern Staͤnde. Der Arzt, der Beamte u. m. a. koͤnnen ihre Bildung nur in der Stadt erhalten; das Ka- pital, was sie auf ihre Ausbildung verwandt haben, rich- tet sich nach den Preisen in der Stadt, und um dies Kapital wieder verguͤtet zu erhalten, duͤrfen ihre Arbeiten nicht im Verhaͤltniß des Rockenpreises der Gegend, wo sie wohnen, bezahlt werden. Dritter Satz . Von den mit der Produktion des Getreides verbundenen Kosten, steht ein Theil im Ver- haͤltniß mit der Groͤße der bestellten Flaͤche, ein anderer Theil mit der Groͤße der Ernten. Zu jenem Theil habe ich die Aussaat- und Bestel- lungskosten, zu diesem die Erntekosten und allgemeinen Kulturkosten gerechnet. Man kann die Richtigkeit der von mir gemachten Eintheilung in Zweifel ziehen; man kann sagen, daß die Aussaat und die Bestellungskosten nicht unveraͤndert blei- ben, wenn der Ertrag von derselben Flaͤche sich aͤndert; daß ferner die Erntekosten nicht gleich bleiben, wenn die- selbe Ernte von einer groͤßern oder geringern Flaͤche ge- wonnen wird. Aber nimmermehr wird man behaupten koͤnnen, daß die Arbeit des Pfluͤgens sich nach der Groͤße der Ernte, oder daß das Einfahren des Getreides sich ganz nach der Groͤße des Feldes richte. Wie man nun auch die von mir gewaͤhlte Eintheilung modifiziren mag, immer wird man darauf zuruͤckkommen, daß irgend ein Antheil der Arbeit der Groͤße des bestellten Feldes, ein anderer der Groͤße der Ernte proportional sey, und hierin liegt schon die Anerkennung des oben ausgesprochenen Satzes. Wenn nun Jemand ein anderes Gut — unter Ver- haͤltnissen, die denen des Guts T. nicht aͤhnlich sind — zum Standpunkt seiner Betrachtung naͤhme, die Kosten der Arbeit, die Produktionskosten des Getreides, die Land- rente u. s. w. nach den aus der Wirklichkeit entnommenen Daten berechnete, und nun auf der Basis der obigen Saͤtze und nach derselben hier beobachteten Methode die Rechnung fortfuͤhrte und Folgerungen daraus zoͤge: so wuͤrde sich aus der Vergleichung beider Untersuchungen ergeben, daß die Rechnungen mit ganz verschiedenen Zah- len gefuͤhrt waͤren; aber es wuͤrde sich finden, daß in manchen Endresultaten und Folgerungen, wenn diese in Worten ausgesprochen werden, wieder eine voͤllige Ueber- einstimmung herrsche. Was nun dasselbe Verfahren, auf ein 3tes und 4tes Gut u. s. w. angewandt, als Gemeinschaftliches, voͤllig Uebereinstimmendes ergaͤbe, das wuͤrden wir als allge- meines Gesetz anerkennen muͤssen: denn was, von jedem Standpunkt aus betrachtet, sich immer gleich zeigt, das muß auch allgemeine, an Ort und Zeit nicht gebundene, Guͤltigkeit haben. Wir koͤnnten mehrere in dieser Schrift entwickelte Resultate als Beispiele aufstellen, wenn wir diese vorweg anfuͤhren duͤrften; aber wir koͤnnen uns auch schon auf das im Vorhergehenden dargestellte Gesetz, daß die Pro- duktion des Getreides immer kostbarer wird, je aͤrmer der Boden ist, beziehen. Diese Gesetze muͤssen, gerade weil sie allgemein sind, in jeder Wirthschaft, auf jedem Gute wirksam seyn. Die Groͤße der Ernte, des Reinertrags u. s. w., ist der sicht- bare Ausdruck dieser Gesetze, modifizirt durch oͤrtliche Ein- wirkungen. Wenn wir nun fuͤr einen einzelnen Standpunkt die Groͤßen, worin sich die Natur ausspricht, aus der Natur selbst schoͤpfen (durchaus aber nicht willkuͤrlich annehmen) und nun mit Konsequenz aus den bekannten Groͤßen und den allgemeinen Grundsaͤtzen, Folgerungen und Resultate ziehen: so koͤnnen wir demnach versichert seyn, daß auch in diesen — nur aus einem Standpunkt entnommenen — Resultaten, sich die allgemeinen Gesetze ausgesprochen ha- ben. Aber sicherlich ist nicht jedes gefundene Resultat ein allgemeines Gesetz, sondern manches ist nur eine bloß oͤrtlich guͤltige Regel. 3 Da nun der Einzelne nicht im Stande ist, die Un- tersuchung von mehreren Standpunkten, viel weniger noch von jedem Standpunkt aus, anzustellen (wodurch nach Obigem das Allgemeinguͤltige von dem bloß Oertlichguͤlti- gen geschieden wird): so ist es sehr wichtig, Merkmale aufzufinden, woran auch der einzelne Beobachter die Ge- setze von den oͤrtlichen Regeln unterscheiden koͤnne. Ein solches Huͤlfsmittel gewaͤhrt uns nun die Buch- stabenrechnung. Erlaubt naͤmlich die Natur des Gegen- standes, daß man statt der Zahlen, Buchstaben setzt, und gibt dann die mit Buchstaben durchgefuͤhrte Rechnung noch eben den Ausspruch, den die Zahlen gaben: so ist dieser Ausspruch ein allgemeines Gesetz und keine oͤrtliche Regel. Als Beispiel, und um das Verfahren zu zeigen, wol- len wir hier die Landrente und den Preis des Rockens, wobei die Landrente = 0 wird, durch eine allgemeine Formel darstellen. Der Koͤrnerertrag sey = x Der Rohertrag = ax Thaler Die Aussaat koste b » Die Bestellungskosten seyen = c » Zwischen dem Rohertrage und den Kosten, die mit der Groͤße der Ernten im Verhaͤltniß ste- hen, naͤmlich den Erntekosten und allgemeinen Kulturkosten zusammen, finde das Verhaͤltniß von 1 : q statt, wo q dann ein Bruch seyn muß, weil diese Kosten nur einen Theil der Ernte, niemals aber die ganze Ernte, hinweg- nehmen koͤnnen. Da nun 1 : q = ax : aqx , so ist der Betrag der mit dem Rohertrage im Verhaͤltniß stehenden Kosten = aqx Thaler Der Theil von den Arbeits- und allgemeinen Kul- turkosten, der in Geld angegeben werden muß, betrage p Theile; der, welcher in Korn ausgedruͤckt werden muß, ist dann 1 — p Theile; wo p ein Bruch ist. Der Werth des Rockens auf dem Gute selbst sey = h Thaler. Die Ausgaben in Korn und Geld zugleich und zwar in dem Maße, wie jeder Theil darin enthalten ist, aus- gedruͤckt, gibt nun folgende Rechnung: Der Zweck dieser Rechnung war der, zu untersuchen wie der vermehrte oder verminderte Koͤrnerertrag auf den Preis wirke, bei welchem die Landrente = 0 wird. In der hier gefundenen Formel ist aber, da x sowohl im Zaͤhler als im Nenner vorkommt, noch nicht zu er- kennen, ob der Preis fuͤr den Rocken hoͤher oder niedriger wird, wenn x , oder der Koͤrnerertrag, steigt. Wir muͤs- sen deshalb mit dieser Formel einige Verwandlungen vor- nehmen. 3* Der Preis fuͤr ein Schfl. ist = Thlr. also auch = Nun setzen wir aqx + c = z; wo z waͤchst wenn x waͤchst und umgekehrt. Alsdann ist x = Diesen Werth von x in obige Formel gesetzt, ergibt . Nun wird unstreitig immer kleiner, je mehr z waͤchst; je kleiner aber der negative Theil des Nenners wird, um so mehr waͤchst der ganze Nenner. Da nun auch x waͤchst wenn z groͤßer wird, und fuͤr ein wachsen- des x der Nenner immer kleiner wird, waͤhrend der Zaͤh- ler unveraͤndert bleibt: so nimmt auch die Groͤße des Bruchs, wodurch der Preis des Rockens ausgedruͤckt ist, immer mehr ab, je groͤßer x wird; und umgekehrt, je kleiner x wird, um so mehr waͤchst der Preis des Rockens. Das Gesetz, «je mehr die Fruchtbarkeit des Bodens abnimmt, um desto kostbarer wird die Erzeugung des Korns», ist hiedurch nun ganz allgemein erwiesen. In der That haͤtte es nicht der Muͤhe gelohnt, einen einfachen, schon bekannten Satz, der auch durch bloßes Raͤsonnement uͤberzeugend dargethan werden kann, durch eine ausfuͤhrliche Rechnung zu erweisen, wenn es hier nicht zugleich Zweck gewesen waͤre, die Methode, wie der Beweis gefuͤhrt werden kann, zu zeigen, und die Gesichts- punkte, wonach die folgenden Untersuchungen zu betrach- ten sind, ein fuͤr allemal festzustellen. Aufgabe . Fuͤr ein Gut, dessen Koͤrnerertrag = 8 ist, die Landrente zu bestimmen, wenn dies Gut x Mei- len von der Stadt entfernt ist. Fuͤr 100000 □R. Ackerland ist beim Ertrage von 8 Koͤrnern die Landrente = 1168 Schfl. Rocken ÷ 641 Thlr. Der Scheffel Rocken hat nach §. 4. auf einem Gute, welches x Meilen von der Stadt entfernt liegt, den Werth von Thaler. Die Landrente ist also gleich — 641 Thlr., = Thaler. §. 6. Einfluß der Getreidepreise auf das Wirthschaftssystem. Annahme . In dem isolirten Staat habe der Bo- den, mit alleiniger Ausnahme des ersten Kreises, uͤberall den Grad der Fruchtbarkeit, daß in der 7schlaͤgigen Koppelwirthschaft der Rocken nach der Brache einen Ertrag von 8 Koͤrnern liefere (8 Schfl. von 100 □R., oder 9,44 Schfl. vom Magdburger Morgen). Auch besitze die noch unkul- tivirte Wildniß einen Boden von derselben physi- schen Beschaffenheit, von demselben Reichthum an Pflanzennahrung, und folglich von derselben Er- tragsfaͤhigkeit, wie die schon kultivirte Ebene. Fuͤr einen Boden von diesem Koͤrnerertrag betraͤgt die Landrente nach §. 5. auf 100000 □R. 1168 Schfl. Rocken ÷ 641 Thaler. Die Landrente verschwindet, oder wird = 0, wenn 1168 Schfl. Rocken 641 Thaler gelten, welches fuͤr den Schfl. 0,549 Thaler oder 26,2 ßl. ausmacht. Nach §. 4. ist der Werth des Rockens auf dem 28,6 Meilen von der Stadt entlegenen Gute ebenfalls 0,549 Thaler pro Scheffel. Also gibt ein Gut, unter den angenommenen Ver- haͤltnissen in der Entfernung von 28,6 Meilen von der Stadt keine Landrente mehr. In einer groͤßern Entfernung als 28,6 Meilen wird die Landrente negativ, d. h. der Landbau ist mit Verlust verbunden, und das Land kann deshalb hier nicht mehr bebauet werden. Wenn nun hier die Graͤnze der Kultur fuͤr die Kop- pelwirthschaft ist, so folgt daraus noch nicht, daß dies die absolute Graͤnze der Kultur sey; denn wenn es irgend ein Wirthschaftssystem gaͤbe, bei welchem die Bestellung des Ackers weniger Arbeit und folglich weniger Kosten verur- sachte, als bei der Koppelwirthschaft, so muß bei dem Preise von 0,549 Thalern fuͤr den Scheffel Rocken noch ein Ueberschuß und eine Landrente bleiben, und also der Anbau des Landes in noch groͤßerer Entfernung von der Stadt moͤglich seyn. Wir muͤssen nun in Betracht ziehen, wie der zu ei- nem Gute gehoͤrende Acker, wenn dieser auch von durch- aus gleicher Beschaffenheit und gleicher Ertragsfaͤhigkeit ist, doch einen sehr verschiedenen Werth hat, je nachdem er dem Hofe naͤher oder ferner liegt. Die Kosten der Dungfuhren und des Einfahrens der Produkte stehen in geradem Verhaͤltniß mit der Entfernung des Ackers vom Hofe. Fuͤr die uͤbrigen Arbeiten, die auf dem Felde selbst geschehen, geht der Theil der Zeit, den die Menschen und Pferde zum Hin- und Zuruͤckgehen gebrauchen, verloren; und dieser Theil waͤchst ebenfalls mit der groͤßern Entfer- nung vom Hofe. Die Arbeitskosten sind also geringer fuͤr den nahe am Hofe liegenden Acker, als fuͤr den ent- fernteren; bei gleicher Fruchtbarkeit muß jener also einen hoͤhern Reinertrag geben als dieser. Wenn nun beim Preise von 0,549 Thalern fuͤr den Scheffel Rocken der Ertrag eines ganzen Guts in der Koppelwirthschaft = 0 ist, die vordere Haͤlfte des Ackers aber einen groͤßern Ertrag gibt, als die entferntere Haͤlfte: so folgt daraus, daß der Reinertrag der ersten Haͤlfte po- sitiv, der Reinertrag der zweiten aber negativ seyn muͤsse, und daß der Gewinn, den die Bebauung des naͤhern Ackers gibt, durch den Verlust, den der Anbau des ent- ferntern bringt, wieder verschlungen wird, und so der Reinertrag des Ganzen zu 0 herabsinkt. Die Koppelwirthschaft, deren Reinertrag im Ganzen = 0 ist, wird also dann wieder zum Reinertrag gelan- gen, wenn der entferntere Acker unbebauet liegen bleibt, und nur der naͤhere kultivirt wird. Unter dieser Bedin- gung endet anch die Kultur noch nicht bei der Entfer- nung von 28,6 Meilen von der Stadt. Aber auch diese Koppelwirthschaft, bloß auf den naͤ- hern Boden beschraͤnkt, muß bei noch groͤßerer Entfernung vom Marktplatze, oder was dasselbe ist, bei noch niedri- gern Kornpreisen endlich einen Punkt finden, wo ihr Rein- ertrag verschwindet, und es wird eine zweite Arbeitserspa- rung nothwendig, wenn der Anbau des Bodens daselbst nicht enden soll. In der Koppelwirthschaft ist der Aufbruch des Dree- sches und die Zubereitung desselben zur Wintersaat beson- ders kostbar. Bei einer Muͤrbebrache wird das Hoken der Dreeschfurche und mindestens die Haͤlfte des Eggens, welches eine Dreeschbrache erfordert, erspart. Eine Wirth- schaft mit einer Muͤrbebrache kann also da noch rentiren, wo eine Koppelwirthschaft keinen Reinertrag mehr gibt, vorausgesetzt, daß der Koͤrnerertrag sich gleich bleibe, wel- ches durch das Verhaͤltniß zwischen Ackerland und Weide immer zu erreichen ist. Eine Wirthschaft mit einer Muͤrbebrache ist aber nur dann moͤglich, wenn man den Acker nicht mehr abwech- selnd zur Weide niederlegt, sondern ihn jedes Jahr be- ackert, wogegen dann der entferntere Theil des Feldes zur bestaͤndigen Weide fuͤr das Vieh liegen bleibt. Dies bringt wieder eine neue Ersparung, indem nun die Aussaat von Kleesaamen wegfaͤllt. Nach diesen aus der Natur der Sache hervorgegan- genen nothwendigen Veraͤnderungen, stimmt nun unsere Wirthschaft in den wesentlichsten Punkten mit der Drei- felderwirthschaft uͤberein; und wir wenden uns jetzt zu der naͤhern Betrachtung dieses so weit verbreiteten Wirth- schaftsystems. Bei der Darstellung des Verhaͤltnisses zwischen der Koppelwirthschaft und der Dreifelderwirthschaft muͤssen fol- gende 4 Fragen beantwortet werden: 1) Um wie viel wohlfeiler wird die Bestellung der Muͤrbebrache, als die der Dreeschbrache? 2) In welchem Verhaͤltniß stehen die Arbeitskosten beim Landbau mit der Entfernung des Ackers vom Hofe? 3) In welchem Verhaͤltniß muͤssen bei der Dreifel- derwirthschaft Acker und Weide gegen einander stehen, wenn diese Wirthschaft, eben so wie die Koppelwirthschaft sich in gleicher Dungkraft erhalten soll, ohne einen Dung- zuschuß von Außen zu erhalten? 4) Wenn zwei Ackerflaͤchen im Ganzen gleichen Reich- thum an Pflanzennahrung enthalten, die eine aber in Koppelwirthschaft, die andere in Dreifelderwirthschaft liegt — wie verhaͤlt sich dann der Koͤrnerertrag des Ro- ckens in der ersten Wirthschaft zu dem der zweiten Wirthschaft? Die Beantwortung der 3ten und 4ten Frage setzt die Kenntniß der Statik des Landbaues voraus, und kann ohne diese eben so wenig verstanden, als dargestellt werden. Ich sehe mich deshalb genoͤthigt, einige Hauptsaͤtze der Statik des Landbaues vorangehen zu lassen. Da aber eine ausfuͤhrliche Darstellung dieser Lehre hier einen unverhaͤlt- nißmaͤßigen Raum einnehmen wuͤrde: so kann ich diese Saͤtze nur hinstellen, ohne auf Entwickelung der Gruͤnde und auf Erlaͤuterungen einzugehen. Ich muß deshalb die- jenigen meiner Leser, denen dieser neue Zweig unsers Wis- sens noch unbekannt seyn sollte, und die sich eine genauere Kenntniß davon zu verschaffen wuͤnschen, auf die, diesen Gegenstand betreffenden Schriften des Herrn Staatsraths Thaer und des Herrn von Wulffen, und auf meine im 8ten Jahrgang der Mecklenburgischen Annalen befindliche Abhandlung verweisen In der erst kuͤrzlich erschienenen so gehalt- als geistreichen . §. 7. Einige Saͤtze aus der Statik des Landbaues. Die Erzeugung der Getreideernten bewirkt eine Ver- minderung der im Acker enthaltenen Pflanzennahrung. Ein Acker, der 100 Schfl. Rocken getragen hat, ist um dasje- nige Quantum Pflanzennahrung, was zur Erzeugung die- ser 100 Schfl. verwandt ist, aͤrmer geworden. Keine Frucht vermag es, sich des ganzen im Acker befindlichen Reichthums an Pflanzennahrung in einem Jahre anzueignen. Das Verhaͤltniß zwischen dem, was die Ernte dem Acker in einem Jahre an Pflanzennahrung entzogen hat, und dem ganzen Reichthum des Ackers, nenne ich die re- lative Aussaugung. Diese ergiebt sich aus der Abnahme der Groͤße der nach einander folgenden Ernten: ist z. B. der Ertrag des 1sten Rocken 100 Schfl. gewesen, und eine 2te Rockenernte gibt dann bei gleicher Bestellung, gleicher Witterung und gleichen sonst noch einwirkenden Umstaͤn- den nur 80 Schfl.; so sagen wir, daß die relative Aus- saugung des Rockens ⅕ betragen habe. Aus der relativen Aussaugung schließen wir nun auf den ganzen Reichthum des Ackers: war z. B. der Ertrag des ersten Rockens 100 Schfl., die relative Aussaugung ⅕, so enthielt der Acker vor der Ernte Pflanzennahrung Sammlung landwirthschaftlicher Schriften des Freiherrn v. Voght zu Kleinflotbeck wird besonders der Laye in der Statik des Ackerbaues einen aͤußerst faßlichen Aufsatz unter der Rubrik vorfinden: Meine Ansicht der Statik des Landbaues im Jahre 1817, mit ange- haͤngten, in spaͤtern Jahren hinzugekommenen An- merkungen . fuͤr 500 Schfl. Rocken, nach der Ernte nur noch fuͤr 400 Schfl. Das Quantum Pflanzennahrung, was dem Acker durch die Ernte von einem Berliner Scheffel Rocken ent- zogen wird, wird ein Grad genannt und durch «1°» be- zeichnet. Die Aussaugung der uͤbrigen Getreidearten wird durch das Verhaͤltniß, worin diese im Werth und in der Nahrhaftigkeit gegen den Rocken stehen, bestimmt, und ich nehme an, daß die Ernte von 1 Schfl. Weizen eine Aussaugung bewirkt von. 1⅓° 1 Schfl. zweizeiliger Gerste ¾° 1 gestrichnen Schfl. Hafer ½° Fuͤr eine siebenschlaͤgige Koppelwirthschaft auf einem Gerstenboden 1ste Klasse nehme ich nun nach den auf dem Gute T. gemachten Erfahrungen und Beobachtungen, fol- gendes Verhaͤltniß des Ertrags der verschiedenen Schlaͤge an: wenn der 1ste Schlag Ertrag 100 Sch. R. von 1000 □R., so gibt der 2te Schlag 100 Sch. Gerste, und der 3te Schlag 120 Sch. Hafer. Der 4te, 5te und 6te Schlag liefern dann auf jede 270 □R. den Weidebedarf fuͤr eine Kuh, die taͤg- lich 17 ℔ auf Heu reduzirtes Gras verzehrt, und 140 Tage auf dem Dreesch selbst (also mit Aus- schluß der Stoppel- und Wiesenbehuͤtung) ihre Nahrung findet. Der 7te Schlag gibt in der Dreeschbrache den fuͤnften Theil der Grasproduktion, den ein Weideschlag liefert. Nach den auf dem Gute T. in den Jahren 1811 und 1816 angestellten Probewiegungen uͤber das Verhaͤlt- niß des Korns zum Stroh, verglichen mit den, auf eini- gen andern Mecklenburgischen Guͤtern angestellten Wie- gungen, habe ich als Durchschnittsverhaͤltniß angenommen, daß mit 1 Schfl. Rocken an Stroh geerntet wird 190 ℔ 1 Schfl. Weizen — wenn der Weizen stehend war 190 ℔ 1 Schfl. Weizen — wenn ⅓ des Weizens aus Lagerkorn besteht 200 ℔ 1 Schfl. zweizeiliger Gerste 93 ℔ 1 Schfl. Hafer 64,5 ℔ Der Weizen gibt bei gleichem Koͤrnerertrage eine geringere Strohmasse, als der Rocken; aber das Weizen- stroh hat ein spezifisch groͤßeres Gewicht als das Rocken- stroh, und ich habe auch in spaͤtern Jahren das Gewicht des mit einem Schfl. Weizen geernteten Strohes nicht geringer gefunden, als beim Rocken; jedoch mag dies Ver- haͤltniß bei schwachem Weizen mit kurzem Stroh an- ders seyn. Eine moͤglichst sorgfaͤltige Berechnung des auf dem Gute T. in den 5 Jahren von 1810 bis 15 verfuͤtterten und eingestreueten Strohes und des verfuͤtterten Heues und Korns, verglichen mit der Zahl der abgefahrnen Fuder Dung, ergibt als Resultat, daß 1 Fuder Dung aus der Verfuͤtterung und Einstreuung von 878 ℔ trockenem Fut- ter entstanden ist. Nimmt man nun, wie gewoͤhnlich, das Gewicht eines vierspaͤnnigen Fuders Dung zu 200 ℔ an, so hat ein Pfund trockenes Futter 2,28 ℔ Dung gege- ben. Es ergibt sich hier eine in der That uͤberraschende Uebereinstimmung mit der Annahme des Herrn Staats- raths Thaer, der, durch Beobachtungen im Großen gelei- tet, schon vor vielen Jahren den Faktor fuͤr die Dung- vermehrung zu 2,3 bestimmte. Fuͤr den Faktor 2,3 den ich nun bei den fernern Berechnungen zum Grunde lege, gehoͤren zu einem Fuder Dung von 2000 ℔ = 870 ℔ trockenes Futter, und ich werde in der Folge unter 1 Fuder Dung, immer diejenige Dungmasse verstehen, die durch Verfuͤtterung und Einstreuung von 870 ℔ trockenes Futter entstan- den ist. Wir koͤnnen hiernach die Quantitaͤt Dung, welche die Kornernten durch das Stroh zuruͤckgeben, berechnen. Fuͤr 100 Scheffel Rocken betraͤgt die Strohernte 100 × 190 = 19000 ℔ Stroh, und hieraus erfolgen = 21,8 Fuder Dung. Fuͤr 100 Schfl. Gerste ist der Strohgewinn 93 × 100 = 9300 ℔, und der Dunggewinn = 10,7 Fuder die Ernte von 120 Scheffel Hafer bringt 120 × 64,5 = 7740 ℔ Stroh und = 8,9 Fuder Dung. Es ist allgemein bekannt, daß die Weide, oder das Dreeschliegen den Boden bereichert. Nach vieljaͤhrigen Beobachtungen hat es sich mir als sehr wahrscheinlich ergeben, daß die Pflanzennahrung, wel- che von den auf der Weide wachsenden Graͤsern und Klee- arten konsumirt wird, durch die im Boden zuruͤckbleiben- den und beim Umbruch des Dreesches in Verwesung uͤber- gehenden Wurzeln dieser Gewaͤchse wieder ersetzt werde, daß also aller waͤhrend der Beweidung auf den Dreesch fallende Dung als eine Vermehrung des Dunggehalts des Bodens zu betrachten ist — jedoch unter der Bedingung, daß der Dreesch nicht aͤlter als 3 Jahr werde. Aus der Zahl der Kuͤhe, die die Weide ernaͤhrt, laͤßt sich die Grasproduktion des Dreesches berechnen. Eine Kuh verzehrt in 140 Tagen à 17 ℔ — 2380 ℔ auf Heu reducirtes Gras, welche auf 270 □R., als dem Wei- debedarf einer Kuh, gewachsen sind. Auf 1000 □R. ist die Produktion demnach = 8815 ℔ Heu. Der aus der Weide in einem Jahre hervorgehende Dung- gewinn betraͤgt hiernach = 10,1 Fuder, auf einem Gerstenboden der einen Rockenertrag von 10 Koͤrnern ge- geben hat. Der Brache messen wir eine doppelte Wirkung bei: naͤmlich erstens, daß sie die im Boden befindliche Pflan- zennahrung zu einem hoͤhern Grade von Wirksamkeit bringt; und zweitens, daß sie den Reichthum des Bodens durch die auf der Brache wachsenden Graͤser und Kraͤuter, welche theils untergepfluͤgt, theils vom Vieh abgefressen und in Dung verwandelt werden, wirklich vermehrt. In der Vermehrung des Reichthums schaͤtze ich die Dreeschbrache gleich ⅕ einer Dreeschweide, und die Muͤr- bebrache in der Dreifelderwirthschaft, wenn sie erst zu Jo- hannis umgebrochen wird, gleich ⅓ einer Dreeschweide. In einer Wirthschaft, die in einem beharrenden Zu- stande ist, d. h. die im Ertrage und im Reichthum des Bodens sich gleich bleibt, muß die Aussaugung mit dem Ersatze im Gleichgewicht seyn. Reduziren wir nun den Ertrag, den die aussaugenden Getreidesaaten gegeben ha- ben, auf Scheffel Rocken und druͤcken den Ersatz, den der Acker durch Duͤngung und Weide erhalten hat, in Fuder Dung aus: so ergibt sich aus der Gleichstellung der Aus- saugung und des Ersatzes, fuͤr wie viele Scheffel Rocken Nahrung in einem Fuder Dung enthalten ist, oder was dasselbe ist, durch wie viele Scheffel Rocken dem Boden ein Fuder Dung entzogen wird. Die Anwendung dieser Rechnung auf verschiedene Bodenarten hat ergeben, daß dies Verhaͤltniß nach der Guͤte des Bodens verschieden ist. Die Produktion einer gleichen Ernte kostet dem guten Boden weniger Dung als dem schlechten. Bei unsern folgenden Berechnungen ist ein Boden zum Grunde gelegt, der sich in der siebenschlaͤgigen Kop- pelwirthschaft ohne aͤußern Zuschuß in gleicher Dungkraft erhaͤlt — und auf diesem Boden, der mit dem Gersten- boden 1ste Klasse wahrscheinlich zusammenfaͤllt, kostet die Produktion von 3,2 Schfl. Rocken dem Acker ein Fuder Dung, oder ein Fuder Dung ist gleich 3,2°. Herr von Wulffen hat in der Statik den so folgen- reichen Satz aufgestellt, daß die Fruchtbarkeit als das Pro- dukt zweier Faktoren, der Kraft des Bodens und des Reichthums, anzusehen sey. Sobald wir nun verschiedene Bodenarten gegen ein- ander stellen, duͤrfen wir nicht bloß den Reichthum in Betracht ziehen, sondern wir muͤssen auch den Faktor fuͤr die Einwirkung des Bodens in die Rechnung mitauf- nehmen. Da wir hier aber nur einen und denselben Boden vor Augen haben, so wird der Faktor der Bodeneinwir- kung eine bestaͤndige Groͤße. Vergleicht man nun densel- ben Boden unter verschiedenen Graden des Reichthums mit einander, so wird der Faktor der Bodeneinwirkung durch sich selbst dividirt immer = 1, also indifferent fuͤr das Produkt. Fuͤr unsern speziellen Zweck duͤrfen wir also diesen bestaͤndigen Faktor weglassen, und den Reichthum als den einzigen veraͤnderlichen Faktor auch allein in Rechnung bringen. Fruchtbarkeitszustand einer siebenschlaͤgigen Koppelwirthschaft, jeden Schlag zu 1000 □R. gerechnet. Fruchtbarkeitszustand einer Dreifelderwirthschaft, jedes Feld zu 1000 □R. gerechnet. In der Koppelwirthschaft war die Dungerzeugung ei- nes Weideschlags 10,1 Fuder fuͤr einen Reichthum des Bodens von 265°. Ein Boden, dessen Reichthum = 325°, wie der nach der Gerstenernte ist, wuͤrde zur Weide nie- dergelegt × 10,1 = 12,4 Fuder Dung erzeugen. Da nun angenommen ist, daß die Dungerzeugung einer Muͤrbebrache ⅓ von der eines Weideschlags betraͤgt: so sind hier dafuͤr = 4,1 Fuder in Rechnung gebracht. §. 8. In welchem Verhaͤltniß muß bei der Dreifelderwirth- schaft Acker und Weide gegen einander stehen, wenn der Acker sich in gleicher Dungkraft erhalten soll? Die Dreifelderwirthschaft, deren Reichthum zu An- fang des Umlaufs 500° war, hatte am Ende desselben noch 442,2° Reichthum, und verliert also in einem Um- laufe 57,8°. Ein Fuder Dung ist gleich 3,2°; zu 57,8° gehoͤren also = 18 Fuder Dung, und eines solchen jaͤhrli- chen Zuschusses bedarf die Dreifelderwirthschaft, wenn sie in gleicher Dungkraft bleiben soll. Wenn nun dieser Dungzuschuß allein aus der mit dem Acker verbundenen Weide hervorgehen soll, so fragt es sich, wie viele Quadratruthen Weide erforderlich sind, um 18 Fuder Dung fuͤr das Ackerland zu liefern. Da diese Weide nie aufgebrochen und verjuͤngt wird, so ist sie viel schlechter als die Weide in der Koppelwirth- schaft, und eine Kuh, oder eine dafuͤr zu substituirende Zahl Schafe, bedarf anstatt 270 □R. hier 405 □R. zur Weide. In der Koppelwirthschaft erzeugen 1000 □R. Weide 10,1 Fuder Dung, hier aber, weil die Dunger- 4 zeugung mit der Grasproduktion im Verhaͤltniß steht, nur ⅔ dieses Quantums, also ⅔ × 10,1 = 6¾ Fuder. Wird nun die Weide durch Schafe genutzt, so kann die Haͤlfte des Duͤngers, den die Weide gibt, fuͤr das Ackerland gewonnen werden, wenn die Schafe des Nachts auf der Brache in Huͤrden liegen. Unter dieser Bedin- gung geben 1000 □R. Weide 6¾ × ½ = 3⅜ Fuder Dung fuͤr das Ackerland ab. Der Dungbedarf des Ackerlandes ist 18 Fuder; um diese zu gewinnen werden erfordert × 1000 □R. = 5333 □R. Weide. Wenn also die 3 F. W. sich in sich selbst erhalten soll, so muͤssen 3000 □R. Ackerland mit 5333 □R. Weide verbunden seyn; oder von 8333 □R. muß der Acker 3000 □R., die Weide 5333 □R. betragen. Fuͤr eine Flaͤche von 100000 □R. wird unter die- sem Verhaͤltniß der Acker betragen 8333:3000 = 100000: × 100000 = 36000 □R. Die Weide betraͤgt alsdann × 100000 = 64000 □R. Die reine Koppelwirthschaft kann eben so wenig als die reine 3 F. W. ohne Wiesen bestehen, weil zur Unter- haltung des Viehes im Winter das Heu unentbehrlich ist, wenn dies nicht durch eine sehr kostbare Koͤrnerfuͤtterung ersetzt werden soll. Der Zweck unserer Untersuchung fordert aber, daß wir das Ackerland, sowohl in seinem Geldertrage als in seiner Dungproduktion, fuͤr sich allein, also getrennt von den Wiesen betrachten, und es fragt sich nun, wie aus dem Reinertrage eines aus Acker und Wiesen zusammen- gesetzten Guts, der Reinertrag und die Dungproduktion jedes dieser beiden Gegenstaͤnde gefunden werden kann. Der Werth des Heues zerfaͤllt in zwei Theile: 1stens in seinen Futterwerth, und 2tens in den Werth, den der aus dem Heu erfolgende Dung hat. Der Futterwerth des Heues laͤßt sich aus der reinen Nutzung, den das Milchvieh und die Schafe geben, be- rechnen. Den Dungwerth des Heues habe ich nach folgendem Prinzip bestimmt: Man denke sich das zu einem Gute gehoͤrende Acker- land, von gleicher Guͤte und gleichem Reichthum in zwei Abschnitte getheilt. Der erste Abschnitt erhalte den saͤmmt- lichen aus den Wiesen erfolgenden Dungzuschuß, und liege in einer Koppelwirthschaft mit einer verhaͤltnißmaͤ- ßig so großen Kornaussaat, daß sie sich mit Huͤlfe des Dungzuschusses nur grade in gleicher Dungkraft erhaͤlt. Der zweite Abschnitt liege in einer Koppelwirthschaft, bei welcher das Verhaͤltniß der Kornsaaten zu den Weiden- schlaͤgen von der Art ist, daß sie sich in und durch sich selbst in derselben Dungkraft, worin sie einmal ist, erhaͤlt. Der hoͤhere reine Geldertrag des ersten Abschnittes von gleicher Flaͤche ist dann allein dem Dungzuschuß beizu- messen, und aus der Groͤße dieses Zuschusses, vergleichen mit dem Gelduͤberschuß, ergiebt sich dann der Geldwerth eines Fuders Dung. Die Statik liefert die Data zu einer solchen Berech- nung. Wie aber das Verhaͤltniß zwischen Acker und Weide in der 3 F. W. veraͤndert wird, wenn das Ackerland ei- nen Theil seines Dungbedarfs von den Wiesen erhaͤlt, mag folgendes Beispiel zeigen: Gesetzt mit der Flaͤche von 100000 □R. Acker und Weide seyen Wiesen verbunden, deren jaͤhrlicher Ertrag 100 Fuder Heu à 1800 ℔ ausmache. Ein Fuder Heu von 1800 ℔ liefert durch Verfuͤtte- 4* rung = 2,07 Fuder Dung; durch 100 Fuder Heu erhaͤlt das Ackerland einen Zuschuß von 207 Fuder Dung. Eine Ackerflaͤche von 3000 □R. bedarf eines jaͤhrli- chen Zuschusses von 18 Fuder Dung; 207 Fuder reichen also hin fuͤr × 3000 = 34500 □R. Ackerland. Zieht man diese 34500 □R. von der ganzen Flaͤche = 100000 □R. ab, so bleiben noch 65500 □R., die keinen weitern Zuschuß erhalten koͤnnen, und die sich in sich selbst erhalten muͤssen. Unter dieser Bedingung be- traͤgt aber das Ackerland, wie wir oben gefunden haben, der ganzen Flaͤche, und die Weide derselben, welches fuͤr eine Flaͤche von 65500 □R. an Acker 65500 × = 23580 □R., und an Weide 65500 × = 41920 □R. ergibt. Es betraͤgt demnach 1) das Ackerland was sich durch den Dung- zuschuß aus den Wiesen erhaͤlt 34500 □R. 2) das Ackerland was seinen Dungbedarf von der Weide erhaͤlt 23580 □R. Summe des Ackers 58080 □R. 3) die Weide 41920 □R. Auf Acker von einem niedrigern Koͤrnerertrag reicht derselbe Dungzuschuß fuͤr eine groͤßere Ackerflaͤche hin. Bei einem Ertrage von 5 Koͤrnern beduͤrfte die 3 F. W. nur eines Dungzuschusses von 9 Fudern, um sich in gleicher Kraft zu erhalten, 100 Fuder Heu wuͤrden hier also fuͤr 2 × 34500 = 69000 □R. Ackerland hinreichen. Die sich selbst erhaltende Flaͤche bliebe dann nur 31000 □R., wovon nach dem oben angegebenen Verhaͤltniß 11160 □R. Acker und 19840 □R. Weide seyn wuͤrden. Die Summe des Ackers betruͤge dann 80160 □R., und die Weide nur 19840 □R. §. 9. Wie verhaͤlt sich der Koͤrnerertrag des Rockens in der Koppelwirthschaft zu dem in der Dreifelderwirthschaft, wenn die Ackerflaͤchen, auf denen beide Wirthschaftsarten betrieben werden, im Ganzen gleichen Reichthum an Pflan- zennahrung enthalten? Wenn man eine 3 F. W. in eine siebenschlaͤgige Kop- pelwirthschaft umlegt, so wird nun die ganze auf dem Hofe befindliche Dungmasse auf den 7ten Theil des Fel- des gebracht, anstatt daß sie bisher auf den 3ten Theil dieses Feldes vertheilt wurde. Aus diesem Grunde muß also der Rocken schon im ersten Jahre nach der Umlegung einen hoͤhern Ertrag ge- ben als fruͤher in der 3 F. W.; aber dieser erhoͤhte Ertrag beweiset keinesweges einen erhoͤheten Reichthum des gan- zen Feldes — welcher im ersten Jahre noch gar keine Veraͤnderung erlitten haben kann — sondern ruͤhrt bloß von der groͤßern Konzentrirung des Dungs auf einen Theil des Feldes her. Wir duͤrfen also durchaus nicht Koppel- und Drei- felderwirthschaften, die einen gleichen Koͤrnerertrag im Ro- cken geben, mit einander vergleichen; sondern wir muͤssen ausmitteln, wie bei gleichem Reichthum beider Ackerflaͤ- chen der Koͤrnerertrag sich gegen einander verhalte. Der Reichthum des ganzen Feldes ergibt sich aus der Summe des Reichthums der einzelnen Schlaͤge. Waͤh- rend des Sommers ist die im Boden befindliche Quan- titaͤt Pflanzennahrung einer steten Veraͤnderung unterwor- fen, indem durch den Pflanzenwachsthum auf den Ge- treidefeldern eine stete Aussaugung, auf den Weideschlaͤgen eine fortgehende Dungerzeugung bewirkt wird. Wir waͤhlen deshalb den Fruͤhling zum Zeitpunkt der Betrach- tung, wo die Vegetation noch nicht begonnen hat, und alle Schlaͤge noch den Grad von Reichthum haben, der fuͤr ihren Ertrag die Norm abgibt. Um verschiedene Wirthschaftssysteme in dieser Bezie- hung mit einander vergleichen zu koͤnnen, muͤssen wir, außer dem im Acker wirklich befindlichen Reichthum, auch noch den auf dem Hofe befindlichen, aus der Ernte des vorigen Jahrs erzeugten oder noch zu erzeugenden Dung in Rechnung mit aufnehmen. Denn wenn in dem einen Wirthschaftssystem der Dung schon im Fruͤhjahr, in dem andern erst nach vollendeter Saatbestellung abgefahren wird, und man nun bloß auf den im Acker befindlichen Reichthum Ruͤcksicht naͤhme: so wuͤrde dies nicht zu der Uebersicht fuͤhren, wie viel Reichthum im Ganzen zur Hervorbringung einer gegebenen Ernte erforderlich ist. Die letztere Wirthschaft kann naͤmlich ohne das auf dem Hofe befindliche Dungkapital den angenommenen Ertrag nicht liefern. Die Data zu einer solchen Berechnung koͤnnen wir aus den in §. 7. mitgetheilten Tabellen uͤber den Frucht- barkeitszustand der K. W. und der 3 F. W. entnehmen. Nur ist noch zu bemerken, daß, da wir in der K. W. Weidegang voraussetzen, der durch die Weide erzeugte Dung auf dem Felde selbst bleibt, und nicht nach dem Hofe kommt; da nun die Dungerzeugung eines Weide- schlages 10,1 Fuder betraͤgt, so wird der Reichthum die- ses Schlages mit jedem Jahr um 10,1 × 3,2 = 32,3° erhoͤht. Reichthum einer siebenschlaͤgigen Koppelwirthschaft beim Er- trage von 10 Koͤrnern. Grade 1ster Schlag. Rocken enthaͤlt 500° 2ter Schlag. Gerste 400° 3ter Schlag. Hafer 325° 4ter Schlag. Weide 265° 5ter Schlag. Weide 297,3° 6ter Schlag. Weide 329,6° 7ter Schlag. Brache 361,9° Duͤngung aus dem Stroh 41,4 Fuder à 3,2° 132,5° In 7000 □R. sind enthalten 2611,3° dies macht auf 1000 □R. 373° Reichthum einer Dreifelderwirthschaft beim Ertrage von 10 Koͤrnern. Grade 1stes Feld. Rocken 500° 2tes Feld. Gerste 400° 3tes Feld. Brache 325° Duͤngung aus dem Stroh 32½ Fuder à 3,2° 104° 3000 □R. enthalten 1329° dies macht auf 1000 □R. 443° Um einen Koͤrnerertrag = 10 im Rocken hervor zu- bringen, bedarf die Dreifelderwirthschaft in 1000 □R. Acker eines Reichthums von 443°, waͤhrend in der Kop- pelwirthschaft ein Reichthum von 373° dazu hinreicht. Der Reichthum von 373° in 1000 □R. wuͤrde dagegen in der Dreifelderwirthschaft nur 8,4 Koͤrner hervorbrin- gen; denn 443°:373° = 10: × 10 = 8,4. Derselbe Acker, welcher in der 3 F. W. einen Ertrag von 8,4 Koͤrnern gab, wird also nach der Umlegung in eine siebenschlaͤgige K. W. einen Ertrag von 10 Koͤrnern liefern, ohne daß der Reichthum des Feldes im Ganzen erhoͤht waͤre; oder, die Koppelwirthschaft von 10 Koͤrnern und die Dreifelderwirthschaft von 8,4 Koͤrnern Ertrag stehen auf gleicher Stuffe des Reichthums. Reichthum einer sechsschlaͤgigen Fruchtwechselwirthschaft, wenn der Kartoffelschlag und der Rockenschlag nach Wicken jeder 500° enthalten. Grade 1ster Schlag. Kartoffeln 500° 2ter Schlag. Gerste 400° 3ter Schlag. Maͤhnklee 325° 4ter Schlag. Rocken 299° 5ter Schlag. Wicken zu Gruͤnfutter 525° 6ter Schlag. Rocken 500° 6000 □R. enthalten 2549° dies macht fuͤr 1000 □R. 425° Wenn nun jemand den Geldertrag einer F. W. W. (Fruchtwechselwirthschaft) mit den einer K. W. vergleicht und fuͤr beide Wirthschaftsarten denselben Koͤrnerertrag im Rocken annimmt: so berechnet er in der ersten Wirthschaft den Ertrag eines Ackers von 425° und in der zweiten den von 373° mittlerm Reichthum. Die Nichtbeachtung dieses Umstandes gibt zu sehr ge- faͤhrlichen Irrthuͤmern Anlaß. Bei der Vergleichung zweier Wirthschaftssysteme muß man unstreitig Acker von gleichem Reichthum zum Grunde legen. Nun verhaͤlt sich in der K. W. der mittlere Reich- thum zu dem des Rockenschlages wie 373° zu 500°, in der F. W. W. aber wie 425° zu 500°. Fuͤr einen Acker von 373° mittlerm Reichthum wird der Rockenschlag in der F. W. W. nur 439° erhalten; denn 425: 500 = 373: 439. Oder, mit andern Worten, wenn eine K. W. in eine F. W. W. umgelegt wird, so erhaͤlt der Ro- ckenschlag statt 500° jetzt 439° Reichthum, und der Koͤr- nerertrag muß schon aus dieser Ursache von 10 auf 8, 8 zuruͤcksinken. §. 10. Arbeitsersparung in der Dreifelderwirthschaft im Verhaͤltniß zur Koppelwirthschaft. Meine auf Erfahrung beruhenden Berechnungen ge- ben nur die Kosten einer Dreeschbrache an, und erstrecken sich nicht auf eine Muͤrbebrache. Die hier gegebene Ueber- sicht der Minderkosten einer Muͤrbebrache hat daher nicht aus der Wirklichkeit entnommen werden koͤnnen, sondern beruht auf einer durch Beobachtung geleiteten Schaͤtzung. §. 11. Ueber den Einfluß, den die Entfernung des Ackers vom Hofe auf die Arbeitskosten hat. In dieser Hinsicht sind die Arbeiten in folgende 4 Klassen zu theilen: 1ste Klasse. Arbeiten, deren Groͤße ganz von der Ent- fernung abhaͤngt, z. B. Dungfahren und Einfahren des Korns. 2te Klasse. Arbeiten, die des Tags ein zweimaliges Hin- und Hergehen erfordern, die aber durch Regen haͤu- fig unterbrochen werden, z. B. Maͤhen, Binden und an- dere Erntearbeiten. Ich nehme an, daß diese Unterbre- chung im Durchschnitt taͤglich einmal statt findet, so daß fuͤr diese Klasse der dreifache Zeitverlust, den das Hin- und Zuruͤckgehen verursacht, in Rechnung kommt. 3te Klasse. Arbeiten, die ein zweimaliges Hin- und Zuruͤckgehen erfordern, durch den Regen aber nicht leicht, wenigstens nicht so haͤufig als die Erntearbeiten unter- brochen werden. Dahin gehoͤren Haken, Eggen, Saͤen, Graben machen u. s. w. Das Haken mit Ochsen scheint zwar nicht zu dieser Klasse zu gehoͤren, da die Haͤker des Morgens nach dem Felde gehen und erst des Abends zuruͤckkehren, also den Weg nach dem Orte der Arbeit nur einmal des Tags hin- und zuruͤck machen. Die Ochsen muͤssen aber, da sie taͤglich 3 mal gewechselt werden, den Weg 4 mal zuruͤck- legen, wodurch sie bei weiten Entfernungen sehr ange- griffen werden. Man kann deshalb das Haken fuͤglich mit zu dieser Klasse rechnen. 4te Klasse. Arbeiten, die auf dem Hofe selbst gesche- hen, als Dreschen, Dungaufladen, Kornabladen u. s. w. Diese bleiben immer gleich, die Entfernung des Ackers vom Hofe mag seyn, welche sie wolle. Die Kosten der Beduͤngung des Feldes, und das Einholen des Korns vom Felde gehoͤren zu verschiedenen Klassen. Bei der Beduͤngung des Feldes gehoͤrt die Gespann- arbeit zur 1sten Klasse, das Streuen des Dungs auf dem Felde zur 3ten, und das Aufladen auf dem Hofe zur 4ten Klasse der Arbeiten. Die genauere Berechnung hat ergeben, daß von den gesammten Kosten der Beduͤngung des Feldes zur 1sten Klasse gehoͤren 7/10 3ten » » 1/10 4ten » » 2/10 Von den Arbeiten beim Einbringen des Korns ge- hoͤrt die Gespannarbeit zur 1sten Klasse, das Aufstaken und Laden des Korns auf dem Felde zur 2ten, und das Abstaken und Tassen oder Bansen zur 4ten Klasse. Von den in meinen Arbeitsrechnungen unter der Rubrik «Auf- und Abladen» zusammengefaßten Arbeiten, betragen die Kosten der Arbeit auf dem Felde fast ganz genau ⅓, und die der Arbeit auf dem Hofe ⅔ des Ganzen. Die mittlere Entfernung des Ackers vom Hofe be- traͤgt auf dem Gute T., welches bei einer nicht ganz re- gelmaͤßigen Figur 160000 □R. Ackerland enthaͤlt, c c 210 Ruthen. Wie aͤndern sich nun die Arbeitskosten, wenn diese Entfernung sich aͤndert, und welcher Antheil der Arbeits- kosten bleibt dann noch, wenn die Entfernung des Ackers vom Hofe = 0 ist? Die Arbeitszeit der Leute betraͤgt hier vom 24sten Maͤrz an bis zum 24sten October, als in welcher Zeit die mehrsten Feldarbeiten geschehen, im Durchschnit 10⅔ Stunden. Die Arbeiter gebrauchen, nach meiner Beobachtung, zum Hin- und Zuruͤckgehen von 210 Ruthen c c 32 Minuten. Fuͤr die Arbeiten der 2ten Klasse, die ein dreimali- ges Hin- und Zuruͤckgehen erfordern, gehen also taͤglich 3 × 32 = 96 Minuten fuͤr die eigentliche Arbeit ver- loren, welches 3/20 der ganzen Arbeitszeit ausmacht. Von den Arbeiten der 2ten Klasse erfordert das Hin- und Zuruͤckgehen 2 × 32 = 64 Minuten, und die Ar- beitszeit wird dadurch um 1/10 verkuͤrzt. Nach den schon oͤfters angefuͤhrten Berechnungen vom Gute T. betragen auf 70000 □R. Acker von 210 Ru- then mittlerer Entfernung die Bestellungskosten 569,8 Thlr. N⅔ die Erntekosten ....... 499,5 Thlr. Nach einer speziellen Berechnung, deren Mittheilung hier zu viel Raum einnehmen wuͤrde, gehoͤren zur Von den Bearbeitungskosten, welche 70000 □R. Acker in der Entfernung von 210 Ruthen vom Hofe und beim Ertrage von 10 Koͤrnern erfordern, kommen (mit Weglassung der Bruͤche) a. von den Bestellungskosten = 570 Thlr. N⅔ auf die Entfernung vom Hofe 57 Thlr. N⅔ oder 10 prct. vom Ganzen; unabhaͤngig von der Entfer- nung sind 513 Thlr. b. von den Erntekosten = 500 Thlr. auf die Entfernung vom Hofe 176 Thlr. oder 35,2 prct. vom Ganzen; unabhaͤngig von der Entfer- nung sind 324 Thlr. Die Ernte der hier angegebenen Acker- flaͤche liefert nach Abzug der Arbeitskosten und der allgemeinen Kulturkosten eine Landrente von 954 Thlr. N⅔ Wenn wir nun die durch die Entfer- nung verursachten Kosten einstweilen bei Seite setzen, oder was dasselbe ist, die Ent- fernung = 0 annehmen, so werden von den in Ausgabe gebrachten 570 Thlr. Bestellungskosten erspart 57 » » 500 Thlr. Erntekosten 176 » » Bei der Entfernung = 0 wird also die Landrente betragen 1187 Thlr. N⅔ Mit jeden 210 Ruthen Entfernung aͤn- dert sich die Landrente um 233 » » Es ist demnach N⅔ Thaler fuͤr 0 Entfernung die Landrente 1187 210 Ruthen 954 420 » 721 630 » 488 840 » 255 1050 » 22 1070 » 0 Fuͤr Acker von niederem Koͤrnerertrag bleiben die Bestellungskosten dieselben, und die Erntekosten nehmen mit dem Ertrage ab. Dasselbe Verhaͤltniß findet fuͤr die Kosten, die die Entfernung des Ackers vom Hofe verur- sacht, statt. Fuͤr einen Ertrag von 9 Koͤrnern ge- hoͤren der Entfernung an: a. von den Bestellungskosten 57 Thlr. N⅔ b. von den Erntekosten 176 × 9/10 = 158 » » 215 » » Die Landrente steigt oder faͤllt also mit jeden 210 Ruthen Entfernung um 215 Thaler. Mit einem Korn-Ertrag vermindern sich die Kosten der Entfernung um 18 Thlr. (genauer um 17,6 Thlr.) diese sind also fuͤr den Ertrag von 8 Koͤrnern = 215 — 18 = 197 Thlr. Hiernach ist nun folgende Tabelle berechnet: Zusaͤtze . A. Ueber die mittlere Entfernung des Ackers vom Hofe. Der Ausdruck «mittlere Entfernung» bedarf, da er in einem andern als dem gewoͤhnlichen Sinn genommen ist, einer Erklaͤrung. Wenn man bei der Beduͤngung eines Schlags, der eine regelmaͤßige Figur, z. B. ein gleichschenkliches Dreieck bildet, die Weite des Weges, die die Pferde mit dem 1sten, 2ten, 3ten und allen folgenden, bis zur vollendeten Beduͤngung des ganzen Schlags, abgefahrnen Fuder ma- chen, ausmißt, aufzeichnet und summirt, und dann die so gefundene Summe durch die Zahl der abgefahrnen Fuder dividirt: so ergibt sich die mittlere Entfernung, in dem Sinne wie wir diese hier genommen haben. Nimmt man nun auf einer Linie, die den Schlag, in der Richtung vom Hofe nach der Graͤnze zu, in zwei gleiche Theile theilt, einen Punkt, der so weit vom Hofe entfernt ist, als die gefundene mittlere Entfernung ausweis’t: so ist dieser Punkt gleichsam der Repraͤsentant fuͤr die Entfer- nung aller Theile des ganzen Schlags, und es wuͤrde in Hinsicht der Weite des beim Dungfahren zu machenden Wegs ganz gleichguͤltig seyn, ob man den Dung nach allen Theilen des Schlags fuͤhre, oder ob man allen Dung nach diesem Punkte auf einen Haufen braͤchte. Mir ist nicht bekannt, daß in der Mathematik schon eine Formel dargestellt sey, wornach diese mittlere Ent- fernung zu berechnen waͤre; und alle meine Bemuͤhungen, ein allgemeines Gesetz dafuͤr aufzufinden, sind bis jetzt immer vergeblich gewesen. Fuͤr den praktischen Gebrauch muß es einstweilen ge- nuͤgen, wenn man die Entfernung des Schwerpunkts — welcher zwar nicht mit dem Punkte der mittlern Entfer- nung zusammenfaͤllt, aber, bei regelmaͤßigen Dreiecken, auch nicht bedeutend davon abweicht — bei Vergleichun- gen zum Maßstab nimmt. Einfacher wird die Aufgabe noch, wenn man fuͤr das Mergelfahren, statt des Dungfahrens die mittlere Entfer- nung sucht. Man kann sich dann das zu befahrende Feld, welches aber regelmaͤßig z. B. ein rechtwinklichtes Viereck seyn muß, in lauter kleine Quadrate getheilt denken, wo auf jeden Durchschnittspunkt eine Karre Mergel kommt. Die Summe aller Entfernungen, von jedem einzelnen Durchschnittspunkt bis zur Spitze des Vierecks (der Mer- gelgrube) dividirt durch die Zahl der Durchschnittspunkte, gibt dann die mittlere Entfernung. B. Ueber die Lage der Hoͤfe in Mecklenburg. Wenn man die Lage der Hoͤfe auf den mehrsten Guͤtern in Mecklenburg und Vorpommern betrachtet: so muß man uͤber die Widersinnigkeit der Anlage erstaunen. Sichtlich tragen sie die Spuren ihrer ersten Entste- hung noch an sich, und sind als historische Denkmaͤler der ersten Ansiedelungen zu betrachten. Wo ein See, ein Fluß, ein Bach ist, da lehnen sich die Hoͤfe daran, und aller Acker liegt in einer oft unabsehbaren Strecke an ei- ner Seite des Hofes. Der erste Kultivator einer wilden und bisher oͤden Gegend hatte ganz recht, wenn er seinen Wohnsitz an einem See, Fluß oder Bach aufschlug, weil er sich dadurch das erste und nothwendigste Beduͤrfniß, das Wasser, auf die mindest kostbarste Weise verschaffte, und weil er zuerst nur so wenig Acker in Kultur nahm, daß die Entfernung desselben vom Hofe hoͤchst unbedeu- tend blieb. Als aber in den folgenden Jahrhunderten Wohlstand und Bevoͤlkerung stiegen, der Ackerbau sich aus- dehnte, die Viehheerden vermehrt wurden — da trieb der Besitzer des Hofes sein Vieh so weit, bis er auf ein na- tuͤrliches Hinderniß, einen Bach, einen Morast u. s. w. stieß, oder bis ein Graͤnznachbar ihn an der weitern Aus- breitung mit Gewalt hinderte. In der neuern Zeit sind nun selbst diese Viehweiden groͤßtentheils zu Acker gemacht worden, der aber wegen seiner großen Entfernung haͤufig einen negativen Reinertrag gibt. So sind unsere Guͤter entstanden und im Lauf der Zeit verwandelt; aber die Hoͤfe der großen Guͤter stehen noch auf derselben Stelle, wo einst der erste Ansiedler seine Huͤtte aufschlug. In Gegenden, wo es keine Fluͤsse und Seen gibt, ist zwar die Sache minder schlimm; aber auch hier laufen haͤufig die Gutsgraͤnzen geschlungen oder mit ste- ten Aus- und Einbiegungen neben einander hin, und zu- gleich ist es nicht selten, daß von zwei benachbarten Guͤ- tern, der Acker des einen bis nahe an den Hof des an- dern reicht, waͤhrend dieses Gut sich mit seinem Acker wieder dem Hofe eines dritten Guts naͤhert. Wir sind durch unsere vorhergehenden Berechnungen in den Stand gesetzt, den Verlust, der aus dieser unre- gelmaͤßigen Lage der Hoͤfe entspringt, fuͤr einen gegebenen Fall, in Zahlen auszusprechen, und der Gegenstand ist wichtig genug, um noch einen Augenblick dabei zu ver- weilen. Gesetzt das Gut A habe ein Stuͤck Acker von 70000 □R. à 8 Koͤrner Ertrag, welches von dem Hofe des Guts A 400 Ruthen, von dem des benachbarten Guts B aber nur 100 Ruthen entfernt ist. Das Gut B besitze dagegen ein Stuͤck Acker von gleicher Groͤße und Guͤte, welches ebenfalls 400 Ruthen entfernt ist, dem Hofe des Guts C aber bis auf 100 Ruthen nahe liegt. Um wie viel wird nun die Landrente des Guts B steigen, wenn es das 400 Ruthen entfernte Stuͤck an C abtritt, und dagegen das 100 Ruthen entfernte Stuͤck von A wieder erhaͤlt? 5 Fuͤr das Gut B geben 70000 □R. Acker à 8 Koͤr- ner Ertrag, 1) auf 100 Ruthen Entfernung eine Land- rente von 763 ÷ 197 × 100/210 = 669 Thlr. 2) auf 400 Ruthen Entfernung eine Land- rente von 763 ÷ 197 × 400/210 = 388 » Durch den Umtausch gewinnt das Gut B 281 Thlr. Landrente und an Kapitalwerth beim Zins- fuß von 5 prct. 5620 » Das Gut C gewinnt durch die Erwerbung von 70000 □R. Acker, welche nur 100 Ru- then vom Hofe entfernt sind, an Landrente 669 » an Kapitalwerth 13380 » Durch diese Veraͤnderung gewinnt also das Gut B an Kapitalwerth 5620 » das Gut C » » » 13380 » zusammen 19000 Thlr. das Gut A verliert dagegen 7760 » bleiben 11240 Thlr. Die drei Guͤter zusammen haben also bloß durch die bessere Vertheilung des Ackers 11240 Thlr. an Kapital- werth gewonnen. Es ist zu bemerken, daß der aus diesem Umtausch des Grundeigenthums hervorgehende Gewinn, nicht wie der Gewinn bei einem gewoͤhnlichen, so genannten guten Handel, wo der eine Kontrahent so viel verliert als der andere gewinnt, zu betrachten ist; sondern dieser Gewinn ist ein reiner Zuschuß zum Nationaleinkommen und zum Nationalvermoͤgen. Bedenkt man nun, daß fast auf keinem Gute die Gebaͤude in der Mitte der Feldmark stehen, daß fast jedes Gut durch Abrundung und Austausch gewinnen kann: so muß man erstaunen und trauern uͤber die Groͤße des Ka- pitals, das fuͤr den Nationalreichthum auf diese Weise ohne irgend einen Ersatz verloren geht. Wollte man die- sen Verlust an Nationalvermoͤgen fuͤr Mecklenburg in Geld anschlagen: so wuͤrde bei den niedrigsten Ansaͤtzen die Rechnung doch immer einige Millionen Thaler ergeben. Aber warum, kann und muß man fragen, sind denn diese Gutsgraͤnzen so unveraͤnderlich, unveraͤnderlicher so- gar als die Graͤnzen der Staaten? Dem Austausch steht zuerst die Anhaͤnglichkeit an dem bisher besessenen Eigenthum entgegen. Man uͤber- schaͤtzt nur zu leicht den Werth des Grundstuͤcks, das man schon lange in Besitz gehabt, oder gar von den Vorfahren ererbt hat, und an dessen Verbesserung man eigene Muͤhe und Kosten verwandt hat. Aber diese Anhaͤnglichkeit, im steten Widerstreit mit der klaren Einsicht und dem wohl- verstandenen Interesse, wuͤrde doch nicht Generationen und Jahrhunderte hindurch den Umtausch verhindert haben, wenn nicht andere reellere Hindernisse mitgewirkt haͤtten. Diese finden wir nun genuͤgend in Folgendem: 1) In der Groͤße der Abgaben, die in Mecklenburg nicht bloß beim Verkauf ganzer Guͤter, sondern auch beim Verkauf einzelner Gutspertinenzien erlegt werden, und die beim Umtausch sogar doppelt, d. h. von dem Werth jedes der beiden an einen andern Besitzer uͤber- gegangenen Grundstuͤcke, entrichtet werden muͤssen; 2) in den Kosten, welche die Vermessung des angekauf- ten oder verkauften Stuͤcks, die Umschreibung im Steuerkataster u. s. w. verursacht; 3) in den Schuldenverhaͤltnissen der Guͤter, wodurch naͤmlich kein Stuͤck des Guts ohne spezielle Einwilli- 5* gung aller Gutsglaͤubiger weder verkauft noch ver- tauscht werden kann. Die hohe Abgabe beim Verkauf ganzer Guͤter ist der Kultur des Bodens nicht hinderlich, sondern vielmehr guͤn- stig, indem sie das leichtsinnige Uebergehen der Guͤter von einer Hand in die andere hemmt und vermindert; aber sicherlich ist die Abgabe auf den Austausch einzelner Guts- theile hoͤchst nachtheilig fuͤr den Nationalwohlstand. Da diese Abgabe in Verbindung mit den andern Schwierigkeiten stark genug ist, um fast alle Austauschun- gen zu verhindern: so wuͤrde auch die Aufhebung dersel- ben kein Opfer seyn, oder doch nur ein sehr geringes De- fizit in den Staatsrevenuͤen hervorbringen. Wollte man auch dieses Defizit decken: so koͤnnte dies durch eine ge- ringe Erhoͤhung der Abgabe beim Verkauf ganzer Guͤter ohne allen Nachtheil fuͤr die Landeskultur geschehen. Ob und wie nun aber die dritte, aus den Schuld- verhaͤltnissen der Guͤter hervorgehende Schwierigkeit zu entfernen sey — daruͤber wage ich kein Urtheil zu faͤllen. Aber es ist voraus zu sehen, daß wenn wir, in unserm alt gewordenen Welttheil, die Fesseln, die die Zeit und das Herkommen um uns geschlungen hat, nicht zu loͤsen wissen, wir dann im Ackerbau und an Nationalwohlstand gegen die frisch aufbluͤhenden Staaten der neuen Welt gar bald zuruͤckstehen werden. Auf den Doͤrfern, wo die Bauern im Dorfe zusam- menwohnen und ihren Acker nicht zusammenhaͤngend, son- dern Stuͤck um Stuͤck liegen haben, und wo diese Stuͤcke dann vom Dorf bis zur Feldscheide reichen, da ist der Verlust an Landrente noch sehr viel groͤßer als bei den schlecht arrondirten, aber in großen Flaͤchen zusammenhaͤn- genden Guͤtern. Diese Doͤrfer erleiden alle Nachtheile der großen Guͤter, ohne daß sie irgend einen ihrer Vortheile genießen. Ein Staat der lauter solche Bauerdoͤrfer haͤtte, koͤnnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen besitzen, und wuͤrde deshalb in der Vertheidigung gegen einen aͤu- ßern Feind hoͤchst ohnmaͤchtig seyn. Die Kraft der Menschen und der Zugthiere wird hier durch ein muͤssiges Hin- und Hergehen auf dem Felde verschwendet; und wenn sonst eine mit dem Landbau be- schaͤftigte Arbeiterfamilie, auf fruchtbarem Boden gar wohl die Lebensmittel fuͤr zwei Familien erzielen kann: so ver- zehrt sie hier fast alles wieder, was sie durch ihre Arbeit dem Boden abgewonnen hat, und sie kann zum Unterhalt der Stadtbewohner nur sehr wenig an Lebensmitteln ab- geben. Die Abhuͤlfe ist hier aber schwierig, weil der entlegene Boden dieser Doͤrfer gewoͤhnlich so mager ist, daß er die Kosten des Aufbaues neuer Gebaͤude nicht bezahlen, und auch keine Familie ernaͤhren wuͤrde. — Doch dieser Gegen- stand gehoͤrt nicht weiter zu unserer Untersuchung. §. 12. Bestimmung der Landrente der Dreifelderwirthschaft. Da diese Bestimmung sich ganz auf die Berechnun- gen stuͤtzt, die ich aus den auf dem Gute T. gemachten Erfahrungen fuͤr eine Koppelwirthschaft entworfen habe: so finde ich mich veranlasst, hier zuvor die Resultate die- ser Berechnungen mitzutheilen. Siebenschlaͤgige Koppelwirthschaft auf 70000 □R. Ackerland. Diese Berechnung ist dieselbe, welche der in §. 5 gegebenen Bestimmung der Landrente fuͤr die Koppelwirth- schaft zur Grundlage dient. Die Bearbeitung einer Dreeschbrache kostet auf 10000 □R. 274,5 Thlr. N⅔ Die Muͤrbebrache erspart nach §. 10. an Kosten 88,5 » » Eine Muͤrbebrache von 10000 □R. ko- stet also 186 Thlr N⅔ dies macht fuͤr 12000 □R. 223,2 » » Die Bestellungskosten des Gerstenschlags, so wie die Erntekosten des Rockens und der Gerste sind bei gleichem Koͤrnerertrage denen in der Koppelwirthschaft gleich. Dreifelderwirthschaft auf 100000 □R., wovon 12000 □R. Brache, 12000 □R. Rocken, 12000 □R. Gerste und 64000 □R. Weide sind. §. 13. Einfluß der Entfernung des Ackers vom Hofe auf die Arbeits- kosten bei der Dreifelderwirthschaft. Fuͤr 36000 □R. Ackerland betragen nach dem vori- gen §. die Bestellungskosten 423,4 Thlr. N⅔ die Erntekosten 451,3 » » In Beziehung auf die in §. 11. gemachte Klassifika- tion gehoͤren zur Mit jeden 210 Ruthen Entfernung vom Hofe aͤndern sich also die Bestellungs- kosten um 42,3 Thlr. N⅔ die Erntekosten um 160,1 » » zusammen um 202,4 Thlr. N⅔ Bei dem Ertrage von 9 Koͤrnern be- tragen die durch die Entfernung her- vorgebrachten Bestellungskosten 42,3 » » Erntekosten 160,1 × 9/10 = 144,1 » » zusammen 186,4 Thlr. N⅔ Die Koppelwirthschaft verbreitet ihren Ackerbau uͤber die ganze ackerbare Flaͤche; die Dreifelderwirthschaft benutzt dagegen von einer Flaͤche von 100000 □R. nur 36000 □R. als Acker. Wenn nun in der Koppelwirthschaft fuͤr 100000 □R. Ackerland die mittlere Entfernung vom Hofe 210 Ruthen betraͤgt, wie groß wird dann in der Dreifelderwirthschaft die mittlere Entfernung fuͤr 36000 □R. zunaͤchst am Hofe liegenden Ackers seyn? Bei aͤhnlichen Figuren verhalten sich die mittlern Entfernungen wie die Quadratwurzeln aus dem Flaͤchen- inhalt der Figuren; also √ 100000: √ 36000 = 210 : x oder 316 : 190 = 210: 190/316 × 210 = 126. Bei gleichem Flaͤcheninhalt des Ganzen verhaͤlt sich also die mittlere Entfernung des Ackers in der K. W. zu der in der D. F. W. wie 210: 126. Die Kosten, welche der Entfernung angehoͤren, betra- gen in der D. F. W. fuͤr 36000 □R. Acker von 10 Koͤr- nern Ertrag 202,4 Thlr. N⅔, wenn die mittlere Entfer- nung des Ackers vom Hofe = 210 Ruthen ist. Diese Kosten nehmen in gradem Verhaͤltniß mit der Entfernung ab oder zu; sie sind also fuͤr 126 Ruthen Entfernung — 210 : 126 = 202,4 : 126/210 × 202,4 = 121,5 Thlr. N⅔ Hievon betragen die Bestellungskosten 25,5 » » die Erntekosten 96 » » Die D. F. W. erspart also dadurch, daß sie bei glei- cher Landflaͤche ihren Acker so viel naͤher am Hofe hat, als die K. W., an Bestellungskosten 42,3 — 25,5 = 16,8 Thlr. N⅔ an Erntekosten 160,1 — 96 = 64,1 » » zusammen 80,9 » » Fuͤr einen Ertrag von 9 Koͤrnern ist die Ersparung an Bestellungskosten 16,8 » » an Erntekosten 64,1 × 9/10 = 57,7 » » 74,5 » » In der Dreifelderwirthschaft von 10 Koͤrnern Ertrag war In Thaler Gold ausgedruͤckt macht dies Wenn Aussaat und Rohertrag ganz in Korn — den Schfl. Rocken zu 1,291 Thlr. Gold gerechnet — die Ar- beits- und allgemeinen Kulturkosten aber zu ¾ in Korn und zu ¼ in Geld ausgedruͤckt werden; so entspringt aus dem Vorstehenden folgende Tabelle, in der die Bruͤche wegge- lassen oder ausgeglichen sind. Dreifelderwirthschaft auf 100000 □R. §. 14. Vergleichung der Landrente bei der Koppelwirthschaft und der Dreifelderwirthschaft. Wollen wir die Landrente, welche diese beiden Wirth- schaftsarten geben, mit einander vergleichen: so muͤssen wir fuͤr beide nicht bloß denselben Boden und eine gleiche Landflaͤche, sondern auch einen gleichen mittlern Reichthum des Ackers zum Grunde legen. Nun haben wir in §. 9. gesehen, daß ein Feld, wel- ches in der K. W. 10 Koͤrner an Rocken gibt, bei gleich- bleibendem Reichthum, in der D. F. W. nur einen Rocken- ertrag von 8,4 Koͤrnern liefert. Um zu erfahren, welches Wirthschaftssystem fuͤr ein gegebenes Verhaͤltniß am vortheilhaftesten sey, muͤssen wir also die Landrente der K. W. von 10 Koͤrnern, mit der Landrente der 3 F. W. von 8,4 Koͤrnern Ertrag ver- gleichen. Nach §. 5. ist die Landrente von 100000 □R. Acker in der Koppelwirthschaft bei 10 Koͤrnern 1710 Schfl. R. ÷ 747 Thlr., und nach dem vorigen §. in der Dreifelderwirthschaft bei 8,4 K. 1000 » » ÷ 381 » Es ist naͤmlich fuͤr 8 Koͤrner die Landrente 928 » » ÷ 368 » Mit 1 Korn steigt oder faͤllt die Landrente um 181 Schfl. R. — 32 Thlr. mit 4/10 Korn also um (181 Schfl. — 32 Thlr.) × 4/10 = 72 » » ÷ 13 » fuͤr 8 4/10 Koͤrner also 1000 Schfl. R. ÷ 381 Thlr. Die Landrente betraͤgt demnach a. beim Preise von 1½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken. in der K. W. — 1710 × 1½ — 747 = 1818 Thlr. in der D. F. W. — 1000 × 1½ — 381 = 1119 » Die K. W. gibt mehr Landrente 699 Thlr. b. beim Preise von 1 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken. in der K. W. — 1710 × 1 — 747 = 963 Thlr. in der D. F. W. — 1000 × 1 — 381 = 619 » Die K. W. gibt mehr 344 Thlr. c. beim Preise von ½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken. in der K. W. — 1710 × ½ — 747 = 108 Thlr. in der D. F. W. — 1000 × ½ — 381 = 119 » Die K. W. gibt weniger 11 Thlr. Folgerung . Es findet also kein absoluter Vorzug der Koppelwirthschaft vor der Dreifelderwirthschaft statt; sondern es wird durch die Getreidepreise bedingt, ob die- ses oder jenes Wirthschaftssystem in der Anwendung vor- theilhafter sey. Sehr niedrige Kornpreise fuͤhren zur Drei- felder-, hoͤhere Preise zur Koppelwirthschaft. Fuͤr den Preis des Rockens von 0,437 Thlr. pr. Schfl. ist die Landrente der Koppelwirthschaft 1710 × 0,437 — 747 = 0 Thlr. Die Landrente der Dreifelderwirthschaft ist dann 1000 × 0,437 — 381 = 56 Thlr. Folgerung . Bei einem Kornpreise, der so niedrig ist, daß in der Koppelwirthschaft die Kosten nicht mehr bezahlt werden, kann das Land durch die Dreifelderwirth- schaft noch mit Vortheil angebauet werden. Es muß einen gewissen Getreidepreis geben, bei wel- chem das Land durch K. W. eben so hoch als durch die D. F. W. genutzt wird. Diesen Preis findet man, wenn man die Landrente beider Wirthschaftsarten sich gleich setzt. Z. B. fuͤr den Ertrag von 10 Koͤrnern waͤren 1710 Schfl. R. — 747 Thlr. = 1000 Schfl.R. — 381 Thlr. — 1000 + 747 — 1000 + 747 710 Schfl. Rocken = 366 Thlr. also 1 Schfl. Rocken = 0,516 Thlr. Ist nun der Rockenpreis hoͤher als 0,516 Thlr., so ist fuͤr einen Acker von 10 Koͤrnern Ertrag die Koppelwirth- schaft vortheilhafter; ist der Preis niedriger, so bringt die Dreifelderwirthschaft einen hoͤhern Remertrag. In unserm isolirten Staat, wo der Mittelpreis des Rockens in der Stadt selbst 1½ Thlr. betraͤgt, hat nach §. 4. der Rocken auf dem Gute, welches 29,9 Meilen von der Stadt entfernt liegt, ebenfalls den Werth von 0,516 Thlr. Haͤtte nun die Ebene des isolirten Staats den Grad von Fruchtbarkeit, daß sie statt 8 Koͤrnern, wie wir ange- nommen haben, 10 Koͤrner truͤge: so wuͤrde die Koppel- wirthschaft bis 29,9 Meilen von der Stadt reichen, dort aufhoͤren und der Dreifelderwirthschaft Platz machen. Bei noch mehr sinkenden Preisen wird aber auch die Landrente der Dreifelderwirthschaft immer geringer, und wir muͤssen zuletzt auf einen Punkt kommen, wo sie = 0 wird. Dies findet statt, wenn 1000 Schfl. R. — 381 Thlr. = 0 oder 1000 Schfl. R. = 381 Thlr. sind, also 1 Schfl. R. 0,381 Thlr. gilt. Dieser Preis findet statt auf dem Gute, welches 34,7 Meilen von der Stadt entfernt ist. Fuͤr diesen Grad von Fruchtbarkeit wuͤrde also das Land in der Dreifelderwirthschaft bis auf 34,7 Meilen Entfer- nung von der Stadt bebauet werden koͤnnen, und der konzentrische Kreis, den die Dreifelderwirthschaft einnimmt, haͤtte dann eine Ausdehnung von 34,7 — 29,9 = 4,8 Meilen. Die hier fuͤr den Ertrag von 10 Koͤrnern gegebenen Berechnungen auf Acker von niederm Grade der Frucht- barkeit angewandt, habe ich in den nachstehenden Tabel- len zusammengetragen. Die Dreifelderwirthschaft. Die genauere Ansicht dieser Tabellen zeigt uns, daß bei einem gegebenen Getreidepreise der reichere Boden durch Koppelwirthschaft, der aͤrmere Boden durch Dreifel- derwirthschaft hoͤher genutzt werde; daß es also voͤllig kon- sequent seyn koͤnne, wenn in einer Gegend, die denselben Getreidepreis, aber Boden von verschiedener Fruchtbarkeit hat, Koppel- und Dreifelderwirthschaften neben einander bestehen. So ist z. B. fuͤr den Preis von 1 Thaler fuͤr den Scheffel Rocken die Landrente beider Wirthschaftsar- ten im Gleichgewicht, wenn der Acker den Reichthum hat, der in der K. W. 6,3 in der D. F. W. 5,3 Koͤrner her- vorbringt, und in diesem Fall ist es gleichguͤltig, welche Wirthschaftsart hier betrieben wird; aber jeder Boden hoͤhern Ertrags muß durch K. W., jeder Boden niedern Ertrags durch D. F. W. genutzt werden. Nun ist aber der Reichthum des Bodens eine veraͤnderliche Groͤße und steht mehr oder weniger in der Gewalt des Landwirths Es kann also auch dann, wenn die Getreidepreise sich gleich bleiben, durch die Vermehrung des Bodenreichthums al- lein, ein hoͤheres Wirthschaftssystem auf demselben Gute zweckmaͤßig und nuͤtzlich werden. In unserm isolirten Staate haben wir es nur mit Boden von einer und derselben Fruchtbarkeit zu thun, und hier wuͤrde fuͤr den Koͤrnerertrag von 5,4 — welches aber gegen unsere Annahme ist — die K. W. durch die D. F. W. selbst bei dem Preise von 1½ Thlr. gaͤnzlich verdraͤngt werden. In diesem Fall wuͤrde naͤmlich die D. F. W. bis an die Thore der Stadt reichen, wenn der Boden des ersten Kreises durch den Dungankauf aus der Stadt nicht einen hoͤhern Reichthum erhalten haͤtte. Folgerung . Niedrige Kornpreise und geringe Frucht- barkeit des Bodens haben auf die Bewirthschaftungsart eine und dieselbe Wirkung: beide fuͤhren zur Dreifelder- wirthschaft. §. 15. Verhaͤltniß der Dungproduktion, und der mit Korn bestellten Flaͤche, in der Koppel- und in der Dreifelderwirthschaft. Es ist schon fruͤher gesagt, und es erhellet auch aus dem ganzen Gang der Untersuchung, daß hier nur von solchen Koppel- und Dreifelderwirthschaften die Rede ist, welche sich in und durch sich selbst, also ohne aͤußern Dungzuschuß, in gleichem Reichthum erhalten. In der Dreifelderwirthschaft geht die Haͤlfte des Dungs, den die Weide gibt, fuͤr den Acker, und also auch fuͤr den Getreidebau verloren, und diese Weide selbst ist wenig produktiv. Wegen dieser geringen Dungerzeugung kann sie von 100000 □R. nur 24000 □R. mit Korn bestel- len, wenn sie sich in gleicher Dungkraft erhalten soll. Die Koppelwirthschaft benutzt dagegen den Dung, den die bessere Weide gibt, ganz; und dies bewirkt, daß sie 3/7 der Flaͤche, oder von 100000 □R. c c 43000 □R. 6 mit Korn bestellen kann, und sich doch in gleicher Dung- kraft erhaͤlt. Obgleich nun die Koppelwirthschaft durch ihre staͤr- kere Dungerzeugung eine so viel groͤßere Flaͤche mit Korn bestellen kann, als die D. F. W., so wird diese bei nie- drigen Kornpreisen doch vortheilhafter als jene, und sie kann da noch fortdauern, wo die K. W. einen negativen Reinertrag gibt, und also aufhoͤren muß. Bei sehr niedrigen Kornpreisen koͤnnen also die Ko- sten, welche die groͤßere Dungerzeugung in der K. W. verursacht, durch den Ertrag, den die groͤßere mit Korn besaͤete Flaͤche bringt, nicht gedeckt werden; oder mit an- dern Worten, der Dung kostet mehr als er werth ist. Im entgegengesetzten Fall, wenn die Kornpreise hoch sind, oder wenn die Fruchtbarkeit des Bodens sehr groß ist, und zumal wenn beide Ursachen zusammenwirken, uͤber- wiegt die Landrente der K. W. die der D. F. W. bei weitem. So ist z. B. fuͤr den Ertrag von 10 Koͤrnern und den Preis von 1½ Thlr. die Landrente von 100000 □R. durch Koppelwirthschaft genutzt 1818 Thlr. durch Dreifelderwirthschaft 1119 » der Mehrertrag der K. W. also 699 Thlr. Hier verschwinden die Kosten, die die Dungerzeu- gung in der K. W. verursacht, gegen den Nutzen, den die- ser Dung durch einen vergroͤßerten Kornbau bringt. §. 16. Wirthschaftssystem mit hoͤherer Dungproduktion. Aus dem Vorhergehenden laͤßt sich schon schließen, daß bei sehr erhoͤhten Kornpreisen, verbunden mit einer großen Fruchtbarkeit des Bodens, wir endlich auf einen Punkt kommen muͤssen, wo eine noch staͤrkere Dungerzeu- gung als in der Koppelwirthschaft statt findet, sich reich- lich bezahlen wird. Daß aber eine noch hoͤhere Dungproduktion moͤglich ist, liegt klar vor Augen; denn 1) hat die K. W. noch eine reine Brache, welche zwar in manchen andern Beziehungen sehr nuͤtzlich ist, zur Dungvermehrung selbst aber sehr wenig beitraͤgt, in- dem sie nur den 5ten Theil des Dungs, den die Weide erzeugt, hervorbringt; 2) ist die Weide selbst bei weitem nicht so produktiv, als sie seyn koͤnnte, indem sie immer in die Schlaͤge kommt, die schon drei Kornsaaten nach der Duͤngung getragen haben, und deshalb auf einer geringen Stuffe des Reichthums stehen. Der Nutzen der Brache besteht hauptsaͤchlich in Fol- gendem: 1) wird der Dreesch durch die Brache mit den gering- sten Arbeitskosten zur Aufnahme der Wintersaat taug- lich gemacht; denn man kann zwar den Dreesch auch durch die Fruͤhjahrsbearbeitung muͤrbe machen, aber dies ist mit einer großen Arbeitsvermehrung ver- bunden, und kostet 30 bis 50 prct. mehr als die regelmaͤßige Brachbearbeitung im Sommer, wo die Rasenfaͤulniß der Bearbeitung zu Huͤlfe kommt; 2) wird der Dung- und Humusgehalt des Bodens durch die Brache in eine so große Wirksamkeit ge- setzt, daß dies durch keine Vorfrucht in dem Grade zu erreichen ist. So wird z. B. ein Boden, der nach der Brache 6 Koͤrner an Rocken traͤgt, nach gruͤn abgemaͤhten Wicken, nur ungefaͤhr 5 Koͤrner geben. Daß einzelne Jahre und gewisse Bodenarten hievon eine Ausnahme machen, kann die Regel nicht umstoßen, daß die Brache die beste Vor- bereitung zur Wintersaat ist; wohl aber wird das Ver- haͤltniß in Zahlen ausgesprochen (hier wie 6 zu 5 ange- 6* nommen) nach Verschiedenheit des Bodens, der Bearbei- tung und des Klimas sehr verschieden seyn. Dieser Minderertrag des Rockens nach den Wicken ruͤhrt aber nicht bloß von einer durch diese Frucht be- wirkten Erschoͤpfung des Bodens her, indem dieser auch dann noch statt findet, wenn der Acker nach der Aberntung der Wicken denselben Dunggehalt wie die Brache hat; sondern entspringt daraus, daß die Bearbeitung des Bo- dens minder vollkommen gewesen ist, und daß ein gerin- gerer Theil der ganzen, im Boden befindlichen Dung- und Humusmasse, zur Nahrung fuͤr die Pflanzen zube- reitet und geschickt gemacht ist, welches ich durch den Aus- druck «geringere Wirksamkeit des Dungs» bezeichne. Auf das Credit der Vorfrucht kommen zu stehen: 1) Werth des gewonnenen Viehfutters; 2) Werth des Dungs, den das Futter mehr gibt, als die Produktion desselben dem Acker kostet — wodurch dann eine groͤßere Ausdehnung des Kornbaues moͤg- lich wird. Das Debet der Vorfrucht enthaͤlt: 1) vermehrte Bestellungskosten, 2) Kosten der Aussaat, 3) Verminderung des Ertrags der Wintersaat, welche der Vorfrucht unmittelbar folgt. Es entsteht nun die Frage: bei welchem Getreide- preis und bei welchem Koͤrnerertrag des Ackers wird das Credit der Vorfrucht dem Debet derselben gleich kommen? Wenn die Data zu einer solchen Berechnung gege- ben sind, so muß sich dieser Punkt unstreitig eben so scharf darstellen lassen, als dies bei der Bestimmung der Graͤnze zwischen der Koppelwirthschaft und der Dreifelderwirth- schaft geschehen ist. Aber diese Rechnung wird doch sehr verwickelt werden, und ich vermag sie fuͤr jetzt noch nicht zu geben; weil uͤber die Aussaugung des Gruͤnfutters und der Wurzelgewaͤchse eine so große Meinungsverschie- denheit statt findet, und der Verfasser selbst erst die Re- sultate seiner hieruͤber angestellten Versuche abwarten muß, ehe er seine Ansichten dem Publikum ausfuͤhrlich vorlegen und eine Berechnung darauf gruͤnden kann. Er begnuͤgt sich daher mit der Anfuͤhrung einzelner Grundzuͤge, die, wie ich glaube, aus der durchgefuͤhrten Berechnung her- vorgehen wuͤrden. Bei einer mittelmaͤßigen Fruchtbarkeit des Ackers wird erst bei einem sehr hohen Kornpreis die Abschaffung der Brache vortheilhaft seyn koͤnnen: denn wenn auch die vermehrte Arbeit durch hoͤhere Preise bald bezahlt wird, so ist doch der verminderte Ertrag des Winterkorns von so großem Einfluß auf den Reinertrag, daß der vergroͤ- ßerte Kornbau, etwa bis zur Haͤlfte der ganzen Flaͤche, diesen Verlust nur schwer und nur bei sehr hohen Korn- preisen wird decken koͤnnen. Der Werth des gewonnenen Viehfutters kann aber zur Deckung dieses Verlustes nicht sehr viel beitragen, indem die gewoͤhnliche Viehzucht zwar ein bedeutendes, sehr in die Augen fallendes, verkaͤufliches Produkt liefert, aber nur eine geringe, oder — wie die Folge ergeben wird — oft gar keine Landrente abwirft. Fuͤr Boden von geringer Fruchtbarkeit, also von nie- derm Koͤrnerertrag, wird die Abschaffung der Brache auch bei den hoͤchsten Kornpreisen nicht mehr konsequent seyn. Betrachten wir nun aber einen Boden von sehr ho- her Fruchtbarkeit, so aͤndern sich diese Verhaͤltnisse gar sehr. Mit der steigenden Dungkraft des Ackers steigt der Koͤrnerertrag bis zu einem gewissen Punkt wahrscheinlich in gradem Verhaͤltnisse. Die Steigerung des Kornertrags kann aber nicht wie die der Dungkraft unbegraͤnzt seyn; sie findet diese Graͤnze vielmehr in der Natur der Pflanze, die auch beim groͤß- ten Ueberfluß an Nahrung ein gewisses Maß von Groͤße und Ertrag nicht uͤberschreiten kann. Hat der Boden nun eine solche Dungkraft, daß die darauf gesaͤeten Pflan- zen zum Maximum ihres Ertrags gelangen koͤnnen: so ist jeder fernere Zusatz von Dung unwirksam, ja er wird sogar schaͤdlich, indem er das Lagern des Getreides und dadurch einen verminderten Ertrag hervorbringt. Gesetzt das Maximum des Rockenertrags fuͤr einen gegebenen Boden sey = 10 Koͤrner. Erhoͤhen wir nun die Dungkraft dieses Bodens noch um ⅕, so daß er die Faͤhigkeit bekaͤme 12 Koͤrner zu produziren, wenn die Natur der Pflanze dies erlaubte: so wird auf diesem Bo- den nach reiner Brache nur Lagerkorn gebauet werden. Wenn nun aber statt der Brache gruͤne Wicken genom- men werden: so wird die Wirksamkeit des im Boden be- findlichen Dungs und Dungruͤckstandes so weit vermin- dert, daß der Boden nun wiederum 10 Koͤrner produzirt. Unter diesen Umstaͤnden faͤllt also der Nachtheil der Vorfrucht auf die nachfolgende Winterung ganz weg; auf dem Debet der Vorfrucht bleiben bloß noch die vermehr- ten Bestellungskosten und die Kosten der Aussaat, welche aber schon bei maͤßigen Kornpreisen durch den vermehr- ten Dunggewinn und dadurch erweiterten Kornbau ersetzt werden. Es leidet also keinen Zweifel, daß unter diesen Ver- haͤltnissen die Abschaffung der Brache konsequent sey — vorausgesetzt, daß die physische Beschaffenheit des Bodens und das Klima nicht von der Art sind, daß die Brache durchaus nothwendig ist. Mit der Abschaffung der Brache aͤndert sich nun aber die ganze Form der Koppelwirthschaft. Um die Be- arbeitung des Dreesches zur Vorfrucht zu erleichtern, wird man es vortheilhaft finden, den Dreesch nicht mehr 3 Jahre, sondern nur ein, hoͤchstens zwei Jahre zur Weide liegen zu lassen. Um die Verwilderung des Ackers, die wenn es keine reine Brache gibt, so leicht statt findet, zu vermeiden, wird eine ausgezeichnete Aufmerksamkeit auf die Folge, in welcher die Fruͤchte nach einander am be- sten gedeihen, nothwendig. Man wird die Fruchtfolge so waͤhlen, daß fuͤr jede Frucht die moͤglichst beste Bear- beitung statt finden kann, und daß die abgeerntete Frucht den Reichthum des Bodens in der groͤßten zu erreichen- den Wirksamkeit fuͤr die folgende Saat hinterlaͤßt — eine Vorsicht, die in der Koppelwirthschaft auch nicht uͤberfluͤs- sig, aber nicht so nothwendig ist, und die hier andern Ruͤcksichten weichen muß. — Mit einem Wort: hohe Fruchtbarkeit des Bodens, verbunden mit guten Korn- preisen, verwandelt die Koppelwirthschaft in eine Frucht- wechselwirthschaft. Wenn fuͤr einen gegebenen Boden das Maximum des Mittelertrags an Rocken = 10 Koͤrner ist, welches in der 7schlaͤgigen K. W. einen mittlern Reichthum von 373° in 1000 □R. voraussetzt: so kann in dieser Wirth- schaftsform ein Zusatz von Reichthum keine Anwendung mehr finden, weil dieser nur Lagerkorn und also vermin- derten Ertrag hervorbringen wuͤrde. Wer nun die Kop- pelwirthschaft als die Graͤnze der Kultur ansieht, wird auf einem Boden von diesem Reichthum die Schaͤtze, die sich auf seinem Felde an Moder und Mergel finden, ent- weder gar nicht benutzen koͤnnen, oder er wird das, was er durch die Anwendung dieser Mittel dem Acker gegeben hat, durch eine vergroͤßerte Kornaussaat augenblicklich wieder hinwegnehmen muͤssen, und somit kein groͤ- ßeres produktives Kapital im Acker fundiren koͤnnen. In der Fruchtwechselwirthschaft findet aber ein weit groͤßerer mittlerer Reichthum noch eine nuͤtzliche Anwen- dung: denn 1) ist schon durch die gleichmaͤßigere Verthei- lung des Reichthums in allen Schlaͤgen ein groͤßerer mitt- lerer Reichthum erforderlich, um 10 Koͤrner an Rocken her- vorzubringen, und 2) muß wegen der durch die Vorfrucht verminderten Wirksamkeit des Dungs, der Reichthum des Rockenschlags selbst bedeutend hoͤher seyn, wenn dieser das Maximum von 10 Koͤrnern liefern soll. Aus der ersten Ursache ist nach §. 9. in der 6schlaͤgi- gen F. W. W. der mittlere Reichthum 425°, wenn der Rockenschlag nach Wicken 500° enthalten soll; aus der zweiten Ursache gehoͤren aber zur Hervorbringung von 10 Koͤrnern 600° Reichthum. Das Maximum des Ertrags der Kartoffeln und des Gruͤnfutters liegt nicht so nahe als beim Getreide, und ihr Anbau ist grade auf solchem Boden, der uͤber 500° Reichthum enthaͤlt, am vortheilhaftesten. Sollen nun die Schlaͤge unter sich in dem Verhaͤltniß des Reichthums bleiben, wie dies in §. 9. angegeben ist, so wird fuͤr ei- nen Koͤrnerertrag an Rocken = 10, auch der Kartoffel- schlag 600° erhalten, und der mittlere Reichthum wird dann um ⅕ erhoͤht, also von 425° auf 425 × 1⅕ = 510° gebracht. Da nun in der F. W. W. der Reichthum nur fuͤr die Wintersaat, nicht aber fuͤr die Kartoffeln, das Sommer- korn und das Gruͤnfutter eine mindere Wirksamkeit hat, als in der K. W.: so ist auch der Reinertrag dieser Wirth- schaft sehr viel hoͤher, als der der Koppelwirthschaft von 10 Koͤrnern Ertrag. Es findet also in der F. W. W. ein mittlerer Reich- thum von 510° eine nuͤtzliche, produktive Anwendung, waͤhrend in der K. W. nur 373° mittlerer Reichthum nuͤtz- lich verwandt werden koͤnnen; oder die F. W. W. kann 510° mittleren Reichthum zinstragend im Boden fundiren, die K. W. nur 373°. In Staaten, deren Konsumtion durch die Produktion grade gedeckt wird, die also weder Korn ausfuͤhren noch einfuͤhren, steht sicherlich die Bevoͤlkerung mit der Summe der erzeugten Lebensmittel in irgend einem Verhaͤltniß. Nun erzeugt die K. W. von gleicher Flaͤche eine viel groͤ- ßere Masse von Lebensmitteln, als die D. F. W., aber eine viel geringere, als die F. W. W., wenn der Koͤrner- ertrag des Rockens in allen drei Wirthschaftsarten gleich ist; und wenn die K. W. von 10 Koͤrnern Ertrag etwa 3000 Menschen auf der Quadratmeile ernaͤhrt so wird die D. F. W. nur ungefaͤhr fuͤr 2000, die F. W. W. aber vielleicht fuͤr 4000 Menschen auf der Quadratmeile den Lebensunterhalt verschaffen. Die F. W. W. ist ein herrliches Mittel, um einen reichen Boden hoch zu benutzen; aber fuͤr armen Boden ist sie ein Mittel, um den Reinertrag, den andre Wirth- schaftsarten hier gegeben haͤtten, zu vernichten. Wenn man die Quantitaͤt Gras berechnet, die eine Dreeschweide jaͤhrlich hervorbringt, und diese dann mit dem Heuertrag des rothen Maͤheklee’s vergleicht, so wird man, auch dann wenn man Boden von gleicher Dung- kraft nimmt, einen sehr betraͤchtlichen Unterschied in der Produktion zu Gunsten des Maͤheklee’s finden. Da nun dieser Vorzug des Maͤheklee’s auch dann noch statt findet, wenn die Weidepflanzen selbst groͤßten- theils aus rothem Klee bestehen: so geht hieraus hervor, daß die bestaͤndige Stoͤrung, welche die Weidepflanzen in in ihrer Vegetation durch das Abbeißen und Zertreten er- leiden, sehr nachtheilig auf das Wachsthum des Grases und des Klee’s wirkt. Die Dungerzeugung, so wie der Futtergewinn werden also betraͤchtlich vermehrt, wenn man die Dreeschweiden in Felder mit gruͤn gemaͤhten Futterkraͤutern verwandelt — welches Stallfuͤtterung, statt Weidegang herbeifuͤhrt. Mit der durch die Stallfuͤtterung erhoͤhten Dunger- zeugung kann nun abermals der Kornbau erweitert wer- den, und wenn, nach einer oberflaͤchlichen Berechnung, die F. W. W. mit Weidegang c. c. 50 prct. der Ackerflaͤche mit Korn bestellen kann; so wird die F. W. W. mit Stallfuͤtterung vielleicht 55 prct. der Ackerflaͤche dem Ge- treidebau widmen koͤnnen, und doch in demselben Grad von Reichthum verbleiben Es ist hier immer nur von einem vorzuͤglichen Hoͤheboden die Rede, der sich in der 7schlaͤgigen K. W. ohne Dungzuschuß er- halten kann. Fuͤr jeden minder guten Boden wuͤrde ein so aus- gedehnter Kornbau zum Verderben gereichen — und dies wird selbst auf dem vorzuͤglichen Boden der Fall seyn, wenn Weizen statt Rocken gebauet wird. In waͤrmern Klimaten kann auf fruchtbarem Boden in die Stoppel des abgeernteten Getreides noch eine zweite Frucht, als Ruͤben, Spoͤrgel u. s. w. gebauet werden. Dies ist gleichsam ein beschleunigter Umlauf: man bauet in einem Jahre zwei Fruͤchte, zu deren Hervorbringung in kaͤltern Klimaten zwei Jahre gehoͤren. Da die Stop- pelfrucht immer zum Viehfutter dient, und hiezu nur solche Gewaͤchse genommen werden, die durch Verfuͤtte- rung mehr Dung wiedergeben, als die Produktion dersel- ben dem Acker gekostet hat: so hat die Aussaugung der Getreidefrucht in der Dungerzeugung der Stoppelfrucht ein stetes Gegengewicht. Ein Theil der durch die Halm- frucht bewirkten Aussaugung wird durch den Ersatz, den die Stoppelfrucht liefert, wieder aufgehoben, und so ist es nicht zu verwundern, daß diese Wirthschaften 60 bis 70 prct. der Ackerflaͤche mit Korn und Handelsgewaͤchsen be- stellen koͤnnen, ohne den Reichthum des Bodens zu er- schoͤpfen. Allemal aber gehoͤrt neben einem ausgezeichnet frucht- baren Boden ein hoher Werth der Produkte dazu, wenn diese im Sturm gewonnenen Ernten (wie sich ein ano- nymer Schriftsteller ausdruͤckt) die Kosten bezahlen sollen. Nach dem Zeugniß bewaͤhrter Schriftsteller bewirkt der rothe Klee, in manchen Gegenden, gar keine Aussau- gung, sondern vielmehr eine Bereicherung des Bodens. In Mecklenburg sprechen dagegen die Erfahrung und die uͤberwiegende Meinung den Satz aus, daß der rothe Klee als eine aussaugende Frucht zu betrachten sey. Es ist ferner in Mecklenburg und Neu-Pommern sehr haͤufig bemerkt, daß Felder, welche aus der D. F. W. zur K. W. uͤbergegangen sind, in den ersten Umlaͤufen sehr uͤppigen Klee, sowohl weißen als rothen getragen haben; daß aber in den spaͤtern Umlaͤufen dieser Boden weder durch einen erhoͤhten Reichthum, noch durch den Mergel den ersten großen Klee-Ertrag wieder liefert. Wie laͤßt sich nun fuͤr diese anscheinend widerspre- chenden Thatsachen eine gemeinschaftliche Ursache auffinden. Mir scheint es, daß sich diese Erfahrungen unter ei- nen Gesichtspunkt auffassen lassen, wenn man annimmt, daß in dem Dung irgend ein Stoff — gleichviel welcher es sey und wie er genannt werde — enthalten sey, der von den Halmfruͤchten nicht ergriffen wird, dagegen aber dem Klee ganz vorzuͤglich zusagt. Kommt nun der Klee auf einen Boden, der schon lange kultivirt ist, bisher aber bloß Korn getragen hat: so findet der Klee diesen Stoff als Ruͤckstand aller fruͤhern Duͤngungen im Boden vor, und gedeiht wegen der ihm grade angemessenen, im Uebermaß vorhandenen Nahrung in einem ungemeinen Grade. Der Boden verliert dann durch den Klee einen Stoff der fuͤr das Korn indifferent war, und erhaͤlt dagegen durch die Stoppeln und Wur- zeln des Klee’s eine Duͤngung zuruͤck, die fuͤr das Korn wirksam ist. Das Korn findet dann eine vermehrte Masse des demselben zusagenden Nahrungsstoffes vor, und wenn man nun das Gedeihen des Korns, vor und nach dem Klee, zum Maßstab der Aussaugung nimmt, so muß der Klee weit mehr bereichernd als aussaugend erscheinen. Sobald nun aber der Klee, in die regelmaͤßige Frucht- folge aufgenommen, so oft wiedergekehrt ist, daß der ei- genthuͤmliche Nahrungsstoff erschoͤpft ist: so findet derselbe im naͤchsten und in allen folgenden Umlaͤufen von diesem eigen- thuͤmlichen Stoff nur so viel vor, als in der frischen Duͤngung davon enthalten war. Da aber dies Quantum zur Ernaͤhrung des Klee’s nicht hinreicht, so greift der- selbe den fuͤr das Korn geeigneten Nahrungsstoff im ver- staͤrkten Maß an, und so zeigt sich der Klee nun nicht mehr bereichernd, sondern aussaugend. Wahrscheinlich ist der fuͤr den rothen und der fuͤr den weißen Klee geeignete Stoff, wenn auch nicht iden- tisch doch aͤhnlich, und da in der K. W. der weiße Klee in jedem Umlauf uͤber das ganze Feld kommt: so findet hier gar keine Anhaͤufung des Klee-Nahrungsstoffs statt. Bringt man nun zur Abwechselung auf diesen Boden einmal rothen Klee, so muß dieser groͤßtentheils von den fuͤr das Korn geeigneten Stoffen leben, und zeigt sich dann aussaugend. Mag nun aber diese Erklaͤrung begruͤndet oder un- begruͤndet seyn, so kann ich doch, nach meinen bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen, den gruͤn gemaͤhten Wicken und dem rothen Klee — wenn diese in jedem Umlaufe regelmaͤßig wiederkehren — keine bereichernde Kraft beimessen; sondern ich muß vielmehr annehmen, daß diese Gewaͤchse, welche eine so große Masse Futter liefern, und welche, bei der regelmaͤßigen Wiederkehr, nur in dem Maße wachsen, als sie Reichthum im Boden vor- finden, eine aussaugende Wirkung auf den Boden aus- uͤben. Es scheint mir aber gewiß, daß der rothe Klee, auch nach Abzug dessen, was seine Produktion an Dung gekostet hat — auf einem fuͤr denselben geeigneten Bo- den — einen betraͤchtlich groͤßern Dunguͤberschuß liefert, als eine Dreeschweide auf diesem Boden zu geben vermag. Das Credit der Stallfuͤtterung in Vergleichung mit dem Weidegang des Viehes enthaͤlt demnach: 1) vermehrtes Futter, 2) vergroͤßerte Dungerzeugung und dadurch bewirkte groͤßere Ausdehnung des Kornbaues. Das Debet enthaͤlt: 1) die kostspieligere Aussaat von Wicken und rothem Kleesaamen; 2) die durch den Wickenbau vermehrten Bestellungskosten; 3) die Anfahrungskosten des Gruͤnfutters nach dem Hofe; 4) die Kosten des Abfahrens des aus dem Gruͤnfutter erfolgten Dungs — welche beim Weidegang ganz erspart werden. Die durch die Stallfuͤtterung verursachten Kosten sind nicht unbedeutend, und nur auf einem Boden von hohem Werth wird der erweiterte Kornbau und das ver- mehrte Viehfutter diese Kosten decken und uͤberwiegen koͤnnen. Ein Boden von geringer Fruchtbarkeit kann diese Kosten nicht wieder bezahlen, und fuͤr einen solchen Bo- den wird diese Wirthschaft um so verderblicher, als die erwartete Futter- und Dungvermehrung in eine Vermin- derung umschlaͤgt; indem die Futterkraͤuter hier ganz ver- sagen, einen noch geringern Ertrag als der Weideklee und die Weidegraͤser geben, und kaum die Kosten des ver- wandten Saamens ersetzen. In einer Koppelwirthschaft von 10 Koͤrnern Ertrag hat der 535 Ruthen vom Hofe entfernte Acker nach §. 11 noch die Haͤlfte des Werths von dem am Hofe liegenden Acker. In der mit Stallfuͤtterung verbundenen Fruchtwech- selwirthschaft werden die Arbeiten, deren Groͤße in gradem Verhaͤltniß mit der Entfernung vom Hofe stehen, naͤm- lich das Einfahren der Feldfruͤchte und das Abfahren des Dungs, außerordentlich vermehrt. Wenn man hieruͤber eine eben so genaue Berechnung, als die fuͤr die Koppel- wirthschaft gegebene, anstellte: so wuͤrde man wahrschein- lich finden, daß fuͤr diese Wirthschaftsart, der 300 Ruthen vom Hofe entfernte Acker schon auf die Haͤlfte des Werths des am Hofe liegenden Ackers herabsinkt. Es laͤßt sich also wohl mit Sicherheit annehmen, daß F. W. W. mit Stallfuͤtterung sich nur bei kleinen Guͤtern uͤber das ganze Feld ausbreiten kann; daß aber auf gro- ßen Guͤtern, auch beim hohen Werth des Bodens, dieses Wirthschaftssystem nur auf dem vordern Theil des Ackers vortheilhaft und ausfuͤhrbar sey, der entferntere Acker da- gegen durch K. W. hoͤher genutzt werde. Da nun beim hohen Werth des Bodens — der aus der Fruchtbarkeit des Bodens und aus dem Preise der Erzeugnisse gemeinschaftlich entspringt — die F. W. W. mit Stallfuͤtterung eintraͤglicher ist, als die K. W., so koͤnnen wir umgekehrt schließen, daß mit dem steigenden Werth des Bodens die Guͤter von maͤßiger Groͤße mehr und mehr den Vorzug vor den großen Guͤtern erhalten; und in der That finden wir in allen Laͤndern, wo eine sehr hohe Kultur des Bodens statt findet, nur Guͤter von geringem oder maͤßigem Umfange. §. 17. Resultate einer Vergleichung zwischen der belgischen Wirthschaft und der mecklenburgischen Wirthschaft. Wir legen hier fuͤr beide Wirthschaftsarten einen Bo- den zum Grunde, auf welchem die relative Aussaugung des Rockens ⅙ betraͤgt. Fruchtfolge der belgischen Wirthschaft, die wir hier zum Gegenstand der Betrachtung nehmen: 1) Kartoffelln, 2) Rocken und Stoppelruͤben, 3) Hafer, 4) Klee, 5) Weizen und Stoppelruͤben. Die Fruchtfolge der mecklenburgischen Wirthschaft, welche wir bei dieser Vergleichung zum Grunde legen, ist die gewoͤhnliche in der siebenschlaͤgigen Koppelwirth- schaft statt findende Fruchtfolge, die wir oben schon an- gefuͤhrt haben. Reichthum und Ertrag der belgischen Wirthschaft. (jeden Schlag zu 10000 □R. den Reichthum Ctr. zu 100 ℔ gerechnet.) Grade Ertrag 1) Kartoffeln 7680 11500 Schfl. 2) Rocken 6974 1056 Schfl. Ruͤben — 6500 Ctr. 3) Hafer 7650 1650 Schfl. 4) Klee 6910 3150 Ctr. Heu 5) Weizen 7349 1056 Schfl. Ruͤben — 6500 Ctr. In 50000 □R. sind enthalten 36563° dies macht fuͤr 10000 □R. … 7313° Reichthum und Ertrag der mecklenburgischen Wirthschaft. 1) Rocken 6336° 1056 Schfl. 2) Gerste 5280 1056 Schfl. 3) Hafer 4488 1267 Schfl. 4) Weide 3854 898 Ctr. Heu 5) Weide 4145 898 Ctr. Heu 6) Weide 4435 898 Ctr. Heu 7) Brache — enthaͤlt im Fruͤh- jahr 4726 180 Ctr. Heu Hiezu die Duͤngung aus dem Stroh 1552 In 70000 □R. sind enthalten 34816° dies macht fuͤr 10000 □R. … 4973° Bei gleichem Koͤrnerertrag an Winterkorn verhaͤlt sich also der mittlere Reichthum des mecklenburgischen Ackers zu dem des belgischen wie 4973° zu 7313° oder wie 100 zu 147. Meine Berechnungen liefern als endliches Resultat folgende Uebersicht der Kosten und der Landrente: A. der belgischen Wirthschaft, auf 100000 □R. B. der mecklenburgischen Wirthschaft auf 100000 □R. 1. Es ist zuvoͤrderst zu bemerken, daß der Ertrag des Winterkorns in Belgien mit dem Ertrage, den Weizen zu T. im Durchschnitt gegeben hat, fast genau zusammen- faͤllt. Der Versuch, den Weizen zu T. zu einem noch hoͤhern Mittelertrag zu bringen, har aufgegeben werden 7 muͤssen, weil der Weizen sich dann lagerte und einen ver- minderten Ertrag lieferte. Wir koͤnnen also den belgischen Mittelertrag von 10,56 Koͤrnern zugleich als das Maxi- mum des Mittelertrags auf gutem Hoͤheboden ansehen. 2. Mit dem Ertrage von 10,56 Koͤrnern ist in der Koppelwirthschaft eine Landrente von 1600 Thlr. N⅔ verbunden, und weil der Koͤrnerertrag nicht weiter gestei- gert werden kann: so ist auch in der reinen Koppelwirth- schaft, wo reine Brache gehalten und aller Dung derselben zugefuͤhrt wird, eine hoͤhere Landrente nicht zu erreichen. Dagegen liefert die belgische Wirthschaft bei demsel- ben Koͤrnerertrage eine Landrente von 2779 Thlr. N⅔; oder bei dem Ertrage von 10,56 Koͤrnern verhaͤlt sich die Landrente der mecklenburgischen Wirthschaft zu der der bel- gischen Wirthschaft wie 100 zu 174. Der Rohertrag beider Wirthschaftsarten verhaͤlt sich wie 5137 zu 11081, oder wie 100 zu 216. Denken wir uns nun diese beiden verschiedenen Wirthschaften uͤber zwei Staaten von gleichem Umfange verbreitet: so muß in dem Reichthum, der Bevoͤlkerung und der Macht beider Staaten ein ungeheurer Unterschied statt finden. Die Bevoͤlkerung steht wahrscheinlich, wenn auch nicht im direkten doch im nahen Verhaͤltniß mit dem rohen Ertrage, und vor allem wird die Zahl der produktiven Arbeiter mit dem Rohertrage in naher Verbindung stehen. Wir haben oben, aber freilich als eine bloße Muthmaßung, angenommen, daß die Koppelwirthschaft von 10 Koͤrnern Ertrag einer Bevoͤlkerung von 3000 Menschen auf der Quadratmeile Nahrung verschaffe. Hiernach wuͤrde eine K. W. von 10,56 Koͤrnern Ertrag c c 3200 Menschen auf der Quadratmeile ernaͤhren; und da in dieser Bezie- hung die K. W. sich zur B. W. wie 100: 216 verhaͤlt: so wuͤrde der Staat, in welchem die belgische Wirthschaft betrieben wird, c c 6900 Einwohner auf der Quadratmeile enthalten koͤnnen. Es lohnt wohl der Muͤhe, diese hypothetische Berech- nung mit der Wirklichkeit zu vergleichen, und sie dadurch zu berichtigen. Nach Hassels Handbuch der Erdbeschreibung und Sta- tistik, enthielten im Jahr 1817 Diese 6 Provinzen, in welchen der belgische Ackerbau am vorzuͤglichsten betrieben wird, enthalten also auf 420,54 □Meilen 3150299 Einwohner; dies macht fuͤr eine Quadratmeile 7491 Einwohner. So viel ich weiß, bedarf Belgien in der Regel kei- ner Korneinfuhr. Ist dies nun richtig, und ernaͤhrt also Belgien seine Bevoͤlkerung selbst, so bleibt unsere Berech- nung noch hinter der Wirklichkeit zuruͤck. Wenn der Reichthum eines Staats nicht weiter zu- nimmt, sondern im beharrenden Zustande ist; so wird die Landrente von der unproduktiven Klasse der Nation ver- zehrt. Die Zahl der unproduktiven Menschen die ein Staat ernaͤhren kann, haͤngt also wesentlich mit der Groͤße der Landrente zusammen. 7* Da auch das Militaͤr zu dieser Klasse der Staats- buͤrger gehoͤrt: so wird der Staat ein um so groͤßeres Heer aufstellen und unterhalten koͤnnen, also um so maͤch- tiger nach Außen seyn, je groͤßer die Landrente ist. 3. Welches ist nun aber der Hebel, die eigentliche Grund- ursache des Uebergewichts des belgischen Ackerbaues? Ist dies Uebergewicht an Klima, Boden und geographische Lage gebunden; oder steht es in der Macht des Landwirths, eine aͤhnliche — wenn auch nicht gleiche — hohe Kultur einzufuͤhren? Um diese Fragen zu beantworten, muͤssen wir den Reichthum, den der Acker bei der belgischen Wirthschaft enthaͤlt, mit dem bei der mecklenburgischen Wirthschaft vergleichen. Nach der zu Anfang dieses Paragraphen gelieferten Berechnung, erfordert die belgische Wirthschaft einen mitt- lern Reichthum des Ackers von 731,3° in 1000 □R.; die mecklenburgische Wirthschaft aber nur 497,3° erstere also mehr 234° Die B. W. enthaͤlt auf gleichem Flaͤchenraum und bei gleichem Koͤrnerertrage einen um beinahe 50 prct. hoͤhern Reichthum des Ackers, als die M. W. Also wird die groͤßere Landrente der B. W. zwar von gleichem Flaͤchenraum, aber nicht von gleichem Reich- thum des Ackers gewonnen; und welchen Antheil auch Klima, Boden, Fruchtfolge, Nationalcharakter der Belgen u. s. w. an dem hoͤhern Ertrag des belgischen Ackers ha- ben moͤgen, immer ist der hohe Reichthum des Bodens die Grundbedingung, ohne welche alle andern guͤnstigen Einwirkungen nicht den hohen Ertrag hervorbringen koͤnnen. 4. Vergleichung beider Wirthschaftsarten bei niedrigern Stuffen der Fruchtbarkeit des Ackers. Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux uͤber die Landrente beider Wirthschaften genauer, so finden wir, daß der glaͤnzende Vorzug der B. W. immer mehr und mehr verschwindet, je mehr der Koͤrnerertrag abnimmt; ja beim Ertrage von 6 Koͤrnern gibt die K. W. schon eine hoͤhere Landrente als die B. W., und die Landrente der letztern Wirthschaft wird schon bei 5,68 Koͤrnern = 0, waͤhrend die Landrente der K. W. erst bei dem Ertrage von 5,32 Koͤrnern verschwindet. Dieses Resultat wird noch auffallender, wenn man erwaͤgt, daß die belgische Wirthschaft bei gleichem Koͤr- nerertrage einen viel groͤßern Reichthum enthaͤlt, als die mecklenburgische. Die belgische Wirthschaft bedarf zur Produktion von 10,56 Koͤrnern auf 100000 □R. Acker eines Reichthums von 73130°; dies macht fuͤr den Ertrag von einem Korn 6925°. Die mecklenburgische Wirthschaft bedarf zur Hervor- bringung eines gleichen Koͤrnerertrags in 100000 □R. Acker nur 49730° Reichthum, also fuͤr 1 Korn 4710°. Beim Ertrage von 6 Koͤrnern enthaͤlt demnach die B. W. 6 × 6925 = 41550° die K. W. 6 × 4710 = 28260° Die belgische Wirthschaft gibt hier bei einem um 13290° hoͤhern Reichthum eine geringere Landrente als die Koppelwirthschaft. Bei dem Ertrage von 5,68 Koͤrnern, wo die Land- rente der belgischen Wirthschaft = 0 wird, enthaͤlt der Acker noch Reichthum. Die Landrente der mecklenburgischen Wirthschaft ver- schwindet dagegen erst, wenn der Acker nur 5,32 Koͤrner traͤgt, und also einen Reichthum von enthaͤlt. Ein Acker, der in 100000 □R. 39334° Reichthum enthaͤlt und der durch B. W. genutzt gar keine Landrente abwirft, wird durch K. W. genutzt einen Ertrag von Koͤrnern geben, und eine Landrente von Thlr. abwerfen. Wenn nun umgekehrt auf einem Boden von dieser Fruchtbarkeit die B. W. eingefuͤhrt wird: so wird dadurch die ganze Landrente von 925,1 Thlr., welche die K. W. hier bisher gegeben hat, vernichtet. Dies mag wohl zur Warnung dienen, keine Wirth- schaft aus fremden Laͤndern nachzuahmen und bei sich ein- zufuͤhren, wenn man nicht alle Verhaͤltnisse, worin diese ihre Begruͤndung findet, klar uͤberschauet, und das innere Wesen des Landbaues zuvor erforscht hat. Dies mag ferner erklaͤren, warum die Ansetzung von Kolonisten aus Belgien und der Pfalz fast immer un- gluͤckliche Resultate geliefert hat: man gab ihnen in der Regel einen Boden, wo die Fortfuͤhrung ihrer heimathli- chen Wirthschaft eine Thorheit war, wo sie verderben muß- ten, wenn sie nicht zur landuͤblichen Wirthschaft uͤbergin- gen — und so wurde ihr Beispiel, anstatt zur Nacheife- rung zu reizen, eine Warnung gegen alle Neuerungen. In dem noͤrdlichen Brabant liegen noch jetzt große mit Heide bewachsene Flaͤchen oͤde und wuͤst. Da dieser Boden in seiner physischen Beschaffenheit nicht zu dem ganz schlechten gehoͤrt, indem er noch Heide und theilweise Eichen traͤgt, und in einer Ebene liegt, die nur wenig uͤber den Wasserspiegel des nahen Meers erhaben ist; da ferner diese Flaͤche rings von großen Staͤdten umgeben ist, in deren Naͤhe das Land einen hohen Werth hat: so muß es nothwendig befremden, daß selbst die belgische Industrie an der Urbarmachung dieses Bodens scheiterte. Woher mag dies ruͤhren? Daß der kostspielige belgische Landbau sich auf einem Boden von dieser Art nicht bezahlt macht, ist gewiß; daß die belgischen Fruchtfolgen einen armen Boden nicht be- reichern, sondern voͤllig erschoͤpfen, ist ebenfalls gewiß. Ha- ben nun die Belgen — wie es der Fall zu seyn scheint — hier eine aͤhnliche, wenn auch nicht gleiche Wirthschaft als auf ihrem reichen Boden versucht: so mußten diese Ver- suche nothwendig fehlschlagen. Vielleicht wuͤrde hier dem mecklenburgischen Land- wirth gelingen, was dem belgischen Landwirth bisher miß- lang; vielleicht, ich moͤchte sagen, wahrscheinlich waͤren diese Heiden laͤngst in kultivirtes Land umgeschaffen, wenn die Koppelwirthschaft an den Ufern der Maas bekannt und landuͤblich gewesen waͤre. Die K. W. von 10,56 Koͤrnern und die B. W. von 7,18 Koͤrnern Ertrag enthalten gleichen Reichthum, naͤm- lich 49730° in 100000 □R. Die K. W. gibt von diesem Reichthum eine Landrente von 1600 Thlr. N⅔ Die B. W. gibt von diesem Reichthum eine Landrente von 854,3 » » Der Reichthum des Bodens wird also durch K. W. viel hoͤher genutzt als durch B. W., und diese wird erst da vortheilhaft, wo der Reichthum des Bodens so hoch steigt, daß die K. W. denselben wegen Lagern des Ge- treides nicht mehr nutzen kann. 5. Die B. W. bestellt von der ganzen Ackerflaͤche 60 prct. mit Getreide und erhaͤlt sich dabei in gleicher Frucht- barkeit, waͤhrend die M. W. nur 43 prct. der Ackerflaͤche mit Getreide bestellen darf, wenn sie sich in und durch sich selbst in gleicher Kraft erhalten soll. Die Belgen erreichen dies Resultat dadurch, daß sie 1) den Klee, als die wichtigste dungerzeugende Frucht, in einen eben so reichen Boden bringen, als das Winterkorn selbst, waͤhrend die Mecklenburger ihre Weide nur in solche Schlaͤge nehmen, die durch drei Kornsaaten bereits einen großen Theil ihres Reich- thums verloren haben; 2) daß sie den Klee nicht vom Vieh abweiden lassen, wodurch sonst eine bis auf die Haͤlfte verminderte Kleeproduktion, und eine ungefaͤhr um ein Drittel verminderte Dungerzeugung entstehen wuͤrde, sondern ihn abmaͤhen und mit dem Vieh auf dem Stall ver- fuͤttern — und diese beiden Ursachen zusammen be- wirken, daß der einzige belgische Kleeschlag = 20 prct. der Ackerflaͤche in der Dungerzeugung den drei mecklenburgischen Weideschlaͤgen = 43 prct. der Acker- flaͤche fast gleich kommt; 3) daß sie die Stoppel des Wintergetreides noch in demselben Jahre mit Ruͤben bestellen, und so von demselben Felde nach der aussaugenden Halmfrucht noch eine Frucht gewinnen, die mehr Dung wieder- gibt, als sie dem Acker entnommen hat. Meine Berechnungen uͤber den Geldertrag und die Kosten, so wie uͤber die Dungkonsumtion und den Dung- ersatz der einzelnen Schlaͤge — die ich gerne vorgelegt haͤtte, um das pruͤfende und berichtigende Urtheil des Pub- likums daruͤber zu vernehmen, die ich hier aber nicht mit- theilen kann, weil sie zu vieler Eroͤrterungen und Erklaͤ- rungen beduͤrften, und dadurch zu vielen Raum einneh- men wuͤrden — ergeben, daß der Kartoffelnschlag von 10000 □R. durch den Werth, den die Kartoffeln als Vieh- futter haben, nach Abzug der verwandten Arbeitskosten nur einen Gelduͤberschuß von 25,5 Thlr. N⅔ liefern, und daß der Dungersatz, den die Kartoffeln durch ihre Verfuͤtterung geben, die Dungkonsumtion, die ihre Ernte bewirkt hat, nur um 46,2° uͤberwiegt. Hiernach waͤren also die Kartoffeln in beiden Bezie- hungen als eine neutrale Frucht zu betrachten; man koͤnnte die Brache an ihre Stelle setzen, ohne daß dadurch weder der Geldertrag noch die Dungerzeugung wesentlich veraͤn- dert wuͤrde. Aber der Kartoffelnbau erspart die in der Koppelwirthschaft so kostspielige Brachbearbeitung zum groͤßern Theil, indem nach den Kartoffeln nur einmal, bei der Brachbearbeitung aber viermal zum Rocken ge- pfluͤgt werden muß — und dadurch wird der Kartoffeln- bau von großer Bedeutung fuͤr den Reinertrag der belgi- schen Wirthschaft. Der Anbau der Futtergewaͤchse gibt in Belgien so wenig als anderswo einen bedeutenden Reinertrag; aber der Bau des Klees und der Ruͤben wird durch die Dung- erzeugung, die allein einen ausgedehnten Kornbau moͤg- lich macht, der Bau der Kartoffeln durch die Ersparung der Brachbearbeitung wichtig und nothwendig. 6. Aus der zu Anfang dieses Paragraphen gelieferten Gegeneinanderstellung des Ertrags und des im Acker be- findlichen Reichthums geht hervor Wenn man Weizen und Rocken zusammen nimmt, so gehoͤren in Belgien zur Produktion von 1 Schfl. Win- terkorn 3,78° Reichthum. In Mecklenburg gehoͤren dagegen zu ei- nem Schfl. Winterkorn 6° » Also sind 6° Reichthum nach reiner Brache fuͤr den Pflanzenwachsthum eben so wirksam als 6,78° nach einer Vorfrucht. Das Verhaͤltniß der Wirksamkeit des Dungs nach reiner Brache zu der nach einer Vorfrucht ist also wie 6,78 : 100 = 11,3 : 10; oder wo nach reiner Brache 11,3 Koͤrner wachsen koͤnnten, da wachsen nach der Vor- frucht nur 10 Koͤrner. Wo die Bearbeitung des Bodens minder vollkom- men als in Belgien ist, da wird auch der Nachtheil der Vorfrucht auf die Wirksamkeit des Reichthums immer groͤßer, und fuͤr eine gewoͤhnliche Bearbeitung moͤchte das fruͤher angenommene Verhaͤltniß von 12: 10 ziemlich zu- treffend seyn. Fuͤr den Hafer, der niemals nach der Brache koͤmmt, muͤßte der Reichthum des Bodens in Belgien eben so wirksam seyn, als in Mecklenburg. Wir finden aber, daß in Belgien zu der Produktion von einem Schfl. Hafer 4,64°, in Mecklenburg nur 3,54° Reichthum gehoͤren. Die Erklaͤrung uͤber diese Abweichung finden wir in der verschiedenen Bestellung des Hafers. Die Belgen brin- gen naͤmlich die starke Duͤngung zum Hafer, wenn unter diesen Klee gesaͤet werden soll, erst mit der Saatfurche unter. Bei dieser Behandlung ist nun die Duͤngung fuͤr den Hafer selbst fast ganz unwirksam. Aber wahr- scheinlich wollen die Belgen grade dies, damit der Hafer sich nicht lagere und den Klee ersticke, und damit dem Klee die ganze Duͤngung, ohne Abzug, zu Nutzen komme. Daß der Klee in Belgien von demselben Reichthum fast den doppelten Ertrag gibt, liegt theils im belgischen Klima, welches dem Kleewuchs viel guͤnstiger ist, haupt- saͤchlich aber darin, daß wir ihn in Mecklenburg abweiden und zertreten lassen, waͤhrend derselbe in Belgien vom Viehtritt nicht gestoͤrt, sondern regelmaͤßig abgemaͤhet wird. 7. Wenn man von dem Ertrage des Getreides und der Kartoffeln die Aussaat abzieht, und den hieraus hervor- gehenden Ueberschuß mit der Summe der auf die Pro- duktion derselben verwandten Arbeitskosten vergleicht: so ergibt sich hieraus, wie viel ein Scheffel von jedem dieser Gewaͤchse an Arbeitskosten (also mit Ausschluß der allge- meinen Kulturkosten) erfordert hat. Meine Berechnungen geben hieruͤber folgende Re- sultate: Es ist zu bemerken, daß bei dieser Berechnung der Preis von 1 Thlr. 12 ß. N⅔ fuͤr den Berliner Schfl. Rocken zum Grunde liegt, und daß, da die Arbeitskosten mit dem Preise des Getreides steigen oder fallen, diese Berechnung auch nur fuͤr diesen einen Getreidepreis guͤltig ist. Die Arbeitskosten zur Produktion eines Scheffels Rocken betragen in Mecklenburg 25,9 ß., in Belgien da- gegen nur 18,7 ß. Hier zeigt sich der große Einfluß, den der Kartoffelnbau statt der Brache auf die Ersparung der Arbeitskosten hat. Den Rocken nach Kartoffeln zu nehmen, ist eine schlechte Fruchtfolge. Dessen ungeachtet ernten die Belgen das Maximum, was diese Frucht im Durchschnitt mehre- rer Jahre geben kann; es zeigt sich hier also, daß ein Fehler in der Fruchtfolge auf einem reichen Boden und durch eine hoͤchst sorgfaͤltige Bearbeitung unschaͤdlich ge- macht werden kann. Ein solcher Verstoß gegen die Re- geln des Fruchtwechsels wuͤrde sich dagegen auf aͤrmern Boden strenge bestrafen. Bemerkungen und Erklaͤrungen . Was den Verfasser zu der Vergleichung zwischen der belgischen und der mecklenburgischen Wirthschaft bewog, war das genauere Studium von Schwerz herrlichem Werke uͤber die belgische Landwirthschaft. Er fand in die- sem Werke eine solche Menge schaͤtzbarer Data, er fand die Angaben mit solcher Vorsicht und Umsicht gewaͤhlt, und in denselben einen solchen innern Zusammenhang, daß er glaubte, durch die Zusammenstellung und Vergleichung derselben mit seinen eigenen Erfahrungen, eine fuͤr ihn selbst hoͤchst lehrreiche Arbeit zu unternehmen — und diese Erwartung hat ihn nicht getaͤuscht. Als der Verfasser diese Vergleichung unternahm, war es nicht seine Absicht, sie dieser Schrift, welche zum groͤ- ßern Theil bereits vor 6 Jahren zum erstenmal niederge- schrieben wurde, einzuverleiben; aber nach Vollendung derselben fand er in den Resultaten einen so nahen Zu- sammenhang mit den in dieser Schrift bereits entwickel- ten Saͤtzen, daß er glaubte die Resultate selbst dem Pu- blikum hier mittheilen zu duͤrfen — obgleich er die Man- gelhaftigkeit dieser Vergleichung, fuͤr welche die Einheit des Standpunktes fehlt, sehr wohl erkennt, und deshalb diese Arbeit nur fuͤr einen Versuch ausgeben kann und will. Wo die Berechnungen auf Punkte kamen, die in dem Schwerzschen Werke nicht angefuͤhrt sind, da mußte die Luͤcke durch die fuͤr T. gefundenen Verhaͤltnisse ergaͤnzt werden — dies war zum Theil bei der Bestimmung der Erntekosten, besonders aber bei der Bestimmung der all- gemeinen Kulturkosten unvermeidlich. Wo, zur Fortfuͤhrung der Berechnung, Annahmen uͤber die Aussaugung der Wurzelgewaͤchse und des Gruͤn- futters, so wie uͤber Quantitaͤt und Werth des Ersatzes den sie liefern, nicht zu vermeiden waren, da hat der Verfasser die Saͤtze angenommen, welche, nach seiner Er- fahrung und nach der Summe seiner Beobachtungen ihm als die richtigsten erscheinen; aber er ist weit entfernt diese Saͤtze schon fuͤr entschieden zu halten, er sieht viel- mehr der Zeit, wo seine Ansicht durch entscheidende Ver- suche und durch Erfahrungen im Großen berichtigt wer- den wird, mit Verlangen entgegen. Die große Abweichung, welche in den von Schwerz angefuͤhrten Marktpreisen der Viehkartoffeln, des Klee’s, des Strohes und anderer zum Viehfutter bestimmten Ge- waͤchse, von dem Futterwerth, den ich diesen Gewaͤchsen anrechne, statt findet, macht hier eine Erklaͤrung noth- wendig. In den Marktpreisen dieser Gewaͤchse sind enthalten: a. der Futterwerth, b. der Dungwerth, c. die Transportkosten dieser Gewaͤchse, von dem Orte ihrer Erzeugung bis zum Marktplatz. Die sorgfaͤltigste Pruͤfung und vergleichende Berechnung hat mich nun uͤberzeugt, daß auch in Belgien der Rein- ertrag vom Vieh, und also auch der Futterwerth dieser Gewaͤchse nur geringe ist, und daß der groͤßere Theil des hohen Marktpreises, den diese Gewaͤchse in Belgien ha- ben, aus dem hohen Werth, den der Dung in diesem Lande hat, entspringt. Meine Berechnungen ergeben fuͤr 100000 □R. Acker in der belgischen Wirthschaft einen Pachtpreis von 3797,2 Thlr. N⅔. Die wirkliche Pacht des Ackers, fuͤr den diese Be- rechnung entworfen ist, betraͤgt nach Herrn Dieroxens An- gabe im 2ten Theil S. 398 des Schwerzschen Werks 54 Florins pr. Bunder, welches fuͤr 100000 □R. Acker — 3706 Thlr. N⅔ ausmacht. Zwischen meiner Berechnung und der wirklich bezahl- ten Pacht findet also eine Differenz von 91,2 Thlr., oder von c c 2½ prct. statt. Die Kornpreise sind in meiner Berechnung so ange- nommen, wie Herr Dieroxen sie in seinen Notizen an- gibt, wornach der Berliner Schfl. Rocken auf 1 Thlr. 12 ß. N⅔ kommt. Bei der Vergleichung der belgischen mit der mecklenburgischen Wirthschaft mußten nothwendig fuͤr beide Wirthschaftsarten dieselben Getreidepreise zum Grunde gelegt werden, und es ist hier deshalb der meck- lenburgischen Wirthschaft der Schfl. Rocken ebenfalls zu 1 Thlr. 12 ß. N⅔ angerechnet. Dieser Preis stimmt zwar beinahe, aber doch nicht voͤllig genau mit dem Preise uͤberein, der in dem uͤbrigen Theil dieser Schrift angenommen ist. Aus diesem Grunde, und auch weil in der Vertheilung der allgemeinen Kulturkosten und in ei- nigen Ansaͤtzen der Statik, kleine Aenderungen getroffen sind, kann nun die hier fuͤr die K. W. gefundene Land- rente nicht voͤllig mit der fruͤher fuͤr diese Wirthschaft be- rechneten Landrente uͤbereinstimmen. Es kann ferner die Berechnung uͤber die belgische Wirthschaft, weil sie nicht von einem und demselben Stand- punkt mit unsern fruͤhern Untersuchungen ausgegangen ist, nicht dazu dienen, den Platz, den die belgische Wirthschaft in unserm isolirten Staat einnehmen koͤnnte, nachzuweisen. Die hier gelieferte Vergleichung muß deshalb als eine eingeschobene, fuͤr sich bestehende Abhandlung betrachtet werden. §. 18. Anfuͤhrung einiger andern Ruͤcksichten bei der Wahl eines Wirthschaftssystems. In dem Vorhergehenden haben wir untersucht, wie die beiden Potenzen: Getreidepreis und Reichthum des Bodens das zu waͤhlende Wirthschaftssystem bestimmen. Diese Potenzen sind zwar die wichtigsten aber keineswe- ges die einzigen, die auf die Wahl eines Wirthschaftssy- stems einwirken. Um den Einfluß der genannten beiden Potenzen zu erforschen, mußten wir sie aus dem Konflikt, worin sie in der Wirklichkeit mit den uͤbrigen Potenzen stehen, herausreißen, sie gleichsam frei machen, damit das, was jede — unter gegebenen Umstaͤnden — fuͤr sich allein vermoͤge, sichtbar werde. Wir haben zu diesem Zweck alle uͤbrigen Potenzen als gleichbleibende, bestaͤndige Groͤßen angenommen, und nun waren diese beiden Potenzen als die einzigen veraͤnderlichen, auch die einzigen, die bei un- serer Untersuchung in Betracht kamen. Unter andern Verhaͤltnissen oder bei andern Gesichts- punkten kann aber eine oder koͤnnen mehrere der von uns als bestaͤndige Groͤßen betrachteten Potenzen, als veraͤn- derliche erscheinen oder gedacht werden; und dann wird der Einfluß, den das Wachsen oder Abnehmen dieser Groͤ- ßen auf das Wirthschaftssystem ausuͤbt, zum Gegenstand einer neuen Forschung. Die aus solchen veraͤnderten Suppositionen hervor- gehenden neuen Untersuchungen gehoͤren zwar nicht we- sentlich zum Zweck dieser Schrift; aber ich glaube doch, um Mißverstaͤndnissen moͤglichst vorzubeugen, einige der wichtigsten Ruͤcksichten dieser Art anfuͤhren zu muͤssen. A. Wirthschaften mit wachsendem Reichthum des Bodens. Man pflegt bei der Vergleichung zweier Wirthschafts- systeme es als einen Vorzug des einen oder des andern anzufuͤhren, daß durch dasselbe der Acker von Umlauf zu Umlauf an Reichthum und Ertrag zunehme. Nun ist es aber kein wesentliches Attribut des einen oder andern Wirthschaftssystems, daß es den Boden be- reichere oder erschoͤpfe. Man kann den Acker eben so wohl durch Koppel- und Fruchtwechselwirthschaft, als durch Drei- felderwirthschaft aussaugen. Eine 6schlaͤgige F. W. W. mit 4 Kornsaten ist, so wie die 7schlaͤgige K. W. mit 4 Halmfruͤchten eine aussaugende Wirthschaft; dagegen sind die 7schlaͤgige F. W. W. mit 3 und die 6schlaͤgige K. W. mit 2 Kornsaaten bereichernde Wirthschaften. Nicht in der Fruchtfolge, nicht in dem Wirthschaftssystem liegt es, ob eine Wirthschaft eine bereichernde oder erschoͤpfende sey; sondern lediglich in dem Verhaͤltniß zwischen den dunger- zeugenden und den erschoͤpfenden Fruͤchten — fuͤr welches Verhaͤltniß ich, der Kuͤrze wegen, mich kuͤnftig des Worts «Saatenverhaͤltniß» bedienen werde. Stellt man nun zwei Guͤter mit zwei verschiedenen Wirthschaftssystemen gegen einander, und nimmt fuͤr das eine ein bereicherndes, fuͤr das andere ein erschoͤpfendes Saatenverhaͤltniß an, und will man nun aus dem endli- chen Erfolge — gleichviel ob dieser aus einer richtigen Berechnung, oder aus der wirklichen Erfahrung hervor- gehe — darthun, welches Wirthschaftssystem den Vorzug verdiene: so beantwortet diese Untersuchung nur die Frage, ob der, durch die schonende Wirthschaft bereicherte Boden, am Ende einen hoͤhern Werth habe, als der in seinem vorigen Zustand gebliebene aͤrmere Boden — eine Frage, uͤber deren Beantwortung an sich gar kein Zweifel statt finden kann. Bei einer solchen Gegeneinanderstellung muß stets 8 dasjenige Wirthschaftssystem, dem man das am mehrsten bereichernde Saatenverhaͤltniß zutheilt, den Sieg davon tragen. Soll nun die Vergleichung zweier Wirthschaftssysteme nicht zur Begriffsverwirrung sondern zur klaren Einsicht fuͤhren, so muͤssen folgende Gesichtspunkte scharf geschieden werden: 1) Wenn der Zweck der Wirthschaft ist, den Boden in Hinsicht seines Reichthums in einem beharrenden Zu- stand zu erhalten, welches Wirthschaftssystem liefert dann den hoͤchsten Geldertrag? 2) Unter welchen Verhaͤltnissen ist es vortheilhaft, den Reichthum des Bodens auf Kosten des Geldertrags zu erhoͤhen, und bis zu welchem Grad kann der Reich- thum des Bodens mit Vortheil vermehrt werden? 3) Wenn der Zweck der Wirthschaft nicht auf den hoͤch- sten Geldertrag sondern auf die Bereicherung des Bodens gerichtet ist, durch welches Wirthschaftssystem wird dann die Vermehrung des Reichthums mit den mindesten Kosten erreicht? Die Loͤsung der ersten, aber nicht die der zweiten und dritten Aufgabe ist Gegenstand dieser Schrift: wir haben zwar Acker von verschiedenen Stuffen des Reich- thums neben einander gestellt und mit einander vergli- chen; aber immer haben wir den Acker als im beharren- den Zustande befindlich betrachtet und betrachten muͤssen. Die zweite und dritte Aufgabe, fast noch wichtiger als die erste, erwarten ihre Loͤsung vielmehr von den derein- stigen Fortschritten der Statik des Landbaues. B. Verhaͤltniß des Heuertrags aus den Wiesen zur Groͤße des Ackerlandes. Wenn mit einem Gute, welches in Koppel- oder Dreifelderwirthschaft liegt, keine Wiesen verbunden sind, und das Nutzvieh nun im Winter mit bloßem Stroh un- terhalten wird: so magert das Vieh im Winter so weit ab, daß es den groͤßten Theil des auf der Weide verzehr- ten Grases zu seiner Erholung und zur Herstellung der Beleibtheit anwenden muß, und nur einen geringen Theil desselben auf die Erzeugung von Milch oder Wolle ver- wenden kann. Unter diesen Umstaͤnden ist aber der Roh- ertrag des Viehes so geringe, daß dadurch die Kosten der Viehhaltung kaum gedeckt werden, daß folglich nicht bloß das verfutterte Stroh, sondern auch die Weide selbst gar keine Nutzung abwirft. In einem solchen Verhaͤltniß wird es nothwendig dem Vieh im Winter durch Koͤrnerfutter zu Huͤlfe zu kommen — sey es nun, daß man das Korn rein gibt, oder daß man das Stroh nicht rein ausdreschen laͤßt — um dasselbe in einem solchen Zustand zu erhalten, daß wenigstens die Nutzung der Weide nicht ganz verloren gehe. Das Zugvieh muß, wie es jedem einleuchtet, immer in dem Stande erhalten werden, daß es die geforderte Ar- beit vollbringen kann. Fehlt nun das Heu, so muß dies augenscheinlich durch Koͤrnerfuͤtterung ersetzt werden. Vergleichen wir aber die Produktionskosten des Klee- heues und der Kartoffeln mit denen des Getreides, so finden wir daß dieses ein weit theureres Futter ist als Kleeheu und Kartoffeln. Bei den Berechnungen uͤber die belgische Wirthschaft fanden wir, daß die Hervorbringung von 1 Schfl. Hafer an Arbeitskosten erforderte 13,4 ß. 1 » Kartoffeln 3,3 ß. 1 Ctnr. Kleeheu 4,3 ß. Nach andern Beobachtungen und Berechnungen — die hier aber nicht mitgetheilt werden koͤnnen — nehme ich ferner an, daß ein Schfl. Hafer inclusive des mit demselben geernteten Strohes fuͤr das Nutzvieh, und zum 8* Theil auch fuͤr das Zugvieh — bei welchem aber nicht das ganze Quantum der Koͤrner durch Heu ersetzt werden kann — einen gleichen Futterwerth habe mit 117 ℔ Klee- heu, oder mit 2⅓ Schfl. Kartoffeln. Die Hervorbringung von 117 ℔ Heu kostet an Arbeit × 4,3 = 5⅓ ß, von 2⅓ Schfl. Kartoffeln 2⅓ × 3,3 = 7,7 ß, von 1 Schfl. Hafer 13,4 ß. Die Kosten der Haferfuͤtterung verhalten sich hiernach zu denen der Kartoffelnfuͤtterung wie 100: 58, und zu denen der Kleeheufuͤtterung wie 100: 40. Oder, wenn man bisher fuͤr 100 Thlr. Hafer mit dem Nutzvieh verfuͤtterte, so erspart man durch die Sub- stitution der Kartoffeln 42 Thlr., und durch die des Klee- heues 60 Thlr. Es folgt hieraus, daß man in solchen Dreifelder- und Koppelwirthschaften, wo das Heu entweder ganz fehlt, oder doch nicht in hinreichender Menge vorhanden ist, seine Zuflucht nicht zur Koͤrnerfuͤtterung, sondern zum An- bau der Futtergewaͤchse nehmen muß. Da nun diese Fut- tergewaͤchse in keinem andern Wirthschaftssystem so wohl- feil erzeugt werden koͤnnen, als in der Fruchtwechselwirth- schaft; so folgt hieraus ferner, daß diese Guͤter einen sol- chen Theil ihrer Ackerflaͤche, der hinreichend ist, das noͤthige Winterfutter an Heu, Kartoffeln u. s. w. zu liefern, in F. W. W. legen muͤssen, wenn auch der Getreidepreis nicht die Hoͤhe und der Acker nicht den Grad von Frucht- barkeit erlangt hat, wo diese Wirthschaftsart fuͤr die ganze Ackerflaͤche zweckmaͤßig waͤre. Aber nur auf reichem Boden wird die Produktion der Futtergewaͤchse wohlfeil; auf armen Boden versagt der Klee ganz, und die Kartoffeln geben einen so ge- ringen Ertrag, daß ihre Produktion leicht das Doppelte von dem kostet, was wir hier dafuͤr berechnet haben. Wir werden dadurch zu einer neuen interessanten Frage gefuͤhrt. Wird naͤmlich bei mangelnden Wiesen auf Acker von mittlerm oder geringem Reichthum es zweckmaͤßig seyn, einen Theil des Ackers in hohe Dungkraft zu setzen und F. W. W. darauf einzufuͤhren, wenn die Bereicherung die- ses Theils der Ackerflaͤche nur auf Kosten des andern groͤ- ßern Theils geschehen kann? Ich wage hieruͤber kein bestimmtes Urtheil zu faͤllen; aber ich glaube, daß die genauere Untersuchung diese Frage bejahend beantworten wuͤrde. Je aͤrmer indessen der Acker im Ganzen ist, je schlech- ter die physische Beschaffenheit des Bodens ist, um desto groͤßer sind die Schwierigkeiten beim Anbau der Futter- gewaͤchse — und es erklaͤrt sich hieraus, warum in Ge- genden, wo solcher Boden vorherrscht, die Wiesen einen so hohen Werth haben, daß ihr Besitz fast die Bedingung ist, unter welcher man nur Ackerbau treiben kann. Fuͤr unsern isolirten Staat haben wir angenommen, daß mit dem Acker eine solche Wiesenflaͤche verbunden ist, die das fuͤr die K. W. und fuͤr die D. W. noͤthige Heu liefert, und daß der aus dem Wiesenheu erfolgende Dung nicht der ganzen Ackerflaͤche, sondern nur einem in einer besondern Rotation liegenden Theil des Ackers zu Gute komme. Wir haben diesen Theil dann nicht weiter be- achtet, sondern unsere Untersuchung allein auf die groͤßere Abtheilung der Ackerflaͤche — die sich in und durch sich selbst erhalten muß, und der das noͤthige Wiesenheu, gegen Bezahlung des Futterwerths und gegen Zuruͤckgabe des daraus erfolgenden Dungs geliefert wird — gerichtet. Wir haͤtten eben so gut annehmen koͤnnen — und vielleicht waͤre die Sache dadurch noch klarer geworden — daß gar keine Wiesen vorhanden waͤren, daß die Ackerflaͤche jedes Guts in zwei Abtheilungen laͤge, wovon die klei- nere der Gewinnung des noͤthigen Winterfutters gewid- met, durch F. W. W. genutzt wuͤrde, waͤhrend die groͤßere Abtheilung in der Bewirthschaftungsart den Gesetzen folgte, die aus der Aenderung der Getreidepreise und des Boden- reichthums hervorgehen. C. Stallfuͤtterung. Die Erfahrung lehrt, daß eine reichlich und mit kraͤf- tigem Futter genaͤhrte Kuh das verzehrte Futter weit hoͤher bezahlt, als eine kaͤrglich unterhaltene Kuh. Bei der Stallfuͤtterung erhalten die Kuͤhe in der Regel nicht bloß eine reichliche Sommerfuͤtterung, sondern auch eine kraͤftige Winterfuͤtterung. Stellt man nun den Ertrag einer im Sommer und Winter gleichmaͤßig reichlich gefuͤtterten Kuh, neben den Ertrag einer Weidekuh, die im Sommer gut, im Winter aber kaͤrglich genaͤhrt wird: so zeigt sich nicht bloß im Rohertrag, sondern auch im Reinertrag ein sehr großer Unterschied zu Gunsten der Stallfuͤtterung. Nun ist aber die kaͤrgliche Winterfuͤtterung keines- wegs nothwendig mit der Weidewirthschaft verbunden; es ist vielmehr gar kein Grund vorhanden, warum diese nicht eben so reichlich gegeben werden koͤnnte, als bei der Stall- fuͤtterung. Bei der Vergleichung der Stallfuͤtterung mit der Weidewirthschaft muͤssen deshalb folgende zwei Gesichts- punkte genau unterschieden werden. 1) Welchen Antheil an dem hoͤhern Ertrag der Stallkuh hat die staͤrkere und gleichmaͤßigere Fuͤtterung waͤh- rend des ganzen Jahrs? 2) Wenn die Weidekuh eben so reichlich und gleichmaͤ- ßig ernaͤhrt wird als die Stallkuh, welche Vorzuͤge bleiben dann noch der Stallfuͤtterung? Die gleichmaͤßig reichliche Unterhaltung des Viehes waͤhrend des ganzen Jahres ist von der groͤßten Wichtig- keit. Bei der Sommerstallfuͤtterung ist diese Gleichmaͤ- ßigkeit, wenn nur Gruͤnfutter in hinreichender Menge vor- handen ist, leicht zu erreichen. Bei der Weidewirthschaft ist dies aber mit groͤßern Schwierigkeiten verbunden: denn in den Monaten Mai und Juni ist der Wachsthum des Grases so lebhaft, daß das Vieh nicht alles verzehren kann, sondern einen Theil desselben in Halme schießen laͤßt, waͤhrend in den Monaten Juli und August der Gras- wuchs nachlaͤßt, und das Vieh nun in der Regel Mangel leidet, wenn es auf die Dreeschweiden allein an- gewiesen ist. Um diesem Uebel abzuhelfen, muͤßte man in den Mo- naten Juli und August von Zeit zu Zeit frische Weide auf einmal gemaͤhten Wiesen und auf der Kleestoppel ein- raͤumen koͤnnen; oder man muͤßte zur Aushuͤlfe einiges Gruͤnfutter nach der Weide fahren. Ist nun auf diese Weise die Gleichmaͤßigkeit in der Ernaͤhrung des Viehes gesichert, und erhalten die Weide- kuͤhe dasselbe Winterfutter was die Stallkuͤhe bekommen: so ist nun weiter kein Grund abzusehen, warum die Wei- dekuͤhe von einer gleichen Quantitaͤt Futter nicht auch eben so viele Milch und Butter produziren sollten, als die Stallkuͤhe. Ich habe deshalb auch in §. 16., wo von der Stall- fuͤtterung die Rede ist, keine hoͤhere Nutzung des Futters durch Stallkuͤhe als durch Weidekuͤhe angenommen, son- dern der Stallfuͤtterung nur die wesentlichen, von ihr unzertrennlichen Vorzuͤge und Nachtheile zu Gut und zur Last geschrieben. Ob nun aber der im Stall gewonnene Mist einen hoͤhern oder geringern Werth hat, als der auf die Weide gefallene, dem auch die Wohlthat des Viehlagers beige- sellt ist, ist so zweifelhaft und bis jetzt so wenig entschie- den, daß wir darauf gar nicht eingehen koͤnnen. Die Grundbedingung, unter der die Stallfuͤtterung uͤberhaupt nur moͤglich ist, ist die, daß der Boden reich genug sey, um Maͤheklee statt des Weideklee’s und der Graͤser tragen zu koͤnnen. Ist nun diese Grundbedingung erfuͤllt, so besteht der wesentliche Vortheil der Stallfuͤtterung darin, daß nun der Klee gemaͤhet, statt abgeweidet wird, wodurch ein betraͤchtlich groͤßeres, fast doppeltes Quantum an Futter, und eine groͤßere Dungerzeugung, d. i. ein groͤßerer Ueber- schuß des Ersatzes uͤber die Aussaugung, von derselben Flaͤche und demselben Reichthum des Bodens gewonnen wird. Andererseits sind nun aber mit der Stallfuͤtterung wesentlich und unzertrennlich Arbeiten und Kosten ver- bunden, die bei der Weidewirthschaft nicht statt finden, als Einholen des Gruͤnfutters, Abfahren des im Sommer auf dem Stall gemachten Dungs u. m. a. Ob nun Stallfuͤtterung oder Weidewirthschaft vor- theilhafter sey, haͤngt ganz davon ab, ob der Werth des durch die Stallfuͤtterung mehr gewonnenen Futters und Dungs groͤßer oder geringer sey, als der Betrag der Ko- sten, die durch die Stallfuͤtterung verursacht werden. Dies ist aber wieder abhaͤngig von dem groͤßern oder geringern Preis den das Futter und der Dung haben, und so sehen wir auch hier, daß der Preis der landwirth- schaftlichen Produkte, neben dem Reichthum des Bodens am Ende daruͤber entscheidet, ob, wann und wo die Stall- fuͤtterung den Vorzug vor der Weidewirthschaft habe. D. Modificationen der verschiedenen Wirthschaftssysteme. Unsere Untersuchungen haben ergeben, daß sowohl durch den Uebergang von niedrigen zu hohen Getreide- preisen, als auch durch die stuffenweise Erhoͤhung des Reichthums im Boden, drei verschiedene Wirthschaftssy- steme, naͤmlich Dreifelder- Koppel- und Fruchtwechsel- wirthschaft nothwendig werden. Die charakteristischen Merkmale dieser Wirthschaftssy- steme in der Beziehung, worin wir sie hier betrachten, sind: a. Fuͤr die Dreifelderwirthschaft, 1) ein Theil des Feldes liegt bestaͤndig zur Weide, 2) der dritte Theil des Ackers ist jaͤhrlich reine Brache, 3) aller Dung wird nach der reinen Brache gebracht. b. Fuͤr die Koppelwirthschaft, 1) die gesammte Ackerflaͤche wird wechselsweise zum Ge- treidebau und zur Weide benutzt, 2) in jedem Umlauf kommt eine reine Dreesch- brache vor, 3) aller Dung wird nach der Brache gebracht, 4) die Kornsaaten werden ohne Unterbrechung nach ein- ander genommen, und die Weide kommt nach den Kornsaaten in die Schlaͤge, die den geringsten Reich- thum enthalten. c. Fuͤr die Fruchtwechselwirthschaft, 1) aller Acker traͤgt Fruͤchte und es findet keine reine Brache statt, 2) die Duͤngung wird zu Futtergewaͤchsen verwandt, und diese kommen in diejenigen Schlaͤge die den hoͤchsten Reichthum enthalten, 3) Kornsaaten und Futtergewaͤchse wechseln mit ein- ander ab. Diese Wirthschaftssysteme sind nun aber sehr vieler Modificationen faͤhig, indem eine der charakteristischen Eigenschaften des einen Systems aufgeopfert und dafuͤr eine Eigenschaft des andern Systems aufgenommen wer- den kann. Es entstehen dadurch gemischte Wirthschaften, die in der Mitte zwischen den reinen Formen stehen, und den Uebergang von der einen zur andern Form bilden. Da die gemischten Wirthschaften in unzaͤhligen Ab- stuffungen sich bald mehr bald minder dem Charakter der reinen Wirthschaftssysteme naͤhern koͤnnen, so ist es un- moͤglich sie alle aufzufuͤhren, viel weniger noch moͤglich sie alle in der Theorie zu beruͤcksichtigen. Es wird hier ge- nuͤgend seyn, in die Stuffenleiter der reinen Formen ei- nige der Hauptmodificationen, die sie erleiden koͤnnen, mit aufzunehmen. 1) Reine Dreifelderwirthschaft. 2) Dreifelderwirthschaft, die ihre Weide von Zeit zu Zeit, etwa alle 9 Jahre einmal aufbricht, ohne Duͤn- gung ein paar Kornsaaten davon nimmt, und dann wieder zur Weide niederlegt. Diese Wirthschaft verwendet die Kosten der Dreesch- bearbeitung — die durch die Kornernten vielleicht nicht bezahlt werden — um durch das geerntete Stroh einen Dungzuschuß fuͤr das eigentliche Ackerland zu erhalten, und um die Weide zu verjuͤngen. 3) Koppelwirthschaften, die in einer Rotation neben der Dreeschbrache noch eine Muͤrbebrache haben, und dann das Land laͤnger als drei Jahre zur Weide liegen lassen. Eine solche Wirthschaft ist die 12 schlaͤgige K. W. mit folgender Fruchtfolge: 1) Dreeschbrache, 2) Winterkorn, 3) Sommerkorn, 4) Muͤrbebrache, 5) Winterkorn, 6) Sommerkorn, 7) Sommerkorn, 8) bis 12) Weide. Diese Wirthschaft traͤgt noch die Spu- ren des Uebergangs aus der D. W. an sich, indem sie die Muͤrbebrache beibehaͤlt und das Land so viele Jahre hintereinander zur Weide liegen laͤßt. Sie vermindert die Kosten der Dreeschbearbeitung, indem sie diese auf den 12ten Theil des Feldes beschraͤnkt, und traͤgt dafuͤr den Nachtheil, daß ihre 4 und 5 jaͤhrige Weide wenig Gras und Dung erzeugt. 4) Reine Koppelwirthschaft, die keine Muͤrbebrache, son- dern nur Dreeschbrache haͤlt. 5) Koppelwirthschaft, die neben der Brache noch einen Theil des Nachschlags oder des Vorschlags duͤngt. Diese Wirthschaft bleibt in der aͤußern Gestalt der reinen Koppelwirthschaft voͤllig aͤhnlich; aber sie hat schon die wesentliche Eigenschaft, daß die Weide nicht mehr in magern, sondern — wenigstens zum Theil — in reichen Acker kommt, mit der F. W. W. gemein, und ist deshalb als ein Uebergang zu derselben zu betrachten. 6) Reine Fruchtwechselwirthschaft. Die angefuͤhrten Modificationen ergeben sich schon dann, wenn auch die gesammte Ackerflaͤche vom Hofe bis zur Scheide in gleichmaͤßiger Dungkraft ist. Wenn nun aber der entfernte Acker, wie dies in der Wirklichkeit ge- woͤhnlich der Fall ist, magerer ist als der uͤbrige Theil des Ackers: so werden dadurch neue Modificationen begruͤndet. Die groͤßern Kosten, die der Anbau des entfernten Ackers verursacht, bringen allein schon die Tendenz her- vor, den entlegenen Acker in der Bewirthschaftungsart von dem uͤbrigen Acker zu trennen. Vereinigt sich hiemit nun noch Ungleichheit des Reichthums, fo ist diese Trennung entschieden zweckmaͤßig. Bei der Koppelwirthschaft ent- steht dadurch ein sogenanntes Binnenfeld, und ein Außen- feld. Beide unterscheiden sich dann in der Bewirthschaf- tungsart dadurch, daß in dem Binnenfelde das Verhaͤlt- niß zwischen den korntragenden Schlaͤgen und den Weide- schlaͤgen groͤßer, in dem Außenfelde aber geringer ist, als dies seyn wuͤrde, wenn die ganze Flaͤche in einer Rota- tion laͤge; daß also ersteres im groͤßern Verhaͤltniß dem Kornbau, letzteres im uͤberwiegenden Verhaͤltniß der Weide gewidmet ist. Wir haben in §. 14. gesehen, daß in unserm isolir- ten Staat, die D. W. schon bei dem Preise von 0,470 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken betrieben werden kann, und daß erst bei einem Preise, der hoͤher als 0,665 Thlr. fuͤr den Schfl. ist, die K. W. einen groͤßern Reinertrag gibt, als die D. W. Gaͤbe es nun keine andern als die reinen Wirthschaftsformen, so wuͤrde der Acker bei den Preisen, die zwischen 0,470 Thlr. und 0,665 Thlr. liegen, nur durch D. W. genutzt werden koͤnnen, waͤhrend hier doch schon eine staͤrkere Dungerzeugung, als die reine D. W. liefert, vortheilhaft wird, wenn diese nur mit mindern Kosten als bei der reinen K. W. statt finden, bewirkt werden kann — welches beides durch die gemischten Wirth- schaften geschieht. Wir haben ferner in §. 16. gesehen, daß in der rei- nen Koppelwirthschaft nur ein mittlerer Reichthum von 373° in 1000 □R. genutzt werden kann, waͤhrend die F. W. W. einen mittlern Reichthum von 510° nuͤtzlich verwendet. Sollte nun beim steigenden Reichthum die K. W. ploͤtzlich und auf einmal zur F. W. W. uͤberge- hen: so wuͤrde hier eine Wirthschaft eingefuͤhrt werden, fuͤr die der Boden noch nicht reich genug ist, und durch die deshalb der reine Geldertrag vermindert wuͤrde. Die K. W. mit geduͤngtem Nachschlag kann einen hoͤhern mitt- lern Reichthum als 373° sehr gut nutzen, ohne in ihrer Organisation kostbarer zu werden, als die reine K. W. — und sie wird dadurch zu einer nuͤtzlichen Stuffenleiter zwischen der reinen K. W. und der F. W. W. Denken wir uns nun, statt des beharrenden Zustan- des ein leises und allmaͤliges aber dauerndes Steigen des Getreidepreises und des Bodenreichthums — wie dies auch in der Wirklichkeit in der Regel der Fall ist — so wuͤrden wir in einer einzelnen Wirthschaft im Laufe der Zeit alle Formen erblicken, die wir hier als vereinzelt und neben einanderstehend betrachtet haben. Sind naͤmlich die beiden Potenzen — Getreidepreis und Bodenreichthum — so weit gestiegen, daß eine etwas mehr Kosten erfordernde Wirthschaft als die D. W. sich bezahlen wuͤrde, aber noch nicht hoch genug um die reine K. W. vortheilhaft zu machen, so wird eine gemischte, aus beiden Formen zusammengesetzte Wirthschaft einge- fuͤhrt werden. Da nun diese gemischte Wirthschaft sich in unzaͤhligen Modificationen bald mehr der einen, bald mehr der andern Form anschließen kann: so wird auch fuͤr jede Stuffe des Getreidepreises und des Bodenreichthums eine dieser Stuffe genau entsprechende Wirthschaftsform gefun- den werden koͤnnen. Es wird — die Konsequenz der Be- wirthschaftung vorausgesetzt — das leise Steigen beider Potenzen stets von einer leisen Veraͤnderung in der Wirth- schaftsform begleitet seyn, bis diese endlich zur reinen K. W. uͤbergeht. Aber auch hier wird, wenn die beiden genannten Potenzen fortwaͤhrend wachsen, nur ein augenblickliches Verweilen, kein Ruhen und Beharren statt finden. Die Wirthschaft zu der Dungkraft gelangt, daß die Brache keine staͤrkere Duͤngung ertraͤgt, wird bei noch mehr steigendem Reichthum den entbehrlichen Dung zur Bedin- dung des Nachschlags, d. i. des dritten Kornschlages in welchen der Klee gesaͤet wird, verwenden. Der Klee, wel- cher sonst in den magersten Acker kam, erhaͤlt nun einen reichen Boden, welcher nach vollendeten Weidejahren in der Brache entweder gar nicht oder doch nur schwach ge- duͤngt werden darf. Dadurch wird nun der Theil des Nachschlags, der geduͤngt werden kann, in einem von Um- lauf zu Umlauf verstaͤrkten Maaße vergroͤßert, bis auch diese Verwendung des Dungs ihr Ziel erreicht hat. Die fernere Steigerung des Reichthums fuͤhrt dann die Ab- schaffung der Brache herbei, und mit derselben verschwin- det zugleich die Koppelwirthschaft, und die Fruchtwechsel- wirthschaft tritt an ihre Stelle. In den gebirgigen Gegenden dienen nur die Thaͤler zum Ackerbau und die Berge werden bloß zur Weide ge- nutzt. Hier ist nun, wenn die Berge die Beackerung durchaus nicht gestatten, eine Verbreitung der Koppel- wirthschaft uͤber die ganze Feldmark unmoͤglich. Es kann also bei steigenden Getreidepreisen und steigendem Reich- thum des Bodens der Uebergang von der D. W. zur F. W. W. nicht wie auf ebenem Boden, vermittelst der K. W. geschehen. Wenn nun die Ebene im Verhaͤltniß zu den Gebirgs- weiden und den Wiesen so klein ist, daß der Reichthum des Ackers, trotz der aussaugenden D. W. anwaͤchs’t, so entsteht die Frage: wie und bei welchem Grade des Reich- thums diese Wirthschaft zur F. W. W. uͤbergehen muß. Meine Berechnungen erstrecken sich nicht auf diesen besondern Fall, und ich kann deshalb theoretisch hieruͤber nichts entscheiden. Die Praxis hat diese Frage aber schon laͤngst dahin geloͤs’t, daß unter solchen Verhaͤltnissen ein Theil der Brache, oder auch die ganze Brache mit Kar- toffeln, Klee, Erbsen, Flachs u. s. w. bestellt wird. Eine bestellte Brache hoͤrt aber auf Brache zu seyn, und die D. W. verliert unter diesen Umstaͤnden ihre wesentlichsten charakteristischen Merkmale. Sie kommt vielmehr in dem Hauptpunkt, der Abschaffung der Brache und der Nutzung des ganzen Ackerlandes, mit der F. W. W. uͤberein; ent- behrt dagegen aber alle Vortheile, die aus einem richtigen Fruchtwechsel entspringen. Es leidet daher wohl keinen Zweifel, daß unter solchen Umstaͤnden die F. W. W. vor- theilhafter als die D. W. mit bestellter Brache sey; und in der That sind, seitdem durch unsern Lehrer der wissen- schaftlichen Landwirthschaft, durch Thaer die Fruchtwechsel- wirthschaft unter uns bekannt, und ein Gegenstand des Nachdenkens aller gebildeten Landwirthe geworden ist, eine Menge solcher D. W. in den gebirgigen Theil von Schle- sien, Maͤhren und Sachsen zur F. W. W. uͤbergegangen. Wir haben bei unsern Untersuchungen zwar Boden von verschiedenen Stuffen des Reichthums, aber immer nur Boden von einer und derselben physischen Beschaffen- heit vor Augen gehabt. In der Wirklichkeit finden wir dagegen fast auf jedem Gute Boden von verschiedener Qualitaͤt vor. Der Zweck dieser Schrift erlaubt es kei- neswegs hierauf weiter einzugehen; aber einleuchtend muß es seyn, wie komplizirt die Aufgabe der Wahl des Wirth- schaftssystems wird, wenn Verschiedenheit im Reichthum des Ackers, Verschiedenheit in der Qualitaͤt des Bodens, neben der ungleichen Entfernung des Ackers vom Hofe auf einem und demselben Gute zusammentreffen; einleuch- tend muß es seyn, daß wie vollendet auch einst die Theo- rie der Landwirthschaft da stehen moͤge, dennoch das Ge- schaͤft des Landwirths, wenn er nicht blinder Nachahmer seyn, sondern sich der Gruͤnde, wornach er handelt, stets bewußt seyn will, niemals mechanisch werden kann, son- dern immer ein ernstes und tiefes Studium seines Stand- punktes und der Verhaͤltnisse der buͤrgerlichen Gesellschaft erfordern wird. Nachdem nun die Untersuchungen bis zu diesem Punkt fortgefuͤhrt sind, koͤnnen wir jetzt zu dem isolirten Staat, und zwar zur Bestimmung der sich um die Stadt bildenden Kreise zuruͤckkehren. §. 19. Zweiter Kreis. Forstwirthschaft . Die Ebene des isolirten Staats muß die Stadt nicht bloß mit Lebensmitteln versorgen, sondern auch den Be- darf derselben an Brennholz, Bauholz, Nutzholz, Kohlen u. s. w. liefern. Es entsteht nun die Frage, in welcher Gegend des isolirten Staats die Erzeugung des Holzes statt finden wird. Nehmen wir den Preis, den das Holz in der Stadt hat als gegeben, z. B. 16 Thaler fuͤr den Faden Buͤchen- brennholz von 224 Kubikfuß, und rechnen die Transport- kosten eines Fadens pr. Meile zu 2 Thlr., so ergaͤbe sich hieraus, daß aus einer groͤßern Entfernung als 8 Meilen gar kein Brennholz zur Stadt gebracht werden koͤnnte, wenn auch die Produktion des Holzes nichts kostete und der Boden gar keine Landrente tragen sollte. Hieraus folgte dann, daß die entfernten Gegenden von der Produktion des Holzes zum Zweck des Verkaufs nach der Stadt ausgeschlossen waͤren, und daß die Holz- erzeugung in der Naͤhe der Stadt geschehen muͤsse. Nehmen wir dagegen bloß den Preis des Getreides als bekannt an (zu 172 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken) und fragen nun, wie hoch wird unter den gegebenen Verhaͤlt- nissen der Preis des Holzes in der Stadt seyn, so wird dadurch die Aufgabe sehr viel schwieriger. Holz und Getreide haben keinen gemeinschaftlichen Maßstab ihres Gebrauchswerths: eins kann nicht durch das andre ersetzt werden. «Warum, koͤnnte Jemand sagen, sollte der Faden «Holz nicht 40 Thlr. gelten koͤnnen, wenn auch der Schfl. «Rocken nur 1½ Thlr. gilt. Ist dies aber moͤglich, so «sind Eure Schluͤsse, daß das Holz in der Naͤhe der Stadt «erzeugt werden muͤsse, voͤllig unguͤltig; es kann vielmehr «aus großer Entfernung geliefert werden. Der Einwand «den Ihr macht, daß ein solches Preisverhaͤltniß nirgends «statt finde, kann nichts entscheiden: denn fast uͤberall sind «noch Reste der alten Urwaͤlder vorhanden, und wo diese «sich nicht mehr finden, wird der Markt doch mehr oder «minder von andern Gegenden mit Holz aus den Urwaͤl- «dern versorgt. Die Erzeugung der Urwaͤlder hat dem «Menschen aber keine Arbeit, Pflege und Kapitalanlage «gekostet, und sie haben deshalb an dem Orte, wo sie sich «finden, kaum einen hoͤhern Tauschwerth als das Wasser, «so hoch auch der Gebrauchswerth seyn mag. In dem «isolirten Staat aber, wo immer nur der endliche — an «das Zeitmaß nicht gebundene — Erfolg, Gegenstand der «Untersuchung ist, muͤssen alle Urwaͤlder als laͤngst ver- «schwunden, und alle Waldungen als durch menschliche «Arbeit hervorgebracht, betrachtet werden. Ihr muͤßt also «einen innern Zusammenhang zwischen Getreide- und «Holzpreisen nachweisen, wenn Eure Schluͤsse Guͤltigkeit «haben sollen.» Wir muͤssen die Konsequenz dieses Einwurfs einraͤu- men, und nun versuchen, ob wir der gemachten Forderung Genuͤge leisten koͤnnen. Der Preis eines Faden Holzes in der Stadt sey also unbekannt, oder gleich 9 Thaler. Denken wir uns nun eine Buͤchenwaldung von 100000 □R. in 100 Kaveln getheilt, wovon jaͤhrlich eine gehauen wird: so werden wir bei einer regelmaͤßigen Bewirthschaftung eine Kavel mit einjaͤhrigen, eine Kavel mit zweijaͤhrigen u. s. w. bis zu hundertjaͤhrigen Baͤu- men haben. 9 Der Ertrag der gefaͤllten Kavel sey 500 Faden Die Zwischennutzungen, die dadurch entstehen, daß aus den Kaveln mit juͤngerm Holz die zu dicht stehenden Baͤume weggenommen wer- den, moͤgen ebenfalls betragen 500 Faden Summe des Ertrags 1000 Faden. Die mit der Bewirthschaftung dieser Forst verbunde- nen Kosten, als Administrations- oder Aufsichtskosten, Be- saamung oder Bepflanzung der abgeholzten Kavel, Nach- pflanzung der ausgegangenen Baͤume u. s. w., wollen wir nach Abzug der Nutzung, die die Mast und die Jagd lie- fern, zu 500 Thlr. jaͤhrlich anschlagen. So wie wir beim Landbau nicht den ganzen Rein- ertrag eines Guts, sondern nur den Theil desselben der nach Abzug der Zinsen des in den Gebaͤuden und andern Werthsgegenstaͤnden steckenden Kapitals uͤbrig bleibt, als Landrente betrachtet haben: so duͤrfen wir auch bei der Forstwirthschaft nicht den ganzen Ertrag, sondern nur den Theil, der nach Abzug der Zinsen des in dem Holzbestande steckenden Kapitals uͤbrig bleibt, als Landrente, oder als Ertrag des Grund und Bodens an und fuͤr sich selbst, betrachten. Der Ackerbau kann nicht ohne die Anlegung eines in Gebaͤuden u. s. w. steckenden Kapitals betrieben wer- den; die Betreibung der Forstwirthschaft setzt voraus, daß Baͤume von einjaͤhrigem bis hundert- oder mehrjaͤhrigem Alter vorhanden sind. Man koͤnnte den ganzen Holzbestand aller 100 Ka- veln — einen hinreichend großen Ma rk t vorausgesetzt — auf einmal niederschlagen, verkaufen, und das daraus ge- loͤs’te Geld auf Zinsen geben; und nur in so fern als der jaͤhrliche Reinertrag aus dem Holze, den Betrag der auf diese Weise zu erlangenden Zinsen uͤberstiege, koͤnnte man dem Grund und Boden selbst einen Werth beilegen. Gesetzt nun, der Holzbestand aller 100 Kaveln sey = 15000 Faden; so wuͤrden, beim Zinsfuß von 5 prct., die Zinsen des im Holzbestande steckenden Kapitals gleich dem Werthe von 750 Faden Holz seyn. Werden diese von dem jaͤhrlichen Ertrag der Waldung = 1000 Faden abgezogen, so bleibt die Nutzung des Grund und Bodens selbst = 250 Faden. Auf diese 250 Faden fallen nun alle mit der Forst- wirthschaft verbundenen Ausgaben: denn wenn jemand den ganzen Holzbestand niedergeschlagen und zu einem Geldkapital gemacht haͤtte, so wuͤrden alle diese Ausgaben ihn nicht mehr treffen — und nur um den Mehrertrag von 250 Faden zu erhalten, werden die mit der Forstbe- wirthschaftung verbundenen Kosten noch ferner verwandt. Sind nun die jaͤhrlichen Ausgaben = 500 Thlr., so betragen die Produktionskosten fuͤr einen Faden, auf dem Stamme selbst — also ohne Faͤll- und Schlaglohn — 2 Thaler. In den Produktionskosten — in dem Sinne, wie ich diesen Ausdruck nehme — ist keine Landrente enthalten: denn nur aus dem Ueberschuß des wirklichen Preises uͤber die Produktionskosten geht erst die Landrente hervor. Kostet nun das Faͤllen und Zerschlagen des Holzes einen halben Thaler pr. Faden: so wird der Faden an Ort und Stelle selbst 2½ Thaler kosten. Dieser Preis ist aber, so wie jeder andere in Geld ausgedruͤckte Preis nur fuͤr einen Standpunkt guͤltig, und aͤndert sich mit der Aenderung der Getreidepreise. Die Loͤsung unserer Aufgabe fordert aber Ansaͤtze die fuͤr jeden Standpunkt in dem isolirten Staat guͤltig sind. Wir muͤssen hier deshalb, eben so wie dies bei den Berechnungen uͤber den Ackerbau geschehen ist, ¼ der Aus- gabe in Geld und ¾ derselben in Rocken ausdruͤcken. 9* Von den Produktionskosten eines Fadens = 2½ Thlr. bleiben also ¼ × 2½ = 0,62 Thlr. in Geld ausge- druͤckt, und in Korn muͤssen ¾ × 2½ = 1,88 Thlr. an- gegeben werden. Ist nun die Berechnung wornach der Faden 2½ Thlr. kostet, fuͤr einen Standpunkt entworfen, wo der Schfl. Rocken 1,291 Thlr. gilt, so sind 1,88 Thlr. im Werth gleich = 1,46 Schfl. Rocken; und somit betragen die Produktionskosten eines Faden Holzes, allge- mein ausgedruͤckt, 1,46 Schfl. Rocken × 0,62 Thlr. Nun koͤnnen wir aber nach §. 4. den Preis des Ro- ckens fuͤr jeden Standpunkt in dem isolirten Staate be- rechnen: der Schfl. Rocken gilt naͤmlich in der x Meilen von der Stadt entfernten Gegend Thaler. Wird der Rocken zu diesem Preise angerechnet, so sind 1,88 Schfl. Rocken + 0,62 Thlr. = Thlr.; oder die Produktionskosten, in der x Meilen von der Stadt entfernten Gegend betragen fuͤr 1 Faden Thaler. Es fragt sich ferner, wie hoch die Transportkosten ei- nes Fadens zu stehen kommen, wenn dieser aus einer x Meilen entfernten Gegend nach der Stadt geliefert wird. Die Transportkosten einer Ladung von 2400 ℔ be- tragen nach §. 4. auf x Meilen Thaler. Wenn nun der Faden 2 Ladungen ausmacht, so kom- men die Transportkosten eines Fadens auf Thlr. zu stehen. Wird dann das Holz auf einem Boden erzeugt, der keine Landrente abwirft: so kann dasselbe fuͤr einen Preis der hinreichend ist, die Produktions- und Transportkosten zu verguͤten, nach der Stadt geliefert werden. In der Koppelwirthschaft, deren Landrente wir hier zum Maßstab nehmen muͤssen, gibt die 28,6 Meilen von der Stadt entfernte Gegend keine Landrente mehr. Se- tzen wir nun die fuͤr die Produktions- und Transportko- sten des Holzes gefundenen Formeln fuͤr x den Werth von 28,6: so ergibt sich, daß der Preis eines Faden Hol- zes in der Stadt selbst 55,6 Thlr. seyn muß. Da nun das Holz fuͤr die Stadt ein unentbehrliches Beduͤrfniß ist: so wird auch dieser hohe Preis bezahlt werden muͤssen, im Fall das Holz aus den naͤhern Ge- genden nicht wohlfeiler geliefert werden kann. Fuͤr das in den der Stadt naͤher gelegenen Gegenden gebauete Holz vermindern sich die Transportkosten; aber das Holz muß hier auf einem Boden erzeugt werden, der eine Landrente abwirft, und durch den Preis des Holzes muͤssen nicht bloß die Produktions- und Transportkosten, sondern auch die Landrente bezahlt werden. Die Landrente fuͤr eine Ackerflaͤche von 100000 □R., welche x Meilen von der Stadt entfernt ist, betraͤgt nach §. 5. Thaler. Der Ertrag des Grund und Bodens an Holz ist auf 100000 □R. 250 Faden; auf einen Faden faͤllt also (mit Weglassung der kleinen Bruͤche) an Landrente Thaler. Die drei Bestandtheile, aus denen der Preis des Holzes in der Stadt zusammengesetzt ist, betragen dann: a. Produktionskosten Thaler b. Transportkosten » c. Landrente Thaler zusammen Thlr. Es muß also der Preis eines Faden Holzes in der Stadt Thlr. betragen, und wenn wir nun fuͤr x nach und nach andre Werthe annehmen, so muß sich hieraus ergeben, aus welcher Gegend des isolir- ten Staats das Holz am wohlfeilsten nach der Stadt ge- liefert werden kann. Wenn x oder die Entfer- nung von der Stadt be- traͤgt: so ist y oder der Preis ei- nes Faden Holzes in der Stadt: 28,6 Meilen 55,6 Thaler 20 » 42,5 » 10 » 25,8 » 7 » 20,4 » 4 » 14,9 » 1 » 9,2 » 0 » 7,2 » Denken wir uns nun fuͤr einen Augenblick, daß die Erzeugung des Brennholzes in der Gegend geschehe, wo der Boden keine Landrente gibt, so wuͤrde der Preis des Fadens in der Stadt selbst 55,6 Thlr. betragen. Die Bewohner der naͤhern Gegenden wuͤrden dann aber bald bemerken, daß sie ihren Boden durch die Holzkultur hoͤher nutzen koͤnnten, als durch den Getreidebau; sie wuͤrden das Holz zu einem niedrigern Preise liefern und dadurch die entfernten Bewohner des isolirten Staats mit ihrem Holz vom Markte verdraͤngen. Dies wuͤrde so fortgehen, bis am Ende die Holzkultur, zum Zweck des Verkaufs nach der Stadt, auf die der Stadt ganz nahe gelegene Gegend, von wo das Holz am wohlfeilsten geliefert wer- den kann, beschraͤnkt waͤre. Die Kultur eines Gewaͤchses, welches erst ein Jahr- hundert nach der Saat eine volle Ernte gibt, kann aber nicht ploͤtzlich und augenblicklich von einer Gegend zur andern wandern. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn wir in der Wirklichkeit, Gegenden, die durch ihren Boden sowohl als durch ihre Lage auf die Holzkultur verwiesen sind, jetzt noch von allem Holz entbloͤßt finden. Um endlich den Preis, den das Holz in der Zentral- stadt unsers isolirten Staats haben wird, bestimmen zu koͤnnen, muͤßte die Groͤße des Bedarfs gegeben seyn. Das Quantum, dessen die Stadt bedarf, bestimmt die Groͤße der Flaͤche die der Holzkultur gewidmet werden muß, und der Preis, zu welchem das Holz von dem entferntesten Punkte dieser Flaͤche nach der Stadt geliefert werden kann, ist die Norm fuͤr den Preis des Holzes in der Stadt. Muͤßte z. B. die Holzkultur bis auf 7 Meilen von der Stadt ausgedehnt werden, so wuͤrde der Preis eines Fa- dens in der Stadt 20,4 Thaler betragen. Der am aͤußersten Rande dieses der Holzkultur ge- widmeten Kreises liegende Boden, gibt dann dieselbe, oder vielmehr, eine sehr wenig hoͤhere Landrente, als die- ser Boden durch Ackerbau benutzt gegeben haͤtte. Eine gleiche Flaͤche, die der Stadt nur um eine Meile naͤher liegt, gibt aber durch Ersparung an den betraͤchtlichen Transportkosten des Holzes, schon eine sehr viel hoͤhere Landrente, und so muß die Landrente des durch die Holz- produktion benutzten Bodens mit der Annaͤherung zum Marktplatz in einem sehr viel groͤßern Verhaͤltniß steigen, als bei der Nutzung des Bodens durch die Koppel- wirthschaft. Wir sind nun also dahin gelangt, den innern Zu- sammenhang in dem Preisverhaͤltniß zweier Produkte — Getreide und Brennholz — die sich eins durch das an- dere nicht ersetzen lassen, nachweisen zu koͤnnen. Bei Produkten, die sich eins durch das andre ersetzen lassen, die also einen gemeinschaftlichen Maßstab ihres Ge- brauchswerths haben, wird das Steigen oder Fallen der Preise auch fuͤr beide gemeinschaftlich seyn, und das Preis- verhaͤltniß selbst zwischen beiden wird dadurch wenig oder gar nicht geaͤndert werden. Bei Produkten aber, denen dieser gemeinschaftliche Maßstab fehlt, kann eine Aenderung im Bedarf des einen oder andern Produkts eine große Veraͤnderung in dem Preisverhaͤltniß hervorbringen. Wenn z. B. in unserm isolirten Staat, durch Erfin- dung der Sparoͤfen der Holzverbrauch in der Stadt so weit eingeschraͤnkt wuͤrde, daß ein Kreis von 6 Meilen im Halbmesser — anstatt fruͤher von 7 Meilen — um die Stadt zur Erzeugung des Holzbedarfs genuͤgte, so wuͤrde dadurch der Preis eines Faden um etwa 4 Thlr. oder um c c 20 prct. fallen. Der hiedurch entbehrlich gewordene aͤußere Rand des Holzkreises, wuͤrde dann dem Ackerbau gewidmet werden und also Korn hervorbringen. Dieser Theil ist aber im Verhaͤltniß zu der ganzen dem Ackerbau gewidmeten Flaͤ- che so unbedeutend, daß dadurch nur ein geringes kaum merkliches Sinken des Getreidepreises hervorgebracht wer- den koͤnnte. Stand fruͤher der Faden Brennholz in gleichem Preise mit 14 Schfl. Rocken, so wird derselbe, nach dieser Ver- aͤnderung, nur noch den Preis von c c 12 Schfl. Rocken behalten. Erfindungen und Verbesserungen in der Produktion bringen eine aͤhnliche Wirkung wie die verminderte Kon- sumtion hervor. Der Verfasser hat bei den vorstehenden Berechnun- gen uͤber die Forstwirthschaft die Angaben uͤber die Aus- gaben und den Ertrag nicht — wie dies bei den Berech- nungen uͤber den Ackerbau der Fall war — aus der Wirk- lichkeit entnehmen koͤnnen, sondern er hat die Zahlen, um nur die Rechnung beginnen zu koͤnnen, nach einer Schaͤ- tzung annehmen muͤssen. Eine Untersuchung die mit Schaͤ- tzungen und Annahmen beginnt, kann aber, selbst wenn sie sich in den Schluͤssen und Folgerungen konsequent bleibt, nur zeigen, wie fuͤr solche Annahmen der Erfolg sey, nicht wie derselbe in der Wirklichkeit ist. Kann man aber die Graͤnze, innerhalb welcher die angenommenen Zahlen moͤglicher Weise von der Wirklich- keit abweichen koͤnnen, angeben; kann man nachweisen, daß auch fuͤr diese moͤgliche Graͤnze die entwickelten Re- sultate noch guͤltig sind: so ist dadurch auch die Richtig- keit derselben dargethan. Wir wollen nun diese Graͤnze moͤglichst weit, weiter als irgend eine Wahrscheinlichkeit dafuͤr vorhanden ist, hinausschieben, und annehmen, daß in dem einen Fall die Produktionskosten des Holzes das achtfache unserer Annahme, in dem andern Fall aber nur den achten Theil derselben betragen. Erster Fall . Die Produktionskosten sollen das acht- fache der obigen Annahme betragen. Die Erhoͤhung der Produktionskosten kann aus zwei verschiedenen Ursachen hervorgehen: entweder 1) aus der Erhoͤhung der mit der Forstkultur im Ganzen verbunde- nen Ausgaben, bei gleichbleibendem Holzertrage; oder 2) aus der Verminderung des Holzertrags bei gleichbleiben- den Ausgaben. a. Die mit der Forstwirthschaft im Ganzen verbun- denen Ausgaben sollen auf das achtfache unserer Annahme steigen, der Holzertrag aber derselbe bleiben. Alsdann betragen die Produktionskosten die Transportkosten die Landrente Summe Der Preis eines Faden Holzes ist dann fuͤr x = 20 55 Thlr. x = 10 42 » x = 0 27 » b. Der Holzertrag soll nur den 8ten Theil unserer Annahme betragen, die Ausgaben sollen aber dieselben bleiben. Alsdann betragen die Produktionskosten die Transportkosten die Landrente 8 = Summe Der Preis eines Faden ist dann fuͤr x = 20 63 Thlr. x = 10 61 » x = 0 58 » Zweiter Fall . Die Produktionskosten sollen nur den 8ten Theil von dem, was wir dafuͤr angenommen ha- ben, betragen. a. Die Ausgaben sollen sich bis auf den 8ten Theil vermindern, der Ertrag aber bleibe derselbe. Alsdann er- geben sich die Produktionskosten = Thlr. die Transportkosten = die Landrente = Summe Der Preis eines Fadens ist dann fuͤr x = 20 41 Thlr. x = 10 24 » x = 0 5 » b. Die Ausgaben im Ganzen sollen dieselben bleiben, der Ertrag steige dagegen auf das achtfache. Alsdann betragen die Produktionskosten Thlr. die Transportkosten die Landrente : 8 = Summe Der Preis eines Fadens ist also fuͤr x = 20 40 Thlr. x = 10 21 » x = 0 1 » Die hier in Betracht gezogenen Faͤlle geben immer das Resultat, daß das in der Naͤhe der Stadt erzeugte Holz zu einem niedrigern Preise nach der Stadt geliefert werden kann, als das in einer fernern Gegend erzeugte Holz. Da wir nun mit Gewißheit behaupten duͤrfen, daß bei einer konsequenten Bewirthschaftung — denn fuͤr die Inkonsequenz gibt es weder Regel noch Schranke — Ertrag und Ausgaben bei der Forstkultur nicht außerhalb der hier gesteckten Graͤnzen liegen koͤnnen: so ist auch der Satz «daß die Holzproduktion in der Naͤhe der Stadt ge- schehen muͤsse» hiedurch erwiesen. Wir haben durch diese Untersuchung eine Formel er- halten, die nicht bloß zur Bestimmung des Holzpreises dient, sondern in der That von einer solchen allgemeinen Guͤltigkeit ist, daß wir dadurch fuͤr den isolirten Staat den Preis jedes landwirthschaftlichen Produkts bestimmen, und die Gegend, wo der Anbau desselben geschehen muß, nachweisen koͤnnen — wenn Produktionskosten, Landrente und Bedarf bekannt sind. Um dieses an einem Beispiel zu zeigen, wollen wir uns die Frage «zu welchem Preise kann der Schfl. Ro- cken zur Stadt geliefert werden, und in welcher Gegend ist der Anbau desselben am vortheilhaftesten» vorlegen und zu beantworten suchen. Nach §. 5. geben 100000 □R. Ackerland einen Roh- ertrag von 3144 Schfl. Rocken; eine Ladung enthaͤlt Schfl. Rocken; 3144 Schfl. sind also gleich Ladungen. Die mit der Erzeugung dieser Ernte verbundenen Ausgaben, oder die Produktionskosten, betragen 1976 Schfl. Rocken + 641 Thlr., welche auf 110 Ladungen vertheilt, fuͤr eine Ladung 18 Schfl. Rocken + 5,83 Thlr. ausmachen. Fuͤr den Schfl. Rocken den Preis von Thaler gesetzt, ergeben sich hieraus die Produktionskosten fuͤr eine Ladung Thaler. Die Landrente von 100000 □R. Ackerland oder fuͤr 110 Ladungen Rocken betraͤgt ; auf eine Ladung faͤllt also an Landrente Fuͤr eine Ladung = 28,6 Schfl. Rocken betragen demnach die Produktionskosten die Transportkosten die Landrente Summe Auf unsere Frage erhalten wir also die Antwort: daß aus allen Gegenden des isolirten Staats (so weit der Bo- den durch Kornbau noch eine Landrente abwirft) der Schfl. Rocken zu 1½ Thaler nach der Stadt geliefert werden kann, und daß der Anbau des Getreides fuͤr alle Gegen- den des isolirten Staats gleich vortheilhaft ist. Dies muß so seyn, denn die Berechnung der Groͤße der Landrente fuͤr die verschiedenen Gegenden beruht grade auf der Voraussetzung, daß der Schfl. Rocken in der Stadt 1½ Thaler gelte. Diese Berechnung konnte also zu keiner Erweiterung der Einsicht fuͤhren; aber sie gibt eine interessante Bestaͤtigung von der Richtigkeit des be- obachteten Verfahrens, und wird dadurch hoͤchst wichtig, daß wir nun fuͤr alle Gewaͤchse, wovon, im Verhaͤltniß zum Getreide, die Produktionskosten und die auf dasselbe fallende Landrente bekannt sind, den Preis den dasselbe in der Stadt haben muß, und die Gegend wo es erzeugt werden muß, bestimmen koͤnnen. Anwendung dieser Formel auf verschiedene andre Gewaͤchse. Erstes Gewaͤchs , fuͤr welches die Landrente die- selbe wie beim Getreide ist, die Produktionskosten aber nur die Haͤlfte betragen. Die Produktionskosten betragen dann die Transportkosten fuͤr eine Ladung die Landrente Summe Fuͤr x = 20 Meilen betraͤgt der Preis einer Ladung 32,7 Thlr. x = 10 » 29,7 » x = 0 » 26,5 » Dieses Gewaͤchs kann also wohlfeiler aus der Naͤhe der Stadt, als aus der Ferne geliefert werden, und der Preis den dasselbe in der Stadt haben wird, laͤßt sich an- geben, sobald bekannt ist, wie weit der Anbau desselben sich ausdehnen muß, um den Bedarf der Stadt zu be- friedigen. Zweites Gewaͤchs . Gleiche Landrente, doppelte Produktionskosten. Hier betraͤgt die Summe der Kosten Fuͤr x = 20 Meilen betraͤgt der Preis einer Ladung 63,2 Thlr. x = 10 » 69,2 » x = 0 » 75,7 » Der Anbau dieses Gewaͤchses muß also in einer von der Stadt fernen Gegend statt finden. Drittes Gewaͤchs . Gleiche Produktionskosten, halbe Landrente. Fuͤr dieses Gewaͤchs betraͤgt die Summe der Ko- sten Fuͤr x = 20 Meilen betraͤgt der Preis einer Ladung 41,5 Thlr. x = 10 » 39,7 » x = 0 » 37,9 » Der Anbau dieses Gewaͤchses geschieht in der Naͤhe der Stadt. Viertes Gewaͤchs . Gleiche Produktionskosten, dop- pelte Landrente. Summe der Kosten Fuͤr x = 20 Meilen betraͤgt der Preis einer Ladung 45,6 Thlr. x = 10 » 49,1 » x = 0 » 53,0 » Der Anbau dieses Gewaͤchses gehoͤrt in die von der Stadt entfernte Gegend. Aus der genauern Betrachtung der vier hier entwi- ckelten Faͤlle, ergeben sich folgende allgemeine Gesetze: 1) Bei gleichen Produktionskosten fuͤr eine Ladung, muß dasjenige Gewaͤchs, auf welches die groͤßte Land- rente faͤllt, am fernsten von der Stadt gebauet werden. 2) Bei gleicher, auf eine Ladung fallender Landrente, muß dasjenige Gewaͤchs, was die groͤßten Produk- tionskosten erfordert, in groͤßerer Entfernung von der Stadt gebauet werden. Aufgabe . Zu welchem Preise kann ein Erzeugniß, welches bei gleichem Gewicht vierzehnmal so viele Produktionskosten und die doppelten Transport- kosten, wie der Rocken erfordert, zur Stadt gelie- fert werden, wenn dieses Erzeugniß gar keine Land- rente abwerfen soll. Die Produktionskosten betragen dann die Transportkosten Summe der Kosten Fuͤr x = 30 Meilen ist der Preis einer Ladung 266 Thlr. eines Pfundes 5,3 ß x = 10 » 388 » 7,8 ß x = 0 » 460 » 9,2 ß Dieses Erzeugniß kann also aus der 30 Meilen ent- fernten Gegend fast zur Haͤlfte des Preises, den die un- mittelbar an der Stadt gelegene Gegend dafuͤr haben mußte, nach der Stadt geliefert werden. Kann nun die entfernte Gegend den Bedarf der Stadt befriedigen: so muß die Hervorbringung dieses Produkts fuͤr die der Stadt naͤhern Gegenden mit großem Verlust verbunden seyn. Nach dieser Unterbrechung kehren wir jetzt zu der Betrachtung der Forstkultur zuruͤck. Wir haben bei unsern Berechnungen den jaͤhrlichen Holzertrag zu 1000 Faden, und den Holzbestand aller Kaveln zusammen zu 15000 Faden angenommen. Hier- nach verhaͤlt sich der Zuwachs zu dem Bestande wie 1 zu 15; oder der jaͤhrliche Holzzuwachs betraͤgt 1/15 des Holz- bestandes. Die Erfahrung hat aber vielfach gelehrt, daß es beim Ankauf eines Guts hoͤchst gefaͤhrlich ist, die mit dem Gute verbundene Waldung nach der Quantitaͤt des Holzbestan- des abzuschaͤtzen, und dann nach dieser Schaͤtzung zu kau- fen. Manche Kaͤufer haben dadurch großen Schaden ge- litten, Einige sogar ihr ganzes Vermoͤgen verloren. Es zeigte sich naͤmlich spaͤter, daß das Holz keine volle Zin- sen trug, d. h. daß der jaͤhrliche Holzertrag nicht 1/20, son- dern oft nur 1/30, oder gar nur 1/40 des Holzbestandes ausmachte, daß also auch das auf den Ankauf der Wal- dung verwandte Kapital nur 3⅓ oder gar nur 2½ prct. Zinsen brachte. Auch besitzen wir Abschaͤtzungen von Waldungen, in welchen der jaͤhrliche Zuwachs, von Forstkundigen selbst, nur zu 1/40 des Holzbestandes angenommen wird. Nehmen wir nun an, daß das was die Erfahrung lehrt, in der Natur des Baumes selbst begruͤndet sey, daß vermoͤge dieser Natur der Baͤume die Waldungen nicht mehr als um 1/40 ihres Bestandes jaͤhrlich zu- nehmen koͤnnen, und entwickeln wir dann die hierin lie- genden Folgen: so gelangen wir zu sehr merkwuͤrdigen Resultaten. 1) Der mit Holz bestandene Boden bringt nicht bloß keine Landrente, sondern der Ertrag des Bodens ist sogar negativ, indem die Zinsen des im Holzbestande steckenden Kapitals schon das Doppelte des jaͤhrlichen Ertrags ausmachen. 2) Jeder Waldbesitzer, der sein eigenes Interesse kennt, muß das saͤmmtliche Holz auf einmal niederschlagen und verkaufen, indem er durch das, aus dem Holz- 10 verkauf zu loͤsende Kapital die doppelten Zinsen be- zieht, und den Grund und Boden der Waldung noch oben ein erhaͤlt, den er ebenfalls verkaufen kann. Ist der Markt zu beschraͤnkt, um alles Holz auf einmal, verkaufen zu koͤnnen, so muß der Besitzer das jaͤhr- lich gefaͤllte Revier nicht wieder mit Holz besaamen — und so wird er, zwar langsamer aber nicht min- der gewiß, mit der Ausrottung des Waldes zu Stande kommen. 3) Ein solches allmaͤliges Ausrotten der Waͤlder muß den Preis des Holzes steigern; aber das ist das Be- sondere dieses Falls, daß die hoͤchsten Holzpreise die Forstkultur nicht vortheilhaft machen, und die Waͤl- der nicht vor der fernern Ausrottung schuͤtzen koͤn- nen: denn mit den erhoͤh’ten Holzpreisen waͤchst auch das in dem Holzbestande steckende Kapital, und die Zinsen von demselben betragen immer doppelt so viel als die Einkuͤnfte aus der Waldung. Hohe Holz- preise machen also die Ausrottung der Waͤlder nur noch vortheilhafter und reizen um so mehr dazu an. Nur das Herabsinken des Zinsfußes bis unter 2½ prct. kann der Vernichtung der Waͤlder ein Ziel se- tzen. Tritt aber das Sinken des Zinsfußes nicht ein und soll ein so unentbehrliches Material, wie das Brennholz ist, nicht gaͤnzlich von der Erde verschwin- den: so muͤssen die Regierungen allen Privatperso- nen die freie Disposition uͤber ihre Waldungen neh- men und die Besitzer mit Gewalt zwingen, von ih- rem Eigenthum nur den halben Nutzen zu ziehen, den sie haben koͤnnten. Nach dieser Verletzung des Eigenthumsrechts wird aber die Waldkultur mit der hoͤchsten Nachlaͤssigkeit betrieben werden, und somit kann auch diese Maßregel nur auf eine kurze Zeit Huͤlfe gewaͤhren. Betrachten wir nun dagegen den Wachsthum eines jungen Baumes, etwa den einer jungen Tanne, so finden wir, daß die zweijaͤhrige Tanne die einjaͤhrige an Masse vielleicht um das zehnfache uͤbertrifft, daß die dreijaͤhrige Tanne wiederum etwa das siebenfache der zweijaͤhrigen betraͤgt u. s. f., daß also der jaͤhrliche Zuwachs nicht bloß einen Theil der Masse, die der Baum schon hatte, aus- macht, sondern diese Masse selbst vielfach uͤbertrifft. In den folgenden Lebensjahren des Baumes steigt die abso- lute Zunahme an Masse von Jahr zu Jahr, aber die re- lative Zunahme, d. h. der jaͤhrige Zuwachs im Verhaͤltniß zur Masse des Baumes, muß dennoch abnehmen, weil die Masse, mit der der Zuwachs verglichen wird, immer groͤ- ßer wird. Ist nun etwa im fuͤnften Jahre der jaͤhrige Zuwachs der Masse, die der Baum schon hatte, gleich, so wird dann im sechsten Jahre der Zuwachs etwa 9/10, im siebenten Jahre vielleicht 81/100 u. s. f. betragen. Bei dieser stuffenweisen Abnahme des relativen Zu- wachses muͤssen wir unstreitig zuletzt auf einen Punkt kommen, wo der jaͤhrige Zuwachs 1/20 der Masse des Bau- mes betraͤgt. Denken wir uns nun statt des einzelnen Baumes ein ganzes Holzrevier, oder eine Kavel, worin lauter Baͤu- me von gleichem Alter stehen: so muß auch fuͤr diese ganze Flaͤche ein Zeitpunkt eintreten, wo der Holzzuwachs grade 1/20 des ganzen auf dieser Flaͤche befindlichen Holz- bestandes ausmacht. Wird nun die Kavel grade in diesem Zeitpunkt ab- geholzt, und vergleicht man dann den Holzertrag mit der Summe des Holzbestandes aller der Kaveln, die mit Baͤu- men von einjaͤhrigem bis zum haubaren Alter besetzt sind, so wird sich ergeben, daß der jaͤhrige Ertrag mehr als 1/20 des Holzbestandes ausmacht: denn da der Zuwachs in der haubaren Kavel noch 1/20 betraͤgt, in allen Kaveln 10* mit juͤngern Baͤumen aber bedeutend staͤrker ist, so muß auch der Zuwachs im Durchschnitt, d. i. fuͤr alle Kaveln zusammen, groͤßer als 1/20 seyn. Ist es also einerseits voͤllig entschieden, daß die Na- tur der Baͤume einen noch staͤrkern relativen Zuwachs als 1/20 moͤglich macht, und ist andererseits die Erfahrung, daß in manchen Waͤldern der Zuwachs nur 1/40 betraͤgt, unbestreitbar: so folgt hieraus, daß die Bewirthschaftung solcher Waldungen hoͤchst unrichtig und fehlerhaft seyn muͤsse. In Waldungen, wo 100 und 200jaͤhrige Baͤume mit Baͤumen von 10 und 20jaͤhrigem Alter zusammen- stehen und untermischt sind, in welchen Baͤume vorhan- den sind, die uͤberhaupt nicht mehr wachsen, die aber ei- nen großen Raum einnehmen und das junge Holz unter- druͤcken, wo folglich der absolute Zuwachs selbst sehr ge- ringe ist, und dieser mit einem sehr großen Holzbestand verglichen werden muß; da kann auch leicht der relative Zuwachs bis zu 1/40 und noch tiefer herabsinken. Eine solche Forstkultur oder vielmehr Unkultur kann nur da gerechtfertigt werden, wo das Holz nicht abzuse- tzen ist, und der Boden selbst einen so geringen Werth hat, daß die Kosten des Ausrodens der Baumstaͤmme und der Verwandlung des Forstgrundes in Ackerland nicht be- zahlt werden. In den fruͤhern Jahrhunderten mochte dies fuͤr einen großen Theil Deutschlands der Fall seyn. Die Verhaͤlt- nisse haben sich seitdem sehr geaͤndert; aber diese Aende- rung der Verhaͤltnisse hat nicht uͤberall eine Aenderung in der Behandlung der Forsten hervorgebracht, und wir fin- den auch in unsern Tagen noch viele Waldungen, die auf die herkoͤmmliche aber jetzt hoͤchst unkonsequente Weise behandelt werden. Aber auch da, wo die richtige Einsicht schon vorwal- tet, koͤnnen die Waͤlder nur allmaͤlig aus ihrem Natur- zustande gerissen werden: denn so wie das Lebensalter der Baͤume das des Menschen weit uͤbertrifft, so gehoͤren auch mehrere Menschenalter dazu, um die richtige Forst- kultur uͤber eine ganze Waldflaͤche zu verbreiten. Bei einer richtigen Forstkultur werden nur Baͤume von gleichem Alter zusammenstehen duͤrfen, und diese wer- den gefaͤllt werden muͤssen, so bald der relative Zuwachs bis auf 5 prct. heruntergesunken ist. Bei Hochwaldun- gen werden dann die Baͤume nicht auswachsen duͤrfen, die Umtriebszeit wird viel kuͤrzer, als das Lebensalter der Baͤume reicht, seyn muͤssen; und es steht zur Frage, ob der Umtrieb der Buchenwaldung, den wir hier zu 100 Jahren angenommen haben, nach diesen Grundsaͤtzen nicht noch kuͤrzer seyn muͤsse. Die Ruͤcksicht, daß das Holz von mehr ausgewach- senen Baͤumen als Brennmaterial einen hoͤhern Werth hat, und theurer bezahlt wird als das Holz von jungen Baͤumen, kann zwar den Umtrieb uͤber den Zeitpunkt hin- aus, wo der relative Zuwachs 5 prct. betraͤgt verlaͤngern; aber doch nur auf wenige Jahre: denn diese Werthszu- nahme des Holzes als Brennmaterial kann nicht lange im uͤberwiegenden, oder auch nur gleichen Verhaͤltniß mit den durch den Zinsenverlust steigenden Produktionskosten, wachsen. Ganz anders verhaͤlt sich dies mit dem Bauholz. Dieses muß eine gewisse Staͤrke haben, wenn es uͤber- haupt brauchbar seyn soll, und die Baͤume duͤrfen nicht eher gefaͤllt werden, als bis sie diese Staͤrke erreicht haben. Der Umtrieb wird also viel laͤnger seyn muͤssen als bei der Brennholzerzielung. Die Produktionskosten des Bau- holzes werden dadurch sehr bedeutend vermehrt; da dasselbe aber nicht entbehrt werden kann: so muß auch eine gleiche Masse, z. B. ein Kubikfuß, um so hoͤher bezahlt werden, je staͤrker das Holz ist, und zwar muß der Preis so hoch und in dem Maaße steigen, daß dadurch die Produktions- kosten des Bauholzes von jedem Grade der Staͤrke genau verguͤtigt werden. Das Bauholz muß also bei gleichem Gewicht einen hoͤhern Preis haben als das Brennholz, und die Trans- portkosten im Verhaͤltniß zum Werth betragen bei erste- rem weniger als bei letzterem. Aus diesem Grunde muß auch in dem der Forstkul- tur gewidmeten Kreise des isolirten Staats die Erzeugung des Bauholzes in dem von der Stadt entferntesten Theil dieses Kreises geschehen. Der Abfall vom Bauholz wuͤrde als Brennholz be- nutzt die Transportkosten nach der Stadt nicht tragen koͤnnen, aber durch das Verkohlen in ein Material von geringerm spezifischen Gewicht verwandelt, kann es noch mit Vortheil nach der Stadt gebracht werden; und so wird der aͤußere Rand des Holzkreises die Stadt nicht bloß mit Bauholz, sondern auch noch mit Kohlen versorgen. An dem innern, der Stadt am naͤchsten liegenden Rand des Holzkreises wird es vielleicht vortheilhaft, schnell- wuͤchsige Baͤume zu kultiviren, deren Holz als Brennma- terial freilich keinen so hohen Werth hat, als das Buͤchen- holz, die aber von derselben Flaͤche einen groͤßern jaͤhrli- chen Ertrag an Holz liefern; waͤhrend die mehr entfernte Gegend nur noch Brennholz vom hoͤchsten Werth nach der Stadt bringen kann. So wuͤrden in dem der Forstkultur gewidmeten Kreise selbst wieder mehrere Abtheilungen oder konzentrische Ringe entstehen, in denen die Kultur auf Erzielung verschieden- artiger Baͤume gerichtet waͤre. Dieser Kreis muß die Stadt und den Kreis der freien Wirthschaft mit Holz versorgen; aber nicht die ruͤck- waͤrts, oder von der Stadt mehr entfernten Kreise. Diese erzielen naͤmlich ihren Bedarf an Holz selbst, koͤnnen aber nichts zur Stadt liefern, und sind in dieser Beziehung fuͤr die Stadt indifferent; weshalb denn auch bei der Be- trachtung der uͤbrigen Kreise der Holzkultur nicht weiter erwaͤhnt werden wird. Gesetzt nun der Preis des Brennholzes sey 21 Thlr. fuͤr den Faden, wie hoch wird dann die Landrente in den verschiedenen Gegenden des Kreises der Forstwirthschaft seyn? Die Einnahme fuͤr einen Faden betraͤgt 21 Thlr. oder Thlr. Die Produktionskosten betragen fuͤr einen Faden Thlr. die Transportkosten Thlr. Diese beiden Ausgaben von der Einnahme abgezogen, ergibt sich eine Landrente fuͤr die Flaͤche, worauf ein Fa- den Holz waͤchst von Thlr. Fuͤr eine Flaͤche von 100000 □R., auf welcher 250 Fa- den wachsen, betraͤgt also die Landrente ( ) 250 Fuͤr x = 0 betraͤgt die Landrente 4548 Thlr. x = 1 4017 » x = 2 3492 » x = 4 2458 » x = 7 948 » An dem aͤußern Rande des Holzkreises ist die Land- rente, die die Forstkultur gibt, der des angraͤnzenden Acker- landes gleich; aber diese Landrente steigt mit der Annaͤ- herung zu der Stadt, wegen der Ersparung der bedeuten- den Transportkosten, sehr rasch, und betraͤgt bei der Stadt selbst 4548 Thlr.; waͤhrend die reine Koppelwirthschaft, wenn sie eben so wie in den entfernten Gegenden betrie- ben wuͤrde, hier nur eine Landrente von 1111 Thlr. ab- werfen koͤnnte. §. 20. Ruͤckblick auf den ersten Kreis, in besonderer Beziehung auf den Bau der Kartoffeln. Die Untersuchungen in den vorigen Paragraphen ha- ben ergeben, daß die Erzeugung des Brennholzes in der Naͤhe der Stadt geschehen muͤsse, und daß die Forstkultur im Verhaͤltniß zum Ackerbau eine immer hoͤhere Landrente gewaͤhrt, je naͤher sie bei der Stadt betrieben wird. Wir haben aber fruͤher schon angenommen, daß der Kreis der freien Wirthschaft die naͤchste Umgebung der Stadt einnehmen werde. Wir haben diese Annahme zwar mit Gruͤnden unterstuͤtzt; aber die Gruͤnde selbst sind nicht tief genug entwickelt, um die aufgestellte Behauptung be- weisen zu koͤnnen, und wir muͤssen deshalb diesen Gegen- stand noch einmal zur Untersuchung ziehen. Die freie Wirthschaft und die Forstwirthschaft kaͤm- pfen gleichsam um die Stelle, wo sie betrieben werden sollen: beide machen Anspruch auf die naͤchste Umgebung der Stadt. Da sie nun aber nicht unter und nebeneinander betrieben werden koͤnnen, so entsteht die Frage, welche der beiden Wirthschaftsarten den Sieg davon tragen und die andere verdraͤngen werde. Nun muß konsequenterweise in jeder Gegend dieje- nige Wirthschaft getrieben werden, durch welche der Bo- den am hoͤchsten benutzt wird, und die obige Frage wird also auf die Frage: «welche Wirthschaftsart gibt in der naͤchsten Umgebung der Stadt die hoͤchste Landrente?» zuruͤckgefuͤhrt. Wir muͤssen also untersuchen, ob in der Naͤhe der Stadt die Kultur eines andern Gewaͤchses eine noch hoͤ- here Landrente gewaͤhrt, als die Forstwirthschaft gibt; und wir wenden uns in dieser Beziehung zu der Betrachtung des Anbaues der Kartoffel. Preis der Kartoffeln in der Stadt. Zwischen Kartoffeln und Rocken findet ein gemein- schaftliches Maaß, naͤmlich das ihrer Nahrungsfaͤhigkeit statt, und wenn — was hier vorausgesetzt wird — keine besondere Vorliebe fuͤr die eine oder andere Frucht statt hat: so wird der Preis beider genau in dem Verhaͤltniß ihrer Nahrungsfaͤhigkeit stehen. Nun stimmen die chemischen Analysen und die Er- fahrungen beim Branntweinbrennen fast alle darin uͤber- ein, daß drei gehaͤufte Scheffel Kartoffeln im Mehlgehalt sowohl als im Ertrage an Branntwein einem Scheffel Rocken gleich sind; und wir nehmen hiernach den Preis eines Scheffels Kartoffeln in der Stadt selbst zu ⅓ des Rockenpreises, also zu ½ Thlr. pr. Schfl. an. Bei den nachfolgenden Berechnungen uͤber den Er- trag der Kartoffeln und den mit dem Bau derselben ver- bundenen Kosten liegen die in §. 17. mitgetheilten Un- tersuchungen uͤber die belgische Wirthschaft zum Grunde. Wir haben dort angenommen, daß bei gleichem Reich- thum des Bodens, auf derselben Flaͤche wo 1 Schfl. Ro- cken waͤchst, 9 Schfl. Kartoffeln wachsen, und wir haben dort gefunden, daß die Erzeugung von 5,7 Schfl. Kar- toffeln nicht mehr Arbeit kostet, als die von 1 Schfl. Rocken. Eine Frucht, die im Verhaͤltniß zum Rocken von derselben Flaͤche das Dreifache an Nahrungsstoff liefert, und die die Arbeit des Menschen mit dem doppelten Quantum an Nahrungsstoff belohnt, ist in der That so merkwuͤrdig, und ihre allgemeine Verbreitung ist so sehr geeignet eine gaͤnzliche Revolution in dem Betrieb der Landwirthschaft hervorzubringen, daß wir der Betrachtung dieser Frucht nothwendig einen Platz in dieser Schrift widmen mußten, wenn wir auch nicht durch die Bestim- mung der Graͤnzen des ersten Kreises unsers isolirten Staats dazu aufgefordert waͤren. Wir haben schon fruͤher bei der Annahme, daß die Ebene des isolirten Staats den Grad von Reichthum habe, daß der Boden nach reiner Brache uͤberall 8 Koͤr- ner an Rocken trage, den Kreis der freien Wirthschaft hie- von ausgenommen, und diesem wegen des Dungankaufs aus der Stadt einen viel hoͤhern Reichthum ertheilt. In den folgenden Berechnungen nehme ich nun fuͤr diesen Kreis denselben Bodenreichthum an, den wir in §. 17. fuͤr die belgische Wirthschaft ausgemittelt haben. Wenn die geernteten Kartoffeln mit dem Vieh ver- fuͤttert werden, so geben sie durch die Verfuͤtterung reich- lich so viel Dung zuruͤck, als ihre Produktion dem Acker gekostet hat. Ganz anders verhaͤlt sich dies aber wenn die Kartoffeln nicht verfuͤttert sondern verkauft werden. So wie beim Getreidebau nicht aller Acker mit Ge- treide bestellt werden kann, sondern ein Theil des Feldes Gewaͤchse tragen muß, die mehr Dung wieder geben als sie dem Acker entnommen haben, damit die durch das Getreide bewirkte Aussaugung ersetzt werde, so kann auch beim Bau der Kartoffel zum Zweck des Verkaufs nicht die ganze Ackerflaͤche mit Kartoffeln bestellt werden. Will man nun berechnen wie viel eine gegebene Flaͤche z. B. von 100000 □R., an Kartoffeln jaͤhrlich lie- fern kann, und will man den Ertrag an Nahrungsstoff, den diese Flaͤche durch den Bau der Kartoffeln gibt, mit dem, den dieselbe Flaͤche durch den Bau des Getreides bringen wuͤrde, vergleichen: so muß zuvor ausgemittelt werden, der wie vielste Theil der ganzen Flaͤche Kartof- feln tragen kann, wenn der Acker sich in und durch sich selbst in gleichem Reichthum erhalten soll. Beim Getreidebau wird stets mit dem Korn zugleich Stroh geerntet, und dieses Stroh ersetzt schon einen Theil der Aussaugung; aber der Ersatz, den das Stroh liefert, ist doch nicht hinreichend, um die ganze Aussaugung zu decken. In einer 7 schlaͤgigen Koppelwirthschaft mit der Fruchtfolge: 1) Brache, 2) Rocken, 3) Gerste, 4) Hafer, 5) Weide, 6) Weide, 7) Weide, finden wir eben so viele Weideschlaͤge als Kornschlaͤge; und wenn nun auf gutem Boden diese Wirthschaft sich in gleicher Kraft erhaͤlt, so folgt daraus, daß ein Schlag mit Getreide mit einem Weideschlage verbunden seyn muß, wenn die Aussaugung, die die Kornsaat, nach Abzug des Ersatzes aus dem mit- geernteten Stroh, bewirkt, ersetzt werden soll; oder die Aussaugung eines Getreideschlages ist so groß, wie die Dungerzeugung eines Weideschlages und der Ersatz aus dem Stroh zusammen. Die Kartoffeln geben kein Stroh zuruͤck, und ihre Aussaugung muß also ganz durch den Anbau dungerzeu- gender Gewaͤchse ersetzt werden. Wenn wir nun, um zu einer leichtern Uebersicht zu gelangen, einen Weideschlag zur Einheit nehmen, so koͤn- nen wir fragen: wie viele Weideschlaͤge werden mit ei- nem Kartoffelnschlag verbunden seyn muͤssen, wenn die Aussaugung der Kartoffeln durch die Dungerzeugung der Weide gedeckt werden soll. Nun ist aber die absolute Aussaugung der Kartoffeln um so groͤßer, auf je reichern Boden sie kommen, oder je groͤßer der Ertrag derselben ist; die Dungerzeugung der Weide ist ebenfalls groͤßer auf reichem, geringer auf armen Boden. Um die Aussaugung eines Kartoffelnschlages von gegebenem Reichthum zu decken, wenn die Weide auf magern Boden, eine geringere Zahl wenn sie auf reichen Boden kommt. Meine hieruͤber angestellten Berechnungen ergeben Folgendes: a. Wenn der Kartoffelnschlag denselben Reichthum wie der Gerstenschlag, die Weideschlaͤge aber gleichen Reichthum mit den Weideschlaͤgen in der Koppel- wirthschaft haben: so gehoͤren zum Ersatz der durch die Kartoffeln bewirkten Aussaugung 2¾ (genauer 2,76) Weideschlaͤge. b. Wenn der Kartoffelnschlag und die Weideschlaͤge glei- chen Reichthum enthalten: so muß ein Kartoffelnschlag mit 1⅚ Weideschlaͤge verbunden seyn. c. Werden die Kartoffeln auf sehr reichem Boden er- zeugt, wo Kleebau mit Stallfuͤtterung statt findet, und wo Klee und Kartoffeln in Boden von gleichem Reichthum kommen: so ersetzen 1½ (genauer 1,46) Kleeschlaͤge die Aussaugung eines Kartoffelnschlages. Wollen wir nun den Ertrag an Nahrungsstoff, den der Kartoffelnbau im Verhaͤltniß zum Getreidebau liefert, vergleichen, so finden wir in dem unter a betrachteten Fall 1) daß 3 Getreideschlaͤge à 1000 □R. auf Boden, der in der Koppelwirthschaft 10 Koͤrner liefert, einen Ertrag von 235 auf Rocken reduzirte Schfl. geben; 2) daß ein Kartoffelnschlag von dem Reichthum des Gersten- schlages dagegen 720 Schfl. Kartoffeln = 240 auf Ro- cken reduzirte Schfl. hervorbringt. Die 3 Getreideschlaͤge muͤssen um die Aussaugung zu decken mit 3 Weideschlaͤ- gen, der Kartoffelnschlag mit 2¾ Weideschlaͤgen verbunden seyn. Zu der Hervorbringung von 235 Schfl. Rocken ge- hoͤren also 6 Schlaͤge, und zu der Produktion von 720 Schfl. Kartoffeln = 240 Schfl. Rocken gehoͤren 3¾ Schlaͤge. Beim Getreidebau bringt also ein Schlag von 1000 □R. an Nahrungsmasse auf Rocken reduzirt 39 Schfl. hervor; beim Kartoffelnbau liefert aber ein Schlag 64 auf Rocken reduzirte Schfl. Das Verhaͤltniß des Ertrags zwischen Getreide und Kartoffeln ist also wie 39 zu 64, oder wie 100 zu 164. Das bei der ersten oberflaͤchlichen Ansicht sich erge- bende Verhaͤltniß, nach welchem die Kartoffeln von glei- cher Flaͤche dreimal so viel Nahrungsstoff liefern, als der Rocken, erleidet also bei genauerer Pruͤfung eine große Ermaͤßigung; dessen ungeachtet bleibt aber das Ueberge- wicht der Kartoffeln noch immer hoͤchst bedeutend. Wo aber der Dung nicht auf dem Gute selbst er- zeugt wird, wo die Aussaugung der Kartoffeln durch den Ankauf von Dung ersetzt werden kann, da behaͤlt auch der Satz, daß die Kartoffeln im Verhaͤltniß zum Rocken von gleicher Flaͤche die dreifache Masse an Nahrungsstoff fuͤr Menschen liefern, seine voͤllige Richtigkeit. Wir werden also auch den Kartoffelnbau in der zwie- fachen Beziehung, 1) wenn der Dung, dessen der Kartof- felnbau bedarf, auf dem Gute selbst erzeugt wird, und 2) wenn der Dung zu den Kartoffeln angekauft wird, unter- suchen muͤssen. A. Wenn der Kartoffelnbau in einer sich in und durch sich selbst in gleicher Kraft erhaltenden Wirthschaft betrie- ben wird, und ein Kartoffelnschlag zu diesem Zweck mit 1½ Kleeschlaͤgen verbunden ist. Meine uͤber diese Wirthschaft angestellten Berech- nungen ergeben fuͤr eine Ladung von 24 Schfl. Kar- toffeln. 1) die Produktionskosten 2) die Transportkosten 3) die Einnahme 12 Thlr. oder Zieht man nun von der Einnahme die Pro- duktions- und Transportkosten ab, so bleibt eine Landrente von Dies ist die Landrente fuͤr eine Flaͤche, auf der jaͤhr- lich eine Ladung Kartoffeln zum Verkauf erzeugt wird. Nun kann aber, meinen Berechnungen zu Folge, eine Ackerflaͤche von 100000 □R., wovon 40000 □R. mit Kartoffeln und 60000 □R. mit Klee bestellt werden, nach Abzug der kleinen nur zum Viehfutter tauglichen Kartof- feln, jaͤhrlich 1440 Ladungen zum Verkauf liefern. Die Landrente von 100000 □R. betraͤgt demnach B. Wenn der Dung, den der Kartoffelnbau erfordert, aus der Stadt angekauft wird. Anstatt daß in der erstern Wirthschaft nur 40 prct. der Ackerflaͤche dem Kartoffelnbau gewidmet werden durf- ten, kann hier die ganze Flaͤche mit dieser Frucht bestellt werden, und 100000 □R. Acker koͤnnen statt 1440 nun 3600 Ladungen Kartoffeln nach der Stadt liefern. Diese Wirthschaft hat dagegen folgende Ausgaben, die der ersten Wirthschaft fremd waren; 1) die Kosten der Anfuhr des Dungs von der Stadt nach dem Acker; 2) den Ankauf des Dungs. Die Produktion von 24 Scheffel Kartoffeln kostet nach meinen Ansaͤtzen dem Acker 0,94 Fuder Dung, wofuͤr ich hier, zur Erleichterung der Rechnung, 1 Fuder annehme, so daß also fuͤr jede Ladung Kartoffeln die nach der Stadt geliefert wird, ein Fuder Dung zuruͤckgebracht werden muß. Wenn nun jeder nach der Stadt fahrende Wagen mit Kartoffeln ein Fuder Duͤnger zuruͤckbringt: so erfordert die Anschaffung des Dungs keine besondere Fuhren; aber die Pferde haben nun auf der Hin- und Zuruͤckreise stets eine volle Ladung, und werden also staͤrker angestrengt. In Ermangelung eines Maaßstabes aus der Wirklichkeit neh- me ich nun an, daß die Fracht fuͤr eine auf der Ruͤck- reise mitgenommene Ladung halb so viel als die gewoͤhn- liche Fracht betrage, daß also die Anfuhrkosten eines Fu- ders Dung auf zu stehen kommen. Welches ist nun aber der Preis eines Fuders Dung in der Stadt, und nach welchen Prinzipien wird dieser Preis regulirt? Nach Adam Smith laͤßt sich der Preis aller Waaren in die drei Elemente: Arbeitslohn, Kapitalgewinn und Landrente aufloͤsen. Wir sind durch unsere Untersuchun- gen darauf gefuͤhrt, den Preis der landwirthschaftlichen Erzeugnisse in die drei Bestandtheile: Produktionskosten, Transportkosten und Landrente zu zerlegen; und wenn auch Produktions- und Transportkosten sich unlaͤugbar wieder in Arbeitslohn und Kapitalgewinn aufloͤsen lassen, so sind wir doch durch den Gang unserer Untersuchung zu dieser Trennung bis jetzt noch nicht aufgefordert worden. Die Substanz von deren Preisbestimmung hier die Rede ist, kann aber weder Waare noch Produkt genannt werden, und vergeblich werden wir fragen: wie viel Ar- beitslohn, Kapitalgewinn und Landrente ihre Hervorbrin- gung gekostet habe; oder wie groß die Produktionskosten und Transportkosten derselben seyen, und wie viel die auf ihre Erzeugung fallende Landrente betrage. Diese Substanz, deren Hervorbringung unfreiwillig ist, deren Quantitaͤt weder durch Vermehrung noch durch Vermin- derung der Nachfrage vergroͤßert oder verkleinert werden kann, und die der Besitzer, sey es auch mit noch so gro- ßen Kosten verbunden, wegschaffen muß, die folglich fuͤr ihn einen nagativen Werth hat — eine solche Substanz ist in der That von so eigenthuͤmlicher Art, daß der Preis derselben durch keins der vorhin genannten Gesetze be- stimmt werden kann, und die Frage, wie der Preis derselben auszumitteln sey, erhaͤlt dadurch ein eigenes Interesse. Wir koͤnnen diese Frage hier aber noch nicht beant- worten, sondern wir muͤssen vorlaͤufig den Preis eines Fuders Straßenduͤnger als unbekannt oder gleich a Thlr. annehmen. In dieser Wirthschaft, wo der Dung angekauft wird, betragen nun nach meiner Berechnung fuͤr eine Ladung Kartoffeln 1) die Produktionskosten Thlr. 2) die Transportkosten der Kartoffeln » 3) die Kosten der Dungfuhre » 4) der Dungankauf a » Summe der Kosten Die Einnahme betraͤgt 12 Thlr. oder Die Unkosten von der Einnahme abgezogen, bleibt Landrente fuͤr eine Ladung Fuͤr 100000 □R., welche 3600 Ladungen Kartoffeln lie- fern, betraͤgt also die Landrente 3600 Thaler. Die Landwirthe, die den Kreis der freien Wirthschaft bewohnen, haben stets die Wahl, ob sie sie den Dung auf ihrem eigenen Felde erzeugen, oder denselben aus der Stadt ankaufen wollen; und sie werden letzteres nur dann thun, wenn der aus der Stadt gekaufte Dung ihnen wohl- feiler zu stehen kommt, als der in der eigenen Wirthschaft erzielte Duͤnger. Wir haben die Landrente beider Wirthschaftsarten ge- funden, und wenn wir diese einander gleich setzen: so muß sich ergeben zu welchem Preise das Fuder Dung bezahlt werden kann. Es sey demnach Ist nun die Entfernung von der Stadt, oder so ist a, oder der Preis ei- nes Fuders Dung x = 0 Meilen 5,4 Thlr. x = 1 » 4,2 » x = 2 » 3,1 » x = 3 » 1,9 » x = 4 » 0,83 » x = 4,75 » 0 » Es ergibt sich hieraus: daß der unmittelbar an der Stadt wohnende Landwirth das Fuder Duͤnger mit 5,4 Thlr. bezahlen koͤnnte, ohne daß es ihm theurer zu stehen kaͤme, als wenn er dasselbe auf seinem eigenen Acker er- zeugen wollte; daß aber bei groͤßerer Entfernung von der Stadt der Preis, den die dort wohnenden Landwirthe fuͤr den Dung zahlen koͤnnen, rasch abnimmt; und daß end- lich der 4¾ Meilen entfernt wohnende Landwirth auf die Erwerbung des Straßenduͤngers zwar noch die Kosten der Anfuhr verwenden, fuͤr den Dung selbst aber gar nichts bezahlen kann. Bei der Preisbestimmung des Straßenduͤngers sind also gar sehr verschiedene Interessen im Spiel. Die Stadt- bewohner muͤssen den Dung los seyn, wenn sie auch nichts dafuͤr erhalten, sondern sogar noch fuͤr das Wegschaffen desselben bezahlen sollten; die der Stadt nahe wohnenden Landwirthe koͤnnen einen hohen, die ferner wohnenden Landwirthe dagegen nur einen niedrigen Preis dafuͤr zah- len. Welches dieser verschiedenen Interessen wird nun die Oberhand gewinnen, und den Preis bestimmen? Wir muͤssen hier zwei Faͤlle unterscheiden: 1) wenn der Straßenduͤnger in so großer Menge vor- handen ist, daß er auf allen bis zu 4¾ Meilen von der Stadt entfernten Guͤtern nicht ganz verbraucht werden kann; 2) wenn die Quantitaͤt des Straßenduͤngers nicht so groß ist, daß dadurch der Dungbedarf aller bis zu 4¾ Meilen entfernten Guͤter befriedigt werden kann. Im ersten Fall wird, nachdem die ganze Gegend bis auf 4¾ Meilen von der Stadt mit Dung versorgt ist, noch ein Theil uͤbrig bleiben, der auf Kosten der Stadt weggeschafft werden muß. Wollte nun unter diesen Um- staͤnden die Stadt sich den Dung, den die Landwirthe ab- holen, bezahlen lassen, z. B. 0,83 Thlr. fuͤr das Fuder nehmen: so wuͤrden dadurch alle Landwirthe, die weiter als 4 Meilen von der Stadt wohnen, das Dungholen aufgeben, der uͤbrig bleibende Theil wuͤrde vergroͤßert, und die auf die Wegschaffung desselben zu verwendenden Kosten wuͤrden bedeutend vermehrt werden. Die Stadt wird also, wenn sie ihrem eigenen Interesse nicht entgegen handeln will, dem entfernt wohnenden Landwirthe den Dung um- sonst uͤberlassen muͤssen. Wird aber dann die Stadt sich den Kehricht oder Straßenduͤnger von dem nahe wohnen- den Landwirth bezahlen lassen koͤnnen, wenn der ferne wohnende ihn umsonst erhaͤlt? wird der Verkaͤufer einer Waare den Preis derselben nach dem Nutzen den sie dem Kaͤufer bringt, bestimmen, und sie dem Einen wohlfeil, dem Andern theuer verkaufen koͤnnen? Dies scheint ohne willkuͤhrliche Zwangsmaaßregeln nicht zu erreichen zu seyn; und so muͤssen wir annehmen, daß unter den gegebenen Umstaͤnden der Straßenkehricht uͤberall keinen Preis er- halten, sondern umsonst zu haben seyn wird. Im zweiten Fall, wenn der Straßendung nicht in hinreichender Menge vorhanden ist, um den Bedarf der ganzen Gegend, die denselben nuͤtzlich verwenden kann, zu befriedigen, werden die naͤher und ferner wohnenden Land- wirthe mit einander in Konkurrenz treten. Waͤre z. B. der Dung anfaͤnglich umsonst zu haben: so wuͤrde derselbe zum Theil nach den entfernten Gegenden gebracht wer- den, und die naͤhern Gegenden, fuͤr die derselbe doch einen 11* so hohen Werth hat, wuͤrden ihren Bedarf nicht erhalten. Um sich diesen Bedarf zu versichern, wuͤrden die Bewoh- ner der naͤhern Gegend gezwungen werden, fuͤr den Dung einen Preis zu bezahlen, der hinreichend waͤre, das Ab- holen desselben nach fernen Gegenden unvortheilhaft zu machen. Gesetzt die Quantitaͤt Straßendung waͤre hin- reichend fuͤr den Bedarf eines Kreises von 4 Meilen um die Stadt herum, so werden sie 0,83 Thlr. fuͤr das Fu- der zahlen muͤssen: denn wollten sie weniger, z. B. nur ½ Thlr. fuͤr das Fuder geben, so wuͤrde die hinter diesem Kreise liegende Gegend den Dung noch mit Vortheil kau- fen und abholen koͤnnen, und die naͤhere Gegend erhielte dann nicht ihren Bedarf. Wir legen nun bei unserer Berechnung uͤber die Land- rente diesen letzten Fall zum Grunde, und nehmen an, daß das Fuder Straßendung in der Stadt, oder vielmehr vor den Thoren derselben, 0,83 Thlr. koste. Setzen wir nun in der oben gefundenen Formel fuͤr a den Werth von 0,83 Thlr., so betraͤgt die Landrente der Wirthschaft B auf 100000 □R. Ackerland 3600 Thaler. In diesem Kreise nimmt die Landrente des Bodens mit der Annaͤherung zu der Stadt von Meile zu Meile in einem ungewoͤhnlich großen Verhaͤltniß zu. Dies ruͤhrt von dem Zusammenwirken zweier Ursachen her: erstens werden hier Produkte gebauet, die im Verhaͤltniß zu ih- rem Preise große Transportkosten erfordern, und zweitens vermindern sich die Anfuhrkosten des Dungs im direkten Verhaͤltniß mit der Abnahme der Entfernung von der Stadt. Die Landrente, die unsere Berechnung fuͤr den Bo- den, der in der naͤchsten Umgebung der Stadt liegt, an- gibt, erscheint aber so enorm hoch, daß wir veranlaßt wer- den zu fragen: ob in der Wirklichkeit irgendwo ein Bei- spiel von einer so hohen Landrente vorkomme. Nun duͤrfte es uns aber nicht befremden, wenn in der Wirklichkeit kein solches Beispiel aufzuweisen waͤre: denn erstens gruͤnden sich unsere Berechnungen auf einen Bo- den, der nicht bloß den hoͤchsten nuͤtzlich zu verwendenden Reichthum enthaͤlt, sondern auch von einer vorzuͤglichen physischen Beschaffenheit ist, und ein solcher Boden mag in zusammenhaͤngenden groͤßern Flaͤchen wohl nur selten vorkommen; zweitens gibt es in der Wirklichkeit keine betraͤchtliche, viel weniger eine sehr große Stadt, die nicht an einem schiffbaren Fluß laͤge; durch den Fluß wird aber der Kreis, der die Stadt mit Kartoffeln versorgt, gar sehr erweitert, und dies hat, wie wir bald sehen werden; die Folge, daß der Preis der Kartoffeln pr. Schfl. unter ⅓ des Rockenpreises heruntersinkt. Bei genauerer Nachforschung finden wir aber nicht bloß Beispiele einer gleichen, sondern einer noch hoͤhern Landrente vor. In den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts gaben bei Hamburg die Viehweiden, die in der naͤchsten Umge- bung der Stadt liegen, eine Pacht von einer Mark pr. □R., welches c c 37 Thlr. Gold fuͤr 100 □R. betraͤgt. Nach Sinclair (Grundgesetze des Ackerbaues Seite 558) traͤgt ein Acre Gartenland in der Naͤhe von London an Pachtzins 10 Pf. Sterling an Armentaxen, Zehnten und andern Ab- gaben 8 Pf. » zusammen also 18 Pf. Sterling; dies macht fuͤr 100 □R. ungefaͤhr 58 Thaler. Nun ist der Pachtzins zwar noch keine reine Land- rente, sondern von der Pacht muͤssen die Zinsen des in den Glasfenstern, den Bewehrungen u. s. w. steckenden Ka- pitals abgezogen werden, um die wirkliche Landrente zu finden; aber diese Zinsen koͤnnen sehr betraͤchtlich seyn, und die reine Nutzung des Bodens uͤberwiegt doch noch die, welche wir fuͤr den isolirten Staat gefunden haben. So hoch nun auch durch die hohe Nutzung der Kauf- preis dieses Bodens in der Naͤhe der großen Stadt stei- gen muß, so ist dies doch nur das Vorspiel einer ungleich hoͤhern Steigerung des Grundwerths in der Stadt selbst. Wer außer den Thoren der Stadt ein neues Haus bauen und sich eine Baustelle dazu kaufen will, wird dafuͤr nicht mehr als den Werth, den diese Stelle zur Produk- tion von Gartengewaͤchsen hatte, zu bezahlen brauchen. Nach der Erbauung des Hauses verwandelt sich die Land- rente, die dieser Platz sonst gab, in Grundrente; aber der Betrag beider ist an dieser Stelle noch voͤllig gleich. Weiter nach der Stadt herein steigt aber diese Grund- rente immer hoͤher, bis am Ende in der Mitte der Stadt, oder an dem Hauptmarktplatz, die bloße Stelle, wo ein Haus stehen kann, mit mehr als 100 Thlr. fuͤr die □R. bezahlt wird. Forschen wir den Ursachen, warum die Grundrente der Haͤuser nach der Mitte der Stadt hin immer mehr steigt, genauer nach; so finden wir diese in der Arbeits- ersparung, der groͤßern Bequemlichkeit und der Vermin- derung des Zeitverlustes, bei der Betreibung der Ge- schaͤfte; wir finden also, daß die Grundrente und die Land- rente durch ein und dasselbe Prinzip regulirt werden. Wir muͤssen hier nun bemerken, daß wenn wir auch die Landrente, die der Bau der Kartoffeln abwirft, be- rechnet haben, sich dadurch die Landrente, die der Boden in diesem Kreise wirklich gibt, noch nicht bestimmen laͤßt: denn erstens erlaubt die Natur der Gewaͤchse nicht, daß sie, ohne Abwechselung mit andern Gewaͤchsen, alle Jahr auf derselben Stelle gebauet werden; und zweitens muß in diesem Kreise noch eine Menge andrer Gewaͤchse er- zeugt werden, die theils eine hoͤhere, theils eine gerin- gere Landrente als die Kartoffeln gewaͤhren. Die Kartoffeln koͤnnen also auf jedem Gute nur ei- nen Theil des Feldes einnehmen, und die Landrente des ganzen Feldes ergibt sich erst aus dem Reinertrag aller in einer Rotation vorkommender Gewaͤchse. Diese Be- rechnung kann aber nur von einem Landwirthe geliefert werden, der selbst in der Naͤhe einer großen Stadt wohnt und die Data dazu aus seiner eigenen Wirthschaft ent- nimmt. Eine solche Untersuchung wuͤrde sehr schwierig aber auch hoͤchst instruktiv seyn, und sie wuͤrde manche Dunkelheit in der Theorie der Landwirthschaft zur Sprache bringen und aufhellen. Allemal aber werden die Kartoffeln einen großen Theil des Ackers in dem Kreise der freien Wirthschaft einnehmen, und wir koͤnnen aus der Kenntniß der Land- rente die der Kartoffelnbau gewaͤhrt genugsam auf die wirkliche Landrente schließen, um die Frage, welchen Platz die freie Wirthschaft und die Forstwirthschaft in dem iso- lirten Staat einnehmen werden, entscheiden zu koͤnnen. In der naͤchsten Umgebung der Stadt betraͤgt die Landrente der Wirthschaft A die den Dung zu den Kartoffeln selbst produzirt 13411 Thlr. der Wirthschaft B die den Dung zu den Kartoffeln ankauft 29808 » der Forstwirthschaft, wenn der Faden Holz in der Stadt 21 Thlr. gilt 4548 » Vier Meilen von der Stadt entfernt betraͤgt die Landrente der Wirthschaft A 7462 » der Wirthschaft B 7467 » der Forstwirthschaft 2458 » Wenn nun auch wegen des nothwendigen Wechsels der Fruͤchte, in der Fruchtfolge solche Gewaͤchse aufgenom- men werden muͤssen, die eine mindere Nutzung von der- selben Flaͤche geben, als die Kartoffeln, wenn auch da- durch die Landrente des ganzen Feldes bis zur Haͤlfte dessen, was der mit Kartoffeln bestellte Theil bringt, her- absinken sollte: so uͤberwiegt dessenungeachtet in der Naͤhe der Stadt die Landrente der freien Wirthschaft die der Forstwirthschaft noch sehr bedeutend. Die Forstkultur weicht hier vor der rohen Landrente die der Boden traͤgt zuruͤck und wird nach einem Boden von mindererer Landrente verwiesen. Bis auf 4 Meilen von der Stadt, oder so weit als der Dungankauf aus der Stadt reicht, ist das Ueberge- wicht der freien Wirthschaft voͤllig entschieden. Weiterhin traͤte die Forstkultur in Kollision mit der Wirthschaft A die den Dung zu den Kartoffeln selbst produzirt, und wuͤrde auch von dieser noch eine Strecke zuruͤckgedraͤngt werden, wenn der Boden hier noch denselben Reichthum wie in der Naͤhe der Stadt haͤtte. Wir haben aber an- genommen, und wir muͤssen dieser Annahme treu bleiben, daß der Boden nur so weit, als der Dungankauf aus der Stadt reicht, einen hoͤhern Reichthum als der uͤbrige Theil der großen Ebene enthaͤlt. Es bleibt also nur noch zu untersuchen, ob auf Bo- den von minderm Reichthum, der nach reiner Brache 8 Koͤrner an Rocken traͤgt, durch den Anbau der Kartoffeln zum Zweck des Verkaufs, die Landrente so hoch steigt, daß dadurch die Forstkultur zuruͤckgedraͤngt wird; wodurch sich dann ein neuer Kreis mit einer eigenthuͤmlichen Wirth- schaftsart zwischen dem Kreise der freien Wirthschaft und dem der Forstwirthschaft bilden wuͤrde. Wir beduͤrfen zu dieser Untersuchung die Loͤsung der Frage: wie veraͤndern sich die mit der Erzielung der Kar- toffeln verbundenen Arbeitskosten auf Boden von verschie- denem Ertrage. Meine Berechnung die sich auf die auf dem Gute T. gemachten Erfahrungen gruͤndet, ergibt hieruͤber Fol- gendes: Wenn 100 □R. einen Er- trag geben von so betragen die Arbeitskosten fuͤr 1 Schfl. Kartoffeln 115 Schfl. Kartoffeln 3,8 ß 100 » » 4,2 ß 90 » » 4,6 ß 80 » » 5,1 ß 70 » » 5,7 ß 60 » » 6,5 ß 50 » » 7,8 ß Diese Berechnung ist zwar nicht so genau wie die uͤber den Kornbau, theils weil der Kartoffelnbau nicht im Großen betrieben ist, hauptsaͤchlich aber weil die bei den Kartoffeln vorkommenden Arbeiten zum Theil nur sum- marisch, nicht speziell, in den Rechnungen aufgezeichnet sind, wodurch denn bei der Trennung der Kosten in solche die mit dem Ertrage, und in solche die mit der Groͤße des Feldes im Verhaͤltniß stehen, einige Schaͤtzun- gen nicht vermieden werden konnten; aber ich glaube doch, daß das hier Mitgetheilte, von dem was eine voͤllig ge- naue Berechnung ergeben wuͤrde, sich nicht weit entfer- nen wird. Es muß bemerkt werden, daß die angefuͤhrten Arbeits- kosten nicht die saͤmmtlichen Produktionskosten ausmachen; denn in diesen sind außer den Arbeitskosten auch noch die allgemeinen Kulturkosten enthalten. Wir finden hier, daß beim Ertrage von 115 Schfl. auf 100 □R. der Schfl. Kartoffeln 3,8 ß an Arbeit ko- stet; in der belgischen Wirthschaft kostet dagegen nach §. 17. bei gleichem Ertrage der Schfl. nur 3,3 ß an Arbeit. Dieser Unterschied liegt eines Theils darin, daß wir hier die Konservationskosten der Kartoffeln — Umstechen, Ab- keimen u. s. w. — mit berechnet haben, dort aber nicht, daß also diese Berechnung angibt, was die Kartoffeln beim Verbrauch, jene aber, was sie gleich nach der Ein- erntung kosten; andern Theils kann es aber gar wohl seyn, daß die Kartoffeln in Belgien, wo der Anbau der- selben im Großen statt findet, und die Leute mit den da- bei vorkommenden Arbeiten und Handgriffen besser be- kannt sind, wohlfeiler erzeugt werden als hier. Aus der obigen Zusammenstellung ergibt sich, daß die Arbeitskosten, welche die Hervorbringung eines Schef- fels Kartoffeln verursacht, bei dem abnehmenden Ertrag des Bodens sehr stark zunehmen, daß diese auf einem Boden, der nur 50 Schfl. von 100 □R. liefert, doppelt so viel betragen, als auf einem Boden von 115 Schfl. Ertrag auf gleicher Flaͤche. Wenn nun auf dem reichen Boden die Hervorbringung von 6 Schfl. Kartoffeln ungefaͤhr so viele Arbeit kostet als die von 1 Schfl. Rocken, so wird dagegen auf aͤrmern Boden von 8 Koͤrnern Ertrag — dessen mittleren Reichthum 298° betraͤgt, und der von diesem Reichthum nur 54 Schfl. Kartoffeln traͤgt — die Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe so viel kosten als die von 1 Schfl. Rocken. Nehmen wir nun die Ar- beit selbst zum Maaßstab, so ergibt sich hieraus das Re- sultat, daß auf reichem Boden dieselbe Arbeit durch den Kartoffelnbau die doppelte Nahrungsmasse fuͤr Menschen hervorbringt, als durch den Getreidebau; daß aber auf aͤrmern Boden, die auf den Kartoffelnbau verwendete Ar- beit kein groͤßeres Produkt hervorbringt als die dem Ge- treidebau gewidmete Arbeit. Wenn nun einerseits auf Boden der nur 8 Koͤrner traͤgt, die Produktionskosten der Kartoffeln so bedeutend gesteigert werden; wenn wir andernseits erwaͤgen, daß auf Boden von diesem Reichthum kein Kleebau mit Stallfuͤtterung statt finden kann, daß dann aber zum Er- satz der Aussaugung des Kartoffelnschlages 2¾ Weide- schlaͤge erforderlich sind, daß folglich nur ein geringer Theil der Ackerflaͤche mit Kartoffeln bestellt werden darf: so koͤnnen wir uns auch ohne genauere Berechnung davon uͤberzeugen, daß ein Boden von diesem Reichthum 4 Mei- len von der Stadt gelegen, durch den Anbau der Kartof- feln zum Zweck des Verkaufs nicht bis zu einer Landrente von 2458 Thlr. gehoben werden kann, und daß folglich die Forstkultur durch eine solche Wirthschaft nicht zuruͤck- gedraͤngt werden kann. Es wird also der Kreis der Forstwirthschaft sich dem Kreise der freien Wirthschaft unmittelbar anschließen. Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be- kannt angenommen, und daraus die Landrente, die der mit Kartoffeln bestellte Boden bringt, berechnet; wir muͤs- sen nun auch umgekehrt fuͤr den Fall, daß die Landrente gegeben ist, den Preis zu dem die Kartoffeln geliefert wer- den koͤnnen, bestimmen. Bei dieser Untersuchung lege ich wiederum die bel- gische Wirthschaft, die wir in §. 17. betrachtet haben, zum Grunde. Die Landrente dieser Wirthschaft, die weder Kartof- feln noch Heu und Stroh verkauft, und ihre ganze Ein- nahme aus dem Verkauf von Getreide und Viehprodukten bezieht, ist 3749 Schfl. Rocken ÷ 2044 Thlr. Wenn nun der Schfl. Rocken Thaler gilt, so betraͤgt die Landrente in Geld ausgedruͤckt Thaler. Wird nun auf einem Boden, der durch die gewoͤhn- liche Wirthschaft diese Landrente abwirft, die vorhin be- trachtete, den Verkauf der Kartoffeln bezweckende Wirth- schaft A eingefuͤhrt; so kommt auf jede der 1440 Ladun- gen Kartoffeln die diese Wirthschaft hervorbringt an Landrente die Produktionskosten betragen wie in der Wirthschaft A die Transportkosten Summe der Kosten Ist nun die Entfernung von der Stadt, oder so ist der Preis einer Ladung eines Scheffels x = 0 Meilen 5,2 Thlr. 10,4 ß x = 1 » 6,1 » 12,2 » x = 2 » 7,1 » 14,2 » x = 3 » 8 » 16 » x = 4 » 8,9 » 17,8 » x = 7,5 » 12 » 24 » Der Preis zu welchem die Kartoffeln zu Markt ge- bracht werden koͤnnen, haͤngt also gar sehr ab von der Entfernung zwischen dem Orte wo sie produzirt, und dem wo sie konsumirt werden. Betraͤgt diese Entfernung nur 1 Meile, so ist der Preis der Kartoffeln 12,2 ß pr. Schfl.; waͤchst aber die Entfernung bis zu 7½ Meilen, so steigt der Preis bis auf 24 ß. Nun wird der Anbau der Kartoffeln unstreitig so nah als moͤglich bei dem Orte wo sie konsumirt werden geschehen, und nur in dem Fall, wenn der Bedarf einer Stadt so groß ist, daß dieser aus der nahe liegenden Ge- gend nicht befriedigt werden kann, muͤssen die Kartoffeln aus weiterer Ferne zu Markt gebracht werden. Die Groͤße des Bedarfs entscheidet also uͤber den Preis der Kartoffeln, und diese werden deshalb in einer großen Stadt sehr viel theurer seyn als in einer kleinen. Waͤre aber der Bedarf einer Stadt so groß, daß um die- sen zu befriedigen der Preis der Kartoffeln mehr als ⅓ des Rockenpreises betragen muͤßte, so wuͤrde das Getreide ein wohlfeileres Nahrungsmittel als die Kartoffeln werden, und dann wuͤrde der Verbrauch derselben so weit einge- schraͤnkt werden, bis der Preis wieder auf ⅓ des Rocken- preises herunterginge. Das gemeinschaftliche Maaß, das zwischen Rocken und Kartoffeln durch das Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit statt findet, bestimmt also das Maximum des Preises der Kartoffeln bei einem sehr großen Bedarf; bei einem ge- ringern Bedarf wird aber der Preis der Kartoffeln nicht durch dieses Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit, sondern durch die Kosten, die es verursacht sie zu Markt zu bringen, regulirt. Nun ist die Stadt des isolirten Staats von einem solchen Umfange, daß der Bedarf derselben an Kartoffeln durch den Kreis der freien Wirthschaft nicht ganz wird befriedigt werden koͤnnen; der Preis der Kartoffeln muß also bis zum Maximum steigen, und unsere obige An- nahme, daß die Kartoffeln in der Stadt selbst ⅓ des Ro- ckenpreises gelten werden, ist dadurch gerechtfertigt. Es verdient bemerkt zu werden, daß die Kartoffeln, obgleich sie im Verhaͤltniß zum Getreide ein so großes Quantum Nahrungsstoff von derselben Flaͤche liefern, den- noch so wenig geeignet sind, eine sehr große Stadt ohne Beihuͤlfe des Getreides mit Lebensmitteln zu versorgen. In der Wirthschaft A fanden wir, daß die Landrente beim Bau der Kartoffeln auf einem sehr reichen Boden schon bei 9,3 Meilen Entfernung von der Stadt ver- schwindet, waͤhrend der Getreidebau auf Boden von weit minderm Reichthum bis 31,5 Meilen von der Stadt eine Landrente abwirft. Waͤren nun die Kartoffeln das ein- zige vegetabilische Nahrungsmittel, so muͤßte die Kultur des Bodens schon bei 9,3 Meilen von der Stadt enden, der isolirte Staat wuͤrde also eine geringe Ausdehnung haben, und die Stadt selbst wuͤrde eine sehr viel gerin- gere Volksmenge enthalten muͤssen. Die Kartoffeln bieten noch Stoff zu manchen Fragen und Untersuchungen dar. So koͤnnte man z. B. die Fra- gen aufwerfen: 1) welche Einwirkung hat die Verbreitung des Kartof- felnbaues, wenn die Kartoffeln zur Nahrung fuͤr Menschen verwandt werden, auf den Getreidepreis; 2) welchen Einfluß hat die Einfuͤhrung des Kartoffeln- baues, wenn die Kartoffeln zum Viehfutter verwandt werden, auf den Preis der Viehprodukte und auf die Groͤße der Landrente, welche die Viehzucht gewaͤhrt? Zu einer solchen Untersuchung und zur Loͤsung der aufgestellten Fragen sind wir aber, indem uns die dazu noͤthigen Vordersaͤtze fehlen, hier noch nicht berechtigt. Nur folgende Bemerkung duͤrfte hier noch an ihrer Stelle sein. Die Kartoffeln koͤnnen, wie wir gesehen haben, in dem isolirten Staat nach einer kleinen Stadt zu der Haͤlfte des Preises den sie in der großen Stadt haben, geliefert werden. In der Wirklichkeit wird durch die Lage der Staͤdte an Fluͤssen dieser Unterschied gemindert, aber nicht aufgehoben. So wie nun die Kartoffeln mehr und mehr ein Hauptnahrungsmittel werden und den Verbrauch des Getreides beschraͤnken, so muß sich auch der Unter- schied in dem Arbeitslohn der in beiden Staͤdten gezahlt wird, mehr und mehr vergroͤßern. Denn wenn auch der reelle Arbeitslohn, d. i. die Summe der Lebensbeduͤrfnisse die sich der Arbeiter fuͤr seinen Lohn verschaffen kann, in beiden Staͤdten voͤllig gleich ist; so muß doch dieser Lohn in Geld ausgedruͤckt, nach der Verschiedenheit des Preises der ersten Lebensbeduͤrfnisse sehr verschieden ausfallen. Nun koͤnnen Fabrik- und Manufakturwaaren an dem Orte, wo der Arbeitslohn am niedrigsten ist, wenn alle uͤbrigen Umstaͤnde gleich sind, auch am wohlfeilsten fabri- zirt werden: und so liegt in der groͤßern Verwendung der Kartoffeln zur menschlichen Nahrung ein Streben gegen die Anhaͤufung der Menschen in sehr große Staͤdte. §. 21. Dritter Kreis. Fruchtwechselwirthschaft . Wir haben in §. 16. gesehen, daß die Ausfuͤhrbarkeit dieses Wirthschaftssystems und die Ausdehnung in welcher dasselbe betrieben werden kann, durch die Groͤße des Koͤrner- ertrags und durch die Hoͤhe der Getreidepreise bedingt wird. Wir haben fuͤr den isolirten Staat den Getreidepreis in der Stadt zu 1½ Thlr. Gold fuͤr den Berliner Schfl. Rocken, und den Ertrag des Bodens fuͤr die ganze Ebene — mit Ausschluß des ersten Kreises — uͤberall zu 8 Koͤr- nern angenommen. Unter diesen Verhaͤltnissen ist aber der Werth des Bo- dens noch zu geringe, um eine große Ausdehnung der Fruchtwechselwirthschaft vortheilhaft zu machen. Diese Wirthschaftsart wird hier nur einen engen Kreis, und nur den nahe um die Hoͤfe liegenden Acker einnehmen. Fuͤr eine groͤßere Dungkraft des Ackers und fuͤr hoͤ- here Getreidepreise wuͤrde sich der Kreis selbst erweitern, und diese Wirthschaftsart wuͤrde sich auf einen groͤßern Theil der Ackers jedes Guts ausdehnen Dies ist im Jahre 1819 geschrieben. Alle spaͤtern Untersuchun- gen, so wie die uͤber die belgische Wirthschaft haben mich uͤber- zeugt, daß unter den angenommenen Verhaͤltnissen die Frucht- wechselwirthschaft hier gar nicht — also auch nicht in der ange- gebenen geringen Ausdehnung — statt finden koͤnne. Ich konnte dessenungeachtet das hier Gesagte nicht wegstreichen, ohne daß eine Luͤcke im Zusammenhang des Ganzen entstanden waͤre; und dann mußte doch auch fuͤr ein so wichtiges Wirthschaftssystem, was bei zunehmendem Reichthum der Nationen mehr und mehr das herrschende werden wird, hier wenigstens die Stelle bezeich- net seyn, die dasselbe unter andern Verhaͤltnissen einnehmen wuͤrde; und von der es in dem isolirten Staat nur durch un- sere Annahme einer gleichmaͤßigen und zwar geringen Fruchtbar- keit der ganzen Ebene, verdraͤngt wird. . §. 22. Vierter Kreis. Koppelwirthschaft . Die Koppelwirthschaft beginnt hinter dem Kreise der Fruchtwechselwirthschaft und endet nach §. 14. in der Ent- fernung von 24,7 Meilen von der Stadt, wo sie der Dreifelderwirthschaft, die hier vortheilhafter wird, weichen muß. Die Koppelwirthschaft wird hier zwar uͤberall statt finden, aber sie wird nicht in allen Gegenden dieses sehr ausgedehnten Kreises eine und dieselbe Form haben; son- dern vielmehr alle die Modificationen erleiden, deren sie nach §. 18. faͤhig ist. In dem vordern Theil dieses Kreises wird die K. W. in ihrer reinen Form erscheinen, aber mit der zuneh- menden Entfernung von der Stadt und dem verminder- ten Werth des Getreides werden stete auf Arbeitserspa- rung hinzielende Veraͤnderungen eintreten; an der aͤußern Graͤnze dieses Kreises werden die Außenschlaͤge vielleicht gar nicht mehr geduͤngt, sondern nur dann und wann zum Kornbau aufgebrochen werden, und so wird beim Uebergang selbst die K. W. der D. W. schon sehr aͤhn- lich seyn. §. 23. Fuͤnfter Kreis. Dreifelderwirthschaft . Die Dreifelderwirthschaft faͤngt nach §. 14. in der Entfernung von 24,7 Meilen von der Stadt an, und endet in der Entfernung von 31,5 Meilen, wo die Land- rente derselben, wenn die Wirthschaft auf Kornverkauf be- gruͤndet ist, gleich 0 wird. Jenseits dieser Graͤnze kann bei dem Preise von 1½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken kein Korn zum Verkauf nach der Stadt mehr gebauet werden, und es muß also der Kornuͤberschuß den diese fuͤnf Kreise liefern mit dem Korn- bedarf der Stadt im Gleichgewicht seyn. §. 24. Durch welches Gesetz wird der Preis des Getreides bestimmt? Um diese Frage beantworten zu koͤnnen, muͤssen wir fuͤr einen Augenblick annehmen, daß in dem isolirten Staat, nachdem derselbe die Gestalt gewonnen hat, die wir in den vorhergehenden Untersuchungen entwickelt ha- ben, der Preis des Rockens in der Stadt selbst von 1½ 12 Thaler bis zu 1 Thaler fuͤr den Scheffel heruntergehe. Dem 31,5 Meilen von der Stadt entfernten Gute kostet die Produktion des Schfl. Rocken 0,47 Thlr., die Transportkosten fuͤr Schfl. Rocken bis zur Stadt betra- gen 1,03 Thlr. Dieses Gut wird also, sobald der Schfl. Rocken in der Stadt selbst nur 1 Thlr. gilt, kein Korn mehr nach der Stadt liefern koͤnnen. In einer aͤhnlichen Lage sind alle Guͤter, denen der Schfl. Rocken an Produktions- und Transportkosten nach der Stadt mehr als einen Thaler kostet, und dies ist der Fall fuͤr alle Guͤter die weiter als 23½ Meilen von der Stadt entfernt liegen. Indem nun die ganze Gegend, welche weiter als 23½ Meilen von der Stadt entfernt ist, kein Korn mehr zur Stadt liefert, muß in der Stadt selbst, vorausgesetzt daß die Bevoͤlkerung und die Konsumtion unveraͤndert geblieben sind, der groͤßte Mangel entstehen, wodurch die Preise augenblicklich wieder steigen. Das heißt mit andern Worten: der Preis von 1 Thlr. ist hier un- moͤglich. Die Stadt kann ihren Kornbedarf nur dann geliefert erhalten, wenn sie einen Preis dafuͤr bezahlt, der hinrei- chend ist, dem entferntesten Produzenten, dessen Korn sie noch bedarf, mindestens die Produktions- und Transport- kosten des Korns zu verguͤtigen. Nun ist aber der Kornbedarf der Stadt so groß, daß zur Hervorbringung desselben der Kornbau bis 31,5 Mei- len von der Stadt ausgedehnt werden muß; und weil in dieser Entfernung nur dann Korn gebauet werden kann, wenn der Mittelpreis des Rockens 1½ Thlr. be- traͤgt, so kann auch kein niedrigerer Preis statt finden. Nicht bloß fuͤr unsern isolirten Staat, sondern auch in der Wirklichkeit, wird der Preis des Korns durch fol- gendes Gesetz bestimmt: Der Preis des Korns muß so hoch seyn, daß die Landrente desjenigen Guts, welchem die Lieferung des Getreides nach dem Markt — weil es entweder so schlechten Boden hat, daß die Produktion des Korns sehr theuer wird, oder weil es so weit entfernt liegt, daß die Transportkosten sehr hoch zu stehen kom- men — am kostspieligsten wird, dessen Anbau aber zur Befriedigung des Getreidebedarfs noch nothwen- dig ist, nicht unter Null herabsinke. Der Getreidepreis ist also weder willkuͤhrlich noch zu- faͤllig, sondern an feste Regeln gebunden. Faͤnde dagegen eine dauernde Veraͤnderung in dem Bedarf statt, so bringt dies auch eine dauernde Aende- rung in dem Getreidepreis hervor. Verminderte sich z. B. die Konsumtion so weit, daß ein Kreis von einem Halbmesser von 23½ Meilen den Bedarf der Stadt befriedigen koͤnnte, so wuͤrde dadurch auch der Mittelpreis des Getreides bis zu 1 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken heruntersinken. Vermehrte sich im Gegentheil die Konsumtion, so wuͤrde die bisher kultivirte Ebene den Bedarf der Stadt nicht mehr befriedigen koͤnnen, und die mangelhafte Ver- sorgung des Markts wuͤrde hoͤhere Preise erzeugen. Durch die Erhoͤhung des Preises wuͤrden die entlegensten Guͤter, welche bisher keine Landrente trugen, nun einen Ueber- schuß gewaͤhren, der eine Landrente begruͤndete; der hinter diesen Guͤtern liegende Boden wuͤrde noch mit Vortheil angebauet werden, die kultivirte Ebene wuͤrde sich so weit erweitern, als die Produktion des Korns noch eine Land- rente abwuͤrfe. Sobald dies geschehen waͤre, wuͤrden Produktion und Konsumtion wieder im Gleichgewicht seyn; aber der Ge- treidepreis bliebe fuͤr immer erhoͤhet. Die Erhoͤhung der Produktion bringt aͤhnliche Wir- 12* kungen auf den Getreidepreis hervor, als die verminderte Konsumtion. Wuͤrde z. B. der Ertrag des Bodens in dem isolir- ten Staat von 8 auf 10 Koͤrner erhoͤht, und der Bedarf der Stadt bliebe derselbe: so wuͤrde ein viel geringerer Theil der Ebene zur Versorgung der Stadt mit Lebens- mitteln hinreichend seyn; der uͤbrige Theil der Ebene waͤre dann fuͤr die Stadt entbehrlich, und im Fall bei dieser Fruchtbarkeit des Bodens ein Kreis, dessen Halbmesser 23½ Meilen betraͤgt, den Bedarf der Stadt befriedigen koͤnnte, wuͤrde der Preis des Rockens bis zu 1 Thlr. fuͤr den Schfl. heruntergehen. Waͤre dagegen die Erhoͤhung des Koͤrnerertrags von einer solchen Steigerung der Konsumtion begleitet, daß der Getreidepreis fortwaͤhrend derselbe bliebe: so wuͤrde dies zu einer ungemein großen Zunahme der Bevoͤlke- rung und des Nationalreichthums fuͤhren. Wenn das Gut, dessen Boden 8 Koͤrner traͤgt, un- gefaͤhr 4 Koͤrner zur Versorgung der Staͤdte abgeben kann, so wird dagegen das Gut mit einem Bodenertrage von 10 Koͤrnern mindestens 5½ Koͤrner abgeben koͤnnen. Zu- gleich erweitert sich nach §. 14. mit dem steigenden Koͤrner- ertrag des Bodens der Anbau der Ebene von 31,5 bis zu 34,7 Meilen von der Stadt. Durch diese gleichzeitige Steigerung der intensiven und der extensiven Kultur, wuͤrde nun die Bevoͤlkerung des ganzen Staats um et- wa 50 prct. vermehrt werden koͤnnen; und diese groͤßere Volksmenge wuͤrde eben so reichlich ernaͤhrt werden als fruͤher die kleinere. Die Groͤße der Konsumtion in der Stadt muß, wenn man nicht einzelne Jahre sondern laͤngere Zeitraͤume uͤber- blickt, mit der Groͤße des Einkommens dieser Stadt im Verhaͤltniß stehen. Bei einem gleichbleibenden Ertrage des Bodens wird also das Steigen oder Fallen der Ge- treidepreise von dem Zunehmen oder Abnehmen des Ein- kommens, welches die konsumirende Klasse der Staatsbuͤr- ger genießt, abhaͤngen. Die Marktpreise des Getreides stimmen selten oder fast nie mit dem Mittelpreise desselben uͤberein: sie sind vielmehr im steten Schwanken begriffen, stehen bald hoͤher bald niedriger als der Mittelpreis, und haͤngen von dem momentanen Ueberfluß oder Mangel ab. So wie nun der Landbau Kapitalauslagen zur Er- richtung von Gebaͤuden u. s. w. erfordert, die erst nach einer langen Reihe von Jahren wieder erstattet werden: so entscheidet auch der Marktpreis eines Jahrs und die daraus hervorgehende Gutseinnahme, nicht uͤber die rich- tige oder unrichtige Verwendung dieses Kapitals. Bei unsern Untersuchungen, die bisher stets auf den letzten Erfolg, aber niemals auf die Erscheinungen, die sich bei dem Uebergange aus einem Zustande in den an- dern zeigen, gerichtet gewesen sind, haben wir deshalb immer auch nur den Mittelpreis des Getreides, der sich aus dem Durchschnitt der Marktpreise einer großen Reihe von Jahren ergibt, zum Grunde legen koͤnnen. §. 25. Ursprung der Landrente. Wenn zu gleicher Zeit Rocken aus der weitesten Ent- fernung und aus der naͤchsten Umgebung der Stadt zu Markt gebracht wird: so kann der in der Ferne gebauete Nocken nicht unter 1½ Thlr. pr. Scheffel verkauft werden, weil er den Produzenten so viel kostet; dagegen koͤnnte der in der Naͤhe wohnende Produzent seinen Rocken un- gefaͤhr zu einem halben Thaler verkaufen, und er erhielte doch die saͤmmtlichen auf die Produktion und den Trans- port des Rockens verwandten Kosten wieder ersetzt. Nun kann aber dieser weder gezwungen, noch kann es ihm zugemuthet werden, seine Waare von gleicher Guͤte zu einem niedrigern Preise als dem, den jener da- fuͤr erhaͤlt, zu verkaufen. Fuͤr den Kaͤufer hat der aus der Naͤhe zu Markt ge- brachte Rocken eben so vielen Werth als der aus der Ferne, und es kuͤmmert ihn nicht, ob dieser oder jener mehr hervorzubringen gekostet habe. Was nun der Produzent aus der Naͤhe der Stadt fuͤr seinen Rocken mehr erhaͤlt, als was er ihm kostet, das ist fuͤr ihn reiner Gewinn. Da nun dieser Gewinn dauernd ist, und jaͤhrlich wiederkehrt, so gibt auch der Grund und Boden seines Guts eine jaͤhrliche Rente. Die Landrente eines Guts entspringt also aus dem Vorzug, den es vor dem, durch seine Lage oder durch sei- nen Boden, schlechtesten Gut, welches noch Produkte her- vorbringen muß, um den Bedarf zu befriedigen, besitzt. Der Werth dieses Vorzugs, in Geld oder Korn aus- gedruͤckt, bezeichnet die Groͤße der Landrente. Anmerkung . Diese aus den bisherigen Untersuchun- gen hervorgehende Definition ist keinesweges vollstaͤn- dig und umfassend: denn andre Untersuchungen, die ich hier aber außer dem Zusammenhang nicht mit- theilen kann, haben ergeben, daß Boden von gleicher Fruchtbarkeit, von gleicher Lage in Hinsicht des Ab- satzes der Produkte, und uͤberhaupt gleichem Werth dennoch eine Landrente abwerfen kann — wenn die- ser Boden saͤmmtlich vertheilt und das Eigenthum Einzelner geworden ist. Es bleibt aber immer merkwuͤrdig, daß die Land- rente aus zwei verschiedenen Ursachen entspringen kann, und es fragt fich, ob sich in beiden ein ge- meinschaftliches Prinzip auffinden lasse. Fuͤr die Wirklichkeit, wo Boden von sehr verschie- dener Qualitaͤt vorkommt, und wo in der Regel schon schlechter Boden, der keine Landrente abwirft in Kultur genommen ist, wird die hier gegebene De- finition fast immer ausreichen. §. 26. Sechster Kreis. Viehzucht . Wir haben zwar in §. 23. gesehen, daß die Kultur des Bodens, wenn die Wirthschaft auf Kornverkauf be- gruͤndet ist, bei 31,5 Meilen von der Stadt endet; aber hieraus folgt noch nicht, daß dies die absolute Graͤnze der Kultur sey: denn wenn es Produkte gibt, die im Verhaͤltniß ihres Werths mindere Transportkosten erfor- dern als das Getreide, so koͤnnen diese hier noch mit Vortheil erzeugt werden. Solche Produkte liefert nun die Viehzucht; und wir wenden uns jetzt zu der Berechnung des Ertrags, den eine sogenannte Hollaͤnderei oder Kuherei hier geben wird. Zuvor muͤssen wir aber die Kosten, die der Transport der Butter von hier nach der Stadt verursacht, zu bestim- men suchen. Die Fracht fuͤr eine Ladung von 2400 ℔ betraͤgt nach §. 4. Thaler. Setzen wir nun x = 31,5 so finden wir, daß fuͤr diese Entfernung von der Stadt die Transportkosten 6/10 ß fuͤr ein Pfund betragen. Der Transport der Butter kann aber aus mehreren Gruͤnden nicht so wohlfeil seyn als der des Getreides. Erstens kann das Verfahren der Butter nicht wie das des Korns bis zum Winter, wo die Pferde doch oft unbe- schaͤftigt sind, verschoben werden, sondern diese muß frisch und also in kleinen Quantitaͤten verkauft und verfahren werden. Es werden also oft halbe Ladungen zur Stadt geschickt werden muͤssen; oder der Transport wird durch Fuhrleute geschehen, die, weil sie aus dem Frachtfahren ein Gewerbe machen und davon leben, eine hoͤhere Fracht haben muͤssen, als was der Transport durch eigene Pferde kostet. Auch wird im letztern Fall der Verkauf der But- ter durch einen andern als den Produzenten geschehen muͤssen, und so gesellen sich dann zu der Fracht noch die Kosten des Verkaufs der Butter hinzu. Zweitens muß die Butter bei der Versendung in Faͤsser geschlagen werden, deren Anschaffung mit Kosten verbunden ist, und die durch ihr eigenes Gewicht die Fracht fuͤr die Butter vermehren. Diesen Gruͤnden zu Folge nehmen wir nun an, daß die Transport- und Verkaufskosten fuͤr ein Pfund Butter auf 5 Meilen ⅕ ß, auf 25 Meilen 1 ß und auf 30 Mei- len 1⅕ ß, also ungefaͤhr das Doppelte von dem, was wir fuͤr das Korn berechnet haben, kosten wird. Wir wollen dabei keine Ruͤcksicht darauf nehmen, daß die Transport- kosten pr. Meile mit der groͤßern oder geringern Entfer- nung von der Stadt sich aͤndern, sondern diese gleich stel- len; weil die Verfahrungskosten der Butter im Verhaͤlt- niß zu dem Werth derselben so geringe sind, daß die Gleichstellung kaum einen bemerkbaren Einfluß auf die Richtigkeit der Rechnung, die dadurch aber sehr viel kla- rer und einfacher wird, aͤußern kann. Wenn nun der Preis der Butter auf dem Marktplatz 9 ß N⅔ pr. Pfund betraͤgt, Nach §. 4. betraͤgt der Werth eines Schfl. Rockens auf dem 30 Meilen von der Stadt entfernten Gut 0,512 Thlr., also nur ungefaͤhr ⅓ des Marktpreises. Der Werth der Butter in dieser Entfernung von der Stadt ist da- gegen noch 7⅘ ß pr. ℔, welches beinahe ⅞ des Markt- preises ausmacht. Das Uebergewicht der naͤhern Gegenden, welches beim Kornbau so bedeutend ist, wird in Hinsicht der Viehpro- duktionen sehr geringe; ja diesem, aus den mindern Trans- portkosten entstehenden Uebergewicht treten die mindern Kosten, welche in den entfernten Gegenden mit der Her- vorbringung der Viehprodukte verbunden sind, direkt ent- gegen. Die Kosten des Unterhalts der Leute welche bei der Viehzucht gebraucht werden, die Erbauungs- und Erhal- tungskosten der Gebaͤude welche fuͤr das Vieh nothwendig sind, so wie die mehrsten andern Ausgaben bei der Vieh- zucht richten sich zum groͤßern Theil nach dem Kornpreise, und muͤssen da, wo der Schfl. Rocken einen halben Tha- ler werth ist, sehr viel geringer seyn als da wo der Ro- cken 1½ Thlr. gilt. Ob nun aber die Ersparung an Produktionskosten in den entfernten Gegenden die Vermehrung der Transport- kosten deckt, oder uͤberwiegt, werden wir aus der folgen- den Berechnung ersehen. Den Rohertrag, oder den Werth saͤmmtlicher Pro- dukte die eine Kuh liefert, habe ich in T., wo eine Kuh in den Jahren 1810 bis 15 im Durchschnitt jaͤhrlich 1185 Pott Milch gegeben hat, zu 87½ ℔ Butter berechnet. Ich rechne naͤmlich den Butterertrag selbst zu 70 ℔ und den Werth des Kalbes, der Kaͤse, der But- termilch u. s. w. gleich 17½ ℔ Summe 87½ ℔ Die Kosten der mit der Viehhaltung verbundenen Arbeit, die Werbungskosten des Heues, die Zinsen vom Werth des Viehes u. s. w. betragen in Tellow, wo der Schfl. Rocken 1,205 Thlr. N⅔ oder 1,291 Thlr. Gold werth ist, fuͤr eine Kuh 10,13 Thlr. N⅔ Der Werth der Butter betrug in den genannten Jahren auf dem Gute selbst 8⅗ ß N⅔ pr. Pfund. Der Ertrag einer Kuh also 87½ ℔ × 8⅗ ß = 15,67 Thlr. Die Kuh bezahlt das erhaltene Futter mit 5,54 Thlr. Es entsteht nun die Frage, wie groß die allgemeinen Kulturkosten einer reinen Viehwirthschaft seyn werden. Da mir in der Wirklichkeit keine reinen Viehwirth- schaften, sondern nur solche Wirthschaften, in welchen die Viehzucht mit Ackerbau verbunden ist, bekannt sind, so kann ich diese Frage aus der Erfahrung nicht loͤsen. Es ist aber sehr schwierig einen Theilungsgrundsatz aufzustel- len, nach welchem die allgemeinen Kulturkosten einer aus Ackerbau und Viehzucht zusammengesetzten Wirthschaft auf jeden dieser beiden Zweige repartirt werden koͤnnen; oder wie viel von den allgemeinen Kulturkosten eines ganzen Guts dem Ackerbau allein zur Last faͤllt, und wie viel davon auf die Viehzucht gehoͤrt. So viel ist klar, daß eine reine Viehwirthschaft die- jenigen Gebaͤude haben muß, welche zum Stall fuͤr das Vieh, zur Aufbewahrung des Heues, und zu Wohnungen fuͤr die mit der Viehzucht beschaͤftigten Menschen dienen, und daß deshalb die Zinsen vom Werth dieser Gebaͤude, so wie die Unterhaltungskosten derselben auf das Konto dieser Wirthschaft kommen. Die uͤbrigen in §. 5. unter die allgemeinen Kultur- kosten gerechneten Ausgaben, als Administrationskosten, Beitraͤge zu den Assekuranzkompagnien u. s. w., kommen auch in einer reinen Viehwirthschaft vor; aber sie find von einer gleichen Flaͤche nicht so bedeutend, als beim Ackerbau, weil die Viehzucht weniger Arbeit erfordert und ihr rohes Produkt selbst nicht von so großem Werth ist. Nach dem Werth des rohen Produkts und nach der Quan- titaͤt Arbeit richtet sich aber die Groͤße der allgemeinen Kulturkosten. Fuͤr die Verhaͤltnisse von T. habe ich nach einer ins Einzelne gehenden Schaͤtzung die allgemeinen Kulturkosten einer Viehwirthschaft zu 20 prct . vom Werth des rohen Produkts angenommen. Der rohe Ertrag von einer Kuh ist in T. 15,67 Thlr. N⅔ Die allgemeinen Kulturkosten betragen hievon 20 prct., oder 3,13 Thlr. Die Arbeitskosten betragen 10,13 » Diese beiden Ausgaben zusammen 13,26 » » Der voͤllig reine Ueberschuß welcher eine Landrente begruͤndet, betraͤgt also fuͤr eine Kuh 2,41 Thlr. N⅔ Wir wollen nun sehen, wie sich die Landrente, die der Boden durch die Betreibung der Viehzucht gewaͤhrt, in verschiedenen Entfernungen von der Stadt verhaͤlt. Nach §. 14. wird die Landrente gleich 0, wenn der Preis eines Schfl. Rockens = 0,47 Thlr. Gold, oder Thlr. N⅔ betraͤgt. Da durch die- sen Preis bloß die Arbeitskosten und die andern auf den Kornbau zu verwendenden Ausgaben gedeckt werden, so kann auch in einer noch groͤßern Entfernung von der Stadt als 31,5 Meilen der Preis des Rockens nicht unter 0,45 Thlr. N⅔ sinken; und wir nehmen deshalb fuͤr den ganzen Kreis diesen Preis an. Das Getreide ist fuͤr diesen Kreis kein Gegenstand des Handels, weil kein Absatz dafuͤr ist, und der ganze Getreidebau beschraͤnkt sich deshalb bloß auf die Befrie- digung des eigenen Beduͤrfnisses. Wir haben oben fuͤr ein Verhaͤltniß, wo die Preise der Viehprodukte sich nach den Preisen des Getreides rich- ten, die Ausgaben zum Theil in Geld, zum Theil in Korn ausgedruͤckt. Fuͤr diesen Kreis, in welchem Korn und Viehprodukte in einem ganz andern Werthsverhaͤlt- niß zu einander stehen, laͤßt sich — wenn man einen all- gemeinen Maaßstab haben will — die Wirthschaftsaus- gabe nicht mehr durch Korn und Geld allein ausdruͤcken, sondern man muß den Theil der Ausgabe, der in der Ver- wendung von Viehprodukten besteht, auch in Viehproduk- ten angeben, und nicht auf Korn reduziren. Eine voͤllig genaue Unterscheidung und Berechnung ist hier nicht zu erreichen; aber ich glaube, daß wir uns der Wahrheit sehr naͤhern, wenn wir die allgemeinen Kul- turkosten in Viehprodukte, die Arbeitskosten aber wie bis- her zu ¾ in Korn und zu ¼ in Geld ausdruͤcken. Der Ertrag einer Kuh ist gleich 87½ ℔ Butter. Hievon ⅕ ab fuͤr allgemeine Kulturkosten 17½ bleiben 70 ℔ Butter Die Arbeitskosten betragen fuͤr eine Kuh 10,13 Thlr. N⅔ Hievon ¼ in Geld macht 2,53 Thlr. ¾ in Korn 7,60 » 7,60 Thlr. sind in T., wo der Schfl. 1,205 Thlr. N⅔ werth ist, gleich 6,3 Schfl. Rocken. Allgemein ausgedruͤckt ist demnach der Reinertrag einer Kuh = 70 ℔ Butter ÷ 2,53 Thlr. N⅔ ÷ 6,3 Schfl. Rocken. Fuͤr eine Entfernung von 5 Meilen von der Stadt ist der Werth von 70 ℔ Butter à 8⅘ ß 12,83 Thlr. N⅔ Die Ausgabe: 6,3 Schfl. Rocken à 1,313 Thlr. Gold oder 1,225 Thlr. N⅔ = 7,72 an Geld 2,53 bleibt Reinertrag 2,58 Thlr. N⅔ Fuͤr 10 Meilen Entfernung. Die Einnahme: 70 ℔ Butter à 8⅗ ß 12,54 Thlr. N⅔ Die Ausgabe: 6,3 Schfl. Rocken à 1,136 Thlr. Gold oder 1,06 Thlr. N⅔ = 6,78 an Geld 2,53 der Reinertrag 3,23 Thlr. N⅔ Fuͤr 20 Meilen Entfernung. Die Einnahme: 70 ℔ Butter à 8⅕ ß 11,96 Thlr. N⅔ Die Ausgabe: 6,3 Schfl. Rocken à 0,809 Thlr. Gold oder 0,755 Thlr. N⅔ = 4,76 an Geld 2,53 der Reinertrag 4,67 Thlr. N⅔ Fuͤr 30 Meilen Entfernung. Die Einnahme: 70 ℔ Butter à 7⅘ ß 11,38 Thlr. N⅔ Die Ausgabe: 6,3 Schfl. Rocken à 0,512 Thlr. Gold oder 0,478 Thlr. N⅔ = 3,01 an Geld 2,53 der Reinertrag 5,84 Thlr. N⅔ Fuͤr 40 Meilen Entfernung. Die Einnahme: 70 ℔ Butter à 7⅖ ß = 10,80 Thlr. N⅔ Die Ausgabe: 6,3 Schfl. Rocken à 0,47 Thlr. Gold oder 0,45 Thlr. N⅔ = 2,83 an Geld 2,53 der Reinertrag 5,44 Thlr. N⅔ Fuͤr 50 Meilen Entfernung. Die Einnahme: 70 ℔ Butter à 7 ß 10,21 Thlr. N⅔ Die Ausgabe: 6,3 Schfl. Rocken à 0,47 Thlr. Gold oder 0,45 Thlr. N⅔ = 2,83 an Geld 2,53 der Reinertrag 4,85 Thlr. N⅔ Die Landrente, die der durch Viehzucht benutzte Bo- den gewaͤhrt, ist also am niedrigsten in der Naͤhe der Stadt, steigt allmaͤlig mit der groͤßern Entfernung, und ist am hoͤchsten bei 30 Meilen Entfernung (eigentlich bei 31,5 Meilen). Von diesem Punkt an sinkt die Landrente wieder, aber nur so wenig, daß sie bei 50 Meilen Ent- fernung noch 4,85 Thlr., also noch fast doppelt so hoch, als in der Naͤhe der Stadt ist. Da die Viehzucht bei 50 Meilen Entfernung noch mit so großem Vortheil betrieben werden kann, so wird auch hier noch nicht die Graͤnze dieser Wirthschaft seyn; son- dern sie muß sich so weit ausdehnen bis die Transport- kosten am Ende den Ertrag verschlingen, und die Land- rente = 0 wird. Dieser Kreis erhaͤlt dann aber eine ungemein große Ausdehnung, und es werden so viele animalische Produkte nach der Stadt gebracht werden, daß diese außer allem Verhaͤltniß mit dem zum Verkauf gebrachten Korn kom- men, und nicht mehr konsumirt werden koͤnnen. Die Produktion kann wohl momentan, aber nie dauernd den Bedarf uͤbersteigen; denn das, was uͤber den Bedarf zu Markt gebracht wird, findet entweder gar kei- nen Kaͤufer, oder muß doch zu einem so niedrigen Preise verkauft werden, daß dadurch die Produktions- und Trans- portkosten nicht verguͤtigt werden. Ist nun die Preisver- minderung dauernd, und ist die Hervorbringung eines Produkts oder einer Waare fortwaͤhrend mit Verlust ver- bunden: so muͤssen diejenigen Produzenten, denen die Her- vorbringung am kostspieligsten wird, zuerst damit aufhoͤ- ren, und diese Einschraͤnkung der Produktion muß so lange fortgehen, bis am Ende die Produktion mit dem Bedarf wieder im Gleichgewicht ist. Von den Produzenten wer- den alsdann nur diejenigen uͤbrig bleiben, die durch ihre Lage, oder andre Umstaͤnde am mehrsten beguͤnstigt sind, so daß sie auch bei dem verminderten Preise noch beste- hen koͤnnen. Gesetzt nun, daß durch den großen Ueberfluß der zu Markt gebrachten Butter, der Preis derselben von 9 ß bis zu 5⅔ ß fuͤr das Pfund herunter ginge; in welcher Ge- gend des isolirten Staats wird dann die Produktion der Butter aufhoͤren muͤssen? Faͤllt der Mittelpreis der Butter um 3⅓ ß pr. ℔, so vermindert dies die Einnahme von einer Kuh um 70 × 3⅓ = 233 ß = 4,88 Thlr., und diese Vermin- derung ist fuͤr jede Gegend, sie sey 5 oder 50 Meilen von der Stadt entfernt, ganz gleich. Die Arbeitskosten und die allgemeinen Kulturkosten werden durch die Preisverminderung der Butter nicht veraͤndert, sondern bleiben so wie wir sie fuͤr den Preis von 9 ß berechnet haben, und die Mindereinnahme geht also von dem Reinertrage selbst ab. Der Reinertrag von einer Kuh war bei dem Preise von 9 ß ist bei dem Preise von 5⅔ ß Bei 5 Meilen Entfernung 2,58 Thlr. ÷ 2,30 Thlr. 10 » 3,23 » ÷ 1,65 » 20 » 4,67 » ÷ 0,21 » 30 » 5,84 » + 0,96 » 40 » 5,44 » + 0,56 » 50 » 4,85 » ÷ 0,03 » Es ergibt sich hieraus, daß bei dem Preise der But- ter von 5⅔ ß fuͤr das Pfund, in der Naͤhe der Stadt die Viehhaltung zum Zweck der Butterproduktion nicht bloß keinen Reinertrag gibt, sondern mit einem wirkli- chen Verlust verbunden ist. Mit der groͤßern Entfernung von der Stadt wird dieser Verlust allmaͤlig geringer und verschwindet endlich bei einer Entfernung von 21½ Mei- len. Von hier an geben die Kuͤhe einen Reinertrag der anfaͤnglich mit der zunehmenden Entfernung waͤchs’t, bei 31,5 Meilen aber seinen hoͤchsten Punkt erreicht, dann wieder abnimmt und endlich bei 50 Meilen Entfernung ganz verschwindet. Das Resultat, daß die Butterproduktion nur in den entfernten Gegenden mit Vortheil betrieben werden kann, haͤtten wir auch schon aus der in §. 19. mitgetheilten all- gemeinen Formel — vermoͤge welcher sich fuͤr jedes Ge- waͤchs, dessen Produktionskosten und dessen Ertrag von ei- ner gegebenen Flaͤche bekannt sind, die Stelle nachweisen laͤßt, wo dasselbe erzeugt werden muß — entwickeln koͤn- nen. Nach dieser Formel ist in §. 19. fuͤr ein Produkt, welches in Hinsicht der Produktionskosten sich wie 14: 1 und in Hinsicht der Transportkosten wie 2 : 1 gegen Ro- cken verhaͤlt — und ungefaͤhr in diesem Verhaͤltniß wer- den Butter- und Getreideproduktion gegen einander ste- hen — berechnet worden, daß dasselbe aus der Naͤhe der Stadt nur zu 9,2 ß, aus der 30 Meilen entfernten Ge- gend aber zu 5,3 ß das Pfund nach der Stadt geliefert werden koͤnne. Kann nun — wie es hier der Fall ist — der ganze Bedarf durch die entlegene Gegend befriedigt werden, so bestimmt der Preis, zu welchem diese Gegend ein solches Produkt nach der Stadt liefern kann, auch den Mittelpreis dieses Produkts in der Stadt selbst, und es geht hieraus hervor, daß die Erzeugung dieses Produkts in der Naͤhe der Stadt mit Verlust verbunden seyn muß. Es scheint demnach, daß die der Stadt naͤher gele- genen Kreise die Viehzucht ganz aufgeben und sich bloß dem weit eintraͤglichern Kornbau widmen muͤßten. Dies wuͤrde auch unstreitig der Fall seyn, wenn es nicht durch ein merkwuͤrdiges Gesetz der Natur verhindert und unmoͤglich gemacht wuͤrde. Die Pflanzennahrung, die dem Boden durch die Her- vorbringung des Getreides entzogen wird, kann dem Acker nicht durch das Auffahren von Heu, Stroh oder Gras in dem natuͤrlichen Zustande ersetzt werden, sondern diese Substanzen muͤssen durch die Verfuͤtterung mit dem Vieh in Dung verwandelt werden, wenn sie den Pflan- zen wieder zur Nahrung dienen sollen. Das Vieh ist also als eine unentbehrliche Maschine anzusehen, wodurch Heu und Stroh in Dung verwandelt werden; und die Viehzucht muß mit dem Ackerbau ver- bunden bleiben, wenn sie auch gar keine Einnahme ge- waͤhren sollte. Durch diesen Umstand erhaͤlt nun aber die Frage: «ob bei sinkenden Preisen der Viehprodukte die naͤhern oder entferntern Gegenden die Viehzucht aufgeben muͤssen», eine andere Entscheidung. Die naͤhern Gegenden koͤnnen den Verlust, der aus der Viehzucht entsteht, tragen, weil der Kornbau eine Landrente abwirft; die entferntern Gegenden, die keine 13 andre Einnahme als aus dem Vieh haben, muͤssen die Viehzucht aufgeben, sobald sie nicht mehr rentirt. Um nun endlich den Preis, den die Butter in der Stadt haben wird, angeben zu koͤnnen, muͤßte die Quan- titaͤt die gebraucht wird, und die Groͤße der Flaͤche, die zu der Erzeugung dieser Quantitaͤt erforderlich ist, be- kannt seyn. Der Preis muß naͤmlich so hoch seyn, daß das ent- legenste Gut, dessen Anbau aber zur Befriedigung des Bedarfs der Stadt noch nothwendig ist, die saͤmmtlichen auf die Produktion und den Transport verwandten Ko- sten ersetzt erhaͤlt. Ist z. B. zur Befriedigung des Beduͤrfnisses der Stadt die Betreibung der Viehzucht bis auf 50 Meilen von der Stadt nothwendig: so muß der Preis der But- ter so hoch seyn, daß dem 50 Meilen entfernten Gut die Kosten der Viehzucht ersetzt werden; es muͤssen also 70 ℔ an Ort und Stelle selbst 5,36 Thlr. N⅔ werth seyn, das Pfund also 37/10 ß, und da die Transportkosten 2 ß pr. Pfund betragen, so muß der Mittelpreis der Butter in der Stadt = 57/10 ß N⅔ seyn. In der Entfernung von 40 Meilen von der Stadt kostet das Pfund zu produziren ebenfalls 3,7 ß N⅔ die Transportkosten bis zur Stadt betragen 1,6 zusammen 5,3 ß N⅔ Kann nun der Kreis von 40 Meilen um die Stadt herum den Bedarf der Stadt liefern, so wird der Mittel- preis der Butter 5,3 ß N⅔ pr. Pfund seyn. In die- sem Fall verschwindet aber die Landrente bei 40 Meilen Entfernung, anstatt daß diese Gegend noch eine Land- rente abwirft, wenn die Kultur des Bodens sich bis auf 50 Meilen von der Stadt ausdehnt. In der Entfernung von 30 Meilen kostet die Pro- duktion von 70 ℔ Butter 5,54 Thlr. N⅔, dies macht fuͤr ein Pfund 3,8 ß. Die Butter aus dieser Gegend nach der Stadt zu fahren kostet 1,2 ß. Reicht nun die- ser Kreis fuͤr das Beduͤrfniß der Stadt hin, so kann das Pfund Butter zu 3,8 + 1,2 = 5 ß N⅔ gekauft werden. Zwischen dem Fleisch und dem Getreide findet ein gemeinschaftliches Maaß, naͤmlich das der Ernaͤhrungsfaͤ- higkeit statt, und wir muͤssen uns die Frage vorlegen, ob denn der Preis des Fleisches, der Butter u. s. w. allein durch die Kosten, die es verursacht diese Erzeugnisse zu Markt zu bringen, und nicht auch durch das Verhaͤltniß der Ernaͤhrungsfaͤhigkeit bestimmt werde. Nun finden wir in der Wirklichkeit bei allen zivili- sirten Nationen — also mit Ausschluß der bloß Viehzucht treibenden Nomadenvoͤlker — daß eine gleiche Nahrungs- masse im Fleisch viel hoͤher bezahlt werde als im Brodte. Dieser hoͤhere Preis des Fleisches entspringt aus zwei Quellen, 1) Es findet eine allgemeine Vorliebe fuͤr Fleischspeisen statt, und jeder der nicht in der aͤußersten Duͤrftigkeit lebt, verwendet einen Theil seiner Einnahme auf die Erlangung dieses wohlschmeckenden und kraͤftigen Nah- rungsmittels. 2) Die Gemuͤse und die Kartoffeln sind — mit allei- niger Ausnahme der sehr großen Staͤdte — uͤberall ein weit wohlfeileres Nahrungsmittel, als das Brodt und die aus dem Getreide bereiteten Mehlspeisen; aber die Nahrungsmasse ist in ihnen zu wenig kon- zentrirt, als daß sie das einzige Nahrungsmittel der arbeitenden Klasse ausmachen koͤnnten. Werden aber bei der Speisung die Gemuͤse mit Fleisch, in wel- chem die Nahrungsmasse noch viel konzentrirter als im Getreide ist, verbunden: so ersetzt diese Verbin- 13* dung das Brodt und die Mehlspeisen vollkommen, und der Arbeiter kann nun das, was er bei dem Ankauf der Gemuͤse, statt des Getreides erspart hat, zur Bezahlung eines hoͤhern Preises fuͤr das Fleisch verwenden. Dies fuͤhrt uns noch einmal auf die Kartoffeln zuruͤck. Gesetzt ein Pfund Fleisch enthalte gleiche Nahrungs- masse mit dem Brodt, was aus zwei Pfund Rocken er- folgt: so sind 14 ℔ Fleisch + 2 Schfl. Kartoffeln gleich 1 Schfl. Rocken. Gilt nun der Schfl. Rocken 1 Thlr. 24 ß der Schfl. Kartoffeln 12 ß; 2 Schfl. also 24 ß so erspart der Arbeiter 1 Thlr., welchen er zum Ankauf von 14 ℔ Fleisch verwendet; er kann also, ohne daß hieraus ein Verlust fuͤr ihn entspraͤn- ge, das Pfund Fleisch mit 3,4 ß bezahlen, obgleich er dieselbe Nahrungsmasse im Brodt zu 1,7 ß erkaufen koͤnnte. Nach Campbell (Siehe Thaers Grundsaͤtze der ratio- nellen Landwirthschaft, Band 4 Seite 221) bewirkt bei der Ochsenmastung die Verfuͤtterung von 1 Schfl. Kartoffeln einen Fleischansatz von 3 ℔. Nach Thaer (Seite 369 des angefuͤhrten Werks) nimmt ein Mastochse, der taͤglich 40 ℔ gutes Heu bekoͤmmt, taͤglich 2 ℔ zu. Nach Campbell’s Angabe wuͤrden zur Hervorbringung von 42 ℔ Fleisch, die nach unserer Annahme gleiche Nah- rungsmasse mit 1 Schfl. Rocken enthalten, die Verfuͤtte- rung von 14 Schfl. Kartoffeln erforderlich seyn, waͤhrend vor der Verfuͤtterung schon in 3 Schfl. Kartoffeln so viel Nahrungsstoff enthalten war als in 1 Schfl. Rocken. Es folgte hieraus also, daß durch die Verwandlung der Kartoffeln in Fleisch die absolute Nahrungsmasse fast bis auf ⅙ vermindert wuͤrde. Kann nun 1 Schfl. Rocken durch 14 ℔ Fleisch + 2 Schfl. Kartoffeln ersetzt werden, und sind zur Hervorbrin- gung von 14 ℔ Fleisch 4 ⅔ Schfl. Kartoffeln erforderlich: so wuͤrden 4 ⅔ + 2 = 6 ⅔ Schfl. Kartoffeln einen Schfl. Rocken ersetzen. Da nun von derselben Flaͤche, wo 1 Schfl. Rocken waͤchst, mehr als 6 ⅔ Schfl. Kartoffeln geerntet werden, so kann auch nach dieser Berechnung — die aber keines- wegs Anspruch auf Vollstaͤndigkeit und Genauigkeit ma- chen soll — durch die Verbreitung des Kartoffelnbaues eine groͤßere Zahl Menschen, als fruͤher durch den Getrei- debau, ernaͤhrt werden; aber bei weitem keine so viel groͤßere Zahl als Manche behauptet haben. Denken wir uns nun, daß in dem isolirten Staate der bisher bloß Viehzucht treibende Kreis allmaͤlig, und zwar bis zur Graͤnze des kulturfaͤhigen Bodens, ange- bauet und dem Getreidebau gewidmet werde: so nimmt dadurch einerseits die Menge der Viehprodukte, die nach der Stadt geliefert wird, betraͤchtlich ab, und andererseits vermehrt sich die Zahl der Konsumenten mit dem erwei- terten Anbau der Ebene. Die geringere Quantitaͤt von Viehprodukten muß dann unter eine groͤßere Zahl von Konsumenten vertheilt werden, und die auf jeden Einzel- nen fallende Portion muß also viel kleiner als fruͤher seyn. Es entsteht nun die Frage, welchen Einfluß diese Veraͤnderung auf den Preis der animalischen Produkte haben wird, und wie nun die geringere Produktenmenge unter die verschiedenen Klassen der Staatsbuͤrger vertheilt werden wird. Bei der mangelhaften Versorgung des Markts mit Fleisch wird durch die Konkurrenz der Kaͤufer eine Stei- gerung des Preises hervorgebracht. Der Aermere kann fuͤr das Fleisch nur den Preis zahlen, den es ihm in Verhaͤltniß zu andern Nahrungsmitteln werth ist. Steigt der Preis hoͤher, so muß er den Verbrauch desselben auf- geben oder wenigstens einschraͤnken. Der Reiche dagegen kann und wird fuͤr die wohlschmeckendere Fleischspeise ei- nen hoͤhern Preis zahlen, als das Werthsverhaͤltniß zum Getreide angibt. Indem nun der Reiche grade durch die- sen hoͤhern Preis den Armen von dem Ankauf des Flei- sches abhaͤlt, kann sein Tisch noch eben so reichlich als fruͤher mit Fleisch besetzt seyn; waͤhrend die arbeitende Klasse sich nun mit den wohlfeilern, aber minder kraͤfti- gen vegetabilischen Speisen begnuͤgen muß. So fuͤhrt also dieser Uebergang zur hoͤhern Kultur zu einer fuͤr die Arbeiter sehr unerfreulichen Beschraͤnkung der gewohnten Beduͤrfnisse. Steigen nun aber bei weiterm Fortschreiten des Reich- thums der Nation die Preise der animalischen Produkte so hoch, daß Kartoffeln zum Viehfutter mit Vortheil ge- bauet werden koͤnnen: so findet nun auf einmal eine große Vermehrung der Viehprodukte statt, und die Portion die auf jeden Einzelnen faͤllt, kann nun wieder betraͤchtlich vergroͤßert werden. Nach meinen Berechnungen ernaͤhrt ein Morgen mit Kartoffeln 2 ⅔ mal so viel Vieh, als ein Morgen Dreesch- weide auf Boden von gleichem Reichthum. Ist nun der Arbeitslohn so hoch, daß der Arbeiter den hoͤhern Preis fuͤr die animalischen Produkte bezahlen kann — und dies muß man voraussetzen, weil ohne die Konkurrenz der arbeitenden Klasse der Preis schwerlich so hoch haͤtte steigen koͤnnen — so wird der Arbeiter nun den Verbrauch der Fleischspeisen vermehren und zu einer behaglichen Lebensweise uͤbergehen koͤnnen. Ein solcher Zustand der buͤrgerlichen Gesellschaft bie- tet aber noch eine andre sehr erfreuliche Seite dar. Wenn naͤmlich in einem Mißwachsjahr die Ernte fuͤr den Bedarf nicht ausreicht, so koͤnnen nun die zur Vieh- mastung bestimmten Kartoffeln direkt zur menschlichen Nahrung verwandt, das Vieh aber mager geschlachtet wer- den, und da hiedurch die sonst in Fleisch verwandelte Nah- rungsmasse fast verfuͤnffacht wird: so ist es fast unmoͤglich, daß eine Nation die diese Stuffe des Wohlstandes ein- mal erstiegen hat, jemals von einer Hungersnoth heimge- sucht werden koͤnne. Vermehrt sich dagegen in einem Staat durch die Einfuͤhrung des Kartoffelnbaues die Volksmenge so sehr, und sinkt in Folge dieser Vermehrung der Arbeitslohn so tief, daß der Arbeiter fuͤr seinen Lohn nur Kartoffeln er- kaufen kann, und ohne Beihuͤlfe animalischer Speisen ganz oder groͤßtentheils von Kartoffeln leben muß: so ist dieser Zustand des Staats einer der bejammernswuͤrdigsten. Die Kartoffeln koͤnnen nicht wie das Getreide von einem Jahr zum andern aufgehoben werden: es kann der Ueberfluß des einen Jahrs nicht den Mangel des andern ersetzen. Mißrathen nun aber die Kartoffeln, so ist keine Ret- tung durch den Uebergang von einem theuern zu einem wohlfeilen Nahrungsmittel — wie der vom Fleisch zu Kartoffeln — moͤglich, und es tritt der Zustand ein, wo- von Malthus sagt: «wenn aber das Volk in der Regel «vom allerniedrigsten Nahrungsmittel lebt, dann bleibt «gar keine Zuflucht uͤbrig, als vielleicht etwas Baum- «rinde, viele aber muͤssen nothwendig des eigentlichen «Hungertodes sterben.» In diesem Fall wird also, so paradox dies auch schei- nen mag, grade durch die Kartoffel die Geißel einer oͤf- ters wiederkehrenden Hungersnoth herbeigefuͤhrt. Irland bietet vielleicht schon jetzt das Beispiel eines solchen Zu- standes dar. So hat also auch hier die Natur es der Willkuͤhr des Menschen uͤberlassen, ob er das herrliche Geschenk, was sie ihm gab, zu seinem Verderben oder zu seinem Heil benutzen will. Viehmastung . Das gemaͤstete Vieh kann ohne bedeutende Kosten nach entfernten Marktplaͤtzen getrieben werden, und die Mastung kann hier wohlfeiler als in den der Stadt naͤher gelegenen Gegenden, wo der Boden eine betraͤchtliche Land- rente abwirft, geschehen. Da jedoch das Treiben des sehr fetten Viehes auf weite Strecken mit vieler Beschwerde und mit bedeutender Abmagerung des Viehes verbunden ist: so kann es seyn, daß die Mastung hier nur begonnen, aber erst in einer der Stadt naͤhern Gegend vollendet wird. Aufzucht von jungem Vieh. Das Jungvieh kann mit geringer Muͤhe und unbe- deutenden Kosten von einem Orte zum andern getrieben werden. Da nun in diesem Kreise die Landrente des Bodens und der Werth des Futters sehr niedrig sind: so kann auch von hieraus das Jungvieh so wohlfeil geliefert werden, daß keine andre Gegend des isolirten Staats die Konkurrenz damit aushalten kann. Der Kreis der Koppelwirthschaft kann seinen Boden durch Kuherei zum Zweck der Butterproduktion viel hoͤher nutzen als durch Aufzucht; und dieser Kreis wird seinen ganzen Bedarf an Jungvieh aus dem Kreise der Vieh- zucht kaufen. In der Wirklichkeit kann in solchen Gegenden, wo der Lage und den uͤbrigen Verhaͤltnissen nach die Aufzucht unvortheilhaft ist, es doch zuweilen fuͤr einzelne Landwirthe zweckmaͤßig seyn, ihren Bedarf an Jungvieh selbst aufzu- ziehen — wenn sie naͤmlich den Zweck haben, eine bessere Race als die gewoͤhnliche zu erzielen. In dem isolirten Staat aber, wo wir fuͤr alle Landwirthe gleiche Intelli- genz und also auch gleiche Kenntniß der guten Viehracen annehmen, entscheidet die Lage des Guts allein uͤber die Zweckmaͤßigkeit oder Unzweckmaͤßigkeit der Aufzucht. Wenn der Bedarf der Stadt an animalischen Pro- dukten eine Ausdehnung der Viehzucht bis 50 Meilen um die Stadt herum erfordert, so ist, wie wir oben gesehen haben, der Mittelpreis der Butter in der Stadt = 5 ⅔ ß N ⅔ fuͤr das Pfund, und mit diesem Preise der Butter wird der Preis der andern thierischen Erzeugnisse, als Wolle, fettes Fleisch u. s. w. im Verhaͤltniß stehen. Der Reinertrag einer Kuh betraͤgt nach unsern obi- gen Untersuchungen fuͤr die Gegend, welche von der Stadt entfernt ist: 30 Meilen 0,96 Thlr. N ⅔ 40 » 0,56 » 50 » 0 » Die Landrente ist also in diesem ganzen Kreise aͤußerst geringe, und der Ertrag der Guͤter besteht fast nur aus den Zinsen des Kapitals, welches auf die Errichtung der Gebaͤude, auf die Anschaffung des Inventarii u. s. w. verwandt ist. In diesem Kreise wird nicht mehr Korn gebauet, als zur Ernaͤhrung der mit der Viehzucht beschaͤftigten Men- schen erforderlich ist. Der Gewinn an Stroh ist also aͤu- ßerst gering, und es darf nicht mehr Vieh gehalten wer- den, als mit diesem wenigen Stroh und mit dem Heu von den natuͤrlichen Wiesen im Winter durchgefuͤttert werden kann. Die Sommerweide fuͤr das Vieh ist hingegen, da fast der saͤmmtliche Acker der Guͤter zur Weide liegt, so reichlich, daß das Vieh nicht alles Gras verzehren kann, und daß ein Theil des Grases ungenutzt verfault. Durch den Anbau von Futterkraͤutern und Wurzel- gewaͤchsen laͤßt sich aber die Winterfuͤtterung nicht ver- mehren, weil die dadurch verursachten Kosten, durch den sehr geringen Ertrag des Viehes gar nicht ersetzt werden koͤnnen. Die Wiesen sind also der einzige Maaßstab fuͤr die Zahl des Viehes welches gehalten werden kann, und man wird die geringe Landrente, welche aus der Wirthschaft hervorgeht, einzig und allein den Wiesen zuschreiben, weil die Weide im Ueberfluß vorhanden ist und nur durch die Wiesen genutzt werden kann. Dieser Kreis kann also im Verhaͤltniß zu seiner gro- ßen Ausdehnung nur eine geringe Quantitaͤt Viehpro- dukte zu Markte bringen. Auch ist die Bevoͤlkerung dieses Kreises aͤußerst ge- ring, und ein Gut von gleichem Umfange, welches in der Naͤhe der Stadt 30 Familien ernaͤhrt, wird hier kaum 3 Familien Beschaͤftigung und Nahrung geben. Mit 50 Meilen Entfernung von der Stadt hoͤrt end- lich die Landrente von der Viehzucht ganz auf, und weil in einer groͤßern Entfernung die Zinsen des auf die Wirth- schaft verwandten Kapitals nicht mehr bezahlt werden, muß auch dieser letzte Kulturzweig hier enden. Hinter dem Kreise der Viehzucht koͤnnen nun noch einige Jaͤger zerstreut in den Waͤldern leben, welche mit der Beschaͤftigung und der Lebensart der Wilden auch die Sitten derselben annehmen werden. Die einzige Kom- munikation welche diese Jaͤger mit der Stadt haben, be- steht darin, daß sie ihre wenigen Beduͤrfnisse fuͤr die Felle wilder Thiere eintauschen. Dies ist nun die letzte Einwirkung, welche die Stadt auf diese Ebene, die weiterhin zur Menschenleeren Wild- niß wird, ausuͤbt. Ein Reisender, der den isolirten Staat durchreis’te, wuͤrde in wenig Tagen alle jetzt bekannten Wirthschafts- systeme praktisch angewandt erblicken. Die regelmaͤßige Folge, worin er die verschiedenen Wirthschaftssysteme nach einander wahrnaͤhme, wuͤrde ihn vor dem Irrthum bewah- ren, als laͤge es nur an der Unkenntniß der Landwirthe, daß die Kultur der entfernten Gegenden nicht so gut ist, als die in der Naͤhe der Stadt. Die hoͤheren Wirthschaftssysteme haben dadurch daß sie kuͤnstlicher, komplizirter sind, und zugleich hoͤhere Einsich- ten und Kenntnisse erfordern, fuͤr das Auge etwas Blen- dendes und Verfuͤhrerisches. Da nun diese hoͤhern Wirthschaftsarten an den Or- ten, wo sie landuͤblich sind, unleugbar einen groͤßern Er- trag geben und den Boden hoͤher benutzen, so ist der Irr- thum «daß man nur die noͤthigen Kenntnisse zu besitzen brauche, um ein hoͤheres Wirthschaftssystem in eine weni- ger kultivirte Gegend einzufuͤhren» leicht zu entschuldigen, aber auch um so gefaͤhrlicher. Unsere Untersuchungen haben ergeben, daß eine Kop- pel- oder Fruchtwechselwirthschaft auf einem Gut in dem Kreise der Dreifelderwirthschaft eingefuͤhrt, von der Zeit wieder hinweggespielt werden und spurlos verschwinden muß. Umgekehrt wird eine Dreifelderwirthschaft in den Kreis der Koppel- oder Fruchtwechselwirthschaft verpflanzt, nicht bestehen koͤnnen; aber ein solcher Versuch ist zu we- nig einladend, der Nachtheil zu sehr in die Augen fallend, als daß er oft gemacht werden koͤnnte. Der isolirte Staat stellt in Hinsicht des Ackerbaues zugleich das Bild eines und desselben Staats in verschie- denen Jahrhunderten dar. Vor einem Jahrhundert wurde in Mecklenburg bloß Dreifelderwirthschaft getrieben, und diese war den dama- ligen Verhaͤltnissen allein angemessen. In den fruͤhesten Zeiten waren Jagd und Viehzucht wahrscheinlich die ein- zigen Quellen der Ernaͤhrung. Dagegen wird im naͤch- sten Jahrhundert die Fruchtwechselwirthschaft hier vielleicht eben so allgemein seyn, als jetzt die Koppelwirthschaft. So wie der Reichthum und die Bevoͤlkerung eines Staats steigen, so wird auch ein mehr intensiver Land- bau vortheilhaft. Sind die Verhaͤltnisse nun bis zu dem Punkt gereift, daß die Anwendung eines hoͤhern Wirth- schaftssystems nuͤtzlich wird, so ist auch das Werk des Landwirths, der diese neue Wirthschaft zuerst einfuͤhrt, der Vergaͤnglichkeit nicht unterworfen. Diese Wirthschaft wird sich nicht bloß auf seinem Gute erhalten, sondern sich, zwar langsam aber unwiderstehlich, uͤber das ganze Land verbreiten und so die landuͤbliche Wirthschaft werden. Dies war in Mecklenburg der Fall, als die Koppel- wirthschaft zuerst eingefuͤhrt wurde; dies war in England der Fall, als die Koppel- und Dreifelderwirthschaften der Fruchtwechselwirthschaft weichen mußten. Zweiter Abschnitt . Vergleichung des isolirten Staats mit der Wirklichkeit. §. 27. Ruͤckblick auf den Gang unserer Untersuchung. I n der vorhergehenden Darstellung der Gestaltung des isolirten Staats sind die Verhaͤltnisse des Guts Tellow zum Grunde gelegt, indem wir entwickelt haben, wie die Wirthschaft dieses Guts sich aͤndern wuͤrde, wenn dasselbe dem Marktplatz fuͤr die landwirthschaftlichen Erzeugnisse naͤher oder ferner gedacht wird. Wir haben in §. 5. angenommen, daß der Rohertrag eines Guts sich ganz in Korn angeben lasse, und daß der Preis der animalischen Produkte mit dem Preise des Ge- treides im Verhaͤltniß stehe. Diese Annahme ist allerdings wahr und zutreffend, wenn wir die wirklichen Verhaͤltnisse eines kultivirten Staats, der von keinen rohen, bloß Viehzucht treibenden Laͤndern umgeben ist, vor Augen haben. Die durchge- fuͤhrte Darstellung des isolirten Staats zeigt uns aber selbst, daß das Gut T. in einer Gegend liegt, wo die Einwirkung der rohen, bloß Viehzucht treibenden Laͤnder sich schon sehr vermindert hat; und daß in dem isolirten Staat das Verhaͤltniß zwischen den Preisen der Viehpro- dukte und des Korns, nicht dasselbe seyn kann, was auf dem Gute T. statt findet. Wir muͤssen deshalb untersuchen, in wiefern sich die Gestaltung des isolirten Staats aͤndert, wenn der Preis der animalischen Produkte von dem Preise des Getreides unabhaͤngig ist. Fuͤr T. ist der Preis der Butter 9 ß, und nach Ab- zug der Transportkosten 8 ⅗ ß N ⅔ pr. ℔; in dem iso- lirten Staat kann der Marktpreis der Butter nach unse- rer Berechnung nur 5 ⅔ ß betragen, aber der Werth der- selben auf dem Gute selbst nimmt mit der Entfernung des Guts von der Stadt nicht so rasch ab, als der des Getreides. Legen wir nun in unserer Berechnung diesen Preis statt jenes zum Grunde, so werden wir in der Naͤhe der Stadt die Landrente geringer finden, aber diese Landrente nimmt mit der wachsenden Entfernung von der Stadt nicht so schnell ab, und sie wird fuͤr das 25 Meilen entfernte Gut schon groͤßer seyn als wir sie ange- geben haben — weil die Butter ungeachtet des geringern Marktpreises hier doch schon einen hoͤhern Werth hat, als wenn ihr Preis sich nach dem Getreidepreis dieser Ge- gend richtete. Wir haben ferner bei unsern Untersuchungen einen Standpunkt zum Grunde gelegt, wo die mit dem Land- bau verbundenen Ausgaben zu ¼ in Geld und zu ¾ in Korn ausgedruͤckt werden muͤssen — und wir konnten dadurch fuͤr das gegebene Gut bei jedem Wechsel der Ge- treidepreise den Reinertrag und die Bewirthschaftungsart bestimmen. Dann haben wir aber auch die Veraͤnderung in den Getreidepreisen durch die groͤßere oder geringere Entfer- nung vom Marktplatz, also gleichsam raͤumlich dargestellt, und auf diese Weise den isolirten Staat konstruirt. Nun ist aber wie wir bereits in §. 5. erwaͤhnt ha- ben, das Verhaͤltniß in welchem die Ausgaben in Geld und in Korn auszudruͤcken sind, keineswegs gleichbleibend sondern mit dem Standpunkt selbst veraͤnderlich, und dies laͤßt sich in dem isolirten Staat noch weit klarer uͤberse- hen als in der Wirklichkeit. Der Preis aller Waaren und Materialien, die der Landwirth des isolirten Staats nur aus der Stadt erhal- ten kann, richtet sich nicht nach dem Getreidepreis der Gegend wo der Landwirth wohnt, sondern dieser muß den Preis, den die Waaren in der Stadt haben und dann noch die Fracht von der Stadt bis zu seiner Gegend, da- fuͤr zahlen. In dem Preise der Arbeitserzeugnisse der Handwer- ker die auf dem Lande wohnen, sind enthalten: 1) die Auslage fuͤr Lebensmittel und andere Beduͤrf- nisse, die sie waͤhrend der Arbeit verbrauchen, 2) die Auslage fuͤr das rohe Material. Wird nun das Material, was der Handwerker ver- arbeitet, z. B. das Eisen aus der Stadt bezogen, so rich- tet sich der Preis seines Arbeitserzeugnisses nur zum ge- ringern Theil nach dem Getreidepreis der Gegend wo der Handwerker wohnt; wird dagegen das rohe Material auf dem Lande selbst erzeugt, z. B. Flachs, so stehen die Fa- brikationskosten der Leinwand fast ganz in Verhaͤltniß mit dem Getreidepreise, indem nur dasjenige was der Leinweber zu seiner Wohnung, seinen Geraͤthschaften und seinem Unterhalt aus der Stadt kaufen muß, in Geld ausgedruͤckt werden darf. Wir finden also, daß von den mit dem Landbau ver- bundenen Ausgaben, alles dasjenige was der Landwirth unmittelbar aus der Stadt bezieht, und alles was die auf dem Lande lebenden, fuͤr den Landwirth arbeitenden Handwerker aus der Stadt erkaufen, in Geld ausgedruͤckt bleiben muß. Fuͤr Guͤter von gleich großem Betrieb ist also auch die fuͤr Waaren und Materialien in der Stadt selbst zu zahlende Summe gleich groß, diese Guͤter moͤgen der Stadt nahe oder ferne liegen. Aber dem Landwirth des isolirten Staats kosten nur diese Waaren außer dem An- kaufspreis auch noch die Fracht fuͤr dieselben von der Stadt bis zu seiner Gegend; oder der Preis dieser Waa- ren ist auf dem Lande um den Betrag der Fracht inclu- sive der Handelskosten hoͤher als in der Stadt. Die Fracht — wovon nach §. 4. wieder ein Theil in Geld ausge- druͤckt werden muß — steigt aber mit der groͤßern Ent- fernung von der Stadt, und so faͤllt auf die entfernter liegenden Guͤter eine erhoͤhte Ausgabe sowohl an Geld als an Getreide. Bei der Uebertragung unserer von einem Standpunkt ausgegangenen Berechnung auf den isolirten Staat fin- det also eine zwiefache Abweichung statt: 1) ist der Ertrag aus der Viehzucht in den entfernten Gegenden groͤßer als unsere Berechnung angibt; 2) kommt fuͤr die entfernten Gegenden noch die Fracht fuͤr die aus der Stadt zu kaufenden Beduͤrfnisse in Ausgabe. Beide Abweichungen wirken sich einander entgegen und bringen dadurch wieder eine Annaͤherung zu dem Resultat unserer Berechnung hervor. Wie nun aber auch die Landrente in Zahlen ausge- sprochen sich hiedurch aͤndern mag, so bleiben doch fol- gende Hauptresultate unsere Untersuchung ganz unver- aͤndert: Die Koppelwirthschaft muß bei sehr niedrigen Korn- preisen zu der Dreifelderwirthschaft uͤbergehen, weil diese das Getreide mit geringern Arbeitskosten produziren kann. Bei noch mehr verringerten Getreidepreisen hoͤrt auch die Landrente der Dreifelderwirthschaft auf, und sie kann kein Korn mehr nach der Stadt liefern. Hinter dem Kreise der Dreifelderwirthschaft bildet sich dann der Kreis der Viehzucht. Diese Hauptresultate und mit ihnen alle daraus ge- zogene Folgerungen bleiben unveraͤndert, aber die Aus- dehnung der Kreise in Zahlen ausgesprochen und die Graͤn- ze, wo zwei Wirthschaftsarten sich trennen, wird der Mei- lenzahl nach sich aͤndern. Diese Zahlen dienen hier aber nur zur Versinnlichung der Idee und sind keines- wegs von einem wesentlichen Einfluß auf die entwickel- ten Hauptgesetze: denn es ist in dieser Beziehung gleich- guͤltig, ob z. B. der Kreis der Dreifelderwirthschaft einige Meilen naͤher oder entfernter von der Stadt anfaͤngt. §. 28. Verschiedenheiten zwischen dem isolirten Staat und der Wirklichkeit. Die wirklichen Staaten und Laͤnder sind in folgen- den Punkten von dem isolirten Staat wesentlich verschie- den: 1) Es gibt in der Wirklichkeit kein Land, wo der Bo- den uͤberall gleichen Reichthum enthielte, und durch weg von gleicher physischer Beschaffenheit waͤre. 2) Es gibt keine einzige große Stadt, die nicht an einem Fluß oder schiffbaren Kanal laͤge. 3) Jeder Staat von bedeutendem Umfange, mit einer großen Hauptstadt, hat außer dieser Hauptstadt noch viele kleinere Staͤdte, die zerstreut uͤber das ganze Land liegen. Ad. 1. Unsere Untersuchungen in §. 14. haben das Resultat gegeben, daß niedrige Kornpreise in ihrer Wirkung mit einer geringen Dungkraft des Bodens darin uͤbereinstim- men, daß beide die Koppelwirthschaft in Dreifelderwirth- schaft verwandeln, und daß beide wenn sie noch mehr ver- 14 mindert werden, die Landrente am Ende bis zu 0 her- unter bringen. Man koͤnnte nun eben so wie wir hier den Preis des Getreides veraͤnderlich, die Fruchtbarkeit des Bodens gleichbleibend angenommen haben, einen zweiten isolirten Staat darstellen, in welchem der Getreidepreis gleichblei- bend, die Fruchtbarkeit des Bodens dagegen veraͤnderlich waͤre, und dann diese zwiefache Darstellung auf die Wirk- lichkeit anwenden. Diese zwiefache Darstellung ist aber, wenigstens in dieser Beziehung entbehrlich, weil wir schon aus dem bis- herigen, den Standpunkt, den ein Gut von niedrigerm Grade der Fruchtbarkeit bei dem Getreidepreis von 1 ½ Thlr. fuͤr den Scheffel Rocken, einnehmen wuͤrde, nach- weisen koͤnnen, wie aus der Loͤsung der nachfolgenden Aufgaben hervorgehen wird. Erste Aufgabe. Welche Landrente wird ein Gut, dessen Acker Koͤrner in der Dreifeldex- wirthschaft traͤgt, gewaͤhren, wenn der Scheffel Rocken auf dem Gute selbst 1 ½ Thlr. werth ist; und in welcher Ge- gend des isolirten Staats findet eine gleiche Landrente statt? Nach der in §. 14. gelieferten Tabelle betraͤgt die Land- rente der Dreifelderwirthschaft von Koͤr- nern Ertrag 240 Scheffel Rocken ÷ 246 Thlr. Bei dem Preise von 1 ½ Thlr. fuͤr den Scheffel sind 240 Scheffel Rocken 360 Thlr. werth; die Landrente betraͤgt also 360 ÷ 246 = 114 Thlr. In dem isolirten Staat ist bei dem Ertrage von 72 Koͤrnern die Landrente = 696 Scheffel ÷ 327 Thlr. Die Landrente beider Wirthschaften wird also gleich, wenn 696 Scheffel Rocken ÷ 327 Thlr. = 114 Thlr. sind + 327 + 327 also 696 Scheffel Rocken 441 Thlr. dieß macht fuͤr 1 Scheffel 0,633 Thlr. und diesen Preis hat der Rocken auf dem ungefaͤhr 26 Meilen von der Stadt entfernten Gute. Es ist also die Landrente eines Guts von 4, 2 Koͤr- nern bei dem Rockenpreise von 1 ½ Thlr. pr. Schffl. gleich der Landrente desjenigen Guts, welches in dem isolirten Staat, 24 Meilen von der Stadt entfernt ist. Zweite Aufgabe. Bei welchem Koͤrnerertrag wird die Landrente der Dreifelderwirthschaft = 0, wenn der Scheffel Rocken auf dem Gute 1 ½ Thlr. werth ist? Nach §. 14. ist fuͤr (10 — x) Koͤrner die Land- rente 1000 Schffl. ÷ 152 x Schffl. ÷ 381 Thlr. + 27 x Thlr. den Scheffel zu 1 ½ Thlr. gerechnet, gibt dieß 1500 Thlr. ÷ 228 x Thlr. — 381 Thlr. + 27 x Thlr. oder 1119 Thlr. ÷ 201 x Thlr. Wenn nun die Landrente = 0 seyn soll, so sind 201 x = 1119 also x = 5,57 Der gesuchte Koͤrnerertrag, fuͤr welche die Landrente = 0 wird, ist also . Dritte Aufgabe. Bei welchem Koͤrnerertrag ist die Nutzung des Bodens durch Koppelwirthschaft eben so hoch als die durch Dreifelderwirthschaft, wenn fuͤr beide Wirth- schaftsarten der Werth des Schffl. Rocken auf dem Gute 1 ½ Thlr. betraͤgt? Die Landrente beider Wirthschaftsarten wird gleich, wenn nach §. 14. 14* Fuͤr einen Reichthum des Ackers, bei welchem die Koppelwirthschaft 10 — 4, 58 = 5, 42 Koͤrner, die Dreifelderwirthschaft aber (10 — 4, 58) = 4, 55 Koͤrner gibt, ist also bei dem Preise von 1 ½ Thlr. fuͤr den Scheffel Rocken die Landrente der Koppelwirthschaft der der Dreifelderwirthschaft gleich. Ad. 2. Wenn es ausgemittelt ist, wie viel wohlfeiler der Transport des Korns zu Wasser, als der zu Lande zu stehen koͤmmt, so hat es keine Schwierigkeit, den Stand- punkt eines Guts, welches sein Korn zu Wasser nach dem Markt schicken kann, zu bestimmen. Gesetzt, die Schiffsfracht betruͤge 1/10 der Landfracht, so ist ein Gut, welches an einem Fluße liegend, 100 Meilen vom Marktplatz entfernt ist, in Hinsicht des Werths des Getreides auf dem Gute, und der dar- aus entspringenden Verhaͤltniße, dem Gute gleich, wel- ches in dem isolirten Staat 10 Meilen von der Stadt entfernt ist. Ein Gut, welches 5 Meilen vom Fluße entfernt liegt, traͤgt dann die Kosten von 5 Meilen Landfracht und 100 Meilen Schiffsfracht, und waͤre dem Gute des isolirten Staats gleich, welches 15 Meilen von der Stadt ent- fernt ist. Ad. 3. Die kleinen Staͤdte, welche zerstreuet uͤber dem gan- zen Lande liegen, muͤssen eben sowohl als die Haupt- stadt mit Lebensmitteln versorgt werden, und diejenigen Guͤter, die in der Naͤhe einer solchen kleinen Stadt lie- gen, werden ihr Korn nach dieser Stadt, so lange sie noch etwas bedarf, und nicht nach der Hauptstadt lie- fern. Die Zahl der Guͤter, oder die Flaͤche Landes, welche erforderlich ist, um diese Stadt mit den noͤthigen Lebens- mitteln zu versorgen, koͤnnte man das Gebiet der Stadt nennen. Der Hauptstadt geht nun aber dieses Gebiet verloren, indem sie von dort keine Produkte mehr erhaͤlt, und die kleine Stadt wirkt auf die Hauptstadt, in Hin- sicht der Versorgung mit Lebensmitteln eben so, als wenn jenes Gebiet in eine Sandwuͤste verwandelt waͤre, die nichts hervorbringt. Denkt man sich nun die große Ebene des isolirten Staats mit vielen solchen Sandflaͤchen un- termischt, so muß offenbar der Bedarf der Hauptstadt aus weiterer Ferne herbeigeschafft werden, und die Kreise muͤssen um den Bedarf zu liefern, ausgedehnt werden. Mit dieser groͤßern Ausdehnung wachsen aber die Trans- portkosten des Getreides, welches von dem aͤußern Rand der Ackerbau treibenden Ebene nach der Stadt geliefert wird, und eine solche Vermehrung der Transportkosten hat, wie wir gesehen haben, eine Steigerung des Getrei- depreises in der Hauptstadt zur Folge. In den kleinen Staͤdten wird nun aber der Preis des Getreides nach ganz andern Gesetzen bestimmt, als wenn diese Staͤdte mit ihrem Gebiet isolirt laͤgen. Die Guͤter, welche in diesem Gebiet liegen, haben die Wahl ihr Korn entweder nach dieser kleinen Stadt zu liefern, oder es nach der Hauptstadt zu fahren. Was nun der Marktpreis des Getreides in der Hauptstadt, nach Abzug der Verfahrungskosten ausmacht, d. h. was der Werth des Korns auf dem Gute ist, das muß ihnen die kleine Stadt bezahlen, wenn sie bewogen werden sollen, ihr Korn die- ser Stadt zu uͤberlassen. Die Getreidepreise in den kleinen Staͤdten werden also durch den Marktpreis in der Hauptstadt bestimmt; ja sie sind ganz und gar davon abhaͤngig. Wir koͤnnen uns statt der kleinen Staͤdte eigene Staaten von betraͤchtlichem Umfange denken, und auch diese koͤnnen beim freien Handel sich der Allgewalt, welche die große Stadt in der Bestimmung der Getreidepreise ausuͤbt, nicht entziehen. Das Princip, welches dem isolirten Staat seine Ge- staltung gab, ist auch in der Wirklichkeit vorhanden, aber die Erscheinungen die dasselbe hier hervorbringt, zeigen sich in veraͤnderten Formen, weil zugleich eine unendliche Menge anderer Verhaͤltniße und Umstaͤnde mitwirket. So wie der Geometer mit Punkten ohne Ausdeh- nung, mit Flaͤchen ohne Dicke rechnet, die doch beide in der Wirklichkeit nicht zu finden sind; so duͤrfen auch wir eine wirkende Kraft von allen Nebenumstaͤnden und al- lem Zufaͤlligen entkleiden, und nur so koͤnnen wir erken- nen, welchen Antheil sie an den Erscheinungen hat, die uns vorliegen. Da es fuͤr ein einzelnes Gut moͤglich ist, einen Stand- punkt in dem isolirten Staat aufzufinden, der mit den Verhaͤltnissen desselben uͤbereinstimmt; so laͤßt sich, abgesehn von der Schwierigkeit der Ausfuͤhrung, die Moͤglichkeit nicht leugnen, fuͤr ein ganzes Land eine Charte zu ent- werfen, auf welcher der Kreis, wozu eine Gegend gehoͤrt, durch die Illumination angedeutet waͤre. Eine solche Charte wuͤrde eine hoͤchst interessante und instruktive Ue- bersicht gewaͤhren. Die Kreise wuͤrden aber nicht, wie in unserm isolirten Staat regelmaͤßig auf einander folgen, sondern bunt durch einander gemischt seyn: es koͤnnte z. B. das 100 Meilen von der Hauptstadt entfernte, aber an einem Flusse liegende und mit einem sehr fruchtbaren Bo- den versehene Gut zum dritten Kreise gehoͤren, waͤhrend das 10 Meilen von der Stadt liegende Gut mit Sand- boden zum sechsten Kreise gehoͤrte. Wir wenden uns jetzt zu der Betrachtung eines mit der Landwirthschaft natuͤrlich verbundenen Gewerbes und einiger Kulturzweige, deren im ersten Abschnitt, um den Zusammenhang nicht zu unterbrechen, keine Erwaͤhnung geschehen ist, und die wir jetzt mit Beziehung auf die Wirklichkeit durchgehen koͤnnen. §. 29. Branntweinbrennerei . Das Getreide kann, aus dem Kreise der Viehzucht nicht mehr nach der Stadt geliefert werden, weil die Trans- portkosten desselben zu hoch zu stehen kommen; verwan- delt man aber das Getreide in ein Fabrikat, welches im Verhaͤltniß zu seinem Werth geringere Transportkosten er- fordert: so kann der Ackerbau in dem naͤhern Theil dieses Kreises noch mit Vortheil betrieben werden. Ein solches Fabrikat ist nun der Branntwein, indem der Spiritus der aus 100 Schfl. Rocken gewonnen wird, kaum das Gewicht von 25 Schfl. Rocken hat. Der Abfall der Brennerei, oder die Branntweins- schlempe, wird am zweckmaͤßigsten zur Viehmastung be- nutzt. Da nun der Kreis der Viehzucht ohnehin schon auf Viehmastung angewiesen ist, und da hier das Getreide und das Brennholz den moͤglichst niedrigsten Preis haben: so vereinigt sich hier alles was Branntweinbrennerei vor- theilhaft machen kann. Der Branntwein kann deshalb von hier aus auch so wohlfeil geliefert werden, daß keine andre Gegend des iso- lirten Staats, viel weniger die Stadt selbst, die Konkur- renz damit aushalten kann — wenn vollkommne Gewerb- freiheit statt findet: denn es ist leicht einzusehen, daß die Hervorbringung des Branntweins in der Stadt, wo Korn und Holz den dreifachen Preis haben und wo der Ar- beitslohn viel hoͤher ist, auch mindestens 2 bis 3 mal so viel kosten muß, als wofuͤr diese Gegend den Brannt- wein liefern kann. Wenn durch den Gewerbszwang die Branntwein- brennerei nur in den Staͤdten betrieben werden darf, so bewirkt dies eine Verminderung des Nationaleinkommens, indem eine große Menge Kraͤfte zum Transport des Korns und des Brennmaterials ohne allen Nutzen verschwendet werden. Da nun aber die groͤßte Wohlfeilheit des Brannt- weins aus andern Ruͤcksichten nicht wuͤnschenswerth ist, so kann der Staat die Fabrikation desselben mit einer starken Abgabe belegen, wodurch derselbe den Preis wieder erhaͤlt, wofuͤr der Staͤdter ihn sonst geliefert hat; und diese Vertheurung des Branntweins wird fuͤr den Staat wohlthaͤtiger wirken, als jene durch unnuͤtze Verwendung von Kraͤften — die nun auf andre nuͤtzliche Beschaͤftigun- gen gerichtet, produktiv verwandt werden koͤnnen — her- vorgebrachte Theurung. Die Abtheilung des Kreises der Viehzucht, in welcher die Branntweinfabrikation statt findet, wird Dreifelder- wirthschaft treiben, weil durch diese das zum Branntwein- brennen erforderliche Korn am wohlfeilsten erzeugt wird. Die Wirthschaft, in welcher Branntweinbrennerei mit Viehmastung verbunden ist, gibt einen viel groͤßern Dung- gewinn, als die auf Kornverkauf gerichtete Dreifelder- wirthschaft; erstere kann also auch einen groͤßern Theil des Ackers mit Getreide bestellen, ohne denselben zu erschoͤpfen. Sehen wir nun bloß auf die Feldeintheilung der Wirthschaften, so werden wir die die Branntweinbrenne- rei betreibende Abtheilung und im Grunde auch den gan- zen Viehzucht treibenden Kreis — wo aber der Ackerbau nur einen kleinen Theil des Feldes einnimmt — zum Kreise der Dreifelderwirthschaft rechnen muͤssen. Sehen wir dagegen auf die Hauptprodukte, die die Wirthschaft liefert — und ich ziehe diesen Theilungsgrund aus meh- reren Ursachen hier vor — so muͤssen wir die Gegend, welche Getreide nach der Stadt bringt, von der welche bloß Branntwein und Viehprodukte dahin liefert, trennen und ich nenne nun jene Gegend vorzugsweise, den Kreis der Dreifelderwirthschaft. Die Landrente der auf Kornverkauf gerichteten Drei- felderwirthschaft wird bei 31,5 Meilen von der Stadt = 0. Branntweinbrennerei und Viehzucht geben an die- ser Stelle aber noch eine Landrente. Die Kreise der Drei- felderwirthschaft und der Viehzucht muͤssen sich da scheiden, wo die Landrente beider Wirthschaftsarten gleich hoch ist; der Kreis der Dreifelderwirthschaft kann also nicht bis 31,5 Meilen von der Stadt reichen, sondern muß schon in et- was geringerer Entfernung von der Stadt aufhoͤren. Wir sind aber, da wir die Groͤße der Landrente, die der Bo- den durch Branntweinbrennerei und Viehzucht gibt, nicht kennen, auch nicht im Stande diese Entfernung in Zah- len anzugeben. §. 30. Schaͤferei . Seit der Einfuͤhrung der Merinos in Deutschland haͤngt die Nutzung einer Schaͤferei fast ganz von der Guͤte der Heerde ab, und ist so wenig an Gegend und Boden gebunden, daß sich schlechterdings nicht allgemein angeben laͤßt, welche Landrente der Boden, durch Schaͤferei benutzt, abwirft. Sind einst die feinen Heerden so allgemein gewor- den, und ist einst die Kenntniß der hoͤhern Schafzucht so verbreitet, daß Jeder, fuͤr die Bezahlung des Preises den die Aufzucht der Schafe kostet, sich in den Besitz einer feinen Heerde setzen kann, und diese auch zu behandeln versteht: so wird auch der Ertrag der Schaͤfereien, Ertrag des Grund und Bodens oder Landrente werden. Von diesem Zustand sind wir jetzt aber noch weit entfernt, und so lange dieser nicht erreicht ist, so lange ist auch die hoͤhere Nutzung der feinen Schafzucht im Verhaͤltniß zur Rindviehzucht nicht als Landrente, sondern als Zins des in der feinen Heerde steckenden Kapitals, und als Beloh- nung der Industrie des Schafzuͤchters zu betrachten. Die Einfuͤhrung der feinen Schafe in Deutschland und die almaͤlige Verdraͤngung der Schafe mit grober Wolle ist von manchen interessanten Erscheinungen begleitet gewesen. Die groͤbern Schafe gaben noch vor 30 Jahren so geringen Ertrag, daß der Boden durch solche Schaͤfereien benutzt gar keine Landrente abwarf. Die feinsten Heer- den geben dagegen einen so hohen Reinertrag, daß selbst der Kornbau oft minder eintraͤglich ist als die Schafzucht, und diese ist dadurch fuͤr den gegenwaͤrtigen Moment die Angel um welche sich die ganze Wirthschaftseinrichtung dreht. Um uͤber die Zweckmaͤßigkeit einer Wirthschaft ein Urtheil faͤllen zu koͤnnen, muß man jetzt zuerst die Schaͤ- ferei besehen: denn die Guͤte der Heerde entscheidet dar- uͤber welchen Aufwand man zur Gewinnung des Futters machen darf. Ist die Heerde von der ersten Qualitaͤt, so bezahlt sich selbst die Koͤrnerfuͤtterung reichlich, viel mehr also noch die Kartoffeln- und Kleefuͤtterung; und ein Gut welches sonst durch seinen Bodenreichthum und durch seine Lage bei einer konsequenten Bewirthschaftung auf Koppelwirthschaft verwiesen waͤre, kann dann mit Vortheil zur Fruchtwechselwirthschaft uͤbergehen. Die große Eintraͤglichkeit der feinen Schafzucht hat im oͤstlichen Deutschland fast bei allen Landwirthen das Streben sich feine Heerden zu verschaffen, hervorgebracht. Da nun die Schafe sich ziemlich schnell vermehren, und da außerdem noch betraͤchtliche Heerden von Merinos aus Spanien und Frankreich eingefuͤhrt sind, die aͤchten Schafe selbst sich also betraͤchtlich vermehrt haben; und andern- seits fast alle Schaͤfereien durch Zulassung von Merino- boͤcken veredelt worden sind: so hat die Produktion der feinen Wolle im oͤstlichen Deutschland seit 30 Jahren in einem ganz außerordentlichen Grade zugenommen. Man glaubte anfaͤnglich, daß mit dieser excessiven Vermehrung der feinen Wolle der Preis derselben sehr bald fallen, und durch Ueberfuͤllung des Markts bald un- ter den Preis, der zur Deckung der Produktionskosten er- forderlich ist, sinken wuͤrde. Diese Furcht hat sich bis jetzt aber so wenig bestaͤtigt, daß vielmehr bei dem Sinken der Preise aller andern landwirthschaftlichen Erzeugnisse der Preis der feinen Wolle fast die vorige Hoͤhe behalten hat, und also relativ, d. i. im Verhaͤltniß zum Getreide, gar sehr gestiegen ist. Die vermehrte Produktion ist stets von einer gleichen Schritt haltenden vermehrten Nachfrage begleitet gewesen; und der Preis der feinen Wolle uͤbersteigt den Preis, wofuͤr sie zu Markt gebracht werden kann, oder den natuͤrlichen Preis noch bei weitem. Wie kann nun aber der Preis einer Waare oder ei- nes Erzeugnisses so lange uͤber den natuͤrlichen Preis ste- hen, und wie kann eine so außerordentlich vermehrte Pro- duktion noch immer Abnehmer finden und verbraucht werden? Ich erklaͤre mir dies hauptsaͤchlich aus folgenden bei- den Ursachen: 1) aus den Entdeckungen und Verbesserungen in den Tuchfabriken; und 2) aus der Bildung eines neuen Schafstammes in Sachsen, der die spanischen Staͤmme an Feinheit der Wolle weit uͤbertrifft. In dem Preise des Tuchs und andrer Wollenwaaren machen die Fabrikationskosten den groͤßern, die Kosten des rohen Materials, oder der Wolle, nur den kleinern Be- standtheil aus. Wenn nun durch große und ausgezeich- nete Verbesserungen in den Fabriken die Fabrikationsko- sten des Tuchs und andrer Wollenwaaren bedeutend ver- mindert werden, so hat dies die dreifache Wirkung: 1) daß der Preis der Wollenwaaren abnimmt; 2) daß der Verbrauch dieser Waaren zunimmt; und 3) daß das rohe Material, die Wolle, in groͤßerer Menge begehrt wird, und der Preis derselben steigt. Wenn der Kaͤufer zwischen Waaren, die eine durch die andere ersetzt werden koͤnnen, die Auswahl hat, so waͤhlt er diejenige, die bei gleicher Brauchbarkeit fuͤr ihn die wohlfeilste ist. Sinkt nun der Preis des Tuchs, waͤh- rend der Preis der andern Bekleidungsmittel derselbe bleibt, so vermehrt sich der Verbrauch des Tuchs, und der der andern Bekleidungsmittel wird eingeschraͤnkt. Um den vermehrten Bedarf an Tuch zu liefern wird eine groͤßere Quantitaͤt Wolle als fruͤher erfordert, zu deren Hervorbringung der Produzent nur durch erhoͤhte Preise bewogen werden kann. Bei der steigenden Nachfrage nach Tuch wird auch der Fabrikant einen hoͤhern als den gewoͤhnlichen Gewinn ziehen und dadurch zur Erweite- rung seiner Fabrik aufgefordert werden. Die Vortheile der neuen Entdeckungen theilen sich also anfangs zwischen dem Kaͤufer, dem Fabrikanten und dem Produzenten des rohes Materials. Die Fabriken koͤnnen aber in kurzer Zeit so weit vermehrt und erweitert werden, daß sie das Begehr an Fabrikaten befriedigen koͤnnen, und dann hoͤrt der hoͤhere Gewinn in Unternehmungen dieser Art auf; langsamer geht die Vermehrung des rohen Materials von statten, und so wird auch der Gewinn des Produzenten bei der Erzeugung dieses Materials laͤngere Zeit dauern; aber endlich muß auch hier die Hervorbringung mit dem Begehr ins Gleichgewicht treten, und dann koͤmmt zuletzt der ganze Vortheil der Entdeckung dem Kaͤufer oder Ver- braucher der Waare zu Nutze. In Sachsen ist durch sorgfaͤltige Auswahl der Zucht- thiere, und vielleicht auch durch klimatische und oͤrtliche Einwirkungen, eine Schafrace von hoher Feinheit der Wolle entstanden, wovon in Spanien selbst nur Indivi- duen aber keine ganzen Staͤmme vorhanden find. Die hochfeine, sehr sanfte und geschmeidige Wolle der saͤchsischen Schafe — Elektoralschafe genannt — ist nun im hohen Grade zur Verfertigung der feinen Zeuge, die zur Bekleidung der Damen dienen, geeignet; waͤhrend die minder feine, kraͤftige aber barsche Wolle der spani- schen Schafe — der Infantadorace — hiezu nicht taug- lich ist. Diese feinen Zeuge, welche fruͤher gar nicht aus Wolle verfertigt wurden, vertreten und verdraͤngen jetzt zum Theil die seidnen und baumwollnen Zeuge; und so schafft sich die Elektoralwolle selbst einen Markt der viel- leicht noch einer großen Ausdehnung faͤhig ist. Indem nun die Elektoralwolle zu Waaren verwandt wird, die fruͤher gar nicht existirten, kann durch die Her- vorbringung dieser Wolle der Bedarf an anderen Wollgat- tungen nicht abnehmen, und es kann deshalb die Pro- duktion der Wolle im Ganzen betraͤchtlich zunehmen, ohne daß dadurch sogleich ein Ueberfluß entsteht. Vor wenigen Jahren noch war in einem großen Theil des oͤstlichen Deutschlands das reichwollige Infan- tadoschaf das Ziel des Strebens, und ein Schaf von die- ser Race, was neben einer maͤßigen Feinheit der Wolle und dem Wollreichthum noch andre wuͤnschenswerthe Qua- litaͤten zeigte, wurde als ein Muster, als das Ideal eines Schafs betrachtet; und es sind sehr große Summen von den Landwirthen des noͤrdlichen Deutschlands zur Anschaf- fung solcher Heerden verwandt. Jetzt bereuen Manche ihren Irrthum, indem man nun das Elektoralschaf mit hochfeiner Wolle, als das Ideal eines Schafs, als dasjenige wodurch man Grund und Boden am hoͤchsten nutzen kann, ansieht. Aber war denn dies wirklich ein Irrthum, giebt es hierin etwas absolut Vollkommenes, gibt es eine Wolle die fuͤr alle Zeiten die gesuchteste seyn wird, und von der man sagen kann, daß die Schafe, die diese Wolle tragen, stets die eintraͤglichsten seyn werden; oder ist ein solches Ideal mit dem Fortschreiten der Schafzucht dem Wechsel unterworfen? Das reichwollige Infantadoschaf traͤgt eben so viele Wolle, als das Landschaf mit grober Wolle. Der Ueber- gang von diesem zu jenem, oder die Veredlung des Land- schafs bis zum Grade der Feinheit des Infantadoschafs ist also mit keiner Verminderung der Wollschur verbunden, und bezahlt sich hoch durch den steigenden Werth der Wolle. Nun ist es aber wohl schon allgemein anerkannt, daß die hoͤchste Feinheit der Wolle nicht mit dem hoͤchsten Wollreichthum vertraͤglich ist, daß von einem gewissen Punkt an, die hoͤhere Feinheit nur auf Kosten des Woll- ertrags erreicht werden kann. War nun vor einigen Jahren der Preis der feinen Wolle, wie das Infantadoschaf sie traͤgt, 1 Thlr. pr. Pfund und trug dieses Schaf 3 ℔ Wolle, so brachte jedes Schaf durch seine Wolle 3 Thlr. ein; gab dagegen das Elekto- ralschaf 1¾ ℔ Wolle à 1½ Thlr., so war der Werth des Vließes 2⅝ Thlr., also ⅜ Thlr. weniger als beim Infantadoschaf; und man hatte also recht, das Infantado- schaf dem Elektoralschaf vorzuziehen. Nun ist aber grade aus der Ursache, daß es vortheil- hafter war, feine Wolle als hochfeine Wolle zu erzeugen, und dann auch weil durch die bloße Veredlung der Land- schafe schon jene aber nicht diese Wolle in betraͤchtlicher Menge hervorgebracht ist, die Produktion der feinen Wolle so stark geworden, daß der Markt reichlich damit versehen und der Preis derselben gesunken ist, waͤhrend der Preis der hochfeinen Wolle fast unveraͤndert geblieben ist. Gilt jetzt z. B. das Pfund feine Wolle noch 36 ß, so traͤgt das Infantadoschaf fuͤr 2¼ Thlr., das Elektoralschaf aber noch immer fuͤr 2⅝ Thlr. Wolle. Man hat also ganz recht das Elektoralschaf jetzt dem Infantadoschaf vorzuziehen; aber das allgemeine Streben, Elektoralwolle zu erzeugen, wird binnen wenigen Jahren eine so große Quantitaͤt davon hervorbringen, daß auch hiemit der Markt reichlich versehn wird und der Preis derselben faͤllt — und man wird sich dann wieder ein andres Ziel zum Gegenstand des Strebens stecken muͤssen. Mit dem Fallen des Preises der hochfeinen Wolle werden auch die daraus verfertigten Waaren im Preise fallen, und dadurch aufhoͤren ein Gegenstand des Luxus zu seyn. Bei der Vorliebe der Reichen, nur solche Waa- ren zur Bekleidung zu nehmen, die so theuer sind, daß die Minderwohlhabenden von dem Gebrauch derselben aus- geschlossen bleiben, koͤnnten die feinen wollenen Zeuge, grade durch ihre Wohlfeilheit wieder aus der Mode kom- men, und die seidnen und baumwollenen Zeuge ihre Stelle wieder einnehmen. Zum Gluͤck fuͤr den Produzenten ist aber noch eine weitere Steigerung der Wollfeinheit moͤglich: man findet naͤmlich in den hochfeinen Schaͤfereien einzelne Thiere von einer noch weit hervorragenden Wollfeinheit, die man aber nicht zu vermehren sucht, weil sie wegen des aͤußerst geringen Wollertrags bis jetzt nicht eintraͤglich sind. Wahrscheinlich wird nun aber einst, wenn die hoch- feine Wolle erst in hinreichender Menge vorhanden ist, der Preis dieser hoͤchst feinen Wolle so sehr steigen, daß es vortheilhaft wird, diese bis jetzt nicht beachteten Indi- viduen hervorzusuchen und aus ihnen ganze Staͤmme zu bilden. Die Schafe die diese hoͤchst feine Wolle tragen, liefern nur einen Wollertrag von 1 bis 1½ ℔. Die Produktionskosten derselben kommen also sehr hoch zu ste- hen, und da die Verfertigung der Zeuge aus so feiner Wolle ebenfalls sehr kostspielig ist: so werden diese Waa- ren so theuer seyn, daß sie stets ein Gegenstand des Luxus der Reichen bleiben. Vielleicht werden einst aus der Wolle Fabrikate von eben so ungleichem Werth wie jetzt aus dem Flachs — wel- ches zum Material fuͤr die grobe Leinwand und auch fuͤr die feinsten Bruͤsseler Spitzen dient — verfertigt werden. Wenn nun aber zuletzt auch die hoͤchst feine Wolle in hinreichender Menge produzirt wird, wenn Angebot und Begehr gleich geworden, und der beharrende Zustand, wo weder eine Einschraͤnkung der Produktion noch eine Erweiterung derselben vortheilhaft ist, eingetreten ist — nach welchen Gesetzen wird dann der Preis der Wolle und der Preis der verschiedenen Wollsorten unter sich be- stimmt werden? Mit dieser Frage muͤssen wir eine andre, naͤmlich die: «in welcher Gegend des isolirten Staats wird die Wollproduktion statt finden?» verbinden. Wenn der beharrende Zustand eingetreten ist, so fin- den die Gesetze welche wir fuͤr die Preisbestimmung an- derer Produkte entwickelt haben, auch auf die Wolle ihre volle Anwendung. Aus den in §. 19. dargestellten Formeln hat sich bei weiterer Entwickelung ergeben, 1) daß von zwei Produkten, die dem Gewicht nach gleichen Ertrag von einer gegebenen Flaͤche liefern, dasjenige welches die mehrsten Produktionskosten er- fordert, am fernsten von der Stadt gebauet wer- den muß; 2) daß bei gleichen Produktionskosten die Erzeugung desjenigen Produkts, welches dem Gewicht nach von 15 derselben Flaͤche den mindesten Ertrag bringt, hinter dem andern, d. h. ferner von der der Stadt, gesche- hen muß. Nun sind die Produktionskosten der Butter bei glei- chem Gewicht z. B. einer Ladung, geringer als die der Wolle, und von derselben Flaͤche kann ungleich mehr But- ter als Wolle erzeugt werden: die Produktion der Wolle muß also hinter der der Butter statt finden: oder in dem isolirten Staat wird die Kuherei die naͤhere Gegend, die Schaͤferei die der Stadt fernere Gegend einnehmen. Die feinen Schafe tragen weniger Wolle als die groͤbern, erfordern aber mindestens eben so viel Futter und Wartung. Da nun eine gegebene der Schafzucht gewidmete Flaͤche weniger feine als grobe Wolle liefert, und da zugleich die naͤmliche Quantitaͤt feiner Wolle mehr Produktionskosten erfordert als die grobe: so muͤssen auch, wenn keine andere Umstaͤnde entgegenwirken , die feinern Schaͤfereien hinter den groͤbern, oder in groͤ- ßerer Entfernung von der Stadt betrieben werden. Da nun ferner die entlegene Gegend eine geringere Landrente gibt als die naͤhere: so folgt hieraus, daß die minder feinen Schaͤfereien eine hoͤhere Landrente geben, also eintraͤglicher seyn werden als die feinen Schaͤfereien, obgleich der Preis der feinen Wolle, wegen der groͤßern Produktionskosten, stets hoͤher bleiben wird als der der groͤbern Wolle. Ich muß hier wiederholen, daß dieser Satz auf den Voraussetzungen: 1) daß alle Schafzuͤchter gleiche Intelligenz und Kennt- nisse besitzen; 2) daß die feinen Schafe in solcher Menge vorhanden sind, daß man sie eben sowohl als die groben Schafe fuͤr die Aufzuchtkosten erkaufen kann, beruhet, und daß derselbe also da, wo diese Vorausse- tzungen nicht statt finden, auch keine Anwendung fin- den kann. Wenn wir in der Wirklichkeit von diesem voraus- gesetzten Zustand auch noch sehr weit entfernt sind: so laͤßt sich doch nicht leugnen, daß das Resultat der fort- schreitenden Kultur eine stete Annaͤherung zu diesem Zu- stande ist, und daß schon in dem allgemeinen Streben nach hoͤherer Kultur die Tendenz liegt im Lauf der Zeit diesen Zustand mehr und mehr herbeizufuͤhren. In der Wirklichkeit sind wir in Hinsicht der Schaͤ- ferei noch in der Periode des Uebergangs begriffen, in dem isolirten Staat sehen wir diesen Uebergang als voll- endet an, und betrachten nur den letzten an das Zeitmaß nicht gebundenen Erfolg. Ich habe oben gesagt: «wenn keine andern Umstaͤnde entgegenwirken»; denn es koͤnnte z. B. seyn, daß das feine Schaf in den nie umgebrochenen, steppenaͤhnlichen Weiden des Kreises der Viehzucht ausartete und wieder grobe Wolle erzeugte. In diesem Fall muͤßte die Erzielung der feinen Wolle in dem entlegenern Theil des Kreises der Koppelwirthschaft geschehen, und der Butterproduktion muͤßte so viel Land entzogen werden, als zur Hervor- bringung des Bedarfs an feiner Wolle nothwendig waͤre. Die Betreibung der feinen Schaͤfereien wuͤrde dann eine hoͤhere Landrente gewaͤhren, also eintraͤglicher seyn als die groben Schaͤfereien; aber immer wuͤrde in dem der Stadt zunaͤchst gelegenen Theil des Kreises der Koppelwirthschaft die Kuherei vortheilhafter seyn, und einen hoͤhern Ertrag gewaͤhren als die feinste Schaͤferei. Die Frage, ob Quantitaͤt und Qualitaͤt des dem Schaf gereichten Futters und der Weide auf die Guͤte und Feinheit der Wolle einwirke, ist also, wenn wir auf den endlichen Erfolg den unsere Bemuͤhungen bei der Schafzucht haben werden, sehen, von der aͤußersten Wich- 15* tigkeit. Faͤnde es sich z. B. daß die Produktion der Wolle von der hoͤchsten Qualitaͤt an gewisse Gegenden oder gar an einzelne Guͤter gebunden waͤre: so wuͤrden diese Gegenden oder diese Guͤter, eben so wie die Wein- berge, die einen ausgezeichnet schoͤnen Wein liefern, stets eine hohe Rente abwerfen, weil die Hervorbringung dieser Wollgattung dann nicht willkuͤrlich vermehrt werden koͤnnte. Obgleich unsere bisherigen Untersuchungen das Re- sultat gegeben haben, daß, wenn einst die Seltenheit der feinen Heerden aufgehoͤrt hat, und die Wollproduktion mit dem Bedarf in Gleichgewicht getreten ist, die feinen Schaͤfereien dann einen mindern Ertrag als die Kuͤhe und vielleicht gar einen geringern Ertrag als die groben Schaͤfereien geben werden: so darf uns dies, aus mehre- ren Gruͤnden, doch nicht von den fernern Bestrebungen zur Veredlung und Verbesserung unserer Heerden abhalten. a. Wenn auch die jetzige hohe Nutzung der feinen Schaͤfereien nur waͤhrend der Uebergangsperiode statt fin- det, und aufhoͤrt, so bald der beharrende Zustand einge- treten ist: so erfordert doch, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat, dieser Uebergang einen sehr langen Zeitraum. Sachsen hat nun schon seit 60 Jahren, das uͤbrige oͤstliche Deutschland seit ungefaͤhr 30 Jahren die Fruͤchte dieses Uebergangs genossen, und leicht moͤglich koͤnnen noch 30 Jahre verfließen, ehe dieser Uebergang ganz vollendet ist. Denn eines Theils wird mit dem Sinken der Wollpreise der Verbrauch der wollenen Waaren noch immer zuneh- men, die Nachfrage nach feiner Wolle wird also noch wachsen, und wird selbst durch die steigende Produktion noch nicht sobald befriedigt werden; andern Theils wird durch die vielen Fehler, die bisher bei den Kreuzungen der Heerden gemacht sind, und die auch ferner wohl nicht ausbleiben werden, die Vermehrung der hochfeinen Schafe gar sehr verzoͤgert. b. Das oͤstliche Deutschland allein kann schwerlich so viele feine Wolle horvorbringen, daß der Preis derselben bis zu dem natuͤrlichen Preise herabsinkt. Dies wird vielmehr erst dann geschehen, wenn Polen und Rußland die feine Schafzucht im Großen und mit Erfolg betrei- ben. Polen und Rußland sind in dieser Beziehung fuͤr den europaͤischen Markt das, was der Kreis der Vieh- zucht fuͤr den isolirten Staat ist. Waͤre nun die Ver- muthung, daß das feine Schaf auf den Steppenweiden und auf den bestaͤndigen Weiden der Dreifelderwirthschaf- ten ansartet, begruͤndet; so wuͤrde auch das oͤstliche Deutschland noch lange Zeit vorzugsweise in dem Besitz der feinen Schaͤfereien bleiben: denn die wirksame Ver- pflanzung der feinen Heerden nach Polen und Rußland waͤre dann an die Erhoͤhung der Kultur des Bodens, an die Einfuͤhrung der Koppelwirthschaft statt der Drei- felderwirthschaft gebunden, und koͤnnte nur langsamen Schritts vorwaͤrts gehen. Einst, nach einem laͤngern Zeit- raum, werden aber unstreitig auch diese Laͤnder hoͤher kultivirt seyn, und dann wird dort, wo der Boden eine noch geringere Landrente gibt als bei uns im oͤstlichen Deutschland, auch die feine Schafzucht eintraͤglicher seyn, als hier. Aber ehe noch, durch den allmaͤligen Uebergang zu diesem Zustand, die feine Wolle bis auf ihren natuͤrli- chen Preis herabgesunken ist, wird die feine Schafzucht in den reichern und hoͤher kultivirten Laͤndern des west- lichen Europas, namentlich in Frankreich, schon laͤngst unvortheilhaft geworden seyn. Die Vermehrung der fei- nen Schafe in den oͤstlichen Staaten ist also mit einer Verminderung derselben in den westlichen Laͤndern verbun- den, wodurch die Periode des Uebergangs nothwendig sehr verlaͤngert werden muß. c. Wenn aber dies alles auch nicht waͤre, wenn die Wolle auch schon jetzt zu dem Preise, den man beim voͤllig freien Handel durch ganz Europa den natuͤrlichen Preis nennen koͤnnte, herabgesunken waͤre: so sind wir doch bei den gegenwaͤrtig vorherrschenden Sperrsystemen schlechthin auf die Erzeugung feiner Wolle verwiesen. Der Weltmarkt von London ist fuͤr alle unsere an- dern landwirthschaftlichen Erzeugnisse verschlossen, und bloß fuͤr die Wolle offen. Durch diese Sperrungen sind nun alle Bande, die die Nationen fruͤher an einander knuͤpften, zerrissen; keins der Gesetze, wodurch beim freien Handel der Preis des Getreides bestimmt wird, kann wirksam werden; jeder Staat will fuͤr sich ein iso- lirter Staat seyn. Die westlichen Staaten haben durch die Sperrung einen unnatuͤrlich hohen Getreidepreis erzwungen, waͤh- rend dieser in den oͤstlichen, sonst kornausfuͤhrenden Laͤn- dern unnatuͤrlich niedrig geworden ist. Der Weltmarkt von London, der fruͤher den Preis aller unserer land- wirthschaftlichen Erzeugnisse regulirte, bestimmt jetzt nicht mehr den Preis unsers Getreides aber noch den der Wolle. Der Weizen gilt jetzt in London das dreifache von dem, was er in den Haͤfen der Ostsee gilt, der Preis der Wolle ist in London nur um den Betrag der Transportkosten hoͤher als bei uns, und waͤhrend der Preis des Getreides, des Fleisches, der Butter u. s. w. bei uns bis zum Unwerth gesunken ist, ist der Preis der Wolle geblieben, wie ihn der freie Welthandel regulirt. Dies ist nun der eigentliche Grund, warum die Schafzucht so außer allem Verhaͤltniß bei uns eintraͤg- licher ist, als die Rindviehzucht und Pferdezucht. Wir werden dadurch nicht bloß aufgefordert, sondern gezwun- gen, unsere ganze Kraft und Aufmerksamkeit auf die Schafzucht zu richten. Auch beim voͤllig freien Handel gilt, wegen der be- deutenden Transportkosten, der Weizen in den Haͤfen der Ostsee nur ⅔ hoͤchstens ¾ des Londoner Marktpreises. Fuͤr den englischen Landwirth ist dadurch der Kornbau, auch ohne alle weitere Beguͤnstigung, gar viel vortheil- hafter als fuͤr uns, und der Kornbau muß in England eine hohe Landrente gewaͤhren. Dieses Uebergewicht des englischen Landbaues wird dagegen bei der Wollproduk- tion hoͤchst unbedeutend: denn die rohe Einnahme von der Schaͤferei — in so fern diese aus der Wolle erfolgt — ist in England nur so viel hoͤher als hier, als der Transport der Wolle nach dem Londoner Markt weniger kostet. Wir koͤnnen also hier eine Weideflaͤche oder eine gegebene Quantitaͤt Futter durch Schaͤferei fast eben so hoch nutzen, als die Englaͤnder. Der Reinertrag ist aber bei uns aus eben den Gruͤnden, warum in dem isolirten Staat die Landrente aus der Viehzucht in der Naͤhe der Stadt negativ, in der groͤßern Entfernung aber positiv ist, bei uns sehr viel hoͤher, und die Englaͤnder werden also beim freien Handel nie die Konkurrenz mit uns aushalten koͤnnen. Je groͤßer nun die Differenz in den Kornpreisen wird, um so groͤßer wird der Verlust, den die Schaͤferei in England bringt, um so hoͤher der Ge- winn, den sie hier gibt, und so muß unfehlbar das Sperr- system und die dadurch bewirkte, kuͤnstliche Theurung des Getreides, das Sinken der Schafzucht in England, und das Emporbluͤhen derselben bei uns zur Folge haben. d ) Die hoͤhere Schafzucht erhaͤlt dadurch noch einen besondern Reiz, daß die Regeln, wornach hier verfahren werden muß, nicht so klar vorliegen, wie bei andern Kul- turzweigen der Landwirthschaft, und zum Theil selbst noch unerforscht sind. So wie der Ertrag, den die Schaͤferei liefert, von der Guͤte der Heerde abhaͤngt, so haͤngt wie- derum die Erhaltung und weitere Veredlung der Heerde von der Persoͤnlichkeit des Landwirths, von seiner Auf- merksamkeit und seiner mehr oder minder richtigen An- sicht ab. Nun ist es aber sehr zu bezweifeln, ob die Kenntnisse, welche zur hoͤhern Veredlung einer Heerde gehoͤren, jemals ein Gemeingut werden koͤnnen, und ob die mechanische Erlernung von Regeln und die Nachah- mung eines Vorbildes hier jemals ausreichen wird. Reicht dieß aber nicht zu, so wird auch der Ertrag der vorzuͤg- lichsten Schaͤfereien niemals ganz zur Landrente uͤberge- hen, sondern ein Theil desselben wird Lohn der richtigern und tiefern Einsicht bleiben. §. 31. Anbau der Handelsgewaͤchse . Wir haben, wie schon fruͤher angefuͤhrt ist, ange- nommen, daß der Acker jedes Guts in zwei Abtheilungen getheilt sei, wovon die erstere, groͤßere Abtheilung sich in und durch sich selbst in gleicher Kraft erhaͤlt, die zweite Abtheilung aber den Dung aus den Wiesen be- koͤmmt, und in der Bewirthschaftungsart andern Regeln folgt, als die erste. In dem ersten Abschnitt dieser Schrift, wo von der Gestaltung des isolirten Staats die Rede war, und wo wir die verschiedenen Wirthschaftssysteme in ihrer reinen, einfachen Form betrachteten, durften wir nur die erste Abtheilung des Ackers in Betracht ziehen, und konnten des Anbaues der Handelsgewaͤchse gar nicht erwaͤhnen. Nun ist es aber mit unsern uͤbrigen Annahmen voll- kommen vertraͤglich, wenn wir uns denken, daß der An- bau der Handelsgewaͤchse in der zweiten Abtheilung Statt findet, und wir muͤssen jetzt untersuchen, in welcher Ge- gend des isolirten Staats die Kultur der verschiedenen Arten von Handelsgewaͤchsen, deren die Stadt bedarf, be- trieben werden wird. In §. 19. ist der Satz, daß bei gleichen Produk- tionskosten, dasjenige Gewaͤchs, auf welches eine groͤßere Landrente faͤllt, ferner von der Stadt gebauet werden muß, ausgesprochen. Bei der Anwendung dieses Satzes auf bestimmte Gewaͤchse muß aber nun die Frage: wie fuͤr ein gegebenes Gewaͤchs die auf dasselbe fallende Land- rente ausgemittelt werden koͤnne? zur Sprache kommen. In der 7schlaͤgigen Koppelwirthschaft muß jeder Ge- treideschlag mit einem Weideschlag verbunden seyn, um die durch den Getreidebau bewirkte Aussaugung zu ersetzen. Nehmen wir nun — um die Frage zu vereinfachen — vorlaͤufig an, daß hier von derjenigen Gegend, wo die Viehhaltung, also auch der Weideschlag gar keine Land- rente, aber auch keinen Verlust bringt, die Rede sei; so muß der Getreideschlag die Landrente von 2 Schlaͤgen tragen; oder auf den Getreideschlag faͤllt die doppelte Landrente von dem, was dieser der Flaͤche nach tragen wuͤrde. Vergleicht man nun mit dem Getreide ein Gewaͤchs, das den Boden noch staͤrker erschoͤpft, z. B. zwei Weideschlaͤge statt einen zum Ersatz der bewirkten Aussaugung be- darf; so wird diesem Gewaͤchs die dreifache Landrente von derjenigen Flaͤche, wo dasselbe gebauet ist, zur Last fallen. Bei gleichem Ertrage, dem Gewicht nach, wird also stets dasjenige Gewaͤchs, welches die groͤßte Aussaugung be- wirkt, auch die groͤßte Landrente zu tragen haben, und dem oben erwaͤhnten Gesetz zu Folge wird also das den Boden am mehrsten erschoͤpfende Gewaͤchs am fernsten von der Stadt erzeugt werden muͤssen. Findet dieß nun aber schon dann Statt, wenn die Landrente der Weideschlaͤge = 0 ist; so muß dieß noch um so mehr der Fall seyn, wenn die Weideschlaͤge in der Naͤhe der Stadt eine negative, in groͤßerer Entfernung aber eine positive Landrente geben: denn das staͤrker er- schoͤpfende Gewaͤchs, in der Naͤhe der Stadt gebauet, muß dann nicht bloß die dreifache Landrente von der Flaͤche, auf welcher es erzeugt wird, tragen, sondern auch noch den Verlust, den die zwei mit demselben verbundenen Weideschlaͤge bringen, mit uͤbernehmen; waͤhrend fuͤr das- selbe Gewaͤchs, in groͤßerer Entfernung von der Stadt gebauet, von der dreifachen Landrente der Ertrag, den die beiden Weideschlaͤge geben, wieder in Abzug koͤmmt. In Verbindung mit den in §. 19. aufgestellten Ge- setzen gehen nun hieraus, fuͤr die Bestimmung der Rei- henfolge, in welcher die verschiedenen Handelsgewaͤchse nach einander gebauet werden muͤssen, folgende Saͤtze hervor: 1) bei gleichen Produktionskosten, und demselben Er- trag, dem Gewicht nach, muß dasjenige Gewaͤchs, welches den Boden am staͤrksten erschoͤpft, am fern- sten von der Stadt gebauet werden; 2) bei gleichem Ertrage und gleicher Aussaugung wird dasjenige Gewaͤchs, welches die mehrsten Produk- tionskosten erfordert, in der entlegenern Gegend er- zeugt; 3) bei gleicher Aussaugung und gleichen Produktions- kosten muß das Gewaͤchs, was von einer gegebenen Flaͤche den kleinsten Ertrag an Gewicht liefert, in der groͤßern Entfernung von der Stadt erzielt werden. Wir kommen jetzt zu der Anwendung dieser Saͤtze auf einzelne Handelsgewaͤchse. Ueber den Grad der Aus- saugung, den diese Gewaͤchse bewirken, herrscht aber unter den Landwirthen eine solche Meinungsverschiedenheit, daß es fast scheint, als sei die Erfahrung von Jahrtausenden, waͤhrend welcher die Landwirthschaft schon betrieben ist, rein verloren gegangen. Unter diesen Umstaͤnden darf man auch die Zahlen, wodurch ich in dem Folgenden den Grad der Aussaugung der Handelsgewaͤchse bezeichne, nur wie Zahlen, womit man eine Buchstabenformel zu erlaͤu- tern pflegt, ansehen; jedoch muß ich hinzufuͤgen, daß ich sie durch keine richtigern zu ersetzen weiß. 1) Raps . Bei gleichem Reichthum des Bodens mag der Er- trag des Winterrapses, auf einem fuͤr denselben geeigne- ten Boden, dem des Rockens ziemlich gleich kommen. Kostet nun die Produktion von 1 Schfl. Raps dem Acker ⅓° Reichthum, und werden mit jedem Berliner Schfl. Raps 120 ℔ Stroh geerntet; so gehoͤren, nach meiner Be- rechnung, zum Ersatz fuͤr die durch einen Schlag mit Raps bewirkte Aussaugung 2½ (genauer 2, 46) Weide- schlaͤge, wenn der Raps auf einen Boden kommt, dessen Reichthum dem mittlern Reichthum der drei Kornschlaͤge in der 7schlaͤgigen Koppelwirthschaft, gleich ist. Auf Boden, dessen Reichthum um 50 prct. hoͤher ist — und nur auf so reichem Acker ist der Rapsbau ein- traͤglich — ist der Ertrag und die Aussaugung des Rap- ses auch um 50 prct. hoͤher. Um fuͤr die Aussaugung ei- ner solchen Rapsernte den Ersatz zu liefern, muß der Reichthum der Weide, wenn 2½ Schlaͤge genuͤgen sollen, ebenfalls um 50 prct. erhoͤhet werden; behaͤlt aber die Weide ihren fruͤhern Reichthum, so muͤssen dem Rapsschlage statt 2½ jetzt 3¾ Weideschlaͤge beigesellt seyn. Wenn nun in einer, bisher im beharrenden Zustande befindlichen Wirthschaft statt eines Getreideschlages, ein Schlag mit Raps genommen, die Zahl der Weideschlaͤge aber nicht vermehrt wird; so ist es nicht zu verwundern, wenn sich nach einigen Umlaͤufen zeigt, daß der Acker erschoͤpft und verarmt ist. Die Produktionskosten des Rapses verhalten sich zu denen des Rockens, nach meiner Erfahrung, wie 731: 638 oder wie 115: 100. Da nun der Raps, im Verhaͤltniß zum Rocken 1) von gleicher Flaͤche gleichen Ertrag gibt; 2) etwas hoͤhere Produktionskosten erfordert, und 3) den Boden bedeutend staͤrker erschoͤpft; so muß, den obigen Gesetzen zu Folge, der Anbau des Rapses, hinter dem des Getreides, also in dem Kreise der Viehzucht statt finden. 2) Taback . Der Taback mag in Hinsicht der Aussaugung dem Rocken ungefaͤhr gleich kommen, wenn von dem Taback die Struͤnke, von dem Rocken das Stroh dem Acker zu- ruͤckgegeben wird. Auch in Hinsicht des Ertrags dem Ge- wichte nach, wird zwischen beiden Gewaͤchsen kein bedeu- tender Unterschied statt finden. Die Produktionskosten des Tabacks sind aber ohne Vergleich hoͤher, und aus diesem Grunde muß die Erzeugung des Tabacks hinter der des Getreides, oder in dem Kreise der Viehzucht geschehen. 3) Zichorien . Die Produktionskosten und die Aussaugung dieses Gewaͤchses sind mir nicht bekannt; der Ertrag an Wur- zeln ist aber dem Gewicht nach so groß, daß auf jede Ladung nur eine geringe Landrente faͤllt, und wahrschein- lich auch nur geringe Produktionskosten kommen; die Er- zeugung dieses Gewaͤchses geschieht deshalb in der Naͤhe der Stadt. 4) Kleesamen . Die Produktionskosten des Kleesamens sind, da das Abdreschen und Enthuͤlsen des Samens viele Arbeit ko- stet, nicht unbedeutend. Die Aussaugung, die der Sa- menklee bewirkt, scheint mir nicht betraͤchtlich zu seyn, und wird durch den Ersatz, den die mitgeernteten Klee- stengel geben, wahrscheinlich reichlich gedeckt. Dagegen ist der Ertrag von einer gegebenen Flaͤche so geringe, daß auf eine Ladung Kleesamen dennoch eine sehr bedeutende Landrente faͤllt. Aus diesem Grunde wird die Erzielung des Samenklees in der entlegenern Gegend des Kreises der Koppelwirthschaft geschehen und der der Stadt naͤ- here Theil dieses Kreises wird es vortheilhafter finden, den Kleesamen zu kaufen, als ihn selbst zu erzeugen. 5) Flachs . Die Flachsernte von einer gegebenen Flaͤche, betraͤgt ungefaͤhr ¼ von dem, was der Rocken hier dem Gewicht nach gegeben haͤtte; oder der Ertrag des Flachses verhaͤlt sich zu dem des Rockens wie 1: 4. Wenn eine Flachsernte den Boden eben so stark er- schoͤpft, als eine Gerstenernte; so gehoͤren zum Ersatz der Aussaugung eines Schlags mit Flachs 2 (genauer 2,07) Weideschlaͤge, wenn der Flachs in der Koppelwirthschaft auf Boden von dem Reichthum des Gerstenschlages ge- bauet wird. Wenn von den Kosten, die mit dem Flachsbau ver- bunden sind, der Werth der Ernte an Leinsamen abge- zogen wird; so finde ich nach meinen Berechnungen das Verhaͤltniß zwischen den Produktionskosten des Flachses und denen des Rockens wie 1352: 182, oder wie 7½: 1. Die Bedingungen, die jede einzeln schon im Stande sind, den Anbau eines Gewaͤchses hinter den des Getrei- des zu verweisen, sind also beim Flachs alle vereinigt, und der Flachsbau wird deshalb nicht bloß hinter dem Getreidebau, sondern erst hinter dem Tabacks- und Raps- bau seine Stelle finden. Ich enthalte mich der Anfuͤhrung mehrerer Handels- gewaͤchse, weil ich den Anbau derselben zum Theil gar nicht, zum Theil nicht genuͤgend aus eigener Erfahrung kenne. Wir finden also, daß die Mehrzahl der Handelsge- waͤchse nicht in der Naͤhe der Stadt, sondern in dem Kreise der Viehzucht gebauet wird. Dieser Kreis, der, wenn er bloß auf Viehzucht beschraͤnkt bliebe, aͤußerst duͤnn be- voͤlkert seyn wuͤrde, erhaͤlt durch die Branntweinbrennerei und durch den Anbau der Handelsgewaͤchse, einen gro- ßen Zuwachs an Erwerbsquellen und an Bevoͤlkerung. Besonders kann der Flachsbau einer großen Menschenzahl Beschaͤftigung und Unterhalt geben. Nach einer hieruͤber angestellten Berechnung finde ich, daß eine Tageloͤhner- familie, die im Sommer den Flachs erzielt, im Winter verspinnt und zu Leinwand verwebt, von 300 □R. guten Acker mit Flachs ihren Unterhalt beziehen kann, wenn sie auch fuͤr den Acker 25 Thlr. Pacht bezahlt. Durch den ausgedehnten Flachsbau ist es auch allein erklaͤrlich, wie in der Provinz Ostflandern, in welcher außer Gent doch keine bedeutende Stadt liegt, 12000 Menschen auf der Quadratmeile ihren Unterhalt finden koͤnnen. Der vordere Theil des Kreises der Viehzucht bietet das interessante Schauspiel einer ziemlich gut kultivirten Gegend, die wenig oder fast gar keine Landrente gibt, dar. Denn der Preis der hier erzeugten Gewaͤchse kann nicht so hoch steigen, daß daraus eine irgend betraͤchtliche Landrente hervorginge, weil sonst der ruͤckwaͤrts liegende Theil dieses sehr ausgedehnten Kreises ebenfalls die Kul- tur dieser Gewaͤchse, die saͤmmtlich nur geringe Trans- portkosten erfordern, betreiben und den Preis derselben tiefer niederdruͤcken wuͤrde. Fast die saͤmmtlichen Ein- kuͤnfte dieses Landstrichs bestehen also aus Kapitalgewinn und Arbeitslohn. Wir haben in §. 5. gesehen, daß auf Boden von 10 Koͤrnern Ertrag, die Produktionskosten fuͤr einen Scheffel Rocken 0,437 Thlr., und auf Boden von 5 Koͤrnern Er- trag 1,358 Thlr. betragen, daß also die Produktion des Getreides auf reichem Boden um sehr vieles wohlfeiler ist als auf aͤrmern Boden. Dieses ist nun mit den Han- delsgewaͤchsen ebenfalls, aber in noch weit staͤrkerm Maaß der Fall. Die mehrsten Handelsgewaͤchse erfordern naͤm- lich durch eine sorgfaͤltige Bearbeitung des Bodens, durch Behacken, Anhaͤufen, Jaͤten u. s. w. so viele Arbeiter, die mit der Groͤße des bestellten Feldes und nicht mit der Groͤße der Ernte im Verhaͤltniß stehen, daß die groͤßere Ernte des reichen Bodens wenig mehr kostet, als die ge- ringe des aͤrmern Bodens, und daß der Anbau dieser Gewaͤchse fast nur auf solchem Boden, der fuͤr das Ge- treide — weil dieses sich lagern wuͤrde — zu reich ist, mit Vortheil betrieben werden kann. Wenn wir uns nun in Beziehung auf die Kultur der Handelsgewaͤchse zu der Wirklichkeit wenden: so fin- den wir hier nicht den gleichen Reichthum des Bodens, wie in dem isolirten Staat, sondern wir finden in der Regel, daß in den hochkultivirten Laͤndern mit den hoͤhern Ge- treidepreisen zugleich ein großer Reichthum des Bodens verbunden ist, und daß umgekehrt in den minder kulti- virten Laͤndern niedrigere Kornpreise und geringer Reich- thum des Bodens gewoͤhnlich zusammen treffen. Legen wir uns nun die Frage vor: in welchem Lande die Kultur der Handelsgewaͤchse beim freien Handel am vortheilhaftesten ist? so tritt hier dem Vortheil, den das aͤrmere Land durch geringes Arbeitslohn und niedrige Landrente besitzt, der Vorzug, den das reiche Land durch seinen reichen Boden hat, direkt entgegen. Der Vorzug des reichen Bodens beim Anbau der Handelsgewaͤchse ist aber so bedeutend, daß dadurch gar haͤufig die Ersparung an Arbeitslohn und Landrente in dem aͤrmern Lande, nicht bloß kompensirt, sondern auch uͤberwogen wird. Dies ist nun — neben der hoͤhern Induͤstrie des Volks und der bessern Kenntniß der Behandlung dieser Gewaͤchse — der eigentliche Grund, warum wir in den reichen Laͤndern noch einen ausgedehnten Anbau der Han- delsgewaͤchse nicht bloß zum eigenen Bedarf, sondern selbst zur Ausfuhr nach andern Laͤndern erblicken. So finden wir noch jetzt, daß der Flachsbau, der in die minder kul- tivirten Gegenden des oͤstlichen Europas gehoͤrt, den Hauptkulturzweig in Ostflandern, dem Garten Europas, ausmacht. Sobald aber in den Laͤndern am baltischen Meer der Boden einen hoͤhern Grad von Reichthum er- langt hat — und dies zu erreichen steht in der Macht des Landwirths — wird dieser Kulturzweig in Flandern un- vermeidlich sinken, und dieses Sinken wird um so rascher herbeigefuͤhrt und um so mehr beschleunigt werden, wenn die Niederlaͤndische Regierung fortfaͤhrt, durch hohe Ein- fuhrzoͤlle auf das Getreide die Differenz in den Korn- preisen beider Gegenden zu steigern. Auch in England wird trotz des hohen Arbeitslohns und der hohen Landrente der Anbau der Handelsgewaͤchse betrieben, und durch Zoͤlle auf die Einfuhr derselben be- guͤnstigt. Durch die englische Kornbill ist aber die Diffe- renz in den Kornpreisen so hoch gestiegen, daß die Eng- laͤnder es jetzt schon vortheilhaft finden, Dungmaterial (Knochen, Rapskuchen u. s. w.) statt Korn von uns zu kaufen. Wenn nun England bei seiner Kornbill beharrt, so werden die dortigen Landwirthe gar bald gewahr wer- den, daß der Dung bei ihnen zu theuer ist, um densel- ben an die meistens sehr aussaugenden Handelsgewaͤchse, namentlich an den Raps zu verwenden, und sie werden gar bald den fernen Laͤndern mit niedrigen Kornpreisen den Anbau dieser Gewaͤchse uͤberlassen und die Einfuhr derselben gestatten muͤssen. §. 32. Zu welchem Preise kann Flachs und Leinwand aus den verschiedenen Gegenden des isolirten Staats nach der Stadt geliefert werden? Nach den oben mitgetheilten Daten uͤber den Flachs- bau ist die Aussaugung eines Schlages mit Flachs gleich dem Ersatz, den zwei Weideschlaͤge geben. Von 3000 □ R. Acker koͤnnen also nur 1000 □R. Flachs tragen, wenn der Reichthum des Bodens erhalten werden soll, waͤhrend von dieser Flaͤche 1500 □R. mit Getreide bestellt werden koͤnnen, ohne den Boden zu erschoͤpfen. In den Gegenden, wo die Landrente der Weide- schlaͤge = 0 ist, faͤllt aus diesem Grunde auf einen Schlag mit Flachs eine 1½ mal so hohe Landrente als auf das Getreide, und da auf derselben Flaͤche dem Gewicht nach, nur ¼ so viel Flachs als Rocken waͤchst; so koͤmmt auf eine Ladung Flachs von 2400 ℔ sechsmal so viel Land- rente als auf eine Ladung Rocken. Nun ist aber in der Naͤhe der Stadt die Landrente der Weide negativ, in groͤßerer Entfernung positiv, und aus diesem Grunde faͤllt auf den, in der Naͤhe der Stadt gebaueten Flachs mehr , auf den in der Ferne erzeugten Flachs weniger als die 6fache Landrente. Wir sind aber durch die bisherigen Untersuchungen nicht in den Stand gesetzt, den hieraus entspringenden Unterschied in Zahlen anzugeben, und wir muͤssen uns deshalb damit begnuͤgen, fuͤr den ganzen isolirten Staat dem Flachs die 6fache Landrente, von dem was das Getreide traͤgt, an- zurechnen. Unsere Rechnung muß dann aber den Preis, des in der Naͤhe der Stadt gebaueten Flachses etwas zu niedrig, und den des in der Ferne erzeugten, etwas zu hoch angeben. Nehmen wir nun die Produktionskosten des Flachses 16 zu 7½, die Landrente zu 6 im Verhaͤltniß zum Getreide an, so betragen fuͤr eine Ladung Flachs von 2400 ℔. die Produktionskosten die Transportkosten die Landrente Summe Fuͤr ist der Preis einer Ladung eines Pfundes x = 0 Meilen 307 Thlr. 6, 1 ß x = 10 — 245 — 4, 9 ß x = 28 — 148 — 3 ß Das Pfund Flachs kann also aus der 28 Meilen ent- fernten Gegend um 3, 1 ß, oder um ungefaͤhr 52 prct. wohlfeiler geliefert werden, als aus der Naͤhe der Stadt. Es ist noch zu bemerken, daß bei allen diesen Be- rechnungen die Landrente, die die Koppelwirthschaft gibt, normirt. Wollte man die Landrente, die die freie Wirth- schaft gewaͤhrt zum Grunde legen; so wuͤrde der in der Naͤhe der Stadt erzeugte Flachs noch ungleich hoͤher zu stehen kommen. Wenn aus dem Flachs grobe Leinwand gemacht wird, so betragen — nach den Notizen die ich hieruͤber habe erhalten koͤnnen — die Kosten des Spinnens von 2400 ℔ Flachs und die Kosten des Webens und des Bleichens der aus diesem Flachs gemachten Leinwand zusammen 413 Thlr. Vergleicht man diese mit den Produktions- kosten einer Ladung Rocken, welche hier 18, 2 Thlr. be- tragen; so ergibt sich, daß die Kosten eine Ladung Flachs in Leinwand zu verwandeln, oder die Fabrikationskosten der Leinwand, sich zu den Produktionskosten des Rockens wie 22, 7 zu 1 verhalten. Nun koͤnnen aber die Fabrikationskosten der Lein- wand, in Geld ausgedruͤckt, nicht allenthalben gleich hoch seyn, sondern diese aͤndern sich mit dem Geldpreis der Arbeit und des Getreides. Um also die Fabrikationsko- sten der Leinwand fuͤr jede Gegend des isolirten Staats angeben zu koͤnnen, muͤssen wir sie durch eine allgemeine Formel ausdruͤcken, und hiezu sind wir durch das obige Verhaͤltniß in den Stand gesetzt. Multiplizirt man naͤmlich diesem Verhaͤltniß zu Folge die in §. 19. angegebenen Produktionskosten fuͤr eine La- dung Rocken mit 22, 7, so ergibt sich, daß die Fabrika- tionskosten der Leinwand, die aus 2400 ℔ Flachs ge- macht wird, betragen Thlr. Hiernach fallen an Fabrikationskosten auf eine Ladung auf ein Pfund fuͤr x = 0 Meilen 745 Thlr. 14, 9 ß x = 10 — 596 — 11, 9 ß x = 28 — 363 — 7, 3 ß Aus dem ganzen Gang unserer Untersuchung erhellt, daß wir den reellen Arbeitslohn oder die Summe der Lebensbeduͤrfnisse, die sich der Arbeiter fuͤr seinen Lohn erkaufen kann, fuͤr alle Gegenden des isolirten Staats gleich hoch annehmen; der Geldpreis der Arbeit ist dage- gen nach der Verschiedenheit des Preises des Getreides und der uͤbrigen Lebensbeduͤrfnisse gar sehr verschieden, und diese Verschiedenheit im Geldlohn bringt eine solche Verschiedenheit in den Fabrikationskosten der Leinwand hervor daß die Verwandlung von 2400 ℔ Flachs in Leinwand in der Naͤhe der Stadt 745, in der 28 Meilen 16* entfernten Gegend aber nur 363 Thlr., also noch etwas weniger als die Haͤlfte kostet. Bei der Verwandlung des Flachses in gebleichte Lein- wand geht ungefaͤhr 25 prct. von dem Gewicht des Flach- ses verloren; oder die Leinwand wiegt 25 prct. weniger als das Flachs wog, aus welchem es verfertigt ist. Die Transportkosten einer Ladung Flachs betragen Thaler. Die Transportkosten der aus diesem Flachs verfertigten Leinwand, betragen ¼ weniger, also nur Thlr. Wollen wir nun den Preis, zu welchem die Leinwand aus den verschiedenen Gegenden des isolirten Staats ge- liefert werden kann, bestimmen; so muͤssen wir sowohl die Kosten, die der Flachsbau verursacht, als auch die Fabrikationskosten der Leinwand zusammenstellen. Fuͤr 2400 ℔ Flachs betragen die Produktionskosten die Landrente die Fabrikationsk. der Leinwand die Transportkosten der Leinwand Summe Fuͤr ist der Preis der Leinwand die gemacht ist aus 2400 ℔ Flachs aus 1 ℔ Flachs x = 0 Meilen 1052 Thlr. 21 ß x = 10 » 838 » 16,8 » x = 28 » 505 » 10,1 » Die Bewohner der Stadt wuͤrden also die Leinwand um mehr als doppelt so hoch bezahlen muͤssen, wenn der Bau des Flachses und die Fabrikation der Leinwand in der Naͤhe der Stadt geschehen muͤßte, als wenn sie dieselbe aus der 28 Meilen entfernten Gegend beziehen koͤnnen. Die Anwendung, die wir von der zur Preisbestim- mung der landwirthschaftlichen Erzeugnisse entworfenen Formel auf die Ausmittelung der Fabrikationskosten der Leinwand und auf die Preisbestimmung derselben gemacht haben, muß auf den Gedanken leiten, ob es nicht moͤg- lich sey, fuͤr die verschiedenen Fabriken und Gewerbe die Gegend zu bestimmen, wo sie am vortheilhaftesten betrie- ben werden, und von wo aus die Fabrikate am wohlfeil- sten geliefert werden koͤnnen. Wer die Fabrikgeheimnisse durchdringen koͤnnte, und eine so vollkommne Kenntniß aller Gewerbe besaͤße, daß er von jedem einzelnen die auf eine gegebene Quantitaͤt fabrizirter Waare fallende Quote von Kapitalanlage, Ar- beitslohn und Gewerbsprofit angeben koͤnnte, wuͤrde aller- dings ein solches Tableau entwerfen koͤnnen. Es wuͤrde sich daraus ergeben, daß nicht alle Fabri- ken und Manufakturen in die Hauptstadt zusammenge- draͤngt wuͤrden, sondern daß ein großer Theil derselben ihren Sitz in der Gegend, wo das rohe Material am wohlfeilsten erzeugt wird, nehmen wuͤrde, daß also der isolirte Staat nicht bloß die eine große Stadt, sondern noch sehr viele kleinere Staͤdte enthalten muͤsse. Dies streitet wider unsre erste Annahme; aber wir bedurften dieser Annahme auch nur zuerst um die Unter- suchung zu vereinfachen. Denn wir haben spaͤterhin in §. 28. gesehen, daß die kleinen Staͤdte auf die Preisbe- stimmung der landwirthschaftlichen Erzeugnisse keinen Ein- fluß haben, sondern hierin von der Hauptstadt ganz und gar abhaͤngig sind. Nur muß die Zentralstadt der Haupt- marktplatz bleiben, und in ihr muͤssen alle laͤndlichen Er- zeugnisse den hoͤchsten Preis haben; daß dies aber statt finde, ist schon dadurch hinlaͤnglich motivirt, daß diese Stadt 1) in der Mitte der Ebene liegt, 2) der Sitz der Regierung ist und 3) die saͤmmtlichen Bergwerke in ihrer Naͤhe hat. Eine solche auf die Stellung der Fabriken gerichtete Untersuchung wuͤrde aber, wenn sie praktische Brauchbar- keit erlangen soll, zwei Gesichtspunkte, die bei der Preis- bestimmung der landwirthschaftlichen Produkte nicht zur Sprache gekommen sind, mit aufnehmen muͤssen. 1) Wir finden in der Wirklichkeit, daß in allen reichen Laͤndern der Zinsfuß sehr viel niedriger ist als in den aͤrmern Laͤndern — ob dies nun in der Natur und dem Wesen der Sache selbst begruͤndet ist, oder von der Spaltung in verschiedene Staaten herruͤhrt, muß hier dahin gestellt bleiben. — Nun gibt es mehrere Fabriken und Manufakturen, in denen die Zinsen der Kapitalanlage einen Hauptbestandtheil, der Arbeits- lohn und die Auslage fuͤr das rohe Material einen verhaͤltnißmaͤßig minder bedeutenden Theil der jaͤhrli- chen Ausgabe ausmachen, und alle diese Fabriken werden in dem reichern Staat betrieben werden muͤs- sen, wenn auch das rohe Material und der Arbeitslohn daselbst viel hoͤher zu stehen kommen. Bei dieser Untersuchung wird also die Zerlegung des Preises der Waaren in die drei Bestandtheile: Arbeitslohn, Kapitalgewinn und Landrente, nothwendig. 2) Von der Groͤße des Markts oder des Absatzes haͤngt der Umfang und die Ausdehnung die eine Fabrik an einem Orte erlangen kann ab, und von der Groͤße der Unternehmung ist wiederum der Grad, bis zu welchem die Vertheilung der Arbeit und die Ersetzung der menschlichen Kraͤfte durch Maschinen getrieben wer- den kann, abhaͤngig. Dieses hat aber, wie Adam Smith uͤberzeugend dargethan hat, auf den Preis zu welchem eine Waare geliefert werden kann, den entscheidendsten Einfluß. Aus diesen beiden Ursachen werden manche Fabriken, die dem aͤrmern Lande anzugehoͤren scheinen, weil das rohe Material daselbst erzeugt wird, doch mit groͤßerm Vortheil in dem reichern Lande betrieben werden koͤnnen, und das aͤrmere Land wird diese Waaren von dort zu einem niedrigern Preis, als was sie demselben bei der eigenen Fabrikation kosten wuͤrde, beziehen koͤnnen. §. 33. Ueber die Beschraͤnkung der Handelsfreiheit. Wie wird es auf den Reichthum des isolirten Staats wirken, wenn durch gewaltsame Verfuͤgungen der Regie- rung der Flachsbau und die Leinwandfabrikation nach ei- ner der Stadt naͤhern Gegend verpflanzt werden? Um uns einen solchen Fall nur als moͤglich zu den- ken, muͤssen wir annehmen, daß der isolirte Staat in zwei verschiedene Staaten gespalten werde. Wir wollen nun, um die Folgen einer solchen Spal- tung untersuchen zu koͤnnen, folgende Voraussetzungen machen: 1) die Zentralstadt mit einem Kreis um die Stadt herum, der 15 Meilen im Halbmesser hat, bilde ei- nen eigenen Staat A; 2) der uͤbrige Theil der Ebene, und zwar in der Aus- dehnung wie wir diese bisher betrachtet haben, bilde einen zweiten Staat B, den wir im Gegensatz mit dem ersten den aͤrmern Staat nennen wollen; 3) jeder Staat sorge nur fuͤr sein eigenes Interesse, selbst dann, wenn der eigene Vortheil nur auf Ko- sten des andern Staats zu erreichen ist. Gesetzt nun der reiche Staat A verbiete die Einfuhr des Flachses und der Leinwand, um das Geld was sonst dafuͤr aus dem Lande ging zu ersparen, und um die ei- genen Unterthanen zur Erzeugung des Flachses und zur Fabrikation der Leinwand zu bewegen; wie wird dies auf den Reichthum 1) des reichen die Einfuhr beschraͤnkenden Staats A, und 2) des aͤrmern Staats B wirken? Um die Beantwortung dieser Frage moͤglichst zu ver- einfachen, wollen wir annehmen, daß in allen uͤbrigen Punkten noch eine vollkommne Handelsfreiheit zwischen beiden Staaten statt finde. Nach dem Verbot der Einfuhr wird nun die Erzeu- gung des Flachses und die Fabrikation der Leinwand an der Graͤnze des Staats A, also in der Entfernung von 15 Meilen von der Stadt geschehen muͤssen. Hier gibt der Boden aber schon eine betraͤchtliche Landrente, und der Arbeitslohn ist wegen der hoͤhern Getreidepreise be- deutend hoͤher als in der 30 Meilen von der Stadt ent- fernten Gegend. Die Leinwand kann also von hier aus nur zu einem viel hoͤhern als dem fruͤhern Preis nach der Stadt geliefert werden. Da aber die Leinwand ein un- entbehrliches Beduͤrfniß ist, so werden die Bewohner der Stadt diesen hoͤhern Preis zahlen muͤssen. Dem Landwirth des Staats A der fruͤher Getreide, jetzt Flachs erzeugt, erwaͤchst aber aus der Einfuͤhrung des Flachsbaues trotz dieser Steigerung des Flachspreises kein Vortheil. Denn da 1) der Getreidepreis durch diese Ver- aͤnderung nicht steigt, sondern — wie wir weiterhin sehen werden — eher etwas faͤllt, so ist auch die aus dem Ge- treidebau hervorgehende Landrente mindestens nicht gestie- gen: und da 2) innerhalb der den Kornbau betreibenden Kreise die Groͤße der Landrente durch den Getreidebau bestimmt wird — welches aus allen fruͤhern Untersuchun- gen, wie ich hoffe, uͤberzeugend hervorgeht — so kann auch der Flachsbau auf der Stelle, wo er jetzt betrieben wird, keine hoͤhere Landrente geben, als der Getreidebau. Es wird also durch die Einfuͤhrung des Flachsbaues nur die Pflanze, wodurch der Boden genutzt wird, aber nicht die Nutzung des Bodens selbst geaͤndert. Der Bezirk, in welchem jetzt der Flachsbau betrieben wird, kann nun von dem Boden, der Flachs statt Korn traͤgt, kein Getreide mehr nach der Stadt liefern; und da alles Korn, was dieser Distrikt sonst erzeugte, zur Ver- sorgung der Stadt nothwendig war: so entsteht jetzt in der Stadt Mangel an Getreide. Woher soll nun das fehlende Getreide genommen werden? Der sonst den Flachs erzeugende Distrikt in dem aͤrmern Staat B kann wegen der großen Transportkosten bei dem Preise von 1½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken kein Getreide nach der Stadt liefern. Soll nun der Mangel ersetzt werden, so muß der Preis des Getreides steigen und zwar so hoch steigen, daß der sonst Flachsbau betrei- bende Distrikt — oder eigentlich die Gegend, die Brannt- weinbrennerei und Rapsbau betreibt — zum Kornbau uͤbergehen und dasselbe nach der Stadt liefern kann. Aber gibt es denn in der Stadt einen unerschoͤpfli- chen Fond, aus dem hoͤhere und immer hoͤhere Getreide- preise bezahlt werden koͤnnen, und aus welcher Quelle fließt denn das Geld zur Bezahlung des theuern Getreides? Es gibt in der Stadt eine große Menge Menschen, deren ganzer Erwerb nur grade hinreicht, sich bei den bis- herigen Mittelpreisen die nothduͤrftigsten Lebensmittel zu verschaffen. So wie der entfernteste Produzent den Schfl. Rocken nicht unter 1½ Thlr. nach der Stadt liefern kann, so kann wiederum die arbeitende Klasse keinen hoͤhern Preis bezahlen. So wie das Fallen des Getreides unter den bisherigen Mittelpreis die Kultur des aͤußern Ran- des der kornbauenden Ebene unmoͤglich macht, den Acker wieder der Wildniß uͤberliefert, und die Menschen zur Auswanderung zwingt: so bringt das Steigen des Mit- telpreises des Getreides Verarmung und Auswanderung unter der arbeitenden Klasse in der Stadt hervor — wenn keine neuen Erwerbsquellen eroͤffnet werden. Aber das Sperrsystem selbst hat nirgends neue Er- werbsquellen geschaffen, wodurch der Lohn des Arbeiters erhoͤht und dieser zur Bezahlung eines hoͤhern Getreide- preises in den Stand gesetzt werden koͤnnte. Im Gegen- theil leidet durch die Vertheurung eines nothwendigen Beduͤrfnisses — der Leinwand — der Wohlstand Aller, und der Arbeiter insbesondre behaͤlt, nachdem er einen groͤßern Theil seines Lohns fuͤr den Ankauf der Leinwand hat hingeben muͤssen, einen geringern Theil zum Ankauf des Getreides; der Preis des Getreides wird also anstatt zu steigen, fallen muͤssen, wenn der Arbeiter noch ferner bestehen soll. Also keine Erhoͤhung des Getreidepreises und folglich keine Moͤglichkeit den kornbautreibenden Kreis zu erwei- tern. Der Distrikt, welcher fruͤher den Flachs erzeugte, kann sich nicht zum Kornbau, nicht zur Kultur andrer Gewaͤchse wenden, weil der Preis des Getreides und der Handelsgewaͤchse den Anbau derselben in dieser Entfernung von der Stadt nicht lohnt. Der bisher kultivirte Boden muß unangebauet liegen bleiben und den Viehheerden eingeraͤumt werden, und alle Menschen, die bisher vom Flachsbau lebten, verlieren ihren Erwerb und muͤssen auswandern. Mit der Verwuͤstung des Distrikts, der bisher den Flachsbau betrieb, und mit dem Verschwinden aller Men- schen, die bisher ihren Unterhalt davon zogen, hoͤren nun aber auch alle Beduͤrfnisse, die diese Menschen an Eisen- waaren, Tuch, Geraͤthschaften u. s. w. hatten, und die sie bisher aus der Stadt bezogen, auf. Die Bergbearbeiter, die Fabrikanten, Handwerker u. s. w., welche die Waaren fuͤr diesen Distrikt bisher lieferten, verlieren dadurch ihren ganzen Erwerb, und muͤssen eben sowohl als die Bewoh- ner des Distrikts selbst auswandern oder umkommen. Die endliche Folge dieser Beschraͤnkung der Handels- freiheit ist also die: 1) daß in dem aͤrmern Staat B der die Flachskultur betreibende Distrikt mit allen vom Flachsbau leben- den Menschen gaͤnzlich verschwindet; 2) daß die Stadt des reichen Staats A alle Fabrikan- ten, Handwerker u. s. w., die bisher fuͤr diesen Di- strikt arbeiteten, verliert, und also an Groͤße, Reich- thum und Bevoͤlkerung abnimmt. Indem also der reiche Staat durch die Beschraͤnkung der Handelsfreiheit dem Wohlstand des aͤrmern Staats unvermeidlich eine tiefe Wunde schlaͤgt, verwundet er sich selbst zugleich nicht minder tief. Es verdient bemerkt zu werden, daß auch ohne alle Repressalien von Seiten des aͤrmern Staats, die Sper- rung dennoch nicht minder verderblich auf den reichen Staat zuruͤckwirkt. Waͤhrend es in der Theorie der Nationaloͤkonomie schwierig ist, eine richtige und vollstaͤndige Definition von dem Nationalreichthum zu geben, und die Kennzei- chen von dem Wachsthum oder Sinken desselben mit Be- stimmtheit anzugeben, haben wir in dem isolirten Staat an der Ausdehnung oder Verengung der kultivirten Ebene ein sinnlich wahrnehmbares, untruͤgliches Kennzeichen von dem zu- oder abnehmenden Reichthum des Staats. Wir haben hier die Wirkung der Beschraͤnkung des freien Verkehrs zwar nur an einem einzigen landwirth- schaftlichen Erzeugniß, dem Flachs, gezeigt; wir werden aber, wenn wir jeden andern Kulturzweig der Landwirth- schaft zum Gegenstand der Betrachtung nehmen, dieselben Schluͤsse wiederholen muͤssen und dann auch dasselbe Re- sultat erhalten. So wird z. B. die gewaltsame Verpflan- zung der Schafzucht, oder des Rapsbaues nach einer der Stadt naͤhern Gegend stets ein und dasselbe Resultat: «Verengung der kultivirten Ebene und Abnahme der Groͤße der Stadt» hervorbringen. Werfen wir nun einen Blick auf die europaͤischen Staaten, so finden wir zwischen den verschiedenen Laͤndern Europas, in Hinsicht auf Kulturzustand, Bevoͤlkerung, Getreidepreis und Landrente einen nicht minder großen Unterschied als zwischen, den verschiedenen Gegenden des isolirten Staats. Zwischen der Umgebung von London und zwischen den Provinzen des oͤstlichen Rußlands an den Ufern der Wolga und des Uralflusses findet in dieser Beziehung vielleicht noch ein groͤßerer Unterschied statt, als in dem isolirten Staat zwischen der Umgebung der Zentralstadt und dem aͤußersten Rand des Kreises der Viehzucht. So wie nun in dem isolirten Staat die Beschraͤn- kung des Handels nicht bloß dem aͤrmern Staat einen Theil seiner Bewohner und seines Reichthums kostet, son- dern auch auf den reichern Staat verderblich zuruͤckwirkt: so muß auch die Handelsbeschraͤnkung zwischen den euro- paͤischen Staaten, die auf verschiedenen Stuffen der Kul- tur stehen, nicht bloß den Ackerbau des aͤrmern Landes niederdruͤcken, sondern auch dem reichen Staat einen Theil seiner Macht und seiner Groͤße entziehen. Und dennoch sehen wir jetzt in den europaͤischen Staa- ten Sperrungen und Handelsbeschraͤnkungen uͤberall an- gewandt! Man hat es aufgegeben, die Kultur der Gewaͤchse, die dem Suͤden angehoͤren, im Norden erzwingen zu wol- len; man verstattet den Austausch der Produkte verschie- dener Klimate, und glaubt daß dies dem Nationalwohl vortheilhaft sey; man hat es aber leider in unsern Tagen verkannt, daß der Austausch von Produkten zwischen Voͤl- kern, die unter einem Himmelsstrich wohnen, aber auf verschiedenen Stuffen der Kultur stehen, eben so wohl von der Natur geboten und eben so vortheilhaft fuͤr die Nationen sey, als wenn die Verschiedenheit der Erzeugnisse durch die Verschiedenheit des Klimas herbeigefuͤhrt wird. Es verdient noch der Erwaͤhnung, daß der Landwirth des isolirten Staats, der seinen Standpunkt richtig er- kennt, damit auch zugleich die Erkenntniß dessen, was er zu thun hat, besitzt. Wir haben um die Bildung und Gestaltung des iso- lirten Staats zu entwickeln, keines andern Prinzips als der Annahme, daß Jeder sein eigenes Interesse richtig er- kennen und darnach handle, bedurft. So wie nun aus dem Zusammenwirken Aller, Jeder seinen eigenen richtig verstandenen Vortheil erstrebend, die Gesetze, wornach die Gesammtheit handelt, hervorgehen, so muß wiederum in der Befolgung dieser Gesetze der Vortheil des Einzelnen enthalten seyn. Waͤhrend der Mensch nur seinen eigenen Vortheil zu verfolgen waͤhnt, ist er das Werkzeug in der Hand einer hoͤhern Macht, und arbeitet, ihm selbst oft unbewußt, an dem großen und kuͤnstlichen Bau des Staats und der buͤr- gerlichen Gesellschaft — und die Werke die die Menschen, als Gesammtheit betrachtet, hervorbringen und schaffen, so wie die Gesetze wornach sie dabei verfahren, sind ge- wiß nicht weniger der Aufmerksamkeit und Bewunderung wuͤrdig, als die Erscheinungen und Gesetze der physischen Welt. Dritter Abschnitt . Wirkung der Abgaben auf den Ackerbau. D er isolirte Staat hat die im ersten Abschnitt darge- stellte Gestalt, unter der Bedingung, daß uͤberall gar keine Abgaben erhoben werden, gewonnen: denn es sind in §. 5., wo der Reinertrag des Ackers nach einem aus der Wirklichkeit entnommenen Verhaͤltniß berechnet ist, die Abgaben an den Staat nicht mit unter die Ausgaben ge- stellt, und was wir Landrente nennen, ist der Reinertrag des Bodens, wenn keine Abgaben Statt finden. Gesetzt dieser Staat, der bisher keine Steuern kannte, werde nun mit den in den europaͤischen Staaten uͤblichen Abgaben belegt, wie wird dies auf den Acker- bau und auf den ganzen Zustand der Nation zuruͤckwir- ken? §. 34. Abgaben, die mit der Groͤße des Betriebs im Verhaͤltniß stehen. A. In Beziehung auf den isolirten Staat. Die Konsumtionssteuer, insoferne sie die nothwendig- sten Lebensbeduͤrfnisse, als: Salz, Mehl u. s. w. mit ergreift, die Kopfsteuer, die Viehsteuer, die Zoͤlle, die Gewerbsteuer, die Stempeltaxe und so manche andere Steuern belasten saͤmmtlich die Landguͤter im Verhaͤltniß der Groͤße, ihres Betriebs und ohne Ruͤcksicht auf den Reinertrag des Bodens. Ein Gut in dem isolirten Staat, welches 30 Mei- len von der Stadt entfernt ist, wird zu diesen Steuern eben so viel beitragen muͤssen als das 10 Meilen entfern- te Gut, wenn der Betrieb auf beiden Guͤtern gleich groß ist, d. h., wenn beide Guͤter zu ihrer Bewirth- schaftung gleiche arbeitende Kraͤfte und gleichen Kapital- aufwand erfodern. Das 31, 5 Meilen von der Stadt entfernte Gut muß nach §. 14 Dreifelderwirthschaft treiben, und diese kann (§. 8.) nur 24 prct. der Ackerflaͤche mit Getreide bestellen; das 10 Meilen von der Stadt entfernte Gut treibt dagegen Koppelwirthschaft, welche dem Getreidebau 43 prct der Ackerflaͤche widmet. Da nun eines Theils die Koppelwirthschaft einen so viel groͤßern Theil des Fel- des mit Getreide bestellt, und da andern Theils die Be- stellung des Ackers (§. 10.) in der Koppelwirthschaft kostspieliger ist, als in der Dreifelderwirthschaft: so wird die Groͤße des Betriebs auf dem 31, 5 Meilen ent- fernten Gut nur ungefaͤhr halb so viel betragen, als auf dem 10 Meilen von der Stadt entfernten Gut, wenn beide Guͤter von gleichem Flaͤcheninhalt angenommen werden. Ist nun z. B. der Betrag der Steuern von dem naͤhern Gut 200 Thaler auf 100,000 □Ruthen Flaͤchen- inhalt, so wird das entfernte Gut 100 Thaler Abgaben entrichten muͤssen. Die Landrente des ersten Guts be- traͤgt (§. 5.) von 100,000 □Ruthen 685 Thaler; nach Bezahlung der Abgaben bleiben also dem Gutsbesitzer noch 485 Thaler uͤbrig. Der Besitzer des entferntesten Guts, wovon die Land- rente = 0 ist, dessen ganzes Einkommen auf die Zinsen vom Kapitalwerth der Gutsgebaͤude und des Inventarii beschraͤnkt ist, muß die Abgabe von 100 Thalern von sei- nem Kapital entnehmen. Ein jaͤhrlich vermindertes Kapital hoͤrt aber sehr bald auf Kapital zu seyn, und dann muß der Besitzer die Kultur des Bodens aufgeben und den Acker unbe- bauet liegen lassen. Wollte man nun sagen: der Besitzer dieses Guts hat zwar keine Landrente einzunehmen, aber er genießt die Zinsen des Kapitals, welches in den Gebaͤuden und dem Inventario steckt, und er kann die ihm aufgelegte Steuer von den Zinsen bezahlen; so muß man hierauf erwiedern: daß Niemand sein Kapital in einem Gewerbe stecken laͤßt, wenn dies Kapital keine Zinsen traͤgt. Der Fabrikant hoͤrt auf Waaren zu fabriziren, wenn er sein Kapital durch Ausleihen hoͤher nuͤtzen kann, als durch seine Arbeit; der Landwirth wird in diesem Fall auf die Erhaltung der Gebaͤude keine Kosten mehr verwen- den, und wenn diese endlich den Einsturz drohen, wird er sein Vieh verkaufen, das Gut verlassen, ein anderes Gewerbe ergreifen oder auswandern. In einer aͤhnlichen Lage sind alle Guͤter deren Land- rente dem Betrag der Abgabe nicht gleich kommt, und die Abgabe wird hier dieselbe Wirkung, nur langsamer und spaͤter, hervorbringen. Nun traͤgt aber in dem Kreise der Dreifelderwirth- schaft erst dasjenige Gut, welches 26, 4 Meilen von der Stadt entfernt ist, von der angegebenen Flaͤche eine Landrente von 100 Thaler; und bis so weit wird also die auf Kornproduktion gerichtete Kultur des Bodens durch die neue Steuer vernichtet werden. Diese Gegend wird nun zwar nicht ganz menschenleer bleiben, sondern es wird dort statt des Kornbaues kuͤnftig Viehzucht ge- trieben werden; aber dafuͤr wird nun der aͤußere Rand des Kreises der Viehzucht ganz verlassen, und dieser Theil des Staats wird durch die Abgabe in eine Wuͤste ver- wandelt. Alle in dieser nun verlassenen Gegend bisher leben- 17 den Menschen werden brodtlos, weil sie keine Arbeit fin- den, wodurch sie sich ernaͤhren koͤnnten: denn da der Staat in seinem bluͤhenden Zustande so viele Menschen hatte, daß alle nuͤtzlichen Arbeiten verrichtet wurden, so koͤnnen die aus dem verlassenen Distrikt hinzukommenden Arbeiter nirgends mehr nuͤtzlich beschaͤftigt werden, und also auch nirgends Erwerb und Unterhalt finden. Aber nicht bloß die mit dem Ackerbau beschaͤftigten Menschen, sondern auch alle Bewohner der Stadt, die sonst fuͤr die- sen nun veroͤdeten Distrikt arbeiteten, Handwerker, Fa- brikanten, Kraͤmer u. s. w. verlieren nun ebenfalls ih- ren Erwerb und ihren Unterhalt. Die ganze hiedurch uͤberfluͤßig gewordene Volksmenge muß, um der gaͤnz- lichen Verarmung und dem Elende zu entgehen, nun auswandern, und sich ein anderes Vaterland aufsuchen. Nachdem die Kultur des Bodens auf einen engern Kreis beschraͤnkt ist, und nachdem die Auswanderung der dadurch uͤberfluͤßig gewordenen Menschen vollendet ist, kehrt alles zu seinem vorigen Gleichgewicht zuruͤck; aber der Staat hat an Ausdehnung und Bevoͤlkerung verloren und hat zugleich einen Theil seines Kapitals und seiner Landrente eingebuͤßt. Eine solche gewaltsame Wirkung uͤbt die Steuer nur da aus, wo sie neu eingefuͤhrt wird; ist hingegen das Abgabensystem von der ersten Bildung des Staats an dasselbe geblieben: so hat sich die Kultur des Bodens nicht weiter ausgedehnt, die Bevoͤlkerung hat sich nicht wei- ter vermehrt, als mit den Abgaben vertraͤglich war; und alles ist hier in einem eben so vollkommenen Gleichge- wicht, als in dem Staat, der gar keine Abgaben erhebt. Wuͤrden aber in einem solchen Staat die bestehenden Abgaben auf einmal und fuͤr immer abgeschafft, so muͤß- ten sich hier die entgegengesetzten Erscheinungen zeigen: es wuͤrden Kapitalien gesammelt werden, die dadurch einen Werth erhalten, daß sie mit Vortheil auf die Ur- barmachung des wuͤsten Bodens verwandt werden koͤn- nen, es wuͤrde sich Beschaͤftigung und Nahrung fuͤr eine groͤßere Menge Menschen finden, und wo dies der Fall ist, vermehrt sich die Volksmenge sehr schnell. Die Wirkung der Abgabe ist also die: daß sie den Wachsthum des Staats hemmt, die Zunahme der Be- voͤlkerung und die Vermehrung des Kapitals der Nation beschraͤnkt. B. In Beziehung auf die Wirklichkeit. So wie in dem isolirten Staat die Abgabe die staͤrkste Wirkung auf das entfernteste Gut ausuͤbt, so wird in der Wirklichkeit — wo in der Regel die Ent- fernung vom Marktplatze nicht so groß ist, daß dadurch die Landrente bis 0 herabsinkt — das Gut mit dem schlechtesten Boden am ersten und staͤrksten bedruͤckt. Nun findet sich aber in der Wirklichkeit auf einem und demselben Gut fast nie die vollkommne Gleichheit, die wir in Hinsicht auf die Guͤte des Bodens fuͤr den isolirten Staat angenommen haben. Fast jedes Gut be- steht aus einem Gemisch von gutem und schlechtem Bo- den, von Acker der zum Theil in hoher, zum Theil in niederer Dungkraft ist. Der Werth des Ackers kann aus verschiedenen Ursa- chen und in mehreren Verhaͤltnissen sehr geringe seyn und sich dem Nullwerth naͤhern. Dahin gehoͤrt der Acker: 1. von einer schlechten physischen Beschaffenheit; 2. von geringer Dungkraft; 3. der sehr weit vom Hofe entfernt liegt; 4. der zu seiner Entwaͤsserung vieler und tiefer Graͤ- ben bedarf; 5. der nahe an Wiesen und mit diesen fast in einem 17* Niveau liegt — indem dieser Acker sehr schwierig zu bestellen ist, und einen hoͤchst mißlichen Ertrag giebt; 6. der mit vielen in spitzen Winkeln zusammenlaufen- den Graͤben durchschnitten ist, wodurch alle Bestel- lungsarbeiten gar sehr verzoͤgert werden; 7. der viele Steine enthaͤlt; 8. der von hohem Holz umgeben ist, u. s. w. Es moͤchte sehr schwierig seyn, auch nur ein einzi- ges Gut von bedeutendem Umfange nachzuweisen, in welchem sich kein Acker findet, der den einen oder andern der angefuͤhrten Maͤngel traͤgt, und deshalb einen gerin- gen Werth hat. Auf den mehrsten Guͤtern koͤmmt der Acker von dieser Art in bedeutender Menge vor; und in manchen Gegenden ist dieser Acker uͤberwiegend, und der von hoͤherm Werth zeigt sich nur als Ausnahme, gewoͤhn- lich in der Naͤhe der Doͤrfer. Durch eine neue Abgabe wird nun die Landrente ei- nes solchen Bodens, der bisher einen geringen Reinertrag gegeben hat, auf 0 oder unter 0 gebracht. Jedes Gut muß oder sollte doch dann die Kultur dieses Bodens aufgeben und sich auf den Anbau des bes- sern Ackers, der auch nach der Einfuͤhrung der Abgabe noch eine Landrente giebt, beschraͤnken. So wie in dem isolirten Staat die Wirkung der Ab- gabe sich dadurch im Großen zeigt, daß die ganze ent- fernte Gegend wuͤst liegen bleibt; so aͤußert sich dies hier im Kleinen auf jedem einzelnen Gut, wo der ent- fernteste oder schlechteste Acker unangebauet bleibt. Ob nun aber der fuͤnfte Theil aller Guͤter eines Landes fuͤr die Kultur verschwindet, oder ob von jedem Gut der fuͤnfte Theil aufgeopfert wird, kann auf die Verminderung der Bevoͤlkerung und des Nationalvermoͤ- gens nur eine und dieselbe Wirkung aͤußern. Es zeigen sich hier aber dem Auge keine ganz ver- lassenen Doͤrfer und die Verwuͤstung, die die Abgabe an- gerichtet hat, kann dem Blick des Staatsmanns, dem der innere Zustand der Familien leicht verborgen bleibt, eher entgehen; aber er kann sie erkennen an dem von Jahr zu Jahr abnehmenden Ertrag der Abgabe. Denn jede neue Auflage, die stark genug ist, eine solche Wirkung hervorzubringen, muß im ersten Jahr den staͤrksten Ertrag geben, aber allmaͤhlig weniger bringen, weil sich die Be- voͤlkerung und das Nationalvermoͤgen vermindern, von denen die Abgabe erhoben wird; und erst dann, wann die Wirkung der Auflage vollendet ist, d. h. wann die Kul- tur so weit beschraͤnkt ist, daß sie bei dieser Auflage be- stehen kann, wird der Ertrag der Steuer sich gleich bleiben. Noch unterscheidet sich der isolirte Staat darin, daß wir angenommen haben, die Landwirthschaft werde mit hoͤchster Konsequenz betrieben, waͤhrend wir in der Wirk- lichkeit ein solche Konsequenz — besonders in der Ueber- gangsperiode von einem Zustand zum andern — nur als Ausnahme, nicht als Regel vorfinden. Dem Landwirth des isolirten Staats trauen wir es zu, daß er bei veraͤn- derten Verhaͤltnissen seine Wirthschaft aͤndere, und daß er den Anbau eines Ackers, dessen Landrente jetzt negativ seyn wuͤrde, nicht fortsetzt, sondern aufgibt. In der Wirklichkeit ist aber die landuͤbliche Wirth- schaft nicht das Produkt eines durchgreifenden, alle Ver- haͤltnisse uͤberschauenden Gedankens, sondern das Werk mehrerer Geschlechter und Jahrhunderte: durch langsame aber stete Verbesserungen, durch das Bemuͤhen dieselbe den Zeit- und Ortsverhaͤltnissen immer mehr anzupassen, ist sie das geworden, was sie jetzt ist, und in der Regel hat sie ihr Ziel sehr viel besser erreicht, als man gewoͤhnlich glaubt. Die auf diese Weise so langsam entstandene Wirth- schaftsform kann nun aber nicht rasch und augenblicklich zu neuen, großen Veraͤnderungen uͤbergehen. Wenn durch ein ploͤtzlich eintretendes neues Verhaͤltniß, z. B. durch eine neue Auflage, die alte Wirthschaftsform zweckwidrig wird, so dauert es doch eine lange Zeit, ehe man sich von der alten, sonst so bewaͤhrt gefundenen Form trennt, und die Wirthschaft mit den neuen Verhaͤltnissen in Ueberein- stimmung bringt. In der Praxis wird deshalb die Einfuͤhrung der neuen Steuer die Kultur des schlechten Bodens nicht au- genblicklich aufheben, sondern man wird diesen nach wie vor bestellen. Hiedurch entsteht nun fuͤr den Landwirth eine dop- pelte Ausgabe; er muß erstens die neue Steuer bezahlen, und zweitens den Verlust tragen, den der Anbau des schlechten Ackers bringt; oder welches dasselbe ist, von dem Ertrage des guten Ackers muß nun nicht bloß die Steuer bezahlt werden, die auf dem Anbau desselben haf- tet, sondern auch noch die Steuer von dem schlechten Acker. Durch den hieraus hervorgehenden Ausfall in der Einnahme, kann nun der Paͤchter die Pacht, der ver- schuldete Eigenthuͤmer die Zinsen nicht mehr aus den Gutseinkuͤnften entnehmen und das Fehlende muß dann haͤufig durch Verminderung des Betriebskapitals und des Inventarii herbeigeschafft werden. Mit dem verminderten Inventario ist dann die gute Bestellung des ganzen Fel- des unmoͤglich; aber die Macht der Gewohnheit ist so groß, die Ueberzeugung, daß schlechter Acker, der noch einen bemerkbaren Rohertrag giebt, keinen Reinertrag, sondern nur Verlust bringt, so schwer zu gewinnen, daß man auch in einem solchen Fall gewoͤhnlich lieber das ganze Feld schlecht bestellt, als einen Theil desselben liegen laͤßt, wodurch dann aber die Einkuͤnfte des ganzen Guts ver- nichtet werden. Nur nach mehreren solchen Erfahrungen, und nach laͤngerer Zeit wird die landuͤbliche Wirthschaft sich den neuen Verhaͤltnissen anpassen und die Kultur auf den Acker beschraͤnken, der die Kosten bezahlt. Durch diesen langsamen und schwankenden Uebergang geht aber der Nation ein weit groͤßeres Kapital verloren, als die Ab- gabe selbst noͤthig machte. §. 35. Wirkung der Abgabe, wenn die Konsumtion an Korn sich gleich bleibt. Das bisher Gesagte ist nur fuͤr den Fall guͤltig, wenn durch die neue Steuer die Kornkonsumtion ab- nimmt. Wo aber das Volk reich genug ist, um einen hoͤhern Preis fuͤr das Getreide bezahlen zu koͤnnen, und die Konsumtion selbst sich gleich bleibt, da ist die Wir- kung der Auflagen ganz anders. Wenn z. B. in dem isolirten Staate die entfernten Gegenden in Folge der Abgabe aufhoͤren, Korn nach der Stadt zu liefern, so entsteht hieraus augenblicklich Man- gel in der Stadt; der Mangel erzeugt hoͤhere Preise, der hoͤhere Preis macht es den entfernten Gegenden wieder moͤglich, Korn fuͤr die Stadt zu bauen, und so ist das Gleichgewicht wieder hergestellt. Da nun der Bedarf der Stadt nicht anders befriedigt werden kann, als wenn der Kornbau sich bis auf 31, 5 Meilen von der Stadt ausdehnt: so muß der Preis des Korns auch so hoch stei- gen, daß dem entferntesten Gut nicht bloß die Pro- duktions- und Transportkosten des Getreides, sondern auch die neu hinzugekommene Auflage ersetzt wird. In diesem Fall muß also der Konsument des Korns die ganze auf den Ackerbau gelegte Abgabe bezahlen. Nach den Lehren des physiokratischen Systems fallen alle auf die Gewerbe gelegten Abgaben doch zuletzt auf den Landbau zuruͤck. Wenn ein Handwerker z. B. eine Gewerbesteuer von 10 Thlr. bezahlen muß, so legt er diese 10 Thlr. zwar aus, aber um bestehen zu koͤnnen, muß er den Preis seiner Waaren so weit erhoͤhen, daß er die gemachte Auslage wieder ersetzt erhaͤlt. Diesen An- sichten zu Folge waͤre es also viel zweckmaͤßiger die Ab- gabe direkt auf den Landbau zu legen, als sie durch einen weiten Umweg von demselben zu erheben. Wir haben nun aber gesehen, daß die auf den Landwirth gelegte Abgabe nicht von ihm selbst, sondern von dem Konsumenten des Korns bezahlt wird — wenn die Konsumtion dieselbe bleibt. Waͤhrend nun diese beiden Klassen von Staatsbuͤr- gern die ihnen aufgelegte Abgabe von sich auf andere waͤlzen, koͤnnen dagegen die von Besoldungen lebenden Staatsdiener den Preis ihrer Arbeit nicht eigenmaͤchtig erhoͤhen, und diese muͤssen nun nicht bloß die ihnen selbst aufgelegte Abgabe, sondern auch den erhoͤhten Preis aller Lebensbeduͤrfnisse bezahlen. Unter diesen Umstaͤnden werden sich aber keine Konkurrenten zu den Staatsaͤm- tern mehr finden, und der Staat wird gezwungen wer- den, die Besoldungen seiner Beamten so weit zu erhoͤ- hen, daß die Abgabe selbst und die erhoͤhten Preise aller Beduͤrfnisse dadurch verguͤtigt werden. Es scheint demnach, daß, mit Ausnahme der von ihren Zinsen lebenden Kapitalisten, jeder andere Stand fuͤr die Abgabe entschaͤdigt wird, und daß der Staat die Abgaben bis aufs aͤußerste erhoͤhen koͤnne, ohne daß dadurch das Wohl des Ganzen gefaͤhrdet wuͤrde, indem von allen seinen thaͤtigen Buͤrgern kein einziger da- durch bedruͤckt wird, weil jeder die Abgabe nur vor- schießt, nicht selbst bezahlt. Die Schluͤsse, wodurch wir dieses sehr auffallende Resultat erhalten, beruhen auf der Voraussetzung, daß nach der Einfuͤhrung der Abgabe die Konsumtion dieselbe bleibt, und wir haben nun zu untersuchen ob diese Vor- aussetzung richtig ist oder nicht. Wie wir bereits in §. 33. erwaͤhnt haben, wird der Preis des Getreides nicht einseitig durch den Betrag der Kosten, den das Zumarktbringen desselben dem Landwirth verursacht, sondern zugleich auch durch das Vermoͤgen der Konsumenten, diesen Preis zahlen zu koͤnnen, bedingt. In der Stadt sowohl als auf dem Lande gibt es eine große Menge Menschen, deren Einkommen nur grade hinreicht, die nothwendigsten Beduͤrfnisse zu er- kaufen. Steigt nun der Preis des Getreides, so reicht ihr Einkommen oder ihr Erwerb nicht hin, sich dasselbe in genuͤgender Menge zu verschaffen. Wie unentbehrlich auch das Getreide seyn mag, immer kann der aͤrmere Konsument nicht mehr dafuͤr hingeben, als sein Erwerb und sein Vermoͤgen zusammen betragen; reicht nun bei- des nicht aus, so muß er sich mit kleinern Quantitaͤten behelfen, also hungern und zuletzt umkommen. Gesetzt nun es stiege in dem isolirten Staat, in Folge einer direkt oder indirekt auf den Ackerbau fallen- den Abgabe, der Preis des Getreides: so muß, weil die aͤrmeren Bewohner der Stadt diesen Preis nicht zahlen koͤnnen, die Konsumtion abnehmen. Da aber in dem Augenblicke, wo die Abgabe eingefuͤhrt wird, die Pro- duktion noch nicht abgenommen hat, und also kein wirk- licher Mangel an Getreide statt finden kann: so muß durch die verminderte Konsumtion Ueberfluß an Getreide entstehen, der Preis desselben wieder fallen und zwar so tief fallen, daß auch die aͤrmere Klasse sich dasselbe wieder in genuͤgender Menge verschaffen kann, d. h. das Getreide sinkt wieder bis zu seinem vorigen Mittelpreise herunter. Bei diesem Mittelpreise kann aber der Ackerbau, nach- dem derselbe mit einer Abgabe belastet ist, nicht mehr in der bisherigen Ausdehnung betrieben werden, und es tre- ten nun alle im vorigen §. angefuͤhrten Wirkungen der Ab- gabe ein, als Verengung der kultivirten Ebene, Auswan- derung der Bewohner des verlassenen Distrikts und der Stadtbewohner, die fuͤr diesen Distrikt arbeiteten. Wenn der Staat im beharrenden Zustande ist, und alle Verhaͤltnisse im Gleichgewicht sind, so faͤllt der Preis, den die Konsumenten zahlen koͤnnen, mit dem Preise, wo- zu die entferntesten Produzenten das Getreide liefern koͤn- nen, genau zusammen, und wir haben deshalb in dem ersten Abschnitt dieser Schrift diesen zwiefachen Bestim- mungsgrund des Getreidepreises nicht zu beruͤcksichtigen brauchen. So bald aber durch Einfuͤhrung von Abgaben oder durch andere Einwirkungen der Staatsgewalt das bisherige Gleichgewicht gestoͤrt wird, entfernen sich auch die beiden bestimmenden Ursachen von einander. Der Preis, den die Konsumenten zahlen koͤnnen, steht dann entweder unter oder uͤber dem Preise, wozu der entfernteste Produzent das Korn liefern kann. Da erste- rer auf keine Weise erhoͤhet werden kann — wenn, wie hier vorausgesetzt wird, keine neue Erwerbsquellen eroͤff- net werden — so wird letzterer, im Fall er hoͤher ist, sin- ken muͤßen, bis er wieder mit dem erstern zusammenfaͤllt; und dies geschieht dadurch, daß die Kultur sich von dem Boden, der bei diesem Preise nicht bebauet werden kann, zuruͤckzieht, und sich auf den Boden beschraͤnkt, der auch bei diesem Preise die Abgabe tragen kann. Kann aber, im entgegengesetzten Fall, das Volk einen hoͤhern Preis fuͤr das Getreide, als den wozu es geliefert werden kann, zahlen: so wird zwar anfangs dieser Lieferungspreis nor- miren, aber Bevoͤlkerung und Konsumtion werden dann rasch zunehmen, die kultivirte Ebene muß sich dann er- weitern, mit der Erweiterung steigt der Lieferungspreis und steigt bis dahin, daß er mit dem Preise, den das Volk zahlen kann, zusammenfaͤllt. Diesem gemaͤß finden wir auch in der Wirklichkeit in allen reichen Laͤndern hohe, und in allen armen Laͤn- dern niedrige Kornpreise. Ein Getreidemangel, selbst eine Hungersnoth in dem noͤrdlichen Norwegen bringt keine hohen Kornpreise weder in den uͤbrigen europaͤischen Laͤndern, noch in Nor- wegen selbst hervor, weil das Volk zu arm ist um hohe Preise bezahlen zu koͤnnen. Dagegen steigert ein maͤßiger Kornbedarf in London den Getreidepreis durch ganz Eu- ropa, und aus allen Haͤfen des Kontinents eilen dann Schiffe mit Getreide nach diesem Weltmarkt. Wir finden in unsern Tagen bei allen europaͤischen Staaten ein Streben, durch hohe Zoͤlle oder durch gaͤnz- liche Einfuhrverbote, das fremde Getreide vom inlaͤn- dischen Markt zu entfernen, um durch kuͤnstlich erzeugte hohe Preise den inlaͤndischen Ackerbau zu heben. Daß nun der Ackerbau durch hohe Getreidepreise intensive und extensive gehoben wird, ist voͤllig begruͤndet und geht auch aus allen unsern bisherigen Untersuchun- gen hervor; aber man hat es uͤbersehen, daß, wenn man hohe Getreidepreise erzwingen will, man auch zugleich das Volk reich machen muß, um diese hohen Preise zah- len zu koͤnnen. Geschieht dies nicht gleichzeitig, so ist die Erhoͤhung des Getreidepreises nur von kurzer Dauer, und der Preis sinkt dann nach einigen Jahren wieder, so weit bis er mit den Zahlmitteln der Konsumenten im Gleichgewicht ist. Durch die kuͤnstliche Steigerung der Getreidepreise vertreibt man zugleich die Fabriken und Manufacturen, die fuͤr das Ausland arbeiten, indem diese nun nach den Laͤndern mit niedrigen Kornpreisen wandern; dadurch werden aber die Zahlmittel der Na- tion nicht vermehrt, sondern vermindert, und die endliche Folge dieser Maßregel muß, statt der beabsichtigten Er- hoͤhung, Verminderung der dauernden Getreidepreise seyn. Die Wirkung, welche eine Abgabe bei ihrer ersten Einfuͤhrung aͤußert, muß von der, welche sie in ihrem letzten Erfolg hervorbringt, genau geschieden werden, weil zwischen beiden ein großer Unterschied statt findet. Die erste Einfuͤhrung einer Abgabe bringt Verar- mung und Ungluͤck unter das Volk, weil das um den Betrag der Abgabe verminderte Gesammteinkommen noch unter dieselbe Menschenzahl vertheilt werden soll, und weil die uͤberfluͤßig gewordenen, nicht mehr zu ernaͤhrenden Menschen nicht freiwillig auswandern, sondern erst durch einen fuͤr Alle verderblichen Kampf um die Existenz gleich- sam ausgelooset werden muͤssen, indem diejenigen, die in diesem Kampf unterliegen, zur Auswanderung gezwungen werden. Ist nun aber durch Auswanderung oder durch Ver- minderung der Ehen die Menschenzahl mit dem Volks- einkommen wieder ins Gleichgewicht getreten: so ist es keineswegs nothwendig, daß irgend ein Mitglied der aktiven Staͤnde (den Grundbesitzer rechne ich nur in der Eigenschaft als Administrator seines Guts, aber nicht in der Beziehung als Empfaͤnger der Landrente zu den ak- tiven Staͤnden) schlechter zu leben brauche, d. h. fuͤr seine Arbeit wenigere Genußmittel erhalte, als vor der Ein- fuͤhrung der Abgabe. Denn es haͤngt von dem Charakter des Volks ab, bis zu welchem Grade es Entbehrungen und Anstrengungen ertragen will, ehe es sich zur Auswan- derung oder zur Verminderung der Ehen entschließt. Hat nun der Volkscharakter durch die Einfuͤhrung der Abgabe selbst keine Aenderung — die wenigstens nicht nothwendig daraus hervorgeht — erlitten: so werden auch die aktiven Staͤnde, als Handwerker, Tageloͤhner, Paͤchter u. s. w. nach Bezahlung der Abgabe zu ihrem Unterhalt nicht we- niger uͤbrig behalten als fruͤher. Auch finden wir in der Wirklichkeit, daß in dem mit Steuern so hart belasteten England alle diese Staͤnde gewiß nicht weniger gut leben, als in Rußland, wo die Abgaben geringe sind. Die schon lange bestandenen Abgaben sind also fuͤr die Individuen keineswegs ein Ungluͤck; aber die Zahl der Individuen ist durch die Abgabe vermindert, und der Staat hat mit diesen Individuen zugleich das Kapital, was sie besaßen und die Landrente, die sie bezogen, ver- loren. Indem nun der Staat durch eine Steigerung der Abgaben seine Macht wie seinen Reichthum und seine Be- voͤlkerung vermindert, handelt er dadurch gegen sich selbst und gegen sein eigenes Interesse, und so finden wir, daß der richtig verstandene Vortheil des Staats oder des den Staat repraͤsentirenden Regenten genau und innig mit dem des Volks verknuͤpft ist. §. 36. Auflagen auf Gewerbe und Fabriken . Wenn dem Handwerker oder Fabrikanten eine betraͤcht- liche Abgabe aufgelegt wird: so ist er unstreitig geneigt, sich diese Abgabe durch Erhoͤhung des Preises seiner Waa- ren wieder ersetzen zu lassen. Bei dem hoͤhern Preise muß aber eine Menge Menschen den Verbrauch dieser Waare aufgeben oder einschraͤnken; der verminderte Ver- brauch bewirkt dann einen Ueberfluß an Waaren dieser Art, welches wiederum ein Sinken des Preises derselben zur Folge hat. Koͤnnen nun die Fabrikanten und Handwerker bei diesem Preise nicht bestehen, so muß ein Theil derselben sein Gewerbe verlassen und einen andern Wohnort auf- suchen. Nachdem dies geschehen ist, wird der Markt sparsamer versorgt, der Preis der Waare steigt wieder, und muß, da die Arbeit in diesem Gewerbe nicht fort- waͤhrend geringer bezahlt werden kann, als in andern Gewerben, zuletzt so hoch steigen, daß dadurch die auf- gelegte Abgabe ersetzt wird. Indem nun hiedurch eine fuͤr den Landmann unent- behrliche Waare, z. B. verarbeitetes Eisen theurer wird, steigen die Bearbeitungkosten des Bodens, die Landrente des von der Stadt entferntesten Guts sinkt unter 0 herab, und es zeigen sich dann dieselben, schon oͤfters angefuͤhr- ten Erscheinungen, die eine auf den Ackerbau gelegte Ab- gabe hervorbringt. Sehen wir nun auf die Veraͤnderung, die der Preis der Waaren und der Producte durch die Einfuͤhrung der Abgabe zuletzt, d. h. nach vollendeter Uebergangsperiode erleidet: so finden wir, daß die Abgabe auf den Preis der Waaren und auf den des Getreides ganz verschieden wirkt. Der Handwerker und der Fabrikant erhalten die auf sie gelegte Abgabe durch den erhoͤhten Preis ihrer Waa- ren zuruͤck, und in dem Preise der Waaren, die sie lie- fern, stecken nun nicht bloß Arbeitslohn, Kapitalgewinn und Landrente, sondern auch noch als vierter Bestand- theil der Betrag der Abgabe. Dagegen wird — wie die Betrachtungen im vorigen §. ergeben haben — der Preis des Getreides durch eine Abgabe, sey es, daß diese direkt auf den Landbau gelegt werde, oder daß sie auf die Gewerbe gelegt zur Vermehrung der Produktionsko- sten des Getreides beitraͤgt, nicht gesteigert. Nun wissen wir aber ebenfalls aus den Betrachtun- gen im vorigen §., daß, wenn der Volkscharakter sich nicht aͤndert, alle aktiven Staatsbuͤrger, also auch die Landbebauer, nach Einfuͤhrung der Abgabe und nach vollendeter Wirkung derselben, noch eben so reichlich ih- ren Unterhalt sich erwerben koͤnnen als fruͤher, und es fraͤgt sich nun, woher denn die Landbebauer die Entschaͤ- digung fuͤr die Abgabe nehmen, da dieses nicht wie bei den Gewerbebetreibenden durch Erhoͤhung des Preises ihrer Arbeitsprodukte geschehen kann. Der Ackerbau unterscheidet sich darin sehr wesentlich von den Gewerben, daß derselbe auf verschiedenen Boden- arten betrieben, die naͤmliche menschliche Anstrengung mit einer sehr verschiedenen Quantitaͤt von Erzeugnissen be- lohnt, waͤhrend bei den Gewerben dieselbe Thaͤtigkeit und Geschicklichkeit auch immer ein gleiches Arbeitspro- dukt liefert. Wenn eine Abgabe auf die Gewerbe gelegt werden koͤnnte, der sich diese durch Erhoͤhung der Preise ihrer Waaren nicht entziehen koͤnnten, oder wenn durch kuͤnst- liche Maaßregeln die Getreidepreise fortwaͤhrend uͤber ihren natuͤrlichen Stand erhalten werden koͤnnten: so wuͤrde dies alle Gewerbetreibenden gleich stark treffen, und die Gewerbe wuͤrden, wenn die Belastung stark genug waͤre, saͤmmtlich und auf einmal dadurch nie- dergedruͤckt werden. Bei der Landwirthschaft kann aber eine mit der Groͤße des Betriebs im Verhaͤltniß stehende Abgabe, nur den Anbau des schlechtern Guts — in dem isolirten Staat des entferntern Guts — vernichten, aber nicht zugleich den des durch seinen Boden oder durch seine Lage beguͤnstigten bessern Guts; und das Raͤthsel, wie der Landbebauer auch nach Bezahlung der Abgabe noch eben so gut leben koͤnne, als fruͤher, loͤs’t sich dadurch, daß derselbe sich von dem schlechtern Boden zuruͤckzieht und seine Thaͤtigkeit nun auf den Anbau des bessern Bodens beschraͤnkt, der auch nach Entrichtung der Abgabe die Arbeit des Tageloͤhners, des Paͤchters oder des Ad- ministrators eben so gut lohnt, als fruͤher der schlech- tere Boden, der von keiner Abgabe belastet war. Richten wir nun unsern Blick auf den Einfluß, den die Abgabe in dem isolirten Staat auf den Umfang der Gewerbe und des Landbaues ausgeuͤbt hat, so finden wir, daß alle in gleichem Verhaͤltniß gelitten haben. Hat z. B. der Umfang des Landbaues um 1/10 abgenommen, so haben alle fuͤr den Landbau arbeitenden Gewerbe eben- falls um 1/10 an Umfang, Kapital und Menschenzahl ab- genommen — und diese Wirkung der Abgabe bleibt die- selbe, sie mag auf ein einzelnes unentbehrliches Gewerbe, oder auf die gesammten Gewerbe oder auf den Landbau gelegt seyn. So wie am menschlichen Koͤrper kein Glied verletzt werden kann, ohne daß der ganze Koͤrper mit leidet, so kann auch in dem isolirten Staat weder ein einzelnes Gewerbe, noch der Landbau mit einer Abgabe belastet werden, ohne daß alle andere Staͤnde davon mit ergrif- fen werden. Ganz anders verhaͤlt sich dies in der Wirklichkeit, wenn mehrere Staaten mit einander in Beruͤhrung kom- men. Wenn in einem europaͤischen Staat mit freiem Handelsverkehr, ein Gewerbe zu stark mit Abgaben belegt wird, so kann der Gewerbetreibende sich nicht durch eine Erhoͤhung des Preises seiner Waare entschaͤdigen, weil diese Waare in andern Laͤndern, wo keine solche Abgabe existirt, noch eben so wohlfeil, als fruͤher fabrizirt wird, und nun zu einem Preise eingefuͤhrt werden kann, wofuͤr das inlaͤndische Gewerbe sie nicht zu liefern vermag. Hier kann also ein Gewerbe durch die demselben aufgelegte Abgabe ganz niedergedruͤckt werden, waͤhrend die andern Staͤnde fast unverletzt bleiben, und die durch die Abgabe bewirkte Abnahme an Reichthum und Volksmenge zeigt sich hier an einem einzelnen Gliede der buͤrgerlichen Ge- sellschaft. Der Staat mag dadurch, in einzelnen Faͤllen, an absolutem Reichthum und an Volksmenge vielleicht nicht mehr verlieren, als wenn die Abgabe unter alle Staͤnde gleich vertheilt waͤre; aber allemal wird dadurch die harmonische Gliederung des Ganzen zerstoͤrt. Auf diese Weise ist nun aber der Wohlstand der ein- zelnen Staͤnde eines Staats nicht bloß von den Abgaben, die in diesem Staat aufgelegt werden, sondern auch von dem Abgabensystem anderer Staaten, mit denen dieser im freien Handelsverkehr steht, abhaͤngig. Lasteten z. B. in zwei Staaten A. und B. auf einem Gewerbe bisher gleiche Abgaben, und der Staat A. hebt diese Abgabe auf; so muß der Staat B. ebenfalls die Abgabe aufhe- ben oder Einfuhrzoͤlle anlegen, wenn der Wohlstand derer, die dies Gewerbe im Staat B. betreiben, nicht gefaͤhrdet werden soll. Um die harmonische Gliederung des Ganzen zu er- halten, muß also der Staat B. das schwere Opfer bringen, die Abgaben oder die Zoͤlle stets nach den Launen des an- dern Staats zu aͤndern. Ob nun die Erhaltung des Gleichgewichts in dem Wohlstande der einzelnen Staͤnde dieses Opfer werth sey, ob der minder reiche Staat in seinem Abgabensystem nie zur Unabhaͤngigkeit gelangen, sondern stets der Spielball des reichen Staats bleiben soll — dies zu beurtheilen ge- hoͤrt der praktischen Staatswirthschaft an, die außer mei- nem Kreise liegt. 18 §. 37. Konsumtionssteuer und Kopfsteuer. Konsumtionssteuern auf solche Waaren gelegt, die nicht zu den nothwendigen Beduͤrfnissen gehoͤren und die von den aͤrmern Klassen des Volks ganz entbehrt werden koͤnnen, beschraͤnken den Luxus der Reichen und Wohlha- benden, ohne die Ausbreitung der Kultur des Bodens und die nuͤtzliche Anwendung von Kapitalien zu hindern. Sie sind nur nachtheilig fuͤr diejenigen, die mit der Her- vorbringung und Verarbeitung der Luxuswaaren beschaͤf- tigt sind: denn die Steuer vermindert den Gebrauch die- ser Waaren und ein Theil dieser Menschen verliert da- durch ihren Erwerb; aber diese Klasse von Arbeitern ist weder so zahlreich noch so wichtig fuͤr den Staat, als diejenige Klasse, die sich mit der Verarbeitung der noth- wendigen Lebensbeduͤrfnisse beschaͤftigt. Wird die Steuer auf Luxuswaaren, die aus dem Auslande kommen, gelegt, so verlieren dadurch bloß die Kaufleute, Schiffer und Frachtfahrer, die den Transport dieser Waaren besorgen, ihren Erwerb. Konsumtionssteuern auf die unentbehrlichen Beduͤrf- nisse des gemeinen Mannes gelegt, sind weit nachtheili- ger, als die Kopfsteuern. Denn eines Theils ist die Er- hebung der Konsumtionssteuer so kostspielig, daß da- durch ein großer Theil der Einnahme wieder verschlungen wird, weshalb denn den Unterthanen weit mehr entnom- men werden muß, als die Staatskasse bedarf und em- pfaͤngt; andern Theils trifft diese Steuer auch den wirk- lich Huͤlfsbeduͤrftigen, der nur von der Wohlthaͤtigkeit andrer Menschen lebt; waͤhrend die Kopfsteuer doch nur von denjenigen Personen erhoben wird, die einen Erwerb und ein wirkliches Einkommen besitzen. Die Kopfsteuer, welche fuͤr die ungleichste aller Ab- gaben gilt, weil sie ohne Ruͤcksicht auf Einkommen und Vermoͤgen von dem Armen so viel nimmt als von dem Reichen, uͤbt doch, wenn sie schon lange eingefuͤhrt ge- wesen ist, keine fortdauernd stoͤrende Wirkungen auf das Gluͤck der Unterthanen aus: denn es liegt am Tage, daß der gemeine Arbeiter, so viel verdienen muß, daß er seine Familie nothduͤrftig ernaͤhren und zugleich die Kopf- steuer bezahlen kann. Dem Arbeiter muß also die Steuer durch ein erhoͤhtes Arbeitslohn ersetzt werden, und er lebt nicht minder gluͤcklich, als der Arbeiter in einem andern Staat, wo gar keine Kopfsteuer existirt. Ganz anders aber ist die Wirkung der Steuer, wenn sie erst eingefuͤhrt wird, welches sich am klarsten in dem isolirten Staat uͤbersehen laͤßt. Der Arbeiter, dessen Verdienst fast uͤbervoll nur grade hinreicht, seine nothwendigsten Beduͤrfnisse zu erkaufen, wird, wenn er eine Kopfsteuer bezahlen soll, einen groͤ- ßern Arbeitslohn als bisher haben muͤssen. Die Erhoͤ- hung des Arbeitslohns bringt aber die Landrente des ent- ferntesten Guts unter 0 und hebt die Kultur dieses Bo- dens auf. Dadurch verlieren nun aber alle Arbeiter, die bisher hier lebten, gaͤnzlich ihren Erwerb und ihren Un- terhalt: es muß also unter dieser Menschenklasse eine graͤn- zenlose Noth entstehen, die nur dadurch gehoben werden kann, daß alle durch die Beschraͤnkung der Kultur des Bodens entbehrlich gewordene Menschen auswandern. Sobald dies geschehen ist, koͤnnen die im Lande ge- bliebenen Arbeiter ihren Lohn steigern, und die Guͤter, welche in Kultur geblieben sind, koͤnnen, weil sie eine Landrente geben, auf Kosten dieser Landrente einen er- hoͤh’ten Arbeitslohn bezahlen. Da nun auf diese Weise jede laͤnger bestandene Auf- lage, wenn sie nur nicht willkuͤrlich und unbestimmt ist, mit den Verhaͤltnissen des Staats in ein gewisses Gleich- gewicht getreten ist, oder da vielmehr der Staat dieser 18* Auflage gemaͤß sich gebildet hat, und der Unterthan dann den Druck der Abgabe nicht mehr empfindet; wogegen andernseits jede neue oder veraͤnderte Auflage, wie ein Eingriff in das Eigenthum wirkt, indem dadurch unfehl- bar einige Zweige der Kultur oder der Induͤstrie beschraͤnkt, und die damit beschaͤftigt gewesenen Menschen, wenigstens so lange bis sie zu einem andern Fach uͤbergegangen sind, unverdienter Weise brodtlos werden: so moͤchte man hier- aus wohl schließen duͤrfen, daß die Ungleichheit der Ab- gaben, ein weit geringeres Uebel sey, als die haͤufige Veraͤnderung derselben. §. 38. Auflagen auf die Landrente. Wenn der Eigenthuͤmer eines Guts einen Theil der Landrente, die das Gut ihm bringt, an den Staat ab- geben muß, so aͤndert dies in der Form und der Aus- dehnung der Wirthschaft gar nichts. Diejenigen Guͤter, deren Landrente nahe an 0 ist, tragen zu dieser Abgabe sehr wenig bei, und das entfernteste oder schlechteste Gut, wird davon gar nicht ergriffen. Diese Abgabe kann also so wenig auf die Ausdehnung der Kultur, als auf die Bevoͤlkerung, die Anwendung des Kapitals und die Quantitaͤt der erzeugten Produkte einen nachtheiligen Einfluß aͤußern; ja, wenn die ganze Landrente von der Abgabe hinweggenommen wuͤrde, bliebe die Kultur des Bodens dennoch wie sie gewesen ist. Auch in anderer Ruͤcksicht mag es fuͤr das Wohl der Nation gleichguͤltig seyn, ob die Landrente in den Haͤnden des Regenten oder des Eigenthuͤmers und Kapi- talisten ist; denn in beiden Faͤllen wird sie gewoͤhnlich unproduktiv verwandt. In der Regel ist die Landrente weit mehr in den Haͤnden der Kapitalisten als der Eigenthuͤmer, die zwar den Titel des Besitzers fuͤhren, aber wenn sie einiger- maßen verschuldet sind, den groͤßern Theil der Landrente als Zinsen an die Kapitalisten abgeben muͤssen. Ob nun der Kapitalist und der reiche Landeigenthuͤ- mer durch die Unterhaltung vieler Bedienten und Luxus- pferde, und durch den Verbrauch von Luxuswaaren die Landrente verzehren, oder ob der Staat, wenn derselbe im Besitz der Landrente ist, diese auf die Unterhaltung des Militairs verwendet, mag auf den Nationalreichthum keinen wesentlichen Unterschied machen. So wie die Landrente nicht durch Verwendung von Arbeit und Kapital, sondern durch den zufaͤlligen Vor- zug in der Lage des Guts, oder der Beschaffenheit des Bodens entstanden ist, so kann sie auch wieder hinweg- genommen werden, ohne daß dadurch die Verwendung von Kapital und Arbeit gestoͤrt oder vermindert wird. In dem isolirten Staat betrachten wir die Land- wirthschaft in einem beharrenden oder gleichbleibenden Zu- stande, und setzen voraus, daß die Wirthschaft auf allen Guͤtern mit gleicher Kenntniß und gleicher Konsequenz betrieben werde. Beides ist in der Wirklichkeit nicht der Fall, und es entsteht die Frage, was man hier Landrente nennen koͤnne, und wie ihre Groͤße auszumitteln sey. Bei der Verschiedenheit von Thaͤtigkeit und Kennt- niß, womit die Landwirthschaft betrieben wird, koͤnnen zwei Guͤter von gleicher Lage und gleichem Boden doch einen sehr verschiedenen Reinertrag geben; aber man kann deshalb dem schlecht bewirthschafteten Gut keinen ge- ringern Werth und keine geringere Landrente beimessen, als dem andern Gut. Der Unterschied ruͤhrt bloß von der Persoͤnlichkeit des Bewirthschafters her, und verschwindet wieder, sobald der Bewirthschafter durch einen andern ersetzt wird. Nur das Dauernde an einem Gute, die Lage und der Boden, nicht das Zufaͤllige und Vergaͤng- liche, die Person des Landwirths, kann den Werth und die Landrente eines Guts bestimmen. Die Landrente des einzelnen Guts, kann also nicht durch den Reinertrag desselben bestimmt werden; aber die Landrente entspringt wiederum nur aus dem Reinertrag, weil die Landrente nichts anders ist, als der Reinertrag nach Abzug der Zinsen des in den Gebaͤuden und andern sich auf dem Gute befindenden Werthsgegenstaͤnden stecken- den Kapitals. Derjenige Reinertrag nun, den ein Gut in der landuͤblichen Wirthschaft, bei einer gewoͤhnlichen, weder ausgezeichnet großen noch geringen Thaͤtigkeit und Kennt- niß des Bewirthschafters gibt oder geben kann, dient zur Norm fuͤr die Bestimmung der Landrente. Die Wirkung einer gewoͤhnlichen Thaͤtigkeit und Kenntniß ist aber nur zu bestimmen aus der Groͤße des Produkts, welches durch die Bemuͤhung aller Landwirthe eines ganzen Landes oder einer Provinz hervorgebracht wird. Die Totalsumme des Reinertrags aller Guͤter eines ganzen Landes nach Abzug der Zinsen vom Werth der Gebaͤude u. s. w. gibt die Summe der Landrente, und diese, nach Verhaͤltniß der Guͤte des Bodens und der Lage auf die einzelnen Guͤter vertheilt, gibt die Landrente des einzelnen Guts. Es ergibt sich hieraus, wie schwierig es seyn muß, die wirkliche Landrente eines Guts auszumitteln, und es waͤre schon deshalb nicht zu verwundern, wenn wir fin- den, daß in der Praxis fast alle Versuche dieser Art hoͤchst verfehlt sind; aber gar sehr verschlimmert ist die Sache dadurch, daß man in der Regel bei den Abschaͤtzun- gen von ganz falschen Grundsaͤtzen ausgegangen ist. Man kann sich nicht uͤberzeugen, daß es kultivirten Acker gibt, der gar keine Landrente abwirft, sondern man glaubt schon viel zu thun, wenn man 4 oder 6 □R. des schlech- testen Ackers im Werth gleich einer Quadratruthe des be- sten Ackers rechnet; so wenig aber aus 6 mal 0 Eins werden kann, so wenig koͤnnen auch 6 □R. des schlech- testen Bodens den Werth von 1 □R. des besten Bodens haben. Dann verwechselt man ferner nur zu oft die Landrente mit den Zinsen des auf den Landbau gewand- ten Kapitals. Ein Gut, welches keinen groͤßern Ueberschuß gewaͤhrt, als was die Zinsen vom Werth der Gebaͤude, vom Inventario, vom Betriebskapital u. s. w. ausma- chen, gibt gar keine Landrente, obgleich es seinem Be- sitzer ein Einkommen verschafft. Jede auf die vermeinte Landrente eines solchen Guts gelegte Abgabe wirkt eben so nachtheilig auf die Kultur des Bodens, als Kopfsteuer, Viehsteuer u. s. w. Wenn die Landrente zum Zweck der Belegung mit Abgaben genau und richtig bestimmt werden sollte, so wuͤrden hiezu Maͤnner erfordert, die sich eigends dem Studium dieses Zweigs der Wissenschaft gewidmet haͤt- ten, und die dann ihr ganzes Leben hindurch kein an- ders Geschaͤft betrieben. Dadurch wuͤrde aber die Aus- mittelung der Landrente sehr kostspielig werden, und dies wuͤrde den Vorzug, den die Auflage auf die Landrente durch ihre wenig kostende Erhebung vor den meisten an- dern Steuern hat, zum Theil wieder aufwiegen. Die Landrente ist aber keine bestaͤndige, sondern eine sehr veraͤnderliche Groͤße: denn jede Aenderung in der landuͤblichen Wirthschaft, in dem Preise der Produk- te, in dem Zinsfuß u. s. w., wirkt auf die Groͤße der Landrente in einem ungemein hohen Grade. Wird nun die Auflage auf die Landrente ein fuͤr allemal festgesetzt, und steigt die Abgabe nicht, wenn die Landrente steigt: so ist nach einem Jahrhundert der Ertrag dieser Abgabe schon außer allem Verhaͤltniß mit der wirklichen Land- rente und mit den Beduͤrfnissen des Staats. Soll aber die Steuer mit der Landrente steigen, so erfordert dies oft wiederholte sehr kostspielige Abschaͤtzungen der Guͤter, und was das Schlimmste ist, die Furcht vor der Erhoͤ- hung der Steuer haͤlt die Landwirthe von Verbesserungen ab, und laͤhmt die Fortschritte der Kultur. In dem isolirten Staat nahmen wir an, daß der Ertrag des Bodens unveraͤndert bleibe, und dort konnte die ganze Landrente dem Staat angehoͤren, ohne daß dies auf die Kultur des Bodens einen nachtheiligen Einfluß hatte. In der Wirklichkeit findet aber mehr oder weniger ein stetes Streben nach einem hoͤhern Ertrag statt, und die Moͤglichkeit denselben zu erreichen laͤßt sich fast uͤberall nachweisen. Die Verbesserung des Bodens und der da- durch zu bewirkende hoͤhere Ertrag, erfordert aber fast immer bedeutende Kosten, und in manchen Faͤllen betra- gen die Zinsen des auf die Verbesserung verwandten Kapitals fast eben so viel, als der Betrag, um welchen der Reinertrag des Guts gestiegen ist. Ist nun die Melioration von der Art, daß ihre Wirkung nicht wieder aufhoͤrt, sondern stets fortdauert, so wird auch die Landrente des Guts dadurch fuͤr immer erhoͤhet. Dieser Zuwachs zur Landrente ist aber in der Entstehung sehr verschieden von der aͤltern Landrente; an- statt, daß diese ohne Muͤhe und ohne Zuthun des Be- sitzers durch den bloßen Vorzug des Bodens oder der Lage des Guts entstanden ist, muß jener Zuwachs durch die Verwendung eines Kapitals erkauft werden; und es waͤre sehr unbillig und hoͤchst nachtheilig, hierauf eine Abgabe zu legen. Es gibt manche Verbesserungen, die, wenn sie ein- mal gemacht sind, nicht wieder zuruͤckgenommen werden koͤnnen, und die sich der Auflage eben so wenig ent- ziehen koͤnnen, als die aͤltere Landrente, z. B. die Ver- besserung der physischen Beschaffenheit des Bodens durch Lehmauffahren, die Entwaͤsserung von Suͤmpfen durch Kanaͤle u. s. w. In so fern als die Abgabe diese Werke nicht wieder zerstoͤrt, ist sie also unschaͤdlich; aber sie wirkt hoͤchst nachtheilig dadurch, daß sie von allen fernern Verbesserungen dieser Art abschreckt und zuruͤckhaͤlt. Nun gibt es aber wohl keine Verwendung des Ka- pitals, die wohlthaͤtiger auf den ganzen Staat wirkte, als die auf die Verbesserung des Bodens und auf die Erhoͤhung der Kultur desselben gerichtete: denn wir ha- ben oben gesehen, daß, wenn in dem isolirten Staat die Produktion von 8 auf 10 Koͤrner steigt, dann die Volksmenge in der Stadt um ungefaͤhr 50 prct. steigen kann, ohne daß der Getreidepreis erhoͤht zu werden braucht. Die Zunahme des Staats an Wohlstand, Macht und Bevoͤlkerung steht also in unmittelbarer Verbindung mit der Zunahme der intensiven Kultur des Bodens, und da eine Auflage auf die Landrente, deren Groͤße nicht ein fuͤr allemal bestimmt ist, sondern mit der Groͤße der Landrente steigt und faͤllt, die Verbesserung des Bodens mit belastet und diese dadurch verhindert: so ist die veraͤnderliche Auflage unter allen Abgaben viel- leicht diejenige, die Wachsthum des Staats am mehr- sten hemmt. Erklaͤrungen und Bemerkungen zu den nachfolgenden bildlichen Darstellungen des isolirten Staats . D iese, von einem meiner Freunde gezeichneten, bildli- chen Darstellungen sind zwar zum Verstaͤndniß der in die- ser Schrift abgehandelten Gegenstaͤnde nicht nothwendig, und ich habe mich auch nirgends darauf bezogen, aber sie gewaͤhren einen leichten und bequemen Ueberblick der aus unsern Untersuchungen hervorgegangenen Resultate, und ich glaube deshalb, daß sie dem Leser, der diese Schrift mit Aufmerksamkeit gelesen hat, nicht unwillkommen seyn werden. Zugleich geben sie Gelegenheit, einige Bemerkungen, die in der Schrift selbst ohne den Zusammenhang zu un- terbrechen keinen Platz fanden, mitzutheilen. ad Tafel I. Diese Tafel stellt den isolirten Staat in der Gestalt dar, die derselbe, nach den im ersten Abschnitt dieser Schrift gemachten Voraussetzungen und daraus gezogenen Folge- rungen, gewinnen muß. Nach §. 26. dehnt sich der Kreis der Viehzucht bis auf 50 Meilen von der Stadt aus; hier ist derselbe, um den Raum zu ersparen, nur bis 40 Meilen von der Stadt gezeichnet. Auf dieser Tafel, so wie auf allen folgenden Tafeln, ist nur die eine Haͤlfte der sich um die Stadt bildenden Kreise verzeichnet, weil die andre Haͤlfte dieser nicht bloß aͤhnlich sondern vollkommen gleich ist, und man sich dieselbe leicht hinzudenken kann. ad Tafel II. Diese Tafel stellt die Gestalt des isolirten Staats dar, wenn derselbe von einem schiffbaren Fluß durchstroͤmt wird. Bei dieser Darstellung liegt die Voraussetzung zum Grunde, daß die Schiffsfracht 1/10 der Landfracht betraͤgt. Die Fruchtwechselwirthschaft, welche auf der ersten Tafel nur einen schmalen Streifen. einnimmt, erweitert sich hier ungemein, und erstreckt sich laͤngs des Flusses bis an die Graͤnze des Staats. Dagegen weicht der Kreis der Viehzucht zuruͤck, und verschwindet in der Naͤhe des Flusses gaͤnzlich. Eine aͤhnliche Wirkung, wenn gleich im mindern Maaße, bringt die Anlegung einer Kunststraße hervor. Werden diese Kunststraßen nach allen Gegenden der Ebene gezogen, so erweitern sich alle Kreise mit hoͤherer Boden- kultur, aber sie behalten dann die regelmaͤßige Form wie auf Tafel I. Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet einer kleinen Stadt. Unter Gebiet der Stadt wird nach §. 28. die Landflaͤche, welche die kleine Stadt mit Lebensmitteln versorgt und welche nichts nach der Haupt- stadt liefert, verstanden. Wir koͤnnen uns diese kleine Stadt mit ihrem Ge- biet auch als einen eigenen unabhaͤngigen Staat denken. In §. 28. haben wir gezeigt, daß der Getreidepreis in diesen kleinen Staaten ganz und gar abhaͤngig von dem Preise in der Zentralstadt ist. Gesetzt nun, der Hauptstaat verbiete die Getreideein- fuhr aus den Nebenstaaten, wie wird dies auf den Ge- treidepreis in einem unfern von der Zentralstadt liegen- den Nebenstaat mit einem abgerundeten Gebiet wirken? Nach der Sperrung wird der Getreidepreis in dem Nebenstaat nicht weiter durch den Preis in der Zentral- stadt regulirt; der Nebenstaat tritt nun in Beziehung auf den Getreidehandel in die Verhaͤltnisse eines isolirt liegenden Staats, und der Preis des Getreides wird nun nach eben den Gesetzen, die wir fuͤr den isolirten Staat — als Einheit betrachtet — gefunden haben, bestimmt, d. h. der Preis in der kleinen Stadt des Nebenstaats muß so hoch seyn, daß dadurch dem entferntesten Pro- duzenten die Produktions- und Transportkosten ersetzt werden. Da aber das Gebiet der Stadt nur klein ist und da das Getreide nicht aus weiter Ferne herbeige- schafft zu werden braucht, so kann auch der Getreidepreis in der kleinen Stadt sich nur wenig uͤber die Produktions- kosten erheben, und die Landrente, die der Grund und Boden in diesem Nebenstaat sonst gab, verschwindet dann fast ganz. Sehr merkwuͤrdig bleibt es, daß die Sperrung diese Wirkung auf einen Staat, der doch nur sein eigenes Beduͤrfniß an Getreide erzielt, und der fruͤher eben so wenig Korn als jetzt nach der Zentralstadt lieferte, aus- uͤben kann, und der Natur der Sache nach ausuͤben muß. In einem aͤhnlichen Verhaͤltniß, wie die Nebenstaa- ten zu der Zentralstadt, stehen die europaͤischen Staaten zu dem reichen Staat, der den hoͤchsten Getreidepreis zah- len kann, zu England und namentlich zu dessen Haupt- stadt, London. Auch in diesen europaͤischen Staaten wird, selbst dann wenn sie weder Korn einfuͤhren noch ausfuͤhren, der Getreidepreis durch den Weltmarkt von London beherrscht, und wenn dieser Markt geschlossen wird, sinkt der Preis des Getreides durch ganz Europa. ad Tafel III. Hier ist der Ertrag des Bodens zu 10 Koͤrnern, der Mittelpreis des Getreides in der Stadt selbst aber verschieden, von 1,5 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken bis zu 0,6 Thlr. herunter, angenommen. Diese Tafel zeigt nun bildlich, welchen Einfluß der Getreidepreis in der Stadt selbst auf die Ausdehnung der kultivirten Ebene ausuͤbt. Auf dieser Tafel ist aber nur der Halbmesser der kultivirten Ebene und der einzelnen konzentrischen Kreise angegeben. Will man nun hiernach fuͤr einen gegebenen Getreidepreis, z. B. fuͤr 1,05 Thlr., eine aͤhnliche Darstellung wie auf Tafel I. von dem iso- lirten Staat entwerfen, so muß man mit einem Zirkel die Entfernung von der Stadt bis zu dem Punkt, wo 1,05 Thlr. steht, messen, und mit diesem Halbmesser ei- nen Kreis um die Stadt ziehen. Auf gleiche Weise verfaͤhrt man bei der Aufzeichnung der einzelnen konzentrischen Kreise, deren Halbmesser auf der von der Stadt nach dem Punkt «1,05 Thlr.» gezo- genen graden Linie zu messen ist. Da in der vorliegenden Schrift des Einflusses, den die veraͤnderten Mittelpreise in der Stadt selbst auf die Ebene des isolirten Staats haben, gar nicht erwaͤhnt ist, so ist es nothwendig hier die Formel mitzutheilen, nach welcher die Dimensionen auf dieser Tafel berechnet sind. Wenn man den Preis des Rockens in der Stadt zu a Thlr. und auf dem Lande zu b Thlr. pr. Schfl. an- nimmt, und eben so verfaͤhrt wie in §. 4. fuͤr den Mit- telpreis von 1½ Thlr.: so ergibt sich der Werth eines Scheffels Rocken auf dem Lande oder ; oder abgekuͤrzt: Hieraus folgt dann Nun wird nach §. 14. die Landrente der Dreifelder- wirthschaft bei dem Ertrage von 10 Koͤrnern = 0, wenn der Schfl. Rocken einen Werth von 0,38 Thlr. (genauer 0,381 Thlr.) auf dem Lande hat. Um die Graͤnze des Kreises der D. W. zu finden, muß also b zu 0,38 Thlr. angenommen werden. Setzen wir nun fuͤr a nach einander die Werthe von 1,5, 1,35, 1,20 u. s. f., so finden wir nach obiger For- mel den Werth von x fuͤr jede verschiedene Groͤße von a. Es ergibt sich hieraus, daß bei dem Mittelpreise der Halbmesser der kultivirten Ebene betraͤgt von 1½ Thaler 34,7 Meilen 1,35 » 31,7 » 1,20 » 28,6 » 1,05 » 25,0 » 0,90 » 20,9 » 0,75 » 16,1 » 0,60 » 10,4 » Nach §. 14. scheiden sich die Kreise der Koppel- und der Dreifelderwirthschaft in der Gegend wo der Schfl. Rocken 0,51 Thlr. (genauer 0,516 Thlr.) gilt. Setzt man nun b = 0,51, so ergibt sich durch eine aͤhnliche Berechnung die Graͤnze der Koppelwirthschaft fuͤr die ver- schiedenen Werthe von a, oder fuͤr die verschiedenen Mit- telpreise in der Hauptstadt. Mit der Groͤße der kultivirten Ebene und der Sum- me der erzeugten Lebensmittel steht nothwendig die Volks- menge in der Stadt im genauesten Verhaͤltniß, so daß jede Verengung der kultivirten Ebene auch eine Vermin- derung der Groͤße der Stadt zur Folge hat. Die Groͤße des Kreises der freien Wirthschaft, so wie die der Forstwirthschaft steht in direktem Verhaͤltniß mit der Groͤße der Stadt und also auch mit der der kultivir- ten Ebene. Die Fruchtwechselwirthschaft — wovon hier aber auch dasjenige gilt, was in der Anmerkung zu §. 21. daruͤber gesagt ist — hat bei dem Preise von 1½ Thlr. eine Ausdehnung von 9,4 Meilen; mit den fallen- den Preisen nimmt diese Ausdehnung aber rasch ab, und wird schon bei dem Preise von 0,9 Thlr. = 0. Nimmt man den Kreis der Koppel- und den der Fruchtwechselwirthschaft zusammen, so haben diese Kreise bei dem Preise eine Ausdehnung macht vom Halbmes- ser der Ebene von 1½ Thlr. von 21,4 Meilen = 62 prct. 1,05 » 13,4 » = 54 » 0,6 » 1,6 » = 15 » Der Kreis der Dreifelderwirthschaft hat bei dem Preise eine Ausdehnung macht vom Halbmes- ser der Ebene von 1½ Thlr. von 4,5 Meilen = 13 prct. 1,05 » 5,4 » = 21 » 0,6 » 6,2 » = 60 » Es zeigt sich hier also dem Auge, wie die Abnahme der Getreidepreise nicht bloß eine Verengung der kulti- virten Ebene (in der Wirklichkeit ein Zuruͤckziehen der Kultur von den schlechtern Bodenarten) sondern gleichzei- tig auch eine Abnahme der intensiven Kultur des Bo- dens bewirkt. Wenn man den Flaͤcheninhalt, den die kultivirte Ebene bei dem Preise von 1½ Thlr. hat, gleich 1000 setzt, so ist nach den Dimensionen auf dieser Tafel bei dem Preise der Flaͤcheninhalt der Ebene von 1,35 Thlr. 844 1,20 » 687 1,05 » 525 0,90 » 367 0,75 » 217 Mit Ausnahme der letzten Zahl zeigt sich in der den Flaͤcheninhalt bezeichnenden abnehmenden Reihe eine ge- wisse Regelmaͤßigkeit, indem sich der Flaͤcheninhalt beinahe wie das Quadrat der Getreidepreise verhaͤlt. Wenn wir annehmen 1) daß von allem zum Verkauf nach der Stadt ge- brachten Korn eine Abgabe entrichtet wird; 2) daß der Getreidepreis in der Stadt selbst unveraͤn- dert, naͤmlich stets 1½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken bleibt; so hat dies fuͤr den Landwirth eben die Folge, als wenn der Getreidepreis gesunken waͤre, und diese 3te Tafel dient dann zugleich, ein anschauliches Bild von der Wirkung dieser Abgabe zu geben. Wird z. B. eine Abgabe — sey es, daß diese als Eingangszoll oder als Mahlsteuer erhoben wird — von 0,3 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken eingefuͤhrt, so erhaͤlt der Landwirth nur noch den Preis von 1,2 Thlr. fuͤr den Schfl., und die kultivirte Ebene verengt sich dann von 34,7 bis zu 28,6 Meilen. Denken wir uns nun eine fortgesetzte Steigerung der Abgabe, so bewirkt dies eine stete Abnahme der Ausdeh- nung der kultivirten Ebene: steigt die Auflage bis zu 0,9 Thlr. pr. Schfl., so bleibt der Halbmesser dieser Ebene nur noch 10,4 Meilen, und bei noch mehr erhoͤh- ter Abgabe muß endlich der ganze Staat verschwinden. Es zeigt sich hier also anschaulich, wie bloß durch hohe Abgaben ein fruchtbarer Boden in eine Wuͤste verwan- delt werden kann. Da nun einerseits bei der aͤußersten Hoͤhe der Ab- gabe kein Objekt zur Besteuerung mehr uͤbrig bleibt, und die Staatskasse dann keine Einnahme mehr hat; und da andernseits, wenn gar keine Abgabe erhoben wird, der Staat zwar die groͤßte Ausdehnung erhaͤlt, die Staats- kasse aber ebenfalls ohne Einnahme bleibt: so muß es ei- nen Punkt geben, bei welchem die Abgabe das Maximum des Ertrags liefert, und es fragt sich nun, bei welcher Hoͤhe der Abgabe dieses Maximum in dem vorliegenden Fall statt findet. Unter den hier aufgefuͤhrten Faͤllen gewaͤhrt also die Abgabe von 0,45 Thlr. pr. Schfl. den hoͤchsten Ertrag fuͤr die Staatskasse. Jede fernere Steigerung der Abgabe vermindert den Ertrag derselben, und was sehr bemerkens- werth ist, die Abgabe von 0,75 Thlr. pr. Schfl. gewaͤhrt keine hoͤhere Einnahme als die von 0,22 Thlr. Es zeigt sich hier also, daß wenn auch die Staats- gewalt sich vom Volk lossagt und dieses nur als Mittel um Abgaben zu erheben betrachtet, sie dennoch durch eine unmaͤßige Steigerung der Abgaben ihren eigenen Zweck gaͤnzlich verfehlt. 19 ad Tafel IV. Diese Tafel stellt den Einfluß, den der veraͤnderte Ertrag des Bodens bei gleichbleibendem Getreidepreise — naͤmlich 1½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken — auf den isolirten Staat ausuͤbt, dar. So wie auf der vorigen Tafel fuͤr die verschiedenen Abstufungen der Getreidepreise, so ist hier fuͤr jeden Koͤr- nerertrag von 10 bis zu 4 herunter nur der Halbmesser der kultivirten Ebene und der verschiedenen konzentrischen Kreise angegeben. Die Dimensionen auf dieser Tafel gruͤnden sich auf die Berechnungen in §. 14., und sind fuͤr die Ausdeh- nung der kultivirten Ebene folgende: Die Vergleichung dieser Tafel mit der vorigen ergibt, daß die Verminderung des Bodenertrags eine noch staͤr- kere Abnahme der intensiven Kultur bewirkt als eine gleichmaͤßige Abnahme des Getreidepreises. So betraͤgt z. B. bei dem Preise von 1½ Thlr. × 5/10 = 0,75 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken die Ausdehnung der Koppelwirth- schaft noch 38 prct. vom Halbmesser der kultivirten Ebene, waͤhrend bei dem Ertrage von 10 × 5/10 = 5 Koͤrnern die Koppelwirthschaft schon ganz verschwunden ist. Sammlung Sammlung landwirthschaftlicher Schriften vom Freiherrn von Voght . Erster Theil. Hamburg 1825, bei Friedrich Perthes . Es mag wenige Laͤnder aͤhnlicher Ausdehnung geben, wo der Ackerbau und die Viehzucht in dem Umfange, und unter so man- nigfaltigen Verhaͤltnissen betrieben wird, wie in unsern Herzog- thuͤmern. Von der tiefsten Marsch bis zur magersten Geest, von dem freien Hufner bis zum Besitzer der groͤßten Guͤter, werden diese aͤltesten und edelsten aller Gewerbe von Tausenden tuͤchtiger und einsichtsvoller Landwirthe betrieben, und der Schatz ihrer Erfah- rungen ist vielleicht das wichtigste Kapital des Landes. Aber schon lange hat man bemerkt, daß es diesem Kapital an dem wuͤnschens- werthen Umsatz fehle, ohne den es nur theilweise dem eigenen Be- sitzer nuͤtzt; daß kein Austausch, kein Verkehr der gegenseitigen Mittheilung unter den Landwirthen Holsteins wie unter denen an- derer, zum Theil benachbarter Laͤnder, sich hat bilden wollen, daß die vaterlaͤndische oͤkonomische Literatur verhaͤltnißmaͤßig so arm ist. Um so erfreulicher muß die Erscheinung einer Sammlung wie gegenwaͤrtige seyn, und um so groͤßerer Dank gebuͤhrt dem Herrn Verfasser von seinen Landsleuten und Zeitgenossen, wenn er aus reiner Liebe zu Foͤrderung jenes wichtigen Zweiges menschlicher Thaͤtigkeit, der auch seine Lieblingsbeschaͤftigung ist, den Abend eines, nicht nur in dieser Beziehung, reichhaltigen Lebens der Mit- theilung der erworbenen Erfahrungen widmet. Was von einem ausgezeichneten Landwirth erfordert werden mag, ein gebildeter mit gruͤndlichen Vorkenntnissen aller Art und ausgedehnter Bekannt- schaft mit der Oberflaͤche der Erde ausgeruͤsteter Geist, der feinere Sinn fuͤr Naturbeobachtung, eine lange, gereifte, nie ohne große Opfer erkaufte Erfahrung, und der ordnende Sinn, der diesen Erfahrungen ihre richtige Stelle anweis’t, vereinigt sich in ihm; und es koͤmmt dann noch hinzu, was erst den Beruf zum Schrift- steller in diesem Fache giebt: die viel seltnere Neigung das Erwor- bene mitzutheilen, — die edle Gabe der zweckmaͤßigen Darstellung. So ausgeruͤstet moͤgen sich wenige finden; aber auch mit geringern Mitteln ließe sich bei uns in diesem Fache viel Ersprießliches leisten. Es kann nicht die Absicht einer kurzen Anzeige in diesen Blaͤt- tern seyn, den reichhaltigen Inhalt der vorliegenden Sammlung im Einzelnen anzudeuten, sondern nur fuͤr dieselbe die besondere Auf- merksamkeit unseres Publikums in Anspruch zu nehmen. Die erste noch ungedruckte, von 1824 datirte Abhandlung: Ansicht der Statik des Landbaues , liefert einen sehr geistreichen Versuch die Methode festzustellen, nach welcher die Grade des natuͤrlichen und kuͤnstlichen Reichthums des Bodens, seiner Erschoͤpfung durch gegebene Ernten, und seiner Ertragsfaͤhigkeit unter gegebenen Umstaͤnden, in Zahlen ausgedruͤckt und in ein fe- stes Verhaͤltniß gebracht werden koͤnnen. Auf die Flottbecker Wirth- schaft seit Jahren angewandt, hat diese Methode eine Masse lehr- reicher Versuche und Erfahrungen geliefert, die hier so lichtvoll als gruͤndlich mitgetheilt werden. Die zweite und dritte Abhandlung: Versuch zu einem Bericht uͤber die Erndten in Flottbeck im Jahre 1820, und: Ueber die Kultur der Sommer-Rap- saat in Flottbeck 1821 sind fruͤher in den landwirthschaftli- chen Heften der Schlesw. Holst. Lauenburg. patriotischen Gesellschaft erschienen. Der vierte Aufsatz: Flottbeck und dessen dies- jaͤhrige Bestellung; ein Wegweiser fuͤr die land- wirthschaftlichen Besucher im Jahre 1821, ist beson- ders gedruckt erschienen, und bietet, so durch die lehrreiche Be- schreibung der Flottbecker Musterwirthschaft dem Landwirth, wie durch die gelegentliche Orientirung in den herrlichen Anlagen dieses be- guͤnstigten Flecks, dem Naturfreund, das mannigfaltigste Interesse dar. Eine besondere Aufmerksamkeit und recht viele Leser wuͤnscht Ref. dem fuͤnften Abschnitt: Auszuͤge aus Briefen land- wirthschaftlichen Inhalts , von denen der erste neue und in- teressante Resultate aus der allgemeinen Physiologie der Pflanzen, angewandt auf den Ackerbau, der zweite, uͤber die Art, wie der Landmann die jetzigen niedrigen Kornpreise benutzen koͤnne, — ge- wichtige und beherzigungswerthe Winke fuͤr den, durch die Con- junktur des Augenblicks so sehr gedruͤckten Landmann enthaͤlt. Die Abhandlungen VI. : Resultate der Versuche uͤber den Kartoffelbau 1822 und 1823, und VII. : Ueber das Aus- saͤen des weißen Englischen Weizens , scheinen Ref. nicht weniger Verdienst zu haben; und er glaubt, sowohl in Ruͤcksicht der in diesen letzten Blaͤttern, als in den vorhergehenden Aufsaͤtzen, mitgetheilten großen Masse von Erfahrungen, die allgemeine Bemer- kung hinzufuͤgen zu muͤssen, daß wenn auch die Versuche, die zu diesen Erfahrungen fuͤhrten, ihrer Natur nach, durchaus local sind, solche doch durch die Behandlung des Herrn Verfassers eine mehr oder weniger allgemeine Anwendbarkeit erhalten haben, und durch die zugleich mitgetheilte genaue Kenntniß der Oertlichkeit um so viel lehrreicher werden; wie denn Erfahrungswissenschaft uͤberhaupt durch Monografien mehr als durch Systeme und allgemeine Charak- teristiken gefoͤrdert wird. Ferner sind in Friedrich Perthes Verlag folgende Werke herausgekommen: Criminalistische Beitraͤge. Herausgegeben vom Dr. Hudtwalker und Dr. Trummer. 1—6 s Heft. 4 Rthlr. Ebel, Dr. Joh. W., die gedeihliche Erziehung fuͤr Eltern und Er- zieher. 16 ggr. Floresta de Rimas antiqua Castellanas orden. por Don Boehl de Faber. 3 Vol. 8 Rthlr. 4 ggr. Hugo, G. W., Jahrbuͤcher der neuesten Geschichte. (1815 bis 1825.) 18 ggr. Kühner, Dr. Raph. M. T. Ciceronis in philosophiam ejus- que partes merita. 1 Rthlr. 8 ggr. Die Lehre von der Suͤnde und vom Versoͤhner oder die wahre Weihe des Zweiflers (vom Prof. Tholuck in Halle.) 1 Rthlr. 12 ggr. Leo, Dr. H., Entwickelung der Verfassung der Lombardischen Staͤdte bis zu der Ankunft Kaiser Friedrich I. in Italien. 1 Rthlr. Luther, Dr. M. Werke. In einer das Beduͤrfniß der Zeit beruͤck- sichtigenden Auswahl. 10 Baͤndchen. 4 Rthlr. 12 ggr. Neander, Dr. A., allgemeine Geschichte der christlichen Religion und Kirche. 1. u. 2. Theil. 4 Rthlr. Skoresby, W., Tagebuch einer Reise auf den Wallfischfang, ver- bunden mit Untersuchungen und Entdeckungen an der Ostkuͤste von Groͤnland. A. d. Engl. mit Zusaͤtzen vom Prof. Kries in Gotha. Mit Abbildungen. 2 Rthlr. 12 ggr. Stolberg, der Bruͤder Christian und Friedrich Leopold Grafen zu, gesammelte Werke. 20 Theile, mit vielen Kupfern. Schreib- papier 40 Rthlr. Druckpapier 26 Rthlr. 18 ggr. Taciti, C. Corn. de vìta et moribus C. J. Agricolae libellus, textum recens. et ad fidem Cod. Vatic. emendavit notas- que adspersit U. J. A. Becker. 18 ggr. Twesten, A. D. Ch., Vorlesungen uͤber die Dogmatik der evangel. luther. Kirche. 1r Theil. 1 Rthlr. 21 ggr. Storch, H., Handbuch der Nationalwirthschaftslehre. A. d. franzoͤ. mit Zusaͤtzen vom Professor Rau in Heidelberg. 3 Theile. 7 Rthlr. 12 ggr. Druckfehler in der Schrift: «der isolirte Staat.» Seite 11. Zeile 3 von oben, statt: × Schfl. Rocken lies: + Schfl. Rocken. S. 85 Z. 7. von oben, statt: ich glaube, lies: er glaubt. S. 89 Z. 6. von unten, statt: das Wachsthum lies: der Wachsthum. S. 97 Z. 4. ‒ ‒ statt: den Weizen lies: den der Weizen. S. 108 Z. 16. von unten, statt: abgehuͤthetes lies: abgehuͤtetes. S. 125 Z. 12. ‒ ‒ statt: Bedingung lies: Beduͤngung. S. 128 Z. 10. ‒ ‒ statt: 172 Thlr. lies: 1½ Thlr. S. 129 Z. 7. ‒ ‒ statt: 9 Thlr. lies: y Thlr. S. 132 Z. 9. von oben, statt: × 0,62 Thlr. lies: + 0,62 Thlr. S. 155 Z. 2. von unten ist zwischen den Woͤrtern «decken, wenn» folgendes ausgelassen: ist eine groͤßere Zahl von Weide- schlaͤgen erfoderlich. S. 168 Z. 13. von unten, statt: rohen lies: hohen. S. 195 u. 96 statt: Brodt lies: Brod. S. 203 Z. 8. von unten, statt: hinweggespielt lies: hinweggespuͤlt. S. 208 Z. 3. von oben, statt: nur lies: nun. S. 215 Z. 8. ‒ ‒ statt: mitwirket lies: mitwirken. S. 216 Z. 4. ‒ ‒ statt: keine Erwaͤhnung lies: keiner Erwaͤh- nung. S. 219 Z. 7. von oben, statt: almaͤlige lies: allmaͤlige. S. 235 Z. 9. ‒ ‒ statt: ⅓° lies: 1⅓°. S. 239 Z. 8. ‒ ‒ statt: Arbeiter lies: Arbeiten. S. 239 Z. 12. von unten, statt: niedrigere lies: niedrige.