Staatengeschichte der neuesten Zeit . Sechsundzwanzigster Band . H. v. Treitschke Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert Dritter Theil. Leipzig Verlag von S. Hirzel . 1885. Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert von Heinrich von Treitschke. Dritter Theil. Bis zur Juli-Revolution. Leipzig Verlag von S. Hirzel . 1885. Das Recht der Uebersetzung ist vorbehalten. Vorwort . Bei der Bearbeitung dieses Bandes mußte ich fort und fort mit der erdrückenden Masse der handschriftlichen Quellen ringen. Außer den unerschöpflichen Schätzen des Berliner Geheimen Staatsarchivs waren mir von besonderem Werthe die Denkschriften und Berichte des badischen Bundesgesandten Frhrn. v. Blittersdorff, der zuerst der Politik der Mittel- staaten, nachher dem Wiener Hofe als rühriger Parteigänger diente. Sie bieten eine erwünschte Ergänzung zu dem Nachlaß von Metternich und Gentz. Also kann ich es zur Noth verschmerzen, daß die österreichischen Archive für die Zeit nach 1815 bekanntlich noch unzugänglich sind, und ich nicht zu den Glücklichen gehöre, zu deren Gunsten man in Wien eine Ausnahme macht. Ueber die deutsche Politik der kleinen Staaten habe ich in den Karlsruher Akten, in der Correspondenz der Nassauischen Staatsmänner Marschall und Röntgen, sowie in einigen Blättern der Denkwürdigkeiten des Ministers du Thil, welche ich im Darmstädter Archive einsehen durfte, manche neue Aufklärung gefunden. In den meisten Fällen war ich daher im Stande, die politischen Pläne der drei großen Parteien des Deutschen Bundes nach den eigenen Worten ihrer Urheber darzustellen. Außerdem sind mir aus allen Theilen des Vaterlandes von Be- kannten und Unbekannten mannichfache Nachrichten zugegangen, und ich kann nur herzlich bitten, daß meine Leser mir dies Vertrauen, das mich oft tief ergriffen und beschämt hat, auch bei den folgenden Bänden be- thätigen mögen. Selbst die Angehörigen solcher Männer, die ich nicht rühmen konnte, selbst die Neffen Karl Follen’s haben mich durch belehrende Mittheilungen zu Dank verpflichtet. Die reichste Ausbeute gewährten mir die Papiere des Ministers v. Motz, welche mir sein Neffe, der inzwischen Vorwort. verstorbene Oberstleutnant v. Motz in Weimar zur Einsicht übersendete. Durch sie ward es mir erst möglich, das Bild des hochsinnigen Staats- mannes, der in den Jahren nach Hardenberg’s Tode das Beste für Deutschlands Einheit gethan hat, in das rechte Licht zu rücken. Die quellenmäßige Darstellung einer nahen Vergangenheit, welche fast Niemand recht kennt und doch Jedermann zu kennen glaubt, müßte sehr geistlos sein, wenn sie nicht den Zorn politischer Gegner erregte. Halbkenner haben zu allen Zeiten die ungeschminkte Wahrheit am schwersten ertragen. Auch für diesen Band muß ich die Leser um einige Geduld bitten, zumal für seine ersten Bogen. Aus dem Gewühl der oft so kleinlichen und abgeschmackten Händel deutscher Politik treten doch immer wieder be- deutende Männer, große Machtfragen, fruchtbare Gedanken heraus, deren Wirksamkeit wir heute noch spüren. Ueber dem bunten Wirrsal waltet die Nothwendigkeit einer erhabenen Vernunft. Noch deutlicher als sein Vorgänger zeigt der vorliegende Band, daß die politische Geschichte des Deutschen Bundes nur vom preußischen Standpunkt aus betrachtet werden kann; denn nur wer selber fest steht, vermag den Wandel der Dinge zu beurtheilen. Die Macht Preußens in unserem neuen Reiche ist von langer Hand her durch redliche stille Arbeit vorbereitet; darum wird sie dauern. — Berlin , 5. December 1885. Heinrich v. Treitschke. Inhalt. Drittes Buch. Oesterreichs Herrschaft und Preußens Erstarken 1819—1830 . Seite 1. Die Wiener Conferenzen 3 Die Schluß-Akte des Deutschen Bundes 3 Kampf um das preußische Zollgesetz 29 Das Manuscript aus Süddeutschland. Hessische Verfassung 47 2. Die letzten Reformen Hardenberg’s 68 Das Staatsschulden-Edikt und die Steuergesetze 68 Entwürfe der Kreis- und Gemeindeordnung 98 Reaction am Hofe. Der Kronprinz 113 3. Troppau und Laibach 131 Die Revolution in den romanischen Ländern 131 Congreß von Troppau 151 Congreß von Laibach. Erhebung der Griechen 173 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes 198 Verhandlungen mit dem römischen Stuhle. Clericale Bewegung 198 Die preußischen Provinzialstände 226 5. Die Großmächte und die Trias 254 Congreß von Verona 254 Wangenheim und die Triaspolitik. Die Darmstädter Zollconferenzen 283 Demüthigung Württembergs. Epuration des Bundestags 314 Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse. Reaction in Süddeutschland. Verwicklung im Orient 333 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod 361 Der Staatsrath und die Provinziallandtage 361 Der Hof. Agendenstreit. Gemischte Ehen 390 Verwaltung und Heer. Berliner Leben 418 Die Demagogen-Verfolgung 433 Motz’s deutsche Handelspolitik 453 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland 486 Königreich Sachsen 487 Kurhessen 517 Die welfischen Lande. Georg IV. und Karl von Braunschweig 534 Mecklenburg. Oldenburg. Hansestädte 566 Erstes Anklopfen der schleswig-holsteinischen Frage 586 Inhalt. Seite 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine 603 König Ludwig von Baiern 603 Die Stuttgarter Zollconferenzen 623 Der preußisch-hessische und der bairisch-württembergische Zollverein 629 Der mitteldeutsche Handelsverein 649 Preußens Sieg. Preußisch-bairischer Handelsvertrag 661 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit 682 Dichtung und Wissenschaft 682 Radicalismus und Judenthum 701 Anfänge der Hegel’schen Philosophie 714 10. Preußen und die orientalische Frage 723 Auflockerung der großen Allianz. Navarin 723 Russisch-türkischer Krieg. Friede von Adrianopel 737 Beilagen . VI. Schmalz und sein Rother Adlerorden 751 VII. Die Burschenschaft und die Unbedingten 754 VIII. Metternich und die preußische Verfassung 756 IX. Baiern und die Karlsbader Beschlüsse 761 X. Die Communalordnung vom Jahre 1820 768 XI. Zur Geschichte des preußischen Verfassungskampfes 769 XII. Die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse 769 XIII. Schön’s Denkschrift über die Provinzialministerien 770 XIV. Motz an Kurfürst Wilhelm I. 770 XV. Nebenius und der deutsche Zollverein 773 Berichtigungen . Seite 3, Zeile 1 v. u. lies: 28. Mai 1824. „ 45, „ 21 v. o. lies: deutschen Stämme. „ 116, „ 7 v. o. lies: Großgrundbesitzes. „ 144, „ 18 v. o. lies: blendende Halbwahrheit. „ 204, „ 3 v. u. lies: im Osten. „ 219, „ 3 v. o. lies: könne. „ 225, „ 13 v. o. lies: Bisthum. „ 328, „ 9 v. u. lies: seine Schriften. „ 428, „ 16 v. u. lies: historisch-philologischen. „ 589, „ 14 v. u. lies: aus den Kirchspielen. Drittes Buch. Oesterreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819—1830. Erster Abschnitt. Die Wiener Conferenzen. Die Macht der trägen alltäglichen Gewohnheit betrügt den Genius zuweilen um die Früchte seines Schaffens, aber sie hemmt auch oft das Unrecht auf seiner vermessenen Bahn. Ein Staatsstreich, wie er dem Fürsten Metternich zu Karlsbad und Frankfurt gelungen war, läßt sich nicht sogleich wiederholen, am wenigsten in der vielgetheilten deutschen Welt. Die Angst des Sommers 1819 war verflogen, die neuen Aus- nahmegesetze genügten vorläufig um die wirklichen wie die eingebildeten Gefahren einer demagogischen Schilderhebung zu beschwören, und je sicherer man sich wieder fühlte, um so mächtiger regte sich an den kleinen Höfen wieder die Empfindung, welche in friedlichen Zeitläuften bei ihnen immer vorherrschte: die Sorge um ihre Souveränität. Wohl hatte Baiern seinem nachträglichen Widerspruche gegen die Karlsbader Beschlüsse selber wieder die Spitze abgebrochen durch eine be- schwichtigende Erklärung an die beiden Großmächte, und dem König von Württemberg war die in Warschau gesuchte Hilfe nicht zu theil geworden. Die Wirksamkeit der Bundesbeschlüsse ward auch dadurch keineswegs beein- trächtigt, daß der Münchener Hof sich bei ihrer Ausführung eine kleine Eigenmächtigkeit erlaubt, die Executionsordnung gar nicht veröffentlicht, die Censur nur für politische Zeitschriften eingeführt hatte; denn die Exe- cutionsordnung, die ja nur dem Bunde, nicht den Einzelstaaten neue Befugnisse gewährte, bestand unzweifelhaft zu Recht, seit der Bundestag sie verkündigt hatte, und für das Wohlverhalten der bairischen Schrift- steller war durch die Amtsgewalt der Polizeibehörden so ausgiebig gesorgt, daß Zentner späterhin, der Wahrheit gemäß, versichern konnte: auf solche Weise werde der Zweck des Karlsbader Preßgesetzes „ebenso gut und oft noch sicherer erreicht als durch eine Censur“. Zentner, Denkschrift über die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse, Juni 1824. Gleichwohl fühlte Har- denberg, daß aus allen diesen zaghaften Widerstandsversuchen ein stiller Groll sprach, der leicht gefährlich werden konnte. Wer vermochte zu sagen, ob nicht der bairische Kronprinz vielleicht bald am Hofe seines 1* III. 1. Die Wiener Conferenzen. gutherzigen Vaters obenauf kommen würde? Der junge Fürst war ein entschiedener Gegner der Karlsbader Beschlüsse; sein ganzes Wesen em- pörte sich dawider, die „freisinnige, volksthümliche, teutsche“ Gesinnung, deren er sich so gern rühmte, und der Stolz auf die Souveränität des Hauses Wittelsbach. Man wußte in Berlin, daß Baiern und Württem- berg fortan auf der Hut waren; beide Höfe hatten ihren Bevollmäch- tigten die Weisung ertheilt, auf den bevorstehenden Wiener Ministerbe- rathungen nichts zu bewilligen, was der Landesverfassung zuwiderliefe. Zastrow’s Bericht, München 17. Nov.; Küster’s Bericht, Stuttgart 29. Nov. 1819. Das rücksichtslose Gebahren der beiden Großmächte in Karlsbad hatte selbst die hochconservativen kleinen Höfe des Nordens verstimmt; sogar der greise, dem Hause Oesterreich so treu ergebene König von Sachsen äußerte sich unzufrieden über die geringschätzige Behandlung des Bundestags. Das Alles mahnte zur Vorsicht, und obgleich Hardenberg die Angriffe des Grafen Kapodistrias glücklich abgeschlagen hatte, so hielt er doch für rath- sam, den Argwohn der russischen Staatsmänner nicht noch mehr zu reizen, ihnen keinen Vorwand für geheime Zettelungen in Deutschland zu bieten. Sobald General Schöler meldete, daß der Petersburger Hof den Wiener Ministerberathungen mit lebhafter Besorgniß entgegensehe, ließ Bernstorff sogleich begütigend antworten, man beabsichtige in Wien durchaus keine Aenderung, sondern nur die Ausführung und Entwicklung der Bundes- akte. Bernstorff an Ancillon, 7. Dec. 1819. Aber auch Preußens eigenes Interesse schien dem Staatskanzler nach den Erfahrungen der jüngsten Wochen ernstlich gefährdet, wenn man den in Teplitz eingeschlagenen Weg weiter verfolgte. Dort hatte Hardenberg die Hand geboten zu einer Erweiterung der Befugnisse des Bundes, welche dem völkerrechtlichen Charakter der Bundesverfassung zuwiderlief und ohne eine selbständige Centralgewalt sich kaum behaupten ließ. In- zwischen war er zu der Einsicht gelangt, daß er selbst die nächste und wichtigste Aufgabe seiner deutschen Politik, die Aufrechterhaltung des neuen Zollsystems nur durchführen konnte, wenn ihn die Bundesgewalt nicht durch willkürliche Eingriffe störte. „Besonders — so schrieb er, als er dem Grafen Bernstorff mit Genehmigung des Königs seine Weisungen für die Wiener Versammlung ertheilte — besonders sind es die kleinen Staaten, welche oft, von einem falschen und anmaßlichen Gefühl ihrer Souveränität verleitet, in nothwendigen Einrichtungen der großen Staaten eine Verletzung ihrer Gerechtsame finden.“ Der erste bescheidene Versuch das preußische Zollgebiet zu erweitern hatte die kleinen Nachbarn alle- sammt in Harnisch gebracht; kein Zweifel, daß sie in Wien versuchen würden, durch einen Beschluß der Bundesgesammtheit das preußische Zoll- gesetz zu vernichten. Durfte Preußen diesen Gegnern selber die Waffen Veränderte Politik der beiden Großmächte. schleifen und jetzt noch für die Errichtung eines stehenden Bundesgerichts wirken, die Lebensfragen seines Verkehrs, die ganze Zukunft der deutschen Handelspolitik den unberechenbaren Aussprüchen eines Tribunals unter- werfen, bei dem die Kleinstaaten den Ausschlag gaben? Sobald Harden- berg eines der großen Probleme der praktischen deutschen Einheit ernstlich ins Auge faßte, führte ihn die Natur der Dinge zurück zu jener nüch- ternen Auffassung des Bundesrechts, welche sich Humboldt schon bei der Eröffnung des Bundestags gebildet hatte; S. o. II. 144. er erkannte, daß die wirth- schaftlichen Interessen der Nation nur unabhängig vom Bunde, allein durch Verhandlungen zwischen den einzelnen Höfen gefördert werden konnten. Eine starke, das innere Leben der Einzelstaaten meisternde Bundes- gewalt, wie er sie noch auf dem Wiener Congresse erstrebt, erschien ihm nunmehr weder möglich noch wünschenswerth, nachdem der Bund „eine andere Organisation und Entwicklung als wir dabei vorausgesetzt,“ er- halten hatte. Die Bundesverfassung, wie sie war, beruhte auf der Sou- veränität der Einzelstaaten; nur wenn man diesen Grundsatz rückhaltlos anerkannte, versprachen die Wiener Verhandlungen irgend ein Ergebniß. Daher wiederholte der Staatskanzler zwar nachdrücklich die alte Forde- rung Preußens, daß die Bundeskriegsverfassung endlich geregelt würde; er wollte auch die Karlsbader Beschlüsse als Nothgesetze für wenige Jahre unverbrüchlich festhalten, aber eine noch stärkere Einwirkung auf die inneren Angelegenheiten der Einzelstaaten dachte er dem Bunde nicht einzuräumen. Also kein ständiges Bundesgericht, auch keine definitive Executionsordnung, so lange die provisorische noch nicht erprobt sei. Selbst die verfassungs- mäßige Einstimmigkeit bei allen Beschlüssen über organische Einrichtungen wollte Hardenberg jetzt nicht mehr beseitigen, da die kleinen Staaten eine gerechtere Stimmenvertheilung am Bundestage doch niemals bewilligen würden. Ueber den Art. 13 der Bundesakte äußerte er nur einige un- maßgebliche Wünsche und meinte schließlich trocken: am rathsamsten viel- leicht, „man ließe es ganz bei den allgemeinen Erinnerungen des Präsi- dialvortrags in der letzten Bundestagssitzung bewenden.“ Instruktion für Bernstorff, 10. Nov. 1819. Auch Metternich begann bereits vorsichtig einzulenken. Prahlerisch genug schrieb er freilich kurz vor Eröffnung der Conferenzen an den ge- treuen Berstett: „Zählen Sie auf uns. Zählen Sie auf den festen Gang Preußens, ich bürge Ihnen dafür. Zählen Sie endlich auf die ungeheure Mehrheit der deutschen Regierungen und vor Allem auf Sich selbst. Sie werden mich hier wieder finden, wie Sie mich am letzten Tage in Karlsbad verlassen haben, Sie werden außerdem den Kaiser fin- den, sicherlich eine ungeheure moralische Macht!“ Metternich an Berstett, 30. Okt. 1819. Indeß fühlte er wohl, daß er jetzt nicht wieder, wie in jenen böhmischen Siegestagen, als III. 1. Die Wiener Conferenzen. Dictator auftreten durfte. Seine Absicht, das Repräsentativsystem überall durch landständische Verfassungen zu verdrängen, war in Karlsbad ge- scheitert; um wie viel weniger konnte sie hier in Wien durchdringen, auf umständlichen, förmlichen Ministerconferenzen, wo die Künste der Ein- schüchterung und der Ueberraschung nichts ausrichteten. Er fügte sich also klug in die Umstände und gab schon dem Einladungsschreiben, das am 16. Oktober an die kleinen Souveräne abging, eine bescheidene, unver- fängliche Form: nur „eine vorbereitende Rücksprache“ zwischen den deut- schen Regierungen sei beabsichtigt, damit der Bundestag für die wichtigen Beschlüsse, welche Graf Buol am 20. September angekündigt, überein- stimmende Instruktionen erhalte. Metternich an Berstett, 16. Okt. 1819, nebst Einladungsschreiben an die Groß- herzöge von Hessen u. s. w. Als nun in der zweiten Hälfte des Novembers die geladenen Be- vollmächtigten aller siebzehn Stimmen des engeren Rathes sich bei ihm meldeten, da fand er die meisten wohlgesinnt, bereit zu Allem, was den Bestand des „monarchischen Princips“ irgend befestigen konnte, aber auch voll Furcht vor einer neuen Schmälerung ihrer Souveränität, und willig ging er auf die versöhnlichen Rathschläge ein, welche ihm Bernstorff in vertraulichen Vorbesprechungen ertheilte. Die Beiden wurden einig, von den September-Beschlüssen „nicht um ein Haar“ abzuweichen, auch keine erneute Besprechung des Geschehenen zu gestatten; fortan aber sollte sich die Karlsbader Politik „in den Grenzen des Ausführbaren“ halten, auf dem Wege des „Glimpfs und der Eintracht“ nach einer Ausgleichung mit den anders gesinnten Bundesgenossen streben, bei der schwierigen Ausle- gung des Art. 13 zugleich das monarchische Princip und die Bundesein- heit sichern und doch Schonung üben gegen die Staaten, welche bei ihrem Verfassungswerk „jene doppelte Rücksicht großentheils schon aus den Augen verloren hatten“. Bernstorff’s Bericht, 24. Nov.; Bernstorff an Ancillon, 23. Nov. 1819, an Goltz, 25. März 1820. Um den Argwohn der kleinen Höfe von vornherein zu beschwichtigen, erging sich Metternich in brünstigen Betheuerungen seiner Bundestreue: die Bundesakte, so versicherte er gleich in der ersten Sitzung, sei für den Wiener Hof schlechthin heilig; selbst wenn sich ein Sprach- fehler darin nachweisen ließe, würde Kaiser Franz niemals ein Wort in dieser heiligen Urkunde abändern lassen. Damit war unzweideutig ange- kündigt, daß Oesterreich eine willkürliche Verstärkung der Bundesgewalt, wie sie in Karlsbad beschlossen worden, für jetzt nicht wieder beabsichtigte. Die Vertreter der beiden Großmächte erwarteten anfangs eine leb- hafte Opposition von Seiten Baierns und Württembergs, doch sahen sie sich bald angenehm enttäuscht. Bernstorff’s Berichte, 30. Nov., 7. Dec.; Bernstorff an Ancillon, 30. Nov. 1819. Der bairische Bevollmächtigte, Zentner verstand den Wünschen beider Parteien des Münchener Cabinets zu ge- Haltung Baierns und Württembergs. nügen und schlug eine mittlere Richtung ein, welche, wie die Dinge lagen, für seinen Staat die einzig richtige Politik war. Er bekannte unverhohlen seine Verfassungstreue und verfocht mit juristischem Scharfsinn jene streng partikularistische Ansicht des Bundesrechts, welche das Haus Wittelsbach schon auf dem Wiener Congresse und seitdem am Bundestage beharrlich ver- treten hatte: nach der bairischen Doctrin war das Grundgesetz des Bun- des allein in den elf ersten Artikeln der Bundesakte enthalten, die „be- sonderen Bestimmungen“ der neun letzten Artikel über die inneren Ver- hältnisse der Bundesstaaten galten in München nur als eine freiwillige, nicht unbedingt verbindliche Verabredung zwischen souveränen Mächten. Aber man wußte stets woran man mit dem Baiern war. Von den libe- ralen Neigungen, die man ihm fälschlich zugetraut, zeigte er gar nichts; er vermied jedes Wort, das ihn in diesem Kreise verdächtigen konnte, um so vorsichtiger, da ihm seine Genossen nachdrücklich vorhielten, daß der Münchener Hof selber durch seine Hilferufe die Karlsbader Beschlüsse mit veranlaßt hatte. Blieb nur die Souveränität der Wittelsbacher und ihre Landesverfassung unangetastet, so bot er willig seine Hand zu jedem An- trage, der die „Ordnung“ sichern sollte; und da er in den Verhandlungen sich als ein ausgezeichneter Geschäftsmann bewährte, immer gelassen und höflich, arbeitsam und unterrichtet, ganz frei von Arglist, so kam er selbst mit Metternich, wie Rechberg vorausgesagt, auf einen guten Fuß. Mit Bernstorff verband ihn bald eine vertrauensvolle Freundschaft, und wie- der einmal erwies sich die Verständigung zwischen den beiden größten rein deutschen Staaten als naturgemäß und heilsam: sie konnte zwar, wie hier die Parteien standen, nur wenig Gutes schaffen, doch manche Thor- heit reaktionärer Parteipolitik verhindern. Minder freundlich, aber fast noch ungefährlicher erschien die Haltung Württembergs. Ueber den Plänen des Stuttgarter Hofes lag noch immer jenes seltsame Zwielicht, das dem Charakter König Wilhelms zusagte. Der preußische Gesandte vermochte schlechterdings nicht durchzusehen; bald versicherte ihm ein Minister, der Hof sei im Grunde mit den Karlsbader Beschlüssen ganz einverstanden, bald erging sich der König vor dem rus- sischen Gesandten in hochliberalen Aeußerungen. Küster’s Berichte, 21. Sept., 23. Okt., 29. Nov. ff. 1819. Die nämliche Unsicher- heit verrieth sich auch bei der Wahl der Bevollmächtigten für die Conferenz. Wintzingerode blieb in Stuttgart, aus denselben Gründen, welche Rech- berg in München zurückhielten: er wollte seinen Monarchen nicht aus den Augen lassen und in den Sitzungen des Geheimen Raths den Ausschlag geben. Küster’s Bericht, 26. Okt. 1819. Statt seiner wurde Graf Mandelsloh bevollmächtigt, ein gut- müthiger, bequemer, urtheilsloser alter Herr, dessen politische Unschuld über jeder Anfechtung erhaben war. Doch ganz ohne Hintergedanken ver- III. 1. Die Wiener Conferenzen. mochte die Stuttgarter Politik nie zu handeln. Als Gehilfe, ohne Stimm- recht, wurde dem harmlosen Gesandten der Freiherr v. Trott beigegeben, ein liberaler Rheinbundsbureaukrat, wie der Schwabenkönig sie liebte, gescheidt, thätig, ehrgeizig. Er galt seit einigen Monaten für den nächsten Vertrauten König Wilhelms; freilich wußte Niemand zu sagen, wie lange dies Glück währen würde, da die Rollen am Stuttgarter Hofe sehr rasch zu wechseln pflegten. In Wien fand er von vornherein eine üble Auf- nahme, weil er als Bonapartist verrufen war und den Triasplänen Wan- genheim’s nahe stand; der kurhessische Gesandte Münchhausen weigerte sich sogar mit ihm gemeinsam zu berathen, der einst als Präfekt unter König Jerome gedient hatte. Also von allen Seiten beargwöhnt, und über- dies mit seinem Vorgesetzten persönlich verfeindet, vermochte Trott auf den Conferenzen keine Rolle zu spielen; nur zuweilen, wenn von Stuttgart her ein kleines Ränkespiel eingeleitet wurde, trat er aus dem Dunkel heraus. Einiges Nähere bei Aegidi, die Schlußakte der Wiener Ministerial-Conferenzen, II. 62. Unter den übrigen Bevollmächtigten ragte der darmstädtische Minister Freiherr du Thil hervor, ein scharfer staatsmännischer Kopf, der als streng conservativer Monarchist verrufen, gleichwohl die praktischen Ziele der nationalen Politik und den deutschen Beruf des preußischen Staates freier, richtiger beurtheilte als die Mehrzahl der Liberalen; er erwarb sich hier bei den preußischen Staatsmännern ein Ansehen, das dereinst noch für Deutschlands Einheit seine Früchte tragen sollte. Otterstedt’s Bericht, Darmstadt 10. Juni 1820 ff. Aber auch er zeigte sich immer bedenklich, so oft von erweiterten Befugnissen des Bun- des die Rede war. Aehnlich dachten die meisten anderen Minister, bis herab zu dem wackeren Fritsch, der die ernestinischen Höfe vertrat, und dem Senator Hach, dem Bevollmächtigten der freien Städte. Und diese Gesinnung der Staatsmänner entsprach unzweifelhaft der Meinung der Nation. Es war der Fluch der Karlsbader Politik, daß jede Verstärkung der Bundesgewalt nunmehr als eine Gefahr für die bürgerliche Freiheit be- trachtet wurde. In einem Volke, das den nationalen Stolz, den Gedanken des Vaterlandes kaum erst wiederzufinden begann, mußte der Partikularis- mus unvermeidlich mit verjüngter Kraft erwachen, nachdem die Politik der Centralisation sich auf falsche Ziele gerichtet hatte. Eben in diesen Tagen veröffentlichte der Führer der fränkischen Liberalen, W. J. Behr in Würz- burg eine Schrift über „die Einwirkung des Bundes auf die Verfassung seiner Gliederstaaten“, die in der Presse warmen Beifall fand und die liberalen Durchschnittsansichten treulich wiedergab. Hier ward die partiku- laristische Doctrin des Münchener Hofes noch weit überboten. Kein Wort mehr von einer deutschen Nation, von allen den großen Culturaufgaben, Triumph des Partikularismus. die sie nur mit geeinter Kraft lösen konnte. Durch die Auflösung des heiligen Reichs und den Rheinbund ist die Unhaltbarkeit eines deutschen Völkerstaates erwiesen. Der Deutsche Bund ist lediglich ein freier gesell- schaftlicher Verein zwischen coexistirenden Völkern, die unter einander Frieden halten und ihre Sicherheit gegen das Ausland gemeinsam ver- theidigen, aber sich der vollen Souveränität erfreuen wollen; er läßt das Innere seiner Gliederstaaten ganz unberührt und darf gegen widersetz- liche, da Souveränität und Unterordnung völlig unvereinbar sind, nur das Mittel der Ausschließung anwenden. Wehe uns, wenn „unseren deutschen Staatenbund der Geist eines Völkerstaates beschliche, gelüstend nach einer höchsten Staatsgewalt!“ Mit einem Lobgesange auf Baierns freie Verfassung schloß die Abhandlung. So gänzlich hatte die neue Ver- fassungsherrlichkeit die Erinnerungen einer tausendjährigen Geschichte ver- wischt: die Nation der Ottonen und der Staufer löste sich auf in coexi- stirende Völker. Da Metternich und Bernstorff Beide fühlten, daß man mit dieser starken partikularistischen Strömung rechnen mußte, so vollzog sich bald nach der Eröffnung der Conferenzen eine unerwartete Verschiebung der Parteien. Die Großmächte gingen mit Baiern Hand in Hand und er- langten in den meisten Fällen die Zustimmung derselben Kleinstaaten, die man kurz zuvor mißtrauisch von den Karlsbader Berathungen ausge- schlossen hatte. Die zwei reaktionären Höfe dagegen, welche sich in Karls- bad am dienstfertigsten gezeigt hatten, Baden und Nassau, bildeten in Wien die Opposition und spielten die Rolle der deutschen Ultras, wie Bernstorff zu sagen pflegte. Für Berstett’s beschränkten Kopf waren die zwingenden Gründe, welche den Wiener Hof zur Behutsamkeit nöthigten, nicht vorhanden; er dachte nur an seine heimischen Verlegenheiten, an den Karlsruher Landtag, der binnen Kurzem wieder zusammentreten mußte, an den zornigen Ausruf seines Großherzogs: „besser von Löwen gefressen werden als von Schweinen!“ Er wollte, wie Bernstorff schrieb, „sein eigenes Werk durch die Einmischung des Bundes zerstört sehen“ und wünschte eine umfassende Neugestaltung der Bundesakte, um den Landes- verfassungen feste Schranken zu ziehen, zum mindesten aber ein neues Ausnahmegesetz, das die Oeffentlichkeit der Kammerverhandlungen für die fünfjährige Dauer der Karlsbader Beschlüsse aufheben sollte. Bernstorff an Ancillon, 30. Nov., 25. Dec. 1819. Berstett’s Berichte bei Weech, Correspondenzen S. 34 f. Vergeblich lieh ihm sein Begleiter, der rastlose junge Blittersdorff seine scharfe Feder. Nos Ultras wurden bald ihrem alten österreichischen Gönner selber lästig. Berstett mußte einen seiner Pläne nach dem andern scheitern sehen und versuchte endlich nur noch durch immer neue Anträge den Schluß der Conferenzen hinauszuschieben, weil er dem badischen Landtage „durch die III. 1. Die Wiener Conferenzen. Dauer des hiesigen Vereins eine heilsame Scheu einzuflößen hoffte.“ Bernstorff’s Bericht, 9. April; Bernstorff an Ancillon, 9. April 1820. So wunderliche Blasen stiegen aus dem Sumpfe der deutschen Bundes- politik empor. Nicht nationale Gesinnung beseelte den Staatsmann, der so nachdrücklich die Nothwendigkeit einer starken Centralgewalt vertheidigte, sondern die Furcht vor der Revolution und die naive Selbstüberhebung des Partikularismus; er verwechselte, wie Bernstorff ihm vorwarf, be- ständig „die besonderen Verhältnisse Badens mit den höheren und allge- meineren der Gesammtheit“. Der Ausgang der Wiener Verhandlungen erfüllte diese reaktionären Centralisten mit tiefem Unwillen. „Oesterreich, schrieb Blittersdorff zornig, sicherte durch seine Halbheit den neuen Ideen den Sieg; in dieser Beziehung kann die Wiener Schlußakte als die nach- theiligste Friedensurkunde betrachtet werden, die von Oesterreich seit langen Jahren unterzeichnet worden ist.“ Blittersdorff, Bemerkungen über die gegenwärtige politische Krisis, 5. Nov. 1820. Noch leidenschaftlicher gebärdete sich Berstett’s Freund, der Nassauer Marschall. Der hatte erwartet, daß in Wien sofort der Vernichtungs- krieg gegen die neuen Verfassungen entbrennen würde, und schon vor Eröffnung der Conferenzen eine Denkschrift entworfen, welche in glühenden Farben „das Gemeinschädliche und Rechtswidrige“ des württembergischen Grundgesetzes schilderte. Weil diese Verfassung die Form eines Vertrages trug, so wurde sie, trotz ihres wahrlich sehr bescheidenen Inhalts, von den Doktrinären beider Parteien für das Meisterstück des Liberalismus angesehen. Der Nassauer meinte die Sturmglocken des Aufruhrs läuten zu hören, als die Stuttgarter Bürger in einer Adresse sagten: „das gebildete Europa von den Ufern des Tajo bis an den Niemen ist über den Grundsatz einig, daß ohne einen Unterwerfungsvertrag Regent und Volk nicht gedacht werden könne.“ Er betheuerte, schon durch ihren Ur- sprung sei diese Verfassung „eine Huldigung, dem in Deutschland gäh- renden demokratischen Princip dargebracht; an ihre öffentliche Mißbilli- gung knüpfe sich die Erhaltung und Befestigung der inneren Ruhe von Deutschland.“ Die ängstlich beschränkte Gemeindefreiheit der Schwaben erschien dem Oberhaupte der allmächtigen nassauischen Bureaukratie als ein Versuch „den Staat von unten auf zu republikanisiren“; und da er selber mit seinem Landtage wegen der Domänen haderte, so fand er es empörend, daß König Wilhelm, nach dem Vorgange seiner Vaters, dem Staate das Eigenthumsrecht an den königlichen Kammergütern zu- gestanden hatte, und rief entrüstet: „ein deutscher Fürst hat sein Fa- miliengut für Volksgut erklärt!“ Marschall, Bemerkungen über die württembergische Verfassung, Wien, 17. Nov. 1819, veröffentlicht von Aegidi in seiner Zeitschrift für deutsches Staatsrecht I. 149. Bald mußte er lernen, wie un- günstig die Wiener Luft jetzt solchen Plänen war. Als er sodann das vertrauliche Einvernehmen zwischen Bernstorff und Zentner bemerkte, da Die deutschen Ultras. fühlte er sich von Neuem bestärkt in seiner alten Meinung, daß von dieser tödtlich gehaßten norddeutschen Großmacht „der politische Gährungsstoff ausgehe“, und polterte mit maßloser Heftigkeit wider den preußischen Minister. Die Vertreter der welfischen Häuser, Münster und Hardenberg, standen, wie von der Gefolgschaft der Hochtorys zu erwarten war, den Ansichten dieser beiden reaktionären Heißsporne sehr nahe, doch sie trugen Bedenken sich mit den Großmächten zu überwerfen. Wie anders als in Karlsbad war jetzt Metternich’s Lage. Wohl erschien er noch immer vor der Welt als der bewunderte Führer der deutschen Staatsmänner, und dem Meister zu Ehren ward das mühselige Werk, das nach sechsmo- natlichen Verhandlungen endlich zu Stande kam, vom 15. Mai, dem Geburtstage Metternich’s datirt. Aber während er in Karlsbad den Herrn gespielt hatte, vereinbarte er in Wien fast jeden wichtigen Schritt zuvor mit Bernstorff, der hier zuerst eine ganz selbständige Haltung zeigte und seinerseits wieder insgeheim mit Zentner Rücksprache nahm. Der Oesterreicher ließ sich seine Enttäuschung nicht anmerken und erzählte in seinen Briefen mit gewohnter Ruhmredigkeit von den ungetrübten Triumphen seines neuen diplomatischen Feldzugs. In Wahrheit entsprach die Politik der Compromisse, welche auf diesen Conferenzen eingehalten wurde, wohl der gemäßigten Gesinnung des Berliner Cabinets, aber keineswegs den Herzenswünschen der Hofburg; wußte doch Jedermann, daß die beiden Ultras Berstett und Marschall neben dem Mecklenburger Plessen die erklärten Lieblinge Metternich’s waren. Unterstützt von dem zweiten Bevollmächtigten Küster, der die Sinnes- weise der kleinen Höfe noch von den Regensburger Zeiten her gründ- lich kannte, errang sich Bernstorff durch kluge Nachgiebigkeit und unge- heucheltes Wohlwollen rasch eine sehr günstige Stellung, so daß ihn Zentner die Seele der Conferenzen nannte. Zastrow’s Bericht, München 5. Juli 1820. Er vermied es in den Plenarver- sammlungen allzuhäufig zu reden, da Preußen in acht von den zehn Ausschüssen, welche die Geschäfte der Conferenzen vorbereiteten, den Vorsitz führte und in allen zehn vertreten war. Der Gewinn aus den langwierigen Berathungen konnte nur dürftig sein; ihr Verlauf bewies für alle Zu- kunft, daß ein Bund, der seinen Gliederstaaten die Souveränität zuge- steht, auf jede gesunde bündische Entwicklung verzichten muß. Immerhin einigte man sich doch über die Auslegung mehrerer gar zu kümmerlichen Artikel der Bundesakte sowie über einige gemeinsame Grundsätze für das Verfassungsleben der Einzelstaaten; die Ergänzung des Bundesrechts, welche hier zu Stande kam, war mindestens etwas brauchbarer als die Bundesakte selbst, und was das Beste blieb, man unterließ jeden Schritt der Willkür, der die erbitterte Nation von Neuem aufregen konnte. III. 1. Die Wiener Conferenzen. Der Rechtsboden, auf dem die Conferenzen selber fußten, war nach der Bundesverfassung keineswegs unanfechtbar. Ganz so bescheiden wie in seinem Einladungsschreiben erklärte Metternich bei Eröffnung der Con- ferenzen am 25. November: diese Versammlung sei kein Congreß und habe keine eigentlichen Beschlüsse zu fassen, sondern solle sich nur „auf eine vorbereitende, aber verbindliche Weise“ zu einer gemeinsamen Be- handlung der Bundesangelegenheiten vereinigen; sie beabsichtige nicht den Wirkungskreis des Bundestags zu verengen, wohl aber den Umfang und die Grenzen dieses Geschäftskreises zu bestimmen. Da der Bundestag bis- her noch keine der verheißenen organischen Einrichtungen zu Stande ge- bracht hatte, so lag allerdings der Gedanke nahe, ihm zu Hilfe zu kommen durch eine vertrauliche Berathung zwischen den leitenden Staatsmännern selber, welche weder durch den schleppenden Geschäftsgang der Bundesver- sammlung noch durch das Gaukelspiel der Instruktionseinholung gelähmt wurde; hier in Wien war ja nicht, wie einst in Karlsbad, nur eine Partei, sondern die Gesammtheit der Bundesglieder vertreten. Aber der Art. 10 der Bundesakte hatte der Bundesversammlung die Abfassung der Grund- gesetze ausdrücklich als ihr erstes Geschäft zugewiesen; nahm man ihr diese Aufgabe ab, so ward ihr Ansehen, das ohnehin seit den Septemberbe- schlüssen tief gesunken war, vollends zerstört und die hoffnungslose Nich- tigkeit der deutschen Centralgewalt vor aller Welt eingestanden. Welch ein lächerlicher Anblick: während in Wien über den Ausbau der Bundes- verfassung verhandelt wurde, hielt die höchste deutsche Behörde von Ende Septembers bis zum 20. Januar gemächlich ihre Ferien, und dann erschien Graf Buol, der unterdessen die Befehle der Wiener Versammlung ein- geholt hatte, um nochmals eine Vertagung bis zum 10. April zu bean- tragen. Umsonst versuchten halbamtliche Zeitungsartikel die öffentliche Meinung zu beschwichtigen durch die Versicherung, daß die Commissionen unablässig weiter arbeiteten; die Nation wußte so gut wie die Bundes- gesandten selber, daß die Maschine in Frankfurt vollkommen still stand. Goltz’s Berichte, 18., 25. Jan. 1820. Sieben Monate lang gab der Bundestag nur einmal ein nennenswerthes Lebenszeichen von sich: als er den französischen Hof ersuchte, den „Elsasser Patrioten“, ein gemeinsames Organ der Liberalen beider Rheinufer zu unterdrücken. Goltz’s Berichte 15. Febr., 27. April 1820. Mittlerweile schwoll den Wiener Conferenzen der Stoff unter den Händen an; ihr erster Ausschuß, der die Competenz des Bundes feststellen sollte, sah sich genöthigt, fast alle die schweren Principienfragen des Bun- desrechts zu erörtern, und ganz von selbst erhob sich die Frage, ob es nicht zweckmäßig sei, die also vereinbarten Grundsätze in einem großen Bundes-Verfassungsgesetze zusammenzufassen. Nachdem die Mehrheit sich Die Conferenz und der Bundestag. in der Stille schon darüber geeinigt hatte, beantragte Metternich am 4. März, man möge aus den hier beschlossenen Sätzen eine Supplemen- tar-Akte zur Bundesakte zusammenstellen und diese sodann „unter Be- zugnahme auf den Art. 10 der Bundesakte“ dem Bundestage zur förm- lichen Bekanntmachung übersenden. Also unter Bezugnahme auf den Art. 10 sollte dieser Artikel aufge- hoben und die dem Bundestage gebührende Abfassung der Grundgesetze kurzweg einer Ministerconferenz, von welcher die Bundesakte gar nichts wußte, übertragen werden! Kühner hatte selbst Metternich die Vorschriften des deutschen Bundesrechts noch niemals ausgelegt. Was kümmerte es ihn, daß er noch im November versichert hatte, man beabsichtige nur eine freundschaftliche Rücksprache zwischen den verbündeten Regierungen? Jetzt behauptete er zuversichtlich, dieser Ministerversammlung stehe die höhere, dem Bundestage nur eine untergeordnete Gewalt zu. Aber so gewiß der österreichische Vorschlag schweren rechtlichen Bedenken unterlag, ein ge- schickter diplomatischer Nothbehelf war er doch; er bot das einfachste Mittel um aus den weitschweifigen Verhandlungen ein gesichertes Ergebniß zu gewinnen und zugleich den Bundestag ganz zur Seite zu drängen. Dies letztere Ziel hielt Metternich beständig im Auge, denn das Durcheinander der Parteien in der Eschenheimer Gasse beunruhigte ihn schwer. Weder Graf Buol noch sein preußischer Genosse vermochte die kleinen Bundesge- sandten im Zaume zu halten. Ueber die Abberufung des Grafen Goltz, der sich sehnsüchtig aus dem Frankfurter Gezänk hinwegwünschte, ward schon seit Langem berathen; aber es fand sich kein Nachfolger, denn Graf Solms- Laubach war dem Wiener Hofe verdächtig und den katholischen Fürsten Hatzfeldt fand der König für diesen Posten nicht geeignet, da Preußen am Bundestage als Führer der protestantischen Höfe auftreten sollte. Die un- genügende Vertretung blieb also vorläufig unverändert und Goltz wurde nur angewiesen, über Fragen des Bundesrechts den Rath des gelehrten Klüber einzuholen. Bernstorff an Hardenberg, 19. Febr., 3., 17. April; Hardenberg’s und Bern- storff’s Eingaben an den König, 18. Juli, 2. Aug.; Hardenberg an den König, 5. Aug.; Cab.-Rath Albrecht an Bernstorff, 27. Sept. 1820. Der führerlose Bundestag schien schlechthin unberechenbar; ge- stattete man ihm über die Wiener Vereinbarungen nochmals zu berathen, so war leicht vorherzusehen, daß Wangenheim und seine liberalen Freunde, mit oder ohne Erlaubniß ihrer Höfe, die Fahne der Opposition aufpflanzen, ihre Reden, durch die öffentlichen Protokolle weithin ins Land getragen, die öffentliche Meinung aufstacheln würden. In der Anarchie dieses Bun- des war Alles möglich, selbst ein Kampf zwischen den Bundesgesandten und ihren vorgesetzten Ministern. Solches Aergerniß ließ sich nur ver- meiden, wenn man in Wien Alles ins Reine brachte und den Bundes- tag wieder, wie im vorigen Herbst, unter die Macht der vollendeten That- III. 1. Die Wiener Conferenzen. sachen beugte. Dahin war der Deutsche Bund in kurzen fünf Jahren gelangt: jede noch so bescheidene Verbesserung seines Grundgesetzes konnte nur durch die Umgehung und Demüthigung seiner höchsten Behörde er- reicht werden. — Die sogenannte Schlußakte, welche nunmehr auf Metternich’s Antrag aus den gefaßten Beschlüssen zusammengestellt wurde, enthielt in den 34 Artikeln ihres ersten Theils ausführliche Vorschriften über Wesen und Wirkungskreis des Bundes. Fast jeder Satz dieser allgemeinen Bestim- mungen war ein Triumph des Partikularismus. In der ersten Sitzung nannte Metternich den Bundestag noch die oberste gesetzgebende Behörde des Bundes und versprach, die Souveränität jedes einzelnen Staates solle „nur insofern beschränkt werden, als es der Zweck der Einheit Deutsch- lands erfordere“. Da legte Zentner sogleich Verwahrung ein: das Wort „deutsche Einheit“ gebe Anlaß zu Mißverständnissen, eine oberste gesetzgebende Gewalt sei in einem Bunde unmöglich — worauf denn Metternich als- bald einlenkte und begütigend erwiderte, natürlich habe er nur an eine vertragsmäßige Gesetzgebung gedacht. Den also angeschlagenen Ton hielt die Mehrheit auch im weiteren Verlaufe der Verhandlungen ein; die Schlußakte erklärte den Deutschen Bund für einen völkerrechtlichen Verein, eine Gemeinschaft unabhängiger Staaten mit wechselseitigen gleichen Ver- tragsrechten — eine Fassung, welche dem württembergischen Hofe sogar noch allzu unitarisch vorkam. Dem redlichen Fritsch ward doch zuweilen schwül ums Herz, da er das deutsche Gemeinwesen sich dergestalt in ein lockeres Vertragsverhältniß verflüchtigen sah; so suche man Deutschland zu entnationalisiren, schrieb er klagend, diese souveränen selbständigen Staaten würden ihre Unterthanen noch so unglücklich machen, „daß der Ruf nach Einheit zur Volksstimme und zur Volksrevolution wird.“ Trotz- dem schloß sich der Gesandte der Ernestiner zuletzt unbedenklich den Be- schlüssen der Mehrheit an. Auch Bernstorff trat der partikularistischen Auslegung des Bundesrechts nicht entgegen, da sie unleugbar den Worten und dem Sinne der Bundesakte entsprach. Ihm genügte, daß sich unter diesen doktrinären allgemeinen Sätzen doch eine praktisch werthvolle Be- stimmung befand: der Art. 6 gestattete die Abtretung von Souveränitäts- rechten zu Gunsten eines Mitverbündeten, und damit erhielt Preußen, ohne daß die Mehrheit es gewahr ward, freie Hand für seine Zollan- schluß-Verträge. Der Bundestag sollte den Bund „in seiner Gesammtheit vorstellen“; seine Mitglieder blieben von ihren Souveränen „unbedingt abhängig“, ihnen allein für die Befolgung ihrer Instruktionen sowie für ihre Ge- schäftsführung verantwortlich (Art. 8). Durch diese Vorschrift dachte man zugleich jedem eigenmächtigen Verfahren der Bundesgesandten vorzubeugen und den Landtagen jeden Eingriff in die Bundesverhandlungen zu unter- sagen. Hier zeigte sich aber, wie wenig ein Diplomatencongreß schweren Berathung über die Rechte des Bundes. gesetzgeberischen Aufgaben genügen kann. Da außer Zentner, Hach und Berg kein erfahrener Jurist den Conferenzen beiwohnte, so gerieth ihr Werk in der Form ebenso mangelhaft wie einst die Bundesakte, und auch der Wortlaut des Art. 8 verrieth die unsicheren Hände juristischer Dilet- tanten. Er verbot den Landständen nur, die Bundesgesandten zur Ver- antwortung zu ziehen, doch er verbot ihnen nicht, ihre constitutionellen Minister wegen des Inhalts der nach Frankfurt gesendeten Instruktionen zur Rede zu stellen, und bald genug sollte man erfahren, daß die Con- ferenz das Bundesrecht nur um ein neues unlösbares Räthsel bereichert hatte. Die schwierige Frage, ob den Landtagen eine mittelbare Einwir- kung auf den Gang der Bundespolitik zukomme, hat so lange dieser Bund bestand niemals eine klare Antwort gefunden. Sehr heftig stießen die Parteien auf einander, als sodann die verfas- sungsmäßige Einstimmigkeit der Bundesbeschlüsse zur Sprache kam. Da ent- falteten Berstett und Marschall ihre ganze Beredsamkeit; sie verlangten Mehrheitsbeschlüsse für alle die Fragen, welche nicht über die wesentlichen Zwecke des Bundes hinauslägen, und gaben deutlich zu verstehen, daß sie der- einst noch zu gelegener Zeit durch Stimmenmehrheit ein Bundeszollgesetz und einen Bundesbeschluß über die Rechte der Landtage durchzusetzen hofften. Bernstorff’s Bericht, 16. April 1820. Eben diese Hintergedanken der beiden seltsamen Unitarier nöthigten den preußischen Minister, auf den Bestimmungen der Bundesakte zu bestehen; er wollte sein Zollgesetz dem Belieben der Bundestagsmehrheit ebenso wenig preisgeben wie Zentner seine bairische Verfassung. So lange die Kleinstaaten, die kaum den sechsten Theil der Nation umfaßten, die an- deren fünf Sechstel überstimmen durften, blieb das aberwitzige Recht des Liberum Veto eine unentbehrliche Nothwehr gerade für die lebenskräf- tigeren Staaten. Dies stand nach den traurigen Erfahrungen der letzten Jahre außer Zweifel; darum war auch Hardenberg, der noch in Teplitz die Rechte der Bundesmehrheit zu erweitern gedacht hatte, längst wieder anderen Sinnes geworden. Selbst Metternich erkannte jetzt die Unaus- führbarkeit jener Teplitzer Pläne; er warnte die Versammlung, daß sie den Staatenbund ja nicht in einen Bundesstaat verwandle, und ver- wahrte sich lebhaft wider den gehässigen Ausdruck Liberum Veto, da dies Recht des Einspruchs von der Souveränität unzertrennlich sei. Preußen unternahm noch einen Vermittlungsvorschlag: falls eine organische Ein- richtung am Bundestage zwar die Zustimmung der Mehrheit, doch nicht einstimmige Annahme fände, dann sollten die Staaten der Majorität be- fugt sein, unter sich ein Abkommen, nach Art der altschweizerischen Kon- kordate, zu schließen. Der Antrag fiel, weil man die Entstehung gefähr- licher Sonderbünde befürchtete. So blieb es denn im Wesentlichen bei III. 1. Die Wiener Conferenzen. der Vorschrift jenes Art. 7 der Bundesakte, der für alle Grundgesetze und organischen Einrichtungen Einstimmigkeit verlangte, und der einzige Segen der langen Berathung war eine unklare Erläuterung des unklaren Aus- drucks „organische Einrichtungen“; er sollte bedeuten: „bleibende Anstalten als Mittel zur Erfüllung der ausgesprochenen Bundeszwecke.“ Ebenso kümmerlich war das Ergebniß der mühsamen Verhandlungen über die sogenannte „permanente Instanz“. Wie seltsam hatten doch die Rollen gewechselt. Dies Preußen, das auf dem Wiener Congresse am eifrigsten für ein stehendes Bundesgericht gestritten hatte, berief sich nun- mehr ebenso nachdrücklich wie der alte Gegner des Bundesgerichts, Baiern, auf den Wortlaut der Bundesakte und stellte den Antrag: da das Bun- desrecht nur ein Austrägalverfahren kenne, so möge jede Stimme des engeren Rathes einen namhaften Juristen zum Austrägalrichter er- nennen; aus diesen siebzehn sollten darauf die streitenden Parteien in jedem einzelnen Falle fünf Richter erwählen; dann sei doch einige Gewähr für die Unparteilichkeit des Schiedsspruchs gegeben. Metternich hingegen, der vor fünf Jahren das Bundesgericht bereitwillig dem Widerspruche Baierns geopfert hatte, unterstützte jetzt insgeheim die norddeutschen Kleinstaaten, die allesammt mit verdächtigem Eifer nach einem stehenden Bundestribunale verlangten. Alle Mitglieder der Conferenzen wußten, wo der Schlüssel zu diesem Räthsel lag. Der ganze Streit galt in Wahrheit nicht dem Bundesge- richte, sondern dem preußischen Zollgesetze, das wie eine drohende Wolke über den kleinen Nachbarn hing. Weil die regelmäßige Rechtspflege nicht zu den Befugnissen des Bundes gehörte, so sollte die geplante perma- nente Instanz auch nicht, wie Humboldt noch vor fünf Jahren gehofft, an die Stelle des alten Reichskammergerichts treten, sondern lediglich die Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten entscheiden. Welch ein Glück nun für Kurhessen, Nassau, Mecklenburg, Anhalt und die thüringischen Staaten, wenn sie ihre zahllosen Beschwerden wider das preußische Zoll- wesen vor ein stehendes Bundesgericht bringen konnten, das aus sechzehn Nichtpreußen und einem Preußen bestehen sollte! So mochte vielleicht das gefürchtete preußische Enclavensystem auf dem Wege des Civilprocesses unblutig beseitigt werden. Nicht ohne Ironie erwiderte Küster: ein stän- diges Bundestribunal mit so beschränktem Wirkungskreise „würde die meiste Zeit vergebens sitzen und harren, vielleicht gar durch sein Dasein eine Proceßsucht erwecken und nähren.“ Da Preußen und Baiern un- erschütterlich blieben, so beruhigte man sich endlich „einstweilen“ bei der bestehenden Austrägalordnung von 1817, welche die Entscheidung der Streitigkeiten dem obersten Gerichtshofe eines von beiden Parteien ge- wählten Bundesstaates anheimgab. Bernstorff war mit seinem Erfolge nur halb zufrieden; er wußte wohl, wie wenig sich ein gewöhnliches Ober- landesgericht zur Beurtheilung schwieriger staatsrechtlicher Fragen eigne; Die militärisch-politischen Fragen. immerhin betrachtete er es als einen Gewinn, daß jenes von Haus aus parteiische Bundesgericht nicht zu Stande gekommen war. Bernstorff an Goltz, 25. März 1820. Auch die neue Executionsordnung, welche fortan statt der Karlsbader provisorischen Vorschriften galt, war in demselben Geiste partikularistischer Behutsamkeit gehalten. Der Regel nach sollte der Bundestag nur mit den Regierungen verkehren und nur gegen sie Execution verhängen; nur wenn eine Bundesregierung selber seine Hilfe nachsuchte oder im Falle offenen Aufruhrs durfte er unmittelbar gegen die Unterthanen ein- schreiten. — Bei allen diesen Berathungen war Bernstorff mit Zentner Hand in Hand gegangen. Ganz anders gestaltete sich der Parteikampf bei dem zweiten Theile der Schlußakte, der in achtzehn Artikeln (Art. 35—52) über die auswärtige Politik und das Heerwesen des Bundes Vorschriften gab. In diesen „militärisch-politischen Fragen“ vertrat Preußen jetzt wie immer die Sache der Bundeseinheit; wirksamer Schutz gegen das Aus- land blieb nach Hardenberg’s Ansicht der einzige Segen, welchen die im Innern so unfruchtbare Bundespolitik der Nation noch zu gewähren ver- mochte. König Friedrich Wilhelm konnte es noch immer nicht verwinden, daß er den Eintritt Posens und Altpreußens in den Bund nicht hatte durchsetzen können. Um so ernstlicher wünschte er jetzt ein ewiges Ver- theidigungsbündniß zwischen dem Deutschen Bunde und den Gesammt- staaten Oesterreich und Preußen abzuschließen; vermöge man dies nicht zu erlangen, so verlangte er zum mindesten eine bündige Antwort auf die noch immer offene Frage: was eigentlich ein Bundeskrieg sei? Wenn eine der beiden Großmächte in ihren nichtdeutschen Provinzen angegriffen würde, dann müsse der Bund befugt sein durch einfachen Mehrheitsbe- schluß den Krieg zu erklären, und käme ein solcher Beschluß nicht zu Stande, so dürfe doch den Staaten der Minderheit nicht verwehrt wer- den ihrerseits dem Angegriffenen Hilfe zu leisten. Der König dachte dabei zunächst an seine eigene ungesicherte Ostgrenze, aber auch an das öster- reichische Italien: denn darüber war er mit dem Staatskanzler einig, daß jeder Angriff auf Oesterreich auch seinen Staat bedrohe. Seine Absichten fanden indeß auf allen Seiten heftigen Widerstand. Die Mittel- staaten trugen schon ihre Bundespflicht nur widerwillig und spürten keine Neigung die Last noch zu vermehren. Sogar Zentner zeigte sich diesmal spröde, fast feindselig; sein Benehmen verrieth, daß der Münchener Hof sich im Stillen vorbehielt, unter Umständen als Haupt eines rein-deut- schen Bundes die Politik der bewaffneten Neutralität zu führen. Bernstorff’s Bericht, 29. Jan. 1820. Auch das Ausland gerieth in Bewegung. Die fremden Gesandten am Bundes- tage schilderten allesammt ihren Höfen in aufgeregten Berichten die drohende Gefahr eines großen mitteleuropäischen Völkerbundes; das Petersburger Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 2 III. 1. Die Wiener Conferenzen. Cabinet äußerte sich sehr gereizt über das Mißtrauen seiner deutschen Bundesgenossen; selbst das nahe befreundete England warnte den Wiener Hof vertraulich, man möge den Czaren nicht in Frankreichs Arme treiben. Bernstorff’s Berichte, 7. Dec. 1819, 9. Jan. 1820; Bernstorff an Ancillon, 4. März; Krusemark’s Bericht, 5. März 1820. Nach alledem wollte sich Metternich nicht zur unbedingten Unterstützung des preußischen Antrags entschließen; er fürchtete den Bund „vor Europa zu compromittiren“. Nach einem hartnäckigen und kleinlichen Streite einigte sich die Conferenz zunächst dahin, daß Kriegserklärungen des Bundes nur durch Zweidrittel-Mehrheit im Plenum beschlossen werden dürften. Angriffs- kriege dagegen, welche ein Bundesstaat mit außerdeutschen Besitzungen als europäische Macht begönne, sollten „dem Bunde ganz fremd“ bleiben. Auf Baierns und Württembergs stürmisches Verlangen mußte dieser letztere Satz, zur Erhöhung der Feierlichkeit, in einen besonderen Artikel (46) gestellt werden. Bernstorff’s Bericht, 9. April 1820. Nun erst folgte im Art. 47 die Vorschrift für den Fall eines Angriffs wider die außerbündischen Provinzen deutscher Bun- desstaaten; in solchem Falle konnte der Bundestag mit einfacher Mehrheit im engeren Rathe beschließen, daß Gefahr für das Bundesgebiet vor- handen sei, und dann in der gewöhnlichen Weise den Bundeskrieg erklären. Daß einzelne Bundesstaaten an den europäischen Kriegen der deutschen Großmächte theilnähmen, wurde nicht förmlich untersagt und blieb mithin erlaubt, da ihnen das Recht der Bündnisse zustand. Der König von Preußen war von dem halben Erfolge seiner Unterhändler wenig erbaut, und Metternich vertröstete ihn auf die Zukunft, die vielleicht noch einmal den Abschluß eines ewigen Bundes zwischen Deutschland, Oesterreich, Preußen und den Niederlanden erlauben würde. Hardenberg’s Weisung an Bernstorff, 22. Jan. 1820. Erst in weit späterer Zeit, als die Politik des friedlichen Dualismus in die Brüche ging, sollte man in Berlin erkennen, welche Ruthe Preußen sich selber mit diesem Artikel 47 aufgebunden hatte, wie leicht er von der Bundestagsmehrheit mißbraucht werden konnte, um die norddeutsche Großmacht in die Kriege des Hauses Oesterreich hineinzureißen. In jenem Augenblicke hätte Nie- mand solche Befürchtungen auch nur verstanden; alle Parteien hielten für ausgemacht, daß Oesterreich und Preußen immer zusammen gehen, die kleinen Staaten immer eine bequeme Neutralität vorziehen würden. Das Bundesheerwesen gelangte auch in Wien noch nicht zum Ab- schluß, da Oesterreich diese Angelegenheit mit gewohnter Lässigkeit betrieb; man verabredete nur, daß die Contingente der kleinsten Bundesstaaten ausschließlich aus Infanterie bestehen sollten. Ueber die Bundesfestungen mußte der wackere Wolzogen wieder, wie früher in Frankfurt, mit seinem Verhandlung über die Landstände. Collegen Langenau endlose Verhandlungen führen; aber obwohl der König sich nach wie vor bereit erklärte, den früheren Wünschen Oesterreichs entspre- chend für die Befestigung von Ulm zu stimmen, so zeigte Metternich doch keine Neigung, durch solche Vorschläge die süddeutschen Nachbarn zu kränken. Die kleinen Staaten versuchten sogar, den heiligen Grundsatz der unbe- dingten Gleichheit aller Bundesglieder auch auf die Garnisonen der Bundesfestungen anzuwenden, obgleich Preußen auf Grund der euro- päischen Verträge berechtigt war, Luxemburg gemeinsam mit den Nieder- landen, Mainz gemeinsam mit Oesterreich zu besetzen. Mit Mühe und Noth erreichte Preußen endlich den Beschluß, daß diese Verträge aner- kannt, Mainz, Luxemburg und Landau vom Bunde übernommen werden sollten. Ueber die vierte Bundesfestung hingegen vermochte man sich wieder nicht zu einigen. Oberdeutschland blieb noch immer ohne mili- tärischen Schutz, und das Haus Rothschild wucherte mit den deutschen Festungsgeldern fröhlich weiter. Bernstorff’s Berichte, 31. Jan., 12., 18. März, 30. April, 7., 15. Mai 1820. Wie richtig hatte doch Kronprinz Ludwig von Baiern diese grundsätzlich auf falsche Ziele gerichtete Bundespolitik geschildert, als er in seinem wunderlichen Lapidarstile sagte: „Zäumt man nicht das Pferd verkehrt, wo Einheit sein soll, gegen außen, dawider ist man, im Innern aber, zur Unterdrückung der Freiheit, dafür wird sich eifrig bemühet!“ Er wußte freilich nicht, daß sein geliebtes Baiern in den Fragen des Bundesheerwesens sich ganz ebenso störrisch zeigte wie die übrigen Königreiche des Rheinbundes, und Preußen allein die Vertheidigung des Vaterlands mit redlichem Ernst betrieb. — Der dritte Theil der Schlußakte (Art. 53—65) begann sogleich mit dem Satze, daß „die Unabhängigkeit der Bundesglieder im Allgemeinen jede Einwirkung des Bundes in die innere Staatseinrichtung ausschließe“. Nur über die Unterthanenrechte, welche bereits in der Bundesakte ver- sprochen waren, gab die Schlußakte einige „allgemeine Anordnungen“, deren Anwendung aber ausdrücklich den Einzelstaaten überlassen blieb. Hier stand denn natürlich der verhängnißvolle Art. 13 der Bundesakte obenan. Daß die Handhabung dieses Artikels nur im streng monarchi- schen Sinne erfolgen dürfe, war allen Mitgliedern der Conferenz unzwei- felhaft; außer Trott und Fritsch konnte Niemand unter ihnen liberaler Neigungen verdächtigt werden. Die Versammlung fühlte sich in ihrer hochconservativen Gesinnung noch bestärkt, als im Verlaufe des Winters erschreckende Nachrichten aus Süd- und West-Europa einliefen. Im Ja- nuar 1820 brach ein Aufstand im spanischen Heere aus; im Februar wurde der Thronerbe der Bourbonen, der Herzog von Berry ermordet; das Gebäude der Legitimität krachte in allen Fugen, und wehmüthig stimmte der Bundestag dem Grafen Reinhard zu, als dieser ihm die Pariser Blutthat mit den Worten anzeigte: „ein Ereigniß solcher Art wird 2* III. 1. Die Wiener Conferenzen. zu einem gemeinsamen Trauerfalle für das civilisirte Europa.“ Reinhard, Note an den Bundespräsidialgesandten, 18. Febr., Antwort des Bun- destags, 19. Febr. 1820. Gleich darauf ward in London eine unheimliche Verschwörung entdeckt, der Auf- ruhr überfluthete ganz Spanien, riß auch Portugal in seine Wirbel hin- ein. An allen Ecken und Enden erhob die Revolution wieder ihr Haupt; um so fester stand in Wien der Entschluß, der Mitte Europas die Ruhe zu bewahren. Die Conservativen aller Länder richteten ihre hoffenden Blicke auf die Versammlung der deutschen Staatsmänner; „die Wiener Conferenzen sind der Anker der Rettung“, sagte Richelieu zu einem Be- vollmächtigten des Kaisers Franz, „an sie wird sich mit Gottes Hilfe die Erhaltung der socialen Ordnung anschließen“. Krusemark’s Bericht, 27. März 1820. Trotzdem bewahrte auch die Verhandlung über die Landstände das Gepräge jener vermittelnden Bedachtsamkeit, welche die Wiener Bera- thungen durchweg auszeichnete. Nur die beiden Ultras Berstett und Mar- schall verlangten eine umfassende Auslegung des Art. 13 im Sinne des Absolutismus. Bernstorff’s Bericht, 25. Dec. 1819. Bernstorff dagegen gab zu erwägen, daß mehrere der deutschen Fürsten bereits durch feierliche Verpflichtungen gebunden seien; Zentner wies jede Aenderung der bairischen Verfassung von vornherein zurück; auch der König von Dänemark, der schon längst die altständischen Institutionen Schleswigholsteins zu beseitigen hoffte, ließ sofort erklären, als souveräner Fürst halte er sich berechtigt die Form seiner Landstände selber zu bestimmen. So geschah es, daß Metternich auf seine Karlsbader Stände-Doctrin nicht zurückzukommen wagte. „Wir erneuern hier nicht“, so tröstete er einen Vertrauten, „wir bauen auf, nous ne revenons pas sur nos pas. “ An Rechberg schrieb er schon im Januar: es sei unmöglich, die Formen wieder umzustoßen, welche unglücklicherweise in den letzten drei Jahren nach Deutschland verpflanzt worden; so möge denn — meinte er mit einem Humor, der die üble Laune kaum verbarg — Württemberg zur Strafe seine Verfassung behalten! Die Versammlung fühlte, daß man die Nation mindestens über die ehrliche Erfüllung des Art. 13 endlich beruhigen müsse. Daher beantragte Preußen, der Bund solle eine allgemeine Gewährleistung für die land- ständischen Verfassungen übernehmen. Berstett aber widersprach; der eifrige Centralist fand diesmal die Erweiterung der Bundesgewalt bedenklich, weil sie den Rechten der Nation zu gute kommen sollte. Da auch die meisten anderen Höfe die Mediatisirung der Nation streng aufrecht halten, jede unmittelbare Berührung zwischen dem Bunde und ihren Unterthanen sorgsam verhindern wollten, so begnügte man sich mit der unbestimmten Vor- schrift (Art. 54): der Bundestag habe darüber zu wachen, daß der Art. 13 in keinem Bundesstaate unerfüllt bleibe; indeß ward jedem Bundesgliede Das monarchische Princip. das Recht vorbehalten für seine Verfassung die Garantie des Bundes nach- zusuchen. Daran schloß sich der wohlgemeinte Vorschlag, die bestehenden Verfassungen dürften nur „auf die durch die Verfassung selbst bestimmte Art“ abgeändert werden. Auch diesen Antrag bekämpfte Berstett als einen Verstoß wider das monarchische Princip. Aber auch Bernstorff hegte diesmal Bedenken, weil Niemand mit Sicherheit zu sagen wußte, welche Verfassungen in Deutschland noch wirklich bestanden! Durfte Preußen sich verpflichten, die ärmlichen Trümmer der Feudalstände in seinen alten Territorien nur mit Zustimmung dieser Stände selber aufzuheben? Dann war eine Ver- fassung für den Gesammtstaat unmöglich. „Die neue Verfassung“, schrieb der Staatskanzler an Bernstorff, „muß aus dem Willen, der Weisheit und Gerechtigkeit des Königs allein hervorgehen.“ Er forderte also volle Freiheit für die preußische Krone, und auf Bernstorff’s Antrag gab die Con- ferenz dem Art. 56 die unverfängliche Fassung: daß „die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen“ nur auf verfas- sungsmäßigem Wege abgeändert werden sollten. Weisung des Staatskanzlers, 25. Dec.; Bernstorff’s Bericht, 31. Dec. 1819. Hierauf folgte der Hauptsatz des neuen deutschen constitutionellen Staatsrechts. Das „monarchische Princip“, das schon in Karlsbad auf Württembergs Antrag allgemeine Anerkennung gefunden hatte und in der That für den Bestand dieses Fürstenbundes unentbehrlich war, wurde förmlich als Regel für alle deutschen Landesverfassungen anerkannt. Der Art. 57 bestimmte: „Die gesammte Staatsgewalt muß in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine land- ständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.“ Wie frohlockte Gentz, als der Ausschuß der Conferenzen sich über diesen Satz geeinigt hatte. So lange schon führte er den Federkrieg wider Montesquieu’s Gewaltenthei- lung und Rotteck’s Volkssouveränität; nun sah er alle diese anarchischen Doctrinen durch einen feierlichen Ausspruch des deutschen Areopags „un- widerruflich gestürzt“, und da er nach Publicistenart die Bedeutung sol- cher theoretischen Kämpfe überschätzte, so schrieb er voll übermüthiger Freude am 14. December 1819 in sein Tagebuch: „eines der größten und wür- digsten Resultate der Verhandlungen unserer Zeit; ein Tag wichtiger als der bei Leipzig!“ Auch sein getreuer Adam Müller wünschte, daß der kostbare Satz in den Codex des allgemeinen europäischen Staatsrechts übergehen möge, und drei Jahrzehnte hindurch ward der Art. 57 W. S. A. als „das Motto des monarchischen Systems“ auf den deutschen Kathedern leidenschaftlich bald bekämpft bald gepriesen. Sein praktischer Werth war ungleich geringer als die Männer der Doctrin annahmen. Die juristischen Dilettanten der Conferenzen hatten wieder nicht verstanden, für ihren richti- gen politischen Gedanken einen scharfen staatsrechtlichen Ausdruck zu finden. III. 1. Die Wiener Conferenzen. Der Wortlaut des Artikels erschien so dehnbar, daß sich jede der bestehen- den Verfassungen zur Noth damit vertrug und Baiern ebenso unbedenk- lich wie Sachsen und Hannover zustimmen konnte. An den vorhandenen Zuständen änderte die Verkündigung des monarchischen Princips nichts; nur mit dem System der reinen Parlamentsherrschaft, das in Deutsch- land erst vereinzelte, machtlose Anhänger fand, war sie unvereinbar. Die nämliche Unklarheit der staatsrechtlichen Begriffe bekundete sich wieder, als die Conferenz über das Geldbewilligungsrecht der Landtage verhandelte. Die Berathenden ahnten dunkel, daß jede geordnete Staats- verwaltung unmöglich wird, sobald die Volksvertretung alle Posten der Staatsausgaben nach Gutdünken streichen kann. Aber die schwierige Frage des constitutionellen Budgetrechts war bisher weder von der Wissen- schaft noch in der Praxis gründlich erörtert worden. Noch hatte Nie- mand die einfache Frage aufgeworfen: ob denn wirklich das Etatgesetz der Rechtstitel sei, kraft dessen der constitutionelle Staat seine Ausgaben leiste? — Niemand auf die unbestreitbare Thatsache hingewiesen, daß weitaus die meisten Ausgaben der deutschen Staaten, die regelmäßigen Besoldungen, die Zinsen der Staatsschulden u. s. f., auf älteren Gesetzen beruhten, und mithin den Volkskammern auch nicht das Recht zustehen konnte, diese Gesetze durch willkürliche Geldverweigerung einseitig aufzuheben. Unsicher tastend suchte die Conferenz nach einem Auswege. Marschall schlug vor, die Landstände sollten keine Leistungen verweigern dürfen, die zur Erfül- lung der bestehenden Verwaltungsgesetze nothwendig seien. Doch die Be- sonnenen fühlten, wie leicht sich dieser Antrag des Ultras zur Zerstörung des Budgetrechtes der Landtage mißbrauchen ließ. Schließlich fand man rathsam, die heikle Streitfrage mit Stillschweigen zu übergehen und ließ es bewenden bei der selbstverständlichen Bestimmung (Art. 58), daß die Souveräne durch keine landständische Verfassung in der Erfüllung ihrer bundesmäßigen Verpflichtungen beschränkt werden dürften. Unter allen Vorschriften der neuen Verfassungen erschien keine der diplomatischen Seelenangst so gefährlich wie die Oeffentlichkeit der Land- tagsverhandlungen. Ueber die Verwerflichkeit dieses demagogischen Unfugs war man in Wien ebenso einig wie vordem in Karlsbad. Die Minister der constitutionellen Staaten ergingen sich in bitteren Klagen über die Zügellosigkeit der parlamentarischen Beredsamkeit; Bernstorff’s Bericht, 12. Dec. 1819. Alle gestanden zu, daß die unbeschränkte Veröffentlichung solcher Reden den heilsamen Vor- schriften des neuen Preßgesetzes widerspreche, und Metternich meinte, durch diesen Mißbrauch werde jeder Staat, der nicht mindestens 10 Mill. Ein- wohner zähle, unrettbar zu Grunde gerichtet. Gleichwohl trug Zentner Bedenken, sich auf eine Abänderung der bairischen Verfassung einzulassen. Die Ultras unterlagen auch diesmal, und man gelangte wieder nur zu Metternich und der Buchhandel. einer Halbheit. Der Art. 59 verfügte, die Geschäftsordnung der Landtage müsse dafür sorgen, daß die gesetzlichen Grenzen der freien Aeußerung weder bei den Verhandlungen selbst noch bei deren Bekanntmachung durch den Druck überschritten würden. Also lief die versuchte Umgestaltung des deutschen constitutionellen Staatsrechts schließlich fast überall auf leere Worte hinaus. Den Mediatisirten gewährte die Schlußakte das Recht des Recurses an den Bund. Alle die anderen Verheißungen des zweiten Theiles der Bundesakte dagegen wurden, nach einigen unfruchtbaren Verhandlungen, dem Bundestage „zur ferneren Bearbeitung“ zugewiesen; diese humo- ristische Vertröstung auf die griechischen Kalenden blieb immer der letzte Nothbehelf, wenn man sich nicht einigen konnte. Nur zu dem Absatze der Bundesakte (Art. 18), welcher gemeinsame Maßregeln wider den Nachdruck versprach, erlaubte sich Metternich noch einen denkwürdigen Vorschlag. Aus Preußen verdrängt, trieb der literarische Raub in Oester- reich und den meisten der Kleinstaaten sein Unwesen ungestört weiter; jeder Band des umfänglichen Brockhaus’schen Conversationslexikons wurde von einer Stuttgarter Firma sofort nachgedruckt, und vergeblich setzte der rechtmäßige Verleger auf die Titelblätter der neuen Auflage das Calde- ronische Motto: „wie sie der Verfasser schrieb, nicht wie sie der Diebstahl druckte.“ In den Kreisen des altwürttembergischen Beamtenthums galt die Begünstigung des Nachdrucks geradezu für eine landesväterliche Pflicht, weil er so viel Geld ins Land brachte; auch unter den Juristen bestand noch weit verbreitet die Ansicht, daß der Nachdruck ein natürliches Recht sei, da sich der Begriff des literarischen Eigenthums allerdings nicht ju- ristisch construiren ließ. Nach vergeblichen Beschwerden beim Bundestage wendete sich eine Anzahl angesehener Buchhändler, Perthes und Brock- haus voran, bittend an die Wiener Conferenzen; Brockhaus empfahl die Errichtung einer Aufsichtsbehörde in Leipzig, nach Art der französischen Direktion des Buchhandels. Dieser harmlose Vorschlag des ehrlichen Liberalen wurde nun in einer österreichischen Denkschrift, welche Metternich der Conferenz über- reichte, für die Zwecke der höheren Polizei ausgebeutet. Die Denkschrift stammte unverkennbar aus der Feder Adam Müller’s, der als k. k. Ge- neralconsul in Leipzig lebte. Sie ging von dem Grundsatze aus, daß die Censur und der Schutz des literarischen Eigenthums unzertrennlich zu einander gehörten: in den Ländern der Preßfreiheit steht der Buch- handel ganz außerhalb des Civilrechts, während der Deutsche Bund durch die Censur „die Druckschriften gleich bei ihrer Entstehung in den voll- ständigen Nexus des Civilrechts aufnimmt und keinen unabhängigen, neben dem wirklichen Staat herlaufenden Staat der Ideen anerkennt“. Demnach muß die seit geraumer Zeit stillschweigend geduldete Genossen- schaft der deutschen Buchhändler als förmliche Corporation anerkannt III. 1. Die Wiener Conferenzen. und der strengen Aufsicht einer Bundesbehörde in Leipzig unterworfen werden. Nur die bei dieser Generaldirektion eingetragenen Schriften er- freuen sich des gesetzlichen Schutzes. Als Schutzverwandte können auch die deutschen Buchhändler des Auslands der Corporation beitreten, aber nur wenn sie einem Staate, der die Censur handhabt, angehören; denn offenbar wäre es ein Unrecht, die „vogelfreien“ Verleger Englands und Frankreichs den legitimen Buchhändlern Deutschlands und Rußlands gleichzustellen. So der „Plan zur Organisation des deutschen Buchhan- dels“. Sein Zweck sprang in die Augen; die Censur, die bisher nur pro- visorisch auf fünf Jahre eingeführt war, sollte ganz unter der Hand als eine bleibende Institution des Bundesrechts, als die Vorbedingung des lite- rarischen Eigenthums anerkannt werden. Aber zu einer Verschärfung der Karlsbader Beschlüsse zeigte sich die Conferenz nicht geneigt, der Un- terschied zwischen den legitimen und den vogelfreien Buchhändlern war ihr zu fein. Adam Müller’s Vorschlag blieb liegen, ein lehrreiches Prob- stück österreichischer Rechtsweisheit. — Die Conferenz arbeitete mit anhaltendem Fleiße, obgleich es in dem lustigen Wien auch an Schmäusen und Festlichkeiten nicht fehlte. Tag für Tag versammelten sich bald die Ausschüsse bald das Plenum um den langen Tisch in Metternich’s Vorzimmer. Die Ernte schien bereits glück- lich unter Dach gebracht, als Württemberg plötzlich die Frucht der langen mühsamen Vermittlungsarbeit zu zerstören suchte. Verdrießlich genug hatte König Wilhelm bisher seinen conservativen Minister Wintzingerode gewähren lassen, der mit unverhohlener Geringschätzung von „unserer vortrefflichen Verfassung“ sprach und das Vertrauen der beiden Großmächte wiederzu- gewinnen bemüht war. Von Zeit zu Zeit sendete Metternich ein lehrhaftes Schreiben nach Stuttgart um den halbbekehrten Hof in seinen guten Vorsätzen zu bestärken und ihn durch die Schreckbilder der Revolution in einer wohlthätigen Angst zu erhalten. Deutschland, so schrieb er dem Gesandten Trauttmansdorff, bedarf der Befestigung der Ordnung sogar noch dringender als Frankreich; denn jenseits des Rheines ist die revo- lutionäre Umwälzung aller Besitzverhältnisse bereits vollendet, „die Pläne der deutschen Demagogen aber gehen zugleich auf die Republik und auf ein Ackergesetz“. Da verlautete im Januar, daß die Conferenz die Formen des Bundesrechts verletzen, ihre Beschlüsse dem Bundestage kurzweg auf- erlegen wolle. Eine so köstliche Gelegenheit, wieder einmal den Anwalt der Freiheit zu spielen und seinen durchlauchtigen Genossen ein Bein zu stellen, durfte König Wilhelm sich doch nicht entgehen lassen. Sofort wurde Graf Mandelsloh angewiesen, feierlich zu erklären, daß der König einem solchen Plane niemals zustimmen werde; den Bundestag zu umgehen dürfe man den beiden Großmächten nicht gestatten. Eine harte Zumuthung an den friedfertigen Gesandten, der jeden Abend stillvergnügt in Metternich’s glän- Württembergs Widerspruch. zenden Salons verbrachte, der in seinen Berichten „die Amönität“ des großen Staatsmannes nie genug zu preisen wußte und gelegentlich ein- mal die tiefsinnige Sentenz einflocht: „auch hier ist, nach meiner Ansicht, der Sonnenuntergang ein sehr interessanter Augenblick.“ Mandelsloh wagte nicht den Befehl auszuführen. Erst als Metternich förmlich be- antragte die Beschlüsse der Conferenz in einer Bundes-Supplementarakte niederzulegen, erst am 4. März erhob der Württemberger den schüchternen Einwand: dann würde wohl die Zustimmung der europäischen Mächte, welche die Wiener Congreßakte unterzeichnet, einzuholen sein. Mit Ent- rüstung verwahrten sich alle Anwesenden wider diese Ansicht, so daß Man- delsloh seine Bemerkung zurücknehmen mußte. Unterdessen hatte er aus Stuttgart gemessenen Befehl erhalten, den Antrag Metternich’s entschieden zurückzuweisen, und am 29. März gab er endlich einen Protest zu Proto- koll, der sich auf die verfassungsmäßigen Rechte des Bundestags berief und nochmals an den möglichen Einspruch der Garanten der Congreß- akte erinnerte. Der Streich war von langer Hand her vorbereitet. Während Man- delsloh unter seinen Wiener Genossen Anhänger zu werben versuchte, hatte Wintzingerode nach München geschrieben, wo Lerchenfeld eine Zeit lang das Unternehmen Württembergs zu unterstützten versuchte. In Frankfurt trug Wangenheim bei den Bundesgesandten eine Denkschrift um- her, welche eindringlich vor der Gefahr warnte, daß ein neues Organ in die Bundesverfassung eingeführt werde; der König selbst reiste nach Wei- mar um Karl August’s Hilfe zu gewinnen und durch seine Schwägerin, die Erbgroßherzogin Maria Paulowna auf den Czaren einzuwirken. Zastrow’s Bericht, 29. März; Goltz’s Bericht, 25. April; Bernstorff’s Bericht, 9. April 1820. Der unerwartete Schlag rief in Wien zuerst lebhafte Besorgniß hervor; Manche hielten schon die ganze Arbeit für verloren, da die Schlußakte nur durch einstimmigen Beschluß angenommen werden konnte. Die beiden Großmächte aber beschlossen sofort dem Württemberger mit Ernst ent- gegenzutreten. „Man muß“, schrieb Bernstorff, „diesem nach schlecht ver- steckten Absichten handelnden Monarchen zeigen, daß er als der öffentlich erklärte Feind des ganzen übrigen Deutschlands dastehen würde;“ und nochmals: „er versucht unseren Verein zu sprengen, das wird zu seiner Schande endigen; wir lassen ihm nur die Wahl beizutreten oder als Feind aus dem Bunde auszuscheiden, sonst würde Kapodistrias trium- phiren!“ Bernstorff’s Bericht, 27. März; Bernstorff an Ancillon, 27. März, an Harden- berg, 27. März 1820. Und wohl hatte der Preuße Grund zum Unwillen. Nach Allem was in diesen Monaten unter Württembergs freiwilliger Mitwirkung III. 1. Die Wiener Conferenzen. geschehen, war der verspätete Protest nur ein frivoles Spiel mit dem Buchstaben der Bundesverfassung, und die wiederholte Hinweisung auf den Einspruch des Auslandes ließ das Verfahren des Stuttgarter Hofes nur noch zweideutiger erscheinen. Sollte der Jammer der Wiener Ver- handlungen wirklich in Frankfurt von vorn beginnen? Sollten dieselben Fürsten, die soeben durch ihre Minister den Grundzügen der Bundesver- fassung die längst verheißene Ausbildung gegeben und dabei die Stimm- ordnung des Bundestags gewissenhaft eingehalten hatten, nunmehr das vollendete Werk durch ihre eigenen Bundesgesandten prüfen und vielleicht umgestalten lassen? Gewiß litt die Würde des Bundestags, wenn man ihn nöthigte, die Wiener Beschlüsse unbesehen anzunehmen; aber was ward aus der Würde der deutschen Souveräne, wenn dieser Gesandten- congreß, der doch allein von den Instruktionen seiner Auftraggeber abhing, wie eine höhere Instanz über eine freie Vereinbarung der sämmtlichen deutschen Regierungen entscheiden sollte? Welchen Erfolg versprach eine erneute Berathung in Frankfurt? Doch nur den einen, daß Wangen- heim, vielleicht unterstützt von den Rednern der süddeutschen Kammern, die Beschlüsse der Conferenz einer boshaften Kritik unterwarf und schließlich, nach erreichtem Aergerniß, sich wehmüthig der Mehrheit anschloß. Met- ternich schaute seinem Gegner in Herz und Nieren, als er an Kaiser Franz schrieb: „die Sache soll zwar geschehen, der König will aber den Schein tragen, als unterwerfe er sich der Gewalt.“ Alle Höfe ohne Ausnahme theilten diese Ansicht. In Weimar richtete König Wilhelm nichts aus; auch der bairische Ministerrath verwarf die Vorschläge Württembergs, nachdem Wrede, unzweifelhaft im Auftrage König Max Joseph’s, sich entschieden für die Politik der Bundestreue ausgesprochen hatte. Sämmtliche Mitglieder der Conferenz verpflichteten sich schriftlich, nicht eher auseinanderzugehen, als bis die Schlußakte end- giltig festgestellt sei, auch keine wiederholte Berathung am Bundestage zu dulden. Oesterreich aber nahm es auf sich, den widerspänstigen Hof an die Wand zu drücken, wie Bernstorff sich ausdrückte. Bernstorff’s Berichte, 2., 3. April 1820. Kaiser Franz und Metternich schrieben Beide nach Stuttgart und erklärten sehr nachdrück- lich, eine Revision ihrer Vereinbarungen würde die Conferenz dem Bun- destage niemals gestatten; auch sei der Wiener Hof keineswegs gesonnen die Wiener Beschlüsse wieder wie die Karlsbader durch eine Präsidialpro- position an den Bund zu bringen, denn er wolle nicht als alleiniger Gesetz- geber erscheinen, da alle Bundesglieder an dem Werke gleichen Theil ge- habt hätten. Diese Sprache wirkte. In einer geschmeidigen Antwort (14. April) erklärte Wintzingerode seine Zustimmung zu den Ansichten der Conferenz und versuchte den ganzen Streit als ein Mißverständniß dar- zustellen. Um dem geschlagenen Feinde eine goldene Brücke zu bauen, Der Bundestag und die Schlußakte. wurde sodann noch der den Württembergern anstößige Name „Supple- mentar-Akte“ gestrichen, auch sollte die Schlußakte in Wien nicht förmlich ratificirt, sondern erst in Frankfurt auf Grund einer gleichförmigen In- struktion an die Bundesgesandten zum Bundesgesetze erhoben werden. König Wilhelm selbst richtete an Kaiser Franz ein unterwürfiges Antwort- schreiben, und da er den Unmuth über die erlittene Niederlage doch irgend- wie auslassen mußte, so überhäufte er Trott mit Auszeichnungen und be- rief bald nachher den unglücklichen Mandelsloh unter allen Zeichen der Ungnade von seinem Wiener Gesandtschaftsposten zurück, was die Hofburg als einen Beweis boshafter Gesinnung sehr übel aufnahm. Krusemark’s Bericht, 10., 21. Juni; Küster’s Bericht, Stuttgart, 13. Juni, 4. Juli 1820. Am 24. Mai wurden die Conferenzen geschlossen, und nachdem das Wiener Drama beendet war, mußten die Satyrn des Bundestags ihren Fackeltanz beginnen. Wie viel anzügliche Bemerkungen über ihre Unthä- tigkeit hatten diese Armen unterdessen von der liberalen Presse hinnehmen müssen. Am 10. April, nach Ablauf seiner verlängerten Ferien, trat der Bundestag wieder vertraulich zusammen und beschloß, auf eine Weisung Metternich’s, vorläufig nur vertrauliche Sitzungen zu halten, da die Wiener Conferenz noch nicht beendet sei. Am 20. April versammelte er sich wie- der und faßte den Beschluß, acht Tage darauf abermals vertraulich zu- sammenzukommen. Goltz aber gestand kummervoll, dies sei nur geschehen „zur Beschönigung der fortdauernden Unthätigkeit der Versammlung in den Augen des Publikums“; der Zustand sei drückend und compromittirend in den Augen der Welt; noch schlimmer freilich, wenn der Bundestag ergänzen müßte was in Wien unvollendet bliebe, dann würde sicherlich gar nichts fertig werden! So ging es weiter, in unverbrüchlicher Ver- traulichkeit. Immer wieder klagte der preußische Gesandte über den „gänz- lichen Mangel an Berathungsstoff“. Berichte von Goltz, 11., 25. April, von Leg.-Rath Küpfer, 16., 23. Mai 1820. Ein Votum Württembergs über die Exterritorialität der Mainzer Untersuchungscommission, eine Anzeige Dänemarks über die erfolgte Ernennung zweier Censoren für Holstein — solche Staatsgeheimnisse bildeten den einzigen Inhalt dieser vertraulichen Berathungen. Endlich am 8. Juni hielt der Bundestag, zum ersten male in diesem Jahre, eine öffentliche Sitzung. Die Versammlung „bildete sich zu einem Plenum“, die Wiener Schlußakte ward verlesen. Nach einem kurzen Präsidialvortrage erklärten die beiden Großmächte ihre Zustim- mung, und dann erschöpften die Vertreter der übrigen 61 Stimmen den ganzen Floskelreichthum der deutschen Kanzleisprache um in verschiedenen Wendungen verabredetermaßen alle genau das Nämliche zu sagen. Nur Württemberg konnte sich’s nicht versagen, seiner Zustimmung einige bos- hafte Bemerkungen über die Unregelmäßigkeit des Verfahrens voranzu- III. 1. Die Wiener Conferenzen. schicken. Wintzingerode fühlte, daß dieser halbe Widerspruch gegen die gegebene Zusage verstieß, und betheuerte daher gleichzeitig dem österrei- chischen Cabinet: die Erklärung sei dem Grafen Mandelsloh schon nach Wien zugesendet worden, doch leider nicht rechtzeitig eingetroffen. Metter- nich aber ertheilte dem ewig hadernden kleinen Hofe einen scharfen Ver- weis; warum müsse Württemberg „in einem Falle, wo Alle dasselbe wollten,“ wieder einmal die Eintracht stören? Wintzingerode an Metternich, 9. Juni; Metternich’s Antwort 19. Juni; Küster’s Bericht, Stuttgart, 20. Juni, 3. Juli 1820. Also wurde am fünften Jahrestage der Bundesakte das zweite und letzte Grundgesetz des Deut- schen Bundes angenommen. — Die beste Kritik des Werkes lag in der seltsamen Thatsache, daß, mit Ausnahme des Stuttgarter Hofes sowie der beiden Ultras Marschall und Berstett, die sämmtlichen Betheiligten damit zufrieden waren oder schienen. Schwer besorgt hatte Karl August von Weimar auf die Wiener Verhandlungen geblickt und seinen Fritsch ermächtigt, sich nöthigenfalls unter Protest zurückzuziehen, wenn die Conferenz das innere Leben der Einzelstaaten zu stören suche. Jetzt sah er wohl, daß im Grunde Alles beim Alten blieb; er erkannte die Mäßigung der Großmächte dankbar an, reiste im Frühjahr nach Prag zum Kaiser Franz, der ihn sehr freund- lich aufnahm und den alten Groll wider den Altburschen scheinbar ganz vergessen hatte. Piquot’s Bericht, Wien 21. Juni 1820. Auch die am Wiener Hofe so übel angeschriebenen Senate der freien Städte athmeten erleichtert auf, und die inbrünstigen Dankesworte, welche Hach beim Schlusse der Conferenzen an das Haus Oesterreich richtete, kamen sicherlich aus ehrlichem Herzen. In München wurde der heimkehrende Zentner von seinem Könige mit Gnaden über- schüttet und sofort zum Staatsminister ernannt. Zastrow’s Bericht, 7. Juni 1820. Kaum minder zu- frieden war das Berliner Cabinet. Bernstorff’s ehrenhaftes und wohl- wollendes Verhalten hatte an den kleinen Höfen manche der Vorurtheile überwunden, welche dort noch von den Befreiungskriegen her gegen Preußen gehegt wurden. Das neubefestigte freundliche Verhältniß zu Baiern schien einen ruhigen Gang der Bundespolitik zu verbürgen, und glückselig schrieb Ancillon nach München: „die Schlußakte hat das Problem, die Sou- veränität eines jeden Staates mit der Kraft des Ganzen zu vereinbaren, so glücklich gelöst, wie es unter den gegebenen Umständen nur immer möglich war.“ Weisung an Zastrow, 7. Juni 1820. Nicht ebenso befriedigt mochte Metternich auf die Conferenzen zurück- blicken, die so manchen seiner Lieblingspläne in der Stille begraben hatten. Oft genug hatte er erfahren müssen, welchem zähen, stillen Widerstande jeder durchgreifende Entschluß in dieser bunten deutschen Staatenwelt be- Ergebniß der Conferenzen. gegnet; er wußte, daß er die Unwahrheit sagte, als er seinem Kaiser am 17. Mai ganz in dem hochmüthigen Karlsbader Tone schrieb: „Ein Wort von Oesterreich gesprochen wird in ganz Deutschland unverbrüchliches Gesetz sein. Nun erst werden die Karlsbader Maßregeln in ihr wahres Leben treten.“ Immerhin hatte er Grund, seine Erfolge nicht völlig ungenügend zu finden. Wie dies alte Oesterreich dastand, scheinbar so mächtig und beneidenswerth, und doch fast erliegend unter der unmöglichen Aufgabe Deutschland, Italien, Ungarn zu beherrschen, mußte die Hofburg schon zufrieden sein, wenn der Deutsche Bund gemächlich in dem alten Geleise weiter fuhr. Durch sein herrisches Gebahren in Karlsbad hatte Metter- nich die kleinen Höfe nur erschreckt, seine zuvorkommende Versöhnlichkeit in Wien gewann ihm ein Vertrauen, das ungleich werthvoller war; und eben jetzt, da die Revolution in Südeuropa ausbrach, mußte jeder Zwist in Deutschland verhindert werden. Positive Pläne für unsere nationale Wohlfahrt konnte er, nach seiner Natur wie nach seiner Stellung als öster- reichischer Staatsmann, niemals hegen. Genug also, daß das Frankfurter Mühlrad wie einst das Regensburger mit regelmäßigem Geklapper fort arbeitete; ob dabei auch Korn gemahlen wurde, kam für ihn nicht in Be- tracht. Es war ihm Ernst, als er einem Vertrauten schrieb, die Con- ferenz habe eine ungeheuere Arbeit in sehr kurzer Zeit vollendet; hatte er doch wirklich mit rastlosem Fleiße Vorträge gehalten und Artikel ge- schmiedet und selbst durch den Tod einer Tochter, der ihn tief ergriff, sich in seinem Eifer nicht stören lassen. Die Nichtigkeit dieses leeren Para- graphenwerks kam ihm gar nicht zum Bewußtsein. Die Nation befand sich nach den Conferenzen nicht besser und nicht schlechter denn zuvor und nahm die Schlußakte sehr gleichgiltig entgegen. Der schon in der Anlage verfehlte Bau der Bundesverfassung war für den Abbruch reif; einige wohlgemeinte Nachbesserungen konnten ihn nicht festigen. Aber wie lange noch, bis dies wieder ganz im Partikularismus versinkende Geschlecht erkannte, daß die von Ancillon gerühmte „Verein- barung zwischen der Kraft des Ganzen und der Souveränität eines jeden Staates“ nichts anderes war als die Quadratur des Cirkels! — Die Hauptverhandlung der Conferenzen endete mit einem farblosen Compromiß, das ohne tiefe Nachwirkung blieb. Weit folgenreicher wurde eine Episode der Wiener Berathungen: der Kampf um das preußische Zollgesetz. Als Hardenberg seine Weisungen an Bernstorff ertheilte, schärfte er ihm noch einmal ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegen- wärtigen Zustande der deutschen Staaten unmöglich sei. Sodann wieder- holte er ihm wörtlich, was er gleichzeitig den Abgesandten des List’schen Handelsvereins antwortete und durch die Staatszeitung veröffentlichen III. 1. Die Wiener Conferenzen. ließ: „Man kann daher die Sache nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen Zustand sich beschwert glauben, mit den- jenigen Bundesgliedern, woher nach ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen, und daß so übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden, welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu lassen.“ Als K. L. Aegidi sich im Jahre 1865 das Verdienst erwarb, diese Stelle aus Bernstorff’s Instruktionen (in seiner Schrift „Aus der Vorzeit des Zollvereins“) zuerst zu veröffentlichen, da war die wirkliche Geschichte des Zollvereins durch Parteimärchen bereits gänzlich verdunkelt, und die Mittheilung wurde allgemein als eine überraschende Enthüllung angesehen. Und doch enthielt die Instruktion durchaus kein Geheimniß, son- dern lediglich die nämlichen Worte, welche, als amtliche Antwort Hardenberg’s an F. List und Gen., bereits im Jahre 1819 in den meisten deutschen Zeitungen gestanden hatten. Vergl. o. II. 622. So war das handelspolitische Programm der preußischen Regierung nochmals klar und unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem Zollgesetze festhielt, er- klärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten durch freie Verträge den Zoll- anschluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber sie sah auch ein — und hierin lag ihre Ueberlegenheit — daß alle Klagen wider die Binnen- mauthen müssige Reden blieben, so lange die deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen konnten. Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt; er wußte wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken, die heute Jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe noch erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch „gehässiger Vorurtheile“, den er in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwar- tungen. Die naive volkswirthschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte auf den Conferenzen ihre Saturnalien; fast die gesammte deutsche Diplo- matie lief Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen des Handels die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien voll- ständig. Der preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen die Mehrheit der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspoliti- schen Berathungen ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien wie der Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall sonst den Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten, hofften durch einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Re- form, welche dem preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt hatte, wieder umzustoßen. Von Mund zu Munde ging die sophistische Behauptung, das preußische Gesetz verstoße wider den Art. 19 der Bun- desakte, der nichts weiter enthielt, als die Zusage, daß der Bundestag wegen des Handels und Verkehrs „in Berathung treten“ solle. Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und Zu- Das preußische Zollgesetz und die Kleinstaaten. neigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam, die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Baiern hatte soeben (22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber Niemand eiferte da- wider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem belastete nicht nur alle Waaren ungleich härter als das preußische Gesetz, es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: „ich betrachte Oesterreich als gar nicht in der Handelsfrage befangen“, und der badische Staatsmann nahm diese Er- klärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin. Berstett’s Bericht an den Großherzog, 10. Jan. 1820. Also ward gerade durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie fest ihre In- teressen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Oesterreich. Einige der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so Fritsch, dem sein Großherzog befohlen hatte die Verlegung aller Zolllinien an die Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde der Bund am sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen. Andere wollten nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und diese so wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berstett gemüthlich, möge jeder Bundesstaat seine Zölle nach Belieben anordnen, genug wenn im Innern Deutschlands die Mauthen hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten gesellten sich einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken kaum ver- bargen. Der Herzog von Koburg erschien selbst in Wien um durch sein Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln, falls ihm nicht unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die Conferenz das Bundesmilitärgesetz nicht ins Reine brachte, so ward der feine Plan zu Schanden. Noch dreister trat Marschall auf. Der witterte mit dem In- stinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der „demago- gischen Subalternen“ in den Berliner Bureaus, dem preußischen Staate vielleicht dereinst die Hegemonie im Norden verschaffen könne; durch ihre Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu demüthigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten. Aehnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zoll- krieg gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. Sept. 1819 wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waaren verboten oder mit schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbtreibenden, welche das III. 1. Die Wiener Conferenzen. preußische Zollgesetz an den Bettelstab gebracht habe — ein Versprechen, das der geizige Kurfürst selbstverständlich niemals einlöste. In Berlin dachte man anfangs an Retorsionen. Der König aber hielt sich streng an die Zusage, daß die preußischen Zölle vornehmlich die außerdeutschen Waaren treffen sollten, und wollte feindselige Schritte gegen deutsche Staaten wenn irgend möglich vermeiden. Auch ein Gutachten des Finanzministe- riums gelangte zu dem Schlusse, die hessischen Retorsionen seien für Hessen überaus schädlich, für Preußen ungefährlich, also „nur der Form wegen zu bekämpfen“. Der Gesandte in Kassel sprach sich in diesem Sinne vertraulich gegen den Kurfürsten aus. Unterdessen ließ Preußen die Köln- Berliner Kunststraße über Höxter und Paderborn, mit Umgehung des hessischen Gebiets, ausbauen. Der Verkehr des Nordostens mit dem Süden zog sich von Hanau hinweg nach Würzburg, die hessischen Straßen be- gannen zu veröden. Der Kurfürst mußte seine Kampfzölle wieder herab- setzen und harrte nun um so ungeduldiger auf einen Bundesbeschluß, der die Zolllinien des unangreifbaren Nachbarn zerstören sollte. Unter den Widersachern Preußens verstand doch keiner eine so ur- wüchsig grobe Sprache zu führen, wie der Herzog Ferdinand von Köthen, ein eitler, nichtiger Mensch, der im Jahre 1806 wegen erwiesener Un- fähigkeit den preußischen Kriegsdienst hatte verlassen müssen und jetzt per- sönlich an die Donau eilte um „die Mediatisirung des uralten Hauses Anhalt“ abzuwenden. Die wirkliche Herrin seines Ländchens war seine Gemahlin Julia, eine geborene Gräfin Brandenburg, Halbschwester des Königs von Preußen, eine Dame von Geist und Bildung, unermeßlich stolz auf ihre fürstliche Würde, den katholisirenden Lehren der romanti- schen Schule eifrig zugethan. Da Metternich den Werth einer solchen Bundesgenossin wohl zu würdigen wußte, so hatte er Adam Müller be- auftragt, neben dem Leipziger Consulate auch das Amt des österreichischen Geschäftsträgers an den anhaltischen Höfen zu bekleiden, und der ge- feierte Publicist der ultramontanen Partei wurde der romantischen Her- zogin bald ein unentbehrlicher Rathgeber. Müller haßte seine preußische Heimath mit dem ganzen Ingrimm des Convertiten. Seinem erfinderi- schen Kopfe entsprang der Plan zu einem großen Gaunerstücke kleinfürst- licher Staatskunst, das die preußische Zollgesetzgebung von innen heraus durchlöchern und mindestens für die Provinz Sachsen unmöglich machen sollte. Das Köthensche Land wurde einige Stunden weit von der Elbe durchflossen, und die Elbe zählte zu den conventionellen Flüssen, denen der Wiener Congreß die „vollkommene Freiheit der Schifffahrt“ zugesagt hatte. Welch eine glänzende Aussicht eröffnete sich also für die Macht- stellung Köthens, wenn die Conferenz sich bewegen ließ, die Freiheit der Elbe sofort und unbedingt von Bundeswegen einzuführen! Dann konnte der Herzog, obgleich sein Land von preußischem Gebiete umschlossen war, eine selbständige europäische Handelspolitik beginnen, er konnte die Frei- Köthen gegen Preußen. heit der Elbschifffahrt mißbrauchen, um im Herzen des preußischen Staates dem Schleichhandel eine große Freistätte zu eröffnen, den gehaßten Nach- barstaat mit geschmuggelten Waaren zu überschwemmen und ihn vielleicht zur Aenderung seines Zollsystems zu zwingen. Begierig ging der kleine Herr auf diese freundnachbarlichen Gedanken ein; Gewissensbedenken be- rührten ihn nicht, und den Unterschied von Macht und Ohnmacht ver- mochte er nicht zu begreifen. Die wiederholten wohlwollenden Einladungen zum freiwilligen Anschluß an das preußische Zollsystem hatte er sämmtlich schroff abgefertigt, in jenem pöbelhaft schreienden Tone, der allen Schrift- stücken dieses Hofes gemein war. „Anhalt — so erklärte er stolz — kann seine Rettung nur suchen in dem allgemeinen europäischen völkerrechtlichen Staatenvereine und in den Hilfsmitteln, welche ihm seine geographische Lage an großen Strömen darbietet.“ Mehr oder minder eifrig klagten auch die meisten übrigen Bevoll- mächtigten wider die Selbstsucht des Staates, der allein dem Ideale der deutschen Handelseinheit im Wege stehe. Nur die Hansestädte, befriedigt mit ihrer kosmopolitischen Handelsstellung, wiesen jeden Versuch gemein- samer deutscher Handelspolitik kühl zurück. Auch Zentner zeichnete sich wieder durch kluge Besonnenheit aus; dem gestaltlosen Traumbilde einer allgemeinen Verkehrsfreiheit, deren Bedingungen noch Niemand kannte, wollte er das neue bairische Zollgesetz nicht opfern. Metternich aber ließ mit schlecht verhehlter Schadenfreude die Kleinen wider Preußen lärmen. Meisterhaft verstand der Wiener Hof, die Angst vor dem preußischen Ehr- geiz, die allen Kleinstaaten in den Gliedern lag, je nach Umständen für seine Zwecke auszubeuten. Im Oktober hatte Graf Bombelles auf aus- drücklichen Befehl des Kaisers Franz dem Großherzog von Weimar ge- droht: wenn man die Karlsbader Beschlüsse nicht überall streng ausführe, dann müßten die beiden Großmächte aus dem Bunde ausscheiden, und dann würde der Kaiser sich genöthigt sehen, seinen preußischen Alliirten „in Deutschland eine erweiterte Stellung zu verschaffen“. Dies erzählte Graf Bombelles selbst seinem preußischen Amtsgenossen in Dres- den, dem Gesandten v. Jordan (Jordan’s Bericht, 18. Okt. 1819). Ebenso un- bedenklich benutzte Metternich jetzt die Eifersucht der Kleinen um Preußens Handelspolitik zu bekämpfen. Freilich durfte er nicht wagen, die Gegner seines unentbehrlichen Bundesgenossen offen zu unterstützen, zumal da er selber an dem österreichischen Zollwesen nicht das Mindeste ändern wollte. Unter der Hand jedoch ermuthigte er die Ergrimmten und flüsterte ihnen zu, das preußische Zollgesetz sei das Werk einer Partei, deren Zwecke mit „treuem Bundessinne“ nichts gemein hätten. An diese seine Aeußerungen wurde Metternich späterhin durch Marschall ge- mahnt. (Marschall an Metternich, 10. Sept. 1820.) Als handelspolitischen Rathgeber hatte er sich den Urheber der anhaltischen Schleichhandels- Pläne, Adam Müller, nach Wien kommen lassen. Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 3 III. 1. Die Wiener Conferenzen. Die Nation war über das Problem der Zolleinheit noch ebenso wenig ins Klare gekommen wie ihre Staatsmänner. Von dem politischen Er- gebniß der Conferenzen erwartete sie, nach den Karlsbader Erfahrungen, nichts Erfreuliches; nur die Aufhebung der Binnenmauthen und nament- lich der preußischen Zolllinien erschien allen Parteien als ein bescheidener Wunsch, der bei einigem guten Willen der Regierungen leicht erfüllt werden konnte. Eine Flugschrift „Freimüthige Worte eines Deutschen aus Anhalt“ sprach mit drastischen Worten aus, was nahezu alle Nichtpreußen über die Berliner Handelspolitik dachten. Der offenbar wohlmeinende Verfasser fand es ehrenrührig, daß man die von preußischem Gebiete um- schlossenen Staaten als Enclaven bezeichne, und schlechthin rechtswidrig, daß Preußen von „Fremden“ Steuern erhebe; das Strafurtheil der öffent- lichen Meinung müsse der Sache „der Wahrheit und des Rechts“ unfehl- bar zum Siege verhelfen. Als Wortführer der Kaufleute und Gewerbtreibenden fand sich F. List mit seinen Getreuen J. J. Schnell und E. Weber auf den Conferenzen ein und legte eine Denkschrift vor, deren hochgemuthes patriotisches Pathos inmitten der engherzigen partikularistischen Interessenpolitik der Wiener Versammlung wildfremd erschien. Mit der Einheit der Nation — so führte er in beredten Worten aus — sei die vollkommene Unabhängigkeit der Einzelstaaten nicht vereinbar; der Bund müsse den dreißig Millionen Deutschen den Segen des freien Verkehrs schaffen und also in Wahrheit ein Bund der Deutschen werden. Und was war der praktische Vorschlag, der diesen begeisterten Worten folgte? List verlangte, daß die deutschen Staaten ihre Zölle an eine Aktiengesellschaft verpachten sollten, und machte sich anheischig die Aktien unterzubringen; diese Gesellschaft würde das deutsche Bundeszollwesen begründen und den Regierungen alle Sorge um lästige Einzelheiten abnehmen! Seltsam doch, in welche holden Selbst- täuschungen der feurige Patriot sich einwiegte. Er behauptete, Preußen sei geneigt sein Zollgesetz aufzugeben, obgleich man ihm soeben von Berlin aus amtlich das Gegentheil versichert hatte. Er sah sich von der Wiener Polizei argwöhnisch beobachtet und schrieb in die Heimath: „wir sind von allen Seiten mit Spionen umgeben, bei einem Spion einquartiert, von einem Spion bedient;“ List an seine Gattin, Wien, 18. Febr. 1820. er wußte, daß Metternich in der Conferenz er- klärt hatte, mit den Individuen, welche sich für die Vertreter des deut- schen Handelsstandes ausgäben, könne man sich auf keine Verhandlungen einlassen, da der Bundestag bereits den Deutschen Handelsverein als ein gesetzwidriges und unzulässiges Unternehmen verurtheilt habe. Das Alles beirrte ihn nicht in seiner rührenden Zuversicht. Als nun gar Adam Müller eine Denkschrift List’s über deutsche Industrie-Ausstellungen wohl- wollend begutachtete, und Kaiser Franz in einer Audienz dem unverwüst- F. List in Wien. lichen Agitator versicherte, seine Regierung werde gern das Wohl des deutschen Vaterlandes fördern, da wähnte er sich schon fast am Ziele: „Aller Augen sind nunmehr auf die kaiserlich österreichische Regierung ge- richtet. Wie würde sich nicht Oesterreichs edelmüthiger menschenfreund- licher Kaiser die Völker deutscher Zunge aufs Neue verbinden, wenn ihnen so große Wohlthat von seinen Händen käme!“ Als auch diese Täuschung schwand, warf er seine Hoffnungen auf die süddeutschen Höfe und meinte, seine Sache habe durch die Verzögerung nur gewonnen. List an seine Gattin, 15. März 1820. So klammerte sich der edle Patriot an jeden Strohhalm; nur das preußische Zollgesetz, das dereinst der Eckstein unserer wirthschaftlichen Einheit werden sollte, erschien ihm, wie fast der gesammten Nation, als der Quell des Verderbens. In der Conferenz eröffnete Marschall den Kampf durch eine Denk- schrift vom 8. Januar, welche den preußischen Staat mit so grobem Un- glimpf überhäufte, daß Berstorff sie dem Verfasser zurückgab. Durch die neuen Zolleinrichtungen, hieß es da, würden die Eigenthumsrechte von Hunderttausenden angegriffen, das Eigenthum und der Besitz vermindert. Dann forderte der Nassauer getrost: Aufhebung aller seit dem Jahre 1814 neu eingeführten Mauthen und sofortige Vollziehung der Beschlüsse des Wiener Congresses über die Flußschifffahrt; im Uebrigen volle Frei- heit für jeden deutschen Staat, die Zölle gegen das Ausland willkürlich festzusetzen, wenn er nur keine Binnenmauthen errichte. Daß der letz- tere Vorschlag einen plumpen Widerspruch enthielt, daß kein Einzelstaat sich gegen das Ausland schützen konnte, wenn seine deutschen Binnen- grenzen unbewacht blieben — diese handgreifliche Wahrheit war dem nassauischen Staatsmanne ganz entgangen; er sprach wie der Blinde von den Farben, da sein Ländchen gar keine Grenzzölle besaß. Dann wiederholte Berstett seine alten Klagen gegen die Binnen- mauthen und vertheilte unter den Genossen jene gedankenreiche Denk- schrift von Nebenius über die Bundeszölle; bei ruhiger Prüfung mußten jedoch Alle die Unmöglichkeit einer Bundeszollverwaltung zugestehen, und der badische Minister selbst ließ den Plan seines geistvollen Untergebenen fallen. Bernstorff’s Berichte, 16. Jan., 6. Febr. 1820. Darauf neue wüthende Ausfälle Marschall’s, so grob und un- geschlacht, daß Bernstorff beim Schluß der Conferenzen dem Bundes- gesandten schrieb: „es würde unter der Würde unseres höchsten Hofes sein, diesem in keiner Hinsicht achtungswerthen Manne irgend eine gegen seine Person gerichtete Empfindlichkeit zu äußern,“ Goltz möge sich also dem nassauischen Collegen gleichgiltig fern halten. Nunmehr protestirte auch Fritsch im Namen der Thüringer wider Preußens Enclavensystem und verlangte, jedem Producenten müsse gestattet werden, seine Erzeug- nisse überall in Deutschland frei abzusetzen, jedem Consumenten, seinen 3* III. 1. Die Wiener Conferenzen. Bedarf auf dem nächsten Wege zu beziehen. Dazwischen hinein fuhr der Köthener Herzog, dessen anmaßendes Benehmen Bernstorff nicht grell genug schildern konnte, mit wiederholten geharnischten Verwahrungen. Bernstorff’s Berichte, 22. April, 7. Mai 1820. Er klagte, man lasse ihn alle Lasten des preußischen Zollwesens tragen, nicht die Vortheile, während es doch lediglich an ihm lag, auf Preußens Anerbietungen einzugehen und auch der Vortheile theilhaftig zu werden. Er drohte die auswärtigen Garanten der Bundesakte anzurufen zum Schutze der „über allem Angriff erhabenen Sache“ des uralten Hauses Anhalt. Schließlich verweigerte er geradezu der Schlußakte seine Unterschrift, wenn ihm der Bund nicht die „freie Communikation mit Europa“ sicherstelle: „so lange die Herzöge von Anhalt sich in einer drückenden unfreiwilligen Zins- barkeit gegen einen mächtigen Nachbarstaat befinden, kann für dieses alte Fürstenhaus keine Bundesakte und also auch keine Schlußakte existiren.“ Inmitten dieses Gezänks bewahrte Graf Bernstorff vornehme Ruhe und aufrichtigen Freimuth. Er beklagte laut, daß die Bundesakte durch ihre allgemeinen Versprechungen unerfüllbare Erwartungen geweckt habe. Fest und stolz wies der preußische Minister jede ehrenrührige Zumuthung zurück: von der Aufhebung des neuen Gesetzes könne gar nicht die Rede sein. Zugleich wiederholte er unermüdlich in immer neuen Umschreibungen die in der Staatszeitung veröffentlichten Gedanken. Es sei „unmöglich, eine solche Einigung anders als durch allmähliche Vorbereitung und die mühsamste Ausgleichung streitender Interessen bewirkt zu sehen“. Nur Verträge zwischen den Einzelstaaten könnten dem wirthschaftlichen Elend steuern. „Geschieht dieses im Süden wie im Norden von Deutschland, und werden diese Versuche unter der Mitwirkung und Pflege des Bundes gemacht, so läßt es sich wohl denken, daß man auf diesem freilich lang- samen, aber vielleicht einzig möglichen Wege dahin gelangen werde, die jetzt bestehenden Scheidewände aus dem Wege zu räumen und in Be- ziehung auf Handel und Verkehr diejenige Einheit der Gesetzgebung und Verwaltung hervorzubringen, welche ein Verein neben einander be- stehender freier und besonderer Staaten, wie ihn der Deutsche Bund bil- det, irgend zulassen kann.“ Auf die Schmähungen des Kötheners bemerkte er trocken, daß in Dresden bereits seit mehreren Monaten eine Conferenz der Elbuferstaaten tage; dort allein sei der Ort, die Frage der freien Elb- schifffahrt zum Austrage zu bringen. Wahrlich, ein historischer Augenblick! Der große Kampf zweier Jahr- hunderte, der alte unversöhnliche Gegensatz österreichischer und preußisch-deut- scher Politik erneuerte sich in diesen unscheinbaren Händeln, noch ohne daß die Kämpfer den tiefen Sinn des Streites begriffen. Wem sollte sich hier nicht die Erinnerung aufdrängen an den Frankfurter Fürstentag von 1863? Dort das Haus Oesterreich mit der dichten Schaar der Enthu- siasten und der Partikularisten, jubelnder Beifall der liberalen Welt, tö- Preußens Sieg. nende Worte, die der Nation ein unbestimmtes Glück verheißen und nur an dem kleinen Fehler kranken, daß sie hohle Phrasen sind. Hier Preußen allein, verwünscht von der Nation, ein kaltes Nein den hochfliegenden Plänen der Gegner entgegenstellend. Und doch barg sich hinter dieser ablehnenden, scheinbar unfruchtbaren Haltung der einzige Gedanke, der uns retten konnte. Die ganze Zukunft deutscher Politik hing daran, daß Preußens verständige Redlichkeit triumphirte über dies Bündniß der Un- klarheit und der Lüge. Und Preußen siegte. Da die Gegner nur in ihrem Hasse, nicht in irgend einem positiven Gedanken übereinstimmten, so errang Bernstorff bereits am 10. Februar einen durchschlagenden Erfolg in dem handelspolitischen Ausschusse der Conferenz; er bewog den Ausschuß, seine Anträge auf einige „mehr vor- bereitende als entscheidende, keinen künftigen bundesförderlichen Beschlüssen vorgreifende Bestimmungen zu beschränken.“ Bernstorff’s Bericht, 11. Febr. 1820. Der Ausschuß bean- tragte demnach lediglich, daß der Bundestag, dem Art. 19 gemäß, die Be- förderung des Handels als einen der Hauptgegenstände seiner Thätigkeit ansehen solle. Nur über die Freiheit des Getreidehandels, welche Preußen schon vor drei Jahren in Frankfurt befürwortet hatte, schienen jetzt alle Theile endlich einig, und der Ausschuß schlug vor, die Frage durch schleu- nige Vereinbarung zu erledigen. Als diese Anträge am 4. März in der Conferenz zur Verlesung kamen, da brach, sobald der Name des Bun- destags erklang, einer der Anwesenden in lautes Lachen aus, und die ganze Versammlung stimmte fröhlich ein. Und diese Staatsmänner, die ihr Urtheil über die Leistungsfähigkeit des Bundestags so unzweideutig bekundeten, hatten sich soeben noch vermessen, das preußische Zollgesetz durch einen Bundesbeschluß aufzuheben! Die Anträge des Ausschusses wurden angenommen, und um auch den widerspänstigen Köthener zu gewinnen, fügte man noch ein Separatprotokoll hinzu, kraft dessen die betheiligten Staaten sich verpflichteten, die Beschlüsse des Wiener Con- gresses über die Flußschifffahrt unverbrüchlich zu halten, die Verhand- lungen deshalb thätig zu betreiben. Ueber die Freiheit des Getreidehandels setzte man ebenfalls ein beson- deres Protokoll auf, aber Metternich vereitelte schließlich auch diesen einzigen heilsamen Plan, in dem sich alle Parteien zusammenfanden. Er schob die Entscheidung immer wieder hinaus, und als die Conferenz endlich zum Beschlusse schreiten wollte, da war Kaiser Franz, zum lebhaften Be- dauern seines Ministers, bereits nach Prag abgereist. Arglos meldete Bernstorff einige Tage später, die Erwiderung Sr. Majestät sei noch immer nicht eingetroffen. Bernstorff’s Bericht, 31. Mai 1820. Die Conferenz mußte auseinandergehen ohne das Protokoll abzuschließen. Erst gegen Mitte Juni lief die österreichische Antwort beim Bundestage ein. Der gute Kaiser, der sich gegen F. List so III. 1. Die Wiener Conferenzen. väterlich über das Wohl des deutschen Vaterlandes geäußert hatte, meinte jetzt trocken: das Wiener Protokoll „sei eigentlich nur bestimmt die Ver- anlassung zur weiteren Entwickelung der darin ausgesprochenen Grund- sätze zu geben“; man brauche also nicht förmlich darüber abzustimmen, sondern solle nur sogleich die vorbehaltene Berathung am Bundestage beginnen. Dies geschah denn auch. In einem salbungsvollen Präsidial- vortrage feierte Buol die Reize des freien Getreidehandels; seine Worte waren aber so allgemein gehalten, daß selbst der harmlose Goltz sofort bemerkte, Oesterreich hege Hintergedanken. Goltz’s Bericht, 20., 27. Juni 1820. Darauf berieth der Bundes- tag mit gewohnter Emsigkeit weiter, und nach einem Vierteljahre (5. Okt.) beschloß er, zunächst Nachrichten über den Stand der Gesetzgebung in den Einzelstaaten einzuholen. Der freie Getreidehandel verschwand in jenem geheimnißvollen Schlunde, in dessen Tiefen die ewig unvollendeten Bun- desbeschlüsse gebettet lagen. Das waren Oesterreichs Liebesdienste zum Besten der deutschen Verkehrsfreiheit. — Der Verlauf der Conferenzen selbst bestätigte durchweg was Bern- storff vorhergesagt: daß ein Bund ohne politische Einheit keine gemein- same Handelspolitik treiben könne. Angesichts dieser Erfahrungen begannen einige der süddeutschen Staatsmänner sich doch endlich mit den Rath- schlägen Bernstorff’s zu befreunden. Eingepreßt zwischen den Mauthlinien Frankreichs, Oesterreichs, Preußens vermochte die Volkswirthschaft des Oberlandes kaum mehr zu athmen, zumal da noch keiner der süddeutschen Staaten, außer Baiern, ein geordnetes Zollwesen besaß. Die Frage ließ sich nicht mehr abweisen, ob man nicht zunächst versuchen solle, diese zer- stückelten Gebiete in einem handelspolitischen Sonderbunde zu vereinigen, also genau dasselbe zu thun, was man soeben dem preußischen Staate als Bundesfriedensbruch vorgeworfen hatte. Den ersten Anstoß zu sol- chen Plänen gab der wackere du Thil; noch späterhin pflegte der Darm- städter Hof sich dieses Verdienstes gern zu rühmen. Staats-Rath v. Hofmann an den Meininger Präsidenten Krafft, Darmstadt, 20. März 1828. Aber erst durch Berstett’s rührige Thätigkeit gewann der Gedanke Leben. Der Badener hegte, wie du Thil, die ehrliche Hoffnung, daß aus diesem Sonderbunde „nach und nach ein Ganzes“ hervorgehen werde; indeß dachte er auch an Retorsionen gegen die preußischen Zölle und gab eine kurz abweisende Antwort, als Bernstorff ihm versicherte, mit einem süddeutschen Zollver- eine werde Preußen gern Handelsverträge abschließen. Auch Marschall ließ sich auf den Plan nur ein, weil er erwartete, daß Süddeutschland nunmehr mit vereinter Kraft den Zollkrieg gegen Preußen eröffnen werde. Württemberg endlich spielte mit Triasplänen und hoffte den politischen Bund des constitutionellen „reinen Deutschlands“ aus dem Handelsvereine hervorgehen zu sehen — ein Gedanke, der weder in München noch in Darmstadt Anklang fand. Süddeutsche Zollvereinspläne. Bei solcher Verschiedenheit der politischen Absichten konnte Berstett nach langwierigen vertraulichen Berathungen nur einen bescheidenen Erfolg erreichen. Am 19. Mai verpflichteten sich die beiden süddeutschen König- reiche, Baden, Darmstadt, Nassau und die thüringischen Staaten, noch im Laufe des Jahres Bevollmächtigte nach Darmstadt zu senden, welche dort auf Grund einer unverbindlichen Punktation über die Bildung eines süddeutschen Zollvereins verhandeln sollten. Mehr wollte der vorsichtige Zentner, der sein bairisches Zollgesetz behüten mußte, schlechterdings nicht versprechen. Immerhin war jetzt doch ein Weg betreten, der aus dem Elend der Binnenmauthen vielleicht hinausführen konnte. Die liberale Presse begrüßte dankbar die patriotische That ihrer Lieblinge. Der alle- zeit vertrauensvolle List sah das Ideal der deutschen Zolleinheit bereits nahezu verwirklicht, und als er bald darauf nach Frankfurt kam, fand er seinen Gönner Wangenheim in einem Rausche des Entzückens: so trug das reine Deutschland der gesammten Nation doch endlich die Fackel voran! List an seine Gattin, Frankfurt 22. Aug. 1820. Minder hoffnungsvoll, aber durchaus wohlwollend beurtheilte Bernstorff den Entschluß der süddeutschen Höfe. Er versicherte Berstett seiner Zu- stimmung; denn gelang es den Mittelstaaten ihr zerrüttetes Verkehrsleben aus eigener Kraft zu ordnen, so blieb für die Zukunft eine Verständigung mit Preußen möglich. Seinem Könige schrieb er: trotz manchen feind- seligen politischen und staatswirthschaftlichen Hintergedanken bestehe für Preußen kein Grund das Unternehmen zu mißbilligen, zumal da das Gelingen noch sehr fraglich scheine. Bernstorff’s Berichte, 29. Jan. 1820 ff. Der Versuch, das preußische Zollgesetz durch ein Machtgebot des Bundes zu vernichten, war gescheitert. Doch unterdessen führte der Kö- thener Herzog seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauthen wohl- gemuth weiter und hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschifffahrt. Wie oft hatten einst die Fremden gespottet über die furiosa dementia der Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber versperrten! Erst seit Frankreich das linke Rheinufer an sich riß, ward dies sprichwörtliche Leiden Deutschlands etwas gelindert. Im Jahre 1804 wurde statt der alten drückenden Rheinzölle das Rhein-Octroi ein- geführt, das im Wesentlichen nur bestimmt war die Kosten der Strom- bauten und der Leinpfade zu decken, und diese neue Ordnung bewährte sich so gut, daß der Wiener Congreß sie auch für die anderen conventio- nellen Ströme Deutschlands als Regel vorschrieb. Seitdem war die Weserschifffahrt in der That frei geworden: nach einem langen Streite mit Bremen ließ sich Oldenburg durch die Vermittlung des Bundestags bewegen, auf den widerrechtlichen Elsflether Zoll endlich zu verzichten (Aug. 1819). Schwieriger lagen die Verhältnisse zwischen den zehn Ufer- III. 1. Die Wiener Conferenzen. staaten der Elbe. Die von W. Humboldt redigirten Art. 108—116 der Wiener Congreßakte stellten den Grundsatz auf, daß die Schifffahrt auf den conventionellen Strömen frei, das will sagen: Niemandem verwehrt sein sollte, und verpflichteten die Uferstaaten, binnen sechs Monaten Ver- handlungen einzuleiten, damit die Schifffahrtsabgaben gleichmäßig und unabänderlich, ungefähr dem Betrage des Rhein-Octrois entsprechend, festgesetzt würden. Offenbar vermochten diese wohlthätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu treten, wenn die Erhebung der Schifffahrtsabgaben, wie der Art. 115 ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durch- aus getrennt blieb und alle Betheiligten durch eine strenge Uferpolizei verhinderten, daß die freie Schifffahrt zum Schmuggel in die Nachbar- lande mißbraucht würde. Nur unter dieser Bedingung konnte Preußen, das jene Artikel der Congreßakte als sein eigenes Werk betrachtete, seine Hand zu ihrer Ausführung bieten; wie durfte man — so fragte später- hin eine preußische Staatsschrift — einem mächtigen Staate zumuthen, „in seinem Herzen einen Wurm zu dulden, der seine innere Lebenswurzel annagt?“ Instruktion an Nagler, 27. Febr. 1827. Nur wenn Anhalt, das von der Provinz Sachsen rings umschlossen war, dem preußischen Zollsysteme beitrat, konnte die verheißene Freiheit der Elbschifffahrt und der rechtmäßige Ertrag der preußischen Einfuhrzölle zugleich gesichert werden. Seit der alte Dessauer einst die sämmtlichen Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und Forstwirthschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich ent- behrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbreichen Be- zirken Preußens. Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende Feindseligkeit seines Rathgebers Adam Müller. Die „Anschlie- ßungs-Insinuationen“ des Berliner Cabinets wies der Herzog empört zu- rück: ob man denn nicht einsehe, so fragte er einmal, „wie schon die bloße Unnatur eines solchen Verhältnisses, die Unterordnung eines sou- veränen Fürsten unter die Zoll-Administration eines benachbarten Staates, dem Bestande eines freundschaftlichen Verhältnisses mit der Regierung desselben durchaus ungünstig sei!“ Schreiben der herz. Regierung zu Köthen an Graf Bernstorff, 27. März 1823. Da mit Vernunftgründen bei diesem Hofe nichts auszurichten war, so begnügte sich Preußen vorläufig sein Enclavensystem gegen Anhalt auf- recht zu halten. Alle zu Lande nach Anhalt eingehenden Waaren wurden dem preußischen Eingangszolle unterworfen. Nur den Elbschiffern er- laubte man Sicherheit zu stellen für die Zahlung der preußischen Ab- Die. Elbschifffahrts-Akte. gaben und erstattete ihnen den Betrag zurück, falls der Verbleib der ein- geführten Waaren in Anhalt nachgewiesen wurde. Schamloser Unterschleif war die Folge dieser Erleichterung. Der an- haltische Schleichhandel wuchs von Monat zu Monat, und mit Ungeduld erwarteten die preußischen Finanzmänner die vertragsmäßige Regelung dieser leidigen Zustände, als endlich im Juni 1819 — viertehalb Jahre nach dem Zeitpunkte, welchen der Wiener Congreß vorgeschrieben — die Elbschifffahrts-Conferenz in Dresden eröffnet wurde. Dort sprachen Ham- burg und Oesterreich eifrig für die Befreiung des Flusses, die ihnen frei- lich nur Vortheil bringen konnte, da die Hansestadt gar keine Schifffahrts- abgaben erhob und die hohen böhmischen Elbzölle auf der wenig befahrenen obersten Stromstrecke nur geringen Ertrag brachten. Dänemark hingegen, Mecklenburg, Anhalt zeigten sich schwierig. Am hartnäckigsten aber ver- theidigte Hannover seinen Besitzstand; denn das welfische Königreich über- ließ die Sorge wie die Kosten für das Fahrwasser der Nieder-Elbe groß- müthig dem Hamburger Senate und erhob dafür in Brunshausen, nahe bei Stade, einige Meilen oberhalb der Mündung, seinerseits einen hohen Zoll von allen eingehenden Seeschiffen. Sein Bevollmächtigter verwahrte sich feierlich gegen jeden Versuch, dies Kleinod der Welfenkrone anzutasten: das sei ein Seezoll, der mit der Elbschifffahrt nichts zu schaffen habe, und nimmermehr könne die Absicht der Wiener Verheißungen dahin gehen, „die Basis alles volksthümlichen Glücks, den Rechtszustand zu erschüttern.“ Kein Zureden half; die Conferenz mußte den Stader Zoll ganz aus dem Spiele lassen und nur den Stromverkehr oberhalb Hamburgs zu erleich- tern suchen. Nach zweijährigen Verhandlungen, die den preußischen Be- vollmächtigten oft der Verzweiflung nahe brachten, kam endlich am 23. Juli 1821 die Elbschifffahrtsakte zu Stande, ein dürftiger Vergleich, der in Form und Inhalt die Spuren mühseliger Kämpfe verrieth; immerhin wurden die bestehenden Schifffahrtsabgaben doch etwas herabgesetzt, und der Verkehr auf dem Strome begann sich bald zu heben. Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Ge- zänks durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandtheil ihrer Handelspolitik bildeten, und war bereit die Schifffahrtsabgaben noch weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschifffahrts- akte nur unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen an- schließe. Ihr Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen Regierungen gebiete ihnen das Zollsystem des großen Nach- barstaates zu unterstützen, „weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung Deutschlands in ihren nachtheiligen Folgen gemildert werden würde.“ Wie flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese uner- III. 1. Die Wiener Conferenzen. hörte Aeußerung preußischen Uebermuthes erfuhr und gleichzeitig Bern- storff in einem neuen Mahnschreiben an die Köthener Regierung offen aussprach: „die norddeutschen Staaten haben den Schutz für ihre Existenz, ihre Wohlfahrt und Selbständigkeit und ihre gemeinnützigen Anstalten von Preußen zu erwarten.“ Bernstorff an die herz. Landesregierung in Köthen, 30. Juni 1820. Der Herzog, der grade mit seinem könig- lichen Schwager zugleich in Karlsbad verweilte, berichtete sofort Alles an Marschall. „Ich schmeichle mir, so schrieb er, daß alle Gutgesinnten auf meiner Seite stehen und nicht zugeben, daß es Preußen erlaubt wird sich Alles zu erlauben. Ob einem Cabinet, das durch einen solchen Mann repräsentirt ist, zu trauen ist, lasse ich dahingestellt.“ Dann fuhr er höhnisch fort: „das Spaßhafteste ist, daß der König mit uns ebenso freund- lich als sonst ist“ — und bat den Nassauer, auch fernerhin auf Wittgen- stein, „der ganz im guten Geiste ist“, wirken zu lassen, damit die Partei, welche das Zollgesetz halte, zu Falle komme. Im gleichen Tone antwortete Marschall: „Man hat zwar bisher ähnliche Phrasen in dem Munde deut- scher Revolutionäre gehört, nicht aber in dem eines Repräsentanten eines deutschen Königs. Wenn Preußen das nördliche Deutschland und ganz Deutschland schützt, so schützt umgekehrt das nördliche Deutschland und ganz Deutschland Preußen. Rechte und Verbindlichkeiten sind durchaus wechselseitig. Wer das Gegentheil behauptet, verletzt die erste und Haupt- grundlage des Bundes und bewegt sich außerhalb des Bundes. Na- mentlich hat der mächtigste der deutschen Bundesstaaten, sowohl im Bunde als in Europa, bei jeder Gelegenheit den entgegengesetzten Grundsatz laut ausgesprochen und bei jeder Veranlassung geltend gemacht.“ Herzog Ferdinand von Köthen an Marschall, Karlsbad 22. Juli; Antwort Marschall’s, 3. Aug. 1820. Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar, auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, an- geblich um den Streit beizulegen. Fürst Hatzfeldt an Metternich, Karlsbald 10. Juli, an Bernstorff, 14. Juli 1820. Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den Betrag der preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte. Nachher ergab sich — der österreichische Bevollmächtigte Münch in Dres- den mußte es selber dem preußischen Gesandten eingestehen — daß Adam Müller den Friedheim zu seiner Weigerung aufgestiftet hatte um den Streit vor den Bundestag zu bringen. Jordan’s Bericht, Dresden 12. Nov. 1821. Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhalti- schen Herzoge schließlich doch zu einem Zugeständniß und versprachen auf A. Müller’s Schleichhandelspläne. der Dresdener Conferenz feierlich „zu einem Vereine mit Preußen wegen Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die Hand zu bieten“. Auf dies Fürstenwort vertrauend hielt König Friedrich Wilhelm den Hader nunmehr für abgethan; er ratificirte die Akte, ließ jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am Bun- destage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu verhandeln. Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevoll- mächtigter erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden Vettern von Dessau und Bernburg, die ihr Wort halten wollten, wieder umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem preußischen Zollsysteme beizutreten, und er war in- zwischen mit seinem Adam Müller über einen neuen Betrug einig ge- worden. Da die Elbschifffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enclavensystem gegen An- halt vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bis- her verhindert hatte. Man umringte demnach die drei Herzogthümer mit preußischen Zollstellen; der Elbverkehr dagegen ward, gemäß der Akte, freigegeben und Preußen begnügte sich die nach Anhalt bestimmten Schiffe einer Durchsuchung zu unterwerfen. Eben auf diese Vertrags- treue Preußens hatte Adam Müller seinen sauberen Plan berechnet. Die Durchsuchung der Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits unredlich verfuhr. Nun thaten sich sofort mehrere große englische Exportfirmen mit köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen. Das gesammte Ländchen ward ein Schwärzerwirthshaus, ein Stelldichein für die Gauner und Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehr- zahl der treuen Köthener segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waare und reichlichen Verdienst beim schmutzigen Handel ver- schaffte. Wunderbar, wie sich die Verzehrungskraft dieses glücklichen Völk- chens mit einem male hob, als wäre ein Goldregen über das Land ge- kommen. Nicht lange, und der anhaltische Consum von ausländischen Waaren verhielt sich zu dem preußischen wie 64 : 1000, der von baumwol- lenen Waaren, die in Preußen hoch verzollt wurden, wie 165 : 1000, die Bevölkerung der beiden Lande stand wie 9 : 1000. Für die Droguen da- gegen, welche das preußische Gesetz mit einem niedrigen Zolle belegte, zeigten die Anhalter geringere Neigung; hier stellte sich das Verhältniß nur wie 13 : 1000. Und bei dieser übernatürlichen Consumtion gingen die herzoglichen Zollbeamten dem Volke mit gutem Beispiele voran: der Zollinspector Klickermann in Dessau bezog, wie Preußen aus den Listen seiner Elbzollämter nachwies, in dem einen Jahre 1825 für seinen Haus- III. 1. Die Wiener Conferenzen. bedarf zollfrei auf dem Strome: 53 Oxhoft Wein, 4 Oxhoft Rum, 98 Säcke und 1 Faß Kaffee, 13 Säcke Pigment und Pfeffer, insgesammt an 1000 Centner. Mehr denn eine halbe Million Thaler im Jahre wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen vor- enthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen hatte, bald von 3, 135 auf 4, 128 Millionen. Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer ihren Träger. Wie gründlich mußte das Rechtsgefühl der kleinen Höfe, seit sie keinen Richter mehr über sich anerkannten, verwüstet sein, wenn dies rechtschaffene askanische Haus, das von jeher einer wohlver- dienten allgemeinen Achtung genoß und so viele seiner tapferen Söhne in die Reihen des preußischen Heeres gesendet hatte, sich jetzt unbedenklich erdreistete, die Gesetzgebung seines alten treuen Beschützers durch groben Unfug zu untergraben! Ein Unglück, daß der ehrwürdige Senior des an- haltischen Gesammthauses, der seinem Ländchen unvergeßliche Leopold Friedrich Franz von Dessau vor Kurzem gestorben war; er würde den zweifachen Vertragsbruch schwerlich geduldet haben, denn Anhalt hatte sich auf dem Wiener Congresse zur Unterdrückung des Schleichhandels ver- pflichtet und nachher in Dresden feierlich eine Verständigung mit Preußen versprochen. Um dieser letzteren Verpflichtung scheinbar zu genügen, sendete Her- zog Ferdinand endlich im Januar 1822 seinen Hofmarschall Sternegg nach Berlin, befahl ihm allein mit Hardenberg zu verhandeln; mit Bern- storff zu sprechen, sei unter der Würde des Kötheners. Der Staats- kanzler aber zwang den Abgesandten kurzweg, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, und dort stellte sich heraus, daß Sternegg durchaus keine Anerbietungen wegen des Zollanschlusses zu bringen, sondern lediglich eine Entschädigungsforderung zu überreichen hatte. Der Schaden Köthens betrug, nach dem billigen Maßstabe der Kopfzahl angeschlagen, etwa 40,000 Thaler für drei Jahre. Der Herzog berechnete das Zehnfache und zeigte sich hoch erstaunt, da Preußen den Köthener Schmuggel in Gegenrechnung stellte. Nach langen, gereizten Erörterungen rückten die Herzöge schließ- lich mit dem Vorschlage heraus: Preußen möge dem enclavirten Anhalt durch einen Gebiets-Austausch auf ewige Zeiten freien Verkehr mit Sachsen verschaffen, dann seien die drei Höfe bereit, sich versuchsweise auf einige Jahre dem preußischen Zollsysteme anzuschließen. Sofort wies Bernstorff die „unangemessene“ Zumuthung scharf zurück, der Unterhändler mußte abziehen, und Anhalt blieb mit preußischen Zolllinien umgeben. Bernstorff, Ministerialschreiben an die anhaltischen Regierungen, 18. Febr. 1822. Berichte des badischen Geschäftsträgers v. Meyern, Berlin 5., 19. Januar, 19. Februar, 18. Mai, 22. Okt. 1822. Aber Anhaltischer Schleichhandel. der Schleichhandel blühte fröhlich fort, die Grenzwache Preußens war machtlos gegen den bösen Willen der herzoglichen Behörden. Obwohl der Berliner Hof über Adam Müller’s Ränke genau unterrichtet war, so wollte er doch schlechterdings nicht glauben, daß Fürst Metternich das Treiben seines Generalconsuls billige. Jahrelang ertrug der preußische Adler langmüthig die Bisse der anhaltischen Maus, immer in der Hoff- nung, daß die drei Herzoge endlich noch ihr Wort einlösen würden. Und in diesem Streite, der alle Selbstsucht, allen Dünkel, alle Thor- heit der Kleinstaaterei an den Tag brachte, stand die deutsche Presse wie ein Mann zu den anhaltischen Schmugglern. Der Schmerzensschrei des freien Kötheners war das Wiegenlied der deutschen Handelseinheit, die erst nach zwei Menschenaltern auf demselben Elbstrome unter den Wehe- rufen des freien Hamburgers ihr letztes Ziel erreichen sollte. Mit einer Verblendung ohne gleichen täuschte sich die Bevölkerung der kleinen Staaten, bei jeder Wendung dieses wirrenreichen Kampfes, regelmäßig über ihr eigenes und des Vaterlandes Wohl, um jedesmal, sobald der gefürchtete Anschluß an Preußen endlich vollzogen war, die Nothwendigkeit der Aen- derung nachträglich dankbar anzuerkennen. Ebenso regelmäßig verdeckte der Partikularismus seine Selbstsucht hinter dem schönen Worte der Frei- heit; bald nahm er die Freiheit des Handels, bald das freie Selbstbe- stimmungsrecht der deutschen Ströme, bald auch Beides zugleich zum Vorwand, und jedesmal ließ sich die vom Liberalismus beherrschte öffent- liche Meinung durch solche hohle Kraftworte verführen. Die unausrottbaren Vorurtheile wider das preußische Zollgesetz wirkten zusammen mit jener gedankenlosen Gemüthlichkeit, die es unbe- sehen für unedel hält, bei einem Kampfe zwischen Macht und Ohnmacht die Partei des Stärkeren zu ergreifen. Und dazu der juristische Forma- lismus unserer politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staaten- verkehre das formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen? Wie durfte man dieser souveränen Macht einen Zollanschluß zumuthen, der ihr freilich nur Segen bringen konnte und sich aus ihrer geographischen Lage mit unabwendbarer Nothwendigkeit ergab, aber ihrem freien Selbstbestimmungsrechte widersprach? Und wenn es ihr beliebte, die Freiheit der Elbe zur boshaften Schädigung des Nachbarlandes zu ge- brauchen — in welchem Artikel der Bundesakte war dies denn verboten? Daß Anhalt sich durch die Wiener Verträge zur Beseitigung des Schleich- handels verbunden hatte, überging man mit Stillschweigen. Bignon, der alte Anwalt der deutschen Kleinstaaten, trat ebenfalls auf den Kampfplatz mit einem offenen Briefe über den preußisch-anhaltischen Streit. Er be- klagte schmerzlich, daß Frankreich nicht mehr wie sonst vom Niederrheine her des Richteramtes über Deutschland warten könne; aber „Frankreich ist von der Natur bestimmt immer zu herrschen, und wenn es das Scepter III. 1. Die Wiener Conferenzen. der Macht verloren hat, so hat es doch das Scepter der öffentlichen Mei- nung bewahrt.“ Vor dem Scepterträger der öffentlichen Meinung fand Preußen, wie billig, keine Gnade. Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche Liberale die Warnung des Bonapartisten nach. Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde, bereitwillig entgegen. Umsonst verwahrte sich König Friedrich Wil- helm, als er im Sommer 1821 durch Frankfurt kam, mit scharfen Worten wider den Vorwurf, daß er Anhalt mediatisiren wolle. Die kleinen Höfe ließen sich’s nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, „seine geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arron- diren“. Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff und die Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig „bei dem bekannten Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin“ auf ein ver- ständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, „dies sei die Gelegen- heit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben“. Blittersdorff’s Berichte, Frankfurt 30. Jan., 27. Juni 1821. Es galt, Preußen zu demüthigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt, der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschall’s Worten, ebenso sehr durch Köthen geschützt werde, wie Köthen durch Preußen. Von den größeren Bundesstaaten zeigte allein Baiern ein Ver- ständniß für die Machtverhältnisse; nachdem die Münchener Regierung so- eben selber die Schwierigkeiten der Einführung eines neuen Zollsystems kennen gelernt hatte, meinte sie doch, daß ein kleiner Unterschied bestehe zwischen einem Reiche und einer Enclave. Die anderen beurtheilten die Frage nach den Gesichtspunkten des Civilprocesses, und da die Rechts- frage allerdings zweifelhaft lag, so entspann sich am Bundestage eine grimmige Fehde, die durch viele Jahre hingeschleppt den liberalen Zei- tungen immer wieder den willkommenen Anlaß bot, Preußen als den Friedensbrecher Deutschlands zu brandmarken. Das also war für Preußen das Ergebniß der handelspolitischen Verhandlungen in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der Elbe war nothdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen Regierung, daß der Bund für den deutschen Ver- kehr schlechterdings nichts zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand auch die Erkenntniß, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten, welche anmaßende Sprache hatte er anhören Preußens zuwartende Haltung. müssen, erst in Wien, dann in Dresden! Nach so niederschlagenden Er- fahrungen faßte man in Berlin den verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen, sondern gelassen zu warten, bis die Noth den kleinen Nachbarn die Augen öffne. In diesem Sinne erging an sämmtliche Gesandten in Deutschland die gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon im Jahre 1818 sich zu Verhand- lungen bereit erklärt, er hege noch immer den Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt sei es an den Nach- barn, dem guten Willen entgegen zu kommen. Eichhorn begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der Dynastien durch Einladungen erfahrungsmäßig nur gereizt würde: „Solche Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur Aenderung ihrer inneren Staatsgesetz- gebung und als ihre Selbständigkeit gefährdende Anmuthungen mißdeutet werden.“ Weisungen an Otterstedt, 2. Nov. 1822, 20. Febr. 1825 u. s. w. Eichhorn’s Gutachten, 21. April 1824. Weisung an die Gesandtschaften, 25. März 1828. Gegen das tief eingewurzelte Mißtrauen der kleinen Höfe wirkte nur eine Waffe: ruhiger Gleichmuth, der die Natur der Dinge für sich wirken ließ. Was verschlug es auch, wenn die Presse unablässig über Preußens selbstsüchtige Sonderstellung Wehe rief? Von der öffent- lichen Meinung, die sich noch weit verblendeter zeigte als die Höfe, hatte die Handelseinheit des Vaterlandes nichts zu erwarten; Preußens bester Bundesgenosse war die wachsende Finanznoth der kleinen Staaten. — Die Bevollmächtigten der constitutionellen Staaten trugen aus Wien die Gewißheit heim, daß ihre Verfassungen vorläufig vom Bunde nichts zu fürchten hatten. Während Zentner dies Ergebniß als einen Sieg be- trachtete, war Berstett voll Unmuths. Er hatte so sicher erwartet, daß die Wiener Versammlung seinen unruhigen Karlsruher Landtag zu Paaren treiben würde, und mußte nun mit leeren Häuden heimkehren. Beim Schluß der Conferenzen richtete er noch einmal eine dringende Bitte an Metternich: jetzt da der politische Meuchelmord in Frankreich rase, sei es doch hohe Zeit, daß alle europäischen Mächte einander den Bestand der monarchischen Principien feierlich verbürgten. „Mit einer Declaration der Rechte der Völker hat der Turnus der Revolutionen begonnen. Könnte er nicht mit einer Declaration der Rechte der Throne beschlossen werden?“ Dem österreichischen Staatsmanne kam diese Aufforderung im Augenblicke sehr ungelegen. Er brauchte für jetzt Ruhe in Deutsch- land, selbst um den Preis eines Waffenstillstands mit den verabscheuten III. 1. Die Wiener Conferenzen. Liberalen, weil er voraussah, daß Oesterreich vielleicht bald alle seine Kraft wider die Revolution in Südeuropa werde verwenden müssen, und hielt darum für nöthig, den reaktionären Eifer des Freundes zu be- sänftigen. In einer langen salbungsvollen Denkschrift (4. Mai) wiederholte er dem Badener zunächst seine alte Lieblingslehre, daß in so stürmischen Tagen die Erhaltung des Bestehenden das Ziel aller Wohlgesinnten sei, und reihte daran den geistreichen Satz: „in diesem Punkte, mit welchem Alles gerettet, ja selbst das Verlorene zum Theil noch wiedergewonnen werden kann, müssen alle Anstrengungen zusammentreffen.“ Auf diese Axiome, welche der gesammten diplomatischen Welt schon längst als eisernes Inventar der k. k. Kanzleisprache wohlbekannt waren, folgten jedoch die in Metternich’s Munde unerhörten Worte: „Wir begreifen aber darunter nicht blos die alte, nur in wenig Staaten unberührt ge- bliebene Ordnung im engeren Sinne des Worts, sondern auch neu ein- geführte Institutionen, sobald sie einmal verfassungsmäßige Kraft haben. In Zeiten wie die jetzigen sind, ist der Uebergang vom Alten zum Neuen kaum mit größeren Gefahren verbunden, als die Rückkehr vom Neuen zu dem bereits erloschenen Alten. Der eine Versuch kann wie der an- dere materielle Unruhen herbeiführen, die heute um jeden Preis ver- mieden werden müssen. Den Einwurf, daß es unter den in Deutschland bisher eingeführten Verfassungen solche gebe, die gar keine Basis und folglich auch keinen Anhaltspunkt gewährten, betrachten wir als unge- gründet. Jede einmal bestehende Ordnung — sie müßte denn, wie etwa die Constitution der Cortes von 1812, das Werk reiner Willkür und unsinniger Verblendung sein — enthält Stoff zu einem besseren System.“ Darauf erinnert er die kleinen Höfe an die Eintracht der großen Mächte, an die soeben in Wien neu befestigte Vereinigung zwischen den deutschen Bundesstaaten, und ermahnt sie schließlich zu einem streng gesetzlichen, ver- fassungsmäßigen Regimente. Im Nothfalle bleibe ihnen noch „die Appellation an die Hilfe der Gesammtheit. Wenn Oesterreich, in seinem Innern unbewegt, noch eine ansehnliche Masse moralischer Kräfte und materieller Mittel besitzt, so wird es beide auch für seine Bundesgenossen zu verwenden bereit sein.“ Der Abdruck der Note vom 4. Mai 1820 bei Welcker, wichtige Urkunden S. 335, stimmt — bis auf mehrere, offenbar verlesene oder verschriebene Wörter — vollständig überein mit dem Originale, das sich zu Karlsruhe im Archiv des Min. d. a. A. befindet. Die im Wortlaute stark abweichende Denkschrift, welche in Metternich’s hinterlassenen Papieren III. 372 abgedruckt ist, kann mithin, gleich vielen anderen Aktenstücken dieser Sammlung, nur ein Concept sein. Also kein Wort mehr von der Wiederher- stellung der alten Landstände; dieselben süddeutschen Verfassungen, welche Metternich in Karlsbad als demagogisch verdammt hatte, erkannte er jetzt als einen unantastbaren Rechtsboden an. Metternich’s Ermahnungen an Berstett. Es war das Glück seines Lebens, daß alle Erzeugnisse seiner Feder ihn selber mit aufrichtiger Bewunderung erfüllten. Dies sein neuestes Werk versetzte ihn fast in Verzückung, und er konnte sich nicht enthalten in einem Begleitschreiben an Berstett hinzuzufügen: „Es ist kein Wort darin, das ich nicht aus den Tiefen meines Denkens geschöpft hätte. Die Ruhe, welche Sie darin herrschen sehen, ist die Ruhe meiner Seele. Ich werde ein sehr theueres Ziel erreicht haben, wenn ich durch meine Worte — und der Ausdruck Worte scheint mir sehr schwach um den Werth meiner Arbeit zu bezeichnen Et le mot de paroles me semble bien faible pour exprimer la valeur de mon travail. Metternich an Berstett, 4. Mai 1820. — Ihrem vortrefflichen Herrn zu beweisen ver- mag was wir wollen, glauben und hoffen!“ Als die Note bald nachher, wahrscheinlich mit Vorwissen ihres Verfassers, in mehreren deutschen und französischen Zeitschriften erschien, da hoffte Metternich, daß alle irgend besonnenen Politiker, nur die wildesten Radikalen ausgenommen, ihm für die förmliche Anerkennung der neuen Verfassungen danken würden. Bald genug sah er sich enttäuscht. Da das große Publikum jetzt zum ersten male eine geheime Denkschrift des gefürchteten Staatsmannes kennen lernte und mit den eigenthümlichen Redeblumen des Metternich’schen Stiles noch nicht vertraut war, so wurde der versöhnliche Sinn des Schreibens allgemein verkannt. Die Presse suchte den Kern der Note in jenen Phrasen über die Erhaltung des Bestehenden und schenkte den Mahnungen zur Verfassungstreue, in denen doch der praktische Zweck des Schreibens lag, keine Beachtung. Die Note vom 4. Mai erlangte einen europäischen Ruf. Zwei Jahrzehnte hindurch hieß sie bei der Opposition aller Länder „das Programm der Stabilitätspolitik, der Aufruf zum Kampfe wider das Vorwärtsschreiten der Zeit“, während sie in Wahr- heit bestimmt war, den badischen Hof vor reaktionären Gewaltstreichen zu warnen. Berstett selbst verstand die Absichten seines Meisters richtig und klagte dem treuen Marschall bitterlich, daß „unsere im reinsten deutschen Stile redigirte Schlußakte“ den gut gesinnten Regierungen so wenig Hilfe biete; aber „wenn man von außen keine Energie noch Unterstützung zu erwarten hat, so muß man à tout prix den inneren Frieden zu erhalten suchen.“ Berstett an Marschall, 13. Okt. 1820. So war es denn, seltsam genug, zum Theil das Verdienst von Metternich’s besonnenen Rathschlägen, daß sich der badische Hof mit seinen kurz zuvor so ungnädig heimgeschickten Landständen wieder ver- söhnte. Diese Mäßigung hinderte den österreichischen Staatsmann freilich nicht, die Demagogenverfolgung in Baden, wie überall in Deutschland persönlich zu überwachen. Er konnte es nicht lassen seinen eigenen Büttel zu spielen. Selbst der Heidelberger Scharfrichter, der die Reliquien Sand’s Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 4 III. 1. Die Wiener Conferenzen. so andächtig aufbewahrte, entging dem Vaterauge Metternich’s nicht, und sofort ward der badische Minister in einem langen eigenhändigen Briefe zu kräftigem Einschreiten ermahnt: „wenn solche Versuche ganz ungeahndet stattfinden, wird der Krebsschaden ewig ungeheilt bleiben.“ Metternich an Berstett, 23. Juni 1820. So lange der badische Hof noch auf Oesterreichs Unterstützung rech- nete, rüstete er sich zum offenen Kampfe wider seine Landstände; er ver- weigerte einigen liberalen Beamten den Urlaub für den Landtag und rief die Mainzer Demagogencommission an, um den Heidelberger Buch- händler Winter, den tapferen Anwalt der Preßfreiheit, in eine poli- tische Untersuchung zu verwickeln. Berstett an Marschall, 10. Aug. 1820. Aber als der Landtag im Juni zu- sammentrat und sofort die Einberufung seiner sämmtlichen Mitglieder verlangte, da war auf auswärtige Hilfe nicht mehr zu rechnen; auch die Nachrichten von den Fortschritten der Revolution in Südeuropa beäng- stigten den Hof. Die Regierung zog daher die Urlaubsverweigerung zurück, Winter wurde durch gerichtlichen Spruch auf freien Fuß gesetzt, und nun- mehr begegnete Berstett den Ständen mit überraschender Freundlichkeit. Ernüchtert durch die bitteren Erfahrungen der letzten Monate trat auch die Mehrheit des Landtags diesmal behutsamer auf. Mehrere Abgeord- nete waren durch Gnadenbeweise des Hofes gewonnen, einzelne geradezu bestochen; ganz unbefangen gestand der Großherzog dem preußischen Ge- sandten, das gute Einvernehmen mit diesen Herren koste Geld. Küster’s Bericht, Karlsruhe 22. Aug. 1820. Genug, so stürmisch dieser Landtag begonnen, so ruhig war sein Ende. Nach einer freimüthigen Rede Rotteck’s versprach die Regierung, ihr hartes Preß-Edikt, das im ganzen Lande nur vier politische Zeitungen er- laubte, bis auf das Maß der Karlsbader Beschlüsse zu mildern; einige wohlthätige Gesetze über die Aufhebung grundherrlicher Abgaben wurden vereinbart, auch über den Staatshaushalt traf man ein Abkommen durch Bewilligung einer Bauschsumme. Im September ward der Landtag fried- lich entlassen, und froh aufathmend meldete Berstett dem nassauischen Freunde, durch seine Milde gegen die Stände habe er sich für zwei Jahre Ruhe verschafft. Die beiden Ultras der Wiener Conferenz begannen jetzt doch zu glauben, daß die neuen Verfassungen, wenn man sie nur zu handhaben wisse, erträglich, ja sogar dem Partikularismus förderlich wer- den könnten. „Die Landstände, meinte Marschall, individualisiren unsere Staaten mehr und mehr und tragen zur Vernichtung des Einheitsprin- cips, welches die revolutionäre Partei vorzüglich im Auge hatte, immer mehr bei.“ Und als sein getreues Echo schrieb Berstett nach Wien: „durch die Aehnlichkeit der neuen Constitutionen in Süddeutschland ist keineswegs eine größere Annäherung der einzelnen Länder im Sinne unserer Deutsch- thümler bewirkt worden; es bildet sich vielmehr eine stets zunehmende ab- Baden. Württembergischer Landtag. gesonderte Eigenthümlichkeit aus“. Marschall an Berstett, 18. Aug.; Berstett an Metternich, 12. Sept. 1820. So fanden sich „die diesseitigen und die deroseitigen“ Ansichten, wie Marschall zu sagen pflegte, fröhlich zu- sammen in dem beglückenden Gedanken, wie fern der Tag der deutschen Einheit sei. — Sogar der gefürchtete württembergische Verfassungsvertrag, dessen Aufhebung Marschall vor Kurzem noch gefordert hatte, erwies sich unter König Wilhelms geschickten Händen als ein Werk von untadelhafter Harm- losigkeit. Im Januar 1820 wurde der erste ordentliche Landtag des Königreichs eröffnet. Der aus Weimar vertriebene Lindner, der nach langem Aufenthalt im Elsaß nunmehr in der Stuttgarter Presse für König Wilhelms Ideen thätig war, hatte die Nation durch eine weihevolle Schrift auf die Größe dieses historischen Augenblicks vorbereitet. Niebuhr’s Freund Graf Moltke kam eigens nach Württemberg, um hier im Musterlande deutscher Freiheit das constitutionelle Wesen an der Quelle kennen zu lernen; Wangenheim an Hartmann, 8. März 1820. und die Krone versäumte nicht, ihren Freisinn von Zeit zu Zeit durch ein wohllautendes Schlagwort der deutschen Welt in Erinne- rung zu bringen. Wie jubelten die liberalen Zeitungen, als Minister Maucler den Ständen feierlich versicherte, sein König liebe die Oeffent- lichkeit! Im Lande selbst ließ man sich zwar diese Huldigungen der deut- schen Nachbarn wohl gefallen, aber die politische Ermattung, welche dem leidenschaftlichen Kampfe um das alte gute Recht gefolgt war, hielt noch jahrelang an. Die Wahlen vollzogen sich beinahe ohne Kampf, selbst Wählerversammlungen und Candidatenreden kamen kaum vor. Fast über- all bezeichneten die Oberamtmänner den Wählern den Mann ihres Ver- trauens und sie bedurften weder des Zwanges noch der Bestechung, um die kleinen Bauern, die in den meisten Wahlbezirken den Ausschlag gaben, zum schuldigen Gehorsam zu bewegen. Der alte bürgerliche Herrenstand, der das Herzogthum Württemberg so lange regiert, richtete sich auch in dem constitutionellen Königreiche wieder behaglich ein. Die große Mehr- heit der zweiten Kammer bestand aus Beamten und ließ sich von ihrem klugen Präsidenten Weishaar so fügsam nach dem Willen des Ministers Maucler leiten, daß selbst Ancillon der Sanftmuth dieser Stände warmen Beifall spenden mußte. Ancillon, Ministerial- schreiben an Leg.-Rath v. Schoultz-Ascheraden, 10. März 1820. Eine Oppositionspartei fand sich nicht wie- der zusammen, seit die Führer der Altrechtler ihren Frieden mit der Krone geschlossen hatten; nur auf eigene Faust mahnten einzelne unabhängige Abgeordnete an die zahlreichen uneingelösten Verheißungen der Verfassungs- urkunde, an alle die organischen Gesetze, welche sie in Aussicht stellte. Der liberale König war mit der Zahmheit des Landtags wohl zufrieden und äußerte gern vor den fremden Diplomaten: das Betragen seiner getreuen 4* III. 1. Die Wiener Conferenzen. Stände könne anderen Ländern zum Muster dienen. Küster’s Bericht, 27. Juni 1820. Er betrachtete sein Reformwerk als vorläufig abgeschlossen, die Gesetzgebung gerieth ins Stocken, der Ausbau der Verfassung ward auf unbestimmte Zeit vertagt. Das so heiß ersehnte constitutionelle Regiment erwies sich in seinen ersten Zeiten weit unfruchtbarer als vordem die königliche Diktatur. An diesem Stillstande des öffentlichen Lebens trug der Adel des Landes eine schwere Mitschuld. Wohl mochte es den stolzen reichsun- mittelbaren Geschlechtern hart ankommen, daß sie jetzt den Groll gegen eine Krone, die ihnen so viel Unrecht zugefügt, überwinden und als Un- terthanen an den unscheinbaren Arbeiten eines kleinen Landtags theil- nehmen sollten. Aber die Verfassung hatte ihnen doch endlich Alles ge- währt, was sie nach den Wiener Verträgen fordern durften; wollten sie in diesem demokratischen Jahrhundert ihr Ansehen behaupten, so mußten sie den neuen Rechtsboden ohne Hintergedanken anerkennen und min- destens versuchen, ob es möglich sei auf so enger Bühne die Rolle einer volksthümlichen, die Rechte des Landes muthig wahrenden Aristokratie zu spielen. Zu seinem und des Landes Schaden verschmähte der hohe Adel Schwabens selbst diesen Versuch. Die Kammer der Standesherren zeigte sich unlustig zu den Geschäften, feindselig gegen jede Reform, sie schloß von vornherein alle Zuhörer von ihren Verhandlungen aus — was ihr durch das Grundgesetz nur freigestellt, nicht geboten war — und ent- fremdete sich dem Volke so gänzlich, daß sie bald fast so übel berufen war wie der bourbonische Adel. Durch den Widerstand der Privile- girten wurde die dringend nöthige und von König Wilhelm lebhaft ge- wünschte Ablösung der grundherrlichen Lasten während eines Menschen- alters immer wieder hinausgeschoben. Als der erste Landtag im Winter 1820 nach mehrmonatlicher Vertagung abermals zusammentrat, erschienen die Standesherren nicht in beschlußfähiger Anzahl — ein seltsames Schau- spiel, das sich in den nächsten acht Jahren noch zweimal wiederholte. Da die Verfassung für diesen Fall bereits Vorkehrungen getroffen hatte, so tagte die zweite Kammer vorderhand allein, und das nicht erschienene Haus ward als zustimmend angesehen. Ein Jahr nach dem Abschlusse des Grundvertrags sah man sich also bereits zu dem Nothbehelfe eines unfreiwilligen Einkammersystems gezwungen. Ein also verstümmelter Landtag konnte nur wenig leisten. Da wurde der parlamentarische Friede plötzlich gestört durch den Ein- tritt Friedrich List’s, im December 1820. Der unerschrockene Gegner des Schreiberregiments hatte mittlerweile in seinem „Volksfreund“ den alten Kampf rastlos fortgeführt. Er allein im Lande wagte rundheraus zu sagen, daß der alte Herrenstand mit der neuen Bureaukratie sich verständigt hatte. Leider fehlte ihm die schonende Klugheit, deren der Publicist in der Ausstoßung F. List’s. Enge kleinstaatlicher Zustände nicht entrathen kann; so grausame Artikel, wie die Gespräche zwischen Minister Großvezier und Gerichtsrath Frech- stirn wollte ihm Niemand vergeben. Schon zweimal war es der Bureau- kratie gelungen, ihren Todfeind dem Landtage fern zu halten; diesmal erschien er rechtmäßig gewählt von den demokratischen Reutlingern und brachte sofort Alles in Aufruhr durch die sprudelnde Heftigkeit seiner ge- dankenreichen Reden. Aber auch diesmal fand sich ein Mittel den Stö- renfried zu beseitigen. List hatte für seine Wähler den Entwurf einer Adresse ausgearbeitet, die sich in scharfen Worten gegen die Allmacht des Beamtenthums wendete: „Jammer und Noth überall; nirgends Ehre, nirgends Einkommen, nirgends Fröhlichkeit denn allein in dem Dienst- rock!“ Alle die Forderungen, welche er einst im „Volksfreund“ ver- treten, kehrten darin wieder: er verlangte öffentliche Rechtspflege, unbe- schränkte Freiheit der Gemeinden, Verminderung des Beamtenheeres und dazu — nach den neuesten Sätzen der national-ökonomischen Doctrin — Verkauf der Domänen, Einführung einer einzigen direkten Steuer. Ein wunderliches Gemisch von guten Gedanken und unreifen Einfällen enthielt die Adresse doch sicherlich nichts Strafbares; der Herrenstand aber in und außerhalb der Kammer sah die Grundlagen seiner Macht gefährdet. Sofort mußte das Gericht in Eßlingen eine Untersuchung gegen List be- ginnen wegen Beleidigung der gesammten Staatsdienerschaft, und Maucler muthete den Ständen zu, den Angeklagten kurzerhand aus dem Land- tage auszuschließen, da nach der Verfassung kein Abgeordneter in eine Criminal-Untersuchung verflochten sein dürfe. Vergeblich wies List nach, daß er nur eines Vergehens, nicht eines Verbrechens bezichtigt sei; ver- geblich warnten Uhland und einige seiner Freunde: bei solcher Aus- legung des Grundgesetzes könne die Regierung nach Belieben jedes miß- liebige Mitglied aus der Kammer entfernen. Die Mehrheit fügte sich willig dem mit allem Aufwand sophistischer Künste unterstützten Ansinnen des Ministers, sie verfuhr dabei mit der ganzen Parteilichkeit einer in ihrer Herrschaft bedrohten Kaste; eine Adresse aus Heilbronn, die sich mit reichsstädtischem Freimuth des Bedrängten annahm, wurde aus den Akten entfernt unter stürmischen Zornreden wider Jakobinismus und Sansculotterie. Von dem Ausgestoßenen verlangten die Richter nun- mehr, daß er sich auch wegen der Rede, die er im Landtage zu seiner Vertheidigung gehalten, rechtfertigen solle, und als er die Aufforderung zurückwies, bedrohten sie ihn mit den gesetzlichen Zwangsmaßregeln, die bei andauernder Widerspänstigkeit bis zu fünfundzwanzig Stockstreichen ansteigen konnten. Den erhebenden Anblick eines in den Bock gespannten Volksvertreters wollte List dem Herrenstande doch nicht gewähren. Er ließ sich verhören, wurde zur Festungshaft verurtheilt, nachdem das Ver- fahren über ein Jahr gewährt hatte, und entzog sich sodann der Strafe durch die Flucht. III. 1. Die Wiener Conferenzen. Zwei Jahre verbrachte er darauf im Auslande, immer in der Hoff- nung, daß sich daheim doch ein Gefühl der Scham regen würde; und in der That war selbst Wintzingerode über die Rachsucht der Bureaukratie empört. Der König aber blieb unversöhnlich und erwiderte auf ein Gnadengesuch der Gattin des Flüchtlings in seiner hochmüthigen Weise: List’s Unternehmen hätte hochgefährliche Folgen für den Staat herbei- führen können, gleichviel ob es aus Bosheit oder aus Unverstand ent- sprungen sei. Endlich glaubte der Vertriebene doch die Rückkehr wagen zu dürfen, aber alsbald ward er auf den Hohenasperg abgeführt und dort zu literarischen Zwangsarbeiten — das will sagen: zum Abschreiben militärischer Bekleidungs-Akten — angehalten. Erst zu Anfang 1825 gab man ihn frei, unter der Bedingung, daß er auf sein Bürgerrecht verzichtete und das Land sofort verließ. Also ward der ideenreichste politische Kopf, welchen Süddeutschland zur Zeit besaß, von seinen Landsleuten verbannt — auch er, gleich so vielen anderen großen Schwaben, ein Opfer der kleinlichen Zustände seiner Heimath. Ein strenges und doch gütiges Geschick warf den ungestümen Agitator zur rechten Zeit in den mächtigen Weltverkehr Amerikas hinaus, so daß er späterhin nach erfah- rungsreichen Wanderjahren heimkehrend die kleinstädtische deutsche Welt mit einer Fülle neuer Gedanken befruchten konnte. Der schimpfliche Vor- fall fand in Deutschland wenig Beachtung; denn List hatte keine Partei hinter sich, es lag im Wesen dieses Feuergeistes, daß er immer nur kühne Pläne anregen, nur der Zukunft die Wege weisen konnte; und die libe- rale Presse verweilte ungern bei der lästigen Thatsache, daß der freisin- nigste deutsche Fürst mit Genehmigung seines Landtags einen hochherzigen Patrioten mit einer Grausamkeit peinigte, welche den Sünden der Ber- liner und der Mainzer Demagogenverfolger nichts nachgab. Für die Entwicklung des württembergischen Verfassungslebens wurde die Ausstoßung List’s auf Jahre hinaus verhängnißvoll. Nichts kettet die Menschen fester an einander, als gemeinsam begangenes Unrecht. Durch die Mißhandlung ihres Genossen hatte die Mehrzahl der Abgeord- neten dem Minister ihre Seele verschrieben; die Minderheit war entmu- thigt, die schwachen Regungen eigenen Willens, die sich im Anfange der Session noch gezeigt, verstummten allmählich. Der Landtag versank in ein gemächliches Stillleben, und im Volke nahm die Gleichgiltigkeit der- maßen überhand, daß die Regierung sich bald genöthigt sah, die Wähler durch Taggelder und Strafdrohungen zur Ausübung ihres Wahlrechts anzuhalten. Von den überschwänglichen Freiheitswünschen, welche einst das Erscheinen der Verfassung begrüßt hatten, ging wenig in Erfüllung. Aber für die materiellen Interessen sorgte der König so einsichtig, daß selbst der liberale Wangenheim und sein Freund Geh. Rath Hartmann an dem gescheidten und energischen Fürsten niemals ganz irr wurden; und min- destens eine der Segnungen, welche dies unschuldige Zeitalter von dem Das Manuscript aus Süddeutschland. constitutionellen Leben erhoffte, die Verringerung der Steuerlasten wurde dem Lande zu theil. In den größeren Verhältnissen Frankreichs und auch in einigen der deutschen Mittelstaaten machte man sehr bald die Erfah- rung, daß die politische Freiheit mit der Wohlfeilheit der Verwaltung keineswegs Hand in Hand geht. Der constitutionelle Staat sah sich fast überall gezwungen, den Umkreis seiner Thätigkeit beständig zu erweitern, weil er den zahllosen Ansprüchen der bürgerlichen Gesellschaft, die jetzt in den Kammern beredte Fürsprecher fanden, gerecht werden mußte; er leistete mehr als der alte Absolutismus und war darum auch kostspieliger. Den Württembergern blieb diese Enttäuschung vorläufig noch erspart, da der unmäßige Aufwand des alten Hofes hinwegfiel und der König in allen Zweigen der Verwaltung auf genaue Ordnung hielt. Das Land war mit seinem gestrengen bureaukratischen Regimente und der Leidsamkeit seines Landtags nicht unzufrieden. Doch wie hätte der unstete Ehrgeiz König Wilhelms in den bescheidenen Pflichten des landesfürstlichen Berufs seine Befriedigung finden können! Die Niederlage, die er auf den Wiener Conferenzen erlitten, wurmte ihn tief; eine Genugthuung mußte er sich verschaffen, und sei es auch mit ver- schlossenem Visier. Vor Jahren, so lange Königin Katharina noch lebte, hatte er wohl zuweilen in begehrlichen Träumen an die deutsche Königskrone gedacht. So verwegene Hoffnungen bethörten ihn längst nicht mehr. Aber jener Bund im Bunde, den ihm Wangenheim und Trott so verführerisch zu schildern wußten, schien jetzt doch möglich, da ein Theil der Mittelstaaten soeben mit dem römischen Stuhle gemeinsam verhandelte und die große Darmstädter Berathung über den süddeutschen Zollverein nahe bevorstand. Seit dem September 1820 wurde eine angeblich in London erschienene Schrift „Manuscript aus Süddeutschland von George Erichson“ von Stuttgart aus geschäftig verbreitet. Es war das Programm der Trias- politik. Alle die boshaften Schmähungen, mit denen einst die Münchener Alemannia ihre bairischen Leser gegen die Norddeutschen aufgestachelt hatte, kehrten hier wieder, nur minder plump und darum gefährlicher: Berlin hat die besten Schneider, Augsburg die besten Silberarbeiter; der schlaue, unzuverlässige Norddeutsche ist im Felde nur als Husar und Freibeuter zu verwenden, die stämmigen Bauern des Südens bilden den Kern der deutschen Heere; eine politische Verbindung zwischen den beweglichen Han- delsleuten des Nordens und dem seßhaften Volke des Oberlandes mag in Jahrhunderten vielleicht möglich werden, heutzutage ist sie ebenso un- haltbar wie die Vereinigung der Engländer und der Schotten zur Zeit Eduards I. Aber während Aretin und Hörmann ihre partikularistischen Absichten nie verhehlt hatten, erhob dieser neue Zwietrachtprediger den Anspruch, der nationalen Politik die Bahnen zu weisen. Eine polnische Theilung, so führte er aus, hat sich unbemerkt an Deutschland vollzogen, von den neunundzwanzig Millionen Einwohnern des Deutschen Bundes III. 1. Die Wiener Conferenzen. gehören ihrer neunzehn den fremden Mächten Oesterreich, Preußen, Eng- land, Dänemark, Holland; seine besten Häfen sind in der Hand der nor- dischen Barbaresken, der Hanseaten, ein hors d’oeuvre am deutschen Körper, die Beute einer Kaufmannskaste, die in Englands Solde steht. Den rein deutschen Staaten bleibt mithin nur eine Rettung: sie müssen sich losreißen von den Fremden und unter sich den freien Bund selbständiger Stämme, der Deutschlands ursprüngliche Verfassung war, erneuern. Die Führung des Bundes gebührt den Baiern und den Alemannen, den beiden Kernstämmen, die sich soeben unter ihren neuen Königskronen wieder zu- sammengefunden haben. Die großen Staatsmänner des Südens erkannten zuerst, daß Deutschlands Wiedergeburt nur durch Frankreichs Hilfe mög- lich war, aus Liebe zu Deutschland wurden sie Frankreichs Freunde; als die Krieger Württembergs und Baierns vereint mit den Franzosen unsterbliche Siege erfochten, dienten sie dem Geiste des Jahrhunderts und sicherten die Unabhängigkeit des Vaterlandes für immer, darum tragen sie noch mit Stolz das Kreuz der Ehrenlegion. So ist auch heute wieder Württemberg „das Asyl deutscher Freiheit und Selbständigkeit“ geworden, sein König gab das große, unsterbliche Beispiel einer vertragsmäßigen Ver- fassung; die beiden Könige des Südens haben das von Gott eingesetzte demokratische Princip anerkannt, in Karlsbad und Wien die deutsche Frei- heit beschützt, Deutschland huldigt ihnen als den Garanten seiner Natio- nal-Unabhängigkeit. Zwischen den Zeilen ward darauf noch die Hoff- nung ausgesprochen, Preußen möge seine westlichen Provinzen an den König von Sachsen abtreten, dann erst werde der Bund des reinen Deutschlands seinen natürlichen Beruf erfüllen, als ein „Zwischenstaat“ das Gleichgewicht zwischen Frankreich, Preußen und Oesterreich wahren. So lange der Deutsche Bund bestand, war ein so dreister Angriff gegen die Grundlagen des Bundesrechts noch nie gewagt worden. Der Anwalt der deutschen Trias ging der kaum geschaffenen neuen Verfassung Deutschlands ebenso feindselig zu Leibe wie einst Hippolithus a Lapide dem altersschwachen heiligen Reiche. Von dem Gedankenreichthum, von dem hinreißenden rhetorischen Ungestüm jenes leidenschaftlichen Vor- kämpfers der schwedisch-französischen Partei besaß der gewandte Epigone freilich gar nichts; aber in der Willkür seiner Geschichtsconstruktionen, in der Gewissenlosigkeit seiner Staatsräson that er es dem alten Publicisten gleich. Der ganze ekle Bodensatz der Fremdherrschaft trat in dem „Manu- scripte“ wieder zu Tage; Alles darin war bonapartistisch, der Grundge- danke der troisième Allemagne so gut wie die demokratischen Schlag- worte, die Ausfälle auf die Hansestädte und der Vorschlag, Preußen in den Osten zu schieben. Fast mit den nämlichen Worten hatte Dalberg einst den Rheinbund verherrlicht, und anders als durch Frankreichs Hilfe konnte offenbar auch dieser neue Bund des reinen Deutschlands niemals ins Leben treten. Urtheile über das Manuscript. Mit welchem Unwillen wäre zur Zeit des Pariser Friedens ein solches Buch von der öffentlichen Meinung empfangen worden! Aber auf die großen Epochen unserer neuen Geschichte folgen mit unheimlicher Regel- mäßigkeit Zeiten des Verdrusses, denen der nationale Stolz über dem kleinen Aerger des Parteistreits fast abhanden kommt, und gerade die Männer und die Thaten, die über allen Dank erhaben sind, verfallen dann am sichersten der Undankbarkeit der kurzlebigen Menschen. Fünf Jahre nach den Befreiungskriegen durfte der Verfasser des Manuscriptes zuversichtlich behaupten „Preußen gehört so wenig als Elsaß zu Deutsch- land“, und überall in den kleinen Staaten fanden sich schon einzelne wohlmeinende Patrioten, die ihm zustimmten; ihnen schien es nicht lächer- lich, wenn er im Namen der Besiegten von Dennewitz und Wartenburg den Siegern sogar die kriegerische Tüchtigkeit absprach. Börne in Frankfurt hatte an dem Buche nur das Eine auszusetzen, daß es noch nicht die ganze Wahrheit sage. Der bairische Liberale F. v. Spaun, ein eifriger Vor- kämpfer des Illuminatenthums und des bajuvarischen Machtdünkels, ver- sicherte bald nachher in seinen „Glossen über den Zeitlauf“: Süddeutsch- land hat den Alliirten gute Dienste geleistet, verdankt ihnen aber rein nichts; wir bedürfen des Deutschen Bundes nicht; wenn „unser Max“ ruft, dann werden tausende der Helden, die bei Leipzig siegten, den blau- weißen Fahnen zulaufen! So weit gingen freilich nur einzelne Verblendete. Selbst Wangen- heim wies die landesverrätherischen Hintergedanken des „Manuscripts“ weit von sich. Er hielt zwar, wenn die Unabhängigkeit der Kleinstaaten bedroht schien, sogar die „immerhin bedenkliche“ Anrufung der auswärtigen Ga- ranten der Bundesakte für erlaubt; doch an einen neuen Rheinbund dachte er niemals. Sein Bund der Mindermächtigen sollte auf dem Boden der Bundesakte erwachsen, friedlich, allein durch die moralische Macht der süddeutschen Kronen, durch die Anziehungskraft ihrer freien Verfassungen. In dieser abgeschwächten Fassung erschienen die Ideen des Manuscripts auch vielen anderen Liberalen verführerisch. Das sophistische Buch wirkte im Stillen sehr nachhaltig und nährte unter den süddeutschen Liberalen einen Dünkel, der um so schädlicher war, weil er sich nicht auf die wirk- lichen Vorzüge des oberdeutschen Lebens, auf seine alte Cultur, seine un- verwüstliche Poesie, seine heiteren, natürlichen, demokratischen Sitten, son- dern auf eine eingebildete politische Ueberlegenheit berief. Aus der trüben Quelle dieser Schrift entsprang auch die jahrzehntelang unablässig wieder- holte Parteilegende von den Karlsbader Conferenzen und dem heldenhaften Kampfe der treu verbündeten liberalen Kronen Baiern und Württem- berg wider die reaktionären Großmächte. Den Preußen klang die Verherrlichung des Rheinbunds so unbegreiflich, daß sich Niemand dort zu einer öffentlichen Antwort herbeilassen mochte, obgleich das Buch in den Berliner literarischen Kreisen mit lebhaftem Un- III. 1. Die Wiener Conferenzen. willen besprochen wurde. Nur der Hamburger J. L. v. Heß, derselbe, der schon im Jahre 1814 für „die Freiheit der Hansestädte“ geschrieben hatte, sendete eine Erwiderung hinaus: „Aus Norddeutschland, kein Manuscript“. Der wackere Freistädter sprach noch ganz im Geiste des weitherzigen Patrio- tismus der Befreiungskriege, frei von partikularistischer Empfindlichkeit, obschon er nach hanseatischem Brauche die „unbelastete Freiheit“ des Ham- burger Handels etwas überschätzte; er hielt fest an der Hoffnung, daß der Staat, der jenen nationalen Kampf begonnen, dereinst noch „der Eini- gungspunkt für Deutschland“ werden müsse, und beschämte den Gegner durch den unwiderleglichen Vorwurf, daß noch niemals ein norddeutscher Schriftsteller — auch nicht in den Tagen, da die Baiern noch unter Frankreichs Fahnen fochten — ebenso boshaft und lieblos über seine süd- deutschen Brüder geredet habe. An den Höfen von Wien und Berlin erregte der offene Aufruf zum Bundesbruche lebhafte Besorgniß. Man forschte eifrig nach dem Ver- fasser und rieth anfangs auf Hörmann oder Aretin, da der Pamphletist selber in der Einleitung auf Baiern als seine Heimath hindeutete; auch Wangenheim erklärte auf den Darmstädter Conferenzen, das Buch könne nur von der Partei Montgelas’ herrühren. Nebenius’ Bericht an Berstett, Darmstadt 14. Nov. 1820. Nachher blieb ein drin- gender, unwiderlegter Verdacht auf Lindner haften, und nunmehr trat das Libell erst in das rechte Licht. Die Lästerungen jener fanatischen Bajuvaren wider den Norden entsprangen doch zum Theil der Unkennt- niß; dieser Kurländer aber, der mit dem niederdeutschen Leben von Kin- desbeinen an vertraut war, konnte sein widerliches Zerrbild vom nord- deutschen Volksthum unmöglich in gutem Glauben entworfen haben, er mußte die Absicht hegen den Süden gegen den Norden aufzuwiegeln, und in der That ist dies schlechte Handwerk, von Lindner an bis herab auf die neuesten Zeiten, immer von norddeutschen Ueberläufern mit be- sonderem Eifer getrieben worden. Man wußte, daß Lindner von König Wilhelm zuweilen geheime literarische Aufträge empfing; soeben erst hatte er gegen den Liberalen Keßler, der durch freimüthige Besprechung würt- tembergischer Zustände dem Hofe lästig fiel, einen gehässigen Federkrieg geführt. Küster’s Bericht, 12. Febr. 1820. Doch jede Mitschuld des Königs an dem Manuscript wurde von Wintzingerode, auf Befehl seines Herrn, entschieden abgeleugnet, und sie schien auch kaum denkbar. Wer hätte glauben mögen, daß der Held von Montereau jetzt den Rheinbund vertheidigen und seine eigenen Verdienste mit so unziemlichem und unwahrem Selbstlobe der Nation anpreisen sollte? Als aber Wintzingerode strenges Einschreiten gegen Lindner verlangte, weil das Treiben „dieser liberalen Tollhäusler“ die Großmächte un- fehlbar erbittern müsse, da weigerte sich der König beharrlich, und erst Baiern. Zentner. auf das erneute Drängen seines Ministers gestand er dem Ueberraschten endlich: er selber sei der Verfasser des Manuscripts, er habe das Ge- rippe, Lindner nur die Füllung der Arbeit gegeben. Wintzingerode, Graf H. L. Wintzingerode, S. 69. Durch solche Mittel also hatte König Wilhelm sich für seine Wiener Demüthigung zu rächen versucht! Der Graf verhehlte seinem Herrn nicht, daß er die Kosten eines Auswärtigen Amtes für das kleine Württemberg nicht mehr zu rechtfertigen wisse, wenn man sich so muthwillig das Vertrauen der großen Mächte verscherze. Gleichwohl blieb er im Amte. Das Bewußtsein einer eigenen politischen Verantworlichkeit war den deutschen Ministern damals noch fremd; sie betrachteten sich fast allesammt nur als Diener ihrer Fürsten. Wintzingerode hielt es für unritterlich den König in einem Augenblicke der Bedrängniß zu verlassen und mußte nun wohl oder über durch unwahre Betheuerungen den Argwohn der deutschen Höfe zu be- schwichtigen suchen. Vergebliche Mühe. Der Scharfsinn F. Gentz’s, der in literarischen Dingen fast immer das Rechte traf, hatte den Urheber des Manuscripts sofort erkannt. Die Nichtigkeit der württembergischen Triaspläne wurde nirgends schärfer verurtheilt als an dem Hofe, welchem Lindner die Führung seines Sonderbundes zugedacht hatte. In der bairischen Presse waren vor fünf Jahren die Triasgedanken zuerst aufgetaucht; aber die Regierung blieb ihnen jetzt wie damals unzugänglich. Der bairische Staat war doch zu groß, seine Dynastie zu stolz um so luftigen Traumbildern nachzugehen. Wie glücklich fühlte sich König Max Joseph, da er nun wieder drei Jahre lang vor seinen getreuen Landständen Ruhe hatte. Die durch Zentner’s Klugheit herbeigeführte Versöhnung mit den beiden Groß- mächten that dem Herzen des gutmüthigen Herrn wohl. Sein Miß- trauen gegen die Liberalen verstärkte sich noch, seit die Revolution in Südeuropa immer weiter um sich griff und im Laufe des Sommers sogar nach Italien hinüberschlug. Als Gentz im August nach München kam, fand der König kaum Worte genug, um dem Wiener Hofe seine Anhänglichkeit zu betheuern. Er liebe, so gestand er, die Constitutionen ebenso wenig wie Kaiser Franz, und ohne den unglücklichen Wiener Con- greß wäre er gewiß nie so weit gegangen; indessen sei er Gottlob mit einem blauen Auge davongekommen, und nun solle ihn auch der Teufel keinen Schritt weiter führen. An dem gewohnten bureaukratischen Re- gimente ward durch die parlamentarischen Institutionen nichts geändert. Selbst die den Kammern versprochene Neugestaltung des Heerwesens unterblieb, obgleich zwei der tüchtigsten Generale, Raglovich und Baur schon seit Jahren die Einführung eines Landwehrsystems, nach der Art des preußischen, befürwortet hatten. Der liberale Lerchenfeld sah sich ganz auf sein Finanzfach beschränkt, und hier gelang es seiner ausdauern- III. 1. Die Wiener Conferenzen. den umsichtigen Thätigkeit endlich Ordnung zu schaffen, so daß der Kurs der Staatspapiere in wenigen Jahren um mehr als 30 Procent stieg. Die deutsche Politik des Münchener Hofes wurde durch Rechberg und Zentner bestimmt, und sie standen Beide, Jeder auf seine Weise, treu zu den Großmächten. Auf ihre Veranlassung Zastrow’s Bericht, 15. Nov. 1820. brachte die Augsburger Allgemeine Zeitung eine Kritik des Manuscripts, welche alle Sonder- bundsgedanken mit bitterem Spotte abfertigte. — Mittlerweile trat auch der letzte der süddeutschen Staaten, der bisher noch an der unbeschränkten Monarchie festgehalten, zu den Formen des constitutionellen Staates über. Pünktlich wie er es verheißen, verlieh Großherzog Ludwig von Hessen durch das Edikt vom 18. März 1820 seinem Lande eine Verfassung; er hoffte durch diese behutsame Gewäh- rung, wie er den großen Mächten sagen ließ, allen Erwartungen der Wiener Conferenzen zu entsprechen, seine Zusage zu erfüllen und zugleich „die Kraft seiner Regierung zu sichern“. Note des großh. hess. Geschäfts- trägers Frhr. v. Senden an Ancillon, 29. März 1820. Sein vertrauter Rath, der verdiente Strafrechtslehrer Grolmann hatte erst vor Kurzem sein aka- demisches Amt in Gießen schweren Herzens mit dem Ministersessel ver- tauscht, weil er sich verpflichtet hielt der drohenden Anarchie entgegenzu- wirken; eine milde, versöhnliche Natur, mehr Gelehrter als Staatsmann, meinte Grolmann den Landständen „Alles gewährt zu haben, was ihnen ohne offenbare Gefahr einer Republikanisirung gewährt werden könne.“ Grolmann an Graf Solms-Laubach, 25. März 1820. Aber diesmal hatte sich der ehrwürdige, in den Anschauungen eines wohl- wollenden Absolutismus ergraute Fürst über die Stimmung seines Landes gründlich getäuscht. Während der langen Zeit des Wartens war das Volk durch zahlreiche Petitionen und Versammlungen aufgeregt worden; in den mediatisirten Herrschaften des Odenwalds hatten sich die hart belasteten Bauern den Truppen bei der Eintreibung der Steuern schon thätlich widersetzt. Und nun brachte die ersehnte Verfassung, die aller Noth ein Ziel setzen sollte, nicht viel mehr als einige Vorschriften über den künftigen Landtag. Die gemüthliche patriarchalische Sprache des Edikts verfehlte ihren Zweck, da der Inhalt gar so dürftig war. Die Rechte der Landstände waren sehr eng bemessen und das Wahlrecht der- maßen beschränkt, daß sich im ganzen Staate außer den höheren Staats- beamten nur 985 Wählbare fanden. Zu allem Unheil erschien dies Grundgesetz in dem nämlichen Augenblicke, da die soeben wieder aus dem Grabe steigende spanische Cortesverfassung in den deutschen Zeitungen veröffentlicht wurde und das Entzücken der liberalen Welt erregte. „Eine Verfassung mit zwei Kammern ist gar keine“ — so hieß es jetzt häufig in den süddeutschen Wirthshäusern, wenn auf das Wohl der Cortes und Das Darmstädter März-Edikt. ihres Helden Riego angestoßen wurde; und F. v. Spaun meinte: unser Max braucht nur mit dem Finger zu winken, um die Kammer der Reichsräthe hinwegzufegen. Wie kümmerlich erschien die Freiheit der Hessen neben diesen spanischen Herrlichkeiten! Das ganze Land gerieth in Bewegung. Einige in Stuttgart ge- druckte anonyme Flugschriften, die von E. E. Hoffmann in Darmstadt herrührten, unterwarfen das Edikt einer schonungslosen, wohlberechtigten Kritik, und da die Bauern schon längst über Steuerdruck klagten, so fiel die Mehrzahl der Wahlen zu Ungunsten der Regierung aus. Die Rheinhessen wählten gar den französischen General Eickemeyer, denselben, der einst bei der schmählichen Uebergabe von Mainz mitgewirkt hatte und darum am Hofe, mit Unrecht, für einen gefährlichen Jakobiner galt. Die größere Hälfte der Abgeordneten erklärte dem Großherzog so- fort in einer ehrerbietigen, aber sehr nachdrücklichen Eingabe: sie könnten in dem Edikte die verheißene „umfassende Constitutions-Urkunde“ nicht erkennen und darum auch keinen Eid darauf leisten. Umsonst hatte Hans v. Gagern die Grollenden beschworen, nicht also von Haus aus jede Ver- ständigung abzuweisen. Dem wunderlichen Reichspatrioten erging es wie vielen anderen Diplomaten der Kleinstaaten: so phantastisch er sich einst in dem nebelhaften Bereiche der Bundespolitik gezeigt hatte, ebenso be- sonnen verfuhr er jetzt, da er festen Boden unter seinen Füßen fühlte, in der praktischen Politik seines Heimathlandes. Von ihm geführt reichten seine Standesgenossen von der Ritterschaft und die Minderheit der übrigen Abgeordneten eine Gegenerklärung ein: sie waren unbedenklich zur Leistung des Eides bereit, aber nur unter der Voraussetzung, daß der Großherzog ihnen noch andere Gesetze „zur vollständigen Ausbildung der Verfassung“ vorlegen würde. Die Lage des kleinen Staates begann recht unsicher zu werden. Der preußische Gesandte Frhr. v. Otterstedt — notre ami aux mille affaires hieß er in der diplomatischen Welt — ein erklärter Gegner der Liberalen, der immer aufgeregt und geheimnißvoll zwischen den Höfen von Darm- stadt und Bieberich hin- und herreiste, schilderte seinem Kabinet „den wahrhaft teuflischen Geist“ der hessischen Demagogen in den dunkelsten Farben Otterstedt’s Berichte, 10., 26. Juni, 4. Juli 1820. ; und allerdings nahm die pessimistische Verbitterung bedenklich überhand. Einzelne der Eidverweigerer hofften insgeheim auf einen Ge- waltstreich von oben, damit dann der ausbrechende Volksunwille den Hof zu umfassenden Zugeständnissen zwänge. Auch die mächtigen Mediatisirten, denen fast ein Viertel des Großherzogthums gehörte, zeigten sich feindselig. Vergeblich hatte ihnen die Regierung vor Kurzem alle die in der Bun- desakte verheißenen Rechte, und noch einige mehr, zugestanden, so daß fortan am Büdinger Schloßthore eine Isenburgische Leibwache prunken III. 1. Die Wiener Conferenzen. durfte. Die Fürsten und Grafen waren mit Alledem nicht befriedigt und blieben, bis auf Einen, sämmtlich dem Landtage fern, obschon sie selbst schon vor Jahren die Berufung der Stände stürmisch verlangt hatten. Eingabe der Standesherren an den Großherzog, März 1816. Durch Grolmann’s Klugheit wurde die Gefahr noch zur rechten Zeit be- schworen. Nüchtern genug um die Stimmung des Landes richtig zu wür- digen und bescheiden genug um den begangenen Mißgriff einzugestehen, bewog er den Großherzog zur Nachgiebigkeit. In einer gnädigen Antwort gewährte der alte Herr die Bitte der Gagern’schen Partei und versprach, daß den Ständen einige organische Gesetze zur Ergänzung des März-Edikts vorgelegt werden sollten. Nach dieser Zusage ließen auch mehrere Mit- glieder der entschiedenen Opposition ihren Widerspruch fallen, und am 27. Juni konnte der Landtag endlich eröffnet werden. Die unbelehrbaren Eidverweigerer wurden aus der Kammer ausgeschlossen, und die Neu- wahlen vollzogen sich überall ohne Widerstand. Der Landtag errang sich sogleich die Oeffentlichkeit seiner Sitzungen und damit ein großes Ansehen, da das gesammte Volk mit gespannter Aufmerksamkeit den Berathungen folgte; aber er mißbrauchte seine Macht nicht, die Minister kamen ihm willfährig entgegen, und unter der sachkundigen Leitung des Präsidenten Eigenbrodt, des berühmten Forstmannes, nahmen die Verhandlungen anfangs einen friedlichen Verlauf. Alles schien auf dem besten Wege. Sogar Marschall, der bisher nach seiner Weise die Darmstädter Demagogen bei allen Höfen verlästert hatte, meinte jetzt beruhigt: die Regierung habe das Heft in der Hand behalten, das monarchische Princip sei genugsam gewahrt. Marschall an den Herzog von Nassau, 30. Juni 1820. Grolmann aber mußte bald fühlen, wie schwer es hielt, selbst mit dieser besonnenen Kammer zum Abschluß zu gelangen. Er befand sich in einer unhalt- baren Stellung; denn die Gesetzentwürfe über staatsbürgerliche Rechte, über Ministerverantwortlichkeit und Steuerbewilligungsrecht, welche er jetzt dem Landtage vorlegte, enthielten in Wahrheit nicht die Ergänzung, sondern die Aufhebung des März-Edikts, und unter den Abgeordneten äußerte sich immer vernehmlicher das Verlangen, daß auch Hessen, wie die anderen süddeutschen Staaten eine förmliche, das gesammte Staats- recht umfassende Verfassungsurkunde erhalten müsse. Wie viel einfacher doch, wenn man den Ständen diesen Herzenswunsch erfüllte! Der Mi- nister berieth sich insgeheim mit seinem Schwager, dem Kanzler der Uni- versität Gießen, Arens, einem namhaften Juristen, dann mit Staatsrath Hofmann, der das Finanzwesen sehr geschickt leitete, endlich auch mit einem jüngeren liberalen Beamten, Geh. Rath Jaup. Mit Ausnahme Jaup’s war keiner dieser vier Männer constitutionell gesinnt, sie Alle betrachteten eine Verfassung besten Falles als ein nothwendiges Uebel, Arens gehörte Nachgiebigkeit des Großherzogs. sogar zu der hochconservativen Partei und hatte sich in Gießen als uner- bittlicher Verfolger der Demagogen einen schlimmen Leumund erworben. Gleichwohl vereinigten sie sich allesammt in der Erkenntniß, daß die Gäh- rung im Lande allein durch eine Constitution beschworen werden könne. Der Großherzog ertheilte seine Genehmigung, und am 14. Oktober überraschte Hofmann den Landtag durch die Aufforderung: die Stände möchten nur Alles was sie noch zur Vervollständigung des März-Edikts wünschten, der Regierung vorschlagen; dann sollten die vereinbarten Punkte in einer Verfassungsurkunde zusammengestellt werden und mit deren Ver- kündigung das März-Edikt außer Wirksamkeit treten. Der Erfolg bewies augenblicklich, wie richtig Grolmann gerechnet hatte. Das den Herzen dieses Geschlechts so unwiderstehliche Wort „Verfassung“ wirkte wie ein Zauberschlag: nun waren die Hessen doch ebenso frei wie die Baiern, Badener und Württemberger! Der Saal erdröhnte von Freudenrufen. In tiefer Bewegung sprach der Präsident Eigenbrodt: „sie ist nun da, die Morgenröthe eines schönen Tages, der das Band der Liebe und des Zutrauens zwischen einem edlen Fürsten und einem biedern Volke be- festigen, noch fester knüpfen wird.“ Dann schloß er die Sitzung, damit der große Tag nicht durch andere Geschäfte entweiht würde. Welch ein Jubel sodann, als der Großherzog Abends im Theater unter seinem ge- treuen Volke erschien! Ueberall im Lande die gleiche Begeisterung, überall, wie das Stichwort des Tages lautete, die gerührte Dankbarkeit glücklicher Kinder gegen den allgeliebten Vater. An den Höfen fand der Freudenrausch des hessischen Volkes wenig Widerhall. Wie hart war schon der König von Württemberg getadelt worden, weil er seiner Verfassung die Form eines Vertrags gegeben hatte, und er konnte sich doch auf das alte Recht seiner Schwaben be- rufen. Jetzt aber erbot sich ein zweiter deutscher Fürst freiwillig zu einer Vereinbarung mit seinen Ständen, obgleich diesen ein historischer Rechts- anspruch unzweifelhaft nicht zur Seite stand. Cine solche Verletzung des monarchischen Princips schien hochgefährlich. Der Erbgroßherzog und sein Bruder Prinz Emil hatten ihres Unmuths kein Hehl und beschuldigten den Minister, daß er hinter ihrem Rücken die Gutherzigkeit ihres altern- den Vaters mißbraucht habe. „Wenn Ihr Schwager seinen Frieden mit den Jakobinern schließen will — sagte Prinz Emil dem Kanzler Arens ins Gesicht — dann will ich den Krieg mit ihm. Mag Grolmann in den Koth stürzen, das ist mir sehr gleichgiltig; aber daß er meinen Vater mit hineinreißt, das werde ich ihm nie verzeihen.“ Prinz Emil v. Hessen an Otterstedt, 14. Okt. 1820. Prinz Emil hatte neuer- dings die bonapartistischen Ideale seiner Jugendjahre allmählich aufge- geben und sich auf dem Aachener Congresse persönlich mit den neuen Gebietern Europas ausgesöhnt. Ein ausgezeichneter Soldat, klug, unter- III. 1. Die Wiener Conferenzen. richtet, energisch, blieb er fortan durch viele Jahre eine Säule der hoch- conservativen Partei in Süddeutschland. Otterstedt, der sich seines be- sonderen Vertrauens erfreute, urtheilte über ihn: „er lebt nur in und mit dem monarchischen Princip, das er wie ein wahrer Chevalier zu ver- theidigen versteht.“ Die Stimmung des Prinzen verdüsterte sich noch mehr, da eben in diesen Tagen auch die alte feste Mannszucht des kleinen Heeres, dem er mit Leib und Seele angehörte, zu wanken schien. Leut- nant Schulz, jener Genosse der Unbedingten, der das revolutionäre Frag- und Antwortsbüchlein unter die Bauern geworfen hatte, wurde vom Kriegs- gerichte freigesprochen. Ein so ungerechter Wahrspruch — Grolmann selbst konnte das nicht in Abrede stellen — wäre vor einem Jahre noch un- möglich gewesen; es ließ sich nicht verkennen, daß die aufregenden Nach- richten von den spanischen und italienischen Soldatenmeutereien das mi- litärische Pflichtgefühl der Offiziere des Kriegsgerichts verwirrt hatten. Otterstedt’s Bericht, 23. Okt.; Grolmann an Otterstedt, 19. Okt. 1820. Auch du Thil, der an dem entscheidenden Beschlusse des Ministe- riums keinen Antheil genommen, sprach sich sehr besorgt aus. Er gab wohl zu, daß der Bestand einer Verfassung beruhigend wirken könne: denn wie die Welt vor dreihundert Jahren für und wider die Trans- substantiation kämpfte, so „ist Constitutionssucht heute die Modekrank- heit“. Dennoch hielt er es für „eine unbegreifliche Unbesonnenheit, das furchtbare Beispiel zu geben, daß die Volksvertretung mit der Regierung über die Verfassung unterhandelt.“ Du Thil an Otterstedt, 23. Okt. 1820. Otterstedt vollends, der ewig Auf- geregte, redete in seinen Berichten, als ob die Jakobiner obenauf wären; er beschwor seine Regierung, in einem Ministerialschreiben ihre förmliche Mißbilligung auszusprechen: auf keinen Fall dürfe Grolmann, nach solchen Beweisen der Unzuverlässigkeit, das Ministerium des Auswärtigen be- halten. Der alte Großherzog selber begann bereits wieder zu schwanken und versprach seinem Sohne Emil im tiefsten Vertrauen, daß Grolmann das auswärtige Amt an du Thil abtreten solle, sobald die großen Mächte es verlangten. Otterstedt’s Berichte, 18., 23., 29. Okt. Prinz Emil v. Hessen an Otterstedt, 29. Okt. 1820. Die Diplomaten der Nachbarschaft blickten voll Angst auf „das Theater der Intrigue“, das sich in Darmstadt aufgethan; Goltz in Frankfurt hielt für ausgemacht, daß der Unheilsmann Wangenheim auch hier wieder die Hand im Spiele gehabt, und Marschall schalt: so lasse „ein schwacher Regent und ein unerfahrener unbeholfener Minister die Zügel aus der Hand“ gleiten. Goltz an Hardenberg, 21. Nov.; Marschall an Berstett, 16. Okt. 1820. Der preußische Hof aber bewahrte auch diesmal, wie noch bei allen Verfassungskämpfen des Südens, eine wohl- wollende Zurückhaltung. Der vielgeschäftige Gesandte erhielt die strenge Verständigung über die Verfassung. Weisung, sich jeder Einmischung zu enthalten; auch den Austritt Grol- mann’s aus dem auswärtigen Amte hielt Bernstorff nicht für wünschens- werth, weil der Verdrängte dann auf die Meinung der großen Mächte noch weniger Rücksicht nehmen würde. Weisungen an Otterstedt: von Bernstorff, Troppau, 11. Nov., von Ancillon, Berlin, 11. Nov. 1820. Bei solcher Gesinnung der preu- ßischen Staatsmänner wollte Metternich ebenfalls keinen entscheidenden Schritt thun, obwohl er einmal eine sehr unfreundliche Note nach Darm- stadt sendete: so lange die Abwehr der italienischen Revolution seine ganze Kraft in Anspruch nahm, sollte in Deutschland jede Verwicklung vermieden werden. Unterdessen hatten sich die Ultras in Darmstadt von ihrem Schrecken erholt, da die Haltung der Kammern durchaus den Erwartungen des Ministers entsprach. Beschwichtigt durch die Zusage der Verfassung, zeigten sich die Abgeordneten fortan sehr nachgiebig, und Grolmann konnte mit vollem Rechte dem preußischen Gesandten versichern, der Entschluß des Großherzogs habe der radikalen Partei eine Niederlage bereitet, auf das Vertrauen des Volks gestützt stehe die Regierung jetzt mächtiger da denn zuvor. Auch Arens redete dem besorgten Preußen zu: — es sei unmög- lich, den Strom der allgemeinen Opinion aufzuhalten, möge das für Preußen ein Fingerzeig sein! — und Gagern diktirte ihm eine Denk- schrift in die Feder, welche dem Berliner Hofe auseinandersetzte, daß die Hessen nimmermehr hinter ihren süddeutschen Nachbarn zurückbleiben wollten, und mithin nur eine Verfassungsurkunde den Landtag zufrieden stellen könne. Grolmann an Otterstedt, 17. Okt.; Arens an Otterstedt, 15. Okt.; Mémoire du Baron de Gagern, 29. Okt. 1820. Das Zureden wirkte, und wohlmeinend wie er war, hielt es Otterstedt nunmehr für seine Pflicht, den grollenden österreichi- schen Gesandten v. Handel zu beschwichtigen und auch die noch immer ver- stimmten beiden Prinzen zur Besonnenheit zu mahnen. Auf seine und du Thil’s Vorstellungen sahen die Prinzen ein, daß es ihnen nicht zieme, öffentlich wider ihren Vater aufzutreten; Beide gaben in der ersten Kammer versöhnliche Erklärungen ab. Um seine Söhne vollends zu gewinnen, be- rief sie der Großherzog sodann in sein Ministerium; damit war, wie Prinz Emil befriedigt schrieb, von Neuem bewiesen, daß der alte Herr „das monarchische Princip kräftig aufrechthalten wollte“. Prinz Emil von Hessen an Otterstedt, 29. Okt. 1820. Im Ministerrathe einigte man sich hierauf über einen guten Ge- danken, der den Doktrinären des monarchischen Princips ihre letzten Formbedenken aus der Hand schlug. Man beschloß, daß die Verfassungs- urkunde zwar genau nach den angenommenen Vorschlägen der Stände abgefaßt, dann aber ohne nochmalige Befragung des Landtags, vom Throne herab als ein freies Geschenk fürstlicher Gnade dem Lande ver- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 5 III. 1. Die Wiener Conferenzen. liehen werden solle. So erschien das Grundgesetz, obwohl es in Wahr- heit mit dem Landtage vereinbart war, der Form nach als eine gegebene Verfassung, und das den strengen Monarchisten so unheimliche Schreckbild eines politischen Grundvertrages war glücklich vermieden. Zur selben Zeit wurde Leutnant Schulz aus der Armee entlassen, nachdem Prinz Emil und die Offiziere seines Reiter-Regiments den Großherzog dringend um „die Entfernung dieses Unwürdigen“ gebeten hatten; und nun erst söhnten sich die Prinzen mit der neuen Ordnung der Dinge völlig aus. Eingabe des Prinzen Emil und der Offiziere des Chevauxlegers-Regiments an den Großherzog, Nov. 1820. Aus Ehrfurcht vor dem greisen Landesherrn ließen sich die Landstände gleichfalls die Form der Verfassungsverleihung wohl gefallen, da sie in der Sache doch fast alle ihre Wünsche durchgesetzt hatten; sie widersprachen auch nicht, als der Minister die fragwürdige Behauptung aufstellte, daß die Weisheit des Großherzogs schon im März Alles genau so wie es ge- kommen sei vorhergesehen habe. Genug, Grolmann hatte, gewandt und fest, zuerst die Radikalen geschlagen, dann die höfische Opposition, die bei der beginnenden Altersschwäche des Großherzogs unberechenbaren Schaden stiften konnte, gänzlich entwaffnet. Am 17. December wurde das Grund- gesetz unterzeichnet und alsdann, unter neuen Ausbrüchen stürmischer Freude, von den Kammern entgegengenommen. Die hessische Verfassung war der badischen sehr ähnlich; jedoch be- stand die erste Kammer, nach dem Vorbilde Württembergs, nur aus den Standesherren und einigen vom Landesherrn Ernannten. Die Mitglieder der Ritterschaft erhielten ihren Platz in der zweiten Kammer neben den Abgeordneten der großen Städte und der gemischten Wahlbezirke, damit „das aristokratische Princip nicht zu sehr die Oberhand gewinne“; und nach- dem man während des Verfassungskampfes genugsam erfahren hatte, wie niedrig die alten reichsunmittelbaren Geschlechter den Werth einer darm- städtischen Pairie schätzten, so half man sich, gleich den Württembergern, durch die wunderliche Vorschrift, daß eine nicht vollzählig erschienene Kammer als einwilligend angesehen werden solle. Ueber die Beschluß- fähigkeit der zweiten Kammer enthielt die hessische Verfassung, wie alle die anderen neuen Grundgesetze des Südens, sehr kleinliche Bestimmungen. Da die Bureaukratie den gesetzgebenden Körper wie ein Regierungscolle- gium, das seine Amtsstunden absitzen muß, betrachtete, und die Volksver- treter überdies Tagegelder bezogen, so forderten die süddeutschen Ver- fassungen allesammt, daß mindestens die größere Hälfte, in Baiern und Württemberg sogar zwei Drittel der Abgeordneten immer anwesend sein müßten — eine pedantische Kleinmeisterei, welche seitdem eine traurige Eigenthümlichkeit des deutschen Parlamentarismus geblieben ist und sein Ansehen im Volke schwer geschädigt hat. Die hessische Verfassung. Im Ganzen entsprach das hessische Grundgesetz den Bedürfnissen des Landes. Auch die preußische Regierung erkannte dies an und sprach dem Großherzog und seinem treuen Volke ihren warmen Glückwunsch aus. „Durch die glückliche Wendung, welche diese große Angelegenheit genommen — schrieb Ancillon — ist das monarchische Princip, das Grundprincip aller deutschen ständischen Verfassungen, recht erhalten worden, indem S. K. Hoheit dieses Staatsgrundgesetz Höchstselbst Ihren Ständen gegeben haben und die Freiheit Ihres souveränen Willens und die hohe Weisheit Ihrer Beschlüsse durch das was sie den Wünschen der Kammern zugestan- den wie durch das was sie denselben vorenthielten gleich bewährt haben.“ Aucillon an Senden, 10. Jan. 1821. Der Geist der Eintracht, der diesen Landtag beseelte, blieb ungeschwächt bis zum Schlusse der Session, im Sommer 1821; die Honigmonde des constitutionellen Lebens verliefen nirgends so ungetrübt wie in Darm- stadt. Man vereinbarte noch einige wichtige Gesetze über die Ablösung der bäuerlichen Lasten, und seitdem ward die Entlastung des Bodens so eifrig gefördert, daß Hessen früher als alle anderen deutschen Staaten zur vollständigen wirthschaftlichen Befreiung des Landvolkes gelangte. Mit mächtigem Selbstgefühle blickte der Darmstädter von der Höhe seiner modernen Lebensverhältnisse auf die kurhessischen Nachbarn hernieder und meinte: wenn die Welt untergeht, dann wandern wir nach Kur- hessen aus, denn dort ist man immer fünfzig Jahre hinter der Zeit zurück. — Dergestalt war in ganz Süddeutschland die constitutionelle Staats- form zur Herrschaft gelangt, und so gewiß diese Wendung der Dinge nothwendig und heilsam war, ebenso gewiß bereitete sie der Einigung der Nation ernste Gefahren. Erst durch Napoleon und die Siege des Rheinbunds war in den zerstückelten Gebieten des Südens ein Gemein- gefühl, ein Bewußtsein oberdeutscher Eigenart, das im achtzehnten Jahr- hundert noch geschlummert hatte, erweckt worden. Jetzt verschärfte sich dieser Sondergeist, seit man anfing die schöne Heimath als das classische Land deutscher Freiheit zu preisen und die großen nationalen Erinne- rungen des waffenstarken Nordens zu mißachten. Die Kluft zwischen Nord und Süd verbreiterte sich während der nächsten Jahre, und erst nach schmerzlichen Enttäuschungen erkannten die Oberdeutschen, daß nur die Einheit Deutschlands ihnen die politische Freiheit sichern konnte. — 5* Zweiter Abschnitt. Die letzten Reformen Hardenbergs. Derweil die Wiener Conferenzen den Sisyphus-Stein der Bundes- verfassung auf und nieder wälzten, gelangte in Berlin eine Arbeit zum Abschluß, die außerhalb Preußens wenig beachtet für Deutschlands Zu- kunft ungleich folgenreicher werden sollte als alle Verhandlungen der Bundespolitik. Der greise Staatskanzler legte die letzte Hand an das Werk der inneren Reformen. Wie zuversichtlich blickte er wieder ins Leben seit er den verhaßten Humboldt in den Sand geworfen hatte. Er fühlte sich wie verjüngt, alle die stolzen Hoffnungen der ersten Jahre seiner Kanz- lerschaft wurden ihm wieder lebendig. Wie er damals als ein Dictator den Staat zweimal mit einem ganzen Füllhorn neuer Gesetze überschüttet hatte, so dachte er jetzt die Neuordnung des Staatshaushaltes mit einem Schlage zu beendigen. Eine Commission des Staatsraths unter dem Vorsitz von Klewiz und Bülow hatte mittlerweile die Entwürfe der neuen Steuergesetze vollendet, eine andere unter der eigenen Leitung des Staats- kanzlers den Stand des Staatshaushaltes und des Schuldenwesens ge- prüft. In jener war J. G. Hoffmann, in dieser C. Rother der leitende Kopf, beide Männer zählten zu Hardenberg’s nächsten Vertrauten, und er betrachtete ihre Arbeiten als sein persönliches Werk. In drei langen Vorträgen entwickelte er dem Könige seinen Finanz- plan, und sobald er am 12. Januar den Monarchen im Wesentlichen überzeugt hatte, stellte er sofort den Antrag, daß die sämmtlichen neuen Gesetze über das Steuer- und Schuldenwesen unverzüglich veröffentlicht würden Hardenberg’s Tagebuch, 10., 11., 12. Jan. 1820. ; dann sollten noch im Laufe dieses Jahres die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialordnung und schließlich die Reichsverfassung folgen. Er übersah in seiner Ungeduld, daß er sich inzwischen der diktatorischen Kanzler und Staatsrath. Gewalt, welche ihm der König einst beim Antritt des Kanzleramtes zuge- standen, längst selber entkleidet hatte. Schon seit Jahren bestanden das neue Staatsministerium und der Staatsrath, und die Verordnung über die Bildung der letzteren Behörde bestimmte unzweideutig, daß sämmtliche Vorschläge zu neuen oder zur Abänderung von bestehenden Gesetzen durch den Staatsrath an den König gelangen müßten. Ergraut im Genusse der Macht hatte Hardenberg diese Vorschrift freilich nicht lange einge- halten; ihm schien es widersinnig, daß ein absoluter Monarch seinen eigenen Beamten gegenüber an Formen gebunden sein sollte. Während die sech- zehn neuen Gesetze des Jahres 1818 allesammt erst nach Berathung des Staatsraths die königliche Sanktion erhielten, wurden schon im folgenden Jahre von siebenundzwanzig neuen Gesetzen nur sechzehn dem Staats- rathe vorgelegt. Nach der Berechnung, welche Herzog Karl von Mecklenburg im Jahre 1827 als Präsident des Staatsraths aufstellte (Denkschrift über den Staatsrath, 8. März 1827). So gewöhnte sich der Kanzler bereits daran den Staatsrath zu um- gehen, und am wenigsten bei den höchst unpopulären Finanzgesetzen wollte er auf dies kurz angebundene Verfahren verzichten. Seit Humboldt’s Sturz hatte sich die Stimmung in den Beamtenkreisen noch mehr ver- bittert. Die Erbsünde der Hauptstädte, die Lust am Skandal trat wieder fast ebenso dreist auf, wie einst vor der Jenaer Schlacht; Jeder schalt und klagte, um so heftiger je höher er stand. Welche ungeheuerlichen Lügen konnte Varnhagen allabendlich schadenfroh in den Modersumpf seines Tagesbuchs abladen! Der war nach seiner Abberufung mit einem reichlichen Wartegelde ausgestattet worden, weil man ihn zufrieden stellen und seine scharfe Feder unschädlich machen wollte. Ministerialschreiben an Küster, 7. Aug. 1819. Oeffentlich wagte er auch nicht gegen die Regierung aufzutreten. Dafür trieb er sich jetzt, als Wirklicher Geheimer Ober-Literat, wie der treffende Witz der Berliner ihn nannte, zischelnd, schleichend, horchend zwischen den hohen Beamten und den Schriftstellern der Residenz umher, und hier erfuhr er aus sicherster Quelle, wie sündlich General Knesebeck, ein Mann von unantastbarer Recht- schaffenheit, mit den militärischen Geldern umgehe und dabei sich selber nicht vergesse; auch der nicht minder ehrenhafte Rother, der sich soeben in Schlesien ein Gut gekauft, konnte das Geld natürlich nur frechem Unterschleif verdanken; keinen Tresorschein — hieß es in diesen Kreisen — dürfe man die Nacht über im Hause behalten, denn einer solchen Regie- rung sei nicht vierundzwanzig Stunden lang zu trauen. Bei diesem Fieber der Tadelsucht schien es in der That bedenklich, den Gesetzentwurf über die Staatsschulden mit allen den unerfreulichen Geheimnissen, die er aufdeckte, jetzt dem Staatsrathe vorzulegen. Ein leidenschaftlicher Streit um jeden einzelnen Posten der Rechnung stand dann unausbleiblich be- III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. vor, und dieser Hader konnte nicht geheim bleiben; denn da die politischen Parteien noch keinen anderen Kampfplatz besaßen, so waren bisher fast alle wichtigen Verhandlungen des Staatsraths in gehässig übertreibender Darstellung der vornehmen Gesellschaft Berlins bald bekannt geworden, und schon mehrmals hatte der König die Mitglieder an die Pflicht amt- licher Verschwiegenheit erinnern müssen. Solche düstere Gerüchte mußten jetzt den gebrechlichen Credit des Staates geradezu vernichten. Mit unsäglicher Mühe hielt der Minister Klewiz den Kurs der Staatsschuldscheine auf 70—71; im nächsten Februar aber wurden mehr als drei Millionen Thaler Wechsel der Seehandlung fällig, auch das Deficit aus den Jahren 1817—19, dessen Dasein Hum- boldt und seine Freunde so lange abgeleugnet hatten, lag jetzt klar am Tage und sollte sofort gedeckt werden. Man bedurfte der Baarmittel, unverzüglich, und was ward aus den Anleiheverhandlungen, welche Rother bereits mit einigen Bankhäusern eingeleitet hatte, wenn die so oft ver- heißene Regelung des Schuldenwesens nochmals um Monate hinausge- schoben, wenn das ohnehin schwarzsichtige Publicum im Voraus durch halbwahre Berichte aus dem Staatsrathe beunruhigt wurde? Die Geld- verlegenheit war so dringend, daß der Kanzler auch die unverweilte Ver- öffentlichung der Steuergesetze für nöthig hielt. Mochten das Ministerium und der Staatsrath nachträglich die Gesetze prüfen und einzelne Verbes- serungen vorschlagen, der Staat durfte der neuen Einnahmen keinen Monat länger entbehren. „Was würden, schrieb Hardenberg dem Könige, Höchst- dieselben von dem Vorsteher einer großen Stadt sagen, der bei einer Feuersbrunst, welche ihr den Untergang droht, wissend, daß die Feueran- stalten bisher mangelhaft waren, statt sogleich alle Mittel zur Rettung anzuwenden, erst eine Deliberation im Magistrat über die Verbesserung jener Anstalten veranlassen wollte?“ Die Rechtlichkeit des Königs konnte sich indeß zu einem so eigen- mächtigen Vorgehen nicht entschließen. Friedrich Wilhelm befürchtete, daß die Verletzung der Formen den unvermeidlichen üblen Eindruck der Steuer- gesetze noch verschlimmern würde, er bestand auf der ordnungsmäßigen Befragung des Staatsraths und sendete aus Potsdam seinen Witzleben hinüber, der schriftlich und mündlich dem ungeduldigen Kanzler ins Ge- wissen reden mußte. Albrecht an Hardenberg, 13., 16. Januar 1820. Jetzt gelte es, so ließ sich der Vertraute des Kö- nigs vernehmen, „die Finanzen eines Staates zu ordnen, der einem Schiffe ohne Segel und Masten gleich, das auf den Wellen der bewegten Zeit umhertreibt, nur durch die weise Führung eines großen Staats- mannes nicht allein erhalten wurde, sondern wie ein Phönix neu erstand.“ Bei einem so umfassenden Unternehmen dürften die Fundamentalgesetze des Staates nicht mißachtet werden, und zu diesen zählten die Verord- Staatsschulden-Gesetz. nungen über den Staatsrath und das Staatsministerium, welche „bis etwas Anderes an die Stelle tritt, als die Charte des Reichs“ zu gelten hätten. Der Ausfall in den Staatseinnahmen, welchen die Verzögerung der Steuergesetze bewirken würde, könne äußersten Falles, wie im Jahre 1808, durch Abzüge von den Gehältern der Beamten gedeckt werden. Kein an- deres Motiv leitet mich — so betheuerte Witzleben schließlich — „als meine Ueberzeugung von der Wichtigkeit der Sache und die Besorgniß, den in den Annalen des Vaterlandes glänzenden Namen eines Mannes durch die Verletzung von ihm selbst gegebener Gesetze befleckt zu sehen.“ Witzleben, unterthäniges Promemoria, 16. Jan. 1820. C. Dieterici, zur Ge- schichte der Steuer-Reform in Preußen, Berlin 1875, theilt (S. 235) Einiges aus dieser Denkschrift mit, bezeichnet sie aber irrthümlich als eine dem Staatskanzler zugegangene königliche Instruktion. Hardenberg ließ sich selbst durch diese herzlichen Mahnungen keines- wegs überzeugen, doch durfte er dem erklärten Willen des Monarchen nicht zuwiderhandeln. Aber auch der König hatte inzwischen eingesehen, daß die Regelung des Schuldenwesens nur bei unverbrüchlicher Verschwiegen- heit möglich war, und so einigte man sich denn auf Rother’s Vorschlag über einen Mittelweg. Man beschloß, die Rechte der beiden höchsten Be- hörden, so weit es noch anging, zu wahren, also die sämmtlichen Steuer- gesetze, die in der That auch sachlich noch einer erneuten Prüfung be- durften, dem Ministerium und dem Staatsrath zu überweisen, aber die Edikte über die Staatsschuld sofort zu verkündigen. Rother an Hardenberg, 16. Jan.; Hardenberg an Rother, 16. Jan.; Harden- berg’s Tagebuch, 16., 17. Jan. 1820. Am 17. Januar 1820 erschien demnach die Verordnung wegen der Behandlung des Staatsschuldenwesens, welche den Staatsschuldenetat feststellte und auf immer für geschlossen erklärte. Vier volle Jahre nach dem Friedensschluß lernten die Preußen endlich das traurige Vermächtniß der napoleonischen Tage kennen. Am Ende des Jahres 1806 hatte die Schuld nicht ganz 54½ Mill. Thlr. betragen; jetzt belief sie sich auf 180,091,720 Thlr. verzinsliche Staatsschulden, dazu noch 11, 24 Mill. unverzinsliches Papiergeld und 25, 9 Mill. vom Staate übernommene Pro- vinzialschulden, insgesammt 217,248,762 Thlr., etwa so viel wie die Staatseinnahmen von 4¼ Jahren. Den Hauptposten der verzinslichen Schuld bildeten 119, 5 Mill. Staatsschuldscheine. Dies im Jahre 1810 durch Hardenberg eingeführte Papier wurde seit dem 1. Juli 1814 wieder regelmäßig mit vier von Hundert verzinst, und es lag im Plane, nach und nach alle Schuldverschreibungen des Staates in Staatsschuldscheine umzuwandeln. Bereits waren vierundzwanzig verschiedene Arten von Schuldscheinen, wie sie die wilde Zeit dem Staate aufgebürdet hatte — russische Bons und polnische Reconnaissancen, rückständige Gehaltbons III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. und Lieferungsscheine, Kalkreuth’sche Danziger Obligationen u. s. w. — in Staatsschuldscheine umgeschrieben. Man verfuhr dabei mit einer Ehr- lichkeit, die in der europäischen Finanzgeschichte kaum ihres Gleichen findet. So hatte König Jerome die mit seinen altpreußischen Provinzen übernom- menen Landesschuldverschreibungen auf ein Drittel ihres Nennwerthes herabgesetzt. Als die Lande dann zu ihrem alten Herrscher zurückkehrten, war der Gewaltstreich längst verschmerzt, und Preußen nach Völkerrecht unzweifelhaft nur verpflichtet, seinen Antheil an der westphälischen Schuld, wie sie lag, zu übernehmen; der König aber wollte keinen Makel auf dem preußischen Namen dulden und ließ trotz der Noth der Finanzen die Schuld wieder nach ihrem vollen Werthe (7, 2 Mill.) anerkennen, auch den über- raschten Gläubigern die Zinsen für 1814 und 1815 nachzahlen. Und selbst diese That peinlicher Rechtschaffenheit ward von der verstimmten vornehmen Gesellschaft mit übler Nachrede belohnt; Marwitz polterte, da habe der Staatskanzler seinen Lieblingen, den Wucherern, wieder einmal ein Geschenk in den Rachen geworfen. Der Schulden-Etat gestand zu, daß nur ein Theil der Staatsschuld- scheine bereits im Umlaufe, ein anderer für die außerordentlichen Bedürf- nisse der nächsten Zukunft noch zurückbehalten sei, jedoch er verschwieg die Höhe dieser letzteren Summe und — er mußte sie verschweigen. Denn im Januar 1820 hatte der Staat von den 119, 5 Millionen Staatsschuld- scheinen erst 59, 685 Mill. ausgegeben, wovon 4 Mill. bereits wieder ein- gelöst waren, er behielt also die volle Hälfte, an 60 Mill. noch in der Hand um die Straßen- und Festungsbauten der nächsten Jahre zu be- streiten und vornehmlich um seine ihm selber noch unbekannten Schuld- posten zu decken. Der veröffentlichte Etat gab nicht eine Uebersicht über die wirkliche Schuldenlast, sondern lediglich einen Voranschlag, wie ihn Rother mit erstaunlichem Geschick, annähernd richtig, aber großentheils nur nach Vermuthungen aufgestellt hatte. Der unbeschreibliche Wirrwarr der aus so vielen Territorien zusammengeronnenen Schuldenmasse ließ sich noch immer nicht sicher übersehen, und — so tief lag der Unter- nehmungsgeist in diesem verarmten und entmuthigten Geschlechte darnieder — selbst die Gläubiger zeigten bei der Abwicklung des Schuldenwesens eine unbegreifliche Saumseligkeit; umsonst setzte der Staat wiederholt Präclusivtermine für die Anmeldung alter Schuldforderungen, die An- zeigen liefen niemals vollständig ein. Welch eine Arbeit, bis man nur die Gewißheit erlangte, daß die Staatsschuld des Herzogthums Sachsen sich auf 11, 29 Mill. belief; da galt es zunächst mit der Krone Sachsen, die sich begreiflicherweise sehr ungefällig benahm, peinliche Verhand- lungen zu führen, und dann mußte man noch mit sieben ständischen Körperschaften abrechnen, denn jeder der sieben kursächsischen Landestheile besaß seine eigene Staatsschuld und außerdem noch einen Antheil an den Centralschulden des kleinen Königreichs. Was Preußen von den Central- Die Staatsschuldscheine. schulden des Königreichs Westphalen zu übernehmen habe, war noch im Jahre 1827 nicht genau festgestellt, da Hannover, Braunschweig und na- mentlich der geizige Kurfürst von Hessen bei den Unterhandlungen immer neue Schwierigkeiten erhoben. In solcher Lage mußte die Krone darauf bestehen, daß ihr noch einige Jahre lang für die Ausgabe neuer Staatsschuldscheine die Hände frei blieben, wenn die Regelung des Schuldenwesens nicht ins Unab- sehbare vertagt werden sollte; und hierin lag auch der Grund, warum Hardenberg die Berathung im Plenum des Staatsraths so ängstlich zu vermeiden strebte. In Nationen von starkem Staatsgefühl und gereifter volkswirthschaftlicher Einsicht wird der öffentliche Credit durch die rückhalt- lose Aufrichtigkeit der Schuldenverwaltung am besten gesichert; dies Volk aber, das an seinen neu erstehenden Staat noch nicht recht glaubte und jedem abenteuerlichen Gerüchte sein Ohr lieh, konnte die ganze Wahrheit noch nicht ertragen. Die volle Hälfte der Staatsschuldscheine noch nicht ausgegeben! — wenn diese unerhörte Nachricht durch die Verhandlungen des Staatsraths auf den Markt hinausgedrungen wäre, dann hätte un- zweifelhaft ein panischer Schrecken die Geschäftswelt ergriffen, die Kurse unaufhaltsam gedrückt und das ganze Reformwerk vereitelt. Tiefe Ver- schwiegenheit war vorderhand unerläßlich, und nachdem man sich einmal an die Heimlichkeit gewöhnt hatte, verblieb man leider auch dabei als sie längst nicht mehr nöthig war. Der Nationalökonom Leopold Krug, der einst den Freiherrn vom Stein zur Gründung des statistischen Bureaus veranlaßt hatte und jetzt unter Hoffmann’s Leitung in dieser Behörde thätig war, konnte noch im Jahre 1824 die Erlaubniß zum Drucke seiner Geschichte der preußischen Staatsschulden nicht erlangen. Erst zehn Jahre später, 1834, wagte die Staatsschuldenverwaltung zum ersten male einen Auszug aus ihrem Verwaltungsberichte zu veröffentlichen. Für die also ermittelte Schuldenmasse leistete der Staat die Gewähr mit seinem gesammten Vermögen, insbesondere mit den Domänen und Forsten. Auch für die Verzinsung der Schuld sowie für die Ausgaben des Tilgungsfonds, dem der König jährlich ein Procent der gegenwärtigen Schuldensumme zuwies, wurden zunächst die Einkünfte aus den Domänen und Forsten, der Erlös der Domänenverkäufe und, soweit nöthig, der Er- trag des Salzverkaufes bestimmt. Die Finanzverwaltung ging jedoch mit der Veräußerung der Domänen sehr behutsam vor, obwohl die herrschen- den volkswirthschaftlichen Theorien allen Staatsgrundbesitz verwarfen. Sie wußte wohl zu würdigen, welche Erleichterung dem so schwer besteuerten Volke aus dem reichen Grundvermögen der Monarchie erwuchs, und ver- äußerte in der Regel nur kleine Parzellen, welche vom Staate unverhält- nißmäßig theuer verwaltet wurden, beim Verkaufe aber, wegen des starken Wettbewerbes, hohe Preise erzielten. Solche Verkäufe und Rentenablö- sungen brachten in den Jahren 1821—27 mehr als 13½ Mill. Thlr., III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. einen jährlichen Zinsengewinn von 354,000 Thlr.; und doch blieb die Haupt- masse des Domanialbesitzes erhalten, sein Gesammtertrag ungeschmälert. Motz, Verwaltungsbericht des Finanzministeriums für die Jahre 1825—1827, 30. Mai 1828. Die gesammte Verwaltung des Schuldenwesens wurde einer beson- deren Centralbehörde übertragen. Welch ein Aufsehen am Hofe und in den Kreisen der alten Bureaukratie, als der König in diese „Hauptver- waltung der Staatsschulden“ außer dem Präsidenten Rother und drei an- deren höheren Beamten auch einen titellosen Kaufmann, David Schickler, den Chef des großen Berliner Bankhauses berief; nun war der Staat doch unzweifelhaft, wie Marwitz immer vorausgesagt, mit Haut und Haar den Wucherern verfallen! Die neue Behörde war vollkommen selbständig und bezog die ihr gebührenden Einkünfte unmittelbar aus den Provinzial- kassen; unbekümmert um den Finanzminister, der noch immer das Deficit nicht zu bewältigen wußte, konnte Rother die Verzinsung und Tilgung so- fort streng nach dem Plane ins Werk setzen. Aber mit diesem neuen Rade ließ sich die ohnehin schwerfällige Maschine der Finanzverwaltung kaum noch handhaben; die Zersplitterung der Geschäfte zwischen so vielen coor- dinirten Behörden erinnerte schon lebhaft an die chaotischen Zustände von 1806. Neben dem Finanzminister stand bereits der Minister des Schatzes Graf Lottum, der soeben den Auftrag erhielt alle Ersparnisse und Mehr- Einnahmen der laufenden Verwaltung zur Wiederherstellung des längst verschwundenen fridericianischen Staatsschatzes anzusammeln; unter diesem wieder, doch in Wahrheit ganz selbständig stand Ladenberg mit seiner General-Controle, der unerbittliche Richter über die Staatsausgaben, und nun nahm die neue Schuldenverwaltung dem unglücklichen Finanzminister auch noch die Domanialeinkünfte vorweg. Kein Wunder, daß Klewiz für das Gleichgewicht des Etats nicht ein- zustehen, der Staatskanzler die alte Sünde seines Beamtenthums, den Streit der Departements kaum noch zu bändigen vermochte. Und leicht war es wahrlich nicht, mit Rother’s unaufhaltsamem Amtseifer sich zu ver- tragen. Wie der böse Feind war er dahinter her, wenn irgendwo in einem Winkel der Monarchie eine fiscalische Servitut abgelöst wurde; jeden Thaler aus solchem Erlös verlangte er für seine Verwaltung, da ja das gesammte Staatsvermögen für die Staatsschuld hafte; für jeden Gehaltsbon der alten südpreußischen Beamten forderte er erst weitere Be- lege. Einmal wendete sich das gesammte Staatsministerium klagend an den Kanzler: das Ehrgefühl der Regierungen werde verletzt, wenn sie den Befehlen der Staatsschuldenverwaltung untergeordnet blieben. Harden- berg aber entschied: „nicht die Personen sind zu ehren, sondern das Ver- trauen des Monarchen, der vor den Augen der ganzen Nation einen wichtigen Theil der Verwaltung in ihre Hände gelegt hat.“ So in be- Schließung der Staatsschuld. ständigem Kampfe mit den anderen Behörden richtete sich Rother seinen Wirkungskreis ein, und er erreichte, daß die Schuldenverwaltung ihren Verpflichtungen mit höchster Pünktlichkeit nachkam, während in den Jahres- budgets des Finanzministers die Unordnung noch lange fortwährte. Hardenberg an das Staatsministerium, 26. Juni 1821, an Rother, Februar 1821, an den Schatzminister, Februar 1821 u. s. w. Die Börse nahm den Schulden-Etat wider Verhoffen freundlich auf; die Kurse hielten sich auf ihrem alten Stande, da man in der Geschäfts- welt nach allen den giftigen Gerüchten der letzten Wochen noch schlimmere Enthüllungen erwartet hatte. Gleichwohl blieb der Credit des Staates noch immer sehr unsicher und empfindlich. Als im Sommer 1820 dreißig Millionen von den zurückbehaltenen Staatsschuldscheinen ausgegeben werden sollten, durfte Rother nicht wagen die Papiere einfach an der Börse zu verkaufen; die Kurse wären sonst zu tief gesunken. Er veranstaltete viel- mehr mit Hilfe einiger deutschen Bankhäuser eine Prämienlotterie und brachte also, die Kursdifferenzen geschickt benutzend, unter günstigen Be- dingungen 27 Millionen Staatsschuldscheine im Publicum unter. Noch im Jahre 1822 konnte eine neue Ausgabe von 24, 5 Millionen Staatsschuld- scheinen nur dadurch bewirkt werden, daß man die Scheine durch Ver- mittlung der Seehandlung bei Rothschild in London verpfändete und der König persönlich einen Schuldschein über 3, 5 Mill. £ unterschrieb. Im Ganzen sind nie mehr als 115 Mill. Staatsschuldscheine ausgefertigt wor- den, und diese waren niemals sämmtlich im Umlauf. Es währte noch lange bis die verrufenen preußischen Papiere sich wieder einiges Ansehen errangen. Seit 1820 wurden die Staatsschuldscheine in Leipzig, seit 1824 auch in Hamburg und Frankfurt regelmäßig gehandelt und im Börsen- Kurszettel notirt. Im Jahre 1821 ging der Kurs wieder bis auf 66 herab; dann begann die Besserung, 1825 hielt er sich längere Zeit auf 90—91; aber gleich darauf trat in Folge der Handelskrisis abermals ein Sinken ein, erst 1828 wurde der frühere Stand wieder erreicht, und im De- cember 1829 konnte Rother dem Könige triumphirend melden, daß die Noth überstanden und der Pari-Kurs gesichert sei. Durch die Schließung der Staatsschuld ward auch die seit Jahren leidenschaftlich erörterte sogenannte Peräquationsfrage endlich entschieden. Das verheißungsreiche Finanzedikt von 1810 hatte auch die Ausgleichung aller Kriegsschulden der Provinzen versprochen, indeß ergab sich bald die Unausführbarkeit dieser Zusage. Im Drange der Noth hatte jeder Lan- destheil seine Kriegsschäden nach seiner eigenen Weise, oft sehr willkürlich, abgeschätzt; wo fand sich ein Maßstab um diese Rechnungen in Einklang zu bringen? Und durfte man die Rheinländer, die Polen, die Kursachsen, die sich noch nicht als Preußen fühlten und schon die allgemeine Staatsschuld wie eine aufgedrungene fremde Last betrachteten, aufs Neue erbittern, da III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. die Ausgleichung doch allein den schwer heimgesuchten alten Landen zu gute gekommen wäre? Es blieb nichts übrig als das unbedachte Ver- sprechen zurückzunehmen und alle eigentlichen Communalschulden, mit ein- ziger Ausnahme der französischen Contributionsgelder, den Provinzen und Gemeinden zu überlassen. Protokolle des Staatsraths, 20., 27. März 1821 ff. Den Communen der westlichen Provinzen wurde im Jahre 1822 die planmäßige Tilgung ihrer Schulden und die Nachzahlung der Rückstände gesetzlich anbefohlen. Nur ausnahmsweise, aus Billigkeitsgründen übernahm der Staat noch 7, 9 Mill. Thlr. solcher Kriegsschulden für einige gänzlich hilflose Landestheile: die Kur- und Neu- mark, Ostpreußen und Litthauen; davon entfiel 1, 1 Mill. auf das un- glückliche Königsberg — ein Tropfen auf einen heißen Stein. Ganz eigene Schwierigkeiten bot die Ordnung des Danziger Schuldenwesens. Die Stadt hatte in den sieben Jahren ihrer republikanischen Selbständigkeit eine Schuld von beinahe 12 Mill. Thlr. aufnehmen müssen, ihre Obli- gationen standen auf 33⅓, und Niemand wußte zu sagen, wie viel von jener Summe als Staatsschuld, wie viel als Communalschuld zu be- trachten sei. Die Gemeinde war gänzlich verarmt, der preußische Staat aber konnte unmöglich zum Besten einer einzigen Stadt seine Staats- schuld um den zwanzigsten Theil vermehren. So entschloß man sich denn, in diesem einen Falle von dem Grundsatze der unbedingten Anerkennung aller Staatsschulden abzugehen. Die Danziger Schuld wurde, dem Bör- senkurse entsprechend, auf ein Drittel ihres Nennwerthes herabgesetzt; für die Verzinsung und Tilgung zahlte das Gebiet des ehemaligen Freistaats 30,000 Thlr., der preußische Staat aber den ganzen Ueberschuß, den er aus diesem Gebiete bezog, 115,000 Thlr. jährlich. Alles in Allem betrug die Staatsschuld im Jahre 1822 etwa 20 Thlr., ihre Verzinsung etwa 25 Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung, wahrlich keine leichte Last für ein armes Volk. Aber sie ward ertragen. Bis zum Jahre 1848 wurden 173½ Mill. Zinsen gezahlt, 80½ Mill. vom Ka- pital getilgt und daneben noch der neue Staatsschatz angesammelt, der im Jahre 1835 über 40 Mill. enthielt. — Fast noch wichtiger als der finanzielle war der politische Inhalt des Staatsschuldengesetzes, das nach Hardenberg’s Ansicht nicht blos die Ord- nung im Staatshaushalte wieder herstellen, sondern auch den Abschluß des Verfassungskampfes sichern sollte. Im dritten Artikel der Verord- nung stand hinter der Bestimmung, daß der Staat mit allen seinen Do- mänen für die Schuld Gewähr leiste, der unscheinbare Zusatz: „mit Aus- nahme der Domänen, welche zur Aufbringung des jährlichen Bedarfs von 2, 5 Mill. für den Unterhalt der königlichen Familie erforderlich sind.“ Mit diesem beiläufigen Satze vollzog sich eine folgenreiche Veränderung des preußischen Staatsrechts. Die Krone hatte bisher die Bedürfnisse Die Staatsschuld und die Reichsstände. des Hofhalts nach freiem Ermessen aus den Domanialeinkünften bestritten; jetzt schrieb sie sich selber ein unüberschreitbares Jahreseinkommen vor, eine bescheiden bemessene Summe, die nur bei knapper Wirthschaft aus- reichte, da die Ausgaben des Hofes durch die Erwerbung der neuen Pro- vinzen beträchtlich gestiegen waren. Der absolute König bezog also fortan, gleich den constitutionellen Fürsten, eine gesetzliche Civilliste; indeß wurde der verrufene moderne Name vermieden und das königliche Einkommen nicht wie in mehreren der süddeutschen Staaten blos für die Lebenszeit des Landesherrn, sondern ein- für allemal festgestellt, was der Würde des Thrones besser entsprach. Die Prinzen erhielten auch keine Apanagen vom Staate, sondern der König blieb, den Traditionen der Hohenzollern ge- mäß, das unbeschränkte Oberhaupt des königlichen Hauses, er bestimmte den Mitgliedern der Dynastie ihr Einkommen nach alten Vorschriften und Testamenten, die als Familiengeheimniß behandelt wurden. Damit ward ein schweres Hinderniß der Verfassung aus dem Wege geräumt, da Fried- rich Wilhelm so unziemliche Verhandlungen, wie sie der badische Landtag über das Einkommen des Fürstenhauses geführt, nie ertragen hätte, und zugleich den künftigen Reichsständen ein wirksames Recht gewährt; denn ohne deren Genehmigung durfte die Krone fortan die zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld bestimmten Domanialeinkünfte nicht mehr schmälern. Das ganze Schuldenwesen sollte künftighin den Reichsständen unter- geordnet werden; nur unter ihrer Mitgarantie, so versprach der Artikel 2, konnte der König neue Anleihen aufnehmen. Bis ins Einzelne wurden die Rechte der reichsständischen Versammlung im Voraus bestimmt. Die Schuldenverwaltung erhielt den Auftrag, den Reichsständen jährlich Rechen- schaft abzulegen; schied eines ihrer Mitglieder aus, so hatten die Reichs- stände dem Könige drei Candidaten zu bezeichnen. Einstweilen sollte der Staatsrath diese ständischen Rechte ausüben; zur Aufbewahrung der ein- gezogenen Obligationen aber wurde vorläufig, bis zur Einberufung des allgemeinen Landtags, eine Deputation des Berliner Magistrats hinzu- gezogen — eine Vorschrift, die, seltsam und willkürlich wie sie war, offen- bar nur als Nothbehelf für kurze Zeit dienen sollte. Alle diese Zusagen hatte der König unbedenklich genehmigt. Der Staatskanzler glaubte sich schon fast am Ziele seiner Wünsche. Nach allen diesen neuen Verhei- ßungen schien die Vollendung der Verfassung unausbleiblich, und mit schwerem Herzeleid betrachtete der Badener Berstett, der Getreue Metter- nich’s, dies unglückliche Edikt, das so schlimme Mißdeutungen veranlassen müsse. Berstett an General Stockhorn, Januar 1820. Wohl war es ein gefährliches Wagniß, daß Hardenberg wieder wie so oft schon das königliche Wort für eine unbekannte Größe verpfändete, die Rechte der Krone zu Gunsten eines Reichstags, der noch gar nicht III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. bestand, im Voraus beschränkte. Indeß er hoffte jetzt bestimmt den allge- meinen Landtag schon in Jahresfrist zu eröffnen, und bis dahin konnte man eine neue Anleihe sicher vermeiden; selbst wenn ein Krieg über Nacht hereinbrach, besaß der Staat noch einen Nothpfennig an den zurückbe- haltenen Staatsschuldscheinen. Die Zusage der ständischen Mitwirkung war auch durch finanzielle Rücksichten geboten; denn nur darum fand das Schulden-Edikt bei der Geschäftswelt eine so günstige Aufnahme. Selbst Rother, der keineswegs zu den liberalen Parteimännern gehörte, erklärte offen, ohne Reichsstände könne der öffentliche Credit nicht mehr auf die Dauer gesichert werden. Die Hoffnungen der Verfassungsfreunde begannen sich wieder zu be- leben. Marwitz aber meinte, durch die neue Civilliste und den Verkauf der Domänen verliere der König seine Wurzel im Staate, während um- gekehrt der liberale Schön klagte, seit der Errichtung des Kronfideicommisses sei der Monarch nur noch der erste der Landjunker. Nach der Ansicht des Führers der brandenburgischen Adelspartei hätte man einfach die Staatsschuld auf ein Drittel oder ein Zehntel ihres Nennwerthes herab- setzen sollen, da die Zinsen doch nur den Wucherern den Beutel füllten. Und zu allem Unheil vollzog der Staatskanzler gleichzeitig mit dem Schul- den-Edikte den längst vorbereiteten nothwendigen Eingriff in die ständi- schen Institutionen Brandenburgs. Da der Staat mit der gesammten Staatsschuldenmasse auch die alte bisher von den Ständen der Kurmark verwaltete brandenburgische Staatsschuld wieder selbst übernahm, so wurde die kurmärkische Landschaft mitsammt ihren Biergelds-, Hufen- und Gie- belschoßkassen von Rechtswegen aufgehoben. „Die sonstigen ständischen Verhältnisse“, erklärte der König, sollten dadurch nicht berührt, sondern später auf Grund der Verordnung vom 22. Mai neu geregelt werden. Als die Ritterschaft in einer höchst unehrerbietigen Vorstellung ihre an- geblich verletzten Rechte verwahrte, ertheilte ihr der Monarch eine scharfe Rüge. Der Oberpräsident nahm das Berliner Landhaus in Besitz; die Führer der Ritterschaft verweigerten jede Mitwirkung, Allen voran der alte Minister Voß-Buch. Also erschien Hardenberg wieder, wie vor neun Jahren, als der rücksichtslos entschlossene Bändiger des märkischen Adels. Friedrich Buchholz aber, der früher die Herrlichkeit märkischer Stände- freiheit gepriesen, hielt nunmehr für zeitgemäß, in der „Neuen Monats- schrift für Deutschland“ zu beweisen, daß die Wiederherstellung der alten Zustände unmöglich sei; nur eine wirkliche Volksvertretung könne der neuen Zeit genügen. Auch der ständische Partikularismus der rheinisch-westphälischen Edel- leute begegnete kalter Ablehnung. Sie waren vor Kurzem von dem Justizminister abgewiesen worden, als sie um Wiederherstellung des privi- legirten Gerichtsstandes baten. Jetzt beschwerten sich die Stände der Grafschaft Mark, an ihrer Spitze abermals der rastlose Bodelschwingh- Die Seehandlung. Plettenberg, über die neuen Steuern und verlangten „Fixation der Steuern für die Grafschaft Mark, um dadurch den unseligen Immoralitäten, dem Untergange so vieler Familien und des Bodenbaues, ja dem Verfall der ganzen Provinz vorzubeugen“. Den Einwand, daß die Fixation der Branntweinsteuer ohne Absperrung der Provinz sich nicht durchführen lasse, beseitigten sie mit der einfachen Versicherung, bei den hohen Ge- treidepreisen der Grafschaft sei Branntweinausfuhr dort „nie gedenkbar“. Der König erwiderte, er könne nicht eingehen auf „den Antrag, den Sie in Gemeinschaft mit einigen andern Gutsbesitzern und Städtebewohnern der Grafschaft Mark an Mich haben gelangen lassen“, und ermahnte, „die Opfer darzubringen, welche die Nothwendigkeit und das Wohl des gemeinsamen Vaterlandes erfordern“. Darauf eine neue Eingabe: „schmerz- haft war es, hier zum ersten Male unsere Eigenschaft als Stände beseitigt zu sehen.“ Der Staatskanzler blieb unerschütterlich und stellte endlich, wie früher erzählt, am 10. Mai den allgemeinen Grundsatz auf: der Staat er- kenne die von der Fremdherrschaft aufgehobenen Stände nicht mehr an. Eingaben der Stände der Grafschaft Mark, 31. Jan., 30. April; Antwort des Königs, 27. Febr. 1820. So schien denn der altständischen Bewegung wieder der feste Wille der Majestät des Staats entgegenzutreten. Auch das unselige Mißtrauen, das Metternich’s und Wittgenstein’s Einflüsterungen in der Seele des Monarchen erweckt, verschwand zu Zeiten. Als die Berliner Stadtver- ordneten einen großen Verein zu bilden dachten, der durch freiwillige Bei- träge die Staatsschuld abtragen sollte, lehnte der König (2. März) das naive Anerbieten als unnöthig ab und dankte gerührt: „ich weiß, daß ich auf die standhafte Ergebenheit meiner treuen Unterthanen, wie sie solche in der jüngst verflossenen Zeit zum unsterblichen Ruhme des preußischen Namens gegen mich und das Vaterland bewiesen haben, mit Vertrauen und Zuversicht zählen kann.“ Die hellen herzbewegenden Klänge aus dem Jahre 1813 tönten wieder in die verstimmte und verbitterte Zeit hinein. — An dem nämlichen Tage, da die Staatsschuld geschlossen wurde, erhielt die ganz verfallene fridericianische Seehandlung eine neue Ver- fassung. Sie sollte fortan als ein unabhängiges Bankhaus, unter Ge- währleistung der Krone, die Geldgeschäfte des Staates besorgen und ihn bei seinen Credit-Operationen unterstützen. Da Rother an ihre Spitze gestellt wurde, so leistete sie, mit der Staatsschuldenverwaltung zusammen- wirkend, ersprießliche Dienste bei der Aufnahme der ausländischen An- leihen. Die überseeischen Handelsgeschäfte, welche sie bald nachher wieder begann, erwiesen sich ebenfalls als vortheilhaft, so lange die Rheder und Kaufleute ihren Unternehmungsgeist noch nicht wiedergefunden hatten. Ihre Schiffe waren die ersten, welche die preußische Flagge um die Erde III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. trugen, während vordem die Fahrzeuge der deutschen Ostseehäfen nur selten einmal über Bordeaux und Lissabon hinausgelangten; sie eröffnete den Webern des Riesengebirges zuerst den wichtigen Markt der südameri- kanischen Kolonien, und da ihre Matrosen der Militärfreiheit genossen, so erhielt sie dem Lande einen Stamm von erprobten einheimischen See- leuten. Die Schattenseiten dieses Staatsbetriebs zeigten sich erst in einer späteren Zeit, als Rother, seiner Erfolge froh, eine ganze Reihe ver- schiedenartiger landwirthschaftlicher und industrieller Unternehmungen für die Seehandlung erworben hatte. Während also für die Herstellung des Staatscredits gesorgt wurde, begann auch die Preußische Bank sich von ihrer Zerrüttung langsam zu erholen. Wie glänzend hatte diese Schöpfung Friedrich’s des Großen einst dagestanden in dem behaglichen Jahrzehnt nach dem Baseler Frieden. Aber ihre Blüthe war immer nur scheinbar. Unter der gedankenlosen Leitung Schulenburg-Kehnert’s hatte die Bank ihren eigentlichen Zweck, die Unter- stützung des Handels durch Vorschüsse und die Beförderung des Geldum- laufs, ganz aus den Augen verloren und sich in eine große Sparkasse verwandelt, welche die Kapitalien der Waisen und milden Stiftungen auf- nahm, um sie an die Grundbesitzer, vornehmlich in den polnischen Landes- theilen auszuleihen. Als Stein kurz vor dem Kriege von 1806 das Finanzministerium übernahm, erkannte er sofort die Gefahr und verbot der Bank, ihr Kapital hypothekarisch festzulegen. Zu spät. Der Krieg brach aus, die polnischen Provinzen standen auf und mit einem Schlage fiel der Credit der Bank zusammen. Dann folgte noch der ruchlose Ge- waltstreich der Bayonner Convention: Napoleon raubte — dem Art. 25 des Tilsiter Friedens offenbar zuwider — die auf den polnischen Gütern haftenden Schuldforderungen der öffentlichen Anstalten Preußens und ver- kaufte sie der sächsisch-polnischen Regierung. Die Bank verlor an 10 Mil- lionen, volle zwei Fünftel ihrer gesammten Activmasse, namenloses Elend brach über ihre Gläubiger herein. Jahrelang mußte sie ihre Zinszah- lungen einstellen und ward überdies von der bedrängten Staatsgewalt noch nach 1815 mehrmals zu Vorschüssen genöthigt. Erst am 3. Nov. 1817 wurde die Bank, auf Rother’s Rath und gegen Bülow’s Wider- spruch, von der Finanzverwaltung abgetrennt und als eine selbständige Creditanstalt unter der Aufsicht des Staatskanzlers und eines Curatoriums neu geordnet. Aber wie hoffnungslos schien die Lage. Die seit der Kata- strophe überaus nachlässig geführten Bücher wiesen einen Ueberschuß von 920,000 Thlr. nach. In Wirklichkeit bestand ein Deficit von 7, 192 Mill.; denn die Bank hatte über 26 Mill. Schulden zu verzinsen, und von reichlich 27 Mill. Forderungen mußten, wie sich nach und nach heraus- stellte, 8 Mill. als völlig werthlos abgeschrieben werden, im Augenblicke trugen sogar 15¼ Mill. keinen Zins. Alle Welt erwartete, die nächsten Jahre würden nur zu einer anständigen Liquidation benutzt werden. Preußische Bank. Friese. Nur der neue Bankpräsident Friese verzweifelte nicht. Einer der freiesten Köpfe aus Schrötter’s ostpreußischer Beamtenschule, hatte Friese einst unter Stein, unter Dohna, unter Hardenberg fast bei allen Ver- waltungsreformen mitgewirkt, nachher als Mitglied von Stein’s Central- verwaltung die deutschen Kleinstaaten genau kennen gelernt, dann wäh- rend der Occupation das verwickelte Finanzwesen des Königreichs Sachsen geleitet und soeben endlich die schwierige Auseinandersetzung mit dem Dresdener Hofe zu Stande gebracht. Obwohl er nicht zu Hardenberg’s engerem Kreise gehörte, stand er doch den constitutionellen Plänen des Kanzlers unter allen hohen Beamten am nächsten; er hoffte mit Zuver- sicht auf das politische und wirthschaftliche Erstarken des Bürgerthums, das er als den Kern der Nation betrachtete, und wollte an seinem Theile bei diesem großen Umschwung mitwirken; er traute sich’s zu, diese ver- kommene Bank ihrem ursprünglichen volkswirthschaftlichen Berufe zurück- zugeben. Bei einiger Kühnheit hätte der Staat wohl wagen können, die Bank mit einem Stammkapitale, das ihr immer gefehlt hatte, auszustatten, aber das Mißtrauen gegen ihre Lebenskraft war noch unüberwindlich, und eine Erhöhung der Staatsschuld schien nicht rathsam. Die Bank wurde also vollständig von dem Finanzministerium abgesondert, zwar durch Staats- beamte verwaltet, doch ausschließlich auf ihre eigenen Mittel angewiesen; und nun galt es, ein Menschenalter hindurch ohne eigenes Vermögen zu wirthschaften, mit einem Deficit, das dem Publikum streng verborgen bleiben mußte, denn die Enthüllung des wirklichen Zustandes ihrer soge- nannten Activa wäre, in diesen ersten Jahren mindestens, ihr sicherer Untergang gewesen. Friese ließ sofort das geschlossene Lombardgeschäft wieder eröffnen, knüpfte mit der neuen Corporation der Berliner Kaufmannschaft, die so- eben (1820) an der Stelle der beiden altväterischen Kaufmannsgilden entstanden war, Geschäftsverbindungen an, ließ in den Provinzen nach und nach neun Bankcontore und Commanditen errichten; er beschränkte sich wesentlich auf bankmäßige Geschäfte, Depositen, Lombards, Wechsel- discontirung, so daß die Bank ihre Forderungen jederzeit leicht realisiren konnte, und wahrte ihr streng den Charakter einer Handelsanstalt. Da die Seehandlung die Creditgeschäfte des Staates zu besorgen hatte, so verweigerte die Bank dem Finanzminister grundsätzlich jeden Vorschuß und stand mit ihm nur dadurch in Verbindung, daß sie zur Verstärkung ihrer Baarvorräthe die Einziehung der Ueberschüsse aus den Staatskassen über- nahm. Der Erfolg dieses neuen, klug und gewissenhaft geleiteten kauf- männischen Verkehrs übertraf alle Erwartungen. Der Geschäftsumsatz der Bank, der im Jahre 1818 noch nicht 44 Millionen betragen hatte, überstieg im Jahre 1829 bereits 232 Millionen; in derselben Zeit hob sich ihr Baarvorrath von 938,000 Thlr. auf 5, 3 Millionen und die Ge- sammtsumme ihrer leicht realisirbaren Activa von etwas über 1 Mill. Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 6 III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. auf nahezu 13 Millionen. Die Unfertigkeit der verkommenen volkswirth- schaftlichen Zustände ward ihr freilich oft fühlbar. Ueberall in dem ver- armten Europa stand der Disconto sehr hoch, bis auf 10 Procent, und kaum irgendwo sprang er so plötzlich auf und nieder wie in Berlin, da die Bank durch die Armseligkeit ihrer Mittel gezwungen wurde, sich vor- sichtig geschlossen zu halten. Im Jahre 1821 schwankte ihr Discont zwi- schen 3 und 8, zuweilen in wenigen Tagen um 2 bis 3 Procent; erst sechs Jahre später war sie so weit erstarkt, daß sie sich selber einen un- überschreitbaren höchsten Discontosatz vorschreiben konnte. Noch im Jahre 1824 erboten sich die Rothschilds und einige andere große Firmen unter sehr verlockenden Bedingungen, ein Actienunternehmen an der Stelle der preußischen Bank zu gründen; der König aber wurde durch Niebuhr über die Hintergedanken der Bankiers aufgeklärt und ver- warf den Plan, obgleich Wittgenstein und Bülow sich lebhaft dafür ver- wendeten. Nach und nach begann auch die Meinung der kaufmännischen Welt dem verrufenen Institute günstiger zu werden, da sich sein neuer Geschäftskreis zum Segen des Handels beständig erweiterte, und man hielt die Bank bereits für gerettet. In Wahrheit stand Alles anders. Derweil der neue Verkehr so günstigen Fortgang nahm, mußte Friese in aller Stille die verworrene Schuldenmasse aus dem „alten Verkehr“ der napoleonischen Zeiten abtragen — eine verzweifelte Arbeit, die jeden Ge- winn des neuen kaufmännischen Geschäfts unerbittlich verschlang und die Bank aus einer Bedrängniß in die andere stürzte. Zwar die Bayonner Convention war auf dem Wiener Congresse durch einen preußisch-russischen Vertrag förmlich aufgehoben worden. Aber wie nun die 10 Millionen Schulden eintreiben von den Grundherren des vormaligen Herzogthums Warschau, die fast allesammt weder zahlen konnten noch wollten? Schon in Posen und Westpreußen konnte Friese seine Forderungen nur unter schweren Verlusten durchsetzen, selbst die Zwangsversteigerung fruchtete nichts; da sich in den armen Landschaften keine Käufer fanden, so blieb nichts übrig, als einen Theil der verschuldeten Güter für die Bank selbst zu übernehmen und sie zu gelegener Zeit zu veräußern. Nun gar im Königreich Polen: welch ein endloser Streit mit feindseligen Schuldnern, feilen Gerichten und betrügerischen Anwälten! Die neue polnische Regie- rung zeigte sich dabei fast ebenso böswillig wie einst die sächsisch-war- schauische. Auch hier mußte Friese große Gütercomplexe für die Bank ankaufen und schließlich noch froh sein, als er im Mai 1830 den unwill- kommenen, kostspieligen Besitz um einen lächerlichen Preis an die polnische Regierung wieder verkauft hatte; denn unmittelbar nachher ward das unglückliche Polen durch einen neuen Aufstand abermals zerrüttet. Unter solchen Umständen gelang es zwar mit der äußersten Anstren- gung bis zum Jahre 1828, die Schulden aus dem alten Verkehr bis auf 2 Mill. gänzlich abzutragen, aber das wirkliche Deficit der Bank betrug, Der neue Etat. als Friese starb, zu Anfang 1837 noch immer reichlich 4¾ Mill., war mithin erst um kaum 2½ Mill. vermindert. Auch an Mißgriffen hatte es nicht gefehlt, da die Bank um jeden Preis Gewinn erzielen mußte und darum eine Zeit lang einen Metall- und Papierhandel betrieb, der ihrer Bestimmung nicht entsprach. Immerhin waren die Dinge in gutem Gange, seit sie sich der unglücklichen polnischen Güter entledigt hatte, und es bleibt Friese’s Verdienst, daß diese Bank, die älteste in Europa nach der englischen und der Hamburger, allein durch ihre eigene Kraft sich aus hoffnungslosem Verfalle wieder emporhob, während so viele andere rings umher schwächeren Stürmen erlagen. — Nunmehr begann der zweite schwierigere Act der Reformarbeit. Har- denberg hatte den Jahresbedarf durch Rother und andere Finanzmänner wiederholt prüfen lassen und nach mehrfachen Streichungen schließlich die Ueberzeugung gewonnen, daß der Staat mit weniger als 56 Millionen seine regelmäßigen Ausgaben nicht decken könne; dies ergab ein wahr- scheinliches Deficit von 12 oder, wie Rother annahm, von 9 Mill. Rother, freimüthige Aeußerungen den Staatshaushalt betreffend, 12. Decbr.; Witzleben, Denkschrift über den Zustand der Finanzen, December 1819. Eine solche Belastung seines armen Volkes wollte der König jedoch nimmermehr dulden; er berief daher im December 1819 auf Witzleben’s Vorschlag eine neue Commission, der auch der gestrenge Ladenberg angehörte, und diese strich dann unbarmherzig Alles, was nur irgend entbehrlich schien. Die Gesammtkosten des auswärtigen Amtes wurden auf 600,000 Thlr. beschränkt. Die Repräsentationsgelder der Diplomatie sanken bis unter die Grenzen des Anstandes herab, und viele Jahre hindurch geschah es nur ganz selten, daß einmal ein preußischer Gesandter einen Kurier ab- zusenden wagte; alle eiligen Briefschaften wurden regelmäßig durch die Kabinetskuriere befreundeter Mächte oder durch zuverlässige Reisende be- fördert. Die Heeresausgaben bis auf 23 Mill. herabzusetzen, übernahm der König selbst; er beseitigte nicht nur eine Reihe überflüssiger Posten — so auf den eigenen Antrag des Gouverneurs Gneisenau den Aufwand für das Berliner Gouvernement —, er ließ sich auch durch seine landes- väterliche Gewissenhaftigkeit zu manchen Abstrichen verleiten, welche die Schlagfertigkeit des Heeres schädigen mußten. Vergeblich warnte der treue Witzleben. Hardenberg’s Tagebuch, 28. Jan., 3. Febr., 9. Nov. 1820. Der Kriegsminister Hacke blieb für solche Mahnungen taub; geschmeidig fügte er sich in die Herabsetzung des Servis und der Rationen und versprach sogar die Rekruten künftighin etwas später ein- stellen zu lassen. Also ward einer der Pfeiler der neuen Heeresverfassung, die dreijährige Dienstzeit schon unmerklich erschüttert, und man näherte sich wieder jenem Systeme falscher Sparsamkeit, das sich einst bei Jena so furchtbar bestraft hatte. Während in den neuen Provinzen alle Welt 6* III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. über Friedrich Wilhelm’s unsinnige militärische Verschwendung klagte, wurde im königlichen Cabinet das knapp bemessene Budget durch neue Strei- chungen, die zur vollen Hälfte auf die Heeresausgaben fielen, nochmals um 5 Mill. herabgebracht und der Ausgabeetat gleichzeitig mit dem Schuldenetat für geschlossen erklärt. Eine Cabinetsordre vom 17. Januar zeigte dem Staatsministerium an, daß die Ausgaben für 1820 die Summe von 50,863,150 Thlr. nicht überschreiten dürften; durch Verminderung der Beamtenschaar an den Centralstellen hoffte der König noch weitere Ersparnisse zu bewirken. Nach Abzug von reichlich 10 Mill. für die Staatsschuld betrugen mithin die Jahresausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung 40, 7 Mill., gegen 26 Mill. im Jahre 1805. Rechnete man aber zu den 51 Mill. die im Voraus abgezogenen Sporteln und Steuererhebungskosten hinzu, des- gleichen die Rente für das königliche Haus sowie die Beiträge der Pro- vinzen und Communen für Staatszwecke, so ergab sich ein Gesammt- Aufwand von fast 70 Mill., das will sagen: 5 Thlr. 25 Sgr. für den Kopf der mittlerweile auf 12 Mill. gewachsenen Bevölkerung. Der Druck war hart; denn wie tief war der Volkswohlstand in diesen fünfzehn Jahren herabgekommen! Aber wie mächtig hatte sich auch die Thätigkeit des Staates seitdem erweitert; was that er jetzt allein für die sonst so küm- merlich behandelten Unterrichtsanstalten! Mit diesen Leistungen verglichen erschien die Summe der Ausgaben sehr bescheiden und nur bei strengster Sparsamkeit genügend. Zugleich befahl der König den Etat fortan alle drei Jahre zu veröffentlichen, damit Jedermann sich selber von der Noth- wendigkeit der Abgabenlast überzeugen könne. Damit wurde, zur Freude der Verfassungspartei, wieder eine der wesentlichen Institutionen des con- stitutionellen Staatsrechts eingeführt. Endlich erhielt das Ministerium den Auftrag, auf Grund des Etats die Steuergesetz-Entwürfe binnen vier- zehn Tagen zu begutachten; dann sollte die Schlußberathung im Staats- rathe stattfinden. Das Staatsministerium war seit Humboldt’s Sturz sehr kleinlaut geworden und wagte keinen entschiedenen Widerspruch; der einzige grund- sätzliche Gegner der Steuergesetze, Bülow stand hier wie schon in der Steuercommission ganz vereinsamt. Dagegen erhob sich im Staatsrathe eine erbitterte Opposition, die ihre Angriffe nicht blos wider die anfecht- baren Stellen der Entwürfe richtete, sondern die Nothwendigkeit des ganzen Reformwerks bezweifelte. Seit nunmehr sieben Jahren wurde die Finanz- verwaltung ohne einen genauen Etat geführt. Dies in Preußen uner- hörte Schauspiel hatte manchen wackeren Beamten tief verstimmt, die unsinnigen Märchen, die im Volke umliefen, bis in die Reihen des Staats- rathes hinein verbreitet. Zudem fühlte sich die höchste berathende Behörde der Monarchie in ihrer Amtsehre beleidigt. Sie sollte, nach dem recht- lich unanfechtbaren Befehle des Königs, lediglich über die Steuergesetze J. G. Hoffmann. ihr Gutachten abgeben, nicht aber das Jahresbudget nochmals prüfen. Die Frage also, ob die Steuererhöhung unumgänglich sei, diese Frage, die alle Gemüther leidenschaftlich bewegte, durfte der Staatsrath gar nicht erörtern. Seine Verhandlungen wurden daher bald sehr gereizt, und vergeblich suchte Hardenberg durch wiederholte Unterredungen mit dem Kronprinzen den nahenden Sturm zu beschwören. Hardenberg’s Tagebuch, 22., 23. Jan. 1820. Jene siegreiche Macht des Genius, welche einst aus Stein’s Gesetzen so überzeugend geredet hatte, war in den neuen Entwürfen allerdings nicht zu spüren. Ueberreich an glücklichen Einfällen hatte Hardenberg in seiner vornehmen Lässigkeit sich doch um die trockenen Details dieser Steuergesetze wenig gekümmert; ihr eigentlicher Urheber, J. G. Hoffmann aber besaß bei unbestreitbarem Talent nicht den schöpferischen Geist des Reformators. Der kleine, von seinem eigenen Werthe lebhaft überzeugte Mann, ein geborener Schlesier, rühmte sich gern der praktischen Er- fahrungen, die er nach gründlichen gelehrten Studien in verschiedenen Fabriken gesammelt hatte; dann erst, mehr als vierzigjährig, war er, als Kraus’ Nachfolger auf dem Königsberger Lehrstuhl, für kurze Zeit in die akademische Laufbahn eingetreten. Nach den Kriegen begleitete er den Kanzler zu allen Congressen und erwarb sich durch sein erstaunliches Gedächtniß und seinen rastlosen Fleiß bei der gesammten europäischen Diplomatie den Ruf eines statistischen Orakels. Das Berliner statistische Bureau erhob sich unter seiner Leitung zu einer Musteranstalt, deren Arbeiten den Gelehrten und den Praktikern gleich unentbehrlich wurden. Auch er war gleich den meisten seiner Amtsgenossen bei Adam Smith in die Schule gegangen und hatte schon vor 1806 eine Lanze für die Ge- werbefreiheit gebrochen. Indeß bewahrte ihn seine Welt- und Geschäfts- kenntniß vor manchen Uebertreibungen der Theoretiker. Er ließ es sich nicht nehmen, daß der Zweck der Volkwirthschaftspolitik nicht in der höchstmöglichen Gütermasse, sondern in der Wohlfahrt der Menschen zu suchen sei und mithin der Staat den Arbeiter gegen die Uebermacht des Un- ternehmers schützen müsse, und zum Entsetzen aller rechtgläubigen Bekenner der englischen Doktrinen sprach er aus, daß die preußischen Institutionen der Wehrpflicht und der Schulpflicht auch der Volkswirthschaft unmittelbar zum Vortheil gereichten. In diesem Preußen ging all sein Denken und Trachten auf; ganz und gar ein preußischer Beamter, schrieb er alle seine wissenschaftlichen Werke „mit besonderer Beziehung auf den preußi- schen Staat“, die Beleuchtung der heimischen Gesetze und Zustände gelang ihm stets glücklicher als die Entwicklung der theoretischen Grundgedanken. Dies lebendige Verständniß für die Wirklichkeit der vaterländischen Dinge war freilich nicht frei von einer stillvergnügten Ruheseligkeit, die so weit es irgend anging, das Bestehende zu entschuldigen suchte. Die alte III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. Wahrheit, daß jede Steuer von einem Theile der Pflichtigen auf die Schultern Anderer abgewälzt wird und jede gewohnte Abgabe in ihrem Bestande selbst einen gewissen Vorzug besitzt, war so recht nach seinem Herzen. Er wußte, daß jede Steuer, wirthschaftlich betrachtet, ein Uebel ist, und nichts schien ihm vorwitziger als der Versuch, einer unerreichbaren Gerechtigkeit zu Liebe allzu tief in hergebrachte Lebensverhältnisse einzu- greifen. In diesem Geiste behutsamer Vermittelung waren auch seine Gesetzentwürfe gehalten. Das neue Budget schloß mit einem Deficit von mehr als 4 Millionen, und da Hardenberg außerdem noch reichlich 6 Millionen unhaltbarer alter Abgaben in den einzelnen Landestheilen aufzuheben dachte, so mußten 10½ Mill. Thlr. durch neue Steuern aufgebracht werden. Um diesen Ausfall zu decken, erneuerte Hoffmann den Vorschlag einer allgemeinen, nach Klassen abgestuften Personensteuer, den er schon 1817, im Anschluß an die Wünsche der Notablenversammlungen, aufgestellt hatte. S. o. II. 208. Aber er wagte nicht die Einführung dieser Steuer für das ganze Staatsgebiet zu beantragen. Seit den Tagen des großen Kurfürsten war das Abgaben- wesen des flachen Landes von dem der Städte immer getrennt geblieben, indem dort die Grundsteuer, hier die Accise als Hauptsteuer erhoben wurde; erst in dem Jahre der großen Hardenbergischen Versprechungen 1810 hatte man gewagt, diesen tief eingewurzelten Dualismus aufzuheben, aber den verfrühten Versuch schon nach einem Jahre wieder fallen lassen, und seit 1811 bestanden in den Städten der alten Provinzen wieder mehrere Consumtionssteuern, auf dem Lande eine rohe Kopfsteuer. S. o. I. 35, 371, 375. (3. Aufl.) An diesen gewohnten Zuständen wollte Hoffmann so wenig wie möglich ändern und schlug daher vor, die neue Klassensteuer auf das flache Land und die kleinen Städte zu beschränken, in den größeren Städten dagegen eine un- gleich ergiebigere Mahl- und Schlachtsteuer einzuführen. Zur Ergänzung der beiden Hauptsteuern sollte eine mäßig bemessene Gewerbesteuer auf einige der einträglichsten Gewerbe gelegt werden. Das schwerste Hinderniß der Reform lag in der allgemein beklagten Ungleichheit der alten Grundsteuern; sie zeigte sich besonders gehässig in Posen, wo noch von den Tagen der sarmatischen Adelsherrschaft her die Podymna bestand, eine nach der Zahl der Rauchfänge erhobene Abgabe, die den kleinen Besitzer ganz unverhältnißmäßig drückte. Indeß die Aus- gleichung der Grundsteuer war unmöglich ohne die Katastrirung des ge- sammten Gebietes, und so lange konnte der erschöpfte Staat auf seine neuen Einnahmen nicht warten. In solcher Verlegenheit kam Hoffmann wieder auf den unglücklichen Gedanken der Quotisirung zurück, der im Staatsrath schon vor drei Jahren verworfen, gleichwohl unter den unzu- friedenen Rheinländern und Westphalen noch immer warme Vertheidiger Verwerfung der Quotisation. fand. Er wollte die Gesammtsumme der Staatssteuern, mit Ausnahme der Zölle, nach der Kopfzahl auf die Provinzen vertheilen, dann jeder ein- zelnen Provinz ihre Grundsteuern sowie ihre Staatssteuern von Wein, Branntwein und Tabak anrechnen und nur den Rest durch die neuen Steuern aufbringen. Dies schwächliche Zugeständniß an die mißleitete öffentliche Meinung ward im Staatsrath sofort und mit guten Gründen bekämpft. Welche Unbilligkeit, die ausgesogenen alten Provinzen mit einer höheren Klassen- steuer zu belasten als das wohlhabende Rheinland; in Schlesien lagen die wirthschaftlichen Verhältnisse so verzweifelt, daß auf dem rechten Oder- ufer viele Rittergüter, deren Inventar im Kriege zerstört war, noch jahre- lang herrenlos blieben, weil sich kein Käufer finden wollte. Und war es denn sicher, daß die Rheinländer wirklich eine so unbillige Last trugen, wie sie behaupteten? Bei dem kläglichen Zustande der Kataster konnte Niemand diese Frage bestimmt beantworten. Legte man den Maßstab der Bevölkerung an, der in den preußischen Büreaus als der immerhin sicherste Werthmesser für das Volksvermögen galt und auch bei den Zoll- verhandlungen mit den Nachbarstaaten regelmäßig angewendet wurde, so ergab sich unzweifelhaft, daß der Kopf der Bevölkerung in der Provinz Sachsen reichlich um die Hälfte mehr Grundsteuern trug als am Rhein, und als vierzig Jahre später die Ausgleichung der Grundsteuer endlich gelang, da stellte sich heraus, daß bisher nicht die Rheinländer, sondern die Schlesier, nach diesen die Westphalen und die Sachsen die höchsten Procente vom Reinertrage des Bodens gezahlt hatten. Solche Durch- schnittsberechnungen nach der Gesammtbelastung der Provinzen gaben über- haupt kein treues Bild von der wirklichen Lage; denn die ärgsten Un- gleichheiten des alten Grundsteuerwesens zeigten sich innerhalb der ein- zelnen Provinzen. Durfte man den märkischen und pommerschen Bauer, der bereits schwere Grundsteuern zahlte, darum noch mit einer erhöhten Klassensteuer beladen, weil in seiner Nachbarschaft zahlreiche steuerfreie Ritterhufen lagen? Noch ernster als alle diese berechtigten Bedenken schien die Gefahr, welche der Staatseinheit drohte. Wurden die Steuern quoti- sirt, so konnten sie fortan nur nach Anhörung von acht oder zehn Pro- vinziallandtagen erhöht werden, der Staatshaushalt gerieth abermals, wie vor 1806, unter den lähmenden Einfluß des ständischen Partikularismus und verfiel wieder in jene hilflose Unbeweglichkeit, die zur Zeit der Re- volutionskriege so viel Unheil angerichtet hatte. Diese Erwägungen, von Bülow nachdrücklich hervorgehoben, gaben den Ausschlag, der Staatsrath verwarf die Quotisation mit 36 gegen 13 Stimmen, und der Kanzler selber mußte jetzt zugestehen, daß die Vorschläge seiner Commission die vorhandene Ungleichheit nicht aufheben, sondern vielleicht noch verstärken würden. Hardenberg’s Votum über die Quotisation, 19. April 1820. Also wurde das schlimmste Gebrechen der neuen Entwürfe III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. glücklich beseitigt, und mit Genugthuung bemerkte der König, daß er doch nicht ohne Grund, unbeirrt durch Hardenberg’s Widerspruch, auf der noch- maligen Befragung des Staatsraths bestanden hatte. Auch der Plan der Klassensteuer erschien, wie er vorlag, noch sehr unfertig, fast roh. Hoffmann war und blieb ein Gegner der Einkommen- steuer; da man sie im Jahre 1812, in der Zeit der äußersten wirthschaft- lichen Zerrüttung, nicht hatte durchsetzen können, so hielt er kurzweg für ausgemacht, daß sie eine gehässige und unpraktische Abgabe sei. In der That war der Zustand der Volkswirthschaft für diese Form der Besteue- rung noch nicht reif. Wohl neun Zehntel der Bauern, die noch in den Gewohnheiten altväterischer Naturalwirthschaft dahinlebten, wußten ihr eigenes Einkommen nicht in Geld abzuschätzen; die höheren Stände aber mußten erst an die direkte Steuer gewöhnt werden, nimmermehr hätten sie ertragen, daß der Staat ihnen genaue Rechenschaft über ihr Einkom- men abforderte. Daher begnügte sich Hoffmann, die gesammte Bevöl- kerung nach den durchschnittlichen Lebensgewohnheiten in vier große Klassen einzutheilen, die er mit doktrinärer Zuversicht für die vier natürlichen Stände der deutschen Gesellschaft ausgab: in der ersten Klasse sollten jähr- lich 24 Thaler von jeder Haushaltung, in der vierten ein halber Thaler von jeder erwachsenen Person erhoben werden. Ohne es zu ahnen, betrat der gelehrte Statistiker damit einen Weg, der schließlich zu der verab- scheuten Einkommensteuer führen mußte. Beschwerden wider die Ein- schätzung in jene willkürlich angenommenen vier Klassen konnten gar nicht ausbleiben; wollte man ihnen gerecht werden, so blieb zuletzt doch nichts übrig, als eine schärfere Prüfung des Einkommens der Pflichtigen. Der Gedanke der Einkommensteuer hatte während der letzten Jahre in der Stille seinen Weg gemacht und wirkte noch mit dem ganzen Reize der Neuheit; erst die Erfahrung sollte lehren, daß auch das Einkommen, so lange man seine verschiedenen Quellen nicht unterscheidet, nur einen sehr unsichern Maßstab für die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler ab- giebt. Die Einkommensteuer galt bereits in weiten Kreisen des gebildeten Bürgerthums, zumal unter den Rheinländern, als das Steuerideal und fand auch im Staatsrathe manchen eifrigen Vertheidiger. Zu diesen ge- sellten sich sodann einige Männer der alten Schule, wie Ancillon, die an der Klassensteuer nur die Mängel bemerkten, weil sie an dem überlieferten System der indirekten Abgaben festhalten wollten. Und wie hart wurden doch die niederen Stände durch Hoffmann’s Vierklassentheilung getroffen! Wohl war die Zahl der Wohlhabenden noch verschwindend klein; der Staatsrath berechnete, daß im ganzen Staate nur etwa 8000 Familien jährlich 24 Thaler zu steuern vermöchten, aber unter diesen befanden sich doch sicherlich Tausend, die eine weit höhere Last tragen konnten, und sie sollten begünstigt werden, zum Schaden der Armen! Die königlichen Prinzen rügten diesen Uebelstand mit scharfen Worten: sie zeigten sich alle Ancillon und die Prinzen. durchdrungen von der volksfreundlichen Gesinnung ihres Hauses, von den guten alten Ueberlieferungen des Königthums der Bettler. Um die öffentliche Meinung zu versöhnen schien es namentlich rathsam, die obersten Staatsdiener schärfer zu besteuern; denn überall in Deutschland glaubte das Volk, der hohe Beamte führe ein beneidenswerthes Wohl- leben: hatte er doch sein gesichertes Auskommen, und wie Wenige aus diesem verarmten Geschlechte waren in der gleichen Lage! Auf den Antrag des Prinzen August beschloß der Staatsrath am 24. April, zu den vor- geschlagenen vier Klassen noch eine oberste, mit einem Steuersatze von 48 Thaler, hinzuzufügen. Protokolle des Staatsraths, 22., 24. April 1820. — Mit diesen Einzelverhandlungen verkettete sich ein Streit, der alle Finanzpläne Hardenberg’s wieder in Frage zu stellen drohte. Die reak- tionäre Partei am Hofe betrachtete dies ganze Reformwerk, das ja offen- bar die Einführung der Verfassung vorbereiten sollte, von vornherein mit scheelen Augen. Vor Kurzem erst hatte sie dem Staatskanzler zum Sturze Humboldt’s und Boyen’s die Hand geboten, jetzt schien ihr die Zeit ge- kommen, auch gegen ihn selber, der in Wien trotz aller seiner Nachgiebig- keit als das Haupt der preußischen Jakobiner galt, den Kampf zu er- öffnen. An ihre Spitze trat Ancillon mit seinen alten Genossen Karl von Mecklenburg, Wittgenstein, Knesebeck. Auch der vormalige Minister Brockhausen schloß sich an, ein greiser Herr, der noch ganz in den Ge- danken der neunziger Jahre lebte, desgleichen der streng conservative Ober- präsident Bülow. Sogar Vincke näherte sich jetzt diesem Kreise, dessen politische Ziele ihm so fern lagen. Der treffliche Mann war seit den Karlsbader Beschlüssen tief verstimmt. „Es wird ja immer toller, schrieb er verzweifelt seinem Freunde Solms-Laubach, an landständische Verfas- sungen, andere als die verabscheuungswürdige österreichische, ist gar nicht zu denken.“ Mehrmals war er nahe daran sein Amt niederzulegen; nur das Pflichtgefühl hielt ihn zurück: „man muß sich kasteien und bleiben.“ Die hohen Ausgaben für das Heer betrachtete er als eine unverantwort- liche Verschleuderung. Zudem fühlte er sich in seinem altpreußischen Ordnungssinne tief verletzt, da er in der Verwaltung Westphalens so manche arge Nachlässigkeit des Hardenberg’schen Regiments kennen gelernt hatte, und schloß daraus, die Steuererhöhung sei vielleicht nur durch die Verschwendung des Staatskanzlers nöthig geworden. Vincke an Solms-Laubach, 12. Okt. 1819, 12. Jan., 14. Febr., 18. Mai 1820. Aehnliche Bedenken hegten auch die fünf königlichen Prinzen, die im Staatsrathe saßen, nicht blos der romantisch aufgeregte Kronprinz, der auf das Lob der guten alten Zeit, wenn es aus dem Munde seines alten Lehrers erklang, so bereitwillig hörte, daß Hardenberg ärgerlich in sein Tagebuch schrieb: „des Kronprinzen Kleben am Alten per Ancillon“ Hardenberg’s Tagebuch, 28. Jan. 1820. — III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. sondern auch die ungleich freier gesinnten beiden Prinzen Wilhelm, der Bruder und der Sohn des Königs. Seit der große Kurfürst einst die Grundlagen des preußischen Abgabenwesens mit eiserner Hand festgestellt, waren die Hohenzollern in ihrer Steuerpolitik stets conservativ verfahren, und wenn Einer von dieser Tradition des Hauses abgewichen war, wie Friedrich der Große bei Einführung seiner Regie, so hatte sich regelmäßig ein starker Unwille im Volke gezeigt. Die Erhebung von mehr als 10 Mill. neuer Steuern stand in Preußens Geschichte ohne Beispiel da, und sie sollte erfolgen unmittelbar nachdem das neue Zollgesetz die Abgaben vom auswärtigen Verkehr völlig umgestaltet hatte. Wie behutsam auch Hoffmann die Gedanken des Meisters ausführte — was Hardenberg plante, war doch eine Reform an Haupt und Glie- dern. Drang er mit seinen Absichten durch, so blieb von den althistori- schen Steuern der Monarchie mit Ausnahme der Grundsteuer keine ein- zige unverändert. Die Einheit des Marktgebiets, welche das Zollgesetz als Grundsatz aussprach, verwirklichte sich erst durch die Aufhebung aller der alten Accisen und Octrois; der innere Verkehr ward endlich vollkommen frei, bis auf die wenig lästige Thorsperre an den Mauern der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städte, und an die Stelle der alten Finanz- politik, welche die weithin zerstreuten Provinzen als halb selbständige Ter- ritorien von einander abgesondert hatte, trat ein völlig neues System, eine Politik der Staatseinheit, die im Laufe der Zeit unvermeidlich dahin trachten mußte, auch die zwischenliegenden Kleinstaaten sich zu unterwerfen. Es war ein Wagniß, kaum minder kühn als die Reformen von 1808 und 1810. Eine so radikale Neuerung mußte dem Nichtfachmanne wohl befremdlich und, bei der Mißstimmung in den neuen Provinzen, gefähr- lich erscheinen. Und dazu die unleugbaren Mängel der Klassensteuer. Selbst nachdem der Staatsrath noch eine höchste Steuerklasse für die Wohlhabenden hinzugefügt hatte, blieb die Begünstigung der Reichen noch sehr auffällig: kein Haushalt sollte mehr als 48 Thlr. zahlen, lediglich weil Hoffmann Bedenken trug, den Klassenstolz der höheren Stände auf- zuregen! So geschah es denn, daß eine aus ehrenwerthen und zweifelhaften Elementen seltsam gemische Partei sich um Ancillon zusammenfand. Ihr Führer aber entbehrte gänzlich der Sachkenntniß, er versuchte nicht ein- mal einen Gegenvorschlag aufzustellen und verfiel in jene hohlen Phrasen, welche niemals ausbleiben, wenn Dilettanten über Finanzfragen reden. Gleich in der ersten Plenarsitzung (20. April) vertheidigte er den klein- müthigen privatwirthschaftlichen Grundsatz, der schon in der alten Mon- archie so viele Mißgriffe veranlaßt hatte, jetzt aber, am Vorabend einer umfassenden Finanzreform, gradezu wie Hohn klang: den Grundsatz, daß sich die Ausgabe immer nach der vorhandenen Einnahme richten müsse. Darauf beantragte er, den Monarchen zu bitten, daß nochmals untersucht Die Opposition im Staatsrathe. werde, ob sich die Steuererhöhung nicht durch Ersparnisse vermeiden lasse. Wie diese Ersparnisse möglich werden sollten, das wußte er freilich nicht einmal anzudeuten. Die ungewohnte Lebhaftigkeit des sanftmüthigen Theo- logen bewies genugsam, daß seine Pfeile sich nicht gegen die Steuergesetze, sondern gegen den Staatskanzler selber richteten. Eine verständige Ent- gegnung des Finanzministers verfehlte ihren Zweck, da Klewiz im Eifer der Rede die ganz unhaltbare Behauptung aufstellte, das Budget sei jetzt nicht höher als im Jahre 1803. Protokolle des Staatsraths, 20. April; Hardenberg’s Tagebuch, 20. April 1820. Der ängstliche Altenstein, der den Vorsitz führte, wußte sich endlich nur dadurch zu helfen, daß er den An- trag Ancillon’s als unzulässig zurückwies. Gegen diese Erklärung ließ sich rechtlich nichts einwenden; denn der Etat war nach dem alten Staats- rechte kein Gesetz, sondern ein Voranschlag der Finanzverwaltung, und der Staatsrath mithin nicht befugt, dessen Abänderung zu beantragen. Aber welch eine widerwärtige Zumuthung an seine Mitglieder, daß sie den Etat als eine gegebene Größe hinnehmen sollten, während doch mehrere von ihnen hofften, nach Verminderung des Budgets könne die Erhöhung der Abgaben vielleicht überflüssig werden. Die Versammlung vermochte ihren Unmuth nicht zu verhehlen; der Antrag Ancillon’s ward vor den Sitzungen in erregter Unterhaltung besprochen, und da das Amtsgeheimniß wieder schlecht gewahrt wurde, so erzählten sich bald alle bösen Zungen Berlins, wie jämmerlich die verschwenderische Verwaltung vor dem Rich- terstuhle des Staatsraths bestehe. Dem Staatskanzler aber gingen endlich die Augen auf: das also war der treue Freund, den er vor fünf Monaten gegen Humboldt zu Hilfe gerufen hatte! Er glaubte zu wissen, daß Ancillon die Prinzen zu einer Kabale verleite, und sendete am 27. April, mit Genehmigung des Königs Hardenberg’s Tagebuch, 27. April 1820. , dem Präsidenten des Staatsraths ein Schreiben, das dem salbungsvollen Gegner die ganze Ueberlegenheit des praktischen Staats- mannes zu fühlen gab. Ironisch wies er auf Ancillon’s erbauliche Ge- meinplätze hin: wohl sei es leicht ausgesprochen: „man muß nicht mehr ausgeben als man einnimmt, Geben ist seliger als Nehmen.“ Aber Preu- ßens Schuldenlast rühre her von den großen Unglücksfällen seit 1806 und von dem rühmlichen Kampfe um die Freiheit. Jetzt gelte es den Verpflichtungen des Staates vollständig zu genügen und außer den lau- fenden auch die außerordentlichen Ausgaben, welche die Wiederherstellung der Monarchie erheische, zu decken. Nach dem neuen Abstrich von 5 Mill. sei eine weitere Herabsetzung des Etats unmöglich. „Es liegt in der That ein höchst ungerechter Tadel der Verwaltung darin, wenn man den Satz: „keine Auflagen, Ersparen, mit den Einnahmen auskommen!“ im ver- sammelten Staatsrath ohne gründliche Sachkenntniß ausspricht und Be- III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. sorgnisse wegen entstehender Unzufriedenheit durch die neuen Lasten äußert. Ich fordere Den auf, der es vermag, noch fünf Millionen Ersparnisse zu bewirken, aufzutreten und sie nachzuweisen, ohne den Staat in die größten Gefahren der Zerrüttung zu versetzen. An einer solchen Administration, wie die wäre, welcher jene Maximen zum Grunde lägen, möchte ich nicht theilnehmen, ich würde eilen mich davon loszumachen.“ Als Ancillon in der Schlußsitzung am 29. seinen Antrag erneuerte, erklärte Altenstein noch- mals, daß er keine Berathung zulassen dürfe, und stellte jedem Mitgliede frei, seine Wünsche dem Könige in einer Beilage zum Protokolle vorzu- tragen. Um seinen Worten Nachdruck zu geben verlas er alsdann das Schreiben des Staatskanzlers. Da brauste der Kronprinz in hellem Zorne auf: „sagen Sie dem Staatskanzler, rief er dem Vorsitzenden zu, in der so hart angegriffenen Versammlung säßen die königlichen Prinzen!“ Hardenberg erwiderte dem Prinzen brieflich (3. Mai) in jenem herzgewinnenden Tone, der ihm so wohl anstand: seine Vorwürfe gegen den Staatsrath hielt er aufrecht, doch zugleich erklärte er sich bereit zu jeder Aufklärung über den Etat, auch zu jeder Ersparniß, wenn man ihm nur ausführbare, mit Zahlen belegte Vorschläge einreiche. Der reizbare junge Fürst war rasch versöhnt, wieder- holte aber in seiner freundlichen Antwort nachdrücklich die Bitte um noch- malige Prüfung des Etats: „Wir leben, so dachte ich, nicht in Zeiten, denen man Alles bieten kann , und 5 Mill. neuer Abgaben schien und scheint mir noch jetzt sehr bedenklich . Ich bezwecke nur ein vor- theilhaftes Einwirken auf die öffentliche Meinung, die dessen sehr be- darf. Eine nochmalige Prüfung nun führt entweder wirklich Er- sparnisse herbei oder beweist doch dem Volk im schlimmsten Fall , daß Alles geschehen.“ Der Staatskanzler fühlte nun doch, daß er den Bogen nicht überspannen dürfe, obwohl die neue Verzögerung den Staatskassen schwere Einbußen bringen mußte; er wollte den Prinzen die Gelegenheit, sich über den Ungrund ihrer Bedenken zu belehren, nicht abschneiden und versprach, dem Könige den Wunsch des Kronprinzen vorzutragen, „so vollständig auch diese Prüfung mehrmals geschehen ist.“ Hardenberg an den Kronprinzen, 3., 5. Mai; Antwort des Kronprinzen 4. Mai; Hardenberg’s Tagebuch 29. April ff. 1820. Mittlerweile hatte der Staatsrath seine Berathungen beendigt. Elf Mitglieder baten in Sonderabstimmungen um nochmalige Prüfung des Budgets: die königlichen Prinzen mit Ausnahme des Thronfolgers, der jetzt durch Hardenberg’s Zusage beschwichtigt war, sodann Vincke, endlich Ancillon und seine fünf hochconservativen Genossen. Wittgenstein’s Votum erging sich in so allgemeinen Ausdrücken, daß Jedermann bemerken mußte, wie wenig dem Hofmanne an diesen Steuerfragen selber lag. Ancillon schilderte beweglich die Nachtheile der Klassensteuer, ohne irgend anzugeben, Die neuen Steuergesetze. wie diese Abgabe zu ersetzen sei. Vincke verwahrte dem Staatsrathe das Recht, nicht blos über die Zweckmäßigkeit, sondern auch über die Noth- wendigkeit der neuen Steuern zu berathen. Am Klarsten lautete das Votum des jungen Prinzen Wilhelm, der mit militärischer Kürze den wunden Fleck der Entwürfe bezeichnete und seinem königlichen Vater ehr- erbietig anheimstellte, ob nicht „die reicheren Klassen der Nation und die höher besoldeten Beamten zur Erleichterung des ärmeren Volkes mehr anzuziehen“ seien. Votum Wittgenstein’s, 7. Mai 1820. Einige der anderen Vota bei Dieterici a. a. O. S. 432 f. Da die große Mehrheit des Staatsraths — 28 Stimmen und dar- unter die ersten Finanzmänner der Monarchie — die Pläne des Staats- kanzlers im Wesentlichen gebilligt hatte, so vollzog der König nunmehr die Gesetze. Auf Ancillon’s weitschweifige Phrasen gab er nichts. Nur um seine Prinzen über „die wahre Lage der Sache“ aufzuklären befahl er, daß eine neue Commission mit den Mitgliedern der Minderheit den Etat Posten für Posten noch einmal durchgehen solle. Das Ergebniß war, wie Hardenberg dem Kronprinzen vorausgesagt: die Zweifelnden mußten zugeben, nicht nur, daß jede weitere Ermäßigung der Ausgaben vorderhand unmöglich war, sondern auch daß mehrere der bereits angeordneten Er- sparnisse erst nach Verlauf längerer Zeit in Wirksamkeit treten konnten. Cabinetsordres an Altenstein, 30. Mai, an Hardenberg, 12. Juni; Hardenberg an den Kronprinzen 8. Juni, Bericht an den König 12. Juni 1820. Darüber vergingen wieder zwei Monate, und die bereits am 30. Mai unterzeichneten Gesetze konnten erst am 7. August veröffentlicht werden. Wie schwer auch die Staatseinnahmen unter diesem Aufschub litten, der Staatskanzler durfte sich doch eines wichtigen Erfolges rühmen: er hatte die königlichen Prinzen von der Nothwendigkeit der Reform überzeugt, Ancillon und dessen reaktionären Anhang vorläufig zum Schweigen ge- bracht. — Unter solchen Zweifeln und Gewissensbedenken entschloß sich diese absolute Krone, deren Härte in der liberalen Welt verrufen war, zu einer Steuererhöhung von 5 Millionen Thlr. Das Gesetz vom 30. Mai über die Einrichtung des Abgabenwesens stellte die Grundlagen des Steuer- systems auf ein Menschenalter hinaus fest. Außer den Zöllen von 1818 und den im folgenden Jahre eingeführten Abgaben von Branntwein, Malz, Wein, Tabak sollte fortan erhoben werden: die Salzsteuer, die soeben an jenem fruchtbaren 17. Januar durch Gleichstellung des Salzpreises neu geregelt worden war, sodann die Grundsteuer, die Klassensteuer, die Mahl- und Schlachtsteuer, endlich zur Aushilfe die Gewerbesteuer und eine später- hin noch zu ordnende Stempelgebühr. Was von alten Octrois, Verbrauchs- abgaben, Personen- und Gewerbesteuern in den einzelnen Landestheilen III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. noch übrig war, fiel mit einem Schlage dahin. Alles in diesem Steuer- system war neu. Auch die Grundsteuer, deren Ausgleichung der Bera- thung mit den Provinzialständen vorbehalten blieb, erlitt in den vormals französischen und bergischen Landschaften sofort eine wesentliche Aenderung; sie war dort von der Fremdherrschaft sehr willkürlich aufgelegt worden und sollte fortan nie mehr als ein Fünftel des Reinertrags betragen. Da die Rheinländer gar so ungebärdig klagten, so wurde am Rhein die Katastrirung zuerst begonnen und im Jahre 1833 beendet. Die Klassensteuer sollte sich nach den Beschlüssen des Staatsraths in fünf Klassen gliedern: eine für die vorzüglich wohlhabenden und reichen Einwohner, zwei für die Wohlhabenden, eine vierte für den geringeren Bürger- und Bauernstand, eine fünfte für Lohnarbeiter, Tagelöhner und Gesinde. Aber sogleich mußte man erfahren, wie richtig Prinz Wilhelm die Stimmung des Landes beurtheilt hatte. Allgemein erklang die Klage über die Begünstigung der Reichen, und schon am 5. September 1821 wurden zwei neue oberste Steuersätze und mehrere Zwischensätze für die unteren Klassen eingeführt, so daß fortan zwölf Stufen von 144 bis zu einem halben Thaler herab bestanden. Auch dies genügte den Rhein- ländern noch nicht; sie murrten so lange, bis man ihnen im Jahre 1830 achtzehn Klassen zugestand. Die Natur der Dinge drängte den Staat Schritt für Schritt der Einkommensteuer zu; ganz wider Willen hatte Hoffmann, wie seine Bewunderer ihm späterhin nachrühmten, den kom- menden Geschlechtern in der Klassensteuer ein Vermächtniß hinterlassen. Die neue Abgabe fand Anfangs fast überall Widersacher; im Kampfe mit ihnen mußte sich der soeben in die Generalsteuerdirection berufene streit- bare junge Ludwig Kühne seine Sporen verdienen. „Es war, so erzählt er selbst, für die Aufrechterhaltung dieser Steuer ein wahres Glück, daß ich damals noch gewissermaßen mit dem ersten Schwerte focht und ge- waltig um mich hieb und keinen Ausfall, er mochte von der Seite oder von oben herab oder von unten herauf kommen, ohne eine tüchtige, viel- leicht der Form nach selbst zu derbe Erwiderung ließ. Die Leute wurden, wenn sie ein paarmal derb etwas auf die Finger bekommen hatten, doch einigermaßen vorsichtiger und mußten nothgedrungen etwas näher auf die Sache eingehen; aber ich bin überzeugt, daß bei einer schwächlichen Be- arbeitung die Klassensteuer sich nicht ein Jahr gehalten haben würde.“ Nachdem der erste stürmische Ausbruch des Unwillens sich gelegt, ging die Abgabe, unfertig wie sie war, über alle Erwartung leicht ein, so daß nur etwa 2⅓ Procent Rückstände blieben; denn die Sätze waren mäßig, der Gesammtertrag im Durchschnitt der nächsten zwölf Jahre nur 6, 8 Mill., während die Grundsteuer 10 Mill. abwarf, und die gehässige Arbeit der Einschätzung besorgten die Gemeinden selber, da das alte Beamtenthum bei all seinem Selbstgefühle wohl wußte, daß die Bureaukratie aus eigener Kraft solche Aufgaben nicht zu lösen vermag. Klassensteuer. Mahl- und Schlachtsteuer. Die Klassensteuer trugen nur sechs Siebentel der Bevölkerung. 132 Städte zahlten die einträglichere Mahl- und Schlachtsteuer, darunter alle großen Communen, aber auch einige verkommene polnische Judenstädtchen, wie Schneidemühl, die sich der Klassensteuer vielleicht ganz entzogen hätten; so ängstlich mußte der Finanzminister darüber wachen, daß ihm keine mögliche Einnahme entging! Auch diese Abgabe erregte lebhaften Wider- spruch; mancher bibelfeste Steuerzahler erinnerte den frommen König an jene Sprüche des Alten Testaments, welche die Besteuerung des Brotes verbieten. Indeß bemerkte man doch bald, daß ein Theil der Steuer durch die Erhöhung der Löhne von den Arbeitern abgewälzt wurde und die niederen Stände nicht so schwer darunter litten wie die herrschende Doktrin behauptete. Die neue Gewerbesteuer endlich ließ die kleinen, ohne Ge- hilfen arbeitenden Handwerker frei, doch sie bewirkte keineswegs, wie der ängstliche Ancillon befürchtet hatte, eine übermäßige Vermehrung der kleinen Geschäfte. Die Zustände des Kleingewerbs blieben vielmehr in diesen stillen Jahren der Entsagung fast unwandelbar, trotz der Gewerbefreiheit, trotz der gewaltigen Umwälzungen des politischen Lebens: um das Jahr 1830 arbeitete fast genau wie im Jahre 1800 ein Schneidermeister für etwa 240 Einwohner, ein Schuster für 200, und auf kaum zwei Hand- werksmeister kam ein Gehilfe, so daß jeder noch hoffen konnte selber Meister zu werden. Zum Abschluß der Steuerreform wurden dann noch im Jahre 1822 einige Stempelabgaben eingeführt, darunter auch ein Zeitungsstempel, der freilich in einer Epoche politischer und wirthschaftlicher Ermattung nur einen sehr bescheidenen Ertrag bringen konnte. Selbst die Bücher pflegten aus der Hand des unglücklichen Besitzers von einem Entleiher zum andern zu wandern; vollends die Zeitungen las der gebildete Mann auf dem Casino oder in der Conditorei, und wer ein Uebriges thun wollte hielt sich ein Blatt mit einem Dutzend Nachbarn gemeinsam. Noch im Jahre 1835 wurden in ganz Preußen von inländischen Zeitungen und Zeit- schriften kaum 43,000 Exemplare verkauft, von nichtpreußischen etwa 3700, insgesammt weniger als heutzutage eine einzige große Zeitung abzusetzen vermag. Diese Dürftigkeit aller Lebensverhältnisse übte auch ihren Einfluß auf das neue Münzgesetz, das von Hardenberg als eine unentbehrliche Er- gänzung der Finanzreform angesehen wurde und am 5. September 1821, namentlich durch Hoffmann’s Verdienst, zu Stande kam. Gestützt auf die natürliche Macht seines großen Marktgebietes hatte der preußische Thaler schon längst weit über die Grenze des Staates hinaus seinen Siegeszug durch Deutschland angetreten, obgleich die Ostpreußen im täglichen Ver- kehr noch gern nach den gewohnten Gulden und Düttchen rechneten und die neuen Provinzen an ihrem alten Gelde mit jener Beharrlichkeit fest- hielten, welche sich nirgends zäher zeigt als im Münzwesen. Die Regie- III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. rung war von vornherein entschlossen diese erprobte Hauptmünze, auf Grund des Vierzehn-Thalerfußes, beizubehalten; schwerer war die Ent- scheidung über die Stückelung des Thalers, da die wissenschaftlichen Vor- züge des neufranzösischen Decimalsystems in den Kreisen der preußischen Finanzwelt bereits zahlreiche Fürsprecher fanden. Zuletzt beschloß man doch, den Thaler in dreißig Silbergroschen zu theilen, weil diese Zahl den Monatstagen entsprach und der geringe Mann mithin nach seiner Mo- natseinnahme sich leicht berechnen konnte, wie viel er an jedem Tage aus- zugeben hatte; dieser Staat bedurfte eines sparsamen Volkes, wie er selber jeden Groschen ängstlich zu Rathe hielt, und in der That hat die Silber- groschenrechnung den haushälterischen Sinn unter den kleinen Leuten ge- fördert. Für den neuen Silbergroschen wurde die Zwölftheilung des alten Gutengroschens beibehalten, nicht blos wegen der bequemen Halbirung, Drittelung und Viertelung, sondern vornehmlich weil man die Armen nicht schädigen durfte, die ihre kleinen Einkäufe zumeist mit Dreiern be- stritten. Ein folgenreicher, von keinem der Zeitgenossen bemerkter Fehler der neuen Steuergesetzgebung lag in den Vorschriften über die Gemeindeab- gaben. Das Communalsteuerwesen war für Theorie und Praxis jener Tage noch ein unbekanntes Gebiet, da die Kostspieligkeit der neuen Selbst- verwaltung erst im Laufe der Jahre bemerkbar wurde. Stein’s Städteord- nung hatte den Communen in Steuersachen fast unbeschränkte Freiheit gelassen; nur selten einmal, bei groben Mißgriffen, waren bisher die Auf- sichtsbehörden dazwischengetreten. Jetzt bestimmte das neue Abgabengesetz (§ 13), daß die Gemeinden mit Zustimmung der Bezirksregierungen Zu- schläge zur Klassensteuer, sowie zur Mahl- und Schlachtsteuer ausschreiben dürften, andere Abgaben jedoch nur, wenn sie bereits beständen oder der König sie ausdrücklich genehmigte. Die Zuschläge zu jenen beiden Haupt- steuern des Staates wurden also geradezu als Regel vorgeschrieben. Die Regierungen verweigerten ihre Zustimmung niemals, da sie hofften, daß die neuen Abgaben sich also am sichersten einbürgern würden. Die Ge- meindebehörden, die großentheils aus Hausherren bestanden, folgten der Einladung mit dem sicheren Instinkte der Klassenselbstsucht. Denn die bequemen Zuschläge ersparten ihnen jedes weitere Nachdenken über eine billige Vertheilung der Communalabgaben und lasteten unverhältnißmäßig schwer auf den Miethern und Einliegern; die Grundbesitzer aber, denen die Communalanstalten unmittelbar den größten Gewinn brachten, meinten durch die hohe Staatsgrundsteuer bereits genugsam bedrückt zu sein. Da- mit begann eine gefährliche Verbildung des Gemeindesteuerwesens: der Staat verstopfte den Communen ihre natürliche Einnahmequelle, indem er die Grundsteuer großentheils für sich nahm, und die Magistrate schoben den schwersten Theil der Communallasten auf die Schultern der Unbe- mittelten, die von den Leistungen der Gemeinden den geringsten Vortheil Die Communalsteuern. zogen. Hielt diese Entwicklung an, stiegen die Zuschläge allgemach bis zur Höhe der Staatsabgaben oder gar darüber hinaus, dann mochte der Staat leicht dahin gelangen, daß er die Klassensteuer, seinen einzigen sicheren Nothbehelf in Kriegszeiten, nicht mehr erhöhen konnte. Vorder- hand hielten sich die Communalzuschläge noch in bescheidenen Grenzen, und Niemand ahnte, welchen abschüssigen Weg man betreten hatte. Nur der Hauptstadt, die unter schweren Einquartierungslasten litt, hatte der Staat noch eine eigenthümliche Einnahmequelle eröffnet. Berlin erhob seit 1815 eine Liegenschaftssteuer, die von den Hausbesitzern mit 4 Procent, von den Miethern mit 8¼ Procent bezahlt wurde. Auch als sieben Jahre später die Abgabe der Miether auf 6⅔ Procent des Mieth- zinses herabgesetzt wurde, blieb dieser Vertheilungsmaßstab noch immer höchst unbillig, jedoch er beruhte auf einem alten schlechten Berliner Her- kommen, und von dem heiligen Gewohnheitsrechte ging keine preußische Commune freiwillig ab. Zum Glück war der Gesammtbetrag noch sehr niedrig, denn von den 41,047 Miethern der Hauptstadt entrichtete die größere Hälfte (20,743) im Jahre 1824 nur 50 Thlr. Miethe oder we- niger, und nur für 115 Wohnungen wurden 1000 Thlr. und darüber gezahlt. Wenn aber dereinst die großstädtische Wohnungsnoth, die schon in Paris ihre Opfer forderte, auch über Berlin hereinbrach, dann mußte die Miethsteuer zum Fluche der Armen werden. Also ward damals arg- los der Grund gelegt für jene argen Mißstände des preußischen Commu- nalabgabenwesens, welche heute zu der Milde und Billigkeit unserer Staats- besteuerung einen so grellen Gegensatz bilden. Die Finanzreform war beendet, und sie war mit allen ihren Mängeln ein gutes und tüchtiges Werk, wenngleich sie die blinden Verehrer der altpreußischen Ordnung ebenso wenig befriedigte wie die doktrinären Ver- theidiger eines wissenschaftlich vollkommenen Abgabensystems. Diese Groß- macht, die unter den Schlägen des Krieges am schwersten gelitten, hatte mit tapferem Entschluß ihren Eredit wiederhergestellt, während das reichere, besser geschonte Oesterreich noch jahrelang vor dem Abgrunde des Bank- rotts stand; sie hatte, obwohl sie noch immer das Königreich der langen Grenzen war, sich ein zugleich freies und schützendes Zollwesen gebildet, das alle die wohlabgerundeten anderen Mächte beschämte; sie hatte endlich ein völlig neues Abgabensystem geschaffen, das die Steuerkraft des ver- armten Volkes an allen faßbaren Stellen packte ohne doch in die unmä- ßige Zersplitterung der alten Accise zu verfallen, das dem Staate sein Dasein, seine Wehrbarkeit sicherte, ohne die Volkswirthschaft in ihrem ge- sunden Wachsthum zu hemmen, und schon nach wenigen Jahren selbst von den grollenden Sachsen und Rheinländern als erträglich anerkannt wurde. Und das Alles dankte Preußen zunächst dem greisen Kanzler, den die unfruchtbare Wiener Staatsweisheit so tief verachtete. Am Rande des Grabes, von aller Welt als altersschwach verspottet, war Hardenberg Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 7 III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. noch einmal mit jugendlicher Schnellkraft aufgestanden, um sich einzuleben in einen Gedankenkreis, der seiner Bildung fern lag, um sicheren Blicks die rechten Männer, Maassen, Rother, Friese, Hoffmann, an die rechte Stelle zu setzen und schließlich bald schmeichelnd bald schlagend alle die Gegner von rechts und links zu überwinden, die nur er mit seiner schmieg- samen Findigkeit besiegen konnte. Es war nicht das schlechteste Blatt in dem vollen Kranze seines Ruhmes. — Nach solchen Erfolgen durfte Hardenberg sich’s wohl zutrauen, daß er auch das letzte Ziel aller seiner Reformen noch erreichen und sein Tage- werk mit der Berufung des ersten preußischen Landtags abschließen werde. Durch die neuen Finanzgesetze war das Versprechen von 1815 förmlich erneuert und bekräftigt, die Staatsschuld unter die Obhut der Reichsstände gestellt, den Provinzialständen die Mitwirkung bei der Ausgleichung der Grundsteuer zugesagt. Von so feierlichen Verheißungen wieder abzugehen schien unmöglich. Der König hatte nicht nur diese Gesetze von freien Stücken gebilligt, sondern auch während der Verhandlungen der jüngsten Monate fast immer im Sinne des Kanzlers sich entschieden und ihn selbst gegen die königlichen Prinzen nachdrücklich in Schutz genommen. Alles schien auf gutem Wege. In einem Privatbriefe, der bald die Runde durch die Zeitungen machte, mahnte Hardenberg, „dem langsamen aber folge- rechten Gange der Regierung“ besseres Zutrauen zu schenken: unzweifel- haft werde die Verfassung noch zu Stande kommen. Er hoffte um so sicherer, über die Flüsterer und Warner, die am Hofe umherschlichen, noch den Sieg davonzutragen, da der König alle Eingaben der altständischen Partikularisten scharf abgewiesen hatte, und außer dem wenig einfluß- reichen Klewiz bisher noch kein namhafter Staatsmann, auch Metternich nicht, dem Verfassungsplane offen entgegengetreten war. Allerdings hatten die Finanzverhandlungen abermals bewiesen, daß nicht blos Vorurtheile, sondern auch berechtigte, ernste Bedenken der Be- rufung der Reichsstände entgegenstanden. Wie sollte das nothwendige Geheimniß, das über der Bank und der Staatsschuld lag, gewahrt bleiben, wenn die allgemeinen Landstände zusammentraten? Und war es nicht leicht möglich, daß der Landtag die zur Sicherung des neuen Abgaben- systems unentbehrlichen Zollverhandlungen mit den deutschen Nachbar- staaten durch partikularistische Kleinmeisterei erschweren würde? Weit überwiegende Gründe sprachen jedoch für die entschlossene Durchführung der Pläne Hardenberg’s. Wie schwer mußte die monarchische Gesinnung in diesem mit seiner Krone so fest verwachsenen Volke erschüttert werden, wenn zum ersten male in Preußens Geschichte die zornige Frage erklang: Verfassungspläne. ob man an einem Königsworte drehen und deuteln dürfe? Und wie konnte eine Großmacht mit gesetzlich geschlossener Staatsschuld der unbe- rechenbaren Zukunft sicher entgegengehen? In ruhiger Zeit mochte ihr Credit sich halten; brachen wieder Stürme herein, dann war, nach so be- stimmten öffentlichen Verheißungen, keine Anleihe mehr möglich ohne Reichsstände. Ein gefährlicher Angriff der Landstände wider die Einheit des Staates stand jetzt schwerlich mehr zu befürchten, da die Krone diese letzten fünf Jahre ihrer Vollgewalt weislich benutzt hatte um fast auf allen Gebieten der Gesetzgebung eine Reform durchzusetzen, die nur ein diktatorischer Wille vollenden konnte. Die Heeresverfassung war nunmehr gesichert, desgleichen die Eintheilung der Provinzen und die neuen Formen ihrer Verwaltung, das System der Abgaben und Zölle, das Staatsschul- denwesen und der Unterhalt für das königliche Haus; auch von den Ver- handlungen über die Rechte der katholischen Kirche, welche Niebuhr in Rom führte, sah Hardenberg mit seinem feinen diplomatischen Blicke vor- voraus, daß sie bald ein leidliches Ergebniß bringen würden, obwohl der schwarzsichtige Gesandte beständig das Schlimmste fürchtete. Hardenberg’s Tagebuch, 19. Dec. 1820. Kam dies Werk noch unter Dach, wurde auch die Gemeinde- und Kreis-Ordnung nach Hardenberg’s Plan durch die Krone allein neu gestaltet und endlich auch die Verfassung selbst allein durch den König verliehen, dann waren in den nächsten Jahren schwere politische Kämpfe kaum zu erwarten. Nach menschlichem Ermessen ging Preußen zunächst einer jener stillen Epochen entgegen, welche sich nach den großen Zeiten der Reform überall einstellen. Sein erster Landtag, dem ja nur berathende Befugnisse zu- stehen sollten, hätte vermuthlich ein unscheinbares Dasein geführt und sich begnügen müssen einzelne Mißgriffe der neuen Reformgesetze zu rügen und zu verbessern; so konnte er vielleicht eine stille Lehrzeit durchlaufen, wie sie diesem unerfahrenen Volke gerade noth that, Ostpreußen und Rhein- länder, Märker und Westphalen in gemeinsamer nüchterner Arbeit an ein- ander gewöhnen, aus dem verbissenen Partikularismus der Stände und der Provinzen allmählich eine kräftige Staatsgesinnung herausbilden und durch sein Dasein schon die verstimmte öffentliche Meinung in Deutsch- land beschwichtigen. In solchem Lichte sah der Staatskanzler die nächste Zukunft Preußens. Wer darf heute mit Sicherheit sagen, ob die Dinge wirklich so harmlos verlaufen, ob die abstrakten, staatsfeindlichen Gedanken des neufranzösischen Liberalismus nicht auch in den preußischen Landtag eingedrungen wären? Eine hohe Wahrscheinlichkeit spricht doch dafür, daß Hardenberg das Rechte traf. Was den süddeutschen Staaten leidlich ge- lang war für Preußen nicht unmöglich; ein preußischer Landtag zur rechten Zeit berufen konnte der Krone die Schmach des Jahres 1848 ersparen. Auch der König schien des langen Zauderns müde. Nachdem er 7* III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. schon durch die Cabinetsordre vom 17. Januar das Staatsministerium an die schleunige Ausarbeitung der Communalordnung erinnert hatte, be- fahl er am 12. Februar die Bildung einer besonderen Commission, welche die gesammte erste Hälfte des Hardenbergischen Verfassungsplanes, Ge- meinde- und Kreisordnung, binnen vier Wochen ins Reine bringen und sodann ihre Arbeit „wegen des innigen Zusammenhanges mit der allge- meinen ständischen Verfassung“ dem Ausschusse für die ständischen Ange- legenheiten vorlegen sollte. Die Commission bestand durchweg aus treff- lichen Beamten: Friese führte den Vorsitz, zu Mitgliedern wurden Daniels, Eichhorn, Bernuth, Streckfuß, nachher auch Köhler und Vincke berufen. Cabinetsordre vom 12. Febr. 1820. Aber ihr Werk mißrieth, und dies Mißlingen ward verhängnißvoll: so- bald der Unterbau der Verfassung sich als morsch erwies, stürzte das ganze Gebäude. An die feudale Verwaltung des flachen Landes war selbst der reformatorische Wille der großen Könige des achtzehnten Jahrhunderts immer nur behutsam herangetreten; hier in den breiten Niederungen des Staats hatte die unzähmbare Lust der Deutschen an örtlichem Sonder- brauche von jeher freies Spiel, hier lag das letzte und stärkste Bollwerk der altständischen Macht, hier herrschte noch ungebrochen ein uraltes Her- kommen, und es war kein Zufall, daß an der zähen Kraft dieses örtlichen Kleinlebens, das dem alten absoluten Königthum so lange getrotzt hatte, auch der erste Versuch constitutioneller Reformpolitik zerschellte. — Noch einmal mußte Preußen die verderblichen Folgen von Stein’s frühem Sturze schwer empfinden. Der große Reformer hatte, als er fiel, den Entwurf einer Landgemeindeordnung fast vollendet hinterlassen. Wäre dies Werk damals ins Leben getreten, was nur Stein’s eisernem Willen gelingen konnte, so hätte die Gesetzgebung jetzt das Communalleben der alten Provinzen in leidlicher Ordnung und damit einen festen Anhalt für weitere Reformen vorgefunden. Wie nun die Dinge lagen stand die Commission rathlos einer unübersehbaren Mannichfaltigkeit örtlicher Son- derrechte und Sonderbräuche, einem schlechthin chaotischen Zustande gegen- über. In den östlichen Provinzen bestanden etwa 25,000 Landgemeinden und 15,000 Rittergutsbezirke. Unter dieser ungeheueren Zahl befanden sich zwar manche starkbevölkerte, halbstädtische Ortschaften, wie Langen- bielau und die anderen gewerbreichen Dörfer, die sich stundenweit in den Thälern des Riesengebirges hinaufzogen; doch die große Mehrzahl der Landgemeinden des Nordostens war über die einfachen Zustände der ersten Zeiten deutscher Ansiedelung noch kaum hinausgekommen. Das kleine, um den Herrenhof planmäßig angesiedelte Kolonistendorf bildete noch immer die Regel; Gemeinden von hundert, ja fünfzig Köpfen waren nicht selten, eine Ortschaft von vierhundert Einwohnern galt schon für ein großes Dorf. Dies Kleingemeindethum hatte den Bedürfnissen des Landvolks Die Grundherrschaft im Osten. genügt, so lange die Landgemeinde wesentlich den wirthschaftlichen Zweck des gemeinsamen Feldbaus verfolgte und die Kirche für Armenpflege und Unterricht nothdürftig sorgte. Seit aber die Reformation das Armen- und Schulwesen secularisirt und die Landgemeinde sich nach und nach aus einer wirthschaftlichen Genossenschaft in eine politische Gemeinde ver- wandelt hatte, zeigten sich die zwerghaften Communalgebilde des Nord- ostens völlig hilflos. Wie konnten sie mit ihren dürftigen Mitteln Wege bauen, Schulen unterhalten und alle die andern Leistungen für das ge- meine Wohl aufbringen, welche der erstarkte Staat jetzt von ihnen heischte? Zumal in Altpreußen und Posen, wo das Dorf durchschnittlich kaum zwei- hundert Köpfe zählte, war von modernen Communalanstalten noch fast gar nichts vorhanden. Einige Beihilfe leistete freilich der Grundherr, dem hier im Osten noch fast überall die Patrimonialgerichtsbarkeit, die niedere Polizei und das Kirchenpatronat zustanden: er war in seinem Gutsbezirke selber der Gemeindevorstand und ernannte den Schulzen für sein Dorf. Dies pa- triarchalische Verhältniß, das noch im Allgemeinen Landrecht als die nor- male Dorfverfassung betrachtet wurde, begann sich indeß seit der neuen Agrargesetzgebung gänzlich zu verschieben. Durch die Ablösung der bäuer- lichen Lasten und Dienste wurde das Dorf von dem Rittergutsbesitzer wirthschaftlich unabhängig; die Grundherrschaft war jetzt nur noch ein Privatbesitz, der in einer freien Nachbargemeinde den größten Theil der Communallasten zu tragen und die Rechte der Ortsobrigkeit auszuüben hatte. Wie oft hatte der König seit dem Jahre 1808 ausgesprochen, daß diese Trümmer der altständischen Staatsordnung baldigst fallen müßten. Die Verbindung obrigkeitlicher Rechte mit dem Besitz der Scholle wider- sprach nicht nur den ersten Grundsätzen moderner Rechtsgleichheit; die Grundherrschaft vermochte auch ihren polizeilichen Pflichten nicht mehr zu genügen seit die Fabriken auf das flache Land drangen und die Freizügig- keit viele Heimathlose in die Dörfer warf; ohne die Hilfe der Gensdarmerie des Staates hätten sich die Ortsobrigkeiten nicht einmal der Vagabunden erwehren können. Und während der wachsende Verkehr seine Ansprüche an die ländliche Polizei täglich steigerte, ging der Grundherr ganz in den Sorgen seiner eigenen Wirthschaft auf. Wer sich jetzt noch auf dem ver- schuldeten und verwüsteten väterlichen Gute behaupten wollte, mußte hart arbeiten und die neue Lehre der rationellen Landwirthschaft gründlich kennen. Das alte Sprichwort, daß auf dem Lande Jeder mit einer Hand- voll Glück und Verstand auskomme, galt längst nicht mehr; das Ritter- gut verlangte einen ganzen Mann, zumal seit die Brennerei, Dank der neuen Branntweinsteuer, bei geschicktem Betriebe reichen Ertrag bringen konnte, und mancher Edelmann, der auf den Krämergeist der Städte stolz herabsah, wurde, ohne es zu merken, selber ein eifriger Industrieller. Wo blieb da noch Zeit und Kraft für die Pflichten der Ortsobrigkeit? III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. Und wie selten hegte der Bauer jetzt noch zu seinem Grundherrn das herzliche Zutrauen, das allein die Macht der Ortsobrigkeit erträglich machen konnte! Schon früherhin hatte sich der arme Adel des Nordostens bei den ewig wiederkehrenden Kriegsnöthen nur selten lange in seinem Besitz behauptet, und es galt schon als Merkwürdigkeit, daß noch einzelne alte Geschlechter, wie die Bredow’s im Havellande, die Brandt’s von Lin- dau in dem kursächsischen Brandtswinkel, seit Jahrhunderten auf ihren Stammgütern hausten. Neuerdings, seit die Rittergüter frei veräußert werden durften, ward der Besitzwechsel noch häufiger und die Ueberlegen- heit des bürgerlichen Kapitals auch auf dem Lande bald bemerkbar. Zu- erst die Amtmänner der Domänen, dann auch andere Bürgerliche siedelten sich in den alten Rittersitzen an; in Ostpreußen war schon jetzt die Mehr- zahl der großen Güter in bürgerlichen Händen, hier und da regte sich auch schon die gewerbmäßige Güterspekulation. Mancher der neuen Be- sitzer blieb seinen Bauern ganz fremd, und war er hartherzig, so ver- suchte er sich der Ortsarmen mit jedem Mittel zu entledigen, auch wohl die kleinen Nachbarn, die ihm zur Last fallen konnten, auszukaufen. Trotzdem waren diese verschrobenen Zustände im Volke keineswegs unbeliebt. Der Bauer haftete zäh am alten Herkommen und fand es bequem, Gericht und Polizei so nahe vor der Thür zu haben; er blickte über manche grobe Mängel der gutsherrlichen Verwaltung gleichgiltig hin- weg, da die Grundherrschaft jetzt nichts mehr von ihm zu fordern, son- dern nur für ihn Lasten zu tragen hatte. Noch in den vierziger Jahren dankten die Bauern des brandenburgischen Provinziallandtags ihrem Kö- nige aus vollem Herzen, weil er ihnen ihre alte Gemeindeverfassung un- angetastet gelassen habe. Der Adel andererseits betrachtete die Grund- herrschaft als ein theueres Ehrenrecht seines Standes, und es war nicht blos Junkerhochmuth, was aus solchen Ansichten sprach. Die Grundherren durften sich rühmen, daß sie sich ihre Machtstellung auf dem flachen Lande durch schwere Opfer täglich neu erwarben; viele von ihnen empfanden wirklich den Drang nach freier gemeinnütziger Thätigkeit, der in der Aristo- kratie gesunder Völker immer lebendig ist. Mit Entrüstung hatten sich schon im Jahre 1809 die Stände des Mohrunger Kreises, voran die Grafen Dohna und Dönhoff, wider die geplante Aufhebung der gutsherr- lichen Polizei verwahrt, weil sie es für eine unwürdige Zumuthung hielten, daß der Grundherr fortan unthätig von seinen Einkünften leben solle. Wenn der Gesetzgeber diese ehrenhafte Gesinnung auf ein richtiges Ziel zu lenken verstand, wenn er die Privilegien des Landadels entschlossen be- seitigte und ihm dafür auf dem Boden des gemeinen Rechtes einen neuen fruchtbaren Wirkungskreis eröffnete, dann konnte das vorurtheilsvolle Jun- kerthum des Nordostens dereinst noch zu einer festen Stütze der länd- lichen Selbstverwaltung werden. Wie anders die Landgemeinden der westlichen Provinzen! Hier hatte Die Landgemeinden im Westen. die Gesetzgebung Frankreichs und seiner Vasallenstaaten jeden rechtlichen Unterschied zwischen Stadt und Land, Rittergut und Bauerngut beseitigt. Am Rhein waren die großen Güter fast allesammt zerschlagen; in West- phalen bestanden zwar noch einige ritterschaftliche Gutsbezirke, doch sie waren Gemeinden wie die anderen auch, nur daß dem Grundherrn das Amt des Gemeindevorstandes zustand, und übten kein Herrenrecht über die Nachbardörfer. Die Einebnung aller socialen Ungleichheiten entsprach den wirthschaftlichen Zuständen dieser dichtbevölkerten Landschaften, wo der städtische Gewerbfleiß sich schon längst auf den Dörfern eingebürgert hatte. Der abstrakte Begriff der französischen Municipalit é war hier tief ins Volk gedrungen; wenn ein Westdeutscher über die deutsche Gemeinde- verfassung schrieb, wie der Nassauer Pagenstecher 1818, so sprach er stets nur von der Gemeinde schlechthin, ohne nach der Eigenart von Dorf und Stadt zu fragen. Die Landgemeinden des Westens waren aus den mächtigen Mark- genossenschaften der Germanen hervorgegangen, an sich schon größer als die Kolonialdörfer des Ostens, durchschnittlich 5—700 Köpfe stark und überdies durch die Fremdherrschaft zu Sammtgemeinden zusammenge- schlagen worden. Als Rudler einst mit seinen Genossen die französische Verwaltung auf dem linken Rheinufer einrichtete, hatte er nicht genug Maires, die französisch sprachen, auftreiben können und daher nach Gut- dünken oft mehrere Gemeinden unter einen Bürgermeister gestellt. Dies Verfahren, das dem Gesetze widersprach und erst nachträglich die Billi- gung der Consuln fand, war dann von den kaiserlichen Präfekten fortge- setzt worden, weil die Bureaukratie mit einer kleinen Zahl von Bürger- meistern so viel leichter auskommen konnte. Auch in Berg waren seit 1808 Sammtgemeinden, ähnlich den Amtsverbänden der guten alten Zeit, entstanden. So traten denn den zahllosen winzigen Gemeinden des Ostens in den westlichen Provinzen nur an fünftehalbtausend Landgemeinden gegenüber, die zu etwa tausend Bürgermeistereien und Aemtern vereinigt waren. Der rheinische Bürgermeister sammt seinen Beigeordneten wurde durch den Staat ernannt und regierte nach jenem obersten Grundsatze des napoleonischen Verwaltungsrechts, kraft dessen die Verwaltungsthätigkeit ausschließlich den Staatsbeamten, den Regierten nur ein unmaßgeblicher Beirath zustand; seine bureaukratische Gewalt war oft härter als das patriarchalische Regiment des pommerschen Gutsherrn. Gleichwohl hatte auch diese undeutsche Einrichtung rasch feste Wurzeln im rheinischen Lande geschlagen. Den neuen preußischen Landräthen er- schien sie ebenso bequem wie einst den Unterpräfekten. Zudem war der ernannte Bürgermeister den Einflüsterungen des Clerus, den Launen der öffentlichen Meinung weniger zugänglich als ein gewählter Dorfschulze; begreiflich also, daß die Regierungen der westlichen Provinzen allesammt, bis auf drei, sich für den Fortbestand der Bürgermeistereien aussprachen. III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. Auch das Volk hielt seine Gemeindeverfassung hoch, schon weil sie rheinisch war. „Wir wolle bleibe was wir sin“ hieß es kurzab, sobald man ver- nahm, daß der Preuß eine Aenderung beabsichtige. Der kleine rheinische Landmann, der mit der Gartenwirthschaft und dem Glücksspiele des Wein- baues schon seine liebe Noth hatte, sah es keineswegs ungern, daß ihm der gestrenge Bürgermeister die Arbeit und Sorge für das Gemeindewesen abnahm; auch konnten die großen Bürgermeistereien für die Zwecke der Wohlfahrtspolizei ungleich mehr leisten als die Zwerggemeinden der alten Provinzen. Dieser praktische Vortheil war so unleugbar, und die Volks- meinung so entschieden, daß selbst die abgesagten Feinde der französischen Gesetzgebung, Stein und Vincke, die Bürgermeistereien und Aemter nicht antasten wollten. Ebenso schroffe Unterschiede zeigten sich im Städtewesen. In den alten Provinzen war Stein’s Städteordnung, nachdem sie die schwere Prü- fungszeit des Befreiungskrieges glücklich überstanden, den Bürgern all- mählich fest ans Herz gewachsen, und Stein hoffte, sein erprobtes Werk mit einigen unwesentlichen Aenderungen bald auch in den neuen Provinzen eingeführt zu sehen, weil die Selbstverwaltung die beste Schule preußischer Staatsgesinnung sei. Die Rheinländer aber ließen sich’s nicht träumen, wie viel freier die Städteverfassung des verachteten Ostens war. Die formale Gleichheit der französischen Municipalitäten genügte ihnen; bei uns, sagte man stolz, gehen alle Klassen der Gesellschaft in dem einen Begriffe des Bürgers auf. Der ernannte Bürgermeister mit seinen Bei- geordneten war nach rheinischer Anschauung den deutschen Magistraten des Ostens ebenso überlegen wie der napoleonische Präfekt den preußischen Regierungscollegien. Der rheinländische Bürger freute sich, daß ihm die vielen lästigen Ehrenämter der Stein’schen Städteordnung erspart blieben, und Niemand bemerkte, daß ein Gemeinderath, der nicht selbst verwaltete, auch keine wirksame Controle über den allmächtigen Bürgermeister aus- üben konnte. Gewählte Magistrate wünschte man schon darum nicht, weil man die Wiederkehr des Kölnischen Klüngels und seiner Vetternherrschaft befürchtete. Die tiefsinnige Auffassung vom Staate und seinen Pflichten, welche der Städteordnung Stein’s zu Grunde lag, erschien hier im Westen, wo Alles für die Ideen von 89 schwärmte, ganz unverständlich. Noch im Jahre 1845 behauptete L. Buhl in einer Schrift über die Gemeinde- verfassung der preußischen Rheinprovinz: das Beispiel „des Musterlandes Frankreich“ beweise genugsam, daß Freiheit des Staates und Freiheit der Gemeinden einander ausschlössen; vor diese Wahl gestellt müsse das libe- rale Rheinland die Freiheit des Staates vorziehen. Der wackere Publicist, einer der klügsten Liberalen der Rheinpfalz, hatte damit fast allen Be- wohnern des linken Rheinufers aus der Seele gesprochen. Ein Volk, das in solchen Anschauungen lebte und sich dabei noch seines Freisinns rühmte, war für die harten Pflichten deutscher Selbstverwaltung offenbar noch Städte und Kreise. schwerer zu gewinnen, als vormals das verschüchterte Kleinbürgerthum der Städte des Ostens. Auch in der Kreisverwaltung verrieth sich überall der Gegensatz von Ost und West. Gleichzeitig mit den Provinzen und den Regierungsbe- zirken war auch die altbewährte brandenburgische Kreiseintheilung mit- sammt dem Landrathsamte in die neuen Gebiete eingeführt worden, und im Jahre 1816 hatte der König den Kreisständen wieder gestattet, für die erledigten Landrathsstellen drei Candidaten aus den Grundbesitzern des Kreises vorzuschlagen. Nach dem Buchstaben des Gesetzes war der Landrath fortan nur noch ein Staatsbeamter, und Hardenberg erklärte ausdrücklich: wenn der Landrath aus den Kreiseingesessenen ernannt würde, so „liege dem keineswegs die Vorstellung von einem repräsenta- tiven Verhältniß zu Grunde, sondern nur die Idee, daß ein Solcher mit seinem Grundeigenthum für die Vermuthung bürge, daß er kennen und befördern werde, was zum Wohl der Kreisinsassen gereicht.“ So erwiderte Rother im Auftrage des Staatskanzlers auf eine Anfrage des Reg.-Präs. Wißmann vom 28. Nov. 1815. That- sächlich blieb der Landrath im Osten doch wie von Alters her zugleich Organ der Regierung und Vertrauensmann seines Kreises. Diese eigen- thümliche Doppelstellung, die dem Hauptamte der alten Provinzen seinen Charakter gab, ließ sich leider auf die westlichen Landestheile nicht kurz- weg übertragen. Hier war die Zahl der gebildeten Grundbesitzer so gering, daß man auch „andere geeignete Personen“, namentlich Offiziere, an die Spitze der Kreisverwaltung stellen mußte. Solche Beamten-Landräthe konnten nicht viel mehr sein als Nachfolger der napoleonischen Unter- präfekten. Einzelne von ihnen wurden zwar allmählich in dem neuen Neste warm: so der wackere Bärsch, der Genosse Schill’s, der in dem armen Eifelkreise Prüm ein strenges Regiment führte und bald durch seine Schriften über die Landeskunde der Eifel bewies, daß er in dem rauhen Gebirge besser Bescheid wußte als die Eingebornen selber. Viele aber blieben ihrem Kreise fremd und betrachteten ihr Amt als einen Durchgangsposten zu höheren Stellen. Die radikale Zerstörung aller ari- stokratischen Kräfte führte hier wie in Frankreich zu einer rein bureau- kratischen Verwaltung. Ueber die Kreisversammlungen war noch nichts bestimmt, seit der König das unglückliche Gensdarmerie-Edikt außer Kraft gesetzt hatte; doch Jedermann fühlte, daß die Kreisstände in dem bürger- lichen Westen eine andere Form erhalten mußten als in den aristokrati- schen alten Provinzen. — Wie wenig mußten der König und sein Kanzler diese verwickelten Verhältnisse kennen, wenn sie die Vollendung der Communalordnungs- Entwürfe binnen vier Wochen erwarteten. Erst nach einem halben Jahre hatte die Commission den ungeheuren Stoff nothdürftig, und nicht ohne III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. Ueberstürzung bewältigt, und am 7. August konnte sie ihre Pläne für die Verfassung der Kreise, Städte und Landgemeinden vorlegen. Entwürfe der Landgemeinde-, Städte- und Kreisordnung, nebst Erläuterungen; Begleitschreiben vom 7. Aug. 1820. S. Beilage 10. Die Arbeit war wesentlich das Werk des Vorsitzenden Friese; manche seiner Vor- schläge von 1811 kehrten in den neuen Entwürfen fast wörtlich wieder. Schon damals hatte er sich gegen die Ortsobrigkeit der Gutsherren aus- gesprochen. Liberal durch und durch, erkannte er in dem schroffen Gegen- satze der Stände einen Hauptgrund des Unglücks von 1806, in der Be- seitigung aller wirthschaftlichen und politischen Privilegien des Grund- adels die Vorbedingung eines freien Gemeindewesens. In der That hatte der Staatsrath mittlerweile die Agrargesetzgebung von 1811 rüstig weiter geführt. Am 25. Sept. 1820 erschien ein in ein- zelnen Bestimmungen fast allzu radikales Edikt, das die Ablösung der bäuerlichen Lasten für die Länder zwischen Elbe und Rhein regelte. Darauf folgte am 7. Juni 1821 nach langen und schwierigen Berathungen Protokolle des Staatsraths, 22. Mai 1821. das tief einschneidende Gesetz über die Gemeinheitstheilungen, die letzte große Reform der Hardenbergischen Epoche. Seit Friedrich der Große die Aufhebung der Gemeinheiten begonnen hatte, waren schon über 2½ Mill. Morgen Gemeindeländereien aufgetheilt; jetzt wurden die Ausein- andersetzungen in größerem Umfang weiter geführt und unter die Auf- sicht der Generalcommissionen gestellt, die bereits seit 1811 mit der Lei- tung der Ablösungen betraut waren. Die neue Gesetzgebung ging von dem verwegenen Satze aus, daß jede Gemeinheitstheilung bis auf er- brachten Gegenbeweis als förderlich für die Landescultur angesehen wer- den müsse, andererseits bot sie volle Gewähr für ein streng rechtliches Verfahren, da die Generalcommissionen richterliche Beisassen erhielten und mit den Befugnissen der Gerichtscollegien ausgestattet wurden. Es war ein kühner Gewaltstreich, doch er ergab sich so nothwendig aus den Be- dürfnissen des Landbaus, daß nach und nach fast alle deutsche Staaten, Württemberg erst im Jahre 1854, dem Beispiele Preußens folgten. Und auch diesmal ward offenbar, wie hoch das Beamtenthum noch über der wirthschaftlichen Bildung des Volkes stand. Von allen Seiten regte sich der Unwille. Nicht blos Marwitz und seine Freunde wetterten wider die buchgelehrten Generalcommissionen und beschuldigten den Staat der Volksverführung, wenn einmal ein schlaues Bäuerlein, das seinen Acker weit vom Dorfe angewiesen erhielt, sich den Segen der neuen Feuerversicherung zu nutze machte und sein Haus an- zündete. Auch die Bauern selbst, die früher so oft geklagt hatten, „viel Hirten, übel gehütet!“, widersetzten sich häufig der Auftheilung der Ge- meindeweiden und erschwerten den Behörden die Arbeit durch mißtrauischen Gemeinheitstheilung. Zank. Die Staatsgewalt aber schritt unbekümmert vorwärts, und bis zum Jahre 1848 wurden noch fast 43 Mill. Morgen Gemeindeland auf- getheilt oder von Servituten befreit. Fast überall schämten sich die Bauern ihres Widerstandes, sobald das Werk gelungen war, und die verhaßten Generalcommissionen gelangten nach und nach zu hohem Ansehen. Das Landvolk begann einzusehen, daß die Gemeinheitstheilung ein unentbehr- liches Glied war in der langen Kette jener Reformen, welche den frohnen- den Scharwerker zum freien Eigenthümer erheben sollten. Mit den Ge- meinheiten fiel auch der Flurzwang. Nun erst ward auf den Dorffluren ein leidliches Bewässerungs- und Wegenetz möglich, dessen gerade Linien allerdings die Schönheit der Landschaft oft beeinträchtigten. Nun erst konnte der Bauer die altväterische Dreifelderwirthschaft aufgeben und auf seinem abgerundeten Gute einen intensiveren Anbau versuchen. Er war jetzt seines Besitzthums völlig Herr und durfte bei Fleiß und gutem Glück auf steigenden Wohlstand zählen. Im Mißgeschick bekam er freilich die Härten des Systems der freien Concurrenz schwer zu fühlen; dann fehlte ihm der Nothpfennig der Gemeindenutzung, und da die landwirthschaft- lichen Creditinstitute nur den großen Grundbesitzern zu gute kamen, so lief er leicht Gefahr von den benachbarten Grundherren ausgekauft zu werden. Die Gemeinheitstheilung verstopfte einen Quell ewigen Haders zwischen den Grundherren und den Bauerschaften, wie andererseits die meisten der Grenzstreitigkeiten, welche die proceßlustigen Bauern unter einander verfeindet hatten, durch die Zusammenlegung der Güter beseitigt wurden. Sie wirkte auf das Communalleben des flachen Landes in ähn- licher Weise wie einst die Aufhebung der Zunft- und Bannrechte auf die Städte. Der Gemeinheiten entledigt konnte das Dorf nunmehr in Wahr- heit zu einer politischen Gemeinde werden. Auf diesen großen Umschwung der ländlichen Verhältnisse hatte die Commission ihre Entwürfe berechnet. Es war ihr ganzer Ernst mit dem Fundamentalsatze des Hardenbergischen Verfassungsplanes: „wir haben lauter freie Eigenthümer.“ Und ohne den redlichen Eifer für das ge- meine Recht konnte die Reform allerdings nicht gelingen. Aber auch Scho- nung für das historisch Gegebene, für die unendliche Mannichfaltigkeit des communalen Lebens war unentbehrlich, und von solchem Verständniß besaß das liberale Beamtenthum, das die Mehrheit der Commission bildete, nur wenig. Friese vornehmlich war sehr geneigt den berechtigten Gedanken der Staatseinheit auf die Spitze zu treiben; hatte er doch vor neun Jahren geradezu die Aufhebung der Provinzen befürwortet, weil der Pro- vinzialgeist die Staatsgesinnung ertöde. Gleich zu Beginn der Berathung ward die unabweisbare Frage aufgeworfen, ob eine Communalordnung für den ganzen Staat, wie Hardenberg sie verlangt hatte, überhaupt mög- lich sei. Vincke erklärte nach seiner Kenntniß von Land und Leuten, daß der Westen seiner Bürgermeistereien und Aemter nicht entbehren III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. könne. Vincke, Separatvotum zur Landgemeindeordnung (Beilage zu den Entwürfen). Historischer Sinn und bureaukratische Schablone geriethen hart an einander. Die Mehrheit aber half sich über alle Bedenken hinweg mit dem doktrinären, selbst theoretisch anfechtbaren Satze: die Gemeinde sei der Mikrokosmus des Staates und könne darum wie dieser nur eine gleich- mäßige Verfassung erhalten. Ebenso doktrinär war die weitere Behaup- tung, daß der Unterschied der Bildung zwischen den einzelnen Provinzen gar nicht so groß sei — als ob die Gemeindeverfassung durch die Bil- dung und nicht vielmehr durch die wirthschaftlichen Machtverhältnisse be- dingt würde. Darum beschloß die Mehrheit, eine einzige Landgemeinde- ordnung für den ganzen Staat auszuarbeiten, obgleich sie selber einge- stehen mußte, daß dies allgemeine Gesetz unvollständig sei und der Er- gänzung durch Provinzialgesetze bedürfe. Durch diesen schweren Mißgriff ward die Grundlage des Hardenbergischen Verfassungsplanes unrettbar verdorben, außer dem Kastengeiste der Privilegirten auch der berechtigte Partikularismus der Provinzen zu erbittertem Kampfe herausgefordert. — Im Einzelnen enthielten die Entwürfe, wie von so tüchtigen Beamten zu erwarten war, manchen trefflichen Gedanken. Die Commission erkannte den im deutschen Leben so tief begründeten Gegensatz von Stadt und Land als eine gegebene Thatsache an, sie wollte dem Bauern Alles was ihn angehe in einem Gesetze handlich beisammen bieten und verwarf daher den Vorschlag, Dorf und Stadt nach französischer Weise in einen Rahmen zu zwängen, obgleich mehrere Regierungen der westlichen Provinzen sich lebhaft dafür verwendet hatten. Der Entwurf der Landgemeindeordnung nahm den Fortbestand der vorhandenen Einzelgemeinden als Regel an, gestattete jedoch benachbarten kleinen Ortschaften sich durch freie Ueberein- kunft zu einer größeren Gemeinde zusammenzuthun und sprach die naive Erwartung aus, diese Erlaubniß werde häufig benutzt werden, sobald nur erst „die allgemeine Repräsentation des Staates“ den Gemeingeist geweckt habe. Vor dem Frühlingshauche des constitutionellen Staatslebens sollte also das dicke Eis des bäuerlichen Partikularismus von selbst zerschmelzen! Die rheinischen Bürgermeistereien fielen damit hinweg; indeß ward den Regierungen gestattet für die besonderen Zwecke des Wegebaus, des Schul- wesens, der Armenpflege u. s. w. Sammtgemeinden zu bilden und hierzu auch die Bürgermeistereien zu benutzen. In jeder Gemeinde ein freige- wählter, vom Landrathe bestätigter Schulze mit Schöppen und eine Ge- meindeversammlung, die aus allen Gemeindebürgern, in größeren Ort- schaften aus Repräsentanten bestehen soll; das Gemeindebürgerrecht sehr weit ausgedehnt, so daß es der Regel nach keinem selbständigen Hausvater, wenn er nicht Knecht oder Tagelöhner ist, versagt werden darf. Behutsamer lauteten die Vorschläge über die Grundherrschaft. Die Commission wagte nicht, die Aufhebung der gutsherrlichen Polizei grades- Landgemeinde- und Städte-Ordnung. wegs zu verlangen, über die Patrimonalgerichte hatte sie ohnehin nichts zu entscheiden; sie sah auch ein, daß man den Grundherrn zum Eintritt in die Dorfgemeinde, die ihm vor Kurzem noch unterthänig gewesen, nicht ohne Weiteres zwingen durfte. Auf der anderen Seite war die Wiederein- führung der Gutsherrschaft in den westlichen Provinzen unmöglich und die Ernennung des Schulzen durch den Grundherrn jetzt eine offenbare Un- gerechtigkeit, da die Interessen des Dorfes und des Ritterguts bei der noch unvollendeten Auseinandersetzung oft genug feindlich auf einander stießen. Daher ward ein Mittelweg eingeschlagen. Der Grundherr sollte einstweilen behalten was ihm von Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt noch zustand, aber der Landrath war befugt in Polizeisachen dem Dorfschulzen unmittelbar zu befehlen. Der Gutsherr durfte ferner beim Landrath Ein- spruch erheben gegen die Schulzenwahl und zur Wahrung seiner Rechte sich das Gemeindebuch vorlegen lassen; er konnte endlich verlangen, daß sein Gut, wenn es bisher dem Dorfverbande noch nicht angehört hatte, auch fernerhin einen besonderen Gutsbezirk unter seiner persönlichen Lei- tung bilden solle. Die ausgesprochene Absicht dieser Vorschläge ging da- hin, den Dörfern und den Gutsbezirken in Zukunft „die gänzliche Ver- einigung zu erleichtern“. Aber wie gründlich täuschte man sich doch am grünen Tische über die Gesinnung des Landadels, wenn die Commission hoffen konnte, die Grundherren würden ihre Polizeigewalt bald selber „als eine unnütze Last betrachten“. Minder tief griffen die Vorschläge der Commission in die Städte- ordnung ein. Hier galt es nur einige Mängel des Stein’schen Gesetzes zu beseitigen, welche sich in der Erfahrung erwiesen hatten und von Stein selbst nicht abgeleugnet wurden. Jedermann gab zu, daß die Städteord- nung die grundverschiedenen Verhältnisse der einzelnen Communen allzu gleichmäßig regelte; darum forderte die Commission für jede Stadt die Befugniß, mit Genehmigung des Staates ein Ortsstatut zu vereinbaren. Sodann hatte das Bürgerrecht seit der Einführung der Gewerbefreiheit seine wirthschaftliche Bedeutung verloren; Gewerbe zu treiben, städtische Grundstücke zu erwerben stand jetzt einem Jeden frei. Das einzige we- sentliche Recht des Bürgers blieb fortan die Theilnahme an der Gemeinde- verwaltung. Demgemäß verlangte die Commission, daß fortan den soge- nannten Notabeln, den Staatsdienern, Geistlichen, Gelehrten, die bisher zumeist Schutzverwandte geblieben waren, die Erwerbung des Bürgerrechts erleichtert würde; von dem hohen Census aber, dessen Einführung die Hochconservativen forderten, wollte sie nichts hören. Eine andere Beschwerde der Conservativen richtete sich wider die mangelhafte Staatsaufsicht; „unsere Städte sind zu kleinen Republiken ge- worden“, hieß es im Lager der altständischen Partei. In der That ließ der Staat die großen Communen ganz frei gewähren und den Magistraten selbst grobe Gesetzesverletzungen hingehen; es kam vor, daß eine Stadt III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. zwanzig Jahre lang gar keine Erneuerungswahlen für die Stadtverord- netenversammlung ausschrieb. Aber auch in dieser Frage blieb die Mehr- heit der Commission den Wünschen der Conservativen unzugänglich. Bei ihren Berathungen über die Städteordnung pflegte Geh. Rath Streckfuß das entscheidende Wort zu sprechen, ein aus Sachsen herübergekommener ausgezeichneter Beamter, der einst daheim ein in Heimlichkeit und Nepo- tismus verkommenes Städtewesen verachten gelernt hatte und nun das kräftige bürgerliche Leben der preußischen Städte als ein Ideal bewunderte. Wie war er stolz auf diese „preußische Freiheit“; „sehr wunderlich“ er- schien ihm dagegen die Freiheit Frankreichs, die der Nation zwar gestatte, die Minister abzusetzen, aber ihr jede Mitwirkung bei ihren nächsten An- legenheiten versage. Ein warmer Vertheidiger der Städteordnung Stein’s führte er acht Jahre später einen lebhaften Federkrieg gegen F. v. Raumer. Auf seinen Rath beschloß die Commission, das Aufsichtsrecht des Staates scharf zu beschränken: besser immerhin, daß die Communen einige Miß- griffe begehen, als daß die Regierung verhaßte Willkür übe; nur die Lan- desgesetze und die Grundgedanken des neuen Steuersystems durfte die Communalverwaltung nicht antasten. Erst ein späteres Geschlecht sollte er- fahren, daß diese allgemeinen Sätze keineswegs genügten um die Grenzen zwischen Staat und Gemeinde abzustecken. Das Besteuerungsrecht der Communen bedurfte einer genauen gesetzlichen Regelung, sonst konnte der Staat auf die Dauer sein eigenes Steuersystem nicht zugleich sicher und beweglich erhalten. Aber solche Erwägungen lagen noch ganz außerhalb des Gesichtskreises der Zeit. Sehr heftig wurden die Verhandlungen, als eine schon längst von allen Seiten beklagte Lücke der Städteordnung zur Sprache kam. Stein hatte in seinem Gesetze nicht gesagt, wie die Streitigkeiten zwischen Ma- gistrat und Stadtverordneten auszugleichen seien; jetzt wünschte er leb- haft, daß in solchen Fällen der Schiedsspruch von Obmännern eingeholt werden solle. Streckfuß aber betrachtete den Stadtrath nur als den Diener der Bürgerschaft und erkannte die Gefahr, daß sich aus den be- soldeten Berufsbeamten der Magistrate eine neue Communal-Bureaukratie herausbilde. In diesen Kreisen, so erklärten die hohen Beamten der Commission mit seltener Unbefangenheit, entstehe leicht „der Beamtengeist, der nur zu oft theils zu gänzlicher Schlaffheit, theils zur Aufopferung des Wesens um der Form, der Sache um des Amtes willen verleite“. Darum beantragten sie, daß der Magistrat der Regel nach nur die Be- schlüsse der Stadtverordneten auszuführen habe und lediglich bei Anleihen, bei Veräußerung der Gemeindegüter sowie bei ungesetzlichen Zumuthungen seine Beistimmung verweigern dürfe. Der Antrag schoß weit über das Ziel hinaus, und vergeblich warnte Geh. Rath Köhler: das heiße die Magistrate jeder Kraft berauben, die Gemeinden demokratisiren. Köhler, Separatvotum zur Städteordnung. Von Kreis-Ordnung. so radikalen Absichten war die Mehrheit allerdings weit entfernt; sie gab vielmehr zu, daß die kurze Amtsdauer der städtischen Aemter viele tüchtige Kräfte von der Communalverwaltung fern halte, die städtischen Beamten allzusehr der Volksgunst unterwerfe, und beantragte daher lebenslängliche Anstellung der besoldeten Stadträthe. Unter allen Sätzen der Städteordnung ward keiner so leidenschaftlich angefeindet wie die Eintheilung der Städte in Ortsbezirke. Die modische Vorliebe für deutschrechtliche Stände und Corporationen wollte in dieser Vorschrift nichts als mechanische Willkür sehen. Ancillon hatte schon 1819 in seiner Verfassungsdenkschrift bitter getadelt, daß die Städteordnung „alle Bürger ohne Unterschied in eine Kategorie werfe“. Aber auch Hum- boldt, J. G. Hoffmann und sogar die Liberalen Dahlmann und F. v. Raumer wünschten, die alten Corporationen der Gewerbsgenossen in freieren Formen wieder zu beleben und diesen das städtische Wahlrecht anzuvertrauen. Die Lehre Niebuhr’s: „ohne Einungen und Corporationen kann keine städtische Wahl und keine Bürgerversammlung gedeihen“ ent- sprach den Durchschnittsansichten dieser romantischen Epoche. Stein selber neigte sich zu Zeiten der Meinung Niebuhr’s zu, obwohl ihm sein staats- männischer Instinkt sagte, wie schwierig die Ausführung sei. Die Com- mission dagegen hielt die nachbarschaftlichen Stadtbezirke des Stein’schen Gesetzes aufrecht; sie wußte, daß die Gemeindeverwaltung die Bürger als Bürger vereinigen, nicht als Gewerbsgenossen trennen soll. In der That hatte sich die Städteordnung gerade in den großen Städten, wo die Nach- barschaft so wenig bedeutet, am besten bewährt; und auch späterhin ist jeder Versuch, die Communal-Verfassung auf gewerbliche Corporationen zu stützen, an der bunten Mannichfaltigkeit des modernen städtischen Ge- werbslebens regelmäßig zu Schanden geworden. — Aus allen diesen Vorschlägen sprach ein lebendiges Verständniß für deutsche Selbstverwaltung. In auffälligem Gegensatze dazu stand der bureaukratische Geist des Kreisordnungs-Entwurfes, der lebhaft an das unselige Gensdarmerie-Edikt erinnerte. Als nach dem Jahre 1807 die Reform der Kreisordnung zuerst erwogen wurde, da begegneten sich Stein Vincke, Schrötter und Friese selbst in der Einsicht, daß die Kreiseinge- sessenen bei der Verwaltung des Kreises selber Hand anlegen müßten. Sie Alle wollten den Kreis in kleinere Bezirke gliedern, da ein Gebiet von durchschnittlich 35,000 Einwohnern für die Wirksamkeit von Selbst- verwaltungsbeamten offenbar zu groß war, und in diesen Bezirken einen Theil der Verwaltungsgeschäfte an Kreiseingesessene übertragen. Dieser fruchtbare Gedanke, der allein weiter führen konnte, wurde jetzt leider auf- gegeben. Wie wunderbar nachhaltig ist doch die Wirksamkeit des Genius. Dem Städtewesen hatte Stein’s gewaltiger Wille den Grundsatz „Selbst- verwaltung ist Selbsthandeln“ so unvertilgbar eingeprägt, daß keiner seiner Nachfolger daran noch viel ändern konnte. Die Kreisverwaltung III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. aber, die er nicht mehr hatte neugestalten können, blieb noch während eines halben Jahrhunderts der Spielball wechselnder gesetzgeberischer Ver- suche; nichts stand hier fest, nicht einmal die leitenden Grundsätze. Durch das Gensdarmerie-Edikt hatte Hardenberg die Selbstverwaltung der Kreise fast gänzlich zu zerstören versucht; und nunmehr, nachdem dieser Mißgriff zurückgenommen war, begnügten sich Friese und seine Commission, die Bildung von Kreisversammlungen vorzuschlagen, welche über Kreis- angelegenheiten berathen, Mißbräuche und Mängel rügen, die Landesab- gaben vertheilen und über gemeinnützige Anstalten beschließen, aber sich jeder Einmischung in die Kreisverwaltung unbedingt enthalten sollten. Ein solcher Kreistag ohne eigene verantwortliche Thätigkeit stand neben dem allein handelnden Landrath ebenso machtlos wie der französische Generalrath neben dem Präfekten. Und ganz nach französischer Weise sollte auch der Landrath fortan nur noch ein Staatsbeamter sein. Bis- her, so führte die Commission aus, habe Preußen noch „keine wirklichen Volksvertreter“ gekannt und daher den Landräthen etwas von den Rechten einer Volksvertretung eingeräumt; jetzt aber, da die Regierung durch die Verfassung „einen Theil der ihr bisher zugestandenen Gesammtgewalt weggiebt“, muß sie, nach dem Vorbilde aller anderen Verfassungsstaaten, ihre Beamten allein ernennen. Demnach darf der Landrath auch nicht mehr den Vorsitz im Kreistage führen, sondern nur ohne Stimmrecht den Verhandlungen beiwohnen. Die scharfe Trennung von Aktion und Be- rathung, der Grundgedanke des napoleonischen Verwaltungsrechts, sollte also mit allen ihren Consequenzen nach Preußen hinübergenommen werden; der Landrath war Alles, der Kreisversammlung blieb nur die Berathung. Damit ward die lebendige Selbstverwaltung aufgegeben, und was frommte es noch, daß die Zusammensetzung dieser ohnmächtigen Kreistage allen Wünschen des Liberalismus entsprach? Neben der Grundherrschaft hielt der Adel des Ostens keines seiner Standesrechte so hoch wie die alte Kreisstandschaft. Er hatte es schon schwer genug verwunden, daß jetzt auch Bürgerliche in die Ritterschaft eintraten; seine Virilstimmen auf den Kreistagen wollte er sich aber nimmermehr nehmen lassen, darüber waren alle Grundherren einig, in den alten Provinzen, in Sachsen und Vor- pommern. Gegen dies alte Recht der Ritterschaft führte nun die Com- mission einen verwegenen Schlag. Sie beseitigte die Virilstimmen der Ritterschaft und gewährte den Großgrundbesitzern nur das Recht, ein Drittel der Kreisverordneten zu wählen. Die übrigen zwei Drittel sollten von sämmtlichen Gemeinden des Kreises nach der Kopfzahl erwählt werden. Wählbar waren außer den Grundherren, den Staats- und Communal- beamten alle Kreisinsassen von 500 Thlr. Einkommen, und da die Wähler nicht verpflichtet wurden, Männer ihres Standes zu wählen, so konnten auch die dem Adel besonders verhaßten „Bauern-Advokaten“ leicht in den Kreistag gelangen. Der Vorschlag war ebenso kühn als schlecht vor- Mängel der Kreisordnung. bereitet; denn wollte man die Ritterschaft, die bisher die Kreistage allein beherrscht hatte, mit einem male in die Minderzahl hinabstoßen, so for- derten die Klugheit und die Gerechtigkeit, daß man den großen Grund- besitzern die Möglichkeit gewährte, sich durch die Ehrenämter der Kreis- verwaltung ihren wohlberechtigten Einfluß auf dem flachen Lande zu sichern. Doch für die Lebensbedingungen der ländlichen Selbstverwal- tung, die überall aristokratisch ist, besaß die liberale Bureaukratie keinen Sinn. Und durfte man den Gegensatz von Stadt und Land, der in der großen Mehrzahl der Kreise unverkennbar noch bestand, durch einen Befehl des Gesetzgebers einfach auslöschen? Wie schablonenhaft vollends war der Versuch, den Großgrundbesitzern überall, trotz der ungeheuren Verschiedenheit der socialen Verhältnisse, dasselbe Drittel der Stimmen zu gewähren. Um diesen künstlichen Ge- danken auch nur auf dem Papier durchzuführen, mußte die Commission alle Eigenthümer, die 100 Thlr. Grundsteuer zahlten, zu den großen Grundbesitzern rechnen, sonst konnte sie in vielen Kreisen der westlichen Provinzen gar keinen Großgrundbesitzer auftreiben. Das verfehlte Un- ternehmen bewies unwiderleglich, daß eine gemeinsame Kreisordnung für den Osten und den Westen ebenso unmöglich war wie eine Landgemeinde- ordnung für das ganze Staatsgebiet. Am Ende ihrer Arbeiten sprach die Commission noch freimüthig die Befürchtung aus, daß man im Volke vielleicht glauben werde, „hiermit solle nun die ganze ständische Angelegen- heit abgethan, das Wort Sr. Majestät gelöst und von einer Verfassung für die Monarchie nicht mehr die Rede sein“. Um solche Zweifel abzu- schneiden, schlug sie einen Schlußartikel vor, worin der König erklärte, das Verhältniß der Kreistage zu den künftigen Ständen der Monarchie würde „in der Urkunde über die Verfassung“ näher bestimmt werden. Die Arbeit der Commission war verunglückt. Ein Werk aus einem Gusse, einen haltbaren Unterbau für Preußens Verfassung hatte sie nicht geschaffen. Grade die beiden wichtigsten Entwürfe, Landgemeinde- und Kreisordnung beruhten auf falschen Grundgedanken, während die minder erheblichen Vorschläge zur Reform der Städteordnung auch minder an- fechtbar waren. Und Angesichts der mächtigen Feinde, welche das ganze Verfassungswerk bekämpften, ließ sich der begangene Fehler schwerlich noch zur rechten Zeit sühnen. Stein in seiner Verstimmung hielt sich von vornherein überzeugt, daß die Gehilfen Hardenberg’s nur ein Werk „des Buralismus und Liberalismus“ schaffen könnten. Und schon im Februar, als die Commission ihre Arbeit noch kaum begonnen, hatte das Comit é der ostpreußischen Stände, voran der Minister Alexander Dohna, an den König eine Adresse gerichtet, welche sich heftig gegen die Karlsbader Be- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 8 III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. schlüsse aussprach, aber zugleich verlangte, daß bei der Reform des Ge- meindewesens „Alles, was geschichtlich edel und tief im Leben des Volkes be- steht, schonend behandelt,“ und zu der Verfassungsberathung „Eingeborene“ aus den Provinzen zugezogen würden. Diesen Angriff hatte Hardenberg noch durch einen scharfen Verweis abgeschlagen, da das Comit é unzweifel- haft über seine Befugniß hinausgegangen war. S. die Aktenstücke in Schön’s Papieren, VI. 624 f. Als aber jetzt die Ent- würfe vollendet vorlagen, da erhob sich ein allgemeiner Sturm am Hofe, unter dem Adel, im Ministerium selbst. Ein Mitglied des Staatsraths sagte zu Varnhagen, dies Gesetz sei „ein Feuerbrand zur Revolution“. Die Aufhebung der Kreisstandschaft, die Schmälerung der gutsherrlichen Rechte, die scharfen Eingriffe in das Sonderleben der Provinzen, der wiederholte Gebrauch des verbotenen Wortes „Volksvertreter“ — das Alles bot neben den unleugbaren Mängeln der Entwürfe überreichen Stoff zu leidenschaftlichen Anklagen. Die Hauptbedenken der hochconservativen Partei wurden späterhin in zwei Sätzen zusammengefaßt. Die Ent- würfe, so hieß es, „werfen alle Klassen der Einwohner in einander und können daher nicht die Grundlage einer ständischen Verfassung, sondern nur die einer allgemeinen Volksrepräsentation sein“; sodann: „sie wollen den Gemeinden eine gesetzgebende Gewalt geben und sie zu constituirenden Versammlungen machen.“ So ein von Schuckmann durchgesehenes Concept: „Gründe, weshalb die Com- munalordnungs-Entwürfe nicht zu vollziehen sind“ (Mai 1821). In diesem gefährlichen Augenblicke spielte Benzenberg, der treue Ver- ehrer des Staatskanzlers, seinem Gönner einen Streich, wie ihn der schlimmste Feind nicht ärger hätte ersinnen können. Er ließ in Brock- haus’ „Zeitgenossen“ eine anonyme Schrift über die Verwaltung des Staatskanzlers erscheinen, einen geistreichen Panegyricus, der, im Wesent- lichen richtig, nachwies, daß Hardenberg bei allen Wendungen seiner Po- litik immer nur die Verfassung als letztes Ziel im Auge gehabt. „Eine neue Gemeindeordnung, meinte er hoffnungsvoll, ist so gut wie vollendet; mit den Fundamenten der Verfassung sind wir schon aus der Erde heraus.“ Scharfsinnig sagte er die friedliche sociale Umwälzung voraus, welche den Hardenbergischen Gesetzen folgen müsse: bis zum Jahre 1850 werde über- all in Preußen ein freier Bauernstand entstanden und die Bevölkerung auf 16 Millionen angewachsen sein. Der warmherzige Publicist, den der große Haufe der Liberalen schon so oft mißverstanden hatte, war auch jetzt noch keineswegs gemeint, das landläufige Glaubensbekenntniß des Liberalismus nachzusprechen; vielmehr wollte er „die unbedächtigen Libe- ralen“ warnen, daß sie nicht durch unzeitigen Eifer den alten welterfah- renen Fabius Cunctator in seinen tiefdurchdachten Plänen stören möchten. „Da die Constitutionellen wirklich einigermaßen dumm sind, sagte er in Benzenberg. Bülow-Cummerow. einem vertraulichen Briefe, so halte ich es für ein verdienstliches Werk, wenn man ihnen einmal erklärt, was dieser siebzigjährige Mann für den König und für das Gemeinwesen Alles gethan hat.“ Benzenberg an Graf Solms-Laubach, 10. Aug. 1820. Darum ward er auch von der liberalen Presse hart angelassen, und Grävell erwiderte ihm in einem „Anti—B—z—b—g“: nicht jeder Zauderer sei ein Fabius, wie viel schneller habe man doch einst in dem aufgeklärten Königreiche Westphalen die Steuerreform beendigt! Ja der Verleger der Zeitgenossen, Brockhaus selbst verlegte auch den Anti—B—z—b—g und kündigte nachher dem Bewunderer Hardenberg’s als einem verdächtigen Conser- vativen die Freundschaft auf, da „meine Zeitschriften pure dem Liberalis- mus und seiner Verbreitung gewidmet sind“. Gleichwohl hatte Benzen- berg sich’s nicht versagen können, einige halbwahre Schlagwörter des Tages auf seinen Gönner anzuwenden: er nannte die Städte-Ordnung und die Agrargesetze demokratisch, schilderte den Staatskanzler als einen entschiedenen Liberalen, der die Grundsätze von 89 in Preußen verwirk- licht und neuerdings blos zum Schein dem Strome der Reaction nach- gegeben habe; er behauptete gar — was der Meinung Hardenberg’s schnurstracks zuwiderlief — die am 22. Mai verheißene Repräsentation des Volks schließe ihrem Begriffe nach die ständische Vertretung aus. In der Geschichte, so weissagte er, wird man die Regierung des Königs die bürgerliche nennen; um seiner Verfassung willen darf Preußen selbst den Krieg mit Oesterreich nicht scheuen, der wird ihm die Herrschaft über Deutschland sichern! Mit lauter Schadenfreude begrüßten die Feinde der Verfassung die ungeschickte Lobschrift. Der tiefe, bis zum heutigen Tage noch unversöhnte Groll des brandenburgischen Adels wider den Staatskanzler fand jetzt neue Nahrung. Nun war doch klar erwiesen, daß Hardenberg sich selber als einen Jacobiner verherrlichen ließ, daß er das demokratische Reprä- sentativsystem, nicht eine ständische Verfassung erstrebte. Der Staats- kanzler fühlte, wie sehr ihn sein Bewunderer bloßgestellt. Er erklärte sofort in den Zeitungen mit Namensunterschrift, daß er keinen Antheil an der Schrift habe, ihren Verfasser nicht kenne, und ließ durch seinen getreuen Scharnweber eine Erwiderungsschrift ausarbeiten, die aber so unglücklich ausfiel, daß man sie in den Acten vergraben mußte. Hardenberg’s Tagebuch, 1. Nov. 1820. Das Manuskript Scharnweber’s be- findet sich noch im G. St. Archiv. Seine Versicherungen fanden nirgends Glauben; konnte er sich doch in seiner Herzensgüte nicht einmal entschließen, den gewohnten brieflichen Verkehr mit seinem Lobredner abzubrechen. Gegen Benzenberg schrieb E. v. Bülow-Cummerow seinen „Punkt auf’s i“ — ein in Pommern angesiedelter Mecklenburger von scharfem 8* III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. praktischem Verstande, der in Wahrheit keiner Partei angehörte, aber die agrarischen Interessen eifrig vertrat und darum bei den Liberalen bald in den Geruch junkerhafter Gesinnung kam, während ihn seine Standes- genossen als unruhigen Kopf beargwöhnten. Er war kein unbedingter Gegner des Staatskanzlers und billigte mindestens einen Theil der neuen Reformgesetze. Jetzt aber meinte er die legitime Machtstellung des Groß- grundbesitzers bedroht; er verwahrte sich gegen eine bureaukratische Politik, welche dem Adel die Mehrheit auf den Kreistagen rauben wolle, und ge- langte zu dem Schluß: Benzenberg’s Buch beweise, wie weit die preu- ßische Revolution, gefördert durch die Staatsverwaltung selbst, schon fort- geschritten sei. — Alle diese Feinde ließen sich überwinden, so lange der König seinen Kanzler hielt. Schon oft war Friedrich Wilhelm wegen der Folgen der übereilten Verfassungszusage besorgt gewesen; zuletzt hatte er sich doch immer wieder mit der Politik Hardenberg’s ausgesöhnt, ja soeben erst das alte Versprechen feierlich erneuert und durch neue Verheißungen verstärkt, die den Staatscredit, wenn man sie nicht ausführte, schwer zu erschüttern drohten. Der Staatskanzler fühlte sich ganz sicher und ließ noch zu Ende August in der Staatszeitung das Gerücht, daß man sich mit Provinzial- ständen begnügen wolle, als eine böswillige Erfindung scharf zurückweisen. Doch fast im nämlichen Augenblicke erhielt der König die unglücklichen Entwürfe der Communalordnungs-Commission. Er sah sofort, daß die preußische Verfassung auf so schwankem Boden unmöglich aufgeführt wer- den konnte, und von Stund an begann er sich von Hardenberg wieder abzuwenden. Diesmal für immer. Die Schrift Benzenberg’s verstimmte ihn tief; er las sie sorgfältig und schrieb mißbilligende Bemerkungen an den Rand, die dem Kanzler nachher durch Wittgenstein zugetragen wurden. Hardenberg’s Tagebuch, 9., 10. Nov. 1820. Je näher ihm das Schreckbild der Reichsstände jetzt auf den Leib rückte, um so heftiger sträubte sich sein innerstes Wesen dawider: glückverheißende Thronreden und dank- erfüllte Kammeradressen, die dem lustigen Max Joseph von Baiern so viel Vergnügen bereiteten, waren dem schüchternen Friedrich Wilhelm furchtbar. Sein Argwohn gegen die Demagogen hatte sich noch nicht ge- legt. Da er den Grafen Gröben, der als Bekannter von Görres unge- recht verdächtigt worden war, seines unveränderten Wohlwollens versicherte, konnte er doch die Bemerkung nicht unterdrücken: „selbst die frühere Ver- bindung mit einem Manne von weniger bewährten Gesinnungen wird mein Vertrauen gegen Sie nicht verringern.“ König Friedrich Wilhelm an Gröben, 15. Febr. 1820. Und dem badischen Ge- sandten General Stockhorn, der ihm von der wohlthätigen Wirkung der Karlsbader Beschlüsse sprach, gab er zur Antwort: „Ist wohl wahr, aber Verstimmung des Königs. damit noch nicht Alles geschehen. Die Sache ist schon tief eingewurzelt, durch Irrlehren die Jugend schon sehr angesteckt. In vielen Staaten, meine nicht ausgenommen, viele Staatsdiener aller Klassen, selbst Minister davon angesteckt gefunden, werde mich nun aber ernstlich damit beschäf- tigen.“ Stockhorn’s Bericht, 25. April 1821. Nun brachte fast jede neue Post schlimme Nachrichten von den Fortschritten der Revolution in Spanien und Italien, und überall hatte das Zauberwort „Verfassung“ die bewaffnete Macht zum Bruche des Fahneneides verführt: durften solche Gräuel unter den schwarzundweißen Fahnen möglich werden? Ohne nähere Kenntniß von allen den Sünden des bourbonischen Regiments, welche die Thorheiten der Revolution nur zu leicht erklärten, sah der König in dieser wilden Bewegung eines ver- zweifelnden Volkes nur eine wüste Empörung und fand es ganz in der Ordnung, daß Oesterreich die Ruhe in Italien wiederherstellen wollte. Eine neue Zusammenkunft der Monarchen in Troppau war bereits ver- abredet. Noch häufiger als sonst in den freudlosen Tagen seiner Witt- wereinsamkeit ward er jetzt von Anfällen verzagten Trübsinns überwältigt. Er fühlte sich müde und mit fünfzig Jahren schon alt — wie viele schwere Schickungen hatte er auch in dem Vierteljahrhundert seiner Regierung ertragen müssen! — und zuweilen, wie schon in früheren Jahren, dachte er ernstlich daran, die Bürde dieser Krone niederzulegen, den Abend seines Lebens in ländlicher Stille, seinen Neigungen gemäß, zu verbringen. Hardenberg’s Tagebuch, 11. Nov. 1820. Die Geschäfte ekelten ihn oft an, und es kostete Mühe, ihn nur zur Ab- reise nach Troppau zu bewegen. Hardenberg’s Tagebuch, 25. Okt. 1820. In solcher Stimmung, verdrießlich und muthlos, richtete der König, kurz bevor Hardenberg nach Troppau abreiste, ein eigenhändiges Schreiben an den Staatskanzler und forderte ihn auf, sich nochmals über die Ver- fassungssache auszusprechen. Hardenberg’s Tagebuch, 5. Nov. 1820. Damit erhielt Hardenberg das erste be- stimmte Anzeichen, daß der König an dem Verfassungswerke bereits zu verzweifeln begann; denn mit der Communalordnung fielen auch die Reichsstände, wenn nicht ein entschlossener Wille die ganze Arbeit von vorn begann. Der Kanzler sah, was auf dem Spiele stand und sendete zur Antwort eine ausführliche Denkschrift. Er schrieb französisch, ohne Zweifel, weil er voraussah, daß der König in Troppau die Frage mit den beiden Kaisern erörtern würde. Das Original dieser Denkschrift ist bisher noch nicht aufgefunden. Ihr wesent- licher Inhalt aber ist bekannt, da Hardenberg die Hauptsätze derselben, deutsch übersetzt, in seinem Berichte vom 2. Mai 1821 wörtlich wieder anführte. Noch einmal entwickelte er hier den Plan seines Zweikammersystems: eine erste Kammer, gebildet aus den Standesherren, der hohen Geistlichkeit, einigen Abgeordneten des Adels und einer bestimmten Anzahl von Männern des königlichen Vertrauens; III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. eine zweite Kammer für die drei Stände, gegliedert in drei Bänke, die für sich berathen und nur bei den Hauptabstimmungen sich vereinigen. Um die Bedenken der Altständischen zu beschwichtigen, schlug er ferner vor, daß sich die Provinziallandtage so nahe als möglich an die alten Territorien anschließen sollten. „Mit administrativen Gegenständen — so schloß er — würde die allgemeine ständische Versammlung gar nichts zu thun haben, sondern sich blos mit allgemeinen, ihr von Ew. K. Maj. zugesandten Gesetzen und Sachen beschäftigen. Ihr von Höchstdenselben ernannter Präsident hätte in allen Dingen die Initiative. Die Versamm- lung wäre nicht öffentlich, nur die Resultate würden öffentlich bekannt ge- macht. Rein militärische Angelegenheiten, Polizei und auswärtige Ange- legenheiten gehören nicht für sie. Die königlichen Minister und Staats- beamte könnten blos vor dem Throne Ew. K. Maj. angeklagt und zur Verantwortung gezogen werden. So dürfte eine allgemeine reichsständische Versammlung wohl Nutzen, aber auf keinen Fall Nachtheil bringen.“ Eine Antwort auf dies Schreiben erfolgte vorläufig nicht, Friedrich Wil- helm stand mit seinem Kanzler kaum noch im Verkehr. — Je schweigsamer der König sich abschloß, um so stärker verspürte Har- denberg den Einfluß des jungen Kronprinzen, der jetzt zum ersten male in die Geschicke des Staates einzugreifen begann. Der natürliche, in kräftigen Herrscherhäusern immer wiederkehrende Gegensatz von Fürst und Thronfolger bewahrt die beharrende Macht der dynastischen Ueberlieferung vor geistloser Erstarrung; ihm dankt die Monarchie die Kraft der Ver- jüngung. Auf den Höhen des Lebens ist kein Amt so freudlos, so von Versuchungen bedroht, wie die Stellung des Kronprinzen in einem mäch- tigen Staate; nirgends wird der Geist des Widerspruchs stärker gereizt, nirgends der nothwendige Unterschied der Generationen, die einander nie- mals ganz verstehen können, schmerzlicher empfunden. Im Hause der Hohenzollern war seit den Tagen Georg Wilhelms und des großen Kur- fürsten noch nie ein Thronfolger mit dem Herrscher ganz eines Sinnes gewesen; und wie weit erschien jetzt wieder der Abstand zwischen alter und neuer Zeit: dort der unscheinbare nüchterne König, der trotz seiner innigen Frömmigkeit doch mit seiner ganzen Weltanschauung in der Verstandes- aufklärung des alten Jahrhunderts wurzelte, hier sprühend von Geist und Witz der enthusiastische Jünger der Romantik. Unter den ritterlichen Königssöhnen, deren „Lebensfülle, Muth und Hoheit“ der junge Heinrich Heine in seinen Berliner Briefen nicht genug bewundern konnte, schien dieser älteste doch den Preis zu verdienen. Alle Welt nannte ihn den geistreichsten Prinzen Europas, und sein Lehrer Niebuhr hoffte, mit ihm werde eine schönere Zeit über Deutschland kommen und die Vollendung alles dessen, was heute noch unfertig und unvoll- kommen sei. Blendend, unwiderstehlich erschien er in der Unterhaltung, zumal in diesen Jugendtagen, da er noch unverbittert, dankbar und em- Kronprinz Friedrich Wilhelm. pfänglich Alles in sich aufnahm was nur die Erde an Schönem und Gutem trug; kein Gebiet des Wissens war ihm fremd, alle Höhen und Tiefen des Lebens berührte er mit beredten Worten, immer geistvoll, immer eigenthümlich. Wenn er in öffentlicher Versammlung sprach, dann be- zauberte er Alles, ein geborener Redner, durch den Wohllaut seiner hellen Stimme, durch den Schwung seiner Gedanken und den Adel einer form- vollendeten Sprache. Sein Humor bewegte sich im bitteren Sarkasmus ebenso frei wie im harmlosen Spaße, und schon damals pflegten die Ber- liner jeden guten Witz, der in der Stadt umlief, dem Kronprinzen zu- zuschreiben. Bei den Sommerfesten auf der Pfaueninsel konnte er noch ganz so unbändig, in kindlichem Frohsinn mit den Geschwistern tollen und toben wie einst da er sich in dem kleinen Garten zu Memel mit dem jungen Argelander gerauft hatte. Vor Fremden zeigte er ein starkes per- sönliches Selbstgefühl, ein lebendiges Bewußtsein seiner königlichen Würde, weiche Naturen wie Steffens fühlten sich ganz bewältigt von der kühnen Sicherheit seines Auftretens. Wenn er aber einer gleichgestimmten Seele sein Herz erschloß, dann rauschten ihm die Bekenntnisse von den Lippen, ein mächtiger Strom der Liebe, der Frömmigkeit, der Begeisterung. Wie jubelte Bunsen über den Reichthum dieses „königlichen und kindlichen Ge- müths“, da er mit dem Prinzen einige Tage lang allein durch Italien gereist war. Als Graf Gröben, der neu ernannte Generalstabschef des Kronprinzen, seinen Dienst antrat, setzte sich der Prinz mit ihm an einem schönen Sommerabend zu Charlottenburg in den Wagen, und als man früh um fünf Uhr in Königsberg i. N. hielt, hatte das Gespräch noch nicht einen Augenblick gestockt, und der neue Begleiter war seinem jungen Herrn für das ganze Leben gewonnen. Nach Graf Gröben’s Aufzeichnungen (1824). Und doch mangelte diesem glänzenden Geiste, der so viele bedeutende Männer dämonisch anzog, das ursprüngliche schöpferische Vermögen und damit das Geheimniß aller Menschengröße, die innere Einheit. In der reichen Fülle seiner Gaben war keine von wahrhaft genialer Mächtigkeit, keine welche die anderen alle beherrscht und dem ganzen Leben eine gerade Bahn gewiesen hätte. Nicht wie ein Erzbild, aus vielen Metallen in eines verschmolzen, erscheint sein Charakter in dem Spiegel der Geschichte, sondern wie ein kunstvoll zusammengefügtes Mosaikgemälde. Darin lag die Herrschergröße der Hohenzollern seit dem großen Kurfürsten, daß sie alle, die großen wie die kleinen, einfache Menschen waren, die in dem Wirrwarr der deutschen Dinge ein klar erkanntes Ziel mit zäher Aus- dauer verfolgten: — denn auch in Friedrichs des Großen zwiegetheiltem Geiste war doch der deutsche Staatsmann unvergleichlich stärker als der französische Schöngeist. Jetzt zum ersten male erschien auch in diesem Fürstenhause ein widerspruchsvoller problematischer Charakter, dem das III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. tragische Schicksal beschieden war, sich selber und der Welt ein Räthsel zu bleiben, seine Zeit zu verkennen und von ihr verkannt zu werden, eine echt deutsche Natur, leider, der die Ueberfülle der Gedanken die Schnell- kraft des Entschlusses lähmte, ein Fürst, fähig die höchsten Erwartungen zu erregen und doch keiner ganz zu genügen. Für seine wissenschaftliche Bildung war mit Umsicht gesorgt worden; Niebuhr hatte ihn in die Staatswissenschaft, Wolzogen in die Kriegsge- schichte eingeführt. Doch keiner seiner beiden Erzieher, weder der milde Theolog Delbrück noch späterhin der höfische Ancillon, hatte vermocht den eigenwilligen Sinn des Prinzen durch strenge Zucht zur Selbstbeherr- schung zu zwingen. Nicht als ob er den gemeinen Versuchungen der Höfe je erlegen wäre: er blieb sein Lebelang nicht nur sittenstreng, sondern auch innerlich rein, durch und durch ein Idealist, mit allen seinen Sinnen den ewigen Gütern des Lebens zugewendet. Was ihm fehlte war die Samm- lung des Geistes, die dem Reichbegabten am schwersten erreichbar, doch auch für ihn die Vorbedingung alles großen Schaffens bleibt. Wie ein Schmetterling flog sein Geist von Blume zu Blume über die weiten Auen des idealen Genusses. Nie war er glücklicher, als wenn ihn ein „gött- licher Sommernachtstraum“ umfing, wenn er von Hellas träumte oder von der ewigen Stadt oder von der Einheit der allgemeinen evangelischen Kirche; dann malte er sich die Bilder seiner Sehnsucht in glühenden Farben aus, bis er Traum und Wirklichkeit kaum noch unterscheiden konnte. Als er zum ersten male nach Rom kam, fühlte er sich alsbald wie daheim: so leibhaftig hatte er die Amphitheater, die Obelisken und die Dome schon in seinen Träumen gesehen. Einem so vielseitigen, so unstet in die Weite schweifenden Geiste lag die Gefahr des Dilettantismus sehr nahe, und wie so viele Dichter der romantischen Schule mehr geistreiche Kenner waren als schöpferische Künstler, so fand auch dieser Staatsmann der Romantik seinen Beruf mehr im Anregen neuer Gedanken als im Ge- stalten und Vollbringen. Die stärkste Kraft seiner Seele war das religiöse Gefühl. Wohl vertraut mit der Dogmatik und der Kirchengeschichte, beugte er sich in Demuth vor der christlichen Offenbarung. Ohne den persönlichen Verkehr mit seinem Herrn und Heiland schien ihm das Leben des Lebens nicht werth; wenn ihn die heilige Andacht durchschauerte, dann war es zu- weilen, als ob der Geist seines Lieblingsbuches, des Psalters aus ihm redete, und ein Klang von Davids Harfe tönte durch seine begeisterten Worte. Er hoffte auf die Zeit, da der christliche Glaube die weite Erde bezwingen und überall die eine Kirche herrschen würde, evangelisch, ohne sichtbares Oberhaupt, aber frei und weit genug um verschiedene Bekenntnisse zu ertragen; dann sollten die Bischöfe wieder alle auf ihren alten Sitzen thronen und auch das altbiblische Amt der Diakonen wieder aufleben. Nichts schien ihm hassenswürdiger als Gewissenszwang oder die Ver- Religiöse Gesinnung des Kronprinzen. mischung geistlicher und weltlicher Dinge; er dachte die Tage noch zu er- leben, da er die oberstbischöfliche Gewalt in die Hand der Kirche selbst würde zurückgeben können, und verhehlte nicht, daß er die gegenwärtige Verfassung der evangelischen Landeskirche nur als einen Uebergangszustand ansah. „Seit König Friedrich II. , so schrieb er in diesen Tagen, hat man sich bemüht, in den Geistlichen nichts als Staatsdiener zu sehen, und dieser unglücklichen Verkehrtheit schreibe ich großentheils das ungeist- liche Leben so vieler ! unserer Geistlichen zu.“ Separatvotum des Kronprinzen, 14. Febr. 1820. Das Idealbild der Kirchenfreiheit beschäftigte den Kronprinzen in seinen besten Stunden; die Frage, wie sich der souveräne Staat neben dieser freien Kirche behaupten solle, stand ihm erst in zweiter Reihe. Unzertrennlich war diese Kraft des religiösen Gefühls mit der reichen künstlerischen Begabung Friedrich Wilhelms verbunden. Manche hielten ihn schlechtweg für eine Künstlernatur. Aber wie hätte die höfische Er- ziehung ihm bieten können was dem Künstler die Luft des Lebens ist: Natur und Freiheit! Er hatte des Schönen überviel, und mit seligem Entzücken, gesehen; doch den goldenen Boden des Handwerks, dem die ge- sunde Kunst entsprießt, kannte er nicht, und die rechte Künstlerwonne, das fröhliche Wandern mit dem Ränzel auf dem Rücken, blieb dem Königs- sohne versagt. So zeigten sich doch bald in seinen künstlerischen Versuchen die Spuren eines überbildeten Sinnes; seine Baupläne und Zeichnungen waren allesammt eigenthümlich, manche überaus geschmackvoll, aber auch manche schrullenhaft, überladen mit geistreichen Motiven, die keinen Ge- sammteindruck aufkommen ließen. Auch sein ästhetisches Urtheil blieb nicht frei von dieser Neigung zum Absonderlichen. Er bezeigte jedem Talente, das neu auftauchte, freudige Theilnahme und ging auf Schinkel’s Pläne mit einem Verständniß ein, das den Meister in Erstaunen setzte; er be- trieb mit enthusiastischem Eifer den Wiederaufbau der Marienburg, und das sollte ihm ein Fest sein, wenn er dereinst seinen Niebuhr nach Griechen- land senden könnte um die Wunderwerke der hellenischen Kunst, die dort noch im Boden schlummerten, ausgraben zu lassen. Seine Lieblinge unter den Kunstwerken aller Zeiten blieben gleichwohl die Basiliken von Ravenna, jene ernsten Bauten, die an der Grenze zweier Weltalter aufgerichtet, dem schlichten Sinne wohl ehrwürdig und geschichtlich lehrreich, doch nimmer- mehr einfach schön erscheinen können. Dort fühlte er sich glücklich, in der einsamen Apollinariskirche, wo die heiligen Bilder altchristlicher Kunst steif und feierlich von dem Goldgrund der Wände niederschauen; in dieser Dämmerwelt sah er Heidenthum und Christenthum, Morgenland und Abendland, Gothen, Byzantiner und Römer vor seinen ahnenden Blicken phantastisch durcheinander spielen. Seine politischen Ansichten hatte er sich erlebt in den Leidensjahren III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. seiner Jugend, darum waren sie mit seinem ganzen Wesen fest verwachsen. Niemals vergaß er, wie seine Mutter, die unaussprechlich geliebte, einst auf der Treppe des Schlosses von Schwedt den Söhnen die Schreckens- nachricht aus Jena mitgetheilt und wie sie nachher ihnen ans Herz gelegt hatte den preußischen Degen zu führen um ihre unglücklichen Brüder, die Oesterreicher zu rächen. Alle die Demüthigungen, welche sein Vater von dem übermüthigen Sieger erlitten, blieben dem Sohne unauslöschlich ins Herz gegraben; ganz vergeblich hatte der Imperator auf der Dresdener Zusammenkunft 1812 den gütigen Oheim gespielt und dem Prinzen gesagt, wie ähnlich er Friedrich dem Großen sehe. Napoleon galt dem Erben der preußischen Krone als der Held der Revolution, als der Vertreter jenes „Lügengeistes“, der, Glauben und Recht verneinend, die alte glückliche Ordnung Europas in einem Meere von Blut und Thränen ertränkt hatte, und es bedurfte kaum der Lehren Ancillon’s um den Prinzen in diesem Urtheil zu bestärken. In solcher Gesinnung nahm er theil an dem Be- freiungskriege und bemerkte nicht, daß die erwachenden Nationen in Bona- parte den Despoten haßten, daß sie von dem Siege nicht die Wiederkehr der alten Zustände, sondern das unbestimmte Glück der Völkerfreiheit er- warteten. Nun stand es wieder aufrecht, das alte Königthum von Gottes Gnaden, und der Drache der Revolution lag gebändigt vor dem blanken Schilde der christlichen, legitimen Monarchie. Nimmer wieder durfte ein Usurpator den Thron des heiligen Ludwig besteigen, und noch auf lange hinaus mußte der Bund der vier Mächte aufrecht bleiben, unter der weisen Führung Metternich’s, dem der Kronprinz eine unbegrenzte Verehrung widmete. So konnte vielleicht nach dem großen Schiffbruch der letzten Jahre doch etwas wiederhergestellt werden von den alten Formen der christlich-germanischen Welt. Von dem alten heiligen Reiche hatte sich der Prinz ein Bild ent- worfen, das ebenso geistvoll und farbenprächtig, aber auch ebenso willkür- lich war wie jene bezaubernde Schilderung des romantischen Schwärmers Novalis von den „schönen, glänzenden Zeiten, wo Europa ein christliches Land war, wo eine Christenheit diesen menschlich gestalteten Welttheil be- wohnte“. Er dachte sich einen Kaiser aus dem alten Erzhause, frei ge- wählt durch die durchlauchtigen Genossen, und begriff nicht, warum der Kurfürst-Kämmerer von Brandenburg nicht auch jetzt noch, trotz seines königlichen Titels, Kaiserlicher Majestät das silberne Becken reichen sollte. Unter dem Kaiser sodann „freie Fürsten über freien Völkern“; überall ein mächtiger Adel, der seine Bauern väterlich regierte und auf den Tagen der getreuen Landstände den Ausschlag gab; die Bürgerschaft endlich in Innungen gegliedert und ihres alten Zunftbrauchs froh. An solchen Träumen hing sein Herz. Er lebte in Zeiten, die gewesen. Er sah den Lausitzer Stier und den Löwen von Jülich, das clevische Kleerad und alle die weißen, rothen und grünen Greifen der pommerschen Herzogthümer, Historische Romantik des Kronprinzen. ein glänzendes Gewimmel althistorischer Landschaften unter den Flügeln des schwarzen Adlers vereinigt und gedachte diese Fülle geschichtlichen Lebens wieder herzustellen, in jeder Landschaft des Reiches die Gliederung der Stände neu zu beleben. Er ward nicht müde, überall in der Heimath die Stätten großer Erinnerungen oder die Spuren alten Volksbrauchs aufzusuchen. Bald besuchte er in den Marken die Gräber der Ascanier oder in Quedlinburg die Wiege der Sachsenkönige, bald nahm er fürlieb am Tische eines westphälischen Hofschulzen und freute sich der alten un- verstümmelten Cheruskersitte; mit besonderer Vorliebe verweilte er am Rhein und in Altpreußen, in den grandiosen Hallen der gothischen Dome und der Ordensburgen. Neben solchen Bildern alter deutscher Herrlichkeit blieb in seinem Herzen nur wenig Raum für die lebendige preußische Staatsgesinnung. König Friedrich’s thatenfroher Genius hatte sich den Werdegang der deut- schen Geschichte so zurechtgelegt, als ob die zwei letzten Jahrhunderte immer nur in vergeblichen Anläufen nach einem Ziele gestrebt hätten, das jetzt endlich, durch die schlesischen Kriege, erreicht werden sollte. Vor dem Künstlerauge dieses jungen Prinzen dagegen gestaltete sich das Bild der vaterländischen Vorzeit so wunderreich und prächtig, daß der Staat der Gegenwart und die stolzen Hoffnungen der preußischen Zukunft daneben fast verschwanden. Der Kronprinz war zuerst ein legitimer, christlicher Fürst, dann ein Deutscher und zuletzt ein Preuße. Wohl beglückte ihn der Gedanke, daß er dereinst als der Siebzehnte an die erlauchte Reihe von sechzehn Kurfürsten und Königen sich anschließen sollte. Aber außer den Befreiungskriegen hatten Preußens Annalen doch nur wenige Blätter aufzuweisen, die er mit ungemischter Freude betrachten konnte. Im Kampfe mit dem Erzhause Oesterreich und den verlogenen Formen der Reichsver- fassung, im Kampfe mit der Herrschsucht zeternder Theologen, im Kampfe mit dem Sondergeist der Landschaften und der Zuchtlosigkeit der ständi- schen Libertät war dies ganz moderne, weltliche Königthum emporgestiegen. Keiner seiner großen Ahnen stand dem Herzen dieses Enkels recht nahe. Die Rauheit Friedrich Wilhelm’s I. stieß ihn ab, und wie aufrichtig er auch Friedrich’s persönliche Größe verehrte, mit den Ideen des königlichen Freigeistes, der zuerst den deutschen Dualismus zu lösen gewagt, hatte der Nachkomme doch wenig gemein, der seiner Nation nichts Schöneres zu wünschen wußte, als die friedliche Zweiherrschaft. Auch die beiden kräftigsten Stützen des preußischen Königthums ver- stand er nicht ganz zu würdigen. Das Beamtenthum mit seiner gleich- mäßigen Ordnung war ihm langweilig, den Verkehr mit den alten Ge- heimen Räthen liebte er wenig; er urtheilte über den Formalismus des grünen Tisches mit einer Schärfe, die er gegen die Sünden des Adels- hochmuths nicht anwendete, und von allen Wissenschaften war ihm wohl keine innerlich so fremd wie die Rechtswissenschaft, obwohl er den geist- III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. vollen rechtshistorischen Forschungen seines Freundes Savigny mit Theil- nahme folgte. Von der Armee aber ward er durch seine unmilitärischen Neigungen getrennt. Wohl sprach er mit Stolz von diesem Heere, „dem ersten der Welt“, und versicherte oft: ich fühle mich ganz als preußischer Offizier. Auch auf dem Schlachtfelde hatte er sich unerschrocken gezeigt und einmal im Kugelregen den Offizieren, die ihn zur Vorsicht mahnten, gleichmüthig erwidert: „Was wär’ es denn weiter? Dann würde mein Bruder Wilhelm Kronprinz.“ Nach dem Kriege führte er den Oberbe- fehl über das pommersche Armeecorps und lernte viel von seinem geist- reichen militärischen Begleiter, Oberst Schack, dem allzu früh verstorbenen Liebling York’s. Gleichwohl bemerkte man bald, daß die Pünktlichkeit und das Einerlei des Dienstes dem Prinzen lästig waren. Offenherzige Ge- nerale gestanden, er verstehe mit alten Soldaten nicht recht umzugehen, und die ihn näher kannten, wußten wohl, daß er den Krieg verabscheute, daß die Friedensliebe der Hohenzollern diesen Sohn des Hauses nur allzu stark beherrschte. Mit den Offizieren, die er bevorzugte, mit C. v. Röder, Gröben, Willisen, L. v. Gerlach verband ihn mehr die gemeinsame kirch- lich-politische Gesinnung als die militärische Kameradschaft. Der Kronprinz verachtete den bureaukratischen Zwang, und da er über die Aengste der Polizei, über die Mißgriffe der Verwaltung sich sehr freimüthig äußerte, so gerieth er bei Halbkundigen leicht in den Ruf des Liberalismus; sein Oheim, der starre Hochtory Ernst August von Cum- berland beschuldigte ihn gar jakobinischer Neigungen. Er selber war auch keineswegs gemeint, den Strom der Zeit einfach abzudämmen; vielmehr glaubte er sich berufen, zwischen den beiden extremen Parteien, welche die Welt erschütterten, weise zu vermitteln und bezeichnete seine Stellung gern mit dem Ausspruch de Maistre’s: wir wollen weder die Revolution, noch die Gegenrevolution, sondern das Gegentheil der Revolution. Gneisenau aber schrieb dem Staatskanzler: „der Kronprinz möchte lieber die Gewässer wieder gegen ihre Quellen leiten als ihren Lauf in die Ebene regeln.“ Gneisenau an Hardenberg, 6. Febr. 1821. Und sein Feldherrnblick sah schärfer als die Selbsterkenntniß Friedrich Wilhelm’s. Die politischen Ideen Niebuhr’s und Savigny’s wurden von dem Prinzen gelehrig aufgenommen, aber durch die historische Sehnsucht seines erregten Gemüths so lange umgebildet, bis er schließlich der libe- ralen Welt weit ferner stand, als sein schlichter Vater. Der König hatte sich nicht gescheut, jene „Revolution im guten Sinne“ zu wagen, jene sociale Umwälzung, die mit den verrufenen „Ideen von 89“ doch Vieles gemein hatte, und auch jetzt hielt er die Grundgedanken moderner Staats- einheit und Rechtsgleichheit fest, wenngleich ihn manche Erscheinungen der Zeit mit Besorgniß erfüllten. Der Thronfolger dagegen haßte die Revo- lution schlechthin, er sah in ihr eine Macht der Finsterniß, die aus der Der Kronprinz und die Revolution. Geschichte verschwinden müsse, obwohl sie schon längst ihren Namen mit ehernem Griffel in die Annalen Europas eingetragen hatte. Mehr und mehr näherte er sich den Anschauungen Haller’s und seiner Schüler, der Brüder Gerlach. Also gerieth er in einen ebenso tra- gischen Widerspruch mit den vorwärts drängenden Gedanken des Jahr- hunderts, wie weiland sein Vorfahr Joachim I. , dem er auch in den Ge- sichtszügen auffallend ähnelte. So grundverschieden auf den ersten Blick die beiden Charaktere erscheinen mögen, der harte, praktisch nüchterne, eng- herzige Joachim und sein begeisterter, liebevoller, unerschöpflich wohlthätiger Nachkomme: der geistige Hochmuth, die Geringschätzung der lebendigen Kräfte einer ringenden und gährenden Zeit war Beiden gemeinsam. Wie Joachim aus der festen Burg seiner canonischen Gelehrsamkeit hoffärtig herabsah auf den plumpen Wittenberger Mönch, der sich erdreistete, den kunstvollen Bau so vieler Jahrhunderte zu zerstören, so wollte Friedrich Wilhelm in den mächtig hereinfluthenden liberalen Ideen nichts sehen als Dummheit und Bosheit. Gewiß war seine Gesammtansicht vom Staate tiefsinniger und im Grunde auch freier als die platte Doktrin des libe- ralen Vernunftrechts, und auch über viele einzelne politische Fragen ur- theilte er richtiger als die Gegner: er erkannte die Gebrechlichkeit einer auf Meinungen, nicht auf reale Interessen gestützten Parteibildung und täuschte sich niemals über den Werth der vielbewunderten constitutionellen Freiheit Frankreichs. Doch er sah nicht, daß hinter den oft so geistlosen Reden der liberalen Kammerredner und Publicisten eine lebensvolle, zu- kunftsreiche sociale Kraft stand, der Mittelstand der Nation, dessen Reich- thum und Bildung mit jedem neuen Friedensjahre stetig wuchs. Ihm entging, daß dieselbe Macht der Geschichte, welche einst die alte ständische Gliederung geschaffen, schon vor dreihundert Jahren den ersten Stand, den Clerus aus seiner Herrenstellung verdrängt hatte und seitdem un- aufhaltsam daran arbeitete, auch die anderen ständischen Gegensätze zu mildern. Und wie einst jener Joachim mit aller seiner Klugheit und Strenge nicht verhindern konnte, daß gleich nach seinem Tode die evan- gelische Lehre in die Marken einzog, so sollte diesem Enkel noch das härtere Schicksal werden, daß er selber den so tief verachteten constitutionellen Ideen die Thore seines Staates öffnen mußte. Wer könnte ohne schmerzliche Bewegung das Bild dieses zum Mar- tyrium ausersehenen Fürsten betrachten? Zu allem Herrlichen schien er geboren, verschwenderisch hatte ihm die Natur Kopf und Herz ausgerüstet; nur jene einfachen, massiven Gaben, die den Staatsmann machen, blieben ihm versagt. Ihm fehlte der Sinn für das Wirkliche, der die Dinge sieht wie sie sind, und der geradaus das Wesentliche treffende schlichte Menschenverstand. Wie schwer fiel es doch diesem Künstler der Rede, dessen gesprochenes Wort so Viele bestach, in seinen Denkschriften und Briefen bestimmt zu sagen, was er eigentlich wollte. Durch gehäufte Aus- III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. rufungszeichen und zwei- und dreifache Unterstreichungen suchte er zu er- gänzen, was er trotz seiner seltenen Sprachgewalt nicht ausdrücken konnte; der klare Geist bedarf solcher Krücken nicht, weil er durch den Bau seiner Sätze den Leser zwingt, die Worte richtig zu betonen. Ihm fehlte auch die frische Kraft des Wollens. Die Offiziere bemerkten bald, daß er nicht zu befehlen verstand und seinen Geboten schlecht gehorcht wurde. Seine Stimmung sprang jählings um von gütiger Hingebung zu aufbrausender Heftigkeit, und sein blendender Witz gemahnte oftmals an den thatlosen Humor Hamlet’s. Solche Bedenken wurden schon damals laut; General Wolzogen faßte sie höflich umschreibend dahin zusammen: gewiß, er ist ein Genie, aber ich zweifle, ob Preußen ein Genie ertragen kann. Für uns Nachlebende fällt noch ein räthselhaftes pathologisches Moment ins Ge- wicht, das der freimüthige Historiker zwar nur erwähnen, aber nicht ver- schweigen darf. Es ist möglich, daß die unheimliche Krankheit, welche diesen reichen Geist am Abend seines Lebens mit ihrem nächtigen Schleier bedeckte, schon in früheren Jahren sich auf Augenblicke angekündigt hat, und unzweifelhaft erwiesen, daß spätestens seit dem Jahre 1848 im Leben Friedrich Wilhelm’s Wendungen eintraten, welche sich kaum anders als aus augenblicklicher Geistesabwesenheit erklären lassen. Die ersten Spuren dieser schrecklichen Heimsuchung werden wohl immer in Dunkel gehüllt bleiben. Um diese Zeit machten zwei neue politische Schriften in den hoch- conservativen Kreisen Preußens die Runde. Der Restaurator der Staats- wissenschaft gab jetzt den allgemeinen Grundsätzen seines großen Werkes die Nutzanwendung und sagte in seiner Schrift „über die Constitution der spanischen Cortes“ allen constitutionellen Bestrebungen so schonungslos den Frieden auf, daß die Behörden seiner Heimath für gerathen hielten, das Buch zu verbieten. Metternich aber gab dem spanischen Geschäfts- träger, als dieser für Oesterreich das gleiche Verbot forderte, die gelassene Antwort: erst möge man der spanischen Presse die Angriffe auf Oester- reich untersagen. Krusemark’s Bericht, 27. Sept. 1820. Und wohl hatte er Grund, den Berner zu beschützen. Denn grausamer war das Ideal der liberalen Doktrinäre noch nie miß- handelt worden. Wenn sich nur mit dieser wohlfeilen Kritik der radikalen Thorheiten einige historische Gerechtigkeit gepaart hätte! Kein Wort davon, daß diese monarchische Verfassung ohne monarchische Gewalt entstanden war in einer Zeit, da König Ferdinand sein Land treulos verlassen hatte; kein Wort von den himmelschreienden Schandthaten des restaurirten Des- potismus, welche das königstreue Volk zur Wuth gestachelt hatten. Nur „die Sophistenzunft, die mächtige Sekte, die in Frankreich den Thronfolger er- morden läßt“, hatte dies Grundgesetz zu Stande gebracht, und nicht um seinetwillen, sondern um ihre eigene Souveränität zu gründen — die- Haller. De Maistre. selben Literatori, die auch in Deutschland schreiend und schreibend an den Thronen rütteln. Haller scheute sich nicht, den Eidbruch offen zu pre- digen: ein Eid, der den König zur Verachtung aller göttlichen und mensch- lichen Gesetze verpflichtet, ist ein Scandal, eine Lästerung Gottes und mit- hin unverbindlich. Zugleich sprach er nochmals aus, daß sein „gottge- wollter“ Staat nur eine privatrechtliche Gesellschaft sein und auf alle Kulturzwecke verzichten solle; er verwarf die allgemeine Besteuerung, die Conscription, die Staatsschule und klagte: „so nimmt die Sekte uns zu- gleich Eigenthum, Körper und Seele!“ Zum Schluß wendete er sich an Europas Könige, die deutschen zumal: „Fliehet das Wort Constitution; es ist Gift in Monarchien, darum, weil es eine demokratische Grundlage voraussetzt, den inneren Krieg organisirt und zwei auf Leben und Tod gegen einander kämpfende Elemente schafft.“ Nur „Land- oder Provin- zialstände, wie die Natur sie schuf“, ziemen der Monarchie, auf daß die Idee der Macht durch die freie und freudige Zustimmung der unmittel- baren Getreuen verherrlicht werde. Auch ein Hieb gegen das preußische Kronfideicommiß ward mit angebracht: „veräußert jene ursprünglichen Stammgüter, die Zierden Eures Hauses nicht.“ Vor Allem aber: „Krieg, heiligen Krieg gegen die Sophisten, die sich selbst durch ihre Grundsätze und ihre Verbindung von Eurem Volke gesondert haben!“ Jeder Satz schien darauf berechnet, die Kluft zwischen den deutschen Parteien gewalt- sam zu erweitern, und in der That hat Haller zur Vergiftung unseres politischen Lebens mehr als irgend ein anderer Publicist beigetragen. So fanatische Grundsätze konnte der feine Sinn des Kronprinzen sich nicht ohne Vorbehalt aneignen; die freche Anpreisung des Eidbruchs mußte ihn abstoßen. Trotzdem erkannte er nicht, daß dieser Restaurator, der die drei großen preußischen Bürgerpflichten, Wehrpflicht, Steuerpflicht, Schulpflicht, gänzlich verwarf, auch von den Lebensbedingungen des preu- ßischen Staates nichts ahnen konnte. Die Unterscheidung der naturge- mäßen Landstände und der demokratischen Constitutionen sagte ihm zu, und an das Dasein der über Europa verzweigten Sophistenverschwörung glaubte er alles Ernstes. Der Name Haller’s stand eben jetzt, da er dies wüthende Libell herausgegeben hatte, im kronprinzlichen Palaste hoch in Ehren, und es scheint sicher, daß man in den Hofkreisen ernstlich daran dachte, den großen Berner Patricier nach Berlin zu rufen. Da wurde zum Glück Haller’s Abfall von der protestantischen Kirche ruchbar, und nunmehr wagte Niemand, dem Könige von der Berufung zu sprechen. Auch der Kronprinz hätte den Restaurator jetzt nicht mehr in seiner Um- gebung geduldet, denn die evangelische Kirche blieb ihm heilig, obschon er manchen Gedanken des Katholicismus sehr weit entgegenkam. Noch weiter ab von der Gedankenwelt des protestantischen Nordens lag die Schrift des Grafen de Maistre „vom Papste“, ein Buch, das schon acht Jahre früher, vermuthlich zur Bekehrung des Czaren Alexander, III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. verfaßt war, aber erst 1819 in Paris veröffentlicht und erst jetzt in Deutschland bekannt wurde — wohl das schönste Werk der neueren ultra- montanen Publicistik, meisterhaft geschrieben, unerbittlich folgerecht in seinen Schlüssen und durchglüht von einer Wärme der Ueberzeugung, die auch den Gegner zur Achtung zwang. Rund und nett ward hier die furchtbare Lehre der päpstlichen Unfehlbarkeit aufgestellt — eine Doktrin, die sich aus dem Werdegang der römischen Kirche mit logischer Nothwendigkeit er- gab, aber inmitten der nationalkirchlichen Gebilde des achtzehnten Jahr- hunderts sich noch nicht recht offen herausgewagt hatte. Da jedes mensch- liche Gesetz unvollkommen ist und der Ausnahmen bedarf, so muß eine unfehlbare höchste Gewalt bestehen, ausgestattet mit dem Rechte zu binden und zu lösen. Den unmittelbar von Gott eingesetzten weltlichen Souveränen wird diese Unfehlbarkeit menschlicherweise beigelegt, wirklich vorhanden ist sie nur in dem Statthalter Christi. Darum verkettet ein Band des Ge- horsams alle legitimen Souveräne mit dem heiligen Stuhle, dem Schieds- richter der Staatenwelt, und nur auf dem Boden der katholischen Glau- benseinheit ist ein gesundes politisches Leben denkbar. Was kümmerte diesen Schwärmer die unbestreitbare Thatsache, daß die politische Ent- wicklung der protestantischen Völker bisher in leidlichem Frieden verlaufen war, während die Revolution, in dem katholischen Frankreich geboren, die katholischen Staaten, und soeben wieder die beiden Halbinseln Südeuro- pas, mit krampfhaften Zuckungen heimsuchte? Er hatte für sich die dia- lektische Kraft des Wortes: wer Autorität sagt, der sagt Papst oder er sagt gar nichts. Die Angst vor der Revolution beherrschte aber die deutschen Höfe so gänzlich, daß mancher geistreiche Protestant auf die Weisheit des clericalen Savoyarden schwur, ohne zu bemerken, wie fest jeder Satz dieses wohlge- fügten Lehrgebäudes mit der päpstlichen Unfehlbarkeit zusammenhing. Gentz, der im Kerne seines Wesens doch immer ein Kantianer blieb, er- klärte de Maistre’s Schrift für das erste Buch des Jahrhunderts und rief entzückt: „das ist mein Mann!“ Einzelne blendende Paradoxen des geist- reichen Ultramontanen wurden in der vornehmen Welt mit Frohlocken umhergetragen, so das berühmte Schlagwort, das fast wörtlich mit Haller übereinstimmte: die Fürsten verdanken den Völkern nur leeren Glanz, die Völker verdanken den Fürsten ihr Alles, ihr sociales Dasein. Auch der preußische Kronprinz berauschte sich an dem Weihrauchduft dieser legitimistischen Halbwahrheiten. Monarchen von starkem Selbstgefühl pflegen ihren Thronfolger mit einer gewissen Härte von den Geschäften fern zu halten. König Friedrich Wilhelm aber schaute mit väterlichem Stolz auf seinen vielverheißenden Erben, der dem Vater stets mit kindlicher Pietät begegnete. Das Miß- trauen, das ihn vor genialen Naturen so häufig überkam, verleugnete sich ganz gegenüber diesem Sohne, in dessen Wesen doch Vieles lag was im Der Kronprinz und Hardenberg. tadelnden Sinne genialisch heißen konnte. Auf Hardenberg’s Rath wurde der Kronprinz schon gleich nach dem Kriege in das Staatsministerium eingeführt Hardenberg’s Tagebuch, 28. Dec. 1815. , und da er es dort wie nachher im Staatsrathe nicht an feinen Bemerkungen fehlen ließ, so glaubte der bescheidene König bald in „seinem Fritz“ ein überlegenes staatmännisches Talent zu entdecken, während er in Wahrheit selber einen ungleich schärferen politischen Blick besaß als der Thronfolger. Mit dem geistreichen alten Staatskanzler unterhielt sich der Kronprinz gern, wie er denn im geselligen Verkehr das schöne Vorrecht der königlichen Unparteilichkeit immer ausübte und mit Staatsmännern jeder Richtung, mit W. Humboldt, Schön, Niebuhr — wenn sie nur Geist hatten — freundschaftlich umging. Während des Kampfes um die Steuerreform schrieb er dem Staatskanzler einmal: „Und das Eine müssen Sie mir glauben, daß die Worte: Freundschaft, Vertrauen, Verehrung keine leeren Laute in meinem Munde sind — und wahrlich weiß ich keine anderen zu gebrauchen, wenn ich von meinem Verhältniß zu Ihnen rede.“ Im Augenblicke des Niederschreibens mochte er, leicht erregbar wie er war, solche Gefühle auch wirklich hegen. Ein festes, dauerndes Zutrauen zu dem alten Herrn, der so ganz ein Kind des achtzehnten Jahrhunderts war, vermochte er doch nie zu fassen. Der bureaukratisch-liberale Zug der Hardenbergischen Politik blieb ihm verdächtig, und über das anstößige häusliche Leben des Kanzlers äußerte er sich sehr bitter. Die Zusage der landständischen Verfassung erfüllte den Kronprinzen mit frohen Hoffnungen, da er den gestrengen alten Absolutismus immer nur als einen Nothbehelf betrachtet hatte. Aber — daran war ihm kein Zweifel — auf den wiedererweckten, ständisch gegliederten alten Landtagen mußte der Adel eine mächtige Stellung behaupten, ein Stand, dessen Zukunft den Prinzen überhaupt lebhaft beschäftigte. In einer der wenigen Denkschriften, die sich von ihm aus diesen Jahren vorfinden, er- örtert er sehr ausführlich die Frage, ob den Häuptern der reichsunmittel- baren Geschlechter der Titel „regierender Fürst“ gebühre — was er be- jahr — und verwirft für diese Häuser den unhistorischen Namen der Standesherren, der nur für die privilegirten Baronate Schlesiens und der Lausitz gelten könne: „jetzt vorzüglich, da das ständische Wesen im Werke ist, darf keine Verwirrung in dem Charakter der großen Familien des Landes erzeugt werden.“ Separatvotum des Kronprinzen, 11. Mai 1822. Nicht minder fest stand ihm die Meinung, daß die neuen Provinzialstände sich an die althistorischen Territorien an- schließen müßten; darum hieß er die altständische Bewegung der jülich- cleve-märkischen Edelleute willkommen und dankte ihnen, daß sie „ihr Augenmerk dahin richteten dem Neuen ein bewährtes Fundament unter- Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 9 III. 2 Die letzten Reformen Hardenbergs. zulegen“. Die schwierige Frage, wie sich diese alten Territorialstände mit der neuen Provinzialeintheilung vertragen sollten, erregte ihm wenig Bedenken. Im Uebrigen wollte er den Unterthanen durchaus kein vor- lautes Dreinreden in die Verfassungsfrage gestatten, wie er auch in seinen späteren Jahren der Krone gern die Stelle der Vorsehung vorbehielt; das Volk hatte schweigend abzuwarten, was der König über die Landstände verfügen würde. Darum wies er jene allerdings ungestüme Schrift von Görres, der doch auch gut altständisch gesinnt war, so schroff zurück. Die Einberufung der Reichsstände wünschte der Kronprinz damals noch auf- richtig; nur sollten sie sich, gemäß der Verordnung von 1815, „organisch“ aus den Provinzialständen herausbilden. Als grundsätzlicher Gegner des Kanzlers war der Thronfolger bisher noch niemals aufgetreten; denn der Streit über die Steuerreform bewegte sich doch nur um die thatsäch- liche Frage, ob wirklich ein Bedürfniß für die neuen Abgaben vor- handen sei. Da ward der Kronprinz mit einem male durch die Entwürfe der Communalordnungs-Commission aus seiner zuwartenden Haltung hinaus- gedrängt. Wie hätten diese Entwürfe ihm nicht ganz unannehmbar er- scheinen sollen, die so scharf mit dem bureaukratischen Besen über die Sonderart der Landschaften dahinfegten, die den Landadel in den Grund- festen seiner alten Machtstellung bedrohten, ohne doch eine kräftige Selbst- verwaltung für die Kreise zu begründen? Er konnte fortan dem Kanzler nicht mehr folgen, und es lag in der Natur der Dinge, daß er nunmehr mit der altständischen Partei, die ohnehin seinen Neigungen nahe stand, sich zu verständigen suchte. Sein Lehrer Ancillon, Wittgenstein, Schuck- mann sprachen im gleichen Sinne, und hatte der Communal-Ausschuß durch den Versuch übermäßiger Centralisation schwer gefehlt, so tauchte jetzt im gegnerischen Lager der ebenso bedenkliche Vorschlag auf: ob man nicht lieber die Gemeinde- und Kreisordnung der einzelnen Provinzen ganz in die Hände der künftigen Provinzialstände legen solle? Dergestalt schaarte sich aus alten und neuen Gegnern eine mächtige Opposition wider den Kanzler zusammen. Der Wind war ihr günstig, und leicht konnte sie bewirken, daß diese letzten, so erfolgreich begonnenen Reformen des greisen Staatsmannes ein Stückwerk blieben. So bedenklich standen die preußischen Dinge, als Hardenberg sich ge- nöthigt sah, seine Thätigkeit wieder den europäischen Fragen zuzuwenden. Dritter Abschnitt. Troppau und Laibach. Die neue Geschichte verdankt ihren eigenthümlichen Reichthum nicht dem Adel einer überlegenen Cultur, sondern der Weite ihres Gesichts- kreises, dem regen Verkehre ihrer freien Völkergesellschaft. Volksthum und Weltbürgerthum, nationale und allgemein menschliche Ideen be- kämpfen, ergänzen und verbinden sich seit den Tagen der Reformation in so mannichfachem Wechsel, daß die harte nationale Einseitigkeit des Alterthums und die theokratische Gebundenheit des Mittelalters daneben fast eintönig erscheinen. Bald scheidet ein neuer religiöser oder politischer Gedanke die moderne Staatenwelt in zwei große Lager, so daß die nationalen Gegensätze fast zu verschwinden scheinen, bald versuchen sich die Völker in schroffer Selbstgenügsamkeit von einander abzuschließen; bald verjüngen sich die modernen Nationen durch die Aufnahme fremder Ideen, bald stählen sie ihre Kraft im Kampfe wider ausheimische Gewalten. Kaum fünf Jahre nach dem Sturze des napoleonischen Weltreichs erhob sich die kosmopolitische Macht der Revolution von Neuem mit un- geahnter Stärke. Aus Südamerika, wo eine junge Völkerwelt ums Da- sein rang, schlug der Aufruhr zu Anfang 1820 in das spanische Mutter- land, bald auch nach Portugal hinüber, alle die alten Schlagworte der Revolutionen Nordamerikas und Frankreichs übten wieder ihre berückende Gewalt. Nach einem halben Jahre stand auch Italien in Flammen. Wieder ein Jahr darauf erhob Griechenland die Waffen gegen seine tür- kischen Herren, und auch in diesen nationalen Kampf klangen die welt- erobernden Ideen von 89 hinein: das Hellenenlied Δεῦτε παῖδες τῶν Ἑλλήνων war der letzte stürmische Nachklang der Marseillaise. In den Hauptländern Europas unterdrückt, brach die Revolution plötzlich, wie die räthselhafte Naturgewalt eines unterirdischen Brandes, an allen Außen- posten der Culturwelt aus dem Boden hervor. Der Zauber der unge- messenen Ferne, der Glanz des südlichen Himmels, die flackernde Leiden- schaft heißblütiger, halbgesitteter Völker erhöhten noch den romantischen Reiz des grandiosen Schauspiels. 9* III. 3. Troppau und Laibach. Mit dem ganzen Ungestüm ihres Hasses und ihrer Begeisterung stürzten sich die beiden größten politischen Dichter der Zeit, Byron und Moore, die Wortführer des weltbürgerlichen Radikalismus, in den Strudel der wilden Bewegung und begrüßten freudetrunken „das erste Jahr des zweiten Freiheitsmorgens“. Thomas Moore sah den Eispalast, den sich die heilige Allianz auf den winterlichen Schollen der Newa aufgebaut, vor dem Sonnenstrahl aus Süden zusammenschmelzen, er sah die Völker im Fackelreigen die Leuchte der Freiheit von Hand zu Hand geben und hoffte den Tag noch zu erleben, da dies heilige Feuer auf allen Altären der Erde lodern, da der Bund der Fürsten der Brüderschaft freier Na- tionen weichen würde. Byron aber ließ im Don Juan den schmetternden Weckruf erschallen: „die Revolution allein kann von der Hölle Koth die Welt befrei’n!“ — und bald kam die Zeit, da er triumphirend verkünden konnte: Auf Athos Höh’n, am Stillen Oceane, In beiden Welten weht dieselbe Fahne! Wie hätten die Deutschen, denen die ästhetische Weltanschauung noch im Blute lag, den abenteuerlichen Anblick dieser vulkanischen Erschütterung nicht mit Entzücken genießen sollen? Entmuthigt durch die traurigen Enttäuschungen ihrer ersten politischen Lehrjahre stand die Nation schon im Begriff, sich wieder gänzlich von den Fragen des Staatslebens ab- zuwenden; nur der romanhafte Zauber, der jene entlegenen Kämpfe um- spielte, vermochte sie aus ihrer Schlummersucht aufzurütteln. Echte Ideale, gesunde politische Gedanken konnte sie aus den Revolutionen des Südens freilich nicht gewinnen. Rasch nach einander war eine Glanzzeit des litera- rischen Schaffens und dann wieder eine Epoche kriegerischen Ruhmes über Deutschland dahingegangen. Nach all dem Wunderbaren, was man erlebt, erschienen die stillen Friedensjahre schal und leer, und in dem tapferen Geschlechte, das die Schlachten des Befreiungskrieges geschlagen, erklang jetzt schon häufig die verzweifelte Klage, man lebe in einer Zeit des Epigonenthums, die mit dem Fluche der Unfruchtbarkeit beladen sei. Welch eine Freude daher, als endlich wieder große Kämpfe und große Leidenschaften das Einerlei des Daseins zu unterbrechen schienen. Mit nervöser Neugierde verschlangen die deutschen Zeitungsleser alle die wun- derbaren Nachrichten aus dem Süden und begeisterten sich für das oft sehr zweifelhafte Heldenthum der romanischen Volksführer, derweil Stein und Gneisenau noch unter den Lebenden weilten; selbst der nüchterne Nieder- sachse Rehberg meinte, die spanischen Ereignisse seien vielleicht das Größte, was die Welt seit dreißig Jahren gesehen. Die christlich-germanischen Ideale der Studenten, die stolzen Erinnerungen von Leipzig und Belle Alliance verblaßten mehr und mehr. Die kosmopolitische Schwärmerei für die Ideen von 89 kam wieder obenauf, und dies Weltbürgerthum trug französische Farben, denn von dem Glorienscheine, der die südländischen Erhebung Südamerikas. Freiheitskämpfer umschwebte, fiel ein heller Abglanz zurück auf das Ge- burtsland der Menschenrechte. Durch die Erhebung der Völker des Nor- dens war das napoleonische Weltreich zertrümmert worden; seit den Re- volutionen von 1820 machten die politischen Gedanken der romanisch- katholischen Völker abermals die Runde durch die Welt. Unterdrückung und Verfolgung hatten unsere Presse heimgesucht, als sie zum ersten male das heimische Staatsleben zu beurtheilen gewagt; nun wendete sie sich ganz dem Auslande zu und füllte fast alle ihre Spalten mit Berichten aus Spanien und Italien, die sie den reicheren Zeitungen der Engländer und Franzosen entlehnte. So gewöhnten sich die Leser mit ihren Gedanken unstet in die Ferne zu schweifen und über un- verstandene Dinge abzuurtheilen. Mit dem Namen Revolution ward wieder ein Cultus getrieben, wie vor Zeiten als Klopstock die Morgen- röthe der gallischen Freiheit besang. Nur ein plötzliches Erwachen der freien Volkskraft schien dem deutschen Elend ein Ziel setzen zu können, und schon schalt mancher radikale Heißsporn zornig: alle Völker haben ihre Revolution gehabt, nur nicht die langsamen Deutschen! Daß die kühnste und fruchtbarste aller modernen Revolutionen aus dem Vater- lande Martin Luther’s hervorgegangen war, kam den Bewunderern der neufranzösischen Freiheit nicht zum Bewußtsein; und noch weniger hätten sie eingesehen, daß die revolutionären Erhebungen des Südens nicht der überlegenen Heldenkraft seiner Völker entsprangen, sondern den Freveln eines gewaltthätigen Despotismus, der auf den Massen ungleich härter lastete als die Nichtigkeit des Deutschen Bundes. Dergestalt begannen die Revolutionslehren der Besiegten in das Land der Sieger wieder einzu- dringen, und nach und nach ward ein Zündstoff angesammelt, der in den Erschütterungen von 1830 und 1848 sich entladen sollte. Noch war die Mißstimmung schwach und ungefährlich, sie beschränkte sich auf einige Kreise der gebildeten Klassen, denen die revolutionäre Willenskraft völlig abging; doch sie mußte mit den Jahren wachsen, da der Nation jede gesetzliche Mitwirkung bei der Bundespolitik verboten war und der Groll über die Mißgriffe der Regierungen durch das beschämende Bewußtsein der deut- schen Zersplitterung beständig verschärft wurde. — Mehr denn zweihundert Jahre lang war das bunte Rassengemisch des spanischen Amerikas den Europäern eine unbekannte Welt geblieben, argwöhnisch abgesperrt durch ein schläfriges kirchlich-politisches Regiment, das die Kolonien nicht eigentlich drückte, aber sie im Zustande ewiger Kindheit zu erhalten suchte. Erst seit der Abfall Nordamerikas dem jungen Welttheil den Anbruch eines neuen Tages verkündet und zugleich die Reformen König Karl’s III. dem Mutterlande wie den Kolonien einige Erleichterung des Handels, einige Freiheit des geistigen Lebens gewährt hatten, begann sich in diesen werdenden Völkern ein amerikanisches Selbst- gefühl zu regen. Als darauf die Spanier wider die französischen Er- III. 3. Troppau und Laibach. oberer kämpften, erhoben auch die Kolonien das Banner des Aufstandes, sie verjagten die Statthalter Joseph Napoleon’s und bildeten Junten nach spanischem Muster. Aber aus dem gemeinsamen Kampfe um natio- nale Selbständigkeit entwickelte sich nach und nach der Widerstand gegen Spanien selber, da das vom Kriege zerrüttete Mutterland die Kolonien sich selber überlassen mußte und die Cortes von Cadiz sich gleichwohl be- rechtigt glaubten „den Spaniern beider Hemisphären“ Gesetze zu geben. Schon im Jahre 1810 ertönte aus Mexico der Grito de dolores, eine gräßliche Empörung brachte die spanische Herrschaft in Mittelamerika dem Untergange nahe. Ein Jahr darauf verwahrte sich die „Erstgeborene der amerikanischen Freiheit“ Venezuela, fast mit den Worten der nordameri- kanischen Unabhängigkeitserklärung, das natürliche Recht der Völker, jeden Bund aufzulösen, der dem ursprünglichen Zwecke des Staatsvertrages nicht entspreche. Jener „Schmerzensschrei“ der Mexicaner, der späterhin in das Wör- terbuch der revolutionären Propaganda aufgenommen wurde, fand, als er zuerst erklang, in Europa wenig Beachtung; so lange die Spanier selbst den Verzweiflungskampf wider Napoleon führten, konnte ein Aufruhr wider dies bewunderte Volk in der alten Welt nur wenig Theilnahme erwecken. Als König Ferdinand nach Madrid zurückkehrte, lag es in seiner Hand, die offenbar verfrühte Bewegung durch einige kluge Zuge- ständnisse zu unterdrücken. Der verblendete Hochmuth des Bourbonen fachte das schon erlöschende Feuer wieder zu hellen Flammen an. Im Jahre 1817 standen die Chilenen auf, das thatkräftigste Volk des süd- lichen Continents. Seitdem schritt die Revolution gewaltig vor und sie bekannte jetzt offen ihr letztes Ziel, die Trennung vom Mutterlande. Die völkerbildende Macht des Krieges gab dem Leben dieser jungen Völker zuerst einen großen Inhalt, sie erweckte ihnen gemeinsamen Haß und Stolz, gemeinsame ernste Erinnerungen und damit das Bewußtsein ihrer Eigenart. Das glänzende Vorbild der benachbarten Vereinigten Staaten wirkte unwiderstehlich auf ein geschichtsloses Geschlecht, das noch nie selbst- thätig für den Staat gelebt und soeben erst die Gleichheitslehren der Fran- zosen wie eine neue Offenbarung empfangen hatte; und schon ließ sich voraussehen, daß aus dem Mordbrand des gräuelvollen Krieges ein ganzes Bündel von Republiken hervorgehen und die Republik in Amerika auf lange hinaus die Staatsform der Regel bleiben würde, wie die Mon- archie in Europa, die Theokratie im Orient. Die Bürger Nordamerikas harrten ungeduldig des Tages, da ihr junger Welttheil der Vormundschaft Europas endlich ganz entwachsen sollte. Die englische Handelspolitik hatte ihren spanischen Bundesge- nossen, nachdem er gegen Napoleon seine Dienste gethan, gleichgiltig fallen lassen und betrachtete mit offenbarem Wohlgefallen den Fortgang einer Bewegung, die ihr ein unendliches Marktgebiet zu erschließen ver- Revolution in Spanien. sprach. Obgleich beide Mächte ihre Neutralität noch nicht förmlich auf- gaben, so genügte doch ihre wohlwollende Haltung um den Plan einer euro- päischen Einmischung, der in Petersburg mehrmals auftauchte, zu vereiteln. Zahlreiche englische Freiwillige traten in die Heere der Rebellen ein, getrieben von jenem sicheren nationalen Instinkt, der die Briten überall auszeichnet; auch der tapfere Hannoveraner Uslar und manche andere Offiziere der Deutschen Legion, die daheim mit ihrem guten Degen nichts mehr anzufangen wußten, erwarben sich hier neuen Kriegsruhm im Kampfe wider dieselben Spanier, mit denen sie einst Schulter an Schulter gefochten hatten. Und nun, im Jahre 1819 kam die wunderbare Kunde von Bo- livar’s verwegenem Zuge über das Hochgebirge der Cordilleren und von der Gründung der Republik Columbia; wetteifernd verherrlichte die Presse beider Welttheile den Befreier Bolivar, den anderen Washington, den Hannibal der Anden. Von der Seelenruhe und der staatsmännischen Klarheit des großen Virginiers lag freilich gar nichts in dem widerspruchs- vollen Charakter dieses creolischen Helden, der zwischen Tollkühnheit und Kleinmuth, zwischen patriotischer Hingebung und schauspielernder Eitelkeit, zwischen radikalen Meinungen und despotischen Gelüsten unstet schwankte. Jedoch das kriegerische Ungestüm dieser unfertigen Völker, ihre zähe Ausdauer in Roth und Entbehrung übertraf bei Weitem Alles was die Nordamerikaner einst für die Unabhängigkeit ihres Landes geleistet hatten, sie verdienten sich die Freiheit durch schwere Opfer; und wie wüst auch die Zustände in den neuen Republiken vorerst noch erschienen, wer über den nächsten Tag hinausblickte durfte doch nicht mehr verkennen, daß die Weltgeschichte dort eines ihrer großen Gerichte hielt und wieder ein- mal den grausamen Wahrspruch fällte: Sic vos non vobis! Das Werk der Conquistadoren, die Entdeckung der neuen Welt konnte sich erst voll- enden, als ihr Kolonialreich in Trümmer fiel, denn jetzt erst begann die europäische Gesittung in vollerem Strome über den jungen Welttheil hereinzufluthen. — Eine seltsame Gunst des Schicksals fügte es nun, daß dieselben revolutionären Ideen, welche den Führern der aufständischen Creolen den Muth entflammten, die Widerstandskraft des Mutterlandes lähmten. Von Kaiser Alexander unterstützt, hatte König Ferdinand eine Flotte ge- bildet und um Cadix ein Heer versammelt, das den Aufruhr der Ame- rikaner bändigen sollte. Als dies Heer am Neujahrstag 1820 zu meu- tern begann, da war entschieden, daß Spanien nicht mehr die Macht besaß seine Kolonien zur Unterwerfung zu zwingen. In dem Soldaten- aufstande entlud sich nur der Unmuth einer arg verwahrlosten Truppe; als der Urheber der Bewegung, Oberst Riego, die Cortesverfassung von 1812 ausrief, fand er anfangs im Heere selbst nur getheilte Zustimmung. Erst durch die rathlose Schwäche König Ferdinand’s, der wie vom bösen Gewissen geschüttelt die Gegner gewähren ließ, errang die schwächliche III. 3. Troppau und Laibach. Bewegung ungeahnte Erfolge. Ihr Sieg war gesichert, sobald sie im Norden, unter den zähen Galicianern festen Fuß gefaßt hatte. Am 9. März beschwor der König vor dem revolutionären Stadtrath der Mad- rider Commune die Verfassung von 1812. Dies Grundgesetz, das der- selbe Fürst sechs Jahre zuvor unter dem Jubelgeschrei der Massen be- seitigt hatte, galt dem trunkenen Volke mit einem male als die Offen- barung der Freiheit. Der heilige Codex ward durch die Straßen ge- tragen und mit Kniebeugungen verehrt wie sonst das Allerheiligste; die Kinder in den Volksschulen lernten den Katechismus des göttlichen Ge- setzbuchs. In den neu berufenen Cortes entfaltete sich die ganze Pracht der melodischen spanischen Beredsamkeit; stürmischer noch erklangen die großen Worte in dem radikalen Klub des Cafe Lorencini, der bald in der Hauptstadt ebenso mächtig schaltete, wie einst der Jakobinerklub in Paris. Massenhaft wurden die Werke Voltaire’s, Diderot’s, Rousseau’s über die befreite Grenze eingeführt um das Volk mit den Heilslehren der Revolution zu tränken. Einige Monate hindurch badete sich das Land in einem Meere der Glückseligkeit. Was andere Völker in jahre- langen Kämpfen nicht erreichen konnten — so triumphirte die Madrider Presse — das hat Spanien errungen durch sechs Jahre der Geduld, einen Tag der Erfüllung und zwei Tage der Freude; bald werden die Fremden zu uns kommen um wahre Freiheit und Menschenwürde kennen zu lernen; Nationen, bewundert Spanien! Heere, ahmet unserer Tapfer- keit nach! Es klang wie ein Märchen aus der verkehrten Welt, daß diese selbst- genügsame Nation, die sich von den anderen Völkern stets am sprödesten abgeschlossen hatte und darum unter allen am wenigsten die Kraft der Propaganda besaß, jetzt den Anspruch erhob den Europäern das Gesetz der Freiheit zu geben. Und doch wurde dies unbekannteste Land Europas eine Zeit lang wirklich von der Presse aller Völker als die Heimstätte der politischen Weisheit gepriesen. Lichter Ruhm umstrahlte den spanischen Namen noch von den napoleonischen Zeiten her; wie dies Heldenvolk sich einst zuerst gegen den Imperator erhoben hatte, so schien es jetzt wieder der schlummernden Welt das Zeichen zu geben zum Kampfe um die constitutionelle Freiheit. Der vollständige und fast überall unblutige Erfolg täuschte auch Besonnene über die Kraftlosigkeit dieser Revolu- tion, alle ihre Sünden erschienen unschuldig neben der grausamen Miß- regierung der letzten Jahre. Selbst das entsetzliche Schauspiel der Mili- tärverschwörungen erregte wenig Aergerniß, denn die liberale Welt war beherrscht von Widerwillen gegen die stehenden Heere und sah in eid- brüchigen Soldaten nur Unglückliche, die ihr Menschenrecht zurückforderten. Der Führer des aufständischen Heeres, ein nichtiger, prahlerischer Demagog, wurde zum Helden des Tages; in Paris und London, in Wien und Berlin trug man Cravatten à la Riego. Und wie der spa- Die Cortes-Verfassung von 1812. nische Parteiname der Liberalen in alle Cultursprachen überging, so fan- den sich auch überall in der Welt gläubige Bewunderer, welche in dem heiligen Codex der Spanier das allgemeingiltige constitutionelle Vernunft- recht entdeckten, obgleich keine andere Verfassung jener Zeit so unverkenn- bar den Stempel eines ganz eigenartigen Ursprungs trug. Mitten im Sturme des Krieges, ohne jede Mitwirkung des landflüchtigen Königs, und doch beständig in Angst vor der Heimtücke des rückkehrenden Bour- bonen, hatten einst die Cortes von Cadix im Namen des souveränen Volks dies neue Grundgesetz berathen und Alles darin angesammelt was jenem aufgeregten, unerfahrenen Geschlechte groß und ehrwürdig erschien: die radikalen Sätze der neufranzösischen Doktrin und allerhand unklare Er- innerungen aus den altständischen Fueros des spanischen Mittelalters. Nur diese verwickelten, dem Ausländer kaum verständlichen Verhältnisse erklärten das Räthsel, wie die königstreuen Spanier dahin gelangt waren ihr altes Königthum so arg zu verstümmeln. Die Souveränität stand den Cortes zu, die ohne Zuthun der Krone aller zwei Jahre neu ge- wählt wurden und niemals aufgelöst werden konnten; vertagten sie sich, so ließen sie einen Ausschuß zur Beaufsichtigung der Krone zurück; so- bald sie einen Beschluß zum dritten male wiederholten, durfte der König nicht mehr widersprechen, und sogar das Recht, unfähige oder unwürdige Personen von der Thronfolge auszuschließen blieb den Cortes allein vor- behalten. Die Vertreter des souveränen Volks besaßen in der That alle Rechte eines Convents; ihre Allgewalt war nur beschränkt durch die naive Vorschrift: „Das spanische Volk ist verpflichtet die Freiheit mittels weiser und gerechter Gesetze zu erhalten und zu beschützen.“ Daß Spanien unter einer solchen Verfassung, mit einem nichtswür- digen König, einer fanatischen Clerisei und einem eidbrüchigen Heere, end- losen Wirren entgegentrieb, konnte den Staatsmännern der großen Mächte nicht entgehen. Besonders gefährlich erschien den Kabinetten die Macht der zahlreichen geheimen Vereine, die bei dieser Revolution unverkennbar mitgewirkt hatten. In seinen germanisch-protestantischen Heimathlanden war der Freimaurerorden von seinen humanen Zwecken niemals abge- wichen und stets ein freier Bund verbrüderter Vereine geblieben, weil er von der Staatsgewalt geduldet, in Preußen und einigen der deutschen Klein- staaten sogar begünstigt wurde. Die deutschen Logen standen allen poli- tischen Parteikämpfen fern, obwohl sie natürlich einzelne Radikale zu ihren Mitgliedern zählten und zuweilen wohl auch ein gewissenloser Abenteurer, wie Wit v. Dörring, seine Kenntniß der maurerischen Symbole mißbrauchte um Zutritt zu den Geheimbünden des Auslandes zu erlangen. In der katholischen Welt dagegen war der Orden, seit Papst Clemens XII. ihn verdammt hatte, oft von kirchlicher und politischer Verfolgung heimgesucht und dadurch, seinem ursprünglichen Charakter zuwider, in die Reihen der Opposition gedrängt worden. Die hierarchische, in Staat und Gesell- III. 3. Troppan und Laibach. schaft nach straffer Organisation verlangende Gesinnung der romanischen Völker und das schlimme Beispiel der Jesuiten beförderten das Wachs- thum der revolutionären Geheimbünde, die auf dem Sumpfboden des Despotismus immer ihre natürliche Nahrung finden. Ein Netz von ge- heimen politischen Vereinen überspannte die Mittelmeerlande, und manche von ihnen standen mit den Maurern in Verbindung oder benutzten doch maurerische Zeichen. Daß die spanischen Logen bei der Schilderhebung des Heeres die Hände mit im Spiele gehabt, stand außer Zweifel. Wie ein Blitzstrahl traf diese Nachricht den Wiener Hof: jetzt war sie entlarvt, die im Finsteren schleichende weltumspannende Verschwörung, vor deren Umtrieben Fürst Metternich die blinden Regierungen so oft gewarnt hatte. Kaiser Franz beeilte sich, das Verbot des Freimaurer-Ordens, das in seinen übrigen Kronländern längst bestand, auch dem lombardisch-vene- tianischen Königreiche drohend einzuschärfen. Wie frohlockte Haller, da er nun endlich beweisen konnte, woher die revolutionäre Sophistenzunft ihre räthselhafte Macht schöpfe; bis an sein Lebensende wurde er nicht müde, in leidenschaftlichen Schriften immer wieder zu versichern, daß die Wühlerei der Freimaurer alle die ungeheueren Erschütterungen der letzten Jahrzehnte verschuldet habe: war doch einst Philipp Egalit é von Orleans der Großmeister des Ordens in Frankreich gewesen, und viele Girondisten hatten ihm angehört! So armselige Märchen konnten den König von Preußen, der selber wie einst Friedrich der Große in die Loge eingetreten war, freilich nicht überzeugen; gleichwohl blieb an allen Höfen der Eindruck, daß dort im Süden eine geheimnißvolle, dämonische Macht des Verderbens sich rege. Die Besorgniß wuchs, als in Portugal ein anderer Riego, General Sepulveda auftrat. Auch hier meuterte das Heer, auch hier wurde, trotz der alten Feindschaft wider das Nachbarland, der heilige Codex der Spa- nier mit einigen radikalen Verschönerungen als Grundgesetz ausgerufen und die Bewegung zeigte hier eine unwiderstehliche, naturwüchsige Kraft, weil sie einen berechtigten nationalen Zweck verfolgte. Die Fremdherrschaft der Engländer, die bisher das politische Leben des unglücklichen Volkes unterbunden, seine wirthschaftlichen Kräfte schonungslos ausgebeutet hatte, brach zusammen, ihr brutaler Vertreter Lord Beresford ward des Landes verwiesen. — Mittlerweile war die Revolution schon in das Machtgebiet des Wiener Hofes selber erobernd eingezogen. Wie selbstgefällig hatte Metternich noch im vorigen Jahre die Huldigungen der italienischen Höfe entgegengenommen. Wie zuversichtlich baute er damals auf die Thatenscheu dieser furcht- samen Nation, wie prahlerisch schrieb er an Consalvi: die Pforten der Hölle werden nichts vermögen wider die Eintracht des Papstes und des Kaisers! Soeben noch war über dem Thore des Palastes Albergotti zu Arezzo die unterthänige Inschrift angebracht worden, welche der Welt Portugal. Neapel. verkündigte, daß hier vor’m Jahre der ruhmvolle Kaiser Franz gewohnt habe. Und jetzt kam die Schreckenskunde, daß am 2. Juli auch das nea- politanische Heer aufgestanden war. Die Demüthigung des Neffen in Madrid erschütterte durch einen natürlichen Rückschlag auch den Thron des Oheims in Neapel. So grausam wie sein spanischer Verwandter war König Ferdinand von Neapel nach seiner letzten Rückkehr allerdings nicht aufgetreten. Aber nachdem das mißhandelte Volk unter König Mu- rat zum ersten male den Segen einer streng geordneten bureaukratischen Verwaltung kennen gelernt hatte, vermochte der geistlose, zwischen Schlaff- heit und Willkür schwankende Absolutismus der Bourbonen, der um des lieben Friedens willen sogar mit den Räuberbanden Verträge schloß, sein altes Ansehen nicht wieder zu gewinnen. Ein finsterer Geist des Mißtrauens, das arge Vermächtniß langer Jahrhunderte der Fremdherrschaft, lag wie ein Fluch über dem Lande. Die Sicilianer verziehen dem Bourbonen nicht, daß er zum Dank für ihre bewährte Treue die uralte Selbständigkeit ihrer ruhmreichen Krone vernichtet, ihre kaum begründete neue Verfassung wieder aufgehoben und die Insel widerrechtlich mit den verhaßten Continentalen zu einem König- reiche beider Sicilien zusammengeschweißt hatte. Die gebildeten Klassen der Hauptstadt dachten noch immer mit unversöhnlicher Rachsucht an das gräßliche Jahr 1799, an den Verrath und den Massenmord, welche da- mals die erste Rückkehr der Bourbonen geschändet hatten, und rechneten die ganze Blutschuld jener Frevel dem königlichen Hause zu, denn ihr eigentlicher Urheber, Nelson, war vergessen. An den Personen des Hofes bekundete sich hier wie in Madrid schon jene stumpfsinnige Nichtigkeit, welche die späteren Geschlechter uralter Fürstenhäuser so häufig auszeichnet, nur daß der Angler Ferdinand von Neapel immerhin noch etwas männ- licher erschien als der Sticker Ferdinand von Spanien. Von allen den constitutionellen Verheißungen, die der Bourbone einst aus Palermo seinen Neapolitanern zugesendet, verlautete jetzt kein Wort mehr. Das Heer hatte unter Napoleon’s Fahnen zuerst den diesem Volke ganz unbekannten Feuertrank kriegerischen Ruhmes gekostet und sah sich jetzt mißachtet und ver- nachlässigt, seine schönsten Erinnerungen verhöhnt, seine bewährten Führer durch die Günstlinge des Hofes angefeindet oder verdrängt. Gesetzlicher Sinn war unmöglich in einem Lande, das binnen weniger Jahre so viele Herren hatte kommen und gehen sehen. Das Sektenwesen der geheimen Gesellschaften stand in üppiger Blüthe. Die aus Frankreich eingedrungene maurerische Gesellschaft der Carbonari, die in Italien bald den Charakter eines revolutionären Geheimbundes angenommen hatte, wetteiferte mit der reaktionären Verschwörung der Keßler in schlechten demagogischen Künsten. Also von allen Seiten her unterhöhlt brach die Selbstherrlichkeit der Bourbonen jählings zusammen, als die Dragoner in Nola den Aufstand III. 3. Troppau und Laibach. begannen. Unter den jauchzenden Zurufen des Volks zog die heilige Schwadron der Empörer sodann in der Hauptstadt ein, und sofort ward die spanische Cortesverfassung ausgerufen, obgleich sich ein vollständiger Abdruck des heiligen Codex im ganzen Lande nicht auftreiben ließ; denn überall verlangt die Masse, auch wenn sie meutert, nach einer unzweifel- haften Autorität, nach einem Panier, um das sie sich schaaren kann, und jenes unbekannte Grundgesetz galt nun einmal für das Evangelium der Freiheit. Der König unterwarf sich dem triumphirenden Aufruhr ebenso würdelos wie sein Neffe in Spanien. Als er die Verfassung be- schwor bat er den Himmel seinen Blitz auf ihn herabzuschleudern, falls er je den Eid bräche; insgeheim aber lauerte er wie der Spanier auf den gesegneten Tag der Rache. Die Aufständischen siegten ohne jeden Widerstand und schonten sorgsam die Sicherheit von Hab und Leben. Die deutschen Zeitungen konnten nicht genug der Wunder berichten von der Weisheit dieses so plötzlich zu seinen Jahren gekommenen Volkes; zum dritten male in wenigen Wochen triumphirte die Revolution ohne Blutvergießen. Liberale Kaufleute in Lon- don und Paris erboten sich zu Anleihen, napoleonische Generale entwarfen Kriegspläne für die Sache der Freiheit. Die Revolution hatte ihren Sitz im Heere und den gebildeten Klassen, nicht mehr, wie einst zur Zeit der parthenopäischen Republik, blos unter einer Handvoll unzufrie- dener Edelleute und Gelehrten; selbst der rohe Hafenpöbel der Haupt- stadt, den die Bourbonen so oft schon gegen die höheren Stände gehetzt hatten, zeigte sich diesmal der Sache der Signoren nicht feindselig. Trotz- dem war diese unwiderstehliche Bewegung nur der festliche Rausch eines Kindervolks, fast noch schwächlicher als ihr spanisches Vorbild. Die Massen frohlockten, wie sonst bei dem Wunder des heiligen Januarius, als die neugewählten Volksvertreter durch die fahnengeschmückten Straßen zur Kirche zogen und plötzlich Schwärme befreiter Vögel über den Gaffenden aufstiegen; das Parlament hallte wider von den Kraftworten revolutio- närer Redekunst, aber seine Beschlüsse bekundeten weder Einsicht noch Ent- schlossenheit. Das lärmende neue Nationalheer der Samniter, Marsen und Hirpiner krankte an allen Gebrechen einer improvisirten Volksbe- waffnung; und von Haus ward die Revolution geschwächt durch den grim- migen Haß der Insel wider das Festland. Auch die Sicilianer waren aufgestanden, auch sie hatten — so unwiderstehlich wirkte die Macht des radikalen Götzenbildes in dieser Zeit des Taumels — nicht ihr eigenes Werk, die wohldurchdachte sicilianische Verfassung vom Jahre 1812 wieder- hergestellt, sondern den unbekannten heiligen Codex der Spanier ange- nommen; doch da sie zugleich ein selbständiges Parlament für ihre Insel forderten und die Mordbanden der Galeeren in Palermo den Plünderungs- krieg begannen, so entspann sich zwischen den beiden Hälften des Staates ein verworrener, blutiger Kampf, dessen Sinn und Zweck fast im Dunkel lag. Italien und Oesterreich. Der Gedanke der italienischen Einheit war diesem Süden der Halb- insel, der seit Jahrhunderten ein selbstgenügsames Sonderleben führte, noch fast fremd; nicht die nationale Tricolore des Königreichs Italien, sondern die schwarzblaurothe Parteifahne der Carbonari wehte jetzt von den Wällen von S. Elmo. Nur die beiden hochherzigen Brüder Pepe und vielleicht noch einige andere napoleonische Veteranen hofften im Stillen auf den Bundesstaat Ausonien, das alte Traumbild der patrio- tischen Schwärmer. Gleichwohl konnte ein scharfer Beobachter wie Graf Adam Moltke aus dem phantastischen Treiben schon den ersten Wiegen- schrei einer erwachenden großen Nation heraushören; er wollte die Wäl- schen nicht tadeln, weil sie jetzt um dieselben Güter kämpften wie einst die Deutschen in den Jahren 1806—1815. Ueberall auf der Halbinsel trieben die Geheimbünde ihre unterirdische Arbeit. Noch war die Zahl ihrer Genossen gering; aber sie wirkten mit der ganzen fieberischen Rast- losigkeit südländischer Verschwörer, und das feine Machtgefühl, das diesem Volke selbst in den Zeiten seiner politischen Versunkenheit immer eigen blieb, hatte längst errathen, wo der Thränenquell Italiens floß. Die Fremdherrschaft lastete auf dem zerrissenen Lande; auf Oesterreichs Waffen stützten sich alle seine kleinen Despoten. Das schwarzgelbe Banner war der unglücklichen Nation das Symbol ihrer Knechtschaft, obgleich Oesterreich in Italien nicht willkürlicher schaltete als die einheimischen Fürsten; unum- wunden erklärte der conservative Piemontese d’Agli é jetzt schon den franzö- sischen Staatsmännern: der Sitz des Aufruhrs in Oberitalien sind die öster- reichischen Provinzen. In der Hofburg selbst ward dies dunkel empfunden. Bald nach dem Ausbruch des neapolitanischen Aufruhrs ließ Kaiser Franz in der Lombardei eine Treibjagd auf wirkliche und vermeintliche Verschwörer veranstalten. Giorgio Pallavicino, der Dichter Silvio Pellico und viele andere treue Patrioten wurden aufgegriffen um dann jahrelang im Sonnenbrande der Bleidächer Venedigs oder in den scheußlichen Kerkern des Spielbergs über die Menschenfreundlichkeit ihres guten Kaisers nachzu- denken. Wollte die Fremdherrschaft sich behaupten, so durfte sie den bleiernen Schlummer, der einst unter der Herrschaft der spanischen Vicekönige auf der Halbinsel gelegen hatte, nicht stören lassen; der Wiener Hof konnte in seinen Vasallenstaaten niemals constitutionelle Formen dulden, die in Mai- land und Venedig unmöglich waren. Jede revolutionäre Bewegung in Italien war eine Kriegserklärung gegen Oesterreich, auch wenn sie selber ihre nationalen Ziele noch nicht klar erkannte. — Die Gefahr schien um so ernster, da es auch auf dem alten Heerde der europäischen Revolution wieder zu schwälen begann. In Frankreich war das Jahr 1819 leidlich ruhig verlaufen. Als der Minister Decazes den König bewogen hatte, sechzig neue Pairs, zumeist Würdenträger des Kaiserreichs, in das Oberhaus zu berufen, da konnte man einen Augen- blick hoffen, daß die alte mit der neuen Zeit sich endlich vertragen und III. 3. Troppau und Laibach. der Parteikampf mildere Formen annehmen würde. Damals erregten die Betrachtungen der Frau von Sta ë l über die französische Revolution allgemeine Bewunderung — das politische Testament der Tochter Necker’s, das noch einmal mit der ganzen Selbstgerechtigkeit des französischen Doktri- narismus die alten, dem Herzen der Verstorbenen so theueren constitu- tionellen Heilswahrheiten verkündigte: nur wenn Frankreich unbedingt die englischen Institutionen annehme, könne die Nation wieder gesunden und eine neue Blüthezeit der Künste und Wissenschaft erleben; dann würden auch die Frauen wieder tugendhafter werden und der Ehrgeiz der Männer nicht mehr nach dem Mammon, sondern nach den edleren Kränzen des patriotischen Ruhmes trachten; wählet, so schloß sie, zwischen der Ruhmsucht und der Geldgier! Diese Weissagungen der edlen Frau, die sich von der wachsenden Macht der Börse und ihrem Einfluß auf die Abgeordneten offenbar nichts träumen ließ, fanden noch begeisterte Gläubige; die ganze mächtige Partei der Doktrinäre, der weitaus die meisten literarischen Talente der Nation angehörten, gab sich der ehrlichen Hoffnung hin, daß die parlamentarischen Formen den Franzosen einen neuen Idealismus erwecken würden. Und doch fehlte diesem Volke die erste Vorbedingung constitutioneller Freiheit, die Achtung vor dem Rechte. Es war Frankreichs Schicksal, alle die großen Kämpfe, welche Europa erschütterten, mit höchster Leidenschaft durchzufechten. Tödlich verfeindet wie einst Ligisten und Hugenotten stan- den Legitimisten und Radikale einander gegenüber, Beide zu schwach zur Herrschaft, Beide stark genug um den verfassungstreuen Mittelparteien die Massen des Volks zu entfremden. Während das Comité directeur der revolutionären Vereine an seinen Verschwörungsplänen weiter spann, führten die Ultras des Pavillons Marsan ebenso unbelehrbar den ge- heimen Krieg gegen die Charte fort. Noch immer waren die Emigranten für ihre Verluste nicht entschädigt, und so lange der Raub der Revolu- tion ganz ungesühnt blieb, konnte die Partei, die sich so gern für die Stütze des Thrones ausgab, die neue Ordnung der Dinge nicht ehrlich anerkennen. Von Altersher war sie an verrätherische Zettelungen mit dem Auslande gewöhnt; auch jetzt wieder bestürmten Chateaubriand und andere Ultras die großen Mächte mit Bitten und Rathschlägen. Im Oktober 1819 kam in tiefem Geheimniß ein Anhänger des Grafen von Artois nach Berlin und überreichte hier wie in Wien eine Denkschrift, welche die Höfe der großen Allianz beschwor, mit Hilfe des Thronfolgers dem verblendeten Könige die Augen zu öffnen und ihn zu einem Staats- streiche zu bewegen; im Nothfalle würde der verständige Theil der Nation sogar eine Intervention des Auslands zu Gunsten der königlichen Voll- gewalt willkommen heißen. Mémoire sur la situation de la France et sur les moyens de sauver cette monarchie, Okt. 1819. Observations dazu, aus Oesterreich gesendet, Okt. 1819. Rc- Ermordung des Herzogs von Berry. Beide deutsche Mächte wiesen den unsinnigen Vorschlag weit von sich. Aber die Parteiwuth der Ultras blieb unbesänftigt und sie entlud sich endlich in rasendem Toben, als am 13. Febr. 1820 der einzige noch jugend- kräftige Sohn des königlichen Hauses, der Herzog von Berry durch einen radikalen Fanatiker, den Schlosser Louvel ermordet wurde. Es ergab sich sogleich, daß der Mörder ohne Mitwisser war, doch statt zu beruhigen erhöhte diese Entdeckung nur den unheimlichen Eindruck der Blutthat. Welch ein tödlicher Haß gegen die Bourbonen mußte die hauptstädtischen Massen beseelen, wenn ein schlichter Handwerker, der nur mit seines- gleichen verkehrte und radikale Zeitungen las, auf den Gedanken verfallen konnte durch die Vernichtung des Tyrannengeschlechtes das Vaterland zu erretten! Das königliche Haus schien dem Aussterben nahe, die Ultras schnaubten Rache und ziehen das gemäßigte Ministerium der Mitschuld. Schon nach fünf Tagen mußte der König den Bitten des Thronfolgers und der Prinzessinnen nachgeben und seinen Liebling Decazes entlassen. Chateaubriand rief dem Gestürzten die gräßliche Anklage nach: seine Füße sind im Blute ausgeglitten, er ist gefallen! Nunmehr übernahm Richelieu wieder die Leitung des Cabinets, in der ehrlichen Absicht, zugleich die radi- kalen Verschwörer zu schrecken und den Grimm der Ultras zu mäßigen. Das Wahlgesetz ward geändert, so daß die Höchstbesteuerten den gehässigen Vorzug eines doppelten Stimmrechts erhielten, die Freiheit der Presse und der Personen scharf beschränkt. Der alternde König hatte inzwischen an der Gräfin du Cayla einen neuen Günstling gefunden und näherte sich seitdem den Ultras. Die großen Mächte verfolgten diesen Umschwung mit banger Be- sorgniß, sie hielten den wohlmeinenden Minister nicht für stark genug um den Sturm zu beschwören. Krusemark’s Berichte, Wien 21. Febr., 5. März 1820. In der That beförderten seine Maß- regeln nur die Erbitterung der Parteien. In Paris und anderen Städten rotteten sich die Massen zu wilden Aufläufen zusammen, und mehrmals floß Blut auf den Straßen. Im August ward in mehreren Garnisonen eine gefährliche Soldatenverschwörung entdeckt; ihre Fäden reichten, wie Jedermann fühlte, sehr weit hinauf in die Kreise der napoleonischen Offi- ziere und hinab bis zu dem geheimnißvollen Comité directeur, jedoch es gelang nicht sie ganz bloßzulegen. Und wieder wendeten sich leidenschaft- liche Ultras wie Sosth è ne de la Rochefoucauld hilfeflehend an die frem- den Mächte. Bergasse, derselbe unselige Mann, der, schon vor der Re- volution in Beaumarchais’ Lustspielen gebrandmarkt, dann im Jahre 89 bei allen Staatsstreichsplänen des Hofes mitgeschlichen war, sendete jetzt (1. Sept.) dem Czaren Alexander eine Denkschrift, die an die schlimmsten plik des Verfassers der Denkschrift, Berlin 8. Nov. 1819. Den Namen des Verfassers, der unzweifelhaft dem Pavillon Marsan nahe stand, vermag ich nicht anzugeben. III. 3. Troppau und Laibach. Ergüsse der alten Emigrantenthorheit erinnerte. Sie forderte feierlich den gemeinsamen Krieg der Großmächte wider die höllische Sekte, die von jeher in Frankreich ihr Nest gehabt; einen solchen Krieg beginnen heiße nicht ein Volk knechten, sondern ein geknechtetes Volk dem Joche entreißen. Was sei die Charte denn andres als die Verfassung von Sieyes? Zum Schluß ward noch die ganze Fabelwelt der reaktionären Gespensterseher heraufbeschworen und mit grellen Farben geschildert, wie der Vater aller revolutionären Sekten, der Freimaurerorden stets die Bour- bonen als das älteste aller Fürstenhäuser am bittersten gehaßt, und schon Cagliostro auf seinem Maurer-Taschenbuche die Buchstaben L. P. C. — Lilia pedibus calca — geführt habe. Bergasse, Denkschrift für Kaiser Alexander, Paris 1. Sept. 1820. So fanatischen Feinden gegenüber konnten auch die gemäßigten Par- teien ihr Blut nicht mehr bändigen. Die gesammte Presse der Opposi- tion hallte wider von schadenfrohem Gelächter, als Aug. Thierry und Guizot eben jetzt in zwei geistreichen Schriften zu erweisen versuchten, daß die französische Nation seit dreizehn Jahrhunderten in zwei tief verfeindete Stämme, den fränkischen Adel und den gallo-römischen Tiers-état zer- spalten sei — eine geistreiche Halbwahrheit, welche allerdings der historischen Forschung einen neuen Gedankenkreis erschloß, aber in den Parteikämpfen des Tages fast wie ein Aufruf zum Bürgerkriege klang. Der instinktive Haß der bürgerlichen Klassen gegen die Restauration, die ihnen als Herrschaft des Auslands galt, sah sich wissenschaftlich gerechtfertigt seit also das Köst- lichste was Frankreich besaß, seine unzerstörbare nationale Einheit in Frage gestellt wurde. Den tiefsten Grund der Unwahrheit des französischen Par- lamentarismus erkannten die beiden geistvollen Historiker ebenso wenig wie die anderen Liberalen. Beide fühlten zwar, wie mächtig der Bonapartis- mus noch in allen Anschauungen der Franzosen fortwirkte, und Thierry sprach sogar mit warmen Woxten von der Gemeindefreiheit, aber er ge- langte nicht zu der Einsicht, daß die bureaukratische Verwaltungsordnung Napoleons, die doch unzweifelhaft national war und mit den Lebensge- wohnheiten des Volkes immer fester verwuchs, sich mit constitutionellen Verfassungsformen niemals ehrlich vertragen konnte. In diesen Hader der Parteien hinein fiel nun plötzlich die erstaunliche Nachricht, daß die Wittwe des ermordeten Herzogs am 29. Sept. einen Sohn geboren hatte. Durch ein Wunder des Himmels war noch einmal aus dem alten Bourbonenstamme ein frisches Reis ausgeschlagen. Die Ultras sahen den Finger Gottes aus den Wolken herniederwinken und begrüßten das Kind Frankreichs, das Kind Europas mit denselben über- schwänglichen Schmeichelreden, welche zehn Jahre zuvor an der Wiege des Königs von Rom erklungen waren. Ihr Ch. Nodier schrieb: „das erste Lächeln, das seine Lippen am Tage der Taufe verklärt, wird eine Steigende Macht der Ultras. ungeheure Erlösung ankündigen!“ Die Blätter der Opposition verriethen ihre üble Laune indem sie verstohlen die Echtheit des jungen Bourbonen anzweifelten oder boshaft an die Stuarts erinnerten, denen das Schick- sal auch noch kurz vor ihrer Entthronung einen unerwarteten Stamm- halter bescheert hatte. In Wahrheit glaubte ganz Europa, daß ein un- erhörtes Glück den französischen Thron von Neuem befestigt habe. Erst die Zukunft sollte lernen, wie wenig der befangene Blick der Mitleben- den die Bedeutung der Ereignisse des Tages zu übersehen vermag. Jener wunderbare Glücksfall war ein schweres Mißgeschick für Frankreich und die Sache der Monarchie. Wäre die alte Dynastie damals ausgestorben, so hätte das Haus Orleans, das den Ideen des neuen Jahrhunderts näher stand, kraft seines Erbrechts den Thron bestiegen, und dann konnte viel- leicht ein nationales, von allen Parteien anerkanntes Königthum wieder Wurzeln schlagen und die zerrissene Kette der Zeiten endlich schließen. Die Geburt dieses Thronerben aber weckte auf’s Neue den alten Haß der demokratisirten Gesellschaft wider das königliche Haus und stachelte den lauernden Ehrgeiz der Orleans zu unheimlichen Plänen auf. Für den Augenblick freilich waren die Ultras im Vortheil, und da in Frankreich Niemand gern lange in den Reihen einer aussichtslosen Minder- heit verharrt, so errangen die Parteien der Rechten bei den Neuwahlen einen großen Erfolg. Noch ehe das Jahr zu Ende ging sah Richelieu sich ge- nöthigt zwei Führer der Ultras, Villele und Corbiere in das Ministerium aufzunehmen. Dies uneinige Cabinet behauptete sich nur mühsam in dem Gewoge der parlamentarischen Kämpfe. Während die deutschen Zei- tungsleser sich bewunderungsvoll an der glänzenden Beredsamkeit der Pa- riser Kammern weideten, war der französische Staat durch die Gehäs- sigkeit seiner Parteien dermaßen geschwächt, daß seine Stimme im Rathe der großen Mächte wenig mehr galt. — Kaum minder bedenklich erschien zur Stunde die Lage Englands. Die Erbsünde des britischen Parlamentarismus, die Vernachlässigung der niederen Stände trug endlich ihre Früchte. Die hungernden Massen, denen der ersehnte Friede nur neues Elend gebracht, knirschten in die Zügel, blutige Straßenkämpfe verkündeten das Nahen einer ernsten so- cialen Bewegung, und statt die Gefahr durch die Herabsetzung der drücken- den Kornzölle und andere dringend nöthige wirthschaftliche Reformen zu beschwören griff das Tory-Cabinet mit rücksichtsloser Härte durch. Fast gleichzeitig mit den Karlsbader Beschlüssen erschienen die sechs Knebelbills gegen die Presse und die öffentlichen Versammlungen. Während die Na- tion über diese letzte schwere Verletzung ihres Verfassungsrechts noch murrte, begann sie auch schon wahrzunehmen, wie tief Englands Macht in der Staatengesellschaft gesunken war. Gedeckt durch den Silbenwall ihrer Meere war die englische Handelspolitik von Altersher gewohnt, die jedem Staate eingeborene Selbstsucht mit einer cynischen Unbefangenheit, die Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 10 III. 3. Troppau und Laibach. sich keine Regierung des Festlandes erlauben durfte, zur Schau zu tragen, und längst betrachtete es die Welt als ein politisches Naturgesetz, daß alle Bundesgenossen des treulosen Albion unfehlbar betrogen wurden. Schließlich kam doch selbst für diese unangreifbare Insel der Tag, da sie erfahren mußte, daß auch im Völkerverkehr sittliche Mächte wirken und jeder Staat durch das Uebermaß der Untreue sein eigenes Ansehen zer- stört. In Spanien, in Portugal, in Sicilien, in Preußen, überall hatte England seine treuen Waffengefährten preisgegeben oder übervortheilt. Der englische Name, der in den napoleonischen Tagen weithin durch die Welt geleuchtet hatte, war jetzt allgemein verhaßt; Lord Castlereagh galt auf dem Continente nur noch für den dienstwilligen Schleppträger Met- ternich’s, und nicht mit Unrecht schleuderte Brougham den unfähigen Ministern den Vorwurf zu: unter ihrer Leitung sei Großbritannien nur eine Macht zweiten Ranges. In diesem Augenblicke allgemeiner Unzufriedenheit, im Januar 1820 starb der geisteskranke greise König. Der letzte und nichtigste der nichtigen vier George bestieg den Thron und bewährte sofort, daß er wirklich, wie Lord Byron schon dem Prinzregenten zugerufen hatte, aus dem blutigen Staube des kopflosen Karl I. und des herzlosen Heinrich VIII. geformt war. Sein Dichten und Trachten ging auf die Vernichtung der unglücklichen Königin Karoline. Der Treulose, dessen ganzes häusliches Leben nur ein fortge- setzter Ehebruch gewesen, hatte die Stirn, seine Gemahlin öffentlich der Untreue anzuklagen. Auch die gefährliche Verschwörung des Radikalen Thistlewood gegen das Leben der Minister, die im Februar entdeckt wurde, brachte den König nicht auf ernstere politische Gedanken. Seine eigenen Minister und alle befreundeten Höfe sahen mit Schrecken einen europäischen Skandal voraus und riethen dringend ab; man erwog bereits, ob nicht Metternich selbst nach London gehen sollte, um den ärgerlichen Handel beizulegen. Bernstorff an Ancillon, 20. Mai 1820. Sobald sich aber zeigte, daß Georg IV. von seinem längst gehegten Entschlusse nicht abzubringen war, lieh der österreichische Staats- mann dem alten Bundesgenossen unbedenklich seinen Beistand. Seit Jah- ren waren die Diplomaten des Prinzregenten der verfolgten Fürstin auf ihren Reisen nachgegangen, erlauchte Namen aus dem englischen und han- noverschen Adel hatten sich nicht gescheut die Bettmädchen in den Gasthöfen auszuhorchen. Jetzt legte sich auch die bewährte k. k. Polizei ins Zeug und trieb in Mailand ein ganzes Gelichter von Lakaien, Kurieren und Zofen zusammen, das in London wider die Königin aussagen sollte, und der Kurfürst von Hessen sendete dienstbeflissen seinen Hofbereiter als Zeugen hinüber. Piquot’s Bericht, Wien 17. April, Hänlein’s Bericht, Kassel 28. August 1820 u. s. w. u. s. w. Prozeß der Königin Karoline. So begann denn im August der Prozeß der Königin vor dem Ober- hause, und fast ebenso erregt wie die Engländer folgten die Deutschen den beispiellosen Auftritten dieser „königlichen Bordellkomödie“. Denn es war ein Fürst des Deutschen Bundes, der also jede Scham verleug- nete, und eine deutsche Fürstentochter, der solche Schmach bereitet wurde. Was war dieser braunschweigischen Prinzessin nicht Alles geboten worden, seit sie zuerst den Fuß an den Strand der ungastlichen Insel gesetzt hatte, ein unerzogenes junges Geschöpf, vorlaut, taktlos, launisch, und bei Alledem doch ein ehrliches deutsches Naturkind, aufrecht und tapfer, unter Menschen menschlicher Liebe fähig, zu wahrhaftig für die Schein- heiligkeit dieses Hofes. Von dem Gatten gleich im ersten Augenblicke roh beleidigt, dann gleichmüthig verlassen, verrathen, mißhandelt; gewalt- sam getrennt von ihrer Tochter Charlotte, die doch immer mit dem siche- ren Gefühle des edlen Weibes nach der Mutter zurückverlangte; gemieden, verleumdet, mit Koth beworfen von der vornehmen Gesellschaft — so mußte sie leben viele Jahre lang. Als sie dann endlich den Staub dieses Landes von den Schuhen schüttelte, mit ähnlichen Empfindungen wie Lord Byron, da fand sie wie er eine boshafte Freude daran, den Abscheu der englischen Splitterrichter trotzig herauszufordern. Ungeduldig heischte sie vom Schicksal Ersatz für alle die vertrauerten Jahre und leerte auf ihren abenteuerlichen Wanderfahrten den Becher der Lust mit lechzenden Lippen bis zu seiner eklen Hefe. Zuweilen brach die unverwüstliche gute Natur wieder hervor, im Oriente spendete sie den Pestkranken uner- schrocken Trost und Pflege; zuletzt verwilderte sie doch in dem wüsten Treiben. Nach der Thronbesteigung ihres Gemahls kehrte sie heim um ihr königliches Recht zu wahren; und nun stand sie vor den Unterthanen, die sie richten sollten, gewiß ein schuldiges Weib, nicht mehr würdig einer Krone, aber was wogen alle ihre Sünden gegen die Frevel dessen, der ihr Leben vergiftet? Es war doch nicht blos der Haß gegen den verächtlichen Fürsten, sondern ein ehrenwerthes menschliches Gefühl, was die Massen der Hauptstadt so günstig für die Königin stimmte. Selbst der Wittwer der Prinzessin Charlotte, der kluge Prinz Leopold von Koburg hielt es für Ritterpflicht seine Schwiegermutter zu besuchen, wofür er denn freilich in Gentz’s Briefen den Ehrentitel einer Haupt-Canaille erhielt. Tag für Tag zog das Volk in dichten Schaaren den Hyde-Park entlang, um der Königin zu huldigen und vor den Thoren des Oberhauses den Lord Castlereagh zu bedrohen, der gemächlich mit unbewegtem Gesicht mitten durch die Tobenden seines Weges schritt. Wüthende Libelle überschütteten den König mit Verwünschungen; ein Zerrbild zeigte ihn, wie er im Karren zum Schindanger hinausgefahren wurde, darunter die Inschrift: Katzenfressen. Drei Monate hindurch wurde aller Schmutz des Hofes vor den Augen Europas mit der umständlichen Gründlichkeit des englischen 10* III. 3. Troppau und Laibach. Gerichtsverfahrens zusammengekehrt, und sein Brodem stank zum Himmel. In Brougham’s beredtem Munde gestaltete sich die Vertheidigung der Königin zu einer erdrückenden Anklage wider ihren Gemahl, der in der Einsamkeit des Parks von Windsor seinen Grimm und seine Schande verbergen mußte. Im November fiel endlich die Entscheidung; nur mit neun Stimmen Mehrheit sprachen sich die Lords für die Trennung der königlichen Ehe aus. Der König gab sein Spiel verloren, er ließ die Bill zurückziehen, weil sie nunmehr im Hause der Gemeinen unmöglich durchgehen konnte. Einen monarchischen Staat hätte eine solche Entehrung der Krone bis in seine Grundfesten zerrüttet. Der gewaltige Bau dieser parla- mentarischen Aristokratie blieb unerschüttert, denn sein Schwerpunkt lag nicht mehr bei der Krone. Der Prozeß der Königin Karoline setzte nur das Siegel unter die längst vollzogene Vernichtung der alten unab- hängigen monarchischen Gewalt und bekundete vor aller Welt, daß der König von England kaum noch die Macht eines venetianischen Dogen besaß. Für die Herrschaft der Torys aber ward diese Niederlage ver- hängnißvoll. Sie hatten einst die Nation mit hartnäckigem Muthe zum Kampfe gegen das napoleonische Weltreich geführt; doch seitdem war die Zeit über sie hinweggeschritten, alle ihre früheren Verdienste verschwanden neben der völlig unfruchtbaren, gedankenlosen Politik der letzten fünf Jahre. Der allgemeine Unwille über das System der Erstarrung stei- gerte sich jetzt bis zur Verachtung; die verhaßte Regierung hielt sich nur noch aufrecht, weil vorderhand Niemand bereit war ihre traurige Erb- schaft anzutreten. Die seit Langem entmuthigten und zerstreuten Whigs begannen wieder zu erstarken und sammelten sich in der Stille um das Programm der Parlamentsreform. In solcher Lage durfte Castlereagh nicht mehr wagen seinen reaktionären Herzensneigungen die Zügel schießen zu lassen und der europäischen Politik seines Freundes Metternich ohne Vorbehalt zu folgen. Erschüttert durch innere Kämpfe sahen die beiden con- stitutionellen Westmächte den Revolutionen des Südens gleich rathlos zu. — Die moderne Wissenschaft sucht die Größe der Monarchie nicht mehr, wie die politische Doctrin des Alterthums, in der persönlichen Ueberlegen- heit eines gottgesendeten Herrschergeschlechts, sondern in der Selbstän- digkeit einer auf eigenem Rechte ruhenden und darum unparteiischen, der socialen Begehrlichkeit entrückten Staatsgewalt. Für das Gefühl der Völker aber gewinnen die politischen Institutionen nur durch die han- delnden Menschen Sinn und Leben. Eine so schmachvolle Selbstent- würdigung des Königthums, wie sie dies Geschlecht gleichzeitig in Spanien, Italien und England erlebte, mußte in weiten Kreisen die monarchische Gesinnung untergraben. Solchen Fürsten gegenüber erschienen die Lehren der Legitimität wie ein grausamer Spott; und da die Völker stets über den Leiden der Gegenwart die schwereren Nöthe der Vergangenheit zu Der Bonapartismus. vergessen pflegen, so wendeten sich bereits viele Blicke sehnsüchtig rück- wärts nach jenem Gewaltigen, der einst die legitimen Fürstenhäuser so unvergeßlich gedemüthigt hatte. Ganz ohne Wirkung war die emsige geheime Thätigkeit der Sendboten von St. Helena nicht geblieben. In den letzten Jahren seiner Herrschaft hatte sich der Erbe der Revolution nur noch als ein Despot gezeigt; jetzt im Elend kehrte der Bonapartis- mus der Welt wieder das demokratische Gesicht seines Januskopfes zu. Alle die Briefe und Denkwürdigkeiten, mit denen der Verbannte den europäischen Büchermarkt überschwemmen ließ, erzählten rührsam, wie er sein Lebelang nur das eine Ziel verfolgt habe, den Franzosen nach der Wiederherstellung der Ordnung auch die Freiheit zu schenken; auf seine alten Tage hatte er sich mit einem Kreise aufgeklärter Menschen- freunde umgeben und diese als espions de vertu im Gefolge der Kai- serin in die Provinzen senden wollen, um überall die Klagen der Armen und Bedrängten entgegenzunehmen; lediglich durch die Kriegslust seiner neidischen Nachbarn war der Friedensfürst immer wieder gezwungen wor- den das Schwert zu ziehen und die Ausführung seiner Lieblingspläne zu vertagen. Die lächerlichen Märchen fanden doch schon manches wil- lige Ohr. In Frankreich und Polen wiederholten Tausende die zornige Klage Beranger’s: adieu donc pauvre gloire; in allen Vasallenlanden des Imperators wurden die napoleonischen Erinnerungen wieder lebendig. Selbst in England gab es Unzufriedene, die in Napoleon’s Sturz nur noch den Triumph der rohen Macht über den Genius sehen wollten, und Byron scheute sich nicht, die Ehrenlegion und die Tricolore als den Stern der Tapferen und den Regenbogen der Freien zu verherrlichen. Mittlerweile unterhielten Eugen Beauharnais und seine Schwester Hortense von Baiern aus einen regen Verkehr mit Napoleon’s Abge- sandten. Frau v. Abel und die Wittwe des Marschalls Ney vermittelten die Verbindung mit Frankreich; und ungeachtet der wiederholten Mahnun- gen der Großmächte konnte sich der gute König Max Joseph nicht ent- schließen, seinem Liebling Eugen das Handwerk zu legen. Weisung an Zastrow, 12. Aug. 1818. Dessen Berichte, 29. Nov. 1818, 28. Sept. 1819, 1. Mai 1822 u. s. w. Eine bona- partistische Partei, welche geradeswegs die Herstellung des Kaiserreichs erstrebt hätte, bestand freilich nirgends mehr außerhalb dieses engen Krei- ses der Napoleoniden. Im Gefühl seiner Schwäche verband sich der Bonapartismus mit den radikalen Parteien; überall säte er Unfrieden und nährte den Groll wider das Bestehende; in allen revolutionären Geheimbünden Frankreichs, Italiens, Polens waren napoleonische Vete- ranen thätig. Die Presse war der Zornreden wider den Corsen endlich müde geworden; sie brachte jetzt häufig gefühlvolle Klagen über das harte Loos des „Gefangenen der Millionen“, — denn aus den Lügenberichten III. 3. Troppau und Laibach. von St. Helena konnte sie unmöglich errathen, wie unwürdig dieser Mann des Mitleids war — oder sie verglich boshaft anspielend das Genie des Entthronten mit den Erben seiner Weltherrschaft. Ein Spottbild, das in Süddeutschland umlief, stellte die drei Monarchen der Ostmächte dar, neben ihnen ein Thier mit drei Leibern und einem Kopfe; über dem Ungethüm erhob sich die Gestalt Napoleon’s; dazu die Frage: „nun rathe, welchem von uns Dreien der eine Kopf gehört.“ Als endlich im Sommer 1821 die Nachricht von dem Ableben des Verbannten nach Europa kam, da übte der Tod seinen verklärenden Zauber, und Viele, die dem Lebenden geflucht, fühlten sich erschüttert von der Tragik seines Schicksals. Sogar Papst Pius VII. , der unter der Roheit des Impe- rators so schwer gelitten, richtete an die greise Lätitia Buonaparte einen warmen Trostbrief und bekundete mit rührenden Worten, wie unaus- löschlich das Bild des großen Landsmanns in die Herzen der Italiener eingegraben war. Unwillkürlich entsann sich die Welt wieder des kaiserlichen Knaben, der in Oesterreich aufwuchs, seinem Hause, seinem Vaterlande absichtlich entfremdet. Auf dem zweiten Pariser Friedenscongresse hatten die Staats- männer der fünf Mächte sich in dem Wunsche vereinigt, daß der Erbe Napoleon’s, zur Beruhigung der Zukunft Europas, für den geistlichen Beruf erzogen werden möge. Nun da die Begabung des frühreifen Kindes sich entfaltete, mußte der Wiener Hof bald einsehen, wie wenig dieser Feuergeist zum Priester taugte. Jedoch die Absicht, den Stamm des Imperators aussterben zu lassen, wurde festgehalten, am zähesten von dem Berliner Cabinet, das sich gegen die Napoleoniden stets ganz unversöhnlich zeigte. Als Kaiser Franz seinen Enkel zum Herzog von Reichstadt ernannte, verlieh er die Würde, auf Preußens dringende Vor- stellungen, ausdrücklich nur dem Prinzen persönlich, nicht seinen Nach- kommen. Weisung an Krusemark, 24. Jan. Dessen Berichte, 4., 11. Febr. 1818. So reifte der Sohn des Weltherrschers zum Manne heran, mißtrauisch überwacht von den Todfeinden seines Geschlechts. Und welch eine Rolle spielte in der furchtbaren Tragödie dieses Hauses das flache Weib, das einst in den vier Jahren cäsarischer Herrlichkeit alle heimischen Erinnerungen verleugnet und selbst die Muttersprache fast verlernt hatte! Als wäre nichts geschehen führte Marie Luise in Parma noch bei Leb- zeiten ihres Gemahls ihr leichtfertiges Wittwenleben, und empört über die Herzlosigkeit der Oesterreicherin fragte Byron: warum sollen die Fürsten das Gefühl der Völker schonen, wenn ihre eigenen Gefühle Possen sind? Die neue Ordnung der Staatengesellschaft begann schon überall zu schwanken; der Wiener Congreß hatte den Zweck seiner großen Friedens- arbeit nur halb erreicht, das Zeitalter der Revolutionen war noch nicht Radikale Stimmungen. geschlossen. Ein radikaler Zug ging durch die Welt; die Sünden der hergestellten alten Gewalten hatten den Schlauch des Aeolus wieder ge- öffnet. Darum zog Haller sofort die Sturmglocke und forderte, in jener grimmigen Schrift über die spanische Verfassung, den Vernichtungskrieg wider die Revolution. Sein Schweizer Landsmann Troxler antwortete ihm, indem er Buchanan’s und Milton’s Schriften über das Recht des Widerstandes in deutscher Bearbeitung herausgab (1821) und in einem ge- harnischten Vorwort der Partei Haller’s vorwarf, ihr Ultraismus ent- springe nicht der Ueberzeugung, sondern dem Eigennutz und der Begehr- lichkeit. Auch das war ein Zeichen der Zeit, daß diese Schrift „Fürst und Volk“ sogleich in zwei starken Auflagen vergriffen wurde, obgleich der ab- strakte Tyrannenhaß jener beiden kühnen Monarchomachen doch einer längst überwundenen Weltanschauung, dem kirchlich-politischen Radikalismus des Jahrhunderts der Religionskriege angehörte. Und gleich als gälte es die Lehren Buchanan’s und Milton’s feierlich zu rechtfertigen, verjagte der clericale Tägliche Rath von Luzern sodann den Uebersetzer aus seinem Lehramt. Schroff und starr traten fast überall die revolutionäre Doctrin und das legitime Recht einander entgegen. Der Kampf mußte kommen, und noch auf lange hinaus schien jede Versöhnung unmöglich. Schon die ersten Nachrichten von den Unruhen im Südwesten er- füllten alle Höfe der großen Allianz mit schwerer Sorge. „Der Libera- lismus geht seine Wege“, schrieb Metternich nach der Ermordung des Herzogs von Berry, „es regnet Mörder, da haben wir schon den vierten Sand seit neun Monaten!“ Einige Wochen schmeichelte man sich noch mit der Hoffnung, daß die Fluth der Revolution wieder ebben würde; erst seit der König von Spanien sich der Cortesverfassung unterworfen hatte, erkannte man den ganzen Umfang der Gefahr. Ueber die Ver- werflichkeit dieses Grundgesetzes waren alle fünf Mächte einig. Bern- storff und Ancillon sprachen das allgemeine Urtheil aus, als sie er- klärten, König Ferdinand habe seine Schande unterschrieben, aus einer solchen durch Aufruhr ertrotzten Verfassung könne nur eine schlechte Re- publik mit einem Schattenkönige hervorgehen. Besonders verstimmt zeigte sich König Friedrich Wilhelm selbst. Hardenberg wollte den Gesandten Frhrn. v. Werther, einen klugen Diplomaten, der schon seit längerer Zeit beurlaubt, in Madrid durch einen Geschäftsträger vertreten wurde, jetzt sofort auf den wichtigen Posten zurücksenden; der König aber weigerte sich entschieden Hardenberg’s Tagebuch, 28. März, 1. April 1820. , offenbar weil er dieser revolutionären Regierung keine Höflichkeit gönnte. III. 3. Troppau und Laibach. Weder in Berlin noch in Wien wurde irgend bezweifelt, daß der in Aachen erneuerte Bund wider die französischen Revolutionsparteien mittelbar auch gegen andere Länder gelte und die großen Mächte mithin berechtigt seien, wie vor fünf Jahren in Frankreich, so jetzt in Spanien das Haus Bourbon zu beschützen. Aber war es rathsam, war es auch nur möglich, dies vermeinte Recht sogleich zu gebrauchen? Von allen Höfen wagte allein der Petersburger diese Frage rundweg zu bejahen. Da Czar Alexander das Madrider Cabinet, freilich mit geringem Erfolg, beharrlich bevormundet und die Versammlung der Truppen um Cadiz selber mit veranlaßt hatte, so empfand er den Aufruhr des spanischen Heeres wie einen Schlag in’s eigene Angesicht. Schon am 3. März, noch bevor der Sieg der Revolution entschieden war, bat er die Mächte, daß ihre Gesandten zu Paris wegen der spanischen Angelegenheiten in Berathung treten möchten, und nachdem er sie sodann noch mehrmals vertraulich zu gemeinsamen Schritten ermahnt hatte, rückte er endlich am 2. Mai mit dem Vorschlage heraus: die verbündeten Höfe sollten von den spanischen Cortes die förmliche Verleugnung der Revolution und die Einführung einer gemäßigten Verfassung fordern. Auf einen solchen Antrag, der den reizbaren Nationalstolz der Spanier schwer verletzen mußte, konnten die deutschen Großmächte sich nicht einlassen. Selbst Napoleon hatte in Spanien die Grenzen seiner Macht gefunden; jetzt vollends schien ein Krieg wider die Halbinsel ganz aussichtslos, da König Ludwig XVIII. inmitten der Wirren seiner hei- mischen Parteikämpfe weder selber eine bewaffnete Einmischung wagen noch etwa deutschen oder russischen Truppen den Durchmarsch gewähren konnte. Und hätte auch das Tuileriencabinet sich zu einem so tollkühnen Entschlusse aufgerafft, so durfte ihn doch die englische Handelspolitik, nach ihren alten Traditionen, nimmermehr erlauben; die Tory-Regierung war im Parlamente unrettbar verloren, sobald sie einem russisch-franzö- sischen Kreuzzuge gegen Englands alten Bundesgenossen zustimmte. Lord Castlereagh fühlte dies sofort und trat den Einmischungsgelüsten des Czaren von Haus aus schroff entgegen. Die wahren Grundsätze der großen Allianz — so erklärte er seinem Monarchen am 30. April — dürfe man nicht dergestalt verallgemeinern, daß sie zu einer Verlegenheit für eine constitutionelle Regierung würden. Zugleich erinnerte Welling- ton die Verbündeten an seine eigenen spanischen Erfahrungen und warnte sie vor dem Fremdenhasse dieses unnahbaren Volks. Der alte Söldner- führer konnte sich’s dabei nicht versagen, seinen stillen Groll gegen das preußische Volksheer wieder einmal durch einen Vergleich, der wie die Faust auf das Auge paßte, zu bekunden; er nannte in einem Briefe an Richelieu die Meuterei der spanischen Truppen ein schreckliches Beispiel für die deutschen Staaten, welche ähnlich gebildete Heere besäßen! Angesichts dieser Haltung der Westmächte mußten auch die beiden Spanien und die Großmächte. deutschen Höfe den Gedanken einer europäischen Intervention von sich weisen, obwohl Hardenberg gegen eine gemeinsame Berathung der Pariser Gesandten nichts einzuwenden fand. Beide betrachteten Spanien für jetzt als einen verlorenen Posten; die Ruhe Frankreichs galt ihnen mehr als jene entlegenen Händel. Die Thatenlust des Czaren hatte in Wien von Neuem das alte Mißtrauen gegen Rußland erweckt; auch die zweideutige Haltung des Petersburger Cabinets nach den Karlsbader Beschlüssen blieb in der Hofburg unvergessen, und soeben waren aus der Balkanhalbinsel wieder beunruhigende Nachrichten über die Umtriebe russischer Agenten eingelaufen. Krusemark’s Berichte, 16. Jan., 10. April, 15., 22. Mai 1820. Darum empfahl Metternich jetzt abermals, wie vor zwei Jahren S. o. II. 123. , den Abschluß eines geheimen Sonderbündnisses zwischen den deut- schen Mächten, das seine Spitze nöthigenfalls wider Rußland kehren sollte. Aber auch diesmal lehnte Preußen die Zumuthung ab; denn der König blieb unerschütterlich des Glaubens, daß nur der Bund der drei Ostmächte den Weltfrieden sichern könne, und auch Bernstorff fand den Vorschlag Met- ternich’s weder klug noch redlich. „Wir müssen, schrieb er an Ancillon, Rußland gegenüber durchaus aufrichtig bleiben und wollen vor ihm weder ein Unrecht zu verbergen noch ein Unrecht zu gestehen haben. Unsere Freundschaft mit Oesterreich kann nie zu eng und nie zu stark werden, aber sie muß vollkommen frei und ein reines Vertrauensverhältniß bleiben. Der Vortheil, den wir uns davon versprechen, würde vernichtet werden durch den ersten geschriebenen Buchstaben, der uns einer förmlichen und bestimmten Verpflichtung unterwürfe.“ Bernstorff an Ancillon, 16. April 1820. Nach diesem Mißerfolge in Berlin versuchte Metternich sein Glück bei dem Czaren selber und sendete im Mai dem Gesandten Lebzeltern eine lange, für den Kaiser persönlich bestimmte Denkschrift. Bernstorff nannte diese Arbeit seines Wiener Freundes ganz unklar, schwach, verworren, und in der That war kaum jemals ein armseligeres Schriftstück aus Metternich’s fruchtbarer Feder geflossen; denn da er mit seinen liberalen Gegnern die Vorliebe für doktrinäre Sätze theilte, so hatte er auch jetzt seinen Widerspruch gegen eine europäische Intervention, der sich doch nur aus der augenblicklichen Lage der Großmächte ergab, in die Form allge- meiner politischer Maximen eingekleidet und war also, ohne es zu merken, zu einer Theorie der Nicht-Intervention gelangt, welche den so oft wieder- holten Grundsätzen der Stabilitätspolitik schnurstracks zuwiderlief. Metternich’s Denkschrift über die spanische Revolution (an Lebzeltern, Mai 1820). Bernstorff an Ancillon, 20. Mai 1820. Metternich’s Phantasie hatte nur fünf Metaphern in ihrem Vermögen, welche sich allesammt auf die Revolutionsgefahr bezogen und der diploma- tischen Welt bereits geläufig waren: den Vulkan, die Pest, den Krebs- III. 3. Troppau und Laibach. schaden, die Wasserfluth und die Feuersbrunst. Diesmal eröffnete der Vulkan den Reigen. „Europa ruht auf einem Vulkan,“ begann die Denkschrift wehmüthig, die Lavamassen der ersten Revolution bedecken noch Frankreichs Umgebungen, und schon ist der kaum wiederhergestellte Grundsatz der Legitimität aufs Neue erschüttert. „Die Aufgabe scheint für die Menschen zu schwer gewesen zu sein; Gott allein steht es zu, die Welt zu regieren und durch eine einzige Willensthat feste und un- wandelbare Gesetze zu begründen.“ Von den revolutionären Staaten Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland, galt Italien dem Oesterreicher immerhin noch als das glücklichste Land — wenige Wochen bevor die Re- volution in Neapel ausbrach: dort herrsche leidliche Ruhe, Dank der Klugheit der Regierungen. Unter den conservativen Mächten stellte er natürlich sein Oesterreich am höchsten; denn dieser Staat „bewahrt vor seinen Nachbarn den Vorzug seiner alten Gesetze, die Kraft seiner bunten Zusammensetzung (la force de ses subdivisions) und die Macht der Ge- wohnheiten.“ Mit Hilfe der Feuersbrunst zog er sodann aus dieser dü- steren Schilderung des Bestehenden einige noch traurigere Schlüsse: „Bei Feuersbrünsten wird es oft unmöglich, die brennenden Gebäude zu retten und die Vorsicht sieht sich darauf beschränkt, die noch nicht vom Feuer ergriffenen zu retten.“ Darauf folgte gar die in diesem Munde unbe- greifliche Versicherung: die Geschichte aller Völker lehrt „daß fremde Ein- mischung die Erfolge einer Revolution niemals aufgehalten oder geregelt hat, es sei denn in Ländern von mäßiger Ausdehnung.“ Und so bleibe denn für jetzt nur übrig: feste moralische Verbindung und lebendiger Gedanken- austausch zwischen den großen Höfen, gemeinsames Vorgehen gegen die falschen Doktrinen u. s. w. Eine Fülle von Schmeicheleien für Kaiser Alexander bildete den Schluß. Sie konnte den Czaren nicht darüber täuschen, daß Oesterreich in die spanischen Händel bis auf Weiteres nicht eingreifen wollte. Da der Wiener Hof dies überdies am 5. Juni förm- lich erklärte und auch Preußen zu Anfang Juli in ähnlichem Sinne ant- wortete, so mußte der Czar seine Pläne aufgeben. Spanien war durch die Gunst seiner geographischen Lage und durch Frankreichs Schwäche vor- läufig vor jedem Angriff gesichert. — Die friedfertige Stimmung des Wiener Hofes schlug aber sofort und vollständig um, als am 22. Juli die Nachricht von dem Beginn der italie- nischen Revolution einlief, eine Schreckensbotschaft, die um so peinlicher überraschte, weil der Gesandte in Neapel soeben erst gemeldet hatte, dort sei alle Welt über die Thorheit der spanischen Rebellen empört. Krusemark’s Bericht, 8. Mai 1820. Da waren alle die salbungsvollen Versicherungen, daß Gott allein die Welt regiere und fremde Einmischung niemals eine Revolution zu hemmen ver- möge, augenblicklich vergessen. In einem donnernden Artikel verkündete Italien und die Großmächte. der Oesterreichische Beobachter den getreuen Unterthanen, der Geist des Verderbens habe sich eines glücklichen, weise verwalteten Landes bemäch- tigt, und alsbald erklärte Metternich dem preußischen Gesandten seinen festen Entschluß, diesen Aufruhr um jeden Preis niederzuwerfen. Krusemark’s Bericht, 2. Aug. 1820. Er sah nicht nur die Machtstellung Oesterreichs in dem einen ihrer beiden mitteleuropäischen Bollwerke bedroht, er durfte sich auch über Verletzung der Verträge beschweren, da die italienischen Bourbonen ihm in dem ge- heimen Wiener Vertrage vom 12. Juni 1815 versprochen hatten, ihre alten monarchischen Institutionen nicht zu verändern. Mit rastlosem Eifer bereitete er seinen Gegenschlag vor. Selbst der Verlust einer zweiten Tochter, der ihn in diesem Frühjahr getroffen hatte, lähmte ihm die Thatkraft nicht, obgleich er im häuslichen Leben nicht ohne Gemüth war und die zweifache Heimsuchung schwer empfand. Bei dem kläglichen Zustande des Heeres und des Staatshaushalts schritten die Rüstungen freilich sehr lang- sam vorwärts; es währte viele Wochen, bis die Garnisonen in dem un- ruhigen Oberitalien genügend verstärkt waren, und dann noch mehrere Monate, bis man den Kreuzzug nach Unteritalien wagen konnte. Metter- nich mußte dies wissen; die Unwahrheit war ihm aber schon so zur an- dern Natur geworden, daß er sich nicht enthalten konnte, selbst in einem Privatbriefe, wo die Lüge gar keinen Zweck hatte, mit dem ruhigen und doch raschen Vorschreiten der Rüstungen Oesterreichs zu prahlen. Auch bei Leipzig, fuhr er fort, habe dies bescheidene alte Oesterreich zwei Drittel des gesammten verbündeten Heeres auf das Schlachtfeld gestellt, während sich in Wahrheit unter den 255,000 Mann der Verbündeten nur etwa 100,000 Oesterreicher befunden hatten. Zum würdigen Abschluß seines Selbstlobes fügte er noch hinzu: „wir sind recht schlechte Marktschreier!“ Doch was verschlug es, wenn die Rüstung sich etwas verspätete? Der Ausgang eines Krieges gegen Neapel war um so weniger zweifelhaft, da die Stimmung der großen Mächte den Plänen der Hofburg zu statten kam. Die italienische Revolution wurde an allen Höfen von Haus aus ungleich härter verurtheilt als die spanische Erhebung, schon weil die Re- gierung von Neapel bei Weitem nicht so übel berufen war wie die allgemein mißachtete Madrider Camarilla. Inmitten der streitenden Interessen und der wechselseitigen Eifersucht unserer Staatengesellschaft kann jede Nation nur durch die vollendete That das Recht ihres Daseins erweisen und sich die Achtung der Nachbarn erzwingen. Da der Bau der Wiener Ver- träge auf der politischen Nichtigkeit der beiden Culturvölker Mitteleuropas ruhte, so galt es unter den Staatsmännern dieses Zeitalters jahrzehnte- lang als ein Glaubenssatz, daß die Italiener zu nationaler Selbständig- keit gänzlich unfähig seien. Und leider thaten auch die preußischen Diplo- maten das Ihre um dies allgemeine Vorurtheil zu nähren; sie ahnten III. 3. Troppau und Laibach. nicht, daß alle Ausländer, aus dem nämlichen Grunde, ganz ebenso lieb- los und ungerecht über die politische Fähigkeit der Deutschen sprachen. Der englische Gesandte A Court schilderte die Bewegung, die doch von den besitzenden Klassen ausging, als eine Erhebung des Pöbels wider das Eigenthum. Niebuhr in Rom fühlte sich von den demagogischen Künsten der Carbonari dermaßen angeekelt, daß er den Aufstand mit einer Neger- Rebellion verglich und über die Hundischkeit dieser Wälschen nicht genug Arges zu sagen wußte; auch sein junger Sekretär Bunsen meinte, an eigentliche Freiheit sei in diesem versunkenen Volke gar nicht zu denken. Großes Aergerniß erregte insbesondere die Haltung des Kronprinzen Franz von Neapel, den der greise Ferdinand, um sich selber für die Stunde der Vergeltung aufzusparen, zum Statthalter ernannt hatte. Der Sohn war seines Vaters würdig; er trug die Carbonarifarben und spielte die Rolle des volksfreundlichen Fürsten nur um die Liberalen desto sicherer zu ver- derben. Im Auslande aber durchschaute man das Doppelspiel des bour- bonischen Thronfolgers noch nicht; er galt für einen Freund des liberalen bairischen Kronprinzen, und ein an den Höfen umlaufendes Schreiben des geistreichen Prinzen Christian von Dänemark, der den Aufruhr in Neapel mit angesehen hatte und den Charakter König Ferdinands ganz richtig beurtheilte, versicherte bestimmt, der Sohn sei ernstlich constitutionell und handle nicht aus Schwachheit. Schreiben des Prinzen Christian v. Dänemark, Neapel, 11. Juli 1820. Adressat war wahrscheinlich der König von Dänemark. Welche Aussicht, wenn ein liberaler junger König sich an die Spitze einer nationalen Bewegung der Italiener stellte! Die unheimlichste Erscheinung in dieser Revolution blieb doch die Macht der geheimen Vereine, die sich hier so überraschend stark zeigte; nichts schien gewisser als daß diese furchtbare Verschwörung sich bis nach Frank- reich, Deutschland und England verzweige. So äußert sich u. A. das für die Höfe von Paris und London bestimmte Mé- moire de la Cour de Prusse, 7. Okt. 1820. Darum hielten die fünf Mächte allesammt ein strenges Einschreiten für nöthig; und Niemand be- stritt, daß dem zunächst bedrohten Oesterreich dabei die Vorhand gebühre. Die Gesandten der neuen neapolitanischen Regierung wurden von keinem der fünf Höfe zugelassen. Der König von Preußen — und gleich ihm Kaiser Franz — ließ ein Schreiben König Ferdinand’s, das ihm den erfolgten Umschwung anzeigen sollte, uneröffnet liegen, und Bern- storff erklärte, dereinst werde Seine Sicilianische Majestät dem Könige dafür Dank wissen. Um die Höfe in ihrem Abscheu zu bestärken, sen- dete ihnen Metternich den Bericht über seine vertrauliche Unterredung mit dem revolutionären Gesandten, dem Fürsten Cimitille. Wie furchtbar hatte er da den Unglücksmann angeherrscht, wie kunstvoll seine dritte Lieblingsmetapher, die Pest verwerthet: gegen ein so von der Pest ver- Oesterreich und Neapel. wüstetes Land müßten alle Nachbarn sich durch eine strenge Quarantäne decken; nur eine Rettung bleibe noch, wenn die ehrlichen Leute in Neapel ihren König bäten: nehmen Sie die Zügel der Regierung wieder, be- rufen Sie ein Kriegsgericht über General Pepe, dann können Sie auf den Beistand von 100,000 Oesterreichern zählen. Ministerialschreiben an Krusemark, 9. Sept. Gespräch des Fürsten Metternich mit Fürst Cimitille, für die verbündeten Mächte lithographirt, Sept. 1820. Den kleinen deutschen Regierungen wurde am 25. Juli mitgetheilt, daß Kaiser Franz, durch die Verträge zur Ueberwachnng Italiens ver- pflichtet, im äußersten Falle entschlossen sei, die bewaffnete Rebellion mit Gewalt niederzuschlagen, und inzwischen auf unverbrüchliche Ruhe in Deutschland zähle. Es bedurfte der Mahnung kaum. Die Kleinen hielten sich alle untadelhaft gehorsam, die meisten aus Angst vor der Revolution, einige aus Furcht vor den Großmächten. Der König von Baiern sprach seine Entrüstung über die Jakobiner des Südens ganz ebenso heftig aus wie der Kurfürst von Hessen, der sich mehrmals erbot, seine Truppen wider die wälschen Rebellen marschiren zu lassen. Auf den Stuttgarter Hof hatten die Carbonari große Hoffnungen gesetzt, weil die Wundermähr von der schwäbischen Freiheit bis in den fernen Süden gedrungen war. Zwei Agenten aus Neapel kamen nach Stuttgart um mit dem freien Württemberg Freundschaft zu schließen und seine Institutionen kennen zu lernen. Wintzingerode aber wies sie aus und bemerkte ihnen trocken: wir haben von Neapel nichts, von den Großmächten viel zu erwarten. Die neue neapolitanische Regierung war von der Staatengesellschaft ge- ächtet, sie fand in ganz Europa nur bei zwei Mächten Anerkennung: bei dem unberechenbaren Brüsseler Hofe, der dafür von Kaiser Alexan- der scharf zurechtgewiesen wurde, und bei ihren Gesinnungsgenossen in Madrid; dort hatte der Triumphzug der Cortesverfassung einen Freuden- sturm erregt, der spanische Stolz wallte hoch auf und die radikalen Parteien schöpften frischen Muth. Hänlein’s Bericht, Kassel 17. Dec.; Küster’s Berichte, Stuttgart 23. September, 25. Nov. Kapodistrias an den russischen Gesandten v. Phull in Brüssel, Okt. 1820. Ueber die Mittel und Wege aber, die zur Vernichtung der Revo- lution führen sollten, gingen die Ansichten der Großmächte noch weit auseinander. Oesterreich wünschte freie Hand für seine Unterhändler und für seine Waffen, um in Neapel, den Verträgen gemäß, den alten Zustand wieder herzustellen; am besten also, wenn sich die Mitwirkung Europas, die man doch nicht ganz umgehen konnte, auf einen „mora- lischen Beistand“ beschränkte, wenn die Gesandten der großen Mächte in Wien, wie früher in Paris, zu einer ständigen Conferenz zusammen- träten und das allein handelnde Oesterreich mit ihren unmaßgeblichen Rathschlägen unterstützten. Derselben Meinung war der preußische Hof, III. 3. Troppau und Laibach. der von vornherein die italienische Frage durch die Wiener Gläser be- trachtete. „Mehr denn jemals ist die Sache Oesterreichs jetzt die Sache von ganz Europa“, schrieb Bernstorff schon am 12. August, und Niebuhr ward sofort angewiesen, mit dem österreichischen Gesandten in Rom sich zu verständigen. Alles sollte vermieden werden was den rächenden Arm der Hofburg in Italien irgend aufhalten konnte. Ministerialschreiben an Krusemark, 12., 19., 30. Aug., 9. Sept. 1820. Freilich ward diese Haltung Preußens nicht blos durch die Freundschaft bestimmt, sondern auch durch eine nüchterne realpolitische Erwägung, welche dem Wiener Hofe noch monatelang verborgen blieb. Der König wollte seinen er- schöpften Staat unter keinen Umständen mit neuen Verpflichtungen be- lasten; keinen Mann und keinen Thaler dachte er für diese südländischen Wirren zu opfern. Behielt Oesterreich in Italien volle Freiheit, so blieb Preußen am sichersten aus dem Spiele. Auch die englische Regierung hätte für jetzt gern jede förmliche Verabredung zwischen den großen Mächten ver- hindert; denn lebhafter als Lord Castlereagh konnte selbst Metternich die Bändigung der Revolution nicht wünschen, und da eine europäische Inter- vention sich vor dem schwierigen Parlamente nicht verantworten ließ, so dachte das Tory-Cabinet die Züchtigung der Carbonari wo möglich der Hofburg allein zu überlassen. Daß Oesterreichs Machtstellung auf der Halbinsel sich dadurch von Neuem befestigen mußte, war dem alten Bun- desgenossen des Hauses Lothringen nur willkommen. Um so bedenklicher erschien diese Gefahr dem Tuilerienhofe. Auch Richelieu verabscheute die Revolution, die sich ja gegen die Vettern des Allerchristlichsten Königs richtete, jedoch das Uebergewicht Oesterreichs im Süden durfte kein französischer Minister noch verstärken helfen, und wer stand dafür, daß nicht England die italienischen Wirren benutzen würde um sich abermals auf Sicilien einzunisten? Daher beantragte Richelieu schon in den ersten Tagen des August bei der Hofburg die Einberufung einer europäischen Reunion nach dem Muster des Aachener Congresses. Krusemark’s Bericht, Wien 5. Aug. 1820. In einem Rundschreiben an die großen Mächte lehnte Oesterreich den Vorschlag ab, weil er nur Zeitverlust bewirken und den englischen Hof abschrecken würde (28. August). Das Petersburger Cabinet dagegen er- griff den Gedanken Richelieu’s mit Feuereifer. Der Czar lebte und webte noch in dem Traume seines großen christlichen Bundes. Er hoffte: wenn das hohe Tribunal Europas zusammenträte, dann könnte vielleicht die Revolution auf beiden Halbinseln überwunden, aber auch Oesterreichs Eigenmacht gezügelt und in Neapel wie in Madrid unter der Aufsicht der großen Mächte ein gemäßigtes Regiment begründet werden. Ganz hatte Alexander die liberalen Ideale frührer Jahre noch nicht überwunden; seine weiche Natur sträubte sich wieder die Einsicht, daß der Radikalismus Verabredung eines neuen Congresses. des Krieges, wenn es einmal zum Schlagen kam, über beide Halbinseln fast unvermeidlich eine harte Reaktion heraufführen wußte. Da die Hof- burg bei ihrer Weigerung verblieb, so griff der Czar endlich zu einem oft erprobten Mittel und beschwor seinen königlichen Freund in einem zärtlichen Briefe, ihm diesen Herzenswunsch nicht zu versagen. Der Sprache des Gemüths vermochte Friedrich Wilhelm selten zu widerstehen, sofern es sich nicht um Gewissensfragen handelte. Er willigte in die Berufung einer Reunion — sehr ungern freilich und ohne seine Meinung über die ita- lienische Frage zu ändern. Bernstorff’s Weisung an Krusemark, 17. Sept. 1820. Nunmehr mußte auch Metternich nachgeben, wenn er den Czaren nicht beleidigen wollte, und die drei Monarchen ver- abredeten, da der Czar des Reichstags halber in Warschau weilte, um Mitte Oktober in dem nahen Troppau zusammenzutreffen. Wie einst die Niederlande unter Wilhelm III., so bildete jetzt Oesterreich den Mittel- punkt der Staatengesellschaft, und wie man damals alle großen Congresse, vom Nymwegener bis zum Utrechter Frieden, auf niederländischem Ge- biete abzuhalten pflegte, so ward es jetzt zur Regel, daß die Beherrscher Europas sich um Kaiser Franz, in seinen Kronländern zusammenfanden. Den Westmächten kam die Abrede der drei Monarchen sehr unge- legen. Richelieu erschrak über die Folgen seines eigenen Vorschlags, er begann zu ahnen, welche peinliche Rolle die beiden constitutionellen Höfe des Westens in Troppau neben den drei Ostmächten spielen würden; doch es war zu spät zur Umkehr. In seiner Verstimmung verfiel er dann auf eine unglückliche Halbheit und beschloß, mindestens nicht selber auf dem Congresse zu erscheinen. Castlereagh aber wurde durch den Prozeß der Königin in London festgehalten und beauftragte seinen Bruder, den Ge- sandten in Wien, Lord Charles Stewart, dem Kaiser Franz nach Troppau zu folgen. Das ließ sich zur Noth vor dem Parlament entschuldigen; über die Herzensmeinung seiner britischen Freunde konnte Metternich doch nicht in Zweifel sein, da sie eben jetzt zum Schutze der königlichen Fa- milie eine Flotte nach Neapel sendeten. Während also die drei Monar- chen des Ostens mit ihren leitenden Ministern persönlich in Troppau er- schienen, war England nur durch einen Staatsmann zweiten Ranges, einen unbedeutenden, launischen Sonderling vertreten. Fast noch deut- licher spiegelte sich die Rathlosigkeit des französischen Hofes in den Per- sonen seiner Vertreter wieder. Was vermochte der kluge, aufrichtig con- stitutionell gesinnte Graf La Ferronays zu leisten, da ihm als erster Be- vollmächtigter der Marquis von Caraman vorgesetzt war, ein erklärter politischer Gegner, der den Ultras nahe stand? So traten die Westmächte von Haus aus unsicher und schwächlich auf. Nur die beiden deutschen Höfe wußten genau was sie wollten: die Vernichtung der Revolution durch Oesterreich allein. III. 3. Troppau und Laibach. Diese Ueberlegenheit des klaren Willens mußte auch Kaiser Alexan- der bald genug empfinden. Der Czar wollte den Zweck ohne die Mittel, er schwankte wieder zwischen den Rathschlägen Nesselrode’s und Kapodi- strias’, und die Erfahrungen, die er soeben auf seinem zweiten polnischen Reichstage gesammelt, konnten ihm wahrlich nicht die Kraft des Entschlusses stählen. Welch ein widerwärtiges Bild politischer Thorheit war ihm dort entgegengetreten! Eine ganze Reihe verständiger Gesetze unter tollen Reden sammt und sonders verworfen; auf den Gallerien lärmende und drohende Studenten; dazu im Lande überall das unfaßbare und doch Jedermann fühlbare Treiben der nationalen Freimaurer, und in dem neuen natio- nalen Heere nur eine große Verschwörung. Unaufhaltsam trieb das ver- blendete Volk einer neuen Revolution entgegen. Trotz alledem wollte Alexander die Hoffnung nicht aufgeben, daß die Freiheit unter den Fitti- chen des weißen Adlers eine Heimstätte finden werde. Er schloß den un- fruchtbaren Reichstag mit einigen schmerzlichen, aber liebevollen Vorwürfen. „Ihr habt, so rief er den Landboten zu, das Gute für das Böse erhalten, Polen ist in die Reihe der Staaten wieder eingetreten. Ich werde bei meinen Absichten beharren. Fraget Euer Gewissen und Ihr werdet wissen, ob Ihr dem Lande alle die Dienste geleistet habt, die es von Eurer Weis- heit erwartet.“ Diese Thronrede verschickte er sodann an die Gesandt- schaften, nebst einem eigenhändigen Rundschreiben, worin er nochmals die constitutionellen Institutionen pries, welche der fast einstimmige Wunsch der Völker fordere. Immerhin ließen die widerwärtigen Vorgänge einen Stachel in der Seele des Czaren zurück. Obgleich Alexander dem Wiener Hofe noch keineswegs völlig traute, so empfing er doch den Gesandten Lebzeltern, der mit vertraulichen Aufträgen des Kaisers Franz nach War- schau kam, sehr herzlich, und ließ durch Kapodistrias der Hofburg aus- sprechen, wie viel Segen er sich von der Eintracht der großen Mächte ver- spreche: „zweimal haben die Völker und die Fürsten den Bund der mäch- tigsten Monarchen gesegnet; sie werden es auch diesmal thun.“ Zugleich bat er die englische Regierung, mit vollem Vertrauen an der Reunion theilzunehmen. Kapodistrias an Metternich, Warschau ; an Fürst Lieven in London. 1820. An eine Intervention in Spanien wagte er für jetzt nicht mehr zu denken; er sah ein, daß die Thätigkeit des Congresses sich zunächst auf Italien beschränken mußte. — So war die Lage am 20. Oktober, als die Vertreter der Mächte nach und nach in der stillen Hauptstadt des österreichischen Schlesiens eintrafen. Hier im abgelegenen Wiesenthale der Oppa konnte man ganz den Ge- schäften leben, hier war man sicher vor allen den Neugierigen und Bitt- Eröffnung des Troppauer Congresses. stellern, die sich einst in Aachen an die Monarchen herangedrängt hatten. Mit dem Regenwetter des Herbstes stellte sich freilich auch die kleinstädtische Langeweile ein. Außer der Freundin Gentz’s, der geistreichen Gräfin Ur- ban ließ sich kaum jemals eine Dame in den Salons blicken, und die meisten der versammelten Staatsmänner glaubten wirklich einer großen Sache ein schweres Opfer zu bringen, indem sie wochenlang in der Ein- tönigkeit dieses diplomatischen Mönchslebens aushielten. Die Vertreter der Westmächte befleißigten sich einer so ängstlichen Zurückhaltung, daß ein gemeinsames Vorgehen der fünf Höfe von vornherein fast unmöglich schien. Lord Stewart war von seinem Bruder angewiesen, alle Beschlüsse womöglich nur zum Bericht zu nehmen, weil die englische Regierung nicht glaube, daß die Bestimmungen des großen Bundesvertrags sich auf die italienische Frage anwenden ließen. Er weigerte sich gleich in der ersten Sitzung am 27. Okt., ein Protokoll zu unterzeichnen, und man mußte sich mit einem von Gentz geführten Journale behelfen. Castlereagh, Weisung an Stewart, 15. Okt.; Hardenberg’s und Bernstorff’s Bericht, 27. Okt. 1820. Darum fanden auch nur wenige förmliche Sitzungen statt. Die Entscheidung erfolgte durch vertrauliche Unterredungen, und diesen steckte Metternich sicheren Blicks sogleich ein greifbares Ziel, indem er bald nach Eröffnung des Congresses dem preußischen Staatskanzler sagte: Wir, die Ostmächte sollten vorangehen, da in den Grundsätzen Alles einig ist, und keine Zeit mit Verhandlungen verlieren, die weder in London noch in Paris zum Ziele führen können. Hardenberg’s Tagebuch, 25. Okt. 1820. Es galt also, zunächst den Czaren ganz für die österreichische Ansicht zu gewinnen und einen einmüthigen Beschluß der drei freiesten und gesündesten Staaten — wie Metternich die Ostmächte nannte — herbeizuführen; dann schien mindestens die still- schweigende Zustimmung der beiden unfreien, durch parlamentarische Rück- sichten gebundenen Cabinette möglich. Preußen begnügte sich dabei mit der bescheidenen Rolle des Vermittlers zwischen den beiden Kaisermächten. Dem Könige erschien in der düstern Laune, die ihn jetzt beherrschte, der Zwang der höfischen Gesellschaft noch unleidlicher als sonst; sichtlich un- lustig, traf er erst am 7. Nov. in Troppau ein und schützte bald ein Un- wohlsein vor, um den Congreß schon nach vierzehn Tagen wieder zu ver- lassen. Bernstorff wurde durch einen Gichtanfall an das Bett gefesselt; dem Staatskanzler aber lagen seine preußischen Sorgen näher am Herzen als die wälschen Streitigkeiten, er überließ die Leitung der Verhandlungen vertrauensvoll seinem österreichischen Freunde, ohne zu errathen, wie arg- wöhnisch dieser ihn selber betrachtete. Für Metternich war jetzt die Stunde gekommen, seine ganze diplo- matische Gewandtheit zu entfalten; es kostete ihn einige Tage heißer Ar- Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 11 III. 3. Troppau und Laibach. beit, bis er endlich durch wiederholte vertraute Gespräche die Vorliebe des Czaren für den liberalisirenden Kapodistrias etwas erschüttert hatte. In diesem Griechen sah der Oesterreicher nur noch „einen gründlichen, vollständigen Narren“; der wechselseitige Haß der beiden Staatsmänner ließ die sachliche Meinungsverschiedenheit zwischen den Kaisermächten größer erscheinen als sie im Grunde war. Um dem Czaren seine Ergebenheit zu beweisen, ging Metternich alsbald auf jenen alten Lieblingsplan der Petersburger Politik ein, welchen die russischen Staatsmänner schon in Aachen und dann noch oftmals den verbündeten Mächten empfohlen hatten: er erbot sich zur Unterzeichnung eines europäischen Garantie-Vertrages, kraft dessen alle Souveräne einander wechselseitig ihren Besitzstand gegen jede gewaltsame Störung von innen wie von außen verbürgen und also der traumhafte Heilige Bund endlich einen greifbaren Inhalt erhalten sollte. Bernstorff’s Bericht, 21. Okt. 1820. Vrgl. o. II. 474. Aber der nüchterne Oesterreicher wollte vorher die praktische Frage des Augenblicks, die Intervention in Neapel, entschieden sehen, während der phantasiereiche Czar zuerst den Ausbau seiner Heiligen Allianz zu vollenden und dann erst diese neuen Grundsätze des Völkerrechts auf Italien anzuwenden dachte. In der ersten Conferenz verlas Metternich mehrere Briefe, in denen König Ferdinand von Neapel mit grellen Farben seine Nothlage schilderte und sich feierlich gegen den ihm angethanen Zwang verwahrte; derselbe Fürst, der soeben die neue Verfassung beschworen und dabei den Blitz des Himmels auf sich herabgerufen, erklärte jetzt, daß er mit dem Messer an der Kehle sein Parlament habe eröffnen müssen. Eine so schamlose Zweizüngigkeit erregte selbst bei diesen voreingenommenen Hörern allge- meinen Unwillen, und die Conferenz beschloß, die Briefe aus dem Journal hinwegzulassen „um den unglücklichen König nicht noch mehr zu compro- mittiren“. Daran schloß sich die Verlesung einer langen österreichischen Denkschrift, die sich auf den geheimen Wiener Vertrag von 1815 berief. Metternich’s Absicht war, mit Zustimmung der verbündeten Mächte dem Könige, der seine Unfreiheit soeben eingestanden, zu Hilfe zu kommen, Neapel alsbald zu besetzen und dann den Bourbonen unter dem Schutze österreichischer Waffen die Ordnung herstellen zu lassen. Was galt es ihm auch, daß der neapolitanische Minister Herzog von Campo-Chiaro schon vor vier Wochen dem k. k. Geschäftsträger v. Menz versichert hatte, seine Regierung werde sich freuen, die Frechheit der radikalen Sekten durch die Großmächte gezähmt zu sehen? In Metternich’s Augen war diese muratistisch-constitutionelle Sekte, die im Cabinet zu Neapel saß, um nichts besser als die Carbonari. Oesterreichische Denkschrift, 23. Okt.; Bericht des k. k. Geschäftsträgers v. Menz, Neapel 28. Sept. 1820. Der Eindruck seiner Eröffnungen war sehr Verständigung der drei Ostmächte. peinlich. Nur die Preußen stimmten dem Oesterreicher zu. Die übrigen Bevollmächtigten beobachteten ein verlegenes Stillschweigen; denn der ge- heime Wiener Vertrag war bisher dem französischen, wahrscheinlich auch dem russischen Hofe ganz unbekannt geblieben, und indem die Hofburg sich darauf berief, gab sie unzweideutig zu verstehen, daß sie Neapel als ihr Vasallenland ansah, daß sie dort nicht eine gemäßigte Regierung, sondern „die alten monarchischen Institutionen“, den Absolutismus wieder- herstellen wollte. Am 2. November ließ der Czar die österreichische Denk- schrift beantworten; er fand es anstößig, daß die großen Mächte sich auf die Klagen des meineidigen Bourbonen berufen sollten, und wünschte durch einen Aufruf die Neapolitaner über ihre politische Unabhängigkeit zu beruhigen; jedenfalls müsse man den Schein vermeiden, als ob die Intervention nicht um Europas willen, sondern zum Besten einer ein- zigen Macht erfolge. Die preußischen Staatsmänner erriethen sogleich, wie wenig Wider- standskraft aus diesen wohlgemeinten Bedenken sprach; sie setzten ihre vermittelnde Thätigkeit eifrig fort, und am 6. Nov. erlebte der kranke Bernstorff die Genugthuung, daß sich die Staatsmänner der Kaiserhöfe vor seinem Bett leidlich aussöhnten. Am folgenden Tage erklärte Ruß- land im Wesentlichen seine Zustimmung zu den Plänen Metternich’s, und fortan hielten die Vertreter der drei Ostmächte unter sich vertrauliche Confe- renzen, ohne die Westmächte einer Mittheilung zu würdigen. Noch waren sie nicht völlig handelseins. Der Czar erbot sich noch einmal, in Neapel zunächst eine Vermittlung zu versuchen, jedoch die beiden deutschen Mächte verwarfen den Vorschlag, weil Rußland mit seinen Verbündeten durchaus auf einer Linie bleiben müsse (10. Nov.). Als die Russen das Zimmer verlassen hatten, überraschte Metternich seine preußischen Freunde durch einen neuen Einfall, der dem Czaren eine goldene Brücke bauen sollte. Preußische Denkschrift, 28. Okt.; russische Denkschrift, 2. Nov.; Hardenberg’s und Bernstorff’s Bericht, 4. Nov.; Bernstorff an Ancillon, 8. Nov.; Hardenberg’s Tage- buch, 7., 10. Nov. 1820. Wie nun, wenn man den König Ferdinand einlud, persönlich vor dem Congresse zu erscheinen? Ließen ihn seine Minister nicht ziehen, dann war seine Unfreiheit erwiesen und das Einschreiten des österreichischen Heeres vor aller Welt gerechtfertigt; folgte er der Ladung, so konnte er sein unglückliches Land mit den europäischen Mächten versöhnen. Welch ein Gedanke! Dieser meineidige Bourbone, der von allen Mit- gliedern des Congresses gleichmäßig verachtet wurde, der soeben sein eigenes Volk vor den Großmächten leidenschaftlich verklagt hatte, er sollte den Ver- mittler spielen zwischen Europa und seinem Lande! Aber der schlaue Plan schmeichelte sich ein durch den Schein des Wohlwollens. Es klang gar so menschenfreundlich und entsprach auch buchstäblich den Aachener Ver- 11* III. 3. Troppau und Laibach. abredungen, wenn man über Neapels Zukunft nur unter Mitwirkung des betheiligten Souveräns entschied. S. o. II. 470 f. Völlig verblendet durch ihren Ab- scheu vor der Revolution, bemerkten die Höfe kaum noch, daß Metter- nich’s unparteiischer Vorschlag in Wahrheit darauf hinauslief, nur eine Partei anzuhören. Für die schauspielerischen Neigungen des Stifters der Heiligen Allianz war es ein verlockender Gedanke, daß der hohe Ge- richtshof Europas einen König feierlich vor seine Schranken rufen sollte. Aber auch König Friedrich Wilhelm und seine Räthe boten unbedenklich ihre Hand zu dem Possenspiele eines völkergerichtlichen Scheinverfahrens, dessen gleichen sie in Preußen selbst sicherlich nie geduldet hätten. Es ist der Fluch großer politischer Versammlungen, daß sie das Rechtsgefühl abstumpfen, weil sich die Verantwortung auf viele Köpfe vertheilt; Par- lamente und Diplomatencongresse handeln leichter gewissenlos als einzelne Staatsmänner. Da der preußische Hof sich an der Intervention in Neapel keinenfalls unmittelbar betheiligen wollte, so hielt er auch nicht für nöthig die Lauterkeit der vorgeschlagenen Mittel streng zu prüfen. Genug, zuerst die Preußen, dann die Russen genehmigten den öster- reichischen Antrag, und nunmehr ward die gemeinsame diplomatische Action der Ostmächte in guter Eintracht rüstig vorbereitet. Da erhielt der Czar am 15. Nov. aus Petersburg die Kunde, das berühmte Seme- now’sche Garderegiment habe seinem verhaßten Obersten den Gehorsam verweigert. Die Meuterei war ohne jeden politischen Hintergrund, und General Witzleben gab daher dem Kaiser mit seiner gewohnten Gradheit den guten Rath, er möge, um die Wiederkehr solcher Zuchtlosigkeit zu verhindern, für eine menschlichere Behandlung der Mannschaften sorgen, die Unredlichkeit der Heeresverwaltung beseitigen. Doch da das Ereigniß in den Zeitungen als eine gefährliche Verschwörung dargestellt wurde und der Czar selbst schon seit zwei Jahren aus guten Gründen dem Geiste seines Heeres mißtraute, so ward er durch die peinliche Nachricht leb- haft erregt und in seiner antirevolutionären Gesinnung von Neuem be- stärkt. Eine oft wiederholte und mit manchen romanhaften Zügen ausgeschmückte Le- gende behauptet, Metternich hätte die Nachricht aus Petersburg zuerst erhalten und als- dann durch gewandte Benutzung derselben den überraschten Czaren für die Pläne Oester- reichs gewonnen. Seit Metternich’s hinterlassene Papiere erschienen sind, muß diese Erzählung als märchenhaft angesehen werden. Denn Metternich erzählt selbst ( III , 355), daß Kaiser Alexander ihm den Vorfall zuerst mitgetheilt habe, und legt auf die ganze Sache wenig Werth. Ueberdies war die Verständigung zwischen den Kaiserhöfen im Wesentlichen schon vorher, am 6. und 7. Nov. erfolgt. Am 19. einigten sich die Ostmächte über ein vorläufiges Protokoll, an dessen Spitze der verhängnißvolle Satz stand: „die Staaten, welche eine durch Aufruhr bewirkte Regierungs-Veränderung erlitten haben, deren Das Troppauer Protokoll. Folgen für andere Staaten bedrohlich sind, hören dadurch von selbst auf, an der europäischen Allianz theilzunehmen und bleiben davon ausgeschlossen, bis ihre Lage Bürgschaften gesetzlicher Ordnung und Beständigkeit bietet.“ Entstehen durch solche Aenderungen — so fuhr das Protokoll fort — unmittelbar Gefahren für andere Staaten, dann verpflichten sich die Mächte, durch friedliche Mittel oder nöthigenfalls durch die Waffen den schuldigen Staat „in den Schooß der großen Allianz zurückzuführen“. So weit war man also in zwei Jahren schon hinabgeglitten auf den abschüs- sigen Bahnen der Reaktion! Welches Befremden hatte diese legitimistische Parteidoktrin noch auf dem Aachener Congresse erregt, als sie dort in Ancillon’s Denkschrift zuerst ausgesprochen wurde. Jetzt nahm man sie willig auf. Die Ostmächte verkündeten geradezu, daß die große Allianz nicht das Recht gegen Jedermann wahren, sondern nur die Throne gegen den Aufruhr vertheidigen wolle; und wie furchtbar mußte die radikale Verbitterung zunehmen, sobald die Welt zu dem Glauben gelangte, daß aus dem großen europäischen Friedensbunde ein Bund der Fürsten wider die Völker geworden sei. Auf jene doktrinären Vordersätze folgte sodann der praktische Schluß, daß ein österreichisches Heer im Namen der Mächte in Neapel einrücken solle, aber „zu dem einzigen Zwecke, dem Könige und der Nation die Freiheit wiederzugeben.“ Am folgenden Tage wurde König Ferdinand durch gleichlautende Schreiben der drei Monarchen eingeladen, vor ihnen in Laibach zu erscheinen; dorthin wollte der Congreß, um dem Schauplatz der Revolution näher zu sein, mittlerweile übersiedeln. Die Oesterreicher bezweifelten kaum, daß der Bourbone der Ladung Folge leisten würde; schlimmsten Falls sollten jedoch die Geschäftsträger in Neapel erklären, die Monarchen machten jeden einzelnen Neapolitaner für die Sicherheit der königlichen Familie verantwortlich. Protocole préliminaire, 19. November. Drei Weisungen Bernstorff’s an Ramdohr in Neapel, 22. Nov.; Hardenberg’s Tagebuch, 19. Nov. 1820. Und das Alles geschah ohne die Mitwirkung der Westmächte. Man speiste sie ab mit dem Troste, dies rasche Vorgehen werde ihnen den nach- träglichen Beitritt erleichtern. Die Lage der englischen und französischen Bevollmächtigten wurde mit jedem Tage peinlicher; sie glichen wirklich, wie Tierney in einer Parlamentsrede höhnend bemerkte, den Zuhörern im Unterhause, die sich bei der Abstimmung entfernen müssen. Für Eng- land war das Protokoll vom 19. Nov. geradezu beleidigend; denn auch die moderne englische Verfassung war aus einem „Aufruhr“ hervorge- gangen, und das Thronrecht des Hauses Hannover beruhte auf dem revo- lutionären Grundsatze, daß der legitime König Jakob II. den ursprüng- lichen Vertrag zwischen Fürst und Volk gebrochen habe. Unbekümmert um den Groll der constitutionellen Höfe schritten die Ostmächte vorwärts. Sie nannten sich selber les puissances délibérantes und verkündeten III. 3. Troppau und Laibach. durch ein stolzes Rundschreiben, das bald in die Zeitungen kam, den kleinen Höfen die bisherigen Ergebnisse des Congresses; sie erklärten darin jede durch Aufruhr bewirkte Regierungsveränderung für einen Bruch der europäischen Verträge und sprachen die zuversichtliche Erwartung aus, daß die Westmächte sich ihnen noch anschließen würden. In der That begann der französische Hof zögernd ihren Spuren zu folgen; König Ludwig ent- schloß sich nachträglich, seinen italienischen Verwandten ebenfalls zur Reise nach Laibach aufzufordern. Dieser aber nahm die Einladung freudig an, und die überströmende Dankbarkeit seiner Antwortschreiben verrieth deut- lich, was in seinem Herzen kochte. Noch gab es manche schwere Bedenken zu überwinden, selbst im Schooße des engeren Bundes der drei Höfe. Der Czar wünschte Blut- vergießen durchaus zu vermeiden; er fühlte Mitleid für das neapolitanische Volk, das gleich seinem Könige durch die despotische Gewalt der Revolution geknechtet sei, und schlug daher vor, die Verirrten noch einmal durch den Papst warnen zu lassen, da die Großmächte selber mit dieser revolutio- nären Regierung nicht verhandeln könnten. Getreu den Traditionen der russischen Politik, die sich den italienischen Kleinstaaten immer freundlich gezeigt hatte, verlangte er ferner, daß auch Bevollmächtigte Piemonts, Toscanas und des Papstes nach Laibach geladen würden. Auf beide Vorschläge mußte Metternich wohl oder übel eingehen, schon weil Oester- reich die guten Dienste des Tuilerienhofes, der ebenfalls seine Vermitt- lung anbot, unmöglich annehmen konnte. Die zwei Kaiser schrieben also (12. Decbr.) persönlich an den Papst — denn der König von Preußen war mittlerweile heimgereist — und die Fassung ihrer Briefe ließ den Gegensatz der Meinungen erkennbar durchschimmern. Kaiser Franz sprach die Erwartung aus, der geistliche Arm werde den weltlichen bei der Be- strafung der Revolution unterstützen; Czar Alexander hoffte durch die geistlichen Ermahnungen des Kirchenfürsten die Neapolitaner mit den Groß- mächten zu versöhnen. Metternich aber und seine preußischen Freunde sahen voraus, wie kläglich dieser seltsame Vermittlungsversuch enden mußte, und die Thorheit der Radikalen des Südens gab ihnen Recht. Opinion des russischen Hofes über die Mittel zur Versöhnung, Caraman, Erklärung zum Protokoll, 7. Dec. Briefe der beiden Kaiser an Papst Pius, 12. Dec.; Bernstorff an Niebuhr, 13. Dec. an Graf Truchseß in Turin, 24. Dec.; Har- denberg’s und Bernstorff’s Berichte, 1., 6. Dec. 1820. Die Sache der Liberalen in Neapel stand noch nicht ganz verzweifelt; denn außer Oesterreich wünschten alle Großmächte, sogar Preußen, die Durch- führung einiger Reformen in dem zerrütteten Staate; auch an den italie- nischen Höfen glaubte man allgemein, daß mindestens einzelne Trümmer der neuen Institutionen den Neapolitanern erhalten bleiben müßten. Truchseß’s Bericht, Turin 4. Dec. 1820. Vorladung König Ferdinands. Entschloß sich das Parlament in Neapel rechtzeitig, statt der unbrauchbaren, von den Großmächten verworfenen spanischen Verfassung ein verständiges Grundgesetz anzunehmen, so war eine Versöhnung vielleicht noch möglich. Aber auf die Nachrichten aus Troppau flammten die revolutionären Lei- denschaften wird auf; eingeschüchtert durch die Drohungen der Carbonari beschloß die Kammer an ihrem heiligen Codex unverbrüchlich festzuhalten und zwang die muratistischen Minister einem radikalen Cabinet den Platz zu räumen. Indem sie also die großen Mächte tödlich reizte, drückte sie ihnen zugleich eine furchtbare Waffe in die Hand: sie erlaubte dem Kö- nige, der ohne ihre Genehmigung das Land nicht verlassen durfte, nach Laibach zu reisen, nur sollte er zuvor die schon zweimal beschworene Ver- fassung zum dritten male eidlich bekräftigen. So stand dies Herrscher- haus zu seinem Volke! Bereitwillig kam König Ferdinand der schimpf- lichen Zumuthung nach, und die Redner des Parlaments stellten sich an, als ob sie ihm glaubten; sie wähnten durch ihre zur Schau getragene Sicherheit die großen Mächte abzuschrecken. Die österreichischen Staats- männer aber ahnten, daß diese Ueberschlauheit, die den Südländern so oft verderblich wird, an der eisernen Stirn des Bourbonen ihren Meister finden sollte; sie wußten, wie dieser dreifach Meineidige in Laibach reden würde, und sahen ihr Spiel schon halb gewonnen. Minder glücklich fuhr Metternich mit seinen Vorschlägen für den europäischen Garantie-Vertrag. In einer langen Denkschrift vom 28. Nov. führte er zunächst seine vierte Metapher, die große Wasserfluth, vor und zeigte die Nothwendigkeit, „um jeden Preis wirksame Dämme zu errichten gegen diesen revolutionären Strom, der, wenn er nicht in seinen Ueberfluthungen aufgehalten wird, schließlich Alles zu verschlingen droht.“ Darum muß die legitime Souveränität durch einen allgemeinen Vertrag unter die Bürg- schaft der europäischen Mächte gestellt werden, so zwar, daß jede durch eine angemaßte Gewalt bewirkte Revolution die Mächte ohne Weiteres zum Einschreiten berechtigt; wird der Umsturz hingegen durch den legi- timen Souverän selber vollzogen, dann dürfen die Mächte nur einschreiten falls er die Nachbarstaaten gefährdet. Oesterreichische Denkschrift Sur quelques mesures générales etc., 28. Nov. 1820. Viele dieser Troppauer und Laibacher Aktenstücke sind schon von Gervinus (Gesch. des neunzehnten Jahrh. VII. 783 f.) benutzt. Die Arbeit führte im Grunde nur schärfer aus, was in dem Protokoll vom 19. Nov. schon vorläufig angedeutet war. Der Czar aber war inzwischen über die Folgen seiner eigenen Vorschläge besorgt geworden; er konnte sich nicht verhehlen, daß weder die Westmächte noch selbst die constitutionellen Kleinstaaten Deutsch- lands einen Vertrag unterzeichnen durften, der ihre Verfassungen der oberstrichterlichen Gewalt europäischer Congresse förmlich unterworfen hätte. Alexander zeigte sich so bedenklich, daß Metternich für nöthig hielt, sein schweres Geschütz aufzufahren. Im tiefsten Vertrauen überreichte er dem III. 3. Troppau und Laibach. Czaren, mit Genehmigung des Kaisers Franz, sein „politisches Glaubens- bekenntniß“, eine weitschweifige geschichtsphilosophische Betrachtung über das Zeitalter der Revolution. Wie geistvoll und gerecht schilderte um dieselbe Zeit General Clausewitz, auch ein conservativer Gegner der Re- volution, in seiner classischen Abhandlung über die politischen Umtriebe alle die gewaltigen Wandlungen des wirthschaftlichen und des geistigen Lebens, welche den Schwerpunkt der bürgerlichen Gesellschaft allmählich nach unten hin verschoben hatten. Und wie armselig erschien daneben die Geschichtsweisheit Metternich’s, der diesmal seine fünfte Metapher, den Krebs, mit einer Ausdauer anwendete, als wäre er ein Specialarzt für Krebskrankheiten. Natürlich hatte der moralische Krebs seinen eigent- lichen Sitz in den Mittelklassen; nur aus den philosophischen Irrlehren des alten Jahrhunderts, aus den unbedachten Reformen seiner aufge- klärten Monarchen, aus der Ueberhebung ehrgeiziger Frevler und aus dem Krebsschaden der geheimen Gesellschaften war die Revolution hervor- gegangen. Während der Sturm der nationalen Ideen in Italien wie in Deutschland längst vernehmlich an den schwachen Pfeilern der Wiener Verträge rüttelte, behauptete Metternich alles Ernstes, das Gefühl der Nationalität sei aus dem Katechismus der liberalen Partei bereits ge- strichen, die Partei erstrebe die Vernichtung aller politischen und religiösen Unterschiede, die völlige Entfesselung jedes einzelnen Menschen, und ihre beiden Fractionen, die Niveleurs und die Doktrinäre fänden sich am Tage des Umsturzes stets zusammen. Inmitten solcher Leidenschaften könne man nicht an Reformen denken, sondern nur das Bestehende aufrecht halten; la stabilité n’est pas l’immobilité. So verzerrt spiegelte sich die Welt in den Augen des Mannes, der eben damals prahlte: „Man stelle mich auf die Tribüne des Capitols, und man wird mich ganz anders reden hören als ich in Troppau es vermag. Ich brauche weiten Raum und kann mich in kleinem und engem nicht zurecht finden.“ Ein gütiges Geschick hatte ihn in eine der fruchtbarsten Epochen der Weltgeschichte ge- führt; er aber fand die Zeit klein, weil er selbst zu klein war ihre Zeichen zu deuten, und klagte: „Heute bringe ich mein Leben zu, die morschen Gebäude zu stützen. Ich hätte im Jahre 1900 geboren werden und das zwanzigste Jahrhundert vor mir haben sollen!“ Auf das erregbare Gemüth des Czaren waren die schauerlichen Ge- schichtsbilder des „Glaubensbekenntnisses“ gut berechnet. Gleichwohl über- zeugten sie ihn nicht gänzlich. Er blieb dabei, daß ein allgemeiner Ga- rantievertrag nur Mißtrauen erregen und nimmermehr auf den Beitritt aller Mächte rechnen könne. Auf seinen Wunsch wurde der unglückliche Gedanke, den er einst selber zuerst angeregt, endlich aufgegeben. Russische Denkschrift, December. Hardenberg’s und Bernstorff’s Bericht, 20. Dec. 1820. — Ergebnisse des Troppauer Congresses. Nicht ohne Besorgniß schaute der Wiener Hof auf die Ergebnisse dieses zweiten großen Fürstenvereins zurück. Wie anders konnte er jetzt vor der Welt dastehen, wenn die Kühnheit statt der Schlauheit sein Ruder geführt, wenn er schon im Herbst auf eigene Faust die Revolution in Neapel niederge- schlagen und dann, bei einiger Mäßigung, unzweifelhaft die nachträgliche Zustimmung der großen Mächte erhalten hätte! Der klägliche Zustand seines Heeres hatte ihn gezwungen, die Entscheidung zu vertagen. Wohl durfte er jetzt hoffen, in einigen Monaten das Versäumte nachzuholen, aber um welchen Preis waren Metternich’s diplomatische Siege erkauft. Die alte Eintracht der großen Allianz bestand nicht mehr unerschüttert. Von Aachen aus hatten noch alle fünf Mächte gemeinsam zu Europa ge- sprochen, das Troppauer Rundschreiben vom 8. Dec. war nur von den Ostmächten unterzeichnet, und die laute Schadenfreude der liberalen Presse zeigte, daß die Welt diese Wendung der Dinge verstand. Der französische Hof schwankte freilich noch immer rathlos zwischen den Parteien. Wäh- rend die Ultras die Wiederherstellung der bourbonischen Macht in Neapel verlangten, predigten die Blätter der Opposition den Krieg wider Oester- reich, und die neueste Haartour der Pariser Damen führte den unzweideu- tigen Namen Chemin de Mayence. Zu Weihnachten gaben die franzö- sischen Bevollmächtigten eine schüchterne Erklärung zu Protokoll, welche wie eine halbe Zustimmung zu den Schritten der Ostmächte klang, aber dem Allerchristlichsten Könige die Freiheit der Entschließung vorbehielt. Erklärung der französischen Bevollmächtigten, 24. Dec. 1820. Gleich- zeitig war indeß eine weit unfreundlicher gehaltene geheime Weisung aus Paris eingelaufen; Marquis Caraman theilte diese Depesche eigenmächtig dem Fürsten Metternich mit, und nun konnte der Oesterreicher dem Czaren schwarz auf weiß beweisen, wie wenig auf die Meinung dieses doppel- züngigen Cabinets zu geben sei. England dagegen bekannte endlich Farbe. Am 19. Dec. verlas Lord Stewart eine Note Lord Castlereagh’s, die in aller Freundschaft, aber sehr nachdrücklich erklärte, England könne sich nicht im Voraus auf die Grund- sätze einer europäischen Interventionspolitik verpflichten, sondern halte fest an seiner alten Meinung, daß die Mächte bei jeder Gefährdung des allge- meinen Friedens sich von Fall zu Fall frei verständigen müßten. Harden- berg bemerkte in seinem Tagebuche zu dieser britischen Erklärung kurzab: „Eigentlich erbärmlich!“ Englische Erklärung zum Protokoll, 19. Dec., Hardenberg’s Tagebuch, 19. Dec. 1820. Der Czar ließ der englischen Regierung hoch- müthig antworten, ihre Note sei zu den Akten genommen und werde keine anderen Folgen haben. In Wahrheit fühlten sich die Ostmächte lebhaft beunruhigt; sie erkannten, daß Castlereagh’s behutsamer Widerspruch zum ersten male einen Keil in das feste Gefüge der großen Allianz getrieben III. 3. Troppau und Laibach. hatte. Noch war der Riß schmal, aber ein Ministerwechsel in London konnte ihn nur erweitern; denn offenbar hatte das Tory-Cabinet allein dem unwiderstehlichen Drucke der öffentlichen Meinung nachgegeben, alle Parteien des Landes verdammten wie ein Mann das Troppauer Rund- schreiben, die Whigs nannten den Bund der Ostmächte ein dreiköpfiges Ungeheuer und fragten, ob diese apokalyptische Politik etwa die fünfte Monarchie der Puritaner ins Leben rufen wolle. Auch in den kleinen deutschen Staaten wurde das diktatorische Auf- treten der drei Mächte mit Bangen betrachtet. Mit der Presse dieser Länder wußte man freilich in Troppau rasch fertig zu werden. Kaum hatte das Weimarische Oppositionsblatt sich einige anzügliche Bemerkungen über den Bund der meistbeerbten Monarchen erlaubt, so beschwerten sich die beiden deutschen Großmächte, auf Oesterreichs Wunsch gab der Czar dem Schwager in Weimar ebenfalls einen Wink, und das unglückliche Blatt, das sich seit den Karlsbader Beschlüssen sehr zahm gehalten, wurde sofort unterdrückt. Russisches Ministerialschreiben an den Geschäftsträger Canicoff in Weimar, Okt. 1820. Bedenklicher war die Verstimmung der kleinen Höfe selbst. Daß der königliche Verfasser des Manuscripts aus Süddeutschland die Troppauer Nachrichten mit Unmuth aufnehmen würde, ließ sich vorher- sehen. Der hatte schon zur Zeit des Aachener Congresses unter der Hand versucht, den Brüsseler Hof und einige kleine deutsche Cabinette zu einem gemeinsamen Protest zu bewegen; jetzt ergötzte man sich in den Stutt- garter Hofkreisen an dem Traumbilde eines Gegencongresses der Minder- mächtigen, der etwa nach Würzburg berufen werden sollte, jedoch das luf- tige Projekt gelangte nicht über erregte Gespräche hinaus. Der treue Kämpe der Kleinstaaterei, Bignon trat auch wieder auf den Plan; er schilderte in einer Flugschrift über den Troppauer Congreß, welch ein heller Tag über Baiern, Württemberg, Baden aufgegangen sei und wie schwarz daneben die Ostmächte erschienen. Sogar an dem getreuen Karlsruher Hofe regte sich das Mißtrauen gegen die Großmächte. Der neue Bundesgesandte Blittersdorff, der auf den Wiener Conferenzen so eifrig für die Verstärkung der deutschen Bundesgewalt gewirkt, hatte in Frankfurt mit dem russischen Gesandten Anstett, dem Freunde Kapodistrias’, einen vertraulichen Verkehr ange- knüpft; er meinte jetzt das Dasein der kleinen deutschen Staaten selbst bedroht und empfahl seinem Hofe in zahlreichen, drängenden Denkschriften die Bildung eines Sonderbundes. Er dachte zu nüchtern, um auf die begehrlichen Träume des Manuscripts aus Süddeutschland einzugehen und beurtheilte das Zwitterdasein der Mittelstaaten mit einer Bescheiden- heit, die in diesen Kreisen selten war. „An und für sich, so gestand er, enthält es eine Art von Widerspruch, wenn man von der Politik eines Besorgnisse der kleinen Höfe. Staates redet wie Württemberg.“ Man fühlt dies in Stuttgart und ist daher bemüht „das Partikularinteresse Württembergs bis zur eigentlichen Politik zu steigern.“ Doch eine Vereinigung der kleinen Staaten, min- destens der süddeutschen, zu einem gemeinsamen politischen Systeme ohne förmlichen Bundesvertrag hielt auch er für geboten; die fünf Mächte be- fänden sich „nicht mehr auf einer Linie“, dies ermögliche den Kleinen „die relative Selbständigkeit“, die ihnen gebühre, zu wahren und „der Ciment des Staatensystems“ zu werden. Blittersdorff’s Denkschriften: an Frhr. v. Fahnenberg in München, 16. Novbr. Ueber die wahrscheinlichen Ergebnisse des Congresses von Troppau, 24. Nov. 1820. Einige Bemerkungen über die gegenwärtige Politik Württembergs (ohne Datum, aber unverkennbar aus derselben Zeit). Betrachtungen über den gegenwärtigen politischen Zustand Europas, 27. Febr. 1821. Wenn ein hochconservativer Centralist also redete, was mochten die partikularistischen Liberalen empfin- den! Für den Augenblick war diese Verstimmung der kleinen Höfe un- schädlich, aber sie konnte gefährlich werden, wenn der Zwiespalt im Schooße der großen Allianz fortwährte. Als die Troppauer Conferenz zu Weih- nachten geschlossen wurde, trennte man sich nicht in heiterer Stimmung. Die Politik der Legitimität verlangte starke Nerven. Mitten in der fröh- lichen Festzeit, bei grimmiger Kälte unternahmen die beiden Kaiser und ihr diplomatisches Gefolge die beschwerliche Reise nach Wien um nach kurzer Rast das mühselige Friedenswerk in Laibach abzuschließen. — Zwei beglückende Gedanken nahm Metternich doch von dem Congresse mit hinweg: er durfte bestimmt auf eine glückliche Lösung der neapoli- tanischen Verwicklung rechnen, und er wußte jetzt nahezu sicher, daß die gefürchtete preußische Verfassung in einer absehbaren Zukunft nicht zu Stande kommen würde. Als König Friedrich Wilhelm in Troppau ein- traf, befand er sich in einer Verstimmung, welche der Oesterreicher jetzt ebenso leicht wie einst in Teplitz für seine Zwecke ausbeuten konnte; er war unzufrieden mit den mißrathenen Communalordnungs-Entwürfen und seit dem Erscheinen der Benzenbergischen Schrift dermaßen aufgebracht gegen seinen Kanzler, daß dieser ihn während des Congresses kaum zu Ge- sicht bekam. Hardenberg hielt zwar mehrere ernste Unterredungen mit General Witzleben, dem treuen Förderer der Verfassungsarbeit, und be- sprach mit ihm die Zusammensetzung der künftigen Reichsstände, die ge- heime Reaktion am Hofe, alle die versteckten Hemmnisse, die sich seinen Plänen in den Weg stellten. Der König aber ließ dem Staatskanzler trocken sagen, er wolle über die Verfassungssache erst in Berlin mit ihm verhandeln. Hardenberg’s Tagebuch, 9., 13., 20. Nov. 1820. Unterdessen blieb der liebe Heimliche der Hofburg, Fürst Wittgenstein, des Monarchen täglicher Begleiter, und noch einen zweiten ergebenen Freund erwarb sich Metternich an dem Kronprinzen. Dieser junge Herr war schon mehrere Wochen vor seinem Vater nach Troppau III. 3. Troppau und Laibach. gekommen um sich hier in die hohe Schule der europäischen Politik ein- führen zu lassen. Die Oesterreicher hatten ihn sogleich in Beschlag ge- nommen und er gefiel den Wiener Diplomaten ungemein durch seine geistreiche Munterkeit wie durch seine korrekten Grundsätze. Er selber war ganz entzückt von allen den Wundern christlich-legitimer Staatskunst, die ihm hier aufgingen, und billigte jeden Schritt des großen Wiener Zauberers, sogar die Vorladung des Königs von Neapel. Hardenberg versuchte auch sich mit „seinem künftigen Herrn“ zu verständigen, schickte ihm die Akten über die Verfassungssache, bat um sein Urtheil, doch der Prinz vertröstete ihn wie sein Vater auf die Zeit der Heimkehr. Hardenberg’s Tagebuch, 5., 8., 11. Nov. 1820. Trotz dieser verlockenden Gunst der Umstände ließ sich Metternich zu keinem unbedachten Schritte verleiten. Er unterschätzte zwar den Cha- rakter des Königs, wie er alles Preußische mißachtete; immerhin kannte er die einfache Natur Friedrich Wilhelm’s genugsam um zu wissen, daß er diesem Fürsten nicht kurzweg rathen durfte das Versprechen von 1815 förmlich zu brechen. Darum hatte er weder auf dem Aachener Congresse noch in dem verhängnißvollen Teplitzer Gespräche den Plan einer preu- ßischen Verfassung schlechthin bekämpft, sondern sich begnügt das Reprä- sentativsystem zu widerrathen. Auch hier in Troppau deckte er seine Karten nicht vor der Zeit auf, sondern übergab dem Grafen Bernstorff eine vor- sichtig gehaltene Denkschrift, die er dem Könige selbst wahrscheinlich schon vor’m Jahre in Teplitz mitgetheilt hatte. Mitgetheilt von P. Baillen in der Historischen Zeitschrift 1883. ( L. 190.) Näheres über die Entstehungszeit dieser Denkschrift s. in Beilage 8. Diese zweite österreichische Denkschrift über Preußens Verfassung berief sich auf das Aachener Me- moire und wiederholte im Wesentlichen die damals gegebenen Rathschläge, nur in besserer Fassung und mit Weglassung aller der Schnitzer und Gedankenlosigkeiten, welche in Aachen der Feder Metternich’s entschlüpft waren. Sie verlangte ständische Landtage für die Provinzen und einen aus den Provinzialständen hervorgehenden Allgemeinen Landtag — also genau das Nämliche, was Hardenberg seit fünf Jahren erstrebte. An dem Tone ließ sich freilich errathen, daß der Verfasser die Einberufung des Allgemeinen Landtags zu vertagen oder auch ganz zu verhindern hoffte. Wie unbestimmt lautete doch der Satz: „Erfordert das allgemeine Interesse des Staates und der Landesverwaltung eine mit der Regierung unmittelbar berathschlagende Central-Repräsentation, so kann dieselbe nur aus Deputirten der Provinzialstände gebildet werden.“ Der arglose Staats- kanzler aber fand nichts Verfängliches darin. Hardenberg’s Tagebuch, 31. Dec. 1820. Er wußte nicht, welch ein gefährliches Spiel hinter seinem Rücken getrieben wurde. Ueber die vertrauten Unterredungen, welche der König in Troppau mit den beiden Kaisern und mit Metternich gehalten hat, ist nichts Näheres Neue Gemeinde-Commission in Berlin. bekannt; aber der Erfolg zeigte, daß der Oesterreicher richtig berechnete, wo diesmal der Hebel einzusetzen sei. Sein Plan war, die preußische Ver- fassung in weite Ferne hinauszuschieben, bis das so lange verschleppte Unternehmen zuletzt gänzlich einschlief. Und wie leicht, fast spielend, ließ sich dieser Zweck jetzt erreichen, da der König und sein Thronfolger Beide über die Communalordnungs-Entwürfe scharf aburtheilten; wie nahe lag der Gedanke, diesen verfehlten ersten Theil des Verfassungsplanes noch einmal ernstlich prüfen zu lassen. In solchem Sinne wird Metternich sich auf dem Congresse ausgesprochen haben; er brauchte nur den König zu bestärken in einem Entschlusse, der im Stillen wahrscheinlich schon ge- faßt war. Am 19. December, bald nach seiner Heimkehr aus Troppau, befahl der König die Berufung einer neuen Commission zur Durchsicht jener Entwürfe. Cabinetsordre vom 19. Dec. 1820. — Für die obige Vermuthung spricht u. A. ein Brief Witzleben’s an Hardenberg aus dem Jahre 1821, worin es heißt: „Nament- lich sind Sie in Troppau bei mir gewesen, gerade zu der Zeit, wo der Entwurf der Communalordnung eingerichtet war und sich die Idee einer besonderen Commission für das ständische Wesen vielleicht zuerst entwickelte.“ (Abgedruckt bei Dorow, Erlebtes III. 303). Unzweifelhaft bedurften die Entwürfe einer gründlichen Umge- staltung, aber die Zusammensetzung des neuen Ausschusses bewies, daß die Prüfung nicht im Sinne des Staatskanzlers erfolgen sollte. Es war be- reits die vierte Commission, die in diesem unglücklichen Verfassungskampfe gebildet wurde, ohne daß man die älteren auflöste. Den Vorsitz erhielt der Kronprinz, Mitglieder waren: Wittgenstein, Schuckmann, Ancillon, Oberpräsident Bülow, Cabinetsrath Albrecht, sammt und sonders altstän- dische oder absolutistische Gegner Hardenberg’s. Unter der Führung des Thronfolgers hatten die beiden Parteien der conservativen Opposition ihren ersten Sieg über den Kanzler erfochten. Der König aber hielt nicht ein- mal für nöthig, dem alten Herrn, der noch in Troppau weilte, das Ge- schehene amtlich mitzutheilen; er hatte ihm sein Vertrauen gänzlich ent- zogen und duldete ihn nur noch im Amte, weil er den Hochverdienten nicht allzu bitter kränken wollte. Was weiter geschehen mußte, ließ sich errathen. Das Schicksal der Communalordnung war entschieden; lag diese erst in Trümmern, so war wieder eine lange Frist gewonnen, und dann konnten vielleicht dieselben Hände, welche den Unterbau der Harden- bergischen Verfassung zerstörten, nach neuem Plane ein altständisches Ge- bäude aufrichten. — Wie anders als das vergangene begrüßte der greise Staatskanzler dies neue Jahr. Damals hatte er sich voll jugendlicher Zuversicht ver- messen, sein Lebenswerk mit der preußischen Verfassung abzuschließen; jetzt III. 3. Troppau und Laibach. fühlte er schon, wie die tragische Vergeltung ihn ereilte. Humboldt, Boyen und Beyme, die einzigen aufrichtigen Freunde seines Verfassungsplanes, waren aus dem Ministerium ausgeschieden, und nun wuchs die reaktio- näre Partei, die ihm diese Männer zu stürzen geholfen, bereits ihm selber über den Kopf. Zu Neujahr erhielt er in Wien durch Wittgenstein den Befehl, mit Bernstorff nach Laibach zu gehen; der König, dem der be- schäftigte Müßiggang des Congreßlebens je länger je mehr widerstand, wollte Berlin nicht verlassen. Die Absicht dieser Weisung konnte dem Staats- kanzler nicht verborgen bleiben, um so weniger, da er durch Bernstorff erfuhr, daß Ancillon den Entschluß des Monarchen veranlaßt hatte: die Partei des Kronprinzen wünschte offenbar, den Urheber der Verfassungs- pläne von dem Monarchen und von der Hauptstadt fern zu halten, so lange die entscheidende Berathung über die Gemeindeordnung noch schwebte. Sichtlich gekränkt erwiderte Hardenberg am 5. Januar: das Ausbleiben des Monarchen werde allerdings Mißdeutungen hervorrufen; doch wenn der König nicht selbst erscheinen wolle, dann sei die Anwesenheit des Kanz- lers „wirklich unnütz, sowohl für die Opinion, als für die Sache selbst“; der inzwischen wiedergenesene Graf Bernstorff könne die Geschäfte des Con- gresses, welche das preußische Interesse doch nur mittelbar berührten, sehr wohl erledigen. Mit warmen Worten erbat er sodann die Erlaubniß zur Rückkehr nach Berlin „um Ew. K. Maj. die geringen Dienste zu widmen, die ich Ihnen nach meinen Kräften noch zu leisten vermögend bin.“ Dort harrten seiner die Verfassung, die Communalordnung und viele andere wichtige Entwürfe, „deren Ausführung ich zwar wohl erwogen, aber nicht mehreren Händen außer meiner Direktion anvertraut zu sehen wünschte, so lange Ew. K. Maj. mich Ihres höchsten Vertrauens würdigen.“ Hardenberg an den König, Wien 5. Januar. Hardenberg’s Tagebuch, 1., 3., 4. Jan. 1821. Trotzdem unterwarf er sich dem Befehle des Monarchen, und wagte nicht, nach einem solchen Zeichen königlicher Ungnade den Abschied zu fordern. Statt sein Amt einzusetzen für seine Verfassungspläne, ließ er sich zur Seite schieben in eine Winkelstellung, die einem leitenden Staatsmanne übel anstand, und tröstete sich mit der Hoffnung, seine Gegner durch zähes Hinhalten zu ermüden. Das letzte fröhliche Aufflackern alter Rüstigkeit im vergangenen Frühjahr hatte seine Willenskraft erschöpft. Die Alters- schwäche kam über ihn, aber von dem Amte, das mit seinem Leben ver- wachsen war, von dem Scheine der Macht vermochte er sich nicht zu trennen. Gehorsam reiste er nach Laibach und fand dort für die preu- ßische Politik so wenig zu thun, daß er nach vier Wochen heimschreiben konnte, auch die Anwesenheit des Königs sei nunmehr gänzlich überflüssig. Der König an Hardenberg, 31. Jan.; Witzleben an Hardenberg, 31. Jan.; Hardenberg an den König, 6., 8. Febr. 1821. Hardenberg in Laibach. In den ersten Tagen des Januar trafen die Mitglieder des Con- gresses in Laibach wieder zusammen. Die liebliche Stadt mitten im Kranze der Krainischen Schneeberge, dicht am Eingangsthore des warmen Südens gelegen, bot zwar etwas mehr Genüsse als das langweilige Trop- pau; immerhin erschien auch dieser Aufenthalt den verwöhnten Großstädtern als ein harter Frohndienst, und auch die politischen Sorgen, welche die letzten Tage in Troppau verdüstert hatten, schwanden nicht so bald. Denn mittlerweile, gerade als die Troppauer Versammlung auseinander ging, war eine zweite, noch schärfere Depesche Lord Castlereagh’s an seinen Bruder (vom 16. Dec.) eingelaufen. Der Lord wies darin die Grund- sätze des Troppauer Protokolls entschieden zurück; er erklärte sich „ent- setzt bei dem bloßen Gedanken, der großen Allianz in einer förmlichen Urkunde den Anspruch auf die Ausübung einer so beispiellosen Gewalt zu übertragen“, und verwahrte sich feierlich dawider, daß diese Grund- sätze „unter irgend welchen denkbaren Umständen“ jemals gegen England angewendet werden sollten. Am 19. Januar sendete er noch eine dritte Depesche an die Gesandtschaften bei den kleinen Höfen, welche die Troppauer Grundsätze als den Gesetzen Englands widersprechend nochmals verwarf; das Recht der Einmischung, so schloß sie, lasse sich nur von Fall zu Fall er- weisen, für einen unmittelbar betheiligten Staat und auf Grund beson- derer Umstände. Castlereagh an Stewart, 16. Dec. 1820, an die Gesandtschaften, 19. Jan. 1821. Währenddem erdröhnte das englische Parlament von Zornreden wider die große Allianz. Lord Grey und Lord Holland be- wiesen, wie unversöhnlich ein Fürstenbund, der alle Staaten in ihrem inneren Leben meistern wolle, den altenglischen Ueberlieferungen insula- rischer Selbständigkeit gegenüberstehe; und unter dem Jubel der Whigs rief Mackintosh, nach der Troppauer Verabredung könne es dereinst noch dahin kommen, daß Kroaten und Kosaken als europäische Polizeiwache im Hyde-Park einzögen. Mancher der kleinen Höfe, die in der That guten Grund hatten für ihre Selbständigkeit zu zittern, mochte diese Reden mit stillem Behagen lesen; aber nur einer, der Stuttgarter, wagte der englischen Regierung zu danken, und auch er nur mit behutsamer Umschreibung. Er stellte sich an, als ob Castlereagh’s Meinung mit den Absichten der Ostmächte selbst vollkommen übereinstimme; und nur unter dieser boshaften Voraussetzung erklärte er sein freudiges Einverständniß. König Wilhelm, so erwiderte Wintzingerode dem englischen Gesandten, hält sich versichert, „daß die Be- freier Europas nicht beabsichtigen konnten, den Völkern dieses Welttheils, die sie vom Joche befreit, ein anderes ebenso erniedrigendes Joch aufzu- legen. Nein, dies hat, nach der festen Ueberzeugung des Königs, nicht die Absicht der Troppauer Conferenzen sein können.“ Noch deutlicher äußerte sich der König persönlich in Gegenwart des preußischen Gesandten: er liebe III. 3. Troppau und Laibach. keine Einmischung in fremde Angelegenheiten, möge Jeder Herr in seinem Hause bleiben; und sein Wangenheim verkündete in Frankfurt triumphirend, nunmehr beginne der Entscheidungskampf zwischen dem Absolutismus und der constitutionellen Freiheit. Indeß die deutschen Mächte wußten längst, was von diesen württembergischen Nadelstichen zu halten war, und zum Ueberfluß betheuerte Wintzingerode dem preußischen Gesandten, sein König habe zwar als constitutioneller Fürst nicht anders reden können, bewahre aber den Ostmächten seine alte Verehrung. Cockburn an Wintzingerode, 29. Jan.; Wintzingerode’s Antwort, 31. Jan.; Küster’s Bericht, Stuttgart 26. Febr. 1821. Selbst der Widerspruch Englands, der anfangs lebhafte Bestürzung hervorrief und den Grafen Bernstorff zu freundschaftlichen Warnungen in London veranlaßte, erschien bei ruhiger Prüfung doch recht harmlos. Denn die Tory-Regierung fügte ihren geharnischten Protesten stets die Versicherung hinzu, daß sie sich weder von der großen Allianz trennen, noch den Wiener Hof in seinem Kampfe gegen Neapel irgend hindern wolle. Castlereagh’s starke Worte galten, wie er dem preußischen Gesandten gestand, mehr der Beschwich- tigung des Parlamentes, als der Sache selbst. Seine Thaten zeigten, wie fern ihm der Gedanke lag, seine Wiener Freunde zu kränken. Er ließ, allerdings in vorsichtiger Form, den König von Neapel auffordern, der Einladung der Ostmächte zu folgen, und stellte ihm für die Reise ein englisches Schiff zur Verfügung; derselbe Capitän Maitland, der einst den gefangenen Napoleon an Bord geführt, geleitete jetzt den Bourbonen nordwärts. Bernstorff, Weisung an Maltzahn in London, 11. Febr. 1821. Maltzahn’s Berichte, 19. Dec. 1820, 27. Febr., 6. März 1821. Wenn England so wenig Widerstandskraft zeigte, wie viel schüchterner mußte der Tuilerienhof reden, der den Plänen der Ostmächte von Haus aus näher stand. Zu den beiden französischen Bevollmächtigten war mitt- lerweile Graf Blacas hinzugekommen, ein strenger Ultra, ganz erfüllt von der Würde seines Allerchristlichsten Königs. Er konnte es nicht schweigend mit anhören, daß Metternich in einer veröffentlichten Erklärung der Welt erzählte, Frankreich habe den Troppauer Beschlüssen mit einigen Vorbe- halten zugestimmt, und übergab mit seinen Genossen am 20. Febr. eine Note, welche sich nachdrücklich gegen das System der europäischen Inter- vention aussprach; aber auf die scharfe Verwahrung folgte die bescheidene Versicherung, Frankreich sei mit der Vorladung König Ferdinand’s ein- verstanden und werde nur, falls es zum Schlagen komme, den Krieg zu mildern suchen. Verbalnote der französischen Bevollmächtigten, 20. Febr. 1821. Auch diese den englischen Protesten nachgebildete Er- klärung erfüllte die Ostmächte mit Unmuth; Ancillon nannte sie in hei- liger Entrüstung die schlechte Nachahmung eines schlechten Originals. Be- drohlich konnte die Sonderstellung der beiden constitutionellen Höfe doch König Ferdinand in Laibach. nur dann werden, wenn sie fest zusammenhielten; und daran war nicht zu denken, da ihre mediterranischen Interessen scharf auseinandergingen. Der Zustand blieb wie er in Troppau gewesen: die große Allianz war etwas gelockert, aber keineswegs aufgelöst. Die Ostmächte allein faßten die entscheidenden Beschlüsse, wenngleich sie diesmal, um Frankreich zu schonen, nicht wieder förmliche Conferenzen unter sich abhielten; die Fran- zosen stimmten in der Regel nachträglich zu, und Lord Stewart nahm das Meiste schweigend zu Bericht. Mit dem Czaren war Metternich allmählich auf vertrauten Fuß ge- kommen; fast jeden Abend trank er bei ihm allein Thee, was als ein besonderes Zeichen kaiserlicher Gunst galt; und obwohl Kapodistrias dem Oesterreicher abermals allerhand Bedenken und Gegenanträge in den Weg schob, so war doch das Gestirn des Griechen ersichtlich im Sinken. Der Freund der Hofburg, Nesselrode, gewann wieder das Ohr des Kaisers, und da auch die Preußen sich in Allem, was ihren Staat nicht unmittel- bar anging, willfährig zeigten, so konnte die Tragikomödie, welche Metter- nich zum Besten des Hauses Bourbon ersonnen, ganz nach dem Plane ihres Dichters über die Bretter gehen. Der Held des Stückes hatte inzwischen seinen Sohn zum Regenten ernannt und nachdem der Kronprinz ebenfalls mit bourbonischer Gewissens- ruhe die spanische Verfassung noch einmal beschworen, sich von seinem ge- liebten Volke verabschiedet. So lange das Schiff auf hoher See segelte, behielt er die Farben der Carbonari auf der Brust, denn wie leicht konnte ihn ein Sturm wieder an die Küste seines Landes verschlagen! Erst als er sich im Hafen von Livorno geborgen sah, riß er das Abzeichen der Re- volution herunter und trat es mit Füßen. Dann ergoß er die Gefühle seines landesväterlichen Herzens in Briefen an die fünf Monarchen. „End- lich bin ich frei, schrieb er an den König von Preußen, endlich mir selbst zurückgegeben. Ohne Ihren Schutz wäre mein Leben den Gewaltthaten erlegen, welche mich zur Anerkennung von Beschlüssen nöthigten, wogegen ich unaufhörlich vor Gott und vor den Menschen, die mir noch zu nahen wagten, protestirt habe.“ Indem er seinen Protest hiermit erneuerte, bat er zugleich den Brief noch geheim zu halten, damit nicht seine Kinder der Rachgier einer scheußlichen Sekte zum Opfer fielen. Schreiben König Ferdinand’s an König Friedrich Wilhelm aus Livorno. Das war der Mann, der zwischen den Großmächten und seinem Volke vermitteln sollte! Der hohe, hagere, sehnige alte Herr machte den Eindruck eines biederen Landedelmannes, und die unschuldige junge Prinzessin Amalie von Sachsen, die ihn auf dieser Reise kennen lernte, erfreute sich herzlich an seiner gut- müthigen Offenheit. Die Staatsmänner in Laibach erschraken doch, als der Bourbone nun vor ihnen erschien, von Neuem gebunden durch heilige Eide, Alles verdammend, Alles beschimpfend was er selber gethan und Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 12 III. 3. Troppau und Laibach. beschworen, und zudem so unfähig, daß er kaum eine Depesche zu Ende lesen konnte. Seinen Begleiter, den Minister Herzog von San Gallo ließen sie nicht vor, weil sie die revolutionäre Regierung nicht anerkannten. Statt des Zurückgewiesenen berief der König den Fürsten Ruffo zu sich, einen fanatischen Reaktionär, der sich zu allen Geschäften ebenso unbrauchbar zeigte, wie sein Herr. Beide verlangten, da der Ausgang noch nicht ganz sicher war, daß der Congreß für sie und ohne sie handle. Rundschreiben an die preußischen Gesandtschaften, 12. Febr.; Bernstorff an An- cillon, 30. Januar 1821. Nach langen Berathungen beschloß die Versammlung, dem neapoli- tanischen Grundgesetze die Anerkennung zu versagen und ein österreichi- sches Heer einrücken zu lassen um die Gewalt des Königs in Güte oder durch die Waffen herzustellen. Ferdinand erwiderte, da er nur noch die Wahl habe zwischen dem Kriege und der Verleugnung der Revolution, so ziehe er Letzteres vor, und befahl seinem Kronprinzen brieflich, sich den Befehlen des Congresses zu unterwerfen. Nunmehr ward auch der un- glückliche Herzog von San Gallo, der unterdessen in dem nahen Görz hatte bleiben müssen, herbeigerufen um den Urtheilsspruch Europas zu ver- nehmen. (30. Jan.) Vor dem versammelten Congresse verkündigte ihm Metternich die Beschlüsse der Mächte und fügte drohend hinzu: sollten die Neapolitaner auf die väterliche Stimme ihres Königs nicht hören, dann würden die Menschen, welche aus Fanatismus oder aus noch ruch- loseren Beweggründen die Augen des treuen Volkes verblendet hätten, die alleinige Verantwortung tragen und selber die ersten Opfer des über ihr Vaterland hereinbrechenden Unheils werden. Allocution du Prince de Metternich, 30. Jan. 1821. Währenddem steckte Fürst Ruffo nebenan in Metternich’s Cabinet und beobachtete durch ein Loch, das ihm seine Gönner in die Thür gebohrt hatten, die Demüthigung seines constitutionellen Landsmanns. Der aber bewahrte die dreiste Gei- stesgegenwart des südländischen Buffo; er lächelte verbindlich zu Metter- nich’s schnöden Vorwürfen, als ob er sich geschmeichelt fühlte, und ver- sprach dann sehr artig, den erhaltenen Auftrag daheim auszurichten. Keiner der Anwesenden schien zu empfinden, wie frevelhaft hier die Sache der Legitimität durch ihre eigenen Anhänger geschändet wurde. Auch die Preußen nahmen an dem unwürdigen Spiele keinen An- stoß, sondern ließen den österreichischen Freund in Allem gewähren und widersprachen ihm erst, als er die Bürgschaft der großen Allianz für ein k. k. Kriegsanlehen verlangte. Auf eine solche Zusage, welche leicht zur Ver- mehrung der soeben geschlossenen Staatsschuld führen konnte, wollte sich Hardenberg nicht einlassen, und der König sprach ihm dafür seine be- sondere Anerkennung aus. Hardenberg’s und Bernstorff’s Bericht, 6. Februar; Albrecht an Hardenberg, 17. Febr. 1821. Bei den letzten Berathungen hatten auch Oesterreichs Intervention in Neapel. die Vertreter der kleinen italienischen Staaten mitgewirkt, ganz nach Metternich’s Sinne. Als strenger Legitimist zeigte sich namentlich der Mi- nister des Herzogs Franz von Modena, des bösen kleinen Despoten, der für das Haupt der italienischen Reaktionspartei galt und durchaus nur als Erzherzog auftrat. Sogar der piemontesische Bevollmächtigte, Graf St. Marsan — derselbe, der sich einst als Gesandter Napoleon’s in Berlin so ehrenhaft betragen hatte — hielt den Kampf wider die Carbonari für nothwendig. Die Angst vor der Revolution war stärker als das alte Mißtrauen der Piemontesen gegen die österreichischen Nachbarn; und in der That hegte die Hofburg augenblicklich keine Eroberungsgedanken, sie vermied auch weislich, ihre italienischen Bundes-Pläne, die den Turiner Hof schon so oft beunruhigt hatten, wieder zur Sprache zu bringen. Nur der päpstliche Legat, Cardinal Spina, begnügte sich mit einigen verlegenen, unverfänglichen Erklärungen; denn der Papst wollte seine kaum erst wieder- gewonnene Souveränität gegen Jedermann behaupten, und wie er alle Rathschläge der Großmächte für die Verwaltung des Kirchenstaates zu- rückwies, so wünschte er auch, seinem Lande, das den Angriffen des Revo- lutionsheeres zunächst ausgesetzt war, die Neutralität zu bewahren. Es war die alte päpstliche Politik, die noch niemals einer Macht die Allein- herrschaft auf der Halbinsel gegönnt hatte; freilich durfte die Curie auch nicht wagen, den Oesterreichern ihre einzige Straße nach Neapel zu sperren. Hardenberg’s und Bernstorff’s Bericht, 30. Jan. Journaux de la conférence, 20., 21. Febr. Bernstorff an Gf. Goltz in Paris, 28. Febr. 1821. Sodann beriethen sich die Großmächte mit den italienischen Gesandten über die Grundzüge der künftigen neapolitanischen Verfassung. Die Vorschläge lauteten verständig: eine Consulta mit bescheidenen Befugnissen sollte in Neapel wie in Palermo der königlichen Gewalt an die Seite treten. Doch leider konnte Bernstorff nicht durchsetzen, daß dem Könige genau vorge- schrieben wurde, was er nach seiner Rückkehr zu thun habe; und so blieb denn das Schicksal Unteritaliens allein dem Kriegsglück und den unbe- rechenbaren Launen des dreifach meineidigen Bourbonen preisgegeben. Preußische Erklärung, 22. Februar; Bernstorff’s Berichte, 20., 24. Februar, 5. März 1821. Der nächste Zweck des Congresses war erreicht, die förmlichen Be- rathungen wurden bereits am 26. Febr. geschlossen. Schon einige Tage vorher hatte Hardenberg die Congreßstadt verlassen. Er ging nicht nach Berlin zurück, obgleich er wußte, welche dringenden Geschäfte ihn dort erwarteten, obgleich sein getreuer Rother ihm soeben erst geschrieben hatte, wie Alles ins Stocken gerathe, wenn der Kanzler nicht mit dem Könige zusammen arbeite. Rother an Hardenberg, 31. Jan. 1821. Mit unbegreiflichem Leichtsinn entschlug er sich dieser Sorgen und unternahm eine Erholungsreise nach Italien; nebenbei wollte er auch in Rom die nahezu fertige Vereinbarung mit dem 12* III. 3. Troppau und Laibach. heiligen Stuhle förmlich beendigen. Unterdessen blieben die übrigen Staats- männer bei den beiden Kaisern in Laibach um den Gang der kriegerischen Ereignisse abzuwarten. Der Anfang des Feldzuges versprach wenig; er bewies, daß Oesterreich seine glänzende Stellung an der Spitze der euro- päischen Mächte nicht seiner eigenen Stärke verdankte, sondern nur Met- ternich’s diplomatischer Kunst und der Rathlosigkeit der anderen Höfe. Schwerfällig zog die Armee des Generals Frimont südwärts, und als sie endlich vor den Thoren Roms anlangte, da stellte sich heraus, daß nach siebenmonatlichen Vorbereitungen nicht einmal die Geldmittel für diesen unbedeutenden Krieg zur Stelle waren. Die Armeeverwaltung gerieth in peinliche Verlegenheit, Niemand wollte ihr leihen. Da half ihr Niebuhr aus der Noth, indem er in seinem eigenen Namen Wechsel auf die Preußische Bank zog, die von den römischen Bankiers sofort ange- nommen wurden. Bernstorff an Ancillon, 13. März 1821. Der beschämende Vorfall ward rasch vergessen, da das Kartenhaus der Revolution gleich darauf zusammenfiel. In heller Begeisterung war die Landwehr der Samniter und der Marsen soeben gegen die Schergen der Tyrannen ausgezogen, und die Kronprinzessin hatte die Fahnen der Jauchzenden mit selbstgestickten Carbonaribändern geschmückt. Aber Wilhelm Pepe ließ die Oesterreicher ungehindert durch den schwierigen Paß von Antrodocco im Hochgebirge der Abruzzen heran- kommen, und als Frimont ihn darauf am 7. März bei Rieti angriff, da hielt das Freiheitsheer nur vier Stunden lang leidlich Stand, dann lief Alles in wilder Flucht schimpflich auseinander; taub für die Mahnungen des tapferen Führers eilte Jeder in unwiderstehlichem Heimweh seinem Vaterstädtchen zu. Der Krieg war beendet, das ganze Land lag zu Oester- reichs Füßen. — Diese Siegesbotschaft hatten die Monarchen noch nicht erhalten, als am 15. März eine andere unerwartete Nachricht bei ihnen einlief, die auf die Laibacher Versammlung ähnlich wirkte wie einst die Kunde von Napoleon’s Rückkehr auf den Wiener Congreß. Alle die kleinen Mißhel- ligkeiten, welche noch immer zwischen den beiden Kaiserhöfen bestanden, verstummten augenblicklich, sobald man erfuhr, daß auch in dem königs- treuen Piemont eine Revolution ausgebrochen war. Es war die vierte binnen Jahresfrist, und sie schien dem Wiener Hofe weit furchtbarer als der Aufruhr in Neapel; denn sie hatte ihren Sitz in dem einzigen tapferen und nationalen Heere der Halbinsel, in dem Staate, der seine Verwandtschaft mit dem aufstrebenden Preußen, seinen Beruf als Vor- kämpfer der Einheit Italiens bereis zu ahnen begann. Graf Santa Rosa und andere tüchtige Offiziere aus den ersten Familien des Landes, sogar ein Sohn des Grafen St. Marsan gehörten der Verschwörung an. Sie schaarten sich nicht um das Parteibanner der Carbonari, sondern um die Revolution in Piemont. ruhmreiche Tricolore des Königreichs Italien. Ein Manifest der Auf- ständischen erinnerte an das Vorbild York’s, der durch rühmlichen Unge- horsam seinen König von dem Joche der Fremden erlöst habe. Traum- haft verschwommen, aber unverkennbar stand der Gedanke der nationalen Monarchie des Hauses Savoyen im Hintergrunde der phantastischen Pläne. Bernstorff errieth sofort, daß „diese Hyder aus Frankreichs Schooße her- vorgegangen“ sei Bernstorff an Ancillon, 15. März 1821. ; und allerdings hatte sich die Verschwörung in jenen liberalen Turiner Kreisen vorbereitet, die mit der französischen Gesandt- schaft verkehrten. Eine Charte, der französischen ähnlich, war ursprüng- lich der Zweck der Verschworenen, und nur weil sie eines volksthümlichen Schlagworts bedurften, riefen sie schließlich die unglückliche spanische Ver- fassung aus. So gewann auch diese nationale Schilderhebung den Anschein, als wäre sie nur ein Glied in der Kette einer weltumspannenden radikalen Verschwörung. Der Erfolg schien Alles zu bestätigen, was Metternich über die Pläne der im Dunkeln schleichenden Partei vorhergesagt, und ohne Vorbehalt schloß sich der Czar jetzt dem untrüglichen Wiener Pro- pheten an. Die Ostmächte beschlossen (15. März) den Aufruhr unver- züglich niederzuschlagen: die österreichischen Truppen in der Lombardei sollten sofort verstärkt und unterdessen ein russisches Heer von 80,000 Mann über Ungarn herangezogen werden. Auch von Preußen erwarteten die beiden Kaiser, für den Nothfall mindestens, die Zusage bewaffneter Beihilfe. Bernstorff aber erwiderte sehr nachdrücklich, er müsse seinem Hofe die Freiheit der Entschließung vorbehalten, da der König seinem Volke keine Last auflegen wolle, die über die Verpflichtungen der Verträge hinausgehe. Zugleich kündigte er seine bevorstehende Heimkehr an und reiste in der That nach einigen Tagen ab. Die Kaiser ließen ihn ziehen, damit er daheim die gemeinsame Sache wirksamer unterstütze; er aber ver- ließ den Congreß um zu verhindern, daß Preußen tiefer als der König wünschte in die italienischen Händel verwickelt würde. General Krusemark, der nunmehr allein als preußischer Bevollmächtigter zurückblieb, konnte sich allen „weiteren lästigen Zumuthungen“ leicht entziehen, da er stets erst in Berlin anfragen mußte. Bernstorff’s Bericht an den König, 15. März, an Hardenberg 21. März. Ge- heimes Protokoll über Bernstorff’s Erklärung, 15. März 1821. So seltsam durchkreuzten sich am preu- ßischen Hofe landesväterliches Pflichtgefühl und antirevolutionäre Gesin- nung. Friedrich Wilhelm wollte die Kräfte seines Volkes den italienischen Plänen Oesterreichs nimmermehr opfern und übernahm doch unbedenklich vor aller Welt die Mitschuld an den herrischen Manifesten der Wiener Interventionspolitik, weil er in dem Bunde der Ostmächte die Bürgschaft für die Sicherheit seines eigenen Staates sah. Seine Haltung bewies, III. 3. Troppau und Laibach. daß die Nüchternheit seines Urtheils immer noch stärker blieb als seine Freundschaft für Oesterreich; aber dem Stolze einer Großmacht stand sie übel an. Freilich zeigten sich die beiden Westmächte noch weit rathloser. Der Minister des Auswärtigen, Pasquier, das liberalste Mitglied des Pariser Cabinets, sah voll ernster Besorgniß dem Augenblick entgegen, da die Oesterreicher bis zur französischen Grenze vorrücken würden; Metternich selbst fand diese Eifersucht erklärlich und erwog einige Tage lang ernstlich, ob es nicht gerathen sei, die Besetzung Piemonts den Russen zu überlassen. Doch wenn der französische Hof sein Interesse in Italien wahren wollte, so mußte er, den Ostmächten zuvoreilend, selber die Ordnung in Piemont herstellen, und diese Kühnheit war unmöglich, da er dem Geiste seines eigenen Heeres mißtraute. So verstrich die Zeit, ohne daß man in den Tuilerien einen Entschluß fand. Krusemark’s Bericht, 24., 29. März 1821. Lord Castlereagh vollends wurde durch die Turiner Nachrichten nur in seinen österreichischen Neigungen bestärkt und gab unter der Hand zu verstehen, alle seine Verwahrungen seien nichts weiter als parlamentarische Schachzüge. Metternich allein war seines Zieles sicher, und das Glück begünstigte ihn abermals wunderbar. Der gefürchtete piemontesische Aufstand erwies sich bald als ein verfrühtes, unfertiges Unternehmen. Nur ein Theil des Heeres hatte sich der Revolution angeschlossen, die Mehrheit des Volkes harrte gespannt auf die Entscheidung des Königs. Der redliche, in dem Absolutismus des alten Jahrhunderts ergraute Victor Emmanuel wollte weder den aussichtslosen Kampf gegen die großen Mächte beginnen, noch das Ausland wider seine eigenen Truppen zu Hilfe rufen und faßte endlich denselben Entschluß, welchen schon mehrere seiner pflichtgetreuen Vorfahren gefaßt hatten, wenn ihnen die Bürde der Regierung zu schwer wurde: er legte die Krone nieder und ernannte den Prinzen Karl Albert von Ca- rignan zum Regenten, bis der Thronfolger Karl Felix aus Modena zurück- kehren würde, um die Zügel selbst in die Hand zu nehmen. Welche Auf- gabe für den unerfahrenen, ehrgeizigen Prinzen, der mit den Verschworenen längst im Verkehr stand und schon zuweilen von der italienischen Königs- krone träumte! Er ließ sofort durch eine Notabelnversammlung die spa- nische Verfassung annehmen und hoffte in seiner jugendlichen Arglosigkeit auf die nachträgliche Zustimmung des neuen Königs. Karl Felix aber, ein Gesinnungsgenosse des Herzogs von Modena, verwarf in einem scharfen Manifeste jede Neuerung, und sobald der König gesprochen hatte, war in diesem Lande der Würfel gefallen. Gehorsam gab Karl Albert seine Regentschaft auf. Mittlerweile war General Bubna mit einem öster- reichischen Heere eingerückt, die treu gebliebenen Truppen vereinigten sich mit ihm, und schon am 8. April unterlagen die Aufständischen nach tapferem Niederlage der Piemontesen. Widerstande in dem Gefechte von Novara. Einige Tübinger Studenten und andere junge Liberale, die aus den Nachbarlanden herbeizogen, fan- den das Heer der Revolution bereits in voller Auflösung; ein Geheim- bund in der Lombardei, der schon zum Losschlagen bereit stand, ging ent- muthigt auseinander. Aber auch Rußlands Hilfe war nunmehr überflüssig. Mit zwei leichten Schlägen, binnen vier Wochen, hatte Oesterreich allein den Aufstand im Süden wie im Norden der Halbinsel niedergeworfen, sein Wille gebot von den Alpen bis zum ionischen Meere, und der staatsmännischen Größe des siegreichen Metternich huldigte alle Welt, nicht blos die Diplomatie, die doch einen raschen Erfolg erwartet, sondern fast mehr noch die widerstre- bende liberale Partei, die sich über die Schwäche der Revolution so gründ- lich getäuscht hatte. Mit übermüthiger Schadenfreude berichtete Gentz im Oesterreichischen Beobachter, wie die Helden der Freiheit am Tage der Schlacht nur die Künste des Pulcinells gezeigt hätten, und schloß befriedigt: „Der bessere Bürger verbindet sich freudig mit der schützenden Uebermacht, sein Vaterland von dem verderblichen Auswurfe der Letzten dieser Sekte zu reinigen, für die es kein Heil als das allgemeine Unglück, keine Hoffnung als die einer einsamen Herrschaft auf dem Schauplatze ihrer Zerstörung giebt.“ Für dies Werk der Reinigung bedurfte die Fremdherrschaft der Bour- bonen allerdings eines schärferen Besens als das nationale Fürstenhaus von Savoyen. Anfangs erschien die halberzwungene Abdankung Victor Emmanuel’s den Ostmächten als ein unzulässiger Verstoß wider die strengen Grundsätze des legitimen Rechts. Die beiden Kaiser versuchten sogar den alten König umzustimmen; auch König Friedrich Wilhelm mahnte ihn brieflich zur Wiederbesteigung des Thrones. Er aber blieb fest, und die Monarchen beruhigten sich endlich, zumal da sein Nachfolger sich als harter Legitimist bewährte und in Laibach an dem Herzog von Modena einen beredten Fürsprecher fand. Das starre, bigotte, geistlose Regiment des neuen Königs traf die Empörer mit harten Strafen, und Metternich beeilte sich auch die Eidgenossenschaft zur Mitwirkung aufzufordern, da sie durch ihre Gastfreundschaft für die piemontesischen Flüchtlinge „ihre Neutralität moralisch verletze“. Indeß vermied Karl Felix offenbare Rechts- verletzung und Grausamkeit, er bemühte sich selbst mit landesväterlichem Eifer, die Oesterreicher zu baldiger Räumung des Landes zu bewegen; das alte herzliche Verhältniß zwischen Fürst und Volk ward nicht auf die Dauer getrübt. Bernstorff’s Bericht, 30. März. Krusemark’s Berichte, 2. Mai, 2. Juni, 7., 14., 28. Juli. Metternich an den k. k. Gesandten v. Schraut in Bern, 18. April 1821. Zu besonderer Genugthuung gereichte dem Wiener Hofe die Entwürdigung des Prinzen von Carignan, der nunmehr dem Throne am nächsten stand. Der unglückliche Prinz war bisher die Hoffnung der Pa- III. 3. Troppau und Laibach. trioten gewesen; jetzt verurtheilten alle Höfe mitleidslos sein schwankendes, zweideutiges Verhalten, die österreichischen Offiziere verhöhnten ihn ins Gesicht als den König von Italien — was dem Stolzen unvergessen blieb — und die Liberalen, die sich nach romanischem Brauche ihre Niederlage nur aus einer großen Verrätherei erklären konnten, sangen ihm die grau- samen Verse nach: Dein Name geht durch alle Völker, mit Fluch beladen, Carignan Er schien der allgemeinen Verachtung erliegen zu müssen, und die reaktionäre Partei verstieg sich bereits zu dem Plane, den Verhaßten von der Thronfolge auszuschließen, die Krone nach dem Tode des alten Karl Felix auf Franz von Modena zu übertragen. Währenddem war über Neapel ein Schreckensregiment hereinge- brochen, fast so gräuelvoll wie jenes erste bourbonische Blutgericht vom Jahre 1799. König Ferdinand hatte die Heimkehr verschoben, bis er der Unterwerfung seines Landes völlig sicher war und sich nicht mehr um die Rathschläge der Großmächte zu kümmern brauchte. Dann drängten sich in endloser Reihe Einkerkerung, Auspeitschung, Hinrichtung; viele der besten Männer des Landes verschmachteten, mit gemeinen Verbrechern zusammengeschmiedet, unter den Insektenschwärmen der schattenlosen Straf- inseln, mehr denn Tausend lebten als Flüchtlinge in England, in der Schweiz, bei den Barbaresken. Das alte Conscriptionsheer ward auf- gelöst, ein neues geworbenes gebildet. In den clericalen Urkantonen der Schweiz ließ Ferdinand durch einen anrüchigen alten Landsknecht, General Auf der Mauer die Werbetrommel rühren, und obwohl mancher wackere Eidgenosse die „biderben Männer von Schwyz“ beschwor, die alte, schon von Zwingli gescholtene Nationalsünde des Reislaufens endlich zu lassen, so fanden sich doch einige Regimenter von tapferen Fremdlingen zusammen, die nun von den Bergfesten über der Bai die unruhige Hauptstadt be- wachten. Die zügellose Grausamkeit dieser Reaktion zwang die Mächte mehrmals zu ernsten Warnungen; selbst Kaiser Franz schrieb dem König zweimal noch von Laibach aus. Krusemark’s Berichte, 4. April, 11. Mai 1821. Doch was konnten solche Mahnungen fruchten, da der gute Kaiser seine eigenen Soldaten Schergendienste ver- richten ließ bei den Blutrichtern des Bourbonen, ja sogar in die gräß- lichen Kerker seiner mährischen Festungen außer den lombardischen Patrioten, die soeben nochmals durch ein Strafverfahren heimgesucht wurden, auch neapolitanische Hochverräther gastfreundlich aufnahm? Neapel war nur noch ein Satrapenstaat der Hofburg; die alte Verbindung zwischen dem königlichen Hause und den französischen Bourbonen lockerte sich mehr und mehr. Sechs Jahre lang blieben die Oesterreicher im Lande, der Hof überschüttete ihre Führer mit Gold und Ehren, durch die Kosten der frem- den Besatzung wurde die Staatsschuld in wenigen Jahren auf das Vier- fache erhöht. Ein fürchterlicher Haß, der mit jedem Jahre wuchs, sammelte Oesterreichs Herrschaft in Italien. sich an wider die Weißröcke; in Palermo ward einmal ein Geheimbund entdeckt, der die gesammte österreichische Garnison zu vergiften bezweckte. Und dieser Haß fiel zurück auf die Deutschen außerhalb Oesterreichs; denn jeder Kroate, Raize oder Walache, der des Kaisers Rock trug, hieß den Wälschen ein Tedesco, und auch die anderen Nationen machten das deutsche Volk verantwortlich für die Sünden der Vormacht des Deutschen Bundes. In grimmigen Versen brandmarkte Casimir de la Vigne die Germanen, diese Sklaven von gestern und Tyrannen von heute, wie sie mit den elenden Besiegten zusammen unter dem Lorbeerstrauche Virgils sich betränken. Nur wenige Ausländer unterschieden so gerecht wie Lord Byron, der unbefangen schrieb: „ich liebe die Deutschen, nur nicht die Oester- reicher; die hasse und verabscheue ich.“ Die Meisten bemerkten mit stiller Schadenfreude, daß die Nation, deren Erstarken sie alle fürchteten, nun so übel berüchtigt wurde wie die Russen, und die willige Ergebenheit des preußischen Hofes der abgünstigen öffentlichen Meinung zur Rechtfertigung diente. Ueber die unglücklichen Neapolitaner freilich urtheilte die euro- päische Welt fast noch härter; sie waren seit dem Tage von Rieti dem Fluche der Lächerlichkeit verfallen. Ueberall erklang das Spottlied von der „großen Retirade“, und mancher enttäuschte deutsche Liberale nannte seinen Hund „Pepe“. Je freudiger man soeben noch die Freiheit dieses Volkes begrüßt hatte, um so tiefer erschien jetzt sein Fall. „Wo soll ich meine Schmach begraben?“ — so begann das neue neapolitanische Nationallied Thomas Moore’s, und den carbone notatis rief der Dichter zu: weit edler die Stiefeln des Czaren zu küssen, als eure Ketten selbst zu be- sudeln durch einen Kampf, wie diesen! So unheimlich hatte sich die Lage der beiden großen Nationen Mitteleuropas gestaltet: der einen setzte das Haus Oesterreich den Fuß auf den Nacken, die andere war mit diesem Feinde ihrer Einheit durch ein unwahres und gleichwohl noch unlös- bares Bündniß verkettet und leistete ihm, mit Worten mindestens, gehor- samen Beistand. Durch Oesterreichs Erfolge waren die Westmächte entwaffnet, und freudetrunken schrieb Gentz: Paris und London liegt uns zu Füßen! Wie konnte Frankreich der siegreichen Hofburg entgegentreten, da König Ludwig für seinen eigenen Thron zitterte? Unablässig ängsteten ihn die Ultras durch unheimliche Gerüchte; diese verblendete Partei hatte soeben, um den Monarchen zu schrecken, eine Pulver-Explosion in den Tuilerien veran- staltet, sie war in Laibach durch einen geheimen Agenten Jouffroy ver- treten, der dem Czaren einen neuen Brief von Bergasse überbrachte und die Zustände des Mutterlandes der Revolution wieder einmal in den dunkelsten Farben schilderte. Ein Zusammenwirken der beiden großen constitutionellen Höfe stand vollends außer Frage, da die Tory-Regierung den Franzosen schlechterdings keinen Uebergriff in die Mittelmeerlande ge- statten wollte. Als die Revolution in Piemont gebändigt war, konnte Lord III. 3. Troppau und Laibach. Castlereagh die Empfindungen seines Herzens nicht mehr zurückhalten. Er sendete dem Wiener Freunde seinen Glückwunsch und sprach zugleich die Hoffnung aus: man werde die Besetzung des unterworfenen Landes doch nicht französischen Truppen anvertrauen. Wie jubelte Metternich über diese Aeußerung politischer Unschuld; der Czar aber fragte lächelnd: wofür halten uns eigentlich diese Leute? Krusemark’s Bericht, 19. April 1821. — Indessen hatte das Schicksal dem österreichischen Staatsmanne be- reits einen bitteren Tropfen in den Becher seiner Freuden gegossen. Der doktrinäre Gedanke des unwandelbaren großen europäischen Bundes wider- sprach so offenbar der Mannichfaltigkeit entgegengesetzter Interessen und ungelöster Fragen, welche das europäische Leben umschloß, daß jede große Wendung der Völkergeschicke ihn nothwendig stören mußte. Noch während des Laibacher Congresses brach eine fünfte Revolution aus, die anfangs am wenigsten beachtet, zuletzt der großen Allianz am verderblichsten wer- den sollte. Die gräcoslavische Welt begann zu erwachen, die schwerste aller europäischen Fragen, die orientalische, gerieth wieder in Fluß. Seit hundert Jahren schon bestand das Reich der Osmanen auf abendländischem Boden nur noch durch die wechselseitige Eifersucht der europäischen Mächte, nicht mehr durch eigene Kraft. Eine im Schlaf erstarrte Völkerwanderung hatte sich wie eine ungeheure Schuttlawine, alle Cultur begrabend, über jene gesegneten Lande des Südostens gelagert, wo einst die Christenheit ihr zweites Rom und der Handel zweier Welttheile seinen Mittelpunkt gehabt. Was in dieser Trümmerwelt noch lebte, arbeitete, um die Güter der Gesittung rang, war christlich; das Herrenvolk, das der Rajah mit dem sicheren Griffe orientalischer Herrscherkunst das Halsband der Unter- thänigkeit fest um den Nacken gelegt hatte, blieb im Glanze seines er- beuteten Reichthums unwandelbar eine orientalische Reiterhorde, die nie- mals heimisch ward in Europa und über die Weltanschauung des kriege- rischen Nomadenthums nie hinausgelangte. Unausbleiblich mußte sich dereinst an den Türken, wie vormals an der polnischen Adelsrepublik, das historische Gesetz erfüllen, das in diesem Jahrhundert der bürgerlichen Arbeit kein Volk von Rittern und Müßiggängern mehr duldet. Niemals hatten die Rajah-Völker sich ausgesöhnt mit ihren mitleidlosen Herren, niemals aufgehört die Rache Gottes herabzurufen für jenen Tag der Schmach, da der Eroberer in die Hagia Sophia einritt und die Hufe seines Rosses das schönste Gotteshaus der morgenländischen Christenheit schändeten. Mitten im Schmutz und Elend ihrer Knechtschaft geboten sie noch über jene unverwüstliche Kraft der Verjüngung und Selbsterneuerung, welche das Christenthum überall von der geistlosen Erstarrung des Islam unterscheidet. Als nun die weltbürgerliche Heilslehre der französischen Re- volution und mit ihr zugleich die nationalen Freiheitsgedanken der spa- Griechische Revolution. nischen und der deutschen Unabhängigkeitskriege langsam ihren Weg in den fernen Osten fanden, da wirkten sie zunächst auf das rührigste der Rajah-Völker, das unter dem wirthschaftlichen Druck der Türkenherrschaft am wenigsten litt. Die Griechen hatten seit dem Frieden von Kutschuk- Kainardsche fast den gesammten Handel des ägeischen Meeres an sich ge- rissen, sie schöpften aus den Erinnerungen einer glorreichen Vergangenheit das Selbstgefühl eines unzerstörbaren Volksthums, das befleckt mit allen Sünden vielhundertjähriger Sklaverei doch immer noch zäh genug blieb um seine uralte Sprache in erstaunlicher Reinheit zu bewahren und stark genug um die zahlreichen in das hellenische Culturgebiet eingedrungenen albane- sischen und slavischen Stämme aufzusaugen und mit griechischer Bildung zu erfüllen. Der Gedanke der Wiederherstellung des byzantinischen Reichs war nie ganz verschwunden. Selbst in dem harten siebzehnten Jahrhundert hatte Milton mit einem hellenischen Freunde von der Wiedergeburt Grie- chenlands geträumt, und hundert Jahre darauf waren die Sendboten der Czarin Katharina unter den Griechen umhergezogen um den Haß gegen die osmanischen Herrscher aufzustacheln. Doch erst seit Rhigas in feurigen Liedern die Freiheit der Hellenen besungen hatte, begann die nationale Bewegung stärkere Wellen zu schlagen. Korais und seine Freunde führten die neugriechische Sprache in den Kreis der Cultursprachen ein und schufen die ersten Anfänge einer nationalen Literatur. Der literarische Bund der Philomusen von Athen vermittelte den Gedankenaustausch zwischen den weithin in allen Hafenplätzen der Balkanhalbinsel und Kleinasiens zer- streuten Griechen, und gleichzeitig, seit 1812, gründete die politische Hetärie von Odessa überall in den gräcoslavischen Landen ihre Geheimbünde. Während in den meisten anderen Unabhängigkeitskriegen der neuen Geschichte die Kämpfenden sich erst spät ihres letzten Zieles bewußt wurden, faßte diese Verschwörung von vornherein die völlige Befreiung fest ins Auge, da jede Vermittlung zwischen dem Kreuz und dem Halbmond un- möglich schien: Unabhängigkeit aller Hellenen hieß die Losung, und nur wenn das Kreuz wieder auf der Kuppel der Weisheitskirche prangte, sollte der Kampf enden. Der Beistand der Schutzmacht der orthodoxen Kirche schien den Verschworenen um so gewisser, da ein Liebling des Czaren, der Fanariot Alexander Ypsilanti an ihrer Spitze stand und russische Agenten überall auf der Halbinsel ihr Wesen trieben. Auch Kapodistrias unter- hielt mit der Hetärie geheimen Verkehr, er besuchte im Jahre 1819, sicher- lich nicht ohne Hintergedanken, seine Heimath Corfu und ermuthigte die Freunde durch halbe Zusagen, als sie ihm ein Jahr darauf die bevor- stehende Empörung ankündigten. Obwobl die Hetärie mit den Venten der Carbonari nicht unmittelbar zusammenhing, so mußte doch der Anblick der Revolution auf den beiden Nachbarhalbinseln die Ungeduld der Ver- schworenen reizen, den Ausbruch des Krieges beschleunigen. Im December III. 3. Troppau und Laibach. 1820 erhoben sich die Sulioten in den Gebirgen Albaniens. Die Nach- richt ward in Europa kaum bemerkt; man sah in dem Kampfe nur einen jener zahllosen lokalen Aufstände, welche seit Langem den einzigen Inhalt der inneren Geschichte des Türkenreichs bildeten, und Niemand ahnte, daß dies wilde Bergvolk in die Pläne der hellenischen Verschwörer eingeweiht war. Aber welche Bestürzung auf dem Congreß, als man erfuhr, daß Ypsilanti am 7. März in Jassy die Freiheit der Hellenen ausgerufen und den Aufständ ischen die Hilfe des Czaren verheißen hatte; wie sicher mußte er auf diesen Beistand zählen, wenn er dort an der russischen Grenze, unter den gleichgiltigen Rumäniern eine griechische Schilderhebung wagte! Wenige Wochen darauf griffen auch die Stämme des Peloponnes zu den Waffen, dann die Inselgriechen des ägeischen Meeres, und nun raste er dahin, der gräuelvolle Agon der Hellenen, der wildeste Rassenkampf des Jahrhunderts: unmenschliche Wuth, Verrath und Treubruch auf beiden Seiten. Metternich’s Urtheil über diese fünfte Revolution war im ersten Augen- blicke gefunden; denn unter allen seinen politischen Axiomen stand ihm keines so fest wie die Unantastbarkeit der Türkei. Keinen Augenblick be- schäftigten ihn die Fragen: ob die Herrschaft des Halbmonds im christ- lichen Abendlande auf die Dauer bestehen könne? ob Oesterreich nicht versuchen solle, in die Herrscherbahnen des Prinzen Eugen wieder einzu- lenken und bei dem drohenden Zerfalle des türkischen Reichs sich selber eine starke Stellung auf der Balkanhalbinsel, vielleicht sogar die Herrschaft über die Mündungen seines Stromes zu gewinnen? Der Sultan war ihm ein legitimer Fürst wie jeder andere auch; mit heiligem Eifer bewies Gentz im Oesterreichischen Beobachter, daß die Herrschaft der Pforte auf dem überall in der Welt anerkannten Rechtstitel der Eroberung ruhe. Und dieser legitime Staat zeichnete sich aus durch eine Verfassung, welche den politi- schen Idealen des österreichischen Staatsmannes vollkommen entsprach: hier bestand noch unberührt von den zersetzenden Lehren der Revolution die viel- gerühmte force des subdivisions, ein lockeres Nebeneinander zusammen- geraubter Länder, die unter sich nichts gemein hatten als den schweigen- den Gehorsam gegen den Großherrn. Befangen in dem dürren Prag- matismus der Geschichtsphilosophie des alten Jahrhunderts, ohne Sinn für die elementarische Kraft des nationalen Instinkts, die in solchen Krisen des Völkerlebens allein entscheidet, suchte Metternich den Grund dieser Ent- ladung uralten Rassenhasses allein in den schlechten Künsten einer Rotte ehrgeiziger Bösewichter und legte auch die orientalische Frage unter die Schablone seiner Stabilitätsdoktrin. Auch die hellenische Bewegung konnte nur durch die im Dunkeln schleichende Partei bewirkt sein, und von vorn- herein nahm er als erwiesen an, daß die Hetärie und die Carbonari der nämlichen Sekte angehörten. Und diese unheimlichen griechischen Dema- gogen erschienen ihm zugleich als Werkzeuge der gefürchteten russischen Die Großmächte und die Griechen. Politik. Er sah wohl ein, daß er die Pforte nicht offen unterstützen durfte, wenn er die Aufständischen nicht geradeswegs dem Petersburger Hofe in die Arme treiben wollte; in seiner Angst vor jeder Neuerung konnte er sich aber auch nicht entschließen, durch eine gemeinsame Intervention der großen Mächte den Rajah-Völkern ein halbwegs menschenwürdiges Dasein und damit dem türkischen Reiche vielleicht noch eine Lebensfrist zu sichern. In solcher Bedrängniß erblickte er nur einen Weg der Rettung: wenn die großen Mächte ihren Abscheu vor der griechischen Erhebung nachdrücklich aussprachen und dann die orientalischen Wirren sich selber überließen, so mußte die gewaltige Uebermacht der Pforte den Aufstand bald bemeistern und der Krummsäbel der Osmanen, wie Metternich zuversichtlich hoffte, die alte Ordnung im Reiche des Sultans einfach wiederherstellen. In dieser starr conservativen Gesinnung begegnete sich der österrei- chische Staatsmann mit den Ansichten des englischen Hofes, der durch den Aufstand der Hellenen seine gewohnten Handelswege zu verlieren fürchtete und den geheimen Plänen Rußlands noch ängstlicher als die Hofburg selbst mißtraute. Der Gedanke, daß die erste Seemacht der Welt durch die Entfesselung der gebundenen wirthschaftlichen Kräfte der Bal- kanhalbinsel nur gewinnen konnte, lag gänzlich außerhalb des Gesichts- kreises dieser Hochtorys. Auch die preußischen Staatsmänner schlossen sich der Meinung Oesterreichs an, obgleich Bernstorff die Hoffnungen Metter- nich’s nicht theilte und den Aufstand der Hellenen keineswegs für aus- sichtslos hielt. Bernstorff’s Bericht, 20. März 1821. Doch wie sollte es gelingen, den Czaren selbst für eine Ansicht zu gewinnen, welche allen Ueberlieferungen der Petersburger Politik und den mächtigsten nationalen Leidenschaften des russischen Volkes widersprach? Noch saß Kapodistrias im Rathe Alexander’s, und dieser Grieche mußte, wie Bernstorff sagte, „seine natürlichsten und mindest zweifelhaften Em- pfindungen verleugnen“, wenn er der Befreiung der Hellenen entgegen- trat. Aber die Gunst des Glückes, die dem österreichischen Hofe in diesen Laibacher Zeiten unwandelbar zur Seite stand, blieb ihm auch jetzt treu. Das Schreiben Ypsilanti’s, das dem Czaren den Beginn des Aufstandes offen mittheilte, gelangte nach Laibach in den nämlichen Tagen, da Alex- ander durch die Turiner Nachrichten tief erschüttert war; leidenschaftlich erregt erblickte er überall in der Welt nur das Schreckgespenst des großen demagogischen Geheimbundes, und weil er von den Umtrieben der russischen Agenten wenig oder nichts wußte, so sah er auch in seinem fanariotischen Freunde nur einen Verblendeten, der sich in den Netzen der Carbonari habe fangen lassen. In solcher Stimmung traf ihn Metternich, und es hielt nicht allzu schwer, diesmal mit Hilfe der Feuersbrunst, die Nerven des Czaren noch mehr zu erregen: die griechische Rebellion, so versicherte der III. 3. Troppau und Laibach. Oesterreicher, sei die Fackel der Zwietracht, welche die Demagogen zwischen Oesterreich und Rußland geworfen hätten um die beiden Kaisermächte zu trennen und die liberale Feuersbrunst zu unterhalten. Alexander ward völlig bekehrt, er zeigte sich so fest, daß Metternich schreiben konnte: „wenn je Jemand aus schwarz weiß geworden ist, so ist er es.“ Gentz aber froh- lockte: „Gott streitet für und mit uns!“ Wohl mochte er jubeln; denn dieser Erfolg Metternich’s sah wahrlich einem Wunder ähnlich. Der unglückliche Kapodistrias stand in Gefahr, das Vertrauen seines kaiser- lichen Herrn und damit jede Handhabe zur Unterstützung seiner Lands- leute zu verlieren. Geschmeidig schickte er sich in die Umstände und ver- faßte selbst das strenge Antwortschreiben, das dem hellenischen Rebellen- führer die Ungnade des Czaren aussprach (26. März); zugleich wurde Ypsilanti’s Name aus den Listen des russischen Heeres gestrichen. Dieser Gesinnung blieb Alexander bis zum Schlusse des Congresses treu, und sein österreichischer Mentor versäumte nicht, ihm die Lehrsätze der allein wahren Staatskunst, die allesammt auf den einen Gedanken „ne rien innover!“ hinausliefen, nochmals in wortreichen Denkschriften nachdrück- lich einzuschärfen. Gentz eröffnete unterdessen im Oesterreichischen Beobachter den Feder- krieg gegen die Hellenen und verfertigte fortan in regelmäßiger Folge jene berufenen Berichte „aus Zante“, welche die Sünden der Rebellen, ihren Hader, ihre Grausamkeit mit ungeheuerlicher Uebertreibung schilderten. Metternich selbst durfte es wagen, in einer Denkschrift vom 7. Mai das gemeinsame Urtheil der beiden Kaiser dahin zusammenzufassen: sie hätten sich überzeugt, daß die griechische Nation auf der tiefsten Stufe der Ent- artung angelangt sei. Als die Monarchen am 13. Mai nach halbjährigem Zusammenleben sich endlich trennten, da schien ihre Freundschaft inniger denn je. Sie gaben sich die Hand darauf, daß sie Beide niemals allein, sondern immer nur nach den gemeinsamen Beschlüssen der großen Allianz in die orientalischen Wirren eingreifen würden. Uebers Jahr dachten sie in Florenz mit König Friedrich Wilhelm zu einem neuen Congresse zusammen- zutreten, inzwischen wollten sie den Verlauf der Bewegung scharf beob- achten und einander jede Nachricht freundnachbarlich mittheilen. Beim Abschied von dem preußischen Gesandten pries Alexander den Bund der Ostmächte nochmals als „Europas Schutzwehr gegen die Revolution“ und erkannte gerührt den Willen Gottes in der wunderbaren Fügung, die ihn eben jetzt mit Kaiser Franz zusammengeführt. Nicht minder salbungs- voll schrieb Ancillon: „Wenn man sieht, wie die Pforte in ihrem Dasein bedroht wird, wie Spanien mit schnellen Schritten dem Bürgerkriege ent- gegeneilt, wie Amerika das von Europa empfangene schlechte und ver- derbliche Beispiel noch überbietet und den alten Continent mit einer sitt- lichen und politischen Ansteckung von ganz neuer Art bedroht, dann fühlt man doppelt den unschätzbaren Werth der Vereinigung der Alliirten und Das Laibacher Manifest. dankt dem Himmel, daß er der Macht des Kaisers von Rußland in seinem Herzen und in seinen Grundsätzen ein Gegengewicht gegeben hat.“ Krusemark’s Bericht, 15. Mai. Protokoll des Congresses vom 26. Febr. An- cillon, Ministerialschreiben an Krusemark, 28. Mai 1821. In einer hochtönenden Erklärung verkündeten die Ostmächte beim Schlusse des Congresses (12. Mai) die Ergebnisse ihrer Bemühungen: der Plan des allgemeinen Umsturzes sei gescheitert an den verbündeten Heeren, welche den unterdrückten Völkern zu Hilfe gekommen. „Die Vor- sehung hat so schuldige Gewissen mit Schrecken geschlagen, und die Miß- billigung der Völker, deren Loos die Urheber der Unruhen gefährdeten, hat ihnen die Waffen aus der Hand fallen lassen.“ Ein begleitendes Rundschreiben an die kleinen Höfe versicherte sodann, daß die drei Mächte auch die griechische Revolution nach denselben Grundsätzen wie die italie- nische beurtheilten, und erklärte nochmals alle durch Aufruhr bewirkten Reformen für null und nichtig. Um jeden Zweifel zu zerstreuen, ließ der Czar noch eine besondere Circulardepesche an seine Gesandtschaften er- gehen, worin feierlich betheuert wurde, daß Rußland sich auch der Pforte gegenüber streng an die Regeln des Völkerrechts halten werde und kein anderes Ziel verfolge als die Erhaltung der allgemeinen Ruhe. Auch der Berliner Hof schloß sich dem Laibacher Manifeste ohne Widerspruch an. Seine Fügsamkeit erschien vor der Welt sogar noch unbedingter als sie war; denn von Bernstorff’s kluger Zurückhaltung erfuhr man nichts, da- gegen trat Geh. Rath Kamptz eben jetzt öffentlich als Anwalt der neuen Wiener Völkerrechtslehren auf. In einer „Völkerrechtlichen Erörterung“, deren fanatischer Ton die Liberalen empören mußte, behauptete er kurz- weg: das Recht der Intervention sei für die Staatengesellschaft ebenso nothwendig und wohlthätig wie die Polizei für den einzelnen Staat; so- bald ein Staat sich durch die Verfassung des Nachbarlandes in seiner Sicherheit bedroht glaube, stehe ihm ohne Weiteres die Befugniß zum Einschreiten zu; nur „die Faktionärs“, die mit ihrer revolutionären Pro- paganda die Ordnung aller Staaten gefährdeten, wagten dies unbestreit- bare Recht in Frage zu stellen. Zur Begründung seiner rohen Doctrin berief sich Kamptz sogar auf die wiederholten Eingriffe Frankreichs und Schwedens in die alte deutsche Reichsverfassung. So schienen denn die Ostmächte gänzlich für die Absichten der Hofburg gewonnen. Metter- nich’s Triumph war vollständig. Er stand auf der Höhe seines Ruhmes, und zum Lohne für die Sorge, die er in diesen zwei Jahren „dem Siege des Rechts über das leidenschaftliche Treiben der Friedensstörer“ gewidmet habe, verlieh ihm sein dankbarer Kaiser noch in Laibach die Würde eines Hof- und Staatskanzlers. Die Vertreter der Westmächte hatten die Laibacher Erklärung nicht unterzeichnet, jedoch sie wagten auch nicht öffentlich zu widersprechen. Lord III. 3. Troppau und Laibach. Stewart durfte nur in vertraulichen Gesprächen seinen Mißmuth äußern, da sein Bruder in der orientalischen Frage mit dem Wiener Hofe treu zusammengehen wollte, und das Pariser Cabinet begnügte sich den Grafen Caraman zu tadeln, weil er nicht mindestens die Veröffentlichung des Rund- schreibens verhindert habe. Schadenfroh weidete sich der neue Hofkanzler an der Verlegenheit der constitutionellen Großmächte und meinte, diese Demü- thigung sei ihnen recht heilsam, nachdem sie sich so weit von der gemein- samen Sache getrennt hätten. Krusemark’s Bericht, 2. Juni 1821. Die kleinen deutschen Höfe erwiderten auf das Laibacher Circular in dem nämlichen Stile, den sie vormals nach Napoleon’s Siegen anzuwenden pflegten. König Max Joseph strahlte vor Freude, als er zu Tegernsee das kostbare Aktenstück in Gegenwart des preußischen Gesandten erbrach; die norddeutschen Fürstenhöfe wett- eiferten mit den Senaten der freien Städte in Kundgebungen unter- thäniger Dankbarkeit, die Souveräne der beiden lippischen Reiche schrieben sogar persönlich an Bernstorff um ihre Bewunderung zu bekunden. Selbst der König von Württemberg, der nach den Gefechten von Rieti und No- vara seinen Aerger kaum hatte verbergen können, hielt es jetzt für ge- rathen, durch Wintzingerode seinen Dank auszusprechen. Bericht an Zastrow 30. Mai, Küster 10. April, 22. Mai, Himly 31. Mai 1821 ꝛc. Schließlich gab auch noch der Bundestag der allgemeinen Befriedigung des amt- lichen Deutschlands einen Ausdruck, wie ihn nur die sprachgewaltige k. k. Bundespräsidialkanzlei ersinnen konnte. Der Präsidialgesandte bean- tragte, „Ihren K. K. Majestäten die Huldigung unseres ehrfurchtsvollsten Dankes für diese Mittheilung mit der ehrerbietigsten Versicherung ange- nehm zu machen, daß wir einhelligst in ihren Inhalten das schönste Denk- mal tief verehren, welches diese erhabensten Souveräne Ihrer Gerech- tigkeits- und Ordnungs-Liebe zum verbleibenden Troste aller rechtlich Ge- sinnten setzen konnten.“ — „Einhelligst“, ohne Debatte wurde der Antrag angenommen. Und doch war die Zukunft dieses Bundes der Ostmächte, der so herrisch über Europa schaltete, bereits ernstlich bedroht. Als der Czar von Laibach abreiste, sagte er zu General Krusemark: ich wünsche, nie an den türkischen Ereignissen thätig theilzunehmen; aber, fügte er traurig hinzu, wird dies möglich sein, da die Pforte so harte Maßregeln ergreift? Und er wußte was er sprach; denn soeben, während dieser freundschaftlichen Abschiedsstunden, hatte er eine neue Unheilsbotschaft aus dem Osten empfangen. Am Osterfeste war der greise Patriarch von Konstantinopel durch den muhamedanischen Pöbel ermordet und an der Kirchthür auf- gehenkt, dann von den Juden durch die Straßen geschleift und ins Meer geworfen worden; zur selben Zeit wurden noch mehrere andere Erzbi- schöfe der orthodoxen Kirche niedergemetzelt und zwanzig Mitglieder der grie- Berwicklung im Orient. chischen Gemeinde auf Geheiß des Sultans hingerichtet. Das war die Antwort der Pforte auf die Empörung der Giaurs. Noch einmal er- hob er sich in der ungebrochenen Barbarei seiner Glaubenswuth, der alte streitbare Islam. In Galata freilich sangen die römischen Katholiken ein Tedeum als der Kirchenfürst der Schismatiker gefallen war, ganz wie einst die Genuesen von den Mauern derselben Stadt der Eroberung Kon- stantinopels lachend zugeschaut hatten. Das Abendland aber empfand die Unthat wie eine der ganzen Christenheit angethane Schmach. Und wie durfte der russische Hof, der sich seit dem Frieden von Kutschuk-Kainardsche die Schirmherrschaft über die orientalische Kirche zuschrieb, diese Gräuel schweigend ansehen? Die Leiche des Patriarchen wurde von den Wellen des Meeres einem russischen Schiffe entgegengetrieben und dann in Odessa feierlich beigesetzt; das gläubige Russenvolk verehrte in diesem Wunder zer- knirscht den Wink der Gottheit und nahm die griechischen Flüchtlinge, die bei ihm Schutz suchten, gastlich auf. Auch die Armee ließ den Czaren über ihre Gesinnung nicht im Zweifel. Als die Aufständischen am Pruth, dicht an der Grenze, ein Gefecht gegen die Türken wagten, da waren die russischen Truppen auf dem anderen Ufer kaum zurückzuhalten und begrüßten ihre Glaubensgenossen mit donnerndem Hurrah. Sogleich nach den blutigen Ostertagen versuchte der russische Gesandte in Konstantinopel die Vertreter der Großmächte zu einem gemeinsamen Protest zu bewegen. Sein Vorschlag scheiterte an dem Widerspruche Lord Strangford’s; und nunmehr entspann sich eine sehr gereizte Verhandlung zwischen der Pforte und dem Petersburger Hofe allein. Die Kriegsgefahr rückte näher; wie lange noch konnte Alexander’s legitimistische Gesinnung den Todhaß des russischen Volkes wider den ungläubigen Bussurman bändigen? Um so kräftiger bethätigte Metternich sein Wohlwollen für Oesterreichs treuesten Alliirten. Der Aufstand in Rumänien wurde von den Türken niederge- schlagen, und als Ypsilanti darauf nach Ungarn floh, ließ ihn Kaiser Franz auf die Festung Munkacz abführen und jahrelang im Kerker schmachten. Die Welt sollte lernen, dies glückliche Oesterreich als das große Zucht- haus für alle Demagogen Europas zu fürchten. Doch der Haß war stärker als die Furcht. Die Höfe hatten sich den Machtgeboten der Ost- mächte gern oder ungern unterworfen; in der öffentlichen Meinung wuchs der radikale Zorn, seit der Vorkämpfer der christlichen Legitimität die ge- schworenen Feinde des Christenthums so hartnäckig begünstigte. In Italien hatten die Hoffnungen der Liberalen eine klägliche Enttäuschung erfahren, beim Anblick des barbarischen Heldenmuths der Hellenen richteten sie sich wieder fröhlich auf. Der französische Radikalismus erhielt jetzt erst eine festere Organisation, seit der junge Dugied aus Neapel heimgekehrt war und die Geheimbünde seiner Landsleute nach dem Vorbilde der italieni- schen Carboneria umgestaltete. An die Spitze der hohen Venta der fran- zösischen Carbonari trat als Ehrenpräsident der unverwüstliche alte Lafayette, Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 13 III. 3. Troppau und Laibach. der auch in der Kammer unter brausendem Beifall das schwere Geschütz der revolutionären Phrasen — Pillnitz, Koblenz und die Theilung Polens — gegen den Laibacher Congreß spielen ließ. Die deutschen Zeitungsleser stimmten aus vollen Herzen in den Jubel ein und ließen sich in ihrer Bewunderung keineswegs stören, als Gentz mit überlegenem Hohne nach- wies, dieser Held zweier Welten sei im Grunde nur ein von Eitelkeit aufgeblähter mittelmäßiger Kopf. Wunderbar, wie das stille Deutschland durch den Anblick der helle- nischen Kämpfe mit einem male wieder tief und nachhaltig bewegt wurde. In der philhellenischen Schwärmerei fanden sich fast alle Richtungen des deutschen Lebens zusammen: der Freiheitsdrang der Liberalen, die Kreuz- fahrergesinnung der christlichen Teutonen und die romantische Lust am Fernen und Wunderbaren. Allen voran standen Metternich’s alte Feinde, die Gelehrten und ihre jungen Schüler, denen die Heldenkämpfe von Ma- rathon und Salamis noch frisch im Herzen lebten. Der greise Voß, der sich für den deutschen Freiheitskrieg nur mäßig erwärmt hatte, erhob jetzt freudig seine Stimme; der Uebersetzer Homer’s wollte nicht zurückstehen wenn es galt die Dankesschuld der neuen Zeit an die schöne Heimath der europäischen Gesittung abzutragen, und jubelnd feierte Thiersch seinen Φόσσιος in eleganten griechischen Distichen als den Vorfechter der musen- geborenen Freiheit. Jakobs und Hufeland stimmten mit ein, der Schweizer Orelli übersetzte die politischen Ermahnungen des alten Korais an seine Landsleute. Tzschirner in Leipzig hielt von der Kanzel der Thomaskirche eine philhellenische Predigt, sein schreibseliger Genosse Krug erließ den ersten Aufruf zur Bildung von Hilfsvereinen, und bald wanderte in vielen deutschen Städten der Gabenkasten mit dem weißen Hellenenkreuze von Thür zu Thür. Der Gedanke, für ihre eigenen Parteizwecke Geldopfer zu bringen, lag dieser gelehrten Nation noch ganz fern; doch für die halb- sagenhaften Kämpfe eines fremden Volkes steuerte sie willig, die Kinder leerten ihre Sparbüchsen, und Rückert sang: Alle Geister, welche danken Euern Weisen einen Strahl, Treten mit Euch in die Schranken, Rufen Sieg auf Euern Stahl. Die Theilnahme für die kriegerischen Bergstämme des Südostens war in den gelehrten Kreisen schon seit Jahren durch Byron’s farbenglühende Schilderungen und durch die schönen Volkslieder der Neugriechen erweckt, dann durch die zahlreichen jungen Hellenen, die auf den deutschen Hoch- schulen studirten, wach erhalten worden; nun schien die Wirklichkeit die kühnsten Träume zu überbieten, denn immer wieder berichteten die Blätter von den verwegenen Fahrten der schnellsegelnden Delphine von Hydräa, von den glücklichen Berggefechten des Odysseus und seiner waghalsigen Klephten. Dort auf der See und im Hochgebirge blieben die Griechen Der Philhellenismus. Sieger, und wenn sie in offener Feldschlacht unterlagen, so starben ihre „heiligen Schaaren“ doch rühmlich auf dem Schilde; über den Türken aber war der Stab gebrochen, seit sie die blühende Insel Chios nach einem scheußlichen Blutbad in eine Einöde verwandelt hatten. Auch eine statt- liche Zahl deutscher Kriegsgenossen eilte den Fahnen der Hellenen zu, leider eine seltsam gemischte Gesellschaft: neben dem napoleonischen Landsknecht General Normann aus Württemberg, demselben, der einst bei Kitzen die Lützower Freischaar niedergehauen hatte, kamen hochherzige Enthusiasten wie Franz Lieber, der, mattgehetzt von den deutschen Demagogenjägern, das Ideal der Freiheit nun im Osten suchte, und andere jugendliche Schwärmer, die nur ihre Kraft stählen wollten für den dereinstigen Freiheitskampf da- heim. In der vornehmen Welt war Kronprinz Ludwig von Baiern neben dem König von Württemberg das anerkannte Haupt der Griechenfreunde; er betrachtete die griechische Sache fast wie seine eigene, unterstützte sie mit fürstlicher Freigebigkeit und zwang auch seine Muse zu wiederholten philhellenischen Kraftleistungen: Du der edler’n Menschheit treue Wiege, Hochbegabte Hellas, siege, siege! Die liberale und die ästhetische Begeisterung zugleich führten diesen Prinzen in das griechische Lager. Aber auch hochconservative Männer wie der Convertit Beckedorff in Berlin verweigerten der Hofburg die Heeresfolge zu dem Kampfe des Halbmonds wider das Kreuz. Sogar der sanftmüthige Tiedge, der erbauliche und beschauliche Poet des kursächsischen Stilllebens, besang den Kampf der Griechen wider die Barbarei. Marwitz schalt mit gewohntem Freimuth auf den gottlosen Oesterreichischen Beob- achter, der so gar nicht begreifen wolle, daß in diesem Kriege wider eine heimathlose Horde die Griechen die Macht des Beharrens, der Erhaltung verträten; und nicht lange, so erzählte man unter der Hand, daß sich in den griechischen Sammelkästen namhafte Beiträge der Könige Friedrich Wilhelm und Max Joseph befänden: die beiden wohlmeinenden Fürsten empfanden doch mit stiller Beschämung, wie schwer sich die hadernde Chri- stenheit seit Jahrhunderten an den Rajahvölkern versündigt hatte. Auch Niebuhr, der über die romanischen Revolutionen so schonungslos aburtheilte, wendete diesem Kampfe den ganzen Enthusiasmus seines großen Herzens zu, er hoffte den Tag noch zu schauen, der die letzte Scholle Europas der freien abendländischen Gesittung zurückgeben sollte. Bei aller phantastischen Leichtgläubigkeit, bei allen gelehrten Schrullen, die mit unterliefen, entsprang die philhellenische Begeisterung doch nicht blos aus unklaren Empfindungen, sondern aus einem gesunden politischen In- stinkt. Die Deutschen ahnten dunkel, daß diese Erhebung des Ostens den unerträglichen Druck, der auf dem Welttheil lastete, dereinst mildern würde, sie waren nicht russisch gesinnt, sie hofften vielmehr durch die Befreiung der orientalischen Christen den geheimen Eroberungsplänen Rußlands die Spitze 13* III. 3. Troppau und Laibach. abzubrechen. Darum brachte auch die philhellenische Zeitdichtung, die bald ins Kraut schoß, neben vielen tauben Blüthen doch einige reife Früchte hervor: die schwungvollen Oden des Schwaben Waiblinger und vor allen die feurigen Griechenlieder des Dessauers Wilhelm Müller. Dem liebens- würdigen jungen Dichter war schon manches tief empfundene Liebeslied, manch frischer Sang von Wein- und Wanderlust gelungen; nun ließ er am Abend seines kurzen glücklichen Künstlerlebens die schöne Jünglings- begeisterung des deutschen Befreiungskrieges, den er einst selber als preu- ßischer Freiwilliger mitgeschlagen hatte, noch einmal in kräftigen, melodi- schen Klängen hinaustönen, jenen weitherzigen, gläubigen Enthusiasmus, der mit der Freiheit des Vaterlandes zugleich die Freiheit aller Völker zu erringen hoffte. Es war deutsche Empfindung, die sich hier in fremd- ländischer Hülle barg; Müller’s Lied vom kleinen Hydrioten klang wie der Widerhall von Arndt’s „Knaben Robert“. Vernehmlicher als in den Zei- tungen durfte sich der Haß der liberalen Welt wider die Wiener Staats- kunst hier im Liede äußern. „Auch des Türkenkaisers Polster nennt Europa einen Thron!“ — rief der Dichter zornig; dem Oesterreichischen Beob- achter erwiderte er: „Beobacht’ aus dem Staube die Welt dein Leben lang“, und für den gährenden Thatendrang des jungen Geschlechts fand er Töne, die späterhin in Becker’s Rheinlied und in der Wacht am Rhein unverkennbar nachklangen: Wer für die Freiheit kämpft und fällt, deß Ruhm wird blühend stehn, So lange frei die Winde noch durch freie Lüfte wehn, So lange frei der Bäume Laub noch rauscht im grünen Wald, So lang des Stromes Woge noch frei nach dem Meere wallt, So lang des Adlers Fittich frei noch durch die Wolken fleucht, So lang ein freier Odem noch aus freiem Herzen steigt. Trotz der mitwirkenden kirchlichen Begeisterung blieb der Philhellenis- mus wesentlich oppositionell und fand daher unter den liberalen Süd- deutschen mehr Anklang als in dem ruhigen Norden. Auch in der Schweiz zeigten sich die liberalen Kantone am eifrigsten. Den protestantischen Appen- zellern rief der Eidgenosse Frei ins Gedächtniß: ihre freien Väter hätten einst einen eigenen Bettag gehalten, daß Gott die Sache Friedrich’s und seiner Preußen schützen möge; wie dürften die Söhne lau bleiben gegen den neuen Freiheitskampf im Osten? Von Genf aus kam der große Bank- herr Eynard den Griechen mit reichen Geldmitteln zu Hilfe und verbreitete zugleich die philhellenischen Vereine über Frankreich. Auch dort im Westen trug die Bewegung einen entschieden liberalen Charakter, obgleich einzelne Ultras sich ihr anschlossen, und sogar Bonald, seit de Maistre’s Tode der namhafteste Schriftsteller der Clericalen, im Journal des Debats erklärte, die heiligste Legitimität sei die der Vernunft und der Wahrheit. Casimir Delavigne, der soeben in seinen Messeniennes das Unglück Frankreichs be- klagt hatte, schilderte jetzt in neuen messenischen Oden, wie die Freiheit, Görres, Europa und die Revolution. von der feigen Parthenope hinweggescheucht, nun nach Hellas ziehe um dort kämpfend zu sterben. Hoffnungsvoller, kühner, herausfordernder sprach die Muse der beiden revolutionären Dichter Englands. Thomas Moore sah die Leuchte der Freiheit, die einst von Hellas ausgegangen, strahlend wieder heimkehren in ihr Mutterland. Byron begrüßte frohlockend die Stiche der spanischen Fliege und der attischen Biene. Lord Erskine, Tre- lawney und viele andere namhafte Whigs wirkten mit Wort und That für die griechische Sache, und der abenteuernde Seemann Cochrane, der beutegierige Landsknecht der Revolution, der noch in Amerika gegen die Spanier focht, entwarf bereits Pläne für einen hellenischen Seekrieg. Also trat dem Bunde der Fürsten zwar nicht, wie Moore gehofft, ein Bund der Völker entgegen, doch immerhin eine weithin über die Welt verzweigte Parteibewegung, mächtig genug um weitaus die meisten euro- päischen Zeitungen zu beherrschen und den Namen der Heiligen Allianz, der nun einmal für alle Thaten der Ostmächte herhalten mußte, dem all- gemeinen Abscheu preiszugeben. Ein treues Bild der unklaren Erregung der Zeit gab die neue Schrift von Görres „Europa und die Revolution“, das verworrenste zugleich und das radikalste seiner Bücher. Gleich zu Eingang stand die düstere Mahnung: die cumäische Sibylle habe schon acht von ihren neun Büchern vor den Augen der zaudernden Machthaber in die Flammen geworfen; nicht lange mehr, und sie nahe noch einmal mit ihrem letzten Kleinod, dem Frieden! So ging es weiter unter beständigen Weissagungen eines Gräßlichen, das da kommen werde, eines furchtbaren Zusammenstoßes zwischen der alten Ordnung des Ostens und der neuen des freien Westeuropas. Zuletzt blieb den Lesern aus der Fülle apoka- lyptischer Bilder nur der eine Eindruck, daß der alte Welttheil faul sei bis ins Mark und in Deutschland insonderheit „Alles unheilbar ver- schoben und verrückt.“ Der Zusammenbruch der italienischen Revolution hatte die liberale Welt wohl erschreckt, doch ihren Mißmuth nur gesteigert. Je länger das kleine Griechenvolk in seinem tapferen Widerstande ausharrte, um so zu- versichtlicher ward die Hoffnung, daß die Politik des Wiener Hofes dort im Osten ihre erste schwere Niederlage finden müsse. — Vierter Abschnitt. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. In Berlin tagte die neue Verfassungscommission unter dem Vorsitze des Kronprinzen und schickte sich an, über Hardenberg’s Gemeindegesetzen den Stab zu brechen. Währenddem durchreiste der Staatskanzler ver- gnüglich die Städte Oberitaliens, als ob ihn der Zusammenbruch seines Verfassungswerkes gar nicht berührte; er verlebte in Venedig eine Stunde peinlichen Wiedersehens mit seinem alten Amtsgenossen, dem ganz im Trunk verkommenen Grafen Haugwitz, besuchte mit jugendlicher Wißbe- gier die Kirchen und Kunstschätze, und beobachtete scharfen Blickes auch die politischen Zustände des Landes, den Verfall des venetianischen Handels, den unversöhnlichen Haß der Italiener wider die österreichischen Behörden. Als er im März 1821 in Rom eintraf, fand er dort ein ungewöhnlich reges Fremdentreiben: außer dem treuen Stammgaste der römischen Museen, dem Kronprinzen von Baiern hatten sich auch Prinz August von Preußen, der Freiherr vom Stein und zahlreiche vornehme Englän- der, unbekümmert um die Wirren im nahen Neapel, am Tiber einge- funden. Der alte Herr verkehrte am liebsten in dem munteren Kreise der deutschen Maler und freute sich herzlich der aufblühenden vaterlän- dischen Kunst, als ihm Veit und Schadow in der Casa Bartholdi die neuen Fresken zeigten. Die Zerstreuungen des Reiselebens nahmen ihn ganz in Anspruch und nur für ein ernstes politisches Geschäft behielt er noch Zeit: für den Abschluß der Verhandlungen mit dem heiligen Stuhle. Hardenberg’s Tagebuch, Febr., März 1821. Wie alle die schroffen Gegensätze des deutschen Lebens in den großen Verhältnissen Preußens ihre ganze Schärfe zeigten, so bot auch die Wah- rung des kirchlichen Friedens nirgends größere Schwierigkeiten als in diesem Staate, der trotz seiner altbewährten Duldsamkeit doch auf einer streng protestantischen Geschichte stand und nun ein zu zwei Fünfteln katho- lisches Volk regieren sollte. Fast die Hälfte seiner katholischen Unter- thanen war polnisch, schon durch ihr Volksthum dem Herrscherhause ent- Preußen und die römische Kirche. fremdet, und die Mehrzahl seiner deutschen Katholiken wohnte in jenen Krummstabsländern des Westens, die von Altersher den Kern der römi- schen Macht auf deutschem Boden bildeten, dicht neben dem Paradiese der Priester, den vormals spanischen Niederlanden. Zwei von den drei geist- lichen Kurfürstenthümern des heiligen Reichs, Köln und Trier, gehörten jetzt fast ganz zu Preußen, dazu Theile von Mainz und die beiden Hoch- burgen der clericalen Gesinnung im Norden, Paderborn und Münster. Sogar der altbairische Katholicismus stand dem modernen Staate nicht so feindselig gegenüber, denn er war seit Jahrhunderten an die scharf gehandhabte Kirchenhoheit eines volksbeliebten rechtgläubigen Fürstenhauses gewöhnt. In den geistlichen Fürstenthümern galt die Landeshoheit immer nur als Zubehör und Ausstattung des bischöflichen Amts, und ganz unfaß- bar schien hier der Gedanke, daß der dienende Staat sich jemals über seine Herrin, die Kirche erheben sollte. Selbst die Revolution hatte diese tief eingewurzelten kirchenpolitischen Ansichten des rheinischen Volks nur er- schüttert, nicht zerstört. Die gestrenge Kirchenhoheit des Bonapartismus ward ertragen, weil Niemand der Herrschaft des Säbels zu widersprechen wagte und weil Napoleon der mächtige Schirmvogt der römischen Kirche war. Sobald aber die Behörden des protestantischen Preußenkönigs ihr friedliches Regiment antraten, begegneten sie überall dem Mißtrauen des katholischen Volkes. Eben hier im Nordwesten, in den kirchlich gemischten clevisch-märkischen Landschaften hatte die junge Monarchie der Hohenzollern vor zweihundert Jahren ihre duldsame Kirchenpolitik zum ersten male be- thätigt; jetzt erwuchs ihr die ungleich schwierigere Aufgabe, auch die Kern- lande der katholischen Glaubenseinheit und der theokratischen Weltan- schauung an das gemeine Recht eines paritätischen Staates zu gewöhnen. Alle Feinde Deutschlands hielten das Unternehmen für aussichtslos und hofften zuversichtlich, an dem Danaergeschenke dieser westlichen Provinzen werde Preußen zu Grunde gehen. In solcher Lage mußte die preußische Krone jeden unnützen Streit mit dem Papste zu vermeiden suchen, und sie täuschte sich nicht darüber, daß sie eine förmliche Anerkennung ihrer Kirchenhoheit von Seiten der Curie nie- mals erlangen konnte. Unter Friedrich dem Großen hatte der römische Stuhl die oberstbischöfliche Gewalt der Landesherrschaft, die er in Oester- reich zur Zeit Joseph’s II. leidenschaftlich bekämpfte, stillschweigend ertragen, weil er wohl wußte, daß diese starke Krone seiner gläubigen Heerde eine Freiheit gewährte, wie kein anderer protestantischer Fürst jener Tage. In- zwischen hatte sich die Welt verwandelt. Die Gleichberechtigung der Con- fessionen war überall in Deutschland anerkannt, und die Bundesakte be- stimmte ausdrücklich, daß die Verschiedenheit der christlichen Religionspar- teien keinen Unterschied im Genusse der politischen Rechte begründen dürfe. Die Secularisationen hatten den Reichthum der deutschen Kirche zerstört, aber auch die Macht des Papstes gegenüber dem besitzlosen Clerus uner- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. meßlich verstärkt. Die Curie war endlich wieder in der Lage Farbe zu bekennen und offen auszusprechen was sie stets gedacht: daß sie nicht die Gleichberechtigung der Bekenntnisse, sondern die Herrschaft der alleinselig- machenden Kirche erstrebte. Selbst dem Imperator wagte Cardinal Con- salvi kurzweg zu sagen, daß die Kirche nie den Grundsatz der Religions- freiheit anerkennen werde, und seit der Herstellung des Jesuitenordens lag der tiefe principielle Gegensatz, welcher die römische Theokratie von dem modernen Staate trennte, klar zu Tage. Daran vermochte weder die Herzensgüte des kindlich frommen Papstes etwas zu ändern, noch die diplomatische Mäßigung seines klugen Cardinal-Staatssekretärs, noch die aufrichtige Verehrung, welche sie Beide für den König von Preußen hegten. Der diplomatische Verkehr zwischen der Curie und dem Berliner Hofe hatte sich seit W. Humboldt’s römischer Gesandtschaft sehr freundlich ge- staltet. Beide Höfe fühlten sich als Schicksalsgenossen, da auf ihnen die Hand Napoleon’s am schwersten gelastet hatte, und Papst Pius vergaß es nicht, wie eifrig Hardenberg auf dem Wiener Congresse für die Wiederher- stellung des Kirchenstaates eingetreten war. Trotzdem beurtheilte König Friedrich Wilhelm das Verhältniß seiner Krone zum römischen Stuhle ganz nüchtern und sagte zu Niebuhr, als dieser im Jahre 1816 nach Rom abging: den Verzicht auf einen Grundsatz dürfe man dem Papste nicht zumuthen. Aber auch er wollte nicht verzichten auf die territorialistischen Grundsätze des Allgemeinen Landrechts, die ihm sein Lehrer Suarez schon in seiner Jugend eingeprägt hatte. Das Landrecht kannte weder den Papst noch die römisch-katholische Kirche, sondern nur die in Preußen bestehen- den „Kirchengesellschaften“, denen der Staat nach seinem Ermessen ihre Rechtssphäre anwies. Diese Vollgewalt seiner Krone hielt der König fest, nur verstand er sie in einem anderen Sinne, als sein Großoheim: er meinte sich als christlicher Monarch verpflichtet, den Confessionen nicht blos Duldung zu gewähren, sondern auch das kirchliche Leben unmittel- bar zu fördern. Der große König hatte bei der Besetzung seiner Lan- desbisthümer stets solche Prälaten bevorzugt, welche dem Staate ungefähr- lich schienen, ohne nach der Lauterkeit ihres Wandels und ihres Glau- bens viel zu fragen. Friedrich Wilhelm wünschte fromme Kirchenfürsten, die den christlichen Sinn wieder beleben sollten. Er dachte seine neuen Landesbischöfe mit königlicher Freigebigkeit auszustatten, so daß sie den Pflichten christlicher Barmherzigkeit vollauf genügen könnten, und ließ schon zur Zeit des Aachener Congresses dem ehrwürdigen Sailer den kölnischen Erzbischofsstuhl antragen — leider vergeblich, da der greise Prälat sich von seiner bairischen Heimath nicht trennen mochte. Wie der König selbst, so begannen auch seine Räthe zu fühlen, daß die alte fridericianische Kirchenpolitik in der verwandelten Zeit doch einiger Milderung bedurfte. Minister Schuckmann freilich und Geh. Rath Raumer wollten von den gestrengen Grundsätzen des Landrechts nicht lassen und Kirchenpolitik der preußischen Regierung. betrachteten die römische Kirche mit unverhohlenem Mißtrauen; auch Graf Solms-Laubach stand dieser Ansicht nahe, da er als rheinischer Ober- präsident schon manchen Straus mit dem Aachener Generalvicariate hatte durchfechten müssen. Der fromme Nicolovius hingegen bewahrte noch in treuer Erinnerung das lichte Bild jenes gläubigen und durchgeistigten Katholicismus, den er einst in dem gottseligen Kreise der Fürstin Galitzin lieben gelernt; er vergaß darüber beinahe die politische Macht und Herrsch- sucht der römischen Kirche und näherte sich unvermerkt den kirchenpoliti- schen Grundsätzen seines Amtsgenossen Geh. Rath Schmedding, der, ein verständiger, nüchterner, fast rationalistisch gesinnter Geschäftsmann, doch von den clericalen Anschauungen seiner münsterländischen Heimath nie- mals ganz frei wurde und den Ansprüchen der römischen Curie sehr weit entgegenkam. Schmedding’s Urtheil fiel um so schwerer ins Gewicht, da er der einzige Katholik und der tüchtigste Kanonist im Cultusministerium war. Fast alle die anderen Räthe der Krone besaßen keine lebendige Kenntniß von der römischen Kirche — ein Mangel, der bis zum heutigen Tage dem preußischen Beamtenthum eigenthümlich geblieben ist; sie über- trugen ihre ernsthaften protestantischen Begriffe auf die katholische Welt, betrachteten die wesentlich politische Partei der Ultramontanen als eine Gesinnungsverwandte der evangelischen Orthodoxie und verstanden nicht recht zu leben mit diesem Clerus, der, schon von der Schulbank her an die römischen Künste des silere, dissimulare, scire und tolerare posse gewöhnt, für die ruhige Sprache der selbstbewußten Macht immer empfäng- lich ist, aber jede Unsicherheit der weltlichen Gewalt rücksichtslos auszu- beuten versteht. Also erneuerten sich im Schooße der preußischen Regie- rung die nämlichen Kämpfe, welche ein Menschenalter zuvor die literarische Welt bewegt hatten, als Nicolai und Biester in der Berliner Monats- schrift die Jesuiten und die Finsterlinge anklagten und F. H. Jacobi da- wider das Recht des gläubigen Herzens vertheidigte. Wahrheit und Irr- thum lagen seltsam gemischt auf beiden Seiten, und Altenstein fühlte mit feinem Takt heraus, daß der Cultusminister sich keiner der beiden Par- teien unbedingt anschließen durfte. Wieder eine andere ganz eigenthümliche Ansicht der Kirchenpolitik hegte Niebuhr, der Gesandte in Rom. Preußen war der erste protestan- tische Hof, der sich im Vatican durch eine stehende Gesandtschaft vertreten ließ. Der römische Posten hatte bisher nur zur Erledigung unschein- barer laufender Geschäfte gedient und erhielt jetzt erst, da die Errichtung der neuen Landesbisthümer bevorstand, eine politische Bedeutung. Bei seiner Neubesetzung ging Hardenberg von der Erwägung aus, daß nur ein gegen die geistlichen Waffen der Curie gefeiter Mann, ein Protestant und ein Weltlicher, die Verhandlungen würdig führen könne; der neue Gesandte durfte aber auch kein hohes Amt bekleiden, damit der Papst nicht auf den Einfall geriethe, seinerseits einen Nuntius nach Berlin zu III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. senden, was der König nimmermehr gestatten wollte. Darum war Nie- buhr für die Stelle ausersehen worden; der große Gelehrte konnte durch die Macht seines Namens und seiner Persönlichkeit ersetzen was ihm an Rang gebrach. Die Wahl erwies sich als sehr glücklich. Niebuhr errang sich in Rom rasch ein hohes Ansehen, gewann das Vertrauen des Staats- sekretärs Consalvi, des gelehrten Mathematikers Cardinal Capaccini und anderer Kirchenfürsten. Papst Pius, der vor Jahren selbst Professor der griechischen Sprache gewesen war, zeichnete ihn vor allen anderen Diplo- maten aus und fühlte sich ganz in seinem Element, wenn er nach dem Geschwätz der Salons den geistvollen und doch so harmlos gemüthlichen Gesprächen des preußischen Gesandten lauschen konnte; es war ihm immer eine Freude, den Historiker bei seinen Forschungen zu unterstützen oder ihm bald Früchte und Blumen, bald eine köstliche Gemme ins Haus zu schicken. Darum durfte Niebuhr auch wagen im Jahre 1819 einen regelmäßigen evangelischen Gottesdienst in seinem Gesandtschaftspalaste einzurichten. Mehr denn hundert Jahre zuvor hatten die Feldprediger der preußischen Grenadiere auf dem Boden des Kirchenstaates zum ersten male das freie Evangelium gelehrt; jetzt versammelte sich an jedem Sonntage eine prote- stantische Gemeinde in dem alten Theater des Marcellus, und ihre Seel- sorger — erst Schmieder, dann Rothe — brauchten den Vergleich mit den ersten Kanzelrednern Roms nicht zu scheuen. Niebuhr war in der rein protestantischen Luft des deutschen Nordens aufgewachsen und ganz erfüllt von dem demokratischen Gedanken des Priesterthums der Laien; aber sein tief religiöses Gemüth hegte auch ein liebevolles Verständniß für die Kräfte des lebendigen Christenthums, welche sich der Katholicismus in seiner Verweltlichung noch bewahrt hatte. Er war den Brüdern Stolberg, obgleich er ihren Uebertritt entschieden mißbilligte, doch in treuer Freundschaft verbunden geblieben und verehrte als abge- sagter Feind der Revolution in der römischen Kirche eine conservative Macht, welche die Zuchtlosigkeit des neuen Geschlechts zu bändigen helfen sollte. Ueber Wessenberg’s nationalkirchliche Träume urtheilte er hart, aber treffend. Er wußte, daß der Papst, schon aus Mißtrauen gegen die politischen Hintergedanken der Episcopalisten, jetzt weniger denn je geneigt war irgend eine Erweiterung der bischöflichen Gewalt zuzugestehn; er kannte den un- erschütterlichen Gehorsam der rheinisch-westphälischen Katholiken, die sich niemals einem schismatischen Bischof anschließen konnten; und die gut- müthige Hoffnung auf die duldsame Friedfertigkeit des deutschen Episco- pats erschien ihm, bei seiner gründlichen Kenntniß der Kirchengeschichte, zum mindesten zweifelhaft: war doch die schwärzeste That des modernen Katholicismus, die Vertreibung der Hugenotten, nicht vom Papste aus- gegangen, sondern von derselben gallikanischen Nationalkirche, deren Frei- sinn die liberalen Anhänger Wessenberg’s zu preisen pflegten. Er wieder- holte gern den Ausspruch seines Amtsvorgängers Humboldt: Verhand- Niebuhr in Rom. lungen mit der Curie führen entweder sehr leicht oder niemals zum Ziele; und warnte vor dem aussichtslosen Versuche, durch Gründe oder durch Drohungen ein päpstliches non possumus erschüttern zu wollen. Trotz dieser scharfen Einsicht täuschte er sich doch, wie die meisten der Zeitgenossen, über die Lebenskraft und die letzten Absichten des wiederherge- stellten Papstthums. Wenn er diesen ehrwürdigen, sanften Hohenpriester betrachtete und das ziemlich bescheidene Maß der geistigen Kräfte im Vatikan, die zweifelhafte Gelehrsamkeit des großen philologischen Kirchenlichts Cardi- nal Mai und die unzweifelhafte wissenschaftliche Unschuld der meisten an- dern Monsignoren, dann meinte er eine versinkende Macht vor sich zu haben, die sich in zunehmender Harmlosigkeit bis zu ihrem nahen Untergange noch eine Weile hinschleppen werde, und wies den Verdacht weit von sich, als ob dies schwache Papstthum sich jemals erdreisten könnte, eine vom Könige verworfene Bischofswahl zu bestätigen. Eben in den Tagen, da der papa nero, der Jesuitengeneral, wieder dem papa bianco an die Seite getreten war, konnte Niebuhr schreiben: der Rost hat die geistlichen Waffen Roms versehrt, und die Hand, welche sie einst schwang, zittert in Altersschwäche. Auf Augenblicke beunruhigten ihn wohl die ersten Lebenszeichen des neu erwachten „erzpfäffischen, geradehin jesuitischen Katho- licismus“. Gleichwohl hielt er ein günstiges Concordat für möglich, wenn der Staat sich nur in Formfragen nachgiebig zeige und der Curie ohne Mißtrauen begegne; dann könne man selbst zu einer Verständigung über die gemischten Ehen gelangen. Da die Ansichten im Schooße der Regierung selbst noch so wirr durch- einander gährten, so schien es dem Staatskanzler rathsam, die Vereinba- rung mit dem römischen Stuhle nicht zu übereilen. Auch die Arbeits- last der ersten Uebergangsjahre und die Einrichtung des neuen Cultus- ministeriums verzögerten den Beginn der Verhandlungen. Niebuhr frei- lich befand sich in dieser langen Zwischenzeit sehr unbehaglich, auch die Bischöfe von Paderborn und Corvey beschwerten sich lebhaft über die end- lose Ungewißheit. Der Krone aber gereichte dies Zaudern zum Vortheil, denn sie gewann Zeit, sich in der neuen Lage zurechtzufinden und aus den Erfahrungen der andern Staaten, die in Rom unterhandelten, die Gesinnung des heiligen Stuhles kennen zu lernen. Und diese Erfah- rungen waren in der That sehr lehrreich. Baiern verstand sich zu jenem unglücklichen Concordate, dessen Ausführung noch jahrelang streitig blieb; bald darauf schloß Neapel einen Vertrag mit Rom, der die Rechte der Staatsgewalt sogar noch enger begrenzte, und das neue durch Graf Blacas vereinbarte französische Concordat erregte in den Kammern so stürmischen Unwillen, daß die Krone selbst es nicht aufrecht zu halten wagte. Noch deutlicher redete eine Denkschrift, welche Cardinal Consalvi am 2. Sept. 1817 dem hannöverschen Gesandten übergab. Hier ward dem Staate jedes Recht der Oberaufsicht über die Kirche als „eine reine politische Er- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. findung“ rundweg bestritten; nur die Pflicht, mit ihrem dienenden Arme die Kirche zu schützen, liege den Fürsten ob, den protestantischen wie den katholischen, denn auch die abgefallenen gehörten zur Heerde des heiligen Vaters. Wenn der Staat die Kirche mit Einkünften ausstatte, so gebe er ihr nur ihr Eigenthum zurück. Darum bedürften auch die vom hei- ligen Geiste selbst eingesetzten Bischöfe keiner Genehmigung von Seiten der Staatsgewalt; der Clerus aber müsse von aller weltlichen Strafge- richtsbarkeit befreit, seine Erziehung ausschließlich der Kirche überlassen werden. Die Denkschrift enthielt nichts weiter als die wohlbekannten un- wandelbaren Ansprüche römischer Weltherrschaft; überraschend war nur, daß der milde Papst dem Könige von England-Hannover, der ihm erst vor drei Jahren den Kirchenstaat wieder geschenkt hatte, diese Herzens- geheimnisse ins Gesicht zu schleudern wagte. Mit einer Macht, die in solchen Grundsätzen lebte, konnte ein stolzer Staat niemals zu einer vollkommenen Verständigung gelangen. Daher rieth Altenstein schon im Mai 1818, der König möge sich auf keine grund- sätzliche Erörterung seiner Hoheitsrechte einlassen, sondern mit der Curie lediglich über die eine Reform verhandeln, die nach Kirchenrecht nicht ohne den Papst vollzogen werden konnte, über die Abgrenzung und Ausstattung der neuen Landesbisthümer. Es währte noch fast zwei Jahre, bis diese verständige Meinung völlig durchgedrungen war. Erst im Mai 1820 wurde der Gesandte beauftragt, der Curie zu eröffnen, unter welchen Bedin- gungen der König den Erlaß einer Circumscriptionsbulle genehmigen wolle, und einmal auf ein bestimmtes Ziel hingewiesen, führte Niebuhr die Verhandlungen fest und umsichtig, in großem Stile. Die Krone ver- mied jede den Grundsätzen der Curie widersprechende Forderung und er- bot sich von freien Stücken zu einer so reichen Ausstattung der Bisthümer, daß der freudig überraschte Papst bereitwillig auf die enger begrenzte Ver- handlung einging, obwohl er anfangs ein umfassendes Concordat ge- wünscht hatte. Er äußerte nachher, an diesem König habe er nicht einen protestantischen Fürsten, sondern einen Erben Theodosius’ des Großen ge- funden. Bei der Berathung der Einzelheiten verfuhr Niebuhr peinlich gewissenhaft, so daß Consalvi klagte, der Preuße lasse ihn allzu sehr schwitzen, aber auch mit ungeheucheltem Wohlwollen, ganz ohne Hinter- gedanken. Das freundliche Einvernehmen ward nicht einen Augenblick getrübt. Um die Freiheit der Protestanten zu schützen, bestand der Gesandte darauf, daß nicht das gesammte Staatsgebiet, wie die Curie wünschte, sondern nur die katholischen Pfarreien und Kirchen nebst ihren Gemeinde- gliedern den neuen Sprengeln zugewiesen würden. Neun Bisthümer, erheblich größer als die bairischen, sollten fortan bestehen: im Westen die vereinigten Erzbisthümer von Posen und Gnesen mit dem Suffraganbischof von Kulm, und die dem Papste unmittelbar unterworfenen Bisthümer Breslau und Ermeland. Im Westen wurde Uebereinkunft mit dem römischen Stuhle. das napoleonische Bisthum Aachen sowie das kleine Corvey aufgehoben und dafür der erzbischöfliche Stuhl von Köln wiederhergestellt, mit den Suffraganbisthümern Trier, Münster, Paderborn. Aengstliche Gemüther befürchteten zwar, die Massen am Rhein würden in dem neuen Erzbischof den Nachfolger der alten Kurfürsten, den eigentlichen Landesherrn sehen; der König aber hegte ein besseres Zutrauen: wo anders als im Kölner Dome durfte der Stuhl des ersten preußischen Prälaten stehen? Alle diese Bisthümer lagen innerhalb der Landesgrenzen. Nur der Sprengel des Breslauer Fürstbischofs erstreckte sich auch über das österreichische Schlesien, während die Grafschaft Glatz und einige andere Landstriche der Provinz unter ihren böhmisch-mährischen Bischöfen verblieben. So stand der schlesische Clerus unter einem zweifachen fremden Einfluß, von Rom und von Oesterreich her, und der Oberpräsident Merckel rieth dringend, die lästige Ausnahme zu beseitigen; die Krone gab jedoch seinen Mahnungen keine Folge, weil der Wiener Hof nach seiner Gewohnheit den bestehenden Zustand aufrecht halten wollte, und weil das Breslauer Bisthum in Oesterreich noch große Güter, in Preußen seit der Secula- risation von 1811 fast nichts mehr besaß. Die Besetzung der Bischofsstühle geschah im Osten unverändert nach dem alten Herkommen, das will sagen: durch eine Scheinwahl, unter ent- scheidender Mitwirkung der Krone. Das Breslauer und die vier Dom- capitel des Westens hingegen erhielten dem Namen nach freies Wahlrecht; sie sollten jedoch durch ein Breve des Papstes angewiesen werden, nur einen dem Könige genehmen Geistlichen zu wählen und sich dessen vor der Wahl genau zu versichern. Damit wurde die gefährliche Listenwahl, die so leicht zur Umgehung der staatlichen Oberaufsicht mißbraucht wird, glücklich vermieden. Die Krone war befugt, jeden ihr mißfälligen Can- didaten unbedingt auszuschließen; es stand ihr sogar frei, den Wählenden zu erklären, daß sie im gegebenen Falle nur einen einzigen Mann als persona grata ansehe. So wirksame Rechte hatte die Curie einem pro- testantischen Fürsten bisher noch niemals förmlich zugestanden; sie that es diesmal, weil der König der Kirche von ihrem alten Reichthum so viel zurückgab als sich nach den Secularisationen der jüngsten Jahre noch er- statten ließ. Die Vorschrift des Reichsdeputationshauptschlusses, welche den Kirchen den ungestörten Genuß ihrer Güter und Schulfonds zusagte, konnte jetzt ohne Verletzung neubegründeter Rechte nicht mehr buchstäblich erfüllt werden; dafür verhieß der König einen Staatszuschuß, der allmählich bis zum Anfang der vierziger Jahre auf 712,000 Thlr. stieg, während die genügsamere evangelische Kirche für ihre so viel zahlreicheren Gemein- den mit kaum 240,000 Thlr. vorlieb nehmen mußte. Die beiden Erz- bischöfe und der Fürstbischof erhielten außer dem Genusse ihrer Paläste jeder 12,000 Thlr. jährlich. Wie auffällig erschien daneben die Karg- heit Napoleon’s. Frankreich hatte für die Bisthümer Aachen und Trier III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. kaum 53,000 Franken gezahlt, Preußen zahlte für das ungefähr ebenso große Gebiet der neuen Diöcesen Köln und Trier sechsmal mehr, fast 92,000 Thlr., eine Summe, die bald noch beträchtlich erhöht wurde. Ueber dies Alles war Niebuhr bereits mit Consalvi einig geworden. Er hatte sich musterhaft gehalten, weit vorsichtiger als nach seinen ver- trauensvollen Aeußerungen über die Curie zu erwarten stand, und wohl mochte sich der Reizbare gekränkt fühlen, als nun plötzlich Hardenberg selbst in Rom erschien um hinter der bereits eingeheimsten Ernte noch das Scheunenthor zu schließen. Eine einzige Conferenz des Staatskanzlers mit dem Cardinal brachte Alles ins Reine. Hardenberg’s Tagebuch, 23. März 1821. Am 25. März 1821 wurde die Uebereinkunft unterzeichnet. Hardenberg aber nahm — nach dem Rechte, das im Beamtenthum wie im Parlament dem leitenden Staats- manne zukommt — allen Dank und alle Ehren unbefangen für sich in Anspruch. Durch die Bulle De salute animarum (16. Juli) bestimmte der Papst sodann die neue Eintheilung der preußischen Diöcesen und sprach nochmals aus, wie dankbar er den freundlichen Willen des Königs aner- kenne, der seinen Wünschen so wunderbar ( mirifice ) entgegengekommen sei. Die Circumscriptionsbulle veröffentlichte der König kraft seiner Majestäts- rechte, diesen und der evangelischen Kirche unbeschadet. Darauf wurde noch das verabredete Breve über die Bischofswahlen erlassen und durch die Regierung den Domkapiteln als bindende Vorschrift mitgetheilt. Die Staatszeitung aber erklärte amtlich: ein Concordat, eine Verabredung über das Verhältniß der geistlichen Oberen zu den weltlichen Behörden sei absichtlich vermieden worden; „der König konnte den Vollgehalt seiner Hoheitsrechte, denen theuere von Gott ihm auferlegte Pflichten gegen sein Volk zur Seite stehen, nicht von fremder Anerkennung abhängig machen, nicht den freien Gebrauch derselben durch beengende Verträge einschränken wollen.“ Also behielt die Krone alle die Befugnisse der Kirchenhoheit, die ihr nach dem Preußischen Landrecht und nach Napoleon’s Organischen Arti- keln zustanden, fest in der Hand. Die Staatsbehörden allein vermittelten den amtlichen Verkehr zwischen dem römischen Stuhle und den Bischöfen, sie hatten die Censur der kirchlichen Schriften, die Aufsicht über alle Unter- richtsanstalten wie über die Prüfung der Candidaten. Ohne ihre Er- laubniß wurde kein geistlicher Orden zugelassen, und bisher bestanden in den westlichen Provinzen, außer einigen Orden für Krankenpflege und weiblichen Unterricht, nur zwei oder drei ganz unbedeutende Mannsklöster; ein Mönch war in den Straßen der rheinischen Städte eine so unerhörte Erscheinung, daß der Bonner Schirrmeister einst bei seinem Postdirektor ganz erschrocken anfragte, ob er einen Franciscaner, der sich eine Fahr- karte gelöst, im königlichen Eilwagen mitnehmen dürfe. Mit Rechten der Kirchenhoheit war die preußische Regierung bis zum Uebermaße ausge- Die Circumscriptionsbulle für Preußen. rüstet. Dennoch fühlte sie sich unsicher, denn befangen in dem protestan- tischen Gesichtskreise des Nordostens vermochte sie nicht zu verstehen, welche folgenschwere Wandlung sich in den Gesinnungen der katholischen Welt allmählich vorbereitete. — Das classische Zeitalter unserer Literatur hatte den deutschen Katho- licismus nur oberflächlich berührt, doch ihn immerhin mit einigen prote- stantischen Ideen befruchtet und durch das neue Ideal der Humanität überall die Schroffheit der confessionellen Gesinnung gemildert. Erst die romantische Schule weckte wieder den Schaffensdrang in dieser schlum- mernden Welt und führte eine dichte Schaar begabter Katholiken in die Reihen unserer Dichter und Denker ein. Sie wirkte verbindend, indem sie die Ergebnisse einer wesentlich protestantischen Gedankenarbeit dem katho- lischen Deutschland mittheilte; aber leider auch trennend, denn alle Reli- gion ist positiv, mit der Kraft des religiösen Gefühls, das sich seit Schleier- macher’s erstem Auftreten, seit den erschütternden Erfahrungen der Be- freiungskriege so mächtig erhob, erwachte daher auch in ungeahnter Stärke das Bewußtsein der kirchlichen Gegensätze. In dem widerspruchsvollen deut- schen Leben zeigte der Stammbaum der Ideen zu allen Zeiten seltsame Ver- ästelungen. Wie oft war es schon geschehen, daß grundverschiedene geistige Mächte von demselben Aste sich abzweigten oder auch auf kurze Zeit mit einander verwuchsen, um dann wieder auseinanderzugehen. So sproßte jetzt aus dem kräftigen Zweige der Romantik neben der weltlich freien historisch-philologischen Forschung zu gleicher Zeit ein ganz anderes Reis hervor, eine streng katholische Wissenschaft, unduldsam, streitbar, confessionell von Grund aus, eine Weltanschauung, die in nothwendigem Wachsthum schließlich dahin gelangte, das romantische Ideal mit dem römischen zu vertauschen und die gesammte moderne deutsche Bildung bis aufs Blut zu bekämpfen. Abermals wie einst in den Zeiten der Gegenreformation verstand die römische Kirche dem Protestantismus mit seinen eigenen Waffen entgegenzutreten, mit den Waffen, welche ihr Friedrich Schlegel und die anderen Convertiten des romantischen Dichterkreises zuerst ge- schliffen hatten. Auf den Hochschulen Tübingen und Freiburg war die katholische Theo- logie durch die protestantischen Landesherren mit Lehrkräften und Lehr- mitteln reich ausgestattet worden. Unter dem Schutze einer akademischen Freiheit, welche den katholischen Universitäten des achtzehnten Jahrhunderts fast unbekannt gewesen, entfaltete sie nunmehr eine achtungswerthe ge- lehrte Thätigkeit. Sie brach gänzlich mit der lateinischen Bildung des alten Jesuitismus und eignete sich die Sprache der neuen Literatur, das vormals streng verpönte lutherische Deutsch gelehrig an; sie handhabte für ihre Zwecke das ganze Rüstzeug der protestantischen Kritik — so weit Kritik möglich war im Bereiche der Kirche der Autorität — und nicht lange, so übertraf der deutsche Katholicismus durch wissenschaftliche Rüh- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. rigkeit alle anderen Zweige der katholischen Kirche. Er verdankte diesen Vorzug zum guten Theile der beständigen Berührung mit der protestan- tischen Welt; denn in Oesterreich, wo diese Berührung fehlte, war auch von wissenschaftlichem Leben wenig zu spüren. Seit dem Anfang der zwanziger Jahre tauchte eine ganze Reihe junger theologischer Talente auf, Hirscher, Drey, Staudenmaier, nachher Möhler und der jüngere Windischmann, ein geistlicher Kreis, der bald den Namen der Tübinger Schule erhielt. Keiner dieser Gelehrten war irgend fanatisch, Hirscher sogar eine weiche, friedfertige Natur. Aber sie alle standen dem Protestantismus doch ganz anders gegenüber als jene läßlich duldsamen, weltmännisch auf- geklärten Kleriker der guten alten Zeit, die über das Portal der Grau- denzer katholischen Kirche die Inschrift gesetzt hatten: „Wir glauben all’ an einen Gott, und die Liebe vereinigt uns alle.“ Sie alle fühlten sich als Vorkämpfer des alleinseligmachenden Glaubens wider die Irrlehren der Ketzerei, und obgleich die meisten von ihnen noch vor der Gesellschaft Jesu zurückschraken, so mußte doch eine Schule, welche jedes Zugeständniß an das evangelische Christenthum grundsätzlich verwarf, kraft der gewal- tigen Consequenz der römischen Kirche, zuletzt unaufhaltsam in den römi- schen Papismus ausmünden. Wir Rückschauenden können nicht bezwei- feln, was die Zeitgenossen freilich nicht zu ahnen vermochten, daß der jesuitische Katholicismus unserer Tage in gerader Linie von jenen wohl- meinenden und gemäßigten schwäbischen Theologen abstammt. Der geist- vollste unter ihnen, Johann Adam Möhler, ein tief religiöser, edler Mann, der aus schweren Seelenkämpfen sich ganz in die Welt der Ideale ge- flüchtet hatte, trat schon in seiner ersten größeren Schrift über „die Ein- heit in der Kirche“ dem Protestantismus als Angreifer entgegen. Mit Hilfe jener kunstreichen Geschichtsconstructionen, die er den protestantischen Philosophen abgelernt, suchte er zu beweisen, daß die Tradition eine Macht der Freiheit, die heilige Schrift selber erst aus ihr geschöpft und der Pri- mat des Papstes schon in den Anfängen des Christenthums im Keime vorhanden gewesen sei; sein Schluß war, die unsichtbare Kirche der Pro- testanten setze den Tod an die Stelle des Lebens, ihre Grundsätze liefen „allem Gemeinleben und in ihrer Consequenz nothwendig allem Christen- thum zuwider.“ So mächtig war bereits der confessionelle Zug der Zeit, daß selbst die rationalistische, den Eiferern längst verdächtige Theologen- schule der Hermesianer sich ihm nicht ganz entziehen konnte. Wenn Hermes das katholische Dogma durch die Formeln der Kantischen Philosophie ver- nünftig zu begründen suchte, so blieb er doch fest auf dem Boden seiner römischen Kirche, und nichts lag ihm ferner als die Absicht, mit Hilfe des großen Königsberger Ketzers eine Brücke nach dem Protestantismus hin- über zu schlagen. Sein Schüler Gratz in Bonn, der sich sogar einige Hypothesen Lessing’s zur Bibelkritik angeeignet hatte, begründete doch eine Die Tübinger Schule. Möhler. Westenrieder. eigene Zeitschrift, den Apologeten des Katholicismus, zur Abfertigung aller Ketzerei. Auf dem Boden der Wissenschaft konnte die römische Kirche dem deut- schen Protestantismus freilich nie gefährlich werden, weil sie die voraus- setzungslose Forschung nicht zu ertragen vermochte. Um so wirksamer be- währte sie ihre alte Kunst der Menschenbeherrschung in einer emsigen socialen und politischen Thätigkeit. Aus vielen Anzeichen ließ sich bereits die unterirdische Arbeit des wiederhergestellten Jesuitenordens erkennen, und die Zukunft versprach ihm noch reichere Erfolge; denn schon war das Collegium Germanicum von Neuem eröffnet, und die deutschen Jesuiten- zöglinge, die gamberi cotti, wandelten wieder, wie einst vor den Tagen Ganganelli’s, in ihren rothen Talaren sittsam zu drei und drei durch die Straßen der ewigen Stadt. In Oesterreich wurden bereits einzelne Jesuiten unter dem harmlosen Namen der Redemtoristen zugelassen. Kaiser Franz, der seine Kirchenhoheit mit mißtrauischer Härte, fast so streng wie sein Oheim Joseph II. handhabte, zeigte sich neuerdings seit seiner römischen Reise etwas nachsichtiger gegen die clericalen Bestrebungen; da- mals hatte ihm der Papst eine Denkschrift voll beweglicher Klagen über den verwahrlosten Zustand der österreichischen Kirche überreicht. Die Milden und Versöhnlichen unter dem deutschen Clerus bemerkten noch kaum, was dies Wiedererwachen der streitbaren Mächte der Gegen- reformation für den confessionellen Frieden unseres paritätischen Volkes bedeutete. Wohl erhoben Salat in Landshut und einige andere bairische Geistliche ihre warnende Stimme gegen die Jesuiten; ihre Streitschriften wurden wenig beachtet, weil sie in Form und Inhalt noch den Geist des alten Illuminatenthums, das sich bereits überlebt hatte, verriethen. Selbst der von den Clericalen so oft verleumdete Sailer, dem der Papst eben jetzt die Bestätigung für den Augsburger Bischofsstuhl verweigerte, sah in der Wiederherstellung der Gesellschaft Jesu nur die Sühne alten Unrechts; auch viele andere keineswegs ultramontan gesinnte Priester fühlten sich durch die Gräuel der Revolution noch tief erschüttert und hießen die Jesuiten als Bundesgenossen wider den Unglauben willkommen. Es war ein Zeichen der Zeit, daß der gute alte Lorenz Westenrieder, der treufleißige, um die Geschichte Baierns wohlverdiente Sammler, der in seinen jungen Jahren durch freisinnige Grundsätze zuweilen das Mißfallen der geistlichen Oberen erregt hatte, jetzt in seinem Historischen Kalender als Lobredner des Jesuitismus auftrat. Gegen die Nationalkrankheit der Revolution, so führte er aus, hilft nur eine große Nationalanstalt; unsterblicher Ruhm gebührt also unserem heiligen Vater, weil er durch die Herstellung des Jesuitenordens das sicherste Mittel gefunden hat „der Religion und den Sitten wieder aufzuhelfen, die Sicherheit der Fürsten zu befestigen und die Völker zu beruhigen.“ Mit bewunderungswürdiger Gewandtheit bemächtigte sich die cleri- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 14 III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. cale Partei der neuen Machtmittel, welche ihr die revolutionäre Gesetz- gebung darbot. Die Vereine und die Zeitungen, beide hundertmal von der Curie verflucht, wurden bald zu furchtbaren Waffen in der Hand der ultramontanen Propaganda. In dem bigotten dreizehnten Jahrhundert hatte Rom die Bettelorden gegründet um die Massen an sich zu ketten; jetzt, in dem verweltlichten Zeitalter der Revolutionen erstand die neue Größe der ultramontanen Presse und erfüllte die Pflichten des kirchlichen Demagogenthums mit der gleichen Rührigkeit und dem gleichen Erfolg. Der erste Anstoß kam aus Frankreich. In Paris bestanden, mittelbar oder unmittelbar durch die Jesuiten geleitet, drei große clericale Gesell- schaften, die im Volksmunde mit dem Gesammtnamen der Congregation bezeichnet wurden. Aus diesen Kreisen empfing die Presse der Ultras ihre Weisungen, und zu den royalistischen Clericalen gesellte sich jetzt ein rein kirchlicher Publicist, der in der Politik seines eigenen Weges ging, aber die kirchlichen Forderungen der Congregation fast noch überbot, der Bretone Lamennais. Ein glänzender Redner, ganz durchglüht von dem katholischen Glaubenseifer seiner keltischen Heimath, verlangte er in seiner Schrift über die religiöse Gleichgiltigkeit kurzerhand die Unterwerfung der Fürsten unter den Papst, denn nur in der unfehlbaren Kirche offenbare sich die göttliche Vernunft gegenüber dem Wahnsinn der individuellen Ver- nunft, und nur dann gebühre der weltlichen Gewalt Gehorsam, wenn sie sich dem göttlichen Gesetze unterordne. Da und dort tauchten auch bereits einzelne liberale Ultramontane auf, da die römische Kirche in allen welt- lich-politischen Fragen grundsätzlich grundsatzlos verfährt, und der ritter- liche junge Graf Montalembert wählte sich schon damals den Wahlspruch für sein Leben: Dieu et liberté. In Deutschland wurde Mainz die Heimath der clericalen Presse. Dort ließen zwei junge Geistliche, Weis und Räß, der spätere Straßburger Bischof, seit 1820 die Zeitschrift „der Katholik“ erscheinen, ein gut geschriebenes Blatt, das den Kampf wider den souveränen Staat und den Protestantis- mus mit wachsender Aufrichtigkeit führte. Eine ganze Schule streitbarer Theologen verdiente sich in diesen Spalten die Sporen, Alle überragend der junge Johannes Geißel. Auch Görres wirkte mit und Christian Bren- tano, der Bruder des Dichters, ein frommes Gemüth, das freilich die flie- gende Hitze des Brentano-Blutes nicht verleugnen konnte. Görres ver- focht jetzt die Ansicht, daß der Staat in der Kirche stehe, als dienendes Organ ihrer höheren Zwecke; er hatte sich bereits so tief in den kirchlichen Haß verbissen, daß er nach seiner phantastischen Art das heliocentrische katho- lische System dem geocentrischen System des dem Erdgeist verwandten Protestantismus entgegenstellte. Vom Erdgeist zum Satan war der Weg nicht mehr weit. Dem Staate gegenüber benutzte die Partei zwei neue Schlagworte: Duldung und Kirchenfreiheit. Beide Gedanken waren erst auf dem Bo- „Der Katholik“. F. Walter. den des Protestantismus möglich geworden; jetzt wurden sie von seinen Gegnern verwerthet um das eigenste Werk der Reformation, die Souve- ränität des verweltlichten Staates wieder zu zerstören. In solchem Sinne schrieb Christian Brentano über die bairischen Concordatshändel und J. F. J. Sommer in Arnsberg, unter dem Namen Westphalus Eremita, ein Buch „von der Kirche in dieser Zeit.“ Der ehrliche conservative West- phale, ein eifriger Anhänger der altständischen Partei, wollte die Deut- schen als „Bürger zweier Welten“ anerkannt sehen und leugnete in aller Unschuld, daß es noch Ultramontane in Deutschland gebe; die einzigen Römlinge von heute seien die Vertreter jener absoluten Staatsgewalt, die „in dem Jahrhundert der Polizei“ der Freiheit der Kirche so schwere Wunden geschlagen habe. Bald fand sich auch ein namhafter Gelehrter, der die neue Doctrin der römischen Kirchenfreiheit zu einem wohlgeordneten Systeme abrundete. In Bonn schaarte sich ein kleiner, streng clericaler Kreis um den geist- reichen Arzt und Naturphilosophen C. J. H. Windischmann zusammen; hier empfing der junge Danziger Jurist C. H. Jarcke unvergeßliche Eindrücke, die über sein Leben entschieden und ihn zum Uebertritt in die römische Kirche bewogen. Windischmann’s Schwiegersohn Ferdinand Walter ver- öffentlichte nun im Jahre 1822 ein handliches Lehrbuch des Kirchenrechts, das durch klare, übersichtliche Darstellung die meisten Compendien jener Zeit übertraf und in dreizehn Auflagen verbreitet auf die kirchenpoliti- schen Ansichten des katholischen Deutschlands sehr tief einwirkte. Ein ge- scheidter Schüler Niebuhr’s und der historischen Juristen, hatte Walter als Freiwilliger im Befreiungskriege seine warme Begeisterung für das deutsche Vaterland bewährt, wie er auch nachher, in den Stürmen des Jahres 1848, bewies, daß er ein treuer und tapferer preußischer Monarchist war. Er rühmte sich selber seiner wohlwollenden und schonenden Ge- sinnung gegen alle Confessionen. Doch aus den vorsichtigen, modern klingenden Sätzen seines Kirchenrechts sprach unverkennbar eine rein mit- telalterliche Ansicht vom Wesen des Staates; er setzte den Staat als „von der Kirche durchdrungen“ voraus und nannte die advocatia ecclesiae, die Schutzherrschaft des Staates über die Kirche, ganz im Sinne Gre- gor’s VII. und Innocenz’s III. „eher eine Pflicht als ein Recht“, woraus denn unzweifelhaft folgte, daß der weltliche Arm dem geistlichen zu dienen habe. Von der Verfassung der evangelischen Kirche entwarf er in aller Höflichkeit ein widriges Zerrbild. Dahin war es durch die schlaffe Nach- sicht der Protestanten schon längst gekommen, daß der beleidigende, einst durch die Reichsgesetze streng verbotene Ausdruck „katholische Kirche“ sich im allgemeinen Sprachgebrauche eingebürgert hatte; den evangelischen Namen aber wollten die Römischen nicht gelten lassen. Walter’s Kirchenrecht stellte in jedem Abschnitte zunächst ausführlich „das System der katholischen Kirche“ dar und ließ darauf eine kurze Schilderung der „Ansichten der 14* III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. Protestanten“ folgen, als ob es sich nur um die subjectiven Meinungen kleiner Conventikel handele. Da er nicht zu verstehen vermochte, daß die evangelische Christenheit keinen Priesterstand kennt und mithin ihre sicht- baren Kirchen, in den Fluß der Zeit gestellt, weder selig sprechen noch die Seligkeit verweigern können, so gelangte er zu der ungeheuerlichen Behauptung, der Protestant sei mit der Kirche nur durch Vertrag ver- bunden — wobei die Anspielung auf Rousseau’s revolutionären Contrat social deutlich zwischen den Zeilen zu lesen war. Der bewegliche Gelehrte war erst vor Kurzem zu seinen streng römischen Ansichten gelangt und blieb auch fernerhin so empfänglich für die neuen Wallungen des kirch- lichen Lebens, daß er erst im Laufe der Jahre die letzten Folgerungen aus seinem kirchenpolitischen Systeme zu ziehen wagte und die verschiedenen Ausgaben seines Lehrbuchs gleich einem Barometer den wachsenden cleri- calen Luftdruck erkennen ließen. In der ersten Auflage hatte er dem Staate sogar das Placet zugestanden, späterhin erschien ihm fast jede Bethätigung der Kirchenhoheit als ein Uebergriff, der die Kirche in den Zustand der Verfolgung versetze und die Gläubigen zum Ungehorsam berechtige. Noch stand dieser neue Romanismus, dem Fernstehenden kaum bemerk- bar, ganz in den ersten Anfängen; er gebot nur über wenige Blätter und besaß in den süddeutschen Landtagen erst vereinzelte Anhänger, die nur selten Farbe zu bekennen wagten. Ein großer Theil der älteren Priester war noch in der Schule des Rationalismus aufgewachsen oder stand den natio- nalkirchlichen Ideen Wessenberg’s nahe. In dem Breslauer Diöcesanblatt, das während der Jahre 1803—19 dem schlesischen Clerus als Sprechsaal diente, äußerte sich häufig eine reformatorische Gesinnung, namentlich ward die Einführung der deutschen Sprache in den Cultus nachdrücklich gefordert, und der junge Domherr Graf Sedlnitzky durfte ungestört die deutsche Bibel unter seinen Gläubigen verbreiten. Aber nach dem Tode des milden Fürstbischofs v. Hohenlohe-Waldenburg (1817) zog ein anderer Geist in das schlesische Kirchenregiment ein, das Diöcesanblatt ging unter, und hier wie überall begann die streng confessionelle Gesinnung unter dem jüngeren Clerus überhandzunehmen. Schwach an Zahl, war die clericale Partei doch schon im Aufsteigen, sie übertraf die letzten Vertreter der alten milderen Richtung an Talent, Thatkraft, Zuversicht und fand an der ganzen Weltanschauung dieses Zeit- alters der Romantik einen überaus dankbaren Boden. Welch eine Hand- habe bot ihr die Furcht vor der Revolution. Wie leicht ließ sich die That- sache verdunkeln, daß die Revolution des sechzehnten Jahrhunderts nicht blos zerstörend, sondern mehr noch erhaltend gewirkt, daß Martin Luther den ursprünglichen Geist des Christenthums für die moderne Welt gerettet hatte; wie verlockend klang die Lehre, daß die Wogen der Empörung allein an der festesten aller Autoritäten, an dem Felsen Petri sich brechen könnten. Mit gründlicher Verachtung schaute die romantische Welt zurück auf „die Romantik und Papismus. Zeiten der Finsterniß, die für Licht der Wahn ausgab,“ wie Ludwig von Baiern sagte; in den Kreisen der Eingeweihten erfreute man sich an dem Ausspruch von Novalis, die Aufklärung habe das Licht geliebt wegen seines mathematischen Gehorsams und wegen seiner Frechheit, und pries mit dem schwärmerischen Dichter das fromme Mittelalter, das den unendlichen Glauben dem eingeschränkten Wissen vorzog. In der That behauptete der unendliche Glaube auch in diesem bildungsstolzen Jahrhundert noch seine Macht, sogar die höchsten Schichten der Gesellschaft waren dem rohen Mirakelwahn noch keineswegs entwachsen. Unter wachsendem Zulauf be- trieb Prinz Alexander Hohenlohe in Franken seine Gebetskuren, er heilte bereits blinde Hofdamen und gelähmte Prinzessinnen, selbst der bairische Kronprinz glaubte einmal, daß ihn der heilige Mann von seinem Gehör- leiden befreit habe — was sich freilich bald als ein Irrthum herausstellte — und schrieb einem Freunde bedeutsam: „wir leben in mehrfacher Hin- sicht in einer großen Zeit!“ Zastrow’s Bericht, 17. Juli 1821. Viele fromme Gemüther, die sich nach der ursprünglichen Einheit der Christenheit zurücksehnten, wiederholten gläubig die berühmten Verse A. W. Schlegel’s: Eins war Europa in den großen Zeiten. Für Einen Glauben wollten Alle streiten, Die Herzen waren Einer Lieb’ erschlossen. Sie wendeten ihre hoffenden Blicke auf den römischen Stuhl als den Hort des allgemeinen Christenthums und bemerkten in ihrem Rausche nicht mehr, daß die Kirche der Gegenreformation jene Kräfte der evangelischen Freiheit, welche der mittelalterlichen Kirche noch angehörten, längst von sich gestoßen hatte. In der historischen Wissenschaft war die harte, einseitig protestantische Beurtheilung des Papstthums, welche im achtzehnten Jahrhundert vor- herrschte, zuerst durch Joh. v. Müller’s Reisen der Päpste erschüttert worden. Dies Büchlein begann nun erst seine volle Wirkung zu äußern. Walter, Hurter, Böhmer und viele Andere aus der jungen Generation verdankten ihm die Grundgedanken ihrer kirchenpolitischen Doctrin. Der erregbare, von allen Strömungen der Zeit fortgerissene Historiker hatte das Buch einst ver- faßt um den Ehrgeiz Joseph’s II. zu bekämpfen und dem einzigen politi- schen Gedanken, den er in den proteischen Wandlungen seines Lebens un- verrückbar festhielt, der Idee des Gleichgewichts, der Verwerfung jeder Weltherrschaft einen mächtigen Ausdruck zu geben. Er sah in den Trium- phen Gregor’s VII. den Sieg des Geistes über Waffengewalt: seit jener alte, kranke, flüchtige Papst allen abendländischen Völkern seine Seele gab und alsdann zu den Königen sprach: bis hierher sollt Ihr herrschen! — „von dem an war eine Freistatt wider den Zorn der Potentaten, der Altar, es war eine Freistatt wider den Mißbrauch des geistlichen Ansehens, der Thron, und in dem Gleichgewicht lag öffentliches Wohl.“ III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. In seinem berechtigten Eifer wider die gewaltsame Härte der josephi- nischen Staatsgewalt war dem geistvollen Gelehrten ganz entgangen, daß eine Macht, welche allen Königen der Erde die Grenzen ihrer Herrschaft vorzeichnen will, nothwendig selber nach der Weltherrschaft trachten muß, wie es die dreifach gekrönten Priester des Mittelalters auch gethan hatten. Er hatte das Wunder vollbracht, die absoluteste Gewalt, welche die Geschichte kennt, durch die Idee der Freiheit zu rechtfertigen, und die werdende ultra- montane Partei säumte nicht, die kühne Paradoxie des protestantischen Denkers für sich zu verwerthen. Walter selbst wagte nur leise anzudeuten, daß die so lange durch List und Gewalt geleitete europäische Politik viel- leicht dereinst — aber nur ganz friedlich, von innen heraus — wieder unter die sanfte schiedsrichterliche Obhut des Stellvertreters Christi gerathen könne. Vorläufig begnügte man sich also mit der Müller’schen Forderung: Gleichgewicht von Staat und Kirche, vollkommene Freiheit der beiden Ge- walten; und da das große Wort der Freiheit diesem durch thörichte poli- zeiliche Quälerei erbitterten Geschlechte unwiderstehlich klang, so warb der clericale Gedanke des kirchenpolitischen Dualismus auch im liberalen Lager, sehr langsam freilich, vereinzelte Anhänger. Der gesammten deutschen Geschichtsforschung wies Müller den Weg zu einer billigeren Würdigung der mittelalterlichen Kirche. Ein streng clericaler Historiker von irgend welcher Bedeutung war freilich bisher noch nicht aufgetreten, aber in der Stille seines Schweizer Pfarrhauses brütete ein Fanatiker der Priester- herrschaft, der Protestant F. E. Hurter bereits über dem Plane, dem herrschsüchtigsten aller Päpste, Innocenz III. ein leuchtendes Denkmal zu errichten. Und seltsam: wie die Idee der Freiheit den Zwecken der Clericalen dienen mußte, so führte auch die vaterländische Begeisterung manchen unklaren jungen Schwärmer hinüber in das Lager der römischen Welt- macht, die doch zu allen Zeiten der natürliche Feind jedes starken natio- nalen Staates und vornehmlich der deutschen Einheit war. Das acht- zehnte Jahrhundert hatte die Romfahrten unserer alten Kaiser mit aufge- klärter Selbstgefälligkeit verurtheilt und die Reformation als einen freilich nur halb gelungenen Kampf für Licht und Wahrheit anerkannt. Der romantischen Jugend ward die Seele weit bei den Namen der Ottonen und der Staufer, und wenn sie die phantastisch ausgeschmückten Bilder alter Kaiserherrlichkeit mit dem Elend des dreißigjährigen Krieges verglich, so lief sie leicht Gefahr, den Grund dieses Verfalls in den Thaten Luther’s zu suchen. Von ähnlichen patriotischen Idealen erfüllt hatte einst Julius Pflugk zur Zeit des Augsburger Friedens seine feurigen Reden an die Deutschen geschrieben und die Kirchenspaltung als den Anfang des natio- nalen Unglücks beklagt. Es ließ sich doch nicht leugnen, daß die Refor- mation die längst schon vorhandenen Keime des Zerfalls gefördert, die längst schon lebendigen politischen Gegensätze noch durch kirchlichen Haß Erstarken der ultramontanen Partei. verschärft hatte; wie nahe lag die Versuchung, dies Unheil nicht jenem Kaiserhause zuzuschreiben, das die deutsche evangelische Bewegung mit Hilfe des romanischen Europas auf halben Wege gewaltsam aufhielt, sondern dem Reformator selber, der das ganze Vaterland von der römischen Herr- schaft zu befreien dachte. Die alte, zumal in den Reichsstädten noch sehr lebendige Verehrung für das fromme Erzhaus und die überlieferte Feind- schaft gegen den Störenfried im Reiche, den preußischen Staat, wirkten mit; und so entstand nach und nach eine völlig verschrobene Ansicht von der vaterländischen Geschichte, die späterhin in der Gemüthspolitik der groß- deutschen Partei ihre Früchte trug und zuletzt immer nur den Clericalen Vortheil brachte. Der liebenswürdige, hochsinnige junge Frankfurter Johann Friedrich Böhmer, ein unpolitischer Kopf aber ein glänzendes wissenschaftliches Talent, verfiel jetzt schon gänzlich dem Banne dieser histo- rischen Traumwelt, obwohl er sich niemals entschließen konnte, die evan- gelische Kirche förmlich zu verlassen; er pries die Siege der Päpste über die Staufer, verdammte die Reformation, weil sie Deutschland getheilt habe, und bewunderte die undeutsche Politik der letzten habsburgischen Kaiser. Zu Alledem noch die rastlose publicistische Thätigkeit des großen Wiener Convertitenkreises und der unversöhnte Groll des katholischen Reichs- adels, der den Raub von 1803 nicht verzeihen konnte; die geheime Be- kehrungsarbeit in der vornehmen Welt und die zweideutige Haltung der österreichischen Regierung, die in ihrem eigenen Lande den Clerus miß- trauisch in Schranken hielt, in Deutschland dagegen alle ultramontanen Umtriebe insgeheim unterstützte — und dies in einer Zeit, da der Pro- testantismus zwar an wissenschaftlichen Kräften der alten Kirche unermeßlich überlegen, aber durch Parteien zerrissen, in seinen Cultusformen vertrocknet, in seiner Verfassung unfertig und mithin keiner Ausbreitung fähig war. Also flossen aus vielen schmalen Rinnsalen und Bächen unmerklich die Wasser zusammen, welche dereinst zur ultramontanen Hochfluth anschwellen sollten. — In Preußens westlichen Provinzen bekundete sich die zunehmende Schroffheit der confessionellen Gesinnung schon durch manche bedenkliche Reibungen. Das Jubelfest der Reformation und die persönliche Mitwir- kung des Königs erregten am Rhein viel böses Blut, die Blätter der fran- zösischen Congregation wurden fleißig gelesen, und aus den nahen Nieder- landen kamen beständig aufregende Nachrichten von den Kämpfen des belgischen Clerus wider das Haus Oranien. In dem gläubigen Aachener Volke lebte noch von den Geusenkämpfen her ein tiefer Haß gegen die Protestanten, „die Güß“; selbst die Beamtenkinder in den Schulen hatten darunter zu leiden. Da viele der jungen evangelischen Offiziere und Be- amten an den liebenswürdigen Rheinländerinnen Wohlgefallen fanden, so entstanden in mehreren Städten Vereine von alten und jungen Mädchen, die einander gelobten niemals einen Protestanten zu heirathen. Die Theil- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. nahme des Clerus an den Bibelgesellschaften wurde durch die Oberen verboten, und bei der Einsegnung gemischter Ehen stellten die Priester häufig gesetzwidrige Bedingungen, so daß der König sich genöthigt sah, in einer scharfen Cabinetsordre vom 6. April 1819 zu erklären, er werde „solche unwürdige Geistliche augenblicklich fortschaffen.“ Der Oberpräsi- dent Solms-Laubach, allerdings ein strammer, gegen jede Regung kirch- licher Selbständigkeit mißtrauischer Josephiner, mußte unablässig den kleinen Krieg führen wider den Aachener Generalvicar Fonck, der geflissentlich dem neuen Unterrichtswesen Hindernisse bereitete und es sehr ungern sah, wenn tüchtige Pfarrer ein Schulpflegeramt übernahmen. Solms-Laubach’s Bericht, 18: August 1819. Nach solchem Geplänkel wagten die Clericalen im Jahre 1820, noch bevor die Uebereinkunft mit dem römischen Stuhle abgeschlossen war, die erste offene Auflehnung gegen die Gesetze des preußischen Staates. Unter den Domherrngeschlechtern des münsterländischen Adels thaten sich die drei Brüder Droste-Vischering durch ihren kirchlichen Eifer hervor; man gab ihnen, wie vormals dem erweckten Kreise der Fürstin Galitzin, den Ehren- namen der familia sacra. Der älteste, Kaspar Max hatte einst auf dem napoleonischen National-Concile von 1810 die Befreiung des gefangenen Papstes gefordert und durch seinen tapferen Einspruch den Imperator zur Auflösung der Versammlung genöthigt; unter dem wohlwollenden preu- ßischen Regimente hielt er sich vorerst klug zurück. Von gröberem Metall war der zweite Bruder Clemens August, ein mönchischer Eiferer, ohne Geist, ohne Gelehrsamkeit, ohne Menschenkennt- niß, altväterisch erzogen und der modernen Welt völlig fremd, ganz dem einen Gedanken seiner Kirche dahingegeben, unermüdlich im Wohlthun, im Fasten und Kasteien, in allen Pflichten römischer Werkheiligkeit. Wer diese würdige priesterliche Erscheinung sah, mit den schönen, einfältig frommen blauen Augen und dem Zuge störrischen Trotzes um die Lippen, der mochte wohl errathen, daß dieser Mann einer fanatischen Partei als Mauer- brecher dienen konnte. Wie an allen beschränkten Köpfen, so erfüllte sich auch an ihm das alte tiefsinnige Wort, daß der Mensch durch heiligen Eifer getrieben zu werden glaubt derweil ihn der irdische Zorn treibt. Er haßte dies bürgerliche, paritätische Preußen mit dem ganzen Ingrimm des geistlichen Junkers, er haßte die Philosophen, und da er weder fähig noch geneigt war ihre Werke zu lesen, so verdammte er sie alle mit pfäffischem Hochmuth als Vernünftlinge und Kirchenfeinde. Vor Napoleon’s Macht- geboten war er, minder kühn als sein Bruder, scheu zurückgewichen; er hatte als rechtmäßiger Generalvicar des Bisthums Münster die Verwal- tung seines Amtes, auf einen Befehl aus Paris, seinem Todfeinde, dem philosophisch aufgeklärten Grafen Spiegel abgetreten, aber diesen Entschluß — die einzige muthlose That seines Lebens — reuig zurückgenommen, als Droste-Vischering. der Papst ihn tadelte. Nach dem Einzug der Preußen trat er sofort sein Amt wieder an und bemühte sich durch erhöhte Zanksucht seine Schwäche zu sühnen. Der Generalvicar lag in ewigem Streite mit Professor Hermes, der während der Fremdherrschaft auf die Empfehlung des protestantischen Hal- lenser Kanzlers Niemeyer an die Münster’sche Akademie berufen worden und schon darum in Droste’s Augen kaum besser als ein Heide war. Die An- maßung dieser kleinen rührigen Minderheit war bereits so hoch gestiegen, daß der neue Bischof von Augsburg sich unterstand, sogar „das aftermystische Christenthum“ des ehrwürdigen Sailer in einem Hirtenbriefe zu verdammen. Droste befahl seinen Geistlichen, keine gemischte Ehe einzusegnen ohne das Versprechen katholischer Kindererziehung, und erwiderte dem Oberpräsiden- ten Vincke frischweg, an die Landesgesetze sei er nicht gebunden. Als das Reformationsfest herannahte, veröffentlichte er ein in Form und Inhalt gleich barbarisches Büchlein über die Religionsfreiheit der Katholiken, das in dem Satze gipfelte: „Religionsfreiheit ist die Freiheit, alle jene Hand- lungen zu verrichten, zu welchen die Unterwerfung des Verstandes und Willens unter die Lehre der katholischen Kirche auffordert.“ Jede bedingte Anerkennung der Kirche von Seiten des Staates wies er entrüstet zu- rück, und von allen deutschen Staaten ließ er nur einen als schuldlos gelten: natürlich Oesterreich, das allein an dem Kirchenraube von 1803 nicht theilgenommen hatte. Die Händel über die gemischten Ehen schwebten noch, da bot sich dem Streitbaren ein neuer Anlaß um zugleich seinen persönlichen Haß zu kühlen und dem evangelischen Landesherrn die Macht der Kirche zu zeigen. Im Jahre 1820 siedelte Hermes, wohl ausgerüstet mit Spiegel’s Empfeh- lungsbriefen, nach Bonn über; viele seiner Münster’schen Zuhörer wollten dem beliebten Lehrer an den Rhein folgen. Spiegel an Solms-Laubach, 29. März 1820. Diese Verführung der west- phälischen Jugend mußte verhindert und zugleich ein tödlicher Schlag gegen die neue paritätische Hochschule des Rheinlandes geführt werden; denn ganz so herzlich wie ein Monsignore des Vaticans verabscheute Droste die deutschen Universitäten, er vergaß es nicht, was seine Kirche durch den größten aller deutschen Professoren gelitten hatte. Wie eifrig war die clericale Partei bemüht gewesen, die rheinische Universität nach Köln, un- mittelbar unter die Aufsicht des Erzbischofs zu verlegen; der Unmuth über das Mißlingen dieses Planes wuchs noch seit die akademische Freiheit in Bonn sich so kräftig entfaltete. Bisher hatten die rheinischen Theologen auf dem Kölner Priesterseminar einen elenden Unterricht empfangen, der nach Solms-Laubach’s Urtheil nur in der Abrichtung für die Ceremonien des Gottesdienstes und „in etwas finsterer Mönchsdogmatik“ bestand. Alten- stein beabsichtigte nunmehr in Bonn ein theologisches Convict zu errichten III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. und den gesammten wissenschaftlichen Unterricht der jungen Cleriker allein der Universität zu überweisen; darauf sollte nur noch ein kurzer prakti- scher Cursus im Kölner Priesterseminar folgen. In der theologischen Fa- cultät aber herrschten Hermes und sein Gesinnungsgenosse Gratz. Nun und nimmer wollte Droste die künftigen Pfarrer des frommen Münster- landes solchen Lehrern und dem Verkehre mit ketzerischen Studenten preis- geben. Er ließ daher in der Akademie eine Verordnung anschlagen, welche allen Theologen des Bisthums, bei Strafe der Versagung der Weihen, untersagte, ohne ausdrückliche Erlaubniß des Generalvicars außerhalb Münsters zu studiren. Einem Studenten, der daraufhin anfragte, verbot er sofort, nach Bonn zu gehen, ohne Angabe von Gründen. Es war eine offene Kriegserklärung wider die rheinische Universität und zugleich ein dreister Eingriff in die Rechte der Staatsgewalt; denn die Akademie gehörte dem Staate, und nur der Curator Vincke durfte ihr Befehle ertheilen. Der letzte Zweifel über Droste’s Absichten mußte schwinden, als einige Wochen später (3. März) der Weihbischof v. Graben im benachbarten Osnabrück seinen Theologen ebenfalls befahl, vorläufig nur in Münster weiter zu studiren, bis die geistliche Obrigkeit über den Geist der andern Universitäten unterrichtet sei. Droste an stud. th. v. d. Meulen, 23. Febr.; Verordnung des Weihbischofs v. Graben, Osnabrück 3. März 1820. Diese und die in den folgenden Anmerkungen erwähnten Schriftstücke habe ich in den Akten des Bonner Curatoriums, mit Erlaubniß des Herrn Geh.-Rath Beseler, eingesehen. Was sollte aus der Bonner theologischen Facultät werden, wenn sie also von den Bischöfen in den Bann gethan ward? Sie errieth auch alsbald die Gefahr und be- schwor die Staatsbehörden um kräftige Abwehr: „wir haben mit einem Gegner zu thun, der mit einem Schlage töden will.“ Diese hermesiani- schen Theologen erklärten unumwunden, noch immer sei „der hierarchische Despotismus an der Standhaftigkeit der Regierungen gescheitert“, und erinnerten den preußischen Staat an das ruhmreiche Beispiel der Republik Venedig. Eingabe der Bonner theologischen Facultät an Altenstein, 26. Febr., an den Curator v. Rehfues, 26. Febr.; Dekan Gratz an Rehfues, 16. März 1820. Die Mahnung war kaum nöthig; denn Vincke hatte inzwischen schon die Verordnung Droste’s für nichtig erklärt und sie vom schwarzen Brett abreißen lassen. Selbst Altenstein billigte das entschlossene Auf- treten des Curators, obgleich er in seiner Friedfertigkeit jeden Streit mit der geistlichen Gewalt fast eben so ängstlich scheute wie sein Rathgeber, der halbclericale Schmedding; er forderte den Generalvicar auf, sich zu rechtfertigen wegen eines Betragens, das den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts offenbar widerspreche. Altenstein an Vincke 1. März, an Droste 1. März 1820. Darauf erfolgte (20. März) eine Ant- wort, die selbst aus solcher Feder noch überraschen mußte. Droste er- Droste’s Niederlage. klärte dem Minister gerade heraus, er schulde ihm keine Rechenschaft, weder das Landrecht noch die Unterwerfung unter einen protestantischen Landesherrn könnten das in Deutschland allgemein giltige Kirchenrecht auf- heben. Er hege kein Zutrauen zu Lehranstalten, deren theologische Pro- fessoren die protestantische Obrigkeit anstelle, „was man kaum auch da möglich halten sollte, wo die katholische Kirche nur geduldet wäre. Ew. Excellenz, fuhr er fort, sind gewiß nicht gemeint, durch Kränkung der auf göttlicher Autorität beruhenden, von S. M. dem Könige anerkannten und — insofern menschliche Gewalt das Höhere garantiren kann — garantirten Freiheit der katholischen Kirche eine vermeintliche Freiheit der Studenten zu schützen.“ Dann berief er sich auf den Art. 63 des Reichsdeputations- hauptschlusses, der nur versprach, daß die bisherige Religionsübung gegen Aufhebung und Kränkung geschützt sein solle, und behauptete dreist: dem widerspräche die Militärpflicht der Geistlichen und Schullehrer, sowie das sogenannte Placet. Darauf polterte er noch in seinem schrecklichen Deutsch einige allgemeine, aber offenbar auf den Minister persönlich gemünzte Schmähungen heraus wider „diejenigen, welche selbst ungläubig, getaufte Heiden sind.“ Das war der Dank der Clericalen für die königliche Stif- tung der Bonner Hochschule. Nach dieser Kraftleistung eines Fanatismus, der dem Staate jedes Recht der Kirchenhoheit abstritt, mußte Altenstein voraussehen, daß Droste alle Schreckmittel der geistlichen Gewalt mißbrauchen würde um die west- phälischen Studenten in Münster zurückzuhalten. Hier galt es durchzu- greifen, wollte die Staatsgewalt sich nicht ins Angesicht verhöhnen lassen. Im Einverständniß mit dem Staatskanzler ließ der Minister also (10. April) die theologische Facultät in Münster bis auf Weiteres schließen, und schweren Herzens vollzog Vincke den harten Befehl. Wie eifrig hatte sich der treue Westphale bemüht, in der verfallenen Stiftung Fürstenberg’s ein neues Leben zu erwecken. Soeben erst war er mit dem Minister über die Verstärkung der Lehrkräfte handelseins geworden; da beraubte der Trotz dieses blinden Eiferers die geliebte Provinz auf Jahre hinaus ihrer einzigen Hochschule, denn ohne ihre theologische Schwester konnte die philosophische Facultät nicht gedeihen. Altenstein an Vincke, 10. April; Vincke an die theologische Facultät in Münster, 18. April 1820. Mit diesem Schlage war Alles entschieden. Droste wagte nicht die ihm angedrohte persönliche Ahndung abzuwarten, sondern legte sein Amt nieder und führte fortan jahrelang in einem kleinen Kreise von Priestern und Nonnen ein beschauliches Büßerleben; der Weih- bischof von Osnabrück aber hatte schon vorher, sobald er den Ernst der preußischen Behörden bemerkte, seinen Theologen das Studium in Bonn wieder gestattet. Verordnung des Weihbischofs v. Graben, 6. April 1820. III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. Der Angriff der Clericalen war vollständig abgeschlagen, und die öffentliche Meinung, die sonst so gern über die preußische Knechtschaft wehklagte, stand diesmal einmüthig auf Seiten der Staatsgewalt. Ein Hermesianer in Nassau ließ Droste’s Schreiben drucken um die Regierun- gen vor den Umtrieben ihrer geistlichen Widersacher zu warnen. In der That warf der Hergang ein erschreckend klares Licht auf die letzten Ab- sichten der ultramontanen Partei. Man wußte in Berlin, wie lebhaft die aufsässigen westphälischen Cleriker insgeheim mit dem Nuntius in München verkehrten, und erfuhr mit Befremden, daß Preußens treuer Freund Metternich die freche Antwort des Münster’schen Generalvicars in seinem Oesterreichischen Beobachter mit wohlwollender Anerkennung be- sprechen ließ. Zastrow’s Bericht, 31. Dec. 1820, Krusemark’s Bericht, 24. April 1820. Die Verständigung mit dem römischen Stuhl ließ den Staat im Vollbesitze seiner kirchenpolitischen Rechte, und seit der Papst dem Könige öffentlich seine Dankbarkeit ausgesprochen, verhielten sich die Clericalen eine Zeit lang still. Doch gesichert war der confessionelle Friede mit nichten. Alles hing ab von der Ausführung jener Uebereinkunft, mit Spannung sahen beide Parteien der Ernennung der neuen Bischöfe entgegen. — Zur selben Zeit, da Preußen sich mit dem römischen Stuhle ver- ständigte, gelangte auch Baiern zum Abschluß seines Concordatstreites, nicht auf geraden Wegen, doch so, daß der Staatsgewalt zuletzt der Sieg verblieb. Der Widerspruch zwischen dem streng kanonischen Concordate und dem paritätischen Geiste der neuen Verfassungsgesetze ließ sich schlech- terdings nicht in Abrede stellen. Der römische Stuhl sah sich hinter- gangen. Sein Nuntius Serra-Cassano bemühte sich den Widerspruch im Sinne des Vaticans auszugleichen und leitete insgeheim eine gegen die Verfassung gerichtete clericale Bewegung. Auf der anderen Seite waren die Anhänger des alten Illuminatenordens sehr rührig und über- schütteten in den „Mönchsbriefen“ und anderen Streitschriften das Papst- thum mit gehässigem Spotte. Zentner aber, Lerchenfeld, Ignaz Rud- hart, alle Talente des hohen Beamtenthums zeigten sich entschlossen, die begangenen Mißgriffe durch unerschütterliche Festigkeit zu sühnen, und sie hatten von Haus aus gewonnenes Spiel, da das Concordat, auf den Wunsch der Curie selber, als Staatsgesetz verkündet, mithin unzweifelhaft den Vorschriften der Verfassung untergeordnet war. Als Cardinal Con- salvi am 8. März 1820 die Forderung stellte, im Falle des Widerspruchs müsse das Concordat den Verfassungsgesetzen vorgehen, da erwiderte Rech- berg vertraulich: eine solche Erklärung sei unmöglich, sie würde die kirchen- feindlichen Parteien aufs Aeußerste erregen und vielleicht den Bestand des Ministeriums selber gefährden. Schritt für Schritt wich der Cardinal seitdem zurück, und nach langen Verhandlungen unterzeichnete der König Die Erklärung von Tegernsee. endlich am 15. Sept. 1821 die mit der Curie Wort für Wort vereinbarte Tegernseeer Erklärung. Er genehmigte darin die Errichtung der neuen Bisthümer und fügte die zweifache Versicherung hinzu: der Verfassungseid beziehe sich, nach den Bestimmungen der Verfassung selbst, lediglich auf die bürgerliche Ordnung und verpflichte die Unterthanen zu nichts, was den Gesetzen Gottes oder der katholischen Kirche widerstreiten könne; sodann: das Concordat sei Staatsgesetz und solle von den Behörden in allen Fällen befolgt werden. Nunmehr konnte der Nuntius die Circumscriptionsbulle Dei ac Do- mini, die seit ihrer Unterzeichnung am 1. April 1818 geruht hatte, in der Münchener Frauenkirche unter feierlichem Gepränge verkündigen. Er stellte sich an, als ob er einen großen Sieg errungen hätte; den aus- wärtigen Diplomaten fiel es auf, wie zuversichtlich er fortan redete. Zastrow’s Bericht, 31. Dec. 1821. In Wahrheit war die Curie der Klugheit Zentner’s und seiner Freunde unter- legen; sie hatte ausdrücklich zugestanden, daß die Verfassung den Satzun- gen der Kirche nicht widerspreche, und sie hatte das Concordat abermals als ein Staatsgesetz anerkannt. Ganz unzweideutig war die Tegern- seeer Erklärung freilich nicht. Auch an ihr, wie an allen Vereinbarungen zwischen dem modernen Staate und dem römischen Stuhle, sollte sich der- einst noch das Jesuitensprüchlein bewähren: überall lauert eine Schlange im Grase. Indeß konnte der bairische Staat einem Streite mit dem Papstthum gleichmüthig entgegensehen; er hatte vor Preußen zwei große Vortheile voraus: einen rechtgläubigen König, dem die Curie wie das katho- lische Volk Vieles nachsehen mußte, und ein Beamtenthum, das in katho- lischer Luft aufgewachsen, mit dem Clerus umzugehen verstand. Seine Krone ernannte alle Bischöfe, bestätigte alle Pfarrer und übte ihre Kir- chenhoheit mit solcher Strenge, daß selbst Fastenpatente oder Breven über die Domherrentalare nicht ohne königliches Placet erscheinen und kein Priester öffentliche Kirchenbußen verhängen durfte. Nach einer selbstver- schuldeten Demüthigung hatte sich die Staatsgewalt wieder kräftig aufge- rafft, und ein volles Jahrzehnt hindurch blieb der Friede zwischen Staat und Kirche fast ungestört. — Minder glücklich verliefen die Verhandlungen der oberrheinischen Staaten. Seit dem März 1818 tagten unter Wangenheim’s Leitung die Frankfurter Conferenzen, und die liberale Presse, welche der Vorsitzende stets auf dem Laufenden hielt, erwartete von diesen Berathungen des reinen Deutschlands die Magna Charta deutscher Kirchenfreiheit, die Be- gründung des „geläuterten Kirchenrechts“. Minder wohlwollend betrachtete der Vatican diese Staaten des Südwestens, denn gerade hier war die katholische Kirche wohl berechtigt, über bureaukratischen Druck zu klagen. In den kurmainzischen Bezirken Hessen-Darmstadts hatte der protestan- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. tische Großherzog die Ernennung der Pfarrer, die bisher dem Erzbischof zugestanden, kurzerhand an sich gerissen, als ob sie zu den Hoheitsrechten des Staates gehörte. In Nassau war seit 1817 die Simultan-Volks- schule eingeführt, so daß fortan nur ein einziges Schullehrerseminar für alle Bekenntnisse bestand und die Kinder zuerst gemeinsam „den allge- meinen“, dann gesondert den confessionellen Religionsunterricht empfingen; zur Vollendung der Aufklärung wurde den Schulbuben, ganz wie im wiedergeborenen Spanien, auch Landesverfassungslehre vorgetragen — natürlich nur die nassauische, denn was ging die Nassauer Deutschland an? Die Ergebnisse dieser bureaukratischen Volksaufklärung waren nicht ganz schlecht, da so viele Confessionen in dem Ländchen bunt durch einander hausten; der römische Stuhl aber konnte an der allgemeinen nassauischen Schulreligion unmöglich Gefallen finden. Und noch weniger behagten ihm die Bevollmächtigten der Conferenz. Für Württemberg erschien außer Wangenheim, der sich von vorn- herein zu den Sätzen „des musterhaften josephinischen Kirchenrechts“ be- kannte, der Generalvikariatsrath Jaumann, ein gelehrter geistlicher Herr, nebenbei archäologischer Dilettant, ebenfalls erklärter Josephiner. Der nassauische Bevollmächtigte Koch, einer der Begründer der aufgeklärten Simultan-Volksschule, hatte den geistlichen Stand bereits aufgegeben und ließ sich während der Conferenzen durch einen protestantischen Pfarrer trauen, so daß er des Skandals halber abberufen werden mußte. Von den Vertretern Badens war der eine, Dekan Burg einst mit Wessenberg nach Rom gegangen; auch der andere, der vielseitig gebildete, um die Frei- burger Universität hoch verdiente Staatsrath v. Ittner, verdankte seine Berufung der Empfehlung des Constanzer Coadjutors und stand zu Rom als Freund und Mitarbeiter des rationalistischen Eiferers Zschokke in üblem Ansehen. Domherr v. Wreden, der darmstädtische Bevollmächtigte, hatte schon zur Zeit der Emser Bischofsversammlung die Ansprüche des Papst- thums mit scharfer Feder bekämpft. Außer Wangenheim war der Kur- hesse Ries der einzige Protestant in der Versammlung. Begreiflich also, daß Consalvi in der Frankfurter Conferenz nur einen Parteitag der Wessenbergischen Partei sah, und diese Richtung war dem Papste augenblicklich noch verdächtiger als der Protestantismus selber. Wan- genheim aber blickte mit unerschütterlicher Zuversicht auf die gesammelte Macht seines reinen Deutschlands und hielt für undenkbar, daß der Va- tican sich je erdreisten könnte, dem geeinten Willen von fünf deutschen Souveränen zu widersprechen; sogar die Ernennung der Bischöfe glaubte er der Curie abtrotzen zu können, da der Papst zur Zeit des Rheinbundes, in einem Augenblicke höchster Bedrängniß, einmal nahe daran gewesen war, dies Recht, den alten Grundsätzen der vaticanischen Politik zuwider, dem protestantischen Könige von Württemberg zuzugestehn. Auf Wangenheim’s Vorschlag stellte die Conferenz die Rechte, welche sie für die Staatsgewalt in Verhandlungen der oberrheinischen Staaten. Anspruch nahm — das Placet, die Ernennung der Bischöfe und viele andere sehr weit gefaßte Befugnisse der Kirchenhoheit — in einer Decla- ration zusammen und schickte eine gemeinsame Gesandtschaft nach Rom um über diese Ansprüche nicht mit dem heiligen Stuhle zu verhandeln, sondern nur seine Meinung zu vernehmen. Man gab sich der harmlosen Hoffnung hin, der Papst werde nicht widersprechen; wagte er es dennoch, so waren die verbündeten Staaten entschlossen, auf eigene Faust, mit Hilfe ihrer noch vorhandenen Bisthumsverweser die neuen Diöcesen ein- zurichten. Und doch zählte die Errichtung neuer Bisthümer zu den alten unbestrittenen Rechten des päpstlichen Primats, welche kein Prälat jemals antasten konnte. Die liberalen Zeitungen des Südwestens feierten schon im Voraus den Triumph der aufgeklärten Staaten über den römischen Stuhl, und einer der Leiter der Conferenz, Koch, schrieb hoffnungsvoll: so werde denn endlich eine Kirchenverfassung entstehen, „die mit den Staats- constitutionen und den Wünschen und Bedürfnissen der Zeit, welche aus dem Zwielichte der Morgendämmerung in das helle Tageslicht hinein- scheint, übereinstimmt;“ von einer Herabminderung der bescheidenen An- sprüche der Staatsgewalt könne natürlich gar nicht die Rede sein. Koch an Berstett, 15. Febr. 1819. Im März 1819 traf die Gesandtschaft in Rom ein; sie bestand aus dem Staatsrath v. Schmitz-Grollenburg, einem ehemaligen Domherrn, der sich nachher im Württembergischen Staatsdienste als strenger Jose- phiner gezeigt, und dem Freiherrn v. Türckheim, dem Vater des conser- vativen badischen Kammerredners. Beim Empfange beugte der Protestant Türckheim die Kniee vor dem Papste, während der Katholik Schmitz, um die Souveränität seines Königs zu wahren, aufrecht stehen blieb. Der Erfolg war wie Niebuhr den Gesandten voraussagte. Selbst der sanft- müthige Pius VII. fühlte sich beleidigt, als diese fünf kleinen Höfe ihre Verhandlungen sogleich mit der Ueberreichung eines Ultimatums eröff- neten; sein Staatssekretär fragte, ob man den Papst für einen Türken halte, und sprach offen aus, nicht die protestantischen Höfe seien feind- lich gesinnt, sondern ihre katholischen Rathgeber. Am 10. August ant- wortete Consalvi mit einer langen Esposizione, welche noch einmal bündig bewies, daß der moderne Staat, wenn er sich über den Umfang seiner Hoheitsrechte mit der Curie verständigen will, entweder nichts ausrichtet oder seine Souveränität aufgeben muß. Die Denkschrift enthielt, in etwas milderer Fassung, dieselben Grundsätze schrankenloser Kirchenherrschaft, welche Consalvi bereits dem hannöverschen Hofe entgegengehalten hatte. Trotz dieser schroffen Abweisung verbrachten die Gesandten noch einige Zeit in Rom mit unfruchtbaren Verhandlungen. Einen Ausweg ließ ihnen der Papst noch offen; er erklärte sich bereit, die Diöcesen der neuen oberrheinischen Kirchenprovinz festzusetzen. III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. Mit diesem Bescheide kehrten die enttäuschten Gesandten heim, und die fünf Höfe erkannten bald, daß sie auf den so pomphaft angekündigten Plan einer kirchlichen Magna Charta vorläufig verzichten und sich wie Preußen mit der Vereinbarung einer Circumscriptionsbulle für ihre Bis- thümer begnügen mußten. Im März 1820 trat die Frankfurter Con- ferenz aufs Neue zusammen, um dreiviertel Jahr lang wegen der Einrich- tung der oberrheinischen Kirchenprovinz zu rathschlagen. Ueber die Grenzen der neuen Bisthümer bestand kein Streit; denn jeder der fünf Souve- räne war entschlossen, sich die Freude eines eigenen Landesbischofs zu gönnen, obwohl der Kurfürst von Hessen blos etwa hunderttausend katho- lische Unterthanen besaß und die katholische Bevölkerung von Darmstadt oder Nassau auch nur um die Hälfte stärker war. Aber welcher der fünf Landesbischöfe sollte die Würde des Metropolitans bekleiden? Der Papst wünschte lebhaft die Herstellung des Erzbisthums Mainz, das jahrhunderte- lang im Volksmunde das würdigste unter den rheinischen Hochstiftern ge- heißen hatte. Aber die historische Pietät, welche Preußen durch die Wieder- aufrichtung des Kölner erzbischöflichen Stuhles bewies, war der Bureau- kratie der Rheinbundstaaten völlig fremd. Da die Mainzer Diöcese zu einem winzigen Darmstädter Landesbisthum zusammenschrumpfen sollte, so zeigte sich Württemberg nicht geneigt, seinen königlichen Landesbischof einem so bescheidenen großherzoglichen Metropolitan unterzuordnen. Auch Nassau widersprach lebhaft, und schließlich ließ der Großherzog von Hessen selbst, der sich anfangs eifrig für die Rangerhöhung seines Landesbischofs verwendet hatte, den Gedanken fallen. Unzweifelhaft regte sich am hes- sischen Hofe die Befürchtung, ein neuer Erzbischof von Mainz könne leicht in Versuchung gerathen, als Nachfolger der Reichskanzler in Germanien, der vornehmsten Fürsten des heiligen Reichs aufzutreten und also dem Ansehen des Landesherrn gefährlich werden. Der Zauber des ruhmreichen alten kurmainzischen Namens war in diesen Jahren noch sehr mächtig; vor Kurzem erst hatte der Großherzog selber vergeblich versucht, sich bei den deutschen Großmächten den Titel eines Kurfürsten von Mainz zu erwirken. Note des großh. hess. Gesandten Frh. v. Senden an Hardenberg, 27. Mai 1816. Genug, der Plan ward aufgegeben, und da die anderen Souveräne der württembergischen Königskrone kein Vorrecht zugestehen wollten, so verfiel man schließlich auf das bequeme Auskunftsmittel der Kopfzahl und beschloß, das badische Landesbisthum als das volkreichste der Kirchenpro- vinz mit dem erzbischöflichen Titel zu schmücken. Die badischen Minister frohlockten, doch sofort erhob sich eine neue Schwierigkeit. Blittersdorff’s Berichte, 25. Sept. 1820, 20., 30. Jan., 21. Nov. 1821. In Konstanz war Wessenberg erwählter Bisthumsverweser und verwaltete sein Amt seit Jahren, geschützt durch die Regierung, gegen den Willen des Papstes. Die oberrheinische Kirchenprovinz. Wurde die erzbischöfliche Würde auf dieses Hochstift übertragen, so standen neue peinliche Zerwürfnisse mit dem römischen Stuhle bevor, und zu sol- chen Händeln verspürte der Karlsruher Hof keine Neigung mehr. Der neue Großherzog Ludwig hatte sich schon vor Jahren, als er noch in Salem am Bodensee sein leichtfertiges Junggesellenleben führte, über die frei- müthigen Ermahnungen des sittenstrengen Constanzer Prälaten geärgert und beargwöhnte Wessenberg als einen gefährlichen Liberalen. Die veränderte Stimmung des badischen Cabinets bekundete sich schon darin, daß der Bundesgesandte Blittersdorff in die Frankfurter Conferen- zen eintrat, allerdings kein unbedingter Gegner Wessenberg’s, aber ein Hoch- conservativer, der um jeden Preis den Frieden mit der Curie herstellen wollte. Er warf zuerst die Frage auf, ob man nicht den Constanzer Ca- pitelsvicar zur freiwilligen Abdankung bewegen oder vielleicht gar das Bis- selber aufheben könne; dann wurde die bestrittene Constanzer Wahl von selbst nichtig, und der Stein des Anstoßes fiel dahin. Blittersdorff’s Bericht, 28. Dec. 1820. So sollte denn abermals ein ehrwürdiges historisches Band zerrissen und dies uralte Hoch- stift, weiland das größte des heiligen Reichs, vernichtet werden. Doch in diesem badischen Lande, wo Alles neu war, konnte auch ein modernes Bis- thum wenig Befremden erregen; der Vorschlag räumte eine augenblickliche Verlegenheit aus dem Wege, und das bequemer gelegene Freiburg mit seinem herrlichen Münster bot dem erzbischöflichen Stuhle eine würdige Heimstätte. Die fünf Höfe einigten sich also über den Plan einer Erz- diöcese Freiburg mit vier Suffraganbisthümern Rottenburg, Mainz, Fulda, Limburg und sendeten diese Vorschläge der Curie. In Rom führte unter- dessen der württembergische Gesandte Kölle die gemeinsamen Geschäfte — einer jener literarischen Dilettanten, wie sie in dem beschäftigten Müßig- gange des kleinstaatlichen Diplomatenlebens gedeihen, allbekannt als Kunst- sammler und unerschöpflicher Geschichtenerzähler; der Allgemeinen Zeitung pflegte er mit der Miene des Tiefeingeweihten politische Artikel zu senden, die allesammt gewandt geschrieben, auch nicht ohne Geist, doch schlechter- dings nichts Neues sagten. Als Freimaurer und Josephiner war er in Rom nicht an der rechten Stelle. Consalvi ließ sich wenig mit ihm ein, und während die fünf Höfe noch auf eine Erwiderung des Papstes warteten, wurden sie plötzlich durch die Uebersendung der Circumscriptionsbulle selber überrascht. Diese Bulle Provida sollersque vom 16. Aug. 1821 bestimmte die Eintheilung der oberrheinischen Kirchenprovinz im Wesentlichen nach den Vorschlägen der Regierungen, aber sie enthielt auch eine gefährliche Vorschrift, welche Nie- buhr bei seiner Unterhandlung sorgsam vermieden hatte: der Papst unter- warf nicht blos die katholischen Unterthanen, sondern das gesammte Staatsgebiet der fünf Souveräne der geistlichen Gewalt der neuen Bi- Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 15 III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. schöfe, er gründete also im paritätischen Deutschland fünf neue Missions- bisthümer mit allen den außerordentlichen Vollmachten, welche dem Mis- sionsclerus zur leichteren Bekehrung der Ketzer zustehen. Ueber das Ver- hältniß der Kirche zum Staate sagte die Bulle nichts, und die fünf Höfe bedurften noch mehrjähriger schwieriger Verhandlungen, um die Rechte ihrer Kirchenhoheit einigermaßen zu sichern. Auch Hannover, das zuerst unter allen protestantischen Kronen, schon 1816, wegen eines Concordats zu unterhandeln begann, mußte lernen, daß der von Niebuhr eingeschlagene Weg allein zum Ziele führte. Con- salvi hielt die Herrschaftsansprüche seiner Kirche unerschütterlich fest, er verlangte für die Bischöfe die Jurisdiction juxta vigentem ecclesiae disciplinam, das will sagen: der protestantische König von Hannover sollte anerkennen, daß die Bischöfe von Rechtswegen für die Einheit der Kirche, auch den Ketzern gegenüber, zu sorgen hätten. Im Jahre 1821 wurden die Verhandlungen abgebrochen; der Bevollmächtigte Ompteda und sein Nachfolger Reden hatten Beide nur zu deutlich bewiesen, wie wenig man im protestantischen Norden die Gesinnungen des römischen Stuhles kannte. Erst als sich die hannöversche Regierung entschloß, dem Beispiele Preußens zu folgen, kam am 26. März 1824 die Circumscriptionsbulle Impensa Romanorum zu Stande, welche die Einrichtung der zwei kleinen Bisthümer Osnabrück und Hildesheim anordnete. Aber auch hierbei ließ die Curie ihre alten Künste wieder spielen: nicht das katholische Volk Han- novers, sondern das gesammte Königreich wurde als terra catholica in die neuen Bisthümer eingeordnet. — Froh seiner römischen Erfolge, erfrischt durch die mannichfaltigen Ein- drücke der Reise kehrte Hardenberg am 24. April 1821 nach Potsdam zu- rück. Unterwegs war er in Baireuth von den treuen Franken, die der guten preußischen Zeiten nicht vergaßen, durch ein Fackelständchen geehrt und an der Landesgrenze, in Gefell unter einer Ehrenpforte feierlich empfangen worden. Man sah ihn heiter und zuversichtlich wie seit Jahren nicht. Doch alsbald mußte er die üblen Folgen dieser unbedachten Reise erfahren. Die Gegner hatten seine Abwesenheit benutzt, die Lage war gänzlich verändert, die Verfassungssache stand schon am Anfang des Endes. Unablässig arbeitete die altständische Opposition. Im Februar hatten die Landesdeputirten der Niederlausitz die sofortige Berufung der Provinzial- stände gefordert, und als der Staatskanzler heimkehrte, zeigten ihm Bo- delschwingh-Plettenberg und die markanischen Ritter kurzweg an, daß sie „wegen Verzögerung der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten der Grafschaft Mark, unseres Vaterlandes“ sich entschlossen hätten, ihren auf- gehobenen Landtag einzuberufen. Beide Eingaben wurden freilich scharf B. Constant über die preußische Verfassung. abgewiesen. Cabinetsordre an Schuckmann, 16. Febr. Eingabe des Frhrn. v. Bodelschwingh- Plettenberg und Gen. an den Staatskanzler, 21. April 1821. Am Hofe aber besprach man mit wachsendem Beifall die Ansicht des alten Marwitz: es sei ein toller Gedanke, einem so zusammen- gesetzten Staate einen Reichstag zu geben. Ein anderer brandenburgi- scher Grundherr, v. Rochow-Rekahn verkündete in einer dem Kronprinzen eingereichten Denkschrift triumphirend: die Wiederbelebung der alten Pro- vinzialstände trage in den beiden größten deutschen Staaten endlich den Sieg davon „über die Einführung jenes trügerischen und revolutionären Constitutionswesens“. Da es unbegreiflicherweise „noch immer selbst recht- liche und wohlgesinnte Leute gebe, die in dem Letzteren nicht das Werk des Wahns und der Lüge erblicken“, so möge der König in jeder Provinz Ver- treter der berechtigten Stände, aber nur ganz unzweifelhafte Gegner der neuen verderblichen Theorien, versammeln um mit ihnen über die Her- stellung der alten Landtage zu berathen. v. Rochow-Rekahn, eines Landedelmanns aus der Erfahrung abstrahirte Ansicht über Provinzial-Ständeverfassungen, Febr. 1821. Auch ein literarischer Kämpe des altständischen Partikularismus war mittlerweile aufgetreten, derselbe J. F. J. Sommer, der kürzlich als Westfalus Eremita die Unabhängigkeit der römischen Kirche vertheidigt hatte. In seinem Buche „von deutscher Verfassung im germanischen Preußen“ erklärte er für ganz unzweifelhaft, daß sein altes kurkölnisches Herzogthum Westphalen noch fortbestehe, und hoffte, die Krone werde schon noch einsehen, daß herzoglich westphälische und markanische Brüder, wie sehr sie sich auch liebten, unmöglich in dem- selben landräthlichen Kreise beisammen bleiben könnten. Während also die Gegner immer zuversichtlicher auftraten, sah sich Hardenberg gleich nach seiner Rückkehr durch eine Uebereilung ungeschickter Freunde abermals schlimmen Verdächtigungen preisgegeben. Sein wun- derthätiger Arzt Koreff hatte jene unglückliche Schrift Benzenberg’s an Benjamin Constant, den gefeierten Publicisten der französischen Doctrinäre, gesendet, mit der Aufschrift: de la part de l’auteur; er setzte voraus, daß der Empfänger den Namen des Verfassers, der längst in allen deut- schen Zeitungen stand, kennen müsse. Constant aber schloß aus den ihm wohlbekannten Schriftzügen der Aufschrift, das Buch rühre von Koreff selber her, und war freudig überrascht, die allein wahren Gedanken seines constitutionellen Systems also durch den Vertrauten des preußischen Staatskanzlers anerkannt zu sehen. Er ließ eine freie französische Be- arbeitung der Schrift besorgen, versah sie mit selbstgefälligen Anmerkun- gen, erklärte sie im Vorwort für ein officielles Buch und nannte kurzweg Koreff als den Verfasser. Im März 1821 erschien das sonderbare Mach- werk unter dem dröhnenden Titel: Du triomphe inévitable et prochain des principes constitutionnels en Prusse. Die kecken Sätze Benzen- berg’s kehren hier wieder im französischen Gewande, bis zum Unkenntlichen 15* III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. übertrieben. Hardenberg prangt als ein Bannerträger des Parlamenta- rismus, der Ideen der Revolution; Wilhelm von Württemberg, der Feind der Ostmächte empfängt warmes Lob. Mit Stolz wird die Thatsache ver- zeichnet, daß nunmehr auch Preußen sich bekenne zu dem obersten Grund- satze constitutioneller Freiheit: „der König hat nicht zu handeln, er hat nur die Männer zu wählen, welche handeln sollen.“ Zum Schluß die jubelnde Versicherung: „die große Revolution ist vollendet, die Entmuthi- gung wäre heute nicht mehr blos Schwäche, sondern Thorheit. Die ge- sittete Welt erträgt nur noch freie Völker und constitutionelle Monarchen.“ Es war ein tolles Mißverständniß; schlagender konnte der französische Doktrinär nicht beweisen, wie wenig er den preußischen Staat kannte und wie unberufen er ihm Rathschläge ertheilte. In Laibach aber zeigten sich die beiden Kaiser höchlich entrüstet. Metternich schrieb sogleich nach Berlin um die exemplarische Bestrafung „eines so ausgezeichneten Frevels“ zu beantragen, und Gentz donnerte im Oesterreichischen Beobachter wider „die betrügerischen Kunstgriffe, die schmutzige politisch-literarische Gaunerei der revolutionären Faktion.“ Was half es, daß der Staatskanzler sogleich in den französischen Blättern eine Verwahrung erscheinen ließ? Eine gerichtliche Verfolgung gegen Constant war aussichtslos, weil sich bald herausstellte, daß er zwar sehr leichtsinnig, aber in gutem Glauben ge- handelt hatte. Metternich an Zichy, 25. April; Krusemark an Bernstorff, 27. April; Bernstorff an Hardenberg, 4. Mai; Hardenberg an Koreff, 6. Mai; Koreff’s Antwort, 10. Mai; Schöll an Benzenberg, 6. Mai, an Hardenberg, 8. Mai; Benzenberg’s Antwort, 7. Mai 1821. So blieb er unbelästigt, und das Gezisch der bösen Zun- gen verstummte nicht. Da man im Volke von Hardenberg’s ständischem Verfassungsplane nichts ahnte, so wiederholten Freund und Feind jahr- zehntelang das Märchen, daß der Staatskanzler eine Charte nach fran- zösischem Muster geplant und bei den Schriften Benzenberg-Constant’s insgeheim mitgeholfen habe. Doch was wollten solche Mückenstiche bedeuten neben dem wuchtigen Schlage, welchen der Kronprinz und Wittgenstein mittlerweile gegen die Grundlagen des Hardenbergischen Verfassungsplanes geführt hatten? Die zur Prüfung der Communalordnungs-Entwürfe eingesetzte Commission war am 19. März mit ihrem Berichte zu Stande gekommen; sie beantragte, wie sich voraussehen ließ, die Verwerfung der sämmtlichen Entwürfe und fügte den Vorschlag hinzu: der König möge vorläufig von der Verkündi- gung einer Gesammtstaatsverfassung absehen und zunächst nur eine neue Commission berufen, welche mit Eingesessenen aus den Provinzen das Gesetz über die Provinzialstände zu berathen hätte. Stein’s Städteordnung sollte aufrecht bleiben und in den neuen Landestheilen mit einigen Aen- derungen eingeführt, die Kreis- und Landgemeindeordnung dagegen für jede Provinz besonders mit dem Beirath der Provinzialstände festgestellt Verwerfung der Communal-Ordnung. werden. Das bedeutete also: Vertagung des Reichsverfassungsplanes auf unbestimmte Zeit, vielleicht auf immer, und Mitwirkung der Stände bei der Reform des Communalwesens, die doch nur durch das Niederhalten der ständischen Selbstsucht gelingen konnte. Die Gegner der Verfassung hatten ihr letztes Wort gesprochen; der Krieg gegen den Staatskanzler war erklärt. Diesen Bericht fand der alte Herr bei seiner Heimkehr vor und zugleich erlebte er die Kränkung, daß ihn der König jetzt erst nach- träglich von dem Dasein und den Arbeiten der hinter Hardenberg’s Rücken einberufenen Commission benachrichtigte. Commissionsbericht, 19. März; Cabinetsordre an Hardenberg, 3. Mai 1821. Der Staatskanzler nahm alsbald den Handschuh auf. In der länd- lichen Stille seines Schlosses Neu-Hardenberg entwarf er einen langen Bericht, der am 24. Mai dem Monarchen eingereicht wurde. Noch ein- mal wiederholte er hier die Hauptgedanken seiner Troppauer Denkschrift und mahnte drängend: kein Zeitpunkt könne günstiger sein „um eine Ver- fassung aus freiem Willen zu geben.“ In Italien liege die Revolution am Boden, aber in anderen Ländern währe die Gährung fort, und ob- gleich Preußen dem Anschein nach von der Ansteckung noch frei geblieben, so scheine es doch sehr räthlich, jetzt durch Bewilligung billiger, freiwil- liger Bedingungen dem Uebel zuvorzukommen. Auf das Bestimmteste sprach er aus, daß die Verordnung vom 22. Mai 1815 „als eine öffent- lich ausgesprochene königliche Zusage aufrecht erhalten werden müsse“; daraus folge nothwendig die Verkündigung der verheißenen Verfassungs- urkunde und die Einberufung der allgemeinen Stände. „Dadurch allein, daß diese Urkunde das Ganze der königlichen Gnade ausspreche, wird der in dem Berichte der Commission angegebene Zweck: die Beruhigung der Gemüther, die Zufriedenheit der Besten, die Zurechtweisung der Schlechten — erreicht werden; nicht wenn man einen wesentlichen Theil der Ver- fassung in der Ungewißheit lassen wollte.“ Dann erinnerte er noch an die vielleicht nothwendige Aufnahme neuer Schulden, die ohne die Zu- stimmung der Reichsstände nicht mehr möglich sei, und erwähnte rühmend, wie sehr sich der Credit in Baiern seit dem Bestande der Verfassung ge- hoben habe. In allem Uebrigen zeigte er sich sehr nachgiebig. Er er- kannte die Mängel der Communalgesetze an und schlug sogar vor, einen neuen Verfassungsausschuß zu bilden, der unter dem Vorsitze des Kron- prinzen die Communalgesetze endgiltig festsetzen und sodann unter Mit- wirkung von Notabeln aus den altständischen Territorien die Provinzial- und die Reichsverfassung zum Abschluß bringen solle. „Dies Comit é träte an die Stelle des bisher unter meinem Vorsitz bestehenden. Dieses gebe ich gern und willig auf, da mir nur daran gelegen ist, daß geschehe was das Beste des Staates erheischt, gleichviel von wem.“ Hardenberg’s Bericht an den König, 2. Mai 1821 (beendigt 24. Mai). III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. So zäh hielt der greise Staatsmann bei seinem Plane aus. Doch leider fehlte seiner Denkschrift gerade das Eine, was ihr vielleicht Nach- druck geben konnte: die bestimmte Erklärung, daß er mit seinem Verfas- sungswerke stehen oder fallen wolle. Indem er eine Verfassungscom- mission vorschlug, welche nicht unter seinem Vorsitze tagen sollte, ver- zichtete er selber auf die unbestreitbaren Rechte seines Staatskanzleramts. So gab er den Gegnern gewonnenes Spiel. Die Commission säumte nicht, diese Schwäche zu benutzen. Sie hielt ihre Ansicht aufrecht und beschloß, der Krone die Entscheidung anheimzustellen; fiel der Entschluß des Königs gegen den Staatskanzler, so blieb diesem nur noch Unterwer- fung oder Rücktritt offen. Man fühlte lebhaft den Ernst des entschei- denden Augenblicks. In drei eigenhändigen Entwürfen stellten Wittgen- stein, Ancillon, Schuckmann die Streitpunkte für den Monarchen zu- sammen; Wittgenstein faßte den Gegensatz dahin auf, daß die Commission nur die zeitgemäße Wiederherstellung der älteren Verfassung in den ver- schiedenen Provinzen wolle, während der Staatskanzler zugleich eine neue, eine reichsständische Verfassung und mithin die „Begründung einer con- stitutionellen Monarchie“ beabsichtige. Wittgenstein, Hauptpunkte, in welchem von einander abweichen die Vorschläge der Commission und des Staatskanzlers, s. Beilage 11. Im Sinne dieser Entwürfe wurde nunmehr eine Uebersicht der Streit- punkte für den König ausgearbeitet und zugleich (28. Mai) ein Bericht eingereicht, der rundweg aussprach: „Eine Verfassungsurkunde würde immer nur nach dem Vorbilde der bairischen, württembergischen, badischen beur- theilt werden. Zufriedenheit würde sie nicht befördern, weil sie den For- derungen der Schreier unmöglich genügen könnte. Eine solche Verfas- sungsurkunde würde den Schein herbeiführen, als solle der preußische Staat nach veränderten Fundamental-Grundsätzen neu constituirt werden.“ Die Commission sagte voraus, daß die Verfassung in Preußen wie in allen andern Staaten sofort den lebhaftesten Kampf über die Deutung der ver- liehenen Rechte hervorrufen müsse, und verstieg sich endlich zu dem kühnen Satze: „Es bleibt da, wo eine Verfassungsurkunde verliehen werden soll, nur die offene Wahl, entweder das reine monarchische Prinzip festzuhalten und daher sich auf berathende Landstände zu beschränken, oder ihm das demokratische Prinzip wirklich beizufügen. Auf Letzteres trägt der Staats- kanzler so wenig als wir an, und es kann kein treuer und verständiger Beamter und Unterthan darauf antragen. Dann bedarf es aber auch keiner Verfassungsurkunde.“ Und wie viel leichter — so fuhr die Commis- sion fort — ließen sich die Formen und die Rechte eines späterhin etwa nöthigen allgemeinen Landtags dereinst feststellen, wenn die Provinzialstände bereits ins Leben getreten seien! Der Bericht stammte aus Schuckmann’s Feder; er trug in Allem Die Entscheidung. das Gepräge parteiischer Uebertreibung und enthielt sogar, wenngleich in vorsichtiger Verhüllung, gehässige Verdächtigungen gegen den Staatskanzler, der ja nie etwas Anderes als berathende Land- und Reichsstände verlangt hatte. Commissionsbericht, 28. Mai 1821. Der Kronprinz aber unterzeichnete unbedenklich; die starken Aus- fälle wieder die papierenen Verfassungsurkunden behagten seiner roman- tischen Staatsanschauung. Auf die Stimmung des Königs waren die Vor- schläge der Commission auch sehr geschickt berechnet. Wie Friedrich Wilhelm jetzt gesinnt war — voll Unmuths über die Revolutionen in Südeuropa, mißtrauisch gegen die süddeutschen Kammerredner, und doch zu gewissen- haft um sein altes Versprechen förmlich zurückzunehmen — so mußte er es fast als eine Erlösung betrachten, wenn ihm nun gerathen wurde, einen Theil seiner Zusagen sofort zu erfüllen und doch das gefährliche Wagniß der Reichsstände vorläufig zu vertagen. Die beiden Parteien der modernen Staatseinheit und des altständischen Partikularismus traten endlich mit geöffneten Helmen vor den Thron. Der König entschied im Sinne des Thronfolgers. Er genehmigte die Anträge der Commission und befahl eine abermalige Berathung, die sich ausschließlich mit der Einrichtung der Provinzialstände beschäftigen sollte. Eine Cabinetsordre vom 11. Juni 1821 gab dem Staatskanzler zu wissen: „das Weitere wegen Zusammen- berufung der allgemeinen Landstände bleibt der Zeit, der Erfahrung, der Entwicklung der Sache und Meiner landesväterlichen Fürsorge anheimge- stellt.“ Cabinetsordre an Hardenberg, 11. Juni 1821. So ist der Plan der preußischen Reichsverfassung erst im siebenten Jahre nach der gegebenen Zusage, und auch dann nur vorläufig, beseitigt worden. Der Würfel war gefallen, die Altständischen triumphirten. Nur Hardenberg wollte die Entscheidung nicht als unwiderruflich ansehen. Er richtete noch einmal (4. Juli) eine Gegenvorstellung an den König und empfing erst nach Monaten die beiläufige Antwort, daß diese Denkschrift dem neuen Verfassungsausschusse zur Benutzung übergeben worden sei. Inzwischen tröstete er sich mit der leichtsinnigen Hoffnung, die Opposition durch Stillschweigen zu entkräften, und blieb sogar mit seinem gefährlichsten Gegner Wittgenstein in dem alten freundschaftlichen Verkehre. Cabinetsordre an Hardenberg, 5. Nov.; Hardenberg’s Tagebuch, 20. Juli 1821. Die Künste des diplomatischen Zauderns, die ihm einst gegen Napoleon so för- derlich gewesen, sollten ihm auch wider die einheimischen Gegner helfen. Die Berufung der Reichsstände war ja nur verschoben, nicht abgelehnt, und vielleicht kam noch der Tag, da sie möglich wurde. Wer den König kannte, mußte freilich vorhersehen, daß dieser Tag nicht so bald, und sicher- lich nicht mehr bei Lebzeiten des greisen Kanzlers erscheinen konnte. Nie- mand wußte dies besser als General Witzleben, der unerschütterlich zu Har- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. denberg’s Plänen stand und darum fortan den Verfassungsberathungen fern gehalten wurde. Auf einer Reise durch die westlichen Provinzen, die er im Laufe des Sommers im Gefolge des Monarchen unternahm, bemerkte er zwar mit Freude, wie sein verstimmter königlicher Herr wieder aufzu- thauen begann. Der Empfang am Rhein war überall sehr herzlich, die getreuen Altpreußen in Crefeld und den niederrheinischen Landen schwelgten in patriotischer Begeisterung, und selbst die hartgläubigen Münsterländer, die soeben erst die strenge Hand der paritätischen Staatsgewalt hatten em- pfinden müssen, bewahrten mindestens den äußeren Anstand. Auch war Friedrich Wilhelm noch immer keineswegs gesonnen allen Ansprüchen der Altständischen zu willfahren; als ihn Bodelschwingh und seine Markaner unterwegs wieder einmal um die vorläufige Herstellung ihres alten Land- tags baten, wies er sie nochmals freundlich aber ernst zurück. Eingabe von Bodelschwingh-Plettenberg und Deputirten der Grafschaft Mark, 4. Juli; Antwort des Königs, 13. Juli 1821. Gleichwohl entging dem Generaladjutanten nicht, wie argwöhnisch sein königlicher Freund jetzt Alles betrachtete was nur irgend des Liberalismus verdächtig schien. Selbst auf seine alten Bedenken gegen die Landwehr, denen er vor zwei Jahren schon entsagt hatte, kam der König wieder zurück, und nach einem peinlichen Gespräche schrieb Witzleben traurig: „wie würden unsere äußeren Feinde, wie würde Oesterreich triumphiren, wenn wir unser Landwehr- system aufgäben!“ In Ems ließ sich Stein bei dem Könige melden, und Witzleben fühlte sich in tiefster Seele erquickt, als er aus den flammen- den Worten des großen Mannes erkannte, wie vollständig sie Beide in allen Staatsfragen übereinstimmten. Aber ein politisches Gespräch des Freiherrn mit dem Monarchen hielt der General selber nicht für rathsam: „Der König ist jetzt einmal von einer Idee ergriffen; eine bloße Unter- redung kann keine Aenderung veranlassen, nur die Thatsachen können und werden es leider.“ Witzleben’s Tagebuch, Juni—Juli 1821. So begnügte sich Stein mit einem Anstandsbesuche, der ihm indeß für die Monumenta Germaniae ein königliches Geschenk einbrachte. — Mittlerweile zeigte sich immer klarer, daß an jenem verhängnißvollen 11. Juni nicht eigentlich der Absolutismus über die liberale Idee, sondern der Partikularismus über die Staatseinheit triumphirt hatte. Die Dok- trinen der guten alten Zeit von 1805 stiegen wieder aus dem Grabe, romantisch ausgeschmückt nach dem Sinne des Kronprinzen; dieser in Kämpfen ohne Gleichen zusammengeschmiedete preußische Einheitsstaat hieß wieder ein Föderativstaat, ein mehrere Staaten umfassendes Staatenreich. Kamptz vornehmlich vertheidigte diese Theorie, die sich auf das erbauliche Beispiel der österreichischen Kronlande berief, mit seiner gewohnten fana- tischen Hartnäckigkeit, und trug sie noch ein Vierteljahrhundert später in Altständische Hoffnungen. seinen Staatsrechtlichen Abhandlungen vor. Marwitz empfahl eine radi- kale Verwaltungsreform, welche die Macht der heimathlosen Bureaukraten und Geldoligarchen, dieser gefährlichsten Demagogen, brechen und die neue demagogische Erfindung der Reichsstände für immer beseitigen sollte. Ein Staatsrath, gebildet aus den Chefs der Verwaltung und angesehenen Ein- gesessenen, an der Spitze des Staats; unter ihm Provinzialminister mit Provinzialständen; endlich Landräthe, beschränkt durch die Kreisstände und auf drei bis sechs Jahre von ihnen gewählt — so die Grundzüge dieser feudalen Verwaltungsordnung, die geradeswegs darauf ausging den ge- einten deutschen Norden wieder in ein Chaos ständischer Kleinstaaten zu zersprengen. Wie hätte der bewährte Schmalz in diesem tobenden Chore der Re- aktion fehlen sollen! Er schrieb (1822) unter dem Namen eines Freundes der Verfassung (E. F. d. V.) eine „Ansicht der ständischen Verfassung der preußischen Monarchie.“ Die Schrift ging aus von dem zufälligen Um- stande, daß der preußische Staat seinen Gesammtnamen einem einzelnen Landestheile entlehnt hatte, und stützte darauf den wunderbaren Schluß: der Schlesier oder Märker sei kein Preuße im eigentlichen — das will sagen: im ethnographischen — Sinne, während der Gascogner, der Be- wohner von Yorkshire sich mit Recht einen Franzosen, einen Engländer nenne, und folglich sei Preußen auch staatsrechtlich kein Einheitsstaat wie England oder Frankreich, sondern ein zusammengesetzter Staat, ähnlich der Union von Nordamerika. Das Ganze klang wie ein schlechter Witz, indeß mochte Schmalz’s harter Kopf wohl selber daran glauben, wenn er dann alles Ernstes weiter folgerte, der König sei König nur in Ostpreußen, in Magdeburg nur Herzog, in Mörs nur Graf und mithin verpflichtet, jedem dieser Staaten einen besonderen Landtag zu gewähren. Also stellten die Altständischen mit ihren „heillosen“ Doctrinen, wie Witzleben sie nannte, Alles wieder in Frage, was die Hohenzollern in zwei schweren Jahrhunderten gebaut hatten, und behaupteten gleichwohl den Thron gegen die Revolution zu vertheidigen. Und seltsam genug, diesen staatsfeindlichen Bestrebungen arbeitete eine Partei des hohen Beamten- thums, die von durchaus anderen Ansichten ausging, arglos in die Hände. Die neue Verwaltungsordnung hatte sich trotz ihrer tüchtigen Leistungen noch keineswegs ein unerschütterliches Ansehen errungen. Alle Welt klagte über Vielregiererei; das unerfahrene Volk vermochte nicht zu begreifen, daß der Staat, der jetzt so viel mehr für das gemeine Wohl leistete, auch mehr Diener brauchte. Am Rhein glaubte Jedermann, freilich auf Grund sehr zweifelhafter Berechnungen, die Verwaltung der napoleonischen Prä- fekten sei zwei- bis dreimal wohlfeiler gewesen. Der König selbst forderte dringend Ersparnisse in der Civilverwaltung, um das Deficit endlich zu beseitigen. Die Provinzialbehörden aber, zumal die Oberpräsidenten em- pfanden schwer die ungeheure Macht der neuen Fachminister, die jetzt auch III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. über alle Streitfragen des öffentlichen Rechts in letzter Instanz entschie- den; der Staatsrath gewährte dawider nur in seltenen schweren Fällen Abhilfe. Dem Aemtersysteme fehlte noch eine geordnete Verwaltungs- justiz mit unabhängigen Tribunalen; doch über die Fragen des Verwal- tungsrechts war bisher weder die Wissenschaft noch die Praxis ins Klare gekommen, und so lange man den Sitz des Uebels nicht erkannt hatte, richtete sich aller Unwille gegen die Fachminister und das Uebermaß der Centralisation. Um den endlosen Beschwerden abzuhelfen, bildete Hardenberg im Sommer 1821 einen Ausschuß, der unter Altenstein’s Vorsitz über die Vereinfachung der Verwaltung berathen sollte, und berief dazu außer einigen Beamten der Ministerien vier Präsidenten aus den Provinzen, Vincke, Hippel, Baumann und Delius. Hier trat denn Vincke (13. Nov.) mit dem Antrage hervor, die Monarchie in vier große Provinzialministerien zu zerschlagen und von den Fachministern nur noch vier bestehen zu lassen. Fachminister, so führte er aus, eigneten sich nur für Kleinstaaten oder für solche Reiche, in denen die Revolution Alles eingeebnet habe und die Willkür der Präfekten herrsche. So wurde dieser Mann des gemeinen Rechtes, der geschworene Feind der gutsherrlichen Polizei und Gerichts- barkeit, durch den Abscheu vor der Verderbniß französischer Centralisation dahin geführt, daß er den Plänen des feudalen Partikularismus auf halbem Wege entgegenkam. Und er stand nicht allein. Klewiz, Schön und mehrere andere tüchtige Beamte von unzweifelhaft liberaler Gesin- nung huldigten derselben Ansicht. Hippel aber erwiderte, die neue Ein- richtung sei nicht der Revolution nachgeahmt, sondern hervorgegangen aus der Nothwendigkeit, die Provinzen „zu einem Volke, einem Reiche“ zu- sammenzufassen. Unter den Provinzialministern habe der Staat seine Demüthigung erlebt, den Fachministern verdanke er eine Epoche segens- reicher Reformen. Und solle etwa dies kräftig aufstrebende Preußen sein Vorbild suchen in dem lockeren Nebeneinander der Kronländer Oester- reichs, das noch immer am Rande des Bankrotts stehe? Zugleich sendete Humboldt, von Vincke befragt, die nach Form und In- halt reifste seiner Denkschriften, den berühmten Brief vom 29. Nov., der späterhin den Weg in die Presse fand und immer von Neuem gegen die Provinzialstände ins Feuer geführt wurde. Mit zwingenden Gründen wies er nach, wie gerade die große Verschiedenheit der Provinzen eine feste Cen- tralverwaltung bedinge, und der Minister des Innern, der nach Vincke’s Plänen ganz verschwinden sollte, der natürliche Vertreter der Staatseinheit unter den Ministern sei. Dann ging er auf die Verfassungsfrage über und zeigte den ganzen Widersinn des noch nie und nirgends verwirklichten Ge- dankens, einen Einheitsstaat durch Provinzialstände zu zerreißen — eines Planes, der entweder die Staatsgewalt unablässigen ständischen Ueber- griffen oder die Stände der Nichtigkeit preisgeben müsse. Er sagte vor- Provinzialminister. aus, daß die Reichsstände früher oder später aus den Provinzialständen hervorgehen würden, und hielt darum für geboten, jetzt schon die Grund- lagen der Gesammtstaatsverfassung festzustellen. Am letzten Ende laufe die Frage darauf hinaus: „ob der Staat wieder eine Verbindung mehrerer Staaten werden oder ein Staat bleiben solle?“ Glücklicher als der Staats- kanzler selber vertheidigte er also die Gedanken Hardenberg’s. Welch ein Unheil, daß diese beiden in der Sache so ganz einigen Männer durch unversöhnlichen persönlichen Groll einander entfremdet waren. General Witzleben, der anfangs auf Vincke’s Seite gestanden hatte, zeigte sich auch diesmal zugänglich für einsichtigen Rath. Er wurde durch Humboldt und Hippel überzeugt, durch ihn der König. Die Altständischen sind dann noch mehrmals auf ihren Plan zurückgekommen. Marwitz empfahl sein Programm noch im Frühjahr 1823 dem Kronprinzen, und der badische Geschäftsträger v. Meyern, ein unbedeutender Mann, dessen Berichte wie ein Echo die Ansichten der reactionären Partei wiedergeben, meldete nach Hardenberg’s Tode: „Provinzialminister sind der allgemeine Wunsch.“ Meyern’s Bericht, 10. April 1823. Aber der König hielt die Einheit der Verwaltung unbeirrt aufrecht. Bei ruhiger Prüfung erkannte man doch, daß die Klagen stark übertrieben und nur wenige der vorhandenen Beamten entbehrlich waren, wenn man nicht das altbewährte Collegialsystem mit der despotischen Präfektenver- waltung vertauschen wollte. Die langwierigen Verhandlungen führten schließlich nur zur Aufhebung von drei Regierungen (Cleve, Reichenbach, Berlin) und zwei Oberpräsidentenstellen. Der Tod des Grafen Solms- Laubach im Jahre 1822 bot den Anlaß, das Großherzogthum Nieder- rhein mit Jülich-Cleve-Berg zu vereinigen und den wackeren alten Ingers- leben zum Oberpräsidenten dieser neuen Rheinprovinz zu ernennen. Währenddem betrieb Schön mit Feuereifer die Vereinigung von Ost- und Westpreußen. Der Wirkungskreis in Danzig genügte seinem Ehrgeiz nicht. Er fühlte sich als das natürliche Oberhaupt des gesammten altpreußischen Landes und betrachtete, wie alle echten Ostpreußen, das Weichselland nur als ein Trümmerstück des glorreichen Ordensstaates, das jetzt wieder ganz zu der alten Heimath zurückkehren müsse. Hatte doch Friedrich der Große einst beide Landschaften unter Domhardt’s Leitung gestellt und auch Auers- wald in den napoleonischen Tagen beide Provinzen zugleich verwaltet. Denkschrift über die Vereinigung von Ost- und Westpreußen, 11. Febr. 1822 (ohne Namen, wahrscheinlich von Schön). Für das geistige Leben beider Lande war Königsberg der Mittelpunkt, fast in gleichem Maße wie Breslau für Schlesien, während Danzig immer nur eine Handelsstadt blieb; auch schien es rathsam, dem Polenthum in Westpreußen ein starkes Gegengewicht zu geben. Freilich waren die Ent- fernungen ungeheuer und das Reisen auf den schlechten Wegen selbst mit III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. den raschen litthauischen Rossen sehr mühsam. Schön aber wußte alle Bedenken zu überwinden, der allgemeine Wunsch nach Vereinfachung der Verwaltung kam ihm zu statten, und im Jahre 1824 wurde er zum Oberpräsidenten der Provinz Preußen ernannt. So entstanden zwei neue Provinzen, die eine fast ebenso groß, die andere fast ebenso stark be- völkert wie das gesammte rechtsrheinische Baiern. Im Rheinland be- währte sich die Vereinigung vollständig; in der Provinz Preußen traten doch bald scharfe Gegensätze hervor, die Westpreußen fanden sich durch die ostpreußische Mehrheit in ihren Interessen geschädigt, und nur so lange Schön sein gestrenges und sorgsames Regiment führte blieb die neue Ordnung unangefochten. — Der Angriff auf die Einheit der Verwaltung war gescheitert; um so sicherer hoffte die feudale Partei die Einheit der Verfassung zu hinter- treiben. Am 30. Okt. wurde die neue Commission — die fünfte und letzte — einberufen, um über die Bildung der Provinzialstände zu be- rathen. Der König nahm seinen würdelos nachgiebigen Staatskanzler beim Wort, schloß ihn von den Berathungen gänzlich aus. Er berief den Kronprinzen zum Vorsitzenden, zu Theilnehmern die sämmtlichen Mit- glieder jenes vierten Ausschusses, welcher soeben die Verwerfung der Com- munalordnung gegen Hardenberg durchgesetzt hatte. Neu hinzu traten nur: der Minister Voß-Buch, die Präsidenten Vincke und Schönberg und als Schriftführer: Geh. Rath Duncker. Es war wie eine feierliche Ab- dankung des Staatskanzlers. Die Commission eröffnete ihre Sitzungen am 4. Decbr. Sie berief sodann nach einander eine kleine Zahl von Notabeln aus den einzelnen Landestheilen. Zuerst (Januar 1822) tagten die Brandenburger, dann die Notabeln aus Pommern, Ostpreußen, West- preußen, aus der Niederlausitz, aus Sachsen. Im Mai wurden die Schlesier und die Oberlausitzer, im October die Westphalen, zuletzt die Rheinländer und (im März 1823) die Posener gehört. Die Einberufenen waren zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet, und da die Censur auch die Zeitungen scharf überwachte, so blieb das Geheimniß so wohl bewahrt, daß erst im Jahre 1847 durch die Schriften von Röpell und Wuttke Einiges aus den Verhandlungen der schlesischen Notabeln bekannt wurde. Schon die Auswahl der Vertrauensmänner ließ erkennen, wie viel Boden die Altständischen gewonnen hatten in den vier Jahren seit jener Bereisung der Provinzen. Damals waren noch Männer aus allen Stän- den vernommen worden. So weit ging man freilich auch jetzt nicht, kurz- weg die Deputirten der alten Landtage als solche zu versammeln, wie einst die Ruppiner Stände verlangt hatten. Aber wie ganz unbillig, wie ganz zuwider allen Traditionen dieser gerechten Krone wurde der Adel bevorzugt! Unter den etwa hundert Notabeln, die man aus der Monarchie einberief, waren: aus Schlesien 15 vom Landadel, 6 Bürger, kein Bauer; aus den Marken 6 Edelleute, 4 Bürger, kein Bauer; aus Westphalen Die Notabeln. Voß-Buch. 7 Edelleute, 9 Bürger, ein bäuerlicher Gutsbesitzer u. s. w. Begreiflich also, daß Präsident Schönberg den Zweifel äußerte, „ob die Einberufenen wirklich alle Wünsche der Provinzen zur Sprache gebracht hätten.“ Die altständische Partei war durch einige ihrer thätigsten Führer vertreten. Vom märkischen Adel kamen Rochow-Rekahn und Quast, zwei sehr angesehene Männer, Beide so hoch conservativ, daß Marwitz sie sich als branden- burgische Provinzialminister dachte; vom westphälischen die alten Kämpen Merveldt, Hövel, Romberg; vom schlesischen Herr v. Lüttwitz, der soeben als Schriftsteller für die Adelsinteressen auftrat, mit ihm freilich auch der liberale Graf Dyhrn und Herr v. Gruttschreiber, ein unruhiger Kopf, der mehrmals auf eigene Faust schlesische Volksrepräsentanten versammelt hatte. Den alten Marwitz hielt man fern; man fürchtete wohl den un- bändigen Freimuth des eisernen Mannes. Dieselbe Sorge und das alte Mißtrauen, das Voß und Wittgenstein noch gegen den großen Reformer hegten, mochten auch verschulden, daß der Freiherr vom Stein nur um ein schriftliches Gutachten ersucht wurde. Die Verhandlungen mit den einzelnen Gruppen der Vertrauens- männer währten selten mehr als acht Tage; sie waren ebenso leer als kurz. Die Notabeln sollten, auf Befehl des Königs, nur über die Zusam- mensetzung der Provinzialstände, nicht über den Umfang ihrer Rechte, be- fragt werden; denn bei aller Verehrung für die Sonderrechte der Pro- vinzen konnte man doch nicht verkennen, daß es unmöglich sei, einen Ver- fassungsplan mit zehn Versammlungen zu vereinbaren. Die Commission beschloß daher über alle wesentlichen Grundsätze der Verfassung durchaus selbständig. Die Einberufenen fühlten, wie wenig an der beschlossenen Sache zu ändern sei, traten still und bescheiden auf; ihr Gutachten gab nur in geringfügigen Nebenfragen den Ausschlag. Selbst die Rheinländer wagten nur schüchtern eine beschränkte Oeffentlichkeit für die Landtage zu fordern, und die Absicht sich für ihren Landsmann Görres zu verwenden ließen sie bald fallen. Leider zog man aus diesen Erfahrungen nicht den nahe liegenden Schluß, daß die Provinzialstände selber der gleichen Unfrucht- barkeit verfallen mußten. Innerhalb der Commission entbrannte aber sofort von Neuem der alte Parteikampf. Die altständische Ansicht des Kronprinzen und seines Ancillon fand jetzt einen mächtigen Beistand an Herrn v. Voß-Buch. Ein achtungswerther wohlmeinender Mann, ein pflichtgetreuer altpreußischer Beamter, war der Führer des brandenburgischen Adels seit vielen Jahren mürrisch auf seinen Gütern geblieben, gleich seinem Freunde, dem alten Minister von Angern im Magdeburgischen, grollend über die neuen Agrar- gesetze, über die meisterlose Zeit, die an der hergebrachten Gliederung der Stände rüttelte. Er sah den Staat durch doktrinäre Thoren dicht an den Rand des Abgrunds gedrängt; innezuhalten auf dem Wege der Neuerung, die Gewerbefreiheit, die Ablösung der bäuerlichen Lasten wieder III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. zu beschränken, schien ihm unerläßlich. In allen seinen Reden klar, be- stimmt, aufrichtig, immer bereit fremde Meinungen ernsthaft anzuhören, war er doch völlig unfähig aus seinem engen Gedankenkreise hinauszu- gehen und maß alle politischen Dinge an den wohlerworbenen Rechten der märkischen Stände: „nach teutscher Verfassung kann Niemand repräsentiren, der eine Mediatobrigkeit hat.“ Vor seinem Könige erschien er nie anders als in Kniehosen und langen Strümpfen; einem bürgerlichen Präsidenten hingegen vergönnte er nur den Titel Ew. Wohlgeboren — zur namen- losen Entrüstung Varnhagen’s und aller aufgeklärten Berliner. Mit Har- denberg hatte er sich schon in den napoleonischen Zeiten so gänzlich über- worfen, daß seine Berufung wie ein Schlag ins Angesicht des Staatskanz- lers erschien und von allen Gegnern Hardenberg’s, leider auch von Stein, mit Befriedigung aufgenommen wurde. Die Rechtschaffenheit und Arbeits- kraft des alten strengen Feudalen machte ihn bald dem Monarchen werth; im Sommer 1822 besuchte ihn der König in Buch, seitdem stand sein Ein- fluß fest. Mit seiner Hilfe hofften die Altständischen ihr christlich-ger- manisches Ideal zu verwirklichen. Als Küster in seinem Amtseifer jetzt noch eine Uebersicht der süddeutschen Verfassungen zur Benutzung für die Commission einsendete, da erwiderte Ancillon herablassend: mit solchen nach fremden Mustern gearbeiteten Gesetzen könne man in Preußen natür- lich wenig anfangen. Ancillon an Küster, 6. April 1822. Etwas moderner, mehr altbureaukratisch als ständisch waren die An- sichten Wittgenstein’s, Schuckmann’s und Albrecht’s. Die Meinung des liberalen Beamtenthums vertraten nur Vincke und der Merseburger Re- gierungspräsident Schönberg, Beide mit ausdauernder Tapferkeit und rücksichtslosem Freimuth. Im Ganzen verliefen die Verhandlungen matt und schläfrig. Nach dem sechsjährigen Zaudern war Alles abgespannt. Jene feste Ueberzeugung von der inneren Nothwendigkeit des Verfassungs- werkes, welche Humboldt immer als die erste Voraussetzung des Gelingens bezeichnete, bestand längst nicht mehr. Man arbeitete nur noch, um der gegebenen Zusage zu genügen. Gutachten von Schönberg 21. April und 21. Mai, Vincke 24. April, Ancillon 29. April, Schuckmann, Voß 10. Mai, Wittgenstein 18. Mai, Albrecht 18. Mai 1822. Sogleich der Beginn der Berathung zeigte, wie unhaltbar der Plan war, Provinzialstände zu schaffen ohne jede klare Vorstellung von dem Wann und Wie der Reichsstände. Es entstand die Frage: Sollte das Stückwerk, das man vorderhand in Angriff nahm, als eine Erfüllung des alten Versprechens gelten? Sollte das neue Gesetz in seinem Ein- gange an die Verordnung vom 22. Mai erinnern? Ancillon und seine Freunde fanden dies bedenklich; sie nahmen Anstoß an den Worten „Repräsentation des Volkes“, die so oft mißdeutet würden, während man Die letzte Verfassungs-Commission. in Preußen doch nur eine Vertretung des eigentlichen Volkes, der Grund- besitzer beabsichtige. Schönberg schrieb dagegen, mit deutlichem Hinweis auf Haller: „Alles in der Welt kann mißdeutet werden. Mögen die Philosophen über die Grundsätze, worauf Staaten basirt sein sollen, träu- men, erfinden und restauriren, Preußens König und sein erlauchtes Haus braucht von diesen Theorien sein Heil nicht zu erwarten. Dieses liegt fest begründet in der Treue, dem Gehorsam und der Liebe seiner Unter- thanen. Ich habe den Ausdruck nicht für bedenklich ansehen können. Der König und sein Volk ist ein schönes Wort, dessen Sinn in der Zeit der großen Ereignisse sich auf das Herrlichste bewährt hat. Eine ständische Repräsentation bleibt immer eine Repräsentation des Volks. Wäre dieses nicht der Fall, so würden alle Unterthanen, welche nicht so glücklich sind ein Grundbesitzthum zu haben, gewissermaßen außer dem Gesetz sein, welches man doch nicht annehmen kann.“ Voß aber erwiderte schroff: „S. Maj. haben seitdem irgend auf eine Weise nicht zu erkennen ge- geben, daß sie jene als Gesetzgeber gegebene Verordnung, in welcher ich ein Versprechen zu finden nicht vermag, sowie sie dasteht, ausgeführt wissen wollten; vielmehr möchte ich auf das Gegentheil schließen.“ Damit war ein unheilvolles Wort gesprochen, das bald zum Schlag- worte der reactionären Partei wurde und nach einem Vierteljahrhundert sich schwer bestrafen sollte. Als absoluter Monarch war der König un- zweifelhaft berechtigt, die Verordnung vom 22. Mai durch eine neue Ver- ordnung förmlich aufzuheben; aber so lange er sich dazu nicht entschloß blieb er an sein Versprechen gebunden. Und eine feierliche Zusage enthielt jene Verordnung allerdings; das zeigte der Wortlaut sowie die bestimmte Versicherung Hardenberg’s, der die Verordnung selbst verfaßt und die Wil- lensmeinung des Königs darüber eingeholt hatte. Welch eine Verwirrung aller Rechtsbegriffe mußte entstehen, wenn man jetzt begann diese klaren Thatsachen zu verdunkeln und die ungeheuerliche Behauptung aufstellte, es stehe der Krone frei, die Verordnung vom 22. Mai nicht aufzuheben und doch sie nicht zu befolgen! Aber sollte nicht mindestens die frühere Zusage wiederholt und den Provinzialständen das Wahlrecht für die künftigen Reichsstände nochmals feierlich versprochen werden? Vincke sprach eifrig dafür. Selbst Ancillon stimmte ihm hier bei, weil dadurch der allein wahre Grundsatz der ab- gestuften Wahlen im Voraus anerkannt und „der Glaube an die künf- tige Herstellung der allgemeinen Reichsstände belebt würde. Wir müssen nie vergessen“, fuhr er fort, „daß die allgemeinen Stände von Sr. Maj. förmlich versprochen sind, daß auch die Besseren sie wünschen, daß wir gleich den Grundbau mit Beziehung auf sie aufführen müssen, und daß bei der großen Wirksamkeit, die wir den Provinzialständen einräumen, die allgemeinen um so nothwendiger mit der Zeit werden müssen, da sie allein ein gesetzmäßiges Ausgleichungsmittel der oft entgegengesetzten Pro- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. vinzialmeinungen darbieten.“ Voß hingegen erklärte kurzab, man dürfe „dem gesetzgebenden Willen nicht vorgreifen“; Wittgenstein und Albrecht stimmten ihm zu. Man einigte sich endlich (21. Mai) über ein schwäch- liches Compromiß: das neue Gesetz sollte weder der Verordnung vom 22. Mai noch des Wahlrechts für den Reichstag gedenken, doch dafür aus jener entscheidenden Cabinetsordre vom 11. Juni 1821 den Satz aufnehmen, welcher aussprach, das Wann und Wie der Reichsstände bleibe „Unserer landesväterlichen Fürsorge vorbehalten“. Welch ein Mißgriff! Das Gesetz befahl nicht, es versprach nicht ein- mal, es stellte nur mit schwankenden Worten in Aussicht, daß vielleicht der- einst Reichsstände erscheinen könnten! Die unbestimmte, vieldeutige Rede- wendung gab dem Zwiespalt, der unter den Gesetzgebern selber herrschte, einen getreuen Ausdruck. Voß und Wittgenstein wollten überhaupt keinen Reichstag, während der Kronprinz, Ancillon und die beiden Präsidenten noch immer daran festhielten. Dem Prinzen schwebte der Gedanke vor, daß die Monarchie in ihrem ständischen Leben denselben langsamen Entwick- lungsgang zur Einheit durchmessen sollte, den ihre Verwaltung bereits vollendet hatte. Und doch überkam ihn immer wieder der Zweifel, ob der Lauf der Geschichte sich also meistern lasse. Im October, lange nachdem die Commission schlüssig geworden, verlangte er Stein’s Gutachten über die Provinzialstände und fragte den Freiherrn zugleich in einem schönen, warmherzigen Briefe, ob die Reichsstände gleichzeitig mit den Provinzial- ständen oder unmittelbar nachher oder erst nach längerer Erfahrung er- scheinen sollten. Der Brief kam zur unglücklichen Stunde. Stein war gereizt und verstimmt, er hatte sich schon allzu tief eingelassen in die alt- ständische Parteibewegung, die nach ihrem innersten Wesen den Reichs- ständen zuwiderlief. Er ermahnte den Prinzen zwar zum Vertrauen auf dies brave, treue, besonnene Volk; aber statt dem Schwankenden die schleunige Berufung der Reichsstände ans Herz zu legen, gab er ganz gegen seine Art eine halb ausweichende Antwort und begnügte sich mit der Bemerkung, die Provinzialstände böten immerhin eine nützliche Vor- übung, um Erfahrungen zu sammeln für den Reichstag. Kein Zweifel, daß dieser unselige Spruch aus solchem Munde sehr tief eingewirkt hat auf das Urtheil des Prinzen. Unter allen Staatsmännern der Zeit hat allein Humboldt die planlose Unklarheit des ganzen Unternehmens klar durch- schaut. Er blieb dabei, daß man die Arbeit an den Theilen nicht be- ginnen dürfe ohne einen Plan für das Ganze; und wie verkehrt, den Bau in der Mitte anzufangen, statt bei den Grundlagen, den Kreisen und Gemeinden! Sodann erhob sich eine Formfrage, welche den tiefen Gegensatz der Parteien grell zu Tage treten ließ. Sollten die allgemeinen Grundsätze über die Einrichtung der Provinzialstände in einem Gesetze für die ge- sammte Monarchie verkündigt, und dann die Detailbestimmungen über Die Provinzialstände. die Stimmenzahl u. dgl. durch Specialgesetze für jede einzelne Provinz festgestellt werden? Oder sollte jede Provinz ihre eigene Verfassungs- urkunde erhalten? Offenbar sprach die Natur der Dinge wie die alte preußische Tradition für die erstere Form, die auch von den beiden Präsi- denten lebhaft vertheidigt wurde. Man war ja entschlossen, allen Pro- vinzen eine im Wesentlichen gleichförmige Verfassung zu geben; für die geringfügigen Abweichungen von der Regel genügten kurze Specialgesetze. Aber die historische Doctrin verwarf Alles, was einer preußischen Ver- fassung auch nur ähnlich sah. „Ein solches allgemeines Gesetz“, meinte Ancillon, „würde den modischen, papierenen, aus dem Stegreif erschaf- fenen Verfassungen, als etwas ganz Neuem, ähnlich sein; jede Provinz soll ihre eigene vollständige Charte erhalten, eine Ehre und Wohlthat, die eine jede gewiß hoch erfreuen werden.“ Noch bestimmter schrieb Schuckmann: „Ein allgemeines Gesetz würde als die in der Verordnung vom 22. Mai angekündigte Verfassungsurkunde betrachtet werden und aus diesem Gesichtspunkte den bittersten Urtheilen bloßgestellt sein.“ Zuletzt kam wieder ein Compromiß zu Stande, im Wesentlichen der Meinung des historischen Partikularismus entsprechend. Ein allgemeines Gesetz von wenigen Zeilen, das Niemand für eine Verfassungsurkunde halten konnte, verkündigte die Errichtung der Provinzialstände; darauf folgten acht um- fängliche Provinzialverfassungen, welche, bis auf kleine Abweichungen, acht- mal dieselben Sätze wiederholten, und diese „Charten“, mit Ancillon zu reden, standen leider auch auf Papier! Und waren es denn wirklich die historischen Landtage, die man wie- derherstellte? So lange es nur galt die Pläne des Staatskanzlers zu durchkreuzen, war es ein Leichtes, für die unantastbaren Rechte althistori- scher ständischer Verbände sich zu begeistern. Sobald man selber an das Schaffen ging, drängten sich die Bedürfnisse des modernen Staats auch den historischen Doktrinären unabweisbar auf. Die Geschichte des neuen Jahr- hunderts forderte ihr Recht vor der älteren Geschichte. Alle Institutionen des Staates hingen fest mit der neuen Provinzialeintheilung zusammen, vornehmlich das Steuersystem. Der Antheil der Altmark an der Klassen- steuer war bereits in der Gesammt-Steuersumme der Provinz Sachsen verrechnet; riß man nun, nach dem „historischen Prinzip“, die altmärki- schen Stände aus dem sächsischen Provinziallandtage heraus, um sie dem brandenburgischen einzufügen, wie sollten dann die brandenburgischen Pro- vinzialstände für die Repartition der altmärkischen Steuern sorgen? Schon die Verordnung vom 30. April 1815 hatte die provinzialständischen An- gelegenheiten für Provinzialsachen erklärt und sie der Aufsicht der Ober- präsidenten unterstellt. Darin lag keineswegs Willkür; denn die neuen Provinzen durften mit besserem Recht historische Körper heißen als die alten Territorien, sie ruhten auf der lebendigen Gemeinschaft der Stam- mesart und Sitte, der Erinnerungen und des Verkehrs. Mit diesen Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 16 III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. neuen acht Provinzen mußten die ständischen Körper sich decken, wenn nicht eine Kluft entstehen sollte zwischen der Verfassung und der Ver- waltung. Dicht vor Augen stand ja das abschreckende Beispiel Hannovers, wo Verwaltungsbezirke und ständische Provinzen in wirrem Gemenge lagen. In solchem Sinne sprachen Vincke, Schönberg und, als erfahrener Verwaltungsbeamter, sogar Schuckmann. Ancillon dagegen hielt für wün- schenswerth, daß die moderne Verwaltung vielmehr ihre Provinzen wieder nach den altständischen einrichte. Zum Glück ward die Hohlheit dieses doktrinären Einfalls sofort handgreiflich nachgewiesen, da die engere Vater- landsliebe nochmals ihre Bitten und Beschwerden vor den Thron brachte. Die schlesischen Einberufenen verlangten den Schwiebusser Kreis für ihre Provinz zurück; unter den westphälischen Notabeln sprachen Merveldt und Hövel für die Herstellung der alten Territorien. Der zur Neumark ge- schlagene Lebusische Kreis, die Heimath des alten Marwitz, bat um Wie- dervereinigung mit der Kurmark. Der Kreis Schievelbein, tief in Hinter- pommern gelegen, doch vormals zur Neumark gehörig, forderte die Rück- kehr zum alten Vaterlande; die benachbarten Dramburger Stände aber, die sich genau in derselben Lage befanden, betheuerten dem Kronprinzen, sie wollten bei Pommern bleiben. Am lautesten klagten die treuen Alt- märker; sie schrieben dem König: „Die Trennung der Altmark, des ältesten Bestandtheils der glorreichen preußischen Monarchie, von den übrigen Marken hat zugleich mit der Losreißung von der Monarchie selbst statt- gefunden, darum bitten wir, auch das Andenken daran auszulöschen.“ Die kurmärkischen Notabeln dagegen wünschten die Altmark nicht wieder aufzunehmen, die sächsischen wollten sie nicht aus ihrem Provinzial-Land- tage ausscheiden sehen. Eingaben der Lebusischen Kreisstände an den König, 23. Jan.; des Kreises Schievel- bein an den Kronprinzen, 15. Nov.; der Dramburger Kreisstände an den Kronprinzen, 12. Dec.; der altmärkischen Stände an den König, 6. Jan. 1822. Die offenbare Unmöglichkeit, allen diesen widersprechenden partikula- ristischen Wünschen zugleich zu genügen, und das gebieterische Bedürfniß geordneter Verwaltung zwangen die Commission endlich doch, die ständi- schen Landschaften im Wesentlichen den Grenzen der neugebildeten Pro- vinzen einzufügen. Nur das Stammland der Monarchie sollte in seiner althistorischen Herrlichkeit wiederhergestellt werden: die Altmark und die pommerschen Theile der Neumark traten wieder in den Verband der brandenburgischen Provinzialstände; mit ihnen freilich auch Jüterbog und die Niederlausitz, die niemals zu den Marken gehört hatten. Also haben die Verehrer des historischen Princips in Wahrheit nicht eine Restauration der alten Stände vollzogen, sondern acht völlig neue ständische Körper ge- schaffen. Um den Partikularismus zu entschädigen, wollte die Commission den althistorischen Territorien das Recht der itio in partes geben: jeder Provinziallandtag sollte in Theile gehen, sobald ein Landestheil sich in Ständische Gliederung. seinem besonderen Interesse gefährdet glaube. Auf Schönberg’s Antrag wurde diese gefährliche Befugniß abgeschwächt zu einem einfachen Be- schwerderecht für den bedrohten Landestheil. Die „Communalverfassungen“ der einzelnen Territorien hingegen sollten bis auf Weiteres unverändert fort- dauern. Doch nur in der Alt- Kur- und Neumark, in den beiden Pommern und den beiden Lausitzen sind die alten Landtage als Communallandtage wieder aufgelebt. In allen anderen Provinzen verschwanden die Trümmer altständischen Sonderlebens spurlos vor den neuen Provinzialständen, die Todten begruben ihre Todten. Der Markaner trat mit dem Paderborner, der Magdeburger mit dem Thüringer willig zur politischen Arbeit zu- sammen. Wer hellen Blicks verfolgte, wie rasch der Gegensatz der Land- schaften innerhalb der Provinzen sich ausglich, der mußte erkennen, daß dies Volk fähig war, den vollen Segen des Einheitsstaates zu ertragen. Ebenso unmöglich wie die Wiederherstellung der historischen Terri- torien war die einfache Erneuerung der alten ständischen Gliederung. Die Provinzialstände wurden, so sagte das Gesetz, „im Geiste der älteren deut- schen Verfassungen“ errichtet, sie waren „das gesetzmäßige Organ der ver- schiedenen Stände Unserer getreuen Unterthanen.“ Oftmals hat in spä- teren Tagen König Friedrich Wilhelm IV. ihnen eingeschärft, sie seien „deutsche Stände im altherkömmlichen Wortsinne, d. h. vor Allem und wesentlich Wahrer der eigenen Rechte, der Rechte der Stände, sie sollten ihren Beruf nicht dahin deuten, als seien sie Volksrepräsentanten.“ Das Gesetz hielt streng darauf, daß jeder Gewählte wirklich seinem Stande und seinem Wahlbezirke angehörte, gab den Ständen sogar das heillose Recht der itio in partes . Gleichwohl waren die Provinzialstände nichts anderes als eine einseitig verbildete moderne Interessenvertretung. Da die alten ständischen Corporationen überall vernichtet waren, so konnte man auch die Erwählten nicht an die Aufträge ihres „Standes“ binden; die Abge- ordneten stimmten, wie Volksvertreter, nach persönlicher Ueberzeugung. Die geringe Kopfzahl der Landtage verhinderte auch die von Stein ge- forderte Errichtung ständischer Curien; jeder Provinziallandtag berath- schlagte in Einer Versammlung und faßte giltige Beschlüsse mit einfacher oder Zweidrittelmehrheit aller Stimmen. Und wie war doch in den meisten Provinzen, zur Verzweiflung der antiquarischen Idealisten, selbst die Er- innerung an die alten ständischen Unterschiede gänzlich verschwunden! Wer hätte auch nur daran denken mögen, den Clerus, der doch die Landtage der rheinischen Krummstabslande allein beherrscht hatte, wieder zum ersten Stande zu erheben? Da andererseits die ländliche Selbstverwaltung noch nicht durchgeführt war, mithin die Grundlage für ein billig abgestuftes Wahlsystem noch fehlte, so wurde die Commission von selbst zu den drei Ständen der Hardenberg’schen Entwürfe zurückgeführt — zu einer stän- dischen Gliederung, die nach der Lage der Dinge unvermeidlich, doch ganz gewiß nicht historisch war. 16* III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. Stein mit seinen westphälischen Freunden forderte, unter leidenschaft- lichen Ausfällen gegen die „zerstörende“ Richtung des Beamtenthums, daß der Adel den ersten Stand bilde; vier Ahnen und Grundbesitz müßten der Regel nach den Zutritt zu der Adelskorporation bedingen. Die Mehr- heit der schlesischen Notabeln wünschte nur die adlichen Rittergutsbesitzer in den ersten Stand aufzunehmen; den bürgerlichen Rittergutsbesitzern sollten die ständischen Rechte nur kraft besonderer königlicher Verleihung zustehen, auf daß „verdienstlose Glückspilze“ dem ersten Stande fern blieben. Ueberhaupt trat unter den Notabeln der Adelshochmuth der Zeit weit härter auf als im Schooße der Commission. Die ungeheure Um- wälzung, die sich in den Besitzverhältnissen des flachen Landes vollzogen hatte, verbot der Commission auf solche Begehren einzugehen; man be- schloß, alle „Rittergutsbesitzer“ ohne Unterschied der Geburt in den ersten Stand aufzunehmen. Der Begriff „Rittergut“ war freilich am Rhein ganz unbekannt, auch im Osten so unsicher, daß die sächsischen Notabeln ihn durch einundzwanzig verschiedene Definitionen vergeblich zu erläutern versuchten. Man half aus durch Matrikeln, die in den westlichen Pro- vinzen „auch andere größere Landgüter“ aufnehmen sollten. Der erste Stand war mithin eine Vertretung des Großgrundbesitzes. Auf den Vor- schlag der Commission behielt sich die Krone jedoch das Recht vor, den adlichen Besitzern großer Fideicommißgüter ein verstärktes Stimmrecht zu gewähren. Dazu in vier Provinzen ein besonderer, oberster Stand für die Standesherren und die Domkapitel. Der Satz „das Grundeigenthum ist Bedingung der Standschaft“ stand schon seit Hardenberg’s erstem Entwurfe fest; man führte ihn jetzt so streng durch, daß sogar die Kirche, der doch ein unbestreitbares histo- risches Anrecht zur Seite stand, keine Vertretung erhielt. Auch für die Wählbarkeit in den Städten wurde Grundbesitz verlangt, und mit Recht zürnte Stein über die Ausschließung der bestgebildeten Kräfte der städti- schen Bevölkerung. Die Vorliebe der historischen Romantik für den Adel und die Klassenselbstsucht der adlichen Notabeln wurden sodann handels- einig über eine Stimmenvertheilung, welche die berechtigten Ansprüche der Städte und der Bauern unbillig verletzte. Die Commission nahm als Regel an, daß dem großen Grundbesitz die Hälfte, den Städten ein Drittel, den Bauern ein Sechstel der Stimmen gebühre; nur im Westen und in Ostpreußen sollten die unteren Stände stärker vertreten werden. Von den 584 Stimmen der acht Landtage kamen 278 auf die Standesherren und Ritter, 182 auf die Städte, 124 auf die Bauern. Die bescheidene Stimmenzahl der Städte entsprach ungefähr dem Verhältniß der Kopf- zahl, da die Städte der Monarchie im Jahre 1820 erst 3 Mill. Einwohner umfaßten, neben 8¼ Mill. Landbewohnern. Doch sie entsprach mit nichten der Machtstellung, welche die Bildung und die längst über das flache Land verbreiteten Capitalkräfte der Städte in der neuen Gesellschaft behaupteten; Befugnisse der Provinzialstände. sie zeigte handgreiflich, daß die staatsrechtliche Trennung von Stadt und Land ihren Sinn verloren hatte in dem modernen Verkehrsleben. Noch schwerer war der Bauernstand benachtheiligt; galt es doch noch als ein Wagniß, dem neuen Stande irgend eine Vertretung zu geben. Und dieser zurückgesetzte Stand trug im Osten ungleich schwerere Steuerlasten als die Ritterschaft! Aus den Reihen der Notabeln erhob sich kein irgend lebhafter Wider- spruch. Zwar die schlesischen Ritter murrten, sie fanden das Opfer, das man dem Adel zumuthe, fast zu groß; aber nur ein Bürgermeister aus dieser Provinz wagte, für die unteren Stände eine stärkere Stimmenzahl zu verlangen, und die Bauerschaft war ja gar nicht vertreten unter den Notabeln. Schönberg dagegen forderte nachdrücklich für jeden Stand ein Drittel der Stimmen, er trug diese Ansicht während der Ferien nochmals brieflich dem Kronprinzen vor Schönberg an den Kronprinzen, 5. August 1822. und beruhigte sich erst, als man ihm vorstellte, daß der Bauernstand, vornehmlich in den Marken, erst in der Entwicklung begriffen sei, seine Interessen mit denen des Adels meist zu- sammenfielen, und ihm im Nothfall noch die itio in partes offen stehe. Zudem sollte die Stimmenzahl der Bauern „nach Zeit und Umständen“ erhöht werden. Doch diese Zeiten und Umstände konnten niemals er- scheinen. Der Gesetzgeber selber gewöhnte den Adel, seinen Einfluß nicht auf die schweren Pflichten der Selbstverwaltung, sondern auf die bequeme Ausbeutung des ständischen Stimmrechts zu stützen; wie durfte man er- warten, daß der herrschende Stand der Provinziallandtage freiwillig auf die Macht der Mehrheit verzichten würde? Der politische Fehler, der in dem vorläufigen Aufgeben der Reichs- verfassung lag, rächte sich am schwersten bei der Berathung über die Be- fugnisse der Provinzialstände. Der Kronprinz hoffte mit der ehrlichen Begeisterung der Jugend, ein reiches vielgestaltiges Leben im Schooße seiner historischen Stände erblühen zu sehen. Auch Voß, Ancillon, Vincke und Schönberg wollten keineswegs die Stände zur Ohnmacht verdammen. Nicht böser Wille, sondern die unerbittliche Consequenz des verfehlten Grund- gedankens zwang den Ausschuß, der Macht der Stände enge und doch unbestimmte Schranken zu setzen. War die Krone fest entschlossen, die Reichsstände den Provinzialständen auf dem Fuße folgen zu lassen, so mußten letztere ausschließlich auf die Provinzialangelegenheiten angewiesen werden, und man konnte ihnen unbedenklich auf diesem ihrem natürlichen Gebiete sehr wirksame Rechte einräumen. Jetzt, da jene entscheidende Frage in der Schwebe blieb, erschien auch das Selbstverständliche zweifel- haft. Die Verordnung vom 22. Mai und das Staatsschuldenedict ver- hießen den Reichsständen bestimmte Rechte, den Provinzialständen gar nichts. Schönberg verfiel nun in guter Absicht auf den Vorschlag, daß III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. die den Reichsständen zugesagten Rechte vorderhand, so lange kein Reichs- tag bestehe, von den Provinzialständen ausgeübt werden sollten. Natür- lich nicht alle jene verheißenen Rechte; die Zustimmung der acht Provin- ziallandtage zu der Aufnahme von Staatsanleihen konnte nur ein Thor fordern. Nur das Recht der Berathung über alle Gesetze, „welche Ver- änderungen in Personen- und Eigenthumsrechten und in den Steuern zum Gegenstande haben,“ sollte jedem Provinziallandtage zustehen, „soweit sie die Provinz betreffen.“ Ancillon sah diesmal schärfer. Er warnte: „Durch eine solche Dotation der Provinzialstände wird man in der öffentlichen Meinung die künftigen allgemeinen Stände dermaßen schon berauben und enterben, daß sich daraus ergiebt, die letzteren sollten nie stattfinden.“ Die Commission nahm trotzdem den Antrag an, in der arglosen Meinung, die bescheidene Befugniß zur Berathung könne wenig schaden. So erhielten die Provinzialstände ein hochgefährliches Recht, das ihre Macht nicht ver- mehrte, doch die Thätigkeit der Gesetzgebung ins Stocken brachte. Die achtfache Berathung mit ständischen Körpern, welche jedes allgemeine Gesetz nur vom Standpunkte des Provinzialinteresses beurtheilten, wurde in der That „eine Schraube ohne Ende“, wie Savigny im Jahre 1846 klagte. Während also die rechte Hand allzu reichlich spendete, kargte die linke. Stein’s Gutachten verlangte für die Stände durchaus das Recht entscheidender Mitwirkung bei allen Provinzialsteuern und Provinzialgesetzen; der tapfere Freiherr blieb bei seiner alten Meinung, daß berathende Stände in ruhiger Zeit nichts leisten, in bewegter den Versuchungen des Aufruhrs schwerlich widerstehen würden. Die Commission ging zuerst auf den Vorschlag ein. Vincke, Denkschrift vom 7. Januar 1823. Nachher erwachten doch berechtigte Zweifel. So lange das Gegengewicht des Reichstags fehlte, waren mächtige Provinzialstände eine Gefahr für die Staatseinheit; unmöglich konnte man ihnen überlassen, ob sie eine Last selber tragen oder sie auf den Staat abwälzen wollten. Daher wurde ihnen schließlich auch für Provinzialsachen nur das Recht der Berathung zugestanden. Selbst die Befugniß, in Sachen der Provinz Bitten und Beschwerden vor den Thron zu bringen, mußte zu unfruchtbaren Compe- tenzstreitigkeiten führen, so lange der allgemeine Landtag nicht bestand. Denn in diesem festgeschlossenen Einheitsstaate griff fast jede Sorge, welche einen Landestheil bedrückte, über die Grenzen der Provinz hinaus. Alles in Allem erhielten die Provinzialstände, die man für althistorisch ausgab, eine Competenz, welche nur wenig hinausging über die Befugnisse der napo- leonischen Generalräthe, dieser Musterschöpfungen nivellirender Bureau- kratie. Wie diese standen sie dem Staats-Beamtenthum nur mit unmaß- geblichen Rathschlägen zur Seite. Politische Körper aber, die keine wirk- liche Verantwortlichkeit für ihr Thun tragen, verwildern entweder oder sie verfallen in Schlummer. Ergebnisse der Berathung. Dagegen erhielten die Provinziallandtage ein beschränktes, aber frucht- bares Gebiet der Selbstverwaltung, das sie bei einiger Rührigkeit leicht erweitern konnten, zugewiesen: „die Communalangelegenheiten“ der Pro- vinzen, die Sorge für Armenwesen, Straßenbau, Irrenhäuser und andere gemeinnützige Anstalten, wurden ihren Beschlüssen überlassen, unter Vor- behalt königlicher Genehmigung. Noch weit folgenreicher aber ward die Zusage, daß die Reform der Kreis- und Gemeindeordnung nur unter Mitwirkung der Stände, für jede Provinz besonders, stattfinden solle. Das war der Triumph des ständischen Partikularismus. Die Anhänger der historischen Doktrin rühmten als einen Vorzug des preußischen Verfas- sungsplanes, daß er auf „organische Entwicklung“ rechne, den Ständen selber den Ausbau ihrer eigenen Institutionen anheimgebe, im erfreulichen Gegensatze zu dem engherzigen bureaukratischen Geiste der süddeutschen Con- stitutionen. Der Versuch Hardenberg’s und Friese’s, das gesammte Ge- meindewesen der Monarchie gleichmäßig zu ordnen, hatte sich als so ganz verfehlt erwiesen, daß jetzt der entgegengesetzte Plan kaum noch einen Widerspruch in der Commission fand. Und doch berührte diese Frage die Grundlagen des gesammten Staatslebens. Indem die Krone das Kreis- und Gemeindeleben acht ständischen Körperschaften preisgab, verzichtete sie auf ein unveräußerliches Recht der Staatsgewalt; sie ließ die ständische Selbstsucht schalten auf einem Gebiete, das nur durch eine die Klassen- interessen kraftvoll bändigende Macht mit Gerechtigkeit geordnet werden kann. Eine Kreisordnung, welche den Interessen der Städte und der Bauerschaft einigermaßen gerecht wurde, ließ sich von dem Beirath solcher Landstände nimmermehr erwarten. Vollends die Aufhebung der gutsherr- lichen Polizei, diese erste Voraussetzung jeder ernstlichen Reform des Land- gemeindewesens, war fortan unmöglich. Daß die Rechte der Standschaft an das christliche Bekenntniß ge- knüpft wurden, schien den Zeitgenossen selbstverständlich; nur wenige Stimmen unter den Notabeln (unter den schlesischen eine einzige) sprachen dawider. Ancillon gab sich sogar der harmlosen Hoffnung hin, die Juden würden, von der Standschaft ausgeschlossen, fortan seltener als bisher versuchen, christliche Grundherren auszuwuchern. Ueber die Zahlung von Diäten war alle Welt einig; die Selbstsucht der besitzenden Klassen stimmte hier überein mit der alten bureaukratischen Gewohnheit und mit den hei- ligen Glaubenssätzen des vulgären Liberalismus. Die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, die allerdings für Provinziallandtage nicht unbedingt noth- wendig ist, schien selbst einem Niebuhr und Gneisenau schreckhaft und ge- fährlich; in der Commission galt sie von Haus aus für unannehmbar, auch die Notabeln bestanden nicht darauf. — Als die Arbeit der Commission beendet war, gab ihr Haller öffent- lich seinen Segen und verkündete — was glücklicherweise nicht zutraf — nunmehr sei die alte Begrenzung der vom Hause Brandenburg allmäh- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. lich erworbenen Besitzungen wiederhergestellt. Diese Verordnung, schrieb er zufrieden, „ist wesentlich antirevolutionär und restaurirend, eine Rück- kehr zur natürlichen Ordnung der Dinge.“ Niebuhr’s geistvoller Freund Deserre aber meinte bedenklich: wie seltsam, daß die jüngste der großen Monarchien ihre Provinzialstände freiwillig wiederherstelle, während sie fast in allen andern Großstaaten untergegangen seien! Und in der That stand es in grellem Widerspruche mit allen Traditionen Preußens, daß dieser Staat, der sich immer nur durch das kräftige Zusammenfassen seiner Macht hatte behaupten können, jetzt einer romantischen Doctrin zu Liebe seine centrifugalen Kräfte selber wach rief. Gleichwohl erwiesen sich die Hoff- nungen der Altständischen bald als ebenso irrig, wie die Schadenfreude jener föderalistischen Thoren, die schon den Tag kommen sahen, da der künstliche Bau des preußischen Staates wieder urwüchsiger Zersplitterung anheimfallen würde. Was war denn im Grunde das Ergebniß dieser langen Kämpfe? Der Versuch, den in der Verwaltung schon vollendeten Einheitsstaat auch in die Verfassung einzuführen, war einfach gescheitert. Das alte Verhältniß, das schon im 18. Jahrhundert bestanden, stellte sich in modernen Formen vorläufig wieder her: in den Provinzen ständische Körper ohne Macht und Leben, über ihnen eine Staatsgewalt, die alle aufstrebenden Kräfte des Gemeinwesens in sich vereinigte. Die errungene Staatseinheit ward mit nichten aufgelockert, es gelang nur für diesmal nicht, sie zu verstärken. Ein Gewirr halbselbständiger Kronländer, wie in dem belobten Oesterreich, konnte in diesem Staatsbau, der durch die festen Klammern moderner Verwaltung zusammengehalten wurde, unmöglich entstehen. Die ohnmächtigen Provinziallandtage vermochten nur wenig zu leisten, aber auch den Werdegang der praktischen deutschen Einheit nicht zu hemmen. Die unverwüstliche Gesundheit dieses Staates ließ das Fieber des Partikularismus nicht aufkommen. Verwaltung und Wehrpflicht, Verkehr und Unterricht verbanden die Bewohner der Monarchie zu treuer Gemeinschaft, zerstörten in stiller Arbeit alle die Kräfte des Widerstandes, welche der Einheit des deutschen Staates noch im Wege standen. Als end- lich nach einem Vierteljahrhundert die Provinzialstände zum Vereinigten Landtag zusammentraten, da versammelten sich um den Thron nicht die Vertreter von acht Provinzen, sondern die Bürger eines Staates, die Söhne eines Volkes. Der alte Haß der Landschaften war vernichtet. — Während dieser Verhandlungen blieb die Nation stumm und gleich- giltig. Nur die Sache der Altständischen fand noch dann und wann einen Vertheidiger in der Presse. Unter den Verfassungsfreunden herrschte allgemeine Entmuthigung; auch Gneisenau war von den Hoffnungen früherer Tage so weit zurückgekommen, daß er jetzt die Berufung der Reichsstände entschieden widerrieth. Wohl schlich und zischelte in den Salons der Hauptstadt noch eine gehässige Opposition, die jeden Schritt des Königs, selbst seine besterwogenen Entschlüsse, selbst den Zollkrieg gegen Hardenberg’s letzte Tage. Köthen, mit dem ganzen Dünkel Berlinischer Allwissenheit verdammte. Auch in den Massen bestand viel stiller Mißmuth: die Zeiten waren zu schlecht, die Steuern hoch, der Erwerb kläglich. Da die auf dem Aachener Congresse erlangten Entschädigungsgelder nicht entfernt ausreichten, so hofften viele arme Leute vergeblich auf Ersatz ihrer Kriegsschäden, und die ärgsten Lügen fanden bei den Enttäuschten Glauben: allgemein ward er- zählt, das Kronfideicommiß sei aus den französischen Geldern gebildet worden — ein Märchen, das noch heute hier und da fortspukt. Gleichwohl blieb die alte Königstreue der Preußen unerschütterlich. Ein Aufstandsversuch, den ein westpreußischer Oberförster v. Hedemann im Sommer 1821 unter- nahm, war so offenbar das Werk eines Tollkopfs, daß selbst am Hofe der Schrecken nicht lange anhielt. Im November 1822 wurde der Gedenktag der fünfundzwanzigjährigen Regierung Friedrich Wilhelm’s fast überall mit dankbarer Freude gefeiert. In Berlin freilich verlief das Fest ohne besonderen Prunk, denn der König weilte in Italien, froh, den Huldigungen daheim entronnen zu sein. Von der Verfassung sprach Niemand. Nur der Historiker Friedrich v. Raumer wagte in akademischer Festrede vor dem Kronprinzen auszusprechen, daß die alte Zusage noch nicht eingelöst sei und Provinzialstände ohne Reichs- tag einem Körper ohne Haupt glichen. Seitdem begannen die akademischen Festlichkeiten der Hauptstadt eine politische Bedeutung zu erlangen; das Katheder rückte zuweilen an die Stelle, welche der parlamentarischen Redner- bühne gebührte. Forderungen, die sich in der Presse nicht herauswagen durften, wurden hier mit Freimuth geäußert, doch immer mit Maß und Würde; in die Niederungen der Parteileidenschaft sank die Berliner Uni- versität nie herab. Der König nahm die Festrede freundlich auf; das Obercensurcollegium aber, zu dessen Mitgliedern Raumer selbst gehörte, verweigerte seine Erlaubniß, und die Rede wurde erst ein Jahr später in Leipzig gedruckt. Mittlerweile ging es rasch abwärts mit der Lebenskraft und dem Ansehen des greisen Kanzlers. Seit dem Scheitern seines Verfassungs- planes war seine politische Rolle ausgespielt. Er wollte zwar die Hoff- nung noch immer nicht aufgeben und begegnete seinen Feinden, trotz Allem was geschehen, mit zuversichtlicher Heiterkeit. Aber von der Verfassungsbe- rathung hatte er sich selber ausgeschlossen. Das Wenige was er in seiner Schwäche noch arbeitete, galt der Verwaltungsreform; wenn ihm dies Werk noch gelinge, sagte er zu Witzleben, dann wolle er sich zurückziehen und nur noch die Geschäfte, welche der König ihm ausdrücklich auftrage, erledigen. In jedem bewegten Menschenleben erscheint ein Zeitpunkt, da die Folgen alter Fehler sich mit einem male über dem Haupte des Schuldigen ent- laden. Solche Tage mußte Hardenberg noch dicht am Rande des Grabes erleben. Er büßte schwer, fast allzu schwer; denn die persönlichen Schwä- chen öffentlicher Charaktere sind nur dann unverzeihlich, wenn der Staat III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. darunter leidet, und Hardenberg’s politische Haltung war durch seine gemeine Umgebung nie bestimmt worden. Das unsaubere Treiben in seinem Hause ward schließlich zum öffentlichen Aergerniß, seit das Gelichter schlechter Literaten und Abenteurer, das ihn umdrängte, in böse Händel gerieth. Dorow, der am Rhein werthvolle Alterthümer ausgegraben hatte und sich mit diesen Schätzen in Bonn einnisten wollte, wurde von den Profes- soren aus guten Gründen übel aufgenommen, und selbst der nachgiebige Altenstein wagte diesmal den Befehlen Hardenberg’s, der sich mit väter- licher Zärtlichkeit seines Günstlings annahm, zu widerstehen. Zwischen seiner somnambülen Geliebten Friederike v. Kimsky und ihrem traurigen Gatten mußte der Kanzler selber Frieden stiften; auch der Leib- und Wunderjude Koreff machte sich unnütz, indem er das Cultusministerium, zu Altenstein’s Verzweiflung, mit unreifen Vorschlägen für die Reform der Universitäten bestürmte, und wurde endlich nach einem widerwärtigen Zank von dem „dicken Schöll“, der dieses Gegners würdig war, aus dem Sattel gehoben. Erstaunlich immerhin, wie der alte Herr inmitten solchen Un- raths doch noch ein vornehmer Mann blieb, kindlich gut und zutraulich, freilich auch jedem Gauner eine leichte Beute. Zudem wuchs seine Geld- noth. Während die Commission zur Vereinfachung der Verwaltung ge- wissenhaft über die Entbehrlichkeit jedes kleinen Beamten berathschlagte, während Alles nach Ersparnissen rief und der König selbst aus den Ein- künften des Kronfideicommisses 250,000 Thlr. hergab um das Deficit für 1822 zu decken Hardenberg’s Tagebuch, 7. Juli 1821. , war Hardenberg der einzige Mann in diesem sparsamen Staate, der die öffentlichen Gelder verschleuderte. Er wirthschaftete noch immer aus dem Vollen, kraft seiner unbeschränkten Befugniß. Mit wach- sendem Unmuth sah der König dieser Verschwendung zu; um ein Ende zu machen, ließ er dem Kanzler schließlich eine sehr hohe Summe als festes Jahresgehalt anbieten. Hardenberg war aber schon so tief verschuldet, daß er den Vorschlag zurückweisen mußte. So ward Friedrich Wilhelm seinem Kanzler immer fremder. Seit dem Erscheinen jener Schrift B. Constant’s beargwöhnte er selbst die Auf- richtigkeit des alten Herrn; denn Constant war mit einer Nichte Harden- berg’s verheirathet, und wie hätte man am Hofe glauben sollen, daß der Oheim von dem Buche des Neffen in der That nichts gewußt hatte? Da- gegen wuchs das Vertrauen des Königs auf den sittenstrengen, peinlich ge- wissenhaften alten Voß, und im September 1822 erklärte er seine Absicht, Voß als Vicepräsidenten in das Ministerium zu berufen, damit endlich Ord- nung in den Staatshaushalt käme. Auch diese Demüthigung ließ sich Har- denberg noch bieten; er blieb im Amte und nahm es hin, daß der unversöhn- liche Widersacher seiner Verfassungspläne zu seinem Stellvertreter ernannt wurde. Der Sieg der altständischen Reaktion war vollendet. Trium- Friese gegen die Provinzialstände. phirend schrieb Gentz, nunmehr seien alle reichsständischen Umtriebe end- giltig beseitigt; er betrachtete den König von Preußen als den Retter von Deutschland und Europa und meinte: „Es fehlt diesem Staate nichts als katholisch zu sein, und er ist neben uns die kräftigste Stütze der Welt.“ Gleich darauf reiste der König zum Veroneser Congreß und übertrug einst- weilen die Leitung der Staatsgeschäfte dem Kronprinzen, der allerdings in Berlin unentbehrlich war so lange die ständische Commission noch be- rieth. Der Kanzler sah, wie die Gegner ihm über den Kopf wuchsen; welche Wirksamkeit blieb ihm noch zwischen Voß und dem Kronprinzen? Seine Kraft war gebrochen, er wagte nicht mehr den Kampf persönlich aufzu- nehmen, räumte den Feinden das Feld und folgte dem Monarchen nach Verona — zur Freude Wittgenstein’s, der insgeheim befürchtete, daß Kron- prinz und Kanzler sich vielleicht noch verständigen könnten. Jetzt erst erhielt der Staatskanzler die erste Mittheilung über die Arbeiten des Verfassungsausschusses. Der König sendete ihm (16. Sept.) die von der Commission vollendeten Entwürfe, das allgemeine und das brandenburgische Gesetz, und verlangte sein Urtheil. Im Drange der Ab- reise konnte Hardenberg die Antwort nicht mehr selbst beenden, und ver- anlaßte den getreuen Friese, das Gutachten auszuarbeiten. Dieser faßte nun in einer Denkschrift vom 2. November die leitenden Gedanken des alten Hardenbergischen Verfassungsplanes nochmals nachdrücklich zu- sammen. Cabinetsordre an Hardenberg, 16. Sept. Friese, Denkschrift über die Provin- zialstände im Allgem. und die brandenb. Stände insbes. 2. Nov. 1822. Er rieth auf das Bestimmteste zur Verwerfung der Commis- sionsbeschlüsse, zur Ausarbeitung eines neuen Planes, der von unten nach oben aufsteigend, von den Gemeinden bis zu den Reichsständen die Ge- sammtheit der ständischen Institutionen umfassen müsse. Hauptzweck der Arbeit sei, das Uebergewicht des Adels zu brechen, den Gegensatz der Stände zu mildern; darum ein ehrliches Drittel für jeden Stand, darum auch Vertretung aller Stadtbürger, nicht blos der Grundbesitzer. Vor Allem aber Einführung der Communal- und Kreisordnung durch könig- lichen Befehl, nicht durch die Provinzialstände, denn „man baut ja nicht für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft. Das Aufblühen oder Hinwelken des preußischen Staates steht in unzertrennlicher Verbindung damit, auf welche Grundsätze die ständische Verfassung basirt und wie sie eingerichtet wird.“ Also ließ der Reformer von 1810 noch einmal aussprechen, welche Kluft ihn sein Lebelang von der feudalen Staatsansicht getrennt hatte. Es war sein politisches Testament. Noch bevor die Denkschrift dem König zu Händen kam, hatte Hardenberg geendet. Auf dem Congresse von Verona trat der müde Greis kaum noch hervor; auch die kurzen, abge- rissenen Bemerkungen auf den Schlußblättern seines Tagebuchs lassen er- III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. kennen, wie seine geistige Kraft ihn nach und nach verließ. Nur das unwürdige Weib, das schon so viel Jammer über sein graues Haupt ge- bracht, verließ ihn nicht; die Schlafwandlerin Friederike reiste ihm in den Süden nach. Wer könnte es ohne Erschütterung lesen — die letzten Worte seines Tagebuches lauten: 9. Nov. Arrivée des Kimsky! In dieser Gesellschaft brach er von Verona auf um die Riviera zu bereisen. Als die Wagen bei dem Leuchtthurm von Genua anlangten, an jener Biegung des Strandes, wo sich plötzlich der Ausblick öffnet auf das weite Halbrund des Hafens und die stolz aufsteigende Stadt darüber, da gab sich die Liebenswürdigkeit des Greises, seine jugendliche Freude an allem Schönen noch einmal in bewegten Worten kund. Er konnte sich von dem grandiosen Anblick lange nicht trennen und sagte, ein schöneres Schau- spiel habe er in seinem langen Leben nie genossen. Einige Stunden darauf lag er auf dem Krankenbette und verschied nach kurzem Leiden am 26. November. Er starb zu spät für seinen Ruhm. Den Reaktionären verhaßt, den Conservativen verdächtig, hatte er auch bei den Liberalen, die zudem von dem Ernst seiner Verfassungsarbeit nichts wußten, durch den Kleinmuth seiner letzten Lebensjahre alles Ansehen eingebüßt. Fast Niemand fühlte, wie traurig es doch war, daß der Strom eines großen Lebens so still im Sande verlaufen mußte. Der König bekundete in der Gesetzsammlung öffentlich sein Bedauern über den Heimgang des Staatsverwesers, dessen Andenken stets erhalten bleiben werde, wie auch Gentz im Oesterreichischen Beobachter die pflichtschuldigen amtlichen Harfenklänge ertönen ließ. In seinem Herzen hatte Friedrich Wilhelm mit dem Manne, der ihm einst so nahe gestanden, längst gebrochen; er nahm die Todesnachricht so gleichgiltig auf, daß seine Umgebung den wohlwollenden Fürsten kaum wiedererkannte und Wittgenstein zu dem jungen Grafen Redern sagte: hier möge er lernen, wie Könige über Menschen dächten. Nach mündlichen Erzählungen des Grafen Redern. Nur der treue Stägemann wollte nicht vergessen, was seine Brennen — so nannte er die Preußen — diesem Todten dankten, und sang: Du aber schweigst, Posaune der Klio, nicht. Du legst dich purpurn über die stille Gruft, Der Brennen-Zukunft reicher Teppich, Dran er, ein Meister, gewoben immer. Und wahrlich, so viele Fäden wie Hardenberg hatten bisher wohl ein- zelne große Monarchen, aber noch niemals ein Unterthan in das Schick- salsgewebe dieses Staates eingeschlungen. Klang es nicht wie ein Märchen, daß er wirklich nur zwölf Jahre lang an der Spitze der Verwaltung ge- standen hatte? Welche Fülle von Thaten drängte sich in der kurzen Frist seiner Kanzlerschaft zusammen: erst der Umsturz der feudalen Gesellschafts- Hardenberg’s Tod. ordnung, dann Sieg und Erhebung, dann die Wiedererwerbung der Hälfte des Staatsgebiets, dann der Neubau der Verwaltung und die Be- freiung des Marktes, endlich die Steuergesetze und jenes Staatsschulden- Edikt, aus dem dereinst die preußischen Reichsstände hervorgehen mußten; und alle diese Erfolge waren gewiß nicht durch Hardenberg allein, aber auch nicht ohne ihn möglich geworden. Wir Nachlebenden erkennen die Schranken seiner Begabung, wenn wir ihn neben den ersten Kanzler des deutschen Reiches stellen, und wir ermessen den Werth seines fruchtbaren, noch heute fortwirkenden Schaffens, wenn wir ihn mit seinem österreichischen Nebenbuhler vergleichen, der, glücklicher im Augenblick, zuletzt noch selber das ganze Werk seines Lebens spurlos zusammenbrechen sah. Der Idealismus unseres Volkes urtheilt anspruchsvoll über die Männer der That. Die Deutschen wollen lieben wenn sie ehren sollen; das hatte König Friedrich in der tiefen Einsamkeit seiner letzten Jahre erfahren müssen. Doch sie wollen auch achten wo sie lieben sollen; und weil der weiche, leichtlebige Jüngling im Greisenhaar so wenig Achtung erzwingt, darum wird sich die Liebe der Deutschen, wenn sie der Befreiungskriege gedenken, immer den Helden des Willens, den Stein und Scharnhorst, Blücher und Gnei- senau zuwenden und Hardenberg’s eigenthümliche Größe allezeit nur einem kleinen Kreise politischer Köpfe ganz verständlich bleiben. Das Gewissen des Volkes empfindet, daß der Charakter, nicht das Talent die Geschicke der Staaten bestimmt. — Fünfter Abschnitt. Die Großmächte und die Trias. Wunderbar, über alles Erwarten hinaus hatte das Glück den öster- reichischen Hof in Laibach begünstigt. Mit überströmender Freude pries Gentz diesen glorreichen Congreß, diese Krone seines diplomatischen Lebens, und sein getreuer Adam Müller sah schon den lichten Tag eines neuen Zeitalters über Europa hereinbrechen: das alte Völkerrecht der Natur- rechtslehrer ging zu Grabe, und das christliche Recht trat seine Herrschaft an. Aber die glänzende Machtstellung des Wiener Kabinets konnte nur dauern, wenn es gelang, den Czaren über seine nächsten Pflichten und Interessen zu täuschen, ihn fernzuhalten von dem unaufhaltsam dahin- wogenden Freiheitskampfe der Hellenen. Und auch dieser fast unmögliche Erfolg ward der glückhaften Wiener Staatskunst noch beschieden, weniger durch ihre eigene Gewandtheit als durch die krankhafte Verstimmung Kaiser Alexanders. Welch ein armes, unglückseliges Menschenkind war nunmehr dieser mäch- tige Herrscher, der sich erkühnt hatte die gesammte Christenheit zum heiligen Bunde zu vereinigen. Mit seinen vierundvierzig Jahren schon verekelt an allen Freuden des Lebens, seiner Gemahlin entfremdet, der alten Liebschaf- ten überdrüssig, verlor er jetzt auch seine Lieblingstochter Sophie Narischkin; haltlos und friedlos, zerknirscht von der Strafe Gottes, suchte er Trost in einem schwärmerischen Einsiedlerleben, um nur dann und wann eine jener plötzlichen Czarenreisen in das Innere seines weiten Reichs zu unter- nehmen, auf denen der Herrscher nach altrussischem Brauche nichts sieht, nichts lernt, nichts bessert. Auf nachhaltige Arbeit hatte er sich nie ver- standen; die Langeweile dieses öden Daseins grinste ihn an; in dem grüb- lerischen Mißmuth seiner Einsamkeit ward sein schwaches Gemüth endlich ganz überwältigt von dem finsteren Argwohn, der sein Lebelang nicht mehr von ihm gewichen war seit jenem Tage des Grauens, da er einst die Krone aus den Händen der Mörder seines Vaters empfangen hatte. Ueberall sah er das Gespenst der Revolution. Noch von Laibach aus befahl er die Errichtung einer geheimen Militärpolizei, welche, mit 40,000 Rubel jährlich ausgestattet, allein zur Beobachtung seiner Gardeoffiziere Kriegsgefahr im Osten. bestimmt war. Einmüthig verlangten Volk und Heer eine Sühne für die gräßliche der orientalischen Christenheit angethane Schmach; denn obwohl dem Petersburger Hofe die förmliche Schutzherrschaft über die griechische Kirche, die er seit dem Frieden von Kutschuk-Kainardsche in Anspruch nahm, keineswegs zustand, so galt der weiße Czar doch allen Rajahvölkern für das Oberhaupt der Orthodoxen, und sein eigenes Ansehen ward gefährdet, wenn die Ermordung des Patriarchen von Konstantinopel unbestraft blieb. Und bereits wagte die Pforte, die über die geheimen Umtriebe der russi- schen Agenten auf der Halbinsel besser Bescheid wußte als der Czar selber, der nordischen Nachbarmacht herausfordernd, drohend entgegenzutreten. Den Verträgen zuwider blieben ihre Truppen, nachdem Ypsilanti’s Auf- stand niedergeworfen war, noch monatelang in den Donaufürstenthümern, dicht an der russischen Grenze, und hausten und heerten nach Türkenart; den fremden Schiffen, die bisher unter russischer Flagge frei durch die Dardanellen gesegelt waren, wurde der altgewohnte Verkehr plötzlich unter- sagt, so daß der Handel Odessas schweren Schaden litt. Wie oft hatte Rußland schon aus geringerem Anlaß dem Erbfeinde den Krieg erklärt, und wie verlockend schien diesmal die Lage. Die Haupt- macht der Osmanen war durch den griechischen Aufruhr gefesselt, das schlechtgerüstete Oesterreich durfte Italien nicht von Truppen entblößen. Wenn der Herrscher, der den Doppeladler von Byzanz im Wappen führte, jetzt sein Schwert für die Sache der Hellenen in die Wagschale legte, so konnte er wohl auf kriegerische Erfolge und, für den Anfang des Kampfes mindestens, auch auf den jubelnden Beifall der liberalen Welt rechnen. Alle Philhellenen hofften noch auf die Vertreibung der Ungläubigen aus Europa, und W. Müller wünschte seinem Helden Lord Byron Einen Fall im Siegestaumel auf den Mauern von Byzanz, Eine Krone dir zu Füßen, auf dem Haupt der Freiheit Kranz. Doch gerade diese Mahnungen der Liberalen schreckten den Czaren zu- rück. Er hatte allem Anschein nach keine Kenntniß von der unterirdischen Ar- beit der Handlanger seines Kapodistrias und fühlte sich persönlich beleidigt, als die Pforte ihm die Aufwiegelung ihrer christlichen Unterthanen vorwarf. Jedes liberale Zeitungsblatt, das ihn zum heiligen Kampfe aufforderte, bestärkte ihn nur in seinem Mißtrauen gegen den Aufruhr der Griechen; nimmermehr wollte er seine reinen Hände durch den Bund mit der Re- volution besudeln. Wohl kamen Augenblicke des Schwankens. Im Juli 1821 verließ der russische Gesandte Konstantinopel; er hatte Bürgschaften gefordert für die Sicherheit des griechischen Cultus und war von Sultan Machmud mit jenem übermüthigen Hohne abgefertigt worden, den sich die Pforte jederzeit erlaubt sobald sie die Giaurs uneinig sieht. Eine russische Staatsschrift forderte die Mächte auf, zu erwägen, unter welchen Bedingun- gen die unchristliche Macht des Divans noch in der Gemeinschaft des euro- päischen Völkerrechts geduldet werden könne. Der Krieg schien unver- III. 5. Die Großmächte und die Trias. meidlich, und schwer besorgt schrieb Ancillon nach Wien, jetzt sei der Czar entschlossen zum Vernichtungskampfe wider die Ungläubigen. Ancillon an Krusemark, 27. Juli 1821. Aber auch diesmal blieb Alexanders Schwert in der Scheide. Vergeblich suchte Kapodistrias den Kaiser für die Ideale früherer Tage zu erwärmen; ver- geblich warnte ihn Czartoryski vor jenen fremden Monarchen, die ihn jetzt hinabzögen zu ihrer Niedrigkeit, während sonst sein Gestirn hoch über ihnen geschwebt hätte; umsonst eilte Frau v. Krüdener nach Petersburg, um den Kreuzzug wider den Islam zu predigen. Der Czar wollte die alte Freundin nicht mehr sehen. Sein Argwohn gegen die weltumspan- nenden Pläne der Revolutionspartei ward immer von Neuem genährt durch die Briefe seines Bruders Constantin aus Warschau, die ihm von dem geheimen Treiben der polnischen Unzufriedenen erzählten, und willig glaubte er der in unzähligen Denkschriften wiederholten Weissagung Met- ternich’s: der erste russische Soldat, der den Pruth überschreite, werde das Signal geben zu einer ungeheueren Feuersbrunst in Polen, Deutsch- land, Italien, Frankreich. Er wendete jetzt seine christliche Legitimitäts- doktrin auch auf den Sultan an, den er einst selbst von dem Heiligen Bunde ausgeschlossen hatte, und auf die rechtlosen Rajahvölker, die durch kein Band der Treue mit ihren muhamedanischen Gewalthabern verbun- den, ihr verwirktes Leben sich alljährlich durch die Zahlung des Haradsch neu erkaufen mußten. Er ward auch nicht anderen Sinnes, als die Nationalversammlung von Epidaurus im Januar 1822 die Lossagung der Hellenen vom osmanischen Joche feierlich aussprach und der Wahr- heit gemäß verkündete, sie habe nichts gemein mit der Sache der Dema- gogen, sondern kämpfe für die nationale Unabhängigkeit. Unzweifelhaft ward Alexanders friedfertige Haltung nicht blos durch den Abscheu vor der Revolution bestimmt, sondern auch durch eine poli- tische Berechnung, welche den deutschen Höfen für jetzt noch ganz ver- borgen blieb. Die Türken selber rechneten ihre nordischen Nachbarn nie- mals zu den Franken; als eine halbasiatische Macht war Rußland über die verwickelten Machtverhältnisse des Orients immer genauer unterrichtet als irgend ein europäischer Hof. Unmöglich konnte den argwöhnischen Blicken des Czaren entgehen, daß ein selbständiger griechischer Staat die moskowitischen Zukunftspläne eher durchkreuzen als fördern, daß dies er- starkende Hellenenthum dereinst vielleicht gar selber die Hand nach der Kaiserkrone von Byzanz ausstrecken würde. Genug, nach manchem Schwan- ken kehrte Alexander immer wieder zu dem Entschlusse zurück, die hellenische Revolution sich selber — das hieß bei ihm: dem verdienten Untergange — zu überlassen. Was irgend an den Liberalismus gemahnte war ihm ver- dächtig. Im Herbst 1821 fiel sogar sein langjähriger Vertrauter Fürst Galitzin in Ungnade; der wohlmeinende herrnhutische Schwärmer hatte Friedliche Haltung Rußlands. seine philhellenische Gesinnung nicht verhehlt und sich in der Unterrichts- verwaltung duldsamer gezeigt, als den fanatischen Popen erlaubt schien. Wetteifernd suchten England und Oesterreich, die beiden treuen Gönner des Divans, den Czaren in seiner friedlichen Gesinnung zu bestärken. Im Oktober 1821 empfing Metternich von Lord Castlereagh ein Schreiben, das ihn über die Harmlosigkeit der Troppauer Protestnoten seines englischen Freundes vollständig beruhigte. Der Lord, jetzt Graf Londonderry, lud ihn ein, sich in Hannover bei König Georg einzufinden; dort wollten sie Beide alle die kleinen Meinungsunterschiede ausgleichen, die selbst zwischen vollkommen gleichgesinnten Höfen zuweilen beständen. Castlereagh an Metternich, Aachen 1. Okt. 1821. In Hannover ward der Oesterreicher mit offenen Armen aufgenommen; der Welfe sprach mit inbrünstiger Bewunderung von der Weisheit des Kaisers Franz, ließ bei Tisch ein urkräftiges Hep hep hurrah zu Ehren seines großen Alliirten erschallen und entwickelte Grundsätze, deren Lauterkeit den Gast entzückte: seine eigenen Tory-Minister waren ihm noch viel zu liberal. Die beiden Staatsmänner erneuerten unterdessen ihr altes Freundschaftsbündniß, sie verständigten sich leicht über alle europäischen Fragen, am leichtesten über die Aufrechterhaltung des Friedens im Oriente: mit vereinter Kraft dachten Beide zugleich den Czaren vor dem Kriege zu warnen und die Pforte zur Mäßigung zu mahnen. Da aber die Feinheit der Orien- talen sogleich witterte, daß keiner der beiden Höfe geneigt war, seinen menschenfreundlichen Mahnungen durch die Waffen Nachdruck zu geben, und der Oesterreichische Beobachter nach wie vor jede Grausamkeit der Türken beschönigte, jeden Sieg der Griechen verdächtigte, so ließen sich die Paschas des herrischen Machmud in ihrer gewohnten Kriegführung nicht stören. Sie fuhren fort, gegen die Rebellen die altbewährten ottomani- schen Beruhigungsmittel des Schändens und Schindens, des Pfählens und Säckens, des Köpfens und Brennens anzuwenden; und wer ein Ohr hatte für die Verzweiflung eines zur Raserei gebrachten Volkes, der mußte erkennen, daß die von Metternich und Londonderry ersehnte Unterwerfung der Griechen schon längst unmöglich war. Ein so gräßlicher Krieg konnte nicht mehr anders enden als mit der Ausrottung oder der Befreiung des Hellenenvolkes. Dem Czaren freilich war die unfruchtbare Schlauheit der Hofburg immer noch überlegen. Zunächst galt es, „den Träumer“ Kapodistrias vom Petersburger Hofe zu entfernen. Den ganzen Winter hindurch ängstete Metternich den russischen Monarchen in zahllosen Briefen und Denkschriften mit dem Gespenste des allgemeinen Weltbrandes: alle Un- zufriedenen in Deutschland ersehnten den Augenblick, da der Czar sich für die Revolution erklären würde! Von dem getreuen Rechberg wollte er so- gar erfahren haben, daß die Münchener Liberalen nur auf das Los- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 17 III. 5. Die Großmächte und die Trias. schlagen der Russen warteten, um eine Veränderung der bairischen Ver- fassung durchzusetzen Bernstorff an Krusemark, 29. Sept. 1821; Krusemark’s Bericht, 3. März 1822. ; und dazu immer wieder die brünstige Versicherung, er treibe keine österreichische Politik mehr, sondern lebe nur noch der ge- meinsamen heiligen Sache der europäischen Legitimität. Im Frühjahr 1822 erschien endlich der vormalige Madrider Gesandte Tatistschew zwei- mal in Wien, um hinter dem Rücken des Gesandten Golowkin, der Oester- reichs Absichten durchschaute, mit Metternich zu verhandeln und die Hof- burg durch gütliches Zureden mindestens zur Abberufung ihrer Gesandt- schaft aus Konstantinopel zu bewegen. Tatistschew stand im Rufe großer diplomatischer Gewandtheit, Metternich aber meinte höhnisch: „glücklicher- weise bin ich ein alter Fischer.“ Und wirklich gelang es seinen sophisti- schen Künsten, nicht nur alle Zumuthungen der Russen zurückzuweisen, er beredete den Czaren sogar zu einer Nachgiebigkeit, die einem Sündenbe- kenntniß sehr ähnlich sah. Alexander erklärte sich bereit den diplomatischen Verkehr mit der Pforte wieder anzuknüpfen, obwohl der Sultan den ver- mittelnden Mächten immer nur die trotzige Antwort gab: mischt Euch nicht in unsere Angelegenheiten! Der Oesterreicher erleichterte dem Czaren den Rückzug, bot seine guten Dienste an für die Räumung der Donaufürsten- thümer und die Herstellung des Schifffahrtsverkehrs von Odessa — eine Hilfe, die natürlich nicht allzu ernst gemeint war, da Metternich von dem Grundsatze ausging, schon die Möglichkeit eines Krieges der Kaisermächte wider die Pforte könne den Welttheil in Flammen setzen. Von einer Sühne für die Ermordung des Patriarchen war keine Rede mehr, und über eine Amnestie zu Gunsten der griechischen Rebellen wollten die großen Mächte erst noch mit dem Divan verhandeln, was nach orientalischem Brauche noch jahrelang währen konnte. Kurz, Alexander hatte seine Hand von den Christen der Balkan- halbinsel gänzlich abgezogen, und mit gutem Grunde grollte Rußland über diesen Czaren, der sich die Gelegenheit zu einem gerechten, nationalen Kriege so kleinmüthig entschlüpfen ließ. Mit schmetternden Fanfaren ver- kündete Metternich seinem Kaiser die Niederlage Rußlands, „den voll- ständigsten Sieg, den vielleicht je ein Cabinet über das andere davon ge- tragen.“ Kurz vorher hatte er einmal in einen Brief den Weisheitsspruch eingeflochten, die Prahlerei sei die lächerlichste aller Eigenschaften. Gewohnt nur auf den nächsten Tag zu rechnen, wähnte er das Werk Peters des Großen und aller seiner Nachfolger bereits vernichtet zu haben und ahnte nicht, daß die dauernde Macht der Weltverhältnisse und der nationalen Leidenschaften den russischen Staat früher oder später in die Bahnen Katharinas zurückführen mußte. Das unerhörte Glück dieser Jahre hatte seinen Dünkel bereits so hoch gesteigert, daß er jeden Andersgesinnten fast wie einen Geisteskranken ansah; da er selber in den süßlichen Neigungen Kapodistrias’ Fall. der Höfe des alten Jahrhunderts befangen blieb und sich nichts Schöneres wußte als eine recht flache italienische Oper, so erschien es ihm sehr merk- würdig, daß alle Liberalen die neue deutsche Musik vorzögen, der falsche Geist und der schlechte Geschmack sich ewig beisammen fänden. In Petersburg blieb der Rückschlag nicht aus. Kapodistrias verließ den Hof im September mit unbestimmtem Urlaub — für immer, wie er wohl wußte. Auch Golowkin forderte seine Entlassung und wurde durch den glück- lich überlisteten Tatistschew ersetzt. So waren sie denn Alle in Ungnade ge- fallen, die bedeutenden Männer, die einst nach und neben einander das Ver- trauen des Czaren gewonnen hatten: Speransky und Stein, Czartoryski, Galitzin, Kapodistrias. Nur Einer behauptete sich vom Anfang bis zum Ende dieser wechselreichen Regierung unerschütterlich in der Gunst des Herrschers: der dumme, rohe, heimtückische General Araktschejew, ein Ka- maschenheld gemeinsten Schlages, knechtisch nach oben, frech nach unten. Wie sanfte, hingebende Frauen sich nicht selten zu einem völlig herzlosen Manne dämonisch hingezogen fühlen, so konnte Alexanders weiche Natur diesen bösen Gesellen nicht entbehren, der in seiner glücklichen Selbst- gewißheit kein Erwägen und kein Schwanken kannte. Der allgemeine Haß, welchen das herrische Gebahren dieses Günstlings hervorrief, fiel auch auf seinen Beschützer zurück. Seit Alexander vor den Osmanen die Segel gestrichen hatte, begann die Liebe des Volks sich von dem einst Vergöt- terten abzuwenden, und je verlassener er sich unter seinen Russen fühlte, um so fester klammerte er sich an den Bund der großen Mächte. Der preußische Hof hatte während dieser Händel seine österreichischen Freunde unterstützt, doch nur lau und nicht ohne Widerstreben; denn obwohl er in seiner unbedingten Friedensliebe den Ausbruch des orien- talischen Krieges zu verhindern wünschte, so konnte er sich doch der phil- hellenischen Schwärmerei der öffentlichen Meinung nicht so gänzlich ent- ziehen wie die Hofburg, die von Alters her darauf rechnen durfte, daß ihre Völker sich niemals ein Urtheil über die auswärtige Politik erlaubten. Ein türkenfreundlicher Fanatismus, wie ihn der Oesterreichische Beobachter zur Schau trug, war in den Spalten der Berliner Staatszeitung un- möglich, da fast die gesammte gute Gesellschaft, bis herauf zu dem Frhrrn. vom Stein und dem hochkirchlichen westphälischen Adel, sich laut für die Griechen aussprach. Einmal, im Juli 1821, wagte Ancillon sogar den Vor- schlag, die christlichen Mächte sollten durch gemeinsame Verhandlungen bei der Pforte den Griechen einigen Rechtsschutz sichern. Bernstorff beeilte sich freilich, diese Denkschrift seines Freundes als eine Privatarbeit zu ver- leugnen; er ermahnte sogar im September, auf Metternich’s dringende Bitte, die Höfe von München und Stuttgart zum Einschreiten gegen die revolutionären Umtriebe der Philhellenen: unter den Aposteln der Frei- heit, so schrieb er, habe keiner so viel Frechheit an den Tag gelegt wie Professor Thiersch in München. Nunmehr wurden die öffentlichen Wer- 17* III. 5. Die Großmächte und die Trias. bungen für die griechischen Freischaaren überall untersagt, und Thiersch durfte seine in der Allgemeinen Zeitung begonnene Fehde gegen Gentz nicht fortführen. Weisung an Krusemark, 29. Sept., Zastrow’s Bericht 26. Okt. 1821. Aber dabei blieb es auch; die Geldsammlungen der Griechen nahmen ungestört ihren Fortgang, und in Preußen selbst drückten die Behörden ein Auge zu. So lange Alexander noch schwankte vermied der Berliner Hof behutsam Alles, was die russische Freundschaft irgend gefährden konnte. Die Einladung nach Hannover schlug Bernstorff aus, damit die Zusammenkunft nicht den Anschein einer gegen Rußland ge- richteten europäischen Verschwörung gewänne, und trotz der Bitten Met- ternich’s wollte der König die Friedensarbeit der Hofburg nicht durch eigenhändige Briefe an seinen kaiserlichen Freund unterstützen. Bernstorff an Krusemark, 25. Dec. 1821, 26. Jan. 1822. Erleichtert athmete man in Berlin auf, als die Kriegsgefahr im Osten sich verzog. Kaiser Franz aber vergaß jene geringfügigen Meinungsver- schiedenheiten gern, da ihm der König von Preußen im Sommer 1822 einen nur allzu unzweideutigen Beweis seiner Anhänglichkeit gab. Der Gesandte General Krusemark war gestorben, ein Diplomat der alten Schule, der trotz seiner Verehrung für die Hofburg doch auch die Gebrechen des Kaiserstaates, die Zerrüttung des Haushalts und des Heerwesens, die un- haltbaren Zustände in der Lombardei immer mit ehrlichen Soldatenaugen unbefangen beobachtet hatte. Sofort ließ Metternich alle Minen springen um einen Nachfolger nach seinem Herzen zu erlangen, und da die Partei Voß-Buch’s eben jetzt im Aufsteigen war, so wurde der König in unglück- licher Stunde beredet, den Fürsten Hatzfeldt nach Wien zu senden. Mit den Worten: „wir brauchten einen so reinen Mann wie Sie“ empfing Met- ternich den alten Freund, und Kaiser Franz meinte befriedigt: „so immer fester verbunden werden wir den revolutionären Geist überall und voll- ständig besiegen.“ Hatzfeldt’s Bericht, 6. Juli 1822. Fürst Hatzfeldt hatte einst nach der Jenaer Schlacht als Gouverneur von Berlin eine kopflose Schwäche gezeigt, die dem Landes- verrathe nahe kam und nur darum der verdienten Strafe entging, weil Napoleon sich drohend für ihn verwendete. Nachher gesellte er sich zu der kleinen Schaar der Franzosenfreunde, da ihm der napoleonische Des- potismus immerhin erträglicher schien als die Umsturzgedanken Stein’s und Hardenberg’s. Noch im Februar 1813 beschwor er den Imperator in Paris, den preußischen Hof durch einige kleine Zugeständnisse zu be- schwichtigen, damit Deutschland vor der Geißel der Revolution bewahrt bliebe. Nach den Befreiungskriegen, die er nur mit gemischten Empfin- dungen betrachten konnte, sah er einen „Kampf auf Tod und Leben zwi- schen Aristokratie und Demokratie“ voraus; wie früher Napoleon so war ihm jetzt Oesterreich der Hort der Autorität. Er lebte und webte in der guten Fürst Hatzfeldt. alten Zeit, da der Edelmann noch Alles war, und empfahl den Fürsten sich mit Rathgebern aus dem hohen Adel zu umgeben: „ich will zurück zu jenen glücklichen Tagen meiner Jugend, wo die Ordnung, die Manns- zucht, die Religion und die Sittlichkeit noch in allen Klassen der Gesell- schaft anerkannte Tugenden waren.“ Als Gesandter in Brüssel schloß er gute Freundschaft mit dem verhaßten Minister van Maanen und mahnte, völlig eigenmächtig, den niederländischen Hof, daß man die Ehrfurcht vor „der schlechten Verfassung“ nur ja nicht zu weit treiben möge. Und dieser greise Heißsporn der reaktionären Partei bekleidete fortan fünf Jahre lang den damals wichtigsten Posten der preußischen Diplomatie. In seinem Oesterreich fand er Alles bewunderungswerth; hier kann man ruhig schlafen, schrieb er seelenvergnügt, inmitten eines guten Volkes, ge- schützt durch ein treues Heer und eine ausgezeichnete Polizei. Nur gegen die überlegene Cultur der Lombarden und Venetianer erging er sich, wie Met- ternich, gern in Ausdrücken hoffärtiger Verachtung. Wie jubelte er auf, als Kaiser Franz die fußfälligen Bitten der Gräfin Teresa Confalonieri für ihren gefangenen Gatten hartherzig abwies; die erste aus jener lan- gen Reihe hochsinniger Frauen, welche das einige Italien heute als die Heldinnen der nationalen Freiheit ehrt, war in Hatzfeldt’s Augen nur das Weib eines Verbrechers. Auch das k. k. Beamtenthum schien ihm zum Theil schon gangréné; denn auch dies schöne Bild von dem liberalen Krebsscha- den sowie die vier anderen Metaphern seines Meisters Metternich eignete sich der Adept sogleich gelehrig an. Seine geschwätzigen, in brutalen, kaum lesbaren Schriftzügen hingeworfenen Berichte stechen auffällig ab von der maßvollen, streng sachlichen Darstellung, welche sonst in den Arbeiten der preußischen Diplomatie üblich war; sie fließen über von Schmähungen wider die liberalen „Taugenichtse“, und auf jeder dritten Seite kehrt die Drohung wieder: il faut terrasser pour toujours le monstre révolutionnaire. Hatzfeldt’s Berichte, 30. Dec. 1822; 25. Jan., 6. Febr. 1826 u. s. w. Als er dann in der Sonne der kaiserlichen Gunst warm wurde, da verlor er allmählich jedes Gefühl preußischen Stolzes; er pflegte seine Dienstpapiere mit unziemlicher Vertraulichkeit dem österreichischen Staatskanzler zu zeigen, er schlug gegen sein eigenes Cabinet oft einen Ton an, als wäre er ein österreichischer Agent am preußischen Hofe, und fühlte sich nur noch als Sicherheitswächter für den gesammten Welttheil. Denn in allen groben menschlichen Verirrungen liegt ein weltbürgerlicher Zug; wie die Welt des Lasters und des Verbrechens leider zu allen Zeiten eine internationale Macht war, so verliert auch der politische Fanatismus, sobald er eine letzte Grenze überschreitet, den Boden des Vaterlandes unter seinen Füßen. Zum Glück reichte der Einfluß des Fürsten in Berlin nicht sehr weit. Bernstorff ließ sich nur selten einmal, in schwachen Augenblicken, durch die österreichischen Gespenstergeschichten einschüchtern, und je weiter er sich III. 5. Die Großmächte und die Trias. selbst im Laufe der Jahre von den Bahnen der Politik Metternich’s ent- fernte, um so lästiger wurde ihm der alte Polterer, der jedes eigenen Ge- dankens baar, nur wie ein Doppelgänger des österreichischen Gesandten Zichy erschien und zuletzt seinen vorgesetzten Minister geradezu bekämpfte. Witzleben aber las die Wiener Gesandtschaftsberichte stets mit Entsetzen und schrieb sich zuweilen die ärgsten Stellen ab, um den König in vertraulichem Gespräche vor diesem Uebermaße der Parteiwuth zu warnen. — Mit Preußen fest verbündet, mit England verständigt, mit Rußland leidlich ausgesöhnt, konnte Metternich dem vierten Congresse, der nach neueren Verabredungen in Verona stattfinden sollte, mit einiger Ruhe entgegensehen; er wußte mindestens, daß die orientalische Frage — der Ausdruck kam in diesen Tagen auf — dort nur geringe Schwierigkeiten bereiten würde. In Spanien freilich hatte sich die Lage mittlerweile sehr ernst gestaltet. Der Radikalismus war in beständigem Wachsthum; schon schritt man zur Aufhebung der Klöster und der Majorate, der katholi- schen Majestät ins Angesicht brüllte der Pöbel das wilde Hohnlied: tragala perro, schling’ es nieder du Hund! König Ferdinand sendete insgeheim flehende Hilferufe an die großen Mächte und wagte endlich im Juli 1822 einen Staatsstreich. Der tückische Anschlag mißlang. Verzweifelnd an der Treue dieses Fürsten zerstoben die gemäßigten Parteien in alle Winde, die Radikalen allein behaupteten das Feld in der Hauptstadt, der Bour- bone war ein Gefangener in seinem Schlosse. In den hartgläubigen Provinzen des Nordens aber schaarte sich die Partei der Servilen zu- sammen, Priester und Mönche predigten den Glaubenskrieg wider die Revolution; in Urgel ward eine Regentschaft eingesetzt, die im Namen des unfreien Königs zu handeln vorgab und ihre Agenten an alle Höfe sendete. Der Bürgerkrieg raste dahin, und wie sollte er enden unter einem Fürsten, der alle Parteien verrathen und mißbraucht hatte? Dieser König muß fallen, schrieb Bernstorff traurig, er hat alle Eigenschaften sich zu verderben, keine sich zu retten. Bernstorff an Hatzfeldt, 26. Juli 1822. Und schon begannen von Frankreich her die ersten leisen Versuche der Einmischung. Dort war im Dec. 1821 ein Ultra-Ministerium unter der Führung Villele’s gebildet worden. Der Sieg dieser Partei bekundete sich sogleich in harten Verfolgungen wider die radikalen Geheimbünde; das ganze nächste Jahr hindurch wurde das Land durch gehässige politische Processe in Athem gehalten. Zugleich verlangte die Presse der Ultras mit wachsendem Ungestüm den Krieg wider Spanien: der beleidigte Vetter des Allerchristlichsten Königs sollte gerächt, das Brutnest der jüngsten Revolutionen ausgenommen und die bescheidene Rolle, welche Frankreich während der letzten Jahre in Europa gespielt, durch die glänzenden Er- folge eines legitimistischen Kreuzzugs gesühnt werden. Wenn der Erbe der Spanisch-französische Verwicklung. Revolution einst die Spanier nicht hatte bezwingen können, dem Erben des heiligen Ludwig war ein leichter Sieg gewiß! Umsonst bemühte sich der kluge, behutsame Villele diesen blinden Eifer zu bändigen; ein Theil seiner eigenen Amtsgenossen stand den Plänen der Kriegspartei nahe, der Minister des Auswärtigen Montmorency unterhielt diplomatischen Ver- kehr zugleich mit der Madrider Cortes-Regierung und mit der Regentschaft von Urgel. Schon seit dem Herbst 1821 stand ein kleines Heer an der Pyrenäengrenze um die Einschleppung des gelben Fiebers zu verhindern. Die Truppen blieben versammelt auch als die Krankheit längst erloschen war; sie wurden nach und nach verstärkt, sie nahmen die Guerillas des Glaubensheeres, die vor den Regimentern des Generals Mina nordwärts flohen, gastlich auf und erlaubten ihnen sich zu neuem Kampfe zu rüsten. So verletzte der Staat, der sich als Wahrer der Legitimität geberdete, Tag für Tag die Gesetze des Völkerrechts, und da Mina mit den Truppen der Cortes zuletzt überall siegreich blieb, so ward ein Krieg zwischen den beiden Nachbarmächten immer wahrscheinlicher. In diesem erwartungsvollen Augenblicke vollzog sich am englischen Hofe eine folgenreiche Wendung. Kurz vor dem Zusammentritt des Vero- neser Congresses, am 13. August, entleibte sich Graf Londonderry in einem Anfall von Schwermuth, und mit aufrichtigem Kummer betrauerte Met- ternich den Unersetzlichen, „mein anderes Ich“. Lord Liverpool aber fühlte längst, daß die traurige Mittelmäßigkeit seines Cabinets einer Auffrischung, die Hartköpfigkeit der Hochtorys einer Milderung bedurfte; er entschloß sich daher an die Stelle des Verstorbenen Georg Canning zu berufen, den freiesten und geistreichsten Kopf der Torypartei, der dem König Georg und dem Wiener Hofe gleich verdächtig war. So zog denn endlich wie- der ein entschlossener Vertreter englischer Interessen- und Handelspolitik in die Säle von Downing-Street ein, während alle anderen Großmächte den Doktrinen der Revolution nur einen ebenso unfruchtbaren conservativen Doktrinarismus entgegenzusetzen wußten. Von Jugend an lebte Canning dem einen Gedanken der Macht Alt-Englands. Schon in dem Kriege gegen das revolutionäre Frankreich sah er nicht wie Burke einen Prin- cipienkrieg, sondern einen Kampf um die britische Seeherrschaft; ihm war es nur ein Mittel zum Zweck, wenn er in den Spalten seiner antijako- binischen Zeitschrift die Ideen der Revolution mit blendendem Witz ver- spottete. Ganz unbedenklich befahl er nachher, als Mitglied des Mini- steriums Portland, mitten im Frieden den Raubzug gegen Kopenhagen, weil die Interessen des englischen Handels diesen Gewaltstreich geboten, und ebenso unbedenklich versprach er den spanischen Junten seinen Bei- stand wider Napoleon. Durch leidige Mißverständnisse und persönliche Händel ward er dann, eben in der Zeit da sein Ehrgeiz leidenschaftlich nach dem Besitze der Macht verlangte, aus dem Cabinet verdrängt und mußte grollend mit ansehen, wie kleinere Leute die Früchte seiner that- III. 5. Die Großmächte und die Trias. kräftigen Staatskunst ernteten und Castlereagh das siegreiche England auf den Friedenscongressen vertrat. Jetzt endlich, nach langen Jahren miß- muthigen Harrens, gewährte ihm das Schicksal die Genugthuung, daß er die halbverlorene Selbständigkeit der englischen Politik wiederherstellen, den starren Bund der Großmächte zersprengen und mit fünf Jahren glänzen- der Erfolge seine staatsmännische Laufbahn ruhmvoll abschließen sollte. In der inneren Politik blieb er immer conservativ; denn obwohl er die Vorurtheile der steifen Hochtorys weit übersah, obwohl er als Halb-Irlän- der die Emancipation der Katholiken lebhaft betrieb und auch der Mil- derung der harten Zollgesetze günstig war, so verwarf er doch unbedingt den neuen Gedanken, um den sich die Whigpartei wieder zu sammeln be- gann, den Gedanken der Parlamentsreform. Nichts schien ihm gefähr- licher für die Schlagkraft der britischen Politik als eine wirkliche Volks- vertretung im Unterhause. Aber wie für sein England so verlangte er auch für jede andere Nation das Recht nach ihrer Eigenart zu leben, falls sie nur den englischen Handel nicht störte. Und dieser Handel gedieh dann am sichersten, wenn das Festland nie zur Ruhe kam, wenn die wirthschaft- liche Spannkraft seiner Völker durch bürgerliche Kämpfe gelähmt wurde; um so ungestörter konnte dann die glückliche Insel die Meeresherrschaft, die ihr als ein natürliches Recht galt, erweitern. Der weltbürgerlichen Doktrin des legitimen Fürstenrechts stellte Canning fest und sicher den nüchternen Satz entgegen: „die Harmonie der politischen Welt wird durch die Mannichfaltigkeit der Staatsformen so wenig gestört wie die Harmonie der physischen Welt durch die verschiedene Größe der Planeten.“ Den Spaniern gegenüber befolgte er den nämlichen Grundsatz, welchen Lon- donderry noch in einer hinterlassenen Instruktion ausgesprochen hatte: niemals dürfe England dem Pariser Hofe den Einmarsch in Spanien, den beherrschenden Einfluß auf der iberischen Halbinsel gestatten. Aber wie viel günstiger als vor’m Jahre war jetzt Englands Stellung. In Troppau und Laibach hatte Castlereagh allein mit dem linken Arme gefochten, da er die Einmischung Oesterreichs in die italienischen Händel selber lebhaft wünschte und nur die doktrinären Manifeste der Ostmächte miß- billigte. In der spanischen Frage dagegen konnte Canning ohne Vorbehalt ein kaltes Nein sprechen, und er war dazu um so fester entschlossen, da er das große europäische Bündniß mit vollkommener Gemüthsfreiheit be- urtheilte. Londonderry hätte niemals den Muth gefunden sich von der großen Allianz förmlich loszusagen; sein Nachfolger betrachtete sie als eine Fessel für England, zumal seit sie, ihrem ursprünglichen Zwecke zuwider, sich nur noch mit der polizeilichen Ueberwachung Europas beschäftigte. Während sein Vorgänger in freundschaftlicher Ehrfurcht zu Metternich emporgeblickt hatte, war Canning der erste Staatsmann dieses Zeitalters, der die Nichtigkeit des großen Wiener Zauberers durchschaute. Sobald er die Schlangenwindungen der Metternich’schen Politik eine Weile ver- Canning. folgt hatte, meinte er kurzab, das sei der größte Lügner und Schuft des Continents, und legte fortan alle die salbungsvollen politischen Sitten- predigten der Hofburg mit einem trockenen Witze bei Seite. Er wußte wohl, daß Englands kleines Heer kaum wagen durfte den Franzosen in Spanien mit dem Schwerte zu begegnen. Dafür hielt er eine andere Waffe bereit, um die Nachbarn, falls sie den Einmarsch wagten, empfindlich zu züchtigen: wenn England die thatsächlich schon halb vollzogene Anerkennung der Un- abhängigkeit Südamerikas zuerst förmlich aussprach, dann wurden die In- teressen Frankreichs und Spaniens schwer geschädigt, die britische Flagge gewann die Vorhand auf dem neu erschlossenen Markte und konnte sich vielleicht dort im Westen ein anderes größeres Portugal, ein unermeßliches Gebiet handelspolitischer Ausbeutung sichern. Ebenso gut englisch war Canning’s Urtheil über die orientalischen Wirren. Er hatte sich schon als Student durch seine reiche classische Bildung hervorgethan und vor Jahren sogar philhellenische Gedichte ge- schrieben, wie er auch jetzt noch den griechischen Rebellen seine menschliche Theilnahme nicht versagte. Darum war er doch keineswegs gewillt, die drückende Gewaltherrschaft, welche sein England gegen die Hellenen der ionischen Inseln ausübte, irgend zu mildern. Den Bestand des Türken- reichs hielt er, gleich der ungeheueren Mehrzahl seiner Landsleute, für eine europäische — das will sagen, eine englische — Nothwendigkeit, weil die wirthschaftliche Hilflosigkeit der schlummernden Balkanvölker dem britischen Kaufmann einen so bequemen Markt bot. Um diesen treuesten Bundes- genossen Alt-Englands nicht zu schwächen, wollte er den Griechen niemals mehr als die Rechte eines halbselbständigen Vasallenstaates, wie sie Ser- bien bereits besaß, einräumen. Ungleich wichtiger als die Zukunft der Hellenen war ihm der Kampf gegen Rußlands orientalische Politik. In dem Mißtrauen gegen den Petersburger Hof stimmte er ganz mit Lon- donderry und den Hochtorys überein, nur wollte er die russischen Pläne durch Thaten, nicht blos, wie Metternich, durch Hinhalten und Zuwarten bekämpfen. Wohl war es ein Segen, daß endlich wieder der grelle Lichtstrahl einer kräftigen nationalen Politik in die Nebelwelt der europäischen Re- aktion hereinbrach. Und Canning schritt mit der Geschichte, er erkannte doch einige der jugendlichen Kräfte, die sich im Völkerleben emporran- gen, in ihrer Berechtigung an; die Gedanken seiner britischen Macht- politik berührten sich, wenn auch nur zufällig, mit manchen Herzens- wünschen der Liberalen des Festlands. Meisterhaft verstand er diesen Vortheil zu benutzen. Wie einst die beiden Pitt das große Wort vom europäischen Gleichgewicht verwendet hatten um die Interessenpolitik der englischen Seeherrschaft rednerisch zu umhüllen, so gebrauchte jetzt ihr Nachfolger das neue Schlagwort von der Freiheit der Völker, das späterhin als bewährtes Erbstück in den Wörterschatz Lord Palmerston’s überging. III. 5. Die Großmächte und die Trias. Entzückt lauschte die liberale Welt, wenn der schöne Mann mit den be- geisterten, leuchtenden Augen und der breiten kahlen Stirn eine seiner schwungvollen, gedankenreichen Reden hielt und die scharfsinnige Erörte- rung des englischen Handelsvortheils immer zur rechten Zeit durch einen wohlberechneten Ausfall auf die verhaßte heilige Allianz oder durch einen feierlichen Anruf der Selbständigkeit der Nationen oder durch ein Freiheit athmendes classisches Citat unterbrach. Da zudem die Verehrung für das freie England noch von den napoleonischen Zeiten her nachwirkte, so ge- schah das Seltsame, daß dieser aristokratische eingefleischte Insulaner bald für einen Helden des weltbürgerlichen Liberalismus galt und dies Insel- volk, das unter allen Nationen der Welt die stärkste nationale Selbst- sucht besitzt, als der hochherzige Vertheidiger der allgemeinen Völkerfreiheit gepriesen wurde. Für Metternich ward Canning ein furchtbarer Feind. Mit den Ideologen der Revolution wußte die Hofburg schon fertig zu werden; dieser Mann aber, der Feuer und Kälte, Schwung und Nüch- ternheit so wunderbar vereinigte, der, gestützt auf die wirthschaftliche Kraft der größten Geldmacht der Erde, die kühlen Berechnungen seiner Handels- politik mit dem gewaltigen Pathos volksthümlicher Beredsamkeit vertheidigte und die öffentliche Meinung Europas in den Dienst der englischen See- herrschaft zog, er blieb den Wiener Staatslenkern ein Räthsel. Nur wenige Wochen stand er am Ruder, da ward er schon von den Diplomaten Oesterreichs mit einer Fluth von Verleumdungen überschüttet, welche die geheime Besorgniß deutlich verriethen. — So standen die Dinge, als Kaiser Alexander und die Staatsmänner der großen Mächte im September sich in Wien zu vertraulichen Vor- besprechungen einfanden. Zur Beruhigung Aller zeigte der Czar eine „europäische Gesinnung“, welche an die Laibacher Tage gemahnte. Er nahm keinen Anstand, den Preußen reumüthig zu gestehen, daß er einst von den Plänen der Neuerer das Wohl der Menschheit erhofft und auch in der griechischen Sache mehrfach geirrt habe. Jetzt aber seien die Neuerer entlarvt, jetzt gelte es nur noch die Revolution zu bewältigen und Europa endlich zu beruhigen. Mit seiner ganzen Nation habe er kämpfen müssen, doch der Untergang der großen Allianz bleibe das größte aller Uebel, und daneben dürften Privatinteressen nicht in Betracht kommen. So ganz verwandelt erschien jetzt der Fürst, der einst der Welt die Lehren des christlichen Liberalismus verkündigt; selbst die Schlagworte Metternich’s, der jede gesunde nationale Staatskunst als persönlichen Eigennutz zu brandmarken pflegte, hatte er sich bereits angeeignet. Nur die fromme Salbung früherer Tage war ihm noch geblieben. „Die Politik, sagte er zu Hatzfeldt, ist nicht mehr was sie einst war. Sie ruht nicht mehr auf der Selbstsucht, die Grundsätze unseres wahrhaft heiligen Bundes sind rein wie er selbst; nur wenige Menschen verstehen diese Staatskunst schon ganz.“ So war man denn allerseits einig, die griechische Frage Vorbesprechung in Wien. auf dem Congresse zu „töden“, und da die Truppen des Sultans neuer- dings, seit der Ermordung des gefährlichen Rebellen Ali Pascha, fast überall glücklich fochten, so gab sich der Areopag des christlichen Europas wieder einmal, wie so oft schon, der menschenfreundlichen Erwartung hin, die Glaubensgenossen im Osten würden demnächst durch den legitimen Großtürken gänzlich unterworfen werden. Berichte von Bernstorff 9., 14. Sept., von Hatzfeldt 5. Sept.; Bernstorff an Ancillon 8. Sept. 1822. Weit schwieriger erschien die Verständigung über Spaniens Zukunft. Wie oft hatte der Czar seiner russischen Kriegspartei die Behauptung entgegengehalten, daß er aller seiner Streitkräfte bedürfe zur Bekämpfung der Revolution im Westen; mit Leidenschaft verlangte er also den ge- meinsamen Kreuzzug der großen Allianz gegen Spanien, „das Haupt- quartier des Jacobinismus.“ Das düstere Mißtrauen, das ihn jetzt ganz beherrschte, stimmte ihn empfänglich für die verzweifelten Hilferufe des Madrider Hofes; er glaubte im Ernst, das Leben König Ferdinand’s schwebe in Gefahr, obgleich die ungeheuere Mehrheit der Spanier, allen Aufwiege- lungen der Radikalen zum Trotz, noch mit der alten abgöttischen Verehrung zu der katholischen Majestät aufblickte. Die deutschen Mächte widersprachen lebhaft; denn sie wußten, daß die französische Regierung den Durchmarsch eines Coalitionsheeres unmöglich erlauben konnte, sie wurden in dieser Einsicht bestärkt durch die Mittheilungen Wellington’s, der als englischer Bevollmächtigter noch zuletzt in Wien eintraf und unterwegs sich mit Villele besprochen hatte. Bernstorff’s Bericht, 9. Sept., Bernstorff an Ancillon, 16. Okt. 1820. Ebenso wenig wollte Metternich die Einmischung Frankreichs allein dulden, weil er den Einspruch Englands fürchtete und weil er das französische Heer, cette armée gangrénée, mit Mißtrauen betrachtete. So vereinigten sich denn drei der großen Mächte in dem aufrichtigen Wunsche, das spanische „Fieber“ sich selber zu überlassen. Der Vertreter Frankreichs, Montmorency, rückte in Wien noch nicht mit der Sprache heraus; man fühlte ihm an, wie erbittert die Parteien in Paris mit einander rangen, die Ultras drängten zum Kriege, König Ludwig und sein Villele widerstanden noch immer. Da Alexander den Gedanken einer europäischen Intervention hartnäckig festhielt, so begannen diese spa- nischen Dinge, ganz wider Erwarten, sehr bedrohlich zu werden. Wellington selbst konnte sich der Besorgniß nicht ganz erwehren. Sein Feldherrnblick reichte nicht über die englischen Interessen hinaus, traf aber innerhalb dieses Kreises meist das Rechte. Er erkannte sogleich die Gefahr, daß der Czar, wenn man seine spanischen Entwürfe gänzlich zurückwiese, vielleicht die orientalischen Pläne der altrussischen Politik wieder aufnehmen würde; denn ohne einen Erfolg durfte Alexander, nachdem er die Hoffnungen seiner Russen so schwer getäuscht, nicht von Verona heimkehren. — III. 5. Die Großmächte und die Trias. Außer den Angelegenheiten Südeuropas dachten Metternich und Bernstorff auch die deutsche Bundespolitik auf dem Congresse zur Sprache zu bringen. Nicht als ob sie das Ausland geradeswegs zur Einmischung in die deutschen Dinge hätten auffordern wollen. Doch sie nahmen für die große Allianz ein Recht der Aufsicht über die Ruhe des ganzen Welt- theils in Anspruch, sie dachten bereits an die Errichtung einer europäischen Centralbehörde, welche alle Nachrichten über die demagogischen Umtriebe aus der weiten Welt zu sammeln hätte. Darum hielten sie sich ver- pflichtet, die strengeren Grundsätze, welche fortan am Bundestage gelten sollten, dem Congresse mitzutheilen; dahinter verbarg sich zugleich die Absicht, den Czaren über die deutschen Verhältnisse aufzuklären, damit er seinen Schwager, den widerspänstigen König von Württemberg, der immer noch ingeheim auf Rußlands Hilfe hoffte, nachdrücklich an die Bundespflichten erinnere. Bernstorff, Uebersicht der bei dem gegenwärtigen Cabinetsvereine in Berathung zu ziehenden Gegenstände. Wien, Sept. 1822. Berstett’s Aufzeichnung: die Ueberein- kunft der Mächte in Wien über die Gegenstände des Congresses von Verona. Auch dieser neue Anschlag wider die deutschen Landesverfassungen war wieder, wie einst der Karlsbader Staatsstreich, durch die Hilferufe der con- stitutionellen Höfe des Südens mit veranlaßt. In Baden hatte die versöhn- liche Stimmung des Großherzogs nicht lange vorgehalten. Er befand sich allerdings in bedrängter Lage, da die Staatsdiener durch die neue Dienst- pragmatik sehr unabhängig gestellt waren und die Wortführer der liberalen Opposition fast sämmtlich dem Beamtenthum angehörten. In seinem Unmuth hatte Berstett schon einmal seine Entlassung gefordert, weil er seinen eigenen Subalternen nichts mehr befehlen dürfe. Mittlerweile war auch der Landtag wieder zusammengetreten, und die Liberalen zeigten diesmal eine fröhliche Kampflust, welche manche Händel zwischen den beiden Kammern herbeiführte. Aergerliche Geldstreitigkeiten, bei denen eigentlich beide Theile Recht hatten, konnten in dem unnatürlichen Dasein dieser souveränen Kleinstaaten gar nicht ausbleiben. Die Kosten der diploma- tischen Vertretung waren viel zu hoch für das kleine Land, und da der Landtag nicht wagen durfte die Einziehung einiger Gesandtschaften zu beantragen, so wurden die Gehalte der Gesandten hier, wie in den meisten anderen Mittelstaaten, lächerlich niedrig bemessen. Leben Sie als Jung- gesell, schrieb Berstett wüthend dem Bundesgesandten Blittersdorff, er- zählen Sie’s überall, wie man Sie darben läßt, damit ein Skandal ent- steht und der Landtag endlich mehr bewilligen muß. Berstett’s Abschiedsgesuch, 1. März 1822, Berstett an Blittersdorff, 6. Okt. 1821. So ärgerte sich der soldatische alte Großherzog schon seit Monaten im Stillen über seine getreuen Stände, und diesen Mißmuth des Fürsten benutzte jetzt der rast- lose Blittersdorff, der soeben noch von dem Bunde der Mindermächtigen Neue Hilferufe aus Baiern und Baden. geträumt hatte, um wieder einmal eine Rolle zu spielen. Er erbot sich nach Wien zu gehen um den beiden Großmächten die verzweifelte Lage Badens vorzustellen — aber im tiefsten Geheimniß, denn sonst würde er sein Ansehen am Bundestage für immer verlieren. Zu Ende Sep- tembers erschien er wirklich in der Wiener Versammlung, und „was er bringt — schrieb Bernstorff — ist nur ein Schrei der Verzweiflung.“ In einer Denkschrift vom 27. September schilderte er die Zustände seiner Heimath mit ungeheuerlicher Uebertreibung, als ob der Staat dicht am Rande der Revolution stünde, und verlangte die Hilfe der Großmächte wider die allmächtige Kaste der Staatsdiener. Blittersdorff’s Berichte, Wien 26., 28. Sept., Bernstorff an Ancillon, 27. Sep- tember 1822. Inzwischen hatte auch in Baiern jene Partei, welche vor drei Jahren auf einen Staatsstreich ausgegangen war, unablässig weiter gearbeitet. Im Jahre 1821 tauchte der Vorschlag auf, den Prinzen Karl, den Lieb- ling des Königs und des Heeres, einen erklärten Anhänger des Absolu- tismus, an die Spitze des Kriegsministeriums zu berufen; der Plan scheiterte nach langem Streite, vornehmlich an dem Widerspruche des streng constitutionell gesinnten Kronprinzen. Dann wurden in der Armee von einigen Heißspornen abermals Adressen verbreitet, welche den Ver- fassungseid für das Heer und eine besser gesicherte Stellung für die Offiziere forderten. Der ganze Lärm bedeutete wenig, da die Treue der großen Mehrzahl der Offiziere sich auch diesmal vollständig bewährte; aber der ängstliche König fühlte sich von Neuem beunruhigt. Blittersdorff, Denkschrift über die Zustände in Baiern, 5. Febr.; Küster’s Be- richt, 22. Jan. 1822. Darauf folgte ein leidenschaftlicher Zwist über einige Ersparnisse im Heerwesen, welche selbst Wrede für nothwendig hielt; Prinz Karl nahm entrüstet seinen Abschied und überwarf sich gänzlich mit dem Feldmarschall. Berichte von Zastrow, 22. Mai, von Gf. Schaffgotsch, 5. Juni 1822. Der Landtag trat im Jahre 1822 wieder zusammen und hütete sich diesmal sorgsam vor unvorsichtigen Beschlüssen. Der heißblütige Behr, der soeben zum Bür- germeister von Würzburg erwählt, seinen Sitz als Abgeordneter der Uni- versität widerstrebend aufgeben mußte, versuchte zwar die Volksvertreter durch einen flammenden Aufruf zu erregen. Er beschwor sie, „das in Karlsbad gegebene Beispiel eines ersten Attentats auf die Verfassung nicht ungeahndet zu lassen; es gilt der rechtlichen Freiheit oder Sklaverei des Bürgerstandes, dem der Adel den Fuß mehr als je in den Nacken setzt.“ Das Schriftstück ward indeß sofort mit Beschlag belegt, und die Kammer wollte den aussichtslosen Kampf wider die Bundesbeschlüsse nicht aufnehmen. Auch nachher führte der unaufhaltsame Hornthal noch manchen stürmi- schen Auftritt herbei. Am Schlusse der Tagung feierte Aretin, der Her- ausgeber der Alemannia, die bairische Freiheit in dem blühenden Bilder- III. 5. Die Großmächte und die Trias. stile, der in diesen Jugendtagen unseres Parlamentarismus von den Rednern verlangt wurde: „Mögen die inconstitutionellen Staatsbeamten auf Dornen liegen; die constitutionellen ruhen sanft und nirgends sanfter als im Schooße der Verfassung.“ Dann wendete er sich verachtungsvoll wider die Menschen inn- und außerhalb Baierns, welche vor drei Jahren den Janustempel dieses Ständesaales für immer hätten schließen wollen; „aber der Janustempel ward wieder eröffnet und aufs Neue begann der Krieg, der heilige Krieg gegen Willkür und Selbstsucht, gegen Vorurtheil und Versunkenheit.“ Im Ganzen verlief der Landtag friedlich, wenn- gleich er wenig Ersprießliches zu Stande brachte. Graf Rechberg aber und seine Genossen fühlten sich selbst durch jene vereinzelten lebhaften Reden schwer beängstigt, und auf eine geheime Mittheilung aus München beschloß Metternich, der den Erzählungen Blittersdorff’s nicht recht traute, die befreundeten Minister der beiden klagenden Cabinette persönlich zu ver- nehmen. Metternich an Berstett, 26. Sept. 1822. Zu Anfang Oktober brach die Wiener Versammlung auf um lang- sam auf verschiedenen Wegen nach der Congreßstadt zu reisen. Unterwegs verweilten Metternich und Bernstorff drei Tage in Salzburg und hörten Rechberg’s Klagen an. Der offenbarte hier, wie Bernstorff schrieb, die ganze Schwäche seiner Stellung und seines Charakters; er jammerte, ohne auswärtige Hilfe müsse das constitutionelle System in Baiern über alle Autorität triumphiren. Der Preuße aber meinte: „Gott behüte uns die Sache jemals so anzusehen, das hieße das Mißtrauen unserer deutschen Bundesgenossen rechtfertigen.“ Bernstorff an Ancillon 7., 16. Okt. 1822. Gleich darauf, am 7. Okt., besuchten die beiden Kaiser den König von Baiern in Tegernsee. Weit umher aus dem Gebirge war das Landvolk herbeigeeilt um alle die erlauchten Gäste zu begrüßen, zumal die Tochter des geliebten Max, die Kaiserin Karoline Auguste. Droben auf dem Parapluie, wo die Kaiser mit ihrem könig- lichen Wirth die Aussicht bewundert hatten, wurden die Namenszüge der drei Monarchen in den Stein gehauen, und am Thore der alten Kloster- kirche verkündete eine Marmortafel der Nachwelt das denkwürdige Ereigniß, daß hier auf einmal 257 Hofpersonen versammelt gewesen. Eingehende politische Gespräche ließen sich mit König Max Joseph, wenn er vergnügt war, nicht leicht führen, indeß erkannten die Gäste aus dem überaus freundlichen Empfange, wie treu dieser Fürst zu der großen Allianz hielt. Metternich und Bernstorff reisten währenddem geradeswegs nach Süden und trafen in Innsbruck mit Berstett zusammen. Der Badener hielt sich weit muthiger als Rechberg. Er zürnte auf Blittersdorff, weil dieser die heimischen Zustände gar so schwarz geschildert hatte, und warf dem Uebereifrigen nachher vor: „schlechter als bei unseren Nachbarn steht es Eröffnung des Congresses von Verona. doch bei uns auch nicht.“ Berstett an Großherzog Ludwig, 26. Jan. 1823. Doch versprach er, den Beschlüssen der beiden Großmächte sich unweigerlich zu fügen und dem Landtage fest entgegen- zutreten; heimgekehrt erlangte er leicht die Zustimmung seines Fürsten zu diesem neuen „Innsbrucker Systeme“. Berstett an den Großherzog, Innsbruck 7. Okt., an Blittersdorff, 14., 27. No- vember 1822. — Der Congreß, der am 20. Okt. endlich eröffnet wurde, erinnerte mit seinen rauschenden Festen wieder an die unvergeßlichen Wiener Zeiten. Kaiser Franz erschien umgeben von mehreren Erzherzögen, der König von Preußen mit den jungen Prinzen Wilhelm und Karl, auch Alexander Humboldt war als unermüdlicher Cicerone in seinem Gefolge. Aus Italien kam eine dichte Schaar von Kleinfürsten und Prinzen, unter ihnen Na- poleon’s fröhliche Wittwe mit ihrem Geliebten Neipperg. Eine wenig be- neidenswerthe Rolle spielte in dieser legitimen Gesellschaft der geistreiche Kronprinz von Schweden; denn die Entthronung des Hauses Bernadotte ward an den meisten Höfen lebhaft gewünscht. Bei Kaiser Franz zumal standen die vertriebenen Wasas hoch in Gnaden; Metternich meinte schon: „der Charles Jean fängt an reif zu werden“, und Gentz ärgerte sich täglich über den Anblick „des fatalen Oskar“. Alle Fürsten wetteiferten in Glanz und Pracht, und der Allerchristlichste König, den die Gicht in den Tuilerien zurückhielt, ließ sich mindestens durch fünf Gesandte vertreten. Ein Ge- wimmel von vornehmen Fremden, Berichterstattern, Bittstellern, Aben- teurern wogte täglich über die malerische Piazza d’Erbe, und wenn ein Wett- rennen oder ein Feuerwerk in dem römischen Amphitheater veranstaltet wurde, dann trieb die k. k. Polizei das Landvolk aus der Nachbarschaft her- bei, weil die Bevölkerung des modernen Verona mitsammt ihren erlauchten Gästen nicht ausreichte, um den riesigen Rundbau zu füllen. Wohl war es nur menschlich, daß die vornehme Welt nach der Langeweile von Troppau und Laibach wieder einmal das Leben genießen wollte; aber neben den Standgerichten, die in Neapel noch ihr blutiges Handwerk trieben, neben dem Elend, das die Späher Metternich’s über so viele edle lombardische Patrioten gebracht hatten, nahmen sich die Lustbarkeiten der Höfe häßlich aus, und Byron sprach wieder dem gesammten liberalen Europa aus der Seele, da er in seiner gewaltigen Satire „das bronzene Zeitalter“ die Italiener fragte, warum sie doch mit gebundenen Händen durch ihr Kerker- gitter die Feste ihrer Zwingherren begafften. Den Czaren mahnte der Dichter heimzukehren um die Baschkiren zu waschen und zu scheren, statt Pläne zu schmieden wider die Freiheit der Spanier, und mit grausamem Spott schilderte er die Dreiherrschaft der Monarchen des Ostens, Die ird’sche Trinität, Gott nachgeschaffen, So wie der Mensch sich wiederholt im Affen. III. 5. Die Großmächte und die Trias. Die österreichischen Staatsmänner erwarteten „goldene Früchte“ von der Versammlung. Aber die Tage ihrer ungetrübten Erfolge gingen zu Ende, der glanzvollste Fürstentag der großen Allianz ward unter allen der unfruchtbarste. In Troppau und Laibach war Metternich mit festen Plänen siegreich vor die schwankenden Großmächte getreten; über die spanische Frage, die jetzt alle anderen Streitfragen in den Hintergrund drängte, hatte er sich selbst noch keine bestimmte Meinung gebildet. Er wollte weder einen franzö- sischen Kreuzzug noch einen Coalitionskrieg gegen die spanischen Rebellen, und doch wünschte er dringend, die revolutionäre Regierung in Madrid feierlich aus der Gemeinschaft der legitimen Mächte auszustoßen und da- durch vielleicht die gutgesinnten Spanier zur Befreiung ihres Königs zu er- muthigen. So gerieth der Rathlose bald zwischen die beiden harten Mühl- steine der russischen und der englischen Politik, die er in seinem Hochmuth beide nach seinem Willen zu bewegen gehofft hatte. Wohl besaß er jetzt das Ohr Alexanders, jedoch er konnte diesen schwer errungenen Einfluß nur behaupten, wenn er den Launen des Kaisers mindestens zu folgen schien; welch ein Unheil für Oesterreich, wenn der Czar sich enttäuscht aus den Händeln des Westens zurückzog, um den besten Freund der Hofburg, den Sultan aufs Neue zu bedrängen! Von allen Seiten als „der Wohlthäter Europas“ begrüßt und mit schmeichelhaften Versicherungen der Dankbarkeit überschüttet, wollte Alexander jetzt auch die Früchte der Großmuth, die er im Oriente bewährt, genießen und die Revolution im Westen für immer nieder- schmettern. Mit wachsender Ungeduld verlangte er den allgemeinen Krieg wider die spanischen Rebellen; mochten immerhin die Franzosen, denen er selbst keineswegs traute, den Vortritt nehmen, ein russisches Heer stand schon an der polnischen Grenze zum Nachrücken bereit. Diesen kühnen Entwürfen trat nun Wellington entgegen, trocken, bitter, griesgrämisch, mit einem steifen Dünkel, der auf der weiten Welt kein Interesse neben dem englischen gelten ließ; jedes seiner Worte verrieth den stillen Groll der Torys wider Rußland und bestärkte den Czaren nur in seinem Eifer. Bei dem eisernen Herzog richteten Metternich’s Vermittlungskünste nichts aus; er vollführte mit soldatischer Strammheit die Befehle seines Cabinets, und da seine hochconservative Gesinnung außer allem Zweifel stand, so war er auch gepanzert gegen den Vorwurf, daß er die Revolution begünstige. Der schroffe Gegensatz der englischen und der russischen Politik bestimmte, wie Bernstorff bald bemerkte, den Gang der Verhandlungen und ihr allen Parteien unerwartetes Ergebniß. Bernstorff an Ancillon, 15. Nov. 1822, 21. Jan. 1823. Um dem Czaren seine gute Gesinnung zu erweisen, theilte Metternich am 18. Oktbr., noch bevor der Congreß förmlich eröffnet war, eine Denk- schrift mit, die sich im Eingang sehr scharf wider die spanischen Rebellen aussprach: das Ziel der Allianz bleibe die Vernichtung der Revolution, Verhandlungen über Spanien. darum müsse die Verfassung von 1812 nicht blos abgeändert, sondern auf- gehoben, der König befreit und in den Stand gesetzt werden, dem Lande neue Institutionen zu geben; denn ein Rückfall in das „unbeschreibliche“ System der letzten Jahre sei allerdings zu vermeiden. Aber auf diesen drohenden Anfang folgte ein mattes Ende. Metternich hoffte durch die gleichzeitige Abberufung aller Gesandten der Großmächte das gemeinsame Ziel vielleicht zu erreichen: kriegerische Drohungen gegen Spanien könnten leicht die Ruhe in Frankreich selbst gefährden, doch andererseits dürfe die Allianz dem Pariser Hofe ihre Unterstützung auch nicht versagen. Die Denk- schrift schloß mit dem frommen Wunsche, daß man sich in guter Eintracht verständigen möge. Metternich, Mémoire confidentiel über Spanien und Portugal (am 18. Okt. 1822 an Bernstorff übergeben). Mit so unbestimmten Worten war dem kriegerischen Ungestüm des Czaren nicht gedient. Er verlangte nach Thaten, und seinem Zureden war es wohl zunächst zu verdanken, daß der gutmüthige beschränkte Montmorency, der als eifriger Ultra selbst den Krieg wünschte, sich zu einem eigenmächtigen unbedachten Schritte entschloß. Der Franzose hatte gemessene Weisung, sich vorsichtig zurückzuhalten; gleichwohl legte er am 20. Okt., in der ersten förmlichen Sitzung, den Verbündeten die drei Fragen vor: ob sie ihre Gesandten aus Madrid abberufen wollten, falls Frank- reich den diplomatischen Verkehr abbräche? ob sie ferner bereit seien beim Ausbruch des Krieges dem Tuilerienhofe ihre moralische Unterstützung zu leihen? und endlich auch im Nothfall thätliche Hilfe? So ward denn ein Krieg in Aussicht gestellt, für den es schlechter- dings nur den einen Vorwand gab, daß Frankreichs Ruhe durch die spa- nische Revolution bedroht sein sollte. In Wahrheit hatte die Madrider Regierung mit dem Bürgerkriege daheim vollauf zu schaffen und, bis auf einen Austausch unfreundlicher Noten, bisher noch keinen feindseligen Schritt gegen die Verbündeten unternommen. Nicht Frankreich, sondern Spanien durfte sich über Bedrohungen beklagen, da das französische Pyre- näenheer fortfuhr, die Gesetze der Neutralität zu verletzen. Nach langen und peinlichen vertrauten Berathungen übergaben die vier Mächte am 30. Okt. ihre Erwiderungen auf Frankreichs Fragen. Die russische Ant- wort lautete durchweg kriegerisch. „Seit dem Monat April 1820, so hob sie an, hat Rußland auf die Folgen des Triumphes der Revolution in Spanien hingewiesen.“ Alle diese Vorhersagungen hätten sich erfüllt. Frankreich werde heute durch den spanischen Aufruhr ganz ebenso gefährdet wie jüngst Oesterreich durch die Revolutionen in Italien; und mit wahrer Genugthuung erfahre der Kaiser, daß die französische Regierung jetzt diese Anschauungen theile. Möge sie also Europa den großen Dienst leisten die Feuersbrunst der Revolution zu ersticken; Rußland verspreche ihr in allen den drei angegebenen Fällen seine aufrichtigste Unterstützung. Wie Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 18 III. 5. Die Großmächte und die Trias. gedämpft klang daneben die Antwort Metternich’s, der zwar ebenfalls alle drei Fragen bejahte, aber mit dem Vorbehalt einer besonderen Verstän- digung für den Fall thätlicher Hilfe. Noch behutsamer äußerte sich Bern- storff. Er hatte seine Erwiderung dem Könige vorgelegt, und Friedrich Wilhelm blieb hier wie vordem in Troppau fest entschlossen, seinem Volke kein unnöthiges Opfer zuzumuthen. Preußen versprach daher zwar seinen Gesandten gegebenen Falls abzurufen, auch den französischen Hof im Kriegs- falle moralisch zu unterstützen; thätliche Hilfe aber könne der König nur leisten, soweit die Nothwendigkeit seiner Lage und die seinem Königreiche schuldigen Pflichten ihm dazu die Möglichkeit ( la faculté ) lassen sollten — und daß der König diese Möglichkeit schlechterdings nicht zugeben wollte, war allen Staatsmännern der Ostmächte wohl bekannt. Wellington end- lich erwiderte mit einer schroffen Ablehnung. War es ein Zufall oder hatte er den Entwurf der russischen Antwort vorher gelesen — genug, seine Denkschrift begann, als wollte sie den Czaren verspotten, ganz mit denselben Worten wie die russische um dann zu den genau entgegengesetzten Schlüssen zu gelangen. „Seit dem Monat April 1820, hub er an, hat die britische Regierung keine Gelegenheit versäumt um den Verbündeten Sr. Majestät zu empfehlen, daß sie sich jeder Einmischung in die innern Angelegenheiten Spaniens enthalten möchten.“ Dann schilderte er, wie gefährlich, kostspielig und doch fruchtlos ein solcher Versuch sei; er erklärte kurzab, der Grundsatz der Nichteinmischung bleibe für England die Regel dem Auslande gegenüber, und verweigerte jede Antwort auf Montmoren- cy’s Fragen, so lange er die Verhandlungen zwischen Spanien und Frank- reich nicht kenne. So schneidend hatte England in Troppau und Laibach nicht wider- sprochen; aus dem Munde des Feldherrn, der nie ein Wort umsonst sprach, klangen die gewichtigen Sätze nur noch ernster. Alle fühlten, daß Eng- land bereits den ersten Schritt that um sich von der Allianz zu trennen. Der Czar aber stürmte vorwärts, er wollte Erfolge sehen, und die deut- schen Mächte durften, wie lebhaft sie auch den Frieden wünschten, seine ungestümen Mahnungen nicht gänzlich von der Hand weisen; es galt, den Schein der Eintracht zu wahren und vor Allem ein Zerwürfniß im Oriente zu verhindern. Wir mußten endlich, gestand Bernstorff an Ancillon, mit England jede Verständigung aufgeben und, um mit Rußland nicht zu brechen, einen Mittelweg einschlagen. Dieser Mittelweg war freilich sehr abschüssig. Schon in den jüngsten Tagen hatte Bernstorff die Frage er- wogen, ob es nicht möglich sei, durch eine diplomatische Verwendung in Madrid eine Aenderung der Verfassung mittelbar herbeizuführen. Bernstorff, Esquisse über das Verhältniß von Spanien und Frankreich, 22. Oktober 1822. Am 31. Okt. beantragte Metternich sodann gemeinsame Vorstellungen beim spani- Drohungen der Ostmächte in Madrid. schen Cabinet, und wenn diese unbeachtet blieben Abberufung der Gesandten. Die beiden anderen Ostmächte nahmen den Vorschlag an, Wellington aber erhob am 1. Nov. förmlichen Einspruch und hielt sich fortan den Be- rathungen über Spanien absichtlich fern. Noch immer gaben Metternich und Bernstorff ihre friedlichen Hoffnungen nicht auf; sie wähnten, die diplomatische Verwendung in Madrid würde „die Gutgesinnten“ in Spa- nien ermuthigen. So äußerte sich Ancillon noch in einem Ministerialschreiben vom 10. Dec. 1822. Unfähig die Macht der nationalen Leidenschaften zu verstehen, ahnten sie nicht, wie eine so ganz unberechtigte Drohung auf den Stolz dieses Volkes, das einem Napoleon getrotzt hatte, wirken würde. Schritt für Schritt wurden sie nunmehr durch den Czaren abwärts, dem Kriege zu gedrängt. Am 18. Nov. verpflichteten sich die Mächte durch ein förmliches Protokoll, dem französischen Hofe in drei Fällen den ver- heißenen Beistand zu leisten: wenn Spanien einen bewaffneten Angriff auf Frankreich oder einen Versuch revolutionärer Propaganda wage, wenn König Ferdinand abgesetzt oder sein und der Seinigen Leben bedroht, endlich wenn die legitime Thronfolge in Spanien geändert würde. Auch noch in anderen Fällen sollte die Hilfe eintreten, sobald die drei Mächte durch ihre Gesandten in Paris darüber einig würden. Dieser Zusatz klang freilich schärfer als er gemeint war; die deutschen Mächte hatten ihn wieder nur ungern, auf Alexanders Verlangen, angenommen und wieder nicht bedacht, wie stark der Thatendrang der Kriegspartei in den Tuilerien durch diese unbestimmten Verheißungen erregt werden mußte. Bernstorff’s Bericht an den König, 22. Nov. 1822. Inzwischen wurden auch die nach Madrid abzusendenden Depeschen, aber- mals unter beständigem Drängen des Czaren, vereinbart. Die preußische (vom 22. Nov.) lautete besonders schroff, da der König den Eidbruch des spanischen Heeres tief verabscheute; sie entwarf ein furchtbares Bild von der spanischen Revolution und fragte sodann, ob die Madrider Regierung so offenbaren Uebeln steuern wolle und könne, ob sie namentlich dem König Ferdinand seine Freiheit zurückzugeben denke. Bernstorff’s Bericht, 17. Nov. Weisung an den Geschäftsträger v. Schepeler in Madrid, 22. Nov. 1822. Trotz ihrer Schärfe sagten die drei Depeschen der Ostmächte doch nirgends mit Bestimmtheit, was man eigentlich von dem Madrider Cabinet verlangte. Sie waren offen- bar darauf berechnet, die sofortige Abberufung der drei Gesandten vorzu- bereiten und konnten von der Cortesregierung nur mit einer stolzen Ab- weisung beantwortet werden; denn mit der nämlichen Forderung „Befreiung des Königs“ hatte Oesterreich einst von Troppau aus den Feldzug gegen Neapel eingeleitet. Mit diesen Nachrichten ging Montmorency am 21. Nov. nach Paris um die Genehmigung seines Königs zu erlangen, und hierauf übernahm der Eitelste der Eiteln, Chateaubriand die Führung der französischen Ge- 18* III. 5. Die Großmächte und die Trias. sandtschaft. Die Mächte trauten dem schöngeistigen Diplomaten nicht; er hatte sich in den räthselhaften Wandlungen seines vielgeschäftigen po- litischen Lebens bald als Ultra, bald als Freund der Charte gebärdet und vor Kurzem erst als Gesandter in Berlin, bis auf ein paar Unter- haltungen mit der galanten Herzogin von Cumberland, schlechterdings nichts geleistet. Wie strahlte der verwachsene kleine Mann in befriedigtem Selbstgefühl, da er jetzt als erster Bevollmächtigter Frankreichs in den engeren Rath Europas eintrat. Zur allgemeinen Ueberraschung zeigte er sich noch kriegslustiger als Montmorency selber. Er schwärmte für die Befreiung des bourbonischen Stammesvettern, er bekannte dankbar, welche treffliche Schule er hier, unter den Bannerträgern der Legitimität, durch- gemacht habe, und scheute sich nicht seinen Hof kurzweg zu belügen, in- dem er ihm die kriegerischen Absichten der drei Ostmächte versicherte. So trieb man denn steuerlos hinein in einen Kampf, welchen mindestens Oester- reich und Preußen nie gewollt hatten, und traurig bekannte Bernstorff seinem Ancillon: die Ergebnisse dieses Congresses sind nicht nach unseren Wünschen. Hatte Czar Alexander in Troppau, in Laibach, in den griechi- schen Händeln überall zuletzt der Ueberredungskunst Metternich’s nachge- geben, hier in Verona blieb er der Sieger. Er erreichte zwar nicht eine feierliche Kriegserklärung der Allianz gegen die spanische Revolution; doch er bewirkte, daß ein Krieg Frankreichs gegen Spanien sich vorbereitete, der, wie man noch allgemein annahm, auch die anderen Mächte in seine Wirbel hineinzureißen drohte. Und wie theuer mußte dieser Erfolg Rußlands bezahlt werden! Am 19. und 20. Nov. erklärte Wellington in zwei Denkschriften, daß England an den letzten Schritten der Mächte sich nicht betheiligen könne und über- haupt nur dann in die inneren Zustände anderer Staaten sich einmische, wenn seine eigenen Interessen bedroht seien. Das war Canning’s Ab- sage an die große Allianz. Am 24. Nov. zog Wellington schon das scharfe Schwert, das England bereit hielt, halb aus der Scheide, indem er die Unabhängigkeit Südamerikas zur Sprache brachte. Mit drängendem Eifer hatte ihm sein Minister geschrieben: die amerikanischen Fragen sind jetzt für uns weit wichtiger als die europäischen; „wenn wir sie nicht ergreifen und zu unserem Vortheil wenden, so laufen wir Gefahr eine Gelegenheit zu verlieren, welche niemals, niemals wieder gewonnen werden kann.“ Von der Freiheit der neuen Welt, von dem Erwachen werdender Völker verlautete in diesen nüchternen handelspolitischen Erörterungen keine Silbe; die großen Worte behielt sich Canning für seine Parlamentsreden vor. In der That befand sich die britische Flagge in den amerikanischen Meeren in peinlicher Bedrängniß; sie konnte sich der Seeräuber kaum erwehren, so lange sie nicht auf den Schutz der neuen Staatsgewalten in den Küstenstaaten rechnen durfte. Schon im vergangenen März hatte Präsi- dent Monroe im Namen der nordamerikanischen Union mehrere der neuen Englands Abfall von der Allianz. Republiken förmlich anerkannt, und Henry Clay in mächtiger Rede ver- kündigt, das sei Amerikas Antwort an die unheilige Verschwörung der Despoten. Eben jetzt sahen sich britische Kriegsschiffe genöthigt, die spa- nische Blokade vor Puerto Cabello zu sprengen um den Kauffahrern die Einfahrt zu sichern. Dies England, das selber so viele gewalsame Herr- schaftswechsel erlebt hatte und in seinen Strafgesetzen den Gehorsam gegen eine thatsächliche Regierung ausdrücklich erlaubte, konnte die legitimistische Rücksicht für den spanischen Hof unmöglich so weit treiben, daß die ergie- bigen Märkte von Venezuela und Peru unterdessen an die nordamerika- nischen Nebenbuhler verloren gingen. In dem trockenen Tone einer kaufmännischen Geschäftsanzeige machte Wellington daher den Mächten die Mittheilung: England müsse sich mit den Staatsgewalten der Kolonien über die gemeinsame Bekämpfung des See- raubs einigen, und dies Zusammenwirken werde unvermeidlich zur An- erkennung des thatsächlichen Bestandes dieser revolutionären Regierungen führen. Alle die anderen Mächte widersprachen lebhaft. Kaiser Franz ließ rundweg erklären, er werde die Unabhängigkeit der Kolonien niemals anerkennen so lange ihr legitimer König dies nicht selbst gethan. Bern- storff sprach ebenfalls den lebhaften Widerwillen seines Monarchen aus und fand mindestens den Augenblick schlecht gewählt, da die Veroneser Beschlüsse vielleicht die Ordnung in Spanien herstellen und eine Ver- ständigung der Kolonien mit dem Mutterlande ermöglichen würden. Der Czar wollte erst die Wirkungen eines großen Versöhnungsplanes abwarten, welchen er mit König Ferdinand verabredet hatte. Frankreich endlich be- kundete den Wunsch, daß die Allianz sich „dereinst“ über ein gemeinsames Vorgehen vereinbaren möge, damit nicht eine einzelne Macht durch vor- eilige Schritte die Handelseifersucht der übrigen errege. Mit dieser legi- timistischen Bedachtsamkeit, die sich so ängstlich vor dem Eingeständniß vollendeter Thatsachen scheute, war den drängenden Interessen des briti- schen Handels nicht gedient. Wellington säumte nicht sich darüber in seiner kühlen Weise sehr nachdrücklich auszusprechen, und beim Schlusse des Congresses hielt Bernstorff schon für sicher, daß England nunmehr bald, ohne die Alliirten zu fragen, sich mit den Rebellenstaaten Südamerikas völlig verständigen werde. Oesterreichische Erklärung über die spanischen Kolonien 24. November, preußische 28. Nov., russische 24. Nov., französische o. D. Bernstorff’s Bericht 30. Nov. 1822. Ebenso unbekümmert um die Meinung der übrigen Mächte vertrat Wellington auch ein anderes wichtiges Interesse der englischen Handels- politik, die Unterdrückung des Negerhandels. Mit welcher Freude hatte die gesittete Welt diesen menschenfreundlichen Gedanken einst begrüßt, als ihn der edle, gläubige Wilberforce zuerst anregte. Seitdem war der fromme Eifer auf dem Festlande längst erkaltet, weil Englands Staatsmänner die III. 5. Die Großmächte und die Trias. Reform auf allen Congressen mit allzu auffälliger Beflissenheit betrieben und selbst die britische Geschäftswelt sich mit einer fast fanatischen Heftig- keit gegen die Sklavenhändler aussprach. Die böse Welt konnte sich der Frage nicht erwehren, warum wohl die sonst so wenig weichmüthigen Kauf- leute von London und Liverpool sich gerade der Neger so zärtlich an- nahmen? Die Antwort gaben die Handelslisten. Von der gesammten Kaffee-Einfuhr jener Zeit kam kaum der zwanzigste Theil aus den eng- lischen Kolonien, von der Zucker-Einfuhr etwa ein Viertel. Das unge- heuere britische Kolonialreich besaß nur wenige für die Negerarbeit ge- eignete Pflanzungen, und diese waren längst mit Schwarzen überfüllt; die Abschaffung des Sklavenhandels konnte hier wenig Schaden stiften, während sie in den Kolonien der anderen Seemächte schwere wirthschaft- liche Erschütterungen hervorrufen mußte. So verbarg sich denn hinter den schönen Reden christlicher Nächstenliebe die minder christliche Absicht, Englands Mitbewerber gründlich zu schädigen. Canning selbst konnte nicht leugnen, daß dieser Argwohn, zumal in Frankreich, bestand, obwohl er ihm natürlich jede Berechtigung absprach. Die Großmächte und sogar das ganz unbetheiligte Preußen urtheilten anders. Als Wellington geradezu for- derte, Frankreich solle seine Gesetze ändern, die durch die Charte aufge- hobene Strafe der Confiscation gegen die Sklavenhändler wieder einführen, seine Kauffahrer der Durchsuchung durch fremde Kriegsschiffe preisgeben, da erwiderte der französische Bevollmächtigte sehr gereizt, und der Con- greß begnügte sich, in einigen ganz allgemein gehaltenen Sätzen den Grund- satz der Abschaffung des Negerhandels noch einmal auszusprechen. Wellington, Denkschrift über den Sklavenhandel, 28. Nov.; französische Ant- wort, o. D.; preußische, 28. Nov. 1822. Besser begründet war Englands Beschwerde über die vertragswidrigen Rheinzölle der Holländer. Die Mächte beschlossen, gemeinsam in Brüssel Einspruch zu erheben, und auch Bernstorff schloß sich Anstandshalber an, obwohl das preußische Finanzministerium bereits gewillt war, die unbelehrbaren Nachbarn durch handgreiflichere Mittel an ihre Vertragspflichten zu erinnern. — Es war nicht anders, die große Allianz begann sich aufzulösen. Eng- land ging seines eigenen Weges, noch nicht offenbar feindselig, aber völlig selbständig, und Metternich wagte nicht mehr die Berufung eines neuen Congresses zu beantragen, obgleich der Kampf gegen die spanische Revo- lution erst eingeleitet, nicht ausgefochten war. Schwerlich war es ihm selber voller Ernst, wenn er die Freunde tröstete, das kalte Nein Welling- ton’s bedeute nicht mehr als jene schwächlichen Noten, welche Castlereagh einst nach Troppau und Laibach gesendet hatte. Einen besseren Trost — freilich nur einen Trost für den nächsten Tag — bot die griechische Frage, die nun wirklich, wie Gentz jubelte, in aller Stille begraben schien. Indem er dem Czaren in der spanischen Sache Griechenland. Italien. nachgab, wähnte Metternich sich den Frieden im Orient erkauft zu haben. Eine dem Congresse übergebene russische Erklärung (vom 26. Sept.) lautete in der That so überaus versöhnlich, daß alle Mächte wetteifernd verspra- chen, sie würden diese billigen Forderungen des Czaren bei der Pforte lebhaft unterstützen. Nur Wellington hatte sich, als gewissenhafter Vertreter der Handelspolitik Canning’s, vorher mißtrauisch erkundigt, welche Handelsvor- theile Rußland im Schwarzen Meere beanspruche. Tatistscheff dankte den Mächten verbindlich und erklärte, sein kaiserlicher Herr überlasse die weiteren Verhandlungen mit dem Divan vertrauensvoll den Verbündeten. Nesselrode, Note an Bernstorff, Wien 26. Sept., dem Congresse vorgelegt 9. Nov.; Protokoll der Conferenz vom 26. Nov.; Tatistscheff’s Antwort 27. Nov.; Bernstorff’s Bericht 17. Nov. 1822. Alles schien eitel Friede und Hoffnung; und doch hatte Lord Strangford, der soeben aus Konstantinopel in Verona eingetroffen war, bedauernd eingestehen müssen, daß er von der Pforte bisher noch nicht die kleinste Nachgiebig- keit habe erlangen können. Die orientalischen Händel sollten abgethan sein und bleiben. Darum ward auch ein Schreiben der Nationalver- sammlung von Argos, das für den werdenden hellenischen Staat die An- erkennung Europas erbat, kurzerhand abgewiesen; und als der griechische Bevollmächtigte Metaxas dem Congresse von Ancona aus seine An- kunft ankündigte, da ließ ihm Metternich durch Cardinal Spina ant- worten, man werde ihn an der österreichischen Grenze sofort anhalten. Mit ergreifenden Worten hatte Metaxas dem König von Preußen ge- schrieben: „die griechische Nation verlangt mit lauter Stimme ein Vater- land, einen Thron, ein Recht auf Dasein und Eigenthum.“ Metternich an Spina, 30. November; Metaxas an König Friedrich Wilhelm, 2. Nov. 1822. Alle seine Briefe an die Monarchen blieben unbeachtet, und höhnisch meinte Gentz, das sei die Art, mit „dem lächerlichen Geschwätz“ der Rebellen fertig zu werden. Niebuhr aber vernahm mit Entrüstung, wie herzlos dies Christen- volk von christlichen Mächten mißhandelt wurde, und sagte: „es wird auf dem Congresse zum Antrag kommen, Homer’s Gedichte durch Büttelshand zu verbrennen, alle Exemplare bei schwerer Strafe zusammenzutreiben und nach Konstantinopel zu beliebiger Behandlung zu senden.“ Ueber die italienischen Dinge einigte man sich leicht. Kein Laut des Widerspruchs regte sich mehr in dem geknechteten Lande, und mit Genug- thuung konnte König Karl Felix den Mächten anzeigen: „die Wiederge- burt Piemonts ist vollendet.“ Der Congreß genehmigte daher die Räu- mung Piemonts und beschloß, das österreichische Besatzungsheer in Neapel etwas zu vermindern. Eine Zeit lang trug sich Metternich noch mit dem Plane eine gemeinsame Polizeistelle für Italien zu errichten; doch ließ er den Gedanken bald fallen, da Consalvi, durch Cardinal Spina geschickt vertreten, die unbeschränkte Souveränität des Kirchenstaates entschlossen III. 5. Die Großmächte und die Trias. vertheidigte. Um die erschreckten Kleinfürsten zu beruhigen erließen die drei Ostmächte (11. Dec.) an die italienischen Höfe ein Rundschreiben, das ihnen noch einmal ein strenges Regiment anempfahl, aber auch feier- lich versicherte, die große Allianz beanspruche durchaus keine Oberhoheit über die Halbinsel. Declaration von Oesterreich, Preußen, Rußland an die italienischen Höfe, 11. De- cember 1822. Währenddem entschied sich auch das Schicksal Karl Alberts von Carignan. Der unglückliche Prinz hatte schon vor’m Jahre, gleich nach dem Scheitern seiner unbesonnenen Schilderhebung dem preußischen Ge- sandten seine gute Gesinnung betheuert. Truchseß’s Bericht, Turin 2. April 1821. König Karl Felix aber be- wahrte seinen Groll und fragte bei den Großmächten an, ob sie eine Pragmatische Sanction anerkennen wollten, welche den Rebellen von der Thronfolge ausschlösse. Statt Karl Albert’s sollte sein Sohn Victor Emanuel, der spätere König von Italien, der im März 1820, mitten in den stürmischen Tagen der piemontesischen Revolution, geboren war, zur Thronfolge berufen werden; so stand voraussichtlich eine lange Regentschaft bevor, und diese war dem Haupte der italienischen Reaktionspartei, dem Herzog von Modena zugedacht, der dann Zeit behielt das Königreich Sar- dinien auf österreichischen Fuß einzurichten. Die Mächte nahmen den Vor- schlag in reifliche Erwägung. Bernstorff urtheilte sehr hart über diesen „von Geist und Charakter entblößten, unter schlechten Beispielen und Grund- sätzen aufgewachsenen Prinzen“; indeß schien ihm eine so grobe Verletzung des legitimen Rechtes und der Vorschriften der Wiener Congreßakte denn doch bedenklich. Da auch Rußland und Frankreich lebhaft für den Be- drängten eintraten, so sprach sich Metternich ebenfalls versöhnlich aus Metternich, Denkschrift über den Prinzen von Carignan, 25. Okt. 1822. und der häßliche Plan ward verworfen. Der Prinz säumte nicht seine Besserung zu beweisen. Er trat bald nachher in ein französisches Regiment und focht mit ihm gegen das Heer der spanischen Cortes — zum Entsetzen der liberalen Welt, die von Neuem über den Verräther Carignano schalt, und zum geheimen Aerger des Kaisers Franz, der nunmehr wußte, daß dieser ehrgeizige Neffe seine hoffenden Blicke auf Frankreich gerichtet hielt. Die italienischen Patrioten aber ließen sich’s nicht ausreden, daß Oester- reich dem Thronerben Piemonts nach der Krone getrachtet habe; und was mußten sie gar empfinden, da Einiges ruchbar ward aus der Denkschrift, welche Herzog Franz von Modena den Ostmächten als Antwort auf ihr Rundschreiben sendete. Hier sprach sie roh und frech, die Tyrannei eines kleinen Wütherichs, der sein Volk als seinen natürlichen Feind betrachtete. Sechs Mittel vornehmlich empfahl er den italienischen Höfen „zur Bil- dung ruhiger Unterthanen“: Begünstigung der Priester, Wiedererhebung des Adels, Verstärkung der väterlichen Gewalt des Landesherrn, schärfere Ergebnisse des Congresses von Verona. Gesetze wider die Majestätsverbrechen, Verbesserung der Erziehung durch Auflösung der Universitäten, endlich strenge Aufsicht über die Presse. Daran war freilich nicht zu denken, daß die Staatsmänner in Verona diesen Grundsätzen förmlich zugestimmt hätten; aber sie alle, Bernstorff nicht ausgenommen, hielten den Verfasser der Denkschrift für den besten der italienischen Fürsten, und keiner von ihnen verfiel auf die Frage, ob eine edle Nation sich auf die Dauer unter das Joch solcher Despoten beugen könne. — Alles in Allem hatte Metternich wenig Grund sich dieses Fürsten- tages zu freuen, und Gentz bedurfte seiner ganzen stilistischen Meister- schaft um in dem Rundschreiben, das die Ostmächte am Ende des Con- gresses (14. Dec.) wieder an ihre Gesandtschaften ausgehen ließen, das dürftige Ergebniß der Berathung zu verhüllen. Er überhäufte darin die Madrider Regierung mit Beleidigungen, er nannte dies Spanien in seiner gegenwärtigen Zerrüttung den Feind der Grundsätze des europäischen Bun- des, er kündigte an, daß die Gesandten der drei Mächte die Halbinsel verlassen würden. Doch über die weiteren Entschlüsse der Cabinette wußte er nichts zu sagen, sondern begnügte sich mit der geheimnißvollen An- deutung: die Monarchen würden nicht zurückweichen, was immer auch die Folgen ihres Schrittes sein möchten. Am Schlusse der inhaltlosen Er- klärung stand noch eine strenge, fast drohende Ermahnung, die offenbar zunächst den kleinen deutschen Höfen galt. Die Staatsgewalt, hieß es da, sei ein den Obrigkeiten anvertrautes heiliges Pfand, und jede Regierung setze sich einer schweren Verantwortung aus, wenn sie falschen Rathschlägen folge; die drei Monarchen aber hofften in allen Regierungen Verbün- dete, wahre, den Buchstaben und den Geist der europäischen Verträge achtende Verbündete zu finden. Die Presse konnte aus den unklaren Worten nur das Eine errathen, daß eine neue Intervention im Werke sei, und hatte Görres schon die Eröffnung des neuen Fürstentages mit einer unmuthigen, völlig verworrenen Schrift — „die heilige Allianz und die Völker auf dem Congresse von Verona“ — ironisch begrüßt, so erklang jetzt vollends überall nur eine Stimme des Zornes wider die diktatorische Sprache der europäischen Dreiherrschaft. Die argen Früchte des Congresses reiften nur zu schnell. Die Ge- sandten der Ostmächte überreichten am 6. Januar 1823 in Madrid ihre drohenden Noten, empfingen von dem Minister San Miguel, wie vor- auszusehen, eine stolze, schroffe Antwort und verließen nach einigen Tagen das Land. Mittelweile maß sich am Tuilerienhofe die Kriegspartei Mont- morency’s mit dem behutsameren Villele in einem lange unentschiedenen Kampfe. Ein Vermittlungsvorschlag Englands, welchen der aus Verona heimkehrende Wellington überbrachte, ward abgewiesen, aber zu Weih- nachten mußte Montmorency aus dem Cabinet ausscheiden und einen Augenblick schöpfte die Friedenspartei frische Hoffnung. Nunmehr jedoch III. 5. Die Großmächte und die Trias. erhielt Chateaubriand das Amt des Gestürzten, und endlich am lang er- sehnten Ruder steuerte der romantische Staatsmann geradeswegs auf den Krieg zu. Auch der französische Gesandte mußte dem spanischen Minister eine Note vorlesen, die etwas maßvoller in der Form, doch fast ebenso feindselig lautete wie die Depeschen der Ostmächte; auch er erhielt eine scharfe Antwort (9. Jan.) und wurde nach kurzer Frist abberufen. Am 28. Januar eröffnete König Ludwig seine Kammern mit einer Thronrede, die einer Kriegserklärung nahe kam: hunderttausend Franzosen, so sagte er drohend, stünden an den Pyrenäen um den spanischen Thron einem Enkel Heinrich’s IV. zu erhalten. Die große Mehrheit der neuen Kammer be- stand aus leidenschaftlichen Ultras; sie ließ ihrem Parteihaß so gänzlich die Zügel schießen, daß der Abgeordnete Manuel wegen einer Aeußerung, die er in dem allgemeinen Toben nicht einmal hatte beenden können, aus dem Hause ausgestoßen wurde und ein Theil der Opposition hierauf ent- rüstet seinen Austritt erklärte. Also ganz unter sich bewilligten die Ultras freudig die Mittel zum Kriege, während drüben in Madrid die Redner der Cortes von der Unbesiegbarkeit des spanischen Befreiervolkes sprachen. Im März war der Krieg bereits sicher, und jetzt hielt auch Canning die Zeit für gekommen, um den Widerspruch, den er in Verona eingelegt, öffentlich zu wiederholen. Am 31. März erklärte er den Tuilerien, Eng- land halte sich zunächst neutral, doch nur unter drei Bedingungen: wenn die Unabhängigkeit der spanischen Krone unangetastet bleibe, wenn die alte Verbindung zwischen Großbritannien und Portugal nicht erschüttert werde, endlich wenn Frankreich keinen Anspruch erhebe auf irgend ein Stück der spanischen Kolonien, deren Trennung vom Mutterlande bereits entschieden scheine. Damit war unzweideutig angekündigt, daß der britische Hof die Unab- hängigkeit Südamerikas binnen Kurzem anerkennen werde. Wohl grollte König Georg auf den ihm aufgedrungenen Minister; vor dem österreichi- schen Gesandten bejammerte er den Tod des unersetzlichen Londonderry; sein hannöverscher Vertrauter Graf Münster ertheilte an den Bundes- gesandten Hammerstein Weisungen, welche den Absichten des englischen Cabinets schnurstracks zuwiderliefen, und sehr lockend klangen den Welfen die Mahnungen seines Freundes Metternich, der ihn mehrmals zur Ent- lassung Canning’s zu bewegen suchte. Berichte von Hatzfeldt, 22., 26. März, 10. Mai, von Blittersdorff, Frankfurt 18. Jan. 1823. Doch was vermochte in diesem England der Wille des Monarchen gegen einen großen Staatsmann, der sich durch die entschlossene Vertretung des nationalen Handels sofort alle britischen Herzen erobert hatte, der Tag für Tag in der Volksgunst stieg und schon in gewaltigen Reden drohend auf das schlummernde Gefieder der Segelschiffe Altenglands wies? Den deutschen Mächten blieb nun keine Wahl mehr. Wie aufrichtig sie auch anfangs den Frieden gewünscht hatten, Neue Pläne gegen den Bundestag. sie waren mitschuldig an Frankreichs Drohungen und mußten jetzt vor der Welt die Verantwortung für den legitimistischen Kreuzzug tragen. Je feindseliger England auftritt, schrieb Bernstorff nach Wien, um so fester müssen die Ostmächte zusammenhalten, damit Frankreich nicht vereinzelt wird. Bernstorff, Weisung an Hatzfeldt, 1. März 1823. Das also war die Frucht der Kriegslust des Czaren, der Partei- wuth der Ultras, der verlegenen Nachgiebigkeit Oesterreichs und Preußens: England sagte sich los von dem großen Bunde, und in Spanien begann ein Krieg, der selbst bei gutem Glück den Beschützern des meineidigen Bour- bonen nur endlose Verlegenheiten bereiten konnte. — Die spanische Frage hatte den Congreß so gänzlich in Anspruch ge- nommen, daß Metternich die geplante Besprechung der deutschen Ange- legenheiten vertagen mußte. Er verabredete mit Bernstorff, im Januar solle eine neue deutsche Ministerconferenz, diesmal nur ein kleiner Kreis von Vertrauten, nach Wien berufen werden. Mit ihr wollten sich die beiden Großmächte über eine einmüthige Bundespolitik, über etwa nöthige neue Bundesgesetze und über die Beseitigung der feindseligen Bundes- gesandten verständigen. Diese „Epuration des Bundestags“, wie Met- ternich es nannte, war zwischen den beiden Großmächten schon seit dem letzten Sommer verabredet, doch hielten sie ihre Absicht noch sorgfältig geheim. Hatzfeldt’s Bericht, 18. Juli; Weisung an Hatzfeldt, 26. Juli 1822. Die Spitze der Pläne richtete sich gegen den Stuttgarter Hof und seinen rastlosen Bundesgesandten Wangenheim. „Württemberg — erklärte Bernstorff, fast mit den nämlichen Worten wie Metternich — ist heute als der Hauptbrennpunkt alles revolutionären Treibens in Deutschland und der König dieses Landes als ein, der That und Absicht nach, entschiedener Feind des Bundes anzusehen.“ Um den Feldzug vor- zubereiten nahm Metternich den Rückweg über München und fand dort zu Neujahr eine überaus freundschaftliche Aufnahme. Wie freute sich der gute Max Joseph „seinen Clemens“ wiederzusehen. Rechberg hielt es auch diesmal, wie vor drei Jahren, für sicherer, wenn Baiern auf den Wiener Conferenzen durch Zentner vertreten wurde und er selber in Mün- chen blieb; so konnte er dem Bevollmächtigten in Wien seine Weisungen ertheilen und zugleich den wankelmüthigen König im Auge behalten. Der österreichische Kanzler war damit ganz einverstanden. Völlig beruhigt über die Gesinnung des bairischen Hofes kehrte er nach Wien zurück und schil- derte dort seine Münchener Erfolge so selbstgefällig, daß Hatzfeldt in seiner fanatisch übertreibenden Weise heimberichtete: „Metternich’s Ankunft machte in München einen solchen Eindruck, daß der König, wenn er wäre was er III. 5. Die Großmächte und die Trias. leider nicht ist, sich durch einen Erlaß von sechs Zeilen von dieser fatalen Verfassung hätte befreien können.“ Berichte von Zastrow, 31. Dec. 1822, 5. Jan. 1823, von Hatzfeldt 8. Januar, von Blittersdorff, 15. Jan. 1823. Mittlerweile kam dem Könige von Württemberg Einiges über die Absichten der Großmächte zu Ohren; nach seiner Gewohnheit suchte er Hilfe bei dem russischen Schwager und bat ihn um eine vertrauliche Zu- sammenkunft. Schon mehrmals hatte er in den letzten Jahren das gleiche Gesuch an den Czaren gerichtet, immer vergeblich. Diesmal ward es ge- währt. In den Weihnachtstagen trafen sich die beiden Schwäger zu Mit- tenwald im bairischen Gebirge, und König Wilhelm säumte nicht, durch seinen Gesandten in München erzählen zu lassen, wie freundlich der Czar ihn seines Schutzes versichert habe. Zastrow an den König, 19. Jan., an Bernstorff, 9. Febr. 1823. In Wahrheit zeigte sich Alexander, sobald das Gespräch auf die politische Lage kam, sehr streng und hielt dem Könige vor, wie hochgefährlich es sei der großen Allianz den Rücken zu kehren. An dies Gespräch ließ Kaiser Alexander den König späterhin durch den Ge- sandten v. Benckendorff, einen Ohrenzeugen der Mittenwalder Zusammenkunft, nachdrücklich erinnern. (Nesselrode, Weisung an Benckendorff, Petersburg Febr. 1823.) Nachher sagte er zu Metternich: „ich habe diesen lieben Schwager nicht geschont, aber dieser Mann ist gänzlich verdorben und von den schlechtesten Grundsätzen durchdrungen.“ Hatzfeldt’s Bericht, 8. Jan. 1823. Verstimmt und mißtrauisch trennten sich die beiden Verwandten. Nicht ohne Grund wünschten die beiden Großmächte eine klare Verständigung über die Bundespolitik; denn in den jüngsten drei Jahren war am Bundestage eine Anarchie, die unmöglich dauern konnte, einge- rissen. Jener Bund im Bunde, welchen das Manuscript aus Süddeutsch- land gepredigt, schien sich zu verwirklichen, eine rührige Partei unter den Bundesgesandten sammelte sich um das Banner der deutschen Trias. Das sichere, instinctive Verständniß für die wirklichen Mächte des politi- schen Lebens war unter den Deutschen von jeher seltener als unter den Engländern oder den Italienern, und wie krankhaft hatte sich während der letzten Jahrhunderte, unter der Herrschaft völlig verlogener Ver- fassungen, dieser nationale Fehler der politischen Phantasterei ausgebildet. Im heiligen Reiche wie im Deutschen Bunde war die Verfassung nicht die rechtliche Form der bestehenden Machtverhältnisse, sondern zwischen dem Rechte und der Macht klaffte ein so weiter Abgrund, daß nur sehr nüch- terne Köpfe Schein und Wesen in der Staatskunst unterscheiden konnten und selbst bedeutende Köpfe auf politische Schrullen verfielen, die in jedem anderen Volke für kindisch gegolten hätten. Wie einst der geistreiche Joh. Christian v. Boyneburg alles Ernstes glaubte, daß sein Kurfürst Wangenheim’s Triasträume. Johann Philipp, weil er den Titel des ersten deutschen Fürsten führte, auch im Stande sei zwischen Frankreich und Oesterreich den Weltfrieden zu vermitteln, und kein schlechterer Mann als Leibniz die Narrenstreiche dieser irenischen Politik verherrlichte, den Mainzer Kurfürsten als den Atlas besang, der Europas Schicksal auf seinen starken Schultern trage: so wurden jetzt manche wohlmeinende und gescheidte Männer durch Man- genheim’s kleinstaatliche Großmachtsträume bethört. Die Mittel- und Kleinstaaten besaßen eine erdrückende Mehrheit am Bundestage, fünfzehn unter den siebzehn Stimmen des engeren Rathes; und wenn man sich an die imaginäre Bundesgrenze hielt, welche der Wiener Congreß mitten durch das österreichische und preußische Gebiet ge- zogen hatte, so waren sie auch an Bevölkerung den Bundesländern jeder der beiden Großmächte überlegen. Wie nahe lag also die Versuchung, dies Chaos der troisième Allemagne zu einer Gesammtmacht zu vereinigen; wie viel näher noch der Gedanke, den Buchstaben des Bundesrechts zu mißbrauchen zur Bekämpfung der Großmächte, die sich doch nur darum mit einer so bescheidenen Stimmenzahl begnügt hatten, weil sie voraus- setzten, daß der Bund sich ihrer Leitung fügen würde. Die augenblickliche Stimmung in der Eschenheimer Gasse bot solchen Bestrebungen einen dankbaren Boden, denn die Gesandten fühlten sich allesammt durch die schnöde Behandlung, welche der Bundestag in den Karlsbader Zeiten er- fahren hatte, tief gekränkt und doch zugleich zu keckem Wagen ermuthigt, da die Großmächte auf den Wiener Ministerconferenzen so behutsam und nachgiebig aufgetreten waren. Mit dem ganzen Ungestüm seines Feuergeistes stürzte sich Wangen- heim in die Irrgänge einer Politik, die ihm recht eigentlich heilig war. Denn nach seiner naturphilosophischen Ueberzeugung war die Einheit in der Dreiheit das Gesetz alles Lebens, und wer die Anwendung dieses Weltgesetzes auf die deutsche Politik bestritt, konnte nur durch Herrsch- sucht und Habgier getrieben sein — welche Leidenschaften er denn auch bei den beiden Großmächten, insbesondere bei Preußen, kurzerhand vor- aussetzte. Er „glühte vor Scham“, wenn er an die Karlsbader Beschlüsse dachte, und war als ehrlicher Liberaler entschlossen jeden neuen Angriff auf das constitutionelle Leben kräftig zu bekämpfen. Die Grundlagen der Bundesverfassung fand er vortrefflich, da sie ja den Kleinstaaten das Uebergewicht gab, und noch im Jahre 1849, als der Bundestag unter den Verwünschungen der Nation zusammengebrochen war, vertheidigte er die ehrwürdige Versammlung leidenschaftlich gegen den Vorwurf der Un- fruchtbarkeit. Nur freilich sollte das wahre föderative Leben in diesem glücklichen Bunde erst erweckt werden durch eine festere wirthschaftliche, kirchliche, politische Einigung der Kleinen, und für diese Sonderbunds- politik entwarf der Unermüdliche immer neue Pläne. Tag für Tag ließ er seine Seifenblasen in die Luft steigen, freute sich kindlich, wenn sie III. 5. Die Großmächte und die Trias. eine Weile goldig in der Sonne glitzerten, blieb aber auch ebenso seelen- vergnügt wenn sie platzten. Denn die leidenschaftliche Freude am Erfolge, das sicherste Kennzeichen des praktischen Talentes, fehlte ihm gänzlich, trotz der Ehrlichkeit seiner Ueberzeugung kam er niemals über den geschäftigen Dilettantismus hinaus. Unter allen Grundsätzen des Bundesrechtes hielt er keinen so hoch wie die formale Rechtsgleichheit der souveränen Bundes- staaten. Nicht einmal den Schein eines Uebergewichts wollte er den Groß- mächten gönnen, und niemals beunruhigte ihn das Bedenken, ob denn die Macht und Einheit Deutschlands, die er auf seine Weise ehrlich wünschte, mit der Gleichheit dieser achtunddreißig Souveräne verträglich sei. Als er einmal in einem langen Gutachten bewiesen hatte, Köthen sei ein Staat wie Preußen auch und folglich der köthener Schmuggel ebenso berechtigt wie die preußische Handelspolitik, da erfüllte ihn das Bewußtsein einer vollbrachten Großthat, und stolz schrieb er einem Freunde: „Die anhaltisch- preußische Streitfrage, welche synonym mit der ist, ob wir einen Bund oder eine societatem leoninam haben sollen, wird würdig und folgen- reich beantwortet, und — Württemberg hat die Antwort gegeben, die nun ihr Echo in ganz Deutschland findet!“ Wangenheim an Hartmann, 12. Juli 1821. Die stattliche Erscheinung des schönen hochgewachsenen Cavaliers mit den schwärmerischen Augen und dem gutmüthigen Lachen war in der Ge- sellschaft überall willkommen; man verzieh ihm gern, wenn er in der Lust des Weines seinem taktlosen Uebermuth die Zügel schießen ließ und einmal gar in Gegenwart des preußischen Gesandten einen Trinkspruch auf die Republik ausbrachte. An Geist und Bildung übertraf er die meisten, an dialektischer Gewandtheit alle seine Amtsgenossen, und rück- sichtslos genug ließ er sie sein Uebergewicht fühlen; jeden seiner Einfälle vertheidigte er in Repliken und Dupliken, und bald ward es zur Regel, daß Württemberg über alle noch so geringfügigen Fragen sein Sonder- gutachten abgab. Seit Buol’s pomphaften Eröffnungsreden und Gagern’s reichspatriotischen Herzensergießungen hatte sich der Bundestag an den Mißbrauch parlamentarischer Redekünste gewöhnt, obgleich diese Gesand- ten allesammt streng an ihre Instruktionen gebunden waren; jetzt füllte Wangenheim’s unersättliche Beredsamkeit zuweilen ganze Sitzungen aus. Der conservative Wintzingerode in Stuttgart erschrak nicht selten über die kühnen Luftsprünge seines Bundesgesandten; jedoch der König und sein geheimer Rathgeber Trott nahmen sich Wangenheim’s in der Regel an, und so konnte er ungestört eine Oppositionspartei um sich sammeln. Die hessischen Gesandten Lepel und Harnier, zwei tüchtige Geschäftsmänner, folgten ihm fast unbedingt. Aber auch der Baier Aretin, ein feiner, geist- reicher Gelehrter, der den wilden bajuvarischen Fanatismus seines aleman- nischen Bruders keineswegs theilte, blieb nicht ganz unempfänglich, wenn Die Opposition am Bundestage. ihm Wangenheim von Baierns großer Zukunft, von der Führung des reinen Deutschlands sprach, und betheiligte sich behutsam an dem kleinen Kriege wider die Großmächte. In seiner naiven Unkenntniß der deutschen Dinge war der Holländer Grünne völlig wehrlos gegen die Redekünste des Württembergers. Selbst Carlowitz, ein gutmüthiger Herr aus der schwer- fälligen, formenseligen alten kursächsischen Beamtenschule, ließ sich bezau- bern, und dem Hannoveraner Hammerstein, der seine Nächte am Spiel- tisch zu verbringen pflegte, war es ein frivoler Spaß, den Frieden des Bundestags gelegentlich durch kecken Widerspruch zu stören. Wangenheim’s redlicher Eifer für die constitutionelle Freiheit führte auch den klugen Bremer Smidt, der sich nur ungern mit dem Hause Oester- reich überwarf, unterweilen in das Lager der Opposition hinüber; und zu dieser buntgemischten Gesellschaft gesellte sich anfangs noch als zweideutiger Genosse das jüngste Mitglied des Bundestags, der Badener Blittersdorff — neben Smidt sicherlich der beste politische Kopf der Versammlung, aber ein ganz unlauterer Charakter, der durch niedrige Gesinnung und maß- losen Ehrgeiz die Früchte einer reichen Begabung sich selbst verdarb. Wie viele Wandlungen hatte der Dreißigjährige am Ende des Jahres 1822 schon durchlaufen! Als Geschäftsträger in Petersbnrg hatte er die dynastischen Ansprüche seines Fürstenhauses geschickt vertreten und war nebenbei auch dem Russen, wenn sie gar zu anmaßlich über Deutschland absprachen, scharf entgegengetreten; dann ward er, zur Zeit der Wiener Conferenzen, der eifrigste jener Ultras, welche die neuen Landesverfassungen durch Bundesbeschlüsse zerstören wollten; nachher schlug er wieder um und schwelgte, etwa anderthalb Jahre lang, in Triasträumen, bis er end- lich im Herbst 1822 jene Reise nach Wien unternahm und, nunmehr für immer, in das reaktionäre, österreichische Lager überging. Ein Sohn der katholischen Ritterschaft des Breisgaues hoffte er von Haus aus, entweder mit Oesterreichs Hilfe einen badischen Ministerposten oder, noch willkom- mener, eine hohe Stellung im k. k. Dienste zu erlangen; Metternich’s ängstliche Politik wußte aber nichts anzufangen mit diesem unruhigen Pläneschmied, der sich an seine Weisungen selten band und gegebenenfalls selbst vor radikalen Entwürfen nicht zurückgeschreckt wäre. Von kleinlichem Partikularismus war nichts in ihm. Ueber die Stürme im Wasserglase des Karlsruher Landtags urtheilte er mit einer hochmüthigen Verachtung, die von den badischen Liberalen noch weit schmerz- licher empfunden wurde als seine reaktionäre Gesinnung; und wenn er gelegentlich äußerte, die Bundesverfassung sei ein fortwährender Protest gegen die Unterdrückung der Kleinen, oder auch: die Nationalität sei das höchste Gut der Kleinstaaten, das sie niemals fremdem Einflusse opfern dürften — so waren das nur paradoxe Einfälle, die er selber nicht ernst meinte. Seine Hoffnung blieb eine starke, die Einzelstaaten meisternde Bundesgewalt. Nur der ruhelose Thatendrang, nur die Lust sein Licht III. 5. Die Großmächte und die Trias. leuchten zu lassen trieb ihn eine Zeit lang in die Heerschaaren Wangen- heim’s. „Wahrlich, das Geld, das der Staat an mich wendet, soll nicht verloren sein“, schrieb er einmal, und mit frechem Galgenhumor schilderte er die dialektischen Klopffechterkünste der Opposition, der er sich selber ange- schlossen hatte, also: „Belehrt durch das Beispiel der großen Höfe, daß man durch Propositionen, Gegenpropositionen, Dilemmen, Syllogismen, Ketten- schlüsse, Sorites und wie die ganze Batterie logischer Formeln heißt, jeden herzhaften Entschluß in der Politik hintertreiben oder wenigstens ajourniren könne, haben wir uns bemüht, hierin nicht zurückzubleiben, ja vielmehr die Meister in dieser Kunst wenigstens durch die Ausführlichkeit unserer Abhandlungen zu überbieten, so daß es beinah unmöglich ist, es in der Kunst, Alles zu beweisen was man will, weiter zu bringen.“ Von dieser dreisten Stirn glitt der Vorwurf der Treulosigkeit ab wie das Wasser von der Ente. In seiner Jugend ein liederlicher Verschwender, in späteren Tagen ein geriebener Speculant, beurtheilte er die Welt nach seinem eigenen Charakter und bekannte sich offen zu dem machiavellistischen Satze, daß man die Menschen durch Furcht und Hoffnung regieren müsse. Blittersdorff’s Berichte, Frankfurt 10. Juni, 29. Nov. 1821, 27. Mai 1822 ff. Trotz seiner abschreckenden Häßlichkeit war der lange hagere junge Mann ein be- liebter Gesellschafter, obgleich Niemand diesen gemeinen Zügen recht trauen wollte; er beobachtete scharf und sicher, so daß seine Berichte dem Kundigen noch heute reiche Belehrung bieten, und bezauberte Alles durch sein selbst- bewußtes Auftreten, durch klatschsüchtige Plauderei, durch geistreiche Ein- fälle sowie durch ein Wissen, das wenig tief, doch immerhin den Kennt- nissen der meisten anderen Bundesgesandten weit überlegen war. In der Schule eines ehrenhaften Staatslebens hätte Blittersdorff’s Talent vielleicht zu großem Ehrgeiz erzogen werden können, in diesem Bundes- tage ward er nur ein Zänker und ein Rabulist. Das Aergste blieb doch, daß diese wunderliche Oppositionspartei ebenso haltlos in der Luft schwebte wie die Triasträume Wangenheim’s selber. Sie wurzelte nicht in den Gesinnungen und Interessen der Cabinette, sondern in den augenblicklichen Stimmungen der Gesandten, die von da- heim jederzeit eine Zurechtweisung erhalten konnten; und mit vollem Rechte schrieb die badische Regierung an Blittersdorff: am Bundestage kann es wohl eine bairische oder württembergische Partei geben, aber nie- mals eine Partei Aretin oder Wangenheim. Geh.-Rath Jolly, Gutachten zu Blittersdorff’s Denkschrift über die deutsche Politik vom 18. Febr. 1822. Aber die Opposition umfaßte fast alle Talente der Versammlung; in der Debatte war ihr weder Buol’s taktloses Aufbrausen noch Goltz’s redliche Gutmüthigkeit gewachsen. An zuverlässigen Bundesgenossen besaß der Präsidialgesandte nur zwei: den Nassauer Marschall, der durch seine polternde Anmaßung seine Blittersdorff. Langenau. eigenen Freunde in Verlegenheit brachte, und den Gesandten der sech- zehnten Curie, Leonhardi. Dieser trübselige Pedant hatte sich die Ehre, acht deutscheSouveräne, von Hohenzollern bis Waldeck, zu vertreten, im Submissionswege errungen, da er als wohlhabender Frankfurter Hausbe- sitzer mit einem lächerlichen Gehalte vorlieb nehmen konnte, und seine Leistungen entsprachen dem Preise; als einmal eine eilige Sitzung, statt auf den üblichen Donnerstag, schon auf den Samstag und die folgende gar schon auf den Montag angesetzt wurde, da verwahrte er sich lebhaft, denn wie konnte ein Frankfurter auf das Menschenrecht verzichten, Sonn- tags zum Aepfelwein in den Stadtwald oder nach Bockenheim hinaus- zufahren? Also ohne festen Anhalt in der Versammlung, waren die Gesandten der beiden Großmächte auch unter sich entzweit. Der natürliche Gegensatz der Interessen, der in der europäischen Politik immer wieder verhüllt wurde, offenbarte sich unverblümt am Bundestage. Wie unerträglich für den preußischen Stolz war schon die Machtstellung, welche der Präsidial- gesandte sich nach und nach angemaßt hatte. Er allein setzte die Tages- ordnung fest, ohne Vorwissen des Bundestags, und scheute sich nicht selbst dem preußischen Gesandten zuweilen eine widerwärtige Ueberraschung zu bereiten. Er hielt das Archiv nnter seinem Verschluß; denn in dieser Versammlung war Alles provisorisch; sie besaß weder eine eigene Kanzlei noch eine definitive Geschäftsordnung, ihre Gesandten mußten es hin- nehmen, wenn ihnen die k. k. Kanzleibeamten in unterthänigster Gemüth- lichkeit die zur Einsicht verlangten Akten unter allerhand Vorwänden ver- weigerten. Und was für Noth hatte General Wolzogen mit der Ordnung des Bundesheerwesens, das der Hofburg, so lange sie auf Preußens Waffen- hilfe zählen konnte, ganz gleichgiltig blieb; Tag für Tag stieß er auf die geheimen Ränke seines österreichischen Genossen Langenau. Der hegte noch von seinen sächsischen Zeiten her einen unversöhnlichen Haß gegen Preußen, verstand jedoch seine Gesinnung so geschickt hinter der Maske derber militärischer Freimüthigkeit zu verbergen, daß er die gesammte Bun- desmilitärcommission hinter sich herzog. Nur Wenige wußten, daß dieser offenherzige Soldat der vertrauteste Rathgeber Metternich’s in allen Fragen der Bundespolitik war und zugleich durch die geheime k. k. Polizei in Frankfurt jeden Brief erbrechen, jedes Gespräch der Bundesgesandten be- horchen ließ. Da die vierte Bundesfestung Ulm, Dank dem ewigen Ge- zänk Württembergs und Badens, in einer absehbaren Zukunft nicht ge- baut werden konnte, so suchte sich Oesterreich, den Verträgen zuwider, aus- schließlich der Festung Mainz zu bemächtigen und verweigerte den Preußen unter lügnerischen Ausreden den zugesagten Wechsel im Commando. Immer wieder verlangte Goltz, daß die 20 Mill. französischer Festungsgelder, welche Metternich eigenmächtig dem Hause Rothschild gegen einen einfachen Schuldschein anvertraut hatte, zu gleichen Theilen vorläufig an Preußen und Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 19 III. 5. Die Großmächte und die Trias. Oesterreich verliehen, die Zinsen verdoppelt und für die Erhaltung der be- stehenden Bundesfestungen verwendet würden. Goltz, Rechtfertigung meines Verhaltens in Frankfurt, 9. Sept. 1824. Oesterreichs Finanzen konnten aber ohne das Wohlwollen des großen Bankhauses nicht bestehen, und da auch die kleinen Staaten den preußischen Gesandten nicht herz- haft zu unterstützen wagten, so blieb es dabei, daß der Deutsche Bund der Firma Rothschild Jahr für Jahr etwa eine halbe Million Franken schenkte. Im Verlaufe dieser Händel machte selbst der friedfertige Goltz die Er- fahrung, welche seitdem keinem der preußischen Bundesgesandten erspart blieb, daß jeder pflichtgetreue Preuße, sobald er die k. k. Bundespolitik näher kennen lernte, zum Gegner Oesterreichs werden mußte. Er entfremdete sich gänzlich seinem österreichischen Amtsgenossen; und wie seine Unter- gebenen gesinnt waren, das lehrte eine geheime Denkschrift des Legations- raths Küpfer über Preußens deutsche Politik, welche Goltz im Jahre 1822 nach Berlin sendete. Sie rieth dem Berliner Hofe, vorläufig das öster- reichische Bündniß noch aufrechtzuhalten, doch unter der Hand die frideri- cianische Politik wieder aufzunehmen und durch entschlossene Vertheidigung des „protestantischen Princips“ die kleinen Höfe im Süden wie im Norden an sich zu ziehen, damit dereinst am Tage der unausbleiblichen Tren- nung das ganze oder doch fast das ganze nichtösterreichische Deutschland sich der Führung Preußens unterordne. Die Denkschrift war nur die Privatarbeit eines ehrgeizigen, wenig zuverlässigen jungen Beamten, der bald nachher den Staatsdienst verlassen mußte, merkwürdig allein als ein Zeichen der Gesinnungen der preußischen Bundesdiplomatie. Sie erlangte jedoch späterhin eine ganz unverdiente Berühmtheit, da sie durch einen Be- amten der Gesandtschaft, den gefürchteten Demagogen Gustav Kombst, ge- stohlen und in der liberalen Presse allgemein für ein unheimliches Werk Eichhorn’s gehalten wurde — ein thörichter Verdacht, den die bureaukratische Steifheit jener Tage leider zu widerlegen verschmähte. Küpfer, Unmaßgebliche Ideen über das politische System Preußens in Bezug auf Deutschland — im Wesentlichen richtig abgedruckt in (Kombst) Authentische Akten- stücke aus den Archiven des D. Bundes (Straßburg 1835) S. 1, in Welcker’s Wichtigen Urkunden S. 356 u. s. w. Die Denkschrift wurde nachher von Küpfer breiter ausge- arbeitet und am 18. Dec. 1824 nochmals an Bernstorff übersendet. In diesen Krieg Aller gegen Alle griffen auch noch die Diplomaten des Auslands verwirrend ein. Da war der russische Gesandte Anstett, ein unverbesserlicher Ränkeschmied, der anfangs wohl mit Kapodistrias’ Vorwissen, nach dessen Sturz aber ganz auf eigene Faust und gegen Nesselrode’s Absichten sein unterirdisches Handwerk trieb. Ueberall zischelte er umher um die kleinen Gesandten gegen die beiden Großmächte aufzu- stiften; allwöchentlich mußte Blittersdorff berichten, was „man“ oder was „der dicke Freund, der Freund der nicht mein College ist“ wieder einmal Die Bundes-Kriegsverfassung. geflüstert hatte. Unter Anstett wirkten seine allbekannten geheimen Agenten Faber und Strinkewitsch; sie trieben es mit dem Horchen so arg, daß man nach Kapodistrias’ Abgang doch für gerathen hielt sie aus der Bun- desstadt abzurufen. Minder bemerkbar, doch im Stillen sehr mächtig war der Einfluß des französischen Gesandten Reinhard, der auch mit den Unzufriedenen des linken Rheinufers wahrscheinlich noch geheime Ver- bindungen unterhielt. Als geborener Schwabe, als geistvoller Gelehrter, als gemäßigter Liberaler und natürlicher Gönner der troisième Alle- magne stand er dem württembergischen Gesandten besonders nahe, und obwohl Wangenheim’s ehrlicher Patriotismus allen Rheinbundsgedanken völlig unzugänglich blieb, so konnte es doch kaum fehlen, daß der unge- stüme, phantastische Deutsche zuweilen unbewußt von dem klugen Halb- franzosen gegängelt wurde. Wie ging ihm das Herz auf, als sein Freund Reinhard ein glänzendes Fest gab um Goethe’s Genesung von schwerer Krankheit und zugleich die Geburt des württembergischen Kronprinzen zu feiern. Wangenheim an Hartmann, 14. März 1823. — Unter solchen Umständen konnten die Verhandlungen über das Bun- desheerwesen nur ein ekelhaftes Bild deutscher Zerrissenheit bieten, das den häßlichsten Erinnerungen des Regensburger Reichstags keineswegs nachstand. Am 9. April 1821 einigte sich der Bundestag endlich über die „Allgemeinen Grundrisse der Deutschen Kriegsverfassung“ und am 11. Juli 1822 über die „Näheren Bestimmungen“ dazu, so daß fast sechs Jahre nach der Eröffnung der Bundesversammlung die Grundlagen des Heerwesens auf dem Papiere fertig standen. Das Ergebniß war, da Oesterreich seinen Einfluß nicht gebrauchen wollte, eine gründliche Nieder- lage für Preußen, ein vollständiger Sieg der kleinen Königreiche. Das Bundesheer sollte etwa 300,000 Mann stark sein; davon stellte Oester- reich drei Armeecorps, 95,000 Mann. Preußen, das mit drei Vierteln seiner Bevölkerung dem Bunde angehörte, durfte nur ein Drittel seines Heeres, drei Corps mit 80,000 Mann, stellen; so blieb den Kleinen die Genugthuung, daß sie selber mehr Bundestruppen als jede der beiden Großmächte — vier Corps mit reichlich 120,000 Mann — in den Tabellen aufweisen konnten. Das siebente Corps war bairisch, das achte umfaßte die übrigen süddeutschen Staaten, das zehnte Hannover und die Kleinstaaten Niederdeutschlands; diese Truppenkörper mochte man auf der Landkarte zur Noth für eine Einheit halten. Damit aber der König von Sachsen sich ebenfalls den Besitz eines Corps-Generals gönnen konnte, wurde noch ein wundersames neuntes Armeecorps ausgeklügelt, das die Truppen von Sachsen, Thüringen, Nassau und Luxemburg umfassen sollte — eine Kriegsmacht, welche sich natürlich niemals auch nur zu einem Manöver zusammenfand. 19* III. 5. Die Großmächte und die Trias. In ihrem Eifer für die föderalistische Gleichheit hatten Wangenheim und seine Freunde alle Vorbedingungen militärischer Ordnung und Schlag- fertigkeit absichtlich zerstört. Die beiden Hauptsätze dieser Kriegsverfassung, die Artikel 5 und 8, lauteten: kein Bundesstaat, der ein eigenes Armee- corps stelle, dürfe andere Truppen mit den seinigen verbinden, und selbst der Schein der Suprematie eines Bundesstaates über den andern solle vermieden werden. Damit war jede Möglichkeit verloren, die haltlosen Contingente der kleinsten Staaten zu einigermaßen brauchbaren Heertheilen auszubilden. Die Stärke des Bundesheeres, eins vom Hundert der Be- völkerung, reichte gegenüber den Streitkräften Rußlands und Frankreichs schlechterdings nicht aus und mußte im Verlaufe eines langen Krieges völlig ungenügend werden, weil die Ersatztruppen nicht mehr als ⅙, im äußersten Falle ½ Procent der Bevölkerung betragen durften; das ganze System beruhte auf der Erwartung, daß Preußen freiwillig dreimal mehr als seine Bundesgenossen leisten würde. Der im Kriegsfalle vom Bun- destage — das will sagen: durch die Mittelstaaten — gewählte Bundes- feldherr entbehrte jeder Selbständigkeit, da ihm Vertreter der verschiedenen Kriegsherren zur Wahrung der Interessen ihrer Contingente beigegeben wurden; um ihn vollends zu lähmen, beantragten Württemberg und Baiern sogar, diesmal doch vergeblich, daß er seinen Kriegsplan vorher der Bun- desversammlung vorlegen müsse. Dann stritt man, ob außer dem Feld- herrn auch sein Generalleutnant und sein Generalquartiermeister dem Bunde vereidigt werden sollten. Wenn der Stoff des Gezänks auszu- gehen drohte, so warf Wangenheim die beliebte Frage auf, ob im vor- liegenden Falle Einstimmigkeit oder einfache Mehrheit erforderlich sei? — oder die noch fruchtbarere: wer eigentlich an der Verschleppung des Ge- schäfts schuld sei? Wurde diese Saite angeschlagen, dann waren die Strei- tenden immer einig, dann versicherten alle mit der gleichen Entrüstung: „der Diesseite kann die Verzögerung auf keine Weise zur Last kommen.“ Dazwischen hinein spielte noch der Streit um die Bundesfestungen. Obgleich die Besatzungsverhältnisse von Mainz und Luxemburg längst durch europäische Verträge bestimmt waren, so erhob Wangenheim doch das Be- denken: der Bund habe an jenen Verträgen keinen Theil genommen und brauche mithin die beiden Bundesfestungen auch nicht zu übernehmen; mindestens müsse die Ernennung des Gouverneurs in Friedenszeiten dem Landesherrn der Festungsstadt überlassen werden, da ein „fremder Ober- befehl“ für einen deutschen Souverän allzu lästig sei. So währte denn in Mainz und Luxemburg der bisherige provisorische Zustand noch immer fort, und die Festungswerke verfielen zusehends. Im Jahre 1822 wurde die Bodenaufnahme für die Bundesfestung Rastatt vollendet, zwei Jahre darauf der vollständige Festungsplan an die Militärcommission eingereicht; doch Alles blieb liegen, weil man noch immer nicht wußte, ob Rastatt oder Ulm oder beide Festungen zugleich befestigt werden sollten. Für Landau Streit wegen der kleinen Contingente. verwendete Baiern in den Jahren 1816—30 nur 1 Mill. Gulden, für Germersheim, das ebenfalls Bundesfestung werden sollte, gar nur 167,000 Gulden, also noch nicht einmal die Zinsen der ihm ausgezahlten fran- zösischen Gelder. Die Preußen, die in diesem Hexensabbath partikularisti- scher Nichtswürdigkeit allein noch an das Vaterland dachten, hatten ihres Ekels kein Hehl, wie Blittersdorff selbst seinem Hofe gestehen mußte, und Goltz schrieb verzweifelnd nach Berlin: er widerspreche nicht mehr, sonst komme gar nichts zu Stande. Berichte von Blittersdorff, 18. Nov., von Goltz 13. März 1821 u. s. w. Als nun endlich die Grundzüge der Kriegsverfassung doch vereinbart waren, begann sofort ein neuer Zwist. Da das Gesetz alle Truppen- gattungen nach der Bevölkerungszahl gleichmäßig auf alle Souveräne ver- theilte, so ergab sich bald, daß ein großer Theil der deutschen Fürsten nicht im Stande war ein Reiterregiment oder eine Batterie zu stellen, sondern sich mit Truppentheilen begnügen mußte, welche die höfliche Amts- sprache des Bundestags mit den wohllautenden Namen „Cavallerie- oder Artilleriekörper“ bezeichnete. Der Cavalleriekörper des Fürsten von Liechten- stein bestand aus acht Pferden. Solche Heersäulen schienen doch selbst den Strategen des Bundestags bedenklich. Er gestattete daher den allerkleinsten Staaten — denn jeder Zwang gegen die Souveräne wurde grundsätzlich vermieden — durch freie Uebereinkunft mit den mächtigeren Genossen ihres Armeecorps für die Stellung dieser Specialwaffen zu sorgen. Da erhob jedoch der Herzog von Oldenburg geharnischten Widerspruch. In einer langen Denkschrift führte er aus: für große Staaten sei die Erhaltung einer starken Heeresmacht eine „Selbstbefriedigung“, ein Mittel, ihr eigenes politisches Ansehen zu sichern, für kleine nur eine passive Pflicht; auch werde Niemand leugnen, daß ein kleines Contingent im Kriege „das Opfer eines Augenblicks“ werden könne, was sich von dem preußischen Heere nicht behaupten lasse; da mithin das Vergnügen für die Kleinen geringer, die Gefahr größer sei, so verlangte er als sein gutes Recht, daß ihm seine Last erleichtert und die Stellung eines ungemischten Infanteriecorps ge- stattet würde. Der Landgraf von Homburg war der entgegengesetzten Ansicht. Er sollte 29 Reiter, 2 Pioniere, 3 reitende und 11 Fuß-Artille- risten zum Bundesheere stellen und bestand darauf diese Truppenmacht in unverfälschter Homburgischer Ursprünglichkeit zu liefern, weil eine Ver- tretung durch einen fremden Souverän kostspieliger sein und überdies das Homburgische Geld „in das Ausland“ locken würde. Nassau dagegen be- anspruchte das Vorrecht, nur Fußvolk und Artillerie zu stellen, und da Metternich diesen Wunsch seines Freundes Marschall unter der Hand unterstützte, so hielt sich Wangenheim verpflichtet, leidenschaftlich zu wider- sprechen: wolle man etwa, so fragte er, die Bundesstaaten der anderen Armeecorps, Nassau zu Liebe, nöthigen, das neunte Corps durch Reiterei III. 5. Die Großmächte und die Trias. zu verstärken? würden dort „diese fremden Truppen immer mit der gleichen Aufmerksamkeit, Schonung und Liebe behandelt werden“, wie die Soldaten des neunten Corps selber? So ging es weiter, ein endloser, heilloser Streit, der die Thatkraft der Militärcommission so vollständig in Anspruch nahm, daß in den Jahren 1822—30 kein irgend nennenswerther Be- schluß über die Organisation des Bundesheeres mehr zu Stande kam. Erst als durch die Pariser Julirevolution die Gefahr eines französischen Krieges näher gerückt ward, ermannte sich der Bundestag am 9. Dec. 1830 zu dem verständigen Beschlusse, die allerkleinsten Contingente, von Weimar abwärts, zu einer für den Festungsdienst bestimmten Reserve-Infanterie- division zu vereinigen; freilich blieb es sehr zweifelhaft, ob die Bücke- burger und die Reußen im Kriegsfalle rechtzeitig in die rheinischen Festungen gelangen würden. Von gemeinsamen Truppenübungen, von irgend einer festeren Ver- bindung zwischen den Contingenten der Armeecorps war in Friedenszeiten gar nicht die Rede; nur die Staaten des achten Armeecorps trafen einige, ganz ungenügende, Verabredungen über gleichmäßige Bewaffnung sowie über die Ernennung des commandirenden Generals — natürlich nicht ohne mannichfachen Streit, denn es währte lange, bis Württemberg und Baden sich herbeiließen „die schwächste Macht“, Darmstadt als gleich- berechtigt anzuerkennen. Blittersdorff’s Berichte, 29. Nov. 1821 ff. Ein Cartell für wechselseitige Auslieferung der Fahnenflüchtigen war verheißen; doch die Abstimmung dauerte fünf Jahre, von 1820—25; dann blieb wieder Alles liegen, bis endlich im Jahre 1831 ein Beschluß zu Stande kam, der aber so mangelhaft ausfiel, daß die Zweifel und Beschwerden kein Ende nahmen. Ueber die Verpflegung des Bundesheeres konnte man sich während eines vollen Menschenalters nicht einigen. Die deutschen Fürsten besaßen nunmehr eine Kriegsherrlichkeit, wie sie ihnen so unbeschränkt noch niemals zugestanden hatte, und unter- stützt durch ihre haushälterischen Landtage mißbrauchten sie dies Recht zu übermäßigen Beurlaubungen, welche manches Contingent fast bis zur Kriegstüchtigkeit eines Milizheeres herunterbrachten. Von den geworbenen Söldnern der Hansestädte bis zu Preußens allgemeiner Wehrpflicht war fast jedes erdenkliche System der Heeresorganisation im Deutschen Bunde vertreten. Nach den gewaltigen Wandlungen, welche das Kriegswesen in den napoleonischen Zeiten erfahren hatte, waren die kleinen Contingente des Bundesheeres fast ebenso unbrauchbar wie weiland die Reichsarmee des 18. Jahrhunderts und auch in ihrer äußeren Erscheinung fast ebenso lächerlich. Der einfache militärische Grundsatz, der eine möglichst gleich- mäßige Bekleidung der Waffengenossen gebot, wurde geradezu auf den Kopf gestellt. Jeder kleine Kriegsherr suchte „die Nationalität“ seiner Wangenheim und die Köthener Händel. Truppen zu wahren, indem er sie recht auffällig von den Truppen des Nachbarstaates unterschied, damit der Feind immer genau wissen konnte wen er vor sich habe; die Erfindung neuer Uniformen wurde bald zu einem Sport, der die zahlreichen Mußestunden deutscher Kleinfürsten ver- gnüglich ausfüllte. Nur wenige Souveräne folgten dem verständigen Bei- spiele des Großherzogs von Baden, der seine Truppen nach preußischem Muster kleidete. Die Hannoveraner trugen noch die rothen englischen Röcke, die Braunschweiger die dunkle Tracht der Schwarzen Schaar; die Darmstädter prangten in kleeblattförmigen Epauletten; eine württem- bergische Reiterabtheilung führte, wohl der russischen Verwandtschaft zu Ehren, Lanzen und Pelzmützen nach Kosakenart; die Bückeburgische Uni- form war eine kühne Combination von bairischen Raupenhelmen und schwarzen Braunschweiger Röcken; im Königreich Sachsen verfiel man gar auf eine Farbenzusammenstellung, welche vermöge ihrer Scheußlichkeit gegen jede Nachahmung gesichert war, man gab dem beklagenswerthen Fußvolk grüne Fräcke und hellblaue Hosen und fügte nachher noch eine Art Zipfel- mützen mit Schirmen hinzu. Es schien als wolle die partikularistische Eitelkeit diese tapferen deutschen Krieger, die unter der Führung preußi- scher Generale die besten Soldaten der Welt werden konnten, absichtlich dem Gespött preisgeben; für die Frankfurter Gassenbuben war es immer ein Fest, wenn die Bundes-Militärcommission in ihren abenteuerlich bunt- scheckigen Uniformen zur Parade erschien. Alles in Allem bewährte sich dies Werk kleinköniglichen Dünkels und österreichischer Trägheit so jäm- merlich, daß fortan jedesmal, wenn ein Kriegsfall drohte, auch sofort die Frage erwogen wurde, wie man die Bundeskriegsverfassung über den Haufen stoßen solle; denn immer sobald Noth an Mann kam zeigte sich mit überwältigender Klarheit, daß Oesterreich durch seinen italienischen Besitz, die Mittelstaaten durch ihre Ohnmacht gelähmt waren und nur Preußen die deutschen Grenzen zu vertheidigen vermochte. Noch feindseliger als in diesen Heeresangelegenheiten trat Wangen- heim dem preußischen Gesandten in dem elenden Köthener Handel entgegen. Er hatte kein Auge für den Unfug des Anhaltischen Schmuggels; ihm genügte, daß der Buchstabe — aber auch nur der Buchstabe — des Bun- desrechts gegen Preußen sprach. Mit allen Mitteln der Executionsord- nung, nöthigenfalls mit den Waffen wollte er den Friedensbrecher heim- suchen, und so heilig erschien ihm dieser Kampf, daß er noch ein Menschen- alter später, als Niemand mehr daran dachte, alle seine alten Köthener Gutachten veröffentlichte um den Deutschen zu zeigen, welch ein edler Geist in ihrem alten Bundestage gewohnt habe. In politischen Macht- fragen ist aber Niemand unparteiisch, und auch dieser begeisterte Wahrer des Bundesrechts war es nicht; denn er hoffte selbst auf einen Sonder- zollverein der Kleinstaaten und sah in Preußens Handelspolitik den ge- fährlichen Gegner seiner eignen Pläne. Das Ungeschick des Grafen Goltz, III. 5. Die Großmächte und die Trias. der die politisch unanfechtbare Sache Preußens mit zweifelhaften Rechts- gründen vertheidigte, gestattete dem Württemberger manchen kleinen Ein- tagserfolg; doch bald mußte Wangenheim bemerken, daß seine eigenen Freunde, Aretin vornehmlich, kopfscheu wurden. Wer konnte auch im Ernst glauben, daß Preußen einem Bundesbeschlusse sein Zollsystem opfern würde? — und — meinte Blittersdorff in seiner frivolen Weise — „glück- licherweise bietet die Bundesgesetzgebung Ausflüchte genug dar um jede Sache beliebig in die Länge zu ziehen.“ Auch Graf Buol, der anfangs dem Streite mit Schadenfreude zugesehen hatte, zog sich besorgt zurück, seit Wangenheim’s Absicht eine dritte Macht in Deutschland zu gründen immer dreister heraustrat. Den feindseligen Ausschußberichten, welche den preußischen Staat, unter dem Jubel der liberalen Presse, mit argen Vor- würfen überhäuften, folgte kein entscheidender Beschluß; die leidige Sache ward verschleppt, bis nach langen Jahren Anhalt freiwillig den preußischen Forderungen nachgab. — Einen wohlthuenden Gegensatz zu diesen partikularistischen Thorheiten bildete Wangenheim’s Verhalten in den Streitfragen des Verfassungs- rechts der Bundesstaaten. Hier zeigte sich Alles was tüchtig war in dem seltsamen Manne: sein Freimuth, sein Rechtsgefühl, sein Wissen und sein Fleiß. Er wurde die Seele des Ausschusses für Beschwerden und Petitionen, der denn auch in der Hofburg als Feuerheerd der Bundes- tags-Demagogie betrachtet wurde. Freilich blieb diese rastlose Thätigkeit ebenso unfruchtbar wie der Bundestag selber, aber Wangenheim verstand, sie für den Gedanken des Bundes der Mindermächtigen zu verwerthen. Er unterhielt mit der liberalen Presse lebhaften Verkehr und bald mel- deten die Zeitungen fast allwöchentlich, wie tapfer sich Württemberg wie- derum in Frankfurt aller Bedrängten angenommen habe. Der Glaube an die liberale Gesinnung der süddeutschen Höfe begann schon zum all- gemeinen Vorurtheil zu werden. Auch das Ausland eignete sich diese An- sicht an, schon weil die tonangebende französische Presse in den Staaten der Trias die Verbündeten Frankreichs liebte; der amerikanische Publicist A. Everett, der im Jahre 1822 die deutschen Dinge ärger fand als die Zustände Hinterasiens, sah in dieser großen Wüste der Knechtschaft nur eine Oase: Württemberg und seine Nachbarlande. Wangenheim’s Berichte über den Detmolder Verfassungsstreit, über die Klage der alten Stände Schleswig-Holsteins gegen die dänische Re- gierung erregten in den Zeitungen dankbare Anerkennung, in der Hof- burg wachsenden Unwillen; doch ein Sturm des Unmuths ging durch das österreichische Lager, als der Württemberger sich auch der westphälischen Domänenkäufer, die von den hessischen Gerichten auf Befehl des Kurfürsten ungehört abgewiesen wurden, tapfer annahm. Vor wenigen Jahren hatte freilich der Bundestag selber sich für diese Unglücklichen verwendet, jetzt aber war den Diplomaten der Eschenheimer Gasse der Muth gesunken; sie wollten Wangenheim und die hessischen Domänenkäufer. sich nicht noch einmal mit diesem Kasseler Despoten einlassen, der auf alle Mahnungen des Bundes mit Beschimpfungen antwortete und dabei noch der Gunst Metternich’s sicher war. S. oben II. 150 ff. In Berlin war man längst zu der Einsicht gekommen, daß der Bund dem kurhessischen Willkürregimente nicht steuern könne; Preußen hatte daher mit schwerer Mühe bei den Höfen von Hannover, Braunschweig, Kassel endlich (1821) durchgesetzt, daß die vier Erben des Königreichs Westphalen zu Berathungen zusammentraten um sich über gemeinsame Rechtsgrundsätze zu verständigen. Graf Goltz wünschte also, der Bundestag möge, statt nochmals einen unausführbaren Beschluß zu fassen, zunächst das Ergebniß dieser Verhandlungen abwarten. Hannover dagegen, Oldenburg, Kurhessen sowie mehrere andere kleine Kronen fanden das legitime Recht und das monarchische Princip in ihren Grund- vesten bedroht wenn man irgend eine Regierungshandlung des Usurpators Jerome als rechtsverbindlich anerkenne. Daß der kurhessische und die beiden welfischen Staaten in den Jahren 1807—13 unzweifelhaft nicht mehr bestanden hatten und mithin eine völkerrechtlich giltige debellatio vorlag, übergingen sie mit Stillschweigen; auch daran erinnerten sie sich nicht, daß in ihren eigenen Landen mediatisirte Fürsten saßen, welche die neue thatsächliche Staatsgewalt noch keineswegs sämmtlich als legitim anerkannt hatten. Unverkennbar sprach aus diesem legitimistischen Eifer die geheime Angst; die Souveräne fühlten sich ihrer Kronen nicht ganz sicher, sie dachten an den langmüthigen preußischen Nachbar und an die Möglichkeit einer neuen Entthronung. Welch ein Aufsehen also, als Wangenheim in einem gründlichen Berichte zeigte, der hessische Kurfürst sei offenbar der Rechtsverweigerung schuldig und müsse von Bundeswegen angehalten werden der Justiz freien Lauf zu lassen. Dann erwies er, in der Form allerdings nicht glücklich, den unanfechtbaren Satz, daß in jedem Staate irgend eine Regierung bestehen müsse: „der ewige Staat spricht durch jeden Regenten; die Staatsgewalt berechtigt das regierende Subject nur dazu wozu sie dasselbe verpflichtet.“ Wiederholt berief er sich dabei auf den verdienten kurhessischen Richter Pfeiffer und auf Ludwig Klüber’s Oeffentliches Recht. Eben diese Berufung verschlimmerte nur den Eindruck der ehrlichen Worte Wangenheim’s. Vor Kurzem noch hatte der Herausgeber der Akten des Wiener Congresses bei den Cabinetten selbst unbestritten für den ersten deutschen Staatsgelehrten gegolten; jetzt heftete sich der Argwohn, der überall umherschlich, auch an Klüber’s reinen Namen. Als die zweite Auflage seines Oeffentlichen Rechts erschien und gleich darauf sein alter treuer Gönner Hardenberg starb, verklagte ihn der Nassauer Marschall in Berlin wegen demagogischer Gesinnung. Trotz seiner ungeheueren Gelehrsamkeit war Klüber kein schöpferischer wissenschaftlicher Kopf; un- III. 5. Die Großmächte und die Trias. bekümmert um die neuen Ideen der historischen Rechtsschule hielt er die hergebrachten Doctrinen des Naturrechts fest, sogar Rousseau’s Lehre vom ursprünglichen Vertrage, wie sie Kant der deutschen Rechtswissenschaft über- liefert hatte; auf diese veralteten allgemeinen Grundsätze ließ er jedoch eine streng sachliche, überaus stoffreiche Darstellung des positiven Rechtes folgen, welche nirgends über gemäßigte constitutionelle Ansichten hinausging und, in scharfem Gegensatze zu Rotteck’s geschichtsfeindlichem Vernunftrecht, überall den Zusammenhang der Gegenwart mit dem alten Reichsrecht nach- zuweisen suchte. Marschall’s Anklage wirkte weiter. Metternich ließ das verdächtige Werk durch seinen Gentz prüfen und erklärte darauf, seit Jahren sei kein so revolutionäres Buch in Deutschland erschienen. Hatzfeldt’s Bericht, 8., 16. Jan. 1823. Schmalz aber, der allezeit strebsame, hielt sich verpflichtet der studirenden Jugend ein Gegengift zu reichen und schrieb selber ein Deutsches Staatsrecht, ein Buch, das, minder fanatisch als andere Schriften des Verfassers, doch wegen seiner Gedankenarmuth fast unbeachtet blieb. In Frankfurt wurde Klüber, obgleich er der preußischen Gesandtschaft als Rechtsrath beigegeben war, von allen Oesterreichern ängstlich gemieden. Daß Wangenheim sich am grünen Tische des Bundestags auf eine solche Autorität berief, erschien in der Hofburg als unglaubliche Frechheit, und Metternich schrieb wüthend: „diese erbärmliche Persönlichkeit hat durch diesen Bericht das Siegel unter ihre Verdammniß gesetzt.“ Metternich an Berstett, 24. Juni 1823. Zu allem Unheil ließ Wangenheim’s Attach é Robert Mohl eben jetzt seine Erstlingsschrift über die Rechtspflege des Bundes erscheinen, ein junger Gelehrter, der mit seinem grundehrlichen Freimuth, seiner wissenschaftlichen Unbefangenheit in dieser Frankfurter Gesellschaft wie ein Fremdling erschien; in seinem Buche unterstand er sich sogar die Abstimmungen einiger Bundesgesandten scharf zu tadeln. Für Metternich und Hatzfeldt stand jetzt außer Zweifel, daß sich eine ganze Bande literarischer Mordbrenner um den Württemberger schaarte. Unterdessen hatte Wangenheim gegen das Schooßkind Metternich’s, gegen die Mainzer Central-Untersuchungscommission einen kühnen, wohl- berechtigten Angriff unternommen. Mit Ausnahme der sieben Regierungen, welche an der schwarzen Commission selber theilnahmen, blieben die deutschen Höfe ohne Kenntniß von dem Treiben der Mainzer Demagogenverfolger, obgleich die Commission gesetzlich verpflichtet war dem Bundestage Bericht zu erstatten. Im Sept. 1820, nachdem dieser sonderbare Zustand fast ein Jahr gewährt hatte, verlangte Wangenheim schleunige Einforderung des Berichts; mehrmals wiederholte er sodann sein Begehren, aber die Mainzer ver- harrten in tiefem Schweigen. Da riß ihm die Geduld, und am 14. März 1822 beantragte er kurz und gut die Auflösung dieser Behörde, die bisher noch keinen einzigen namhaften Mann verhaftet, also offenbar nichts Er- Wangenheim gegen die Mainzer Commission. hebliches entdeckt habe: es werde hohe Zeit die erschreckten Gemüther end- lich zu beruhigen, auch besitze jeder Bundesstaat genügende Mittel um die demagogischen Umtriebe selber zu bestrafen. Daß Württemberg selber einst der Einsetzung der Commission zugestimmt hatte, wurde freilich wohl- weislich verschwiegen. Und seltsam, diese kecke Kriegserklärung gegen die Karlsbader Politik fand die Mehrheit im Bundestage. Acht Stimmen des Engeren Rathes, lauter Kleinstaaten von Baden abwärts, schlossen sich dem württembergischen Antrage an; die beiden Großmächte und die drei größten Königreiche wurden von den Kleinen überstimmt. Mehrere der kleinen Souveräne handelten allerdings lediglich aus gekränktem Selbst- gefühl, und dem geizigen Kurfürsten von Hessen war an der Mainzer Commission nur das Eine anstößig, daß sie Geld kostete; auch mögen einige Gesandte der Mehrheit, fortgerissen durch Wangenheim’s Bered- samkeit, auf eigene Faust gehandelt haben. Blittersdorff vollends schloß sich nur darum an, weil die Mainzer dem reaktionären Feuereifer des Karlsruher Hofes noch nicht thatkräftig genug erschienen. Berstett an Marschall, 26. Juli 1822. Gleichviel, es blieb doch aller Ehren werth, es war die beste That dieser so seltsam ge- mischten Opposition, daß sie das arge Nest der politischen Verdächtigung und Verfolgung auszunehmen versuchte. Graf Buol, der mit dem Präsidenten der Untersuchungscommission geheimen Briefwechsel unterhielt, war um so peinlicher überrascht, da sogar zwei in Mainz vertretene Höfe, Baden und Darmstadt, mit der Mehr- heit gestimmt hatten. Um Schlimmeres zu verhüten gab er den Mainzer Getreuen einen Wink, und am 30. Mai lag endlich der verlangte Rechen- schaftsbericht nebst zweiunddreißig Beilagen, Alles wohl versiegelt, auf dem Tische der Bundesversammlung. In einem Begleitschreiben erklärte die Mainzer Commission, über die noch schwebenden Untersuchungen ent- halte sie sich jeder Mittheilung, weil sie eine vorzeitige Veröffentlichung befürchte — ein boshafter Hieb auf Wangenheim, der schon mehrmals unvorsichtig aus der Schule geplaudert hatte. Der Württemberger und seine Genossen hofften nunmehr endlich das lichtscheue Treiben genau kennen zu lernen, aber die österreichische Gemüthlichkeit wußte sich zu helfen. Buol schlug vor, die versiegelten Papiere zunächst einem Aus- schusse zu überweisen, der aus den sieben bereits in Mainz vertretenen Staaten gebildet werden sollte. So geschah es, und Wangenheim nebst seinen Freunden erfuhr von den Mainzer Vorgängen nichts weiter als was der Ausschuß der sieben Eingeweihten dem Bundestage mitzutheilen für gut fand. An die Auflösung der unheimlichen Behörde war vollends noch gar nicht zu denken; denn ihr Rechenschaftsbericht reichte nur bis zum Jahre 1821; Jahre vergingen bis die Ergänzungen einliefen, und so blieb den Mainzer Demagogenverfolgern noch eine lange Frist fröhlichen Wirkens gesichert. — III. 5. Die Großmächte und die Trias. Auch außerhalb des Bundestags entfaltete der Württemberger eine rastlose Betriebsamkeit. Die Frankfurter Conferenz der Staaten der oberrheinischen Kirchenprovinz tagte noch immer von Zeit zu Zeit unter seiner Leitung, und obwohl die Verhandlungen jetzt nur noch einen sehr unschuldigen Gegenstand, die Einrichtung einer kleinen Erzdiöcese betrafen, so hoffte Wangenheim doch zuversichtlich, aus diesen Conferenzen werde ein neues aufgeklärtes nationales Kirchenrecht, zunächst eine Generalsynode für ganz Deutschland hervorgehen. In überschwänglichen Reden feierte er die Erfolge dieser rein deutschen Höfe, die „das Episcopalsystem in seiner ganzen Fülle und Würde hergestellt“ hätten. „So ist eine Leuchte aufgesteckt worden, rief er entzückt, welche sich durch die giftigen Dünste, die sich hie und da gespenstisch zu Schattenbildern aufthürmen, schwer- lich verdunkeln lassen wird.“ In Wahrheit hatten die oberrheinischen Staaten außer der Feststel- lung ihrer neuen Diöcesangrenzen bisher noch gar nichts erreicht, nicht einmal eine bündige Vorschrift über die Bischofswahlen; und als sie jetzt versuchten ihren künftigen Landesbischöfen eine streng bureaukratische Kir- chenpragmatik napoleonischen Stils aufzuerlegen, da begegneten sie dem entschiedenen Widerspruche des Vaticans. Auch die Candidaten, welche sie der Curie, nach Vorschlägen ihrer Landesgeistlichkeit, für die erste Be- setzung der neuen Bischofssitze nannten, mißfielen dem Papste durchweg. Er antwortete durch eine Gegenliste von vierzehn Namen — der junge Räß, der Herausgeber des Mainzer Katholiken war auch mit darunter — aber diese vierzehn heiligen Nothhelfer, wie man sie in Karlsruhe nannte, schienen wieder den Cabinetten unerträglich. In Baden hatten alle Dekanate des Landes ihren Bisthumsverweser Wessenberg als den Würdigsten für das erzbischöfliche Amt bezeichnet, die Regierung aber fürchtete sich vor ihm und versuchte umsonst ihn zu freiwilligem Verzicht zu bewegen; Blittersdorff rieth sogar seinem Gönner Berstett, man möge den unbequemen Mann in Wien als einen Ultraliberalen verdächtigen, damit er nicht etwa in Rottenburg, wo er ebenfalls im Vorschlage war, zum Bischof ernannt würde. Blittersdorff an Berstett, 27. April 1822. Die Einrichtung der neuen Kirchenprovinz gerieth einige Jahre lang ganz ins Stocken. Erst lange nach Wangen- heim’s Sturz kamen die Dinge wieder in Fluß, als Berstett (1824), durch Metternich unterstützt, eine geheime Verhandlung in Rom begann. Da endlich, nach langen und peinlichen Unterhandlungen, erließ der Papst am 11. April die Bulle Ad dominici gregis custodiam, zur Ergänzung der Oberrheinischen Circumscriptionsbulle. Sie wurde von den Regie- rungen nur mit Vorbehalt veröffentlicht, weil sie über die Priesterseminare und die bischöfliche Gerichtsbarkeit einige ganz unannehmbare Vorschriften enthielt. Doch mindestens die Frage der Bischofswahlen kam jetzt zum Einrichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz. Abschluß: auch die oberrheinischen Domcapitel wurden, wie die preußischen, vom Papste angewiesen, nur Männer, welche dem Landesherrn genehm seien, zu wählen. Nunmehr verständigte man sich leicht über die Personen der ersten Bischöfe; die verbündeten Regierungen gingen dabei von der Ansicht aus, daß weichmüthige Naturen, die nach keiner Seite hin Anstoß gäben, den Vorzug verdienten. Der gefährliche Grundsatz genügte für den Augenblick, späterhin sollte man freilich erfahren, daß in Zeiten des Kampfes grade schwache Charaktere leicht aus Angst zu pfäffischen Eiferern werden. Erster Erzbischof von Freiburg wurde Bernhard Boll, ein sanfter, versöhnlicher, wohlwollender Kirchenfürst. Sobald diese Ernennung entschieden war (1827), legte Wessenberg das Verweseramt nieder, das er zehn Jahre lang gegen den Willen des Papstes geführt, und nahm von seiner Heerde Abschied in einem ergreifend schönen, apostolisch milden Schreiben: er mahnte sie die Zeichen der Zeit nicht zu verkennen und warnte vor der alten Sünde der Menschen, die, „nachdem das Licht in die Welt gekommen, dennoch die Finsterniß mehr lieben als das Licht.“ Die Curie hatte ihn nur darum so lange unbehelligt gelassen, weil sie voraussah, daß er bei der Neu- ordnung seiner Diöcese unfehlbar stürzen mußte. Er unterlag dem tragi- schen Geschick aller jener wohlmeinenden Halbdenker, welche nicht zu be- greifen vermögen, daß evangelische Freiheit auf dem Boden der römischen Kirche unmöglich ist und nur der Ketzer den Papst siegreich bekämpfen kann. Unbeschreiblich geliebt und verehrt hat er dann noch lange Jahre daheim am Bodensee und im Breisgau gelebt, ein Wohlthäter der Armen, unermüdlich als Schriftsteller und Sammler, in der badischen Kammer ein tapferer Vertreter des gemäßigten Liberalismus. Für die katholische Kirche war er todt. Mit ihm schied der letzte Vertreter jenes alten Episko- palsystems, das nur in dem festen Erdreich des nationalen Staatslebens Wurzeln schlagen kann, aber in dem lockeren Geröll des deutschen Bun- des keine Stätte fand. Mittlerweile beriethen sich die fünf Höfe von Neuem über die ge- meinsame Wahrung ihrer Kirchenhoheitsrechte. Wie Napoleon seinem Con- cordate die Organischen Artikel, Baiern dem seinigen das Religionsedikt hatte folgen lassen, so dachten sie die beiden oberrheinischen Bullen durch eine selbständige Kirchenpragmatik zu ergänzen. Nach langwierigen Ver- handlungen, bei denen der badische Geistliche Rath Burg den allezeit dienst- willigen Vermittler spielte, wurde am 30. Januar 1830 die Verordnung über das landesherrliche Schutz- und Aufsichtsrecht veröffentlicht. Sie ent- sprach im Wesentlichen den älteren Entwürfen, wahrte den Kronen das Placet, unterwarf die Erziehung der Geistlichkeit strenger Ueberwachung und bekundete das polizeiliche Mißtrauen gegen die Kirche so unverhohlen, daß der Papst sich sogleich dawider verwahrte. Gleichwohl blieb das Ver- hältniß zwischen Staat und Kirche in diesen ersten Jahren noch fast un- III. 5. Die Großmächte und die Trias. getrübt. Der blühende Zustand der theologischen Facultäten in Tübingen und Freiburg bewies, wie aufrichtig diese kleinen Kronen, trotz ihrer bureau- kratischen Aengstlichkeit, das Wohl der Kirche förderten; ihre Beamten verstanden gleich den bairischen, besser als die Preußen, mit den Geist- lichen zu leben, und im Clerus war das duldsame alte Geschlecht noch in der Mehrzahl. — Ungleich wichtiger als diese kirchenpolitischen Sonderbundsversuche wurde die große Handelsconferenz der süddeutschen und einiger mittel- deutschen Kleinstaaten, welche, den Wiener Verabredungen gemäß, am 13. Sept. 1820 in Darmstadt zusammentrat. Auch hier war Wangen- heim die Unruhe in der Uhr. Unermüdlich kam er von Frankfurt her- übergeritten, immer zur Vermittlung bereit, gleich befreundet mit dem Schutzzöllner List und dem Freihändler Nebenius; denn aus diesem Han- delstage mußte unfehlbar der politische Bund des reinen Deutschlands hervorgehen. In der That blieben die Darmstädter Verhandlungen nicht ganz unfruchtbar, obgleich sich Pläne und Gegenpläne noch rastlos wie die Blasen im brodelnden Wasserkessel über einander drängten. Sie dienten als ein Läuterungsprozeß, der die unbrauchbaren, traumhaften Gedanken aus der deutschen Handelspolitik ausschied. Sie boten den Theilnehmern wie dem aufmerksam zuschauenden Berliner Hofe die Gelegenheit, die wirthschaftlichen Interessen der Bundesstaaten kennen zu lernen, die Be- dingungen eines Handelsvereins ernstlich zu erwägen. Aber sie lehrten auch durch ihr wiederholtes Scheitern, daß ein Zollverein ohne Preußen unmöglich war. Wie Wangenheim’s nationalkirchliche Träume mit der Errichtung eines kleinen Erzbisthums endigten, so konnte auch von einem binnenländischen Wirthschaftsgebiete, dem die Küste fehlte, niemals eine lebensfähige nationale Handelspolitik ausgehen. Kein Wunder freilich, daß die mißhandelte Nation den ersten Versuch zur Beseitigung der Binnenmauthen mit Jubel aufnahm. Zahlreiche Dank- adressen belohnten den hochherzigen Entschluß der Höfe. Badische Land- wirthe bezeugten schon im Voraus dem Minister Berstett: durch die Darm- städter Conferenzen sei „der Grund gelegt zu einem glorreichen, einem wahr- haften Nationalinstitute“. Sogar jener kluge E. W. Arnoldi in Gotha, der zuerst unter den deutschen Geschäftsmännern die nationale Bedeutung des preußischen Zollgesetzes erkannt hatte, ließ sich jetzt durch die Zeitströmung fortreißen und bat seinen Herzog um Anschließung an die süddeutschen Staa- ten, weil Gotha den Wettbewerb der überlegenen preußischen Fabriken nicht ertragen könne. Die Wünsche und Erwartungen des Publikums gingen freilich hergebrachtermaßen nach allen Himmelsrichtungen auseinander. Der badische Handelsstand verlangte den unbedingten Freihandel: mehr als 15 Kreuzer Zoll könne der Centner Colonialwaaren schlechterdings nicht ertragen. Andere ergingen sich in den üblichen Ausfällen gegen „jene stolzen Ausländer“. In der bairischen Kammer beantragte der Abgeordnete Die Darmstädter Zollconferenzen. Köster eine deutsche Nationaltracht aus deutschen Stoffen; schon in der Volksschule müsse den Kindern der patriotische Abscheu vor ausländischen Waaren eingeflößt werden. Die Mannheimer Kaufleute dagegen hofften vornehmlich auf harte Zölle wider den Frankfurter Handel: der Verein solle anderen Plätzen die Vortheile gewähren, welche die stolze Mainstadt ihren ungebührlich großen Capitalien verdanke; den Rheinpreußen müsse er jede Erleichterung versagen, so lange nicht der preußische Staat dem Vereine beitrete und der Mehrheit sich unterwerfe. Eingabe von E. W. Arnoldi u. Gen. an den Herzog von Gotha (1820), vom landwirthschaftlichen Verein zu Ettenheim an Berstett, 1. Sept. 1820, von Ludw. Basser- mann Frohn in Mannheim, Okt. 1820 u. s. w. Leider wurde die allgemeine Unklarheit nur vermehrt durch die Schriften List’s und seiner Genossen, die sich allmählich ganz in die Irrthümer des starren Prohibitivsystems verloren. Miller von Immenstadt forderte in einer für die Darmstädter Conferenzen bestimmten Druckschrift (Juli 1821): Verbot aller auswärtigen Waaren, die wir selbst erzeugen oder durch Sur- rogate ersetzen können; mit der Schweiz und Piemont, mit Holland, Han- nover, den Hansestädten und Holstein müsse man sich zu verbinden suchen; der König von Dänemark werde als treuer deutscher Bundesfürst sicherlich geneigt sein, die Schiffe des Vereins mit seinem Danebrog zu decken. Das Alles im Namen deutscher Ehre und mit dem unvermeidlichen pa- triotischen Pathos! Den Regierungen wurden die zudringlichen Mahnungen des List’schen Vereins, der sich auch in Darmstadt wieder durch Send- boten vertreten ließ, bald sehr unbequem. Der badische Bevollmächtigte Nebenius verbot seinem Secretär, mit List zu verkehren, sagte dem Agi- tator ins Gesicht, seine Anwesenheit sei überflüssig, errege schlimme Ge- rüchte. List blieb ohne jeden Einfluß auf den Verlauf der Berathungen, und Berstett hielt für nöthig, seinem Gönner Metternich von vornherein zu betheuern: nur das Gebot der Selbsterhaltung, „nicht die einseitigen, trügerischen, von einer kleinen Schaar eigensüchtiger Fabrikanten ausge- gangenen Declamationen“ hätten das Darmstädter Unternehmen hervor- gerufen. Nebenius’ Bericht, Darmstadt 22. Sept., Berstett an Metternich, 8. Sept. 1820. Die Cabinette selbst waren mit nichten einiger als die öffentliche Meinung, denn die verbündeten Staaten bildeten nur scheinbar eine geo- graphische Einheit. Sobald man den Geschäften ernsthaft ins Auge sah, zeigte sich die schändliche Lehre des „Manuscripts aus Süddeutschland“ alsbald in ihrer Hohlheit. Eine natürliche Gemeinschaft süddeutscher Volks- wirthschaft, dem Norden gegenüber, bestand nicht. Vielmehr trat wieder einmal jene eigenthümliche Stellung des Rheinlandes hervor, das so oft schon in unserer Geschichte die heilsame Rolle des Vermittlers gespielt hat zwischen Nord und Süd. Die kleinen oberrheinischen Staaten waren dem rheinischen Tieflande durch stärkere Interessen verbunden als den III. 5. Die Großmächte und die Trias. bairisch-schwäbischen Landen. Nun gar Kurhessen und Thüringen wurden nur durch eine politische Schrulle, durch den Haß gegen Preußen, in diese süddeutsche Genossenschaft getrieben. Darum verhielt sich der Casseler Hof von vornherein unlustig und ablehnend. Die thüringischen Staaten be- gannen schon 1822 Sonderberathungen in Arnstadt, doch nahmen sie gleichzeitig an den Darmstädter Conferenzen Theil und belästigten das Berliner Cabinet mit nichtssagenden allgemeinen Anfragen — die baare Rathlosigkeit des Nichtwollens und Nichtkönnens. Und welch’ ein Gegensatz der staatswirthschaftlichen Gesetze und An- sichten! In Baden verboten sich hohe Zölle von selbst, weil das gesammte Land nur aus Grenzbezirken bestand und die benachbarte Schweiz noch kein geordnetes Mauthwesen besaß. Die Regierung verstand die günstige Handelslage des Staates geschickt auszubeuten, sie begnügte sich mit sehr niedrigen Finanzzöllen, welche einen schwunghaften Durchfuhrhandel nach Baden lockten und den Staatskassen reichen Ertrag brachten. Die Groß- industrie konnte unter diesem Systeme freilich nicht Fuß fassen; sie galt im Finanzministerium für überflüssig. Auch das Volk vermißte sie nicht, da der Freihandel wohlfeile Fabrikwaaren vom Auslande brachte. Alle deutschen Nachbarn aber klagten laut; denn ein großartiger Schmuggel- handel trieb von Baden her, namentlich auf dem Schwarzwalde, sein Unwesen, fand bei der Regierung unziemliche Nachsicht; manche häßliche Skandalfälle, so der ungeheure Defraudationsprozeß der Firma Renner, erinnerten an Köthensche Zustände. In Darmstadt herrschte noch ein ver- altetes physiokratisches System, das keine Grenzzölle kannte und fast den gesammten Staatsaufwand aus direkten Steuern und dem Ertrage der Domänen bestritt; der Mainzer Handelsstand, der die Douanen Napoleon’s noch nicht vergessen konnte, beschwor die Regierung, sich vor dieser Pest zu hüten. In Nassau ging das herzogliche Domanium mit seinen herrlichen Rebgärten und Mineralwassern jedem anderen wirthschaftlichen Interesse vor. Daher hielt Marschall die Fabriken für staatsgefährlich, Grenzzölle zum mindesten für bedenklich und führte ein Accisesystem ein, das er den Nachbarn oft als ein finanzpolitisches Meisterwerk empfahl. Der mächtige Beamtenstand befand sich wohl bei der unnatürlichen Wohlfeilheit des Consums auf dem engen Markte; nach den Producenten fragte Niemand. Baiern dagegen besaß bereits in Franken und Schwaben die ersten An- fänge einer aufstrebenden Großindustrie; die bairischen Zölle standen im Durchschnitt etwas niedriger als die preußischen, brachten aber geringen Ertrag wegen der unverhältnißmäßigen Kosten der Grenzbewachung. Der württembergische Gewerbfleiß blieb hinter dem bairischen noch etwas zurück; die Stuttgarter Handelspolitik stand daher in der Mitte zwischen dem Frei- handel der Rheinuferstaaten und den schutzzöllnerischen Wünschen der bairi- schen Fabrikanten. So abweichende Richtungen zu versöhnen war unmöglich auf dem Die Parteien auf der Darmstädter Conferenz. engen Raume eines süddeutschen Verbandes. Allein ein großes freies Marktgebiet konnte die Staaten genugsam entschädigen für die unvermeid- lichen Opfer und Belästigungen, welche jeder Zollverein anfangs den Ge- nossen auferlegt; und diesen einzig ausreichenden Ersatz gewann man nur durch den Anschluß an Preußen, der von sämmtlichen Theilnehmern grund- sätzlich verworfen wurde. „Wir Alle — so gestand du Thil späterhin selber — strebten ja einzig darnach Front gegen Preußen zu machen.“ Du Thil’s Aufzeichnungen. Selbst die politische Eintracht der Verbündeten stand auf schwachen Füßen, wie laut auch die Liberalen den natürlichen Bund der constitutionellen Staaten priesen. Die Triaspläne des Stuttgarter Hofes fanden im Grunde nur bei Wangenheim und dem kleinen Kreise seiner Frankfurter Getreuen lebhafte Unterstützung; es war ein Unglück für die Conferenz, daß ihr mehrere Bundesgesandte als Bevollmächtigte angehörten und also auch noch die Ränke und Klatschereien der Eschenheimer Gasse in das wüste Durch- einander der Berathungen hineinspielten. Du Thil hingegen betrieb die Verhandlungen, wie sein greiser Großherzog, mit nüchternem Geschäfts- verstande und wollte von politischen Hintergedanken nichts hören. Mar- schall und nach einigem Schwanken auch Berstett blieben in dem politi- schen Fahrwasser der Hofburg. Das Münchener Cabinet endlich zeigte keine feste Haltung. Während Aretin, der erste Bevollmächtigte, in Darmstadt wie in Frankfurt vorsichtig den Spuren Wangenheim’s folgte und Lerchen- feld, obgleich er die Triasträume seines schwäbischen Freundes nicht billigte, doch den süddeutschen Handelsverein ehrlich wünschte, betrachtete Graf Rech- berg die Darmstädter Conferenz mit Mißtrauen, und der zweite Bevoll- mächtigte Jörres, der ganz von Rechberg abhing, that unter der Hand das Seinige um die Verhandlungen zu erschweren. Mit zähem Eigensinn hielt jeder Hof seine Forderungen fest, obschon im Grunde noch keiner eine durchgebildete handelspolitische Ueberzeugung besaß; So du Thil in seinen Aufzeichnungen. jede Nachgie- bigkeit erschien wie ein Verrath an der eigenen Souveränität. So fehlten alle Vorbedingungen einer Verständigung. Ein prunkendes Aushängeschild für den Verein war rasch gefunden. Die Handelspolitik der Verbündeten sollte auf dem „staatswirthschaftlich- finanziellen Principe“ ruhen — ein schönes Wort, dem leider jedes Cabinet einen anderen Sinn unterlegte. Der tüchtigste Staatswirth der Ver- sammlung, Nebenius, ward auf du Thil’s Vorschlag beauftragt, einen Entwurf für die Berathungen auszuarbeiten. Voll Zuversicht ging er ans Werk; er theilte die allgemeine Ansicht der süddeutschen Bureau- kratie, daß die Beseitigung der Binnenmauthen den Partikularismus kräf- tigen müsse, und schrieb seinem Hofe hoffnungsvoll: durch unseren Verein „wird den Einheitspredigern das wichtigste und schlagendste Argument Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 20 III. 5. Die Großmächte und die Trias. siegreich entrissen“. Jedoch der Plan, den er am 27. Nov. vorlegte, ent- sprach allein dem badischen Interesse, war für alle anderen Staaten un- annehmbar. Er schlug ein System sehr niedriger Finanzzölle vor, für den Centner Colonialwaaren 30 Kreuzer bis 2 Fl., für Fabrikwaaren 5 bis 15 Fl. — Sätze, welche Aretin viel zu gering fand. Der Streit blieb unlösbar, da beide Theile sich auf unwiderlegliche Gründe stützten. Ein kleines Zollgebiet bedarf des Freihandels, weil es die Kosten scharfer Grenzbewachung nicht tragen kann; doch ebenso gewiß genügten die badi- schen Zölle nicht, um die werdende bairische Industrie zu schützen. Nebenius wollte ferner alle Zölle an den Grenzen erheben, keine Packhöfe dulden, nur die Rheinhäfen außerhalb der Mauthlinie liegen lassen. Dahinter verbarg sich die Hoffnung der Karlsruher Bureau- kratie, Kehl und Mannheim zu Hauptstapelplätzen des Vereins zu erheben. Mit Recht erhob Baiern lebhaften Widerspruch: nur bei ganz niedrigen Zöllen seien Lagerhäuser entbehrlich; auch solle man die Hoffnung auf Frankfurts Beitritt festhalten und nicht den natürlichen Mittelpunkt des oberrheinischen Speditionshandels zu Gunsten kleinerer Plätze benachthei- ligen. In demselben Geiste badischer Engherzigkeit war der weitere An- trag, daß den Grenzstaaten gestattet werde, von allen Waaren, welche der Verein zollfrei einlasse, Zölle für ihre eigne Rechnung zu erheben. Sofort widersprachen alle rückwärts liegenden Staaten. Auch bei der Vertheilung der gemeinsamen Zolleinnahmen vergaß Nebenius den Vortheil Badens nicht, das allerdings unter allen Bundesgenossen die reichsten Zolleinkünfte besaß. Er verlangte als Maßstab: die Kopfzahl und die Länge der Gren- zen, welche jeder Staat zu bewachen habe. Ebenso dreist bestand Baiern auf seinem Interesse: man müsse einen Durchschnitt suchen aus der Kopf- zahl und dem Umfange des Gebiets — weil Baiern dünner bevölkert war als die Nachbarlande. Die gesetzgebende Gewalt wollte Nebenius einer Conferenz von Be- vollmächtigten anvertrauen, die alljährlich zusammenzutreten und mit ein- facher Mehrheit zu beschließen hätte. Der Münchener Hof aber war nicht geneigt sich den kleinen Mitverbündeten also zu unterwerfen; Aretin trug das Selbstgefühl der Macht rücksichtslos zur Schau und forderte für jede halbe Million eine Stimme — das wollte sagen: die Stimmenmehrheit für Baiern allein — was wieder von du Thil und den anderen Kleinen als „ein allzu naiver Versuch“ zurückgewiesen wurde. Die Zollverwaltung endlich sollte von einem gemeinsamen Beamtenthum geführt, durch eine per- manente Commission beaufsichtigt werden. Seltsamerweise erregte diese Centralverwaltung zunächst geringen Anstoß. Die schwäbische Bureaukratie sprach sogar lebhaft dafür. Dem allmächtigen Stande der württember- gischen Schreiber blieb der Verein unheimlich, der so viele Schreiberstellen aufzuheben drohte. Indeß wenn sich das Unheil nicht abwenden ließ, so erschien die Centralverwaltung als das geringere Uebel; sie mußte doch Zollkrieg mit Frankreich. aus jedem Staate eine zahlreiche Beamtenschaar anstellen. Behielten da- gegen die Staaten ihre selbständige Zollverwaltung, so hatte Württem- berg nur zwei Grenzmeilen am Bodensee zu überwachen, und die ganze Herrlichkeit der königlichen Mauthverwaltung brach zusammen! Die Verhandlung über jene Streitfragen ward bald gereizt und ge- hässig. Nebenius sprach in seinen Berichten mit sehr ungerechter Bitter- keit über die Gegner, die doch vielfach wohlbegründeten Einspruch erhoben. Zudem vertrat noch jeder Staat seine eigenthümlichen Wünsche. Reuß und Weimar wollten das Geleitsgeld für ihre imaginären Harnischreiter nicht ohne Entschädigung aufgeben. Der Kurfürst von Hessen weigerte sich, seine Transitzölle dem Vereine zu überlassen, forderte zum mindesten ein Präcipuum für den starken Consum französischer Weine, worauf man mit der kecken Lüge antwortete, im Oberlande werde davon mehr ge- trunken als in Kurhessen. Baden wollte nicht beitreten, wenn nicht so- gleich ein Handelsvertrag mit der Schweiz geschlossen würde. Derweil also die Meinungen ziellos durch einander wogten, hofften mehrere der Cabinette, einmal selbst der bairische Hof, auf Preußens Zutritt! Wie- derholt besprach man in Darmstadt die Aufnahme der preußischen Rhein- lande; dem kreißenden Berge dieses Sonderbunds zu Lieb’ sollte Preußen die schwer erkämpfte handelspolitische Einheit seines Gebiets wieder zer- reißen! Es war derselbe unverbesserliche Dynastendünkel, der die Staaten der oberrheinischen Kirchenprovinz verführt hatte, Preußen zur nachträg- lichen Annahme ihres Concordat-Entwurfs aufzufordern. Nachdem man sechs Monate lang auf die bairischen Instructionen gewartet, erklärte endlich (Juli 1821) der bairische Bevollmächtigte, sein Hof verlange, daß das bestehende bairische Zollgesetz dem Vereine zur Grundlage diene. So begann der trostlose Streit von Neuem. Darauf, nach anderthalb Jahren, bot sich eine Gelegenheit, die Lebenskraft des Vereines zu erproben. Frankreich erließ am 23. April 1822 ein neues Douanengesetz, das die Interessen der oberdeutschen Staaten offenbar feind- selig verletzte, die wichtigsten Gegenstände der Einfuhr aus Süddeutsch- land, Schlachtvieh und Wolle mit unerschwinglichen Zöllen belegte. Der Schlag traf fast alle süddeutschen Lande gleichmäßig; sollte nicht mindestens gegen diesen Angriff gemeinsame Abwehr möglich sein? Man verhandelte und verhandelte. Baden verbot (17. Mai) die Weineinfuhr auf seiner Westgrenze; Württemberg schloß sich diesen Retorsionen an; mit Baiern war keine Verständigung zu erzielen. In seiner Noth wendete sich Berstett an Metternich, bat die Hofburg um ihre guten Dienste in den Tuilerien. Nach fast zwei Monaten (12. August) erwiderte der Oesterreicher: „es ist kaum zu erwähnen nöthig, wie sehr bereit wir sind“, den deutschen Bundes- staaten jede Gefälligkeit zu erweisen; aber das französische Gesetz ist das Ergebniß der nationalen Meinung und eines „national-ökonomischen Sy- stems, das faktisch das Lieblingssystem unserer Zeit geworden ist.“ Das 20* III. 5. Die Großmächte und die Trias. war die Hilfe, welche Deutschlands Volkswirthschaft von Oesterreich zu erwarten hatte! Weisung Berstett’s an Tettenborn in Wien, 18. Juni, Metternich an Hruby in Karlsruhe, 12. Aug. 1822. Zuletzt riefen die unsicheren, vereinzelten Retorsionen der süddeutschen Höfe nur einen neuen gehässigen Zank zwischen Baiern und Baden hervor; denn da die bairische Pfalz keine Mauthen besaß, so mußte Baden, um die französischen Weine wirksam zu treffen, auch die Weineinfuhr vom bairischen Ueberrhein verbieten, was wieder bairische Klagen veranlaßte — und so weiter ins Unendliche. Gegen den Herbst 1822 schienen die Verhandlungen wieder vorwärts zu rücken. Baiern, ermuthigt durch einen drängenden Beschluß seines Landtags, legte sich kräftig ins Zeug; der rastlose Wangenheim brachte einen Vermittlungsantrag ein, zu Gunsten der bairischen Vorschläge. Aber noch immer ward man nicht Handels einig, man zerrte herüber und hin- über. Da verlor die darmstädtische Regierung die Geduld; sie hatte ihrem Landtage baldige Regelung des Zollwesens versprochen und erklärte jetzt (Februar 1823): wenn man nicht endlich sich vergleiche, so werde Darm- stadt für sein eignes Haus sorgen. Die preußische Regierung sah diesen wohlgemeinten aber aussichts- losen Verhandlungen gelassen zu, da sie sich mit jedem Jahre mehr von der Lebenskraft ihres eigenen Zollgesetzes überzeugte, und ließ sich in ihrer kühlen Geringschätzung nicht stören, als die landesüblichen Kraftreden wider Preußens Zollsystem auch auf der Darmstädter Conferenz erklangen. Eine Denkschrift des Auswärtigen Amts bemerkte darüber späterhin trocken: „Man wählte in Darmstadt Preußen zum Stichblatt, weil man dadurch die öffentliche Meinung gewann und seine eigenen Pläne leichter durch- setzen konnte.“ H. v. Bülow, Denkschrift über die süddeutschen Handelsvereine, 9. April 1828. Metternich hingegen, der den Darmstädter Plänen keinen fruchtbaren Gedanken entgegenzustellen wußte, ward der Sorgen nicht ledig. Schon vor Eröffnung der Conferenzen ermahnte er Berstett, min- destens den Einfluß der Subalternen und der Landstände fern zu halten. Zugleich mußte Marschall gegen den Karlsruher Hof den Verdacht äußern, ob vielleicht Nebenius selber zu den verkappten Demagogen gehöre. Der badische Minister versuchte seinen Gönner zu beschwichtigen und gab an Nebe- nius gemessene Weisung, sich vor allen politischen Nebengedanken zu hüten: „Auch aus dem Einfachsten wird Gift gesogen. Rücksichten, die mehr ge- fühlt als bezeichnet werden können, verbieten, den Landtagen irgend welche Einwirkung zu gestatten.“ Gleichwohl blieb Metternich argwöhnisch, und sein Marschall gestand ihm wehmüthig: da der Kaufmann mit seinem be- weglichen Capitale leider nicht einem, sondern allen deutschen Staaten angehöre, so könne die Handelssache von den Revolutionären allerdings leicht für ihre Einheitsträume ausgebeutet werden. Metternich an Berstett, 1. Sept.; Berstett an Nebenius, 13. Sept.; Marschall an Metternich, 10. Sept. 1820. Selbst der unver- Die Stuttgarter Presse. kennbare Mißerfolg der Conferenzen beruhigte die Leiter der deutschen hohen Polizei nicht: dieser Verschwörer Wangenheim war überall, selbst das badische Land sollte er zu Pferde durchstreift haben um sich mit den liberalen Abgeordneten zu besprechen. — Ueberdies war Stuttgart seit einigen Jahren der Mittelpunkt der liberalen Presse Deutschlands, obgleich die Censur keineswegs sehr nach- sichtig verfuhr. Dort ließ der Kurhesse Friedrich Murhard, vor Zeiten Herausgeber des königlich westphälischen Moniteurs, eine Fortsetzung von Posselt’s Annalen erscheinen, eine Zeitschrift, die neben den phrasenhaften Ergüssen des Herausgebers selber manchen gediegeneren Aufsatz von Wan- genheim, Rotteck und anderen liberalen Parteiführern brachte. Friedrich Murhard lebte sammt seinem Bruder, dem Nationalökonomen Karl in Frankfurt, verkehrte viel mit Klüber und den Genossen der Bundestags- opposition. So kam es, daß jeder Artikel der Annalen verdächtigt wurde und ein unbedeutender Aufsatz des Stuttgarter Hofpublicisten Lindner über „die Diplomaten“, der im Grunde nur einige nichtssagende Stiche- leien gegen den Adelshochmuth und das leere Salongeschwätz der Durch- schnittsdiplomatie enthielt, peinliches Aufsehen erregte. Graf Buol und die österreichische Partei sahen darin eine boshafte Verhöhnung des Bun- destags. Um dem gefährlichen Blatte die Wage zu halten gründete Pfeil- schifter in Frankfurt, wahrscheinlich mit österreichischem Gelde, eine streit- bare hochconservative Zeitschrift „der Staatsmann“. Der Restaurator Haller selbst beehrte sie mit Beiträgen, aber sie fand wenig Anklang, weil ihr Legitimismus am letzten Ende auf die Verherrlichung der römi- schen Kirche und der Gesellschaft Jesu hinauslief. Von den anderen Stutt- garter Blättern erfreute sich die Neckarzeitung schon längst der besonderen Ungnade der Hofburg, und ihr Ruf verschlimmerte sich noch, seit Wan- genheim sie mit sehr indiskreten Berichten aus der Eschenheimer Gasse ver- sorgte. Goltz’s Bericht, 27. April 1822. Noch weit verdächtiger erschien Liesching’s Deutscher Beobachter, ein entschieden radikales Blatt, das übrigens kaum dreihundert Abonnenten zählte und seine revolutionären Drohungen so geschickt hinter unbestimmten Redewendungen zu verstecken wußte, daß die Censur ihm nichts anhaben konnte. Was ließ sich auch dawider thun, wenn der Beobachter den Preßzwang, ganz im Allgemeinen, ohne Nennung der Karlsbader Be- schlüsse, als „das geistige Faustrecht“ des neuen Jahrhunderts brandmarkte oder wenn er über den Aufstand der Griechen sagte: „der Todtenacker reift schon zu einem Auferstehungsfeste; Ihr habt den Frieden der Völker zer- stört, wie wollt Ihr den Frieden der Throne befestigen“ —? Kampf gegen die Politik der Congresse — oder gegen die Heilige Allianz, wie der Modeausdruck lautete — war der leitende Gedanke der Stuttgarter Presse. Metternich in seiner Seelenangst ließ sich’s nicht aus- III. 5. Die Großmächte und die Trias. reden, daß Lindner und sein Freund Le Bret mit Trott und dem alten Bonapartisten Malchus ein Württembergisches Comité directeur bildeten, das wieder mit den Brüdern Murhard und mit Lafayette’s französischer Venta zusammenhänge. In der That stand dieser neue Liberalismus in scharfem Gegensatz zu der teutonischen Begeisterung der alten Burschen- schaft; er konnte seinen rheinbündischen Ursprung nicht verleugnen und schwelgte in französischen Ideen. Es war der Fluch unserer verschrobenen politischen Verhältnisse, daß in diesem urgermanischen Schwabenlande der Napoleonscultus verschollener Tage wieder manche Anhänger fand. Lindner und Le Bret bekannten sich offen als Bonapartisten und errichteten in ihrem Garten dem Imperator ein Denkmal mit der Inschrift: Au grand homme. L’Europe le déplore, l’Asie l’adore, l’Afrique le regrette. So stark war diese Zeitströmung, daß sogar der ganz unpolitische liebens- würdige Dichter Wilhelm Hauff sich ihr nicht entziehen konnte; seine an- muthige Novelle „das Bild des Kaisers“, die in jenen Tagen entstand, trieb die Verehrung des Imperators bis zum Götzendienste und behandelte die preußischen Sieger mit spöttischer Verachtung. Unterdessen war auf das Manuscript aus Süddeutschland schon ein zweites ebenso geheimnißvolles Stuttgarter Manifest gefolgt: ein diplo- matischer Bericht „über die gegenwärtige Lage von Europa“ (1822), an- geblich herausgegeben von Kollmanner, unverkennbar wieder ein Werk Lindner’s. Die Schrift bekämpfte in der alten Weise das „Stabilitäts- system“ der großen Mächte, aber sie gab auch „dem Repräsentativsystem, unter dessen Schutze die Redekünstler nach Brod gehen“ förmlich den Laufpaß und fertigte „die zahmen, fast seelenlosen Stände“ Württembergs, die Unfruchtbarkeit der übrigen süddeutschen Landtage mit der äußersten Geringschätzung ab. Nachdem also die beiden entgegengesetzten Systeme sich vernutzt hätten — so fuhr der Bericht fort — müsse das Naturgesetz wieder in Kraft treten, „welches den höheren Genius zum Regenerator der Gesellschaft beruft. Männer werden wieder auf dem Schauplatz auf- treten und verstanden werden;“ sie werden die Bundespolitik mit einem neuen Geiste erfüllen, die Mindermächtigen zum Gefühle ihrer Kraft er- heben — und was der orakelhaften Andeutungen mehr war. Bignon, der schreibselige Anwalt der Rheinbundsfürsten beeilte sich, in einem Buche „die Kabinette und die Völker“ die Welt auf die unermeßliche Bedeutung dieses Stuttgarter Manifestes aufmerksam zu machen. Daß König Wilhelm von der neuen Schrift seines literarischen Ver- trauten nichts gewußt haben sollte, ließ sich schwer glauben; unzweifelhaft aber war jeder Satz des Berichtes, der nach seiner ganzen Fassung dem großen Publikum völlig unverständlich bleiben mußte, auf die persönlichen Leidenschaften des ehrgeizigen Fürsten berechnet. Die diplomatische Welt sollte vorbereitet werden auf irgend eine rettende That des Stuttgarter Hofes. Worin diese Großthat eigentlich bestehen würde — das wußten freilich Kollmanners Bericht. die dilettirenden Pläneschmiede der Triaspolitik selber nicht zu sagen. Mit vernichtendem Hohne fiel Gentz sofort über das wunderliche Machwerk her und schilderte in einer Denkschrift, welche Metternich an alle österreichi- schen Gesandtschaften versenden ließ, das hinterhaltige Treiben des Stutt- garter Hofes so deutlich, daß Jedermann die einzelnen Personen mit Händen greifen konnte: unmöglich, so schrieb er, sei dieser Bericht im Kopfe eines einzelnen Schriftstellers entstanden, vielmehr habe hier offenbar ein unbescheidener Vertrauter die unreifen Anschläge einer Partei ausgeplau- dert, welche mit Hilfe „eines rastlosen abenteuerlichen Rathgebers“ (Wan- genheim) den Deutschen Bund, „den Mittelpunkt des Lebens und der Kraft des europäischen Bundes“ zerstören und einem gewissen Fürsten die Rolle „des deutschen Bonaparte“ auferlegen wolle. Den deutschen Bo- naparte aber überfiel alsbald die Angst, und er ließ, um seine Unschuld darzuthun, die Gentzische Denkschrift in der Stuttgarter Hofzeitung ab- drucken. — Also hatte sich der Stuttgarter Hof mit Preußen und Oesterreich völlig überworfen. Vergeblich stellte Wintzingerode seinem Könige vor, wie zwecklos dieser kleine Krieg gegen die Uebermacht sei: ohne das Wohl- wollen der großen Mächte könne ein Staat wie Württemberg doch nicht bestehen, darum müsse man sich mindestens von Lindner’s literarischen Umtrieben entschieden lossagen. König Wilhelm erwiderte stolz: „Mein Charakter und die Verhältnisse meines Landes erlauben mir nicht den chien couchant zu spielen. Ich habe ihn nicht gegen Napoleon in einer weit gefährlicheren Zeit gespielt und will nicht jetzt, wo ich einen begrün- deten Ruf habe, damit anfangen, einem Menschen gegenüber, den ich so gründlich verachte wie Metternich. Stark durch mein Gewissen, durch die Liebe meiner Unterthanen, durch die öffentliche Achtung Deutschlands er- warte ich festen Fußes die geschlossenen Reihen des Machiavellismus des schwachen Metternich. Dies mein letztes Wort.“ Immer wieder hatte der vorsichtige Minister über den herausfordernden Trotz seines königlichen Herrn zu seufzen, der sich’s nicht nehmen ließ die großen Höfe durch kleine Bosheiten zu ärgern und sogar „den württembergischen Riego“, Oberst Baugold, einen der Urheber der demagogischen Ulmer Offiziersadresse, zu seinem Flügeladjutanten ernannte. Küster’s Bericht, 10. April 1821. Immer wieder brachte ihn der Ueber- muth des burschikosen Bundesgesandten in Verlegenheit. Als Wangen- heim in dem elenden Köthenschen Streite gar zu gröblich gegen Preußen geeifert hatte, ließ Wintzingerode durch den Gesandten in Berlin heilig betheuern, daß sein Hof, frei von Hintergedanken, lediglich die ehrliche Entwicklung des Bundessystems erstrebe. Wintzingerode, Weisung an den Gesandten Gf. Wintzingerode d. Ae. in Berlin, 3. Jan. 1822. III. 5. Die Großmächte und die Trias. Inzwischen fühlte Wangenheim schon wie der Boden unter seinen Füßen schwankte. Er erfuhr, daß General Langenau eine Denkschrift über den Bundestag nach Wien gesendet hatte, welche von der Partei des Württembergers ein wenig schmeichelhaftes Bild entwarf. Blittersdorff’s Bericht, 28. Juni; dessen Denkschrift über die deutsche Politik, 18. Febr. 1822. Sofort ant- wortete er dem mächtigen Gegner mit boshafter Verhöhnung, indem er selber eine falsche „Langenau’sche Denkschrift“ verfertigte, die unter der Hand am Bundestage verbreitet, nachher auch den Weg in die Presse fand und, obwohl sie den Stempel der Erfindung unverkennbar an der Stirn trug, doch zwei Jahrzehnte hindurch in der liberalen Welt als ein Probstück österreichischer Tücke galt. Der württembergische Schalk legte hier dem k. k. General den Plan der Epuration des Bundestags in den Mund, denn währe die Opposition in Frankfurt noch länger, dann würden „die Völklein endlich an die Möglichkeit glauben, daß sie ein Volk werden könnten.“ Wenn man auch nur die Abberufung eines einzigen der auf- sässigen Bundesgesandten erzwänge, so würden die anderen, „um sich in ihren einträglichen und zugleich ruhigen Posten zu befestigen, selbst dazu mitwirken, ihre Höfe den österreichischen, also auch den preußischen An- und Absichten aus treuer Anhänglichkeit an das alte Kaiserhaus entgegen- zuführen“. So sicher sah der wunderliche Hitzkopf seinen Sturz voraus, und doch konnte er es nicht lassen, recht eigentlich den Teufel an die Wand zu malen. Alle Rücksichten der Klugheit geboten dem Könige, der Rachsucht des Wiener Hofes jetzt keine Blöße mehr zu geben. Seit der Mittenwalder Zusammenkunft mußte er wissen, wie wenig er auf die Hilfe seines russi- schen Schwagers zählen konnte. Er aber ward durch diesen Mißerfolg nur in seinem Uebermuthe bestärkt: Europa sollte wissen, daß Württem- berg auch allein stark genug sei den Kampf gegen die großen Mächte auf- zunehmen. Während die anderen kleinen Höfe allesammt das Veroneser Rundschreiben der drei Ostmächte mit der gewohnten Unterthänigkeit auf- nahmen, befahl König Wilhelm seinem Minister eine feierliche Verwah- rung dawider einzulegen. Umsonst hielt ihm Wintzingerode die offenbare Unklugheit eines solchen Unterfangens vor. Wohl mußte die Veroneser Erklärung durch ihren diktatorischen Ton das Selbstgefühl der kleinen Staaten kränken, aber eine Rechtsverletzung enthielt sie nicht, am wenigsten ein Unrecht gegen Württemberg. Denn die deutschen Angelegenheiten waren in Verona, allerdings gegen Metternich’s ursprüngliche Absicht, gar nicht zur Sprache gekommen, und zur Verständigung über die Bundes- politik hatten Oesterreich und Preußen soeben die größeren deutschen Re- gierungen, auch die Württembergische, freundnachbarlich nach Wien ein- geladen; ihre Schuld war es doch nicht, daß der Stuttgarter Hof die Württemberg gegen das Veroneser Rundschreiben. Ladung sehr unhöflich ablehnte. Wenn König Wilhelm in einem Augen- blicke da kein Interesse seines Ländchens unmittelbar gefährdet war, den großen Mächten den Handschuh hinwarf, so trieb ihn lediglich die ge- reizte Eitelkeit und jener den Mittelstaaten eigenthümliche zwecklose Tha- tendrang, der immer von Neuem zeigen mußte, daß die Kleinen auch noch auf der Welt seien. Wintzingerode gab, wie gewöhnlich, kopfschüttelnd dem Willen seines Gebieters nach und sendete am 2. Januar 1823 an die württembergi- schen Gesandtschaften ein Rundschreiben, das lebhaft an die Fabel vom Adler und vom Zaunkönig erinnerte. Geschützt durch seine Winzigkeit meinte der kleine Vogel die Könige der Lüfte durch schmähendes Gezwit- scher ungestraft beleidigen zu dürfen. Alle die Vorwürfe, welche der Stutt- garter Hof einst in ironischer Umschreibung gegen den Troppauer Con- greß gerichtet hatte S. o. III. 125. , wiederholte er jetzt in der Form einer offenen An- klage. Dieser König von Napoleon’s Gnaden nannte die Mächte, welche den Imperator gestürzt hatten, kurzweg „Erben des Einflusses, den Napo- leon sich in Europa angemaßt“, was um so schwerer kränken mußte, da der Vorwurf ein Körnlein Wahrheit enthielt. Dann fuhr die Depesche fort: „Verträge abgeschlossen, Congresse zusammenberufen im Interesse der europäischen Völkerfamilie, ohne daß es den Staaten des zweiten Ranges gestattet ist ihre Ansichten geltend zu machen, ihre besonderen Interessen zu wahren; die Formen selbst, unter welchen man sie zu den Verträgen zuläßt und ihnen die Beschlüsse der überwiegenden Mächte zu erkennen giebt; die Erwartung der Großmächte, daß sie bei keinem ihrer Verbün- deten einer Meinungsverschiedenheit begegnen würden — diese verschie- denen Neuerungen in der Diplomatie rechtfertigen wenigstens einen aus- drücklichen Vorbehalt zu Gunsten der Rechte, welche jedem unabhängigen Staate unveräußerlich zustehen.“ Zum Schluß beschwerte sich Wintzinge- rode über die Ausschließung Württembergs vom Congresse und namentlich über die Ausschließung des Deutschen Bundes, der doch nur zu den Mächten ersten Ranges gezählt werden und als Ganzes seinen Theilen, den beiden deutschen Großmächten, nimmermehr nachgestellt werden dürfe! Ungeschickter konnte der Kampf gegen die Vormundschaft der Pentarchie nicht eingeleitet werden; denn was hatte Württemberg mit den Angelegen- heiten Spaniens, Italiens, Griechenlands, die in Verona allein behan- delt worden waren, gemein? Und welch’ ein phantastischer Machtdünkel mußte die staatsmännischen Köpfe der Triaspolitik verblenden, wenn sie nicht begriffen, daß Oesterreich und Preußen nicht bloß Theile des Deut- schen Bundes waren und der Bund ohne sie, Dank seiner musterhaften Kriegsverfassung, unzweifelhaft höchstens zu den Mächten zweiten Ranges gehörte! III. 5. Die Großmächte und die Trias. Da die Depesche der öffentlichen Erklärung der Ostmächte eine förm- liche Rechtsverwahrung entgegenstellte, so mußte sie auch selbst veröffentlicht oder mindestens den großen Höfen mitgetheilt werden. Der Geschäfts- träger in Berlin, Wagner hielt dies auch für selbstverständlich und las das sonderbare Schriftstück dem Stellvertreter Bernstorff’s, Ancillon in aller Unschuld vor. Wie groß war sein Schrecken, als der sanftmüthige preußische Staatsmann in hellem Zorne auffuhr und sich eine solche Sprache ernstlich verbat. Der Stuttgarter Hof allerdings, rief er dem Württemberger zu, verdanke seine Krone der Gunst Napoleon’s; die großen Mächte aber hätten ihre Macht nicht von Napoleon geerbt, sondern sie verwendet um den Cäsar zu bekämpfen. Sofort wurden Oesterreich und Rußland eingeladen, mit Preußen gemeinsam Genugthuung zu fordern und „einen großen Schlag“ gegen das Haupt der deutschen Opposition zu führen. Ancillon an Schöler in Petersburg, 26. Jan. 1823. So schroff standen die Parteien einander gegenüber, als Metternich um Mitte Januar die neue Wiener Conferenz um sich versammelte: nur Bernstorff, Zentner, Blittersdorff, Plessen und wenige andere Vertraute. Selbst Marschall hatte keine Einladung erhalten, und der Herzog von Nassau klagte nachher bitterlich: was denn die gutgesinnten unter den deut- schen Fürsten nunmehr zu thun hätten, da sie von den Wiener Bespre- chungen nichts wüßten? Blittersdorff’s Bericht, 2. April 1823. In dieser geschlossenen Gesellschaft glaubte Met- ternich mit seinen Herzenswünschen offener hervortreten zu können als in der großen Ministerconferenz vor drei Jahren. Er hatte durch Gentz eine große Denkschrift über den Schutz der Ruhe und Ordnung ausarbeiten lassen, die mit der herkömmlichen haarsträubenden Schilderung der deut- schen Zustände begann: selbst das Schattenbild einer monarchischen Regie- rungsform, hieß es da, werde in Kurzem in den Händen der süddeutschen Regierungen zerfließen. Darauf folgten Vorschläge gegen den Bundestag, den man von allen feindseligen Elementen säubern und fortan nur vier Monate im Jahre tagen lassen wollte. Auch die Veröffentlichung der Proto- kolle sollte unterbleiben, da sie bisher nur die Eitelkeit einzelner Gesandten aufgestachelt oder durch „die unvermeidliche Geringfügigkeit des Stoffs zu unnützen Spöttereien Anlaß gegeben“ habe. Der Schwerpunkt der k. k. An- träge lag in dem zweiten Abschnitt über die Landesverfassungen: der Bun- destag sollte fortan die Bundesgesetze „so auslegen, wie es das höchste der Staatsgesetze, die Erhaltung des Ganzen und seiner Glieder verlange“, und demnach befugt sein, auf Antrag einzelner Regierungen deren Landesver- fassungen abzuändern, vornehmlich aber die Oeffentlichkeit der Landtags- verhandlungen zu beschränken, damit nicht „den noch an Zucht und Ord- Neue Wiener Conferenzen. nung gewöhnten Bewohnern anderer Bundesstaaten tagtäglich die empö- rendsten Maximen ungestraft gepredigt würden.“ So der neue Staatsstreichsplan Metternich’s, die natürliche Folge der wiederholten Angstrufe aus Baiern und Baden. Auch hier in Wien noch bot Blittersdorff Alles auf, um eine Auslegung der Schluß-Akte im Sinne des Absolutismus, den er Ordnung nannte, zu Stande zu brin- gen; denn daheim in Karlsruhe hatten die Minister soeben wieder einen schweren parlamentarischen Kampf zu bestehen. Der Führer der badi- schen Opposition, Liebenstein, war inzwischen in den Dienst des Ministe- riums eingetreten. Er und Ludwig Winter bewährten als Commissäre der Regierung jene jugendliche, naturwüchsige Beredsamkeit, welche die Oberdeutschen immer vor den glätteren und kälteren Rednern des Nordens ausgezeichnet hat; Liebenstein begeisterte durch sein schwungvolles Pathos, Winter gewann durch kernigen Mutterwitz und volksthümliche Derbheit. Im liberalen Lager tauchte ein neues Talent auf: Adam v. Itzstein aus Mainz, ein feuriger und schlagfertiger Redner, weder durch staatsmänni- schen Blick noch durch überlegene Sachkenntniß ausgezeichnet, aber rührig und gewandt. Er wußte seine Leute, die jungen vornehmlich, zusammen- zuschaaren und bei guter Stimmung zu halten; durch seine gewinnende Liebenswürdigkeit wurde er bald der Vermittler zwischen den Oppositions- parteien der süddeutschen Landtage. Auf seinem Landgute Hallgarten im Rheingau, dicht unter dem Johannisberge, pflegten die Liberalen des Südens sich zu versammeln; und wie oft, wenn droben auf dem Metter- nich’schen Schlosse die Diplomaten tagten um dem Bunde, nach Gentz’s Ausdruck, eine neue Portion Karlsbader Wassers einzuflößen, klangen drunten im Thale die gefüllten Römer zusammen zu einem Pereat auf den Bundestag. Man nannte Itzstein wohl den liberalen Metternich. Von diplomatischer Klugheit gab er freilich auf diesem seinem ersten Land- tage keine Proben; er reizte auf und drängte vorwärts in einem Augen- blicke, da nur behutsame Mäßigung das junge Verfassungsleben vor einem zerstörenden Schlage sichern konnte. Seit jener Zusammenkunft Metternich’s und Berstett’s trat das neue „Innsbrucker System“ des badischen Hofes immer deutlicher hervor. Man verhehlte die Sehnsucht nach einem Gewaltstreiche so wenig, daß die preu- ßische Regierung für nöthig hielt, die reaktionären Heißsporne in Karls- ruhe zur Besonnenheit zu mahnen. Verfassungsänderungen, schrieb An- cillon (9. Dec.), könnten nur das Werk der Zeit sein: „bis dahin be- findet sich die Regierung in der Nothwendigkeit, das sich selbst aufgelegte Joch mit resignirter Würde und dem Scheine nach freiwillig zu tragen;“ darum darf sie auch nicht „einer in der Natur der Staatsformen begrün- deten Opposition mit Bitterkeit begegnen.“ Ancillon, Weisung an Küster, 9. December 1822. Die Liberalen andererseits III. 5. Die Großmächte und die Trias. trieben das von der constitutionellen Heilslehre geforderte Mißtrauen über alles Maß hinaus, zumal bei der Berathung des neuen Conscriptions- gesetzes; aus Furcht vor Willkür bestritten sie den Militärbehörden sogar das Recht, dienstuntaugliche Soldaten nach freiem Ermessen zu entlassen. Und dazu die unhaltbare Doppelstellung der Staatsdienerschaft: Itzstein selbst und mehrere andere Führer der Opposition waren Beamte, sogar die Regierungscommissäre ließen sich das Recht nicht nehmen, gelegentlich gegen das Ministerium zu sprechen. Zündstoff in Fülle war hüben und drüben schon längst aufgehäuft, da kam es zum Bruche (Januar 1823), leider, wie im Jahre 1819, wieder wegen einer Frage, welche die Grund- lagen des Bundesrechts berührte. Es war das Verhängniß des Karlsruher Landtags, daß er immer mit dem Bunde unmittelbar zusammengerathen mußte. Die Regierung hatte ein Militärbudget vorgelegt, das sie endlich auf 1,6 Mill. Gulden ermäßigte; mit geringeren Mitteln, versicherten die Minister, könne Baden den Anforderungen der neuen Bundeskriegsverfassung nicht genügen. Jeder- mann wußte, daß Großherzog Ludwig die Heeresverwaltung persönlich leitete und wiederholt gedroht hatte, auf dieses Gebiet solle sich der Landtag nicht wagen. Gleichwohl wollte die Kammer noch die armselige Summe von 50,000 fl. streichen; der modische Haß gegen die stehenden Heere verlangte sein Opfer. Da erklärte der Großherzog: nach Art. 58 der Schlußakte dürften die Stände ihn nicht in der Erfüllung seiner Bundespflichten hin- dern, er werde daher die nöthigen Summen auch ohne Bewilligung aus- geben. Damit war das Budgetrecht der Kammer in Frage gestellt, und so- bald eine constitutionelle Principienfrage aufgeworfen wurde, pflegte der junge deutsche Liberalismus regelmäßig die Besinnung zu verlieren. Wieder wie vor drei Jahren erklang der Schlachtruf des Partikularismus: Landes- recht geht vor Bundesrecht. Die verständigen Warnungen Liebenstein’s ver- hallten wirkungslos, als Itzstein die Abgeordneten in heftiger Rede an ihre „Ehrenpflicht“ mahnte. Mit einer Mehrheit von einer Stimme hielt die Kammer ihre Beschlüsse aufrecht, und sofort verließen die Vertreter der Regierung den Saal. Am folgenden Tage schon wurden die Kammern geschlossen. Ein zorniges Manifest verkündete dem Volke den Unwillen des Großherzogs über seine pflichtvergessenen Stände; von allen den Gesetzen, welche der Landtag beschlossen, ward kein einziges verkündigt, und da ein Budget seit der Begründung dieser Verfassung noch niemals zu Stande gekommen war, so wirthschaftete die Regierung mit den unbewilligten Ein- nahmen vergnüglich weiter. Eine harte und rachsüchtige Reaktion brach herein, das badische Land sollte jene unglücklichen 50,000 Gulden noch theuer bezahlen. Auf der Wiener Conferenz wurde die Schließung des Karlsruher Landtags mit einstimmigem Beifall begrüßt. Kaiser Franz sagte zu Blit- tersdorff, die That des Großherzogs Ludwig sei ein heilsames Beispiel Bernstorff gegen Metternich. für In- und Ausland, und frohlockend schrieb der badische Staatsmann: nun haben die Gegner „kaum etwas mehr für sich als die Lüge, das Ge- schrei und die Unverschämtheit.“ Blittersdorff’s Berichte, 5. Febr., 5. März 1823. Aber die kühne Auslegung des Bun- desrechts, welche Blittersdorff mit den Oesterreichern verabredet hatte, fand einen unbesieglichen Widerstand an der Rechtlichkeit Bernstorff’s. Der preu- ßische Minister trat sehr kräftig auf, er war über die Gentz’sche Denkschrift „wahrhaft entsetzt“ und tadelte scharf, daß Hatzfeld ein „so unreifes und vages Werk“ mit gewohnter Beflissenheit sogleich nach Berlin gesendet hatte. Nimmermehr wollte er den Rechtsboden der Schlußakte verlassen — sonst würde das grundlose Mißtrauen der kleinen Staaten gegen die Großmächte „gewissermaßen gerechtfertigt“. Bernstorff’s Bericht an den König, 21. Jan.; Bernstorff an Ancillon, 21. Jan. 1823. Und wieder wie vor drei Jahren fand er einen guten Bundesgenossen an Zentner, der von Rechberg’s Hilfe- rufen sehr wenig erbaut war. Seltsame Widersprüche dieser zwiespältigen Münchener Politik: von Baiern aus waren die Wiener Verhandlungen veranlaßt, und nun half Baiern selber ihnen die Spitze abzubrechen. Da die beiden Freunde auch Plessen für sich gewannen, so ließ Metternich seinen Vorschlag vorläufig fallen, und wehmüthig mußte Blittersdorff heim berichten: der Preuße und der Baier hätten die Oeffentlichkeit der Land- tage gerettet, den geplanten Eingriff in die Landesverfassungen vereitelt. Blittersdorff’s Bericht, 3. Febr. 1823. In Berlin fand Bernstorff’s ehrenhaftes Verhalten vollkommene Zustim- mung; denn obwohl der preußische Hof jetzt zuversichtlich hoffte, die süd- deutschen Verfassungen würden sich bald als völlig unhaltbar erweisen, so dachte er doch jeden Rechtsbruch zu vermeiden. Selbst Schuckmann, der starre Bureaukrat, sagte in einem Gutachten: ein Eingriff des Bundestags in die Landesverfassungen sei rechtlich nur dann statthaft, wenn man die Regierungen vorher veranlasse ihre Grundgesetze unter die Bürgschaft des Bundes zu stellen. Schuckmann an Bernstorff, 28. April 1823. Auch über die Presse hatte Gentz einen Entwurf ausgearbeitet, der sogleich mit der Ermahnung begann, daß die Regenten den Verführern der öffentlichen Meinung nicht bloß das Stillschweigen der Verachtung entgegen- setzen dürften. Gentz selber war gegen den Vorwurf übertriebener Schweig- samkeit allerdings gesichert; denn auf achtundzwanzig engen Seiten entlud er seinen alten Groll gegen die Zeitungsschreiber. Wenn der große Publicist diesen seinen Lieblingsfeinden gegenübertrat, dann konnte er seine staats- männische Haltung nie bewahren. Was wurde dieser geknebelten Presse nicht Alles nachgesagt: sie sollte bewiesen haben, „daß sie in ihren gleißnerischen Anpreisungen einer constitutionellen Monarchie nie etwas Anderes gewollt hatte als eine demokratische Mißgeburt“, und da ein gemeinsamer Crimi- nalcodex gegen Preßvergehen leider unerreichbar sei, so „werde es bald er- III. 5. Die Großmächte und die Trias. laubt sein zu fragen, ob, bei der offenbaren Unmöglichkeit einer Ausglei- chung, die Schriftsteller oder die Regierungen das Feld räumen sollen.“ Gentz, Entwurf eines Präsidialvortrags über die Aufrechterhaltung der Preß- gesetze. Auch diese Kraftleistung der Hofburg befriedigte den preußischen Staats- mann nicht. Er mißbilligte „die polemische Richtung, die leidenschaftliche Farbe“ der Denkschrift, und zuletzt beschloß die Conferenz nur, daß der Preß-Ausschuß des Bundestags — der lebendig-todte, wie Gentz ihn nannte — wieder in Thätigkeit treten solle um zunächst an einigen Stuttgarter Blättern eine heilsam abschreckende Bestrafung vorzunehmen. Bernstorff’s Bericht an den König, 10. Febr. 1823. Dagegen war Bernstorff mit der vorgeschlagenen Säuberung des Bundestags ganz einverstanden. Der Frankfurter Gesandtencongreß hatte sich in der That seinem bescheidenen Berufe ganz entfremdet; die zänkische Opposition, welche dort auf eigene Faust ihr unfruchtbares Spiel trieb, verwirrte nur die öffentliche Meinung, und nicht ohne Grund sagte Gentz in seiner Denkschrift: „Gesuchte und kunstreiche Darstellungen individueller Ansichten, Debatten wobei nur Eigenliebe und Persönlichkeit ihre Befrie- digung finden, Abschweifungen in abstrakte Theorien, populäre Vorträge, Tribünenberedsamkeit — das Alles muß aus der Bundesversammlung verbannt sein.“ Zur Vernichtung’ der Frankfurter Gegner und ihres red- seligen Führers bot nun der König von Württemberg selber dem Wiener Hofe durch jene unbedachte Circulardepesche eine so bequeme Handhabe, daß Hatzfeldt jubelte, dieser gekrönte Revolutionär habe den Gutgesinnten einen sehr großen Dienst erwiesen. Hatzfeldt’s Berichte, 27. Jan., 24. Febr. 1823. Die Stuttgarter Staatsmänner ließen sich’s freilich gar nicht träumen, wie schwer sie die Ost-Mächte be- leidigt hatten, denn in einem machtlosen Cabinet verflüchtigt sich das Be- wußtsein der Verantwortlichkeit ebenso leicht wie in einem vielköpfigen Par- lamente. So viele Jahre hindurch hatte man die großen Höfe halb im Ernst, halb im frivolen Spiel durch kleine Gehässigkeiten straflos gereizt; man wußte kaum noch, daß starke Worte einen Sinn und eine Folge haben können. Wangenheim zeigte das verhängnißvolle Rundschreiben seinen Frankfurter Genossen triumphirend vor und mußte von dem bairischen Bundesgesandten die scharfe Antwort hören: am Umsturz des bestehenden Bundessystems werde der Münchener Hof sich nie betheiligen. Bericht des bairischen Bundesgesandten v. Pfeffel, 15. Jan. 1823. Bald darauf erschien die Depesche in französischen Zeitungen, und weithin durch die liberale Welt erklang das Lob des Schwabenkönigs, des Vorkämpfers der europäischen Freiheit. Mittlerweile hatte der König auf Andringen der Großmächte sein Preßgesetz verschärft. Doch auch diese Gelegenheit benutzte er um das Licht seines Liberalismus leuchten zu lassen. In einer neuen Circulardepesche mußte Wintzingerode den Gesandtschaften mittheilen, Spannung zwischen Württemberg und den Großmächten. sein Herr habe sich nur mit Widerstreben zu einer solchen Maßregel ent- schlossen, die in den Staaten des Absolutismus wenig schade, in einem Lande constitutioneller Freiheit aber bedenklichen Unfrieden erregen könne. Wintzingerode, Rundschreiben an die Gesandtschaften, 29. Jan. 1823. Am 6. Februar wurde die Veroneser Erklärung der Ostmächte der Bundesversammlung vorgelesen, zugleich ein Begleitschreiben des russischen Gesandten Anstett, das in dem Satze gipfelte: „die Völker sind nur so lange ruhig als sie glücklich sind, und noch niemals hat sich das Glück in der Aufregung befunden.“ Baiern beantragte — diesmal in anstän- digeren Formen als nach dem Laibacher Manifest — den drei Mächten den Dank des Bundestags und die Anerkennung ihrer weisen und erhal- tenden Grundsätze auszusprechen. Wangenheim aber wollte boshaft nur die reine Absicht der Ostmächte billigen und behielt sich eine gründliche Erwägung vor. Seine treuen Freunde, die beiden Hessen Lepel und Harnier traten ihm bei. Als aber nach vierzehn Tagen abgestimmt wurde, hatten sie von daheim schon Gegenbefehl erhalten, und Wangen- heim schloß sich allein von dem allgemeinen Danke aus, unter dem selt- samen Vorwande: der Bund habe Rücksicht zu nehmen auf alle euro- päischen Mächte, das wollte sagen: auf England. So wenig Ernst und Würde war in dieser deutschen Opposition: statt ehrlich Farbe zu bekennen oder klug der Uebermacht nachzugeben, versteckte sie sich hinter Canning. Inzwischen begann der Stuttgarter Hof besorgt zu werden. Er er- fuhr von Ancillon’s donnernder Standrede und von der allgemeinen Ent- rüstung der preußischen Staatsmänner; selbst der milde Bernstorff zeigte sich sehr aufgebracht und theilte allen Gesandtschaften mit: „wie der König von Württemberg sich hat einfallen lassen, in einem Gegen-Circular seinen längst bekannten feindseligen Gesinnungen gegen die verbündeten Mächte ohne Scheu und Rücksicht Luft zu geben.“ Bernstorff an Schöler, 27. Jan., an die Gesandtschaften, 28. Jan. 1823. Bald traf auch ein ernstes Schreiben Metternich’s ein; dem hatte der Württembergische Gesandte das Rundschreiben gar nicht vorzulesen gewagt, gleichwohl verwahrte er seinen Kaiser schon im Voraus gegen den Vorwurf napoleonischer Gewaltherr- schaft. Die Luft ward brenzlich, und König Wilhelm reiste wieder nach Weimar zu dem Schutzengel Württembergs, der Großfürstin Maria Pau- lowna. Wintzingerode gab den Vertretern der Ostmächte die besten Worte und betheuerte heilig, das Rundschreiben sei nur durch einen strafbaren Bruch des Amtsgeheimnisses bekannt geworden. Die Frankfurter Post sollte die Schuld tragen. Warum aber der Geschäftsträger in Berlin das tiefgeheime Aktenstück selber im preußischen Auswärtigen Amte vorgelesen hatte? — diese einfache Frage blieb unerledigt. Ueber ihr lag das der Stuttgarter Politik eigenthümliche Halbdunkel. Bericht des russischen Gesandten v. Beckendorff, 11. Februar. Wintzingerode an Beroldingen in Petersburg, 18. März. Küster’s Bericht, 4. März 1823. III. 5. Die Großmächte und die Trias. Dann brachte die Stuttgarter Hofzeitung einen demüthigen Artikel, welcher die großen Mächte der vollkommenen Uebereinstimmung Württem- bergs versicherte. Sofort ersah Metternich seinen Vortheil und ließ in Stuttgart die Forderung stellen: sei der König wirklich mit den Mächten einverstanden, so möge er dies beweisen durch die Abberufung Wangen- heim’s, der soeben noch dem Veroneser Manifest die Anerkennung versagt habe. Preußen schloß sich alsbald an. Wintzingerode aber war uner- schöpflich in Vorwänden und Bedenken: was solle man mit diesem ehr- geizigen Talente im Lande Württemberg anfangen? ein Vergehen habe sich Wangenheim nicht zu Schulden kommen lassen, für die Zukunft sei er schon zur Behutsamkeit ermahnt — und was sich sonst noch an Aus- flüchten bot. Wintzingerode an Gremp in Wien, 23. März; Küster’s Berichte, 15., 29. März 1823. Der Grund der Weigerung lag allein in dem Stolze des Königs. Der prahlte schon laut, eine andere Genugthuung als jenen Zeitungsartikel würden die Ostmächte nie erhalten. Er glaubte sich Alles erlauben zu können, weil der Petersburger Hof, auf dessen Meinung er allein Werth legte, sehr mild auftrat; Czar Alexander wollte, obgleich selbst beleidigt, seinen Schwager schonen und empfahl seinem Gesandten eine versöhnliche Sprache. Nesselrode, geh. Weisung an Benckendorff, Febr.; Bernstorff an Hatzfeldt, 23. März 1823. Doch weder Bernstorff noch Metternich gedachten sich mit einer so spöt- tischen Genugthuung zu begnügen. Großmüthig war es nicht, aber nach allem Geschehenen leicht erklärlich, daß sie endlich beschlossen, dem hoch- fahrenden kleinen Herrn die Schranken seiner Macht zu zeigen. Auch der Czar ließ sich überzeugen, und am 27. April richtete König Friedrich Wil- helm an den König von Württemberg ein lakonisches Schreiben, des In- halts: „Ich finde Mich bewogen, Meinen Gesandten abzuberufen.“ Küster verließ Stuttgart, die Gesandten Oesterreichs und Rußlands thaten des- gleichen. Dabei wurden die Formen des Bundesrechts streng gewahrt: die russische Diplomatie sagte kein Wort über Wangenheim’s Entlassung, weil der Czar sich in die deutschen Händel nicht mischen wollte. Metternich an Lebzeltern in Petersburg, 7. April. Bernstorff’s Bericht an den König, 17. April. König Friedrich Wilhelm an den König v. Württemberg, 27. April. Nesselrode an Alopeus 1823. Auch der französische Gesandte hatte Urlaub auf unbestimmte Zeit genommen, da der Tuilerienhof die Angriffe der Stuttgarter Presse schwer empfand, und so war denn mit einem male das diplomatische Corps, dieser unent- behrliche Zierrath jedes Kleinkönigshofes, fast gänzlich vom Nesenbache verschwunden. Das hatte König Wilhelm nicht erwartet. Als sei nichts geschehen, befahl er seinen Diplomaten gleichmüthig in den Hauptstädten der Ost- Sturz Wangenheim’s und Wintzingerode’s. mächte zu bleiben, jedoch das eisige Stillschweigen der drei beleidigten Höfe beunruhigte ihn dermaßen, daß er schon im Juli die Abberufung Wan- genheim’s beschloß. Offen zu handeln, eine Uebereilung freimüthig ein- zugestehen war seinem Charakter unmöglich. Er nahm jene berüchtigte Denkschrift Wangenheim’s über die westphälischen Domänenkäufer zum Vorwand und ließ überall erklären: nur deshalb, aber keineswegs um den Großmächten eine Genugthuung zu geben sei der Bundesgesandte zurück- gerufen worden. Die Folge war, daß der diplomatische Verkehr abgebrochen blieb. Wangenheim aber, der selber seinen Sturz so lange vorausgesehen, zeigte nunmehr, da das Unvermeidliche eintrat, seine ganze leidenschaft- liche Heftigkeit; er beschuldigte Wintzingerode des Verraths, obgleich der Minister ihn so lange als möglich und noch darüber hinaus beschützt hatte, er brach gänzlich mit dem alten Freunde und ließ ihn auf eine briefliche Anfrage wissen: „zu jeder Antwort mit der Hand“ sei er bereit. Wangenheim an Hartmann, 19. Dec. 1823. Im Spätsommer ging der König nach Italien und mußte unterwegs an tausend kleinen Kränkungen erfahren, daß in diesen Tagen selbst ein gekröntes Haupt, wenn es den Zorn der Hofburg auf sich geladen, wie geächtet in der Welt stand. Alle Höfe waren durch die Ostmächte vor dem liberalen Schwabenkönige gewarnt worden, und mit legitimistischem Tugendeifer schrieb der junge Bunsen aus Rom, nachdem er den Cardinal Consalvi aufgeklärt: „Es bedarf keiner Bemerkung, daß der Lügengeist des Jako- binismus auch hier thätig gewesen ist, über die Motive der Allerhöchsten Höfe bei diesem strafenden Schritte die absurdesten und falschesten Ge- rüchte mit der ihm innewohnenden Frechheit zu verbreiten.“ Bunsen’s Bericht, 12. Juli 1823. Als der König, in seinem Stolze tief verwundet, heimkehrte, fand er bereits das Entlassungsgesuch Wintzingerode’s vor. Nur allzu treu war dieser Vielbewegliche allen Windungen und Wendungen einer Politik, die er mißbilligte, gefolgt; jetzt hatte er es mit allen Parteien verdorben. Den Großmächten blieb er trotz seiner conservativen Gesinnung verdächtig, da sein Name unter dem verhängnißvollen Rundschreiben stand, die Liberalen aber wollten ihm Wangenheim’s Sturz nicht verzeihen. „Was, rief er ver- zweifelt, was ist das für ein Gang eines Gouvernements, welches vorwärts stürzt, ohne Noth verletzt und zurückweichen muß, wenn es einem Hinderniß begegnet!“ Persönliche Klatscherei, die in Stuttgart noch üppiger blühte als an andern kleinen Höfen, stachelte auch den König wider ihn auf, Wintzingerode an Graf Mülinen, 28. Nov.; Mülinen’s Antwort, 4. Dec. 1823. und am 2. Okt. wurde der Minister, der doch stets nur die Befehle seines königlichen Herrn vollzogen hatte, in Ungnaden verabschiedet. Ergrimmt über den schnöden Undank, ließ sich der Entlassene zu einem Rachestreiche hinreißen. Er schrieb in den Pariser Constitutionnel einen von Bosheit Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 21 III. 5. Die Großmächte und die Trias. überströmenden Artikel, der die liberalen Pläne des Abgeordneten Keßler, „des Letzten der Römer“ und vornehmlich die hehren Absichten des Königs selber schilderte: König Wilhelm sei bereit, sein Heer zu vermindern, auf ein Drittel seiner Civilliste, welche den achten Theil des Staatseinkom- mens verschlinge, hochherzig zu verzichten und insbesondere das unnütze Ministerium des Auswärtigen aufzuheben; „dann gäbe es keine jener Rundschreiben mehr, welche für nichts und wieder nichts so viel Lärm er- regen, die Regierung bloßstellen und den Staat gefährden.“ Mit dieser Selbstkritik nahm der Staatsmann, der vier Jahre lang mittelstaatliche Großmachtspolitik getrieben, von seinem Wirken Abschied! Der Verfasser des Artikels wurde bald entlarot und hatte sich für immer in der diplo- matischen Welt unmöglich gemacht. Also waren bereits zwei Opfer dem Grimme der Großmächte geschlachtet worden. Beiden Entlassenen ließ der König unverbrüchliches Stillschweigen auferlegen; denn wollten sie reden, so konnten sie leicht beweisen, daß der Monarch in dem kleinen Kriege wider die Großmächte allezeit noch streitlustiger gewesen war als seine Räthe. Geh. Rath Vellnagel an Wangenheim, 28. Dec. 1823. Wangenheim’s Ant- wort, 3. Jan.; Küster’s Bericht, 7. Febr. 1824. Mit Alledem war das diplomatische Zerwürfniß noch immer nicht ausgeglichen, da König Wilhelm sich schlechterdings nicht entschließen konnte, den beleidigten Monarchen ein versöhnliches Wort zu schreiben. Vergeb- lich versuchte er, bald durch seinen Gesandten Beroldingen in Petersburg, bald durch Tatistscheff in Wien, die guten Dienste seines kaiserlichen Schwa- gers zu erbitten. Der Czar meinte: am Besten, wenn man den Schmol- lenden eine Weile seinem eigenen Nachdenken überlasse; strecke man ihm auch nur einen Finger entgegen, so werde er sich sogleich zu neuem Streite begeistert und in dem Gefühle seiner Wichtigkeit bestärkt fühlen. Tatistscheff an Nesselrode, Juli; Antwort Nesselrode’s, 2. Aug. 1823. Mehr als ein Jahr lang verharrte der Württembergische Hof in seiner Verein- samung: seine Gesandten führten in den Hauptstädten des Ostens ein wenig beneidenswerthes Dasein, während in Stuttgart nur drei junge Geschäftsträger der Ostmächte saßen, die sich mit dem Visiren der Pässe begnügten und niemals bei Hofe erschienen. Die Hofbälle ohne Diplo- maten boten einen herzzerreißenden Anblick. Auf Augenblicke tröstete den König wohl die Gunst des Volks, das Märchen von der schwäbischen Frei- heit war noch nicht ganz vergessen. Als er einmal durch Heidelberg kam, schaarten sich die Studenten zusammen um „dem Vertheidiger der natio- nalen Freiheit“ ein Hoch zu bringen. Im December eröffnete er seinen Landtag mit einer freiheitsstolzen Rede, obwohl die Kammer der Stan- desherren wieder einmal nicht erschienen und das Schauspiel dieses un- Demüthigung des Stuttgarter Hofes. freiwilligen Einkammersystems nicht allzu tröstlich war. Dann ärgerten ihn wieder die liberalen Reden des letzten Römers Keßler, und er war nahe daran seine Stände nach Hause zu schicken. Einer seiner Minister aber stellte ihm vor, das würde aussehen wie eine Nachgiebigkeit gegen die Großmächte. „Nein, rief der König bitter, ich bin nicht in der Laune diesen Mächten den Hof zu machen!“ Küster’s Bericht, 26. Dec. 1823. Nach und nach begann er doch zu fühlen, wie hoffnungslos dieser Trotz gegen die Uebermacht war. Sein neuer Bundesgesandter Trott, der anfangs mit allgemeinem Mißtrauen empfangen wurde, mußte sich in Allem gefügig zeigen, und als im Sommer 1824 die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse zur Sprache kam, erklärte König Wilhelm ohne Vor- behalt seine Zustimmung. Darauf hin erhielt er aus Petersburg einen Wink: jetzt sei der Augenblick die Versöhnung anzubieten. Berichte des Geschäftsträgers Gf. Lusi, Stuttgart 22. Juli, 12. Aug. 1824. Noch eine Weile rang er mit seinem Stolze, denn gar zu laut hatte er sich vor zwei Jahren vermessen, daß er niemals den chien couchant spielen werde. Endlich überwand er sich, und nachdem er mit seinem russischen Schwager Frieden geschlossen, schrieb er (23. Sept.) an den König von Preußen: durch seine Zustimmung zu „der wesentlich erhaltenden Maßregel“ der Verlän- gerung der Karlsbader Beschlüsse habe er bewiesen, wie sehr er die Ord- nung im deutschen Bunde zu fördern wünsche. „Ew. Majestät, die eine der festesten Stützen derselben sind, werden, wie ich mir schmeichle, den Grund- sätzen, welche mich bei dieser Gelegenheit geleitet, Gerechtigkeit haben wider- fahren lassen. Sie können Ew. Maj. nicht zweifelhaft sein, und der Werth, Sire, welchen ich auf Ihre Freundschaft lege, läßt mich hoffen, daß, wenn Miß- verständnisse, welche ich aufrichtig bedauere, stattgefunden haben, dieselben von jetzt an nicht mehr bestehen werden.“ Aehnlich lautete der Brief an Kaiser Franz. Die beiden Monarchen waren indeß über das lange Schmollen des Königs so erzürnt, daß sie anfangs zweifelten, ob sie sich mit dieser Abbitte begnügen sollten. Zuletzt beschlossen sie doch Gnade für Recht er- gehen zu lassen, obwohl dem Reuigen noch der Trotz um die Lippen spielte. König Friedrich Wilhelm versagte sich’s aber nicht, dem Württemberger strafend zu bemerken: „Besonders hat mich gefreut, daß Ew. Majestät zu- gleich den Grundsätzen Gerechtigkeit widerfahren lassen, welche die Verbün- deten bei den Verhandlungen von Laibach und Verona geleitet haben, und welche Sie einen Augenblick mißzuverstehen schienen.“ König Wilhelm an den König von Preußen, 23. Sept.; Antwort, 14. Oktober; Bernstorff’s Bericht an den König, 30. Sept.; Weisungen an Hatzfeldt, 28. September, 4. Oktober 1824. So kläglich endete der Versuch, das reine Deutschland um Württembergs Banner zu schaaren. Die Rolle des liberalen Parteiführers, welche dem herrischen Könige nie recht zu Gesicht gestanden, war ausgespielt für immer. Lindner mußte 21* III. 5. Die Großmächte und die Trias. Württemberg verlassen, und von geheimnißvollen Stuttgarter Manifesten erfuhr die Welt nichts mehr. — Derweil diese schwäbische Tragikomödie sich langsam abspielte, wurde die Epuration des Bundestags vollendet, das einzige Ergebniß der un- fruchtbaren Wiener Conferenz. Im April 1823 erschien der neue Bun- despräsidialgesandte Frhr. v. Münch-Bellinghausen in Frankfurt, ein noch junger Mann, der sich bei den Elbschifffahrts-Verhandlungen durch diplo- matische Gewandtheit ausgezeichnet und bald Metternich’s volles Ver- trauen gewonnen hatte, herrschsüchtig, aufgeblasen, gemüthlos, überall unbeliebt, aber weit geschickter als sein Vorgänger. Die Schmiegsamkeit der kleinstaatlichen Diplomatie verstand er bald schmeichelnd, bald drohend trefflich zu behandeln. Metternich sagte von ihm: „er ist ganz mein Mann.“ Seine Instruktion wies ihn an, die Geschäftsordnung unnachsichtlich zu handhaben und auch einige der Vorschläge, welche Metternich auf der Wiener Conferenz nicht zum Abschluß gebracht hatte, vornehmlich die Heim- lichkeit der Bundesverhandlungen durchzusetzen; kein Wunder, daß Berstett diese Weisungen mit wahrer Wonne las. Als Münch sein Amt antrat, war er noch Neuling genug um zu glauben, daß der Bundestag doch irgend einen Zweck haben müsse, und klagte dem beflissenen Blittersdorff, der sich sogleich an ihn herandrängte: hundertmal habe er in Wien seinen hohen Gönner gefragt, was man eigentlich aus dem Bunde machen wolle, aber niemals eine bestimmte Antwort erhalten. Allgemeine und Special-Instruktion für Frhr. v. Münch-Bellinghausen. Ber- stett an Metternich, 30. April; Blittersdorff’s Bericht, 18. April 1823. Nach kurzer Frist hatte er diese jugendlichen Irrthümer gründlich abgethan; er lebte sich ein in den beschäftigten Müßiggang der Eschenheimer Gasse und fand es ganz in der Ordnung, daß außer der Abwandelung von Demagogen und Zeitungen eigentlich nichts weiter mehr vorkam als Instruktionseinholungen und In- competenzerklärungen. Nachdem er diesem Treiben ein viertel Jahrhundert hindurch vorgestanden hatte, erschien er der Nation wie die Verkörperung der höheren Bundespolizei. Noch bevor Münch eintrat und bevor Oesterreich in Darmstadt drohend mahnte, wurde Harnier von seinem Posten abberufen. Dann folgte Wan- genheim’s Sturz. Am längsten unter den drei Führern der Opposition hielt der Kurhesse Lepel aus, obwohl Metternich seine Abberufung mehrmals verlangt und endlich sogar den diplomatischen Verkehr mit dem Kasseler Hofe auf das geringste Maß beschränkt hatte. Der Kurfürst blieb dabei, ihm habe Niemand etwas zu befehlen. Doch aus dem Kasseler Glashause ließ sich’s schlecht mit Steinen werfen. Als der Kurfürst im September böhmische Landgüter für seine Maitresse zu erwerben wünschte, da erwiderte ihm Metternich trocken: einem Fürsten, der einen so schlechtgesinnten Bun- desgesandten halte, könne der Kaiser keine Gnade erweisen. Nun war Münch-Bellinghausen. Sprengung der Opposition. Lepel gerichtet. Durch solche Erwägungen kleinfürstlicher Staatsweisheit kam die letzte Säule der Bundes-Opposition zu Falle. Metternich an Zichy, 10. April, an Graf Spiegel in Kassel, 31. Mai; Berichte von Blittersdorff, 21. März, von Hatzfeldt, 15. Sept. 1823. Mittlerweile war an die Stelle des verstorbenen Aretin Herr v. Pfeffel getreten, ein Deutsch- franzose, der, wenig vertraut mit der deutschen Sprache und Politik, sich einfach an Rechberg’s Weisungen hielt. Hammerstein wurde durch eine scharfe Verwarnung des Grafen Münster zurechtgewiesen, Blittersdorff aber hatte längst seinen Frieden mit der Hofburg geschlossen. Rechberg an Pfeffel, 19. Jan., Blittersdorff’s Bericht, 8. April 1823. Auch Wangenheim’s wirthschaftlicher Sonderbund, die Darmstädter Conferenz, lag bereits im Sterben. Am 3. Juli 1823 erklärte du Thil den Austritt seines Großherzogs, weil Hessen außer Stande sei, die Ord- nung seines Zollwesens noch länger zu verschieben. Nassau folgte dem Beispiele. Darauf weigerte sich Baiern, ohne Darmstadt weiter zu ver- handeln; unter lebhaften gegenseitigen Anklagen ging der Congreß aus- einander, nach drei Jahren unerquicklichen Streites. Er scheiterte an der Unmöglichkeit, abweichende Interessen in engem Rahmen zusammenzuhalten. Doch auch die Ränke der Wiener Diplomatie und des preußischen Ge- sandten Otterstedt beschleunigten den Zusammenbruch. Dieser unruhige Pläneschmied schwärmte für Preußens „Präponderanz am Rheinstrome“, wünschte lebhaft einen Zollverein zwischen dem preußischen Rheinland und den süddeutschen Staaten, wollte keinenfalls einen Bund der constitutio- nellen Mittelstaaten ohne Preußen dulden. Er ward nicht müde, diese unreifen Gedanken seinem Chef darzulegen. Da er von Eichhorn immer nur die Weisung erhielt, sich ruhig zu halten, so ging er endlich eigen- mächtig vor. Er warnte Marschall, was kaum nöthig war, schrieb an den Gesandten in Wien und stellte ihm vor, welche „Stratageme einer Opposition gegen die Allerhöchsten Monarchen“ sich hinter dem Zollverein versteckten. Hatzfeldt schlug sofort in der Hofburg Lärm, und nun er- gingen von Wien aus nach München, Karlsruhe, Bieberich so dringende Warnungen, daß der längst von innen heraus gelockerte Sonderbund un- haltbar wurde und Berstett eingestand: die Darmstädter Conferenzen mußten erfolglos bleiben, „schon der Acteurs wegen und wegen der Neben- pläne, die man darin suchte.“ Berstett an Blittersdorff, 25. Okt. 1824. Lange nachher erst erhielt das Berliner Cabinet Kunde von dem Ungehorsam seines Gesandten. Der eitle Di- plomat hatte sich laut gerühmt, er habe den Darmstädter Bund gesprengt; da befahl der König den Thatbestand zu untersuchen. Otterstedt empfing einen scharfen Verweis und abermals die Mahnung, sich jeder Einmischung in diese Händel zu enthalten: es genüge den kleinen Höfen auszusprechen, daß Preußen bereit sei über die Erweiterung seines Zollsystems zu ver- III. 5. Die Großmächte und die Trias. handeln. Bericht des Min. des Ausw. an den König, 13. Juli 1824. Weisungen an Otterstedt, 20. Febr., 5. Mai 1825. Das Alles blieb freilich geheim, und noch jahrelang glaubte in Süddeutschland Jedermann, der König von Preußen habe dem wohl- gemeinten Versuche süddeutscher Zolleinheit die Grube gegraben. Genug, von allen Gebilden der Triaspolitik blieb nichts mehr übrig als die Ober- rheinische Kirchenprovinz. — Als die Bundesversammlung im November, nach den Ferien wieder zu- sammentrat, war der phantastische Spuk der Bundes-Opposition bis auf die letzte Spur verflogen. Um die Säuberung des Hauses zu vollenden, wurde im Juli 1824 auch Goltz abberufen. Die Oesterreicher sahen ihn mit Freuden scheiden und versprachen sich viel von seinem Nachfolger, dem Generalpostmeister v. Nagler, der in Art und Unart als Gegenfüßler des gutmüthigen Grafen erschien. Gleich seinem Schwager Altenstein war Nagler in Hardenberg’s fränkischer Beamtenschule emporgekommen; er hatte sich aber bald mit den streng-conservativen Anschauungen der alt- ländischen Bureaukratie so gänzlich erfüllt, daß er zum Feinde seines alten Gönners wurde und von dem Staatskanzler aus dem Dienste entfernt, elf Jahre zumeist auf Reisen verbringen mußte. Erst 1821, als Harden- berg’s Gestirn im Sinken war, wurde er in den Dienst zurückgerufen, bald nachher zum Generalpostmeister ernannt. In dieser Stellung be- währte er ein außerordentliches Verwaltungstalent, aber auch ein Uebermaß jenes herrischen Wesens, das im Postdienst allerdings ebenso unentbehrlich ist wie im Heere. Rastlos thätig, hart und rauh, der Schrecken seiner Untergebenen, erhob er die preußische Post binnen wenigen Jahren zu einer Musteranstalt für Deutschland. Nach der alten Ueberlieferung betrachtete er das Postwesen zwar nur als eine Einnahmequelle für den Staat und willigte selten in eine Herabsetzung der hohen Gebühren; aber sollte die Anstalt Ertrag bringen, so mußte sie über ein wohlgeschultes, auskömm- lich besoldetes Beamtenheer gebieten und das Publikum rasch, bequem, pünktlich, sicher bedienen. Diese Sicherheit hatte freilich in Preußen, wie überall, bestimmte Grenzen; das Erbrechen der Briefe war in Nagler’s Augen ein unveräußerliches Kronrecht, das nur Böswillige der könig- lichen Post bestreiten konnten. Er rühmte wohl die Milde seiner preu- ßischen Post, die sich mit dem „Perlustriren“ begnügte, während die öster- reichische auch vor dem „Intercipiren“ nicht zurückschrak. Sorgfältig wie er Alles trieb, richtete er auch diesen Zweig seines Dienstes ein und scheute kein Mittel um einen neuen Siegelabdruck „für eine Wappensammlung“ zu erwerben; nach Saarbrücken sendete er einen seiner geschicktesten Agenten, Opfermann, zur Ueberwachung des Briefverkehrs mit Frankreich. Ein treuer Genosse Wittgenstein’s trieb er sein dunkles Handwerk bald mit herzlichem Behagen, und als er den Frankfurter Posten antrat, hielt er Nagler. sich von Amtswegen verpflichtet, zugleich die Stimmung am Rhein und im Süden polizeilich zu überwachen, wobei ihm sein gewandter Sekretär Kelchner mit uneigennützigem Amtseifer zur Hand ging. So bewältigte er viele Jahre hindurch mit wunderbarem Fleiße die Ge- schäfte des Generalpostmeisters, des Diplomaten, des freiwilligen Polizei- ministers, beständig unterwegs auf der großen Berlin-Frankfurter Land- straße, wo alle Posthalter stets bereit standen, ihre vier besten Rosse dem Gefürchteten vor seinen Extrapostwagen zu spannen — immer im Dienst, immer mit Arbeiten überladen; kaum daß er noch einige Stunden frei behielt für die Pflege seiner schönen Kunstsammlungen. Er geizte mit jeder Silbe, jeder Minute, schrieb seine Depeschen mit dem denkbar geringsten Aufwand an Worten, aber immer wirksam und das Wesentliche treffend, und begnügte sich in seinen Privatbriefen mit wenigen abgerissenen Sätzen, die in ihrer trockenen Kürze oft brutal und cynisch wurden. Als ihm sein treuer Kelchner einmal vorhielt, daß der verzweifelte Demagog Kombst sich vielleicht bei der Verhaftung selbst entleiben könne, da antwortete Nagler einfach: „der Selbstmord ist seine Sache.“ Der bebänderte und besternte Großwürdenträger erschien den gemüth- lichen kleinen Leuten des Bundestags ganz unausstehlich mit seiner ab- sprechenden Schroffheit, mit seiner feierlichen Amtsmiene, die nur auf Augenblicke einer pfiffig herablassenden Freundlichkeit wich; die Frankfurter sahen in diesem Franken die Verkörperung alles dessen, was am nord- deutschen Wesen verrufen war, und unzweifelhaft hat sein langer Aufent- halt am Main viel dazu beigetragen, die süddeutschen Vorurtheile gegen das preußische Beamtenthum zu nähren. Nagler erfreute sich der beson- deren Gunst Metternich’s und wirkte bei Allem was die Hofburg für die Sicherung der Ruhe plante freudig mit. Und doch war er auf seine Weise ein stolzer preußischer Patriot. Nicht um Oesterreichs willen, son- dern nach seinen eigenen starren absolutistischen Grundsätzen unterstützte er die Maßregeln der k. k. Bundespolizei, und niemals vergaß er, daß sein König, den er abgöttisch verehrte, ihm bei der Abreise nach Frankfurt ein- geschärft hatte, zwar das Bündniß mit Oesterreich nicht zu vernachlässigen, aber auch dem preußischen Staate nichts zu vergeben. Schon seine hart- protestantische Gesinnung, die überall jesuitische Umtriebe witterte, stimmte ihn mißtrauisch gegen die Hofburg, und als er dann bemerkte, wie Oester- reich in allen militärischen und wirthschaftlichen Machtfragen dem preu- ßischen Bundesgenossen insgeheim entgegenarbeitete, da setzte er sich sofort zur Wehre. Münch mußte bald fühlen, daß mit diesem strammen Reak- tionär noch schwerer auszukommen war als mit seinem milderen Vor- gänger. Persönlich konnten sich die Zwei, anspruchsvoll und ungemüth- lich wie sie Beide waren, ohnehin nicht vertragen. Schon bald nach Nag- ler’s Eintritt begannen geheime Zwistigkeiten, die seitdem fast alljährlich wiederkehrten und immer wieder durch Metternich’s Vermittlung, meist zu III. 5. Die Großmächte und die Trias. Gunsten des Preußen, beigelegt wurden. Wo es aber galt, die kleinen Gesandten in Zucht zu halten, da standen sie selbander fest zusammen. — Dergestalt war die Bundesversammlung gereinigt, und Schlag auf Schlag, fast ohne Debatte, faßte sie nunmehr unter Münch’s Leitung eine Reihe von Beschlüssen, welche den Wiener Hof mit gerechter Befriedigung erfüllten. Die westphälischen Domänenkäufer wurden einfach abgewiesen, wegen Incompetenz der Versammlung. Um seinen Abscheu gegen Klüber’s und Wangenheim’s Lehre vom ewigen Staate noch unzweideutiger zu be- kunden, fügte der Bundestag den in der Geschichte gesitteter Völker bei- spiellosen Beschluß hinzu, daß bei seinen Verhandlungen keine Berufung auf „neue Bundeslehren und Theorien“ geduldet werden solle (11. Dec. 1823). Somit ward der Wissenschaft feierlich verboten, klärend und mäßi- gend mitzuwirken bei der Fortbildung eines Bundesrechts, das in seinem dürftigen und unfertigen Zustande des Beistandes geistiger Kräfte gar nicht entrathen konnte. So frech hatte sich in diesem Gelehrtenvolke der Haß gegen alle Bildung noch niemals herausgewagt. Seltsam, wie bei diesen Verhandlungen wieder die zwei Seelen der preußischen Politik hervortraten. Wo die Demagogenscheu nicht einwirkte, da zeigte sich Preußen stets als der rechtlichste unter allen deutschen Staaten. Der westphälischen Domänenkäufer nahm sich Goltz bis zuletzt wacker an; er wollte den Kurfürsten von Bundeswegen nöthigen, auch über alle noch schwebenden Streitfälle dem Bundestage Rechenschaft abzulegen, und sprach seine Entrüstung sehr derb aus, als die große Mehrheit der Versamm- lung, von Münch geführt, ihren eigenen früheren Beschlüssen zuwider, die unschuldigen Opfer des hessischen Despoten kurzerhand abwies. Und dieselbe Regierung, die hier so ehrenhaft verfuhr, stimmte nicht nur dem Be- schlusse wider die Bundesrechts-Theorien willig zu, sie überbot ihn noch durch eine thörichte Ungerechtigkeit, welche Preußens guten Ruf schwer und nachhaltig schädigte. Beunruhigt durch Marschall’s und Metternich’s ge- heime Anklagen hatte Bernstorff, ohne den Angeschuldigten auch nur an- zuhören, die Schriften Klüber’s, vermuthlich durch Kamptz, untersuchen lassen und überraschte nun den Arglosen durch die Ankündigung: daß eine Schriften auf den preußischen Universitäten nicht mehr benutzt wer- den dürften, er selber aber im Auswärtigen Amte keine Beschäftigung mehr finden könne. Blittersdorff’s Bericht, 3. December 1823. Als Gründe waren namentlich angegeben: die naturrecht- lichen Erörterungen in Klüber’s Bundesrecht und seine Vorliebe für die neuen gemischten Verfassungen, deren demokratische Grundsätze die könig- liche Regierung doch bekanntermaßen bekämpfe. Eine solche Behandlung ließ sich der hochangesehene Gelehrte nicht bieten; er warf dem Minister seine 5000 Thlr. Gehalt vor die Füße, nahm sofort seinen Abschied und lebte noch lange als Privatmann in Frankfurt, das anerkannte Haupt Reaktion am Bundestage. der unzufriedenen diplomatie volante, den Süddeutschen ein lebendiger Beweis preußischer Regierungswillkür. Schon vorher, im Mai, hatte der Preßausschuß seine Thätigkeit wie- der aufgenommen und alsbald den Stuttgarter Deutschen Beobachter unterdrückt. Wie fühlte der Referent Blittersdorff sich geehrt, da ihm beschieden ward „den Stier bei den Hörnern zu packen.“ In seinem Eifer verleugnete er sogar seine Eitelkeit und verstand sich dazu, eine unge- heure Denkschrift, die ihm aus der Hofburg zugesandt worden, für sein eigenes Werk auszugeben. Sie brandmarkte das revolutionäre „Delirium“ des unheimlichen schwäbischen Blattes und mit besonderem Ingrimm jenen Lindner’schen Artikel „die Diplomaten“. „Obwohl es scheinen möchte als spräche der Ausschuß hier in eigener Sache“. gelangte er doch zu dem einleuchtenden Schlusse, daß die Sicherheit des Bundes gefährdet sei, wenn „diese angesehene Klasse von Beamten“ unanständig behandelt würde. Bald darauf wurde F. Murhard aus Frankfurt ausgewiesen; Nassau und die beiden Hessen mußten sich verpflichten, ihn in ihren Ländern, so nahe der Bundesstadt, nicht zu dulden. Lindner wagte sich in einer Sammlung seiner „Geheimen Papiere“ gegen Blittersdorff sehr zahm zu vertheidigen und beschleunigte dadurch nur seine Verbannung aus Württemberg. Während die Bundesversammlung also unter den liberalen Schrift- stellern aufräumte, bereitete ihr der bairische Kammerredner Hornthal mit orientalischer Dreistigkeit eine schmerzliche Ueberraschung. Er widmete ihr ehrfurchtsvoll seine neueste Schrift: „Werden die deutschen Bundesfürsten am Kriege gegen Spanien theilnehmen?“ — ein Büchlein, das die freien Spanier mit phrasenreichen Lobsprüchen überschüttete. Um solchem Aerger- niß für immer vorzubeugen, beschloß die Bundesversammlung, daß ihr fortan Niemand mehr ohne besondere Erlaubniß ein Buch widmen dürfe; auch Büchergeschenke wollte sie nur dann annehmen, wenn der Verfasser sein Werk vorher dem Bundesgesandten seines Souveräns überreichte und dieser seinen Segen dazu gab. Dergestalt war den demagogischen Ideen jeder Zu- gang zu der Bücherei des Taxis’schen Palastes versperrt, und damit auch die Akten des Bundestags vor der Einschleppung des Krankheitsstoffes bewahrt blieben, beschloß die Versammlung am 15. Jan. 1824, daß alle Eingaben an den Bund, sofern sie gedruckt würden, vorher der Censur unterliegen sollten. Also selbst das bescheidenste aller staatsbürgerlichen Rechte das Recht der Bitte, das den Russen und den Chinesen ungeschmälert blieb, wurde unserem Volke verkümmert; die verhüllte Fremdherrschaft, die auf Deutschland lastete, setzte sich ein Denkmal ohne Gleichen. Den Anlaß zu dem unglaublichen Beschlusse hatte die holsteinische Ritterschaft gegeben mit ihren Bitten um Herstellung der alten Landesverfassung, die natürlich schroff abgewiesen wurden. Nach Alledem war es nur folgerecht, daß der Bundestag seine Ver- handlungen fortan geheim hielt, wie Metternich schon auf der Wiener III 5. Die Großmächte und die Trias. Conferenz beantragt hatte. Am 1. Juli 1824 beschloß die Versammlung, nur noch eine Auswahl aus ihren Protokollen zu veröffentlichen; von den eigentlichen Protokollen wurden nur wenige Exemplare gedruckt, sorgfältig mit Nummern versehen und im strengsten Geheimniß den verbündeten Höfen mitgetheilt, wo man sie so sorgsam verwahrte, daß bis zum Jahre 1848 kein einziger deutscher Gelehrter davon Kenntniß nehmen konnte. Die veröffentlichten dürftigen Auszüge fanden keine Leser, und schon nach vier Jahren wurde die Herausgabe „wegen Mangels an Stoff“ gänzlich ein- gestellt. Gewiß waren die Verhandlungen eines Gesandtencongresses für das große Publicum wenig geeignet; ihre Veröffentlichung hatte oft den Zwiespalt zwischen den Höfen erweitert, öfter noch die Gesandten zur Ent- faltung unnützer Redekünste verführt. Aber die Heimlichkeit der Bera- thungen wirkte noch unheilvoller. Die deutsche Centralgewalt erschien der erbitterten Nation fortan nur noch wie eine geheime Polizeibehörde, und die dem Bundestage so verdächtige Wissenschaft des deutschen Bundes- rechts kam niemals aus den Windeln heraus, weil sie über Entstehung, Sinn und Zweck der Bundesgesetze nichts Sicheres zu sagen wußte. Nur einmal in diesen langen Jahren wagte sich schwarzer Verrath an die Pro- tokolle des Bundestags heran. Der Legationssecretär einer Bundesge- sandtschaft entdeckte eines Tags, als er sich sein Abendbrot beim Metzger gekauft hatte, mit Entsetzen, daß die Wurst in ein geheimes Bundespro- tokoll eingewickelt war. Sofort wurde die Frankfurter Polizei aufgeboten; sie war längst gewohnt dem k. k. Präsidialgesandten treue Dienste zu leisten, und es gelang ihr nicht nur, noch eine erkleckliche Anzahl fettiger Protokoll- bogen aufzutreiben, sondern auch den Nachweis zu führen, daß die Köchin des Ernestinischen Bundesgesandten die alten Papiere, die ihr Herr doch niemals las, an den Wurstler verkauft hatte. Deutschlands höchste Be- hörde erörterte den schwierigen Fall mit gewohnter Gründlichkeit; dann wurden die aufgelaufenen Akten nebst den glücklich wieder eingefangenen alten Protokollbogen zu einem besonderen Fascikel vereinigt und im Bun- desarchiv niedergelegt, woselbst der Name der pflichtvergessenen Bundes- köchin noch heute für das Gedächtniß der Nachwelt aufbewahrt wird. Das Stillleben in der Eschenheimer Gasse ward nachgerade so unheim- lich, daß die Zeiten Wangenheim’s mit ihrem wüsten Lärm und Zank da- neben noch beneidenswerth erschienen. Seit Münch sein Scepter schwang, ging die ganze Thätigkeit des Bundestags im Niederhalten des nationalen Lebens auf. Nur die preußische Regierung bewährte selbst in diesen Tagen dumpfen Druckes noch ihren alten Eifer für die Stärkung der nationalen Wehrkraft. Der König bestand darauf, daß mindestens die Vertheidigung des Mittelrheins endlich geregelt werden müßte, da die Süddeutschen sich über ihre Bundesfestungen doch nicht einigten. Nachdem er in Frank- furt noch mehrmals vergeblich hatte mahnen lassen, sendete er im Früh- jahr 1824 den General Krauseneck nach Wien. Hatzfeldt erschrak über den Uebernahme der Bundesfestungen. unbequemen Mahner, er fürchtete schon ein Zerwürfniß mit seinem öster- reichischen Freunde. Der General ließ sich aber nicht beirren und trat so nachdrücklich auf, daß Metternich kleinlaut die bündigsten Zusagen gab: nur unglückliche Mißverständnisse sollten bisher die Zögerung verschuldet haben; er ging so weit, dem General zu betheuern: „jeder Oesterreicher hat ein preußisches Herz“ — was in Berlin sehr peinlich berührte, weil man die Absicht merkte. Meyern’s Bericht, 25. Sept. 1824. In der That hielt er auch diesmal nicht Wort. Erst als Nagler selbst im nächsten Winter nach Wien kam, wurde Oester- reichs Widerstreben gänzlich überwunden, Nagler’s Bericht, Wien 10. Febr. 1825. und im April 1825, fast zehn Jahre nach Abschluß der europäischen Verträge, verlangten die beiden Groß- mächte endlich in vollem Ernst, daß der Bund nunmehr Mainz, Landau und Luxemburg als Bundesfestungen übernehmen müsse. Noch einmal begann die partikularistische Schamlosigkeit ihr altes Ge- zänk. Obgleich die Mittelstaaten keineswegs wünschten, etwa selber an Preußens Stelle das Besatzungsrecht in den Bundesfestungen zu über- nehmen, so stellten sie sich doch an, als wäre diese Last, welche Preußen für ganz Deutschland trug, eine dem preußischen Staate gewährte Gunst; sie fanden es höchst unbillig, daß der Bund für Servis und andere Nebenkosten aufkommen sollte. Für Luxemburg wollte Württemberg gar nichts zahlen; denn nach der Rechtsansicht des Stuttgarter Hofes war Mainz allein eine wirkliche Bundesfestung, Luxemburg dagegen „nur in militärischer Hinsicht als Bundesfestung zu betrachten“ und folglich Preußen allein verpflichtet, alle Lasten zu tragen. Auch der Hannoveraner Hammerstein zeigte sich so widerspänstig, daß der englische Gesandte ihn an seine vaterländischen Pflichten erinnern mußte; er fragte ihn, ob er denn nicht wisse, daß die Verstärkung der Rheingrenze im britischen Interesse liege? Am Lautesten lärmte der luxemburgische Gesandte: die Uebernahme sei verfrüht, der Festungsrayon noch nicht abgegrenzt, überdies müsse sein König für die niederländischen Truppen auf ihrem vaterländischen Boden den Vortritt vor den Preußen fordern. Trotz alledem blieb Preußen fest, und Münch, der bisher durch seinen Langenau den vertragsbrüchigen Luxemburger zu allen seinen Winkelzügen ermuthigt hatte, mußte sich endlich entschließen, die Macht der Mehrheit zu gebrauchen, obgleich Baiern einen einstimmigen Beschluß verlangte. Am 28. Juli entschied sich die Mehrzahl der Stimmen für die Uebernahme der drei Festungen. Nagler aber schrieb traurig: „die Angelegenheit hat bewiesen, daß aus der Bundesversammlung eine einhellige Vereinigung zu größeren Zwecken, sobald dabei ein Interesse eines einzelnen Bundes- staates berührt oder Geldleistungen von Allen gefordert werden, schwer, ja wohl nie hervorgehen werde.“ Berichte von Blittersdorff, 25. Mai, von Nagler, 24. Juli, 3., 11. August, 24. Sept. 1825. So urtheilte der Günstling Metter- III. 5. Die Großmächte und die Trias. nich’s, ein Jahr nachdem er das Frankfurter Treiben kennen gelernt, über die Lieblingsschöpfung seines Meisters; der sachliche Ernst des preußischen Beamten war in ihm doch stärker als die österreichisch-reaktionäre Partei- gesinnung. Da Baiern sich nicht zufrieden gab, so wurde die Uebernahme von Landau noch verschoben und nach wiederholten Verhandlungen erst im Jahre 1831 ausgeführt. Ueber die letzten Beweggründe der Widersprechen- den erklärte sich der Stuttgarter Hof selber mit einer cynischen Aufrichtig- keit, die er sonst nicht liebte. König Wilhelm hielt für räthlich, sich vor Kaiser Franz wegen des Rückfalls in die alte Oppositionspolitik zu recht- fertigen, und ließ darum nach Wien schreiben: „Es handelte sich um eine für uns wesentliche Sache, um das Geld, das heute überall und namentlich in einem ackerbauenden Lande, wie das unsere, selten ist.“ Dann abermals: Württemberg sei gern bereit, aus Rücksicht auf die Großmächte, Luxem- burg und Landau in die Reihe der Bundesfestungen aufzunehmen; „es wäre aber ungerecht, daraus eine für unsere Finanzen nachtheilige Fol- gerung zu ziehen;“ für Preußen und Oesterreich bedeuten diese Kosten nichts, für uns sind sie „ein Gegenstand“. Und schließlich noch einfacher: „Es kann keiner Rechtfertigung bedürfen, daß S. k. Maj. Anstand nehmen mußten, auf eine Uebernahme von Festungen einzugehen, mit welchen Höchstihren Landen als daran geknüpfte Folgen bedeutende Lasten aufge- legt worden wären.“ Ministerialschreiben des Min. v. Beroldingen an den Gesandten v. Gremp in Wien, Stuttgart, 22. Mai 1825, nebst Beilage: Denkschrift über die Bundesfestungen. Der wackere Wolzogen, der sich so viele Jahre lang mit der Bosheit und dem Unverstande hatte herumschlagen müssen, erlebte jetzt die Genug- thuung, daß er im Dec. 1825 mit dem hannöverschen General v. Hinüber nach Mainz gesendet wurde und die Festung für den Bund übernahm. Es war die höchste Zeit, da die Werke ganz zu zerfallen drohten. Als die beiden Bundescommissare aber einige Monate später nach Luxemburg aufbrechen wollten, da verweigerte ihnen der luxemburgische Gesandte die Pässe. Sie reisten nun ohne sein Visa, vollzogen die Uebernahme der Festung, sendeten einen Protest des niederländischen Generals Gödeke, der ihnen nach der feierlichen Parade zuging, ungelesen zurück (13. März 1826). Nach der Heimkehr fanden sie beim Bundestage ein Schreiben der nieder- ländischen Regierung vor, das in den gröbsten Worten „den nicht leicht zu qualificirenden Akt“ vom 13. März für null und nichtig erklärte. Der alte Haß des Oraniers gegen den Nachbarstaat, dem er seinen Thron verdankte, entlud sich noch einmal; er drohte für den Nothfall noch mit „anderen Mitteln, um die Integrität seines Großherzogthums zu be- schirmen.“ Solche Beleidigungen konnte sich selbst die Bundesversammlung nicht bieten lassen. Sie wies die Beschwerde als unstatthaft zurück, und sprach über die Ausdrücke des Königs ihr Bedauern aus. Nagler’s Berichte, 4., 6. März, 15. April, 15. Mai 1826. Der Oranier Münch’s Vorschläge zur Erneuerung der Karlsbader Beschlüsse. aber gab schließlich nach: er wußte wohl, daß er das klare Recht gegen sich hatte. Der Wiener Hof betheiligte sich an diesen langwierigen Händeln nur ungern, nur weil er fühlte, daß die preußische Geduld auf die Neige ging. Ungleich wichtiger als die Sicherung der Rheingrenze war ihm die Er- neuerung der Karlsbader Beschlüsse, da die Giltigkeit des Preßgesetzes mit dem Jahre 1824 erlosch. Von langer Hand her wurde diese rettende That vorbereitet; mit ihr sollte die Säuberung des Bundestags ihren Abschluß finden. Schon am 6. Januar 1824 unterbreitete Münch dem Staatskanzler seinen Feldzugsplan. Er wies in einem Promemoria nach, daß eigentlich nur das Preßgesetz der Verlängerung bedürfe, da die übrigen Karlsbader Gesetze nicht für eine bestimmte Frist erlassen seien; er be- hauptete dreist, für den Beschluß der Verlängerung genüge die einfache Mehrheit am Bundestage, rieth aber seinem Gönner dringend, zuvor ver- traulich mit den größeren Höfen, vornehmlich mit dem Münchener zu ver- handeln. Denn in Baiern bestand noch immer die einzige bescheidene Ausnahme von der Regel des Karlsbader Preßgesetzes. Nur die Zeit- schriften, nicht die Bücher waren dort der Censur unterworfen, und ob- gleich die Münchener Polizei durch scharfe Verbote auch die Bücher wohl zu treffen wußte, so hielt der k. k. Präsidialgesandte doch jede Abweichung von dem großen Grundsatze der Censur für gefährlich. Metternich folgte dem Rathe und suchte sich zunächst der Unterstützung Preußens zu ver- sichern, indem er die Hauptsätze der Denkschrift Münch’s durch Hatzfeldt nach Berlin gelangen ließ (12. Mai). Bernstorff gab seine Zustimmung, denn über Zeitungen und Studenten dachte er nicht anders als sein Wiener Freund. Nur ein ernstes Formbedenken machte er geltend. Die Erinnerung an jene gefälschte Abstimmung, welche einst die Annahme der Karlsbader Beschlüsse herbeigeführt hatte, war dem preußischen Minister doch peinlich. Er bestand darauf, daß diesmal die Formen des Bundes- rechts gewissenhaft geschont würden; er verlangte einstimmigen Beschluß, da die Erneuerung eines Ausnahmegesetzes dem Erlaß eines neuen Ge- setzes rechtlich gleichstehe, und setzte endlich seinen Willen durch, obwohl der Wiener Hof, aus Furcht vor einem Mißerfolge, sehr lange und leb- haft widersprach. Eichhorn’s Promemoria 5. Juni, Bernstorff’s Weisungen an Hatzfeldt, 15. Juni, an Jordan und Küster, 18. Juni, an Goltz, 22. Juni; Nagler’s Bericht, 24. Juli 1824. Unterdessen ging Metternich selbst nach Baiern, wo er die Stim- mung über alles Erwarten günstig fand. Wohl hatte Max Joseph jüngst wieder, beim Jubelfeste seiner Regierung, unzählige Beweise der Liebe von seinem Volke empfangen und er wußte die bairische Treue zu schätzen; III. 5. Die Großmächte und die Trias. aber in das constitutionelle Wesen konnte sich der alternde König nie recht finden, und mit Bangen sah er dem nächsten Landtage entgegen, der ein beträchtliches Deficit decken sollte. Zudem stand die Demagogenverfolgung eben jetzt in voller Blüthe. In München wurden Dr. Eisenmann und einige andere brave junge Männer, auf eine Anzeige aus Berlin, ver- haftet. In Erlangen wollte man bei gefangenen Soldaten einen Plan ent- deckt haben, der darauf hinauslief, den König mitsammt seinen Ministern zu beseitigen oder gar zu erhängen, wie ängstliche Gemüther behaupteten: nur den liberalen Lerchenfeld dachten die jungen Unholde zu verschonen. Die Kinderei machte doch tiefen Eindruck bei Hofe, und dem liberalen Minister gereichte die Verehrung, welche ihm die Demagogen erwiesen, nicht zum Vortheil. Er war schon mehrmals seinem Sturze nahe ge- wesen und hatte es hinnehmen müssen, daß sein geistvoller Freund Ignaz Rudhart, wegen eines freimüthigen Buches über das Bundesrecht, in die Provinz versetzt wurde. Die um den Nuntius geschaarte ultramontane Partei trat täglich kecker auf; in der Frauenkirche hielt Pfarrer Hoek, ge- schützt von seinem Erzbischof, Schmähpredigten wider die Protestanten. Eine Schrift von Alexander Müller „Preußen und Baiern im Concordate mit Rom“ wurde verboten, weil sie die alte fridericianische Kirchenpolitik vertheidigte. Berichte von Zastrow, 26. Febr., von Küster 3., 6. Aug. 1823, 28. April 1824. Unheimliche Gerüchte von hierarchischen Umtrieben durch- liefen das Land und beunruhigten die protestantische Bevölkerung. Als der König, um den protestantischen Gemeinden eine größere Selbständig- keit zu geben, die Erwählung von Presbyterien anordnete, da stieß er bei seinen Franken auf zähen Widerstand. Anselm Feuerbach eiferte in leiden- schaftlichen Streitschriften wider den Versuch, die lutherische Freiheit durch calvinische Sittenzucht zu beschränken, er bestritt dem katholischen Landes- herrn die oberstbischöfliche Gewalt, verlangte ein besonderes Cultusmini- sterium für die protestantische Kirche und ließ sich auch nicht beschwichtigen, als Schleiermacher und sogar der Todfeind der Priesterherrschaft, Paulus den offenbar wohlgemeinten Plan des Königs vertheidigten. Das Miß- trauen war unüberwindlich, die Krone mußte nachgeben. Tief erschüttert durch den Tod seines Lieblings Eugen Beauharnais zeigte sich Max Joseph in diesen Tagen noch weicher und lenksamer als sonst. Rechberg stand in höchster Gnade und verstand diese Stimmung zu benutzen. Er wurde nicht müde dem preußischen Gesandten zu versichern, sein König werde sich herzlich freuen, wenn ihm der Bund eine Reform seiner Landes- verfassung ermögliche; der Antrag darauf könne freilich nicht von Baiern, sondern nur von den Großmächten ausgehen. Küster’s Berichte, 31. März, 9., 23. Mai 1824. In den letzten Maitagen traf Metternich in Tegernsee ein, im Ge- folge des Erzherzogs Franz Karl, der sich dort mit der Tochter des Königs, Metternich in Tegernsee. Sophie verloben sollte; um des österreichischen Bündnisses willen hatte sich der zärtliche Vater doch entschlossen, die Hand der schönen und klugen Prinzessin diesem von der Natur gar stiefmütterlich behandelten zweiten Sohne des Kaisers Franz zu schenken. Während die fürstlichen Herr- schaften ihr glänzendes Familienfest feierten, unterhandelte Metternich ins- geheim mit Rechberg, Wrede, Zentner, und legte ihnen zunächst die Denk- schrift Münch’s vor. Vorsichtig warf der Oesterreicher sodann die Frage auf, ob nicht bei dieser Gelegenheit auch die dringend nöthige Abänderung der neuen Landesverfassungen von Bundeswegen versucht werden könne. Der Anlaß zu dieser Frage kam wieder von dem unverbesserlich reaktio- nären badischen Hofe. Während der jüngsten Monate hatten die Ultras in Karlsruhe nicht aufgehört, ihrem Wiener Beschützer die Befestigung des monarchischen Princips, die Schließung der Zuhörertribünen in den Kam- mern, die Aufhebung der akademischen Gerichtsbarkeit ans Herz zu legen; im Januar war Berstett selbst nach Frankfurt geeilt um mit Münch wegen der Bändigung des badischen Landtags zu verhandeln. Berstett an Metternich, 5. April 1824 u. s. w. Küster’s Berichte, 8., 22. Jan. 1824. Zu Metternich’s freudiger Ueberraschung nahm nicht blos Rechberg diese Eröffnungen freundlich auf, sondern auch Zentner. Derselbe Mann, der vor kaum fünf Jahren die Karlsbader Beschlüsse so eifrig bekämpft hatte, hielt jetzt ihre Verlängerung für dringend nöthig. So unwiderstehlich riß die reaktio- näre Strömung der Zeit auch die Besonnenen mit sich fort. Alle leiten- den Staatsmänner Deutschlands, bis auf verschwindende Ausnahmen, bekannten sich nunmehr offen zu Gentz’s frechem Ausspruch: „das oberste Gesetz des europäischen Bundes heißt Censur.“ Allen erschien es ruchlos, unbegreiflich, daß die auf den Schlachtfeldern Südeuropas unterlegene Revolution noch immer lebte, daß die geschlagene Partei noch zu reden wagte und die Todten — so höhnte Gentz — wie Banquo’s Schatten die Lebendigen von ihren Stühlen trieben. In eine tiefgreifende Umgestal- tung der Landesverfassungen wollte Zentner allerdings nicht willigen, doch die Oeffentlichkeit der Landtagsverhandlungen — „dieses erste und in seinen täglichen Ausbrüchen größte aller neueren Uebel“, wie Metternich sich ausdrückte — hielt auch er für verderblich, und auf das Andringen des Oesterreichers legte er endlich (28. Mai) seine Vorschläge in einem Aufsatze nieder, welcher die kühnsten Hoffnungen der Hofburg übertraf. Zentner’s Denkschrift steht wortgetreu abgedruckt in Ilse’s Gesch. d. d. Bundes- versammlung II, 341. Das Schriftstück hingegen, welches in Metternich’s hinterlassenen Papieren IV, 120 fälschlich für Zentner’s Arbeit ausgegeben wird, ist in Wahrheit — das Promemoria Münch-Bellinghausen’s vom 6. Jan. 1824. Näheres in Beilage 12. Die Denkschrift verlangte, daß Oesterreich in einem Präsidialvortrage dem Bundestage die „bei scheinbarer äußerer Ruhe“ noch fortwährende bedrohliche Thätigkeit der revolutionären Parteien darstellen und darauf- hin die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse, soweit sie nicht ohnedies III. 5. Die Großmächte und die Trias. schon fortbeständen, beantragen solle. Im Einzelnen forderte Zentner namentlich die Aufrechterhaltung des monarchischen Princips bei der Aus- führung des Artikels 13 der Bundesakte. Im Deutschen Bunde können „keine von dem ursprünglichen landständischen Charakter gänzlich abweichen- den Formen und Grundsätze geduldet werden“, darum müssen alle die Bundesstaaten, welche ihren Ständen öffentliche Verhandlungen gestatten, womöglich nach gemeinsamer Verabredung, strenge Geschäftsordnungen ein- führen. Mit der Fortdauer der Gesetze wider die Universitäten und die Presse erklärte sich der bairische Minister ganz einverstanden, obwohl er hinzufügte, daß man in Baiern durch Bücherverbote ebenso viel, ja sogar noch mehr erreicht habe als anderwärts durch die Büchercensur. Von einem Vorbehalte der bairischen Souveränität und Verfassung war gar keine Rede mehr. Also schien der Vater der bairischen Constitution mit fliegen- den Fahnen in das österreichische Lager hinüberzuziehen, und Metternich beschloß sofort, diese Denkschrift Zentner’s für seine eigenen Anträge am Bundestage zur Grundlage zu nehmen. Er wollte, so gestand er seinem Kaiser, „Baiern compromittiren“, dem unzuverlässigen Münchener Hof jeden Rückzug versperren. Hochbefriedigt verließ er Tegernsee am 2. Juni, um dann auf dem Johannisberge seine Vertrauten um sich zu versammeln. Sie Alle begrüßten die bairische Denkschrift als einen großen Erfolg. Der preußische Bundesgesandte meinte schadenfroh: „Zentner schien sein eignes Kind für ungerathen zu erklären und ging auf einen Erleuchtungspunkt über, der von seinen früheren Ansichten als Illuminat, Professor und Con- stitutionsverfasser sehr verschieden ist.“ Nagler’s Bericht, 19. Juli 1824. Ganz so schlimm stand es denn doch nicht. Der kluge bairische Staatsmann hielt, obgleich er den Wünschen Oesterreichs sehr weit ent- gegenkam, noch immer an den Grundsätzen fest, welche er auf der Wiener Conferenz mit Bernstorff’s Unterstützung vertheidigt hatte; er wollte kein Eingreifen des Bundes in die Landesverfassungen. Und sah man schärfer hin, so enthielt Zentner’s Denkschrift nicht einmal das unzweideutige Ver- sprechen, daß Baiern selber fortan das Karlsbader Preßgesetz buchstäblich befolgen und, seinen Verfassungsgesetzen zuwider, die Büchercensur ein- führen wolle. Wenn er eine scharfe Geschäftsordnung für die Landtage wünschte, so war auch dies kein neues Zugeständniß, sondern lediglich eine Umschreibung der in Art. 59 der Schlußakte bereits gegebenen Vorschrift. Metternich wußte auch sehr wohl, daß die Gefügigkeit des Münchener Hofes ihre Grenzen hatte. Als Berstett jetzt auf dem Johannisberge er- schien um wieder einmal die Hilfe des Bundes anzurufen und wieder einmal in einer langen Blittersdorffischen Denkschrift die bedrängte Lage Badens darzustellen, Blittersdorff, Denkschrift über die Lage Badens, Johannisberg, Juli 1824. da erwiderte ihm der Oesterreicher achselzuckend: möge man in Karlsruhe zusehen, wie man aus eigener Kraft mit den Berathung auf dem Johannisberge. Landständen fertig werde; mehr als in Tegernsee erlangt sei, lasse sich für jetzt nicht erreichen; Preußen und Baiern wollten nicht weiter gehen. Immerhin durfte er sich seiner Erfolge freuen. Vor Kurzem noch hatte er den Freunden geklagt: „Rechberg ist nicht Baiern;“ Metternich an Berstett, 18. März, 8. Mai 1824. jetzt ward ihm der Triumph, daß der alte Widersacher der Karlsbader Beschlüsse selber ihre Erneuerung beantragte. Mehrere Wochen lang verweilte Metternich nunmehr auf seinem rheinischen Schlosse. Münch, Nagler, Hatzfeldt, Marschall, Berstett, Münster, du Thil, fast alle leitenden Staatsmänner des Bundes machten ihm ihre Aufwartung, der Herzog von Oldenburg erschien persönlich. Alle sprachen sich für Zentner’s Vorschläge aus. Am eifrigsten Berstett. Der hatte schon einen Plan fertig für eine gemeinsame Geschäftsordnung der süddeutschen Volkskammern, welche die bestehenden Verfassungen nicht im mindesten beeinträchtigen sollte: man brauchte nur einfach „die Ausnahme zur Regel und die Regel zur Ausnahme zu machen“, so daß die Kam- mern künftighin nur in besonderen Fällen, mit Genehmigung der Regierung, eine öffentliche Sitzung beschließen durften! Auch der Dresdener Hof er- klärte sein Einverständniß, die kleinen Cabinette wurden durch ein Rund- schreiben Metternich’s aufgeklärt, und zum allgemeinen Erstaunen erschien sogar der württembergische Minister Maucler auf dem Johannisberge um seinen Frieden mit den Großmächten zu schließen. Berichte von Jordan, Dresden 12. Juli, von Lusi, Stuttgart, 16. Juni 1824. Ganz zuletzt verbrachte noch Großherzog Karl August von Weimar einige Stunden auf dem Schlosse, sehr wenig erbaut von dem diplomatischen Geflüster; aber wie durfte er widersprechen, da er die Mächtigen einig sah? Seinen Heimweg nahm Metternich über das Wrede’sche Schloß Ellin- gen, um dort noch einmal mit den bairischen Staatsmännern zusammen- zutreffen und die neue Freundschaft zu befestigen. In seinem gewohnten großsprecherischen Tone verkündete er alsdann (29. Juli) dem Kaiser Franz, der große Schlag am Bundestage sei genugsam gesichert. Unglaublich, welche selbstgefällige Lügen er seinem Monarchen, der allerdings vom deutschen Bundesrechte kindliche Vorstellungen hegte, ins Gesicht zu sagen wagte. Er erzählte ihm, durch die Ministerconferenzen von 1820 hätte der Bund „einige siebzig neue organische Gesetze“ erhalten — was nur dann zur Noth zutraf, wenn man jeden einzelnen der 65 Paragraphen der Schlußakte als ein besonderes organisches Gesetz zählte. Durch diese fabelhafte legislatorische Fruchtbarkeit war die organische Gesetzgebung des Bundes nunmehr natürlich abgeschlossen, und es fehlte nur noch die Er- neuerung der Ausnahmegesetze. Bereitwillig ertheilte Kaiser Franz seine Genehmigung: „An Ihren Bemühungen, Ruhe und Ordnung in der Welt zu erhalten, hat es wahrlich nicht gefehlt. Gott kröne sie mit Erfolg!“ Am 12. August wurde der Bundestag in vertraulicher Sitzung über Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 22 III. 5. Die Großmächte und die Trias. die Absichten der Hofburg unterrichtet. Vier Tage darauf ging das wohl- vorbereitete Schauspiel über die Bretter. Münch hielt einen langen Prä- sidialvortrag und führte darin auf Metternich’s Befehl mehrere Stellen aus Zentner’s Denkschrift wörtlich wieder an, damit die Anträge auch in der Form als ein gemeinsames Werk Baierns und Oesterreichs erschienen. Darauf beschloß der Bundestag einstimmig, die Giltigkeit des provisorischen Preßgesetzes bis zum Erlaß eines endgiltigen Gesetzes zu verlängern. Auch das Gesetz über die Universitäten sollte fortbestehen und inzwischen ein Ausschuß der Bundesversammlung die Gebrechen des deutschen Unter- richtswesens näher prüfen. Endlich wurden alle Bundesstaaten verpflichtet, das monarchische Princip aufrecht zu erhalten und den Mißbräuchen der öffentlichen Landtagsverhandlungen durch eine strenge Geschäftsordnung, womöglich nach gemeinsamen Grundsätzen, vorzubeugen. Die meisten der kleinen Höfe, Berstett selbst gestand es späterhin, fügten sich nur widerwillig, jedoch der Schein der Freiheit blieb gewahrt, die Zustimmung ward durchweg ohne Vorbehalt gegeben, und nur Blit- tersdorff’s argwöhnisches Auge konnte aus den etwas gewundenen Sätzen des Votums der Ernestiner errathen, daß „der Wartburg-Geist“ in Weimar noch spuke. Das verheißene definitive Preßgesetz wagte man nicht anzu- regen, aus Furcht vor Unfrieden, und aus demselben Grunde trat auch der neue Bundesausschuß für das Universitätswesen niemals ins Leben. Der einzige Staat, welcher den bairisch-österreichischen Anträgen ein kleines Bedenken anhing, war, seltsam genug, Baiern selbst. Sein Gesandter willigte in die Verlängerung des Preßgesetzes mit den zweideutigen Worten: die im Jahre 1819 beschlossenen Maßregeln gegen die Presse sollten in allen deutschen Staaten „wie bisher“ gehandhabt werden. Baiern behielt sich also seinen bisherigen Sonderbrauch stillschweigend vor. Vergeblich hatte Metternich bis zuletzt versucht, diese Clausel zu beseitigen; endlich drückte er ein Auge zu, da Baiern ohnehin schon fest genug an Oester- reich gekettet war. Die Annahme der Karlsbader Beschlüsse war vor fünf Jahren nur durch einen Gewaltstreich gelungen, ihre Erneuerung jetzt war rechtlich unanfechtbar. Obwohl die vorgeschriebene förmliche Berathung nicht stattfand, so wurden doch alle übrigen Vorschriften der Geschäfts- ordnung eingehalten, und die verfassungsmäßige Einstimmigkeit kam zu Stande. Der Beschluß über die Landtage bedeutete sehr wenig; denn im Grunde stand es auch jetzt noch jedem Bundesstaate frei, die Schranken der Redefreiheit nach seinem Belieben zu ziehen. Aber ihr wichtigstes Ziel hatte die Hofburg erreicht, die Heilanstalt der Censur blieb den Deutschen auf unbestimmte Zeit hinaus gesichert. Der König von Preußen sprach dem österreichischen Staatskanzler in einem gnädigen Briefe seinen Dank aus, und Metternich meinte befriedigt, nunmehr erst sei der Deutsche Bund ganz in das System der großen Mächte verflochten. Blittersdorff’s Berichte, 12., 16., 22., 27. Aug. 1824. Gentz aber Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse. schrieb — ohne zu ahnen, wie furchtbar seine Weissagung sich dereinst erfüllen sollte: — „Das revolutionäre System kann von nun an in Deutschland nur dann die Oberhand gewinnen, wenn der Deutsche Bund selbst untergeht. So weit haben wir es seit dem Jahre 1819 gebracht.“ — Seit diesen Beschlüssen zeigte der Wiener Hof gegen den Bundestag wieder dieselbe träge Gleichgiltigkeit wie im Jahre 1817. Die polizeiliche Ordnung war gesichert; was wollte man mehr? Positive Pläne für die Mehrung deutscher Macht und Wohlfahrt konnte das Haus Oesterreich nicht hegen; wenn nicht das ruhelose Preußen die Bundesfestungsfrage immer wieder aufgerührt hätte, so wäre dem Bundestage der Berathungs- stoff fast gänzlich ausgegangen. Die von der Hofburg gewünschte vier- monatliche Tagung der Bundesversammlung trat thatsächlich in Kraft, da Münch fortan regelmäßig acht Monate des Jahres zu Wien im Aus- wärtigen Amte verbrachte; während seiner Abwesenheit ließ er sich stets durch Baiern oder Sachsen, niemals durch Preußen vertreten. Das Trei- ben in der Eschenheimer Gasse ward schlechthin gespenstisch, unterschied sich in nichts mehr von den Regensburger Zeiten. Die vielbelachten Eutiner Gemeinweiden, in denen einst der alte Reichstag bei seinem Untergange stecken geblieben war, fanden im Jahre 1827 ihr würdiges Gegenstück, als die Mainzer Festungsbehörde „mit Eilfertigkeit und ebenso rücksichts- loser Hintansetzung ihres Verhältnisses zu hoher Bundesversammlung“ einige Abtritte in den Garnisonlazarethen erbaut hatte, und der Bundes- tag über diese Eigenmächtigkeit in gerechte Entrüstung gerieth. Natürlich waren die Missethäter preußische Offiziere. Da sich jedoch „die Noth- wendigkeit der getroffenen Vorkehrung“ nicht bestreiten ließ, so beschloß man endlich, durch die Militärcommission „die Verwendung der ange- schlagenen Summe vordersamst zu constatiren, wornächst“ unter strenger Verwarnung der schuldigen Behörde das Geld ausgezahlt werden sollte. Im folgenden Jahre wurden wegen derselben Abtritte nochmals so harte und grundlose Vorwürfe erhoben, daß Nagler den erbitterten Kleinen vor- halten mußte: das preußische Festungsgouvernement solle doch erst gehört werden bevor man sein Verfahren mißbillige. Auch in der Kunst, das Einfache zu verwirren, das Klare zu ver- dunkeln hatte der Bundestag sein Regensburger Vorbild längst glücklich erreicht. Das mußte unter Anderen die Fürstin Berkeley erfahren, die Wittwe des letzten Markgrafen von Ansbach-Baireuth. Ihr hatte einst die Krone Preußen eine jährliche Rente auf die öffentlichen Fonds der fränkischen Provinzen angewiesen, und nach dem klaren Wortlaut der Verträge unterlag es keinem Zweifel, daß der König von Baiern als nunmehriger Landesherr von Ansbach-Baireuth das Witthum zu zahlen hatte. Baiern wußte sich jedoch seiner Verpflichtung unter leeren Vor- wänden zu entziehen, und als die Fürstin im Jahre 1825 sich beim Bun- destage beschwerte, wurde die Sache erst in Frankfurt mehrere Jahre lang 22* III. 5. Die Großmächte und die Trias. hinausgezogen, dann an das Austrägalgericht in Lübeck verwiesen. Im Jahre 1830 entschied das Gericht, wie sich von selbst verstand, zu Gunsten der Klägerin. Aber inzwischen war die Fürstin gestorben, und ihr Sohn, Lord Craven, erhielt in Baiern den Bescheid, die Forderung sei nach bairischem Gesetz erloschen. Er konnte niemals zu seinem Rechte gelangen, obgleich die englische Regierung sich seiner annahm und die Londoner Presse mit wohlverdienter Verachtung über dies Probstück deutscher Treue sprach. Gentz war im Rechte, so weit hatte man es seit dem Jahre 1819 gebracht! Angesichts dieses Jammers war es kaum noch zu verwundern, daß Metternich am 18. Sept. 1828 der Bundesversammlung die höhnische Zumuthung stellen ließ, sich in Ermangelung von Geschäften auf unbe- stimmte Zeit zu vertagen. Der Antrag ward aus Schamgefühl nicht ein- mal in die geheimen Protokolle aufgenommen, sondern in einer geschrie- benen Registrande versteckt; aber man ging darauf ein, und die Vertagung währte über vier Monate. So schimpflich dieser Zustand war, der ein großes Volk dem Ge- spötte Europas preisgab, er hatte doch sehr feste Wurzeln in den großen Weltverhältnissen. So lange Oesterreich, England, Dänemark, Holland dem Deutschen Bunde angehörten, mußte seine Centralgewalt entweder, wie in Wangenheim’s Tagen, in unfruchtbarer Zänkerei oder in nichtigem Stillleben verkommen, und wer unter den tausenden treuer Patrioten, die über das deutsche Elend weinten, hatte über die Gründe der natio- nalen Schande auch nur ernstlich nachgedacht? Mit der Zeit knüpfte sich auch manches gesellschaftliche Band zwischen dem Bundestage, der Frank- furter Börse und den angesehenen Häusern der Nachbarschaft; die vor- nehme Welt des Südwestens konnte diesen immer unbeschäftigten und immer zu Lustbarkeiten aufgelegten Diplomatenhof bald nicht mehr ent- behren. Ungemein werthvolle Dienste leisteten ihm seine drei mächtigen Günstlinge, die Geschäftshäuser Rothschild, Taxis und Cotta. Die Firma Rothschild erstattete ihren Dank für die geschenkten Zinsen der deutschen Festungsgelder, indem sie den Wiener Hof mit geheimen Nachrichten be- diente und durch ihre weitverzweigte, stillwirkende sociale Macht die k. k. Bundespolitik unterstützte. Nicht minder dankbar zeigte sich das Fürstenhaus Thurn und Taxis, dem die Bundesakte alle seine alten Postrechte bestätigt und dadurch von Preußen und mehreren anderen Staaten eine reichliche Entschädigung ver- schafft hatte. In Württemberg, beiden Hessen, Nassau und den thüringi- schen Landen verwaltete das Haus die Posten selber mit der ganzen Scham- losigkeit des Monopolgeistes. Wie manche Reise in Mitteldeutschland unterblieb, weil man sich fürchtete in den entsetzlichen Wagen dieser Post „thurn- und taxirt zu werden“, wie der Volksmund sagte. Die durch Börne’s Witze verherrlichte Taxis’sche Postschnecke brauchte für die vierzig Stunden Weges zwischen Frankfurt und Stuttgart sechsundvierzig Stun- Rothschild. Taxis. Cotta. den, fünfzehn davon für die Wirthshäuser. An die Einrichtung von Ne- benkursen, die wenig eintrugen, war gar nicht zu denken. Gefälliger als den Reisenden erwies sich die Taxis’sche Postverwaltung der k. k. Präsidial- gesandtschaft; sie stellte ihr nicht nur ihre Frankfurter Oberpostamtszeitung, ein Blatt von unerreichter Geistlosigkeit, zur Verfügung, sondern auch ihre polizeilichen Künste. Durch die napoleonische Polizei war der Unfug der Brieferbrechung freilich längst in sämmtlichen Staaten des Festlandes ein- gebürgert worden. Alle Höfe richteten sich danach. Wenn ein Minister einem fremden Souverän ungestraft eine bittere Wahrheit sagen wollte, so schrieb er seinem Gesandten durch die Post; dann konnte er sich darauf verlassen, daß seine Worte an ihre eigentliche Adresse gelangten. Aber so dreist wie in den „Logen“ der Taxis’schen Post ward das schmutzige Hand- werk nur noch in der Wiener Stallburg getrieben; wie eine Kreuzspinne saß mitten im Netze des deutschen Verkehrs das berüchtigte Taxis’sche Oberpostamt von Eisenach. Als Nagler einst den Auftrag erhielt, eine geheime Weisung von Frankfurt aus sicher an Küster in München zu be- fördern, da antwortete der gewiegte Sachkenner: das sei rein unmöglich; man möge die Instruktion in Berlin auf einen zierlichen Briefbogen schreiben und von Damenhand an Fräulein v. Küster adressiren lassen; dies Billet müsse dann als Einlage in einem Briefe an einen Münchener Kunstfreund abgehen. Nagler an das Min. d. a. A., 7. April 1828. In solchem Geiste geleitet wurde die Taxis’sche Post eine mächtige Stütze der österreichischen Herrschaft in Deutschland. Den Taxis’schen Palast in der Eschenheimer Gasse benutzte der österrei- chische Gesandte unentgeltlich als Miether, und der Bundestag fand es nicht unanständig, jahrzehntelang die Gastfreundschaft der Regensburger Post-Dynasten zu genießen. Von anderer Art, aber ebenso brauchbar waren die Gefälligkeiten, welche das Haus Cotta dem Bundestage erwies. Im Jahre 1825 er- bat sich Goethe für seine Werke ein Privilegium gegen den Nachdruck. Eine feierlich würdevolle Eingabe des Altmeisters mahnte: „die von so er- habener Stelle dem großen Ganzen gewidmete Uebersicht schließt eine wohl- wollende Betrachtung einzelner Angelegenheiten nicht aus“ — und empfahl dem erhabenen Bundestage, dem Vereine aller deutschen Souveränitäten „dieses für die ganze deutsche Literatur bedeutende Geschäft“. Obwohl ein Bundesgesetz wider den Nachdruck trotz der Bemühungen Preußens noch immer nicht zu Stande gekommen war und die Ertheilung von Privilegien nicht zu den Befugnissen des Bundestags gehörte, so fühlte die Versamm- lung doch was Deutschland seinem Dichter schuldete. Von Nagler zur Eile gedrängt ging sie über die Formbedenken hinweg und beschloß, ungewöhnlich schnell, schon nach zwei Monaten, das Gesuch Goethe’s bei allen Bundes- regierungen zu befürworten. So konnten denn „unter des durchlauch- III. 5. Die Großmächte und die Trias. tigsten Deutschen Bundes schützenden Privilegien“ die vierzig Bände der Ausgabe letzter Hand in Cotta’s Verlag erscheinen. Späterhin wurde das alte Privilegium erneuert und ein gleiches auch für Schiller’s Werke er- worben. Aber die reichen Erben des hochverdienten Johann Friedrich Cotta widerstanden den Versuchungen des Monopolgeistes ebenso wenig wie das Haus Taxis; unbekümmert um die Mahnungen der Gelehrten, mißbrauchten sie ihr Privileg durch schnöde Vernachlässigung der ihnen anvertrauten Schätze, und so lange der Bundestag bestand erlangte das deutsche Volk niemals eine anständige, correcte Ausgabe der Werke seiner größten Dichter — ein nationaler Skandal, der, in England oder Frankreich un- denkbar, nur von Neuem bewies, wie machtlos die öffentliche Meinung in diesem zerrissenen Lande war. Den Gegendienst für diese außerordentliche Begünstigung erstattete das Haus Cotta durch seine Augsburger Allgemeine Zeitung, die etwa seit dem Jahre 1820 das angesehenste, in Oesterreich sogar das allein gelesene deutsche Blatt wurde. Sie war den Diplomaten unentbehrlich durch ihre reichhal- tigen Berichte, den Gelehrten durch die wissenschaftlichen Aufsätze ihrer Bei- lagen und schien ein Sprechsaal aller Parteien zu sein, da sie von Männern grundverschiedener Gesinnung, zuweilen, wenn die liberale Zugluft scharf ging, sogar von entschiedenen Radikalen Beiträge brachte und ihre eigene Meinung nur selten, und stets mit diplomatischer Behutsamkeit, aussprach. In der Redaktion saßen lange Jahre hindurch Stegmann und Lindner’s Freund Le Bret, zwei liberale Partikularisten von der Stuttgarter Farbe. Gleichwohl stand diese unparteiische Zeitung mit dem österreichischen Hofe in so inniger Verbindung, daß Cotta mehrmals daran dachte, sein Organ nach Wien zu verlegen — wäre nur die ängstliche k. k. Censur nicht ge- wesen! — und Gentz wußte wohl, warum er, hundertmal geärgert durch die liberalen Artikel des Augsburger Blattes, ihm doch immer wieder seine Gunst zuwendete. Wirksamer als in den Spalten des verrufenen Oester- reichischen Beobachters ließen sich die Herzensgedanken der Wiener Staats- kunst hier aussprechen, da die Redaktion nach kaufmännischen Grundsätzen verfuhr und, um sich den Ruf diplomatischer Unergründlichkeit zu erhalten, niemals eine Zusendung „von hochgeehrter Hand“ zurückwies — nur mußten die Artikel zeitgemäß gehalten und dem aufgeklärten Publicum mundgerecht zugerichtet werden. Auf die politische Bildung der Nation, die in ihrer unklaren Erbitterung und Sehnsucht vor Allem rückhaltlos ehrlicher Belehrung bedurfte, konnte eine so in allen Farben schillernde Zeitung nur tief verderblich wirken. Sie nährte in ihren Lesern jene kenntnißreiche politische Hilflosigkeit, welche den gebildeten Deutschen vor den Nachbarvölkern traurig auszeichnete. Wer durch diese Brille sah, gelangte zu der Einsicht, daß die ekelhafte Posse in der Eschenheimer Gasse ewig währen müsse; er meinte Alles zu wissen, da er über Peru, Schweden, Hinterindien genau unterrichtet wurde, und blieb doch fremd im Stillleben am Bundestage. eigenen Vaterlande, denn über den lebenskräftigsten der deutschen Staaten erhielt der Leser nur seltene, dürftige und, der Regel nach, böswillige Be- richte. Also diente die Allgemeine Zeitung dem Hause Oesterreich als treuer Bundesgenosse, und es war kein Zufall, daß sie sofort nach Metter- nich’s Sturz ihre alte Macht für immer verlor. Durch diese Zeitung lernte Deutschland zuerst eine Macht kennen, deren Wirksamkeit den westlichen Nachbarn schon länger vertraut war, die Anonymität der Presse; denn unverkennbar verdankte das Augsburger Blatt einen Theil seines Ansehens dem undurchdringlichen Schleier, der seine politischen Mitarbeiter, reaktionäre und liberale, einsichtige und un- fähige, bedeckte. In den unschuldigen ersten Friedensjahren hatte sich die tapfere deutsche Natur wider die namenlose Schriftstellerei noch lebhaft gesträubt; besaß doch unsere ehrliche Sprache nicht einmal ein ganz zu- treffendes Wort für Anonymität. Die Kammerredner der badischen und der bairischen Liberalen stimmten damals noch fast alle überein in der Ansicht, daß Preßfreiheit nur möglich sei, wenn Jeder mit seinem Namen für seine Meinung eintreten müsse. Inzwischen war die Zeit der Verfol- gungen und des Mißtrauens hereingebrochen, und die Anonymität erschien jetzt Allen als ein unentbehrliches Bollwerk der Preßfreiheit. Man fragte nicht mehr, welche Verletzungen der Amtspflicht, welche sittlichen Vergehun- gen sich hinter den anonymen Artikeln versteckten; man gestand den Tages- schriftstellern das Vorrecht zu, alles Verborgene ans Licht zu ziehen, sich selber aber in tiefem Dunkel zu verbergen, und nahm dies Stück verkehrter Welt hin als könne es gar nicht anders sein. So begann sich auch in Deutschland eine der schlimmsten sittlichen Krankheiten des neunzehnten Jahrhunderts einzubürgern, ein unnatürlicher Zustand, der späteren Zeiten in einem ähnlichen Lichte erscheinen wird, wie das Delatoren-Unwesen des römischen Kaiserreichs, dem gegenwärtigen Geschlechte aber noch so gewohnt und behaglich vorkommt wie den Orientalen die Pest. — Das einzige erfreuliche Ereigniß in dieser öden Epoche der Bundes- geschichte war die Auflösung der Mainzer Central-Untersuchungscommission, die im Jahre 1829 endlich in aller Stille wegen gänzlicher Erschöpfung des Arbeitsstoffes nach und nach beseitigt wurde. An 90,000 Gulden hatte sie dem Bunde gekostet, den betheiligten Regierungen eine halbe Million. Und was war das Ergebniß? Ein erschreckender Einblick in die Gesin- nungen — nicht der Demagogen, sondern der deutschen Höfe und ihrer Polizeibeamten. Die Behörden waren von Haus aus auf falscher Fährte, sie ließen den gefährlichsten der jungen Unzufriedenen, Karl Follen auf freiem Fuße, so daß er schon zu Anfang 1820 nach Frankreich entfliehen konnte, und führten die Untersuchung gegen die übrigen Verhafteten so unglücklich, daß die Mainzer Commission, um doch irgend eine Spur ge- fährlicher Umtriebe aufzuweisen, zu den unwürdigsten Verleumdungen ihre Zuflucht nehmen mußte. Schon im Jahre 1820 sendete der Nassauische III. 5. Die Großmächte und die Trias. Bevollmächtigte Musset, Marschall’s würdiges Werkzeug, hinter dem Rücken der Collegen seinem Hofe einen geheimen Bericht, der im Verdächtigen und Verdrehen das Unmögliche leistete. Zum Antritt des Bonner Lehramts hatte einst Nicolovius seinem Freunde Arndt Gottes Kraft und Segen gewünscht, „damit die Jugend treu dem Recht und der Wahrheit huldige und Gottes auserwähltes Rüstzeug werde.“ Auf Grund dieses Briefes schrieb der Nassauer schadenfroh: „Nicht Alle hielten also das Treiben der Studenten für unbedeutend, wofür man es jetzt gern gehalten haben möchte; sondern es gab auch Männer, die da glaubten, die Jugend könne bei guter Lehre Gottes auserwähltes Rüstzeug werden!“ Ueber das Turnen bemerkte er ebenso scharfsinnig: „das Gefühl der körperlichen Kraft, das es verleiht, und der schnellere Umlauf des Blutes während der Uebungen erweckt natürlich das Verlangen nach einem Gegenstande des Ringens, und so bereitet das Turnen solchen Ideen eine vollkommene Aufnahme, deren Verwirklichung eine Anstrengung des Leibes und der Seele er- fordert.“ Musset, Bericht über die Arbeiten der Central-Untersuchungscommission, Mainz, 2. Sept. 1820. Umsonst versuchte der wackere preußische Präsident v. Kaisen- berg, ruhiger als seine eigene Regierung, die Mainzer Septemvirn einiger- maßen in den Schranken des Menschenverstandes zu halten. Seine maß- volle Haltung bewirkte nur, daß der Karlsruher Hof beharrlich über „die liberalisirende Tendenz“ der Mainzer klagte und Metternich in Berlin — diesmal ohne Erfolg — die diplomatische Anfrage stellte, ob nicht „die Kränklichkeit des gegenwärtigen k. preußischen Bevollmächtigten vielleicht eine Aenderung in der Person zur Folge haben werde?“ Berstett-Blittersdorff, Denkschrift über die C. U. Commission, 6. April; Blitters- dorff’s Berichte, 6. Febr., 21. März; Metternich an Hatzfeld, 24. Juni 1825. Der Baier Hörmann wurde mit der Anfertigung des Hauptberichts beauftragt, und sein Machwerk fiel so ungeheuerlich aus, daß selbst Blit- tersdorff in Entsetzen gerieth. Wie hatte sich der Badener gefreut, als ihm der Bundestag (1826) den ehrenvollen Auftrag ertheilte, aus Hör- mann’s Arbeit einen kurzen, eindringlichen Bericht für das Publicum aus- zuziehen: die Nation sollte erfahren, an welchem Abgrunde sie gestanden, vor welchen Feinden die Weisheit des Bundes sie gerettet hatte. Aber wie ward ihm zu Muthe, als er die Leistung des Septemvirats betrachtete! „In anderen Ländern — schrieb er ganz außer sich — würde man mit Fingern auf uns deuten, wenn wir nach einer so langen Reihe von Jahren dem Publicum aufs Neue solche alte Geschichten auftischen wollten. Läßt sich aus solchen Materialien irgend ein imposanter Bericht entwerfen? Wie ist dies vollends alsdann möglich, wenn man sich auf einer gewissen Höhe der Betrachtung halten soll?“ Und dann abermals, als er in den Geist der Mainzer Arbeit noch tiefer eingedrungen war: „In dem ganzen Hauptbericht der Mainzer Commission. Berichte ist nur eine durchgreifende und leitende Idee aufzufinden, und diese besteht darin, daß alle späteren Umtriebe und geheimen Verbindun- gen aus jenen hervorgegangen seien, welche gegen die französische Herr- schaft und gegen den Rheinbund gerichtet waren!“ Blittersdorff an Münch, 25. Nov., 7. Dec., an Berstett, 26. Nov. 1826. So stand es in der That. Der alte Herausgeber der Münchener Alemannia hatte sich nicht entblödet, seine ungebrochene Rheinbundsgesin- nung, seinen Todhaß gegen Preußen und den Befreiungskrieg in dem Com- missionsberichte auszusprechen; er hatte die Denunciationen von Schmalz zugleich benutzt und überboten. Durch seine Arbeit ging, wie Blittersdorff wehklagte, „die schlecht verhüllte Tendenz, Preußen und die Mächte als die Urheber des Geistes zu bezeichnen, den sie später nicht mehr bändigen konnten.“ Es ist nicht anders, die Erhebung gegen Napoleon wurde hier von Bundeswegen dem preußischen Volke als ein Verbrechen angerechnet. Der erste demagogische „Umtrieb“, womit Hörmann’s Erzählung begann, war ein Brief Schleiermacher’s an Reimer, geschrieben nach der Schlacht von Jena, der mit den Worten schloß: „Eine allgemeine Regeneration ist nothwendig und wird sich aus diesen Begebenheiten entwickeln. Wie, das kann man jetzt noch nicht sehen; aber wir wollen dabei sein und mit angreifen, so- bald der Gang der Dinge uns aufruft oder mit sich fortreißt.“ Darauf folgten Fichte’s Reden an die deutsche Nation, der Tugendbund, Arndt’s Katechismus für den deutschen Landwehrmann, alle die patriotischen Ver- eine, die sich in der Zeit der schweren Noth gegen die Franzosen zu- sammengethan. Stein und Gneisenau waren mehrmals als verdächtig erwähnt und fast auf jeder Seite prangte der Name Hardenberg’s, des großen Gönners der Verschwörer. Aus diesen Umtrieben gegen die legi- time Herrschaft Napoleon’s waren sodann durch natürliche Fortpflanzung die Burschenschaft, die Turnplätze, die Unbedingten, die beiden Mordthaten von 1819 hervorgegangen. Aus späterer Zeit wußte Hörmann nicht viel mehr anzuführen, als einen Jünglingsbund und einen räthselhaften Män- nerbund, über dessen Zwecke sich die Commission mit Wendungen wie „es ist gedenkbar“ hinweghelfen mußte. War der Grundgedanke des Berichts schändlich, beleidigend für die Ehre der Nation, so zeigte die Ausführung im Einzelnen eine gewissenlose Willkür, die sich freilich aus dem seltsamen Zwittercharakter der Mainzer Behörde fast nothwendig ergab. Ein förmlicher Staatsgerichtshof, wie ihn Preußen in Karlsbad vergeblich vorgeschlagen, hätte sich streng an er- wiesene Thatsachen halten müssen. Diese Untersuchungscommission aber meinte sich verpflichtet, „aus einigen tausend, ihrem wahren Sinne nach größtentheils nicht hinlänglich erklärten Papieren, dann aus einigen hun- dert zum Theil noch unvollständigen Vernehmungen die Geschichte eines mehr als zehnjährigen, weniger in bestimmten Thathandlungen als in III. 5. Die Großmächte und die Trias. Versuchen, Vorbereitungen und Einleitungen sich aussprechenden politischen Treibens zu schreiben und den Grad der Gewißheit der Thatsachen nach den Grundsätzen des historischen Glaubens, nach ihrer eigenen subjectiven Ueberzeugung zu bemessen.“ Nach dieser subjectiven Ueberzeugung hatte sie denn auch ein wundersames Gemisch von Wahrheit und Dichtung, von Thatsachen, Vermuthungen, Gerüchten zusammengestellt, das über die entscheidenden Fragen gar keinen Aufschluß gab; sie gestand selber zu, daß Leutnant Schulz’s Frag- und Antwortbüchlein „beinahe die einzige in unseren Akten vorgekommene positive Handlung“ sei, und beklagte tief die allerdings ungerechte Freisprechung dieses Missethäters. Mit einem solchen Berichte vor die Nation zu treten wollte Blitters- dorff doch nicht wagen. Er fürchtete nicht den Unwillen der öffentlichen Meinung, wohl aber den Zorn der preußischen Regierung: was würde man in Berlin sagen, wenn ein amtlicher Bericht des Bundestags die Geschichte der Jahre 1806—1815 im Geiste der napoleonischen Geheim- polizei schilderte! Der Badener schob also die gefährliche Berichterstattung hinaus, und die schwarze Commission ward aufgelöst, ohne daß die Nation die ihr so oft verheißenen Enthüllungen erhielt. Nach langen Jahren erst, 1831, entledigte sich Blittersdorff seines Auftrags, und der Auszug, den er nunmehr aus den Mainzer Akten gab, war durchaus parteiisch und frivol; er verschwieg absichtlich manche mildernde Umstände, die zu Gunsten der Demagogen angeführt waren, freilich auch Vieles was in Berlin Aergerniß erregen konnte. Jetzt aber waren endlich alle deutschen Regierungen, mit Ausnahme der unverwüstlichen Hofburg, des alten schmutzigen Handels müde geworden. Preußen hatte soeben den Beschluß durchgesetzt, daß die Namen hoher Beamten in den Untersuchungsberichten nicht erwähnt werden dürften, und als sodann über die Veröffentlichung der Arbeit Blittersdorff’s Instruktionen eingeholt wurden, da erfolgte keine Ant- wort. Die meisten der Höfe schwiegen aus Scham, einige wohl nur aus löblicher Bundesgewohnheit. So endete jene Commission, welche Metter- nich einst seinen Karlsbader Genossen zur Rettung Deutschlands empfohlen hatte. Nur die Unglücklichen, welche auf eine Anzeige aus Mainz in den Kerker gewandert waren, wußten unter der Hand Einiges von der Wirk- samkeit der unheimlichen Behörde zu erzählen. Der ganze Umfang ihres lichtscheuen Treibens wurde dem deutschen Volke erst im Jahre 1860 durch Ilse’s Aktenauszüge bekannt. — Dergestalt war nach und nach alles Leben aus dem Bunde entwichen, und mit gerechter Befriedigung horchte Metternich zuweilen auf die tiefen Athemzüge des friedlich schlummernden Bundestags. Was konnte die Hofburg von den Deutschen draußen im Reich Besseres erwarten? Hatte sie es doch nicht einmal der Mühe werth gehalten, auch nur die Bundesakte in ihren deutschen Kronländern zu veröffentlichen. Unter den preußischen Offizieren und Staatsmännern aber hörte man schon wieder häufig, wie Bairischer Landtag. J. Rudhart. einst in den Tagen des heiligen Reichs, die zornige Frage: ob dieser Staat die lähmende Fessel, die ihn an den Leichnam des deutschen Gesammt- staates kettete, nicht gänzlich abschütteln müsse? Nagler selbst erklärte seinen Frankfurter Genossen aufrichtig: nach meiner Meinung sollte Preußen eine Institution, von der doch kein Heil zu erwarten ist, ihrem Schicksal überlassen. Alles was in Deutschland noch lebendig war fühlte sich ge- hemmt durch den Druck, der auf dem Bunde lag. Für die jungen Ver- fassungen des Südens kam jetzt erst die schwerste Zeit. Die Gefahr war größer als sie im Jahre 1819 gewesen; denn die jugendliche Begeisterung, welche damals noch die neuen Grundgesetze begrüßte, hatte sich längst ab- gekühlt, die Entmuthigung war so allgemein, daß selbst der ängstliche Gentz gestehen mußte, die Stimmung der gefährlichen Mittelklassen habe sich erheblich gebessert. Die Massen vollends hatten von den Früchten der neuen Freiheit bisher wenig mehr genossen als erhöhte Steuerlast, und manches wackere Bäuerlein hörte schon begierig zu, wenn der Kaplan oder der Amtmann auf die Ducatenmänner schalt — so hießen die Abgeord- neten von wegen ihrer fünf Gulden Tagegeld. In den neuen bairischen Landtag, der im März 1825 zusammentrat, war Hornthal nicht wieder gewählt; Behr und einige andere liberale Beamte mußten fern bleiben, weil die Regierung ihr Recht der Urlaubsverweige- rung unerbittlich handhabte. Dafür traten mehrere neue Talente auf, alle überragend der junge Ignaz Rudhart, ein Franke aus den Stifts- landen, der schon in frühen Jahren als Professor und Schriftsteller seine tüchtige Gelehrsamkeit, nachher als Verwaltungsbeamter eine noch größere praktische Begabung bewährt hatte und jetzt der anerkannt erste Redner Baierns wurde, ein makelloser, groß angelegter Charakter. Es war eine Lust, den jugendkräftigen Mann mit den ehrlichen, herzgewinnenden Augen so frisch von der Leber weg sprechen zu hören, immer ganz frei — was da- mals noch eine Seltenheit war — etwas pathetischer als es die kurz an- gebundene Gegenwart liebt, aber stets mit gründlicher Sachkenntniß, auf- richtig und doch klug, gedankenreich und doch volksthümlich einfach. Bei all seiner Unfertigkeit besaß das junge constitutionelle Leben des Südens den großen Vorzug, daß solche Naturen sich auf seinem Boden frei ent- falten konnten; der preußische Beamtenstaat hatte für sie noch keinen Raum. Gleich allen Liberalen jener Tage hegte Rudhart anfangs etwas überspannte Vorstellungen von der Macht der neuen Landtage; aber früher als die Anderen lernte er sich bescheiden und erkannte die Schranken, welche dem Parlamentarismus durch Deutschlands monarchische Geschichte gesetzt sind; und weil er seine Hoffnungen nicht auf das Unmögliche richtete, darum bewahrte er sich auch in den Tagen allgemeiner Abspan- nung jene fröhliche, mannhafte Zuversicht, welche seinen Reden noch heute einen eigenen Zauber giebt. Neben ihm that sich durch seine Kenntniß der Volkswirthschaft Utzschneider hervor, ein Industrieller großen Stiles, III. 5. Die Großmächte und die Trias. der erste fast, der im behäbigen Altbaiern modernen Unternehmungsgeist erweckte. Auch Graf Bentzel-Sternau machte viel von sich reden, ein alter Bonapartist, der vor Zeiten im Großherzogthum Frankfurt Dalberg’s ver- trauter Minister gewesen war, jetzt aber auf seinem Landhaus am Züricher See zweifelhafte Dichtungen im Stile Jean Paul’s anfertigte und zu- gleich den deutschen Flüchtlingen gastlich Obdach gab. Er wirkte eifrig für protestantische Aufklärung und trat endlich förmlich zur evangelischen Kirche über. Seine Erfahrungen aus dem Landtage legte er nachher in den „Baierbriefen“ nieder, einem mehrbändigen Briefwechsel zwischen Reikiavik und Hochwittelsbach, dessen wunderlicher, witzelnder Wortschwall im Grunde nur die eine Wahrheit erwies, daß die Geschicke des Erdballs sich um das Münchener Ständehaus bewegten. Wie bescheiden auch die Mehrheit des Landtags auftrat, sie mußte doch bald fühlen, daß jetzt ein anderer Wind am Hofe wehte. Seit jener Unterredung von Tegernsee hatte sich Zentner seinen Gegnern Rechberg und Thürheim genähert, und Lerchenfeld stand bereits so vereinsamt, daß er im Ministerrathe der Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse nach einigem Bedenken schließlich selber zustimmen mußte. Küster’s Bericht, 11. August 1824. Im Saale an der Pran- nersgasse hatte man in der Zwischenzeit die Logen für den Hof und die Diplomatie beträchtlich erweitert, so daß der allgemeine Zuhörerraum sich verkleinerte; und derselbe Geist kleinlicher polizeilicher Angst bekundete sich auch in der Geschäftsordnung, welche die Minister, um ihre Frankfurter Zusagen zu erfüllen, dem Landtage alsbald vorlegten. Die Vorlage ging sogar weit über die Bundesbeschlüsse hinaus, sie enthielt nicht nur sehr scharfe Bestimmungen wider den Mißbrauch der Redefreiheit, sondern auch die Vorschrift, daß kein Abgeordneter fortan einen förmlich ausgearbeiteten Gesetzentwurf einbringen dürfe; damit war das beschränkte Recht der Initiative, das dem Landtage nach der Verfassung zustand, ganz unter der Hand durch einen Paragraphen der Geschäftsordnung fast gänzlich beseitigt. In einer Reihe geheimer Sitzungen wurden diese Vorschläge, unter begreiflicher Erregung, erörtert. Vergeblich warnte Rudhart: „ohne Oeffentlichkeit zerfällt die Verfassung in sich.“ Die Mehrheit unterwarf sich den Beschlüssen des Bundestags; sie wußte wohl, daß die reaktionäre Partei am Hofe entschlossen war, die Geschäftsordnung dem Landtage nöthigenfalls durch einen königlichen Befehl einfach aufzuerlegen. Küster’s Bericht, 8. September 1824. An anderen gesetzgeberischen Ergebnissen war diese Tagung sehr arm; auch die drei Gesetze vom 11. Sept. 1825 über Niederlassung und Ge- werbebetrieb entsprangen nicht einem staatsmännischen Plane sondern der Verlegenheit. Die Regierung fühlte lebhaft die Unhaltbarkeit des alten Zunftwesens, aber sie wagte auch nicht mit den tief eingewurzelten Vor- Letzte Zeiten König Max Joseph’s. urtheilen des Volkes zu brechen, das noch fest am alten Herkommen hing und die ungewohnten Erscheinungen des modernen Großverkehrs, zumal die verhaßten Musterreiter aus Frankfurt und anderen „ausländischen“ Nachbarstädten, mit tiefem Mißtrauen betrachtete. In guter Absicht wählte man also einen Mittelweg und entschied sich für das Concessionssystem: die Erlaubniß zum Heirathen, zur Niederlassung, zum Gewerbebetrieb sollte der Regel nach von den Behörden abhängen, die dabei den „Nah- rungsstand“ des Orts zu berücksichtigen hatten. Der Vorschlag mißfiel in Wahrheit allen Parteien; den Conservativen ging er zu weit, die Libe- ralen verlangten mehr, und Rudhart sagte kühn voraus, die Zeit der voll- ständigen Gewerbefreiheit werde noch kommen. Der Landtag stimmte schließ- lich nur zu, weil sich kein anderer Ausweg zu bieten schien. Doch sofort begann im Volke eine hartconservative Bewegung wider die Störung der alten Gewohnheiten — eine naturwüchsige Reaktion, welcher die neuen Ge- setze nach wenigen Jahren erliegen sollten. Bei den Budgetverhandlungen kam in den geheimen Sitzungen viel verhaltener Groll zu Tage; der Rechnungsabschluß war sehr ungünstig, da das Sinken der Getreidepreise den Ertrag der Domänen verringert, große Brände und andere Unglücks- fälle ganze Landestheile heimgesucht hatten. Zudem spielte wieder eines jener unliebsamen kleinen Geheimnisse mit, die sich unter König Max Joseph kaum vermeiden ließen; bei der Hochzeit der Prinzessin Sophie hatte der vergnügte Vater das Gold so mit vollen Händen ausgestreut, daß es nachher schwer hielt diese Ausgaben in verschiedenen Titeln des Etats zu verstecken. Küster’s Bericht, 17. Dec. 1824. Endlich ward das Budget bewilligt und der Landtag in Gnaden ent- lassen. Aber die vielen scharfen Worte, die in den letzten Verhandlungen gefallen waren, hatten den Hof tief verletzt. Die reaktionäre Partei er- hob wieder keck das Haupt; bereits war es ihr gelungen, den ehrwürdigen Cajetan Weiller, einen der freiesten Köpfe des Clerus, aus seiner einfluß- reichen Stellung am Münchener Lyceum in das Stillleben der Akademie zu versetzen. Auch Aretin’s Bajuvaren begannen wieder das literarische Kothspritzen gegen die eingedrungenen Nordländer. Und dazu die ge- heimen Zuschriften aus der Hofburg. Selbst die neue Geschäftsordnung des Landtags, die wirklich nichts zu wünschen übrig ließ, genügte dort noch nicht. Hatzfeldt, wie immer Metternich’s getreues Echo, tobte und wetterte wider die Feigheit dieses Münchener Hofes, der sich so gar nicht entschließen konnte, einfach die alten bairischen Landstände wiederherzu- stellen. Bei der Adreßberathung der Reichsräthe hatte Kronprinz Ludwig den verständigen Rath gegeben, man möge eine Stelle über „das mon- archische Princip“ streichen, weil sie in der anderen Kammer ärgerliche Be- merkungen veranlassen werde. Welch ein Zorn in Wien, als man von III. 5. Die Großmächte und die Trias. dieser Selbstentwürdigung des Thronfolgers erfuhr; „das ist mehr als unglaublich“, schrieb Hatzfeldt entsetzt. Dann wurde gar das neue Theater in München mit der Aufführung der revolutionären Stücke Egmont und Tell eröffnet, und die zügellose bairische Presse erlaubte sich dabei unehrerbietige Bemerkungen über weiland König Philipp II. Hatzfeldt’s Bericht, 17. März 1825. Genug, von Wien aus ermuthigt, begann Rechberg das alte Spiel von Neuem, Lerchenfeld glaubte schon seinen nahen Sturz vorherzusehen, noch Schlim- meres wurde befürchtet, und bei der zunehmenden Willensschwäche des greisen Königs ließ sich der Ausgang schwer berechnen. Da starb Max Joseph, am 12. Oktober 1825, glücklich und friedlich wie er gelebt. Nach seiner Gewohnheit war er zu seinem Namenstage in die Hauptstadt ge- kommen um die Glückwünsche seiner Baiern entgegenzunehmen, und dann am Abend, mit freundlichen Erinnerungen in seinem guten Herzen, nach Nymphenburg zurückgefahren. Dort entschlief er sanft noch in derselben Nacht, aufrichtig beweint von seinem Volke. Mit der Thronbesteigung König Ludwig’s begann für Baiern eine neue Zeit. — In Württemberg war eine neue Geschäftsordnung für den Landtag unnöthig, wie Trott in Frankfurt mit gutem Gewissen versichern konnte. Die altrechtliche Einrichtung der Landtagsausschüsse hatte hier längst wieder ihre zweischneidige Wirkung gezeigt. Unter Weishaar’s kluger Leitung pflegte der ständige Ausschuß alle wichtigen Angelegenheiten mit den Mi- nistern so genau zu vereinbaren, daß der Landtag selber nur noch das Nachsehen hatte, und da die Kammern überdies ihre Kraft in endlosen Commissionsberathungen vergeudeten, so verliefen die Verhandlungen des Plenums still und langweilig. Die schwäbische Schreiberregierung blühte fröhlich fort, und die einzige Corporation des Landes, welche sich neben dem allmächtigen Beamtenthum noch in einiger Selbständigkeit behauptete, die Universität bekam den Unwillen des Herrenstandes schwer zu fühlen. Der königliche Commissär Hofacker führte in Tübingen ein rohes, tyran- nisches Regiment, das auf keiner anderen deutschen Hochschule seinesgleichen fand. Dann tauchte der Vorschlag auf, die Universität in die Hauptstadt zu verlegen. Von den Bildungsmitteln einer großen Stadt besaß Stuttgart damals zwar sehr wenig; aber die fröhliche Ungebundenheit des akademi- schen Lebens, die dem soldatischen Könige immer widerwärtig blieb, sollte an der Hofluft, an der Garnison und der starken Polizei der Residenz ihre Meister finden. Der kleinliche Gedanke wurde vorläufig noch abgewendet, jedoch im Jahre 1829 erhielt die Universität eine völlig neue, rein bureau- kratische Verfassung. Seltsame Ironie des Schicksals, daß der Metter- nich’sche Plan der Universitätsreform, der in allen anderen Bundesstaaten auf unüberwindliche Hindernisse stieß, allein in dem Lande des liberalen Schwabenkönigs sich verwirklichte. Noch war in Tübingen unvergessen, Reaktion in Württemberg, Hessen, Baden. wie oft einst Eberhard im Bart, der Stifter der Universität, bei seinem alten Lehrer Nauclerus im Kanzlerhause neben der Stiftskirche Herberge genommen hatte um mit seinen Professoren in guter Freundschaft zu zechen und zu disputiren; und jetzt ward der ehrwürdigen Hochschule durch einen Nachkommen ihres Stifters und seinen Rath Maucler sogar das uralte Recht, Rector und Decane selbst zu wählen, mißtrauisch entzogen. Deutsch- lands gesammte gelehrte Welt fühlte sich beleidigt, und Schelling sendete in seine alte Heimath die bitteren Verse: Vindice Nauclero quondam fundata Tubinga, Judice Mauclero perdita tota jacet. Minder gehässig zeigte sich die Reaction in Darmstadt. Der fried- fertige Geist, der über den Anfängen des hessischen Verfassungslebens ge- waltet, war noch nicht gänzlich verflogen; selbst in diesen müden Jahren brachte der Landtag noch einige heilsame Reformen, vornehmlich die Auf- hebung des Zehnten zu Stande. Aber die ungetrübte Eintracht früherer Tage bestand auch hier nicht mehr. Wie anders klang jetzt die Sprache vom Ministertische! Wenn die Abgeordneten zu der dürftigen Uebersicht des Staatshaushalts, die ihnen allein vorgelegt wurde, einige Erläuterungen verlangten, dann gab man ihnen vertraulich zu verstehen: weitere For- derungen könnten leicht den Bestand der Verfassung selber gefährden. Unbequemer Oppositionsmitglieder entledigte man sich durch offenbare Willkür. Vor den Wahlen von 1826 bereiste der Minister Grolmann selbst das Land um die Wähler zu bearbeiten. Als E. E. Hoffmann, der lauteste und rührigste Parteigänger der Liberalen, sich dawider zur Wehre setzte und die Hessen aufforderte, nur unabhängigen Männern ihre Stimmen zu geben, da ließ ihn die Regierung wegen indirekter Majestäts- beleidigung anklagen, und erst drei Jahre später konnte er, vollständig freige- sprochen, in die Kammer eintreten. Der wohlmeinende Minister, den man vor Kurzem noch als den Vater der Verfassung gepriesen, wurde jetzt, nicht ohne eigene Schuld, verdächtigt und befehdet; er rieb sich auf in dem kleinen Aerger der Landtagshändel und starb schon in der Blüthe seiner Jahre. Wie unschuldig erschien das Alles neben den Saturnalien der Re- aktion, welche in Baden spielten. Nicht umsonst hatte Blittersdorff in jener Johannisberger Denkschrift die Drohung ausgesprochen: die Re- gierungen seien allzu lange in der Vertheidigung geblieben, es werde Zeit zum Angriff vorzugehen. Seit der Landtag von 1823 so ungnädig entlassen worden, setzte die reaktionäre Partei alle Hebel ein um die Ver- fassung aus den Angeln zu heben. Auf einen Glückwunsch des Peters- burger Hofs sprach Berstett seinen überschwänglichen Dank aus für das schmeichelhafte Zeugniß, das der Kaiser den schwachen Bemühungen des Großherzogs ausgestellt, und fuhr fort: „Alle die unruhige Thätigkeit, welche seit einigen Jahren die Völker sowie die Regierungen quält, scheint sich in dem Worte zu vereinigen „Verfassung“ und offenbart sich haupt- III. 5. Die Großmächte und die Trias. sächlich in dem Mißbrauch, welcher mit seiner Bedeutung getrieben wird.“ Gegen dies arge Wort begann bereits im Lande eine geheime Wühlerei. Aufgestachelt von ihrem Dekan richteten die Ortschaften Wolfenweiler und Schallstadt an den Großherzog die Bitte, er möge „die volle Souveränität ohne Landstände wieder übernehmen und solch eine Regierungsform wie sie ehemals war, herstellen.“ Hoch beglückt sendete der k. k. Gesandte diese Kundgebung des Volkswillens nach Wien, und Hatzfeldt schrieb zu- frieden: „das Volk ist überall gut und überall dasselbe; sein Urtheil ist immer verständig wenn man den Verschwörern nicht erlaubt es durch ihre gefährlichen Grundsätze zu beeinflussen.“ Unterthänigste Bitte der Gemeinden Wolfenweiler und Schallstadt, 9. Februar. Hruby’s Bericht an Metternich, 26. März; Hatzfeldt’s Bericht, 5. April 1823. Die Versuchung für den Groß- herzog war stark; er konnte den Lärm seiner getreuen Stände kaum noch ertragen und verhehlte keineswegs, wie glücklich er sich schätzen würde, wenn ihn der Bundestag oder irgend eine andere höhere Gewalt von dieser leidigen Verfassung befreite. Küster’s Bericht, 1. Jan. 1824. Auch Berstett und andere hohe Be- amte begannen den Gedanken einer gewaltsamen Verfassungsänderung ernst- lich zu erwägen und befragten darüber den gelehrten Carl Salomo Zachariä in Heidelberg, der sich schon im letzten Landtage durch seine unterthänige Beflissenheit hervorgethan hatte. Der zählte noch zu jener alten Juristen- schule, die ein Rechtsgutachten nur für ein einträgliches Spiel des Scharf- sinns ansah, und war auch jetzt sogleich bei der Hand mit einer Denk- schrift, welche nicht nur die Zweckmäßigkeit sondern sogar die Rechtmäßigkeit des geplanten Staatsstreichs nachwies; in der Kunst Alles zu beweisen, die man ihm nachrühmte, hatte er sich diesmal selbst übertroffen. Aber zu einem offenbaren Eidbruch wollte Großherzog Ludwig sich nicht entschließen; zudem war ihm wohl bekannt, wie man in Berlin über Saats- streiche dachte, und — „ich weiß, was ich unserem König schuldig bin“, pflegte der alte preußische Gardeoffizier zu sagen. Da auch vom Bun- destage keine unmittelbare Hilfe zu erlangen war, so entschloß sich der Hof endlich, nur die Mittel, welche die Verfassung selber darbot, handfest zu gebrauchen. Im December 1824 wurde der alte Landtag aufgelöst, und sofort begann ein Wahlkampf streng nach dem Muster des nahen Frankreichs, nur daß die freien Deutschen gegen den Mißbrauch der Amts- gewalt unvergleichlich empfindlicher waren als die bureaukratisch gewöhnten Franzosen. Berstett und mehrere seiner Räthe reisten landauf landab, bis zum Straßenwart herunter ward das ganze Beamtenheer aufgeboten; in Freiburg, wo Rotteck verdrängt werden sollte, trat man die Vorschriften des Wahlgesetzes geradezu mit Füßen. Durch solche Mittel gelang es die gesammte Opposition mit einem Schlage hinauszufegen. In der neuen Kammer erschienen nur drei Liberale, wackere, gemäßigte Männer, deren Namen das mißhandelte badische Land noch lange in gutem Andenken Verfassungsänderung in Baden. behielt: Föhrenbach, Grimm und der Freiburger Professor Duttlinger, ein gewiegter Kenner des Verfassungsrechts. Gleichzeitig hatte der vielgewandte Günstling des Großherzogs, Major Hennenhofer an den Drähten gezogen, die er über alle Ecken des Länd- chens ausgespannt hielt. Die Lorbeeren von Wolfenweiler und Schall- stadt ließen ihn nicht schlafen. Mit einem male kamen aus zahlreichen Ortschaften Adressen an den Großherzog, allesammt mit der Bitte um Aufhebung der Verfassung. Mit erwartungsvoller Freude blickten Met- ternich’s Getreue nach Karlsruhe, wo sie an dem k. k. Gesandten Hruby einen verschlagenen, einflußreichen Helfer besaßen. Hatzfeldt vermaß sich schon: „ich werde nicht eher an die Ruhe und das Glück Deutschlands glauben, als bis die letzte dieser Verfassungen und Alles was ihnen ähnelt von seinem Boden verschwunden ist.“ Hatzfeldt’s Bericht, 24. Jan. 1825. Unmöglich schien es nicht, bei der gefügigen neuen Kammer eine radikale Veränderung des Grund- gesetzes zu erzwingen. Aber zu so kühnen Entschließungen war Berstett nicht der Mann, wenn er sich nicht auf den Bund stützen konnte, und im Ministerrathe saßen außer seinem Gesinnungsgenossen Berckheim auch die beiden verfassungstreuen Staatsräthe Böckh und Ludwig Winter. Auf Winter’s Antrag wurden die unterthänigen Adressenschreiber abgewiesen, und statt einer umfassenden Verfassungsrevision begnügte man sich mit dem Vorschlage, daß fortan das Budget auf drei Jahre bewilligt und die Kammer aller sechs Jahre vollständig neugewählt werden solle. Wider den Inhalt des Vorschlags ließ sich wenig einwenden: das dreijährige Budget konnte dem Lande manchen unnützen Wortkampf er- sparen, und die neue Wahlordnung war unverkennbar zweckmäßiger als die bisher übliche Viertels-Erneuerung der Kammer. Gleichwohl erregte die Vorlage tiefen und berechtigten Unmuth unter den treuen An- hängern der Verfassung; auch Winter selbst hatte ihr nur um Aergeres zu verhindern, widerwillig zugestimmt. Dies kaum erst geschaffene Grund- gesetz schon wieder abändern, die Vorschriften über das Budget zurück- nehmen noch bevor jemals ein ordnungsmäßiges Budget zu Stande ge- kommen war — das hieß mit der Verfassung spielen. Doch was galten Gründe in diesem unterthänigen Hause? Der junge Heidelberger Pro- fessor Roßhirt, eine Leuchte der werdenden ultramontanen Partei, er- stattete einen empfehlenden Bericht, und die Abgeordneten stimmten zu — bis auf jene tapferen Drei. Auch die erste Kammer trat bei, obgleich Wessenberg sie an „die jungfräuliche Unverletzlichkeit“ des Staatsgrund- gesetzes erinnerte. Mit diesem kleinmüthigen Beschlusse war die Lebens- kraft des Karlsruher Landtags auf lange hinaus gelähmt. Matt und kleinlaut schleppten sich die Verhandlungen zu Ende; auch der kurze Land- Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 23 III. 5. Die Großmächte und die Trias. tag von 1828 verlief so still, daß man ihn im Volke kaum bemerkte. Ein Glück nur, daß der Staatshaushalt durch den trefflichen Finanzminister Böckh, den Bruder des Philologen, endlich in gute Ordnung kam. Als Varnhagen um diese Zeit wieder in Baden auftauchte und, zur großen Entrüstung des greisen Fürsten, dem Großherzog seine Aufwartung machte, da erschien er der stillen Residenz wie eine Gestalt aus einer versunkenen Welt. Küster’s Berichte, 18., 24. Juli 1825. Metternich säumte nicht dem Karlsruher Hofe das Wohlgefallen des Kaisers Franz auszusprechen, der „in Folge seines wahrhaft welt- bürgerlichen Sinnes“ an diesen Dingen lebhaft theilnehme: „In Zeiten, welche eine ganz eigenthümliche Solidarität der Schlechten und des durch sie erzeugten Bösen darbieten, ist das gute Beispiel ebenfalls stets frucht- bar. Dem Herrn Großherzog war es vorbehalten, mit selbem in Deutsch- land vorzugehen, und er wird demnach der erste Regent sein, welcher die Früchte einer guten Aussaat einernten wird.“ Metternich an Hruby, Mailand 21. Mai 1825. Schärfer als sein mäch- tiger Vetter sah Wessenberg in die Zukunft. Er sagte dem Hofe voraus, auf diesem Wege werde man nicht weit kommen; er wußte, daß die un- verzagten Führer des badischen Liberalismus ihre geschlagenen Truppen in der Stille zu neuen Kämpfen sammelten. — Wie die Interessen Oesterreichs und Preußens in der Bundespolitik immer wieder gegen einander stießen, so wurde das Verhältniß der beiden befreundeten Höfe auch in den europäischen Händeln durch mannichfache Meinungsverschiedenheit getrübt. Als das französische Heer im April 1823 die spanische Grenze überschritten hatte, trat Metternich mit dem Vor- schlage auf, die Regentschaft in Spanien bis zur Befreiung des Königs seinem Oheim Ferdinand von Neapel zu übertragen; er wollte dadurch verhindern, daß der französische Oberbefehlshaber, der Herzog von An- gouleme, seine Siege einseitig zu Frankreichs Vortheil ausbeutete oder viel- leicht gar die französische Charte in Spanien ausriefe. Bernstorff aber widersprach auf das Nachdrücklichste: unmöglich könne man diesen wesent- lich französischen Krieg benutzen um in Spanien ein Regiment zu be- gründen, das den Interessen Frankreichs geradeswegs zuwiderliefe. Mit Bitterkeit schilderte er die entsetzlichen Zustände in Neapel und fragte, ob man einem solchen Fürsten auch noch die Verwaltung eines anderen Lan- des anvertrauen dürfe. „Wenn es die Pflicht der Souveräne ist die Lehren und die Thaten der Empörung niederzuschmettern, so ist es nicht minder ihre Pflicht, denselben zuvorzukommen und sie unmöglich oder unent- schuldbar zu machen, indem man die Völker vor dem Despotismus wie vor der Anarchie bewahrt und ihnen die ersten Güter der Gesellschaft sichert.“ König Friedrich Wilhelm erwiderte dem neapolitanischen Bour- bonen, der ihn um seine Unterstützung bat, kühl ablehnend, er werde der Ausgang der spanischen Revolution. Sache „die ernsteste Aufmerksamkeit widmen“. Bernstorff’s Weisungen an Hatzfeldt, 27. Mai; 3., 16. Juni; König Friedrich Wilhelm an K. Ferdinand v. Neapel, 10. Juni 1823. Desgleichen wünschte Metternich, dem französischen Feldherrn militärische Vertreter der großen Mächte beizugeben und die politische Leitung des Krieges der Pariser Ge- sandtenconferenz zu übertragen. Auch diesem Vorschlage widersprach Bern- storff, weil Frankreich eine solche Bevormundung nicht ertragen könne und die Mächte selber nicht einig seien. Auf die Bekämpfung Villele’s, der in Metternich’s Augen zu gemäßigt war, wollte der preußische Minister sich ebenso wenig einlassen; das heiße Frankreich beleidigen, erwiderte er. Der König billigte Bernstorff’s Verfahren ausdrücklich und legte ihm nur ans Herz, sich in Nebenfragen nachgiebig zu zeigen, weil „an dem Einver- ständniß mit den Kaiserhöfen in der jetzigen Zeit Alles gelegen sei.“ Bernstorff’s Weisungen an Hatzfeldt, 15. Juli, 9. Aug.; Bericht an den König, 20. Aug.; Antwort des Königs, 24. Aug. 1823. Der spanische Feldzug verlief über alle Erwartung leicht; die be- fürchteten Meutereien im französischen Heere blieben aus, da das un- unterbrochene Kriegsglück die Mannszucht befestigte. Schon im Mai zog der Herzog von Angouleme in Madrid ein, jauchzend begrüßt von dem wetterwendischen Pöbel. Nach der Erstürmung des Trocadero vor Cadiz, der einzigen ernstlichen Waffenthat dieses militärischen Spaziergangs, un- terwarf sich das ganze Land, im November fiel Alicante, die letzte Feste der Revolution, und mit der ganzen Bilderpracht seiner Rhetorik konnte Chateaubriand in Paris verkünden: so habe die weiße Fahne der Bour- bonen in sieben Monaten erreicht was der napoleonischen Tricolore in sieben Jahren nicht gelungen sei. Noch schimpflicher sogar als in Neapel ging die Revolution in Spanien zu Grunde. Die nach Cadiz geflüchteten Cortes beschlossen, hier auf der heiligen Stätte spanischen Ruhmes, noch ihre eigene Auflösung, gaben dem Könige seine absolute Gewalt zurück, und der Urheber der Bewegung, Riego endete unter Henkershand mit dem reuigen Geständniß seiner revolutionären Blutschuld auf den Lippen. Die wohlwollenden Absichten des Herzogs von Angouleme wurden als- bald zu Schanden an dem Radicalismus, der jedem Kriege, zumal dem Bür- gerkriege natürlich ist. Sofort nach dem Einzug der Franzosen erhob sich die reaktionäre Partei in rasender Wuth. Schon die Regentschaft, welche der Herzog eingesetzt, verübte Gräuel, denen er vergeblich zu steuern suchte; und als nun gar Ferdinand selber wieder die Zügel in die Hand nahm, da wurde die heilig versprochene Amnestie nach bourbonischem Brauche sofort zurückgenommen und es begann ein Schreckensregiment, wie es nur in Spanien möglich war. Mit unbegreiflicher Arglosigkeit hatten die Ge- sandten der Ostmächte, die den Charakter dieses Bourbonen doch kennen mußten, Alles aufgeboten um die königliche Gewalt ohne jede Bedingung 23* III. 5. Die Großmächte und die Trias. wiederherzustellen; nach der legitimistischen Doktrin sollten ja nur die vom Throne ausgehenden Reformen rechtsgiltig sein. So lange als irgend möglich suchte Bernstorff über die Missethaten dieser Restauration sich selber zu täuschen; auch der neue Gesandte, Gneisenau’s Vertrauter Royer hielt sich als strenger Legitimist verpflichtet die Ruchlosigkeit des Monarchen nach Kräften zu entschuldigen, so daß Hatzfeldt die Madrider Berichte immer mit einem freudigen Parfait, parfait! begrüßte. Bald ward doch jede Täuschung unmöglich; es ließ sich nicht mehr verkennen, was man freilich hätte voraussehen müssen, daß der befreite Bourbone genau dasselbe System wieder aufrichtete, dessen Sünden die Revolution von 1820 verschuldet hatten. Allzu spät erging sich der preußische Minister jetzt in heftigen Anklagen wider „die unglaubliche Schlechtigkeit und Wort- brüchigkeit König Ferdinands“. Sein Wiener Freund konnte sich zu einem so herben Urtheil noch nicht entschließen; er meinte noch im November gemüthlich: „vielleicht ist die augenblicklich etwas übertriebene Strenge des Königs eher ein Glück, wenn er später die Nothwendigkeit fühlt Maß- regeln der Milde folgen zu lassen!“ Endlich begann man selbst in Wien besorgt zu werden über die letzten Folgen der Madrider Mißregierung. Den französischen Siegern brachte der legitimistische Kreuzzug keinen Gewinn. Ihr Rath galt in Madrid weniger als die Meinung der an- deren Mächte, und daheim wuchs die Unzufriedenheit, da die Ultras, be- rauscht durch die leichten spanischen Erfolge, übermüthig von einer Thor- heit zur anderen schritten und auch den besonnenen Villele weit mit sich fortzogen. Inzwischen ging die neue Welt dem System der Legiti- mität verloren. Am 2. Dec. 1823 verkündigte Präsident Monroe den Vereinigten Staaten den stolzen Grundsatz: „Amerika für die Amerikaner“: niemals werde die Union zugeben, daß die Großmächte Europas sich in die Angelegenheiten der unabhängigen Staaten dieses jungen Welttheils mischten. Ein Jahr darauf führte Canning nach langem Zaudern den sorg- sam vorbereiteten Schlag gegen die große Allianz. Zu Neujahr 1825 er- öffnete er den Gesandten der drei Ostmächte, daß er bei den Republiken Columbia, Mexico, Buenos-Ayres englische Geschäftsträger zu beglaubigen denke. Alle drei protestirten sofort, am heftigsten der preußische Gesandte; denn im Auswärtigen Amte zu Berlin galt die Anerkennung der Rebel- lenstaaten, so lange König Ferdinand sie nicht selber frei ließ, als eine Todsünde wider das legitime Recht; die Interessen des heimischen Ge- werbfleißes, der sich in Südamerika einen einträglichen Markt gewinnen konnte, kamen daneben nicht in Betracht. Wie anders die kluge englische Handelspolitik! Mit überraschender Offenheit sprach sich Canning über die Gründe seines großen Entschlusses aus: „Spanisch-Amerika ist frei, und wir müßten denn unsere Angelegenheiten elend zu Schanden machen, so ist es englisch und novus seclorum nascitur ordo.“ An die Stelle der politischen Herrschaft Spaniens — das war sein wohlerwogener Plan — Canning und die Unabhängigkeit Südamerikas. sollte die Handelsherrschaft Englands treten, und für England allerdings eröffnete sich damit die Aussicht auf glückliche neue Jahrhunderte. Auch die Vereinigten Staaten ließ er über seine Absichten nicht im Zweifel, er erklärte ihnen sehr bestimmt, daß er die Monroe-Doctrin „Amerika für die Amerikaner“ keineswegs anerkenne. Aber das englische Handelsinteresse entsprach in der That augenblicklich dem großen Zuge der Geschichte, den Lebensbedingungen der jungen Völkerwelt des Westens und nicht minder den Hoffnungen des Liberalismus, der längst nach einem Gegengewicht gegen die große Allianz verlangte. Arglos stimmte daher die gesammte liberale Welt in den wohlberechtigten nationalen Freudenruf der Briten ein und wiederholte frohlockend den Ausspruch Canning’s: „ich rief die neue Welt ins Leben um das Gleichgewicht in der alten herzustellen.“ Fast noch lauter erklang die Zustimmung, als Canning bald darauf durch eine kühne Flottenfahrt nach Lissabon zugleich den Portugiesen ihre neue constitutionelle Staatsordnung und der englischen Handelspolitik ihren alten Brückenkopf sicherte. So endete die spanische Restauration mit einer schweren Niederlage der Ostmächte; sie erwarb ihren Urhebern nur neuen Haß und schenkte den amerikanischen Rebellen die Unabhängigkeit, der britischen Flagge ein unermeßliches Handelsgebiet. — Auch die Wirren in Osteuropa konnte Metternich nicht mit der Be- friedigung des Siegers betrachten. Das Geheimniß seiner orientalischen Politik hat Niemand besser errathen als sein gelehriger Schüler Haupt- mann Prokesch, ein federgewandter, betriebsamer, mehr durch großspreche- rische Anmaßung als durch echtes Talent ausgezeichneter junger Diplomat, der in Wien für ein Genie gehalten und seit dem Jahre 1824 zur Beob- achtung des Orients verwendet wurde. Prokesch’s Berichte galten in der Hofburg als Orakelsprüche, weil er die glückliche Gabe besaß Alles zu sehen was er sehen wollte und demnach die griechischen Rebellen einfach als ein verkommenes Gesindel darstellte. Sein Urtheil über die türkischen Dinge faßte er zusammen in dem monumentalen Satze: „was man die orientalische Frage nennt ist nur eine Frage zwischen Rußland und dem übrigen Europa; in der Türkei giebt es keine orientalische Frage!“ Dieser Weisheitsspruch war durchaus nach dem Sinne des Meisters. Was küm- merten den Wiener Hof die Verhöhnung des Kreuzes durch den Halbmond und das himmelschreiende Elend der Rajahvölker, wenn nur Rußlands Einmischung abgewendet und der treueste Alliirte, der Sultan in seinem legitimen Besitzstande gesichert wurde! Metternich rühmte sich geradezu dieser gedankenlosen Unfruchtbarkeit und meinte: „die diplomatisch stärkste Stellung ist stets die Defensive.“ Er fand, die griechische Frage sei „die leichteste von allen“ — schade nur daß die anderen Staatsmänner nicht ebenso weise waren wie er selber, der erfüllt „von unüberwindlichem Haß gegen Worte und Phrasen, sich stets zu Thaten getrieben fühlte! Meine Stellung ist ein Fels, an dem die Fluth sich brechen wird. Der Fels fordert nicht III. 5. Die Großmächte und die Trias. die See auf, sie rennt gegen ihn.“ Dieser hohle Dünkel, der in den Kämpfen des Völkerlebens immer nur die kleinen Menschen, niemals die treibenden Kräfte sah, stand der elementarischen Macht der griechischen Revolution bald rathlos gegenüber, um so rathloser, da Metternich zwar den Czaren mißbrauchen und über Rußlands natürliche Interessen täuschen, aber um keinen Preis mit ihm brechen wollte; denn ein europäischer Krieg, das blieb in der Hofburg Glaubenssatz, mußte die allgemeine Revolution entfesseln. Einige diplomatische Eintagserfolge vermochte Metternich’s Gewandtheit noch zu erringen. Tatistscheff, der russische Gesandte in Wien, wurde gänz- lich in die Irre geführt und gelangte erst nach Jahren zu der bescheidenen Erkenntniß, daß Oesterreichs und Rußlands Ansichten doch nicht vollständig übereinstimmten. Im Oktober 1823, auf einer Zusammenkunft der bei- den Kaiser in Czernowitz, sprach der Czar seinen Widerwillen gegen die griechischen Rebellen nochmals lebhaft aus; doch zugleich nöthigte er das österreichische Cabinet, über die Zukunft der Hellenen mindestens ernstlich zu berathschlagen, und am 9. Jan. 1824 stellte er die Forderung auf, daß die griechischen Landschaften fortan drei halbsouveräne Fürstenthümer unter türkischer Oberhoheit bilden sollten. Ueber dies russische Programm beriethen die Mächte viele Monate hindurch auf einer Conferenz in Peters- burg. Metternich vollzog dabei wieder einen glücklichen Schachzug; er ließ durch Lebzeltern erklären, daß der Wiener Hof, wenn die Unterwer- fung der Griechen unmöglich sei, am liebsten ihre vollständige Unabhängig- keit anerkennen würde, und zwang dadurch die russischen Diplomaten zu der Antwort, Rußland könne diese Unabhängigkeit nicht zugeben. Dies Geständniß Nesselrode’s war allerdings von hohem Werthe; die Welt wußte nunmehr, daß der Petersburger Hof die Eroberungspläne Katharina’s noch nicht aufgegeben hatte, und die Griechen wendeten sich alsbald von Ruß- land ab um fortan in England Hilfe zu suchen. Mit alledem wurde eine Entscheidung noch nicht erreicht. Die Petersburger Conferenz blieb ohne jedes Ergebniß. Denn die Pforte konnte auf Oesterreichs Freundschaft zählen und wußte wohl, daß keine der anderen Mächte ihre Wünsche mit dem Schwerte unterstützen wollte; sie war entschlossen die Empörung nie- derzuwerfen und sendete darum auf alle Ermahnungen der gründlich verachteten dummen Franken nur das bekannte „mit Honig beschriebene Papier“, die leeren Redensarten, in denen die schlauen Effendis des Di- vans von jeher Meister waren, oder sie hüllte sich gar in verächtliches Stillschweigen. Indessen raste der Kampf weiter. Zweimal brach im Lager der Rebellen selber der Bürgerkrieg aus; einer ihrer Führer, Odysseus ward zum Ver- räther. Alles schien verloren, als im Jahre 1824 Sultan Machmud seinen gefährlichen Vasallen Mehemed Ali zur Hilfe aufbot und nun die ägyp- tischen Regimenter Ibrahim Paschas alle Schrecken abendländischer Kriegs- Zerwürfniß wegen der orientalischen Frage. kunst und morgenländischer Grausamkeit zugleich über den unglücklichen Peloponnes verhängten. Trotz alledem und trotz der gräuelvollen Erobe- rung der Insel Psara hielt das kleine Heldenvolk aus. Zauberisch war der Eindruck in Westeuropa, als Lord Byron in Hellas erschien um der großen Sache, der er als Sänger gedient, nun auch sein Schwert zu weihen. Ruhm, Banner, Schwert und Schlachtgefild Und Hellas sieht mir ins Gesicht. Der Sparter todt auf seinem Schild War frcier nicht — so klang es weithin durch die Welt, und kaum hatte der Dichter dies sein letztes Lied gesungen, so sank er dahin in der Blüthe seines Ruhmes, im Tode noch der mächtigste Freiwerber für die Sache der Hellenen. Wie vielen Tausenden hatte er einst die Liebe zu der Wiege abendländischer Freiheit zuerst erweckt durch die sehnsuchtsvollen Zeilen: „die Berge sehn auf Marathon, und Marathon sieht auf die See“, und nun besiegelte er, auch er ein Perserbekämpfer, die Wahrhaftigkeit seines Glaubens durch einen schönen Tod. Vor seinem Bilde erhob sich das Philhellenenthum zu neuer Schwärmerei. Chamisso sang: Byron ist erschienen. Der Kamönen Und des Ares Zögling strahlt, ein Held — und auf der Stätte, wo er heimgegangen, bewies die heldenhafte Ver- theidigung von Missolunghi, daß er seine Liebe nicht an Unwürdige ver- geudt, daß dies Volk nicht untergehen könne. Inzwischen begann auch Czar Alexander endlich einzusehen, daß Met- ternich’s wortreiche Beschwichtigungsversuche allesammt nur den Zweck ver- folgten, dem Sultan freie Hand zur Vernichtung der Rebellen zu lassen. Im August 1825 befahl er seinem Gesandten, die Eröffnungen der Hofburg fortan nicht mehr zu beantworten und versuchte sich dem englischen Cabinet insgeheim zu nähern. Canning wünschte die vollständige Unabhängigkeit der Griechen ebenso wenig wie der Czar, jedoch er erkannte scharfsichtig das unaufhaltsame Fortschreiten der Bewegung und beschloß sich der Hellenen behutsam anzunehmen um den Bestand des türkischen Reichs zu retten. Schon im Frühjahr 1823 hatte er die von den Griechen verhängte Blo- kade als rechtsgiltig anerkannt und die Pforte ernstlich zur Sicherstellung der Rechte ihrer christlichen Unterthanen aufgefordert, also daß Metternich über „das revolutionäre Delirium“ des englischen Ministers ganz außer sich gerieth. Hatzfeldt’s Bericht, 30. April 1823. Ohne daß die Hofburg es ahnte, ward eine Unterhandlung zwischen den beiden alten Gegnern angesponnen, und die englische Regie- rung nahm die Eröffnungen Rußlands nicht unfreundlich auf, weil sie durch schroffe Ablehnung die Petersburger Kriegspartei zu stärken fürchtete. III. 5. Die Großmächte und die Trias. Eine neue Epoche der orientalischen Verwicklung kündigte sich an. Der Berliner Hof hatte die österreichischen Freunde — wie in allen Fragen, welche das preußische Interesse nicht unmittelbar berührten — bisher unter- stützt; aber mit sichtlicher Gleichgiltigkeit, denn an den Sieg der Türken glaubte Bernstorff längst nicht mehr, und gegen die philhellenischen Nei- gungen der öffentlichen Meinung, welche König Friedrich Wilhelm selber theilte, mochte man nicht allzu dreist ankämpfen. Im Sommer 1825 schilderte der preußische Minister seinem Monarchen die zunehmende Spannung zwischen den beiden Kaiserhöfen also: „Oesterreich will unter keiner Be- dingung und für keinen Preis den Krieg, Rußland will unter jeder Be- dingung und für jeden Preis die Rettung und Befreiung Griechenlands.“ Darauf erhielt er den Befehl, dem Wiener Hofe offen zu erklären: der König vermöge den Ansichten Oesterreichs nicht zuzustimmen, er wünsche weder den Untergang der Türkei noch die Vernichtung der Griechen. Bernstorff, Denkschrift über die Lage im Orient, 15. Juni; Lottum’s Antwort im Namen des Königs, 24. Juni 1825. Auch der Tuilerienhof zeigte sich schon längst verstimmt über die unfrucht- baren Wiener Zauderkünste. Da starb Kaiser Alexander, der einzige Mann, welcher den unver- meidlichen Zusammenstoß im Osten bisher hintangehalten hatte. Sogleich nach seinem Tode lenkte Rußland wieder ein in die Bahnen seiner natio- nalen Staatskunst, und bald gewann auch Preußens Politik ihre volle Selbständigkeit wieder. Die spanischen Wirren hatten England der großen Allianz entfremdet; durch die griechische Revolution wurden alle Groß- mächte zu einer veränderten Parteistellung genöthigt. Sechster Abschnitt. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Nach dem Abscheiden des Staatskanzlers glaubte die altständische Partei auf lange hinaus der Herrschaft sicher zu sein, da sein Stellver- treter, Minister v. Voß-Buch, wie zu erwarten stand, mit der Leitung der Geschäfte betraut wurde. Aber der greise Führer der Feudalen folgte seinem Gegner schon nach wenigen Wochen ins Grab (Jan. 1823), und nunmehr bot Witzleben seine ganze Beredsamkeit auf, um den König zur Berufung W. Humboldt’s zu bewegen. Auch der Kronprinz wünschte die Rückkehr des Entlassenen, damit wieder Geist und Leben in den Minister- rath käme; in den Berliner Gelehrtenkreisen war nur eine Stimme für ihn, und selbst ein Theil der Altständischen hätte den Gegner Harden- berg’s willkommen geheißen. Humboldt selbst stand diesen Plänen fern; er hatte längst in seinem einsamen Tegel den Denkerfrieden gefunden, der ihm theurer war als alle Ehren und Kämpfe des handelnden Lebens. Das stille Glück seiner römischen Tage überkam ihn wieder, wenn er in dem einfach edlen Schlosse, das ihm Schinkel erbaut, zwischen den Antiken und Abgüssen, „unter lauter schönen Gestalten“ umherwandelte oder wenn er Abends mit seiner Frau am Ufer des blauen Sees entlang ging und drüben den Thurm der vier Winde zwischen den alten Bäumen glänzen sah. Hier lebte er wie außer der Welt, nur in sich und für sich selber: „glücklich bin ich sehr, so innerlich und äußerlich geschlossen, daß ich keinen Wunsch habe, den ich nicht durch mich erreichen könnte.“ Von der Höhe seiner Ge- schichtsphilosophie sah er alles Menschliche zusammenschrumpfen, er sah „mehr den Strom, der die Dinge fortreißt, als die Dinge selbst“, und über die Schranken, welche der Kraft des Einzelnen gesetzt sind, urtheilte er mit heiterer Fassung: Das Leben ist an Möglichkeit gebunden, Und ihre Grenzen sind oft eng gezogen. In solcher Stimmung konnte es ihn weder überraschen noch verletzen, daß Witzleben’s Rathschläge nicht durchdrangen. Der König hatte seinem III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. gestürzten Minister sein Wohlwollen nie ganz entzogen, er nannte ihn den fähigsten seiner Staatsmänner; allein dasselbe Bedenken, das schon vor fünf Jahren Humboldt’s Berufung ins Auswärtige Amt verhindert hatte, schien auch jetzt noch unüberwindlich. Preußens Friedenspolitik stand und fiel mit dem Bunde der Ostmächte, und Friedrich Wilhelm traute sich die Kraft nicht zu, einen Mann, der in Petersburg und Wien gleich verhaßt war, an der Spitze seines Ministerraths zu halten. Etwas stilles Miß- trauen und die alte Scheu vor genialen Naturen mochten wohl mitwirken; genug, der König erklärte diese Ernennung für unmöglich. In seiner Verlegenheit berief er sodann den alten Feldmarschall Kleist von Nollendorf, der bisher dem politischen Leben fern gestanden, doch schon vor Jahren als Generaladjutant durch seine Rechtschaffenheit und maß- volle Ruhe sich das persönliche Vertrauen des Monarchen erworben hatte. Aber auch er starb plötzlich, noch bevor er sein Amt angetreten hatte, und da der König sonst keinen geeigneten Mann zu finden wußte, so kam er jetzt auf einen Gedanken zurück, der ihm schon nach Voß’s Tode aufgestiegen war. Er wollte fortan ohne einen leitenden Staatsmann, allein durch Fachminister regieren. Der regelmäßige Vortrag beim Könige wurde dem Grafen Lottum übertragen, der im Ministerrathe verblieb, aber die Ver- waltung des Staatsschatzes dem Finanzminister abtrat. Witzleben’s Tagebuch, 31. Jan. 1823. Aus dieser Quelle stammt die Erzäh- lung bei Dorow, Erlebtes III. 328. Der reiche Graf bewährte sich als fleißiger, gewissenhafter Berichterstatter; seine vornehme Gelassenheit, sein allen Ränken unzugänglicher Gradsinn sagten dem Mon- archen zu, er behielt sein Amt bis zu Friedrich Wilhelm’s Tode. Großen politischen Ehrgeiz hegte er nicht, selbst den Titel eines Cabinetsministers hat er niemals erhalten. Im Uebrigen blieb das Ministerium unver- ändert, obgleich Hardenberg in einer hinterlassenen Denkschrift die Berufung neuer Kräfte dringend angerathen hatte. Also folgte auf die Tage der Staatskanzlerschaft wieder eine Zeit königlicher Selbstregierung. Der Wille des Monarchen allein hielt die Minister zusammen, Alles hing an seiner Entscheidung. Nur seine Ver- trauten Wittgenstein, Witzleben, Albrecht bestimmten zuweilen seinen Ent- schluß, noch seltener der alte Oberhofmarschall Schilden, der Morgens über den Hofhalt kurzen Vortrag hielt und sich dann und wann einen politischen Rathschlag erlauben durfte. Eine solche Regierung konnte nur in einer Epoche tiefen Friedens genügen; Kraft, Einheit, rasche Entschlie- ßung zeigte sie selten. Da der König weder rücksichtslos durchzugreifen liebte, noch die gesammte Verwaltung zu übersehen vermochte, so wucherte die alte Sünde des Beamtenthums, der Sondergeist der Departements, wieder fröhlich auf. Jeder Fachminister ging so weit er konnte seines eigenen Wegs, schroffe Gegensätze standen unvermittelt nebeneinander; derselbe Königliche Selbstregierung. Staat, der die beste Verwaltung Europas besaß und die Einheit des deut- schen Marktes begründete, betrieb zugleich das verächtliche Handwerk der Demagogenverfolgung. Und doch bewahrte diese persönliche Regierung mit allen ihren augenfälligen Schwächen den preußischen Staat vor einer ge- fährlichen Reaction, die unter einem Ministerium Voß-Buch schwerlich ausgeblieben wäre. Jetzt zeigte sich erst, wie weit die Gesetzgebung der jüngsten Jahre der politischen Bildung des Volks vorausgeeilt war; ein starker Rückschlag begann, sehr ähnlich jener Bewegung, welche das Deutsche Reich um das Jahr 1878 erschütterte. Nicht blos der feudale Adel, auch weite Kreise des Bürger- und Bauernstandes fühlten sich verletzt in ihren Interessen, Gewohnheiten, Vorurtheilen und klagten laut über die Frei- zügigkeit, die Agrargesetze, die Gewerbefreiheit. Friedrich Wilhelm aber ward an den Grundgedanken seiner socialen Reformen nicht irr, und ob- wohl er rasch alternd sich nur noch sehr schwer zu Neuerungen entschloß, so verstand er doch nach seiner stillen Weise, als König über den Parteien zu stehen. Um die Heißsporne der Reaction zu „calmiren“, gewährte er ihnen wohl einzelne Zugeständnisse, zumal in Personenfragen, doch über den Kopf durften sie ihm nicht wachsen, und ihr letztes Ziel, die Auf- hebung der Hardenbergischen Gesetze, erreichten sie niemals. Einmal, im Sommer 1825, wähnten die unbedingten Anhänger Oesterreichs schon einen entscheidenden Sieg errungen zu haben, als ihr Führer Herzog Karl von Mecklenburg mit dem Vorsitze im Staatsrath betraut wurde, einem Amte, das bisher nur Staatsminister bekleidet hatten. Im Schlosse Monbijou, das der Herzog bewohnte, führten Kamptz und Ge- neral Müffling das große Wort; die Haller’sche Heilslehre wurde dort noch weit nachdrücklicher gepredigt als in dem Palaste auf der Wilhelmsstraße, wo der Kronprinz seine romantischen Freunde um sich versammelte. Der König indeß, der von der staatsmännischen Begabung seines tapferen Schwa- gers offenbar nicht hoch dachte, hielt ihn sehr kurz; er erlaubte ihm nur, an den Sitzungen des Staatsministeriums schweigend theilzunehmen, damit er sich unterrichten und nöthigenfalls die Ueberweisung eines Gesetzent- wurfes an den Staatsrath beantragen könne. Sitz und Stimme im Ministerrathe wollte er ihm schlechterdings nicht gewähren, obgleich der Herzog flehentlich darum bat und sein Begehren durch wiederholte Ab- schiedsgesuche durchzusetzen versuchte. Also beschränkt blieb das Amt des Prinzen nicht viel mehr als ein Ehrenposten. Herzog Karl an den König, 26. Aug. 1825, 9. Juni 1826, 29. Juli 1827; an Altenstein 19. Mai 1826, an Lottum 30. Juli, 30. Okt. 1827; Cabinetsordres an Herzog Karl 31. Aug. 1825, 28. Juni 1826; an das Staatsministerium 9. Dec. 1827. Diese Politik der Vermittlung, die alle Parteien still unter der Glocke hielt und in der Gesetzgebung nur Schritt für Schritt behutsam vorging, ergab sich nicht blos aus dem Charakter Friedrich Wilhelm’s, sondern auch III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. aus dem krausen Durcheinander politischer Gegensätze, das in den Ver- handlungen der neuen Provinziallandtage zu Tage kam. Am Geburts- tage des Königs, 3. Aug. 1823, wurden das allgemeine Gesetz über die Provinzialstände vom 5. Juni und die besonderen Gesetze für Brandenburg, Preußen, Pommern vom 1. Juli verkündigt. Dann folgten, 27. März 1824, die Gesetze für die übrigen fünf Provinzen. In den Jahren 1824 bis 1827 wurden sodann die Provinziallandtage versammelt, zuerst in Brandenburg, zuletzt in Posen. Von der Richtigkeit der getroffenen Ent- scheidung war der König jetzt tief überzeugt, und was er in jüngster Zeit von den Früchten des süddeutschen Kammerwesens kennen gelernt hatte, die unstete Haltung des Stuttgarter Hofes und die beständigen Angstrufe aus Baiern und Baden konnten ihn in seiner Meinung nur bestärken. Er ließ die neuen Gesetze allen Gesandtschaften zugehen mit der Erklärung, die politische Ideenverwirrung der Zeit und die Mannichfaltigkeit der Pro- vinzialverhältnisse hätten den Abschluß der Arbeit verzögert. Die Höfe und die Diplomaten überboten sich natürlich in Aeußerungen dankbarer Be- wunderung. Berstett war ebenso entzückt wie der alte König von Sachsen, Rechberg lobte vornehmlich die starke Vertretung des Adels. Der badische Gesandte sprach die Hoffnung aus, daß nunmehr das allgemeine Urtheil über Verfassungsleben sich ändern werde, und Bunsen schilderte in einem salbungsvollen Berichte die Freude aller gutgesinnten Römer: wie leicht seien solche Gesetze in Deutschland, wie schwer in Italien; „wer wird bei solchen Betrachtungen nicht vor Allem den Geist der Reformation segnen!“ Nur der alte Deutsch-Franzose Reinhard in Frankfurt konnte sich’s nicht versagen, in einer boshaften Denkschrift auf die Unzufriedenheit der Rhein- länder hinzuweisen. Berichte von Küster 21. Aug., Jordan 18. Aug., Zastrow 17. Aug., Meyern in Berlin 9. Aug., Bunsen 30. Aug.; Denkschrift von Reinhard, an Küster übergeben August 1823. — Die öffentliche Meinung in den Kleinstaaten empfing das Werk, das von ihren constitutionellen Idealen so weit ab lag, anfangs mit eisigem Stillschweigen. Das Journal des Debats war das erste Blatt, das die neuen Gesetze eingehend besprach, und als die deutschen Zeitungen endlich redeten, ging ihr Urtheil fast einstimmig dahin: die Erwartungen der Nation seien getäuscht, in Preußen bleibe Alles beim Alten. Die Preußen selbst empfanden anders. In der Masse des Volkes hatte das Verlangen nach Reichsständen niemals tiefe Wurzeln geschlagen, und auch die Männer, welche einst Größeres erhofft, waren von monarchischer Gesinnung so ganz durchdrungen, daß sie jetzt das Gebotene dankbar annahmen und die Pro- vinzialstände mindestens als den Unterbau der künftigen Verfassung gelten ließen. So dachten Stein, Humboldt, Vincke, Schön. Selbst in den liberalen Kreisen, denen General Pfuel und der Vater Theodor Körner’s Einführung der Provinzialstände. angehörten, begrüßte man hoffnungsvoll diesen ersten Anfang „einer orga- nischen Gestaltung der Nation.“ Pfuel an Körner, 20. Febr. 1823. Freilich fehlte es selbst unter den Hochconservativen nicht an weitblickenden Männern, welche besorgt die Frage erwogen: was denn nun werden solle im Falle eines Krieges, da doch nur der Reichstag die Staatsschuld erhöhen dürfe? General Müff- ling fühlte sich in seinem Gewissen gedrungen zu dem Rathe, der König möge etwa im Jahre 1828, sobald die Provinzialstände zweimal getagt hätten, einen Reichstag von ungefähr 120 Köpfen, in zwei Kammern, um sich versammeln, damit nicht späterhin einmal in Zeiten der Noth eine plötz- liche Berufung der Reichsstände erzwungen würde. Müffling, Denkschrift über die Reichsstände, 1. Dec. 1825. Der König aber ging nicht auf den Vorschlag ein; er rechnete auf einen langen Frieden und wollte die Provinzialstände sich erst gründlich erproben lassen. Die Wahlen zu den ersten Landtagen verliefen ohne Lärm, aber überall unter sehr lebhafter Betheiligung. Auch die Ritterschaft der alten Terri- torien nahm die neue Ordnung ohne Vorbehalt an, die altständische par- ticularistische Opposition verschwand mit einem Schlage, die preußische Ver- fassung stand endlich wieder auf einem allgemein anerkannten Rechtsboden. Mochten Einzelne aus dem ständischen Adel insgeheim über den halben Sieg klagen und den Untergang der alten Libertät beweinen, einstimmig sprachen alle Landtage dem Monarchen ihren Dank aus, und nirgends ward auch nur versucht, die Rechte der aufgehobenen Landstände zu ver- wahren. Nur in Sachsen, Preußen und Pommern stellten die Provin- zialstände den Antrag, die Krone möge den einzelnen Landestheilen noch besondere Communallandtage gewähren, doch beruhigten sie sich sogleich, als der König die Bitte abschlug. Wenn die neue Einrichtung das Staats- gefühl nicht zu heben vermochte, so führte sie doch mindestens die Be- wohner der einzelnen Provinzen näher zusammen. Der alte Marwitz mußte zwar zu seinem Herzeleid erleben, daß ein im Magdeburgischen angesiedelter Altmärker und gar ein „Fremder“, ein Niederlausitzer im ersten brandenburgischen Provinziallandtage den Vorsitz führten; er murrte über das „Unzeug“, das die Demagogen des Beamtenthums in die stän- dische Gesetzgebung hineingebracht hätten. Immerhin fügte er sich, da er seinen „märkischen Staat“ doch zum Theil wiederhergestellt sah, und trium- phirend überreichte der unbeugsame Feudale dem neuen Landtage den Tresorschlüssel der alten Stände, den er vor vierzehn Jahren einst vor den Beamten Hardenberg’s gerettet hatte. Die Theilnahme, welche die ersten Landtage begrüßte, erkaltete indeß sehr schnell, da die neuen schon in der Anlage verfehlten Institutionen sich nur kümmerlich entwickelten. Wohl kam die Krone ihren getreuen Ständen mit Vertrauen entgegen. Sie gab der Kurmark ihr altes III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Landhaus und, unter einigen Beschränkungen, auch die Verwaltung des Landarmenwesens wieder. Sie ernannte, um die Landtage zu ehren, alle Landtagsmarschälle zu Mitgliedern des Staatsraths: so kam es, daß jetzt endlich auch Stein die ihm längst gebührende Stellung erhielt und gleich- zeitig mit Marwitz in den Staatsrath berufen wurde, nachdem der König sich zuvor durch Herzog Karl behutsam hatte erkundigen lassen, ob der stolze Freiherr den Gnadenbeweis auch annehmen wolle. Lottum an Herzog Karl v. Mecklenburg, 29. April; Herzog Karl an Lottum, 29. April, an den König, 30. April 1827. Der letzte Verfassungsausschuß, der die Provinzialstände geschaffen hatte, bestand in etwas veränderter Zusammensetzung fort als „Immediat-Commission“ für die ständischen Angelegenheiten, um alle Vorlagen für die Stände, alle Landtagsabschiede und Wahlprüfungen zu begutachten. Der Kronprinz behielt den Vorsitz, das Protokoll führte Geh.-Rath v. Voß-Buch, des alten Ministers gleichgesinnter Neffe, der sich das volle Vertrauen des Thronfolgers erwarb und in der Regel mit seiner gewandten Feder die politischen Denkschriften des Prinzen entwarf. Cabinetsordres an den Kronprinzen, 5. Nov. 1824, 9. Febr. 1828; Minister v. Massow, Promemoria über die Immediatcommission, 20. Okt. 1847. Dreiundzwanzig Jahre lang, bis nach der Berufung des Vereinigten Landtags, blieb diese Imme- diatcommission die Vermittlerin zwischen der Krone und den Landtagen; an Wohlwollen ließ sie es nicht fehlen, da der Kronprinz seine deutsch- rechtlichen Stände so fest ins Herz geschlossen hatte. Aber das Alles konnte den lebendigen Verkehr mit den Landständen nicht ersetzen; und diesen hatte sich die Regierung selber abgeschnitten, theils aus bureaukratischer Aengstlichkeit, theils weil das unnatürlich zersplitterte Ständewesen zu solcher Beschränkung zwang. Es war unmöglich, daß die Minister in acht Landtagen selbst erschienen, und ebenso unmöglich, die Ver- theidigung der Vorlagen den Provinzialbehörden zu übertragen, da die Ge- setzentwürfe zumeist mittelbar oder unmittelbar den ganzen Staat angingen. Darum erhielten die Landtage nur bei der Eröffnung durch den königlichen Commissar die Propositionen der Krone vorgelegt und blieben nachher sich selber überlassen. Der beste Inhalt deutscher Landtagsverhandlungen, der unmittelbare Gedankenaustausch zwischen Regierung und Ständen, fehlte hier gänzlich. Erst nach dem Schlusse des Landtags gab die Krone ihre Entscheidung kund, und diese Landtagsabschiede verspäteten sich unge- bührlich, oft um ein volles Jahr und mehr, weil der König die Bitten seiner Rheinländer oder Brandenburger nicht beantworten konnte ohne zuvor die Ansicht der Westphalen oder der Schlesier vernommen zu haben. So rächte sich überall jener künstelnde Doctrinarismus, der die lebendige Staatseinheit in acht Theile zerschneiden wollte. Und wie nach oben so hatten die Stände auch nach unten hin keine Fühlung. Die kurzen Ueber- Charakter der Provinziallandtage. sichten, welche die Landtagsmarschälle zum Schluß veröffentlichten, gaben nur ein unvollständiges Bild; über den Gang der Verhandlungen sollte jeder Abgeordnete strenges Stillschweigen beobachten. Sogar das harm- lose, einem Gesammtlandtage unentbehrliche Recht, Petitionen entgegen- zunehmen und zu besprechen, war diesen Provinzialtagen versagt, offen- bar weil man fürchtete, ein Adressensturm in Posen oder am Rhein könne leicht staatsfeindlichen Zwecken dienen. Also blieb das Volk fast ohne Kunde von der Wirksamkeit seiner Vertreter. Die ständischen Verhand- lungen erzogen zwar einen kleinen Stamm politisch erfahrener Männer, aber auf weitere Kreise wirkten sie kaum ein, und noch lange bestand in Preußen nur eine einzige Partei mit bestimmten Zielen: die feudale. — Am Erfreulichsten verliefen die Berathungen in Preußen und West- phalen. Dort im Osten erwachten wieder die stolzen Erinnerungen an den Königsberger Landtag und an das reichbewegte ständische Leben der Ordenszeit. Ein frischer Hauch jugendlicher Hoffnung und provinzialen Selbstgefühles durchwehte die Reden; man sprach gern, wie Schön, von „dem Königreich Preußen und Sr. Majestät übrigen Staaten.“ Die Stände freuten sich der wiedergewonnenen altpreußischen Freiheit und hätten am liebsten ihren Sitz im Remter der Marienburg, dem Heiligthum des Landes aufgeschlagen, statt abwechselnd in Danzig oder Königsberg zu tagen. Die patriotische Gesinnung des Adels und der Allen gemeinsame starke Provinzialstolz ließen den Sondergeist der Klassen nicht aufkommen. Als ein Vertreter der Städte einmal mit der itio in partes drohte, da stürzte Alles entrüstet über ihn her, und die Stände erklärten dem Könige: von dem Rechte in Theile zu gehen würde der Landtag des Königreichs Preußen wohl niemals Gebrauch machen, da die Preußen verständen sich über das Interesse einzelner Stände und Landestheile zu erheben. Gleich in seiner ersten Tagung beantragte der Landtag — leider ohne Erfolg — den Druck der gesammten Verhandlungen, damit die Nation ihre Stände kennen lerne. Auch Schön, der königliche Commissar, setzte seine Ehre darein, den Landtag seiner Provinz zum Muster für die gesammte Mon- archie zu erheben. Tagten die Stände in Danzig, so bezog der Ober- präsident ein Landhaus in den Pelonken und fuhr täglich in die Stadt hinüber, um durch persönliche Zwiesprache, bald mahnend, bald drohend, die Unzufriedenen bei der Stange zu halten. Die entlegene Provinz stand zusammen gleich einer großen Familie. Im Ständesaale wurde Graf Alexander Dohna, der erste Landwehrmann von 1813, wie ein Patriarch verehrt; das ganze Land trauerte mit ihm als während des Landtags von 1827 die Nachricht von dem Tode seiner Schwägerin Julie Dohna, der Tochter Scharnhorst’s, einlief; mit Thränen in den Augen umdrängten ihn die tapferen Preußen, da er nach seiner Gewohnheit noch eine Ab- schiedsrede hielt und mit den Worten Paul Gerhard’s schloß: Gott gebe uns Allen ein fröhliches Herz! III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Die würdige Haltung des westphälischen Landtags war vornehmlich dem Einfluß Stein’s zu verdanken. Lieber als in seinem schönen Nassau, wo ihn Alles an den Verlust seiner Freiheit erinnerte und die Vielge- schäftigkeit des rheinbündischen Beamtenthums ihn beständig reizte, lebte der Freiherr jetzt auf seinem preußischen Dotationsgute, der alten Prä- monstratenserpropstei Cappenberg. Hier fühlte er sich heimisch. Mitten im Hofe seines einsamen Schlosses stand die ehrwürdige Kirche des heiligen Norbert, und wenn er auf seinen „braunen Hengst“ gestützt auf der Ter- rasse lustwandelte, dann blickte er über die alten Eichen seiner Forsten hinweg ins Thal der Lippe und zum fernen Gebirge, weithinaus in das Land der rothen Erde, dem er einst die Kraft seiner ersten Mannesjahre gewidmet hatte. Auf Vincke’s Vorschlag wurde er als der anerkannt erste Mann der Provinz zum Landtagsmarschall ernannt. Schwer heimgesucht von den Plagen des Alters und auf einem Auge schon erblindet, nahm er doch willig an und eröffnete in dem prächtigen Friedenssaale des Rath- hauses zu Münster den ersten Landtag mit einer Rede, worin er noch einmal auf den sittlichen Zweck der politischen Freiheit hinwies. Er hieß die neue Verfassung willkommen, weil sie helfen werde das Volk zur Selbstthätigkeit zu erziehen: „sie wird binden, bilden, heben, sie wird die Gemüther vereinen, indem sie alle nach einem Ziele streben, der Verherr- lichung des Vaterlandes; sie wird dem Einzelnen ein Gefühl seines Werthes geben, indem sie seine edleren und besseren Kräfte in Anspruch nimmt.“ Leicht war es nicht unter Stein’s Vorsitz zu tagen, seine Hef- tigkeit hatte sich mit den Jahren nicht gemildert. Sobald er eintrat, ver- stummten alle Gespräche, und wehe dann Jedem, der durch unnützes Ge- schwätz die Verhandlung erschwerte; auch ungerecht konnte er werden, wenn er etwa zu bemerken glaubte, daß ein „Bauernadvocat“ die Land- leute gegen das bewährte alte Sachsenrecht aufwiegelte; selbst mit Vincke, dem Landtagscommissar, gerieth er wegen der Einrichtung des Katasters hart an einander, und die beiden Eisenköpfe konnten sich niemals wieder ganz versöhnen. Aber die sittliche Hoheit des gewaltigen Mannes hob die ganze Versammlung; aus jedem seiner Worte sprach die warme Liebe zu seiner anderen Heimath. In der Leitung der Geschäfte bewährte er noch die alte Meisterschaft, alle Lebensverhältnisse des Landes kannte er aus dem Grunde, und die Bauern wußten wohl, daß sie doch auf der Welt keinen besseren Freund besaßen, als diesen Stolzen, der jetzt im Alter seine aristokratische Gesinnung so oft mit verletzender Schroffheit aussprach. Auch in den anderen Landtagen bekundete sich viel Menschenverstand und praktische Lebenserfahrung; die Anhänglichkeit an den König, die sich in den Adressen der Stände oft mit kindlicher Einfalt äußerte, schloß den ehrlichen Freimuth keineswegs aus. An die Verwaltung der ihnen über- lassenen Communalanstalten gingen die Landstände fast überall mit freu- Conservative Gesinnung der Stände. digem Eifer; die germanischen Freiheitsgedanken, denen Stein’s Städte- ordnung entsprungen war, wurzelten doch sehr tief in diesem Boden. Und wie überraschend schnell hatte dieser Staat sein Volk für seinen Dienst er- zogen! Gegen die allgemeine Wehrpflicht, die noch vor zehn Jahren so leidenschaftlichen Unwillen erregt, erhob sich jetzt auf sämmtlichen Land- tagen keine einzige Stimme mehr; ja die Stände von Brandenburg und Posen baten den König sogar, er möge die Juden, zu ihrer Besserung, womöglich alle durch die Schule des Heeres gehen lassen. Nur in Posen wurde die Eintracht durch nationale Feindschaft ge- stört, und am Rhein führte der Gegensatz der alten und der neuen Ge- sellschaft, der auch in den anderen Provinzen, doch minder gehässig, her- vortrat, schon zu bedenklichen Kämpfen. Die am grünen Tisch erklügelte ständische Gliederung erschien nirgends so ungerecht, wie in den ganz bür- gerlichen, modernen Lebensverhältnissen des Rheinlandes. Man berechnete, daß der Stand der Ritterschaft nur etwa vier Procent des Bodens der Provinz besaß; mehrere der größten Grundbesitzer sahen sich von den Wahlen ausgeschlossen oder sie mußten im Stande der Städte stimmen, wenn sie, wie es hier häufig vorkam, in der Stadt wohnten und ihre im Lande zerstreuten Güter verpachtet hatten. Der Kastengeist des rheini- schen Adels verstärkte noch die Unzufriedenheit. Diese Domherrengeschlechter trugen jetzt, da die Krone ihren Standeswünschen so weit entgegenkam, wieder eine dynastische Gesinnung zur Schau, welche freilich sofort ver- schwand, als der Staat nachher mit der Kirche in Streit gerieth; sie sprachen herausfordernd von ihrem Berufe, den Thron gegen die Revolution zu beschützen, und verschworen sich untereinander, nur stiftsfähige Edelleute in den Landtag zu wählen. Begreiflich also, daß manche bürgerliche Guts- besitzer versuchten, dem Gesetze zuwider, in die Ritterschaft einzudringen. Gewandte Juristen, wie der vielgeschäftige Generaladvocat v. Sandt, liehen ihnen ihre Federn, und schon während der Wahlen entbrannte wegen der Vorrechte des Adels ein heftiger Streit, der dann im Landtage von Neuem aufflammte. — Alles in Allem war der Geist der preußischen Provinziallandtage grundverschieden von der Gesinnung der süddeutschen Kammern. Der Gegensatz von Nord und Süd erschien sogar noch schroffer als er war, weil das süddeutsche Zweikammersystem dem Einfluß des Adels ungleich engere Schranken setzte als die ständische Gliederung der preußischen Stände. Auch im Süden besaß die Aristokratie, dem Rechte nach, die volle Hälfte der Macht des Landtags; aber sie tagte für sich in ihren Adelskammern und durfte den Beschlüssen des anderen Hauses, die mit der ganzen Wucht des Volkswillens auftraten, doch nur in seltenen Fällen zu widerstehen wagen. In Preußen hingegen konnte der Adel durch Stimmenzahl und Einfluß die Landtage unmittelbar beherrschen. Einen großen Vorzug hatte das preußische Ständewesen vor den Landtagen Süddeutschlands voraus: Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 24 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. der Bauernstand war zwar schwach vertreten, aber durch wirkliche Bauern, nicht, wie im Süden, zumeist durch Beamte und Städter. Dieser Stand, auf dessen Tüchtigkeit die unverwüstliche Kraft des deutschen Wesens vor- nehmlich beruht, vermochte in den ständischen Landtagen seine Meinung mit einer Freiheit auszusprechen, die ihm durch die allgemeinen Wahlen des Repräsentativsystems fast immer verkümmert wird, und er verhielt sich, obwohl der Unfreiheit kaum erst entwachsen, doch keineswegs schüchtern, sondern trat der Ritterschaft, wenn sie sich zu überheben suchte, mit hartem Bauerntrotz entgegen. Dagegen fehlten die gelehrten Stände, die Be- amten, Advocaten, Professoren und Schriftsteller, die in den süddeutschen Kammern das große Wort führten, in den preußischen Provinzialständen fast gänzlich, und auch die gewaltig anwachsende Macht des beweglichen Vermögens besaß nur mittelbar eine durchaus ungenügende Vertretung. Hierin lag das schlimmste Gebrechen der neuen Ordnung. Denn in diesen Schichten der Gesellschaft wurzelte der junge Liberalismus, dessen Macht und Recht sich doch nicht mehr verkennen ließ, ihre Meinung be- herrschte längst den größten Theil der Presse. Da man ihnen den Zu- tritt zu den Landständen fast versperrte, so gaben die ständischen Verhand- lungen nur ein unvollständiges Bild von der wirklichen Volksgesinnung, und nach und nach wuchs außerhalb der Landtage eine gefährliche Oppo- sition heran, die in der Stille so lange fortwucherte, bis nach Jahren plötzlich zur allgemeinen Ueberraschung an den Tag kam, daß sie bereits die Mehrheit des gebildeten Bürgerthums für sich gewonnen hatte. Die Grundeigenthümer, die in den Provinzialständen allein zu Worte kamen, bewährten in ihrer großen Mehrzahl eine streng conservative Gesin- nung. Bis zum Jahre 1830 verlautete in sämmtlichen acht Landtagen kein Wort über die verheißenen Reichsstände. In der Presse der Kleinstaaten erinnerte wohl noch dann und wann eine vereinzelte Stimme an das alte Versprechen: so der junge Heinrich v. Gagern, der in der Allgemeinen Zeitung den ersten westphälischen Landtag warm begrüßte und die Er- wartung aussprach, mit der Eröffnung der preußischen Reichsstände werde eine neue Zeit preußisch-deutscher Größe beginnen. Bei den Provinzial- ständen selber fanden solche Hoffnungen für jetzt noch keinen Anklang. Die freieren Köpfe hielten sich in ihrer Königstreue verpflichtet, den Ent- schlüssen der Krone nicht vorzugreifen, sondern zunächst abzuwarten, wie die Provinzialvertretung sich bewähren würde. Die weit überwiegende Mehrheit aber blickte noch kaum über die heimische Provinz hinaus. Auf den ersten süddeutschen Landtagen war der Liberalismus sogleich mit einem langen Programm halbreifer Wünsche hervorgetreten; in Preußen mußte die Krone beständig den zähen Particularismus der Landstände, ihr Miß- trauen gegen jede Neuerung bekämpfen. Hier erfüllte sich vollständig was Humboldt vorausgesagt: die Stände würden immer den Grundsatz der Erhaltung, die Regierung den der Verbesserung vertreten. Die Stände gegen die Hardenbergische Gesetzgebung. Gleich der erste Landtag, der brandenburgische, erhob alsbald heftige Klagen wider die Neuerungen, welche der sogenannte Zeitgeist einer blutigen und wildbewegten Zeit hervorgerufen habe. „Der Theorie alter und neuer Zeit fremd, erklärten die Märker, vermögen wir freilich nichts zu geben als die Wahrheit der Erfahrung.“ Die Erfahrung aber lehre, wie Tau- sende „blos von gehoffter Selbständigkeit geblendet“ durch die neue Ge- werbefreiheit verführt würden und der Landmann „bedrückt von den ver- derblichen Einflüssen freien Verkehrs auf der Grenze“ sich vergeblich nach Hilfe umsehe. Adresse der brandenburgischen Stände, Dec. 1824. Aehnliche Beschwerden erklangen, etwas minder laut, fast auf allen Landtagen. Der König indeß hatte solchen Wünschen von vornherein einen Riegel vorgeschoben, indem er der Immediatcommission die Weisung ertheilte: die Grundsätze der Gesetzgebung von 1810 dürften nicht umgestoßen werden, denn das hieße „Verhältnisse zerstören, die auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen sich gebildet und mehr oder weniger Wurzel geschlagen haben“; nur einige Abänderungen im Einzelnen wollte er gestatten, wenn die Stände sie mit guten Gründen verlangten, doch auf keinen Fall eine Verminderung der neu gewonnenen Steuereinnahmen, so lange nicht ein Ersatz gefunden sei. Cabinetsordre an den Kronprinzen, 30. November 1824. Es war allein das Verdienst des Königthums, daß Hardenberg’s Reformen im Wesentlichen aufrecht erhalten und behutsam in die neuen Provinzen eingeführt wurden. In den Kleinstaaten war der Berliner Hof als eine Macht der Reaction ver- rufen, weil der politische Dilettantismus der Deutschen es nicht der Mühe werth hielt, die Zustände des größten deutschen Staates ernstlich kennen zu lernen; in Wahrheit dachte und handelte König Friedrich Wilhelm liberaler als seine getreuen Stände. Nicht in Allem freilich zeigte sich der Monarch seinen Ständen über- legen. Die Kreisordnungen, welche er den Landtagen vorlegen ließ, schlossen sich der mißrathenen Bildung der Provinzialstände würdig an; sie waren das Werk der Immediatcommission, und dort hatte der Kronprinz den Ausschlag gegeben. Diesem Prinzen überließ der König auch fernerhin den Ausbau aller ständischen Institutionen. Er freute sich seinen Thron- folger so gründlich in alle Einzelheiten der Provinzialverwaltung eindringen zu sehen, und beklagte oft vor seinen Vertrauten, daß ihm selber diese Kenntniß fehle, weil Beyme und die anderen Cabinetsräthe in den ersten Jahren seiner Regierung ihm die Arbeit zu bequem gemacht hätten. Witzleben’s Tagebuch 1822. Aber bei allem Fleiß konnte der Kronprinz ein lebendiges Bild von den Bedürfnissen der Kreisverwaltung, das sich nur durch praktische Erfah- rung erwerben läßt, doch nicht gewinnen, und da sich auch sonst in der Commission kein schöpferischer Kopf fand, so mißglückte die neue Kreisord- 24* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. nung ebenso vollständig wie der letzte Hardenbergische Entwurf. Das Wesen deutscher Selbstverwaltung ward gänzlich verkannt; der Kreistag sollte nur berathend und begutachtend, also völlig machtlos neben dem allein handelnden Landrath stehen. Die Zusammensetzung der Kreisstände aber war streng im Sinne Haller’s gedacht. Nach dieser privatrechtlichen Staats-Anschauung waren die obrigkeitlichen Befugnisse nicht um des Staates willen verliehen und darum wandelbar je nach den Wandlungen des öffentlichen Lebens, sondern sie galten als habende Freiheiten, als wohlerworbene Rechte, welche wider den Willen ihres Besitzers nicht aufge- hoben werden durften. Marwitz gab dieser Doctrin, die den Staat in lauter Privateigenthumsverhältnisse auflöste, einen drastischen Ausdruck, indem er die Liberalen beschuldigte, nach ihres Nächsten Gut zu begehren und also die zehn Gebote zu verletzen. Darum sollte jetzt auch die alte Kreisstandschaft der Ritterschaft ohne alle Beschränkung wieder aufleben. Jeder Rittergutsbesitzer erhielt eine Virilstimme auf dem Kreistage, jede Stadt des Kreises ebenfalls nur eine Stimme, während die gesammte Bauerschaft sich mit drei Stimmen begnügen mußte; nur in den beiden westlichen Provinzen wurde jedem Amte und jeder Sammtgemeinde eine Stimme zugestanden, und auf den rheinischen Kreistagen sollten, wenn die Zahl der Rittergutsbesitzer nicht ausreichte, auch einige gewählte Ab- geordnete der übrigen Großgrundbesitzer erscheinen. Also ward im Namen des historischen Rechts schweres Unrecht gegen die Städter und die Bauern begangen und der Ritterschaft eine Macht- stellung geschenkt, welche ihr vordem niemals zugestanden hatte. Denn vor dem Jahre 1806 hatte sich die Kreisverwaltung der Landräthe und ihrer adlichen Kreisconvente nur über die Rittergüter erstreckt; seitdem erst waren die Städte — bis auf einige der größten, welche besondere Stadtkreise bildeten — und die freien Bauerndörfer in den Kreisverband eingetreten, und ihnen muthete jetzt der Gesetzgeber zu, sich auf den Kreistagen durch die Ueberzahl der ritterschaftlichen Virilstimmen erdrücken zu lassen. Um das Unrecht zu mildern gestattete man ihnen, in Theile zu gehen falls sie sich in ihren Standesinteressen bedroht sähen — eine gefährliche Befugniß, die nur selten benutzt werden konnte. An der Spitze des Kreistags stand der Landrath; er blieb Staatsbeamter und zugleich Vertreter des Kreises als einer selbständigen Corporation, da er der kreiseingesessenen Ritter- schaft — im Rheinland mindestens den größeren Grundbesitzern des Kreises — angehören mußte und durch den König aus drei vorgeschlagenen Can- didaten ernannt wurde. Das Vorschlagsrecht ward, nach der mißver- standenen historischen Rechtsdoctrin, überall dort wo es vormals dem Adel allein zugestanden hatte, also im größten Theile der alten Provinzen, wieder ausschließlich der Ritterschaft zugewiesen; in den übrigen Provinzen wählten die Kreistage. Als diese Entwürfe an die Landtage gelangten, erhob sich sofort eine Die sieben Kreisordnungen. stürmische Bewegung. Selbstsucht, Neid, Uebermuth, alle die häßlichen Lei- denschaften der Klassenkämpfe brachen ohne Scheu hervor. Der Kern der Sache wurde kaum berührt, da noch keine Partei über die schwierigen Auf- gaben der ländlichen Selbstverwaltung ernstlich nachgedacht hatte. Noch fand sich Niemand, der dem preußischen Adel gesagt hätte, daß es für ihn hohe Zeit sei, die feudale Machtstellung mit der communalen zu vertauschen, die Geschäfte der Kreisverwaltung selber auf seine Schultern zu nehmen und sich also statt des gehässigen Vorrechts der Virilstimmen einen un- beneideten und darum gesicherten Einfluß auf dem flachen Lande zu er- werben. Der Kampf bewegte sich wesentlich um die Frage des Stimm- rechts, Stand stritt gegen Stand. Dem brandenburgischen Adel gingen die Vorschläge der Regierung noch nicht weit genug. Hier auf dem Ber- liner Landtage stand der Adelshochmuth in voller Blüthe. Obgleich viele dieser stolzen märkischen Junker auf ihren Gütern ein wohlwollendes Re- giment führten und Marwitz selbst von seinen Friedersdorfer Gutsunter- thanen wie ein Vater geliebt wurde, so betrachteten sie doch jeden Ver- such, die Rechte der Bauern zu erweitern, als ein revolutionäres Unter- nehmen und bewilligten sogar den bäuerlichen Mitgliedern des Provinzial- landtags nur die Hälfte der ritterschaftlichen Tagegelder — was der König sofort abstellen ließ. Darum verlangten sie auch, daß die Bauern auf den Kreistagen nur eine, höchstens zwei Stimmen erhalten sollten. Welch ein Abstand zwischen dieser märkischen Engherzigkeit und dem kräftigen Gemeinsinn der Preußen! Dort im Ordenslande hatte sich die Ritterschaft längst gewöhnt die kölmischen Grundbesitzer als Ihresgleichen zu betrachten; sie beantragte selber, daß der Landrath durch den gesammten Kreistag gewählt werde, sonst verliere er das Vertrauen des Kreises und die beiden unteren Stände müßten sich gekränkt fühlen. In den anderen Provinzen bestand die Ritterschaft fast durchweg hartnäckig auf ihrem histo- rischen Rechte, während die Bauern, meist sehr aufgeregt, Antheil an den Landrathswahlen und eine gerechtere Vertheilung der Stimmenzahl for- derten. Ueberall nahmen die Städte, in Sachsen sogar der Stand der Fürsten, Partei für die Bauernschaft; in Westphalen war der clericale Westfalus Eremita Sommer ihr eifriger Wortführer. Der König indeß wies alle Abänderungsvorschläge zurück. Man merkte ihm wohl an, daß er, schlicht bürgerlich wie er war, die Wünsche der Bauern keineswegs mißbilligte; der preußischen Ritterschaft sprach er sogar seine Anerkennung aus für ihren löblichen Gemeinsinn. Jedoch er vermochte mit seiner man- gelhaften Rechtskenntniß sich gegen die historische Rechtsdoctrin des Kron- prinzen nicht zu wehren und beschwichtigte die Klagenden durch die Ver- sicherung: auf die Stimmzahl der Kreistage komme wenig an, da jedem Stande frei stehe in Theile zu gehen. So kamen denn in den Jahren 1825 — 28 sieben neue Kreisord- nungen zu Stande, eine gemeinsame für Rheinland-Westphalen und je III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. eine für die östlichen Provinzen. Die letzteren sechs sagten im Wesent- lichen alle dasselbe und wurden nur darum nicht zu einem einzigen Ge- setze zusammengefaßt, weil die historische Romantik sich an Provinzialge- setzen absonderlich ergötzte. Die neuen Kreistage hatten „die Kreisver- waltung des Landraths“ zu begleiten und zu unterstützen, Wünsche und Rathschläge kundzugeben, auch für die Vertheilung einiger Staatssteuern zu sorgen, jedoch die erste Vorbedingung lebendiger Selbstverwaltung, die Verfügung über selbständige eigene Einkünfte blieb ihnen versagt. Nur dieser Ohnmacht der Kreistage war es zu verdanken, daß die Virilstimmen der Ritterschaft den Bürgern und Bauern nicht völlig unerträglich wurden. Auf den Kreistagen der Monarchie tagten etwa 10,000 Rittergutsbesitzer neben 979 städtischen und 975 bäuerlichen Bevollmächtigten; im Regie- rungsbezirke Cöslin, wo die Macht der Ritterschaft am stärksten war, zählte der erste Stand 729, der zweite 36, der dritte 45 Stimmen. Eine solche Unbilligkeit mußte die socialen Gegensätze verschärfen. Der stille Groll gegen den Adel nahm im Bürgerthum und Bauernstande mit den Jahren zu, obwohl die Ritterschaft fast überall tüchtige Männer für die Landrathsstellen vorschlug und die fortschreitende Ablösung der bäuerlichen Lasten manchen Anlaß zum Unfrieden beseitigte. — Dergestalt hatte die altständische Partei noch einmal einen vollen Sieg davon getragen. An die Neuordnung des Landgemeindewesens war nun nicht mehr zu denken, da Kreisstandschaft und Gutsherrschaft ein- ander wechselseitig bedingten und der Adel auf einigen Provinzialland- tagen sogar die Verstärkung seiner gutsherrlichen Polizeigewalt beantragte. Darum blieb dieser Reformplan Hardenberg’s vorläufig liegen. Nur an der Umgestaltung der Städteordnung ward im Staatsrath weiter gearbeitet, aber auch nur langsam und zunächst noch ohne Ergebniß. Denn auf Schritt und Tritt sah sich die Gesetzgebung gehemmt durch die widerspre- chenden Anträge dieser acht Landtage. Die Rheinländer dachten mindestens die Grundzüge ihres französischen Munizipalwesens zu retten, die Bran- denburger und Altpommern verlangten Beschränkung der Zahl der Bürger, die Sachsen erweiterte Rechte für den Magistrat. Die Neuvorpommern endlich wollten sich aus dem ehrwürdigen Bau ihrer alten, schwerfälligen, aber volksthümlich tüchtigen Städteverfassung keinen Stein ausbrechen lassen; jeder Stralsunder dachte mit Stolz an die ruhmreiche Geschichte seiner Achtundvierziger und Hundertmänner und hielt streng darauf, daß der königliche Commandant nach althansischem Brauche noch allabendlich die Schlüssel der Festung dem regierenden Bürgermeister übergab. Auch weitere Kreise betheiligten sich lebhaft an dem Streite. Die Reform der Städteordnung war in diesen stillen Jahren die einzige öffentliche Ange- legenheit, welche die preußische Presse ernstlich beschäftigte. Streckfuß und der schlesische Bürgermeister Perschke vertheidigten in gründlichen Schriften die Städteordnung Stein’s — die politische Bibel der Preußen, wie ihre Der Federkrieg wegen der Städteordnung. Bewunderer sagten; Fr. v. Raumer rügte einzelne Mißstände ohne das Gesetz selber zu bekämpfen, Ulmenstein vertrat die rheinländische, Wiese die hochconservative kurmärkische Ansicht. Man konnte nicht leugnen, daß manche Stadtverordnetenversammlung sich roh und engherzig benahm, zu- mal bei der Einrichtung der Gemeindeschulen. Man bemerkte mit Be- fremden, daß allmählich — ganz gegen Stein’s Absicht — eine neue Be- amtenklasse heranwuchs, eine Communalbureaukratie von besoldeten Bür- germeistern und Stadträthen, welche bereitwillig von einer Stadt zur andern wandernd, fast ebenso heimathlos wie das Staatsbeamtenthum, sich gleich- wohl berufen glaubte, den Municipalgeist gegen die Staatsgewalt zu ver- treten. Aber was man auch tadeln mochte, im Ganzen bestand Stein’s Werk die Feuerprobe dieses literarischen Kampfes glänzend. Alle ruhigen Beurtheiler, und auch die Regierung selbst, begegneten sich in der Erkenntniß, daß doch nur die Verbesserung einzelner Mängel nöthig sei, und Raumer meinte stolz: wer Preußens Beamtenthum, Heer und Städtewesen mit dem constitutionellen Präfektenstaate Frank- reichs vergleiche, der müsse bekennen, daß die Preußen das Wesen der Freiheit besäßen, die Franzosen nur den Schein. Wie weit aus ein- ander gingen doch die politischen Bahnen der beiden Nationen! Zur näm- lichen Zeit (1829), da die Preußen, vom Ausland gänzlich unbeachtet, sich nüchtern über die Grundsätze ihrer Selbstverwaltung zu verständigen suchten, wurde den französischen Kammern ein neues Gemeindegesetz vor- gelegt. Bewundernd lauschte Europa der prächtigen Redeschlacht, die mit der Verwerfung des Gesetzes und dem Rücktritt der Minister endigte. Und doch lag in diesen tönenden Reden weniger Gehalt als in jenen schmucklosen, geschäftsmäßigen preußischen Schriften; denn Niemand in Frankreich hielt es der Mühe werth, die Lebensbedingungen der Gemeinde- freiheit zu prüfen; von dem Despotismus der napoleonischen Verwaltung wollte keine Partei das Mindeste missen, die ganze Leidenschaft des par- lamentarischen Streites warf sich auf die untergeordnete Frage, wie viele Wähler an den Gemeinderathswahlen theilnehmen sollten. Hier stürmische Kämpfe um die Ministersessel und unwürdige Unterwerfung unter die Allmacht der Präfekten, dort ein fast kindliches Vertrauen auf die abso- lute Krone, sehr wenig Empfänglichkeit für die constitutionellen Lehren und daneben ein helles Verständniß für die Pflichten der Selbstverwal- tung: — der ganze Gegensatz romanischer und germanischer Staatsgesin- nung trat grell hervor. Erst die Zukunft sollte lehren, daß die ruhigere Entwicklung die gesündere war. Sehr langsam freilich war diese Entwicklung; die Kräfte des Beharrens zeigten sich so stark, daß die Krone vollauf zu thun hatte, nur das Er- rungene zu behaupten. Sie beabsichtigte, da bereits eine gemeinsame Ge- werbesteuer bestand, nunmehr auch eine Gewerbeordnung für den ge- sammten Staat einzuführen; doch als sie die Gutachten der Provinzial- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. landtage verlangte, da stieß sie nicht nur in Sachsen und Neuvorpommern, wo das alte Zunftwesen noch fortdauerte, auf zähen Widerstand; auch die Stände von Preußen, Altpommern, Posen, Westphalen erhoben heftige Beschwerden wider den Unsegen der Gewerbefreiheit. In Westphalen schürte der hochconservative Schriftsteller H. Schultz die zünftlerische Be- wegung. Am Lautesten klagte die Mark; Marwitz und der feudale Adel kämpften Schulter an Schulter mit den Berliner Stadtverordneten und ihrem ständischen Wortführer Kaufmann Knoblauch. Alle diese Unzu- friedenen beriefen sich zuversichtlich auf ihre persönliche Erfahrung, die sie nach der alten Unart des politischen Dilettantismus kurzweg zur allge- meinen Regel erhoben, und meinten damit die Schulweisheit des grünen Tisches überwunden zu haben; sie klagten über die unerträgliche Ueber- füllung des Gewerbs, während in Wahrheit die Zahl der Handwerker in den ersten zehn Friedensjahren nicht schneller als die Bevölkerung ge- stiegen war und erst seit 1825 etwas rascher wuchs. Der ganze Zug der Zeit ging wider die Gewerbefreiheit. Die romantische Dichtung, die histo- rische Rechtslehre und neuerdings auch Hegel’s Philosophie weckten den Deutschen wieder die Freude an dem vielgestaltigen Genossenschaftswesen ihrer Vorzeit; die Aufhebung der Zünfte erschien jetzt Manchem nur wie ein bureaukratischer Gewaltstreich wider die germanische Freiheit. In den kleinen Staaten des Nordwestens wurde das Zunftwesen nach dem Sturze der Fremdherrschaft überall wiederhergestellt, zur Freude der großen Mehrzahl des seßhaften Bürgerstandes. Auch der süddeutsche Liberalismus bekannte sich noch nicht zu den wirthschaftlichen Theorien der französischen Revolution, weil der gewaltige Bahnbrecher der Gewerbe- freiheit, die Großindustrie noch kaum in das Oberland eingedrungen war. Rotteck warnte nachdrücklich vor der schwindelhaften Pfuscherarbeit des freien Gewerbes, und selbst der junge C. H. Rau, der die Lehren Adam Smith’s zuerst in Süddeutschland einbürgerte, hielt die Vorzüge des Zunftwesens noch für überwiegend. Dazu die allgemeine Furcht dieses verarmten Geschlechts vor dem Gespenste der Uebervölkerung. Jener freudige Glaube an den ewigen Fortschritt der Menschheit, der das achtzehnte Jahrhundert so muthig und so leichtsinnig stimmte, war unter den Stürmen der Revolution längst verflogen. Der aufgeklärte Absolutismus hatte einst der Rekruten und Steuerzahler nie genug haben können; diese neue, durch tausend Drangsale heimgesuchte Zeit fragte besorgt, wie alle die Neuge- borenen ihr Brod finden sollten. Malthus’ Bevölkerungslehre fand, durch den Kieler Hegewisch in Deutschland eingeführt, zahlreiche Gläubige und ward von der kleinbürgerlichen Aengstlichkeit vielfach mißverstanden: statt durch die Entfesselung der wirthschaftlichen Kräfte freien Raum zu schaffen für ein unternehmendes junges Geschlecht, sollte der Staat vielmehr die vorhandenen Hausstände in ihrem Erwerbe schützen, die Eheschließung er- schweren und sich der Nahrungslosen allenfalls durch die Auswanderung Die Stände wider die Gewerbefreiheit. zu entledigen suchen — ein verzweifelter Rath, der schon manchen Klein- müthigen als das letzte Heilmittel für alle socialen Nöthe galt. Selbst Unbefangene mußten zugestehen, daß auf dem preußischen Markte neben dem Segen auch der Fluch der Freiheit sich schon zeigte. Der unbeschränkte Wettbewerb stachelte die Thätigkeit, beförderte die Fortschritte der Technik. Die großen auf Vorrath arbeitenden Geschäfte blühten, aber der kleine Meister ward durch die Uebermacht des Capitals erdrückt; im Jahre 1831 konnten von den 1088 Tischlermeistern Berlins 640 keine Gewerbe- steuer zahlen. Und wie leichtsinnig hatte Hardenberg mit den unhalt- baren Vorrechten der alten Zünfte auch alle die sittlichen Bande zerstört, welche das Handwerk noch zusammenhielten. Die Zünfte, die jetzt noch da und dort als freie Genossenschaften fortbestanden, entbehrten des An- sehens und der Lebenskraft; der tapfere Handwerksstolz, die alte strenge Zucht und Sitte verfielen, die Erziehung der Lehrlinge blieb dem guten Glücke anheimgestellt. Hier lag der Grund, warum Stein, den man jetzt mit Unrecht der Sinnesänderung zieh, immer nur eine Reform des Zunftwesens gefordert und die Auflösung der Zünfte von vornherein als seichten, rechtlosen „Neologism“ bekämpft hatte. Was galten ihm tech- nische Fortschritte neben der sittlichen Entwicklung des Volkes, dem eigent- lichen Zwecke des Staates? Mit flammendem Eifer trat er für seine Ansicht ein, und Gneisenau fürchtete schon, der Freiherr werde im Staats- rathe mit Hilfe des Kronprinzen die gesammte neue Gewerbegesetzgebung über den Haufen werfen; „an ihn, so schrieb er, einen solchen Bekehrten wird sich eine zahlreiche Phalanx eifriger Bekenner, in Schutz genommen von einer hohen Person, anschließen; ich nicht.“ Gneisenau an Schön, 24. Febr. 1827. Die Gefahr einer unbedachten Reaction lag sehr nahe. Die Regie- rung aber blieb ruhig, und die Stimmung der Rheinländer, denen die Gewerbefreiheit schon in Fleisch und Blut gedrungen war, bot ihr einen festen Rückhalt. Sie hielt die bestehende Ordnung vorläufig aufrecht, gewährte den früheren Berechtigten durch eine Declaration billige Ent- schädigung und ließ sodann in mühseliger Arbeit eine Gewerbeordnung für den gesammten Staat vorbereiten, welche den begründeten Beschwerden Abhilfe bringen, aber die Grundgedanken der Hardenbergischen Gesetzgebung nicht aufgeben sollte. J. G. Hoffmann, dem diese Aufgabe zunächst zufiel, hatte in seinen jungen Jahren das Zunftwesen mit dem ganzen Radica- lismus der neuen Volkswirthschaftslehre bekämpft und den Corporations- geist schlechthin für den Feind des Gemeingeistes erklärt. Seitdem war er über „das unselige laisser faire der Jünger Mercurs“ längst ins Klare gekommen und bemühte sich nun bedachtsam die Frage zn beantworten, ob es möglich sei, in freien Innungen den sittlichen Inhalt der alten Zünfte, ihr ehrenhaftes Genossenschaftsleben wieder zu beleben ohne den III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Grundsatz der wirthschaftlichen Freiheit aufzuopfern. Damit war das Ziel der neuen deutschen Gewerbepolitik richtig erkannt, das schwierige Problem war gestellt, zu dem unsere Gesetzgebung seitdem immer von Neuem zurückgekehrt ist. Begreiflich also, daß der erste Versuch der Lösung sehr langwierige Vorarbeiten erforderte, die überdies durch die widersprechenden Gutachten der Provinziallandtage noch erschwert wurden. Mittlerweile blieb die Gewerbefreiheit, mit Ausnahme der kursächsischen und schwedi- schen Landestheile, im ganzen Bereiche der Monarchie ungestört, der alte Unterschied von Handwerk und Fabrik wurde durch den überhandnehmen- den Großbetrieb mehr und mehr verwischt, die von den Altständischen er- hoffte Rückkehr zu den alten Zuständen erwies sich bald als unmöglich. Fast noch härter bekundete sich die conservative Gesinnung der Pro- vinzialstände gegenüber den Juden. Das befreiende Edikt vom 11. März 1812 war in den neuen Provinzen noch nicht eingeführt, nur seine Vor- schriften über den Staatsdienst galten selbstverständlich für den gesammten Staat und wurden überall streng eingehalten: auch in den Rheinlanden, wo man einige von Frankreich übernommene jüdische Subalternbeamte in der Stille pensionirte. Hardenberg an die Regierung zu Cleve, 7. Febr. 1817. Nach dem Kriege bemühte sich Hardenberg mehrmals, den jüdischen Freiwilligen, zumal den Rittern des eisernen Kreuzes, eine Anstellung oder doch eine Entschädigung zu erwirken; jedoch das gesammte Staatsministerium, allein Bülow ausgenommen, wollte von dem harten Buchstaben des Gesetzes nicht abweichen, da den Juden be- reits „ohne alle Aufopferung die früheren Rechte so bedeutend erweitert“ worden seien, und einigte sich schließlich zu dem Beschlusse, daß jüdischen Soldaten niemals ein Civilversorgungsschein gegeben werden dürfe, nur in besonderen Fällen Unterstützung oder Pension. Bülow’s Antrag an das Staatsministerium, 16. Dec.; Vota von Kircheisen, Wittgenstein, Beyme, 23., 26., 29. Dec. 1815. — Hardenberg an Boyen, 1. Dec. 1817; Boyen’s Antwort 7. Febr. 1817. — Hardenberg an das Staatsministerium, 20. Juli; Bericht des Staatsministeriums an den Staatskanzler, 18. Nov. 1818. Der König hegte, wie den Ministern wohl bekannt war, im Grunde seines Herzens eine ebenso lebhafte Abneigung gegen das Judenthum wie einst Friedrich der Große. Auswärtigen Juden ertheilte er das Staatsbürgerrecht nur selten und nach sorgfältiger Prüfung. Cabinetsordres an Schuckmann, 28. Aug. 1827, an Minister v. Brenn, 5. Mai 1831 u. s. w. Er hoffte durch die religiöse Bekehrung den alten Gegensatz allmählich verschwinden zu sehen und schenkte seine besondere Gunst dem neuen Vereine „zur Verbreitung des Christenthums unter den Juden“, der von Witzleben geleitet, von der vornehmen Welt und Theologen verschiedener Richtung eifrig gepflegt, allerdings im Jahre 1824 mehrere hundert Bekehrungen verzeichnen konnte, doch gegen den Stamm des strengen Altjudenthums nichts ausrichtete. Indeß von dem Die Judenfrage. bereits Gewährten dachte Friedrich Wilhelm nicht wieder abzugehen, und nur einmal, in den Tagen, da die Partei Voß-Buch’s den Hof beherrschte, ließ er sich zu einer Zurücknahme bewegen: im December 1822 wurde den Juden der Zutritt zu den akademischen und Schulämtern wieder untersagt, „wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse.“ Unterdessen bestanden in den neuen Provinzen des Ostens noch die harten kursächsischen und schwedischen Judengesetze, im Westen die Vorschriften des Code Napoleon. Um diese unerträgliche Ungleichheit zu beseitigen, verlangte die Krone den Rath der Provinzialstände. Da brach auf allen acht Landtagen stürmische Entrüstung los. Der Groll, der hier redete, entsprang nicht, wie vormals der Judenhaß der Burschenschaft, einer unklaren christlich-germanischen Schwärmerei, sondern der wirthschaftlichen Bedrängniß des Landvolks; denn unsägliches Elend hatten jüdische Wucherer und Güterschlächter während der schweren Krisis, die um die Mitte der zwanziger Jahre die deutsche Landwirthschaft heim- suchte, über Grundherren und Bauern gebracht. Angesichts solcher Er- fahrungen hielten die Grundbesitzer fast allesammt für ausgemacht, daß die Gesetzgebung der napoleonischen Zeit die Juden weder veredelt, noch sie ihren christlichen Mitbürgern näher geführt habe. Kein einziger der acht Landtage empfahl die allgemeine Einführung des Edikts von 1812. Alle verlangten vorbeugende Maßregeln zum Schutze des Grundbesitzes; schade nur, daß die Vorschläge wieder sehr weit aus einander gingen. Die Einen wollten den Juden den Ankauf von Landgütern, die Anderen den Hausirhandel und alle Darlehnsgeschäfte untersagen. Auch sollte ihnen nicht erlaubt sein, sich die Namen geachteter christlicher Familien anzu- eignen; diese Bitte kehrte fast auf allen Landtagen wieder, da die großen altgermanischen Geschlechter der Lehmann und Meier sich über ihre neue morgenländische Namensvetterschaft gar nicht trösten konnten. Die drei Grenzprovinzen des Ostens forderten außerdem noch strenges Einschreiten wider die Landplage der schnorrenden und schachernden Einwanderer, die aus der polnischen Wiege des deutschen Judenthums jahraus jahrein west- wärts zogen und zumal in Ostpreußen die öffentliche Sicherheit ernstlich gefährdeten. Die Erregung war allgemein. Kaum minder heftig als die conservativen Brandenburger redeten die liberalen Preußen. Selbst die Rheinländer schlossen sich nicht aus; sie wollten die einheimischen Juden nur als Schutzverwandte in den Gemeinden dulden, den nichtrheinischen den Zuzug in die Provinz der Regel nach ganz verbieten und empfahlen dem Könige namentlich das napoleonische Gesetz vom 17. März 1808, das für die Schuldverträge der Israeliten harte, zum Theil ehrenkrän- kende Ausnahmevorschriften aufstellte. Leicht war es nicht, allen diesen Begehren zu widerstehen, denn sie sprachen nur aus, was die große Mehrheit des Landvolks dachte, und sie standen auch im Einklang mit der Volksmeinung außerhalb Preußens. III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Um dieselbe Zeit (1828) konnte die württembergische Regierung ein Gesetz, das die dort sehr hart bedrückte Lage der Juden erleichtern sollte, erst nach lebhaftem Widerstande des Landtags und unter wesentlichen Einschrän- kungen durchsetzen. Gleichwohl ließ sich die preußische Krone nicht fortreißen; sie versprach nur die Rathschläge der Landtage bei der Neuordnung der Judengesetze sorgfältig zu prüfen. Aber diese Neuordnung unterblieb, weil der König fühlte, daß sie jetzt die Lage der Juden nur verschlimmern konnte. Noch lange Jahre lebten die preußischen Juden in den einzelnen Landestheilen nach verschiedenem Rechte. Abermals sah sich die Krone durch das Wirrsal der achtfachen ständischen Verhandlungen in ihren freien Entschlüssen behindert. Dieser Staat, dessen unnatürliche Centra- lisation die Liberalen der Kleinstaaten zu tadeln pflegten, litt in Wahr- heit unter der Lockerheit seines Gefüges; wichtige Gebiete der Gesetzgebung blieben ungeordnet, weil die Staatsgewalt der centrifugalen Kräfte nicht Herr wurde. — Entschlossener verfuhr die Krone in der Agrargesetzgebung. Die schwierige Arbeit der Ablösung und Regulirung nahm in den alten Pro- vinzen ihren ruhigen Fortgang, und ihr Segen ließ sich mit Händen greifen. Als der Verfasser des Regulirungsedikts, der alte Thaer, sein Jubiläum feierte, erschienen Abgeordnete der märkischen Bauern in Möglin, um dem gerechten Könige, der sich des Lastbauernstandes so väterlich an- genommen, ihren Dank zu sagen und die gute Hand zu küssen, die ihm dabei geholfen habe. In den neuen Gebieten konnte die Hardenbergische Agrargesetzgebung nur durch Provinzialgesetze, mit mannichfachen Aende- rungen und Vorbehalten eingeführt werden. In Sachsen und Posen galt es den bäuerlichen Besitz zu befreien, in Westphalen, die unter der Fremd- herrschaft vollzogene Befreiung anzuerkennen, aber den Berechtigten die billige Entschädigung zu gewähren, welche ihnen die französischen Gesetze ver- sagten. Beim besten Willen waren Uebereilungen und Mißgriffe unver- meidlich. In den bergisch-westphälischen Landen mußte das allzu radicale erste Gesetz von 1821 schon nach vier Jahren durch ein neues, billigeres ersetzt werden. In Posen umgekehrt trat der Gesetzgeber anfangs (1823) zu schüchtern auf. Der mächtige Adel, der schon fast alle Bauern zur Zeitpacht herabgedrückt hatte und selbst in seinen großen Mediatstädten Meseritz, Krotoschin, Kempen gutsherrliche Gefälle erhob, sträubte sich aufs Aeußerste gegen die Ablösung. Erst ein zweites Gesetz vom Jahre 1835 griff scharf durch und brach den Widerstand. Dann aber zeigte sich ge- rade hier im Lande der sarmatischen Adelsherrlichkeit am auffälligsten, wie weit die preußische Gesetzgebung ihr französisches Vorbild übertraf. Den französischen Pächtern hatte die Nacht des vierten August gar keine Erleichterung gebracht; das deutsche Gesetz ging von der wohlberechtigten Annahme aus, daß die meisten bäuerlichen Pachtungen nur durch will- kürliche Uebergriffe der Grundherren entstanden seien, und gewährte auch Die Agrargesetze in den neuen Provinzen. diesen Zeitpächtern in der Regel freies Eigenthum. Diese Wohlthat des deutschen Regiments ward auch politisch folgenreich; ihr vornehmlich ver- dankte der Staat, daß die polnischen Bauern sich nur sehr selten auf die landesverrätherischen Umtriebe des Adels und der Kapläne einließen. Bei der Vorbereitung der Agrargesetze im Staatsrathe war Savigny besonders thätig. Die Apostel des liberalen Vernunftsrechts verlästerten den großen Juristen als einen Reactionär; im Staatsrathe ward er von vielen seiner Genossen, sogar von Gneisenau, der revolutionären Gesin- nung bezichtigt, weil er, obwohl nach seiner ganzen Weltanschauung ein Gegner Hardenberg’s, doch die Nothwendigkeit dieser socialen Umwälzung unbefangen anerkannte und durch die That bewies, daß die historische Staatsanschauung das Verständniß für die Bedürfnisse der lebendigen Gegenwart nicht ausschloß. Die Ehrfurcht vor dem Berufe des König- thums, des Beschützers der Schwachen, half ihm über manche Rechtsbe- denken hinweg; seine Beredsamkeit und die technische Meisterschaft seiner Entwürfe zwangen selbst die Gegner zur Bewunderung. Aber auch diese Reform wurde durch die Provinzialstände vielfach erschwert. Auf mehreren Landtagen veranlaßte die Ablösungsfrage hitzige Steitigkeiten zwischen dem ersten und dem dritten Stande, welche nur zu deutlich zeigten, daß die Ritter- schaft keineswegs, wie sie gern behauptete, auch die Interessen des Bauern- standes mit vertrat. Die treu an der väterlichen Scholle haftenden west- phälischen Bauern wollten die Grundlasten nicht durch Landabtretung ablösen, während anderwärts die Grundherren eine Geldabfindung ver- langten, weil der Preis des Bodens und seiner Erzeugnisse jetzt so gar niedrig stand. Die Krone bemühte sich beiden Parteien gerecht zu werden, sie ge- stattete den Westphalen, auf Stein’s Vorschlag, die Abfindung in Land oder Geld, je nach der Uebereinkunft der Betheiligten; doch nicht immer fand sie den Muth, den Standesinteressen der Grundherren zu wider- stehen. Der reactionäre Zug, der diese Zeit beherrschte, verleugnete sich auch in ihren Agrargesetzen nicht ganz. Am bedenklichsten war, daß die Ablösung sich fortan auf die größeren Höfe, die „Ackernahrungen“ be- schränken sollte. Auf die Bitte des Breslauer Landtags wurden die Gärtner- stellen der sogenannten Dienstfamilien Oberschlesiens von der Regulirung ausgeschlossen — bis die Grundherren mit der Zeit selber bemerkten, daß die Dienste dieser kleinen Leute dem kunstvolleren Betriebe wenig mehr nützten, und den Verpflichteten oft freiwillig die Ablösung anboten. Durch solche Mißhelligkeiten wurden die Bauern störrisch; überall glaubten sie Anschläge wider ihre neu errungene Freiheit zu wittern, und ihr Miß- trauen legte sich auch nicht, als die Krone einen offenbar bauernfreund- lichen Reformvorschlag an die Stände brachte. In diesen Jahren der allgemeinen Bodenentwerthung traten die Gefahren der völlig unbeschränkten Theilbarkeit der Landgüter drohend hervor; in manchen Landestheilen be- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. gann man schon zu befürchten, der kernhafte alte Bauernstand würde bald gänzlich ausgekauft sein. Darum verlangte die Regierung das Gut- achten der Landstände über einige beschränkende Maßregeln: sie dachte das Zerschlagen der Bauerngüter fortan nur mit Zustimmung der Ge- meinde und nur bis zu einer gewissen Grenze zu gestatten, auch sollte dem Erben sein Hof, nach den Grundsätzen des alten Anerbenrechts, zu einem niedrigen Preise angerechnet werden. Aber nur wenige Landtage antworteten zustimmend; am willigsten die Westphalen, denn dort im Lande der großen Bauernhöfe war fast Jedermann — Vincke so gut wie Stein, der Adel so gut wie die Bauerschaft — von der Nothwendigkeit der gebundenen Erbfolge überzeugt. In den alten Provinzen hingegen äußerten sich die Bauern sehr unwirsch: nur die Sitte, nicht der Staat dürfe ihnen die freie Verfügung über ihr Eigen beengen. Also scheiterten die wohlgemeinten, freilich noch ganz unreifen Reformgedanken an einem Widerstande, der liberal schien, aber in Wahrheit aus mißtrauischem Bauerntrotz entsprang, und erst in einer weit späteren Zeit sollten sie tiefer durchdacht wiederkehren. Wie fern lag diesen hochconservativen Körperschaften das Bestreben, sich gleich den süddeutschen Landtagen belebend und belebt mit der öffent- lichen Meinung zu berühren. Bald genug fühlten sie sich wohl in der Heimlichkeit ihrer Berathungen und bewachten das Geheimniß noch ängst- licher als die Regierung selbst. Als die schlesischen Stände im Jahre 1829 arg übertreibend wegen der Ueberbürdung ihrer Provinz klagten, schrieb der Finanzminister Motz eine gründliche Widerlegung, die mit dem Land- tagsabschiede veröffentlicht wurde und in der Presse verdiente Anerkennung fand. Der Landtag aber fühlte sich durch den Tadel, der in diesem Lobe lag, tief beleidigt, er erhob Beschwerde in Berlin und mußte von dem Könige die beschämende Zurechtweisung hinnehmen: die Krone selbst ge- statte den Zeitungen eine freimüthige und anständige Kritik über ihre eigenen Beschlüsse, auch die getreuen Stände sollten lernen sich daran zu gewöhnen. — Dieselbe zähe Anhänglichkeit an den alten Landesbrauch, die auf den Provinziallandtagen des Ostens vorherrschte, führte auch im Düsseldorfer Ständesaale das große Wort; nur trug der Particularismus hier eine liberale Färbung, weil das rheinische Landesrecht der Revolution entstammte. Der Bestand der napoleonischen Gesetzgebung war neuerdings zum zweiten male ernstlich gefährdet, da ein gräßliches Ereigniß, das die Rheinländer schon seit dem Jahre 1816 in Athem hielt, den Gegnern des rheinischen Rechts neue Waffen in die Hand gab. Seit jener Zeit schon bezichtigte das allgemeine Gerücht den Kölner Kaufmann Fonk der Ermordung eines Handlungsdieners Cönen, dessen Leiche man damals im Rhein gefunden hatte. Fonk wurde zweimal verhaftet, zweimal nach langer Untersuchung frei gegeben, er verschmähte die Flucht über die nahe belgische Grenze. Das Proceß Fonk. erbitterte Volk aber ließ nicht von ihm ab. Jener unruhige Drang nach nervöser Aufregung, der dem modernen Geschlechte so tief im Blute liegt und in dem stillen politischen Leben der Zeit keine Nahrung fand, bemächtigte sich des Processes Fonk und spielte mit abenteuerlichen Erfindungen, ganz wie späterhin als die räthselhafte Erscheinung Caspar Hauser’s auftauchte. Das unheimliche, wie mit einem Kainszeichen gebrandmarkte Gesicht des Beschuldigten schien die vorhandenen Verdachtsgründe zu bestätigen; der Argwohn der kleinen Leute wider die Reichen wirkte mit, in den pro- testantischen Städten am Niederrhein wohl auch der confessionelle Haß gegen den Neffen des clericalen Aachener Generalvicars Fonk. Genug, fast alle Rheinländer glaubten an Fonk’s Schuld, die Schulkinder sangen Gassenhauer auf den unbestraften Mörder, die öffentliche Stimme äußerte sich mit solcher Macht, daß die Behörden die Untersuchung wieder auf- nahmen. Zum dritten male verhaftet wurde Fonk, sechs Jahre nach der Auffindung des Leichnams, endlich vor die Assisen in Trier gestellt. Ob die Volksmeinung das Rechte traf, ist bis zur heutigen Stunde noch völlig zweifelhaft; um so gewisser dagegen, daß alle Gebrechen des Schwurgerichts, alle die bureaukratischen Mißbräuche des französischen Ver- fahrens bei dieser Verhandlung häßlich zu Tage traten. Nach jeder Sitzung wurden die Geschworenen in den Weinhäusern von den aufgeregten Massen bearbeitet; unter den Zeugen spielten die Moutons, die berüchtigten Gefäng- nißspione der französischen Polizei, eine sehr widerwärtige Rolle; der Ge- neraladvocat v. Sandt, derselbe, der sich in den rheinischen Wahlkämpfen hervorthat, betrieb die Anklage mit unziemlicher Gehässigkeit und veröffent- lichte noch vor der Entscheidung eine Druckschrift darüber; auch der Prä- sident mißbrauchte die schrankenlose Gewalt, die ihm das französische Gesetzbuch einräumte, zu mannichfacher Einschüchterung. Als die Ge- schworenen, trotz der höchst mangelhaften Beweise, ihr Schuldig sprachen, ging ein Ruf des Jubels durch das rheinische Land; in einzelnen Städten veranstaltete man geradezu Freudenfeste; das Gewissen des Volkes war befriedigt. Benzenberg aber, der sich von den Stimmungen seiner Lands- leute so leicht nicht fortreißen ließ, schrieb dem Staatskanzler: an diesem Wahrspruch werde das rheinische Schwurgericht zu Grunde gehen. In der That erweckte das Todesurtheil außerhalb der Provinz fast überall Entrüstung. Der Göttinger Jurist Kobbe sendete alsbald eine scharfe Kritik an Hardenberg, Berufene und Unberufene stürzten sich in den Federkrieg. Benzenberg an Hardenberg, 12. Juli, 25. Novemb.; Hardenberg an Kircheisen, 3. Aug.; Kobbe an Hardenberg, 18. Juli 1822. Auch Helmine v. Chezy drängte sich vor, die Enkelin der Karschin, eines jener fürchterlichen literarischen Frauenzimmer, die ihre Mitmenschen bald durch Verse, bald durch Nächstenliebe zu mißhandeln pflegen. Mit Schadenfreude sah das reactionäre Lager diesen Kämpfen III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. zu, denn durch die Redner der süddeutschen Kammern war das Schwur- gericht längst in den Streit der Parteien hinabgerissen worden. Metternich frohlockte und pries die Fügung des Himmels, daß der verhängnißvolle Name Sand nun abermals den Anstoß geben müsse zu einem heilsamen Rückschlage. Aber auch ein anerkannter Führer der süddeutschen Liberalen, Paulus in Heidelberg nahm sich des Verurtheilten an; er füllte ganze Hefte seines Sophronizon mit einer Darstellung des Processes, die dem streit- baren Theologen den juristischen Doctorhut einbrachte, und sendete seine Arbeit dem Könige selber ein. Noch schwerer fiel die Meinung des ersten deutschen Criminalisten ins Gewicht. Anselm Feuerbach hatte soeben erst in einer bahnbrechenden Schrift die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Strafprocesses glänzend vertheidigt, er war auch kein unbedingter Gegner der Geschworenengerichte, die er mindestens im constitutionellen Staate für unvermeidlich hielt; doch über die Vorgänge in Trier sprach er seinen tiefen Abscheu aus: ein solcher Justizmord überbiete noch die Hinrichtung des Jean Calas; noch sei ja nicht einmal erwiesen, ob der Todte über- haupt durch fremde Hand umgekommen sei. Das Alles stürmte auf den König ein, zugleich bedrängte ihn Fonk’s unbescholtene Frau mit herzbrechenden Bitten. Friedrich Wilhelm fühlte sich tief im Gewissen erschüttert, forderte zunächst vom Justizministerium genauen Bericht, und als auch dies Gutachten den Wahrspruch der rhei- nischen Geschworenen durchaus verdammte, da beschloß er um der Gerech- tigkeit willen selber das Gesetz zu verletzen — ganz wie sein Großoheim einst nach dem Processe des Müllers Arnold. Er wagte eine That der Cabinetsjustiz und erklärte das Urtheil für nichtig, denn Begnadigung schien ihm ungenügend nach solchem Unrecht. In den alten Provinzen wurde die Entscheidung des Monarchen fast überall gebilligt. Die Rheinländer grollten. Von Napoleon hatten sie ärgere Eingriffe hingenommen, weil er das Geschworenengericht — wie er es sich zugerichtet hatte — geflis- sentlich pflegte; von der deutschen Herrschaft befürchteten sie, dem ersten Schlage würden schwerere folgen. Ihre Besorgniß war nicht grundlos. Der König konnte die Eindrücke jenes schrecklichen Processes lange nicht verwinden. Nach Allem was ihm sein Minister Kircheisen vorgetragen, hielt er sich verpflichtet, der Wieder- kehr solcher Fälle vorzubeugen, und befahl auf Antrag des gesammten Staatsministeriums (9. Dec. 1824), daß die Aufhebung des rheinischen Gesetzbuchs nicht, wie im Jahre 1819 beschlossen war, bis zur vollendeten Revision des Allgemeinen Landrechts zu verschieben, sondern sogleich ins Werk zu setzen sei. Als aber das Justizministerium über die Vollziehung dieser Cabinetsordre berieth, da zeigten sich die Schwierigkeiten fast unüber- windlich, und Kircheisen selbst, der alte Gegner des französischen Rechts, erklärte wenige Tage vor seinem Tode (März 1825), im Widerspruche mit seiner früheren Meinung: man müsse die Einführung des Landrechts Neuer Kampf um das rheinische Recht. vertagen, bis die altpreußische Gesetzgebung gründlich umgestaltet sei. Kamptz, Denkschrift, die Einführung der preußischen Gesetzgebung in den Rhein- provinzen betr. 1825. Erst Kircheisen’s Nachfolger, Graf Danckelmann, ein ausgezeichneter, ganz in altländischen Rechtsanschauungen aufgewachsener Jurist, entschloß sich dem königlichen Befehle sofort nachzukommen. Dem ersten rheinischen Provinziallandtage wurde demnach angekündigt, daß der König schon im zweitnächsten Jahre, 1828, das Preußische Land- recht, mit Ausnahme einzelner Abschnitte, am Rhein einzuführen gedenke. Die Ritterschaft empfing die königliche Botschaft mit Freuden: Freiherr v. Mirbach weil er das fremde Recht als ein „schmähliches Zeichen der Unterjochung“ verabscheute Frhr. v. Mirbach zu Harff, Separatvotum über das rheinische Recht, Düssel- dorf 27. Dec. 1826. , die meisten Andern weil sie ihre Stan- desrechte unter dem Schutze des preußischen Gesetzbuchs wohl geborgen wußten. Die Mehrheit der beiden unteren Stände aber hielt zusammen wie ein Mann. Hier zum ersten male zeigte der rheinische Juristenstand seine politische Macht. Drei gewandte Redner aus seiner Mitte, Mylius, Kamp, Haw übernahmen die Führung der Landtags-Opposition, während draußen im Lande die Schrift des Düsseldorfer Juristen Brewer „zur Rechtfertigung der Oeffentlichkeit der Gerichte“ aufmerksame Leser fand. Der Provinzialstolz gerieth in Wallung. Sechzehn Städte sendeten Adressen theils an den König, theils an den Landtag, der die Eingaben, dem Ge- setze zum Trotz, unbedenklich annahm. So stark war die allgemeine Auf- regung, daß selbst die vorgeschriebene Heimlichkeit der Berathungen nicht gewahrt blieb; die stürmischen Debatten, die der wackere Landtagsmarschall Fürst von Wied oft kaum zu zügeln vermochte, fanden ihren Weg in die öffentlichen Blätter, auch die Abstimmungen der einzelnen Mitglieder wurden bekannt, und mancher Schwankende folgte der Mehrheit, nur weil er sich fürchtete als Prüß verrufen zu werden. Der Landtag bat den Monarchen schließlich, die preußische Gesetzgebung nicht vor Vollendung der Revision einzuführen und dem Rheinlande auf jeden Fall das Schwur- gericht, das öffentliche Verfahren und die Handelsgerichte zu erhalten. Die Particularisten verlangten auch noch ein rheinisches Indigenat und gesetzliche Bevorzugung der Eingeborenen bei der Besetzung der Aemter, doch war die Mehrheit klug genug, die Berathung über diesen rheinischen Herzenswunsch vorläufig auszusetzen. Stein und sein aristokratischer Freund Erzbischof Spiegel wollten in Alledem nichts sehen als Franzosenthum und Zuchtlosigkeit. Der König urtheilte billiger. Er ließ zwar dem Landtage wegen der wiederholten Verletzungen der Geschäftsordnung sein Mißfallen aussprechen, indeß bei ruhigem Nachdenken fand er es doch begreiflich, daß die Provinz ihr rhei- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 25 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. nisches Recht nicht gegen ein theilweise veraltetes Gesetzbuch vertauschen wollte. Er lenkte ein, befahl zunächst die Revision des Landrechts abzu- warten und gestattete den Rheinländern — nachher auch den anderen Provinzen — sich durch eine ständische Deputation bei der Bearbeitung der Provinzialrechte zu betheiligen. Unterdessen hatte Danckelmann das große Revisionswerk, das unter Beyme’s schlaffer Leitung ganz ins Stocken gerathen war, in seine rüstige Hand genommen und eine Anzahl nam- hafter Juristen, Savigny, Sethe, Kamptz, Sack, Simon u. A., zu einer Commission zusammengerufen, welche den ungeheuren Stoff in sechzehn Pensa unter sich vertheilte; auch eine Sammlung der neunundfünfzig Provinzialrechte der Monarchie war beabsichtigt. Der König mahnte zur Eile. Die Commission aber mußte bald einsehen, daß ganze Theile der fridericianischen Gesetzgebung, zumal das Strafrecht, in der verwandelten Zeit einer vollständigen Umgestaltung bedurften, und zu einem solchen Unternehmen war die deutsche Rechtswissenschaft in ihrem gährenden Ueber- gangszustande noch nicht gerüstet. So zog sich die Arbeit unabsehbar in die Länge. Der zweite Angriff der altländischen Juristen war abgeschlagen, das französische Recht blieb den Rheinländern noch auf lange hinaus gesichert. Aehnliche Kämpfe spielten zur selben Zeit (1827) im Großherzogthum Hessen. Dort legte Minister Grolmann dem Landtage, auch er unzweifel- haft in guter Absicht, eine neue Gerichtsordnung vor; aber auch dort traten die Abgeordneten des linken Ufers einmüthig für ihr rheinisches Recht in die Schranken, und der Minister mußte seinen Entwurf, der ohnehin nur unfertiges Stückwerk war, alsbald zurückziehen. Den Rheinländern wurde die Rückkehr zum deutschen Leben durch diese unbedachten Versuche der altländischen Gesetzgeber nur erschwert. Daß der Code Napoleon ein Ge- setzbuch der Freiheit, ein Kleinod des linken Rheinufers sei, galt nun- mehr für unzweifelhaft, nachdem die reactionäre Partei ihren Haß gegen das öffentliche Strafverfahren so unzweideutig bekundet hatte. Die schönen Lande von der Lauter bis zur niederländischen Grenze betrachteten sich wieder, wie in den Tagen der cisrhenanischen Republik, als ein halb- französisches Zwischenreich, das dem gebundenen Osten die Freiheit des Westens zu übermitteln habe, und die Verblendung des deutschen Libera- lismus, der sich mehr und mehr in französischen Idealen verlor, nährte geschäftig den Dünkel dieses rheinischen Sonderlebens. Ungleich bedrohlicher erschien die staatsfeindliche Opposition, die sich auf dem Posener Landtage schon zuweilen herauswagte. Der polnische Adel verdankte der Fürsorge des preußischen Beamtenthums die Rettung seiner Güter, denn ohne den Beistand der neuen landwirthschaftlichen Creditanstalt hätte er in diesen Jahren der Noth seinen Grundbesitz un- fehlbar verloren; doch was wogen ihm die Segnungen des deutschen Regiments neben dem Traumbilde der Wiederherstellung Polens? Die Der Posener Landtag. schonende Nachsicht des Prinzen Statthalters und des Oberpräsidenten Zerboni bestärkte die Junker und ihre geistlichen Bundesgenossen nur in ihrem Trotze. Zerboni gestand selber, die Regierung müsse sich hier einen Stamm treuer Lehrer erziehen, da die polnischen Gymnasien bisher „weniger Stätten des Unterrichts als Stätten des Preußenhasses“ gewesen seien, er ließ auch unter der Hand einige der gefährlichsten Ruhestörer aus den Schulen entfernen; aber er that das Nothwendige nur zögernd und mit stillem Bedauern: „wir sind in der beklagenswerthen Verlegenheit, Ge- fühlen entgegenwirken zu müssen, die in eigener Brust genährt unsere Un- abhängigkeit retteten.“. Zerboni’s Bericht an Altenstein, 20. Nov. 1819. Statt die polnischen Bauern unter die scharfe und gerechte Zucht deutscher Beamten zu stellen, gewährte man dem Adel (1823) vertrauensvoll einen Antheil an der Verwaltung des flachen Landes: der Grundherr sollte, allerdings nicht mehr kraft eigenen Rechtes, sondern im Auftrage des Staates, die Polizeigewalt des Woyt auf seinen Gütern ausüben. Da und dort ward einmal ein polnischer Zweigverein in ge- heimer Sitzung überrascht, ein Haufen Briefschaften oder eine zertrümmerte Büste des Königs aufgefunden; doch zu durchgreifender Wachsamkeit konnte weder Zerboni noch sein Nachfolger v. Baumann sich entschließen. Un- geschreckt durch das Schicksal des Generals Uminski, der seine Umtriebe auf der Festung Glogau büßen mußte, vermittelte Graf Titus Dzialynski jahre- lang den geheimen Verkehr mit den Verschworenen in Warschau. Die alten reichen Grundherren hielten sich meist vorsichtig zurück; um so eifriger nahm die Jugend an dem geheimnißvollen Treiben theil, und wer noch zauderte, ward durch die feurige patriotische Beredsamkeit der polnischen Edelfrauen hingerissen. Die Berufung des Provinziallandtags war dem Adel hochwillkommen, weil die belobte ständische Gliederung den Polen eine erdrückende Mehr- heit sicherte; am Wahltage fehlte fast Niemand, denn auch die deutsche Minderheit wehrte sich tapfer. Auf eine allerunterthänigste Dankadresse, deren überschwängliche Ausdrücke dem sarmatischen Gewissen durchaus keine Beschwerde bereiteten, folgte nun sofort der kleine Krieg gegen das deutsche Beamtenthum. Da man der milden Verwaltung schlechterdings kein erhebliches Unrecht nachweisen konnte, so klagten die Stände nur ganz im Allgemeinen wegen der gefährdeten „Nationalität des Großher- zogthums“, als ob das deutsche Drittel in der Provinz gar nicht vorhan- den wäre. Sie baten, die Landräthe von den Sitzungen der Kreisstände ganz auszuschließen, damit der Kreistag frei berathen könne; sie beschwerten sich über die große Zahl der deutschen Beamten und empfingen die trockene Antwort, der König werde sehr gern Eingeborene anstellen, allein bisher habe sich noch kein einziger Pole zur großen Staatsprüfung für den Ver- waltungsdienst gemeldet. Die heftigsten Angriffe galten dem Schulwesen, 25* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. das unter ein besonderes Ephorat gestellt werden müsse, damit die deutsche Sprache nicht die Oberhand erlange; die Kenntniß des Griechischen dürfe man von polnischen Abiturienten nicht verlangen, da man ihnen schon zwei lebende Sprachen aufnöthige — und was der Thorheit mehr war. Auf dem zweiten Landtage, im Januar 1830, war die Luft schon schwüler, man spürte den nahenden Sturm. Die Stände erinnerten den Mon- archen an die Verheißungen vom Jahre 1815, die er doch alle mit pein- licher Gewissenhaftigkeit gehalten hatte; sie erhoben eine Menge neuer, unbestimmter Anklagen und verlangten unter Anderem die Beseitigung eines der polnischen Sprache unkundigen Richters, der in der wesentlich deutschen Stadt Posen angestellt war — worauf ihnen der König scharf erwiderte: er werde die Provinz Posen, unbeschadet der Rechte ihrer ver- schiedenen Volksstämme, „auch ferner nur als einen Bestandtheil seines Reichs betrachten“ und untersage jede willkürliche Deutung seines könig- lichen Wortes, jeden Versuch politischer Absonderung. Dergestalt wirkten die Provinzialstände fast überall nur hemmend, und wohl nur einmal in diesen Jahren ging ein neuer, ein productiver Gedanke von ihnen aus. Die mächtigen Interessen der jungen Groß- industrie forderten doch gebieterisch ihr Recht. Auf die Bitte der beiden Landtage des Westens gab der König seine legitimistischen Bedenken endlich auf und trat in diplomatischen Verkehr mit den neuen Republiken Süd- amerikas, damit dem rheinischen Gewerbfleiße der wichtige Markt nicht ganz verloren gehe; seinen Alexander Humboldt aber, den ihm die rhei- nischen Stände für den mexicanischen Gesandtschaftsposten empfahlen, meinte er in Berlin besser verwenden zu können. — Der stille Kampf zwischen den hochconservativen Rathschlägen der Stände und den freieren Anschauungen der Krone ward um so lästiger, da er zuletzt die Eintracht der höchsten Behörden selber gefährdete. Im Ministerium überwog die bürgerliche Gesinnung des altpreußischen Be- amtenthums. Im Staatsrathe dagegen war durch die Neuberufungen der letzten Jahre nach und nach eine neue Mehrheit herangewachsen. Herzog Karl von Mecklenburg, Ancillon, Kamptz, die Generale Knesebeck, Müffling, Marwitz und die Mehrzahl der Landtagsmarschälle schlossen sich dem Kronprinzen an. Diese streng aristokratische Partei kam den Wün- schen der Landtage, insbesondere den Bitten der getreuen Kurmark, sehr freundlich entgegen, noch freundlicher sogar als die Immediatcommission, und da sie schon zuweilen den Ausschlag gab, so entstand allmählich eine Spannung zwischen den Ministern und dem Staatsrathe. Müffling an Herzog Karl v. M., 29. Oct. 1827. Die Folge war, daß die Gutachten des Staatsrathes jetzt noch seltener denn bisher eingeholt wurden. Nach mannichfachen Streitigkeiten übergab Herzog Karl als Präsident dem Könige endlich eine förmliche Beschwerdeschrift Sinkende Macht des Staatsraths. (8. März 1827). Er schilderte das unfreundliche Verhältniß zwischen den beiden obersten Behörden und verlangte, keine von beiden dürfe ein Ueber- gewicht erlangen; dann wies er nach, daß im letzten Jahre von dreißig neuen Gesetzen nur vier durch den Staatsrath gegangen seien, und schloß: „Wird diesen Uebeln nicht abgeholfen, so existirt der Staatsrath nur dem Namen nach, und dann wäre es besser ihn gänzlich aufzuheben.“ Herzog Karl v. M., Denkschrift über den Staatsrath, 8. März; Schreiben an Herzog Karl: von Friese 19. Febr., von Müffling 19. März, von Kamptz 7. Oct. 1827. Welche Zumuthung an den Monarchen! Wie konnte er den Staat fest und sicher leiten, wenn seine Regierung durch die so weit aus ein- ander strebenden Rathschläge von acht Landtagen beengt wurde und zu- gleich durch die Opposition eines Staatsraths, der den Anspruch erhob, alle Gesetzentwürfe zu prüfen, dem Ministerium das Gleichgewicht zu halten? Friedrich Wilhelm hatte den Streit seiner höchsten Räthe schon längst mit Unmuth betrachtet und eben deshalb seinem Schwager den erbetenen Sitz im Ministerrathe so entschieden verweigert, weil er verhindern wollte, daß der Zweispalt auch noch in das Ministerium selber eindränge. Nun be- schloß er ein Ende zu machen und ließ dem Herzog durch Graf Lottum eröffnen: er behalte sich selber vor, nach freiem Ermessen zu bestimmen, welche Gesetze dem Staatsrathe zur Berathung überwiesen werden sollten. Lottum an Herzog Karl, 28. Oct. 1827. Damit wurde dem Staatsrathe die Wirksamkeit, die ihm die Verordnung von 1817 zugewiesen, erheblich beschränkt: er hatte nicht mehr über alle neuen Gesetzentwürfe zu berathen, sondern konnte fortan nach dem Be- lieben des Königs auch unbefragt bleiben. Die Aenderung lag unbestreit- bar in den Befugnissen der absoluten Krone, nur geschah sie leider in anfechtbarer Form, durch einfachen mündlichen Befehl. Allen unerwartet, aber ganz unvermeidlich ergab sich also aus der Berufung der Provinzial- stände das sinkende Ansehen des Staatsraths. Er wurde zwar nicht, wie Herzog Karl befürchtete, zu einem leeren Namen, seine Verhandlungen blieben auch noch in den dreißiger Jahren gehaltreich und fruchtbar; doch der Höhepunkt seiner Macht war überschritten, ein abschüssiger Weg war betreten, der schließlich in der constitutionellen Epoche dahin führte, daß die einst so einflußreiche Behörde ihre Thätigkeit fast ganz einstellte. Von allen diesen Händeln ward im Volke wenig ruchbar. Nur wer den Geschäften näher stand, mußte einsehen, daß die preußische Krone durch ihre altdeutschen Stände kaum weniger belästigt wurde als die süddeutschen Höfe durch ihre modernen Volksvertretungen. Die Provin- zialstände brachten der Monarchie manche Plagen des constitutionellen Systems, aber keinen seiner Vortheile. Sie brachten ihr ein gut Theil von dem Unfrieden, den Reibungen und Verzögerungen, die mit jeder Form der Repräsentation unzertrennlich verbunden sind, doch sie ver- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. mochten weder im Volke das kräftige Selbstgefühl eines bewußten Gemein- sinns zu erwecken, noch die Verwaltung jener beständigen, schonungslosen öffentlichen Kritik zu unterwerfen, welche in lebenskräftigen Monarchien die wichtigste und segensreichste Aufgabe des Parlamentarismus bildet, weil sie den Staat nöthigt alle seine Kräfte rüstig zusammenzunehmen. Ohne diese Ueberwachung mußte selbst der wohlgeordnete preußische Beamtenstaat, wie jede unbeschränkte politische Gewalt, schließlich in selbstgenügsame Er- starrung verfallen. — Für jetzt schienen solche Gefahren noch in weiter Ferne zu liegen. Die Masse des Volks war trotz so mancher wirthschaftlichen Nöthe unver- kennbar zufrieden mit der sorgsamen Verwaltung; sie lebte ihrer Arbeit, noch fast unberührt von politischen Gedanken, und hing mit kindlicher Treue an dem königlichen Hause. Allgemein war die Theilnahme, als der König im Jahre 1824 mit der Gräfin Auguste Harrach, die er zur Fürstin v. Liegnitz erhob, eine morganatische zweite Ehe einging; seit auch seine beiden jüngsten Töchter das väterliche Haus verlassen hatten, war ihm die Einsamkeit seines Wittwerlebens zur Qual geworden. „Nun wird das Richten angehen,“ sagte er zum Bischof Eylert, als er ihm den gänzlich unerwarteten Entschluß mittheilte, und Varnhagen allerdings fand kaum jemals eine so reiche Ernte für seine Tagebücher einzuheimsen wie in diesen ersten Tagen, da alle Welt den böhmischen Edelstein in Preußens Krone bespöttelte. Aber das Gerede der bösen Zungen verstummte, sobald der König selbst in einer veröffentlichten Urkunde seinem Volke treuherzig erzählte, wie einfach menschlich Alles zugegangen war. Die junge Fürstin blieb der Politik ganz fern, sie verstand mit feinem Takte sich in ihrer schwierigen Stellung unter den stolzen Hohenzollern zu behaupten, und als sie dann ihren Gemahl nach einem gefährlichen Beinbruch monate- lang mit aufopfernder Hingebung pflegte, da war Jedermann ihres Lobes voll; man fühlte, wie die edle Frau dem Vielgeprüften den Abend seines Lebens verschönte. Damals schloß Friedrich Wilhelm mit dem Leben ab, auf dem Krankenlager schrieb er sein Testament; jeden Tag der dreizehn Jahre, die ihm noch beschieden wurden, nahm er demüthig hin wie eine be- sondere Gnade Gottes. Der Mißmuth, der ihm vordem so oft die Tage verdorben, war von ihm gewichen; in der stillen Heiterkeit seines frommen Alters erschien er noch gütiger als sonst, freilich auch schwer zugänglich für neue Gedanken. Einige Zeit nach der Vermählung trat die Fürstin v. Liegnitz zur evangelischen Kirche über und erfüllte damit einen Herzens- wunsch ihres Gemahls, der auf die Dauer in einer gemischten Ehe sein Glück nicht hätte finden können; er betrachtete sich als Haupt und Schirm- herrn des deutschen Protestantismus und hielt für Fürstenpflicht, der pro- Heirath des Königs und des Kronprinzen. testantischen Mehrheit seines Volkes das Beispiel eines evangelischen Haus- standes zu geben. Wie schwer war es ihm gefallen, seinem Thronfolger die Verlobung mit einer katholischen Fürstin zu gestatten. Schon vor Jahren hatte der Kronprinz für die vielumworbene liebenswürdige Tochter des Königs von Baiern, Prinzessin Elisabeth, eine schwärmerische Neigung gefaßt, wie sie dem Manne auf den Höhen des Lebens selten vergönnt wird. Seine Liebe ward erwidert, und der Prinz wähnte sich bereits am Ziele. König Max Joseph, der den Gedanken dieser Familienverbindung zuerst aufge- bracht hatte, begünstigte den Freier aufs Wärmste; ein Weltkind des auf- geklärten Jahrhunderts legte er gar keinen Werth auf confessionelle Unter- schiede und fand es ganz in der Ordnung, daß die künftige Königin von Preußen, nach der alten Ueberlieferung der Hohenzollern, evangelisch sein müsse. Seine Tochter selbst dachte ernster; sie war unter den Augen ihrer frommen evangelischen Mutter Königin Karoline zwar in duldsamem Geiste, aber gut katholisch erzogen und hatte in dieser Kirche bisher ihren Frieden gefunden. Durch einen Glaubenswechsel sich eine glänzende Zu- kunft zu erkaufen, schien ihr unwürdig; nur zu der Zusage wollte sie sich verstehen, daß sie späterhin übertreten würde, wenn es ihr gelänge, sich von der evangelischen Wahrheit zu überzeugen. Der protestantische Beicht- vater ihrer Mutter, der wackere Consistorialrath Schmitt bestärkte sie selber in ihrem Widerstande. Der König von Preußen aber blieb unerbittlich; nachdem er schwach genug gewesen, seiner ältesten Tochter den Uebertritt zur griechischen Kirche zu gestatten, meinte er jetzt um so fester auf dem Brauche seines Hauses bestehen zu müssen. So vergingen den beiden Liebenden vier kummervolle Jahre; ihr Unglück erregte an den Höfen allgemeines Bedauern, mehrere Fürsten und Fürstinnen versuchten zu vermitteln. Auf dem Veroneser Congresse bestürmten auch die beiden Kaiser ihren königlichen Freund mit vergeblichen Bitten. Bald darauf sendete er seinen geistlichen Vertrauten, den Bischof Eylert unter dem angenom- menen Namen eines Brandenburgischen Domherrn nach Tegernsee um der Prinzessin noch einmal vertraulich zuzureden; der geschmeidige theo- logische Diplomat wurde jedoch durch ihre würdige Haltung völlig ent- waffnet und kehrte heim mit der heiligen Versicherung, daß der König von einer solchen Schwiegertochter für den Glauben seines Hauses nichts zu fürchten habe. Nach Schmitt’s Aufzeichnungen, die hier in allem Wesentlichen übereinstimmen mit der Erzählung von Thiersch (F. Thiersch’s Leben I. 259). Nun endlich gab der König seine Zustimmung (1823), und das tiefe Herzensglück des jungen Paares beschwichtigte seine Besorgnisse bald gänzlich. Die Kronprinzessin besaß eine ungewöhnliche Bildung, ihr Lehrer Thiersch hatte sie sogar in das classische Alterthum eingeführt. Allen den mannich- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. faltigen Arbeiten und Plänen ihres geistreichen Gatten folgte sie mit liebe- vollem Verständniß; bei ihrer Sanftmuth, ihrer immer gleichen ruhigen Heiterkeit suchte der Reizbare Trost und Erquickung. So gewann sie nach und nach eine stille Gewalt über sein unstetes Gemüth und bestärkte ihn unwillkürlich in seiner romantischen, hochconservativen Staatsanschauung, obgleich sie sich niemals mit Staatsgeschäften befaßte. Die „bourbonischen Ansichten“ der bairischen Königstöchter waren allen befreundeten Höfen wohlbekannt. Mit ihrem elterlichen Hause, mit ihren in Oesterreich und Sachsen verheiratheten Schwestern blieb die Prinzessin in zärtlicher Liebe verbunden und vermochte den Gedanken gar nicht zu fassen, daß die deutsche Politik sich je verändern, daß Preußen mit diesen so nahe befreundeten Höfen jemals in Kampf gerathen könne. Auch als sie, mehrere Jahre nach der Hochzeit, zur evangelischen Kirche übergetreten war, bewahrte sie ihrem alten Glauben noch ein Gefühl weiblicher Treue, und aus der innigen Seelengemeinschaft dieser Ehe ergab es sich ganz von selbst, daß der Kron- prinz, wie tief er auch von der Wahrheit des evangelischen Christenthums durchdrungen blieb, doch den Herrschaftsansprüchen der römischen Kirche mit den Jahren immer williger entgegenkam. Da die Ehe des Kronprinzen kinderlos blieb, so mußte man bereits mit der Möglichkeit rechnen, daß die Krone dereinst auf den Prinzen Wil- helm übergehen könne. An diesem zweiten Sohne erlebte der König die Freude, die jedem Vater die liebste ist: er sah in ihm ein helleres Abbild seines eigenen Wesens. Ebenso schlicht, verständig und pflichtgetreu, nur ungleich heiterer, entschlossener, frischer als sein Vater, war der ritterliche junge Prinz jetzt schon die Hoffnung der Armee, ein geborener Heer- führer, streng und gütig zugleich, wie es dem Soldatenherzen wohlthut; Offiziere und Mannschaften gingen für ihn durchs Feuer. Sein Vater hatte ihn ganz zum Soldaten erziehen lassen, da die unkriegerische Natur des Kronprinzen sich bald offenbarte. Prinz Wilhelm widmete sich seinen militärischen Aufgaben mit anhaltendem Eifer; er führte gleichzeitig zwei große Commandos, über das brandenburgische Armeecorps und über eine Gardedivision. Von seiner politischen Gesinnung wußte man bisher nur, daß er von dem Berufe des unbeschränkten preußischen Königthums sehr hoch dachte und sich durchaus als zweiter Unterthan seines Vaters fühlte. Er lebte und webte in den Ueberlieferungen des Befreiungskrieges und er- wies den Helden jener großen Zeit herzliche Verehrung, auch dem bei Hofe arg verlästerten greisen York; die Flüsterreden der Verleumder fochten sein freies Gemüth nicht an. Gleich seinem Vater betrachtete er den Bund der Ostmächte als die Bürgschaft des Völkerfriedens, und gleich ihm gab er den Russen vor den Oesterreichern den Vorzug; mit ihnen hatte er einst seinen ersten Waffengang gethan, und seit er seine Lieblingsschwester, die Großfürstin Charlotte, auf ihrer Vermählungsreise begleitet, blieb er mit dem Petersburger Hofe in vertraulichem Verkehr. Prinz Wilhelm und Prinzessin Radziwill. Und diesem Sohne, der seinem Herzen so nahe stand, mußte der König die liebsten Träume der Jugend grausam zerstören. Prinz Wilhelm liebte die Prinzessin Elise Radziwill, die schönste und holdeste unter den jungen Damen des Hofes. Sie schien wie für ihn geschaffen, aber ihre Eben- bürtigkeit ward bestritten. Denn obwohl dies alte litthauische Dynasten- geschlecht durch Reichthum und historischen Ruhm manches deutsche Für- stenhaus überstrahlte, und einmal schon, in den Tagen des großen Kurfürsten, ein Hohenzoller eine Radziwill als ebenbürtige Gemahlin heim- geführt hatte, so waren doch neuerdings am preußischen wie an allen deutschen Königshöfen strengere Rechtsbegriffe zur Herrschaft gelangt. Seit den Zeiten Friedrichs des Großen stand der Grundsatz fest, daß nur die Töchter der regierenden Fürstenhäuser und der vormaligen reichsständischen Landesherren für ebenbürtig gelten sollten; der König selbst erkannte diese Regel an, indem er bei seiner zweiten Vermählung öffentlich aussprach, daß er nach der Verfassung seines Hauses mit der Tochter einer reichs- gräflichen Personalistenfamilie nur eine morganatische Ehe schließen dürfe. Fünf Jahre hindurch wurde nun von beiden Seiten Alles aufgeboten um die Zweifel zu beseitigen und dem Prinzen sein ersehntes Eheglück zu ermöglichen. Durch den Fürsten Anton Radziwill aufgefordert, schrieb Karl Friedrich Eichhorn ein Rechtsgutachten, das sich für die Ebenbürtigkeit des Hauses Radziwill aussprach, jedoch die Ansicht des großen Staats- rechtslehrers stieß bei anderen namhaften Juristen auf wohlbegründeten Widerspruch. Dann tauchte der Vorschlag auf, Prinz August von Preußen solle die Prinzessin an Kindesstatt annehmen; aber fünf der Minister er- widerten nach ihrer Amtspflicht, die Adoption könne das Blut nicht er- setzen. Unterdessen vermählte sich der dritte Sohn des Königs, Prinz Karl mit einer weimarischen Prinzessin, und der großherzoglich sächsische Hof erklärte nachdrücklich, daß er für die Kinder dieser Ehe das Vorrecht be- anspruchen müsse falls der ältere Bruder seiner Neigung folge. Nunmehr ward die Frage sehr ernst; es drohte ein Streit um die Erbfolge, der vielleicht den Bestand der Dynastie gefährden konnte. Auf die wiederholten Vorstellungen seiner Räthe beschloß der König, tief be- kümmert, sein Ansehen zu gebrauchen (1826). In einem von Zärtlichkeit überströmenden Briefe hielt er dem Sohne vor, was Alles vergeblich ver- sucht worden sei, und wie nun doch nichts übrig bleibe als die harte Pflicht, dem Wohle des Staates, des königlichen Hauses eine edle Neigung zu opfern. Als der Prinz dies Schreiben durch General Witzleben empfing, war er anfangs ganz zerschmettert; dann raffte er sich zusammen, und noch am selben Abend schrieb er dem Könige, daß er gehorchen werde. In jener einfachen, kunstlosen und doch so tief zur Seele dringenden Sprache, die ihm natürlich war, schüttete er dem Vater sein Herz aus. Er versprach das Vertrauen des Königs zu rechtfertigen durch Bekämpfung seines tiefen Schmerzes, durch Standhaftigkeit im Unabänderlichen, und III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. bat um Gottes Beistand, daß er ihn nicht verlasse in dieser schweren Prüfung. Dem theuren Vater aber solle sein Herz jetzt inniger denn je angehören, denn dessen väterliche Liebe sei nie größer gewesen als in der Art der schweren Entscheidung. Witzleben bemerkte dazu in seinem Tage- buche: „welche ein Sohn! welch ein Vater!“ Drei Jahre darauf schloß der Prinz mit der Prinzessin Augusta von Weimar die Ehe, welche dem königlichen Hause den Stammhalter schenkte. Also erzog eine unerforsch- lich weise Waltung der Nation ihren Helden und lehrte den gehorchen und entsagen, der einst Deutschland beherrschen sollte. Wittgenstein an Bernstorff, 28. März 1826; Rechtsgutachten von K. F. Eich- horn, Schmelzer u. A. Witzleben’s Tagebuch, 10. Jan., 4. April 1825, 23., 24. Juni 1826; Prinz Wilhelm an König Friedrich Wilhelm, 23. Juni 1826. Von diesen Herzenskämpfen wurde außerhalb der Hofkreise wenig be- kannt. Um so größeres Aufsehen erregte die Nachricht, daß des Königs Halbschwester, Herzogin Julia von Anhalt-Köthen nebst ihrem Gemahl in Paris zur römischen Kirche übergetreten war (1825). Kaiser Franz war in das Geheimniß eingeweiht; er hatte nur des Aergernisses halber ver- langt, daß der Uebertritt nicht in Oesterreich geschehen dürfe. Nach dem alten Brauche römischer Ehrlichkeit und nach dem Vorbilde des gefeierten Haller dachten die Bekehrten den Glaubenswechsel vor ihrem evangelischen Lande zunächst geheim zu halten, was der Papst gern gestattete. Aber der Vorfall ward ruchbar, und die Herzogin sah sich genöthigt, ihrem königlichen Bruder das Geschehene zu beichten. Sie that es in einem schwülstigen Briefe, dessen hohle Phrasen nur den phantastischen Rausch dieser romantischen Tage, nirgends den tiefen Ernst einer schwer erkämpften Ueberzeugung erkennen ließen; zu guter Letzt gab sie dem in seinen hei- ligsten Gefühlen Verletzten noch die tröstliche Versicherung, sie werde seiner nach katholischer Sitte „namenlos oft“ in ihren Gebeten vor Gott ge- denken. In der Presse schlugen Krug und Paulus, die alten eifersüchtigen Wächter des Protestantismus, sogleich Lärm. Das anhaltische Völkchen fühlte sich schwer beunruhigt; denn wer konnte wissen, ob nicht auch einige Räthe des Herzogs, nach dem Beispiele des Landesvaters, bereits insge- heim abgefallen waren, und die evangelische Landeskirche also schon unter katholischer Leitung stand? Eine Schaar fanatischer Ultramontanen sam- melte sich um die Herzogin und ihren Adam Müller: Alle überragend der Pole Haza, ein gewandter Agent der römischen Propaganda, der seine geheimnißvolle Thätigkeit viele Jahre lang, bis in den ersten deutschen Reichstag hinein, fortgeführt hat. Nicht lange, und man erfuhr, daß noch ein anderes Kind Friedrich Wilhelm’s II. , Graf Ingenheim in der Köthener Schloßkirche sich zum römischen Glauben bekannt hatte. Dann schlug eine Jesuitenmission hier im Mittelpunkte der alten sächsischen Uebertritt der Herzogin von Köthen. Lutherlande ihr Lager auf; die verrufene Freistätte des deutschen Schmug- gelhandels wurde für drei Jahrzehnte zugleich die Hochburg der clericalen Umtriebe im Nordosten. König Friedrich Wilhelm antwortete seiner Schwester mit schonungsloser Aufrichtigkeit: „Ich muß Ihnen ganz frei heraussagen, daß meines Dafürhaltens nie ein unglücklicherer, unseligerer Entschluß von Ihnen gefaßt werden konnte.“ Dann stellte er ihr Alles vor, was ihm seine feste evangelische Ueberzeugung eingab, und schloß: „Heraus mußte es. Habe ich Unrecht, so helfe mir Gott!“ Bald darauf erschien diese Antwort in den Zeitungen, mit Genehmigung des Königs. Ihn kümmerte es nicht, daß die katholischen Blätter und der anhaltische Hofrath v. Schütz in einer eigenen Gegenschrift über seine Härte klagten. Er wollte vor der Welt ein Zeugniß ablegen von der unveränderten Ge- sinnung seines Hauses, das sich bisher des Convertitenwesens streng er- wehrt hatte; auch drängte es ihn, die gehässigen Gerüchte zu widerlegen, welche ihn selber katholischer Neigungen bezichtigten. Mit Absicht hatte er in seinen Brief die Versicherung eingeflochten, daß die erneuerte alte evangelische Agende der unirten Landeskirche auf dem Boden der reinen biblischen Lehre stehe; denn eben durch diese Agende sowie durch die katho- lischen Heirathen im königlichen Hause waren neuerdings manche ängst- liche Protestanten an der Glaubenstreue des frommen Monarchen irr geworden. — Unauslöschlich hafteten in Friedrich Wilhelm’s Seele die religiösen Eindrücke, die er einst nach der ersten Einnahme von Paris in England empfangen hatte; mit Rührung gedachte er der tiefen Stille des Sabbaths, der dichten Schaaren der Kirchgänger in den Straßen Londons, der feier- lichen Würde des anglicanischen Gottesdienstes. Die tiefdunklen Schatten- seiten der englischen Kirchlichkeit blieben dem Fürsten, der dort in der Fremde nur die Oberfläche des Lebens kennen lernte, freilich verborgen; er bemerkte nicht, wie viel herzlose Werkheiligkeit sich hinter dieser Andacht verbirgt, noch wie viel geheime Sünden die unnatürliche Strenge der englischen Sonntagsfeier hervorruft. Als er dann heimkehrte, gehobenen Herzens, voll demüthiger Dankbarkeit gegen die Gnade Gottes, die er so sichtbar über sich und seinem Volke hatte walten sehen, da erschrak er über seine spärlich besuchten deutschen Kirchen und fühlte sich erkältet durch die dürftige Nüchternheit ihres Cultus, der im Zeitalter der Aufklärung allmählich allen Adel der Form, Alles was die Gemüther erbaut und er- hebt, so gänzlich abgestreift hatte, daß eine Predigt über einige moralische Gemeinplätze oft den ganzen Inhalt des Gottesdienstes ausmachte. Der alte Rationalismus wollte, wie einer seiner Führer selbstzufrieden sagte, „den Interessen der Menschheit und des Staates dienen mit schonender Berücksichtigung des im Volke noch nicht erstorbenen Christenglaubens“. Unter der langjährigen Herrschaft dieser sittlich achtungswerthen, aber durchaus unkirchlichen Richtung waren mit dem Dogma auch die Cultus- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. formen dem persönlichen Gutdünken der Geistlichen anheimgefallen; fast jeder Pfarrer legte sich nach Belieben seine eigene Agende zurecht. Wie ward dem frommen Karl v. Raumer zu Muthe, als er in Halle an der Bahre eines geliebten Sohnes stand und der Prediger, statt der Bibel- worte, nach denen das Herz des Vaters schmachtete, aus Witschel’s „An- dachten“ ein fades Gedicht über die Vergänglichkeit vorlas. Bei der Trauung pflegten die aufgeklärten Geistlichen die Mahnung „und er soll dein Herr sein“ gemeinhin wegzulassen, weil sie ihnen zu ungalant klang. Der Anblick dieser Anarchie mußte den Glaubensernst des Königs ebenso peinlich berühren wie seinen militärischen Ordnungssinn; unter allen schlimmen Dingen auf der Welt, sagte er zu Eylert, ist das schlimmste die Willkür. Wie er vor Kurzem den Geistlichen anbefohlen hatte, statt der geschmacklosen Modefräcke und Spitzhüte, die in jüngster Zeit aufge- kommen waren, den würdigen lutherischen Talar wieder anzunehmen, so meinte er sich auch verpflichtet, kraft seines oberstbischöflichen Rechtes die Einheit des Cultus, deren jede geordnete Religionsgemeinschaft bedarf, seiner Landeskirche wiederzugeben. Durch die Erneuerung der Agende Martin Luther’s, den er als den theuern Gottesmann, als den größten aller Refor- matoren verehrte, wollte er das Werk der Union sichern, die evangelische Kirche zu ihrem ursprünglichen Lehrbegriffe zurückführen, den erbaulichen Gebeten und Gesängen wieder ihr gutes Recht neben der Lehre gewähren und „seine evangelischen Unterthanen gegen den Mißbrauch einer regel- losen, Zweifelsucht und Indifferentismus erzeugenden Willkür schützen.“ Da er sich bewußt war kirchlicher zu denken als der Durchschnitt der Geistlichen, so ging er mit ungewohnter Entschlossenheit selber vor und gab zunächst den Garnisonskirchen seiner beiden Residenzen eine Liturgie, die er sodann (1821) zu einer vollständigen Agende erweiterte und sämmt- lichen Gemeinden der Landeskirche anempfehlen ließ. Die neue Agende war ein schönes Werk evangelischer Frömmigkeit; sie schloß sich treu an die ersten liturgischen Arbeiten der Reformationszeit an und stand mit den Bekenntnißschriften des Protestantismus durchaus im Einklang. Mit peinlicher Gewissenhaftigkeit hatte Friedrich Wilhelm bei der Ueberarbeitung allen Bedenken und Rathschlägen, die ihm aus kirchlichen Kreisen zu- kamen, gerecht zu werden gesucht. Alle seine guten Stunden widmete er dieser Arbeit, die unter den Pflichten seines Herrscherberufs seinem Herzen am nächsten stand. Er ward nicht müde die Frage immer von Neuem gründlich zu erörtern, nicht blos mit seinen Hoftheologen, auch mit Witzleben, auch mit Bunsen in Rom, der durch sein reiches liturgi- sches Wissen damals zuerst das Vertrauen des Monarchen gewann. Was sich von alten Agenden in dem zersplitterten evangelischen Deutschland nur irgend auftreiben ließ, ward in den Zimmern des Königs zusammen- getragen; er las und prüfte Alles, bis er endlich den massenhaften Stoff vollständiger beherrschte als irgend einer seiner Theologen, und erwartete Die neue Agende. arglos, daß seine Landeskirche, wie sie soeben auf seinen Ruf die Union abgeschlossen hatte, nun auch dies Werk seines treuen Fleißes als eine neue Klammer ihrer Einheit dankbar annehmen würde. Schmerzlich genug sollte er enttäuscht werden. Die Schwäche des absoluten Königthums liegt weit mehr in der Menschenfurcht der Höfe als in dem üblen Willen der Monarchen. Selbst diesem wohlwollenden Fürsten, der freimüthigen Widerspruch immer bedachtsam prüfte, wagte selten Jemand die ganze Wahrheit zu sagen, weil er unliebsame Mitthei- lungen im ersten Augenblicke zuweilen mit einem unwirschen Worte auf- nahm. Seine Umgebungen wußten wohl, wie mannichfache Bedenken schon der erste Entwurf der Liturgie in kirchlichen Kreisen veranlaßt hatte; der König aber erfuhr kein Wort davon und war daher aufs Aeußerste über- rascht, als bei der ersten Umfrage nur eine kleine Minderheit der Geist- lichen sich zur Annahme der Agende bereit erklärte und von allen Seiten her heftiger Widerspruch laut ward. Den strengen Reformirten schien es ein papistischer Gräuel, daß der Geistliche nach lutherischem Brauche beim Segen das Kreuz schlagen sollte. Denselben Vorwurf erhoben die Ratio- nalisten; waren sie doch längst gewohnt, sich selber unbefangen für die rechtmäßigen Erben der Reformation, jeden Andersdenkenden für einen verkappten Jesuiten anzusehen. Aber auch die gläubigen Lutheraner nahmen Anstoß an der reformirten Sitte des Brotbrechens, an der einförmigen Regel, die so viele liebgewordene Ortsbräuche zu verdrängen drohte; manches Alte, was jetzt wiederkehrte, war im Verlaufe der Zeit vergessen und erschien den Eiferern als ärgerliche Neuerung, so die Formel „Unser Vater,“ die doch wörtlich in der lutherischen Bibel stand. Der letzte Grund dieser vielgestaltigen Opposition lag in dem Wieder- erwachen jener republikanischen Gedanken, welche zum Wesen des Protestan- tismus gehören und in allen Zeiten, da er sich stark fühlt, ihr gutes Recht fordern. Die oberstbischöfliche Gewalt der Landesherren hatte ihre unver- geßliche Zeit gehabt, ihr dankte der deutsche Protestantismus, daß er nicht in gehässige Sekten zerfallen war. Aber das alte Geschlecht der aufge- klärten Geistlichen, die sich harmlos nur als Staatsdiener fühlten, ging jetzt zu Grabe. Die neue Zeit verlangte, vorerst freilich noch in unklaren Ahnungen, ein selbständiges kirchliches Leben, sie wollte den großen Ge- danken des Priesterthums der Laien, den Martin Luther streng innerlich aufgefaßt, auch in der Verfassung der Kirche ausgestaltet sehen. Männer der verschiedensten Richtungen begegneten sich in solchen Hoffnungen; sie alle fühlten, daß eine Reform, wie die Agende, die so tief in das innere Leben der Kirche einschnitt, nicht ohne die Mitwirkung der Kirche selbst gewagt werden dürfe. Unverkennbar standen diese neuen kirchlichen Anschauungen in Wechsel- wirkung mit dem politischen Idealismus der Zeit; ihr mächtigster Wort- führer Schleiermacher bekannte ebenso offen wie sein Freund Gaß, daß die III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Constitution des Staates und die der Kirche einander bedingten. Auch der König lehnte diese Gedanken anfangs nicht unbedingt ab. Er ließ im Jahre 1819 Provinzialsynoden zusammentreten und erklärte noch drei Jahre später dem Cultusminister seine Absicht, eine Generalsynode von gewählten Geist- lichen und Laien einzuberufen, welche, wie es in Baden geschehen war, eine Unionsurkunde für die gesammte Landeskirche entwerfen sollte. Indeß war er keineswegs gesonnen mit der Geschichte zu brechen und auf seine Stellung an der Spitze der Landeskirche zu verzichten; nur ein Zusammen- wirken der Synoden mit den bestehenden landesherrlichen Consistorien wollte er zugeben. Darum begann er schon bedenklich zu werden, als mehrere der Provinzialsynoden von 1819 sich in ihrer Unerfahrenheit zu radikalen Beschlüssen verstiegen und geradezu die Aufhebung der Consi- storialverfassung forderten; die brandenburgische Synode, die unter Schleier- macher’s beherrschendem Einfluß stand, wollte sogar das Cultusministerium abschaffen und durch einen Ausschuß der Generalsynode ersetzen — ein Vorschlag, der bei der Zerfahrenheit der kirchlichen Parteiung augenblicklich nur Unheil stiften, nur eine verderbliche Sektenbildung hervorrufen konnte. Als nun der Kampf gegen die Agende begann, eine Fluth widersprechender Beschwerden und Bedenken sich an die Stufen des Thrones heranwälzte, da fürchtete Friedrich Wilhelm, eine Generalsynode, jetzt berufen, werde die Verwirrung nur vermehren, vielleicht den Bestand der jungen Union selbst gefährden. Auch politische Besorgnisse mochten ihn bedenklich stimmen. Noch mißtrauischer betrachtete Altenstein die unbequemen ersten Regungen kirchlicher Selbständigkeit; er blieb bei all seiner Duldsamkeit doch ganz in staatskirchlichen Anschauungen befangen und that gar nichts um die Synodalreform zu fördern, sondern ließ die Pläne des Monarchen, wie Alles was ihm unbequem war, nach einigen unfruchtbaren Vorarbeiten gemächlich einschlafen. Die Provinzialsynoden wurden nicht wieder ein- berufen, nur die kleinen Kreissynoden der Geistlichen führten ihr unschein- bares Dasein weiter. Da der Kirche also ein berechtigtes Organ zum Aussprechen ihres Gesammtwillens noch fehlte, so beschloß der König als oberster Bischof sein liturgisches Recht zu gebrauchen, wie er es nannte, und ohne unmittelbaren Zwang doch das ganze Ansehen seiner Krone für die Durchführung der Agende einzusetzen. Nach seiner heiligen Ueberzeugung verfiel die Kirche ohne eine gleich- mäßige Regel des Gottesdienstes rettungslos der Zersplitterung, und ihm lag es ob, dem Verderben zu wehren. An den Rand einer Protestein- gabe schrieb er eigenhändig: „Glaubens- und Gewissensfreiheit sind wohl zu unterscheiden von Religionsfreiheit.“ Die Schriften einiger ungeschickten Vertheidiger bestärkten ihn in solcher Ansicht. Der Theolog Augusti in Bonn verfocht geradezu den furchtbaren Satz cujus regio ejus religio, der doch in Preußen schon seit den Tagen Johann Sigismund’s seine Herrschaft verloren hatte, und Ammon in Dresden pflichtete ihm behutsam bei. Der Der Federkrieg um die Agende. Oberhofprediger der größten und vornehmsten lutherischen Landeskirche Deutschlands hatte vor Kurzem noch die Union lebhaft angefeindet; jetzt fühlte er sich von Amtswegen gedrungen für die harten staatskirchlichen Grundsätze, wie sie im alten Kursachsen galten, mit rationalistischer Sal- bung einzutreten: untrennbar wie Mann und Weib im Haushalt sollten Staat und Kirche zu einander gehören, Alles unter dem Schutze „des Vaters des Lichts, der uns durch Kunst und Wissenschaft auf den rechten Glauben und durch die Wege des Rechts und der äußeren Ordnung auf die hohen Wohlthaten seiner Gnade und Wahrheit durch Jesum vorbe- reitet.“ Die beste Vertheidigungsschrift für die Agende kam indessen aus der Feder des Königs selber. Um dies sein Lieblingswerk zu halten, überwand er seine Schüchternheit und veröffentlichte ein kleines Buch „Luther in Be- ziehung auf die preußische Kirchen-Agende“ mit dem Motto: Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern ein Gott des Friedens. Schlicht und liebevoll, ein Christ zu Christen sprach er hier zu der Gemeinde, mit der natürlichen Beredsamkeit eines frommen Herzens, und führte den Nach- weis, daß die Agende nur den alten reinen evangelischen Gottesdienst in seiner ursprünglichen Gestalt herstelle. Aber wie ahnte er doch so gar nichts von der Gewissenspein, welche sein „allein zur Ehre Gottes“ be- gonnenes Unternehmen unzähligen frommen Herzen bereitete; nur aus Verblendung und vorgefaßten Meinungen konnte er sich den Widerspruch der „ungerechten Verfolger“ erklären. Unter diesen Verfolgern sah er zu seiner besonderen Betrübniß auch den ersten Theologen seines Landes. Seltsame Verschiebung der Parteien! Während Ammon, der Gegner der Union, jetzt den König vertheidigte, erhob sich der wirksamste Förderer der Kirchenvereinigung, Schleiermacher zum Kampfe wider die Agende. Seinem Scharfblick entging nicht, daß jede Veränderung des Gottesdienstes nothwendig auch den Glauben be- rührt, und ihm, der die Wurzel der Religion in dem Gefühle des gläu- bigen Herzens suchte, war selbst der Schein des Gewissenszwanges uner- träglich. Zudem wußte er, daß manche der alterthümlichen liturgischen Formen, welche der König allesammt für unabänderliche Regeln ansah, dem Bewußtsein der modernen Kirche bereits fremd geworden waren, und fühlte sich als Reformirter auch persönlich verletzt durch einzelne Vor- schriften der lutherischen Agende. Unter dem Namen Pacificus Sincerus sprach er sich freimüthig „über das liturgische Recht deutscher Landes- fürsten“ aus und forderte, daß die Ausübung dieses Rechts vertagt werde bis die evangelische Kirche eine dauernde Verfassung erlangt habe. Ueber die synodalen Formen dieser künftigen Verfassung gab Schleier- macher freilich nur unbestimmte Andeutungen. Hier lag die Schwäche des großen Theologen; sein Lebelang hing es ihm nach, daß er einst von der Herrnhuter Brüdergemeinde ausgegangen war, einer kleinen Gemeinschaft von Erweckten, die sich immer nur in der Winkelstellung einer unterdrückten III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Kirche wohl gefühlt und für die Organisation einer umfassenden Landes- kirche niemals ein Verständniß gezeigt hat. Auch amtlich trat er für seine Ueberzeugung ein, indem er mit noch elf anderen angesehenen Berliner Geistlichen eine nachdrückliche Vorstellung gegen die Agende einreichte. Dann wendete er sich wider die liturgische Flugschrift des Königs selber; er unterwarf sie in einem „Gespräche zweier Christen“ einer scharfen Kritik und scheute sich nicht zu gestehen, daß er den ungenannten Verfasser wohl kenne. Dies Gespräch fand in der Leserwelt geringen Widerhall, weil die gewundene Dialektik platonischer Dialoge dem modernen Geschmack fremd- artig und künstlich erscheint. Um so größer war die Entrüstung in der amtlichen Welt. Geh. Rath Kamptz, der natürlich unbedingt für das liturgische Recht des Monarchen eintrat, verlangte stürmisch die Bestra- fung der unerhörten Frechheit. Schon seit Jahren gepeinigt durch aller- hand kleine Nadelstiche des bureaukratischen Unmuths, erwartete Schleier- macher täglich seine Entlassung, und nach glaubwürdigen Mittheilungen war Altenstein selbst einmal nahe daran sie zu verfügen. Der König aber dachte hoch von diesem Gegner, er wünschte dringend ihn zu gewinnen und ließ ihn frei gewähren. Nachhaltiger als diese Kämpfe auf den Höhen der theologischen Wis- senschaft wirkte der zähe Widerstand, welchen die Stillen im Lande der Agende entgegensetzten; denn jederzeit hat das religiöse Gefühl in den breiten Massen des Volks, unter den Mühseligen und Beladenen seine höchste Kraft offenbart. Von Altersher bestanden in allen Provinzen zer- streut allerhand kleine Conventikel von Gottseligen, die sich von dem vor- herrschenden Rationalismus der Landeskirche scheu absonderten. Ihre Zahl hatte sich vermehrt seit den Heimsuchungen der Kriegsjahre, und man pflegte in diesen Kreisen das neue Jahrhundert gern als die Zeit der Erweckung zu bezeichnen. Es waren zumeist kleine Leute unter der Führung einzelner Edelleute oder Gelehrten, nach der Weise des alten Pietismus leidsam und ruheselig gegenüber der Obrigkeit, aber sehr reiz- bar gegen jede Störung ihres kirchlichen Herkommens. Ein solcher Kreis von Erweckten sammelte sich in Hinterpommern um Senfft-Pilsach, den vertrauten Freund des Kronprinzen, und die Gebrüder v. Below. Im gleichen Geiste wirkte in Berlin und den armen Weberdörfern des Riesen- gebirges Freiherr v. Kottwitz, der fromme Baron, wie das Volk ihn nannte, ein ehrwürdiger Patriarch, unermüdlich in werkthätiger Liebe, ein Vor- läufer der inneren Mission; hunderte der brotlosen Berliner Arbeiter hatten während der Kriegsjahre bei ihm in der alten Kaserne am Alex- anderplatze Obdach, Pflege und Erbauung gefunden. Nach seinem Vorbild errichtete jetzt Graf A. v. d. Recke ein Rettungshaus am Niederrhein. Minder unschuldig war die verzückte Schwärmerei einer aufgeregten Sekte, die in Königsberg den mystischen Lehren des frommen Sonderlings Schön- herr folgte. Am trotzigsten aber traten die Breslauer Altlutheraner auf. Widerstand der Altlutheraner. Dort lehrte Scheibel, ein Geistlicher von hartem Kopfe und gläubigem Herzen, der völlig unberührt von den Ideen der neuen theologischen Wis- senschaft, noch ganz im Stile der Flacius und Heshusius den reformirten Cultus als Isisdienst verdammte und den Anordnungen des heidnischen Kirchenregiments mit der unbelehrbaren Zanksucht des berufenen Zions- wächters, ja mit offenbarem Hohne widersprach. Neben ihm stand der Jurist Huschke, ein phantastischer Grübler, und der ruhelose Steffens, der in einer Schrift über den wahren Glauben die Unfehlbarkeit seines harten skandinavischen Lutherthums vertheidigte. Dem Bestande der Landeskirche konnte diese so bunt gemischte Oppo- sition nicht gefährlich werden, wenn das Kirchenregiment duldsam genug war Allen, die sich nicht von freien Stücken zur Annahme der Agende verstehen wollten, den Austritt frei zu stellen. Altenstein aber verharrte, gleich seinem Könige, unwandelbar bei der alten territorialistischen Rechts- ansicht, wonach jeder preußische Protestant der Landeskirche angehören mußte. Das Verständniß für die Energie der streng-kirchlichen Gesinnung fehlte dem aufgeklärten Minister gänzlich; an seinem gastlichen Tische wurde zuweilen kühl die Frage erörtert, ob das Christenthum noch zwanzig oder fünfzig Jahre dauern werde. Ihm war es genug, wenn das religiöse Gefühl ein gewisses anständiges Mittelmaß nicht überschritt, und er glaubte nur den öffentlichen Frieden zu wahren, als er (1825) eine scharfe Ver- fügung wider die „verkehrten und unstatthaften“ Richtungen des Pietis- mus, Mysticismus und Separatismus erließ. Wie dankbar hatte einst die öffentliche Meinung noch in Friedrich Wilhelm’s ersten Regierungs- jahren ähnliche Aeußerungen der aufgeklärten Gesinnung des Monarchen hingenommen. Jetzt erregte die wohlgemeinte Warnung des Ministers selbst unter Männern, welche seine Ansicht theilten, gerechtes Befremden. Solche meisternde Eingriffe der Staatsgewalt in das innere Leben der Kirche vertrug die Zeit nicht mehr. Es blieb ein unlösbarer Widerspruch, daß ein Staat, der ein zu zwei Fünfteln katholisches Volk beherrschte und allen Confessionen gerecht werden wollte, gleichwohl seinen Protestanten vor- schrieb, in welchem Sinne sie die Heilswahrheiten ihres Glaubens zu ver- stehen hätten. Die nämlichen Waffen einer veralteten Kirchenpolitik benutzte Alten- stein auch um die Agende durchzusetzen. Gewiß beabsichtigte der philoso- phische Minister ebenso wenig wie sein frommer Monarch irgend eine Be- drückung der Gewissen; aber da die Kirche noch keine geordnete Gemeinde- vertretung besaß, so lag das Schicksal der Agende zunächst in der Hand der Geistlichen, und diese waren — Altenstein wußte es nicht anders — seine Untergebenen. Auch der König hielt scharfe Vermahnungen für er- laubt, denn die böswillige Verdächtigung seiner evangelischen Glaubens- treue kränkte ihn in tiefster Seele. Er sah nicht, wie heiße Thränen um dieser Agende willen flossen; seine weltklugen Hofbischöfe Eylert und Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 26 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Neander hielten nicht für gerathen ihn über Alles zu unterrichten. So wurden denn für den guten Zweck zuweilen auch Mittel angewendet, welche der Simonie nahe kamen. Mitten im bildungsstolzen neunzehnten Jahrhundert wiederholten sich, minder gewaltsam, aber kaum minder ge- hässig, die Gewissensbedrängnisse jenes traurigen Zeitalters der Concor- dienformeln, da die kursächsische Pfarrerin zu ihrem Gatten sagte: schreibet, lieber Herre, schreibt, daß Ihr bei der Pfarre bleibt! Eine Cabinetsordre legte den Pfarrern den Wunsch des Monarchen ans Herz und versprach: „die Geistlichen, die was noth thut richtig auffassen“, würden im Ge- dächtniß des Königs bleiben. Manche der Nachgiebigen erhielten den rothen Adlerorden — non propter acta, sed propter agenda, wie Schleiermacher spottete — und Jedem, der sich widerspänstig zeigte, wurde die bei Amtsjubelfesten übliche Auszeichnung grundsätzlich vorenthalten. Der Direktor des brandenburgischen Consistoriums Keßler, ein trefflicher, keineswegs streng confessionell gesinnter Beamter, ließ sich ins Finanz- ministerium versetzen, weil er den kleinlichen Jammer dieses Agendestreits nicht mehr ansehen konnte. Und ein Jammer war es doch, wenn Eylert als königlicher Commissar in dem Fräuleinstifte zum Heiligen Grabe er- schien um die frommen Seelen der alten Klosterdamen zu besänftigen, oder wenn gar der Oberpräsident von Sachsen persönlich die lutherischen Bauern im Dorfe Bergwitz bereden mußte, daß sie ihre Zustimmung zu dem gefürchteten „schwarzen Buche“ nicht wieder zurücknähmen. Mit Kummer bemerkte der Kronprinz, wie viel Niederträchtigkeit dieser Streit zu Tage brachte: feige Liebedienerei auf der einen, lieblosen Starr- sinn auf der anderen Seite. In den Kleinstaaten aber, wo man alle preußischen Sünden schadenfroh willkommen hieß, haftete fortan ein Makel an dem Namen der Union, und jeder weitere Fortschritt der Kirchenver- einigung über Preußens Grenzen hinaus ward unmöglich. Das Buch von Wangemann, die kirchliche Kabinetspolitik Friedr. Wilh. III. (Berlin 1884) bringt zwar manche dankenswerthe neue Mittheilungen; ich kann aber nicht finden, daß dem Verfasser die Rechtfertigung des Verfahrens der Regierung ge- lungen wäre. Im Jahre 1827 hatten sich schon fast sechs Siebentel der evangelischen Gemeinden der Monarchie für die Annahme der Agende erklärt. Inzwischen war der König durch Schleiermacher’s Widerspruch auf das Grundgebrechen seines Werkes aufmerksam geworden, und vielleicht noch tiefer berührte ihn der Wider- spruch des Königsberger Superintendenten Kähler, der in einer muthigen Schrift, ohne die Agende selbst zu bekämpfen, doch die aufgebotenen poli- tischen Machtmittel entschieden verwarf. Friedrich Wilhelm bemühte sich jetzt redlich, die strenge Einförmigkeit der gegebenen Regel zu mildern. Er berieth sich wiederholt mit namhaften Theologen und ließ sodann durch Bischof Neander’s geschickte Hand Nachträge zur Agende ausarbeiten, welche Der rheinisch-westphälische Protestantismus. neben der gemeinsamen Ordnung auch das örtliche Herkommen gelten ließen, in jeder Landschaft den Gebrauch altgewohnter liturgischer Formen gestatteten. Nach diesem Zugeständniß gaben Schleiermacher und seine Freunde ihren Widerspruch auf, denn nunmehr konnte Jeder, der auf dem Boden der Union stand, sich unbedenklich der neuen Ordnung fügen. Am Jubelfeste der Augsburger Confession, 1830, erlebte der König die Freude, daß die Agende im weitaus größten Theile der Monarchie angenommen und damit, wie er sagte, die Union der Vollendung näher geführt war. Am Längsten widerstand der Westen. Hier in Cleve-Berg und Mark hatte der Protestantismus einst ganz aus eigener Kraft, unabhängig von der Landesherrschaft, seine ersten Wurzeln geschlagen und sich nach dem Vorbilde der benachbarten Niederländer eine freie Verfassung geschaffen, die unter der Fremdherrschaft verfallen aber noch in ihren Trümmern dem evangelischen Volke theuer war. Altenstein selbst mußte einsehen, diese der Selbständigkeit gewohnten Protestanten würden sich niemals zur Annahme der Agende verstehen, wenn man ihnen nicht ihre Presbyterien und Synoden wiederherstelle. So ward denn hier allein die Kirche selbst befragt, wie es dem Geiste der Reformation entsprach. Auf den Rath des Bischofs Roß, der sich seiner Landsleute wacker annahm, beschloß der König im Jahre 1835, mit der verbesserten Agende zugleich eine Neuord- nung der Kirchenverfassung in Rheinland und Westphalen einzuführen, und der Erfolg bewies, daß hier endlich der rechte Weg betreten war. Diese Kirchengemeinschaft des Westens blieb viele Jahre hindurch das gesundeste Glied der preußischen Landeskirche, die Heimstätte eines ernsten und freien Protestantismus, der inmitten der übermächtigen katholischen Nachbarschaft immer rührig auf der Wacht stand. In der brüderlichen Arbeit ihrer kirchlichen Selbstverwaltung wirkten scharfe confessionelle Gegensätze, pfälzische und clevische Reformirte, ravensbergische Lutheraner und die Gottseligen des Wupperthales einträchtig zusammen. Aus den Erfahrungen dieser rheinischen Synoden bildete sich Karl Immanuel Nitzsch seine Reformpläne für die Verfassung der evangelischen Landes- kirche. Der fromme Wittenbergische Lutheraner lernte hier als Lehrer und Prediger an der rheinischen Hochschule das freie Gemeindeleben der Reformirten kennen und lieben. In jungen Jahren schon eine ehrfurcht- gebietende Erscheinung, tief gelehrt und kindlich bescheiden, errang er sich bald ein unbestrittenes Ansehen unter den rheinischen Protestanten und überwand die letzten Vertreter des alten Rationalismus, der am Rhein niemals recht heimisch geworden war, durch die stille Gewalt seiner milden, sinnigen Beredsamkeit. Ueber die Agende urtheilte Nitzsch billiger als Schleiermacher, weil er die Nothwendigkeit eines geregelten Cultus aner- kannte; aber „den Teufel der politischen Hierarchie“ wollte er der Lan- deskirche austreiben. Niemand unter den Zeitgenossen erkannte so klar, daß die Union nur durch einen Neubau der Kirchenverfassung gesichert 26* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. werden konnte; Niemand hatte über die Lebensbedingungen einer selbstän- digen Unionskirche schon so gründlich und besonnen nachgedacht, wie dieser Meister der praktischen Theologie, dessen organisatorische Gaben das Kir- chenregiment leider nicht zu benutzen verstand. — Da die namhaften Widersacher der Agende so über Erwarten schnell verstummten, so fühlte sich Altenstein wieder vollkommen sicher und rechnete auf eine lange Zeit ungestörten kirchlichen Friedens. Aber seine Hoffnung erwies sich nur zu bald als irrig. Erst nachdem die Agende in der Landeskirche fast überall eingeführt war, versammelten sich die Altluthe- raner Schlesiens zu verzweifeltem Widerstande, und fast noch ein Jahr- zehnt hindurch sollte der Minister mit diesen Unversöhnlichen zu ringen haben. Mittlerweile erhob sich im Schooße der Unionskirche selbst eine Parteibewegung, welche mit der Zeit den Bestand der Union, den weit- herzigen, duldsamen Geist der preußischen Landeskirche zu gefährden drohte. Im Jahre 1827 gründete der Westphale Wilhelm Hengstenberg, erst fünf- undzwanzigjährig, in Berlin die Evangelische Kirchenzeitung, ein Anhänger der unbedingten Autorität in Staat und Kirche, als Gelehrter wenig be- deutend, aber wie geschaffen zum unermüdlichen Führer einer pfäffischen Partei, hartherzig, herrschsüchtig, weltklug, aus demselben Holze geschnitzt wie einst die Ketzerrichter Hogstraten und Torquemada. Als Reformirter erzogen und in seiner Jugend durchaus weltlich gesinnt, hatte er sich dann in Basel plötzlich einem strengen Bibelglauben zugewendet, und verdammte fortan Jeden, der von diesen Glaubensformeln nur um eines Nagels Breite abwich, mit dem Bannfluch „christliche Wahrheit hat er nicht.“ Was er christliche Wahrheit nannte, war lediglich eine moderne Form jener alten Orthodoxie, welche im siebzehnten Jahrhundert das Luther- thum so tief herabgebracht hatte, versetzt mit einigen pietistischen Ideen, nur daß die Gemüthsinnigkeit des Pietismus, der ja einst aus dem Kampfe gegen den Buchstabenglauben erwachsen war, der trockenen Natur Hengstenberg’s nie recht zusagte. Er hatte soeben die Verordnung Alten- stein’s gegen die Separatisten und Mystiker eifrig vertheidigt — in einem seltsamen Büchlein, das immer wieder auf den Satz zurückkam, die Ratio- nalisten seien noch weit unchristlicher als jene verworfenen Sektirer, — und trat nachher auch gegen die Altlutheraner auf, weil sie die oberstbischöf- liche Gewalt des Landesherrn bestritten; aber früher oder später mußte eine Partei, welche schlechterdings keine andere Richtung neben sich dulden wollte, selber zur Feindin der Union werden. Zunächst galt es den Rationalismus zu vernichten, und er war in der That längst reif zum Untergange. Nur in Halle behauptete er noch die Alleinherrschaft, in Berlin und Bonn ging ihm der Nachwuchs aus, da die jungen Talente sich allesammt den Lehren Schleiermacher’s und Nitzsch’s zuwendeten. Von allen Seiten her schritten seine Gegner zum Angriff vor, seit der Leipziger Theolog Hahn zuerst die Behauptung ge- Hengstenberg. Evangelische Kirchenzeitung. wagt hatte, für Rationalisten sei in der Kirche kein Raum. Alles was die evangelische Kirche noch an Liebeswerken einer lebendigen christlichen Gesinnung zu Stande brachte, vollzog sich ohne die Theilnahme, oft sogar unter dem Spott des Rationalismus, so die Begründung der Königs- berger Heidenmission durch den greisen Bischof Borowsky. Diesen Nieder- gang der alten Schule beschleunigte die neue Kirchenzeitung durch scho- nungslose persönliche Ausfälle und Verdächtigungen; überall hielt Hengsten- berg seine Berichterstatter, die sich vornehmlich die rationalistischen Elemen- tarlehrer von Dinter’s Farbe zur Zielscheibe wählten, und im Jahre 1830 führte er einen Hauptschlag gegen die Hochburg der Gegner in Halle. Es war, als sollte der alte Göthe Recht behalten, der in diesen Jahren, angeekelt durch die zunehmende Gehässigkeit des kirchlichen Streites, schrieb: Es ist die ganze Kirchengeschichte Mischmasch von Irrthum und von Gewalt. Ludwig von Gerlach, der Freund des Kronprinzen, veröffentlichte in der Kirchenzeitung eine Blumenlese trivialer Spöttereien und ungehöriger Witze aus den Collegien der beiden Hallenser Rationalisten Wegscheider und Gesenius, ganz wie einst Jos. Schwartz und die Lunder Orthodoxen die Vorlesungen Pufendorf’s hatten behorchen lassen. Der heimtückische Streich erregte allgemeine Entrüstung; denn die widerrechtliche Veröffent- lichung akademischer Vorträge hat mit Recht von jeher für ein unehren- haftes Kampfmittel gegolten, weil sie die Zucht und das Vertrauen der studirenden Jugend untergräbt. Joh. Neander, der fromm beschauliche Kirchenhistoriker, sagte sich tief empört von den Denuncianten los, und der üble Eindruck verwischte sich auch nicht als die Kirchenzeitung dreist heraussagte: das Vertrauen eines Studenten auf einen rationalistischen Lehrer sei nicht Pflicht, sondern Sünde. Der Hallische Rationalismus stand aber bereits auf so schwachen Füßen, daß er selbst einem solchen Angriff nicht mehr gewachsen war. Gesenius und Wegscheider erlangten ihr altes Ansehen niemals wieder, und der Anhang ihres bibelgläubigen Nebenbuhlers, des geistvollen jungen Tholuck wuchs von Jahr zu Jahr. Das Kirchenregiment befand sich diesen Kämpfen gegenüber in peinlicher Verlegenheit, da Altenstein zwar den altprotestantischen Lehrbegriff streng aufrechthalten wollte und bei Anstellungen die bibelfesten „Neologen“ stets vor den Rationalisten begünstigte, aber auch jede Störung des kirchlichen Friedens zu verhindern wünschte. Endlich ward der Hallische Skandal dadurch beigelegt, daß eine Cabinetsordre aussprach, zum Einschreiten gegen die beiden Professoren sei kein Grund vorhanden, und eine zweite Cabi- netsordre vom nämlichen Tage dem Minister anbefahl, in Zukunft nur Männer, welche der Augsburgischen Confession treu ergeben seien, in die geistlichen Aemter zu berufen. Die kleinen lutherischen Landeskirchen der Nachbarländer mochten unter der Herrschaft der landesherrlichen Consi- storien ihr Stillleben noch eine Weile weiter führen; diese große Unions- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. kirche hingegen, die alle Gegensätze des deutschen Protestantismus in sich umschloß, konnte auf die Dauer ohne ein selbständiges Organ ihres Ge- sammtwillens nicht bestehen. Ihr Schicksal lag indeß noch immer in der Hand des Königs und seines Cultusministers, und je schärfer die kirch- lichen Parteien auf einander stießen, um so unerträglicher ward diese bureau- kratische Ordnung. — Etwas friedlicher, dem äußeren Anschein nach, gestaltete sich in diesen Jahren die Lage der katholischen Kirche, zumal seit Graf Ferdinand August v. Spiegel (1825) den wiederhergestellten erzbischöflichen Stuhl in Köln bestiegen hatte, ein Prälat aus der aristokratischen alten Schule, der in- mitten der Wirren des napoleonischen Zeitalters immer mit jeder Re- gierung gut ausgekommen war. Als Domherr hatte er vor Jahren in Münster für die Unabhängigkeit seines Hochstifts gegen die preußischen Eroberer gestritten, aber sogleich nach der Einverleibung seinen Frieden mit Preußen geschlossen, um sich bald nachher ebenso gewandt unter das Scepter Napoleon’s zu schmiegen, aus dessen Händen er sogar die bischöf- liche Würde entgegennahm. Im Jahre 1813 gewann sein Name unter den Patrioten einen bösen Klang, weil er in einem überschwänglichen Hirtenbriefe seine Gläubigen aufforderte, Gott zu danken für die ge- wonnene Schlacht von Dresden und also zu bekunden „die willkommensten Triebe, welche jeder Unterthan des großen Kaisers im Innersten seines Herzens empfindet.“ Alle diese Wandlungen wurden ihm vergeben, als er sich zur Zeit des Wiener Congresses abermals, und jetzt für immer, an Preußen anschloß. Selbst Stein, der die Verirrungen der napoleoni- schen Tage so schwer vergaß, widmete ihm aufrichtige Freundschaft, weil der weltkundige Prälat die neue Ordnung der Dinge ohne jeden Hinter- gedanken anerkannte und bald zu der Einsicht kam, nur Preußen könne „das allem Wissenschaftlichen und Geistlichen abholde Franzosenthum“ vom Rheine hinwegfegen. Ein gelehrter Theolog, vielseitig gebildet, in seiner Haltung vornehm und gemessen, kannte Spiegel auch den Staatsdienst aus eigener Erfahrung, da er einst unter Fürstenberg’s sorgsamem Regi- mente in der Verwaltung des Münsterlandes thätig gewesen war. Ob- wohl er die nationalkirchlichen Gedanken Wessenberg’s, denen er früher angehangen, bald als unausführbar fallen ließ, so hielt er doch die Grund- anschauungen des alten Episcopalsystems fest: er wollte mächtige, hochan- gesehene Landesbischöfe, die in treuem Einvernehmen mit der Krone jedem willkürlichen Uebergriffe der römischen Curie entgegentreten, aber auch der weltlichen Gewalt nicht gestatten sollten, die Kirche lediglich als Staats- anstalt zu behandeln, und empfand es in seinem bischöflichen Selbstge- fühle sehr schmerzlich, daß die preußischen Prälaten auf den Provinzial- landtagen gar nicht, im Staatsrathe nur durch ihn selber vertreten waren. In seinem Palaste bei St. Gereon richtete er sich einen stattlichen geist- lichen Hofhalt ein mit einer reichen Bibliothek und wohlversorgtem Keller; Erzbischof Graf Spiegel. die erzbischöfliche Küche war immer dankbar wenn ihr Stein aus dem Cappenberger Wildgarten Fasanen oder Rothwild sendete. Zu den Staatsbehörden trat er sogleich auf guten Fuß; seine im schwerfälligen altmünsterschen Curialstile gehaltenen Amtsschreiben lauteten immer ganz unzweideutig, und bis auf einige Aufwallungen jener reiz- baren Standesempfindlichkeit, welche der katholische Clerus mit dem Offi- ziersstande theilt, kam niemals ein unfriedlicher Auftritt vor. Von freien Stücken verständigte er sich mit dem Minister über die Zahl der anzu- erkennenden katholischen Festtage und befahl seinem Clerus die Feier des allgemeinen Buß- und Bettags, der als eine Stiftung protestantischer Fürsten bei den clericalen Eiferern in üblem Geruche stand. Graf Spiegel war mit den Jahren kirchlicher geworden und nahm die Pflichten seines Amtes sehr ernst; seine wärmste Fürsorge aber galt der Erziehung der jungen Priester. Die „Sinnesdumpfheit“ mancher seiner älteren Cleriker erregte sein Mitleid, und noch bevor er seine Stellung antrat, erlangte er von Altenstein die Zusage, daß an der rheinischen Universität ein theo- logisches Convict errichtet werden sollte, denn unmöglich könne man die wissenschaftliche Ausbildung des theologischen Nachwuchses „dem Unwesen und dem Schlendrian“ des Kölner Priesterseminars allein überlassen. Der schleppende Geschäftsgang in Altenstein’s Ministerium brachte den Eifrigen oft zur Verzweiflung; zuweilen argwöhnte er sogar, daß Geh. Rath Schmedding, der sich mehr und mehr der clericalen Richtung zu- wendete, ihm insgeheim entgegenarbeite. Nach zweijährigem Drängen und Mahnen sah er endlich seinen Lieblingswunsch erfüllt, und das neue Convict wirkte in diesen ersten Jahren durchaus wohlthätig, da seine Zöglinge sich zwar einer strengen Hausordnung fügen mußten, aber mit den welt- lichen Commilitonen frei verkehren und ihre philosophischen Collegien nach eigenem Ermessen auswählen durften. Eine klösterliche Lebensweise wollte der Erzbischof grundsätzlich vermieden sehen, weil sie den Gewohnheiten des heutigen Lebens widerspreche; selbst gegen die Anstellung evangelischer Convictsdiener hatte er nichts einzuwenden, falls sich keine geeigneten Katho- liken fänden. Spiegel an Rehfues, 5. Febr., 21. März; an A. W. v. Schlegel, 13. Juli 1825; an Professor Hüllmann, 4., 13. Dec. 1826, 26. Sept. 1827; an Bunsen 12. Dec. 1828, 6. Juli 1829. Leider übte er das Recht des Einspruchs, das ihm bei der Anstellung theologischer Lehrer zustand, nicht unparteiisch. Sollte die paritätische Hoch- schule das Mißtrauen der alten Krummstabslande überwinden, so mußten alle Richtungen der theologischen Wissenschaft in ihrer katholischen Facultät eine Vertretung finden; darum wünschte Altenstein den besten Kopf der jungen Tübinger Schule, Möhler, nach Bonn zu berufen. Der Erz- bischof aber widersprach entschieden Dieser Thatsache gedenkt Rehfues in einem Berichte an Altenstein v. 20. März 1837. ; er war noch von seinen Münster- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. schen Kämpfen her ein abgesagter Feind der „leidenschaftlichen Frömmler“, wie er die harten Ultramontanen nannte, und folgte in wissenschaftlichen Fragen unbedingt dem Rathe seines „hochwerthen“ alten Freundes Hermes, der zum Domcapitular ernannt in Bonn und Köln zugleich den Ton angab. Erst nach Jahren willigte er darein, daß ein strenger Clericaler, Klee in die theologische Facultät berufen wurde. Die Leitung des Con- victs erhielt der Hermesianer Achterfeldt; auch der Kirchenrechtslehrer Droste-Hülshoff, die Repetenten Braun und Vogelsang standen wie die sämmtlichen älteren Theologen dieser Schule nahe. Es waren durchweg achtbare Gelehrte, dem Staate gehorsam und der Kirche treu ergeben; über die Priesterehe urtheilte Droste-Hülshoff in seinem Kirchenrechte fast ebenso scharf wie sein Gegner Walter, und Braun richtete sogar eine hef- tige Streitschrift wider eine Partei unter den schlesischen Geistlichen, welche den Segen des Cölibats zu bezweifeln wagte. Den strengen Ultramon- tanen aber mußte eine Schule, die sich auf Kant berief, als eine ver- dächtige rationalistische Partei erscheinen, und nur so lange die klugen Augen des greisen Erzbischofs offen blieben, war der äußere Frieden in der rheinischen Kirche leidlich gesichert. Als treuer Gehilfe ging dem Oberhirten der neue Bischof von Trier, Hommer zur Hand, ein Priester von altem kurtrierschem Schrot und Korn, gelehrt und wohlthätig, offenherzig, becherlustig und lebensfroh. Er hatte in seinen jungen Jahren der Emser Versammlung der deutschen Erzbischöfe beigewohnt und dann als Syndicus der kurtrierischen Landstände die poli- tischen Geschäfte kennen gelernt; als guter Patriot begrüßte er die preußische Herrschaft mit Freuden und huldigte seinem „besten Monarchen“ mit dem ehrlichen Vorsatze, den Frieden der Confessionen nie zu stören. Als Stein, der Erbe der Freiherren v. Landscron, die Landscroner Pfarre mit einer Stiftung bedachte, da befahl der Bischof unbedenklich, daß an jedem Ge- burtstage des protestantischen Stifters Messe und Predigt gehalten werden solle. Wie that es den beiden befreundeten Prälaten wohl, als der gleich- gesinnte Nuntius Capaccini die Rheinlande bereiste und über den blühen- den Zustand der geistlichen Bildungsanstalten seine freudige Verwunderung aussprach. Hommer an Bunsen, 3. Okt.; Spiegel an Bunsen, 24. Okt. 1828. Mittlerweile hatte Cardinal della Genga, das Haupt der kirchlichen Eiferer, der leidenschaftliche Feind des klugen Consalvi, als Leo XII. den heiligen Stuhl bestiegen. Es war ein Zeichen der Zeit, daß eine Schrift des Abbate Fea „die Lehnsherrschaft des Papstes über die weltlichen Fürsten“, die den Censoren des milden Pius VII. bedenklich gewesen, jetzt unge- hindert erscheinen durfte. Der neue Papst kannte die schwierigen deutschen Verhältnisse noch aus den Zeiten seiner Münchener Nuntiatur und hütete sich vor unbedachtsamen Eingriffen; aber die wachsende Dreistigkeit der Wachsende ultramontane Bewegung. ultramontanen Presse ließ errathen, daß ein schärferer Wind von Rom her wehte. Im „Katholiken“ führte Görres das große Wort. Der wurde neuer- dings, seit er die Märtyrerkrone des Verbannten trug, von den Rheinländern höher geehrt als vormals in der Heimath, und verlor sich immer tiefer in die phantastischen Irrwege des clericalen Demagogenthums. Für das deutsche Elend war ihm kein Wort mehr zu schlecht: da ward die Wahrheit von der Lüge genothzüchtigt, und alles Leben erschien nur wie eine schwam- michte, unganze Nagelfluh! Den höchsten Grad menschlicher Freiheit fand er jetzt in den schweizerischen Urkantonen, weil dort katholische und repu- blikanische Freiheit sich vermähle. Die Krummstabsherrschaft, die er einst selber so köstlich verhöhnt, wußte er jetzt nicht genug zu preisen. Selbst die Hunde — so versicherte er in einem Aufsatz „Rom wie es ist“ — zeigten in der erlesenen Stadt des obersten Reichspflegers Gottes mildere Sitten als anderswo; und nun gar die unschuldige Sittsamkeit der römischen Menschen spottete jeder Beschreibung, denn jeder Römer ging allsonntäglich zum Abendmahle, was doch ganz unmöglich war, wenn die frommen Seelen sich mit einer Todsünde belastet fühlten! Die Mehrzahl der rheinischen Geistlichkeit fühlte sich glücklich unter Spiegel’s friedfertigem Walten. Aber fast in jeder größeren Stadt be- stand eine geschlossene clericale Oppositionspartei, die dem Erzbischof unter der Hand entgegenarbeitete und namentlich sein Bonner Convict als eine Pflanzschule kirchenfeindlicher Gesinnung verleumdete. Da war in Düssel- dorf der Jesuit Wüst, der Beichtvater der sinnigen Dichterin Luise Hensel, der Geliebten Clemens Brentano’s, die sich vor dem Altar feierlich mit ihrem Bräutigam Christus verlobte — und so weiter überall kleine Kreise von Erweckten, überall offene oder geheime Gegner der ketzerischen Regie- rung. Der reizbare rheinische Particularismus ergriff begierig jeden Anlaß um den evangelischen Landesherrn der Bedrückung des Katholicismus zu bezichtigen. Die finanziellen Versprechungen der Uebereinkunft mit dem römischen Stuhle wurden so pünktlich erfüllt, daß Consalvi mehrmals für die Gewissenhaftigkeit und Großmuth des Königs seinen warmen Dank aussprach. Doch leider hatten Hardenberg und Niebuhr in Rom einen schweren Fehler begangen — den einzigen großen Mißgriff ihrer Unter- handlung — der nun den Ultramontanen willkommenen Anlaß zu argen Verdächtigungen gewährte. Die Circumscriptionsbulle enthielt die Zusage, daß die der Kirche bewilligten Staatszuschüsse als Grundzinsen auf die Staatsforsten eingetragen werden sollten, falls bis zum Jahre 1833 ein genügender Theil der Domänen von der Haftbarkeit für die Staatsschuld frei würde; sei dies nicht möglich, dann werde die Krone für die Kirche Landgüter ankaufen, deren Ertrag den Staatszuschüssen entspräche. Der Staatskanzler hatte diese leichtsinnige Zusage gegeben, obwohl die große Mehrheit der Staatsminister entschieden davon abrieth, und nur zu bald zeigte sich, daß die Abtragung der Staatsschuld bei weitem nicht so schnell III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. von statten ging, als Hardenberg gedacht hatte. Es blieb sehr zweifelhaft, ob die Krone schon im Jahre 1833 über eine ausreichende Masse von Staatsforsten würde frei verfügen können; ein Ankauf von Landgütern aber war gesetzlich unmöglich, da die Staatsschuld nicht ohne die Zustim- mung der Reichsstände vermehrt werden durfte. In solcher Lage drängten sich die schweren politischen und volkswirthschaftlichen Bedenken, welche gegen den Grundbesitz der Kirche sprechen, unabweisbar auf, und die Regie- rung beschloß stillschweigend, diesen Theil der Circumscriptionsbulle unaus- geführt zu lassen. Die Kirche erlitt dadurch keine Einbuße, denn sie er- hielt den versprochenen Zuschuß pünktlich und sicher von den Regierungs- hauptkassen ausgezahlt; sie verlor nur die sehr unbestimmte Aussicht auf die mögliche Erwerbung von Grundbesitz. Aber dies formelle Unrecht ge- nügte der ultramontanen Partei, um den Staat des Vertragsbruchs, des Kirchenraubes zu beschuldigen. Besser begründet war die Klage der Katholiken über die Kirchen- paraden. Nach dem alten gedankenlos beibehaltenen Herkommen wurden die Truppen auch jetzt noch an einem Sonntage jedes Monats in die evangelischen Garnisonkirchen geführt, obgleich in manchen Regimentern der westlichen Provinzen die Mannschaft fast durchweg aus Katholiken bestand. Der König hatte angeordnet, daß in solchen Fällen nur eine kurze, für beide Confessionen unverfängliche Predigt gehalten würde, und meinte arglos: wenn sein Heer vor der Schlacht gemeinsam bete, warum nicht auch am Sonntage? Er lebte selber so ganz in den Ideen des allge- meinen evangelischen Christenthums, daß er sich die Anschauungen einer Kirche, welche ihren Mitgliedern die Theilnahme am Gottesdienste anderer Christen streng verbietet, gar nicht vorstellen konnte. Das katholische Volk aber fühlte sich in seinen heiligsten Empfindungen verletzt. Am Rhein äußerte sich der Unwille so laut, daß die Generale der Provinz überein- kamen, die anstößige Vorschrift auf sich beruhen zu lassen, was sie dem Monarchen freilich nicht mitzutheilen wagten. In Westphalen dagegen bestand die Unsitte fort, und die wohlberechtigten Klagen, die von dort herüberdrangen, fanden im Rheinlande dankbare Hörer. — Alle diese Mißhelligkeiten bedeuteten wenig neben dem Streite über die gemischten Ehen, der sich von Jahr zu Jahr bedenklicher gestaltete. Da die römische Kirche die Ehe für ein Sakrament hält, so betrachtet sie jede Ehe, welche den kanonischen Vorschriften widerspricht, als ein Con- cubinat und kann dem Staate niemals die Befugniß zugestehen, nach seinem Ermessen das Eherecht zu ordnen. In den alten Zeiten der Staats- allmacht hatte sie sich wohl den weltlichen Gesetzen gefügt, doch immer mit dem stillen Vorbehalte, ihre niemals aufgegebenen Grundsätze zur günstigen Stunde wieder geltend zu machen. Und diese Stunde schien jetzt gekommen, da das Schiff des Apostelfürsten wieder so fröhlich daher- fuhr; zum mindesten war der römische Hof entschlossen, der weltlichen Die gemischten Ehen. Gewalt kein neues Zugeständniß mehr zu gewähren. Eine reine, unzwei- deutige Verständigung zwischen diesen herrischen Ansprüchen und den unveräußerlichen Rechten der souveränen Staatsgewalt blieb unmöglich. Es gab für den Staat nur einen Weg um zugleich seine Hoheitsrechte zu wahren, die Gleichberechtigung der Bekenntnisse zu schützen und den katholischen Priestern Gewissensbedrängnisse zu ersparen: wenn er die Eheschließung durch seine eigenen Beamten vollzog und der Kirche frei stellte, der rechtsgiltigen Ehe nachträglich ihren Segen zu geben oder zu versagen. Dies einzig wirksame Mittel lag in Preußen nahe zur Hand, da die Civil-Ehe in den Ländern des rheinischen Rechts bereits bestand, aber weder die Krone noch der Clerus wollte davon ernstlich Gebrauch machen. Die Kirche verdammte die bürgerliche Ehe als Ausgeburt des jakobinischen Heidenthums; sie hieß es willkommen, wenn der Staat ihr seinen dienenden Arm lieh um die kirchliche Eheschließung überall zu er- zwingen, nur sollte er auch ihr päpstliches Eherecht anerkennen. Am Ber- liner Hofe urtheilte man kaum weniger hart über dies Vermächtniß der Revolution, am härtesten der König selbst, der es seinem Luther hoch an- rechnete, daß erst durch die Reformation die kirchliche Einsegnung der Ehe zur allgemeinen christlichen Sitte geworden war. Im Justizministerium be- stand längst die Absicht, die Civilehe am Rhein spätestens durch die Re- vision des Allgemeinen Landrechts wieder abzuschaffen. Auch dem Rechts- bewußtsein des Volkes war diese französische Erfindung noch ganz fremd; ein Bedürfniß darnach schien in Deutschland nicht vorzuliegen, da seit dem Westphälischen Frieden ein ernster Streit wegen der gemischten Ehen kaum vorgekommen war. Erst weit später, erst durch die bitteren Erfahrungen des preußischen Kirchenstreits gelangte die öffentliche Meinung zu der Einsicht, daß ein paritätisches Volk um des confessionellen Friedens willen der Civil-Ehe bedarf. Damals galt der großen Mehrheit der Deutschen nur die kirch- lich eingesegnete Ehe für vollkommen rechtmäßig. Auch die Rheinländer dachten nicht anders, und die preußische Krone hielt sich daher für befugt, die Bedingungen der kirchlichen Eheschließung auch in den Ländern des rheinischen Rechts durch Staatsgesetze vorzuschreiben. In den östlichen Provinzen galt seit dem Jahre 1803 unangefochten die gesetzliche Vor- schrift, daß die Kinder gemischter Ehen dem Bekenntniß des Vaters folgen sollten; in den Landschaften des Westens dagegen bestand noch eine Fülle von verschiedenen kirchlichen Vorschriften, welche die Einsegnung gemischter Ehen erschwerten oder sie nur gegen das Versprechen katholischer Kinder- erziehung gestatteten. Nach wiederholten vergeblichen Verboten und Er- mahnungen befahl der König durch die Cabinetsordre vom 17. August 1825, daß jene Declaration vom Jahre 1803 fortan in allen Provinzen befolgt werden sollte. Seine Minister glaubten in ihrer naiven Unkenntniß katholischer Verhältnisse, hiermit sei endlich ein sicherer, gleichmäßiger III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Rechtszustand für das gesammte Staatsgebiet geschaffen; denn nach pro- testantischer Logik schien es undenkbar, daß die römische Kirche ein Gesetz, das sie in Schlesien seit zwanzig Jahren unweigerlich befolgte, in West- phalen und am Rhein bekämpfen sollte. Man mußte jedoch bald lernen, daß Rom niemals freiwillig einen Besitzstand aufgiebt. Die rheinischen Priester umgingen das neue Gesetz, unbekümmert um das gute Beispiel ihrer schlesischen Amtsbrüder. Sie verweigerten die Einsegnung gemischter Ehen ohne Angabe von Gründen, da sie nicht mehr wagten, den Braut- leuten das förmliche Versprechen der katholischen Kindererziehung abzu- fordern; und selbst die wohlmeinenden Bischöfe Spiegel und Hommer ver- mochten dem Unwesen nicht zu steuern, weil die in den rheinischen Krumm- stabslanden noch bestehenden alten kirchlichen Vorschriften ohne päpstlichen Dispens nicht abgeändert werden durften. Da bot sich ein Helfer in der Noth: der neue Vertreter Preußens beim römischen Hofe, C. K. Josias Bunsen. Was hätte er sich damals auch nicht zugetraut, dieser Liebling des Glücks, in den ersten Jahren seiner vielbeneideten Erfolge! In kleinen Verhältnissen aufgewachsen, dann durch Niebuhr in die diplomatische Laufbahn eingeführt und nach wenigen Jahren schon des Meisters Nachfolger, errang er sich in der römischen Gesellschaft bald eine günstige Stellung durch das stärkste und wirksamste seiner mannichfaltigen Talente, die ganz eigenthümliche Kunst belebender und anregender Unterhaltung. In dem Palaste Caffarelli auf der Höhe des Capitols, wo die preußische Gesandtschaft jetzt hauste, fand sich Alles zusammen, was die Weltstadt an geistreichen Menschen, Fremden und Einheimischen beherbergte, und noch nach langen Jahren gedachten alle alten „Capitoliner“, wo immer in der Welt sie einander begegneten, mit dankbarer Freude jener prunklosen und doch so reizvollen Geselligkeit, deren sie einst bei Bunsen und seiner edlen Frau, einer vornehmen Engländerin genossen hatten. Der Hausherr, ein bildschöner Mann mit leuchtenden Prophetenaugen, wußte aus der Fülle seiner Gedanken und seiner allsei- tigen Belesenheit jedem Gaste etwas zu bieten. Die jungen Talente unter den Künstlern und Gelehrten schlossen sich ihm begeistert an, er förderte ihre Entwicklung mit feinsinnigem Verständniß, und sie ließen sich’s gern gefallen, daß er die Ideen seiner Schützlinge ganz unbedenklich in Wort und Schrift für sich selber ausnutzte. Das zweifellose Selbstgefühl, das aus jeder seiner Mienen sprach, heischte und erzwang Bewunderung; nur selten einmal wagte ein unbefangenes Weltkind flüsternd zu bemerken, dies ewige feierliche Pathos werde auf die Dauer doch langweilig. Von dem europäischen Ruhme seiner Vorgänger Humboldt und Nie- buhr fiel ein Abglanz zurück auf Bunsen’s jugendlichen Scheitel; die nam- haften Fremden, die sich seiner Gastfreundschaft erfreut, die Engländer zumal, erzählten überall von dem Zauber seines Umgangs und der Un- ermeßlichkeit seines Wissens. So ward er berühmt noch bevor er Erheb- Bunsen in Rom. liches geleistet hatte, und er verstand seinen Ruf im Dienste der Wissen- schaft zu verwerthen. Durch ihn und den jungen Posener Philologen Gerhard kam im Jahre 1829 das Institut für archäologische Correspondenz zu Stande — gerade in dem günstigen Zeitpunkte, da die Aufgrabung des römischen Forums begann und die Vasen von Vulci, die etruskischen Wandbilder in den Gräbern von Corneto entdeckt wurden — ein groß ge- dachtes und umsichtig geleitetes Unternehmen unter dem Schutze der Krone Preußen, das von Gelehrten aller Länder, am eifrigsten von Deutschen und Italienern unterstützt, für die Erforschung der Alterthümer Italiens einen festen Grund legte und späterhin, als R. Lepsius in das Haus am tarpejischen Felsen einzog, auch die junge Wissenschaft der Aegyptologie förderte. Wie anders als zwanzig Jahre zuvor war jetzt Preußens Stel- lung in der gebildeten Welt; das Ausland begann allmählich zu bemerken, welche geistigen Kräfte diesem Staate zu Gebote standen. Die gelehrten deutschen Romfahrer brachten den verrufenen Namen der Tedeschi wieder zu Ehren; keine Landstadt in Mittelitalien, wo man Gerhard, den guten Signor Odoardo nicht kannte und mit gelehrten Mittheilungen versorgte. Bunsen war von der Theologie ausgegangen, sein frommes Gemüth konnte mitten in den Zerstreuungen der großen Welt den täglichen unmittel- baren Verkehr mit Gott nicht entbehren; mit seinem Freunde dem Kron- prinzen hoffte er auf die Selbständigkeit einer freien evangelischen Kirche. Sein halbes Leben lang trug er sich mit dem Plane, alle die weit entlegenen historischen, linguistischen, theologischen, juristischen Forschungen, die er in den Mußestunden seines Amtes mit eisernem Fleiße betrieb, zu einer Philo- sophie der Geschichte zu vereinigen, welche „den sicheren Pfad Gottes durch den Strom der Zeiten verfolgen“, das Walten der Vorsehung im Werde- gange der Völker nachweisen sollte. Er selber wähnte, nur das seltsame Spiel des Schicksals, das ihn halb wider Willen in die Bahnen der Diplomatie verschlug, habe dies sein Lebenswerk nicht zur Reife kommen lassen. In Wahrheit war die schöpferische Kraft seines Geistes einem so gewaltigen Stoffe nicht gewachsen; auch er litt gleich seinem prinzlichen Freunde unter dem Verhängniß einer glänzenden vielseitigen Begabung, die zu allem Großen berufen schien und sich in stolzen Entwürfen über- nahm ohne je ein vollendetes Werk zu gestalten. Wie sein Stil bei aller Lebhaftigkeit immer weitschweifig blieb und niemals mit der Naturgewalt ursprünglicher Beredsamkeit das Herz des Lesers packte, so erhob sich auch der wissenschaftliche Gehalt seiner Schriften nur selten über das Maß eines allerdings gedankenreichen und weitumfassenden Dilettantismus. Und noch weniger sogar vermochte er den Aufgaben der praktischen Staatskunst zu genügen. Die unendliche Empfänglichkeit seines leicht erregbaren Herzens war das genaue Gegentheil jener gesammelten, fest auf ein Ziel gerichteten Willenskraft, welche den Staatsmann macht; niemals ging er gänzlich auf in dem diplomatischen Berufe, dessen Nüchtern- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. heit er beklagte und dessen Glanz er doch nicht missen mochte. Auch in der Politik war er nicht arm an feinen Gedanken und neuen Ge- sichtspunkten; er verstand zu wachsen mit der wachsenden Zeit und lernte, nachdem er anfangs den antirevolutionären Anschauungen Niebuhr’s blind- lings gefolgt war, die constitutionellen Ideen des Jahrhunderts billiger zu beurtheilen; er liebte das Vaterland seiner Wahl mit glühender Be- geisterung und gab selbst in dieser muthlosen Zeit nicht die Hoffnung auf, daß Preußen dereinst die Deutschen beherrschen werde. Aber er wußte von seinem Staate sehr wenig. Ihm fehlte gänzlich die Kenntniß des praktischen Lebens und seiner endlichen Bedürfnisse, die dem Staatsmanne so wesentlich ist wie dem Künstler die Beherrschung der technischen Hand- griffe; ihm fehlte selbst die Gabe das Wirkliche nüchtern zu beobachten, dies erste und unentbehrlichste Talent für einen Diplomaten, der dem harten Realismus der vatikanischen Politik Stand halten sollte. Fort und fort wiegte sich sein Selbstgefühl in holden Täuschungen. Weil sein gastliches Haus gern besucht wurde, meinte er schon eine Macht in Rom zu sein. Wenn er aus den Fenstern seines Palastes, von der ehrwür- digsten Stelle Roms, wo einst der Tempel des Jupiter Stator gestanden, hinabschaute auf die ewige Stadt und die Kuppelkirche des Ges ù tief zu seinen Füßen, da überkam ihn zuweilen ein Rausch der Ueberhebung, und er redete in seinen Briefen, als wäre er ein protestantischer Gegenpapst hier mitten im katholischen Babel. So oft ihm der Papst oder ein Car- dinal eine jener Artigkeiten sagte, welche den Südländern gar nichts kosten, rühmte er sich eines großen diplomatischen Erfolges. Obgleich er die mäch- tige reaktionäre Stimmung in der Kirche wohl bemerkte, so hielt er doch sein Preußen für vollkommen sicher, da der Staat in seinen trefflichen Bildungsanstalten ein unfehlbares Mittel besitze um alle ultramontanen Einflüsterungen abzuweisen und „der römische Stuhl über unsere Katho- liken nur eine sehr gemäßigte Autorität ausüben werde.“ Die stolze Zu- versicht seiner Berichte gewann ihm in Berlin hohes Vertrauen; man über- schätzte ihn allgemein, Mancher stellte ihn hoch über Niebuhr. Als die Händel wegen der gemischten Ehen sich verschärften, wurde er im Herbst 1827 nach Berlin gerufen, um sachkundigen Rath zu er- theilen. Dort eroberte er im Sturme Aller Herzen, er bezauberte Eich- horn, Bernstorff, den Kronprinzen und vornehmlich den König selbst. Kein anderer Mann hatte jemals von dem alternden Fürsten so viel väterliche Güte erfahren; die neidischen Hofleute meinten, es fehle nur noch, daß der König den jungen Doctor an Sohnesstatt annehme, sonst könne er nichts mehr für ihn thun. Bis in die ländliche Abgeschiedenheit des Paretzer Schlößchens, das niemals ein Minister betrat, durfte Bunsen seinem gnädigen Herrn folgen; wie ein alter Hausfreund war er zugegen, wenn der König mit seiner Gemahlin Schach spielte. Für seine capi- tolinische Liturgie, die er eigenmächtig in der Gesandtschaftsgemeinde ein- Das Breve über die Misch-Ehen. geführt hatte, erhielt er nicht nur Verzeihung; der König befahl sogar den Druck der Arbeit und schrieb selber das Vorwort. Was Wunder, daß er also mit Gnaden und Ehren überschüttet noch selbstgefälliger als sonst ins Leben blickte. Er vermaß sich die Frage der gemischten Ehen mit Leichtigkeit zu lösen; hatte ihm doch der Papst feierlich versprochen, die Wirren am Rhein sollten bald ein Ende nehmen. Im Vertrauen auf diese Zusage gab er den Rath: Graf Spiegel möge den heiligen Stuhl um Dispensation bitten, er selber aber wolle im Namen des Königs dies Gesuch unterstützen und den Papst zu einer Entscheidung bewegen, welche dem Staatsgesetze den Gehorsam des Clerus sichere. Die Bischöfe des Westens gingen gern auf diesen Vorschlag ein; sie fühlten sich alle durch den Gegensatz der weltlichen und der geistlichen Gesetzgebung schwer bedrängt und hießen es hochwillkommen, wenn der Papst zu einer Aus- gleichung bewogen wurde, die nach kirchlicher Anschauung nur von Rom ausgehen konnte. Schreiben an Bunsen: von Hommer, 16. Dec. 1827, von Spiegel, 8. Aug. 1828, 8. Juli 1829, von Caspar Max Droste, Bischof von Münster, 27. Dec. 1827. Also ward auf Bunsen’s Rath zum ersten Male ein gefahrvoller Weg betreten, den man unter Hardenberg’s Regiment noch klug ver- mieden hatte: die Krone verhandelte mit dem heiligen Stuhle über den Umfang ihrer Hoheitsrechte, denn am Ende lief der Streit doch darauf hinaus, ob das Gesetz des Staates gelten solle oder nicht. Auf solchem Wege ließ sich eine redliche Ausgleichung nimmer erreichen, obwohl die Curie damals der empfangenen Wohlthaten noch eingedenk und der Krone Preußen keineswegs feindlich gesinnt war. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge, Papst Leo XII. starb darüber, und erst als der König mit scharfen Maßregeln gegen die widersetzlichen rheinischen Priester drohte, erließ Leo’s Nachfolger Pius VIII. am 25. März 1830 ein Breve an die Bischöfe der Kölner Erzdiöcese, das von Bunsen als ein großer Sieg der preu- ßischen Staatskunst gefeiert wurde und dem hoffnungsvollen Unterhändler daheim reiche Lobsprüche eintrug. In Wahrheit hatte die Curie in diesem seltsamen Aktenstücke den ganzen Wortschwall ihrer eintönigen Rhetorik auf- geboten um über den eigentlichen Streitpunkt wenig oder nichts zu sagen. Der Papst gewährte zwar den bisher abgeschlossenen gemischten Ehen seine Verzeihung und gestattete, solche unerlaubte Ehen auch in Zukunft als giltig anzusehen; doch er verbot zugleich den Priestern unbedingt, diese von der Kirche verabscheuten Verbindungen einzusegnen, wenn nicht ge- nügende Bürgschaften für die katholische Erziehung der Kinder vorlägen. Alsdann fügte er — erzählend, nicht befehlend — hinzu: bisher sei an einigen Orten des Rheinlands, in Jülich-Cleve-Berg, den Pfarrern ge- stattet worden, bei der Abschließung gemischter Ehen die sogenannte passive Assistenz zu leisten. Ob dieser mildere Brauch auch fernerhin gelten, ob III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. er auch in den alten Krummstabslanden der Erzdiöcese eingeführt werden dürfe, darüber gab das Breve keine Vorschrift. Die schwierige Frage blieb ungelöst, und da sie irgendwie gelöst werden mußte, so stand ein verhängniß- volles kirchenpolitisches Zerwürfniß fast unvermeidlich bevor. — Altenstein fuhr indessen fort, die katholische Kirche mit rücksichtsvoller Schonung zu behandeln. Noch niemals hatte Preußens Krone das Recht des Placet so nachsichtig gehandhabt. Die älteren noch an die gestrenge fridericianische Kirchenpolitik gewöhnten Beamten konnten sich in diese Zart- heit gar nicht finden. Als einer von Altenstein’s obersten Räthen, Becken- dorff zur römischen Kirche übertrat, erhob sich sofort das Gerücht, der Minister sei in der Hand der Papisten, und es verstummte auch nicht als der Convertit unverzüglich entlassen wurde. Schön, der überall clericale Umtriebe witterte, wagte sogar seinen alten Freund, den treuen Prote- stanten Nicolovius zu beschuldigen, auch er sei insgeheim katholisch ge- worden, und erregte dadurch einen langen gehässigen Zwist, den der König durch einen scharfen Verweis an den leidenschaftlichen Oberpräsi- denten beendigte. Altenstein’s Bericht an den König, 18. Mai; Cabinetsordre an Altenstein, 11. Juni; Altenstein an Lottum, 16. Juli; Lottum an Albrecht, 23. Juli 1827. Die übrigen Aktenstücke in Schön’s Papieren, V. 156 f. Freilich kam das Wohlwollen des Ministers zumeist den Bischöfen zu gute. Denn nach seiner territorialistischen Ansicht war der Staat ver- pflichtet, jede Kirche nach dem Geiste ihrer eigenen Verfassung zu regieren, mithin die katholischen Priester ebenso zum Gehorsam gegen ihre Bischöfe anzuhalten, wie die evangelischen Geistlichen zur Unterwerfung unter die oberstbischöfliche Gewalt des Königs. Und wie die protestantische Geistlichkeit in diesen Tagen des Agendestreites durch die nachdrücklichen Vermahnungen des landesherrlichen Kirchenregiments bedrängt wurde, so hatte auch der niedere Clerus der katholischen Kirche Schlesiens unter dem Bevormundungseifer des Ministers zu leiden. In Schlesien begann sich die ultramontane Partei mit Macht zu regen, seit der Fürstbischof Schimonsky, ein noch im alten Germanicum erzogener strenger Clericaler, den Hirtenstab führte. Wie wurde der Breslauer Jurist Regenbrecht miß- handelt und angeschwärzt, weil er in einer Dissertation über den Ursprung des Kirchenregiments den Satz erwies, daß Christus der Kirche eine Form für ihre Verfassung nicht vorgeschrieben habe — eine Wahrheit, welche der protestantischen Welt schon seit dreihundert Jahren geläufig war. Der Mainzer Katholik und die gesammte clericale Presse riefen Wehe, und er- schreckt durch dies Geschrei meinte Gentz, es sei unglaublich, was man der preußischen Regierung auf ihren Kathedern heute Alles bieten dürfe. Selbst der ehrwürdige Domherr Dereser, ein alter Kämpe des gemäßigten Katho- licismus, galt schon für verdächtig, sein weitverbreitetes Deutsches Brevier A. Theiner und der schlesische Clerus. für ein Lehrbuch des Unglaubens; und er hatte doch einst in Straßbnrg während der Revolution seine priesterliche Treue mit Gefahr seines Lebens bewährt. Welches Aufsehen vollends, als ein Schüler Dereser’s, der junge Theolog Anton Theiner alle die unklaren reformatorischen Gedanken, welche im schlesischen Clerus seit Langem gährten, öffentlich auszusprechen wagte. In seiner Schrift über die katholische Kirche Schlesiens (1826) kündigte Theiner den Ultramontanen, „die von Mainz aus das bleierne Scepter der Superstition über Deutschland schwingen“, offene Fehde an; er verlangte Aufhebung des Cölibats, Einführung der deutschen Messe und des Gemeindegesanges und meinte harmlos, das Alles lasse sich er- reichen ohne die Einheit der katholischen Kirche zu gefährden. Das phra- senreiche, weder durch neue Gedanken noch durch religiösen Ernst ausge- zeichnete Buch rief eine Unzahl von Streitschriften hervor, die allesammt vorsichtig außerhalb des Machtbereiches der preußischen Censur erschienen. Um dieselbe Zeit wurde dem württembergischen und dem badischen Land- tage in mehreren Petitionen die Abschaffung des Cölibats empfohlen, doch weder die Landstände noch die Regierungen wollten darauf eingehen, da die Masse des katholischen Volkes der Bewegung fern blieb. Auch die Schlesier versuchten die Staatsgewalt für ihre Reformgedanken zu ge- winnen; elf Geistliche und einige Grundbesitzer baten den König um Besse- rung der Kirchenzucht und des Cultus, vor Allem um die Zulassung der Muttersprache. Der Fürstbischof fuhr sogleich mit Vermahnungen und Strafen da- zwischen. Altenstein aber ertheilte den Bittstellern eine scharfe Zurecht- weisung, weil er die Disciplin in der Kirche aufrecht erhalten wollte und nebenbei auch demagogische Umtriebe befürchtete. Erst als der Oberprä- sident Merckel sich der verfolgten Geistlichen annahm und Bunsen, dies- mal mit Erfolg, als Vermittler auftrat, da erst entschloß sich die Regie- rung zu einem milderen Verfahren. Der König untersagte dem Fürst- bischof die verhängten Strafen zu vollstrecken, aber auch der Opposition legte der Minister Stillschweigen auf, denn die Einführung deutschen Gottesdienstes berühre das Allerheiligste der Kirche, das Meßopfer, und sei demnach unzulässig ohne Genehmigung der kirchlichen Oberen. Also ward der Friede nothdürftig hergestellt; jedoch das Feuer glimmte unter der Asche fort. Diese geringfügigen schlesischen Kirchenhändel ließen einen Groll zurück, der zwanzig Jahre später, in der ungleich radikaleren deutsch- katholischen Bewegung sich entladen sollte. Dem wohlmeinenden Minister zürnten beide Parteien. Nicht ohne Grund; denn das erstarkende kirch- liche Selbstgefühl konnte nicht mehr dulden, daß dieser Cultusminister sich berechtigt hielt, bald evangelische Geistliche über den Geist der lutherischen Agende, bald katholische Priester über das Meßopfer amtlich zu belehren. Das alte System des landesherrlichen Kirchenregiments hatte sich über- Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 27 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. lebt; unaufhaltsam nahte die Zeit, da beide Kirchen diese Vormundschaft des Staates von sich weisen mußten. In der Leitung des Unterrichtswesens war Altenstein’s Hand ungleich glücklicher als in der Kirchenpolitik. Zwar vermochte er nicht zu verhindern, daß sein alter Gegner Kamptz im Jahre 1821 als Director in das Cul- tusministerium berufen wurde. Der gefürchtete Demagogenverfolger be- nahm sich indeß ganz anders als die erschreckten Lehrer erwarteten; er konnte den gelehrten Juristen doch nicht verleugnen und behandelte die Männer der Wissenschaft so freundlich, daß die Berliner spotteten: nun möge er nur sich selber nach Köpenick zu den eingesperrten Demagogen verbannen. Mit Justizgeschäften überhäuft behielt er auch nur wenig Zeit übrig für die Arbeiten seines neuen Amtes. Drei Jahre darauf kam noch einmal ein Augenblick schwerer Besorgniß, als Fürst Hatzfeldt in Berlin erschien und durch seine Einflüsterungen bei Hofe durchsetzte, daß Nico- lovius, der als Freund Arndt’s verdächtig schien, fortan nur noch die Kirchensachen, nicht mehr das Schulwesen bearbeiten sollte. Metternich und sein Anhang nannten den getreuen Fürsten einen moralischen Her- cules und hofften schon, die Macht des demagogenfreundlichen Ministers sei gänzlich gebrochen. Doch auch dieser Schlag blieb ohne ernstere Folgen. Altenstein und sein Johannes Schulze behielten freie Hand und führten die Unterrichtsverwaltung in dem alten Geiste fort: etwas langsam zwar und nicht ohne Aengstlichkeit, aber mit Einsicht und Güte. Eine harte Cabi- netsordre vom Jahre 1822, welche die Absetzung verdächtiger Lehrer und Geistlichen beschleunigen sollte, wurde sehr milde ausgeführt. Ueber die politischen Umtriebe auf den Gymnasien mußten die Oberpräsidenten mehr- mals Bericht erstatten, und sie meldeten übereinstimmend, daß gar kein Anlaß zu Besorgnissen vorliege. Berichte der Oberpräsidenten an Altenstein vom November bis December 1819 und April bis Juni 1824 (nach Aktenauszügen, die mir C. Varrentrapp mitgetheilt hat). Die im Jahre 1819 eingeleiteten Unter- suchungen währten freilich fort, und auch späterhin griff die Demagogen- verfolgung sich dann und wann noch ein Opfer aus den Reihen der Lehrer heraus; aber Altenstein erreichte, daß die Freiheit des Lehrstuhls im Wesentlichen ungestört blieb und die gesunde Entwicklung der Unterrichts- anstalten auch in diesen Jahren des trüben Mißtrauens anhielt. — Mittlerweile war die neue Verwaltungsorganisation endgiltig sicher gestellt worden. Noch einmal hatte der König, bald nach Hardenberg’s Tode, eine Commission einberufen, um einen Plan für die Vereinfachung der Verwaltung, so weit sie nur irgend möglich sei, auszuarbeiten; Cabinetsordre vom 3. Juni 1823. Vereinfachung der Verwaltung. natürlich durfte Ladenberg, der unerbittliche Sparer, dabei nicht fehlen. Und noch einmal drängte sich ein Gewirr von Reformvorschlägen an den Thron. Die altständische Partei und mehrere der Oberpräsidenten kamen wieder auf ihren alten Lieblingsplan, auf die Provinzialminister zurück, weil oder obgleich der greise Staatskanzler noch kurz vor seinem Tode drin- gend vor dieser Verstärkung des Particularismus gewarnt hatte. Hardenberg, P. M. über die Verbesserung der jetzigen Organisation der Mini- sterien und Provinzialbehörden. Sept. 1822. Von den Rheinländern und einzelnen strammen Bureaukraten ward die Ein- führung des Präfektursystems empfohlen, und der unglückliche Vorschlag gewann einmal sogar auf kurze Zeit die Mehrheit im Ministerrathe, weil man um jeden Preis sparen wollte. Die Frage, wie die Einheit des Staats- willens neben der freien Bewegung der Theile bestehen solle, schien in den verwickelten Verhältnissen Preußens so schwierig, daß selbst erfahrene und einsichtige Staatsmänner in ihrem Urtheil schwankten. Motz, der neue Oberpräsident von Sachsen, wollte den Schwerpunkt der Verwaltung in die Provinzialinstanz verlegen und an die Spitze jeder Provinz ein großes Regierungscollegium stellen, das nur ausführende, abhängige Mit- telbehörden unter sich hätte. (Daniels) F. C. A. v. Motz. Eine Biographie. Erfurt 1833. S. 187. Er erkannte jedoch bald, daß die Größe der preußischen Provinzen diesen geistreichen Gedanken unausführbar machte, und schlug nunmehr vor, die Oberpräsidenten sollten drei Monate im Jahre zu Berlin leben, um die Bezirksregierungen mit der Centralver- waltung im Einklang zu erhalten; so ließen sich die Vorzüge der Fach- ministerien mit denen der Provinzialminister vereinigen. Motz, Denkschrift über die Vereinfachung der Verwaltung, Magdeburg, 9. Okt. 1823, der Immediat-Commission eingereicht. Alle diese Vorschläge wurden verworfen. Die Wiedereinführung der Provinzialminister erschien jetzt, nach der Errichtung der Provinzialstände, schlechthin gefährlich für die Staatseinheit. Die Härte des Präfektursystems aber war dem Könige von Haus aus widerwärtig, und wie er dachte das Volk in den alten Provinzen; hier war die altgewohnte collegialische Verwal- tung der Regierungen sehr tief eingewurzelt, außer den Landräthen konnten Einzelbeamte hier niemals auf das öffentliche Vertrauen zählen. Auf den Vorschlag der Commission befahl der König am 31. August 1824, daß die neue Verwaltungsordnung im Wesentlichen unverändert bleiben sollte; Hauptbericht der Commission, 4. Juli; Cabinetsordre vom 31. Aug.; Wei- sungen des Königs an Klewiz, Schuckmann, Altenstein, 31. Aug. 1824. nur die Oberpräsidenten erhielten durch eine neue Instruction (31. Dec.) abermals erweiterte Befugnisse. Im Einzelnen dagegen wurde rücksichts- los und nicht ohne Härte aufgeräumt. Die Oberpräsidenten hatten fort- an neben ihrem Amte auch den Vorsitz in dem Regierungscollegium der Provinzialhauptstadt zu führen; die Stellen der Vicepräsidenten und der 27* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Direktoren in den Regierungen fielen hinweg, desgleichen eine lange Reihe niederer Aemter. Friedr. Schöll und einige Andere von Hardenberg’s zweifel- haften Freunden mußten noch für allerhand Versprechungen ihres alten Gönners wohl oder übel entschädigt werden. Schöll an Albrecht, 30. Dec. 1823. Cabinetsordre an Lottum, 31. März 1824. Doch nachdem dies letzte Vermächtniß des leichtsinnigen Kanzlers berichtigt war, herrschte in allen Zweigen des Staatsdienstes eine spartanische Einfachheit, fast so streng wie zur Zeit Friedrich Wilhelm’s I. Knapp waren die Gehalte, kahl und ärmlich die Amtsräume; manche der neuen Staatsbauten — so das Haus des Arnsberger Oberlandsgerichts — sahen einer Scheune ähn- licher als einem Palaste; nur für die Dienstgebäude der Hauptstadt konnte Schinkel zuweilen eine anspruchslose künstlerische Ausschmückung erlangen. Es war der Stolz des preußischen Beamten, daß keine andere Großmacht die wirthschaftlichen Kräfte ihres Volkes so haushälterisch schonte; seine Standesehre gebot ihm, der Krone jede irgend vermeidbare Ausgabe zu ersparen. Als Eichhorn durch die langwierige Kriegskosten-Abrechnung mit Frankreich dem Staate Millionen gerettet hatte, wollte er eine sehr bescheidene Gratification, die ihm der König zuwies, schlechterdings nicht an- nehmen; erst nach Jahren gab er nach, weil der Monarch darauf bestand. Bernstorff an Hardenberg, 13. Juli 1822. Eichhorn an den König, 11. Dec. 1826. So ging die neue Verwaltungsordnung aus langem Streite siegreich hervor, und fortan blieb sie durch viele Jahre fast unangefochten, weil sich ihre wohlthätige Wirksamkeit nicht mehr verkennen ließ. Wohl klagte man über ihre schwerfälligen, verwickelten Formen: kam es doch zuweilen vor, daß eine Verwaltungssache fünf Instanzen, von der Gemeinde zum Landrath, zur Regierung, zum Oberpräsidenten, endlich zum Minister durchlaufen mußte. Doch selbst dieser Mißstand ward ertragen, denn die Häufung der Instanzen bot gegen Willkür und Parteilichkeit eine sichere Gewähr. Der König aber hatte auch diesmal, wie so oft gegenüber den Forderungen der Provinzialstände, seiner monarchischen Pflicht getreu die Continuität des Rechts gewahrt, die großen Errungenschaften der Stein- Hardenbergischen Epoche gerettet. Niemand war froher darüber als Stäge- mann, der Veteran aus Stein’s Tagen, der jetzt als Lottum’s nächster Untergebener alle wichtigeren Cabinetsordres zu entwerfen hatte. Nachdem die Entscheidung gefallen war, versuchte Schön noch ein- mal dem Könige die Ernennung von acht Provinzialministern neben sechs Fachministern zu empfehlen. Der Versuch blieb erfolglos. W. Hum- boldt aber wurde dadurch veranlaßt, in einer meisterhaften Abhandlung (vom 1. Februar 1825) die Einheit der Verwaltung ebenso schlagend zu rechtfertigen, wie er vormals in seiner Denkschrift über die Provinzial- stände die Einheit der Verfassung vertheidigt hatte. „Grade die höchste Verantwortlichkeit — so erwiderte er dem Vorkämpfer des Provinzialsystems Die Landwehr. — ist bei diesem System gelähmt. Die politische Einheit des Staates ist ganz etwas anderes als der Complexus aller seiner Theile. Daraus folgt, was ich für den ersten aller Verwaltungsgrundsätze ansehe, daß die Verwaltung von ihrem höchsten Punkt bis zum untersten eine ununter- brochene Reihe bilden und die oberste Hand noch in dem untersten Druck fühlbar sein muß. Wo das nicht ist kann man weder für die Güte der Normen noch für die der Ausführung stehen. Der politische Ausdruck der Einheit aber ist die Subordination; wo in einer Reihe Coordination eintritt, da sind zwei und nicht mehr eins.“ Auf diese Denkschrift habe ich in den Preußischen Jahrbüchern 1877 ( XXXVIII , 406) aufmerksam gemacht. Inzwischen ist sie vollständig veröffentlicht in den „Weiteren Beiträgen und Nachträgen zu den Papieren des Ministers von Schön.“ Berlin 1881. S. 187. Vgl. Beilage 13. — Ebenso glücklich wie die neue Verwaltungsorganisation bestand auch das Wehrgesetz alle Anfechtungen. Seit den Soldatenrevolutionen Süd- europas betrachteten die fremden Höfe das preußische Volksheer noch arg- wöhnischer denn zuvor. So oft der König mit fremden Souveränen zu- sammentraf, bekam er freundschaftliche Warnungen zu hören. Wenn fremde Offiziere den preußischen Manövern beiwohnten, dann zeigten sie selten ein Verständniß für den kriegerischen Geist dieses Volks in Waffen, und manche erzählten daheim arge Märchen von der demokratischen Zucht- losigkeit der Landwehr. Im Lande selbst dagegen verstummte allmählich jeder Widerspruch; der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht war dem Volke in Fleisch und Blut gedrungen. Der König gab um das Jahr 1824 seine letzten Bedenken auf, nachdem er sich mehrmals persönlich von den achtungswerthen Leistungen der Landwehr überzeugt hatte; und seine Generale stimmten nach und nach alle darin überein, daß der Staat nur durch das Landwehrsystem seine Stellung unter den großen Militärmächten behaupten könne. Kaum minder lebhaft als Gneisenau vertheidigte sein alter Gegner Müffling die Ideen Scharnhorst’s. Fragen Sie England, Frankreich, Oesterreich, Rußland, ob man uns bezwingen wolle — schrieb er dem Prinzen August — so werden sie antworten: „daß ein Krieg mit uns ein höchst gewagtes Spiel ist, weil wir nichts anderes mehr führen können als Nationalkriege. Freilich mag es den Herren unbequem sein sich sagen zu müssen, das kleine unbedeutende Preußen wäre so leicht zu bewehren. Von dem Tage, an welchem wir unser Landwehrsystem in ein Beurlaubtensystem umwandeln sollten, sinkt der preußische Staat in die Kategorie jedes anderen Staates herab, der 50 Mill. Thlr. Ein- nahmen hat, während er jetzt auf einer ganz unberechenbaren Höhe steht, da keine von allen uns umgebenden Nationen fähig ist, das Landwehr- system in seinem ganzen moralischen Umfange einzuführen.“ Müffling, Denkschrift über die Landwehr (an Prinz August). Dem Staats- kanzler überreicht 12. Juli 1821. III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Aber wie unfertig war dies System noch in seiner Durchbildung, wie weit stand die Wirklichkeit hinter dem Ideale der allgemeinen Wehr- pflicht zurück. Der enge Rahmen des stehenden Heeres reichte kaum aus um die Hälfte der Dienstfähigen aufzunehmen. Auch der Nothbehelf der Landwehr-Rekruten bewährte sich schlecht; diese mangelhaft ausgebildeten Krümper paßten am wenigsten zu den altgedienten Wehrmännern. Da der unüberschreitbare Ausgabenetat schlechterdings keine Vermehrung der Linientruppen gestattete, so schien nur noch ein Mittel übrig, um mindestens die Mehrzahl der Wehrpflichtigen durch die Schule des stehenden Heeres gehen zu lassen: die Herabsetzung der Dienstzeit auf zwei Jahre. Diesen Ausweg empfahlen Müffling und mehrere andere Generale, der König aber trug Bedenken, die ohnehin allzu schwache Linienarmee auch noch in ihrer technischen Ausbildung zu schädigen. Die falsche Sparsamkeit des Kriegsministers Hake, der den dringenden Mahnungen der Finanzver- waltung nie zu widersprechen wagte, wurde bereits zur Verschwendung, da die Ausgaben für das Heer ihren Zweck nicht mehr ganz erreichten. Die Kriegstüchtigkeit der Landwehr sank, seit das zweite Aufgebot gar nicht mehr, das erste nur noch einmal jährlich auf vierzehn Tage zu Uebungen einberufen wurde. Für die schleunige Mobilmachung des Heeres war nur mangelhaft vorgesorgt; der Generalstab, der im Kriege 100 Offiziere brauchte, mußte sich im Frieden mit 44 begnügen, wovon 26 an die Armeecorps vertheilt waren. Mit Sorge berechneten die Generale, daß Preußen bei plötzlich einbrechender Kriegsgefahr seine Rüstungen zwar vielleicht etwas schneller als die Nachbarstaaten beenden könne, aber nicht schnell genug um mit Sicherheit die Offensive zu ergreifen, welche dem Charakter und den Ueberlieferungen dieses Heeres entsprach. Auch die preußische Armee blieb nicht unberührt von der Erstarrung, welche in dieser langen Friedenszeit alle großen Heere Europas, am ärgsten das österreichische, überfiel. Das Avancement stockte gänzlich, Leutnants mit zwanzig Dienstjahren waren schon nicht selten; kein Regiment, das nicht einige überzählige Offiziere in den Listen führte. Die Formen des Dienstes, die sich während des Krieges etwas aufgelockert hatten, wurden wieder mit altpreußischer Peinlichkeit gehandhabt, denn der König erkannte, daß bei so kurzer Dienstzeit die Mannschaft nur durch unnachsichtliche Strenge militärisch erzogen werden konnte; aber auch die unfruchtbaren Künste des Exercirplatzes erlangten wieder eine übermäßige Geltung. Bei vielen In- fanterieregimentern wurde auf Lehrschritt und Parademarsch mehr Werth gelegt, als auf Felddienst und Schießübungen. Mancher General der Cavallerie meinte das Höchste gelungen, wenn er seine Schwadronen in schnurgerader Front — die Pferde scharf gezäumt, stark versammelt und mit hoch aufgerichteten Hälsen — in feierlichem kurzem Galopp oder Trab defiliren sah; die wichtigste Aufgabe der Reiterei, das rasche Durchmessen weiter Entfernungen, fand wenig Beachtung. Selbst die Allgemeine Kriegs- Der Generalstab. schule in Berlin leistete in diesen müden Jahren nur Mittelmäßiges, ob- gleich der geniale Clausewitz an ihrer Spitze stand. Auch jener leidige Standesübermuth, der in den Zeiten vor 1806 so viel Unfrieden ange- stiftet, regte sich zuweilen wieder. Als Leutnant Blücher, ein Enkel des Feldmarschalls, bei einem nächtlichen Liebesabenteuer den Schauspieler Stich niedergestochen hatte, hielt der König selbst für nöthig seine Offiziere zu warnen. „Ich will nicht, schrieb er dem Kriegsminister, daß die Offiziere meiner Armee die Aufrechterhaltung der Würde ihres Standes in der blutigen Erwiderung selbstverschuldeter Beleidigungen suchen, sondern ich fordere von ihnen, daß sie dieselbe durch ein verständiges und sittliches Betragen und durch Unterlassung von Handlungen bewahren, die nach den Gesetzen der Moral und der Ehre gleich verwerflich sind.“ Cabinetsordre an Hake, 9. Okt. 1823. Bei Alledem blieb der Kern des Heeres gesund, der Vorrath an militärischen Talenten unerschöpflich. So schneidige Reiterführer wie General Wrangel ließen, dem Reglement zum Trotz, den frischen wagenden Reiter- geist nicht untergehen, und für den Fall des Krieges blickte das Heer zu- versichtlich auf zwei Männer, die ihm als seine Feldherren galten: auf Gneisenau, den neu ernannten Feldmarschall, und auf Grolman, der sechs Jahre nach seiner Entlassung wieder in die Linie eingetreten war, nachdem Prinz August und Witzleben den Unwillen des Königs endlich beschwichtigt hatten. Unterdessen währte die rüstige Thätigkeit, welche Grolman einst im Generalstabe erweckt hatte, auch unter seinem Nach- folger General Müffling fort. Der neue Chef unternahm alljährlich Uebungsreisen mit seinen Offizieren und veranstaltete umfassende kriegs- geschichtliche Forschungen, als deren erste Frucht die Geschichte des sieben- jährigen Krieges erschien, eine, soweit die dürftigen Quellen reichten, gründliche und unparteiische Arbeit, die Vorläuferin reiferer Werke. Im Jahre 1821 wurde der Generalstab vom Kriegsministerium abgetrennt und als selbständige Behörde dem Könige unmittelbar untergeordnet. Tech- nische Gründe veranlaßten diese Reform, und Niemand ahnte, wie tief sie dereinst auf die Verfassung des Staates einwirken sollte: durch sie ward es möglich, daß der König von Preußen auch als constitutioneller Herr- scher der freie Kriegsherr seiner Truppen bleiben und sein monarchisches Heer vor den Schwankungen des parlamentarischen Parteikampfes behüten konnte. — Trotz der allgemeinen Wehrpflicht, trotz der Städteordnung und der Provinzialstände blieb Preußen noch immer wesentlich ein Staat des Be- amtenthums. Ungeheuer war die Macht dieses politischen Standes; mit Einschluß der Offiziere, der Lehrer und der Geistlichen, die nach dem Land- rechte noch zu den Beamten gerechnet wurden, umfaßte er nahezu Alles, was die Nation an feinerer Bildung besaß, und ergänzte sich beständig III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. durch den Zudrang frischer Kräfte aus allen Schichten der Gesellschaft. Durch das Beamtenthum erfuhr die Krone was im Volke vorging und das Volk was Rechtens war; denn von dem öffentlichen Rechte des Landes, selbst von solchen Gesetzen, welche Jeden unmittelbar angingen, besaß die Masse noch gar keine Kenntniß, sie befolgte was die Behörden anordneten und beruhigte sich bei dem kindlichen Glauben, der auch selten getäuscht wurde, daß im königlichen Dienste Alles mit rechten Dingen zugehe. Mit gutem Grunde sagte man in den Beamtenkreisen: in Preußen macht der Staatsdienst fast die Verfassung selber aus. Im Staatsdienst allein konnte der Ehrgeiz des politischen Talents seine Thatkraft erproben; sehr selten fand sich in den höheren Ständen ein guter Kopf, der nicht einmal auf längere oder kürzere Zeit ein Staatsamt bekleidet hätte. Durch Rechtschaffenheit, Pflichttreue, gründliche Bildung übertraf der preußische Beamtenstand in dieser seiner klassischen Epoche jede andere regierende Klasse in Europa. Selber ohne wirthschaftliche Klassenselbstsucht, vermochte er, wie das Königthum, dem er diente, die Interessenkämpfe der bürger- lichen Gesellschaft gerecht und unbefangen zu betrachten. Aber er stand dem Leben zu fern, er gewann in der Stille seiner Amtsstuben nur selten ein vollständiges Bild von den Wünschen und Bedürfnissen des arbeiten- den Volks, er vergeudete viel gute Kraft in formenseliger Papierthätigkeit und trug ein Selbstgefühl zur Schau, das den Deutschen draußen im Reich ein Gräuel war. Wenn die steifen, sparsamen Berliner Geheimen Räthe im Sommer nach Karlsbad oder Ems kamen, um sich von den Plagen des arbeitsreichen Winters zu erholen, dann ärgerte sich der ge- müthliche süddeutsche Badegast an dem scharf absprechenden Wesen der gestrengen Herren um so gründlicher, da er ihnen die geistige Ueberlegen- heit selten bestreiten konnte. Der Stolz der Beamten stand niemals höher als in diesen Tagen, da ihr Staat in der großen Politik eine so bescheidene Rolle spielte, und vertrug sich sehr wohl mit dem altpreußischen Erbfehler der Tadelsucht. Ganz unleidlich erklang das Selbstlob der Bureaukratie in der Schrift des Regierungsraths Wehnert über den Geist der preußischen Staatsorga- nisation. Mit dem unfehlbaren Dünkel eines Standes, „der wissenschaft- liche Cultur und Erfahrung des Geschäftslebens“ in sich vereinigte, sah der gescheidte und wohlmeinende Beamte hernieder auf „die öde Pedanterie und die gewagte Speculation einseitiger Gelehrten.“ Er erklärte das Be- amtenthum für „die eigentliche ideelle Kraft des Volksgeistes“ und ver- sicherte herablassend: „der Widerstreit der Verfassungsformen, der heute die Welt erschüttert, geht an Preußen vorüber“: erst wenn die Provinzial- stände in ihrem bescheidenen Wirkungskreise die nöthige Reife erlangt hätten, wollte er dereinst einmal die Reichsstände berufen sehen. So wenig ahnte man in diesen Beamtenkreisen von der revolutionären Macht der constitutionellen Ideen. Die Blüthezeit der Bureaukratie. Ein mächtiger Bundesgenosse erstand der bureaukratischen Selbstge- nügsamkeit in der Staatslehre der herrschenden Pilosophenschule. Fast noch überschwänglicher als die Beamten selbst pries Hegel den Staat der Intelligenz. Er fand in dem preußischen Beamtenthum das alte Ideal der Philosophen, die Herrschaft der Wissenden verwirklicht, und nach Schülerart des Meisters Gedanken übertreibend, erwies der Jurist Sietze in den tollen Dithyramben seiner preußischen Staats- und Rechtsgeschichte (1829) geradezu die begriffsmäßige Vollkommenheit der preußischen Ver- fassung. Da war Preußen „eine Riesenharfe, ausgespannt im Garten Gottes um den Weltchoral zu leiten“, das preußische Recht die Frucht des Selbstbewußtseins von Europa, die Verkörperung des göttlichen Wortes; zum Schluß die Weissagung: „Preußen wird alle Völker beherrschen, nicht durch Ketten, aber durch seinen Geist.“ So wunderliche Verirrungen trieb das Stillleben dieses literarischen Zeitalters hervor: der rüstige Staat, der durch den Schrecken seiner siegreichen Waffen als Störenfried der alten Staatengesellschaft emporgekommen war, sollte als weltbürgerlicher Schulmeister seine Tage friedlich beschließen! Diese harmlose Ansicht von Preußens historischem Berufe begann auch im Auslande bereits Anklang zu finden. Die liberalen Redner der französischen Kammer pflegten den preußischen Staat, obgleich er ihnen sonst kaum der Beachtung werth schien, als das Musterland ernster wissenschaftlicher Bildung zu feiern. Royer Collard gestand: „Ihr habt die Freiheit des Unterrichts, wir die Freiheit der Presse,“ und V. Cousin, den die Thorheit der Dema- gogenverfolger eine Zeit lang in Berlin festgehalten hatte, hielt nach der Heimkehr, der erlittenen Unbill hochherzig vergessend, begeisterte Vorträge über die Wunder der Hegel’schen Philosophie und des preußischen Schul- wesens. — Die Preußen blickten mit Stolz auf ihren Staat und stimmten aus vollem Herzen ein, als Spontini’s mächtige Hymne Borussia zuerst auf dem Hallischen Musikfeste 1829 erklang. Und doch hatte diese Nation schon längst das Alter erreicht, das der Kämpfe eines freien öffentlichen Lebens bedarf, um seine Cultur gesund zu erhalten. Die gerühmte Bildung des Staates der Intelligenz zeigte der schwächlichen, krankhaften Züge genug. Welch einen seltsamen Anblick boten doch die Zustände der Hauptstadt mit ihrer Fülle edler geistiger Kräfte und ihrem abgeschmackten, kindisch un- reifen Philisterthum. Selbst nach deutschen Begriffen war Berlin, obwohl der Verkehr beständig wuchs, noch immer eine arme Stadt. Eine Spiegel- scheibe in einem Fenster des königlichen Palastes, ein Geschenk des russischen Kaisers, war die einzige in der Residenz und wurde ebenso andächtig be- wundert wie das neue Muschelgrotten-Zimmer in Fuchs’ Conditorei unter den Linden oder die überaus bescheidenen Gaslaternen, die seit 1826 in den Hauptstraßen leuchteten. Von dem socialen Unfrieden der Groß- städte blieben diese fleißigen Hunderttausende noch ganz verschont; denn III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. den rohen Soldatenpöbel der alten Zeit hatte die allgemeine Wehrpflicht hinausgefegt, und das Proletariat der Fabriken war erst im Werden. Um die Kämpfe des Völkerlebens bekümmerte sich nur ein kleiner Kreis von Beamten und Gelehrten; der echte Berliner betrachtete den politi- schen Stumpfsinn geradezu als einen Vorzug seiner „intellectuellen Bildung“ und spottete mit jener selbstgenügsamen Ironie, die an der Spree für geistreich galt, über die politische Leidenschaftlichkeit anderer Nationen. Die Censoren hatten gute Tage, da die drei einzigen politischen Blätter mit einander um den Preis saftloser Langweiligkeit wetteiferten; nur die Staats- zeitung brachte zuweilen einmal einen gründlichen Artikel über die Elb- schifffahrt oder die Klassensteuer aus der Feder eines Geheimen Raths. Der Besprechung preußischer Zustände ging das Leibblatt des Bürgers, die Vossische ebenso sorgsam aus dem Wege wie die etwas vornehmere Spener’sche Zeitung. Als beim Einzuge der Braut des Kronprinzen an zwanzig Menschen im Gedränge umgekommen waren, wagte kein Berliner Blatt auch nur der Thatsache zu gedenken, denn wie leicht konnte sich die Polizeibehörde dadurch beleidigt fühlen. Nur die Lokal-Satire, die überall im deutschen Stillleben blühte, und der Theaterklatsch erregten die Theilnahme der großstädtischen Leserwelt; und wie kläglich war selbst diese belletristische Plauderei in der Berliner Presse vertreten. Weder der Herausgeber des „Gesellschafters“ F. W. Gubitz, ein kreuzbraver Mann, der in einem langen Schriftstellerleben niemals einen einfachen, fehler- freien deutschen Satz fertig brachte, noch der schreibselige Ludwig Rellstab, der gefürchtete aber gänzlich harmlose Feuilletonist der Vossischen Zeitung, konnte sich mit den Kritikern des Stuttgarter Morgenblattes irgend ver- gleichen. Einige Jahre lang trieb auch Saphir in Berlin sein Wesen, ein ungarischer Jude ohne Geist, ohne Geschmack, sogar ohne die gewöhn- lichsten Schulkenntnisse, aber von unverwüstlicher Frechheit, ein Meister in der Verfertigung jener faulen Wortwitze, welche nicht zufällig den Namen Kalauer erhalten haben, da der Märker allein unter allen Ger- manen sie genießbar findet. Mit Saphir zog die geschäftliche, allein auf Geldgewinn berechnete journalistische Betriebsamkeit, die in England und Frankreich längst heimisch war, zuerst in Berlin ein. In zwei Zeitschriften zugleich, dem Curier und der Schnellpost witzelte er über „Theater, Mode, Eleganz und Lokalität“ der Hauptstadt, fast noch geistloser als unsere heutigen Witzblätter, und buhlte mit allen Mitteln der Marktschreierei um die Gunst „seiner lieben, goldenen Pränumeranten.“ Da er vor dem könig- lichen Hause und den Behörden in tiefster Unterthänigkeit erstarb, so er- laubte ihm die Censur nach Belieben gegen Dichter und Künstler, Sänger und Schauspieler seine Klopffechterkünste zu treiben. Das Publicum aber ließ sich von ihm Alles bieten, sogar diese Verse: „Die Dichtkunst weibisch ist, das wißt Ihr. Drum Poe-sie sie heißt, nicht Poe-er.“ Er war der Die Berliner Theater. Held des Tages, das Bild des häßlichen Mannes mit der goldgelockten Perücke hing in allen Schaufenstern; eine reiche Literatur von Flug- schriften bekämpfte oder vergötterte ihn, bis er sich endlich durch das Ueber- maß seiner Händelsucht doch unmöglich machte. Die Lust an lärmendem Streite, die jeder großstädtischen Bevölkerung im Blute liegt, konnte sich nur in solchem Gezänk entladen. Im Theater drückte die Polizei ein Auge zu und ließ es geschehen, daß mißliebige Schauspieler auf der Bühne zu feierlicher Abbitte vor dem souveränen Volke genöthigt wurden; Männer wie Callot Hoffmann trugen kein Bedenken, persönlich solche Volksgerichte zu leiten. Leidenschaftlich, als gälte es einen Kampf um die politische Macht, ergriffen die Berliner Partei für und wider, als das Königstädtische Theater eröffnet wurde. Begeisterte Romantiker hofften schon, Berlin werde nun endlich eine Volksbühne er- halten und die deutsche Kunst aus dem Vagabundenthum der alten Ko- mödiantenbuden frische Kraft schöpfen. An Karl v. Holtei, dem Impro- visator auf dem Papier, wie Goethe ihn nannte, besaß die neue Bühne einen liebenswürdigen, leichtlebigen Poeten, der mit seiner munteren schle- sischen Natürlichkeit auf die Berliner Ueberbildung wohlthätig einwirken konnte. Aber die bureaukratische Leitung der königlichen Schauspiele wollte sich nicht entschließen, die leichte Waare der Possen und Singspiele dem Volkstheater zu überlassen. So begann ein gehässiger Wettbewerb, der beide Bühnen herunterbrachte. Der Skandal ward vollständig, als die schönste aller deutschen Sängerinnen, Henriette Sontag in der Königstadt die Bretter betrat. Die ganze Stadt gerieth in Bewegung; die Neider und die Verehrer der schönen Henriette befehdeten einander in Zeitungs- artikeln und Libellen, sogar in Processen vor dem Kammergerichte; Hegel selbst stieg aus dem reinen Aether der Idee hernieder um seinen philo- sophischen Unwillen über die Schwänke der Königstadt kräftig zu bekunden, und die Buben auf den Gassen pfiffen ein neues Volkslied „Lott’ ist todt“, das mit einem geistvollen Scherze über die Spitzenkleider der Demoiselle Sontag und ihren hoffnungslosen Anbeter, den englischen Gesandten Lord Clanwilliam endigte. Zugleich wogte auf der königlichen Bühne selbst ein unablässiger Kampf zwischen der Generalintendanz und dem Musikdirektor Spontini; Graf Brühl erlag schließlich dem ewigen Aerger, aber auch sein Nach- folger, der kunstsinnige junge Graf Redern konnte trotz seiner höfischen Feinheit dem Streite mit dem herrschsüchtigen Italiener nicht ausweichen. Mehr als zwanzig Jahre lang behauptete sich der Musiker des napole- onischen Cäsarenruhms in der Hauptstadt des Volkes, das den entschei- denden Schlag gegen den Bonapartismus geführt hatte, in einer Welt von Feinden, allein gehalten durch die Gunst des Königs und die Meister- schaft eines unbestreitbaren Talents. Wenn der hohe hagere Mann, mit Edelsteinen und Spitzenmanschetten pomphaft angethan, die Blitze seiner III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. schwarzen Augen über das Orchester gleiten ließ, dann empfanden Alle, daß ein Zug napoleonischer Herrscherkraft in der brütenden Wildheit dieses leidenschaftlichen gelben Gesichtes lag, und mit tadelloser Sicherheit folgte die Kapelle jeder Regung seines Taktstocks. Er fühlte sich stolz als letzter classischer Vertreter jener alten Prachtoper der Romanen, deren große Zeit nun zu Ende ging. Brachte ihm ein junger Anfänger ein schwäch- liches Musikstück, dann führte er den Unglücklichen ans Fenster, zeigte hinüber nach der majestätischen Kuppel der französischen Kirche und sagte erhaben: mon ami, il vous faut des idées grandes comme cette coupole! Doch unmöglich konnte dieser stolze Fremdling einer Nation ge- nügen, die sich in der Musik längst ihre eigenen Ideale geschaffen hatte. Mit patriotischer Entrüstung stürzte sich die Presse auf ihn, obgleich er unbe- denklich Polizei und Censur, zuweilen sogar ein Machtwort des Königs selber zu Hilfe rief. Die Jugend verlangte nach nationaler Kunst, sie wollte ihren Liebling C. M. v. Weber auf dem Stuhle des Kapellmeisters sehen. Als der junge Felix Mendelssohn-Bartholdy in dem neuen schönen Saale, den der König der Singakademie geschenkt hatte, Bach’s Matthäus- Passion aufführte, da hätte der Maestro wohl lernen können, daß diese weihevollen vaterländischen Klänge die deutschen Herzen doch ganz anders ergriffen als die Trommelwirbel seines Cortez; aber was kümmerten ihn diese nordischen Barbaren, deren Sprache er niemals recht lernte? — Wie kleinlich erschien dies leichte Geplänkel neben den ernsten Kämpfen, welche das wissenschaftliche Leben Berlins bewegten. Die junge Univer- sität war jetzt wirklich, wie W. Humboldt einst gehofft, die erste Deutsch- lands; sie hatte Fichte, Niebuhr, K. F. Eichhorn verloren, aber Bopp, Ritter, Ranke und viele andere glänzende junge Talente gewonnen; die schöpfe- rischen Gedanken, welche in der Theologie, der Rechtswissenschaft und auf dem weiten Gebiete der historisch-philosophischen Forschung neue Bahnen brachen, gingen großentheils von Berlin aus. Und nun schlug auch die Hegel’sche Philosophie an der Spree ihr Lager auf, das letzte der großen philosophischen Systeme, welche wirklich gelebt und die Nation beherrscht haben. Im Bewußtsein eines welthistorischen Berufs hatte Hegel (1818) sein preußisches Amt angetreten: „Auf der Universität des Mittelpunkts muß auch der Mittelpunkt der Wissenschaft, die Philosophie ihre Stelle finden.“ Er widmete sich in Berlin ganz dem Katheder, und ungeheuer war die Wirkung seines lebendigen Wortes. Neben den Studenten saßen auch viele bedeutende Männer aus dem Beamtenthum und dem Heere zu des Meisters Füßen und bewunderten die großartige Architektonik eines fest in sich geschlossenen, die ganze Welt umspannenden Gedankenbaues, der so lange der Grundfehler seiner Anlage unentdeckt blieb, dem Selbstgefühle des denkenden Geistes die höchste mögliche Befriedigung gewährte. Die Philo- sophie war nicht mehr Liebe zum Wissen, sie wähnte die Weisheit selber zu sein und zog mit maßlosem Hochmuth wider das blos verständige Denken der Die Universität. Das Museum. gemeinen Sterblichen zu Felde; sie wollte in Schleiermacher’s religiösem Gefühle nur die Willkür des endlichen Subjects, in den Forschungen der historischen Juristen nur die ideenlose Ueberschätzung der schlechten Wirk- lichkeit sehen. In den Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik gründeten sich die Hegelianer eine streitbare Partei-Zeitschrift, zur selben Zeit, da Hengstenberg die Orthodoxen um das Banner seiner Kirchenzeitung sam- melte; und auch die häßlichen Ränke fehlten nicht, die sich in Deutschland mit jedem Gelehrtenstreit verschlingen. Dem redefertigsten seiner Schüler, dem Todfeinde Savigny’s F. Gans verschaffte Hegel durch die Gunst des Ministers einen Lehrstuhl in der juristischen Facultät; ihm selber aber verweigerten seine Gegner, kleinlich genug, den gebührenden Platz in der Akademie der Wissenschaften. Zu allen diesen so weit aus einander stre- benden Parteien der protestantischen Wissenschaft gesellte sich noch eine rührige kleine Congregation, wie die Liberalen sie nannten: bei der liebens- würdigen Convertitin Henriette Mendelssohn kamen Jarcke, Philipps und andere strenge Ultramontane zusammen, deren Einfluß am kronprinzlichen Hofe schon zuweilen fühlbar wurde. Unterdessen fuhr der König fort seine Hauptstadt zu schmücken so weit die knappen Mittel langten; kein Jahr verging, wo er nicht — immer ganz in der Stille — ihre Sammlungen vermehrte oder einen Palast, ein Säulenthor, ein Standbild stiftete. In dieser Zeit wurde Berlin allmählich eine schöne Stadt, anziehend auch für den Fremden. Die Bibliothek, die erst unter Humboldt’s Verwaltung ein festes Jahres- einkommen von 3500 Thlr. erhalten hatte, ward endlich reichlicher aus- gestattet und durch außerordentliche Geschenke des Königs so weit gehoben, daß sie in die Reihe der großen Büchersammlungen eintrat; mit ihren älteren Schwestern in München oder Dresden konnte sie sich freilich noch immer nicht von fern vergleichen. Schinkel erlebte jetzt seine glücklichsten Tage. Seit ihm der große Wurf des Schauspielhauses gelungen war, ge- wann er etwas freiere Hand für seine kühnen Pläne, er erbaute die präch- tige Schloßbrücke, ließ das versumpfte Bett des Flusses umgestalten, so daß der einzige ästhetische Reiz, den die karge Natur den Berlinern ge- währt hat, der freie Blick über die Wasserflächen zu seinem Rechte kam; und aus dem Morastboden hinter dem Lustgarten erhob sich die festlich heitere Säulenhalle des Museums, ebenso wirksam in ihrer einfachen Schönheit wie die schwere Masse des Schlosses gegenüber. Die innere Einrichtung des Museums leitete W. Humboldt, den der König neuerdings vielfach auszeichnete und zuweilen in seinem Tegel be- suchte; als seine Gattin starb, suchte Friedrich Wilhelm den Tiefgebeugten durch diese würdige Beschäftigung zu trösten. Dankbar folgte Humboldt dem Rufe; seit jenem letzten Schicksalsschlage war aller Spott und alle Schärfe von ihm gewichen; verklärt von der milden Weisheit des Alters lebte er nur noch in der Welt der Ideen, und es that ihm wohl, nachdem III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. er einst dem wissenschaftlichen Leben seines Staates neue Wege gewiesen, nun auch noch an der ästhetischen Erziehung der Preußen mitzuhelfen. Denn darin war er mit Schinkel einig, daß die Kunstschätze des Museums nicht der gelehrten Forschung dienen, sondern zunächst der überkritischen haupt- städtischen Welt die harmlose Freude am Schönen erwecken sollten. Was Preußen in den drängenden Nöthen seiner kriegerischen Geschichte hatte versäumen müssen, ließ sich freilich nicht mehr ganz nachholen; die Meister- werke der Malerei waren fast allesammt längst in festen Händen, und Bunsen wurde wie ein Schooßkind des Glücks angestaunt, als er Raphael’s Madonna Colonna, die er in Rom für den unerschwinglichen Preis von 1000 Louisdor erstanden, eigenhändig nach Berlin überbrachte. Immer- hin ward dies jüngste der großen europäischen Museen eine unschätzbare Bildungsstätte für unseren prosaischen Nordosten; vor der Hoheit des Geistes, die aus Schinkel’s mächtiger Rotunde sprach, verstummte selbst das Berliner Besserwissen. Auch Meister Rauch schritt vorwärts in kräf- tigem Schaffen, neidlos bewundert von seinem alten Lehrer Gottfried Schadow. Wie viel freier, einfacher, größer als einst jener erste Versuch Schadow’s in Rostock, war Rauch’s neues Berliner Blücherdenkmal. Als das Standbild am Frühmorgen geräuschlos enthüllt wurde, standen nur drei Zuschauer auf dem weiten Platze: Gneisenau, Hegel und der Meister selbst. Preußens Heer, Wissenschaft und Kunst huldigten dem Helden des heiligen Völkerzornes. — Trotz dieser Menge bedeutender Menschen fehlte der Hauptstadt noch gänzlich der beste Reiz des großstädtischen Lebens, die weitherzige, alle Gegensätze umfassende Geselligkeit. Friedrich Wilhelm verstand wohl die Talente der Kunst und Wissenschaft an der rechten Stelle zu verwenden; jedoch sie in regem geselligen Verkehre um sich zu versammeln widersprach seinen anspruchslosen Gewohnheiten. Noch immer freilich boten der Hof und die Erlebnisse des königlichen Hauses den einzigen Gesprächsstoff, der allen Ständen gemein war; die Berliner lebten mit ihrem Monarchen, sie redeten gemüthlich von „unserem Schwiegersohn“ in Petersburg, von „unserer Alexandrine“ in Schwerin und jubelten aus vollem Herzen als ihr alter Herr nach seiner Genesung zum ersten male wieder im Theater erschien. Von Zeit zu Zeit entschloß sich der König auch, der gesammten Berliner Gesellschaft ein Schauspiel königlicher Pracht zu geben, wobei Schinkel, Spontini und der Maler W. Hensel ihre ganze Kunst aufbieten mußten. Zwei dieser Feste, die beiden Märchenspiele „Lalla Rookh“ und „Die weiße Rose“, erlangten einen europäischen Ruf, und das Fest der weißen Rose verdiente in der That durch den Pinsel des jungen Adolf Menzel verherrlicht zu werden, denn es war das letzte großartige und vom Zauber der Kunst durchleuchtete höfische Spiel der neuen Geschichte, der letzte Triumph der alten Romantik und der aristokratischen Gesellschaft der Restauration. In denselben Tagen, da die königlichen Prinzen in A. v. Humboldt in Berlin. Potsdam, von tausenden ehrfürchtiger Zuschauer bewundert, in goldenem Aarhelm und schimmernder Rüstung Carroussel ritten um ihrer Schwester Charlotte, der weißen Rose, ritterlich zu huldigen, zog schon der Sturm- vogel der Revolution, die Stumme von Portici über die Theater Europas und verkündete das Nahen eines demokratischen Zeitalters, das mit seinen Volksfesten und politischen Kämpfen den Glanz der Höfe ganz verdun- keln sollte. Doch solche Tage, da der Hof aus seinem Stillleben heraustrat, er- schienen nur selten. Auch anderer Stätten großstädtischer Geselligkeit be- saß Berlin nur wenige. Fast allein in den reichen Häusern Mendelssohn und Meyerbeer, in den bescheidenen Salons Stägemann’s und seiner lie- benswürdigen Damen oder in der Gesetzlosen Gesellschaft, wo Schleier- macher und der biderbe Zwingherr Buttmann um die Wette die Funken ihres Witzes sprühen ließen, fanden geistreiche Menschen verschiedener Ge- sinnung noch einen neutralen Boden für ungezwungenen Verkehr. Sonst bestanden überall nur geschlossene kleine Parteien und Kränzchen; selbst der schöngeistige Kreis der Rahel Varnhagen trug schon die Färbung einer literarisch-politischen Parteigesinnung. In den langen Jahrhunderten deut- scher Ohnmacht war aus dem alten Germanentrotz ein kleinlicher, neidischer Sondergeist aufgewuchert und den Deutschen zur anderen Natur geworden; er trieb die Studenten in die Hahnenkämpfe ihres Verbindungslebens, er verdarb die städtische Geselligkeit durch ein unleidliches Cliquenwesen, und auch Deutschlands größte Stadt war ihm noch nicht entwachsen. Gelehrte und Schauspieler, Schriftsteller und Künstler saßen in ihren Fractionen und Schulen eng zusammen, anmaßend, unduldsam gegen den Nichtgenossen, grenzenlos ungerecht gegen den Feind. In dieser zerklüfteten und zerrissenen Welt war weder das urbane Wohlwollen der großstädtischen Gesellschaft Italiens zu finden, noch jener durchgebildete Nationalstolz der Franzosen, der jedes große Talent als ein Stück vaterländischen Ruhmes hoch hält. Vor Fremden prahlten die Berliner gern mit dem geistigen Glanze ihrer Stadt; daheim bestrebte sich Jeder, schon damit man ihn nicht selber für einen Dummkopf hielte, alles Hervorragende herabzusetzen, Alles ruppig zu machen, wie Rahel sich auf gut berlinisch ausdrückte. Darum blieb auch die Kluft zwischen Gebildeten und Ungebildeten unnatürlich weit. Der ehrsame Bürger, der Abends unter den Zelten seine Weiße trank, wußte gar nichts von den Größen der Akademie und der Universität; war doch die herrschende Philosophenschule geflissentlich bemüht, durch eine unver- ständliche Kunstsprache ihre Weisheit allen Unzünftigen zu verschließen. — Da kehrte im Jahre 1827 Alexander Humboldt nach Berlin zurück, um fortan nach dem Wunsche des Königs in freier Muße am heimischen Hofe zu leben. Es war ein Wendepunkt in der Geschichte unserer Bildung. Denn heilsamer konnte Niemand auf das zerfahrene deutsche Leben ein- wirken als dieser universale Geist, der für Jeden eine höfische Schmeichelei III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. bereit hielt, aber auch jede tüchtige Kraft mit großherzigem Wohlwollen und eindringendem Verständniß unterstützte. Verwöhnt durch die leichte Anmuth der Pariser Salons wollte er sich in die Grobheit, in die dürftige Enge der Heimath lange nicht finden und seufzte noch nach Jahren: „Berlin, ik hev di dick en satt, du bist en blivst en Barenstadt.“ Aber vom Tage seiner Heimkehr an war er eine sociale Macht. Er lenkte die Blicke des Königs auf alles Neue und Lebendige, was sich in Kunst und Wissenschaft regte. Er brachte die verwahrloste, durch den Ueber- muth der Speculation fast erdrückte Naturforschung zuerst wieder zu Ehren. Sobald er im Mendelssohn’schen Garten, in seinem vielbewun- derten eisenfreien Kupferhäuschen seine magnetischen Beobachtungen be- gann, schaarte sich ein Kreis junger Talente — Encke, Dirichlet, Dove — um den Meister; Karl Ritter, der junge Baeyer und die anderen Ge- nossen der neuen Geographischen Gesellschaft arbeiteten ihm in die Hände, auf allen Gebieten der exakten Forschung erwachte ein rühriger Wetteifer. Unvergeßlich war der Eindruck, als er gleich in seinem ersten Berliner Winter in der Singakademie die öffentlichen Vorlesungen über physische Weltbe- schreibung hielt, aus denen nachher der „Kosmos“ hervorging, und mit genialer Sicherheit, die Träumereien der Naturphilosophen fein und scharf zurückweisend, das Programm der rein empirischen Naturbeobachtung auf- stellte, welche bald alle Lebensgewohnheiten des neuen Jahrhunderts von Grund aus umgestalten sollte. So kühn war die gelehrte Zunft in Deutsch- land noch niemals auf den Markt hinausgetreten, und nur einem Manne von Humboldt’s Weltruhm konnte dies Wagniß gelingen. Er zeigte den Deutschen zum ersten male, daß die strenge Fachwissenschaft gemeinver- ständlich zu den Besten der Nation zu reden vermochte — zur selben Zeit, da Leopold Ranke mit seinem historischen Erstlingswerke den gleichen Versuch unternahm. Auch die Stellung der Gelehrten in der Gesellschaft ward durch Humboldt gehoben — was in diesem Lande der höfisch-bureaukratischen Ranggliederung doch nicht unwichtig war. Schon im Jahre 1822 hatte Oken, der sich hier auf seinem eigensten Gebiete ungleich glücklicher be- währte als in der Politik, einen deutschen Naturforschertag nach Leipzig berufen; auf die erste Versammlung, der nur dreizehn Mitglieder bei- wohnten, waren seitdem mehrere gefolgt, und als für den Herbst 1828 ein neuer Congreß nach Berlin ausgeschrieben wurde, nahm ihn Hum- boldt unter den Mantel seines großen Namens. Der Wissenschaft brachten solche Wandervereine unmittelbar zwar nur wenig Vortheil — denn in der Forschung wie in der Kunst gehen alle schöpferischen Thaten von ein- zelnen lichten Köpfen aus — aber in einer Zeit, da das Reisen noch so sehr erschwert war, boten sie manchem tüchtigen Gelehrten, der in der welt- fremden Abgeschiedenheit seiner kleinen Universität versauerte, die einzig mögliche Gelegenheit, aus der Kleinstädterei herauszuwachsen und mit Der Berliner Naturforschertag. Gleichstrebenden in einen anregenden Gedankenaustausch zu treten. Auch einen nationalen Zweck hatte Oken im Auge, als er diese Versamm- lungen nach dem Vorbilde der Schweizer ins Leben rief. Mochten einzelne der Theilnehmer im Bewußtsein der idealen Größe des Vaterlandes sich über das politische Elend behaglich trösten, den Meisten wuchs doch der nationale Stolz und die Sehnsucht nach festerer Verbindung mit den Volksgenossen. Gleiche Empfindungen erweckte das damals zuerst in Stuttgart gefeierte, nachher oft wiederholte Schillerfest und die Säcular- feier zu Ehren Albrecht Dürer’s, die in vielen deutschen Städten mit Sang und Klang und begeisterten patriotischen Reden abgehalten wurde. Noch glänzender verlief gleich darauf der Berliner Naturforschertag. An sechshundert Theilnehmer hatten sich eingefunden. Humboldt selbst machte den Wirth und sagte in seiner classischen Eröffnungsrede: Deutsch- land offenbare sich hier gleichsam in seiner geistigen Einheit. Er zwang durch sein Beispiel den Hof und die amtliche Welt, auch ihrerseits den Gelehrten eine Achtung zu erweisen, die ihnen in Paris und London längst fraglos gewährt wurde. Wie staunten die Berliner, als bei dem großen Bankett die königlichen Prinzen sich unter die Professoren mischten und der Dema- gogenrichter Kamptz mit dem erschrecklichen Verschwörer Oken Arm in Arm zur Tafel schritt; der König selber freilich sah nur schüchtern aus seiner Loge auf das ungewohnte Treiben hernieder. Alles drängte sich huldigend um den Fürsten der Naturforschung; und wenngleich viel modische Eitel- keit mit unterlief bei allen den Adressen und Ehrengeschenken, die dem Gefeierten gespendet wurden: es blieb doch ein dauernder Gewinn, daß er der Wissenschaft das Bürgerrecht eroberte in der vornehmen Gesellschaft, daß die zanksüchtige Hauptstadt nun endlich eine anerkannte Größe besaß, die Alle gelten ließen, zu der Alle emporblickten. Erst durch Humboldt und die versöhnende Macht seines Genies wurde der gute Ton groß- städtischer Duldsamkeit in dem zerfahrenen deutschen Leben heimisch. Draußen im Reiche verlautete freilich von dem Glanze des Ber- liner geistigen Lebens und von den Verdiensten der preußischen Verwal- tung weit weniger als von den albernen Sünden der Demagogenjagd, welche den Ruhm der hohenzollernschen Krone befleckten. Nirgendwo sonst in Deutschland wurde die politische Verfolgung so unerbittlich betrieben. Es lag im Wesen dieses starkknochigen Staates, daß hier alle deutschen Tugenden kraftvoll und mächtig, aber auch alle deutschen Sünden schlecht- hin ruchlos zu Tage traten. Fünf Jahre lang durfte eine Rotte von Verworfenen und Verblendeten das kleinliche Mißtrauen, das dem bureau- kratischen Absolutismus überall anhaftet, für ihre unheimlichen Zwecke ausbeuten und, während sonst überall das Recht unverbrüchlich gehand- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 28 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. habt wurde, die Opfer ihrer Verdächtigung mit tyrannischer Willkür miß- handeln. Der Fanatiker der Angst, Geh. Rath Kamptz war die Seele dieses finsteren Treibens. Er leitete als Director der Polizei die Verhaf- tungen, er erstattete dem Staatskanzler im Sommer 1819 die ersten An- zeigen über die entdeckte große Verschwörung. Kamptz, Berichte an Hardenberg 11. Juli 1819 ff. Und sicherlich hat er nicht wissentlich verleumdet; aber unbefangen war er jetzt so wenig wie vor Jahren, als er gegen die Wartburgfeier zu Felde zog. Aus Jahn’s närri- schen Goldsprüchlein, die ihm seine Späher zutrugen, meinte er herauszu- lesen, daß ein Mordanschlag gegen ihn selber im Werke gewesen sei, und mit der ganzen Roheit des persönlichen Hasses verfolgte er nun seine Feinde. Unter ihm wirkte eine polizeiliche Untersuchungs-Commission, der neben dem elenden Grano auch einer von Hardenberg’s zweideutigen Ver- trauten, der Lausitzer Tzschoppe angehörte, ein knabenhaftes Männchen mit blonden Locken, rosigen Wangen und sanften blauen Augen, glatt und leise wie ein Wiesel, überall horchend, immer bereit mit sauberen, wohlabgezirkelten Schriftzügen unsaubere Anzeigen in die Akten einzu- tragen. Nach dem Buchstaben des bestehenden Rechtes ließ sich die Gesetz- mäßigkeit des eingeschlagenen Verfahrens schwer bestreiten; denn unzweifel- haft stand dem absoluten Könige die Befugniß zu, in Zeiten der Gefahr außerordentliche Maßregeln zu ergreifen, und nur für den Fall, daß die Wahrscheinlichkeit eines begangenen Verbrechens vorlag, verlangte das Landrecht gerichtliche Untersuchung. Gleichwohl beantragte das Staats- ministerium in mehreren Eingaben an den König und den Kanzler die sofortige Einsetzung einer Justizcommission. „Die öffentliche Meinung — dies gaben die Minister dem Monarchen zu erwägen (8. Sept.) — hängt besonders in unseren Tagen vorzüglich von der Achtung für das Recht und seine schützenden Formen ab. Vertrauen aber wird durch nichts so sehr gefährdet, als wenn die Verwaltung zu außerordentlichen Maßregeln schreitet, die nachher nicht durch den Erfolg gerechtfertigt werden. Noch steht dieses Vertrauen fest im preußischen Staate, so fest, daß man — wie die Zeitungsberichte der Regierungen übereinstimmend sich aussprechen — kaum an die gefährlichen Umtriebe glaubt, sie wenigstens nicht fürchtet. Aber wohin könnte es führen, wenn man auf dem betretenen Wege er- folglos noch lange fortschreiten sollte?“ Mit der äußersten Grobheit trat Kamptz diesen Angriffen entgegen. „Auf dem betretenen Wege? so fragte er höhnisch — dem der Umtriebe oder dem der Untersuchungen? Ersterer könnte freilich sehr weit führen!“ Da der Staatskanzler den Versiche- rungen des Polizeidirectors unbedingt traute, so sprach eine von Harden- berg eigenhändig entworfene Cabinetsordre den Ministern das Befremden des Königs aus, ermahnte zur Vorsicht in allen Aeußerungen und er- Die Immediat-Untersuchungscommission. klärte sehr nachdrücklich: eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sei unzweifelhaft vorhanden. Eingaben des Staatsministeriums an den König, 16. Juli, 8. Sept.; Kamptz’s Berichte, 24. Aug., 14. Sept.; Cabinetsordres an das Staatsministerium, 23. Juli, 16. Sept. 1819. Ebenso erfolglos blieben anfangs die wiederholten Anträge des Ber- liner Kammergerichts auf Einleitung gerichtlichen Verfahrens. Auch diesen Gegnern begegnete Kamptz mit heftigen Schmähungen: ob sie etwa die Rolle des französischen Parlaments spielen wollten? Auch sie erhielten einen Verweis vom Könige: das Kammergericht verkenne seinen Standpunkt, wenn es jetzt noch seinen Antrag wiederhole, nachdem die Polizeibehörde amtlich versichert habe, die Untersuchung sei noch nicht reif für das Ein- schreiten der Gerichte. Eingaben des Kammergerichts an Min. Kircheisen, 16., 31. Juli; Kamptz’s Be- richte, 6., 9. Aug.; Cabinetsordre an Kircheisen, 21. Aug. 1819. Nach solchen Erklärungen des Staatsoberhauptes durften die Behörden ihren Einspruch nicht mehr aufrecht halten. Selbst der greise Kircheisen, der Freund und Gesinnungsgenosse von Suarez, fügte sich. Er hatte einst den König, als er noch Kronprinz war, in freimüthiger Anrede vor der Verwerflichkeit der Cabinetsjustiz gewarnt und sein Lebelang die Unabhängigkeit der Gerichte tapfer vertheidigt; doch als er jetzt die massenhaften Polizeiberichte durchmusterte, die dem Ministerium auf königlichen Befehl mitgetheilt wurden, da glaubte auch er: der Staat befinde sich in einem Nothstande, und der Monarch sei berechtigt, von den Machtbefugnissen seiner landesherrlichen Gewalt Gebrauch zu machen. Indeß hatten die so ungnädig aufgenommenen Mahnungen den König doch zum Nachdenken gebracht. Am 1. Oktober wurde die Commission umgestaltet und förmlich mit den Befugnissen eines inquirirenden Criminal- gerichts ausgestattet; sie bestand fortan aus fünf Mitgliedern des Kammer- gerichts und zwei Verwaltungsbeamten. In dieser neuen Gestalt entsprach sie dem Gesetze, da der König noch das gefährliche Recht besaß, für besondere Fälle außerordentliche Gerichte einzusetzen. Zu den Richtern zählten der ehrwürdige Präsident v. Trützschler und Kammergerichtsrath Hoffmann, der romantische Humorist, dem der Gespensterspuk dieser Demagogenjagd so spaß- haft schauerlich vorkam, daß er sich nicht enthalten konnte, das Treiben, an dem er selber theilnahm, in einer Episode seiner Novelle „Meister Floh“ zu verspotten. Die oberste Leitung der gesammten Untersuchungen übernahm eine Ministerialcommission: Hardenberg, Kircheisen, Schuckmann, Wittgen- stein, Kamptz, Oberpräsident Bülow. Gedeckt durch den Kanzler sowie durch seine alten Gönner Schuckmann und Wittgenstein behielt Kamptz also mit seinen Helfershelfern ziemlich freien Spielraum. Da von der Mainzer Bundescommission wie von der Berliner Polizei beständig neue Anzeigen einliefen, so konnte er das geheime Verfahren durch unerwartete Kreuz- und Querfragen nach Belieben verlängern. Persönlich begegnete der unan- 28* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. sehnliche kleine Mann manchem der Unglücklichen, die er in seinen Krallen hielt, mit überraschender Freundlichkeit; aber war das ein Trost für die Folterqual der endlosen Untersuchungshaft? In dem alten Schlosse Köpenick an der Spree, dicht neben dem berühmten Wappensaale, wo einst jenes tapfere Kriegsgericht das Leben des Kronprinzen Friedrich gegen seinen eigenen Vater vertheidigt hatte, saßen jetzt die Demagogen hinter ver- blendeten Fenstern und blickten hinaus auf ein viereckiges Stück grauen Himmels; nur einige Stunden lang durften sie unter den Bäumen des Parks umhergehen oder im Flusse baden. Auch die Berliner Gefängnisse waren angefüllt mit Opfern der politischen Verfolgung, und das Stu- dentenlied spottete: „wer die Wahrheit kennet und sagt sie frei, der kommt nach Berlin auf die Hausvogtei.“ Die große Mehrzahl der Beamten zog sich, nachdem der erste Schrecken verraucht war, von dem Unwesen der Demagogenverfolger angeekelt zurück und betrachtete den kleinen um Kamptz geschaarten Häscherhaufen wie eine Pestbeule am Leibe ihres ehrenhaften Standes. Um den rheini- schen Schwurgerichten die politischen Verbrechen zu entziehen, befahl der König (6. März 1821), daß für alle Vergehen wider die Sicherheit des Staates die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts und der altlän- dischen Criminalordnung gelten sollten; diese Cabinetsordre erhielt rück- wirkende Kraft, nur wurden die Richter angewiesen, bei der Strafab- messung für frühere Fälle stets das mildere Gesetz anzuwenden. Die Minister des Innern und der Polizei empfingen den Auftrag, über das Betragen der Lehrer Bericht zu erstatten, da die Umtriebe in der Ver- führung der Jugend ihre Wurzel hätten. Cabinetsordre an Schuckmann und Wittgenstein, 12. Nov. 1819. Bei der Anstellung von Jugend- lehrern und Geistlichen sollte fortan das Gutachten dieser beiden Minister eingeholt, gegen die Absetzung demagogischer Lehrer nur noch ein Recurs an das Ministerium gestattet, jede geheime Studentenverbindung aber ohne Weiteres vor die Strafgerichte verwiesen werden. Wie lächerlich erschien neben diesem gewaltigen Rüstzeuge der Erfolg der Untersuchungen. Was mußten preußische Patrioten empfinden, wenn sie den Königsmörder Carnot, der in Frankreich unmöglich war, unter dem Schutze der preußischen Krone frei in Magdeburg leben sahen und damit verglichen, wie der königstreue Jahn jahrelang gepeinigt wurde. Vergeblich betheuerte der Turnvater: „Eigene Ansichten mögen meine Auf- sätze leicht enthalten, aber keine umkehrerischen Absichten. Von geheimen Umtrieben bin ich weder Mitwisser noch gar Mittreiber.“ Jahn an Schuckmann, 5. Sept. 1819. Vergeblich beantragte Kammergerichtsrath Hoffmann schon nach einigen Monaten die Freilassung des offenbar Unschuldigen. Man gestattete ihm nur, auf der Festung Kolberg in leichter Stadthaft zu leben; dort mußte er noch bis Untersuchungen gegen Jahn und Welcker. zum Jahre 1825 aushalten, da ward er endlich gerichtlich freigesprochen und erhielt vom Könige ein Gnadengehalt, aber auch den Befehl, seinen Wohnort nicht am Sitze einer Universität oder eines Gymnasiums zu wählen. Ein verschollener Mann lebte er fortan in seinem Weinbergs- häuschen zu Freiburg an der Unstrut still dahin. Wenn zuweilen noch die Burschen von den sächsischen Universitäten auf ihren Ferienreisen bei ihm einkehrten, so bemerkten sie mit Befremden, daß der Alte im Bart dem Teutonenthum seiner glücklichen Jahre unwandelbar treu geblieben war und von dem Wälschheitsteufel des neuen Radicalismus nichts hören wollte. Nach Bonn wurde als Untersuchungscommissär ein ebenso unwissender als kleinlicher Richter, des Namens Pape gesendet und zu seiner Unter- stützung der Referendar Dambach, ein herzloser Aktenmensch, der nachher die Leitung der Berliner Hausvogtei erhielt und neben Tzschoppe jahre- lang Kamptz’s gefügigstes Werkzeug blieb. Was wußten diese beiden Leute aus den Heften und Notizen C. Th. Welcker’s nicht Alles herauszulesen! Trotz der unvorsichtigen Heftigkeit des Angeklagten war ihm schließlich gar nichts nachzuweisen; das als Criminaluntersuchung begonnene Verfahren wurde als polizeiliche Untersuchung in der Stille eingestellt. Welcker er- hielt, als er einem Rufe nach Freiburg folgte, seine Entlassung aus dem königlichen Dienste in schmeichelhaften Worten, doch da ihm gerichtliche Freisprechung versagt blieb, so überschüttete er durch eine fast dreißig Bogen lange „Oeffentliche aktenmäßige Widerlegung“ die preußische Will- kür mit einem Sturzbade sittlicher Entrüstung. Ganz anders wußte Arndt die Herzen der Leser zu erschüttern durch die schlichte treuherzige Sprache seiner kurzen Vertheidigungsschrift: „Ein abgenöthigtes Wort aus seiner Sache.“ Wohin war es doch mit der preußischen Gerechtigkeit gekommen, wenn dieser Treueste der Treuen sich jetzt genöthigt sah, seine Briefschaften im Keller und unter den Dielen seiner Zimmer zu vergraben! Schon bevor die Demagogenverfolgung be- gann, hatte er mit dem unbegreiflichen Mißtrauen der Behörden zu kämpfen gehabt und dem Curatorium auseinandersetzen müssen, der Titel seiner öffentlichen Vorlesung „über Leben und Studium“ sei wirklich ganz harm- los gemeint. Arndt, Eingabe an das Curatorium in Bonn, 22. März 1819. Und dann die aberwitzigen Verhöre vor Pape und Dam- bach! Alle die wunderlichen Wortbildungen und Wortverschränkungen, mit denen Arndt sorglos zu spielen liebte, wurden ihm jetzt als verdächtig vor- gehalten. Was bedeuteten die „papierlichen Künste und Pläne“, die er nach einem seiner Briefe noch vorhatte? Was besagte der räthselhafte Satz: „Das liegt über meiner Sphäre —“? War das Lied „O Durch- brecher aller Bande“ ein demagogisches Gedicht oder stand es wirklich im alten Berliner Gesangbuch? Mit besonderem Argwohn ward ein Blatt durchspürt, das neben anderen abgerissenen Sätzen auch die Worte ent- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. hielt: „Wenn ein Prediger erschossen ist, hat die Sache ein Ende.“ Es war eine Abschrift jener Bemerkungen, welche der König im Jahre 1811 an den Rand der Denkschrift Gneisenau’s über den Volkskrieg geschrieben hatte. S. o. I. 389 (3. Aufl.). Welche Mühe, bis der Untersuchungsrichter endlich seinen lächer- lichen Irrthum einsah. Kamptz unterstand sich noch fünfundzwanzig Jahre später, öffentlich dreistweg abzuleugnen, daß Arndt in der That wegen der eigenen Worte des Monarchen zur Rede gestellt worden war. Drei Jahre nach der ersten Haussuchung, anderthalb Jahre nach Be- ginn der förmlichen Untersuchung wurde das Verfahren plötzlich eingestellt. Eine gerichtliche Freisprechung konnte Arndt so wenig wie Welcker erlangen. Erst im Jahre 1827 erhielt er die Mittheilung, daß die Untersuchung nichts ergeben habe. Sein Amt und seinen Wohnsitz konnte er behalten, da Stein, Niebuhr und Eichhorn sich freimüthig für ihn verwendeten, aber seine Vorlesungen durfte er nicht wieder eröffnen. Und bei Alledem blieb der Tapfere unverbittert. Seine kindliche Frömmigkeit brachte es über sich, selbst die schmähliche Unbill dieser Jahre als ein Verhängniß des ausgleichenden und gerechten Gottes hinzunehmen; wollte ihn einmal der Groll übermannen, dann rief er sich zu: Und hast doch oft den Himmel offen Und Gott die Finger recken seh’n! Von seinem Preußen wollte er nicht lassen, „weil es mein Vaterland und noch immer meine Hoffnung ist.“ Und doch gestand er, daß er die lang- same Zerreibung und Zermürbung seiner besten Kräfte bis ins Mark hinein nur zu tief gefühlt habe. Die Publicistik war ihm verleidet und so gut wie verboten; zu wissenschaftlicher Arbeit fühlte er sich wenig auf- gelegt, da ihm der Stachel der Lehrthätigkeit fehlte; so verlebte er schöne Jahre „in einer Art von nebelndem und spielendem Traume unter Kin- dern, Bäumen und Blumen.“ Die deutsche Jugend aber verlor durch die Thorheit der Demagogenjagd einen Lehrer, der wie kein anderer den hereinbrechenden Verirrungen revolutionären Weltbürgerthums sich ent- gegenstemmen konnte. Arndt’s Schicksal erbitterte vornehmlich die Norddeutschen; am Rhein galt Görres für den Märtyrer der Freiheit. Der wiederholte aus seinem Exile noch mehrmals, immer vergeblich, seine alte Forderung, daß man ihn vor ein rheinisches Schwurgericht stellen solle, und rächte sich sodann durch die Flugschrift „In Sachen der Rheinprovinzen und in eigener Angelegenheit“, ein leidenschaftliches Pamphlet, das dem Ansehen Preußens am Rhein schwere Wunden schlug. Mit demagogischer Meisterschaft setzte er hier alle Hebel des rheinischen Particularismus in Bewegung: den Haß der Katholiken wider den protestantischen Uebermuth und die Abneigung des Bürgerthums gegen das Heer: in der freien Schweiz, sagte er mit Verfolgungen gegen Arndt, Görres u. A. einer Redewendung, die in seinen Schriften fortan immer wiederkehrte, „begegnet man nirgends jenen Schaaren stehender Müßiggänger, die im Frieden den Wohlstand des Volkes fressen, damit sie ihn im Kriege nicht zu vertheidigen haben.“ Der Unbill, die ihm selber widerfahren, gab er eine Färbung, als ob er blos um des rheinisch-französischen Rechtes willen gelitten hätte, und schloß drohend: „Nun, wie es auch kommen möge, muß ihm sein Recht werden, sobald der Provinz das ihrige geworden.“ Sonst hatten nur noch wenige angesehene Männer unter der Dema- gogenverfolgung zu leiden. Dem wackeren Reimer war schlechterdings nichts anzuhaben, trotz der sorgsamen Durchstöberung aller seiner Papiere. Von den Breslauer Turngenossen kam Passow mit wenigen Wochen leichter Haft davon, da ihm nichts Anderes zur Last fiel, als ein paar starke Worte in seinem „Turnziel“; Karl v. Raumer ließ sich, um den schlesi- schen Händeln zu entrinnen, selber nach Halle versetzen, sein Freund Harnisch blieb, nachdem er einige unangenehme Amtsschreiben empfangen, unbelästigt am Lehrerseminar. Die verhafteten Studenten aber hielten fast alle treu zusammen. Man fand bei dem jungen Philosophen v. Henning eine Landkarte von Deutschland, welche dem preußischen Staate schon ungefähr die Grenzen vom Jahre 1866 bestimmte, und entdeckte auch den radicalen Reichsverfassungsplan der Unbedingten. Manche der aufge- fangenen Briefe verkündeten die fanatischen Lehren Karl Follen’s: daß jeder Staat, der in seiner Freiheit bedrängt sei, sich im Zustande berechtigter Revolution befinde, daß dann der Krieg der Individuen beginne und jeder Bürger die Volksverräther zu strafen berechtigt sei, wenn der Staat sie nicht bestrafe. Noch häufiger fanden sich allerhand drohende Redensarten über den nahen Tag der That, der Rache. Doch wer mochte herausfinden, wo hier die jugendliche Prahlerei aufhörte und der ernste Vorsatz be- gann? Selbst die Demagogenrichter mußten sich sagen, daß der Weg von der Feder zum Dolche in Deutschland nicht kurz ist. Von den nächsten Freunden der beiden Mörder hatten sich einige bereits ins Ausland ge- flüchtet, die anderen schwiegen unverbrüchlich. Dann entfloh auch Mühlen- fels, der, sicherlich mit Unrecht, für besonders gefährlich galt, weil seine Briefe von burschikosen Kraftworten überflossen; er entkam auf einem Fischerboote nach Schweden und konnte erst nach vielen Jahren die Ver- zeihung des Königs erlangen. — Die große Untersuchung drohte schon im Sande zu verlaufen; da ward im Jahre 1823, zu Kamptz’s Genugthuung, ein neuer Geheimbund entdeckt, der einer Verschwörung mindestens ähnlich sah. Wie war es auch möglich, daß die Karlsbader Beschlüsse bei deutschen Studenten unbedingten Gehorsam hätten finden sollen? Die Burschenschaft hatte sich überall aufgelöst, die Breslauer unter feierlichem Absingen des Liedes „unsern Bund trennt nur der Tod“; doch überall schaarte sie sich sogleich von Neuem zusammen, hier unter dem alten Namen, dort als Allgemeinheit III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. oder in der Form verbündeter Kränzchen. In Jena und Halle war sie bald wieder stärker als alle anderen Verbindungen insgesammt; auf manchen Universitäten gewann sie erst durch den Reiz des Verbotes größeren An- hang, und nicht lange, so wurden die verbotenen Farben in Leipzig schon wieder auf offener Straße getragen. Entsittlichend wirkte der Gewissens- zwang, den die Regierungen in ihrer thörichten Angst den jungen Leuten auferlegten. Da jeder Student jetzt auf Ehrenwort geloben mußte, keiner geheimen Verbindung beizutreten, so beschwichtigten die Einen ihr Ge- wissen mit dem Troste, die Burschenschaft sei nicht geheim; Andere be- schlossen, jeder Bursch solle in dem Augenblicke, da er vor Gericht gerufen werde, stillschweigend aus der Verbindung austreten. Die Verwegensten aber behaupteten frischweg: durch den Bruch unseres Ehrenwortes haben wir der Obrigkeit bereits den Krieg erklärt, folglich sind wir auch zu anderen ungesetzlichen Schritten berechtigt. Die alte Burschenschaft war von Haus aus zu groß um eine be- stimmte Gesinnung einzuhalten; jetzt traten die verschiedenen Parteien, die sich einst in ihr zusammengefunden, allmählich auseinander. Die Christlich- gesinnten kehrten der Politik den Rücken und begnügten sich mit fröhlicher Geselligkeit oder mit akademischen Reformbestrebungen. Diesen Arminen, wie sie späterhin genannt wurden, stand die politische Germania gegen- über. Wer jetzt noch, inmitten der allgemeinen Abspannung, an politische Ideale glaubte, verfiel leicht dem Radicalismus, und der erbitternde Druck der polizeilichen Verfolgung, die aufregenden Nachrichten aus Südeuropa konnten diese Stimmung nur verschärfen. Auch die Germanen bestanden in ihrer großen Mehrzahl aus harmlosen jungen Schwärmern, die in einem Athem ihr angestammtes Fürstenhaus und den Kaiser im Kyff- häuser priesen. Die alte Kaisertreue unseres Volkes kam eben jetzt durch Rückert’s Barbarossalied und nachher durch Raumer’s Hohenstaufenge- schichte wieder in Schwang; hunderte begeisterter Jünglinge wiederholten die Weissagung des Dichters: Er hat hinabgenommen Des Reiches Herrlichkeit Und wird einst wieder kommen Mit ihr zu seiner Zeit! Aber daneben stieg schon ein modernes Geschlecht empor, das vom christlichen Mittelalter nichts mehr hören wollte und sich das einige Deutsch- land nur als ein Glied in dem großen Völkerbunde des befreiten Europas vorstellte. Im Burschenhause zu Jena führte Arnold Ruge das große Wort, ein derber, gemüthlicher Pommer voll trockenen Humors und frischer Lebenslust, viel zu gutherzig, um ohne Noth eine Fliege todtzuschlagen, und trotz alledem ein Apostel des allgemeinen Umsturzes in Staat und Kirche. Sein Ideal war „die Anarchie oder Selbstbeherrschung“, die er im alten Athen zu finden glaubte; nachher hatten nach langen Jahrhunderten Der junge Radicalismus. A. Ruge. der Zwingherrschaft erst die Republiken der Niederländer und der Ame- rikaner wieder einiges Heil in die Welt gebracht, bis dann endlich der lichte Tag der großen Revolution emporgestiegen war und eine neue Blüthe der Menschheit in den Heldenkämpfen des Convents sich entfaltet hatte. Solche Ansichten, die in den Tagen des Wartburgfestes noch einen Sturm des Unwillens erregt hätten, fanden jetzt schon eine gläubige Gemeinde. Unfähig, wie er sein Lebelang blieb, Traumleben und Wirklichkeit zu unterscheiden, baute Ruge fest auf die radikale Entschlossenheit seiner Ge- nossen und bezweifelte niemals die unermeßliche Ueberlegenheit „dieser ruhigen republikanischen Staatsmänner“ gegenüber der verrotteten mo- narchischen Philisterwelt. „Von dem richtigen Verständniß dieser Frage hängt die Zukunft Europas, insbesondere unseres noch nicht republika- nischen Volkes ab“ — so klang es dröhnend durch den Saal, da die jungen Weltverbesserer über die Frage „des freien Schlägers“ beriethen und als rauflustige Philosophen zu dem echt germanischen Entschlusse ge- langten, die mittelalterliche Barbarei des Duells in Anbetracht der Vor- urtheile des Zeitalters vorläufig noch nicht aufzugeben. Wo diese radikale Richtung obenauf kam, da begann sich der Ton bald merklich zu ändern. Vom Christenthum war gar keine Rede mehr; aus den alten Wahlsprüchen „frisch, frei, fröhlich, fromm“ und „Gott, Freiheit, Ehre, Vaterland“ wurden die Frömmigkeit und der liebe Gott still- schweigend weggelassen, hier und da schon förmlich gestrichen. Wie erschrak Wolfgang Menzel, als er einige Jahre nach den Karlsbader Beschlüssen aus der Schweiz heimkehrte und von der christlich-germanischen Schwärmerei seiner Burschenzeit keine Spur mehr übrig fand. In Halle bemühte sich Karl von Raumer, der treue Freund der alten Burschenschaft vergeblich, den radikalen Verführern der Jugend zu wehren. Die Burschen hörten nicht mehr auf ihren frommen Lehrer. Wie durfte man von ihnen Mäßigung erwarten, wenn der Unverstand der Behörden das altgewohnte akademische Genossenschaftsleben völlig zu vernichten suchte und den Stu- denten nicht einmal die Einsetzung eines akademischen Ausschusses gestatten wollte? Lächerlich grell trat der Gegensatz des alten und des neuen Ge- schlechts an den Tag, als Arnold Ruge eine Zeit lang mit Jahn zu- sammen in Kolberg auf der Festung saß, der pantheistische Republikaner mit dem strenggläubigen, preußischen Monarchisten. Keiner von Beiden verhehlte, daß er den Anderen für einen ausgemachten Narren ansah, Kamptz aber hielt Beide für gleich ruchlose Hochverräther. Für die Zu- kunft des deutschen Parteilebens wurde die radikale Verbitterung des jungen Geschlechts unheilvoll, für die öffentliche Sicherheit stand im Augen- blicke nichts zu fürchten. Wie scharf durchschaute Arndt die deutsche Jugend, als er ihr zurief: Schlecht geräth Dir List und Kunst, Feinheit wird Dir eitel Dunst. III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. In den Künsten der Verschwörung hatten sich die offenherzigen Germanen niemals mit den Wälschen messen können. Nun gar dies unbedacht- same junge Volk gab sich überall Blößen; die tiefgeheimen allgemeinen deutschen Burschentage, welche in diesen Jahren in Dresden, auf dem Kyff- häuser und an anderen Orten gehalten wurden, kamen sämmtlich früher oder später zur Kenntniß der Polizei. Nur wenig schlauer war ein Geheimbund, der von dem alten Un- heilstifter Karl Follen ausging. Follen hatte mittlerweile in Paris mit Lafayette und den Verschworenen der Union Verbindungen angeknüpft und alsdann in der Schweiz ein Unterkommen gefunden. Dort in Chur trat er mit einigen der eifrigsten Schwarzen, W. Snell, Völker, Ditt- mar und einem italienischen Carbonaro de Prati zusammen, um einen deutschen Männerbund zu stiften. Zweck der Verschwörung war Umsturz des Bestehenden und Begründung der Einheit Deutschlands unter einer gewählten Volksvertretung. Der Verfassung des Bundes dienten die Grundsätze der italienischen Geheimbünde zum Muster: kleine Venten, die von einander nichts wissen durften; unverbrüchliches Geheimniß ohne jeden schriftlichen Verkehr; unbedingter Gehorsam den Oberen, wenn sie den Tag der That bestimmten; Tod dem Verräther. Zum Unglück kam zur selben Zeit ein Mecklenburger, von Sprewitz, nach Chur, ein wackerer, etwas überspannter junger Mann, der fast noch als Knabe gegen die Franzosen gefochten hatte und späterhin in der Erziehungsanstalt des Doctors Gustav Bunsen zu Frankfurt, einem beliebten Asyle der Unzu- friedenen, als Lehrer wirkte. Der ließ sich bereden, im Sommer 1821 die deutschen Hochschulen zu bereisen und in den zehn Kreisen des alten Reichs einen Jünglingsbund nach den Weisungen der Schweizer Ver- schworenen zu errichten; nur im österreichischen Kreise, der ja auch an den Institutionen des heiligen Reichs keinen Antheil genommen hatte, sollte die revolutionäre Kreisverfassung vorläufig nicht zur Ausführung kommen. Auf zehn Universitäten wurde nun geworben, und etwa hundertund- fünfzig junge Männer schlossen sich dem nebelhaften Unternehmen an. Viele gute Köpfe waren darunter: aus Schwaben Kolb und Mebold, in späteren Tagen allbekannt als Herausgeber der Allgemeinen Zeitung; aus Baden Baader, der sich nachher um die Geschichte seiner Heimath Verdienste erwarb; aus Thüringen und Mecklenburg zwei tüchtige Juristen Asverus und Kippe; aus Baiern einer der talentvollen Söhne Anselm Feuerbach’s und der Mediciner Eisenmann, ein grundehrlicher wunderlicher Heiliger, zugleich politischer Enthusiast und mirakelgläubiger Katholik; aus Sachsen der Begabteste von Allen, der Theolog Karl Hase. Wohl Keiner mochte mit den unklaren Drohungen der neun Bundesartikel einen bestimmten Vorsatz verbinden; Hase und Kippe traten sogar nur unter Vorbehalt bei, weil ihre ehrliche Natur sich gegen die undeutsche Zumuthung blinden Männerbund und Jünglingsbund. Gehorsams empörte. Selbst Ruge, der lauteste und unermüdlichste unter den Freiwerbern des Bundes, war zum Verschwörer verdorben. Kindische Märchen wurden in Umlauf gesetzt, um den Muth der Verschworenen zu stacheln: Gneisenau sollte bereit sein, die Rolle des deutschen Riego zu spielen, auch auf den Fürsten von Wied, auf die Generale Thielmann und Jagow könne man sich verlassen. Mit den Jenenser Bundesbrüdern unterhielten durch die Vermittelung Robert Wesselhöft’s zwei ältere Männer geheimen Verkehr: der Oelmüller Salomon in Erfurt, ein religiöser Schwärmer, vormals Turnlehrer, weitberühmt durch die Athletenkraft seines schönen Körpers, und Hauptmann Fehrentheil, der einzige nam- hafte preußische Offizier, der sich in die demagogischen Umtriebe dieser Jahre verstricken ließ. Fehrentheil hatte einst dem Hauptquartier des schlesischen Heeres angehört — ein willkommener Vorwand für Gneisenau’s geheime Feinde — indeß war er den alten Kameraden längst fremd ge- worden und in den Träumereien eines wüsten politischen Ehrgeizes ver- wildert; er plante im Ernst, mit Hilfe der Landwehr die Festung Erfurt durch einen Handstreich zu überrumpeln. Die ersten Urheber des Unfugs aber ließen bald nichts mehr von sich hören. Karl Follen mochte ein- sehen, daß nach der Niederlage der Revolutionen des Südens ein Auf- stand in Deutschland unmöglich war; er zog seinen Kopf aus der Schlinge und überließ den Jünglingsbund seinem Schicksale. Die unglücklichen verführten jungen Leute erwogen nunmehr in tragikomischen Berathungen: ob der geplante Männerbund wirklich ins Leben getreten sei? — was sich bis zum heutigen Tage noch nicht mit Sicherheit beantworten läßt — ob er noch fortbestehe? ob man ohne ihn vorgehen solle? Da erhielt die Mainzer Commission Kunde von den Anschlägen (1823), und nun erfuhr dies zersplitterte Volk zum ersten Male, was praktische deutsche Einheit sei. Kamptz in Berlin und die schwarze Commission in Mainz leiteten gemeinsam die Verfolgung; auf ihre Weisung erfolgten in allen größeren Bundesstaaten zahlreiche Verhaftungen. Die kleinen Höfe vergaßen in ihrer Angst sogar ihre heiligste Empfindung, den Souveräni- tätsdünkel und trugen kein Bedenken, ihre angestammten Demagogen auf einige Zeit nach Köpenick auszuleihen, damit Kamptz die Untersuchung wirksamer führen könne. Der aber benutzte die gute Gelegenheit, um auch einige ältere Burschenschafter, die schon vor Jahren in Untersuchung gewesen, aufs neue einsperren zu lassen. Diesem Schicksal verfiel Franz Lieber, der mittlerweile durch eine grausame Lebensschule gegangen war. Er hatte als Jahn’s Schüler lange in Haft gesessen, dann, noch immer unbelehrt, bei der Stiftung des Jünglingsbundes mitgeholfen und schließ- lich Deutschland verlassen um für das freie Griechenland zu streiten. Wie ward ihm aber, als er die fürchterliche Verwilderung dieser Frei- heitskämpfer kennen lernte. Gebrochen in allen seinen Lebenshoffnungen, abgerissen und ausgeplündert wollte er über Italien heimkehren; da nahm III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. sich Niebuhr in Rom des „moralisch Schiffbrüchigen“ an. Eine neue Welt reiner und hoher Gedanken ging dem hochbegabten Jüngling auf, als ihn der große Gelehrte seines väterlichen Vertrauens würdigte. Auf Niebuhr’s Fürbitte erlaubte ihm der König unbelästigt heimzureisen. Lieber kehrte zurück und gestand in einem freimüthigen Briefe an Kamptz, daß er die Thorheiten seiner Jugend überwunden habe. Doch selbst das Wort des Königs war den Demagogenrichtern nicht heilig. Der gequälte Mann ward abermals vorgeladen, um Zeugniß abzulegen wider seine alten Ge- nossen, und da er die Aussage verweigerte, nochmals in Köpenick einge- sperrt, bis er endlich durch den Beistand seines treuen Gönners wieder loskam. Auch Heinrich Karl Hofmann, einer von den ersten Begründern der Gießener Burschenschaft, mußte in Köpenick Rede stehen; er war längst schon Anwalt in Darmstadt und hatte sich bereits zu den gemäßigt liberalen Grundsätzen bekehrt, denen er als Mann immer treu blieb. Auch er weigerte sich standhaft die Freunde seiner Jugend zu verrathen. Der unglückliche Sprewitz dagegen versuchte im Gefängniß sich zu er- stechen; schwer verwundet verlor er den Muth und bekannte Alles. Seine Geständnisse stimmten großentheils überein mit den Anzeigen Wits v. Dör- ring, des elenden Verräthers, der, einst Follen’s und Sand’s vertrau- ter Genosse, seitdem fast in allen Ländern Europas das wüste Bumm- lerleben des Geheimbündlers geführt hatte und nun, nachdem er die Kerker Piemonts und Oesterreichs kennen gelernt, bei Metternich, Hatz- feldt, Schuckmann den Angeber spielte. Schwer genug hielt es freilich aus den Aussagen des halbverrückten Abenteurers ein klares Bild zu gewinnen; Alles was er mittheilte war ein Durcheinander von Wahrem und Falschen, ebenso verworren wie die Denkwürdigkeiten, die er bald nachher erscheinen ließ. Immerhin lagen jetzt endlich genügende Beweise vor; verstand man die hohlen Worte des Bundeseides buchstäblich, so ließ sich nicht bestreiten, daß der Jünglingsbund hochverrätherische Zwecke verfolgt hatte. Bei der Verurtheilung der jungen Verbrecher trat der deutsche Particularismus wieder in volle Wirksamkeit; trotz der gemeinsam geleiteten Untersuchung ließ jeder Bundesstaat durch seine eigenen Gerichte, nach seinen eigenen Gesetzen Recht sprechen, und die Erkenntnisse offenbarten in der That die vielbewunderte schöne Mannichfaltigkeit des deutschen Staatslebens. Am härtesten lauteten die Urtheile der preußischen Gerichte. Das Breslauer Oberlandesgericht verurtheilte mit einem male (1826) achtundzwanzig Mitglieder des Jünglingsbundes zu schweren Strafen — bis zu fünf- zehn Jahren Festung; nur Einer, der junge v. Viebahn, späterhin be- kannt als ausgezeichneter Verwaltungsbeamter und Statistiker, wurde vorläufig freigesprochen — denn die Freisprechung von der Instanz war noch statthaft — „dagegen wegen dringenden Verdachts, die Existenz dieser Einschreiten gegen den Jünglingsbund. Verbindung wohl gekannt, ohne aber hiervon der Behörde Anzeige ge- macht zu haben, mit einem außerordentlichen zweijährigen Festungsarrest bestraft.“ In Hessen, Württemberg, Mecklenburg urtheilten die Richter über dasselbe Verbrechen weit milder. In Baiern wurden die Angeklagten sämmtlich vorläufig freigelassen, freilich erst nach einer langen, harten Untersuchungshaft, die dem armen Karl Feuerbach den Geist zerrüttete. König Friedrich Wilhelm nahm den leidigen Handel anfangs sehr schwer. Einem Beamten, der sich für einen der Angeklagten verwendete, ertheilte er eine scharfe Rüge: „ich muß Sie für einen Theilnehmer der höchstverderb- lichen Meinung halten, daß die im Finstern schleichenden verbrecherischen Umtriebe verzeihlich sind, weil sie aus irrthümlichen Ansichten entspringen.“ Begnadigen wollte er erst, wenn jeder der Schuldigen ein Drittel seiner Strafe abgebüßt hätte. Cabinetsordres an Landrath v. Borries, 12. März 1824, an Schuckmann, 13. Okt. 1827. Gleichwohl siegte sein gutes Herz bald über die strengen Vorsätze: er fühlte, daß die jungen Leute durch die lange Unter- suchung schon genug gelitten hatten, und erließ ihnen sämmtlich, den meisten schon nach Jahresfrist die Strafe. Alle diese Verfolgungen wurden von Metternich und Hatzfeldt mit unermüdlichem Eifer überwacht. Welche Entrüstung in Wien, als das Zerbster Appellationsgericht ein Mitglied des Jünglingsbundes nur zu kurzer, leichter Haft verurtheilte — weil man doch nicht wissen könne, ob der junge Mann späterhin bei größerer Reife des Geistes seine Pläne wirklich ausgeführt hätte. Sofort ließ Metternich die Mainzer Commission zum Einschreiten auffordern, aber der redliche Präsident Kaisenberg weigerte sich den Gang der Rechtspflege zu stören, obgleich ihm auch Schuckmann die gleiche Zumuthung stellte. Dann abermals große Aufregung in der Hofburg und scharfe Verwarnungen an das Darmstädter Cabinet, als die milden Urtheile der hessischen Gerichte „einen neuen Skandal für ganz Deutschland“ geschaffen hatten. Hatzfeldt’s Berichte, 26. Mai 1825, 16. Nov. 1826. Während die große Untersuchung gegen den Jünglingsbund noch schwebte wurde zugleich auch unter den übrigen Studentenvereinen gründlich aufgeräumt. An der Berliner Universität blühte noch nach 1819 ein man- nichfaltiges und kräftiges Verbindungsleben; das brach nun alles zusammen, seit der neue Regierungsbevollmächtigte Schulz mit seinen plumpen Fäusten dazwischenfuhr. Auch ein Herminenbund mit dem schrecklichen Wahlspruche „Einheit, Freiheit, Gleichheit“ wurde dort entdeckt; seine Mitglieder kamen aber alle mit leichten Disciplinarstrafen davon, da Stägemann und Alten- stein dem Könige die Harmlosigkeit der Sache nachwiesen. Stägemann’s Denkschrift über die Arminia, 6. Mai, Wittgenstein’s Bericht an den König, 8. Mai 1823. Wittgenstein dagegen und Schuckmann stimmten stets für Strenge. Unglaublich, mit III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. welchen Kindereien diese Helden der Polizei, die doch das akademische Leben aus eigener Erfahrung kennen mußten, sich die Zeit verdarben. Schuck- mann schämte sich nicht, der badischen Regierung mit einem Ministerial- schreiben eigens den Brief eines jungen Bonner Hochverräthers zu senden, worin erzählt war, daß Freund X. verwundet in der Hirschgasse liege, Freund O. einen schändlichen Schmiß über die Nase bekommen habe. Unablässig ward erwogen, welche neue Fesseln man der Jugend wohl noch anlegen könne. Arens, der Tyrann der Gießener Universität, verstieg sich zu dem Vorschlage, daß jedem Studenten ein politisches Leumundszeugniß vom Regierungsbevollmächtigten ausgestellt werden solle — worauf der Heidel- berger Curator Fröhlich bitter erwiderte: „Die Zeit, wo man den Ver- dacht des Verdachts mit dem Kopfe bezahlen mußte, liegt noch nicht so weit hinter uns.“ Schuckmann an Berstett, 8. Okt. 1822. Arens an Otterstedt, 2. Okt. 1824. Eine eigenthümliche Sonderstellung behauptete die Polonia unter den verfolgten Verbindungen. Die jungen Polen waren in Berlin und Breslau als treue Freunde und ritterliche Schläger wohl angesehen und standen mit den Burschenschaften auf gutem Fuße; denn wer der bestehenden Regierung widerstrebte, galt für liberal, und der unschuldigen deutschen Jugend war die Schärfe der nationalen Gegensätze noch nicht zum Be- wußtsein gekommen. Nach aller Wahrscheinlichkeit hatte sich die Polonia weit tiefer als irgend eine deutsche Studentenverbindung in politische Um- triebe eingelassen, da das altpolnische Gebiet überall von Geheimbünden unterwühlt war; aber die sarmatische Schlauheit zeigte sich den Künsten der deutschen Polizei vollauf gewachsen, die Nachforschungen brachten kein nennenswerthes Ergebniß. Um das Jahr 1824 erreichte der Spüreifer der Behörden seinen Höhepunkt, dann erlahmte er allmählich, und im Sommer 1829 beantragte Schuckmann selbst, die Untersuchung gegen die Verzweigungen des Jünglingbundes einzustellen, weil man immer noch nicht wisse, ob der geheimnißvolle Männerbund je ins Leben getreten sei. Schuckmann und Danckelmann, Bericht an den König, 12. Juni 1829. — Wer hätte damals geahnt, daß diese erste politische Verfolgung der neuen deutschen Geschichte einem fernen Absenker unseres Volkes nach- haltige Stärkung bringen würde? Im Laufe des achtzehnten Jahrhun- derts waren nach und nach zahlreiche Deutsche nach Nordamerika aus- gewandert, zumeist Pfälzer und Schwaben, denen die plündernden Fran- zosen oder kirchlicher Druck und wirthschaftliche Noth das alte Vaterland verleideten. In den Hungerjahren 1816 und 17 wurden wieder an zwan- zigtausend Deutsche an den fremden Strand verschlagen. Seitdem versiegte der Strom der Auswanderung nicht mehr, wenn er auch in ruhigen Zeiten dünner floß; für die elf Jahre 1820—30 berechnete man in Amerika die Zahl der deutschen Einwanderer insgesammt auf etwa 15,000. Es waren Die Deutsch-Amerikaner. noch immer überwiegend Süddeutsche, die sich in ihren dichtbevölkerten Heimathslanden unter dem Zwange einer kleinlichen Wirthschaftspolitik nicht mehr fortzuhelfen wußten. Als Prinz Bernhard von Weimar im Jahre 1825 die Union bereiste, fand er in Neuyork, Philadelphia, Bal- timore blühende deutsche Vereine und fast in allen größeren Städten ein- zelne angesehene deutsche Bürger; unter den Millionären der jungen Republik behauptete der Pfälzer Astor schon längst eine glänzende Stellung. Aber die große Mehrzahl der Deutschen bestand aus ungebildeten kleinen Leuten, sie galten wenig in Staat und Gesellschaft. Der Name der Dutchmen hatte sogar einen üblen Klang, die Amerikaner dachten dabei nur an die verkauften Hessen und Ansbacher, die unglücklichen Söldner Englands, und vergaßen geflissentlich, wie tapfer ihre deutschen Mitbürger einst für das Sternenbanner gefochten, wie herrlich die Generale Steuben und Kalb im Heere Washington’s den alten deutschen Waffenruhm bewährt hatten. Dies Urtheil begann sich zu ändern, Bildungsstand und Ansehen der Deutschen hoben sich allmählich, seit eine ganze Schaar geistig und politisch regsamer Männer durch die Demagogenverfolgung in die neue Welt getrieben wurde: Lieber und Karl Follen, Fehrentheil und Salomon, Albert Lange und die Wesselhöfts, Karl Beck aus Heidelberg, Bardili aus Schwaben und viele Andere. Wunderbar, wie rasch die wildesten deutschen Radikalen sich hier in gute republikanische Bürger verwandelten. Die Einen bändigte die harte Noth, die Anderen fanden hier ihr Staats- ideal verwirklicht und brachten der neuen Heimath ein Uebermaß von Pietät und gutwilliger Nachsicht entgegen, eine Fülle freundlicher Gefühle, die ihnen auch in Deutschland ein glückliches Leben gesichert haben würde, wenn sie ihr altes Vaterland mit der gleichen Milde beurtheilt hätten. Es war aber nur menschlich, daß diese verlorenen Söhne des deutschen Volks kein Ohr hatten für die Warnung, welche Niebuhr seinem Schützlinge Lieber auf den Weg gab: er möge sich durch die Leichtigkeit des wirthschaft- lichen Erwerbs in dem jungen Lande nicht über das Wesen der Demo- kratie täuschen lassen. Befangen in den Anschauungen des alten Natur- rechts, erbittert über die Mißgriffe der deutschen Polizei, wollten sie daheim nur die Grausamkeit gekrönter Zwingherren sehen und begrüßten dies un- fertige Gemeinwesen, das der Willkür des Einzelnen so gar keinen Zwang auflegte, kurzweg als das Land der Freiheit. Am grellsten zeigte sich dieser Wechsel der Stimmungen in Karl Follen. Der hatte, nachdem er zum zweiten male durch seine Verschwö- rungskünste schweres Unglück über die verführte deutsche Jugend gebracht, auch die Schweiz verlassen müssen, da die deutschen Großmächte aus trif- tigen Gründen seine Auslieferung forderten. Kaum in Amerika angelangt, redete er, ein geborener Republikaner, sofort eine andere Sprache. „In diesem Lande, rief er entzückt, wo das Gesetz allein herrscht, giebt es keinen ruhigeren Unterthan als mich. In dieser Vernunftwelt findet der Mensch, III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. der in Europa nur ein Treibhausgewächs ist, seinen Heimathboden. Steuern giebt es keine oder doch fast keine, denn die Regierung der ganzen Ver- einigten Staaten kostet nicht so viel als die von einem unserer Fürsten- thümer.“ K. Follen an seine Familie, 13. Jan. 1825, 19. Dec. 1826, 26. Mai 1832. Niemals bemerkte er die augenfällige Thatsache, daß dieselben Aufgaben der Verwaltung, welche in Deutschland der Staat löst, in Amerika durch die freie Thätigkeit der Gesellschaft weit schlechter und weit kostspieliger gelöst werden. Thatkräftig und arbeitsam, wie er immer ge- wesen, schlug er sich durch ein Leben voll Sorgen und Entbehrungen und nahm, wie so viele seiner Unglücksgefährten, vorlieb mit untergeordneten Beschäftigungen, welche daheim seinem Ehrgeiz nie genügt hätten. Als Lafayette seine Triumphreise durch die Vereinigten Staaten hielt, be- grüßte ihn Follen als alten Kampfgenossen; aber von der deutschen Politik wendete er sich gänzlich ab. „Die Zeit wird hoffentlich kommen, so schrieb er, da die Regierungen jenseits mir glauben werden, daß ich in ihren Kram, in den ich nicht tauge, mich nicht mischen will.“ K. Follen an seine Familie, 1. Aug. 1825, 24. Aug. 1829. Er suchte ganz aufzugehen in den Interessen seiner neuen Heimath, stritt tapfer, einer der Ersten, für die Aufhebung der Sklaverei und schloß sich den unitari- schen Gemeinden seines edlen Freundes W. E. Channing an: in dieser Kirche ohne Symbole, ohne Synoden und Behörden fand er das Höchste, was er im sittlichen Leben kannte, die unbedingte Freiheit des persön- lichen Willens. An den radikalen Ideen seiner Jugend hielt er fest mit jener un- heimlichen Hartnäckigkeit, welche der politische Fanatiker mit dem Geistes- kranken gemein hat; ein Werden, eine innere Entwicklung war der Ein- seitigkeit dieser harten Natur nicht beschieden. Noch in seiner letzten Schrift über Krieg und Frieden vertheidigte er seinen alten, der französischen Ver- fassung von 1791 entlehnten Lieblingssatz: der einzige Zweck des Staates ist der Schutz der persönlichen Rechte der Einzelnen; darum ist der Krieg eine Verschwörung zu Raub und Mord, nur in dem einen Falle berechtigt, wenn die Menschenrechte, sei es auch nur an einem einzigen Menschen verletzt worden sind — und so lief schließlich Alles wieder auf den crassen Subjectivismus der Unbedingten, auf den Krieg der Individuen hinaus. Wie gewandt er sich auch in Sprache und Sitte seines zweiten Vater- landes fand, der Fluch des Heimathlosen blieb ihm doch nicht erspart. In Deutschland war für den Radikalen kein Raum gewesen, den Amerikanern blieb der Idealist unverständlich. Wenn er ihnen Vorträge über Schiller hielt, den er ganz abstrakt als den Dichter der freien Sittlichkeit auf- faßte, so bemerkte er bald, daß die Hörer ihm nicht folgen konnten: die Kapuzinerpredigt aus Wallenstein’s Lager war ihrem harten Confessiona- lismus sogar anstößig. Nach manchen schmerzlichen Enttäuschungen wurde K. Follen und F. Lieber in Amerika. Follen unitarischer Prediger und fand frühzeitig einen schrecklichen Tod an Bord eines brennenden Dampfers (1839). Nachhaltigen politischen Einfluß gewann aus dieser ersten Generation deutscher Flüchtlinge nur Einer, Franz Lieber. Er ward ein Vermittler zweier Nationen, indem er als Lehrer und Gelehrter, englisch schreibend aber deutsch denkend, die Ideen der Niebuhr’schen Geschichtsphilosophie zur wissenschaftlichen Begründung der Verfassungsgrundsätze Amerikas ver- wendete. Mochte er auch die republikanische Freiheit der neuen Heimath etwas überschätzen, von der gehässigen Verbitterung des Flüchtlings blieb sein treues Gemüth unberührt. Mitten in seinem gesegneten Wirken empfand er oft tief erschüttert die tragische Wahrheit, daß Niemand zwei Vaterländer haben kann, und sehnte sich aus der dünnen Luft dieses Landes der Arbeit hinweg in die Gedankenfülle der alten deutschen Cul- turwelt. Für das unfertige nationale Leben Nordamerikas wurde die anhal- tende deutsche Einwanderung ein köstlicher Völkerdünger, wie der Hoch- muth der Yankees sagte, unschätzbar durch Fleiß und Treue, durch Tapfer- keit und Herzenswärme. Inmitten eines zwar minder geistvollen, aber wirthschaftlich rührigeren Volkes mußte die kleine deutsche Minderheit durch die Nationalität der Mehrheit ebenso unaufhaltsam erdrückt werden, wie einst die französischen Refugi é s im deutschen Volksthum aufgegangen waren. Spätestens in der dritten Generation wurden alle deutschen Einwanderer zu Amerikanern, wenngleich sich in einzelnen Strichen Pennsylvaniens neben der englischen Sprache noch ein verdorbener deutscher Dialekt be- hauptete. Für Deutschland aber bedeutete dies Abströmen gesunder Kräfte schlechthin einen Verlust, ein ohne jeden Entgelt dem Auslande darge- brachtes Geschenk. Der wagende Weltbürgersinn unseres Volks blieb auch jetzt, da er sich in neue Bahnen zu werfen begann, noch ebenso unfrucht- bar für das deutsche Staatsleben, wie vor Zeiten, als unsere Lands- knechte die Schlachten aller Völker schlugen. Und so lange der Bundes- tag über Deutschland schaltete, konnte kaum die Frage aufgeworfen werden, ob es nicht möglich sei den Zug der deutschen Auswanderung nach solchen Ländern abzulenken, wo sie der Sprache, der Sitte, der Volkswirthschaft des Mutterlandes nicht ganz verloren gingen. An den Parteikämpfen der alten Heimath nahmen die Ausgewanderten damals unmittelbar gar keinen Antheil; um so stärker wirkte in der Stille was sie in ihren Briefen erzählten von dem freien Lande ohne Fürsten und Steuern, wo Jeder auf eigenen Füßen stehe, Jeder thun und lassen könne was ihm beliebe. Seit so viele Opfer des monarchischen Beamten- staates unter dem Sternenbanner gastliches Obdach gefunden hatten, ge- wannen die Doctrinen des Vernunftrechts, das die Republik für den Frei- staat schlechthin erklärte, neue Kraft, und Gottfried Duden fand den Boden schon wohl vorbereitet, als er zu Anfang der dreißiger Jahre seine über- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 29 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. schwänglichen Schilderungen von dem glückseligen Eldorado des Westens in das alte Vaterland sendete. Das Idealbild der großen Bundesrepublik begann eine Macht zu werden im deutschen Parteileben. — Mit dem Eifer der Demagogenverfolgung ging die Wachsamkeit der Censur Hand in Hand. Da Grano auf beiden Gebieten polizeilicher Ab- wandlung zugleich seine bewährte Kraft entfaltete, so konnte es nicht aus- bleiben, daß auch Berlin seinen Beitrag gab zu der Fülle läppischer Cen- suranekdoten, welche überall in Deutschland einen beliebten Unterhaltungs- stoff bildeten. Vor den unerforschlichen Launen dieses Censors war Niemand sicher. Als General Minutoli einmal in Gubitz’s harmlosem „Gesellschafter“ äußerte, von Intelligenz sei in dem Berliner Intelligenzblatt wenig zu spüren, da strich ihm Grano diese frevelhafte Bemerkung, weil das In- telligenzblatt seinen Namen mit Allerhöchster Ermächtigung führe. Ganz so arg stand es in Berlin freilich nicht wie in Oesterreich, wo alle von den deutschen Behörden bereits censirten Schriften einer strengen Recensur unterworfen und sogar das Conversationslexikon nur einer kleinen Zahl von Fürsten und Gelehrten, gegen das schriftliche Versprechen strenger Ge- heimhaltung ausgehändigt wurde. Die Preußen waren aber auch be- rechtigt eine milde Handhabung der Censur zu erwarten; denn bei der Einsetzung des Ober-Censurcollegiums hatte der König ausdrücklich be- fohlen, daß „nach liberalen Grundsätzen Preßfreiheit möglichst erhalten, dem Mißbrauche derselben aber kräftigst gesteuert werde.“ Cabinetsordre an Hardenberg, 25. Nov. 1819. Und wie wurde diese Vorschrift befolgt! Was sollte Deutschland von dem Staate der Befreiungskriege denken, wenn jetzt Grano dem wackeren Reimer er- öffnete, eine neue Ausgabe von Fichte’s Reden an die deutsche Nation, die seit Jahren unbelästigt umliefen, sei „für die jetzige Zeit nicht passend“, und das Ober-Censurcollegium dies unglaubliche Verbot bestätigte? Bescheide an Reimer: von Grano, 27. Febr., vom Oberpräsidenten v. Heyde- breck, 30. April, vom Ober-Censurcollegium, 8. Sept. 1824. Abgedruckt in den Preu- ßischen Jahrbüchern XLIV. 1 ff. (1879). Auch eine Uebersetzung von Hutten’s lateinischen Werken durfte nicht er- scheinen, damit der römische Stuhl sich nicht beleidigt fühle. Besonders schwer hatte Brockhaus in Leipzig unter der preußischen Censur zu leiden. Er war als erklärter Liberaler und als Verleger von Massenbach’s Denkwürdigkeiten in Berlin längst übel berüchtigt. Als er nun noch eine ungeschickte Schrift Benzenberg’s über Friedrich Wilhelm III. herausgab, welche dem Monarchen wie seinem Kanzler constitutionelle Grundsätze nachrühmte, da fühlte sich der König persönlich verletzt, weil darin „besonders über die Verfassungsangelegenheit, in einem mit meinen Absichten gar nicht übereinstimmenden Sinne geredet wird.“ Friedrich Wilhelm befahl, fortan alle Schriften aus Brockhaus’ Verlag, bevor man Die Censur. sie in Preußen zulasse, einer erneuten Prüfung zu unterwerfen, denn auf die machtlose sächsische Censur sei kein Verlaß. Cabinetsordre an Schuckmann, 2. Mai 1821. Die übrigen Aktenstücke bei Brockhaus, F. A Brockhaus. III 183 f. Umsonst suchte Harden- berg den Zorn des Königs zu besänftigen; Schuckmann wußte immer wieder die Absichten des Kanzlers zu durchkreuzen. Da Brockhaus in seinen Be- schwerdeschriften lebhaft und ausfällig wurde, vergaß sich der Minister so weit ihm anzudrohen: man werde, falls er nicht Ruhe halte, alle seine Verlagswerke in Preußen verbieten und sie den Nachdruckern preisgeben! Nach fast drei Jahren wurde die angeordnete Recensur endlich zurück- genommen. Und dazu fort und fort in der Staatszeitung geheimnißvolle An- deutungen über entdeckte Verschwörungen; jedes Geständniß der Genossen des Jünglingbundes wurde von Kamptz sogleich zu unbestimmten journa- listischen Verdächtigungen verwerthet. Der vielgeplagte Herausgeber Stäge- mann, der dem Unwesen nicht wehren durfte, war in Verzweiflung; er hatte einst, als er dies dornige Amt übernahm, vor seinen Freunden grimmig gescherzt: „wer den Teufel zu verschlucken sich erst entschlossen hat, darf ihn nicht lang begucken“ Stägemann an Solms-Laubach, 22. Dec. 1818. und dankte dem Himmel, als er endlich davon entbunden wurde. Zu Alledem noch bei Hofe beständige kleine Ohrenbläsereien, die meist ohne Erfolg blieben, aber vollauf genügten um dies ohnehin verbitterte Geschlecht in ewiger Besorgniß zu erhalten. Wie gern hätte Wittgenstein den verhaßten Schleiermacher beseitigt. Ge- schäftig holte er die ängstlichen Worte wieder hervor, welche der Staats- kanzler vor Jahren über die politischen Vorlesungen des Theologen geäußert hatte; zuletzt wagte er doch nicht zuzugreifen. Wittgenstein an Schuckmann, 22. Dec. 1820. Vgl. o. II. 431. Schleiermacher’s Freund Gaß wurde amtlich aufgefordert nach Königsberg überzusiedeln, weil er sich in Breslau durch seine Theilnahme am Turnstreite unmöglich gemacht habe; als er das Anerbieten kurzerhand ausschlug, ließ man ihn in Ruhe. Altenstein und Schuckmann, Ministerialschreiben an Gaß, 26. April 1823. Ueber Luden’s Vorlesungen fertigte der Berliner Universitätsbevollmäch- tigte Schulz — nach dem Hefte eines offenbar ganz unfähigen Studenten — ein vernichtendes Gutachten, das nach Mainz und Frankfurt gesendet wurde; schließlich blieb auch der Jenenser Hochverräther unbehelligt. Blittersdorff’s Bericht, 13. Juli; Beilage B. zum geheimen Protocolle der Bundesversammlung vom 3. Juli 1823. An die Spitzen des Beamtenthums trauten sich die Spürer nicht recht heran. Nur Oberpräsident Merckel forderte seinen Abschied (1820), weil er der Zwischenträgereien müde war und das Curatorium der Universität Breslau nicht gern dem neuen Regierungsbevollmächtigten übergeben wollte. Doch auf die Dauer konnte dieser eingefleischte Schlesier nicht mit ansehen, wie 29* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. die Verwaltung seiner geliebten Heimath in fremden Händen lag. Als nach fünf Jahren die Oberpräsidentenstelle wieder erledigt war, erbat und erlangte er vom Könige die Rückkehr in sein altes Amt. Merckel an Lottum, 18. Aug., Lottum’s Antwort, 4. Sept. 1825. — Als Merckel und Grolman in den Dienst zurückkehrten, W. Hum- boldt das Wohlwollen des Königs völlig wieder erlangte, war die schlimmste Zeit der Reaction überstanden. Und zum Glück für Preußen starb jetzt auch Fürst Hatzfeldt (Febr. 1827). Der war bis zum letzten Athemzuge der alte rastlose Spürer geblieben. Ganz so dreist, wie er sich einst — von wegen seiner bergischen Besitzungen — als „Unterthan Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen“ gebährdet hatte, spielte er jetzt den Handlanger Oesterreichs. Was für Gespenster die k. k. Polizei auch sehen mochte, Hatzfeldt glaubte ihr Alles, sogar einen von Gentz verfaßten Bericht, der die gefährlichsten politischen Schriftsteller Deutschlands — Börne und Gagern, List und Wessenberg, Zachariä und Pölitz freundnachbarlich neben- einander — aufzählte. Hatzfeldt’s Bericht, 17. März 1825, mit Beilage: Gentz’s Uebersicht der deut- schen Schriftsteller u. s. w. Es kam so weit, daß Metternich sich einmal — das einzige mal in allen diesen Jahren — unterstand, den Gesandten wegen einer inneren Angelegenheit Preußens zur Rede zu stellen. Er hatte in einem Verzeichniß des preußischen Staatsraths gelesen, daß Gneisenau den Vorsitz in dem diplomatischen Ausschusse führe, und erklärte dem Gesandten, ein solches zweites Ministerium mache vertrauliche Mit- theilungen unmöglich. Hatzfeldt nahm die Anmaßung ohne Widerspruch hin und empfing zu seiner Beschämung aus Berlin die Antwort: jener Ausschuß bestehe bekanntermaßen schon seit 1817 und trete nur in außer- ordentlichen Fällen zur Berathung großer Fragen zusammen. Witzleben’s Tagebuch, 21. Dec. 1825. Diesem Liebediener Oesterreichs die Vertretung Preußens am Wiener Hofe anzu- vertrauen, konnte Bernstorff nicht länger mehr verantworten. Er ertheilte im Frühjahr 1826 dem unheilvollen Manne einen unbestimmten Urlaub. Der alte Fürst aber weigerte sich geradezu, die Dienstpapiere seinem Stell- vertreter auszuliefern, da sein Briefwechsel mit Metternich nicht für die Augen Dritter bestimmt sei Maltzahn’s Bericht, Wien 15. Mai 1826. , und setzte bei Hofe durch, daß er noch ein- mal an die Donau zurückkehren durfte. Bald nachher machte sein Tod dem Skandal ein Ende, und seitdem zeigte Preußens Politik auch in ihrer äußeren Haltung wieder die Würde einer Großmacht. Die Demagogen- verfolgung schlief ein, die Gemüther begannen sich zu beruhigen. Den begnadigten Hochverräthern wurden ihre Sünden nicht nach- getragen; man spottete sogar in den Beamtenkreisen, Niemand könne so sicher auf eine glänzende Carriere rechnen wie die bekehrten Demagogen. Indeß empfand der König keineswegs Reue wegen des Geschehenen; er Klewiz’s Rücktritt. hat niemals begriffen, wie viel Schmach und Elend diese thörichte Ver- folgung über seinen ehrenreichen Staat gebracht hatte. Auch der Kron- prinz blieb, obwohl verstimmt über die Kleinlichkeit der Verfolgung, doch fest überzeugt von dem Dasein der großen im Finsteren schleichenden Ver- schwörung. Darum konnte, als nachher nochmals eine radikale Erregung die Deutschen ergriff, der ganze Jammer der Demagogenjagd zum zweiten male über Preußen hereinbrechen. — Das mildere System im Innern und das selbständige Verfahren Bernstorff’s in der orientalischen Frage bewirkten, daß um die Mitte der zwanziger Jahre das Verhältniß zum Wiener Hofe merklich erkaltete. In den hohen militärischen Kreisen äußerte sich wieder laut und entschieden die alte niemals ganz überwundene Abneigung gegen Oesterreich. Was hatte man denn im Grunde dem getreuen Alliirten an der Donau zu verdanken? Jene schlaffe, kopflose Kriegführung von 1813 und 14, deren Sünden durch furchtbare Opfer des preußischen Heeres gesühnt werden mußten; dann die schweren diplomatischen Niederlagen auf dem Wiener Congresse; und zuletzt die mehr als bescheidene Rolle, welche Preußen am Bundestage spielte! Wie viel fester und treuer hatte sich doch Rußlands Freundschaft bewährt, auf dem Schlachtfelde und in den sächsischen Händeln! Warum der Hofburg eine Hingebung erweisen, die nur durch unredliche Ränke erwidert wurde? Lag es denn nicht weit näher, die europäische Stellung der Monarchie durch ein festes Bündniß mit Rußland zu sichern und dann die ganze Kraft des Staates auf Deutschland, auf die Be- herrschung der Kleinstaaten zu richten? Mit Erstaunen vernahm der badische Gesandte Frankenberg solche Ansichten aus dem Munde ehrgei- ziger preußischer Offiziere. Frankenberg’s Berichte, 3. Okt., 7. Nov. 1826. Lange Jahre sollten noch vergehen, bis diese Ideen zur Herrschaft gelangten am Hofe. Doch der Bann, welcher den freien Willen des Staates so lange gelähmt, war jetzt schon gebrochen. Man begann in Berlin den tiefen Gegensatz der Interessen, der unseren Staat von Oesterreich trennte, wieder lebhaft zu empfinden. So waren die Wege geebnet für die handelspolitischen Entwürfe des kühnen Mannes, der in so stiller Zeit wieder in die Bahnen fridericiani- scher Staatskunst einzulenken wagte, des neuen Finanzministers F. C. A. v. Motz. In das achte Jahr hinein hatte Minister Klewiz sein schweres Amt ertragen, mit unwandelbarer Geduld die große Steuerreform auf- recht gehalten wider zahllose Angriffe von innen und außen. Aber das Deficit vermochte er nicht zu beseitigen, trotz allen neu angeordneten Erspar- nissen; denn er begnügte sich mit einer bescheidenen Stellung, die es ihm III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. unmöglich machte den Staatshaushalt vollständig zu übersehen. Er trug vor der Welt die Verantwortung für das gesammte Finanzwesen; und gleich- wohl verfügte Ladenberg mit seiner Generalcontrole selbständig über alle Ausgaben und einen Theil der Einnahmen des Staates. Und dazu noch die unabhängige Staatsschuldenverwaltung, bei deren Einsetzung Klewiz nicht einmal befragt wurde. Da der Streit der Departements einen vollständigen Etat gar nicht mehr zu Stande kommen ließ, so mußte der Minister schon 1824 die für jedes dritte Jahr versprochene Bekannt- machung des Budgets unterlassen. Müde der ewigen Reibungen und doch zu schüchtern um für sich selber die gebührende Macht zu fordern, erklärte er im December 1824 dem Könige, unter den bestehenden Ressort- verhältnissen vermöge er das Gleichgewicht der Finanzen nicht herzustellen, und erbat sich nachher die Oberpräsidentenstelle in seiner sächsischen Heimath. Der König ließ darauf (12. December) den vier Präsidenten Schön, Vincke, Motz und Schönberg den Entwurf des neuen Etats zusenden mit der Anfrage: welche Bedenken sie dawider hätten, und welche besonderen Befugnisse sie für den künftigen Finanzminister noch verlangten, damit er das Gleichgewicht wieder herstellen könne. Jeder der Vier sollte ant- worten, als ob er selber zur Uebernahme des Finanzministeriums bestimmt sei; Keiner durfte von der Befragung der Anderen etwas erfahren. In ihren Erwiderungen empfahlen Vincke und Schönberg lediglich eine abermalige Verminderung der Ausgaben, ohne die Mittel und Wege anzugeben. Tiefer ging Schön auf die Frage ein. Er wollte die Verwaltung der Staatsschuld und des Staatsschatzes mit dem Finanzministerium vereinigen und verlangte nach seiner Gewohnheit zugleich, daß dem Ministerium „das Vertrauen des Volks“ zur Seite stehen müsse. Auch benutzte er die Ge- legenheit um die neue Instruction für die Oberpräsidenten zu tadeln und in einer besonderen Denkschrift seinen alten Lieblingsgedanken, die vom Könige soeben erst endgiltig verworfene Wiederherstellung der Provinzial- minister, zu befürworten. S. o. III. 420. Nur Motz traf in seiner Antwort mit sicherer Hand den eigentlichen Sitz des Uebels, den Dualismus der Finanzver- waltung. Er forderte für den Minister kurz und gut Sitz und Stimme in der Generalcontrole, so daß auch die Ausgabe-Etats nicht ohne seine Genehmigung zu Stande kommen könnten; sodann ganz freie Hand bei der Auswahl seiner Räthe, endlich Centralisation des Kassenwesens. In zwei weiteren Denkschriften, die er gleich darauf dem Grafen Lottum über- gab, verlangte er ferner die Aufstellung völlig zuverlässiger Etats und erklärte sich entschieden gegen die Wiedereinführung der Provinzialmini- sterien. Denn neben solchen Unterministern sei ein mächtiger Finanz- minister unmöglich; dieser müsse unmittelbar an der Verwaltung theil- nehmen um „unverbesserliche Mißgriffe, Einseitigkeit und Indolenz“ zu ver- Motz. hüten; „er kann nicht darauf beschränkt bleiben, durch Etats und Ver- waltungsnormen nur die Zukunft nach seinen Ansichten zu regeln; auch kann es ihm nicht helfen, die Vergangenheit nach todten Zahlen zu meistern.“ Denkschriften über die Finanzverwaltung: von Schönberg 16. Dec., Motz 17. Dec., Vincke 18. Dec., Schön 22. Dec. Motz an Lottum über den Etat, 21. Dec. 1824. Motz, Denkschrift über die Provinzialminister (ohne Datum, offenbar aus derselben Zeit). Witzleben’s Tagebuch, 3., 31. Dec. 1824, 10. Jan. 1825. Vgl. Beilage 13. — Nach diesen Erwiderungen konnte die Entscheidung nicht zweifelhaft sein. Schön’s Ernennung wurde vom Kronprinzen und von Witzleben warm empfohlen; doch er hatte sich selbst unmöglich gemacht, indem er die Grundlagen der neuen Verwaltungsordnung wieder in Frage zu stellen unternahm, und es bedurfte kaum noch der geheimen Warnungen Witt- genstein’s um den Ostpreußen zu beseitigen. Der König entschied sich für Motz. Er ahnte in jenem Augenblicke selber nicht, wie segensreich dieser Entschluß auf den Ganz der deutschen Geschichte einwirken sollte: Schön hätte Deutschlands Handelseinheit nimmermehr begründet, seine preußische Selbstgenügsamkeit fand für Motz’s Zollvereinspläne nur Worte schnöden Tadels. Motz stand in seinem fünfzigsten Jahre, als er am 1. Juli 1825 sein Amt übernahm, der einzige Staatsmann in einem Cabinet von Geschäfts- männern. Auch dieser Kurhesse war einst, wie Eichhorn, durch den Glanz der fridericianischen Zeiten aus seiner kleinstaatlichen Heimath in den preußischen Staatsdienst hinübergeführt worden. Eine ungleich glänzendere und doch nicht minder gediegene Natur als der stille gelehrte Maassen, thatkräftig, wagelustig, voll kecken Selbstvertrauens, das sich oft in beißen- den Sarkasmen äußerte, hatte der rüstige Naturalist in einer wechsel- reichen praktischen Laufbahn alle Bücherweisheit verachten gelernt und doch verstanden die lebendigen Ideen der Zeit sich anzueignen. Noch als Mi- nister konnte er jüngere Freunde um ihre „gebräunte Landrathsfarbe“ beneiden. Das waren seine frohesten Tage gewesen, da er als junger Landrath auf dem Eichsfelde bald zu Pferd bald mit der Jagdflinte auf der Schulter seinen Kreis durchstreifte und die Bauern auf ihren Höfen besuchte, selten mit Befehlen eingreifend, immer bereit dem geringen Manne zu zeigen, wie man sich selber helfen könne, denn „Selbstthätigkeit ent- spricht dem energischen Charakter des preußischen Volks.“ Dort gewöhnte er sich den Bauernstand als den Kern der Nation zu schätzen: „lieber die drückendsten Luxusauflagen, lieber wie Pitt alle Elemente besteuern, als den Schweiß des Landmanns belasten.“ Der Friede von Tilsit zwang ihn in die Dienste des verhaßten Königreichs Westphalen zu treten; er leitete das Steuerwesen im Harzdepartement, erschien zweimal als Depu- tirter bei dem Gaukelspiele des Kasseler Landtags und beobachtete voll froher III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Ahnungen, wie unterdessen der preußische Staat die Gedanken echter deut- scher Freiheit in sich aufnahm. Kaum kam die Kunde von der Leipziger Schlacht, so rief er seine Eichsfelder wieder unter die alten Fahnen und war sodann in Halle und Fulda bei der Organisation der wiedereroberten Provinzen thätig. Als Präsident in Erfurt half er nachher jenen Zollvertrag mit Son- dershausen abschließen, der so vielen anderen zum Vorbilde dienen sollte. Hier in Thüringen trat ihm die ganze Hilflosigkeit der deutschen Klein- staaterei vor Augen. Grenzenlos war seine Verachtung gegen die kleinen Höfe. Er kannte ihre Gesinnung genugsam aus den Schicksalen seiner eigenen Familie, die unter dem Geize des hessischen Kurfürsten schwer zu leiden hatte, und lernte sie noch richtiger schätzen als der König ihn einmal nach Kassel sendete, um die ehelichen Zwistigkeiten im hessischen Hause — natürlich ohne Erfolg — zu beschwichtigen. Ein stolzer Preuße von Grund aus, freimüthig, selbständig in Allem, wollte er das Lob Oesterreichs, das in den Beamtenkreisen gesungen wurde, niemals gelten lassen: pfui über diese faule, unwissende, unredliche k. k. Verwaltung Außer Canning war Motz der einzige Staatsmann dieser Epoche, der die Hohlheit Metternich’s völlig durchschaute. Während fast alle anderen preußischen Staatsmänner ein stilles Zagen nicht überwinden konnten, blieb diesem frischen Geiste die frohe Zuversicht des Jahres 1813 unge- schwächt. „Ein guter Krieg wird uns wohl thun, sagte er oft. Aber es muß ein Volkskrieg sein, und dann werden wir Kräfte entwickeln, über die man staunen wird.“ Motz wollte die Stein-Hardenbergischen Reformen bis in die letzten Consequenzen vollendet sehen: eine neue Landgemeindeordnung sollte er- gänzend neben die Städteordnung treten, die Ablösung der Grundlasten vollständig ausgeführt, auch die Ausgleichung der Grundsteuer vollzogen werden — um der Gerechtigkeit willen, selbst wenn der Staat dabei Ver- luste erlitte. Wie die tüchtigen Beamten dieser Zeit allesammt ganz und gar in der politischen Arbeit aufgingen, so lebte auch Motz allein dem Staate, selbst in seinen persönlichsten Angelegenheiten standen ihm poli- tische Zwecke vor Augen. Als sein Vermögen wuchs, erwarb er eine große Besitzung in Posen und fühlte sich hier ganz als Pionier deutscher Gesittung. Er griff das verwahrloste Anwesen sogleich in seiner ener- gischen großartigen Weise an, zog deutsche Colonisten auf das Gut, gab der Provinz ein Beispiel durch rührige, wohlgeordnete Wirthschaft und sagte lachend zu seinen Verwandten: „macht es wie ich; ich weiß wo der Has im Pfeffer liegt.“ Während seiner angestrengten Verwaltungsthätigkeit in Erfurt und nachher als Oberpräsident in Magdeburg entstanden die Denkschriften über die Abrundung des preußischen Staatsgebiets, über den Anschluß der kleinen Contingente an das preußische Heer, über die Reform der Die Krisis im Handel und Landbau. Verwaltung. S. o. II. 130. 160. 202; III. 419. Diese rasch hingeworfenen Arbeiten zeigen schon sein ganzes Wesen: weiten, scharfen Blick, vorurtheilsfreien, hochherzigen Patriotismus, aber auch einen Zug von genialem Leichtsinn, der nothwendig zu seinem Bilde gehört. Ohne solche Lust am kecken Wagen und Pläneschmieden hätte er schwerlich die Kraft gefunden in einer Epoche der Ermattung und Entsagung den Neubau des deutschen Staates vorzubereiten. Die ihm näher standen, empfingen den Eindruck, daß hier eine groß angelegte Natur, ein gedankenreicher, unruhiger, überaus productiver Kopf in allzu engem Wirkungskreise sich aufzureiben drohte. Der Mann bedurfte einer großen Thätigkeit, wenn die Ideen, die in seinem Geiste gährten, sich ab- klären, wenn sein starker Ehrgeiz und seine frohe Willenskraft sich frei entfalten sollten. Um das Deficit zu beseitigen, hatte der König den neuen Minister berufen. Die glückliche Lösung dieser nächsten Aufgabe bildete zugleich die Vorbedingung für das Gelingen der handelspolitischen Pläne, welche Motz seit jenem Sondershausener Vertrage nicht mehr aus den Augen verloren hatte; nur wenn das Gleichgewicht des Staatshaushalts gesichert war, konnte die Krone Zollverträge von zweifelhaftem finanziellem Erfolge wagen. In den Kreisen des hohen Beamtenthums wurde die Lage der Finanzen allgemein sehr ungünstig beurtheilt. Hatte man vor sechs Jahren schlechter- dings nicht glauben wollen, daß in Preußen ein Deficit bestehen könne, so hielt man jetzt den Zustand für ganz verzweifelt, weil man die Er- giebigkeit der neuen Steuern nicht genau kannte. Motz theilte diese düstere Ansicht nicht. Er war überzeugt, das vielbeklagte Deficit sei längst nicht mehr vorhanden, wenn nur erst Einheit, Uebersicht, Ordnung in das Finanzwesen komme; „aber, sagte er später zu seiner Tochter, ich hütete mich wohl, Ueberschüsse zu versprechen, man hätte mich für wahnsinnig gehalten.“ Nach den Aufzeichnungen von Frau v. Brinken. — Einen minder muthigen Mann hätte die Lage des Marktes wohl erschrecken können. Zur selben Zeit, da Motz ins Amt trat, brach über England eine furchtbare Handelskrisis herein, eine der schwersten Er- schütterungen, welche die Handelsgeschichte kennt. Die Eröffnung des süd- amerikanischen Marktes hatte eine fieberische Speculation erweckt, welcher nun der natürliche Rückschlag folgte: in fünf Vierteljahren stürzten mehr als siebzig Banken und an 3600 Geschäftshäuser zusammen. Auch Deutsch- land blieb von dem Unheil nicht verschont, wie bescheiden auch sein An- theil am Weltverkehre noch war: die große Firma Reichenbach in Leipzig und einige der ersten Häuser Berlins gingen zu Grunde. Doch was bedeutete diese Bedrängniß des Geldmarkts neben der namenlosen Noth des deutschen Landbaues, die wie alle landwirthschaftlichen Krisen ungleich III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. langsamer überwunden wurde? Die Hungerjahre waren kaum überstanden, da fielen die Preise aller landwirthschaftlichen Erzeugnisse schnell und an- haltend. Die Zollgesetze des Auslands und der elende Zustand der Straßen hemmten die Abfuhr der überreichen Ernten; selbst die technischen Fort- schritte, welche die deutsche Landwirthschaft ihren Lehrern Thaer und Schwerz verdankte, wirkten für jetzt nachtheilig, da die Consumtion dem gesteigerten Angebote so rasch nicht zu folgen vermochte. Der Werth der Grundstücke sank in manchen Landestheilen tiefer als einst zur Zeit des Krieges. Nur die Schäfereien behaupteten sich noch; Deutschland allein führte nach England über zweimal so viel Wolle aus als alle übrigen Länder zusammen. Aber auch dieser Vortheil drohte zu schwinden, seit die Fremden von uns zu lernen begannen, deutsche Hirten und Schafe in Ruß- land, Schweden, Frankreich, Australien verwendet wurden. Am härtesten litt das unglückliche Altpreußen; während der Kriegsjahre war mehr als die Hälfte seines Viehstandes drauf gegangen, jetzt stand in einzelnen Gegen- den der Tagelohn auf 3 bis 4 Sgr., in anderen wurde der Scheffel Roggen für 5 Sgr. ausgeboten. Schön’s Schwager, Oberst Brünneck, suchte den Nachbarn zu helfen durch die Einführung der Schafzucht und anderer technischer Verbesserungen; doch nur wenige waren im Stande sich auf neue Unternehmungen einzulassen. Auf die flehentliche Bitte der Stände gewährte der König „dieser alten Kernprovinz“ abermals außer- ordentliche Unterstützungen: Chausseen wurden gebaut, große Getreide- ankäufe für die Armee angeordnet, auch Magazine angelegt, welche den Preis des Scheffels Roggen auf der Höhe von 1 Thlr. halten sollten. Eingabe des Comit é s der ostpreußischen Stände an den König, 18. Febr., Cabinetsordre an das Staatsministerium, 11. April 1822. Dann erlangte Schön noch eine neue Bewilligung von 3 Mill. Thlr. zur Rettung verschuldeter Grundbesitzer. Als guter Patriot wollte er vor- nehmlich die alten, mit der Geschichte des Landes verwachsenen Geschlechter im Besitze ihrer Stammgüter erhalten. Dieselbe Meinung vertrat sein Freund Stägemann im königlichen Cabinet; der war, obwohl ein An- hänger der neuen Volkswirthschaftslehre, doch von jeher der Ansicht ge- wesen, daß durch den Untergang der alten Grundbesitzer der Staat selber zu Grunde gehe: „es scheint mir ganz simpel, weil ein anderer Staat daraus wird.“ Aber die bewilligte Summe reichte nicht von fern aus, obwohl sie fast den sechzehnten Theil der gesammten Staatsein- nahmen ausmachte; zudem mußte die große Creditanstalt der Provinz, die „Landschaft“, der die bedrängten Grundherren allesammt verschuldet waren, um jeden Preis vor dem Bankrott bewahrt werden, wenn man nicht das ganze Land dem Verderben preisgeben wollte. Daher befahl der König auf Schön’s Vorschlag (1824), die Unterstützungsgelder zwar zunächst zur Rettung der alten Grundherrengeschlechter zu verwenden; Noth der ostpreußischen Grundbesitzer. wenn es aber ganz unmöglich sei, eine Familie im Besitze zu erhalten, dann solle sie mit einer nothdürftigen Pension abgefunden und ihr Stamm- gut durch die Landschaft unter den Hammer gebracht werden. Schön’s Berichte an Schuckmann, 23. Aug., an den König, 6. Dec. 1824. Lottum, Cabinetsschreiben an Schön, 2. Juli 1825. Stägemann an Schulz, 13. Okt. 1809; dessen Promemoria über die ostpreußischen Grundbesitzer, Juni 1825. Mit dieser fast unbeschränkten Vollmacht schritt Schön ans Werk. Das Schicksal des altpreußischen Adels lag in seiner Hand. Abermals, und noch stürmischer, als vor Jahren bei der Vertheilung der ersten Kriegs- entschädigungsgelder, S. o. II. 250. drängte sich Alles um die Gunst des Beherrschers der Provinz. Er that sein Bestes, viele wackere Männer vom Landadel verdankten allein seiner Fürsorge die Erhaltung ihres Besitzes; wo er aber die Lage für hoffnungslos hielt, da ließ er die Landschaft uner- bittlich zur Subhastation schreiten. So geschah es, daß unter der Mit- wirkung dieser wohlwollenden Regierung die Grafen Schlieben, die Grafen Goltz und viele andere angesehene Adelsgeschlechter von Haus und Hof verjagt wurden — die meisten schuldlos, denn der letzte Grund ihrer Noth lag doch in den patriotischen Opfern der Kriegszeit. Hunderte von Landgütern wurden versteigert, einmal ihrer 218 fast zu gleicher Zeit; das unmäßige Angebot drückte die Preise so tief herab, daß die Landschaft selber nur durch Zuschüsse des Staates sich behaupten konnte. In man- chen Theilen der Provinz wechselte die volle Hälfte der großen Güter ihren Besitzer. Zu den Käswurm, Biehler, Reichenbach und den anderen Salzburger Exulanten, die sich bereits in die Reihen des Grundherren- standes emporgearbeitet hatten, trat mit einem male eine ganze Schaar bürgerlicher Rittergutsbesitzer hinzu, aus dem Lande selbst, aus Mecklen- burg, aus Bremen, Braunschweig, Sachsen: darunter viele tüchtige Männer, die hier ihr Capital zu 15 Procent anlegen konnten und bald mit der alten Aristokratie verwuchsen, aber auch manche rohe Abenteurer, welche niemals auf einen grünen Zweig kamen. Niemand hatte unter dieser socialen Umwälzung schmerzlicher zu leiden als der gestrenge Oberpräsident. Thränen des Dankes sah er fließen, doch auch mit Verwünschungen wurde er überhäuft. In den Nachbar- provinzen erzählte man allgemein, der fanatische Liberale habe sich ver- messen, die verfaulte Rasse des preußischen Adels durch ein neues kräf- tigeres Geschlecht zu verdrängen. Möglich immerhin, daß Schön in seiner Heftigkeit einmal eine solche Aeußerung herausgepoltert hat; allein seine Absicht war gerecht, er wollte den alten Geschlechtern retten was noch zu retten war, und nur die Dürftigkeit der Geldmittel zwang ihn zu einer Härte, die seinen Wünschen widersprach. Wie viel erfolgreicher hatte einst König Friedrich nach dem siebenjährigen Kriege für die „Conservirung“ III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. seines Grundadels gesorgt. Eine so durchgreifende Hilfe ließ sich aber jetzt nur noch ermöglichen, wenn man den Staatscredit in Anspruch nahm, und die Staatsschuld war geschlossen, ihre Vermehrung ohne die Zu- stimmung der Reichsstände unzulässig. So grell offenbarte sich wieder, daß die Monarchie ohne Reichsstände nur noch in einem Provisorium lebte: ruhigen Zeiten war sie gewachsen, jeder außerordentlichen Aufgabe stand sie rathlos gegenüber. — Mit diesen traurigen Wirren hatte der Finanzminister unmittelbar nichts zu schaffen, aber an dem Ertrage der Abgaben lernte er die Noth der Landwirthschaft nur zu gründlich kennen, obwohl der König bei allen seinen Unterstützungen streng den Grundsatz einhielt, daß auch dem Be- dürftigsten niemals ein Nachlaß an den Staatssteuern bewilligt werden dürfe. Um die Schwierigkeiten zu bemeistern, wollte Motz zunächst die Lage des Staatshaushalts genau übersehen und erneuerte daher seine alte Forderung, daß der Finanzminister in der Generalcontrole Sitz und Stimme haben müsse. Der König suchte nach seiner Gewohnheit zu ver- mitteln, weil er den verdienten alten Ladenberg nicht kränken mochte, und ordnete an, der Finanzminister solle im Falle der Meinungsverschieden- heit durch einen seiner Räthe mündlich mit dem Präsidenten der General- Controle unterhandeln. Cabinetsordre an Lottum und Motz, 22. Nov. 1825. Mit einer solchen Halbheit konnte sich Motz nicht zufrieden geben; denn zwischen den beiden coordinirten Behörden hatte sich längst ein tragikomischer Wettstreit des Amtseifers entsponnen, wie er nur in der preußischen Bureaukratie möglich ist. Die General- Controle suchte ihre Lebenskraft zu erweisen, indem sie den Etats zahl- lose lächerliche Monita zusetzte, zum Domänenetat allein 91, zum Forst- etat 146, und die Calculatoren des Finanzministeriums erwiderten natür- lich mit gleicher Münze. Das Gezänk ward so unerträglich, daß Motz sich entschloß den König um seine Entlassung zu bitten, wenn ihm seine berechtigte Forderung nicht gewährt würde. „Ich kann mich nicht dazu verstehen — schrieb er an Lottum — die Rolle zu übernehmen, welche Herr v. Klewiz viele Jahre zum Nachtheil der Finanzen des Staates er- tragen hat.“ Ein solches Abschiedsgesuch galt nach den Grundsätzen des alten Absolutismus als strafbarer Trotz, und Motz selber hielt für nöthig die Versicherung hinzuzufügen: „ich würde der Gnade des Königs mich selbst unwürdig erkennen, wenn ich in Eitelkeit und Thorheit befangen, mich auf anderem Wege in meiner Dienststelle zu conserviren bemüht sein wollte.“ Seit Stein im Frühjahr 1807 aus ähnlichem Anlaß ungnädig ent- lassen worden, hatte kein Minister mehr gewagt in diesem Tone zu reden; selbst Hardenberg hatte nur einmal, als er auf die Zustimmung des Königs sicher rechnen konnte, leise mit seinem Abgang gedroht. Friedrich Wilhelm Aufhebung der Generalcontrole. brauchte auch volle vier Monate, bis er dem neuen Minister sein selbst- bewußtes Auftreten ganz verzieh. Dann aber hatte er sich durch Lottum’s Vorträge von der Unhaltbarkeit des bestehenden Dualismus gründlich überzeugt, und da er seine bureaukratischen Hartköpfe kannte, so ging er nunmehr sogleich weit über die Vorschläge des Finanzministers selber hinaus. Am 8. April 1826 überraschte er diesen durch die willkommene Mittheilung: er denke die General-Controle ganz aufzuheben, ihre Ge- schäfte dem Finanzministerium zu übertragen. Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen und Ladenberg mußte sich wehmüthig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen. Motz’s Bericht an den König, 28. Nov. Motz an Lottum, 28., 30. Nov., 5., 10. Dec. 1825, 2. März 1826. Cabinetsordre an Lottum, 8. April. Ladenberg’s Eingabe an den König, 3. Mai 1826. Motz aber war jetzt endlich Herr der Lage, und die anderen Minister empfanden bald, daß er sich berech- tigt hielt, alle Gebiete der Verwaltung scharf zu überwachen. Der lang- same Altenstein mochte wohl Grund haben, sich über die Anmaßung des Finanzministers zu beschweren, denn umständliche Bedachtsamkeit reizte den stürmischen Mann leicht; Altenstein an Lottum, 20. Febr. 1828 ff. doch über seine Kargheit konnte Niemand klagen. Den Anforderungen der Kunst und Wissenschaft entsprach er, nach dem Maße der vorhandenen Mittel, sehr freigebig; als Kamptz ihn wegen der hohen Kosten der Revision des Landrechts befragte, erwiderte er nachdrücklich: für ein solches Werk muß in Preußen immer Rath ge- schafft werden. In jedem Zweige des Finanzwesens spürte man die rüstigen Hände des neuen Leiters. Durch eine gründliche Reform der Kassenverwaltung verschaffte er sich einen genauen Ueberblick über alle Bestände. Das Steuerwesen ließ er in den Händen Maassen’s, des Urhebers der neuen Zollgesetzgebung. Die Beiden galten in der Beamtenwelt als Neben- buhler, aber sie wurden Freunde. Maassen fügte sich gern der raschen Entschlossenheit des jüngeren Vorgesetzten, und dieser wußte wohl, was er der Umsicht und Sachkenntniß des Generalsteuerdirektors verdankte. „Alles mit Maassen,“ sagte er lächelnd, wenn ihn der besonnene Freund von einem übereilten Wagniß zurückgehalten hatte. Unter Maassen arbeitete der geistreiche Ludwig Kühne, Motz’s alter Freund von Erfurt her, der Schrecken aller Trägen und Mittelmäßigen; wie wußte er seine Leute in Athem zu halten, wenn er ihnen zurief: „Dummheit ist eine Gottesgabe, aber sie zu mißbrauchen ist schändlich!“ In den Provinzen war das Steuerwesen bisher von den Regierungen verwaltet worden; der König hatte indeß bald eingesehen, wie wenig das langsame Collegialsystem sich für diesen Zweig der Verwaltung eignet, und daher (1822) zunächst in den beiden westlichen Provinzen das ge- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. sammte Steuerwesen einem Provinzial-Steuerdirektor unterstellt. Diese Einrichtung bewährte sich vollständig und wurde durch Motz auch in den übrigen Provinzen eingeführt. Die neuen Behörden mußten nach Landes- brauch anfangs oft mit der Eifersucht der Regierungen kämpfen, Schön namentlich verstand seinem Steuerdirektor das Leben sauer zu machen; auch das Volk empfing sie mit Argwohn, denn der Name der Zöllner hatte einen bösen Klang, in den alten Provinzen dachte man noch mit Schrecken an die Regie-Direktoren des großen Königs. Doch bald lernte man die Pünktlichkeit und schlagfertige Raschheit der Steuerbehörden schätzen; am Rhein wurde der Steuerdirektor v. Schütz sogar ein volks- beliebter Mann. Jede tiefgreifende Steuerreform bedarf der Zeit, um ihren Werth zu erproben. Jetzt hatte die Geschäftswelt sich nach und nach an die neuen Abgaben gewöhnt, die Beamten Uebung und Sicherheit erlangt in den ungewohnten Formen. Auch der Schmuggel begann nach- zulassen. Etwa um das Jahr 1827 konnte die Reform als abgeschlossen und in den Volksgewohnheiten festgewurzelt gelten. Zu ihrer Ergänzung unternahm Motz die Neugestaltung der Do- mänenverwaltung, die unter dem Drucke der großen landwirthschaftlichen Krisis ganz in Verwirrung gerathen war. Der Minister selbst und der neue Direktor des Domänenwesens, Keßler, bereisten persönlich sämmtliche Domänen und Forsten der Monarchie, überall jubelnd empfangen von der Jägerei und den Pächtern, die es kaum fassen konnten, daß die Herren in Berlin sich endlich einmal ihrer Noth annahmen. Dann überwies Motz, um mit dem alten Jammer aufzuräumen, alle Rückstände einer besonderen Verwaltung und schloß für das gesammte Domanium neue, billigere Pachtverträge, welche streng eingehalten wurden, aber hunderte von Pächtern vor dem Untergange bewahrten. Mit der Veräußerung der Domänen verfuhr er sehr vorsichtig; nur in Westpreußen und Posen ließ er zahlreiche Vorwerke an deutsche Colonisten veräußern, „um einen selbständigen und der Regierung anhänglichen Bauernstand zu bilden.“ Das Beste blieb doch, daß man nun endlich wußte, woran man war. Nach kaum drei Jahren, am 30. Mai 1828 konnte Motz dem Monarchen berichten, daß statt des gefürchteten Deficits ein reiner Ueberschuß von 4, 4 Mill. erzielt worden sei, der sich nach Eingang der Rückstände auf 7, 8 Mill. steigern müsse; 3, 245 Mill. waren bereits baar an den Staats- schatz abgeführt, 1, 172 Mill. zu außerordentlichen Ausgaben verwendet. Dankbar gestand er zu, ohne die großen unter seinem Vorgänger voll- zogenen Reformen würde er nicht im Stande sein dem Könige so er- freuliche Ergebnisse vorzulegen; aber er durfte sich sagen, nur er habe vermocht die Ernte dieser Saaten einzuheimsen, und er fühlte sich bereits so sicher, daß er eine mäßige Verminderung der Klassensteuer vorzuschlagen wagte: die Steuerpflichtigkeit sollte fortan zwei Jahre später als bisher, erst mit dem sechzehnten Lebensjahre beginnen. Auch fernerhin, so schloß Beseitigung des Deficits. Beuth. der von L. Kühne entworfene Bericht, werden die Grundsätze der Finanz- verwaltung bleiben: „Sparsamkeit und Ordnung in den gewöhnlichen Aus- gaben; Bereithaltung der Kräfte, welche der Friede gewährt hat, für die Zeit des ersten Krieges; Aufrechterhaltung des Credits durch Pünktlich- keit; Verwendung eines Theiles der Ueberschüsse als werbendes Capital für die Zukunft für den Gewerbfleiß.“ Motz, Verwaltungsbericht des Finanzministeriums f. d. J. 1825—27, mit Begleitschreiben v. 30. Mai 1828. — Seitdem war Motz der Achtung des Königs sicher. Bei Hofe be- trachtete man ihn als einen Emporkömmling, da sein altes hessisches Adelsgeschlecht im preußischen Dienste neu war. Die Partei Wittgenstein’s witterte bald den Liberalismus des Ministers heraus; Lottum aber und die anderen Anhänger der unbedingten Sparsamkeit tadelten seinen Leicht- sinn, weil er mit den steigenden Einnahmen auch das knappe Ausgaben- Budget allmählich, um etwa 900,000 Thlr., erhöhte. Wagten sich solche Vorwürfe aus dem Dunkel heraus, dann rechtfertigte er sich stets frei- müthig vor dem Könige selbst, denn ohne das Vertrauen des Monarchen könne der Finanzminister als Aufseher der gesammten inneren Verwaltung nicht bestehen. Motz an Lottum, 13. März 1830. Die Verkehrspolitik lag jetzt ganz in seiner Hand. Das bisher vom Grafen Bülow verwaltete Handelsministerium war seit 1825 aufgehoben, und mit Beuth, dem Chef der neugegründeten Ministerialabtheilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen, stand Motz auf dem besten Fuße. Wie fühlte er sich glücklich, mit diesem genialen Techniker zusammenzuarbeiten, der so sicher wußte, daß eine völlig verwandelte Zeit, eine neue Epoche der Entdeckungen und Erfindungen gekommen sei, und so zukunftsfroh auf dem Strome dieses großen Jahrhunderts daherschwamm. „Nicht nach Rittern oder Pfaffen oder Räubern steht mein Sinn: — schrieb Beuth einmal in seiner lustigen Weise — nach den Spinnern, nach den Webern, die erfindungsreich erschaffen, im Genuß von Millionen, auf den Hügeln ihres Landes Villen bauen, Künste üben, gastfrei sind.“ Zu dieser Höhe des Schaffens und des Genießens, die er den Briten be- neidete, wollte er auch sein Deutschland aufsteigen sehen; doch bei aller Bewunderung für die himmelan ragenden „Obelisken“ der englischen Fabrikstädte fühlte er sich stolz als Sohn einer menschlicheren, weither- zigeren, geistig freieren Nation und sprach mit überlegener Ironie von der unheilbaren Beschränktheit des Inselvolks. Die prosaische Unschönheit der modernen Großindustrie verletzte ihn kaum weniger als seinen Herzens- freund Schinkel, und als sie selbander 1826 England durchreisten, be- gegneten sich Beide in dem Gedanken: ihr Volk solle dereinst noch lernen den Stoff ebenso vollständig zu beherrschen wie die Briten, aber sich auch die Feinheit des Formensinnes, die Jenen fehlte, erringen. III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Mannichfache Anzeichen verkündeten schon, daß die Deutschen, zuerst die Preußen, aus der trostlosen Verarmung der Kriegsjahre wieder aufzu- steigen begannen. Ueber alle Erwartung hob sich der Verkehr, seit Preußen den Ausbau seines Straßennetzes ernstlich in Angriff nahm. In den kurzen fünf Jahren der Verwaltung Motz’s wurden 285 Meilen neuer Chausseen vollendet, 141 begonnen — darunter die kostspieligen und schwierigen Straßen durch die schlesischen und westphälischen Gebirge, durch die Werder des Weichselthals, durch die sumpfigen Niederungen um Magde- burg und Merseburg, denn gerade in diesen unwegsamen Gegenden war das Verkehrsbedürfniß am stärksten. Manchen Landstrichen des entlegenen Ostens brachten die neuen Straßen ein ganz verändertes Leben; in der Tucheler Heide konnte man des Räuberwesens jetzt erst Herr werden, und der Urheber des Baues, Schön verdiente wohl, daß die dankbaren Um- wohner ihm mitten im Walde ein Denkmal setzten. Im Jahre 1831 besaß der Staat 1147 Meilen Steinstraßen, mehr denn doppelt so viel als im Jahre 1816. Von den 39½ Mill. Thlr., welche der König in den Jahren 1820—34 für außerordentliche Bauten, Meliorationen und Kunstwerke ausgeben ließ, wurden 11, 6 Mill. für die Chausseen verwendet. Uebersicht der Ausgaben für außerordentliche Bauten ꝛc. 1820—34. Zusammen- gestellt im k. Geh. Cabinet 1835. Und der Generalpostmeister verstand die Straßen zu verwerthen. Nagler’s Posten erregten den Neid der Nachbarn und griffen schon vielfach in das verzinkte und verzackte Gebiet der Kleinstaaten hinein. Wie der preußische Thaler überall seinen günstigen Kurs behauptete, obgleich Nassau und andere Kleinstaaten sich redlich bemühten, ihn durch landesfürstliche Verordnungen um einige Kreuzer unter seinen Handelswerth herabzu- drücken, so konnte man sich auch die unheimlichen Postillone mit dem Orangekragen nicht ganz vom Leibe halten. In den Städten Thüringens strömte das Volk zusammen um den königlichen Eilwagen zu bewundern, der seit 1825 zweimal wöchentlich den Tag und die Nacht hindurch zwi- schen Berlin und Frankfurt fuhr. Die Einnahmen der Post stiegen in sieben Jahren, bis 1830, von 2, 9 auf mehr als 4 Mill. Thlr. Die Zahl der Briefe wuchs, denn bald nach den Binnenzöllen war folgerecht auch (1824) das Binnenporto beseitigt worden mitsammt allen den geheimnißvollen Zuschlagstaxen der guten alten Zeit. Die Gebühren wurden jetzt einfach nach der Entfernung erhoben. Sie blieben noch recht hoch (1—5 Sgr. für die Entfernungen unter 30 Meilen, und dann für je 10 Meilen mehr 1 Sgr. Zuschlag); aber die Preußen wußten jetzt doch mindestens Bescheid, während es in den Kleinstaaten noch täglich vorkam, daß etwa ein Brief von Bremen nach Stuttgart theurer bezahlt werden mußte, als ein Brief von Stuttgart nach Bremen. Und schon begann die Wunderkraft des Dampfes sich auch im deut- Aufschwung des Verkehrs. schen Verkehre zu regen. Bremen und Hamburg besaßen bereits mehrere Seedampfer. Dann wurde auf der Ostsee ein regelmäßiger Postdampfer- dienst eröffnet und nach wiederholten vergeblichen Versuchen auch die erste deutsche Flußdampfschifffahrt auf der Oder eingerichtet. Zur selben Zeit (1822) sendete eine holländische Gesellschaft den Dampfer „der Nieder- länder“ zum grenzenlosen Erstaunen der Uferbewohner nach Köln hinauf. Drei Jahre später trat in Köln die erste deutsche Rheinschifffahrtsgesell- schaft zusammen. Ihre drei Dampfer befuhren den Strom von Rotter- dam bis Mainz, bald bis nach Mannheim, und beförderten im Jahre 1830 schon an 53,000 Reisende. Die gesammte Einnahme belief sich auf wenig mehr als 200,000 Thlr., doch bereits war in Ruhrort eine Dampf- schiffswerft im Bau, die Rheinschiffer ahnten schon das nahende Ver- derben. Wie üppig hatten noch zu Anfang des Jahrhunderts die Rotter- damer Beurtschiffer tagelang im heiligen Köln geschlemmt, wenn ihre schweren Schiffe nach sechswöchentlicher Fahrt, von zwanzig Pferden ge- zogen, im Hafen angelangt waren. Damals warf der Centner Kaffee 1 Thlr. 40 Stüber Fracht ab, jetzt fiel die Fracht auf 75 Centimes; unerbittlich bewährte sich das Naturgesetz der modernen Volkswirthschaft, das den Handel zwingt, kleinen Gewinn durch raschen Umsatz zu mehren. Noch größere Umwälzungen waren im Anzuge. Im Jahre 1825 wurde die erste Lokomotiv-Eisenbahn Europas, die kleine Strecke von Stockton nach Darlington eröffnet, und da und dort wagte schon ein Vorwitziger die Frage, ob nicht auch Deutschland sich die neue Erfindung zu nutze machen solle; denn trotz allen Verbesserungen der jüngsten Jahre genügten die vorhandenen Verkehrswege längst nicht mehr, bei Gleiwitz im oberschle- sischen Bergwerksbezirke lagen hunderttausende von Centnern Steinkohlen oft ein halbes Jahr hindurch müßig in den Kanalschiffen, wenn der Wasserstand der Oder niedrig war. Indeß solche Stimmen blieben ver- einzelt; die große Mehrzahl wollte sich in den alten Gewohnheiten nicht stören lassen, die Kaufherren und Fabrikanten dachten kaum anders als die kleinen Krämer. Als in Leipzig 1829 der Plan einer Eisenbahn nach der Unterelbe zuerst besprochen wurde, da traten die Aeltesten der Magde- burger Kaufmannschaft zusammen und verwarfen den Plan einstimmig, da die Bahn nur den Eigenhandel Magdeburgs nach Leipzig locken würde. Unter den Wenigen, welche die Macht der großen Neuerung ahnten, war auch Motz. Er schlug schon im Jahre 1828 dem Könige vor, durch eine Eisenbahn von Minden nach Lippstadt die Weser mit der schiffbaren Lippe zu verbinden und also den gesammten Handelsverkehr zwischen Bremen und Süddeutschland durch preußisches Gebiet zu leiten. In dem oben erwähnten Hauptbericht über die Finanzverwaltung vom Mai 1828. Gegen das Ende der zwanziger Jahre hatte der Landbau die ver- heerenden Wirkungen der großen Krisis leidlich verwunden, und ein Jahr- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 30 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. zehnt nach dem Erlaß des Zollgesetzes konnte Geheimrath Ferber seine „Beiträge zur Kenntniß der preußischen Monarchie“ herausgeben, die auf allen Gebieten der Erzeugung und Verzehrung ein stetig anhaltendes Steigen nachwiesen. Die skeptische Statistik unserer Tage ist freilich über manche rosige Schilderung, welche einst Ferber und nach ihm Dieterici ent- warfen, längst zur Tagesordnung übergegangen. Die glänzenden Zahlen, welche die Vermehrung des Consums von Fleisch und Getreide zeigen sollten, entbehrten offenbar der Beweiskraft, da man den Umfang der landwirthschaftlichen Production nicht mit voller Sicherheit kannte. Etwas sicherer ließ sich die anhaltende Besserung an der Consumtion der Colonial- waaren nachweisen: so wurden an Kaffee im Jahre 1804 nur 0, 75 Pfd., 1822 bereits 1, 22 und 1838 schon 2, 20 Pfd. auf den Kopf der Bevölke- rung verzehrt, wobei allerdings die Verringerung des Schmuggels mit in Anschlag kam. Auch die Verzehrung des Tabaks stieg beträchtlich; seit 1820 etwa begann der leichtfertige „Cigarro“ immer zuversichtlicher neben der ehrenfesten Pfeife aufzutreten. Die Dichtigkeit der Bevölkerung auf der Geviertmeile wuchs in den Jahren 1816—31 von 2006 auf 2521 Köpfe. Nach einer annähernd richtigen Schätzung betrug der Gesammt- werth der Ein-, Aus- und Durchfuhr im Jahre 1796 gegen 105 Mill. Thaler, im Jahre 1828 die Einfuhr allein 106, die Ausfuhr 85, die Durchfuhr 104 Mill. Thlr. Die Zahl der Handeltreibenden stieg in den ersten sechs Jahren nach dem Erscheinen des Zollgesetzes von etwa siebzig auf zweiundachtzigtausend; die Gewerbesteuer brachte 1824 einen Ertrag von 1, 6 Mill., 1830 schon 2, 1 Mill. Thlr. Einzelne große Industrieplätze, vornehmlich Berlin, Aachen, Elberfeld und Barmen, nahmen einen über- raschenden Aufschwung, weniger in Folge des Zollschutzes, als vielmehr, weil ihren Producten ein weites freies Marktgebiet eröffnet war. Die Einfuhr der zur Verarbeitung bestimmten Baumwollengarne stieg in sieben Jahren (1823—29) von 51,000 auf fast 112,000 Ctr. Die Summe der auf den preußischen Messen umgesetzten ausländischen Waaren verdoppelte sich im Laufe der zwanziger Jahre. Vielverheißend war vor Allem der Aufschwung des Bergbaus; die Steinkohlenabfuhr bei Ruhrort bewältigte im Jahre 1831 schon 5½ Mill. Ctr., mehr denn doppelt so viel als in dem ersten Friedensjahre. Auch das bisher den Deutschen noch fast unbe- kannte Gewerbe der Maschinenbauer fing an sich in Preußen einzubürgern. Um die Mitte der zwanziger Jahre siedelte James Cockerill aus der Wunderschöpfung seines Vaters, den Werken von Seraing, nach Aachen über und suchte die Erfindungen der englischen Maschinenfabrikation auf dem deutschen Markte zu verwerthen. In Berlin beschäftigten die Maschinen- fabriken von Hummel, Freund, Egells (1830) etwa 500 Arbeiter. Den besten Kunden für ihre Dampfmaschinen fanden sie vorerst noch an der königlichen Bergwerks- und Kanalverwaltung; die Privatindustrie bediente sich des Dampfes fast nur in den Spinnereien, seit Kurzem auch in den Beuth und die Gewerbeschulen. neuen Kartoffelbrennereien, die seit 1820 aufkamen und nach einigen Jahren unglücklicher Versuche endlich die alte Getreidebrennerei vollständig verdrängten. In diesen ersten Entwicklungsjahren des deutschen Großgewerbes war die Wirksamkeit der technischen Lehranstalten stärker als heutzutage, wo die industriellen Bildungsmittel gleichsam auf der Straße liegen. Das neue von Beuth unmittelbar geleitete Berliner Gewerbe-Institut wurde eine Pflanzschule von tüchtigen Baumeistern, Ingenieuren, Fabrikanten. Dort lehrte der Schwabe Mauch, der geschmackvolle Zeichner, der auch an dem Prachtwerke Beuth’s und Schinkel’s, den „Vorbildern für Fabri- kanten und Handwerker“, fleißig mithalf. In demselben Jahre, da dies Institut eröffnet wurde (1821) stiftete Beuth den Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes, der bald in Breslau und anderen Industrieplätzen Nachahmung fand. Mit allen Großindustriellen des Landes stand der rastlose Dränger und Treiber in freundlichem Verkehr; sie alle, der Stein- gutfabrikant Bachmann in Mettlach an der Saar so gut wie die Direction der Königshütte in Oberschlesien, empfingen von ihm Rathschläge, Nach- richten, Modelle, und nie war er froher, als wenn er durch einen tech- nischen Fortschritt zugleich die Veredlung des Geschmacks fördern konnte. Beuth wußte längst, daß der classische Unterricht der Gymnasien nicht mehr genügte um die künftigen Gewerbtreibenden für die so mächtig gesteigerten Aufgaben des modernen Verkehrs auszurüsten. Auch die mannichfachen Vorbildungsanstalten für technische Berufe, die schon seit dem Anfang des achtzehnten Jahrhunderts unter verschiedenen Namen be- standen, reichten nicht mehr aus. Seit dem Jahre 1824 etwa ward dem Mangel abgeholfen durch die Einrichtung von Gewerbeschulen, die von der classischen Bildung ganz absahen und den Unterricht auf Mathematik, Naturwissenschaft, Zeichnen, moderne Sprachen beschränkten. Das Unter- richtsministerium zeigte sich diesen, von Motz eifrig beförderten Unterneh- mungen sehr ungünstig. Süvern und die anderen philologisch geschulten Räthe Altenstein’s wollten sich nicht trennen von dem Idealbilde der Ein- heitsschule, das in der Mannichfaltigkeit der modernen Volkswirthschaft weder erreichbar noch nöthig ist, da die großen gemeinsamen Interessen der bürgerlichen Gesellschaft die Stände doch immer wieder zusammenführen. Die Magistrate der großen Städte aber konnten sich den gebieterischen Anforderungen des praktischen Lebens nicht entziehen. Voran ging Berlin. Dort bewirkte Bürgermeister Bärensprung (1824), nicht ohne despotische Eigenmächtigkeit, die Eröffnung einer Gewerbeschule, die unter der Leitung des wackeren Polyhistors Klöden kräftig gedieh und verwandten Anstalten in Breslau, Stettin, Elberfeld zum Vorbilde diente. Bald war keine Provinz mehr ohne Gewerb- und Realschulen; in Oberschlesien wurden auf Beuth’s Andringen ihrer drei zu gleicher Zeit eröffnet. So entstand eine neue Form deutscher Bildung, minder geistvoll als die classische, aber 30* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. tief begründet in den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft und reich an eigenthümlichen sittlichen Kräften: denn die Mathematik duldet keine Lücke des Fleißes, sie erweckt dem Schüler frühe schon den frohen Glauben, daß der Mensch absolute Wahrheiten zu finden vermag, und die meisten der technisch gebildeten jungen Leute gingen ins Leben mit einer dreisten Zuversicht, welche das Gymnasium seinen Schülern nicht immer verleiht, sie fühlten sich stolz an der Spitze der Civilisation zu schreiten. Diese realistische Bildung blieb gesund und wohlberechtigt, so lange sie bescheiden ihre Schranken einhielt und noch nicht den anmaßenden Anspruch erhob, die Universitäten und Gymnasien von der freien Höhe ihrer classisch-histo- rischen Weltanschauung herabzustürzen. Alexander Humboldt und der Königsberger Astronom Bessel begrüßten die Wandlung mit Freuden. Goethe aber schrieb befriedigt, als er Klöden’s erstes Programm empfing: diese Schrift „belehrt uns von der umfassenden Sorgfalt, womit der preu- ßische Staat sich gegen die unaufhaltsam fortstrebende Technik unserer Nachbarn ins Gleichgewicht zu stellen trachtet.“ Keck und fröhlich äußerte sich der Lebensmuth dieses neuen Geschlechts, wenn Beuth im Gewerbevereine „seine Leibgarde“ um sich versammelte, wie der Kronprinz sie nannte. Da war Egells, der Lehrer Borsig’s, und Feilner, der den Norddeutschen ihren unentbehrlichen Hausfreund, den großen weißglasirten Ofen schenkte; der Vergolder Hossauer, der die plat- tirten Metallwaaren nach Deutschland brachte, und viele andere auf- strebende technische Talente, allesammt sehr anspruchslos nach unseren Begriffen, aber voll thatkräftiger Schaffenslust und im Grunde glücklicher als die reicheren Nachkommen. Denn noch war die Welt nicht vertheilt, das Massenelend und die erdrückende Uebermacht des großen Capitals kaum bemerkbar; weit leichter als heutzutage konnte ein armer Klempner- gesell wie Hossauer durch die Kraft seines Kopfes und seiner fleißigen Hände zu glänzendem Reichthum gelangen. Ohne die feste Ueberzeugung, daß die Welt dem Tüchtigen gehöre, hätte dies verarmte Geschlecht nie vermocht den Cyclopen unserer heutigen Fabriken ihre Essen anzuzünden. Am langsamsten erholte sich die Rhederei von den Schlägen des Krieges. Die Handelsflotte hatte im Kriege von 1806 durch die Eng- länder schwere Verluste erlitten, und als Neuvorpommern an Preußen fiel, behielten viele der dortigen Schiffe die schwedische Flagge bei, weil sie einigen Schutz gegen die Barbaresken bot. Im Jahre 1820 besaß Preußen nur noch 705 meist alte und baufällige Schiffe mit 72,435 Last Trag- fähigkeit; vor den Kriegen hatte man an der Küste von Barth bis Memel ihrer 1102 gezählt. Während der letzten Kriegsjahre war die preußische Flagge von der hohen See fast verschwunden; jetzt galt es ihren tief ge- schädigten Ruf herzustellen, einen Stamm von tüchtigen Seeleuten zu er- ziehen. Dies gelang der neu gegründeten Navigationsschule in Danzig und den Schifffahrts-Elementarschulen von Memel, Pillau, Stettin, Schifffahrtsvertrag mit England. Stralsund. Statt der unbrauchbaren alten Schiffe wurden neue gebaut, in geringerer Zahl, aber stärker und von größerer Tragfähigkeit; im Jahre 1830 zählte die Handelsflotte wieder 643 gute Schiffe mit 75,079 Last. Immerhin blieb der Fortschritt sehr mühsam; von dem Schiffsverkehr der preußischen Häfen kam (1828) nur die Hälfte auf die heimische Flagge, mehr als ein Viertel der aus- und eingehenden Schiffe war englisch. — So erfreulich dies langsame Erstarken war, Motz wußte wohl, daß sein Staat weit Größeres leisten könnte, wenn er nur nicht überall durch die mißgünstige Handelspolitik seiner zahllosen Nachbarn gehemmt würde. Noch am günstigsten gestaltete sich, nach einigen Jahren der Feindseligkeit, das Verhältniß zu England. Da das Inselreich an der Navigationsakte Cromwell’s hartnäckig festhielt und der Danziger Handel unter den eng- lischen Schifffahrtsabgaben fast erlag, so griff Preußen zu Retorsionen und belegte (20. Juni 1822) die Schiffe aller Nationen, welche nicht volle Gegenseitigkeit gewährten, mit einem hohen Flaggengelde. Auf die Be- schwerde des englischen Hofes gab man die kühle Antwort, in diese häus- liche Angelegenheit habe sich das Ausland nicht zu mischen. Der preu- ßische Gesandte erklärte: nach der Ansicht seines königlichen Herrn seien gegenseitige Handelsbeschränkungen nur gegenseitiges Unrecht; Preußens Politik gehe dahin, gegenseitige Erleichterungen an die Stelle der Be- schränkungen zu setzen; jedoch der König verlange Reciprocität und werde im Nothfall die Flaggengelder noch erhöhen. Huskisson, der Präsident des Handelsamtes, bekannte, daß er der Sprache der Billigkeit nichts ent- gegen zu setzen wisse. Er sah, was auf dem Spiele stand; die englische Ausfuhr nach Preußen erreichte bereits einen Werth von mindestens 7 Mill. £., während Preußen kaum halb so viel nach England ausführte. Das entschlossene Auftreten des Berliner Hofes bot dem klugen Manne die erwünschte Handhabe, eine Reform der englischen Handelspolitik zu ver- suchen. Wohl regte sich im Parlamente wieder der altenglische unwissende Hochmuth; acht Jahre nachdem die Preußen das Heer Wellington’s bei Waterloo gerettet hatten, nannte ein Redner das preußische Flaggengelder- gesetz „den anmaßenden Machtspruch eines kleinen deutschen Fürsten.“ Huskisson selber ahnte kaum, welche Macht der preußische Staat in seinem Inneren barg; er meinte herablassend, es stehe der Würde Englands übel an, gegen den Schwachen ein anderes Recht als gegen den Starken anzu- wenden. Der anmaßende kleine deutsche Fürst setzte endlich seinen Willen durch. Das Parlament gab der Krone Vollmacht zu Reciprocitäts-Ver- trägen, und am 2. April 1824 ward zuerst mit Preußen ein Schifffahrts- vertrag abgeschlossen, welcher die Flaggen beider Theile vollkommen gleich- stellte. Zwei Jahre darauf wurde diese Vergünstigung, welche England in Europa bisher nur seinem Schützling Portugal zugestanden hatte, auch dem preußischen Handel mit den Kolonien gewährt. Nachher folgten in langer Reihe ähnliche Verträge mit anderen Handelsvölkern, die Naviga- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. tionsakte brach allmählich zusammen. Zum ersten male seit der Her- stellung des Weltfriedens war ein wirksamer Schlag gefallen wider das alte Bollwerk der britischen Seeherrschaft. Jahrzehnte vergingen, ohne daß, wie vordem so oft, britische Breitseiten donnerten für die Verthei- digung von Handelsvorrechten. England suchte fortan was in Europa verloren war durch die Ausbreitung seines transatlantischen Handelsge- bietes einzubringen. Jener Sieg der freien handelspolitischen Ideen, worauf die Urheber des preußischen Zollgesetzes gehofft, fing an, sehr langsam frei- lich, ins Leben zu treten. In den Parlamentsdebatten der nächsten Jahre verwiesen die Freihändler gern auf die preußischen und die französischen Einfuhrtabellen, um den Segen der Freiheit, die lähmende Wirkung des Zwanges zu zeigen, und Huskisson erklärte: ich hoffe, der Tag wird kommen, da der Tarif dieses Landes ebenso frei sein wird wie der preußische. Weit schwerer hielt es mit der holländischen Handelspolitik sich zu verständigen. Das der Wiener Congreßakte beigelegte Rheinschifffahrts- reglement bestimmte in unzweideutigen Worten, daß die Schifffahrt zwischen Basel und den Mündungen des Stromes allein den vertragsmäßigen Schifffahrtsabgaben unterliegen solle; selbst ein Krieg zwischen den Rhein- uferstaaten dürfe daran nichts ändern. Doch schamloser ward niemals ein Vertrag gebrochen. Selbst nach allen den Proben gehässiger Habgier, welche Hollands Krämerpolitik in vergangenen Jahrhunderten ihren Nach- barn gegeben, gerieth die deutsche Welt doch in Verwunderung, als dieser durch unser Blut wiederhergestellte Staat alsbald an seinen Rheinarmen, die unter Napoleon frei gewesen, mehrere Zollstellen errichtete, die durch- gehenden Waaren mit Durchfuhrzöllen belegte, einzelne Waarenklassen sogar gänzlich verbot, so daß die Transportkosten auf der niederländischen Stromstrecke sich ungefähr dreizehnmal höher stellten als auf einer preu- ßischen Strecke von gleicher Länge. Die Feder, die den Vertrag unter- zeichnet, war noch kaum trocken. Schon auf der ersten Conferenz der Rheinuferstaaten, die im Jahre 1816 zu Mainz zusammentrat, zeigte Holland den bösesten Willen; durch seine Schuld blieben diese Rheinschiff- fahrtsconferenzen viele Jahre hindurch ebenso unfruchtbar wie weiland die Schifffahrts-Kapitel der vier rheinischen Kurfürsten. Mit vollendeter Frivolität erklärte das Haager Cabinet: unter dem Rhein sei offenbar nur der alte Rhein zu verstehen, jener versandete Fluß- arm, der bei Leyden und Katwyk mühselig die See erreicht; die Schifffahrt auf den großen Mündungen des Stromes unterliege den Seezöllen; man frage nur bei Hannover an, das ja auch seinen Stader Seezoll erhebe; und wo stehe denn geschrieben, daß der Rhein frei sei jusque dans la mer? — nur jusqu’à la mer sage der Pariser Friedenvertrag. Die Mahnungen des Veroneser Congresses blieben fruchtlos; auf eine Vorstel- lung des englischen Cabinets verweigerte man im Haag jede Erklärung. Als Oesterreich den König der Niederlande an die Wohlthaten erinnerte, Jusqu’à la mer. die er den europäischen Mächten zu danken habe, gab der Haager Hof die hochtrabende Antwort: die Souveränität des Königs dankt er, nächst der Vorsehung, dem Blute und dem Ruhme seiner Vorfahren, der Wahl und dem Vertrauen eines freien Volkes. Holland ist zur Noth bereit, die Waal als Rheinmündung gelten zu lassen; aber die Waal endet bei Gorkum — neunzehn Stunden vom Meere entfernt! „Die Meeresarme, welche den Zwischenraum zwischen dieser Mündung und dem Meere aus- füllen, können in keiner Beziehung mit dem genannten Flusse gleichgestellt werden.“ Denkschrift des niederländ. Min. d. a. A., 12. April 1826. Schon der Wortlaut dieser Sophisterei stellte es außer Zweifel, daß Holland nicht in gutem Glauben handelte. Bald nachher, wie zur Abwechslung, versicherten die Niederlande, nur der Leck sei als die Fort- setzung des Rheines anzusehen; und im Jahre 1827 erklärten sie sich gar bereit, auf ihre „Seerechte“ zu verzichten, wenn ihnen ein zollfreier Handelsweg von Lüttich nach Aachen eröffnet würde. Ganz Deutschland stimmte ein, als George Canning den Holländern zurief: In matters of commerce the fault of the Dutch Is giving too little and asking too much. Nach der niederländischen Auslegung war nicht der Rhein frei für die deutschen und die anderen Uferstaaten, sondern der deutsche Rhein war frei für Holländer, Franzosen und Schweizer. Der Tuilerienhof unterstützte den holländischen Vertragsbruch aus freundnachbarlicher Berechnung; man hoffte in Paris: wenn der Rhein veröde, so werde der Verkehr zwischen Oberdeutschland und der See sich durch Frankreichs schöne Kanäle nach Havre ziehen. Der vereinte Widerstand der beiden bösen Nachbarn schien lange unüberwindlich. Viele Städte des Rheingebiets begannen schon ihre Colonialwaaren über Bremen oder Hamburg zu beziehen; die deutsche Presse besprach in vollem Ernste den ungeheuerlichen Plan, Lippe und Ems durch einen Kanal zu verbinden und also über Emden die hollän- dischen Zollstellen zu umgehen. Da trat Preußen für Deutschlands Rechte ein. Der Berliner Hof erkannte sogleich, daß der holländischen Bosheit nur durch fühlbare Re- torsionen beizukommen sei. Er forderte die vollständige Befreiung des Leck und der Waal bis in die See und erklärte: der Kölner Rheinstapel wird so lange fortbestehen bis Holland seine Verpflichtungen erfüllt hat; Preußen ist jederzeit bereit, dies Umschlagsrecht, den Wiener Verträgen ge- mäß, aufzuheben, hält es aber vorläufig fest als das einzig mögliche Unter- handlungsmittel gegen Holland. Diese Erklärung wurde in zahlreichen diplomatischen Aktenstücken, auch in den amtlichen Artikeln der Staats- zeitung bündig wiederholt. Der König ist fest entschlossen, sagte Witzleben dem badischen Gesandten, in dieser Sache keinen Schritt breit nachzu- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. geben; wir wissen, daß unsere Rheinstädte durch die Aufhebung des Stapels anfangs leiden werden, doch wir hoffen auf die Zunahme des gesammten Rheinhandels und werden auf jede Gefahr unsere Vertragspflicht erfüllen, sobald Holland der seinen nachkommt. Frankenberg’s Bericht, 6. Dec. 1826. Die Frage war um so wichtiger, da die Wasserwege noch eine große Ueberlegenheit gegenüber dem kost- spielig langsamen Landhandel behaupteten; geschah es doch, daß schwere Geschütze vom Rhein nach Pommern zur See befördert wurden und die Fracht, trotz der holländischen Durchfuhrzölle, billiger zu stehen kam als der Landtransport. Das Berliner Cabinet hoffte auf die Unterstützung aller deutschen Rheinuferstaaten. Aber nur Hessen stimmte von Haus aus dem ent- schlossenen Vorgehen Preußens bei; der kluge du Thil fühlte, daß Preußen hier „auf dem Wege war, der dem Interesse Deutschlands entsprach.“ du Thil an Motz, 28. Febr. 1828. Etwas später schloß sich auch Baiern an. Nassau dagegen hielt sich zu den oranischen Vettern, nach der alten Gewohnheit des herzoglichen Hauses. Baden zeigte lange eine sehr schwächliche Haltung, klagte bitter über Preu- ßens Härte, vertheidigte mehrmals die unehrlichen Vergleichsvorschläge der Niederländer. Die liberale Welt erging sich wieder in der gewohnten sittlichen Entrüstung, verfluchte Holland und Preußen in einem Athem als die Bedränger des Rheinstroms. Dazu der Neid der Oberländer gegen das aufstrebende Köln. Ueberdies haderten die süddeutschen Staaten nachbarlich unter einander: Mannheim klagte über den Mainzer, Württem- berg über den Mannheimer Stapel, Mainz über den badischen Neckar- zoll. Einmal ersann sich Berstett einen sauberen Kriegsplan: Baden wollte sich von Württemberg beim Bundestage wegen des Mannheimer Stapels verklagen lassen, dann sollten beide Cabinette gemeinsam alle Schuld auf das Kölner Stapelrecht schieben und also das Signal geben zu einem allgemeinen Angriff auf Preußen. Dies bundespolitische Meister- stück kam jedoch leider nicht zur Ausführung, da der Plan vor der Zeit verrathen wurde. Blittersdorff’s Bericht, 20. Sept. 1821. Ein Jahrzehnt verging, bis diese zankenden Kleinstaaten endlich be- griffen, das drückende Kölner Umschlagsrecht sei das einzige Mittel, um den bösen Willen der Holländer zu brechen. Baden gestand reumüthig seinen Irrthum ein. „Wir verehren dankbar Preußens Arbeit für die vollkommene Befreiung des Rheines — ließ Großherzog Ludwig an Fran- kenberg schreiben. Nur die Noth hat uns bisher zu bedingungsweisen Vergleichsvorschlägen bewogen. Jetzt werden wir um so weniger dem jenseitigen Interesse abstehen, als es das allgemeine geworden ist.“ Noch wärmer sprach später Berstett den Dank seines Hofes aus „für das von Die Rheinschifffahrtsakte. Der Sundzoll. Preußen so kraftvoll festgehaltene Princip, dessen Gewinn nun der ge- sammten Schifffahrt zu Theil wird.“ Weisung an Frankenberg, 16. Mai 1826; Berstett an Frankenberg, 16. Okt. 1829. Selbst Frankreich bekehrte sich, gab die Hoffnung auf, den Rheinhandel nach Havre abzuleiten. So führte Preußen endlich alle Rheinuferstaaten gegen Holland und Nassau ins Feld. Die Niederlande begannen mürbe zu werden, sie fühlten, daß Preußen den Kampf länger aushalten könne als sie selber. Die großen Mächte erließen neue dringende Mahnungen nach dem Haag; Rußland vornehmlich erwies sich auch in diesem Streite als ein treuer Bundesgenosse Preußens, hielt dem oranischen Hause ernstlich den uner- hörten Vertragsbruch vor. Motz aber setzte noch einmal alle Hebel ein und erreichte im Frühjahr 1829, daß Holland nachgab. Frankenberg’s Bericht, 29. Juni 1829. Im August legten die beiden nunmehr versöhnten Höfe der Mainzer Rheinschifffahrts- conferenz ihre gemeinsamen Anträge vor, und so kam endlich, nach sechzehn- jährigem Federkriege, die Rheinschifffahrtsconvention vom 31. März 1831 zu Stande, wesentlich gefördert durch die energische Thätigkeit des preu- ßischen Präsidenten Delius. Der Rhein war frei „bis in die See“; Leck und Waal, die beiden mächtigen Mündungen bei Rotterdam und Hel- voetsluis wurden der freien Schifffahrt geöffnet, und sofort hob Preußen den Kölner Stapel auf. Noch blieb viel zu wünschen übrig für den deut- schen Strom; wirksame Aufsicht über ihre Strombauten wollten die kleinen Uferstaaten keinenfalls ertragen. Doch eine wesentliche Erleichterung des Verkehrs war durch Preußens Festigkeit allerdings errungen — und zu- gleich der Beweis erbracht, daß die Kleinstaaten nachhaltigen Schutz ihrer Interessen nur in Berlin finden konnten. Aus dem handelspolitischen Kampfe mit Holland ging Motz zuletzt als Sieger hervor; einem anderen schlimmen Nachbarn aber, der Krone Dänemark stand er waffenlos gegenüber. Der Wiener Congreß hatte, weil man das ohnehin schwer geschädigte Dänemark nicht völlig vernichten wollte, die Frage des Sundzolles unerörtert gelassen, und so bestand denn dieser ungeheuerliche Seezoll fort, der einzige seiner Art, im Widerspruche mit allen Anschauungen des modernen Völkerrechts, allein gerechtfertigt durch ein uraltes Herkommen, erhoben ohne jede Gegenleistung, an einer Meerenge, welche seit mehr als anderthalb Jahrhunderten nur noch an ihrem westlichen Ufer dänisch war und, wie die Erfahrung der napoleoni- schen Kriege mehrmals gelehrt hatte, von den Kanonen Kronenborgs nicht beherrscht werden konnte. Als Preußen im Jahre 1818 mit Dänemark einen Handelsvertrag schloß, verfuhr der Unterhändler, Graf Dohna sehr fahrlässig. Ohne bei der Kaufmannschaft der Ostseeplätze nachzufragen, erkannte er den Tarif von 1645, der für die meisten anderen Flaggen galt, kurzerhand auch für Preußen an, obgleich die hinterpommerschen und alt- III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. preußischen Häfen behaupteten, daß ihnen von Altersher ein Recht auf Er- leichterung zustehe; nur den beiden kleinen Plätzen Cammin und Kolberg wurden in einem geheimen Artikel einige Begünstigungen gewährt. Also hatte man sich für zwanzig Jahre gebunden. Der hohe Zoll (durchschnitt- lich 1 Proc. vom Werthe der Waaren) wurde durch willkürliche Neben- abgaben beständig vermehrt; die Stettiner Rheder berechneten 1827, daß ihnen alljährlich 40,000 Thaler zu viel abgenommen würden. Auf alle Beschwerden der Großmächte antwortete der kleine Staat mit jener Ueber- hebung, welche gefallenen Größen natürlich ist. Der Sundzoll war Däne- marks Goldgrube, die letzte Erinnerung an die Zeiten seiner Großmachts- stellung; die Patrioten feierten ihn als den Augapfel, den schönsten Dia- manten der dänischen Krone. Die preußischen Ostseeplätze empfanden den Druck sehr schwer. Vergeblich suchte der König zu helfen, indem er den Stettiner Kaufleuten für alle übersundischen Waaren Steuererlasse be- willigte. Der Colonialwaarenhandel der pommerschen Hauptstadt ging unaufhaltsam zurück, ihre Kaffee-Einfuhr sank seit 1821, in acht Jahren, von 21,000 auf 8000 Ctr., und bald konnte man den Kaffee in Berlin wohlfeiler kaufen als in Stettin. Und das Alles mußte man ertragen, da ein einmüthiges Auftreten der großen Mächte nicht zu erreichen war. — Noch weit bedenklicher erschien die handelspolitische Lage an der Ost- grenze. Nach widerwärtigen Verhandlungen waren die drei Theilungs- mächte stillschweigend übereingekommen den unbedachten Wiener Vertrag über den polnischen Handel nicht buchstäblich auszuführen. S. o. II. 212. Preußen konnte so wenig wie Oesterreich seinen vormals polnischen Landestheilen eine handelspolitische Sonderstellung einräumen, und Rußland war nicht gesonnen, das polnische Litthauen mit dem neuen Königreiche Polen zu einem Zollverbande zu vereinigen. Wie die Dinge lagen, mußte man sich in Berlin schon zufrieden geben, als am 19. Dec. 1818 endlich ein Handels- vertrag mit Rußland und Polen zu Stande kam, der einerseits dem Durch- fuhrhandel auf der Weichsel und der Memel große Vortheile, anderer- seits den preußischen Industriewaaren einige Begünstigungen gewährte. Die Nationalpartei in Warschau fühlte sich empört; denn obwohl die Ueberein- kunft als „Zusatzakte zu dem Wiener Vertrage“ bezeichnet wurde, auch einige verlorene Worte über „das Polen von 1772“ darin standen, so enthielt sie doch sachlich gar nichts, was die erträumte Wiederherstellung des alten Polenreichs fördern konnte: die von Rußland gewährten Zugeständnisse sollten allen preußischen Unterthanen, nicht blos den Polen zu gute kommen, und an der Grenze von Posen und Westpreußen galt derselbe Zolltarif wie in den übrigen preußischen Provinzen. Die Folgen dieser Ueberein- kunft waren für Preußen recht erfreulich: der schlesische Gewerbfleiß zeigte sich stark genug die russischen Zölle zu ertragen, der alte Handelsverkehr Handelsvertrag mit Rußland. des Landes nach Polen hinein begann sich schon wieder zu beleben. Aber der günstige Zustand währte kaum zwei Jahre, da erfolgte ein verhäng- nißvoller Umschwung in der russischen Handelspolitik. Nachdem Czar Alexander während der letzten Zeit zwischen den Ueberlieferungen des Pro- hibitivsystems und den liberaleren Doctrinen des Petersburger Prinzen- erziehers Storch unsicher geschwankt hatte, gewann jetzt der Hesse Cancrin sein Ohr — wieder einer aus der stolzen Reihe jener gewaltigen Deutschen, die mit ihrer organisatorischen Kraft den Bau der czarischen Selbstherr- schaft gefestigt haben, kühn, durchgreifend, zum Herrschen geboren, ganz erfüllt von dem einen Gedanken, daß „ein werdendes Land eines unab- hängigen Handelssystems bedürfe.“ Mancherlei Mißhelligkeiten mit den russischen Grenzämtern zeigten den preußischen Behörden längst, daß der Wind in Petersburg umgeschlagen war. Darauf, im März 1822 erhielt König Friedrich Wilhelm ein Send- schreiben seines kaiserlichen Freundes (v. 27. Febr.), worin der Czar unter den gewohnten Zärtlichkeitsbetheuerungen erklärte, er vermöge die Ver- letzung der Interessen seiner Unterthanen nicht länger zu ertragen, eine gebieterische Nothwendigkeit zwinge ihn wesentliche Aenderungen an dem bestehenden Vertrage zu verlangen — denn allerdings waren die Vortheile der Uebereinkunft bisher überwiegend den preußischen Fabrikanten zuge- fallen, da Rußland in diesen Jahren des deutschen Getreideüberflusses nur wenig nach Preußen ausführte. Alexander berief sich auf einen ge- heimen Artikel der Uebereinkunft, welcher vorschrieb: die beiden Regie- rungen sollten einander alljährlich ihre Beobachtungen mittheilen, um alle der Ausführung entgegentretenden Schwierigkeiten zu beseitigen und sich über etwa nöthige Aenderungen zu verständigen. Peinlich überrascht er- widerte der König: die Frage sei ebenso ernst als schwierig, einzelne Be- stimmungen ließen sich kaum ändern ohne das Ganze zu gefährden. „Die Richtung, welche der nationale Gewerbfleiß in meinen Staaten seit dem Abschlusse unseres Vertrages genommen hat, kann nicht aufgehalten wer- den ohne eine zahlreiche Klasse meiner Unterthanen ebenso grausamen als unersetzlichen Verlusten auszusetzen.“ König Friedrich Wilhelm an Kaiser Alexander, 22. März 1822. Indeß befahl er seinen Mi- nistern, dem geheimen Artikel gemäß, über die russischen Vorschläge zu verhandeln. Er setzte dabei als selbstverständlich voraus, daß Rußland bis zu einer neuen Verständigung den bestehenden Vertrag achten werde, denn ausdrücklich hatten sich beide Kronen verpflichtet, ohne Zustimmung des anderen Theiles keine Zollerhöhung an der polnischen Grenze vor- zunehmen. Kaum war diese Antwort abgegangen (22. März), so traf schon die erstaunliche Nachricht ein, daß der Czar durch den Ukas vom 24./12. März ein strenges Prohibitivsystem eingeführt habe, das die russischen Grenzen III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. durch Verbote und unerschwingliche Zölle den ausländischen Fabrikwaaren fast gänzlich verschließen und bereits am 1. Mai in Kraft treten sollte. Also wurde die Zusatzakte durch Rußland eigenmächtig außer Kraft ge- setzt; um den Vertragsbruch nothdürftig zu bemänteln, hatte man aller- dings hinzugefügt, an der preußischen Grenze sollten die neuen Zölle erst vom nächsten Neujahr ab gelten, damit unterdessen eine neue Vereinbarung mit dem Berliner Hofe geschlossen werden könne. In Berlin mußte man zwar auf die Kündigung des Vertrags jederzeit gefaßt sein, da kein Staat seine Handelspolitik auf immer dem Willen einer fremden Macht unterwerfen kann; aber die grobe Rücksichtslosigkeit des russischen Ver- fahrens erregte berechtigten Unmuth, und als ein erster Verständigungs- versuch erfolglos blieb, schritt der Finanzminister (1823) zu Retorsionen, indem er an der russischen Grenze die Getreide- und Viehzölle bis auf das Zwei- und Dreifache erhöhte. Mehrere seiner kundigen Räthe be- zweifelten freilich von Haus aus, ob diese Abwehr helfen werde, und der Erfolg gab leider den Zweifelnden Recht. Meyern’s Bericht, Berlin 19. April 1823. Inzwischen hatte Cancrin förmlich die Leitung des russischen Finanzwesens erhalten, und sofort trat sein Restrictionssystem, wie er es nannte, vollständig in Wirksamkeit. Die Grenzsperre sicherte den Markt für eine künstlich gepflegte Staats- industrie, ebenso künstlich ward der Staatscredit gehoben durch grund- sätzliche Vernachlässigung des Privatcredits. Der finanzielle Erfolg des neuen Systems war glänzend; schon im ersten Jahre seiner Verwaltung gelang dem kraftvollen Minister die Beseitigung des Deficits, er gewann das Vertrauen des Czaren so schnell, daß er bereits namhafte Ersparnisse im Hofhalt und Heerwesen durchsetzen konnte. Erst die Zukunft sollte er- fahren, auf wie schwachen Füßen die so gewaltsam emporgetriebenen Staats- gewerbe standen. Preußen aber war in peinlicher Verlegenheit: man hatte viel von dem unbequemen Nachbarn zu fordern und konnte ihm nur wenig bieten. Die Kampfzölle bewährten sich nicht, weil die Getreideeinfuhr ohnehin fast ganz aufgehört hatte. Neue Verhandlungen begannen, und da Klewiz nicht der Mann war, den Unterhändler Bernstorff wirksam zu unter- stützen, so kam am 11. März 1825 ein für Deutschland sehr ungünstiger zweiter Handelsvertrag zu Stande: Preußen nahm seine Kampfzölle zurück und erlangte dafür einige sehr geringfügige Erleichterungen zu Gunsten seiner Tücher u. dgl.; im Uebrigen blieb die vollendete Thatsache der russischen Grenzsperre unangetastet. Wenn schon das russische Volk dem gestrengen Minister fluchte, so erklangen die Verwünschungen in den preu- ßischen Grenzprovinzen noch lauter. Dort lag der gesetzmäßige Verkehr mit dem Nachbarlande ganz darnieder, da die Grenzämter die hohen Zoll- sätze nicht einmal gewissenhaft einhielten; dafür blühte, gefördert durch die Russische Grenzsperre. Bestechlichkeit der russischen Beamten und durch die List der Juden, ein ungeheuerer Schmuggelhandel, der ganze Landstriche entsittlichte. Diese schlimme Erbschaft fand Motz bei seinem Amtsantritt vor. Er bemühte sich wiederholt, immer vergeblich, um eine Milderung der Grenzsperre. Als Alexander Humboldt (1829) von seiner sibirischen Reise heimkehrte und in Petersburg mit fürstlichen Ehren empfangen wurde, überreichte er seinem Freunde Cancrin in Motz’s Auftrag eine Denkschrift, welche dem russischen Minister die zweischneidige Wirkung seines gewalsamen Systems darlegen sollte. Cancrin aber erwiderte — auf seinem Stand- punkte unwiderleglich: — wir haben keine Differenzialzölle und können nicht Preußen, das wenig von uns kauft, vor anderen Nationen be- günstigen. Ueber den rein fiscalischen Geist seiner Handelspolitik sprach er sich sehr unbefangen aus: „Die Handelssysteme sind ein Uebel der Welt, aber im Grunde nur eine Schminke der Fiscalität, aus Geldnoth entsprungen. Von der Wahrheit der Abstraction bin ich übrigens über- zeugt.“ Cancrin an A. v. Humboldt, 22. Nov. 1829. — Für diese Verluste im Osten wie im Norden mußte Preußen einen Ersatz auf dem deutschen Markte suchen, doch in den letzten Jahren hatte seine Handelspolitik auch den kleinen Nachbarn gegenüber nur wenig Er- folge errungen. Die von preußischem Gebiete umschlossenen Kleinstaaten waren durch das wüste Geschrei, das sich an den Höfen und in der Presse wider das Zollgesetz erhob, gründlich eingeschüchtert. Der Fürst von Rudol- stadt getraute sich erst nach drei Jahren (1822) dem verständigen Bei- spiele seines Sondershausener Vetters zu folgen und mit seiner Unter- herrschaft dem preußischen Zollsysteme beizutreten. Im nächsten Jahre wurden auch zwei weimarische Aemter sowie das obere Herzogthum Bern- burg in die Zollgemeinschaft aufgenommen, und alle Betheiligten be- fanden sich wohl bei dem freien Verkehre. Aber auf den so oft ver- heißenen Beitritt der gesammten anhaltischen Lande wartete man in Berlin noch immer vergeblich. Der Köthener Herzog führte den Schmuggel- krieg gegen seinen königlichen Schwager wohlgemuth fort, ermuthigt durch die Einflüsterungen seines Adam Müller und durch das endlose Gezänk am Bundestage. Als Müller es gar zu frech trieb, mußte sich Hatzfeldt in Wien beschweren. Metternich gab dem Geschäftsträger sofort einen scharfen Verweis wegen eines Benehmens, das „den bekanntlich zwischen Oesterreich und Preußen bestehenden so innigen und freundschaftlichen Verhältnissen“ durchaus widerspreche, und theilte dies Schreiben dem preußischen Hofe verbindlich mit. Hatzfeldt an Metternich, 16. Sept. Antwort, 2. Okt. Metternich, Weisung an A. Müller, 2. Okt. 1824. Müller’s geheime Weisungen lauteten aber wahrscheinlich anders; er ließ sich in seinem Treiben keineswegs III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. stören und fand in der jesuitischen Umgebung der Herzogin treue Bundes- genossen. Die Wortbrüchigkeit des kleinen Nachbarn mußte den Berliner Hof um so tiefer verstimmen, da mittlerweile (1824) die hohenzollern’schen Fürstenthümer mit Württemberg einen Zollvertrag schlossen, genau nach dem Vorbilde der preußischen Enclavenverträge. So schlugen die Klein- staaten sich selber ins Angesicht. Dieselben verständigen handelspolitischen Grundsätze, welche Wangenheim in Frankfurt der preußischen Regierung als eine Verletzung des Völkerrechts vorgeworfen hatte, wurden nun in Schwaben eingeführt, und dieselbe liberale Presse, die das preußische Encla- vensystem mit Schmähungen überhäufte, fand die Anwendung dieses Systemes in Württemberg hocherfreulich. Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er dem auswärtigen Amte: Preußens Langmuth gegen den un- redlichen kleinen Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des Zollgesetzes wider ihn anwenden (Jan. 1826). Gleich nachher baten Dessau und Bernburg um die Aufnahme einiger Aemter in die Zollgemeinschaft und empfingen, auf Motz’s Betrieb, die Antwort: mit solchem Stückwerk sei nichts gethan; wollten die Herzöge mit ihren gesammten Gebieten beitreten, so würde man sie willkommen heißen. Ministerialschreiben des Ausw. Amts an die herzogliche Regierung in Bern- burg, 5. März, 6. Mai 1826. Nach einiger Zögerung erschienen nunmehr zwei anhaltische Unterhändler in Berlin, und mit dem bernburgischen, v. Salmuth, einem geistreichen, witzigen Manne, der das mönchische Unwesen des Köthener Hofes gründ- lich verachtete, wurde Motz bald handelseins. Noch im Laufe des Sommers erklärte der Herzog von Bernburg die Unterwerfung seines gesammten Landes unter das preußische Zollgesetz. Acht volle Jahre hatte es also gewährt seit der Verkündigung dieses Gesetzes, bis zum ersten male ein ganzer deutscher Kleinstaat beitrat. Der dessauische Bevollmächtigte aber brach die Verhandlungen ab; denn unterdessen war Adam Müller von Köthen nach Dessau hinübergekommen, angeblich um in der Mulde zu baden, in Wahrheit um den Anschluß an Preußen zu hintertreiben. In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau, der mit einer Nichte des Königs verheirathet war, dem Oheim sein Bedauern aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen nicht ohne ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, „daß die enclavirten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich annehmen müssen. Dies aber, Allergnädigster König, ich wage es ver- trauensvoll auszusprechen, wollen Allerhöchstdieselben nicht. Preußens mächtiger und gerechter Monarch, der im zweiten Artikel der Bundesakte Souveränität und Unabhängigkeit garantirte, wird nie gestatten, daß die Minister durch strenges Festhalten am Buchstaben des Bundesvertrages Neuer Zollstreit mit Anhalt. den Geist, der sichtbar in demselben waltet, ertöden, daß aus dem ersteren ein Rechtstitel für faktischen Zwang entlehnt werde. Wenn ich so das kleine, auf mich gekommene Erbe meiner Ahnen, das, erhört Gott meine und meiner vielgeliebten Gemahlin Gebete, der Urenkel eines Königs aus meiner Hand erhalten wird, vor E. K. Maj. Herzen und Allerhöchstihren mir und meiner Gemahlin bewiesenen väterlichen Gesinnungen zu ver- theidigen wage, so fehlt es mir dazu nicht an einem näheren Anlaß“ — worauf denn eine lange Klage über die dem anhaltischen Lande ange- drohte „Polizeilinie“ folgte. Der König aber zeigte sich sehr aufgebracht über die Zweizüngigkeit seines Neffen. Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener Elbschifffahrts-Akte erst unterzeichnet habe, nach- dem die Askanier ihren Beitritt zum preußischen Zollsysteme förmlich versprochen hätten; er forderte ihn auf, dem Beispiele Bernburgs zu folgen und schloß: „Auch kann ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämmtlichen Herzögen von Anhalt gegebene Versprechen einer Einigung durch irgend eine von ihnen späterhin gegebene Zusage an Verbindlich- keit zu verlieren vermöchte.“ Herzog Leopold von Dessau an König Friedrich Wilhelm (eingegangen 20. Juni 1826). Antwort, Teplitz, Juli 1826. Ein zweites Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet. Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekriege ein Ende zu machen und das anhaltische Land mit der gefürchteten „Polizeilinie“ zu umgeben, aber zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Zwei Ministerialschreiben des Ausw. Amts an die Rentkammern zu Dessau und Köthen. 16. Febr. 1827. Im März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unter- halb Anhalts gesperrt, von den eingehenden Schiffen die vorläufige Zah- lung der preußischen Zölle gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung falls die Waaren wirklich in Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit einem Ultimatum nach Berlin; sei es daß er einen höheren militärischen Würdenträger nicht in seinem Ver- mögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich v. Bülow, Humboldt’s geistreicher Schwiegersohn, der in diesen lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Ministerialschreiben an die Gesandtschaft in Wien, 16. März 1827. Nun brachte Köthen cette affaire ennuyante, wie Bernstorff zu seufzen pflegte, nochmals an den Bun- destag. Wieder vertheidigte die gesammte Presse den unschuldigen Klein- staat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und der Schwarzen; III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. wieder trat in der Eschenheimer Gasse ein Ausschuß zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht zu Gunsten Köthens erstattet und wieder mußte der preußische Gesandte eine scharfe Erwide- rung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung sei durch den Commissionsbericht in der Ueberzeugung von ihrem Rechte unerschütter- lich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: „Dazu haben sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengethan, damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen.“ Weisung an Nagler, 27. Febr. 1827. Oesterreich zeigte bei Alledem eine sehr zweideutige Haltung. Adam Müller wurde zwar auf längere Zeit beurlaubt, doch im Uebrigen that die Hof- burg gar nichts zur Unterstützung Preußens; ihr Gesandter Graf Trautt- mansdorff beschwerte sich sogar über die angeordneten Zwangsmaß- regeln. Maltzahn’s Berichte, Wien 21. März, 6. April, 6. Aug. 1827, 18. März 1828. Bernstorff an Trauttmansdorff, 21. Febr. 1828. Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen könig- lichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er sen- dete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte, und sagte: daraus möge er lernen, „daß das Interesse meiner Unterthanen die getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch das Urtheil des Publicums in und außer Deutschland, sondern nur die Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine Aenderung hervorbringen können.“ Dann hob er mit seinem graden Verstande noch einmal den Kern des Streites heraus: „Ew. K. Hoheit wird außerdem einleuchten, daß, wenn sich die Interessen eines Staates von 30—40,000 Einwohnern mit denen von zwölf Millionen in Conflict befinden, es in der Natur der Verhältnisse liegt, daß der erstere nachgebe sobald ihm eine vollstän- dige Entschädigung geboten wird. Sollte der Bund die aus einer übel verstandenen Souveränität hergeleiteten Anmaßungen kleiner Staaten gegen mächtigere nicht in die gehörigen Schranken zurückweisen, so würde für diese das Bundesverhältniß bald unerträglich werden und der Bund, wie E. K. H. bemerken, allerdings in Gefahr schweben.“ König Friedrich Wilhelm an Großh. Georg v. Mecklenburg-Strelitz, Teplitz 28. Juli 1827. Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken, daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie be- Unterwerfung Anhalts. schlossen ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen und erklärten sich zu Unter- handlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen Schmuggel- freuden, traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsysteme bei. Beide Landesherren bedauerten in gefühlvollen Manifesten, ihre geliebten Unter- thanen so schwer belasten zu müssen; der Köthener berief sich auf „unab- wendbare Umstände“, der aufrichtigere Dessauer — mit jener cynischen Gemüthlichkeit, die dem deutschen Kleinfürsten nicht verargt wird — auf „die Interessen seines Kammerhaushalts“. Alle diese Enclavenverträge gewährten den kleinen Höfen einen nach der Volkszahl abgemessenen An- theil am Ertrage der preußischen Ein- und Ausfuhrzölle, außerdem noch allerhand Ehrenrechte — das Landeswappen neben dem preußischen für die Zollämter und was der Eitelkeiten mehr war — aber durchaus keinen Antheil an der Zollgesetzgebung. Nur Dessau und Köthen behielten sich das Recht des Widerspruchs vor, falls die Grundsätze und Grundlagen des Zollgesetzes verändert würden — ein Satz, der glücklicherweise gar nichts bedeutete. Eben so harmlos war die Klausel, wonach Dessau und Bernburg nur für sechs Jahre beitreten sollten. Motz und Eichhorn wußten wohl, wie wenig an einen Wiederaustritt zu denken sei; so gönnte man den Kleinen das erhebende Bewußtsein, daß sie sich nicht für ewige Zeiten unterworfen hätten. In der That begann in den anhaltischen Ländern der ehrliche Erwerb wieder zu gedeihen, und bald fühlte Jeder- mann, die natürliche Ordnung der Dinge sei hergestellt. — Noch während diese anhaltischen Händel schwebten, eröffnete sich für Preußen plötzlich die Aussicht auch größere deutsche Staaten in seine Zoll- gemeinschaft aufzunehmen. Gewitzigt durch die niederschlagenden Erfah- rungen der Wiener Conferenzen, hatte der Berliner Hof während der letzten Jahre gelassen abgewartet, ob die Noth der Finanzen einen der Mittelstaaten bewegen würde, sich freiwillig dem preußischen Zollsysteme anzuschließen. Eine solche Politik gewährte zugleich den Vortheil, daß Preußen verschont blieb vor den unzähligen Zollvereinsplänen, welche gleich Nebelgestalten, rasch gebildet und rasch zerfließend, an den kleinen Höfen auftauchten und oftmals auch an die preußischen Gesandten herantraten. Leichtfertiges Pläneschmieden war von jeher das Vorrecht der Ohnmacht. Ein Staat, der eine große nationale Idee vertrat, durfte auf die Mücken- seigerei nassauischer und meiningischer Staatsdilettanten sich nicht ein- lassen. Ein einziger von Preußen übereilt abgeschlossener Zollvertrag, der die Probe nicht bestand und sich wieder auflöste, hätte die Höfe wie die Nation vollends abgeschreckt und die preußische Handelspolitik auf Jahre hinaus gelähmt. Nur wenn ein Mittelstaat, Dünkel und Mißtrauen überwindend, selber in Berlin positive Anerbietungen stellte, dann allein ließ sich glauben, daß er durch gewichtige Interessen bestimmt werde und ein dauerhafter Bund möglich sei. Aus dem Ränkespiele Adam Müller’s erfuhr man überdies, welche Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 31 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. Kräfte an den kleinen Höfen ihr Wesen trieben und beschloß daher, alle Verhandlungen über Zollsachen nur in Berlin zu führen. Nur in Berlin fanden sich die kundigen Fachmänner und das reiche statistische Material, deren man zur Lösung so vieler verwickelten Einzelfragen bedurfte. Nur hier war man leidlich gesichert gegen die Umtriebe der Hofburg, wie gegen die Vorurtheile der kleinen Dynastien. Der Aufenthalt in einem ernsten Gemeinwesen übt immer einen wohlthätig ernüchternden Einfluß, und selbst in jener stillen Zeit bewährte Preußen diese erziehende Kraft. In den Gesandtschaftsberichten läßt sich deutlich verfolgen, wie die kleinen Diplomaten stets mit mißtrauischem Zagen den verrufenen Berliner Boden betraten und schon nach wenigen Monaten ein unbefangenes, ja wohl- wollendes Urtheil über die preußischen Dinge sich bildeten. Graf Bern- storff blieb mit den Gesandten der Mittelstaaten immer auf gutem Fuße, selbst wenn das Verhältniß zu den Cabinetten sich trübte. Sodann lernte man aus dem unglücklichen Verlaufe der Darm- städter Zollconferenzen, daß Zollverhandlungen mit mehreren Staaten zugleich, bei der großen Verschiedenheit der Interessen, keinen Erfolg ver- sprechen. Seitdem stand in Berlin der Entschluß fest, immer nur mit einem einzelnen Staate über Zollfragen zu verhandeln, mit mehreren nur dann, wenn diese sich bereits zu einer handelspolitischen Einheit verbunden hätten. So erzählt Eichhorn in der Instruction für die Gesandtschaften v. 25. März 1828. Diese streng eingehaltene Regel erlitt eine einzige Ausnahme. Die kleinen thüringischen Lande konnten vereinzelt weder eine Zollgrenze bewachen, noch als Träger eines handelspolitischen Interesses gelten. Darum hatte das Berliner Cabinet schon im Jahre 1819 dem Gothaer Hofe die Bildung eines thüringischen Vereins empfohlen — ein Vorschlag, dessen Berechtigung selbst auf den Darmstädter Conferenzen von dem sachkundigen badischen Bevollmächtigten anerkannt wurde. Nebenius’ Bericht aus Darmstadt, 22. Sept. 1820. S. o. II. 621. Allen anderen Staaten gegenüber blieb der Grundsatz der Einzelverhandlungen aufrecht. Ueber die handelspolitischen Pläne der Mittelstaaten war der Ber- liner Hof sehr genau unterrichtet; denn an mehreren der kleinen Höfe bestand eine einflußreiche preußische Partei, in München und Stuttgart mindestens ein tiefer Groll gegen Oesterreich, der unseren Geschäftsmännern zu statten kam. Dazu der landesübliche Nationalhaß des Nachbars gegen den Nachbar; wie ließ sich ein Geheimniß bewahren, wenn heute ein darmstädtischer, morgen ein badischer Minister sich gedrungen fühlte, seine gerechte Entrüstung über Baierns oder Württembergs anmaßende Vor- schläge in den schweigsamen Busen des wohlwollenden preußischen Ge- sandten auszuschütten? Der Karlsruher Posten diente als die beste Warte um den Wandel der kleinen Gestirne zu beobachten. Die Theilnahme Preußens an dem geplanten süddeutschen Zollvereine befürwortete in Preußens deutsche Handelspolitik. Berlin Niemand, weil man ihn für hoffnungslos hielt. Dagegen wurde wiederholt und ernstlich die Frage erwogen: unter welchen Bedingungen Preußen mit größeren Nachbarstaaten einen Zollbund abschließen könne? Klewiz beantwortete sie in einem Gutachten vom 27. Juni 1822 dahin: Nur unter drei Bedingungen können wir die Nachbarstaaten in unseren Verband aufnehmen. Wir müssen fordern: „Annahme unserer Brannt- weinsteuer und einer angemessenen Biersteuer,“ nur dann wird der Ver- kehr aller Schranken ledig. Ferner „ein sehr überwiegendes Vorrecht für Preußen bei Bestimmung der Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben“. End- lich „die Douanenlinie in jenen Ländern muß ganz von uns abhängen,“ da die bisherige Zollverwaltung der Nachbarstaaten keine Bürgschaft giebt für die gewissenhafte Ausführung der Gesetze. Denkschrift des Finanzministeriums vom 27. Juni 1822. Begreiflich genug, daß ein preußischer Minister für seinen Staat eine solche handelspolitische Hegemonie wünschte. Bald aber erkannte man in Berlin, wie wenig die Mittelstaaten gesonnen waren, eine „fremde“ Verwaltung in ihren Ländern zu ertragen, und stimmte daher seine Ansprüche herab. Im Jahre 1824 verhandelten die drei Ministerien des Auswärtigen, des Handels und der Finanzen nochmals über die Frage „wie sich Preußen bei den Zollvereinsunternehmungen zu verhalten habe.“ Geh. Rath Sotz- mann, der Sohn des bekannten Geographen, eines der ersten Talente der Finanzverwaltung, und H. v. Bülow faßten das Ergebniß der Berathung in einer großen Denkschrift zusammen, welche schon mehrere Hauptgrund- sätze der späteren Zollvereinsverfassung aufstellte. H. v. Bülow und Sotzmann, Promemoria vom 28. Dec. 1824. Sie erklärten: der Anschluß an Preußen könne auf zwei Wegen erfolgen — entweder durch vollständige Unterwerfung, wie sie in Bernburg geschehen sei, oder durch eine freiere Verbindung. Einem größeren Staate dürfe nur die letztere zugemuthet werden; doch müsse er jedenfalls seine Zölle und Consumtions- steuern den preußischen gleichstellen. Der Unterschied von „Zollanschluß“ und „Zollverein“ war also schon damals den preußischen Staatsmännern geläufig, wenngleich sie die modernen Schulausdrücke noch nicht gebrauchen. Da der Beitritt etwa von Kurhessen „nur so viel Zuwachs bringt als ein einziger unserer Regierungsbezirke ausmacht“, so kann der Berliner Hof die Entwicklung seines Zollwesens von der Zustimmung eines solchen Bundesgenossen nicht unbedingt abhängig machen. Daher soll Preußen sich nur auf eine Reihe von Jahren binden, um bei Ablauf der Frist über Aenderungen und Zusätze sich von Neuem zu vereinbaren. Man verzichtet mithin auf jedes Vorrecht, erkennt die volle Gleichberechtigung des kleinen Bundesgenossen an und behält sich nur das Recht der Kün- digung vor, als unentbehrliches Gegengewicht. Jeder der beiden Staaten ernennt seine Zollbeamten selbst, doch werden sie beiden Regierungen ver- 31* III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg’s Tod. pflichtet. Der Plan, die Grenzbewachung allein in Preußens Hände zu legen, war mithin aufgegeben. Nur noch ein kleiner Schritt weiter, und man mußte erkennen, daß auch die doppelte Vereidigung der Zoll- beamten dem Dünkel der kleinen Höfe unerträglich sei, blos eine gegen- seitige Controle der Zollverwaltung sich erlangen lasse. Preußen hatte sein letztes Wort noch nicht gesprochen; die Denkschrift verhehlte nicht, daß der Berliner Hof gefaßt sein müsse auf noch größere Zugeständnisse. „Wird nur der Zweck erreicht — die wirkliche Einführung des preußischen Zoll- und Consumtionssteuer-Systems und die Verfolgung der Contraventionen — so kann man über Formalitäten, die durch öffentliche Unterordnung der jenseitigen Souveränitätsrechte anstößig werden dürften, leichter hin- weggehn.“ Zum Schluß wird ein wichtiger Gedanke entwickelt, den das preußische Cabinet fortan getreulich festhielt und weiter verfolgte: Sollte Kurhessen nur gegenseitige Eingangsbegünstigungen wünschen, so wäre dies für Preußen, wegen unserer höheren Zölle, nicht blos kostspieliger, sondern auch gefährlicher; die völlige Verschmelzung der beiden Zollsysteme bleibt in jeder Hinsicht vorzuziehen. — In der That, nicht die Höhe der Binnen- zölle lähmte den deutschen Handel, sondern das Dasein der Binnen- mauthen selber; jede Reform, die nicht an diese Wurzel des Uebels die Axt legte, blieb ein Mißgriff. Leider hatten diese verständigen Grundsätze für den Augenblick gar keine Wirkung; denn die Verfasser der Denkschrift hielten sich noch buch- stäblich an das Programm von 1819. Sie wollten in gerader Linie „von Grenze zu Grenze“ vorgehen, von dem nächsten Nachbar zu dem ent- fernteren. Was schien auch einfacher als der Plan, zunächst die angren- zenden Staaten zu gewinnen, die im unmittelbaren Bereiche der preu- ßischen Macht lagen, und dann erst zu versuchen, ob das geeinte Nord- deutschland vielleicht mit dem Süden sich verständigen könne? Und doch war dieser gerade Weg ganz ungangbar. Die Denkschrift selber gesteht, daß der allen Neuerungen abgeneigte Dresdner Hof sich, schon wegen der Leipziger Messen, dem preußischen Zollwesen fernhalten werde. Hannover, als ein Brückenkopf Englands, wird gar nicht erwähnt, ebenso wenig das dänische Holstein. Thüringen „ist auf Preußen angewiesen“, muß sich aber, wie in einem besonderen Promemoria ausgeführt wird, zuvörderst zu einem Vereine zusammenthun, der dem preußischen Zollsystem als „Vorland und Deckwerk“ dienen soll. Darmstadt „grenzt nicht an uns“, selbst sein Oberhessen kann nur in Betracht kommen, wenn Kurhessen gleichzeitig beitritt. — Nach Alledem blieb als nächstes erhebliches Ziel nur der Beitritt von Kurhessen sammt Waldeck, und sogar dies war uner- reichbar, denn der hessische Kurfürst zeigte, nachdem er es eine kurze Zeit mit einem verständigen Zollsysteme versucht hatte, dem großen Nachbar- staate bald wieder die alte Gehässigkeit. So lange in Berlin diese An- sichten vorherrschten, die offenbar mit dem alten unseligen Gedanken der Motz’s Zollvereinspläne. Mainlinie zusammenhingen, ließ sich eine Erweiterung des Zollsystems über die kleinen Enclaven hinaus nicht absehen. Erst durch Motz wurde der Bannkreis dieser norddeutschen Ideen durch- brochen. Hierin und in der Beseitigung des Deficits, die eine Handels- politik großen Stiles erst ermöglichte, liegt sein bleibendes Verdienst. Er zuerst unter den preußischen Staatsmännern verfiel auf die Frage: ob nicht in dem wunderlichen Durcheinander unserer Kleinstaaterei der Um- weg vielleicht rascher zum Ziele führe als die gerade Linie? ob man nicht die Nachbarn, die nicht zu überzeugen waren, vielmehr umgehen und um- klammern müsse? Der kühne Spieler kam mit seinen Bauern auf dem Brette nicht vorwärts und ließ darum die Springer vorgehen. Er faßte sich das Herz, sobald eine günstige Stunde kam, über Kurhessen und die anderen unmittelbaren Nachbarn hinweg den süddeutschen Staaten die Hand zu reichen. In einer Zeit, da die amtliche deutsche Welt den ewigen Bund zwischen Oesterreich und Preußen für ein unverbrüch- liches Gesetz ansah, ging er gradeswegs auf das Ziel los, das gesammte Deutschland mit Ausschluß Oesterreichs durch das unzertrennliche Band wirthschaftlicher Interessen unter der Führung Preußens für immer zu vereinigen und also die Befreiung von der Herrschaft des Hauses Loth- ringen vorzubereiten. Sobald dieser Entschluß fest stand, war das Eis gebrochen. Der steile Weg war betreten, der die Handelspolitik Preußens rasch von Erfolg zu Erfolg führen sollte. Der Schlüssel zum Verständniß dieser segensreichen Wendung unserer Geschicke liegt in dem verkümmerten Stillleben der norddeutschen Klein- staaten. — Siebenter Abschnitt. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. In jenen matten Zeiten, da die Deutschen an ihrer Zukunft mit Gelassenheit verzweifelten, pflegte die Geschichtsphilosophie des Particula- rismus aus der Noth eine Tugend zu machen und die Zersplitterung des Vaterlandes gradeswegs aus dem Charakter unseres Volkes herzu- leiten. Und doch lehrte der Augenschein, damals noch deutlicher als heute, daß die bunte Mannichfaltigkeit unserer Staatsgebilde keineswegs in der natürlichen Anlage der deutschen Stämme und Stammessplitter ihren Grund hatte. Bis zum Jahre 1830 standen die kleinen Territorien des Nordens in ihrer politischen Entwicklung dem preußischen Staate ferner als die constitutionellen Staaten des Südens; sie verharrten in einer veralteten Gesellschaftsordnung, welche die norddeutsche Großmacht schon seit den Tagen des großen Kurfürsten, Süddeutschland seit dem napoleo- nischen Zeitalter überwunden hatte. In Preußen wie in Baiern, Würt- temberg, Baden, war der altständische Staat im Wesentlichen zerstört. Hier wie dort bestand, wenn auch in sehr verschiedenen Formen, ein modernes Gemeinwesen, das auf den Gedanken des gemeinen Rechtes und der Staatseinheit ruhte. Hier wie dort schaltete eine lebendige mon- archische Gewalt über den socialen Gegensätzen und suchte Adel, Bürger, Bauern zu gemeinsamer Arbeit für den Staat heranzuziehen. Hier wie dort wurde der Staat durch die Erwerbung neuer, schwer zu versöhnen- der, kirchlich gemischter Provinzen zu rühriger Verwaltungsthätigkeit und zu einer wachsamen Kirchenpolitik genöthigt. Wie anders der Zustand der norddeutschen Klein- und Mittelstaaten, die durch Nachbarschaft und Verkehr, durch die Gemeinschaft des Blutes und der protestantischen Bildung, auch durch die Macht ihres Großgrund- besitzes und die Aehnlichkeit der socialen Zustände ganz auf Preußen an- gewiesen schienen und gleichwohl durch die unheimliche Erstarrung ihres politischen Lebens dem mächtigen Nachbar völlig entfremdet waren. Sie hatten aus dem Länderhandel der napoleonischen Tage nur geringfügige oder auch gar keine Erwerbungen davon getragen und bewahrten sich mit Erstarrung der norddeutschen Kleinstaaten. ihrem alten Gebiete, ihren angestammten Fürstenhäusern und ihrem pro- testantischen Sonderleben auch die Verfassungsformen des alten Jahr- hunderts: Kurhessen seinen höfischen Absolutismus, Sachsen, Hannover, Mecklenburg ihre ständische Vielherrschaft, die Hansestädte ihre bürgerliche Oligarchie. In Sachsen und Mecklenburg war die alte Ordnung inmitten der Stürme einer ungeheuern Zeit unwandelbar geblieben, in Hessen, in den welfischen Gebieten und den freien Städten wurde sie nach der kurzen Episode einer verhaßten Zwischenherrschaft fast unverändert wiederherge- stellt. Aengstlich sperrten sich alle diese Territorien gegen jede Neuerung ab. Auf Hannover und Holstein lastete zudem noch die Fremdherrschaft, die selbst wo sie willig ertragen wird, überall lähmend wirkt, und den Hansestädten erschwerten die weltbürgerlichen Interessen ihres Freihandels die Theilnahme an der nationalen Politik. In Oesterreich und in der trägen Masse dieser kleinen norddeutschen Gebiete lagen die hemmenden Kräfte unseres Staatslebens, in Preußen und den süddeutschen Territorien die Kräfte der Bewegung, obschon die liberale Durchschnittsmeinung jener Tage alle Schuld des deutschen Elends kurzerhand den beiden Großmächten aufzubürden liebte. Erst durch die Nachwirkungen der Julirevolution sind diese Gegensätze etwas gemildert, einige Kleinstaaten Norddeutschlands zum Repräsentativsystem hinübergedrängt worden. In dem wunderlichen Wirrsal der deutschen Bundespolitik konnte aber die Unvernunft zuweilen Segen bringen, da die Vernunft unmöglich war. Die verknöcherten Verfassungen des Nordens bewahrten Deutsch- land in den zwanziger Jahren vor der Gefahr der Trias, des Sonder- bundes der Mittelstaaten, denn zwischen der bairisch-württembergischen Bureaukratie und dem altständischen Regimente Sachsens oder Hannovers war jede Verständigung undenkbar. Sie bewahrten aber auch die preu- ßische Politik vor dem verderblichen Plane der Mainlinie, der in Berlin jederzeit mächtige Fürsprecher fand; denn die adlichen Landtage des Nor- dens fürchteten in Preußens starker Krone den geborenen Feind ihrer ständischen Libertät und vermieden mißtrauisch jede Annäherung an den norddeutschen Großstaat, grade weil sie wußten, daß sie seinem natürlichen Machtgebiete angehörten. Die Regierungen des Südens fühlten sich nicht so unmittelbar bedroht, sie vermochten die Leistungen der preußischen Ver- waltung unbefangener zu würdigen, und da die Oberländer vor den nach- tragenden Norddeutschen die glückliche Gabe voraus haben, alten Groll gründlich zu vergessen, so konnte es geschehen, daß die Kernlande des Rheinbundes sich zu dem Berliner Hofe bald freundlicher stellten als seine nächsten Nachbarn und eine Vereinbarung zwischen Preußen und den süd- deutschen Staaten den Grund legte für die wirthschaftliche Einheit der Nation. — Von keinem seiner kleinen Nachbarn durfte Preußen zur Zeit weniger Vertrauen erwarten als von dem Königreich Sachsen, dem alten unglück- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. lichen Nebenbuhler, der die schwere Hand der Hohenzollern so oft gefühlt hatte und jetzt in ihnen nur die lachenden Erben seiner eigenen Macht sah. Wie viel schneller, stätiger, reicher als in dem unwirthlichen Bran- denburg hatten sich hier in den lieblichen Berglanden an der Elbe und Mulde einst die Anfänge deutschen Lebens entfaltet. Zur Zeit, da die ersten Askanier dort noch mit den Wenden rangen, war in der Mark Meißen nach minder furchtbaren Kämpfen die Eroberung längst vollendet und aus der Vermischung der thüringischen und fränkischen Einwanderer mit der wenig gelichteten Masse der Urbewohner schon ein neuer ober- deutscher Stamm hervorgegangen, der deutsche Kraft mit slawischer Be- weglichkeit glücklich verband — ein rühriges Geschlecht von erstaunlich viel- seitiger Anlage, reich begabt für Kunst und Forschung, kriegstüchtig, unter- nehmend in der Wirthschaft, harmlos genügsam und doch nach Mark- mannenart stolz gegenüber den verachteten „Stockwenden und Stockböhmen“. Schon in den Tagen Friedrich’s des Rothbarts erklangen im Erzgebirge die Bergreihen und das herzhafte Glückauf der schürfenden Knappen, ihres Freiberger Rechtes froh blühten die betriebsamen Bergstädte auf, und am Ausgang des Mittelalters war bereits das ganze rauhe Wald- gebirge dicht besiedelt bis hinauf zu seiner „wilden Ecke“ bei Annaberg. Dem Segen ihrer Berge dankte die Mark Meißen in den Zeiten der Naturalwirthschaft ihren rasch anwachsenden Wohlstand; mochten die Markgrafen auf einem lustigen Reichstage zuweilen einen Kux verkuxen, das Volk ward durch die Versuchungen der unsicheren Ausbeute des Berg- baus von seinem beharrlichen Fleiße nicht abgebracht. Eine glänzende politische Zukunft schien sich der jungen Kolonie auf- zuthun, als das Haus Wettin die Landgrafschaft Thüringen erwarb und dann — um die nämliche Zeit da die Hohenzollern in die Marken ein- zogen — auch den Kurhut des zertrümmerten alten sächsischen Herzog- thums gewann. Fortan führten die Meißner, obgleich in ihren Adern nur wenige Tropfen sächsischen Blutes flossen, den glorreichen Namen des waffengewaltigsten der deutschen Stämme, den einzigen der alten Stam- mesnamen, der außer dem bairischen noch im Reichsrechte fortbestand, und hielten das alte Fünfbalkenschild der Askanier mit dem grünen Rau- tenkranze darüber so hoch in Ehren, als hätte es ihnen immer angehört. Ihre Fürsten trugen stolz die Schwerter des heiligen Reiches, und der Prachtbau ihrer Albrechtsburg bekundete, daß sie keinem anderen deutschen Fürstengeschlechte nachzustehen gedachten. Doch den weiten Blick, den hohen Sinn des Herrschers besaßen sie nicht. Die alte deutsche Fürsten- sünde des häuslichen Unfriedens ward den Wettinern noch verderblicher als den Wittelsbachern. Schon oft hatten thörichte Theilungen und er- bitterte Bruderkriege diesen werdenden Staat in seinem Wachsthum auf- gehalten, und nun da das kühne Werk Heinrich’s des Erlauchten und Friedrich’s des Streitbaren der Vollendung nahe schien, da endlich ein- Die Mark Meißen. mal aus der Trümmerwelt Mitteldeutschlands eine lebenskräftige Staaten- bildung aufstieg, schlug das Haus Sachsen seinen eigenen Bau in Stücke — fast im selben Augenblicke, da Albrecht Achill die Untheilbarkeit der hohen- zollerschen Kurlande für alle Zukunft sicherte. Seit die Albertiner von den Ernestinern sich trennten und die Mark Meißen des Kurhuts verlustig ging, sank dies alte Hauptland der Wet- tiner für einige Jahrzehnte wieder in die Reihe der kleinen Territorien herab und verharrte unter seinem gestrengen Herzog Georg noch lange bei der alten Kirche, derweil die ernestinischen Gebiete die Heimath der Re- formation wurden. Da wendet sich plötzlich das Blatt. Eine unwider- stehliche Bewegung im Volke drängt auch das albertinische Sachsen in das evangelische Lager hinüber, und in den kurzen zwölf Jahren seiner dämonischen Heldenlaufbahn erhebt Herzog Moritz dies der Reformation kaum gewonnene Land zur führenden Macht des deutschen Protestantis- mus — ein durch und durch politischer Kopf, der mit der Federkraft seiner kühnen Entschlüsse in dem Zeitalter der zaudernden Betefürsten wildfremd erscheint, gewaltig als Kriegsmann und aller hispanischen Lügenkünste Meister — und trotzdem nur der größte aller deutschen Kleinfürsten, der begabteste Vertreter des ideenlosen Particularismus; denn kein Schimmer eines großen nationalen oder kirchlichen Gedankens durchleuchtet die Irr- gänge dieser Hauspolitik, die mit vollendeter Schlauheit doch blos den armseligen Zweck verfolgt, Land und Leute zusammenzuraffen wo es auch sei und dem wohlabgerundeten Kleinstaate die ungestörte Selbständigkeit zu sichern. Durch den Verrath an der Sache seiner Glaubensgenossen erwirbt sich der Judas von Meißen, wie das erbitterte protestantische Volk ihn nennt, den Kurhut und die werthvollsten Besitzungen der Ernestiner. Durch einen zweiten Verrath giebt er die lothringischen Bisthümer den Franzosen preis, entreißt den Spaniern die Früchte des schmalkaldischen Krieges, rettet dem Protestantismus das Dasein und demüthigt die kaiser- liche Gewalt also, daß ihr von der alten Majestät nur noch der Name bleibt; aber niemals erhebt sich sein Ehrgeiz zu dem Plane, ein evange- lisches Kaiserthum oder irgend eine neue nationale Rechtsordnung auf den Trümmern des zerstörten alten Reiches aufzurichten. Dann endet er in einer wilden Fehde, die er selber durch seine Rebellion hervorgerufen, urplötzlich wie ein Wandelstern. Das Tagewerk seines Lebens war gethan, denn es hieße verzweifeln an der göttlichen Führung der Menschenge- schicke, wenn Einer wähnen wollte, sie rufe den Mann des Schicksals vor der Zeit von hinnen. Unter Moritz’s Nachfolger wurde der neue albertinische Kurstaat auf kurze Zeit das bestverwaltete aller deutschen Territorien und auf lange hinaus der Heerd der protestantischen Gelehrsamkeit. Zwei große Univer- sitäten, die drei Fürstenschulen und zahlreiche kleinere Lehranstalten ver- breiteten bis tief in die Massen hinein wissenschaftliche Bildung; Craco’s III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Constitutionen sicherten dem Lande eine wohlgeordnete Rechtspflege; die Musterwirthschaft der Kammergüter erlangte einen hohen Ruf; herrliche Schlösser und kostbare Sammlungen erzählten von dem Geschmack und dem Glanze des reichsten deutschen Hofes. Handel und Wandel gediehen unter dem Schutze des Augsburger Religionsfriedens, zumal seit die alte meißnische Betriebsamkeit an den gastlich aufgenommenen niederländischen Flüchtlingen kunstfertige Helfer fand, und nicht mit Unrecht nannte das dankbare Land den kalt rechnenden, bis zur Grausamkeit hartherzigen Kurfürsten seinen Vater August. Es ward aber verhängnißvoll für die politische Gesinnung von Fürst und Volk, daß gerade in diesem goldenen Zeitalter der meißnischen Landesgeschichte die kurzsichtige deutsche Politik der Albertiner die neu errungene Macht Kursachsens schon wieder zu unter- graben begann. In einer schicksalsschweren Zeit, da der Protestantismus noch die jugendliche Kraft des Eroberers besaß, da die Heldenkämpfe der Niederländer und der Hugenotten, die geheimen Umtriebe der Jesuiten, die gefährliche Vieldeutigkeit des Religionsfriedens und die anarchische Verwirrung im Reiche den evangelischen Reichsständen die Pflicht aufer- legten, sich in brüderlicher Eintracht zum Kriege wider die habsburgische Weltmacht zusammenzuschaaren, vertrieb Kurfürst August die Krypto-Cal- vinisten aus seinem Lande und sagte durch die starren Formeln seines Concordienbuchs den willenskräftigsten Protestanten, den Reformirten die Freundschaft auf. Seit diesem „Siege Christi über Teufel und Vernunft“ verfällt Kur- sachsen der Glaubenseinheit des orthodoxen Lutherthums. Die sprich- wörtliche Kurfrömmigkeit des Dresdner Hofes entfremdet sich gänzlich dem ursprünglichen Geiste der Reformation, sie sieht in der evangelischen Lehre nicht mehr eine befreiende Macht für die gesammte Christenheit, sondern ein behagliches Besitzthum für einen bevorzugten Kreis von Gläubigen. Taub für die Hilferufe des großen Oraniers und die Todesnoth der Glaubensgenossen am Niederrhein, schließt sich der mächtigste evangelische Reichsfürst dem Hause Oesterreich an und sucht durch schwächliche Zuge- ständnisse an die rastlos vordringende römische Partei das Gleichgewicht der Bekenntnisse im Reiche nothdürftig aufrecht zu halten, während der Heidelberger Hof bereits alle aufstrebenden, streitbaren Kräfte des deutschen Protestantismus um sich schaart. Die dynastische Eifersucht wider die ehrgeizigen Kurpfälzer, der lutherische Haß gegen den Calvinismus und nicht zuletzt der lang nachwirkende Fluch alter Schuld, die stille Furcht vor den unversöhnten ernestinischen Vettern bestärken das albertinische Haus in der Ruheseligkeit seiner conservativen Friedenspolitik. Nur einmal seit Moritz’s Tode wagte Kursachsen in die Bahnen einer großen protestan- tischen Politik einzulenken: als Christian I. und sein unternehmender Kanzler Crell, des alten Bruderzwistes vergessend, mit Kurpfalz und den Hugenotten über die gemeinsame Vertheidigung des evangelischen Glaubens Kursachsen als Haupt des Lutherthums. sich zu verständigen suchten. Aber kaum hat der junge Kurfürst die Augen geschlossen, so erhebt sich das harte Lutherthum des Hofes, der Landstände, der Theologen zu einer blutigen Reaktion; dem Spruche eines böhmischen Gerichtes preisgegeben muß der sächsische Kanzler mit seinem Kopfe dafür büßen, daß er sich erdreistet hat, das fromme Kurhaus von dem Erzhause abzuziehen. Seitdem stehen die Albertiner, den Reformirten tödlich ver- feindet, beharrlich im österreichischen Lager; an jedem Sonntag bitten die sächsischen Lutheraner ihren Gott, sie zu bewahren vor der Calvinisten Teufelskünsten; es kommt so weit, daß der Dresdner Hof ernstlich daran denkt, sich der katholischen Liga anzuschließen. Als nun der dreißigjährige Krieg hereinbricht — nicht ohne die schwere Mitschuld der selbstmörderischen Politik dieses entarteten Lutherthums — da kämpft der mächtigste evangelische Kurfürst nur vier Jahre lang für die Sache seines Glaubens. Unter den Jubelrufen der Dresdner Hofprediger wird das Königthum der Pfälzer in Böhmen durch die katho- lische Liga niedergeschmettert, mit Sachsens Hilfe unterwirft sich das Haus Oesterreich die evangelischen Rebellen in Schlesien, und noch einmal schallen durch die protestantische Welt die Zornreden wider den sächsischen Judas, als Johann Georg I. durch den Prager Sonderfrieden seine Glau- bensbrüder preisgiebt und zum Lohne den Besitz der Lausitzen erhält. In den großen Katastrophen der Geschichte pflegen Schuld und Ver- hängniß sich unzertrennlich zu verketten; dies Fürstenhaus aber verscherzte sich allein durch seine eigene Verblendung und Zagheit den ersten Platz unter den evangelischen Reichsständen. Der große Kurfürst ward sein Erbe, er sicherte im Westphälischen Frieden den Reformirten die Duldung, dem Widerspruche des Dresdner Hofes zum Trotz, er übernahm die Füh- rung der deutschen Protestanten. Ebenso feindselig wie einst gegen Kur- pfalz richtete sich fortan das Mißtrauen der kursächsischen Politik gegen den aufstrebenden Brandenburgischen Nachbarn. Und wie die Macht des Landes sank, so verknöcherte auch sein Verfassungsleben. Unter Moritz und August hatte sich die altständische Libertät einem kraftvollen monar- chischen Willen beugen müssen; unter dem schlaffen Regiment der beiden Christiane und der vier Johann George reckte sie sich wieder behaglich aus. Kursachsen wurde das klassische Land des altlutherischen Episcopal- systems, das in dem Leipziger Benedikt Carpzov seinen wissenschaftlichen Verherrlicher fand. Unumschränkt schaltete in Staat und Kirche der Lehrstand verschwä- gerter und vervetterter Theologengeschlechter; mit ihm fest verbündet der Wehrstand, damals wie heute der hochmüthigste Adel des deutschen Reichs. Dem geplagten Nährstande war auferlegt, in der Kirche die Heilswahr- heit aus dem Munde der Heiligen des Herrn dankbar zu empfangen, dem Staate nach den Beschlüssen des adlichen Landtags gehorsam die Steuern zu zahlen. Wohl kam das Ansehen der Krone in den größeren III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Verhältnissen Kursachsens bei Weitem nicht so tief herab wie in Altwürt- temberg, sie war noch immer so stark, daß sich Johann Georg III. ein stehendes Heer schaffen konnte; doch zur Beschützung der Bauern wider den Adel, zu durchgreifenden Neuerungen besaß sie weder die Kraft noch den Willen. Fast unbeweglich verharrten Gesetzgebung und Verwaltung in den Formen, die sie durch Kurfürst August empfangen hatten. Derselbe starr conservative Geist beherrschte auch die Leipziger Universität, welche jetzt, das verfallene Wittenberg überstrahlend, für die anerkannt erste der deut- schen Hochschulen, im Auslande für die Hauptstadt deutscher Wissenschaft galt. Schwer gelehrt und vornehm erwies sie sich bei allen großen Um- wälzungen unserer Bildung als eine Macht des Beharrens. Wie sie in den ersten Jahren der Reformation die Lehren Luther’s bekämpft hatte, so war sie nunmehr die Hochburg der verhärteten lutherischen Theologie und jener correcten Staatsrechtsdoktrinen, welche das heilige Reich als die vierte Monarchie Danielis verherrlichten. Im Kampfe mit den Excellentien der Leipziger Theologenfacultät vertrat Calixtus den Gedanken der christlichen Union, im Kampfe mit ihnen begründete Pufendorf eine weltliche Staats- lehre; unter den Klängen des Armensünderglöckleins mußte Thomasius das Athen an der Pleiße verlassen, und als ein Trutz-Leipzig entstand dann in Halle die neue Universität, die Freistätte des Pietismus und des Naturrechts. Unverwüstlich aber bewahrte das Volk bei diesem Niedergange seines Staates die alte fröhliche Arbeitskraft. Der seltsame Gegensatz von so- cialer Rührigkeit und politischer Erstarrung blieb fortan lange der unter- scheidende Charakterzug der kursächsischen Geschichte. Erstaunlich schnell erholte sich das fleißige Land von den entsetzlichen Plünderungen der Hol- kischen Jäger und der schwedischen Dragoner, trotz der Verschwendung des Hofes und trotz der schwerfälligen Verwaltung. Ein unschätzbarer Gewinn erwuchs ihm aus der Einwanderung der böhmischen Lutheraner, denen Johann Georg I. die Waffenhilfe versagte, aber nach der Niederlage eine Zuflucht gewährte; an 150,000 Exulanten strömten über das Erzgebirge hinüber, tapfere, thätige, in aller Noth frohmuthige Menschen, das Mark der Volkskraft Böhmens. Und welch eine stolze Schaar glänzender Talente sendete Kursachsen jetzt in das verödete deutsche Leben hinaus. Die drei reformatorischen Denker der Epoche, Pufendorf, Leibniz, Thomasius ge- hörten allesammt der Mark Meißen an. Nie zuvor hatte dieser Stamm so entscheidend eingegriffen in den Gang der nationalen Bildung; sein verfallender Staat wußte freilich mit den hellen Köpfen nichts anzufangen und verdrängte sie alle aus der Heimath. Mit unerschütterlicher Treue hing das Volk an seinem Rautenkranze, obwohl das Bündniß mit dem katholischen Erzhause zuweilen Unmuth er- regte und der Name der vier Hans Jörgen im Munde des gemeinen Mannes einen wenig schmeichelhaften Nebensinn erhielt. Diese dynastische Uebertritt der Albertiner. Gesinnung hielt auch Stand, als die albertinische Politik den letzten Schritt that auf ihrem abschüssigen Wege und August der Starke um die pol- nische Königskrone zu erringen zur römischen Kirche übertrat. Wie ein Naturlaut erklang das Protestantenlieb „Erhalt’ uns Herr bei Deinem Wort“ in allen Kirchen des Landes, da die unbegreifliche Kunde kam, der Direktor des Corpus Evangelicorum habe sich selber vom evangelischen Glauben losgesagt; denn im kirchlichen Leben war dies Volk von jeher ebenso reizbar wie geduldig in der Politik. Bei schwerer Strafe durfte hier im Zion der lutherischen Rechtgläubigkeit kein Protestant dem Haus- gottesdienste der katholischen Gesandtschaften auch nur zusehen. Schon in der Schule lernten die Kinder ihre Heimath als die Wiege der Refor- mation verehren — was allerdings nur auf den Kurkreis zutraf, nicht auf Meißen und das Osterland; jeder Bergknappe in Schneeberg oder Schwar- zenberg nahm seinen Antheil an dem Ruhme des großen sächsischen Berg- mannssohnes, der den römischen Papst gestürzt hatte. Gleichwohl wurde selbst der Glaubenswechsel der Dynastie ertragen. Das altlutherische Staatskirchenthum bestand völlig unverändert fort, nur daß der Kurfürst fortan seine oberstbischöfliche Gewalt den in Evangelicis beauftragten Ge- heimen Räthen abtreten mußte, und auf dem Reichstage galt Kursachsen nach wie vor als der erste evangelische Reichsstand — denn nicht das Kurhaus Sachsen, sondern nur König August persönlich sollte sein Be- kenntniß gewechselt haben. Der Landtag benutzte die Verlegenheit des Monarchen um die Vorrechte des Adels zu verstärken und Jeden, der nicht acht Ahnen aufweisen konnte, von der Ritterschaft auszuschließen. Den Katholiken aber blieben alle politischen Rechte streng versagt; in Polen ließ der König seine Jesuiten gegen die Thorner Protestanten wüthen, in Dresden wagte der päpstliche Nuntius das Geschäft der Propaganda nur sehr behutsam, und selten mit Erfolg zu treiben. Also über seinen lutherischen Glauben beruhigt, brachte das treue Volk siebzig Jahre hindurch ungeheuere Opfer für die undeutsche Politik seiner beiden polnischen Auguste. Außer Westpreußen hat kein anderes deutsches Land durch die Verbindung mit dem Auslande so namenlos ge- litten. Die Hannoveraner, die Holsten, die schwedischen Pommern ver- dankten den Fremden doch zuweilen militärischen Schutz oder Handels- vortheile für ihre Flagge; Kursachsen aber wurde durch das Flitter- königthum seiner Herrscher nur in das Ränkespiel, in die anarchischen Kämpfe und die sittliche Verwilderung eines versinkenden Staates hinein- gerissen. Als die Prunksucht der Albertiner mit der Unzucht des polnischen Adels sich freundlich zusammenfand, trat der deutsche höfische Absolutis- mus in seiner Sünde Blüthe. Mit einer Geduld, die uns Nachlebende halb rührt, halb empört, ließen sich die armen Weber und Spitzenklöppler des Gebirgs bis aufs Blut aussaugen. Die beste Kraft des Landes floß dahin um der Königsmark, der Cosel, den zahllosen anderen Dirnen des III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. starken August die gierigen Hände zu füllen, um die Magnaten des pol- nischen Reichstags zu bestechen, um das Wunder zu ermöglichen, daß der Hof eines deutschen Mittelstaates selbst das Versailler Vorbild überbot und in seiner „opulenten Somptuosit é “ auch noch die Mittel fand, den Warschauern ihren Sächsischen Palast und andere Prachtbauten zu schenken. Zugleich warf der unstete Ehrgeiz König August’s und seines abenteuern- den Vertrauten Flemming das unglückliche Land in die Wirren des nor- dischen Krieges. Das tapfere Heer verblutete sich in ruhmlosen Kämpfen unter dem Banner des weißen Adlers; die Schweden, vorlängst durch das gute Schwert der Märker bis an den äußersten Nordsaum Deutschlands zurückgeworfen, drangen noch einmal siegreich bis in das Herz des Reiches, und nahe dem Lützener Schlachtfelde diktirte Karl XII. dem entthronten Polenkönige einen schmachvollen Frieden. Der ganze Unsegen der ausländischen Königskrone ward erst unter August’s elendem Nachfolger offenbar, als in den großen Entscheidungs- tagen der schlesischen Kriege der politisch unkluge, aber menschlich ent- schuldbare Groll der Albertiner wider den glücklichen nordischen Neben- buhler sich zu blindem Hasse steigerte und die polnisch-katholischen Groß- machtsträume des Grafen Brühl dies protestantische deutsche Land gänz- lich aus den Bahnen seiner natürlichen Politik hinausschleuderten. Selbst die an luftigen Projekten so reiche Geschichte der deutschen kleinstaatlichen Diplomatie hat nichts Schwindelhafteres aufzuweisen, als die begehrlichen Anschläge dieses nichtigen Favoriten: wie er Preußen zerschlagen, Sachsen mit Polen durch die schlesische Via regia verbinden und durch Begün- stigung der polnischen Adelsanarchie die Erblichkeit der albertinischen Königskrone erreichen wollte — und das Alles ohne eigene nachhaltige Rüstung, allein durch den Beistand Rußlands und der katholischen Groß- mächte. Furchtbar war die Strafe. Sieben Jahre lang mußte Sachsen, besiegt, entwaffnet, in schmählicher Hilflosigkeit, dem preußischen Sieger die Kosten seines Krieges tragen helfen. Nach dem Hubertusburger Frieden lag das Land fast wieder ebenso verwüstet wie einst nach dem dreißigjäh- rigen Kriege. Die Verbindung mit Polen löste sich auf, der Kampf um die zweite Stelle im deutschen Reich war endgiltig zu Preußens Gunsten entschieden, und selbst in seinem Familienleben stand das Fürstenhaus seit seinem Glaubenswechsel vereinsamt unter den norddeutschen Dynastien; die neuen anspruchsvollen Verbindungen mit den bourbonischen und den habsburgischen Höfen vermehrten nur seinen Stolz, nicht seine Macht. Der lange Streit zwischen Preußen und Sachsen war nicht blos ein Kampf um die Macht, sondern auch ein Kampf zweier Staatsgedanken; das politische Königthum der Hohenzollern siegte über die Frivolität fürst- licher Selbstvergötterung. Friedrich der Große blieb sich dieses principiellen Gegensatzes immer bewußt; in einer von zorniger Verachtung überströmen- den Ode rief er, seiner männlicheren Tugend froh, dem unglücklichen Die polnischen Auguste. Sklaven des Wohllebens, dem Grafen Brühl zu: „ich freie die Armuth, wenn sie mir zur Morgengabe Ehre bringt und Redlichkeit.“ Gleichwohl hat das gewissenlose Regiment der beiden polnischen Auguste in der deut- schen Geschichte einen bleibenden Niederschlag zurückgelassen. Der üppigste Hof Deutschlands war auch der geschmackvollste, August der Starke selbst nicht ohne einen Zug cynischer Genialität und sein Nachfolger mindestens so glücklich schönheitskundige Helfer zu finden. Dresden wurde der Schmuck- kasten des deutschen Rococostils, eine liebliche Stätte heiteren Genusses, wie sie die ernsthafte germanische Welt sonst kaum kannte, ein Stelldichein aller Nationen. In der wuchtigen Kuppel der Frauenkirche und dem präch- tigen Hesperidengarten des sächsischen Herkules, dem Zwinger, mit dem goldenen Atlas über dem Portale, verewigte sich eine Kunst, die den Em- pfindungen der Zeit getreuen Ausdruck gab und darum lebendig war. Neben den kostbaren Email-Spielereien des kursächsischen Cellini Dinglinger, neben den Diamantenagraffen und vergoldeten Straußeneiern und all dem anderen theueren Firlefanz des Grünen Gewölbes ward doch auch die schönste und stimmungsvollste Gallerie Nordeuropas angesammelt, ein Be- sitzthum Deutschlands für alle Zeiten. Die Kolonie der wälschen Künstler im Italienischen Dörfchen, ernste Gelehrte wie Graf Bünau, zahlreiche heimische Künstler und Kenner brachten dem leichtfertigen Leben der Saxe galante doch so viel geistigen Gehalt, daß Winckelmann selig aufathmete, als er sich aus der Mark in das schöne Elbflorenz geflüchtet hatte. Die Eleganz der kosmopolitischen Dresdener Gesellschaft fand in diesem Lande der Frauenanmuth und der humanistischen Bildung dankbaren Boden. Weithin im Volke verbreitete sich eine Feinheit der Sitten, wie sie sonst nur in Ländern alter Cultur gedeiht, jene Freundlichkeit der Umgangs- formen, die der Sachse Lessing in seiner Minna von Barnhelm mit un- verhohlenem Selbstgefühle der rauhen Schroffheit der Märker entgegenstellte. Die norddeutschen Nachbarn, nach deutscher Art gewohnt den Splitter im Auge des Landsmanns aufzusuchen, hatten schon in Luther’s Tagen das ungerechte Sprichwort „ein Meißner, ein Gleißner“ aufgebracht und gefielen sich jetzt darin, die wortreiche Höflichkeit der schmiegsamen und biegsamen Kursachsen zu verspotten. Und doch liegen im Charakter dieser Mitteldeutschen Jähzorn und Wohlwollen, Kraft und Feinheit dicht bei- sammen, ganz wie ihr Dialekt die abscheulichste Aussprache mit der größten grammatischen Richtigkeit verbindet. Vielleicht kein anderer Stamm im leidenschaftlichen Deutschland zählt so viele stürmisch aufbrausende Naturen wie der obersächsische. Unter der Unzahl begabter Männer, die er der Nation geschenkt hat, finden sich zwar viele von milder, weicher, nachgiebiger Liebenswürdigkeit, aber daneben auch von jeher ebenso viele geborene Kämpfer, die, in natürlichem Rückschlage, ihr stolzes Ich rücksichtslos, mit leidenschaftlichem Trotz durchsetzen, kraftstrotzende Vertreter des ger- manischen Freimuths. So standen einst nebeneinander der friedfertige III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Leibniz und die beiden unbändigen Störenfriede Pufendorf und Thomasius; so in der fridericianischen Zeit zwei typische Gestalten, dort Gellert, hier Lessing; so wieder in den napoleonischen Tagen dort die glatten Diplo- maten des Rheinbunds, hier Fichte und Theodor Körner; so noch in neuester Zeit unter den Gelehrten dort Lotze, hier Moritz Haupt, unter den Künst- lern dort Rietschel und Ludwig Richter, hier Richard Wagner — immer in den mannichfaltigsten Formen derselbe auffällige Gegensatz, und bei Allen doch unverkennbar die gleiche Stammesart. Und nicht zufällig sind jene trotzigen Naturen auf obersächsischem Boden erwachsen. In diesem höflichen, geduldigen Völkchen lag eine unzer- störbare sittliche Widerstandskraft, die den schwersten Prüfungen Stand hielt. Von der scheußlichen Sittenfäulniß des Hofes wurden wohl die Residenz und ein Theil des Adels, vielleicht auch einzelne Kreise der Leip- ziger Kaufmannschaft angefressen; der Bürger und Bauer ließ sich in seiner schlichten Ehrbarkeit nicht stören. Ebenso unverzagt wie einst nach den Zeiten der Schwedennoth schritt das Volk nach dem siebenjährigen Kriege alsbald ans Werk, um mit seinen fleißigen Händen wieder aufzu- bauen, was die Thorheit des Landesherrn zerstört hatte. Und wie mann- haft hielt das tapfere kleine Heer zusammen, das seit seinen ersten glän- zenden Ruhmestagen, beim Entsatze von Wien, fast nur noch Unheil er- lebt hatte und durch die klägliche Politik seiner Kriegsherren von einer Niederlage zur anderen getrieben wurde. Die schönen Mörser aus der Werkstatt des Dresdner Stückgießers Herold prangten jetzt als Trophäen am Ufer des Mälar-Sees, und die Hellebarden der kursächsischen Schwei- zergarde standen im Berliner Zeughause zu einem glitzernden Stacket zu- sammengestellt. Aber selbst nach den zerschmetternden Schlägen von Frau- stadt, von Hohenfriedberg und Kesselsdorf war die Armee niemals ganz aus den Fugen gegangen, und als nach der Capitulation von Pirna Alles verloren schien, da waren es Benckendorf’s sächsische Reiter, die bei Kollin, an Friedrich’s Schicksalstage, die Niederlage der Preußen entschieden. Ganze Bataillone gefangener Sachsen verließen den erzwungenen preußischen Dienst um sich nach Polen zu ihrem Könige zu flüchten; auf dem west- deutschen Kriegstheater fochten die Trümmer der zerschlagenen Regimenter unter französischem Oberbefehl weiter, und gleich nach dem Frieden stand das Heer wieder in leidlicher Ordnung beisammen, als sei nichts geschehen. Politische Köpfe konnten freilich unter solchen Fürsten nicht auf- kommen. Noch auffälliger sogar als in Schwaben erschien hier das Miß- verhältniß der politischen und der literarischen Talente. In den andert- halb Jahrhunderten seit der Hinrichtung Crell’s trat in Kursachsen nur Einer auf, der den Namen eines Staatsmannes verdiente: der Boitzen- burger Arnim, und er ward hier nie ganz heimisch. Pufendorf aber, der erste politische Denker des Landes, schüttelte den Staub der Heimath von seinen Füßen und kämpfte seinen großen Kampf für die moderne Mon- Friedrich August I. archie unter den Zeterrufen seiner Landsleute. Die kursächsische Diplo- matie stand überall im Rufe ränkesüchtiger Falschheit, im Beamtenthum nahmen Gunstbettelei, Nachlässigkeit, Bestechlichkeit überhand, und auch für das Volk, das sich in seinem häuslichen Leben so rechtschaffen er- hielt, ward die elende politische Geschichte des Landes wahrlich keine Schule des Bürgersinnes. Zu oft war Kursachsen der Kriegsschauplatz aller Völker gewesen; zu oft hatte man den angestammten König fliehen, die Schätze des Grünen Gewölbes in den Kasematten des Königsteins ver- schwinden, den Feind jahrelang als Herrn im Lande hausen sehen. Ueberall hieß es: mit dem Hute in der Hand kommt man durch das ganze Land. Die unterthänige Liebe der Deutschen für ihre Landesherrschaft mußte hier, wo so wenig zu lieben war, in niedrige Schmeichelei ausarten. Der tugendhafte Pelikan, der über dem Portale des Dresdener Schlosses seine Jungen von seinem Blute trinken läßt, konnte selbst ergebenen Unterthanen unmöglich als ein getreues Sinnbild für die Regierung des starken August erscheinen; und wenn das Kenotaph dieses Königs in der Warschauer Ka- puzinerkirche die Inschrift erhielt: morte quis fortior? gloria et amor — wenn die Stadt Leipzig seinen Nachfolger feierlich als den „Wiederher- steller der öffentlichen Heiterkeit“ begrüßte — wenn die Lehrer den Schul- kindern von dem vierzehn Ellen langen Prachtkuchen des Mühlberger Lust- lagers oder von den 835 Schnupftabaksdosen des Grafen Brühl mit Stolz wie von vaterländischen Großthaten erzählten, so sprach aus dem Allen ein Bedientensinn, der schon den Zeitgenossen auffiel. — Mit der kurzen wohlthätigen Herrschaft Friedrich Christian’s und der langen Regierung seines Nachfolgers Friedrich August kam endlich eine bessere Zeit. In vielen der kleinen deutschen Staaten gelangten gegen den Ausgang des achtzehnten Jahrhunderts einsichtsvolle, langlebige Fürsten ans Ruder, die mit den Ueberlieferungen des höfischen Absolutismus brachen und, von ihrem Hause und Volke wie Heilige verehrt, ihrem Staate auf lange hinaus die Richtung gaben: so in Baden Karl Friedrich, in Weimar Karl August, in Darmstadt Ludwig I. , in Schwerin Friedrich Franz, in Dessau Leopold Friedrich Franz. Auch Friedrich August ge- hörte zu dieser Generation wohlwollender Landesväter, die sich bewußt oder unbewußt an dem Vorbilde Friedrich’s des Großen geschult hatte. Streng gerecht, gewissenhaft, arbeitsam brachte er seinen heimgesuchten Unterthanen wieder den Segen einer sorgsamen Landesherrschaft, der ihnen seit den Zeiten des Kurfürsten August gefehlt hatte. Er machte der Schwelgerei des Hofes ein Ende, stellte die gelockerte Zucht im Beamtenthum wieder her, ordnete die Finanzen so gründlich, daß nachher selbst durch die Stürme des napoleonischen Zeitalters der Staatscredit nicht auf die Dauer er- schüttert werden konnte, berief tüchtige Männer in die Geschäfte, vor Allen seinen Lehrer Gutschmid — seit unvordenklicher Zeit den ersten Bürger- lichen, der in dem Vetterschaftswesen dieser Adelsherrschaft durch wirkliches Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 32 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Verdienst, nicht durch Lakaienkünste zu den höchsten Würden aufstieg — und schloß sich in der deutschen Politik, die gefallene Entscheidung achtend, ver- ständig an Preußen an — eine Entsagung, welche ihm der fromme Abscheu vor dem gottlosen Neuerer Joseph II. allerdings erleichterte. Aber ein Orga- nisator wie Karl Friedrich oder Karl August war er selbst in seinen kräf- tigen Jahren nicht. Er lebte in den Anschauungen des altständischen Staates und begnügte sich in dem engen Kreise, welchen die Oligarchie des Land- tags dem monarchischen Willen offen ließ, wohlthätig zu wirken. An die Entlastung des hartbedrückten Landvolks, an alle die wirthschaftlichen Re- formen, deren sein Land noch dringender als die Nachbarstaaten bedurfte, war schon darum nicht zu denken, weil ihm jeder Eingriff in die Standes- privilegien seiner Ritterschaft als ein gewissenloser Rechtsbruch erschien. Erhaltung alles Bestehenden wurde bald der Wahlspruch seiner Regierung. In ihren Anfängen hatte sie viel alten Unrath hinweggeräumt, nachher verschuldete sie, daß Sachsen in seiner politischen Entwicklung wieder um ein Menschenalter hinter den Nachbarländern zurückblieb. Selbst die Zeit des allgemeinen Umsturzes in den Rheinbundslanden ging an Sachsens schwerfälligem Staatsbau spurlos vorüber. Grausames Schicksal, das diesen sanftmüthigen, bedachtsamen Fürsten in die Abenteuer der napoleonischen Politik verwickelte und grade ihn noch einmal mit der polnischen Unheilskrone belastete. Im Grunde des Herzens blieb er selbst während jener stürmischen Jahre der friedfertige Landesvater, der sich nichts Besseres wünschte als seine angestammten Unterthanen in Ruhe zu regieren; die ehrgeizigen Großmachtspläne seiner Minister Bose und Senfft regten ihn wenig auf, wie blind er auch auf das Glück seines Großen Alliirten vertraute. Um sein Land nicht der Raubgier des Siegers preiszugeben, ließ er sich nach der Schlacht von Jena zu dem einzigen Treubruche seines Lebens, zum Abfall von dem preußischen Bündniß verleiten. Um seinem Lande die Gnade des mächtigen Protectors zu erhalten, ertrug er geduldig jede persönliche Entwürdigung und hörte selbst im alten Frankfurter Kaiser- dome das Tedeum für die Wagramer Schlacht mit an; und wieder um sein Land vor der Rache Napoleon’s zu sichern, kündigte er nach dem Tage von Großgörschen, noch unaufgefordert, dem Imperator seine Rückkehr an. So wird das Verhalten des Königs von General v. Gersdorff, der den Brief Friedrich August’s an Napoleon überbrachte, erklärt. (Gersdorff, Denkschrift über das Jahr 1813. Juni 1814.) Als er dann kriegsgefangen in die Hände der Preußen fiel, war er sich keiner Schuld bewußt; hatte er doch immer nur für sein Volk gesorgt und seine Rheinbundspflichten gewissenhaft erfüllt. Er wollte schlech- terdings nicht begreifen, daß er nun auch die Folgen der Niederlage tragen sollte. Nun gar die jungen Prinzen und Prinzessinnen waren — anders als der Oheim — auf ihre Weise immer gut deutsch gesinnt gewesen, sie hatten sich im Frühjahr des ersten Einzugs der Alliirten herzlich gefreut Heimkehr Friedrich August’s. und empfanden es dann wie einen Verrath, als diese Befreier ihnen das Erbe ihrer Väter schmälerten. Mit den Gefühlen eines schwer und ungerecht Gekränkten kehrte der greise König im Juni 1815 in sein verkleinertes Land zurück, und der Empfang daheim konnte ihn in solcher Meinung nur bestärken. Zur Zeit der Leipziger Schlacht hatte ein großer Theil der Gebildeten die un- deutsche Politik des Königs hart verurtheilt. In der langen Zeit der Un- gewißheit nachher ward die dynastische Anhänglichkeit wieder lebendig, und sie gewann gänzlich die Oberhand als die Nachricht von der Theilung des Landes und der bevorstehenden Rückkehr des Monarchen kam. Die We- nigen, die sich offen für Preußen ausgesprochen, hielten sich jetzt behutsam zurück; das Volk nannte sie die Preußen oder auch die Deutschen. In der Hilflosigkeit dieser Kleinstaaterei wechselte Mancher seine Meinung ohne es selber zu merken. Der gutmüthige Leipziger Poet Mahlmann, der Her- ausgeber der beliebten Zeitung für die elegante Welt, dichtete, als Napo- leon die Rautenkrone gründete, eine begeisterte Ode auf den Imperator: „vor ihm geht Schrecken her, doch Großmuth folgt ihm nach“; dann be- sang er ebenso rührend den Czaren Alexander und die Leipziger Völker- schlacht, und zur Heimkehr des Königs verfertigte er das neue Sachsen- lied „Blühe du Rautenkranz!“ Die ungeheuere Mehrzahl des Volks war in ihren jubelnden Huldigungen unzweifelhaft aufrichtig; man hatte sich in das unbewegliche Regiment des alten Herrn so ganz eingewöhnt, als ob man nicht mehr ohne ihn leben könnte, und nannte ihn schon bei Leb- zeiten allgemein den Gerechten. Die nämlichen Auftritte wiederholten sich nach drei Jahren beim Jubelfeste der Regierung Friedrich August’s; auch mehrere der an Preußen abgetretenen Ortschaften sendeten inbrünstige Glückwünsche, und der neue Landesherr ließ sie gewähren. Eine lange Reihe stattlicher, mit Bildern geschmückter Bücher er- zählte sodann der Welt von diesen „allgemeinen Freudenfesten der getreuen sächsischen Nation“, von den Triumphbogen und Obelisken und den „Tem- peln der Unsterblichkeit“, von dem sinnigen Liede „die Raute grünt, das Veilchen blühet wieder“, von allen den gereimten und ungereimten Pracht- reden zu Ehren „des guten Bienenvaters“, der so lange seiner fleißigen Bienen treu gewartet hatte und dann von fremden Raubbienen, Hummeln und Wespen vertrieben, endlich wieder zu seinen unschuldigen Kindern heim- gekehrt war. Zuweilen verstieg sich die Unterthänigkeit dieser Kinder bis zur offenbaren Gotteslästerung. In dem Festspiele der Dresdener Gesellschaft zum Blauen Stern, die sich während der preußisch-russischen Fremdherr- schaft zur Nährung der dynastischen Treue zusammengefunden hatte, er- klang nach einer feierlichen Pause „das hohe Geisterwort“: Wo auch nur Zween oder Drei Versammelt sind in Friedrich August’s Namen, Da ist sein Ahnherr auch dabei. Gott segne den König, Amen! 32* III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Und wie viel ekler Schlamm war von der wilden Zeit in den stillen Wässern dieses Kleinstaats aufgewühlt worden. Die Angeber und Ver- leumder hatten gute Tage. Wer in den jüngsten Monaten, das Land seinem Schicksale überlassend, mürrisch daheim geblieben war, verdächtigte jetzt die wackeren Offiziere und Beamten, die unter dem russischen und dem preußischen Gouvernement die Verwaltung geleitet hatten; sie alle — die Generale Vieth und Carlowitz, der Freiherr v. Miltitz-Siebeneichen und Andere — wurden unmöglich und mußten das Land verlassen. Nicht blos ehrenwerthe alte Staatsdiener, sondern auch manche elende Denun- cianten erhielten den neuen Verdienstorden, den der König nach der Heim- kehr für seine Getreuen stiftete und mit den ebenfalls neu erfundenen grün-weißen Landesfarben schmückte. Mit der glühenden Verehrung, welche fortan diesen geschichtslosen Farben gewidmet wurde, verkettete sich leider unzertrennlich ein ebenso leidenschaftlicher Haß gegen Preußen. Unter allen Deutschen mußte es den Kursachsen am schwersten fallen, sich zurechtzufinden in dem Wirrsal unserer neuen Geschichte und ihre schöpferischen Kräfte zu erkennen. Es stand nicht anders: weil Kursachsen sank, war Preußen aufgestiegen, fast jeder deutsche Ruhmestag der jüngsten anderthalb Jahrhunderte war eine Niederlage der kursächsischen Politik. Wie sollte man dies einsehen in einem Lande, das von der nationalen Begeisterung der jüngsten Jahre nur einen leisen Hauch verspürt hatte? Von den beiden streitbaren Kur- sachsen, welche so mächtig geholfen hatten das Feuer dieses vaterländischen Idealismus zu schüren, war der eine, Fichte, daheim wenig bekannt; die Gelehrten schätzten ihn als Philosophen, die Geistlichen entsannen sich, daß ihn einst das Dresdener Consistorium wegen Atheismus verklagt hatte, die Reden an die deutsche Nation kannte man kaum. „Der Theater- dichter Theodor Körner“ aber wurde wenige Tage vor seinem Tode in den Dresdener Blättern wegen versäumter Dienstpflicht amtlich vorge- laden; die gute Gesellschaft sprach nicht gern von ihm, war er doch wie sein Vater zu den Preußen übergelaufen. Wohl stand der Dichter von Leier und Schwert nicht ganz vereinsamt unter der sächsischen Jugend. Nach der Leipziger Schlacht meldeten sich bei der Armee manche für Deutsch- lands Freiheit schwärmende junge Männer, die längst schon danach ver- langt hatten, unter dem Banner des heimathlichen Rautenkranzes gegen Frankreich zu kämpfen. Um die Jugend der höheren Stände in stärkerer Anzahl heranzuziehen, berief das russische Gouvernement den Banner, eine den Lützowern nachgebildete Freischaar, der sich neben anderen ehrlich Begeisterten auch der Leipziger Philosoph Krug anschloß. Indeß war die Theilnahme keineswegs allgemein, es fehlte der frische Zug und Schwung der preußischen Freiwilligen. Der Banner hatte kein Glück, er bekam den Feind nur hinter den Mainzer Festungswällen zu sehen. Das patrio- tische Unternehmen blieb ebenso unfruchtbar, wie das System der Kriegs- Sächsischer Preußenhaß. wissenschaft, das der schreibselige Krug auf Grund seiner unblutigen Waffen- thaten sofort herausgab. Während Preußens gesammtes Volk für Deutsch- land focht, verharrten viele brave junge Sachsen noch in den philisterhaften Anschauungen des altüberlieferten Standesdünkels und vermochten den Gedanken gar nicht zu fassen, daß ein gebildeter Mann die Flinte tragen könne. Recht aus dem Herzen seiner Leipziger Standesgenossen heraus schrieb der gelehrte junge Astronom Möbius im Sommer 1814: „Ich halte es gradezu für unmöglich, daß man mich, einen habilitirten Magister der Leipziger Universität, zum Rekruten sollte machen können. Es ist der abscheulichste Gedanke, den ich kenne, und wer es wagen, sich unterstehen, erkühnen, erdreisten, erfrechen sollte, der soll vor Erdolchung nicht sicher sein. Ich gehöre ja nicht zu den Preußen, ich bin in sächsischen Diensten.“ Als nun die Landestheilung so viele altgewohnte nachbarliche Ver- hältnisse roh zerstörte, da war die Erinnerung an den Freiheitskrieg und die Unthaten der Franzosen bald völlig vernichtet. Niemand fragte mehr, was Preußen auch für die Befreiung Sachsens gethan; Niemand bedachte, daß Talleyrand und Metternich die Theilung des Landes ver- schuldet, Preußen sie nur widerwillig angenommen hatte. Ein maßloser Haß richtete sich, menschlich genug, gegen den nordischen Nachbar, und er ward fast zur Wuth als die entsetzliche Kunde von der Lütticher Meuterei eintraf. Der sächsische Particularismus war nicht mehr stolz, wie in den Zeiten der Kurfürsten Moritz und August, sondern giftig, verbissen und verkniffen, ganz gegen die natürliche Art des gutherzigen Stammes. Wer ein guter Sachse war, mußte von Zeit zu Zeit einmal durch eine kräf- tige Herzensergießung wider Preußen beweisen, daß der meißnische Dialekt in der Grobheit ebenso ausdrucksvoll und wortreich ist wie in der Höf- lichkeit. Lange Jahre hindurch blieb es eine sächsische Eigenthümlichkeit, daß man dort überall gescheidte und ehrlich deutsch gesinnte Männer traf, mit denen man über Alles vernünftig sprechen konnte, nur nicht über Preußen. In der ersten Zeit nach der Theilung bekundete sich diese Gesin- nung noch durch einige häßliche Libelle. So erschien ein offenbar ge- fälschtes Schreiben der sächsischen Grenadiere, das den „Waffengefährten aller teutschen Nationen“ die „schauderhaften Verbrechen“ der preußischen „Seelenverkäufer“ bei Lüttich schilderte. Eine andere Flugschrift unter dem ebenfalls erfundenen Titel „Rechtfertigung des aus sächsischem in preußische Dienste übergetretenen Raths N.“ entwickelte den sauberen Plan: die altsächsischen Beamten in der Provinz Sachsen sollten unter der Hand „die Erschlaffung sächsischer Nationalität und die Amalgamation mit Preußen“ zu verhindern suchen um das Volk auf „die Morgenröthe besserer Tage“ vorzubereiten. „Oesterreichs Kaiserhaus hat gewiß nicht ohne den tiefsten Schmerz jetzt dem Drange der Umstände nachgegeben und in die Erniedrigung der ihm befreundeten Familie gewilligt, Oesterreichs Cabinet III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. muß den gierigen nordischen Adler fürchten und ihm baldigst Einhalt thun. Frankreich, Baiern, der Papst, die in Oesterreich mächtigen Geistlichen, alle kleineren deutschen Fürsten, die in Sachsen ihre Existenz gefährdet sehen, werden für uns sprechen und die Flamme des Krieges zwischen den beiden Nebenbuhlern der Oberherrschaft in Deutschland bald anfachen!“ Das Volk hielt die Hoffnung auf die Wiedervereinigung der albertinischen Lande fast ebenso hartnäckig fest, wie einst die Ernestiner auf die Rück- gabe des verlorenen Kurhuts gewartet hatten. Die Kinder in den Schulen sangen das trutzige Liedlein: „Die Preußen haben uns ’s Land gestohlen, wir werden’s uns schon wieder holen; Geduld, Geduld, Geduld!“ Obwohl der König in seiner strengen Rechtlichkeit den geschlossenen Friedensvertrag unbedingt achtete, so war es doch nur eine nothwendige Folge des Geschehenen, daß er eine nähere Verbindung mit Preußen jetzt für ganz unmöglich hielt. Als sein natürlicher Verbündeter erschien ihm fortan Oesterreich, obgleich der Kaiserstaat bei jeder Hungersnoth im Erz- gebirge regelmäßig seine Grenzen schloß und sich auch sonst keineswegs als gefälliger Nachbar erwies. Der stille Groll gegen Preußen trat nur darum nicht auffällig hervor, weil die beiden deutschen Großmächte jetzt verbündet waren, und weil Friedrich August sich wieder ausschließlich den Pflichten der Landesverwaltung widmete. Die große Politik lag nicht in seinem Gesichtskreise, indeß fühlte er sich stets geschmeichelt, wenn ihm die Ge- sandten der Großmächte etwas von den Wirren draußen in der Welt er- zählten. Jordan’s Bericht, 2. Nov. 1826. Am Bundestage stimmte der sächsische Gesandte gehorsam mit Oesterreich und ließ im Uebrigen so wenig von sich hören, daß Metternich zuweilen freundlich mahnte, der Dresdener Hof möge seine treffliche Ge- sinnung doch etwas lebhafter bethätigen. Also wirkte die Landestheilung noch lange unheilvoll auf die sächsische Politik zurück. Sie nährte im Volke einen kleinlichen particularistischen Aerger, der den deutschen Nationalstolz ganz überwucherte; sie erschwerte dem Hofe wie dem Volke, die großen wirthschaftlichen Interessen, welche diesen Staat mit Preußen verbanden, rechtzeitig zu erkennen. Allerdings hatte das Land unersetzliche Einbußen erlitten. Verloren war außer den schönen thüringischen Stiftslanden und dem größten Theile der Lausitzen auch der Stolz Obersachsens, der Kurkreis; ein gerechtes Geschick brachte die Heimath der Reformation wieder unter ein treues protestantisches Herrscherhaus. Und wie viele köstliche geistige Kräfte kamen dem Staate allein mit den beiden Gelehrtenschulen Pforta und Roßleben abhanden. Die Armee verlor in Aster ihren begabtesten Offizier, das Be- amtenthum in Streckfuß, Schönberg, Ferber und dem Vater Theodor Körner’s grade die freimüthigen Männer, welche die Gebrechen des alten Adelsregiments längst durchschaut und gerügt hatten. Jedoch die schönere Dresden und Leipzig. und werthvollere Hälfte des Landes, die dem albertinischen Staate von jeher seinen Charakter gegeben hatte, blieb der Dynastie erhalten — ein Gebiet, lächerlich klein für die Ansprüche der neuen Königskrone, aber noch immer stark genug um im Deutschen Bunde den ersten Platz hinter Baiern zu behaupten. Welche erstaunliche Mannichfaltigkeit der Bildung und des Verkehrs drängte sich hier auf engem Raume zusammen; fast an Allem was Deutschlands Leben ausmachte, nahm das fleißige Land seinen Antheil. Halb Residenz, halb Fremdenort, bewahrte sich die Hauptstadt noch fast unverändert die harmonische Schönheit ihrer barocken Pracht, wie einst da Canaletto sie malte. Der Saus und Braus jener polnischen Zeiten war freilich längst verklungen, nur noch selten wurden die Damen des Adels in altfränkischen Portechaisen zu einem Feste des ehrbaren Hofes aufs Schloß getragen; nur noch die Kunstschätze und die Reize der Natur lockten die Schaar der Fremden an die Elbe. Ein selbständiges Bürger- thum hatte in dieser einschläfernden Luft niemals aufkommen können. Hier gediehen jene göttlichen Philister, unter denen der junge Ludwig Richter seine lustigsten Gestalten fand: die Calculatoren und Hofsecretäre, die Nachmittags nach maßvoller Bureau-Arbeit mit Kind und Kegel in die Baumblüthe wanderten; der Kleinadel und die höheren Beamten, die im Frühjahr auf Sommerpläsir in ihre Loschwitzer Weinbergshäuschen zogen; und nicht zuletzt die Hofräthe, die ästhetischen Gelehrten vom Theater und von den Sammlungen, im alten Dresden ebenso angesehen wie die Ge- heimen Räthe im alten Berlin — allesammt ein seelenvergnügtes, ewig spazierengehendes Völkchen von makelloser politischer Unschuld und Zahmheit. Mit ähnlichen freundnachbarlichen Gefühlen wie Frankfurt auf das goldene Mainz, blickte das reiche Leipzig auf diese höfische Nachbarin her- unter, der andere Pol des vielgestaltigen obersächsischen Lebens, eine Stadt des Bürgerthums, aller Schönheit baar, aber von Altersher mächtig durch die lebendige Verbindung kaufmännischer und wissenschaftlicher Thätigkeit. Seit dem Ausgang des siebzehnten Jahrhunderts hatte der deutsche Buch- handel, aus Frankfurt hinweggescheucht durch die gestrenge kaiserliche Censur, an der Pleiße seinen Markt aufgeschlagen; die Universität und die schrift- stellerische Emsigkeit der Kursachsen arbeiteten ihm in die Hände. Um 1820 wurde fast ein Drittel aller deutschen Bücher in Leipzig gedruckt, jeder angesehene deutsche Verleger hielt sich dort seinen Commissionär und besuchte die Ostermesse. Unaufhaltsam wurden die kleinen Verleger im katholischen Oberlande, die bisher ihre Schul- und Andachtsbücher durch Reisende in die Bauernhöfe der Alpen versendet hatten, in den ge- ordneten Geschäftsbetrieb des „protestantischen Buchhandels“ hineingezogen, und wie die Literatur einst das erste Band unserer nationalen Einheit gewesen war, so schuf sie sich jetzt auch — nicht durch die Hilfe der Bundespolizei, wie einst Metternich geplant, sondern frei aus eigener Kraft — die erste anerkannte gesammtdeutsche Corporation. Im Jahre III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. 1824 entstand, vornehmlich angeregt durch Perthes in Gotha und Fleischer in Leipzig, der Börsenverein der deutschen Buchhändler, und mit ihm eine wohlthätige Centralisation des literarischen Verkehrs, deren kein anderes Land sich rühmen konnte — ein glänzendes Zeugniß zugleich für die Ge- schäftstüchtigkeit des deutschen Bürgerthums und für die still wirkende Triebkraft des nationalen Gedankens. Als Meßplatz war Leipzig, obgleich es nicht einmal einen schiffbaren Strom besaß, seit dem Anfang des achtzehnten Jahrhunderts allen anderen deutschen Städten vorangekommen: vornehmlich durch die Ueberlegenheit des erzgebirgischen Gewerbfleißes und durch den rührigen Unternehmungs- geist seiner Kaufmannschaft, der von der läßlich bequemen kursächsischen Verwaltung wenig belästigt wurde, während die fridericianische Handels- politik durch ihre wohlgemeinte Bevormundung den Meßhandel von Frank- furt a/O. zu Grunde richtete. Das am Weitesten ostwärts vorgeschobene deutsche Industrieland bildete den natürlichen Markt für die halbgesitteten, den Gewohnheiten des Karavanenhandels noch nicht entwachsenen Völker Osteuropas; und so lange der deutsche Verkehr noch durch die Binnen- mauthen, durch die Anarchie des Maß- und Münzwesens, durch die Zunft- und Bannrechte der Städte unterbunden war, fand auch er noch seinen Vortheil bei der stoßweise wiederkehrenden Handelsfreiheit der Messen. Was die preußische Regierung jetzt noch versuchte um ihre eigenen Meß- plätze Naumburg und Frankfurt a/O. zu heben, war verlorene Arbeit und förderte nur ärgerlichen Nachbarzwist. So oft in Naumburg die Messe eröffnet wurde, that sich in Leipzig eine Winkelmesse auf, von den Behörden unter der Hand geduldet; zur Wiedervergeltung hielten preußische Geschäfts- leute während der Leipziger Messe in Lützen eine Neben-Ledermesse. Aber die Ueberlegenheit Leipzigs war entschieden, und mit dem großstädtischen Verkehre, der sich hier dreimal im Jahre aufstaute, erweiterte sich auch der Gesichtskreis der Bürgerschaft. Wie eine freie Reichsstadt, nicht unbot- mäßig, aber selbständig und mit dem Bewußtsein, daß sie nicht blos dem kleinen Königreiche angehöre, stand Deutschlands zweite Handelsstadt dem Hofe und dem Beamtenthum gegenüber. Noch wichtiger als Leipzig für den Handel war das kleine Freiberg für den deutschen Bergbau. Hier blühte die erste Bergakademie der Welt, die ihre Schüler bis in die Minen von Mexico und Peru sendete und soeben durch Werner ihren höchsten Ruhm erlangt hatte; denn je kärg- licher die Ausbeute der edlen Metalle im Erzgebirge wurde, um so kunst- voller gestaltete sich der Betrieb. Hier hatten Humboldt und Buch reiche Jugendjahre verlebt, hier hatte Heynitz gewirkt, der Lehrer Stein’s, und Novalis das hohe Lied des Bergmanns gedichtet: „wer ist der Herr der Erde? der ihre Tiefen mißt.“ Dicht nebenan in Tharand leitete der Thüringer Heinrich Cotta die große Forstlehranstalt, die bald für ganz Deutschland ein Muster wurde. Ueberall im Erzgebirge auf und unter Das Erzgebirge. der Erde eine großartige wirthschaftliche Betriebsamkeit, wie sie Deutsch- land nur erst am Niederrhein kannte: die Wasserläufe des Gebirgs durch ein System von Floßgräben verbunden; die mächtigen Kohlenwerke des Plauenschen Grundes und des Zwickauer Beckens bereits in Thätig- keit; die Textilindustrie seit der Continentalsperre hoch entwickelt; in Chemnitz C. G. Becker, der in seiner Kattundruckerei und Baumwollenspinnerei schon über 3000 Arbeiter beschäftigte. Und fast in jedem Bergstädtchen dasselbe Bild: am Eingange des Orts der hohe Post-Obelisk mit dem Namenszuge des starken August, droben auf flußumrauschtem Felsenriegel ein altes kurfürstliches Schloß, am Berge aufsteigend die schmucken Häuser mit den Werkstätten der Weber, der Uhrmacher, der Steindreher, Alles wimmelnd von fleißigen Menschen, als einzige Nahrung oft wochenlang nur Kartoffeln und der Cichorientrank aus den gelben Düten von Jordan und Timäus, aber trotz der bitteren Armuth nirgends Schmutz und in aller Noth immer der alte Trost: gemüthlich ist’s doch droben auf dem Erzgebirge! Dazu durchweg gute Volksschulen, freilich mit halbverhungerten Lehrern, und ein mannichfacher technischer Unterricht, der in der Dresdener technischen Bildungsanstalt (1828) seinen Mittelpunkt fand. Es lag ein herrliches Stück deutscher Tüchtigkeit in diesem stolzen alten Kursachsen, und selbst im Rheinlande gedachte General Aster noch mit Selbstgefühl des vielgestaltigen Lebens seiner Heimath, obschon er wohl wußte, daß für sein Talent in dem kleinen Lande kein Raum war. Aber diese Fülle socialer Kräfte ward unterbunden und darnieder- gehalten durch eine Verfassung, die hierzulande wie ein Stück verkehrter Welt erschien. Alles, was diesem Lande Bedeutung gab, Wissenschaft, Handel und Gewerbfleiß war bürgerlich. Zwar bestand hier noch wie in allen germanisirten Slavenlanden eine Unzahl von Rittergütern, doch der Grundadel war mit seltenen Ausnahmen arm, nur in der Lausitz leidlich wohlhabend; die große Mehrzahl der adlichen Familien mußte im Hof- und Staatsdienste ein Unterkommen suchen. Mit seiner dichten Bevöl- kerung und dem überwiegend städtischen Charakter seiner Cultur stand Sachsen dem deutschen Westen weit näher als den aristokratischen Acker- baulanden an der Ostsee; und doch behauptete sich in diesen ganz mo- dernen Wirthschaftsverhältnissen unwandelbar wie eine wohl erhaltene politische Versteinerung noch eine Adelsherrschaft, deren Starrheit kaum in Mecklenburg überboten wurde. Eine gründliche Neugestaltung war hier durch die Landestheilung ganz ebenso unabweisbar geboten wie einst in den süddeutschen Rheinbundslanden durch die Vergrößerung des Staats- gebiets; der weite Mantel der alten Verfassung hing dem verkleinerten Staate schlotternd um die Glieder. Doch wer konnte von dem bedächtigen Friedrich August jetzt in seinen hohen Jahren noch kühne Entschlüsse er- warten? wer hätte auch nur gewagt solche Forderungen auszusprechen inmitten der überschwänglichen Huldigungen dieser Tage des Wiedersehens? III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Der greise Herr meinte alle Wünsche seines dankbaren Volkes zu erfüllen, als er mit gewohnter Arbeitsamkeit und Geschäftskenntniß die alte Ord- nung völlig unverändert herstellte, das verrostete Uhrwerk noch einmal aufzog. Nun ging der Pendel wieder gemächlich hin und her, so stätig, so eintönig, daß der preußische Gesandte immer nur über Eines berichten konnte: über „den hier fortdauernden Mangel an Ereignissen von größerem Interesse.“ Jordan’s Bericht, 12. Juli 1819 ff. Unter allen Berichten der preußischen Diplomatie waren die Dresdener die leersten. Sofort nach der Heimkehr stellte der König die alte steife Hofetikette wieder her, die einst den Berlinern, als er dort in Kriegsgefangenschaft weilte, so viel Anlaß zu schnöden Witzen gegeben hatte. Wie er, durch und durch Gewohnheitsmensch, sein schönes musikalisches Talent noch immer auf dem alten Silbermann’schen Kielflügel übte, als wäre das Piano nicht schon längst erfunden gewesen, so wollte er auch seinen Hof streng auf dem Stande von 1780 erhalten und entschloß sich nur ungern, einige der vermessenen Neuerungen, deren der russische Gouverneur Fürst Repnin sich erdreistet, stillschweigend anzuerkennen. Der hatte die kostbare gelbblaue Schweizergarde aufgelöst, den Großen Garten der öffentlichen Benutzung übergeben, die Brühl’sche Terrasse durch eine Freitreppe mit dem Schloß- platze verbunden. Diese Frevel der Fremdherrschaft ließen sich nicht mehr rückgängig machen. Späterhin wurden sogar einige der Dresdener Kunstsammlungen dem Publicum geöffnet; sie waren bisher als Hofge- heimniß behandelt und, den Eingebornen fast unbekannt, nur von einzelnen Künstlern und von Fremden, gegen das herkömmliche altsächsische Douceur, besucht worden. Im Uebrigen blieb der Hof so unnahbar wie je. Tag für Tag standen bei Tafel zwei Kammerherren hinter dem Könige, hoben ihm erst den linken, dann den rechten Frackschoß in die Höhe und schoben ihm den Stuhl unter; Abend für Abend erschien er mit dem gesammten Hofstaate im Theater, wo Morlachi die italienische Oper leitete. An jedem Wintersonntag nach der Messe harrten die wohlerzogenen Knaben der höheren Stände in den Gängen des Schlosses um den würdevollen Zug der heimkehrenden „Herrschaften“ zu bewundern: voran schritt eine Schaar von Läufern, Hoffourieren, Kammerherren und Adjutanten, dann der König in seiner altväterischen Tracht, bezopft und gepudert, die Hände in einen großen Muff vergraben, darauf die fast ebenso alten Prinzen Anton und Max, ebenfalls mit Muffs, den Chapeau-bas unter dem Arme — ein wundersames Schauspiel, dem nur ein Dresdener Gemüth mit ungetrübter Andacht beiwohnen konnte. Niemals erschien der König zu Fuß in den Straßen; das schöne soeben wiederhergestellte Denkmal seines Ahnherrn Moritz bekam er nie zu Gesicht, weil es in den Anlagen hundert Schritt von der Fahrstraße entfernt stand. Wollte er eine durchreisende Mena- Der Hof. Einsiedel. gerie sehen, so mußten die Elephanten und die Schlangen zu ihm in den Schloßhof kommen. Wie erstaunten die Dresdener, als König Max Joseph, auf Besuch bei ihrem Hofe, vergnüglich nach seiner Münchener Gewohnheit in der Stadt umherschlenderte und sogar mit Bürgers- leuten redete: der sächsische König sprach mit Keinem der nicht Obersten- rang hatte. Wohl Niemand mochte über den Druck dieses höfischen Zwanges so herzlich seufzen, wie die begabten Kinder des Prinzen Max. Da war Prinz Friedrich August, die Hoffnung des Landes, ein liebenswürdiger junger Herr, der geistreiche Gespräche liebte und sogar für die Ideen des Liberalismus Verständniß zeigte; er verkehrte viel mit Wangenheim, als dieser nach seiner Entlassung in Dresden lebte, und der allezeit hoffnungs- volle Triaspolitiker erwartete schon zuversichtlich, dereinst an die Spitze des sächsischen Ministeriums berufen zu werden. Wangenheim an Hartmann, 20. Febr. 1824, 23. Sept. 1827. Der jüngere Bruder Prinz Johann schwärmte für Dante und schilderte das Unglück Italiens zuweilen in Versen, welche im Munde eines so nahen Verwandten des Erzhauses fast frevelhaft klangen: Freche Sklaven der Tyrannen spielen Mit der Stolzen, die das Meer bezwang, Feigheit flieht wo einst die Fabier fielen, Schmeichler faseln wo ein Dante sang. Wangenheim an Hartmann, 4. Jan. 1824. Die Schwester Prinzessin Amalie schrieb kleine Schauspiele, mit beschei- denem Talent, aber mit warmer natürlicher Empfindung und überraschen- der Kenntniß des bürgerlichen Kleinlebens. Neben dem Könige, vor dem Alles in scheuer Ehrfurcht erstarb, durfte der freiere Ton dieses jungen Hofes freilich nicht laut werden. Nach unten hin drückte der Vorstand des Geheimen Cabinets, der leitende Mi- nister Graf Einsiedel, ein hagerer, steifer, wortkarger Mann, des Monar- chen unterwürfiger Diener, trotz seiner jungen Jahre schon ganz einge- froren im kursächsischen Hof- und Adelsbrauche. Die Fanatiker des Par- ticularismus betrachteten ihn anfangs mit Argwohn, weil er in der preu- ßischen Lausitz begütert und also „Vasall“ des Landesfeindes war. Bericht des Hofraths Heun, 23. Juli 1817. In Wahrheit hörte der Gesichtskreis seines politischen Denkens genau an der Stelle auf, wo die grünweißen Grenzpfähle standen; die übrige Welt da draußen kannte er kaum — sein preußisches Eisenwerk Lauchhammer aus- genommen — und wollte sie auch nicht kennen. Kurz vor der Rückkehr des Königs war dessen langjähriger Günstling Graf Marcolini gestorben, der im Lande allgemein verhaßte „Contino“, ein Italiener von der frivolen altbour- bonischen Art, dem mindestens das eine Verdienst gebührte, daß er seinen königlichen Freund etwas aufgeheitert und der Macht der Beichtväter die III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Wage gehalten hatte. Dies ward jetzt anders, da Graf Einsiedel als streng orthodoxer Lutheraner den Ansprüchen des katholischen Clerus sehr freundlich entgegenkam. Die Vorliebe des Ministers für den Prediger Stephan, der in der Böhmischen Kirche zu Dresden eine fanatische Sekte um sich versammelte und späterhin als gemeiner Heuchler entlarvt wurde, erregte im Lande berechtigten Unwillen und verstimmte die öffentliche Mei- nung dermaßen, daß man dem unbeliebten Manne sogar seine Theilnahme an der Bibelgesellschaft, an dem Missionsvereine und ähnlichen unschul- digen christlichen Liebeswerken verdachte. Denn ganz unumschränkt herrschte noch im obersächsischen Volke der lutherische Rationalismus des alten Jahrhunderts, der von der evangelischen Union nichts wissen wollte, aber auch jede Regung streng kirchlichen Sinnes mit der äußersten Unduld- samkeit als Muckerei und Pfaffenthum bekämpfte. Die Verbreitung ortho- doxer Tractätchen war unter Ammon’s rationalistischem Kirchenregimente streng untersagt. Die Conventikel des Grafen Dohna, eines Enkels von Zinzendorf, und die Schüler Schubert’s, die gottseligen armen Weber im Erzgebirge mußten sich ebenso still halten wie die Brüdergemeinden, die in einem lieblichen Winkel der Lausitz ihr Pella-Herrnhut gegründet hatten. Neben dem Cabinet bestanden der Geheime Rath, mit lediglich be- rathenden Befugnissen, und die Centralbehörde für Justiz und Polizei, die unförmliche Landesregierung. Im Finanzwesen herrschte noch unge- brochen der Dualismus des altständischen Staates. Das königliche Ge- heime Finanz-Collegium verwaltete die Domänen, das zum Theil durch den Landtag besetzte Obersteuercollegium die Mehrzahl der Abgaben; die Streitigkeiten zwischen Finanz-Aerar und Steuer-Aerar nahmen kein Ende. In den Aemtern führten die Amtshauptleute die Verwaltung, Staatsbe- amte aus dem angesessenen Adel, den preußischen Landräthen ähnlich. Die Ritterschaft aber fragte wenig nach ihnen; sie übte auf ihren Gütern eine fast unbeschränkte Polizeigewalt, ließ Recht sprechen durch Patrimonial- richter, welche der Gerichtsherr nach Belieben entlassen durfte, und be- herrschte ihre Hintersassen durch den Gesindezwang, durch schwere Grund- lasten, Zehnten und Frohnden. In der Lausitz bestand sogar noch die Erb- unterthänigkeit. Vollends in den Receßherrschaften des Hauses Schönburg besaß die Krone nicht viel mehr als den Namen der Landeshoheit; sie er- hob bis in die zwanziger Jahre hinein Aus- und Einfuhrzölle an den Grenzen dieses Vasallenländchens. Kaum minder selbstherrlich schaltete der Graf Solms-Wildenfels in seiner winzigen Standesherrschaft; der pflegte die Offiziere der benachbarten Zwickauer Garnison, wenn sie ihn besuchten, neugierig zu fragen: wie steht’s denn bei Euch drüben in Sachsen? Auch die Städte fühlten sich als Staaten im Staate; ihre Stadt- räthe ergänzten sich selbst, wie einst in Preußen vor den Reformen Friedrich Wilhelm’s I. , und bestanden in den großen Städten ausschließlich aus Juristen. In Leipzig und Dresden war der Rath, kraft der Privilegien Die Adelsherrschaft. der polnischen Auguste, berechtigt von seiner Verwaltung niemals Rechen- schaft abzulegen, und ein schwermüthiges Sprichwort sagte: wer kann wider Gott und den Stadtrath von Leipzig? Selbst in dringender Noth wagte die Regierung nur selten den Trotz dieser selbstherrlichen Magistrate zu brechen; viele Jahre hindurch mußten die Bewohner der Muldeniederung auf den Bau der unentbehrlichen Brücke warten, weil der Wurzener Stadt- rath seine einträgliche Fähre nicht aufgeben wollte. In der Oberlausitz wurde die Verwaltung, die bisher allein den Landständen zugestanden, erst 1821 unter die Leitung einer königlichen Oberamtsregierung gestellt. Nicht ohne starkes Widerstreben; denn dies kleine Land wollte noch immer eine selbständige Markgrafschaft neben den „Erblanden“ bleiben, obgleich zwei Drittel seines Gebietes an Preußen gefallen waren, und ließ sich das Recht nicht nehmen, den König-Markgraf nach der Thronbesteigung an der Landesgrenze, vier Stunden von Dresden, mit seinen blaugelb- rothen Bannern zu empfangen. Waren doch vier von den stolzen Sechs- städten der Lausitz bei Sachsen geblieben, und darunter Bautzen, die Haupt- stadt des streng dynastisch gesinnten Wendenvölkchens. Dem Adel war ein Theil der Justiz- und Verwaltungsstellen gesetz- lich vorbehalten, da die Landesregierung und das Appellationsgericht nach altständischem Brauche noch in eine adliche und eine gelehrte Bank zer- fielen. Der Regel nach gingen die hohen Staatswürden reihum in einem kleinen Kreise einflußreicher Adelsfamilien, der seit der Landestheilung sich noch mehr verengerte und Jedem im Lande wohlbekannt war. Auch in das Adeliche Cadettencorps durfte der Bürgerliche blos als Volontär ein- treten, nur der Besuch der Artillerieschule stand ihm frei. Dem entsprach es auch, daß die Soldaten-Werbung hier erst im Jahre 1825 durch ein Conscriptionssystem nach französisch-rheinbündischem Muster ersetzt wurde. Noch länger, bis 1829, erhielten sich die alten Bräuche an der Universität, die noch aus den vier Nationen der Meißner, Sachsen, Franken und Polen bestand. Ihr Rector hatte Fürstenrang; ihre Beamten führten, vom Staate unbeaufsichtigt, nach altväterischer Weise die kostspielige und schleppende Verwaltung der großen Universitätsgüter. Ihre Gerichtsbarkeit erstreckte sich zwar nicht mehr über alle studirten Leute, die in Leipzig wohnten — dies hatte ein Machtspruch Napoleon’s abgeschafft — aber noch immer über alle Angehörigen des Corpus academicum. Natürlich war auch der geistliche Herr in dieser Welt von Privilegien und Sonderrechten nicht ohne Weiteres der Gerichtsbarkeit des Staates unterworfen. Als der Pfarrer Tinius (1814) des Raubmordes bezichtigt wurde, da mußte erst der Leipziger Schöppenstuhl durch ein vorläufiges Er- kenntniß beschließen, daß gegen den Inculpaten mit der Inquisition zu ver- fahren sei; dann wurde der arme Sünder in der Nicolaikirche öffentlich seines geistlichen Gewandes entkleidet und nunmehr als ein Weltlicher dem weltlichen Gerichte übergeben. Die alten Vorrechte der Lutheraner hatten III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. allerdings dem Unwetter der neuen Zeit nicht Stand gehalten. Nachdem Napoleon im Posener Frieden den Katholiken die bürgerliche Gleichberech- tigung geschenkt, waren bald darauf die Reformirten — nicht ohne die landesüblichen Douceurs — derselben Gunst theilhaftig geworden. Dann gab der Gouverneur Repnin auch den griechischen Katholiken die Rechts- gleichheit, und der Leipziger Judenschaft, die bisher ihre Todten hatte nach Dessau fahren müssen, gestattete er mindestens sich einen eigenen Friedhof anzulegen. Der russische General erschien in diesem Lande, be- zeichnend genug, überall als ein Bahnbrecher der Reform. Dabei blieb es freilich, daß die Juden nur in Leipzig und Dresden wohnen durften. Die starren Formen des alten Zunftwesens wurden durch Adel und Bürgerthum im Wetteifer behütet. Während die Städte beharrlich über den Mitbewerb der Landkrämer klagten und das Heirathen der Gesellen zu verhindern suchten, hielt die Ritterschaft streng darauf, daß kein Bauern- sohn zu einem Handwerker in die Lehre ging, wenn er nicht zuvor vier Jahre in der Landwirthschaft, zwei Jahre davon im Gesindedienste der Gutsherrschaft, verbracht hatte. Uneheliche Kinder blieben anrüchig und von den Zünften wie von jedem anderen ehrenhaften Erwerbe ausge- schlossen, falls sie nicht durch den König, gegen hohe Gebühren, legitimirt wurden. Eine durchdachte Handelspolitik war seit dem alten Kurfürsten August nicht mehr versucht worden. Das Mercantilsystem drang in Sachsen niemals ein und ward auch nicht vermißt, da der kräftige heimische Gewerbfleiß des Schutzes entrathen konnte. Die polnischen Auguste wirth- schafteten lustig darauf los, in dem angenehmen Wahne, daß die Ver- schwendung des Landesvaters das Geld unter die Leute bringe, und auch als die Ordnung dann endlich wiederkehrte, blieb dies mächtige Industrieland ohne geregelte Grenzbewachung. Seine Volkswirthschafts- politik trachtete nur dahin, den Leipziger Messen starke Zufuhr, dem con- sumirenden Adel wohlfeile Waaren zu verschaffen. Darum wurde die Einfuhr durch einen sehr niedrigen Grenzzoll begünstigt, der inländische Verkehr durch Accisen und Geleitsgelder — in Leipzig auch noch durch das Stapelrecht und bis 1823 durch eine lästige Thorsperre — erschwert. Die Verbrauchssteuern waren ungleich für Stadt und Land, die Ritter- güter und die Geistlichen genossen mannichfache Begünstigungen. Und dies gedankenlose fiscalische System, das für die Lebensbedürfnisse der heimi- schen Industrie gar kein Auge hatte, pries man als die weise „sächsische Handelsfreiheit“. Als nun Preußen dicht an den Grenzen des Leipziger Weichbildes seine Zollhäuser errichtete, die Ausfuhr nach Norden erschwert und in manchen Industriezweigen der preußische Mitbewerb schon bemerk- bar wurde, da fühlte man sich freilich beunruhigt. Jedoch der Zorn richtete sich allein gegen Preußen, nicht gegen die väterliche Regierung, der man es auch geduldig nachsah, daß sie an den schweren alten Conventions- Der Landtag. münzen eigensinnig festhielt, obgleich die leichteren preußischen Thaler längst das gesammte Land überschwemmt hatten. Die Industrie des Erzgebirges sah sich bald großentheils, die der Lausitz fast ausschließlich auf den Schmuggel nach Oesterreich angewiesen, und die Geschäftsleute der alten Schule fanden diesen Schleichhandel segensreich. Wer aber die Verwilde- rung des Volkes an der Grenze beobachtete, mußte doch bedenklich werden und besorgt fragen: ob man so weiter leben könne, abgetrennt von der See und dem nordischen Markte? Gleich allen Institutionen dieses Staates war auch der Landtag, wie er gern von sich rühmte, „schon aus dem Geiste der biederen Vorzeit ent- sprossen.“ „Höchstdero getreue Stände, an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Städten“ — so lautete der amtliche Titel — waren freilich arg zusammengeschmolzen. Der erste Stand zählte seit der Theilung nur noch drei Köpfe. Im Stande der Ritterschaft erschienen alle Rittergutsbesitzer, die acht Ahnen aufweisen konnten; nur den katho- lischen Adelsfamilien aus Polen, Italien, Irland, welche seit dem Ueber- tritte der Dynastie an den Hof gekommen, wurde die deutsche Ahnen- probe erlassen. Die Folge war, daß reichlich drei Viertel der Ritterguts- besitzer nicht mehr den Landtag besuchen durften; im Leipziger Kreise, wo die Kaufherren der Meßstadt zahlreiche Güter angekauft hatten, waren von 217 Rittergütern nur noch 14 landtagsfähig. Die Vertreter der Städte ernannte der Stadtrath allein, die Bauernschaft war gänzlich aus- geschlossen. Der Landtag durfte über Gesetzvorschläge nur berathen, besaß aber ein so wohlgesichertes Steuerbewilligungsrecht, daß er jede ernstliche Reform zu vereiteln vermochte; selbst August der Starke hatte nur selten gewagt eine unbewilligte Auflage auszuschreiben und lieber Land und Leute an die Nachbarfürsten verkauft um die Kosten seines Hofhalts zu bestreiten. In dem Labyrinthe dieser ständischen Steuerverwaltung wußten sich nur vereinzelte Kenner zurechtzufinden. Die Grundsteuern, von denen die Ritterhufen natürlich frei waren, wurden in Groschenschocken erhoben, nach Katastern aus dem siebzehnten Jahrhundert; da aber inzwischen die nor- dischen, die schlesischen und die napoleonischen Kriege über die obersächsische Schlachtenebene dahingestürmt waren, so hatte sich Manches geändert, und man fand neben den „gangbaren“ auch viele „moderirte, decremente, caduke und ermangelnde“ Schocke. Der ganze Zustand war so ungeheuerlich, daß die Krone selber in zwei Fällen eine kleine Aenderung nicht von der Hand weisen konnte. Die seit Jahrzehnten vergeblich erstrebte ständische Union der Erblande mit den kleinen Nebenlanden ließ sich nicht länger mehr abwehren, da seit der Landestheilung nur noch ein Stück der Oberlausitz sowie einige Fetzen der Stiftslande Naumburg und Merseburg bei dem Königreiche verblieben. Diese Trümmerstücke wurden jetzt endlich (1817) in den Landtag der Erb- lande eingefügt; indeß behielt die Lausitz noch immer ihren besonderen III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Markgrafschaftslandtag, der von den adlichen Rittern und den vier Sechs- städten beschickt wurde. Drei Jahre darauf wurde, nach lebhaftem Kampfe zwischen Ritterschaft und Städten, beschlossen, daß die Rittergutsbesitzer, welche die Ahnenprobe nicht bestehen konnten, insgesammt vierzig gewählte Vertreter in den Landtag senden sollten. Die Prälaten, Grafen und Herren waren jedoch schlechterdings nicht zu bewegen, sich mit der Ritterschaft zu einem Stande zu vereinigen; sie meinten schon ein großes Opfer zu bringen, indem sie die Universität Leipzig in ihre Mitte aufnahmen. Als die Stände den Wunsch aussprachen, eine kurze Uebersicht über die Aus- gaben und Einnahmen zu erhalten, konnte der greise König sich nicht ent- schließen, dieser Beschwerde „abhelfliche Maße zu ertheilen“. Die Gewäh- rung der Bitte war auch nicht nöthig, da doch Niemand den heillosen Dualismus des Finanzwesens aufheben wollte und im Uebrigen Alles ehrlich zuging. Die beantragte Veröffentlichung eines Theiles der Landtagsverhand- lungen verwarf der König ebenfalls, denn das unverbrüchliche Amtsge- heimniß galt für eine Säule des altsächsischen Staates; überdies war die Oeffentlichkeit der Landtage eben jetzt in Wien wie in Frankfurt als dema- gogisch verrufen. Einem Leipziger Gelehrten, der im Nürnberger Corre- spondenten Einiges aus den Verhandlungen der Stände erzählt hatte, wurde das Allerhöchste „Mißbelieben“ nachdrücklich ausgesprochen. Um doch etwas zu thun, ließ der König in der Gesetzsammlung einen kurzen Landtagsbericht veröffentlichen, der aber mit den Schnirkeln und Schnör- keln des sächsischen Kanzleistils so reichlich ausgestattet war, daß Niemand ihn lesen konnte. Uebrigens würden die Leser auch die unverkürzte Mit- theilung dieser Ständeverhandlungen schwerlich vertragen haben. Im Jahre 1820 ließen sich die getreuen Stände also vernehmen: „Dankbar priesen sie seitdem die Vorsehung an jenem gleichwichtigen Tage, in wel- chem das Vorbild der Regenten sowie der Inbegriff aller häuslichen Tu- genden sich in dem Glanz eines vollendeten halben Jahrhunderts ver- herrlichte. Mit nicht minder treu devotester Theilnahme vernahmen sie die Kunde der fröhlichen Ereignisse, die während dieser Zeit in Allerhöchst- dero Königlichem Hause stattfanden, insbesondere der beglückenden Bande, die es von Neuem an das erhabenste Kaiserhaus knüpfen. Noch in heu- tiger Morgenstunde betraten sie die heilige Stätte, Dankopfer darbringend dem Allerhöchsten, der E. K. Majestät zum Segen und zur Freude des ganzen Landes in erwünschtem Wohlergehen erhielt, der Allerhöchstdenen- selben die Kraft verlieh, sich den mühevollen Regierungssorgen auch wäh- rend dieses Zeitraumes mit der gewohnten beispiellosen Anstrengung und Thätigkeit widmen zu können, und in tiefster Ehrfurcht“ — und so weiter noch einige Aktenseiten lang. Adresse des Landtags 1820. Und wie mühsam kamen diese unschätz- König Anton. baren Aktenstücke zu Stande! Jeder Vorschlag wurde erst zwischen den verschiedenen ständischen Ausschüssen und Directorien siebenmal, unter Umständen neunmal hin und her geschoben, bevor ein Beschluß „gezogen“ werden konnte, und der Volkswitz spottete, der Landtag spiele Kämmerchen. — Als König Friedrich August starb (1827), erwartete man im Volke wie am Hofe allgemein, seine beiden greisen Brüder würden so viel Selbst- erkenntniß haben, zu Gunsten des jungen rüstigen Prinzen Friedrich August auf die Krone zu verzichten. Aber König Anton ließ sich sein Recht nicht nehmen, und Graf Einsiedel blieb im Amte, unter der aus- drücklichen, bereitwillig zugestandenen Bedingung, daß nicht das Mindeste an dem Bestehenden geändert werden dürfe. Jordan’s Bericht, 17. Mai 1827. Der neue König war ein herzensguter Mann, weniger steif als sein älterer Bruder, aber der Ge- schäfte unkundig, da man ihn einst für den geistlichen Stand erzogen hatte, und so unbedeutend, daß ihn selbst die Dresdener Ehrfurcht nur mit dem Beinamen des Gütigen zu schmücken wußte. So ging denn das greisenhafte Regiment schläfrig und langweilig weiter; im Volke aber be- gann die Stimmung allmählich umzuschlagen. Während der ersten Frie- densjahre nahm die wirthschaftliche Noth hier wie in Preußen alle Ge- danken in Anspruch; denn furchtbar hatte das Land gelitten. Die Ver- luste der Dörfer auf dem Leipziger Schlachtfelde schätzte man amtlich auf mehr als dritthalb Millionen Thaler — was unzweifelhaft noch zu niedrig war. In Dresden wurde nach dem Frieden manches der Garten- grundstücke, auf denen heute die freundlichen Villen der Antonsstadt stehen, für fünf oder zehn Thaler verkauft; mancher Hausherr war allein schon durch die ungeheuere Einquartierung zu Grunde gerichtet: hatte doch das Körner’sche Haus, zu 1085 Thlr. Miethwerth eingeschätzt, im Sommer 1813 binnen 6 ½ Monaten eine Einquartierung von 7532 Mann ertragen müssen. Nach der Abrechnung von C. G. Körner. Die gesammten Kriegsschäden vom Jahre 1813 beliefen sich auf mindestens 100 Mill. Thlr. Jetzt waren diese Wunden endlich aus- geheilt, und nun da die bittere Noth aufhörte, regte sich doch die Frage, ob Staat und Volk die Stellung in Deutschland behaupteten, die sie nach ihrer Geschichte verlangen durften. Auf die Dauer kam man nicht mehr aus mit dem beliebten Selbstlobe, Deutschland sei das Herz Europas, Sachsen das Herz von Deutschland, Dresden das Herz von Sachsen. Wohl blieb die dynastische Ergebenheit unerschüttert. Mit banger Spannung blickte fast das ganze Land auf die Zukunft des königlichen Hauses, die eine Zeit lang sehr unsicher schien, weil die Ehen der beiden jungen Prinzen kinderlos blieben. Auf die Ermahnungen des Papstes und der Hofbeichtväter schloß Prinz Max noch in seinen hohen Jahren eine zweite Ehe mit einer jungen lucchesischen Prinzessin, aber der Kinder- Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 33 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. segen blieb aus. Um so größer die Freude, als einige Jahre darauf dem jungen Prinzen Johann doch noch ein Erbe geboren wurde; da standen begeisterte Dresdener mit Champagnerflaschen auf der Brücke und nöthigten jeden Vorübergehenden, mit ihnen auf den Stammhalter anzustoßen. Berichte von Jordan, 1. Aug., von Meyern, 15. Oct.; Witzleben’s Tagebuch, Juli 1825. Wangenheim an Hartmann, 30. April 1828. Bei aller Unterthänigkeit ließ sich jedoch nicht mehr verkennen, daß die Unnatur der überlebten Staatsformen schon das gesammte Volksleben zu lähmen begann. Die Industrie im Erzgebirge vermochte nicht zu ge- sunden, und wenn der Glanz der Leipziger Messen sich noch hielt, so war es dafür in der übrigen Jahreszeit um so stiller an der Pleiße; die Landkundschaft gewöhnte sich bereits ihren Bedarf an Colonialwaaren über Magdeburg zu beziehen, weil dort keine Accise bezahlt wurde. Die Völker wie die Einzelnen erleben Zeiten der Unfruchtbarkeit, denen Alles mißlingt; eine solche Epoche war jetzt für Obersachsen ge- kommen, man erkannte dies an guten Köpfen sonst überreiche Land kaum mehr wieder. Die vormals so glänzende Hochschule war zur sächsischen Landesuniversität herabgesunken. Außer einer Reihe achtungswerther Fach- männer besaß sie zur Zeit nur zwei Gelehrte von großer, allgemein an- erkannter Wirksamkeit, Gottfried Herrmann und den geistvollen Theologen Tzschirner, dann noch den wässerigen Vielschreiber Pölitz und den uner- müdlichen Krug, der mindestens den Muth hatte, durch freimüthiges Rügen öffentlicher Mißbräuche die schlummernde sächsische Welt zuweilen aufzu- rütteln. Nach dem Kriege hatte Graf Heinrich Vitzthum, der Gönner Carl Maria v. Weber’s, die Hoffnung gehegt, Sachsen werde sich für den Verlust seiner politischen Macht in großem Sinne entschädigen und, wie späterhin Baiern unter König Ludwig, der Sammelplatz der deutschen Künste werden. Was war aus diesen stolzen Träumen geworden? Der Componist von Leier und Schwert erfreute sich nicht der Gunst des Hofes, da er des deutsch-preußischen Patriotismus verdächtig war. An den Er- folgen der neuen bildenden Kunst nahm Sachsen noch fast gar keinen Antheil, denn die jungen Talente Schnorr, Rietschel, Richter standen noch in den Jahren der Entwicklung. Auch Tiedge, der beschauliche Dichter der Urania, der, obwohl kein Landeskind, doch in Dresden als vaterlän- dische Größe verehrt wurde, auch die poetische Harfenspielerin Therese aus dem Winckell, auch Tromlitz, Nordstern und die anderen Gestirne des Dresdener Thee-Dichterbundes strahlten nur einen sanften Glanz über das Land aus. Mittelmäßigkeit und Verknöcherung überall; und dazu mußte man noch die grausame Ironie des Schicksals erleben, daß gerade der Anblick der preußischen Zustände den politischen Groll unter den Bürgern und Bauern wachrief. Mochte man die Preußen verfluchen — das ließ sich Wachsende Unzufriedenheit. doch mit Händen greifen, daß die Provinz Sachsen sich in jeder Hinsicht glücklicher befand als das Königreich und dort Niemand mehr ernstlich nach dem Rautenkranze zurückverlangte. Drüben besaß man Alles was hüben fehlte: eine gescheidte, schlagfertige, bürgerfreundliche Verwaltung; dazu ein freies Städtewesen, das von der Vetternherrschaft der kursäch- sischen Stadträthe seltsam abstach und daher auch an dem Sachsen Streck- fuß seinen eifrigsten Vertheidiger fand. Während drüben die Entlastung der Bauerngüter stetig fortschritt, wurden im Königreiche die bestehenden Grundlasten sogar noch erhöht; noch im Jahre 1828 bestimmte eine neue Verordnung über die Hutungen: der Hutungsleidende dürfe die Mitweide auf seinem eigenen Boden nur dann beanspruchen, wenn er dies Recht seit verjährter Zeit geübt habe! So begann man im Lande sich nach der Städteordnung und den Agrargesetzen Preußens zu sehnen, und zu diesem wohlberechtigten Un- muth gesellte sich noch ein völlig grundloses confessionelles Mißtrauen gegen die ultramontane Gesinnung des königlichen Hauses. Es war der Lauf der Welt, daß in diesem erzlutherischen Lande, wo man einst ernst- lich daran gedacht hatte, neben der christlichen noch eine lutherische Zeit- rechnung — von 1517 an — einzuführen, beständig finstere Gerüchte über den katholischen Hof umgingen. Je dienstfertiger man sich sonst den Befehlen des Königs unterwarf, um so reizbarer ward dieser Argwohn, er blieb lange fast die einzige politische Leidenschaft des kursächsischen Volkes. König Anton war noch bigotter als sein verstorbener Bruder, der von Katholiken im Vertrauen zu sagen pflegte: il est de notre religion. Es kam auch zuweilen vor, daß irgend ein strebsamer Leutnant oder Beamter aus räthselhaften Gründen zur römischen Kirche übertrat; doch solche Fälle waren sehr selten, nachweislich seltener als die Uebertritte von der katholischen zur evangelischen Kirche. Und wenn am Hofe noch von alten Zeiten her eine geheime Kasse zur Unterstützung von Convertiten bestand Bericht des Frhrn. v. Oelßen, 28. Dec. 1818. , wenn einmal einer vormaligen Hofdame der Gnadengehalt entzogen wurde weil sie ihre Kinder lutherisch erziehen ließ Jordan’s Bericht, 4. Nov. 1828. , so waren dies reine Pri- vatangelegenheiten des königlichen Hauses, welche den Staat nicht berührten. Eine planmäßige Begünstigung des Proselytenwesens haben die Albertiner im neunzehnten Jahrhundert immer ehrenhaft vermieden, trotz ihrer streng katholischen Gesinnung. Für eine jesuitische Propaganda, wie sie der neu- bekehrte Köthener Hof trieb, war in Dresden gar kein Boden, Niemand unter den hohen Beamten hätte sich dazu herbeigelassen. Gleichwohl wucherte der Argwohn im Volke fort und sog aus einigen harmlosen Vorfällen neue Nahrung. Als im Jahre 1824 das Kirchen- jubiläum für das nächste Jahr ausgeschrieben wurde und ein Anschlag in 33* III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. der katholischen Hofkirche die Gläubigen einlud zu den üblichen Gebeten um die Ausbreitung der katholischen Kirche und das Aufhören der Ketzerei, da brach rings im Lande der Unwille los. Niemand bemerkte, daß in allen Kirchen der katholischen Christenheit genau dieselbe altherkömmliche Einladung zu lesen stand; Niemand bedachte, daß die Protestanten ihren Gott doch auch um die Ausbreitung des geläuterten evangelischen Glaubens zu bitten pflegten. Eine Adresse von Dresdener Bürgern fragte ent- rüstet, wie dergleichen möglich sei „in einer deutschen Provinz, von wel- cher das Licht der Kirchenverbesserung zuerst ausgegangen.“ Eingabe von Dresdener Bürgern an den Rath, Dec. 1824. Auf den Kanzeln wurde so leidenschaftlich gezetert, daß der König endlich beiden Theilen Schweigen gebieten mußte. Neuer Lärm unter den Lutheranern, als die Krone (1827) gegen den Rath der Stände ein Mandat veröffent- lichte, das für die Pfarrsprengel der Katholiken und die Einrichtung der Seelsorge einige ganz unverfängliche Vorschriften gab. Ein anderes Mandat stellte die religiöse Erziehung der Kinder gemischter Ehen gänzlich der freien Verabredung der Eltern anheim, und auch dies offenbar wohlgemeinte Gesetz stachelte die lutherische Unduldsamkeit zu heftigen Angriffen auf. Allge- mein glaubte man, der Marcolinische Palast sei für ein Jesuitencolleg bestimmt. Eine Menge ähnlicher Märchen war im Umlauf, und doch stand im Grunde nur die eine Thatsache fest, daß der König und Graf Ein- siedel den Bischof Mauermann ihres besonderen Vertrauens würdigten. Die Unzufriedenheit nahm in der Stille dermaßen überhand, daß sogar die in Sachsen unerhörte Erscheinung eines Oppositionsblattes mög- lich wurde. Die „Biene“ des Zwickauer Theologen Richter war nicht eigentlich eine politische Zeitschrift — denn die Politik blieb durch könig- liches Privileg allein der vom Staate verpachteten Leipziger Zeitung vor- behalten — sondern ein Sprechsaal für örtliche Angelegenheiten. Da schütteten nachdenkliche Philister dem „lieben Bienchen“ und seinem biederen Bienenvater ihren Kummer aus über den Pennalismus der Fürstenschulen, über das Ungeziefer im Akademischen Carcer, über die gemeingefährliche Lage des Leipziger Schießgrabens, über die Möpse der lustwandelnden Dresdener Damen. Aber neben solchen läppischen Beschwerden standen auch ernste Klagen des belasteten Landvolks — zumal aus dem Schön- burgischen, wo der Bauer vom Getreide den Zehnten, vom Jungvieh den Siebenten an den Grafen entrichtete — und scharfe Rügen wider die Mißbräuche der städtischen Verwaltung, nicht blos gegen den Bierzwang und das schändliche Dünnbier der Rathskeller, sondern gegen das ganze System des unverantwortlichen Stadtregiments. Der Ton der Artikel war zuweilen recht erregt; man hörte heraus, daß der neue König nicht mehr auf unbedingte Ehrerbietung rechnen konnte. Mit Angst blickten die Männer der guten alten Zeit auf dies streitbare Thierchen, das „überall Der Bienenvater Richter. summsend, störend erscheine.“ Im November 1829 brachte die Biene gar eine „Adresse des sächsischen Volkes“ an den König, aus der Feder eines der fähigsten Mitglieder der Ritterschaft, Albert v. Carlowitz. Hier wurde schon auf das Beispiel Weimars, Baierns, Württembergs hingewiesen, die Einführung einer wirklichen Volksvertretung, die gleichmäßige Verthei- lung der öffentlichen Lasten empfohlen: möge die Ritterschaft den König von den Reversalien, welche ihr den Schutz ihrer Sonderrechte zusichern, selber entbinden! Noch schärfer äußerte sich bald darauf ein anderer angesehener Grund- herr, Otto v. Watzdorf, ein freimüthiger Mann, der erst in weit späterer Zeit durch den Haß seiner Standesgenossen gereizt und in eine radikale Richtung gedrängt wurde. Damals stand er noch auf dem Boden des süddeutschen constitutionellen Liberalismus und entwickelte das Programm dieser Partei — Theilung der Gewalten, Zweikammersystem, Verantwort- lichkeit der Minister — in einer Denkschrift über die sächsische Verfassung. Die Regierung hatte dem Aufsatze mit schnöden Worten das Imprimatur verweigert, sie konnte aber nicht verhindern, daß er gedruckt und viel ge- lesen wurde. Die beiden aristokratischen Liberalen standen längst nicht mehr allein. Das zeigte sich, als der Landtag von 1830 nochmals die Vorlegung einer Ausgaben-Uebersicht forderte und bei der Genehmigung der Steuern offen aussprach: „Bei Weitem zum kleinsten Theile ist es das Unserige was wir bewilligen. Weit mehr als das Volk vor Jahr- zehnten von seinen Vertretern forderte, fordert der Geist unserer Tage.“ Die Krone wies abermals alle Neuerungen zurück; doch ihre Sprache klang nicht mehr so zuversichtlich wie sonst. Jedermann fühlte, daß der Tag des alten Systems sich neigte. Nachdem man fünfzehn Jahre that- los verträumt, war eine friedliche Umbildung des vermorschten Gemein- wesens kaum noch wahrscheinlich. — Gleich den Obersachsen waren auch die Hessen immer rechte Mittel- deutsche geblieben, durch Stammesart und Sprache den Oberländern ver- wandt, durch Verkehr, kirchliche und politische Geschichte mit dem Norden verbunden. Die Chatten allein unter allen Germanen theilten mit den Friesen den Ruhm, daß sie sich durch die Stürme der Völkerwanderung hindurch mit unverändertem Stammesnamen in ihren alten Sitzen be- hauptet hatten. Hier und in Westphalen fanden einst die Römer ihre unbezwinglichen Feinde; nur noch in Friesland und einigen Strichen Niedersachsens blieb das germanische Blut so völlig unvermischt. Diese Oberfranken halfen mit, das weltherrschende Frankenreich zu bilden; aus ihren Flußthälern, aus Fulda, Hersfeld, Fritzlar drang dann das Christen- thum in das innere Deutschland vor; von hier erhielten die Deutschen III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. ihren letzten Frankenkönig Konrad. Doch gleich darauf zerfiel die poli- tische Macht des Chattenstammes, mit Herzog Eberhard sank das hessische Herzogthum ins Grab. Zweihundert Jahre lang mit Thüringen ver- bunden galt Hessen alsdann wenig mehr in der deutschen Politik; nur an der hierarchischen Bewegung, welche das Zeitalter der Innocenze er- füllte, nahm die Heimath der heiligen Elisabeth und des Ketzerrichters Konrad von Marburg betend und streitend einen bedeutsamen Antheil. Erst seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts, seit Heinrich, das Kind von Hessen, dem Hause Brabant die Landgrafenwürde erwarb, begann hier wieder eine selbständige Landesgeschichte, eine Geschichte so ruhmvoll und gehaltreich, wie sie selten einem Kleinstaate beschieden wird. Den sieghaften Bannern des hessischen Löwen und des Ziegenhainer Sternes, den Kämpfen Ludwig’s des Friedfertigen wider Kurmainz verdankte Deutschland, daß sich im Herzen des Reichs kein übermächtiger Priesterstaat bilden konnte und die geistliche Gewalt ihre weltlichen Ansprüche etwas ermäßigen mußte. Dann fand Martin Luther an dem Landgrafen des kleinen Hessen- landes den tapfersten seiner Vertheidiger. In Marburg wurde die erste protestantische Universität gegründet, auf der Homberger Synode die Ver- fassung der evangelischen Kirche zum ersten male folgerecht durchgeführt. Nicht immer mit der Umsicht des Staatsmannes, aber willenskräftig und thatenfroh drängte Philipp der Großmüthige die zögernden Luthe- raner zur Entscheidung, und als er dann im schmalkaldischen Kriege unterlegen war, betrieben seine Hessen den Kampf um seine Wieder- befreiung, die Rebellion gegen Kaiser Karl V. mit der heißen Leidenschaft eines Volkskrieges. Die Dynastie hatte von Haus aus den schweizerischen und französischen Reformatoren nahe gestanden, die Oranier und die Hugenotten unerschrocken unterstützt. Seit Moritz dem Gelehrten bekannte sie sich förmlich zu der streitbarsten Kirche der Protestanten, und obwohl auch der Casseler Hof eine Zeit lang mitschuldig ward an den unfrucht- baren Zauderkünsten der Evangelischen Union, so ergriff er doch als Gustav Adolf auftrat sofort entschlossen die schwedische Partei. Glänzend bewährte sich der alte Waffenruhm der blinden Hessen vor den Wällen von Hanau, bis zum Ende des Krieges hielt die große Vormünderin Amalie Elisabeth, den Glaubensgenossen ein leuchtendes Vorbild, bei der evangelischen Sache aus. Auch nachher in den schweren Jahren, da Wilhelm VI. und die Schwester des großen Kurfürsten Hedwig Sophie die Wunden des großen Krieges sorgsam zu heilen versuchten, blieb das Fürstenhaus seiner pro- testantischen Politik getreu. Wie vormals die evangelischen Wallonen, so fanden jetzt die vertriebenen Hugenotten bei Landgraf Karl ihre Zuflucht, der Neffe in Cassel wetteiferte mit dem Oheim in Berlin um den Ruhm protestantischer Gastfreundschaft. Wohl blieb auch das Haus Brabant nicht frei von den Sünden jenes Zeitalters höfischer Selbstvergötterung. Das böse Beispiel des Sol- Hessens protestantische Politik. datenverkaufs in die Fremde, das Johann Georg III. von Sachsen zuerst den deutschen Kleinfürsten gab, erschien nirgends verlockender als hier, wo das tapfere Heer der Stolz des Landes war und doch ohne ausländische Hilfsgelder nicht unterhalten werden konnte. Die Armee wurde eine Geldquelle für den verarmten Staat. Auf jedem Schlachtfelde Europas, auf Euböa wie auf den Heiden Hochschottlands, floß hessisches Blut in Strömen; im österreichischen Erbfolgekrieg focht ein Theil der hessischen Truppen in den Heeren Kaiser Karl’s VII. , während die andere Hälfte auf der Gegenseite, im Dienste des englischen Soldherrn stand. Gleich- wohl hielt sich das Fürstenhaus in der deutschen Politik nicht unehren- haft — soweit die Hilflosigkeit der Kleinstaaterei eine politische Haltung erlaubte. In allen Kriegen gegen Frankreich genügte Hessen redlich seiner Reichspflicht, bei Höchstädt, bei Ramillies und Malplaquet umstrahlte neuer Ruhm seine sieggewohnten Fahnen, und immer kämpften die jungen Land- grafen ritterlich unter ihren Landsleuten. Im siebenjährigen Kriege erwarb sich die Dynastie ihr letztes großes Verdienst um Deutschland. Die Hessen bildeten neben den Hannoveranern den Kern der Heere, mit denen Ferdinand von Braunschweig den deut- schen Westen gegen Frankreichs Uebermacht vertheidigte. Was dieser Krieg für die Zukunft des Protestantismus bedeutete, wurde von wenigen Staats- männern so klar erkannt, wie von dem klugen Minister F. A. v. Hardenberg, der immer wieder seinen greisen Landgrafen Wilhelm VIII. ermahnte, aus- zuharren bei dem système naturel der evangelischen Reichsstände. Im Volke erweckten die Plünderungen der Franzosen ein kräftiges Gefühl des Zornes, das dem Nationalstolze nahe kam. Jeder Bauersmann wußte etwas von den Thaten jener langen Reihe erprobter Kriegsmänner, welche sein Land seit „dem kleinen Hessen“ Kurt von Boineburg bis herab auf Gilsa und die anderen Generale Ferdinand’s von Braunschweig, in die deutschen Heere gestellt hatte. Von den Subsidiengeldern, welche diese tapferen Kriegshandwerker den Landgrafen erwarben, kam dem Lande frei- lich wenig zu gute; ungeheuere Summen verschlang die prahlerische Prunk- sucht des Hofes. Die Wasserkünste der Wilhelmshöhe mit dem riesigen Hercules darüber durften sich wohl mit dem Glanze von Versailles ver- gleichen; aber das stille Cassel wurde trotz seiner herrlichen Gallerie und trotz der Bauten Du Ry’s doch keine große Stadt und der neue Weser- platz Karlshafen, der dem Hessenlande den Zugang zum Weltmeere er- öffnen sollte, nicht einmal ein norddeutsches Mannheim. Immerhin zählte die Landgrafschaft noch zu den bestverwalteten deutschen Kleinstaaten, das alte fürstliche Pflichtgefühl verleugnete sich niemals ganz, fast jederzeit lebte der Landesherr mit seinen Ständen in Frieden. Der ganze Unsegen fürstlicher Willkür brach über Hessen — ein ver- hängnißvoller Anachronismus — erst nach dem siebenjährigen Kriege her- ein, eben in der Zeit, da die Uhr des alten höfischen Absolutismus be- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. reits abgelaufen war, da die öffentliche Meinung schon mit schärferen Blicken das Treiben der Großen verfolgte und fast alle namhaften Fürsten- häuser Deutschlands sich ernstlich zusammenrafften um den Spuren König Friedrich’s zu folgen. Seit Landgraf Friedrich II. beginnt im Hause Philipp’s des Großmüthigen, stetig fortschreitend, eine räthselhafte Ent- artung, in vier Generationen geht der Ruhm fünf reicher Jahrhunderte schmählich verloren, bis dies weiland ehrenreiche Fürstengeschlecht endlich seinem treuen Volke selber zum Ekel wird und unbeweint ins Verderben stürzt. An den Erbfehler ihrer Fürsten, den Jähzorn, waren die Hessen gewöhnt, auch die Lust an Weibern hatte schon einmal, als Philipp der Großmüthige seine Doppelehe schloß, viel Elend über das Land gebracht; aber ganz neu war die herzlose Habsucht, die sich fortan mit unheim- licher Regelmäßigkeit zu jenen Schwächen gesellte und die Landesherren geradezu als Feinde ihres Volkes erscheinen ließ. So lange die Heere aus geworbenen Söldnerschaaren bestanden, haftete noch kein Makel an dem Kriegsdienst unter fremden Fahnen. Erst seit den Tagen König Friedrich’s begannen die Deutschen zu erkennen, daß die be- waffnete Macht dem Staate angehöre; die Hessen selbst fochten im sieben- jährigen Kriege zwar in englischem Solde, aber für Hof und Heerd, für die Sache ihres eigenen Landes. Mittlerweile wurde das preußische Can- tonsystem in Hessen eingeführt (1762); und als nun mit diesem Heere dienst- pflichtiger Landeskinder der Soldatenhandel abermals, und schwunghafter denn zuvor, betrieben wurde, da erschien das altgewohnte Geschäft der verwandelten Zeit sehr anstößig. Mirabeau, Burke, Friedrich der Große selbst sprachen in den härtesten Worten ihren Abscheu aus, als Landgraf Friedrich und sein Sohn Erbprinz Wilhelm in Hanau von ihren 300,000 Unterthanen nach und nach 19,400, fast den dritten Theil der gesammten waffenfähigen Bevölkerung, an England verkauften, zum Bürgerkriege wider die Amerikaner, die den Zeitgenossen als Vorkämpfer der Freiheit galten. Im englischen Parlamente wurden „die Schandthaten dieser kleinen deut- schen Fürsten“ unbarmherzig ans Licht gezogen. Der alte Landgraf hatte immerhin noch den äußern Anstand gewahrt und mit Großbritannien ein förmliches Bündniß geschlossen, das beiden Mächten ihren Besitzstand ver- bürgte; der Erbprinz aber warf in schmeichlerischen Briefen sich und sein Heer „seinem großherzigen Beschützer und edlen Wohlthäter“ Georg III. zu Füßen. Dann wetteiferten Beide in fiscalischen Künsten um den eng- lischen Soldherrn zu übervortheilen; der Sohn ließ sich seine gefallenen und verwundeten Landeskinder Kopf für Kopf besonders vergüten, der Vater fand es einträglicher, die Löhnung seiner Soldaten selber in Em- pfang zu nehmen, so konnte er die Gefallenen noch eine Weile in den Präsenzlisten fortführen. Die Amerikaner aber bezeichneten fortan alle knechtische Niedertracht mit dem guten Hessennamen der unglücklichen Ver- kauften, von denen mehr als ein Drittel die Heimath niemals wiedersah. Entartung des Hauses Brabant. Namenlos war der Jammer in dem entvölkerten Lande; Tag und Nacht bewachten berittene Landjäger die Grenze um das Entweichen der Can- tonspflichtigen zu verhindern. Zum Troste erließ der alte Landgraf seinem Volke für die Dauer des amerikanischen Krieges einen winzigen Theil der Abgaben, da er ja das Heer nicht mehr selbst bezahlte. Dem Erbprinzen war selbst dies Opfer noch zu groß; er begnügte sich mit einem Steuer- erlaß für die Eltern und die Eheweiber, denen er die Ernährer geraubt hatte, und verkündete seinen getreuen Unterthanen, daß er sich „ein wesent- liches Vergnügen daraus mache, ihnen ein solches Merkmal seiner Gnade zufließen zu lassen.“ Die also erworbenen Blutgelder speicherte der Sohn haushälterisch in seinem Schatze auf; der Vater verwendete sie zum Theil für seine Casseler Neubauten, einen andern Theil verpraßte er in ge- schmacklosen Festen mit den französischen Dirnen und Abenteurern, welche seinen Hof beherrschten und die Sitten der Hauptstadt auf lange hinaus verdarben. Trotz dieser Verschwendung hinterließ er ein fürstliches Haus- vermögen, das in Deutschland nicht seinesgleichen hatte. Die früheren Verdienste des Hauses standen aber noch in so gutem Andenken, daß die getreuen Landstände diesem „Vater des Vaterlandes“ noch bei Lebzeiten auf seinem Friedrichsplatze ein Denkmal errichteten. Als Wilhelm IX. nach dem Tode des Vaters in Cassel einzog, blieb er den in Hanau erprobten Regierungsgrundsätzen treu. Der üppige Prunk verschwand, peinlicher Geiz herrschte am Hofe wie im Staate, aber die alte Unzucht verschwand nicht. Niemand vermochte die Zahl der fürst- lichen Bastarde genau zu berechnen; nur die Grafen von Hessenstein und die Gebrüder Haynau kannte Jedermann, und im Volke ging die Sage, daß der Landgraf, sobald ihm wieder eine uneheliche Vaterfreude bescheert wurde, den Preis des Scheffels Salz in den Staatsmagazinen um einen Kreuzer zu erhöhen pflegte. Auch das Heer focht wieder seines alten Ruhmes würdig in den rheinischen Feldzügen und wieder im englischen Solde, aber diesmal doch für das deutsche Reich und für eine Sache, die dem Fürsten heilig war, denn er fühlte sich ganz als Selbstherrscher und verabscheute die Revolution. Wo sein Geiz nicht ins Spiel kam, war die Verwaltung in diesen Jahren immerhin erträglich, und als er dann un- rühmlich entthront wurde, ein Opfer seiner rechnenden Schlauheit, die nicht zur rechten Zeit die einträglichere Partei zu ergreifen verstand, da vergaß das treue Volk sofort aller vergangenen Unbill. Dreimal, in den Jahren 1806 und 1809, versuchten die Hessen sich wider die Fremdherr- schaft zu erheben. Der reiche Kurfürst aber begnügte sich in Böhmen ein kleines schlecht bezahltes Freicorps zu bilden, er hatte kein Almosen für die Unglücklichen, die um seinetwillen ins Elend ziehen mußten; den Ur- heber des zweiten Aufstandsversuchs, den tapfern Oberst Dörnberg wollte er mit 200 Thlr. ablohnen. Auch das ward vergessen. Bei seiner Heim- kehr schwelgte alles althessische Land in patriotischer Begeisterung. Selbst III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. das entlegene schöne Nebenland, die Grafschaft Schaumburg an der Weser freute sich von Herzen der wiederkehrenden alten Herrschaft, obgleich die reichen Bauern, die dort unter den Eichen auf ihren Höfen saßen und das Sachsenroß noch auf den Knöpfen ihrer Linnenwämser trugen, mit den Althessen weder Stammesart noch Verfassung gemein hatten und nur einmal wöchentlich, durch einen Postwagen, der bei Höxter regelmäßig umwarf, aus dem fernen Cassel Nachrichten empfingen. Minder lebhaft war die dynastische Gesinnung in dem betriebsamen Hanau, das durch Lage und Verkehr auf Frankfurt und die Rheinlande angewiesen, in dem armen hessischen Ackerbauländchen sich nie recht heimisch gefühlt hatte; die stark mit französischem Blute gemischte Bevölkerung galt von altersher für unruhig und radical. Ganz fremd stand in dem wiederhergestellten Kurstaate ein Trümmer- stück des alten fuldaischen Bisthums, das der Kurfürst beim Friedens- schlusse eintauschte und unter dem stolzen Namen des Großherzogthums Fulda „mit seinen übrigen Staaten“ vereinigte. Dort war die Kirche Eines und Alles. Mit Wehmuth erzählte das blutarme Volk noch, wie es vormals so hoch herging in den prächtigen Rococopalästen neben dem Grabe des heiligen Bonifacius, wie bei den Gelagen des Bischofs und seiner Domherren der edle Johannisberger in Strömen floß, wie die Schul- kinder sich am Palmsonntage aus dem Bauche des geweihten Palmesels ihre Ostereier herauslangten, und der beladene kleine Mann beim An- blick der glänzenden Processionen oder beim Genusse der Klostersuppe noch auf Augenblicke sein Elend vergessen konnte. Auch nach der Secularisa- tion behauptete sich dort auf dem rauhen Rhöngebirge ein zähes katholi- sches Sonderleben, keineswegs unduldsam, aber scharf abgetrennt von den Sitten und Gedanken der protestantischen Nachbarn; selbst der Christbaum, der doch schon längst aus den Lutherlanden seinen Weg in das katholische Deutschland gefunden hatte, war in Fulda noch unbekannt. Mit Wider- streben trat diese Heerde des Krummstabs unter die Herrschaft des refor- mirten Kurfürsten. Bei seinem Einzuge wurde ein überaus unehrerbie- tiges Lied verbreitet: „Frohlocket, Fulder, freuet Euch, uns nahet sich das Himmelreich. Nun wird der Held mit Helden sich begatten, wir sind nun biedre Hessen, tapfre Katten“ u. s. w. Kurzer, doch treu gemeinter Jubelgesang. Fuld, 22. Mai 1816. Verfasser des witzigen, aber unmittheilbaren Gedichts war vermuthlich der Frhr. v. Meusebach. Doch ein irgend ernsthafter Wider- stand war nicht zu erwarten von einem Völkchen, das binnen zehn Jahren nach einander bischöfliches, oranisches, französisches, bergisches, frankfurti- sches, österreichisches und preußisches Regiment genossen hatte. — Mit etwas Gerechtigkeit und Wohlwollen ließ sich kein deutsches Land leichter regieren als dies Kurhessen. Wie war man so glücklich, der ver- fluchten westphälischen Herrschaft endlich entledigt zu sein; aus der Hand Kurfürst Wilhelm I. des Nestors der deutschen Fürsten wollte man Alles dankbar hinnehmen. Aber selbst die hessische Treue begann zu verzweifeln, als der alte „Sie- benschläfer“ die Geschichte der jüngsten sieben Jahre mit einem Federzuge zu vernichten suchte. Alles sollte zurückkehren auf den Stand vom 1. Nov. 1806, die damals beurlaubten Regimenter sich in ihren alten Garnisonen sofort versammeln, die Staatsdiener ihre alten Aemter wieder übernehmen; der Major ward wieder Leutnant, der Rath Assessor — wenn der Kur- fürst nicht vorzog ihm gegen die Zahlung neuer Taxen seine neue Würde zu bestätigen. Der Code Napoleon und die gesammte westphälische Gesetz- gebung verschwanden mit einem Schlage; tausende von Mündigen wurden entmündigt, weil die Volljährigkeit fortan wieder mit dem fünfundzwan- zigsten Jahre statt des einundzwangigsten beginnen sollte. Als die Truppen zu Neujahr 1816 aus dem französischen Festungskriege heimkehrten, mußten sie alsbald die alten 15 Zoll langen Zöpfe wieder anlegen; 1 Zoll Abstand vom Kopfe, 13 Zoll gewickelt, 1 Zoll Haardollen, so lautete der Befehl. Wenn sich nur in dem Aberwitz dieser Restauration mindestens die Ehrlichkeit des Fanatismus gezeigt hätte! Der legitimistische Feuereifer dieses Fürsten aber vertrug sich sehr wohl mit kaufmännischer Berechnung. Wie er die Domänenkäufer beraubte aber die neuen Erwerbungen König Jeromes für sich behielt, so führte er auch die althessischen Steuern wieder ein und ließ daneben die schwersten der westphälischen Abgaben fortbe- stehen. Die westphälische Staatsschuld wurde für nichtig erklärt, doch von der althessischen Schuld wollte der alte Herr auch nur ein Drittel aner- kennen, weil sein Verwalter Jerome ihren Betrag gewaltsam herabgesetzt hatte. Welch ein Gegensatz zu der peinlichen Ehrlichkeit des Königs von Preußen! Vgl. o. III. 72. Das Zunftwesen lebte wieder auf, desgleichen die Frohnden und die bäuerlichen Lasten, aber die Patrimonialgerichte blieben aufgehoben, weil der Kurfürst seiner Ritterschaft mißtraute. Die jungen Männer, deren Väter nicht den höheren Rangklassen angehörten, durften wieder wie vormals nur mit besonderer landesherrlicher Erlaubniß studiren. Die Staatsdiener, die unter der Fremdherrschaft doch mit einiger Sicher- heit auf den Bezug ihrer Gehalte hatten rechnen können, sahen sich jetzt dem Geize des Landesherrn wieder schutzlos preisgegeben. In der Armee ward es bald zur Regel, daß die Beförderten ihren bisherigen Gehalt beibe- hielten; es gab Generale mit Rittmeistersgehalt, kein einziger General empfing was ihm gebührte. Durch diese Begaunerung seiner eigenen Be- amten gelangte der Landesvater nach vier Jahren so weit, daß er in jedem Monat über 36,000 Thlr. an Gehalten ersparte und in seiner unergründ- lichen Kammerkasse verschwinden ließ. Hänlein’s Berichte, 22. Jan. 1816, 6. Nov. 1817. Nun gar die Verabschiedeten nagten fast allesammt am Hungertuche. Wenn es galt einen verdienten III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. alten General um seine Pension zu betrügen, dann ward sein Dienst- leben mit allerhand erlogenen Verdächtigungen bemängelt, und klagte Einer, daß er nur Kartoffeln zu essen habe, so hieß es kurzab: ich esse auch gern Kartoffeln. Der Präsenzstand der Armee wurde, da England keine Sub- sidien mehr gab, bald auf 1500 Mann (80 Mann im Bataillon) herab- gesetzt; das Land aber mußte noch immer für 20,000 Mann Steuern zahlen. Um noch etwas herauszuschlagen, ließ der Kurfürst die Fuhren bei seinem Schloßbau durch die Pferde der Artillerie besorgen. Hänlein’s Berichte, 25. Mai, 1. Juni 1818. Selbst die Stiftungen waren vor den diebischen Händen des alten Herrn nicht sicher. Von dem Vermögen der aufgehobenen Universität Rinteln wurde ein Theil für das Rintelner Gymnasium, ein anderer für die Marburger Hochschule bestimmt und der ansehnliche Rest wieder der unersättlichen Kammerkasse überwiesen. Am Besten fuhr noch die Judenschaft; sie ver- stand sich auf diesen fürstlichen Charakter, zahlte rechtzeitig eine gute Summe baar und erhielt dafür einige der Rechte, welche ihr der Code Napoleon gewährt hatte, von Neuem bestätigt. So waren fast alle wohlthätigen Reformen der westphälischen Herr- schaft beseitigt, nur ihre Härten bestanden fort und gesellten sich zu den wiederauflebenden Mißbräuchen der guten alten Zeit. Die Willkür war so empörend, daß selbst Goethe, der sonst so ungern den Klagen der libe- ralen Welt glaubte, die bitteren Verse schrieb: Der alte reiche Fürst Blieb doch vom Zeitgeist weit, Sehr weit! Wer sich aufs Geld versteht, Versteht sich auf die Zeit, Sehr auf die Zeit! Dazu am Hofe ewige Händel zwischen dem Kurfürsten, seinem Sohne und seiner Hauptmaitresse, gräuliche Wuchergeschäfte des Günstlings Bu- derus v. Carlshausen, und beständige Ungezogenheiten gegen das diplo- matische Corps, das sich erst durch Drohungen eine anständige Behand- lung erzwingen mußte. Wie gern hätte der preußische Gesandte, der gute alte Hänlein, diesen Hof geschont, der seinem königlichen Hause so nahe stand; als ehrlicher Mann konnte er doch nur von Sultanslaunen und Unsauberkeiten berichten. Der Landesherr selbst war in seiner cynischen Menschenverachtung schon so eingerostet, daß er den Jammer ringsum gar nicht bemerkte. Bei einem patriotischen Feste lasen die Casseler über dem Portale seines Schlosses die Flammeninschrift: Der Vater seinen Kindern! — Beim Eintritt in die große Allianz hatte der Kurfürst den Groß- mächten versprechen müssen, seinen alten Landtag wiederherzustellen, der in den letzten Jahrzehnten allerdings nur noch ein Geldtag gewesen und Kurhessischer Landtag. seit 1798 nicht mehr zusammengetreten war. Nach Jahresfrist löste er sein Wort ein und berief zum März 1815 einen Engeren Landtag für Althessen: acht Prälaten und Ritter, acht städtische Vertreter und dazu noch eine dritte Curie von fünf Abgeordneten für die bisher unvertretenen Bauern. Wie die Ritterschaft an jedem der fünf hessischen Ströme, am Diemel-Lahn-Fulda-Schwalm-Werrastrom bisher einen Vertreter erwählt hatte, so fortan auch die Bauerschaft. Es war die einzige reformatorische That Wilhelm’s I.; er entschloß sich dazu nicht um seinem Landvolke gerecht zu werden, sondern um der beargwöhnten Ritterschaft ein Gegengewicht zu schaffen. Der Kurfürst eröffnete die Ständeversammlung mit Worten väterlicher Liebe und ließ ihr dann als einzige Proposition eine Forderung von mehr als vier Mill. Thlr. vorlegen. Diese Summen behauptete er für das Land ausgelegt zu haben, die Hälfte davon noch vor dem Jahre 1806; und ganz so hochherzig wie er einst den Frauen der verkauften Soldaten die Steuern erlassen hatte, gab er jetzt seinen Ständen zu wissen, auf eine Entschädigung für den Schloßbrand vom Jahre 1811 wolle er in Gnaden verzichten. Der Landtag bewährte, diesen Zumuthungen gegenüber, den festen, ruhigen Gradsinn, der seitdem, in schweren Prüfungen oft erprobt, für den hervorstechenden Charakterzug der Hessen galt und dem kleinen Volke die Achtung der Welt erwarb. Obwohl die Ritterschaft zuweilen versuchte ihres eigenen Weges zu gehen, so hielten die Stände doch bei allen entscheidenden Beschlüssen treu zusammen, auch die Bauern behaupteten sich trefflich. Der preußische, ja selbst der österreichische Gesandte konnte der muthigen Besonnenheit dieses Landtags die Anerkennung nicht ver- sagen. Unter einem solchen Fürsten war die Politik nur ein Handels- geschäft; nach langem Feilschen wurde die landesherrliche Forderung herab- gesetzt, zuletzt auf 400,000 Thlr., und der Kurfürst bewogen, die althessische Schuld zu ihrem vollen Nennwerthe anzuerkennen. Aber eine Rechen- schaft über die Lage des Staatshaushalts vermochten die Stände nicht zu erlangen. Nicht blos die Cabinets- und die Kammerkasse, die nach alter Verfassung allein dem Landesherrn gehörten, blieben ihnen ver- schlossen; auch über den Stand der Kriegskasse erfuhren sie nichts, und dort lag ein Theil der englischen Subsidiengelder, welche der Landtag auf 22 Mill. Thlr. schätzte und für den Staat in Anspruch nahm. Die widerlichste Sünde der deutschen Kleinstaaterei, der Zank um das Landes- vermögen, erschien nirgends so ruchlos wie in Hessen, wo die Schätze des fürstlichen Hauses recht eigentlich durch das Blut des Volkes erworben waren. Mittlerweile begann es im Lande zu gähren. Der Erbkämmerer Frhr. v. Berlepsch, ein ehrlicher, etwas überspannter Radicaler, führte in einer Druckschrift den Nachweis, daß viele Bauern jetzt im Frieden zwei- mal mehr Abgaben zahlten als vordem unter der kriegerischen Fremd- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. herrschaft, und das Landvolk wußte, daß er die Wahrheit sprach. Die Bauern vom Diemelstrom (131 Gemeinden) sendeten dem Landtage ihre Klagen über die erdrückende Steuerlast: „Die Franzosenzeiten waren schlimm, aber die jetzigen sind, wenn man alles Geben zusammenrechnet, noch schlimmer, und wenn es nicht unser lieber Kurfürst wäre, der ein Hesse ist so gut wie wir, so hätte das Land nicht so lange still geschwiegen.“ Dann baten sie kindlich, der Landtag möge untersuchen: was von dem vielen Gelde, das Hessen ausstehen hat, dem Lande gehört, und wohin das viele Geld, das wir zahlen müssen, kommt. Wünsche der Bauern am Diemelstrom, März 1816. Aehnliche Eingaben waren auch an den anderen vier Strömen schon im Umlauf. Auch einige Offiziere wendeten sich im Namen ihrer Kameraden an die Stände um über die widerrechtlich vorenthaltenen Gehalte Bericht zu erstatten, und selbst Hänlein fand dies militärisch unstatthafte Verfahren entschuldbar, da die Unglücklichen wirklich kaum mehr leben könnten. Hänlein’s Bericht, 22. Juni 1816. Als die Stände nach längerer Vertagung im Februar 1816 wieder zusammentraten, ließ ihnen der Kurfürst eine Verfassung für den neuen Gesammtstaat Kurhessen-Fulda vorlegen. Ich bedarf keiner Constitution, sagte er dem preußischen Gesandten, aber ich will sie geben des Beispiels und der Folge wegen. Hänlein’s Bericht, 11. Jan. 1816. Der Verfassungsentwurf, ein Werk des wohl- meinenden Ministers v. Schmerfeld, enthielt manche heilsame Bestim- mungen, nur das Eine nicht, worauf hier Alles ankam: die Absonderung des fürstlichen Hausgutes von dem Staatsvermögen. In den lebhaften Verhandlungen, die sich nun entspannen, erklangen schon zuweilen die vieldeutigen Schlagworte der herrschenden constitutionellen Doctrin: man wollte sich „das Ideal einer glücklichen Regierungsform, die englische“ zum Muster nehmen, man ersetzte den Namen „Landesherr“ — zur Entrüstung des Kurfürsten — durch den vernunftrechtlichen Ausdruck „Regent“ und verlangte, daß der Regent den Verfassungseid vor der Huldigung leiste. Der beredte städtische Abgeordnete Robert sprach viel von einem allgemeinen Staatsrechte, das dem Landesrechte vorgehe. Indeß die meisten Abände- rungsvorschläge des Landtags lauteten durchaus verständig; und wenn er schließlich beantragte, „die vereinbarte Constitution“ unter die Bürgschaft von zwei deutschen Mächten zu stellen Bemerkungen der Stände zum Constitutions-Entwurf, nebst Promemoria vom 29. März und Adresse vom 1. April 1816. , so war auch diese Forderung weder überflüssig, einem solchen Fürstenhause gegenüber, noch ohne Vorgang in der Landesgeschichte. Hatten doch einst, als der Vater des Kurfürsten zur römischen Kirche übergetreten war, Preußen, die Seemächte und die skan- dinavischen Kronen die Gewähr übernommen für die hessische Assecura- tionsakte und also dem Lande seinen kirchlichen Besitzstand gesichert. Der Streit um das Landesvermögen. Der Kurfürst aber brauste wüthend auf, da er sich also im Vollgenusse seiner Souveränität bedroht sah. Er hatte erwartet, die Stände würden das freie Geschenk seiner Gnade unbesehen annehmen; nun gab er ihnen sein besonderes Mißfallen zu erkennen, weil „Status sich nicht entsehen hätten“ eine unzulässige Neigung zur Umkehrung der alten Verfassung an den Tag zu legen. „Ein jeder unabhängige Staat — hieß es weiter — und sei er auch noch so mindermächtig, zählt es zu seiner Nationalehre, nicht zu gestatten, daß fremde Mächte sich in seine inneren Angelegenheiten mischen, und für S. K. Hoheit ist es eine bittere Erfahrung, daß die Stände einen Zustand in dem kurhessischen Staate eintreten lassen wollen, wodurch dessen Unabhängigkeit in Gefahr gesetzt wird.“ Schreiben der landesherrlichen Commission an die Stände, vom 6. April 1816. Einigen Abge- ordneten, die von einer Vermittlung des Königs von Preußen gesprochen hatten, drohte er persönlich, er werde Jeden, der sich an das Ausland wende, als Rebellen behandeln. Das Alles hätte sich noch ausgleichen lassen, aber ganz unmöglich war die Verständigung über das Landesvermögen, welche der Landtag unter sehr bescheidenen Bedingungen verlangte. Schroff und höhnisch, offenbar in der Absicht, die Dinge zum Bruch zu treiben, erklärte der landesherr- liche Commissar Joh. Hassenpflug: was dem regierenden Hause durch Erb- schaft und Subsidien zugefallen, gehöre dem Landesherrn allein. Es lag ein Fluch auf dem alten englischen Blutgelde; an dieser Klippe scheiterte schon der erste Versuch constitutioneller Ordnung. Im Mai schickte der Kurfürst seine Stände unverrichteter Sache nach Hause und gönnte ihnen, was in Hessen noch nie geschehen war, nicht einmal einen Landtagsreceß. Der Landtag trennte sich unter feierlicher Verwahrung seines Steuerbe- willigungsrechts sowie der Ansprüche des Landes auf das Staatsvermögen. Bald nachher wurden die beiden Offiziere, welche vor den Ständen das Wort geführt hatten, ohne Urtheil und Recht auf den Spangenberg ge- schickt, eine kleine Bergfeste, die in der Geschichte des deutschen Klein- staatenglücks seit Langem eine ähnliche Rolle spielte wie der Königstein oder der Hohenasperg; den untersten Kerker dort, die Karthause, hatte noch Niemand lebend verlassen. Das Offizierscorps aber war, aufs Aeußerste gebracht, schon nahe daran, Mann für Mann um Entlassung zu bitten. Als der Kurfürst dies erfuhr, hielt er doch für gerathen, die Gefangenen frei zu geben. Hänlein’s Bericht, 24. Juni 1816 ff. Im Uebrigen regierte er fortan bis zu seinem Tode wieder als abso- luter Herr und konnte sich ungestört die Freude gönnen, durch Herab- setzung der sämmtlichen Gehalte im Großherzogthum Fulda wieder einige Tausende monatlich für seine Cabinetskasse zu ersparen. Hänlein’s Bericht, 8. Juni 1818. Die ständische III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Schuldencommission, welche als einziger Ueberrest der alten Verfassung noch fortbestand, war völlig machtlos; sie vermochte nicht einmal zu ver- hindern, daß die Steuern gelegentlich eigenmächtig erhöht wurden. Ein- fluß besaß Niemand, nur in Geldsachen wurde Amschel Rothschild’s be- währter Rath gern berücksichtigt; selbst Hassenpflug’s Macht reichte nur so weit, daß er seinem strebsamen Sohne Hans Daniel die Anfänge eines wechselreichen Dienstlebens erleichtern konnte. Jedes Hessen Wohl und Wehe hing allein ab von den unberechenbaren Tücken des greisen Fürsten, der jetzt kränkelnd immer grilliger und auffahrender wurde. Als er seinem Lande die Karlsbader Beschlüsse mittheilte, fügte er die grimmige Drohung hinzu: „Ich erkläre hiermit denjenigen meiner Unterthanen, welcher der Theilnahme an jenen aufrührerischen Verbindungen schuldig erklärt werden sollte, des Namens eines Hessen für unwürdig, mithin für immer ausge- stoßen aus der Mitte meines biederen Volkes und der bürgerlichen Rechte in seinem Vaterlande verlustig.“ Ansprache des Kurfürsten an die Hessen, 30. Sept. 1819. Das Volk blieb bei dem stillen Begräbniß seiner alten Verfassung über Erwarten ruhig, obgleich die Stände in einer gedruckten Denkschrift über ihre geheimen Verhandlungen Bericht erstatteten. Die Stadt Kassel sprach dem scheidenden Landtage ihren Dank aus, und als der Kurfürst im Jahre 1817 eigenmächtig ein Hausgesetz erließ, beabsichtigten einige Landstände eine Rechtsverwahrung bei den deutschen Großmächten einzu- legen. Hänlein’s Bericht, 17. März 1817. Doch der Plan kam nicht zur Ausführung. Man hatte zu hoffen verlernt, und wo blieb auch Zeit für politische Gedanken in der wirthschaftlichen Noth dieses verkümmerten und verwahrlosten Landes? Wenn der Wanderer zuerst die Wälder und die rothen Felsen des Werra- oder des Fuldathals erblickte mit dem glitzernden Fluß dazwischen, oder die malerischen Basaltkuppen an der Eder und Schwalm, dann meinte er hier den stillen Frieden zu finden, der den Zauber aller dieser mittel- deutschen Hügellandschaften ausmacht. In den ärmlichen Dörfern aber überraschte ihn die seltsame Ernsthaftigkeit der Menschen; zumal in den vergrämten Gesichtern der alten Bauerfrauen, in den strengen großen Augen, die aus den schwarzen Hauben hervorblickten, lag oft ein tragi- scher Zug, der von einer langen Leidensgeschichte erzählte. An Helden der Kunst und Wissenschaft war dieser Stamm nie sehr reich, seine Stärke lag von jeher in der Tapferkeit und dem unbeugsamen Rechtsgefühl; kam freilich einmal die Kraft des Genies empor, wie in dem Hause der Grimm, dann zeigte sie auch die unverstümmelte Großheit des ursprünglichen germanischen Wesens. So still wie jetzt war das geistige Leben des Landes doch kaum je gewesen. Die Universität Marburg erwarb sich damals, da sie rasch nach einander Savigny, Creuzer, Tiedemann ver- Die Selbstherrschaft des Kurfürsten. loren hatte, den Ruf, der ihr bis zum Ende der kurfürstlichen Zeiten ver- blieben ist: daß sie bedeutende junge Kräfte zu gewinnen aber niemals sie zu halten verstehe. Noch ärger lag der bürgerliche Wohlstand darnieder. Kein anderer deutscher Gau zeigte noch so deutlich die Spuren des dreißig- jährigen Krieges, keiner war so weit zurückgekommen von der Behäbigkeit des sechzehnten Jahrhunderts. Wer jetzt in Fritzlar den herrlichen Re- naissancebau des Nymphäums betrachtete, der wollte kaum glauben, daß die Bürger dieses verödeten Ackerstädtchens sich jemals ein solches Hochzeits- haus hatten bauen können. In jedem Bauernhause arbeiteten die Weiber am Rocken und Webstuhl um dem Bauern seinen Hausbedarf und viel- leicht etwas Leinwand für den Markt zu verschaffen; aber ein irgend rühriger Gewerbfleiß hatte sich in dem Lande der großen Töpfe und des saueren Weines, wie es die Rheinfranken nannten, noch nirgends ent- wickelt, mit der einzigen Ausnahme Hanaus. Die schwachen Regungen wirthschaftlicher Unternehmungslust wurden darniedergehalten durch ein veraltetes Zollsystem, durch Binnenmauthen mitten im Kurfürstenthum und durch unzählige lächerliche Quälereien: wie viele Jahre vergingen, bis man das enge Stadtthor in Gelnhausen, das die große Leipzig-Frank- furter Handelsstraße versperrte und alljährlich hunderte von Fuhrleuten zum Umladen zwang, endlich abtrug. Vierzig Procent des Bodens waren Waldland. Der Landmann lebte in der höchsten Einfachheit. An der Schwalm, wo die größten Bauernhöfe des Landes lagen, war der Kaffee noch ganz unbekannt und der Covent, ein altberüchtigtes Dünnbier, der einzige Labetrank. Ueberall Verfall und Armuth; auch die Aasvögel des deutschen Bauern- elends, die Wucherjuden, hatten sich längst in Schaaren eingenistet. Auf dem erinnerungsreichen Marburger Schlosse, der Geburtsstätte Philipp’s des Großmüthigen, saßen die Eisengefangenen; die schöne Marienkirche drunten, das älteste Werk deutscher Gothik, lag verschmutzt und halb ver- fallen, und von der staufischen Kaiserpfalz auf der Kinziginsel bei Geln- hausen wurden um diese Zeit die besterhaltenen Theile auf den Abbruch verkauft. Selbst für Kassel geschah gar nichts, obgleich sich doch sonst die Residenz selbst in den schlecht regierten deutschen Kleinstaaten der landes- fürstlichen Gnade zu erfreuen pflegte. In seinen jungen Jahren hatte der Kurfürst noch einige Badeorte mit Anlagen geschmückt und den Park der Wilhelmshöhe durch die lächerliche Geschmacklosigkeit seiner Löwenburg verschönert; jetzt meinte er genug zu thun, wenn er das Standbild Napo- leon’s vom Königsplatze entfernte und dafür den menschenverkaufenden alten pater patriae wieder auf dem Friedrichsplatze aufstellen ließ. In den fünfzig Jahren bis zum Einzug der Preußen blieb Kassel fast völlig unverändert, die Kunstsammlungen geschlossen, Alles so todt und öde, daß die Göttinger Studenten, wenn sie herüberkamen, am hellen Mittag das sechsfache Echo auf dem runden Königsplatze wecken konnten. Nur zu Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 34 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Ehren seiner ersehnten und doch niemals errungenen Kattenkönigskrone begann der Kurfürst noch den Bau der Kattenburg — mit ungeheuerem Aufwande, der zuweilen in einer Woche bis auf 10,000 Thlr. stieg; das riesige, wie für ein Kaisergeschlecht bestimmte Schloß wurde aber im Lande als ein widerwärtiges Denkmal kleinfürstlicher Selbstüberhebung mit Un- muth betrachtet. Wenige Tage vor dem Tode des Kurfürsten hielt ihm ein aus Hessen gebürtiger preußischer Beamter seine Frevel vor, mit einem schonungslosen Freimuthe, der an den kleinen Höfen unfaßbar schien. Es war Motz, damals Präsident in Erfurt. Der hatte sich für seinen Oheim, einen alten, willkür- lich der Pension beraubten General, verwendet, und als er die übliche Ant- wort empfing, die sieben Jahre der westphälischen Herrschaft würden nicht anerkannt, da scheute er sich nicht, dem alten Herrn den Namen des Sieben- schläfers, der im Lande überall umlief, ins Gesicht zu schleudern. Die Unter- thanen und die Diener des Kurfürsten, so schrieb er, wären sehr glücklich zu preisen, wenn sie dasselbe von sich sagen könnten, „wenn sie mit Frau und Kindern in einen siebenjährigen Schlaf verfallen und auf diese Weise nur zu neuen Dienstleistungen für Ew. K. Hoheit erstarkt, unter den ver- änderten Verhältnissen hätten wieder erwachen können.“ Dann fuhr er fort: „Ew. K. H. sind reich, Ihre Diener und Unterthanen arm“ und forderte den alten Sünder auf, noch am Abend seines Lebens einen würdigen Ge- brauch zu machen von seinen reichen Glücksgütern und die Noth des treuen Hessenvolks zu lindern, bevor er erscheinen müsse „vor dem Herrn über uns Alle, der auch den Mächtigen der Erde den Stuhl bereitet.“ Motz an Kurfürst Wilhelm, 22. Jan. 1821. S. Beilage 14. So urtheilte der größte politische Kopf, den Kurhessen zur Zeit besaß, über das Treiben dieses Fürsten. Als Wilhelm I. bald nachher, im Februar 1821, starb, fand sich in seinem Nachlaß ein politisches Testament, das den Thron- folger ermahnte, immerdar als ein wahrer Selbstherrscher zu regieren. — Die Mahnung war kaum nöthig. Noch fester als bisher verketteten sich unter der neuen Regierung die Schicksale des Landes mit den per- sönlichen Verhältnissen des Fürstenhauses. Kurfürst Wilhelm II. war von Natur weder dumm noch bösartig, aber schlecht erzogen, ohne Sinn für geistiges Leben, unfähig sein wildes Blut zu zügeln, ein gewöhnlicher Lebe- mann und Paradesoldat. Nun wollte sein Unstern, daß er noch bei Leb- zeiten des Vaters unter die Herrschaft eines gemeinen Weibes, Emilie Ortlöpp aus Berlin, gerieth und um ihretwillen seine edle Gemahlin Auguste, eine Schwester des Königs von Preußen roh beleidigte. Mit seiner Thronbesteigung begann ein Dirnenregiment, beispiellos in der Ge- schichte des neuen Jahrhunderts. Kaum hatte ein prunkender Leichenzug, der schwarze Ritter des Hauses Hessen voran, den Sarg des alten Herrn auf die Löwenburg hinaufgeführt, so erfolgte die erste befreiende That der Kurfürst Wilhelm II. neuen Regierung, das Abschneiden der Zöpfe. Das Land frohlockte; zu hunderten lagen die Symbole der schlimmen alten Zeit, ein Spiel der Gassenbuben, auf dem Pflaster und in den Rinnsteinen der Hauptstadt. Ebenso freudig berührte die Nachricht, daß der Bau der Kattenburg ein- gestellt sei; das anspruchsvolle Gebäude blieb fortan, so lange der Kurstaat bestand, als eine unheimliche Ruine liegen, Bettler und Landstreicher suchten Nachts ein Obdach unter den hohen Gewölben. Noch im selben Jahre erschien eine vom Ministerialrath Krafft entworfene Verwaltungsorgani- sation, welche das Ländchen, nach der prahlerischen Weise der deutschen Kleinstaaten, in vier Provinzen eintheilte, vier Regierungen, vier Finanz- directionen und außerdem noch eine besondere schaumburgische Regierungs- behörde über eine Bevölkerung von 600,000 Seelen stellte. Trotz ihrer Kostspieligkeit war die neue, dem Muster Preußens nachgebildete Ordnung immerhin besser als die alte, heilsam insbesondere die scharfe Trennung von Verwaltung und Rechtspflege. Aber mit diesen Reformen gingen die löblichen Thaten Wilhelm’s II. zu Ende. Noch während der Huldigung zog die Ortlöpp mit ihren Kin- dern in den Palast ihres Liebhabers ein Hänlein’s Bericht, 1. März 1821. und genoß nunmehr, zur Gräfin Reichenbach erhoben, alle Rechte einer kurfürstlichen Gemahlin. Die Einberufung des Landtags unterblieb, obgleich die Ritterschaft mehr- mals darum mahnte. Im Genusse der unbeschränkten Selbstherrschaft und im Verkehre mit dem verworfenen Gesindel, das sich an die Reichenbach anhing, verwilderte der Kurfürst bald gänzlich; thierisch ward sein Jähzorn, Niemand war vor seinen Mißhandlungen sicher, wenn er sich nicht das Herz faßte, dem furchtsamen Wütherich selber mit der Faust zu antworten. Bald kam es so weit, daß der Landesvater beständig eine Peitsche im Wagen bei sich führte, und man war schon froh, wenn auf seinen Reisen durchs Land weiter nichts vorfiel als „einige an verschiedene Postmeister höchst- eigenhändig ausgetheilte Kantschuhiebe.“ So Hänlein, 21. Aug. 1824. Die Reichenbach selber mußte auf ihrer Hut sein, und sie wußte sich zu helfen: wenn er sie angriff, dann warf sie mit theuren Vasen und Tassen so lange um sich, bis der Wüthende die Kostspieligkeit dieser Wurfgeschosse zu bemerken begann und die Habsucht den Zorn besiegte. Sobald ein solcher Auftritt überstanden war, konnte sie von ihrem Geliebten Alles erreichen. An ihrer Gunst sonnten sich ihr Bruder, ein vollendeter Taugenichts, dem der Kurfürst zum Entsetzen seiner Ritterschaft den Namen der ausgestorbenen Frei- herren Heyer von Rosenfeld verlieh, und der Finanzrath Deines, der wie alle Vermögensverwalter des hessischen Hauses bald sehr reich wurde. Auch das altbefreundete Haus Rothschild sah seinen Weizen blühen, da der Sohn vom Vater nur die Habgier, nicht den Geiz geerbt hatte und trotz seiner Schätze immer freundlicher Aushilfe bedurfte. 34* III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Dem jungen Hänlein, der jetzt den Gesandtschaftsposten seines ver- storbenen Vaters bekleidete, versicherte der Kurfürst oft, und unzweifelhaft ehrlich, daß er sich ganz an Preußen anschließen wolle. Doch da König Friedrich Wilhelm nicht umhin konnte, zu Gunsten seiner mißhandelten Schwester, der Kurfürstin, und ihres jungen Sohnes sein Fürwort ein- zulegen, so nahm der Streit zwischen den beiden verwandten Höfen kein Ende. Einmal kam es zum Bruch: als der Kurfürst seine Schwester, die kranke Herzogin von Bernburg, bei Nacht und Nebel aus Bonn hatte entführen und nach Hanau bringen lassen. Er behauptete, die Unglück- liche sei geisteskrank; erwiesen ist nur, daß seit jener Entführung die Krank- heit sich unverkennbar zeigte. Damals wurde Hänlein abberufen und durfte erst nach Monaten zurückkehren, nachdem der Kurfürst wegen der Verletzung des preußischen Gebiets Abbitte geleistet hatte. Hänlein’s Berichte, 28. Febr. 1822 ff. In den besser regierten deutschen Territorien ermöglichte die Enge der Verhältnisse den ein- zigen Vorzug der Kleinstaaterei, die wohlwollende Berücksichtigung der per- sönlichen und örtlichen Interessen; in Hessen bewirkte sie ein System persön- licher Verfolgung. Die Reichenbach kannte Jeden, und Jedermanns Schicksal richtete sich nach seiner Stellung zu diesem Weibe. An einem Sommer- abend des Jahres 1823 kam der Kurfürst plötzlich von der Wilhelmshöhe nach Kassel herabgesprengt, ließ Allarm schlagen und die Garnison auf dem Friedrichsplatze antreten; dann wurden Hauptmann Radowitz vom Generalstabe und drei andere Offiziere in kleine Garnisonen verwiesen mit dem Befehle augenblicklich abzureisen. Hänlein’s Bericht, 14. Juni 1823. Die Verbannten waren sämmt- lich Freunde des Kurprinzen und hatten ihre Meinung über die Reichen- bach nicht verhehlt; Radowitz fand nachher durch die Gunst des Prinzen August eine neue, reichere Thätigkeit in Preußen. Als Heyer v. Rosen- feld in Folge eines schmutzigen Liebeshandels von einem Offizier gefordert wurde, erließ der Kurfürst, um dies theure Leben zu schützen, sofort ein Gesetz, das den Zweikampf mit der Strafe des Mordes, die Forderung mit anderen entehrenden Strafen bedrohte. Besonders gefürchtet waren die Zeiten des Wochenbetts der Reichenbach, die in jedem Jahre wieder- zukehren pflegten; dann hatte der Kurfürst nichts zu thun, überfiel Abends die Behörden in ihren Diensträumen, schrieb die Fehlenden auf, ließ seine üble Laune an Jedem aus, der ihm in die Hände lief. Aber was wollte dies sagen neben der erschütternden Familientragödie im fürstlichen Hause? Die Kurfürstin war lange auf Reisen und schloß endlich mit ihrem Gatten einen Vertrag, der ihr einen eigenen Hofhalt sicherte. Der Kurprinz hielt standhaft zu seiner Mutter; er hatte sich zu- geschworen die Feste der Reichenbach niemals zu besuchen und blieb dabei, obgleich die Hoftheologen seines Vaters ihm die Unverbindlichkeit des Das Regiment der Reichenbach. Schwures zu erweisen suchten. Als er nun einst (1822) mit einem ver- trauten Diener auf einem öffentlichen Maskenball erschien, Beide etwa gleich gewachsen und mit gleichen Dominos bekleidet, da bot eine unbekannte Maske dem Diener ein Glas Grog an; der Mann nahm, trank und stürzte vergiftet zu Boden. Der Kurfürst, der den Prinzen auf seine Weise zärt- lich liebte, befahl sofort die strengste Untersuchung, und seine Polizei be- saß die Mittel dazu: sie befahl einfach, daß Jeder, der auf jenem Balle zugegen gewesen, sich binnen achtundvierzig Stunden melden sollte, widrigen- falls werde er als des Mordes verdächtig in Untersuchungshaft genommen. Bekanntmachung der kurfürstl. Ober-Polizeidirection, Kassel, 5. Febr. 1822. Trotzdem blieb der unheimliche Vorfall völlig dunkel. Das Volk ließ sich den Glauben nicht nehmen, daß der Streich von dem Kreise der Reichenbach ausgegangen sei. Und welche Aussichten für das Land, wenn dieser unglückliche Prinz dereinst zur Regierung gelangte, der thöricht er- zogen, mißtrauisch und menschenscheu, in der Jugend schon Roheiten jeg- licher Art, Ehebruch und Meuchelmord dicht vor Augen gesehen hatte! Nach der argwöhnischen Weise der Despoten hatte sich der Kurfürst schon oft bedroht geglaubt und einmal als er einen Vergiftungsversuch ver- muthete, seine Leibköche in feierlicher Untersuchung dreiundzwanzig Eide schwören lassen; da erhielt er, seit 1823, eine Reihe räthselhafter Briefe, die ihm den Tod androhten falls er von der Reichenbach nicht lasse. Als- bald ward das ganze Land beunruhigt, eine Menge von Verhaftungen vorgenommen; eine „kurfürstliche, zur Entdeckung der gegen S. K. Hoheit ausgestoßenen Drohungen eingesetzte Commission“ versprach dem Entdecker des Frevels hohe Belohnungen. Zuletzt blieb der Verdacht auf dem allge- mein verhaßten Ober-Polizeidirector Manger selbst haften. Man setzte ihn auf den Spangenberg, er gestand aber nur zu, daß er bei den Nach- forschungen seiner Pflicht nicht gerecht geworden sei, weil sich die letzten Spuren in unnahbare Regionen verloren hätten. Manger wurde zu fünfjähriger Festungsstrafe verurtheilt, die der Kurfürst in lebenslängliche Haft verwandelte; doch auch diese Sache blieb unaufgeklärt. Das treue Land fühlte sich wie verrathen und verkauft. Liberale Ideen fanden in Hessen vorerst nur vereinzelte Anhänger; eine Schrift des Anwalts Martin, die an die Berufung des Landtags erinnerte, verhallte ungehört. Aber das Gewissen des Volks forderte sein Recht. Ueberall wo die geliebte Kurfürstin sich zeigte wurde sie geehrt mit Hul- digungen, die ihre Spitze gegen die Reichenbach richteten; die Marburger widmeten „der naturliebenden Fürstin“ einen Obelisken auf der Augusten- ruh hoch über der Lahn. Zuweilen brach der verhaltene Grimm durch. Als sich nach dem Tode von Manger’s Bruder herausstellte, der Ver- storbene habe als Betrüger und Selbstmörder geendet, da wendete sich die Kasseler Bürgerschaft an die Gerichte und erzwang, daß der geschändete III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. bürgerliche Leichenwagen vernichtet, der Leichnam ausgegraben und hinter der Stadtmauer verscharrt wurde. Hänlein’s Bericht, 3. Okt. 1824. Die beiden ehrenwerthen Minister Witzleben und Krafft forderten endlich angeekelt ihre Entlassung. Nun blieben nur noch Minister Schminke, ein bequemer Schlemmer, und der zum Freiherrn v. Meysenbug erhobene Cabinetsrath Rivalier, der zu- weilen einmal eine Gewaltthat verhinderte, aber auch nur ein gefügiger Hofmann war. Neue widerrechtliche Steuern, Taxen und Polizeistrafen sollten die leeren Staatskassen füllen. Sogar die Wachsbilder seiner Ahnen im Kasseler Museum ließ der Kurfürst einschmelzen um den Preis des Wachses einzustreichen. Sein Hausvermögen legte er theils in aus- ländischen Capitalien an, theils in böhmischen Landgütern für die Kinder der Reichenbach. Dem bedrückten und vernachlässigten kleinen Manne versperrte der thörichte Zollkrieg gegen Preußen auch noch den nachbarlichen Verkehr. Die Unzufriedenheit war allgemein, Schmuggel und Wilddieberei nahmen überhand. Das letzte Bollwerk gegen die Willkür bildeten die Gerichte, die in dieser argen Zeit ihren guten Ruf abermals bewährten. Wie einst Gerichts- rath Pfeiffer noch unter dem alten Kurfürsten für die Domänenkäufer einge- treten war, so widerlegten jetzt der wackere Präsident Wiederhold und das Kasseler Oberappellationsgericht durch die That das liberale Vorurtheil, das eine freie Rechtspflege in höfischer Luft nicht für möglich hält; wo sie nur konnten, nahmen sie sich des guten Rechts der Beamten, der Staats- gläubiger, der Steuerzahler an, doch ihre Macht reichte nicht weit. Die zwecklose Nichtigkeit des politischen Lebens hatte der hessische Kurstaat mit allen deutschen Kleinstaaten gemein; eigenthümlich war ihm eine gewissen- lose Tyrannei, die von der wohlmeinenden Beschränktheit der meisten an- dern deutschen Höfe häßlich abstach und fast an Neapel oder Modena er- innerte. Noch unaufhaltsamer als Sachsen trieb dieser Staat einer ge- waltsamen Erschütterung entgegen. — Kurhessen litt unter der Willkür seiner Fürsten; die kaum minder krankhaften Zustände des Königreichs Hannover entsprangen dem ent- gegengesetzten Grunde, der Schwäche der monarchischen Gewalt. Unge- heure Schicksalswechsel, wie sie nur Deutschlands Geschichte kennt, waren über dies niedersächsische Gebiet dahingegangen, bis es nach langer Ohn- macht einen Theil seiner historischen Machtstellung zurückerlangt hatte. Mit diesem zähen niederdeutschen Sonderleben hatten einst Römer und Karolinger in endlosen Kriegen gerungen; an ihm fand die nationale Monarchie ihren starken Rückhalt so lange sie in sächsischen Händen blieb, Anfänge der welfischen Macht. und ihren trotzigsten Feind seit sie an die Süddeutschen überging. Den Saliern wie den Staufern wurden die Vorlande des Harzes das Land des Schicksals. Zweimal, zu Canossa und Legnano, warf der Trotz der Sachsen das Kaiserthum vor dem Papstthum in den Staub. Seit das Haus Este mit dem reichen Erbe der alten Welfen das sächsische Herzog- thum vereinigte, diente der Name dieses neuen Welfengeschlechts diesseits und jenseits der Alpen allen Feinden des Kaiserthums zum Feldgeschrei. Vom Hochgebirge bis zu beiden Meeren reichte das Gebiet Heinrich’s des Löwen, die mächtigste Territorialstaatsbildung, welche unser Mittelalter vor dem Staate des Deutschen Ordens sah, und lange schien es zweifel- haft, ob der Kaiseraar auf der Pfalz zu Goslar das Feld behaupten werde oder der Löwe des gewaltigen Slavenbesiegers auf dem Braun- schweiger Burgplatze. Mit dem Sturze Heinrich’s des Löwen ging auch die alte glorreiche Herzogswürde der Liudolfinger und Billinger zu Grunde, weil der Bestand dieses übermächtigen Stammesstaates sich mit dem An- sehen der Reichsgewalt nicht vertrug. Das weiße Sachsenroß ward zer- fleischt, und nachdem die Welfen noch ein Menschenalter hindurch wider- strebt, einmal sogar auf kurze Zeit die Kaiserkrone an ihr Haus gebracht hatten, unterwarf sich endlich des Löwen Enkel, Otto das Kind dem Spruche von Kaiser und Reich und empfing ein kleines Bruchstück der Erbschaft seines Ahnherrn, die Lande Braunschweig und Lüneburg als Lehen des Reichs aus der Hand des Staufers Friedrich’s II. zurück (1235). Seitdem versank das gedemüthigte stolze Haus ebenso schnell, wie späterhin die Ernestiner nach ihrem Sturze, in die Armseligkeit des deut- schen Kleinlebens; von dem großen Ehrgeiz der Ahnen blieb nichts übrig als ein harter Eigensinn, der sich in häßlichen Bruderzwist entlud und die geretteten Trümmer alter Macht durch beharrlich wiederholte Thei- lungen schwächte. Bald war kaum ein namhafter Ort mehr im Lande, der nicht einem Flugsandsgebilde dieser nur im Wechsel beständigen dynasti- schen Politik einmal zum Herrschersitze gedient hätte; in Münden und Neu- stadt am Rübenberge, in Calenberg und Hertzberg, in Harburg, Giffhorn, Dannenberg, in Celle und Hannover, in Wolfenbüttel, Bevern und Braun- schweig hausten nach und neben einander die ungezählten älteren, mitt- leren und jüngeren Linien des Welfenhauses. Unter der zersplitterten landesfürstlichen Gewalt hatte die ständische Libertät gute Tage, sie errang sich durch die Lüneburger Friedenssate sogar das Recht des bewaffneten Widerstandes. Da die reichen Städte Lüneburg, Göttingen, Braunschweig, denen die Welfen einst als Nachbarn der städtelosen Askanier einen guten Theil ihrer Macht verdankt hatten, durch Kriegsnoth und die Verände- rung der Handelswege bald herabkamen, so blieb der Macht des Adels nirgends mehr ein Gegengewicht; hält unser Herr, so halten wir auch, sagte der Edelmann trotzig. Die Reformation fand das welfische Geschlecht in vier Linien zertheilt, zwei hielten zur alten Kirche, zwei wendeten sich III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. der neuen Lehre zu; Ernst von Lüneburg gesellte seinen Namen zu der erlauchten Schaar der Bekennerfürsten des Evangeliums, aber in den Entscheidungskämpfen der Zeit vermochte das zerspaltene Haus wenig aus- zurichten. Auch nachdem die lutherische Lehre in allen welfischen Landen zur Herrschaft gelangt war, überraschte der dreißigjährige Krieg die Welfen wieder in rathloser Zwietracht; hin und her geschleudert zwischen den Par- teien, liefen sie Gefahr, ihr Stammland an die Condottieri der katholi- schen Liga zu verlieren oder ganz in die Botmäßigkeit Schwedens zu gerathen. Inmitten dieser Bedrängniß begann das Fürstengeschlecht sich endlich wieder aufzuraffen. In Herzog Georg erstand der neuen calenbergischen Linie ein kluger Stammhalter, der sein Land beisammen hielt und Han- nover zur bleibenden Hauptstadt erhob. Wie in allen großen deutschen Für- stengeschlechtern so ward auch im welfischen Hause durch ein seltsames Spiel des Schicksals der jüngeren Linie die größere Macht beschieden. Auf dem Westphälischen Friedenscongresse stritt der welfische Kanzler Lampa- dius, mit Brandenburg vereint, tapfer für die unbedingte Gleichberechti- gung der drei Bekenntnisse. Fortan hob sich das Ansehen des Geschlechts. Seine Fürsten trieben im Reiche gemeinsam eine vorsichtige Hauspolitik, die sich glatt zwischen Brandenburg und Schweden, Oesterreich und Frank- reich hindurchwand und immer bemüht war „keine Ombrage zu geben.“ Zugleich erstarkte die fürstliche Gewalt im Innern und deckte sich durch ein stehendes Heer. Ernst August, der letzte Welfe, der noch etwas von der staatsmännischen Kühnheit Heinrich’s des Löwen geerbt hatte, erwarb sodann den Kurhut, sicherte das Erbfolgerecht des Erstgebornen und be- reitete durch ein gewandtes diplomatisches Spiel die neue Zeit des Glanzes vor, welche unter seinem Nachfolger dem welfischen Hause aufgehen sollte. Ueber die Schultern von vierundfünfzig näheren Verwandten hinweg be- stieg Georg I. den Thron der Stuarts, und fast gleichzeitig ward sein deutscher Kurstaat abgerundet, das Haus Lüneburg mit dem Calenbergi- schen vereinigt, das wichtige Küstenland Bremen und Verden aus dem Schiffbruch der schwedisch-deutschen Großmacht für Kurhannover erworben. Mit stolzer Freude verfolgte das hannoversche Volk das Wiederauf- steigen seines Fürstenhauses. Niemand bemerkte, wie wenig dies revolu- tionäre Schattenkönigthum von Parlamentes Gnaden bedeutete, noch welche klägliche Rolle die erbliche Mittelmäßigkeit der vier George in den Kämpfen der britischen Adelsparteien spielte. Da die englische Aristokratie die äußere Würde der Krone klug zu schonen wußte, und die Bevölkerung der kleinen deutschen Territorien überhaupt noch keinen Staat kannte, sondern nur Land und Leute fürstlicher Geschlechter, so wähnten die Hannoveraner alles Ernstes, Englands Macht sei die Macht des welfischen Hauses. Die deut- schen Großbritannier fühlten sich mit dem Inselvolke durch gemeinsame Unterthanenschaft verbunden, sie sonnten sich behaglich an dem Glanze England und Hannover. britischer Freiheit und Größe, sie sangen das Rule Britannia wie ein han- noverisches Nationallied und widmeten dem mächtigen Schwestervolke eine brünstige Verehrung, welche von drüben nur mit insularischem Hochmuth erwidert wurde. Selbst der Schwabe Spittler, zu seiner Zeit der freieste Geist unter allen politischen Denkern Deutschlands, konnte sich als er in Göttingen lebte der landläufigen Selbsttäuschung nicht entziehen; er fand, für die welfische Macht bleibe heute nichts mehr zu wünschen übrig als daß sie dauere, und sagte zufrieden: „Wir sind ja hier so gern Halb- Engländer, und gewiß nicht blos in Kleidung, Sitte und Mode, sondern auch im Charakter.“ So wurde Kurhannover neben Baiern und Kursachsen eine der drei Hochburgen des deutschen politischen Particularismus. In Baiern erschien die particularistische Gesinnung naiv und naturwüchsig, in Obersachsen gehässig und bitter, in Hannover steif und dünkelhaft. Der alte Sonder- geist der Niedersachsen und die unvergessenen Erinnerungen aus den fernen Zeiten altwelfischer Größe verschwisterten sich mit dem neuen großbritan- nischen Selbstgefühle, und nach deutschem Brauche fanden sich auch bald gelehrte Systematiker, welche den englischen Parlamentarismus mit der kurhannoverschen Adelsoligarchie unter eine gemeinsame Formel brachten, an der Themse wie an der Leine überall denselben Segen „welfischer Frei- heit“ entdeckten. Mit dem ganzen Stolze seines Englands blickte der kur- hannoversche Beamte herab auf die armen Teufel die nur Deutsche waren, und behandelte die hessischen Nachbarn so herablassend, als ob sein Kur- fürst, und nicht das englische Parlament, dem Kasseler Landgrafen die Truppen bezahlte. Unterthänige Federn erinnerten gern an die Freundschaft, welche schon vor Jahrhunderten zwischen dem Welfenhause und der englischen Krone bestanden hatte. Aber wie anders, Macht gegen Macht, waren einst Hein- rich der Löwe und Kaiser Otto IV. dem Insellande gegenübergetreten. Jetzt war der deutsche Welfenstaat nur ein bescheidenes Nebenland des britischen Weltreichs, beständig mißbraucht von dem stärkeren Genossen. In der Hitze des Streits eiferten die Redner des Parlaments zuweilen wider den hannoverschen Einfluß und wünschten dies Land des Unheils im Meere versinken zu sehen; der Abscheu vor allem ausländischen Wesen lag den Briten so tief im Blute, daß sie den Welfen ihre deutsche Abstammung erst in der fünften Generation ganz verziehen. Als aber Lord Castlereagh nach den napoleonischen Kriegen die Summe zog aus den Erfahrungen des ersten Jahrhunderts englischer Welfenherrschaft, da mußte er selber ehrlich bekennen, Hannover habe durch die Verbindung mit Großbritannien mehr gelitten als gewonnen. Eine Ausbeutung, wie sie Kursachsen zu Gunsten Polens erlitt, ward von den drei ersten Georgen freilich nie ver- sucht; während ihr englischer Hofhalt durch die Bestechung der Parlaments- mitglieder beständig in Noth gerieth und das Haus der Gemeinen mehr- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. mals um die Bezahlung seiner Schulden bitten mußte, sendeten sie als gute Hausväter beträchtliche Summen in die Kammerkasse und das Kriegs- gewölbe ihrer Heimath hinüber. Um so schwerer wog der Blutzoll, den das deutsche Stammland für die englische Krone seiner Kurfürsten zahlte. Hannover lieferte den drei Königreichen den besten Theil ihrer Festlands- heere, bald gegen Sold, bald aus eigenen Mitteln. In jedem Kolonial- kriege richtete Frankreich seine Waffen gegen die einzige verwundbare Stelle des Inselreichs; die englische Handelspolitik aber konnte ihre überseeischen Eroberungen nur dann behaupten, wenn sie die Kräfte des Gegners theilte und auf das deutsche Nebenland ablenkte. Um Canada in Deutschland zu erobern, stellte das Kurland im siebenjährigen Kriege eine Truppenmacht von 45,000 Mann und opferte zu den 17 Mill. Thlr, welche der Kurfürst zahlte, noch die gleiche Summe aus den Landeskassen. Nur an dem Bürgerkriege gegen die amerikanischen Rebellen ließ Georg III. seine deut- schen Landeskinder nicht theilnehmen. Immerhin erhielt das Welfenland durch diese Kämpfe für fremde Zwecke wieder eine gehaltreiche Geschichte, das Heer große Erinnerungen, der denkende Theil der Bevölkerung eine politische Gesinnung, die sich neben der trägen Schlummersucht der benach- barten Kleinstaaten mannhaft und stattlich ausnahm. Wohl war das Volk nicht deutsch, sondern englisch gesinnt, aber auch nicht undeutsch schlecht- hin; denn der Kampf um den Ganges und den Lorenzstrom galt doch zu- gleich der Befreiung des deutschen Westens von den französischen Räubern. In Hannover wie in Hessen erregten die Siege Ferdinand’s von Braun- schweig ein Bewußtsein deutscher Ueberlegenheit und unauslöschlichen Haß gegen das wälsche Wesen; der Bauer an der Weser ehrte die Veteranen von Minden und Crefeld als Muster deutscher Tapferkeit und jeden Schur- ken nannte er einen Kumpfländer nach dem Plünderer Conflans. Dem inneren Leben des hannoverschen Staates, das soeben erst unter dem kraftvollen Regiment Ernst August’s in frischen Zug gekommen war, brachte die Verbindung mit England schweren Schaden. Das Kur- fürstenthum zerfiel in sechs selbständige Landschaften, die mit eigenen Land- ständen, Steuern, Zöllen ausgestattet, noch nicht viel mehr mit einander gemein hatten als den Landesherrn, das Heer, den Geheimen Rath und wenige Centralbehörden. Diese schwachen Anfänge monarchischer Einheit im Sinne Ernst August’s auszubilden, das lockere Nebeneinander der Landschaften zu einem modernen Staate zusammenzufassen war nunmehr ganz unmöglich, seit der Landesherr in der Ferne weilte und der Adel seine „allmächtige Vicekratie“ einrichtete. Mit wachsamer Eifersucht be- hütete jeder der sechs Landtage seine habenden Freiheiten. Fast ein halbes Jahrhundert verlief in ärgerlichen Verhandlungen, bis die Calenberger Stände sich endlich herbeiließen, den Landtag des Fürstenthums Gruben- hagen, das außer den steuerfreien Harzern nur 35,000 Köpfe umfaßte, in seine Gemeinschaft aufzunehmen. Welfische Patrioten bemerkten wohl- Die Adelsherrschaft. gefällig, daß diese denkwürdige Vereinigung der calenberg-grubenhagischen Nation in demselben gesegneten Jahre 1801 vollendet wurde, das auch die Union von Großbritannien und Irland zu Stande brachte. An politischen Talenten litten die niedersächsischen Lande niemals Mangel. Während Schwaben und Obersachsen durch eine Fülle schrift- stellerischer Größen glänzten, lag hier die nüchterne Prosa in der Luft. Das alte Sprichwort Frisia non cantat galt auch von dem Hinterlande der friesischen Küste; außer Hölty haben die altwelfischen Lande den Deut- schen nie einen namhaften Dichter geschenkt. In der höheren Gesellschaft herrschte, gefördert durch den Verkehr mit England, ein Ton langweiliger Anständigkeit, der dem heiteren Spiele der Kunst nicht günstig war; auch die Volkssprache mit ihrem schwerfälligen mek und dek klang breit und unschön neben dem kosenden, neckischgemüthlichen mi und di der Nachbarn in Holstein und Mecklenburg. Aber so weit einst die mittelhochdeutsche Dichtung die niederdeutsche überragte, ebenso hoch stand der Sachsenspiegel über dem Schwabenspiegel, und so selten in jenen literarisch fruchtbarsten deutschen Landen, in Schwaben und Obersachsen, die staatsmännischen Köpfe erschienen, ebenso häufig traten sie in der Geschichte Niedersachsens auf. Alles was ein Volk für die Kämpfe des Staatslebens ausrüstet, strenges Rechtsgefühl und ausdauernde Willenskraft, Tapferkeit und Frei- muth, gesunder Menschenverstand und ein sicherer Blick für das Wirkliche, war den Niedersachsen in die Wiege gebunden. Die politische Begabung des Stammes bewährte sich nicht blos in den großen Tagen der Sachsenkaiser und der welfisch-ghibellinischen Kämpfe, sondern auch nachher in den Zeiten des kleinfürstlichen Stilllebens. Ein Spittler hielt sich nicht zu gut die Geschichte von Calenberg zu schreiben, denn kein anderes deutsches Land von gleichem Umfang konnte unter seinen Beamten so viele gewiegte Ju- risten und kluge Geschäftsmänner aufweisen, wie alle diese welfischen Kanzler und Geheimen Räthe Jagemann, Schwartzkopf, Lampadius, Kipius, Ludolf Hugo, Struben, Bernstorff, Grote, Bothmer, Münchhausen. Und doch, wie unfruchtbar erschien das politische Leben dieses tüch- tigen Stammes unter dem zwitterhaften Regimente einer Monarchie ohne Monarchen. Der kostspielige Hof mit seiner Schaar von Hofmarschällen und Kammerherren blieb erhalten, weil man den Adel nicht aus dem Lande treiben und den Bürgern der Hauptstadt den Verdienst nicht ver- kümmern wollte. Jahr für Jahr fuhr der Adel, die Damen alle mit dem Abzeichen ihres Standes, der Straußenfeder geschmückt, an den Galatagen hinaus nach Herrenhausen um in feierlicher Cour dem abwesenden Könige zu huldigen. Aber die lebendige Kraft des monarchischen Willens ging verloren. Georg III. betrat sein Stammland niemals mehr, und bald glaubte man im Volke allgemein, es sei verboten Beschwerden an den un- sichtbaren Landesherrn zu richten. Von dem Geheimen Rathe, der mit fast unbeschränkter Vollmacht die Regierung führte, wurden die in der älteren III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. welfischen Geschichte hoch angesehenen bürgerlichen Beamten allmählich aus- geschlossen; die obersten Staatswürden blieben den verschwiegerten Adels- geschlechtern der Platen, Grote, Münchhausen, Bremer vorbehalten. Die Arbeitslast des Regiments dagegen trugen bürgerliche Cabinets- und Mini- sterialräthe, meist aus den „schönen Familien“ der Brandes, Patje, Reh- berg, Hoppenstedt, fast durchweg hochgebildete, geschäftskundige Männer, deren Ueberlegenheit der welfische Edelmann selber stillschweigend aner- kannte indem er von einem Vetter oder Oheim harmlos zu sagen pflegte: „er war Minister unter dem Cabinetsrath Rehberg.“ Die streng conser- vative Gesinnung, welche dies bürgerliche „Secretariat“ mit dem Adel theilte, konnte doch nicht verhindern, daß sich allmählich im Bürgerthum ein starker, berechtigter Groll gegen die bevorzugten Edelleute ansammelte. Die Regierung war mild, da sie aus dem Vollen wirthschaftete und der fiscalischen Strenge der preußischen Verwaltung nicht bedurfte; sie bewies durch die großartige Stiftung der Georgia Augusta, wie hoch sie die idealen Güter des Lebens schätzte. Doch der heilige Grundsatz, keine Ombrage zu erregen, ward auch im Innern ängstlich gewahrt. Allen Potentaten durfte Schlözer in seinen Staatsanzeigen die Wahrheit sagen; erst als er sich unterstand Mißbräuche im kurhannoverschen Postwesen zu rügen, ward ihm die Censurfreiheit genommen. Hardenberg’s Jugendfreund, Freiherr v. Berlepsch, derselbe der späterhin gegen den Sultanismus des hessischen Kurfürsten auftrat, wurde gar abgesetzt und willkürlich des Landes ver- wiesen, weil er im Landtage die Schwächen des Adelsregiments schonungs- los aufgedeckt und die Neutralität der calenbergischen Nation während der Revolutionskriege gefordert hatte. Selbst unter dieser wohlwollenden Regierung verleugnete der alt- ständische Staat nicht die Ungerechtigkeit, die ihn überall in Deutschland mit dem Hasse des Volks belud. Die allerdings mäßigen Staatslasten lagen fast ausschließlich auf den Schultern der Kleinbürger und der Bauern. Um keinen Preis wollte der Calenbergische Adel die einzige schwere Ab- gabe, die er eine Zeit lang getragen hatte, den Zehnt- und Scheffelschatz wiederherstellen, denn sonst wäre die Landesschuld abgetragen worden und damit die einträgliche Schuldenverwaltung der Landstände hinweggefallen. In der Finanzverwaltung der Landtagsausschüsse blühten alle Sünden des altständischen Regiments: Nepotismus, Heimlichkeit, Sinecuren-Un- wesen. Siebzig Jahre lang blieb es den Ständen Calenbergs verborgen, daß ihr Ausschuß dem ersten Georg 300,000 Thlr. gezahlt hatte um ihm zur englischen Krone zu verhelfen. In der deutschen Politik war die Eifersucht auf Preußen der leitende Gedanke des hannoverschen Geheimen Raths, obgleich die Natur der Dinge zuweilen ein Bündniß zwischen den Nachbarstaaten erzwang. Der welfische Stolz vermochte gar nicht einzu- sehen, warum dies gründlich verachtete arme Nachbarland in den deutschen Händeln so viel mehr galt als das vornehme England-Hannover. Auch Wiederherstellung Hannovers. empfand man lebhaft den scharfen Gegensatz der Staatsgedanken: die alt- ständische Behäbigkeit verwünschte das gemeine Recht der modernen Mon- archie als „militärischen Despotismus“. Als der junge Hardenberg im Calenberger Landtage mit den Vorurtheilen seiner Standesgenossen ver- geblich gekämpft und dann im Staatsdienste die Gebrechen dieses Gemein- wesens näher kennen gelernt hatte, sprach er dem Könige Georg III. frei- müthig aus, eine Reform sei hier nur möglich durch das persönliche Ein- greifen des anwesenden Monarchen. Der Rath ward mißachtet, und als Hannover bald darauf — wieder um Englands willen — von Bonaparte’s Truppen angegriffen wurde, da war das Adelsregiment abermals nur darauf bedacht Ombrage zu ver- meiden und überlieferte das tapfere Land ohne Schwertstreich dem Feinde. Aber in der glorreichen Deutschen Legion lebten Hannovers Heer und Staat fort, denn kein Staat ist vernichtet so lange er sich noch schlägt; und mit besserem Rechte als der Kurfürst von Hessen konnten die Welfen nach ihrer Wiederherstellung behaupten, daß die Fremdherrschaft hier nur ein rechtswidriger Zwischenzustand gewesen sei. Die Befreiung des Landes erfolgte allein durch die Heere der Verbündeten; dagegen hielt sich Han- nover sehr rühmlich in dem Feldzuge von 1815, und mit stolzer Zuver- sicht blickten die Althannoveraner in die Zukunft ihres neuen Königreichs. Nüchterne Beobachter konnten freilich nicht verkennen, daß sich der ver- größerte Welfenstaat, gleich dem anderen Staatsgebilde der englischen Diplomatie, dem Königreich der Vereinigten Niederlande, auf der Land- karte weit kräftiger ausnahm als in der Wirklichkeit. Die Hoffnung des Londoner Hofes, in diesen beiden Tochterstaaten den englischen Interessen ein weites Machtgebiet auf dem Festlande zu sichern, erwies sich bald als ein Irrthum, da Holland selbstgenügsam seines eigenen Weges ging. Das Königreich Hannover war, trotz der langen Grenzlinie gegen Holland, ein deutscher Kleinstaat wie andere auch, und trotz seiner 700 Geviertmeilen volkswirthschaftlich ungleich schwächer als das kleine Königreich Sachsen, da der weite Raum nur von 1,4 Mill. Menschen bewohnt wurde, zwei Fünftel des Bodens als Heide, Moor und Gemeinweide unbebaut lagen. Die altwelfischen Gebiete empfingen durch Hildesheim und Goslar die längst ersehnte Abrundung, obwohl das Göttinger Land noch immer durch einen braunschweigischen Streifen davon geschieden blieb. Aber neben dieser leidlich geschlossenen Masse lag völlig abgetrennt die neu erworbene Westhälfte des Königreichs, das friesisch-westphälische Land an der Ems und Hase, das durch Verkehr und Geschichte auf das preußische West- phalen angewiesen, mit dem Welfenlande nur auf der Landkarte durch den schmalen Sumpfstrich am Dümmersee scheinbar verbunden war. Keiner der neuen Landestheile trat gern unter das welfische Scepter. In Hil- desheim stand die kurze Zeit des preußischen Regiments, das so kräftig und maßvoll mit der Erbschaft des Krummstabs aufgeräumt hatte, bei III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. der lutherischen Mehrheit der Bürgerschaft noch in gutem Andenken. Die treue Ghibellinenstadt Goslar war von jeher, wie ihr Wappenspruch sagte, sonder Wahn dem heiligen Reiche zugethan und den Welfen verfeindet. Auch in Osnabrück, das hundertundfünfzig Jahre lang abwechselnd von katholischen Bischöfen und von welfischen Prinzen regiert worden war, hatte sich Kurhannover wenig Freunde erworben; die stolze, ihrer uralten Geschichte frohe Commune fühlte sich als ein Staat im Staate, noch in den fünfziger Jahren wurden „die hannöverschen Kinder“ der Offiziere und Beamten von den eingebornen Westphälingern in den Schulen wie Ein- dringlinge angesehen. Nun gar die tapfern Preußen in Ostfriesland wollten, zum Erstaunen der welfischen Beamten, schlechterdings nicht be- greifen, daß die Vereinigung mit Hannover für sie ein Segen und selbst eine Standeserhöhung sein sollte; sie stemmten sich mit friesischer Hartnäckig- keit gegen die neue Regierung und setzten durch, daß ihnen mit allen ihren alten Landesbräuchen auch das Preußische Landrecht erhalten blieb. Ein Glück nur, daß der lutherische Welfenstaat von seinen neuen katho- lischen Unterthanen keine kirchliche Feindseligkeit zu befürchten hatte. Die Katholiken in Osnabrück und Hildesheim waren gläubig, aber durch die protestantische Nachbarschaft an Duldsamkeit gewöhnt und hatten sogar nach dem Vorbilde der Lutheraner den deutschen Gemeindegesang in ihren Cultus aufgenommen. Nur das blutarme Volk im oberen Emslande, die vielverspotteten Muffrikaner, die von mühsam gedämpften Sanddünen oder aus verbranntem Moorboden ihre kärglichen Ernten gewannen, und die nicht minder armen Kleinbauern im Eichsfelde standen ganz unter der Leitung des Clerus, der sich aber auch hier noch behutsam zurückhielt. — Wie künstlich dieser Staat auch zusammengesetzt war, eine gerechte monarchische Gewalt, die sich der belasteten kleinen Leute wohlwollend an- nahm, konnte der centrifugalen Kräfte wohl Herr werden. Dies forderte E. M. Arndt in einem scharfen Aufsatze seines „Wächters“ (1815). Er kannte die Sünden der satten altständischen Behaglichkeit von seiner schwe- disch-pommerschen Heimath her und rief den Hannoveranern zu: dann erst sollten sie sich Halb-Engländer nennen, wenn sie nach englischer Weise dem Verdienste sein Recht gewährten und auch den Bauernsohn zu den Staatswürden aufsteigen ließen. „Die Welt ist keine Mastanstalt, so schloß er derb und ehrlich, und die Menschen sind kein Vieh, das in die Mast getrieben und fett gemacht werden soll.“ Solche Rathschläge würde der geisteskranke König Georg III. selbst in seinen gesunden Tagen kaum ver- standen haben. Der hatte einst den letzten vergeblichen Versuch gewagt, in England ein persönliches Regiment zu führen, und dann durch den Eigen- sinn seines beschränkten Kopfes den Abfall der amerikanischen Kolonien befördert, die Emancipation der Katholiken und die anderen Reformpläne des jüngeren Pitt hintertrieben. Von der Heimath seiner Väter wußte er sehr wenig; er rühmte sich des Namens eines Briten, wie er schon in Georg III. und IV. seiner ersten Thronrede erklärte, und sprach immer nur mangelhaft deutsch. Nach altem Hausbrauch ließ er dem Stammlande, insonderheit dem Adel und den Beamten, reiche Geschenke zufließen; doch bei jedem Streite der Interessen entschied er für England. Niemals wollte er gestatten, daß Kur- hannover das britische Parlament an die Zahlung der rückständigen Sub- sidien mahnte. Da er indessen seine hannoverschen Geheimen Räthe in ihrem Stillleben wenig störte, so erfuhr er an unzähligen Beweisen der Treue, wie viel Liebe das deutsche Gemüth zu verschwenden vermag. Seine Deutschen verehrten ihn zärtlich, weil er der König hieß und weil die klein- bürgerliche Ehrbarkeit seines häuslichen Lebens ihre Herzen gewann. Als er starb, fiel in England manches scharfe Wort über die erschreckende Nich- tigkeit dieses langen Lebens. Lord Byron schrieb seine von Geist und Bos- heit überschäumende Satire „die Vision des Gerichts“ und ließ den hei- ligen Petrus an der Himmelsthüre sprechen: Den Welfen einzulassen soll mein Amt sein? Eh’ ich das thue will ich selbst verdammt sein. In dem deutschen Welfenlande herrschte tiefe Trauer. Dieselbe urtheilslose Verehrung ward auch dem Prinzregenten und Könige Georg IV. entgegengebracht, obgleich der Sohn sich um sein deut- sches Land sogar noch weniger bekümmerte als der Vater. Wie weit zu- rück schien schon die Zeit zu liegen, da dieser Prinz einst mit dem Beau Brummell im Erfinden neuer Pommaden, Kravatten, Schuhschnallen ge- wetteifert und um den Namen des ersten Gentleman von Europa gerungen hatte. Jetzt war der Abgott der Mode nur noch ein früh gealterter Wüstling und Trunkenbold, einer der leersten Menschen, welche jemals einen Thron geschändet haben. Selbst die einzige unbestrittene Tugend seines Hauses, die Tapferkeit, hatte der Weichling nie bewährt, und nur wenn er über seine eigene Gebrechlichkeit frivole Witze riß, zeigte sich auf Augenblicke noch ein matter Abglanz der entschwundenen Lebenskraft. Als Prinz von Wales hatte er nach der Gewohnheit der Thronfolger den Oppo- sitionsführer gespielt, mit Fox und Sheridan, dem tollen Sherry, sich in Freiheitsreden überboten. Seit er die Regentschaft führte, war er längst ein steifer Tory geworden, ein warmer Bewunderer Metternich’s; wo ihm aber ein starker Wille entgegentrat, wagte er niemals Farbe zu bekennen, so daß er, in die Zügel knirschend, selbst den verhaßten Canning ertragen mußte. Für sein Stammland meinte er genug gethan zu haben, als er ihm die Königskrone verschafft und den Guelphen-Orden gestiftet hatte, eine Auszeichnung, die in England massenhaft vertheilt, dort ebenso all- gemein verspottet wie in Hannover begehrt wurde. Die langweiligen Regierungsgeschäfte überließ er dem diplomatischen Schöpfer des neuen Königreichs, dem Grafen Münster, der fortan als deutscher Cabinetsminister in London lebte. Auf Münster’s Rath wurde die Würde des Generalgouverneurs nicht dem halsstarrigen Herzog von III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Cumberland verliehen, der das Land im Herbst 1813 für den König in Besitz genommen hatte, sondern dem gefügigen jüngeren Bruder, dem Her- zog von Cambridge. Dieser mäßig begabte, gutmüthige Prinz bezauberte alle Herzen durch seine Leutseligkeit, er mußte aber späterhin selber ge- stehen, daß ihm die Zustände und Stimmungen in Hannover fünfzehn Jahre hindurch ganz unbekannt geblieben seien. Graf Münster blieb sein Leben lang von der Unübertrefflichkeit der althannoverschen Institutionen tief überzeugt. Ganz mit Unrecht war er zur Zeit des Wiener Congresses in den Ruf liberaler Gesinnung gekommen, weil er das Repräsentativsystem, das in Deutschland zu allen Zeiten Rechtens gewesen, gegen die sultanischen Gelüste der Rheinbundsfürsten ver- theidigt hatte. Ebenso grundlos ward er nachher des Gesinnungswechsels be- schuldigt, als er sich in Karlsbad für die deutschrechtlichen Landstände und gegen die ausländischen Repräsentativverfassungen erklärte. In Wahrheit hatte er auch in Wien unter dem deutschen Repräsentativsystem nur seine welfischen Landtage verstanden. Da in Hannover wie in England der Adel regierte, so fand Münster keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Verfassungen dieser beiden Welfenlande; seine dilettantenhafte poli- tische Bildung reichte nicht weit genug um zu erkennen, daß drüben das gemeine Recht herrschte, hüben eine starre ständische Gliederung. Nach dem Veroneser Congresse schrieb er dem Bundesgesandten Hammerstein: der König von Hannover werde sich, was auch das englische Cabinet beschließen möge, niemals von den verbündeten Mächten trennen; die vernünftige Freiheit in Hannover entspreche durchaus den Grundsätzen der großen Allianz. Blittersdorff’s Bericht, 8. April 1823. Einige Jahre darauf ward der welfische Staatsmann noch ein- mal um seines Freisinns willen hoch gepriesen, weil er in seinen Depeschen an den Gesandten in Wien (1826) die maßlose Reactionspolitik Metter- nich’s scharf tadelte. „Muß man denn, so fragte er, um das monar- chische System aufrechtzuhalten, ein Absolutist werden, ein Vertheidiger aller Mißbräuche und der erbitterte Feind alles dessen, was einer Bürg- schaft gegen die Willkürgewalt ähnlich sieht?“ Metternich wehrte sich in einer hochmüthigen Erwiderung; Hatzfeldt schrieb wüthend, etwas so Grobes und Revolutionäres habe er noch nie gelesen, und auch Bern- storff äußerte sein Befremden über den unbegreiflichen Angriff. Hatzfeldt’s Bericht, 11. Dec. 1826. Bernstorff, Weisung an Hatzfeldt, 15. Jan. 1827. Indeß die flüchtige Aufwallung blieb ohne Folgen; sie entsprang nicht einem tiefen Gegensatze der Gesinnung, sondern persönlicher Gereiztheit. Als Münster jene Depeschen schrieb, war er mit Herzog Karl von Braun- schweig, dem Schützling Metternich’s, in Händel verwickelt und zudem über die türkenfreundliche Haltung der Hofburg erbittert, da er der Ueber- legenheit Canning’s nicht ganz zu widerstehen vermochte. Im Grunde des Münster. Rehberg. Herzens hielt er die Anschauungen der Restaurationspolitik immer fest, und nach diesen Grundsätzen führte er auch die Regierung von Hannover. Er wies den angebotenen Fürstentitel zurück und bezog nur einen nach althannoverschen Begriffen sehr bescheidenen Gehalt; um so eifersüchtiger wachte er darüber, daß in diesem Staate, den er mit Recht als das Werk seiner kunstfertigen Hände betrachtete, kein anderer Wille als der seine gelten dürfe. Leider kannte er seine Heimath kaum; er hatte nur drei Jugendjahre in der Verwaltung, sein ganzes Mannesleben als Diplomat im Auslande zugebracht und kam auch jetzt nur zu kurzen Besuchen nach seinem schönen Dotationsgute, dem Kloster Derneburg hinüber. So fiel denn die Arbeit der Wiederherstellung des Staates unter Münster’s Oberleitung zunächst dem Cabinetsrath A. W. Rehberg zu, der Zierde des althannoverschen bürgerlichen Beamtenthums. Rehberg vereinigte mit gründlicher Geschäftskenntniß eine reiche, philosophisch durch- gebildete Gelehrsamkeit und hatte sich durch zahlreiche politische Schriften großen Ruf, aber wenig Leser erworben; die kühle Verständigkeit seines wohlgefeilten, sentenzenreichen Stiles fesselte nur die Kenner. Er verab- scheute die Revolution sowie alle abstrakten politischen Theorien; feurige Naturen wie Fichte und Arndt tadelte er von oben herunter, mit der Selbstgefälligkeit des praktischen Geschäftsmannes, da ihre Leidenschaft Ombrage erregte. Sein politisches Ideal, den altständischen Staat, leitete er ab aus „dem republikanischen deutschen Geiste“, der keinen ärgeren Feind habe als die Monarchie Friedrich’s des Großen; darum sei Preußen überall in Deutschland verabscheut, Oesterreich aber, das seine Kronländer in der alten Weise ruhig gewähren lasse, allgemein beliebt. Und wie viel gesünder als das zusammengewürfelte preußische Beamtenthum erscheine die durch Verwandtschaft und Nachbarschaft verbundene Dienst-Aristokratie der ständischen Länder! Den Beweis für die Verwerflichkeit der preußi- schen Institutionen fand er einfach in der Katastrophe von 1806, und niemals verfiel der geschichtskundige Mann auf die naheliegende Frage: warum wohl der hannoversche Musterstaat ebenfalls, und weit unrühm- licher als Preußen, den französischen Waffen erlegen war? Nachdem er sich während der Fremdherrschaft in ein stilles Nebenamt zurückgezogen, ging er jetzt mit freudigem Eifer an die Wiederaufrichtung der alten Ordnung, soweit sie sich mit den verwandelten Verhältnissen nur noch irgend vertrug. Er blickte mit Stolz auf seine kernhaften niedersächsischen Bauern und zeigte für die Lebensbedingungen communaler Selbstverwal- tung ein feines Verständniß, das ihm Niebuhr’s Beifall gewann. Auch verwarf er nicht unbedingt die demokratischen Forderungen der neuen Ge- sellschaft; doch alle Neuerungen sollten sich nur Schritt für Schritt, aus dem Bestehenden heraus entwickeln. Die Zeit, da es in Deutschland einen allgemeinen Stand von Staatsbürgern geben würde, schien ihm noch in unabsehbarer Ferne zu liegen. Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 35 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Das altständische Wesen war aber in Niedersachsen dermaßen ins Kraut geschossen, daß selbst Münster und dieser sein conservativer Rath- geber sich gezwungen sahen behutsam in der Wildniß zu roden. Am 12. August 1814 wurden durch königliche Verordnung „die sämmtlichen Stände aller zum Kurfürstenthum gehörigen Staaten“ berufen, Ver- treter zu einer allgemeinen Ständeversammlung zu senden. Es war ein nothwendiger Entschluß — denn wie hätte der Prinzregent sich mit den Trümmern von etwa vierzehn Landtagen über ihre Vereinigung verstän- digen sollen? — aber ein gefährlicher Rechtsbruch. Indem man die alten Landstände anerkannte und doch ihre Zustimmung nicht einholte, gab man ihnen selber einen Vorwand die Rechtmäßigkeit der neuen Ordnung an- zuzweifeln. Der Landtag bestand aus 8 Prälaten, 48 Rittern, 38 Ver- tretern der Städte. Da die Ostfriesen sich das alte Recht ihres „dritten Standes“ nicht nehmen ließen, so wurden noch fünf Vertreter der ost- friesischen Bauernschaft und drei freie Bauern aus anderen Landschaften berufen. Diese acht Stimmen sollten einem Bauernstande genügen, der von dem Acker- und Forstlande des Königreichs etwa drei Viertel besaß; denn nach der altwelfischen, auch von Rehberg getheilten Rechtsansicht wurde der bäuerliche Hintersasse durch seinen Gutsherrn vertreten, und erst vor wenigen Jahrzehnten hatte das Reichskammergericht dem klagen- den Hildesheimer Landvolke die Belehrung ertheilt, ein Bauernstand sei in der deutschen Verfassung unerfindlich. — Am 15. December wurde der Landtag eröffnet, mit all der Ruhm- redigkeit, welche die hannoversche Krone gleich der bairischen auszeichnete. Die Thronrede hob hervor, daß der Prinzregent durch die Einberufung seiner Stände allen deutschen Fürsten ein Beispiel gebe. Der Präsident Graf Schulenburg erwiderte Namens der Stände, durch England seien die großen Mächte bewogen worden Deutschland die Freiheit wiederzugeben, und jetzt werde „von dem britischen Throne das heilige Feuer ausgehen, welches ein Volk entzündet der Freiheit werth zu sein.“ Dann versicherte der Herzog von Cambridge nochmals: dieser Landtag sei berufen, dem Prinz- regenten „das zu sein was in dem mit uns verschwisterten Großbritannien das Parlament ist: ein hoher Rath der Nation.“ Vollständig wurde der Reiz dieser drei Prachtreden nur von den Eingeweihten genossen, die ein- ander zuflüsterten, daß alle drei aus Rehberg’s fleißiger Feder entsprungen seien. Auch im Landtage bemühte man sich nach Kräften, englische Formen nachzuahmen; man sprach von dem Hause, von dem geehrten Redner gegen- über, von der Ministerpartei und der Opposition. Der Inhalt der Ver- handlungen unterschied sich freilich nur wenig von dem gewohnten Still- leben altständischer Versammlungen; sogar die Oeffentlichkeit der Bera- thung, welche Rehberg selbst empfahl, wollte der Landtag nicht zugeben. Indeß kam doch eine wichtige Reform zu Stande: die gesammten Schulden und Steuern der Landschaften wurden in eine Masse geworfen Der Allgemeine Landtag. und damit erst die Staatseinheit Hannovers fest begründet. Aber bald darauf (1818) stellte der Prinzregent die sieben Provinziallandtage, für Calenberg-Grubenhagen, für Lüneburg-Lauenburg, Hoya-Diepholz, Bremen- Verden, Osnabrück, Hildesheim, Ostfriesland, mit geringen Veränderungen ihrer alten Verfassung wieder her. Hier war der Adel noch stärker be- vorzugt als in der allgemeinen Ständeversammlung; in der Osnabrücker Rittercurie wurde noch die Adelsprobe verlangt, in Lüneburg und Bremen stimmten die Stände nicht nach Curien getrennt, so daß die Ueberzahl der ritterschaftlichen Virilstimmen stets den Ausschlag gab. Begreiflich also, daß die stolze Ritterschaft ihre Thätigkeit mit Vorliebe den Provin- zialständen zuwendete. Sie blieben der Heerd des feudalen Particularis- mus; ihr stilles Widerstreben gegen den Allgemeinen Landtag ward um so gefährlicher, da sie zwar nur die Verwaltung der Brandkassen und ähnliche geringfügige Geschäfte zu besorgen hatten, aber ihr Verhältniß zu den Allgemeinen Ständen nirgends klar begrenzt war. Kein Gesetz bestimmte unzweideutig, ob der Allgemeine Landtag nur ein Ausschuß der Provinzialstände oder ihnen übergeordnet sei. Ein allgemeiner und sieben Provinziallandtage in einem Staate, der selber nicht größer war als eine preußische Provinz; dazu noch die Sonderrechte des Landes Hadeln und die Versammlungen der Vollmachten der freien Wurstfriesen in Dorum — wahrlich, das verfitzte Durcheinander dieser Verhältnisse zeigte deutlich, was aus Preußen geworden wäre, wenn dort die feudale Partei die Wieder- herstellung der alten Landtage durchgesetzt hätte, und unzweifelhaft hat das abschreckende Beispiel seiner welfischen Heimath den Staatskanzler in seinem Widerstande gegen die altständische Partei bestärkt. Die Reform des Steuerwesens erzielte nur einen halben Erfolg, da der altständische Dualismus der Finanzverwaltung unverändert blieb. Neben der neuen ständischen Generalsteuerkasse, deren Schatzräthe theils von der Krone, theils von den Provinzialständen und dem Allgemeinen Landtage ernannt wurden, stand selbständig die königliche Domänenkasse, in tiefem Geheimniß von Kronbeamten verwaltet. Das reiche Domanium umfaßte mehr als ein Fünftel des gesammten bebauten Bodens; sein Er- trag war nach Verhältniß doppelt so hoch als in Preußen, doch reichte er selbst hier längst nicht mehr aus um die ordentlichen Staatsausgaben zu decken, wie es die altständische Regel verlangte. Daher denn ewiger Streit zwischen den beiden Kassen und im Volke wie im Landtage ein hartnäckiges Mißtrauen gegen die geheime königliche Kasse, deren Einkünfte man allgemein überschätzte. Nur weil der Landtag den Staatshaushalt nicht zu übersehen vermochte, wurde im Jahre 1822 eine Staatsanleihe nöthig. Mit der Kassentrennung wurden auch alle die anderen Institutionen der guten alten Zeit, welche das Königreich Westphalen hinausgefegt hatte, wiederhergestellt: die Belastung des Bauernstandes mit Zehnten und Frohn- 35* III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. den, die Gewerbsprivilegien der Städte, die Patrimonialgerichte, das heim- liche Gerichtsverfahren mitsammt der Folter, die man allerdings nicht mehr anzuwenden wagte, die Vermischung von Justiz und Verwaltung, die gestrenge Censurordnung vom Jahre 1705. Sogar in Hildesheim mußte die Ablösung der bäuerlichen Lasten sofort eingestellt werden, ob- gleich dies Land von der Krone Preußen durch förmlichen Vertrag an das Königreich Westphalen gelangt war und die fremdländische Gesetzgebung hier mithin zu Recht bestand. Gegen Personen und wohlerworbene Rechte verfuhr die Restauration nach Landesbrauch rücksichtsvoll. Grobes Un- recht ward wohl nur einmal geübt: gegen den edlen Franzosen Charles von Villers, der in den napoleonischen Tagen muthig für die Rechte der deutschen Nation eingetreten war und nun, zur Entrüstung der gesammten gelehrten Welt, seine Göttinger Aemter aufgeben mußte. Die regierenden Klassen richteten sich wieder bequemlich ein im deutschen China, wie der Freiherr vom Stein das Welfenland zu nennen pflegte. Der Schwerpunkt der Verwaltung lag in den 155 Aemtern, den warmen Nestern der kleinen Bureaukratie; ein halbständisches Landraths- amt, wie in Altpreußen, war hier unmöglich, da der anspruchsvolle wel- fische Adel nur etwa 7 Procent des Bodens besaß. In diesen winzigen Bezirken sorgte der Oberamtmann (war er von Adel, so hieß er Ober- hauptmann) patriarchalisch für Rechtspflege und Verwaltung; oft war er zugleich Pächter der königlichen Domänen, so daß sich sein Amtseinkommen mitsammt den zahlreichen wundersamen Naturallieferungen auf 10,000 Thlr. und mehr belaufen konnte. Von der Hauptstadt aus störte man die Amt- leute selten; ein landläufiges Sprichwort sagte, es sei zwar sehr schwer in ein hannoversches Amt hineinzugelangen aber unmöglich daraus ent- fernt zu werden. Gleichwohl war Ueberfluß an trefflichen Beamten; so gescheidte Männer wie der Landdrost v. Bar, der Schüler Justus Möser’s in Osnabrück, oder F. E. v. Bülow und Jacobi, die Förderer des land- wirtschaftlichen Vereins in Celle, bewährten auch ohne Aufsicht die alte Geschäftstüchtigkeit der Niedersachsen. In Celle, dem hannoverschen Wetzlar, blühte eine schwer gelehrte, aber abstrakte, dem politischen Leben entfremdete Rechtskunde; niemals trat dies welfische Oberappellationsgericht, wie das kurhessische, den Uebergriffen der Polizeigewalt entgegen. Auch die Georgia Augusta hielt sich den politischen Kämpfen fern. Sie lebte ihrem weltbürgerlichen wissenschaftlichen Ruhme; für die prak- tischen Bedürfnisse des Landes leistete sie so wenig, daß man fast alle höheren Schulstellen mit auswärtigen Kräften besetzen mußte. Obwohl sie das Recht der Berufungen nicht besaß, befand sie sich sehr glücklich unter der väterlichen Obhut des vornehmen, rücksichtsvollen Beamten- thums; denn der Todfeind der Gelehrtenrepubliken, die bureaukratische Schablone war hierzulande unbekannt. In den ersten hundertundzehn Jahren ihres Bestandes leiteten — mit der kurzen Unterbrechung der west- Die Georgia Augusta. phälischen Zwischenherrschaft — nach einander nur fünf Männer die Ge- schäfte der Universität: zuerst ihr Stifter Münchhausen, dann Brandes Vater und Sohn und die beiden Brüder Hoppenstedt, alle fünf ausge- zeichnet durch hohe Bildung, Menschenkenntniß, Feinheit. So vererbte sich eine akademische Familientradition von Geschlecht zu Geschlecht; mit einem Zartgefühle, das sich in einem großen Staate von selbst verboten hätte, wurde die Empfindlichkeit der Gelehrten geschont. Als der große Blumenbach auf seine alten Tage die lästige Gewohnheit annahm, alle Amtsschreiben, die er wegen der Naturwissenschaftlichen Sammlungen er- hielt, ungelesen in den Papierkorb zu werfen, da wußte Hoppenstedt jede Ombrage zu vermeiden; er ließ fortan die Ministerialschreiben in zwei Abschriften nach Göttingen senden, die eine verschwand in Blumenbach’s Papierkorb, die andere gelangte an den zweiten Director der Sammlungen. War ein Lehrstuhl erledigt, so wurden zunächst bei Heyne, Heeren oder anderen vertrauten Professoren Erkundigungen eingezogen, dann alle ge- lehrten Stachelschweine, die etwa Unfrieden erregen konnten, sorgfältig aus der Liste entfernt und schließlich, ohne Rücksicht auf die Kosten, fast immer ein tüchtiger und friedfertiger Mann berufen. Philosophie und schöne Literatur wollten in der kühlen Göttinger Luft freilich nicht gedeihen, aber in jeder Facultät wirkten ausgezeichnete Fachmänner, in der juristischen neben dem alten Hugo der beliebteste aller Rechtslehrer, K. F. Eichhorn, und mit Recht durfte Gauß rühmen, für die Phrase sei hier nie ein Boden gewesen. Niemals früher hatte die Georgia Augusta sich eines so zahl- reichen Besuchs erfreut; der sprichwörtliche Stolz ihrer Hofräthe war um so begreiflicher, da das Welfenland keine andere Stätte höherer Bildung besaß. Der Hauptstadt fehlten alle die Kunstwerke und Sammlungen, mit denen die deutschen Höfe ihre Residenzen zu schmücken pflegten; der Fremde fand hier außer dem schönen alten Rathhause nichts Merkwürdiges zu sehen als etwa die Isabellen des Marstalls. Auch in den anderen Städten war wenig Leben. Der gewaltige Verkehr, der sich einst in althansischer Zeit um die Ilmenaubrücke zu Lüneburg bewegt, hatte längst andere Wege eingeschlagen; die feierliche Pracht der Kirchen und die kunstvollen Holz- schnitzereien an den Bürgerhäusern Hildesheims erzählten auch nur von längst verschwundener Größe. Das heitere fränkische Völkchen droben im Harz dünkte sich zwar, im Bewußtsein seiner bergmännischen Kunstfertig- keit, weit gewitzter als die schwerfälligen Niedersachsen der Ebene, aber der wirthschaftliche Unternehmungstrieb fehlte auch dort; die königliche „Herr- schaft“ besaß die Forsten wie die Gruben, sie mußte in jeder Noth durch Brotkorn und andere Hilfe ihren Bergknappen beispringen. Noch sorg- loser als unter der väterlichen Berghauptmannschaft zu Clausthal lebte sich’s in dem Paradiese der deutschen Kleinstaaterei, dem Communionharze, der einige Bergwerke und Ortschaften mit etwa 700 Einwohnern umfaßte und ein Jahr ums andere abwechselnd von Hannover oder von Braun- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. schweig regiert wurde. Da die beiden Landesherren — das Directorium und das Non-Directorium — sich niemals über einen Beschluß zu einigen vermochten, so war seit unvordenklicher Zeit kein Gesetz mehr erlassen worden; das Volk lebte in einem beinahe staatlosen Naturzustande, wie Rousseau’s ursprüngliches Menschengeschlecht, und Kaiser Karl’s V. Hoch- nothpeinliche Halsgerichtsordnung, die hier noch galt, brauchte nur selten angewendet zu werden. Diesen unreifen wirthschaftlichen Zuständen entsprach die altväterische Handelspolitik, die sogleich nach dem Frieden überall die alten Binnen- mauthen wieder aufrichtete und, nach der Gewohnheit wohlhabender Acker- bauländer, durch niedrige Zölle die Verzehrung der besitzenden Klassen zu erleichtern suchte. Das Welfenland stand den englischen Waaren offen, diente ihnen als wohlgelegene Schmuggelstätte für den Verkehr mit dem inneren Deutschland. Die Leinenindustrie des Osnabrücker Stifts ging fast zu Grunde durch den Wettbewerb der englischen Baumwollwaaren; aber die Mehrzahl des Volks war zufrieden, der wohlgenährte Küstenbe- wohner betrachtete es als sein natürliches Recht, billigeren Rothwein zu trinken als der Binnenländer. Das preußische Zollsystem ward allgemein als gehässige fiscalische Quälerei verwünscht; nicht einmal den unbrauch- baren alten Zwanzigguldenfuß wollte man mit dem preußischen Münz- wesen vertauschen. Die Regierung nannte ihr Land gern den deutschen Nordseestaat; doch sie erkannte nicht, daß für die deutsche Nordseeküste jetzt erst die Zeit des Erwachens gekommen war, während die Handelskräfte der Ostsee sich schon vor Jahrhunderten entfaltet hatten. Mit seinen beiden großen Emporien Hamburg und Bremen lebte Hannover von Alters- her in Unfrieden; alsbald nach der Rückkehr der Welfenherrschaft wurde die Pfahlbrücke abgetragen, welche Davoust über die Elbe hatte schlagen lassen. Die Häfen an der Ems wollten neben diesen übermächtigen Neben- buhlern nicht recht gedeihen; die Regierung that Einiges um ihnen ihren Strom schiffbar zu erhalten, aber der unentbehrliche Kanal zwischen Elbe und Weser kam nicht zu Stande. Auch für die Eindeichung der Küste wurde selbst nach der schrecklichen Sturmfluth von 1825 nur nothdürftig gesorgt; niemals ist unter welfischer Herrschaft dem Meere ein so großes Gebiet entrissen worden wie der Preußische Polder, den die treuen Ost- friesen als ein Vermächtniß ihres großen Königs bewunderten. Hannover besaß wie wenige andere deutsche Landschaften das Zeug zu einem tüchtigen Bauernstande. Nur in Göttingen und auf dem Eichs- felde war der Grundbesitz übermäßig zersplittert; fast überall sonst bestan- den stattliche Bauernhöfe, deren Untheilbarkeit meist durch Gesetz, in Ost- friesland und den Bremer Marschen durch eine unverbrüchliche Sitte gesichert war. Wie der königliche Domänenpächter seine Fuhren nie anders als durch Viergespanne besorgen ließ, so lebte auch der Bauer breit und behäbig, selbst in der verrufenen Lüneburger Heide gewann er durch die Welfisches Junkerthum. großen Heerden seiner Heidschnucken leidlichen Wohlstand. Ueberall wo die sächsischen Roßköpfe auf dem Hausgiebel prangten versammelten sich die Bauern noch wie vor tausend Jahren unter der Linde auf dem Ti zur Berathung; und fast noch stolzer hielten sich die Friesen, denn auf dem gefahrvollen Marschboden gedeiht die Unfreiheit so wenig wie im Hoch- gebirge. Aber die wirthschaftliche Kraft dieses selbstbewußten, kernhaften Volkes wurde gelähmt durch mannichfache Grundlasten und ein oft sehr drückendes Meierrecht; Vorzügliches leistete die Landwirthschaft nur in der Pferdezucht, die durch das treffliche Celler Landgestüt gefördert wurde. Mit Neid sah der Bauer auf den adlichen Grundherrn, der zu den Staats- steuern wenig, zu den Gemeindelasten nichts beitrug und bei schlechter Wirthschaft sich durch den Lehnsconcurs seinen Gläubigern entziehen konnte. Von Kindesbeinen an genoß der Edelmann einer unbilligen Begünsti- gung, welche selbst den gesetzlichen Sinn der Niedersachsen endlich erbittern mußte. Auf der Lüneburger Ritterakademie, der Pflanzstätte des welfi- schen Junkerhochmuths, wurden zwölf adliche Freischüler durch vierzehn Lehrer schlecht, aber standesgemäß unterrichtet. Trat der junge Edelmann als Auditor in die Verwaltung, so erhielt er nach kurzer Zeit den Titel Drost und damit das Recht seine bürgerlichen Genossen zu überspringen. Dazu noch die adliche Bank am Celler Obergerichte und die adlichen Stellen im Forstdienst. Sogar für die Hausdienerschaft des Adels war durch die berüchtigte Livree-Carriere gesorgt; die Stellen der Subaltern- beamten wurden in der Regel nicht mit ausgedienten Soldaten besetzt, sondern nach englischer Weise mit Leuten die von einem vornehmen Herrn eine Empfehlung beibrachten. Auch das reiche Klostergut, das bei dem friedlichen Verlaufe der Reformation hier fast ungeschmälert geblieben war, half mit zur Versorgung der regierenden Familien; in der lieblichen Wald- einsamkeit von Mariensee und in anderen stillen Winkeln versteckt lagen achtzehn Damenklöster, wo die Töchter des Adels, der Offiziere, der hohen Beamten als Chanoinessen eine Unterkunft fanden. Das Land war über- säet mit Privilegien und Exemtionen; von Gunst und Gnade zog Jeder- mann seinen Vortheil, bis herab zu den Göttinger Buchhändlern, die sich im Gnadenwege die Postmoderation für ihre Packete errangen. In der Armee hatte der Adel nie so viel gegolten wie im Beamten- thum. Sie besaß an den Offizieren der Deutschen Legion kampferprobte und welterfahrene Führer. Diese Helden von Torres Vedras, Salamanca, Waterloo schworen auf Wellington, „den Herzog“, und hingen an den englischen Bräuchen noch treuer sogar als die Hofgesellschaft, die jeden vornehmen Mann mit dem Lobe beehrte: er sieht aus wie ein Engländer. Der tapfere General Hartmann ward als Commandeur des Bath-Ordens allgemein „Sir Julius“ genannt. Minder behaglich empfand der gemeine Soldat die Anmuth britischer Sitte, wenn er mit der neunschwänzigen Katze „gestripst“ wurde. Indeß forderte das erstarkende deutsche National- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. gefühl auch in diesem halbenglischen Heere sein gutes Recht. Die Tage des Reislaufens waren vorüber. Auf das Verlangen des Landtags ver- sprach die Krone, die hannoverschen Truppen niemals mehr für fremde Zwecke zu benutzen, und diese Zusage konnte in so friedlicher Zeit leicht gehalten werden. Canning beabsichtigte zwar einmal, hannoversche Regi- menter zur Besetzung von Portugal zu verwenden, gab aber den Plan bald wieder auf, als der französische Gesandte Reinhard in Frankfurt Lärm schlug und der Bundestag unruhig wurde. Berichte von Blittersdorff, 24. Juli, von Meyern, Berlin 25. Sept. 1824. Ein Gesetz über die Dienstpflicht bestand noch nicht; die Aushebung erfolgte, oft sehr willkür- lich, nach dem freien Ermessen der Behörden. Nur bei der Reiterei traten die Bauerburschen gern ein; denn die Cavalleristen mit ihren schönen Rossen wurden auf den Bauerhöfen, wo möglich bei ihren Verwandten einquar- tiert, und oft dienten Vater, Sohn und Enkel nach einander bei derselben Schwadron. Die Regimenter waren klein, damit nach Landesbrauch eine große Zahl von Stabsoffizieren angestellt werden konnte. Mit den preußischen Kampfgenossen von Belle Alliance verkehrte die Armee wenig und ohne Herzlichkeit; denn nach der welfischen Ueberliefe- rung hatten die Briten und Hannoveraner allein gesiegt, die Preußen nur ein wenig nachgeholfen, waren doch die letzten Trümmer der Kaiser- garde durch die Osnabrücker Landwehr vernichtet worden. Die Waffen- brüderschaft aus dem siebenjährigen Kriege war vergessen; um so lebhafter gedachte man der Einverleibung vom Jahre 1806, die selbst durch die Thaten des Befreiungskriegs nicht gesühnt schien. Wenn ein junger Mann aus den alten Soldatengeschlechtern zu der Erkenntniß kam, daß sein Wel- fenreich doch nur eine preußische Enclave sei, und sich nach einem größeren Wirkungskreise sehnte, dann ging er regelmäßig in österreichische Dienste — ganz wie seine Standesgenossen in Mecklenburg und Sachsen — und half an seinem Theile mit, die alte, politisch so folgenreiche Verbindung zwischen der Hofburg und dem deutschen Adel zu befestigen. Dagegen galt es für ganz unerhört, daß General Hartmann seinen Sohn in das preußische Heer schickte und der trotzige junge Goeben bald nachher desselben Weges ging. Im Volke war der Groll gegen Preußen fast noch stärker. Ueberall wo altwelfisches und preußisches Gebiet an einander stießen, erklang zur Ver- höhnung der preußischen Hungerleider das stolze Lied „Gut Wein und gut Bier! Lustige Hannoveraner sind wir,“ und die Raufhändel in den Grenz- dörfern gingen oft sehr weit über das herkömmliche Maß deutscher nach- barlicher Zärtlichkeit hinaus. — Die Verhandlungen der Landstände verliefen still; das Volk beachtete sie kaum, das Königreich besaß noch keine einzige politische Zeitung. Insge- heim jedoch war eine Adelspartei sehr thätig, die von dem gewandten, ränke- süchtigen Geh. Rath v. Schele geleitet, mit ihren 26 Stimmen allen Re- Zweite Verfassungsänderung. formvorschlägen im Landtage geschlossen widersprach. Ihren Einflüsterun- gen gelang es, den Grafen Münster gegen Rehberg einzunehmen, der schon als Bürgerlicher verdächtig, bald als Liberaler verlästert wurde, weil er doch einige behutsame Verbesserungen der bestehenden Mißbräuche wünschte. Im Jahre 1819, noch vor den Karlsbader Beschlüssen, trat Rehberg tief gekränkt zurück, und fortan wurde Hannover von London aus regiert. Den Minister v. Bremer und die anderen Geheimen Räthe in Hannover behandelte Münster als Subalterne; auch der neue Cabinets- rath Rose gewann, obwohl man seine Geschäftstüchtigkeit gern benutzte, keinen entscheidenden Einfluß. Die Beamten gewöhnten sich bald, über die Schul- tern des Ministeriums hinweg unmittelbar an die Deutsche Canzlei in London zu berichten. Die erste That der Selbstherrschaft Münster’s war eine neue Ver- fassungsänderung. Das neue Königreich bestand noch nicht fünf Jahre, und schon wurden die Grundlagen seines Staatsrechts zum zweiten male, und diesmal ohne zwingende Noth, durch die Krone eigenmächtig umge- staltet. Ohne Zweifel beabsichtigte Münster keine Rechtsverletzung, stand er doch selber als Erblandmarschall an der Spitze der Stände; er hielt es nur in seinem staatsmännischen Dünkel nicht für nöthig, sich über die Rechtsfrage zu unterrichten. Zwei königliche Rescripte schlugen dem Landtage eine Neugestaltung der Allgemeinen Ständeversammlung vor. Die Krone wünschte das Zweikammersystem einzuführen, das neuerdings an den Höfen als ein Bollwerk der Ordnung betrachtet wurde und im adlichen Han- noverlande vollends unentbehrlich erschien; dafür wollte sie den freien Bauern in der zweiten Kammer eine stärkere Vertretung gewähren. Da der Landtag zwar von der Bildung zweier Kammern abrieth, aber keinen förmlichen Einspruch erhob, so ging die Regierung über seine Bedenken hinweg, und sie theilte ihre Entscheidung nicht einmal den Allgemeinen Ständen selber mit, sondern den Provinziallandtagen. Diese Körper- schaften, von denen Niemand wußte, wie weit sie in allgemeinen Landes- angelegenheiten mitzureden hatten, wurden also stillschweigend dem Allge- meinen Landtage gleichgestellt: so unsicher war das Recht in diesem alt- historischen Gemeinwesen. Ein königliches Patent vom 7. December 1819 bestimmte nunmehr die endgiltige Zusammensetzung des Landtags. In der neuen ersten Kammer saßen außer einigen Prälaten nur die Standesherren und die Abgeordneten der Ritterschaft. Da der welfische Adel niemals einen bür- gerlichen Rittergutsbesitzer wählte, so war hier das adliche Standesinteresse so einseitig und ausschließlich vertreten wie in keinem anderen deutschen Oberhause. In der zweiten Kammer sollten auch zwanzig Vertreter des freien bäuerlichen Grundbesitzes tagen; doch währte es noch zehn Jahre bis diese langsame Regierung sich zur Einberufung der Bauern entschloß. Die Ostfriesen protestirten, die Vertreter ihres dritten Standes blieben dem Land- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. tage fern. Vorläufig also bestand die zweite Kammer überwiegend aus den städtischen Vertretern, die von den Magistraten ernannt wurden, und da die Tagegelder von den Wahlkörperschaften bezahlt werden sollten, so fiel die Wahl der sparsamen Stadträthe zumeist auf hauptstädtische Beamte, denen man nichts zu zahlen brauchte — wie auch die Ritterschaft aus demselben Grunde den Residenz-Adel bevorzugte. Also ward der defini- tive Landtag fast noch lebloser als der provisorische gewesen. Schele und seine Adelspartei, die bisher meist in der Minderheit geblieben waren, be- herrschten jetzt die erste Kammer und konnten jeden Beschluß verhindern. Nach ärgerlichem Streite und vergeblichen Vermittlungsversuchen der Re- gierung gingen die Stände in der Regel ohne Ergebniß auseinander. Die Protokoll-Auszüge — das Einzige was aus ihren Verhandlungen in die Welt drang — hörten bald auf zu erscheinen weil Niemand sie lesen mochte. Nur einzelne bescheidene Reformen konnte Münster noch zu Ende bringen. Aus den verschiedenen Beamtencorporationen der alten Zeit wurde (1822) ein geschlossener Staatsdienerstand gebildet; die adliche Dro- sten-Carriere hörte auf, und die adlichen Forstmeister durften sich wenig- stens nicht mehr durch glänzende Uniformen von ihren bürgerlichen Ge- nossen unterscheiden. Die Verwaltung erhielt endlich Mittelbehörden: sechs Landdrosteien, deren Grenzen sich freilich mit denen der Provinzialland- schaften wunderlich durchkreuzten. Auch die Wehrpflicht wurde gesetzlich geordnet, natürlich mit Stellvertretung. Die Folter und einige barbarische Strafen der Vorzeit fielen hinweg; indeß blieb der Ton der Beamten gegen den gemeinen Mann noch immer altväterisch derb und herrisch, der Bauer ward amtlich nur mit Er angeredet. Im Jahre 1821 feierte das Welfenland ein großes dynastisches Freu- denfest, das auf die politische Bildung und Gesinnung der deutschen Klein- staaterei ein grelles Licht warf. Seit zwei Menschenaltern lernten die hannoverschen Kinder in den Schulen, sie sollten ihren König lieben, denn den lieben Gott könne man ja auch nicht sehen; da kam die erstaunliche Nachricht, daß der Unsichtbare sich den Augen seiner deutschen Unterthanen zeigen wolle. Georg IV. hatte in England die Wandlungen der Volks- gunst genugsam erfahren. O wüsche jede Thräne, die du weinst, Von deinem Vater einen Frevel ab — so hatte einst Lord Byron der weinenden Prinzessin von Wales zuge- rufen, und wie viele andere Verwünschungen edler und freier Männer waren seitdem auf das Haupt dieses Fürsten herniedergefallen. Als er den Proceß gegen seine unglückliche Gemahlin führte, durfte er sich kaum auf die Straßen Londons hinauswagen. Dann schlug die Stimmung plötzlich um, bei seiner pomphaften Krönung begrüßte ihn die schaulustige Menge mit donnerndem Hochruf. Froh dieser Huldigungen wollte er sich Stüve. nunmehr auch den beiden Trabantenvölkern der englischen Sonne, den Iren und den Deutschen im Glanze der Majestät zeigen. Lärmend war die Freude der Iren, fast noch herzlicher der Empfang in Hannover. Ein fragwürdiger Anblick allerdings: diese unbehilfliche Gestalt mit dem gedunsenen Gesicht und der jugendlichen braunen Kakadu-Perrücke; der rothe Hals war von dem rothen Uniformkragen schwer zu unterscheiden, und der gerühmte königliche Anstand ließ sich auch nur dann bemerken, wenn der Landesvater nüchtern war. Einerlei, das Volk konnte sich an seinem lebendigen Könige nicht satt sehen; und als er nun gar, in sehr gehobener Stimmung, den Bürgern seiner deutschen Hauptstadt versicherte: „ich bin stets Hannoveraner gewesen, ich will für immer als Hannove- raner leben und sterben“ — da flammte die Begeisterung hoch auf. Wenige Wochen zuvor hatte er, ebenfalls in sehr gehobener Stimmung, den Iren betheuert, sein Herz sei stets irisch gewesen. Ueberall im Lande dieselbe Glückseligkeit, zahllose Reden und Gedichte, bald welfisch stolz, bald deutsch gemüthlich. Ein wackeres Bäuerlein hatte mit feinem Verständniß den einzigen Charakterzug Georg’s, der deutschen Gemüthern zusagte, her- ausgefunden und über seiner Thür einen gefüllten Humpen abmalen lassen, darunter die Inschrift: „hei kümmt, hei kümmt; ob hei wohl enen nümmt?“ Die Georgia Augusta feierte in prachtvoller Ode das Glück der vereinten gens Britanna und gens Guelphica, und Heeren schilderte nachher mit historischer Gründlichkeit in einer besonderen Schrift die Empfangsfeier der Musenstadt. Das politische Ergebniß dieses Triumphzuges aber wurde von einem patriotischen Dichter sinnig zusammengefaßt in den Versen: Heil mir, spricht Jeder hochbeglückt, Daß ich den König hab’ erblickt! In den Landtag brachten um die Mitte der zwanziger Jahre zwei neu eingetretene Mitglieder wieder einiges Leben: Lüntzel aus Hildesheim, der gelehrte Geschichtsschreiber seiner Vaterstadt, ein wohlmeinender, etwas redseliger Liberaler, und der Osnabrücker Anwalt Carl Stüve, ein Mann, in dem sich die Eigenart des niedersächsischen Stammes fast so vollständig verkörperte wie das schwäbische Wesen in Ludwig Uhland. „Freigesinnt sich selbst beschränkend, immerfort das Nächste denkend“ — also rühmten ihn seine Landsleute auf seinem Denkmal, und in der That hat im buch- gelehrten Deutschland selten ein Staatsmann so fest gehaftet an der väter- lichen Scholle, an den Gedanken und Gewohnheiten der nächsten Heimath. Stüve’s Vater hatte als Syndicus von Osnabrück mit Justus Möser vertraulich verkehrt, und des Sohnes erste literarische Leistung war die Herausgabe des nachgelassenen Bandes von Möser’s Osnabrückischer Ge- schichte. Hier war seine Welt, unter den seßhaften Hofschulzen und den derben Kleinbürgern Westphalens; der wohlhabende Junggesell hat nie- mals auch nur den Rhein besucht, die Welt des Schönen blieb ihm ver- schlossen. Er hatte der Burschenschaft angehört und unter Vater Jahn’s III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Augen auf der Hasenheide eifrig geturnt, aber damals schon mit seinem frühreifen Geschäftsverstande allen überschwänglichen Plänen der jungen Teutonen scharf widersprochen. Vollends jetzt inmitten der Arbeiten des praktischen Lebens erschien ihm die deutsche Einheit als ein herrlicher, aber unmöglicher Traum. Alles Unbegrenzte, so gestand er selbst, wider- stand seinem Wesen. Es war ihm schwer genug geworden aus einem Osnabrücker ein Hannoveraner zu werden; nimmer durfte dieser Welfen- staat in einem großen nationalen Reiche verschwinden. Am wenigsten in Preußen, denn über das preußische Beamtenthum dachte er ganz wie Rehberg; nur selten einmal gestand er halb widerwillig zu, in Preußen habe sich der nationale Gedanke am stärksten entwickelt, weil dort das alte Ständewesen so gründlich zerstört sei. An Rehberg erinnerte auch die ernste, nüchterne, streng sachliche Haltung seiner gedankenreichen Schriften; jedoch er gehörte einem jüngeren, muthigeren Geschlechte an, sein Ehrgeiz war, dem Bürger und Bauern die altgermanische Freiheit in neuen Formen zurückzugeben, so daß der Ackerbauer die Früchte des Ackers ungeschmälert genießen, der Bürger bei den Geschäften seiner Gemeinde selber Hand an- legen sollte. Die Liberalen der Rotteck’schen Schule wußten gar nichts anzufangen mit diesem Verächter der Doctrin, in dem sich Deutschthum und Particularismus, reformatorischer Muth und Anhänglichkeit an alt- überlieferte Sitte so seltsam vermischten. Und leicht war es nicht mit ihm auszukommen. Streng, schroff, mäßig bis zur Pedanterei, etwas schulmeisterlich und ganz ohne Humor, konnte der kleine schmächtige Mann Keinen gewinnen, wohl aber durch die Ueberlegenheit seines Verstandes, seiner umfassenden Sachkenntniß, seines sittlichen Ernstes die Widerstre- benden beherrschen. Sechsundzwanzigjährig trat Stüve in den Landtag ein als Nach- folger des Hofraths Buch, dem sein Collegium auf Befehl der Regierung ferneren Urlaub verweigert hatte, weil er den Privilegien des Adels ent- gegengetreten war. Unverdrossen verwendete er seine ganze gewaltige Ar- beitskraft für die Verhandlungen dieser Kammer, die doch nur Monologe hielt, da die Minister nicht vor ihr erscheinen durften. Die von den Bauern längst ersehnte Ausgleichung der Grundsteuer war soeben voll- zogen, allerdings sehr zum Vortheil der Privilegirten. Sofort ging Stüve einen Schritt weiter und forderte was diesem Staate am meisten noth that: Ablösung der Dienste, Zehnten und Meiergefälle. Immer wieder kam er auf dies sein ceterum censeo zurück: die zweite Kammer stimmte zu, die erste widersprach. Da griff der Bauernfreund zur Feder und unterstützte seine Reden durch die treffliche Schrift „über die Lasten des Grundeigenthums in Hannover“ (1829). Endlich im Frühjahr 1830 er- klärte sich die Adelskammer zu Verhandlungen bereit, aber wie viele Jahre mochten noch hingehen bis der Absicht das Vollbringen folgte! Das Land- volk begann schon die Geduld zu verlieren. Auch Hannover hatte die Braunschweig. große Krisis der Landwirthschaft schwer empfunden, nun brachte noch eine arge Mißernte die Bauern im Harnisch. Eine Fülle unversöhnter Gegensätze war in diesem seltsamen Staate aufgewuchert: die Provinzialstände standen gegen die allgemeinen Stände, die zweite Kammer gegen die erste, die Steuerkasse gegen die Kronkasse, die Beamten gegen den Landtag, die bürgerlichen Staatsdiener gegen den Adel, die Bauern gegen die Grundherren, die Bürger gegen die allmäch- tigen Stadträthe, das hannoversche Ministerium gegen die deutsche Canzlei in London. Noch war die Mißstimmung bei Weitem nicht so ernst wie in Kurhessen; aber Graf Münster ließ sich in seinem fernen Putney-Hill von den Beschwerden des deutschen Landes nichts träumen, und so drohten auch diesem führerlosen Staate unberechenbare Verwicklungen. — Der üble Ruf, dessen die Welfen seit dem Proceß der Königin Caro- line in Deutschland genossen, verschlimmerte sich noch, als bald nachher der alte Haß der beiden Hauptlinien des Hauses von Neuem ein öffent- liches Aergerniß gab. Die ältere herzogliche Linie hatte aus den Länder- theilungen der Welfen nur einige Fetzen niedersächsischen Landes davon getragen, die von Holzminden an der Weser bis zum Magdeburgischen hinüber zerstreut lagen. Obgleich die socialen Verhältnisse dieses Länd- chens denen der benachbarten lüneburgischen Gebiete glichen, so gelangte doch der Adel hier niemals zu so unumschränkter Herrschaft wie in Han- nover, weil die Herzoge daheim blieben. Braunschweig lernte unter seinem geistreichen Herzog Karl manche Sünden des Absolutismus, den Hofprunk, den Soldatenhandel, die französische Verbildung gründlich kennen, aber auch viele Wohlthaten dieser Staatsform. Unter Karl Wilhelm Ferdinand wurde sodann der arg zerrüttete Staatshaushalt durch einen trefflichen bürgerlichen Minister, Feronce, neu geordnet, und es begann eine Epoche sorgsamer Verwaltung, freier Presse, blühenden Schulwesens, die von dem Volke noch lange nachher als die gute alte Zeit gesegnet wurde. An Talent und Heldensinn war die ältere Linie den englischen Welfen weit überlegen. In der deutschen Politik ging sie fast immer andere Wege als ihre königlichen Vettern. Sie verschwägerte sich mit den Hohenzollern und schloß sich eng an Preußen an; mehrere ihrer Prinzen starben den Heldentod unter Preußens Fahnen; auch jener Leopold, der als Menschen- retter in den Wellen der Oder sein Grab fand, war preußischer Offizier. Dies Verhältniß begann sich zu ändern, nachdem auch Karl Wilhelm Ferdinand seine preußische Treue mit dem Leben bezahlt hatte. Sein Nachfolger Friedrich Wilhelm, der Held der schwarzen Schaar, konnte als Fürst ohne Land und Todfeind Napoleon’s zunächst nur bei England Hilfe suchen. Durch Englands Fürsprache erhielt er sodann im Befreiungs- kriege seine Erblande zurück. Als er bei Quatrebas fiel, hinterließ er ein Testament, das die Regentschaft sowie die Vormundschaft über seine beiden minderjährigen Söhne dem Prinzregenten von Großbritannien über- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. trug und zugleich den Grafen Münster bat, sich des Herzogthums anzu- nehmen. Der Regent überließ die braunschweigischen Geschäfte, unter Mün- ster’s Aufsicht, dem herzoglichen Geheimenraths-Collegium. Dessen Seele war Geh. Rath v. Schmidt-Phiseldeck, ein einsichtiger, gewissenhafter Be- amter, der schon das Vertrauen des verstorbenen Herzogs besessen hatte und sich bald allgemeine Achtung im Lande erwarb. Die vollständige Wiederherstellung der alten Ordnung erregte hier, wo das Königreich West- phalen unsäglich verhaßt war, keinen Unwillen. Die vormundschaftliche Regierung verfuhr nach der wohlwollenden, bedachtsamen hannoverschen Weise; doch die Dinge lagen hier einfacher, da Braunschweig keine neuen Gebiete erworben hatte, nothwendige Reformen waren leichter durchzu- setzen. In einzelnen Fällen ließ sich allerdings erkennen, daß die kalte Hand eines fremden Verwesers über dem Lande waltete. Schwerlich hätte ein eingeborner Herzog sich so gleichmüthig wie der Prinzregent entschlossen, den Braunschweigern die Georgia Augusta als Landesuniversität anzu- weisen und die ruhmvolle Helmstädter Hochschule nicht wiederherzustellen, obgleich der prächtige Thurmbau des Juleums und der reiche akademische Grundbesitz noch vorhanden waren: wie viel Segen war doch einst von dieser Stadt des Friedens, von dem kleinen Holzhause Calixt’s über Deutsch- land ausgegangen! Ueberhaupt erlangte das kleine Welfenland die be- deutende Stellung, die es früherhin im deutschen Leben behauptet, nie- mals wieder. Seit die Herzöge sich der Hauptstadt bemächtigt und die Thüren des Hansesaales im Altstädtischen Rathhaus geschlossen hatten, war Braunschweig „die stolze Stadt“ nur noch eine kleinbürgerliche Re- sidenz; auch ihr Carolinum, im achtzehnten Jahrhundert eine so wichtige Bildungsstätte, galt jetzt nicht mehr als andere gute Gymnasien. Immerhin erschien die neue stille Zeit dem Volke nicht unbehaglich. Die Finanzen waren wohl geordnet, die Steuerlast mäßig, für Wegebau und Schulwesen geschah viel, und das Hausvermögen des jungen Herzogs nahm unter Schmidt-Phiseldeck’s sparsamen Händen beträchtlich zu. Auf Bitten der Ritterschaft wurde 1819 der alte Landtag einberufen, dessen Privilegien zuletzt im Jahre 1770 festgestellt waren, und mit Zustimmung der Stände kam am 25. April 1820 die Erneuerte Landschaftsordnung, eine zeitge- mäße Verbesserung des alten Landesrechts zu Stande. Diese neue braun- schweigische Verfassung stand den Grundsätzen des hannoverschen Patents vom December 1819 nahe, aber sie ruhte auf unanfechtbarem Rechts- boden, und sie gewährte den freien Bauern, die sich in Hannover mit einem Versprechen begnügen mußten, sofort eine Vertretung von zwanzig Abgeordneten. Den bäuerlichen Hintersassen war auch in Braunschweig kein Wahlrecht verliehen; an diese Reform wagten überall im altständi- schen Norddeutschland nur Einzelne zu denken. Im Wesentlichen entsprach die neue Ordnung den Wünschen des Landes. Karl von Braunschweig. So gewissenhaft der braunschweigische Geheime Rath die politischen Geschäfte der Regentschaft besorgte, ebenso gleichgiltig vernachlässigte König Georg die persönlichen Pflichten seiner Vormundschaft. Der frühe Tod der Mutter und das abenteuerliche Schicksal des Vaters hatten den beiden Prinzen längst allen Frieden der Kindheit verkümmert; auf unsteten Wan- derfahrten in Deutschland, Schweden, England waren sie nirgends recht heimisch geworden. Herzog Friedrich Wilhelm mochte dies fühlen; in seinem Testamente bestimmte er, daß seine Söhne in Zukunft unter der Aufsicht ihrer Großmutter, der ehrwürdigen Markgräfin Amalie von Baden erzogen werden sollten. Der Vormund aber mißachtete diese Vorschrift, vermuthlich weil er die jungen Welfen ganz in welfischen Händen be- halten wollte. So fiel denn niemals ein Strahl weiblicher Güte in die dunkle Jugend des Herzogs Karl; seine Base, die Prinzessin Johann von Sachsen und deren Schwägerin die gute Prinzessin Amalie waren wohl die beiden einzigen edlen Frauen, die ihm jemals nahe traten, und auch sie erst als sein Charakter schon verhärtet war. Auf Befehl des Vor- munds wurde er von dem Hofrath Eigner und dem Kammerherrn v. Lin- singen sehr streng erzogen. Seine eigenen, von Unwahrheit überströmenden Erzählungen verdienen keinen Glauben; Niemand kann mit Sicherheit sagen, was Alles verfehlt wurde bei der Behandlung des unbändigen jungen Fürsten, der neben dem Hochmuth und Eigensinn des Welfenblutes von früh auf liederliche Neigungen und eine unbezwingliche Vorliebe für schlechte Gesellschaft zeigte. Gewiß ist nur, daß der Herzog seine beiden Erzieher tödlich haßte und in dem kleinen Kriege, den er täglich wider sie führte, seine natürliche Bosheit zur abgefeimten Tücke ausbildete; ebenso gewiß, daß er auf seinen fürstlichen Beruf nur sehr mangelhaft vorbe- reitet, weder militärisch geschult, noch über die Zustände und das Recht seines Landes unterrichtet wurde. Nach englischer Ansicht schien ein solcher Unterricht überflüssig, da dort alle Institutionen darauf berechnet sind, daß der König niemals selbst regiere. König Georg verbarg es kaum, daß ihm diese deutschen Mündel lästig fielen; genug wenn sie Ruhe hielten. Waren sie doch die Neffen seiner Gemahlin, und diese namenlos gehaßte Frau be- kämpfte ihren Gemahl noch über das Grab hinaus; ihr Sarg trug die Inschrift „hier ruht Karoline von Braunschweig, die mißhandelte Königin von England“ und wurde auf ihren Befehl aus der feindlichen Insel in die braunschweigische Welfengruft übergeführt. Nicht eigentlich durch böse Absicht, wohl aber durch die frivole Träg- heit des lieblosen Vormunds wurde die Erziehung des jungen Herzogs arg verwahrlost — wenn anders dieser unglückliche Charakter zu erziehen war. Der Zwang und die Langeweile brachten ihn auf, mit brennen- der Ungeduld zählte er die Stunden bis zu dem Tage der Befreiung. Da beging König Georg noch einen letzten, unbegreiflichen Mißgriff. Nach einem alten Familienvertrage, dem Pactum Henrico-Wilhelminum vom III. 7. Altständisches Stilleben in Norddeutschland. Jahre 1535, wurden die braunschweigischen Prinzen mit dem vollendeten achtzehnten Jahre mündig. Diese Regel war zwar nicht immer unver- brüchlich eingehalten worden; in dem Testamente des verstorbenen Herzogs befand sich auch eine unklare Stelle, welche sich zur Noth so verstehen ließ, als hätte der Vater die Mündigkeit seines Nachfolgers noch um einige Jahre hinausschieben wollen. Weit überwiegende Gründe sprachen jedoch für die Giltigkeit des alten Hausgesetzes, und da der König den stillen Groll seines Neffen kannte, so mußte er Alles vermeiden, was dem Her- zog einen Vorwand für rechtliche Beschwerden bieten konnte. Gleichwohl wünschte Graf Münster die Vormundschaft zu verlängern. Unlautere Absichten bestimmten ihn nicht, denn die Braunschweigische Regentschaft brachte ihm nur Arbeit, keinen Vortheil; er war aber gewohnt über Rechtsfragen vornehm hinwegzugehen, und fand den jungen Welfen noch nicht reif für die Regierungsgeschäfte. Bei einiger Menschenkenntniß hätte er freilich vorhersehen müssen, daß dieser Fürst mit zwanzig Jahren schwer- lich klüger sein würde als mit achtzehn. Um alle Bedenken zu beseitigen ließ König Georg die Meinung des Wiener und des Berliner Cabinets einholen. Hardenberg rieth (Juli 1822), man möge durch die Vermitt- lung des Wiener Hofes, bei dem sich der junge Herzog gerade aufhielt, diesen selbst zur freien Zustimmung bewegen, und in der That genehmigte Herzog Karl auf Metternich’s Zureden — allerdings erst nachdem der Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bereits eingetreten war — daß die Regent- schaft noch um ein Jahr verlängert wurde. Damit schien Alles in Ordnung. Im Oktober 1823 hielt der nun- mehr Neunzehnjährige seinen Einzug als regierender Fürst, jauchzend be- grüßt von seinem Völkchen, das die tapferen Welfen abgöttisch verehrte. Er vermied die neue Landschaftsordnung zu beschwören, ließ zunächst die Dinge gehen, verbrachte die nächsten drei Jahre zumeist auf Reisen um nach dem langen Zwange die Freuden des Lebens von Grund aus zu genießen. Späterhin behauptete er freilich, wenig glaubhaft, er hätte dem Fürsten Metternich versprechen müssen, während dieser ersten Zeit nichts in der Regierung zu ändern. Als er endlich heimkehrte, hatte er nichts gelernt, aber im Strudel wüster Ausschweifungen die letzte Scham ver- loren und zudem durch die Lehren Metternich’s, der diesen Welfen zärt- lich liebte und mit Schmeicheleien überhäufte, eine überspannte, fast wahn- witzige Vorstellung von der Schrankenlosigkeit seiner souveränen Fürsten- gewalt gewonnen. Sofort begann nun ein System gehässiger Verfolgung, das selbst der Geduld der ergebenen Braunschweiger zu arg ward; aus jedem Worte und jeder That des Herzogs sprach die Frechheit eines zucht- losen Knaben. Am 10. Mai 1827 erklärte Karl in einer Verordnung, er erkenne die Handlungen der Regentschaft nur insoweit an, als sie nicht über wohlerworbene Regenten- und Eigenthumsrechte verfügt hätte; Alles aber was in dem Jahre der verlängerten Regentschaft geschehen sei, behalte er K. Georg IV. und Herzog Karl. noch einer besonderen Prüfung und Genehmigung vor. Er beabsichtigte durch diesen Staatsstreich zugleich seinen Oheim öffentlich zu beschimpfen und die erneuerte Landschaftsordnung umzustoßen. Sein Unrecht war unzweifelhaft. Denn nach deutschem Staatsrecht darf die Regentschaft nicht als eine privatrechtliche Vormundschaft aufgefaßt werden; dem Re- genten des unsterblichen Staates gebühren alle Befugnisse des Staats- oberhauptes, auch das Recht gesetzmäßiger Verfassungsveränderung. Auch gegen die Verlängerung der Regentschaft konnte Herzog Karl, wenn ihm sein Fürstenwort heilig war, jetzt nicht mehr Einspruch erheben, nachdem er ihr selber zugestimmt hatte. Mittlerweile wurde Schmidt-Phiseldeck von den Geschäften entbunden, im Gehalte verkürzt, durch Anfragen, Vorwürfe, Drohungen dermaßen mißhandelt, daß er seine Entlassung forderte. Sie ward ihm versprochen, aber trotz wiederholter Mahnungen nicht gewährt. Der geängstete Mann fürchtete das Aergste und entfloh nach Hannover, wo er, gemäß einer früheren Zusage, einen Platz im Geheimen Rathe erhielt. Die vom Her- zog nachgesendeten Steckbriefe wies man in Preußen und Hannover als offenbar willkürlich zurück. Nunmehr ward das braunschweigische Ge- heimrathscollegium mit willfährigen Männern ganz neu besetzt; ein vor- maliger Schreiber, Bitter erhielt die Leitung des Finanzwesens. Im her- zoglichen Cabinet, wo fortan der Schwerpunkt der Geschäfte lag, tauchten unheimliche Gestalten auf: so Wit v. Dörring, der Verräther der Dema- gogen, und Dr. Klindworth, ein geheimer Agent, der während eines halben Jahrhunderts von der Gräfin Lichtenau und dem Fürsten Wittgenstein, nachher von Metternich, Guizot, Wilhelm von Württemberg, Manteuffel zu Späherdiensten verwendet wurde und sich zumeist in der einträglichen Rolle des Doppelspions wohlgefiel; auch die verrufene Gräfin Görtz-Wris- berg hatte die Hände mit im Spiele. Mit Hilfe dieser Menschen ließ Herzog Karl eine Reihe unsauberer Libelle anfertigen, welche den König, Münster, Schmidt-Phiseldeck, alle Räthe der Regentschaft mit Schmähun- gen überschütteten und dem Vormund namentlich vorwarfen, er sei daraus ausgegangen, durch seine tyrannische Erziehung die Willenskraft des jungen Herzogs zu ertöden. Der hochmüthige englische Hof wurde durch die Angriffe des Braun- schweigers aufs Aeußerste gereizt. Die politischen Beschwerden des Her- zogs ließen sich leicht widerlegen, aber der Vorwurf der verfehlten Er- ziehung war nicht grundlos, wie seltsam er sich auch im Munde des Erzogenen selber ausnahm. Weil König Georg dies empfand, verlor er alle Haltung und ließ sich von dem alten Hasse gegen die Sippe seiner Ge- mahlin gänzlich übermannen. In seinem Auftrage schrieb Münster eine „Widerlegung der ehrenrührigen Beschuldigungen des Herzogs von Braun- schweig“, ein Libell, dessen maßlose Sprache den Braunschweigischen Brand- schriften nichts nachgab. Der Graf scheute sich nicht dem jungen Welfen Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 36 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. mit der Revolution zu drohen: „es scheint, schrieb er höhnisch, der Her- zog will sich in seiner unglücklichen Laufbahn nicht aufhalten lassen.“ Auch mit der Kriegsmacht des Großbritannischen Königs drohte er hochfahrend, wenn der Deutsche Bund nicht im Stande sei Genugthuung zu schaffen, und wiederholt versicherte er seinen „Ekel über die schwärzeste Undank- barkeit“ des Braunschweigers. Welch ein Schauspiel! Was mußte die radikale Jugend, die schon längst an der monarchischen Ordnung zu zweifeln begann, jetzt empfinden, wenn diese beiden Fürsten — neben dem Kurfürsten von Hessen zur Zeit die verächtlichsten Mitglieder des deutschen hohen Adels — also vor aller Welt ihre schwarze Wäsche wuschen; wenn der hochconservative welfische Staatsmann von einem Welfenfürsten öffent- lich in einem Tone sprach, den sich die Redner des Burschenhauses kaum erlaubten? Herzog Karl beantwortete Münster’s Schrift durch eine Forderung; zur Vorübung schoß er täglich stundenlang nach dem Bilde des Feindes. Als Münster die unmögliche Zumuthung abwies, mußte der Oberhof- jägermeister des Herzogs, v. Praun, der den hannoverschen Minister nicht einmal kannte, seinerseits die Herausforderung wiederholen. Das Aerger- niß ward unerträglich, alle Oppositionsblätter Europas hatten ihre Lust daran. Schon wurden hannoversche Truppen an der Grenze Braun- schweigs zusammengezogen, auch der Herzog rüstete, und da König Georg nicht als Bundesfürst, sondern ganz persönlich beleidigt war, so konnte der knabenhafte Unfug vielleicht zu einer europäischen Verwicklung führen. Beide Theile hatten sich unterdessen klagend an den Bundestag gewendet. Herzog Karl sendete einen Vertrauten, v. Buttlar nach Stuttgart und suchte auch König Ludwig von Baiern für sich zu gewinnen. Die beiden liberalen Könige wollten aber mit diesem Handel nichts zu schaffen haben und riethen dem jungen Welfen zur Nachgiebigkeit. Küster’s Berichte, 21. Juni, 11., 24. Okt., 6. Nov. 1828. Es ward die höchste Zeit daß der Bund einschritt. Nach der Wiener Schlußakte war er nicht nur befugt Thätlichkeiten zwischen Bundesgliedern zu verhindern, sondern auch verpflichtet, einen Bundesstaat, der fremden Mächten Anlaß zu berechtigten Beschwerden gab, zur Genugthuung zu nöthigen, und in der politischen Streitfrage, welche den Bundestag allein beschäftigen konnte, hatte der englische König unbestreitbar Recht. Gleich- wohl befand sich der Bundestag in peinlicher Lage. Münster sagte in seiner hochpathetischen Weise: wie die Athener keine Strafe für den Vater- mord bestimmt hätten, so sei auch die Bundesakte nicht auf einen solchen Fall berechnet. Und allerdings hatten die Gesetzgeber des Bundes einen so persönlichen Zank zwischen gekrönten Häuptern nicht für möglich ge- halten. Wie durfte die Frankfurter Gesandtenconferenz sich herausnehmen, einem deutschen Souverän persönlich einen Verweis zu ertheilen und ihn Herzog Karl und die Großmächte. zur Abbitte zu nöthigen? Diese Formbedenken wußte Metternich, der Gönner des jungen Welfen, gewandt zu benutzen; so weit es die Rück- sicht auf Preußen nur irgend erlaubte, nahm er Partei für den Braun- schweiger und suchte die Entscheidung des Bundestags hinauszuschieben oder zu vereiteln. Als Wit v. Dörring jetzt, während die Klage noch schwebte, eine neue Schmähschrift veröffentlichte und Herzog Karl jede Mitwissenschaft ableugnete, da stellte sich Metternich als ob er der dreisten Unwahrheit Glauben schenke; der preußische Gesandte mußte ihm erst nachweisen, daß Wit offenbar geheime Papiere des Herzogs benutzt hatte und in einzelnen Sätzen die bekannten bubenhaften Witze des Welfen wörtlich wiederkehrten. Maltzahn’s Berichte, 9., 13. Febr. 1828. Auch Reinhard und Anstett arbeiteten am Bun- destage insgeheim für den Braunschweiger, vermuthlich weil sie das Er- starken der Bundesgewalt fürchteten. Der entschiedenste Gegner des Herzogs war die Krone Preußen, die neuerdings mit England-Hannover sehr freundlich stand. Der junge Fürst hatte am Berliner Hofe allgemein mißfallen. Stein fand ihn un- sittlich, dünkelvoll, frech und leer; die Generale verziehen ihm nicht, daß er sich gegen die alten Ueberlieferungen seines Hauses ganz an Oester- reich anschloß und, unzweifelhaft auf Metternich’s Rath, nicht um eine Stelle im preußischen Heere nachsuchte. König Friedrich Wilhelm empfand den Abscheu des ernsten Mannes gegen ein kindisches Treiben, das zu- gleich den Frieden im Deutschen Bunde und das Verfassungsrecht in Braunschweig gefährdete. Sein Unwille stieg, als die unermüdlichen braun- schweigischen Pamphletisten die welfische Winkeltyrannei sogar durch dema- gogische Schlagwörter zu beschönigen suchten: nur darum, hieß es jetzt, wolle Herzog Karl die neue Landschaftsordnung nicht beschwören, weil sie das Volk zu Gunsten des Adels übervortheile! In einem väterlichen Briefe ermahnte Friedrich Wilhelm den Herzog (December 1827), seine „unverdienten Vorwürfe“ zurückzunehmen. Umsonst. Auch andere Ver- mittlungsversuche, welche Bernstorff im Verein mit Metternich unter- nahm, scheiterten an dem Starrsinn des Herzogs und der Unzuverlässigkeit Oesterreichs. Nunmehr hielt der König für unerläßlich, daß der Bundestag sein Ansehen gebrauche. Zeigte der Bund diesmal Ernst, so konnte Herzog Karl vielleicht vor weiteren Thorheiten behütet werden; jedenfalls ward dem Volke bewiesen, daß in Deutschland noch eine letzte Schranke fürst- licher Willkür bestehe. Der König betrachtete die Beilegung dieses Handels als eine Ehrensache des deutschen Fürstenstandes. Als sein Gesandter in London die naheliegende Frage aufwarf, ob man nicht den häus- lichen Streit der Welfen benutzen solle um durch eine sanfte Drohung auf Hannovers Zollpolitik zu drücken, da erwiderte Bernstorff sehr ernst: 36* III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. „Beide Gegenstände (die Handelspolitik und die braunschweigische Sache) vertragen nicht eine solche Verbindung. Indeß es sich bei dem ersteren um blos materielle Interessen handelt, gilt es bei dem anderen Gegen- stande Gesinnungen, über welche es sich gar nicht transigiren läßt. Wir wollen nicht zuerst das Beispiel von Mißtrauen oder gar von Unrecht gegen die deutschen Staaten geben, welche bisher den Willen zu haben schienen mit uns in guter Freundschaft zu leben.“ Ministerialschreiben an Bülow in London, 26. Sept. 1828. Immer wieder ließ Bernstorff in Wien mahnen, daß man gegen den Herzog eine ernste Sprache führen, den Streit schlechterdings aus der Welt schaffen müsse. Ministerialschreiben an Maltzahn, 14., 28. Febr. 1828 u. s. w. Fast zwei Jahre lang mußte Nagler in Frankfurt mit dem Präsidialge- sandten kämpfen, der immer neue Ausflüchte fand um die Berathung zu vertagen. Die Herzensmeinung der Hofburg erhellte unwidersprechlich schon aus der einen Thatsache, daß Herzog Karl sich am Bundestage durch Metternich’s nächsten Vertrauten, den Nassauer Marschall vertreten ließ. Die hoffärtige, fast drohende Sprache des hannoverschen Gesandten v. Stra- lenheim gab auch den Wohlmeinenden manchen Anlaß zu Bedenken. Endlich, am 20. August 1829, sah sich Münch doch genöthigt zur Abstimmung zu schreiten. Die Mehrheit beschloß den Herzog aufzufordern, daß er die Verordnung vom Mai 1827 zurücknehmen, an König Georg ein Entschuldigungsschreiben richten und seinen Hofjägermeister wegen der Herausforderung des Grafen Münster bestrafen solle. Einige Tage darauf überraschte Münch die Gesandten durch die Mittheilung, die Sitzungen des Bundestags seien für dies Jahr geschlossen. Der Berliner Hof war aufs Aeußerste erstaunt, „wie gerade im gegenwärtigen Moment, bei der bekannten Lage der braunschweigisch-hannoverschen Streitsache, jene ange- kündigte Vertagung irgend für angemessen erachtet werden konnte“. In der That mußte Münch am 17. September, nachdem mehrere Gesandte schon abgereist waren, noch eine nachträgliche Sitzung halten, und nun- mehr ließ König Georg die versöhnliche Erklärung abgeben, daß er auf das Entschuldigungsschreiben verzichte. Nagler’s Berichte, 21. Aug., 3., 22. Sept.; Bülow und Eichhorn, Ministerial- schreiben an Nagler, 13. Sept. 1828. Widersetzlichkeit gegen den also abgeschwächten Beschluß schien kaum noch möglich; die Commission des Bundestags hatte sich nach Kräften bemüht, unparteiisch zu verfahren und offen ausgesprochen, daß sie den Ton der Münster’schen Streitschrift nicht billigen könne. Aber die erfinderische Bosheit des jungen Welfen wußte sich zu helfen. Er hatte wieder unzählige Einwände und Gegenklagen in Bereitschaft; unter Anderem klagte er über eine längst entschuldigte Gebiets- verletzung, die ein hannoversches Bataillon in Folge einer Ueberschwem- mung bei einem Uebungsmarsche begangen hatte. Er forderte, der Bun- Herzog Karl und der Bundestag. desbeschluß müsse ihm persönlich überreicht werden, und um dies zu ver- hindern reiste er nach Paris. Nagler’s Bericht, 19. Dec. 1829. Dem Bundestage blieb schließlich doch nichts übrig als die Androhung der Execution (März 1830). Das wirkte. Herzog Karl nahm am 22. April, nach dreijährigem Gezänk, die verhäng- nißvolle Verordnung zurück; doch sogar jetzt noch verfuhr er unritterlich und hinterhaltig, er versteckte seinen Widerruf in einem Ministerialerlaß, der auch einige andere Verordnungen für unwirksam erklärte. Mit einer so spöttischen Genugthuung wollte Preußen sich nicht zufrieden geben; der Bundestag aber folgte diesmal den Winken Oesterreichs und nahm das Geschehene ruhig hin. Durch diese zaudernde Schlaffheit des Bundes war der Welfe in- zwischen schon zu neuen Gewaltthätigkeiten ermuthigt worden und auch mit seinen Landständen in Händel gerathen. Er hatte den ständischen Ausschüssen, mit denen er bisher jahrelang amtlich verkehrt, plötzlich er- klären lassen, daß er nur die alte Landschaftsordnung von 1770 aner- kenne. Nach einem lebhaften Schriftenwechsel wendeten sich auch die Stände an den Bund, baten um Schutz und Bürgschaft für die neue Verfassung (1829). Sofort war der Herzog mit einer Gegenbeschwerde zur Hand und verlangte sogar von der Bundesversammlung, daß sie den Ständen das Im- primatur für ihre Klageschriften verweigern solle. Nagler’s Bericht, 22. Sept. 1829. Dann kam noch eine Klage von dem greisen Frhrn. v. Sierstorpff, den der Welfe seiner Hof- ämter entsetzt und mitsammt seiner Gemahlin aus dem Lande verwiesen hatte; das oberste Gericht in Wolfenbüttel hatte sich zwar des Verfolgten angenommen, aber der Urtheilsspruch war vor den Augen der Richter durch einen Abgesandten des Herzogs feierlich zerrissen worden. So ging es fort; jeder Monat brachte neue Willkürhandlungen — lauter Nichtigkeiten in dem armseligen Stile der deutschen Kleinstaaterei. Dem gesammten Beamtenthum wurde durch förmliche Verordnung der Um- gang mit dem abgesetzten Kammerherrn v. Cramm untersagt. Als ob er seinen nahen Sturz ahnte, befahl der Herzog eigenmächtig Verkäufe aus dem Kammergute, die selbst der gefügige Kammerdirector v. Bülow wider- rechtlich fand, und sammelte den baaren Erlös an. Eine fieberische Un- ruhe verzehrte ihn; eines seiner Siegel aus späterer Zeit zeigt ein von den Wellen umtostes Schiff ohne Segel und Steuer, dazu die Inschrift: voilà mon sort! In einem schwarzen Buche hatte er sich einige „Straf- manieren“ aufgezeichnet: wie man gefährliche Menschen durch Verbot des Theaterbesuchs, Wartenlassen, polizeiliche Aufsicht, Wechselarrest, Processe quälen oder durch einen Dritten auf Pistolen fordern lassen könne. Auch eine dreifache Form für seine Unterschrift hatte er sich ersonnen: die eine — „giltig“, die zweite — „gilt nicht“, die dritte — „gilt gerade das Gegen- III. 7. Altständisches Stilleben in Norddeutschland. theil.“ Dies schwarze Buch, dessen Echtheit nicht bestritten werden kann, wurde beim Brande des Braunschweiger Schlosses 1830 aufgefunden und von dem Bevollmächtigten der Stände, Frhr. v. Veltheim nach Berlin gebracht. Einige Abschriften daraus theilte Blittersdorff (Sept. 1830) dem badischen Hofe mit. Nach der alten Gewohnheit der Despoten kühlte er seinen Muth zunächst an dem Adel und den höheren Ständen; die Masse des Volks wurde nicht gedrückt, die Steuerlast nicht verstärkt. Jedoch die abstoßende Persönlichkeit des Herzogs, der niemals durch einen Zug der Großmuth für seine Narrheit entschädigte, und das freche Gesindel im Schlosse er- bitterten auch den geringen Mann. Kopfschüttelnd sah der ehrbare Bürger dem tollen Wesen zu und glaubte die wunderbarsten Gerüchte, denn dieser Fürst forderte die mythenbildende Kraft des Volksgeistes geradezu heraus. Schon im Februar 1830 schilderte der Abgesandte der Landstände am Bundestage den Zustand als völlig unhaltbar. Blittersdorff’s Bericht, 15. Febr. 1830. Trat aber hier ein Umschwung ein, so mußte sich aller Groll unfehlbar gegen den Fürsten selber richten, und dann konnte, da der englisch-hannoversche Hof noch immer unversöhnt blieb, leicht ein Sturz erfolgen, wie ihn die geduldige deutsche Kleinstaatenwelt noch nie erlebt hatte. — In keinem dieser Kleinstaaten war die Gewalt des Landesherrn durch die Macht der Stände völlig vernichtet worden; ein kräftiger Fürst ver- mochte hier überall noch Unheil oder Segen zu stiften. Allein in Meck- lenburg stand die ständische Oligarchie so fest, daß auf die Persönlichkeit der Landesherren wenig oder nichts mehr ankam. In siebenhundert Jahren bekamen diese Gebiete nur zweimal die starke Hand eines Monarchen zu fühlen: als Wallenstein den Herzogshut der Obotriten an sich riß und in seiner stürmischen Weise gleich damit begann, Kepler nach Rostock zu berufen, den Schweriner See durch einen Kanal mit der Bucht von Wis- mar zu verbinden; und wieder als Friedrich der Große im siebenjährigen Kriege das reiche Land unbarmherzig „wie einen Mehlsack ausklopfen“ ließ. Indeß die Eintagsherrschaft des Friedländers verschwand spurlos, und Friedrich schaltete hier nur als Feind, ohne die Absicht Dauerndes zu schaffen. Die einheimischen Fürsten besaßen selten den Ehrgeiz und nie- mals die Mittel um sich ein monarchisches Ansehen zu erringen. Ungleich milder als an der Spree und Havel waren einst die deutschen Eroberer hier an der Ostsee aufgetreten. Nicht zum Heile des Landes; denn beim Zusammenstoßen feindlicher Nationen werden Freiheit und Gesittung dann am sichersten für die Zukunft gerettet, wenn das überlegene Volks- thum seine Eigenart mit rücksichtsloser Härte durchsetzt. Das wendische Fürstenhaus der Niklot und Pribislav, das durch den Sieger Heinrich Mecklenburg. den Löwen in seiner Landesherrschaft bestätigt wurde, schloß sich willig den Eroberern an, förderte deutsche Sprache und Bildung so eifrig wie die Piasten in Schlesien oder das Greifenhaus in Pommern; aber der un- bändige Thatendrang der Germanen blieb dem sanften Wendenblute fremd. Kein anderes Fürstengeschlecht des alten Reichs hatte eine so unkriegerische Geschichte. Wohl streckte einmal ein Mecklenburger Albrecht seine Hand aus nach den drei Kronen des Nordens und ein anderer, Johann Albrecht nahm an dem Rebellenzuge des Sachsen Moritz theil; die große Mehr- zahl dieser gutmüthigen Dörchläuchtings saß jedoch still daheim, zechend und jagend, behäbig und leutselig, hochbeliebt im Volke, zuweilen in örtlichen Fehden thätig, aber wenig bekümmert um die Händel im Reich. Die Lan- desgrenzen erlitten keine wesentliche Veränderung mehr, seit das Gebiet durch die Erwerbung des Landes Stargard, der Kolonie der brandenbur- gischen Askanier abgerundet war. Dann und wann flog ein Feuerbrand aus den Flammen der deutschen und der nordischen Kriege bis in diesen versteckten Winkel des Reichs hinüber, zumal nachdem die Krone Schweden sich in Wismar ihre deutsche Hauptfestung errichtet hatte; aber Mecklenburg lag den großen Straßen des Handels und der Heere zu fern, um den Ehrgeiz der Kriegsmächte so lebhaft zu reizen wie seine vielumkämpften Nachbarlande Pommern und Schleswigholstein. Außer den unvermeid- lichen kursächsischen Candidaten betrat selten einmal ein Hochdeutscher diese fremde Welt; die Wenigsten im Reiche wußten, wie schön dies verrufene Land war mit seinen hunderten kleiner Landseen, mit seinen ragenden Buchen und üppigen Feldern, mit der Zinnenpracht seiner alten Städte Rostock, Wismar, Güstrow, Neubrandenburg. Also von außen fast ungestört konnte sich der altständische Staat in seiner ganzen anarchischen Willkür entfalten und der Adel zu einer Zucht- losigkeit gelangen, welche dem Uebermuthe der polnischen Slachtizen wenig nachgab. Gleich dem Fürstenhause war auch ein Theil der Edelleute wen- discher Abstammung und von altersher gewöhnt an jene cynische Men- schenverachtung, welche den slavischen Adel überall auszeichnet. Im Volke aber starb, trotz der starken Beimischung niedersächsischen Blutes und trotz der völligen Vernichtung der Wendensprache, die alte slavische Unterwür- figkeit niemals ganz aus. Seit der ständischen Union vom Jahre 1523 war den altmecklenburgischen Landen für alle Zukunft ein gemeinsamer Landtag gesichert. Zur Zeit des nordischen Krieges unternahm dann Her- zog Karl Leopold, begeistert durch das Vorbild Karl’s XII., die Landstände seiner monarchischen Gewalt zu unterwerfen. Aber der Versuch mißlang, obgleich der Herzog unbedenklich russische Truppen zu Hilfe rief. Der kaiser- liche Hof trat nach seiner Gewohnheit für die habenden Freiheiten des Adels ein, und nach langen Wirren mußte das Fürstenhaus in dem Erbver- gleiche vom 18. April 1755 die Rechte der Stände anerkennen und er- weitern. Zur selben Zeit, da fast überall sonst in Deutschland die Fürsten- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. gewalt ihre Machtvollkommenheit erreichte, erlebte sie in Mecklenburg ihren tiefsten Fall. In classischen Worten verkündete dies Grundgesetz die patri- moniale Staatsansicht, welche Haller späterhin ins System brachte: der Staat erschien hier nur als ein Nebeneinander wohlerworbener Sonder- rechte, das gemeine Recht ward grundsätzlich verleugnet, selbst das gemeine Wohl nur nebenher anerkannt. Die Landesordnungen, so hieß es (§ 192, 194), theilen sich in zwei Klassen: solche, die das herzogliche Kammergut, und solche, die das gesammte Land, Ritter- und Landschaft angehen. Unter den letzteren wieder werden unterschieden solche Ordnungen, welche die wohlerworbenen Rechte von Ritter- und Landschaft berühren, und „solche Gesetze, welche gleichgiltig, jedoch zur Wohlfahrt und zum Vortheil des gesammten Landes absichtlich und diensam sind.“ Diesen Rechtsbestand fand Herzog Friedrich Franz von Schwerin vor, als er im Jahre 1785 seine lange Regierung begann, ein Fürst so recht nach dem Herzen des Volks, derb und gradezu, fröhlich und neckisch, nicht sonderlich gebildet, aber von kerngesundem Verstande, ein abgesagter Feind aller Frömmelei. Wer hätte ihm zürnen mögen, weil er den Wei- bern, dem Weine, den Karten und nahezu allen Freuden des Lebens noch über das ländlich sittliche Maß hinaus ergeben war? Sein Mutter- witz und sein Wohlwollen machten Alles wieder gut. In Doberan, dem ersten deutschen Seebade, das er eingerichtet hatte, sah man ihn oft stun- denlang mit den Rostocker Studenten trinken oder auch mit irgend einem Handwerksmeister zusammen an der Spielbank sitzen, bis sie gründlich ausgebeutelt selbander heimgingen. Mit jenen „gleichgiltigen“ Gesetzen für die gemeine Wohlfahrt nahm er es sehr ernst, und mehrmals ver- suchte er, fast immer umsonst, sich der Bauern gegen den Adel anzu- nehmen. Die demüthige Stellung, die ihm das Landesrecht anwies, war der kräftigen Natur des Herzogs widerwärtig. Er sprach seinen Unwillen über das Adelsregiment so derb aus, daß er noch lange nach seinem Tode von den Liberalen als der mecklenburgische Reformfürst verehrt wurde. Als er durch den Rheinbund die Souveränität erlangt hatte, erklärte er den Ständen seine Absicht, dem gesammten Lande eine Verfassung zu geben. Der Landtag aber kannte die Geldnoth des leichtlebigen Fürsten und vereitelte die Reform durch rechtzeitige Bewilligung eines erhöhten Hufenschosses. So kam denn der Erbvergleich, als das älteste der bestehenden deut- schen Verfassungsgesetze, ganz unverändert in die neue Zeit hinüber und ward auch vom Bundestage anerkannt, obwohl sein Inhalt mit den Vor- schriften der Bundesakte nicht recht übereinstimmte. Das Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, das die Bundesgesetze unter den souveränen deut- schen Bundesstaaten aufführten, war dem mecklenburgischen Staatsrechte ganz unbekannt. Hier kannte man nur das Herzogthum Schwerin, das den mecklenburgischen Kreis umfaßte, und das Herzogthum Güstrow, dem Der Erbvergleich. neben dem wendischen Kreise auch das Großherzogthum Strelitz unter dem Namen des Stargardischen Kreises angehörte; beide Serenissimi führten nach altständischem Brauche genau den gleichen Titel als Großherzoge von Mecklenburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg. In dieser ständischen Union war aber keineswegs das gesammte Land der beiden mecklenburgischen Großherzoge enthalten. Stadt und Gebiet von Wismar, welche die Krone Schweden erst im Jahre 1803 pfandweise zu- rückgegeben hatte, wurden nicht wieder in die Ritter- und Landschaft auf- genommen, und das Fürstenthum Ratzeburg blieb als neue Erwerbung von vornherein ausgeschlossen: die Stadt Ratzeburg sandte ihren Ver- treter auf den Landtag des dänischen Herzogthums Lauenburg, der dem mecklenburgischen ähnlich war, aber vor dem Eingang ihres herrlichen alten Doms verkündeten zwei blaugelbrothe Laternenpfähle, daß hier die unbeschränkte Herrschaft des Strelitzer Großherzogs begann. Was hier einmal der historische Zufall geschaffen hatte, blieb für alle Zukunft un- abänderlich. Dicht an der preußischen Grenze lag ein Rittergut Wolde, das seit grauer Vorzeit weder Steuern zahlte noch Soldaten stellte, weil Pommern und Mecklenburg sich um die Staatshoheit stritten und Preußen den kleinen Nachbarn schlechterdings nicht zu einem gütlichen Vergleiche bewegen konnte. Ob ein Staat Mecklenburg überhaupt bestehe, blieb dem Rechtskun- digen zweifelhaft; gewiß war ein Staatsbürgerrecht nicht vorhanden. Die beiden Großherzoge herrschten in ihrem Kammergute, das reichlich zwei Fünftel des gesammten Gebiets umfaßte, ebenso unumschränkt wie die Ritter auf ihren Dörfern, die Magistrate in den Städten. Jede dieser Ortsobrigkeiten durfte Fremde in den Verband ihres Dorfes oder ihrer Bürgerschaft aufnehmen, und die also Aufgenommenen nannten sich Meck- lenburger, obgleich sie im ganzen übrigen Lande heimathlos waren. Auch im Handel und Wandel bestand keine Einheit. Die beiden Seestädte Ro- stock und Wismar erhoben ihre eigenen Zölle, und mitten im Lande mußten an 83 landesfürstliche Zollstellen Abgaben gezahlt werden — nach ver- schiedenen Zollrollen, von denen keine jünger war als zweihundert Jahre. Da aber die Ritter, ihre Pächter, sowie viele andere Privilegirte steuer- frei waren und den Genuß des trefflichen unverzollten Lübecker Bordeaux- weins zu ihren wohlerworbenen Standesrechten zählten, so warf dies wundersame Zollwesen nicht mehr als etwa 60,000 Thlr. jährlich ab. Einmal im Jahre kamen die Stände mit prächtigen Gespannen nach einer der beiden Landtagsstädte Sternberg oder Malchin herübergefahren; die adlichen Vasallen prangten in den rothen Röcken, die den bürgerlichen hartnäckig versagt blieben. Die Ritterschaft zählte an 700 Virilstimmen; die Landschaft war durch 45 Bevollmächtigte der Magistrate vertreten. Keine Rede von einer Geschäftsordnung, von einer geregelten Verhand- lung; oft sprachen zwei, drei Redner zugleich. Jeder Landstand konnte III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. nach Belieben Gäste mitbringen, die sich, ganz wie auf den polnischen Reichstagen, mitten unter den Ständen umhertrieben; man erkannte sie ja leicht an ihrer schüchternen Haltung. Auch die gewaltigen Landtags- Gelage am Abend erinnerten an die sarmatische Adelsherrlichkeit. Die ständischen Aemter der Landräthe und Landmarschälle waren dem alteingesessenen Adel vorbehalten; denn auf die Kunst des Herrschens ver- stand sich diese Aristokratie aus dem Grunde. Viele ihrer Söhne er- langten im Staatsdienste Dänemarks, England-Hannovers, Württem- bergs hohe Aemter. Namentlich in Oesterreich war der mecklenburgische Adel, von Stralendorff an bis herab auf Graf Lützow, fast jederzeit durch einflußreiche Staatsmänner vertreten. So gewann er Weltkenntniß und mächtige Verbindungen. Klüger als der Adel Kursachsens verlangte er nicht gradezu die Ahnenprobe für die Landstandschaft, was sich auf die Dauer doch nicht halten ließ; er begnügte sich mit dem Erreichbaren und setzte durch, daß die neuadlichen und bürgerlichen Vasallen in der Aus- übung ihrer ständischen Rechte wesentlich beschränkt wurden. Seit dem Anfang des achtzehnten Jahrhunderts stellte der alte Adel die völlig rechts- widrige Behauptung auf, daß nur die alteingesessenen Geschlechter, die schon im Jahre 1572 der Landstandschaft sich erfreut, einen Anspruch hätten auf die 340 Damenpfründen der drei reichen Landesklöster; wolle der neu eingewanderte ausländische Adel daran theilnehmen, so müsse er sich erst gegen hohe Gebühren in den alten Adel aufnehmen lassen. Und wirklich ward bald nach dem Erbvergleiche dieser Stand im Stande förm- lich begründet. Fortwährend bekämpft von den non receptis vertheilte der alte und recipirte Adel die Klosterpfründen unter sich und beherrschte die Landstände so vollständig, daß die langsam anwachsende Minderzahl der bürgerlichen Rittergutsbesitzer noch gar nicht dawider aufkommen konnte. Auf den Landtagen der zwanziger Jahre war der Kittendorfer Oertzen der gefeierte Redner, „ein geborener, erkorener und geschworener Patriot“, wie es dem echten altmecklenburgischen Landrathe geziemte; neben ihm der Sukower Blücher, Provisor des Landesklosters Dobbertin, und der greise Heißsporn Adolf Flotow, der schon im alten Jahrhundert durch seinen altadlichen Standeseifer den Zorn des Herzogs Friedrich Franz er- regt hatte. Was die Versammlung auf den Rath dieser Führer beschloß, wurde sodann von dem gewiegten Rostocker Juristen, Landsyndicus Drewes schriftlich ausgearbeitet, in einem Kanzleistile, dessen feierliche Umständ- lichkeit hinter den Periodenbauten der kursächsischen Stände kaum zurück- blieb; und der wohlwollende Minister Plessen, der frühere Bundestags- gesandte, fand es selten rathsam den Beschlüssen des Landtags zu wider- sprechen. Es waren durchweg achtungswerthe Männer, freimüthig nach Landesbrauch, sehr thätig in der ständischen Selbstverwaltung, wohlbe- wandert in dem Labyrinthe des alten Landesrechts, aber eine durchgreifende Aenderung hätte Keiner von ihnen auch nur für denkbar gehalten. Die Die Großherzoge. Stände besaßen nach dem Erbvergleiche das „landsittliche Eigenthums- recht“ an ihren leibeigenen Gutsunterthanen, desgleichen die gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt, sowie das Präsentationsrecht für die Justizkanzleien und das neue Parchimer Oberappellationsgericht; sie ver- walteten durch ihren Engeren Ausschuß in Rostock den Landkasten und das ständische Schuldenwesen und sendeten auch zu mehreren landesfürst- lichen Verwaltungsbehörden ihre Commissäre; selbst zur Zahlung der ordent- lichen Contribution waren sie nur insoweit verpflichtet, als „Ritter- und Landschaft mit ihren Hintersassen bei dem Ihrigen ruhig wohnen können“. Darum schien dieser Staat zum ewigen Stillstand verurtheilt; jede noch so bescheidene Reform war ein Eingriff in die wohlerworbenen Rechte der Stände und mithin unmöglich ohne den freiwillgen Verzicht der Privi- legirten. Großherzog Friedrich Franz hatte dies auch längst eingesehen und auf manche monarchische Pläne seiner Jugend verzichtet. Er wußte, daß seine Junker ihn nur als den Ersten unter Gleichen betrachteten; wäh- rend der ständischen Wirren des achtzehnten Jahrhunderts hatten beflissene Federn der Adelspartei das durchsichtige Märchen aufgebracht, daß Herzog Pribislav kein Nachkomme der alten Obotritenfürsten gewesen sei, sondern ein einfacher wendischer Edler. Friedrich Franz begnügte sich, in seinem Domanium, wo er Herr war, für die Bauern zu sorgen. Zum Landtage wagte er nur noch selten mit fürstlicher Strenge zu reden, so einmal als die Stände nahe daran waren ihm die Kosten seines Bundescontingents zu verweigern. Noch schwächer war der monarchische Ehrgeiz am Strelitzer Hofe. Dort regierten nach einander die Großherzoge Karl und Georg, der Vater und der Bruder der Königin Luise — Beide sehr wohlmeinende Herren, aber auch Beide so fest verwachsen mit dem alten Landesbrauche, daß sie die Lächerlichkeit ihres Schattenfürstenthums gar nicht mehr empfanden. Der leitende Minister Klein-Mecklenburgs war August v. Oertzen, einer der tüchtigsten aus diesem obotritischen Geheimenrathsgeschlechte, ehren- haft, thätig, gescheidt und doch ganz unfähig über den Gesichtskreis seiner Standesgenossen hinauszublicken. Wie grimmig ging er einem bürger- lichen Vasallen zu Leibe, der sich unterfangen hatte, dem Großherzoge Georg zur vollständigen Ausführung des Art. 13 der Bundesakte die Be- rufung einer allgemeinen Volksvertretung, ja sogar die Abschaffung des Erbadels anzuempfehlen. Da hieß es in der großherzoglichen Antwort: Du hast durch Deinen Brief „das Maß gegeben, nicht was von der ehr- würdigen Verfassung Unseres Landes, wohl aber was von Dir als Vasallen zu halten sei! Wir geben Dir unsere große und gerechte Unzufriedenheit zu erkennen, verweisen Dich an Deine Stelle, verbieten Dir andurch ähn- lichen Vorwitz für die Zukunft aufs Nachdrücklichste, ermahnen Dich aber zugleich, Deine Ansichten und Meinungen zu läutern, vor Allem aber Dich III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. der alles Gute tödenden Arroganz zu entäußern.“ So urkräftig und väter- lich nahm sich diese kleine Krone des Erbvergleiches an, der das Ansehen der Landesherren kaum weniger schädigte als die Gemeinfreiheit der Bauern. Der Trotz der Adelslibertät konnte nur durch die Macht einer starken Krone, wie die preußische war, gebrochen werden, und eine solche Wen- dung war jetzt ganz unmöglich, da das mecklenburgische Haus, früher- hin oftmals mit Preußen verfeindet, seit der Heirath der Königin Luise eine innige Familienfreundschaft mit den Hohenzollern geschlossen hatte. In Berlin wie an allen anderen deutschen Höfen stand die Meinung fest, daß man dies deutsche Abdera sich selber und seinen ständischen Händeln, die doch draußen Niemand schadeten, überlassen müsse. Von dem hei- mischen Bürgerthum konnte der Anstoß zu Neuerungen auch nicht aus- gehen. Das derbe Volk, das dem Fremden so bequem und genußsüchtig erschien, war keineswegs arm an guten Köpfen; eine kerngesunde, aus freiem Gemüthe quellende heitere Laune behauptete hier immer ihr Recht. Wie köstlich hatte einst Joh. Lauremberg in seinen niederdeutschen Scherzge- dichten die schwerfällige Kraft seiner Landsleute zugleich verspottet und verherrlicht: Bi dem olden will ick bliven, Höger schal min Styll nicht gahn, Als mins Vaders hefft gedahn. Der wußte, daß in seinem geliebten Reineke Vos eine ganz eigene Macht männlichen Humors lag, welche die Oberdeutschen so nicht kannten; auch Liscow reifte in der Rostocker Luft zum geistreichen Satiriker heran und blieb selbst im feinen Obersachsen der handfeste Mecklenburger. Von den schöpferischen Köpfen unserer großen Literaturepoche gehörte zwar nur einer, Joh. Heinr. Voß, dem mecklenburgischen Lande an; doch die Freude an den Werken der neuen Dichtung war in den guten Bürgerhäusern von Rostock und Wismar sehr lebhaft, selbst einzelne vom Adel, wie Graf Hahn, der Freund Herder’s, huldigten den classischen Idealen. Weit stärker noch wirkte die vaterländische Begeisterung der Freiheitskriege auf die Hei- math Blücher’s und der Königin Luise; die „Franzosentid“ war dem Meck- lenburger der Gräuel aller Gräuel. Das Land brachte willig schwere Opfer, zahlreiche Freiwillige traten ein, namentlich in die Lützower Frei- schaar; auch ein Bürgermädchen zog mit in den Kampf und brachte das eiserne Kreuz heim. Nach dem Frieden standen die gemüthlichen, warm- herzigen Patrioten von der Warnow auf allen deutschen Universitäten in gutem Ansehen; zwei von den drei Stiftern der Burschenschaft und ihr Geschichtsschreiber Haupt waren Mecklenburger. Aber wenn diese liebens- würdigen jungen Leute nachher zurückkehrten in die behagliche Heimath, dann begannen die Dämonen des Landes, der Kartentisch, der Rothwein und die Wittköppe, die Champagnerflaschen, ihren einschläfernden Zauber zu zeigen, und der Mann hielt selten ganz was der Jüngling versprochen Mecklenburgische Adelsherrschaft. hatte; ohne die Ideale seiner Jugend zu verleugnen, ergab er sich doch mit einem seufzenden „Jeja“ in Verhältnisse, die sich so leicht nicht ändern ließen. Was vermochte diese bürgerliche Geduld gegen den dreist zugreifenden Muth der Junker, die noch immer nicht anders dachten wie jener alte Bülow, dessen Grab in Doberan die Inschrift trug: „ik bin en mecklen- borgisch Edelmann, wat geit di Düwel min Supen an?“ Rostock, die stolze Greifenstadt, die noch eigene Münzen schlug und das Recht der Begna- digung übte, ging auf den Landtagen meist mit dem Adel Hand in Hand, weil sie also ihre eigenen Privilegien sicherte. Auch der einflußreiche, un- gemein tüchtige Advocatenstand fand seine Rechnung bei dem Privilegien- wust dieses Streitländchens. Denn ganz wie einst in Polen galt hier das Sprichwort, ein Edelmann ohne Proceß sei wie ein Hund ohne Schwanz. Ohne einen Rechtsbeistand ließ sich kaum das kleinste Geschäft abschließen, und wie viele Sporteln fielen dann noch ab, wenn der Advocat zugleich die Patrimonialgerichtsbarkeit seiner adlichen Clienten besorgte. Im Jahre 1850 lebten in Mecklenburg-Schwerin 296 Advocaten; je 1700 Menschen etwa, die Säuglinge mit eingeschlossen, mußten einen Rechts- anwalt auskömmlich ernähren — eine Ziffer, die auch nur im Königreich Sachsen ihresgleichen fand. Mit den wirthschaftlichen Kräften des Großgrundbesitzes konnte sich das Bürgerthum auch nicht messen. In den Landstädten handtirte der Handwerker, durch Zunft- und Bannrechte wohl geschützt, gemächlich nach der Väter Weise. Der Fürstenhof, das Schwarze Kloster und die anderen Prachtbauten des alten Wismar lagen verwahrlost in verödeten Gassen, und obwohl Rostock die größte Handelsflotte der Ostsee besaß, so blieb sein deutsches Handelsgebiet doch nur klein, da die Zölle und die sprich- wörtliche Erbärmlichkeit der Straßen den Verkehr mit dem Binnenlande erschwerten. Ein mecklenburgischer Weg war nie schrecklicher, als wenn ihn die Nachbarn auf Befehl der ständischen Behörden soeben „gebetert“ hatten. Die erste Steinstraße, ein Stück der großen Hamburg-Berliner Chaussee, wurde erst 1826 durch eine englische Gesellschaft erbaut. Also von ihrem Hinterlande fast abgeschnitten, fühlten sich die Rostocker Rheder ganz als hanseatische Weltbürger und ließen viele ihre Schiffe, unter der Führung der wetterfesten Capitäne aus dem Fischlande, jahrelang zwischen den Häfen Ostindiens oder Chinas segeln. Die seemännische Tüchtigkeit des Küstenvolks bereicherte wohl einzelne große Firmen, dem Verkehre des Landes brachte sie wenig Vortheil. Nicht einmal einer überlegenen Bildung durfte das Bürgerthum sich rühmen. Die bürgerlichen Ritter wetteiferten meist mit dem Adel in plumpem Uebermuth; die alten, die sich gern als „Fetthämmel“ in Ro- stock zur Ruhe setzten, blieben jedem neuen Gedanken unzugänglich, nur einzelne der jüngeren, die noch nichts galten, waren von den liberalen Ideen erfüllt. Die Landesuniversität Rostock hatte von jeher unter den III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. deutschen Hochschulen nur eine bescheidene Rolle gespielt, und in der luthe- rischen Landeskirche wurde der herrschende flache Rationalismus von einer ebenso geistlosen Orthodoxie, die an den Führern des Adels ihre Gönner fand, gröblich bekämpft. Darin stimmten beide Parteien überein, daß die lutherische Glaubenseinheit, die hier so hart gehandhabt wurde wie in Skandinavien, unerschüttert bleiben müsse. Den Katholiken war — den Bundesgesetzen zuwider — nur in zwei Gemeinden öffentlicher Gottes- dienst gestattet, und die evangelische Union wurde gleich im Jahre ihrer Entstehung streng verboten; wollte ein Reformirter am Abendmahle der Lutheraner theilnehmen, so sollte er zuvor seine calvinische Ketzerei ab- schwören. Die Juden mußten sich’s gefallen lassen, daß die Gleichberech- tigung, die ihnen der gute Friedrich Franz in der hoffnungsvollen Zeit des Befreiungskriegs gewährt hatte, vier Jahre nachher auf Andringen des Landtags zurückgenommen wurde. Noch weniger als dies unentwickelte Bürgerthum vermochte der Bauern- stand aus eigener Kraft sich der Uebermacht der Ritter zu erwehren. Der lange, grausame Vernichtungskampf der mecklenburgischen Grundherren wider die Bauerschaft füllt wohl das dunkelste Blatt in der Geschichte des deutschen Adels. Ungehindert von der schwachen Landesherrschaft hatte sich der Adel seit 1621 völlig willkürlich das Recht angemaßt, seine Bauern zu „legen“, ihre Güter einzuziehen falls sie kein Erbzinsrecht nachweisen konnten. Nach dem dreißigjährigen Kriege wohnten noch an 12000 freie Bauern im Lande; da stürzte ein großer technischer Fortschritt des Land- baus, die Einführung der holsteinischen Koppelwirthschaft durch v. d. Lühe, den Bauernstand gänzlich ins Verderben. Ums Jahr 1730 begannen die Grundherren wetteifernd ihre Bauern um- und niederzulegen, bis schließlich nur noch etwa ein halb Dutzend freier Bauerndörfer übrig blieb; die schönen Rinderheerden, die nunmehr auf den wohlumhegten Koppeln der Edelleute weideten, waren die reißenden Thiere, welche den Bauer aufge- fressen hatten — wie die Schafe in England zur Zeit des Thomas Morus. Der Erbvergleich bestätigte der Ritterschaft ihr angemaßtes Recht und ver- langte nur, daß ganze Dorfschaften nicht ohne die Erlaubniß des Herzogs und des ständischen Ausschusses gelegt werden sollten — ein Verbot, das der Grundherr leicht umging, wenn er die Bauernhöfe einzeln nieder- legte. So brach über das unglückliche Land eine wirthschaftliche Kata- strophe herein, wie sie auch Brandenburg ohne die starken Hände seiner Monarchen leicht hätte erleben können. Die Güter der Ritterschaft um- faßten beim Beginne des neuen Jahrhunders etwa 45 Procent vom Lan- desgebiete, aber kaum ein Drittel seiner Bevölkerung; nur 1300 Menschen lebten dort noch auf der Geviertmeile. Und doch strebte das Volk hinaus aus dem gewaltsam verödeten fetten Lande; wiederholte strenge Gesetze mußten den Leibeigenen, „die ihrer Leiber nicht mächtig sind,“ die Aus- wanderung untersagen. Der dienstpflichtige Landmann arbeitete oft sechs Aufhebung der Leibeigenschaft. Tage in der Woche für den gnädigen Herrn, der, wie der Pächter im Domanium, mit Stock und Peitsche das Recht des Dienstzwangs übte und bei schlechter Wirthschaft den Bauer unnachsichtlich abmeiern ließ. Dies Bauernelend hatte Stein im Auge, wenn er das Schloß des mecklenburgischen Edelmanns mit der Höhle des Raubthiers verglich, und Schlözer, wenn er diese Ritter privilegirte Landesverräther nannte. Unter solchen Eindrücken bildete sich Voß seinen leidenschaftlichen Haß gegen den Erbadel, „dies stinkende Ehrenkleid aus der Lade der Ahnen.“ Bei der großen Nahrhaftigkeit des Landes war die Lage der Bauern nicht überall unerträglich. Im „Hahn’schen“ hausten die Gutsunterthanen behaglicher als anderswo die Freien; auch die Maltzan und andere durch ihren Ahnen- stolz bekannte Familien sorgten immer väterlich für ihre Leute. Durch die milderen Sitten der neuen Zeit ward allmählich der Dienstzwang etwas erleichtert. Die Mehrzahl der kleinen Leute aber lebte in arger Roheit, vielfach mißhandelt, in elenden Schulen kaum nothdürftig unterrichtet. In dem Jahrzehnt der Revolution bekundete sich der Groll des armen Mannes zum Schrecken des Adels in mehrfachen Aufläufen, und als der Befreiungskrieg das gesammte Volk unter die Fahnen gerufen hatte, da fühlte man endlich, daß man einlenken mußte. Auf dem Landtage von 1815 nahmen sich die Städte „der edlen Unfreien“ an, die für Deutsch- land so wacker gefochten, und nach langen stürmischen Verhandlungen ward am 18. Jan. 1820 die Aufhebung der Leibeigenschaft verkündigt — seit unvordenklicher Zeit die erste sociale Reform in diesem Lande. Doch die Selbstsucht der Ritterschaft hatte dafür gesorgt, daß der Bauer seiner Freiheit nicht froh wurde. Er erlangte nur die Befreiung von der Scholle, durchaus keinen Anspruch auf Grund und Boden. Wagte er seinem Dienstherrn zu kündigen, so ward er heimathlos und erfuhr, was der landläufige Jammerruf „ken Hüsung!“ bedeutete; von einer Gutsherr- schaft zur anderen abgeschoben mußte er schließlich in dem großen Land- armenhause zu Güstrow eine Zuflucht suchen. Schon nach Jahresfrist war das gewaltige alte Obotritenschloß zu klein um die Masse der neuen Heimathlosen zu beherbergen, und der Landtag beschloß, die Grundherren sollten fortan den befreiten Leibeigenen ein Obdach geben — aber was war solch ein Obdach, von widerwilligen Händen gewährt? Von diesen Ständen, Friedrich Franz wußte es längst, stand eine ernstliche Erleichte- rung des Bauernstandes nicht zu erwarten; darum beschloß der Groß- herzog mindestens selber mit gutem Beispiele voranzugehen und ließ seit 1822 auf seinen Kammergütern eine umfassende Auseinandersetzung vor- nehmen. Er wünschte der Mehrzahl seiner bäuerlichen Hintersassen eine wohlgesicherte Erbpacht zu verschaffen, aber der Schlendrian der Behörden und die wundersam verfitzten Rechtsverhältnisse bewirkten, daß die wohl- gemeinte Reform nur sehr langsam fortschritt. Unter allen den hocharistokratischen Staaten, welche einst das Ost- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. seebecken umgaben, hatte sich Mecklenburg allein, noch zäher sogar als Rußlands baltische Provinzen, sein Adelsregiment ganz unverändert er- halten. Hier galt es erst den Grund zu legen für ein modernes Gesell- schaftsrecht; für eine Volksvertretung fehlten noch alle Vorbedingungen, und für Preußens deutsche Handelspolitik, die auf ein geordnetes Beam- tenthum zählen mußte, kam dies Land noch gar nicht in Betracht. — Der Adel allein war es nicht, der die seltsame Unbeweglichkeit der norddeutschen Kleinstaaten verschuldete. In Oldenburg, dem Lande der Stedinger Ketzer, wo die streitbaren Bauern den Adel schon vor Jahrhun- derten fast vernichtet hatten und auf freien Höfen hinter ihren Eichen- kämpen saßen, zeigte sich die nämliche Erstarrung. Dies unnatürlichste aller deutschen Staatsgebilde war allerdings nicht leicht zu regieren. Das neue Großherzogthum umfaßte außer den hartprotestantischen Bauern- ländern an der Hunte und Jahde, die hundert Jahre lang unter däni- scher Herrschaft gestanden hatten, noch ein Stück vom katholischen Münster- lande, dazu die Fürstenthümer Lübeck an der Ostsee und Birkenfeld an der Nahe. Ein straffes bureaukratisches Regiment schien der wohlmeinen- den Dynastie allein fähig, diese Friesen, Westphalen, Holsten und Rhein- länder unter einem Herrscherhute zusammenhalten. Der großherzogliche Amtmann war allmächtig; die neu gewonnene Herrschaft Jever verlor ihre uralte Gemeindefreiheit, welche selbst die russischen Landesherren nicht angetastet hatten, und die verheißene Verfassung blieb aus. In der deut- schen Politik machte sich Oldenburg nur bemerklich durch seine kleinlichen handelspolitischen Kämpfe wider die Hansestadt Bremen. An den widerspruchsvollen, unhaltbaren Zuständen der drei Hansestädte ließ sich der ganze Jammer des deutschen Föderalismus erkennen. Die drei Städte hatten sich einst, als der große Hansebund zerfiel, verpflichtet den alten Namen und die alte Verbindung aufrechtzuerhalten, sie hatten während des Befreiungskrieges durch gemeinsame rührige diplomatische Arbeit ihre Wiederherstellung durchgesetzt und hielten auch im Frieden freundnachbarlich zusammen. Sie behielten ihre alte Rangordnung bei, so daß Lübeck obenan, Hamburg zuletzt stand, sie hüteten getreulich die letzten Besitzthümer, die noch im Auslande von der althansischen Herrlichkeit übrig waren, den Londoner Stahlhof und das Oestersche Haus in Antwerpen; sie suchten häufig durch gemeinsame Consulate und Handelsverträge ihre Interessen zu wahren und errichteten in Lübeck ein Oberappellationsgericht, das etwas langsam, aber sehr tüchtig arbeitete. Wohl war es ein Unheil fortwirkend durch Jahrhunderte, daß einst, wie Dahlmann klagte, Schles- wigholsteins beide Augen sich geschlossen, Hamburg und Lübeck sich ihrer transalbingischen Heimath entfremdet und auch Bremen, gepeinigt durch die Willkür seiner Erzbischöfe, den politischen Verband mit dem Hinter- lande zerrissen hatte. Aber so lange Schleswigholstein dänisch, Hannover englisch war, konnte die Wiedervereinigung keinen Segen bringen. Oldenburg. Die Hansestädte. Darum verwendete sich selbst Stein im Herbst 1813 lebhaft für die Un- abhängigkeit der Hansestädte. Er ging dabei von der zweifachen Voraus- setzung aus: daß fortan wieder eine Reichsgewalt mit wirksamen Hoheits- rechten bestehen und daß eine nationale Zolllinie alle deutschen Grenzen umschließen würde. Beide Erwartungen erfüllten sich nicht. Noch im acht- zehnten Jahrhundert hatte die Reichsgerichtsbarkeit den Schlußstein der hanseatischen Städteverfassung gebildet; wiederholt waren kaiserliche Com- missionen eingeschritten um den Unfrieden in den Reichsstädten beizulegen. Durch die Bundesakte aber erhielten die Hansestädte die volle Unabhängig- keit souveräner Staaten, und damit eine Fülle von Ansprüchen und Ver- pflichtungen, denen sie unmöglich genügen konnten; denn obwohl Hamburg mit seiner Kopfzahl einem thüringischen Herzogthum, mit seinem Staats- aufwande etwa dem Großherzogthum Oldenburg gleich kam, durch seine wirthschaftliche Kraft sogar das Königreich Württemberg übertraf, so war doch der feste Grund jedes selbständigen politischen Daseins, die Wehr- barkeit in einem modernen Stadtstaate ganz undenkbar. Statt der von Stein erhofften Reichszölle kehrte das Elend der Landeszölle wieder, und die Städte sahen sich gezwungen zu ihrer alten selbständigen Handelspolitik zurückzugreifen, die sich seit dem Westphälischen Frieden — wer durfte es leugnen? — bei der Neutralität immer am wohlsten befunden hatte. Also führten diese stolzen Communen, die als freie Glieder eines mächtigen Staates eine Zierde Deutschlands sein konnten, fortan ein krankhaftes Zwitterleben: sie waren halb Städte, halb Staaten, halb deutsch, halb weltbürgerlich, und obgleich es auch in ihren Mauern nicht an Pa- trioten fehlte, welche die wirthschaftliche Zerrissenheit des Vaterlandes be- klagten, so übte doch die Gewohnheit bald ihre unwiderstehliche Gewalt. Man lebte sich ein in das handelspolitische Sonderdasein und sprach den Landsleuten im Binnenlande, die allerdings oft sehr ungerecht über die verwickelten Interessen der Hansestädte urtheilten, hochmüthig jedes Recht ab in Sachen des Küstenlandes mitzureden. Man bezeichnete die Abson- derung vom Vaterlande, die sich doch nur als Nothwehr gegen die Binnen- zölle vorläufig entschuldigen ließ, mit dem tönenden Namen der Handels- freiheit und machte nach deutscher Weise aus der Noth nicht blos eine Tugend, sondern eine Theorie: während London, Neuyork, Marseille, alle großen Hafenplätze der Welt sich unter dem Schutze nationaler Zolllinien wohl befanden, sollte — so hieß es jetzt — die Natur selber die Mün- dungen der Elbe, Weser und Trave so eigenartig gestaltet haben, daß sie ein Zollwesen nicht ertragen könnten. Man versicherte oft und inbrünstig, einer gesammtdeutschen Handelspolitik würden sich die Hansestädte gern unterwerfen. Aber die große Mehrzahl ihrer Kaufherren scheute jede Aenderung, sie fühlten sich glücklich in der bequemen internationalen Frei- hafenstellung, die ihnen gestartete, unbekümmert um das Hinterland, immer den nächsten Handelsvortheil wahrzunehmen. Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 37 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Der lange Friede bewahrte die Städte vor der Versuchung, wieder, wie im achtzehnten Jahrhundert, durch eine ängstliche Neutralität sich zu bereichern; aber auch die Zeiten kehrten nicht wieder, da die Hansen ihren Handel mit ihren wohlbewehrten Friedenskoggen geschützt hatten. Waffenlos wie sie jetzt waren, außer Stande dem Auslande werthvolle Gegenvortheile zu bieten, mußten sie durch gewandte, nicht immer würdevolle diplomatische Verhandlungen um die Gunst der fremden Mächte werben und es ruhig hinnehmen, daß ein nordamerikanischer Präsident ihnen sagte: die Hanse- städte sind Hühner, die das Pferd der Vereinigten Staaten nur aus Mit- leid nicht zertritt. In solcher Lage war das Leben der drei Stadtstaaten an grellen Gegensätzen überreich. Größe und Kleinlichkeit, Fortschritt und Schlendrian, Handelsfreiheit und Zunftzwang, Bürgerstolz und Beamten- willkür, deutscher Sinn und Ausländerei lagen dicht bei einander. Neben königlichen Kaufleuten und ehrenfesten republikanischen Staatsmännern, die den Vergleich mit Gerhard v. Attendorn, mit Johann v. d. Wyck und den anderen Größen althansischer Geschichte nicht zu scheuen brauchten, gediehen hier auch die dünkelvollen Vertreter eines philisterhaften, aus Welt- bürgerthum und Pfahlbürgerthum seltsam gemischten Particularismus. Am lebendigsten war die deutsche Gesinnung in dem aufstrebenden Bremen, das überhaupt in diesen ersten Friedensjahren rascher und kräf- tiger vorwärts schritt als die reichere Schwesterstadt an der Elbe. Die Stadt war im Mittelalter in ihren nordischen und niederländischen Han- delsbeziehungen ganz aufgegangen und erst durch die Reformation in die Strömung des nationalen Lebens hineingerissen worden, dann aber auch mit Heldenmuth für die gemeinsame Sache des Protestantismus einge- treten. Sie erlangte sodann die Reichsstandschaft durch die Gunst von Kaiser und Reich, unter beständigen Kämpfen mit Schweden und Kur- hannover, den Rechtsnachfolgern der alten Erzbischöfe. Erst der Reichs- deputationshauptschluß sicherte ihr die Herrschaft in ihrem eigenen Mauer- ring: der kurhannoversche Oberhauptmann zog ab, und der lutherische Dom, der so lange mitten in der reformirten Stadt unter schwedischer und hannoverscher Hoheit gestanden, wurde dem bremischen Gebiete ein- verleibt. Diese Händel mit unfreundlichen Nachbarn bestärkten die Bürg- erschaft in der Reichstreue, die ihr schon Friedrich der Rothbart nachge- rühmt hatte. Mit heller Freude wurde der Untergang der verhaßten Fremdherr- schaft begrüßt, und die Wiederherstellung der erprobten alten Verfassung, der Eintracht vom Jahre 1433 schien Allen selbstverständlich. Der voll- mächtige Rath, der sich selber ergänzte, führte wieder das Regiment, ver- pflichtete seine Mitglieder wieder auf den alten niederdeutschen Eid „ik will en recht Radmann sin“, und berief von Zeit zu Zeit, nach freiem Ermessen eine beliebige Anzahl rechtfertiger Bürger zu wichtigeren Verhand- lungen. Ward eine Steuer ausgeschrieben, so schätzte jeder Bürger sich Bremen. Smidt. selber ein, und die großartige Einfalt dieser althansischen Selbstbesteuerung bewährte sich auch jetzt noch ebenso rühmlich wie vor drei Jahrhunderten als Machiavelli sie staunend lobte. Da nahe Verwandte nicht gleichzeitig im Rathe sitzen durften und das kaufmännische Vermögen sich selten durch viele Geschlechter erhält, so war trotz der aristokratischen Verfassung kein geschlossenes Patriciat entstanden; einzelne reiche Familien, die Meier, Wach- mann, Bentheim genossen wohl hohen Ansehens, aber den unbemittelten Talenten war der Zutritt zum Rathe keineswegs verschlossen. Zu diesen Emporkömmlingen zählte auch der kluge Staatsmann, der während eines vollen Menschenalters zugleich als Bundesgesandter die auswärtige, als Senator und Bürgermeister die innere Politik der kleinen Republik mit dictatorischer Macht leitete. Johann Smidt war ursprüng- lich Theolog, er hatte in Jena zu Fichte’s Füßen gesessen, mit Herbart Freundschaft geschlossen und sich die Weltanschauung unserer classischen Literatur angeeignet; aber seit der junge Prediger in den Senat einge- treten war, lebte er nur noch der Politik, und erlangte durch die Ueber- legenheit seines praktischen Verstandes, seiner Willenskraft, seiner Geschäfts- gewandtheit bald ein unbestrittenes Ansehen, das um so williger ertragen wurde, da er als überzeugter Republikaner seine selbstherrlichen Neigungen und seine Empfindlichkeit gegen den Tadel der Presse immer rechtzeitig bändigte. Vorsichtig, verschwiegen, berechnend, aber durchaus ehrlich, ver- stand der unscheinbare kleine Mann mit dem ernsthaften Schulmeister- gesichte seine Mitbürger ebenso geschickt zu behandeln wie die Frankfurter Diplomaten. Bremer mit Leib und Seele, war er schon als Student mit Anti-Xenien gegen die Dioskuren von Weimar aufgetreten, weil Schiller sich unterstanden hatte der Weser die demüthige Aeußerung in den Mund zu legen: „Leider von mir ist gar nichts zu sagen!“ Sein Lebelang blieb ihm der Rathschlag unvergessen, den ihm einst ein alter Baseler Bürger- meister gegeben: wir haben uns immer ein wenig größer gemacht als wir waren und uns gut dabei gestanden. Er überschätzte etwas die politische Bedeutung der Hansestädte und erkannte niemals, wie unhaltbar und ge- fährlich die schrankenlose Souveränität dieser Communen war; doch sah er wohl ein, daß die deutsche Politik seines kleinen Staates vor Allem darnach trachten mußte, niemals unter die Räder zu gerathen und hütete sich daher seine sehr gemäßigten liberalen Ansichten in Frankfurt ohne Noth zu verlautbaren; auch die Triaspläne seines Freundes Wangenheim unterstützte er, obwohl er sie billigte, nur mit Vorsicht. Nur einmal, zur Zeit der Karlsbader Beschlüsse fiel Bremen bei der Hofburg in Un- gnade; aber der Senat beeilte sich auf das Andringen der Großmächte dem großen Kanzelredner Dräseke wegen einer patriotischen Predigt einen schonenden Verweis zu ertheilen und handhabte die Censur über die Bremer Zeitung so streng, daß man sich in Wien bald wieder beruhigte. Trotz mancher Reibungen gab Metternich den liberalen Bremer Bürgermeister 37* III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. niemals ganz auf; er wußte, daß Smidt in dem Hause Oesterreich den Hort und Halt des Deutschen Bundes, in Preußen den gefährlichen Feind seiner geliebten Kleinstaaten sah. Auf Smidt’s Rath entschloß sich der Senat bald nach seiner Wieder- herstellung zu einigen bedachtsamen Reformen: an der Wahl der Raths- mitglieder sollte fortan auch die Bürgerschaft theilnehmen, und der Streit zwischen Lutheranern und Reformirten, der den Frieden der Stadt so oft gestört hatte, ward durch die Gleichstellung der beiden evangelischen Bekenntnisse glücklich beendigt. Die Juden wurden freilich streng aus- geschlossen, und das alte Zunftwesen, das hier ganz entartet und ver- schnörkelt war, blieb auch unverändert. Indeß die Bürger waren zu- frieden; sie freuten sich ihres wiedererwachten ernsten kirchlichen Lebens, ihrer großartigen, ganz freiwilligen Armenpflege und vor Allem des be- freiten Handels, der hier selbst den Grundbesitz in seine Dienste zog: jeder Bürger besaß sein eigenes Haus und konnte durch Veräußerung der leicht verkäuflichen Hypotheken, der Handfesten sein ganzes Capital für Handels- geschäfte verwenden. Bremens kriegerische Glanzzeit lag um vier Jahrhunderte zurück, aber die Zeit seiner Handelsblüthe nahte jetzt erst heran da die Stadt sich mit ihren militärischen Bundespflichten durch ein Bataillon geworbener Sol- daten abfand. Gleich nach der Befreiung Nordamerikas hatten die Bremer Kaufleute, unternehmender als die Hamburger, ein schwunghaftes Geschäft mit den Häfen der jungen Union begonnen, und obwohl die Stadt im Jahre 1817 erst durch einen Consul in Nordamerika vertreten war, so fühlte doch Jedermann, daß die Zukunft des Platzes wesentlich von dem Gedeihen seines amerikanischen Eigenhandels abhing. Im Tabakhandel begann Bremen schon viele andere europäische Häfen zu überflügeln, da die fröhliche Rauchlust der Deutschen beständig wuchs. Das oberländische Geschäft war freilich als Geschäft zweiter Hand noch wenig angesehen und gedieh wenig, weil die Binnenmauthen überall hemmten. Die von dem unternehmenden F. Schröder eingerichtete Fluß-Dampfschifffahrt ging bald wieder ein; Hannover fand es nicht der Mühe werth, die Brücke von Hoya, die den Dampfern den Durchgang versperrte, umbauen zu lassen. Bedenklicher war, daß die großen Schiffe des transatlantischen Verkehrs nicht mehr bis zu dem allzu weit landeinwärts gelegenen Weserplatze hinauf gelangen konnten. Wie vormals Schweden und Hannover so führte jetzt Oldenburg den nachbarlichen Krieg gegen die Hansestadt. Der Großherzog fühlte sich persönlich beleidigt durch die Aufhebung des Elsflether Zolles, die ihm Smidt am Bundestage mühsam abgerungen hatte S. o. III. 39. , und suchte nunmehr den Seehandel der Weser nach dem oldenburgischen Brake abzu- leiten, so daß Bremen gar nicht mehr zu den Seeplätzen zählen sollte. Wie Gründung von Bremerhaven. viele Schlachten hatten einst die Bremer geschlagen um sich ihre „könig- liche Straße bis in die salze See frei“ zu halten; die Stadt war verloren, wenn sie nicht an der völlig schiffbaren Unterweser sich einen Hafen gründete, etwa dort wo einst Schweden die Zwingburg des Weserhandels, die Karls- burg erbaut hatte. Smidt war es, der diesen glücklichen Gedanken zuerst faßte. Mit diplomatischer Meisterschaft wußte er die Eifersucht Hannovers, des bösen Nachbarn, der augenblicklich ausnahmsweise mit Bremen leidlich stand, gegen Oldenburg auszuspielen. Er stellte dem Grafen Münster und dem Cabinetsrath Rose vor, wie nöthig es sei, den Weserhandel auf dem rechten, dem hannoverschen Ufer festzuhalten, und erreichte wirklich, daß Hannover (Januar 1827) einige hundert Morgen des Außendeichlands von Lehe an Bremen abtrat. Die Bremer Bürger selber murrten, was man mit dieser Pfütze anfangen solle; Smidt aber ließ sich nicht beirren, er kannte die Legende von der Gründung Karthagos, und schon nach drei Jahren wurde der neue Bremerhaven eröffnet — zur Verwunderung der Hannoveraner, die den Sinn des Vertrages schwerlich ganz verstanden hatten. Nachher währte es noch mehrere Jahre, bis die mißtrauischen Bremer Schiffer sich daran gewöhnten in dem neuen Hafen zu löschen; der Briefverkehr zwischen den beiden Plätzen mußte durch Fußboten be- sorgt werden, weil Hannover ein bremisches Postamt in Bremerhaven nicht dulden wollte. So sicherte sich Deutschlands zweite Hafenstadt unter den denkbar ungünstigsten Verhältnissen ihre Stellung als Seeplatz. Smidt dachte auch schon ernstlich an eine Eisenbahnverbindung zwischen Bremen und Hannover, da die Zeitungen den Plan einer Bahn Lüneburg-Braun- schweig besprachen, welche das Hamburgische Handelsgebiet zum Nachtheil Bremens zu erweitern drohte. Neben solchen Zügen einer kühnen und weitblickenden Handelspolitik nahm es sich freilich seltsam aus, daß die Stadt auch nachdem der preußische Thaler längst die Herrschaft in Nord- deutschland gewonnen hatte von ihrem veralteten Münzwesen, ihren Louis- dor-Thalern, Groten und Schwaren nicht abgehen wollte. In Hamburg war schon die Bevölkerung weit bunter gemischt als in dem rein deutschen Bremen; die zahlreichen eingewanderten Engländer, Franzosen, Niederländer, portugiesischen und polnischen Juden erfüllten sich alle sehr schnell mit dem ungeheuren Selbstbewußtsein des Hamburger Bürgers, fühlten sich aber selten als Deutsche. Auch der Handel trug hier mehr als in Bremen einen internationalen Charakter. Seit dem Sinken Antwerpens war dieser Platz allmählich der mächtige Zwischen- markt für die Völker des Nordens geworden; große Fabriken verarbeiteten hier im Freihafen die Rohprodukte des Auslands und schädigten den deutschen Gewerbfleiß durch einen erdrückenden Wettbewerb. Noch mehr als die anderen Hansestädte hatte Hamburg der Neutralität zu verdanken. Mit Sehnsucht dachte Jedermann der goldenen Tage der Revolutions- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. kriege, da der Ertrag der Zölle sich vervierfacht, die Häusermiethe sich ver- achtfacht hatte und die Zahl der eingelaufenen Schiffe in acht Jahren von 1504 auf 1960 gestiegen war. Zudem war Hamburg eine Stadt des Genusses — in scharfem Gegensatze zu dem ehrbar nüchternen Bremen. Die Reize seiner Austerkeller, die Schaubuden und Tanzsäle des Ham- burger Bergs lockten weither aus Niederdeutschland Vergnügungslustige herbei; der reichsstädtische Freiheitsstolz seiner Bürger war von jeher mit einem Gefühle angenehmer Sättigung unzertrennlich verbunden. Ein Lied, das in den glücklichen Zeiten der Neutralität viel gesungen wurde, rühmte: Wir sind ganz frei! Wir klirren nicht mit Ketten Des Elends und der Sklaverei. Wir ruhen sanft auf federreichen Betten Und achten nicht der Tyrannei. Wir sind ganz frei! Durch die Heimsuchungen der Fremdherrschaft wurde dies selbstgenüg- same Bürgerthum dann sehr fühlbar an sein großes Vaterland erinnert. Bei der Befreiung im Frühjahr 1813 regte sich mächtig das deutsche Blut, der wackere Mettlerkamp und die hanseatische Legion schlugen sich nach alter Hansenart, aber die Schlaffheit des kaufmännischen Regiments war den Anforderungen des kriegerischen Zeitalters nicht gewachsen. In zehn kostbaren Wochen that der wiederhergestellte Senat sehr wenig für die Vertheidigung des Platzes, die befreite Stadt gerieth noch einmal unter das französische Joch, und mit Recht sagte Niebuhr, selber ein Holste: mit dem tiefen Ernst der preußischen Anstrengungen dürfe die Hamburger Erhebung nicht verglichen werden. Unbarmherzig hielt er in einem schönen Aufsatze des Preußischen Correspondenten dieser staatlosen Bürgerherr- lichkeit den Spiegel vor: „Schon längst hatte Hamburg wie alle seine Schwestern kein anderes als ein gefristetes Leben ohne alle politischen Regungen gehabt. Solche Bürgerschaften waren mit dem Glücke des Schilfes sehr zufrieden und sahen es als ein Vorrecht an sich vor dem Winde zu beugen. Männlichkeit besteht nur bei den Bürgern eines Staates voll freien Lebens, der als Gesammtheit mit eigener Kraft sich behaupten kann.“ Er wagte die dem Particularismus so widerwärtige Wahrheit auszusprechen, Bristol und Liverpool würden als abgesonderte Städte tief unter dem stehen, was sie jetzt als freie Municipalstädte seien, und ver- hehlte nicht seine Herzensmeinung, daß Hamburg und Schleswigholstein nur unter Preußens Herrschaft zur vollen Entwicklung ihrer natürlichen Kräfte gelangen könnten. Die kühnen Gedanken des Historikers eilten der Zeit weit voraus. Die freie Stadt wurde mitsammt ihrem alten Gebiete wiederhergestellt, und jeder Hamburger pries diese Wendung, obgleich sich der Unsegen der deutschen Vielstaaterei grade hier mit Händen greifen ließ. Noch abenteuerlicher fast als in der Frankfurter Gegend liefen die Landesgrenzen Hamburg. in dem Winkel zwischen Elbe und Trave durcheinander. Die Vorstädte des großen Hafenplatzes, Altona, Blankenese, Wandsbeck waren dänisch. Mit Lübeck, dessen Gebiet in neun oder zehn Stücken zersprengt lag, be- saß Hamburg gemeinsam die fruchtbaren Vierlande, und die Verwaltungs- zustände in diesem beiderstädtischen Amte Bergedorf erinnerten lebhaft an die Herrlichkeit des staatlosen Communionharzes. Während Dänemark den nachbarlichen Verkehr durch seine Zölle belästigte, führte der Hamburger Senat die aberwitzige abendliche Thorsperre wieder ein, die fast während eines halben Jahrhunderts mit unbegreiflicher Geduld ertragen wurde. Mit ebenso erstaunlicher Leidsamkeit ergaben sich die Kaufherren der ersten Handelsstadt des Festlandes darein, daß sie ihre Briefschaften bei sieben verschiedenen Postämtern, der Stadtpost, der preußischen, der dänischen, der mecklenburgischen, der hannoverschen, der thurn- und taxisschen, der schwedischen Post aufgeben mußten. Im Jahre 1819 beantragten die Hansestädte in Frankfurt die Verbesserung des deutschen Postwesens, worauf der Bundestag hergebrachtermaßen die Einholung von Instructionen, welche niemals eingingen, beschloß. Seitdem rührte man keine Hand mehr: sechs fremde Postämter ließen sich ertragen, aber die Abtretung des Post- wesens an Preußen hätte die Ehre der Vaterstadt bloß gestellt. Der echte Hamburger betrachtete es fast als ein Zeichen vaterstädtischer Macht und Herrlichkeit, daß Hamburg die deutsche Münzverwirrung sogar durch ein doppeltes Münzwesen verschönerte: der kleine Verkehr rechnete, wie Holstein, nach Mark lübisch, die großen Firmen nach einer idealen Münze, Mark Banco. Die günstige Lage der Stadt am Eingang des größten rein deutschen Flußgebietes und die altbewährte Handelstüchtigkeit ihrer Bevölkerung kamen trotz aller dieser Hemmnisse doch zur Geltung. Erstaunlich schnell verharschten die Wunden, welche Davoust’s unbarmherzige Hand geschla- gen; der Verkehr wuchs, und die große Mehrzahl der zufriedenen Bürger verspürte keine Lust, auf die Reformvorschläge einzugehen, welche Perthes mit einigen anderen weiterblickenden Männern im Jahre der Befreiung aufgestellt hatte. Die wiederhergestellte alte Verfassung von 1528 blieb im Wesentlichen unverändert. Der halb aus Juristen halb aus Kauf- leuten gebildete hochedle und hochweise Senat führte wieder die Herrschaft in gutem Einvernehmen mit den beiden Collegien der Oberalten und der Hundertundachtziger, die auch in den seltenen Versammlungen der erb- gesessenen Bürgerschaft stets den Ausschlag gaben. Wie so oft in der Ge- schichte der Hansa zeigte der Rath auch jetzt mehr Einsicht als die Bür- gerschaft; er hielt einige kleine Verbesserungen für unumgänglich und er- langte mindestens die Gleichstellung der christlichen Bekenntnisse, doch die Emancipation der Juden vermochte er bei der Bürgerschaft nicht durchzu- setzen. Leicht war das Regiment Ihrer Wohlweisheiten keineswegs. Die unberechenbare patriarchalische Willkür der Hamburger Polizeiherren, ihre III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Nachsicht gegen die öffentliche Unzucht und die Grobheit ihrer bestechlichen Unterbeamten genossen weithin in der Nachbarschaft eines schlimmen Rufes. In ganz Deutschland gab es keinen so ganz unbeschränkten Gewalthaber, wie jenen Senator, der als Proconsul in dem schönen alten Schlosse von Ritzebüttel hauste und die Elbmündung durch eine Batterie unbrauchbarer Kanonen bewachte. Hamburg war wie Bremen erst durch die Reformation, durch die mächtige Persönlichkeit Johann Bugenhagen’s, in die geistige Arbeit der Nation eingeführt worden und hatte dann, durch Hagedorn und Brockes, und wieder durch Klopstock, Reimarus, Lessing, an Deutschlands literari- schem Schaffen rühmlich theilgenommen. Aber diese Tage des geistigen Glanzes kehrten nicht zurück. Die wiederbefreite Stadt ging ganz im Ge- schäft und Vergnügen auf. Den herrlichen Sammlungen, mit denen Senckenberg und Städel ihr Frankfurt schmückten, konnte sie nichts an die Seite stellen. Ihr altes Johanneum blühte, doch das Volksschulwesen lag darnieder, nicht einmal die allgemeine Schulpflicht war eingeführt. Für den Handel freilich sorgte die Republik mit Einsicht. Im Senate saßen neben dem ehrwürdigen blinden alten Bürgermeister Bartels noch viele andere ausgezeichnete Geschäftsmänner, wie Abendroth, Hudtwalker, Sieve- king. Der alte Gemeinsinn der Bürgerschaft bewährte sich wieder in zahl- reichen nützlichen Stiftungen, und mit dem wachsenden Reichthum kehrte auch die alte particularistische Selbstgefälligkeit zurück. Am lautesten äußerte sich die vaterstädtische Begeisterung bei den Uebungen des „Bürgermilitärs“, das aus sieben Linien-Bataillonen, Jägern, Reitern und Artillerie bestand und mit grenzenloser Verachtung auf „die Hanseaten“, die armen Teufel des stehenden Heeres hernieder- blickte. Welch ein Fest, wenn am Morgen die Trommler ihr „Kamerad komm“ durch die Straßen ertönen ließen und dann der regierende Bür- germeister — „der hohe Herr“ hieß er beim Volke — mit Dreimaster und Galanteriedegen feierlich angethan, draußen vor den Thoren die große Heerschau über das Bürgerheer abhielt; nach einem ungeheuren Zechge- lage wälzten sich schließlich die Bataillone wieder zur Stadt herein, die meisten Krieger stark angetrunken, manche auch mit einer Marketenderin am Arme, nebenher die Straßenjugend, die nach der Melodie „bringt dat Swin na’n Swinmarkt hen“ das stolze Nationallied sang: „De Hambor- gers hebbt den Sieg gewunnen, ho ho, ho ho!“ Unbedenklich war es doch nicht, daß in der dritten Stadt des deutschen Bundes das edle Hand- werk der Waffen so undeutsch, so ganz nach der Weise der geldstolzen Pariser Bourgeoisie behandelt wurde: für die Armen der Ernst und die Last der Landesvertheidigung, für die Wohlhabenden die behagliche Spielerei der Nationalgarde! Von Deutschland war bei diesen Bürgerfesten nie die Rede. Und doch ließ sich nicht verkennen, wie eng der Reichthum des großen Handels- Lübeck. platzes mit dem Gedeihen des Hinterlandes zusammenhing. Der schein- bar so glänzende Zustand des Hamburger Handels beruhte keineswegs auf gesunden wirthschaftlichen Verhältnissen. Im transatlantischen Handel stand die Elbestadt unverhältnißmäßig hinter Bremen zurück. Noch im Jahre 1840 gingen nach den Vereinigten Staaten nur 38 Schiffe aus Hamburg ab, darunter 22 nordamerikanische und 11 hamburgische, wäh- rend ihrer 70 einliefen. Ungleich stärker war der Verkehr mit Frankreich, aber auch dorthin die Ausfuhr mäßig, bedeutend nur die Einfuhr, zumal der Bordeauxweine, die erst seit der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts durch die Hamburger Kaufleute in Deutschland bekannt geworden waren und allmählich den spanischen wie den Rhein-Wein aus unserem Norden fast verdrängt hatten. Aber der weitaus größte Theil der Hamburgischen Einfuhr kam aus England. Von da liefen im Jahre 1840: 1610 Schiffe in Hamburg ein, worunter 826 englische, 151 hamburgische. Nach Eng- land gingen nur 1190 Schiffe — eine bedenklich niedrige Ziffer, da min- destens neun Zehntel der deutschen Ausfuhr nach Großbritannien den Weg über Hamburg und Altona nahmen. Der in Süddeutschland übliche Vorwurf, die Hanseaten seien nur englische Agenten, war Hamburg gegen- über damals nicht ganz unbegründet. Mancher Hamburger Kaufherr hatte es kein Hehl, daß er das Erstarken des deutschen Gewerbfleißes nicht wünsche, weil er die gewohnte englische Einfuhr zu verlieren fürchte. Erst die Zukunft sollte zeigen, wie kurzsichtig solche Berechnungen waren. Erst durch die Segnungen des Zollvereins, durch die wachsende Ausfuhr deut- scher Industriewaaren ist Hamburg in den Stand gesetzt worden, seinen transatlantischen Verkehr zu erweitern. Neben den beiden glücklichen Schwesterstädten erschien das ehrwürdige Lübeck starr und todt. Von ihrer Bevölkerung hatte die Königin der Ostsee wohl zwei Drittel, von ihrem Handel an fünf Sechstel verloren. Die Thurmpaare des Domes und der Marienkirche ragten noch weithin sichtbar über die wagrische Bucht, aber die alten Landmarken wurden nicht mehr wie sonst von siegreich heimkehrenden Orlogsflotten jubelnd begrüßt. Die Nationen des Nordens, welche Lübeck einst mit seinen Waffen und seinem Capitale beherrschte, waren längst mündig und seine baltische See seit dem Aufblühen des oceanischen Handels längst ein bescheidenes Binnen- meer geworden. Die hundert Städte des deutschen Reichs, die einst an der Trave ihren Oberhof gehabt, hatten in ihrem Rechtsleben neue Bahnen eingeschlagen. Auch hier wurde die aristokratische alte Verfassung von 1669 wieder eingeführt, und auch hier versuchte der Rath vergeblich die Bürgerschaft zu einigen bescheidenen Reformen zu bewegen. Lübeck be- saß an dem Syndicus K. Georg Curtius und dem Senator Hach treff- liche Staatsmänner, denen der Wahlspruch der Väter „holt Mate, kant wol halten“ unvergessen blieb. Doch obwohl ein Grundstock des althan- sischen Wohlstandes sich immer noch erhielt, das Hospital zum Heiligen III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Geist und die anderen herrlichen Stiftungen der Vorzeit die Armuth nirgends aufkommen ließen, so konnte die Stadt doch, von ihrem Hinter- lande künstlich getrennt, sich des Friedens nicht recht freuen. Ganz uner- träglich ward ihr die böse Nachbarschaft der Dänen, die, als ob sie der Schlacht von Bornhöved gar nicht vergessen könnten, jetzt wie vormals durch Feindseligkeiten jeder Art das Aufsteigen Lübecks zu hemmen suchten. Erst nach jahrelangen ärgerlichen Verhandlungen erlaubte die dänische Krone den Bau der unentbehrlichen Straße nach Hamburg quer durch Holstein, und auch dann nur auf einem großen Umwege. — Noch weit schwerer lastete die Hand dieses bösen Nachbarn auf der transalbingischen Nordmark. Es war ein Schicksalstag, entscheidend für vier Jahrhunderte, jener 3. März 1460, da die Landräthe Schleswig- holsteins in Ripen den Dänenkönig Christian I. zum Herzog von Schles- wig und Grafen von Holstein kürten. „So wurden die Holsten Dänen“ klagte der Lübecker Chronist. Manchen der Tagenden mochte das dänische Gold bestimmen, Manchen die Hoffnung, der ferne Landesherr, der Karsten aver’n Belte werde die heimische Adelsfreiheit wenig stören; den Ausschlag gab doch die Einsicht, daß die alte, in so viel blutigen Kämpfen gegen die Unionskönige des Nordens behauptete Verbindung zwischen dem dänischen Lehen Schleswig und dem deutschen Reichslehen Holstein nur durch diese Wahl gesichert werden konnte. Ausdrücklich „nicht als ein König zu Däne- mark“ sondern als ein Herr dieser Lande wurde Christian gewählt und mußte durch die Magna Charta und ihre Tapfere Verbesserung das Staatsrecht der beiden vereinten Lande feierlich sicherstellen. Er beschwor — und nach ihm die lange Reihe seiner Nachfolger — dat se bliven up ewig tosamede ungedeelt, daß nur deutsche Holstenkinder angestellt, nur mit Bewilligung der Stände Steuern erhoben, nur im Lande selber Kriegsdienste geleistet werden sollten. Hoch war der Preis, der für diese Freiheitsbriefe gezahlt wurde. Das altholsatische Hamburg trennte sich nun erst, wie vor ihm Lübeck, von seinem Heimathsstaate. Statt des glorreichen heimischen Grafengeschlechtes der Schauenburger herrschten jetzt fremde Fürsten, die mit leerer Tasche kamen um mit gefüllter davonzugehen. Das deutsche Reichsland Holstein gerieth durch die Vereinigung mit dem dänischen Schles- wig in unhaltbare Rechtsverhältnisse, die nur darum erträglich schienen, weil der Reichsverband so wenig mehr bedeutete. Beide Länder wurden durch ihre dänischen Herrscher der deutschen Politik entfremdet und in die Händel Skandinaviens verwickelt. Gleichwohl blieb das Eine gewahrt, worauf hier die ganze Zukunft deutschen Rechtes und deutscher Gesittung ruhte: die Untrennbarkeit der Herzogthümer. Zwar ist auch Schleswigholstein dem gemeinen deutschen Schicksal wiederholter Landestheilungen nicht entgangen. Aber niemals wurde Schleswig von Holstein abgetrennt; die Gottorper Herzöge, die sich Schleswigholstein und Dänemark. so lange mit ihren königlichen Vettern in die Herrschaft der Nordmark theilten, besaßen stets Stücke von Holstein und Stücke von Schleswig zu- gleich, und die Anwesenheit dieser deutschen Fürsten im Lande selbst bot zugleich eine Gewähr gegen dänische Uebergriffe. Jahrhunderte lang land- tagten beide Herzogthümer gemeinsam in deutscher Sprache, und unter dem Schutze dieses deutschen Staatsrechts drang die überlegene deutsche Cultur unaufhaltsam gen Norden vor. Das Deutsche war die Sprache der Bildung und herrschte in allen Städten bis nach Hadersleben hinauf; Hamburg, „die Stadt“, wie man kurzweg sagte, bildete den Mittelpunkt für den Verkehr des ganzen Landes. Wohl hatte sich Schleswig noch aus den Anfängen seiner Geschichte her manche altnordische Einrichtung erhalten, so das Jütische Low und die Eintheilung des Landes in Harden; doch die gesammte neuere Rechtsbildung war auch hier deutsch, während Holstein aus dem dänischen Rechte schlechterdings nichts aufnahm als einige Danismen in der Amtssprache — so den nordischen Ausdruck „unbei- kommend“ für unbefugt. Selbst die Bauern Nordschleswigs, die unter sich ihr Rabendänisch sprachen, lebten mit den deutschen Nachbarn noch in ungestörter Eintracht. Alles Land von der Königsau bis zur Elbe ge- hörte zusammen — man wußte es gar nicht anders — und seit das Haus Gottorp auf seine Mitherrschaft verzichtet hatte (1773), war auch die staatsrechtliche Einheit wieder vollkommen gesichert. Ein Gefühl der Bedrückung konnte hier um so weniger aufkommen, da der dänische Gesammtstaat sehr oft durch Männer aus dem schles- wigholsteinischen Adel regiert wurde, der sich, also in größeren Verhält- nissen geschult, durch Weltkenntniß und freieren Blick vor den Standes- genossen in Sachsen und Hannover vortheilhaft auszeichnete. Die Könige waren deutschen Blutes und früherhin meist deutsch gebildet. Seit sie sich durch das Königsgesetz (1665) die unumschränkte Gewalt in Däne- mark errungen hatten, erfreuten sich die neuen Alleingewaltserbkönige des Vortheils, welcher den Absolutismus zur Beschwichtigung nationaler Gegen- sätze vorzüglich befähigt: sie konnten, was ein constitutioneller Fürst fast niemals kann, zwischen den verschiedenen Nationen, die ihr Scepter be- herrschte, eine neutrale Mittelstellung einnehmen, so daß sie keiner von ihnen schlechthin als Fremde erschienen. Bis in den Anfang des acht- zehnten Jahrhunderts bestand auch noch das Vermächtniß der Hansa, die alte Gemeinschaft baltischer Cultur, die erst allmählich durch das Erstarken des skandinavischen Volksthums zerstört wurde: deutsche Sprache und Wissenschaft behaupteten das Uebergewicht in allen Ostseelanden, die Uni- versitäten Lund und Kopenhagen waren ihren deutschen Schwestern Kiel, Rostock, Greifswald, Königsberg in Art und Unart noch nahe verwandt, selbst im dänischen Heere herrschte noch die deutsche Commandosprache. Mit Selbstgefühl, aber ohne Groll standen die Schleswigholsteiner neben den verbrüderten Dänen. Wohl schied ein scharfer natürlicher Gegensatz III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. die beiden Nationen. Den schwerfälligen, langsam erwarmenden, grund- ehrlichen Holsten mißfiel das bewegliche und verschlagene dänische Wesen; seit dem Königsgesetze herrschte auch im dänischen Staate ein bürgerlich- bureaukratischer Geist, der sich mit der aristokratischen, altständischen Selbst- verwaltung der Herzogthümer schwer vertrug. Aber noch waren diese Gegensätze dem deutschen Grenzvolke nicht zum Bewußtsein gekommen. Man hatte so lange Freud und Leid mit einander getheilt, so lange in gemeinsamer Verehrung emporgeblickt zu den langweiligen oldenburgischen Friedrichen und Christianen, die sich zumeist nur durch die Ziffer hinter ihrem Namen von einander unterschieden, und noch in den zwanziger Jahren sagte mancher ehrliche Deutsche in Schleswig arglos: Seeländer und Jüten, Holsten und Isländer seien allesammt gute Dänen. In vielhundertjährigem Sonderleben hatte der deutsche Particula- rismus sich hier natürlich sehr stark und eigenartig ausgebildet. Er war nicht eigentlich politisch, da der seltsame Zwitterzustand des Landes zu politischem Ehrgeiz keinen Anlaß bot, sondern bekundete sich, ganz wie bei den Schwaben, in der Unduldsamkeit eines unermeßlichen persönlichen Selbstgefühls. Für den Kieler vom alten Schrot und Korn bestanden auf Erden nur zwei Nationen: die „Butenminschen“ und wir; die erstere umfaßte Alles was über Lübeck und Hamburg hinaus bis zum Südpole wohnte und wurde nur mit sehr gemäßigter Hochachtung betrachtet. Und dies Selbstbewußtsein war nicht grundlos. Im Verlaufe einer ehren- reichen Geschichte hatten sich diese Sachsen, Ditmarschen, Angeln und Friesen ein lebendiges Gemeingefühl gebildet, ihre alte Volksfreiheit und ihre deutsche Eigenart tapfer behauptet. Die vielgefeierte Holstentreue stand selbst unter den treuen Deutschen in besonderem Ansehen, und wie viel köstliche geistige Kraft hier noch schlummerte, das bewies im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert die Kunstfertigkeit der holsteinischen Holz- schnitzer, das bewiesen neuerdings Carstens und die beiden Niebuhr. Wäh- rend der literarischen Bewegung des alten Jahrhunderts zeigte die ent- legene Mark mehr dankbare Empfänglichkeit als schöpferische Kraft; nur der Eutiner Freundeskreis der Stolberg, Voß, Boie, Jacobi und der Wands- becker Bote des frommen Matthias Claudius zählten mit in den Kämpfen der Zeit. Auch von der nationalen Leidenschaft des Befreiungskriegs ver- spürte man in Schleswigholstein wenig. Aber in seiner Abgeschiedenheit bewahrte sich das hochbegabte Volk eine glückliche Frische der Empfindung, und in der nächsten Generation sollte dieser Boden, der so lange brach gelegen, dem Vaterlande eine erstaunliche Fülle literarischer und politischer Talente schenken. Da der abwesende König seine deutschen Herzogthümer der Regel nach sich selber überließ, so wurde Schleswigholstein, in noch höherem Maße sogar als Hannover, ein Land des Herkommens und der uralten Gewohn- heiten. Wie viele natürliche Gegensätze drängten sich hier auf dem schmalen Altständische Selbstverwaltung. Raume zwischen zweien Meeren zusammen. Der schleswigsche Bauer ver- glich sein schönes Land einem Schweine mit dürrem Rücken und fetten Flanken. In der Mitte die schauerliche Einsamkeit der schwarzen Heide. Im Westen die Geest und weiter abwärts hinter dem güldenen Ring ihrer Deiche die reichen Marschen; davor zwischen der stillen grauen Wattensee und der brandenden Nordsee die mächtigen Dünenreichen der friesischen Inseln und die flachen wie auf den Wogen schwimmenden Halligen. Im Osten an den tief eingeschnittenen Buchten und Föhrden des blauen bal- tischen Meeres königliche Buchenwälder auf welligem Boden, fette Weiden, üppige Felder, alle von den lebendigen Hecken der Knicks umschlossen. Dazu im östlichen Holstein große adliche Güter, in Schleswig und den Marschen fast überall bäuerlicher Besitz. In dieser Mannichfaltigkeit der Bodenverhältnisse war ein unabseh- bares Gewirr communaler Sonderrechte aufgewuchert, das der schleswig- holsteinischen Kanzlei in Kopenhagen selber fast unbekannt blieb. Daß dies Land mit seinen 700,000 Menschen jemals eine gemeinsame Kreisordnung erhalten könnte, hielt Jedermann für unmöglich, und es war auch unmög- lich so lange nicht eine starke deutsche Staatsgewalt ordnend dazwischen- fuhr. Da gab es Landschaften, Aemter und Harden, in den eingedeichten Marschbezirken octroyirte Kooge, daneben selbständige Städte, adliche Guts- bezirke und vier adliche Klosterbezirke unter ihren Pröpsten und Verbittern; hier demokratische, da aristokratische, dort monarchische Ordnung; hier Ur- versammlungen der gesammten Dorfschaften, da erwählte Bauerschafts- vollmachten, dort durch den Amtmann ernannte Vorsteher. Ditmarschen, die glorreiche Bauernrepublik, die dreihundert Jahre lang ihre Freiheit mit Heldenmuth vertheidigt hatte, war auch als sich die Landschaft nach der unglücklichen „letzten Fehde“ dem Dänenkönige unterwerfen mußte, noch im Besitze kostbarer Sonderrechte geblieben. Nur Landeskinder aus den Marschen durften hier angestellt werden, nur mit Zustimmung der erwählten Räthe aus dem Kirchspiele konnten die beiden Landvögte ihre Verordnungen erlassen. Und welche Verschiedenheit wieder innerhalb dieser kleinen Landschaft: in Süderditmarschen, das lange unter den Gottorpern gestanden, war Alles verwahrlost, in Norderditmarschen hatten die könig- lichen Landvögte jederzeit gute Ordnung gehalten. Auf Sylt besaßen die Landesgevollmächtigten mit ihrem Landvogte ein wenig beschränktes Recht der Autonomie, sie verfügten was ihnen gut dünkte durch Landesbelie- bungen. Auf den adlichen Gütern dagegen übte der Bauernvogt die niedere Polizei und verkündete den Hintersassen die Befehle der Gutsobrigkeit; wohlmeinende Gutsherren errichteten häufig gute Schulen und Armen- häuser, ordneten die communalen Beitragspflichten durch Contracte, aber eine Dorfordnung wurde den hintersässigen Bauern auch nach der Auf- hebung der Leibeigenschaft nur selten gewährt. Die Entwicklung dieses buntscheckigen Communalwesens lag guten- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. theils in der Hand der königlichen Amtleute, Landdrosten, Landvögte und Hardesvögte. Die Beamten waren hoch besoldet, fast durchweg sehr ge- bildet und in den Formen der guten Gesellschaft heimisch, aber auch meist wenig geneigt sich übermäßig anzustrengen. Mannichfache Privilegien sorgten für die Behaglichkeit der höheren Stände; der Kieler Professor zahlte weder Steuern noch Zölle, und auch der wohlhabende Student konnte, da er doch unfehlbar mit irgend einem Amtmann oder Landvogt ver- vettert war, mit Sicherheit auf die Ertheilung eines Armuthszeugnisses rechnen. Im Privatrechte bestand noch der uralte Brauch des Einlagers mancher Schuldner blieb jahrelang in freiwilliger Haft, lediglich durch sein Ehrenwort gebunden. Der Regel nach wurden alle Rechnungen des vergangenen Jahres im Januar auf dem Kieler Umschlage ausgeglichen; da schleppte man Massen von Silbergeld in großen Karren durch die Straßen. Die Holsten duldeten keine Milderung des harten Schuldge- setzes, der Kieler Umschlagsstrenge; es war ihr Stolz, daß nirgendwo in der Welt Manneswort so hoch gehalten werde. Unter diesen altväterischen Verhältnissen konnte die wirthschaftliche Kraft des Landes sich nur wenig entwickeln. Der Günstling zweier Meere, wie Dahlmann sein Transalbingien nannte, zog aus seiner glücklichen Lage geringen Vortheil, da der freie Verkehr mit Dänemark keinen Ersatz bot für die Abtrennung von dem großen deutschen Hinterlande. Die Ein- tagsblüthe der beiden Plätze Husum und Tönningen, die während der Continentalsperre einen einträglichen Schmuggelhandel mit Helgoland ge- trieben hatten, verschwand gleich nach dem Frieden. Der Eiderkanal, der beide Meere verband, trug nur kleine Schiffe. Der schönste Hafen der Ost- see, Kiel, zählte kaum 12,000 Einwohner, und selbst Altona gelangte trotz der Sorgsamkeit seines trefflichen Oberpräsidenten des Grafen Blücher nicht zu selbständiger Handelsgröße; die Stadt zehrte doch nur von den Brocken, die von Hamburgs reichem Tische fielen. Erstaunlich, wie das vormals so kunstgeübte Handwerk der Herzogthümer im Schlendrian des Zunftwesens heruntergekommen war. Die wohlhabenden Landwirthe frag- ten wenig nach alledem; sie waren reich genug um sich ihren Haus- bedarf, trotz der hohen Zölle, aus Hamburg zu verschreiben. Noth litt hier doch Niemand. In Ditmarschen geschah es wohl, daß der Almosen- empfänger dem besuchenden Armenvogt eine Flasche Bordeaux vorsetzte; das gehörte zum Leben. So lebte das reiche Ackerbauland still gemüth- lich dahin, recht nach dem Spruche des alten Ditmarschen Neocorus: nik flegen sündern stahn, dat is in Gott gedan. In ähnlichem Zustande hatten sich achthundert Jahre zuvor, ehe der normannische Eroberer sie schüttelte, die nächsten Blutsverwandten der Holsten, die britischen Angel- sachsen befunden — ein tapferes, treues, ehrenfestes Volk, reich im Ge- müthe und zu allem Großen fähig, aber befangen in sattem Behagen, ohne Ehrgeiz, noch ohne Ahnung von seinem historischen Berufe. Dänische Uebergriffe. Nur offenbare Willkür und Rechtsverletzung konnten dies Land des Beharrens zu einem nationalen Kampfe aufstacheln. Schon seit Langem bemühte sich die dänische Krone, die Vollgewalt, die ihr in Dänemark seit dem Königsgesetze zustand, auch über Schleswigholstein zu erstrecken. Der einst so mächtige Landtag der Herzogthümer war in Verfall gerathen, weil er nach altständischer Unart nicht verstanden hatte, durch rechtzeitige Er- höhung der Steuern den gesteigerten Ansprüchen des modernen Staates gerecht zu werden. Im Jahre 1675 trat er zum letzten male ordnungs- mäßig zusammen. Die Städte zogen sich von ihm zurück. Die Prälaten und Ritter tagten noch einmal vollzählig im Jahre 1711. Dann schliefen die altehrwürdigen Institutionen allmählich ein, und am Ende des acht- zehnten Jahrhunderts war nichts mehr davon übrig als die fortwährende Deputation der Prälaten und Ritterschaft. Diese sieben Männer mit ihrem Sekretär sorgten, ähnlich wie der ständische Ausschuß der Kurmark, für die gemeinsamen Standesangelegenheiten des Grundadels. Aber auf dem Bestande dieses unscheinbaren Ausschusses und dem nexus socialis der Ritterschaft beruhte wesentlich die alte staatsrechtliche Untrennbarkeit der beiden Herzogthümer. Die Krone stand auch nicht an, das Landes- recht bei jeder Thronbesteigung feierlich zu bestätigen, und hütete sich weis- lich die von den Ständen einmal für allemal bewilligte ordinäre Contri- bution zu erhöhen. Insgeheim bestand aber am Kopenhagener Hofe längst der Wunsch, mindestens Schleswig unbedingt mit Dänemark zu vereinigen, da das Königsgesetz und seine neue Erbfolgeordnung in den deutschen Herzog- thümern nicht galt. Schleswig war seit 1658 ein souveränes Herzog- thum, und als König Friedrich IV. im Jahre 1721 den gottorpischen An- theil des Landes mit dem königlichen vereinigte, ließ er die huldigenden Prälaten, Ritter und Beamten den zweideutigen, offenbar in hinterhal- tiger Absicht ersonnenen Eid leisten: sie wollten „ihm und seinen Erb- successoren in der Regierung secundum tenorem legis regiae treu, hold und gewärtig sein.“ Er dachte bereits daran, ganz Schleswig förmlich dem dänischen Königreiche einzuverleiben; auf die Vorstellungen seiner be- hutsamen Räthe gab er jedoch den Vorsatz auf und getröstete sich der Hoff- nung, die Einverleibung werde von selber, peu adpres peu, erfolgen. Nachher wurde ein gemeinsames Indigenat für Dänemark und Schles- wigholstein eingeführt; die Urkunden besorgte die dänische Kanzlei allein. Mittlerweile erwachte in Dänemark, weit früher als in Schleswigholstein, der nationale Ehrgeiz; das Inselvolk ward es müde, beständig von deut- schen Ministern regiert zu werden. Schon an dem tragischen Sturze Struensee’s hatte der Haß der Dänen gegen die Deutschen starken Antheil. Unter dem weisen Regimente der beiden älteren Grafen Bernstorff kam dann noch einmal eine maßvolle Staatskunst ans Ruder, die sich redlich bemühte die Angelegenheiten Dänemarks, Schleswigholsteins, Norwegens III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. auseinanderzuhalten. Aber schon der dritte Bernstorff, Graf Christian — der spätere preußische Minister — hatte einen schweren Stand gegenüber der dänischen Nationalpartei, die sich unter Rosenkrantz’s Führung schaarte. Während er die auswärtigen Angelegenheiten leitete Daß Graf Chr. Bernstorff an den Vorgängen von 1806 thätig theilgenommen habe, ist meines Wissens zuerst von Droysen und Samwer (die Herzogthümer Schleswig- holstein und das Königreich Dänemark, S. 63) behauptet worden, aber ohne jeden Beweis. Ich halte für wahrscheinlich, daß er nur duldete was er nicht hindern konnte; denn aus Rist’s Denkwürdigkeiten erhellt, daß er von der dänischen Nationalpartei bekämpft wurde. Auch sein späteres Verhalten gegenüber den Herzogthümern bekundet zwar wenig staats- männische Einsicht, aber durchaus keine Feindseligkeit. , begann die Krone ihre offenen Angriffe gegen das Landesrecht Schleswigholsteins mit einem Patente, das für den König das unbedingte Besteuerungsrecht in Anspruch nahm (1802). Die Ritterschaft protestirte und schickte sich an eine Klage bei den Reichsgerichten einzureichen. Da brach das heilige Reich zusammen, die alte Inschrift am nördlichen Thore von Rendsburg Eidora Romani terminus imperii wurde abgenommen, und ein Patent vom 9. Sept. 1806 vereinigte Holstein „mit dem gesammten Staatskörper der Monarchie als einen in jeder Hinsicht ungetrennten Theil derselben.“ Dadurch war die alte Landesverfassung und Erbfolgeordnung noch nicht unmittelbar ge- fährdet; denn auf den Einspruch des Herzogs von Augustenburg hatte man doch für räthlich gehalten, das deutsche Land nicht gradezu, wie ur- sprünglich beabsichtigt war, für „einen unzertrennlichen Theil“ Dänemarks zu erklären. Aber nunmehr folgten, da Holstein nicht mehr durch die Reichsgerichte geschützt wurde, Schlag auf Schlag die Gewaltthaten wider die Selbständigkeit der Herzogthümer. Die Verordnungen erschienen in beiden Sprachen, alle Bestallungen wurden dänisch ausgefertigt, die theo- logischen Candidaten in der dänischen Sprache geprüft, der Unterricht im Dänischen in allen höheren Schulklassen eingeführt, endlich sogar die dänische Reichsbank gegründet (1813) und alle liegenden Gründe in Schles- wigholstein bis zu sechs Procent ihres Werthes mit der Bankhaft belastet. Zugleich wirkte die schwere Finanznoth Dänemarks verderblich auf die deutschen Herzogthümer zurück; das angemaßte Besteuerungsrecht ward unerbittlich gehandhabt, ganze Dorfschaften erlagen der Last und verfielen in Concurs. Hand in Hand mit dieser Willkür der Staatsgewalt ging der Ueber- muth des dänischen Volks. Der neue König Friedrich VI. fühlte sich ganz als Däne und vertauschte seinen deutschen Taufnamen mit dem dänischen Frederick. Schon 1804, da er noch als Kronprinz in Kiel lebte, verfocht unter seinen Augen der Prinzenerzieher Hoegh-Guldberg die Lehre, die Herzogthümer seien verpflichtet die Sprache „des Mutterlandes“ zu er- lernen; herablassend fügte er den Trost hinzu, damit sei nicht gemeint, daß sie sogleich und gänzlich die deutsche Sprache ablegen sollten. Als Schleswigholstein nach dem Befreiungskriege. nachher Norwegen verloren ging, suchten die Dänen, begreiflich genug, die letzten Trümmer ihrer alten Macht krampfhaft zusammenzuhalten. Da- mals erst tauchte die vordem nie gehörte Behauptung auf, Schleswig sei im Jahre 1721 unter das dänische Königsgesetz getreten. Das Herzog- thum wurde von den Dänen jetzt wieder mit dem längst verschollenen Namen Süderjütland bezeichnet. Gleichzeitig stellte ein dänischer Patriot, „dem die Ehre der Landessprache am Herzen lag,“ die Preisfrage: wie war die historische Entwicklung der beiden Sprachen in den Herzogthümern, und „welches sind die Mittel, durch welche Süderjütland auch in Hinsicht der Sprache eine dänische Provinz werden kann, wie es ehedem war?“ Angesichts dieser Anmaßungen bewahrten die Herzogthümer unwan- delbar ihre gesetzliche Haltung. Hoffend auf bessere Tage fügte man sich in das Unvermeidliche und entschuldigte Vieles mit der Bedrängniß der Zeiten; man ehrte den geistlosen, aber wohlwollenden Friedrich VI., man verwünschte mit ihm die Raubzüge der englischen Handelspolitik. Als im December 1813 Bernadotte die Halbinsel besetzte und den Plan eines Königreichs Cimbrien aufwarf, da fand sich in Schleswigholstein kein Mann bereit die beschworene Verbindung mit Dänemark zu lösen. Die einge- wanderten Gelehrten und einzelne Weiterblickende unter den Einheimischen freuten sich wohl des Befreiungskrieges, jedoch die Masse des Volks stand fest zu der Sache Napoleon’s, weil sie ihres Königs Sache war. Viele wackere, ganz deutsch gebildete Schleswigholsteiner hielten für Ehrenpflicht, in der Politik unbedingt der dänischen Krone zu folgen: so Dahlmann’s Oheim Jensen, ein einflußreicher Beamter in der Kopenhagener schles- wigholsteinischen Kanzlei; so der geistreiche Diplomat Rist, der nur mit Achselzucken davon sprach, daß Niebuhr, durch einen wunderlichen „Kitzel“ getrieben, aus dem freien Dänemark in „den Mechanismus“ des preu- ßischen Staatsdienstes hinübergegangen war. Selbst unter den Kieler Studenten rief Dahlmann starken Widerspruch hervor, als er in seiner Rede auf die Waterlooschlacht sagte, der Schleswiger habe immerdar Deutsch- land angehört durch den verbrüderten Holsten. Eine Vorlesung über deutsche Geschichte konnte er damals nicht zu Stande bringen; so stark war der Haß gegen England, den Verbündeten der Deutschen. Noch eine Weile nach dem Frieden pflegten die Hamburger und die Altonaer Straßen- jungen als Deutsche und Franzosen sehr erbittert mit einander zu raufen. Als C. Th. Welcker in Kiel die Oktoberfeier zu Ehren der Leipziger Schlacht veranstalten wollte, forderten einige Studenten alle treuen Unterthanen des Königs auf, vielmehr das Gefecht von Sehestedt zu feiern, das die dänisch-holsteinischen Regimenter im Winter 1813 gegen die Mecklenburger und andere Truppen Bernadotte’s rühmlich bestanden hatten, und die Holsten wurden darum von den deutschen Universitäten auf einige Zeit in Verruf gethan. Erst nach und nach verrauchte dieser dänische Eifer; dann aber schloß sich die holsteinische Jugend mit der ganzen Wärme Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 38 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. ihres unverbildeten Gemüthes den teutonischen Schwärmern an, Binzer und Lornsen standen unter den Führern der Burschenschaft. Der Widerstand gegen die dänischen Uebergriffe ging zunächst von der Kieler Universität aus. Zum zweiten male seit der Stiftung des Deut- schen Bundes trat das Professorenthum auf die politische Bühne; doch während die Jenenser Gelehrten in ihrer Isis und Nemesis neben manchen guten Gedanken auch viele Thorheit zu Tage förderten, war der politische Kampf der Kieler Professoren durchaus berechtigt und heilsam. Sie weckten dem schlummernden Volke der deutschen Nordmark das helle Bewußtsein seines Volksthums; sie gaben, indem sie das historische Recht vertheidigten, der nationalen Bewegung in Schleswigholstein jenen Charakter besonnener Mäßigung, der sie so auffällig von den anderen nationalen Erhebungen des Jahrhunderts unterscheidet. Das Haupt dieser streitbaren Gelehrten war Dahlmann. In Wismar als schwedischer Unterthan geboren hatte er den Unsegen der Fremdherrschaft von Kindesbeinen an kennen gelernt und hoffte schon damals, daß ganz Schleswigholstein dereinst in den Deutschen Bund eintreten werde. Zugleich wünschte er, dies geliebte Land, das ihm theurer war als seine Heimath, möge den Deutschen vorangehen mit dem Beispiele einer wohlgeordneten, auf dem festen Grunde des historischen Rechtes stehenden Repräsentativverfassung, wie er sie selber soeben in seinem „Worte über Verfassung“ geschildert hatte; denn nirgends sei der Boden so günstig für ein solches, dem englischen verwandtes Staatswesen, wie bei dem Sachsenstamme, „dem volksfreiesten von Altersher in Deutsch- land.“ Aber nicht von fern dachte er an eine Trennung von Dänemark. Die Verschiedenheit des Erbfolgerechts in den Theilen des dänischen Ge- sammtstaates hatte zur Zeit noch kein deutscher Gelehrter ernstlich er- forscht; die Frage schien ohne praktischen Werth, da das königliche Haus noch genug männliche Nachkommen besaß. Nun gar eine gewaltsame Los- reißung wäre diesem abgesagten Feinde der Revolution ein Gräuel ge- wesen. Gemessen und ernsthaft in Allem, eine erwägsame niederdeutsche Natur, ein makelloser, der Eitelkeit wie der Menschenfurcht gleich unzu- gänglicher Charakter, erschien er den Freunden schon jetzt in seinen jungen Jahren wie ein treuer Eckart, und nur durch die ungeheuere Rechtsver- wirrung in den norddeutschen Kleinstaaten ward es möglich, daß dieser Mann zweimal, in Schleswigholstein und Hannover, als ein Revolutionär verrufen werden konnte. Was er für Recht erkannt hatte, das verthei- digte er mit dem Freimuthe des guten Gewissens, mit einer markigen, eindringlichen Beredsamkeit, die ihre Wirkung nie verfehlte, weil sie aus den Tiefen eines gesammelten Gemüthes aufstieg. Nicht ganz ohne Grund höhnten späterhin die Dänen, Dahlmann habe die schleswigholsteinische Frage erfunden; denn sein Wort über Ver- fassung gab den Gebildeten des Landes zuerst wieder ein Verständniß für die halbvergessene Verfassungsgeschichte der Heimath. Dann veröffent- Dahlmann und die Ritterschaft. lichte sein Amtsgenosse, der Jurist Nic. Falck, eine gründliche rechtshisto- rische Untersuchung über das Verhältniß Schleswigs zu Dänemark und Holstein — denn „Unkunde der Geschichte ist das Grab aller Verfassun- gen.“ Auch er war ein Mann des historischen Rechts, noch bedachtsamer als Dahlmann, dem königlichen Hause mit kindlicher Treue zugethan, durchaus kein Freund der liberalen Doctrinen. An diese Führer schloß sich die Mehrzahl der Kieler Gelehrten an, Dahlmann’s Schwager Hege- wisch, Pfaff, Twesten und Andere; die Eingewanderten blieben hinter den Eingeborenen nicht zurück, ihnen allen war das schöne Grenzland rasch zur Heimath geworden. Die Kieler Blätter, der literarische Sammelplatz der Universität, brachten in rascher Folge Aufsätze über die Sprachver- hältnisse, über die Matrikel, über das rechtmäßige Steuerwesen des Landes, scharfe Erwiderungen auf dänische Angriffe, und so begann bereits der literarische Streit zwischen den beiden Hochschulen Kiel und Kopenhagen, der die politischen Kämpfe Schleswigholsteins einleitete. Nachher gab Dahlmann auch die köstliche Ditmarscher Chronik des alten Pfarrherrn Neocorus heraus um seine Landsleute zu erinnern an die Heldenkämpfe dieser „Schweizer der Ebene“ und an den alten Holstenspruch „welk ein edel Kleinot und grote Herrlichkeit de leve Frieheit were.“ Mittlerweile war Dahlmann zum Sekretär der Ritterschaft ernannt, Falck von den nichtadlichen Grundbesitzern zum Rechtsconsulenten er- wählt worden. Die Gelehrten traten in Verbindung mit den Grund- herren, und man verständigte sich leicht, obgleich sich in den letzten Jahr- zehnten zwischen Adel und Bürgerthum zuweilen Mißhelligkeiten gezeigt hatten, die in der Voß-Stolbergischen Fehde ihren Widerhall fanden. Dem Kreise dieser Ahlefeldt, Holstein, Brockdorff, Moltke, Rumohr, Rantzau war die Engherzigkeit des Junkerthums fremd. Sie wußten alle, daß eine ver- altete Verfassung, die ein volles Drittheil des Landes, selbst die Städte Altona und Glückstadt, ganz von der ständischen Vertretung ausschloß, nicht einfach wiederhergestellt werden konnte; sie wollten auf die Bevorzugung des Adels bei der Besteuerung gern verzichten und waren bereit eine allge- meine Landesvertretung für beide Herzogthümer gemeinsam anzuerkennen. Indeß hielten sie fest an dem guten Grundsatze: Vorrechte sollen zwar dem Rechte weichen, aber auch nur dem Rechte. Nur wenn der König-Herzog ihre Privilegien und damit die Untrennbarkeit der Herzogthümer anerkannte, war eine rechtmäßige Fortbildung des Verfassungsrechts möglich. Schon zur Zeit des Wiener Congresses hatte die Ritterschaft den König durch Niebuhr’s Freund, den Grafen Adam Moltke um die Einberufung „eines den Zeitumständen angemessenen Landtags“ ersuchen lassen. Auf wieder- holte Bitten gewährte dann Friedrich VI. der Ritterschaft mindestens die bisher immer hinausgeschobene Bestätigung ihrer Privilegien (17. August 1816), aber die Bestätigung erfolgte in zwei verschiedenen Urkunden, für Schleswig und für Holstein besonders. 38* III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Mit unbeirrtem Vertrauen waren die treuen deutschen Ritter und Gelehrten bisher der Staatskunst ihres Königs gefolgt; nur widerstrebend entschlossen sie sich, da berechnende Feindseligkeit zu erkennen, wo sie nur einzelne Mißgriffe eines wohlmeinenden Monarchen gesehen hatten. Mitten im Streite schrieb Falck arglos: von der Danisirung der Herzogthümer, worüber das Ausland klagt, ist uns im Inlande nichts bekannt, hat doch unser König seine Tochter in deutscher Sprache confirmiren lassen. Und selbst Dahlmann, der minder Vertrauensvolle, versicherte noch, es sei nie daran gedacht worden, Schleswig der absoluten Gewalt des Königs- gesetzes zu unterwerfen. Als aber jetzt, nur zwei Tage nach der Bestä- tigung der Privilegien, eine Commission nach Kopenhagen berufen wurde um eine neue Verfassung für Holstein allein zu entwerfen, da begann man doch ernstlich besorgt zu werden. Dänemark hatte in einem Athem das Recht des Landes anerkannt und dessen Grundlage, die Untheilbarkeit der Herzogthümer, in Frage gestellt. In einer drängenden Vorstellung sprach Dahlmann Namens der Ritterschaft die Erwartung aus, der König werde „keine Trennung beschließen, wo weder Trennung nützlich sei noch ohne Verletzung heiliger Verhältnisse bewirkt werden könne.“ Und nun- mehr ward es auch im Volke lebendig. Das Land hatte für die ver- gilbten Pergamente seiner Ritterschaft sich nicht erwärmen können, aber sobald der alte Kernsatz „Up ewig ungedeelt“ bedroht schien, sendeten alle Städte Schleswigs und auch ein großer Theil der holsteinischen ernste Verwahrungen nach Kopenhagen. Tief und allgemein war die Erregung allerdings nicht. Der Kampf um ein vergessenes altes Recht, dessen vollständige Wiederbelebung die Ritterschaft selber nicht wünschte, konnte dem Volke nicht verständlich sein, und so lange nur unsichere Gerüchte umliefen glaubte die Masse auch nicht recht an eine Gefährdung der Einheit des Landes. Mancher Liberale spottete der Privilegien des Adels; A. v. Hennings, derselbe der einst in seinem Genius der Zeit die französische Revolution mit Freuden begrüßt hatte, erklärte sich offen gegen die Ritterschaft. Auch Niebuhr, der größte Sohn des Landes hielt diesen verzwickten und verworrenen Rechtsstreit für aussichtslos. Immerhin genügten die Petitionen um den Hof zu be- unruhigen. Die bereits vollendete neue holsteinische Verfassung, die, wie billig, den gefährlichen Professoren die Wählbarkeit für den Landtag ab- sprach, ward in der Stille zurückgelegt, aber auch die alten Stände wur- den nicht einberufen. Ein Versuch der Grundbesitzer, sich zur Verweige- rung der widerrechtlichen Abgaben zu vereinigen, wurde streng untersagt; Dragoner trieben auf den Gütern die Steuern ein. Jahr um Jahr ver- strich. Da endlich protestirte die Ritterschaft förmlich, und Dahlmann gab seine Urkundliche Darstellung des Steuerbewilligungsrechts der schles- wigholsteinischen Stände heraus. Auf neue Proteste, Bitten, Vorstellungen erfolgte als Antwort nur die Drohung, der König werde die Deputation Die Ritterschaft vor dem Bundestage. der Ritterschaft auflösen. So blieb denn nichts mehr übrig als eine Be- schwerde beim Bundestage. Am 4. December 1822 wurde die Petition der holsteinischen Prälaten und Ritter in Frankfurt übergeben. Sie ging dahin: der Bundestag möge auf Grund des Art. 56 der Wiener Schlußakte die alte Verfassung Schleswigholsteins unter seinen Schutz nehmen und darüber wachen, daß die nothwendige zeitgemäße Umgestaltung dieses Landesrechts nur auf ver- fassungsmäßigem Wege erfolge. Eine treffliche Denkschrift aus Dahl- mann’s Feder begründete die Bitte. „In Vielem zwistig — so hieß es zum Schluß — stimmen wir darin innerlich überein, daß wir in starker Verbrüderung mit Dänemark gedeihen können, glücklich unter dem gemein- samen Oberherrn vom altgeliebten Geschlechte, aber in Verschmelzung nimmermehr; eine zu starke Scheidewand hat die Natur gesetzt, die sich nicht spotten läßt, an Sprache, Sitte, Verfassung, jeder geschichtlichen Er- innerung.“ Wärmer zugleich und würdiger war am Bundestage selten gesprochen worden; zum ersten male erklärte die deutsche Nordmark feierlich, daß sie bei Deutschland bleiben wolle. Aber stand auch das Bundesrecht den Bittenden zur Seite? Jener Artikel 56 bestimmte, daß „die in aner- kannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen“ nur auf verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden sollten. Bestand die alte Verfassung Schleswigholsteins in der That noch in anerkannter Wirk- samkeit, obgleich der Landtag seit 1675, die Ritterschaft seit 1711 nicht mehr versammelt worden und von allen ständischen Institutionen nichts mehr übrig war als der Siebenmänner-Ausschuß der Ritterschaft? Dahl- mann bejahte die Frage zuversichtlich, und fast alle Historiker, welche seit- dem den Streitfall erörtert haben, sind seiner Meinung gefolgt. Auch der Verfasser dieses Buchs in seiner Abhandlung über Dahlmann (Histor. und polit. Auffätze I. 363). Ihnen Allen waren die Berathungen der Wiener Conferenzen vom Jahre 1820 nicht im Einzelnen bekannt. Nur aus diesen ließ sich die Absicht der Gesetzgeber erkennen und mit Sicherheit erweisen, was die Schlußakte unter der „anerkannten Wirksamkeit“ einer Verfassung verstand. Der Art. 56 hatte in Wien seine Fassung auf Bernstorff’s Antrag erhalten, und die Worte „anerkannte Wirksamkeit“ waren ausdrücklich darum ge- wählt worden, weil Preußen verhindern wollte, daß solche halbzerstörte altständische Verfassungen wie die kurmärkische, die pommersche, die clevische, sich auf den Schutz des Bundestags beriefen. S. o. III. 21. Wer jene Wiener Ver- handlungen kannte, mußte also leider zu dem Schlusse gelangen, daß die Verfassung Schleswigholsteins nach Bundesrecht nicht in anerkannter Wirksamkeit stand. III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. Noch ein anderes Formbedenken lag der Beschwerde im Wege. Schles- wig gehörte nicht zum Deutschen Bunde, der Bundestag war nicht be- fugt sich um dies Land zu kümmern, darum hatten auch nur die Hol- steinischen Ritter sich nach Frankfurt gewendet. Für eine kühne, weitaus- schauende deutsche Politik war dies freilich kein Hinderniß. Warum sollte der Bundestag minder muthig sein, als Kaiser Leopold I., der einst den Dänen erklärt hatte, wer Holstein schützen wolle müsse sich auch in Schles- wigs Wirren mischen? Wenn der Bund für die Untrennbarkeit Schles- wigholsteins entschieden eintrat, so wahrte er zugleich ein unbestreitbares Recht des Bundeslandes Holstein und bereitete vielleicht für die Zukunft den Eintritt Schleswigs vor, das schon einmal, im dreißigjährigen Kriege, zu den Reichslasten beigesteuert hatte. Aber zu solchen Gedanken ver- mochte sich weder der Bundestag noch die Nation zu erheben. Die deutsche Presse betrachtete die Frage mit einer Gemüthsruhe, die nur zu deutlich zeigte, daß noch fast Niemand etwas ahnte von der welthistorischen Be- deutung des Kampfes, der sich hier ankündigte; einzelne liberale Blätter fanden den Eifer der nordalbingischen Privilegirten fast lächerlich. In Frankfurt aber herrschte eine rein formalistische Ansicht vom Bundesrechte. Da Oesterreich, Preußen, Luxemburg dem Bunde aus guten Gründen jede Einmischung in die Angelegenheiten Ungarns, Posens, Hollands ver- sagten, so wollten sie den Bundestag auch den schleswigschen Händeln fern halten. Ueberdies war man in der Eschenheimer Gasse schon längst geneigt, jede Beschwerde von Unterthanen wider die Obrigkeit als gefähr- liche Widersetzlichkeit zu betrachten. In einem Gutachten, das wahrscheinlich aus Klüber’s Feder stammte, sprach sich Graf Goltz über „den würdigen und angemessenen Ton“ der Dahlmann’schen Denkschrift sehr freundlich aus; er gab auch zu, daß die Deputation der Ritterschaft das letzte Ueberbleibsel der alten Ständever- sammlung darstelle und der König-Herzog ihre Privilegien noch im Jahre 1816, also bereits zur Zeit des Deutschen Bundes, bestätigt habe. Doch über die Formbedenken kam er nicht hinweg; daß der Bund sich mit Schleswig befasse, schien ihm „gar nicht gedenkbar“. Goltz, Bericht über die Eingabe der holsteinischen Ritterschaft, 14. Dec. 1822. Auch Bernstorff war den Rittern keineswegs feindlich gesinnt. Seinem Ancillon gestand er im Vertrauen, die dänische Krone habe sich vielfaches Unrecht gegen den hol- steinischen Adel zu Schulden kommen lassen. Bernstorff an Ancillon, 24. Jan. 1823. Aber eine Berufung auf den Art. 56 der Schlußakte konnte und wollte er nicht zulassen; er hatte diesen Artikel selber verfaßt und wußte am Besten, daß Dahlmann ihn unrichtig auslegte. Eben jetzt ward das Gesetz über die preußischen Pro- vinzialstände vorbereitet, das alle die Trümmerstücke altständischer Ver- fassungen in Cleve, Pommern, den Marken und den Lausitzen mit einem Bernstorff und die holsteinischen Ritter. Schlage hinwegfegen sollte. Die Stände Schleswigholsteins befanden sich genau in demselben Rechtszustande wie die Stände der Kurmark oder der Niederlausitz — nur mit dem einen Unterschiede, daß der König von Dänemark ihre Privilegien noch neuerdings anerkannt hatte; und der- selbe hochconservative Rath Schlosser, der vor fünf Jahren im Namen des jülich-cleve-bergischen Adels geschrieben, S. o. II. 454. diente jetzt den holsteinischen Rittern in Frankfurt als Agent. So verkettete sich der preußische Ver- fassungskampf mit den transalbingischen Händeln. Wenn Preußen zugab, daß der Bundestag — im Widerspruche mit dem eigentlichen Sinne des Art. 56 der Schlußakte — die alte Verfassung Schleswigholsteins aner- kannte, so konnten jederzeit auch die alten Stände der Lausitzen oder der Kurmark in Frankfurt erscheinen um mit Hilfe der Bundesversammlung die neue Provinzial-Ständeverfassung der Monarchie über den Haufen zu werfen. Darum ertheilte Bernstorff dem Bundesgesandten die Weisung (22. April 1823): von einer „anerkannten Wirksamkeit“ der alten schles- wigholsteinischen Verfassung könne gar nicht die Rede sein; mit besserem Rechte hätten die Ritter sich auf den Art. 54 der Schlußakte berufen sollen, der den Bundestag anwies darüber zu wachen, daß die verheißene Einführung einer landständischen Verfassung „in keinem Bundesstaate un- erfüllt bleibe“. In einem Berichte an den König führte er dann noch- mals aus, daß die Ritterschaft den Art. 56 „offenbar falsch“ auslege. Weisung an Goltz (von Eichhorn verfaßt, von Bernstorff durchgesehen) 22. April. Bernstorff’s Bericht an den König, 22. April 1823. Mit dieser Behauptung war der Minister unzweifelhaft im Recht. Aber wie gänzlich verkannte er die Lage, wenn er nicht einmal versuchte, mit Hilfe jenes von ihm selber angezogenen Art. 54 der Schlußakte die Un- trennbarkeit der Herzogthümer zu sichern, sondern den Bundesgesandten einfach beauftragte, für die Abweisung der Klagenden zu stimmen! Und doch wußte man in Berlin bereits aus den Berichten des Gesandten in Kopen- hagen, daß König Friedrich VI. beabsichtigte, durch eine neue Verfassung für Holstein allein die Verbindung der beiden Herzogthümer aufzuheben ( altérer ). Bericht des Grafen Dohna aus Kopenhagen, 11. Jan. 1823. Was die Einheit Schleswigholsteins für Deutschlands Macht im Norden bedeutete, war dem preußischen Hofe noch ganz dunkel. Man wußte nicht, daß dieser unscheinbare neueste Handel nur ein Glied war aus einer Kette vielhundertjähriger nationaler Kämpfe. Unbedenklich er- theilte Bernstorff dem dänischen Könige auf dessen wiederholte Bitten die Zusage: Preußen werde mit Dänemark stimmen, da die Petenten den Art. 56 mißverstanden hätten. Dohna’s Bericht, 5. April; Weisung an Dohna, 22. April 1823. Wenn Preußen für den Ernst der Sache so wenig Verständniß zeigte, III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. so ließ sich das Schicksal der Beschwerde leicht vorhersehen. Dänemark hatte mittlerweile bei den deutschen Höfen ein Gutachten des berühmten Kopenhagener Juristen Schlegel umhergesandt, das nicht nur die Unan- wendbarkeit des Art. 56 darlegte, sondern auch mit sophistischer Meister- schaft nachwies, ein Kläger sei überhaupt nicht vorhanden: als Schles- wigholsteiner könnten die Ritter nicht klagen, weil Schleswig nicht zum Bunde gehöre; als Holsteiner aber auch nicht, weil sie „ihrem eigenen früheren Wunsche zufolge als solche keine besondere Corporation aus- machen.“ Schlegel, Rechtsgutachten, August 1822, zur Widerlegung eines Gutachtens von Schlosser. Ganz im Sinne dieser danica fides sprach auch der Bun- desgesandte Graf Eyben, als im Juni 1823 die Beschwerde endlich zur Berathung kam. Er stellte die Ritter bald als aufsässige Unterthanen dar, welche ihrem Landesherrn eine Verfassung aufdrängen wollten, statt sie von ihm zu empfangen, bald als eine dünkelhafte privilegirte Kaste, die dem modernen Staate widerstrebe. Höhnisch sprach er von dieser Ver- fassung, „welche die Petenten selbst sehr bezeichnend ihre nennen, welche aber das Land gewiß nicht seine nennen möchte,“ und dreistweg erklärte er: sein König habe durch die Bestätigung der ritterschaftlichen Privilegien keineswegs auch die alte Landesverfassung anerkannt, wie hätte er sonst zwei Tage später eine Commission zur Bearbeitung einer neuen Verfassung berufen können? Auch nachher blieb die Verhandlung gehaltlos und unerquicklich. Das große politische Interesse, worauf Alles ankam, die Untheilbarkeit Trans- albingiens, wurde von beiden Parteien kaum berührt. Man stritt nur über die Auslegung der Schlußakte, und hier rächte sich die Heimlichkeit der Wiener Conferenzen: die Bundesgesandten redeten wie die Blinden von den Farben, da sie fast sämmtlich jene Verhandlungen nicht kannten Wangenheim zeigte sich noch einmal, immer in ehrlicher Meinung, als dialektischer Tausendkünstler. Derselbe Mann, der vor Kurzem das gute alte Recht der Württemberger so übermüthig verspottet hatte, eiferte jetzt für die altständische Verfassung Schleswigholsteins, die doch unleugbar weniger tief im Volksbewußtsein wurzelte als die altwürttembergische, und benutzte sogar diesen seltsamen Anlaß um den vielverkannten edlen Charakter des ersten Schwabenkönigs, des Todfeindes der altständischen Ordnung, zu verherrlichen. Sein Freund Lepel mahnte, man dürfe nimmermehr „Rücksichten der Politik und Convenienz Gehör geben, wo es sich um Grundsätze handle“, was ihm eine scharfe Zurechtweisung von Seiten des Präsidialgesandten zuzog. Zur allgemeinen Verwunderung schloß sich auch Hannover der Meinung Wangenheim’s an, daß Däne- mark aufgefordert werden sollte, binnen sechs Monaten eine Erklärung über die Beschwerde abzugeben. Münster’s Vorliebe für das alte Stände- Bundesbeschluß über Holstein. wesen und der Widerspruchsgeist des Bundesgesandten Hammerstein stimm- ten diesmal überein. Der Hannoveraner äußerte sich sehr scharf und sagte dem Dänen gradezu: es scheint mir, daß es unmöglich ist, die Wirk- samkeit dieser Verfassung mehr anzuerkennen als in der k. Bestätigung vom Jahre 1816 geschehen ist.“ Oesterreich aber sah in den Bittenden einfach Revolutionäre. Graf Münch beantragte die Ritterschaft abzuweisen und sie zu vertrösten auf die von Dänemark versprochene dereinstige Verleihung einer neuen Ver- fassung: denn niemals werde der kaiserliche Hof dulden, daß der Bund den Souveränen Fristen setze für die Einführung von Landständen. „Der bedächtige Deutsche, sagte er salbungsvoll, wird um des umsichtigen und Alles wohl erwägenden Vorgangs seines Fürsten willen nicht Mißtrauen in die Reinheit des Willens der Regierung setzen, und der treue Deutsche wird in dieser, alle Rücksichten mit landesväterlichem Sinne wohl um- fassenden Sorgfalt sich nur noch inniger an seinen Landesfürsten an- schließen.“ In einem ruhiger gehaltenen Vortrage stimmte Goltz der An- sicht Oesterreichs zu, wofür König Friedrich VI. dem Berliner Hofe seinen gerührten Dank aussprechen ließ; Dohna’s Bericht, 26. Juli 1823. desgleichen die Mehrheit der übrigen Gesandten. Der Beschluß wurde über die Ferien hinaus verschoben. Während der Ferien aber erfolgte die Epuration des Bundestags, die Vernichtung der Wangenheimischen Partei, und als man endlich am 27. Nov. 1823 abstimmte, wagte Niemand mehr dem Antrage Oesterreichs zu widersprechen; selbst Hammerstein schwieg. Goltz’s Bericht, 29. Nov. 1823. Am Tage zuvor hatte Dahlmann eine zweite Eingabe, zur Widerlegung der Behauptungen des dänischen Ge- sandten, einreichen lassen. Graf Münch aber belegte die tausend Exem- plare mit Beschlag und untersagte die Vertheilung an die Bundesgesandten. Erst nachträglich, im Januar 1824, berichtete sein getreuer Blittersdorff über diese zweite Denkschrift. Der hatte nach seiner frivolen Weise über die Bemühungen der Freunde Wangenheim’s gewitzelt und seinem Hofe rundheraus erklärt: mit solchen Leuten könne er auf keinen Fall zusammen- gehen, schon um nicht selber verdächtig zu werden. Blittersdorff’s Berichte, 6. April, 11. Juli 1823. Nun bethätigte er seine gute Gesinnung durch eine leidenschaftliche Polemik wider Dahlmann, da „die Ritterschaft zu achtungswerth sei als daß man ihr dergleichen zur Last legen könnte.“ Er rügte, daß Dahlmann seine Stellung zum Bun- destage durchaus verkannt habe. Kläger und Beklagter vor der Bundes- versammlung seien keineswegs „Parteien, die auf gleicher Stufe stünden“; niemals dürften Privatleute die Erklärungen der Bundestagsgesandten einer unpassenden Kritik unterziehen. Damit war auch die zweite Denk- III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. schrift der Ritterschaft erledigt, und zum Ueberfluß beschloß man noch, fortan jede gedruckte Eingabe an den Bund der Censur zu unterwerfen. Nach Jahren, als die Denkschrift längst werthlos geworden, ließ Münch dem Secretär der Ritterschaft schreiben, jene tausend Exemplare ständen jetzt zu seiner Verfügung. Also klopfte die bedrängte Nordmark zum ersten male an die Pforten des Bundestags. Niemand wollte sie hören. Die Nation verstand den Sinn des Streites noch nicht, am Bunde herrschten Willkür und subal- terner Formalismus. Von Deutschland verlassen mußte die Ritterschaft der Uebermacht weichen; denn das Einzige was noch übrig blieb, eine Beschwerde bei dem russischen Hofe, der im Jahre 1773 die ständischen Privilegien bestätigt hatte, war für deutsche Patrioten unmöglich. Das absolute Regiment währte fort, von der verheißenen neuen Verfassung hörte man bald nichts mehr. Das Land schien beruhigt, da sein Wohl- stand wuchs. Als Dr. Franzen im Jahre 1828 auf „das unumschränkte Dänemark, das Land der Freiheit“ eine prahlerische Lobrede veröffentlichte, fand sich kein Deutscher bemüßigt ihm zu antworten. Aber die Saat, welche jene wackeren Kieler Gelehrten ausgestreut, trug in der Stille ihre Frucht. Freudig wie nie zuvor schloß sich das heranwachsende Geschlecht dem großen Deutschland an; die Zeit der bewußtlosen politischen Unschuld war für Schleswigholstein vorüber. — So kläglich stand es mit den Kleinstaaten des Nordens. Fast überall unhaltbare Verhältnisse, überreif zum Untergange, und nirgends auch nur ein Verständniß für das nächste erreichbare Ziel der nationalen Politik, für die wirthschaftliche Einheit des Vaterlandes. — Achter Abschnitt. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Während die kleinen Staaten des Nordens in tiefer Stille gebunden lagen, brach in Baiern geräuschvoll ein hoffnungsreiches neues Leben an. König Ludwig stand bereits in seinem vierzigsten Jahre, als er den Thron bestieg, und die Aerzte versprachen ihm kein hohes Alter. Da war keine Zeit zu verlieren. Längst schon die Hoffnung der patriotischen Jugend des Südens, hatte er sich in den letzten Jahren dem väterlichen Hofe meist mißmuthig fern gehalten; denn in gesellschaftlicher Gewandtheit konnte er weder mit seinem Schwager Eugen Beauharnais wetteifern, noch mit seinem jüngeren Bruder Karl, dem erklärten Liebling der Eltern, und die schwankende politische Haltung des Cabinets, die geheimen Hilferufe, die von München aus an die Großmächte ergingen, verletzten seinen Stolz. Nun endlich war er der Herr und konnte der Nation zeigen, was ein König sei, „teutsch, religiös, volksrechtlich gesinnt.“ Friedrich der Große galt ihm als das Ideal des Herrschers, obgleich er selbst mit dem Vor- bilde nicht viel mehr gemein hatte als die unermüdliche Arbeitslust, die sich nie genug that. Von der genialen Nüchternheit des historischen Helden lag gar nichts in dieser phantastisch aufgeregten Natur, die mit unersätt- licher Empfänglichkeit alle die neuen politischen, kirchlichen, künstlerischen Ideale, welche der gährenden Zeit entstiegen, in sich aufnahm. Ein echtes Kind der Romantik stand König Ludwig seinem Schwager, dem Kronprinzen von Preußen, sehr nahe; aber glücklicher als Friedrich Wilhelm blieb er vor dem Fluche des unfruchtbaren Dilettantismus be- wahrt; denn unter den Gaben seines allseitig erregbaren Geistes war doch eine, die alle anderen beherrschte, die seinem Leben Halt und Richtung gab: der Kunstsinn. Neue Schöpfung ewig neuer Freude Im geschäft’gen Geiste stets entsteht. Nicht der Zeit wird jemals sie zur Beute, Und es ist ein sel’ges, ew’ges Heute, Von dem Geist der Liebe angeweht — so schildert er einmal selber das Unsterbliche in seinem Wirken. Sein Ehrgeiz war, den schlummernden Farben- und Formensinn zu wecken, die III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Welt des Schönen wieder einzuführen in die Lebensgewohnheiten eines Volkes, das trotz der Meisterwerke seiner Dichter und Tonsetzer noch so dürftig, geschmacklos, banausisch dahinkümmerte, und er lebte diesem großen Zwecke mit einer Opferfreudigkeit, wie sie nur der echten Begeisterung ent- springen kann. In scharfem Gegensatze zu seinem Schwager Friedrich Wilhelm besaß er was den Enthusiasten gemeinhin zu fehlen pflegt, eine eiserne Willenskraft, eine Hartnäckigkeit, welche fast an seinen Ahnherrn den Schweden Karl XII. erinnerte; von den zahllosen künstlerischen Plänen, die ihn beschäftigten, kam mancher nicht zur Reife und mancher mißrieth, aber keiner, den er einmal in Angriff genommen, blieb halbvollendet liegen. So ward er nach Karl August der größte Mäcenas der deutschen Geschichte, und mit Recht stellt ihn heute die Nachwelt höher, als die Zeitgenossen außerhalb Baierns zugeben wollten; denn vergessen sind seine närrischen Schrullen, die den Mitlebenden bald lächerlich bald anstößig erschienen, und verharscht die Wunden, die er durch eine launisch abspringende Politik dem bairischen Staate schlug; aber geblieben ist als ein Besitzthum der Nation eine Fülle edler Werke, welche ohne die offene Hand und den rastlos planenden Kopf König Ludwig’s nie entstanden wären, und auf allen Ge- bieten der Kunst wie des Kunsthandwerks neue Schaffenslust erweckt haben. Er erhob seine Hauptstadt zu einer der großen Bildungsstätten, deren das deutsche Leben nicht mehr entbehren kann, und löste fürstlich seine Zusage: dahin müsse es kommen, daß Niemand Deutschland kennen könne, der nicht auch München gesehen habe. Selten hat eines Mannes Kopf so wunderliche Widersprüche friedlos neben einander beherbergt. Hellenischer Schönheitssinn und bigott katholische Gläubigkeit; ehrliche Liebe zum Volke und eine Ueberschätzung der könig- lichen Würde, die der Selbstvergötterung nahe kam; schwärmerisches Teu- tonenthum und wittelsbachischer Dynastenstolz — das Alles trat grell und unvermittelt zu Tage, da die Natur dem Könige von den schlichten Gaben des Menschenverstandes, des Taktes, der Mäßigung nur wenig geschenkt hatte. Die Harmonie, die er an Kunstwerken so wohl zu schätzen wußte, war seiner Persönlichkeit versagt. Die ungeduldigen Bewegungen der hoch- aufgeschossenen Gestalt, der schiefe Blick der feurigen Augen und die hastige stotternde Sprache verriethen eine seltsame innere Rastlosigkeit. Derselbe Mann, der mit seinen Künstlern auf den Malergerüsten stundenlang menschlich harmlos plauderte und scherzte, konnte im Zorne, in einem An- fall herrischer Laune die zartesten Empfindungen seiner Freunde roh ver- letzen oder unter dem Rufe „der König, der König!“ einem Vorübergehen- den auf der Straße den Hut vom Kopfe schlagen. Dieser geistvolle Kenner des Schönen mißhandelte selber die deutsche Sprache durch Wortverren- kungen und Participialconstructionen sonder gleichen und schmiedete seine siebenfüßigen Hexameter mit vollkommener Geringschätzung aller Gesetze des Versbaues. Er arbeitete unablässig vom grauenden Morgen an und ver- König Ludwig von Baiern. zichtete auf alle Genüsse des Wohllebens um sich die Kosten für seine Kunstwerke abzusparen; aber wenn die Leidenschaft für ein schönes Weib ihn packte, dann vergaß er alle Selbstbeherrschung, alle Rücksicht auf seine trotz alledem geliebte Gemahlin, die Königin Therese und zeigte seine Nei- gung mit einer hellenischen Unbefangenheit, die in der nüchternen modernen Welt Aergerniß erregen mußte. Freilich trugen die Baiern selber einige Mitschuld an dieser naiven Rücksichtslosigkeit ihres Königs, da sie ihn schon bei seiner Thronbesteigung mit überschwänglichen Huldigungen begrüßten, die auch einen kühleren Kopf berauschen konnten. Thiersch sagte gradezu: „hier ist mehr als Friedrich!“ Platen verkündete die künstlerischen und politischen Hoffnungen des jungen Geschlechts in einer schwungvollen Ode: Du siehst im Marmor keinen Marmor, Aber ein künftiges Jovis-Antlitz. Ins Wappenschild uralter Sitte Fügst Du die Rosen der jüngsten Freiheit! Politisch bedeutsamer war eine hochpathetische Ansprache des Kurfürsten Maximilian I. an den neuen König, welche Görres im „Katholiken“ er- scheinen ließ: da mahnte der Stifter der katholischen Liga, der gestrenge Bändiger der altbairischen Ständefreiheit seinen Enkel zur Verfassungs- treue, zur Wahrung des confessionellen Friedens, zum Kampfe wider die Zeloten von zweierlei Art, welche Glauben und Geistesfreiheit für unver- einbar halten. Der leitende Gedanke der Schrift lag nicht in diesen schil- lernden liberalen Schlagworten, sondern in dem unzweideutigen Satze: König Ludwig solle ein Schirmvogt des katholischen Glaubens sein, „da- mit Baiern wieder werde, was es zuvor gewesen ehe sie das Gegentheil ihm angelogen, ein Schild und Eckstein der deutschen Kirche.“ Der cleri- cale Demagog meinte in dem gekrönten Romantiker den Mann gefunden zu haben, der die vollständige Ausführung des Concordats nicht länger durch „sogenannte organische Edikte“ hemmen und „die böse Sekte des Verstandesfanatism“ aus dem rechtgläubigen Baierlande austreiben werde. An schwülstigen Lobsprüchen ließ er es nicht fehlen. Nun gar die kleinen bairischen Zeitungsschreiber überboten einander in Schmeicheleien, deren Plumpheit selbst im diplomatischen Corps Ekel erregte Küster’s Bericht, 11. Okt. 1826. : „Baierns Ludwig“ hieß der teutscheste der teutschen Fürsten, der Stern aller teutschgesinnten Männer, der Weise auf dem Throne; zum Namenstage seiner Gemahlin erschien der Mond am Himmel um unter- thänig Glück zu wünschen! Selbst sein militärisches Genie, das unter seinen mannichfachen Gaben unzweifelhaft die letzte Stelle einnahm, wurde ge- priesen; man nannte ihn „den lorbeergekrönten Sieger von Pultusk“, ob- gleich die Veteranen alle wußten, wie unschuldig der damals einunzwanzig- III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. jährige Kronprinz an dem Ruhme jenes blutigen Schlachttags gewesen war. Und dieser byzantinische Ton hielt an. An jedem Ludwigstage feierte Schel- ling als Präsident der Akademie den Ruhm des Königs mit einer Unter- thänigkeit, welche von dem würdigen Freimuth der Festreden Böckh’s in Berlin häßlich abstach, und die dankbaren Künstler geizten auch nicht mit dem Weihrauch. Ein Steindruck, der in den Dorfwirthshäusern des Ge- birgs verbreitet wurde, stellte den König inmitten seiner Prachtbauten dar; dazu die Aufschrift: die Nachwelt wird ihn einst den Großen nennen! Alles an ihm sollte genial sein. Sogar seine Gedichte wurden bewundert, nicht blos bei Hofe, sondern auch von dem ehrlichen Liberalen Andreas Schmeller, der in hellem Entzücken ausrief: „Konnten auf frostigen Höh’n solche Gewächse gedeih’n?“ Jenseits der blauweißen Grenzpfähle erweckte das unerwartete Erscheinen dieser unglücklichen Gedichtsammlung allerdings andere Betrachtungen. Die Conservativen fragten erstaunt, ob der bai- rische Monarch denn gar keinen ehrlichen Freund besitze, der ihn hätte warnen können. Der Opposition bot die barbarische Formlosigkeit der wittelsbachischen Vers-Ungethüme unerschöpflichen Stoff für boshafte Witze, die Citate aus König Ludwig’s Gedichten blieben viele Jahre hindurch, zur Verzweiflung der Censoren, willkommene Leckerbissen für die liberalen Zeitungsleser, und man gewöhnte sich auch die wirklichen Verdienste des Königs zu verspotten. Nur Chamisso fand ein Wort des Mitgefühles für die tragische Einsamkeit des gekrönten Freiheitssängers, dem Niemand „in seines Herzens Schattenreich“ geblickt hatte. Die blinde Bewunderung seiner Baiern konnte den neuen Herrscher, nachdem er jahrelang unfreundliche Zurücksetzung ertragen, nur in seinem despotischen Eigenwillen bestärken. Er hatte seine Verfassungstreue bei der Entstehung des Grundgesetzes und nachher im Kampfe wider die Karls- bader Beschlüsse immer tapfer bethätigt; er rühmte sich dem ersten constitu- tionellen Fürstenhause Deutschlands anzugehören und sang in seinem Ge- dichte „Königsgefühl“: Herrlich, über freies Volk zu walten, Nicht nach Willkür grenzenlos zu schalten! Aber die neufranzösische Lehre, daß der König nur herrsche, nicht regiere, wollte er aus guten Gründen in seinem Baiern nicht zulassen, und mit seiner unruhigen Vielgeschäftigkeit übte er sein Recht königlicher Selbst- regierung in solchem Umfange aus, daß in Wahrheit sein Wille überall allein entschied, obgleich die Verfassung niemals absichtlich verletzt wurde. Das Größte wie das Kleinste im Lande unterlag den seltsamen Einfällen seines rastlosen Kopfes: weil es ihm beliebte den Namen Baiern mit dem altväterischen y zu schreiben, durfte kein bairischer Drucker mehr das ver- botene i anwenden. Seine erste Sorge galt den Finanzen, die unter dem gutherzigen alten König niemals ganz ins Gleichgewicht gelangt waren; für Pensionen allein wurden jährlich, das Heer ungerechnet, fast 5 Millionen Die Erübrigungen. Gulden ausgegeben. „Das Recht ist mir heilig, schrieb König Ludwig an Stein, um so schwerer der Einnahme und Ausgabe Gleichgewichtssetzung, aber mit Gottes Hilfe wird’s gehen.“ Und es ging, freilich nicht ohne vielfache Härten. Den Nachlaß seines Vaters, sogar den Degen und die Gegenstände des täglichen Gebrauchs, ließ er alsbald versteigern, wie er auch gegen seine Stiefmutter, Königin Karoline wenig Zartgefühl zeigte. Die Ausgaben für den Hof wurden auf das Aeußerste eingeschränkt und zur Prüfung des Staatshaushalts sofort zwei Ersparungscommissionen gebildet, denen der Monarch selber vorsaß. Zur allgemeinen Ueberraschung entließ der König außer seinem alten Gegner Rechberg, dessen Sturz Jedermann erwartet hatte, auch seinen lang- jährigen Vertrauten, den Finanzminister Lerchenfeld, weil er ihm nicht rück- sichtslos genug durchzugreifen schien. Endlich fand er einen Finanzminister nach seinem Herzen an dem Grafen Armansperg, einem geistreichen, beweg- lichen jungen Weltmanne von liberalem Rufe. Der ging mit bureaukra- tischer Schärfe vor und erwarb sich bald im Volksmunde den Namen Sparmansperg. Durch unnachsichtliche Streichungen gelang es schon im Jahre 1827, den Kammern zum ersten male ein Jahresbudget ohne Deficit vorzulegen. Aber die anfangs wohlthätige Sparsamkeit des neuen Regi- ments wurde bald zur Plage. Kaum war das Gleichgewicht im Staats- haushalte hergestellt, so verlangte der König, seine Behörden sollten von ihren gesetzmäßigen Ausgaben auch noch „Erübrigungen“ erzielen, und diese Erübrigungen betrachtete er unbedenklich als einen freien Gewinnst, mit dem die Krone nach Belieben schalten dürfe. Daß eine fest begrenzte Civil- liste „eine sehr unangenehme Sache“ sei, gestand er bereits in den ersten Monaten seines constitutionellen Feuereifers dem Herzog von Nassau weh- müthig zu; Blittersdorff’s Bericht, 9. Sept. 1826. für seine grandiosen Kunstpläne langte selbst der Reichthum der Wittelsbacher nicht aus. Da sollten denn die Erübrigungen nachhelfen. Die strebsamen Beamten beeiferten sich durch solche Ersparnisse um die Gunst des Monarchen zu werben. Der Straßenbau, die Ablösung der Grundlasten, die Pflege der Volksschulen und manche andere wichtige, aber unscheinbare Aufgaben der Verwaltung wurden arg vernachlässigt. Am schwersten litt das Heer unter dem sonderbaren Sparsysteme des königlichen Kunstfreundes. Unter dem jubelnden Beifall der liberalen Welt setzte er die Heeresausgabe sogleich um 1 Mill., dann noch weiter bis auf 5½ Mill. Gulden herab, während der übersparsame Friedrich Wilhelm III. nach Verhältniß der Bevölkerung doch mehr als das Doppelte, über 21 Mill. Thaler, für das Kriegswesen ausgab; man war ja in den Mittelstaaten gewohnt, die Sorge für die Vertheidigung des Vaterlandes gemächlich den Preußen zu überlassen. Die Kopfzahl der Regimenter blieb unverändert, da der König für seine bajuvarische Großmachtspolitik eines starken Heeres III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. bedurfte; dafür wurden 16,000 Mann jährlich beurlaubt und den alten Offizieren, selbst wenn sie nicht mehr reiten konnten, fast niemals mehr der Abschied bewilligt. Feldmarschall Wrede, der einst dem Kronprinzen so nahe gestanden, verlor jetzt jeden Einfluß, weil der alte Soldat die Gebrechen des Heerwesens erkannte und der unkriegerische Monarch keinen Widerspruch ertrug. Schon zur Zeit der Juli-Revolution befand sich das Heer in so schlechtem Zustande, daß der kriegserfahrene Nachbar, König Wilhelm von Württemberg sich schwer besorgt äußerte Küster’s Bericht, 2. Okt. 1830. ; aber erst in dem Main-Feldzuge vom Jahre 1866 wurden die langnachwirkenden üblen Folgen dieses Systems falscher Sparsamkeit offenkundig. Seinen ersten Landtag eröffnete der König mit einer Thronrede monu- mentalen Stils: „Wie ich gesinnt bin, wie ich für gesetzliche Freiheit, des Thrones Rechte und die eines Jeden schützende Verfassung bin, dieses jetzt zu versichern wäre hoffentlich überflüssig, desgleichen daß ich Religion als das Wesentlichste ansehe und jeden Theil bei dem ihm Zuständigen zu behaupten wissen werde.“ Die langwierige Tagung führte zu einem wichtigen Ergebniß: der im pfälzischen Rheinkreise schon längst bestehende Landrath wurde mit einigen Aenderungen auch in den übrigen Kreisen eingeführt und dadurch erst der Verfassung ein festerer Unterbau geschaffen. Wohl besaßen diese den französischen Generalräthen nachgebildeten Land- rathsversammlungen nur beschränkte Befugnisse, sie führten keine eigenen Verwaltungsgeschäfte, sondern hatten nur die Kreis-Umlagen und außer- ordentlichen Ausgaben zu bewilligen; immerhin gewährten sie den Regierten die Möglichkeit, durch Bitten, Beschwerden, Gutachten in den Gang der Verwaltung einzugreifen und die Macht des Staatsbeamtenthums einiger- maßen zu beschränken. Im Uebrigen zeigte sich die Krone den Kammern gegenüber fast ebenso spröde wie vormals. Der alte Zentner, noch immer der tüchtigste Geschäftsmann des Ministeriums, behauptete nach wie vor, mit sehr anfechtbaren Gründen, daß die Regierung befugt sei, auch den Gemeindebeamten den Urlaub zum Landtage zu verweigern; darum konnte selbst Bürgermeister Behr schlechterdings nicht die Zulassung zur Kammer erlangen, obgleich er seinen Rechts-Anspruch in einer lebhaften Streit- schrift verfocht und bis vor Kurzem noch in Würzburg mit dem Kron- prinzen Ludwig freundschaftlich verkehrt hatte. Manche romantische Ent- würfe des Königs mußten liegen bleiben. Wie sein Schwager in Berlin be- schäftigte er sich lebhaft mit der Zukunft des deutschen Adels, und wie jener glaubte er von außen her helfen zu können, durch Einführung des englischen Erstgeburtsrechts. Die Unzufriedenheit seiner Reichsräthe zeigte ihm indeß, daß uralte Sitten sich nicht durch einen Machtspruch des Ge- setzgebers beseitigen lassen; das geplante Adelsgesetz wurde zurückgezogen, und selbst der neuerfundene rheinbündische Personal-Adel, der doch offen- Erster Landtag. Kirchenpolitik. bar bestimmt war, das Ansehen des Geburtsadels herabzubringen, blieb als bairische Eigenthümlichkeit erhalten. Deutlicher als in den Ständeverhandlungen zeigten sich die Folgen des Thronwechsels in dem geistigen Leben des Landes. In der Welt der Ideen und der Träume war dem neuen König am wohlsten, der von sich selber sagte: Sehnen will ich und schwärmen und träumen, Phantasie nur befriedigt, entzückt. Er hob die Preßverordnung auf, die einst nach den Karlsbader Beschlüssen erschienen war, und obwohl die Censur für politische Zeitschriften fortbe- stand, so wurde sie doch in diesen ersten vertrauensvollen Jahren mild gehandhabt; freimüthige Urtheile über das Verfahren der einheimischen Behörden sollten Jedem unverwehrt sein. Auch die Kirche sollte fortan größerer Freiheit genießen als unter der aufgeklärt-bureaukratischen Re- gierung des Vaters. Der gläubige Sohn stellte die alten Hausbräuche der Wittelsbacher wieder her, wusch am Grünen Donnerstag den Armen die Füße, schritt andächtig mit in der Frohnleichnams-Procession; er gab der Hauptstadt das alte Wappen wieder, das ihr Montgelas einst ge- nommen hatte, weil das Münchener Männlein leider ein unaufgeklärtes Mönchlein war; er erlaubte den Ober-Ammergauer Bauern die bisher ebenfalls verbotene Aufführung ihres schönen alten Passionsspieles, und beeilte sich die noch unausgeführten Versprechungen des Concordats einzu- lösen. Sofort wurden acht Manns- und vier Nonnenklöster wiederherge- stellt, zuerst Karl’s des Großen ehrwürdige Stiftung, die Benediktinerabtei Metten an der Donau. Nach und nach mehrte sich die Zahl. Mit Ver- wunderung sahen die Münchener wieder die Benediktiner, Kapuziner, Fran- ziskaner, die lange ganz verschollen gewesen, durch die Straßen ziehen. Den Bauern aber gereichte es zur Beruhigung, daß sie das Ignazi-Wasser, das Quirinus- und Walpurgis-Oel, die Lukaszettel, sowie die anderen landesüblichen Wundermittel nunmehr wieder aus der Hand geweihter Gottesmänner kaufen konnten. Bald ging der König sogar über die Vorschriften des Concordats hinaus, indem er außer dem verheißenen Priesterseminar auch zwei Knabenseminare einrichten ließ; er wollte fromme Priester, die den letzten Bodensatz des Illuminatenthums aus dem gläu- bigen Baierlande hinausfegen sollten, und bemerkte nicht, wie fremd der Nachwuchs des Clerus dem Vaterlande werden mußte, wenn man ihn schon in zarter Jugend von der bürgerlichen Gesellschaft absperrte. An die Spitze des protestantischen Consistoriums wurde der Schwabe Roth gestellt, ein strenger Orthodoxer, der die Ultramontanen als willkom- mene Bundesgenossen gegen den rationalistischen Unglauben ansah. Seit die Königin Wittwe nach Würzburg ziehen mußte, verlor ihr Hofprediger, der versöhnliche Schmitt, seinen Einfluß, und das harte, der Union feind- liche Lutherthum, das in Erlangen unter den jungen Theologen vorherrschte, Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 39 III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. wurde überall begünstigt. Mit Alledem war der König keineswegs gemeint die Freiheit der Protestanten zu beeinträchtigen oder gar den Staat der römischen Kirche zu unterwerfen. Von der Zurückberufung der Jesuiten wollte er nichts hören, „weil sie niemals teutsch gewesen“, und unter den anderen Orden gab er den milden, gelehrten Benediktinern den Vorzug. Sein Liebling unter den Priestern war der ehrwürdige Sailer, der jetzt, vom Papste wieder zu Gnaden angenommen, als Bischof in Regensburg lebte. Wie that es dem Könige wohl, seinem greisen Lehrer, „dem deutschen Fenelon“ in dem nahen Schlößchen Barbing eine freundliche Sommer- frische zu bereiten; zuweilen erschien er selber in dem geistlichen Kreise, der sich dort zusammenfand, und erbaute sich an den ernsten Gesprächen des alten Domherrn Wittmann und des jungen Westphalen Diepenbrock. Doch fast ebenso gern wie mit diesen milden Regensburger Priestern ver- kehrte er mit den Speyer’schen Domherren Geissel und Weis, den streit- baren Mitarbeitern des clericalen „Katholiken“. Zu seinen persönlichen Vertrauten gehörte auf der einen Seite der gemäßigt liberale Freiherr Heinrich v. d. Tann, ein Franke aus altprotestantischem Geschlecht — auf der anderen sein lieber kleiner „Muckel“, der geistvolle Mediciner Nepo- muk Ringseis, ein strengkatholischer Altbaier, Mystiker im Glauben wie in der Naturwissenschaft. Seit dem Thronwechsel erhoben die Clericalen ihre Stimme immer lauter; sie pflegten in der Eos und anderen Zeitschriften mit beflissenem Eifer das katholische Altbaiern als das Land wittelsbachischer Treue zu verherrlichen, was wieder gereizte Entgegnungen aus Franken hervorrief. Bald sprach man in den neuen Provinzen und selbst in der Diplomatie allgemein von einer ultramontanen „Congregation“, die in München nach bourbonischem Muster ihr geheimes Wesen treiben sollte. Küster’s Bericht, 17. Febr. 1830. Die meisten dieser Gerüchte waren falsch oder übertrieben; jedoch bei dem unberechen- baren Charakter des Königs schien ein Erfolg der Clericalen über lang oder kurz nicht unmöglich. Der neue Minister des Innern, Eduard v. Schenk, ein junger Rheinländer, der sich die Gunst des Monarchen durch seine romantischen Dramen errungen hatte, war den Protestanten schon als Convertit verdächtig und sicherlich nicht kräftig genug um einem plötzlichen Angriff zu widerstehen. Solche Besorgnisse trübten den Libe- ralen bereits in diesen ersten Jahren die Freude an dem neuen Regiment. Dagegen fand die Verlegung der altbairischen Hochschule nach München den Beifall aller Einsichtigen. Der glückliche Gedanke wurde zuerst von Ringseis angeregt und dann durch den König mit gewohnter Raschheit schon 1826 ausgeführt. Die Universität hatte sich in Landshut etwas freier entwickelt als vormals in der Jesuitenburg Ingolstadt, aber nicht sehr kräftig; die Gefahr der Verbauerung lag in dem Paradiese der nieder- Universität München. bairischen Weizengrafen den Gelehrten doch gar zu nahe, auch hemmte noch überall der alte halbgeistliche Unterrichtszwang. Der König gewährte ihr jetzt die unbeschränkte norddeutsche Lehr- und Lernfreiheit, die er einst als Student in Göttingen schätzen gelernt hatte. Er hoffte, indem er sie mit der Münchener Akademie verband, die Bildung der Jugend durch eine an- regende Umgebung zu fördern und zugleich die Hauptstadt mit einer Fülle geistiger Kräfte zu bereichern; sein München sollte für das wissenschaft- liche Leben des katholischen Deutschlands ein Brennpunkt werden wie Berlin für den protestantischen Norden. Von den zahlreichen Neuberufenen lehnten Tieck, Thibaut, Raumer und mehrere Andere ab, die Meisten weil sie die berüchtigte bajuvarische Ungastlichkeit fürchteten. Aber Schelling kam, und seine reiche Lehrthätig- keit gab der umgestalteten Hochschule auf lange hinaus das Gepräge. Er lebte jetzt in dem geheimnißvollen Ideenkreise seiner längst angekündigten Theosophie und gab die Losung zum Kampfe gegen Hegel. Dieser Gegen- satz zu der Berliner Philosophenschule trat auch in den Vorlesungen des Mystikers Baader, des frommen Naturphilosophen Schubert, der jungen Docenten Stahl, Puchta, Döllinger überall hervor; am schärfsten aber in den phantasiereichen Vorträgen von Görres, dessen Berufung auf die seltsame katholisch-liberale Gesinnung König Ludwig’s ein grelles Schlag- licht warf. Jene salbungsvolle Ansprache des Kurfürsten Maximilian empfing also ihren Lohn, und der dankbare Wittelsbacher ließ sich auch nicht beirren, als die preußische Regierung, auf ausdrücklichen Befehl König Friedrich Wilhelm’s, die ängstliche Anfrage stellte, ob diese Beru- fung, ohne Rücksprache mit den preußischen Behörden, nach Bundesrecht statthaft sei. Cabinetsordre an Altenstein, 25. Decbr. 1827. Zum Lehrer war Görres verdorben. Die mystische Bilder- pracht seiner Rhetorik zog zwar Schaaren von Zuhörern an, aber sie trugen nur den Rausch einer unbestimmten Begeisterung davon; was sollten sie auch lernen, wenn er ein ganzes Semester brauchte um den Gang der Weltgeschichte bis zur Sindfluth darzustellen? Um so mächtiger wirkte er als Parteihaupt, als Vorkämpfer der streitbaren Kirche; sein Haß gegen Preußen wurde allmählich durch die confessionelle und die persönliche Er- bitterung bis zum Fanatismus gesteigert. Der Heiligenschein des politi- schen Martyriums kam ihm zu statten; die Clericalen sprachen von dem alten Görres mit derselben Ehrfurcht wie die Liberalen von dem alten Arndt und dem alten Jahn. Auch Oken erhielt einen Lehrstuhl, gerieth aber nach seiner Gewohnheit bald wieder in Händel; auch der biderbe Maßmann, der Bücherverbrenner von der Wartburg, durfte zugleich ger- manistische Vorlesungen halten und auf dem Turnplatze seine Teutonen schulen. Die Münchener Hochschule besaß an Thiersch einen trefflichen Er- 39* III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. zieher für den Lehrerstand, an Schmeller einen hochbegabten Germani- sten, der allzubescheiden und allzuwenig anerkannt durch sein Bairisches Wörterbuch der deutschen Dialektforschung die Bahn brach. Sie wurde bald nächst Berlin die besuchteste der deutschen Universitäten außerhalb Oesterreichs, und trug viel dazu bei, daß der Ton in der Hauptstadt sich hob, das altbairische Leben sich der nationalen Gesittung annäherte; denn obwohl die neuen Straßen, wo die norddeutschen Gelehrten wohnten, bei den Bürgern noch lange das Protestantenviertel hießen, so begann man doch allmählich einander zu ertragen und zu verstehen. Auch das Stu- dentenleben war in diesen ersten Semestern, da die Jugend sich der neu- gewonnenen Lernfreiheit noch dankbar erfreute, gesund und frisch; in der Gesellschafts-Aula, wo der junge Philosoph Beckers und seine Freunde den Ton angaben, herrschte ein fröhlicher wissenschaftlicher Idealismus. Gleichwohl entsprach der Erfolg den hochgespannten Erwartungen des Königs keineswegs. Mit der ersten Hochschule Preußens konnte die Uni- versität der bairischen Hauptstadt sich nicht von fern vergleichen; dazu war der kaum erst urbar gemachte Boden hier noch bei Weitem nicht ergiebig genug. In Berlin war Hegel nur Einer unter Vielen; neben der reichen Mannichfaltigkeit des wissenschaftlichen Lebens dort erschien die Münchener Gelehrsamkeit mit ihrem vorherrschenden katholisch-naturphilosophischen Zuge dürftig, einseitig, parteiisch, und zuweilen mochte dem königlichen Enthusiasten wohl das Epigramm einfallen, das er einst in mißmuthiger Stunde gedichtet hatte: Einem ungeschickt Schwimmenden glichst Du und gleichest Du, Baiern, Schwingend Dich zwar in die Höh’, schnelle doch sinkend hinab! Unter den nicht-akademischen Gelehrten, welche der König nach Mün- chen berief, erwies sich der Tyroler Historiker Hormayr besonders brauchbar. Der hatte einst den Oesterreichischen Plutarch geschrieben, bei dem Auf- stande Andreas Hofer’s mitgeholfen und die bairischen „Rheinbundssklaven“ gröblich beschimpft. Von Metternich übel behandelt stellte er jetzt dem liberalen Baiernkönige seine stachlige Feder bereitwillig zur Verfügung und schrieb sogleich über die historischen Fresken der Münchener Arkaden ein Büchlein, das in bajuvarischer Selbstberäucherung und höfischer Liebe- dienerei Unmögliches leistete: immer wieder hielt er den Baiern vor, wie oft sie schon einst, da ihr Staat noch um das Dreifache kleiner war, in der europäischen Politik den Ausschlag gegeben hätten. Der plötzliche Ge- sinnungswechsel des beweglichen Mannes erweckte wenig Vertrauen; da er jedoch die Blößen Metternich’s genau kannte, so war er als Wittels- bachischer Hofpublicist nicht zu verachten. Auch Cotta, der Unermüdliche, der soeben die Dampfschifffahrt auf dem Bodensee eingerichtet hatte, wurde durch König Ludwig bewogen, in München eine Filiale seiner Buchhand- lung zu gründen. Dort sollte eine große liberale Zeitschrift erscheinen, die Neuen Politischen Annalen, als Fortsetzung des Murhard’schen Unter- Thiersch und die Gymnasien. nehmens; Lindner, der Vertraute des Stuttgarter Hofes, und der junge Heinrich Heine wurden mit der Leitung betraut. Aber die Zeitschrift ging schon nach wenigen Monaten ein, und Lindner fand nachher ein stilles Unterkommen bei der Bairischen Staatszeitung, wo er dann sein altes Lied vom „reinen Deutschland“ noch jahrelang, wenig beachtet und mit gedämpfter Stimme sang. Mit lebhaftem Eifer betrieb der König die Reform seiner Gymnasien. Er wollte sie nach dem Muster der sächsischen und württembergischen Ge- lehrtenschulen umgestalten und die Lyceen, die noch in unhaltbarer Mittel- stellung zwischen der Universität und dem Gymnasium standen, ganz be- seitigen. Von Schelling unterstützt entwarf Thiersch einen tief durchdachten Lehrplan, der die Absicht verfolgte, durch die Einfachheit einer gründlichen humanistischen Bildung die Jugend zum Können und dann erst zum Wissen zu erziehen: die Ueberbürdung der Schüler mit verschiedenartigem Unterrichtsstoffe, die auf den preußischen Gymnasien unter Joh. Schulze’s Leitung schon bedenklich zunahm, sollte vermieden, die geisttödende Plage der Examina eingeschränkt, die Zahl der Lehrstunden so weit herabgesetzt werden, daß der Klassenlehrer den Unterricht in allen Hauptfächern zu- gleich ertheilen, durch die Kraft seiner Persönlichkeit die Schüler geistig beherrschen könnte. Als aber diese treffliche Schulordnung erschien (1829), da regte sich von allen Seiten her ein Widerstand, der nur zu deutlich zeigte, wie schwer dies neue, von so mannichfachen Interessen bewegte Jahrhundert sich über die Lebensbedingungen aller Bildung zu verständigen vermochte. Der Geistliche Rath Schrank und seine Parteigenossen wünschten Rück- kehr zu der Unterrichtsmethode der Jesuiten, während Paulus’ Sophro- nizon umgekehrt in der neuen Schulordnung hierarchische Hintergedanken witterte. Das gewerbreiche Frankenland forderte Begünstigung des natur- wissenschaftlichen Unterrichts, der allerdings in Thiersch’s Lehrplane über Gebühr vernachlässigt war, und als Wortführer dieser Realisten verlangte Oken kurzweg, der Schüler müsse in „die gesammte Cultur der Welt“ eingeführt, über Alles was er vielleicht einmal im Leben brauchen könne zum Voraus unterrichtet werden. Die alten Beamten dagegen fanden die Anforderungen des Schulplans überspannt. Zentner namentlich, der alte Professor, sprach — wie so viele Gelehrte, wenn sie ins Geschäfts- leben übergetreten sind — mit der äußersten Geringschätzung von der Wis- senschaft; er meinte, der Staat dürfe von der Schule nur verlangen, daß sie seine künftigen Beamten für die praktischen Bedürfnisse des Staats- dienstes abrichte. Auch der einflußreiche Cabinetssecretär Grandauer schloß sich diesen Gegnern an, ein beschränkter Kopf, der gleichwohl verstand sich dem geistreichen Monarchen unentbehrlich zu machen. Also von allen Seiten her bestürmt entschloß sich der König schon nach Jahresfrist, durch eine neue Schulordnung den classischen Unterricht wieder etwas zu be- III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. schneiden. Die unglücklichen Zwittergebilde der Lyceen blieben bestehen, und was das Schlimmste war, die von Thiersch beantragte Erhöhung der armseligen Lehrergehalte unterblieb, so daß Theologen und bald auch Mönche einen großen Theil der Lehrerstellen einnahmen. Dergestalt brachte die wohlgemeinte Reform dem bairischen Gymnasialwesen allerdings einige Verbesserungen, doch an das Vorbild der sächsischen Gelehrtenschulen kam man nicht heran. — Unvergleichlich glücklicher zeigte sich des Königs Hand in seinen Kunst- schöpfungen. Die Kunst wird von den Schwankungen des öffentlichen Lebens nicht so unmittelbar berührt wie die Wissenschaft, und sie fand auch in München einen keineswegs undankbaren Boden. Diese warm- herzigen, von aller kritischen Ueberklugheit unberührten Altbaiern mit ihrer frischen Sinnlichkeit und ihren farbenfrohen Augen bedurften nur eines Erweckers um wieder ebenso tüchtig bauen und bilden zu lernen, wie vor Zeiten als der ragende Thurm von St. Martin in Landshut und die schweren Massen der Münchener Frauenkirche durch bairische Meister ge- schaffen wurden. Die Künstler wurden hier auch meist schneller heimisch als die Gelehrten; seit das Mißtrauen der eingeborenen Bevölkerung sich allmählich milderte, fühlten sie sich behaglich in den zwanglosen Sitten der lebenslustigen Stadt. Die Maler durchwanderten das nahe Hoch- gebirge oder hielten fröhliche Sommerrast auf dem Frauenwörth im Chiem- see; auf ihren farbenprächtigen Künstlerfesten herrschte ein derber Humor, der den Deutschen seit den Fastnachtsspielen des Hans Sachs fast ab- handen gekommen war. König Ludwig hat bis zu seinem Tode allein aus seiner Cabinetskasse an 18 Mill. Gulden für Bauten und Kunstwerke ausgegeben — ungerechnet die Ausgaben des Staates, der Corporationen, der Gemeinden — und selbst diese Summen hätten nicht genügt, wenn er sie nicht im Einzelnen mit peinlicher Genauigkeit verwendet hätte. Er scheute den ungerechten Vorwurf des Geizes nicht und sprach offen aus, die Künstler sollten sich nicht schämen nach Brot zu gehen; doch er verstand sie zu ehren, gab ihnen in Staat und Gesellschaft eine würdige Stellung. Schon als Prinz hatte er sich mit dem Plane getragen, in einer Villa auf dem Palatin für Schiller ein trauliches Heim einzurichten; als König reiste er zu Goethe’s Geburtstag selber nach Weimar um dem Dichter zu huldigen, und mit seiner Unterstützung entstand das erste Denkmal, das in Deutschland künst- lerischem Verdienste geweiht wurde, das Dürer-Standbild in Nürnberg. Weil er groß dachte von der sittigenden Macht der Kunst, bestimmte er ihre Werke nicht für Kritiker und Kenner, sondern für das ganze Volk. Niemals erlaubte er, daß in den Sammlungen Eintrittsgelder erhoben oder zum Schutze der kostbaren Denkmäler Wachen aufgestellt wurden; seine Baiern sollten sich gewöhnen das Schöne zu ertragen und endlich zu lieben. Die Münchener Kunst. Was die Kunst nur aus sich selbst heraus zu finden vermag, konnte ihr der königliche Beschützer freilich nicht schenken. Einheit des Stiles war unmöglich in einer unruhigen Zeit, die das literarische Schaffen der ge- sammten Vorwelt übersah, die unter der Last neuer und widerspruchsvoller Gedanken fast erlag und doch erst wieder lernen mußte aus prosaischem Un- geschmack sich zum A B C des Formensinnes zu erheben. Der Münchener Malerei gab ihr „Peter der Große“, Cornelius, von Haus aus die Richtung auf das Erhabene und Monumentale. Unter seinen Architekten dagegen fand der König keinen, der durch die Uebermacht einer großen Persönlich- keit die Münchener Baukunst so vollständig hätte beherrschen können, wie Schinkel die Berliner; und obwohl er selber der Antike den Vorzug gab, so sah er sich doch fast gezwungen, seine Baumeister auf die freie Nachbildung verschiedener Stile hinzuweisen. Er verfuhr dabei mit feinem Geschmack; fast immer entsprach der gewählte Stil dem Zwecke des Bauwerks. Aber neben den malerischen engen Gassen der Altstadt, in denen sich das katho- lische Stillleben der beiden letzten Jahrhunderte noch so getreu widerspie- gelte, erschienen die weiten Straßen und Plätze des neuen Münchens wunderlich, buntscheckig, charakterlos, zumal in diesen ersten Jahren, so lange der bürgerliche Verkehr den verwegenen Plänen des Königs noch nicht zu folgen vermochte. Griechische Tempel, römische Triumphbogen, florenti- nische Paläste ragten fremdartig aus dürftigen Häuserzeilen empor oder sie standen ganz einsam auf der öden Geröll-Ebene, und wer nur die Mängel sehen wollte, wie H. Heine, fand reichen Anlaß über die gekünstelte Herr- lichkeit des deutschen „Bier-Athens“ zu spotten. Auch die brennende Un- geduld des Bauherrn that seinen Werken Abbruch. Immer mit neuen Plänen beschäftigt, gönnte er den halbvollendeten selten die rechte Liebe und drängte hastig zum Abschluß, obwohl die ungeschulten Hände der deutschen Kunsthandwerker noch nachsichtiger Geduld bedurften. Er über- nahm sich in Entwürfen, so daß man schließlich kaum mehr wußte, welchem großen Baiern noch ein Denkmal gesetzt werden sollte, und störte die Ar- beit der Meister zuweilen durch ein willkürliches Machtwort, da er sich selber als den eigentlichen Schöpfer ansah. Unter der Masse von Künst- lern, die an der Isar zusammenströmten, wurde manche edle Kraft ungerecht mißhandelt, selbst das grandiose Zeichner-Talent Bonaventura Genelli’s. Die Eifersucht, die in diesem Gewühle nicht fehlen konnte, führte bald zu widerwärtigen Händeln, da der König von der sorglosen Selbstgewißheit Karl August’s gar nichts besaß, sondern eifersüchtig auf sein Ansehen bedacht, Jedem, der etwa „den Großvezier“ spielen wollte, sogleich einen Neben- buhler entgegenstellte. Aber mit allen ihren menschlichen Schwächen war es doch eine reiche Zeit voll kühnen Schaffens und fröhlichen Hoffens, die der deutschen Kunst jetzt tagte, als Cornelius, von ehrfürchtigen Schülern um- geben, in der Glyptothek seine Malergerüste aufschlug; und mit Sehnsucht dachte der Meister noch im hohen Alter an diesen wonnevollen Lenz zurück. III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Kaum auf dem Throne nahm der König den Walhalla-Plan wieder auf, den er einst in den Tagen der Fremdherrschaft ersonnen hatte: hoch über der Donau bei Regensburg sollte der Tempel deutscher Ehren sich erheben, ein ernster dorischer Bau auf mächtiger Terrasse. Während dieser Entwurf noch in Berathung war, wurden fast gleichzeitig die Grund- steine gelegt für den Königsbau, die Allerheiligenkirche, die Pinakothek. Das Alles leitete Leo Klenze, ein Niedersachse vom Harz, ein Bewunderer der hellenischen Ideale, nicht so reich an eigenen Gedanken wie Schinkel, aber überaus fruchtbar und geschmeidig genug um den Launen des Bau- herrn sich zu fügen; die Augenweide des Baumeisters, den echten Hau- stein boten ihm in Fülle die Marmorbrüche, welche der König am Unters- berge angekauft hatte. Der dem Palaste Pitti nachgebildete Königsbau trug allzu deutlich das Gepräge bewußter Nachahmung und reichte an die überwältigende Erhabenheit der wie von Cyclopenhänden geschichteten Steinmassen Brunellesco’s nicht heran. Um so glücklicher gelang das Innere der byzantinischen Hofkapelle, ein phantastischer und doch harmo- nischer Bau, in den der König seine liebsten Träume eingesponnen hatte, strahlend von Gold und Marmor, fast ebenso schön wie sein herrliches Vor- bild, die Cappella Palatina der Normannenkönige im Schlosse von Palermo; in dem Dämmerscheine, der droben an den Wölbungen um Heinrich Heß’s ernste Bilder spielte, überkam die Besucher ein Gefühl weihevoller An- dacht, wie es die frostigen Kirchenbauten unseres weltlichen Jahrhunderts nur selten zu wecken verstehen. In dem florentinischen Palast der Pina- kothek wurde durch den umsichtigen Gallerie-Direktor Dillis außer der Sammlung der Brüder Boisseree auch die neuerworbene Wallerstein’sche Gallerie aufgestellt, so daß neben der rheinischen auch die oberdeutsche Kunst der alten Zeit glänzend vertreten war; dazu die großen Rubens- schen Bilder aus Düsseldorf, treffliche Murillos und Italiener — das Ganze eine Sammlung, die in Deutschland nur von der Dresdener über- troffen wurde. Um sie zu schmücken, hatte Nürnberg manches seiner Kleinodien hergeben müssen. Indeß war Ludwig nicht gemeint seine Pro- vinzialstädte zu berauben; vielmehr erließ er eine verständige Verordnung zum Schutze der alten Denkmäler und wachte streng darüber. Der Van- dalismus der rheinbündischen Tage nahm ein Ende. Die Baiern wurden ihrer schönen Städte wieder froh, seit der Schwabe Heideloff und eine ganze Schule altdeutsch gesinnter Baumeister in Nürnberg, Bamberg, Regensburg die verfallenden Kirchen und Prachtbauten, meist auf Geheiß des Königs, stilgetreu wiederherstellten. Die Skulptur wollte anfangs in München nicht recht gedeihen, und oft genug erinnerte sich der König an den Ausspruch Thorwaldsen’s, daß der Protestantismus der Bildhauerkunst, die katholische Bildung der Ma- lerei günstig sei. Darum rief er Auswärtige zu Hilfe, ließ das Denkmal seines Vaters durch Rauch, das Reiterstandbild des katholischen Maximilian Klenze. Schwanthaler. Cornelius. durch Thorwaldsen entwerfen. Dann fand sich endlich in Ludwig Schwan- thaler ein einheimischer Künstler, wie ihn der ungeduldige Mäcenas eben brauchte, ein Talent von wunderbarer Leichtigkeit der Erfindung, immer anmuthig, immer der plastischen Wirkung sicher, wenig geneigt das rasch Entworfene im Einzelnen liebevoll auszugestalten. Bildwerke, die durch sich selber wirken sollten, gelangen ihm selten ganz, aber Niemand ver- stand wie er, die Giebelfelder der Kunsttempel, die Prunksäle der Schlösser durch Reliefs und Statuen glänzend und sinnig zu zieren. Nun hob sich auch die Kunst der Erzgießerei. Mochte der erste Guß des Max- Joseph-Denkmals mißlingen, der König ruhte nicht, bis sein neues, von Stiglmayr geleitetes Gießhaus den besten in Europa gleichkam. Die Krone der Münchener Kunst blieb doch die Malerei. Kaum waren die Fresken in der Glyptothek vollendet, so begann Cornelius so- fort einen neuen großen Gemälde-Cyclus, die Geschichte der Malerei in den Loggien der Pinakothek. Dem heroischen Schwunge dieses epischen Genius konnten sich auch solche Künstler nicht entziehen, die wie Schnorr, der Maler der gewaltigen Nibelungen-Bilder, ihres eigenen Weges gingen. Selbst die Landschaftsmalerei erhob sich zum Gedankenreichthum des histo- rischen Stiles. Die italienischen Landschaften, mit denen der Pfälzer Rottmann die Arkaden neben dem Schlosse schmückte, erregten nicht eine unbestimmte lyrische Stimmung, sie erzählten von der Menschengröße, die über diese Fluren hingeschritten war — und mit solcher Beredsamkeit, daß der Beschauer sogar die entsetzlichen königlichen Distichen darunter verschmerzte. Die Münchener brauchten eine gute Weile, bis sie sich an die emsige Künstlergemeinde gewöhnten. Sie schalten über die tolle Ver- schwendung; sie spotteten über des Königs philhellenischen Rathgeber, Thiersch, der ihnen zur Bibliothek nun auch noch die Glyptothek und die Pinakothek geschenkt hatte, und freuten sich von Herzen, als eines Tages an Thiersch’s Thür die Inschrift: Nepiotheke, Thorenbehältniß zu lesen stand. Nach und nach begannen sie doch zu bemerken, daß ihre Re- sidenz erst durch dies wunderliche Künstlertreiben zur Großstadt heran- wuchs, und schließlich — sehr spät freilich, da das Umhertasten zwischen verschiedenen Baustilen der Ausbildung eines sicheren Geschmackes nicht günstig war — kam auch die Zeit, da die Kunst auf das Handwerk zu- rückwirkte und die Münchener Kunstgewerbe kräftig aufblühten. In diesem künstlerischen Wirken bethätigte sich die eigenste Kraft König Ludwig’s. „Jetzt kann ich meine Ketten ablegen und leben“ — so sagte er selber, wenn er fast alljährlich einmal die Sorgen der Re- gierung über Bord warf und sich nach Rom flüchtete. Dort war ihm wohl, in seiner Villa di Malta auf dem Monte Pincio, der Kuppel von St. Peter grade gegenüber. Dort konnte er andächtig den Spuren Goethe’s nachgehen, dessen Lieblingsstätte, den stillen Brunnen der Acqua acetosa, er schon vor Jahren mit Bäumen und Bänken geschmückt hatte; dort III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. besuchte er Thorwaldsen in der Werkstatt und schmiedete neue Pläne für die bairische Kunst, die ihn zuweilen so hoch begeisterten, daß er auf der Straße Luftsprünge machte. Wer ihn so in seiner poetischen Glückseligkeit sah, mußte den Eindruck gewinnen, daß dieser Fürst ein ganz unpoliti- scher Kopf war. Er selber hätte das freilich nie zugegeben. Er meinte auch zu großer That berufen zu sein, und ganz wie einst die Medi- cäer verfolgte er bei seinen Kunstschöpfungen zugleich dynastische Zwecke: durch den ästhetischen Ruhm dachte er dem Hause Wittelsbach eine glän- zende Stellung in Europa zu erringen. Wohl liebte er sein Deutsch- land mit Inbrunst, er hegte und pflegte die Erinnerungen an den Be- freiungskrieg und taufte seine neuen Straßen nach den Schlachten bei Arcis, Bar, Brienne, zum Befremden des französischen Gesandten, der noch immer nicht begreifen wollte, daß die bairischen Rheinbundszeiten zu Ende waren. Aber das deutsche Vaterland mußte auch der europäi- schen Politik der Krone Baiern freien Spielraum lassen. Darum war dem Könige die lockere Bundesverfassung willkommen; ich will keinen Bun- desstaat, sagte er nachdrücklich, sondern einen einträchtigen Staatenbund. Ganz gegen seine sparsamen Gewohnheiten berief er sofort mehrere Diplo- maten ab; er sendete Lerchenfeld nach Frankfurt, Cetto nach London, ar- beitete viel mit dem ehrgeizigen Grafen Bray zusammen, und die frem- den Gesandten erzählten Wunderdinge von den großen europäischen Plänen des Münchener Hofes. Außerhalb Deutschlands bot sich dem bairischen Thatendrange zu- nächst nur ein Ziel: das wiedererstehende heißgeliebte Griechenland. Bald nach der Thronbesteigung brachten die bairischen Zeitungen einen philhel- lenischen Aufruf: „Wie auch verschiedene Gesinnung im Uebrigen obwalten möge, in werkthätiger Theilnahme werde übereingestimmt!“ Diesen Satz konnte nur Einer geschrieben haben. In Wien wurde der erlauchte Ver- fasser denn auch alsbald errathen, und mit wachsendem Unwillen erfuhr Metternich, daß Oberst Heideck mit mehreren anderen bairischen Offizieren den Aufständischen zu Hilfe zog und große Summen vom Münchener Hofe nach Griechenland abgingen. Bericht von Blittersdorff 4. Sept., von Küster 19. Mai 1826 ff. Dann kam Thiersch im Rausche seiner phil- hellenischen Begeisterung auf den Einfall, die Griechen durch Baiern für die Gesittung zu erziehen, des Königs Sohn, den jungen Prinzen Otto, an die Spitze des werdenden hellenischen Staates zu stellen. Wohl niemals war eine seltsamere Schrulle im Haupte eines braven Gelehrten aufge- stiegen; denn in ganz Europa gab es kaum zwei Stämme, die einander so fremd waren, wie die schlauen, genügsamen Hellenen und die ehrlichen sinnlich kräftigen Bavaresi. König Ludwig aber ergriff den Gedanken mit Leidenschaft; er eröffnete in München ein Panhellenion, wo die Söhne der griechischen Helden, die Botzaris, Miaulis, Kanaris erzogen wurden, Philhellenismus. Triasträume. und bestürmte die großen Mächte mit Vorschlägen, welche dem Hause Wit- telsbach den unsterblichen Ruhm des Wiederherstellers hellenischer Freiheit sichern sollten. In der deutschen Politik dachte er sein Baiern stolz neben die beiden Großmächte zu stellen, als den größten der „rein deutschen Staaten“, als den geborenen Führer der kleinen Höfe. Er haßte Oesterreich nach der alten Ueberlieferung seines Geschlechts und mehr noch um neuen Unrechts willen; niemals konnte er der Wiener Politik verzeihen, daß sie sein Haus um Salzburg und die Pfalz zugleich betrogen hatte. Zu Preußens kriegerischer Größe blickte er mit warmer Bewunderung empor. Dankbar gedachte er des Schutzes, den seine Vorfahren einst in Berlin gefunden hatten, und sagte oft: „Ohne Friedrich den Großen stände ich vielleicht nicht hier.“ Dabei kam er gleichwohl nicht los von jenem alten Familienaberglauben, der so viele Wandlungen der neu-bairischen Politik erklärt: „die historischen Parvenus“ im Norden waren ja doch nur durch die blinde Laune des Zufalls hinaufgehoben zu einer Höhe, die von Rechts wegen dem vornehmeren Hause Wittelsbach gebührte! Er dachte mit Preußen im treuen Einvernehmen zu leben, nur in rein-deutsche Fragen durfte der „halb-slawische Staat“ sich nicht mischen. Für seine deutschen Pläne rechnete er zunächst auf den König von Württemberg, der in der That seine persönliche Abneigung überwand und mit dem neuen Nachbarn in vertraulichen Verkehr trat. Bernstorff betrachtete diese plötzliche Freundschaft mit Gelassenheit, da er sich über Ludwig’s Charakter nicht täuschte, und wies den Gesandten an, den Münchener Hof der freundlichen Gesinnungen Preußens zu versichern, aber ohne allzu große Lebhaftigkeit, damit der König nicht übermüthig werde. Bernstorff, Weisung an Küster, 19. Nov. 1825. Auch Metternich, der anfangs sehr argwöhnisch war, beruhigte sich bald und beschwichtigte die Besorgniß der badischen Regierung in seinem schwerfälligen Docententone also: „Wenn wir tiefer in die Sache ein- dringen, uns auf einen hohen Standpunkt erheben und sie vom selben aus in ihrer Wesenheit und in ihren wahrscheinlichen und möglichen Folgen berechnen, so löst sich bald das Machwerk in ein leichtes und luf- tiges Gewebe auf, dem es durchaus an innerem Gehalt und an jeder Art von Gediegenheit fehlt. Sie kann ihren Stützpunkt nicht in dem Charakter der beiden Fürsten finden, denn insofern bei ihnen von Cha- rakter die Rede ist, bietet derselbe die schroffsten Gegensätze dar. In einem einzigen Begriffe könnte ihr beiderseitiger Geist vielleicht eine Aehnlich- keit darbieten, in dem Drange nach zu spielenden Rollen. Die von dem König von Baiern geträumte Selbständigkeit umfaßt ein zu weites Feld, als daß die Selbständigkeit seiner mindermächtigen Nachbarn nicht aus selbem verdrängt werden sollte. Die beiden Fürsten geizen nach Popu- III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. larität; die Verfolgung einer und derselben Braut vereint die Menschen nicht“ — eine boshafte Anspielung auf die längst vergangenen Tage, da Kronprinz Ludwig auf die Hand der späteren Königin Katharina von Württemberg gehofft hatte. „Man tröste sich, so schloß der Oesterreicher, und baue dort Schlösser auf Worte, wo man in der That sich nicht eine recht deutliche Rechenschaft von dem zu geben weiß, was man eigent- lich will, und wo man unbedingt mehr will als man kann. Die Zeit wird eben auch dort ihre Rechte nicht verlieren.“ Hatzfeldt’s Bericht, 23. Nov. 1825. Metternich, Weisung an den Gesandten v. Hruby in Karlsruhe, 31. März 1826. Die üble Laune, die unverkennbar aus diesen Zeilen sprach, war nicht blos durch die constitutionellen Reden des bairischen Selbstherrschers oder durch die Posaunenstöße seiner liberalen Verehrer veranlaßt. König Lud- wig gab sich wenig Mühe, seine Gesinnung gegen den Erbfeind Baierns zu verbergen; er befahl die Befestigung von Ingolstadt, obwohl er wußte daß Kaiser Franz diesen Entschluß als eine offenbare Feindseligkeit be- trachtete, Blittersdorff’s Bericht, 12. Dec. 1826. und verletzte die Hofburg empfindlich, indem er den unglück- lichen Streit um die badische Pfalz, der seit den Beschlüssen des Aachener Congresses endlich begraben schien, sogleich wieder auferweckte. S. o. II. 134 f., 482 f. In Rohrbach und Mannheim erzogen, fühlte er sich ganz als Pfälzer, und wie er schon als Kronprinz die vorgeblichen Ansprüche seines Hauses mit der äußersten Hartnäckigkeit vertheidigt hatte, so hielt er es jetzt für könig- liche Ehrenpflicht, um jeden Preis seine Heimath wieder unter wittels- bachische Herrschaft zu bringen. Eine Fülle des Segens sollte sich über das schöne Land ergießen: der Otto-Heinrichsbau in Heidelberg sollte auf- erstehen aus seinen Trümmern, Mannheim die prunkende Residenz des Bundestags werden, und wenn erst die Festungsreihe Philippsburg-Ger- mersheim-Landau gebaut war, dann wurde Baiern das Preußen des Oberrheins! Verständigerweise ließ sich gar nicht erwarten, daß die großen Mächte ihre dem badischen Hofe gegebenen Zusagen ohne jeden Grund zurücknehmen würden. Ludwig aber glaubte, dasselbe Rußland, das in Aachen für Ba- dens Recht eingetreten war, werde sich jetzt mit einem male auf Baierns Seite stellen. Nach der Thronbesteigung des Kaisers Nikolaus sendete er seinen Wrede um Glück zu wünschen nach Petersburg und schrieb dem Czaren eigenhändig, er betrachte es als ein gutes Zeichen, daß sie Beide fast gleichzeitig die Krone erlangt hätten. Dann bat er um Rußlands Bei- stand und vergaß in seiner Begehrlichkeit sogar seinen gerühmten teutschen Stolz: „ich sehe, so betheuerte er, in Rußland die stärkste Stütze Baierns; ich wiederhole es, das ist mein politisches Glaubensbekenntniß!“ Czar Niko- laus gab, wie zu erwarten stand, eine höflich ausweichende Antwort, ver- Neuer Streit um die Pfalz. geblich wurde sein Gesandter in München mit Auszeichnungen überhäuft. Nun schrieb Graf Bray eine große Denkschrift Sur la réversibilité du Palatinat, welche sämmtlichen europäischen Höfen zuging. Dann ließ der König auch die erloschenen Sponheimer Erbansprüche hervorholen und die seltsame Forderung aufstellen: bei der Thronbesteigung der Grafen von Hochberg, deren Erbrecht doch von allen Großmächten längst anerkannt war, müsse Baden seinen Main-Tauberkreis als Entschädigung für Spon- heim an Baiern abtreten. Und wie plump wurden diese nichtigen Ansprüche vertheidigt, wie taktlos stellte der König seine persönliche Würde bloß. Umsonst suchten gehässige Flugschriften und Zeitungsartikel die öffentliche Meinung für den rechtmäßigen Pfalzgrafen zu begeistern. Der badische Staatsrath Winter fertigte die Angreifer durch eine gründliche Denkschrift siegreich ab. Auch Drohungen wurden laut; mehrmals befürchtete die gute Stadt Heidelberg einen Handstreich der Nachbarn, obschon das bairische Heer eben jetzt zu kühnen Kriegsthaten wenig befähigt war. Im August 1826 reiste der König von Würzburg nach Aschaffenburg und verweilte eine Zeit lang dicht an der Grenze des badischen Mainlandes, das er sich zur Beute ausersehen hatte. Die Münchener politische Zeitung berichtete darüber: „Berge und Thäler wetteiferten, dem erhabenen Reisenden die unbegrenzte Freude aller Bewohner über eine so beglückende Erscheinung auf das Glän- zendste an den Tag zu legen. Himmel und Erde jauchzten freudetrunken zusammen. Aus dem badischen Wertheim kamen die Mütter mit ihren Säuglingen auf den Armen, der Handwerker schloß seine Werkstätte, sogar der Tagelöhner vergaß seine Arbeit und seinen Erwerb. Die Freude der benachbarten Landbewohner glich ganz jener der Eingebornen und drückte so recht deutlich ihren Wunsch aus, auch Angehörige eines Fürsten zu sein, dessen Stolz die Liebe seines Volkes ist.“ Als der badische Gesandte sich über diese wundersame Sprache beschwerte, erwiderte der Minister Graf Thürheim achselzuckend, der Herausgeber habe den Artikel genau so abge- druckt, wie er ihm von gewisser Seite zugesandt worden sei! Berichte von Küster 25. Aug., Blittersdorff 30. Aug. 1826. Jahrelang wiederholten sich diese kindischen Auftritte. Im Frühjahr 1829 bereiste der König die bairische Pfalz, bog plötzlich von der graden Straße ab und erschien an einem Feiertage auf der Rheinschanze, Mannheim gegenüber. Auf dieser Stelle, wo späterhin unter Ludwig’s thatkräftiger Fürsorge das gewerbfleißige Ludwigshafen aufblühte, standen damals nur einige verrufene Schmugglerhäuser, ein Gasthof und ein bairisches Zahlen- lottobureau, bestimmt zur freundnachbarlichen Ausbeutung der Mann- heimer Geldbeutel. Man hatte dafür gesorgt, daß des Königs Ankunft bekannt wurde. Eine dichte Menschenmenge strömte in dem anrüchigen Orte zusammen; der Monarch empfing gute Bekannte, erschien mehrmals III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. am Fenster des Gasthofes, mit zärtlichen Blicken nach Mannheim hin- überwinkend. Berstett, Ministerialschreiben an Frankenberg, 13. Juni 1826. Auch die königliche Muse plauderte oftmals in stolpern- den Versen die stille Sehnsucht der Wittelsbacher aus; als die Hoff- nungen zu schwinden begannen, hauchte sie die schmelzende Klage: Der Pfalzgraf bei Rhein, Er wandert allein In dem heimathlichen Land. Wie lieb er dasselbe auch hat, So geht er doch schweigend den Pfad Und nicht will er werden erkannt! Die Erwerbung der Pfalz wurde dem Könige zu einer fixen Idee, die ihn sein tagelang nicht mehr losließ. Die unerbetenen Wohlthaten, die er als Greis noch den pfälzischen Städten spendete, das Dalbergstand- bild in Mannheim, das traurige Wrededenkmal in Heidelberg, bezeich- neten das letzte elegische Austönen der in den zwanziger Jahren ange- schlagenen Sirenenklänge. Daß die Pfälzer selber seine Gefühle theilten, schien dem Könige zweifellos, obwohl sich in Wahrheit nur noch zu Mann- heim vereinzelte Spuren pfalz-bairischer Gesinnung zeigten. Der König von Preußen hatte das Erbfolgerecht der Hochberge feier- lich anerkannt; er war nicht gewohnt, in Rechtsfragen mit sich handeln zu lassen. Die bairischen Ansprüche galten ihm als frivoler Uebermuth; nimmermehr wollte er ein deutsches Fürstenhaus vergewaltigen, Baden und Württemberg vom deutschen Norden abschneiden lassen. Ebenso gut, sagte General Witzleben zu dem badischen Gesandten Frankenberg, könnte Preußen die ansbach-baireuthischen Lande zurückfordern. Der Kronprinz rief in seiner aufbrausenden Weise: „mein Herr Schwager ist toll geworden, rein toll; er will durchaus Palatin werden und bedient sich dazu sauberer Mittel und Wege, die ganz unerhört sind!“ Frankenberg’s Bericht, 15. Mai 1828. Der Wiener Hof war über die Münchener Ansprüche ebenfalls sehr ungehalten und befürwortete am Bundestage den offenbar gegen Baiern gerichteten Vorschlag, Mannheim zur Bundesfestung zu machen; aber er fühlte sich gebunden durch seine eignen uneingelösten Versprechungen und gab beiden Theilen glatte Worte. An den Höfen der Großmächte begannen die bairischen Beschwerden, unablässig und in dem zuversichtlichen Tone gekränkten Rechtsgefühls vorge- tragen, schließlich doch einigen Eindruck zu hinterlassen. Rußland hielt sich zurück, obgleich sein Gesandter Anstett in Frankfurt, Badens alter Gönner, sich unter der Hand rührig für seinen Schützling bemühte. Blittersdorff’s Berichte, 13. Aug., 7. Nov., 12. Dec. 1826. Nur Preußen stand fest auf Badens Seite. Der König ermahnte den Großherzog, durchaus keine Zugeständnisse an Baiern zu machen. Berstett dankte in Deutsche Politik König Ludwig’s. überströmenden Worten: „der edle Monarch ist unser bester Schützer;“ und Frankenberg schrieb: „die Politik der letzten Jahre Friedrich’s des Großen lebt wieder auf, Preußen allein ist der wahre Schirmherr der kleinen deutschen Staaten.“ Nach München erging die bestimmte Er- klärung, daß Preußen einen Gewaltschritt nicht dulden werde; zugleich ließ der König den großen Mächten in einer ausführlichen Denkschrift das gute Recht Badens darlegen (Januar 1828). So blieb Badens Besitzstand gesichert. Die beharrlich wiederholten bairischen Beschwerden bewirkten nur, daß König Ludwig sich aufregte und der unsterbliche Spon- heimer Handel in der diplomatischen Welt einen ähnlichen Ruf erlangte wie der Köthener Zollstreit. Bei seinem hochmüthigen Urtheil über die ehrgeizigen Pläne der beiden süddeutschen Könige übersah Metternich ganz, daß sie beide doch auch ein berechtigtes, erreichbares Ziel verfolgten. Beide hatten ein Herz für Deutschlands wirthschaftliche Noth und waren ernstlich gewillt, den Jammer der Binnenmauthen zu beseitigen, zunächst freilich nur durch einen Sonderbund des „reinen Deutschlands“. Der Bund der Minder- mächtigen zerfloß den Träumern bald unter den Händen. Aber was sie für die deutsche Volkswirthschaft erstrebten, enthielt einen gesunden Kern; ihn herauszuschälen aus der phantastischen Hülle blieb der Staatskunst Preu- ßens vorbehalten. Der Plan König Ludwig’s: „Unabhängigkeit von beiden Großmächten und gute Freundschaft mit Preußen“ war nicht selber der rechte Weg, doch er führte zum rechten Wege. Baiern ging wie Preußen von der richtigen Ansicht aus, daß die deutsche Handelseinheit nicht durch den Bund, sondern durch Verträge von Staat zu Staat zu erreichen sei; diese gemeinschaftliche Ueberzeugung der beiden größten deutschen Staaten gewährte die Aussicht auf volle Verständigung. Sobald das Berliner Cabinet durch vollendete Thatsachen bewiesen hatte, daß die deutsche Handelseinheit ohne Preußen unmöglich war, ließen die zwei süd- deutschen Könige nach heftigem Widerstreben ihre Sonderbundsträume fallen. Sie blieben dem Gedanken des Zollvereins auch dann noch treu, als er unter Preußens Händen eine gänzlich veränderte Gestalt empfangen hatte; und der erneute Bund zwischen Preußen und Baiern sollte dem Vaterlande noch reichere Früchte bringen als einst in den fridericianischen Tagen. Bevor sie zu dieser hochherzigen Selbstverleugnung gelangten, mußten sie allerdings erst eine lange Schule schmerzlicher Erfahrungen durchlaufen. — Als die Darmstädter Conferenzen im Sterben lagen S. o. III. 325. , gaben die kleinen thüringischen Staaten die Erklärung ab: wenn man in Darmstadt III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. sich nicht vereinige, so sähen sie sich genöthigt einen bereits verabredeten bedingten Vertrag auszuführen und „einen in sich geschlossenen Handels- staat“ zu bilden — „eine Selbsthilfe, welche das Bild der Zwietracht, das Deutschlands Staaten darstellen, zur höchsten Vollendung zu bringen gemacht wäre.“ Und wahrlich, der Süden bot einen jammervollen An- blick nach dem Abbruch der Darmstädter Verhandlungen. Jedes Cabinet ging trotzig und verstimmt seines eigenen Wegs. Die Darmstädtische Re- gierung versuchte noch einmal (Febr. 1824) die oberrheinischen Höfe zur Annahme gleichförmiger Zollgesetze zu bewegen; da dies mißlang, gab sie ihrem Lande eine selbständige Zollordnung, welche, dem Volke verhaßt, kaum 80,000 Gulden jährlich einbrachte. Der kluge du Thil hatte diesen armseligen Ertrag vorhergesehen, er wollte sich aber für künftige Zoll- verträge ein Unterhandlungsmittel sichern. Auch Württemberg führte im selben Jahre ein neues Zollgesetz ein, das dem bairischen nahe stand. Das Schmuggelgeschäft in Frankfurt und in Baden blühte wie nie zuvor. Thörichte Retorsionen belästigten den Verkehr. Als Württemberg mit der Schweiz über einen Handelsvertrag verhandelte, sendete Baden sofort einen Bevollmächtigten nach Zürich, um den Fortgang des Geschäftes arg- wöhnisch zu beobachten. In der Schweiz herrschte dasselbe Elend ger- manischer Zersplitterung; concordirende und nicht concordirende Can- tone fanden des Haders kein Ende, die Verhandlungen rückten kaum von der Stelle. Nur der Stuttgarter Hof gab in diesem Zeitraum allgemeiner Zer- fahrenheit die Triasträume und Zollvereinspläne nicht auf. Der würt- tembergische Gesandte in München, Freiherr von Schmitz-Grollenburg, ein rühriger Liberaler, gleich seinem Gönner Wangenheim begeistert für den Bund der Mindermächtigen, ließ nicht ab das bairische Cabinet um Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bitten. Eine geraume Zeit hin- durch fand er keinen Anklang; sein Freund Lerchenfeld konnte nicht auf- kommen gegen Rechberg, der rundweg aussprach, eine gemeinschaftliche Zollgrenze sei entwürdigend für die rückwärtsliegenden Staaten. Küster’s Bericht, 3. Okt. 1824. Auch bestand im altbairischen Volke wenig Neigung mehr für die Zollvereins- pläne; die öffentliche Meinung verlor das Vertrauen zu den immerdar vergeblichen Unterhandlungen. Immerhin hatten die Darmstädter Berathungen die Lage etwas ge- klärt. Süddeutschland zerfiel in zwei Gruppen. Die beiden Königreiche auf der einen, die Rheinufer-Staaten auf der anderen Seite waren sich der Gemeinschaft ihrer Interessen bewußt geworden. Eben diese Son- derung zweier Gruppen führte dann zu neuen Einigungsversuchen. Baden schloß mit Darmstadt (10. Septbr. 1824) einen Vertrag, der den eigenen Producten der beiden Staaten einige Erleichterung gewährte, und sendete Das Heidelberger Protokoll. sodann seinen Nebenius zu gleichem Zwecke nach Württemberg. Der ba- dische Bevollmächtigte ward in Stuttgart sehr unfreundlich aufgenommen und wochenlang hingehalten, da der württembergische Unterhändler stets zur unpassenden Stunde unwohl wurde. Gekränkt und verstimmt dachte er schon heimzureisen; da erfuhr er endlich, daß Württemberg inzwischen schon eine neue geheime Verhandlung mit Baiern begonnen habe. Nebenius’ Bericht, 15. Sept. 1824 ff. Die Nachricht von dem badisch-hessischen Vertrage hatte den Münchener Hof mit schwerer Sorge erfüllt. Man fürchtete die Führerschaft im Süden zu verlieren und gerieth in Unruhe wegen der Rheinpfalz; diese unzufrie- dene Provinz forderte dringend, fast drohend eine Verständigung mit den Rheinuferstaaten, die für ihr Handelsinteresse weit wichtiger seien als die altbairischen Lande. Ueberdies hatte Blittersdorff den unsterblichen Art. 19 und die Handelssache soeben am Bundestage wieder zur Sprache gebracht; und obwohl dies nur ein Zeichen der Rathlosigkeit war, so wollte doch Baiern jede Einmischung des Bundes abschneiden. So geschah es, daß Schmitz-Grollenburg’s Anträge jetzt in München einer günstigeren Stimmung begegneten. König Max Joseph gestattete, daß der württem- bergische Geheimrath Herzog nach München kam. Während man Nebe- nius in Stuttgart mit leeren Ausflüchten vertröstete, ward an der Isar über einen süddeutschen Zollverein verhandelt. Schon am 4. Oktober 1824 kam dort ein vorläufiger Vertrag zu Stande; im folgenden Monat traten die Bevollmächtigten der beiden König- reiche in Stuttgart zusammen, um die Vereinbarung endgiltig festzustellen. Gewitzigt durch den ziellosen Meinungswirrwar der Darmstädter Con- ferenzen zogen Baiern und Württemberg diesmal vor, zunächst unter sich ins Reine zu kommen, dann erst die kleinen Nachbarn zum Beitritt auf- zufordern. Ein richtiger Gedanke, sicherlich, doch die Heimlichkeit des Ver- fahrens verletzte die oberrheinischen Höfe. In Karlsruhe wie in Darm- stadt prahlte man gern: wir können Baierns entbehren, Baiern nicht unser, da wir seine Verbindung mit der Rheinpfalz beherrschen. Um so bitterer empfand man das rasche Vorgehen des Münchener Hofes. Um „den Prä- tensionen der königlichen Höfe“ entgegenzutreten, eilte Berstett nach Frank- furt, besprach sich dort mit Marschall. Gleich darauf (19. Novb. 1824) hielten Berstett, Nebenius, du Thil und Hoffmann in Heidelberg eine geheime Zusammenkunft, welche der badische Minister selber in einem ver- trauten Briefe „ein Gegengift“ gegen die bairisch-württembergischen Um- triebe nannte. Berstett an Blittersdorff, 27. Nov. 1824. Das hier vereinbarte Protokoll, dem nachher auch Marschall beitrat, wurde bedeutungsvoll für die Geschichte der deutschen Handelspolitik; denn hier spielte der Partikularismus seinen höchsten Trumpf aus, er stellte Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 40 III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. seine letzte und schwerste Bedingung auf. Die verbündeten Staaten ver- pflichteten sich, in fester Gemeinschaft vorzugehen und vornehmlich bei dem Verlangen zu beharren, daß jeder Staat seine Zollverwaltung selb- ständig führe; nur unter dieser Bedingung sei ein Zollverein möglich. Baden, das doch in Wien und in Darmstadt selber eine Centralverwal- tung vorgeschlagen hatte, hielt jetzt die entgegengesetzte Forderung am hartnäckigsten fest. Die beiden Königreiche hatten ihr Mißtrauen gegen die allzu nachsichtige badische Zollverwaltung oft und in verletzender Form ausgesprochen. Der Karlsruher Hof fühlte sich dadurch tief gekränkt und — er fürchtete die Anwesenheit bairischer Zollbeamten in seinem bedrohten pfälzischen Gebiete. Wir wollen, schrieb Berstett an du Thil, schlechterdings keinen status in statu , kein Funktioniren fremder Be- amten in unserem Gebiete; und Jener antwortete: auch keine Verpflichtung der Zollbehörden für die Gemeinschaft, denn sonst könnte der großherzog- liche Zolldirector dem Minister sich widersetzen! Ebenso nachdrücklich er- klärte Nebenius: „Die Frage ist ganz einfach diese, ob die Unterthanen der einzelnen Staaten in einem unmittelbaren Verhältniß zu der Gemein- schaft stehen sollen;“ hege man kein Vertrauen zu der redlichen Verwal- tung der Bundesgenossen, dann sei ein Zollverein überhaupt undenkbar. Berstett an du Thil, Nov. 1824. du Thil an Berstett, 14. Dec. 1824. Ne- benius’ Denkschrift über die Zollverwaltung, 20. März 1825. Es war einfach die Gesinnung des eifersüchtigen Partikularismus, die hier nackt heraustrat. Aber dieser Partikularismus blieb die Lebensluft des deutschen Bundesrechts. Der badisch-darmstädtische Vorschlag ergab sich folgerecht aus dem Wesen eines Staatenbundes. Eine Centralver- waltung für das Zollwesen ließ sich nur denken auf dem Boden eines Bundesstaates, eines Reiches. Indessen hatten die beiden Königreiche ihren Entwurf festgestellt und die oberrheinischen Cabinette zu Verhandlungen über das Beschlossene eingeladen. Im Februar 1825 begannen die Stuttgarter Conferenzen — eine kläglichere Wiederholung der Darmstädter Verhandlungen, von Haus aus verdorben durch Groll und Mißtrauen. Daß Nassau keinen redlichen Willen mitbrachte, erriethen die preußischen Diplomaten sofort; was ließ sich auch von diesem Bevollmächtigten, dem hartköpfigen Partiku- laristen Röntgen erwarten? Die Darmstädtische Regierung begann schon seit Langem zu bezweifeln, ob ein süddeutscher Verein ihrem Staate nützlich sei. Wein und Getreide, für jetzt fast die einzigen wichtigen Ausfuhrartikel des Ländchens, fanden ihren Absatz im Norden; und auch wenn der Verein zu Stande kam, blieb Darmstadt nach wie vor ein Grenzland, überall von Mauthen umstellt. Kurhessen hielt sich den Conferenzen fern. Auch der badische Bevollmächtigte Nebenius kam aus unlustig hoffnungsloser Stimmung nicht heraus, und erschwerte die Die Stuttgarter Zoll-Conferenzen. Verhandlungen durch seine Reizbarkeit. Der bairisch-württembergische Ent- wurf nahm das bairische Zollgesetz zur Grundlage, gewährte den beiden Königreichen eine überwiegende Stimmenzahl — was alsbald bestritten wurde — und vertheilte die Einnahmen nach der Kopfzahl der Bevöl- kerung. Hier erhob sich ein Streit, der wieder ein scharfes Licht warf auf die Gesinnung der kleinen Höfe. Sollte die Bevölkerung berechnet werden nach einer neuen Zählung oder auf Grund der provisorischen Bundes- matrikel? Die Matrikel diente zum Maßstab für die militärischen Lei- stungen der Bundesstaaten; als man sie zusammen stellte, ergab sich in vielen Kleinstaaten eine betrübende Entvölkerung, eine überraschend niedrige Kopfzahl. Jetzt, da die Zolleinnahmen nach der Stärke der Bevölkerung vertheilt werden sollten, betheuerten die kleinen Gesandten wie aus einem Munde: die Matrikel genüge längst nicht mehr, die Zahl der Einwohner sei inzwischen zur Freude aller Wohlmeinenden wunderbar schnell gewachsen! Den wichtigsten Streitpunkt bildete doch die Frage nach den Formen der Verwaltung. Die königlichen Höfe verlangten durchaus eine gemein- schaftliche Centralverwaltung; sie trauten den Beamten der kleineren Staaten nicht. Dem württembergischen Finanzminister schien die getrennte Verwaltung schon darum unzulässig, weil dann nur sehr geringe Zoll- einnahmen unmittelbar in seine Kassen fließen würden; wer bürgte dafür, daß die Bundesgenossen ihre Ueberschüsse pünktlich herauszahlten? Gereizt durch solches Mißtrauen hielten die Minister der Rheinuferstaaten abermals eine Zusammenkunft in Mainz (Ende März 1825) und beschlossen, fest auf dem Heidelberger Protokolle zu bestehen. Triumphirend erzählte Mar- schall an Berstett, wie überlegen sein Herzog den Kronprinzen von Baiern bei einem Besuche in Bieberich abgefertigt habe. „Niemals, hatte der stolze Nassauer in heiligem Zorne gerufen, niemals werde ich mir von Euch in meinem Lande Gesetze vorschreiben lassen. Meine 300,000 Unter- thanen sind mir grade so lieb, wie Euch Eure drei Millionen. Ich brauche Euch nicht!“ — worauf der Baier den Austausch freundnachbarlicher Gefühle abschloß mit der Betheuerung: „Wir brauchen Euch auch nicht!“ Marschall an Berstett, 4. Mai 1825. Zugleich setzte der Karlsruher Hof seinen ergebenen Landtag in Bewegung; der geistreiche allezeit partikularistische Staatsrechtslehrer Karl Salomon Zachariä kämpfte auf der Rednerbühne wider die Anmaßung der königlichen Höfe: „wer ist wohl Herr in seinem Hause, wenn er die Herrschaft mit anderen theilt?“ Da gaben Baiern und Württemberg endlich nach. Doch alsbald erhob sich ein neuer Zwist: um den Tarif — ein Streit, der bei dem grundtiefen Gegensatze der Meinungen zum Bruche führen mußte. Baden gab als höchsten Zoll für Colonialwaaren 1½ Gulden zu und hielt dies für ein großes Zugeständniß, während Baiern für Kaffee 15 Fl. forderte; Wollenwaaren dachte Baiern mit 60 Fl. zu belasten, 40* III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Baden bewilligte nur 8 Fl. als höchsten Satz für Fabrikate. Vergeblich beschwor Miller von Immenstadt den Karlsruher Hof um Nachgiebigkeit; das Prohibitivsystem herrsche in der weiten Welt, auch Huskisson könne mit seinen freihändlerischen Träumen nicht durchdringen. Berstett blieb fest: „Baiern, schrieb er an Marschall, verlangt, daß wir ohne Ersatz alle Vortheile unserer geographischen Lage mit ihm theilen. Der König von Württemberg stimmt den bairischen Ansprüchen zu, um sich die Ge- wogenheit einer gewissen Partei zu erhalten“. Berstett an Marschall, 11. Mai 1825. Im August 1825 er- klärte Baden seinen Austritt und verkündigte zugleich ein neues Zollge- setz, dessen niedrige Sätze allgemeine Freude im Lande erregten. Nassau trat ebenfalls zurück. Auch diesmal spielten politische Bedenken mit; eine Reise des Königs von Württemberg nach Paris erweckte die Besorgniß, ob der Bund der Mindermächtigen vielleicht mit französischer Hilfe ins Leben treten solle. Nebenius versicherte späterhin, ihm habe in Stuttgart immer der Gedanke an Deutschlands künftige Handelseinheit vorgeschwebt; hohe Schutzzölle im Süden hätten die spätere Vereinigung mit dem Norden erschweren müssen. Und sicherlich, wenn unter dem Schutze der bairischen Zölle eine jugend- liche Industrie in Oder-Deutschland emporwuchs, so blieb dem früher ent- wickelten preußischen Gewerbfleiße wenig Hoffnung den süddeutschen Markt für sich zu erobern; der preußische Staat verlor mithin den einzigen Vor- theil, den ihm ein allgemeiner Zollverein, zur Entschädigung für schwere finanzielle Opfer, versprach. Gleichwohl ist unverkennbar, daß auch der geistreiche badische Staatswirth sich nicht frei hielt von jener allgemeinen schwarzsichtigen Verstimmung, welche die trübseligen Stuttgarter Confe- renzen beherrschte. Von hohen Schutzzöllen war ja gar nicht die Rede. Die von Baiern vorgeschlagenen Zölle für Fabrikate standen erheblich unter den Sätzen des preußischen Tarifs; die Gefahr, welche Nebenius fürchtete, lag zum mindesten noch in der Ferne. Im nächsten Winter hat Baiern noch einmal versucht, den Verein ohne Baden und Nassau in Gang zu bringen. Freiherr v. Zu Rhein verhandelte in Stuttgart und Darm- stadt. Aber die Darmstädter Regierung erwiderte, sie könne ohne Kur- hessen nicht beitreten. Maltzan’s Bericht, 11. Jan. 1826. Da der Casseler Hof sich weigerte, so war auch dieser letzte Versuch gescheitert. So hoffnungslos war die Lage, als König Ludwig den Thron bestieg. Groll und Erbitterung überall. Selbst der bescheidene Handelsvertrag zwi- schen Baden und Darmstadt war schon nach Jahresfrist wieder erloschen, weil die Behörden mit den Ursprungszeugnissen freundnachbarlichen Miß- brauch trieben. Nach dem bairischen Thronwechsel schöpfte König Wilhelm von Württemberg wieder frischen Muth. Er richtete im Dezember 1826 Verständigung zwischen Baiern und Württemberg. einen Brief an seinen erlauchten Nachbarn, schlug ihm vor, die abge- brochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen und zunächst einen bairisch- württembergischen Verein zu stiften. König Ludwig ging darauf ein. Da die beiden Staaten schon in Darmstadt und Stuttgart zusammengehalten hatten und ihre Zollgesetze nur geringe Unterschiede aufwiesen, so nahmen die im folgenden Monat zu München begonnenen Verhandlungen günstigen, wenngleich sehr langsamen Fortgang. Am 12. April 1827 wurde ein Präli- minarvertrag unterzeichnet. Man beschloß, „die angrenzenden Staaten“ zum Beitritt aufzufordern und ihnen zugleich die politische Bedeutung dieses rein deutschen Bundes ans Herz zu legen. Der werdende Verein war nicht gradezu gegen Preußen gerichtet; er wurde in Berlin mit ge- lassener Ruhe angesehen. Freilich ging aus dem Wortlaut jener Verab- redung wie aus dem ganzen Verhalten der Bundesgenossen unzweifelhaft hervor, daß an Preußens Beitritt nicht entfernt gedacht wurde. Man hoffte Macht gegen Macht mit Preußen über Handelserleichterungen zu verhandeln und wollte im Nothfall selbst Retorsionen gegen die preußischen Zölle anwenden. Der Verein sollte den Kern des „reinen Deutschlands“ bilden, „ein immer engeres gegenseitiges Anschließen in allen politischen Beziehungen zur unmittelbaren heilsamen Folge haben“, wie das bairische Cabinet nach Stuttgart schrieb. Bairisches Ministerialschreiben v. 22. März 1827. Indeß die angrenzenden Staaten hatten längst verlernt auf einen süddeutschen Verein zu hoffen, und sie fürchteten Baierns Führung. Am 15. Mai 1827 besprachen sich Berstett und du Thil nochmals in Heidel- berg; gleich darauf sendeten die drei oberrheinischen Höfe ablehnende Ant- worten nach München. Berstett erwiderte schroff, Baden wolle nicht eine künstliche Industrie durch Schutzzölle groß ziehen. Der Nassauer Hof ließ in Stuttgart seine Verwunderung aussprechen, wie nur Württem- berg ein solches „Mercantilsystem“ annehmen und einem größeren Hofe sich unterwerfen könne. Berichte Maltzan’s, 23. Mai, Blittersdorff’s, 11. Mai 1827. Hessen-Darmstadt aber, außer Stande sein drücken- des und doch unergiebiges Mauthwesen länger zu halten, verfeindet mit Kurhessen, voll Mißtrauens gegen die süddeutschen Nachbarn, richtete end- lich bestimmte Anträge nach Berlin. Dergestalt haben jene Münchener Verhandlungen die entscheidende Wendung in der Geschichte deutscher Han- delspolitik herbeigeführt — einen heilsamen Umschwung, den weder König Ludwig noch König Wilhelm beabsichtigte. Minister du Thil, der jetzt die Finanzen und die auswärtigen Angelegen- heiten seines Großherzogthums zugleich leitete, befand sich, wie er selbst III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. erzählt, in verzweifelter Stimmung. Die Finanznoth stieg, das Volk murrte. Die armen Leineweber auf dem Vogelsberge bei Alsfeld hatten durch die spanische Revolution ihren Markt verloren, das Hinterland um Biedenkopf fand, eingepreßt zwischen preußische Gebiete, keinen Absatz mehr für seine Teppiche und Wollwaaren, der Mainzer Handelsstand konnte die Last der nahen preußischen Zollstellen kaum mehr ertragen. Im Land- tage verlangten einzelne Stimmen, wie schon vor Jahren der Abgeordnete Perrot, eine Verständigung mit Preußen, andere befürworteten den süd- deutschen Verein. Nur darin war man einig, daß der Staat in seiner vereinsamten Stellung nicht bleiben könne; die Kammer sprach die Er- wartung aus, daß irgend ein Zollverein zu Stande komme, und gab der Regierung freie Hand. Großen Eindruck machte auf den Minister eine von dem Fabrikanten Bayer im Vogelsberge eingereichte, vom Pfarrer Frank verfaßte gründliche Denkschrift, die überzeugend nachwies, daß der Waarenzug des Landes überwiegend durch Preußen gehe. Darum lehnte du Thil die bairische Einladung ab, obgleich Lerchenfeld zweimal von Frankfurt herüberkam und König Ludwig persönlich im Bade Brückenau den hessischen Staatsrath Hofmann zu überreden suchte. Immer klarer ward ihm die Erkenntniß, daß nur der Beitritt zum preußischen Zollsystem noch retten könne. Es war ein kühner Entschluß für den Minister eines Mittelstaates; denn im Grunde waren doch alle bisherigen süddeutschen Zollverhandlungen zur Abwehr gegen das preußische Zollwesen unter- nommen worden, und seit dem Köthener Streite stand an sämmtlichen Höfen die Meinung fest, daß durch eine Verständigung mit Preußen die souveräne Würde schimpflich preisgegeben werde. Indeß der muthige Mi- nister war gewöhnt die Stimmungen des Tages geringzuschätzen, er pflegte in den Landtagsverhandlungen seine selbständige Gesinnung oft sehr scharf und nicht ohne verletzende Ironie auszusprechen. Aber würde Preußen auf den unerwarteten Antrag eingehen? Schon im Sommer 1825 hatte der Darmstädter Hof einmal in Berlin ange- fragt, ob Preußen geneigt sei einen Zollverein mit beiden Hessen abzu- schließen, und sofort eine zustimmende Antwort erhalten. Nachher war Preußen aber wieder zurückgetreten, weil Kurhessen sich dem Plane ver- sagte, und damals in Berlin noch die Meinung herrschte, die Erweite- rung des Zollsystems dürfe nur „von Grenze zu Grenze“, von dem näheren Nachbarn zu dem entfernteren vorschreiten. Maltzan’s Bericht, 23. Juni. Weisungen an Maltzan, 5. Juli, 6. Aug. 1825. Aus dieser Meinung er- klärte es sich auch, daß ein halbes Jahr darauf eine zweite, sehr unbe- stimmt gehaltene Anfrage aus Darmstadt dahin beantwortet wurde: Ver- handlungen mit Darmstadt allein versprächen keinen Erfolg, weil das Großherzogthum nicht an Preußen angrenze. Maltzan’s Bericht, 3. Febr., Schuckmann’s Ministerialschreiben, 25. März 1826. Hessens erste Anträge. Von den freieren und kühneren Ansichten, welche Motz sich inzwischen gebildet hatte, ahnte du Thil nichts. Er fühlte sich des Erfolges so wenig sicher, daß er nicht einmal seinen greisen Großherzog zu unterrichten wagte, sondern zunächst bei Bernstorff, mit dem er von den Wiener Conferenzen her befreundet war, vertraulich anfragte. Bernstorff aber kannte die Pläne des Finanzministers ebenso wenig wie der Hesse, da er seit Jahren die Handelssachen an Eichhorn zu überlassen pflegte, und gab eine zaghafte Antwort: finanziellen Gewinn verspreche der Vertrag für Preußen nicht, und auf eine unbedingte Unterwerfung des Großherzog- thums werde König Friedrich Wilhelm selbst nicht eingehen wollen. Erst als du Thil erwiderte, an eine Mediatisirung seines Großherzogs denke er auch keineswegs, sendete Bernstorff einen zweiten, ermuthigenden Brief. Ich benutze hier unter Anderem die Aufzeichnungen du Thil’s — aber mit Vorsicht, da sie erst fast ein Menschenalter später (1854) diktirt und nachweislich von Gedächtnißfehlern nicht frei sind. Nunmehr weihte der hessische Minister seinen Großherzog in das Geheimniß ein und stellte bei dem preußischen Gesandten v. Maltzan, der trotz wiederholter Andeutungen nicht aus seiner Zurückhaltung her- ausgegangen war, am 10. August 1827 die förmliche Anfrage, ob man in Berlin geneigt sei, einen geheimen Bevollmächtigten seines Hofes zu empfangen. Maltzan’s Berichte, 22. April, 9. Juli, 10. Aug. 1827. Die Frage lautete noch immer unbestimmt genug, du Thil sprach nur von gegenseitigen Handelserleichterungen. Und selbst wenn der bedrängte Darmstädter Hof, wie zu erwarten stand, weiter ging und zu einem wirklichen Zollvereine die Hand bot, welchen Vortheil gewährte ein solcher Bund den Finanzen und der Volkswirthschaft Preußens? Der kleine Staat besaß kein zusammenhängendes Gebiet, grenzte nur auf drei Stellen, auf wenige Meilen, an preußisches Land. Eben jetzt hoffte man in Berlin, die Verträge mit den Enclaven endlich zum Abschluß zu bringen; gelang dies, so war ein klarer Gewinn erreicht, die Länge der Zollgrenzen verminderte sich von 1073 auf 992 Meilen. Trat Darm- stadt hinzu, so waren wieder 1108 Grenzmeilen zu bewachen, während das freie Marktgebiet sich nur um 152 Geviertmeilen vergrößerte. Eine sehr beträchtliche Vermehrung des Absatzes preußischer Fabrikwaaren stand nicht in Aussicht, da Darmstadt nicht zu den stark consumirenden Ländern zählte. Nur die bergisch-märkische Industrie durfte auf Erweiterung ihres Verkehrs rechnen. Im Mosellande dagegen fürchtete man die Concurrenz der rheinhessischen Weine. Den Staatskassen drohte gradezu Verlust, wenn die Zolleinkünfte nach der Kopfzahl vertheilt wurden. Das kleine Nachbarland verzehrte weit weniger Colonialwaaren, hatte bisher eine zehnmal niedrigere Zolleinnahme bezogen als Preußen: Darmstadt kaum 2½ Sgr., Preußen 24 Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung. III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Motz war grade auf einer Dienstreise abwesend, als die Nachrichten aus Hessen einliefen. Maassen aber, der ihn vertrat, durfte als schlichter Amtsverweser nur wiederholen, was schon zweimal vom Finanzministerium erklärt worden war: er wies die Verhandlungen über Handelserleichte- rungen nicht ab, hielt jedoch einen Zollverein für unmöglich, da Hessen allzu sehr zerstückelt sei und ein so weit abweichendes Steuersystem be- sitze. Im Auswärtigen Amte dachte man muthiger. Eichhorn fand es hochbedenklich, einen deutschen Bundesgenossen zurückzuweisen, der in ernster Verlegenheit sich an Preußen wende; er rieth aus politischen Gründen dringend, auf du Thil’s Wünsche einzugehen; nur solle nicht blos ein Handelsvertrag, sondern eine dauernde Verbindung geschlossen werden. Zugleich schrieb Otterstedt aus Karlsruhe: daß König Ludwig bei seinem Zollvereine politische Nebenpläne verfolge, sei offenkundig; jetzt gelte es, Preußens Ansehen zu wahren. Er verbürgte sich für du Thil’s Ehrlichkeit, mahnte aber, das strengste Geheimniß bei den Verhandlungen zu bewahren, damit nicht Oesterreich und Baiern vereint in Darmstadt entgegenarbeiteten. Maassen an das Auswärtige Amt, 9. Sept. Eichhorn an Maassen, 9. Sept. Otterstedt’s Berichte, 17. Sept. 1827. Unterdessen war Motz heimgekehrt, und sofort trat er mit den Plänen heraus, die ihm während der letzten Jahre aufgestiegen waren. Der kühne Mann erklärte sich bereit, jetzt den unvortheilhaften Vertrag mit Darmstadt zu schließen, weil er hoffte, daß dies Beispiel die mitteldeut- schen Nachbarn nachziehen werde; auf die niederdeutschen Staaten war ja doch nicht zu rechnen. Es ist sehr wichtig, schrieb er dem Minister des Auswärtigen, beide Hessen und alle sächsischen Regierungen, auch das Königreich, in unser Steuersystem aufzunehmen. „Ich bin auch nicht besorgt, daß diese einen anderen Steuerverband wählen werden, weil ihr Finanzinteresse nur in einer Verbindung mit uns bedeutend gewinnen und sie drückender Finanzsorgen entheben wird. Ich hoffe und wünsche, daß Hessen-Darmstadt, dessen Finanz-Verlegenheit bekannt ist, und welches hier die richtige Medicin findet, damit den Anfang machen, und die an- dern genannten Regierungen dann bald nachfolgen werden.“ Motz an das Auswärtige Amt, 4. Jan. 1828. Während also die Berliner Behörden unter sich beriethen, setzten Baiern und Württemberg alle Hebel ein, um den Kurfürsten von Hessen für ihren werdenden Verein zu gewinnen. Drangen sie durch, so schien die Verbindung Darmstadts mit Preußen kaum räthlich. Daher sendete du Thil den Prinzen August Wittgenstein nach Cassel, angeblich, wie er Maltzan sagte, um den Kurfürsten zu warnen, vielleicht auch um für alle Fälle gedeckt zu bleiben. Maltzan’s Bericht, 1. Okt. 1827. Am Casseler Hofe überwog der Wider- wille gegen den constitutionellen Süden und die Furcht vor jeder Schmä- lerung der Souveränität; Baierns Bemühungen scheiterten. Verhandlung zwischen Preußen und Hessen. Nun erst war das Feld frei. Der König erlaubte den Beginn der Verhandlungen, und am 6. Januar 1828 erschien Staatsrath Hofmann in Berlin, derselbe, der einst bei der Begründung der hessischen Verfassung so wirksam mitgeholfen hatte, ein sachkundiger Geschäftsmann, von star- kem Ehrgeiz, keineswegs unempfindlich für die Vortheile, welche beim Ab- schluß wichtiger Verträge dem Unterhändler zuzufallen pflegen. Der ge- wandte Mann hatte verstanden, zugleich mit den Liberalen ein gutes Einvernehmen zu unterhalten und sich im Vertrauen seines Fürsten zu behaupten; mit Wangenheim in Freundschaft zu leben, ohne den Großmächten verdächtig zu werden. Die handelspolitische Verständigung mit Preußen war ihm seit Jahren ein geläufiger Gedanke. In der diplomatischen Welt stritt man sich, ob Hofmann in Privatangelegenheiten eines hessischen Prinzen reise, oder den Verkauf der Kreuznacher Saline in Berlin vermitteln solle. So durch die Hinterthür, wie der Dieb in der Nacht, ist diese folgenreiche Entscheidung in unsere Geschichte eingetreten. Das Geheimniß war nur zu nöthig. In Darmstadt wünschten zwar Minister Grolmann und Prinz Emil aufrichtig die Verständigung mit Preußen; doch die österreichische Partei arbeitete in der Stille, ein vor- eiliges Wort konnte Alles verderben. Der hessische Bevollmächtigte beantragte nur die gegenseitige Herab- setzung einer langen Reihe von Zöllen auf ein Zehntel der bisherigen Sätze; als unerläßliche Bedingung stellte er den Kernsatz jenes Heidel- berger Protokolles auf: selbständige Zollverwaltung für Darmstadt. Als- bald trat ihm Motz entgegen mit dem Bedenken: Zollerleichterungen seien unfruchtbar, weitläuftig, gefährlich; Preußen müsse die vollständige An- nahme seines Zollgesetzes verlangen. Daß Motz den Vorschlag einer vollständigen Zollvereinigung zuerst ausgesprochen hat, gestand du Thil nachher selber zu, indem er (28. Febr. 1828) an Motz schrieb: „Als Ew. Exellenz gegen den diesseitigen Bevollmächtigten äußerten, daß der Zweck, den man sich vorsetze, nur durch eine Zollvereinigung, nicht durch einen Handelsvertrag erreicht werden könne, sprachen Sie nur meine innerste Ueberzeugung aus; auch haben Sie uns nicht unvorbereitet für einen Gedanken gefunden, mit dem wir längst vertraut waren, und ich bekenne Ihnen mit aller Offenheit, daß wir nur deßwegen nicht den ersten Vorschlag machten, weil wir fürchteten auf Bedingungen zu stoßen, die S. K. H. der Großherzog ohne Aufopferung Seiner Selbständigkeit nicht hätte eingehen können.“ Unter solchen Umständen mußten die Verhandlungen entweder scheitern oder zu einem Compromisse führen: zur Bildung eines Zollvereins auf Grund des preußischen Zollgesetzes, aber mit selbständiger Zollverwaltung für beide Theile. Ueberraschend schnell, in wenigen Tagen wurde die Lösung gefunden, wonach die süddeutschen Cabinette in jahrelangen Verhandlungen getrachtet hatten. Am 11. Januar 1828 fand die erste förmliche Conferenz im Finanz- ministerium statt, und hier wurde bereits von allen Seiten anerkannt, daß nur eine vollständige Vereinigung möglich sei: Darmstadt trat in das preußische Zollsystem ein; Preußen, längst bereit „über Formalitäten III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. leicht hinwegzugehen“, gewährte dem Verbündeten gleiches Stimmrecht bei Abänderungen der Zollgesetze und eine selbständige Zollverwaltung, die aber streng nach preußischem Muster eingerichtet werden sollte. Mit diesem Entschlusse war alles Wesentliche entschieden. Die nächste Con- ferenz vom 17. Januar behandelte nur noch Detailfragen. Am 24. Ja- nuar berichtete Eichhorn dem Könige: der Vertrag verspreche allein für Hessen finanzielle und volkswirthschaftliche Vortheile, für Preußen dagegen einen großen politischen Gewinn, da die kleinen Staaten auf diesem Wege dauernd an uns gefesselt werden. Am 3. Februar genehmigte der König den Abschluß der Verhandlungen; in seiner streng rechtlichen Gesinnung fügte er ausdrücklich die Bedingung hinzu: „die deutschen Nachbarstaaten, besonders Baden, dürfen dadurch nicht in ihrem Interesse gekränkt werden.“ So kam denn am 14. Februar 1828 jener denkwürdige Vertrag zu Stande, der in Wahrheit die Verfassung des deutschen Zollvereins fest- stellte. Er verhält sich zu den späteren Zollvereinsverträgen genau so, wie die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu der heutigen Reichs- verfassung sich verhält. Durch den Zutritt anderer, größerer Mittelstaaten haben sich späterhin die centrifugalen Kräfte des Zollvereins erheblich verstärkt; einzelne Bestimmungen des Vertrags wurden im föderalistischen Sinne abgeschwächt; doch die Fundamente des preußisch-hessischen Ver- trags blieben unerschüttert. Darmstadt nahm die preußischen Zölle an und gab überdies die vertrauliche Zusage, daß auch die wichtigsten preu- ßischen Consumtionssteuern eingeführt werden sollten. Der Kreis Wetz- lar tritt unter die darmstädtischen, das hessische Hinterland unter die westphälischen Zollbehörden. Preußen ernennt einen Rath bei der Zoll- direction in Darmstadt, Hessen desgleichen bei der Steuerdirection zu Köln. Beide Staaten beaufsichtigen wechselseitig ihre Hauptzollämter durch Controleure; eine Conferenz von Bevollmächtigten vertheilt all- jährlich die gemeinschaftlichen Einnahmen nach Verhältniß der Kopf- zahl. Dergestalt war die Rechtsgleichheit der Verbündeten, die souveräne Würde des darmstädtischen Reiches mit peinlicher Sorgfalt gewahrt. Die milde Controle änderte wenig an der Selbständigkeit der hessischen Zollverwaltung; der Verein beruhte im Grunde nur auf gegenseitigem Vertrauen. Nach den bisherigen Leistungen kleinstaatlicher Zollverwal- tung konnten die preußischen Geschäftsmänner einen solchen Vertrag nicht ohne ernste Bedenken unterschreiben. Die hessische Regierung aber hat das gute Zutrauen gerechtfertigt, sie ließ das neue Zollwesen unter der einsichtigen Leitung des Finanzraths Biersack fest und redlich durchführen. Diese deutsche Treue, diese ehrenhafte Erfüllung der eingegangenen Ver- bindlichkeiten bildet überhaupt das beste Verdienst, das die Mittelstaaten um den Zollverein sich erworben haben; der Abschluß der Verträge selbst war nicht eine freie patriotische That der kleinen Höfe, sondern ein Ergebniß der bitteren Noth. Der preußisch-hessische Zollverein. Ebenso streng wurde die Gleichberechtigung der Verbündeten in Sachen der Zollgesetzgebung aufrecht erhalten. Der Artikel 4 lautete ur- sprünglich: Abänderungen der Zollgesetze sollen nur in „gegenseitigem Einvernehmen“ erfolgen, „und es sollen alle diese Veränderungen im Großherzogthum Hessen im Namen S. K. H. des Großherzogs ver- kündigt werden.“ Diese Fassung erregte in Darmstadt schmerzliches Auf- sehen. Prinz Emil selbst eilte zu Maltzan, stellte ihm vor: „der Groß- herzog weiß, daß man in Berlin selbst nicht wünscht, daß die großher- zogliche Regierung in den Augen des übrigen Deutschlands erniedrigt werde.“ Maltzan’s Bericht, 20. Febr. 1828. Eichhorn, der längst verlernt hatte, sich über die Weltanschau- ung deutscher Kleinfürsten zu verwundern, ging auf die Bitte ein; er strich jene erniedrigenden Worte, ersetzte sie nachträglich durch die Wendung: „und sollen von jeder der beiden Regierungen ihrerseits verkündigt werden.“ Damit war das europäische Gleichgewicht zwischen Preußen und Darm- stadt wieder hergestellt. So bereitwillig die preußischen Staatsmänner in diesen lächerlichen Formfragen nachgaben, ebenso schwer fiel ihnen der Entschluß, den In- halt des Art. 4 selbst anzunehmen. Wann hatte denn jemals eine Großmacht ihre Zollgesetzgebung dem guten Willen eines Staates vom dritten Range unterworfen? Es war vorauszusehen, daß dieser darm- städtische Vertrag allen späteren Zollvereinsverträgen ebenso zum Vorbilde dienen würde, wie der Sondershausener Vertrag das Muster gewesen war für alle nachfolgenden Enclavenverträge. In jenem Augenblicke freilich standen die kleinen Cabinette den Ideen des Freihandels sogar noch näher als Preußen. Doch konnte dem Scharfblick Motz’s und Maassen’s nicht entgehen, daß diese Parteistellung in einer nahen Zu- kunft sich gänzlich verschieben würde, sobald in Oberdeutschland eine junge Großindustrie entstand. Der preußischen Zollgesetzgebung drohte viel- leicht Stillstand und Verkümmerung, wenn die Mittelstaaten ein Veto erhielten. Alle diese staatswirthschaftlichen Bedenken mußten verstummen vor den glänzenden Aussichten, welche sich der nationalen Politik Preußens eröffneten. Darmstadt — so berichtete Eichhorn dem Könige — empfängt durch den Vertrag erst die Möglichkeit eines haltbaren Zollsystems. Preu- ßen gewinnt die wichtige Position in Mainz, verhindert den süddeutschen Sonderbund in den Norden hinein vorzudringen, und darf mit Sicher- heit darauf rechnen, daß Hessens Beispiel Nachfolge finden, eine große handelspolitische Vereinigung entstehen wird. Nochmals wird sodann dem Könige versichert, daß jede Feindseligkeit gegen deutsche Staaten vermieden werden solle. „Die Vereinigung ist von Ew. Maj. Behörden weder gesucht, noch weniger durch verführerische Lockungen veranlaßt III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. worden; man hat nur Anträge und Vorschläge, welche von der groß- herzoglichen Regierung ausgingen, entgegengenommen.“ Eichhorn’s Bericht an den König, 21. Febr. 1828. Der neue Zollverein sollte bis zum 31. Decbr. 1834 dauern und dann, sofern keine Kündigung erfolge, auf weitere sechs Jahre verlängert werden. Das Recht der Kündigung blieb, wie schon die Sotzmann’sche Denkschrift vorausgesagt, die einzige Waffe, um Preußen sicherzustellen gegen den Mißbrauch des gleichen Stimmrechts. Handelsverträge schloß Preußen allein — denn der Zusatz „unter Mitwirkung und Zustimmung Darmstadts“ war praktisch werthlos. In allem Uebrigen bestand voll- ständige Gleichheit der Rechte. Auch um diesen Vertrag hat sich ein zielloser Prioritätsstreit erhoben. Der partikularistische Neid will die Thatsache nicht zugeben, daß die Ver- fassung des Zollvereins in Berlin ersonnen wurde. Man behauptet, der preußisch-hessische Verein sei lediglich dem bairisch-württembergischen Ver- eine nachgebildet worden, welcher einige Wochen vorher, am 18. Jan. 1828, zu Stande kam und ebenfalls das gleiche Stimmrecht, die selbständige Zoll- verwaltung der Bundesgenossen anerkannte. Ein Blick auf die Tages- und Jahreszahlen genügt, um dies Märchen zu widerlegen. Der Fun- damentalsatz der Zollvereinsverfassung, die Parität und Unabhängigkeit der Bundesgenossen, wurde in der Conferenz vom 11. Januar zwischen Preußen und Darmstadt vereinbart, acht Tage bevor der bairisch-würt- tembergische Vertrag abgeschlossen wurde — in einem Augenblicke, da man zu Berlin den Gang der Münchener Verhandlungen noch nicht näher kannte. Die neueste aus München eingelaufene Nachricht sagte nur: noch bleibe zweifelhaft, ob der süddeutsche Verein gemeinsame oder getrennte Zollverwaltung haben solle, das Letztere sei allerdings wahrscheinlicher. Küster’s Bericht, 10. Dec. 1827. Der Gedanke lag eben in der Luft, er ergab sich mit Nothwendigkeit aus den fruchtlosen Zollverhandlungen der jüngsten Jahre, er wurde von den nord- deutschen und von den süddeutschen Zollverbündeten gleichzeitig angenom- men, ohne daß sie von einander wußten. Im Grunde ist der ganze Streit müßig. Der Entschluß, von dem die Zukunft deutscher Handelspolitik abhing, konnte nur in Berlin gefaßt werden. Ob Baiern und Würt- temberg einander die Parität zugestanden, war gleichgiltig. Doch ob die norddeutsche Großmacht die unerhörte Selbstverleugnung finden würde, mit einem Staate dritten Ranges sich bescheiden auf eine Linie zu stellen — an dieser Frage hing Alles. Sobald Preußen diesen Entschluß faßte, war dem Souveränitätsdünkel der kleinen Höfe der letzte Vorwand genommen und die Bahn gebrochen für Deutschlands Handelseinheit. Dem gewissen- haften Notizensammler soll unvergessen bleiben, daß Baiern und Würt- temberg den „ersten“ Zollverein in Deutschland gründeten, ihre Verhand- Wirkungen des Zollvereins. lungen etwas früher beendigten als Preußen und Darmstadt. Für den Historiker hat die Thatsache geringen Werth. Denn der süddeutsche Verein erwies sich als ein verfehlter Versuch und ging bald zu Grunde; der preußisch-hessische Verein bewährte sich und wuchs. Aus diesem, nicht aus jenem, ist der große deutsche Zollverein hervorgegangen. Eichhorn fühlte, daß die Dinge endlich in Fluß kamen. Voll froher Zuversicht richtete er im März an die Gesandtschaften in Deutschland eine eingehende Instruction. Er schildert darin den Gang der preußischen Han- delspolitik, das System des bewußten, berechneten Abwartens, das so gute Früchte getragen habe. Er zeigt sodann, wie mit dem Darmstädter Ver- trage die entscheidende Wendung eingetreten sei: diese Verhandlungen waren besonders darum nützlich, weil sie „die Möglichkeit eines gemein- schaftlichen Zollsystems für Staaten, die geographisch unabhängig sind, erwiesen. An die Stelle eines dunklen Gefühls, welches früherhin eine Vereinigung in einer unbestimmten Richtung suchte, ist eine klare Erkenntniß getreten.“ Man sieht heute in der Aufnahme der staatswirthschaftlichen Grundsätze eines anderen Staats nicht mehr eine Verleugnung der Sou- veränität. Nichtsdestoweniger soll die Diplomatie nach wie vor eine ruhig zuwartende Haltung behaupten. Ebenso zuversichtlich schrieb Eich- horn an Motz: Unsere Handelspolitik hat sich bewährt und wird noch größere Erfolge erringen, wenn wir die Anfragen anderer Staaten ge- duldig abwarten. Der bairisch-württembergische Verein ist lose und wird noch lockerer werden, wenn er wider Erwarten neue Bundesgenossen finden sollte. Eichhorn, Weisung an die Gesandtschaften, 25. März. Eichhorn an Motz, 30. März 1828. In der That erwies sich in Hessen wie einst in den Enclaven sehr rasch der Segen der preußischen Gesetze. Im ersten Augenblicke war die Stimmung im Lande noch getheilt. Das Starkenburger Land sah den gewohnten kleinen Verkehr mit dem Frankfurter Markte mannichfach be- lästigt, und in der Kammer klagten nach deutschem Brauche einzelne Pa- trioten beweglich über den „Löwenvertrag“, welchen Preußens Schlauheit der hessischen Unschuld auferlegte. Der Handelsstand in Mainz und Offen- bach dagegen sprach der Regierung seinen Dank aus, und bald regte sich überall im Lande ein neues Leben. Vor Kurzem noch hatte man in Berlin geplant, eine Messe in Köln zu errichten, die dem Mainzer und Frank- furter Verkehre das Gegengewicht halten sollte: jetzt entstand in Offen- bach ein schwunghafter Meßverkehr, der namentlich im Ledergeschäfte das reiche Frankfurt zu überflügeln begann. Die beiden Verbündeten bauten eine große Straße von Paderborn über Biedenkopf nach Gießen und weiter südwärts, so daß ein fast zollfreier Straßenzug den Neckar mit der Ostsee verband. Nach zwei Jahren war die handelspolitische Opposition in den III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Kammern fast völlig verstummt. Graf Lehrbach, der den Minister wegen Landesverraths verklagen wollte, stand vereinsamt; der Abgeordnete Schenk aber dankte der Regierung und schloß gemüthlich: Das einzige Mittel gegen den Wunsch nach politischer Einheit ist die Zolleinigung! Mit Selbstgefühl verwies Hofmann auf die günstigen Rechnungsabschlüsse und sagte „mit voller Zuversicht dieser auf gegenseitige Vortheile gegründeten Verbündung Bestand und Dauer voraus: so werden Sie hoffentlich bald dasjenige verwirklicht sehen, was noch vor wenigen Jahren zwar Gegenstand Ihrer angelegentlichsten Wünsche war, aber nach so vielen ver- geblichen Verhandlungen kaum in dem Reiche der Möglichkeit zu liegen schien.“ Hofmann, Bericht über die Finanzperioden 1824—29. Auch in Preußen hielten die Klagen der Geschäftswelt, die sich anfangs laut genug erhoben, nicht lange vor. Unterdessen hatte der König sein gesammtes thüringisches Gebiet in die Zolllinie aufgenom- men; die Lage der ernestinischen Fürstenthümer ward fast unerträglich. Es schien undenkbar, daß Kurhessen und Thüringen, also von allen Seiten umklammert, ihren thörichten Widerstand fortsetzen sollten. Und doch sollte das Undenkbare geschehen. Auf das erste Gerücht hin versuchten allerdings einige Kleinstaaten sich den Verbündeten zu nähern — lediglich in der Absicht den Inhalt des Vertrags, der noch streng ge- heim gehalten wurde, zu erfahren. Präsident Krafft in Meiningen schrieb an Hofmann, bat um Aufklärung, deutete gewichtig an, daß Meiningen vielleicht dem hessischen Beispiele folgen werde, wenn man nur die Macht- stellung dieses Reiches nach Gebühr würdige: „Die Lage des Landes Mei- ningen läßt seinen Werth den geographischen Umfang desselben überschreiten, indem mehrere der frequentesten Landstraßen die Handelsplätze an den Küsten der Nordsee mit einem bedeutenden Theile des südlichen Deutsch- lands, der Schweiz und Italiens verbinden, und Preußen, Baiern und Kurhessen zu seinen wichtigeren Grenznachbarn gehören.“ Krafft an Hofmann, 15. März 1828. Die Mei- ninger Welthandelsstraßen boten unleugbar auf der Landkarte einen sehr stattlichen Anblick; gebaut waren sie freilich noch nicht, auch besaß das Ländchen durchaus nicht die Mittel sie jemals zu bauen. Motz, dem die Naturgeschichte des deutschen Kleinstaats einen unerschöpflichen Quell der Ergötzung bot, sendete das Meininger Schreiben an Hofmann zurück und versicherte, die geographische Bedeutung des Herzogthums sei ihm ganz neu; dann schloß er wehmüthig: „es ist betrübt, wenn solche überspannte Diener dazu beitragen, daß dem Souveränitätsdünkel ihrer Fürsten auch noch ein Straßendünkel hinzugefügt wird.“ Der Vorfall blieb dem klugen Manne unvergessen; der Meininger Straßendünkel sollte zur rechten Stunde noch eine Rolle spielen in der deutschen Geschichte. Noch durch- sichtiger war ein diplomatisches Kunststück der freien Stadt Frankfurt. Meininger Straßendünkel. Die Kleinstaaten. Der alte Rothschild erschien bei Otterstedt um verbindlich anzufragen, ob nicht auch Frankfurt mit Preußen einen ähnlichen Vertrag schließen könne. Nun wußte alle Welt, daß die Handelspolitik dieser Republik lediglich in einer systematischen Pflege des Schmuggels bestand. Der Fühler hatte also nur den Zweck, den Senat über die Bedingungen des preußisch-hes- sischen Vertrags zu unterrichten, damit die Frankfurter Schmuggler sich darauf einrichten konnten. Selbstverständlich wurde der diplomatische Bör- senfürst mit einigen allgemeinen Redensarten heimgeschickt. Otterstedt’s Bericht, 29. Febr. 1828. Unter den deutschen Höfen war nur einer, der den preußisch-hessi- schen Verein mit Freude begrüßte: der badische Hof. Allein durch Preu- ßens Beistand konnte Großherzog Ludwig hoffen, seine Pfalz gegen Baiern zu behaupten; daher schrieb er an Blittersdorff: „ich freue mich, einen Einfluß vermehrt zu sehen, dem ich, besonders im gegenwärtigen Augen- blicke, so viel verdanke.“ Zugleich hoffte man in Karlsruhe, die Absichten der badischen Handelspolitik nunmehr in Süddeutschland durchzusetzen, denn seit Darmstadt zu Preußen übergetreten, bildete Baden allein die für Baiern unentbehrliche Verbindung zwischen Franken und der Pfalz. Alle anderen Höfe vernahmen die erste unsichere Kunde aus Berlin mit unbeschreiblichem Schrecken; die Nachricht fiel wie eine Bombe in die diplomatische Welt. Selbst Blittersdorff, der doch die entgegengesetzten Ansichten seines Souveräns kannte, enthielt sich nicht zu jammern über „dies Unglück, diesen neuen Beweis preußischer Selbstsucht“: es sei ja klar, Preußen wolle nur den hessischen Markt für seine Fabrikate aus- beuten, und glaube selber nicht an die Dauer der Verbindung. Was der Heißsporn also herauspolterte, war nur der Wiederhall der erregten Reden der österreichischen Partei am Bundestage. Münch und Langenau ver- sicherten entrüstet: jetzt endlich sei Preußens maßlose Herrschsucht entlarvt. Vor Kurzem noch hatten sie auf den preußischen Hochmuth gescholten, der jede Verständigung mit den Nachbarn abweise. Am Lautesten lärmte Marschall über diesen „Unterwerfungsvertrag“, den er ebenso wenig ge- lesen hatte wie die Anderen aus der österreichischen Sippe. Er traf so- gleich Anstalten zur Begünstigung des Schmuggels in Bieberich und den anderen Rheinhäfen. Der Gedanke, daß Nassau jetzt wie Anhalt zur preu- ßischen Enclave werden solle, war seinem Nationalstolze schrecklich. Dann ließ er durch die getreue Oberpostamtszeitung die Lüge verbreiten, Preußen habe auch Nassau zum Beitritt eingeladen, sei aber stolz zurückgewiesen worden. Der unterthänige Landtag stimmte der Ansicht des Ministers zu, als dieser erklärte: eine Erhöhung der Staatseinnahmen sei überflüssig; für Nassaus europäische Politik wie für seine Volkswirthschaft könne der Anschluß an Preußen nur gefährlich werden. Daß Münch und Langenau nicht ohne geheime Weisungen handelten, III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. ließ sich leicht errathen. Zum Ueberfluß sprach Fürst Metternich selbst seine Bestürzung in sauersüßen Worten aus. Der preußische Gesandte theilte dem österreichischen Staatskanzler eine Denkschrift mit, die sich aus- führlich über Preußens bisherige Handelspolitik verbreitete. Darauf er- widerte der Fürst: „Der Darmstädter Vertrag hat großes Aufsehen erregt, wie ja Alles in Deutschland mißdeutet wird. Doch ist uns lieb, daß Preußen sich so offen ausspricht; mit der Denkschrift bin ich im Wesent- lichen einverstanden. Baiern hat uns kürzlich aufgefordert den preußisch- hessischen Vertrag zu hintertreiben. Wir lehnten ab, da solche Verträge eine Consequenz der Souveränität sind. Ich kann aber nicht verhehlen, daß, sobald dergleichen Verbindungen aufhören blos aus dem administra- tiven Gesichtspunkte betrachtet zu werden und ihnen eine politische Tendenz zu Grunde gelegt wird, die Grundgesetze des Bundes ihnen entgegen- stehen.“ Darauf empfahl er dem preußischen Hofe abermals, wie einst auf dem Aachener Congresse, die Vorzüge der k. k. Provinzialmauthen: wenn man in Preußen Provinzialzölle einführte, so würde man der lästigen Zollverträge nicht bedürfen! Mit Entzücken vernahm Motz diese Orakel- sprüche und schrieb an Eichhorn: „Von den Finanzansichten des Fürsten v. Metternich werden wir wohl keinen Gebrauch machen können. Da- gegen wollen wir nicht bestreiten, daß es in vieler Beziehung für uns ohne Nachtheil sein wird, wenn er für Oesterreich bei seinen erleuchteten Ansichten beharrt.“ Maltzan’s Bericht, 14. April. Motz an Eichhorn, 21. April 1828. Zudem wußte Eichhorn, wie eifrig der k. k. Ge- sandte in Darmstadt der Ratification des Vertrags entgegengewirkt hatte; noch im Februar war Otterstedt von Karlsruhe hinübergeeilt, um dem österreichischen Einfluß die Wage zu halten. Auch jenes deutsche Cabinet, das damals dem Berliner Hofe am nächsten stand, auch Hannover, überraschte durch auffällige Ungezogenheit. Der König wollte nicht, daß das befreundete Nachbarland aus dem neuen Vereine Besorgniß schöpfe. Er befahl daher eine Ausnahme zu machen von der Regel, wonach Preußen sich aller handelspolitischen Anerbietungen enthalten sollte, und ließ in Hannover einige neue Straßenzüge und be- deutende Zollerleichterungen vorschlagen, da nach den Grundsätzen der han- noverschen Politik ein wirklicher Zollverein doch nicht zu erwarten stand. Aber diese Eröffnungen blieben unerwidert. Das war mehr als Ver- stimmung; das deutete auf feindselige Pläne, die im Dunkeln sich vor- bereiteten. Die öffentliche Meinung zeigte sich, wie immer in der Geschichte des Zollvereins, noch verblendeter als die Cabinette, und die Hofburg ver- stand, trotz ihres Hasses gegen den Liberalismus, den liberalen Unverstand vortrefflich auszubeuten. In Frankfurt arbeitete unter Münch’s Augen eine k. k. Correspondenzenfabrik: mit merkwürdiger Uebereinstimmung er- Der bairisch-württembergische Zollverein. zählten der Nürnbergische Correspondent, die Elberfelder Zeitung, das Frankfurter Journal von unseligen Darmstädter Industriellen, die Haus und Hof verließen um den preußischen Zöllen zu entgehen. Die Augs- burger Allgemeine Zeitung ließ sich aus Darmstadt schreiben: man muß heute einundzwanzigmal preußisch reden, ehe man einmal hessisch reden darf; das unglückliche Land trägt zweifache Lasten, die neuen Mauthen und die alten, da ja für Wein und Tabak Ausgleichungsabgaben erhoben werden. Auch unabhängige Blätter, wie der Altonaer Mercur und die Neue Mainzer Zeitung, erzählten die Fabel vom Fuchs, der im Stalle zum Pferde sagte: tritt mich nicht, ich will dich auch nicht treten! Die preußische Regierung konnte sich in den Künsten des literarischen Minenkriegs niemals mit Oesterreich messen; sie begnügte sich, den öster- reichischen Tendenzlügen lehrhafte Berichtigungen in der Staatszeitung entgegenzustellen; das unglückliche Blatt krankte aber an der Erbsünde aller officiösen Blätter, der Trockenheit. Auf allgemeine Zustimmung konnte in diesem Lande der Kritik kein Schritt der Regierung rechnen. Nicht blos unter den Industriellen zitterten Viele vor der drohenden Ver- mehrung der Concurrenz. Auch eine Schule innerhalb des Beamtenthums, Schön mit seinen ostpreußischen Freunden, schalt auf diese Bummler in Berlin, die daheim nicht Ruhe fänden und auswärts unnütze Händel an- zettelten. Am gefährlichsten unter allen Kräften des Widerstandes erschien vor der Hand die feindselige Haltung des Münchener Hofes. Im October 1827 waren in München die Verhandlungen zwischen den beiden süd- deutschen Königskronen wieder aufgenommen worden. Schmitz-Grollen- burg und Armansperg betrieben Beide das Geschäft mit feurigem Eifer. So kam am 18. Januar 1828 jener erste deutsche Zollverein zu Stande. Es erfüllte sich, was in Berlin so oft vorausgesagt worden: Tarif und Verwaltungsordnung des neuen Vereins kamen den Grundsätzen der preußischen Zollgesetzgebung sehr nahe, weil sich den süddeutschen Kronen dieselben Fragen aufdrängten, welche Preußen schon durch das Gesetz von 1818 gelöst hatte. Die Zölle auf Fabrikwaaren standen niedriger als in Preußen, die auf Colonialwaaren etwas höher: vom Kaffee erhob Preußen 6 Thlr. 20 Sgr. für den Centner, Baiern-Württemberg 15 Gulden für den um etwa 9 Proc. schwereren bairischen Centner. Im Uebrigen fast die- selben Regeln wie im preußisch-hessischen Vereine: getrennte Zollverwal- tung unter gegenseitiger Controle, Vertheilung der Einkünfte nach der Kopfzahl, Grenzzölle und Packhöfe. Indeß die verständige Verfassung konnte den Grundschaden dieses Bundes nicht heilen: er war zu klein und darum, wie Eichhorn voraus- sagte, nicht lebensfähig. Wohl stiegen die Zolleinnahmen Württembergs im ersten Jahre um 220,000 Fl.; der kleinere Bundesgenosse zog selbst- verständlich den größeren Vortheil aus der Erweiterung des Marktgebiets. Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 41 III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Doch betrugen die Zolleinnahmen nur 9½ Sgr. auf den Kopf der Be- völkerung, während Preußen das Zweiundeinhalbfache, 24 Sgr., einnahm. Die Kosten der Zollverwaltung verschlangen mindestens 44 Proc. der Ein- künfte; in Baiern war der Rohertrag für das Rechnungsjahr 1828—1829: 2, 842 Mill. Fl., der Reinertrag nur 1, 582 Mill. Fl. Die geringen Zölle genügten nicht die heimische Industrie wirksam zu schützen, und doch blieb jede Erhöhung unmöglich, wenn nicht der gesammte Reingewinn den Staatskassen verloren gehen sollte. Am Kläglichsten befand sich die bai- rische Pfalz. Die entlegene Provinz sollte vor der Hand außerhalb der Mauthlinien bleiben und ihre eigenen Erzeugnisse zollfrei in das Vereins- land einführen, was denn sofort französische, badische, rheinpreußische, hessische Fabrikanten zu großartigem Schmuggel veranlaßte. Gewichtige Stimmen in der Pfalz forderten laut den Anschluß an Preußen; einer der ersten Industriellen der Provinz, Geh. Rath Camuzzi, schrieb in diesem Sinne an die Allgemeine Zeitung, ward aber von der Firma Cotta ab- gewiesen. König Ludwig wollte die Gebrechen des Vereines lange nicht bemerken. Wie war er stolz auf seiner Hände Werk, den ersten deutschen Zollverein; wie schwelgte er in erhabenen Träumen von historischer Unsterblichkeit. Er wollte fortleben im Munde später Geschlechter als der Vollender der fossa Carolina, jenes Canales zwischen der Nordsee und dem schwarzen Meer, den Karl der Große ersonnen doch nicht ausgeführt hatte, und be- schäftigte sich auch mit großen Eisenbahnplänen, seit Franz Baader im Nymphenburger Park einen Dampfwagen fahren ließ. „Jetzt sind die Zollsysteme der beiden Großmächte nicht mehr furchtbar“ — hieß es bei Hofe. Schon war ein Unterhändler nach Zürich gesendet, um die Schweiz zum Eintritt in den süddeutschen Verein oder doch zu einem Handels- vertrage zu bewegen. Niemals hatte Baierns Gestirn glänzender geleuchtet als im Januar 1828; niemals zuvor hatte der König eine so stolze Sprache gegen den Bundestag geführt. „Die antisocialen, antiföderalistischen Tendenzen der bairischen Politik“ traten, wie Blittersdorff klagte, dem Präsidialgesandten schroff entgegen. Sofort nach der Unterzeichnung des süddeutschen Zollvertrages ging Frhr. v. Zu Rhein nach Darmstadt um das Großherzogthum zum Beitritt einzuladen und ihm die Parität, welche ihm die beiden Königreiche bisher verweigert hatten, bedingungslos zu- zugestehen. Nach du Thil’s Aufzeichnungen. War Hessen gewonnen, so mußte das widerhaarige Baden auf Gnade oder Ungnade sich ergeben. Mitten in diese holden Träume fiel niederschmetternd die Kunde von dem preußisch-hessischen Vertrage. Durch diesen Verein, das sprang in die Augen, verlor der süddeutsche Verein sofort Sinn und Bedeutung. König Ludwig sah seine theuersten Hoffnungen zerstört, blieb mehrere Spannung zwischen Baiern und Preußen. Wochen hindurch völlig fassungslos. „Nunmehr hab’ ich alle Schritte ge- than, um meine armen Unterthanen zu retten!“ sagte er verzweifelnd zu Schmitz-Grollenburg. In groben Schimpfworten entlud sich sein Groll; er schalt laut auf den Verräther Hofmann, erzählte an offener Tafel, Preußen habe den Prinzen Emil von Hessen mit 400,000 Fl. bestochen. In seinem Zorne vergaß er auch wieder seinen teutschen Stolz. So lange diese kleinen Höfe noch europäische Politik treiben durften, waren auch patriotische Fürsten nicht vor argen Verirrungen sicher. Wie Ludwig einst als Kronprinz, trotz seines Abscheus gegen Napoleon, mehrmals unter- thänige Briefe an den Schöpfer der bairischen Königskrone gerichtet und sogar die Hoffnung ausgesprochen hatte, sein Sohn Max werde dereinst dem König von Rom seine Anhänglichkeit widmen, Zwei dieser Briefe, vom 6. April und 29. Nov. 1811 sind mitgetheilt in den Preußischen Jahrbüchern, November 1885. so hatte er neuerdings um Sponheims willen die Hilfe Rußlands angerufen und wendete sich jetzt wieder an das gehaßte Frankreich. Den Winter über hatte der Her- zog von Dalberg in München sein Wesen getrieben; nun fanden seine Einflüsterungen Gehör. König Ludwig warnte den französischen Hof vor dem Ehrgeiz Preußens, das bereits in Süddeutschland sich festzusetzen suche. Im selben Sinne bearbeitete Lerchenfeld zu Frankfurt den alten Reinhard. Alsbald befahl Minister La Ferronays dem Geschäftsträger in München rührige Wachsamkeit gegen die von Preußen her drohende Gefahr; er stellte zugleich einige Handelserleichterungen in Aussicht zu Gunsten der troisième Allemagne. Da König Ludwig schon nach wenigen Monaten von seinen leiden- schaftlichen Verirrungen zurückkam, so wurden diese häßlichen Zettelungen mit dem Auslande nachher ganz in Abrede gestellt. Der Hergang ist gleichwohl verbürgt durch die übereinstimmenden Zeugnisse von Freund und Feind. Nicht allein der preußische Gesandte Küster berichtete darüber ausführlich seinem Hofe; der badische Gesandte Fahnenberg meldete ganz dasselbe nach Karlsruhe. Der österreichische Gesandte Graf Spiegel warf dem bairischen Minister des Auswärtigen die Anklage ins Gesicht, daß er Frankreich in die deutsche Handelspolitik hineinzuziehen suche. Ueber Ler- chenfeld’s Verhalten berichtete Blittersdorff, der ja selber sehr geneigt war, jedes Mittel zu gebrauchen zur Vernichtung des preußisch-hessischen Ver- eins. Berichte von Küster 26. März, Fahnenberg 5. März, Maltzan 14. April, Blit- tersdorff 24., 26. März 1828. Die Schwenkung der bairischen Politik nach Frankreich hinüber war bald eine der gesammten diplomatischen Welt bekannte Thatsache. König Ludwig überließ sich eine Zeit lang blindlings dem stürmischen Unwillen der verletzten Eitelkeit. Sein Cabinetsrath Grandauer übte schlechten Einfluß; auch Freiherr v. d. Tann träumte bairische Großmachts- träume. Nur der alte welterfahrene Minister Zentner sah die Dinge 41* III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. ruhiger an. Selbst König Wilhelm von Württemberg blieb nüchtern und gleichmüthig. Sein Geschäftsverstand war doch stärker als sein Groll gegen Preußen; auch mochten ihm die bitteren Erfahrungen der Tage von Verona noch unvergessen sein. In einem Gespräche mit du Thil ver- barg er zwar seine Enttäuschung nicht, gestand aber zu: „früher oder später werden wir noch gezwungen sein Euerem Beispiele zu folgen.“ Im selben Sinne erklärte sein Minister Beroldingen dem preußischen Ge- sandten, „daß Württemberg in die deutsch-patriotischen Gesinnungen der preußischen Regierung niemals auch nur den geringsten Zweifel gesetzt hat und die bestehenden besonderen Vereine zugleich als Mittel betrachtet, zu dereinstiger Erreichung des gemeinschaftlichen Zweckes in einer allge- meinen Ausdehnung den Weg zu bahnen.“ Beroldingen an Küster, 27. März, 22. April 1828. Wie der preußische Staat Alles, was er für die Macht und Einheit unseres Vaterlandes that, erkämpfen mußte gegen den Widerstand des Auslandes, so ward auch der preußisch-hessische Bund sofort von den Ränken der fremden Mächte umsponnen. Im Verein mit Frankreich ver- suchte Holland Unfrieden zu säen zwischen Süd und Nord. Der Minister Verstolck van Soelen machte den württembergischen Geschäftsträger auf- merksam auf die Gefahren, welche der deutschen Handelsfreiheit und der Unabhängigkeit der Kleinstaaten drohten. Der Württemberger, ein ver- ständiger Mann, der seinem preußischen Collegen, dem Grafen Truchseß- Waldburg, Alles mittheilte, antwortete treffend: die Zölle der fremden Mächte, und nicht zuletzt Hollands, zwingen uns Deutsche, uns zu einigen und neue Handelswege zu suchen — worauf Verstolck heilig versicherte: die Herabsetzung der niederländischen Zölle stehe nahe bevor; für jetzt aber dürfe man nur an den Widerstand gegen den gemeinsamen Feind, gegen Preußen denken. Truchseß’s Bericht, 20. April 1828. Eichhorn, der die holländischen Kaufherren aus den endlosen Rheinschifffahrtsverhandlungen genugsam kannte, schrieb an den Rand der Depesche: Die Niederlande verfolgen gar keinen positiven Zweck, sie wollen nur die weitere Einigung Deutschlands in Zollsachen verhin- dern. In der That lud der niederländische Geschäftsträger Mollerus den Münchener Hof ein, für den süddeutschen Verein einen Handelsvertrag mit Holland abzuschließen, und betheuerte zugleich die gute Absicht seines Hofes, sich mit den oberländischen Staaten über Preußen hinweg wegen der Rheinzölle zu verständigen. Bestimmte, greifbare Vorschläge übergab er nicht; die Absicht war lediglich, Baiern und Württemberg von Preußen fernzuhalten. Berichte Fahnenberg’s, 6., 16. Mai, Küster’s, 8. Mai 1828. Auch England bezeigte seine Unzufriedenheit. Der Prä- sident des Handelsamts, Charles Grant, beschwerte sich bei dem preußi- schen Gesandten Bülow heftig über die hohen Zölle des preußisch-hessischen Das Ausland gegen den preußischen Zollverein. Vereines und erhielt die kühle Antwort: der Verein habe an den preu- ßischen Zöllen gar nichts geändert; doch wisse Jedermann, daß Preußen freieren handelspolitischen Grundsätzen huldige als England. Bülow’s Bericht, 5. Mai 1828. Mit diesen Ränken des Auslands, die bald einen sehr bedrohlichen Charakter annahmen, verkettete sich der unselige Sponheimer Handel. König Ludwig war, da er sich allerdings auf Oesterreichs unerfüllte Ver- sprechungen berufen konnte, von seinem Rechte auf den Heimfall der Pfalz tief überzeugt und fühlte sich schwer beleidigt, als Preußen seinen An- sprüchen entgegentrat. Der preußische Gesandte merkte dem Könige bald an, daß er etwas auf dem Herzen habe. Da trafen sich die Beiden eines Tags auf der Straße. Der König trat auf den Diplomaten zu, ging eine Strecke Weges mit ihm und schüttete seinen Zorn aus: „Ich kann nicht genug sagen, wie tief es mich geschmerzt, daß gerade Preußen in der badischen Sache sich voran und mir gegenübergestellt hat. Anders kann ich das Memoire nicht bezeichnen, womit Preußen, ohne mich zu hören, die Initiative gegen mich bei den übrigen Höfen ergriffen hat. Bernstorff denkt immer noch an das alte Baiern; es ist aber heute ein neues Baiern, ein neuer König. Preußen hat nie einen größeren Enthusiasten gehabt als mich. Um so mehr hat mich’s gekränkt, daß man sich aus meiner Freundschaft gar nichts macht. Will man mich denn nur zum Gegner haben?“ Der König ereiferte sich, erhob die Stimme, die Vorübergehen- den blieben stehen und horchten auf. Der Gesandte konnte sich dem schwerhörigen Fürsten nicht verständlich machen, gerieth in peinliche Ver- legenheit, gab seinem Hofe den Rath, man möge den Erzürnten beschwich- tigen. Küster’s Bericht, 15. April 1828. Augenblicklich ließ sich wenig thun, da König Friedrich Wilhelm das gute Recht Badens schlechterdings nicht preisgeben wollte. Für die Zukunft war noch nichts verloren. Der heißblütige Wittelsbacher blieb auch als Gegner offen und ehrlich; sobald sein Zorn verrauchte, konnte man vielleicht wieder anknüpfen, da ihm Deutschlands Handelseinheit wirk- lich am Herzen lag. Vor der Hand freilich wirkte der Münchener Hof dem preußisch-hessischen Vereine offen entgegen; er versuchte, durch unent- geltlichen Vorspann und ähnliche kleine Mittel den Verkehr von Gießen und Vilbel auf die Linie Hersfeld-Fulda hinüberzulocken, verlangte von dem Hause Thurn und Taxis, daß die Frankfurt-Aschaffenburger Post über Hanau, nicht mehr durch das darmstädtische Gebiet geführt werde u. s. w. Der entscheidende Kampf entspann sich am Kasseler Hofe; noch ein- mal wurde die kurhessische Handelspolitik verhängnißvoll für das ganze Deutschland. Der Großherzog von Hessen hatte die Berliner Verhand- lungen nur gutgeheißen in der bestimmten Erwartung, daß der Casseler Vetter seinem Beispiele folgen würde. Deshalb blieb der preußisch-hes- III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. sische Vertrag bis zum Mai geheim; denn niemals hätte der Stolz des Casseler Despoten sich entschlossen, einem bereits veröffentlichten Vertrage nachträglich beizutreten und also vor der Welt zuzugestehen, daß das min- dermächtige Darmstadt ihm vorangegangen sei. Hofmann ging noch im Februar, auf der Rückreise von Berlin, nach Cassel und meinte die Lage ziemlich günstig zu finden. Freiherr v. Meysenbug und andere hohe Be- amte, mit denen er vertraulich sprach, gaben ihm bereitwillig zu, daß Kurhessen nach Darmstadts Beitritt nicht mehr zögern dürfe: nur der Anschluß an Preußen könne die zerrüttete Volkswirthschaft retten. Gleich- wohl war Hofmann im Irrthum; schon nach vierundzwanzig Stunden mußte er unverrichteter Dinge abziehen. „An diesem Hofe, schrieb du Thil, sind rationelle Berechnungen nicht statthaft.“ Hinter und über den Beamten trieb die Reichenbach ihr Wesen, die noch immer auf eine öster- reichische Fürstenkrone hoffte. Auf solchem Boden war den armseligen Künsten der kleinen Höfe die Stätte bereitet. Ein Heerlager von amtlichen und geheimen Unter- händlern strömte im Frühjahr 1828 zu Cassel zusammen, um den Kur- fürsten von Preußen fernzuhalten. Aus Baiern erschienen die Geheimen Räthe Oberkamp und Siebein, der Erstere wohlgeschult in dem Ränkespiele der Eschenheimer Gasse; auch seinen Freund v. d. Tann schickte König Ludwig hinüber. Für Württemberg arbeitete der alte Agitator Miller von Immenstadt, jetzt württembergischer Steuerrath. Aus Sachsen kam Frhr. v. Lützerode, aus Hannover Kammerrath Lüder, auch Coburg und Mei- ningen sendeten Unterhändler. Dann erschien „zum allgemeinen Schrecken“ Präsident v. Porbeck aus Arnsberg, um dem Berliner Cabinet über das verworrene Treiben zu berichten. Die Darmstädter Regierung erneuerte im März ihren Versuch und sendete den Prinzen Wittgenstein, um dem Kurfürsten mitzutheilen: Preußen habe eingewilligt, daß der Zutritt Kur- hessens zu dem Vertrage vorbehalten bleibe, und Darmstadt den Antrag stelle; der Großherzog erlaube sich daher anzufragen, ob der Kurfürst die Absendung eines Bevollmächtigten genehmige. Am 12. März sprach der Kurfürst dem Prinzen seinen verbindlichen Dank aus. Doch schon nach drei Tagen schlug der Wind um. Sei es, daß Wittgenstein allzu zuver- sichtlich aufgetreten war, sei es daß Oberkamp und die Reichenbach dem Kurfürsten die Schmach einer Unterwerfung unter Preußens Befehle ge- schildert hatten — genug, am 15. März ließ der Finanzminister Schminke ein Schreiben an du Thil abgehen, in jener Tonart, die nur in Cassel oder Köthen möglich war: „S. K. Hoheit können nicht ohne große Em- pfindlichkeit wahrnehmen, daß in einem Allerhöchstdemselben und Aller- höchstdero Kurstaate durchaus fremden Vertrage von Seiten des großh. Hofes Stipulationen in Beziehung auf das Kurfürstenthum eingegangen sind und eine Initiative ergriffen worden ist, welche das Kurhaus in An- sehung des großherzoglichen Hauses sich nicht einmal gestattet hat. Aller- Kurhessen verweigert den Beitritt. höchstdieselben sind nicht davon überzeugt, daß es dem Interesse des Kur- staats entsprechend sei, einer solchen Uebereinkunft das bisherige System aufzuopfern.“ Schminke an du Thil, 15. März 1828. Die gröbsten Wendungen hatte der Kurfürst eigenhändig in das Schreiben hineingebracht. Bei einer neuen Audienz donnerte er Wittgenstein an: „Ich bin Chef des hessischen Hauses; Anmaßungen wie der Großherzog sie sich erlaubt hat, werde ich nicht dulden; ich kann die Bitte des Großherzogs nicht gewähren.“ Auch Wittgenstein’s Sendung war gescheitert. Eichhorn ahnte, daß die süddeutschen Kronen die Hände im Spiele gehabt, empfahl dem Bundestagsgesandten Nagler und allen Gesandten im Oberlande scharfe Aufmerksamkeit auf die Handelspolitik der kleinen Höfe. Zwei Tendenzen, schrieb er, wirken uns in Cassel entgegen. Der bairisch-württembergische Verein sucht Kurhessen für sich zu gewinnen; er krankt an verkehrten politischen Nebengedanken und ruht auf dem falschen Grundsatze, daß die Binnenstaaten von den Küstenländern sich unabhängig machen sollen; „mit jeder Ausdehnung verliert das System selbst an innerem Halt und Zusammenhang.“ Gefährlicher scheint der von einigen thüringischen Staaten gehegte Plan, unter Kurhessens Führung einen hes- sisch-thüringischen Zollverein zu bilden, der nach Belieben mit Preußen oder mit dem Süden verhandeln könnte — eine Träumerei „so einladend für den Stolz des Kurfürsten, daß er kaum widerstehen wird.“ Weisung an Nagler, Otterstedt u. s. w. 5. April 1828. Nach Wittgenstein’s Abreise meinten die bairisch-württembergischen Unterhändler ihr Spiel gewonnen. Baiern versprach dem Kurfürsten seine bisherigen Zolleinnahmen zu verbürgen, wenn er dem süddeutschen Ver- eine beitrete. Der Kurfürst, als ein geriebener Handelsmann, holte sofort eine alte Schuldforderung an das fürstliche Haus Oettingen hervor, welche einst Napoleon für Baiern eingezogen hatte; auch diese Sache zu berei- nigen war Baiern erbötig. Schon bereiste Oberkamp mit einem kurhes- sischen Finanzbeamten die bairischen Grenzen, um diesem die Einrichtung der Mauthen zu zeigen. Da griff eine gewandtere Hand ein und betrog die süddeutschen Höfe um den Sieg. Daß Oesterreich die Erweiterung des preußisch-hessischen Vereines un- gern sah, war allbekannt. Wenn der österreichische Geschäftsträger in Cassel dem Prinzen Wittgenstein zuvorkommend seine Instructionen zeigte, und dort zu lesen stand, er solle seinen preußischen Collegen überall ge- treulich unterstützen, so wußte man in Berlin längst, was von solchen k. k. Scherzen zu halten sei. Aber auch der Zollverein der constitutionellen Südstaaten erschien zu Wien hochgefährlich. Sobald das diplomatische Getriebe in Cassel begann, wurde Frhr. v. Hruby, einer der eifrigsten und gefährlichsten Feinde Preußens, so recht ein Vertreter des alten fer- III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. dinandeischen Hochmuths, von Karlsruhe abberufen, in Hannover und Cassel als Gesandter beglaubigt. Ihm gelang es, den Kurfürsten zu über- zeugen, daß auch der Anschluß an Baiern die kurhessische Nationalehre gefährde; „die bairischen Mauthritter“, wie der Kurfürst höhnte, empfingen im Mai abschlägige Antwort. Und bald erfüllte sich, was ein feiner Kenner der hessischen Dinge dem preußischen Gesandten Hänlein vorausgesagt hatte: „Kurhessen wird seine ergiebigen Transitzölle zu behalten suchen und am Liebsten gar nichts an dem Bestehenden ändern. Nur wenn keine Ver- ständigung mit der Kurfürstin zu Stande kommt, wird unser Staat, wel- cher bekanntlich nur aus einer Person besteht, sich aus Aerger vielleicht auf die Seite der Gegner Preußens schlagen.“ Dahin war es wirklich gekommen, daß die Zukunft der deutschen Handelspolitik zunächst von dem ehelichen Frieden des kurhessischen Hauses abhing. Um den Kurfürsten mit seiner Gemahlin zu versöhnen und dann den besänftigten Despoten für den Zollverein zu gewinnen sendete König Friedrich Wilhelm den General Natzmer nach Cassel. Motz gab dem Unterhändler eine Weisung mit, deren fridericianischer Ton von der matten Diplomatensprache jener Zeit gar seltsam abstach. Es war, als hätte der tapfere Hesse schon das Jahr 1866 vorausgesehen. Er bemerkt zunächst, die Verbindung mit Preußen liege im eigenen Interesse Kurhessens; mit 600,000 Köpfen könne man kein eigenes Zollsystem bilden. Der Anschluß an den finanziell unfruchtbaren bairisch-württembergischen Verein sei für Hessen unnatürlich. Dagegen bringt der Anschluß an Preußen: eine be- deutende Einnahme von 20—24 Sgr. auf den Kopf; sodann einen großen Markt von 13 Mill. Einwohnern — denn nicht Verbote, sondern die Freiheit eines großen inneren Marktes fördern die Industrie, wie Preußens Beispiel zeigt — endlich den Besitz der großen Handelsstraßen. Schließt Kurhessen sich nicht an, so muß Preußen eine Straße durch Hannover suchen und den Bremer Verkehr nach Süddeutschland von Minden aus zum Rheine leiten. Manche Höfe, und namentlich Minister Marschall in Wiesbaden, behaupten zwar, ein Zollverein sei eine Verletzung der Souveränität. Aber der Großherzog von Hessen ist souverän geblieben, der Vertrag gewährt beiden Theilen gleiche Rechte. „In die neueren Ideen von Souveränität ist überhaupt viel Schwindel gekommen. Ich frage besonders: ist Kurhessen souveräner in einem auf gleiche Souve- ränität basirten Vertrage mit seinem mächtigsten unmittelbaren Nachbarn, oder ist es souveräner ohne solche Verbindung, in einer unfreundlichen Stellung diesem mächtigsten unmittelbaren Nachbarn gegenüber? Es giebt Verhältnisse, mögen sie auch noch in der Zukunft liegen, in welchem Preußen ein feindlich gesinnter Nachbar nützlicher sein kann als ein durch feste Verträge verbundener.“ Motz, vertrauliche Bemerkungen für General v. Natzmer. Die furchtbare Offenheit dieser Sprache Motz über die kurhessische Handelspolitik. war nicht geeignet den Kurfürsten zu gewinnen. Natzmer wurde mit un- geschliffener Grobheit heimgeschickt, und auch Leopold Kühne, der zur Un- terstützung des Generals nach Cassel und nebenbei nach Braunschweig ging, richtete an beiden Orten nichts aus. In solcher Laune, tobend gegen seine Gemahlin wie gegen Alles, was den preußischen Namen trug, war der hessische Despot bereit, den Weisungen Oesterreichs blindlings zu folgen. Die Hofburg wollte nicht blos die Erweiterung des preußischen Zoll- systems verhindern, sie dachte das System selber zu zerstören, den müh- sam errungenen ersten Anfang deutscher Handelseinheit zu vernichten; und grade bei den norddeutschen Höfen, welche durch alle ihre natürlichen In- teressen auf Preußen angewiesen waren, fand diese Absicht Anklang. Der dynastische Haß des sächsischen Hofes, der Welfenstolz Hannovers, der Grimm des Kurfürsten gegen seinen königlichen Schwager, die Großmanns- sucht des Nassauer Herzogs, die gedankenlose Aengstlichkeit der kleinsten Höfe — alle niederträchtigen und alle schwächlichen Elemente des nord- deutschen Kleinfürstenthums vereinigten sich in tiefster Stille zum Kampfe gegen Preußen. Gestützt auf Oesterreich, begünstigt durch den Handels- neid Englands, Frankreichs und Hollands, kam der mitteldeutsche Handels- verein zu Stande — eine der bösartigsten und unnatürlichsten Verschwö- rungen gegen das Vaterland — gleich dem Rheinbunde ein Zeugniß, wessen das deutsche Kleinfürstenthum fähig war. Nirgends erweckte der preußisch-hessische Vertrag schwerere Besorg- nisse als am Dresdner Hofe. Wie hatte man sich dort so behaglich ein- gelebt in den alten Privilegienwust, wie war es so süß, am Bundestage über die deutsche Handelseinheit und die Bundeszölle salbungsvoll zu reden — in der frohen Erwartung, daß gar nichts zu Stande komme, daß man jedes ernsten Entschlusses, jeder heilsamen Reform allezeit über- hoben bleibe! Jetzt erstanden plötzlich dicht an Sachsens Grenzen zwei Zollverbände. Wie nun, wenn die augenblickliche Verstimmung des Königs von Baiern verflog, wenn die beiden Vereine, die in ihren handelspoli- tischen Grundsätzen einander so nahe standen, sich zu einem verschmolzen: wenn sie auch Thüringen gewannen, und also dem Leipziger Handel der Weg zur See ringsum durch Zollstellen versperrt wurde? Lauter und lauter erklangen die Klagen der Fabrikanten des Erzgebirges; zweimal im Jahre 1828 liefen Petitionen ein, die den König beschworen: der Anschluß an Preußen, oder auch an den süddeutschen Verein, irgend ein Entschluß, der aus der vereinsamten Stellung hinausführe, sei unvermeidlich. Der Minister Graf Einsiedel, der als Eisenwerksbesitzer der Großindustrie näher stand, begann irre zu werden an dem alten Systeme. Einer der tüch- tigsten jüngeren Beamten, Wietersheim, schilderte in einer beredten Denk- III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. schrift den Nothstand der Industrie, die Unterlassungssünden der Regie- rung. König Anton aber hielt, wie sein Minister Manteuffel, einen Han- delsbund mit Preußen für unmöglich. Eben in jenen Jahren stand ein alter Lieblingsgedanke der albertinischen Politik in voller Blüthe. Vor Kurzem erst, nach dem Aussterben des Hauses Gotha, hatte der König von Sachsen den Schiedsrichter und väterlichen Vermittler gespielt zwi- schen den ernestinischen Vettern. Man hoffte in Dresden, eine dauernde Hegemonie über die thüringischen Lande zu erlangen. Um so schmerzlicher empfand man die Gefahr, daß Thüringen dem preußischen oder dem süd- deutschen Vereine sich anschließen könnte. Aus solchen Berechnungen entsprang der Plan, einen Gegen-Zoll- verein zu bilden, der, ohne selbst ein positives handelspolitisches Ziel zu verfolgen, nur als ein Keil zwischen die beiden Zollvereine hineindringen, ihre Verbindung hindern sollte. Es galt, die ersten Anfänge der Handels- einheit zu zerstören, den schmachvollen Zustand deutscher Zerrissenheit zu verewigen. Die Träger dieser Politik waren zwei Gebrüder Carlowitz, aus einem der ehrenwerthesten Häuser des obersächsischen Adels. Der Aeltere, königlich sächsischer Minister, war bis zum vorigen Jahre noch Bundes- tagsgesandter gewesen und stand in der Eschenheimer Gasse in lebhaftem Andenken als ein wohlmeinender Geschäftsmann der alten Schule, ein pedantischer Vertreter der bekannten kursächsischen Formelseligkeit. Der Jüngere, jetzt Minister in Gotha, persönlich ebenfalls sehr achtungswerth, hatte alle die unausrottbaren Vorurtheile des kursächsischen Adels mit aus der Heimath hinübergenommen. Vergeblich stellten ihm gothaische Beamte vor, ihr Ländchen sei auf Preußen angewiesen; der verständige Kammerrath Braun rief ihm zu: „Sie handeln als königlich sächsischer, nicht als herzoglich sächsischer Staatsmann.“ Er blieb dabei, „ein neu- traler Verein“ sei nothwendig, „eine achtunggebietende Masse zwischen den beiden Zollvereinen, stark genug, um beiden Bedingungen zu dictiren.“ Der Herzog von Gotha ward für die Pläne seines sächsischen Rathgebers leicht gewonnen. Er stand mit dem Berliner Hofe auf schlechtem Fuße, weil er sein entlegenes Saarland Lichtenberg gegen ein Stück des preußi- schen Thüringens auszutauschen wünschte und König Friedrich Wilhelm diese Zumuthung noch immer beharrlich abwies. In ihren Mitteln war die Coburgische Handelspolitik wenig wählerisch. Aller drei Wochen ging von Coburg eine Sendung neu geprägter unterwerthiger Münzen nach Lich- tenberg; von dort überflutheten die unter dünner Silberhülle röthlich schim- mernden Coburger Sechser das benachbarte süddeutsche Guldenland, und diese gewerbmäßige Falschmünzerei währte jahrelang fort trotz den Be- schwerden der Nachbarn. Auch am Weimarischen Hofe herrschte augen- blicklich eine gegen Preußen leidenschaftlich eingenommene Partei, an ihrer Spitze der gescheidte Minister Schweitzer. So wurde denn ein hochgefährliches Unternehmen gegen Deutschlands Die Oberschönaer Punctation. Handelseinheit in aller Stille eingefädelt, harmlos gemüthlich wie eine Carlowitz’sche Familienangelegenheit. In den letzten Tagen des März 1828 trafen sich der Herzog von Gotha, die beiden Carlowitze und Schweitzer auf dem Carlowitz’schen Familiengute Oberschöna — sie Alle noch ohne eine klare Vorstellung von den schweren Folgen ihres Beginnens. Wir Deutschen sind Gott sei Dank durch unabweisbare Interessen, durch alle Lebensgewohnheiten auf einander angewiesen; jeder Versuch offener Feind- seligkeit von Deutschen gegen Deutsche erscheint als eine Sünde wider die Natur und bietet darum neben der Entrüstung auch der Lachlust ein breites Ziel. In denselben Tagen, da in Oberschöna der Zollkrieg gegen Preußen beschlossen wurde, verhandelte in Berlin der Weimarische Bevoll- mächtigte Thon wegen freundnachbarlicher Aufhebung der Geleitsgelder. Mochte man den preußischen Staat bis in der Hölle tiefste Gründe ver- wünschen, entbehren konnte man ihn nicht. Die in Oberschöna abge- schlossene Punctation besagte: Es soll ein Handelsverein geschlossen werden zwischen Sachsen, Kurhessen und Thüringen. Die Theilnehmer „werden sich bemühen den Beitritt der übrigen zwischen der preußischen und bairi- schen Zolllinie gelegenen Lande zu erlangen.“ Sie verpflichten sich „ein- seitig keinem auswärtigen Zollsysteme beizutreten, noch, ohne Zustimmung des Vereins, mit einem Staate, in welchem ein solches System besteht, einen Handels- oder Zoll-Vertrag zu schließen.“ Sie wollen ihre gegen- seitigen Unterthanen auf gleichem Fuß behandeln und (Art. 7) die Tran- sitabgaben im Verkehre zwischen den Vereinsstaaten nicht über das Maß der sächsischen Transitzölle erhöhen. Sechs Monate nach der Constituirung des Vereins soll über gemeinsame Handelsverträge und Retorsionen be- rathen werden. Es war ein pactum de paciscendo, ein Vertrag ohne positiven In- halt, eine Verpflichtung, vorläufig nichts zu thun, den bestehenden Zustand nur nach gemeinsamer Abrede zu verändern. Von einer Zollgemeinschaft zwischen den Vereinsstaaten, von irgend welchen ernsten Reformen war gar nicht die Rede. Gleichwohl konnte der „neutrale“ Verein dem preu- ßischen Zollsysteme verderblich werden; er suchte der Handelspolitik Preu- ßens ihre schärfste Angriffswaffe, die Durchfuhrzölle, aus der Hand zu winden. Wenn es gelang, alle zwischen den preußischen Provinzen ein- geklammerten Länder, insbesondere die Küstenstaaten, für den Verein zu gewinnen, so nahm die gesammte Einfuhr von der See nach dem innern Deutschland ihren Weg durch die Vereinslande, da die sächsischen Tran- sitzölle weit niedriger standen als die preußischen. Schritt man darauf zu den verabredeten „Retorsionen“, wurde die Durchfuhr von Baiern nach Preußen und von einer preußischen Provinz zur anderen mit hohen Zöllen belastet, dann war Preußen einer reichen Einnahmequelle und seines wirk- samsten Unterhandlungsmittels zugleich beraubt; nicht blos die Erweite- rung des preußischen Zollsystems wurde verhindert, der Bestand des III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Systems selber ward in Frage gestellt. Unter der Maske der Neutralität beschloß man den Zollkrieg. Um nur Preußen zu schädigen verpflichtete sich die sächsische Regierung, ihre eigenen Fabriken in wehrlosem Zustande zu lassen, die Industrie des Erzgebirges der englischen Concurrenz völlig preiszugeben. Wahrhaftig, nicht patriotische Gesinnung war es, was die kleinen Staaten unseres Nordens endlich in den preußisch-deutschen Zoll- verein führte; kein Mittel, auch das verwerflichste nicht, blieb unversucht das preußische Zollsystem zu sprengen; erst nachdem alle Angriffe gescheitert waren, unterwarf man sich nothgedrungen der deutschen Handelseinheit. Die Oberschönaer Punctation wurde dem sächsischen Bundestagsge- sandten Bernhard von Lindenau zugesendet; dort in der Eschenheimer Gasse sollten dem „sächsischen Anti-Zollvereine“, wie man in Berlin sagte, neue Anhänger geworben werden. Eine edle, hochsinnige Gelehrtennatur, ehrlich liberal und begeistert für Deutschlands Größe, hatte Lindenau bis vor Kurzem im gothaischen Ministerium mit Einsicht gewirkt. Er wünschte aufrichtig die deutsche Handelseinheit und gestand seinem Darmstädter Amtsgenossen in Frankfurt: wäre Kurhessen dem preußischen Vereine bei- getreten, so hätte ich auch für den Beitritt Sachsens und Thüringens ge- stimmt. Nun Kurhessen sich weigerte, hoffte er sein Ziel auf anderem Wege zu erreichen: durch einen Bund der norddeutschen Lande, welcher den preußischen Staat zur Milderung seines Zollsystems zwingen sollte. Auch er krankte an dem Erbfehler der kleinen Diplomatie, er überschätzte die Macht seines Staates und sah nicht, daß die preußische Regierung den Versuch, ihr Gesetze vorzuschreiben, als offene Feindseligkeit betrachten und sich zur Wehre setzen mußte. Also hat der treffliche Mann seinen lauteren Idea- lismus, seine lebhafte, ruhelose Thätigkeit eingesetzt für Pläne, die der dynastischen Scheelsucht entsprangen, und zwei Jahre lang an einem Ver- eine gearbeitet, welchen Stein verächtlich als einen Afterbund verdammte. Selbst die Sippschaft höchst unzweideutiger politischer Charaktere, welche sich sofort des Oberschönaer Planes bemächtigte, öffnete dem sächsischen Staats- manne nicht die Augen. Münch und Langenau, Marschall und Roth- schild, alle Stützen der österreichischen Partei warben für den Handels- verein. Mehrmals in der Woche kam der Herzog von Nassau zu Langenau hinüber, um neue Bundesgenossen zu gewinnen. Dergestalt war wieder einmal eines jener anmuthigen Ränkespiele eingeleitet, welche von Zeit zu Zeit die trostlose Langeweile der Bundes- tagsgeschäfte wohlthätig unterbrachen. Daß Oesterreich alle Fäden der Verschwörung in seiner Hand hielt, war bald am Bundestage offenkundig. Mit gewohnter Treuherzigkeit stellte die Hofburg jede Parteinahme in Ab- rede. Der k. k. Hofrath v. Kreß, der Leiter der österreichischen Handels- sachen, betheuerte dem preußischen Geschäftsträger feierlich: mit keinem Worte habe Oesterreich den Anschluß Darmstadts zu verhindern gesucht; er selber habe die Correspondenz geführt und nach Darmstadt geschrieben, Englisch-hannoversche Handelspolitik. sein Hof werde sich freuen, wenn Hessen bei dem preußischen Bündniß seinen Vortheil finde. Maltzan’s Bericht, 10. Sept. 1828. Nach den Enthüllungen, die man in Berlin vom Darmstädter Hofe selbst erhalten, konnten solche Betheuerungen nur Heiter- keit erregen. Wie Oesterreich zu dem neuen Gegenzollvereine stand, das erhellte, wenn anders die Frankfurter Gesandtschaftsberichte noch einer Bestätigung bedurften, aus einem Briefe Lindenau’s, der in Berlin be- kannt wurde. „Ich verhandle mit Holstein und den Niederlanden, schrieb der sächsische Diplomat an den Bundestagsgesandten Leonhardi, sowie wir nicht minder der Unterstützung des gemeinnützigen, vielversprechenden Unternehmens von Seiten der österreichischen Regierung, welche dessen Förderung wünscht, versichert sein können.“ Lindenau an Leonhardi, 3. Juni 1828. Auch die anderen auslän- dischen Feinde der preußischen Handelspolitik liehen dem Vereine ihren Beistand. Graf Reinhard versicherte die Vereinsmitglieder der warmen Unterstützung des Pariser Cabinets. Um die Niederlande zu gewinnen, ging Lindenau im Herbst selber nach Brüssel und stellte dort vor — er, der Vertreter des Elbuferstaates Sachsen: — es sei nothwendig, den Rhein und Main wieder zu beleben, die durch den Elb- und Weserhandel so schwere Einbuße erlitten hätten, und den rheinischen Colonialwaarenhandel Hollands wieder zu der Höhe zu erheben, die er im achtzehnten Jahr- hundert behauptet. Selber mit seiner deutschen Provinz beizutreten lag freilich nicht ins Hollands Absicht; doch warben seine Diplomaten in Frank- furt eifrig für den Verein. Entscheidend wurde die Haltung von England-Hannover. Noch war man in London gewohnt, mit dreister Sicherheit auf Deutschlands Zwie- tracht zu rechnen; jede Regung selbständigen Willens in der deutschen Handelspolitik galt den Briten als ein Schlag ins eigene Angesicht. Welch’ eine köstliche Aussicht, wenn jetzt durch den Gegenzollverein nicht nur die machtlose Anarchie des deutschen Zollwesens verewigt, sondern auch den englischen Waaren gegen mäßige Transitzölle der Weg bis ins Herz von Deutschland eröffnet wurde; von dort mochten sie dann durch die Schmuggler nach Preußen und Baiern hinübergeschafft werden. Mit Feuereifer ging der Gesandte am Bundestage, Addington, auf Lindenau’s Ideen ein. Um- sonst warnte der nüchterne Milbanke, Geschäftsträger bei der Stadt Frank- furt: der Verein entbehre jedes positiven Zwecks, könne und werde nicht dauern, der deutsche Handel bedürfe schlechterdings einer Reform. Adding- ton’s Meinung drang in London durch; allzu verlockend war der Gedanke, den offenen hannoverschen Markt, der bisher den englischen Fabriken so unschätzbar gewesen, bis an den Main zu erweitern. Die englische Scha- luppe Hannover folgte wie immer ihrem Schiffe. Graf Münster schalt hinterrücks den preußischen Zollverein „eine preußische Reunionskammer“, III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. mußte sich von dem preußischen Gesandten Bülow „sein wenig gerades Benehmen“ vorwerfen lassen. Zugleich bat, wie Bülow von dem Minister Fitzgerald selbst erfuhr, der sächsische Gesandte in London um durchgrei- fende Maßregeln gegen das preußische Zollsystem, das dem englischen Handel und der Unabhängigkeit der deutschen Staaten gleich verderblich sei. Bülow’s Bericht, 31. Juli 1828, übereinstimmend mit Blittersdorff’s Berichten aus Frankfurt. So trat denn Hannover dem Vereine bei; das Industrieland Sachsen unter- warf sich dem englischen Handelsinteresse. Frhr. v. Grote, ein fähiger han- noverscher Beamter, Preußens geschworener Feind, wurde neben Lindenau die Seele des Bundes. Auch Bremen trat hinzu. Der treffliche Smidt hatte sich allzu tief eingelebt in die Träume Wangenheim’s, der auch jetzt wieder aus seinem Coburger Stillleben heraus gegen Preußen arbeitete; er konnte ein krank- haftes Mißtrauen gegen den norddeutschen Großstaat nicht überwinden, und jetzt da die rein-deutschen Sonderbundspläne sogar von Oesterreich insgeheim unterstützt wurden, gab er sich ihnen unvorsichtiger hin als sonst seine Art war. Er wünschte, wie er am Bundestage mehrmals aussprach, deutsche Consulate und eine deutsche Flagge. Doch so lange Deutschland noch nicht ein nationales Handelsgebiet bildete, war das lockere hannoversche Zollwesen für den bremischen Freihandel bequemer als das strenge preußische System. Die von dem „neutralen“ Vereine versprochene Erleichterung des Transitverkehrs konnte auf den ersten Blick einen han- seatischen Staatsmann allerdings bestechen. Aber auch nur auf den ersten Blick. Voreingenommen gegen Preußens Zollsystem bemerkte Smidt nicht, daß die Theilnahme an dem neuen Handelsbunde der überlieferten han- seatischen Handelspolitik schnurstracks widersprach; der Verein war in Wahr- heit nicht neutral, sondern durchaus parteiisch, antipreußisch. Smidt dachte so hoch von dem Werthe dieser todtgebornen Vereinigung, daß er ihrem Urheber, dem Sachsen Carlowitz, das bremische Ehrenbürgerrecht verschaffte — eine seltene Auszeichnung, welche seit dem Freiherrn vom Stein kein deutscher Staatsmann mehr erlangt hatte. Ruhiger urtheilte der Ham- burger Senat; er lehnte jede Mitwirkung ab, weil Hamburgs Freihafen den Interessen des gesammten deutschen Verkehrs zu dienen habe. Die Frankfurter großen Firmen dagegen begrüßten mit Jubel die in Aus- sicht gestellte Erleichterung des Durchfuhrhandels, die den landesüblichen Schmuggel mächtig fördern mußte; auch waren die Patricier der stolzen Republik längst gewöhnt, den unterthänigen Schweif des k. k. Bundes- gesandten zu bilden. Bürgermeister Thomas und Senator Guaita zu- sammt dem österreichischen Anhang setzten den Beitritt durch, gegen den heftigen Widerspruch einer preußischen Partei. Territorialen Zusammenhang konnte der Verein nur durch Kurhessen Der mitteldeutsche Handelsverein. erlangen; daher wurden dort die stärksten Hebel eingesetzt. Der jüngere Carlowitz selbst erschien im April zu Cassel, bald darauf kam Lindenau. Beide, unterstützt durch Hruby, stellten dem Kurfürsten vor, was er am liebsten hörte: der neutrale Verein verlange gar keine Aenderung in den bestehenden Gesetzen Kurhessens; man betrachte dies Land als den Kern des Bundes, könne der Sachkenntniß des Kurfürsten nicht entbehren, darum sollten die Berathungen über das Grundgesetz unter seinen Augen, in Cassel erfolgen. Den Ausschlag gab jedoch die staatsmännische Absicht, dem Schwager in Berlin einen derben Possen zu spielen. Durch Kur- hessens Beitritt wurde Badens Ablehnung mehr als aufgewogen. Lindenau schrieb an Berstett: er hoffe auf die Mitwirkung des Karlsruher Hofes um so sicherer, da durch den Verein „weder die Selbständigkeit der eigenen Landesverwaltung, noch auch deren finanzielle Verhältnisse die mindeste Störung erleiden, sondern nur die unveränderte Aufrechterhaltung des status quo versichert und bezweckt wird.“ Lindenau an Berstett, 19. April 1828. Der Antrag ward abgelehnt. Mit Baiern verfeindet, von süddeutschen und preußischen Vereinslanden rings umschlossen, hatte Baden von dem neutralen Vereine nichts zu hoffen, von Preußens Zorn Alles zu fürchten. Bei allen anderen kleinen Höfen fanden Lindenau’s Werbungen günstiges Gehör. Einige ängstliche thüringische Cabinette wurden gewonnen durch die vertrauliche Versiche- rung, Preußen sei mit der Gründung des Vereins einverstanden, eine plumpe Erfindung, die doch Eingang fand, weil die preußische Diplomatie sich wie bisher ruhig zurückhielt. Selbst Herzog Karl von Braunschweig ging diesmal Hand in Hand mit dem gehaßten jüngeren Welfenhause; eine Weisung Metternich’s bewog ihn, beizutreten. Also waren im Laufe des Sommers die sämmtlichen zwischen den beiden Hälften der preußischen Monarchie eingepreßten Kleinstaaten an- geworben für den Neutralitätsbund, der sich den Namen „Mitteldeutscher Handelsverein“ beilegte. Nach jahrelangen vergeblichen Unterhandlungen sah Deutschland plötzlich in einem Jahre drei handelspolitische Vereine auftauchen. Nur Baden und die niederdeutschen Kleinstaaten östlich der Elbe blieben noch isolirt. Triumphirend verkündete ein Artikel der Frank- furter Oberpostamtszeitung, der aus Lindenau’s Feder stammte, am 25. Juni: Sachsen, Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt sind die Schöpfer des neuen Vereins, der den Art. 19 der Bundesacte zur Wahr- heit macht und, statt neue Zolllinien zu schaffen, vielmehr die Handels- freiheit auf sein Banner schreibt. „Daß Waare gegen Waare vertauscht, Freiheit mit Freiheit, Gleiches mit Gleichem erwidert werde, das ist For- derung des natürlichen Rechts, bei dessen Verkennung und Verweigerung es dem Vereine wohl nicht an Mitteln fehlen dürfte, das was recht und billig ist, mit feierlicher Kraft geltend zu machen, da er helfen und hemmen, III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Vortheil und Nachtheil zu gewähren vermag.“ Ein Gebiet von sechs Millionen Seelen gehört ihm, die ganze weite Nordseeküste, die größten Stapel- und Handelsplätze Deutschlands; die Elbe, den Rhein, den Main, die Weser von allen Zöllen zu befreien, liegt allein in seiner Hand! Wohl mochte man prahlen! Eine so krankhaft unnatürliche Mißbil- dung war dem Particularismus noch nie zuvor gelungen. In einem weiten Widerhaken reichte das Vereinsgebiet von Bremen nach Fulda, dann westwärts zum Rheine, gen Osten bis zur schlesischen Grenze, von dem englischen Markte Hannover bis zu dem gewerbreichen Sachsen, über einen bunten Länderhaufen, welchen, Preußen gegenüber, nur ein gemein- sames Interesse zusammenhielt: Angst und Neid. Eben jene norddeut- schen Kleinstaaten, welche bisher den handelspolitischen Anstrengungen Preußens und Baiern-Württembergs einen trägen ablehnenden Wider- stand entgegengestellt, redeten plötzlich von deutscher Handelsfreiheit. In- deß sie den Art. 19 der Bundesacte im Munde führten, verschworen sie sich die bestehende Zersplitterung aufrecht zu halten und den preußischen Durchfuhrhandel zu vernichten. Und hinter diesem Bunde standen schir- mend Oesterreich, England, Holland, Frankreich! Wenn man in Berlin noch der Belehrung bedurft hätte über die feindselige Gesinnung des mitteldeutschen Vereins, so mußte die hinterhaltige Sprache der verbün- deten Cabinette jeden Zweifel zerstören. In tiefster Stille, ohne die ge- ringste Mittheilung an die preußische Gesandtschaft, hatte der Dresdner Hof sein Werk begonnen. Als am preußischen Hofe Einiges ruchbar wurde, schrieb Graf Einsiedel dem Gesandten v. Watzdorf in Berlin, versicherte heilig, Baden sei nicht zum Beitritt aufgefordert worden. Doch leider hatte der Karlsruher Hof jenes Einladungsschreiben Lindenau’s an Berstett dem Berliner Cabinet sogleich mitgetheilt. Der Abtheilungschef im Aus- wärtigen Amte bemerkte an den Rand der sächsischen Depesche: „Das Gegentheil steht in unseren Acten. Graf Bernstorff wird Herrn v. Watz- dorf eines Besseren belehren.“ Nicht minder verdächtig erschien, daß der hannoversche Gesandte in Dresden, v. Reden, plötzlich ohne jede Veran- lassung ein Schreiben an Bernstorff richtete, um inbrünstig zu betheuern, Hannover hege durchaus keine feindseligen Absichten gegen Preußen, miß- billige entschieden jenes gehässige Programm der Oberpostamtszeitung. Einsiedel, Weisung an Watzdorf, 14. Mai. Reden an Bernstorff, 16. Aug. 1828. Warum solche unerbetene Entschuldigung, wenn man sich nicht schuldig fühlte? Späterhin, in einer Denkschrift vom Jahre 1832 nannte Met- ternich selbst den mitteldeutschen Handelsverein „versuchsweise zum Schutze gegen das preußische Zollsystem geschaffen“. Und abermals zeigte die öffentliche Meinung ihre alte unbelehrbare Verblendung. In Arnstadt rottete sich das Volk zusammen vor dem Die Mitteldeutschen in Cassel. Hause des Erbprinzen; die Leute drohten auszuwandern, wenn der Fürst nicht fest zu dem mitteldeutschen Vereine stehe. Das sächsische Oppositions- blatt „die Biene“ vertheidigte warm die hochherzige Absicht der sächsischen Krone, die Unabhängigkeit „unseres Vaterlandes“ zu retten; das Erz- gebirge müsse ja unfehlbar zu Grunde gehen, wenn die preußischen Zölle die Getreideeinfuhr aus Böhmen verhinderten — diese preußischen Zölle, die den Getreideverkehr fast gar nicht belasteten! Weithin erklang der Jubelruf der Liberalen über die schmachvolle Niederlage des preußischen Absolutismus: Preußens Herrschsucht ist gedemüthigt, das Gleichgewicht der Mächte in Deutschland wiederhergestellt! Selbst in Baiern und Württemberg, deren eigenes Zollsystem doch durch den mitteldeutschen Verein bedroht wurde, vertheidigte die Presse den neuen Handelsbund. Der bairische Hesperus donnerte gegen Darmstadt, das einen industriellen Selbstmord begangen, den Schwaben und Baiern „einen Theil des Segens edler Fürsten“ geraubt habe. Die Neckarzeitung begrüßte den Verein als ein Zeugniß der Bundestreue, als einen letzten Versuch die Verheißungen der Bundesacte ins Leben zu führen. Sogar innerhalb der bairischen Regierung fand sich eine Partei bereit die sächsisch-englischen Entwürfe zu unterstützen; Lerchenfeld und Oberkamp, die gesammte Bun- destagsgesandtschaft König Ludwig’s, blieben mit Lindenau in vertrautem Verkehr. Nur Wenige verstanden den festen patriotischen Stolz des Frei- herrn vom Stein, der voll Verachtung auf die Vasallen der englischen Handelspolitik niederschaute und an Gagern schrieb: „es ist den erbärm- lichen, neidischen, antinationalen Absichten unserer kleinen Cabinette an- gemessen, sich an das Ausland zu schließen, sich lieber von Fremden peitschen zu lassen, als dem allgemeinen Nationalinteresse die Befriedigung kleinlichen Neides aufzuopfern.“ Am 21. Mai 1828 hatten die Verbündeten zu Frankfurt einen Prä- liminarvertrag geschlossen. Am 22. August, nachdem unterdessen der Ver- ein vollzählig geworden, versammelten sich die Bevollmächtigten in Cassel, und schon am 24. September kam der endgiltige Vertrag zu Stande. Solche Schnelligkeit der Berathung stach von den Gewohnheiten der Staats- männer des Bundestags auffällig ab; sie bewies deutlich, daß man Ge- fahr im Verzuge glaubte und mehr einen diplomatischen Schachzug als ein dauerhaftes Werk beabsichtigte. Der Vertrag, in Dresden entworfen, sprach die feindselige, aggressive Richtung gegen Preußen noch weit offener aus als die Oberschönaer Punctation. Der Verein ist bestimmt, den freien Verkehr im Sinne des Art. 19 der Bundesacte zu befördern und „die Vortheile, welche in dieser Hinsicht dem einzelnen Staate durch seine geographische Lage und sonst gewährt sind, auf das Ganze zu übertragen, auch daneben sich jene Vortheile zu erhalten und sicher zu stellen.“ Die Verbündeten verpflichten sich, bis zum 31. Decbr. 1834 — d. h. bis zu dem Zeitpunkt, wo der preußisch-hessische Vertrag ablief — keinem aus- Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 42 III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. wärtigen Zollvereine einseitig beizutreten. Die Straßen sollen in gutem Stande erhalten, neue Straßenzüge verabredet werden. Die bestehenden Durchfuhrzölle auf Waaren, welche für einen Vereinsstaat bestimmt sind, dürfen nicht erhöht werden; dagegen steht dem Vereine wie jedem Ver- einsstaate frei, Waaren, die aus dem Auslande in das Ausland gehen, mit höheren Transitgebühren zu belasten. England-Hannover war es, das diesen unzweideutigen Art. 7 durchgesetzt hatte. Es lag darin die Drohung, den Handel zwischen den beiden Hälften der preußischen Monarchie zu zer- stören, und zugleich eine systematische Begünstigung der englischen Einfuhr. Denn da auf Hannovers ausdrückliches Verlangen jedem Vereinsstaate die Befugniß eingeräumt wurde, Handelsverträge mit dem Auslande zu schließen, so eröffnete sich den englischen Waaren über Bremen und Han- nover ein fast zollfreier Weg nach den Binnenstaaten, welche, wie Sachsen, Thüringen, Nassau, Frankfurt, noch kein geordnetes Grenzzollsystem be- saßen. Noch deutlicher sprach der neunte Artikel, der jedem Vereinsstaate das Recht zu einseitigen Retorsionen vorbehielt; Kurhessen hatte diese Be- stimmung gefordert, und der Kurfürst verstand unter Retorsionen jede ge- hässige Gewaltthat wider die Nachbarn. Die einzige wesentliche Wohlthat, welche der Verein dem Handel brachte, war die Erleichterung des Tran- sits, und sie ward erkauft durch schwere Schädigung der heimischen, vor- nehmlich der erzgebirgischen Industrie. Im Uebrigen dauerten alle be- stehenden Accisen und Zölle fort; nur Waarenverbote zwischen den Ver- einsstaaten waren unstatthaft, auch sollten die gewöhnlichen Erzeugnisse des Landbaus nicht verzollt werden. Der Kern des Vertrages blieb die Absicht, auf sechs Jahre hinaus die Erweiterung des preußischen Zollsystems zu verhindern und inzwischen vielleicht durch Ableitung des Durchfuhrhandels dem Zollwesen Preußens die Wurzeln abzugraben. Eine von Marschall und Röntgen verfaßte nassauische Denkschrift über das Verhältniß des Vereines zu Preußen und Baiern Die Denkschrift ist vermuthlich zu Anfang des Jahres 1829 entstanden. Die gleich- lautenden Abschriften in den Karlsruher und den Berliner Acten tragen kein Datum. giebt über diese freundnachbarlichen Absichten sicheren Auf- schluß. Sie schildert beweglich, wie Darmstadt sich „an ein nicht aus seiner Autonomie hervorgegangenes System“ angeschlossen habe. Aller- dings wurden dabei „die äußeren Formen der Selbständigkeit gewahrt“, aber das Großherzogthum „hat sich während der Dauer des Vertrags jeder materiellen Autonomie begeben, kann nur noch eine großmüthige Be- rücksichtigung seiner Wünsche in billigen Anspruch nehmen und ist deshalb seiner endlichen Mediatisirung um einen bedeutenden Schritt näher ge- rückt.“ Solcher Schwäche gegenüber sind die Verbündeten entschlossen, „keine willenlose Hingebung zu zeigen, keine nicht aus dem eigenen Be- dürfniß hervorgegangene Handelsgesetzgebung“ anzunehmen. „Das Wesent- Der Zollkrieg. liche des Casseler Vertrags liegt in der Vereinigung selbst, in dem für sechs Jahre begründeten non plus ultra. Das Wesentliche liegt ferner in dem durch diese sechsjährige engere Verbindung begründeten Ablehnungs- motive von Ansinnungen mancher Art, denen, wenn sie von übermächtiger Seite ausgehen, der Einzelne und Schwächere nicht viel mehr als die Bitte um Schonung entgegenzusetzen hat.“ Das Wesentliche liegt endlich in der Aussicht, zu einer Verbindung mit anderen Staaten „mit Ehren gelangen zu können“. Baiern und Preußen haben dasselbe, ja ein größeres Bedürfniß nach einer Annäherung an die Vereinsstaaten als diese selbst; daher muß der Verein die Verbindungsstraßen zwischen Baiern und Preu- ßen fest in der Hand halten, ihre freie Benutzung nur kraft gemeinsamen Beschlusses bewilligen. So wird er eine gesetzliche Ordnung mit verhält- nißmäßig gleichen Rechten für ganz Deutschland begründen. Die Denkschrift schließt mit der pathetischen Frage: „Kann man denn aus irgend einem Grunde auch nur vermuthen, daß Preußen die fieberhaften Träume, in welchen eine übermüthige Partei das ganze nördliche Deutsch- land nur als eine mit Unrecht noch länger vorenthaltene Beute des preu- ßischen Adlers erscheinen lassen möchte, irgend theilen oder begünstigen werde?“ Naiver ließ sich die Seelenangst der Kleinen nicht aussprechen. Nicht irgend ein positiver Gedanke, sondern allein die Furcht vor Preußens und Baierns Uebermacht, der ohnmächtige Wunsch ein tertium aliquid zu bilden, wie der alte Gagern sagte, hatte den mitteldeutschen Verein geschaffen. Aber je rathloser man sich fühlte, um so lauter ward gelärmt; „es war ein Gegacker, schreibt du Thil, als sei ein großes Werk vollendet worden.“ Zahllose Orden belohnten alle Theilnehmer der Casseler Be- rathung, bis zum Kanzlisten herab. Selbst die einzige Waffe, die man gegen Preußen schwingen konnte, erwies sich als unwirksam; den preußischen Durchfuhrhandel zu lähmen war unmöglich, so lange die Handelsstraßen, welche das preußische Gebiet umgehen sollten, noch nicht gebaut waren. Mannichfache Entwürfe wur- den zu Cassel besprochen; man träumte von neuen Handelswegen dicht neben Darmstadts Grenzen, von einem langen Straßenzuge aus Sachsen über Altenburg und Gotha nach Kurhessen, der den Verkehr hinwegleiten sollte von der großen preußischen Chaussee über Kösen und Eckartsberge. Aber wer sollte die Straße bauen? Die verarmten kleinen ernestinischen Staaten besaßen nicht die Mittel, die größeren Bundesgenossen wollten kein Geld vorschießen. Zudem stieß man überall auf preußisches Gebiet; wie sollte die Erfurter Gegend umgangen werden, wo Preußen bereits eine gute Chaussee gebaut hatte? Unablässig arbeitete die Diplomatie der Bundesgenossen, um Baiern und Württemberg von Preußen fern zu halten; der hannoversche Gesandte Stralenheim in Stuttgart ward nicht müde den König Wilhelm vor Preußens Fallstricken zu warnen. Beharrlich wiederholte der Dresdner Hof, der die Führung des Vereins behielt, er 42* III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. sei bereit Anträge und Vorschläge zur Ausbildung des Bundes entgegen- zunehmen. Niemand wußte einen möglichen Vorschlag. Schon vor der Casseler Zusammenkunft gestand Lindenau einem Frankfurter Amtsgenossen: „die Mehrzahl der Theilnehmer betrachtet den Verein als ein Ruhekissen, sie ist froh, daß Alles beim Alten bleibt.“ Nun klagten die Thüringer über Sachsens hegemonischen Ehrgeiz, Frankfurt über die erdrückenden kur- hessischen Mauthen. Der Kurfürst, um seinen Holzmagazinen höhere Preise zu schaffen, verbot den altgewohnten Holzhandel, der aus den hannoverschen Waldgebirgen nach Hessen hinübergeführt ward. Die Unmöglichkeit, mit einem solchen Fürsten freundnachbarlich auszukommen, lag vor Augen. Fast ein Jahr währten die Verhandlungen zwischen den beiden hessischen Häusern wegen der Erleichterung einiger Enclaven; da erklärte der Kur- fürst: die gegenseitige Verpflichtung, die Durchfuhrzölle auf gewissen Stra- ßen nicht zu erhöhen, solle allein für Darmstadt, nicht für Kurhessen gelten! Seine Weisungen an die Unterhändler fand Maltzan „ausgezeichnet durch naive Unwissenheit und despotischen Ton, der Feder eines Rabener würdig.“ Immer schärfer trat der tiefe Gegensatz der handelspolitischen An- schauungen innerhalb des Vereins hervor. Die Kaufherren von Frank- furt und Bremen forderten unbeschränkten Freihandel, Hannover die Be- günstigung der englischen Waaren. Andere Staaten träumten von neuen Zolllinien; wieder andere hofften die Milderung des preußischen Zollsystems und dann den Eintritt in dies System zu erzwingen. Kein einziger Kopf an allen diesen kleinen Höfen, der einen klaren Gedanken mit Ausdauer verfolgte; Karl August von Weimar war im Juni 1828 gestorben. Bald sonderten sich die Küstenlande und die Binnenstaaten in zwei Gruppen. Thüringen und Sachsen schlossen einen Separatvertrag, desgleichen Han- nover und Oldenburg. Sie versprachen ihre gegenseitigen Unterthanen im Handelsverkehre auf gleichem Fuße zu behandeln u. s. w. — gering- fügige Erleichterungen, die in Preußen gar nicht nöthig waren, da das freiere preußische Zollgesetz zwischen In- und Ausländern nicht unterschied. Die einfache in Berlin längst feststehende Erkenntniß, daß nur die Besei- tigung der Binnenmauthen dem deutschen Handel aufhelfen könne, war diesen Cabinetten noch nicht aufgegangen. Die gedankenlose Trägheit der österreichischen Staatsmänner fühlte sich befriedigt von dem Erfolge des Augenblicks. Dem preußischen Zollsysteme war ein Riegel vorgeschoben, der einige Jahre halten mochte; eine positive Ausbildung des Handels- vereins wünschte man in Wien nicht, da jeder Bund im Bunde gefährlich schien. Selbstgefällig sagte Münch-Bellinghausen zu Blittersdorff: „wie klug hat Oesterreich gehandelt, die Collisionen zu vermeiden, denen Preußen nicht entgehen wird!“ Der weiterblickende Badener aber schrieb: Ich war erstaunt über solche Verblendung. Als ob ein Stillstand im Völkerleben möglich sei! Als ob der preußisch-hessische Verein sich jemals wieder auf- lösen würde! Oesterreich allein hat all dies Unheil verschuldet, hat nichts Preußen nimmt den Kampf auf. gethan, um den Art. 19 der Bundesakte auszuführen und uns also den Preußen in die Hände geliefert. Blittersdorff’s Berichte, 2. März, 20. Mai 1829. Nunmehr nahm Preußen den Handschuh auf. Der Berliner Hof hatte den ersten Verhandlungen der mitteldeutschen Staaten mit der ge- wohnten ruhigen Zurückhaltung zugesehen. Ein sächsisch-thüringischer Ver- ein war unschädlich; erst durch Hannovers Zutritt gewann der Verein eine gefährliche Ausdehnung. Man wollte in Berlin nicht glauben, daß dies nahe befreundete Cabinet, dem Preußen soeben jene neuen Straßenzüge und Handelserleichterungen angeboten hatte, einem gegen Preußen gerich- teten Bunde sich anschließen werde. Da trat Hannover zu den Verbün- deten über, während Bernstorff noch eine freundliche Antwort auf sein Anerbieten erwartete. Sofort verschwand jeder Zweifel über den Cha- rakter des Vereins. Motz in seiner feurig kühnen Weise forderte sogleich, daß man die Gegner als Gegner behandle, und erklärte: „Sollte dieser Verein zu Stande kommen, so ist Preußen in der Lage, sein Zollsystem für abgeschlossen zu halten, und keineswegs in der Lage, diesen neutralen Verein seiner Absicht gemäß unter imponirenden Bedingungen aufzu- nehmen.“ Motz und Schuckmann an das Auswärtige Amt, 22. Mai 1828. Obgleich bisher nur dürftige Nachrichten über die Pläne des Vereins eingelaufen waren, so errieth der Finanzminister doch auf den ersten Blick, daß die Zerstörung des preußischen Durchfuhrhandels in der Absicht der Verbündeten liege. Deshalb, fuhr er fort, muß der Transit fortan mehr als bisher im Lande gehalten, der Straßenbau rüstig gefördert, nament- lich die Chaussirung der wichtigen Straße von Magdeburg nach Zeitz rasch vollendet werden. Die nach Hannover gerichteten Anerbietungen sind als nicht geschehen zu betrachten. Noch entschiedener spricht er in einem Schreiben an Bernstorff „Es ist gewiß ein bemerkenswerthes Zeichen der Zeit, daß in der Mitte und vorzugsweise im Norden Deutschlands, im Schooße des Deutschen Bundes und dennoch unter der Fahne Oester- reichs, für den ostensibeln Zweck einer angeblichen Vervollkommnung der Verhältnisse dieses Bundes eine Coalition sich bildet, welche Preußen von ihren Plänen und Berathungen ausschließt und auf alle Weise zu er- kennen giebt, nicht nur, daß sie eine Ausführung und Erweiterung all- gemeiner Bundesmaximen auch ohne Preußens Theilnahme für möglich hält, sondern auch, daß Preußen eben als störendes Princip jener Aus- führung und Erweiterung zu betrachten, und deshalb die Aufstellung einer förmlichen Oppositionsmasse gegen dasselbe anräthlich sei.“ Darum dürfen III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. wir den Verein nicht ignoriren; wir müssen unser gerechtes Befremden aussprechen und den Entschluß „jeder uns auf irgend eine Art compro- mittirenden weiteren Entwicklung dieses sonderbaren Systems auf ange- messene Weise entgegenzutreten.“ Motz an Bernstorff, 26. Juni 1828. Ueber Oesterreichs Absichten war der entschlossene Mann längst im Klaren. Er wußte, daß die k. k. Verpflegungsbeamten in Mainz, um den preußisch-hessischen Verein zu schädigen, die vertragsmäßige Steuerfreiheit der österreichischen Garnison gröblich mißbrauchten, für Tabak, Zucker, Bier massenhaft Steuerfreischeine ausgaben, mehr als ganz Rheinhessen ver- zehren konnte. Witzleben an Motz, 30. Mai, nebst Bericht des Majors v. Rochow in Mainz, 21. Mai 1828. Er forderte, der Gesandte in Wien solle rund heraus erklären: wir lassen uns nicht täuschen durch das Blendwerk, das mit dem Art. 19 getrieben wird, wir lassen uns weder imponiren, noch uns mißbrauchen. Am 8. November schrieb er dem Minister des Auswärtigen gradezu: „Ob und inwieweit überhaupt auf wahre freundschaftliche Ver- hältnisse von Oesterreich gegen uns zu rechnen sei, vermag ich nicht zu beurtheilen. So viel scheint mir aber sicher zu sein, daß Oesterreich dem übereilt organisirten Deutschen Bunde den Charakter des ehemaligen deut- schen Fürstenbundes beizulegen und darin die Rolle Friedrich’s des Großen zu übernehmen denkt.“ Oesterreichs Haltung gegen uns in dem Köthener Zollstreit war entschieden feindselig, ohne Oesterreichs Beistand wäre der mitteldeutsche Verein nie zu Stande gekommen. Motz an Bernstorff, 29. Juni, 8. Nov. 1828. Ein Blick auf diese Aktenstücke genügt, um das Räthsel zu lösen, warum das Berliner Cabinet über die geheime Geschichte seiner Handels- politik beharrlich geschwiegen, auch die windigsten Prahlereien der zahl- reichen geistigen und leiblichen Väter des Zollvereins gelassen ertragen hat. Das Bündniß der Ostmächte war nach wie vor der leitende Gedanke der auswärtigen Politik des Königs. Brach man mit Oesterreich, so wurde der Deutsche Bund unhaltbar und auch der werdende Zollverein selber in Frage gestellt. Für Preußens Diplomatie ergab sich mithin die Aufgabe, durch ruhige feste Haltung den Wiener Hof dahin zu bringen, daß er der preußischen Handelspolitik nicht gradezu widerstrebte. Preußen räumte der Hofburg die Führerstelle ein in dem Schattenspiele des Bundestags und verlangte für sich die Leitung der wirklichen Geschäfte deutscher Staats- kunft. Dies blieb der einzig mögliche Weg nationaler Politik, so lange man weder den Willen noch die Macht besaß, die kriegerische Action der fridericianischen Tage zu erneuern. Den deutschen Dualismus zu besei- tigen, kam dem Könige nicht zu Sinn; die Absicht war nur, dem preu- ßischen Staate im Bereiche der deutschen Politik ein Gebiet selbständigen, Motz gegen den mitteldeutschen Handelsverein. ungestörten Wirkens zu erobern. Ein solches System setzte behutsame Vorsicht und unverbrüchliche Verschwiegenheit voraus; es fiel dahin, so- bald die Welt erfuhr, wie planmäßig Preußens Handelspolitik arbeitete und wie deutlich die besten Köpfe des Cabinets den Gegensatz der Inter- essen erkannten, der die beiden großen Bundesmächte trennte. Das Auswärtige Amt ging nicht sofort auf die kampflustige Gesin- nung des Finanzministers ein. Der König verlangte ruhige, sorgfältige Prüfung, damit nicht durch vorschnelles Urtheil deutschen Bundesstaaten Unrecht geschehe. Sobald nähere Nachrichten einliefen, stimmte Eichhorn der Ansicht Motz’s bei und erließ eine Instruction an sämmtliche Ge- sandten in Deutschland, welche ausführlich darstellte, wie unberechtigt und hoffnungslos das Unternehmen der Mitteldeutschen sei: die Verbündeten mögen sich die Frage vorlegen, was ein Verein von sechs Millionen Ein- wohnern, der fast nur Binnenländer umfaßt, bei einem Conflicte mit uns gewinnen dürfte, „ob der innere Verkehr nicht ertödet statt belebt, und der Handel mit dem Auslande nicht beschränkt statt ausgebreitet werden würde.“ Außerdem erhielt die Wiener Gesandtschaft die Weisung sich zu be- schweren über die feindselige Haltung der österreichischen Diplomaten und dem Staatskanzler die auf Metternich’s Demagogenfurcht berechnete Frage ans Herz zu legen: „Sind es nicht hauptsächlich die Absonderungen und Trennungen, welche im Handel und Verkehr stattfinden, wodurch eine Stimmung des Mißbehagens, der Unzufriedenheit und der Sehnsucht nach einer Veränderung unterhalten wird?“ Der Gesandte in London ward befehligt entschieden auszusprechen, daß an Verhandlungen mit Hannover vorerst nicht mehr zu denken sei: „wir müssen offen gestehen, daß unser Vertrauen von hannoverscher Seite schlecht erwidert worden ist.“ Jordan in Dresden sollte sein Befremden über die mißtrauische Heimlichkeit der sächsischen Politik kundgeben; Grote in Hamburg dem Senate „die An- erkennung seines weisen und angemessenen Betragens aussprechen und dabei erklären, man hoffe, daß er bei demselben auch verharren werde.“ Eichhorn, Weisung an die Gesandtschaften in Deutschland, 14. August 1828. Motz an Bülow in London, 2., 24. Mai 1828. Zugleich erging an die Regierungen der Grenzbezirke der Befehl, die handelspolitischen Maßregeln der Verbündeten, die sich noch immer in räthselhaftes Dunkel hüllten, scharf zu beobachten. Hier zeigte sich die ganze Unnatur des Mitteldeutschen Vereins. Das Vereinsgebiet lag im Bereiche der preußischen Macht, war überall von eingesprengten preußischen Gebietsstücken unterbrochen, durch tausend Bande des nachbarlichen Ver- kehrs an Preußen gekettet. Eine Schaar von preußischen Postbeamten, Floßinspektoren, Schifffahrtsaufsehern lebte in Feindesland, gab sichere Nachricht über Alles, was auf den Flüssen und Straßen der Verbündeten vorging. Die Staatszeitung und Buchholz’s Neue Monatsschrift begannen III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. den Federkrieg gegen den Handelsverein. „Eine Souveränität, die sich durch bloße Opposition geltend machen will — rief Buchholz warnend — steht im Widerspruch mit sich selbst und kann nur Niederlagen erfahren.“ Auch durch Retorsionen wollte Motz den Gegnern zu Leibe gehen; er dachte den sächsischen Fabrikanten den Meßrabatt zu entziehen und in Magdeburg eine Messe zu errichten. Hier aber widersprach der König; er wollte sein Wort halten, auch jetzt noch jede Feindseligkeit gegen deutsche Bundesstaaten unterlassen, und ließ den kampflustigen Finanzminister an die Rücksichten erinnern, die man dem Deutschen Bunde schulde. Bernstorff an Motz, 13. Dec. 1828. Die offene Sprache der preußischen Diplomatie erweckte allerdings Angst und Reue an einigen der kleinsten Höfe. Der Fürst von Sonders- hausen, dessen Unterherrschaft unter dem Schutze des preußischen Zoll- systems aufblühte, war mit seiner Oberherrschaft dem Handelsvereine bei- getreten und ließ durch sein Geheimes Consilium das Berliner Cabinet bitten, „diese abgedrungene Maßregel nicht übel zu deuten.“ Darauf er- widerte das Auswärtige Amt: man hoffe, „daß ein pp. Consilium keinen Augenblick darüber im Zweifel sein werde, was in der Wahl zwischen der Festhaltung an dem bisher bestehenden Verhältniß mit Preußen und zwi- schen der Theilnahme an einer neuen Verbindung zu thun oder zu lassen sei.“ Nun bat der Fürst in einem eigenhändigen Briefe den König um Verzeihung und flehte, ihn „mit allergnädigster Nachsicht zu beurtheilen und der unschätzbaren hohen Gnade nicht für unwerth zu halten.“ Fürst Günther von Sondershausen an König Friedrich Wilhelm, 20. Dec. 1828. Auch der Herzog von Gotha schrieb an Wittgenstein (16. Decbr.): er erfahre „zu seiner größten Verwunderung“, daß Preußen mit dem Handelsver- eine nicht einverstanden sei; nimmermehr sei ihm in den Sinn gekommen, den preußischen Hof, dessen Gunst so werthvoll, zu verletzen. Gegen die größeren Staaten des Vereins war mit so sanften Mitteln nichts auszurichten. Motz behielt doch Recht, da er an Bernstorff schrieb: „Ich bin der Meinung, daß andere Rücksichten, welche nicht durch die be- stehenden Verträge geboten werden, gegen die betreffenden, uns in finan- zieller Hinsicht nur feindlich gegenüberstehenden Bundesstaaten wohl aus den Augen gesetzt werden können, indem der preußische Staat die Macht und die Kraft hat, seinen hohen und höchsten Interessen die der Bundes- staaten unterzuordnen, und nach den seit dreizehn Jahren gemachten Er- fahrungen die Liebe für uns in den Bundesstaaten erst dann zu gewinnen sein dürfte, wenn sie mit Furcht und Beachtung der bestehenden Verhält- nisse vereinigt bleibt.“ Motz an Bernstorff, 19. Decbr. 1828. Der feurige Mann war entschlossen, den Han- delsverein zu sprengen: gegen offenbare Feindseligkeit reiche die Politik des Zuwartens nicht mehr aus. „Wir werden es noch dahin bringen, rief Versöhnung zwischen Preußen und Baiern. er zuversichtlich, daß einzelne Mitglieder des mitteldeutschen Vereins drin- gend um Aufnahme in den preußischen Verein bitten werden!“ Er hatte noch im Januar bezweifelt, ob eine Verbindung mit dem so weit abge- legenen bairisch-württembergischen Vereine räthlich sei; jetzt faßte er den glücklichen Gedanken, über den Handelsverein hinweg den süddeutschen Kö- nigskronen die Hand zu reichen und dergestalt durch einen Bund des Nordens mit dem Süden den mitteldeutschen Sonderbund zu zerstören. — Zum Heil für Deutschland erwachten um dieselbe Zeit ähnliche Wünsche in München und Stuttgart. Wie laut auch König Ludwig im ersten Zorne wider Preußens und Darmstadts Verrätherei gescholten hatte, auf die Dauer konnte er sich doch nicht verbergen, daß seine eigenen kühnen Pläne gescheitert waren. Nachdem Kurhessen zu den Mitteldeutschen über- getreten, war an eine Vergrößerung des süddeutschen Vereins nicht mehr zu denken; der rein deutsche Bund unter Wittelsbachs Fahnen blieb ein Traum. Ebenso wenig konnte der Verein in seiner vereinsamten Stel- lung verharren. Auch trat, wie Metternich vorhergesehen, die alte Ab- neigung zwischen den beiden Königen bald wieder hervor. Die Hoffnung auf einen Handelsverein mit der Schweiz ward zu nichte an der Zwie- tracht der Eidgenossen. So blieb den oberdeutschen Königen nur die Wahl entweder mit Preußen oder mit dem sächsisch-englischen Vereine eine Ver- bindung zu suchen. Hinter Sachsen und Hannover aber stand Oester- reich; dies allein genügte um den König von Württemberg gegen die mittel- deutschen Verbündeten einzunehmen. Sein neuer Finanzminister, Frhr. Karl Varnbüler, derselbe, der einst in den Vorderreihen der Altrechtler gestanden, bewährte sich als ausgezeichneter Geschäftsmann und rieth drin- gend zur Verständigung mit Preußen. Welchen nennenswerthen han- delspolitischen Vortheil, außer der Herabsetzung der Durchfuhrzölle, hatten die Mitteldeutschen zu bieten? Wie sollte der patriotische König von Baiern sich einlassen in jene unsauberen Zettelungen mit Frankreich, England, Holland, welche der Mitteldeutsche Verein mit unbeschämter Stirn betrieb? In der ersten Aufwallung des Zornes hatte König Ludwig wohl einen Schritt nach Frankreich hinüber gethan; ein Bündniß mit dem Auslande einzugehen, den deutschen Verkehr dem englischen Handelsinteresse zu unterwerfen lag dem bei all seiner Wunderlichkeit grunddeutschen Mon- archen ebenso fern wie seinem vertrauten Minister Armansperg. Sobald man in München kaltblütig überlegte, erschien doch selbst Preußens Verhalten in dem Sponheimer Handel erklärlich. Die Ber- liner Regierung war ja durch europäische Verträge verpflichtet Badens Recht zu schützen; sie verfuhr, wie König Ludwig selbst zugeben mußte, mit rück- haltloser Offenheit; ihr Gesandter suchte durch versöhnliche Sprache den erzürnten Fürsten zu beschwichtigen. Preußen schlug jetzt vor, Baiern und Baden sollten beiderseits auf ihr Sponheimer Erbrecht verzichten, damit der leidige Handel für immer aus der Welt geschafft würde. König Lud- III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. wig sträubte sich lange, doch fing er an zu begreifen, daß dies der ein- zige Weg sei, um sich mit Anstand aus dem verlorenen Spiele zurückzu- ziehen. Gegen den Spätsommer 1828 begannen der Minister und sein königlicher Freund bereits die Frage zu erwägen, ob nicht eine Annähe- rung an den preußisch-hessischen Verein unvermeidlich sei. Daß die öffent- liche Meinung in Baiern dieser Annäherung entschieden widerstrebte, war für die Freunde eher ein Stachel als ein Hemmniß. Voll hochfliegender Begeisterung, empfänglich für alles Außerordentliche, liebten Beide die Welt durch unerwartete Entschlüsse zu überraschen. Um so schwerer fiel ihnen, die Demüthigung ihres Ehrgeizes, den Schiffbruch ihrer rein-deut- schen Pläne zu verwinden. Aber sie vermochten es über sich, das Opfer zu bringen. Unabweisbar drängten diese trocknen Geschäftsverhandlungen den näher Betheiligten die Einsicht anf , daß die Deutschen doch zu ein- ander gehörten, nur durch Mißtrauen, durch Unkenntniß und durch die Selbstsucht, die immer der schlimmste Feind des eigenen Vortheils ist, ein- ander verfeindet wurden. Ganz unerwartet fand sich ein Helfer, der die beginnende Umstim- mung am Münchener Hofe zu fördern und für Deutschlands große Sache zu verwerthen verstand. Der Buchhändler Freiherr v. Cotta war als großer Geschäftsmann mit Personen und Zuständen des deutschen Nordens näher vertraut als das schwäbisch-bairische Beamtenthum, und blickte, wie er schon in dem württembergischen Verfassungskampfe bewiesen hatte, auch in der Handelssache über die landläufigen süddeutschen Vorurtheile weit hinaus. Unternehmend und beweglich, befreundet mit Nebenius und anderen namhaften Volkswirthen in allen Theilen Deutschlands, erkannte er längst, daß der süddeutsche Verkehr ohne Preußens freund- nachbarlichen Beistand niemals gesunden könne, und obgleich ihm viel daran lag, die Gunst Metternich’s für seine Allgemeine Zeitung nicht zu verlieren, so faßte er doch den tapferen Entschluß als Vermittler auf- zutreten. Er besprach sich insgeheim mit Armansperg, reiste dann im September 1828 nach Berlin zu dem großen Naturforschertage, der also auch für unsere Politik bedeutsam werden sollte. Cotta wurde durch Hum- boldt bei Witzleben und Motz eingeführt, sprach dort den Gedanken aus, ob nicht eine Verständigung zwischen Baiern und Preußen möglich sei, und fand den günstigsten Empfang. Eine überraschende Verwandtschaft der Anschauungen stellte sich heraus. Motz bekannte, daß er sich längst mit ähnlichen Absichten getragen habe; im Grunde seien es ja doch nur Mißverständnisse, welche bisher zwischen den beiden Staaten gestanden. Cotta kehrte heim und schrieb am 20. Oktober aus München: er habe des Ministers „gnädige Eröffnungen“ den Monarchen in München und Stutt- gart mitgetheilt; Beide seien von der Nothwendigkeit des Planes über- zeugt und hätten bereits die Einladung, dem Mitteldeutschen Vereine bei- zutreten, zurückgewiesen. Nunmehr zog Motz das Auswärtige Amt in Cotta in Berlin. das Geheimniß und erklärte: „Jetzt ist es wünschenswerth, einen Handels- verein mit Baiern, Württemberg und Baden zu bilden:“ der Süden muß für eigene Rechnung unsere Zollgrundsätze annehmen, namentlich unsere höheren Tarifsätze auf ausländische Waaren, also auch auf die Waaren des Mitteldeutschen Vereins. So lange dieser Verein die vollständige Ver- schmelzung mit dem Süden hindert, müssen Preußen-Hessen und Baiern- Württemberg mindestens ihre eigenen Producte und Fabrikate gegenseitig vom Zolle befreien. Cotta an Motz, 20. Okt.; Motz an Bernstorff, 8. Nov. 1828. Im November eilte der Unterhändler wieder nach Berlin, diesmal mit einer förmlichen Beglaubigung versehen, und wurde von dem Könige aufs freundlichste aufgenommen. Die Berliner erzählten sich mit unterthänigem Erstaunen, der einfache Buchhändler sei zur Tafel gezogen worden. Motz gab ihm nach längeren Verhandlungen die Punctation des Vertrags mit auf den Weg. Triumphirend meldete Cotta am 17. December aus Mün- chen: „Alles was ich mitbrachte war hier höchst erfreulich und willkommen,“ bei König Ludwig wie bei dem Minister Armansperg. „Beide sind von den großartigen Ideen ergriffen, die einer Verbindung Preußens mit Baiern und Württemberg nach den von Hochdenselben entwickelten Grund- sätzen als Leitstern vorgehen und zur Richtschnur dienen. Ich sehe schon im Geiste Ihre herrliche Idee in kurzer Frist realisirt.“ Und am 20. Dec. nochmals: Wird auch Baden gewonnen, „so wäre der Grundstein im Süden Deutschlands zu dem Gebäude gelegt, das Ihr verehrter König und Sie zum Wohle und Gedeihen Deutschlands im Auge haben.“ Motz erwiderte: er hoffe „ein Werk zu begründen, an welchem nicht nur wir und unsere Zeitgenossen, sondern auch unsere Nachkommen Freude haben werden.“ Der Mitteldeutsche Verein müsse offen bekämpft werden, „denn was wir gemeinschaftlich suchen, ein so viel möglich allgemeiner Markt in Deutschland, wird für Baiern, Württemberg und Preußen durch die Grundsätze dieses neutralen Vereins nicht nur nicht befördert, son- dern viele diesem Verlangen entgegenstehende Hindernisse nur noch mehr stabilirt.“ Cotta an Motz, 17., 20. Dec. 1828. Motz’s Antwort, Concept o. D. Gleichzeitig schrieb er an den Kronprinzen von Preußen, der sich gerade am Münchener Hofe aufhielt, enthüllte ihm das Geheimniß der Mission Cotta’s, bat dringend um Unterstützung: der Vertrag sei poli- tisch und volkswirthschaftlich hochwichtig, wenngleich die Zolleinnahmen wohl zunächst einige Einbußen erleiden würden. Der Prinz, der dem geist- reichen Minister längst wohl wollte, nahm sich denn auch der Verhand- lungen eifrig an. Am 9. Januar 1829 konnte Cotta aus Stuttgart berichten, daß auch König Wilhelm die Hauptgrundsätze der preußischen Punctation gebilligt habe, und gegen Ende des Monats erschien der Unermüdliche zum dritten III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. male in Berlin. Der preußische Minister verlor zuweilen fast die Geduld bei allen den ängstlichen Vorbehalten, welche der süddeutsche Unterhändler stellen mußte, und klagte bitterlich über diesen „Hökerkram“. Motz an Maassen, 25. Januar 1829. Gegen die vollständige Zollbefreiung der eigenen Produkte erhob Baiern Bedenken; man fürchtete in München die überlegene rheinische Industrie. Auch mit seinem Vorschlage, daß die bairische Pfalz sofort dem preußischen Zollver- eine beitreten solle, drang Motz nicht durch; der Stolz der bairischen Krone widerstrebte, auch der Münchener Landtag hätte der unerläßlichen Abän- derung des pfälzischen Steuerwesens niemals zugestimmt. Noch weniger war auf Badens Beitritt zu hoffen. Der kleine Staat wollte die gün- stige Gelegenheit benutzen, um seinen Länderbestand für alle Zukunft sicher- zustellen; er forderte, daß vor den Zollverhandlungen der Sponheimer Streit beigelegt werde. Da König Ludwig darauf nicht einging, so er- kannte das Berliner Cabinet im Laufe des Winters selbst, daß man nicht wohl thue die Verhandlungen noch mehr zu verwickeln, und ließ Baden vorläufig aus dem Spiele. Am 6. März 1829 begannen endlich die amtlichen Verhandlungen in Berlin. Die süddeutschen Kronen waren durch ihre Gesandten Luxburg und Blomberg vertreten, den Ausschlag gab Cotta, der von beiden Königen Vollmacht hatte. Für Preußen erschienen Eichhorn und Schönberg, dazu Motz, Maassen und Finanzrath Windhorn. Auch Hofmann kam aus Darmstadt herüber. Die ersten Kräfte der Regierung waren aufgeboten; es galt die Brücke über den Main zu schlagen. Am 27. Mai 1829 wurde der Vertrag unterzeichnet. Preußen-Hessen und Baiern-Württemberg ver- sprachen einander bis zum Jahre 1841 Zollfreiheit für alle inländischen Erzeugnisse der Natur, des Gewerbfleißes und der Kunst; nur für eine Reihe wichtiger Fabrikwaaren sollte, auf Baierns Andringen, zunächst bloß eine Zollerleichterung um 25 Proc. eintreten, bis allmählich die völlige Befreiung erfolgen könne. Beide Theile verpflichteten sich, ihre Zollsysteme mehr und mehr in Uebereinstimmung zu bringen; alljährlich sollten Be- vollmächtigte zusammentreten „zur Befestigung und Erweiterung dieses Vertrags“. Auch ein Zollcartell wurde für die Zukunft verabredet. Der Vertrag trug in Allem den Charakter eines Provisoriums; er begründete die engste Form handelspolitischer Vereinigung, die sich erreichen ließ, so lange die Länder der Verbündeten nicht in festem geographischem Zusam- menhange standen. Alle Betheiligten fühlten, daß sie erst im Beginne einer Zeit gemeinsamer handelspolitischer Action standen; sie verpflichteten sich zu Protocoll, Handelsverträge mit solchen Ländern, die an mehrere Vereinsstaaten zugleich angrenzten, also vornehmlich mit Baden, nur im gemeinsamen Einverständniß abzuschließen. Unbeirrt durch die Peinlichkeit der Einzelverhandlungen hielt Motz Der preußisch-bairische Handelsvertrag. seinen Blick fest auf die großen Verhältnisse des Vaterlandes gerichtet; er wußte, daß er seinem Staate die Bahn zu einer stolzen Zukunft geöffnet hatte. Im Juni sprach er sich gegen den König über die politische Be- deutung der geschlossenen Verträge offen aus. Memoire über die Wichtigkeit der von Preußen mit den süddeutschen Staaten geschlossenen Zoll- und Handelsverträge, Juni 1829. Entworfen von Geh. Rath Mentz, von Motz eigenhändig stark umgearbeitet. Seine Denkschrift wirft zuerst einen Rückblick auf die vollendete Unfähigkeit des Bundestags, der niemals in förmliche Berathung über die Handelseinheit getreten sei; selbst während der Noth von 1817 habe man in Frankfurt nur genau so viel gethan, „um den föderativen Nachbar, im buchstäblichen Sinne des Worts, nicht verhungern zu lassen. Wie konnte dies auch anders sein, da dem Deutschen Bunde ein großer Staat an der Spitze steht, der das ihm eigen- thümliche, seit fünfzig Jahren schon bestehende, seinem privaten Interesse bis daher vermeintlich zusagende, mit den Interessen der übrigen Staaten des Deutschen Bundes aber nicht vereinbarliche Zoll- und Prohibitiv-System aufzugeben nicht gewillt ist; da andere Bundesglieder die Handels-Inter- essen ihrer Haupt-Staaten denen ihrer Bundeslande unterzuordnen nicht gemeint sind, vielmehr letztere, natur- und sachgemäß, an die ersteren fest- geknüpft haben; und da wieder andere den Gegenstand mehr nur aus fiskalischem wie aus staatswirthschaftlichem Gesichtspunkte betrachtet wissen wollen? Der Deutsche Bund gab damit ein Beispiel, wie die allgemeine Staatengeschichte bis dahin noch keines aufzuweisen hat;“ es entstand ein Handelskrieg Aller gegen Alle, „der weit schlimmer war als ein innerer Krieg der Waffen nur je hätte sein können.“ Dann erinnert Motz an die patriotischen Bestrebungen des deutschen Handelsstandes, an die per- sönlichen Bemühungen der Souveräne von Baiern und Württemberg. Als gleichzeitig der bairisch-württembergische und der preußisch-hessische Verein sich bildeten, lag die Möglichkeit zweier großen Zollvereine für ganz Deutsch- land vor. Da erhob sich unter Oesterreichs Führung der neutrale Ver- ein, der den status quo, d. h. das Unerträgliche aufrecht erhalten will; er zwang uns sogleich weiter zu gehen und das große Handels-System zu begründen. Dies System, fährt die Denkschrift fort, bietet erstens commercielle Vortheile. Die Verbindung umschließt schon jetzt 20 Mill. Einwohner, behauptet also den dritten Platz unter den europäischen Staaten, da Oesterreich kein einiges Machtgebiet bildet; sie wird auf 25 Mill. steigen, sobald der Mitteldeutsche Verein wahrnimmt, „daß er ganz und gar einen eitlen Zweck verfolgt“, und die süd- und mitteldeutschen Staaten nebst Mecklenburg uns beitreten; sie wird auf 27 Mill. steigen, wenn auch die anderen Staaten (soweit sie nicht Nebenlande sind), also Hannover, Braun- schweig, Oldenburg und die Hansestädte eintreten. Der innere Verkehr III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. ist wichtiger als der auswärtige Handel, jener schlägt dreimal, dieser ein- mal im Jahre das Capital um. Manche deutsche Staaten erhalten durch das Handelssystem einen zwanzig- bis zweihundertmal größeren Markt für ihre Produkte. Dazu kommen zweitens die finanziellen Vortheile. Der Satz: „je billiger die Abgabe, desto größer der Ertrag“ wird sich auch diesmal bewähren, wenngleich vielleicht die erste Uebergangszeit einige Aus- fälle bringen mag. Wichtiger ist drittens der politische Gewinn. „Wenn es staatswissenschaftliche Wahrheit ist, daß Zölle nur die Folge politischer Trennung verschiedener Staaten sind, so muß es auch Wahrheit sein, daß Einigung dieser Staaten zu einem Zoll- und Handels-Verbande zugleich auch Einigung zu einem und demselben politischen Systeme mit sich führt.“ Nun wird in großen Zügen die fridericianische Politik den Wittels- bachern gegenüber geschildert: wie Friedrich den ersten Nicht-Oesterreicher, Karl VII. auf den Kaiserthron erhoben, dann durch den bairischen Erb- folgekrieg und den Fürstenbund Baiern dreimal vom Untergange gerettet habe. Preußen hat bisher von alledem noch keine Frucht geerntet. Baierns feindselige Haltung zur Zeit des Rheinbundes und der ansbach-baireuther Händel erklärt sich nur aus „der totalen Verwirrung und Verirrung der Staatenpolitik“ jener revolutionären Tage. Heute aber kann Preußen kein Mißtrauen mehr einflößen, sondern muß wünschen „mit allen den Staaten, die nur von wahrhaft deutschem Interesse geleitet und Preußen mit offenem Vertrauen ergeben sind, nicht aber etwa den Besitz deutscher Provinzen blos als Vehikel für Förderung der Interessen ihrer größeren auswärtigen, Deutschlands Interessen fremden Staatenkörper zu benutzen streben, in jeder Beziehung, politisch und commerciell, sich recht innig und recht enge zu verbinden.“ Möglich bleibt doch der für jetzt allerdings „nicht leicht gedenkbare“ Fall, daß entweder ein allgemeiner Krieg aus- bräche, oder „daß der Deutsche Bund in seiner jetzigen Gestalt sich einmal auflöste und mit Ausschluß aller heterogenen Theile sich neu gestaltete“; dann würde unser Handelssystem ungeheuer wichtig werden. Viertens bringt uns das Handelssystem eine militärische Verstärkung um 92,000 Mann. Baierns Zutritt entschied die Kriege von 1805 und 1806 zu Napoleon’s Gunsten, desgleichen der Rheinbund den Krieg von 1809. Gegen Frank- reich können wir unser Rheinland nur decken, wenn wir der bairischen Pfalz sicher sind; Oesterreich aber wird durch den Handelsbund in einem weiten Bogen umfaßt, kann von Schlesien und Altbaiern her zugleich be- droht werden. Die Denkschrift schließt: „In dieser, auf gleichem Inter- esse und natürlicher Grundlage ruhenden und sich nothwendig in der Mitte von Deutschland erweiternden Verbindung wird erst wieder ein in Wahrheit verbündetes, von innen und von außen festes und freies Deutsch- land unter dem Schutz und Schirm von Preußen bestehen. Möge nur das noch Fehlende weiter ergänzt und das schon Erworbene mit umsich- tiger Sorgfalt noch weiter ausgebildet und festgehalten werden!“ Motz’s große Denkschrift. So der preußische Finanzminister, ein Jahr vor der Julirevolution, zwei Jahre bevor Paul Pfizer den Briefwechsel zweier Deutschen erscheinen ließ! Unter allen Aeußerungen deutscher Staatsmänner aus jener Zeit ist keine, die so entschieden mit der Politik des friedlichen Dualismus bricht, die so rund heraussagt: los von Oesterreich! Und welche Sicherheit des Blicks in Allem und Jedem! Der Mann wußte schon 1829 bis auf einen geringfügigen Irrthum ganz genau, in welcher Reihenfolge bis zum Jahre 1866 die deutschen Staaten dem Zollvereine beigetreten sind. In einem Rundschreiben an ihre Gesandten sprach die preußische Re- gierung offen aus: der Vertrag mit Baiern stelle eine noch engere Ver- einigung und die allmähliche Verwirklichung der deutschen Handelseinheit in Anssicht. Noch blieben am bairischen Hofe tausend Bedenken zu über- winden. König Ludwig, gewöhnt an unbedingte Selbstherrschaft, zürnte heftig, weil seine Unterhändler in einigen Punkten ihre Instructionen über- schritten hatten; er konnte das alte süddeutsche Mißtrauen gegen die preu- ßischen Kniffe nicht überwinden, mäkelte an jedem Worte, fürchtete überall doppelte Auslegung. Auch der berühmte Streit über das Alternat, der in jenen Tagen die Mußestunden der Bundestagsgesandten würdig aus- füllte, wirkte störend. Die königlichen Höfe wollten den großherzoglichen wohl die Gleichberechtigung beim Vortritt doch nicht bei den Unterschriften zugestehen; nach vielem Herzeleid behalf man sich endlich, fertigte nur zwei Haupturkunden aus, die eine für Preußen-Hessen, die andere für Baiern- Württemberg gemeinsam. Dazu die begreifliche Furcht des Münchener Hofes vor der Kleinmeisterei seines Landtags. Cotta bat inständig: „nicht zu vergessen, daß wir selbst Vorurtheilen fröhnen müssen, um die höheren großen Zwecke zu erreichen, besonders den Verein.“ In gleichem Sinne schrieb Armansperg an Motz: „das gewiß segensreiche Werk, welches durch den Handelsvertrag nunmehr in das Leben treten wird, verdankt Deutsch- land größtentheils der Großartigkeit Ihrer Ideen und der thätigen Sorg- falt, womit Ew. Excellenz die Unterhandlungen leiteten und jede Einsei- tigkeit zu entfernen strebten. Wenn dem Geiste Ew. Excellenz Manches, wonach unsere Wünsche zielen, kleinlich erscheinen wird, so mögen Sie in Erwägung ziehen, daß in den Hallen der Stände manch Kleinliches hauset und nicht immer durch die Waffe der Vernunft bekämpft und besiegt wer- den kann“ — worauf dann im Interesse der oberpfälzischen Hammer- werke gebeten ward, die groben Eisenwaaren unter die Ausnahmeartikel zu stellen. Cotta an Motz, 14. Juni; Armansperg an Motz, 22. Juni 1829. Im Laufe des Sommers hat Cotta selbst in Brückenau und Friedrichshafen die letzten Bedenken der beiden süddeutschen Könige be- schwichtigt; sie ratificirten, überhäuften den gewandten Unterhändler mit Gunst. König Wilhelm zeigte sich ebenso unbefangen wie sein Minister Varnbüler; von den alten cäsarischen Träumen war keine Rede mehr. III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Dann schickte Preußen zwei seiner besten Finanzmänner, Sotzmann und Pochhammer, nach München, um die neuen Zolleinrichtungen einführen zu helfen. Die bairischen Beamten erstaunten, so viel Geduld und Schonung bei den verrufenen Preußen zu finden; in gemeinsamer ernsthafter Arbeit trat man einander näher. Nun der schwere Entschluß gefaßt war, segelte König Ludwig sogleich mit rastlosem Ungestüm in dem neuen Fahrwasser dahin. Er pries in überschwänglichen Worten die Redlichkeit, die Mäßigung, die Größe der Ansichten des Berliner Cabinets, versicherte dem Bildhauer Rauch, wie stolz er sei mit dem Staate Friedrich’s Hand in Hand zu gehen, wie rechtschaffen und weise König Friedrich Wilhelm sich gehalten habe. Die öffentliche Meinung im Süden nahm den Vertrag voll Mißtrauens auf; eine Deputation, die dem Könige den Dank der guten Stadt Nördlingen aussprach, blieb eine vereinzelte Erscheinung. In den höheren Kreisen des bairischen Beamtenthums fühlte man doch, daß endlich nach langen Irr- fahrten fester Ankergrund gefunden sei. Der Bundestagsgesandte Lerchen- feld erhielt strenge Weisung, sich der mitteldeutschen Zettelungen zu ent- halten, und wirkte fortan zu Frankfurt und Cassel redlich mit seinen preu- ßischen Genossen zusammen. Die freieren Köpfe ahnten von vornherein, daß dies gesunde naturgemäße Bündniß zwischen den beiden größten deut- schen Staaten weiter führen mußte. Schon bei den Berliner Verhand- lungen hatte Hofmann die Frage aufgeworfen, ob nicht Preußens west- liche Provinzen mit dem Süden sogleich einen wirklichen Zollverein bilden sollten. In dieser unreifen Form war der Gedanke für Preußen unan- nehmbar. Sobald man den Vertrag ausführte, zeigte sich jedoch rasch, daß man nicht auf halbem Wege stehen bleiben konnte. Die bairische Rheinpfalz erhielt bairische Mauthen, da man sich in München nicht hatte entschließen können, sie dem preußischen Zollsystem einzufügen. Das Er- gebniß war trostlos: die Provinz brachte im Jahre 1830 nur 165,000 fl. an Zöllen auf, während die Grenzbewachung 248,000 fl. verschlang. Der Landrath der Pfalz bat und klagte; der Zustand konnte nicht dauern. Schon im Februar 1830 fragte der unermüdliche Cotta bei Hofmann ver- traulich an, wie man denn bei vollständiger Zollgemeinschaft mit den preu- ßischen Behörden auskomme. Hofmann antwortete mit einem warmen Lobe für die preußischen Beamten, die sich zwar anfangs sehr mißtrauisch zeigten, nachher aber, sobald sie die Zuverlässigkeit der hessischen Verwal- tung kennen lernten, ganz umgänglich wurden. Maltzan’s Bericht, 26. Febr. 1830. Das Ausland und seine Gesellen, die Mitteldeutschen, sahen mit wachsendem Schrecken, wie Preußens Handelspolitik binnen Jahresfrist einen zweiten großen Erfolg errang. Vergeblich hatte das sächsische Ca- binet noch während der Berliner Verhandlungen den Münchener Hof Abfall von Meiningen und Gotha. für den mitteldeutschen Bund geworben; vergeblich war der Nassauer Röntgen, jener alte vielgeschäftige Feind Preußens, nach Stuttgart gereist, um dort vorzustellen: Motz, der ruchlos ehrgeizige Kraftmensch, wolle Preußen durch die Entfesselung der industriellen Kräfte zur leitenden deut- schen Macht erheben. In Berlin selbst arbeiteten einige Agenten des mitteldeutschen Vereins, so der Frankfurter Senator Guaita. Oesterreich sendete den Hofrath Eichhof nach München um Baiern durch das Ange- bot einiger geringfügigen Handelserleichterungen von Preußen hinwegzu- locken und zugleich den König Ludwig zu erinnern, wie feindselig Preußen in der Sponheimer Sache gehandelt habe. Münch in Frankfurt ver- suchte wieder einmal, den Darmstädter Hof gegen Hofmann, „dies Werk- zeug Preußens“, einzunehmen. Die Diplomatie Englands, Frankreichs, Hollands — voran Lord Erskine und Graf Rumigny in München — ward nicht müde vor Preußen zu warnen. Von allen fremden Mächten zeigte sich wieder nur Rußland als ein treuer Freund Preußens; Anstett in Frankfurt sprach offen und nachdrücklich für die Berliner Handelspolitik. Nach und nach begann doch die vollendete Thatsache ihren Zauber zu üben. Wie lange sollte man noch die Klagen der mißhandelten Nation ertragen? Wie lange noch sich abquälen an allezeit vergeblichen Sonder- bünden, während Preußen jede handelspolitische Verhandlung regelmäßig erfolgreich hinausführte? Selbst Blittersdorff, der rastlose Parteigänger Oesterreichs, gab nunmehr die Sache Habsburgs fast verloren. Wenn Preußen, so schrieb er, alle deutschen Staaten unter seinem Handelssysteme vereinigt, dann ist Oesterreich faktisch aus dem deutschen Bunde hinaus- gedrängt! Der Verkehr wird dadurch nicht centralisirt, sondern, bei der großen Anzahl unserer kleinen Mittelpunkte, überall gleichmäßig belebt werden. Die Gefahren für die Souveränität sind geringer in einem großen Zollvereine, als wenn man versucht der Zeit in den Weg zu treten. Blittersdorff an Berstett, 12. März, 17. Dec. 1829. — Die preußisch-bairischen Verhandlungen blieben ein Schlag ins Wasser, so lange der Verkehr zwischen den beiden Staaten den willkürlichen „Re- torsionen“ des mitteldeutschen Vereines unterlag. Die neue Straße von Westphalen durch das darmstädtische Gebiet verband nur die westlichen Provinzen Preußens mit den Ländern der süddeutschen Bundesgenossen und führte überdies in der Frankfurter Gegend einige Stunden lang durch mitteldeutsches Vereinsland. Sollte der preußisch-bairische Bund Lebenskraft gewinnen, so war eine zollfreie Straße zwischen den Haupt- massen der beiden verbündeten Zollvereine unentbehrlich. Da erinnerte sich Motz zur guten Stunde an den Straßendünkel des Meininger Reichs und an jenen unterthänigen Entschuldigungsbrief des Gothaer Herzogs. Wie nun, wenn Preußen dem Meininger Lande die Mittel bot, jene Welt- handelsstraße zwischen Italien und der Nordsee wirklich zu bauen? Der Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 43 III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Wunsch, den Verkehr im Lande zu halten, blieb ja der höchste Gedanke, dessen die Handelspolitik der Kleinstaaten jener Tage fähig war. Wie oft sind die Staatsmänner der Ernestiner nach München oder Berlin geeilt um durch dringende Bitten den Bau einer Umgehungsstraße zu verhindern; wie jammerte Frankfurt, da im Frühjahr 1829 ein Spediteur Waaren aus der Schweiz nach Leipzig über Nürnberg sendete und billigere Fracht berechnete als seine Frankfurter Concurrenten. Diese Straßenpolitik war das beste Rüstzeug des mitteldeutschen Vereins, und Motz beschloß die Verbündeten mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Er eröffnete Ver- handlungen mit Meiningen und Gotha, noch bevor der bairische Vertrag abgeschlossen war. Der Herzog von Coburg kam selbst nach Berlin. Am 3. Juli 1829 wurde mit Meiningen, Tags darauf mit Gotha ein Ver- trag geschlossen „um die Hindernisse zu beseitigen, die vorzüglich durch örtliche Verhältnisse dem Handel und gewerblichen Verkehr entgegenstehen.“ Die drei Staaten verpflichteten sich gemeinsam einen großen Straßenzug zu bauen von Langensalza über Gotha nach Zelle, von da über Meinin- gen nach Würzburg und über Suhl, Hildburghausen, Lichtenfels nach Bamberg. Preußen schoß den kleinen Herren die Gelder vor. Der Durch- fuhrhandel auf den neuen Straßen wurde völlig freigegeben. Dazu mehr- fache Zollerleichterungen und freier nachbarlicher Verkehr zwischen Mei- ningen, Gotha und Preußens thüringischen Enclaven. Es war dieselbe Straße quer über den Kamm des Thüringer Waldes, die nachher in der Eisenbahnpolitik des Deutschen Reiches noch einmal eine bedeutsame Rolle spielen sollte. Diese beiden unscheinbaren Verträge haben in Wahrheit den mittel- deutschen Verein vernichtet. Denn jetzt erst erhielt der preußisch-bairische Vertrag praktischen Werth. Motz eilte selbst nach Thüringen, um den raschen Ausbau der Straßen zu fördern. Sobald dieser zollfreie Straßenzug vollendet war, standen die beiden verbündeten Zollvereine in gesicherter geographischer Verbindung, ihre völlige Verschmelzung blieb nur noch eine Frage der Zeit. Zugleich hatte das Berliner Cabinet mit Mecklenburg den Bau einer neuen Straße von Hamburg nach Magdeburg verabredet. Der mächtige Waarenzug zwischen der Nordsee und der Schweiz ward von Hannover, Cassel und Frankfurt hinweggelenkt auf die Straße Magdeburg- Nürnberg. Der mitteldeutsche Verein, der Baiern und Preußen ausein- ander halten sollte, wurde durch einen Meisterstreich der preußischen Diplomatie selber in der Mitte zerspalten. Immer wieder drängt sich der Gedanke auf, wie viel langsamer der Knoten sich hätte entwirren lassen, wenn ein Reichstag die diplomatische Action des Berliner Hofes lähmte. Wer diese unterirdische Arbeit auf ihren verschlungenen Wegen verfolgt, der muß wo nicht billigen so doch verstehen, daß ein freier Geist wie Trendelen- burg damals den preußischen Absolutismus als einen Segen für Deutsch- land pries. Preußens Sieg. Preußen vollzog mit jenen zwei Verträgen nur eine That erlaubter Kriegslist wider erklärte Gegner, und doch keinen feindseligen Schritt, keine gehässige Retorsion. Die Niederlage des mitteldeutschen Vereins war um so vollständiger, da Niemand das Recht hatte sich über Preußen zu beklagen. Während sonst die Handelspolitik den Feind durch Handels- erschwerungen zu schlagen sucht, entwaffneten Motz und Eichhorn den Casseler Sonderbund durch die Erleichterung des deutschen Verkehrs; sie konnten sogar den Dank der Mitteldeutschen beanspruchen für die Eröffnung einer zollfreien Straße. Den beiden thüringischen Fürsten freilich ge- reichte der Hergang nicht zur Ehre. Verlockt durch die Aussicht auf den Besitz einer großen Handelsstraße wurden die Herzöge zu Verräthern an ihren mitteldeutschen Verbündeten. Sie verletzten zwar nicht den Wort- laut, doch den Sinn des Casseler Vertrags, der den Bundesgenossen allerdings den Abschluß von Handelsverträgen gestattete, aber unzweifel- haft den Zweck verfolgte, die Erweiterung des preußischen Zollsystems zu verhindern. Das böse Beipiel weckte bald Nachahmung. Der mittel- deutsche Verein, gegründet durch particularistische Selbstsucht, sollte ein würdiges Ende finden; er sollte nach und nach zerbröckeln durch ein fri- voles Spiel mit Treu’ und Glauben. Zugleich bereitete Motz in diesem thatenreichen Sommer den Mittel- deutschen noch eine Ueberraschung, die ihrem Handel Segen, ihrem Sonder- bunde Verderben brachte. Er verständigte sich mit den Niederlanden über die Rheinschiffahrt und eröffnete also seinen süddeutschen Verbündeten die Aussicht auf freien Verkehr mit der Nordsee. S. o. III. 473. Sobald der britische Kaufmann seine Waaren zollfrei rheinaufwärts bis nach Frankfurt und Mannheim senden konnte, mußte England das Interesse an dem mittel- deutschen Vereine verlieren und dem Sonderbunde war eine mächtige Stütze entzogen. — Nach so gründlichen Niederlagen hätten ernsthafte Staatsmänner den Sonderbund als einen verunglückten Versuch sofort aufgeben und eine Verständigung mit den überlegenen Zollvereinen des Südens und des Nordens suchen müssen. Doch die unverwüstliche Zanksucht dieser kleinen Höfe wollte nicht Frieden halten, ihr Dünkel sträubte sich gegen ein beschämendes Geständniß. Der sächsische Gesandte in Wien Graf Schulen- burg wußte Wunder zu berichten von den Handelserleichterungen, die Metter- nich in allgemeinen Andeutungen dem Vereine versprach; ähnliche Zusagen, ebenso unbestimmt gehalten, gab der französische Gesandte Graf Fenelon dem Nassauer Hofe. In Hannover lebte ungebrochen der alte Welfen- stolz; Graf Münster bot alle kleinen Künste auf, um den Meininger Her- zog durch seine Schwester, die Herzogin von Clarence, von Preußen ab- zuziehen. Im Februar 1829 war Varnhagen von Ense von der preußischen 43* III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. Regierung nach Cassel und Bonn gesendet worden, um nochmals eine Beilegung des ehelichen Zwistes im kurfürstlichen Hause zu versuchen. Er hatte sich des undankbaren Auftrags mit erstaunlichem Ungeschick ent- ledigt, bei Hruby, dem grimmigen Feinde Preußens, sich belehren lassen über die Lage. Das Ende war, daß die beiden Gatten unversöhnlicher denn je einander gegenüberstanden, und der Kurfürst in schäumender Wuth seinem königlichen Schwager Rache schwur. So geschah es, daß das längst verlorene Spiel der Mitteldeutschen noch durch einige Jahre fortgesetzt wurde, bis Preußen den Gegnern auch den letzten Stein aus dem Brette geschlagen hatte. Seit dem Juni 1829 tagte in Cassel abermals der Congreß der Mittel- deutschen — ein Bild vollendeter Rathlosigkeit, ohnmächtigen Grolles. Alles tobte wider die Verräther in Meiningen und Gotha, die dem Ver- eine „ein wichtiges Objekt“ geraubt hatten; man sendete Commissäre hin- über, um die beiden Herzöge zu verwarnen. Alles zitterte vor der freien preußischen Handelsstraße Hamburg-Nürnberg. Selbst die patriotische Hoff- nung, daß Dänemark vielleicht den Bau jener Straße hindern werde, bot keinen Trost; denn das kleine Stück holsteinischen Gebiets zwischen Hamburg und der mecklenburgischen Grenze konnte leider auf der Elbe umgangen wer- den! Der nassauische Bevollmächtigte Röntgen pflegte auch dem befreundeten badischen Hofe Bericht zu erstatten über den Gang der Verhandlungen. Diese Berichte wurden von Karlsruhe getreulich der preußischen Regierung mitgetheilt; man kannte also in Berlin aus erster Quelle die rettungs- lose Verwirrung des feindlichen Lagers. Schon in einer der ersten Sitzun- gen warf ein Bevollmächtigter die wohlberechtigte naive Frage auf: „worin denn eigentlich das materielle Wesen des Vereins bestehe?“ Röntgen’s Bericht, 6. Aug. 1829. Man fühlte, daß man „eine Gesammt-Autonomie gründen müsse, um die eigene Auto- nomie zu bewahren.“ Man verlangte nach einem „Gemeingute“, das als Unterhandlungsmittel gegen Preußen dienen solle. Die Lächerlichkeit eines Zollvereins ohne gemeinsame Zölle begann zwar Einzelnen einzuleuchten; selbst Nassau meinte, die Vortheile des freien Binnenhandels überwögen unendlich jede Erleichterung des ausländischen Verkehrs. Aber, hieß es dawider, „würde der Verein ein wirklicher Mauthverband, so müßten wir schließlich doch preußische Farbe annehmen!“ Sechs Commissionen wurden gebildet, um im Stile des Bundestags über alle erdenklichen Fragen der Verkehrspolitik hin und her zu reden. Absonderliche patriotische Freude erregte der Vorschlag, den 21 Guldenfuß anzunehmen und also „das preu- ßische Geld zu verdrängen“. Von Neuem tauchte der Gedanke auf, mehrere Bünde im Bunde zu bilden — zwei, drei oder vier, was verschlug es? Diese politischen Mol- lusken ließen sich doch in jede beliebige Form pressen. Hannover wünschte Neuer Congreß in Kassel. einen Sonderbund der Küstenstaaten. In lehrhafter Denkschrift bewies Smidt von Bremen, daß die Vereinsstaaten theils in horizontaler, theils in verticaler Richtung zu den großen deutschen Handelsstraßen lägen; sie möchten also zwei oder drei Gruppen bilden. Die freie Stadt Bremen, versteht sich, müsse unabhängig bleiben, denn sie „qualificirt sich von selbst als eine Ausnahme von der Regel des Handelsvereins.“ Indeß begann dem gewiegten Handelspolitiker doch unheimlich zu werden; er rieth drin- gend zu Verhandlungen mit den beiden anderen Zollvereinen. Unverhohlen sprach sich die ängstliche Unlust der thüringischen Staaten aus. Reuß beantragte sofort Verhandlungen mit Preußen zu eröffnen; Meiningen und Gotha drohten, ihres eigenen Weges zu gehen, wenn der Verein nicht mit Preußen sich verständige. Geschäftig trugen die Bevollmächtigten der kleinen Thüringer dem preußischen Gesandten Hänlein die Geheimnisse des Vereins zu. Doch die größeren Staaten Hannover, Sachsen, Hessen, Weimar bleiben hartnäckig. Die rastlosen Treiber Carlowitz, Grote, Conta brachten endlich am 11. Octbr. 1829 einen neuen Bundesvertrag zu Stande. Die Verpflichtung, einseitig keinem auswär- tigen Zollvereine beizutreten, wurde verlängert bis zum Jahre 1841, weil der preußisch-bairische Vertrag bis zu diesem Jahre währte. Die Durch- fuhrzölle auf den großen das Ausland mit dem Auslande verbindenden Straßen sollten nur nach gemeinsamer Verabredung verändert werden. Es lag auf der Hand, daß dieser Artikel allein bestimmt war, den Verkehr zwischen Preußen und Baiern zu erschweren, die Wiederholung der Go- thaer und Meininger Vorgänge zu verhindern. Preußen versuchte auch sofort den Beschluß zu hintertreiben. Eichhorn schrieb an Bülow in London: „von der kurhessischen Regierung ist man schon lange gewohnt, daß sie das Verkehrte thut und keine Verhältnisse achtet;“ unbegreiflich aber sei Hannovers Verhalten; der Gesandte solle daher in London nach- drückliche Beschwerden erheben. Eichhorn an Bülow, 18. Sept. 1829. Trotzdem ging der Beschluß durch, und nach dieser unzweideutigen Feindseligkeit bestimmte man in Cassel noch, daß Sachsen, Hannover und Kurhessen im Namen des Vereines Ver- handlungen mit Preußen eröffnen sollten — jenes Kurhessen, das sich in den gröbsten Beleidigungen gegen den Berliner Hof erging! Im Uebrigen blieb auch dieser zweite Vertrag nahezu inhaltlos; keine irgend erhebliche Verkehrserleichterung war vereinbart. Daher erhob sich sofort nach dem Abschlusse des Vertrags überall heftiger Widerstand. Die Ratification konnte erst im April 1830 erfolgen. Meiningen und Gotha versagten ihre Zustimmung. Die reußischen Länder folgten am 9. Dec. 1829 dem Beispiel ihrer Nachbarn, sie vereinbarten mit Preußen Han- delserleichterungen und Straßenbauten und versprachen dem preußischen oder dem bairischen Vereine beizutreten, sobald sie ihrer Pflichten gegen III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. die Mitteldeutschen ledig seien. Im Frankfurter gesetzgebenden Körper fragte man murrend: warum verständige Kaufleute sich verpflichten sollten, zwölf Jahre lang nichts zu thun? Einflußreiche Firmen forderten den Anschluß an Preußen, selbstverständlich nicht zu gleichem Rechte: das mächtige Frankfurt sollte nur „einen Freihafen des preußischen Vereins“ bilden. Die Stadt litt schwer; Spedition und Fabriken begannen nach Offenbach überzusiedeln. Dennoch behauptete die österreichische Partei die Oberhand. Sachsen und Weimar, erschreckt durch den schwunghaften bairisch-preußischen Verkehr dicht neben ihren Grenzen, knüpften ihre Ratification an den Vorbehalt: vom Jahre 1835 müsse ihnen der Aus- tritt freistehen, falls bis dahin Preußen und Baiern zu einem Zollvereine sich verschmolzen hätten. Der rastlose Röntgen reiste von einer preußischen Gesandtschaft zur anderen, versuchte sich zu entschuldigen: wer hätte denn vor einem Jahre ahnen können, daß Preußen in der orientalischen Frage und in den Zollsachen eine so glückliche Rolle spielen würde? Als Mal- tzan allen Anzapfungen nur ein diplomatisches Schweigen entgegensetzte, fuhr der beleidigte Nassauer heraus: „Es ist unrecht auch den kleinsten Feind zu mißachten“ — worauf Jener verbindlich erwiderte: „Also Ihr seid unsere Feinde?“ Endlich genehmigte Nassau den Vertrag nur mit der Erklärung: als unbedingt verpflichtend könne er nicht gelten. So drohten Abfall und Verrath von allen Seiten her. Bei der verblendeten Selbstüberschätzung dieser Cabinette läßt sich’s nicht leicht entscheiden, ob die drei führenden Mittelstaaten ernstlich hofften Zugeständnisse von Preußen zu erlangen, oder ob sie die Verhandlungen mit dem Berliner Hofe lediglich begannen um ihre unzufriedenen thürin- gischen Bundesgenossen zu beschwichtigen. Genug, das hannöversche Cabi- netsministerium richtete schon am 14. August an Bernstorff die Frage, ob Preußen mit den Verbündeten unterhandeln wolle, und fügte in der üb- lichen hochtrabenden Weise hinzu: „Der Verein sei wohl im Stande, solche Vortheile anzubieten, welche die Zugeständnisse aufwiegen dürften.“ In Berlin ergriff man die Gelegenheit, den Mitteldeutschen unumwunden die Meinung zu sagen und zugleich den nationalen Sinn der preußischen Handelspolitik ausführlicher als je zuvor darzulegen. Ein Ministerial- schreiben vom 31. Octbr. 1829 hielt der hannoverschen Regierung ihr gehässiges unaufrichtiges Verfahren vor, schilderte drastisch den Handels- verein, der „nichts Gemeinsames habe als das Motiv, woraus er ent- sprang; im Uebrigen findet man nur ein Aggregat besonderer Interessen.“ Wesentliche Vortheile hat der Verein uns nicht zu bieten, es müßte denn sein, daß er den Verkehr zwischen unseren Provinzen erschweren wollte. „Vor dergleichen feindseligen Maßregeln hegt die preußische Regierung überhaupt keine Besorgniß.“ Mit Hannover allein sind wir bereit zu verhandeln, nicht mit einer Mehrzahl grundverschiedener Staaten. Preußen hat jetzt, nach den neuesten vortheilhaften Verträgen, noch weniger als Auflockerung des mitteldeutschen Handelsvereins. sonst ein unmittelbares Interesse an solchen Verhandlungen, sondern nur das eine Interesse, „daß dadurch eine engere Verbindung zwischen den deutschen Völkern begründet und durch diese ein neuer Segen über Deutsch- land und dessen einzelne Staaten verbreitet werde. Wird dabei der Grundsatz befolgt, solche gemeinschaftliche Maßregeln zu verabreden, wo- durch nur in dem eigenen Gebiet bisher bestandene Hemmungen im gegenseitigen Verhältniß zu einander aufgehoben und keine neuen zur Störung des Verkehrs mit anderen Staaten angeordnet werden, so kann sich Niemand über eine Vereinigung, welche auf einer solchen Grundlage errichtet wird, beschweren. Jede solche Vereinigung bildet vielmehr den Uebergang zu einer neuen; und in einer solchen praktisch fortschreitenden Entwicklung, welche keinem feindseligen Prinzip Raum giebt, läßt sich hoffen, daß allmählich das Problem einer gegenseitigen Freiheit des Ver- kehrs zwischen den deutschen Staaten in dem größtmöglichen Umfange, welchen überhaupt die Natur der Verhältnisse gestattet, gelöst werde.“ Das hannov. Cabinetsministerium an Bernstorff, 14. Aug. Antwort 31. Okt. 1829. Hannover suchte noch einige unwahre Entschuldigungen vorzubringen, doch allein mit dem Berliner Hofe zu verhandeln war dem Welfenstolze un- möglich. Sachsen und Kurhessen unterließen nunmehr jede Anfrage; indeß konnte sich der Dresdener Hof eine Rechtfertigung seiner Handelspolitik nicht versagen. Geh. Rath v. Könneritz — in späteren Jahren als Mi- nister eine Säule der hochconservativen Partei — verfaßte eine Denk- schrift im kursächsischen Curialstile und wiederholte darin die alten hundert- mal wiederlegten Anklagen gegen das preußische Zollsystem. Dann ver- sicherte „Man annoch fordersamst“: der mitteldeutsche Verein sei „eine völkerrechtlich vollkommen statthafte und in der Staatengeschichte gar nicht ungewöhnliche Uebereinkunft mehrerer souveräner Staaten, eine zur Rettung der dem hiesigen Lande unentbehrlichen Nahrungszweige, des Fabrikwesens und des Handels, nothwendig bedungene Maßregel“ — und sprach sein Befremden aus, daß Preußen dieser unschuldigen Verbindung entgegen- arbeite. Motz, von Eichhorn befragt, ob eine Verhandlung mit Sachsen räthlich sei, erwiderte: „Sachsen gewinnt durch eine Zollvereinigung mit Preußen in allen Beziehungen vorzugsweise, und Preußen kann dieselbe mehr nur in politischer, weniger in finanzieller Beziehung wünschen. Auch die politischen Vortheile sind mehr in der hierdurch geförderten Einigung von Deutschland als in dem besonderen Anschluß von Sachsen an Preu- ßen zu suchen. Sachsen kann freundlicher, rücksichsvoller Verhandlungen gewärtig sein, wenn es seine mitteldeutschen Verpflichtungen aufgiebt, deren Dauer den Anschluß an das preußische Zollsystem geradezu verhindert. Herr v. Könneritz gehört zu den beschränkten einseitigen Köpfen, deren Belehrung, wenn man auch Zeit daran wenden wollte, ebenso unfruchtbar III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine. bleiben würde als die ganze Idee des Mitteldeutschen Vereins.“ Motz an Eichhorn, 29. Nov. 1820. Darauf verwies das Auswärtige Amt dem Gesandten in Dresden, daß er das anmaßende sächsische Schriftstück angenommen habe, und begnügte sich die Beschuldigungen der Denkschrift kurz zu widerlegen. Unterdessen arbeitete Hannover heimlich an einem Vereine der Küsten- staaten. Am 27. März 1830 kam zu allgemeiner Ueberraschung der Eimbecker Vertrag zu Stande, ein Werk Grote’s, die Grundlage des spä- teren norddeutschen Steuervereins. Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Kurhessen verpflichteten sich, innerhalb des mitteldeutschen Vereins einen Zollverein mit gemeinschaftlichen niedrigen Zöllen zu bilden. Vor- derhand war Alles freilich noch Entwurf. Daß die Küstenstaaten sich zusammenthaten, erschien nicht ganz unnatürlich; Motz selbst urtheilte mild über den Eimbecker Vertrag. Hannover war nun einmal unfrei der englischen Handelspolitik gegenüber; auch bestand damals weit ver- breitet und festgewurzelt die Meinung, daß die Volkswirthschaft der Nord- seeküste von den preußischen Zuständen sehr weit abweiche — ein Vor- urtheil, das erst nach zwei Jahrzehnten überwunden wurde. Um so mehr mußte die Theilnahme des Binnenlandes Kurhessen befremden. Die Luft ward schwül in dem unglücklichen Lande. Die Reichenbach befürchtete einen Aufstand; irgend etwas, stellte sie dem Kurfürsten vor, müsse ge- schehen, um das mißhandelte Volk zu beschwichtigen. So erzählt Blittersdorff 16. Mai 1830, übereinstimmend mit Maltzan’s Be- richten. Da nun der Kurfürst nicht mit Preußen gehen wollte, so schloß er den Eimbecker Ver- trag, der mindestens an der hannoverschen Grenze Erleichterungen ver- sprach. — Das war die Lage der deutschen Volkswirthschaft, als die Juli- revolution herein brach, das alte System in den Hauptstaaten des Mittel- deutschen Handelsvereins über den Haufen warf und also dem Vereine den letzten Stoß gab. Motz selber sollte den vollständigen Sieg seiner Ideen nicht erleben; er starb, erst vierundfünfzigjährig, am 30. Juni 1830. Er nahm ins Grab die feste Zuversicht, daß Preußens Handelspolitik die eingeschlagenen Bahnen nicht mehr verlassen könne; „mein eigenes Departement macht mir am wenigsten Sorge,“ sagte er oft in seinen letzten Tagen. Wie gänzlich hatte sich Preußens deutsche Machtstellung verändert in den fünf Jahren, seit dieser Mann den Staatshaushalt leitete! Die ausländische Presse selbst, die sonst so gleichgiltig an den deutschen Dingen vorüber- ging, fing schon an aufzumerken. Wenn diese Staaten, schrieb der Con- stitutionel, schon die Einheit ihrer Handelsinteressen erkennen, so werden sie auch bald entdecken, daß sie dieselben politischen Interessen haben, und Motz’s Tod. das wird ein Sieg sein über Oesterreich. Die Edinburgh Review aber sagte mit jener englischen Bescheidenheit, die sich auch im Lobe nie ver- leugnet: „Die preußische Handelspolitik, die vielleicht der jedes anderen Staates in der Welt überlegen ist, verdankt ihren Ursprung wahrschein- lich dem Selbstbereicherungstriebe eines absoluten Herrschers.“ Vor Kurzem noch verhaßt und gemieden, war Preußen jetzt mit den bekehrten Kernlanden des Rheinbundes zu einem großen nationalen Zwecke verbündet. Das vor zehn Jahren von ganz Deutschland bekämpfte preußische Zollgesetz be- gann bereits siegreich vorzudringen, und schon ließ sich voraussehen, daß es seine Herrschaft bis zum Bodensee erstrecken würde. In Berlin, nicht mehr in Frankfurt und Wien, wurden die großen Geschäfte der Nation erledigt. Motz hatte in einem kurzen diplomatischen Kriege, der mit seinen fest und sicher geleiteten weitverzweigten Verhandlungen an die Entstehung des fridericianischen Fürstenbundes erinnert, nicht blos den Gegenzollverein nahe- zu gesprengt, sondern auch durch geistige Waffen die Gegner geschlagen, den Unsinn des feindlichen Unternehmens dargethan und vor aller Welt er- wiesen, daß Oesterreich für die Nöthe der Nation nur leere Worte hatte, Preußen die heilende That. Nicht eine zufällige Verkettung der Umstände führte den Süden auf kurze Zeit mit dem Norden zusammen, wie einst die Genossen des Fürstenbundes. Die Gemeinschaft, die jetzt sich bildete, war unzerstörbar. Sie entsprang den Lebensbedürfnissen eines arbeiten- den Jahrhunderts, und über ihren unscheinbaren ersten Anfängen waltete der freie Geist eines Mannes, der fast allein in müder, verdrossener Zeit schon hellen Auges die schlummernden Kräfte des germanischen Riesen er- kannte, die große Zukunft des „in Wahrheit verbündeten Deutschlands“ ahnte. — Neunter Abschnitt. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. Der Vertrag zwischen den beiden Zollvereinen des Südens und des Nordens eröffnete den Deutschen die Aussicht auf ein nationales Markt- gebiet, das ihnen seit Jahrhunderten gefehlt hatte, und also auf einen unerhörten Aufschwung ihrer wirthschaftlichen Kräfte. Aber Jahre ver- liefen noch bis aus jener ersten Verständigung ein dauernder Verein her- vorging, und dann nochmals Jahre, bis unter dem Schutze der neuen Zolllinien eine mächtige Großindustrie emporblühte. Erst um das Jahr 1840 begannen mit den Fabriken und den Börsen, den Eisenbahnen und den Zeitungen auch die Klassenkämpfe, die unstete Hast und das wage- lustige Selbstgefühl der modernen Volkswirthschaft in das deutsche Leben einzudringen. Bis dahin verharrte die Mehrheit des Volkes noch in den kleinstädtischen Gewohnheiten der ersten Friedenszeiten, seßhaft auf der väterlichen Scholle, im hergebrachten Handwerk still geschäftig, zufrieden mit den bescheidenen Genüssen des ungeschmückten Hauses. Schon gegen das Ende der zwanziger Jahre verriethen jedoch manche Anzeichen, daß eine große Wandelung der nationalen Gesittung im Anzuge war. Wie auf die goldenen Tage der Dichtung unseres Mittelalters, so sollte auch auf die Zeiten von Jena und Weimar eine prosaische Epoche folgen, die ihre Thatkraft zumeist nach außen, auf die Kämpfe des Staates, der Kirche, der Volkswirtschaft richtete. Die Vorboten dieses Umschwungs wurden in der Literatur, die so lange der treue Spiegel aller deutschen Herzensgeheimnisse gewesen war, früher bemerkbar als im praktischen Leben. Die Dichtung behauptete nicht mehr den Herrschersitz im Reiche der Geister. Wie einst der Verfall der italienischen Architektur sich grade in der massenhaften und doch un- fruchtbaren Bauthätigkeit des achtzehnten Jahrhunderts bekundet hatte, so bewies jetzt die unübersehbare Menge der gehaltlosen Unterhaltungs- romane und Taschenbuchsgedichte, welche den deutschen Büchermarkt über- füllten, daß unsere Poesie ins Kraut schoß und nur noch selten süße Trauben trug. Ein schlimmes Zeichen der Zeit war die zunehmende Schreiblust der Frauen. Gleich allen großen Epochen der Kunst war auch Prosaischer Zug der Zeit. die Blüthezeit der deutschen Dichtung nicht ohne die belebende Theilnahme der Frauen möglich geworden. Aber so lange der Ehrgeiz der ersten Männer der Nation nach dem schwellenden Kranze des Dichters rang, galt noch die natürliche Regel, daß künstlerisches Schaffen, wie alles Schaffen, Männerarbeit ist. Unter den herrlichen Frauen, welche ver- stehend und empfangend den classischen und den älteren romantischen Dichtern das Leben verschönten, waren nur wenige Schriftstellerinnen. Nun erst, seit die Dichtkunst zum eleganten Zeitvertreibe wurde, und jeder empfängliche Dilettant sich die literarischen Handgriffe leicht aneignen konnte, begann die Schaar der Blaustrümpfe, wie der neue englische Name lautete, bedenklich anzuwachsen. Karoline Pichler, Johanna Schopenhauer, Hel- mine v. Chezy, Karoline v. Fouqu é schwangen die Feder statt der Nadel, manche der modischen Taschenbücher wurden nur für Frauen und großen- theils von Frauen geschrieben. Mit Besorgniß betrachtete Goethe diese neue sociale Krankheit. Er wollte weder die heiligen Schranken der Natur zerstört noch den Tiefsinn der Kunst durch leere Niedlichkeit verdrängt sehen und äußerte sich über die unfruchtbare weibliche Dichtung bald mit gutmüthigem Spott, bald mit einer göttlichen Grobheit, wie sie nur der Sänger der Frauenliebe sich erlauben durfte: Und sie in ihrer warmen Sphäre Fühlt sich behaglich, zierlich, fein; Da sie nicht ohne den Menschen wäre, So dünkt sie sich ein Mensch zu sein. Viele ernste Männer begannen schon die Poesie nur noch einer bei- läufigen Theilnahme zu würdigen. Wie tief war einst die gebildete deutsche Welt durch den Xenienstreit aufgeregt worden, und wie gleichmüthig blieb sie jetzt, als Platen wider die Schicksalstragödien und die Neuromantiker zu Felde zog. Solche ästhetische Kämpfe berührten nicht mehr den Lebens- nerv der Nation. Nur die einsame Gestalt des Altmeisters in Weimar, die immer wieder die Blicke von Freund und Feind dämonisch anzog, erinnerte das neue Geschlecht noch an die Tage, da die Dichtung den Deutschen Eines und Alles gewesen war. Die kräftigen jungen Talente, und darunter auch manche künstlerisch angelegte Naturen, wurden durch den Drang der Zeit meist der Gelehrsamkeit zugeführt. Die Wissenschaft aber warf sich mit wachsendem Eifer und Verständniß auf die großen Probleme des öffentlichen, des handelnden Lebens. In der Theologie bil- deten sich geschlossene Parteien mit bestimmten kirchenpolitischen Zielen. Nachdem Philosophen, Juristen, Sprach- und Alterthumsforscher der Hi- storie den Gesichtskreis erweitert und den Stoff bereitet, begann endlich auch die Krone der historischen Wissenschaften, die darstellende politische Geschichtschreibung sich kräftig zu entfalten, und in der wissenschaftlichen Parteiung der Historiker kündigten sich schon die politischen Gegensätze des kommenden Jahrzehnts vernehmlich an. Die Philosophie lernte durch III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. Hegel die Geschichte als den Tempel des allgegenwärtigen Gottes ver- stehen und vergötterte den Staat, den sie einst mißachtet hatte. Zugleich erklangen die ersten Lärmstöße einer radikalen Literatur, welche durch und durch tendentiös, allein auf die augenblickliche Wirkung rechnend, an Allem was bestand mit übermüthigem Hohne rüttelte und dem Traumleben der Romantik die Fehde ansagte. Das Alles war erst im Werden, aber un- verkennbar stand die Nation im Begriff, mit der ästhetischen Weltan- schauung, die ihre unvergeßliche Zeit gehabt hatte, gänzlich zu brechen. Goethe selbst, der in seiner Einsamkeit doch immer die Hand am Pulse des nationalen Lebens hielt, erkannte diesen realistischen Zug der Zeit und förderte ihn, indem er in Wilhelm Meister’s Wanderjahren den Gedanken ausführte, welchen schon die Lehrjahre angedeutet hatten: der Mensch ist nicht eher glücklich, als bis sein unbedingtes Streben sich selbst seine Begrenzung bestimmt. Die Odyssee der allgemein menschlichen Bil- dung endete also mit der modernen Lehre der Arbeitstheilung: daß ein Jeder Eines recht wissen und ausüben, in sich selber einen Mittelpunkt, um den Alles kreise, finden solle: Und Dein Streben, sei’s in Liebe, Und Dein Leben sei die That. Anfang und Schluß des Romans verhielten sich zu einander wie Jugend und Alter, wie Poesie und Prosa. Aber weil der Dichter fühlte, daß die nützliche Thätigkeit für die bürgerliche Gesellschaft an sich noch nicht poetisch ist, und weil er selber mit allen Fasern seines Wesens in der allseitigen Bil- dung des alten Jahrhunderts wurzelte, darum wollte und konnte er den Grundgedanken der Wanderjahre nicht künstlerisch ausgestalten, sondern nur symbolisch andeuten; er schilderte nicht, wie der thatenfrohe Mann im ein- seitigen Schaffen sich selber zugleich beschränkt und kräftig auslebt, sondern ließ seinen Helden in bewußter Entsagung die freie Lebenslust überwinden und sein Ich vergessen in einem nüchternen Berufe. Für einen Roman der bürgerlichen Arbeit war in Deutschland die Zeit noch nicht gekommen. Die heitere Anmuth der eingestreuten Novellen, die plastische Anschaulich- keit des Bildes der heiligen Familie und vieler anderen Schilderungen erinnerten an die schönsten Zeiten der Goethischen Muse. Auch die lehr- haften Abschnitte enthielten neben manchem seltsamen Gedankenspiele eine Fülle reifer und tiefer Wahrheiten. Wie fühlte sich der junge Ludwig Richter in tiefster Seele gepackt, als er hier die Mahnung las: große Gedanken und ein reines Herz, das ists was wir uns von Gott erbitten sollten. Wie scharf durchschaute der Dichter die schwerste sittliche Gefahr, welche dem heranwachsenden Geschlechte drohte, wenn er die Erziehung zur Ehrfurcht seiner pädagogischen Provinz zur Aufgabe stellte. Aber ein abgerundetes Kunstwerk gab er nicht; seine alte Neigung zum fragmen- tarischen Schaffen überwältigte ihn wieder, fast planlos reihte er Alles Meisters Wanderjahre. aneinander, was er so viele Jahre hindurch über das Problem der Men- schenbildung gedichtet und gedacht hatte. Die Leser vermochten sich in dem Irrgarten nicht zurechtzufinden. Zum ersten male rief eine Dichtung Goethe’s allgemeine Enttäu- schung hervor, und nun kamen gute Tage für alle die kleinen Leute, die dem Dichter seine Größe nicht verzeihen konnten. Während der letzten Jahre, so lange die Nation noch unter dem frischen Eindruck von Dich- tung und Wahrheit stand, hatten sich die Neider selten herausgewagt. Jetzt fanden die falschen Wanderjahre, welche der westphälische Pfarrer Pustkuchen gleichzeitig mit dem Anfang der echten (1821) in der berüch- tigten Basse’schen Buchhandlung zu Quedlinburg erschienen ließ, starken Absatz und selbst in geachteten Zeitschriften ernsthafte Besprechung. Das boshafte Machwerk ahmte den umständlichen Stil des alten Herrn nicht ohne Geschick nach, und bekämpfte seine Unsittlichkeit mit den Gemeinplätzen der platten Moral. Dann ließ auch Hengstenberg’s Kirchenzeitung die Kar- thaunen ihres allein wahren Christenthums gegen den großen Heiden spielen, und in gleichem Sinne schrieb Wolfgang Menzel, der Herausgeber des mit dem Cotta’schen Morgenblatte verbundenen Literaturblattes. Der blieb sein Lebelang der alte christlich-germanische Burschenschafter und rügte mit achtungswerthem Muthe die Verirrungen des weltbürgerlichen, glau- benlosen Radicalismus. Aber die Grazien hatten nicht an der Wiege des unliebenswürdigen Mannes gestanden; das classische Alterthum war ihm nur eine Welt der Sünde, und niemals wollte er den Päpsten ver- zeihen, daß sie den Vatikan mit der schönsten Skulpturensammlung der Welt geschmückt hatten. So hielt er es denn für Christenpflicht, den Deutschen ihren ersten Dichter zu verleiden und ließ auch nicht ab in seinem puritanischen Eifer, als seine Todfeinde, die Radicalen in dasselbe Horn stießen und den geadelten Fürstenknecht in Weimar mit gesinnungs- tüchtiger Entrüstung brandmarkten. Wie vormals Luther und Friedrich, so sah auch Goethe seine letzten Jahre durch die häßlichste aller deutschen Sünden, durch die ungeheuere Undankbarkeit der Nation getrübt — eben jetzt, da das Ausland den Dichter erst zu würdigen begann, da die jungen Schriftsteller des Pariser Globe die französische Kunst auf die Naturwahrheit Goethe’s und Shake- speare’s hinwiesen, und der einzige Brite der Deutschland ganz verstanden hat, Thomas Carlyle seinen Landsleuten den Sinn des Faust erklärte. Die radicale deutsche Jugend hörte nur zu willig auf die Stimmen der Verleumder. Ein Liebling der jungen Männer war Goethe nur zwei- mal gewesen, in den Tagen des Werther und wieder als der erste Theil des Faust erschien; was er jetzt noch schrieb, konnte einem grollenden Geschlechte nicht genügen, das sich nach politischen Kämpfen sehnte und in seiner Ungeduld den Adel der Form kaum noch zu schätzen wußte. In der neuen Burschenschaft, unter den Freunden Arnold Ruge’s galt III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. der arbeitsamste Mann des Zeitalters allgemein für einen bequemen, selbstischen Epikureer — ein Märchen, das in den Kreisen der Halb- bildung noch durch Jahrzehnte lebendig blieb; wer sich zeitgemäßen Freisinns rühmen wollte, mußte den Aristokraten Goethe geringschätzen. Für diese Entfremdung der Jugend bot es keinen Ersatz, daß die Höchst- gebildeten und die Frauen in ihrer Dankbarkeit nicht irr wurden, und manche ästhetische Kreise den Cultus des Dichters wie einen Geheimdienst betrieben. Die Berliner Goethe-Gemeinde gewann jetzt an Hegel einen mächtigen Bundesgenossen; in der Verehrung des absoluten Philosophen und des absoluten Dichters genoß der Hegelianer strenger Observanz seine eigene Ueberlegenheit, und zum Glück fielen die Geburtstage der beiden Heroen im Kalender dicht hinter einander. Da saßen denn am Abend des 27. August die Eingeweihten beim Festmahl und gedachten ernst des nächtlichen Fluges der Eule der Minerva; sobald aber die Mitternachtsstunde ausgeschlagen hatte erhob sich ein Redner um fröhlich anzukündigen, daß jetzt Apoll der Gott der Lieder auf seinem Sonnen- wagen den heiteren Tag des 28. heraufführe. Nicht ohne Bitterkeit bemerkte Goethe, wie die Mittelmäßigkeit, die Philisterei und die rohe Tendenz sich abermals, und mächtiger als zu Kotzebue’s Zeiten, gegen ihn aufbäumten. Er tadelte in scharfen Epi- grammen die unglückliche Neigung der Deutschen, sich selber die Freude am Schönen und Großen zu verderben, und seufzte zuweilen „ein deutscher Schriftsteller, ein deutscher Märtyrer“ — denn jene stoische Unempfind- lichkeit, wovon die Sittenprediger fabeln, ist dem Schaffenden, der doch für Andere schafft, unmöglich. Aber lange konnte seine fröhliche Lebens- kraft sich dem Aerger nicht hingeben; mit einigen Kernflüchen schüttelte er sich die Kläffer von den Fersen: „hat doch der Walfisch seine Laus, muß ich auch meine haben.“ Den Namen des Meisters wies er ab, nur der Befreier der deutschen Dichtung wollte er heißen, und ebendes- halb hatte er seine Freude an den Kritikern des Globe, weil sie ihn als den Ueberwinder des falschen Regelzwanges anerkannten. Mochten sie ihn dann immerhin nach französischem Sprachgebrauch einen Romantiker nennen — „was will all der Lärm über classisch und romantisch! Es kommt darauf an, daß ein Werk durch und durch gut und tüchtig sei, und es wird auch wohl classisch sein“. Als vierundsiebzigjähriger Greis ward er noch einmal von einer mächtigen Leidenschaft ergriffen. Er über- wand sich und fand wie immer Trost im Liede. In der Trilogie der Leidenschaft nahm er Abschied von dem Glück und Leid der Liebe, das kein anderer Dichter je so tief empfunden. Durch die Liebeslieder seiner Jugend war er einst der Liebling aller Weiberherzen geworden; die ge- heimnißvolle Gluth dieses Scheidegedichts konnte nur der leiderfahrene, gedankenreiche Mann ganz verstehen. Noch einmal beschwor er die viel- beweinten Schatten aus seinen seligen Wetzlarer Tagen wieder herauf Trilogie der Leidenschaft. und gestand, im Innersten erschüttert, wie ihn die Götter sein Leben lang durch das Geschenk der Pandora geprüft hätten: Sie drängten mich zum gabeseligen Munde, Sie trennen mich und richten mich zu Grunde. Die Sprüche und Gedichte, die sich wie eine Perlenschnnr durch seine alten Tage schlangen, wurden der Größe wie der Kleinheit, dem Ewigen wie dem Vergänglichen des Menschenlebens gerecht. Er mahnte die Brüder der Loge, sich der langen Folge der Jahrhunderte bewußt zu bleiben, weil das Beständige der irdischen Tage uns ewigen Bestand ver- bürge; aber er wußte auch, daß der schwache Mensch doch nur am Tage den Tag lebt, und gab ihm jenen herzhaften Trost, der so vielen redlich Schaffenden die Augen trocknen und die ermatteten Arme stählen sollte: Liegt Dir gestern klar und offen, Wirkst Du heute kräftig, frei, Darfst auch auf ein Morgen hoffen, Das nicht minder glücklich sei. Goethe hatte die Genossen seiner Jugend schon alle begraben und stand längst in dem Alter, das den Tod gelassen als eine gemeine Schickung hinnimmt; gleichwohl fühlte er sich tief ergriffen und konnte nur in der gewohnten Einsamkeit auf den Dornburger Schlössern den Frieden des Gemüthes wiederfinden, als auch sein großer fürstlicher Freund vor ihm dahinging. Karl August starb am 28. Juni 1828 auf der Rückreise von Berlin, wo er mit jugendlicher Wißbegierde alles Neue und Schöne was die letzten Jahre geschaffen betrachtet hatte. Die letzten Tage über mußte Humboldt beständig um ihn sein; der greise Fürst ward nicht müde den Gelehrten auszuforschen über die schwierigsten Fragen der Naturwissen- schaft; hell und lauter schlugen die Flammen seiner großen Seele noch einmal aus dem gebrechlichen Körper auf; mit Verachtung sprach er von der erkünstelten Frömmelei dieser Tage, aber auch mit Ehrfurcht von der menschenfreundlichen Lehre des ursprünglichen Christenthums. Dann ver- schied er im Schlosse Graditz, die Augen der Abendsonne zugewendet. Das alte Weimar war nicht mehr. Auch Goethe fühlte das Bedürfniß des Alters, mit dem Vergangenen abzuschließen, und veröffentlichte seinen Briefwechsel mit Schiller. Bald nachher, im Frühjahr 1830, ließ Wil- helm Humboldt die Briefe erscheinen, welche er einst mit Schiller ge- wechselt hatte, und schilderte im Vorwort die Natur des Dichters mit congenialem Verständniß. Das junge Geschlecht war aber in neuen Sor- gen und Kämpfen zu tief befangen um das Vermächtniß einer großen Zeit dankbar aufzunehmen; erst in späteren, ruhigeren Tagen erkannte die Nation, welch ein Schatz künstlerischer Weisheit in diesen Briefen lag. Durch den Zauber der alten Erinnerungen wurde Goethe dem leben- digen Schaffen der Gegenwart nicht entfremdet. Grillparzer und andere junge Dichter erfreuten sich seines ermunternden Zuspruchs, und mit III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. strahlenden Augen folgte der Alte den kühnen Flügen Byron’s. Die revolutionäre Macht der Byronischen Muse erinnerte ihn an die Zeiten, da er selber als ein Himmelsstürmer in den zahmen Frieden der deut- schen Dichtung eingebrochen war. Er überschätzte sogar den englischen Dichter; denn seine kerngesunde Natur konnte sich die Empfindung des leeren Weltschmerzes an einem großen Künstler nicht vorstellen. Er wußte nicht, wie stark der Spleen des blasirten Weltmannes bei der finsteren Menschenverachtung des Briten mitwirkte, und wenn er Byron nannte „stark angewohnt das tiefste Weh zu tragen“, so glaubte er wirklich, das Gewissen des Lords sei mit einer schweren Blutschuld belastet. Mit den Malern und Bildhauern, die er unter seine Flügel nahm, hatte er bis- her wenig Ehre eingelegt, da führte ihm ein gütiger Stern den jungen Friedrich Preller zu. Mit väterlicher Sorgfalt nahm er sich des Jüng- lings an, erwirkte ihm die Gunst Karl August’s und verwies ihn auf die Meister des großen Stiles der Landschaftsmalerei, auf Claude Lorrain und Poussin. So fiel noch ein letzter warmer Sonnenstrahl aus Weimars goldener Zeit auf die Jugend des Künstlers, der nach langen Jahren wieder einen schönen Nachsommer über die kleine Musenstadt heraufführen sollte. Mittlerweile legte Goethe die letzte Hand an seinen Faust. Während die vorlauten jungen Leute ihn bereits zu den Todten warfen, sah er, jugend- licher als sie alle, schon das thatkräftige Zeitalter nahen, das die Elemente bändigen und seinen Ruhm finden sollte in dem Gedanken: auf freiem Grund mit freiem Volk zu stehn. — Die deutsche Lyrik war in ihrer technischen Fertigkeit längst so sicher, daß sie sich in allen Weisen, den kunstvollen wie den kunstlosen frei er- gehen konnte. Hatte sie einst, bevor Goethe auftrat, oft stammelnd nach einem mächtigen Ausdruck für ihre tiefe Empfindung gesucht, so lief sie jetzt schon Gefahr, in zierlichem Formenspiele den lebendigen Inhalt zu verlieren. Noch ganz unverbildet, ein echter Sohn des munter fabuliren- den Schlesiens, sang Joseph v. Eichendorff seine frischen Lieder wie der Vogel auf den Zweigen. Er hatte seine entscheidenden Jahre unter den Heidelberger Romantikern verlebt und gleich den namenlosen Sängern des Wunderhorns beherrschte er nur einen engen Kreis von Bildern und Gefühlen; doch wenn er in guten Stunden das fröhliche Wandern über Thäler weit und Höhen besang, oder Freud’ und Leid des frommen Hauses oder den träumerischen Zauber der deutschen Gebirgslandschaft mit dem Mühlenrad im kühlen Grunde, dann fand er Worte, die sich der Musik von selber fügten. Von den Poeten der strengkatholischen Romantik wußte keiner das einfach Menschliche so unmittelbar, so liebenswürdig auszu- sprechen. Was bei Anderen Doktrin war bei ihm Natur. Er lebte mit seinem warmen Herzen in der Welt der Ritter, der Mönche, der fahren- den Schüler, er half bei dem Wiederaufbau der Marienburg so freudig mit als gälte es seinem eigenen Hause, und wenn er in seinen literar- Eichendorff. Rückert. historischen Schriften ganz nach clericaler Weise die Reformation als den Quell alles Uebels, die classische Literatur als eine schöne Verirrung, die Romantik als die Blüthe deutscher Dichtung darstellte, so klang das Alles so ritterlich treuherzig, daß selbst die Gegner ihm nicht zürnen konnten. Unvergleichlich reicher war die Gedankenwelt, welche Friedrich Rückert als „König eines stillen Reichs von Träumen“ beherrschte. Was mir nicht gesungen ist, Ist mir nicht gelebet — so schildert er sich selbst. Selten ist ein Dichter so ganz aufgegangen in poetischer Beschaulichkeit. Wenn er Stunden und Tage lang unter den Blumen seines Gartens umherging oder dem Gesange der Vögel lauschte oder sinnend auf der Bank am Weinbergshäuschen saß, dann wurde ihm alles Erlebte zum Gedichte, die kleinen Vorfälle im Hause so gut wie die großen Kämpfe des Vaterlandes und die Ergebnisse seiner gelehrten orientalischen Sprachforschung. Unter der Fülle von Tönen, die also un- aufhörlich der „stets gestimmten Leier“ des Improvisators entrauschten, war manches leere Reimgetändel und auch die Plattheiten des hausbackenen Meistersangs fehlten nicht; erfreulich blieb es doch, wie hier die Welt verklärt wurde durch die Weisheit eines lauteren Dichtergeistes, der für die Natur nicht gefühlsselig schwärmte, sondern andächtig in und mit ihr lebte. In den lachenden Thälern des fränkischen Haßberglandes, so recht in Deutschlands warmer Mitte war er aufgewachsen, ein Sohn des Dorfs „der unter Kraut und Rube nicht gelernt hat Stadtverstand“. Zwei ländliche Patriarchen, der Theolog Hohnbaum und der Freiherr von Truchseß auf der Bettenburg führten ihn zuerst auf die Höhen deut- scher Bildung. Der gewaltige Recke mit dem starkknochigen ernsten Gesicht und der flatternden Mähne fühlte sich nie wohler, als wenn er in der Mütze und dem langen groben Rocke des fränkischen Bauersmannes, den Knotenstock in der Hand, die geliebte Heimath durchwanderte; so treu wie Uhland an Schwaben hing er an seinem Franken. Er hörte wirklich was die Schwalbe sang und was die Blätter der Bäume flüsterten; er fühlte mit der sterbenden Blume, die am ewigen Flammenherzen der Welt ver- glimmt. In ihm lebte noch etwas von dem urkräftigen Natursinne jener grauen Vorzeit, da die Germanen einst die Thiere des Waldes in ihren Kämpfen und Listen belauschten, und er vergeistigte dies Naturgefühl zu einer poetischen Weltanschauung, die man mit Recht als christlichen Pantheismus bezeichnete. In allem Geschaffenen sah er die Offenbarung des liebenden All-Einen, und jedes Danklied, das aus der Lebenswonne dieser glänzenden, duftenden, klingenden Welt emporstieg, war seinem Herzen vernehmlich: O Sonn’ ich bin dein Strahl, o Ros’ ich bin dein Duft, Ich bin dein Tropf’ o Meer, ich bin dein Hauch, o Luft! Nachdem Byron’s farbenglühende Schilderungen und Goethe’s Divan den Deutschen die Sehnsucht nach dem Orient geweckt hatten, gab Rückert Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 44 III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. seine Oestlichen Rosen heraus. Dieser Liederstrauß und die zahlreichen Nachbildungen indischer, persischer, arabischer Gedichte, welche der Uner- müdliche folgen ließ, machten unsere gebildete Welt mit dem Leben des Ostens vertraut, und jeder junge Lyriker meinte sich fortan verpflichtet, zuweilen einmal in einem Ghasel die flötende Bülbül zu besingen. Die deutsche Sprache hatte jetzt das Ziel erreicht, das ihr einst die Uebersetzungs- künstler der Romantik gewiesen hatten, sie war zur poetischen Weltsprache geworden; selbst die ungeheuerlichen Wort- und Buchstabenspiele der Ma- kamen des Hariri wußte der kunstfertige Nachdichter zu überwinden. Der dauernde Gewinn aus diesen morgenländischen Weltfahrten blieb freilich sehr weit zurück hinter jenem Schatze lebendiger Formen und Stoffe, welchen die älteren Romantiker einst aus der Dichtung der blutsverwandten Eng- länder und Romanen heimgebracht hatten. In das Traumleben des Ostens konnte sich der thatkräftige Weltsinn der Germanen doch nur mit gewaltsamer Anstrengung versenken, und der künstliche Parallelismus des orientalischen Versbaues mit seinen eintönigen Wiederholungen wider- sprach geradezu der leidenschaftlichen Natur unserer Sprache, die überall nach einem kräftigen Abschluß verlangt. Reine Freude vermochten die west-östlichen Dichter nur dann zu erwecken, wenn sie, wie Goethe im Divan, die orientalische Form lediglich als eine leichte Hülle zur Umkleidung deutscher Gefühle brauchten. Rückert selbst kehrte aus dem Rosenhain von Schiras immer wieder zu seinen fränkischen Blumenbeeten, von Fa- time und Suleika zur Agnes und Anne Marie zurück; und wie er vor- mals den Krieg gegen Napoleon mit seinen geharnischten Sonetten be- gleitet hatte, so warf er auch späterhin noch manches Zeitgedicht in die Kämpfe des Tages — auch er ein Herold von Kaiser und Reich und ein bürgerlicher Protestant, der den Idealen des Befreiungskrieges sich niemals entfremdete. Schwerer, langsamer reifte Adelbert von Chamisso zum Dichter heran, weil er zuvor erst ein Deutscher werden mußte. Als er im Sommer 1813 das schelmische Märchen von Peter Schlemihl schrieb, folgte er unbefangen einer heiteren Eingebung seiner Phantasie, und hegte nicht die Absicht, in dem Bilde seines tragikomischen Helden sich selber, den vaterlandslosen Emigrantensohn darzustellen. Gleichwohl fühlte er sich während des deutsch- französischen Krieges wirklich noch so rathlos wie der Mann ohne Schatten; erst fünf Jahre später, da er von seiner Weltumsegelung heimkehrte, waren die Zweifel ganz überwunden, und er wußte, daß sein Staub nur in deutscher Erde ruhen dürfe. Als er dann eine heißgeliebte deutsche Frau heimgeführt und unter den Berliner Naturforschern eine geachtete Stellung gefunden hatte, da erblühte ihm auf der Höhe der Mannesjahre noch eine zweite schönere Jugend, und er bewies noch deutlicher als die vielen tüchtigen Männer der hugenottischen Kolonie, was aus dem edlen fran- zösischen Blute in deutscher Umgebung werden kann. Selige Stunden, Chamisso. wenn er jetzt, der Heimath froh, in seinem bescheidenen Hause am ein- samen äußersten Ende der Großen Friedrichsstraße oder draußen unter den alten Bäumen des Botanischen Gartens saß und in den Wolken der nie verlöschenden Tabakspfeife die Gestalten seiner Dichtung ihn um- schwebten. Ohne jede Absicht trug er eine Erinnerung aus seinen Wan- derfahrten, ein häusliches Erlebniß, ein bedeutsames Wort, eine Zeitungs- anekdote lange im Herzen umher, und was ihn selber „im Leibe von der Seite der linken Pfote bewegte“ — so sagt er selbst mit unverkennbar französischer Redewendung — das drängte sich ihm endlich auf die Lippen. Aber so naiv er im Empfangen war, so bewußt und künstlerisch verfuhr er beim Gestalten. Seiner französischen Abstammung verdankte er den Sinn für packende Wirkung, seine neckische Laune und die glückliche Be- stimmtheit seiner immer knappen, wohlabgerundeten Schilderungen, die zu Rückert’s breiter Wortfülle in scharfem Gegensatze standen. In seiner Empfindung war er ganz deutsch, so mild und liebevoll, daß er sogar den Bauern, die über das frevelhaft zerstörte Schloß seiner Väter ihren Pflug führten, seinen Segen zurufen konnte. Und wunderbar, dieser Fremdling, der im Gespräche den Fran- zosen nie verleugnete, beherrschte in seinen Gedichten das Deutsche als ein Meister und verdankte einen guten Theil seiner Erfolge der geheim- nißvollen Macht seiner gedrungenen Sprache. Auch der kräftige Erdge- ruch landschaftlicher Eigenart, der allen unseren bedeutenden Schriftstellern anhaftet, war seinen Gedichten nicht fremd. Wie er in seiner Jugend sich den Nordstern zum Sinnbild gewählt hatte, so ward er im Alter ein Liebling der Norddeutschen, weil er die wortkarge Weise ihrer starken Empfindung zu treffen wußte; sogar ein Zug des guten alten Berliner- thumes, das selber so reich mit französischer Bildung versetzt war, ließ sich in seinen Gedichten erkennen. Von der Romantik ausgegangen suchte er sich seine Stoffe an allen Enden der Welt und besang bald in schlich- ten, tief empfundenen Liedern das Allereinfachste, der Frauen Liebe und Leben, bald in kunstvollen Terzinen die Blutrache der Rothhäute und die Meereseinsamkeit der Südseeinseln. Seine schönsten Gedichte gehörten dem modernen Leben an, das immer gebieterischer sein Recht von der Kunst verlangte, und wenn das Gewoge der Parteiung die Grundlagen der Gesittung bedrohte, dann schrak Chamisso’s friedfertige Natur auch vor einem scharfen Kampfgedichte nicht zurück. Als die Jesuiten in Paris wieder ihr Haupt erhoben, sang er, seinen Beranger noch übertreffend, das Nachtwächterlied „und der König absolut, wenn er unsern Willen thut!“ Auch das Elend der Massen hörte er schon an das Thor der alten Gesellschaft klopfen und schilderte die Noth der kleinen Leute in dem furchtbar bitteren Gedichte vom Hunde des Bettlers, wie späterhin milder in den Liedern von der alten Waschfrau. Alle diese Dichter lebten mit sich selbst im Reinen, glücklich in dem 44* III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. Bewußtsein gottbegnadeter Künstlerschaft. In der schwermüthigen Er- scheinung des Grafen August Platen bekundete sich dagegen schon die Zer- rissenheit eines neuen Geschlechts, ein düsterer Weltschmerz, „dem Leben Leiden ist und Leiden Leben.“ Ein stolzer, hochstrebender Dichtergeist, dem nur die reichsten Kränze genügten, bildete Platen durch unablässigen Künstlerfleiß seinen angeborenen Sinn für Wohllaut und Formenreinheit zur Meisterschaft aus und brachte die Technik unserer lyrischen Dichtung auf ihre höchste Stufe. In Ghaselen und Sonetten, in den schwierigsten lyrischen Formen aller Zeiten und Völker bewegte er sich mit der gleichen Sicherheit, am natürlichsten doch in den rythmisch bewegten Versmaßen der Alten; Niemand verstand wie er, ernste, würdige Gedanken in die langhinwallenden Falten einer feierlichen Ode zu schlagen. Aber es lag ein Hauch der Kälte über diesem kunstvollen Tongefüge. Dem Dichter fehlte die Liebe, wie Goethe ihm vorwarf: nicht blos die Frauenliebe, die doch allezeit der Nerv der lyrischen Dichtung bleibt, sondern die Fähig- keit sich hinzugeben, ganz hinauszugehen aus seinem anspruchsvollen Ich. Er dichtete mehr für Künstler und Kenner als für die Masse der unbe- fangen Genießenden und liebte darum Stoffe, die von Historikern und Malern schon fertig gestaltet waren. Wenn er im Dogenpalaste an das Prachtgeländer der Riesentreppe gelehnt, des Volks von Königen gedachte, das diese Marmorhallen durfte bauen, dann zauberte er dem Kundigen mit wenigen majestätischen Worten eine Welt großer Erinnerungen, die ganze Farbenpracht der Bilder Paolo Veronese’s vor die Seele; doch wenn er versuchte selber ins volle Menschenleben hineinzugreifen und zu er- zählen, wie dem alten Gondolier der Lagune zu Muthe war, dann sprach er kühl und matt. Seine Wirksamkeit reichte weit hinaus über die kleine Gemeinde fanatischer Verehrer, die sich bald um seinen Namen sammelte, sie ist nur dem ganz verständlich, der in die Werkstätten der Schaffenden geblickt hat. Unzähligen Bildhauern, Malern, Dichtern wurde Platen ein stiller Lebens- begleiter, ein Tröster in den ästhetischen Versuchungen des Künstlerlebens, grade weil der Inhalt seiner Gedichte das Herz kalt ließ. An der ab- strakten Schönheit seiner Rhythmen lernte manche überreizte Phantasie die Gesetze des Maßes wieder verstehen, an dem Marmor dieser reinen Formen kühlte sich manche fiebernde Stirn. Solche Erfolge befriedigten den Ehr- geiz des Dichters nicht. Nur im Selbstlob geschmacklos, ward er nicht müde, sein eigenes Verdienst oder, was noch eitler klang, „den Genius, welcher besucht mich“ seinen Lesern anzupreisen. Der Mißmuth, der diesen Unbefriedigten verzehrte, entsprang nicht blos dem Schmerz über die Widersprüche des Lebens und die dunklen Räthsel der Weltordnung, son- dern auch dem Gefühle innerer Unsicherheit. Platen empfand, daß seine Dichterkraft dem großen Wollen nicht entsprach. Verstimmt über den Kaltsinn seiner Landsleute und zudem gefesselt Platen. durch die Schönheit des Südens, verlebte er seine letzten Jahre in Italien und sagte was kein Deutscher sagen darf: „Wie bin ich satt von meinem Vaterlande!“ Mit ihm begann eine neue, wenig erfreuliche Spielart des deutschen Kosmopolitismus. Die deutschen Weltfahrer der guten alten Zeit hatten sich, wenn sie nicht heimkehrten, zumeist wenig um die Heimath be- kümmert. Der erleichterte Reiseverkehr und das regere politische Leben des neuen Jahrhunderts bewirkten, daß sich bald überall in der Welt deutsche Männer fanden, die aus mannichfachen Gründen, viele nur aus Aerger oder aus Bequemlichkeit, ihr Leben im Auslande verbrachten und gleichwohl, da sie ihr Volksthum treu bewahrten, sich berufen glaubten in den Hän- deln des Vaterlandes ohne nähere Kenntniß mitzureden. Die Zahl dieser heimathlosen Patrioten wuchs nachher durch die politischen Verfolgungen beträchtlich an, und allmählich ward es zur Regel, daß jedes vaterländische Ereigniß von einem vollen Chor deutscher Stimmen aus der Fremde begleitet wurde. Einzelne der Ausgewanderten gewannen zwar in großen Verhältnissen freieren Weltsinn und ein Verständniß für die letzten Gründe unserer politischen Schwäche; die meisten aber verfielen der natürlichen Erbitterung der Emigranten. Ihre gellenden Klagen über das deutsche Elend vergifteten nur die öffentliche Meinung daheim und bestärkten das Ausland in seiner ungerechten Geringschätzung. In Platen’s Seele lebte ein kräftiger Nationalstolz, und oftmals gab er dem unbestimmten Freiheitsdrange der Zeit erhabenen Ausdruck: O goldne Freiheit, der auch ich entstamme, Die du den Aether wie ein Zelt entfaltest, Die du, der Schönheit und des Lebens Amme, Die Welt ernährst und immer neu gestaltest! Nach der Julirevolution trat er gradezu als politischer Dichter auf. In den stillen Jahren vorher pflegte er seine politischen Gedanken meist in die Parabasen seiner Literaturdramen einzuflechten. Da seine drama- tischen Versuche gänzlich mißlangen, so beschied er sich „statt des Welten- bildes nur ein Bild des Bilds der Welt zu geben.“ Er selber sagte zwar, daß er diese Zwittergattung nur wähle, weil der Sonnenschein der Frei- heit seine Tage nicht erhelle. In Wahrheit folgte er dem Drange seines starken satirischen Talents; in keinem seiner Werke offenbarte sich neben vollendeter Kunst so viel Naturkraft wie in den beiden aristophanischen Lustspielen: die verhängnißvolle Gabel und der romantische Oedipus. Literarischer Streit veraltet schnell und erscheint den Nachlebenden bald widerwärtig; der schweflige Geruch des Pulvers belästigt noch, wenn der gewaltige Donner des Geschützes schon verhallt ist. Die Erscheinung dieser Literaturdramen bewies allerdings, daß unsere Dichtung schon in den Zustand der Überreife einzutreten begann, doch in einer büchervollen Welt war die dramatisch ausgestaltete literarische Satire, die von der Bühne ganz absah, nicht unberechtigt, besser berechtigt zum mindesten als III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. das Lesedrama, das nur aus Unvermögen den Ansprüchen der Bühne nicht genügte. Und wie kräftig schwang der Satiriker seine Geißel. Manche Witze klangen gezwungen, und mancher Schlag fiel auf edle Häupter, so auf den jungen Immermann, der allerdings den Dichter des Münchhausen noch nicht ahnen ließ; im Ganzen war es doch ein guter Kampf gegen das Platte und Leere, gegen gespreizte Unnatur und gemeine Betriebsamkeit. Prachtvoll hoben sich dann von dem Spiele des scharfen Witzes die gedankenschweren Parabasen ab. Hier verkündete der Dichter mit ungewohntem Feuer, wie tief er selber in das Weltgeheimniß der Schönheit eingedrungen war. Stolzer hatte seit Schiller’s „Künstlern“ Niemand mehr über den Beruf des Dichters gesprochen; wie ein Nachhall aus Weimars schönheitsfrohen Tagen klang jene herrliche Weissagung, die ihr Recht behalten wird so lange die Deutschen sich selber treu bleiben: Und des Himmels Lampen löschen mit dem letzten Dichter aus! Neben diesen bedeutenden lyrischen Talenten erschien die epische Dich- tung arm. Auch sie wurde bereits von dem realistischen Zuge der Zeit ergriffen. Seit 1821 schrieb Tieck sociale Novellen, die alles Märchen- hafte abweisend, ihren Stoff dem wirklichen Leben, zumeist der Gegenwart, entnahmen. So führte derselbe Dichter, der sich einst am weitesten im Zaubergarten der Romantik verloren hatte, jetzt eine neue, ganz moderne Kunstgattung in Deutschland ein — denn Kleist’s Erzählungen wurden noch wenig beachtet und die Novellen aus den Wanderjahren beanspruchten nicht als selbständige Dichtungen zu gelten. Er wollte, wie die alten ita- lienischen Novellendichter, ein überraschendes, außerordentliches Ereigniß aus der Wirklichkeit in spannender, rasch ansteigender Erzählung dar- stellen. Seinem eigenartigen Talente, dem das Einfache stets am fern- sten lag, bot die Novelle mit ihren erlaubten Seltsamkeiten, ihren ver- wickelten psychologischen Problemen einen dankbareren Boden als vormals das Drama, das, demokratisch von Haus aus, nur durch große gemein- verständliche Motive wirken kann. Aber zur classischen Vollendung ge- langte er auch hier nicht. Die Goethesche Ehrfurcht vor dem Wirklichen, die epische Ruhe blieb ihm fremd; er konnte es nicht lassen, beständig selber aus dem Rahmen der Erzählung hervorzuschauen, so daß dem Leser die geistreichen Bemerkungen des Dichters über Kunst, Religion, Gesellschaft oft wichtiger schienen als die Novelle selbst. Von der gläu- bigen Phantasterei seiner Jugend hatte er sich längst befreit; ja in seiner Novelle: „Die Verlobung“ kämpfte er gegen die frömmelnde Mode des Tages mit solcher Schärfe, daß seine streng katholische Tochter Dorothea und andere fromme Freunde sich entsetzten, Goethe aber dem Dichter Glück wünschte, der endlich einmal „einen klaren blauen Himmel des Menschen- verstandes und reiner Sitte eröffnet habe“. Aller seiner Schrullen war der alte Romantiker doch nicht Herr geworden. Immer wieder störte er Tieck’s Novellen. Raumer’s Hohenstaufen. den Lesern ihren Glauben durch willkürliche Einfälle und unmögliche Er- findungen oder gar durch den schlechthin unpoetischen Spuk des Tollhauses. Gleichwohl errangen diese Novellen, die uns heute so fremd anmuthen, einen großen und berechtigten Erfolg; denn sie wiesen unserer erzählenden Dichtung ein neues Ziel, das der nationalen Empfindung zusagte. Der behagliche, breit ausgesponnene Roman gelang den leidenschaftlichen deut- schen Naturen selten, die raschere Bewegung der Novelle war ihnen ver- ständlicher, und bald fand Tieck auf seinem neugebahnten Wege zahlreiche begabte Gefährten. Zugleich begann der Realismus der Geschichtswissenschaft auf die Dichtung einzuwirken. Die Masse der historischen Romane schwoll an, und neben vielen verfehlten Versuchen erschien doch auch ein Werk von gesunder Lebenskraft, der Lichtenstein des Schwaben Hauff, eine Geschichte aus der schwäbischen Reformationszeit, nicht reich an Gedanken, aber an- heimelnd durch gemüthliche Wärme und den seltenen Liebreiz der Erzäh- lung. Noch stärker wurden die Dramatiker von der historischen Welt an- gezogen, sogar Grillparzer, der sonst so gerne einsam seines Weges ging. Die dumpfe Luft des alten Oesterreichs war freilich der historischen Dich- tung nicht günstig. Bancbanus, „der treue Diener seines Herrn“, ließ deutsche Hörer kalt, weil ihnen die naturgetreu geschilderte unerschütter- liche Bedientenhaftigkeit des k. k. Beamten wie eine tolle Erfindung vor- kam, und als Grillparzer dann in seinem König Ottokar freiere Töne an- schlug, schritt die Wiener Censur ein, weil sie den Unwillen der Czechen fürchtete. Immermann, Grabbe und viele andere junge Poeten versuchten sich als historische Dramatiker, und der betriebsame Raupach in Berlin, der immer genau wußte, woher der Wind im Publikum wehte, schickte sich bereits an, die gesammte Geschichte der staufischen Zeiten in fünffüßige Jamben zu zerschneiden, die dann wieder kunstvoll zu fünfaktigen Tragödien zusammengenäht wurden. — Als Fundgrube diente der Mehrzahl dieser Dichter die Geschichte der Hohenstaufen von Friedrich v. Raumer, der erste glückliche Versuch um- fassender politischer Geschichtserzählung, der seit dem Wiederaufleben der historisch-philologischen Forschung gewagt wurde (1823). Schon der mäch- tige Stoff, das historische Ideal des Zeitalters der Romantik, gewann dem Werke die Herzen der Leser. Raumer’s Gesinnung war ganz modern, obwohl er mit Tieck, Eichendorff und anderen romantischen Dichtern freundschaftlich verkehrte. Er urtheilte mit dem weltmännischen Wohl- wollen eines verständigen Beamten der Hardenbergischen Schule; weder die Mystik des Christenthums, noch die aus Unbeständigkeit und Treue so seltsam gemischte Empfindungsweise der mittelalterlichen Menschen war ihm recht vertraut. Der frischen, klaren, lebendigen Darstellung fehlten Macht und Tiefe, und den Streitfragen der historischen Kritik ging Rau- mer meist behutsam vermittelnd aus dem Wege. Immer blieb dem Buche III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. das große Verdienst des ersten Wurfs, die hohen Gestalten unserer alten Kaiser traten den gebildeten Deutschen wieder menschlich näher, am deut- lichsten wohl das Charakterbild Kaiser Friedrich’s II. Nun das Eis ge- brochen war, fanden auch andere Werke politischer Geschichtsdarstellung freundliche Aufnahme, so Stenzel’s Geschichte der ostfränkischen Kaiser und Johannes Voigt’s Geschichte des Ordenslandes Preußen. Als ob er ahnte, daß der große Tag der deutschen historischen Kunst herannahte, schrieb Wilhelm Humboldt um diese Zeit (1822) seine Ab- handlung über die Aufgabe des Geschichtsschreibers, eine geistvolle Schrift, die in Form und Inhalt den Uebergang von der philosophischen zur historischen Weltanschauung darstellte. Den geheimnißvollen Dualismus, der in dem sittlichen Leben unseres staubgeborenen und gottverwandten Geschlechts unverkennbar waltet, suchte er dadurch zu erklären, daß er eine hinter den Erscheinungen der Geschichte stehende Ideenwelt annahm. Geschichte war mithin Darstellung des Strebens einer Idee, Dasein in der Wirklichkeit zu gewinnen. Dem Historiker fiel die zweifache Aufgabe zu, das Geschehene thatsächlich zu ergründen und das Erforschte dergestalt zu verbinden, daß die Nothwendigkeit der Ereignisse erwiesen und die Rath- schlüsse der göttlichen Weltregierung erkannt würden. Es war eine groß- artige Ansicht, die zugleich mit Zartheit das persönliche Leben, mit Freiheit die allgemeinen Mächte der Geschichte zu verstehen suchte; sie sicherte der Geschichtschreibung großen Stiles ihre gebührende Stelle auf der Grenze zwischen Wissenschaft und Kunst. Die Frage, wie sich die Welt der Ideen zu der bewußten Thatkraft der wollenden Menschen eigentlich verhalte — diese entscheidende Frage blieb freilich unerörtert. Humboldt’s Bruder Alexander erhob daher den Einwand: diese Ideen kämen ihm vor wie jene unerweisbaren Lebenskräfte, welche der Physiolog annehme sobald er mit seinen Beobachtungen nicht mehr weiter könne. Wilhelm aber ließ sich nicht beirren; er wußte, daß die Geisteswissenschaft nicht wie die Natur- wissenschaft allein den Gesetzen der Logik folgen darf, daß sie ihre letzten und höchsten Gedanken nur ahnen, nicht ganz erweisen kann. Inzwischen traten schon die beiden Gelehrten auf die Bühne, welche in der nächsten Zukunft die deutsche Geschichtschreibung beherrschen sollten, Schlosser und Ranke. F. C. Schlosser zählt zu den erstaunlichsten Er- scheinungen unserer Literatur-Geschichte; denn selten geschieht es, daß ein Mann, der innerlich einer ganz anderen Zeit angehört, dennoch auf die Mitwelt mächtig einwirkt. Er war ein Sohn des achtzehnten Jahrhun- derts, ganz und gar erfüllt von dem strengen Pflichtbegriffe Kant’s. In scharfem Gegensatze zu Rotteck, der immer nur den Bürgersleuten das Wort von den Lippen nahm, betrachtete er die Parteikämpfe des Tages mit unverhohlener Verachtung. Selbst die patriotische Erregung der Be- freiungskriege berührte ihn wenig; war er doch im Jeverlande daheim, draußen unter den Friesen, die sich kaum recht zu Deutschland rechneten. W. Humboldt. Schlosser. Hinter schroffen, rauhen Formen verbarg er schamhaft ein zartes, reiches Gemüth. Erst in reifen Jahren gelangte er durch den Einfluß sanfter, edler Frauen zum inneren Frieden und führte fortan in Heidelberg viele Jahre lang ein stilles Gelehrtenleben: die Selbstbeschauung und Selbst- vollendung der freien Persönlichkeit blieb ihm des Daseins höchster Zweck. Der starke mystische Zug, der in seiner Seele dicht neben dem philosophi- schen Erkenntnißdrange lag, fand seine Befriedigung in Dante’s Werken. Mit diesem Dichter lebte er in allen guten Stunden, und weil er wußte, daß die Thatsachen der Geschichte erst vor dem Richterstuhle des Gewissens Sinn und Bedeutung erhalten, so meinte er sich berufen, gleich seinem Dante ein historisches Weltgericht zu halten, über den sittlichen Werth und Unwerth alles Geschehenen nach dem strengen Gesetze Kantischer Pflichten- lehre abzuurtheilen. Seine wissenschaftliche Stärke lag in der umfassenden Kenntniß der Literaturgeschichte; er zuerst in Deutschland versuchte die Entwicklung der Dichtung und Wissenschaft in ihrem Zusammenhange mit dem gesammten Schicksal der Völker darzustellen. Und dieser durchaus unpolitische Gelehrte wurde gleichwohl ein Wort- führer der öffentlichen Meinung, weil er der erste rein bürgerliche Histo- riker Deutschlands war. Einem freien Bauernlande entsprossen hatte er einst an dem kleinen Hofe von Varel das wüste Treiben der Emigranten mit angesehen, das seinen angeborenen Adelshaß bis zum Abscheu steigerte. Unter den Rechtssätzen seines Kant stand ihm keiner so fest wie der Grund- satz der Rechtsgleichheit für alle Theilnehmer am Staatsvertrage. Das Selbstgefühl des Bürgerthums, das so mächtig anwuchs seit die neue überwiegend bürgerliche Literatur die Nation beherrschte, fand in Schlosser’s Schriften den lautesten und trotzigsten Ausdruck. Darum galt er für liberal, obwohl er sich den constitutionellen Ideen nie befreunden konnte; darum wurde er trotz seiner ausgeprägten niederdeutschen Eigenart den Süddeutschen fast ebenso lieb wie ihr Rotteck, denn dort im Oberlande war die bürgerliche Gesinnung zur Zeit noch am stärksten. Schlosser be- trachtete den Staat grundsätzlich nur von unten her, vom Standpunkte der Regierten; niemals versuchte er sich in die Lage der Regierenden hineinzudenken, den Zwang der Umstände, der ihre Entschlüsse bestimmte, billig zu würdigen. Da er, wie alle Gemüthsmenschen, jede Verletzung seines sittlichen Gefühls mit leidenschaftlicher Bitterkeit empfand, so zeigte das sittliche Weltgericht, das er halten wollte, sehr wenig von der Erhaben- heit der Göttlichen Komödie. Ungeschlacht wie er war, ohne Sinn für den Adel der Form, gerieth er in ein heftiges Poltern und Schelten, die Freude an der historischen Größe ging ihm verloren, und den Lesern blieb der trostlose Eindruck, als ob die vielgestaltige Herrlichkeit der Geschichte nur ein ödes Einerlei glücklicher Schurkenstreiche wäre. Eben diese un- gerechte und unpolitische Härte des moralischen Urtheils gewann ihm die Herzen der Mittelstände; denn die strenge Kantische Pflichtenlehre war, III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. verdünnt und verflacht, längst in das Bürgerthum eingedrungen, und in dem gedrückten politischen Leben dieser Tage fühlte sich Jeder im Herzen erleichtert, wenn die Sünden der Mächtigen der Erde von einem rücksichts- los ehrlichen Manne gründlich abgestraft wurden. Durch die Geschichte des achtzehnten Jahrhunderts errang diese moralisirende Geschichtschreibung ihren ersten großen Erfolg, aber erst im folgenden Jahrzehnt, als Schlosser den ersten Entwurf dieses Buches breiter ausführte, wurde er eine an- erkannte Macht im deutschen Bürgerthum. Bescheiden und fest, einer großen Zukunft sicher, erklärte Leopold Ranke schon in seiner Erstlingsschrift, den Geschichten der romanischen und ger- manischen Völker (1824), daß er sich des Amtes, die Vergangenheit zu richten, die Mitwelt zum Nutzen zukünftiger Jahre zu belehren, nicht unterwinde. Er wolle „blos zeigen, wie es eigentlich gewesen“. Ver- traut mit der Philosophie Fichter’s und Hegel’s, beabsichtigte er durch dies tiefsinnige Wort keineswegs, dem Historiker die Darstellung des Ideen- gehaltes der Geschichte zu verbieten, aber in der genauen Ergründung des Thatbestandes sah er das Nächste, was der noch ganz verwahrlosten neuen Geschichte noth that; und der Quellenkritik dieses Zeitraums brach der junge Meister sogleich selbst die Bahn, indem er in einer classischen Untersuchung die Unglaubwürdigkeit der berühmten Historiker des Cin- quecento darlegte, die Berichte, die Briefe, die Tagebücher der unmittelbar Betheiligten als die allein probehaltigen Zeugnisse empfahl. In dem Werke über die Fürsten und Völker Südeuropas, das großentheils aus den unvergleichlichen Gesandtschaftsberichten der Venetianer geschöpft war, trat der Charakter dieser neuen diplomatischen Geschichtschreibung bereits schärfer hervor. Wesentlich politisch, betrachtete sie den Staat stets von oben. Sie suchte die Beweggründe und Absichten der Handelnden, der Herrschenden zu verstehen und gelangte also zu einer vornehmen Zurück- haltung, welche die Thatsachen meist für sich selber reden ließ; durch die vollständige Beherrschung des Stoffs gewann die Erzählung die ruhige Schönheit des Kunstwerks. Wohl lag die Gefahr nahe, daß die Stimme des Gewissens, die in Schlosser’s Schriften nur zu oft und lärmend sprach, in den Werken der diplomatischen Historiker ganz verstummte, daß der breite Unterbau der Gesellschaft, die Masse des Volks mit ihrer Noth und Sorge, mit ihrer Tapferkeit und ihren dunklen Instinkten nicht genugsam beachtet würde, und auch die Kräfte des Gemüths, deren jede lebenswahre Schilderung des Menschendaseins bedarf, die Liebe und der Humor nicht ganz zu ihrem Rechte kämen. Aber der feste Grund war gelegt, auf dem sich die deutsche Geschichtsforschung zur Höhe einer ge- sicherten Fachwissenschaft erheben konnte, und die Zeit sollte noch kommen, da die anfangs nur von kleinen Kreisen beachtete Schule Ranke’s die volksbeliebten Schlosser’schen Werke gänzlich aus dem Felde schlug. Nach allen Seiten hin entfaltete sich frisch und kerngesund das Ranke. Die Germanisten. neue Leben der historisch-philologischen Wissenschaften. Als Karl Ritter nach Berlin kam, wollten sich zuerst keine Zuhörer finden für das unbe- kannte Fach der Geographie; nach wenigen Jahren stand er schon als anerkannter Meister da. Unter den classischen Philologen erforschte F. G. Welcker zuerst mit feinsinnigem Verständniß den trilogischen Bau der Tragödien des Aeschylus, während Lobeck’s Aglaophamus mit scharfer, zuweilen allzu nüchterner Kritik die Wahngebilde der Symboliker zer- störte und Otfried Müller, den Spuren Niebuhr’s folgend, die Verfas- sungsgebilde der Dorier aus den socialen Zuständen des Zeitalters der peloponnesischen Eroberung erklärte. Im Kreise der Germanisten ver- loren v. d. Hagen und die anderen Dilettanten der ersten Lehrjahre all- mählich alles Ansehen. Die strengen Forscher aber hielten zusammen wie eine gläubige Gemeinde; sie genossen noch die Seligkeit jugendlicher Er- kenntniß und empfanden dankbar, daß die Wissenschaft mehr als die Kunst, die den Schaffenden so leicht vereinzelt, die Herzen zu verbinden vermag. Der arme Wilhelm Wackernagel spürte kaum den Frost, wenn er in seiner ungeheizten Kegelbahn die langen Winternächte hindurch über den alten Handschriften saß. Freudig arbeitete Einer dem Anderen in die Hände. Als Uhland das Leben Walther’s von der Vogelweide geschildert und nach Künstlerart die Dichtung aus der Persönlichkeit des Dichters erklärt hatte, ließ Lachmann bald nachher seine kritische Ausgabe der Werke Walther’s erscheinen und widmete das Buch dem Schwaben. Auch zwei reiche Sammler halfen mit durch ihre Bücherschätze. Wer die Bi- bliothek des Frhrn. v. Meusebach in Berlin benutzen wollte, wurde von dem witzigen Sonderling unbarmherzig im Lesezimmer eingeschlossen, nur die Gebrüder Grimm, die unwiderstehlichen hatten freien Zutritt ins Hei- ligthum. Behaglicher lebte und forschte sich’s bei dem Frhrn. v. Laßberg auf dem alten Schlosse Meersburg am Bodensee; dort walteten noch die Gastfreundschaft und der ritterliche Sinn des Mittelalters. Im Jahre 1828 ließ Jakob Grimm wieder eines seiner grundlegen- den Werke erscheinen, die Rechtsalterthümer. Hier lehrte er die Deut- schen das sinnliche Element ihrer alten Rechtsgeschichte kennen und zeigte ihnen, wie Uhland dankbar sagte, über dem steinernen Richterstuhl die blühende Linde. Der Sammlerfleiß, der diese Masse alter Rechtsformeln und Symbole zusammengetragen, war ebenso erstaunlich, wie die starke und doch maßvolle Phantasie, welche ein seit Jahrhunderten vergessenes Recht wieder zu beleben, seine zerrissenen Fäden wieder anzuknüpfen ver- mochte. Ueberall verrieth sich die Freude an dem frohen, beseelten Leben des Mittelalters. Wie Grimm der gemeinen Volkssprache und den Volks- liedern stets den Vorzug gab, so entnahm er auch seine Kenntniß der alten Rechtsbräuche mit Vorliebe den Weisthümern, jenen Rechtweisungen aus dem Munde des Landvolkes selber, welche nur den Germanen eigen- thümlich, ihm als „ein herrliches Zeugniß der freien und edlen Art unseres III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. eingeborenen Rechtes“ galten. Obwohl er nur als Alterthumsforscher, nicht als Staats- und Rechtslehrer schreiben wollte, so warfen doch seine Untersuchungen über die Mark und den Hammerwurf ein erklärendes Licht auf weite, noch unerforschte Epochen deutscher Staats- und Wirth- schaftsgeschichte, auf jene Zeiten namentlich, da die Germanen von der Viehzucht zum seßhaften Ackerbau übergingen und die tragende Habe die treibende zurückdrängte. Er zuerst entdeckte, daß bei der Vermischung ver- schiedener Nationen der Kern des Rechtes wie der Sprache noch lange unverändert bleibt, während die Proceßformen und die Formen der Wörter sich rascher verwandeln. Einige Ergebnisse der germanischen Forschung wurden allmählich zum Gemeingut der Gebildeten, seit Karl Simrock die Nibelungen und dann auch andere mittelhochdeutsche Dichtungen übersetzte — ein geistvoller, liebens- würdiger Rheinländer, dem der Schelm im Nacken saß, zugleich Dichter und Gelehrter, hochbegeistert für Deutschlands alte Größe und die Schönheit seines sagenreichen heimischen Stromes. Als Nachdichter wollte er nicht, wie die Uebersetzer aus fremden Sprachen, Alles in blankes, neues Deutsch übertragen; er begnügte sich, die dem heutigen Sprachgefühle ganz unver- ständlichen Worte schonend zu ersetzen und wahrte also jenen alterthüm- lichen Hauch, der an vaterländischen Dichtungen nicht befremdet, sondern anheimelt. Nicht minder fruchtbar wurde dies Jahrzehnt für die Theologie. In seiner Glaubenslehre (1821) führte Schleiermacher die Grundgedanken der Reden über die Religion mit methodischer Strenge durch. Er zeigte, wie die Religion in der Einheit unseres inneren Lebens wurzelt, in dem unmittelbaren Selbstbewußtsein des Menschen, das alles Wollen und Denken beherrscht und durchdringt. Nicht in dem Führwahrhalten bestimmter Dogmen fand er das Wesen des Glaubens, sondern in der inneren Er- fahrung von der Erlösung. Dies innerlich Erlebte wollte er den Denkenden darlegen und also die wissenschaftliche Bildung des Jahrhunderts mit dem Glauben versöhnen. Das Unternehmen konnte nicht völlig ge- lingen; mehr denn einmal überschritt der große Dialektiker die Schranken des Erkennens und suchte zu erweisen was jenseits aller Beweise liegt. Aber ein mächtiger Geist sprach aus dieser seelenvollen Auffassung des Christenthums, eine weitherzige Liebe, die selbst den Gedanken der ewigen Verdammniß nicht fassen, an einer allgemeinen Wiederherstellung aller Seelen nicht verzweifeln wollte. Bald darauf (1828) eröffneten Ullmann und Umbreit in ihren „Studien und Kritiken“ einen Sprechsaal für die Vermittlungstheologie, die sich von Paulus ebenso bestimmt abschied wie von Hengstenberg; die drei großen Richtungen der evangelischen Theologie erschienen nunmehr sämmtlich als fest geordnete Parteien. Welch eine Wandlung seit jenen Tagen kirchlicher Stille, da Schleier- macher zuerst wieder die längst vergessene Wahrheit verkündigte, daß die Schleiermacher’s Glaubenslehre. Religion die Einsamkeit hasse. Jetzt war längst erfüllt, was damals Arnim unter dem Eindruck der Reden über die Religion gesungen hatte: Doch wo Viele sind beisammen, Zeigen sich der Andacht Flammen. Wie der Blitz wo Wolk’ an Wolke Zündet Andacht sich im Volke. In ungewohnter Kraft regte sich wieder das kirchliche Leben, und mit ihm eine Fülle des Hasses. Die unversöhnlichen Gegensätze, welche Deutsch- land barg, traten häßlich zu Tage, als Voß starb (1826) und über dem Grabe des alten Kämpfers die Parteien ihre Schwerter kreuzten. Pau- lus, Tiedemann, Schlosser verherrlichten den streitbaren Rationalisten, als ob ihm ein Platz dicht neben Luther und Lessing gebührte. Görres aber machte sich den Hochmuth der Rationalisten zu nutze und schilderte in einer gewandten Streitschrift den Verstorbenen als den geistigen König von Niederdeutschland: in ihm, wie einst in der Reformation, hätte sich der hausbackene Bauernverstand der sassischen Niederungen verkörpert. Dieser nordischen Welt des platten Verstandes stehe aber ein anderes, schöneres Deutschland gegenüber: der reiche Süden mit seiner Phantasie, seiner Kunst, seiner katholischen Kirche! — Wo war die Brücke, welche über diese ungeheuere Kluft hinüberführte? Unterdessen begannen die radicalen Ideen, welche seit den Revolu- tionen Südeuropas den Welttheil wieder erfüllten, auch in die deutsche Literatur einzudringen. Die prahlerische Selbstgefälligkeit des Teutonen- thums konnte nach so vielen getäuschten Hoffnungen nicht mehr dauern, ein Umschwung war nothwendig, und in der Geschichte unseres schwer lebenden Volkes pflegen solche Rückschläge meist heftig, gewaltsam, mit elementarischer Macht einzutreten. Immer blieb es ein Zeichen politischer Unreife und verschrobener Zustände, daß die Umstimmung diesmal so ganz unvermittelt erfolgte. Der neue Radicalismus, der jetzt, ohne die Spitzen unserer Bildung zu berühren, in der Jugend und den Mittel- klassen überhandnahm, war undeutsch vom Wirbel bis zur Sohle; er ver- höhnte schlechthin Alles was den Helden von Leipzig und Belle-Alliance heilig gewesen, unsere Dichtung und Wissenschaft, unseren christlichen Glauben, selbst die Thaten des Befreiungskrieges, und suchte seine Ideale in demselben Lande, das jene Aelteren mit glühendem Hasse verfolgt hatten. Es war ein Unheil für die beiden Nachbarvölker, und leider eine nothwendige Folge der vielen zwischen ihnen noch schwebenden ungelösten Machtfragen, daß sie niemals in ein ruhiges Verhältniß gegenseitiger Achtung gelangten; das Urtheil der Deutschen über die Franzosen schwankte unsicher zwischen Haß und Ueberschätzung. In Frankreich wuchs ein junges Geschlecht heran, die blutigen Gräuel der Revolution waren vergessen, alle III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. Welt sprach wieder von der Glorie der Bastillestürmer, und in dies Selbst- lob der Franzosen stimmte eine Schaar von Deutschen, die mit jedem Jahre wuchs, begeistert ein. Unwiderstehlich drangen seit der Mitte der zwan- ziger Jahre Frankreichs politische Ideen über den Rhein hinüber. Niemals in aller Geschichte hat sich der Sieger so freiwillig unter das Joch des Besiegten gebeugt. Als Frankreich im Zeitalter Lud- wig’s XIV. unsere Bildung beherrschte, da konnte das entvölkerte und ver- stümmelte Deutschland von dem gallischen Sieger fast nur empfangen. Jetzt behaupteten die Franzosen nur noch in den exakten Wissenschaften den Vorrang, auf allen anderen Gebieten der Literatur und Kunst waren die Deutschen ihnen ebenbürtig oder überlegen. Mochte der Deutsche seinen Nachbarn um die früher errungene Staatseinheit mit Recht beneiden, Preußen zum mindesten besaß in seiner nationalen Krone, seiner Wehr- pflicht, seinem Schulwesen, seiner Selbstverwaltung, seinem redlichen Be- amtenthum alle die Grundlagen eines geordneten und freien politischen Lebens, welche dem französischen Staate fehlten. Aber der laute, von den Pariser Kammerrednern und Zeitungsschreibern mit so glänzendem Talent geführte Parteikampf erschien der radicalen Jugend Deutsch- lands nicht als ein Beweis hoffnungslosen inneren Unfriedens, sondern als ein Zeichen hochausgebildeter Freiheit; denn in weiten Kreisen der Halbgebildeten herrschte noch von den ersten Zeiten der Revolution her, wie Niebuhr mit Trauer bemerkte, die staatsfeindliche Ansicht: „daß die ganze Aeußerung der Freiheit im Conflict besteht: im Conflict der Depu- tirten und der Regierung, im Conflict des Einzelnen gegen den Souverän.“ In Wahrheit hatten die Deutschen nur wenig zu lernen von der unnatür- lichen Verquickung englischer Parlamentsbräuche mit napoleonischem Ver- waltungsdespotismus, welche die Franzosen als constitutionelle Monarchie rühmten. Was jetzt als neueste politische Weisheit aus Frankreich herüber- kam, war für uns im Grunde nur ein Anachronismus, ein frischer Aufguß jener durch Niebuhr und Savigny längst wissenschaftlich überwundenen formalistischen Staatslehre, welche das Wesen der Freiheit allein in der Verfassung suchte. Die Bewunderung des französischen Wesens wirkte jetzt nur verwirrend und bethörend; sie entfremdete unsere Jugend dem Vater- lande, sie raubte ihr die Ehrfurcht vor den Helden der Nation, sie verdarb ihr das Verständniß für die vorhandenen Anfänge einer gesunden natio- nalen Politik, sie vergiftete die ohnehin mächtige Mißstimmung noch künst- lich durch die revolutionären Schlagworte und den maßlosen Parteihaß der Nachbarn. Die jungen Deutschen, die in dem Bannkreise dieser französischen Anschauungen aufwuchsen, wußten kaum, daß Gneisenau noch in voller Manneskraft unter uns lebte, und von Motz hatten sie nie ein Wort gehört; den General Foy, der in der Pariser Kammer die Tricolore, das Banner der Marseillaise, für Frankreich zurückforderte, kannten und be- wunderten sie alle. Einbruch des Judenthums. Ein rühriger Bundesgenosse erwuchs dem neuen Radicalismus in der jungen Macht des literarischen Judenthums. Die moderne Juden- schaft besaß schon längst nicht mehr die geistige Kraft um aus sich heraus eine gesunde eigenartige Bildung zu erzeugen, wie vor Zeiten inmitten der orientalischen Cultur des spanischen Maurenreichs. In den alten Cultur- völkern Westeuropas stand die nationale Gesittung so fest, daß die Juden dort gar nicht wagen durften, in Politik und Literatur als eine selbständige Macht aufzutreten. Auch der erste deutsche Jude, der in unserer Lite- ratur Ansehen errang, Moses Mendelssohn, folgte dem Strome unseres nationalen Lebens, half redlich mit an der Gedankenarbeit der deutschen Aufklärungsphilosophie; wenn er den Glauben seiner Väter, wie sein gutes Recht war, gegen Lavater vertheidigte, so war er doch keineswegs gemeint, die deutsche Welt mit jüdischen Ideen zu durchtränken, er bemühte sich vielmehr seine Stammgenossen für die deutsche Bildung zu gewinnen. Mittlerweile war seine Saat aufgegangen, ein Theil der Judenschaft hatte sich mehr oder minder germanisirt, in der Presse wirkten schon mehrere jüdische Schriftsteller, aber bald regte sich in diesen Kreisen ein gefähr- licher Geist der Absonderung und der Anmaßung. Die Judenschaft war in Deutschland weit zahlreicher als in den westlichen Nachbarlanden, und da der deutsch-polnische Judenstamm sich von jeher schwerer an das abend- ländische Wesen gewöhnt hatte als die spanischen Juden, die in England und Frankreich damals noch überwogen, so geschah es, daß in Deutsch- land — und hier allein — eine eigenthümliche halb-jüdische Literatur auf- kam, welche ihre orientalische Weltanschauung, ihren ererbten Christenhaß in abendländische Formen hüllte. Ein durchgebildeter Nationalstolz, der solche Versuche von Haus aus verhindert hätte, war hier nicht vorhanden; dieser geduldige deutsche Boden hatte schon allen Nationen Europas zum Tummelplatze gedient, hier durfte auch das Judenthum noch sein Glück versuchen. Die edleren und ernsteren Männer der deutschen Judenschaft hatten längst eingesehen, daß ihr Stamm nur dann die bürgerliche Gleichberech- tigung beanspruchen durfte, wenn er selber seine Sonderstellung aufgab und ohne Vorbehalt im deutschen Leben aufging. Wenige Jahrzehnte nach- dem Moses Mendelssohn seinen Weckruf hatte erscheinen lassen, wirkten schon überall in Kunst und Wissenschaft begabte Männer jüdischer Ab- stammung, getaufte und ungetaufte, die sich ganz als Deutsche fühlten und in ihren Werken durchaus deutsche Züge zeigten: in der Musik Felix Mendelssohn-Bartholdy, in der Malerei Veit, in der Theologie der kind- lich gläubige Neander. Die schnellfertigen jüdischen Talente dagegen, welche in der Tagespresse das Wort führten, trugen ihre jüdische Sonderart hoch- müthig zur Schau und verlangten gleichwohl als Wortführer der deut- schen öffentlichen Meinung geachtet zu werden. Dies vaterlandslose Juden- thum, das sich als Nation innerhalb der Nation gebärdete, wirkte auf III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. das noch unfertige nationale Selbstgefühl der Deutschen ebenso zerstörend und zersetzend, wie vormals auf die versinkenden Völker des römischen Kaiserreichs. So weit der jüdische Kosmopolitismus abendländische Völker verstehen konnte, fühlte er sich zunächst zu den Franzosen hingezogen, nicht blos durch eine berechtigte Dankbarkeit, sondern auch durch das Bewußtsein innerer Verwandtschaft. Einer Nation, die seit Jahrhunderten keine politische Ge- schichte mehr besaß, war nichts so fremd wie der historische Sinn. Die Pietät der Germanen erschien ihr lächerlich, das moderne Frankreich aber hatte mit seiner Geschichte gebrochen, hier fand sie sich leichter zurecht, denn hier war der Staat blank und neu, scheinbar rein aus dem Verstande heraus erschaffen. Das jüdische Literatenthum bestärkte daher den deut- schen Radicalismus in seiner urtheilslosen Vorliebe für Frankreich. Auch das gellende Zetergeschrei, das die jüdischen Publicisten nach ihrer natio- nalen Gewohnheit anzustimmen liebten, diente nicht zur Veredlung unserer politischen Sitten, zumal da die Deutschen selber im Streite leicht ge- schmacklos werden. Der berechtigte politische Groll der Zeit verfiel in maß- lose Uebertreibungen seit der jüdische Christenhaß die Flammen schüren half. Am verderblichsten aber wurde dem deutschen Radicalismus die son- derbare jüdische Unart der Selbstverhöhnung. Dies Volk ohne Staat, das weithin durch die Welt zerstreut, Sprache und Sitten anderer Völker annahm ohne doch sich selber aufzugeben, lebte in einem ewigen Wider- spruche, der, je nachdem man sich stellte, bald tragisch bald komisch erschien. Dem behenden jüdischen Witze konnte die Lächerlichkeit des Contrastes morgenländischer Natur und abendländischer Form nicht entgehen. Seit Langem waren die europäischen Juden gewohnt, sich selber mit der äußersten Rücksichtslosigkeit zu verspotten; das Grausamste was jemals über die Juden gesagt wurde, stammt aus jüdischem Munde. Der Rassenstolz des aus- erwählten Volkes gegenüber den Gojim war freilich so tief eingewurzelt, daß er selbst durch die frechste Selbstverspottung nicht erschüttert werden konnte. Jetzt drang diese jüdische Unsitte auch in die deutsche Literatur ein, wo ihr durch die spielende Ironie der Romantiker und die politische Verbitterung der Liberalen der Boden schon bereitet war; es galt für geistreich, über das Vaterland schamlos, ohne jede Ehrfurcht, so von außen her abzusprechen, als gehörte man selber gar nicht mit dazu, als schnitte der Hohn gegen Deutschland nicht jedem einzelnen Deutschen ins tiefste Herz. Die Deutschen verstanden sich aber wenig auf den Scherz, am wenigsten auf diese orientalische Witzelei, sie nahmen manche Schmähung, die gar nicht bös gemeint war, in vollem Ernst. Die radicale Jugend begann die freche Verunglimpfung des Vaterlandes bald für das sichere Kennzeichen der Gesinnungstüchtigkeit zu halten, weil der durch tausend Hemmnisse beengte deutsche Staat ihren ungeduldigen Wünschen so schnell nicht zu folgen vermochte; sie schimpfte so lange auf deutsche Hundedemuth Jüdische Selbstverhöhnung. und Schafsgeduld, bis sie selber an dies alberne Zerrbild deutschen Wesens glaubte und sich wirklich einbildete, das leidenschaftlichste Volk Europas, das Volk der furia tedesca sei phlegmatisch. In diesen Jahren der Besudelung alles deutschen Wesens erhielt auch das nationale Scherzbild des deutschen Michels eine neue widerliche Gestalt. Der deutsche Michel der alten Zeit war, seinem kriegerischen Namen gemäß, ein gewaltiger Schlagetodt, grob und plump, aber tapfer und gradezu, ein lebensfroher Gesell, wie John Bull oder Robert Macaire, nicht unwürdig eines großen Volkes, das an sich selber glaubte und darum auch einmal über sich selber lachen durfte. Neuerdings wurde in Bild und Wort unter dem alten Namen ein feiger und fauler Philister dar- gestellt, der von aller Welt mißhandelt sich die Schlafmütze über die Ohren zog. Dies Spottbild war während der Kämpfe der Romantiker gegen die Philister aufgekommen, zuerst auf dem Titelblatte der Heidelberger Einsiedlerzeitung, aber Achim v. Arnim hatte dabei feierlich erklärt, mit diesem Faulpelz sei nur das wohlhabende lesende Publicum gemeint, „nicht mein Volk, das ich ehre, mit dem ich nimmermehr zu scherzen wage.“ Das junge radicale Geschlecht kannte solche Scheu nicht mehr und fand es nicht unehrenhaft, die Nation, welche soeben mit ihrem sieg- reichen Degen das napoleonische Weltreich gestürzt hatte, unter dem ekel- haften Bilde eines trägen Feiglings zu verhöhnen. Die zerreibende und verhetzende Wirksamkeit des radicalen Judenthums war um so gefährlicher, da die Deutschen sich über den Charakter dieser neuen literarischen Macht lange täuschten. Sie hielten arglos für deutsche Aufklärung und deutschen Freisinn was in Wahrheit jüdischer Christen- haß und jüdisches Weltbürgerthum war. Nur Wolfgang Menzel und wenige andere Publicisten erkannten die Gefahr, doch da sie sämmtlich der hochkirchlichen Richtung angehörten, so wurden ihre Warnungen miß- achtet. Erst in einer weit späteren Zeit erkannte die Nation, daß seit dem Ende der zwanziger Jahre ein fremder Tropfen in ihr Blut gerathen war. Es war der Ruhm der Deutschen gewesen, daß sie niemals auf der Bank der Spötter gesessen hatten, daß ihre freien Köpfe mit Kühnheit, aber stets mit Ehrfurcht an das Heilige herangetreten waren. Jetzt ging dieser Ruhm verloren; auch Deutschland sollte Schriften sehen, die sich mit Voltaire’s Frechheit, freilich nicht mit seinem Geiste messen konnten. Der Ahnherr dieser jüdisch-deutschen Zwitter-Literatur war der Frank- furter Ludwig Börne, ein im Grunde ehrlicher, weicher, warmherziger Mann, der durch Schuld und Verhängniß niemals über die geschmacklose Vermischung deutscher Sentimentalität und jüdischer Witzelei hinauskam, der zwischen Vaterlandsliebe und Kosmopolitismus haltlos hin und her- geschleudert, weder einen bestimmten Glauben noch ein wirkliches Volks- thum zu finden vermochte und schließlich der Roheit eines wüsten, poltern- den Radicalismus anheimfiel. In einer Zeit einfacher, kräftiger Gesittung Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 45 III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. hätte ein so unharmonischer Charakter nur pathologische Theilnahme er- weckt; in der Verwirrung und Verbitterung der deutschen Parteikämpfe konnte er eine Weile die Rolle des Volkstribunen spielen. Die Größen unserer classischen Literatur standen diesem Kopfe zu hoch; er hielt sich an Jean Paul und versank in seiner Jugend so tief in weinerliche Selbst- bespiegelung, daß er sich, als er in die schöne Henriette Hertz verliebt war, die Stunden und Minuten seiner „Seelenhypochondrie“ und ihrer erhabenen Gefühle sorgfältig im Tagebuch aufzeichnete. Nachher raffte er sich zusammen und errang sich zuerst als Theaterkritiker einen Ruf, der allerdings durch die Beflissenheit seiner Stammgenossen ungebührlich vergrößert wurde, aber nicht ganz unverdient war; ohne durchgebildeten Schönheitssinn, besaß er doch den gesunden Naturalismus des Menschen- verstandes. Er geißelte nicht nur mit treffendem Spott den Aberwitz der Schicksalstragödie und andere grobe Geschmacksverirrungen, sondern fand auch mit richtigem Blick einzelne verkannte Talente, wie Kleist und Immer- mann aus dem Haufen heraus. Zugleich begann er in der Wage, den Zeitschwingen und anderen Blättern über Politik und Gesellschaft zu schreiben. Diese Thätigkeit nahm ihn bald ganz in Anspruch, als Politiker entfaltete er alle Künste seines Hohnes. Der Hohn ist aber nur dann berechtigt, wenn er dem edlen Zorne eines überlegenen Geistes entspringt, und diesem Manne fehlte schlechterdings Alles, was den Publicisten macht: der Sinn für das Wirk- liche, das Machtgefühl, die Voraussicht und sogar die gewöhnliche Sach- kenntniß. Den Fleiß, der seine Stammgenossen sonst auszeichnet, hielt er in der Politik für überflüssig. Seine politischen Aufsätze sind sammt und sonders leichte Feuilleton-Artikel, kein einziger darunter, der eine ernst- hafte Beschäftigung mit dem Stoffe verriethe. Durch Börne kam bei uns „das souveräne Feuilleton“ in Schwang, das der unfertigen politischen Bildung der Deutschen unsäglich schadete: der vorwitzige Dilettantismus erdreistete sich, mit einigen Späßen, Wortspielen, Bildern und Entrüstungs- rufen über alle ernsten Fragen der Staatskunst abzusprechen. Wo der Witz allein ausreichte da war Börne in seinem Element. Die Abderitenstreiche der deutschen Kleinstädter verhöhnte er mit guter Laune, freilich auch mit einem ungeheueren Lärm, der zu der Winzigkeit des Gegenstandes wenig stimmte. Der Witz ist ein Kind des Augenblicks, und die Nachwelt wird dem schnell Veralteten selten ganz gerecht. Indeß wußte Börne über Allerhöchstdieselben, über Hof- und Commerzienräthe, über die Geheimraths-Waisen, über die Taxissche Post und den Eßkünstler an der Wirthstafel wirklich lustig zu reden; diese Späße sind das Un- sterbliche in seinen Werken, das Einzige, was noch heute eine flüchtige Aufmerksamkeit erregen kann. Sobald er aber versuchte sich aus diesem Philisterjammer in die Politik zu erheben, dann zeigte sich die erschreckende Gedankenarmuth eines dürren Verstandes, der bei jedem verwickelten poli- Börne. tischen Probleme nur ein kahles Entweder — oder aufzufinden vermochte. „Ist der Staat Zweck oder der Mensch in ihm?“ — dies schien ihm die große Frage der Zukunft; den Unsinn dieser Fragstellung, den schon Kant erwiesen hatte, vermochte er nicht zu durchschauen. So erging er sich denn, ohne je ein bestimmtes, greifbares Ziel zu weisen, in hohlen Lob- preisungen der Anarchie, der Mutter aller Freiheit, und in ebenso gehalt- losen Zornreden wider das unabänderliche deutsche Elend: „wir sind eiser- nes Vieh, das die Vergangenheit der Gegenwart zugezählt, und das die Gegenwart, wie sie es erhalten, der Zukunft überliefern muß.“ Der einzige klare politische Zweck, den er im Auge behielt, war die Emancipation seiner Stammverwandten. Er selber war zum Christen- thum übergetreten, nicht aus religiöser Ueberzeugung, auch nicht um ganz ein Deutscher zu werden, sondern lediglich um des leichteren Fortkommens willen. Doch er kannte die Scham nicht und hielt es nicht für unan- ständig, als Renegat noch den Anwalt seiner verlassenen Glaubensgenossen zu spielen. Trotz seines Uebertritts bewahrte er sich den Rassendünkel des auserwählten Volks und verhehlte kaum, daß er die Juden für das Salz der deutschen Erde ansah — was ihn freilich nicht hinderte, gele- gentlich mit roher Selbstverhöhnung über Juden und Deutsche zugleich herzufallen und die deutschen Juden als Hasen mit acht Füßen zu verspotten. „Ich weiß, schrieb er einmal, das unverdiente Glück zu schätzen, zugleich ein Deutscher und ein Jude geboren zu sein, nach allen Tugenden der Deutschen streben zu können und doch keinen ihrer Fehler zu theilen!“ Gleichwohl wollte er nicht dulden, daß die Christen auch nur den Namen „Juden“ in den Mund nahmen, und schrie über empörende Unduldsamkeit, wenn die Zeitungen der Wahrheit gemäß ein- fach berichteten, daß der jüdische Kaufmann Levi Bankrott gemacht habe. Unter den Beschwerden, die er unermüdlich vorbrachte, waren manche wohl begründet, aber auch viele nur durch die Empfindlichkeit krankhafter Selbst- überhebung eingegeben. Als die Stadt Frankfurt am hundertsten Jahres- tage einer großen Feuersbrunst eine Erinnerungsfeier veranstalten wollte, verfügte der Rath: „Zu dem Ende wird Sonntags den 27. in allen christ- lichen Kirchen feierlicher Gottesdienst gehalten werden, sowie in der jüdi- schen Synagoge Gebete verordnet sind.“ Die Bekanntmachung war nach Form und Inhalt ganz harmlos, doch da sie für die Juden etwas andere Worte gebrauchte als für die Christen, so schleuderte Börne einen grim- migen Artikel dawider und rief verzweifelnd: „O armes Vaterland, in dem solche Dinge geschehen!“ Trotz solcher Uebertreibungen machten die beharrlich wiederholten Klagen doch Eindruck; die radicale Jugend begann die vor Kurzem noch so grimmig gehaßten Juden als edle Freiheitskämpfer zu schätzen. Im Jahre 1822 reiste Börne nach Paris, und schon in Straßburg rief er glückselig: ich fühle mich frei! Wie weit ab lag schon die Zeit, 45* III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. da Rückert den Deutschen geweissagt hatte, hier in der alten Reichsstadt werde und müsse dereinst ein deutsches Fürstenschloß sich erheben! Dieser neue Prediger deutscher Freiheit schrieb aus Paris: „mich fröstelte nicht mehr unter Fischen, ich war nicht mehr in Deutschland!“ Er war nicht ganz ohne Sinn für die Größe seines Vaterlandes, in guten Stunden fühlte er wohl die Nichtigkeit der „koketten Gloire“, die Ueberlegenheit der deutschen Sprache, ja selbst der deutschen Gedankenfreiheit. Aber nach solchen Aufwallungen deutschen Gefühles fiel er stets wieder in jüdisch- französische Phrasen zurück, deren Bombast nur Victor Hugo übertroffen hat: „Paris ist der Telegraph der Vergangenheit, das Mikroskop der Ge- genwart und das Fernrohr der Zukunft!“ Er ward nicht müde den deutschen „Stückmenschen“ das leuchtende Bild der französischen „Total- menschen“ vorzuhalten; ohne den lächerlichen Widerspruch zu bemerken empfahl er uns dann insbesondere die harte Einseitigkeit französischer Partei- gesinnung: „Der Franzose lobt und begünstigt Jeden, der auf seiner Seite, und tadelt und beschädigt Jeden, der ihm gegenübersteht; darum erreichen die Franzosen Alles, und wir bringen es zu nichts“. Als er von der Vendomesäule auf Paris hinabschaute, meinte er: „Dieser Anblick würde einem Deutschen wohlthun, wenn es die Binse größer und stärker machte, daß der Sturm die Eiche niederwarf.“ Nur sieben Jahre nach dem zweiten Einzuge der deutschen Heere in Paris hatte er also schon ver- gessen, daß wir selber der Sturm waren, der die Eiche niederwarf. Die französische Eitelkeit gefiel sich schon längst in dem Wahne, die Ueber- macht der großen Nation sei nur durch eine räthselhafte Schicksalstücke, ohne Zuthun der Deutschen gebrochen worden; jetzt begannen die Sieger schon die Märchen der Geschlagenen gläubig nachzusprechen. Durch Börne’s Bücher wurden die Blicke der deutschen Jugend wieder nach Paris gelenkt. Wie vormals die höfische Geselligkeit so lockte jetzt der parlamentarische Kampf nach der Seine. Bald ward es zur Regel, daß jeder junge radicale Schriftsteller eine Pilgerfahrt nach dem Mekka der Freiheit unternehmen mußte um sich den wahren politischen Glauben anzueignen. Auf Börne folgte Eduard Gans, ein ungleich schärferer poli- tischer Kopf, dem die Gebrechen des französischen Staatslebens nicht ent- gingen. Aber auch er ließ sich von dem theatralischen Lärm dieser Partei- kämpfe bezaubern; er meinte „den Herzschlag Frankreichs“ zu hören, als bei einem Preßprozesse die Beifallssalven des liberalen Publicums durch den Saal dröhnten; neben der politisch erregten Pariser Jugend erschien ihm die deutsche äußerlich und frivol. So ging es fort: immer wieder zogen deutsche Literaten über den Rhein, denen schon auf der Kehler Brücke das Herz höher zu schlagen begann; sie brachten sämmtlich schon den Vor- satz mit, alles Wälsche zu bewundern, und da sie nur Paris kennen lernten, und auch dort nur einen kleinen Kreis radicaler Journalisten, so versorgten sie die deutschen Zeitungen mit völlig falschen Berichten. Die preußischen Die Pilgerfahrten nach Paris. Offiziere, die während des Krieges in Frankreich in Quartier lagen, hatten wohl bemerkt, daß die große Mehrheit dieser Nation aus sparsamen, fleißi- gen, furchtsamen Geschäftsleuten bestand und der militärische Geist dort ungleich schwächer war als in Preußen. Diese richtige Erkenntniß ging den Deutschen jetzt wieder verloren, seit die Schüler Börne’s ihnen be- harrlich erzählten: die ritterliche französische Nation kümmere sich wenig um die niederen, wirthschaftlichen Sorgen, sie glühe vor Begierde sich selber die Freiheit zu sichern um sie dann anderen Völkern großmüthig mitzutheilen. Der Cultus der sogenannten Ideen von 89, der sich während der Revolutionsjahre doch nur auf kleine Kreise der deutschen Gelehrten- welt beschränkt hatte, wurde erst durch diese deutsch-französische Publicistik in die breiten Massen unserer Mittelstände hineingetragen. Es war die denkbar schlechteste politische Schule für ein Volk, das sich ohnehin zum Doktrinarismus neigte. Nach seiner Rückkehr aus Paris zeigte sich Börne fieberisch aufgeregt. Er ersehnte die Revolution. Woher sie kommen und was sie bringen sollte, das wußte er selber nicht. Da die Deutschen ruhig blieben, so schimpfte er sie aus, ebenso unfläthig wie einst Saul Ascher. In den Jahren nach dem Freiheitskriege hatte die Nation noch ihr Hausrecht gebraucht und Ascher’s jüdischer Frechheit die Thüre gewiesen. Jetzt war die Stimmung umgeschlagen. Die gesinnungstüchtigen Radicalen schauten einander mit verständnißinnigem Lächeln an, wenn Börne mit immer neuen Schimpf- worten denselben Gedanken wiederholte: die Deutschen seien ein Volk von Bedienten und brächten auf den Ruf Apporte! schweifwedelnd ihren Herren die verlorenen Kronen zurück. Sie fanden es witzig, wenn er die Ver- brennung der Göttinger Bibliothek anempfahl und den Vorsatz aussprach die Deutschen durch Schimpfen zum National-Aerger zu stacheln. Sie riefen ihm Beifall als er mit einer Gehässigkeit, die dem Eifer der Dema- gogenverfolger nichts nachgab, der politischen Gesinnung der namhaften Zeitgenossen nachspürte, jeden Vertreter gemäßigter Grundsätze kurzerhand der Knechtsgesinnung beschuldigte und vornehmlich die ersten Geister der Nation, weil er sie nicht begriff, mit niedrigen Verdächtigungen ver- folgte. Goethe nannte er den gereimten Knecht, Hegel den ungereimten. Wer durfte es der jungen Generation verargen, wenn sie gegen den Schiller-Göethe’schen Briefwechsel das Recht der Lebendigen gebraucht und schroff, selbst ungerecht herausgesagt hätte, diese Welt der Schönheit sei gewesen? Börne that mehr. Er eiferte nicht nur gegen die volksfeind- liche Gesinnung Goethe’s und selbst Schiller’s, der sogar ein noch ärgerer Aristokrat gewesen sein sollte; er zog auch den Freundschaftsbund der beiden Dichter in den Koth und besudelte ihre menschliche Größe, die gerade aus diesen Briefen so überwältigend zu allen deutschen Herzen sprach. Traurig, rief er aus, „daß unsere zwei größten Geister in ihrem Hause so nichts sind, nein weniger als nichts, so wenig!“ Sein Urtheil über Goethe faßte III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. er dahin zusammen, dies Talent habe, begünstigt durch ein beispielloses Glück, sechzig Jahre lang die Handschrift des Genies nachgeahmt ohne entdeckt zu werden. Der beleidigenden Ruhe des Goethischen Stiles hielt er das Beispiel Voltaire’s entgegen: „Wie ganz anders Voltaire! Seine Eitelkeit macht uns ihm gewogen. Wir freuen uns, daß ein Mann von so hohem Geiste um unser Urtheil zittert, uns schmeichelt, zu gewinnen sucht!“ Das Gepolter war so sinnlos, daß man kaum noch wußte, was eigentlich ernst gemeint sei, und eben hierin lag die Gefahr. Börne blieb, derweil er alle Größen Deutschlands schmähte, auf seine Weise noch ein Patriot. Die deutsche Jugend aber, die sich, wider die Natur, an dieser jüdischen Selbstverhöhnung berauschte, verlor alle Ehrfurcht vor dem Vaterlande, und so ward Börne’s Wirksamkeit, obgleich sie aus den ge- gebenen Zuständen mit einer gewissen Nothwendigkeit hervorging, durch- aus unheilvoll für das heranwachsende Geschlecht. Er tränkte die Jugend mit Galle; einen neuen Gedanken wußte er ihr nicht zu bieten. Auch an unserer Sprache hat er sich schwer versündigt. Zu Anfang des Jahr- hunderts schrieben die Deutschen meistens gut, nur zuweilen etwas schwer- fällig, da mancher die langen Perioden der classischen Sprachen von der Schulbank mit ins Leben nahm. Börne aber hatte sich erst an Jean Paul’s überladenem Stile, dann an französischen Mustern gebildet; das feinere Sprachgefühl, das dem historischen Sinne verwandt ist, blieb ihm versagt. Seine abstrakte journalistische Bildungssprache war brillant, pikant, elegant, Alles, nur nicht deutsch; sie konnte wohl zanken, doch nicht zürnen, wohl stechen, doch nicht zerschmettern, sie spielte mit gesuchten Bildern und wurde doch niemals sinnlich warm, ihr fehlte die Seele, die Macht der Natur. „Die Geschichte zählt große Menschen, die sind Register der Vergangenheit, so Goethe und Schiller; sie zählt wieder andere, die sind Inhaltsverzeichniß der Zukunft: so Voltaire und Lessing.“ An solchen Sätzen war alles undeutsch, die Gedanken, der Satzbau, die Wörter; aber sie glitzerten und blendeten. Bald fanden sich betriebsame Nachahmer. Die Journalisten wetteiferten miteinander in unsinnlichen Bildern, ver- renkten Wörtern, überfeinen Anspielungen, sie verliebten sich in ihre eigene Unnatur und freuten sich ihrer Künsteleien ebenso herzlich, wie einst Lohen- stein und Hoffmannswaldau. Noch bei Goethe’s Lebzeiten begann die deutsche Sprache zu verwildern; nur die Männer der Wissenschaft und einige rein gestimmte Dichterseelen widerstanden den Versuchungen der Ueberbildung. In der deutschen Dichtung erweckten zwar die Griechenlieder des großen radicalen Dichters der Epoche frühzeitig lauten Widerhall; der Weltschmerz Lord Byron’s hingegen, der Trotz des revolutionären Ich, das sich bald grollend, bald verzweifelnd wider die Ordnung der Welt auflehnte, fand in den zwanziger Jahren bei den Deutschen unter vielen Bewunderern nur vereinzelte Nachahmer. Die romantische Ironie ge- nügte noch dem Uebermuthe des Subjects, auch mochte mancher junge Byron. Poet fühlen, daß der Byronische Weltschmerz keine Nachahmung zuließ. Neben den großen sittlichen Mächten, welche das historische Leben zusam- menhalten, erscheint der Einzelne so klein, daß nur ein gottbegnadeter Dichter, der selber eine Welt im Herzen trug, sich ihnen entgegenstemmen durfte, ohne der Lächerlichkeit eitler Selbstbespiegelung zu verfallen. Byron hatte, so sagte sein Freund Shelley, die Schönheit nackt gesehen und wurde dann wie Aktäon von ihren Hunden zerrissen. In seinem schönsten und frechsten Werke, dem Don Juan, offenbarte sich neben einer Fülle frivolen Spottes eine so wunderbare Kenntniß der süßen Geheimnisse des Herzens, neben einem Radicalismus, der alles Heilige in Frage zu stellen schien, eine so lautere Begeisterung für echte Menschengröße, daß die Dichtung wohl unreife junge Köpfe verwirren konnte, aber alle tiefen und freien Geister bezaubern mußte. Ueber allen seinen Werken lag jener Zauber des eigenen Erlebnisses, dem die Dichtung ihre Macht verdankt. Er war was er schrieb; er durfte aller alten Ordnung den Frieden aufsagen, der kühne Heimathslose. Geächtet von der heuchlerischen Sitte seines Vater- landes, stand er ganz auf sich selbst allein und fand im Kampfe für die Freiheit der Völker einen glorreichen Tod. Mit allen seinen Sünden ein großer und wahrhaftiger Mensch, ragte er hoch empor über den deutschen Dichter, der zuerst versuchte unsere Poesie mit einem Hauche Byronischen Weltschmerzes zu erfüllen. Hein- rich Heine war in Düsseldorf aufgewachsen, mitten in der Herrlichkeit der rheinischen Sagen und hatte sich, wie alle die jüngeren Romantiker, an den Liedern des Wunderhorns begeistert; doch er vermochte an diese Wunderwelt nicht so naiv zu glauben, wie der Schwärmer Eichendorff. Sein scharfer, in der Schule Hegel’s durchgebildeter jüdischer Verstand und die frühreife cynische Welterfahrung, die er unter den sittenlosen Millionären Hamburgs angesammelt hatte, lehnten sich beständig auf wider die romantischen Träume. Aus diesen Widersprüchen kam er nie heraus. Von der menschlischen Größe unserer classischen Dichter besaß er nichts. Geistreich ohne Tiefe, witzig ohne Ueberzeugung, selbstisch, lüstern, verlogen und doch zuweilen unwiderstehlich liebenswürdig, war er auch als Dichter charakterlos und darum merkwürdig ungleich in seinem Schaffen. Er erlebte Augenblicke wahrer Begeisterung, wo die Muse seine Lippen weihte, wo er den Naturlaut starker Empfindung traf und mit bewun- derungswürdiger plastischer Kraft anschauliche Bilder gestaltete. Oft aber mißbrauchte er sein virtuoses Formtalent um seelenlos das Anempfundene nachzudichten. Noch öfter überwältigte ihn der Drang der Selbstverhöh- nung also, daß er sich von der Höhe des idealen Gefühles plötzlich mit einem Bocksprunge in die Plattheit der Zote oder des schlechten Witzes hinabstürzte und den Lesern grinsend die Unwahrheit seiner eigenen Em- pfindung eingestand. An seinen Versen, die so leicht hingeworfen schienen, feilte er unab- III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. lässig bis sie seinem feinen und sicheren Sprachgefühle genügten; jener höchste Künstlerfleiß aber, der sich jahrelang mit gesammelter Kraft in einen mächtigen Stoff zu versenken vermag, war ihm unerreichbar. Ihm fehlte die Gabe der Architektonik, die den Meister macht; von allen seinen geplanten größeren Werken kam keines zu Ende, nicht einmal der viel- verheißende Anfang der Geschichte des Rabbi von Bacharach. Weil er dies Unvermögen insgeheim fühlte, so trug er seine Zerrissenheit prahlerisch zur Schau. Er nannte sich selber einen aufopfernden Schwärmer, im Gegensatze zu Goethe’s Selbstsucht; indeß war er doch zu weltklug und auch zu sehr ein Künstler, um, wie Börne, den Altmeister öffentlich zu lästern. Seine beflissenen journalistischen Kameraden priesen ihn als den Dichter mit der lachenden Thräne im Wappen, der das Geheimniß ent- deckt habe, zugleich durchnäßt und verbrannt zu sein, und nannten es er- habenen Weltschmerz, wenn er zwischen Spott und Sehnsucht haltlos schwankte. Dieser Weltschmerz aber entstammte nicht der Verzweiflung eines starken und trotzigen Geistes, sondern der Unfähigkeit die poetische Stim- mung ausdauernd festzuhalten. Heine begann mit weichlichen Minneliedern auf wunnevolle Magedein und mit allerhand süßlich witzelnden Feuilleton-Artikeln. Erst seine Harz- reise (1826) erregte einen Sturm des Beifalls, dem sich selbst die höfische Gesellschaft nicht entzog. Der burschikose Humor, der hier sein aus- gelassenes Wesen trieb, Alles von der lächerlichen Seite nahm, Hoch und Niedrig mit seinen Pritschenschlägen traf, erschien in dem dumpfen und gedrückten Leben dieser Tage fast wie eine befreiende That. In den Nordseegedichten bewährte er sodann sein Talent der Naturschilderung auf einem noch ganz unbebauten Gebiete. Alle unsere Dichter bisher waren Binnenländer, Heine zuerst schilderte den Deutschen die Majestät des Weltmeeres. Aber die Fortsetzung der Reisebilder entsprach dem glänzen- den Anfang nicht. Die Gestaltungskraft des Dichters erlahmte sichtlich. Er reihte nur noch sentimentale Nachklänge aus Yorick’s empfindsamer Reise, novellistische Bruchstücke, politische und philosophische Betrachtungen locker aneinander; und diese geschmacklose Vermischung von Poesie und Prosa behagte, weil sie gar so bequem war, der Trägheit der Schrift- steller wie der Leser, so daß die deutsche Poesie des nächsten Jahrzehnts sich fast ganz in pikante Feuilleton-Plauderei verflüchtigte. Eigenthümlich war in den letzten Bänden der Reisebilder nur die Frechheit der Unzucht; sodomitische Schmutzereien, wie sie Heine in seiner niederträchtigen Polemik gegen Platen vorbrachte, hatten den Tempel der deutschen Dichtung bisher noch niemals geschändet. Mit dem Schatten Napoleon’s trieb er einen Götzendienst, der selbst die Schmeichelreden des napoleonischen Senats noch überbot, und diese Bedientengesinnung erschien um so ekelhafter, da sie offenbar gutentheils der Gefallsucht entsprang: durch die Verherrlichung des Genius wollte der eitle Dichter zugleich seine eigene Größe verklären. H. Heine. Sein Buch der Lieder brachte neben vielen leeren Nachahmungen auch einige Gedichte, welche den besten Werken der deutschen Romantik nicht nachstanden. Denn Heine war nicht nur ein unvergleichlich reicherer Geist als Börne, der allen Wein des Lebens in die Schläuche der Politik füllte, sondern auch weit mehr ein Deutscher als sein Frankfurter Stamm- genosse. In den Stunden, da er ein Dichter war, empfand er ganz deutsch. Deutsches Gemüth sprach aus der kleinen Zahl seiner wirklich erlebten Liebesgedichte, aus seinen Frühlingsliedern, auch aus dem Liede vom Fichtenbaum und der Palme, das für die Wandersehnsucht der Germanen sinnige Worte fand und nur durch die übermäßige Wieder- holung seinen Zauber verloren hat. Und wenn er als ein geschickter Macher das Lied von der Loreley, die glückliche Erfindung Clemens Brentano’s, neu gestaltete, so durfte er sich doch rühmen, daß er einem schönen Stoffe die der nationalen Empfindung entsprechende Form gegeben und sein Eigenthum genommen habe wo er es gefunden. Jenes unwillkürliche, freudige Verständniß, das große Dichter bei ihrem Volke zu erwecken wissen, hat Heine nie gefunden. Die Deutschen kamen mit ihm niemals recht ins Reine, sie nahmen ihn stets zu ernst. Der lose Schalk wollte unterhalten, rühren, verblüffen und vor Allem gefallen; auf den Inhalt seiner Worte gab er nichts. Er spielte von früh auf den politischen Märtyrer, obgleich ihm noch Niemand ein Haar krümmte und die vereinzelten Verbote seiner Schriften nur die gewöhn- liche Wirkung hatten, den Absatz der Bücher zu vermehren. In Wahr- heit betrachtete er, nach dem guten Rechte des Humoristen, alle Politik nur als ein Mittel für seine literarischen Zwecke; das hohle politische Ge- schwätz, das er in seine Schriften einflocht, sollte blos blenden und kitzeln, während Börne im ganzen Ernst politische Zwecke zu verfolgen glaubte und nur nicht fähig war einen politischen Gedanken zu finden. Seine Schuld war es nicht, daß die Leser in den Witzen einen tiefen Sinn suchten. Der einzige politische Gedanke, den er sein Lebelang treulich fest- hielt, war der Todhaß gegen Preußen, und dieser Haß war nicht ganz frivol, nicht ohne naturwüchsige Kraft; in ihm verrieth sich der Rheinländer. Wenn Heine über die preußischen Soldaten spottete: „der Zopf, der eh- mals hinten hing, der hängt jetzt unter der Nase“, so meinte man einen Düsseldorfer Gassenbuben oder einen Kölnischen Carnevals-Gecken zu hören und erkannte beruhigt, daß dieser Deutsch-Jude doch eine Heimath hatte. Im Uebrigen ward sein politisches Urtheil lediglich durch die Launen des Augenblicks und durch ästhetische Neigungen bestimmt. Nach Byron’s Vorbild suchte er die Blüthe der Menschheit auf den Höhen oder in den Tiefen der Gesellschaft; das Bürgerthum, in dem die neue deutsche Literatur ihre Wurzeln hatte, war ihm lächerlich und langweilig, unter bürgerlicher Tugend verstand er die zahlungsfähige Moral seiner Hamburger Börsen- männer. Auch er liebte Deutschland auf seine Weise, ebenso aufrichtig III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. wie Börne und mit feinerem Verständniß, und auch er überhäufte das Land seiner Liebe unaufhörlich mit den Schmähreden jüdischen Hohnes. Die radicale Jugend fand es witzig, wenn er ihr die freche Albernheit ins Gesicht warf: der Engländer liebe die Freiheit wie sein rechtmäßiges Weib, der Franzose wie seine Braut, der Deutsche wie seine alte Groß- mutter. Wie Börne ließ auch Heine sich taufen, aus verächtlichen Gründen und ohne jeden Erfolg; die duldsame öffentliche Meinung aber ließ es sich wohl gefallen, daß diese beiden abtrünnigen Juden mit ihrem „großen Judenschmerze“ prunkten. Heine haßte das Christenthum noch weit ingrim- miger als Börne. „Es giebt schmutzige Ideenfamilien — schrieb er einmal. Zertritt man eine dieser Ideenwanzen, so läßt sie einen Gestank zurück, der jahrtausendelang riechbar ist. Eine solche ist das Christenthum, das schon vor achtzehnhundert Jahren zertreten worden und das uns armen Juden seit der Zeit noch immer die Luft verpestet.“ Und doch empfand er zuweilen die Macht der christlichen Liebe und den künstlerischen Reiz des katholischen Cultus; das himmlische Lächeln eines Madonnenbildes konnte ihn ebenso entzücken wie das geheimnißvolle Licht der Sabbath- lampe. Während große Künstler mit den Jahren sich läutern, sank er, haltlos und friedlos, immer tiefer herab zur gemeinen Spötterei. Sein Evangelium der Lebenslust, das er in seiner Jugend noch durch den Cultus der Schönheit geadelt hatte, verflachte und vergröberte sich zu einer schmutzigen und prosaischen Religion des Fleisches, und bald setzte er seiner Selbstverhöhnung die Krone auf durch das behagliche Geständniß Selten habt Ihr mich verstanden, Selten auch verstand ich Euch. Nur wo wir im Koth uns fanden, Da verstanden wir uns gleich! Mit Börne und Heine, mit dem Einbruch des Judenthums, kündigte sich eine neue literarische Epoche an, die zum Glück nicht lange währen sollte, die häßlichste und unfruchtbarste Zeit unserer neuen Literaturge- schichte. Seit Lessing’s Tagen hat keine deutsche Dichterschule so viel Un- frieden gesät und so wenig Dauerndes geschaffen wie die radicale Feuil- leton-Poesie der dreißiger Jahre. — Auf diese Welt der Kämpfe und der Gegensätze fiel noch der prächtige Abendsonnenschein unserer alten Philosophie. Durch anderthalb Jahr- zehnte, vom Ende der zwanziger bis zum Anfang der vierziger Jahre, behauptete die Schule Hegel’s im deutschen Leben eine Macht wie nur die Sophisten in Athen; bis zum Uebermaße erfüllte sich was Stein vor Jahren als die nothwendige Folge der politischen Unfreiheit vorausgesagt: die speculativen Wissenschaften erlangten einen usurpirten Werth. Aber Hegel’s System. ebenso erstaunlich wie einst Hegel’s Ansehen war nachher der Undank der Nation; sie hatte sich an dem Feuertranke dieses Idealismus dermaßen berauscht, daß sie dann ernüchtert auf lange hinaus einen tiefen Ekel gegen alle Speculation faßte und mit dem Sturze dieses Systems auch die Philosophie selber gerichtet und vernichtet wähnte. Der einst vergötterte Meister verfiel der Mißachtung; noch heutzutage wird er unter allen unseren großen Philosophen am wenigsten gelesen und am gröblichsten verkannt. Mit der gleichen heldenhaften Zuversicht wie vormals der junge Kant war Hegel in seine Laufbahn eingetreten. Der große Schwabe fühlte in sich alle die Kräfte, welche die speculative Begabung seines Stammes aus- machen: tiefen, grüblerischen Forschersinn, glühende Phantasie und eine vielseitige Empfänglichkeit, der nichts Menschliches fremd blieb. Schon als junger Mann (1802) erklärte er rund heraus, die Reflexionsphilosophie von Kant, Fichte, Jacobi hätte sich nur zum Begriffe, nicht zur Idee er- hoben. Er traute sich’s zu dies Höchste zu wagen, und als sein System sich ausgestaltete sprach er in der That für lange Zeit das letzte Wort. Ein höheres Ziel konnte die deutsche Philosophie auf dem seit Kant ein- geschlagenen Wege nicht mehr erreichen. Das Räthsel des Daseins schien gelöst, die Einheit von Sein und Denken nachgewiesen, seit Hegel das Leben der Welt als den unendlichen dialektischen Proceß des sich selber denkenden absoluten Geistes darstellte. In diesem Systeme war Alles Geist und Alles Werden. Es war der folgerichtigste Monismus, der je gedacht worden: die Idee durchläuft zuerst die Reihe der nothwendigen Denkformen, dann entläßt sie sich in die Natur, setzt sich als ein anderes gegenständ- liches Leben sich selber gegenüber und kehrt endlich aus dem Abfall von der Unendlichkeit wieder frei in sich zurück, in das Reich des Geistes. So ist denn Alles was da war und ist und sein wird von Ewigkeit zu Ewigkeit nur die göttliche Vernunft in ihrer Selbstentfaltung. In den mächtigen Rahmen dieses Systems trug Hegel nun — ein anderer Aristo- teles, wie seine Schüler rühmten — mit ungeheuerem Fleiße die Ergeb- nisse der gesammten Erfahrungswissenschaften seiner Zeit hinein, dergestalt daß die ganze Welt der Natur und Geschichte ihre Stelle und Stufe an- gewiesen erhielt in dem unendlichen Entwicklungsgange des absoluten Geistes. In dieser Zeit vermochte eine neue philosophische Erkenntniß deutsche Gemüther noch mit dem ganzen Zauber einer religiösen Offenbarung zu ergreifen; selbst grobe Widersprüche zwischen dem Systeme und der Er- fahrung störten den Gläubigen nicht, weil er wußte, daß die Philosophie unmöglich warten kann bis zu dem Tage, der niemals tagt, bis zur Voll- endung der empirischen Wissenschaften. Dies Hegel’sche System aber be- saß vor allen anderen die Kraft, seine Schüler durch das Bewußtsein einer untrüglichen Gewißheit zu beseligen; denn war das Leben der Welt III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. selbst ein großer Denkproceß, so blieb dem Denker nichts mehr unergründ- lich. Das Denken war mithin das Denken des Denkens, wie ein Schüler Hegel’s begeistert sagte. Methode und Inhalt des Systems schienen iden- tisch zu sein. Dasselbe Gesetz der Dreigliederung, dem die dialektische Me- thode der Philosophie folgte, beherrschte auch die Entwicklung der göttlichen Vernunft selber, die in ewiger Wiederholung die drei Stufen des An- sich-seins, des Anders-seins, des An-und-für-sich-seins durchmaß. Wer sich in diese Wunderwelt verlor, der fühlte sich wie durch eine dämonische Macht emporgehoben über den gemeinen Menschenverstand; ihm war zu Muthe, als ob in seinem Geiste die Weltschöpfung aus dem Nichts sich wiederhole, als ob der Begriff selber sich bewege, durch ein schöpferisches Vermögen eine gegenständliche Welt aus sich herausgestalte und dann wieder in sich zurückkehre. Gepanzert, unermeßlich überlegen trat dieser stolze Idealismus der platten Verständigkeit und Nützlichkeitsmoral der Aufklärung entgegen, aber nicht minder entschieden auch den Phantasiespielen der Romantik. Diese Philosophie, die überall nur Geist sah, erschien wie ein letzter Nach- klang aus jenem rein literarischen Zeitalter, da fast die ganze Kraft unserer Nation in der geistigen Arbeit aufgegangen war; und doch war sie zugleich streng realistisch. Nur in der wirklichen Welt erkannte sie die Offenbarung Gottes; unerbittlich wies sie alle jene Flattergeister zurück, welche sich erdenken was nicht ist und nicht sein kann oder beklagen was ist und nicht anders sein kann. Selbstverständlich wie eine Tautologie ergab sich ihr der große, alle Zweifel niederschmetternde Satz: das Wirkliche ist vernünftig und das Vernünftige ist wirklich. Und doch war dies grandiose System nur ein Werk genialer Will- kür. Wie unsere Philosophen allesammt, mit der einzigen Ausnahme Kant’s, sich mehr durch Kühnheit und Tiefsinn als durch Schärfe und Bestimmtheit des Denkens ausgezeichnet hatten, so war auch Hegel un- klar, am unklarsten in der Darstellung der Grundbegriffe. Grade der Hauptsatz, der das ganze System trug, war lediglich eine unerwiesene Be- hauptung. Die hochtönenden Worte, der Geist entlasse sich in die Natur, er setze sich sich selber gegenüber, sagten in Wahrheit gar nichts. Das große Räthsel, wie aus der Idee die wirkliche Welt hervorgehe, war und blieb ein Geheimniß, weil es das Geheimniß des weltschaffenden Gottes ist. Damals schon wies Schelling nach, das menschliche Denkvermögen sei völlig außer Stande die Natur aus dem Begriffe abzuleiten. Man hörte ihn noch nicht. Als aber dieser Grundirrthum des Systems erkannt wurde, da brach der ganze prächtige Gedankenbau zusammen; das verwegene Un- ternehmen, die Einheit von Sein und Denken aufzuweisen, war endgiltig mißlungen, und um nur wieder festen Boden zu gewinnen, mußte die Philosophie dann wieder zurückkehren zu Kant und zu der bescheidenen Frage, wie ein wissenschaftliches Erkennen der Natur überhaupt möglich sei. Hegel’s Religionsphilosophie. Das System gab sich für unangreifbar aus, seine Sätze sollten einan- der wechselseitig tragen und halten. Aber die Gestaltung der Welt, wie Hegel sie darstellte, ergab sich in Wahrheit nicht mit logischer Nothwen- digkeit aus den obersten Grundsätzen, sie war erdacht und erdichtet durch die subjektive Willkür des Philosophen selber. Darum zeigte sich in der Ausführung des Systems überall eine auffällige Ungleichheit; einzelne Theile waren völlig mißlungen, andere enthielten den Keim einer frucht- baren, weit in die Zukunft hinauswirkenden Weltansicht. Gänzlich ver- fehlt war Hegel’s Naturphilosophie; denn die greifbare Wirklichkeit der Natur setzt jedem Versuche, sie aus dem Begriffe heraus zu construiren, einen harten, fast spöttischen Widerstand entgegen, und eben hier fehlte dem Philosophen alle Sachkenntniß. Die jungen Meister der exakten Forschung, die sich in Berlin um Alexander Humboldt schaarten, hatten guten Grund über diese Träume zu spotten, denn was Humboldt eben jetzt von seiner sibirischen Reise an wirklicher Naturerkenntniß heimbrachte, wog allein schon schwerer als Hegel’s gesammte naturphilophische Constructionen. Ebenso unglücklich zeigte sich Hegel in der Religionsphilosophie; auf diesem ihrem eigensten Gebiete war ihm Schleiermacher’s religiöse Natur weit überlegen. Er begann mit der, aller Erfahrung widersprechenden Be- hauptung, daß Philosophie und Religion denselben Inhalt hätten, jene aber das Absolute darstelle in der Form des Denkens, diese in der Form der Vorstellung. Der religöse Glaube war ihm also nicht eine ursprüng- liche, den ganzen Menschen, sein Denken und sein Wollen bestimmende Macht des Gemüths, sondern nur eine unreife Form der Wissenschaft. Daraus ergab sich — wie geschickt man das auch durch dialektische Künste zu verhüllen suchte — unwidersprechlich die Nothwendigkeit des Cäsaro- papismus; denn der denkende Staat muß einer Kirche, die sich nur in der Welt der Einbildungskraft bewegt, unbedingt übergeordnet sein. Wenn Hegel’s gelehriger Schüler Altenstein das innere Leben der Kirchen bestän- dig zu meistern versuchte, so trugen die Lehren des Meisters an dieser verfehlten Kirchenpolitik unzweifelhaft einige Mitschuld. Die Idee der Er- lösung, der Mittelpunkt von Schleiermacher’s Glaubenslehre, trat in Hegel’s System ganz zurück. Ihm lag vielmehr daran, die Dogmen wissenschaft- lich zu erweisen, selbst die harten, der Vernunft ewig unzugänglichen, selbst das Dogma der Dreieinigkeit; und diese gewaltsame Künstelei erschien um so unfruchtbarer, da der pantheistische Grundgedanke des Systems der christlichen Dogmatik offenbar widersprach. Um so mächtiger entfaltete sich Hegel’s Genius auf dem Gebiete der Aesthetik. Was er hier sagte über die Einheit von Idee und Bild im Kunstwerk, war groß, tief, neu und so lebensvoll, daß noch heute alle ernsten ästhetischen Urtheile der Deutschen sich bewußt oder unbewußt an Hegel anlehnen. Den zeitgenössischen Dichtern wurde er gerecht mit der Sicherheit einer großen Seele; er verstand nicht nur Goethe, sondern auch III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. Schiller’s Pathos, das seinem eigenen Wesen ferner lag, aber den ge- machten Ruhm Jean Paul’s ließ er, unbekümmert um die Stimmung des Tages, nicht gelten. Noch fruchtbarer wirkte seine Rechtsphilosophie. Hegel war der erste politische Kopf unter unseren Philosophen. Wohl hatte schon Kant die vollkommene bürgerliche Ordnung für das letzte Ziel der Cultur erklärt und Fichte am Abend seines Lebens den Staat als den Erzieher des Men- schengeschlechts verherrlicht; auch in Schelling’s Schriften stand manches geistvolle Wort über die Harmonie von Nothwendigkeit und Freiheit in dem Kunstwerke des Staates. Aber sie alle waren nicht über den Vor- hof der Politik hinausgekommen. Erst Hegel drang in das Heiligthum selber ein. Er verstand den Staat als die Wirklichkeit der sittlichen Idee, als den verwirklichten sittlichen Willen, und stürzte mit einem Schlage alle die Doktrinen des Naturrechts und der politischen Romantik, welche den Staat aus dem Urvertrage der Einzelmenschen oder aus göttlicher Stiftung herleiteten. Also wurde der überspannte Staatsbegriff des classi- schen Alterthums neu belebt und dem Staate eine Allmacht zugestanden, die ihm nicht mehr gebührt, seit die christliche Welt das Recht des Ge- wissens anerkannt hat. Aber die Vergötterung des Staates stiftete in diesem Volke, das so lange in der staatlosen Freiheit sein Ideal ge- sucht hatte, wenig Unheil. Nur durch die Ueberschätzung des Staats konn- ten die Deutschen zur kräftigen Staatsgesinnung gelangen. Erst Hegel hat die reiche culturfördernde Thätigkeit, welche der preußische Staat längst schon übte, die Energie des deutschen Staatsgedankens wissenschaftlich ge- rechtfertigt, die dürre Rechtsstaats-Doktrin ganz überwunden und dem Ge- schichtsschreiber einen Maßstab in die Hand gegeben, an dem er die politische Moral der historischen Helden ohne spießbürgerlichen Kleinsinn messen konnte. Die jungen Historiker und die Schüler Savigny’s wußten zwar längst, daß der Staat eine uranfängliche, nothwendige Ordnung ist und nur in ihm die Sittlichkeit der Völker sich vollendet; doch erst durch Hegel wurde diese große Erkenntniß philosophisch begründet und den Gebildeten der Nation verständlich gemacht. Auch in den Einzelheiten seiner Staats- lehre bewährte sich überall der scharfe politische Blick des Philosophen: er zuerst in Deutschland erkannte, allerdings nur ahnend und andeutend, daß zwischen dem Einzelnen und dem Staate noch eine eigene Welt wirth- schaftlicher Interessen und Abhängigkeitsverhältnisse liegt, und nannte sie die bürgerliche Gesellschaft. Und welch ein Verdienst war es doch, daß ein Schwabe, ein Gelehrter, der an der nationalen Bewegung der Befreiungs- kriege kaum theilgenommen, den Deutschen nachdrücklich zeigte, was sie an Preußen besaßen, warum dieser Staat nicht nur der mächtigste, sondern auch der edelste und vernünftigste der deutschen Staaten war und seine strenge Ordnung sittlich höher stand als die gerühmte alte deutsche Frei- heit, die nur „für sich bleiben“ wollte. Mochte auch manche Uebertrei- Hegel’s Rechts- und Geschichtsphilosophie. bung mit unterlaufen, aus dem Allen sprach ein Ernst der Staatsgesin- nung, der den älteren deutschen Philosophen fremd war. Dies Verständniß für das Wesen des Staates ergab sich nothwendig aus Hegel’s durchgebildetem historischen Sinne. Ein Denker, der in allem Leben der Welt nur Werden sah, mußte von dem Drange nach geschicht- lichem Verständniß, der die ganze Zeit beherrschte, noch stärker sogar als Schelling ergriffen werden. Er sah, daß die göttliche Vernunft nur ge- brochen in tausend Strahlen dem Sterblichen erkennbar wird, daß die Idee der Menschheit nur in der Gesammtheit der Geschichte sich vollendet. Darum grübelte er nicht, wie so viele Philosophen vor ihm, über die dunklen Räthsel des Anfangs und des Endes der Geschichte; er wollte weder sehn- süchtig zurückblicken nach der verlorenen Unschuld eines goldenen Zeitalters, noch die Welt vertrösten auf ein besseres Jenseits, sondern stellte sich herz- haft auf den Boden der historischen Wirklichkeit und fand in ihr, in der unend- lichen Mannichfaltigkeit der menschlichen Gesittung die Entfaltung des göttlichen Gedankens. Hegel’s Philosophie der Geschichte war seine größte wissenschaftliche That, fast ebenso folgenreich wie einst Kant’s Pflichtenlehre. Auch sie war, wie alle fruchtbaren Ideen, nicht schlechthin neu, sondern von langer Hand her, schon durch Kant und Herder vorbereitet. Aus Kant’s Abhandlung über den Anfang des Menschengeschlechts entnahm Hegel die Idee des Fortschritts der Menschheit, jedoch er vertiefte und belebte sie, indem er nicht ein gradliniges Aufsteigen annahm, sondern, wie Herder, in jedem Volke einen eigenen Gedanken Gottes fand, jeder Zeit ihr eigenes Maß der Sittlichkeit zugestand. In jedem Weltalter er- kannte er ein führendes Volk, das die Leuchte des Lebens eine Zeit lang trug um sie dann anderen Händen zu übergeben. Der historische Mensch erschien in dieser Darstellung zugleich unermeßlich groß als Träger der Idee und verschwindend klein neben den weltbauenden Gesetzen der gött- lichen Vernunft. Wohl trat die construirende Willkür des Philosophen auch hier überall zu Tage. Er hegte, obwohl er von der Vernünftigkeit des Wirklichen sprach, wenig Ehrfurcht vor den Thatsachen und rückte sich das Geschehene, oft nur der heiligen Dreizahl zu Liebe, gewaltsam zurecht. Eine Geschichts- philosophie, die ihre Blicke immer nur auf die Zukunft gerichtet hielt, mußte zu weitsichtig werden; sie gab stets dem Sieger Recht und hatte kein Herz für das Heldenthum der Unterliegenden, für das heilige Pflicht- gefühl, das einen Hannibal, einen Demosthenes trieb ein versinkendes Volksthum zu retten; sie verstand nicht die hohe Tragik der welthistorischen Kämpfe. Befangen in ihrem glücklichen Optimismus fand sie vollends keine Antwort auf die schwere Gewissensfrage: warum der einzelne Mensch bei dem ewigen Fortschreiten seines Geschlechts so schwach und sündhaft bleibt wie er immer war? Gleichwohl blieb aus einer Fülle von Irr- thümern ein unvergänglicher Gewinn zurück. Hegel zuerst erkannte mit III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. wissenschaftlicher Schärfe den Begriff der historischen Entwicklung, des Fort- schreitens von niederen Gesittungsformen zu höheren, welche die niederen in sich enthalten, und er zeigte zugleich wie dieser neue Gedanke zu hand- haben sei, indem er mit wenigen Meisterstrichen den inneren Zusammen- hang der Epochen unbewußten Schaffens und bewußter Reflexion darstellte. Darum wirkten seine Ideen mittelbar oder unmittelbar auch auf solche Historiker, welche die Geschichtsconstructionen des Philosophen ver- abscheuten. Was unvergänglich war in Hegel’s Geschichtsphilosophie, lebte in Ranke’s Werken fort, auch Droysen und viele andere der jüngeren Historiker erweiterten ihren Gesichtskreis in Hegel’s Schule. Die viel- jährige Herrschaft der Hegelianer auf den Lehranstalten Preußens und Württembergs beförderte die Vielseitigkeit der Bildung und die Zucht des Denkens; selbst wer den Formeln des Systems sich nicht beugte, lernte doch verstehen, daß formloses Wissen gar kein Wissen ist. Aber ebenso deutlich zeigten sich auch die gefährlichen Folgen der neuen Lehre in dem maßlosen sophistischen Dünkel, den sie ihren Jüngern einflößte. Der rechtgläubige Hegelianer vermochte Alles was je geschehen, gedacht oder gethan war, als aufgehobenes Moment, als überwundenen Standpunkt in irgend einem Paragraphen seines allumfassenden Systems nachzuweisen. Ihm blieb eigentlich nur noch die eine Frage unlösbar, welche ein vorwitziger Schüler in der That aufwarf: was denn der Weltgeist jetzt noch beginnen solle, nachdem er in der absoluten Philosophie seine Vollen- dung gefunden habe? In solcher Ueberhebung wurden die Philosophen be- stärkt durch ihre allen Nichteingeweihten unverständliche Schulsprache. Der Meister selbst bewährte, wenn er sich in den Anmerkungen und Excursen frei gehen ließ, immer die natürliche Sprachgewalt des Genius; manches schöne alterthümliche Wort hat er dem modernen Sprachschatze wiederge- geben, so das bezeichnende „von Haus aus“. In den Paragraphen hin- gegen befliß er sich barbarischer Kunstausdrücke, welche das Klare verdunkel- ten, das Einfache verwirrten, und die Jünger säumten nicht, die Unart des Lehrers noch zu überbieten. Da die Grundlagen des Systems in der Luft standen, so gelangten seine Bekenner mit Hilfe der Alles beweisenden dia- lektischen Methode zu Folgerungen, die nach allen Richtungen der Wind- rose auseinandergingen; und diese Philosophie, die sich mit ihrer Objekti- vität brüstete, entfesselte schließlich einen Schwall wirr durcheinander wo- gender subjektiver Meinungen. Der Satz „das Vernünftige ist wirklich“ enthielt eine tiefe Wahrheit, aber nicht die ganze Wahrheit. Er sagte nicht, daß in dieser wirklichen und vernünftigen Welt auch das Unvernünftige und das nur scheinbar Wirkliche besteht; er sagte noch weniger, daß der schaffende Geist berufen ist, in dem Werdenden das Vollendete zu ahnen, in den Keimen neuen Lebens schon die Wirklichkeit der Zukunft voraus zu erkennen. Nackt hin- gestellt konnte er also leicht im Sinne einer gedankenlosen Ruheseligkeit Die Hegelianer. mißverstanden werden. Hegel selber verdiente zwar keineswegs den Vorwurf knechtischer Gesinnung, den ihm seine Neider zuschleuderten; er ging in seiner Staatslehre über die Wirklichkeit der preußischen Zustände sehr weit hinaus, er forderte Kammern und Schwurgerichte, gewährte dem Monarchen nur das Recht, den Punkt aufs i zu setzen. Doch er war eine conservative Natur. In seinen letzten Jahren schloß er sich eng an die Regierung an und benutzte unbedenklich die Gunst Altenstein’s und Johannes Schulze’s, um seine wissenschaftlichen Gegner zu beseitigen; seine Berliner Jahrbücher hätte er am liebsten, gleich dem Journal des savans, zu einem Staatsunternehmen umgestaltet. Wenn er das Wirkliche ver- nünftig nannte, so wollte er sicherlich nicht den Stillstand preisen, sondern eine besonnene Staatskunst, die ihre Reformen aus dem Gegebenen heraus gestaltete. Aber schon erhoben sich — voran der Jurist Göschen — einige über- eifrige, hochconservative Schüler, welche im Namen Hegel’s Alles, was in Staat und Kirche augenblicklich bestand, für vernünftig erklärten. Und zu- gleich ward offenbar, daß jenes vieldeutige Wort auch im Sinne des wüsten Radicalismus mißbraucht werden konnte. Wenn nur das Vernünftige wirklich war, so durfte ein unreifer Kopf sich wohl berechtigt glauben, die Welt nach seiner Vernunft umzugestalten, das nur scheinbar Wirkliche durch die Wahrheit der Philosophie kurzerhand zu verdrängen. Und dieser dreiste Schluß — unzweifelhaft das genaue Gegentheil der Meinung Hegel’s — wurde in der That schon von einzelnen Heißspornen gewagt; das junge Volk glaubte den Meister besser zu verstehen, als er sich selber verstand. Die ersten Anfänge dieses junghegel’schen Radicalismus ließen sich bereits erkennen, als Ed. Gans gegen die historische Rechtsschule zu Felde zog — ein bewegliches jüdisches Talent, mehr scharfsinnig als geistvoll, wohlbewandert in jener Kunst der Reproduction, welche auf dem Katheder so leicht Erfolge erzielt. Gans durchschaute die Schwächen der Schüler Savigny’s, die sich nur zu oft in ideenlose Mikrologie verloren, und er- neuerte, ungleich geschickter als Rotteck, den alten sinnlosen Kampf des Vernunftrechts wider das historische Recht, obgleich die Grundgedanken der Hegel’schen Geschichtsphilosophie den Ideen der historischen Rechtsschule in Wahrheit sehr nahe standen. Der unerquickliche Streit erinnerte stark an die leidigen Mißverständnisse zwischen Kant und Herder; er hatte nur die eine gute Folge, daß Gans sich sammelte und in seinem „Erbrecht“ einen Versuch vergleichender Rechtsgeschichte unternahm, der die Lehre Sa- vigny’s glücklich ergänzte. Die Schwärmgeister der Hegel’schen Schule aber hatten nunmehr gefunden, was jeder werdenden Partei unentbehrlich ist: einen gemeinsamen Feind. Kampf gegen die Historischen — hieß jetzt die Losung. Unter diesem Banner sammelte sich eine Schaar radicaler Köpfe, welche, weit hinausschreitend über Gans’ liberale Ansichten, Alles bekämpften, Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 46 III. 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit. was dem Meister heilig war, vornehmlich sein Preußenthum und seinen hohen Ordnungssinn, und gleichwohl sich nach seinem Namen nannten. Die Rechte und die Linke der Hegel’schen Schule begannen sich zu scheiden. In Hegel’s großem Wirken lag ein tragischer Widerspruch. Er weckte in der deutschen Wissenschaft die bewußte Staatsgesinnung, aber durch die Sophistenkünste seiner dialektischen Methode beförderte er zugleich jenen zuchtlosen Geist der Ueberhebung, der bereits die überlieferte Ordnung des Staates wie der Kirche zu verrücken und zu unterwühlen begann. — Zehnter Abschnitt. Preußen und die orientalische Frage. Wenn die Flammen des Radicalismus, die schon da und dort in der Literatur emporzüngelten, dereinst mit Macht aus dem Boden auf- schlugen, dann mußten sie an der verabscheuten Bundesverfassung und der Nichtigkeit der meisten Bundesstaaten überreichen Zündstoff finden. Die einzige widerstandsfähige Macht in diesem deutschen Chaos war der preußische Staat. Während er die wirthschaftlichen Kräfte der Nation entschlossen um sich versammelte, trennte er sich zugleich von der euro- päischen Politik des Wiener Hofes und bewies, daß er auch gegen Oester- reichs Willen die deutschen Interessen zu wahren verstand. Die europäische Lage wurde zunächst durch zwei Thronwechsel ver- ändert. In Frankreich bestieg Karl X. den Thron (September 1824), der jüngste Bruder des enthaupteten Königs, jener verrufene Graf von Artois, der seit mehr als einem Menschenalter fast alle die thörichten Anschläge der Emigranten und der Ultras geleitet hatte. Durch die Jahre war er nicht weiser geworden. Entzückt begrüßten die Priester der Congregation und die Hofleute des Pavillons Marsan das neue Regiment; sie erwar- teten zuversichtlich, mit der wunderlichen altfränkischen Krönungspracht, die sich im Dome zu Rheims entfaltete, würde die ganze Herrlichkeit des alten feudalen Frankreichs wieder aufleben. Indeß die Zeit der Staats- streiche war noch nicht gekommen. Die Charte stand noch fest; die kluge Mäßigung, welche Ludwig XVIII. und sein Minister Villele während der letzten Jahre gezeigt, begann doch ihre Früchte zu tragen. Für eine Politik der Versöhnung lagen alle Anzeichen günstig. König Karl gefiel den Franzosen durch seine ritterliche Liebenswürdigkeit; er vergrub sich nicht, wie sein kranker Bruder, in der Einsamkeit der Tuilerien, sondern zeigte sich gern vor dem Volke, und das neugierige Paris hatte seine Lust an dem Glanze des Hofes. In den Kammern gebot das Ministerium über eine zuverlässige conservative Mehrheit, und ihr Bestand schien auf lange hinaus gesichert, da Villele soeben die siebenjährige Dauer der Wahl- kammer durchgesetzt hatte. Von den Verschwörungen und den politischen Verfolgungen, welche das Land vor Kurzem noch aufgeregt hatten, hörte man nichts mehr. Selbst die Armee schien, froh der neuen wohlfeilen 46* III. 10. Preußen und die orientalische Frage. spanischen Erfolge, ihre napoleonischen Erinnerungen allmählich zu ver- gessen. Diese Gunst der Umstände ward denn auch von Villele geschickt aus- gebeutet, und noch im ersten Regierungsjahre des neuen Königs kam das Gesetz zu Stande, das den Emigranten eine Milliarde zur Entschädigung für ihre geraubten Güter gewährte — das folgenreichste und wohlthätigste Gesetz der Restauration; denn nun erst wurden die Grundlagen der neuen Gesellschaft, die veränderten Besitzverhältnisse, von allen Parteien ohne Rück- sicht anerkannt, nun erst war die Möglichkeit gegeben, daß die Parteien, die sich conservativ nannten, auch conservativ denken konnten. Aber Villele fühlte sich der Gunst des Königs nicht sicher; er wußte, daß Karls Herz nach wie vor den Ultras angehörte. Um sich zu behaupten, näherte er sich, wider seine bessere Einsicht, dieser verblendeten Partei und ließ sich durch sie von einem Mißgriff zum andern verleiten. Die Kluft zwischen dem alten und dem neuen Frankreich that sich wieder auf. Das Gesetz über die Kirchenschändung widersprach den Anschauungen der modernen Gesell- schaft so gänzlich, daß Niemand an seine Ausführung zu denken wagte; selbst wohlgemeinte Gesetzentwürfe stießen auf Widerstand, weil tausend unheimliche Gerüchte von der geplanten Wiederherstellung der feudalen Gesellschaftsordnung erzählten. Zugleich warnte Graf Montlosier in einer feurigen Flugschrift vor der drohenden Herrschaft der Jesuiten. Endlich (1827) erreichten die Ultras sogar einen Pärschub und die Auflösung des Abgeordnetenhauses, das trotz seiner royalistischen Mehrheit ihnen noch nicht gefügig genug schien. Ein großer Wahlsieg der Opposition war die Antwort des Landes. Villele trat zurück, König Karl aber fügte sich den Thatsachen und berief das gemäßigt-conservative Ministerium Martignac (Jan. 1828). Allgemein war die Freude. Zum zweiten male, wie schon im Jahre 1819, gab sich Frankreich der Hoffnung hin, seine alte Krone werde sich mit dem neuen Staatsrechte endgiltig aussöhnen. Die neue Regierung bestand, obwohl sie kein Talent von Villele’s Feinheit besaß, durchweg aus wohlmeinenden, gemäßigten Männern, und als sie das alte, niemals ausgeführte Verbot des Jesuitenordens erneuert hatte, schien sie in der Gunst der öffentlichen Meinung festzustehen. Aber das Vertrauen des Königs gewann sie niemals. König Karl konnte sich zu diesen Ge- mäßigten kein Herz fassen, er bereute bitterlich die Vertreibung der Jesuiten. Der alte Emigrantenführer, Graf Blacas, der päpstliche Nuntius und der österreichische Gesandte Graf Apponyi setzten alle Hebel ein um Mar- tignac zu stürzen. Schon im Spätjahr 1828 kam des Königs Vertrauter, der Blindeste aller Ultras, Fürst Polignac von seinem Londoner Bot- schafterposten herüber und versuchte unter der Hand ein neues Cabinet zu bilden. Diesmal noch vergeblich. Werther’s Berichte, Paris 6. Febr., 2. Mai, 16. Decbr. 1828. Karl X. Von König Karls europäischer Politik erwartete Metternich Anfangs das Beste. Bald nach der Thronbesteigung ging er selbst nach Paris, wo er von der „reinen Partei“ mit offenen Armen empfangen und auch bei Hofe vielfach ausgezeichnet wurde. Aber seine Hoffnungen erfüllten sich nicht. Der greise König hegte gegen den Oesterreicher ein Mißtrauen, das durch die Zweizüngigkeit der Hofburg von Jahr zu Jahr gesteigert wurde; er sah nach alt-bourbonischer Ueberlieferung in dem Wiener Hofe den natürlichen Nebenbuhler des Hauses Frankreich und theilte mit der großen Mehrheit seiner Nation die philhellenische Gesinnung, da er die Griechen als die Vorkämpfer des Kreuzes wider den Halbmond bewun- derte. So geschah es, daß Metternich’s persönlicher und politischer Feind Pozzo di Borgo in den Tuilerien bald wieder fast ebenso mächtig wurde, wie in den ersten Jahren der Restauration. Auch das Verhältniß zu Preußen gestaltete sich über alle Erwartung freundlich, zumal unter dem Ministerium Martignac. Der Berliner Hof erschrak zwar über „die Nie- derlage des Thrones“, welche der Bildung dieses Cabinets vorherging, und äußerte sich zuweilen besorgt über die Schwäche der Regierung; Bernstorff, Weisungen an Werther. 14. Jan., 25. Juni 1828. aber der neue Minister des Auswärtigen Graf La Ferronays besaß seit dem Troppauer Congresse das persönliche Vertrauen König Friedrich Wilhelms, und der Gesandte Frhr. v. Werther, ein feiner, kluger Beobachter, der sich über Metternich’s Charakter nicht täuschte, that das Seine, um die Freund- schaft zwischen Preußen, Frankreich und Rußland zu befestigen. In allen den kleinen deutschen Händeln, welche für Frankreich keinen Werth hatten, suchte sich der Tuilerienhof dem preußischen Cabinet gefällig zu erweisen. Als Karl von Braunschweig um die Hilfe der Bourbonen bat, wurde er zur Nachgiebigkeit ermahnt. Markgraf Wilhelm von Baden dagegen erhielt die besten Zusagen, da er wegen des Sponheimer Streites nach Paris kam; denn das gute Recht und das befreundete Preußen ständen auf Badens Seite. Arnim’s Berichte, Paris 24., 30. Juni 1829. Noch schneller und stärker veränderte sich die russische Politik. Czar Alexander starb am 1. December 1825, in der Blüthe der Jahre schon lebensmatt und fast erdrückt von der Last seines hohen Amtes. Seine Sterbestunden wurden verklärt durch die Liebe seiner Gemahlin, die er nach langer Entfremdung endlich wieder fand, aber auch verdüstert durch die Entdeckung einer großen Soldatenverschwörung. Nach seinem Tode brachte die seltsame Halbheit, welche fast allen Thaten seiner letzten Jahre anhaftete, noch einmal arge Verwirrung über das Reich. Schon vor zwei Jahren hatte der Thronfolger Großfürst Constantin seine Abdankung in die Hände des Kaisers niedergelegt, Alexander aber hatte diese Urkunde geheim gehalten, obgleich die Erbfolgeordnung der Dynastie erst seit wenigen III. 10. Preußen und die orientalische Frage. Jahrzehnten gesetzlich geordnet war, und selbst den Großfürsten Nikolaus, dem nunmehr die Krone gebührte, nicht unterrichtet. Verwundert sah nun die Welt das unerhörte Schauspiel, wie zwei fürstliche Brüder nicht um den Besitz, sondern um die Zurückweisung einer mächtigen Krone mitein- ander rangen. Nikolaus huldigte mit den Truppen der Hauptstadt dem älteren Bruder, der fern in Warschau weilte; drei Wochen lang blieb das ungeheuere Reich ohne anerkannten Herrscher. Da erst, auf Constantins wiederholten Befehl, entschloß sich Nikolaus, die Krone zu übernehmen, aber der neue Thronwechsel bewog jene Verschworenen, deren Anschläge der sterbende Alexander noch erfahren hatte, vor der Zeit loszubrechen. Der lange Aufenthalt des russischen Heeres in Frankreich trug jetzt seine Früchte. Oberst Pestel und viele andere der begabtesten und vornehmsten Officiere von der Garde waren einig in dem tollen Gedanken, diesem Reiche eine republikanische Verfassung aufzuerlegen — durch meuterische Soldaten, die in einem Athem das Väterchen Constantin und seine Frau, die Constitution hoch leben ließen. Der Straßenaufruhr in Petersburg ward niedergeworfen, die Verschworenen in den Südprovinzen, noch ehe sie los- schlagen konnten, verhaftet. Ein furchtbares Strafgericht erging über die unglücklichen Dekabristen. So über Leichen hinweg stieg Czar Nikolaus auf den Thron, der härteste Selbstherrscher des Jahrhunderts, ein Mann ohne Nerven, streng, nüchtern, ausdauernd, pflichtgetreu, willensstark, ein beschränkter Kopf, der gerade durch seine Gedankenarmuth, durch die zweifellose Bestimmtheit seiner dürftigen Begriffe in einer Zeit der Gährung und des Zweifels sicher, furchtbar, groß erschien. Für das Heer erzogen, hatte der junge Großfürst von seinem kaiserlichen Bruder, der ihn wie einen Sohn be- vormundete, nicht die Erlaubniß zur Theilnahme an den Befreiungskriegen erlangen und darum auch nicht durch den Augenschein lernen können, wie schwach in Wahrheit die Streitkräfte waren, welche das gefürchtete Ruß- land nach Westeuropa sendete. Erst nach dem Frieden bereiste er die Schlachtfelder und folgte im Geiste dem Siegesfluge des Doppeladlers von der Moskwa bis zur Seine; urtheilslos glaubte er Alles, was ihm unterthänige Begleiter von den Wundern moskowitischer Tapferkeit er- zählten und kehrte heim mit der festen Ueberzeugung, daß Rußland allein die Welt befreit habe. Unbegrenzt erschien ihm jetzt die Gewalt des weißen Czaren. Die überspannten Vorstellungen von Rußlands Macht, welche er überall an den Höfen des Westens verbreitet fand, mußten ihn in solcher Ansicht bestärken; und wenn er nachher durch ein Menschenalter im Besitze dieser göttergleichen Macht schwelgen konnte, ohne dem Wahn- sinn der Cäsaren zu verfallen, so verdankte er dies Glück lediglich seinem stählernen Körper und der schwunglosen Mittelmäßigkeit seines Geistes. Härter ward er wohl mit den Jahren, doch das Gleichgewicht der Seele verlor er niemals. Nach der Heimkehr lebte er ganz seinem militärischen Czar Nikolaus. Berufe, ein unbeliebter, pedantischer Heerführer, im Grunde nur ein Unter- officier großen Stiles, unvergleichlich in allen Künsten des Parademarsches, aber weder ein Feldherr noch ein Organisator. Als er den Thron bestieg, übertrug er die Weltanschauung der Kaserne unbefangen auf den Staat. Keine Rede mehr von den liberalen Schwach- heiten des verstorbenen Czaren; schweigender Gehorsam allüberall; uner- bittliche Grenzsperre, um das heilige Rußland von den Waaren und den Gedanken des revolutionären Westens abzuschließen; und überall dieselbe militärische Ordnung, Alles gleichmäßig wie die Haufen der Chausseesteine, die, gleich geformt, gleich angestrichen und in gleichem Abstande von den Werstzeichen, sämmtliche Landstraßen von Warschau bis Tobolsk schmück- ten. Durch solche Herrschergrundsätze glaubte Nikolaus wirklich sein Volk zu beglücken, da er selber von der Welt der Ideen nichts ahnte und nichts Höheres kannte, als die Ordnung des Exercierplatzes; darum verfolgte er Alles, was von dieser Regel nur um eines Haares Breite abwich, mit der Unversöhnlichkeit ehrlichen Hasses. Wenn er in seiner prächtigen rothen Gala-Uniform einherschritt, festgeschnürt, mit engen weißen Beinkleidern und hohen Reitstiefeln, erhobenen Hauptes, die längsten Grenadiere noch überragend, dann bewunderten alle Weiber dies Bild vollkommener männ- licher Schönheit, und nur sehr selten wagte eine unehrerbietige Schelmin flüsternd zu bemerken: der schöne Czar scheine doch den bekannten preußi- schen Ladestock verschluckt zu haben. Dem eigenthümlichen bleiernen Blicke seiner großen, harten, grauen Augen hielt Niemand so leicht Stand, und mit unverkennbarer Befriedigung weidete sich der Selbstherrscher an der Angst der kleinen Sterblichen, die das Zucken seiner herrischen Augen- brauen nicht ertragen konnten. Der Zauber einer so stattlichen persön- lichen Erscheinung erwies sich selbst in diesem prosaischen Jahrhundert noch als ein wirksames Machtmittel; Freund und Feind überschätzte den Czaren. In den ersten anderthalb Jahrzehnten seiner Regierung haben von den namhaften Besuchern des Petersburger Hofes wohl nur zwei hinter der Außenseite des großen Mannes den gewöhnlichen Menschen er- kannt: Wellington und der Deutsche Friedrich v. Gagern. Am richtigsten beurtheilten ihn vielleicht die preußischen Officiere: wenn er in Berlin stundenlang mit ihnen nur über Kamaschen und Knöpfe, über Wischer und Laffetten redete, ohne jemals einen bedeutenden militärischen Gedanken auszusprechen, dann schüttelten die Einsichtigeren verwundert den Kopf, aber wer hätte seine Meinung laut zu äußern gewagt? Was Nikolaus von gemüthlicher Wärme besaß, zeigte sich fast nur im Verkehre mit seiner edlen preußischen Gemahlin, mit seinem Schwieger- vater und dem Prinzen Wilhelm. Mit seinem verstorbenen Bruder hatte er nichts gemein als jenen Zug der Falschheit, der alle Kinder des Hauses Gottorp auszeichnete, und eine große schauspielerische Begabung. Jedes seiner Worte und jede seiner Mienen war berechnet. Mitten in III. 10. Preußen und die orientalische Frage. seinen gewaltigen Zornreden wider die Revolution vergaß er doch nicht, daß die Empörung gegen den türkischen Erbfeind dem heiligen Rußland Vortheil bringen konnte; und wenn er vor allem Volke in Berlin seinem Schwiegervater mit ritterlicher Demuth die Hand küßte, so heuchelte er nicht schlechthin — denn der welterfahrene alte König war vielleicht der einzige Mensch, der dem Czaren ein Gefühl der Ehrfurcht einflößte —, aber er wußte auch sehr genau, wie solche Schauspiele kindlicher Zärtlichkeit auf deutsche Gemüther wirken mußten. Durch die Bändigung des Petersburger Aufstandes hatte er sich überall in der Welt den Ruf unbeugsamer Willenskrast erworben. Der unge- heuere Haß, der ihn späterhin, nach der polnischen Revolution, traf, lastete jetzt noch nicht auf ihm; selbst die Liberalen erkannten die Thorheit der Dekabristenbewegung und verdachten dem Czaren seine Gegenwehr nicht. Aber Jedermann fühlte, daß die unrussische Politik der letzten Jahre Alexan- ders nunmehr enden mußte. Das Volk murrte über die Bevorzugung der Deutschen und der Polen. Der neue Czar that nur das Nothwendige, als er die moskowitische Sitte wieder begünstigte, und nicht minder noth- wendig war sein entschlossenes Auftreten gegenüber dem türkischen Nachbarn. Er durfte bei den Kämpfen der griechischen Glaubensgenossen nicht thatlos bleiben, schon weil sein von Parteien unterwühltes Heer der Beschäf- tigung bedurfte. Niemand durchschaute die veränderte Lage früher als Canning. Der englische Staatsmann stand jetzt auf der Höhe seines Ruhmes. Die Liberalen aller Länder jubelten auf bei seinem Trinkspruche: Freiheit, politische und religiöse, in der ganzen Welt! — und bald kam die Zeit, da er in drohender Rede an den Schlauch des Aeolus erinnerte, an die Mächte der Revolution, welche das freie England nach Belieben ent- fesseln könne. Gehoben durch die Gunst der Nation meinte er sich stark genug, die alten Ueberlieferungen der orientalischen Politik seines Landes über Bord zu werfen und eine Verständigung mit Rußland zu wagen. Wenn es gelang, dem jungen Czaren durch einen freundschaftlichen Ver- trag die Hände zu binden, dann wurde das gräßliche Gemetzel der Aegypter im Peloponnes beendigt und den Griechen eine bedingte Unabhängigkeit errungen, aber auch der Bestand des unantastbaren Osmanenreichs ge- sichert und die Erweiterung der russischen Macht im Orient verhindert. Darum nahm Canning die geheimen Verhandlungen mit dem russischen Gesandten, dem Fürsten Lieven, welche schon unter Czar Alexander be- gonnen hatten, wieder auf und sendete dann den Herzog von Wellington nach Petersburg, der als strenger Tory dem Selbstherrscher willkommen sein mußte. Am 4. April 1826 unterzeichnete Wellington mit Nesselrode ein geheimes Protokoll, wodurch sich die beiden Mächte verpflichteten, in Griechenland, nach dem Vorbilde Serbiens und der Donaufürstenthümer, einen halbsouveränen Schutz-Staat des Sultans zu errichten. Canning Das Petersburger Protokoll. frohlockte, denn nunmehr schien es unmöglich, daß die Russen einseitig gegen die Türken vorgingen. Als das Protokoll bekannt wurde, spendete die liberale Welt ihrem Liebling überschwänglichen Beifall. Canning erschien als der glorreiche Befreier der Hellenen; er allein hatte bewirkt, daß die beiden alten Gegner England und Rußland sich zusammenthaten zur Rettung der Griechen, die sonst unzweifelhaft den überlegenen Waffen der Aegypter unterliegen mußten. In allen Ländern Europas nahm der Philhellenis- mus einen neuen Aufschwung; selbst in Berlin wagte Hufeland jetzt seine Sammlungen für die Griechen öffentlich anzukündigen. Bald zeigte sich jedoch, daß Canning’s kühne Schlauheit an dem jungen Czaren ihren Meister gefunden hatte. Nicht Rußland war durch das Londoner Protokoll gebunden, sondern England. Ohne die Zu- stimmung seiner russischen Freunde durfte Canning fortan in den griechi- schen Händeln keinen Schritt mehr unternehmen. Der Petersburger Hof dagegen behielt die Hände frei; er hatte zwei Sehnen am Bogen, denn da im Oriente niemals ein Vertrag ehrlich gehalten wird, so kann es dort auch niemals an Kriegsvorwänden fehlen, und Czar Nikolaus säumte nicht gegen den Divan drohende Beschwerden zu erheben wegen der noch unerfüllten Verheißungen des Bukarester Friedens vom Jahre 1812. Schon im März, noch bevor die Vereinbarung mit England zu Stande kam, zeigte er den großen Mächten an, „die besondere Stellung“ Ruß- lands gegenüber der Türkei müsse ungesäumt geordnet werden. England konnte ihn daran nicht hindern, da sich das Petersburger Protokoll nur auf die griechische Frage bezog. Metternich aber, verblendet durch den Doktrinarismus seiner Revo- lutionsfurcht, arbeitete dem Czaren arglos in die Hände. Er wollte auf der Welt nichts mehr sehen als die beiden großen Heerlager der Revo- lution und der Legitimität; befangen in diesem Ideenkreise vermochte er die harte Interessenpolitik, welche der Czar so gut wie Canning im Oriente befolgte, nicht zu verstehen. Weil Canning von der liberalen Welt vergöttert wurde, darum blieb er in Metternich’s Augen die Welt- geißel, das blendende Meteor des Unheils, das vor der dauernden Größe der Wiener Staatskunst bald erbleichen mußte — und wie die freundlichen Ergüsse Metternich’scher Selbstberäucherung sonst lauteten; nur vor Canning’s revolutionären Umtrieben mußte der Sultan behütet werden, obgleich der englische Staatsmann die Erhaltung des türkischen Reichs ganz ebenso aufrichtig wünschte wie die Hofburg selber. Der junge Czar hatte bei seiner Thronbesteigung die Revolution niedergewor- fen und seinen Abscheu gegen die Griechen, diese Rebellen und unver- besserlichen Barbaren, wiederholt und nachdrücklich ausgesprochen; folg- lich war er nach Metternich’s Urtheil der Mann des Friedens und der Ordnung, Alles was er that und redete war parfait , unmöglich konnte er daran denken, mit einem Heere, das selbst von revolutionären Ideen III. 10. Preußen und die orientalische Frage. angefressen war, die griechischen Empörer zu unterstützen Hatzfeldt’s Berichte, 15., 25. Jan., 10. April 1826. . Daher rieth Metternich der Pforte dringend zur Nachgiebigkeit gegen Rußlands An- sprüche; denn wurde der Czar zufriedengestellt, so konnte er nicht mehr in Canning’s Fallstricke stürzen, der Sultan aber durfte seine ganze Macht zur Unterdrückung der Griechen verwenden. Mit gerechtem Befremden vernahm Sultan Machmud die gänzlich veränderte Sprache seiner österreichischen Freunde; derselbe Gentz, der in seinen Depeschen an die wallachischen Hospodare so oft vor Rußlands ehrgeizigen Plänen gewarnt hatte, befürwortete jetzt die Forderungen des Czaren. Dem Padischah blieb in seiner Bedrängniß keine Wahl. Gegen die griechischen Rebellen hatte er schon die Hilfe seines ägyptischen Vasallen anrufen müssen, dessen Macht ihm selber leicht über den Kopf wachsen konnte, und das ruhmreiche Heer der Janitscharen, vor Zeiten der Kern der osmanischen Kriegsmacht, war jetzt in zuchtlosem Prätorianerstolz der- maßen verwildert, daß die Leibwächter dem Herrscher selbst gefährlich wur- den. Da flammte die Willenskraft der alten großen Sultane noch einmal schrecklich auf in dem letzten begabten Sohne des Hauses Osman. Mach- mud beschloß die Janitscharen aufzulösen, durch ein entsetzliches Blutbad wurde die Heerschaar vernichtet, die einst der Schrecken der Christenheit ge- wesen. Ein dem Verderben verfallenes Reich vermag aber selbst nothwen- dige Reformen nicht mehr zu ertragen. Die Vernichtung der Janitscharen traf den alten orientalischen Kriegsstaat in den Wurzeln seiner Verfas- sung, sie zwang ihn fortan, seinem Charakter zuwider, abendländische Ein- richtungen nachzuahmen. Alte Kraft war zerstört, neue nicht gewonnen. Die gläubigen Moslemin grollten, ihre Flüche wider den Giaur Padischah drangen bis zu Machmud’s Ohr; die neugebildeten, europäisch geschulten Linientruppen gehorchten zwar dem Kriegsherrn, aber zum Kriege war dies werdende Heer noch nicht gerüstet. In solcher Lage mußte der stolze Sultan nach langem Sträuben den friedlichen Mahnungen der Groß- mächte endlich nachgeben. Im Vertrage von Akkerman (Okt. 1826) be- willigte er alle Forderungen Rußlands: vollständige Erfüllung des Buka- rester Friedens, Herausgabe einiger tscherkessischen Grenzplätze, gesicherte Halbsouveränität für Serbien und die Donaufürstenthümer. Unterdessen ward das Petersburger Protokoll bekannt. Der über- listete österreichische Staatsmann stürzte aus allen seinen Himmeln. Nie- mals hatte er für denkbar gehalten, daß die alten Feinde England und Rußland sich je vertragen, der wohlgesinnte Czar für die griechischen Rebellen je einen Finger rühren würde; und da er selber niemals Un- recht haben konnte, so meinte er jetzt, der Czar sei schwach geworden, der unerfahrene junge Fürst habe sich durch Canning’s schlechte Künste ver- führen lassen. An die Dauer, an irgend eine Wirkung dieses unnatür- Der Londoner Vertrag. lichen Bundes wollte er schlechterdings nicht glauben. Nach mannich- fachen diplomatischen Wendungen erklärte er sich bereit, die Unterhand- lungen der beiden Mächte bei der Pforte zu unterstützen und begann nun ein durchsichtiges Doppelspiel, das um so thörichter war, da er wußte, daß der junge Czar ihn selber ebenso argwöhnisch beobachtete wie der greise König von Frankreich. Während er die beiden verbündeten Höfe mit leeren Versprechungen hinhielt, ließ er den Sultan durch Gentz’s Hospodaren- briefe und durch den Internuntius Ottenfels insgeheim zur Ausdauer ermahnen. Der siegreiche Ibrahim Pascha hauste auf Morea wie der Schnitter Tod; gewann der Sultan nur noch ein Jahr, so gelang es vielleicht den Krummsäbeln der Aegypter, das meuterische kleine Griechen- volk mit Kind und Kegel auszurotten, und dann hatte die griechische Frage eine Lösung gefunden, welche schon durch ihre Einfachheit dem weichen Herzen des Kaisers Franz wohlthun mußte. England und Rußland aber ließen sich durch Metternich’s Zauder- künste nicht aufhalten. Um den Tuilerienhof für die Petersburger Ver- abredung zu gewinnen ging Canning selbst nach Paris, und am 6. Juli 1827 schlossen die drei Mächte zu London einen förmlichen Vertrag. Sie verpflichteten sich, den griechisch-türkischen Krieg durch gemeinsame Ver- mittlung zu beendigen, zunächst einen Waffenstillstand herbeizuführen und im Frieden die Errichtung eines autonomen griechischen Staates, der dem Sultan nur Tribut zu zahlen hätte, durchzusetzen; besondere Vortheile sollten keinem der drei Verbündeten aus diesem Vertrage erwachsen. Wurde der Waffenstillstand nicht binnen Monatsfrist angenommen, so behielten sich die drei Mächte weitere angemessene Mittel vor; für alle Fälle sen- deten sie sogleich gemeinsam eine Flotte in das ionische Meer und gaben den drei Admiralen sehr unbestimmte, dehnbare Vollmachten mit auf die Reise. So hatte denn Metternich abermals falsch gerechnet; die Wir- kungen des Petersburger Protokolls, das er so abschätzig beurtheilt, ließen sich jetzt mit Händen greifen. In hochmüthigen Schmähreden gab er seine Enttäuschung kund: dies kindische Werk ging von Menschen aus, die noch im ABC der Begriffe steckten; „was zu viel ist ist zu viel, der Vertrags- entwurf überbietet noch die Dummheit“. Noch ausgiebiger verwerthete der leidenschaftliche Gentz die reichen Vorräthe des deutschen Schimpf- wörterbuchs; er donnerte wider diesen Gipfel der Verkehrtheit, der Un- gereimtheit und Unverschämtheit, wider diese Treulosigkeit, Bosheit, Schwäche, Blindheit, Sinnlosigkeit, und als sein getreues Echo erklärte Prokesch den Londoner Vertrag für die Pandorabüchse, welche der Teufel der Unordnung, Liberalismus genannt, in die Welt gebracht habe. Alle Unbefangenen, weit über die Kreise des Liberalismus hinaus, empfingen die Kunde von dem Londoner Vertrage mit gerechter Befrie- digung: es war die höchste Zeit, daß das Ehrgefühl der Christenheit endlich sich regte, daß einer Rotte afrikanischer Bluthunde nicht länger mehr ge- III. 10. Preußen und die orientalische Frage. stattet wurde, auf europäischem Boden ein christliches Volk niederzumetzeln. Die besser Unterrichteten konnten freilich nicht verkennen, welche Gefahren dieser Vertrag in seinem Schooße barg. Seine Urheber waren keines- wegs einig. Ganz ohne Hintergedanken verfuhr nur Frankreich: König Karl empfand die ehrliche Begeisterung des Kreuzfahrers und wollte zu- gleich das gesunkene Ansehen seines Landes durch eine großartige Macht- entfaltung im Osten heben. Canning dagegen hatte kürzlich durch den Commodore Hamilton unter der Hand bei den Griechen anfragen lassen, ob sie eine Republik unter englischem Schutze bilden wollten. Da die Hel- lenen, gewitzigt durch das abschreckende Beispiel der ionischen Inseln, den Vorschlag mit Schaudern zurückgewiesen hatten, so verfolgte die eng- lische Politik jetzt zunächst den Zweck, keinen anderen Einfluß im Orient aufkommen zu lassen und durch die Beschützung des osmanischen Reichs der britischen Flagge ihr altes Marktgebiet zu erhalten; die Sache der Griechen stand ihr erst in zweiter Linie. Czar Nikolaus endlich bereitete längst den Krieg vor, fort und fort ward in seinem Heere gerüstet. Er verabscheute die Hellenen, weil sie Empörer waren und weil ein selbst- ständiges Griechenland den byzantinischen Träumen der Moskowiter leicht hinderlich werden konnte; doch er betrachtete die griechischen Händel als ein Mittel, um seinem Reiche die Vorherrschaft am Bosporus zu er- ringen. Wie die Dinge lagen durfte der Czar wohl auf die Erfüllung seiner Hoffnungen rechnen. Denn von der Hartnäckigkeit des Sultans war die Bewilligung eines Waffenstillstandes nicht zu erwarten. Griffen die Verbündeten darauf zu den angedrohten „geeigneten Mitteln“, so ließ sich ein Zusammenstoß kaum vermeiden; dann war ein Kriegsgrund für Rußland leicht gefunden, und dann mußte sich zeigen, daß die Westmächte nur für den Czaren gearbeitet hatten. Ein gnädiges Schicksal ersparte dem leitenden Staatsmanne Englands diese große Enttäuschung noch zu erleben. Canning starb wenige Wochen nach dem Londoner Vertrage, zur rechten Zeit für seinen Ruhm, noch bevor die Welt den Mißerfolg seines letzten diplomatischen Feldzugs durchschaute; so blieb dem kalt rech- nenden Handelspolitiker der unverdiente Name des Befreiers der Hellenen. Nach der Meinung der österreichischen Staatsmänner konnte der Drei- bund nur in Nichtigkeit versinken oder den Krieg herbeiführen. Wollte die Hofburg diese Kriegsgefahr abwenden, so mußte sie ihren ganzen Ein- fluß aufbieten, um den befreundeten Sultan zur Nachgiebigkeit zu be- stimmen. Metternich rechnete aber auf den Zerfall des Dreibundes; er fuhr daher fort in seinem Doppelspiele, gab den drei Mächten glatte Worte und ermuthigte unter der Hand die Pforte zum Widerstande. Im Oriente bleibt indeß nichts geheim. Der Hospodar der Wallachei sendete Abschriften der aus Wien erhaltenen Weisungen nach Petersburg, sein Sohn schickte sogar einige Originalbriefe von Gentz, die er dem Vater gestohlen hatte. Durch diese und andere unzweideutige Beweise sah Czar Preußens Haltung. Nikolaus seinen längst gehegten Verdacht gegen Metternich vollauf be- stätigt. In hellem Zorne schrieb er seinem Schwiegervater (16. August): „Ich schulde Ihnen das Geständniß, Sire, daß ich leider die thatsächlichen Beweise dafür in der Hand habe, daß wir, ich sage wir, Sire, auf die schändlichste Weise von dem Wiener Ministerium verrathen sind. Der Kaiser ist der Sache fremd, ich will es gern glauben und bin dessen fast sicher; aber was will das heißen, wenn ein Minister seinen Fürsten bis zu diesem Grade zu betrügen wagt?“ Darauf sprach er die Absicht aus: werde der Krieg im Süden unvermeidlich, dann wolle er seine Ostgrenze ganz entblößen und alle verfügbaren Truppen zur Beobachtung von Ga- lizien verwenden. K. Nikolaus an K. Friedrich Wilhelm 4/16. Aug. 1827. Kaum minder unfreundlich äußerte sich Kaiser Franz über den Czaren. „Wenn Kaiser Alexander noch lebte, sagte er dem preu- ßischen Gesandten, dann wäre es nie so weit gekommen; ein junger Fürst, der gleich im Anfang so große Schwierigkeiten glücklich überwindet, will nachher keinen Rath mehr hören.“ Maltzahn’s Bericht, 15. Juni 1827. Die Kluft zwischen den beiden Kaiser- höfen erweiterte sich von Monat zu Monat. Bald hörte man, daß nun- mehr auch Oesterreich sein Heer zu verstärken beginne. Endlich mußte der russische Gesandte gar den Kaiser Franz persönlich zur Rede stellen wegen der geheimen Rathschläge in Konstantinopel; Franz aber leugnete mit seinem biedersten Gesichte Alles ab. — Der Friedenspolitik des Berliner Cabinets kamen diese für Preußen ganz unfruchtbaren und doch so gefährlichen Verwicklungen sehr ungelegen. Schon im Sommer 1825 hatte der König als leitenden Grundsatz seiner orientalischen Politik ausgesprochen: der Zeitpunkt für entscheidende Schritte der Großmächte trete erst dann ein, wenn entweder die völlige Unter- drückung der Griechen oder ein Unterliegen der Pforte zu besorgen sei. Lottum an Bernstorff, 24. Juni 1825. Dieser Zeitpunkt war jetzt offenbar gekommen, da die Griechen den Aegyp- tern fast erlagen. Die Absicht des Dreibundes, dem Völkermord im Orient endlich ein Ziel zu setzen, entsprach den Wünschen des Königs: auch die gemäßigten Friedensbedingungen, welche die Verbündeten zunächst auf- stellten, konnten in Berlin keinen Anstoß geben. Gleichwohl wollte Friedrich Wilhelm dem Londoner Vertrage nur dann zustimmen, wenn alle fünf Großmächte sich anschlössen; und da Oesterreich sich versagte, so verwei- gerte auch er seinen Beitritt. Er sah mit Besorgniß, daß die drei Mächte in ihren letzten Absichten keineswegs einig waren, Bernstorff, Weisung an Maltzahn, 24. Juni 1827. und hielt es nicht für rathsam, wegen eines Handels, der Preußens Interessen nicht unmittelbar berührte, die Freundschaft Oesterreichs zu verscherzen. Darum bemühte er sich noch lange, die beiden Kaiserhöfe zu versöhnen, empfing im Tep- litzer Bade den österreichischen Staatskanzler sehr gnädig und ermahnte III. 10. Preußen und die orientalische Frage. den Czaren, als dieser sich über Oesterreichs Treulosigkeit beschwerte, väter- lich: er möge die Nothwendigkeit der Eintracht zwischen den drei Ost- mächten bedenken und die Nothwendigkeit des Friedens nach so vielen Kriegen. K. Friedrich Wilhelms Antwort auf K. Nikolaus Schreiben v. 4./16. Aug. 1827. An seinem Hofe stritten sich zwei Parteien. Die Hochconservativen Wittgenstein, Karl von Mecklenburg, Schuckmann, Ancillon schworen, wie immer, auf die Worte ihres Wiener Meisters; die freieren Köpfe, Witzleben, Motz, Bernstorff, Eichhorn neigten sich der Politik des Drei- bundes zu, die Einen, weil sie die philhellenische Gesinnung der Zeit theilten, die Andern, weil sie den Staat der Vormundschaft Oesterreichs ganz entledigen wollten. Auch Prinz Wilhelm und die anderen jüngeren Prinzen des königlichen Hauses verhehlten nicht, daß sie die Politik des russischen Schwagers mit ihren guten Wünschen begleiteten. Selbst in der Armee wagten sich die Philhellenen jetzt offen heraus; Gneisenau’s Schwiegersohn, der Sohn Scharnhorst’s, meldete sich zum Eintritt in das griechische Heer. Nur der Kronprinz zeigte sich unsicher, er schwankte zwischen Metternich und Nikolaus. Der Parteikampf ward bald so lebhaft, daß Ancillon seine Entlassung forderte, weil Bernstorff ihn nicht mehr beschäftigte. Durch einige freundliche Worte des Königs ließ er sich freilich beschwichtigen; Ancillon, Eingabe an den König, 12. Mai. Cabinetsordre an Ancillon, 19. Mai 1827. aber der Streit währte fort, bis im Herbst 1827 die öster- reichische Partei allen Einfluß verlor. Den Anlaß zu dieser glücklichen Entscheidung gaben die Wiener Ge- sandtschaftsberichte; denn jetzt endlich, seit dem Tode des Fürsten Hatzfeldt, erhielt der König wieder unbefangene Mittheilungen über die Zustände und Stimmungen in Oesterreich. Der junge Legationsrath Frhr. v. Maltzahn, der bis zur Ankunft seines zum Gesandten ernannten älteren Bruders die Geschäfte führte, bekleidete seinen Posten noch nicht acht Wochen, da durchschaute er schon die Verlogenheit Metternich’s, die der verblendete alte Fürst in vielen Jahren nicht bemerkt hatte. „Es ist meine Pflicht, meldete er schon im April, offen zu gestehen, daß Fürst Metternich keineswegs in gutem Glauben ist,“ wenn er der feindlichen Gesinnungen der Pforte sicher zu sein behauptet; er wünscht dies auch gar nicht, sondern will nur dem Sultan freie Hand verschaffen um die Griechen zu bändigen, und er ist überzeugt, daß England, wenn auch mit andern Mitteln und aus anderen Gründen, denselben Zweck verfolgt. Bericht des Frhrn. v. Maltzahn d. J., 14. April 1827. Als dann der neue Gesandte selbst in Wien eingetroffen war, ein stolzer Preuße, der sich durch seine conservative Gesinnung das nüchterne Urtheil nicht trüben ließ, da folgten Woche für Woche Berichte ähnlichen Inhalts. Schlacht von Navarin. Sie stellten außer Zweifel, daß Kaiser Franz, Metternich, Gentz durchaus türkisch gesinnt und ihre Vermittlungsversuche in Konstantinopel nimmer- mehr ehrlich gemeint waren. Noch werthvoller waren Maltzahn’s Mit- theilungen über Oesterreichs Staatshaushalt und Heerwesen; hier lag der Schlüssel zum Verständniß der haltlosen Wiener Politik. Dieser Staat, der so lange den Schiedsrichter Europas gespielt, befand sich ganz außer Stande einen ernsthaften Krieg zu führen. Um die ungeheuren Kosten der geheimen Polizei zu erschwingen, hatte man das Heer arg ver- nachlässigt; in Wien selbst fehlten einzelnen Reiterregimentern 300 Pferde und mehr, viele Compagnien, die man für vollzählig ausgab, zählten nur 60 Mann. Dazu die Verwirrung in den Finanzen und der Charakter des Kaisers Franz, der in seinen jungen Jahren manchen leichtsinnigen Krieg geführt hatte, jetzt aber zu keinem kühnen Enschlusse mehr zu brin- gen war. Maltzahn’s Berichte, 1. 25. Mai 1827 ff. Mit einem so unzuverlässigen und zugleich so schwachen Hofe konnte eine rechtschaffene Regierung nicht gemeinsame Sache machen. Der preu- ßische Gesandte in Konstantinopel ward daher angewiesen, unbekümmert um den k. k. Internuntius die Friedensvorschläge des Dreibundes nach- drücklich zu unterstützen, und im Spätjahr hatte sich Bernstorff den drei verbündeten Mächten schon soweit angenähert, daß er den Gesandtschaften kurzweg schreiben konnte: „Obgleich unser Hof weder bei dem Londoner Vertrage mitgewirkt hat, noch ihm beigetreten ist, so billigt er doch ohne Rückhalt dessen Grundsätze und Ziele.“ Bernstorff, Weisung an Jordan, 30. Dec. 1827. Das Verhältniß zu Osterreich ward sichtlich kühler, um so freundlicher das Einvernehmen mit Frankreich und Rußland. Metternich aber konnte sich Preußens selbstständige Hal- tung nur aus der baaren Thorheit erklären und schmähte hinterrücks auf die Unfähigkeit des Commis Bernstorff. Mittlerweile erwiesen sich die Berechnungen des östereichischen Staats- mannes nochmals als irrig. Der Dreibund, dessen Zerfall man in Wien erwartete, hielt vorerst noch zusammen. Da der Sultan den Waffenstill- stand ablehnte, so erhielten die drei Admirale Befehl, die Einstellung der Feindseligkeiten auf Morea nöthigenfalls zu erzwingen. Sie verstanden die Weisung nach handfester Seemannsart. Als Ibrahim Pascha der Aufforderung nicht unzweideutig nachkam, wurde die prächtige Flotte des Sultans am 20. Okt. 1827 in der Bucht von Navarin vernichtet. Froh- lockend begrüßte die öffentliche Meinung des Festlandes die gänzlich uner- wartete Nachricht; es schien wie eine Naturnothwendigkeit, daß die seit Jahren schon geballte Faust der empörten Christenheit nun doch endlich schmetternd niedergefallen war, und nicht ohne Grund schrieben sich die Philhellenen einigen Antheil an diesem Siege zu, der von den Cabinetten nicht gewollt, III. 10. Preußen und die orientalische Frage. ohne den lang genährten Abscheu gegen den Halbmond schwerlich erfolgt wäre. Der Tag von Navarin begründete Griechenlands Unabhängig- keit, er begründete zugleich Rußlands Herrschaft auf dem Schwarzen Meere; der Sultan besaß fortan keine Flotte mehr, die dem Czaren den Marsch nach dem Balkan erschweren konnte. Die Russen fühlten auch, daß sie in Wahrheit diesen Sieg erfochten hatten. In der ersten Freude schrieb Nesselrode dem Gesandten in Wien: „was wird unser Freund Metternich sagen zu diesem Triumphe der Gewalt über die Vorurtheile der Grundsätze?“ Metternich fand kaum Worte genug, um diese empörende Verhöhnung des Völkerrechts zu brandmarken. Sein Kaiser sprach von Meuchelmord, von Entweihung des heiligen Wortes: Mediation; Maltzahn’s Berichte, 15. Nov., 11. Dec. 1827. er fürchtete schon, die Liberalen hätten vielleicht den Krieg, der jetzt drohe, angezettelt, um inzwischen etwa in Frankreich loszubrechen. Auch in Eng- land herrschte, nachdem der Jubel über den Sieg der nationalen Lieblings- waffe verhallt war, allgemeine Bestürzung. Das alte Mißtrauen gegen Rußland erwachte wieder. Im Einverständniß mit der Stimmung der Nation bildete Wellington ein Tory-Cabinet, das sich dem Wiener Hofe zu nähern begann, und schon im Januar 1828 durfte König Georg in seiner Thronrede die Schlacht von Navarin ein unwillkommenes Ereigniß ( unto- ward event ) nennen. Nach Allem, was geschehen, mußten die drei Mächte sofort weiter gehen und nöthigenfalls durch einen zweiten Schlag die Pforte zum Frieden mit den Griechen zwingen; so ließen sich Rußlands Kriegspläne vielleicht noch vereiteln. Aber der Einmuth fehlte, da England immer bedenklicher wurde. Die Vertreter der Westmächte erneuerten in Konstantinopel ihre Friedens- anträge, kräftig unterstützt von dem preußischen Gesandten, und als sie eine schnöde Antwort empfingen, reisten sie unverrichteter Dinge ab. Nun brach der Zorn des tödlich beleidigten Sultans, der alte Hochmuth des Islam furchtbar aus. Die Christen der Hauptstadt wurden verhöhnt, mißhandelt, ausgewiesen; ein Ferman des Padischah verkündete den Gläubigen: „das Hei- denthum bildet nur eine Nation“, überschüttete die europäischen Mächte mit Schmähungen, insbesondere Rußland, den Erzfeind des Reichs Muhamed’s. Auf die Vorstellungen des preußischen Gesandten erwiderte der Reis Effendi Pertew hochmüthig: jetzt sei es Zeit auch den Vertrag von Akkerman abzu- schütteln. Durch diese Beleidigungen erhielt der Czar den längst gesuchten Vorwand zum Kriege. Die Westmächte konnten ihm nicht entgegentreten, denn sie selbst waren durch die überlegene russische Diplomatie gebunden. Nach dem Londoner Vertrage, der noch immer bestand, durften die drei Mächte nur in der griechischen Sache nicht einseitig vorgehen; der Krieg aber, der jetzt hereinbrach, erschien als ein Kampf für Rußlands gekränkte Ehre. — Russisch-türkischer Krieg. Im April 1828 erklärte Rußland den Krieg. In seinem Kriegs- manifest forderte der Czar Genugthuung für die türkischen Rüstungen und die Beleidigung seiner Ehre, für die Mißhandlung seiner Unterthanen und die Belästigung des Handels im Bosporus, endlich genaue Erfüllung der älteren Verträge. Feierlich verwahrte er sich gegen den Verdacht der Eroberungslust; nur vollen Ersatz der Kriegskosten müsse er verlangen. Den großen Mächten gegenüber spielte er den Gekränkten, den schuldlos Herausgeforderten. „Ich werde nicht der Angreifer sein, Sire, schrieb er im Januar dem König von Preußen, aber wehe denen, die sich an Rußland vergreifen wollen“; und dem englischen Hofe ließ er mittheilen: da der Sultan die Gesammtheit der Muhamedaner wider ihn aufrufe, so müsse er den Kampf aufnehmen. K. Nikolaus an K. Friedr. Wilhelm 15. Jan. Nesselrode, Weisung an Lieven. 14. Febr. 1828. Der wahre Grund des Krieges lag in der schwierigen Stimmung des Heeres und in dem Selbstgefühle der Nation, die so lange der Mißhandlung ihrer Glaubensgenossen grollend zugesehen und nun Rache nehmen wollte an dem hochmüthigen und, wie es schien, ohnmächtigen Erbfeinde. Rußland fühlte sich als die führende Macht im Oriente; eben jetzt wurde ein zweijähriger Krieg gegen Persien durch einen glücklichen Friedensschluß, durch die Erwerbung wichtiger Ge- biete südlich des Kaukasus beendigt. Die anspruchslosen Versprechungen des Kriegsmanifestes waren nicht schlechthin unehrlich, da die Lage der Welt einen Vernichtungskrieg nicht begünstigte, aber auch nicht frei von Hintergedanken. Blieb das Kriegsglück dem Czaren hold, so verloren sie jeden Werth. Czar Nikolaus war der Enkel jener Katharina, die einst gehofft hatte, den byzantinischen Doppeladler von Moskau wieder in seinen alten Herrschersitz zurückzuführen. Am Berliner Hofe kannte man eine geheime russische Denkschrift, worin die hochmüthige Aeußerung stand: sollte das Schicksal den Untergang der Türkei herbeiführen, so würden die großen Mächte sich auch darüber leicht einigen. Witzleben’s Tagebuch, 17. Jan. 1828. Daher war der friedfertige König mit dem Verfahren seines Schwiegersohnes keineswegs einverstanden. Er fand es sehr leichtsinnig diese Saite zu berühren, er sprach dem Czaren offen aus, man hätte den Krieg vermeiden können und sollen, und verweigerte dem Prinzen Wilhelm die Erlaubniß zur Theil- nahme an dem Feldzuge der Russen. Eine thatkräftige österreichische Staatskunst hätte die Dinge nie so weit kommen lassen, dem russischen Hofe nimmermehr den Vortritt ein- geräumt bei der unvermeidlichen Zerstörung des türkischen Reichs. Im- merhin bot sich der Hofburg auch jetzt noch zum letzten male die so oft schon verscherzte Gelegenheit, die kühnen Pläne des Prinzen Eugen zu ver- wirklichen. Wenn sie ihre günstige Flankenstellung entschlossen benutzte, den Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 47 III. 10. Preußen und die orientalische Frage. Russen zuvorkam und die Donaufürstenthümer rasch besetzte, so mußte Ruß- land mit ihr wohl oder übel sich verständigen und dem Donaureiche ward sein natürliches Machtgebiet bis zur Mündung seines Stromes gesichert; denn noch war das rumänische Nationalgefühl nicht erwacht, noch war es möglich, alle Rumänier in Ungarn, Siebenbürgen, der Moldau und der Wallachei mittelbar oder unmittelbar unter dem österreichischen Scepter zu vereinigen. Czar Nikolaus fürchtete in der That solche Versuche; er gab seinem Oberfeldherrn Wittgenstein die Weisung, sich mit den Waffen den Weg zu bahnen, falls die Oesterreicher in den Donaufürstenthümern sich dem Marsche der Russen widersetzen sollten. Aber die unwiederbring- liche große Stunde verging unbenutzt. Der elende Zustand des öster- reichischen Heeres verbot einen raschen Vorstoß, und Metternich hatte sich in die Doktrin von der Unantastbarkeit der Türkei längst so tief ein- gelebt, daß er die Interessen seines Staates im Oriente nicht mehr unbefangen wahren konnte. Er vergeudete die kostbare Zeit mit müßigen diplomatischen Verhandlungen, empfahl in London und Paris dringend die Aufrechterhaltung des Londoner Vertrags, den er vor Kurzem noch für dümmer als dumm erklärt hatte. Im December hatte er noch ge- prahlt: könnte ich nur wenige Tage in Konstantinopel weilen, „so würde ich den Rummel bald beendigen“; jetzt verlor er auch bei der Pforte jedes Ansehen, da keine seiner Vorhersagungen eingetroffen war, und sein Gentz jammerte: der Autokrat wird am Bosporus thronen! Unbelästigt von Oesterreich überschwemmte das russische Heer die Donaufürstenthümer. Dann aber zeigte sich, wie unmäßig die Welt die Angriffskraft Rußlands überschätzt hatte. Nach langjährigen Vorbe- reitungen konnte der Czar den Krieg erst sehr spät, erst im Juni begin- nen und nur mit etwa 100000 Mann. Auch der Heldenmuth der grie- chischen Rebellen erschien jetzt erst in seinem vollen Glanze. Dies türkische Heer, das die verachteten hellenischen Klephten niemals hatte ganz bezwingen können, hielt den Russen Stand — nur zwei Jahre nach seiner Neubil- dung, nach der Vernichtung der Janitscharen — und vertheidigte die Bal- kanfestungen mit einem Löwenmuthe, der an die großen Tage Suleiman’s erinnerte. Die Russen errangen, trotz oder wegen der Anwesenheit des Czaren, keinen erheblichen Vortheil; nur Varna wurde erobert, und in Kleinasien drang Feldmarschall Paskiewitsch vom Kaukasus her sieg- reich vor. Ein zweiter Feldzug ward unvermeidlich, und er versprach sicheren Erfolg; denn das gelichtete russische Heer erhielt beträchtliche Ver- stärkungen, und Czar Nikolaus sah ein, daß er kein Feldherr war, er legte den Oberbefehl in die kräftigen Hände des Preußen Diebitsch. Um so bedrohlicher gestaltete sich die diplomatische Lage. Metternich hatte nach den geringen Erfolgen der Russen frischen Muth geschöpft, und bemühte sich, einen Bund aller vier Großmächte gegen Rußland zu Stande zu bringen. Preußen und Frankreich verweigerten ihren Beitritt, Preußen und die Großmächte. Wellington aber ging auf Oesterreichs Absichten willig ein, und zu An- fang des Jahres 1829 schien ein europäischer Krieg nicht mehr unmöglich: England und Oesterreich auf der einen, Rußland, Frankreich und vielleicht auch Preußen auf der anderen Seite. Radetzky erörterte schon in einer Denkschrift den Fall eines Krieges gegen Rußland und Preußen; er nannte Preußen „den unförmlichsten Staat, den es je auf dem Erdenrund ge- geben hat“; aber selbst der fähigste General der k. k. Armee verfiel nicht auf die Frage, ob es nicht klug sei, diesem unförmlichen Staate die un- entbehrliche Abrundung zu gönnen, sondern erklärte kurzab, mit dem alten ferdinandeischen Uebermuthe: „wir dürfen Preußen keine Vergrößerung gestatten“. Unterdessen wüthete Gentz in seinen Zeitungen gegen Ruß- land und den russisch gesinnten Berliner Hof; zu gleicher Zeit flehte er den König von Preußen brieflich um ein Geldgeschenk an. Zur Begutach- tung aufgefordert rieth Bernstorff das erbauliche Gesuch zu bewilligen, da der mächttge Publicist der Gesandtschaft in Wien nützlich sein könne; aber, fügte er hinzu, „Herr v. Gentz ist ein sehr vornehmer, vielfach ver- wöhnter und bedürfnißreicher Bettler“; weniger als vier- bis sechstausend Thaler dürfe man ihm also nicht geben. Bernstorff an Lottum, 25. Dec. 1828. Ganz unerwartet war Preußen in eine hochwichtige, freilich auch ge- fahrvolle diplomatische Stellung gelangt. Kam es zum Bruch zwischen den beiden Kaisermächten, so konnte der Berliner Hof, da er sich noch nach keiner Seite hin gebunden hatte, leicht den Ausschlag geben. In Kon- stantinopel war er augenblicklich die einzige Macht, deren Meinung von den erbitterten Türken noch angehört wurde. Im vergangenen Frühjahr war der Gesandte, Frhr. v. Miltitz, auf Befehl des Königs wegen grober Pflichtverletzung abgesetzt worden, weil er, tief verschuldet, von einer frem- den Macht — wahrscheinlich von Oesterreich — Geschenke angenommen und einmal einen unwahren Bericht eingesendet hatte. Berichte von dem k. k. Dragoman Huszar, 18. März, Ottenfels, 19. März, Jordan, 21. Aug. 1828. Dieser wider- wärtige, politisch unerhebliche Zwischenfall wurde indeß schnell vergessen; Miltitz’s Nachfolger Royer stand mit der Pforte auf gutem Fuße. Aber welche Aussichten, wenn der europäische Krieg ausbrach! Sollte Preußen, mit dem ungerüsteten Oesterreich verbündet, sich in einem Kampfe gegen Rußland und Frankreich zugleich verbluten, lediglich um Oesterreichs orientalische Interessen, die man in der Hofburg selber nicht verstand, zu wahren? Oder sollte der König mit Rußland und Frankreich vereint gegen Oesterreich kämpfen? Das hieß den deutschen Bund zersprengen, ehe noch irgend ein Ersatz für ihn gefunden war. Und wie verdächtig blieb doch Frankreichs Bundesgenossenschaft. Trotz der kleinen Freundlichkeiten, die zur Zeit zwischen den beiden Höfen 47* III. 10. Preußen und die orientalische Frage. ausgetauscht wurden, hatte man in den Tuilerien den alten Wahn, daß Frankreich ein starkes Deutschland nicht ertragen könne, noch mit nichten überwunden; dies lehrte das verdeckte Spiel der französischen Diplo- matie gegen Preußens Handelspolitik. Sobald sich die Gefahr des Krieges zeigte, erscholl in der französischen Presse sofort wieder der alte Ruf nach der Rheingrenze. In der Kammer sprach General Sebastiani, der Vertraute des Herzogs von Orleans den begehrlichen Gedanken offen aus, ähnlich redete Chateaubriand vor aller Welt in seinen Salons zu Rom. General Richemont predigte in einer prahlerischen Flugschrift „über die politische Lage Europas“ den Krieg gegen Frankreichs wahre Feinde, England und Oesterreich; dann sollte der Czar in Konstantinopel einziehen, Holland durch Hannover vergrößert werden, Preußen aber, das mit der äußersten Geringschätzung behandelt wurde, „unseren Rhein„ herausgeben und dafür auf Oesterreichs Kosten irgendwo eine Entschädi- gung erhalten. Auch die diplomatische Welt war solchen Gedanken nicht ganz fremd. Als Bernstorff im Sommer 1828 seinen alten Congreß- genossen Caraman in Teplitz traf, deutete ihm der Franzose leise an, im Falle der Theilung der Türkei müsse sich Frankreich seinen Antheil in der Nähe suchen; noch unzweideutiger äußerte sich Fürst Polignac in London zu dem Gesandten v. Bülow. Das Alles waren nur Privat- ansichten; aber auch der Gesandte Graf Montemart in Petersburg erör- terte vor dem Czaren ausführlich die Nothwendigkeit eines großen Län- dertausches, und Pozzo di Borgo schrieb aus Paris, man müsse Preußen an den Gedanken gewöhnen, daß Frankreich eine mäßige Entschädigung zu fordern habe, falls Preußen sich vergrößere. Czar Nikolaus fühlte jedoch, daß Offenheit hier die höchste Klugheit war; er hatte gerade jetzt dringende Gründe, sich die Freundschaft seines Schwiegervaters zu er- halten und fragte in Berlin ehrlich an, wie denn der König selber über solche Tauschpläne denke. Die Antwort lautete unbedingt ablehnend: der König halte seinen gegenwärtigen Besitzstand für eine Gewähr des europäischen Friedens und fühle sich mit seinen Rheinländern durch gegenseitige Gefühle der Liebe und des Vertrauens von Jahr zu Jahr enger verbunden. Von Seiten des französischen Cabinets wurde nie- mals auch nur eine Andeutung beim Berliner Hofe gewagt. Der vor- sichtige Werther blieb noch nach Jahren fest davon überzeugt, daß die französischen Minister an diesen Zettelungen nie theilgenommen hätten, und für die Zeit des Ministeriums Martignac mochte seine Vermuthung vielleicht zutreffen. So ergiebt sich der Sachverhalt aus einer Reihe vertraulicher Mittheilungen, welche Bernstorff und Werther im Jahre 1830 mit einander austauschten. (Bernstorff an Werther, 3. Jan., 5. April. Werther’s Bericht, 23. Jan. 1830.) — Fuhr aber das Schwert aus der Scheide, dann war voraussichtlich selbst ein gemäßigtes Cabinet nicht mehr im Stande, Czar Nikolaus in Berlin. dem leidenschaftlichen Verlangen der Nation nach der Rheingrenze zu widerstehen. Wie sich die Dinge auch wenden mochten, ein Krieg in solcher Lage, um einer Frage willen, welche den deutschen Interessen fern- ablag, konnte dem preußischen Staate nur Opfer und Verlegenheit be- reiten ohne jede Wahrscheinlichkeit großer Erfolge. Friedrich Wilhelm’s Friedenspolitik hatte in den napoleonischen Zeiten viel Unheil verschuldet; diesmal war sie vollberechtigt. Auch Czar Nikolaus wünschte jetzt aufrichtig den Frieden. Ernüchtert durch die bescheidenen Erfolge des ersten Feldzugs verzichtete er vorläufig auf die ehrgeizigen Pläne, mit denen er sich früher wohl getragen hatte, und suchte nur noch auf ehrenvolle Weise aus dem Handel herauszu- kommen. Einem europäischen Kriege sah er mit Besorgniß entgegen, denn auf Preußens Waffenhilfe konnte er noch nicht rechnen, und sein einziger sicherer Bundesgenosse König Karl X. stand am Rande des Grabes. Schon im December betheuerte er dem König von Preußen, wie lebhaft er nach Frieden verlange, und beschwerte sich zugleich heftig über England und das „infame“ Betragen Oesterreichs. König Nikolaus an König Friedrich Wilhelm, 3. Dec. 1828. Als der Krieg im Frühjahr unter günstigen Anzeichen von Neuem begann, reiste Nikolaus nach Warschau und empfing dort unheimliche Eindrücke, die ihn in seiner Friedenssehn- sucht nur bestärken konnten. Den Polen war es ein Gräuel, daß ihr König nicht in ihrer alten Johannskathedrale, sondern im Thronsaale des Schlosses und nach griechisch-orthodoxem Ritus die Krönung vollziehen ließ. Die Landboten verharrten in eisigem Schweigen, als der vorge- schriebene Hochruf angestimmt wurde; auch das Volk verhielt sich kalt, fast drohend; Jedermann fühlte, welche Leidenschaften hier gährten. Von Warschau aus wollte der Czar nach Sibyllenort reisen, um seinen Schwiegervater zu sprechen; Friedrich Wilhelm wünschte auch den Kaiser von Oesterreich zuzuziehen, der aber sagte auf Maltzahn’s Andeutungen kein Wort, so bitter war schon der Haß zwischen den beiden Kaiserhöfen. Maltzahn’s Bericht, 9. Mai 1829. Inzwischen wurde der König unwohl und mußte die Reise aufgeben. Da erschien Nikolaus am 6. Juni selber in Berlin, mit seiner Gemahlin und dem kleinen Thronfolger. Es war die erste jener theatralischen Ueber- raschungen, welche sich seitdem noch oft wiederholten; der Czar liebte wie der Donnerer Zeus plötzlich aus dem Gewölk herauszutreten. Die Ber- liner empfingen ihre erlauchten Gäste mit überschwänglichen Huldigungen, sie konnten sich nicht satt sehen an ihrer Charlotte und dem ältesten Enkel ihres Königs. Die Universität begrüßte den Befreier der Hellenen mit einer griechischen Ode; denn die philhellenische Begeisterung beherrschte die liberale Welt so gänzlich, daß selbst H. Heine und seine radicalen Freunde sich über die Waffenerfolge des griechenfreundlichen Czaren freuten. Niko- III. 10. Preußen und die orientalische Frage. laus wohnte noch der Hochzeit des Prinzen Wilhelm bei und reiste be- reits am siebenten Tage heim. Mit schlecht verhehlter Angst sagte Metter- nich dem preußischen Geschäftsträger, dieser Familienbesuch werde doch sicherlich keine politischen Folgen haben. Brockhausen’s Bericht, Wien 20. Juni 1829. Er täuschte sich abermals. Die beiden Monarchen hatten die kurzen Tage des Wiedersehens ernstlich benutzt. Friedrich Wilhelm erklärte dem Czaren sehr bestimmt: wenn er den Frieden wolle, so müsse er seine Be- reitwilligkeit bethätigen. So erzählt Ancillon in dem Ministerialschreiben an Royer v. 18. Juni 1829. Nikolaus betheuerte darauf in einer eigenhän- digen Aufzeichnung, er verlange schlechterdings nichts weiter als die schon in seinem Kriegsmanifest aufgestellten Bedingungen. „Ich kann versichern, daß sich darin Alles genau angegeben findet, gegen den gewöhnlichen Ge- brauch in solchen Fällen, wohl aber in der Absicht, jeden Verdacht zu vermeiden hinsichtlich angeblicher ehrgeiziger Absichten und Hintergedanken, welche meinen Grundsätzen ebenso fremd sind wie meinem Herzen.“ Seine Hauptforderung war also der Ersatz der Kriegskosten, die er schon jetzt auf 150 Mill. Rubel Papier schätzte; er wollte aber nicht die ganze Summe baar fordern, sondern auch Schiffbauholz, Kriegsschiffe und einige Grenz- plätze am Kaukasus an Zahlungsstatt annehmen. Eigenhändige Aufzeichnung von K. Nikolaus, o. D., unverkennbar in Berlin niedergeschrieben. So blieb freilich nach russischer Gewohnheit noch eine Hinterthür offen. Noch niemals war der Pforte von einem Sieger eine Geldzahlung zugemuthet worden; orien- talische Staaten vermögen auch solchen Anforderungen nicht zu genügen, der verlangte Ersatz konnte daher sehr beträchtlich werden. Immerhin klangen die Bedingungen nicht unbillig, da das Kriegsglück die russischen Waffen überall begünstigte. Während Paskiewitsch abermals in Kleinasien vordrang und schon die Straße nach Trapezunt einschlug, wurde das türkische Hauptheer von Diebitsch bei Kulektscha aufs Haupt ge- schlagen (11. Juni); das feste Silistria fiel, der Weg über den Balkan lag offen vor dem russischen Feldherrn. Aber wie sollte die Pforte zu Unterhand- lungen bewogen werden? Daß der Sieger selber Anerbietungen stellte, war nach orientalischem Brauche unmöglich und hätte im Divan nur Ver- dacht erweckt. Auf die Fürsprache der anderen Mächte gab der ergrimmte Sultan seit dem Tage von Navarin nichts mehr. Nur Preußen vermochte die Vermittlung zu übernehmen, aber auch nicht in den gewöhnlichen diplo- matischen Formen, die auf den türkischen Hochmuth keinen Eindruck mehr machten. Ein Erfolg schien nur möglich, wenn ein sachkundiger preußi- scher General nach Stambul ging, um den Sultan womöglich persönlich über die bedenkliche militärische Lage der Türkei aufzuklären, ihm im Auf- trage des Königs zu versichern, daß der Sieger bereit sei, auf billige Be- Müffling’s Sendung. dingungen Frieden zu schließen und ihn also zur Absendung von Bevoll- mächtigten zu bewegen. So konnte die Rechtschaffenheit des Königs sich wieder als eine Macht erweisen; ihr Ruf war auch bis zum Bosporus gedrungen. Wenn dieser Fürst im Namen seines Schwiegersohnes eine feierliche Erklärung abgab, so ließ sich vielleicht selbst das finstere Miß- trauen Sultan Machmud’s überwinden. General Müffling, der gelehrte Chef des Generalstabs, wurde mit dem schwierigen Auftrage betraut. Erst am 5. Juli, als er schon unter- wegs war und die fremden Mächte ihm am Bosporus nicht mehr zuvor- kommen konnten, erging an die Gesandtschaften der Befehl, die Höfe von Wien, London und Paris über den Zweck der Sendung zu unterrichten: Preußen wolle nicht Friedensvorschläge überreichen — das würde die bald mißtrauische bald hochmüthige Pforte mißverstehen — sondern nur den Sultan von den friedlichen Absichten des Czaren überzeugen. Noch be- stimmter sagte eine spätere Weisung: man kann die Pforte nur retten, wenn man sie vor sich selber rettet. Weisungen an die Gesandtschaften, 5. Juli, an Brockhausen 27. Aug. 1829. Als Müffling am 4. August in Konstantinopel eintraf, fand er die Stadt in fieberischer Aufregung. Diebitsch hatte erreicht was noch keinem Feinde der Osmanen gelungen war, er hatte den Balkan überschritten. Unaufhaltsam wälzten sich seine Heersäulen durch Bulgarien südwärts, die Trümmer des türkischen Heeres flohen in wilder Auflösung, am 22. August kam gar die Nachricht von Diebitsch’s Einzug in Adrianopel. Der Sultan war ohne Heer, denn die Wuth der rechtgläubigen Osmanen in der Hauptstadt richtete sich zu- nächst gegen ihn, der durch seine frevelhaften neuen Gesetze die Strafen Allahs auf das Reich herabgerufen habe; der mächtige Anhang der auf- gelösten Janitscharen murrte laut. Umsonst ließ Machmud die grüne Fahne des Propheten durch die Straßen tragen, Niemand wollte dem heiligen Feldzeichen zum Glaubenskriege folgen; die Rekruten aus Asien wurden an Kameele gebunden zur Hauptstadt geschleppt. Die inzwischen zurückgekehrten Gesandten der Westmächte Gordon und Guilleminot hielten Alles für verloren, nicht anders dachten Royer und der Internuntius Ottenfels; man fürchtete vornehmlich einen Pöbelaufstand. Eine englische Fregatte lag an der Serailspitze, um den Großherrn nach Asien hinüber- zuführen, und draußen vor dem Eingang des Hellesponts sammelte sich schon eine englische Flotte, bereit zur Einfahrt, falls die Russen gegen die alten Mauern der Komnenen heranrückten. Die Gefahr war furchtbar, das diplomatische Corps begrüßte den preußischen General wie einen Retter. Müffling verfuhr nicht ohne Gewandtheit — bedauerlich nur, daß er nachher dies Verdienst durch übertriebenes Selbstlob geschmälert hat. Er stieß zuerst hart zusammen mit dem Dünkel des Reis Effendi, der die Belehrungen des Preußen über die militärische Lage übel aufnahm; dann III. 10. Preußen und die orientalische Frage. erreichte er doch, daß der Sultan seinen Versicherungen Glauben schenkte und sich entschloß, zwei Friedens-Bevollmächtigte, die ihm Müffling vor- schlug, an den russischen Feldmarschall zu senden. Müffling’s Berichte, 6., 11., 13., 16. Aug. 1829. . Der zeigte jetzt, daß er seinem Czaren als Diplomat noch besser denn als Feldherr zu dienen vermochte. Seine Lage war mit nichten so glän- zend wie sie schien. Für einen Marsch gegen Konstantinopel hatte er kaum noch 20,000 Mann zur Verfügung, und diese ganz ungenügende Macht schmolz vor seinen Augen durch verheerende Krankheiten zusammen. Bei längerem Verweilen konnte das Heer des Siegers vielleicht ganz auf- gerieben werden, wenn eine kleine türkische Armee, die sich im Norden bei Sofia zusammenzog, rechtzeitig herankam. Diebitsch aber verstand die Stärke und den Zustand seiner Truppen geschickt zu verbergen, nicht blos vor den Türken, sondern auch vor den beiden preußischen Offizieren, welche Müffling zur vorläufigen Besprechung nach Adrianopel sendete; und es gelang ihm, Jedermann zu täuschen, den Sultan, Müffling, das diplomatische Corps in Pera und alle europäischen Höfe. Selbst Metternich, der so lange als möglich auf den Sieg seiner türkischen Freunde gehofft, hatte keine Ahnung von der Bedrängniß der Russen. Die Pforte war anfangs harmlos genug zu glauben, daß man ihr die Kriegskosten erlassen würde. Auf eine Anfrage Müffling’s erwiderte jedoch Diebitsch seinem alten Kriegskameraden in aller Freundschaft sehr bestimmt: „Heute mehr denn je wird der Divan die Strafe seiner blinden Hartnäckigkeit tragen müssen. Es lag in seiner Hand den Frieden vor zwei Monaten zu er- langen; er hat vorgezogen den Krieg fortzusetzen und uns zu dem Zuge über den Balkan gezwungen. Die hochherzige Großmuth S. M. des Kaisers Nikolaus wird der Pforte die Last der Kriegskosten zu erleichtern wissen, vorausgesetzt freilich, daß sie sich Ansprüche auf so viel Nachgiebig- keit zu erwerben versteht.“ Müffling an Diebitsch, Pera 16. August. Diebitsch’s Antwort, Adrianopel 11/23. August 1829. Diesen Ton erhabener Zuversicht hielt der Feldmarschall beharrlich inne, und bis zum Abschluß des Friedens blieb die gesammte Diplomatie am Bosporus fest davon überzeugt, daß er eine seltene Mäßigung zeige, während er in Wahrheit sein Heer zu retten suchte. Am 27. August fanden sich in Adrianopel die türkischen Bevollmäch- tigten zur ersten Besprechung bei dem Feldmarschall ein. Damit war Müffling’s Sendung erledigt. Zum Abschied gewährte ihm der dankbare Sultan noch die Gnade einer Audienz, was seit Menschengedenken keinem Franken widerfahren war, und hielt dabei durch den Dolmetscher eine nach orientalischen Begriffen wunderbar freundliche Ansprache. Er er- kundigte sich zuerst nach der Gesundheit des Königs, erklärte sodann, Friede von Adrianopel. daß er den Versicherungen des General Bey Glauben geschenkt habe und nunmehr auf Frieden hoffe. Dann schloß er: „in diesem Sinne wird der General Bey die Gefälligkeit haben, meinen alten und großherzigen Freund den König von Preußen zu benachrichtigen und ihm zugleich mit- theilen, daß ich mich ausdrücklich nach dem Zustande seiner kostbaren Ge- sundheit erkundigt habe.“ Rede des Sultans in der Audienz vom 3. Sept. 1829, von Müffling auf- gezeichnet. In Adrianopel geriethen die Verhandlungen, als sie fast dem Ab- schluß nahe schienen, nach orientalischem Herkommen plötzlich ins Stocken. Da ließ Diebitsch seine Truppen einige Bewegungen unternehmen und drohte gegen Stambul aufzubrechen, falls man bis zum 13. September nicht im Reinen sei. Die Pforte erschrak und lud die Gesandten von England, Frankreich, Preußen zu einer Berathung ein; der k. k. Inter- nuntius wurde kaum noch beachtet, ihm hatte Müffling ins Gesicht ge- sagt, Oesterreich habe durch seine doppelte Sprache jedes Vertrauen in Petersburg verloren. Auf die Bitte des Sultans entschloß sich dann Royer „als Nachfolger Müffling’s“, wie Machmud sagte, selber nach Adrianopel zu gehen; dort bewog er am 14. Sept. die türkischen Bevoll- mächtigten zur Unterzeichnung des Friedens. Ministerialschreiben an Maltzahn, 3. Okt. 1829. Die russischen Offiziere umringten den Preußen im Lager, sprachen dem Könige ihre Dankbarkeit und Ehrfurcht aus. Mit gutem Grunde; die älteren mindestens wußten, daß Preußen sie aus einer peinlichen Verlegenheit errettet hatte. Die Bedingungen des Friedens entsprachen dem dauernden Macht- verhältniß der Kriegführenden; denn hätte man die Waffen wieder auf- genommen, so wäre zwar Diebitsch’s Heer vielleicht zu Grunde gegangen, aber der Czar verfügte noch über eine Reserve-Armee, der Sultan nicht, ein dritter Waffengang konnte also nach menschlichem Ermessen den Türken nur neue Niederlagen und einen härteren Frieden bringen. Ueber das Maß der wirklichen militärischen Vortheile, welche der Sieger augenblick- lich errungen hatte, gingen die Bestimmungen des Vertrags von Adria- nopel allerdings weit hinaus. Rußland erlangte die vollständige Erfül- lung der Verträge von Bukarest und Akkerman mit einigen wesentlichen Verschärfungen, sodann mehrere Grenzplätze am Kaukasus und die freie Schifffahrt durch die Dardanellenstraße, endlich eine Kriegsentschädigung, die, obwohl nachher auf 7 Mill. Ducaten herabgesetzt, noch immer schwer genug blieb, um die Pforte vom Petersburger Hofe abhängig zu machen. Es war ein großer Schritt vorwärts zu der unausbleiblichen Vernichtung der Türkenherrschaft in Europa. Die Donaufürstenthümer erhielten lebens- längliche Hospodare und eigene Truppen, sie wurden von den Türken gänzlich geräumt und standen, da sie nur noch einen Tribut an die Pforte zu zahlen III. 10. Preußen und die orientalische Frage. hatten, fortan mehr unter russischem als unter türkischem Einfluß. Zudem erlangten die Russen für das Stück der Moldau bis zum Pruth, das sie schon im Bukarester Frieden gewonnen hatten, eine kleine, aber sehr werth- volle Abrundung; nicht der nördliche, sondern der südlichste Arm der Donau sollte nunmehr die Grenze bilden, das Donau-Delta war in Rußlands Händen. Hochwichtig und für ganz Europa segensreich ward der siebente Artikel, der den Handelsschiffen aller Nationen die freie Fahrt durch den Bosporus gestattete. Das Schwarze Meer trat nun erst wieder in den Weltverkehr ein; die unnatürliche Mißhandlung, welche sich die hadernde Christenheit so lange von dem Halbmond hatte bieten lassen, hatte ein Ende. Zum Aerger der Westmächte verfügte der zehnte Artikel, daß die Pforte dem Londoner Vertrage beitreten solle; damit gab sich der Czar den Anschein, als ob er die Christen befreit hätte. In Wahrheit war diese Befreiung bereits vollzogen. Schon im vorigen Jahre hatte Ibra- him Pascha vor einem einrückenden französischen Corps den Peloponnes ohne Schwertstreich geräumt; schon im März 1829 waren die drei Lon- doner Vertragsmächte, obgleich das Cabinet Wellington sich wenig will- fährig zeigte, dahin übereingekommen, daß Griechenland einen türkischen Tribut-Staat unter einem christlichen Fürsten bilden sollte. Thatsächlich genoß das tapfere kleine Volk schon der ehrlich verdienten Unabhängigkeit, vorläufig unter der Präsidentschaft des den Engländern hochverdächtigen Kapodistrias, und die Frage war nur noch, ob Englands Kleinsinn diesem werdenden Staate genügende Grenzen gönnen würde. Mit gerechtem Selbstgefühl schrieb Bernstorff in diesen Tagen: wir hegen nicht die Pläne des Ehrgeizes, die man uns zutraut, aber wir be- anspruchen das Recht, eine offene, gerade, selbstständige Politik zu verfolgen. Ueberall in der Welt hob sich Preußens Ansehen, seit das Einschreiten des Königs den drohenden Weltkrieg abgewendet hatte. Alle unbefangenen Zeitgenossen erkannten dies Verdienst an, die meisten Höfe sendeten Dank- und Glückwunschschreiben nach Berlin. Erst in weit späterer Zeit, als der Russenhaß der Polen und die Russenfurcht David Urquhart’s das Ge- schichtsurtheil des Liberalismus verfälschten, bildete sich das Parteimärchen, der König von Preußen habe lediglich seinen Schwiegersohn vor der siche- ren Niederlage retten wollen. Friedrich Wilhelm faßte aber seinen Ent- schluß schon im Juni, in einem Augenblicke, da die militärische Lage des russischen Heeres sehr günstig war, und nicht um Rußlands willen schritt er ein, sondern weil er sein Deutschland vor einem unfruchtbaren und unheilvollen Kriege bewahren wollte. Unmittelbar nach dem Frieden zeigten sich nur zwei Mächte ver- stimmt: der französische Radikalismus und der Wiener Hof. Die Pariser Blätter beklagten laut, daß der Weltkrieg und die Eroberung der natür- lichen Grenzen nunmehr vereitelt sei; sie bewiesen damit nur, wie richtig Preußen gehandelt hatte. Die Hofburg aber erntete jetzt, was sie in Drohende Revolution in Frankreich. einem neunjährigen treulosen Ränkespiele mit kurzsichtiger Schlauheit ge- säet hatte: die Donaumündung war in Rußlands Händen, in Bukarest und Jassy entschied der Czar, in Griechenland triumphirte die Revolution und der geliebte türkische Freund schien seinem letzten Stündlein nahe. Zur Zeit des Laibacher Congresses hatte ganz Europa bewundernd zu dem großen österreichischen Staatsmanne aufgeblickt; jetzt war in Berlin, Petersburg, Paris, Konstantinopel, selbst in London nur eine Stimme der Verachtung über die unbegreiflichen Mißgriffe und die vollendete Verlogen- heit der Wiener Politik. Kaiser Franz empfand die Niederlage sehr leb- haft, obwohl auch er an König Friedrich Wilhelm ein Glückwunschschreiben sendete. Gentz wehklagte über den allgemeinen politischen Bankrott, der uns Alle erwarte, nachdem er vor Kurzem noch über die preußische Frie- densvermittlung unverschämte Witze gerissen hatte. Metternich aber ge- stand in einer wehmüthigen Denkschrift dem Kaiser ein (Oct. 1829): der Grund des Mißerfolges liege in Oesterreichs inneren Zuständen. Er em- pfahl auch Reformen in der Verwaltung, im Finanz- und Heerwesen; da er aber von alledem nichts verstand, so begnügte er sich mit einigen allgemeinen Redensarten. Franz malte wie gewöhnlich sein Placet dar- unter, und wie gewöhnlich in diesem glücklichen Staate, blieb Alles beim Alten. — Die Augen der Welt wurden aber bald von den orientalischen Dingen abgelenkt, da sich in Frankreich eine gewaltige Erschütterung vorbereitete. Im April 1829 war das Ministerium Martignac zurückgetreken. Die gemäßigten Parteien besaßen nicht den Einmuth und nicht die Selbst- beherrschung, um den letzten ehrlichen Versuch der Versöhnung zwischen dem alten und dem neuen Frankreich rückhaltslos zu unterstützen. Ein geringfügiger, fast zufälliger Streit über die Einzelheiten der neuen Ge- meinde- und Departemental-Ordnung brachte das Cabinet zu Falle; mit Schadenfreude sahen die Ultras, wie die Linke, die Doktrinäre, die Or- leanisten ihnen in blinder Leidenschaft folgten. Kaum war der Schlag gefallen, so griffen sich die besonnenen Männer erschrocken an die Stirn: seit der Rückkehr Napoleon’s aus Elba war Frankreichs friedliche Ent- wicklung nicht mehr so furchtbar gestört worden. Nun kam was kommen mußte. König Karl bildete sich eine Regierung nach seinem Herzen. Im August übernahm Fürst Polignac die Leitung der Geschäfte, der Führer der Ultras, ein fanatischer Schwärmer, der in seinen Träumen die Rathschläge der Mutter Gottes zu hören glaubte. Nur eine Krone, die über den Parteien stand, konnte diesem zerrissenen Lande eine friedliche Zukunft sichern, und jetzt warf sich das Königthum selber in die Arme einer rasenden Partei. Nach wenigen Wochen schon befürchteten alle Höfe, daß diese thörichte Regierung auf einen Verfassungsbruch lossteuere. Metter- nich hatte die Bildung des neuen Cabinets durch seine Bevollmächtigten Apponyi und Binder unter der Hand begünstigt; auch Wellington be- III. 10. Preußen und die orientalische Frage. grüßte das Ultra-Ministerium mit Freuden, weil Polignac ein erklärter Freund Englands war. Von einem Staatsstreich jedoch wollte keine der großen Mächte etwas hören, sie alle ohne Ausnahme warnten den Tuilerien- hof vor unbesonnenen Gewaltthaten. Aber wann hätte der Fanatismus die Stimme der Vernunft gehört? Der Staatsstreich kam und mit ihm die Revolution. Sie erschütterte das System der Wiener Verträge in seinen Grundfesten, denn auf der Restauration der Bourbonen ruhte der ganze kunstvolle Bau; aber sie hob auch wieder das tief gesunkene An- sehen Oesterreichs. Die gemeinsame Gefahr führte die drei Ostmächte nach langer Entfremdung wieder zum festen Bunde zusammen. Glücklicher als die fünf ersten Friedensjahre endete dies Jahrzehnt deutscher Geschichte. Die Tage der Seelenangst und der blinden Partei- politik gingen zu Ende. Die Monarchie der Hohenzollern stand wieder auf eigenen Füßen. Sie wahrte fest und umsichtig dem Vaterlande den Frieden, sie begann der wirthschaftlichen Macht und Selbstständigkeit der Nation eine neue Laufbahn zu eröffnen, und schon ließ sich die Zeit ahnen, da aus dem Chaos deutscher Staaten endlich der deutsche Staat emporsteigen mußte. Beilagen. VI. Schmalz und sein Rother Adlerorden. Zu Bd. II S. 117. Eine Schmähschrift, welche Prof. H. Baumgarten in Straßburg unter dem Titel „Treitschke’s Deutsche Geschichte“ veröffentlicht hat, enthält in einem Wuste ganz allge- mein gehaltener Beschimpfungen und Verdächtigungen, deren Würdigung ich Anderen überlasse, auch einige vereinzelte Versuche thatsächlicher Widerlegung. Unter diesen Be- richtigungen ist keine, die mich veranlassen kann, ein Wort in meinem Buche zu ändern, obwohl ich gern bereit bin, selbst von einem schmähenden Gegner zu lernen. Baumgarten beschuldigt mich der unterthänigen Schmeichelei gegen König Friedrich Wilhelm III. (das ist doch wohl der langen Rede kurzer Sinn?), weil ich über den welt- berühmten Rothen Adlerorden, welcher im Jahre 1815 dem Professor Schmalz verliehen wurde, nichts Stärkeres gesagt habe als die nachstehenden Worte: „Nun verstummte der Lärm; aber Jedermann fühlte, daß die arge Saat des Anklägers, der eben jetzt durch einen preußischen und einen württembergischen Orden ausgezeichnet wurde, doch nicht auf ganz unfruchtbaren Boden gefallen war.“ Es fällt mir schwer, ernsthaft zu bleiben bei einem Vorwurfe, der so deutlich zeigt, daß Baumgarten sich mit dieser Epoche nur bei- läufig beschäftigt hat. Jeder über diese preußischen Dinge näher unterrichtete Historiker muß sogleich bemerken, daß meine Worte das Ergebniß einer langen und langweiligen Untersuchung sind. Ich habe mich absichtlich mit einiger Zurückhaltung ausgesprochen, nicht blos weil ich meine, daß ein Historiker, der nicht auf das Niveau Vehsischer Skan- dalgeschichten herabsinken will, bei einem Rothen Adlerorden dritter Classe nicht allzu lange verweilen darf, sondern auch, weil ich hier auf ein kritisches Bedenken stieß, das dem Scharfsinne Baumgarten’s ganz entgangen ist. Jener Rothe Adlerorden darf doch nur dann irgend welche historische Bedeutung be- anspruchen, wenn Schmalz ihn wirklich zur Belohnung für seine Denunciation erhalten hat. Ist dies erwiesen? Baumgarten freilich nimmt es ohne Weiteres an; ihm schenkte die Natur das glückliche Talent, die historischen Dinge a priori zu erkennen. Da ich mich einer solchen Begabung nicht rühmen kann, so suchte ich nach Beweisen und fand als feststehend nur die Thatsache, daß Schmalz zu der Zeit, da der literarische Streit über seine Schrift noch schwebte, einen preußischen und einen württembergischen Orden erhalten hat. Alles Weitere ist Klatscherei aus Briefen und Zeitungen. Nun darf man wohl ohne Leichtfertigkeit behaupten, daß der württembergische Orden den Denuncianten für die Schrift, welche er dem Schwabenkönig gesendet, belohnen sollte; denn Schmalz hat sich früherhin, so viel man weiß, niemals ein Verdienst um den Stuttgarter Hof erworben, und der bonapartistischen Gesinnung des Königs Friedrich konnte ein Libell, das wider die angeblichen Geheimbünde der Borussomanen zu Felde zog, nur Freude be- reiten. Gewiß war es nur menschlich, daß die aufgeregte öffentliche Meinung kurzerhand versicherte, auch der preußische Orden sei eine Belohnung für die Denunciation. Aber darf der Historiker heute alle die häßlichen Gerüchte einer tief verstimmten Zeit unbesehen hinnehmen? Schmalz und sein Rother Adlerorden. Wer ruhig prüft, wird leicht finden, daß der Sachverhalt hinsichtlich des preußischen Ordens gar nicht so einfach liegt. Der Denunciant war ja leider kein nichtiger Mensch, sondern ein brauchbarer, namentlich um die Begründung der Universität Berlin ver- dienter Beamter, ein angesehener Gelehrter, von dem sein Schwager Scharnhorst nie anders als mit Hochachtung sprach, ein bewährter Patriot, der während der französischen Occupation für die preußische Sache gelitten hatte, der während der Befreiungskriege große Geldopfer brachte, gemeinnützige Vorlesungen hielt u. s. w. Zudem verstand er trefflich, sein Licht nicht hinter den Scheffel zu stellen. Einem so tüchtigen und streb- samen Beamten konnte schon damals der Rothe Adler kaum entgehen, obgleich diese Aus- zeichnung noch nicht ganz so häufig vorkam, wie heutzutage. So tief mich dieser Klein- kram anwiderte, so habe ich doch alle Winkel der Literatur durchstöbert, um über die Gründe der Ordensverleihung ins Klare zu kommen; ich habe neuerdings auch im Geh. Staatsarchiv, endlich sogar in den Personalakten der General-Ordenscommission Nach- forschungen anstellen lassen. Alles Suchen blieb vergeblich, da die Ordens-Akten jener Zeit bereits cassirt sind. Bisher hat sich nur ein Aktenstück auffinden lassen, das über die persönlichen Beziehungen zwischen dem König und dem Geh.-Rath Schmalz einigen Auf- schluß giebt: eine an Schmalz gerichtete Cabinetsordre vom 16. August 1814. Sie lautet: „Ihre … Mir angezeigte Absicht, durch Ertrag öffentlicher Vorlesungen zur Er- leichterung solcher Invaliden, welche das Eiserne Kreuz erworben haben, fortdauernd wir- ken zu wollen, schätze Ich nach Ihrem ganzen Werthe.“ Die Ordre ist charakteristisch für Schmalz’s Strebsamkeit, und wer da weiß, wie langsam und gründlich man im preußischen Beamtenthum die Ordensverleihungen vor- bereitet, wird sich der Vermuthung kaum enthalten können, daß der an Schmalz im Oc- tober 1815 verliehene Orden vielleicht die Belohnung für jene patriotischen Vorlesungen war. Möglicherweise aber auch die Anerkennung für andere amtliche Verdienste. Wenige Wochen nach ihm erhielten noch zwei seiner Collegen von der Academie der Wissenschaften, Bode und Hermbstädt, zwei ganz unpolitische Männer, den nämlichen Orden. Darauf hieß es im Publikum sogleich, dies sei nur geschehen, um den wahren Grund der dem Prof. Schmalz gewährten Auszeichnung zu verbergen — und so weiter in dulce infi- nitum. Soll ich mich in das Meer dieser Klatschereien noch länger vertiefen? Nein, Alles hat ein Ende, also auch meine Untersuchung über diesen nichtswürdigen rothen Vogel. Mag er immerhin in Baumgarten’s Geschichtsphilosophie dieselbe Rolle spielen, wie die verhängnißvolle Gabel in der Schicksalstragödie: mir hat er schon genug edler Zeit gestohlen. Ich gebe ihm hiermit förmlich den Abschied und erkläre bescheiden: Ich weiß wirklich nicht, warum Schmalz den Rothen Adlerorden dritter Classe bekommen hat. Und weil ich es nicht weiß, darum habe ich mich über diese widerliche Sache mit wohl überlegter Behutsamkeit geäußert. Daß die Auszeichnung grade in diesem Augenblicke erfolgte, war unter allen Um- ständen ein Fehler; dagegen weiß ich sicher, daß der König nicht beabsichtigt hat, durch jene Ordensverleihung die Gegner Schmalz’s irgendwie zu kränken. Denn in den nämlichen Tagen, da Schmalz decorirt wurde, empfing der namhafteste seiner Widersacher, Niebuhr, die amtliche Mittheilung, daß der König ihn für den Vertrauensposten in Rom bestimmt habe; und bald nachher ernannte der König den edlen Mann, welchen Schmalz am Aerg- sten verleumdet hatte, E. M. Arndt zum Professor in Bonn. Noch klarer erhellt die Unparteilichkeit des Königs aus der Verordnung, welche dem Zanke ein Ende machte. Ich habe gesagt, diese Verordnung sei „würdig und freundlich gehalten“. Da Baum- garten auch dies Urtheil bemängelt, so muß ich ernstlich bezweifeln, ob er den ganzen Wortlaut der Verordnung gekannt hat. Sie liegt vergraben im Jahrgang 1816 der Preußischen Gesetzsammlung, der heute nur selten aufgeschlagen wird, und lautet, wie folgt: „Verordnung wegen der angeblichen geheimen Gesellschaften. Vom 6. Januar 1816. Wir Friedrich Wilhelm, u. s. w. haben den Partheigeist mit gerechtem Mißfallen Schmalz und sein Rother Adlerorden. bemerkt, welcher sich bei dem Streit der Meinungen über die Existenz geheimer Verbin- dungen in Unseren Staaten äußert. Als das Vaterland durch Unglücksfälle hart be- troffen, in großer Gefahr war, haben Wir Selbst den sittlich-wissenschaftlichen Verein genehmigt, weil Wir ihn als ein Beförderungsmittel des Patriotismus und derjenigen Eigenschaften ansahen, welche die Gemüther im Unglück erheben und ihnen Muth geben konnten, es zu überwinden. Wir fanden aber in den Uns zur Bestätigung vorgelegten Entwürfen einer Verfassungsurkunde jenes Vereins, so wie in der damaligen politischen Lage des Staates Gründe, ihn aufzuheben und den Druck aller Discussionen über den- selben zu untersagen. Seitdem haben dieselben Grundsätze und Gesinnungen, welche die erste Stiftung desselben veranlaßten, nicht blos eine Anzahl der vorigen Mitglieder des- selben, sondern die Mehrheit Unseres Volkes beseelt, woraus unter der Hülfe des Höch- sten die Rettung des Vaterlandes und die großen und schönen Thaten hervorgegangen sind, durch welche sie bewirkt wurde, und jetzt, — wo der Frieden allenthalben hergestellt ist und jeden Staatsbürger nur ein Geist beleben, jeder nur einen Zweck haben muß: durch einträchtiges pflichtmäßiges Bestreben den sich so herrlich bewährten Nationalsinn zu bewahren und den Gesetzen gemäß zu leben, damit die Wohlthat des Friedens Allen gesichert bleibe, und der Wohlstand Aller, welcher Unser unverrücktes Ziel ist, bis zur möglichsten Vollkommenheit gebracht werde — jetzt können geheime Verbindungen nur schädlich und diesem Ziele entgegenwirken.“ Hierauf werden die bekannten Vorschriften des Allgemeinen Landrechts (Th. 2, Tit. 20) und des Edicts vom 20. October 1798 über die geheimen Verbindungen wie- der in Erinnerung gebracht. Zum Schluß heißt es: „Bei diesen gesetzlichen Verfügungen wird der in öffentlichen Druckschriften geführte Streit über die Existenz geheimer Gesell- schaften und über ihre Zwecke, unnütz, beunruhigt Unsere getreuen Unterthanen und nährt einen schädlichen Parteigeist. Wir wollen und verordnen also: daß von nun an, bei namhafter Geld- oder Leibesstrafe von Niemand in Unseren Staaten etwas darüber gedruckt oder verlegt werde.“ Nun frage ich: ist das die Sprache eines Monarchen, der für den Denuncianten Partei nimmt? Wer sich in die patriarchalischen Anschauungen der absoluten Monar- chie zurückversetzt, wird zugestehen, daß der König nicht anders handeln durfte. Er mußte einen Streit beendigen, der den öffentlichen Frieden störte, der auf der einen Seite gif- tige Verleumdungen hervorrief, auf der anderen die ebenso unwahre Behauptung, daß die Preußen sich für die künftige Verfassung geschlagen hätten. Irgend eine Verfolgung oder Untersuchung ist aus jener königlichen Verordnung bis zum Jahre 1819 nicht her- vorgegangen. Die Politik des Königs war bis zu diesem Jahre nicht reactionär; in allen den großen Geschäften, welche damals an ihn herantraten, entschied er sich regel- mäßig für die Sache der Reform, und bei der Besitzergreifung der neuen Provinzen sprach er mehrmals feierlich aus, daß er, ausschließlich mit der Zukunft des Staates beschäftigt, alles Vergangene als abgethan betrachte. Im Stillen hegte er einen Argwohn, der durch Metternich und Wittgenstein einerseits, durch die Burschen und die Presse anderer- seits genährt wurde; aber erst nach Kotzebue’s Ermordung erfolgte der Umschwung. Neuerdings habe ich noch einige Aktenstücke aufgefunden, welche das oben Gesagte bestätigen. Im August 1815 stellten die Berliner Stadtverordneten den allerdings un- gehörigen Antrag, daß die Bürger- und Schützencompagnien, welche während der Ab- wesenheit des Heeres den Wachdienst in der Hauptstadt besorgten, nicht mehr, wie die Verordnung vom 17. Juli 1813 vorschrieb, von ihrem Commandanten und dem Polizei- präsidenten allein befehligt, sondern der Aussicht des Magistrats unterstellt werden sollten. Der Polizeipräsident v. Le Coq berichtete darüber nach Paris (Polizeirapport vom 12. bis 18. August) und äußerte sich sehr scharf über den durch dreiste Schriften gesteigerten Geist der Opposition. Darauf befahl der König dem Staatskanzler (C.-O. v. 1. Sept. 1815) Aufmerksamkeit auf den um sich greifenden Parteigeist und schloß: „Ich vertraue Ihnen, daß Sie, bekannt mit den dem Wohl der Unterthanen nachtheiligen Einflüssen, Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 48 Schmalz und sein Rother Adlerorden. Die Burschenschaft und die Unbedingten. ihnen den Eingang bei einem Volke wehren werden, dessen Charakter sich bisher von der Annahme fremdartiger Grundsätze so rein erhalten und eben dadurch dasselbe in dem Kampfe gegen fremden Druck so sehr erhoben hat.“ Diese Cabinetsordre blieb vorläufig ohne Folge, da die erforderlichen Maßregeln, wie eine Randbemerkung Hardenberg’s sagt, „in jedem Falle besonders ergriffen werden sollten“. Aber sie beweist, daß der König sich in einer mißtrauischen Stimmung befand, welche durch den Anblick der Pariser Par- teikämpfe ersichtlich verschärft wurde. Andererseits zeigt ein vertrauliches Schreiben des Königs aus derselben Zeit, wie dankbar er die patriotische Haltung seines treuen Volkes anerkannte. Als die beiden Freunde sich getrennt hatten, sendete zunächst Kaiser Alexander (15./27. Jan. 1816) einen von Betheuerungen „heiliger Freundschaft“ überströmenden Brief: die Aufgabe sei jetzt, die Frucht unserer Arbeiten, den Frieden zu erhalten. Darum dankte er dem König warm für die gegen die geheimen Gesellschaften ergriffenen energischen Maßregeln. (Diese Maßregeln bestanden aber nur in der Wiedereinschärfung eines Verbotes, das, wie in allen gesitteten Staaten, so auch in Preußen längst galt.) Friedrich Wilhelm schickte im März ein Antwortschreiben, das sich über die Schmalz’sche Sache folgendermaßen äußert: Il ne faut aujourdhui que calmer l’effervescence des esprits, suite naturelle des agitations politiques. Je me félicite de l’approbation que V. M. veut bien ac- corder aux mesures que j’ai cru devoir prendre dans cette occasion. Mon uni- que ambition est comme la votre, Sire, d’assurer le bonheur de mes peuples. C’est une dette sacrée que notre coeur se plaira d’acquitter après tant de preu- ves de leur amour et de leur dévouement. Vous voyez, Sire, que le désir de m’épancher avec V. M. est devenu un besoin pour moi. Ist es wahrscheinlich, daß ein Fürst, der im tiefsten Vertrauen also über sein Volk sprach, den Verunglimpfer des Befreiungskrieges für seine Verleumdungen hätte belohnen wollen? Denkbar bleibt es, daß die umlaufenden Gerüchte begründet waren und der König sich erst nachträglich wieder beruhigt hat; aber ebenso möglich ist auch, daß die Auszeichnung nur zufällig mit der Denunciation zusammentraf. Nach alledem glaube ich über das Verfahren des Königs genau das gesagt zu haben, was ein gewissenhafter Historiker sagen durfte. VII. Die Burschenschaft und die Unbedingten. Zu Bd. II S. 411. Die Darstellung des Treibens der Unbedingten bietet, wie begreiflich, große Schwie- rigkeiten, da sich aus parteiisch geleiteten Untersuchungen und grundsätzlich unwahren Aussagen nicht leicht ein klares Bild gewinnen läßt. Ich halte es aber für eine Pflicht der historischen Gewissenhaftigkeit, den politischen Meuchelmord nicht zu beschönigen. Wer das Wesen des Fanatismus kennt, darf sein Urtheil nicht bestechen lassen durch die achtungswerthen Eigenschaften, welche manchen der jungen Schwärmgeister auszeichneten. Der Fanatiker kann in allem Uebrigen ein unschuldiges Kind sein; nur für den einen Gedanken, der ihn wie eine fixe Idee beherrscht, tritt er gleichmüthig jedes sittliche Ge- bot mit Füßen. So war Sand, unter den Freunden ehrlich, harmlos, gutmüthig, den Tyrannenknechten gegenüber ein gewissenloser Lügner und Mörder. So war auch Karl Follen, nur unvergleichlich begabter und darum gefährlicher. Mein Urtheil über die Unbedingten habe ich nicht, wie Baumgarten andeutet, allein aus Leo und Münch geschöpft. Beiläufig, Leo’s Jugendgeschichte ist keineswegs so ten- denziös, wie Baumgarten behauptet, sondern die lebendigste und geistreichste Schilderung des Jenenser Burschenlebens, welche unsere Literatur besitzt; nur muß man das Buch Die Burschenschaft und die Unbedingten. vorsichtig benutzen, da der heißblütige Mann über die Jugendideale, mit denen er so gänzlich gebrochen hatte, zwar mit cynischer Aufrichtigkeit, aber nicht immer unbefangen spricht. Mindestens ebenso lehrreich wie diese und die übrigen hier einschlagenden neueren Schriften von Menzel, Henke, Simon, Clöter u. A. war mir die längst verschollene ältere Literatur, welche Baumgarten nicht näher zu kennen scheint, so Jarcke’s Schrift über Sand — eine scharfsinnige und stoffreiche criminalistische Untersuchung, deren auch R. v. Mohl, ein politischer Gegner Jarcke’s, mit gerechtem Lobe gedenkt, so Hohnhorst’s Bericht über Sand’s Proceß, so vor Allem die eigenen Schriftstücke der Unbedingten, namentlich das Große Lied von Karl Follen. Zu den Bruchstücken dieses Liedes, welche ich bereits im 2. Bande mitgetheilt, füge ich hier noch einige weitere Proben hinzu, damit der Leser selber urtheile. Da heißt es: Brüder, so kann’s nicht gehn! Laßt uns zusammenstehn, Duldet’s nicht mehr! Freiheit, dein Baum fault ab. Jeder am Bettelstab Beißt bald in’s Hungergrab. Volk in’s Gewehr! Brüder in Gold und Seid’, Brüder im Bauernkleid, Reicht Euch die Hand! Allen ruft Teutschlands Noth, Allen des Herrn Gebot: Schlagt Eure Plager todt, Rettet das Land! Dann wird’s, dann bleibt’s nur gut, Wenn Du an Gut und Blut Wagst Blut und Gut, Wenn Du Gewehr und Axt, Schlachtbeil und Sense packst, Zwingherrn den Kopf abhackst! Brenn’, alter Muth! Und weiter: Auf, auf, mein Volk, Gott schuf dich frei, Ruft dich aus der Knechtschaft Wüstenei Zu der Freiheit Heimathsgestaden. Mußt wandeln durch ein rothes Meer, Durch deiner Söhne Opferblut. Das tilgt die Pharaonenbrut Mit Roß und Troß, mit Kron’ und Heer. Und so fort, mehr als einen Druckbogen lang. Wenn das nicht heißt Mord und Aufruhr predigen, dann hat die deutsche Sprache keinen Sinn mehr. Und diese Verse stammen nicht aus der Feder eines thörichten Pol- terers; sie rühren her von einem Manne, der, nach der übereinstimmenden Aussage von Freund und Feind, frühreif und kalt verständig, jedes seiner Worte besonnen abwog. Es ist nicht anders, die ersten Keime jenes wüsten Radicalismus, der ein Menschenalter später über unsere Fluren dahinraste, zeigen sich leider schon in der Burschenschaft, nicht in ihrer ehrenwerthen Gesammtheit, aber in einer kleinen extremen Sekte. Und das Haupt dieser Sekte war Karl Follen. Das lehrt, neben so vielen anderen Zeugnissen, die Haltung Sand’s in seinen Verhören; wenn es galt Karl Follen zu decken, dann scheute Sand kein Mittel der Lüge, dann klagte er sogar seinen Herzensfreund Asmis fälschlich an. 48* Die Burschenschaft und die Unbedingten. Metternich und die preußische Verfassung. Eine Schrift von K. v. L., Adolf Lützow’s Freicorps (Berlin 1884) richtet sich gegen einen in den Preuß. Jahrbüchern enthaltenen Aufsatz von A. Koberstein über Lützow’s wilde verwegene Jagd und bezeichnet mehrmals meinen zweiten Band als die eigentliche Quelle von Koberstein’s Ansicht. Ich finde mich nicht veranlaßt, auf eine Polemik dieses Schlages näher einzugehen; denn unter Koberstein’s Aufsatz steht das Datum „Dresden, im März 1881“, mein zweiter Band aber erschien erst im November 1882. Die einzige nennenswerthe thatsächliche Berichtigung, welche der Verfasser gegen mich vorbringt, bezieht sich auf die Uniform-Farben der Lützower und bestätigt lediglich was ich gesagt habe. Der Verfasser gesteht zu, daß die Lützower schwarze Montirung trugen mit rothem Vorstoß und gol- denen Knöpfen. In diesen Farben — schwarz mit roth und goldenem Zierrath — er- scheint „die schwarze Freischaar“ auf allen Bildern aus dem Jahre 1813. Da zwei von den drei Stiftern der Burschenschaft alte Lützower waren, so halte ich noch immer für wahr- scheinlich, daß die alte Tradition, welche die Farben der Burschenschaft aus den Uniform- farben der Lützower herleitet, richtig ist. Als ich den zweiten Band schrieb, war mir eine besser begründete Erklärung noch nicht bekannt. Neuerdings habe ich jedoch im Dres- dener Körner-Museum eine Aufzeichnung des alten Lützowers Anton Probsthain aus Mecklenburg († 1882) gefunden, worin er erzählt, seine Verwandte Frl. Nitschke in Jena habe der Burschenschaft bei ihrer Stiftung eine Fahne geschenkt und dazu die schwarz- rothgoldenen Farben der untergegangenen Verbindung Vandalia gewählt. Diese Erklä- rung klingt einfacher, natürlicher als die Erzählung von den Lützower Farben; es ist mir aber bisher nicht gelungen, ihre Richtigkeit nachzuweisen. — Noch einige kleine Berichtigungen und Ergänzungen. Der junge Jurist v. Buri in Gießen gehörte, wie seine Familie versichert, nicht der extremen Partei der Burschen- schaft an. Man fand unter seinen Papieren den Reichsverfassungsplan der Schwarzen (Gesch. der geh. Verbindungen II. 81), sonst ließ sich ihm nichts nachweisen. Sein Ge- dicht Scharnhorst’s Gebet (nachher Koscinszko’s Gebet genannt) lautete in seiner ursprüng- lichen Fassung harmlos patriotisch und hat erst durch die Bearbeitung der Gebrüder Follen seine radicale Färbung erhalten. Von H. K. Hofmann glaubt seine Familie ebenfalls bestimmt zu wissen, daß er zu K. Follen nie in naher Beziehung gestanden hat. Beide Männer waren in späteren Jahren verständige Patrioten von gemäßigten Ansichten. Die Posse „Unser Verkehr“, welche ums Jahr 1819 so viel Zorn unter den Juden erregte, trug den Autornamen K. B. Sessa. Alle Welt suchte zu errathen, wer sich hinter diesem Pseudonym verberge; man rieth sogar auf Goethe und erzählte allgemein, das Haus Rothschild habe einen Preis auf die Entdeckung des Missethäters gesetzt. Die Nachforschungen blieben vergeblich. Auf Grund wohlbeglaubigter Mittheilungen der Familie kann ich jetzt den Namen des Verfassers angeben. Es war der Superintendent Carl Andreas Maertens in Halberstadt. — VIII. Metternich und die preußische Verfassung. Zu Bd. II S. 550 f., Bd. III S. 172 f. Bei der Besprechung der Teplitzer Zusammenkunft spielt H. Baumgarten unter einer Fluth von Schmähungen, die ich nicht beantworte, seine höchsten Trümpfe aus. Gleichwohl ist er gerade hier so gänzlich im Unrecht, daß ich mich verwundert gefragt habe: wie konnte ein sonst so besonnener Gelehrter sich so blindlings übereilen? — und eilig genug ist er mit seiner Kritik allerdings gewesen. Ich habe im achten und neunten Abschnitte des 2. Bandes nachgewiesen, wie die Verfassungsgrundsätze des Wiener Hofes sich seit dem Jahre 1818 zu der Formel zu- spitzten: „keine Volksvertretung, sondern Stände.“ Das Repräsentativsystem, wie es in Metternich und die preußische Verfassung. Baiern und Baden verkündigt war, sollte der Idee der Volkssouveränität entsprungen sein und wurde von Metternich bald demokratisch, bald revolutionär, bald demagogisch gescholten; nur altdeutsche oder auch deutschrechtliche Landstände, wo möglich blos Pro- vinzialstände, galten noch als vereinbar mit der monarchischen Ordnung. In diesem Sinne äußerte sich Metternich schon zur Zeit des Aachener Congresses, als er dem König von Preußen rieth, Provinzialstände mit einem Centralausschuß einzuführen. Seitdem kommen alle Denkschriften und Briefe der Wiener Staatsmänner in mannich- fachen Wendungen immer wieder auf denselben Gedanken zurück: keine demokratische Volksvertretung, sondern Landstände. So war die Gesinnung des österreichischen Hofes, als Metternich am 29. Juli 1819 in Teplitz mit König Friedrich Wilhelm zusammentraf. Ueber dieses Gespräch liegt nichts vor als zwei Berichte Metternich’s an Kaiser Franz vom 30. Juli und 1. August. Nun läßt sich für den Historiker kaum eine pein- lichere Pflicht denken, als die Aufgabe, auf Grund einer Erzählung Metternich’s den wirklichen Thatbestand einer unter vier Augen abgehaltenen Unterredung festzustellen. Seit dem Erscheinen von Metternich’s „Nachgelassenen Papieren“ sind alle freimüthigen Historiker einig in dem Urtheil, daß Metternich und Napoleon I. die beiden größten — oder doch beinah die größten — Lügner des neunzehnten Jahrhunderts waren; daher wird auch, beiläufig bemerkt, jene berühmte Unterredung, welche die Beiden im Marco- linischen Palaste selbander hielten, wohl immer ein Lieblingsthema für unlösbare historische Controversen bleiben. Metternich konnte es nicht lassen, in seinen Briefen seine eigene Größe und die Jämmerlichkeit aller anderen Sterblichen wohlgefällig aus- zumalen; die Preußen vollends betrachtete er stets durch die trübe Brille vom Jahre 1804. Auch in Teplitz blieb er dieser üblen Gewohnheit treu. Ueber den preußischen Staats- kanzler berichtete er am 30. Juli seinem Kaiser: „er ist übrigens, nicht im Geiste aber im Gemüth, der Kindheit nahe;“ und dies ist nachweislich eine boshafte Uebertreibung. Die Schwächen von Hardenberg’s Alter kennt Jedermann; aber dieser „der Kindheit nahe“ Greis fand wenige Tage nach der Teplitzer Unterredung den Muth, in Berlin einen groß und frei gedachten Verfassungsplan vorzulegen; dieser selbe Mann hob einige Monate später mit schneidiger Thatkraft und durchtriebener Schlauheit seinen Gegner Humboldt aus dem Sattel und erzwang sodann nach schweren Kämpfen im Staats- rathe die Annahme jener Staatsschulden- und Steuergesetze, welche zu den gediegensten gesetzgeberischen Thaten der Epoche zählen. Ein Staatsmann, der Solches vollbringt, mag an vielen Fehlern leiden, der Kindheit nahe ist er nicht. Metternich hat mithin den preußischen Staatskanzler in Teplitz verleumdet, und ich nehme mir die Freiheit zu behaupten, daß er auch gegen den König, den er ohnehin niemals gerecht beurtheilte, nicht gewissenhafter verfahren ist. Sein Bericht vom 30. Juli ist unverkennbar theatralisch aufgeputzt, Wort für Wort darauf berechnet, die überwältigende Größe des Briefschreibers ins rechte Licht zu stellen. Hätte König Friedrich Wilhelm am 29. Juli genau so gesprochen, wie Metternich erzählt, so müßte man ihn einen elenden Schwächling nennen, und dies war Friedrich Wilhelm ebenso wenig wie Hardenberg der Kindheit nahe war. Ich habe mich daher bemüht, durch forgfältige Vergleichung der beiden Berichte Metternich’s den Thatbestand herauszufinden und bin dabei von dem bewährten Grundsatze ausgegangen, daß man einem verdächtigen Zeugen nur das glauben darf, was durch andere Umstände bestätigt oder doch wahrscheinlich gemacht wird. Baumgarten aber ist naiv genug, dem Fürsten Metternich jedes Wort zu glauben, und da er sein wohlwollendes Urtheil über mein Buch keine Stunde länger dem Publicum vorenthalten durfte, so gönnte er sich nicht einmal die Zeit, die hier in Betracht kommenden Quellen vollständig zu lesen. Er las in seiner freundschaftlichen Hast nur den ersten Bericht Metternich’s vom 30. Juli (Nachgel. Papiere III. 258) und bemerkte nicht, daß dicht dahinter ( III. 261) noch ein zweiter Bericht vom 1. August steht, welcher den ersten, fragmentarischen ergängt und erläutert. Kein Wunder also, daß der eilfertige Kritiker den Sinn der Unterredung vom 29. Juli gründlich mißversteht. Metternich und die preußische Verfassung. Metternich erzählt in dem Berichte vom 30. Juli, er habe dem Könige gesagt: „Sind Ew. Majestät entschlossen, keine Volksvertretung in Ihrem Staate einzuführen, der sich weniger als irgend ein anderer hiezu eignet, so ist die Möglichkeit der Hilfe vor- handen.“ Angenommen, diese Aeußerung sei wortgetreu berichtet, so fragt sich: was wollte Metternich damit sagen? Den Sinn seiner Worte hat er ja erst im Verlaufe „einer langen Unterredung“, welche wir nicht kennen, näher dargelegt. Die Antwort auf diese Frage ist im Grunde schon enthalten in der oben angedeuteten damaligen Verfassungsdoktrin des Wiener Hofes. Glücklicherweise giebt aber Metternich selbst eine bestimmte Antwort in seinem zweiten Berichte vom 1. August. Da sagt er ( III. 265): hier in Teplitz habe er dem Könige eine Denkschrift übergeben, „die den wahren Unterschied zwischen landständischen Verfassungen und einem sogenannten Re- präsentativsystem deutlich bezeichnet“. Dies muß wahr sein, da Metternich seinem Kaiser eine Copie der Denkschrift beilegte. Dann fährt er fort: er habe dies gethan, weil er wisse, welchen Werth der König schon auf seine „weit oberflächlichere“ Aachener Denk- schrift gelegt habe. Daraus folgt unwidersprechlich: die Teplitzer Denkschrift muß un- gefähr die nämlichen Grundsätze entwickelt haben, wie die Aachener, nur klarer, bestimmter, eindringlicher. Der Herausgeber der „Nachgelassenen Papiere“ bemerkt auch selbst ganz richtig in einer Note: die Teplitzer Denkschrift „liegt nicht vor, dürfte aber ziemlich analog mit Nr. 305 (d. h. mit der Aachener Denkschrift) sein“. Nun versteht sich’s von selbst, Metternich konnte in dem Gespräche dem Könige nicht das Gegentheil dessen anrathen, was er ihm gleichzeitig in seiner Denkschrift empfahl. Folglich hat Metternich zu dem Könige nicht gesagt: Sire, führen Sie das Versprechen vom Mai 1815 gar nicht aus; sondern er warnte ihn — wie schon in Aachen, nur noch eindringlicher — vor einer Volksvertretung nach bairisch-badischer Art: dergleichen sei demokratisch, revolutionär, demagogisch u. s. w.; und er beschwor ihn, wie schon in Aachen, statt einer Volksvertretung vielmehr Landstände einzuführen. Ich habe mich mithin ganz correct und nach allen Regeln der historischen Kritik ausgedrückt, wenn ich den Inhalt des Gesprächs dahin zusammenfaßte: Metternich habe den König gebeten „keine Volks- vertretung in dem modernen demokratischen Sinne zu geben, sondern sich mit Ständen zu begnügen“. Wenn Baumgarten sich nunmehr den von ihm übersehenen zweiten Bericht Metternich’s ernstlich ansieht, so wird er selbst erkennen, wie nachlässig und oberflächlich er bei seiner Kritik zu Werke gegangen ist. Eingestehen wird er sein Un- recht freilich nicht. Das thut der echte und gerechte deutsche Zunft-Professor niemals. Das Alles ist für Unbefangene klar wie der Tag. Zum Ueberfluß bringe ich noch einen zweiten, ebenso durchschlagenden Beweis. Die nächste Folge jener Unterrednng vom 29. Juli war die Punctation vom 1. August, und diese sagt ausdrücklich, Preußen werde keine allgemeine Volksvertretung einführen, sondern landständische Verfassungen in den Provinzen und aus diesen einen Centralausschuß von Landesrepräsentanten bilden. Noch ein dritter Beweis. Dreizehn Tage nach jener Teplitzer Unterredung legte Harden- berg dem Könige seinen Verfassungsplan vor, der sodann auf Befehl des Monarchen der Verfassungscommission übergeben wurde, und dieser Plan beruhte ebenfalls anf dem Grundsatze: keine Volksvertretung nach bairisch-badischem Muster, sondern eine ständisch gegliederte Verfassung. Auch diese Teplitzer Händel kann Baumgarten nicht vorübergehen lassen, ohne mir nochmals meine Parteilichkeit zu Gunsten des Königs vorzuwerfen, weil ich den Staats- kanzler in erster Linie für die Schande der Teplitzer Punctation verantwortlich gemacht habe. Ich halte dies Urtheil durchaus aufrecht. Die jedem Preußen unvergeßliche Schmach jener Punctation liegt nicht in ihrem Inhalt; denn über die Nothwendigkeit der Karlsbader Ausnahmegesetze waren beide Mächte von vorn herein einverstanden, und auch der Artikel VII. über die preußische Verfassung sagte streng genommen nichts Neues. Das Anstößige des Vertrages lag in seiner Form; es lag darin, daß Preußen ohne jede Gegenleistung dem Hause Oesterreich eine einseitige Zusage über preußische Metternich und die preußische Verfassung. Angelegenheiten gab. Diesen unerhörten Formfehler durfte Hardenberg als gewiegter alter Diplomat sich nicht zu Schulden kommen lassen. Hätte die Punctation einen Artikel enthalten etwa des Inhalts: „Oesterreich ist entschlossen an den bestehenden provincialständischen Verfassungen seiner deutschen Kronländer nichts zu ändern“ — einen Artikel, welchen Metternich kaum ablehnen konnte — so war mindestens die Form gewahrt, und der preußische Staat vermied den üblen Schein, als ob er sich dem Wiener Hofe unterordnete. Daß Hardenberg dies versäumt hat, ist seine schwere historische Ver- schuldung; und die Verantwortung trifft zunächst ihn, denn er allein hat die Punctation mit Metternich abgeschlossen, der König war gar nicht zugegen. Die schwere Mitschuld des Monarchen verkenne ich nicht. Unleugbar spielte Fried- rich Wilhelm in jener Teplitzer Unterredung eine traurige Rolle, selbst wenn man alle die Knalleffecte der Metternich’schen Erzählung als zweifelhaft oder unmöglich hinweg- läßt. Jener 29. Juli zählt zu den häßlichsten Tagen seines Lebens. Ich habe mich darüber auch ganz unumwunden ausgesprochen, indem ich sagte: „fast so ergeben wie einst der schwache Joachim II. stand jetzt wieder ein Hohenzoller neben dem österreichischen Herrscher.“ Ein loyaler Preuße bemerkte mir daraufhin: „Diese Vergleichung mit Joachim II. ist das Bitterste, was sich über einen Preußenkönig des neunzehnten Jahr- hunderts irgend sagen läßt.“ Nur Eines kann und will ich nicht thun — hier trete ich meinem Kritiker als unversöhnlicher Gegner gegenüber — ich kann nicht, nach dem schlechten Beispiel von Gervinus und Baumgarten, dem König Friedrich Wilhelm und seinen Staatskanzler mit einem Metternich auf eine Linie stellen. Die Geschichte, der dauernde historische Erfolg hat bereits entschieden. Metternich’s Werke sind todt und abgethan. Die Herr- schaft Oesterreichs in Deutschland und Italien ist spurlos vernichtet, und auch in seinem inneren Leben wandelt das neue Oesterreich auf Bahnen, welche mit der Staatskunst jenes ideenlosen Diplomaten nichts mehr gemein haben. Die Politik Friedrich Wil- helm’s III. hingegen zeigt einen Januskopf. Sie hat Manches gesündigt, in Teplitz, in Karlsbad und späterhin noch oftmals; doch sie hat auch das Wehrgesetz geschaffen und das Zollgesetz, die Organisation der Verwaltung und die Steuergesetzgebung, fast alle die Fundamente des heutigen deutschen Reichs. Ihre Werke dauern; wir bauen an ihnen fort, aber wir haben sie noch heute, nach zwei Menschenaltern nicht zerstört. Das sagt Alles. Diesen Gegensatz der deutschen Politik Oesterreichs und Preußens scharf zu be- leuchten erscheint mir nicht nur als eine wissenschaftliche Pflicht der historischen Gerechtigkeit, sondern auch als eine politische Pflicht gegen die Nation. Riesengroß wie nie zuvor sind heute die alten deutschen Todsünden der Zank-, Scheel- und Tadelsucht wieder ins Kraut geschossen. Ich aber meine, wir werden nicht eher zu freier menschlicher Bildung noch zu einem kräftigen Nationalstolz gelangen, als bis wir begriffen haben, daß beim liebevollen Verstehen und Erklären der vaterländischen Vergangenheit schließlich mehr herauskommt, als beim Bemängeln, Bequängeln und Benörgeln. Wenn mein Buch irgend etwas dazu beiträgt die hypochondrischen Geschichtsphantasien der liberalisirenden Gervinus’schen Schule zu zerstören, die Deutschen für eine dankbarere und darum freiere Auffassung ihrer herrlichen Geschichte zu gewinnen, dann habe ich nicht umsonst gearbeitet. — Inzwischen hat P. Bailleu in der Historischen Zeitschrift ( L. 190. Jahrg. 1883) die Teplitzer Denkschrift Metternich’s veröffentlicht. Dieselbe empfiehlt in der That die Berufung von Provinzialständen und einer aus ihnen hervorgehenden Centralvertretung. Das Aktenstück trägt, wie ich nach eigenem Augenschein bestätigen kann, am Kopfe die Bemerkung von Bernstorff’s Hand: „Nach den Angaben des Fst. Metternich vom Hof- rath Gentz verfaßt. Troppau 1820.“ Bailleu hält aber aus inneren Gründen für unzwei- felhaft, daß dies Memoire die Teplitzer Denkschrift ist, wenngleich Bernstorff vielleicht erst in Troppau davon Kenntniß erhalten habe; und ich meine, jeder Unverblendete muß Metternich und die preußische Verfassung. Bailleu’s Ansicht zustimmen. Denn diese Denkschrift beruft sich ausdrücklich auf das Aachener Memoire und schließt sich eng an dasselbe an. Läge also zwischen diesen beiden Denkschriften noch eine dritte von abweichendem oder gar entgegengesetztem Inhalt, so müßte sich nothwendig eine Bemerkung darüber vorfinden, da alle diese Arbeiten an die gleiche Adresse, an die Adresse des Königs von Preußen gerichtet waren. Im Uebrigen thuen diese Zweifel nichts zur Sache. Niemand bestreitet, daß Met- ternich eine preußische Verfassung nicht wünschte, auch nicht in der bescheidenen Form eines Vereinigten Landtags. Die Frage ist nur: ob er wirklich so thöricht war seine Karten vor der Zeit aufzudecken? Und diese Frage muß verneint werden. Denn es steht fest, daß Metternich noch in Troppau nicht wagte, von einer Centralvertretung ab- zurathen, obgleich der König damals bereits mit der mißrathenen Communalordnung unzufrieden und an den Verfassungsplänen irre geworden war. Folglich kann der Oester- reicher in Teplitz, wo die Aussichten für ihn noch weit weniger günstig lagen, unmög- lich eine kühnere Sprache geführt haben als in Troppau. Eine sachliche Schwierigkeit liegt überhaupt nicht vor. Der ganze Streit ist nur dadurch entstanden, daß Baum- garten den Worten Metternich’s „keine Volksvertretung einführen“ willkürlich einen Sinn untergeschoben hat, welchen sie vielleicht im Jahre 1882 haben konnten, aber nicht im Jahre 1819 und nicht in Metternich’s Munde. Bailleu’s Ansicht wird bestätigt durch die abgerissenen Bemerkungen über Metter- nich’s Antheil an dem preußischen Verfassungswerke, welche sich in Hardenberg’s Tage- buch vorfinden. Dieselben lauten: Troppau 15. Nov. 1820. Mit Metternich wegen unserer Verfassungssache ge- sprochen. Er will dem König auch sagen, daß wir nicht still stehen können. Etwas muß geschehen. Es wäre besser gerade herauszusagen: ich will keine Constitution — als diese Ungewißheit. 20. Nov. Metternich hat an den König wegen der Verfassung geschrieben und ihm das Memoire überschickt, was er 1818 in Aachen mir zustellte. Wittgenstein brachte es mir mit der Aeußerung, der König wünsche erst in Berlin mit mir darüber zu sprechen. Wien 31. Dec. Metternich theilte mir ein Promemoria mit, welches er dem König entweder persönlich oder schriftlich mitzutheilen Willens ist, über die ständische Verfassung, wenn ich es genehmige. Ich bin mit den Grundlagen einverstanden. Daraus ergiebt sich: Metternich hat alle diese Jahre hindurch hinter Hardenberg’s Rücken gearbeitet. Der preußische Staatskanzler wußte noch im November 1820 nicht, daß Metternich’s Aachener Denkschrift ausdrücklich für den König geschrieben und schon seit zwei Jahren in dessen Händen war. Ganz unabweisbar drängt sich also die Vermu- thung auf, daß dies unredliche Spiel fortgedauert hat und unter dem, am 31. Dec. er- wähnten Promemoria die alte, dem Könige längst bekannte Teplitzer Denkschrift zu ver- stehen ist. — Zum Glück bin ich aber jetzt in der Lage, allen Schlüssen und Vermuthungen durch eine einfache thatsächliche Mittheilung ein Ende zu machen. Im Herbst 1884 wurden die seit langer Zeit vermißten Akten des Geh. Cabinets K. Friedrich Wilhelm’s III. in das Geh. Staatsarchiv übergeführt. Darunter befinden sich auch die Berichte über das Ver- fassungswerk, welche Hardenberg im Sommer 1819 dem Monarchen erstattete. Hier der wesentliche Inhalt. Am 2. Mai überreicht Hardenberg dem Könige den ersten Entwurf seines Ver- fassungsplanes. Es ist im Wesentlichen derselbe Entwurf, der am 12. Oktober dem Verfassungs-Ausschuß vorgelegt wurde, nur viel kürzer gefaßt und in einzelnen un- wesentlichen Punkten abweichend. Am 30. Juni bittet er sodann nochmals um baldige Entscheidung. Darauf befiehlt der König (C.-O. v. 3. Juli 1819), daß nach Hardenberg’s Vor- schlägen das Abgaben-System und das Staatsschuldenwesen geordnet, „aber unterdessen die Arbeiten zu dieser landständischen Verfassung, welche längst schon hätten vorgenommen Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. werden sollen, vollendet werden.“ Zu diesem Zwecke wird die Bildung eines kleinen Ver- fassungs-Ausschusses angeordnet. Dann berichtet der Staatskanzler am 16. August: „Bei meiner Anwesenheit in Teplitz habe ich Gelegenheit gehabt, auch diesen wichtigen Gegenstand mit dem Fst. Met- ternich in Erwägung zu ziehen. Er theilt mit mir die Ueberzeugung, daß, indem die genommenen Maßregeln gegen die demagogischen Umtriebe strenge und consequent ver- folgt werden, auf der andern Seite höchst räthlich sei, sobald wie möglich in der Ver- fassungssache wohlüberlegte Vorschritte zu machen.“ Hierauf habe ihn Metternich um Mittheilung seines Verfassungsplanes gebeten, da „der österreichische Hof Preußens Bei- spiele zu folgen wünsche, damit die Verfassung der beiden größeren Staaten Deutsch- lands möglichst gleich werde.“ Er habe dieser Bitte entsprochen und dem Fürsten die in der Anlage A enthaltenen „Ideen zu einer landständischen Verfassung in Preußen“ vorgelegt. „Diese Ideen, so heißt es wörtlich weiter, haben den vollkommensten Beifall des Fürsten Metternich gefunden.“ Die Anlage A aber enthält nichts Anderes, als den von mir (oben II. 635) mitgetheilten Hardenbergischen Verfassungsplan, nur in kürzerer Fassung. Ueber den Allgemeinen Landtag ist darin Folgendes gesagt: „Die Provinzial-Versammlungen wählen, jeder Stand aus seiner Mitte, die De- putirten zum Allgemeinen Landtag , welcher aber nie mit den Provinzial-Versammlungen zugleich, sondern — außer dem ersten male — vorher zusammenkommen muß. Dieser hat gar keine Verwaltung und beschäftigt sich mit allgemeinen, für die ganze Monarchie bindenden Gegenständen. Die Deputirten zum Allgemeinen Landtage sind in möglichst geringer Anzahl zu bestimmen; desgleichen wäre noch zu erwägen, ob es räthlich sei, sie in einer Versammlung oder in zwei Kammern zusammenleben zu lassen, welches Letztere vielleicht eine zu große Anzahl veranlassen und überhaupt den Geschäftsgang erschweren würde.“ Man sieht, diese Sätze stimmen fast buchstäblich überein mit dem später der Com- mission vorgelegten Verfassungsplane ( II. 636). Damit ist die Sache erledigt. Metternich hat in Teplitz dem Verfassungsplane Hardenberg’s und dem darin vorgeschlagenen Allgemeinen Landtage für Preußen aus- drücklich zugestimmt; er hat mithin, als er mit dem König sprach, nicht vor einer stän- dischen Verfassung gewarnt, sondern nur vor dem Repräsentativsystem neufranzösischen Stiles. Meine Darstellung des Teplitzer Gesprächs ist also vollkommen richtig. Auf den Gang der preußischen Verfassungsberathung übten die Teplitzer Gespräche unmittel- bar gar keinen Einfluß; vielmehr hielt Hardenberg vom Mai 1819 bis zu seiner schließ- lichen Niederlage im Sommer 1821 unwandelbar denselben Verfassungsplan fest. Und auch diese letzte Niederlage wurde nicht durch Metternich bewirkt, sondern durch die Partei- kämpfe in Preußen selbst und vornehmlich durch das Mißlingen der Communalordnung. — IX. Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. Zu Bd. II S. 580 f. Unter dem Titel „Die bairische Verfassung und die Karlsbader Beschlüsse“ hat Freiherr Max von Lerchenfeld eine Schrift veröffentlicht, die ich als einen dankenswerthen Beitrag zur neuen deutschen Geschichte willkommen heißen würde, wenn mich nicht ein der Erzählung vorangestelltes Capitel „Treitschke’s Deutsche Geschichte“ zu einer Er- widerung nöthigte. Im Verlaufe meiner Forschungen über die ersten Friedensjahre seit 1815 bin ich zu einem Ergebniß gelangt, das von der landläufigen Ansicht ziemlich weit abweicht: Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. es ist nicht richtig, daß Preußen damals lediglich eine Macht des Beharrens war und die politische Bewegung der deutschen Nation sich allein auf die constitutionellen Mittel- staaten beschränkte; vielmehr hat die preußische Krone gerade in diesen verrufenen Jahren den festen Grund gelegt für die militärische und die wirthschaftliche Einheit unseres Vaterlandes, während die constitutionellen Staaten ihrerseits an den Karlsbader Be- schlüssen und den anderen verhängnißvollen Mißgriffen der beiden Großmächte mitschuldig sind. Dies Urtheil ergab sich mir ungesucht, zu meiner eigenen Ueberraschung — habe ich doch selbst vor zwanzig Jahren, als ich den Thatbestand noch nicht genau kannte, die allgemeine Ansicht im Wesentlichen getheilt — und da politische Legenden eine sehr zähe Lebenskraft zu besitzen pflegen, so mußte ich auf lebhaften Widerspruch gefaßt sein. Das konnte ich freilich nicht erwarten, daß einige norddeutsche Liberale, geärgert durch die Zerstörung tief eingewurzelter Parteimärchen, die landsmannschaftliche Empfindlich- keit der Oberdeutschen gegen mein Buch aufzustacheln suchen würden. Weil die Pflicht der historischen Wahrhaftigkeit mich zu dem Nachweise zwang, daß die vielverläumdete preußische Politik jener Tage weit besser war als ihr Ruf und die constitutionellen Höfe manchen der ihnen von liberalen Historikern gespendeten Lobsprüche nicht verdienen, darum beschuldigt man mich der Gehässigkeit gegen die Süd- und Mitteldeutschen, denen ich selber durch Geburt und Erziehung angehöre. Zu meinem Bedauern ist Herr v. Lerchenfeld diesen Einflüsterungen nicht ganz unzugänglich geblieben. Er spricht zwar maßvoll und würdig, wie ich das von ihm nicht anders erwarten konnte, und der ruhige Ton seiner Rede beweist mir zu meiner Freude abermals, daß meine oberdeutschen Landsleute meine Arbeit ungleich freundlicher aufgenommen haben als ihre unberufenen norddeutschen Anwälte. Doch hätte er das Buch ganz unbefangen mit seinen gesunden bairischen Augen, nicht durch die trübe Brille der norddeutschen Gelehrten der Allgemeinen Zeitung betrachtet, so würde er weder Ge- danken herauslesen, die nicht drin stehen, noch Urtheile bekämpfen, die mit seinen eigenen vollkommen zusammen stimmen. Er zeiht mich der Unbilligkeit gegenüber der bairischen Rheinbundspolitik und hält mir zu meiner Besserung das Beispiel Hardenberg’s vor, der gerechtermaßen anerkannt habe, daß Baierns Verbindung mit Frankreich gutentheils durch Preußens Schwäche verschuldet war. Wer mein Buch nicht gelesen hat, muß also annehmen, daß mein Urtheil diesem Ausspruche Hardenberg’s gradeswegs zuwiderlaufe. Wie steht es damit in Wahrheit? Ich kann es mir nicht versagen, die beiden Stellen hier neben einander abzudrucken, weil diese Zusammenstellung den Lesern, die sich in unseren grilligen Tagen noch ein wenig gute Laune bewahrt haben, vielleicht eine kleine Ergötzung bereiten wird. Hardenberg sagt (bei Lerchenfeld S. 6): „Es ist wahr, Baiern verdankte Preußen seine Erhaltung, und der Kurfürst ins- besondere dem König persönlich Freund- schaft, Schutz und Zuflucht im Unglück; aber es war zu entschuldigen, daß es seine Politik nicht an die preußische kettete, weil diese so schwach war und so wenig Schutz gewährte.“ Ich sage (Deutsche Gesch. II. 334): „Nicht aus Vorliebe für Frankreich hatte Montgelas einst das Bündniß mit Preußen aufgegeben, sondern weil er einsah, daß die bairische Vergrößerungslust vor- läufig von Preußens Schwäche nichts, von Bonaparte’s Thatkraft Alles erwarten konnte.“ Ich meine, diese beiden Aeußerungen stimmen beinah wörtlich überein, und bei dem Wohlwollen, das mir die liberale Presse widmet, muß ich fast befürchten, es werde noch einmal ein gesinnungstüchtiger Recensent auftreten und mich des Plagiats an Harden- berg beschuldigen. Einen ehrlichen Kritiker wie Herrn v. Lerchenfeld darf ich aber wohl fragen: redet er eigentlich im Ernst oder im Scherz, wenn er mir also meine eigenen Urtheile mahnend entgegenhält als ob ich sie bestritten hätte? Nicht besser steht es um die anderen Vorwürfe, die er in seinem einleitenden Capitel auf meine Deutsche Geschichte herabschüttet; trotz der höflichen Form läuft doch Alles Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. auf den Satz hinaus: Treitschke ist gut preußisch gesinnt und folglich ungerecht gegen alle Nichtpreußen. Wenn Herr v. Lerchenfeld mir vorwirft, ich tadle Jeden, der nicht damals schon Preußens deutschen Beruf erkannt habe, so kann ich nur erwidern: von Alledem steht in meinem zweiten Bande kein Wort, aus dem einfachen Grunde, weil Preußen in jener Zeit an die Beherrschung Deutschlands weder dachte noch denken konnte. Das Einzige, was sich damals zur Befestigung unserer politischen Einheit viel- leicht erreichen ließ, war eine leidliche Ordnung des Bundesheerwesens. Für diesen nationalen Zweck hat Preußen in immer neuen Anläufen seine Kraft eingesetzt, aber jeder Versuch scheiterte an dem Widerstande Baierns und der meisten anderen Bundes- staaten. Finde ich einen solchen Partikularismus unerfreulich, so kann ein so guter Patriot wie Herr v. Lerchenfeld dawider doch nichts einzuwenden haben. Desgleichen, wenn ich den Kampf der Kleinstaaten wider das preußische Enclavensystem schildere, so denke ich nicht daran, die Kleinen darum zu tadeln, weil sie „dem deutschen Berufe“ Preußens widerstrebt oder gar die Pläne deutscher Zollpolitik, welche damals dem Ber- liner Hofe selber noch unklar waren, nicht durchschaut hätten; ich weise vielmehr nur nach, daß sie, verblendet durch Mißtrauen und durch die Ueberschätzung einer unhaltbaren Souveränität, ihren eigenen handgreiflichen Vortheil verkannten, indem sie das An- erbieten einer Zollgemeinschaft zurückwiesen, die sich seitdem in der Erfahrung eines halben Jahrhunderts als gerecht und segensreich bewährt hat. Was in aller Welt läßt sich gegen diesen Nachweis vorbringen? Uns Deutschen fehlt noch ein gemeinsames natio- nales Urtheil über die entscheidenden Thatsachen unserer neuen Geschichte. Die Ver- ständigung darüber ist nicht leicht, und ich fürchte, sie wird nicht gefördert, wenn unsere Kritiker sich befugt halten, jedem Historiker, der etwas weiter rechts oder links steht als der Recensent, kurzweg die Gerechtigkeit abzusprechen. Was würde mein Kritiker dazu sagen, wenn ich ihn mit der gleichen Münze bezahlte und meine Leser von vornherein wider ihn aufstachelte durch die naheliegende Bemerkung: „Herr v. Lerchenfeld ist der Enkel des bairischen Finanzministers von 1819, folglich sucht er die Münchener Politik jener Zeit so viel als möglich zu beschönigen!“ —?“ Nichts liegt mir ferner als der Gebrauch solcher Waffen. Ich halte für ganz un- zweifelhaft, daß Herr v. Lerchenfeld mit seiner Schrift durchaus nichts anderes beab- sichtigt als die Feststellung des historischen Thatbestandes, und begrüße es mit Dank, daß er uns durch die Mittheilungen aus den Papieren seines Großvaters endlich eine werthvolle bairische Quelle erschlossen hat, da die Archive der meisten Mittelstaaten wohl noch lange unzugänglich bleiben werden. Ich finde in diesen Papieren, wie sich von selbst versteht, Manches, was meine Darstellung ergänzt, aber die Widerlegung, die ich nach dem gehäuften Tadel der Einleitung wohl erwarten durfte, suche ich vergeblich. Nach sorgfältiger Vergleichung der Lerchenfeld’schen Schrift kann ich von Allem, was ich gesagt, nichts Wesentliches zurücknehmen als eine beiläufige Notiz, die keine prin- cipielle Bedeutung hat. Eine irrthümliche Nachricht in einem Gesandtschaftsberichte hat mich zu der Annahme verführt, daß Kronprinz Ludwig, dessen untadelhafte Verfassungs- treue ich übrigens mehrfach anerkannt habe, im Herbst 1819 in Italien gewesen sei. Dies ist falsch. Die hier abgedruckten Briefe beweisen, daß der Kronprinz nicht nur in Baiern war, sondern auch den Karlsbader Beschlüssen eifrig entgegengewirkt hat. Es soll mir eine Freude sein, diese Briefe, die dem Herzen des Prinzen zur Ehre ge- reichen, für die nächste Auflage des zweiten Bandes zu benutzen. Mit dieser einen Aus- nahme muß ich alle meine Urtheile und thatsächlichen Angaben aufrechthalten. Zunächst die Urtheile. Wenn ich Baierns staatsbildende Kraft in jener Zeit „schwach“ finde, so verweise ich zur Begründung, um nicht bitter zu werden, nur auf eine Thatsache: in welchem Zustande befand sich die linksrheinische Pfalz nach einem Menschenalter bairischer Herrschaft, als die Preußen im Jahre 1849 dort einrückten! Wenn ich von der unruhigen Vergrößerungslust des Münchener Hofes spreche, so kann ich leider die Thatsache nicht aus der Welt schaffen, daß Baiern allein durch seine An- Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. schläge auf die badische Pfalz noch bis in die dreißiger Jahre hinein immer wieder den Bundesfrieden störte, während alle anderen Bundesstaaten sich längst bei ihrem neuen Besitzstande beruhigt hatten; über die Unhaltbarkeit der sogenannten Sponheimer Erb- ansprüche sind außerhalb Baierns alle deutschen Staatsrechtslehrer einig. Daß Mont- gelas sich in seiner bairischen Heimath nicht heimisch fühlte, sollte ein geborener Baier doch am wenigsten bestreiten. Von Pietät für das heimische Wesen ist in Montgelas’ Briefen keine Spur zu finden. Er redet über seine Landsleute mit einer Härte, die selbst den Nichtbaiern verletzen muß, und hierauf beruht ja zum Theil die historische Bedeutung des Mannes. Wäre er dem altbairischen Volke nicht innerlich so fremd gewesen, so würde er den radicalen Umsturz, der doch nöthig war, schwerlich gewagt haben. Wenn ich endlich gesagt habe, daß München damals neben Karlsruhe die sitten- loseste der deutschen Residenzen war, so habe ich damit nur eine allbekannte Thatsache erwähnt, die selbst von Gervinus, dem Gönner der Mittelstaaten anerkannt wird. Herr v. Lerchenfeld fragt, ob diese Sittenlosigkeit etwa von dem schlichten Hofe Max Joseph’s herstammen solle? Gewiß nicht, aber von der unglaublichen Frivolität seines Vor- gängers Karl Theodor. Das Treiben eines solchen Hofes wirkt lange nach. Karl Theodor hat, wie jeder Pfälzer weiß, die Sitten des Mannheimer Hofadels auf eine Generation hinaus verdorben, und in München vermochte der gutmüthige Max Joseph mit seinen allezeit offenen Händen ebenso wenig wie die Weltkinder Montgelas, Ritter Lang und Genossen den Bodensatz der alten Zeit sogleich hinauszufegen. Auch Preußen hat Aehnliches erfahren. Der frivole Ton, der unter Friedrich Wilhelm II. in die Berliner Gesellschaft eingedrungen war, verschlimmerte sich noch in den ersten Regierungs- jahren seines Nachfolgers, obgleich die Königin Luise ein musterhaftes häusliches Leben führte; erst das Unwetter von 1806 reinigte die Luft. Da München vor solchen Schick- salsschlägen bewahrt blieb, so ist es nur natürlich, daß dort die Nachwehen des alten Hofwesens langsamer verschwanden. Nun zu der Erzählung der Thatsachen. Ueber Montgelas’ Sturz und das Con- cordat sagt Herr v. Lerchenfeld mit anderen Worten ungefähr das Nämliche wie ich, und gegen meine Darstellung der Entstehung der Constitution erhebt er nur einen Ein- wand; er bezweifelt die Zuverlässigkeit eines Blittersdorffischen Berichtes, der ausdrück- lich versichert, daß der Münchener Hof seine geplanten Verfassungsgesetze in Petersburg vorgelegt habe. Diese Zweifel vermag ich nicht zu theilen. Blittersdorff war ein aus- gezeichneter Diplomat, wie man auch seinen Charakter beurtheilen möge, seine Depeschen gehören zu den besten, die ich aus dieser Zeit kenne, und sein Bericht vom 17. August 1818 lautet sehr bestimmt und ausführlich. Als badischer Beamter war er freilich ein Gegner der bairischen Regierung, indeß sein Zeugniß würde sich doch nur dann anfechten lassen, wenn er den Münchener Hof verdächtigen wollte. Dies ist aber keineswegs seine Ab- sicht; er findet vielmehr das Verfahren der bairischen Regierung ganz begreiflich und wünscht seinerseits lebhaft, daß auch der Karlsruher Hof durch baldige Vorlegung eines Verfassungsplanes sich den Beifall des liberalen Czaren erwerben möge. Eine physische Unmöglichkeit liegt auch nicht vor, da die Berathung der bairischen Verfassungsgesetze doch mehrere Monate in Anspruch nahm — und noch weniger, leider, eine moralische Unmöglichkeit. Baiern und Baden bewarben sich damals wetteifernd um Rußlands Gunst mit einer Unterwürfigkeit, die uns Söhnen einer besseren Zeit fast unbegreiflich erscheint. Wenn König Max Joseph im December 1815 dem Kaiser Alexander dafür dankte, daß er das Elsaß bei Frankreich erhalten habe, so sehe ich nicht ein, warum er den Czaren nicht zwei Jahre später bei den Verfassungsverhandlungen um Rath gefragt haben soll. Sodann giebt Herr v. Lerchenfeld zu, daß König Max Joseph sich im Früh- jahr 1819 eine Zeit lang mit Staatsstreichsplänen trug und daß sein nach Wien und Berlin ergangener Hilferuf die Karlsbader Beschlüsse mit veranlaßt hat. Diese That- sache wird aufs Neue bestätigt durch einen Brief des bairischen Bevollmächtigten Zentner, der am 28. December 1819 von den Wiener Conferenzen schrieb: „Uebrigens macht Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. man kein Geheimniß daraus, daß die Karlsbader Beschlüsse von unserer Seite vorzüg- lich provocirt worden seien.“ (Lerchenfeld, S. 132.) Ich kann es keineswegs unnatürlich finden, daß der König einen Augenblick an die Zurücknahme eines Grundgesetzes, das sich nicht zu bewähren schien, gedacht hat. Das Häßliche dieser Vorgänge liegt nur darin, daß die Krone, während der Briefwechsel über den Staatsstreich noch schwebte, sich in ihren Hofblättern beständig wegen ihrer Verfassungstreue preisen ließ. Ueber diesen wunden Punkt geht Herr v. Lerchenfeld stillschweigend hinweg. Nachdem die Karlsbader Versammlung mit Zustimmung des bairischen Bevoll- mächtigten Rechberg die Ausnahmegesetze vereinbart und der Bundestag dieselben, aber- mals mit unbedingter Zustimmung des bairischen Gesandten, genehmigt hatte, war Baiern nach Bundesrecht verpflichtet diese Beschlüsse bekannt zu machen, und ein nach- träglicher Widerstandsversuch versprach geringen Erfolg. Im Ministerium bestanden zwei Parteien: auf der einen Seite Graf Rechberg, auf der anderen der Finanzminister Freiherr v. Lerchenfeld, der an den Karlsbader Umtrieben ganz unbetheiligt war; der König aber stand dem Minister des Auswärtigen näher als dem liberalen Finanzminister. Am 15. Oktober berieth das Ministerium über die Veröffentlichung der Karlsbader Be- schlüsse. Herr v. Lerchenfeld betrachtet das Ergebniß dieser Berathung als eine Nieder- lage Rechberg’s; ich sehe darin ein Compromiß und vermag dies Urtheil nicht zu ändern. Herr v. Lerchenfeld übergeht nämlich ganz, daß der Berathung über die Publication eine andere, höchst erregte Debatte vorausging. Ueber diese berichtet General Zastrow am 20. Oktober, nach Rechberg’s vertraulichen Mittheilungen, Folgendes: „Die In- struktionen, welche dem Minister Rechberg nach Karlsbad zugeschickt worden und die ich beim Fürsten Wrede selbst zu lesen Gelegenheit gehabt, haben die ausdrückliche Vorschrift enthalten, auf nichts einzugehen, was die Constitution oder die Souveränität verletzen könne. Demungeachtet hat der Minister, im Gefühl seiner Ueberzeugung, daß die da- selbst genommenen Beschlüsse das allgemeine Beste sämmtlicher deutschen Staaten be- zwecken, sich an jene Vorschrift nicht gebunden und geglaubt, daß man seinen gut- gemeinten Gründen auch hier bei seiner Zurückkunft Gehör geben würde. Es hat derselbe indessen die Gemüther im höchsten Grade aufgeregt gefunden, und haben be- sonders die Minister v. Lerchenfeld und Graf Reigersberg ihm seine Nachgiebigkeit als ein Verbrechen vorgeworfen. In der letzten Minister-Conferenz haben sie ihm Solches aus den Akten beweisen wollen. Der Fürst Wrede hat aber die Hand darauf gelegt und den Ministern erklärt, wie der ausdrückliche Wille des Königs dahin gehe, zu be- rathen was fernerhin geschehen solle, ohne auf dasjenige zurückzugehen, was bereits geschehen wäre, wodurch die Gemüther besänftigt wurden und eine Art von Aussöhnung mit dem Grafen Rechberg stattgefunden hat.“ Ich halte diese Erzählung für durchaus zuverlässig. Denn die Briefe, welche der Enkel mittheilt, beweisen, daß der Minister Lerchenfeld allerdings, und mit Recht, das Verhalten seines Amtsgenossen in Karlsbad als eine Pflichtverletzung betrachtete. An Rechberg’s persönlicher Ehrenhaftigkeit aber ist nicht zu zweifeln, wie unerfreulich auch seine politische Haltung erscheinen mag; alle die vertraulichen Mittheilungen, die er dem preußischen Gesandten mit großer Offen- herzigkeit zu geben pflegte, habe ich als wahrheitsgemäß erprobt, so weit ich sie contro- liren konnte. Der unmittelbare Angriff auf Rechberg war also gescheitert. Nun erst begann die Verhandlung über die Karlsbader Beschlüsse selbst. Minister Lerchenfeld und seine Freunde hoben hervor, wieder mit Recht, daß die neuen Bundesgesetze sämmtlich — mit Aus- nahme des Gesetzes über die Universitäten — der bairischen Verfassung zuwider liefen. Gleichwohl beschloß der Ministerrath, die Karlsbader Beschlüsse zu veröffentlichen, nur mit Auslassung der Executionsordnung und mit Hinzufügung des bekannten Vorbehalts: „mit Rücksicht auf die Souveränität und nach der Verfassung“ u. s. w. Dies war doch sicherlich ein Compromiß. Beide Parteien hatten einen Theil ihrer Absichten durchge- setzt. Rechberg erreichte, daß er wegen der Ueberschreitung seiner Instructionen nicht zur Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. Verantwortung gezogen und daß die Karlsbader Beschlüsse im Wesentlichen veröffentlicht wurden. Die Verfassungspartei dagegen bewirkte jene Auslassung und jenen Vorbehalt; sie erreichte außerdem noch, daß in Baiern die Censur nur für politische Zeitschriften ein- geführt wurde. Was bedeutete nun die Weglassung der Executionsordnung? Sie war merkwür- dig als ein Symptom der Verstimmung, die im bairischen Ministerrath herrschte, und verstieß gegen die in Karlsbad und Frankfurt gegebenen Zusagen, doch sie hatte keinen praktischen Werth. Denn die Executionsordnung war nicht ein Gesetz, das durch die bairische Regierung ausgeführt werden sollte; sie gab nur dem Bundestage eine Waffe, die er möglicherweise gegen Baiern oder gegen einen andern Bundesstaat anwenden konnte aber bekanntlich in jener Zeit niemals angewendet hat; sie bestand zu Recht, sobald der Bundestag sie veröffentlicht hatte, und es war rechtlich vollkommen gleichgültig, ob ein Bundesstaat die Bekanntmachung des Gesetzes unterließ. Daher hat auch die preußische Regierung, die sich so lebhaft über den bairischen Verfassungsvorbehalt beschwerte, über die Weglassung der Executionsordnung kein Wort verloren. Jener Vorbehalt freilich konnte sehr viel bedeuten, wenn man den verzweifelten Entschluß faßte ihn in vollem Ernst auszuführen. Aber ein solcher Entschluß war offenbar unmöglich, nachdem Baiern den Karlsbader Beschlüssen bereits zweimal zugestimmt hatte. Obgleich der Bestand der neuen Central-Untersuchungscommission den Vorschriften der bairischen Verfassung un- zweifelhaft widersprach, sendete die Münchener Regierung doch sogleich ihren Bevollmäch- tigten nach Mainz, und dieser Hörmann wurde, wie Jedermann weiß, der eigentliche Leiter der deutschen Demagogenverfolgung. Desgleichen die Beschränkung der Censur auf politische Zeitschriften mag immerhin als ein ehrenwerther Beweis bairischer Verfassungs- treue gelten. Aber praktischen Werth hatte auch diese Beschränkung nicht. Denn Zentner selbst gestand nachher in seiner Denkschrift über die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse (28. Mai 1824): „Alle übrigen Schriften und sämmtliche Buchhandlungen unterliegen einer strengen Aussicht der Polizeibehörden, welche in der That eine Censur surrogirt. Es geschieht deßhalb in Baiern gewöhnlich, daß Schriften, welche gefährliche Lehren oder Grundsätze enthalten, sogleich in Beschlag genommen und außer Curs gesetzt werden. Auf jede Anzeige, welche vom Ausland oder andern Bundesstaaten über verdächtige Schriften gemacht wird, geschieht sogleich die sorgfältigste Nachforschung und es wird die Verbreitung einer solchen Schrift gehindert. Der durch das provisorische Preßgesetz bezielte Zweck wird durch diese Maßregel ebenso gut und oft noch besser erreicht als durch eine Censur.“ — Naiver ließ sich doch nicht eingestehen, daß Baiern nur den Buchstaben, nicht den Geist seiner Verfassung wahren wollte. Noch in einem Falle weicht Herrn v. Lerchenfeld’s Darstellung von der meinigen ab. Er erzählt, die Verfassungspartei im Ministerium habe durchgesetzt, daß Zentner, nicht Rechberg auf die Wiener Ministerconferenzen gesendet wurde. Zastrow dagegen be- richtet, wieder nach Rechberg’s Mittheilungen: Graf Rechberg will nicht nach Wien gehen, weil es gegen seine Ehre wäre dort anders zu sprechen als in Karlsbad; auch glaubt er von hier aus mehr Gutes stiften zu können, indem er sich dann im Stande befinden würde, persönlich auf den König zu wirken und dem Bevollmächtigten in Wien die er- forderliche Direktion zu geben, wogegen er, wenn er sich dort befände, diese Direktion an- nehmen und hier demokratisch gesinnten Personen Einfluß einräumen müßte.“ Diesem Berichte bin ich in meiner Darstellung gefolgt, da ich die andere Quelle nicht kannte. Indem ich jetzt die beiden Erzählungen vergleiche, gelange ich zu dem Schluß, daß beide wahr sind; sie ergänzen einander, doch sie widersprechen sich nicht. Wenn zwei feind- liche Parteien in einem Cabinet zusammengedrängt sind, dann geschieht es zuweilen, daß sie sich über einen gemeinsamen Beschluß einigen, während jede dabei ihre eigenen Ab- sichten verfolgt. So auch hier. Die Verfassungspartei wollte den Grafen Rechberg nicht nach Wien ziehen lassen, damit er nicht wieder seine Instruktionen überschritte; er selber aber hoffte von München aus sicherer für seine Zwecke wirken zu können. Daß es wirk- Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. lich so stand, wird durch den Erfolg bewiesen. Die deutschen Großmächte nahmen die Sendung Zentner’s sehr freundlich auf, und die Haltung dieses klugen Staatsmannes in Wien entsprach in der That den Wünschen beider Parteien. Er vertheidigte einer- seits die bairische Verfassung gegen die Anfechtungen, welche dort in Wien nicht mehr von Metternich und Bernstorff, sondern von Marschall und Berstett, den Ministern der constitutionellen Staaten Nassau und Baden, versucht wurden; er trat andererseits zu Metternich in ein gutes Verhältniß, zu Bernstorff in ein vertrautes, freundschaftliches Einvernehmen, das für Deutschlands Zukunft segensreich wurde, denn aus dieser Ver- ständigung zwischen Preußen und Baiern ging späterhin unsere Zolleinheit hervor. Er schlug mithin eine mittlere Richtung ein, die, wie die Dinge lagen, für Baiern die ein- zig richtige Politik war. Genau derselbe Fall wiederholte sich bei den Wiener Minister- Conferenzen v. Jahre 1823. Auch damals wünschte Rechberg wieder, daß Zentner nach Wien gehen solle, damit sein eigener Einfluß in München nicht geschwächt würde. (Za- strow’s Bericht, 31. Dec. 1822.) Das Intriguenstück hatte aber noch einen wichtigen letzten Akt, dessen Herr v. Ler- chenfeld nur beiläufig gedenkt. Die beiden Großmächte beschwerten sich über den bai- rischen Verfassungsvorbehalt, und sie hatten von ihrem Standpunkt aus guten Grund dazu; denn mit dem Bundesrechte stand es doch sicherlich nicht im Einklang, daß der Münchener Hof den Beschlüssen, die er selber mit bewirkt und schon zweimal genehmigt hatte, nachträglich noch eine vieldeutige Clausel anhing. Bernstorff fragte in einem scharfen Ministerialschreiben an Zastrow gradezu, ob „dieses erste Abweichen von den Bundesbeschlüssen“ etwa eine Lossagung Baierns vom Bunde bedeuten solle. Als Za- strow dies Schreiben dem Grafen Rechberg vorlas, da bat ihn der bairische Minister, er möge ihm eine förmliche Note überreichen. Der preußische Gesandte entsprach diesem Wunsche am 8. November (Zastrow’s Bericht vom 17. November), und nunmehr über- gab Rechberg am 13. November ein sehr bescheidenes Antwortschreiben. Er dankte darin für den neuen Beweis preußischer Freundschaft und versicherte, daß Baiern die Bundes- beschlüsse gewissenhaft befolgt habe. Zum Beweise zählte er alle die Maßregeln auf, die zur Ausführung der Karlsbader Beschlüsse bereits angeordnet seien, und legte die neuen Verordnungen über die Censur, die Universitäten u. A. bei, welche diesen Beweis aller- dings führten. Darauf betheuert er, sein Hof erkenne den Bund als heilbringend an: „S. Maj. haben nie dem Gedanken Raum gegeben, Sich von diesem Bunde zu trennen oder Sich außer demselben zu stellen.“ Die Form der Veröffentlichung „hatte blos die Beruhigung der königlichen Unterthanen zum Zweck, die einen Augenblick befürchten konn- ten, durch die gedachten Beschlüsse oder vielmehr durch die solche motivirende Präsidial- proposition gewohnte vaterländische Gesetze und eine seit ihrer auch nur kurzen Dauer ihnen werth gewordene Verfassung beeinträchtigt zu sehen.“ Da Herr v. Lerchenfeld dies merkwürdige Schreiben nicht erwähnt, so ist es wohl möglich, daß Rechberg auch diesmal wieder ohne Vorwissen des Ministerrathes, aber schwerlich ohne Genehmigung des Königs, gehandelt habe. Nichtsdestoweniger bleibt diese Note eine amtliche Erklärung der bairischen Regierung, und sie wurde auch als solche in Berlin aufgenommen. Die preußische Regierung erklärte sich befriedigt, da das Schreiben Rechberg’s unzweideutig aussprach, daß Baiern den Karlsbader Beschlüssen treu bleibe und der Berfassungsvor- behalt nicht so schlimm gemeint sei. Es war nur die natürliche Folge dieser Politik, daß der Münchener Hof fünf Jahre später die Erneuerung der Karlsbader Beschlüsse selber auf das Wärmste befürwortete. Fassen wir das Ergebniß zusammen. Der bairische Hof hat durch seine Staats- streichspläne und durch seinen Hilferuf an die Großmächte die Karlsbader Conferenzen mit veranlaßt; er hat die dort gefaßten Beschlüsse durch seinen Bevollmächtigten ange- nommen und sie sodann durch seine Abstimmung am Bundestage nochmals förmlich ge- nehmigt; er hat sie darauf veröffentlicht mit zwei unwesentlichen Aenderungen und mit einem Vorbehalt zu Gunsten der Souveränität und der Verfassung; er hat nachher die- Die Communalordnung vom Jahre 1820. sem unklaren Vorbehalt selber die Spitze abgebrochen durch eine beschwichtigende Erklä- rung an die Großmächte und schließlich bei der Erneuerung der Beschlüsse den Vorbehalt gänzlich fallen lassen. Dies sind die Thatsachen. Das Urtheil überlasse ich den Lesern. Meinen bairischen Kritiker aber bitte ich zu bemerken, daß der Historiker seinen Stoff nicht schafft, sondern vorfindet. Eine Freude war es mir nicht, die schwarze Wäsche des alten Bundestages zu waschen und jene Karlsbader Händel zu schildern, bei denen alle deutschen Höfe, alle ohne Ausnahme, eine so traurige Rolle spielten. Doch wenn ich darstellen soll, wie unser Vaterland zu seiner alten Herrlichkeit wieder aufgestiegen ist, so muß ich zuvor schonungslos und unumwunden zeigen, in welchen Sumpf wir versunken waren. In diesem dritten Bande habe ich erzählt, wie Preußen und Baiern ihren alten heilsamen Bund von Neuem geschlossen und dadurch dem Vaterlande seine wirthschaftliche Einheit gesichert haben. Vielleicht wird Herr v. Lerchenfeld jetzt selber zugestehen, daß er eine Gesinnung, die mir fremd ist, in meinen Worten gesucht hat. X. Die Communalordnung vom Jahre 1820. Zu Bd. III S. 106. Die Entwürfe der Landgemeinde-, Städte- und Kreisordnung vom 7. Aug. 1820 waren lange ganz verschollen. König Friedrich Wilhelm IV. ließ in verschiedenen Bureaus vergeblich darnach suchen. Durch einen glücklichen Zufall entdeckte ich sie vor einigen Jahren in dem Nachlaß des Ministers v. Schuckmann. In den allgemeinen Erörterungen wird vor Allem die Frage erwogen, ob eine Communalordnung für die ganze Monarchie möglich sei. Die Commission verkennt nicht die große Verschiedenheit der Gemeindeverhältnisse: im Westen Sammtgemeinden bei völlig freiem Eigenthum und gleichem Rechte für Personen und Sachen; im Osten Einzelge- meinden und privilegirte Gutsherren; in den nichtdeutschen Provinzen vorherrschende Pacht und kaum eine Spur von Communaleinrichtungen; dazu der Unterschied der Bil- dung zwischen Berlin und den kleinen polnischen Judenstädten. Gleichwohl erscheint die Einheit nothwendig, weil die Gemeinde der Mikrokosmos des Staates und die Grund- lage seiner Verfassung ist. Hinsichtlich der Landgemeinden wird zugestanden: „Das gutsherrliche Verhältniß macht eine vollständige Gemeindeordnung unmöglich.“ Das Ziel bleibt aber, nach voll- zogener Auseinandersetzung die gänzliche Vereinigung der Gutsherren mit den Landge- meinden zu erleichtern; „denn es ist zu glauben, daß dann auch die Patrimonial-Juris- diktion und die Polizeigewalt allen Werth für die Grundherren verloren haben wird; ja beide dürften als eine unnütze Last betrachtet werden, wenn sie nicht mehr dazu ge- braucht werden können, den Gutsherren desto schneller und rücksichtsloser die Befriedigung derjenigen Ansprüche zu sichern, die sie nach den jetzigen Verhältnissen an ihre Einge- sessenen zu machen haben.“ Bei der Berathung der Kreisordnung kommt die Commission nach langer Prüfung zu dem Ergebniß, daß kein wesentlicher Unterschied zwischen den östlichen und den west- lichen Provinzen bestehe, da die Auseinandersetzung schon im Gange sei. Zur Beruhigung der Gemüther wird vorgeschlagen, in das Einführungsgesetz fol- genden Paragraphen aufzunehmen: „Ob und in welche Beziehung die Versammlungen der Kreisverordneten zu den künftigen Ständen Unseres Staates zu setzen, behalten Wir Uns zur näheren Bestimmung in der Urkunde über die Verfassung vor.“ — Zur Geschichte d. preuß. Verfassungskampfes. Die Verlänger. d. Karlsbader Beschlüsse. XI. Zur Geschichte des preußischen Verfassungskampfes. Zu Bd. III S. 230. Das nachstehende Concept aus der Feder des Fürsten Wittgenstein, niedergeschrieben im Mai 1821, unmittelbar vor der Entscheidung des Verfassungsstreites, giebt in Kürze ein treues Bild von den Ansichten der Gegner Hardenberg’s. Hauptpunkte , in welchen von einander abweichen die Vorschläge der Commission und des Staatskanzlers. 1. Sie beschränkt sich auf die Einrichtung der Landstände und erstreckt sich auf keine Verfassung im engeren und gewöhnlichen Sinne und schlägt daher 2. noch weniger eine schriftliche Urkunde vor. 3. Sie beschränkt sich auf Provinzial- stände und berührt den Gegenstand der Reichs- stände noch nicht. 4. Nach ihren Vorschlägen soll das nieder- zusetzende Comit é mit den einzuberufenden Provinzial-Einsassen nur über die Zusam- mensetzung der Provinzialstände deliberiren, nicht aber über den Umfang der Rechte der letzteren, indem deren Feststellung der Be- stimmung S. Maj. vorzubehalten. 5. Das Resultat der Vorschläge der Com- mission ist zeitgemäße Wiederherstellung der landständischen, d. h. der älteren und früheren Verfassung in den verschiedenen Provinzen. 1. Es wird eine Verfassung — „Bewil- ligung billiger freiwilliger Bedingungen“ — als königliche Gabe vorgeschlagen, sowie 2. eine Verfassungsurkunde, eine Urkunde über die ganze Verfassung, die das Ganze der königlichen Gabe ausspricht. 3. Es wird vorgeschlagen, die Einführung allgemeiner Reichsstände schon gegenwärtig in der gedachten Urkunde auszusprechen. 4. Das Comit é soll mit den Notabeln auch über andere Gegenstände deliberiren. 5. Hiernach ist das Resultat nicht blos die Wiederherstellung der älteren und früheren landständischen Verfassungen, sondern zugleich die Einführung einer reichständischen Verfassung, mithin einer neuen Verfassung und Begründung einer constitutionellen Monarchie. XII. Die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse. Zu Bd. III S. 335. In Metternich’s nachgelassenen Papieren IV. 120 ist eine „Arbeit des Frhrn. v. Zentner“ über die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse abgedruckt, mit dem Zu- satze: „Auf dem Umschlagbogen des Manuscripts hat Fürst Metternich eigenhändig angemerkt: In der Conferenz mit Graf Rechberg, Fürst Wrede und Frhr. v. Zentner, von Letzterem dem Fürsten Metternich vorgelegt. Tegernsee, 28. Mai 1824.“ Da an der Wahrheit dieser Versicherung nicht gezweifelt werden kann, so sind nur zwei Fälle möglich: entweder haben sich die Papiere im Laufe der Jahre verschoben, oder es befanden sich mehrere Aktenstücke in dem Umschlagbogen, und Herr v. Klinckowström hat mit jenem kritischen Scharfsinne, den er in der Ausgabe der Metternich’schen Papiere so oft bewährt, das unrichtige ausgewählt. Treitschke , Deutsche Geschichte. III. 49 Schön’s Denkschrift über die Provinzialministerien. Motz an Kurfürst Wilhelm I. Die wirkliche Denkschrift Zentner’s steht bei Ilse, Gesch. d. d. Bundesversammlung II. 341. Für die Echtheit dieses Aktenstücks kann ich einstehen, da Nagler seinem Be- richte vom 19. Juli eine völlig gleichlautende Abschrift, die ich eingesehen habe, beilegte, und Fürst Hatzfeldt ebenfalls eine gleichlautende Abschrift, die er von Metternich erhalten hatte, dem Könige einreichte. Auch wer das handschriftliche Material nicht kennt, kann sich leicht von der Echt- heit der bei Ilse abgedruckten Denkschrift überzeugen. Denn Metternich erzählt selbst (a. a. O. IV. 104), er habe den Grafen Münch eigens verpflichtet, in seiner Präsidial- proposition „so viel Zentner’sche Worte als möglich beizubehalten“, und in der That enthält die in den Bundesprotokollen mitgetheilte Präsidialproposition vom 16. Aug. ganze Sätze aus der echten Zentner’schen Denkschrift, aber kein Wort aus dem bei Klinckowström abgedruckten Aktenstücke. Dieses letztere ist ein Promemoria über die geschäftliche Behandlung der Frage, das von Münch-Bellinghausen am 6. Jan. dem Staatskanzler eingesendet und von diesem, etwas umgearbeitet, am 12. Mai dem Fürsten Hatzfeldt mitgetheilt wurde. Beide Aktenstücke stehen ebenfalls bei Ilse II. 325 ff. Die Echtheit des an Hatzfeldt ge- richteten Schreibens kann ich auch bestätigen, da ich das von Metternich eigenhändig unterzeichnete Aktenstück im Berliner Geh. Staatsarchiv vorgefunden habe. XIII. Schön’s Denkschrift über die Provinzialministerien. Zu Bd. III S. 419 f. 455. Die „Weiteren Beiträge zu den Papieren des Ministers v. Schön“ (Berlin 1881) erzählen S. 111 ff. von einer großen Reactionsgefahr, welche im Jahre 1824/25 den preußischen Staat bedroht habe und durch Schön bekämpft worden sei. Der Verfasser ist jedoch für seine gänzlich aus der Luft gegriffene und lediglich zur Verherrlichung Schön’s erfundene Behauptung jeden Beweis schuldig geblieben. Nachdem die Verfas- sungsfrage bereits im Jahre 1821 entschieden war, handelte es sich im Jahre 1824 nur noch um die Frage: Fachminister oder Provinzialminister? Und in diesem Streite stand Schön unleugbar auf Seiten der Reaction; er wirkte wie Marwitz und Herzog Karl v. Mecklenburg für die Wiedereinführung der Provinzialministerien, obgleich er dabei von anderen Beweggründen geleitet wurde, als die Feudalpartei. Unter den mannichfachen Plänen zur Vereinfachung der Verwaltung tauchte allerdings auch einmal der Vorschlag der Einführung des Präfectursystems auf; er wurde aber bald wieder verworfen, und in dem Hauptberichte der Ersparungscommission vom 4. Juli 1824 war davon mit keinem Worte mehr die Rede. Der König befahl am 31. August 1824, nach den Vor- schlägen der Commission, die Fachministerien und die gesammte neue Verwaltungsord- nung im Wesentlichen aufrecht zu halten. Die Entscheidung war also längst gefallen, als Schön seine Denkschrift vom 22. December schrieb. XIV. Motz an Kurfürst Wilhelm I. Zu Bd. III S. 530. Erfurt, den 22. Jan. 1821. Durchlauchtigster Kurfürst, Gnädigster Kurfürst und Großherzog! Ew. Königl. Hoheit haben in Gnaden geruhet, mich auf mein unterthänigstes Schreiben, die Pensionsforderung meines Oheims, des Generals v. Motz zu Bodenhausen Motz an Kurfürst Wilhelm I. betreffend, unterm 14. d. M. zu bescheiden, daß dieser Forderung desselben: 1. alle Rechtsgründe und 2. alle Billigkeitsgründe entgegenstehen und solche daher nicht gewährt werden könne. Was die in Höchstdero gnädigstem Schreiben angeführten Rechtsgründe betrifft, so halte ich es, der Ew. Königl. Hoheit schuldigen Devotion entgegen , meiner- seits die Gerechtigkeit der fraglichen Forderung hier wiederholt auszuführen, bin viel- mehr der gewissen Ueberzeugung, daß es, bei dieser sehr verschiedenen Ansicht von den obwaltenden Rechtsverhältnissen, Höchstdero Gerechtigkeitsliebe am meisten entsprechen würde, wenn diese Angelegenheit dem Beschlusse der , von den Allerhöchsten und Höchsten Souverainen niedergesetzten Commission oder der Entscheidung des Bundestages nunmehr überlassen bleibt . Ew. K. H. werden es mir nicht verdenken, wenn mich Verwandtenliebe zu einem sehr würdigen Oheim bestimmt, bei Ueberzeugung von der Gerechtigkeit dieser Forderung, dessen Auftrage hierunter bereitwillig zu genügen. Was aber: die dieserhalb obwaltenden Billigkeitsgründe betrifft, so haben Ew. K. H. in Höchst- dero gnädigsten Zuschrift meinem gedachten Oheim folgendes zur Last gelegt: a. daß das Benehmen desselben während seiner Militärdienstzeit im Bienenwald nicht tadelfrei gewesen, b. daß derselbe sich seiner Schuldigkeit gemäß nicht an Ew. K. Hoheit angeschlossen habe, als Höchstdieselben Kassel verlassen müssen. Mein Oheim behauptet dagegen, daß sein Benehmen im Bienenwalde, sowie im ganzen damaligen franz. Kriege nicht nur tadelfrei, sondern zu noch ganz besonderen Ehre Höchstdero Waffen gewesen sei und kann solches, wenn es nöthig wäre, hinlänglich erweisen; er findet zugleich Beweis für diese seine Ueberzeugung darin, daß er für sein Benehmen in diesem Kriege, sowohl von Sr. Majestät dem Höchstseligen Könige von Preußen, als von Ew. Königl. Hoheit mit dem Militärverdienstorden belohnt und nach- dem er nach beendigtem Kriege es wider die Wünsche Ew. K. H. der Convenienz an- gemessen gefunden, seinen Abschied zu nehmen, auch während dieser Zeit, die ihm angebotenen Preußischen Dienste abgelehnt hatte, nur auf den dringendsten Wunsch Ew. K. H. wieder in Allerhöchstdero Militärdienste zurückgetreten ist. Was aber den ad b unterthänigst hier angeführten Umstand betrifft, so ist der- selbe, auf Ew. K. H. eigenen höchsten Befehl dei dem Einrücken des Feindes, mit Rettung der Gelder der Kriegskasse beschäftigt gewesen, hat von Höchstdenselben keinen Befehl erhalten zu folgen , ja er ist ohne alle weitere und nähere Ordre und Nachricht von Ew. K. H. geblieben, von Seiten Höchstdero Minister ist ihm aufgetragen worden, in seiner Stellung bei Ew. K. H. Kriegskollegio die Verpflegung der feindlichen Truppen zum Vortheil des Landes zu leiten, wie ich dieses schon in meinem unterthänigsten Schreiben vom .... näher angeführt habe; er hat erst dann Dienste in dem erloschenen Königreich Westphalen genommen, nachdem dasselbe von allen Europäischen Mächten anerkannt worden und seine persönliche Sicherheit dies nach seinen besondern Verhält- nissen und nach seiner Ueberzeugung für den Augenblick nöthig machte. Ew. K. H. geruhen in Ihrem gnädigsten Schreiben zu erwähnen, daß von Höchstdenselben alles nicht anerkannt werde, was während der westphälischen Herrschaft in Höchst Ihren Staaten in der Zeit von 7 Jahren geschehen ist und daß dieser Grundsatz auch auf Höchstdero Diener Anwendung fände . Ew. K. H. bitte ich unterthänigst mir die freimüthige Bemerkung zu erlauben, daß Höchstdero sämmt- liche Unterthanen sehr glücklich zu preisen wären, wenn sie dasselbe von sich sagen könnten, daß dieses besonders bei Höchstdero getreuen Dienern der Fall sein würde, wenn sie mit Frau und Kindern in einen siebenjährigen Schlaf verfallen und auf diese Weise nur zu neuen Dienstleistungen für Ew. K. H. erstarkt, unter den veränderten Verhältnissen hätten wieder erwachen können. 49* Motz an Kurfürst Wilhelm I. Leider ist es meinen braven Landsleuten in dieser Zeit so gut nicht geworden, sie haben in der unglücklichen Zwischenherrschaft das höchste Ungemach, viele Noth und Kummer ertragen müssen. Der Stand der Diener in Hessen ist, nach dem von Ew. K. H. angenommenen System sehr gering besoldet, in der Regel hat ein solcher Staatsdiener, bis er zu einem mäßigen zum Unterhalt seiner Familie, selbst bei gewohnter Entsagung nur in seltenen Fällen zureichenden Gehalt gelangt, sein eigenes Vermögen, wenn er so glücklich war dergleichen zu besitzen, rein zugesetzt, er lebt alsdann ganz abhängig von seiner Stelle und ist es dann wohl für ein großes Unglück zu erkennen, wenn Ew. K. Hoheit Diener in der erwähnten unglücklichen Zeit, selbst aus diesen Ver- hältnissen herausgerissen, bei einer fremden, ihnen aufgedrungenen, dem herrlichen Ge- müthe der Hessen höchst verhaßten Regierung Dienste suchen und annehmen mußten, um mit ihrer Familie nicht zu verhungern. Ich bin während der westphälischen Herr- schaft als Mitglied der westphälischen Reichsstände mehrmals längere Zeit selbst in Kassel anwesend gewesen und habe mich nur an den biedern herrlichen Gesinnungen meiner braven Landsleute erfreuen können. Bei Ew. Hoheit Einzug in Kassel nach der Schlacht von Leipzig haben Höchst Ihnen diese braven Gesinnungen der Hessen offen dargelegen. Ew. K. Hoheit sind reich, Ihre Diener und Unterthanen arm; möchten Ew. K. Hoheit doch geruhen diese herrlichen Gesinnungen Höchst Ihrer Unterthanen und ins- besondere auch Höchst Ihrer Diener bei letzteren durch Gnadenbewilligungen und Be- soldungen, welche für billige Bedürfnisse angemessen berechnet sind, baldigst zu lohnen und so vielen Kummer und Trübsinn zu verscheuchen, welcher leider in den meisten dieser Familien sichtbar ist. Welchen herrlichen Gebrauch würden alsdann Ew. K. H. noch am Abend Ihres Lebens von den großen Glücksgütern machen, in deren Besitze Sie sich befinden und wenn Ew. K. Hoheit dereinst nach hier überstandener Prüfungs- zeit vor dem Herrn über uns alle, der auch den Mächtigen der Erde den Stuhl be- reitet, erscheinen müssen, wie viel Thränen der Liebe und des Dankes würden Sie dann begleiten. Geruhen E. K. H. mir diese Abschweifung in diesem unterthänigsten Schreiben, welche ich im Vertrauen auf Höchstdero mir stets bezeigte Gnade und Höchstes Wohl- wollen gewagt habe, gnädigst zu verzeihen, geruhen Höchst Sie diesen Herzenserguß eines sein Vaterland treu liebenden, von den Verhältnissen desselben unterrichteten, E. K. H. treu ergebenen ehemaligen Hessen in Hessischer Treue und Biederkeit dargestellt, aufzunehmen. Ich trenne von dem , bei dieser Gelegenheit vorgelegten Wunsch ganz die An- gelegenheit meines Oheims , welche auf dem gewählten Wege zur Ent- scheidung kommen mag . Nur schließlich erlaube ich mir noch Ew. K. H. Gnade folgendes unterthänigst zu bemerken. Es ist hart, einen alten 80 jährigen geehrten und geachteten Diener, welcher 50 Jahre seines Lebens dem Dienste des Staates und seines Regenten, nach seiner Ueberzeugung und nach der öffentlichen Meinung, treu und nützlich verwendet hat, so kurz vor seinem Abgange aus dieser irdischen Welt den früher unberührten Vor- wurf der Dienstuntreue zu machen, es liegt in jedem rechtlichen Gemüthe einen solchen Vorwurf tief zu fühlen. Ew. K. H. haben schon vor langer Zeit ähnliches über meinen Oheim gegen einen Verwandten, den Forstmeister v. Motz zu Hanau erwähnt. Wir sind in unserer Familie, welche Ew. K. Hoheit und Ihren hohen Vor- fahren seit 2 Jahrhunderten in hohen Stellen des Landes mit ersprießlichem Nutzen, besonders aber treu und bieder gedient hat, an dergleichen Vorwürfe nicht gewöhnt und ein Mitglied unserer Familie, welchem solche Vorwürfe mit Recht gemacht werden könnten, würde unter uns selbst nicht geachtet werden. In diesen Gesinnungen erzogen, hielt es Nebenius und der deutsche Zollverein. der Forstmeister v. Motz für seine Pflicht meinem Oheim diese Aeußerung Ew. K. H. schon damals zu berichten. Mein Oheim hat sich hierauf sogleich schriftlich an Höchst- dieselben gewendet und um strengste Untersuchung gebeten. Ew. K. Hoheit haben ihm diese nicht gewährt. Ich bitte hiermit Namens meines Oheims nochmals um eine Untersuchung, ich bitte im Besonderen, daß Ew. K. H. in Gnaden geruhen wollen, dieselbe zu beschleunigen, damit der 80jährige Greis nicht seine Klagen und seinen Kummer über solche Vorwürfe mit hinüber nehmen möge. Es ist die größte Devotion, mit welcher ich ersterbe: Ew. K. H. ꝛc. T. Ch. A. von Motz , Königl. Preuß. Reg.-Präsident. XV. Uebenius und der deutsche Zollverein. Zu Bd. III S. 614 f., Bd. III S. 623 f. „Wer hat das deutsche Reich gegründet? König Wilhelm und Bismarck oder Fichte und Paul Pfizer? — Wer ist der Schöpfer des einigen Italiens? Cavour oder Gioberti?“ — Diese lustigen Fragen drängen sich unwillkürlich auf, sobald wir hören, wie die deutschen Staatsgelehrten noch heute mit feierlichem Ernste über die Frage strei- ten, ob König Friedrich Wilhelm III. und seine Räthe oder Nebenius und List als die Schöpfer des deutschen Zollvereins zu betrachten seien. Während sonst der materialistische Sinn unserer Tage nur allzu geneigt ist, die Arbeit des Denkers zu mißachten, herrscht in der Staatswissenschaft, die sich doch gänzlich auf dem Gebiete des nach außen gerich- teten Willens bewegen soll, noch die doctrinäre Ueberschätzung der Theorie, ein schwäch- liches Erbstück aus den Tagen der einseitig literarischen Bildung unseres Volkes. Wie dürr und leblos erscheint doch die Geschichte der Politik in den meisten deutschen Büchern und Kathedervorträgen. In einem großen und freien Sinne behandelt könnte sie die tiefsinnigste der Staatswissenschaften werden. Sie soll nachweisen, wie die Entwickelung der Ideen in Wechselwirkung steht mit den politischen Zuständen, wie die scheinbar freie Arbeit des Gedankens, wie selbst das willkürliche Phantasiespiel der Utopia des Thomas Morus bedingt wird durch die Institutionen, die Parteikämpfe, die Interessen des Zeit- alters, und wiederum, wie die Ideale weissagender Denker auf weiten Umwegen den Eingang finden in das Gefühl der Massen und die Gesetze der Staaten. Nur so wird die Nothwendigkeit, der Zusammenhang, der stetige Fortschritt der politischen Ideen er- klärt; nur so erfüllt die Geschichte der Politik auf ihrem Gebiete die Aufgabe, welche Hegel der Geschichte der Philosophie gestellt hat, da er sagte: Die Philosophie ist ihre Zeit in Gedanken erfaßt. Statt dessen bieten manche hochgelehrte Werke über die Ge- schichte der Politik lediglich ein Repertorium für fleißige Bibliothekare. In unendlicher Reihe marschiren die Büchertitel auf, durch zahllose Excerpte wird belegt, was A und B und X über den Staat gedacht haben; kaum ein verlorenes Wort gedenkt jener großen Acte der Gesetzgebung, welche die Lebensgewohnheiten und Anschauungen der Völker oft auf Jahrhunderte hinaus bestimmt haben; und dem Leser, wenn er nicht jeden Zusam- menhang in dem Durcheinander verliert, bleibt schließlich der Eindruck, als ob die Klä- rung und Vertiefung der politischen Ideen der Menschheit allein dem stillen Fleiße der Gelehrtenstuben, und nicht weit mehr den lauten Kämpfen der Schlachtfelder, der Cabi- nette und Parlamente zu danken sei. Solcher Ueberschätzung der Theorie entstammt auch der immer wiederkehrende un- fruchtbare Streit über die müßige Frage, wer als „der geistige Vater“ einer großen Nebenius und der deutsche Zollverein. politischen Wandlung zu gelten habe. Alle Politik ist Kunst, Ausführung, Einbilden der Idee in den spröden Stoff. So gewiß Raphael die Schule von Athen geschaffen hat und nicht Papst Julius oder jene römischen Gelehrten, die dem Künstler vielleicht die Idee zu seinem Werke dargeboten haben, ebenso gewiß ist der Schöpfer einer großen politischen Reform nicht der Denker, der ihre Möglichkeit zuerst ahnte, sondern der Staatsmann, der dem neuen Gedanken die lebendige Gestalt zu geben, den Widerstand feindlicher Mächte zu besiegen wußte. In der Politik bedeutet die Ausführung sogar noch mehr als in der Kunst. Denn fast niemals sieht sich der Staatsmann in der Lage einen festen Plan unbeirrt zu verfolgen; jede Idee ist ihm nur ein Entwurf, den er immer bereit sein muß mit einem anderen zu vertauschen. Es ist der Ruhm des großen politischen Denkers die Zeichen der Zeit als ein Seher zu deuten, die Geister vorzubereiten für die Erkennt- niß des Nothwendigen. Gelingt ihm dies, so dauert sein Name im Gedächtniß der Menschen; so lange die Welt reden wird von der Einheitsbewegung der Italiener, bleibt auch Gioberti’s Rinnovamento unvergessen. Nur soll man nicht in urtheilsloser Be- wunderung den Denker hinabziehen aus dem idealen Gebiete, das er beherrscht, nicht seinen Ahnungen die unmittelbare Wirksamkeit der That andichten. Dieser Doctrinarismus, der den ungeheuren Abstand von Gedanken und That nicht zu würdigen weiß, hat das Seine gethan, den preußischen Staatsmännern, welche Deutsch- lands wirthschaftliche Einheit gründeten, die verdiente Ehre vorzuenthalten, und parti- cularistischer Kleinsinn arbeitete ihm getreulich in die Hände. Alle Welt weiß, der deutsche Zollverein kam dadurch zu Stande, daß das preußische Gesetz vom 26. Mai 1818 mit einigen Aenderungen von anderen deutschen Staaten angenommen wurde; die vieljährigen Verhandlungen, welche diese Einigung bewirkten, wurden allesammt zu Berlin geführt. Und Angesichts dieser offenkundigen Thatsachen stimmte die deutsche Staatsgelehrsamkeit ein lautes Hohngelächter an, als einst der Minister v. Mühler die unwiderlegliche Be- hauptung aussprach, der Zollverein sei der eigenste Gedanke König Friedrich Wilhelm’s III. Nicht dem königlichen Gesetzgeber, der das grundlegende Gesetz deutscher Handelspolitik erlassen hat, nicht seinen unermüdlichen Staatsmännern, die durch Jahrzehnte daran ar- beiteten, dies Gesetz durchzubilden und über das gesammte Deutschland auszubreiten — nicht diesen Männern durfte der Name der Stifter des Zollvereins gebühren. Um nur Preußen nicht das Lob zu gönnen, griff man lieber zu den willkürlichsten Vermuthungen. Bald sprach man gläubig die naive Prahlerei Ludwig’s I. von Baiern nach: „Der Zoll- verein! Ich habe ihn geschaffen.“ Bald sollte Wilhelm von Württemberg, bald irgend ein Theoretiker oder ein Staatsmann der Mittelstaaten das Hauptverdienst haben an einem Werke, das doch, wie Jedermann weiß, in der preußischen Hauptstadt begonnen und vollendet wurde. In der reichen Literatur über den Zollverein fanden sich während langer Jahre nur zwei größere Schriften, welche dem Verdienste Preußens völlig gerecht wurden: Ranke’s bekannter Aufsatz in der historisch-politischen Zeitschrift und Aegidi’s Programm über die Vorzeit des Zollvereins. Erst in jüngster Zeit beginnt die über- zeugende Beweisführung der letzteren Schrift Anklang zu finden in weiteren Kreisen. Leider sind aber die alten Legenden neuerdings wiederholt worden in einem vortreff- lichen Werke, das sich im Uebrigen gerade durch die Bekämpfung des falschen Doctrina- rismus auszeichnet. In Roscher’s Geschichte der Nationalökonomie wird Nebenius wieder als „der eigentliche Erfinder des Zollvereins“ gepriesen, weil seine Denkschrift von 1819 einige Gedanken aussprach, welche mit der späteren Verfassung des Zollvereins eine ge- wisse Aehnlichkeit haben. So ungern ich mit meinem verehrten Lehrer in Widerspruch trete, so dürfen wir Historiker es doch nicht schweigend hinnehmen, wenn ein vielgelesenes einflußreiches Buch das Capitel über die Gründung des Zollvereins mit dem Satze schließt: „Was für die Befreiungskriege der Hannoveraner Scharnhorst, der Rheinländer Stein, der Mecklenburger Blücher, der Sachse Gneisenau, das bedeutet für den Zollverein der Badenser Nebenius.“ Will man den Badener neben jene Helden stellen, deren Verdienst doch sicherlich nicht blos in dem Aussprechen einiger guten Gedanken bestand, so muß man Nebenius und der deutsche Zollverein. mindestens beweisen, daß jene Denkschrift auf die Entstehung des Zollvereins mittelbar oder unmittelbar irgend einen Einfluß gehabt hätte. Will man behaupten, „der preußische Grundsatz der Separatverhandlungen mit den einzelnen Staaten habe sich mit dem Ne- benius’schen Gedanken des Zollvereins gleichsam vermählt“, so muß man den Nachweis führen, wo und wann denn besagte Vermählung vollzogen worden sei. Dieser Nachweis ist aber von Roscher und seinen Meinungsgenossen nicht einmal versucht worden, und er kann auch gar nicht geführt werden. Nebenius war, als er jene Denkschrift schrieb, ein Gegner der preußischen Zollpo- litik; er wähnte, „kein deutscher Staat außer Oesterreich vermöge sein Gebiet gegen fremde Concurrenz wirksam zu schützen“, während Maassen umgekehrt von der richtigen Ansicht ausging, das preußische Zollgesetz werde diesen Schutz bewirken. Der Badener wollte Beseitigung aller bestehenden deutschen Zollgesetze, auch des preußischen, und dafür ein vereinbartes System von Bundeszöllen; die preußische Regierung dagegen verwarf das Bundeszollwesen mit Recht als eine Utopie, sie wollte zunächst ihr eigenes Zollgesetz durch- führen. Die Nebenius’sche Denkschrift wurde daher auf den Wiener Conferenzen von dem Grafen Bernstorff nachdrücklich bekämpft, weil sie den Grundgedanken der preußi- schen Handelspolitik zuwiderlief, und blieb nachher vierzehn Jahre lang völlig vergessen in den Akten liegen. Kein einziges unter den tausenden von Schriftstücken, die ich im Geh. Staatsarchiv zur Geschichte des Zollvereins durchsucht, erwähnt jener Arbeit, auch in Motz’s nachgelassenem Briefwechsel kommt Nebenius’ Name gar nicht vor. Bei den entscheidenden Verhandlungen von 1828—1833 war Nebenius weder selbst betheiligt, noch empfing einer der dabei thätigen Staatsmänner von ihm Belehrungen. Erst im Jahre 1833 erwies Nebenius der preußischen Handelspolitik einen wich- tigen Dienst. Die Zollverträge zwischen dem preußisch-hessischen und dem bairisch-würt- tembergischen Verbande, wurden soeben den Kammern in Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt; die Verhandlungen mit Baden schwebten noch. Da warf Nebenius seine Schrift „über den Eintritt Badens in den Zollverein“ auf den Markt hinaus. Er hatte inzwischen seine früheren Irrthümer längst aufgegeben und empfahl nunmehr mit zwingenden Gründen den Anschluß Süddeutschlands an das preußische System; er wollte durch seine Flugschrift zugleich auf den württemberischen Landtag und auf die Stimmung in seiner eigenen Heimath wirken. Als Anhang der neuen Denkschrift war jene längst vergessene ältere von 1819 abgedruckt. Die badische Regierung wünschte ihrem trefflichen Geheimen Rathe eine wohlverdiente Anerkennung zu verschaffen, sie gab die Schrift dem preußischen Gesandten zur Mittheilung an seinen Hof. Es war was man in England fishing for compliment nennt. Das Berliner Kabinet mußte dem Verfasser einige freundliche Worte sagen; man war ihm zu Danke verpflichtet und seine Stimme fiel bei der ernsten Ent- scheidung, die in Karlsruhe bevorstand, schwer ins Gewicht. Eichhorn schrieb daher (28. Novbr. 1833) an den Gesandten Otterstedt: die neue Denkschrift über Badens Bei- tritt sei ihm „sehr interessant“ gewesen. „Gewiß hat der Herr Verfasser durch diese Schrift sich ein großes Verdienst für das richtige Verständniß der wichtigen Angelegen- heit der Zollvereinigung in seinem Vaterlande und vielleicht auch in deutschen Nachbar- staaten erworben. Zur gerechten Genugthuung wird es demselben gereichen, wenn er aus den Verträgen der jetzt zu einem gemeinsamen Zoll- und Handelssysteme verbun- denen Staaten ersehen wird, wie vollständig nunmehr die Ideen ins Leben getreten sind, welche, nach dem Anhange seiner Denkschrift, von ihm schon im Jahre 1819 über die Bedingungen eines deutschen Zollvereins gehegt und bekannt gemacht worden sind.“ Und aus dieser fein berechneten Artigkeit zieht Nebenius’ Biograph, Joseph Beck den Schluß, Preußen selber habe den badischen Staatsmann als den Meister des Werkes anerkannt! Ist es denn so ganz unbekannt, in welchem Tone gewandte Diplomaten zu reden pflegen, wenn sie einen einflußreichen Mann bei guter Stimmung halten wollen? Oder sollte Eichhorn etwa bei solchem Anlaß zu dem stark aufgetragenen Lobe noch die unhöfliche Wahrheit hinzufügen, daß die Dinge doch anders gekommen seien als Nebenius gedacht? Nebenius und der deutsche Zollverein. Und wo sagt Eichhorn, daß die Ideen des badischen Staatsmannes der preußischen Re- gierung irgendwie zur Richtschnur gedient hätten? Geht nicht vielmehr aus der ganzen Fassung seines Schreibens hervor, daß er selber die Denkschrift von 1819 erst im Herbst 1833 kennen gelernt hat? Auf die Entstehung jener grundlegenden Verträge haben die Nebenius’schen Gedanken in keiner Weise eingewirkt. Der badische Staatsmann könnte besten Falls nur in demselben Sinne als „Erfinder des Zollverein“ genannt werden, wie man den Normannen Erik den Rothen als den Entdecker von Amerika bezeichnen kann, weil er lange vor Columbus zuerst das Weinland des fernen Westens erblickte; er hätte eine Erfindung gemacht, die aber erst historisch wirksam wurde, als Andere sie selbständig wieder auffanden. D ch selbst dieser bescheidnere Ruhm gebührt Nebenius nicht. Es ist nicht richtig, daß jene Denkschrift die Grundgedanken des späteren Zollvereins zuerst aufgestellt hätte. Zerlegen wir die Frage, da der Ausdruck „Erfinder des Zollvereins“ so gar vieldeutig ist, und prüfen wir im Einzelnen. Also — Wer hat die Forderung, daß Deutschland ein handelspolitisches Ganzes bilden solle, zuerst ausgesprochen? Nicht Nebenius. Sondern dieser Gedanke war seit dem Wiener Congreß das Gemeingut von Patrioten aller Parteien; ihn in weiten Kreisen verbreitet zu haben ist vor Allen das Werk von F. List und seiner unermüdlichen Agitation. Wer hat den Widerstand, der sich diesem Gedanken entgegenstemmte, am letzten Ende überwunden? Nicht Nebenius, noch irgend ein einzelner Mann, auch nicht die Macht der öffentlichen Meinung, die vielmehr hartnäckig verblendet blieb, sondern allein die bittere Noth. Nur die äußerste Bedrängniß der Finanzen und des Verkehrs zwang die widerstrebenden kleinen Höfe, die Verständigung mit dem beargwöhnten Preußen zu suchen. Wer hat das Zollgesetz und den Tarif erdacht, welche so vielen streitenden In- teressen eine leidliche Ausgleichung brachten? Nicht Nebenius, sondern Maassen. Dessen Werk, das Zollgesetz, ist älter als Nebenius’ Denkschrift, und es bezeichnet die allgemeine Verwirrung jener Tage, daß der geistreiche Badener, statt sich an dies Bestehende anzu- schließen, vielmehr auf eigene Faust sich einen deutschen Zolltarif ersann, der von den preußischen Grundsätzen nicht sehr weit abwich. Wer hat den Gedanken ersonnen, daß die Zolleinnahmen nach der Kopfzahl unter die Verbündeten vertheilt werden sollten? Nicht Nebenius, sondern Maassen und J. G. Hoffmann, die unter der Mitwirkung von Motz den Vertrag mit Sonders- hausen schlossen, ehe die Denkschrift des Badeners den Wiener Conferenzen vorgelegt wurde. Aus diesem preußischen Vertrage ist dann jener Vertheilungsmaßstab, weil er der einfachste und für die Kleinstaaten vortheilhafteste war, in alle Enclaven- und Zoll- vereinsverträge hinübergenommen worden. Wer hat den Gedanken ersonnen, daß die verbündeten Staaten neben gemeinsamer Zollgesetzgebung selbständige Zollverwaltung haben müßten? Nicht Nebenius — denn seine Denkschrift wollte gemeinsame Zollverwaltung — sondern im Verlaufe der süd- deutschen Sonderbundsverhandlungen vereinigten sich die südwestdeutschen Höfe durch das Heidelberger Protokoll über diesen Grundsatz; die preußische Regierung, die von ihren kleinen Nachbarn die Unterordnung unter ihre Zollhoheit verlangt hatte, erkannte nach und nach, daß sie den größeren Höfen solche Zumuthungen nicht bieten durfte, und Motz war es, der sich zuerst auf den Boden des Heidelberger Protokolles stellte. Wer hat die Wahrheit gefunden, daß bei der unendlichen Mannichfaltigkeit der In- teressen nur Einzelverhandlungen zum Ziele führen konnten? Nicht Nebenius, denn er wollte Ordnung des Zollwesens von Bundeswegen, sondern die preußische Regierung, die unter den schwersten Anfechtungen diesen Grundsatz festhielt. Wer hat den einfachen, aber neuen Gedanken zuerst ausgesprochen, daß Verkehrs- freiheit nur bei Zollgemeinschaft möglich sei? Nicht Nebenius, sondern vor ihm Maassen; Nebenius und der deutsche Zollverein. denn Preußen bot sogleich nach Erlaß des Zollgesetzes nur jenen Staaten Verkehrsfreiheit an, welche in Zollgemeinschaft mit ihm treten wollten. Wer hat die Bedeutung der Zollgemeinschaft für unsere politische Zukunft zuerst erkannt? Nicht Nebenius, der über Deutschlands Verhältniß zu Oesterreich nie ins Klare kam, sondern Motz. Was bleibt demnach von Nebenius’ Vaterrechten übrig? Nur dies Eine: er hat im Jahre 1819, gleich vielen anderen wackeren Patrioten, an die Utopie eines Bundes- zollwesens geglaubt, aber diesen im Ganzen verkehrten Plan im Einzelnen mit einigen guten Gedanken ausgestattet, welche den preußischen Staatsmännern bereits bekannt waren. Soll der Badener deshalb der Vater des Zollvereins heißen, so begeht man eine historische Ungerechtigkeit, in erster Linie gegen den Märker König Friedrich Wilhelm, den Rheinländer Maassen, den Franken Eichhorn und den Hessen Motz: in zweiter Linie gegen die Hessen du Thil und Hofmann, die Baiern König Ludwig, Armansperg und Mieg, die Schwaben König Wilhelm und Cotta, die Sachsen Lindenau und Zeschau. Dies sind die wirklichen Väter des Zollvereins; Nebenius war nur bei den unfruchtbaren süddeutschen Sonderbundsverhandlungen, mit geringem Glücke, thätig und griff in die Geschichte des großen Zollvereins erst ein als das Werk schon unter Dach war. Man sieht es handelt sich hier durchaus nicht, wie Roscher andeutet, um eine Vertheidigung preußischen Ruhmes, sondern um die Wahrung der Verdienste von Männern aus allen deutschen Stämmen und vor Allem um die nüchterne Feststellung des historischen Thatbestandes. Was der preußische Staat für den Zollverein gewesen, ist ja über allen Streit erhaben; davon beißt keine Maus einen Faden ab. Roscher hält für denkbar, wenngleich für unwahrscheinlich, daß sich in Maassen’s oder Eichhorn’s Nachlaß noch ein Zollvereinsplan finden könnte, der älter wäre als Ne- benius’ Denkschrift. Ich gestehe, daß ich eine solche Entdeckung für undenkbar halte. Sie würde auch den staatsmännischen Ruf der beiden Männer keineswegs erhöhen. Die Ueberlegenheit Eichhorn’s und Maassen’s, gegenüber den schwärmenden Patrioten draußen im Reich, liegt ja gerade darin, daß sie verschmähten mit Unmöglichkeiten zu spielen. Sie begnügten sich die Hälfte des nicht-österreichischen Deutschlands zu einem einigen Marktgebiete zusammenzufassen und erklärten sich bereit auch andere Staaten in diese Gemeinschaft aufzunehmen; mehr konnte ein praktischer Staatsmann schlechterdings nicht thun in jenem Augenblick, da ganz Deutschland gegen das preußische Zollgesetz tobte, und keiner der Mittelstaaten gewillt oder fähig war seine Verwaltung nach den Anfor- derungen des preußischen Zollgesetzes umzugestalten. Wer im Jahre 1819 den Plan eines deutschen Zollvereins entwarf, der mußte in Phantasien verfallen, und diesem Schicksale ist selbst das Talent eines Nebenius nicht entgangen. Der Badener ging, wie alle Wortführer der erregten öffentlichen Meinung, von einer tabula rasa aus, während die preußischen Staatsmänner ihr bestehendes Zollgesetz erhalten und auf diesem Grunde weiter bauen wollten. Zehn Jahre darauf war die Lage geklärt; da war es möglich, unmittelbar auf die Handelseinheit des ganzen Deutschlands loszuschreiten, damals ent- warf Motz seinen Plan, der in der That Hörner und Zähne hatte. Die übertriebene Bewunderung, welche der Denkschrift von 1819 nachträglich zu Theil geworden, erklärt sich allein aus dem Umstande, daß Nebenius unter den Staats- männern des Zollvereins der einzige Schriftsteller war. Bei dem Mangel an archiva- lischen Aufschlüssen sahen sich die Historiker wesentlich auf seine Aussagen angewiesen. Nebenius’ Schriften über den Zollverein, so hochverdienstlich sie sind, leiden doch an zwei Schwächen: an einiger Selbstüberschätzung und an großer Zaghaftigkeit des Urtheils. Mein alter Freund Karl Mathy, der freilich solche vermittelnde Naturen wenig liebte, nannte den Mann gradezu „weich wie Wachs“, und erbaulich ist es nicht, wie glatt und leise er über alle die empörende Nichtswürdigkeit der kleinen Höfe, die sich in jenen schmach- vollen Handelskriegen entlud, hinweggeht und immer nur von den wohlmeinenden Ab- Nebenius und der deutsche Zollverein. sichten der Cabinette zu reden weiß. Jedenfalls kann heute, da die archivalischen Quellen reichlicher fließen, ein αὐτὸς ἔφα nicht mehr entscheiden. Wie man in den Kreisen der Mitbegründer des Zollvereins über die Leiter des großen Werkes dachte, das bezeugt ein Aufsatz, den ein freundlicher Zufall unter die Motz’schen Papiere verschlagen hat. L. Kühne, der nächste Vertraute von Motz und Maassen wäh- rend der schweren Jahre 1825 — 34, begann im Jahre 1841 eine kleine Abhandlung: „wer ist der Stifter des Zollvereins?“, als sich die Berliner Zeitungen grade über die Frage stritten, ob Motz oder Maassen ein Denkmal verdiene. Die Arbeit blieb unvol- lendet liegen, und der Verfasser hat späterhin das Bruchstück mit einem freundschaftlichen Briefe an die Familie des Ministers Motz gesendet. Kühne hält von vornherein für aus- gemacht, daß neben Motz und Maassen kein Dritter in Betracht komme. Er erinnert an Goethe’s Wort über Schiller, die Deutschen sollten sich freuen zwei solche Kerle zu haben, betont aber nachher stark, daß kein einzelner Mann das Werk geschaffen: „die Gewalt der Sachen ist es, die den Verein gegründet hat.“ Nun erzählt er kurz von dem Bundestagsjammer, von List’s Agitationen, von den süddeutschen Sonderbundsver- suchen, von Preußens zuwartender Haltung und seinen Enclavenverträgen. Dann hebt sich der Ton, und es wird geschildert, wie mit Motz ein frisches Leben in die Finanz- verwaltung kam, wie an ihm das audaces fortuna juvat sich erfüllte, während Maassen als der Bedenklichere erscheint. Nach einer ausführlicheren Darstellung der Finanzreform und der preußisch-hessischen Verhandlungen bricht der Aussatz ab, und man trägt den Eindruck davon, daß der Verfasser in Motz den kühnen Bahnbrecher des Unternehmens sah. Die Abhandlung ist nicht frei von Irrthümern; namentlich scheint der Finanz- mann von der Thätigkeit Eichhorn’s und des Auswärtigen Amtes wenig oder nichts gewußt zu haben. Aber die im Jahre 1833 neu gedruckte und dem preußischen Mini- sterium übersendete Nebenius’sche Denkschrift mußte er kennen. Und doch gedenkt er ihrer und ihres Verfassers mit keiner Silbe, während er List, Emil Hoffmann und die anderen Wortführer des Vereins deutscher Kaufleute mit Anerkennung nennt! Der praktische Staatsmann hielt es offenbar für undenkbar, daß man jemals auf den Einfall kommen würde, den Verfasser einer Denkschrift, die ein unmögliches Bundeszollwesen empfahl und ohne jede politische Wirkung blieb, für „den Erfinder des Zollvereins“ auszugeben. Ich denke, die realistische Anschauung des alten Kühne wird auch in der historischen Wissenschaft durchdringen, sobald unsere Gelehrten in der Schule eines freien Staats- lebens lernen, den bedingten Werth der Theorie in der politischen Welt bescheiden anzu- erkennen. Nochmals, ich wäre froh mich von einem Manne wie Roscher überzeugen zu lassen. Aber dieser unglückselige Nebenius-Mythus ist und bleibt ein Mythus, und es wird hohe Zeit, ihn gelassen zu den beiden Eiern des braven Schweppermann und ähn- lichen Kleinodien particular-historischer Sagenbildung zu legen. Druck von J. B. Hirschfeld in Leipzig.