Die Lehre vom Unternehmergewinn . Ein Beitrag zur Volkswirthschaftslehre von Dr. H. von Mangoldt. Leipzig , Druck und Verlag von B. G. Teubner . 1855. Seinem geliebten Vater, Herrn Carl George Julius von Mangoldt, Kön. Sächs. Appellationsgerichtspräsidenten, in kindlicher Verehrung der Verfasser. Inhaltsverzeichniß. Seite Einleitung 1 Die Wissenschaft und das Leben 1 Untersuchungen über die Vertheilung der Güter 2 Methode derselben 3 Der Unternehmerantheil 4 Plan der vorliegenden Schrift 5 Erstes Capitel: Geschichtliche Entwickelung der Lehre vom Un- ternehmergewinn 7 Die Engländer 7 Die Franzosen 13 Die Deutschen 19 Der englischen Auffassung sich anschließende Schriftsteller 20 Versuche einer Vermittelung 22 Versuche der Loslösung des Unternehmergewinns von Zins und Lohn 26 Zweites Capitel: Begriff und Umfang des Unternehmergewinns 34 Eigengeschäfte, Verkehrsgeschäfte 34 Uebernommene, unternommene Geschäfte 35 Das Wesen der Unternehmung liegt in der Production auf eigne Gefahr 36 Vollkommene, unvollkommene Unternehmungen 38 Es ist nicht der Vermögensbesitz, noch die persönliche Thätigkeit, die für die Stellung als Unternehmen maßgebend sind 40 Unternehmergewinn 45 Von diesem zu unterscheiden sind: die Theile des Ertrags, die nur Ersatz von Capital sind 46 Die Entschädigungen für vermiethbare Capitalnutzungen und Arbeitsleistungen 47 Drittes Capitel: Von der Bedeutung der Unternehmer für die Production 49 Der Unternehmergewinn als Thatsache 50 Ursachen desselben: I. Ersparung am Productionsaufwande 54 Durch billigere Benutzung der Productionsfactoren 54 Durch Erzielung eines ausgiebigeren Resultates 57 II. Vortheile des Unternehmungsbetriebes bei Darbrin- gung der Producte 59 Rechtzeitigkeit 59 Sicherheit der Qualität der Producte 61 Sicherheit und Stetigkeit der Preise 64 Erweiterung der Production 65 Entwickelungsgang des unternehmungsweisen Be- triebes im Allgemeinen 68 Seite Bei der Occupation 71 Bei der Stoffproduction 72 Bei der Stoffveredelung 74 Bei der Gütervertheilung 76 Bei den persönlichen Diensten 78 Viertes Capitel: Von den Bestandtheilen des Unternehmerge- winns und den Bedingungen für deren Höhe 80 Bestandtheile des Unternehmergewinns 81 I. Von der Gefahrprämie 81 Unregelmäßigkeiten des Erfolgs, wirkliche Gefahren 82 Abweichungen des Gewinns von dem durch das Verhältniß der Gefahr gegebenen Potenze 85 Ursachen: allzugroßes Selbstvertrauen 86 Unbestimmtheit der Wahrscheinlichkeit 87 Verschiedener Schätzungsmaßstab für Gewinn und Verlust 89 Einfluß der Culturentwickelung und Nationalität auf die Ge- fahrprämie 91 Die erlittenen Verluste sind aus dem Einkommen zu bestreiten 93 II. Von dem Unternehmerlohn und -Zins 96 Veränderlichkeit des Umfangs des Unternehmerlohns 96 Des Unternehmerzinses 100 Verhältniß beider zur allgemeinen Culturentwickelung 100 Verschiedenheit beider 103 Höhe derselben 105 III. Von der Unternehmerrente 109 Aeußere, innere Gründe derselben 113 Unternehmerlohnrente 116 Unternehmerzinsrente 120 Großunternehmerrente 129 Unternehmerrente im engern Sinne 136 Vorschläge zur Beschränkung der Unternehmerrente 142 Unternehmereinbuße 144 Unternehmerlohneinbuße 145 Unternehmerzinseinbuße 147 Einbuße wegen Beschränktheit des Capitals 149 Einbuße wegen Unmöglichkeit rechtzeitiger Beschränkung oder Aufgabe einer Unternehmung 150 Allgemeine Bedeutung der Unternehmereinbuße 152 Vorschläge zu ihrer Beschränkung 153 Ungleichheit derselben unter verschiedenen Geschäftszweigen und Nationen 154 Immaterielle Bestandtheile des Unternehmerge- winns 155 Einfluß des Culturzustandes darauf 158 Verhältniß der verschiedenen Geschäftszweige 159 Rückblick und Schluß 162 Rückblick 162 Schluß. Die Betheiligung der Arbeiter am Gewinn 169 Einleitung. N ur aus der steten Wechselwirkung zwischen Wissenschaft und Leben geht die hoͤhere Entwickelung beider hervor. Der Erkenntniß dieser Wahrheit verdankt die neuere Zeit den groͤßten Theil der Fortschritte, die sie auf praktischem, wie auf theo- retischem Gebiet gemacht hat. Von dem Einfluß der Wissen- schaft auf das Leben uͤberzeugt uns ein Blick auf die Dinge und Einrichtungen, die uns Sicherheit, Bequemlichkeit, Behagen ge- waͤhren. Wie unendlich viele sind darunter, die nach Form und Inhalt durch die gewonnene wissenschaftliche Erkenntniß bestimmt worden sind. Von dem einfachen Zahne am Rade der Maschine bis hinauf zu den complicirtesten Einrichtungen des oͤffentlichen Lebens, uͤberall zeigt sich der Einfluß der Thaͤtigkeit, welche gefunden hat: Das sind die natuͤrlichen Bedingungen, und so wird der Zweck daher am besten gefoͤrdert. — Und nicht min- der tritt auf der andern Seite die wohlthaͤtige Ruͤckwirkung des Lebens auf die Wissenschaft hervor. Indem die letztere ihre Eroͤr- terungen uͤberall da anknuͤpfte, wo das Beduͤrfniß der gegebenen Verhaͤltnisse eine Frage aufwarf, eine Abhuͤlfe erheischte, er- waͤrmte sie ihre Juͤnger nicht nur durch das Bewußtsein, mit dem Wahren auch das Nuͤtzliche zu foͤrdern, sondern sie empfing durch die Beobachtung der Thatsachen auch tausendfache Anre- gungen, wurde durch sie von den verschiedensten Irrwegen immer wieder auf die richtige Bahn zuruͤckgefuͤhrt, erhielt fuͤr die Be- staͤtigung oder Verwerfung, fuͤr die Verallgemeinerung oder 1 Beschraͤnkung der von ihr aufgestellten Saͤtze die unzweifelhaf- testen Anhaltepunkte und gewann, weit entfernt ihre Wuͤrde dadurch beeintraͤchtigt zu sehen, gerade auf diesem Wege eine feste Grundlage ihrer Groͤße. Auch die Volkswirthschaftslehre, deren Entstehung und Entwickelung von Anfang an mit dem praktischen Beduͤrfnisse aufs innigste verbunden war, ist dem Zuge, fuͤr das praktische Leben zu arbeiten, mit steigender Neigung gefolgt, und eben dieser Zug hat sie zu ihren tiefsten und genialsten Forschungen gefuͤhrt. Insbesondere verdankt sie ihm die tiefen und ein- greifenden Eroͤrterungen uͤber die Gesetze der Guͤtervertheilung. Es ist eine natuͤrliche Folge der fortschreitenden oͤkonomi- schen und Culturentwickelung, daß einerseits die bestehenden Schaͤden immer mehr ans Licht gezogen werden, andererseits die Anspruͤche der Menschen an das Leben sich fortwaͤhrend vermeh- ren. Aber wie hierin die Vorbedingung zu jeder weitern Ent- wickelung liegt, so auch eine unleugbare Gefahr; denn dem Be- schraͤnkten, welchem seine Beschraͤnkung immer deutlicher gemacht, sein Anspruch auf eine bessere Lage immer tiefer eingepraͤgt wird, wird der Gedanke einer Berufung an die rohe Gewalt sehr nahe gelegt. — Nicht ohne Grund entsteht daher die Frage nach einer Garantie gegen jene Gefahr, die Frage: ist es moͤglich, den Druck, der auf den niedern Classen lastet, von ihnen abzuneh- men? ihnen ein groͤßeres Maß von Genuͤssen zu Theil werden, von dem Reichthum der Gesellschaft ihnen ein groͤßeres Stuͤck zukommen zu lassen? mit andern Worten: die Frage nach der Moͤglichkeit einer Einwirkung auf die Vertheilung der Guͤter. Und diese fuͤhrt nothwendig auf die Vorfrage zuruͤck: welches sind die natuͤrlichen Gesetze, nach welchen sich, wenn eine zwangs- weise Einwirkung nicht stattfindet, die Guͤter vertheilen, und zu welchem Erfolge fuͤhren sie? Die neuere Nationaloͤkonomik hat, wie gesagt, diese Frage scharfsinnigen und tiefeingehenden Eroͤrterungen unterzogen. Der Weg, welchen sie dabei eingeschlagen hat, schien ihr durch die Natur der Dinge vorgeschrieben. Das Object, um dessen Ver- theilung es sich handelte, war die Masse der producirten Guͤter, der Grund, auf welchen ein Jeder seinen Anspruch gruͤndete, seine Theilnahme an der Production, sei es mit seiner Person, sei es mit seinem Besitze. Hierdurch war die Methode gegeben, die verschiedenen einzelnen Factoren der Production der Betrach- tung zu unterziehen und zu erforschen, unter welchen Bedingungen sie zur Production mitwirken. So stellte sich der hervorgebrachte Reichthum in verschiedene Theile zergliedert dar, welche den Ar- beitern als Lohn, den Capitalisten als Gewinn oder Zins, den Grundeigenthuͤmern als Rente, endlich wohl auch der Regie- rungsgewalt als Steuer So Rossi Distribution de la richesse, 3. Vorlesung, am Schlusse. zufließen. Indessen stellte sich die Nothwendigkeit einer Ergaͤnzung die- ser Eintheilung alsbald heraus. Einestheils zeigte sich, daß das Resultat der einzelnen productiven Factoren ein ganz anderes war, wenn man sie in ihrer Vereinzelung dachte, als wenn man sie sich zu gemeinsamer Wirksamkeit verbunden vorstellte. Neben jenen productiven Factoren trat mithin die Kraft, welche sie auf ein gemeinschaftliches Ziel richtete, als eine neue Quelle der Production hervor. Andererseits konnte der Umstand nicht un- beachtet bleiben, daß der Antheil, welchen Capitalisten, Arbeiter, Grundherren erhielten, sich auf den Werth des zu producirenden Products bezog, daß aber der Werth des wirklich producirten Products haͤufig von diesem mehr oder minder abwich, so daß sich bald ein Ueberschuß, bald ein Ausfall nach jener Vertheilung ergab, uͤber welchen die Wissenschaft denn doch auch Rechnung 1 * abzulegen hatte. So kam man schon fruͤhe dazu, von einem besondern Antheile des Unternehmers zu reden. Dabei knuͤpfte man zunaͤchst an die Erscheinungen der Wirk- lichkeit an, und dieß brachte es mit sich, daß man den Unter- nehmer sich nicht als eine neben den Inhabern der einzelnen Productionselemente stehende, abgesonderte Persoͤnlichkeit dachte, sondern daß man einem von diesen die Unternehmung zuwies und in Folge davon den Unternehmerantheil mehr oder minder mit demjenigen Antheile vermengte, den er aus seiner speciellen Mitwirkung bei der Production bezog. Die genauere Darstel- lung dieser Entwickelung der Theorie wird das nachfolgende erste Capitel liefern. Nur nach und nach befreite man sich von die- sem Irrthume, und es sind namentlich deutsche Gelehrte, welchen hieran das groͤßte Verdienst zufaͤllt. Vollstaͤndig durchgefuͤhrt wurde indessen die Betrachtung des Unternehmerantheils, Unter- nehmergewinns in seiner Abgesondertheit von Lohn, Zins und Rente bisher noch nicht, und es soll daher der Versuch gemacht werden, diese Durchfuͤhrung in der vorliegenden Abhandlung vorzunehmen. Die wissenschaftliche Bedeutung der damit bezeichneten Auf- gabe, die wir uns gestellt haben, naͤher zu begruͤnden, wird nicht nothwendig sein. Ist es von Wichtigkeit, die Einkommens- arten nach ihren verschiedenen Quellen zu unterscheiden und da- durch eine Einsicht in die Bedingungen ihrer absoluten und re- lativen Hoͤhe zu gewinnen, so wird sich auch die isolirte Be- trachtung des Unternehmergewinns und dessen ideelle Losloͤsung von Lohn, Zins oder Rente rechtfertigen. Dieß hindert indessen nicht, anzuerkennen, daß die Bedenklichkeiten, welche sich einer getrennten Behandlungsweise der einzelnen Einkommensarten ent- gegenstellen, beim Unternehmergewinn besonders stark hervortre- ten. Die Wirklichkeit zeigt die einzelnen Einkommenszweige, man kann wohl sagen niemals in ihrer vollen Reinheit. Nicht allein pflegt das Einkommen im Allgemeinen in seiner wirklichen Er- scheinung fast stets einen groͤßeren oder geringeren Beisatz von Capitalersatz oder Assecuranzentschaͤdigung zu haben, sondern auch im Einzelnen laͤßt es sich kaum jemals auf einen einfachen Grund zuruͤckfuͤhren. In der Rente ist meistens ein Capitalzins ent- halten, der letztere vermischt sich mit Renten- und Lohnbestand- theilen; der Lohn verbirgt Zins- und Rentenelemente in sich. Die Analysirung der Einkommenszweige fuͤhrt daher meist zu Ab- stractionen, deren Richtigkeit sich durch die Erscheinungen des wirk- lichen Lebens nur schwer controliren laͤßt und bei denen die leere Haarspalterei dicht neben der Unterscheidung von wesentlicher Bedeutung liegt. Beim Unternehmergewinn ist die Gefahr, sich in dieser Weise zu verirren, doppelt groß, weil einerseits die Anhaltepunkte an das wirkliche Leben hier von vornherein fast so gut wie vollstaͤndig fehlen, und weil andererseits die Unter- nehmer selbst in der Regel keine Veranlassung finden, im Ge- sammtbetrage ihres Einkommens den Theil, der ihnen als Unter- nehmern zukommt, von demjenigen, welchen sie in anderer Eigen- schaft beziehen, genau zu unterscheiden. Einen genuͤgenden Grund, die oben bezeichnete Untersuchung gaͤnzlich zu umgehen, durften gleichwohl diese Schwierigkeiten nicht abgeben, und dieß mag den Versuch rechtfertigen, den die vorliegende Schrift macht. Wenn die Leistung des Verfassers hinter seiner Absicht, eine wissen- schaftliche Luͤcke auszufuͤllen, zuruͤckbleibt, so moͤge man ihr den- noch einestheils im Hinblick auf die angedeuteten Schwierig- keiten, anderntheils in Beruͤcksichtigung der Aufrichtigkeit des Strebens, aus welchem sie hervorgegangen, eine nachsichtige Beurtheilung nicht versagen. Der Weg, den unsre Untersuchung einschlaͤgt, ist kurz fol- gender. Im ersten Capitel soll eine gedraͤngte Darstellung der seit Adam Smith ausgesprochenen Ansichten uͤber denjenigen Theil des Einkommens aus der Production gegeben werden, welcher den Producenten weder als Lohn, noch Zins, noch Rente im strengen Sinne zufaͤllt, und indem dabei die einzelnen An- sichten einer Kritik unterzogen werden, wollen wir suchen, die noͤthigen Andeutungen fuͤr die Richtung zu gewinnen, in welcher ein positives Ergebniß zu erstreben ist. Das zweite Capitel hat aus der also gewonnenen Grundlage den Begriff des Unternehmer- gewinns zu entwickeln. In dem folgenden Capitel ist ausein- ander zu setzen, auf welchen Umstaͤnden die Moͤglichkeit eines Unternehmergewinns in dem festgestellten Sinne beruht. Endlich hat sich das letzte Capitel mit der Erscheinung des Unternehmer- gewinns in der Wirklichkeit, mit den Bestandtheilen, aus denen er sich zusammensetzt, und den Einfluͤssen, die deren Betrag be- stimmen, zu beschaͤftigen. Erstes Capitel. Geschichtliche Entwickelung der Lehre vom Unternehmer- gewinn. U nter den Anforderungen, welche an Denjenigen gestellt werden, der eine Production unternehmen will, ist keine, welche fruͤher hervortritt und sich allgemeiner geltend macht, als der Besitz eines Capitals. Man bedarf zur Production Rohstoffe, die meistens auch schon einen gewissen Tauschwerth haben, also Capital, Werkzeuge, also wieder Capital, Unterhalt, waͤhrend man arbeitet, also zum dritten Male Capital. Nichts ist daher natuͤrlicher, als sich den Unternehmer als Capitalisten, ja das Capital als das eigentlich unternehmende Element zu denken. Dieß ist denn auch die Auffassung, welche bei Adam Smith hervortritt, und von der sich eine geraume Zeit hindurch die Nationaloͤkonomik nicht frei zu machen vermocht hat. „Sobald als sich Vermoͤgen in den Haͤnden Einzelner angesammelt hat,“ sagt Smith Wealth of Nations B. I. ch. 6. , „werden Einige von diesen es dazu verwenden, Arbeitslustige, die sie mit Material und Unterhalt versehen, ar- beiten zu lassen, um durch den Verkauf ihrer Leistung oder durch das, was ihre Arbeit dem Werthe des Materials hinzufuͤgt, einen Gewinn zu machen.“ Der sogenannte Ueberschuß, welcher nach Erstattung des aufgewandten Capitals und Bezahlung der Arbeitsloͤhne verbleibt, ist ihm Gewinn, ohne daß er weiter untersucht, ob derselbe nicht aus verschiedenen, nach verschiedenen Gesetzen sich regelnden Bestandtheilen zusammengesetzt ist. Zwar erkennt er wohl, daß in dem, was er Gewinn nennt, auch die Entschaͤdigung fuͤr eine Arbeit enthalten sei, naͤmlich fuͤr die Arbeit der Leitung und Aufsicht; eine Entschaͤdigung, welche sich etwa nach der Hoͤhe des Gehaltes bemessen lasse, den die Oberaufseher ( principal clerks ) in manchen groͤßern Erwerbsgeschaͤften erhielten, wo ihnen fast die ganze Arbeit dieser Art uͤbertragen sei. Allein er verfolgt diesen Gedanken nicht weiter und zieht aus dem Umstande, daß der Gewinn in zwei Geschaͤften ein sehr ver- schiedener sein koͤnne, obwohl die Arbeit der Aufsicht und Leitung nahezu dieselbe waͤre, den allgemeinen Schluß, daß jener ein vom Arbeitslohn durchaus verschiedener Factor der Waarenpreise sei. Auf der andern Seite erkennt er sehr wohl, daß der Ge- winn außer jener Arbeitsentschaͤdigung noch etwas Mehreres ent- halte, als den bloßen Capitalzins, denn im neunten Capitel des ersten Buches weist er nach, daß der Unternehmer, der zu seinem Geschaͤftsbetrieb ein Capital geborgt habe, fuͤr die Ver- sicherung, welche er gewissermaßen dem Glaͤubiger gegenuͤber auf sich nimmt, und fuͤr die Muͤhe der Verwendung des Capitals entschaͤdigt werden, d. h. mehr Gewinn ziehen muͤsse, als nur zur Deckung der Zinsen hinreichen wuͤrde. Indessen geht er auch diesem Gedanken nicht weiter nach und sieht bei den folgenden Betrachtungen den gesammten Ueberschuß, welcher dem Unter- nehmer nach Bezahlung der Loͤhne und Ersetzung des aufgewand- ten Capitals verbleibt, als eine einheitliche Masse an, fuͤr welche er die Gesetze im Gegensatze zu den fuͤr den Arbeitslohn gelten- den, aufsucht. Auf keine andere Weise verfaͤhrt Malthus Principes d’économie politique, trad. par M. Maurice Monjeau. Paris 1846. Das englische Original ist mir nicht zur Hand. . Derselbe unterscheidet uͤberhaupt nur zwischen Arbeitern, Grundeigen- thuͤmern und Capitalisten und theilt demgemaͤß den Ertrag der Production in Lohn, Rente und Capitalgewinn. Letzterer besteht ihm in dem Unterschiede zwischen dem Werthe der zu einer Pro- duction noͤthigen Auslagen und dem Werthe des Products S. 233. ff. und wechselt daher, je nachdem sich das Verhaͤltniß zwischen diesen beiden Werthen aͤndert. Als Hauptursachen, welche hierauf ein- wirken, giebt er einerseits die groͤßere oder geringere Productivitaͤt des Bodens an, welche die Folge hat, daß ein staͤrkerer oder schwaͤcherer Theil zur Erhaltung der beschaͤftigten Arbeiter gebraucht wird, andererseits das veraͤnderliche Verhaͤltniß zwischen der Menge des Capitals und der durch dieses Capital beschaͤftigten Arbeitsmenge, die zur Folge habe, daß jeder Arbeiter einen groͤßeren oder geringeren Theil der Lebensnothwendigkeiten erhalte. Auch Ricardo Principles of political economy and taxation, hauptsächlich ch. 6. und 21. kommt nicht weiter. Seine Lehre vom Gewinn, die im Wesentlichen darauf hinauslaͤuft, daß der Ge- winn von der Hoͤhe des Lohnes, der Lohn von dem Preise der Beduͤrfnisse und dieser hauptsaͤchlich vom Preise der Nahrungs- mittel abhaͤngt, weil alle andern Producte meist ohne Grenzen vermehrt werden koͤnnen; daß also, da bei der Zunahme der buͤrgerlichen Gesellschaft und des Volkswohlstandes der erforder- liche Mehrbedarf an Nahrungsmitteln nur durch gesteigerte Arbeit erlangt werde, der Gewinn ein natuͤrliches Streben habe zu sinken, dem jedoch durch die abnehmende und endlich aufhoͤrende Capitalansammlung eine Grenze gesetzt werde: diese Lehre hat, wie man sieht, mit den Ansichten Smith’s und Malthus’ Auf die Differenzen zwischen Malthus und Ricardo gehen wir hier den Umstand gemein, daß sie Alles, was der Unternehmer be- zieht, es stamme, aus welcher Quelle es wolle, unter der gemein- samen Bezeichnung des Gewinnes der Grundrente und nament- lich dem Arbeitslohne gegenuͤberstellt. Wie in den meisten an- dern Punkten, so ist auch in diesem M. Culloch Principles of political economy. Neue Ausg. London 1830. S. 103 wird als Reingewinn des Vermögens der Gewinn bezeichnet, welcher den Capitalisten, die sich auf industrielle Unternehmungen einlassen, nach Abzug aller einschlagenden Ausgaben zufällt, ähnlich auch S. 366. S. 221 wird als Gewinn der Ueberschuß dargestellt, der durch die Differenz zwischen der durch die Höhe des Lohnes repräsentirten und der dafuͤr eingetauschten Arbeit constituirt wird. Wenn M. Culloch S. 366 ff. die Lehre Ricardo’s über den Gewinnstantheil ( rate of profit ) erläutert und theilweise modificirt, so bezieht sich das nur auf das Verhältniß, in welchem sich Capital und Arbeit in den Ertrag des Productes theilen, und gehört daher nicht hierher. Im Uebrigen kennt er immer nur 3 Arten von Theilhabern an der Production, nämlich Arbeiter, Capitalisten, die er stets als die Unternehmer ansieht, und Grundbesitzer. S. u. A. S. 364 seines Werks. Ricardo gefolgt. Er bezeichnet als Capitalgewinn den Theil des ver- einigten Products des Capitals und der Arbeit, welcher denen, die in productiven Unternehmungen beschaͤftigt sind, nach Abzug der noͤthigen Bezahlungen und Wiederersetzung des zerstoͤrten Ca- pitals uͤbrig bleibt. Es bleibt also auch bei ihm bei dem ein- heitlichen Capitalgewinne. Gegen das hierin liegende Zusammenwerfen von Dingen, welche eine ganz verschiedene Erklaͤrung erfordern, und die dar- aus nothwendig hervorgehende Verwirrung scheint sich unter den Englaͤndern zuerst Samuel Read An Inquiry into the Natural Grounds of Right to Vendible Pro- ausgesprochen zu haben. nicht näher ein, da sich dieselben nur auf das Verhältniß zwischen Lohn und Capitalgewinn beziehen und zu dem Gegenstande unserer Abhandlung in kei- nem unmittelbaren Verhältnisse stehen. „Es scheint hinlaͤnglich klar, sagt er, daß als Gewinn des Vermoͤgens ( profits of stock ) Nichts angesehen werden kann, als was dafuͤr ohne die Arbeit erlangt werden kann, dasselbe persoͤnlich anzuwenden oder seine Anwendung zu productiven Zwecken zu uͤberwachen, weil Alles, was vermittelst solcher Ar- beit erlangt wird, Lohn ist und auf diese Bezeichnung eben so gerechten Anspruch hat, als das, was durch irgend eine belie- bige andere Art von Arbeit erworben wird.“ Auf dieser Grund- lage baut nun ein Recensent der Quarterly Review Band XLIV, Seite 1—52, das Hierhergehörige Seite 19 ff. , in wel- chem Rau Senior Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, 5. Ausg. 1847. §. 238. An- merkg. b. vermuthet, weiter und unterscheidet in dem von M. Culloch bezeichneten Ueberschusse vier Bestandtheile naͤmlich: Capitalzins, oder was man fuͤr den Gebrauch des Capitals ohne persoͤnliche Arbeit oder Gefahr erlangen kann; Assecuranz fuͤr die Gefahr des besondern Geschaͤfts, auf welches das Capital verwandt wird; Arbeitslohn fuͤr die persoͤnliche Leitung, das Talent oder das Geschick des Capitalisten; Monopolgewinn, wie er aus dem Besitz ausschließlicher Vortheile, als geheimer oder patentirter Verfahrungsweisen oder Instrumente, vortheil- hafterer Verbindungen, guͤnstigerer Lage u. s. w. hervorgeht. Von diesen verschiedenen Bestandtheilen, welche die Oekonomisten unter der Bezeichnung Gewinn zusammenfassen, sagt er, ist offen- bar der erste der einzige, welcher richtiger Weise von Loͤh- nen, Assecuranz, Rente oder Monopolgewinnsten unterschieden werden kann. Der Gewinn vom Vermoͤgen ( profit of stock ) ist also eigentlich nichts Anderes, als der gewoͤhnlich in Pro- perty or Wealth. Ich selbst habe das Buch nicht auftreiben können und citire es daher nach dem sogleich zu erwähnenden Aufsatze der Quarterly Review. centen des Werthes ausgedruͤckte Capitalzins ( interest of capital ), der sich aus Entschaͤdigung fuͤr die Entsagung der unmittelbaren Nutzung und Versicherung gegen die gelaufene Gefahr zusam- mensetzt. Eine im Wesentlichen hiermit uͤbereinstimmende Einsicht spricht sich denn auch in den Grundzuͤgen der politischen Oeko- nomie aus, die Senior unter eigenem Namen herausgegeben hat Outline of the Science of Political Economy, London 1836. Das Buch ist mir nicht zur Hand und ich citire daher nur nach Rau, §. 238. Note b. . Er faßt dort Zinsrente und Gewerbsgewinn unter der Benennung Profit zusammen, theilt denselben jedoch in zwei die- sen beiden Einkuͤnften entsprechende Theile. In aͤhnlicher Weise behandelt der juͤngere Mill die Lehre vom Gewinn Principles of Political Economy by John Stuart Mill, London 1848, Band I. S. 476 ff. . Dieser enthaͤlt nach seiner Darstellung die Ent- schaͤdigung fuͤr Enthaltsamkeit, Gefahr und Anstrengung und loͤst sich demzufolge in Zins, Assecuranz und Lohn der Ober- aufsicht auf. Obwohl Mill es hierbei fuͤr moͤglich erklaͤrt, daß diese verschiedenen Verguͤtungen ebensowohl verschiedenen, als ein und derselben Person zufließen koͤnnen, so haͤlt er doch durch- gehends als Regel die Voraussetzung fest, daß die Arbeiter und die Capitalisten verschiedene Classen bilden, daß letztere alle Ko- sten, einschließlich der Loͤhne, vorschießen und dafuͤr auch das ganze Product erhalten. Die alte Grundanschauung, den Unter- nehmer als Capitalisten zu denken, findet sich also auch bei die- sem neueren englischen Nationaloͤkonomen Soetbeer erwähnt in dem seiner Uebersetzung John Mill’s angehängten Nachweis über die national-ökonomische Literatur von 1846 — 52 auch noch dreier Abhandlungen Tucker’s in Hunts Merchants magazine, die den Ti- . Auf einen wesentlich andern Standpunkt stellen sich die meisten franzoͤsischen Schriftsteller, indem sie den Hauptnachdruck auf die persoͤnliche Thaͤtigkeit des Unternehmens legen und ihn demzufolge wesentlich als Arbeiter, das, was er erhaͤlt, als Ar- beitsentschaͤdigung auffassen. Namentlich ist es J. B. Say , durch welchen diese Auffassungsweise dort heimisch geworden ist Rau, §. 238 und neuerdings Roscher (die Grundlagen der Rational- ökonomie. Stuttgart und Tübingen 1854, §. 195, Anm. 3.) fuͤhren auch schon Canard unter Denen an, die den Gewerbsverdienst dem Lohne zurech- nen. Dieß ist insofern richtig, als Canard (§. 21) von den Verkäufern einer Waare regelmäßig voraussetzt, daß sie eine industrielle Thätigkeit darauf ver- wendet haben. Allein Canard übergeht nicht nur den Unterschied zwischen Unternehmern und Arbeitern, sondern auch den zwischen Unternehmern und Capitalisten. Hierzu kommt, daß er den Unterschied zwischen Einkommen und Eigenthum, Capitalersatz und Capitalzins mehrfach verkennt. Dieser Gegen- satz sowohl, wie derjenige des Einkommens aus den verschiedenen Produc- tionsfactoren verschwimmt bei ihm, und man könnte daher vielleicht ebenso gut sagen, er rechne den Gewerbsverdienst zum Capitaleinkommen. Jeden- falls ist seine Darstellung für die Lehre vom Unternehmergewinn durchaus bedeutungslos, und ich habe aus diesem Grunde vorgezogen, seinen Namen im Texte zu übergehen. . Derselbe unterscheidet als Einkommenszweige die Gewinnste des Grundes und Bodens, des Capitals und der Industrie Cours, Buch V , besonders die Cap. 1, 2, 7—9 und Traité, Buch II , Cap. 7, dazu in der Uebersetzung von Morstädt der dem erstern Werk ent- nommene Anhang zu Bd. II , Abth. 3, Cap. 3. und laͤßt wiederum letztere in die Gewinnste der Unternehmer, der eigentlichen Arbeiter und der wissenschaftlich Thaͤtigen ( de la classe tel: Theory of profits führen. Ich habe sie nicht erlangen können und muß es daher dahingestellt sein lassen, welche Berücksichtigung der Unternehmer- gewinn darin gefunden hat. Der Ort, wo Soetbeer sie einregistrirt, und der Umstand, daß Mill sie mit Stillschweigen übergeht, lassen mich jedoch ver- muthen, daß sie von der in England üblichen Auffassung des „profit“ nicht wesentlich abweichen. savante ) zerfallen. Zwischen den Gelehrten, welche Erfindungen und Entdeckungen machen, und den Arbeitern, die mit der Aus- fuͤhrung beschaͤftigt sind, stehen ihm die Unternehmer, deren Auf- gabe es ist, die gemachten Erfindungen und Entdeckungen anzu- wenden. In Folge dessen liegt ihnen namentlich auch ob, jedem Einzelnen, der zu einer Production beigetragen hat, seinen An- theil am Ertrage zukommen zu lassen. Um diese Stellung aus- fuͤllen zu koͤnnen, beduͤrfen sie sowohl einer gewissen Menge von geistigen und moralischen Eigenschaften, als eines entsprechenden Capitalbesitzes, und diese doppelte Nothwendigkeit, in Verbin- dung mit der Gefahr, welche sie auf sich nehmen, muß ihren Gewinn auf eine ansehnliche Hoͤhe steigern, so daß er einerseits den Antheil der Grundeigenthuͤmer und Capitalisten, andererseits den der wissenschaftlich Beschaͤftigten und der Lohnarbeiter uͤber- steigen wird Wie sehr Say den Unternehmer als Arbeiter ansieht, geht nament- lich aus der Stelle hervor, auf die wir hier Bezug nehmen und in der es heißt: Ces trois causes tendent à élever leurs profits non seulement au dessus de ceux des propriétaires de terre et des capitalistes, mais au des- sus de ceux des autres travailleurs c’est-à-dire au dessus de ceux qui cultivent les sciences ou qui reçoivent un salaire. . Adam Smith sagt, der Capitalgewinn sei groͤ- ßer oder kleiner, je nachdem ein Geschaͤft mehr oder weniger Gefahr darbiete. Hiergegen bemerkt Say, es sei klar, daß diese Gefahr, dieser Verlust und Gewinn die industriellen Faͤhigkeiten betreffe. „Die Capitalien, sagt er, haben durchaus keinen Grund, sich gewissen Productionen eher als andern zuzuwenden, sie haben weder Neigungen noch Willen. Zu sagen, die Capi- tale stroͤmten dahin, wo sie die hoͤchsten Gewinne faͤnden, hat keinen bessern Sinn, als wenn man sagen wollte: die Pferde stroͤmen den Unternehmungen zu, wo sie den meisten Hafer zu fressen bekommen. Das Wahre ist, daß man den Unternehmun- gen, welche einen groͤßern Gewinn abwerfen, mehr Capital zu- wendet, daß aber der groͤßere oder geringere Gewinn, den man aus diesen Unternehmungen zieht, derjenige ist, der aus der Ge- werbsthaͤtigkeit der Unternehmer hervorgeht.“ Am naͤchsten der Darstellung Say’s, jedoch unter Be- nutzung des sogleich zu erwaͤhnenden Werkes von Dunoyer, schließt sich Joseph Garnier an Eléments de l’économie politique, nouvelle édition, die Brüsseler Ausgabe 1850 ch. XVI. §. 5 z. vgl. mit ch.III. §. 3. — Auch im Journal des économistes XVIII, 201 ff. XIX, 143 ff. u. neuerdings in Coquelin u. Guillaumin, Dictionnaire de l’économie politique, Artikel entrepreneur d’in- dustrie. . Er behandelt die Ent- schaͤdigung des Unternehmers zu gleicher Zeit mit der des Ge- lehrten und des Kuͤnstlers unter den Loͤhnen und dringt darauf, den Industriegewinn ( bénéfice de l’industrie ) der Unternehmer nicht mit dem Gewinn der Capitalien zu verwechseln, die sie anwenden. Auch Droz Economie politique, Bruxelles 1837, B. III. ch. 4. behandelt den Gewinn des Unternehmers in dem naͤmlichen Abschnitte, wie den Arbeitslohn, und getrennt von der Capitalrente. Den Capitalzins rechnet er zu den Pro- ductionsauslagen. Doch unterscheidet er allerdings auch den Unterhalt des Unternehmers und seiner Familie, den er als einen an sich selbst gezahlten Lohn betrachtet, von dessen Gewinn. Immerhin aber sieht er die persoͤnliche Thaͤtigkeit als die Haupt- ursache des letzteren an. „Ein Unternehmer, sagt er unter Anderem, bereichert sich und ein Anderer richtet sich zu Grunde, ohne daß die Ursache ihres Geschickes anders wo liegt, als in ihnen selbst.“ Dunoyer in seinem vortrefflichen Werk uͤber die Freiheit der Arbeit De la liberté du travail, Paris 1846. untersucht zwar den Antheil am Ertrag der Pro- duction, welcher dem Unternehmer zufaͤllt, nicht naͤher, allein im 6. Buch handelt er ausfuͤhrlich die Eigenschaften ab, welche zu einer erfolgreichen Production erfordert werden, und aus Al- lem, was er dort sagt, geht zur Genuͤge hervor, wie auch er in dem Unternehmer vor Allem die leitende und beaufsichtigende Kraft sieht. Einige franzoͤsische Schriftsteller freilich naͤhern sich mehr oder weniger der englischen Auffassung. So Sismondi Nouveaux principes I. 359. Paris 1822. , so namentlich auch Rossi De la Distribution de la richesse, Brüsseler Ausgabe 1851. 20. u. 21. Vorlesung. , der im Wesentlichen ganz auf Adam Smith zuruͤckkommt. Er versteht naͤmlich unter Gewinn ( profit ) den Antheil des Capitals am Ertrage und will von diesem die Entschaͤdigung fuͤr die Muͤhe der Leitung und Ueberwachung nicht getrennt wissen. Es ist seiner Meinung nach ein Miß- brauch der analysirenden Methode, den Gewinn als rein aus den angewandten Guͤtern hervorgehend ( comme uniquement af- férents à la chose employée ) zu betrachten. „Der Wille, der Entschluß, ein Gut anzuwenden, sagt er, gehoͤren nothwendig zum Begriffe des Capitals, ebensowie der Entschluß, seine Glieder zu ruͤhren und ihnen eine bestimmte Richtung zu geben, zum Begriffe der Arbeit, und ebensowenig, wie man von dem Arbeiter sagen kann, er bekomme eine Entschaͤdigung fuͤr seine Arme und eine andere fuͤr den Willen, sie zu gebrauchen, und fuͤr die Intelligenz, welche er bei diesem Gebrauche aufwendet, eben so wenig kann man in Bezug auf den Capitalisten sagen, ein Gewinn sei fuͤr das materielle Gut und ein anderer fuͤr die Aufsicht und Leitung Die wesentliche Verschiedenheit beider Fälle liegt jedoch auf der Hand. Die Arme gehören so gut zur Persönlichkeit des Arbeiters wie seine Muskelkraft und Intelligenz. Das Capital ist von der Persönlichkeit des Capitalisten vollständig geschieden. Er kann es ohne Anstrengung an einen Andern ausleihen oder veräußern, was der Arbeiter mit seinen Armen nicht kann. Daß Rossi diesen Unterschied übersah, rührt daher, daß er fortwäh- rend die persönliche Kraft und Fähigkeit als Capital ansieht, eine Ausdeh- nung dieses Begriffes, die schon von dem Verfasser des eben erwähnten Auf- satzes der Quart. Rev., sowie von Hermann, Staatsw.-Unters., München 1832, S. 50—59 zurückgewiesen worden ist. . Die Ansicht, welche den Unternehmergewinn von Lohn und Capitalgewinn sondert und wesentlich auf eine Entschaͤdi- gung fuͤr die gelaufene Gefahr zuruͤckfuͤhrt, finden wir in Frankreich mit aller Entschiedenheit nur von Courcelle Seneuil In Coquelin et Guillaumin, Dictionnaire d’écon. polit. Article: Profit. vertreten. Im Anfang, meint er, arbeitet der Mensch nur mit seinen eigenen Capital- und Arbeitskraͤften. Die Theilung der Arbeit ruft jedoch bald die Benutzung frem- der Capitalien und Arme hervor, und spaͤter nimmt der Unter- nehmervertrag den heutzutage vorwiegenden Sinn an, daß der Unternehmer zwar ein eignes Capital besitzt, aber fremde Grund- stuͤcke, Capitalien und Arbeiter gegen eine fixe Entschaͤdigung fuͤr die Betreibung der Unternehmung gewinnt. Er concipirt und leitet die Unternehmung, er ist deren Seele. Alle Ge- fahren gehen auf seine Rechnung, aber auch alle Gewinnste. Auch in der Commanditengesellschaft und Arbeiterassociation er- halten dort die Capitalisten, hier die Arbeiter nur dadurch An- theil am Gewinn, daß sie die Gefahr der Verluste mit auf sich 2 nehmen. Auch in den Actiengesellschaften und dem Gewinn- antheil, den sie ihren Directoren und Geranten zu geben pflegen, ist der Gewinn nur eventuell und darf weder mit dem Capital- zins noch mit dem Lohne vermischt werden. Alle allgemeine Ursachen, die auf die Prosperitaͤt des Handels und der Ge- werbe hinwirken, wirken nach Courcelle Seneuil auch auf eine Erhoͤhung des Gewinnes hin. Im Allgemeinen stehen die Ge- winne im Verhaͤltniß zur Intelligenz der Unternehmer und zu den guͤnstigen oder unguͤnstigen Umstaͤnden, unter denen diese ihre Wirksamkeit entfalten. Obwohl in einer gegebenen Unter- nehmung die Gewinne um so groͤßer sind, einen je geringeren Antheil Lohn und Zins vom Producte hinwegnehmen, kann man doch die Verminderung des Lohn- und Zinssatzes nicht als einen guͤnstigen Umstand fuͤr die Verwirklichung großer Gewinne be- zeichnen. In der Regel steigt Lohn und Zins zugleich mit dem Gewinn im Verhaͤltniß der von dem Unternehmer fuͤr die frucht- bare Verwendung von Arbeit und Capital aufgefundenen Gele- genheiten. Zins und Gewinn sind nicht Antagonisten, es sind durch ein inniges, unaufloͤsliches Band vereinigte Genossen, denen es durch die Natur der Dinge selbst fast immer zu glei- cher Zeit und aus den naͤmlichen Ursachen gut oder uͤbel geht. Trotz dieser einzelnen Abweichungen wird man aber be- haupten koͤnnen, daß im Allgemeinen die Franzosen das wesent- liche Kennzeichen des Unternehmers in der persoͤnlichen Thaͤtig- keit finden, die er zur Leitung und Beaufsichtigung der Unter- nehmung aufwenden muß, und daß sie demzufolge als die eigent- liche Grundlage dessen, was der Unternehmer erhaͤlt, die Ent- schaͤdigung fuͤr diese persoͤnliche Thaͤtigkeit ansehen; im Gegen- satze zu den Englaͤndern, bei denen immer der Gedanke vor- wiegt, daß der Unternehmer das Capital zu dem Geschaͤft her- giebt und seinen Antheil hauptsaͤchlich als Entschaͤdigung fuͤr die aufgewendeten Nutzungen erhaͤlt Es bedarf kaum der Hindeutung, wie sehr dieser Unterschied der Auffassung der Verschiedenheit der Hauptrichtung der productiven Thätigkeit in beiden Nationen entspricht. Die auf das Massenhafte, Zweckentsprechende, Solid-Billige gerichtete Industrie der Englaͤnder gebraucht als Haupt- hebel das Capital; die Eleganz, Gefaͤlligkeit und geschmackvolle Neuheit, welche die Franzosen bei ihren meisten Waaren in erster Linie erstreben, kann nur durch fortwaͤhrendes Mitarbeiten der Unternehmer erreicht werden. . Die deutschen Nationaloͤkonomen haben sich bald der einen bald der andern Anschauungsweise naͤher angeschlossen. Kraus Staatswirthschaft, herausgeg. v. Auerswald, Königsberg, 1808. B. 1. S. 150. , der den dritten Bestandtheil des urspruͤnglichen Einkommens ne- ben der Bodenrente und dem Arbeitslohne als Verlagsprofit be- zeichnet, spricht sich fast woͤrtlich in Uebereinstimmung mit Adam Smith aus. v. Schloͤzer Anfangsgründe der Staatswirthschaft, Riga, 1805, §. 29, 63 und 76. Anmerkg. 2. sieht den Ueberschuß des Ertrages uͤber den gehabten Aufwand als Capitalgewinn an, und es scheint, daß er das Einkommen der wirthschaftlichen Unter- nehmer, die er uͤbrigens nirgends unter den Producenten besonders ausscheidet, auf ihre Capitalverwendung zuruͤck- fuͤhrt. — Auch Nebenius Ueber die Natur und Ursachen des öffentlichen Credits. 2. Ausg. Carlsruhe u. Baden 1829. Hierher gehörig namentlich Cap. 2. schließt sich der englischen Auffassung an, indem er unter Capitalgewinn den ganzen Reinertrag begreift, welchen die die Capitalien verwendenden Unternehmer aus den Unternehmungen ziehen, wie sich einestheils aus der Gegenuͤber- stellung von Capitalgewinnsttaxe und Zinsfuß (§. 7), anderntheils daraus ergiebt, daß er die erstere in um so engere Grenzen ein- 2 * geschraͤnkt werden laͤßt, je weniger die reelle Verguͤtung der Dienste der Industrie einer Verminderung faͤhig ist und je mehr die Schwierigkeit der Production waͤchst. Dagegen erscheint bei Lotz Handbuch der Staatswirthschaftslehre, 2. Auflage, Erlangen 1837. B. 1. S. 471—472. der Antheil des Unterneh- mers wesentlich als Belohnung seiner persoͤnlichen Thaͤtigkeit, ja in der Anmerkung sagt er geradezu, der Unternehmergewinn sei eigentlich weiter nichts, als Arbeitslohn fuͤr die Leitung des Geschaͤfts Gleichwohl heißt es im Texte auf der nämlichen Seite, dem Unter- nehmer müsse, außer seinem eigentlichen Unternehmergewinn , noch ein Antheil um deswillen zu Gute gerechnet werden, weil er als Un- ternehmer des Geschaͤfts zugleich die Arbeit der Direction auf sich nehmen müsse, ein Widerspruch, den der Verfasser zu beseitigen wohl selbst in Ver- legenheit gewesen sein möchte. Außerdem behauptet Lotz, daß dem Unternehmer vermöge seines natür- lichen Uebergewichts häufig ein Theil des den Arbeitern gebührenden Lohnes zufließen werde. Hierdurch wird ein Theil des Unternehmergewinnes auf denselben Grund gestützt, aus welchem sich alle Monopolgewinne ableiten. Indessen ist dieser Gedanke, auf den wir später des Weitern zurückkommen, nicht weiter verfolgt. . v. Jacob Grundsätze der Nationalökonomie. 3. Aufl. Halle 1825. begreift zwar den Profit des Unternehmers unter dem Capitalgewinne (§. 277), faßt ihn aber doch als Ent- schaͤdigung fuͤr persoͤnliche Thaͤtigkeit auf, indem er sagt, er sei das, was der Unternehmer fuͤr das Geschaͤft der Unternehmung erhalte (§. 281), und dieses Geschaͤft in Anordnung der Arbei- ten, Verkauf der Producte ꝛc. bestehen laͤßt (§. 278). Hiermit stimmt es auch uͤberein, daß er (§. 292) erklaͤrt, der Profit des Unternehmers sei nichts Anderes, als eine Art von Lohn fuͤr die Arbeit, Muͤhe, Geschicklichkeit, Gefahr u. s. w., welche mit der Unternehmung verbunden sind. v. Prittwitz Volkswirthschaftslehre. Mannheim 1846. §. 464 ff. folgt in der Lehre von der Guͤterverthei- lung im Wesentlichen der Darstellung Say’s und basirt dem- gemaͤß den Unternehmergewinn auf die persoͤnliche Thaͤtigkeit des Unternehmers. Schuͤz Grundsätze der Nationalökonomie. Tübingen 1843, S. 315 ff. laͤßt den nothwendigen „Unternehmungsgewinn“ aus dem Lohne des Unternehmers fuͤr seine Thaͤtigkeit und aus einer Assecuranzpraͤmie fuͤr die Gefahr von Capitalverlusten zu- sammengesetzt sein. Da er jedoch von der letzteren behauptet, sie muͤsse der Gefahr entsprechen, die der Unternehmer auf sich nehme, so wird er dieselbe kaum als reinen Ertrag behandeln koͤnnen, und er darf daher wohl mit Recht unter denen auf- gefuͤhrt werden, welche den Unternehmergewinn zu dem Lohne rechnen. Hildebrand Die Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft. Bd. 1. Frank- furt a. M. 1848. S. 259 ff. kommt in dem bis jetzt erschienenen ersten Theile seines Werkes nur beilaͤufig bei Gelegenheit seiner Kritik der socialen Wirthschaftstheorien auf den Antheil der Unterneh- mer am Ertrage der Unternehmungen zu sprechen. Da er denselben aber durch die geistige Arbeit der Unternehmer und die von ihnen ausgehende Organisation der Arbeitskraͤfte be- gruͤndet, so scheint er ebenfalls denjenigen Schriftstellern zuge- zaͤhlt werden zu muͤssen, welche sich der bei den Franzosen vor- herrschenden Auffassung des Unternehmergewinns anschließen. Auch Roscher In dem oben angeführten Werke S. 358 ff. steht auf dieser Seite. Er nennt den Unternehmergewinn Unternehmerlohn, der meistens fuͤr die Ober- aufsicht und die damit zusammenhaͤngenden Arbeitsthaͤtigkeiten verdient werde, auf jeden Fall aber, auch wenn der Unterneh- mer sich gaͤnzlich durch einen besoldeten Agenten wollte vertreten lassen, dadurch, daß sein Name das ganze Unternehmen zusam- menhalte, daß er auch in letzter Instanz die Sorge und Ver- antwortlichkeit dafuͤr trage. Deshalb gehorche der Unternehmer- verdienst auch wesentlich denselben Naturgesetzen, wie der Ar- beitslohn. Indessen beschraͤnkt Roscher selbst diese Ansicht durch den Zusatz, daß der Unternehmerlohn sich von allen uͤbrigen Einkommenszweigen allerdings insofern unterscheide, als er nie ausbedungen werden koͤnne, vielmehr in dem Ueberschusse be- stehe, welchen der Ertrag der Unternehmung uͤber alle aus- bedungenen oder landesuͤblich berechneten Grundrenten, Capital- zinsen und andere Arbeitsloͤhne darbiete. Auch uͤbersieht Ro- scher keineswegs, daß haͤufig ein Theil des Unternehmergewin- nes Rente (Monopolgewinn. Die Bedeutung, in der wir diesen Ausdruck gebrauchen, s. unten im vierten Cap. Abth. III ) ist, in- dem er anerkennt, daß der große Unternehmer einen hoͤhern Lohn fordern koͤnne, da es hierzu befaͤhigte Personen so aͤußerst we- nige gebe. Viele deutsche Schriftsteller nehmen jedoch einen zwi- schen der franzoͤsischen und der englischen Anschauung mitten inne liegenden Standpunkt ein, indem sie sowohl persoͤnliche Thaͤtigkeit als Capitalverwendung als fuͤr den Unternehmer wesentlich ansehen. Hierher gehoͤren Storch, v. Hermann, Rau und Eiselen. Storch Handbuch der Nationalwirthschaftslehre aus dem Französ. von Ran, Hamburg 1819. Bd. I. 3. Buch. 13. Hauptstück. stellt dieß mit einer gewissen Praͤcision gleich an die Spitze des hierher gehoͤrigen Abschnitts seines Werks. „Der Gewinn des Unternehmers, sagt er dort, gehoͤrt zu glei- cher Zeit zu dem Lohne und dem Zinse. Er ist der Preis sei- ner Arbeit und richtet sich nach der Groͤße des Erwerbsstam- mes. Der nothwendige Satz des Unternehmergewinnes ist ihm aus zwei Bestandtheilen zusammengesetzt, naͤmlich aus einem Arbeitslohn und aus einer Versicherungspraͤmie; der wirkliche Gewinn richtet sich nach dem Marktpreise der Erzeugnisse und kann daher mehr oder weniger von dem nothwendigen abwei- chen. Der Ueberschuß des Ertrags uͤber die unvermeidlichen Auslagen, zu denen er außer dem umlaufenden Verlage und den Verlagsrenten auch jenen nothwendigen Gewinn rechnet, bildet ihm den reinen Gewinn. Der wirkliche Gewinn muß seiner Meinung nach im Allgemeinen — freie Concurrenz vorausgesetzt — bei allen Anwendungen der Erwerbsstaͤmme ungefaͤhr gleich groß sein, obgleich das Verhaͤltniß des reinen zu dem nothwendigen Gewinn nach der Beschaffenheit des Ge- schaͤfts uͤberaus verschieden sein kann. v. Hermann A. a. O. S. 204—214 zu vergl. mit S. 80 und S. 145. behandelt zwar den Unternehmergewinn in der Lehre vom Zinse, unterscheidet ihn aber durchaus von diesem. Der Unternehmer hat saͤmmtliche Erwerbsmittel fuͤr Einen Zweck zu vereinigen, den Plan fuͤr den Betrieb zu ent- werfen, das Erwerbsgeschaͤft selbst zu beaufsichtigen. Zugleich garantirt er dem Capitalbesitzer einen fixen Bezug, waͤhrend der Ertrag vom Schwanken der Productenpreise abhaͤngt. Auf diesen doppelten Dienst gruͤndet sich sein Anspruch auf einen Antheil am Gewinn. Dieser Gewinn-Antheil ist wahres Einkommen und darf weder mit dem Lohne verwechselt werden, den der Un- ternehmer bezieht, wenn er, wie es im Kleingewerbe gewoͤhn- lich der Fall, zugleich als Arbeitsgehuͤlfe thaͤtig ist, noch mit dem Ersatz fuͤr alle Gefahr, die er bei Anwendung des frem- den Vermoͤgens traͤgt, denn diese Verguͤtung ist gar kein Ein- kommen, sondern Capitalersatz, welcher zur Tragung vorkom- mender Verluste aufgespart werden muß. Wo die Unternehmer mit eignem Capital arbeiten, scheidet sich ihr Gewinn nicht von dem Zinse aus; dieß geschieht erst, wo sie fremdes Capital an- wenden, und hier erscheint er als eine Verguͤtung fuͤr die Sorge der sichern und fruchtbaren Anlegung des Capitals. Diese Sorge und Thaͤtigkeit verhaͤlt sich in Umfang und Erfolg wie die Groͤße des angewandten Capitals, weshalb denn der Unternehmer- gewinn, den die Concurrenz im Durchschnitte in den verschiede- nen Geschaͤften auf gleichmaͤßiger Hoͤhe haͤlt, dem Capitale pro- portional ist. Seine Groͤße bestimmt sich durch das Ausgebot an Capitalen, die der Besitzer nicht selbst anwenden will, und den Begehr Derjenigen, die Capital zur productiven Anwendung suchen. Je hoͤher der Zins bei gleichem Gewinn steigt, desto tiefer faͤllt der Unternehmergewinn und umgekehrt. Dauernde Veraͤnderungen des Gewinnes kommen dem Zinse, voruͤber- gehende dem Unternehmergewinn zu Gute oder zu Schaden. Wenn der Wettbewerb abzuhalten ist, so kann der Unternehmer- gewinn im Einzelnen hoͤher als uͤblich stehen, ja Theile dessel- ben koͤnnen so regelmaͤßig und sicher fließen, daß sie Capital- werth erhalten. Verbesserungen und Kostenersparungen kommen zwar Anfangs den Unternehmern, bald jedoch allen Consumenten zu Gute. Rau Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, 5. Ausg. Heidelberg 1847. S. 311—323. versteht unter Gewerbsverdienst — eine Bezeich- nung, die er der von Gewerbs- oder Unternehmergewinn vor- zieht — den Theil des rohen Gewerbsertrags, welcher dem Un- ternehmer nach Abzug aller Gewerbskosten, als Frucht seiner Unternehmung, uͤbrig bleibt. Er ist als ein eigenthuͤmliches Einkommen anzusehen, welches aus der innigen Verbindung der Arbeit und des Capitals entspringt und in welchem der Antheil jeder dieser beiden Ursachen an ihrer gemeinschaftlichen Wirkung nicht auszuscheiden ist. Von der Capitalrente unterscheidet er sich dadurch, daß diese groͤßtentheils reines Einkommen ist, von dem Lohne dadurch, daß er nicht ausbedungen werden kann und neben der Beschaffenheit der Arbeit zugleich von der Groͤße des angewendeten Capitals abhaͤngt. Die Kosten, welche der Un- ternehmer in seinem Verdienste verguͤtet erhalten muß und die die Untergrenze desselben bilden, bestehen aus dem standesmaͤßi- gen Unterhaltsbedarf fuͤr ihn und seine Familie und aus Ent- schaͤdigung fuͤr die Gefahr von Verlusten oder des Mißlingens der ganzen Unternehmung. In dem Maße, als der Gewerbs- verdienst diesen Kostenbetrag uͤbersteigt, bezieht der Unternehmer ein reines Einkommen, den reinen Gewerbsertrag oder Gewinn; der Gewerbsverdienst im Ganzen pflegt mit der Zinsrente zu sinken und zu steigen und nimmt, wie diese, im Verhaͤltniß zu dem angewendeten Capitale bei den Fortschritten des Volkswohl- standes ab. Eiselen Die Lehre von der Volkswirthschaft, Halle 1843. S. 558—599. unterscheidet im Unternehmungsgewinn eine Vergeltung fuͤr die Muͤhwaltung, die eine Art von Arbeitslohn sei, und eine Entschaͤdigung fuͤr die Gefahr des Verlustes. Letztere ist jedoch nicht mit der eigentlichen Versicherungspraͤmie zu verwechseln, die sich der Capitalist mit der Mieths- oder Zinsrente dafuͤr bezahlen laͤßt, daß ein verwendetes Capital moͤglicher Weise verloren gehen kann, sondern bezieht sich auf die allgemeine Gefahr, daß das Geschaͤft ganz oder theilweise fehlschlagen kann. Waͤhrend jene Gefahr sich mit Wahrschein- lichkeit berechnen und durch allerhand Veranstaltungen besei- tigen oder ausgleichen laͤßt, ist diese entweder gar nicht oder nur unter gewissen Voraussetzungen zu entfernen und in ihrem Eintreten so zufaͤllig und verschieden, daß besondere Vorkehrun- gen dagegen nicht moͤglich sind. Der Unternehmungsgewinn, insofern er mit dieser Gefahr in Verbindung steht, ist daher oft ein wirklicher Gewinn, welcher dem Muthe zu Theil wird, sich der gedachten Gefahr auszusetzen. Die Hoͤhe des Unterneh- mungsgewinnes wird durch die Groͤße der Nachfrage nach dem Producte der Thaͤtigkeit der Unternehmer und durch den Auf- wand bestimmt, welchen diese zu machen genoͤthigt sind. Wegen der Leichtigkeit des Ueberganges der Rentner in die Klasse der Unternehmer und umgekehrt wird sich der Unternehmungsgewinn stets in einem gewissen Verhaͤltnisse zu der Zinsrente halten. Da die Anforderung an den Unternehmer, so wie der Grad der Gefahr in den verschiedenen Unternehmungen sehr verschieden sind, so wird auch der Unternehmungsgewinn nicht uͤberall gleich sein, und diese Ungleichheit wirkt namentlich auf die Concentra- tion der Gewerbe. So verschieden aber auch die Ansichten der erwaͤhnten Schriftsteller uͤber unsern Gegenstand sind, so haben sie doch alle das mit einander gemein, daß sie den Antheil des Unternehmers am Ertrage sowohl mit seiner persoͤnlichen Thaͤtigkeit, als mit der Wirksamkeit des aufgewandten Capitals in eine unmittel- bare Verbindung setzen und dadurch gehindert werden, sich von der Vermischung des Unternehmergewinnes mit Arbeitslohn und Capitalzins vollstaͤndig frei zu machen. Nur von wenigen Schrift- stellern ist die Trennung dieser verschiedenen Einkommenszweige principiell ausgesprochen und damit fuͤr die Betrachtung des Un- ternehmergewinnes ein neuer Standpunkt gewonnen worden. Den ersten Schritt auf diesem Wege macht Hufeland Neue Grundlage der Staatswirthschaftskunst, Bd. 1. Gießen und Wetzlar 1807. S. 290 ff. , wenn auch noch mit Unsicherheit. Auf den ersten Anblick zwar scheint er zu Denen zu gehoͤren, die den Unternehmergewinn aus dem Capitalbesitze ableiten, denn er behandelt ihn in dem Abschnitte vom Capitalgewinn, indem er eine doppelte Art des letzteren unterscheidet, je nachdem er durch eigne Verwendung des Capi- tals oder durch dessen Ueberlassung an Andre gemacht wird. Jener ist ihm Unternehmungsgewinn, (so und nicht Unterneh- mer gewinn sagt er von seinem Standpunkt aus ganz richtig, da er gegen die Ansicht Say’s polemisirt, der den Gewinn des Unternehmers mit dem des Arbeiters verwechselt). — Dann aber faͤhrt er, von dieser Auffassung abgehend, fort: Ganz genau betrachtet ist der Gewinn des Unternehmers, wenn man abzieht 1) den Arbeitslohn mit Gewinn (uͤber die Bedeutung dieses Ausdrucks siehe das Werk selbst S. 280.) 2) den Ersatz des Capitals, 3) den Ersatz fuͤr die Gefahr, den moͤglichen Schaden, eigentlich außer dem Gewinne, den jeder Capitalist, der auch sein Capital nicht selbst anwendet, zieht, theils Gewinn, den er wegen der groͤßern Gefahr zieht, die er als eigner Anwender des Capitals traͤgt, theils eine Rente seiner Talente und sonsti- gen Geisteseigenschaften . In Bezug auf den letzteren Bestandtheil findet sich dann weiter unten S. 303 ff. bei ihm schon die frappante Zusammenstellung mit der Bodenrente, auf die wir zuruͤckkommen Es ist ein Verdienst Roscher’s (Die Grundlagen der Nationalökonomie, B. I. 1854, S. 2.) die wissenschaftliche Bedeutung Hufeland’s, richtig ge- würdigt und neu herausgehoben zu haben. . Hierher gehoͤren ferner Schoͤn, Riedel und v. Thuͤnen . Nach Schoͤn’s Neue Untersuchung der Nationalökonomie und der natürlichen Volks- wirthschaftsordnung. Stuttgart und Tübingen 1835, S. 87 und 112—116. Ansicht ist die Quote des Unternehmers der Ueberschuß des Productionspreises uͤber die Preise der Ar- beit-, Grund- und Capitalnutzungen, selbstverstaͤndlich auch uͤber den Ersatz des umlaufenden Capitals. Wendet der Unternehmer seine eigne Arbeit, sein eignes Grundstuͤck oder Capital an, so muß er sich Lohn, Zins oder Grundrente nach dem uͤblichen Satze ausmessen und vom Reste seine Unternehmungsquote be- rechnen. Obwohl diese einerseits von der Menge und dem Preise der Producte, andererseits von dem ausbedungenen Satze der Renten abhaͤngt, worunter Schoͤn auch Lohn und Zins begreift, so kann man sie doch so ansehen, als ob sie im Einzelnen auf einem stillschweigenden Vertrage mit der Gesammtheit und mit den bezuͤglichen Theilhabern der Production beruhe, worin die Gesammtheit zu dem noͤthigen Productenpreise, die bezuͤglichen Arbeiter, Capitalisten und Grundbesitzer gewissermaßen subsidia- risch zu den noͤthigen Nachlaͤssen von ihren Renten sich verstehen muͤssen. Dieß fuͤhrt Schoͤn dahin, die Gesetze des Preises auch auf den Unternehmungsgewinn anzuwenden und zu untersuchen, wie Gebrauchswerth, Kosten und Wettbewerb auf diesen einwir- ken. Worauf derselbe sich nun aber eigentlich gruͤndet, das zu eroͤrtern, uͤbernimmt er nicht weiter, und der richtige Gedanke, den Unternehmergewinn durchaus von Lohn, Zins und Grund- rente zu trennen, bleibt deshalb bei ihm ohne Frucht. Mit groͤßerer Energie bemaͤchtigt sich Riedel Nationalökonomie. 2. Bd. Berlin 1839, §§. 466—477 u. 685—698. dieses Gedankens. Nachdem er am Schlusse des ersten Buches das Wesen, die Verschiedenheit und die Wechselwirkung der wirth- schaftlichen Unternehmungen eroͤrtert hat, wendet er sich im zwei- ten Buche zu der Vertheilung des Volksvermoͤgens und gelangt hier zu dem Resultate, daß der urspruͤngliche Erwerb lediglich von der Classe der Unternehmer gemacht wird. (§. 688). In demselben erscheinen alle an Andere fuͤr Benutzung ihrer Pro- ductionsmittel zu machenden Ausgaben als Kosten. Da es aber dem Unternehmer frei stand, seine eigenen Productionsmittel tauschweise an Andere zu uͤberlassen, so hat er einen Anspruch auf Ersatz des hierfuͤr zu erlangen gewesenen Werthes, und der geringste Betrag des urspruͤnglichen Erwerbes, welchen ein Un- ternehmen gewaͤhren muß, ist hiernach der, welcher hinreicht, um einestheils den fuͤr die Theilnahme fremder Productionsmittel daran an Capitalisten, Grundeigenthuͤmer und Arbeiter zu ent- richtenden, so wie anderntheils den fuͤr die Anwendung eigener Productionsmittel des Unternehmers durch Widmung derselben fuͤr fremden Dienst erreichbaren Nutzungswerth zu verguͤten. Nun ist jedoch mit jedem Unternehmen ein gewisser Grad von Gefahr des Verlustes sowohl an den erwarteten Fruͤchten, als an den Productionsmitteln selbst verbunden. Hierfuͤr muß der Unternehmer durch eine entsprechende Assecuranzpraͤmie entschaͤdigt werden, wenn seine Lage nicht schlechter werden soll, als die der- jenigen Producenten, welche nicht selbst Unternehmer sind. So lange der Erwerb nichts weiter enthaͤlt als diesen Ersatz der auf- gewendeten fremden und eignen Nutzungen und der Entschaͤdigung fuͤr die gelaufne Gefahr, erhaͤlt der Unternehmer als solcher noch nichts, und es lassen sich allerdings Gruͤnde denken, die einen Unternehmer bewegen, sich mit einem solchen gewinnlosen Ertrage, ja selbst mit einem geringeren zu begnuͤgen. Doch diese Um- staͤnde bilden nur eine Ausnahme von der Regel, daß dem Un- ternehmer, wenn der Producent Antrieb haben soll, in dessen Verhaͤltniß uͤberzugehen, außer dem Ersatz der regelmaͤßigen und außerordentlichen Kosten und dem Aequivalent fuͤr die Einnah- men, auf welche er verzichtet hat, noch ein Gewinn zu Theil wer- den muͤsse, welcher ihm lediglich in der besondern Eigenschaft zu- faͤllt, wodurch er sich als Unternehmer auszeichnet. Dieß ist der Gewerbs- oder Unternehmungsgewinn Eine Folge dieser Entwickelung ist, daß Riedel die Lehre vom Unter- nehmungsgewinn, die sonst erst mit oder nach der Lehre von der Rente, dem Zinse und dem Lohne abgehandelt wird, in seiner systematischen Dar- stellung diesen Lehren vorausgehen lassen muß, wodurch der Vortheil einer weit größern Klarheit erreicht wird. . Den Grund, daß ein solcher stattfinden kann, sucht Riedel theils in der eigenthuͤm- lichen, nicht durch Miethlinge zu verrichtenden Arbeit des Unter- nehmers, theils in den besonderen Vortheilen des Unternehmers bei der Capitalbenutzung, theils in einem hoͤheren Betrage der Assecuranzpraͤmie, als eben zur Deckung der Gefahr hinreicht, theils endlich in dem natuͤrlichen Vortheil der Lage, in welchem sich die Unternehmer bei der Bedingung dessen befinden, was den uͤbrigen Producenten zur Abfindung gegeben werden soll. Wir werden spaͤter noch Gelegenheit haben, auf diese Punkte naͤ- her einzugehen. Was die Hoͤhe des Gewerbsgewinnes der ver- schiedenen Unternehmungen anlangt, so hat derselbe die Tendenz, sich uͤberall auf ein gleiches Niveau zu stellen, obwohl er hieran einerseits durch die Art von Monopol, welche manchen Unter- nehmungen ihre Groͤße verleiht, und durch die Leichtigkeit, sei- nen Betrag geheim und dadurch von der Concurrenz abzuhalten, andrerseits durch auf laͤngere Zeit eingegangene Verbindlichkeiten gehindert werden mag. v. Thuͤnen Der naturgemäße Arbeitslohn, erste Abtheilung. Rostock 1850. S. 80—86. bezeichnet als Unternehmergewinn den Ueber- schuß, der dem Unternehmer zu bleiben pflegt, nachdem er von dem Gesammtgewinn, den er bezieht, die Zinsen des angewand- ten Capitals, die Assecuranzpraͤmie und die Besoldung eines Commis, Administrators ꝛc., der die Geschaͤftsfuͤhrung, Anord- nung des Ganzen und die Aufsicht uͤbernimmt, in Abzug gebracht hat. Daß hier uͤberhaupt noch ein Gewinn verbleibt, obwohl das Capital durch die Zinsen, die Gefahr durch die Praͤmie, die Arbeit und Muͤhe durch die Besoldung bereits gedeckt ist, hat seinen Grund zuvoͤrderst darin, daß es fuͤr gewisse Gefahren, namentlich die Gefahr eines Sinkens der Preise, keine Assecu- ranz giebt, und daß in Folge dessen die Wahrscheinlichkeit des Gewinnes groͤßer sein muß, als die des Verlustes, weil der Schmerz des Verlustes zu der Freude eines entsprechenden Ge- winnes in der Regel nicht in gleichem Verhaͤltnisse steht. In dem Maße, als der Verlust eines Theiles oder des ganzen Ver- moͤgens empfindlicher ist, dem Gluͤcke und der Zufriedenheit mehr raubt, als eine gleiche Vergroͤßerung des Vermoͤgens dem Lebensgluͤcke hinzufuͤgen kann, in dem Maße, meint Thuͤnen, muͤsse auch bei Gewerbsunternehmungen die Wahrscheinlichkeit des Gewinnes groͤßer sein, als die des Verlustes. Ferner uͤber- steigen seiner Meinung nach die Leistungen des fuͤr eigne Rech- nung arbeitenden Unternehmers wegen des groͤßeren Interesses, das er am Erfolge hat, die eines besoldeten Beamten von glei- chen Kenntnissen und Faͤhigkeiten. Aus diesem Grunde kann der Unternehmer auch eine hoͤhere Entschaͤdigung fordern, als dieser. Den Unterschied zwischen dem Lohn fuͤr die Leistung des Unternehmers und dem des besoldeten Stellvertreters nennt Thuͤ- nen Industriebelohnung; diese und den Unternehmergewinn faßt er unter dem Namen Gewerbsprofit zusammen. Man sieht leicht den Widerspruch in der Darstellung Thuͤnen’s. Erst ist ihm Unternehmergewinn der ganze Ueberschuß, der dem Unter- nehmer nach den oben angefuͤhrten Abzuͤgen bleibt, dann nur ein Theil dieses nun Gewerbsprofit genannten Ueberschusses, des- sen andrer Theil die Industriebelohnung ist. Indessen ist seine Meinung unzweifelhaft: der Unternehmer bezieht, abgesehen von der Entschaͤdigung fuͤr die der Unternehmung zugewandten Capi- talnutzungen und die durch Mietharbeiter zu ersetzen gewesenen Arbeitskraͤfte und von der Assecuranzpraͤmie noch einen Gewinn, und zwar beruht dieser einestheils in dem Mißverhaͤltniß der Empfindlichkeit von Gewinn und Verlust, anderntheils in dem durch das groͤßere Interesse bedingten groͤßerem Maße der Leistun- gen des Unternehmers gegenuͤber dem Lohnarbeiter. Hier zeigt sich also dasselbe Bestreben, wie bei den vorhererwaͤhnten Schrift- stellern, den Unternehmergewinn von den als Zins und Lohn anzusehenden Einkommenstheilen der Unternehmer durchaus ge- trennt zu halten, und fuͤhrt zur Aufstellung theilweise neuer Er- klaͤrungsgruͤnde fuͤr sein Vorhandensein. Fassen wir die Ansichten der Nationaloͤkonomen uͤber den Antheil des Unternehmers am Ertrage noch einmal in einem kurzen Ueberblicke zusammen, so finden wir Folgendes: Die aͤl- teren Schriftsteller unterscheiden in der Analyse der Production das Geschaͤft des Unternehmens keineswegs als ein besonderes Moment, sondern betrachten dasselbe gewissermaßen als eine mit dem Besitze von Productionsmitteln gegebene Obliegenheit. Da es zunaͤchst die Capitalisten sind, auf welchen die wirthschaftlichen Unternehmungen lasten, so betrachten im Verfolg dieser Ansicht Adam Smith und seine (vorzugsweise englischen) Nachfolger Alles, was jenen nach Erstattung der aufgewendeten Kosten uͤbrig bleibt, als Capitalgewinn. Bald jedoch draͤngt sich die Betrachtung auf, daß in diesem Ertrage außer einem Ersatze fuͤr die gelaufne Gefahr namentlich eine Entschaͤdigung fuͤr persoͤn- liche Thaͤtigkeit, Arbeit enthalten sei. Diese Betrachtung, welche einige neuere Englaͤnder dazu fuͤhrt, den sogenannten (Capital-) Gewinn genauer in seine verschiedenen Bestandtheile aufzuloͤsen, giebt auf franzoͤsischem Boden zu einer fundamental-verschiedenen Anschauungsweise Veranlassung, als deren Hauptvertreter J. B. Say erscheint. Es ist die Persoͤnlichkeit, auf welche bei der Production der Hauptnachdruck gelegt wird, und da, wo die Englaͤnder von Unternehmungen reden, treten bei Say und sei- nen Schuͤlern die Personen der Unternehmer auf Bezeichnend in dieser Beziehung ist die Klage John Stuart Mill’s, daß die Gewohnheit der englischen Sprache es nicht gestatte, das Wort undertaker in demselben Sinne zu gebrauchen, wie die Franzosen ihr en- treprenenr S. 479. Doch findet sich undertaker z. B. bei Ad. Smith I, 6: The profits of the undertaker of the work, who hazards his stock in this adventure .... The undertaker of the one will expect a yearly profit. . Der Antheil, welcher ihnen zufaͤllt, erscheint hauptsaͤchlich als Vergeltung ihrer persoͤnlichen Bemuͤhungen, und es entsteht die Frage, ob man ihn wegen dieses Charakters nicht ohne Weiteres dem Lohne zurechnen solle. Indessen zeigen sich bei naͤherer Pruͤfung doch nicht unwesentliche Verschiedenheiten zwischen dem Lohne der ge- woͤhnlichen Arbeiter und der Verguͤtung, welche der Unterneh- mer fuͤr ihre Thaͤtigkeit in Anspruch nehmen, so wie auf der andern Seite ein gewisses Verhaͤltniß dieser Verguͤtung zu den aufgewendeten Capitalien hervortritt. Hierdurch werden die meisten deutschen Schriftsteller zu dem Versuche veranlaßt, die englische und die franzoͤsische Anschauungsweise zu vermitteln, wobei sie jedoch selbst meistens entweder in der einen oder in der andern mehr oder weniger befangen bleiben. Die wahre Ver- mittelung wird erst dadurch moͤglich, daß man das Geschaͤft des Unternehmers im Gedanken von der Thaͤtigkeit der einzelnen Productionsfactoren vollstaͤndig trennt. — Dieß ist der Weg, den Hufeland und Schoͤn angedeutet und den Riedel und von Thuͤnen 3 weiter verfolgt haben und auf welchem auch wir nunmehr zur Erkenntniß des wahren Sachverhalts zu gelangen hoffen. Zweites Capitel. Begriff und Umfang des Unternehmergewinns. Das Wesen jeder Wirthschaft besteht in der Darbringung von Opfern an Behaglichkeit, Guͤtern oder Nutzungen zu dem Zwecke, durch den erzielten Erfolg eine Befriedigung zu erlangen, welche die erlittenen Entbehrungen, die gebrachten Opfer mehr als aufwiegt. Die Gesammtheit der zu einem solchen Zwecke getroffenen Maßregeln und Anstalten bezeichnen wir im Allge- meinen mit dem Ausdrucke Geschaͤft Metonymisch nennen wir dann auch das gewonnene Ergebniß selbst so. — Im ersteren Sinne sagen wir z. B., Jemand habe ein gutes Geschäft, in letzterem, er habe ein gutes Geschäft gemacht. . Das Verhaͤltniß zwischen den zu bringenden Opfern und dem zu erlangenden Ergebniß nennen wir den Erfolg des Geschaͤftes. Derselbe ist ein sicherer, wenn seine beiden Factoren im Voraus bekannte Groͤßen sind, ein unsicherer, gefaͤhrdeter, wenn der eine oder der andere der letzteren sich nicht im Voraus bestimmen laͤßt. Wir unterscheiden Eigengeschaͤfte und Verkehrsgeschaͤfte. Bei den ersteren ist die Benutzung fremder Capital- und Arbeits- kraͤfte nicht ausgeschlossen, aber das Resultat der Ausnutzung ist fuͤr die Wirthschaft des Geschaͤftsinhabers selbst bestimmt. Wenn dieser dasselbe dennoch spaͤter verkauft oder vermiethet, so ist das ein weiteres, von der Production durchaus verschiedenes und von ihr getrennt zu haltendes Geschaͤft. Bei den Verkehrs- geschaͤften dagegen ist das Product fuͤr den Tausch bestimmt; der Erzeuger (Producent) und der Ausnutzer Wir ziehen diesen Ausdruck der Bezeichnung Consument vor, da in letzterer immer die Idee einer Verzehrung liegt, während sich manche Güter ohne eine solche ausnutzen lassen oder durch die Ausnutzung doch nur sehr allmälig verzehrt werden. Schmuck, Kunstwerke von Erz und Stein ꝛc. sind zwei getrennte Persoͤnlichkeiten. Der Erfolg eines Geschaͤfts kann in beiden Faͤllen ein ge- sicherter oder mehr oder weniger gefaͤhrdeter sein. Die Errei- chung des wirthschaftlichen Zieles des Landmanns ist von den Zufaͤllen des Wetters und der Jahreszeit gleich abhaͤngig, er mag nun blos fuͤr seinen eignen Bedarf den Boden bauen oder seine Producte an den Markt zu bringen beabsichtigen. Aber der Maßstab fuͤr die Beurtheilung ist in beiden Faͤllen ein ver- schiedener, im erstern Falle mißt er seinen Erfolg nach dem Gebrauchswerthe, in letzterem nach dem Tauschwerthe seines Er- zeugnisses Hiermit hängt es zusammen, wenn Hermann a. a. O. S. 29 aus- spricht, eine Production (für den Verkehr) sei nicht eher als beendigt an- zusehen, als bis ihr Product zu Geld gemacht sei. . In jenem sind schlechte Ernten immer ein Schaden, in diesem in Folge der unverhaͤltnißmaͤßigen Erhoͤhung der Preise oft ein Vortheil. Bei den Eigengeschaͤften trifft die Unsicherheit des Erfolgs immer den Producenten, der ja zugleich der Ausnutzer ist. Zu einer Unterscheidung, ob er dieselbe in jener Eigenschaft oder in dieser auf sich nimmt, ist daher keine Veranlassung gegeben. Der einzige Unterschied, der gemacht werden muß, ist zwischen sicheren und gefaͤhrdeten Geschaͤften. Anders bei den Verkehrsgeschaͤften. Hier kann die Unsicherheit des Erfolgs auf den Ausnutzer, sie kann aber auch auf den Erzeuger fallen. Im erstern Falle sagt man, ein Geschaͤft werde uͤbernommen ; so uͤbernimmt der 3 * Lohnarbeiter eine Arbeit gegen einen bestimmten Lohn, so der Capitalist die Darbringung seiner Capitalnutzungen gegen einen bestimmten Zins. Im letzterm Falle nennt man das Geschaͤft eine Unternehmung (ein Unternehmen). Eine Unternehmung ist also ein Verkehrsgeschaͤft, bei welchem die Unsicherheit des Erfolgs auf den Producenten faͤllt; ein Unternehmer der Inhaber eines solchen Geschaͤfts. Hiermit ist nun aber auch der Begriff der Unternehmung erschoͤpft, und wenn Riedel (S. 462), die planmaͤßige Verbin- dung verschiedener Productionsmittel fuͤr einen wirthschaftlichen Zweck eine Wirthschafts-Unternehmung nennt, so koͤnnen wir ihm hierin nicht beistimmen. Da es bei einer nur einigermaßen entwickelten Cultur uͤberhaupt nur sehr wenige Guͤter giebt, zu deren Herstellung nicht Arbeit und Capital oder, wenn man die Tauschwerth besitzenden Naturkraͤfte von letzterm unterscheidet, Ar- beit, Capital und Naturkraͤfte gemeinschaftlich beitragen, so wird es allerdings auch selten oder nie vorkommen, daß nicht ver- schiedene Productionsmittel bei einer Unternehmung vereinigt werden. Allein nothwendig ist dieß keineswegs, und wenn es praktisch moͤglich ist, ein Gut durch Anwendung bloßer Arbeits- kraft zu erzeugen, so wird Derjenige, der sich hierauf einlaͤßt, ebenfalls als Unternehmer gelten muͤssen, sobald nur der Werth seines Products nicht im Voraus bestimmt ist. Auf der andern Seite zeigt sich, daß auch der Lohnarbeiter, der doch eben nicht Unternehmer ist, haͤufig verschiedene Productionsmittel planmaͤßig verbindet, ja es geschieht dieß jedes Mal, sobald sich der Ar- beiter eines Werkzeugs bedient. Also nicht in der Verbindung verschiedener Productionsmittel, sondern in deren Anwendung auf eigne Gefahr liegt das Wesen der Unternehmung Es liegt übrigens auf der Hand, wie leicht sich historisch die Ansicht . Das wirkliche Leben gewaͤhrt hoͤchst selten Beispiele einer reinen Ueber- nahme von Geschaͤften, d. h. des fuͤr den Ausfuͤhrenden voll- staͤndigen Ausschlusses jeder Unsicherheit in Bezug auf Leistung und Gegenleistung bei der Besorgung eines Geschaͤftes. Streng genommen bietet schon jede Moͤglichkeit einer Veraͤnderung in der subjectiven Werthschaͤtzung der einen wie der andern eine solche Unsicherheit dar, und danach wuͤrde, da eine solche Moͤglichkeit nur bei vollkommener Gleichzeitigkeit von Leistung und Gegen- leistung ausgeschlossen ist, jedes Geschaͤft, welches zu seiner Ab- wickelung uͤberhaupt einiger Zeit bedarf, nicht im engsten Sinne des Wortes uͤbernommen werden. Halten wir uns aber auch nur an das objective Maß der Werthschaͤtzung, so ist das Fort- bestehen mancher Unsicherheiten bei Geschaͤften, die uͤbernommen werden, also eine Beimischung von Unternehmung, nicht zu ver- kennen. Wird die Gegenleistung bei Abschluß des Geschaͤftes blos zugesagt, nicht unmittelbar geleistet, so bleibt immer eine gewisse Gefahr fuͤr deren Realisirung bestehen Daß man z. B. beim Ausborgen von Capital selbst bei erträglicher Vorsicht immer nach zufälligen Verlusten ausgesetzt bleibt, hebt schon Adam Smith ( I. 9) hervor. ; besteht sie nicht in einem Gegenstand, den der Uebernehmer selbst nutzen, son- dern in einem solchen, den er zur Befriedigung seiner Beduͤrf- nisse erst wieder austauschen will, z. B. in Geld, so bleiben die zahllosen Moͤglichkeiten einer Veraͤnderung des Tauschwerthes uͤbrig. Eben so ist bei den Leistungen, welche der Uebernehmer zusagt, theils das Maß der dafuͤr aufzuwendenden Capitalien, Nutzungen, Arbeitskraͤfte, theils dasjenige der dafuͤr zu leisten- Riedel’s erklärt. Früher hatte man das Wesen der Unternehmung theils in der Capitalanwendung, theils in der persönlichen Thätigkeit gesucht. So- bald man erkannte, daß dieß falsch war, lag es am nächsten, dieses Wesen in nichts Anderem als in der Verbindung jener beiden zu suchen. den Entschaͤdigung haͤufig ein im Voraus nicht zu bestimmendes, wie denn im wirklichen Leben die Uebernehmer umfangreicher Leistungen, als Kriegslieferungen, großartiger Bauten u. s. w., in der That als bedeutende Unternehmer erscheinen. Andererseits pflegen die meisten Unternehmungen in Uebernehmungen aus- zulaufen und zwar sowohl den Inhabern der benutzten Produc- tionsfactoren gegenuͤber, fuͤr deren Mitwirkung der Unternehmer eine bestimmte Entschaͤdigung, als gegenuͤber den einzelnen Kunden, denen er in gleicher Weise ein bestimmtes Product zu liefern, einen bestimmten Dienst zu leisten uͤbernimmt. So erklaͤrt es sich, daß viele Unternehmungen sich aus lauter uͤbernommenen Geschaͤften zusammensetzen. Trotz aller dieser Mischungen von Unternehmung und Uebernehmung und aller der Uebergaͤnge, welche die Wirklichkeit von der einen zu der andern darbietet, wird die Wissenschaft doch an der Unterscheidung beider festhalten muͤssen, da hiervon die genauere Erkenntniß vieler wirthschaftlicher Erscheinungen ab- haͤngt. Es tritt hier gerade derselbe Fall ein, wie bei dem stehenden und umlaufenden Capital, welche in der Wirklichkeit auch durch die allmaͤligsten Schattirungen in einander uͤbergehen, was Ricardo veranlaßt hat, ihren Unterschied nur in der kuͤr- zeren oder laͤngeren Dauerhaftigkeit zu erblicken, die aber den- noch von der wissenschaftlichen Analyse streng getrennt gehalten werden muͤssen. Je ausschließlicher die Unsicherheit des Erfolgs auf den Producenten faͤllt, desto vollkommener ist die Unternehmung; je weniger dieß der Fall ist, desto unvollkommener ist sie. Und hier muͤssen wir sogleich eines wichtigen Unterschiedes Erwaͤhnung thun. Es giebt naͤmlich Unternehmungen, die ihre Production so weit fuͤhren, daß sie das fertige Product an den Markt brin- gen, wodurch natuͤrlich die Gefahr des Ausnutzers auf ein Mini- mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur so weit gehen, die Mittel zur Vollendung einer Production bereit zu halten, vorbehaͤltlich sie erst in Folge eines concreten Ver- langens, einer Bestellung, zur Verwendung zu bringen. Hier hat der Ausnutzer in Bezug auf das einzutauschende Product begreif- licher Weise nur eine mangelhaftere Sicherheit. Wenn wir weiter- hin von vollkommenen und unvollkommenen Unternehmungen und Unternehmern Der Kürze halber mag uns dieser Ausdruck anstatt des richtigeren: Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgesehen werden. Spricht man doch auch ohne Anstoß von „großen Grundbesitzern.“ sprechen, so verstehen wir dieß allemal im Sinne dieses Gegensatzes. Ein Kleider- ein Moͤbelmagazin z. B. nennen wir eine vollkommene, eine gewoͤhnliche Schneider- oder Tischler- werkstatt eine unvollkommene Unternehmung. Das Tragen der Schwankungen im Verhaͤltniß des in einem Geschaͤft zu machenden Aufwandes und des zu erzielenden Ergebnisses ist demnach das Kennzeichen des Unternehmers. Allerdings wird es nicht moͤglich sein, ein Geschaͤft ohne den Besitz eines gewissen Vermoͤgens und gewisser persoͤnlicher Eigenschaften zu unternehmen. Um fremde Arbeitskraͤfte zur Disposition zu erhalten, bedarf man eines Ca- pitals, und um uͤber fremdes Capital zu verfuͤgen, muß man ent- weder durch eignes Vermoͤgen oder durch persoͤnliche Eigenschaften Buͤrgschaft leisten koͤnnen. Und es ist ferner nichts natuͤrlicher, als daß Jemand, der ein Geschaͤft unternimmt, nun auch die Capital- kraͤfte, die er besitzt, und seine persoͤnliche Arbeitskraft lieber seiner eignen Unternehmung widmet, als sie an Dritte verdingt. In der Regel sind daher die Unternehmer mit ihren Capitalien wie mit ihrer persoͤnlichen Thaͤtigkeit bei ihren Unternehmungen betheiligt. So erklaͤrlich es unter diesen Umstaͤnden ist, so bleibt es aber nichts desto weniger ein Fehler, wenn man als die Grund- lage der Stellung der Unternehmer entweder die Verwendung eigner Capitale oder die Leistung gewisser persoͤnlicher Dienste als maßgebend fuͤr die Unternehmung betrachtet. Der Besitz eines gewissen Vermoͤgens mag zu einer Unter- nehmung nothwendig sein, allein weder steht derselbe zu dem Umfange der letzteren in einem unmittelbaren Verhaͤltnisse, noch muͤssen die Capitalien des Unternehmers in der Unternehmung selbst angelegt sein. Die meisten Geschaͤfte werden zum groͤßeren oder geringeren Theile mit fremden Capitalien betrieben, und namentlich wird bei guͤnstigen Conjuncturen zu ihrer Ausdehnung fast lediglich der Credit benutzt. Andererseits finden wir haͤufig, daß Unternehmer Capitalien besitzen, die sie nicht in ihr Geschaͤft verwenden, sondern anderweit fruchtbringend ausgeliehen haben. Der Vermoͤgensbesitz ist es daher nicht, welcher uͤber die Stellung des Unternehmers in der Unternehmung und dem Publicum gegenuͤber entscheidet; ja es laͤßt sich sogar ein Unternehmer ohne irgend eignes Vermoͤgen denken, wenn seine persoͤnlichen Eigen- schaften ihm genug Credit verschafft haben, um ihm die noͤthigen Fonds von Anderen zur Verfuͤgung zu stellen. Eben so wenig darf man in der persoͤnlichen Thaͤtigkeit der Unternehmer fuͤr das Geschaͤft die wesentliche Eigenschaft suchen, welche sie zu Unternehmern macht. Hinsichtlich derjenigen Ar- beiten, die gewoͤhnlich von Lohnarbeitern verrichtet werden, hat man es auch meistens als eine bloße Zufaͤlligkeit angesehen, die fuͤr die wissenschaftliche Betrachtung ohne Bedeutung ist, wenn es der Unternehmer selbst ist, welcher sie ausfuͤhrt, und man hat ganz richtig gesagt, der Unternehmer sei in dieser Beziehung als ein bei sich selbst eingetretener Lohnarbeiter zu erachten. Dagegen hat man gewisse andere Arten von Arbeiten als solche angesehen, die von dem Begriffe des Unternehmers unzertrennlich seien und die man deshalb keinem Stellvertreter uͤberlassen koͤnne, ohne aufzuhoͤren, Unternehmer zu sein. Hierher rechnet z. B. Hermann S. 206 Anmerk. das Zusammenbringen der noͤthigen Capitale, die Beaufsichtigung des Geschaͤfts, die Erwerbung von Credit und Verbindungen und das Tragen der Unregelmaͤßigkeit des Ge- winnes. Allein das Letztere gehoͤrt offenbar nicht in die Kategorie der auf persoͤnlichen Leistungen beruhenden Dienste, sondern ist mit unter dem Aufsichnehmen der Gefahr zu classificiren, und die erst genannten Dienstleistungen sind in der That solche, die sehr wohl von besoldeten Arbeitern besorgt werden koͤnnen und die man daher nicht nothwendig selbst ausuͤben muß, um Unter- nehmer zu sein. Daß dem wirklich so sei, dafuͤr liefert uns eine Erscheinung den Beweis, die gerade in unsrer Zeit sich immer mehr ausbreitet, und die jener Voraussetzung geradezu zu wider- sprechen scheint. Wir meinen die Actien-Gesellschaften. Hier ist der Unternehmer eine moralische Person, die schon darum einer eigentlichen Arbeitsthaͤtigkeit nicht faͤhig ist. Sie fuͤhrt vielmehr den Betrieb und groͤßtentheils auch die Controle durch von ihr zu unterscheidende Organe, die nur aus Ruͤcksichten praktischer Fuͤglichkeit meistens aus ihren Mitgliedern gewaͤhlt werden. Ihre Thaͤtigkeit als Gesammtheit beschraͤnkt sich nur auf ein letztes Oberaufsichts- und Controlrecht, dessen Ausuͤbung man wohl kaum als eine Arbeit ansehen kann. Noch schaͤrfer tritt die Moͤglichkeit, Unternehmer zu sein, ohne eine eigne Thaͤtigkeit zu entfalten, in der Commanditen-Gesellschaft hervor. Hierunter versteht man bekanntlich eine Geschaͤftsgenossenschaft, wo ein Theil der Unternehmer mit seinem ganzen Vermoͤgen fuͤr das Geschaͤft einsteht, waͤhrend ein anderer Theil nur eine bestimmte Summe eingeschossen hat und nur fuͤr diese verbindlich ist. Die Ersteren pflegen den Betrieb des Geschaͤfts ausschließlich zu besorgen, ja das franzoͤsische Recht untersagt den Letzteren ausdruͤcklich jede Einmischung in die Geschaͤftsfuͤhrung Code de Commerce Art. 27, 28. , so daß hier von einer persoͤnlichen Thaͤtigkeit derselben durchaus keine Rede sein kann Das englische Recht kennt die Commanditen-Gesellschaften nicht (vergl. hierüber John St. Mill a. a. O. II. 465). In seiner Anschauungs- weise ganz consequent sieht J. B. Say ( Cours V, 15) die Commanditare nicht als Unternehmer, sondern als der Unternehmung fremde Darleiher von Ca- pital an. Allein ganz richtig bemerkt sein Sohn hierzu in der Note zu der betreffenden Stelle, eine Handelsgesellschaft sei ein fingirtes, ein sogenanntes Vernunftwesen, welches der wahre Gewerbsunternehmer werde. Dieser Unternehmer biete dem Publicum, das mit ihm verkehre, je nach der innern Einrichtung seiner Verfassung verschiedene Garantien seiner Zahlungsfähig- keit dar. Bei den Compagniegeschäften beruhe diese Garantie auf der un- begrenzten Verantwortlichkeit aller Associ é s mit ihrer Person und ihrem ge- sammten Vermögen, bei der Commanditen-Gesellschaft in der vollständigen Verantwortlichkeit des Geranten und einer auf den Betrag der eingezahlten oder zugesagten Capitale beschränkten Verantwortlichkeit des Commanditars; in der anonymen Gesellschaft endlich seien die Gesellschaftsgenossen Dritten gegenüber nur für den Betrag der Actien verantwortlich, die ihren Antheil repräsentiren. Hier werde thatsächlich eine einfache Verbindung von Capi- talien der Gewerbsunternehmer und die in das Geschäft verwendeten Capitale dienten dem Publicum einzig zur Garantie. Auf keinen Fall aber dürfe man einen Associ é als einen Darleiher des Capitals, das seinen Antheil am Ge- schäft ausmacht, an seinen Mitassoci é ansehen. . Auch Riedel theilt im Wesentlichen die Ansicht Hermann’s. Nach ihm giebt es eine Thaͤtigkeit des Unternehmers, welche zwar auch Arbeit genannt werden kann, welche sich aber dadurch von allen sonstigen gewerblichen Arbeiten unterscheidet, daß sie nicht fuͤr Andre verrichtet werden kann, daß fuͤr sie daher auch im Dienste Anderer kein Preis zu erringen ist, welchen der Unter- nehmer als Einnahme, worauf er verzichtet haͤtte, unter den Kosten mit in Anschlag bringen koͤnnte. „Diese Arbeit des Unterneh- mers, faͤhrt er fort, die sich in der Organisation des Geschaͤftes, in der Speculation wie in der Inspection Unter Organisation versteht er das Versehen des Geschäfts mit den benöthigten Productionsmitteln, unter Speculation das Unterlegen eines Planes, welcher die beste Art von Anwendung der Productionsmittel ver- spricht, unter Inspection die Sorge für die Aufrechthaltung der Verbindung der Productionsmittel und der Richtung, die ihnen gegeben worden ist, durch beständige Leitung und Beaufsichtigung des Geschäfts. (§. 468). — zu erkennen geben kann, ist von dem Begriffe eines Selbstunternehmers untrennbar. Wenn auch der Unternehmer, wie man ungenau zu sagen pflegt, sich durch eine andere Person vertreten laͤßt, indem er einen Geschaͤftsfuͤhrer besoldet, so bleibt doch die Nothwendigkeit seiner eignen Thaͤtigkeit, so bald er nicht blos den Namen zu der Unter- nehmung hergiebt, waͤhrend ein Anderer der wahre Unternehmer ist. Waͤre die Arbeit des Unternehmers auch nur darauf be- schraͤnkt, passende Geschaͤftsfuͤhrer ausfindig zu machen und solche zu controliren, so haͤtte sie dennoch ihren Fortbestand und bliebe die hoͤchste, die uͤberhaupt in dem Geschaͤfte wirkt.“ Was so eben gegen Hermann ausgefuͤhrt worden ist, gilt jedoch auch gegen Riedel. Die Thaͤtigkeit der Organisation, der Speculation und Inspection ist allerdings sehr wohl von dem Begriffe des Selbstunternehmers trennbar, und derjenige, der auf eigne Thaͤtigkeit verzichtet, wie der stille Gesellschafter, hoͤrt darum nicht auf, wahrer Unternehmer zu sein. Was von dem Begriffe des Unternehmers untrennbar ist, das ist allein einer- seits das Empfangen des Ergebnisses der Unternehmung, die Herrschaft uͤber die gelieferten Producte Nur unvollkommene Unternehmungen, welche die von den Bestellern der zu liefernden Waare selbst dargebotenen Rohstoffe verarbeiten, machen hiervon eine Ausnahme, dieselbe beruht aber eben auf der Unausgebildetheit ihres Charakters als Unternehmung. Bei Unternehmungen, welche persön- , andrerseits die Ver- antwortlichkeit, fuͤr etwaige Verluste einzustehen. Diese beiden Eigenschaften aber sind in der That von dem Begriffe des Un- ternehmers nicht zu trennen. Wer ein Geschaͤft auf eigne Rech- nung treibt, von dem ist damit zugleich gesagt, daß etwaige Verluste auf ihn fallen. Ein Verlust aber ist nichts Anderes als ein Mißverhaͤltniß zwischen dem Ertrage und den Kosten, ein Zuruͤckbleiben des Werthes des Ersteren hinter dem Werthe der Letzteren. Derjenige, der von einem Verluste soll betroffen werden koͤnnen, muß deshalb diese beiden Elemente, durch welche er bestimmt wird, auf sich beziehen; mit andern Worten, er muß es sein, welcher die Kosten bestreitet und das Product erhaͤlt. Und da alle Productionsfactoren ihre Entschaͤdigung nur aus dem Producte empfangen koͤnnen, so muͤssen sie dieselbe durch den Unternehmer erhalten. Man kann diesen deshalb auch als diejenige Persoͤnlichkeit bezeichnen, welche den Ertrag der Pro- duction empfaͤngt und daraus den Factoren, welche dazu mit- gewirkt haben, ihren Antheil zukommen laͤßt. Was nach Ersetzung der fuͤr die Production verbrauchten Guͤter und nach Deckung der Dritten fuͤr ihre Mitwirkung durch Capitalnutzungen oder Arbeit zu gewaͤhrenden Entschaͤdigung Wenn wir hier und weiterhin unter den vom Unternehmer zu leisten- den Entschädigungen der Productionsfactoren neben Lohn und Zins die Rente nicht noch besonders aufführen, so geschieht dieß mit Absicht. Unter Rente verstehen wir im Allgemeinen die Vortheile, welche man im Verkehr aus dem Innehaben einer monopolistischen Stellung irgend welcher Art zu ziehen vermag. Diese Rente tritt nun im Leben nur in den seltensten Verhältnissen rein auf. Einerseits pflegt der Arbeitslohn, nicht selten auch der Capital- zins einen Rentenbestandtheil zu enthalten, andererseits ist in dem, was wir liche Dienstleistungen zu ihrem Gegenstande haben, fällt das oben angegebene Kennzeichen nur deshalb weg, weil sie überhaupt keine materiellen Producte liefern. uͤbrig bleibt, gehoͤrt dem Unternehmer und bildet sein Einkommen aus der Unternehmung. In so weit, als dasselbe nicht mehr betraͤgt, als diejenigen Summen, welche durch unmittelbaren Austausch der eignen Arbeiten und Nutzungen des Unternehmers zu erhalten gewesen waͤren, ist es als eine Entschaͤdigung fuͤr diese, also als Lohn und Zins zu betrachten. In so weit, als es diesen Betrag jedoch uͤbersteigt, erscheint es als ein rein auf seiner Stellung als Unternehmer beruhendes Einkommen und wird deshalb mit dem Namen Unternehmergewinn be- zeichnet. — Der Unternehmergewinn ist also derjenige Theil des Ein- kommens aus dem Unternehmen, welcher dem Unternehmer als solchem zufaͤllt. Hieraus folgt: vorzugsweise Rente nennen, in der Bodenrente meistentheils ein Zins mit enthalten. Schon deshalb dürfte es zu entschuldigen sein, wenn wir der Kürze halber die Rente nicht besonders aufführen. Hierzu kommt aber ein Zweites, nämlich daß für den Unternehmer der Entstehungsgrund, welcher die Rente vom Zinse unterscheidet, etwas Unwesentliches ist. Für ihn nimmt die Rente durchaus die Bedeutung eines Zinses an. Wenn er für seine Zwecke ein Grundstück pachtet, so fragt er nicht, aus welchem Grunde der Eigen- thümer eine Entschädigung verlangen kann. Dieser erscheint ihm in dem einen wie in dem andern Falle als der Inhaber eines Capitals, der für dessen Nutzung einen Entgelt verlangt. Kaum der Bemerkung bedarf es, daß wir, indem wir die Rente mit unter den Kosten begreifen, dem bekann- ten Satze, daß die Rente keinen Theil der Productionskosten ausmache, nicht widersprechen. Dieser Satz ist nämlich vom Standpunkte der Volkswirthschaft ganz richtig. Dort, wo es sich um die für eine Production von einem Volke im Ganzen zu bringenden Opfer handelt, macht die Rente keinen Unterschied. Die Rente ändert nicht die Production, sondern nur die Vertheilung des Volks- vermögens. Aber für den einzelnen Unternehmer, auf dessen Standpunkt wir uns hier stellen, bildet die Rente, die er bezahlen muß, allerdings einen Theil der Kosten. Vergl. übrigens über die Rente das vierte Capitel, Abschn. III. 1) Zum Unternehmergewinn sind nicht zu rechnen diejenigen Theile des Ertrags, welche nur bei der Production verbrauchte Guͤter ersetzen, mithin gar nicht reines Einkommen sind. Hierher gehoͤrt nicht nur der Ersatz des umlaufenden, sondern auch der- jenige fuͤr die wirklich vernutzten Theile des stehenden Capitals, die ja dem umlaufenden Capitale gleich zu achten sind. Aber noch mehr. Die meisten Unternehmungen sind nicht auf eine ein- malige oder nur in beschraͤnkter Zahl zu wiederholende, sondern auf eine vielfaͤltige, ja wohl unberechenbar lang andauernde, gewissermaßen ewige Production berechnet. Gewisse Verluste, die bei einer einmaligen Production als eine unberechenbare Chance des Ungluͤcks erscheinen, werden hier zu einer regelmaͤßigen und auf das gesammte Product gleichmaͤßig zu vertheilenden Last der Unternehmung. Wenn daher in einer Wirthschaftsperiode solche Verluste nicht eingetreten sind, so ist keineswegs Alles, was nach Bestreitung der gewoͤhnlichen Kosten uͤbrig bleibt, reiner Gewinn, sondern es muß davon noch ein entsprechender Theil (Reservefonds) abgegeben werden, um den voraussichtlichen Ver- lust einer spaͤtern Periode damit zu uͤbertragen. Oder um dieses Verhaͤltniß von einer andern Seite zu betrachten, eine Unter- nehmung kann nur bestehen, wenn die Verluste, die sie regel- maͤßig von Zeit zu Zeit erleidet, durch einen entsprechend groͤ- ßern Ertrag in der Zwischenzeit aufgewogen werden. Dieser groͤßere Ertrag erscheint daher gewissermaßen als eine Entschaͤ- digung fuͤr die gelaufne Gefahr, ist aber in der That nichts weniger als reines Einkommen, sondern bloßer Capitalersatz. Dagegen gehoͤrt derjenige Theil des Ertrags, welcher nach Been- digung einer Unternehmung in Folge gelungener Speculationen uͤber die zur Ersetzung des verbrauchten Capitals und zu Be- zahlung von Lohn und Zins nothwendige Summe uͤbrig bleibt, zum reinen Einkommen des Unternehmers, und zwar fließt sie ihm in seiner Eigenschaft als solcher zu, ist also wirklicher Unter- nehmergewinn. Der Beendigung einer Unternehmung ist in dieser Beziehung der Abschluß einer laͤngeren Periode gleich zu achten, wo man annehmen kann, daß guͤnstige und unguͤnstige Umstaͤnde gegenseitig ihre volle Wirksamkeit geaͤußert haben. Bei der gewoͤhnlichen Jahresrechnung muß man allerdings in vielen Geschaͤften bei einem etwaigen guͤnstigen Ergebniß den Ueberschuß zur Deckung der Verluste unguͤnstiger Jahre bei Seite legen, nach einem laͤngeren Zeitraum jedoch mag man billig annehmen, Gunst und Ungunst der Verhaͤltnisse habe sich gleichmaͤßig erschoͤpft, einen Abschluß machen und einen verbleibenden Ueberschuß als reinen Gewinn des Unternehmers betrachten. 2) Vom Unternehmergewinn zu unterscheiden sind ferner diejenigen Theile des Einkommens des Unternehmers, die nur die durch unmittelbaren Austausch seiner Capitalnutzungen und Arbeitsleistungen zu erlangen gewesene Einnahme ersetzen. Und zwar ist hier Eins wohl zu beachten. Zu den Gesetzen, welche die Hoͤhe des Zinses und Lohnes bestimmen, gehoͤrt es, daß dieselbe sich nicht nach der auf eine Production wirklich verwen- deten Nutzungs- und Arbeitsmenge, sondern nach den Capital- und Arbeitskraͤften richtet, deren anderweite Anwendung den Darleihern und Arbeitern unmoͤglich gemacht worden ist. Hier- auf gruͤndet es sich z. B., daß solche Gewerbe, die ihre Arbeiter nur waͤhrend der guͤnstigen Jahreszeit beschaͤftigen, einen hoͤheren Lohn zahlen muͤssen, als diejenigen, welche das ganze Jahr hin- durch arbeiten lassen. Wenn man ein Grundstuͤck, das seinem Eigenthuͤmer eine hohe Rente abwerfen wuͤrde, so bald er es zu Bauplaͤtzen verwendete, pachtet, um es als Park zu benutzen, so darf man nicht weniger dafuͤr bezahlen, als Jener im ersterm Falle erhoben haͤtte. Einem Gelehrten von Ruf, der Elementar- unterricht geben soll, muß das Honorar dafuͤr den fuͤr Arbeiten hoͤherer und schwierigerer Art zu erlangen gewesenen Lohn ersetzen. Ebenso muß ein Unternehmer rechnen. Wenn er naͤmlich wissen will, wie viel er von seinem Einkommen als Lohn betrachten muß, so darf er nicht blos die fuͤr die Unternehmung wirklich geleistete Arbeit in Betracht ziehen, sondern er muß auch solche Talente und Kraͤfte, die er, wenn er nicht Unternehmer gewor- den waͤre, anderweit haͤtte verwerthen koͤnnen und nun muͤßig liegen zu lassen genoͤthigt ist, in Rechnung stellen. Ein Jurist, z. B., der sich zum industriellen Unternehmer gemacht hat und der Unternehmung seine ausschließliche Thaͤtigkeit widmet, wird auch fuͤr den zu erwarten gewesenen Ertrag seiner juristischen Praxis, der er nun nicht nachgehen kann, entschaͤdigt sein wollen. Zugleich erhellt hieraus, daß die von Hermann und Riedel gemachte und oben bekaͤmpfte Unterscheidung zwischen solchen Ar- beiten, die von Lohnarbeitern verrichtet werden koͤnnen, und solchen, die vom Selbstunternehmer untrennbar seien, selbst wenn sie an sich richtig waͤre, zur Bestimmung des als Lohn anzu- sehenden Theils des Einkommens des Unternehmers untauglich sein wuͤrde. Nicht darauf, ob eine Arbeit vom Unternehmer selbst hat verrichtet werden muͤssen, kommt es hier an, sondern darauf, ob die fuͤr eine Arbeit aufgewendete Art der Kraft und des Talentes sich an Andere, vielleicht zu einer andern Anwen- dung, haͤtte verdingen lassen. Die Arbeiten z. B., die Riedel mit Organisation, Speculation und Inspection bezeichnet und die wir unter dem gemeinsamen Namen der Geschaͤftsfuͤhrung zu- sammenfassen koͤnnen, erfordern gewisse Faͤhigkeiten und Talente, die auch fuͤr solche Arbeiten, welche in der Regel verdungen wer- den, von Werth sind. Ein scharfer Blick fuͤr das Nuͤtzliche und Schaͤdliche, Entschlossenheit, Ordnungsliebe u. s. w. sind Eigen- schaften, die auch beim Lohnarbeiter geschaͤtzt und mit einer Er- hoͤhung seines Lohnes bezahlt werden. Wer eine eigne Unter- nehmung zu fuͤhren vermag, der wuͤrde daher meistens bei sei- nen persoͤnlichen Faͤhigkeiten einen ziemlich bedeutenden Lohn von Andern haben erlangen koͤnnen. Selbst da, wo es keine Unter- nehmungen giebt, die besoldete Geschaͤftsfuͤhrer suchen, wuͤrde der Unternehmer doch von manchen seiner uͤber die gewoͤhnliche Handarbeiterkraft und Geschicklichkeit hinaus liegenden Eigen- schaften eine vortheilhafte Anwendung zu machen im Stande ge- wesen sein. Auch fuͤr die Geschaͤftsfuͤhrung muß daher der Unter- nehmer einen Lohn bis zu dem Betrage erwarten, den er fuͤr die Anwendung seiner hierauf bezuͤglichen Eigenschaften haͤtte von Andern erlangen koͤnnen. Nur insoweit die Unternehmung Faͤhigkeiten und ebenso Capitalien in Anspruch nimmt, die von Anderen entweder gar nicht oder doch nicht im vollen Umfange zu benutzen gewesen waͤren, ist die Entschaͤdigung hierfuͤr ganz oder zum entsprechenden Theile dem Unternehmergewinn zuzurechnen. Drittes Capitel. Von der Bedeutung der Unternehmer für die Production. Es entsteht zunaͤchst die Frage: giebt es nach den gemachten Einschraͤnkungen denn auch wirklich einen Unternehmergewinn? Loͤst sich das gesammte Einkommen des Unternehmers aus der Unternehmung nicht vielmehr regelmaͤßig in Lohn, Zins, Rente auf? Und wenn dieß nicht der Fall ist, woraus erklaͤrt es sich, daß der Unternehmer aus seiner Eigenschaft als solcher den An- spruch auf ein Einkommen ableiten kann? 4 Wir beginnen damit, das Vorhandensein des Unternehmer- gewinns als eine Thatsache zu constatiren. Zwar scheinen, na- mentlich im Kleingewerbe und in der kleinen Landwirthschaft, die Faͤlle nicht selten zu sein, wo den Unternehmern außer dem Zins ihrer Capitalien und dem Lohne ihrer Arbeit etwas Weiteres nicht zufließt, doch sind das im Ganzen nur Ausnahmen. Daß in der Regel der Unternehmer wirklich in dieser seiner Stellung einen uͤber Lohn und Zinssatz seiner Arbeits- und Capitalkraͤfte hinausliegenden Gewinn bezieht, zeigt sich deutlich in dem haͤu- figen Bestreben, den Unternehmungen durch Anwendung fremder Capitalien und Dingung von Lohnarbeitern eine groͤßere Aus- dehnung zu geben. Bezoͤge der Unternehmer nichts weiter, als den gewoͤhnlichen Zins und Lohn aus der Unternehmung, so koͤnnte er diese vielleicht immer noch als eine passende Gelegen- heit zu Capitalanlegung und Arbeitsverdienst aufrecht erhalten, aber er wuͤrde durchaus keinen Grund haben, derselben einen groͤßern Umfang zu geben, als um seine eignen Productions- factoren zu verwenden. Wenn dieß dennoch geschieht, so liegt darin der Beweis, daß von dem vermehrten Ertrage ein Theil dem Unternehmer zufließen muß Häufig freilich wird die Aufnahme fremder Capitalien sich dadurch erklären, daß sie zu noch weiterer Ausnutzung der Arbeitskraft des Unter- nehmers die Gelegenheit geben soll. Allein was dem Unternehmer in Folge davon zu Gute geht, ist darum meistens doch nicht als Lohn zu betrachten, sondern gehört wirklich zum Unternehmergewinn, indem der Unternehmer gewöhnlich seine Arbeitskraft nicht zu einer größern Ausnutzung zu verdingen Gelegenheit gehabt haben würde, als er ihr in dem bisherigen beschränkten Umfange seines Geschäfts zu Theil werden lassen konnte. Aber auch abge- sehen hiervon liefern z. B. die Prioritäts-Anleihen der Actiengesellschaften den Beweis, daß sich die Unternehmer von Vergrößerungen ihrer Unter- nehmungen einen über den erhöhten Aufwand an Lohn und Zins hinaus- gehenden Gewinn versprechen. . Als eine voruͤbergehende Erscheinung laͤßt sich dieß freilich aus dem erklaͤren, was Roscher (§. 196 a ) das Princip der Vor- hand nennt. Der Unternehmer befindet sich den Vermiethern der Productivkraͤfte, von denen er Gebrauch macht, gegenuͤber meistens in der guͤnstigen Lage, den Wechsel der Conjuncturen fruͤher wahrzunehmen, seinen Gewinn laͤnger geheim zu halten und daher guͤnstige Verhaͤltnisse laͤngere Zeit, ohne dem Drucke und Concurrenz ausgesetzt zu sein, ausbeuten, die Folgen un- guͤnstiger Verhaͤltnisse dagegen zeitig auf Andere uͤberwaͤlzen zu koͤnnen. Allein der Unternehmergewinn ist nicht blos etwas Voruͤbergehendes, wir sehen Unternehmungen dauernd auch uͤber dasjenige Maß hinaus, welches zur vollen Ausnutzung der eignen Kraͤfte der Inhaber noͤthig ist, mit gedungenen Arbeitern und Capitalkraͤften arbeiten, Actiengesellschaften sich keineswegs beeilen, ihre Prioritaͤtsanleihen abzutragen, sondern dieselben nur aus einem gleichsam uͤberkommenen Princip der Ordnung und Sicherheit sehr allmaͤlig tilgen u. s. w. Als eine dauernde Art der Einnahme kann der Unterneh- mergewinn seine Erklaͤrung nur darin finden, daß das Unter- nehmen eines Geschaͤfts, d. h. das Herstellen eines Products fuͤr den Verkehr, ohne daß das Verhaͤltniß des Ertrags zu den Ko- sten im Voraus festgestellt ist, die betreffende Production erleich- tert und verwohlfeilert, vielleicht wohl selbst erst moͤglich macht. Denn waͤre dem nicht so, koͤnnte man Guͤter, indem man ihre Herstellung uͤbern immt, eben so vollkommen und billig herstel- len, wie durch Unternehmung, so wuͤrde im Preise derselben nichts fuͤr den Unternehmer als solchen uͤbrig bleiben. Wenn sich der Preis der Guͤter dagegen auf einer Hoͤhe haͤlt, welche den Unternehmern, die auf ihre Herstellung bedacht sind, als sol- chen einen Gewinn abwirft, so beweist das eben, daß das Unter- 4 * nehmen ihrer Herstellung selbst eine productive Seite haben muß. Worin ist diese nun zu suchen? Die Antwort hierauf hat um deswillen ihre Schwierigkei- ten, weil wir, so weit wir unsere Blicke auch uͤber Raͤume und Zeiten hinschweifen lassen, keinem wirthschaftlichen Zustande be- gegnen, welcher Verkehrsverhaͤltnisse unter Abwesenheit jeglicher Unternehmungen zeigte, und weil sich ein solcher Zustand uͤber- haupt kaum denken laͤßt. Wir muͤssen indessen versuchen, auf dem Wege der Abstraction zu einem Verstaͤndnisse zu gelangen. Dabei muͤssen wir uns vor allen Dingen den Geschaͤftsgang vergegenwaͤrtigen, wie er sich beim Mangel irgend welcher Unter- nehmungen gestalten wuͤrde. Bei allen Productionen, deren Erfolg der Natur der Sache nach kein gesicherter waͤre, bliebe unter dieser Voraussetzung nur eine doppelte Moͤglichkeit uͤbrig, entweder der Begehrer des Products muͤßte die Production selbst uͤbernehmen, wenn auch mit Zuziehung fremder Capital- und Arbeitskraͤfte, oder er muͤßte sie einem Dritten unter Zu- sicherung einer Entschaͤdigung fuͤr die gehabte Muͤhe, wie der er- forderlichen Auslagen uͤbertragen. Wie schwierig und oft unmoͤglich das Erstere ist, lehrt uns ein Blick auf die manichfaltigen Guͤter, deren wir uns zur Befriedigung unsrer Beduͤrfnisse bedienen. Wie sollten wir die Beschaffung derselben aller und zwar aus den einfachsten Elementen heraus, aus denen sie hervorgegangen, selbstaͤndig auf uns nehmen? — So bleibt in den meisten Faͤllen nur die Uebertragung der Production an einen Dritten uͤbrig. Aber es fehlt ja nach der gemachten Voraussetzung eben an Solchen, die aus der Herstellung gewisser Guͤter ein bestimmtes Geschaͤft ma- chen, es fehlt nach der Unterscheidung des vorigen Capitels nicht nur an vollkommenen, sondern auch an unvollkommenen Unternehmern. Demnach entsteht die erste Schwierigkeit schon beim Aufsuchen Jemandes, der die Herstellung des gewuͤnschten Productes zu uͤbernehmen bereit waͤre. Eine weitere Schwierig- keit wuͤrde sich bei der Bestimmung des Preises wie der Zeit herausstellen, in welcher die Dienstleistung, sei es unmittelbar, sei es in einem Sachgute verkoͤrpert, geleistet werden sollte. Viele Dienstleistungen sind der Art, daß sie mit demselben Auf- wande Vielen zu gleicher Zeit geleistet werden koͤnnen wie We- nigen oder einem Einzelnen. Hier muͤßte der Begehrende dann so lange auf die Befriedigung seines Beduͤrfnisses warten, bis sich eine groͤßere Anzahl mit ihm im gleichen Falle Befindlicher zusammengefunden haͤtte, oder er muͤßte einen unverhaͤltnißmaͤßi- gen Preis bezahlen. Ganz aͤhnlich verhaͤlt es sich mit vielen Sachguͤtern, deren Productionskosten sich mit der Massenhaftig- keit ihrer Erzeugung vermindern. Und wenn sich nun bei einem Productionswilligen eine gehoͤrige Nachfrage eingestellt haͤtte, wuͤrde er auch das Sachgut alsbald zu liefern, den Dienst so- gleich zu leisten im Stande sein und wuͤrde er den zu fordernden Preis ohne Weiteres bestimmen koͤnnen? Bei Weitem die mei- sten Producte und Dienstleistungen sind das Erzeugniß vielfach complicirter Thaͤtigkeiten und Capitalanwendungen. Die be- treffenden Producenten wuͤrden daher auf alle ihre Vorarbeiter und alle Diejenigen, die mit ihren Capitalien die Production irgend wie zu foͤrdern haben, zuruͤckgreifen muͤssen, um mit ihnen Transactionen uͤber die zu uͤbernehmenden Geschaͤfte zu treffen, und bei jeder dieser Transactionen wuͤrden sich alle die obigen Schwierigkeiten wiederholen. Schließlich aber, nach Beseitigung dieser saͤmmtlichen Hemmnisse waͤre es immer noch sehr die Frage, ob das gelieferte Product wirklich dem zu befriedigenden Be- duͤrfnisse entspraͤche. Die vielfachen Enttaͤuschungen, welche man im wirklichen Leben bei Arbeiten erfaͤhrt, welche man zu bestellen genoͤthigt ist, lassen einen kleinen Schluß auf das Ergebniß ziehen, welches erreicht werden wuͤrde, wenn man alle Producte nur auf diese Weise zu erlangen vermoͤchte. Hiernach tritt die productive Bedeutung der Unternehmer schon unverkennbar hervor. Untersuchen wir deren Ursachen naͤher, so finden wir, daß sie gegenuͤber den Eigengeschaͤften und dem uͤbernehmungsweisen Betriebe der Geschaͤfte einen dop- pelten Grund haben kann. Sie kann sich naͤmlich stuͤtzen ent- weder auf eine Ersparung am Productionsaufwand oder dar- auf, daß sie bei Darbringung der Producte Vortheile gewaͤhrt, die auf anderem Wege gar nicht oder nicht in demselben Um- fange zu erlangen sind. I. Ersparung am Productionsaufwande . Dieselbe kann eintreten 1) dadurch, daß die zu einer Pro- duction noͤthigen Factoren den Unternehmern sich billiger zur Verfuͤgung stellen, als bei den Eigengeschaͤften oder dem Geschaͤfts- betrieb durch Uebernehmung. Daß im Allgemeinen die Besitzer von Arbeits- oder Capitalkraͤften bei deren Vermiethung einen niedrigeren Entschaͤdigungsmaßstab anzunehmen bereit sind, als wenn sie dieselben auf ei gn e Hand verwendeten, erklaͤrt sich zur Genuͤge aus der ersparten Gefahr und Sorge fuͤr den Erfolg. Daß aber der Miethpreis beider Productionsfactoren fuͤr den Unternehmer haͤufig auch ein geringerer sein wird, wie fuͤr den- jenigen, der sie nur zur Beihuͤlfe bei einer uͤbernommenen Pro- duction sucht, geht daraus hervor, daß der letztere in der Regel nur einen einzelnen, bald voruͤbergehenden Zweck im Auge hat. Nach kurzer Zeit werden Arbeiter und Capitalisten, die mit ihm in Verbindung getreten sind, daher genoͤthigt sein, sich wieder nach einer neuen Verwerthung ihrer Kraͤfte umzusehen. Ver- miethen sie dieselben dagegen an einen Unternehmer, der sie voraussichtlich fuͤr laͤngere Zeit, vielleicht fuͤr immer beschaͤftigen wird, so werden sie in Rechnung darauf sich gern einen ver- haͤltnißmaͤßigen Abzug an ihrer Entschaͤdigung gefallen lassen. Ein Maler, der auf Bestellung fuͤr einen Gemaͤldehaͤndler, ein Literat, der eben so fuͤr einen Buchhaͤndler regelmaͤßig arbeitet, wird diesem seine Bilder oder Buͤcher in der Regel billiger an- rechnen, als demjenigen, der ihm nur ein einzelnes Werk seiner Arbeit abkauft. Bekannt ist, wie haͤufig schon die Hoffnung einer regelmaͤßigen Beschaͤftigung auf eine Verminderung des Arbeitspreises einwirkt. Aus demselben Grunde pflegen auch solche Unternehmungen, welche Schwankungen in ihrer Ausdeh- nung und deshalb der Nothwendigkeit, gemiethete Capitale und Arbeiter zu kuͤndigen und zu entlassen, weniger unterworfen sind, unter uͤbrigens gleichen Verhaͤltnissen guͤnstigere Miethbedingun- gen zu erhalten, als diejenigen, welche solchen Schwankungen mehr ausgesetzt sind. Je allgemeiner verbreitet und je stetiger wir- kend das Beduͤrfniß ist, zu dessen Abhuͤlfe zu dienen die Unter- nehmung bestimmt ist, desto eher wird sich in dieser Beziehung ein Vortheil herausstellen. Je weniger die Arbeiter oder die Capitalien fuͤrchten muͤssen, zu feiern, und je naͤher ihnen die Hoffnung liegt, ihre Forderungen bald steigern zu koͤnnen, um so weniger wird andererseits der Unternehmer auf guͤnstigere Bedingungen zu rechnen haben, als derjenige, welcher Arbeit oder Capital fuͤr seine eigene Wirthschaft oder zur Ausfuͤhrung eines uͤbernommenen Geschaͤftes sucht. Ferner ist als ein Vortheil des Unternehmers bei Feststel- lung der Miethpreise der Capitalien und Arbeitskraͤfte die groͤ- ßere Uebersicht uͤber das ihm zur Verfuͤgung stehende Angebot und die Verhaͤltnisse der Nachfrage zu erwaͤhnen. Wer fuͤr sei- nen eigenen Bedarf einen Arbeiter oder ein Capital zu miethen sucht, der ist meist von den Arbeits- und Capitalkraͤften, die zur Verfuͤgung stehen, nur unvollkommen unterrichtet. Ebenso derjenige, der die Ausfuͤhrung eines Productes nur uͤbernom- men hat, abgesehen davon, daß bei diesem, da ihm Restitution der gemachten Auslagen zugesichert ist, das unmittelbare Interesse an Gewinnung moͤglichst billiger Miethpreise wegfaͤllt. Bei dem Einen wie bei dem Andern ist es etwas Zufaͤlliges, daß sie uͤberhaupt Capitalien oder Arbeitskraͤfte suchen, und es ist daher keine Veranlassung vorhanden, ihnen dieselben, in so weit sie disponibel sind, anzubieten, waͤhrend sie den Unternehmern, bei denen man voraussetzt, daß sie sie gebrauchen koͤnnen, regel- maͤßig angeboten zu werden pflegen. Die Unternehmer sind da- her meistens in der Lage, sich von den verfuͤgbaren Capitalien und Arbeitskraͤften die wohlfeilsten und ausgiebigsten auszusu- chen, waͤhrend Andere nur zwischen denjenigen waͤhlen koͤnnen, die sich ihnen gerade zufaͤllig darbieten. Schon beim Stellen seiner Entschaͤdigungsforderungen pflegt der Arbeiter oder Capi- talbesitzer dem Unternehmer gegenuͤber maͤßiger zu sein, theils weil er weiß, daß dieser eine groͤßere Auswahl hat, theils weil er einsieht, daß derselbe von der Concurrenz grzwungen ist, seinen Productionsaufwand auf das knappste Maß zuruͤckzufuͤh- ren. Wenn dagegen Jemand zur Production fuͤr seinen eignen Bedarf eine Arbeitskraft oder ein Capital sucht, so glaubt man ihm weit eher zumuthen zu koͤnnen, dafuͤr eine etwas hoͤhere Entschaͤdigung zahlen zu koͤnnen, und nicht minder ist dieß der Fall, wenn man weiß, daß er im Auftrage eines Andern ohne eigne Gefahr handelt. Ein Tageloͤhner fordert leicht, wenn er von einem Privatmann in dessen Garten verlangt wird, einen hoͤhern Tagelohn, als von einem Handelsgaͤrtner, weil er sich einbildet, jener koͤnne leichter eine groͤßere Ausgabe tragen; ein Beamter, der fuͤr Rechnung der Regierung irgend ein Capital zu miethen hat, begegnet nicht selten uͤberspannten Miethsforde- rungen, weil die Capitalbesitzer wissen, daß er auf alle Faͤlle die Miethskosten liquidiren darf. 2) Eine Ersparniß am Productionsaufwande fuͤr die Un- ternehmer kann ferner dadurch eintreten, daß sie mit den naͤm- lichen Productionsfactoren ein ausgiebigeres Resultat erreichen, als wenn die Geschaͤfte blos fuͤr den eignen Bedarf oder uͤber- nehmungsweise betrieben wuͤrden. Es ist uͤberfluͤssig, die oft ge- schilderten Vortheile der Arbeitstheilung und -Vereinigung, des Zusammenwirkens der Capitale und der Verbindung von Arbeit und Capital hier noch einmal auseinander zu setzen; was aber an dieser Stelle hervorzuheben ist, das ist, daß diese Vortheile groͤßtentheils nur beim unternehmungsweisen Betriebe der Ge- schaͤfte erreicht werden koͤnnen. Es leuchtet naͤmlich ein, daß die Erlangung derselben wesentlich von einer Regelmaͤßigkeit und einer groͤßern Ausdehnung der Production abhaͤngt, wie sie bei Eigengeschaͤften selten moͤglich ist. Nur in der Wirthschaft gro- ßer Gemeinwesen, Staaten u. s. w. pflegt der Bedarf ein so um- fangreicher und regelmaͤßiger zu sein, daß man bei der Eigen- production alle jene Vortheile sich anzueignen vermag. Allein indem die Wirthschaft hier regelmaͤßig durch beauftragte Ueber- nehmer gefuͤhrt werden muß, die kein eignes unmittelbares In- teresse an dem Erfolge haben, werden jene Vortheile meistens durch die wachsende Schwierigkeit, es den Privat-Unternehmun- gen an gewissenhafter Sparsamkeit, scharfsinniger Combination und strenger Aufsicht gleich zu thun, weit uͤberwogen. Die Un- ternehmer also sind es, welche jene Vortheile meistens erst zur Geltung bringen, und hierin beruht in der That ein großer Theil ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung. Insbesondere muß hier noch der Einwirkung gedacht werden, welche der unterneh- mungsweise Betrieb auf die Einfuͤhrung verbesserter Verfah- rungsarten bei der Production selbst da ausuͤbt, wo diese bei den Einzelwirthschaften an sich zulaͤssig sind. Die Einfuͤhrung neuer Productionsmethoden pflegt mit einem Risico verbunden zu sein, dem sich der Einzelwirthschafter auf eigne Gefahr nicht gern aussetzt. Hat man seine Wirthschaft bisher in der alten Weise erhalten, warum nicht auch ferner? Daß man fuͤr das neue Verfahren einen Aufwand machen muß, ist gewiß; der Erfolg noch ungewiß. Dazu kommt, daß in der That das Wagniß fuͤr den Einzelwirthschafter sowohl absolut wie relativ ein weit groͤßeres zu sein pflegt, wie fuͤr den Unternehmer, ab- solut, weil jener geringere Aussicht hat, als dieser, bei dem neuen Verfahren sogleich den wohlfeilsten und ausgiebigsten Weg einzuschlagen, relativ, weil ein etwaiges Mißlingen fuͤr jenen empfindlicher und nicht so leicht wieder gut zu machen ist, wie fuͤr diesen. Als auf einen Beleg, wie sehr der unternehmungs- weise Betrieb die Anwendung verbesserter Productionsarten foͤr- dert, kann auf die Fortschritte hingewiesen werden, welche der Landbau zu machen pflegt, sobald er vorzugsweise nicht mehr fuͤr das Beduͤrfniß der eigenen Wirthschaft, sondern fuͤr den Marktabsatz producirt Auch das Vorangehen der großen Grundbesitzer, die in weit aus- gebildeterem Maße, als die kleinen, Unternehmer sind, in der Einführung verbesserter Productionsmethoden bestätigt die hier ausgesprochene Ansicht. . Wenn die Arbeiter in unsrer Zeit so geneigt sind, sich allein die wunderbare Productivitaͤt der Ar- beitstheilung zu Gute zu rechnen, so verkennen sie durchaus die Natur der Dinge. Ohne Unternehmer wuͤrde es nie zu dieser Trennung der Beschaͤftigungen gekommen sein; ohne Unterneh- mer wuͤrde diese Trennung der Beschaͤftigungen nie dasselbe fruchtbringende Resultat gegeben haben, da lauter selbstaͤndige Arbeiter sich nie in der Weise in die Haͤnde gearbeitet haben wuͤrden, wie wir es unter den gegebenen Verhaͤltnissen sehen Dieß erkennen die Socialisten an, indem sie eine „Organisation der Arbeit“ verlangen. Aber indem sie derselben nur eine willkürliche, künstliche Grundlage geben wollen und die im freien Verkehre wirksame organische Kraft durchaus verkennen, verlieren sie sich in die ungerechtfertigtsten For- derungen. Eine treffliche Kritik dieses positiven Theiles der socialen Theo- rien liefert Hildebrand in seinem angeführten Werke §§. 48—52. Daß auch die Arbeiterassociationen meistens wieder auf eine den Verhältnissen des freien Verkehrs entsprechende Gliederung zurückkommen müssen, hat sich in Frankreich gezeigt. Vergl. den angeführten Artikel Garnier’s im Dictionn. d’écon. polit. . Und wenn die Theilung der Arbeit jetzt noch die Mutter man- cher unfruchtbaren Production ist, so ruͤhrt das eben daher, daß das Unternehmerwesen noch nicht seine hoͤchste Ausbildung er- reicht hat Es ist bekannt, welche Verluste dem Handel durch Ueberfüllung eben erst eröffneter Märkte entstehen. Eben weil es dort noch an Unternehmern fehlt, machen entfernte Unternehmer oft die ruinösesten Speculationen. Bei- spiele bei Dunoyer, S. 246 u. 316. . Wie sehr die Ausbeutung der erwaͤhnten Vortheile vom unternehmungsweisen Betriebe der Geschaͤfte abhaͤngt, geht uͤbrigens auch noch daraus hervor, daß die unvollkommenen Un- ternehmungen sich derselben in der Regel in weit geringerem Grade theilhaftig zu machen vermoͤgen, als die vollkommenen Wie sie umgekehrt, sobald sich ihnen Gelegenheit zur vollen Aus- beutung jener Vortheile bietet, sich leicht in vollkommene Unternehmungen verwandeln. . II. Vortheile des Unternehmungsbetriebs bei Darbringung der Producte . Dieselben zeigen sich zunaͤchst in der rechtzeitigen Dar- bietung der Befriedigungsmittel der Beduͤrfnisse. Viele Beduͤrf- nisse und darunter die fuͤr das Leben der Menschen maßgebend- sten gestatten in ihrer Befriedigung keine laͤngere Verzoͤgerung. Wir erinnern nur an das Beduͤrfniß der Nahrung und des Schutzes gegen die Unbilden der Witterung. Hier muͤssen die Mittel zur Abhuͤlfe sofort zur Stelle sein, wenn sie uͤberhaupt Etwas helfen sollen. Indem der Unternehmer sie bereit haͤlt oder wenigstens die Moͤglichkeit gewaͤhrt, sich binnen Kurzem, wenn das Beduͤrfniß auftritt, mit ihnen zu versorgen, leistet er einen wesentlichen Dienst. Was wuͤrde aus der Menschheit ge- worden sein, wenn alle Einzelnen sich jene Guͤter erst durch muͤhsame Transactionen, wie sie nach der obigen Ausfuͤhrung beim Mangel von Unternehmungen erforderlich werden wuͤrden, haͤtten verschaffen sollen? Wahrscheinlich waͤre es alsdann am vortheilhaftesten gewesen, wenn Jeder sich nur auf sich selbst verlassen haͤtte; alle Vortheile des Verkehrs wuͤrden mithin auf diesem Gebiete fuͤr die Production verloren gegangen sein. Aber auch bei solchen Beduͤrfnissen, die nicht gebieterisch eine unmittelbare Befriedigung erheischen, sobald sie hervortreten, wuͤrde der Zeitverlust, der aus dem Mangel von Unternehmun- gen entstehen muͤßte, ein empfindlicher Nachtheil sein, um so empfindlicher, je verwickelter die Arbeits- und Capitalleistungen sind, aus denen das gewuͤnschte Product hervorgeht. Gerade die den hoͤheren Lebensbeduͤrfnissen dienenden Guͤter wuͤrden da- durch vorzugsweise betroffen werden, und das Vorwaͤrtsschreiten der Cultur daher ein immer steigendes Hinderniß finden. Auch hat das Nichtbefriedigen oder das Wartenmuͤssen auf die Befrie- digung von Beduͤrfnissen in vielen Faͤllen ja nicht bloß die Be- deutung eines entgehenden oder sich verspaͤtigenden Genusses, sondern es haͤngt davon auch die Moͤglichkeit weiterer Production ab. Zeit ist Geld, wie die Englaͤnder sagen, ist ein Spruͤch- wort, welches fuͤr alle lebensfrischen und strebsamen Voͤlker gleich- maͤßig Geltung hat Nicht minder bezeichnend sagen die Amerikaner: Zeit ist der Stoff, aus dem das Leben gemacht wird. . In dem Maße, als ein Volk sich ge- woͤhnt hat, seine Zeit auszunuͤtzen, muͤßte die Verzoͤgerung im Umsatz der Guͤter, wenn sie durch die Unternehmungen nicht er- spart wuͤrde, nachtheiligere Folgen haben Auf der andern Seite ist nicht zu leugnen, daß gerade auch durch das unternehmungsweise Betreiben der Geschäfte Zeit verloren geht. Denn eben so gut, wie es ein Zeitverlust ist, wenn der Consument auf den Pro- ducenten warten muß, eben so gut ist es umgekehrt auch einer, wenn der Producent auf den Consumenten wartet. Allein es ist keine Frage, daß im letzteren Falle sich der Verlust in engern Schranken hält, als im ersteren. Es hängt dieß namentlich mit der in Folge der Unternehmungen eintreten- den Arbeitstheilung zusammen, welche das Sichfinden von Nachfrage und Angebot erleichtert. Auch ist nicht zu übersehen, daß bei einer Production durch Uebernehmung die Reihe der Tauschverhandlungen, welche bei der Pro- duction durch Unternehmungen vorkommt, doppelt und mehrfach durch- gemacht werden müßte. Während jetzt diese Verhandlungen einfach von den Urproducenten durch die successiven Theilhaber an der Production bis zum Consumenten hinabgehen, würden sie in jenem Falle erst vom Consumenten zu den Urproducenten hinauf, dann wieder von diesen zu jenem herunter und so vielleicht mehrmals hin und her gehen müssen, ehe das Product wirklich hergestellt würde. Dadurch würde der in dem Lagern der Rohmaterialien, der Halbfabrikate und fertigen Producte liegende Zeitverlust gewiß weit überwogen werden. Dieß ist um so sicherer anzunehmen, als die meisten Unternehmungen, sobald der Absatz zu stocken beginnt, die Lager zu über- füllt werden, die Möglichkeit besitzen, sich in ihrer Production einzuschränken und die dabei mitwirkenden Kräfte für eine anderweite Verwerthung frei zu machen. . Ein weiterer Vortheil der Production durch Unternehmung bei Darbringung der Producte liegt in der Sicherheit , die dem Aus- nutzer in Bezug auf die einzutauschenden Objecte gewaͤhrt wird. Ein Ausnutzer, der keinen Unternehmer faͤnde, welcher ihm fertige Pro- ducte anboͤte, wuͤrde genoͤthigt sein, sich die Guͤter, deren er be- duͤrfte, selber zu erzeugen oder zu bestellen. Dabei wuͤrde er von vornherein in der Regel mit zwei Schwierigkeiten zu kaͤmpfen haben, mit der Unklarheit seines eigenen Beduͤrfnisses und mit der Unkenntniß der vorhandenen technischen Mittel zu dessen Befriedigung. Waͤhrend es nicht schwierig ist, von einem an- gebotenen fertigen Gegenstande zu beurtheilen, in wie weit er einem gehegten Beduͤrfnisse zu entsprechen geeignet ist, ist es keineswegs so leicht, wie man glauben sollte, sich uͤber die Na- tur eines Beduͤrfnisses klar zu werden. Ein Beispiel, in wel- chem im wirklichen Leben sich das recht deutlich zeigt, ist das Bauwesen. Die meisten Menschen bilden sich ein, die Beduͤrf- nisse ihrer wohnlichen Einrichtung sehr genau zu kennen, und Leute, die in der Lage sind, sich ein eigenes Haus zu bauen, machen es sich daher gern zur besondern Liebhaberei, selbst den Plan dafuͤr zu entwerfen. Sehr oft aber zeigt es sich, daß, waͤhrend sie fruͤher in einem Miethhause, das fertig von ihnen vorgefunden worden war, leidlich bequem gewohnt hatten, in dem neuen Gebaͤude die grassesten Uebelstaͤnde heraustreten, und der Fall ist daher nichts weniger als selten, daß solche Eigen- thuͤmer ihre nach eigner Angabe gebauten Haͤuser bald moͤglichst wieder zu verlassen suchen Dieß hat freilich oft auch noch einen andern Grund. Wer einmal die Bauwuth hat, den läßt sie auch nicht leicht ruhen, und er besitzt selten das Talent, sich in das einmal Geschaffene gemächlich einzuleben. Indessen die im Text angeführte Ursache der betreffenden Erscheinung ist gewiß eben so wenig zu verkennen. . Beschraͤnkt sich nun vollends die Thaͤtigkeit des Eigenthuͤmers nicht blos auf die Entwerfung des Plans, sondern dehnt sie sich auch noch auf die Ausfuͤhrung aus, so pflegt auch der Mangel an Uebersicht uͤber die technischen Huͤlfsmittel seine Fruͤchte zu tragen. Manche gute Idee wird aufgegeben, weil man sie nicht auszufuͤhren weiß, bei der Aus- fuͤhrung andrer vergreift man sich im Material, man spart am unrechten Orte und verschwendet am andern u. s. w. Und wie mit den Haͤusern, so wuͤrde es mit tausend andern Gegenstaͤn- den des menschlichen Beduͤrfens gehen, wenn man aus Neigung oder Nothwendigkeit sie nach eigner Angabe herstellen ließe. Die Unternehmungen bringen daruͤber hinaus; sie kommen den Beduͤrfnissen des Einzelnen entgegen, ja zuvor. Indem die Un- ternehmer sich irgend eine Art der Production zur Lebensaufgabe machen, muͤssen sie ihr besonderes Augenmerk darauf richten, die Natur und die Varietaͤten des Beduͤrfnisses, dem sie dienen wollen, genau zu erforschen, sowie sich mit den Mitteln, die zu diesem Behufe zu Gebote stehen, sorgfaͤltig bekannt zu machen. Dadurch entsteht eine große Manichfaltigkeit der Production und ein Raffinement, das mit seinen Erzeugnissen die latenten Beduͤrfnisse oft erst zu wecken versteht, wie Jeder schon an sich selbst erfahren haben wird. Denn wer haͤtte sich nicht einmal bei einem Gang uͤber einen Markt oder durch eine große Waa- renniederlage zum Ankauf irgend einer Kleinigkeit verleiten lassen, von der es ihm fruͤher nicht im Traume eingefallen waͤre, daß er sie brauchen koͤnnte? Zu den Vortheilen, welche die unter- nehmende Production den Ausnutzern dadurch gewaͤhrt, daß sie dieselben der Untersuchung ihrer Beduͤrfnisse und der Eroͤrterung der Mittel uͤberhebt, mit welchen sich die gewuͤnschten Guͤter her- stellen lassen, kommt nun unmittelbar die groͤßere Sicherheit hin- sichtlich der Gebrauchsfaͤhigkeit der letzteren hinzu. Einem fer- tigen Producte gegenuͤber, wie es der vollkommene Unternehmer anbietet, kann man sich sein Urtheil leicht bilden; bei einem Gute, das man sich ohne Dazwischenkunft eines Unternehmers verschaffen muͤßte, bleibt es, wie bereits oben angedeutet, immer zweifelhaft, ob es schließlich von der Art sein wird, wie man es sich urspruͤnglich vorgestellt hat. Die Unsicherheit des Ergebnis- ses der vom Ausnutzer veranlaßten Production faͤllt auf diesen zuruͤck; ohne Unternehmer wuͤrde er daher gewissermaßen fuͤr alle Guͤter, die er sich herstellen laͤßt, selbst als Unternehmer gelten koͤnnen. Dadurch daß die betreffenden Productionen Gegenstand selbststaͤndiger Unternehmung werden, wird ihm die Last dieser Gefahr abgenommen. Hiermit haͤngt weiter der Einfluß nahe zusammen, welchen der unternehmungsweise Betrieb der Geschaͤfte auf die Sicher- heit und Stetigkeit der Preise der Producte ausuͤbt. Dem Unternehmer liegt, indem er ein Erzeugniß auf den Markt bringt, der Betrag der Productionskosten bereits vor; er hat also fuͤr seine Preisforderung einen sehr bestimmten Anhaltepunkt. Andererseits stellt der unternehmungsweise Betrieb, indem er eben die Production in die Haͤnde einer bestimmten Classe von Men- schen legt, das Verhaͤltniß von Nachfrage und Angebot der Pro- ducte viel klarer heraus, als wenn die Beduͤrfenden fuͤr die Her- stellung der betreffenden Producte erst einen Unternehmer finden oder sie bei denen aufsuchen muͤßten, die sie vielleicht zufaͤllig be- sitzen. Beides zusammen genommen bewirkt, daß der Begehrer eines durch Unternehmung erzeugten Gutes uͤber den Preis, zu welchem er sich es verschaffen kann, sehr bald ins Klare zu kom- men vermag. Daß dieß ein oͤkonomischer Vortheil ist, bedarf keines Beweises, da es auf der Hand liegt, daß nun die Mit- tel, welche zur Anschaffung der betreffenden Guͤter vorraͤthig ge- halten werden muͤssen, ziemlich genau auf das Maß des wirklich Erforderlichen beschraͤnkt werden koͤnnen. Es ist dieß im Ver- ein mit der Zuverlaͤssigkeit der Befriedigung nach Zeit und Art auch der Grund, weshalb die unvollkommenen Unternehmungen, die nur die Productionsmittel darbieten und die Production selbst erst auf Verlangen vornehmen, vielfach durch vollkommene Unter- nehmungen in Schatten gestellt worden sind. Viele Leute kau- fen ein Kleidungsstuͤck, ein Moͤbel lieber im Magazin, als daß sie sich es vom Schneider oder Tischler machen lassen, weil sie wissen, daß sie ihr Beduͤrfniß dort zu einem bestimmten Preise befriedigen koͤnnen. Natuͤrlich koͤnnen die Unternehmer, welche die Production foͤrmlich organisirt haben, die Erzeugnisse auch zu einem viel gleichmaͤßigeren Preise liefern, was fuͤr die Aus- nutzer wieder ein Vortheil ist. Nehmen wir ein sehr einfaches Beispiel. In unsern Waͤldern wachsen allerhand eßbare Bee- ren wild; arme Leute unternehmen es, dieselben zu sammeln und zu Markte zu bringen. Ein Mal kostet ihnen dieß mehr, ein ander Mal weniger Muͤhe, aber sie machen daruͤber eine Durch- schnittsrechnung und bestimmen demgemaͤß ihre Preise, so daß sich eine gewisse Gleichmaͤßigkeit derselben herausstellt. Traͤten sie nicht als Unternehmer auf und ließen sie sich nur auf Be- stellung in den Wald schicken und nach der wirklich gehabten Muͤhe bezahlen, so wuͤrde man die Beeren zu sehr ungleichen Preisen erhalten. Was sich bei dieser einfachen Unternehmung im Kleinen begiebt, wiederholt sich bei umfangreichern und ver- wickelteren Unternehmungen vielfach im Großen. Erklaͤren die bisher angefuͤhrten Punkte die Moͤglichkeit eines Unternehmergewinns in solchen Faͤllen, die auch eine an- dere als eine unternehmungsweise Production zulassen wuͤrden, so bedarf es einer solchen Erklaͤrung in den Faͤllen nicht, wo eine Production sich uͤberhaupt nicht anders, als durch eine be- sondre Classe von Unternehmern ausfuͤhren laͤßt, indem hier die Moͤglichkeit des Unternehmergewinnes mit der Moͤglichkeit der Production selbstverstaͤndlich zusammenfaͤllt. Fuͤr den speciellen Zweck unserer Schrift koͤnnten wir daher diese Faͤlle uͤbergehen. Da wir aber einmal von dem Einflusse des unternehmungs- weisen Geschaͤftsbetriebes auf die Production gesprochen haben, 5 so sei es uns gestattet, nachdem wir die Wirkungen der Unter- nehmungen auf die Verwohlfeilerung und die Verbesserung der Production bereits dargelegt haben, auch noch einige Bemerkun- gen uͤber den Einfluß hinzuzufuͤgen, den die Unternehmungen auf die Erweiterung der Production ausuͤben. Der unterneh- mungsweise Betrieb, sagen wir, macht die Herstellung vieler Guͤ- ter uͤberhaupt erst moͤglich. Dieß kann einen doppelten Grund haben. Einmal naͤmlich wuͤrde der groͤßere Aufwand, den man in Ermangelung von Unternehmungen fuͤr die Erlangung man- cher Guͤter machen muͤßte, oder die unguͤnstigen Verhaͤltnisse, de- nen man dabei ausgesetzt waͤre (Verspaͤtung, Unsicherheit in Be- zug auf Qualitaͤt und Preis) es in zahlreichen Faͤllen vollkom- men unthunlich machen, sich Guͤter auf solche Weise zu verschaffen zu suchen. Hierher sind im Allgemeinen alle Guͤter zu rechnen, deren Tauschwerth ihrem Nutzwerthe nahezu gleich steht, d. h. deren Erlangung ein Opfer kostet, welches nach der allgemeinen Schaͤtzung den Nutzen, den sie bereiten, zum groͤßten Theile auf- wiegt. Sodann aber wuͤrden die Ausnutzer mancher Producte gar nicht darauf verfallen sein, sie in der eignen Wirthschaft herzustellen oder durch Bestellung herstellen zu lassen. In die- ser Beziehung ist auf das zu verweisen, was oben von dem Er- wecken latenter Beduͤrfnisse durch die Unternehmungen gesagt worden ist. Es ist eine in der wirthschaftlichen Entwickelung der Voͤlker sich vielfach wiederholende Erscheinung, daß die Guͤ- ter fruͤher da sind, als die Beduͤrfnisse, denen sie dienen sollen. In wilden Voͤlkern muß man erst durch Geschenke, die man ih- nen macht, das Beduͤrfniß nach Producten wach rufen, die man bei ihnen einzufuͤhren wuͤnscht, um die Erzeugnisse ihres Landes dagegen einzutauschen. Ackerbauende Bevoͤlkerungen werden mei- stens erst dann zu erhoͤhter Thaͤtigkeit angetrieben, wenn staͤdti- sche Gemeinschaften in ihrer Naͤhe sie mit den Mitteln zur Be- friedigung erhoͤhter Beduͤrfnisse bekannt gemacht haben. Der Anblick des Comforts der Reichen weckt die Aermern erst zu nacheifernder Thaͤtigkeit, u. s. w. Der Unternehmungsgeist ist es, welcher die Mehrzahl dieser Erscheinungen erklaͤrt; er wirkt der Kraft der Traͤgheit entgegen, welche die Menschen bei dem jeweilig gegebenen Zustande der wirthschaftlichen Befriedigung festzuhalten strebt. Von den nur erwaͤhnten Beispielen, wo die Production dem Beduͤrfnisse zuvorkommt, sind die beiden erste- ren nichts Anderes, als Erscheinungen des Unternehmungsgeistes, das letztere dagegen weist noch auf einen andern Hebel gegen die bezeichnete Kraft der Traͤgheit hin, naͤmlich die Ungleichheit des Besitzes. Aber diese scheint an Bedeutung doch weit hinter dem Unternehmungsgeiste zuruͤckzustehen. Sie wirkt einmal nur unter mannichfache Abstufungen darbietenden Besitzverhaͤltnissen, sowie unter der Voraussetzung einer moͤglichst wenig beschraͤnkten Freiheit des Erwerbs und auch dann nur so weit, daß sie die verhaͤltnißmaͤßig Aermern nach den Genuͤssen trachten laͤßt, wie sie sich die Reichern in dem jeweilig gegebenen Zustande verschaf- fen koͤnnen. Aber sie hebt uͤber diesen Zustand nicht hinaus. Je maͤchtiger sie wirkt, je mehr also die Aermern den Reichern nahe kommen, desto mehr verliert sie an Kraft und hebt sich end- lich selbst auf. Wie wenig aber dabei darauf zu rechnen ist, daß der Reichthum aus sich selbst heraus Fortschritte der Pro- duction hervorrufe, daruͤber belehrt uns beispielsweise die Ver- legenheit der Hoͤchstvermoͤgenden, den Genuͤssen, uͤber welche sie verfuͤgen koͤnnen, neue noch nicht dagewesene Elemente hinzuzu- fuͤgen, ohne in widersinnige Verschwendung zu gerathen. Wie wenig neue Gattungen von Producten hat der Reichthum her- vorgerufen, wie viele dagegen der Unternehmungsgeist! Und das ist erklaͤrlich genug. Der reiche Mann wird durch die Genuͤsse, die ihm zu Gebote stehen, meistens so in Anspruch genommen, 5 * daß er nicht daran denken mag, neue zu ersinnen, und wo dieß dennoch der Fall ist, weiß er in der Regel nicht, wie er es an- fangen soll. Der Unternehmungsgeist ist durch den veraͤnder- lichen Sinn der Menschen, die sich selten lange mit den naͤm- lichen Guͤtern begnuͤgen wollen, ganz besonders darauf hingewie- sen, Neues zu schaffen und schlummernde Beduͤrfnisse damit zu erwecken, in vielen Faͤllen ist dieß geradezu eine Lebensbedingung fuͤr ihn. Die allgemeine volkswirthschaftliche Bedeutung der Unter- nehmungen wird nach den vorausgegangenen Betrachtungen hin- laͤnglich klar geworden sein. Die Unternehmer sind es, durch deren Existenz die Auffindung und Verwirklichung der besten Pro- ductionsmethoden, die Ausbeutung der von der Natur gegebenen Huͤlfsmittel, die Herstellung der Guͤter in der fuͤr das Beduͤrf- niß dienlichsten Weise, endlich die Entwickelung der Guͤterwelt uͤberhaupt zum groͤßten Theile bedingt ist. Mit Recht sagt daher Schuͤz a. a. O. S. 123. : von den Talenten und Kenntnissen, von der Umsicht und Thaͤtigkeit, endlich von dem Vermoͤgen und Credit der Unternehmer haͤngt die Entwickelung der productiven Thaͤtigkeit eines Volkes ganz besonders ab, und ihre Thaͤtigkeit ist um so wichtiger, als mit ihrem Gluͤck oder Ungluͤck namentlich auch das der großen arbeitenden Classe innig verknuͤpft ist. Die Entwickelung der Unternehmungen, und zwar sowohl aus den Eigengeschaͤften und dem uͤbernehmungsweisen Betriebe heraus, als von ihrer unvollkommenen zu ihrer vollkommenen Form, wird daher als ein wichtiges Zeichen der wirthschaftlichen Entwickelung uͤberhaupt zu betrachten sein. Allerdings werden sich manche der erwaͤhnten Fortschritte, sobald erst durch Unter- nehmungen deren Realisirbarkeit erwiesen ist, auch von Eigen- geschaͤften und von Geschaͤftsuͤbernehmern aneignen lassen. Allein trotzdem wird es, so lange uͤberhaupt die naturgemaͤßen Be- dingungen fuͤr den Fortbestand einer Unternehmung vorhanden sind, hoͤchst selten gelingen, den Productionsgegenstand derselben wieder der Production in der eignen Wirthschaft oder im Wege des Uebernehmens zuzufuͤhren. Selbst wenn alle Vortheile des Unternehmers bekannt sind und deren Benutzung dem Eigenpro- ducenten oder demjenigen, dem er eine Production uͤbertraͤgt, offen steht, bleibt es doch wegen der Unsicherheit des Erfolgs in der Regel vorzuziehen, die Producte, fuͤr deren Herstellung sich Unternehmer finden, sich von diesen liefern zu lassen. Die Pro- ductionsvortheile, welche sich Eigenwirthschafter und Uebernehmer, durch die Erfahrung der Unternehmungen belehrt, aneignen, werden sich daher meist nur auf solche Productionszweige beziehen, fuͤr welche sich noch keine Unternehmer gefunden haben, und in diesen vielleicht den Uebergang zum unternehmungsweisen Betrieb etwas verzoͤgern. Dem Unternehmungsbetrieb ausschließlich faͤllt fast jede neue Production zu oder haͤngt doch mit ihm zusammen. So muß im Verlauf der wirthschaftlichen Entwickelung eines Volkes die Bedeutung der Unternehmungen im Verhaͤltniß zu den fuͤr den eignen Bedarf betriebenen oder uͤbernommenen Pro- ductivgeschaͤften immer mehr in den Vordergrund treten. Es haͤngt dieß auch mit den Fortschritten zusammen, welche die Frei- heit der Verwendung der Capital- und Arbeitskraͤfte macht. Je gebundener die letzteren sind, desto groͤßer ist die Schwierigkeit und desto geringer die Neigung, Geschaͤfte zu unternehmen; fuͤr die Mittel zur Befriedigung vieler Beduͤrfnisse muß daher noch im Innern jeder Wirthschaft selbst Sorge getragen werden. Je freier ein Volk seine Productivkraͤfte gebrauchen lernt, desto maͤch- tiger erwacht auch sein Unternehmungsgeist und dehnt sein Ge- biet mehr und mehr aus. Wie wir oben gesagt haben, der Fortschritt der Landwirthschaft trete meist erst hervor, wenn die- selbe zur Unternehmung geworden sei, so koͤnnen wir hier den Satz umkehren und sagen, sie werde meist erst zur Unternehmung, wenn ihr die Mittel zum Fortschritt geboten seien. Ein gewisses Productionsgebiet wird freilich den Eigengeschaͤften immer blei- ben. Es beruht dieß theils in der Individualitaͤt und Dring- lichkeit gewisser Beduͤrfnisse, theils in der Fuͤglichkeit, auch die unvermeidliche Mußezeit mancher Capitalien und Arbeitskraͤfte im Eigenbetriebe nutzbar zu machen, theils in ethischen Verhaͤlt- nissen, welche es wuͤnschenswerth machen, einer Gemeinschaft des Lebens, wie z. B. der Familie, auch die Grundlage eines gemein- schaftlichen Wirthschaftsorganismus nicht zu entziehen. Und ebenso ist es nur natuͤrlich, daß die meisten Unternehmungen zugleich fuͤr den eignen Bedarf der Unternehmer selbst an den Producten, die sie liefern, Eigengeschaͤfte sind. Im Allgemeinen aber wird sich, waͤhrend sich der gesammte Productionskreis eines Volkes mehr und mehr erweitert, derjenige der Eigen- und der uͤber- nehmenden Production relativ und absolut mehr und mehr ver- ringern, und zwar wird der Verlauf dabei in der Regel folgen- der sein. Im Anfang wird nahezu ausschließlich die Eigenpro- duction herrschen; allmaͤlig findet man es vortheilhafter, zur Her- stellung gewisser Producte Andere zu veranlassen, welche dieselbe uͤbernehmen; die regelmaͤßige Uebernahme gewisser Productionen wird nach und nach ein Gegenstand besonderer Vorbereitung und abgesonderten Berufs, es entstehen unvollkommene Unterneh- mungen; endlich gestalten sich aus diesen, Dank sei es nament- lich der Huͤlfe einer gesteigerten Capitalansammlung und ei- nes ausgebildeteren Creditwesens, vollkommene Untenehmungen. Insbesondere der letztere Uebergang charakterisirt eine entwickelte Volkswirthschaft. Auf den hoͤchsten Entwickelungsstufen zeigt sich wohl auch ein Auseinanderfallen von Unternehmung und Pro- duction, was haͤufig als ein Zeichen herannahenden Verfalls angesehen werden kann. Doch darf man sich die bezeichneten Stadien nicht als in allen Productionsgebieten gleichzeitig ein- tretend vorstellen. Gerade die vollkommenen Unternehmungen rufen oͤfter unvollkommene neue hervor. Auch bringt es die eigen- thuͤmliche Art mancher Productionen mit sich, daß sie von jenem Verlauf der Entwickelung mehrfach abweichen oder ihn auch gar nicht oder nur zum Theil durchmachen. Die Occupation freiwilliger Naturgaben Wir folgen im Nachstehenden bei der Eintheilung der Productiv- beschäftigungen Roscher (§. 38), doch übergehen wir die Entdeckungen und Erfindungen, die nach unsrer Ansicht kaum zu den wirthschaftlichen Arbeiten zu rechnen sind — eine entgegengesetzte Auffassung bei Riedel §§. 172—180 — und jedenfalls nicht füglich selbst Gegenstand einer Unternehmung werden können, wenn auch ihre Anwendung zu solchen Veranlassung giebt. — Mehr oder weniger übereinstimmende Eintheilungen der productiven Beschäftigun- gen u. A. bei Riedel (§. 171) und Dunoyer (in der Einleitung). springt meistens und zwar sehr fruͤh von der Eigenproduction zur vollkommenen Unternehmung uͤber, was sich einerseits aus der hier alsbald hervortretenden Laͤstigkeit und Unzuverlaͤssigkeit der Eigenpro- duction, andererseits daraus erklaͤrt, daß die Moͤglichkeit, be- sondere persoͤnliche Qualificationen dabei zur Ausnutzung zu brin- gen, und die Freiheit der Bewegung, die dabei obwaltet, zu vollkommenen Unternehmungen anreizt. Man denke sich z. B. einen Volksstamm, der sich eben feste Wohnsitze erwaͤhlt hat, dabei aber noch von Jaͤgerei und Fischfang seine Hauptnahrung zieht. Der Vortheil einer Theilung der Beschaͤftigungen wird alsbald hervortreten, die Einen werden die haͤuslichen Arbeiten, die Andern die Jagd oder die Fischerei uͤbernehmen. Von den Letzteren aber werden die Geschickteren — und an diesen wird es nicht fehlen, da die Ergreifung der betreffenden Beschaͤftigun- gen durch kein aͤußeres Hinderniß beschraͤnkt ist, und da der Er- folg wesentlich von persoͤnlichen Eigenschaften abhaͤngt — es sehr bald vortheilhafter finden, ihre Entschaͤdigungen in unmittelbare Beziehung zu ihren Leistungen zu setzen, d. h. ihr Wildpret oder ihre Fische nicht etwa gegen eine im Voraus bedungene Ent- schaͤdigung auszuliefern, sondern dieselben auf eigne Gefahr zum Tausch anzubieten, also als vollkommene Unternehmer aufzutreten, wie dieß andererseits auch im Interesse der Verzehrer ihrer Pro- ducte liegen wird. Von den uͤbrigen Occupationsthaͤtigkeiten unterscheidet sich in Bezug auf die Seite, die wir hier in Be- tracht ziehen, einigermaßen der Bergbau. Die natuͤrlichen Ver- haͤltnisse — der verhaͤltnißmaͤßig geringe Bedarf seiner Producte in der Privatwirthschaft einerseits, andererseits die Nothwendig- keit, denselben gleich in einem groͤßeren Umfange zu betreiben, und der dabei erheischte groͤßere Productionsaufwand — wirken haͤufig darauf hin, daß der Bergbau von vorn herein ein Gegen- stand vollkommener Unternehmung werde. Als Umstaͤnde, die dieß hindern, treten dagegen bei manchen Gegenstaͤnden des Mineralreichs der hohe Werth, den man ihnen beilegt, und die Fesseln auf, in denen das Eigenthum an Grund und Boden liegt. Dieselben bewirken, daß die Gewinnung mancher Minera- lien lange Zeit ein Gegenstand der Eigenwirthschaft groͤßerer Ge- meinwesen bleibt Allerdings tritt in diesem Falle neben der Production für den eig- nen Bedarf auch früh schon die Richtung auf den Verkehr hervor, und ver- mischt sich also in so fern Eigengeschäft und Unternehmung, doch bleibt der Charakter des erstern längere Zeit vorwiegend. , bis letztere erst auf den hoͤhern Entwicklungs- stufen der Volkswirthschaft durch das System der vollkommenen Unternehmungen allmaͤlig abgeloͤst wird. Die Stoffproduction — Landwirthschaft im weitesten Sinne — ist laͤngere Zeit so gut wie ausschließlich Gegenstand der Eigengeschaͤfte. Erst langsam in der Regel bildet sich außerhalb der landbauenden Bevoͤlkerung eine besondere Classe, im Hinblick auf welche man die Landwirthschaft als Unternehmung betreiben kann. Noch langsamer entsteht unter der landbauenden Bevoͤl- kerung selbst eine solche Theilung der Production, daß ein gegen- seitiges regelmaͤßiges Tauschverhaͤltniß eintritt. Auch die vielen Beschraͤnkungen, denen das Eigenthumsrecht und die Benutzung des Grundes und Bodens lange unterworfen zu bleiben pflegt, hemmen den Betrieb des Landbaus als Unternehmung. Trotz alledem werden die Landwirthe doch schon sehr fruͤh, wenn auch nur fuͤr einen geringen Theil ihrer Erzeugnisse, vollkommene Unternehmer, da sie selbst bei sehr niedrigem Culturzustand doch nicht alle ihre Beduͤrfnisse aus der eigenen Wirthschaft zu befrie- digen vermoͤgen, also auf einen Tausch hingewiesen sind. All- maͤlig steigert sich das mehr und mehr, die Geldwirthschaft tritt an die Stelle der Naturalwirthschaft, und der Landbauer wird immer vorwiegender Unternehmer, wenngleich die Landwirthschaft meistens natuͤrlich immer zum bedeutenden Theil Eigengeschaͤft blei- ben muß. Obwohl aber hier die vollkommene Unternehmung unmittelbar neben dem Eigengeschaͤft auftritt, fehlt es doch auch nicht an Erscheinungen, welche, wenn auch mehr oder weniger mit jener oder mit diesem verwachsen, die Uebergangsstufen des uͤbernehmungsweisen Betriebes und der unvollkommenen Unter- nehmung repraͤsentiren. Dahin gehoͤren das Aufziehen und Maͤsten von Thieren fuͤr Rechnung Dritter, das Aufstellen von Beschaͤl- hengsten, Zuchtbullen u. s. w. Auch die Verbindung zwischen Grundherrn und Bebauern, die auf eine Theilung des Ertrags wie der Gefahr hinaus kommt, ist in gewissem Sinne hierher zu rechnen. Doch treten diese Uebergangsstufen im Ganzen we- niger hervor, als bei den Gewerben, dem Handel und den per- soͤnlichen Diensten. Das Auseinanderfallen von Unternehmung und Production kommt auch bei der Landwirthschaft vor, z. B. im Verkaufen der Frucht auf dem Halme, des noch unreifen Obstes auf den Baͤumen u. s. w. Bei der Stoffveredelung sehen wir den bezeichneten Ent- wickelungsproceß am deutlichsten und manichfaltigsten. Im An- fang faͤllt die Stoffveredelung ausschließlich den Eigengeschaͤften und zwar meistens der privativsten Art, der Haus und Familien- wirthschaft zu Noch um 1797 gab es in Hoch-Schottland viele Bauern, deren ganze Kleidung Hausproduct war, mit Ausnahme der Mütze, des Schneiders für den Rock und der Nadeln, überhaupt der eisernen Werkzeuge. Aber Weber, Walker, Färber, Gerber, Schuster u. s. w. war der Bauer mit seiner Familie selbst: every man Jack of all trades, Roscher a. a. O. §. 49. . Viele Producte werden lange Zeit nur auf diese Weise hervorgebracht, andere, wie viele Erzeugnisse der weiblichen Arbeit, scheinen fuͤr immer an diese Art der Herstellung gewiesen, waͤhrend wieder andere mit groͤßerer oder geringerer Schnelligkeit von den verschiedenen Arten der Verkehrsproduction erfaßt werden. Manche Wirthschaften sind durch die natuͤrlichen Verhaͤltnisse fuͤr gewisse Zweige der Stoffveredelung bevorzugt; sie schaffen sich auch wohl, weil wegen ihres groͤßern Umfangs oder aus andern Gruͤnden die betreffende Production oͤfter bei ihnen vorkommt, dieselbe erleichternde Werkzeuge und Vorrich- tungen an. Was ist natuͤrlicher, als daß diejenigen Wirthschaf- ten, welche in solcher Beziehung hinter jenen zuruͤckstehen, ihnen die Stoffe, welche der Veredlung in der fraglichen Weise beduͤr- fen, zur Besorgung der Production gegen Verguͤtung der Aus- lagen und eine bestimmte Entschaͤdigung fuͤr ihre Bemuͤhungen uͤbergeben? Also Uebernahme der Production. Ist die letztere aus innern oder aͤußern Gruͤnden keiner weitern Entwickelung faͤhig, so bleibt es wohl dabei. So sind z. B. gewisse außerordentliche Leistungen, namentlich Reparaturen, wie sie bei gewerblichen un- vollkommenen Unternehmungen nur ausnahmsweise vorkommen, so daß man sie nicht als Faͤlle ansehen kann, fuͤr welche die Unterneh- mung gegruͤndet worden ist, als Gegenstaͤnde einer uͤbernehmungs- weisen Production zu betrachten. Werden die Faͤlle derartiger zu uͤbernehmender Productionen dagegen haͤufiger, erhalten sie eine gewisse Regelmaͤßigkeit, wie dieß bei zunehmender Dichtig- keit der Bevoͤlkerung bei allen der Stoffveredlung unterliegenden Gegenstaͤnden allgemeiner verbreiteter und nicht in einer beson- ders individuellen oder draͤngenden Form auftretender Beduͤrfnisse statt haben wird, so wird das sich Bereitmachen und Bereithalten dafuͤr zu einem besondern Geschaͤfte; aus den Uebernehmern wer- den unvollkommene Unternehmer, wie wir dieß bei den meisten Handwerken sehen. In solchen Geschaͤften, wo das Product nicht allzuvergaͤnglicher Natur ist, und wo andrerseits eine Pro- duction im Großen namhafte Ersparnisse herbeifuͤhrt, oder wo der Vortheil, das Product fertig zu finden, sehr anziehend auf die Ausnutzer wirkt, wird dann wohl auch auf Lager gearbeitet, es entstehen vollkommene Unternehmungen. Je mehr die Technik fortschreitet, je weiter und allgemeiner sich die Beduͤrfnisse ver- breiten, je mehr Capitalien verfuͤgbar sind, d. h. im Allgemeinen je hoͤher sich Cultur und Wohlstand gehoben haben, auf desto mehr gewerbliche Productionszweige wird sich der vollkommene Unternehmungsbetrieb ausdehnen und in desto groͤßerem Umfang wird er den unvollkommenen Betrieb verdraͤngen. Dagegen ruft er nach einer Richtung hin die uͤbernehmungsweise Production hervor. Die unvollkommenen Unternehmer naͤmlich vermoͤgen in manchen Faͤllen nicht, neben den vollkommenen zu bestehen. Da sie aber einmal auf ihre Production angewiesen sind, so suchen sie von den letzteren Bestellungen zu erhalten; sie treten zu diesen in das Verhaͤltniß von Productionsuͤbernehmern. Es bildet sich das sogenannte Kaufsystem, das freilich auch nur in den wenig- sten Faͤllen die Bedingungen laͤngeren Fortbestehens in sich traͤgt und meistens spaͤter durch das Fabriksystem verdraͤngt wird Das Kaufsystem entsteht freilich auch häufig durch die Verwandlung industrieller Nebenbeschäftigungen in Hauptbeschäftigungen. Von dieser Seite wird es namentlich in den lesenswerthen Artikeln (von Weinlig?) des Dresdner Journals von 1851: Was haben wir in London gelernt? aufgefaßt, in deren zweitem auch eine vortreffliche Darstellung des Uebergangsprocesses vom Kauf- zum Fabriksystem gegeben ist. . Und nicht minder wirkt gerade die hoͤhere Entwickelung der Pro- ductionsverhaͤltnisse dahin, einen Theil der vollkommenen Unter- nehmer in gewisser Beziehung wieder in unvollkommene zu ver- wandeln. Durch die Erweiterung der Production und das Da- zwischentreten der en gros Haͤndler zwischen die Producenten und die Ausnutzer werden naͤmlich die großen periodischen Central- anstalten fuͤr den Absatz der Producte aus Waarenmaͤrkten immer mehr zu Mustermaͤrkten Vergl. hierüber und über die Bedeutung, welche die Industrieaus- stellungen in dieser Beziehung haben: Knies , Die Eisenbahnen und ihre Wirkungen, Braunschweig 1853. S. 112, und meine Abhandlung: Münchner Ergebnisse, in Gutzkow’s Unterhaltungen am häuslichen Herd. Jahrgang III. Nr. 4. , und die Inhaber umfangreicher In- dustrieetablissements vertauschen die Production auf Vorrath mehr oder minder wieder mit der auf Bestellung; doch unterscheiden sie sich von den gewoͤhnlichen unvollkommenen Unternehmern in so fern, als sie meistens eben selbst die Anregung zu dem zu bestellenden Producte gegeben haben muͤssen. Die in der Vertheilung der Guͤter bestehende Production, der Handel, tritt als eine regelmaͤßige selbstaͤndige Erscheinung erst spaͤter hervor, als die Occupation, die Stoffproduction und Stoffveredelung. Urspruͤnglich muß man sich denselben wohl als eine uͤbernommene Geschaͤftsthaͤtigkeit vorstellen. Jemand be- darf eines Productes, und ein Andrer uͤbernimmt es gegen Zu- sicherung einer bestimmten Verguͤtung, ihm dasselbe zu verschaffen, oder jener wuͤnscht ein Product abzusetzen, und dieser uͤbernimmt ebenfalls gegen Zusage einer bestimmten Verguͤtung den Verkauf. (Haͤufig wird sich schon hier ein Element der Unternehmung ein- mischen, indem die Verguͤtung von der Hoͤhe des gezahlten oder erhaltenen Kaufpreises abhaͤngig gemacht wird.) Als ein Beispiel, wie lange sich eine solche primitive Form des Han- dels erhalten kann, führe ich die Art und Weise an, wie sich die Deutschen in Genf bis in die 30er Jahre dieses Jahrhunderts, wo sich eine deutsche Buchhandlung in dieser Stadt etablirte, ihren Bedarf an deutscher Literatur verschafften. Bei einem französischen Antiquar des Ortes lag nämlich ein Bogen auf; wer ein Buch wünschte, ging hin und schrieb dort dessen Titel auf. Wenn der Bogen voll war, wurde er dann nach Leipzig geschickt, und es erfolgte die Sendung der bestellten Bücher in einem großen Ballen. Indem sich dieß oͤfter wiederholt und aus solchem Uebernehmen daher ein eignes Geschaͤft gemacht werden kann, entsteht das Maͤklergeschaͤft und der Commissionshandel, die als unvollkommene Unternehmun- gen anzusehen sind; ebenso gehoͤrt der Speditionshandel in diese Classe. Doch scheinen hier die vollkommenen Unternehmungen — der Eigenhandel — keineswegs erst aus den unvollkomme- nen hervorgegangen zu sein; vielmehr pflegen dieselben schon in fruͤher Kindheit der Voͤlker und neben dem Verkauf der Producte durch den Producenten selbst aufzutauchen. Auch verdraͤngt die Entwickelung des Eigenhandels das Maͤklergeschaͤft und den Com- missions- und Speditionshandel keineswegs, sondern bildet sie vielmehr erst recht aus, indem sie dieselben zu ihren vermitteln- den Organen macht und mit ihrer Huͤlfe erst manche noch unzu- gaͤngliche Gebiete erobert (in Folge welchen Processes freilich auch manche unvollkommene Unternehmungen sich in vollkommene verwandeln, z. B. manche Kaufleute, die als Commissionaͤre angefangen haben, zum Eigenhandel uͤbergehen). Derjenige Han- delszweig, der am spaͤtesten zur Entwickelung kommt, der Handel mit Werthpapieren, vollzieht sich sogar vorzugsweise durch die Vermittelung unvollkommener Unternehmungen. Beim Handel darf man mithin aus einem verhaͤltnißmaͤßig zahlreichen Vor- handensein der letzteren nicht auf eine niedrige Stufe seiner Ent- wickelung schließen, vielmehr wird dasselbe in der Regel als ein Zeichen erreichter Bluͤthe anzusehen sein. Als Unternehmungen ohne productives Element treten im Handel die reinen Differenz- geschaͤfte auf. Persoͤnliche Dienstleistungen kommen zwar auch auf den niedern Culturstufen vor, allein einerseits sind sie dort weit we- niger manichfaltig als bei entwickelteren Zustaͤnden, und in dieser Hinsicht hat es etwas Wahres, wenn Rousseau und seine Anhaͤnger dem Menschen im sogenannten Urzustande eine groͤßere Selbstaͤndigkeit zusprechen, andrerseits treten sie dort nicht als Unternehmungen hervor. Sie verwirklichen sich fast ohne Ausnahme im Innern der einzelnen Wirthschaften, wozu die Unfreiheit, in welcher sich zumeist die große Masse der Bevoͤlkerung befindet, nicht wenig beitraͤgt. Mit der allgemeinen Entwickelung nehmen dann auch viele persoͤnliche Dienstleistungen nacheinander und wohl auch mit Ueberspringung eines Zwischenstadiums die For- men der Uebernehmung, der unvollkommenen und endlich der vollkommenen Unternehmung an. So tritt die Kunst des Spie- lens musikalischer Instrumente erst lediglich als Mittel zur Er- heiterung der Wirthschaftsgenossen auf; spaͤter wird das Auf- spielen auch fuͤr Dritte uͤbernommen, wie wir noch heute die Orchester auf den Dorftanzboͤden haͤufig aus ehrlichen Hand- werkern zusammengesetzt sehen, die aus ihrer Kunst nur nebenbei einen Erwerb machen; noch spaͤter wird eine selbstaͤndige Be- schaͤftigung daraus, fuͤr welche man sich besonders bildet, und die sich fuͤr jede Bestellung bereit haͤlt; endlich tritt das moderne Virtuosenthum hervor, welches durchaus das Wesen einer voll- kommenen Unternehmung hat, nicht mehr auf Bestellungen war- tet, sondern das Publicum zu seinen Leistungen heranruft Auch wohl den Zuhörern, wenn sie sich nicht zahlreich eingefunden haben, ein Abendessen anbietet, wie es nach Berlioz’s Soirées de l’orchestre, Liszt und Rubini in einer kleinen Stadt Frankreichs machten, als sie trotz ihrer berühmten Namen nur spärliche Zuhörer in ihr Concert gelockt hatten. . Doch zeigt sich auch hier schließlich, wie bei den Gewerben und beim Handel, haͤufig ein Umschlag, indem Production und Unter- nehmung sich trennt (man denke an die von Barnum und Andern in Contract genommenen Saͤngerinnen und Schauspielerinnen). Viele persoͤnliche Dienstleistungen verharren indeß auch auf den fruͤheren Productionsstadien. Eine ganze Reihe derselben erhaͤlt ihren hauptsaͤchlichsten Werth durch die liebevolle Gesinnung, aus der sie hervorgehen, und ist daher naturgemaͤß dem Gebiete der Hauswirthschaft zugewiesen; andere kommen zu selten vor, um den Gegenstand einer Unternehmung zu bilden, noch andere dienen Beduͤrfnissen, die nicht beliebig erweckt werden koͤnnen, wie der Dienst des Barbiers, des Arztes, des Advocaten, und koͤnnen daher keine hoͤhere Form annehmen als die der unvoll- kommenen Unternehmung; fuͤr solche persoͤnliche Dienstleistungen, nach denen das Beduͤrfniß ein stetig wiederkehrendes ist, ohne daß sie dem Kreise der Eigenwirthschaft zufallen, ist die Form der Uebernehmung die gebraͤuchliche. Hierzu gehoͤren namentlich die Dienste, welche der Staat, die Gemeinde u. s. w. nicht un- mittelbar von ihren Buͤrgern, sondern durch besoldete Beamte besorgen laͤßt. Die productiven Beschaͤftigungen treten also, um das Vor- hergehende noch einmal zusammenzufassen, mit den Fortschritten der Cultur immermehr aus der in sich abgeschlossenen Wirth- schaft in den Verkehr hinaus; sie nehmen dabei vorwiegend ihren Weg erst zur Uebernehmung, dann von dieser zur unvollkom- menen und wiederum von dieser zur vollkommenen Unternehmung; doch kommen einerseits Spruͤnge vor, andererseits haͤlt jede der genannten Betriebsweisen gewisse Beschaͤftigungen ihrer innern Natur nach fest. Eine fortgeschrittene Culturentwickelung zeigt daher allerdings eine uͤberwiegende Zahl von vollkommenen und daneben von unvollkommenen Unternehmungen, dabei aber auch vielfache Eigen- und uͤbernommene Productionen, endlich manich- fache Geschaͤfte gemischter Natur, kurz die groͤßte Vielseitigkeit, die sich bei besonders lebhaftem Verkehr noch dadurch vermehrt, daß neben den eigentlich productiven Unternehmungen noch solche auftreten, die des productiven Elements entbehren. Viertes Capitel. Von den Bestandtheilen des Unternehmergewinnes und den Bedingungen für deren Höhe. Nachdem wir im vorhergehenden Capitel die Wirkung er- oͤrtert haben, welche die Unternehmungen auf die Erhoͤhung (Ver- wohlfeilerung, Vervollkommnung, Erweiterung) der Production ausuͤben, muͤssen wir nun untersuchen, welcher Antheil von diesem erhoͤhten Erfolg den Unternehmern als Einkommen zufließt, und welcher als freie Nutzbarkeit Utilité gratuite nach Bastiat (Harmonies économiques, zweite Ausg. Paris 1851.) an das Publicum uͤbergeht. Jene Eroͤrterung konnten wir als auf die Moͤglichkeit des Unternehmergewinns gerichtet betrachten, die jetzige duͤrfen wir als eine Untersuchung seiner Wirklichkeit bezeichnen. Wie bei allen uͤbrigen Productionsfactoren, so wird auch bei den Unternehmern der Antheil, den sie aus der Production empfangen, einerseits bestimmt werden durch die Opfer, welche sie derselben bringen. Nur dadurch, daß jener Antheil diese Opfer aufzuwiegen verspricht, koͤnnen sie zur Unternehmung der Production veranlaßt werden. Andererseits wird ebenfalls wie bei den uͤbrigen Productionsfactoren deren Menge oder Selten- heit, so hier die Menge oder Seltenheit der unternehmungs- faͤhigen Subjecte ihren Antheil begrenzen. Die Opfer, welche die Unternehmer als solche bringen, bestehen theils in Ueber- nahme der Gefahr, theils in solchen Diensten und Nutzungen, die eben nur von den Unternehmern dargebracht werden koͤnnen. Demgemaͤß wird man im Unternehmergewinn folgende drei Be- standtheile unterscheiden koͤnnen: 1) Entschaͤdigung fuͤr die Last der Gefahr (Gefahr- praͤmie). 2) Entschaͤdigung fuͤr die dargebrachten Capitalnutzungen und Arbeitsleistungen (Unternehmerzins und- Lohn). 3) Vortheile, die aus der relativen Seltenheit der unter- nehmungsfaͤhigen Subjecte fließen (Unternehmerrente). I. Von der Gefahrpraͤmie . Wo eine wirthschaftliche Gefahr vorhanden ist, da muß auch eine Aussicht auf erhoͤhten Erfolg vorhanden sein. Wenn 6 Jemand sich im Besitz von Productivkraͤften befindet, und es ist ihm bei einer bestimmten Anwendung derselben, sei es unmittel- bar fuͤr sich selbst, sei es im Dienste Anderer ein bestimmtes Resultat, eine bestimmte Einnahme sicher, so wird er sie einer andern Anwendung, wo ein Resultat von gleichem Werthe mehr oder weniger zweifelhaft ist, nur dann zuwenden, wenn dem moͤglichen Verluste ein moͤglicher Gewinn gegenuͤbersteht. Dieß ist ohne Weiteres klar, die Frage ist nur, in welchem Verhaͤlt- niß der moͤgliche Gewinn zum moͤglichen Verluste stehen muß. Man wird leicht mit der Antwort bereit sein, die Gefahr des Verlustes und die Aussicht des Gewinnes muͤßten sich und zwar in der doppelten Beziehung der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und der Hoͤhe ihres Betrags gegenseitig entsprechen, so daß in demselben Maße, als die Wahrscheinlichkeit des Ge- winnes geringer oder diejenige des Verlustes groͤßer und der moͤgliche Betrag des letzteren bedeutender werde, der moͤgliche Gewinn groͤßer werden muͤsse und umgekehrt. So einfach ver- haͤlt sich indessen die Sache nicht. Es ist zu unterscheiden zwischen bloßen Unregelmaͤßigkeiten des Erfolges und wirklichen Gefahren. Die ersteren treten bei solchen Unternehmungen ein, die eine oftmalige Wiederholung gleichartiger Operationen in sich schließen. Der Porzellanfabrikant muß darauf rechnen, daß ihm so und so viel Braͤnde mißgluͤcken, der Champagnerfabrikant, daß ihm so und so viel Flaschen zer- springen, der Kaufmann und Handwerker, daß er von so und so viel Kunden keine Bezahlung erhaͤlt. Er wird sich daher im Allgemeinen nur dann auf die Unternehmung einlassen, wenn der Ertrag der gelungenen Operationen den Verlust der miß- lungenen zu uͤbertragen verspricht. Insoweit ist der erhoͤhte Ge- winn an den ersteren, wie bereits im zweiten Capitel dargethan worden ist, gar nicht Gewinn, sondern Capitalersatz, wie die erlittenen Verluste unter die Productionskosten zu rechnen sind. Als Regel ist dabei andrerseits anzunehmen, daß die Concurrenz einen uͤber jenen Capitalersatz hinausgehenden Gewinn nicht zu- lassen wird. Wo dieß dennoch voruͤbergehend oder dauernd ge- schieht, ist der hoͤhere Gewinn lediglich als eine Folge mangeln- der Concurrenz, folglich als Rente aufzufassen. (Vergl. Ab- schnitt III. ) Wo dagegen keinerlei Gruͤnde vorhanden sind, welche die Concurrenz beschraͤnken, sieht man durchaus nicht ein, wie die Inhaber bestimmter Arten von Unternehmungen dazu kommen sollen, sich fuͤr die Schwankungen im Ertrage ihrer Geschaͤfte noch eine wirkliche Praͤmie zu verschaffen. Wenn man sich zum Beweise, daß dieß dennoch geschehe, auf den Gewinn beruft, den die Assecuranzgesellschaften machen, indem man folgert, wie dieß z. B. Riedel §. 695 thut, der Unternehmer muͤsse sich selber gegenuͤber in dem naͤmlichen Falle sein, so ist diese Ansicht insofern irrig, als fuͤr diejenigen, welche sich der Assecuranzgesellschaften bedie- nen, die Verluste, gegen welche sie sich decken, keine bloße Un- regelmaͤßigkeiten des Geschaͤftsertrags, sondern wirkliche Gefahren sind. Der Gewinn, den nicht assecurirte Unternehmungen in Folge der unterbliebenen Assecuranz machen, beruht entweder darauf, daß die betreffenden Unternehmer wegen der Ausdehnung ihres Geschaͤfts einer Assecuranz nicht beduͤrfen, und faͤllt als- dann unter die Großunternehmerrente (s. Abschn. III. B. b. ), oder er ist die Entschaͤdigung fuͤr eine wirklich gelaufne Gefahr, wo- von wir sogleich zu reden haben. Waͤhrend bei bloßen Unregelmaͤßigkeiten des Erfogls Ge- winn und Verlust auf das naͤmliche wirthschaftende Subject fallen und eben deshalb sich gegenseitig ausgleichen muͤssen, der- gestalt, daß hier die oben angedeutete Antwort uͤber das Ver- haͤltniß beider allerdings ihre Richtigkeit hat, zeigt sich die wirth- 6 * schaftliche Gefahr eben darin, daß keine Aussicht auf Wieder- beibringung eines erlittenen Verlustes vorhanden ist, wie ein einmal gemachter Gewinn nicht zum Ersatze kuͤnftiger oder vor- hergegangener Verluste verwendet zu werden braucht, daß es mithin verschiedene Personen sind, auf welche der eine und auf welche der andere faͤllt. Der Grund hiervon kann sowohl darin liegen, daß eine Unternehmung nur auf eine einmalige oder wenigstens beschraͤnkte Zahl von Operationen berechnet und nach deren Vollendung ein fuͤr allemal zu Ende ist, als darin, daß die Ursache des Verlustes so außerordentlicher Art ist, daß man nicht annehmen kann, sie kehre auf eine bestimmte wiederholte, wenn auch noch so große Zahl von Operationen regelmaͤßig wieder. Was in solchem Falle Einer verloren hat, das wird ihm, wie gesagt, nicht wieder ersetzt, und umgekehrt braucht auch derjenige, welcher hier mehr als die Kosten gewinnt, von diesem Ertrage nichts fuͤr Capitalersatz in Abzug zu bringen, sondern der Mehrbetrag ist reiner Unternehmergewinn. Dem entspricht auch das Verfahren des wirklichen Lebens. Von den Actionaͤren der zwoͤlf englischen Gascompagnieen, welche nach Schoͤn a. a. O. S. 114. 6 bis 12 Procent Dividende gewaͤhren, ersetzt keiner den Actionaͤren der uͤbrigen vierzig Gesellschaften, welche nicht einmal die landesuͤblichen Zinsen geben, ihre Verluste. Jeder gesuchte Advocat kann einen Theil seines Einkommens als eine Folge davon ansehen, daß Viele, die mit ihm nach dem gleichen Ziele strebten, dasselbe nicht erreicht haben; aber es wird ihm nicht einfallen, deshalb diesen Theil sparend zuruͤckzulegen, sondern er consumirt ihn eben auch, wie sein uͤbriges Einkommen. Es fragt sich nun, ob auch fuͤr diese Verhaͤltnisse die obige Regel gilt, die wir kurz dahin bezeichnen koͤnnen, daß der moͤg- liche Ertrag zur Gefahr im geraden oder, was dasselbe ist, zu seiner Wahrscheinlichkeit im umgekehrten Verhaͤltnisse stehen muͤsse. Die Erfahrung widerspricht dem unter gewissen Umstaͤnden. Na- mentlich bei aͤrmern Voͤlkern sehen wir, daß Unternehmungen, die den gluͤcklichen Unternehmern weit mehr eintragen, als der Verlust der ungluͤcklichen betraͤgt, gleichwohl eine concurrirende Nacheiferung nicht hervorrufen. Weit haͤufiger aber noch ist der Fall, daß der Gewinn der gluͤcklichen Unternehmer den Verlust, der bei mißlungenen Unternehmungen der gleichen Art erlitten wird, lange nicht aufwiegt. Es ist eine bekannte Thatsache, daß in unsern Verhaͤltnissen bei den meisten Speculationen im Ganzen weit mehr verloren als gewonnen wird In Frankreich rechnet man im Allgemeinen, daß von 100 versuchten oder angefangenen gewerblichen Unternehmungen 20 zu Grunde gehen, bevor sie irgend Wurzel gefaßt haben; 50—60 vegetiren kürzere oder längere Zeit in beständiger Gefahr des Untergangs und höchstens 10 kommen zu bedeu- tender, oft nicht einmal dauernder Blüthe. Godard, bei Roscher §. 196. Anm. 2. . Auch die Erziehung, insofern sie wirklich Sache der oͤkonomischen Berech- nung ist, gehoͤrt hierher. In allen hoͤhern Berufsarten gelangt nur ein verhaͤltnißmaͤßig kleiner Theil Derer, die dafuͤr bestimmt sind, ans Ziel. Dieß erhoͤht freilich die Ausgiebigkeit der Stel- lung derjenigen, denen das Gluͤck wohl gewollt hat, aber wer moͤchte behaupten, daß die Mehreinnahme dieser der Gesammt- masse der von ihren weniger erfolgreichen Mitwerbern aufgewen- deten Kosten entspreche Schon Adam Smith ( I, 10) sagt: Man vergleiche, was an einem gegebenen Orte von den verschiedenen Arbeitern eines gewöhnlichen Gewerbes, wie Schuhmachern oder Webern durchschnittlich jährlich verdient und was von ihnen ausgegeben wird, und man wird finden, daß die erstere Summe in der Regel die letztere übersteigt, aber man stelle denselben Vergleich in Bezug auf Juristen (Richter und Studenten) an, und man wird finden, daß ? Einen deutlichen Beweis, daß man sich oft mit der Aussicht auf einen Gewinn begnuͤgt, dessen Hoͤhe mit seiner Unwahr- scheinlichkeit nicht im Verhaͤltniß steht, liefern endlich die oͤffent- lichen Lotterieen, von denen der Staat eine regelmaͤßige Ab- gabe erheben kann, ohne daß die Spieler sich durch die Ver- minderung des Gewinnstbetrages unter die Masse der gemachten Einsaͤtze von der Theilnahme am Spiele abhalten lassen. Wir koͤnnen es mithin als erfahrungsmaͤßig feststehend be- trachten, daß der moͤgliche Gewinn haͤufig sowohl uͤber als unter dem durch das Verhaͤltniß der Gefahr gegebenen Betrage steht. Welches sind nun die Gruͤnde, auf denen dieß beruht, d. h., welche dennoch in jenem Falle davon abhalten, in diesem dazu antreiben, sich einer Unternehmung zu widmen, und so in Folge der groͤßeren oder geringeren Concurrenz die Preise der Producte dort uͤber, hier unter den von der Gesammtheit der gleichartigen Unternehmungen aufgewendeten Kosten erhalten? Es ist hier zunaͤchst das allzugroße Vertrauen zu erwaͤhnen, das manche Menschen auf ihr Gluͤck haben, so wie die sich haͤufig zeigende Ueberschaͤtzung der eignen Geistesgaben. Obwohl man weiß, daß zum Gelingen einer Unternehmung ein Zusammen- treffen mehrfacher guͤnstiger Umstaͤnde gehoͤrt, so scheint doch den Meisten, daß dasselbe gerade bei ihnen ausbleiben werde, so unglaublich, daß sie diese Moͤglichkeit nicht in die gebuͤhrende Erwaͤgung ziehen, und vielleicht noch leichtsinniger verfahren sie bei der Voraussetzung, daß ihnen das Talent nicht abgehen koͤnne, aus den gegebenen Umstaͤnden auch wirklich den groͤßten der jährliche Verdienst nur in einem sehr niedrigen Verhältniß zu der jähr- lichen Ausgabe steht, mag man gleich den ersteren so hoch und den letzteren so niedrig anschlagen, als es sich füglich thun läßt. Nutzen zu ziehen. Sie schieben das Mißlingen der meisten Unter- nehmungen einem besondern Ungluͤck oder Ungeschick der Unter- nehmer zu, von dem sie schon frei sein oder sich freihalten wer- den. Auf diese Weise kommt es nicht selten vor, daß sich auch dann noch Unternehmer fuͤr ein Geschaͤft finden, wenn dasselbe keinen zu der wirklichen Gefahr im richtigen Verhaͤltniß stehen- den Ertrag verspricht. Auf der andern Seite geschieht es aber auch zuweilen, daß wiederholte oder besonders in die Augen fallende Ungluͤcksfaͤlle den Muth zu irgend einer Art von Unter- nehmungen so niederdruͤcken, daß die bestehenden Geschaͤfte dieser Art auf laͤngere Zeit vom Drucke der Concurrenz mehr oder minder befreit bleiben und einen Gewinn abwerfen koͤnnen, der fuͤr die wirklich gelaufene Gefahr mehr als verhaͤltnißmaͤßige Entschaͤdigung gewaͤhrte. Von dem groͤßten Einflusse zeigt sich hier der Nationalcharakter. Herrschen Selbstvertrauen und Hart- naͤckigkeit in demselben vor, so wird die Concurrenz sehr rege sein. Neigung zu Uebermuth, der dann eben so schnell in Ent- muthigung uͤberspringt, und Veraͤnderlichkeit wirken in entgegen- gesetzter Richtung. Auch darin aͤußert sich die Wirksamkeit des Nationalcharakters, ob man sich mit Vorliebe minder oder mehr gewagten Unternehmungen zuwendet. Das eine Volk rechnet bei jenen, das andere bei diesen genauer, und der Zudrang zu den verschiedenen Unternehmungen steht dazu im umgekehrten Ver- haͤltnisse. Ferner kommt die Unbestimmtheit der Wahrscheinlichkeit des Erfolgs selbst in Betracht. Bisher haben wir angenommen, es stehe fest, wie viel eine Unternehmung im guͤnstigen Falle abzuwerfen im Stande sei, und ebenso das Verhaͤltniß der ge- lingenden zu den mißlingenden Unternehmungen sei bekannt. Dieß ist aber kaum jemals in vollkommener Weise und oft nicht einmal annaͤhernd der Fall. Wenn es sich z. B. um Herstellung eines neuen Products oder um Anwendung neuer Productiv- kraͤfte handelt, deren Ausgiebigkeit man noch nicht hat erproben koͤnnen, kann der Unternehmer nicht von einer bestimmten Wahr- scheinlichkeit des Erfolges seiner Unternehmung ausgehen. Diese schwebt vielmehr selbst noch in einer mehr oder minder vollstaͤn- digen Ungewißheit, die Wahrscheinlichkeit ist selbst gewissermaßen nur wahrscheinlich. Unter diesen Umstaͤnden kann ein vernuͤnf- tiger Wirth nur die geringste Wahrscheinlichkeit annehmen und sich nur dann auf die Unternehmung einlassen, wenn der moͤg- liche Ertrag dieser geringsten Wahrscheinlichkeit entspricht. So haͤlt sich der Ertrag, bis die Wahrscheinlichkeit des Erfolges fest- steht, meistens uͤber den durch die wirkliche Gefahr gegebenen Verhaͤltnissen. Die gluͤcklichen Unternehmer gewinnen mehr als die ungluͤcklichen verlieren. Ein hervorstechend guͤnstiger Erfolg dieser Art wird aber andrerseits dann auch leicht uͤberschaͤtzt und die Ursache einer spaͤtern Ueberfuͤllung des betreffenden Ge- schaͤftszweigs. Mit der Unbestimmtheit der Erfolgswahrscheinlichkeit nahe verwandt ist die Unwissenheit in Bezug auf die von einer Art von Unternehmungen wirklich erzielten Erfolge. Nicht selten ge- lingt es den Inhabern solcher Geschaͤfte, dem Publicum und namentlich den zu einer Concurrenz befaͤhigten Persoͤnlichkeiten die Einsicht in den wirklichen Erfolg ihrer Unternehmungen vor- zuenthalten. Die Gewinne gelten fuͤr geringer, die Verluste fuͤr groͤßer, als sie wirklich sind, und die Folge davon ist, daß eine gesteigerte Mitwerbung fern gehalten wird und die Unter- nehmer einen hoͤhern Unternehmergewinn beziehen. Der auf den letzterwaͤhnten Ursachen beruhende Theil des Unternehmergewinns ist seiner Natur nach Rente, und wir kommen in dem Ab- schnitte von der Unternehmerrente auf denselben zuruͤck. Seiner aͤußern Erscheinung nach tritt er meistens nur voruͤbergehend auf, und aus diesem Grunde durfte er auch hier nicht uͤbergangen werden. Endlich ergiebt sich fuͤr die obige Regel, sobald man ihre tiefere Begruͤndung ins Auge faßt, noch eine dritte Beschraͤnkung, auf welche namentlich auch v. Thuͤnen schon aufmerksam gemacht hat. Die Regel bezieht sich naͤmlich nicht auf das objective Maß, sondern auf die subjective Schaͤtzung von Productionsaufwand und Ersatz. Wenn in einem gegebenen Falle die Moͤglichkeit, der gebrachten Opfer verlustig zu gehen, eben so groß ist, wie die Moͤglichkeit eines gelingenden Erfolgs, so verlangt man mit Recht, daß im letztern Falle der Erfolg auch doppelt so groß sei, wie der moͤgliche Verlust, aber doppelt nicht seiner objectiven Groͤße, sondern seiner subjectiven Bedeutung nach, was etwas durchaus Verschiedenes sein kann. Denn nicht selten tritt der Fall ein, daß der Schmerz uͤber einen erlittenen Verlust zu der Freude uͤber einen gemachten Gewinn nicht in demselben Ver- haͤltnisse steht, wie die Tauschwerthsgroͤßen, welche Gewinn und Verlust ausdruͤcken. Der Verlust einer Kuh z. B., die 40 Tha- ler werth ist, legt dem, der mit seinem Unterhalte auf sie gewiesen ist, haͤrtere Entbehrungen auf, als ihm ein Gewinn von 40 Thalern Befriedigung gewaͤhrt. Von dem, was Jemand Entbehrliches besitzt, mag er schon Etwas an eine Unterneh- mung wagen, selbst wenn der moͤgliche Ertrag der Gewinnswahr- scheinlichkeit nicht vollkommen entspricht. Wenn ein Mann, der sein reichliches Auskommen besitzt, ein Loos in der Lotterie spielt, so wird man ihn noch keinen schlechten Wirthschafter nennen duͤrfen, obwohl der Gesammtbetrag der Gewinne dem der Ein- saͤtze nicht gleichkommt. Umgekehrt wird derjenige, der sein ganzes Vermoͤgen aufs Spiel setzt, selbst dann unwirthschaftlich handeln, wenn die groͤßere Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, daß er eine weit bedeutendere Summe zuruͤck erhalten werde. Denn wenn er verliert, ist das Ungluͤck fuͤr ihn schmerzlicher, als selbst ein groͤßeres Gluͤck fuͤr ihn erfreulich gewesen waͤre. Wenn wir das Gesagte auf eine einfache Formel zuruͤck- fuͤhren wollen und deshalb die Kosten jeder Unternehmung mit K., die Zahl der gleichartigen Unternehmungen mit U., die Zahl der gelingenden mit G. bezeichnen, so wuͤrde der von einer jeden dieser letzteren mit alleiniger Ruͤcksicht auf die Gefahr zu erwar- tende Ertrag = sein. Bezeichnen wir nun weiter das Maß der Freude, das Jemand uͤber den Gewinn empfindet mit B. (Befriedigung), das des Schmerzes, den ihm der Verlust bereitet, mit E. (Entsagung, Entbehrung), so verwandelt sich die Formel fuͤr den zu beanspruchenden Ertrag in , und der letztere steht uͤber oder unter dem mit bloßer Ruͤcksicht auf die Gefahr berechneten, je nachdem E. groͤßer oder kleiner ist als B. Hierin liegt der wesentliche Erklaͤrungsgrund, weshalb der zu erwartende Ertrag dauernd sowohl uͤber als unter dem durch das Verhaͤltniß der Kosten zur Gefahr gegebenen Betrag stehen, oder, was dasselbe ist, warum der Gesammtertrag aller gleichartigen Unternehmungen dauernd den dafuͤr gemachten Auf- wand sowohl uͤbersteigen, als nicht erreichen kann. Zugleich er- geben sich hieraus die Verhaͤltnisse, die auf das eine und das andere Resultat von Einfluß sein muͤssen. Der Ertrag muß um so hoͤher sein, je schmerzlicher man etwaige Verluste empfindet, je weniger man Empfaͤnglichkeit fuͤr die Freude des Gewinns hat, und umgekehrt. Aus dem ersteren Grunde wird er hoͤher sein, wo große, als wo kleine Summen auf dem Spiele stehen, hoͤher bei einem armen, als bei einem reichen Volke, aus dem letzteren hoͤher bei einer stillstehenden als bei einer in rascher Entwickelung ihres Reichthums begriffenen Nation, deren Streben ausschließ- licher auf Vermoͤgensvermehrung gerichtet ist, hoͤher bei weniger als bei mehr gewagten Unternehmungen, weil die Empfaͤnglich- keit fuͤr den Gewinn in staͤrkerem Verhaͤltnisse, als die Summe des Gewinnes zu wachsen pflegt Es kann dieß wohl nach dem Obigen nicht mißverstanden werden. Zur Erläuterung bemerke ich jedoch: nicht das ist damit gesagt, daß wer bei gleichem Einsatz doppelt so viel gewinnt als ein Anderer, sich mehr als doppelt darüber freuen müsse, daß also z. B. die Freude dessen, der 100,000 Thaler in der Lotterie gewinnt, mehr als noch einmal so groß sein müsse, wie die dessen, der 50,000 Thaler gewinnt. Meine Meinung ist vielmehr nur die, daß die Aussicht auf einen höhern Gewinn zu einer leichtern Beurtheilung der Chancen der Gefahr führt. Darauf beruhen alle Lotterien. Wenn ich mit 10 Thalern im günstigen Falle 15 oder 20 ge- winnen kann, so wäge ich die Möglichkeit des Verlustes genauer ab, als wenn ich die Aussicht auf mehrere Tausende habe. . Die Gefahrpraͤmie, d. h. derjenige Theil des Unternehmergewinnes, den man als Entschaͤ- digung fuͤr die gelaufene Gefahr ansehen kann, ist daher, je nach den Umstaͤnden, eine verschiedene, d. h. sie aͤndert sich nicht nur im Verhaͤltnisse zum Grade der vorhandenen Gefahr, son- dern auch abgesehen von diesem, so daß die naͤmliche Art von Unternehmungen zu verschiedenen Zeiten eine verschiedene Gefahr- praͤmie versprechen kann und umgekehrt 2 gleichzeitige Unter- nehmungen mit verschiedener Gefahr dennoch die gleiche Gefahrs- praͤmie in Aussicht haben koͤnnen. — Betrachtet man mit Ruͤck- sicht hierauf die natuͤrliche Entwickelung der Voͤlker, so zeigt sich ungefaͤhr folgender Verlauf. Auf der niedrigsten Stufe, wo ein Volk eben nur das Allernothwendigste erwirbt, kann es nichts auf gewagte Unternehmungen verwenden, es giebt also auch keine Gefahrspraͤmie. Je reicher es wird, desto mehr bleibt ihm fuͤr gewagte Unternehmungen uͤbrig, und je schneller und leichter es reich wird, desto geneigter wird es sein, letztere selbst dann zu unternehmen, wenn der Ertrag der Gefahr nicht vollstaͤndig entspricht Man denke an die Spiellust in Californien, an das Auftauchen ge- . Spaͤter, wenn der Reichthum langsamer vorwaͤrts schreitet, die Beduͤrfnisse sich vermehren, der Erwerb schwieriger wird, hat sich zwar die Faͤhigkeit des Volkes zu gewagten Unter- nehmungen nicht vermindert, dasselbe wird aber immer sorglicher die Hoͤhe des in Aussicht stehenden Gewinnes mit der Gefahr vergleichen, die Gesammtmasse der gewonnenen Gefahrpraͤmie wird der der erlittenen Verluste sich immer mehr naͤhern. — Ver- fallenden Nationen ist das hervorstechende Streben nach Genuß ohne persoͤnliche Anstrengung eigenthuͤmlich. Solche Unterneh- mungen, die eine angestrengte und schwierige Thaͤtigkeit des Unternehmers fordern, finden daher hier nur wenig Anklang, selbst wenn die Gefahr im Verhaͤltnisse zu dem in Aussicht stehen- den Gewinn nur gering ist, dagegen ist man andern gewagten Unternehmungen, die keine persoͤnliche Anstrengung verlangen, nur allzusehr geneigt. Der Geist des Spiels herrscht vor und man begnuͤgt sich mit der Aussicht auf einen zur wirklichen Ge- fahr gar nicht im Verhaͤltniß stehenden Gewinn. Auch hier wirkt uͤbrigens der Nationalcharakter vielfach modificirend ein, nicht allein in seiner allgemeinen Richtung in Bezug auf Vorsicht oder Lust an der Gefahr, Freude an der Arbeit oder Sucht schnell reich zu werden, Streben nach Selbstaͤndigkeit oder Geneigtheit sich unterzuordnen, sondern auch in seiner speciellen Hinneigung zu gewissen Beschaͤftigungen und seiner Abneigung gegen andere. Der philosophische Geist der Deutschen z. B. sichert bei ihnen den gelehrten Beschaͤftigungen noch immer zahlreiche Juͤnger, obwohl der moͤgliche Gewinn zu dem erforderten Aufwand und der Gefahr des Mißlingens in keinem entsprechenden Verhaͤltnisse steht. Alles Gesagte bezieht sich jedoch nur auf die Hoͤhe des Ertrags und der Gefahrpraͤmie, die in Aussicht stehen muß, ehe man sich auf wagter Unternehmungen, so bald ein Land oder eine Gegend einen plötzlichen ökonomischen Aufschwung nimmt, u. s. w. eine Unternehmung einlaͤßt, nicht aber darauf, ob die Unter- nehmungen vorherrschend mehr oder minder gefaͤhrlicher Natur sind. Dieß haͤngt nicht allein von der Neigung und Faͤhigkeit eines Volkes zu gewagten Geschaͤften ab, sondern eben so sehr von der Groͤße des Begehrs nach den Producten der letzteren und von der Leichtigkeit, sie vom Auslande einzutauschen. Mit anderen Worten, wenn bei einem Volke, welches gewagteren Geschaͤften sehr abgeneigt ist, Guͤter, die nur durch solche hervor- gebracht werden koͤnnen, lebhaft begehrt werden, ohne vom Aus- land bezogen werden zu koͤnnen, wird deren Erzeugung nicht uͤberhaupt unterlassen werden, sondern nur einen hoͤhern Preis bedingen. Abgesehen hiervon kann man im Allgemeinen sagen, daß, waͤhrend auf der einen Seite die Ausbildung der Arbeits- theilung, die groͤßere Entfremdung, die zwischen Consumenten und Producenten eintritt, das Vorherrschen des großen Gewerbs- betriebes u. s. w. die Gefahr erhoͤhen, die groͤßere Sicherheit der Rechtsverhaͤltnisse, die genauere Erkenntniß und freiere Benutzung der Naturkraͤfte, die wachsende Stetigkeit der Production und der Beduͤrfnisse, die allgemeinere Verbreitung des Wohlstandes, die vorherrschende Vernuͤnftigkeit in der Consumtion ꝛc. in ent- gegengesetzter Richtung und zwar durchschnittlich mit groͤßerem Erfolge wirken. In Bezug auf die Groͤße der aus dem Volksvermoͤgen im Ganzen zu deckenden Verluste bleibt es sich uͤbrigens vollkom- men gleich, ob die Summe der Gewinne dieselben erreicht und uͤbersteigt oder nicht, da letztere als reines Einkommen ange- sehen und nicht zum Verlustsersatz verwendet werden. Hier- aus geht eine wichtige oͤkonomische Regel hervor. Wenn naͤm- lich auf der einen Seite von dem gemachten Gewinne die er- littenen Verluste nicht ersetzt werden, so koͤnnen diese, wenn sich ein Volk nicht aͤrmer machen will, nicht aus seinem Capital, sondern nur aus dem zu unproductiver Consumtion bestimmten Vermoͤgen, also aus seinem Einkommen genommen werden, hoͤchstens kann von dem Capital hier so viel verwendet werden, als in der naͤmlichen Zeit von dem Einkommen sparend zuruͤck- gelegt zu werden pflegt. Und wirklich ist es das Einkommen, aus welchem man regelmaͤßig die Chancen des Verlustes zu be- streiten sucht, und nichts beweist dieß deutlicher als die Maß- regeln, die man ergriffen hat, um sich dieser Nothwendigkeit zu entziehen. Hierhin gehoͤren namentlich zwei Erscheinungen, naͤm- lich die Assecuranzen und das sogenannte Amortisiren der Unter- nehmungen. Bei den erstern giebt man durch Vertrag entweder mit andern Unternehmern der gleichen Art oder mit einer zu diesem Zwecke besonders gegruͤndeten Unternehmung Der Gewinn der Assecuranzunternehmungen erklärt sich daraus, daß dieselben nur da auftreten können, wo die Gefahr, gegen welche sie versichern, von den Unternehmern als eine besondere Last empfunden wird, und deshalb die Gefahrprämie über dem Verhältniß zur Gefahr steht. Ein Beispiel mag das erläutern. Es stehe fest, daß in einer gegebenen Zeit von 40 feuer- gefährlichen Unternehmungen derselben Art regelmäßig eine durch Feuer voll- ständig vernichtet wird. Der regelmäßige Ertrag solcher Unternehmungen müßte demnach den Ertrag anderer Unternehmungen, die von dieser Gefahr befreit werden, um 1/39 ihres Werths übersteigen. So lange aber der Ertrag sich auf dieser Grenze hält, kann den Unternehmern keine selbständige Asse- curanz zu Hülfe kommen; die 39/39, welche jene abzugeben vermögen, reichen nur hin, um den Verlust zu ersetzen, nicht aber die Assecuranz für ihre Leistung zu entschädigen. Erst wenn die Last der Gefahr die Unternehmun- gen so reducirt hat, daß der Ertrag in Folge der durch das verminderte Angebot erhöhten Preise ihrer Producte sich über das Verhältniß zur Gefahr erhoben hat, daß z. B. die obigen 39 Unternehmungen je 1/35 ihres Werths als Gefahrprämie beziehen, kann eine Assecuranz eintreten. Dieselbe be- hielte in diesem Falle 4/35 für ihre eigne Deckung übrig. Begnügt sie sich mit weniger, so wird der Erlaß, falls eine Vermehrung der Unternehmungen einen bestimmten oder unbestimmten Theil seiner Einnahme hin und erlangt dafuͤr den Anspruch auf Entschaͤdigung bei gewissen Verlusten, man ver- wandelt also die ungewisse Gefahr in eine dauernde, auf dem Ein- kommen ruhende Last. Die Assecuranzen haben aber das Mangel- hafte, daß sie sich nur auf gewisse, haͤufig wiederkehrende, all- gemeine Ungluͤcksfaͤlle, wie Brand, Hagel, Viehsterben u. s. w. beziehen, außerordentliche Faͤlle aber und namentlich die in dem natuͤrlichen Schwanken der Preise liegenden Gefahren außer Acht lassen. Um auch uͤber diese hinweg zu kommen, sucht man die Unternehmungen zu amortisiren, d. h. man legt einen Theil des gemachten Gewinnes bei Seite und setzt sich hierdurch in den Stand, sowohl etwaige Capitalverluste zu decken, als auf die Nutzungen aus dem aufgewendeten Capitale verzichten und des- halb auch bei gedruͤckten Preisen noch bestehen zu koͤnnen. Man darf daher, um das Gesagte noch einmal kurz zu- sammenzufassen, die Gefahrpraͤmie nicht in der Art auffassen, daß man glaubt, jeder Unternehmer muͤsse auf die Laͤnge Gewinn und Verlust ausgeglichen erhalten. Weil dieß aber doch mit Unsicherheit und Sorge verknuͤpft sei, so duͤrfe er noch auf einen gewissen Ueberschuß Anspruch erheben. Vielmehr haben wir aus- zufuͤhren gesucht, daß, in so weit man erwarten darf, vorkom- mende Ausfaͤlle mit Ueberschuͤssen zu decken, von einer wirklichen Gefahr und folglich auch von einer Gefahrpraͤmie nicht die Rede möglich ist und die Nachfrage nach den betreffenden Producten die nämliche bleibt, in dem verminderten Preise dem Publicum; wo dieß nicht oder nur theilweise der Fall ist, den Unternehmern ganz oder zum Theil als Rente zu Gute gehen. Als Consequenz ergiebt sich hieraus, daß die Assecuranzen, vorausgesetzt, daß kein Zwang dazwischen tritt, die Producte zwar unter Umständen wohlfeiler, aber nie theurer machen können. sei. Diese traͤten erst ein, wo man darauf gefaßt sein muͤsse, einen Verlust zu erleiden, ohne ihn wieder ersetzen zu koͤnnen. Alsdann muͤsse allerdings die Aussicht auf einen hoͤhern Gewinn gegeben sein. Wie hoch sich der moͤgliche Gewinn belaufen muͤsse und wie weit er nach unten oder oben von dem Betrage der fruchtlos aufgewendeten Kosten abweichen koͤnne, haͤnge theils von der Natur des Geschaͤfts ab, theils von dem Charakter des Volkes, theils von dem Grade der Cultur und des Wohlstandes, den es erreicht, und der Schnelligkeit, mit der es ihn erreicht habe. Von dem wirklich gemachten Gewinn sei aber auch der ganze Ueberschuß uͤber die persoͤnlich aufgewendeten Kosten Unternehmergewinn. Weil aber der Gewinn reines Einkommen sei, so muͤßten die Verluste, gleich viel wie hoch oder niedrig sich jene belaufen, ebenfalls aus dem Einkommen und duͤrften nicht aus dem Capitalfonds des Volkes bestritten werden. II. Von dem Unternehmerlohn und -Zins . Bereits im zweiten Capitel ist bemerkt worden, daß die Entschaͤdigung, welche der Unternehmer, so bald er solche per- soͤnliche Faͤhigkeiten, fuͤr deren Anwendung im Dienste Anderer er einen Lohn erhalten konnte, zu positiver Mitwirkung oder auch nur negativ durch erzwungene Ruhe In diesem Falle vermindert sich jedoch der Lohn um den Werth- betrag, den man dem Ueberhobensein von der betreffenden Anstrengung bei- legen mag. fuͤr die Unternehmung in Anspruch nimmt, dafuͤr erhaͤlt, einfach als Lohn zu betrachten ist. Hierdurch wird der Unternehmergewinn, im Gegensatz zu der gewoͤhnlichen Auffassung, die ihm bald die Entschaͤdigung fuͤr alle persoͤnlichen Leistungen des Unternehmers, bald wenigstens die fuͤr die Geschaͤftsfuͤhrung zurechnet Mit dieser Ansicht hängt es zusammen, wenn manche Schriftsteller sich große Mühe geben, die dem Unternehmer nöthigen Qualificationen genau aufzuzählen. — So z. B. unter den Franzosen J. B. Say (Cours, V, 8. Traité, II, 7.) und Dunoyer (Buch VI. ) und unter den Deutschen Steinlein (Handbuch der Volkswirthschaftslehre, Bd. I. München 1831. S. 444 ff.); zugleich mit einem langen Literaturnachweis. Wir von unserm Standpunkt aus vermögen darauf keinen besondern Werth zu legen, da wir eine bestimmte Thätigkeit nicht als wesentlich nothwendiges, unentbehrliches Merkmal des Unternehmers betrachten. Soll jedoch einmal eine specielle Thätigkeit des Unternehmers angenommen werden, so wird man darunter diejenige verstehen müssen, die sich auf die Conception der Production, das in Bewegung Setzen und Zusammenhalten der Productionselemente und die Verwerthung der Erzeugnisse bezieht. Mit Beziehung hierauf würde man die von einem Unternehmer geforderten Eigenschaften etwa in folgender Weise classificiren können: 1) Erkenntniß der wachenden und schlummernden Bedürfnisse und des Betrags der Mittel, welche das Publicum für deren Befriedigung aufzuwen- den fähig und geneigt ist, und zwar beider Größen in ihrem steten Wechsel. 2) Fähigkeit, sich ein Ideal der geforderten Producte zu bilden, sowie Erkenntniß des ökonomisch besten Verfahrens zu ihrer Herstellung und der anzuwendenden Productionselemente, ihrer abstracten und concreten Leistungs- fähigkeit, ihres Preises sowohl für den Unternehmer selbst als für etwaige Concurrenten; eben so Erkenntniß der persönlichen Leistungsfähigkeit der letzteren im Vergleich mit seiner eignen; als Folge von Alledem die Fähig- keit, den Preis, zu welchem man selbst und zu welchem Andre zu produciren vermögen, mit wohlbegründeter Zuversicht zu berechnen. 3) Talent, die in jedem gegebenen Augenblicke zu Gebote stehenden wohlfeilsten und ausgiebigsten Productionsmittel auszuspüren und für die Unternehmung zu gewinnen. 4) Talent, die gewonnenen Productionselemente auf die fruchtbrin- gendste Weise zu verwenden und sie zur Production im Allgemeinen, wie im Bezug auf ihr Verhältniß gegen einander in die richtige Stellung zu bringen. 5) Talent, die gewonnenen Productionselemente der Unternehmung und zwar fortdauernd in der höchsten Ausgiebigkeit, zu der man sie bringen kann. , bedeutend eingeschraͤnkt. Allein es wird damit keineswegs in Abrede gestellt, daß der 7 Unternehmergewinn nicht auch unter Umstaͤnden einen Bestand- theil enthalten koͤnne, der nichts Anderes als eine Entschaͤdigung fuͤr persoͤnliche Leistungen ist, nur duͤrfen die Faͤhigkeiten, auf welchen diese Leistungen beruhen, entweder uͤberhaupt keine oder doch keine vollstaͤndige Verwerthung im Dienste Anderer zulassen, so daß sie eben nur der Unternehmer als solcher zur Ausbeutung, bezuͤglich zur vollen Ausbeutung zu bringen vermag. Erblickten zu erhalten, wie andrerseits die minder fruchtbar oder nachtheilig wirkenden Bestandtheile der Unternehmung unverzüglich herauszufinden und zu beseitigen. 6) Talent, sein Angebot stets im entsprechendsten Umfang, zu der günstigsten Zeit, unter den vortheilhaftesten Verhältnissen, in der verlockend- sten Weise zu stellen. Geht man auf die geistigen und moralischen Eigenschaften, auf welchen alle diese Fähigkeiten beruhen, näher ein, so findet man, daß sie nicht weniger umfassen, als Kenntniß und richtige Beurtheilung der gegebenen Verhältnisse wie der Menschen im Allgemeinen und seiner selbst insbesondere, Muth, Besonnenheit, Ausdauer, Fleiß, Selbstbeherrschung, Phantasie, kurz Alles, was überhaupt zu einem vollkommenen Menschen gehört, selbst die Begeisterung darf nicht fehlen, die alle Fähigkeiten erst nach einem Ziel- punkte zusammendrängt, und endlich muß eine specielle Geschäftskenntniß noch hinzu kommen. Da aber auf Erden einmal Alles unvollkommen ist, so würde es darauf ankommen, zu beurtheilen, in welcher Reihe die ver- schiedenen Eigenschaften ihrer Wichtigkeit nach rangiren, mit dem Fehlen welcher größere und mit dem Fehlen welcher anderer geringere Nachtheile verknüpft sind. Hierüber läßt sich jedoch keine allgemeine Regel aufstellen, vielmehr wird das Resultat nach den verschiedenen Geschäften und in diesen wieder nach den verschiedenen Umständen ein durchaus verschiedenes sein, und schließlich erfordert jeder einzelne Fall seine eigne Beurtheilung. Nur so viel läßt sich sagen, daß wenn auch die höchste menschliche Vollkommen- heit und die höchste Vollkommenheit des Unternehmers zusammenfallen, die Stufen minderer Vollkommenheit nicht dieselbe Gleichartigkeit zeigen. Man kann ein geistig und moralisch sehr vortheilhaft ausgebildeter Mensch und dennoch zu einem Unternehmer wenig geschickt sein, und auf der andern Seite sehen wir Unternehmer, die ihre Sache vortrefflich verstehen und den- noch von dem allgemeinen menschlichen Ideale sehr weit entfernt sind. wir in jenem Falle nur einen Lohn des Unternehmers, so sehen wir hier einen wirklichen Bestandtheil des Unternehmergewinns, den wir analogisch als Unternehmerlohn bezeichnen. Lohn des Unternehmers ist also die Entschaͤdigung fuͤr die Anwendung solcher Faͤhigkeiten, die verdungen werden koͤnnen, Unternehmer- lohn die Entschaͤdigung fuͤr die Anwendung solcher Faͤhigkeiten, die nicht verdungen werden koͤnnen, bezuͤglich fuͤr den Theil der- selben, bei denen dieß nicht der Fall ist. Daß eine Faͤhigkeit uͤberhaupt unter allen Umstaͤnden un- verdingbar sei, laͤßt sich, wie uns beduͤnken will, nicht anneh- men. Wir koͤnnen uns keine Faͤhigkeit denken, die unter allen Verhaͤltnissen sich ausschließlich nur in der eignen Unternehmung verwerthen ließe. Selbst die Conception der Unternehmungen beruht nur auf einer Combination von Lebendigkeit des Geistes und Sach- und Menschenkenntniß, die auch in Dienstverhaͤlt- nissen schaͤtzbar bleiben wird Auch der Erfindungsgeist findet unter Umständen seine Abmiether. In Lancashire und Westriding giebt es Fabrikanten, die geschickte Mechaniker nur zur Einführung von Verbesserungen an den Maschinen halten. Edinb. Rev. Jan. 1849. S. 70 ff. . Dagegen kann unter gewissen gegebenen Verhaͤltnissen allerdings die Unmoͤglichkeit obwalten, gewisse persoͤnliche Eigenschaften, sowohl positive Kenntnisse, wie moralische Faͤhigkeiten, anders, als auf eigne Rechnung zur Ausnutzung zu bringen. Noch haͤufiger tritt der Fall ein, daß gewisse Faͤhigkeiten, in Lohn genommen, zwar ebenfalls, aber nicht so vollkommen ausgebeutet werden koͤnnen, wie dieß von dem Unternehmer selbst geschieht. Die Talente eines Men- schen, der im Stande waͤre, eine eigne große Fabrikunternehmung zu leiten, werden z. B. nur zum Theil in Anspruch genommen, wenn er von einem Dritten zu dem Geschaͤfte eines Buchhalters oder Werkfuͤhrers berufen wird. Der Arbeitgeber begehrt in 7 * der Regel von den verschiedenen Eigenschaften des Arbeitsuchenden nur einzelne zu verwenden, oder wenn er auch keine von diesen vollstaͤndig unbenutzt laͤßt, so nuͤtzt er sie doch auch eben so wenig vollstaͤndig aus. Immerhin bleibt ein Theil der Arbeitsfaͤhig- keit des Lohnarbeiters todt liegen, den dieser bei einer eignen Unternehmung wird productiv verwenden koͤnnen. Ganz aͤhnlich, wie mit den persoͤnlichen Faͤhigkeiten, ver- haͤlt es sich mit den Capitalien. Jedes Capital muß man sich natuͤrlich in einer bestimmten concreten Form denken. In dieser concreten Form kann es fuͤr Dritte nutzbar sein und deshalb verdungen werden. Es koͤnnen aber eben so wohl auch Um- staͤnde eintreten, welche verhindern, daß es von Dritten fuͤr Miethe begehrt werde, oder die ihm wenigstens in den Augen Dritter einen geringern Nutzungswerth beilegen, als es fuͤr den Eigenthuͤmer bei der Ausnutzung durch eine eigne Unternehmung hat. Was in letzterem Falle der Unternehmer fuͤr die eigne Ausnutzung des Capitals bezieht oder mehr bezieht, bildet einen Bestandtheil seines Unternehmergewinns, seinen Unternehmer- zins im Gegensatz zum Zinse des Unternehmers , welcher nur die durch Vermiethung zu erlangen gewesene Entschaͤdigung repraͤsentirt. Die Hoͤhe des Unternehmerlohns und -Zinses richtet sich demnach nicht sowohl nach der Productivitaͤt der aufgewendeten Faͤhigkeiten und Capitalien, als nach dem Verhaͤltnisse des Miethpreises, der von Dritten dafuͤr zu erlangen gewesen waͤre. Die Moͤglichkeit, Arbeitskraͤfte und Capitalien an Andre zu verdingen oder vom Standpunkte dessen aus, der sie ver- wenden will, die Arbeitskraͤfte und Capitalien Andrer aus- zunutzen, steht im genauesten Verhaͤltnisse zu der allgemeinen oͤkonomischen und Culturentwickelung uͤberhaupt. Auf den nie- drigsten Culturstufen wird der groͤßte Theil der Producte im Innern der einzelnen Wirthschaften erzeugt. Von einem Lohn- und Creditsystem ist noch keine Rede. Was fuͤr den Verkehr etwa producirt wird, geschieht noch ganz mit eignen Mitteln. Sonach ist die Entschaͤdigung, welche die Unternehmer fuͤr die Anwendung ihrer Productivkraͤfte empfangen, noch durchaus Unternehmergewinn — Unternehmerlohn und- Zins. — All- maͤhlig lernt man auch fremde Productivkraͤfte benutzen. Die Aufgabe, die man dann den Arbeitern zu stellen pflegt, ist keine sehr schwierige oder hoͤhere Talente erfordernde, allein bei der unentwickelten Arbeitstheilung sind es doch auch keineswegs bloße mechanische Leistungen, die man kauft, und zieht man die Stufe der Ausbildung im Allgemeinen in Betracht, so kann man wohl sagen, daß die ganze Leistungsfaͤhigkeit des Arbeiters in Anspruch genommen werde. Nun stehen aber in diesen Zustaͤnden die Unternehmer meist nicht viel hoͤher, wie die Ar- beiter, und haben mithin auch keine groͤßeren Faͤhigkeiten auf die Unternehmung zu verwenden, als jene. Die Faͤhigkeiten, die sie verwenden, koͤnnten sie eben so gut auch verdingen. Was sie fuͤr persoͤnliche Leistungen aus der Unternehmung erhalten, ist daher als Lohn anzusehen, nicht als Unternehmergewinn. Die naͤmliche Bewandtniß hat es mit der Vergeltung der Capital- nutzungen. Die Capitalien, welche in dieser Periode auftreten, haben noch den Charakter sehr allgemeiner Nutzbarkeit fuͤr die verschiedensten Zwecke; es ist kein Grund vorhanden, weshalb sie ein Dritter nicht eben so gut sollte ausnutzen koͤnnen, wie der Eigenthuͤmer. Der Miethpreis pflegt deshalb auch den bei der eignen Verwendung zu erzielenden Gewinn vollstaͤndig zu erreichen. Was der Unternehmer fuͤr seine Capitalnutzungen bezieht, ist Zins, nicht Unternehmergewinn. — Nach und nach wird die Arbeitstheilung und Arbeitsvereinigung wirksamer; die Dienste der Lohnarbeiter werden einfacherer Natur, es sind nur geringere Faͤhigkeiten, die um Lohn gesucht werden. Dagegen werden von den Unternehmern hoͤhere Leistungen gefordert. Der groͤßere Theil der Thaͤtigkeit, die sie aufwenden, laͤßt sich nur in der eignen Unternehmung entwickeln. Was sie dafuͤr be- ziehen, ist Unternehmergewinn und nicht Lohn. Eben so erhal- ten die Capitalien eine specialisirtere Form; sie sind nur fuͤr be- stimmte Productionen uͤberhaupt oder vollstaͤndig auszunutzen, und doch fehlt es an Leuten, die sie fuͤr diese Productionen miethen wollen; die Eigenthuͤmer befinden sich in der Nothwen- digkeit, sie auf eigne Rechnung zu verwerthen; der Ertrag, den sie ziehen, wird wieder ganz (bezuͤglich zum Theil) Unternehmer- gewinn. Die fortschreitende Entwickelung aͤndert dieß Verhaͤltniß wiederum. Der zunehmende Reichthum erzeugt zunaͤchst ein Ver- langen nach manichfaltigen persoͤnlichen Diensten, und zwar nicht nur nach einfachen Handreichungen, sondern namentlich auch nach Leistungen hoͤherer Art. Es sind gerade die hoͤhern Faͤhig- keiten des Menschen, welche neben der einfachsten mechanischen Arbeitskraft verzugsweise gesucht werden. Zugleich schreitet die Concentration der Gewerbe und des Handels so weit vorwaͤrts, daß auch hier Arbeiten hoͤherer Art um Lohn gesucht werden. Man braucht Aufseher, Correspondenten, Buchhalter, Reisende u. s. w., und immer geringer wird die Zahl derjenigen Faͤhig- keiten, die man nicht um angemessenen Lohn zu verdingen im Stande ist. So bedeutend und schwierig auch die Thaͤtigkeit der groͤßern Unternehmer ist, so wuͤrden sie doch ihre meisten Kraͤfte auch an Dritte haben vermiethen koͤnnen, und dem ent- sprechend muͤssen sie auch einen immer groͤßern Theil ihrer Arbeits- entschaͤdigung als Lohn betrachten, so daß davon fuͤr den Unter- nehmergewinn immer weniger uͤbrig bleibt. In gleicher Weise eroͤffnet die allgemeinere Verbreitung und Vermanichfaltigung der Beduͤrfnisse auch den specialisirten Capitalien die Moͤglichkeit des Ausleihens, und der Ertrag der letzteren bei der Eigenver- wendung verwandelt sich daher mehr und mehr in Zins. Zur Zeit der hoͤchsten wirthschaftlichen Entwickelung tritt mithin wie- der ein aͤhnliches Verhaͤltniß ein, wie bei dem Anfange eines Lohn- und Creditsystems. Die Unternehmer muͤssen naͤmlich die Entschaͤdigung fuͤr ihre persoͤnlichen Leistungen und Capital- nutzungen groͤßtentheils als Lohn und Zins betrachten; nur der Grund, auf dem dieß beruht, ist ein wesentlich verschiedener. Dort war es die mangelhafte Arbeitstheilung, der eigne Mangel an Bildung und die wenig specialisirte Form der Capitalien, welche den Unternehmer verhinderte, mehr fuͤr die Unternehmung zu leisten, als der gedungene Arbeiter, und aus seinen Capitalien einen groͤßern Nutzen zu ziehen, als irgend ein Aufborger. Hier bewirkt die Menge der durch die Cultur erzeugten Beduͤrfnisse und das reiche Maß der vorhandenen Mittel, daß selbst fuͤr die hoͤchsten und complicirtesten Faͤhigkeiten und die specialisirtesten Capitalformen eine stete wirksame Nachfrage vorhanden ist. So gleichmaͤßig aber auch die Moͤglichkeit, Arbeitskraͤfte, und diejenige, Capitalien zu verdingen, im Allgemeinen neben einander hergehen, so zeigt sich doch schließlich eine wesentliche Ver- schiedenheit. Capitalkraͤfte koͤnnen vollstaͤndig verdungen werden. Sobald das Capital in die Haͤnde des Miethers uͤbergegangen ist, besitzt dieser an sich die vollstaͤndig gleiche Moͤglichkeit, es aus- zunutzen, wie der Eigenthuͤmer. Deshalb wird auch der Zins die Neigung haben, bis zur vollen Hoͤhe des Unternehmerzinses zu steigen, und es wird ihm endlich gelingen, diesen ganz ver- schwinden zu machen. In der That, warum sollte Jemand ein gemiethetes Capital nicht eben so gut ausbeuten koͤnnen, wie dessen Eigenthuͤmer? Und warum sollte er in diesem Falle zoͤgern, dem letztern den ganzen Betrag seines Unternehmerzinses als Zins zu geben Man kann nicht einwenden: dann behält er ja nichts für sich. Einen Capitalertrag allerdings nicht, aber wohl den Ertrag seiner Arbeit, zu deren Verwerthung das Capital ihm die Gelegenheit schafft, und den Unternehmer- gewinn. Auch vergesse man nicht, daß wir den Unternehmerzins von der Gefahrprämie durchaus scheiden und einzig und allein den reinen Ertrag des Capitals darunter verstehen. ? — Anders verhaͤlt es sich mit den Arbeitskraͤften. Ihre vollstaͤndige Ausnutzung haͤngt wesentlich von dem Willen und somit von dem Interesse des Arbeiters ab. Sucht man den einen und das andre auch noch so sehr mit ins Spiel zu ziehen durch Anregung des Ehrgefuͤhls, durch Ein- fuͤhrung des Stuͤcklohns und von Tantiemen, so wird es doch in der Regel nicht gelingen, auf diese Weise die ganze Kraft des Arbeiters in Wirksamkeit zu setzen „In solchen Zeiten, wo durch die Wechselfälle der Conjunctur das Geschäft große Verluste bringt, und das Vermögen, wie die Ehre des Unter- nehmers auf dem Spiele steht, ist der Geist desselben von dem einen Ge- danken, wie er das Unglück von sich abwenden kann, erfüllt, und der Schlaf flieht ihn auf seinem Lager. Anders verhält es sich in einem solchen Falle mit dem besoldeten Stellvertreter. Wenn dieser am Tage ordentlich gearbeitet hat und am Abend ermüdet nach Hause kommt, schläft er mit dem Bewußt- sein erfüllter Pflicht ruhig ein. Aber die schlaflosen Nächte des Unterneh- mers sind nicht unproductiv. Hier faßt er Pläne und kommt auf Gedanken zur Abwendung seines Mißgeschicks, die dem besoldeten Administrator, wie ernstlich derselbe auch seine Pflicht zu erfüllen streben mag, doch verborgen bleiben, weil sie erst aus der höchsten Anspannung aller auf einen Punkt gerichteten Geisteskräfte hervorgehen . . . . Der auf eigne Rechnung und auf eigne Gefahr arbeitende Unternehmer besitzt bei übrigens gleichen Eigen- schaften eine größere Leistungsfähigkeit als der besoldete Stellvertreter, wie groß auch dessen Pflichttreue sein mag, und dieß ist der Grund, warum dem Unternehmer außer den Administrationskosten noch eine Vergütung zukommt.“ v. Thünen a. a. O. S. 83—84. Auch Roscher hebt die Fruchtbarkeit der schlaflosen Nächte des Unternehmers mit Nachdruck hervor. . Es bleibt daher ein Faͤhigkeitstheil uͤbrig, welcher nicht mit zu miethen ist, und der Lohn wird den Unternehmerlohn nicht vollstaͤndig zu erreichen vermoͤgen. Waͤhrend auf den hoͤchsten Wirthschaftsstufen der Unternehmerzins verschwindet, wahrt sich der Unternehmerlohn, wenn auch in beschraͤnkter Weise, dauernd seine Stelle. Fragen wir nun nach der Hoͤhe des Unternehmerlohnes und Unternehmerzinses, so sehen wir hier von etwaigen Renten- bestandtheilen, die sie enthalten, vorlaͤufig ab, da wir die letz- teren (die Unternehmerlohnrente und Unternehmerzinsrente) d. h. diejenigen Erhoͤhungen des Unternehmerlohnes und Unternehmer- zinses, die in der absoluten oder relativen Seltenheit der be- treffenden Arbeits- und Capitalkraͤfte ihren Grund haben, im naͤchsten Abschnitte zu betrachten haben werden. Wir sprechen also hier nur von derjenigen Entschaͤdigung, welche dem Unter- nehmer aus der Verwendung solcher Productivkraͤfte zufließt, bei denen eine der Nachfrage nach den zu erzielenden Erzeugnissen entsprechende Concurrenz von gleicher Productivitaͤt einzutreten vermag. Was nun zunaͤchst den Unternehmerlohn betrifft, so scheint dessen Hoͤhe durchaus durch dieselben Umstaͤnde bestimmt zu wer- den, wie die Hoͤhe des (Mieth-) Lohns. Die letztere richtet sich bekanntlich einerseits nach den Schwierigkeiten, welche der Er- langung der erforderlichen Faͤhigkeit entgegenstehen, andererseits nach den Unannehmlichkeiten, welche die Ausuͤbung dieser Faͤhig- keit mit sich bringt Auf diese beiden Categorien glauben wir Alles zurückführen zu kön- nen, was auf die Verschiedenheit des Lohns bei verschiedenen Arbeiten Ein- fluß hat. Unter der Unannehmlichkeit der Arbeit verstehen wir demnach nicht bloß Quantität und Qualität der Anstrengung, sondern auch die größere oder geringere Stetigkeit der Beschäftigung, die persönliche Gefahr, den Standesaufwand ꝛc. Die Schwierigkeiten, welche der Erlangung der erfor- derlichen Fähigkeit entgegenstehen, bestehen theils in Capitalaufwand, theils . Die gleichen Einfluͤsse sind es, welche sich auch bei Bestimmung der Entschaͤdigung fuͤr solche Leistungen des Unternehmers geltend machen, die keinen Lohnwerth haben. Wuͤrden die Unternehmer irgend einer Art von Geschaͤften fuͤr solche Leistungen mehr erhalten, als genuͤgt, um sie fuͤr jene Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten angemessen zu entschaͤ- digen, so wuͤrde sich eine groͤßere Anzahl derartigen Unterneh- mungen zuwenden und dadurch diesen Theil des Unternehmer- gewinns wieder herabdruͤcken. Im entgegengesetzten Falle, wenn der Ertrag jene angemessene Entschaͤdigung nicht gewaͤhrte, wuͤrde ein Theil der Unternehmungen nicht fortgesetzt oder eingeschraͤnkt und auf diese Weise das Gleichgewicht wieder hergestellt werden. Je schneller sich einerseits die erforderlichen Faͤhigkeiten erlangen lassen und je leichter andererseits die Verwendung der vorhan- denen Faͤhigkeiten fuͤr andere Geschaͤfte ist, desto schneller wird sich diese Ausgleichung bewerkstelligen. Im Allgemeinen ist nicht anzunehmen, daß der Umstand, daß gewisse Leistungen einen Marktpreis erhalten oder verlieren, das Maß ihrer Vergeltung wesentlich veraͤndere, da in dem einen wie in dem andern Falle dieses Maß durch die gleichen Bedingungen bestimmt wird, viel- mehr empfangen die Unternehmer fuͤr solche Leistungen, die sie den gegebenen Verhaͤltnissen nach nicht isolirt verkaufen koͤnnen, nicht mehr und nicht weniger, als sie, wenn letztere Moͤglichkeit gegeben waͤre, Lohn erhalten wuͤrden. Der aus persoͤnlichen Leistungen des Unternehmers fließende Theil seines Gewinnes entspricht daher dem Lohne gleicher Arbeit. In gleicher Weise verhaͤlt es sich mit dem Unternehmerzins. Jedes Capital repraͤsentirt eine gewisse Menge von Anstrengun- in der von den Lernenden geforderten Mühe und Sorgfalt. Besondere Talente, die von manchen Beschäftigungen gefordert werden oder dieselben erleichtern, gehören nicht hierher. Was für dieselben gewährt wird, ist nur der Form nach Lohn, in der That aber (Lohn-) Rente. gen und Entsagungen, denen es seine Entstehung verdankt. So bald sich zeigt, daß eine bestimmte Capitalform einen groͤßern Ertrag abwirft, als die mit dem gleichen Erzeugungsaufwand entstandenen Capitalien anderer Art, wird sich die neue Capital- bildung dieser bevorzugten Form zuwenden und durch die erhoͤhte Concurrenz deren Ertrag bis auf die normale Hoͤhe herab- druͤcken, und dieß wird, wenn die betreffende Capitalform bisher nur durch eigne Verwendung nutzbar gemacht worden ist, nicht minder der Fall sein, als wenn sie vermiethet wurde. Denn wenn auch diejenigen, die Capital bilden, nicht in der Lage sind, die bevorzugte Capitalform selbst zu verwenden, so koͤnnen sie unter diesen Verhaͤltnissen doch darauf rechnen, daß es der- selben nicht an Abmiethern fehlen wird, welche guͤnstigere Be- dingungen bieten, als fuͤr andere Capitalformen. Von der Schnelligkeit der Capitalbildung wird es abhaͤngen, ob der Unter- nehmerzins fruͤher oder spaͤter auf das allgemeine Niveau herab- sinkt. Auf der andern Seite werden solche Capitalformen, die einen, den allgemeinen Zins nicht einmal erreichenden Unter- nehmerzins abwerfen, nicht neu gebildet werden. Nehmen sie in Folge dessen schnell ab, so wird der Preis der Producte, zu deren Erzeugung man sie benoͤthigt, und damit die Hoͤhe des Unternehmerzinses, den sie gewaͤhren, bald wieder steigen. Ver- zehren sie sich nur wenig oder gar nicht, so wird sich ihr Capital- werth entsprechend vermindern. In beiden Faͤllen wird das Re- sultat sein, daß der Unternehmerzins sich auf die gleiche Hoͤhe stellt, wie der Miethzins. Fuͤr die Hoͤhe des Zinses scheint es im Allgemeinen gleichguͤltig zu sein, ob die Capitalien sich in den Haͤnden der Unternehmer selbst oder in denen solcher Classen ansammeln, welche dieselben auszuleihen suchen. Nur insofern die letzteren Classen eine geringere Veranlassung zur Capital- ansammlung fuͤhlen, wie die Selbstunternehmer, weil sie von dem gegebenen Zinsfuß einen groͤßeren Theil als Assecuranz, einen geringeren als wirklichen Nutzungspreis ansehen, wie diese, kann die Ansammlung von Capitalien in den Haͤnden von Rent- nern langsamer vorwaͤrts gehen, als in denen von Unternehmern und daher der Zinsfuß im ersteren Falle sich laͤnger hoͤher hal- ten. Fuͤr das Verhaͤltniß der Hoͤhe des Unternehmerzinses zum Miethzins bleibt dieß ohne Bedeutung, da sich beide nach den naͤmlichen Einfluͤssen reguliren. Dagegen wirkt natuͤrlich das Ansammeln der Capitalien in den Haͤnden Solcher, die sie nicht selbst anwenden, auf eine Beschraͤnkung des Gebiets des Unter- nehmerzinses uͤberhaupt hin, und umgekehrt nimmt die Capita- lisation in den Haͤnden der Unternehmer leicht solche Formen an, fuͤr die zur Zeit eine Miethnachfrage noch nicht vorhan- den ist. Nur insofern wird zwischen Miethlohn und Miethzins und Unternehmerlohn und Unternehmerzins ein Unterschied obwalten, als sich im Allgemeinen die ersteren ihrem Gravitationspunkte schneller naͤhern als die letzteren. Dieß beruht darauf, daß die Hoͤhe jener als aus einer Uebereinkunft zwischen zwei Personen hervorgehend sich der oͤffentlichen Kenntniß weniger entzieht, und daher die Reaction gegen die Abweichung vom Normalsatz rascher hervorruft, waͤhrend der Unternehmerlohn und -Zins, den sich die Unternehmer nur gegen sich selbst berechnen, mit weit gerin- gerer Klarheit hervortritt und demnach laͤngere Zeit einen ab- weichenden Stand behaupten kann. (Vergl. hieruͤber auch den folgenden Abschnitt.) Was wir in diesem Abschnitte darzulegen versucht haben, laͤuft kurz gefaßt auf folgende Saͤtze hinaus. Von der Ent- schaͤdigung, welche der Unternehmer fuͤr aufgewandte Arbeits- und Capitalkraͤfte erhaͤlt, gehoͤrt nur der Theil, welcher fuͤr nicht verdingbare Productivkraͤfte gewaͤhrt wird, der Unter- nehmerlohn und Unternehmerzins im Gegensatze zum Miethlohn und Miethzins, zum Unternehmergewinn. Die Verdingbarkeit der Productivkraͤfte haͤngt von dem jeweiligen Stande der Cultur ab, und zwar pflegt sich der Fortschritt erst in einer nahezu voll- staͤndigen Allgemeinheit, dann in einer Beschraͤnkung und end- lich wieder in einer Ausdehnung dieser Verdingbarkeit zu charak- terisiren. Arbeits- und Capitalkraͤfte machen in dieser Bezie- hung die gleichen Phasen durch, sie unterscheiden sich aber da- durch, daß die letzteren verdungen sich ebenso vollstaͤndig aus- beuten lassen, wie von den Eigenthuͤmern selbst, daß ein Theil der Wirksamkeit der erstern dagegen von der Verwendung auf eigne Rechnung der Inhaber abhaͤngig zu bleiben pflegt. Die Folge ist, daß der Unternehmerzins die Neigung hat, sich gaͤnz- lich in Miethzins umzuwandeln, daß dagegen ein Theil des Unternehmerlohns als solcher unter allen Verhaͤltnissen fort- besteht. Die Hoͤhe des Unternehmerlohns und Unternehmer- zinses richtet sich durchaus nach den naͤmlichen Gesetzen, wie die Hoͤhe des Miethlohns und Miethzinses, und gravitirt nach dem naͤmlichen Normalpunkte, so daß die Verwandlung des einen in den andern auf dessen Betrag ohne Einfluß bleibt. Nur pflegen die gravitirenden Bewegungen beim Unternehmerlohn und -Zins weniger energisch zu sein, wie beim Miethlohn und -Zins. III. Von der Unternehmerrente . Mit der Gefahrpraͤmie und der Entschaͤdigung fuͤr per- soͤnliche Leistungen ist jedoch der Unternehmergewinn noch nicht erschoͤpft. Es kommt noch ein dritter Bestandtheil hinzu, der wesentlich die Natur einer Rente traͤgt und den wir daher auch Unternehmerrente nennen. Sobald zu einer Production irgend ein Element noth- wendig ist, das sich nicht in unbegrenzter Menge vorfindet und eben so wenig beliebig vermehrbar ist, kann das betreffende Pro- duct auch nur in einer beschraͤnkten Menge geliefert werden. Wird diese von dem Begehr uͤberstiegen, so steigert die Con- currenz der Begehrenden den Preis des Products, bis sich die Kauflust oder Kauffaͤhigkeit so Vieler, als nicht befriedigt wer- den koͤnnen, erschoͤpft hat. Die Vermehrung des Ertrags geht naturgemaͤß nicht allen Productionselementen gleichmaͤßig, son- dern nur denjenigen zu Gute, die eben nicht vermehrbar sind. Diesen muß ihre Seltenheit bezahlt werden. Sie liefern ihren Inhabern eine Einnahme oder, insofern sie selbst nicht dabei vernutzt werden, ein Einkommen. Das ist es, was die National- oͤkonomik mit dem Namen Rente Das Wort Rente, offenbar mit dem französ. rendre, dem engl. render zusammenhängend, hat etymologisch keinen andern Sinn, als unser deutsches Einkommen, d. h. eine ohne Beschädigung der Ursache, aus der sie fließt, periodisch wiederkehrende Einnahme. Die Seltenheitsprämie aber ist nicht nothwendig Einkommen und eben so wenig ist jedes Einkommen Seltenheitsprämie. bezeichnet, und was man vielleicht besser eine Seltenheitspraͤmie nennen sollte. In der Regel ist die Seltenheit keine absolute, sondern nur eine relative. Das betreffende Productionselement ist nicht vollstaͤndig erschoͤpft, sondern nur in geringerer Ergiebigkeit oder mit hoͤherem Auf- wande herbeizuschaffen. Dann erscheint die Seltenheitspraͤmie fuͤr das ergiebigere oder wohlfeilere Productionselement als die Differenz seines Ertrags von dem Ertrage des unergiebigeren oder theureren Ersatzmittels. Eine solche Seltenheitspraͤmie oder Rente tritt fast bei allen Productionsverhaͤltnissen auf, denn fast uͤberall macht ein einigermaßen umfangreicher Begehr die Benutzung von Produc- tionsmitteln noͤthig, die den urspruͤnglich angewendeten Neuerdings ist von Carey (The past, the present and the future, Philadelphia 1848. The Harmony of interest agricultural, mauufacturing and commercial. (Philadelphia 1851.) und im Journal des Econ. XXXII. 89 ff. ) in Beziehung auf die Grundrente die Ansicht aufgestellt worden, daß es nicht die vortheilhaftesten Ländereien seien, welche zuerst in Angriff genommen wür- den, daß die Ausdehnung der landwirthschaflichen Production im Gegentheile von ungünstigeren zu günstigern Ländereien führe. Ich glaube, daß sich dieser Satz dahin verallgemeinern läßt, daß die meisten Productionen nicht unter den natürlich günstigsten Bedingungen begonnen werden, sondern sich erst im Laufe ihrer Entwickelung auf dieselben basiren, und behalte mir vor, diese Ansicht ein andermal näher zu begründen. Die Natur der Rente wird übrigens dadurch nicht alterirt, denn ob es die älteren oder die jüngeren Unternehmungen sind, welche unter günstigeren Bedingungen produciren, bleibt sich in dieser Beziehung vollkommen gleich. Aus diesem Grunde konnte im obigen Texte eine der Ricardo’schen Auf- fassung entsprechende Ausdrucksweise stehen bleiben. an Er- giebigkeit oder Wohlfeilheit nachstehen. Am deutlichsten und groß- artigsten tritt sie freilich in Bezug auf den Grund und Boden im Landbau hervor, aber nicht minder zeigt sie sich bei allen nicht vermehrbaren oder nur durch kostspieligere oder minder er- giebige Surrogate zu ersetzenden Capitalien, sobald die Nach- frage nach den Producten, zu deren Herstellung sie mitwirken, so weit steigt, daß jene fuͤr den Begehr zu dem keine Rente enthaltenden Preise nicht mehr ausreichen. Ja selbst solche Ca- pitalien, die ihrer Gattung nach wohl vermehrbar sind, koͤnnen eine Rente abwerfen, so bald sie fuͤr den Benutzer einen gewissen individuellen Werth erhalten haben, wie dieß namentlich bei den Nutzcapitalien, aber auch bei denjenigen Erwerbscapitalien haͤufig der Fall ist, die ein gewisses Sichhineinleben von denen erheischen, welche sie anwenden, z. B. bei allerhand Werkzeugen. Und auch im Arbeitslohn ist sie nicht minder vorhanden, so bald neben den geschicktesten Arbeitern in einem Geschaͤfte auch minder geschickte beschaͤftigt werden muͤssen, um den Begehr zu befrie- digen. Die Existenz einer solchen Seltenheitspraͤmie im Lohne nicht nur der hoͤhern, sondern auch der bloß koͤrperlichen Arbeiten ist schon von Buͤsch Abhandlung von dem Geldumlauf in anhaltender Rücksicht auf die Staatswirthschaft und Handlung. 2. Aufl. Hamburg und Kiel 1800. Buch II. §§. 14 u. 17. und nach diesem von Hufeland a. a. O. I. 304 ff. nach- gewiesen worden. „Selbst bei Arbeiten, welche bloß koͤrperliche Kraͤfte vorauszusetzen scheinen, sagt der Letztere, wird Uebung und erworbene Geschicklichkeit einen Gewinn wie Talente geben, und man kann diesen oft nicht als eine Vergeltung fuͤr die Zeit der Vorarbeit ansehen, weil die fruͤhere Arbeit, waͤhrend wel- cher man doch auch seinen nothwendigen Arbeitslohn erhielt, ihren Ersatz fuͤr sich hatte. So arbeitet der alte, ausgelernte See- mann nicht schwerer, als der neue jetzt erst angehende, und darf doch einen viel hoͤhern Lohn fordern, weil er durch Ge- wohnheit die Theile des Schiffs besser kennt und dem Befehle des Schiffers weit sicherer und schneller gehoͤrige Folge leistet. So wird beim Landbau der ausgelernte Pfluͤger besser als der bloß grabende Tageloͤhner und noch reichlicher der geschickte See- mann bezahlt. Auf eine aͤhnliche Weise verguͤtet der Kaufmann auch dem guten in den noͤthigen Handgriffen geuͤbten und ver- staͤndigen Waarenpacker mehr als dem gemeinen Tageloͤhner, wenn auch Beide nur gleiche Kraͤfte gebrauchen. Eben dieß gilt auch selbst von Gemuͤthseigenschaften. So wird selbst aus- gezeichnete Ehrlichkeit oft hoͤher, selbst bei einem Tageloͤhner, belohnt.“ Aus gleichem Grunde kann nun auch der Unternehmer einen Gewinn machen. — In den vorhergehenden Abschnitten sind wir von der Voraussetzung ausgegangen, daß, sobald eine Art von Unternehmungen entweder mehr oder weniger eintraͤgt, als die Summe, welche dem gehabten Aufwande, den Austren- gungen des Unternehmers und dem Grade der vorhandenen Ge- fahr entspricht, ein Zufluß neuer Unternehmer oder ein theil- weises Uebergehen der bisherigen zu andern Berufsarten den Ertrag auf jenes Niveau herabdruͤcken oder hinaufbringen koͤnne, und daß, wo dieß nicht eintrete, der Grund in der vollkommen freiwilligen Entschließung der unternehmungsfaͤhigen Subjecte liege. Allein nicht unter allen Umstaͤnden laͤßt sich die Zahl der Unternehmer einer bestimmten Art beliebig vermehren oder vermindern. Im ersteren Falle beziehen also die Unternehmer ein mit diesem Umstande fortdauerndes Mehreinkommen, das seinen Grund in ihrer beschraͤnkten Zahl hat. Daß diese sich nicht vermehrt, kann entweder von aͤußeren Gruͤnden herruͤhren, indem positive Vorschrift oder Sitte oder Unkenntniß des guͤn- stigen Erfolges der betreffenden Unternehmungen die geeigneten Personen, trotz des in Aussicht stehenden oͤkonomischen Vortheils, abhalten, sich zu Unternehmern zu machen, oder von dem innern Grunde, daß thatsaͤchlich solche Personen nicht weiter vorhan- den sind. Zu den positiven Vorschriften, welche die Vermehrung der Unternehmer bis zu ihrer natuͤrlichen Zahl verhindern koͤnnen, gehoͤren zuvoͤrderst alle Verfuͤgungen, durch welche fuͤr einen gegebenen Bezirk die Zahl der Unternehmer irgend einer Art geradezu festgestellt wird, Vorschriften, die theilweise noch durch das Verbot, sich außerhalb des Bezirks mit den betreffenden Guͤtern zu versorgen, verschaͤrft sind. Ferner sind hierher zu rechnen alle Vorschriften, welche die Begruͤndung einer Unter- nehmung an gewisse erschwerende Bedingungen knuͤpfen, als da sind: Bestehung einer regelmaͤßigen Lehrzeit oder einer Pruͤfung, 8 vorausgegangenes Wandern, Erwerbung des Buͤrgerrechts, Erlangung einer Concession, Vermoͤgensnachweis oder Cautions- stellung, Bezahlung gewisser Taxen, Erreichung eines bestimmten Alters, vorhergehender strafloser Lebenswandel u. s. w., oder die Ausuͤbung des Geschaͤfts belasten, z. B. durch Auflegung von Abgaben, eine fortgesetzte polizeiliche Controle, buͤrgerliche Nach- theile, die sie daran knuͤpfen, Verbot bestimmter Betriebsweisen oder einer beliebigen Ausdehnung des Geschaͤfts und dergleichen mehr; endlich alle Gesetze, die die freie Berufswahl, den Ueber- gang von einem Beruf zum andern und die Vereinigung ver- schiedener Geschaͤfte in einer Hand verhindern. — Auch die Sitten treten der Vermehrung der Unternehmer haͤufig entgegen und beschraͤnken die Freiheit der Entschließung der Einzelnen. Fuͤr gewisse aristokratische Staͤnde gilt haͤufig die Beschaͤftigung mit buͤrgerlichen Gewerben fuͤr unanstaͤndig; die Bureaukratie glaubt ihre Soͤhne nur wieder in dem alten Beruf erziehen zu duͤrfen; bei manchen Unternehmungen verlangt man ein gereifteres Alter; bisweilen sind Titel und Wuͤrden noͤthig, um einem Unterneh- mer einen Wirkungskreis zu verschaffen. — Nicht minder findet die Vermehrung der Unternehmer oft an dem aͤußeren Umstande ein Hinderniß, daß es den bestehenden Unternehmern einer be- stimmten Gattung gelingt, die außerordentlichen Vortheile, welche sie aus ihren Unternehmungen ziehen, laͤngere Zeit geheim und dadurch die Mitwerbung von sich abzuhalten. Dieß wird um so leichter geschehen koͤnnen, je manichfacher und verwickelter die Beziehungen eines Geschaͤftes sind, je zarter die Natur der Ver- haͤltnisse ist, auf die es Bezug hat, je mehr von Gluͤckschancen dabei abhaͤngt und je weniger es durch aͤußeren glaͤnzenden Apparat die Aufmerksamkeit auf sich zieht. So ist meist der Ertrag fabrikmaͤßiger Unternehmungen, welche die verschieden- artigsten Operationen in sich vereinigen, schwieriger zu beurthei- len, als derjenige einfacher Handwerke; so ist die Beschaͤftigung mit Dienstleistungen, die sich auf gewisse gern geheim gehaltene Verhaͤltnisse beziehen, nicht so sicher zu taxiren, als diejenigen mit solchen Diensten, die offen entgegen genommen werden; so herrscht uͤber das Ergebniß gewagter Speculationen meist ein groͤßeres Dunkel, als uͤber das regelmaͤßig ihren Gang fort- gehender Geschaͤfte; so pflegt der Gewinn aus dem Handel mit sehr kostbaren, wenig voluminoͤsen Gegenstaͤnden nicht so leicht verfolgt werden zu koͤnnen, wie derjenige aus dem Handel mit weniger werthvollen, umfangreiche Niederlagen erfordernden Waaren oder aus der Arbeitsraͤume, Werkzeuge und Maschi- nen erheischenden Fabrikation Die Vorliebe der Schacherjuden für den Handel mit Pretiosen erklärt sich zum Theil mit aus diesem Umstande. . Indessen nicht blos die erwaͤhnten aͤußeren Gruͤnde be- schraͤnken haͤufig die Zahl der Unternehmer einer bestimmten Art, sondern auch der innere Grund, daß es thatsaͤchlich an zu Unter- nehmern geeigneten Persoͤnlichkeiten gebricht, indem die natuͤr- lichen Bedingungen fuͤr die Unternehmung eines bestimmten Ge- schaͤfts sich nur in einer gewissen beschraͤnkten Anzahl von Per- sonen vorfinden. Beide Arten von Gruͤnde vermischen sich vielfach und wirken gegenseitig auf einander zuruͤck. Wenn z. B. die Unternehmung eines Geschaͤfts mit zahlreichen aͤußeren Schwie- rigkeiten verbunden ist, dann hat dieß leicht auch eine Vermin- derung der Zahl der an sich dazu befaͤhigten Persoͤnlichkeiten zur Folge; und umgekehrt, wenn nur Wenige zu einer Unterneh- mung befaͤhigt sind, macht sich um so eher das Bestreben geltend, die natuͤrliche Beschraͤnkung noch durch eine kuͤnstliche zu steigern. — In einem Punkte unterscheidet sich jedoch die Wirkung der aͤußern und der innern Hindernisse einer Vermehrung der Unter- 8 * nehmer wesentlich von einander. Die ersteren verhindern mei- stens absolut, daß sich außer einer gewissen gegebenen Menge Jemand einer bestimmten Unternehmung zuwende, und es hat deshalb an der dadurch hervorgerufenen Rente in der Regel jeder der bestehenden Unternehmer seinen Antheil. Der natuͤr- liche Mangel an unternehmungsfaͤhigen Persoͤnlichkeiten dagegen ist in bei weitem den meisten Faͤllen nur ein relativer, d. h. unter den guͤnstigsten Bedingungen koͤnnen allerdings nur Wenige produciren, aber neben ihnen stehen Andere, welche die Pro- duction, wenn auch unter etwas minder guͤnstigen Verhaͤltnissen, vornehmen koͤnnen, neben diesen Dritte, wieder etwas weniger vortheilhaft Situirte, aber doch immer Productionsfaͤhige u. s. w. Die Rente faͤllt daher in diesem Falle nur einem Theile der Unternehmer und in abgestufter Weise zu. Welches aber auch der Grund sein mag, der die Zahl der Unternehmer beschraͤnkt; immer ergiebt sich, so bald diese begrenzte Zahl und die Masse der Producte, die sie zu dem urspruͤnglichen Kostensatz zu liefern vermoͤgen, dem Begehr nicht mehr entspricht, eine Erhoͤhung der Productenpreise, die den Unternehmern eine Rente abwirft. Betrachten wir die Gruͤnde dieser letzteren naͤher, so finden wir, daß sie beruhen koͤnnen auf der Seltenheit entweder: A) der Faͤhigkeit zu irgend welchen bestimmten persoͤn- lichen Leistungen, oder B) der Faͤhigkeit, uͤber die zu einer Unternehmung erfor- derlichen Capitalien zu disponiren, oder endlich, C) der Vereinigung dieser beiden Faͤhigkeiten. A) Wenn wir von einer Rente der persoͤnlichen Faͤhig- keiten, von einer Lohnrente sprechen, so verstehen wir dar- unter nicht den Ueberschuß des Ertrags der Arbeit uͤber das absolut notwendige Maß noch den Ueberschuß uͤber ein angeblich natuͤrliches Maß des Lohns im Vergleich zu der Entschaͤdigung des Capitals; vielmehr ist uns die Lohnrente nur der Mehr- betrag, den gewisse Leistungen uͤber das Maß hinaus erhalten, das ihnen im Verhaͤltniß ihrer Quantitaͤt und Qualitaͤt zu an- dern Leistungen zukaͤme. Hieraus folgt, daß niemals die Arbeit im Allgemeinen, sondern immer nur bestimmte Arten von Ar- beiten eine Lohnrente beziehen koͤnnen. Der Grund dieses Be- zugs ist die Seltenheit der betreffenden disponiblen Arbeitskraͤfte, und diese Seltenheit kann wiederum sowohl in aͤußeren als in inneren Ursachen begruͤndet sein. Der Einfluß der ersteren, welche die an sich zu einer bestimmten Arbeit befaͤhigten Per- sonen, von deren Ergreifung zuruͤckhalten, ist nicht gering, nimmt aber mit der steigenden Cultur mehr und mehr ab. Von den gesetzlichen Bestimmungen kommen in dieser Beziehung weniger die nur mehr vereinzelt auftretenden und dann meistens nur von der Sitte bereits festgestellte Verhaͤltnisse zur formellen Geltung bringenden in Betracht, welche einzelne Classen und Personen von der Betreibung bestimmter Arbeiten ausschließen, als die- jenigen, welche die Anzahl der Arbeiter einer bestimmten Gat- tung auf ein festes Maß beschraͤnken. Allein eine fortschreitende Entwickelung fuͤhrt nicht nur manichfache Umgehungen dieser Vorschriften herbei, sondern beseitigt sie auch wohl ganz und gar oder umgiebt sie doch mit mehr oder weniger erfolgreichen Garantieen gegen eine Benachtheiligung des Publicums, so daß das Gesetz den Arbeitern kaum mehr die Gelegenheit eines Rentenbezugs sichert. Aehnlich wirkt der allgemeine Fortschritt auf die Hindernisse, welche die Sitte vielfach einer Vermehrung der Arbeiter einer bestimmten Art entgegengesetzt, indem er die Schranken, welche die verschiedenen Classen der Gesellschaft von einander getrennt halten, mehr und mehr beseitigt — und einer großen Anzahl von Arbeiten einen immer geistigeren Charakter verleiht. Wenn z. B. gebildete Maͤnner heutzutage sich auch so mancher Handarbeit nicht schaͤmen, so geschieht dieß, weil sich nicht verkennen laͤßt, daß sie auch dabei ihre Bildung zur Gel- tung zu bringen vermoͤgen. Eine Ueberfeinerung der Sitten kann jedoch zu der Absperrung befaͤhigter Personen von gewissen Arbeitsgattungen zuruͤckfuͤhren. — Was die Verheimlichung des Ertrags einer bestimmten Arbeit als Abhaltungsgrund fuͤr die Ergreifung der letzteren und demnach als Grund einer Rente fuͤr die bestehenden Arbeiter anlangt, so faͤllt sie an sich wenig ins Gewicht, indem gerade die Arbeit dasjenige Productions- element ist, dessen Ertrag sich am schwierigsten verheimlichen laͤßt; daß indessen eine fortschreitende Culturentwickelung mit der groͤßeren Oeffentlichkeit, die sie in alle Verkehrverhaͤltnisse bringt, mit der allgemeineren Ausbildung des Lohnsystemes und mit der groͤßeren Belebung des Marktes auch diesen aͤußeren Grund einer Lohnrente immermehr beschraͤnken muß, leuchtet ein. Wenden wir uns zu den inneren Ursachen der letzteren, d. h. zu dem wirklichen thatsaͤchlichen Mangel arbeitsfaͤhiger Personen, so kann im Allgemeinen, je niedriger die Arbeitsfaͤhigkeit ist, die zu einer bestimmten Leistung erfordert wird, und je weiter sie sich daher verbreitet findet, desto weniger eine Lohnrente dabei stattfinden. In der Regel werden deshalb die mehr koͤrperlichen Arbeiten weniger auf eine Lohnrente zu rechnen haben als die mehr geistigen. Doch kann sich dieß aͤndern, wenn in einem Volke die geistige Entwickelung auf Kosten der koͤrperlichen vor sich geht, wie dieß in Zeiten beginnenden Verfalls zu geschehen pflegt. Einen je groͤßeren Aufwand an Zeit, Kraft und Geld die Ausbildung einer Arbeitsfaͤhigkeit erheischt, desto leichter wird eine Lohnrente eintreten und desto sicherer sich erhalten. Dieß ist z. B. der Grund, weshalb ausgezeichnete Gaben, aus- gezeichnet ausgebildet, fast immer einen unverhaͤltnißmaͤßig hohen Lohn erhalten. Es ist weniger die Seltenheit der Naturanlagen, als die der Bildung, auf welche sich hier die Rente stuͤtzt. Eine weit getriebene Arbeitstheilung erzeugt, weil sie die Einseitigkeit der Arbeitsfaͤhigkeit ausbildet und den Uebergang von einem Beruf zum andern erschwert, haͤufig, wenn auch nur voruͤber- gehend, Lohnrenten. In solchen Arbeiten, deren Bedarf großen Schwankungen unterworfen ist, zeigen sich ebenfalls nicht selten Lohnrenten, weil bei ploͤtzlich steigender Nachfrage neben den bisherigen eingeschulten Arbeitern nur ungeuͤbte, minder ge- schickte zu haben sind. Die Hoͤhe, bis zu welcher sich die Lohnrente steigern kann, haͤngt außer von dem Wohlstande der Begehrer des in Frage kommenden Products oder Dienstes und außer von der Dringlich- keit und dem Ernste des betreffenden Beduͤrfnisses, namentlich von der wirklichen oder eingebildeten Feinheit des letzteren ab. Je minutioͤser die Unterschiede sind, die man an einer Leistung schaͤtzt oder zu schaͤtzen meint, desto schwieriger wird die Con- currenz darin. Daher tritt die Lohnrente namentlich bei den Arbeiten der feinsten Gattung, bei den Arbeiten, die zur Be- friedigung der zartesten Beduͤrfnisse bestimmt sind, hervor. Eine große Raschheit der oͤkonomischen Entwickelung bringt es meistens mit sich, daß man mehr auf die Quantitaͤt als auf die Qualitaͤt der Genuͤsse sieht, und ist deshalb der Entstehung von Lohn- renten nicht guͤnstig, waͤhrend ein langsam zu seiner hoͤchsten Entwickelung heranreifendes Volk eine groͤßere Feinheit des Ge- schmacks sich anzueignen pflegt. Doch ereignet es sich im ersteren Falle nicht selten, daß das Gefuͤhl, nicht im Stande zu sein, feinere Leistungsunterschiede zu wuͤrdigen, gerade zu der Sucht fuͤhrt, eine solche Wuͤrdigung geltend machen zu wollen, und daß in Folge dessen die Mode einzelnen Arbeitern oder Arbeits- unternehmern eine besonders hohe, in ihrer Grundlage freilich sehr unsichere Lohnrente zu Theil werden laͤßt. Fuͤr den Unternehmergewinn kommt nach den im zweiten Capitel und im vorhergehenden Abschnitte dieses Capitels auf- gestellten Grundsaͤtzen die Lohnrente nur insoweit in Betracht, als die betreffende Faͤhigkeit einzig von den Unternehmern selbst ausgenutzt werden kann. Nur insoweit ist sie ein Theil des Unternehmergewinnes, Unternehmerlohnrente, in allen uͤbrigen Faͤllen Miethlohnrente oder Lohnrente im engeren Sinne. Was oben uͤber die Veraͤnderung der Grenzen zwischen Mieth- lohn und Unternehmerlohn gesagt worden ist, gilt deshalb auch fuͤr die Grenzen zwischen Miethlohnrente und Unternehmerlohnrente. Es ergiebt sich hieraus, daß die Lohnrente bei entwickelten Cultur- verhaͤltnissen mehr und mehr aus dem Unternehmergewinn aus- scheidet, indessen doch nicht vollstaͤndig, weil gewisse Faͤhigkeiten immer nur bei den Unternehmern selbst zu voller Entwickelung zu gelangen pflegen, und da dieß namentlich Faͤhigkeiten hoͤherer Art sind, so geben sie zur Erwerbung einer Lohnrente besonders Gelegenheit. Gerade die feineren Qualitaͤten, wegen deren man die Producte einer bestimmten Unternehmung besonders schaͤtzt und hoͤher bezahlt, verdanken diese oft der sorgsamen Thaͤtigkeit des Unternehmers, einer Thaͤtigkeit, die er im Dienste Anderer nicht in dieser Weise entfaltet haben wuͤrde. Wie der Unternehmerlohn mit dem Miethlohn auf gleicher Grundlage beruht, so auch die Unternehmerlohnrente mit der Miethlohn- rente, und es wird daher am Betrage derselben durch die Ver- wandlung der einen in die andere im Allgemeinen nichts ge- aͤndert. Nur insoweit der Betrag der Unternehmerlohnrente sich leichter verheimlichen laͤßt, als der der Miethlohnrente, kann jene unter Umstaͤnden eintreten oder sich erhalten, wo diese nicht stattfinden oder wieder verschwinden wuͤrde. B) Wie der Besitz bestimmter Arbeitsfaͤhigkeiten, so kann auch die Verfuͤgbarkeit uͤber gewisse Capitalien zur Ursache einer Rente werden, wenn die Zahl der Personen, denen eine solche Verfuͤgbarkeit zusteht, eine absolut oder relativ beschraͤnkte ist und daher der Begehr nach den nur mit Huͤlfe jener Capitalien herzustellenden Guͤtern das Angebot uͤberholt. Wie dort eine Lohnrente hervortrat, zeigt sich hier eine Zinsrente, und wie jene bald Lohnrente im engern Sinne, Miethlohnrente, bald Unternehmerlohnrente sein konnte, so kann diese bald Zinsrente im engern Sinne, Miethzinsrente, bald Unternehmerzinsrente sein, je nachdem das Capital vermiethet oder nur vom Eigen- thuͤmer selbst ausgenutzt werden kann. Zins und Unternehmer- zins, Zinsrente und Unternehmerzinsrente verhalten sich genau so, wie Lohn und Unternehmerlohn, Lohnrente und Unternehmer- lohnrente, und wie nur der Unternehmerlohn und die Unter- nehmerlohnrente zum Unternehmergewinn gehoͤren, so auch nur der Unternehmerzins und die Unternehmerzinsrente. Die Zins- rente, sei sie nun Miethzinsrente oder Unternehmerzinsrente, kann sich natuͤrlich eben so wenig auf alle Capitalien gleichmaͤßig beziehen, wie die Lohnrente auf alle Arbeitsfaͤhigkeiten; sie be- zeichnet nur den Ueberschuß, den das Einkommen aus gewissen Capitalien uͤber den allgemeinen Zinssatz, d. h. uͤber das Ver- haͤltniß hinausgewaͤhrt, das mit Ruͤcksicht auf die Schwierigkeit ihrer Erwerbung im Vergleich mit andern Capitalien zu erwar- ten waͤre, nicht aber das Verhaͤltniß zwischen Arbeits- und Capitalentschaͤdigung im Allgemeinen. Der Grund aber, wes- halb ein Capital eine unverhaͤltnißmaͤßige Nutzung abwerfen kann, kann entweder a) in der Seltenheit seiner Art , b) in der Seltenheit seines Umfangs liegen. a) Wenn Capitalien einer bestimmten Art zur Herstellung irgend welcher Producte unbedingt nothwendig sind oder dabei nur durch unvollkommenere Surrogate ersetzt, und wenn sie selbst uͤberhaupt nicht oder nur mit einem groͤßeren Aufwande, als ihre eigenen Herstellungskosten betragen, vermehrt werden koͤnnen, fangen sie an eine Rente, Zinsrente zu ergeben, so bald der Begehr nach den Producten, zu deren Herstellung sie dienen, so stark wird, daß sie zu dessen Befriedigung zu dem bisherigen Preise nicht mehr ausreichen. Die Hoͤhe dieser Rente haͤngt einestheils von der Verbreitetheit und der wirklichen oder eingebildeten Dringlichkeit des Beduͤrfnisses, welchem die mit dem betreffenden Capitale herzustellenden Guͤter dienen, und dem Wohlstande der Begehrer Sind diese Begehrer selbst wieder die Hersteller anderer Güter und ist ihnen die Befriedigung des betreffenden Bedürfnisses unentbehrlich, so wird der Wohlstand der Begehrer jener andern Güter das maßgebende Moment, und so geht die Rückwirkung möglicher Weise durch die verschie- densten Güterclassen hindurch. der letzteren ab, andererseits von der Unmoͤglichkeit oder dem Grade der Schwierigkeit der Ersetzung der betreffenden Capitalien. Die Rente zeigt sich daher nament- lich bei solchen Capitalien, welche zur Herstellung unentbehrlicher Lebensnothwendigkeiten erforderlich sind, wo sie, insofern nicht die Ursachen der Seltenheit der Capitalien beseitigt werden, mit der Dichtigkeit und dem Wohlstande der Bevoͤlkerung steigt, so wie andererseits bei solchen Capitalien, deren Herstellung durch die Seltenheit ihrer Naturalbestandtheile oder durch die Schwie- rigkeit der Arbeit und die Laͤnge der Zeit, welche sie erfordert, sehr erschwert ist. In Folge der Uebertragbarkeit der Capitalien wird der Werth dieser letzteren selbst erhoͤht, und fuͤr diejenigen, welche dieselbe auf onerosem Wege erwerben, enthaͤlt daher die Zinsrente die Bedeutung eines einfachen Zinses. Auf die Ent- stehung einer Zinsrente wirken Gesetz und Sitte weniger unmittel- bar ein, d. h. ihre Wirkung erstreckt sich mehr auf die Schnellig- keit oder Langsamkeit der Capitalansammlung im Allgemeinen, als auf die Verminderung oder Vermehrung gewisser bestimmter Capitalarten, obwohl die durch die manichfachsten Einfluͤsse des aͤußeren und inneren Lebens bedingte Vorliebe fuͤr gewisse Ca- pitalanlagen und Abneigung gegen andere, so wie die Erleich- terung, welche die Bildung gewisser Capitalien, und die Er- schwerung, welche die gewisser anderer durch Gesetz und Sitte erfaͤhrt, ihre Wirkung keineswegs verleugnen. Die Entwicke- lung des Verkehrs bringt uͤbrigens die rein oͤkonomischen Be- stimmungsgruͤnde bei der Form, welche die neu sich bildenden Capitalien erhalten, mehr und mehr zur Geltung. Ebenso wirkt sie beseitigend auf diejenigen aͤußeren Ursachen der Zinsrente, welche in der Unkenntniß von dem erhoͤhten Abwurfe gewisser Capitalformen beruhen, gerade so, wie sie den analogen Ur- sachen bei der Lohnrente entgegentritt. Auf den hoͤhern Cultur- stufen kommen daher wesentlich nur die inneren Gruͤnde der Seltenheit der Capitalien bestimmter Gattungen in Betracht, waͤhrend die aͤußeren Gruͤnde, d. h. diejenigen, welche einer an sich moͤglichen Vermehrung der Capitalien entgegenstehen, mehr in den Hintergrund treten. Wie bereits angedeutet, bestehen diese inneren Gruͤnde theils in der Seltenheit der Stoffe und Kraͤfte, aus denen eine bestimmte Capitalform hervorgegangen ist, theils in der Schwierigkeit der zur Bildung neuer Capitalien erforderlichen Arbeit und der Dauer der dabei in Anspruch zu nehmenden Zeit. Eine Zunahme des Wohlstandes und der Dichtigkeit der Bevoͤlkerung pflegt zwar, indem sie auf die Er- hoͤhung des Begehrs wirkt, auch die Seltenheit zu steigern, andererseits aber auch durch die Beseitigung der inneren Gruͤnde derselben ihr entgegenzutreten. So zeigt eine groͤßere Kenntniß und Einsicht in die Natur vielfach, daß die angenommene Be- schraͤnktheit gewisser oͤkonomischer Stoffe und Kraͤfte nur eine eingebildete war, und daß sich dieselben vielfach vermehren oder ersetzen lassen; so treten immer einfachere Methoden zur Her- stellung bestimmter Capitalformen hervor, waͤhrend sich zugleich die Moͤglichkeit, die erforderlichen Capital- und Arbeitskraͤfte zu gewinnen, vergroͤßert; so wird endlich auch die fuͤr eine solche Herstellung nothwendige Zeit vielfach auf ein geringeres Maß zuruͤckgebracht Um diese Sätze an einem Beispiele zu erläutern, nehmen wir Grund und Boden einer bestimmten Fruchtbarkeit. Derselbe gewährt eine Rente, wenn der Preis seiner Producte den Satz übersteigt, der zur Ersetzung der Productionskosten einschließlich der Zinsen des aufgewandten Capitals hin- reichend ist, und dieser Preis kann eine solche Höhe nur durch die verhält- nißmäßige Seltenheit der betreffenden Grundstücke erreichen. Diese Selten- heit wiederum rührt entweder daher, daß zwar noch mehr Grundstücke der betreffenden Art vorhanden sind, aber durch äußere Gründe von produciren- der Mitwirkung abgehalten werden, oder daher, daß die Zahl der betreffen- den Grundstücke eine thatsächlich beschränkte ist. Jenes ist z. B. der Fall, wenn die concurrenzfähigen Grundstücke durch Sitte oder Gesetz in den Händen von Eigenthümern festgehalten werden, die sie weder selbst auszubeuten geeignet, noch durch Andere ausbeuten zu lassen geneigt sind, oder wenn der außerordent- liche Ertrag der werbenden Grundstücke der nämlichen Art unbekannt bleibt. Eine zunehmende Entwickelung des geistigen und materiellen Verkehrs wird solche Erscheinungen immer seltner machen. Die thatsächliche Beschränkung der Menge der betreffenden Grundstücke muß zwar um so stärker erscheinen, je lebhafter der Begehr nach ihren Producten wird, allein dem wirkt bei fortschreitender Entwickelung entgegen: eine bessere Naturkenntniß, welche vielleicht die Ersetzbarkeit der begehrten Producte durch andere oder die Mittel lehrt, auch andern Aeckern auf künstliche Weise dieselbe Fruchtbarkeit zu verleihen, wie sie die Rente gebenden besitzen; die Auffindung von Er- sparungen bei landwirthschaftlichen Meliorationen, so daß Bodenverbesserun- gen, die auf den Rente gebenden Grundstücken mit großem Aufwande durch- geführt worden sind, auf den übrigen Grundstücken nun mit geringeren Kosten hergestellt werden, was durch die mit dem zunehmenden Verkehr ent- stehende größere Leichtigkeit, die nöthigen Arbeiter und Capitalien zu er- halten, noch befördert wird; endlich die größere Schnelligkeit, mit welcher andern Grundstücken die Concurrenzfähigkeit verliehen werden kann, indem die größere Fülle der vorhandenen Capital- und Arbeitskräfte und die ge- . Welche dieser beiden Richtungen, die- jenige auf Vermehrung oder diejenige auf Verminderung der Seltenheit gewisser Capitalarten den uͤberwiegenden Einfluß haben wird, laͤßt sich im Allgemeinen nicht bestimmen; jedenfalls wird das Uebergewicht der einen mit dem der andern von Zeit zu Zeit abwechseln. Ganz zu beseitigen werden die inneren Gruͤnde der Seltenheit mancher Capitalien niemals sein, denn wenn der Mensch auch viele Nutzungsquellen, deren Maß sonst fuͤr be- schraͤnkt galt, erweitern und ersetzen lernt, so werden doch immer andere uͤbrig bleiben, wo ihm dieß nicht gelingt, und immer wird eine solche Beseitigung der Seltenheit der Capitalien Zeit, oft viel Zeit Man denke an die Schafrace der New-Kents in England, die durch Kreuzung durch 20 verschiedene Generationen hindurch entstanden ist. Vergl. Biot, im Journ. des Savants Jul. 1851. erfordern, so daß wenigstens voruͤbergehend viele Gattungen von Capitalien Zinsrenten abwerfen. Aber eben dieser voruͤbergehende Charakter vieler Zinsrenten auf den hoͤhern Culturstufen versetzt dieselben aus den regelmaͤßigen Einkommens- arten in die zufaͤlligen und unregelmaͤßigen, sich nicht in einer Erhoͤhung des Capitalwerthes zu fixiren vermoͤgenden Einnah- men, denen man im Allgemeinen den Namen Gewinn zu geben pflegt, so daß der außerordentliche Ertrag einzelner Capitalarten hier weniger haͤufig als Rente, im Sinne eines gesicherten Ein- kommens, wie als ausnahmsweiser, voruͤbergehender Gewinn erscheint. Zu einem Bestandtheile des Unternehmergewinnes, zur Unternehmerzinsrente wird die Zinsrente nur insofern als schicktere Methode ihrer Verwendung landwirthschaftliche Verbesserungen in einer Zeit zu vollenden gestattet, die bei minder entwickelten Verhältnissen oft nicht entfernt dazu hingereicht haben würde. Die Anwendung dieser Sätze auf die verschiedensten Arten der Rente gewährenden Capitalien ergiebt sich ohne weitere Darlegung. das betreffende Capital nur durch den Eigenthuͤmer uͤberhaupt oder doch vollstaͤndig ausgenutzt zu werden vermag. Die Moͤg- lichkeit, Abmiether fuͤr ein Capital zu finden, das eine Rente gewaͤhrt, wird sich im Allgemeinen nach denselben Umstaͤnden richten, wie dieselbe Moͤglichkeit fuͤr die uͤbrigen Capitalien. Es treten also in Bezug auf den Uebergang von Miethzinsrente in Unternehmerzinsrente und umgekehrt dieselben Verhaͤltnisse ein, wie in Bezug auf den Uebergang von Miethzins in Unternehmer- zins. Bleiben wir bei dem Beispiele von Grund und Boden stehen, so wird der Unterschied der Qualitaͤt der Aecker, mag er nun auf deren natuͤrlichen Beschaffenheit, auf der darin fixirten Arbeit oder auf Verkehrsverhaͤltnissen beruhen, schon fruͤhe hervortreten. So lange das Land nur von den Eigenthuͤmern bewirthschaftet wird, ist diese Rente, insofern die Eigenthuͤmer uͤberhaupt Unternehmer sind, d. h. fuͤr den Verkehr produciren, Unternehmergewinn. Die Pachtverhaͤltnisse, die sich allmaͤhlig herausbilden, verwandeln sie fast durchgaͤngig in Pachtrente, denn da die Bewirthschaftung noch sehr extensiv, mithin fuͤr alle Grundstuͤcke ziemlich gleichmaͤßig betrieben wird, so ist nicht ein- zusehen, warum sich die Moͤglichkeit der Verpachtung nicht fuͤr ein Grundstuͤck so gut annehmen lassen sollte, wie fuͤr das an- dere. Spaͤter kommt der individuelle Charakter der Laͤndereien mehr zur Geltung. Je mehr ein Grundstuͤck einen solchen be- sitzt, desto schwieriger wird es sein, dafuͤr einen Pachter zu fin- den, der ein entsprechendes Pachtgeld zu zahlen bereit waͤre, desto eher wird der Eigenthuͤmer zur Selbstbewirthschaftung ge- noͤthigt sein, desto mehr wird mithin die Rente wiederum zu einem Theile des Unternehmergewinnes. Endlich erhalten auch die individualisirtesten Grundstuͤcke die Moͤglichkeit einer ange- messenen Verpachtung und die Rente verwandelt sich wieder in Pachtrente. Da die Vermiethbarkeit oder Nichtvermiethbarkeit bestimmter Capitalien zu der Staͤrke des Begehrs nach dem damit herzu- stellenden Producte, wie andererseits zu der Schwierigkeit oder Unmoͤglichkeit, sie zu vermehren oder zu ersetzen, in keiner un- mittelbaren Beziehung steht, so ist auch die Verwandlung der Zinsrente aus Miethzinsrente in Unternehmerzinsrente und umgekehrt fuͤr deren Hoͤhe von keinem unmittelbaren Einfluß. Dagegen machen sich unter Umstaͤnden einige indirecte Wirkungen dieser Verwandlung geltend. Wenn naͤmlich auf der einen Seite die Seltenheit der fuͤr eine Production verwendeten Capitalien blos auf aͤußeren Gruͤnden beruht, d. h., wenn thatsaͤchlich noch mehr concurrenzfaͤhige Capitalien vorhanden sind, die nur durch die Verhaͤltnisse von einer Mitwerbung abgehalten werden, so ist eine Gestaltung der Dinge, welche einen Miethbegehr nach den betreffenden Capitalien erzeugt, wohl geeignet, jene aͤußern Hindernisse zu beseitigen. Denn so weit Sitte und Gesetz hier in Betracht kommen, koͤnnen diese die Capitalinhaber wohl hin- dern, ihre Capitalien selbst auszubeuten, aber in der Regel nicht, sie zu vermiethen, so daß mit der Gelegenheit, welche sich hierzu bietet, jene aͤußere Schranke einer vermehrten Con- currenz hinwegfaͤllt Diese Schranke wird zu gleicher Zeit noch von einer andern Seite untergraben; die Vermiethbarkeit der Capitalien hebt nämlich, indem sie deren Ausbreitung in die geeignetsten Hände bringt, in der Regel die ganze fragliche Production und damit das Ansehen derer, welche diese be- treiben. Dadurch aber wirkt sie den Vorurtheilen entgegen, auf welchen die äußeren Hindernisse der Selbstbewirthschaftung der Capitalien großentheils beruhen. . Insofern aber blos die Unkenntniß des zu erlangenden Ertrags die in Frage stehenden Capitalien von der Mitwerbung abhielt, verschafft gerade das Zinsangebot der Miethbegehrer bald die fehlende Aufklaͤrung. Demnach wuͤrde die blos auf aͤußern Ursachen beruhende Zinsrente, indem sie aus dem Unternehmergewinn ausscheidet und zur Miethzinsrente wird, einer Verminderung ausgesetzt sein. Indessen kommen derartige Zinsrenten wohl nur sehr wenige vor, da, wo die Vermiethung gewisser Capitalien nicht moͤglich, der natuͤrliche Verlauf der Dinge das Eigenthum derselben mehr und mehr aus den Haͤnden solcher Classen, die sie nicht auszubeuten ver- moͤgen, in die solcher Classen uͤbergehen laͤßt, die sich daran nicht behindert finden. Zugleich wirkt ein anderer Umstand der Verminderung der Zinsrente bei eintretender Vermiethbarkeit der Capitalien sehr energisch entgegen und vielmehr auf deren Er- hoͤhung hin. So lange Capitalien nur durch die Eigenthuͤmer ausgenutzt werden koͤnnen, geschieht dieß, da diese selten die hierzu geschicktesten Persoͤnlichkeiten sind, in der Regel nur in unvollkommener Weise. Die betreffende Production bleibt hin- ter ihrer moͤglichen Vollkommenheit und daher die Nachfrage nach den zu liefernden Waaren hinter ihrer moͤglichen Ausdehnung mehr oder minder zuruͤck. Werden nun die Capitalien vermieth- bar, so gelangen sie in die Haͤnde derer, die sie am besten aus- zunutzen verstehen, und die mit Huͤlfe derselben betriebene Pro- duction wirft leicht einen erhoͤhten Ertrag ab. Zunaͤchst kommt freilich dieser Mehrgewinn den Abmiethern der Capitalien als eine besondere Belohnung ihrer Thaͤtigkeit zu, bald aber zieht meistens in Folge der Concurrenz der Capitalist, als der In- haber des seltenen Productionsfactors, den Mehrbetrag, es erhoͤht sich also die Zinsrente in Folge ihrer Verwandlung aus Unternehmerzinsrente in Miethzinsrente. Dieser indirecte Ein- fluß der Vermiethbarkeit der Capitalien auf die Steigerung der Rente ist oft sehr bedeutend, wie es ja z. B. bekannt ist, welche Einwirkung das Entstehen eines tuͤchtigen Paͤchterstandes auf die Hebung und Belebung der Landwirthschaft und damit auf die Vermehrung der Grundrente hat. Unmittelbar dagegen wird durch die Vermiethbarkeit der Capitalien an der etwaigen Rente, die sie abwerfen, eben so wenig Etwas geaͤndert, wie an dem Zinse, den sie gewaͤhren, und der Unternehmer bezieht daher als Ertrag seiner auf die Unternehmung verwendeten Capitalien nicht mehr und nicht weniger, als wenn er sie vermiethet oder auch nur die Gelegenheit dazu gehabt haͤtte. b) Es kann aber auch nicht die besondere Qualitaͤt des erforderten Capitals, sondern nur dessen Umfang sein, welcher die Vermehrung der Unternehmer eines Geschaͤfts beschraͤnkt und dadurch die Moͤglichkeit einer Rente gewaͤhrt. Auf den niedri- geren Culturstufen tritt dieß noch nicht hervor; die unentwickelte Arbeitstheilung, die geringere Verbreitung feinerer Beduͤrfnisse, die Schwierigkeit des Absatzes in die Ferne schraͤnken nicht nur den Bedarf an Capital im Allgemeinen ein, sondern bewirken auch namentlich, daß nur kleinere Posten gesucht werden. So- bald sich die Arbeitstheilung entwickelt, die Beduͤrfnisse in immer weiteren Kreisen sich verbreiten, der Verkehr sich von laͤstigen Fesseln befreit, werden die Unternehmungen auf immer inten- siveren Betrieb, immer massenhaftere Production hingewiesen und verlangen deshalb immer mehr und immer groͤßere Capitalien. Die Zahl derer, welche uͤber so ausgedehnte Capitalkraͤfte zu verfuͤgen vermoͤgen, bleibt dann leicht hinter der gesteigerten Anfrage zuruͤck. Die Folge davon ist entweder, daß gewisse Producte nur in beschraͤnkter Maße geliefert werden koͤnnen und sich dadurch uͤber dem Kostenpreise halten, oder daß neben den ausgedehntesten und am billigsten producirenden Unternehmungen noch kleinere, theurer producirende bestehen, die mit ihren Kosten den Preis des Productes normiren. In beiden Faͤllen werfen die Unternehmungen, die mit den groͤßeren Capitalien wirth- schaften, einen Ertrag ab, der die Auslagen des Unternehmers 9 und den durch andere Ursachen bestimmten Satz seines Unter- nehmergewinns uͤbersteigt. Wem fließt nun dieser Ueberschuß zu, den Besitzern der groͤßeren Capitalien oder den Unternehmern, die sie verwenden? Oder, wenn die Unternehmer selbst die Besitzer der Capitalien sind, erhalten sie ihn als Unternehmer oder als Capitalisten? Ist er als eine Erhoͤhung des Zinses oder als ein Theil des Unternehmergewinns aufzufassen? Wir nehmen im Folgenden an, der Besitzer des Capitals sei ein Anderer wie der Unternehmer. Die Folgerung fuͤr den Fall, daß das Capital dem Unternehmer selbst gehoͤrt, ergiebt sich von selbst. Fließt in jenem Falle der Ueberschuß dem Ca- pitalisten zu, so erhaͤlt ihn in diesem der Unternehmer auch nur in seiner Eigenschaft als Capitalist. Empfaͤngt ihn aber dort der Unternehmer, so bildet er auch hier einen wirklichen Be- standtheil des Unternehmergewinns. Wir behaupten nun, daß es wirklich der Unternehmer ist, der jenen Ueberschuß, jene Rente empfaͤngt. Zwar koͤnnte man sagen, fuͤr denjenigen, der ein groͤßeres Capital zu seiner Unter- nehmung bedarf, sei es offenbar ein Vortheil, dasselbe aus einer Hand zu empfangen, er werde die ersparte Muͤhe des Zusammenborgens gern mit einer kleinen Erhoͤhung des Zinses bezahlen, und zum Beweise hierfuͤr koͤnnte man sich auf die Er- fahrung berufen, daß in der That haͤufig ein etwas hoͤherer Zins fuͤr groͤßere Summen bezahlt zu werden pflegt. Allein dem Vortheile des Schuldners, nur einen Glaͤubiger zu haben, steht die Annehmlichkeit gegenuͤber, die auch fuͤr diesen darin liegen muß, sein Capital nicht da und dort zerstreuen zu muͤssen. Jener hoͤhere Zins aber ist meistens nur ein scheinbarer und beruht darauf, daß ein Capital im Allgemeinen mehr Gefahr laͤuft, wenn es in einem, als wenn es in verschiedenen Posten ausgeliehen ist, daß folglich eine groͤßere Assecuranz bezahlt werden muß. Im aͤußersten Falle kann der Zins, den ein Capitalist von seinem, an einen Unternehmer ausgeliehenen Capital empfaͤngt, von demjenigen, den er bei einer Ausleihung in kleineren Posten empfangen wuͤrde, nur um so viel abweichen, als der Empfaͤnger des Capitals die Annehmlichkeit schaͤtzt, es aus einer einzigen Hand zu erhalten; jener Ueberschuß aber kann weit mehr betragen, denn er beruht auf ganz anderen Ursachen. Der Capitalist, der ein großes Capital ausleiht, empfaͤngt dafuͤr moͤglicher Weise verhaͤltnißmaͤßig etwas mehr Zins als der kleine Capitalist, weil derjenige, der ein großes Capital bedarf, weniger Muͤhe und Sorge hat, wenn er es auf einmal erhalten kann, als wenn er es aus verschiedenen Quellen zusammenbringen muß. Der Unternehmer dagegen, der mit einem groͤßeren Capitale wirthschaftet, zieht einen groͤßern Ertrag aus seiner Unternehmung, weil die Zahl derjenigen, die uͤber ein groͤßeres Capital verfuͤgen und deshalb die betreffenden Producte uͤberhaupt oder mit den geringsten Kosten herstellen koͤnnen, im Verhaͤltniß zum Begehr nach den damit herzustellen- den Producten eine beschraͤnkte ist. Wenn wir nach den Ursachen dieser Beschraͤnkung fragen, so scheint es, daß aͤußere Ursachen der letztern, d. h. solche Umstaͤnde, die einen Theil der Unternehmer trotz der ob- jectiven Zulaͤssigkeit des Großbetriebes und ihrer subjectiven Befaͤhigung zu demselben dennoch beim Kleinbetriebe fest- halten, als durchaus ausnahmsweise Erscheinungen nicht wei- ter in Betracht zu ziehen sind. Dagegen sind die innern Gruͤnde der fraglichen Beschraͤnkung doppelter Art. Die Dis- positionsfaͤhigkeit uͤber ein fremdes Capital beruht naͤmlich ent- weder auf eignem Vermoͤgensbesitz oder auf persoͤnlichen Eigen- schaften. Wenn ich Jemanden ein Capital anvertrauen soll, 9 * so muß er mir entweder als ein wohlhabender oder als ein be- sonders faͤhiger und rechtschaffener Mann bekannt sein, so daß ich einen Verlust nicht zu fuͤrchten habe. Die Zahl der großen Unternehmer beschraͤnkt sich also auf diejenigen, die eines oder mehrere der erwaͤhnten Praͤdicate in ausgedehnterem Maße be- sitzen. Was die einzelnen Praͤdicate anlangt, so beruht bei minder entwickelter Cultur die Dispositionsfaͤhigkeit uͤber fremdes Capital, der Credit, vorzugsweise auf eignem Vermoͤgensbesitz, und zwar ist bei mangelhaften Rechtsverhaͤltnissen namentlich der Immobiliarbesitz wirksam; nur Selbstbesitzer, insbesondere Grund- besitzer bilden hier die Classe der groͤßeren Unternehmer. Je mehr Reichthum und Cultur fortschreitet, desto leichter wird es auch der Intelligenz und Rechtschaffenheit, in die Schranken zu treten und sich Credit zu verschaffen. Es ist auf den hoͤheren Culturstufen verhaͤltnißmaͤßig mehr der persoͤnliche Werth, welcher den Credit begruͤndet, als der todte Reichthum, freilich nur ein ausgezeichneter persoͤnlicher Werth, weil mit dem Umfange der Geschaͤfte auch der Umfang des Credits sich erhoͤhen muß. Wenn z. B. auf einer niedrigeren Culturstufe zur Betreibung eines Geschaͤftes die Verfuͤgung uͤber 500 Thaler gehoͤrte, so konnten es fast nur diejenigen, welche ein entsprechendes Vermoͤgen be- saßen, unternehmen, denn auf persoͤnliche Eigenschaften wollte Niemand gern borgen. Mit dem zunehmenden Reichthum wird es demjenigen, der sich nur durch eine tuͤchtige Persoͤnlichkeit auszeichnet, allerdings leichter, Capital zu borgen, allein zugleich concentrirt sich der Geschaͤftsbetrieb. Wo sonst 500 Thaler hin- reichten, da bedarf es jetzt vielleicht das Drei- und Vierfache, um eine Unternehmung zu gruͤnden, und natuͤrlich wird man dem entsprechend auch groͤßere persoͤnliche Garantieen fordern. Mit anderen Worten: fuͤr die Mittelmaͤßigkeit waͤchst zwar die Moͤg- lichkeit, Credit zu erhalten, aber in demselben, wo nicht in staͤrkerem Maße vermindert sich die Fuͤglichkeit, ihn in der ge- gebenen Beschraͤnkung zu benutzen; nur die wirklich hervorragende Persoͤnlichkeit zieht aus der groͤßeren Leichtigkeit, Capital aufzu- nehmen, Vortheil. Wenn bei minder entwickelter Cultur die Zahl der groͤßeren Unternehmer trotz des in Aussicht stehenden hoͤheren Gewinns sich nicht vermehrt, so beruht dieß auf der geringen Zahl derjenigen, die im eigenen Vermoͤgensbesitz eine genuͤgende Dispositionsfaͤhigkeit haben; wenn das Gleiche unter entwickelteren Culturverhaͤltnissen geschieht, so ist es zum groͤßten Theile eine Folge der Seltenheit solcher persoͤnlicher Eigenschaften, die Credit in dem verlangten Umfange eroͤffnen. Dieser Theil der Rente der Unternehmer und mit ihr der hoͤhere Preis der Producte faͤllt dort weg, wenn sich die wohlhabenden Besitzer, hier, wenn sich die faͤhigen Persoͤnlichkeiten vermehren. Was nun die Credit verleihenden persoͤnlichen Eigenschaften betrifft, so ist schon bemerkt, daß dieselben wesentlich doppelter Art sind, naͤmlich Erwerbs- und Wirthschaftsfaͤhigkeit und Rechtschaffen- heit; hier sei nur noch auf Eines aufmerksam gemacht. Man koͤnnte glauben, bei hoͤherer Cultur muͤsse die Bedeutung der Rechtschaffenheit fuͤr den Credit hinter der der Erwerbs- und Wirthschaftsfaͤhigkeit zuruͤcktreten, da die groͤßere Ausbildung des Rechtes den Glaͤubiger vor Betruͤgereien sicher stellen muͤsse. Dem ist jedoch nicht so, und nirgends ist die persoͤnliche Soliditaͤt wichtiger fuͤr den Credit, als auf den hoͤchsten Culturstufen. Die Ursache ist wohl hauptsaͤchlich darin zu suchen, daß die groͤßere Complication der Unternehmungen fuͤr nicht Sachverstaͤndige eine genaue Einsicht in dieselben erschwert und juristischer Vorsichts- maßregeln spottet, sowie darin, daß der gesteigerte Verkehr ein immer coulanteres Verfahren erfordert. Die Hoͤhe dieses Theils der Unternehmerrente, die wir Großunternehmerrente nennen koͤnnen, bestimmt sich einer- seits nach der Menge der Personen, welche uͤber Capitalien in dem in Frage kommenden groͤßern Umfange zu disponiren ver- moͤgen, andererseits nach den Vortheilen, welche die Production im Großen gewaͤhrt. In letzterer Beziehung fallen namentlich die Zulaͤssigkeit einer ausgedehnten Arbeitstheilung, die Moͤglich- keit von Ersparnissen am Productionsaufwand und einer umfang- reicheren Anwendung großer stehender Capitalien — Punkte, die vielfach wieder unter sich zusammenhaͤngen — und die groͤßere Regelmaͤßigkeit des Ertrags der Production bei großartigerem Betriebe ins Gewicht. Was ins Besondere den zuletzt erwaͤhn- ten Punkt betrifft, so erinnern wir an das, was oben uͤber die Assecuranzgesellschaften gesagt worden ist. Was bei kleinen Unter- nehmungen wirkliche Gefahr ist, wird bei großen nur ein mehr oder minder unregelmaͤßiger Theil des Productionsaufwandes. Große Unternehmungen finden in ihrer eignen Ausdehnung ihre Assecuranz, sie produciren daher um die betreffende Gefahr- praͤmie, bezuͤglich die Kosten, welche die kleineren Unternehmer dem Assecurateur zu zahlen genoͤthigt sind, wohlfeiler und be- ziehen demgemaͤß den concurrirenden kleinern Unternehmern gegen- uͤber eine Rente. Der Fortschritt der Cultur beguͤnstigt im All- gemeinen die Production im Großen, indem er die Arbeits- theilung, die Verallgemeinerung der Beduͤrfnisse und die Er- weiterung des Absatzgebietes foͤrdert, und wuͤrde sich daher der Entstehung des Rententheils, von dem wir hier reden, foͤrder- lich erweisen, wenn er ihm nicht anderntheils durch die Ent- wickelung, welche er dem Credit, namentlich durch dessen Um- wandlung aus Realcredit in Personalcredit zu Theil werden laͤßt, und durch die Erleichterung des Associationswesens maͤchtig ent- gegenarbeitete. Welche von diesen beiden Tendenzen in Wirk- lichkeit die Oberhand gewinnt, ist im Allgemeinen nicht zu be- stimmen. Je hoͤher die Grenze liegt, bis zu welcher die Pro- ductivitaͤt einer Unternehmung in staͤrkerem Verhaͤltnisse zunimmt, als die Vermehrung ihres Betriebscapitals, je groͤßer dieser Unterschied ist, je unregelmaͤßiger die Natur der betreffenden Production ist, so daß sie einen weniger umfangreichen Betrieb mit großen Gefahren umgiebt, je hartnaͤckiger endlich die der Erweiterung des Credits und des Associationswesens entgegen- stehenden Hemmnisse sich zu behaupten wissen; desto hoͤher kann die Großunternehmerrente steigen, waͤhrend die entgegengesetzten Verhaͤltnisse ihr Entstehen verhindern oder auf ihre Abminderung und allmaͤhliges Verschwinden hinwirken. Im Allgemeinen wird das Resultat sein, daß der Großbetrieb da, wo er am produc- tivsten ist, den Kleinbetrieb verdraͤngt, waͤhrend er dem letzteren diejenigen Geschaͤfte uͤberlaͤßt, wo seine, des Großbetriebs, Pro- ductivitaͤt nur eine unbedeutend groͤßere ist. Die Differenz zwischen seiner Productivitaͤt und der des Kleinbetriebs in denjenigen Geschaͤften, wo beide unter den fuͤr den letztern am wenigsten unguͤnstigen Bedingungen noch neben einander bestehen, wird das Maß fuͤr die Großunternehmerrente abgeben Die Großunternehmerrente strebt natürlich, sich in den verschiedenen Geschäftszweigen ins Niveau zu setzen, und die Folge ist, daß die Concur- renz der kleinern Unternehmer zuerst da unmöglich gemacht wird, wo die ökonomischen Vortheile der großen Unternehmungen am größten sind. Die Productivität einer großen Unternehmung mit 100,000 Thalern Betriebs- capital betrage den kleinern Unternehmungen gegenüber, wo sie sich nur auf 4 belaufe, in dem Geschäftszweig A. 7, in B. 6, in C. 5, dann wird sich zunächst auch die Großunternehmerrente dem entsprechend verschieden formiren. Sehen wir der Einfachheit wegen von allen übrigen Einflüssen ab, so können wir sie als genau in demselben Verhältniß stehend betrachten, so daß sich, während der Zinsfuß für kleinere Capitalien 4 Procent wäre, ein Capital von 100,000 Thalern in A. angelegt dem Unternehmer mit 7, in B. mit 6, in C. mit 5 Procent verinteressiren, mit andern Worten, daß die Großunternehmerrente in A. 3, in B. 2, in C. 1 Procent betragen . C) Wie der Mangel an solchen Personen, welche die zu einer Unternehmung erforderlichen Arbeitskraͤfte besitzen, oder an solchen, welche uͤber die noͤthigen Capitalien zu verfuͤgen ver- moͤgen, die Ursache einer Unternehmerrente werden kann, so kann die letztere auch daraus hervorgehen, daß es an Personen mangelt, welche die hinreichend gegebenen Arbeits- und Capital- kraͤfte zu einer Unternehmung zu vereinigen vermoͤgen: Unter- nehmerrente im engeren Sinne . So kann es z. B. vor- kommen, daß die Zahl der Unternehmungen einer bestimmten Gattung sich nicht vermehren laͤßt, weil diejenigen, welche in der Lage sind, uͤber die nothwendigen Capitalien zu verfuͤgen, nicht diejenigen Kenntnisse und Faͤhigkeiten besitzen, welche unter den gegebenen Verhaͤltnissen von den Unternehmern unerlaͤßlich verlangt werden. — Und noch haͤufiger bleibt wohl die Zahl würde. Die Großunternehmerrente beruht aber nun lediglich darauf, daß die Zahl derer, welche über Capitalien von einem gewissen Umfang, hier von 100,000 Thalern, verfügen können, eine beschränkte ist. Könnte man mit 100,000 Thalern in A. 3 Procent Rente gewinnen, in B. und C. nur 2, bezüglich 1 Procent, so würden diejenigen, die über eine solche Summe zu disponiren haben, von B. und C. weg sich zu A. wenden und dort durch ihre Concurrenz die Preise der Producte und damit die Großunternehmer- rente herabdrücken. Wäre letztere auf 2 und der Preis der Producte im Verhältniß von 7 zu 6 gesunken, so könnten die kleinen Unternehmer in A. nicht mehr bestehen, es würde dort nur Großbetrieb stattfinden können. In B. würden die bisherigen Verhältnisse, Großbetrieb neben Kleinbetrieb, be- stehen bleiben. In C., weil dort der Großbetrieb noch immer nicht so vor- theilhaft wäre, wie in A. und B., würde nur Kleinbetrieb herrschen. Für die Praxis ergiebt sich hieraus die Folgerung, daß, wenn in irgend einem Geschäftszweig ein Fortschritt stattfindet, der den Großbetrieb besonders erfolgreich macht, solche andere Geschäftszweige, wo der Großbetrieb die verhältnißmäßig am wenigsten günstigen Resultate liefert, vorausgesetzt, daß inzwischen keine Erweiterung des Credits stattgefunden hat, wieder zum Kleinbetrieb getrieben werden. der Unternehmer eine beschraͤnkte, weil diejenigen, die ihrer persoͤnlichen Qualification nach mit in die Schranken zu treten geeignet waͤren, nicht im Stande sind, uͤber die erforderlichen Capitalien zu verfuͤgen. Innere Gruͤnde, weshalb die zu einer Production zu ver- einigenden Arbeits- und Capitalkraͤfte sich fliehen sollten, lassen sich nicht wohl denken, da die Besitzer der einen wie der andern vielmehr das lebhafteste Interesse haben, sich gegenseitig zu suchen. Die Unternehmerrente im engeren Sinne wird daher im Gegensatze zu den bisher behandelten Renten wesentlich, ja ausschließlich auf aͤußeren Ursachen beruhen. Es ist die Schwie- rigkeit der Uebertragung von Capital- und Arbeitskraͤften, wel- cher sie ihre Entstehung verdankt, und sie schwindet in demselben Maße, als diese Schwierigkeit beseitigt wird. Ihre hoͤchstmoͤg- liche Hoͤhe wuͤrde sie in einem Zustande haben, wo gar kein Verkehr mit Productivkraͤften stattfaͤnde, sondern Jeder nur sein eignes Capital durch seine eigne Arbeit fruchtbringend zu machen suchte. Je nachdem der Zufall die fuͤr eine Production erfor- derlichen Kraͤfte seltener oder haͤufiger in einer Hand vereinigte, wuͤrde sie auf und nieder schwanken, und unter Umstaͤnden koͤnnte sie nur an dem Grade des Nutzwerths der zu liefernden Producte eine Grenze finden. Indessen wuͤrde selbst hier eine Gegenwirkung nicht ausbleiben, indem eine außerordentliche Hoͤhe der Unternehmerrente i. e. S. einerseits die zu der be- treffenden Production persoͤnlich Befaͤhigten zur Ansammlung der noͤthigen Capitalien anspornen, andererseits diejenigen, die ihrem Vermoͤgen nach unternehmungsfaͤhig waͤren, wenigstens in der heranwachsenden Generation veranlassen wuͤrde, sich auch die erforderlichen persoͤnlichen Eigenschaften zu erwerben. Das haupt- saͤchlichste Hinderniß findet ein Steigen der Unternehmerrente i. e. S. jedoch darin, daß mit der fortschreitenden Entwickelung die Productivkraͤfte mehr und mehr zu einem Gegenstande des Verkehrs werden, so daß, wer die eine Gattung der zu einer Unternehmung erforderlichen Kraͤfte besitzt, die Gelegenheit erhaͤlt, sich auch uͤber die außerdem nothwendigen Kraͤfte, die sich im Besitz Dritter befinden, die Verfuͤgung zu verschaffen, und zwar ist es im Allgemeinen zunaͤchst das Capital, welches fremde Ar- beit, erst spaͤter die Arbeit, welche fremdes Capital in Dienst nimmt. Je mehr ein Volk vorwaͤrts schreitet, desto leichter sind in der Regel Arbeitskraͤfte jeder Art um Lohn zu haben, und desto weniger Schwierigkeiten finden andererseits, wie wir im vorigen Abschnitte gesehen haben, persoͤnliche Faͤhigkeiten, sich Cre- dit zu verschaffen, desto mehr schwinden also die Ursachen der Unternehmerrente i. e. S. und damit diese selbst. Ist auch nicht zu uͤbersehen, daß die zunehmende Concentration und aus- gebildetere innere Gliederung der Unternehmungen das Zusam- menbringen der noͤthigen Productionsfactoren zu einem immer schwierigeren Geschaͤfte macht, so bezieht sich das nur auf die damit verbundene Arbeit, nicht auf die Schwierigkeit der Ver- einigung in einer Hand an sich. Die Production ist schwerer in Gang zu bringen, weil mehr Elemente und in kuͤnstlicherer Weise zu vereinigen, nicht weil diese Elemente schwerer aufzu- finden und zu gewinnen sind. Aus diesem Grunde kann wohl der Lohn des Unternehmers, bezuͤglich der Unternehmerlohn, steigen, nicht aber die Unternehmerrente i. e. S. Auf den hoͤhern Culturstufen kann man diese in der That wohl als vollstaͤndig verschwunden ansehen, denn es wird hier kaum je der Fall vor- kommen, daß Unternehmungen mehr als den Normalertrag ab- werfen, weil die Concurrenz aus dem Grunde eine beschraͤnkte ist, daß die zu der betreffenden Production erforderlichen Mittel Schwierigkeiten finden, sich zu vereinigen Nur einen Fall giebt es, wo die Unternehmerrente i. e. S. sich . Daß eine solche Unternehmerrente, wo sie wirklich auftritt, ein Bestandtheil des Unternehmergewinns ist, geht daraus her- vor, daß sie unter allen Umstaͤnden immer nur dem Unternehmer zu Gute gehen kann. Welches auch die Ursache sein mag, welche Jemand zur Vereinigung bestimmter Productionselemente be- faͤhigt, Besitz oder persoͤnliche Eigenschaften, die Rente wird ihm erst dann zu Theil, wenn er durch die thatsaͤchliche Vereinigung dieser Elemente zum Umternehmer geworden ist, und kein Stell- vertreter kann sie beziehen. Uebrigens muß man sich huͤten, die Unternehmerrente i. e. S. zu verwechseln einerseits mit der Ent- schaͤdigung fuͤr die Arbeit, die verschiedenen Elemente einer Pro- duction zusammen zu bringen und zusammen zu halten, anderer- seits mit der Rente, welche einzelne Productionselemente wegen ihrer Seltenheit beziehen. Jener Lohn und diese Rente koͤnnen unter den Unternehmergewinn fallen, insofern die fragliche Ar- beit nur vom Unternehmer geleistet, die betreffenden Produc- tionselemente nur von ihm ausgenutzt werden koͤnnen, aber sie muͤssen es nicht nothwendig. Die Unternehmerrente i. e. S. dagegen gehoͤrt immer zum Unternehmergewinn, denn sie ist die Praͤmie, welche denjenigen, die gewisse Productionselemente auf ihre Gefahr zu einer Production vereinigen, die also wirklich Unternehmer werden, wegen der Seltenheit eines solchen Be- ginnens zu Theil wird. auch noch auf höheren Culturstufen erhält, wenn sich nämlich die coucurrenz- fähigen Productionselemente im Auslande vorfinden, die dortigen Unter- nehmer aber durch Schutzzölle von der Mitwerbung abgehalten sind. In- dessen wird eine fortschreitende Entwickelung durch die ihr inwohnende na- türliche Tendenz zum Freihandelssystem auch diesen Fall mehr und mehr einschränken. Blicken wir auf das uͤber die Unternehmerrente i. w. S. Gesagte zuruͤck, so zeigt sich zunaͤchst, daß dieselbe auch da, wo sie noch Bestandtheile enthaͤlt, die spaͤter entweder ganz ver- schwinden oder doch nicht mehr unter den Unternehmergewinn fallen, dennoch niemals als die Ursache einer Erhoͤhung der Preise der Producte betrachtet werden kann, aus denen sie gezogen wird. Allerdings kann eine Unternehmerrente, ganz ebenso wie alle uͤbrigen Renten, nur da entstehen, wo sich der Preis der betreffenden Producte uͤber deren Kostensatze behauptet, allein der Umstand, daß dieß der Fall ist, ist ebensowenig die Folge der Unternehmerrente, wie jeder andern Rente, vielmehr beruht derselbe hier wie dort auf einem Seltenheitsverhaͤltniß gewisser Productionsfactoren, nur daß von diesem Verhaͤltnisse dort die Inhaber des betreffenden Productionsfactors, moͤgen sie Unter- nehmer sein oder nicht, hier nur die Unternehmer den Vortheil ziehen. Daß die Unternehmer es sind, zu deren Gunsten ein solches Seltenheitsverhaͤltniß hervortritt, aͤndert im Allgemeinen an dessen Bedeutung und Wirkung unmittelbar nichts und wirkt deshalb auch nicht auf die Preise ein, wie diese denn durch den Uebergang mancher Renten aus dem Unternehmer- gewinn in Miethrenten nicht alterirt zu werden pflegen. Aber noch mehr. Nicht nur daß die Unternehmerrente eine Vertheuerung der betreffenden Producte nicht herbeifuͤhrt, faͤllt sie auf den hoͤhern Culturstufen nicht einmal mehr mit einer solchen zusammen, sondern deutet dort vielmehr haͤufig auf ein bevorstehendes Herabgehen der Preise hin. Die Unter- nehmerrente erfaͤhrt naͤmlich bei fortschreitender Entwickelung in doppelter Weise eine Beschraͤnkung. Zunaͤchst geschieht dieß dadurch, daß die aͤußeren Ursachen, welche die Vermehrung der Productionsfactoren hindern, mehr und mehr verschwinden und eine immer oͤkonomischere Vertheilung der vorhandenen Productiv- kraͤfte eintritt. Laͤßt sich auch daruͤber, wie langsam, oder wie schnell dieß geschieht, welche Ausnahmen bestehen bleiben und welche Wirkungen damit verknuͤpft sind, keine allgemeine Regel aufstellen, da die Individualitaͤt des Volkes, die Hoͤhe seiner intellectuellen und moralischen Bildung, der Grad seiner politischen Freiheit, die Richtung, Art und Manichfaltigkeit seiner Beziehungen zum Auslande u. s. w. hier die manichfachsten Unter- schiede begruͤnden werden, so darf man doch die erwaͤhnte Er- scheinung im Allgemeinen als eine Wirkung der natuͤrlichen Ent- wickelung bezeichnen. Dadurch aber werden die Renten uͤber- haupt und die Unternehmerrente ins Besondere immer aus- schließlicher auf Faͤlle einer natuͤrlichen Beschraͤnktheit der Pro- ductionsfactoren zuruͤckgefuͤhrt. Dieß trifft mehr oder weniger alle einzelnen Bestandtheile, die wir in der Unternehmerrente unterschieden haben, besonders aber die Unternehmerrente im engeren Sinne, die dadurch allmaͤhlig ganz verschwindet. Ferner vermindert sich die Unternehmerrente (i. w. S.) dadurch, daß die fortschreitende Ausbildung des Lohn- und Creditwesens nach und nach die Zinsrenten ganz und die Lohnrenten zum bei wei- tem groͤßten Theile, naͤmlich soweit aus dem Unternehmergewinn ausscheidet, daß unter den letzteren nur noch diejenigen Lohn- renten fallen, die sich auf die Seltenheit solcher Faͤhigkeiten be- ziehen, welche erst durch das Unternehmerinteresse geweckt oder vollstaͤndig ausgebildet werden. So beschraͤnkt sich die Unter- nehmerrente mehr und mehr auf die Unternehmerlohnrente in der angegebenen Begrenzung einerseits, andererseits auf die Großunternehmerrente und zwar auf beide insoweit als die maß- gebenden Qualificationen thatsaͤchlich nur in einer hinter der Nachfrage zuruͤckbleibenden Menge vorhanden sind. Nun beruht aber die Unternehmerlohnrente in der gedachten Begrenzung dar- auf, daß einzelne Unternehmer vermoͤge der Ausdehnung, welche das Unternehmerinteresse ihren productiven Faͤhigkeiten giebt, billiger produciren lernen, als dieß bisher moͤglich war, und ein ganz aͤhnlicher Fall ist es mit der Großunternehmerrente, die auch nur da entsteht, wo sich einem Theile der Unternehmer durch Ausdehnung ihres Betriebes die Moͤglichkeit billigerer Production eroͤffnet. Beide treten daher keineswegs erst bei steigenden Productenpreisen ein, vielmehr werden sie, nament- lich die erstere, haͤufig erst dadurch hervorgerufen, daß die Be- draͤngniß des Geschaͤfts die Unternehmer noͤthigt, auf alle Mittel der Verbesserung der Production zu sinnen. Der Theil der Unternehmer, welcher sich auf diese Weise eine Rente verdient, spornt nun die uͤbrigen zu aͤhnlichen Anstrengungen an, und das vermehrte Angebot, welches dadurch entsteht, fuͤhrt natur- gemaͤß eine Verminderung der Preise herbei. Hierin liegt die Kritik fuͤr alle diejenigen Vorschlaͤge, welche in der Absicht, sei es die Productenpreise zu vermindern, sei es den Antheil der uͤbrigen Productionsfactoren, namentlich der Arbeit zu vergroͤßern, darauf gerichtet sind, den Unter- nehmergewinn kuͤnstlich zu beschraͤnken oder wohl selbst den unternehmungsweisen Geschaͤftsbetrieb uͤberhaupt zu beseitigen. Bei allen diesen Vorschlaͤgen ist es die stillschweigende oder aus- gesprochene Voraussetzung, daß die Unternehmer die Preise der Guͤter, die sie produciren, auf einer Hoͤhe halten, die ihnen neben der den Umstaͤnden entsprechenden Entschaͤdigung fuͤr die gelaufne Gefahr und fuͤr die in die Unternehmung verwandten Capitalnutzungen und Arbeitsleistungen noch ein weiteres Ein- kommen, also eine Rente abwirft, auf die sie eigentlich keinen Anspruch haben und die sie also gewissermaßen aus der Tasche ihrer Productionsgehuͤlfen oder der Ausnutzer ziehen. Diese Voraussetzung hat aber mit der Benachtheiligung der Produc- tionsgehuͤlfen nicht das Mindeste zu schaffen. Ein Druck des Lohnes oder Zinses in einzelnen Erwerbszweigen kann nur eine Folge der Schwierigkeit oder Unmoͤglichkeit sein, die betreffenden Arbeitskraͤfte oder Capitalien anderwaͤrts zu uͤbertragen, eine Schwierigkeit oder Unmoͤglichkeit, welche hervorzurufen nicht in der Hand der Unternehmer liegt und von der sie auch so lange keinen Vortheil ziehen, als ihre eigne Concurrenz nicht begrenzt ist. Alle Maßregeln, welche gegen die Unternehmerrente ge- richtet sind, werden daher den Arbeitern oder den Capitalisten nichts helfen, so lange ihnen nicht die Moͤglichkeit oder Erleich- terung der Uebertragbarkeit ihrer Productivkraͤfte gegeben ist, und ist ihnen diese gegeben, so sind sie fuͤr sie uͤberfluͤssig. Vom Standpunkte des Schutzes der Arbeiter oder Capitalisten sind mithin derartige Maßregeln durchaus nicht zu rechtfertigen. Was aber ein Einschreiten gegen die Unternehmerrente im Interesse der Consumenten, also zur Erzielung wohlfeilerer Preise anbe- langt, so ist daran zu erinnern, daß jene obige Voraussetzung nur da gerechtfertigt erscheint, wo eine hinreichende Concurrenz der Unternehmungen verhindert ist. So weit dieser Uebelstand zu beseitigen ist, strebt schon die natuͤrliche Entwickelung dieß nach und nach in der gerechtesten und erfolgreichsten Weise zu thun. Wo dennoch eine augenblickliche Abhuͤlfe noͤthig erscheint, muß sie wenigstens mit der vorsichtigsten Beschraͤnkung angewandt werden, damit das in der natuͤrlichen Lebenskraft eines Volkes liegende Streben, die Hindernisse und Begrenzungen einer erwei- terten Production hinwegzuraͤumen, nicht beeintraͤchtigt oder wohl gar erstickt und dadurch eine voruͤbergehende Unvollkommen- heit in ein dauerndes Uebel verwandelt werde. Es sollte daher in einem solchen Falle hoͤchstens von einer und zwar immer nur provisorischen Beschraͤnkung des Unternehmergewinns, nicht aber von einer Beschraͤnkung des unternehmungsweisen Betriebes die Rede sein. Insofern dagegen eine entsprechende Concurrenz der Unternehmer durch die natuͤrlichen Verhaͤltnisse dauernd aus- geschlossen ist, wird zu unterscheiden sein, ob sich diese Beschraͤn- kung auf die persoͤnliche Befaͤhigung der Unternehmer oder auf eine eigenthuͤmliche Gestaltung der aͤußern Umstaͤnde stuͤtzt. Eine auf außerordentlicher persoͤnlicher Befaͤhigung beruhende Unter- nehmerrente beschraͤnken zu wollen, waͤre nicht allein ungerecht, sondern auch unpractisch und erfolglos, indem dadurch die be- treffenden Producte um nichts wohlfeiler, sondern die Unter- nehmer nur von groͤßerer Anstrengung abwendig gemacht werden wuͤrden. Es bleibt mithin nur der Fall uͤbrig, wo die natuͤr- lichen Verhaͤltnisse gewissen Unternehmungen ein dauerndes Mo- nopol gewaͤhren, auf welchen jene Vorschlaͤge Anwendung finden koͤnnen. Ob ein solcher Fall wirklich vorhanden, will mit großer Vorsicht beurtheilt sein, und faͤllt die Entscheidung bejahend aus, so sind von den zur Wahrung des oͤffentlichen Interesses dienen- den Maßregeln immer diejenigen vorzuziehen, welche der Wirk- samkeit der Unternehmer, von der eine billige Production zumeist abhaͤngt, am wenigsten hinderlich sind, mildere Beschraͤnkungen also, so lange sie irgend ausreichen, vor schaͤrferen Da in einem solchen Falle übrigens die Möglichkeit, eine Unterneh- mung zu betreiben, übertragbar zu sein und daher Capitalwerth zu erhalten pflegt, so treffen etwaige Eingriffe in der Regel nicht sowohl den Unter- nehmergewinn, als die Capitalrente. , und nur im aͤußersten Nothfall ist es zu rechtfertigen, wenn das be- treffende Geschaͤft dem unternehmungsweisen Betriebe ganz ent- zogen wird. Der Unternehmerrente steht diejenige Verminderung des Ertrags der Unternehmungen gegenuͤber, die dann eintritt, wenn sich, trotz einer Verminderung der Nachfrage nach den Pro- ducten der Unternehmungen, die letzteren dennoch ihrer Zahl oder Ausdehnung nach nicht beschraͤnken lassen und die wir dem- nach als Unternehmeruͤberfuͤllungseinbuße , kuͤrzer Unternehmereinbuße bezeichnen koͤnnen. Dieselbe bildet genau die Kehrseite der Unternehmerrente, und dieser Gegensatz laͤßt sich in allen einzelnen Beziehungen verfolgen. Wie die Rente sowohl auf aͤußern als auf innern Gruͤnden beruhen kann, so auch die Ueberfuͤllungseinbuße; d. h. die anderweite Verwen- dung solcher Productionselemente, die in einem bestimmten Ge- schaͤftszweige nicht mehr eine der allgemeinen Lage entsprechende Entschaͤdigung finden, kann sowohl in Folge aͤußerer Verhaͤltnisse, als ihrer eignen innern Natur nach, unthunlich sein. Und wie die Rente nur den seltenen Elementen einer Production zu Theil wird, so faͤllt die Ueberfuͤllungseinbuße nur auf die uͤber- schuͤssigen, waͤhrend die uͤbrigen Productionselemente ihre nor- male Entschaͤdigung beibehalten. Dieselben Grundsaͤtze, nach denen wir die einzelnen Bestandtheile der Unternehmerrente unter- schieden haben, lassen sich deßhalb auch auf die Unternehmer- einbuße anwenden. Demnach kann die letztere zunaͤchst sein Unternehmer- lohneinbuße , wenn naͤmlich nur auf eigne Rechnung anzu- wendende Arbeitsfaͤhigkeiten fuͤr ihre Leistungen nicht mehr eine Entschaͤdigung erhalten, wie sie nach deren Schwierigkeit oder Unannehmlichkeit im Vergleiche mit andern Leistungen zu erwar- ten waͤre. Was bei der Unternehmerlohnrente uͤber die in Folge der natuͤrlichen Entwickelung der Voͤlker sich ergebende Veraͤn- derung der Grenzen, innerhalb deren Arbeitsfaͤhigkeiten nur auf eigne Rechnung der Inhaber zur Geltung gebracht werden koͤn- nen, gesagt worden ist, gilt natuͤrlich auch hier und bezeichnet den Wechsel, in welchem die Lohneinbuße bald in groͤßerem, bald 10 in geringerem Umfange, bald gar nicht vom Unternehmergewinn in Abzug zu bringen ist. Und ebenso wie dort der Uebergang von Unternehmerlohnrente in Miethlohnrente im Allgemeinen als ohne unmittelbaren Einfluß auf die Hoͤhe der Rente hat bezeich- net werden koͤnnen, so zeigt es sich auch hier fuͤr den Betrag der Lohneinbuße im Ganzen gleichguͤltig, ob sie am Miethlohn oder am Unternehmerlohn erlitten wird, da dieß in Bezug auf das Angebot der betreffenden Faͤhigkeiten keinen Unterschied be- gruͤndet. Nur insofern die Unternehmerlohneinbuße nicht so klar zu Tage tritt, als die Miethlohneinbuße, mag die Menge der disponibeln Unternehmerleistungen mitunter wohl langsamer auf ihr natuͤrliches Niveau zuruͤckgehn, als die der Miethleistungen. Doch ist der Unterschied hier jedenfalls geringer als bei der Lohnrente, da die Unternehmer kein Interesse dabei haben, ihre Einbuße zu verheimlichen. Die Lohneinbuße im Allgemeinen hat insofern eine weit beschraͤnktere Bedeutung, wie die Lohnrente, als sie, waͤhrend der Steigerung der letzteren kein absolutes Ziel gesetzt ist, nie- mals weiter gehen kann, als bis zu einem Punkte, wo immer noch ein Lohn besteht, der zwar im Verhaͤltniß zu andern Loͤhnen unvortheilhaft sein mag, aber doch immer noch eine Entschaͤdigung fuͤr die Anwendung der Arbeitskraft bildet. Je weniger eine Arbeitsfaͤhigkeit Freiheit besitzt, sich zu bethaͤtigen, einen je spe- cielleren Charakter sie hat, je schwankender und zufaͤlliger das Beduͤrfniß ist, dem sie dient, und je weniger ihr Inhaber sich in der Lage befindet, sie ruhen zu lassen, desto eher wird eine Lohneinbuße eintreten. Deßhalb vermindert sich dieselbe mit der allmaͤligen Entfesselung der Verkehrsverhaͤltnisse, den Fortschritten einer allseitigen Bildung, der Verallgemeinerung und Con- solidirung der Beduͤrfnisse und der Vermehrung des Wohlstandes, kurz mit der allgemeinen Culturentwickelung, die alle diese Er- scheinungen hervorzurufen pflegt, und wenn sie andererseits frei- lich durch die mit der Vermehrung der Arbeitstheilung verbun- denen groͤßern Einseitigkeit der Ausbildung der Faͤhigkeiten ge- foͤrdert wird, so geschieht dieß doch im Allgemeinen nur voruͤber- gehend und vermag die entgegengesetzten Einfluͤsse kaum aufzu- wiegen. Als negativer Bestandtheil des Unternehmergewinns, als Unternehmerlohnuͤberfuͤllungseinbuße, wie wir sie hier einzig zu betrachten haben, kommt die Lohneinbuße auf den hoͤhern Culturstufen wegen der mehr und mehr sich ausbreitenden Ver- miethbarkeit der Arbeitsfaͤhigkeiten immer weniger in Betracht So geht z. B. der anscheinend nicht seltene Fall, daß ein Unter- nehmer für die nämlichen Leistungen weniger Lohn erhält, als die in seinem Dienste stehenden Arbeiter, den Unternehmergewinn eben darum nichts an, weil es sich um Leistungen handelt, welche auch durch Mietharbeiter ver- richtet werden können. . Doch pflegt sie auch bei entwickeltem Verkehr in Bezug auf die selbst hier noch nur durch die Unternehmer selbst zu verwerthenden Erwerbsfaͤhigkeiten sich wenigstens in einer Form geltend zu machen. Diese Faͤhigkeiten sind naͤmlich haͤufig das Resultat muͤhsam errungener und kostspieliger Erfahrungen und duͤrften aus diesem Grunde auf einen hohen Lohn Anspruch machen. Nichtsdestoweniger erhalten sie ihn nur selten, weil die Con- currenz des nachwachsenden Geschlechts, das, auf den Schultern seiner Vorgaͤnger stehend, sich diese Erfahrungen ohne Muͤhe und Kosten aneignet, dieß nicht gestattet. Im Gegensatz zur Zinsrente steht die Zinseinbuße , die dann entsteht, wenn die Nutzungen, welche ein Capital seiner concreten Natur nach gewaͤhren kann, im Preise sinken, sei es weil sie uͤberhaupt weniger begehrt werden, sei es weil sie anderweit billiger beschafft werden koͤnnen. Ihre Grenze hat sie da, wo der uͤbrig gelassene Zins die Erhaltung des Capitals 10 * nicht mehr lohnt. Sind die Capitalien der betreffenden Art leicht vergaͤnglich, so wird sich ihre Menge bald vermindern und dadurch, insofern sie nicht eben durch einen billigern Ersatz ganz verdraͤngt zu werden bestimmt sind, wieder in Verhaͤltniß zum Begehr setzen; erhalten sie sich dagegen fort, so muß ihr Werth im Verhaͤltniß zur Verminderung des Zinsertrags abnehmen. Der Gefahr, eine Zinseinbuße zu erleiden, sind Capitalien um so mehr ausgesetzt, einerseits je geringer die Zahl der Beduͤrf- nisse ist, denen sie zu dienen vermoͤgen, und je weniger ver- breitet und je wandelbarer diese Beduͤrfnisse sind; andererseits, wenn sie dringenden und in weiten Kreisen empfundenen Be- duͤrfnissen abhelfen, je zufaͤlliger ihre Entstehung und je unwirth- schaftlicher und mangelhafter die Art ist, in welcher sie die be- treffenden Beduͤrfnisse befriedigen; denn um so energischer wird im letztern Falle das Bestreben sein, einen wohlfeileren oder ausgiebigeren Ersatz fuͤr sie zu finden, und um so mehr wird es Aussicht auf Erfolg haben. Am sichersten verhaͤltnißmaͤßig sind solche Capitalien, die uͤberwiegend das Erzeugniß einer rationell geleiteten Arbeit sind und die selbst in rationeller Weise zur Erzeugung von Producten mitwirken, welche ein allgemein ver- breitetes und tiefwurzelndes, aber nicht uͤbermaͤßig dringliches Beduͤrfniß befriedigen. Der allgemeine Fortschritt befoͤrdert die Zinseinbuße durch die Vermehrung des stehenden Capitals und durch den Charakter der Specialisirung, welchen er der Guͤter- welt uͤberhaupt verleiht, in Verbindung mit der Regsamkeit, die er in die Bestrebungen nach technischen Verbesserungen aller Art bringt; er tritt ihr aber entgegen dadurch, daß er die Beduͤrf- nisse verallgemeinert und stetiger macht, sowie indem er ihrer Befriedigung eine immer rationellere Grundlage giebt. Perioden eines ploͤtzlichen Aufschwungs der Volkswirthschaft aus Traͤgheit und Schlendrian zu einem wissenschaftlich begruͤndeten Betrieb pflegen daher in Folge sich rasch folgender Erfindungen den Ab- wurf vieler Capitalien zu beeintraͤchtigen So erzählt Babbage, daß in England in einigen Gewerbszweigen wegen der rasch sich folgenden mechanischen Verbesserungen die Durchschnitts- dauer einer Maschine nur auf 3 Jahre berechnet werde, wonach sie durch einen neuen Apparat ersetzt werden müsse. ; je weiter sich aber der Fortschritt entwickelt und befestigt, desto zuverlaͤssiger wird der Ertrag auch der stehenden Capitalien und desto mehr verliert die Zinseinbuße im Ganzen an Boden. Den Unternehmergewinn trifft die letztere als Unternehmerzinseinbuße nur insofern, als das betreffende Capital einzig durch dessen Herrn selbst zu verwenden war, also bei einem allseitig entwickelten Verkehr immer weniger. Wie ihr Gegensatz, die Unternehmerzinsrente, so hat auch die Unternehmerzinseinbuße die Neigung, allmaͤlig ganz aus dem Unternehmergewinn zu verschwinden Diesen Zustand, wo die Zinseinbuße nicht mehr unter den Unter- nehmergewinn fällt, verkennen oft die Unternehmer, indem sie über den schlechten Gang ihrer Geschäfte klagen, während es in der That ihr Capital ist, dessen Ertrag eine Einbuße erlitten hat. Bei dem Versuche, dasselbe zu verkaufen, würde ihnen das klar werden. Sie haben allerdings verloren, aber nicht als Unternehmer, sondern als Capitalisten. . Auf ihren Betrag ist uͤbrigens diese Verwandlung ebensowenig von un- mittelbarem Einflusse, wie die entsprechende Verwandlung der Zinsrente, und aus dem naͤmlichen Grunde. Die Großunternehmerrente findet in der Unternehmerein- buße kein Analogon. Wenn in einem Geschaͤftszweig die klei- nern Unternehmer so theuer produciren, daß der Preis der Pro- ducte, der durch die Concurrenz wohlfeiler producirender Groß- unternehmungen gedruͤckt ist, ihnen nicht mehr die nach Maßgabe der aufgewandten Capitalnutzungen und Arbeitsleistungen zu erwar- tende Entschaͤdigung gewaͤhrt, und die Zahl der kleinen Unter- nehmer dennoch nicht abnimmt, so kann der Grund nur darin liegen, daß sie entweder ihre Arbeitsfaͤhigkeit oder ihre Capi- talien in der concreten Gestalt, die sie einmal haben, anderweit nicht angemessen zu verwerthen wissen. Die Einbuße ist also nicht das Resultat ihrer beschraͤnkten Dispositionsfaͤhigkeit, son- dern faͤllt unter einen der schon behandelten Faͤlle, ist Unter- nehmerlohn- oder Unternehmerzinseinbuße. Das Analogon zur Großunternehmerrente ist wo anders zu suchen. Es ist naͤmlich richtig, daß Capitalbetraͤge von einem sehr beschraͤnkten Umfange ein geringeres Feld ihrer Verwendung haben, als groͤßere Capitalbetraͤge. Die Folge ist, daß ihr Zins von dem Zinse groͤßerer Capitalien um den Betrag der Kosten abweicht, welche ihre Zusammenlegung und die Vertheilung des Zinses verursacht, wovon uns der Zins der in den Sparkassen niedergelegten Ca- pitalien ein Beispiel gewaͤhrt. Hier ist demnach allerdings eine Einbuße, aber sie trifft lediglich die Besitzer der betreffenden Capitalien ohne Ruͤcksicht darauf, ob sie dieselben auf eigene Rechnung verwenden oder nicht; mit dem Unternehmergewinn hat sie nichts zu schaffen. Dagegen hat der Theil der Unternehmerrente, welcher aus der Beschraͤnktheit der Faͤhigkeit, die zu einer Unternehmung erforderlichen Productionselemente zu vereinigen, hervorgeht, sei- nen Gegensatz in der Einbuße, die sich daraus ergiebt, daß ein Unternehmer die zu Stande gebrachte Vereinigung der bei seiner Unternehmung mitwirkenden Productionselemente nicht so bald wieder aufzuheben vermag, als eine Verminderung des Ertrags eine Beschraͤnkung oder Aufhebung der Unternehmung erheischen wuͤrde. Auf den hoͤheren Culturstufen scheinen die Hindernisse, die dem entgegenstehen, im Allgemeinen groͤßer zu sein, als auf den niedern. Denn ist nicht die intensivere Landwirthschaft von laͤngeren Pachtzeiten begleitet? Noͤthigt nicht der fabrikmaͤßige Be- trieb der Gewerbe zu vielfachen, weithin sich erstreckenden Capital- fixirungen? Bedingt nicht uͤberhaupt die raͤumliche, materielle Ausdehnung der Unternehmungen auch deren zeitliche? Die groͤßere Voraussicht und wissenschaftlichere Einsicht bei ihrer Gruͤndung auch die Berechnung auf eine laͤngere Wirksamkeit? So findet sich der Unternehmer auf den hoͤhern Culturstufen vielfach auf laͤngere Zeit an seine Unternehmung gebunden, wie auf den niedern, und die Ausgleichung wird deshalb nicht so schnell erfolgen koͤnnen. Gleichwohl ist kaum anzunehmen, daß die Minderung des Unternehmergewinns, die hieraus entsteht, in ihrem Gesammtbetrage bei vorgeschrittener oͤkonomischer Ent- wickelung verhaͤltnißmaͤßig groͤßer sein werde, als bei noch ge- ringerer Entfaltung dieser letzteren, einerseits weil die freiere Bewegung und der schaͤrfere Einblick in die bei dem Betriebe einer Unternehmung offene Chancen des Gewinnes und Ver- lustes einer allzu großen Ueberfuͤllung der Unternehmer in einem Geschaͤftszweige von vorn herein verhuͤtend entgegenwirkt, an- dererseits weil eine Veraͤnderung der Beduͤrfnisse oder die Moͤg- lichkeit, sie anderweit billiger und besser zu befriedigen, sich hier in der Regel erst sehr allmaͤlig zur Geltung bringen wird Interessante Beispiele der Hindernisse, welche sich einer schnellern Einführung productiver Verbesserungen entgegenstellen u. A. in der Edin. Rev. 1849. Jan. S. 70 ff. . Wenn wirklich eine Ueberfuͤllung eingetreten ist, so beseitigt sie sich bei ausgebildeten Wirthschaftsverhaͤltnissen allerdings lang- samer, aber sie tritt seltener ein. Wie von der entgegengesetzten Rentenart, so laͤßt sich daher auch von dieser Art der Ueber- fuͤllungseinbuße im Allgemeinen behaupten, sie nehme mit der fortschreitenden Cultur an Bedeutung ab. Betrachten wir die Unternehmeruͤberfuͤllungseinbuße im Ganzen, so hat sie, weil sie nicht allein durch die Moͤglichkeit, die betreffenden Productionselemente anderweit zu verwenden, sondern auch durch diejenige, letztere uͤberhaupt ruhen zu lassen, beschraͤnkt wird, ein weit enger begrenztes Feld, als die Unter- nehmerrente. Mit dieser gemein hat sie, daß sie auf den hoͤhern Culturstufen und namentlich, einen je stabileren Charakter diese angenommen haben, mehr und mehr zuruͤcktritt, nicht nur, weil von den moͤglichen Einbußen ein immer geringerer Theil auf die Unternehmer als solche faͤllt, sondern auch, weil diese Ein- bußen selbst immer geringer werden muͤssen. Dieß ist eine na- tuͤrliche Folge der fortgeschrittenen Entwickelung des wirthschaft- lichen Organismus, sowie des Zuruͤcktretens aller aͤußeren Ein- fluͤsse, welche eine Ueberfuͤllung einzelner Geschaͤftszweige be- wirken. Was namentlich den letztern Punkt anbetrifft, so kom- men gesetzliche Bestimmungen hier weniger in Betracht, da es sich auch in den unfreiesten Zustaͤnden als nicht wohl thunlich erweist, Jemand gesetzlich zu zwingen, eine Unternehmung zu begruͤnden und fortzusetzen, bei der er seine Rechnung nicht zu finden vermag. Dagegen zeigt sich jenes Zuruͤcktreten bei den auf der Sitte beruhenden Einfluͤssen, indem die Traͤgheit und Unbeholfenheit, welche oft auf niedern Culturstufen schon uͤber- fuͤllte Geschaͤftszweige ergreifen und dabei beharren laͤßt, blos weil sie zunaͤchst liegen, und das Vorurtheil, welches ein solches Verfahren wohl gar fuͤr eine Sache der Ehre und Pietaͤt ansieht, durch den wirthschaftlichen Fortschritt mehr und mehr uͤberwunden werden. Und ebenso beseitigt der letztere den auf einer irrthuͤm- lichen Schaͤtzung der zu erwartenden Gewinnste beruhenden uͤber- maͤßigen Zudrang zu einzelnen Unternehmungsarten, gegen den sich freilich auch auf den niedern Culturstufen schon das Noth- geschrei der bestehenden Unternehmer moͤglichst zu wehren sucht, da die groͤßere Regelmaͤßigkeit des Bedarfs, die zunehmende Stetigkeit der Einkaufs- und Miethpreise und die mit der Con- centrirung der Unternehmungen nothwendig verbundene groͤßere Oeffentlichkeit ihres Betriebs eine schaͤrfere Einsicht in ihre Kosten gewaͤhren, waͤhrend zugleich die Berechnung des gewonnenen Rohertrags durch die genauer zu bemessende Productionsfaͤhig- keit und die groͤßere Gewißheit der Verkaufspreise erleichtert wird. Man darf sich hierin nicht dadurch irre machen lassen, daß auch auf hoͤher entwickelten Wirthschaftsstufen unter dem großen Publicum oft fabelhaft irrige Meinungen uͤber den Er- trag gewisser Unternehmungen verbreitet sind. Es geht damit, wie mit falschen Geruͤchten anderer Art, die auch nirgends leichter und allgemeiner Glauben finden, als bei einer cultivirten, dicht- gedraͤngten Bevoͤlkerung. Die Masse glaubt eben, ohne zu pruͤ- fen; aber auf ihre Meinung kommt es auch gar nicht an, son- dern auf die Meinung Derjenigen, welche bei der Sache wirklich interessirt sind, und diese wird natuͤrlich von der Wahrheit um so weniger abweichen, je mehr die Verhaͤltnisse Anhaltepunkte zur Pruͤfung an die Hand geben. Bei einem oͤkonomisch ge- reiften Volke macht sich demnach die Unternehmereinbuße mit einiger Bedeutung nur noch insofern geltend, als die von ein- zelnen Unternehmern als solchen gemachten Erfahrungen, indem sie ein Gemeingut Aller werden, denjenigen, auf deren Kosten sie gemacht worden sind, keinen entsprechenden Vortheil mehr gewaͤhren, und als ferner die den Unternehmungen gegebene groͤ- ßere Stabilitaͤt einem unmittelbaren Sichanschmiegen an das ver- minderte Beduͤrfniß hinderlich ist. Hiernach sind die Vorschlaͤge zu beurtheilen, welche wohl gemacht worden sind, um die Unternehmer gegen etwaige Ueberfuͤllungseinbußen sicher zu stellen. Von vornherein ist dabei der Grundsatz festzuhalten, daß solche Vorschlaͤge eine Beruͤcksichtigung nur dann verdienen, wenn die Aussicht auf eine Ueberfuͤllungseinbuße den Unternehmungsgeist niederzu- halten geeignet ist. Ihr Zweck soll nicht sein, Unterneh- mungen zu verhindern, sondern vielmehr Hindernisse, welche deren Hervortreten entgegenstehen, zu beseitigen. Von diesem Gesichtspunkte aus mag man es vielleicht rechtfertigen, wenn auf niedern Culturstufen der dort nur noch schuͤchtern hervor- tretende Unternehmungsgeist einigen Schutz gegen Verluste der erwaͤhnten Art erhaͤlt; nur sollte dieser sich nie so weit erstrecken, daß dadurch die freie oͤkonomische Entwickelung behindert oder in falsche Bahnen geleitet und die naturgemaͤße Beschraͤnkung der Unternehmeruͤberfuͤllungseinbuße, nach der sie strebt, beein- traͤchtigt wuͤrde. Namentlich sind alle Maßregeln zu verwerfen, welche auf eine Reglementirerei der Beduͤrfnisse und der Art ihrer Befriedigung hinauslaufen. Bei vorgeschrittener Entwickelung aber wird der Schutz der Unternehmer nicht weiter zu gehen brauchen und gehen duͤrfen, als genuͤgt, um bei ihnen an fort- dauernden Versuchen zur Verbesserung der Production ein leben- diges Interesse aufrecht zu erhalten. Gegen die in der laͤngern Dauer, fuͤr welche die Unternehmer an die Ausnutzung und Entschaͤdigung der erworbenen Productionsfactoren gebunden sind, begruͤndete Gefahr aber wird ein besonderer Schutz um so we- niger angemessen sein, als gerade in dieser Gefahr die wirk- samste Warnung vor uͤbereilten Geschaͤftsanlagen und der natuͤr- lichste Antrieb zur Beruͤcksichtigung aller von Wissenschaft und Erfahrung angegebenen Productionsvortheile liegt. Die Moͤglichkeit der Unternehmerrente und Ueberfuͤllungs- einbuße kann nach allem Gesagten auf einer gegebenen Wirth- schaftsstufe nicht fuͤr alle Unternehmungen eine gleich weite sein; denn nicht alle Gattungen der Unternehmungen stehen in einem bestimmten Zeitpunkt auf einer gleichen Hoͤhe der Entwickelung. Der auswaͤrtige Handel entwickelt sich z. B. fruͤher, als der Binnenhandel. Es wird also eine Periode geben, wo der Unternehmergewinn in jenem von einer Seltenheitspraͤmie und Ueberfuͤllungseinbuße freier ist wie in diesem. Und so stehen in jedem gegebenen Zeitpunkte die manichfaltigsten Unternehmun- gen zur Totalitaͤt der vorhandenen Cultur in einem verschiedenen Verhaͤltniß. Auf eine aͤhnliche Weise macht sich die nationale Verschiedenheit der Voͤlker geltend. Zwei Voͤlker koͤnnen gleich reich sein und gleiche Schnelligkeit des Fortschrittes besitzen, ohne daß Unternehmungen einer bestimmten Art bei dem einen so vorgeschritten sind, wie bei dem andern; dann wird auch die Moͤglichkeit der Unternehmerrente und Ueberfuͤllungseinbuße eine verschiedene sein. Wir haben hiermit die Betrachtungen zu Ende gefuͤhrt, welche sich auf die einzelnen Bestandtheile des Unternehmer- gewinnes und die Umstaͤnde beziehen, die fuͤr deren Hoͤhe maß- gebend sind. Es bleibt uns nur noch eine Bemerkung hinzuzu- fuͤgen uͤbrig. Der Unternehmergewinn ist, wie wir oben ge- sehen haben, nichts Anderes, als der Ueberschuß des Ertrags des Products der Unternehmung uͤber die aufgewendeten Kosten. Bisher haben wir stets angenommen, jener Ertrag bestehe in einer gewissen Menge von Tauschguͤtern, mithin, es lasse sich auch der Unternehmergewinn auf einen gewissen positiven Tausch- werth zuruͤckfuͤhren. Dieß ist aber nicht ausschließlich der Fall; es laͤuft vielmehr neben dem Tauschwerth besitzenden Ertrage der Unternehmung noch ein keinen solchen Tauschwerth besitzen- der her, welcher in der dem Unternehmer durch die Unterneh- mung geschaffenen Stellung besteht. Der Unternehmergewinn wird wesentlich bestimmt durch die Anzahl der concurrirenden Unternehmer im Verhaͤltniß zum Begehr nach dem zu liefernden Producte; diese Anzahl aber richtet sich nicht allein nach den fuͤr die Unternehmer in Aussicht gestellten Tauschguͤtern, sondern zugleich nach den immateriellen Annehmlichkeiten und Vortheilen, auf welche sie sich Rechnung machen duͤrfen. Diesen Einfluß erkennt man gewoͤhnlich dadurch an, daß man sagt, der Unternehmergewinn sei groͤßer oder geringer, je nachdem das Geschaͤft mehr oder weniger angenehm und ehrenvoll sei. Richtiger scheint es zu sagen, der Unternehmergewinn bestehe aus zwei Theilen, naͤmlich positiven Tauschwerthen und immateriellen Vorzuͤgen, deren Tauschwerth, um einen Ausdruck aus der Natur- wissenschaft zu gebrauchen, latent, gebunden sei. Beide Theile zusammengenommen bilden erst die Gesammtsumme des dem Unternehmer als solchen zufließenden Gewinns, dessen Hoͤhe durch die Einfluͤsse, welche wir der Reihe nach durchgegangen haben, bestimmt wird. Je groͤßer der eine Theil, desto geringer muß demnach der andere sein und umgekehrt. Dieß ist nicht zu uͤbersehen, wenn es sich um Erklaͤrung der Unterschiede handelt, welche sich im Vergleich der Hoͤhe des materiellen Unternehmer- gewinns verschiedener Zeiten, Voͤlker und Geschaͤftszweige ergeben. Es entsteht die Frage: Wie wirkt im Allgemeinen die Culturentwickelung auf das Verhaͤltniß dieser beiden Theile, aus denen sich der Unternehmergewinn zusammensetzt, ein? Um hierauf Antwort geben zu koͤnnen, muͤssen wir die immateriellen Vorzuͤge der Unternehmer etwas naͤher ins Auge fassen. Wir haben dabei zunaͤchst Annehmlichkeiten und Vortheile zu unter- scheiden. Unter jenen verstehen wir die Befriedigung, die ein Unternehmer unmittelbar in dem Unternehmen selbst findet, unter diesen die Vorzuͤge, die ihm wegen seiner Stellung durch Sitte und Gesetz zugestanden werden. Jene also umfassen alles Werthvolle, was fuͤr Jemand eben darin enthalten ist, daß er Unternehmer ist; diese alle Auszeichnungen, die ihm darum wer- den, weil er Unternehmer ist. Die Annehmlichkeiten der Stellung eines Unternehmers bestehen im Vergleich zu der eines bloßen Arbeiters in der freien, selbst gewaͤhlten Disposition uͤber seine Kraͤfte, der Un- abhaͤngigkeit von fremder Aufsicht und Controle, der Befreiung von Verantwortlichkeit gegen Andere, als sich selbst; im Vergleich mit der eines Capitalisten, der seine Capitalien gegen Zinsen ausgeliehen hat, in dem Bewußtsein einer gewissen selbst ge- waͤhlten und selbst geschaffenen Wirksamkeit, der Verwirklichung eines eignen Gedankens, eines eignen Willens. Die Vortheile beruhen darauf, daß die oͤffentliche Meinung den Unternehmern gegenuͤber den bloßen Arbeitern und den Capitalisten ein beson- deres Ansehen zugesteht, und wohl auch die Gesetzgebung, der oͤffentlichen Meinung hierin folgend, gewisse positive Anerken- nungen hinzufuͤgt. Die Ursache hiervon liegt darin, daß man die Unternehmer als selbstaͤndiger betrachtet, wie die Arbeiter. Man nimmt an, daß diese durch ihre nothwendigen Beduͤrfnisse an die Arbeit gebunden und mehr oder minder in die Willkuͤr derjenigen gegeben sind, die ihnen letztere gewaͤhren, waͤhrend jene durch das Vermoͤgen oder den Credit, uͤber den sie verfuͤgen, eine unabhaͤngigere Stellung haben und im schlimmsten Falle immer noch in die Klasse der Arbeiter uͤbergehen koͤnnen. Den bloßen Rentnern gegenuͤber beruht das groͤßere Ansehen, das man den Unternehmern einraͤumt darauf, daß man sie fuͤr nuͤtz- lichere Mitglieder der Gesellschaft ansieht. Sind sie es doch erst, welche die Capitale fruchtbar machen und durch deren Verbin- dung mit den vorhandenen Arbeitskraͤften das Resultat erzielen, von dessen gluͤcklicher Verwirklichung die ganze materielle Existenz der Gesellschaft abhaͤngt. Hieraus ergiebt sich, welchen Einfluß der Culturzustand, in welchem sich ein Volk befindet, auf den Umfang jenes im- materiellen Theiles des Unternehmergewinns ausuͤben muß. Bei einem noch auf den ersten Stufen der Entwickelung stehenden Volke ist nothwendig die Arbeitstheilung gering. Die Folge davon ist, daß auch die freien Arbeiter, insoweit solche existiren, nicht einzelne bestimmte Leistungen, sondern ihre gesammte Ar- beitskraft verdingen, so daß die Aufsicht und das Befehlsrecht des Arbeitsgebers durchschnittlich weit tiefer in ihre persoͤnliche Freiheit eingreifen, als unter weiter vorgeruͤckten Culturverhaͤlt- nissen. Die Annehmlichkeit, Unternehmer zu sein, ist demnach dort, mit der Lage eines bloßen Arbeiters verglichen, eine weit groͤßere, wie hier. Im Vergleich mit dem Zinsen beziehenden Capitalisten scheint die Lage des Unternehmers in den niedrigeren Culturperioden weniger annehmlich zu sein, wie in den hoͤheren, weil sich der Sinn fuͤr die Wuͤrde der eigenen Willenskraft, der Stolz auf die Selbstaͤndigkeit der Leistung erst spaͤter entwickelt; nur tritt uͤberhaupt die Classe der Rentner erst bei einigermaßen vorgeschrittener Entwicklung und auch dann im Anfang noch sehr vereinzelt auf. Noch in mittelalterlichen Zustaͤnden hat das Aus- leihen auf Zins vielfach selbst den Charakter einer und nicht selten sehr gewagten Unternehmung. Was dagegen die mit der Stellung eines Unternehmers verbundenen Vortheile betrifft, so sind sie der Stellung eines Arbeiters gegenuͤber um so groͤßer, je niedriger die Art der zu verdingen moͤglichen Arbeit steht, je hervorragender die persoͤnliche Thaͤtigkeit des Unternehmers ist. Sie sind deshalb auf den mittlern Culturstufen am groͤßten. Auf den niedrigsten steht der freie Lohnarbeiter nicht viel tiefer als der Unternehmer; auf den hoͤchsten werden so hervorragende persoͤnliche Leistungen um Lohn gesucht, die Leichtigkeit, aus einem Lohnverhaͤltnisse in das andere uͤberzugehen, und damit die Selbstaͤndigkeit der Lohnarbeiter ist so vergroͤßert, daß die Mißachtung gegen Diejenigen, die in einem Lohnverhaͤltnisse stehen, mehr und mehr verschwindet. Aehnlich verhaͤlt es sich mit den Vortheilen der Unternehmer gegenuͤber den Capitalisten. Auf den niedrigsten Culturstufen fehlen die gegen Zins auslei- henden Capitalisten noch so gut wie gaͤnzlich; wer Capital irgend einer Art besitzt, der ist auch, in so weit er nicht die Fruͤchte unmittelbar fuͤr sich verzehrt, Unternehmer; also haben auch die Unternehmer vor den bloßen Capitalisten hier keine Vortheile voraus. In den hoͤchstentwickelten Zustaͤnden dagegen ist die Bedeutung des Capitals eine so vorwiegende und dabei die nicht fuͤr materiellen Erwerb aufzuwendende Zeit doch auf andere Weise so vielfach nuͤtzlich anzuwenden, daß man den Rentnern im Organismus der gesammten Gesellschaft keine geringere Stel- lung anweist, wie den Unternehmern. Nur in den mittlern Zustaͤnden, die zwischen der Barbarei und der vollstaͤndig ent- wickelten Cultur mitten inne liegen, erhaͤlt der Stand der Unternehmer gegenuͤber den bloßen Capitalisten eine besondere Bedeutung und in Folge dessen auch groͤßere Vortheile, und zwar um so mehr, je mehr die ganze Richtung einer Zeit und eines Volkes auf das Materielle geht. Hierauf hat aber nichts mehr Einfluß, als die Schnelligkeit der materiellen Entwickelung. Je schneller ein Volk auf der Bahn des Reichthums vorwaͤrts schrei- tet, desto mehr Gewicht legt es auf den Erwerb, desto angesehe- ner erscheinen ihm Diejenigen, welche erwerben, gegenuͤber Den- jenigen, die scheinbar nur genießen. Fragt man nach dem Verhaͤltniß des materiellen und des immateriellen Theiles des Unternehmergewinnes in den ver- schiedenen Geschaͤftszweigen der gleichen Zeit und des naͤmlichen Wirthschaftskreises, so zeigt sich auch hier der Einfluß des Na- tionalcharakters und des Grades wie der Schnelligkeit der er- langten Culturentwickelung, denn je nach der Verschiedenheit dieser Elemente sind auch die Grundlagen verschieden, auf wel- chen die immateriellen Vorzuͤge der einzelnen Geschaͤftsarten fuͤr die Unternehmer beruhen. Diese Vorzuͤge richten sich zunaͤchst nach der Art des Betriebs der Unternehmungen. Je nachdem naͤmlich ein Geschaͤftszweig dem Groß- oder dem Kleinbetriebe angehoͤrt, werden die unternehmungsfaͤhigen Personen bei der Schaͤtzung der Vorzuͤge der Stellung eines Unternehmers einen verschiedenen Maßstab anlegen. Der Großbetrieb erfordert be- deutende Capitalien; die Unternehmer, die hier auftreten, ver- gleichen sich daher nicht sowohl mit Lohnarbeitern, als mit Rent- nern, und was ihnen als immaterieller Gewinn erscheint, sind weniger die Vorzuͤge, die sie vor jenen, als diejenigen, die sie vor diesen voraus haben, weniger also namentlich die Selb- staͤndigkeit, als die Befriedigung des Thaͤtigkeitstriebes, welche die Unternehmungen gewaͤhren. Umgekehrt verhaͤlt es sich mit den kleinen Unternehmungen. Hier wuͤrden die Unternehmer, wenn sie nicht eben solche waͤren, sich meistens ihre Existenz nur als Lohnarbeiter verdienen koͤnnen, und der immaterielle Gewinn ihrer Stellung besteht demnach wesentlich in den Vorzuͤgen, welche diese vor einem Lohnverhaͤltnisse gewaͤhrt, somit haupt- saͤchlich in der groͤßeren Selbstaͤndigkeit und Freiheit, welche sie gestattet. Dem entsprechend wird denn unter den Geschaͤften des Großbetriebs der immaterielle Theil des Unternehmergewinnes da am groͤßten sein, wo der persoͤnlichen Bethaͤtigung der wei- teste Spielraum und die hoͤchste Anerkennung eroͤffnet ist, also namentlich in solchen Unternehmungen, die eine besondere Ent- faltung organisatorischen Talentes, charaktervoller Energie und geschickten Speculationsgeistes zulassen oder die als im allgemei- nen Interesse besonders wichtig gelten. Unter den im kleinen Maß- stabe betriebenen Unternehmungen dagegen wird der immaterielle Theil des Unternehmergewinnes mit um so groͤßerer Bedeutung hervortreten, je regelmaͤßiger und peinlicher die Anstrengungen sind, die in einem Geschaͤftszweig von den Arbeitern verlangt werden, je schaͤrfer die Controle, je strenger die Zucht ist, welche diese sich gefallen lassen muͤssen, und je mehr die Organisation der Unternehmung es den Unternehmern erlaubt, sich von be- sonders unangenehmen Arbeiten frei zu machen. Indem nun von dem Nationalcharakter, der Hoͤhe und Schnelligkeit der gegebenen Culturentwickelung, uͤberhaupt von allen concreten Verhaͤltnissen, die dem Volksleben seinen positiven Gehalt geben, das Maß der Beduͤrfnisse der verschiedenen Art, die Wichtigkeit, die man ihnen beilegt, die Art und Weise, sie zu befriedigen, die Vorliebe fuͤr gewisse Beschaͤftigungen und die Abneigung gegen andere, der Drang nach Selbstaͤndigkeit oder die Gefuͤgig- keit, sich unterzuordnen, das Beduͤrfniß nach Thaͤtigkeit oder die Sehnsucht nach ruhigem Dahinleben und das Verhaͤltniß, in welchem die verschiedenen Volksclassen zu allen diesen Mo- menten stehen, bedingt werden, sind jene Factoren es auch, von welchen es abhaͤngt, in welchen Geschaͤftszweigen der immaterielle Unternehmergewinn eine groͤßere oder geringere Bedeutung erhaͤlt, oder, was das Naͤmliche ist, in welchen Geschaͤftszweigen die Unternehmer sich mit Ruͤcksicht auf jene immateriellen Annehm- lichkeiten und Vortheile eine groͤßere oder geringere Beschraͤnkung ihres materiellen Gewinnes gefallen lassen. Will man daruͤber hinaus noch eine allgemeine Regel aufstellen, so mag es die sein, daß in den Geschaͤftszweigen, wo die Unternehmer aus den Capitalisten hervorgehen, also im Allgemeinen im Groß- betrieb, der immaterielle Theil des Unternehmergewinns weniger ins Gewicht faͤllt, als in denjenigen, wo sich der Stand der Unternehmer aus den Arbeitern recrutirt, im Kleinbetriebe. Dieß ruͤhrt daher, daß der Drang nach Selbstaͤndigkeit, auf welchem 11 jener Theil des Unternehmergewinnes im letzteren Falle beruht, in der Regel staͤrker wirkt, als das Beduͤrfniß persoͤnlicher Be- thaͤtigung, in welchem er im ersteren Falle seinen Grund hat, zumal da sich dieses Beduͤrfniß doch auch vielfach noch anders befriedigen laͤßt, als in wirthschaftlichen Unternehmungen, wozu noch kommt, daß die Vorzuͤge der Stellung als Unternehmer fuͤr die Capitalisten nicht im Verhaͤltniß zu der Ausdehnung der Unternehmung zu wachsen pflegen, ja, da sie rein persoͤnlicher Art sind, bei sehr großen Unternehmungen, die nur durch eine Gesellschaft unternommen werden koͤnnen, zum groͤßten Theil oder auch ganz verschwinden. Nur in solchen Zustaͤnden, wie Adam Smith die hollaͤndischen seiner Zeit schildert, wo das gesammte sociale und politische Leben so mit dem Geschaͤftsleben zusammen- faͤllt, daß Jeder, der nicht Geschaͤftsmann ist, angesehen wird, „wie ein Civilist in einem Kriegslager“, mag diese Regel eine Ausnahme erleiden, und der immaterielle Unternehmergewinn mag hier verhaͤltnißmaͤßig in den kleinen Unternehmungen weniger hochgeschaͤtzt werden, wie in den großen. Rückblick und Schluß . Wir glauben, nun die Fragen, die wir uns am Anfang dieser Schrift gestellt hatten, beantwortet zu haben, und fassen die gewonnenen Resultate kurz noch einmal zusammen. Unter dem Worte „Unternehmung“ versteht man die auf eigene Rech- nung vorgenommene Richtung gewisser Productivkraͤfte auf eine Verkehrsproduction, deren Ergebniß noch nicht mit Gewißheit feststeht, die also mit groͤßerer oder geringerer Gefahr verbunden ist Zu dieser Definition sind wir durch die Betrachtung der historischen Entwickelung der Lehre von den Unternehmungen und dem Unternehmer- gewinn (Cap. I. ) gelangt, und sie rechtfertigt sich nicht minder durch die Etymologie des Wortes. Durchaus abweichend von dem bisherigen Sprach- gebrauch und deshalb im Obigen von uns nicht berücksichtigt ist die Bedeu- tung, in der L. Stein: System der Staatswissenschaft Bd. I. (Stuttgart und Tübingen 1852) S. 287 ff. das Wort Unternehmen brauchte. Danach ist das Unternehmen „die Thätigkeit des Einzelnen, in welcher dieselbe durch productive Verwendung seines Vermögens einen bestimmten Erwerb zu machen strebt“ … „die Bethätigung des Individuums an der Sphäre der ihm eignen, in seinem Vermögen zusammengefaßten Güterwelt.“ … „die wirthschaftliche That.“ „Jede Arbeit ist ein Unternehmen, weil sie noth- wendig eine individuelle ist. Wie jene für das Güterleben, so ist dieses für die Wirthschaft die Quelle der Herrschaft des Menschen über den Stoff. Das Unternehmen aber steht höher als die Arbeit; denn als eine That des Menschen hat es in sich einen von der Persönlichkeit gegebenen Zweck.“ … „Arbeit und Unternehmen verhalten sich wie das Natürliche und das Per- sönliche im Menschen.“ u. s. w. — Man wird nicht bestreiten können, daß diese Erklärung mit dem Sinne, welchem bisher Wissenschaft und Sprache des gewöhnlichen Lebens dem Worte Unternehmen (Unternehmung) beigelegt haben, nicht im Einklange steht, und es wäre daher wünschenswerth gewe- sen, daß Stein zur Bezeichnung des von ihm sehr richtig erkannten Gegen- satzes des natürlichen und des persönlichen Elements in der productiven Thätigkeit des Einzelnen ein anderes Wort gewählt hätte. . Derjenige, welcher jene Richtung giebt und diese Gefahr traͤgt, ist Unternehmer, der Reinertrag, der ihm in dieser Stellung zu Theil wird, Unternehmergewinn. Zum Unternehmergewinn ge- hoͤrt nicht zuvoͤrderst Alles, was gar nicht wirklicher Reinertrag ist, also namentlich nicht alle diejenigen Werthe, die, nur zur Ersetzung voraussichtlicher Verluste bestimmt, gleichsam nur vor- uͤbergehend in den Haͤnden des Unternehmers sich befinden. So- dann eben so wenig derjenige Theil des Reinertrags, der den Unternehmer fuͤr die Verwendung solcher eigenen Arbeitskraͤfte oder Capitalien entschaͤdigt, die, fuͤr fremde Rechnung verwendet, 11 * ihm einen Lohn oder Zins eingebracht haben wuͤrden. Es ist nur ein Zufall, daß er es selbst ist, welcher als Unternehmer jene Productionselemente verwendet, und was er dafuͤr erhaͤlt, bleibt nichts desto weniger Zins und Lohn, wenn er auch beide, anstatt sie auszuzahlen, in den eigenen Haͤnden behaͤlt. Da es nun aber lediglich von der Stufe wirthschaftlicher und allgemeiner Culturentwickelung, auf der ein Volk sich befindet, abhaͤngt, ob ein Capital oder eine Arbeitskraft an Dritte verliehen oder nur in eigener Unternehmung ausgebeutet werden kann, so folgt daraus, daß der Unternehmergewinn auf verschiedenen Entwickelungs- stufen einen verschiedenen Umfang von Einnahmen umfaßt. Die Entschaͤdigung fuͤr Arbeitsleistungen und Capitalnutzungen, die in der einen Periode wirklich zum Unternehmergewinn gehoͤrt, erscheint in der andern als Zins oder Lohn, wenn auch die Ursachen, welche die Hoͤhe dieser Entschaͤdigung bestimmen, da- durch im Allgemeinen nicht afficirt werden, ob diese letztere unter den einen oder den andern Begriff faͤllt. Dagegen muß man zum Unternehmergewinn außer den materiellen Tauschguͤtern, die dem Unternehmer als solchem zufallen, auch die immateriellen Annehmlichkeiten und Vortheile zaͤhlen, welche unmittelbar oder mittelbar mit seiner Stellung verknuͤpft sind. Der oͤkonomische Werth derselben haͤngt davon ab, in wie weit sie die Unter- nehmer veranlassen, mit einem geringeren materiellen Gewinne sich zu begnuͤgen. Das Verhaͤltniß, in welchem der Unter- nehmergewinn sowohl im Allgemeinen als in Beziehung auf das Verhaͤltniß der verschiedenen Geschaͤftszweige unter einander, aus materiellen und immateriellen Theilen besteht, wird durch die Hoͤhe und Schnelligkeit der Entwickelung und durch die nationale Eigenthuͤmlichkeit eines Volkes, uͤberhaupt durch die concrete Gestaltung seines Lebens in verschiedenen Faͤllen verschieden be- stimmt. Doch tritt im Ganzen der immaterielle Theil des Unter- nehmergewinnes im Großbetrieb weniger hervor, wie im Klein- betrieb. Die Moͤglichkeit eines Unternehmergewinns beruht auf den Vorzuͤgen, die der unternehmungsweise Betrieb vor den Eigen- geschaͤften und den uͤbernommenen Geschaͤften voraus hat, und diese Vorzuͤge erklaͤren sich wiederum, abgesehen von der Anwen- dung solcher Productivkraͤfte, die nur in der eigenen Unterneh- mung sich entwickeln lassen, einestheils durch die Ersparnisse, welche die Unternehmer am Productionsaufwande zu machen im Stande sind, anderntheils durch die Vortheile, welche sie bei Darbringung der Producte zu gewaͤhren vermoͤgen. Daß aber der erzeugte groͤßere Nutzwerth auch einen Tausch- werth erhaͤlt, daß die erzeugten Guͤter nicht im Verhaͤltniß der verminderten Productionskosten wohlfeiler werden, daß der Unter- nehmer vielmehr als solcher Tauschwerthe empfaͤngt, mit andern Worten, die Wirklichkeit des Unternehmergewinns beruht auf einer dreifachen Ursache. Zuvoͤrderst naͤmlich ist die mit einer Unternehmung verbundene Gefahr eine Last, die in der Regel Niemand umsonst auf sich nehmen will. Es muß deshalb außer dem Ersatz fuͤr die aufgewendeten Kosten noch ein Ueberschuß in Aussicht stehen. Im Allgemeinen muß dieser natuͤrlich um so groͤßer sein, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, mit einer Unternehmung einen guͤnstigen Erfolg zu erzielen; hieraus darf man aber nicht folgern, daß der in Aussicht stehende Gewinn immer im genauen Verhaͤltnisse zur gelaufenen Gefahr stehen, oder, was dasselbe waͤre, daß die Summe der in Unternehmun- gen gleicher Art gemachten Gewinne und die der in denselben erlittenen Verluste sich gegenseitig immer ausgleichen muͤsse; viel- mehr ereignet es sich oft, daß der Gewinn der gluͤcklichen Unter- nehmer den Verlust der ungluͤcklichen nicht erreicht; ebenso kann aber auch der umgekehrte Fall eintreten, daß mehr gewonnen als verloren wird. Dieß erklaͤrt sich theils aus dem verschie- denen Grade der Zuversicht, welche die Menschen unter ver- schiedenen Umstaͤnden auf ihr Gluͤck und ihre Befaͤhigung haben, theils daraus, daß man fuͤr die Schaͤtzung des Gewinns einen andern Maßstab anlegt, wie fuͤr die des Verlustes, theils end- lich daraus, daß in vielen Faͤllen die Groͤße und Wahrschein- lichkeit des zu hoffenden Gewinnes oder der zu laufenden Gefahr sich nicht uͤbersehen laͤßt. Mag uͤbrigens die Summe des ge- machten Gewinnes die der erlittenen Verluste uͤbersteigen oder hinter ihr zuruͤck bleiben, immer sind die letzteren vollstaͤndig aus dem Volkseinkommen zu bestreiten, waͤhrend andererseits jener kein Capital ersetzt (mit Ausnahme der Restitution des von den Gewinnenden selbst eingesetzten Capitals), sondern wirkliches Einkommen ist. Eine zweite Ursache, weshalb den Unternehmern ein Ge- winn zugestanden werden muß, liegt in den Arbeitsfaͤhigkeiten und Capitalien, die sie der Unternehmung widmen, und die im Dienste Dritter nicht zu verwerthen gewesen waͤren. In wie weit das Letztere der Fall ist, haͤngt, wie erwaͤhnt, von dem Stande der gegebenen Culturverhaͤltnisse ab, und demgemaͤß faͤllt bald ein groͤßerer, bald ein geringerer Theil der Ent- schaͤdigungen fuͤr die von dem Unternehmer aufgewandten Arbeits- und Capitalkraͤfte, als Unternehmerlohn und Unternehmerzins, unter den Unternehmergewinn. An sich scheint die Verdingbar- keit bei keiner Art von Arbeits- oder Capitalkraͤften unbedingt ausgeschlossen, und es lassen sich daher keine Leistungen oder Nutzungen als solche bezeichnen, die in allen Faͤllen nur vom Unternehmer dargebracht werden koͤnnen und fuͤr welche die Ent- schaͤdigungen unter jedem Verhaͤltnisse dem Unternehmergewinn zufallen. Die Entwickelung des Lohn- und Ereditwesens, welche eine Folge einer gereiften Cultur ist, schmaͤlert hier diesen Be- standtheil des Unternehmergewinns mehr und mehr, doch macht sich dabei der Unterschied geltend, daß nur der Unternehmerzins endlich ganz verschwindet, waͤhrend sich ein Theil des Unter- nehmerlohns auch auf den hoͤchsten Entwicklungsstufen aus dem Grunde zu erhalten pflegt, weil die Energie der Arbeitskraft der Unternehmer vielfach erst durch das eigene Unternehmer- interesse vollstaͤndig entwickelt wird. Was die Hoͤhe der fuͤr solche Leistungen oder Nutzungen empfangenen Entschaͤdigung an- langt, so wird sie durch dieselben Momente bestimmt, welche fuͤr die Hoͤhe des Miethlohnes und Miethzinses maßgebend sind, und es faͤllt und steigt daher dieser Theil des Unternehmer- gewinnes, seiner relativen Hoͤhe nach, mit der Hoͤhe des Lohnes und Zinses im Allgemeinen. Endlich kann der Unternehmergewinn darauf beruhen, daß die Zahl der Unternehmer einer bestimmten Gattung sich auch bei gesteigertem Begehr nach den Producten der betreffenden Unternehmungen nicht vermehren kann, und jene in den erhoͤhten Preisen der Producte auf diese Weise einen Monopolgewinn, eine Rente, beziehen. In dieser Hinsicht sind vier Faͤlle zu unterscheiden, je nachdem die Vermehrung der Unternehmer eine Grenze findet in der Seltenheit entweder der von den Unter- nehmern geforderten Arbeitsfaͤhigkeiten (Unternehmerlohnrente) oder der nur von ihnen auszubeutenden Capitalformen einer be- stimmten Art (Unternehmerzinsrente) oder der Moͤglichkeit, uͤber ein Capital von solchem Umfange, wie es zur billigsten Pro- duction nothwendig ist, zu verfuͤgen (Großunternehmerrente), oder endlich der Faͤhigkeit, die noͤthigen Capital- und Arbeitskraͤfte zu productivem Zusammenwirken zu vereinigen (Unternehmer- rente i. e. S.). Die Unternehmerlohnrente und die Unternehmer- zinsrente unterscheiden sich von der Miethlohnrente und Mieth- zinsrente nur dadurch, daß sie sich auf Arbeits-, bezuͤglich Capital- kraͤfte beziehen, die sich nur von den Besitzern selbst als Unter- nehmern ausbeuten lassen, und die Veraͤnderlichkeit dieser Be- dingung fuͤhrt ein stetes Uebergehn der einen Rentenform in die andere mit sich, ohne daß dieß einen unmittelbaren Einfluß auf deren Hoͤhe haͤtte, da die Ursachen, auf denen sie beruhen, da- durch nicht direct eine Veraͤnderung erleiden. Diese Ursachen sind doppelter Art, naͤmlich entweder aͤußere (Gesetz, Sitte, Ver- heimlichung des in Aussicht stehenden Gewinnes) oder innere (natuͤrlicher Mangel der erforderlichen Qualificationen). Die erstern werden durch den Fortschritt der Culturentwickelung mehr und mehr beseitigt; auf die letztern wirkt dieser theils durch die Vermehrung der Bevoͤlkerung, die Erhoͤhung und Verallge- meinerung der Beduͤrfnisse foͤrdernd, theils durch die Verbreitung der Bildung, durch die erhoͤhte Einsicht in die Natur und die ausgedehntere Herrschaft uͤber dieselbe vermindernd ein, so daß die auf innere Gruͤnde basirten Lohn- und Zinsrenten in wech- selnden Perioden bald zu- bald abnehmen. Dem entsprechend vermindert sich die Bedeutung der Unternehmerlohn- und der Unternehmerzinsrente auf den hoͤhern Culturstufen mehr und mehr, einestheils in Folge ihrer durch die Entwickelung des Lohn- und Creditwesens gegebenen zunehmenden Umwandlung in Miethlohn- und Miethzinsrente, anderntheils durch die Be- schraͤnkung, welche die Lohn- und Zinsrente uͤberhaupt durch das allmaͤlige Wegfallen der sie hervorrufenden aͤußern Gruͤnde erfaͤhrt. — Der als Großunternehmerrente bezeichnete erhoͤhte Ertrag, welcher denjenigen Unternehmern zu Theil wird, die vor ihren Mitwerbern die Verfuͤgung uͤber ein Capital von solchem Umfange voraus haben, wie es allein die hoͤchst moͤg- liche Ausnutzung aller Productivkraͤfte erlaubt (ein Verhaͤltniß, das im Wesentlichen nur auf innern Gruͤnden beruht), ist immer als ein Theil des Unternehmergewinns anzusehen, weil der erhoͤhte Ertrag nicht eine Folge der Natur des Capitals, son- dern der Eigenschaften des Unternehmers ist, welche die Aus- beutung des Capitals durch eine Hand ermoͤglichen. Die immer mehr sich herausstellenden Vortheile concentrirter und massen- hafter Production wirken bei fortschreitender Cultur auf den Betrag dieser Rente erhoͤhend ein, dieser Einfluß wird aber durch die groͤßere Leichtigkeit des Credits und die Ausbildung des Associationswesens in der Regel aufgewogen und selbst uͤber- wogen. Die Unternehmerrente i. e. S. oder Rente fuͤr die Ver- einigung der noͤthigen Arbeits- und Capitalkraͤfte endlich hat lediglich in aͤußeren Verhaͤltnissen ihren Grund und tritt daher auf den hoͤhern Culturstufen mehr und mehr zuruͤck, indem es hier fuͤr Diejenigen, die uͤber die Productivkraͤfte der einen Art verfuͤgen, immer leichter wird, auch die der andern Art zur Verfuͤgung zu erhalten, wenn auch andererseits der groͤßere Um- fang und die reichere innere Ausbildung der Unternehmungen die Vereinigung der Productionsfactoren zu einer immer schwie- rigeren Aufgabe machen. Der Unternehmerrente stehen diejenigen Verluste gegenuͤber, die daraus hervorgehen, daß sich die Zahl der Unternehmer bei vermindertem Begehr der betreffenden Producte nicht oder nicht sogleich vermindern laͤßt. Die naͤmlichen Ursachen, welche die Unternehmerrente nach Umfang und Bedeutung beschraͤnken, vermindern aber im Allgemeinen auch diese Unternehmeruͤber- fuͤllungseinbuße bei fortschreitender Entwickelung der Voͤlker. Wenn diese theoretischen Saͤtze wahr sind, so werden sie auch der praktischen Bedeutung nicht entbehren. Diese im Ein- zelnen zu verfolgen, liegt freilich außerhalb der Aufgabe und der Grenzen dieser Schrift, doch mag es, um beispielsweise zu zeigen, wie auch hier der Weg aus dem scheinbar todten und unfruchtbaren Gebiete rein theoretischer Unterscheidungen zu den Niederungen des lebendigen Verkehrs fuͤhrt, gestattet sein, we- nigstens nach einer Richtung hin die praktischen Consequenzen unserer Untersuchung hervorzuheben und dieser damit einen Ab- schluß zu geben, der auf die Beziehung ihrer Resultate zu den großen harmonischen Gesetzen der Voͤlkerentwickelung hinweist. Die Menschenfreundlichkeit — und theilweise wohl auch die Furchtsamkeit — unserer Tage, beschaͤftigt sich viel mit der Verbesserung der Lage der um Lohn arbeitenden Classen. Neben den phantastischen Vorschlaͤgen einer auf ganz neuen, den Gesetzen der Menschennatur widersprechenden Grundlagen zu errichtenden Organisation unserer buͤrgerlichen und staatlichen Verhaͤltnisse tau- chen Ideen zu einzelnen Veraͤnderungen auf, die scheinbar gemaͤßig- terer Art auch fuͤr bedaͤchtigere Denker anziehend und verlockend sind. Unter diesen ist eine, die sich einer gewissen Verbreitung erfreut, die Betheiligung der Arbeiter am Gewinn des Unter- nehmers. Es erscheint so hart, daß Diejenigen, welche einer Production vorzugsweise ihre persoͤnlichen Kraͤfte weihen, von den Vortheilen, welche guͤnstige Umstaͤnde bei der Verwerthung der Producte darbieten, ausgeschlossen und auf das genau be- grenzte und oft karge Maß ihres Lohns angewiesen sein sollen, waͤhrend Andere, die an dem Werke keinen weitern persoͤnlichen Antheil haben, den Ruhm der Urheberschaft und materielle Vor- theile davon tragen, die mit dem, was sie geleistet, in keinem richtigen Verhaͤltnisse zu stehen scheinen; es kommt so unnatuͤr- lich heraus, daß zwischen dem Arbeiter und dem Erzeugniß seines Fleißes, so bald es aus seinen Haͤnden hervorgegangen ist, gar kein weiteres Band bestehen soll, und es ist daher erklaͤrlich, daß man sich nach kuͤnstlichen Mitteln umgesehen hat, um diese Verhaͤltnisse zu aͤndern, daß man glaubt durch irgend welche positive Vorschriften den Arbeitern einen unmittelbaren Antheil an der Unternehmung verschaffen zu muͤssen und dadurch ihre Lage verbessern zu koͤnnen Vergl. hierüber Hildebrand a. a. O. S. 152. . Das Ergebniß unserer Untersuchung ist einem solchen Vor- schlage, insofern man dabei nur eine Verbesserung der Lage der Arbeiter im Auge hat, nicht guͤnstig, denn sie zeigt, daß man an der Stellung des Unternehmers und folglich auch an seinem Gewinne nur insoweit theilnehmen kann, als man die Gefahr der Unternehmung mit traͤgt; daß aber diese Gefahr um so schwerer, der moͤgliche Gewinn um so leichter wiegt, jemehr man einen etwaigen Verlust zu fuͤrchten hat; daß also der Ar- beiter, der mit seiner ganzen Existenz auf den regelmaͤßigen Ertrag seiner Thaͤtigkeit angewiesen ist, indem er genoͤthigt wuͤrde, einen Theil seines Lohnes aufs Spiel zu setzen, in ein seinem Interesse durchaus zuwiderlaufendes Verhaͤltniß hinein- gezwungen werden wuͤrde Etwas Anderes ist es, wenn der Vorschlag im Sinne einer von den Arbeitern dem Hauptunternehmer zu gebenden Garantie ihrer Leistungen gemacht wird. Von diesem Gesichtspunkte aus empfiehlt sich eine Bethei- ligung der Arbeiter am Gewinn da, wo den Arbeitern ungewöhnlich viel anvertraut werden muß, und wo sie sehr tüchtig und an Bildung von ihrem Herrn wenig verschieden sind; vergl. hierüber Roscher a. a. O. S. 39. — Doch ist natürlich hier Alles der freien Vereinbarung zu überlassen. Eine treffliche Ausführung der Gründe, welche gegen eine Bethei- ligung der Arbeiter am Gewinn sprechen, in der Edinb. Rev. April 1849 S. 426—433. 1) Abgesehn von den gesetzlichen Hindernissen, die erst zu beseitigen wären, tritt einer solchen Betheiligung sogleich ein praktisches Bedenken entgegen. Die Arbeiter erhalten den ihnen gebührenden Antheil . Dagegen ergiebt sich aus unserer Untersuchung auch einestheils, daß, eine gesunde nationale Lebenskraft uͤberhaupt vorausgesetzt, die natuͤrliche Entwickelung der Dinge, die Leichtigkeit sich an Unternehmungen zu bethei- ligen, trotz der durchschnittlich groͤßeren Concentrirung der letz- teren, durch die wachsende Freiheit des Verkehrs und die Aus- breitung des Associationswesens, so wie durch die immer voll- staͤndigere Ausbildung des Lohn- und Creditwesens auch fuͤr den bereits im Lohne, also könnten sie einen Antheil am Gewinne nur durch Aufgeben eines Theils ihres jetzigen fixen Lohnes erlangen. Anstatt ihres Lohnes, nicht hinzu zu diesem, könnten sie Antheil am Gewinn erhalten. Also müßte der Plan mit einer Reduction des Wochenlohns beginnen. Nur die wenigsten Arbeiter würden auf eine solche Veränderung eingehn. — 2) Was soll in Jahren des Verlustes, besonders wenn deren mehrere sich folgen, geschehn? In solchen Jahren sind zugleich die Nahrungsmittel theuer. Die Arbeiter in einem solchen Gemeinschaftssystem hätten mehr Aus- gaben und weniger Verdienst und fänden sich am Ende des Jahres mit dem Antheil am Verluste belastet, der auf ihren Theil fiele und den sie wahr- scheinlich dem Arbeitsgeber bis auf bessere Jahre schuldig bleiben müßten. Die Wiederbezahlung dieser Schuld, wo der Arbeiter nur immer abzuzahlen hätte, während der Herr reichen Gewinn machte, würde eine viel schlimmere Stimmung erzeugen, als die jetzige ist. Zudem würde wahrscheinlich die Ersetzung des festen Lohnes durch einen ungewissen, einen Geist des Spieles und der Unvorsichtigkeit erzeugen. Sie verlangt eine moralische und sociale Entwickelung, von der die Manufacturbevölkerung noch weit entfernt ist. — 3) Der Plan ist unausführbar. Abgesehn von den Schwierigkeiten, die dar- aus entstehen, wenn ein Arbeiter vielleicht jahrelang in der Schuld des Herrn ist, die Streitigkeiten, wer die Schuld des Erfolges trage; abgesehn von der Entmuthigung des Arbeiters und der Versuchung, seiner Schuld durch Wechsel des Herrn sich zu entledigen, darf die große Zahl der Arbeiter, die eine Fabrik beschäftigt — in England durchschnittlich 500 — nicht über- sehn werden. Von diesen kommen und gehen viele, wie es ihnen einfällt. Wie will man für diese eine Genossenschaft einrichten? Andere sind faul, lüderlich, trunksüchtig; man muß sie fortschicken. Aber wie Jemand fort- schicken, der einen Anspruch am Gewinn hat? Arbeiter mehr und mehr vergroͤßert; anderntheils, daß sie die Bedeutung des Unternehmergewinnes uͤberhaupt gegenuͤber den uͤbrigen Einnahmens- und Einkommensarten immer mehr ab- schwaͤcht, und daß sie ihm insbesondere diejenigen Bestandtheile entzieht, die ihm in den Augen der arbeitenden Classen eine Gehaͤssigkeit verleihen koͤnnen: das Eine, weil durch die groͤßere Stetigkeit und allgemeinere Verbreitetheit der Beduͤrfnisse und die dadurch hervorgerufene groͤßere Sicherheit des Absatzes in Verbindung mit der durch die technische Ausbildung gegebenen groͤßern Sicherheit der Production die Gefahr dieser letzteren und damit auch die Wagnißpraͤmie beschraͤnkt wird, und weil auch die Lohn-, Zins- und Rentenbestandtheile, insoweit die letztern uͤberhaupt fortbestehen, sich mehr und mehr aus dem Unternehmergewinn ausscheiden; das Andere, weil sie die aͤußern Ursachen, welche die Arbeiter verhindern, den Unternehmern gegenuͤber als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft auf- zutreten und ihren vollen Vortheil wahrzunehmen, zunehmend beseitigt. So ergiebt sich als Consequenz unserer Untersuchung, daß jenes Streben, die Arbeiter gewaltsam aus ihrer Arbeiter- stellung in die von Unternehmern hinuͤberzufuͤhren, nicht nur unmittelbar fuͤr sie von Nachtheil, sondern auch um so uͤber- fluͤssiger ist, als der Verlauf der Dinge von selbst dahin fuͤhrt, ihnen einen derartigen Uebergang mehr und mehr zu erleichtern, zugleich aber auch ihnen den Wunsch danach immer weniger fuͤhlbar zu machen. Auch hier gelangen wir also zu dem naͤm- lichen Ergebniß, auf das uns eine eingehendere Betrachtung der physischen und moralischen Weltordnung so oft hinfuͤhrt, daß eine voreilige Hast ein wuͤnschenswerth erscheinendes Ziel nicht erreichen laͤßt, daß aber in den von der Natur den Dingen ein- gepflanzten Entwickelungskeimen das Mittel gegeben ist, uns dem- selben immer naͤher zu fuͤhren; eine Erkenntniß, die freilich nicht dahin mißzuverstehen ist, daß wir traͤge nun Alles gehen lassen sollen, wie es von selber geht, aus der uns aber wohl die Lehre erwaͤchst, nicht im Kampfe mit den natuͤrlichen Be- dingungen des Lebens, sondern in deren Entwickelung unsere Aufgabe zu erblicken.