Grundsaͤtze der rationellen Landwirthschaft. Von A. Thaer Erster Band. Begruͤndung der Lehre und des Gewerbes. Oekonomie oder die Lehre von den landwirthschaftlichen Verhaͤltnissen. Berlin , 1809. In der Realschulbuchhandlung. Vorrede. D er naͤchste Zweck dieses Werks in der Gestalt, worin es jetzt erscheint, ist, einen Leitfaden und eine Basis zu haben, um meinen muͤndlichen Vor- trag darnach zu ordnen und darauf zu begruͤnden. Es ist deshalb aller- dings gedraͤngter geschrieben, als es bei alleiniger Ruͤcksicht auf mein lesendes Publikum haͤtte geschehen sollen. Indessen hoffe ich durch Be- stimmtheit, Vollstaͤndigkeit und Ordnung des Vortrages dies so ersetzt zu haben, daß demjenigen Leser, welcher mit Aufmerksamkeit und Ord- nung — nicht zerstreut, fragmentarisch und fluͤchtig — lieset, alles klar genug seyn werde. Bei einigen abstrakten Materien, z. B. in diesem Bande bei der Begruͤndung der Wissenschaft, habe ich mich vielleicht zu kurz gefaßt; aber ich haͤtte, um diese Materie einem Theile meiner Leser vollstaͤndig zu entwickeln, durch Weitlaͤuftigkeit einem andern Theile langweilig werden muͤssen. Wo es zur Aufklaͤrung einer wichtigen Ma- terie nothwendig war, habe ich so ausfuͤhrlich geredet, daß es selbst fuͤr meine Zuhoͤrer kaum einer weitern Eroͤrterung bedarf. Es versteht sich uͤbrigens, daß manche Gegenstaͤnde, welche in diesem Bande in der Lehre von der Oekonomie, nur des allgemeinen Ueberblicks wegen, dargestellt werden mußten, an ihrem Orte werden genauer behandelt werden. We- gen dieses mehr oder minder gedraͤngten Vortrages wird man die Ver- schiedenheit des Styls verzeihen. Auch in der Ordnung des Vortrages habe ich mich gewissermaßen nach der Abtheilung des Moͤgelinschen Unterrichtskursus fuͤr das Win- ter- und Sommersemester und nach dem Gange der Vorlesungen der damit a 2 Vorrede . verbundenen Wissenschaften gerichtet. Der erste und ein Theil des zwei- ten Bandes enthalten das, was in der Lehre von der Landwirthschafts- kunde mehr abstrakt und reiner wissenschaftlich ist, weniger einer sinn- lichen Darstellung bedarf, und mehr Nachdenken als Beobachtung erfor- dert; zu dessen Vortrage und Studium also die Winterzeit mehr geeignet ist. Der Inhalt des ersten Bandes liegt vor Augen. Der zweite ent- haͤlt 1) die Agronomie , oder die Lehre von der Kenntniß und Wuͤrdi- gung des Bodens nach seinen chemischen und physischen Eigenschaften, ruͤcksichtlich auf dessen zweckmaͤßigste Benutzung und Werthschaͤtzung. 2) die Agrikultur , oder die Lehre von der Verbesserung und Vorbe- reitung des Bodens, welches Hauptstuͤck sich wieder in zwei Abschnitte theilt: a ) die Lehre von der chemischen Verbesserung und Befruchtung des Bodens durch Auffuͤhrung und Vermengung relativ verbessernder und absolut duͤngender Substanzen; b ) die Lehre von der mechanischen Verbesserung und Vorbereitung des Bodens, welche sowohl die Opera- tionen der eigentlichen Beackerung als die der Urbarmachung, der Abwaͤs- serung, der Bewaͤsserung u. s. w. in sich begreift. Der Vortrag der Agronomie und des chemischen Theils der Agrikultur faͤllt in den Zeit- raum, wo ich bei meinen Zuhoͤrern schon die noͤthigen chemisch-physischen Kenntnisse voraussetzen kann; der der mechanischen Agrikultur eroͤffnet die Sommervorlesungen zu einer Zeit, wo diese Operationen am besten sinnlich dargestellt werden koͤnnen. Der dritte Band enthaͤlt die Lehre von den vegetabilischen Produktionen in ihrem ganzen Umfange, und fußt nun auf die schon vorgetragene allgemeine und spezielle Pflanzenlehre, die hier in besonderer Ruͤcksicht auf den Pflanzenbau in naͤheren Betracht und Anwendung kommt. Der vierte Band wird die Lehre von den thierischen Produk- tionen enthalten, die eine Einleitung uͤber diesen thierischen Organis- mus im gesunden Zustande, und uͤber die krankhaften Abweichungen dessel- ben um so mehr erfordert, da das Eigenthuͤmliche der letzteren in ihren haͤu- Vorrede . figsten Formen bei jeder Thierart besonders angegeben wird; damit der rationelle Landwirth sich wenigstens von den gewoͤhnlichen Kurschmieden, Hirten und Quacksalbern unabhaͤngig erhalten, den wahren Arzt aber wuͤrdigen koͤnne. Die Lehre von der mit der Landwirthschaft — in Hinsicht der Be- nutzung der Produkte sowohl als der Viehzucht — in naͤherer und zweckmaͤßiger Verbindung stehenden technischen Gewerbe, wird das Werk in einem besonderen Supplementbande schließen. Ohne jene Hinsicht auf den Kursus des Moͤgelinschen Unterrichts haͤtte ich vielleicht eine andere Ordnung gewaͤhlt, und die abstraktere Lehre von der Oekonomie zuletzt behandelt. Ich zweifle indessen, ob dies dem Beduͤrfnisse derer, welche nach diesem Werke die Landwirthschaft rationell studieren wollen, angemessener gewesen waͤre; vielmehr hat mich nunmehr die Erfahrung bei dem groͤßten Theile meiner Zuhoͤrer gelehrt, daß in jener Ordnung die klarste und deutlichste Ansicht entstehe. So lange man das Ganze nicht uͤbersieht, sind einseitige und schwer wieder zu verloͤschende Eindruͤcke beinahe unvermeidlich, und diese haben der Theorie und der Praxis der Landwirthschaft vielen Nachtheil gebracht. Haͤtte ich eine andere Ordnung gewaͤhlt, so wuͤrde ich das Werk auf einmal herausgegeben haben, welches sich unter den jetzigen Zeitumstaͤnden noch lange haͤtte verzoͤgern muͤssen. Ich fuͤhlte aber eine Verpflichtung, dieses Werk entweder in dieser konzentrirten Form oder in einer ausfuͤhrlichen bald herauszugeben. Meine englische Landwirthschaft und einige andere Schriften hatten einen bis dahin beispiellosen Eifer fuͤr die Landwirthschaft, das Gefuͤhl und die Ueberzeugung von der Moͤglichkeit eines hoͤheren Betriebes und die Sehnsucht nach der moͤglichsten Vollkommenheit allgemein erregt. Aber der einseitigen Ansicht wegen, die manche nach jenem Werke gefaßt hatten, verfielen die, welche am raschesten zum Ziele hinstrebten, auf Ab- wege, wodurch sie es verfehlten, aber doch spaͤter und mit groͤßerem Auf- wande, als noͤthig war, erreichten. Andere schwankten von einem Vorrede . Wege zum andern hinuͤber, und kamen wenig vorwaͤrts, noch andere blieben stehen, zweifelnd, welchen Weg sie einschlagen sollten. Manche kehrten schnell zuruͤck, wenn ihnen ein Verirrter in den Weg sprang und zurief: „Hier ist’s nicht Recht, experto crede ruperto !“ Manche woll- ten sich einen neuen Weg bahnen, den ihre Kraͤfte nicht zu erklimmen ver- mochten. Andere, die es verstanden, die Mittel zu berechnen, die erfor- derlich waren, um den Zweck fruͤher oder spaͤter zu erreichen, stehen jedoch auf der Hoͤhe und rufen andern zu: „Hier bin ich, kommt mir nach!“ Dies Werk, hoffe ich, soll dergleichen Verirrungen, wozu ich durch jenes Werk allerdings einige Veranlassung mag gegeben haben, verhuͤten. Allein es ist kein hoͤlzerner Wegweiser, den man nur ansprechen kann, wenn man ihn eben braucht. Es ist ein Grundriß, den man studieren und ganz vor Augen haben muß, wenn man sich auf jedem Punkte dieses Gebiets orientiren und nirgends verirren will. Ich fuͤhle lebhaft, daß dieses Werk nicht frei von Maͤngeln sey. Die Drangsale — wenn gleich nicht die Zerstoͤrungen — des Krieges, denen ich mit wenigen Unterbrechungen seit sieben Jahren ausgesetzt war, manche Sorgen und haͤusliche Leiden laͤhmten die freie Thaͤtigkeit des Geistes, die ein solches systematisches, nicht fragmentarisches Werk in einem Fache, welches noch nicht wissenschaftlich behandelt war, er- forderte. Man erwarte also nichts vollkommenes, sondern nur das beste, was ich unter diesen Umstaͤnden zu geben vermag. Ich wuͤnsche Kritik dieses Werks im Ganzen und im Einzelnen. Ueber diejenige, welche gegruͤndet scheint, werde ich mich in meinen Anna- len bescheiden erklaͤren, und wenn man will, sie gern darin aufnehmen. Wenn ich aber bemerkte, daß nur jemand an mir zum Ritter werden wollte, so wuͤrde ich ihm eben so wenig, wie einem Ruͤckert oder Leupert antworten. Insbesondere wuͤnsche ich Unvollstaͤndigkeit und Ueberse- hung gewisser nicht unerheblicher Faͤlle und Umstaͤnde geruͤgt, und solche Ruͤgen wuͤrde ich mit Dank zur Verbesserung nutzen, weil dadurch die Wissenschaft gefoͤrdert wird. Vorrede . Einige haben, wie ich vernehme, gewuͤnscht und erwartet, hier eine besonders vollstaͤndige Litteratur und Anfuͤhrung der Schriften, welche uͤber jede Materie geschrieben sind, zu finden. Ich habe aber zu dieser Erwartung niemand berechtigt, indem ich die Handarbeit, Buͤchertitel abzuschreiben, nicht liebe. Haͤtte ich mich aber auf die Kritik der Schrif- ten einlassen wollen, so wuͤrden dazu allein 12 Baͤnde nicht gereicht haben. Wir haben auch uͤber die landwirthschaftliche Litteratur ein systemati- sches, nach Materien geordnetes sehr vollstaͤndiges, verdienstvolles Werk: „ F. B. Weber’s Handbuch der oͤkonomischen Litteratur oder systema- „tische Anleitung zur Kenntniß der deutschen oͤkonomischen Schriften, „die sowohl die gesammte Land- und Hauswirthschaft, als die mit densel- „ben verbundenen Huͤlfs- und Nebenwissenschaften angehen, mit Angabe „ihres Ladenpreises und Bemerkung ihres Werths (?) in 2 Baͤnden, „ Berlin 1803”. Ferner eine sehr genaue und trefflich geordnete systema- tische Darstellung alles dessen, was sich uͤber landwirthschaftliche Gegen- staͤnde in den Verhandlungen der gelehrten und landwirthschaftlichen Ge- sellschaften aller Nationen findet an: „ Reuss repertorium commen- tationum a societatibus literariis editarum, P. VI. Oeconomia, Göt- tingae 1806 ”. (Es waͤre zu wuͤnschen, daß jemand eine auf gleiche Weise geordnete Nachweisung der in andern von Einzelnen herausgegebe- nen Sammlungen enthaltenen Schriften ausarbeitete. Denn in der That findet man in einer bisher nur fragmentarisch behandelten Wissen- schaft das beste und originellste in fragmentarischen Schriften.) Uebri- gens findet man auch die Litteratur in Beckmann ’s Lehrbuche, in We- ber’s Handbuche der Felderwirthschaft, Frankfurt 1807; in Nau’s Anleitung zur Landwirthschaft, Frankfurt am Mayn 1804, und meh- reren anderen Lehrbuͤchern, vollstaͤndig genug angefuͤhrt. Die Mei- nungen verschiedener ausgezeichneter aͤlterer Schriftsteller uͤber ge- wisse Gegenstaͤnde von Wichtigkeit findet man auch in Germershau- sens Hausvater und Hausmutter mehr oder minder richtig und tref- fend dargestellt. Vorrede . Die idealische Muͤnze, welche ich in der Lehre von der Oekonomie angenommen habe, nemlich 1 # = dem Werthe eines 1/9 Berliner Scheffel Rockens, oder = dem Preise einer gewoͤhnlichen unangestrengten Tagesarbeit wird manchem anfangs anstoͤßig seyn. Bei genauerer Erwaͤgung wird man aber finden, wie sehr diese idealische Muͤnze die Ausmittelung allge- meiner Verhaͤltnisse und Resultate und demnaͤchst ihre Anwendung auf spezielle Faͤlle erleichtere. Die Zeitumstaͤnde und die daher ruͤhrende Verlegenheit der angese- hensten Buchhandlungen machen es nothwendig, daß dies Werk auf Praͤ- numeration herauskomme. Ich wuͤrde ohnedies diesen — urspruͤng- lich nur fuͤr genialisches Fuhrwerk bestimmten, aber von litterarischen Lohnkaͤrnern usurpirten und verdorbenen — Weg nicht eingeschlagen seyn. Ich verdanke es dem Vorspann meiner verehrungswuͤrdigen Goͤn- ner und Freunde, daß ich selbst zu dieser Zeit so gut darauf gefahren bin. Dies macht mir doppelte Freude. Denn ich konnte keine bessere Gelegen- heit haben, mich von ihrem wahrhaften Wohlwollen zu uͤberzeugen. Ich bin stolz darauf, ihre Namen oͤffentlich nennen zu duͤrfen. Es ge- schieht ohne irgend eine andere Ordnung, als daß die Namen derjenigen, welche die Annahme der Praͤnumeration zu besorgen die Guͤte hatten, vorstehen, und die durch sie eingegangene jedesmal folgen. An erstere dieser Herren oder ihre Commissionaire werden die Exemplare durch Buchhaͤndlerfracht von der Verlagshandlung gesandt, und dieselben wer- den die Gewogenheit haben, die Praͤnumeration auf den zweiten Band anzunehmen, und mir zu uͤbersenden. Sollte bei der Versendung irgend eine Unrichtigkeit vorgegangen seyn, so ersuche ich, mir solches anzuzeigen. Moͤgelin , den 3ten Junius 1809. Der Verfasser . Inhalt . Inhaltsverzeichniß des ersten Bandes . Erstes Hauptstuͤck. Begruͤndung. Begriff der rationellen Landwirthschaft . I hr Zweck. Seite 3 . Die Lehre der Landwirthschaft: die handwerksmaͤßige, die kunstmaͤßige und die wissen- schaftliche. 5 . Begruͤndung der wissenschaftlichen Lehre . Auf Erfahrung. 7 . Was Erfahrung sey. 7 . Versuche. 9 . Beobachtungen. 11 . Beihuͤlfe der Naturwissenschaft. 12 . der Pflanzenkunde. 12 . der Thierkunde. 13 . der Mathematik. 13 . Begruͤndung des Gewerbes. Das Subjekt . 14 . Eigenschaften desselben. 14 . Temperament und Neigungen. 14 . Erwerbung der Kenntnisse. 16 . Erziehung zur Landwirthschaft. 16 . Huͤlfswissenschaften. 17 . Lehrstuͤhle der Landwirthschaft auf Universitaͤten. 18 . Reisen. 19 . Besondere Institute zum landwirthschaftlichen Unterricht. 20 . Das Kapital . 23 . Das Grundkapital. 25 . Das stehende Kapital. 25 . Das Betriebskapital. 25 . Renten dieser Kapitale. 26 . Verhaͤltnisse derselben gegen einander. 27 . Wie dem Gewerbe das Betriebskapital am besten erhalten werde. 30 . b Inhalt . Das Landgut und dessen Besitznehmung . 31 . Auswahl eines Landguts. 32 . Preis der Landguͤter. 34 . Werthschaͤtzung eines Landguts. 35 . Flaͤcheninhalt. 35 . Maaß nach der Aussaat. 36 . Beurtheilung der Guͤte des Bodens. 37 . Gewoͤhnliche Klassifikation des Bodens. 39 . Die schlechte Qualitaͤt des Bodens wird schwer durch die Quantitaͤt ersetzt. 42 . Schaͤtzung der Wiesen. 43 . der Weiden. 45 . des Holzes. 48 . In wiefern auf eingezogene Erkundigungen zu bauen. 49 . Guͤteranschlaͤge. 50 . Bestimmung der Aussaat. 51 . der Koͤrnervermehrung. 52 . Abzug des Konsumtionskorns. 54 . des Korns zur Deckung der Wirthschaftskosten. 54 . Arendekorn. 55 . Hauskoppeln. 59 . Gaͤrten. 59 . Veranschlagung der Viehnutzung. 60 . der Nebengewerbe. 61 . der Gefaͤlle. 61 . des Zehntens. 62 . der Frohnden. 63 . Uebrige Ruͤcksichten. 65 . Lage der Grundstuͤcke. 67 . des Hofes. 68 . Beschaffenheit und Richtung der Feldwege. 69 . Einrichtung und Zustand der Gebaͤude. 69 . Wasser. 69 . Gleichheit oder Verschiedenheit des Ackers. 69 . Merkantilische Verhaͤltnisse. 70 . Reichthum des Staats und der Provinz. 70 . Staatsverfassung und Maximen der Regierung. 72 . Militairische Verfassung. 73 . Bevoͤlkerung. 74 . Groͤßere oder geringere Sicherheit gegen Kriegsgefahren. 75 . Sitten. 76 . Rechtsverhaͤltnisse. 77 . Besondere Gerechtsame. 78 . Wie der Werth dieser Umstaͤnde und Verhaͤltnisse im Allgemeinen zu bestimmen. 80 . Die Pachtung . 80 . Verschiedene Gewerbsgrundsaͤtze des Eigenthuͤmers und Paͤchters. 80 . Schwierigkeit der Pachtkontrakte. 81 . Guͤldenes Paͤchter A B C. 82 . Ausnahmen von der Regel. 85 . Inhalt . Die Erbpacht . 87 . Erbstandsgeld. 88 . Fehlerhaftes Verfahren machte die Sache verhaßt. 88 . Bestimmung des Canon nach dem Durchschnittspreise des Getreides. 89 . Vortheile der Erbpacht. 90 . Ob große oder kleine Erbpachtungen zu errichten? 91 . Vortheile der Privatgrundbesitzer. 93 . Vortheile bei den Domainen. 94 . Zweites Hauptstuͤck. Oekonomie, oder die Lehre von den Verhaͤltnissen, von der Einrichtung und Direktion der Wirthschaft . 95 . Bedeutung des Worts Oekonomie. 97 . Die Arbeit im Allgemeinen . 99 . Arbeit, die Quelle aller Guͤter. 99 . In wiefern jedoch der Grund und Boden Antheil daran habe. 99 . Erst durch die Arbeit erhaͤlt der Boden einen Werth. 100 . Verhaͤltniß zwischen dem Preise der Arbeit, des Bodens und der Produkte. 100 . Hierauf gruͤndet sich der Vorzug des extensiven und intensiven Betriebes 100 . Naͤhere Bestimmungen der Verhaͤltnisse, wo der eine oder der andere zu waͤhlen ist. 101 . Ob der Arbeitslohn gestiegen sey. 102 . Wodurch der Arbeitslohn steige und falle. 103 . Erste Ursach: Veraͤnderung des Geldwerths. 103 . Annahme einer idealischen Muͤnze oder eines andern Maaßstabes des Werths der Dinge 104 . Zweite Ursach: Vermehrung oder Verminderung der Gewerbe. 105 . Dritte Ursach: Durch Kalamitaͤten entstandener Mangel an Arbeitern. 106 . Preis des Lohns und Preis der Arbeit sind zu unterscheiden. 107 . Ersparung der Arbeit durch richtige Anwendung derselben. 107 . Diese ist in der Landwirthschaft schwieriger, als bei anderen Gewerben. 107 . Regeln bei Theilung der Arbeit im Allgemeinen. 108 . In wiefern Theilung der Arbeit auch in der Landwirthschaft vortheilhaft anzuwen- den. 111 . Landwirthschaftskalender. 112 . Arbeitsvoranschlag. 112 . Arbeit des Gespanns . 113 . Pferde und Ochsen . Streit uͤber den Vorzug der Pferde und der Ochsen. 113 . Vortheile der Pferde. 113 . der Ochsen. 114 . b 2 Inhalt . Wodurch der Vorzug der einen vor den andern in verschiedenen Wirthschaften be- dingt werde. 115 . Wechselochsengespann. 116 . Winterarbeit der Ochsen. 117 . Auswahl und Anschaffung der Pferde. 117 . Eigenschaften eines guten Ackerpferdes. 118 . Vorzug der selbst aufgezogenen Pferde. 119 . Ruͤcksicht bei der Aufzucht fuͤr den Landwirth. 119 . Ankauf von Fuͤllen. 120 . Eigenschaften eines guten Zugochsen. 120 . Aufzucht der Ochsen. 121 . Kosten der Pferde. 122 . der Ochsen. 124 . der Werkzeuge zur Gespannarbeit. 126 . Werden auf die Kopfzahl des Viehes vertheilt. 127 . Menschen, die mit dem Gespanne arbeiten: Knechte. 128 . Wie stark ein Gespann einzurichten. 129 . Vergleich der Kosten zwischen Ochsen und Pferden. 130 . Gespannarbeiten. 131 . Pfluͤgen. 131 . Eggen. 134 . Walzen. 134 . Arbeiten des verfeinerten Feldbaues. 134 . Duͤngerausfuhr. 135 . Erntefuhren. 136 . Verfahren der Produkte. 136 . Brennmaterialfuhren. 137 . Baufuhren. 137 . Nebenfuhren. 137 . Nebenbetriebsfuhren. 137 . Meliorationsarbeiten. 138 . Berechnung des noͤthigen Gespanns. 138 . Nach den Jahreszeiten. 138 . Allgemeiner Ueberschlag. 140 . Die Handarbeiter . §. 141 . Gesinde und Loͤhner. 141 . Welche sind vortheilhafter. 141 . Personal des Gesindes. 142 . Speisung auf dem Hofe oder Deputat. 143 . Speisung des Gesindes. 144 . Kosten desselben. 145 . Tage-, Stuͤck- oder Quotenlohn anderer Arbeiten. 145 . Ansetzung arbeitender Familien. 147 . Handarbeiter. 147 . Frohnden. 151 . Arbeitsberechnungen. 152 . Inhalt . Direktion der Wirthschaft . 181 . Der Wirthschaftsdirektor sey unbeschraͤnkt. 181 . Beschraͤnkte Lage desselben ist fehlerhaft. 182 . Eigenschaften eines Wirthschaftsdirektors. 185 . Salarirung desselben. 185 . Uebrige Wirthschaftsbeamte. 186 . Vorwerks- und Unterverwalter. 188 . Lehrlinge: Bildung derselben. 190 . Unteraufseher. 192 . Die Wirthschafterinn. 193 . Verhaͤltnisse des Personals in einer groͤßern Wirthschaft. 193 . Allgemeine Aufsicht des Direktors. 194 . Hauspolizei. 195 . Sparsamkeit. 195 . Sorge fuͤr den noͤthigen Bedarf. 197 . Verkauf der Produkte. 197 . Preise: Wahrscheinlichkeit ihres Steigens und Fallens. 199 . Maͤrkte. 200 . Wahl zwischen mehreren Maͤrkten. 202 . Zusammenkuͤnfte der Landwirthe in Ruͤcksicht auf das Gewerbe. 203 . Handelsspekulationen. 203 . Landwirthschaftliche Buchhaltung . 204 . Wichtigkeit der Buchhaltung. 204 . Stehende Buchhaltung oder Grundbuch. 204 . Karten. Vermessungs-Bonitirungs-Nutzungskarte. 205 . Register. 206 . Werthschaͤtzung der einzelnen Theile eines Landguts. 207 . Inhalt des Grundbuchs. 208 . Grundkapitalsrechnung. 208 . Chronik des Gutes. 211 . Jaͤhrliche oder Wirthschafts-Betriebsrechnung. 211 . Mannigfaltige Formen. 212 . Die gewoͤhnlichste oder die sogenannte Registerform. 213 . Besteht aus 1) der Geldrechnung. 213 . 2) der Naturalienrechnung. 216 . 3) der Viehrechnung. 218 . Von der Arbeitsberechnung. 221 . Zu welcher Jahreszeit die Rechnung abzuschließen sey. 221 . Tabellarische Form. 222 . Aussaatstabelle. 223 . Erntetabelle. 223 . Duͤngertabelle. 223 . Arbeitstabelle. 224 . Doppelte Buchhaltungsform. 227 . Anfaͤngliche Schwierigkeit bei dieser Buchhaltungsform. 231 . Inhalt . Verhaͤltniß der Duͤngung, der Futterung und des Vieh- standes . 233 . In wiefern sich Arbeit und Duͤngung einander ersetzen. 233 . Die Nahrung der Pflanzen im Boden. 235 . Sie wird durch das Wachsthum der Pflanzen erschoͤpft. 235 . In welchem Verhaͤltnisse diese Erschoͤpfung geschehe. 236 . Erschoͤpfende Kraft der eigentlichen Getreidearten. 237 . anderer Fruͤchte. 238 . Wodurch der Boden Ersatz fuͤr die Erschoͤpfung erhalte. 239 . Natuͤrliche Kraft des Bodens. 240 . Verhaͤltnisse, worin Ertrag und Erschoͤpfung stehen. 240 . Bei der reinen Dreifelderwirthschaft. 241 . Bei Erbsen- und Kartoffelbau in der Brache. 242 . Bei einer siebenschlaͤgigen Koppelwirthschaft. 244 . Bei einer neunschlaͤgigen Koppelwirthschaft. 244 . Bei einer eilfschlaͤgigen Koppelwirthschaft. 245 . Bei einer Fruchtwechselwirthschaft. 246 . Vergleichung der Zu- und Abnahme in der Kraft des Bodens bei verschiedenen Wirthschaften. 247 . Erzeugung des Duͤngers und Werth desselben. 249 . Maaß und Gewicht des Mistes. 251 . Verhaͤltniß des Duͤnger erzeugenden Viehes gegen den Ackerbau. 252 . Verschiedene Angaben daruͤber. 252 . Das Verhaͤltniß laͤßt sich nicht nach der Kopfzahl des Viehes berechnen. 257 . Verhaͤltniß des Mistes gegen die Futterung. 257 . Versuch, dieses Verhaͤltniß zu bestimmen. 258 . Bestimmung dieses Verhaͤltnisses beim Heu und Stroh. 260 . Bestimmung dieses Verhaͤltnisses bei anderen Gewaͤchsen in Ruͤcksicht auf ihre Nahr- haftigkeit. 261 . Ertrag der Futtergewaͤchse und Nahrhaftigkeit derselben. 263 . Verhaͤltniß, worin die Nahrhaftigkeit und die Misterzeugung stehen. 265 . Ertrag des Strohes. 267 . Wie viel nach dem Korne an Stroh und wieviel aus diesem an Mist zu erwarten sey. 270 . Der Weidemist. 272 . In wiefern die Art des Viehes bei Berechnung des Mistgewinnes in Betracht zu ziehen sey? 273 . Vergleichung mit andern Annahmen. 274 . Vertheilung des Futters auf das Vieh. 277 . Verschiedenheit der Angaben des Futterbedarfs auf ein Stuͤck Vieh. 277 . Verhaͤltniß der Weide. 280 . Duͤnger aus dem Abfalle der Brandtweinbrennerei. 283 . Vortheilhafteste Erzeugung des Duͤngers durch richtige Verbindung der thierischen und vegetabilischen Produktion. 283 Wie diese bewirkt werde. 284 . Die Ackerbausysteme . 285 . Worauf sich die Ackerbausysteme gruͤnden. 285 . Allgemeine Eintheilung derselben in Felder- und in Wechselwirthschaft. 286 . Inhalt . Das Feldersystem . 287 . Verschiedene Laͤnge des Umlaufs. 287 . Das Dreifeldersystem. 288 . Duͤngerbedarf desselben. 289 . Weidebedarf. 290 . Die Brache. 291 . Besommerte Brache. 292 . Der Klee an der Stelle der Brache. 293 . Streit uͤber die Entbehrlichkeit der reinen Brache. 295 . Was unter Brache zu verstehen sey? 295 . Nutzen der Brachbearbeitung. 296 . Wie Brache nur entbehrlich werden koͤnne 298 . Zusammengesetztes Dreifeldersystem. 299 . Vertheidigung des Dreifeldersystems. 301 . Widerlegung der zur Vertheidigung seiner Allgemeinheit angefuͤhrten Gruͤnde: Alterthum und seine Allgemeinheit selbst. 302 . Uebergewicht seines Kornbaues. 303 . Mindere Arbeit. 304 . Einfachheit seiner Handgriffe. 305 . Eingefuͤhrte und gesetzliche Einrichtungen. 305 . Zerstuͤckelung des Landeigenthums. 306 . Huͤlfsmittel dabei. 307 . Die vierfeldrige Wirthschaft. 309 . Die fuͤnffeldrige Wirthschaft. 310 . Das Wechselsystem . 311 . Die Schlag-, Koppel-, Hollsteinische und Mecklenburgische Wirthschaft . Geschichte der Koppelwirthschaft. 311 . Unterschied zwischen der Hollsteinischen und Mecklenburgischen. 316 . Die Hollsteinische. 316 . Die Mecklenburgische. 318 . Verschiedene Schlagabtheilungen. 319 . Roulirung der Schlaͤge. 320 . Verbindung der Koppeln nach ihrer Nummer. 321 . Gleichheit der Koppeln. 321 . Lage der Koppeln. 323 . Figur der Koppeln. 323 . Gleichmaͤßige Entfernung vom Hofe. 324 . Nothwendige Abweichungen von der Regel. 324 . Graͤben und Wege. 325 . Schwierigkeiten, welche das Bauerfeld oft macht. 325 . Die Zahl der Schlaͤge. 326 . Abtheilungen der Schlaͤge. 326 . Nebenkoppeln. 326 . Hauptschlaͤge. 327 . Mecklenburgische Schlageintheilung. 329 . Fruchtfolge bei derselben. 331 . Inhalt . Erfolg dieser Wirthschaftsart. 332 . Vorzuͤge derselben. 332 . Mangel derselben. 336 . Der Fruchtwechsel . 337 . Alte Erfahrungen fuͤr den Fruchtwechsel. 337 . Theoretische Gruͤnde fuͤr und gegen den Fruchtwechsel. 338 . Gruͤnde aus der Erfahrung. 340 . Warum dieser Fruchtwechsel das englische System genannt worden. 350 . Charakteristische Eigenschaften dieses Systems. 353 . Bedingungen bei der Einfuͤhrung dieses Systemes. 357 . Wechsel-Weidewirthschaft oder Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge . 359 . Stallfutterungswirthschaft . 364 . Stallfutterungssystem. 364 . Vortheile der Stallfutterung. 364 . Bedenklichkeiten bei der Stallfutterung. 367 . Wahre Hindernisse derselben. 374 . Verbindung der Stallfutterung mit verschiedenen Feldsystemen. 375 . Da dieser Band schon betraͤchtlich uͤber die bestimmte Bogenzahl hinausge- het: so konnte dieses Hauptstuͤck, wie ich wuͤnschte, nicht ganz darin beschlossen werden. Die naͤhere Vergleichung der Systeme gegen einander in tabellarischen Berechnungen u. s. w. also im naͤchsten Bande. Praͤnumeranten- Praͤnumeranten-Liste. S ie ist ohne alle Ordnung gestellet, und es sind nur diejenigen unterschieden, welche bei dem Herausgeber, und welche bei der Verlagshandlung eingegangen sind. Da es nur als eine abgedruckte Subscriptionsliste anzusehen ist, so sind alle Titula- ren und Praͤdikate, die sich ohnehin von selbst verstehen, weggelassen. Diejenigen Befoͤrderer dieses Werks, welche aus besonderem Wohlwollen fuͤr den Verfasser Sub- scriptionen gesammlet und Praͤnumerationen angenommen haben, und ferner die Gewogenheit haben werden, es zu thun, sind ausgezeichnet gedruckt. Bei dem Herausgeber eingegangene : Exempl. Herr v. Brevern .. 2 Herr v. Barrakow ..... 1 — v. Brevern , Landrath ... 1 — v. Brevern , Mannrichter .. 1 — v. Derfelden ...... 1 — v. Dessen , Capitain .... 1 — v. Essen , Oberstlieutenant .. 1 — v. Hagemeister , Major .. 1 — v. Huͤlfreich , Ritterschaftssekretair 1 — v. Krusenstern , Capitain .. 1 — v. Krusenstern , Oberstlieutenant 1 — v. Maydel , Hakenrichter .. 1 — v. Maydel ....... 1 — B. v. Stackelberg .... 1 — B. v. Tiesenhausen ... 1 — B. H. v. Tiesenhausen .. 1 — v. Ungern , Oberst ..... 1 — v. Harpe ........ 1 — v. Kaulbars , Oberstlieutenant 1 Exempl. Herr v. Stackelberg ...... 1 — v. Koskul , Rath ..... 1 — v. Huͤne , auf ... 1 — v. Huͤne , auf ... 1 — v. Dahl , Hofrath ..... 1 — Nottbeck , Collegienrath ... 1 — v. Brevern , Oberstlieutenant .. 1 — v. Reutern , Kreismarschall . 1 — v. Ramm ........ 1 — v. Toll ......... 1 Herzog zu Hollstein-Beck , in Lindenau ...... 6 Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz von Preußen .... 1 Se. Koͤnigl. Hoheit Prinz Wilhelm von Preußen .... 1 Herr Dellbruͤck , Lehrer der Koͤniglichen Prinzen ....... 1 c Praͤnumeranten. Exempl. Herr Graf v. Lehndorf , Major, in Steinorth ...... 1 — v. Matthy , Domprobst, in Frauen- burg ........ 1 — Gr. v. Schlieben , Erbamtshaupt- mann, in Gerdauen .. 1 — Gr. Henkel v. Donnersmark , Referendarius, in Koͤnigsberg 1 — Gr. zu Dohna Wundlaken , Re- gierungsrath, in Koͤnigsberg 1 — Gr. v. Doͤnhoff , Oberstlieutenant, in Friedrichstoin .... 1 Die Bibliothek der physikalich-oͤkonomi- schen Gesellschaft, in Koͤ- nigsberg ...... 1 Herr Kadach , Amtsschreiber, in Meh- lanken ....... 1 — Deutsch , Cammerrath, in Gra- venthin ....... 1 — Stoͤckel , Cand. juris, in Bubainen 2 — v. Hagen , Professor, in Koͤnigsberg 1 — v. Salzwedel , in Drosdowen 1 — Gr. v. Wirsowitz , in Goͤtzhoͤfen 1 — Heusel , Provinzial-Accise-Cassen- Assistent, in Koͤnigsberg . 1 — v. Podewils , Landrath, in Peucken 1 — Schnell , in Koͤnigsberg ... 1 — Ruffmann , in Kobbelbude .. 1 — v. Mirbach , Major, in Sorgitten 1 — Gr. v. Schulenburg , Kammer- herr, in Rippen .... 1 — Schroͤder , Muͤhlenerbpaͤchter, in Waldau ...... 1 — B. v. Eichler , in Aweyden . 1 — Melhorn , Amtmann, in Lapoͤnen 1 — v. Loͤper , Referendarius, in Koͤ- nigsberg ...... 1 — v. Bandemer , zu Wellenhagen in Pommern ...... 1 — Klebs , Stadtrath, in Koͤnigsberg 1 Exempl. Herr Gr. zu Dohna , Reichsburggraf, Obermarschall, in Schlobitten 1 — Gr. zu Dohna , Minister des In- nern, in Koͤnigsberg .. 1 — Gr. zu Dohna , Geh. Legations- rath, in Koͤnigsberg .. 1 — Adler , Oberbaudirektor, in Brom- berg ........ 5 Herr Johann Oestreich , in Braunsberg ..... 1 — Siegfried , Oberamtmann, in Plicken ....... 1 — v. Schoͤn , Oberamtmann, in Sta- neitschen ...... 1 — Niederstaͤdter , Oberamtmann, in Koͤnigsfelde .... 1 — v. Sanden , Oberamtmann, in Tusseiden ...... 1 — Wuͤrz , in Plicken ..... 1 — Wagner , in Dittlaken ... 1 — W. Oestreich , in Plicken .. 1 — Dreßler , Amtmann, in Schreif- lanken ....... 1 Die Litthauische Kammerbibliothek zu Gumbinnen ..... 1 Herr v. Gerhardt auf Flatow .. 2 — Oellrichs , Regierungsrath, in Marienwerder .... 1 — Munke , Oberfoͤrster, in Solkenitz 1 — v. Hippel , Landschaftsdirektor, in Marienwerder .... 1 — v. Huͤlsen , Hauptmann, in Koͤ- nigsberg ...... 1 Fuͤrst Lichnowsky .. 2 — Gr. Oppersdorf ..... 1 — v. Marklowsky ..... 1 — Gr. Larisch ....... 1 Praͤnumeranten. Exempl. Herr B. v. Gartheimb ..... 3 — v. Ludzinsky , Inspector .. 3 — Helvety , Inspector .... 1 — Gr. Schafgotsch ..... 1 — C. v. Badenfeld ..... 1 — Gr. Tentzin ....... 1 — v. Ziegler , Landrath .... 1 — Fuͤrst Moritz Lichtenstein . 3 — Gr. Eugen Wrbna .... 2 — Feistmantl ....... 1 — v. Wartmann ...... 1 — Kaufmann ....... 1 — Fuͤrst Trautmannsdorf .. 1 — Gr. C. Esterhazy ..... 1 — B. Megern ....... 1 — Gr. Max Cavviani .... 1 — Gr. Pergen ....... 1 — Gr. C. Zichy ....... 1 — Fuͤrst Kinsky ...... 1 — Schramm ........ 1 — B. Joh. Leykamm .... 1 — Gr. Jos. C. Dietrichstein . 2 — Gr. Joh. Rud. Chotek .. 1 — Fuͤrst Clary ....... 1 — Gr. Ougarte ...... 1 — Gr. Zinzendorf ..... 1 — Gr. Franz Zichy Ferrari . 1 — Gr. Ferd. Palfy ..... 2 — Fuͤrst Sinzendorf ..... 1 — Gr. Zamoisky ...... 1 — Gr. Lamborruchy ..... 1 — Fuͤrst Esterhazy ..... 2 — Fuͤrst Dietrichstein .... 4 — Gr. Rud. Wrbna ..... 4 — Gr. Erdoͤdy ....... 1 — Gr. Hardenberg ..... 1 — Gr. Ludisl. Festetitz ... 2 — Fuͤrst Jos. Lobkowitz ... 2 — Gr. Fries ........ 2 — Gr. Jos. Pergen ..... 2 Exempl. Herr Gr. Ernst Hoyos ..... 1 — Gr. Brenner ...... 1 — Gr. Georg Festetitz .... 2 — Kernhofer , Hofrath .... 1 — v. Erben , Hofrath .... 1 — Gr. Jos. Thunn ..... 4 — Gr. Czernin ....... 1 — Gr. Harrach ....... 1 — Gr. Anton Appony Vater . 1 — Gr. Franz Kinsky ..... 1 — Jordan , Regierungsrath ... 1 — Trautmann , Professor ... 2 — v. Walberg ....... 1 — B. Bartenstein ..... 1 — Gr. Amade ....... 1 — Gr. Herberstein ..... 3 — Fuͤrst Jos. Schwarzenberg . 20 — Gr. Fuͤnfkirchen ..... 1 — Gr. Schoͤnborn ...... 1 — Gr. C. Harrach ...... 1 — Gr. Rothenhahn ..... 1 — B. v. Hildprandt ..... 1 — Gr. Chr. Clamm Gallas .. 1 — Gr. Jos. Lazansky .... 1 — Gr. Leop. Kinsky ..... 1 — Gr. Jos. Wrtby ..... 1 — Gr. Franz Sternberg ... 1 — Fuͤrst Anton Lobkowitz ... 1 — Gr. Franz Kollowrath Libs- timsky ...... 1 — Gr. Franz Klebelsberg .. 1 — Fuͤrst Nicolaus Esterhazy . 50 Herr B. v. Gervasy , in Wien 12 Herr Max Schoͤnleitner , in Wei- henstephan ...... 1 — Frhr. v. Weix , Koͤnigl. Baierscher Geheimerath ..... 1 — Frhr. v. Aretin , Koͤn. Baierscher Geheimerath ..... 1 c 2 Praͤnumeranten. Exempl. Herr Seitz , Koͤniglich Baierscher Hof- rath ........ 1 — Frhr. v. Rothenhahn , in Mark- Trentweinsdorf .... 1 Herr Fellenberg , in Hofwyl .. 5 — Albrecht ........ 1 — Gruner , in Stockach .... 1 Herr v. Hopfgarten , Kammerherr 1 — Schmallian , Amtmann ... 1 — Kruͤger , Cammerrath .... 1 — Kruͤger ........ 1 — Ebard , Kammerpraͤsident .. 1 — v. Weiße , Hofrath .... 1 — v. Rixleben , Kammerherr .. 1 — v. Wertern , Rittmeister ... 1 — v. Tunschtedt , Landrath .. 1 — v. Hitzacker , Major .... 1 — v. Wurmb , Lieutenant ... 1 — v. Schlottheim ..... 1 — v. Hagen , Rittmeister .... 1 — Rothe ......... 1 — Felbel ......... 1 — Walter , Amtsrath ..... 1 — Klemmer , Amtmann .... 1 Herr v. Mellin .. 2 — v. Bockenfoͤrde , genannt Schnuͤ- gel ........ 1 — Locke .......... 1 — Brune ......... 1 — Binner , Graͤfl. Goͤrtzscher Oeko- nomieverwalter zu Schlitz 1 — Nordmann , Oberamtmann, in Dahlheim ...... 3 Herr Hausmann , in Mosyn 16 Exempl. Herr Karsten , Professor, in Rostock ....... 4 — v. Laffort auf Wittorf ... 1 Herr Koͤler , Hofmedikus in Celle 1 — v. Hinuͤber , Hofrath und Postdi- rektor in Hannover .. 1 — Meyer , Oberkommissaͤr, in Celle 1 — v. Schrader , Major .... 1 — Wedemeyer , Oberappellations- rath ........ 1 — v. Zesterfleth , Hofrath, in Hannover ...... 1 — Ziegler , Kommissaͤr, in Neu- haus ........ 1 — Loͤbbecke , in Braunschweig .. 1 — Graberg ........ 1 — B. v. Gruttschreiber , auf Klasen 1 — v. Fromberg , auf Holzkirch . 3 Herr Gr. v. Reden , Staatsmini- ster, auf Buchwald ... 2 — Gr. Reuß XLIV, auf Trebschen 2 — Gr. Reuß XXXVIII, auf Stohns- dorf ........ 2 — Gr. Kalkreuth , auf Erdmanns- dorf ........ 1 — Gr. Schafgotsch , auf Warmbrunn 1 — Gr. Matuska , auf Arensdorf . 1 — v. Stechow , auf Schoͤnwalde . 1 — v. Vogten , auf Alt-Schoͤnau . 1 — Menzel , auf Lomnitz ... 1 — Thomann , auf Berbisdorf .. 1 — B. v. Riedesel , auf Neuenhoff 1 — Cannabaͤus , auf Landshut .. 1 Herr Seidel , Stadt-Administra- tionsdirektor, in Leobschuͤtz . 3 — Gr. v. Dyrhn , in Rasewitz . 1 Praͤnumeranten. Exempl. Herr Gebel , Medizinalrath, in Petrowitz .... 1 — Gr. v. Hochberg , in Fuͤrstenstein 1 — B. v. Richthofen , in Hertwichs- waldau ....... 1 — v. Quittritz , Landschaftsdirektor, in Kolpnitz ...... 1 — Gr. v. Pfeil , in Lossow ... 1 — Bieder , in Schoͤnfeld .... 1 — Gr. v. Seher-Thoß , in Dob- berau ....... 1 — Krzewitz ........ 1 Herr Gr. Wengersky , in Silchowitz 3 — B. v. Schrembensky ... 1 Herr Klingsberg , Kammerrath 1 Die Fuͤrstlich Anhaltsche Rentkammer 1 Herr v. Kerber , Praͤsident, in Biala 1 Herr Fried. Schmalz , in Ponitz , im Altenburgschen .... 4 — v. Bruͤningk , in Dessau ... 1 Herr Koppe , in Graͤfendorf 1 Herr Kolling , in Damsdorf ... 1 — Klar , in Schlenkendorf ... 1 — Pohle , in Besdau ..... 1 — Hoxer , in Nonnendorf .... 1 — Kranz , Oekonomiekommissarius, in Erlangen ...... 1 — Zinke , in Bunkersdorf .... 1 Herr L. A. Gr. v. d. Schulen- burg , in Jahmen ... 1 — Gr. v. Breßler , in Laucke .. 1 — v. Rex , in Lautitz ..... 2 Herr v. Biernacki , in Sulislawicze 12 — Stoll , in Linau ...... 1 Exempl. Herr v. Berg , in Vargatz .... 1 — Cosmar , in Soltikow ... 1 — v. Ploͤtz , Generallandschaftsrath, in Kleinweckow .... 1 — v. Schlieben , Rittmeister, in Soltikow ...... 1 — v. Blumenthal , Hauptmann, in Varzin ....... 1 — v. Hake , in Speck ..... 2 — v. Sydow , Landrath, in Dram- burg ........ 1 — Hollatz , Justizamtmann, in Dram- burg ........ 1 — v. Schwanenfeld , Regierungs- rath ........ 1 Herr von Kleist , in Klein Tuͤchow 2 Herr Gr. v. Moltke , Kammerherr, in Koppenhagen .... 4 — Gr. zu Muͤnster Meinhoͤfel . 1 Herr v. Inel , Kammerherr, auf der Insel Thorseng .. 2 — Dolgas , auf der Insel Thorseng 1 — Wittrock ........ 1 Herr Gaͤhler , Kammerrath in Elsfleth ...... 1 — Soltau , Inspektor, in Neuenburg 1 — Burmester , Kammerrath, in Ol- denburg ....... 1 Herr D. Freier , Oberamtmann, auf Amt Goldbeck in der Priegnitz . 3 — v. Werder , Lieutenant a. Diensten in Rogaͤsen .... 1 — v. Jena , Hauptmann a. D., in Koͤthen ....... 1 Praͤnumeranten . Exempl. Herr Platner , Kammerrath 1 — Stenge , Kriminalrath ... 1 — Herrose , in Debowick ... 1 — Buͤckmann , in Wizin ... 1 — Krause , Amtsrath, in Ragot . 1 Herr Gr. v. Finkenstein , in Madlitz ...... 3 Herr Noack , Superintendent, in Muͤn- cheberg ...... 1 — v. Kriegesheim , Lieutenant, in Barsikow ...... 2 — Gr. Lindenau , Oberstallmeister, in Buͤssow ...... 1 — Jouanne , in Berlin .... 2 Herr Krause ... 1 Herr v. Genskow ....... 1 — Ratzer ......... 1 Exempl. Herr Schmidtlein ...... 1 — Fleckel ......... 1 — v. Reiche ........ 2 — Schultze ........ 2 — Gaͤhler ......... 1 — v. Brand , Hauptmann a. D. . 1 — v. Wulffen , Lieutenant .. 1 — v. Wulffen ....... 1 — Richtsteig ....... 1 — B. v. Eckardtstein , in Praͤdickow 1 — v. Schrawisch , Lieutenant in Freienwalde ..... 1 — Luͤdeke , Amtmann, in Petershagen 1 — Ringdorf , Oberamtmann, in Wrietzen ...... 1 — Deutsch , Kaufmann, in Frankfurth a. d. Oder ...... 1 — Rose .......... 1 — Friese ......... 1 — v. Schwanenfeld ..... 1 Bei der Verlagshandlung eingegangene : Exempl. Herr v. d. Marwitz ...... 1 — Gr. v. Bernstorf ..... 1 — Geheime Finanzrath v. Prittwitz , auf Quilitz bei Muͤncheberg 3 — Gutsbesitzer Herrmann , zu Har- lersdorf bei Beeskow .. 1 Der Prinz von Oranien .... 1 Herr Oberamtmann Goͤden zu Ruͤgen- walde ....... 1 — Amtmann Binder , zu Tempelberg bei Muͤncheberg .... 1 — Buchhaͤndler Heyer , in Gießen 6 — Oeconom Daum , zu Bagold bei Beeskow ...... 1 — Buchhaͤndler Mylius , in Berlin 3 Exempl. Herr Graf Heinrich zu Stollberg- Wernigerode ... 1 — Inspektor Pfeiffer zu Krzizanowitz bei Ratibor ..... 1 Die Meyersche Buchhandlung in Lemgo 7 Herr Hauptmann v. Steinkeller auf Ristow bei Schlawe .. 1 — Hauptmann v. Steinkeller auf Carwitz bei Schlawe .. 1 — v. Kurnatowsky ..... 1 — Domainen - Actuar Abeling zu Wittstock bei Cuͤstrin .. 1 — Legationssecretair Spranger . 1 Die Andreaͤsche Buchhandlung in Frank- furt am Main .... 4 Praͤnumeranten . Exempl. Die Calvesche Buchhandlung in Prag 7 Herr Oeconomie-Commissarius Boͤnisch zu Soppau bei Leobschuͤtz . 1 — Oberamtmann Kriele zu Wittstock 1 — Hofmarschall v. Malzahn , zu Herzberg in Mecklenburg . 1 — Amtmann Schneidewind , zu He- ringen bei Nordhausen . 1 — v. Schierstaͤdt , in Ziebingen . 1 — Commissionsrath Oldenburg , zu Buͤtow in Hinterpommern 1 — General - Landschaftsrath v. Loͤper zu Stramehl bei Stargard 1 — Wesemeyer , zu Tempelberg bei Muͤncheberg ..... 1 — Landrath v. Dewitz zu Woperson in der Neumark .... 1 — Kaufmann Kuͤgler , in Stettin 1 — Kammer-Assistenzrath Bethe , zu Stettin ....... 1 — Graf v. Hardenberg ... 1 — Majoratsherr v. Rexin auf Wodtke bei Danzig ..... 1 — Heyse , in Bremen ..... 2 — Buchhaͤndler Sauerlaͤnder , in Aarau ....... 7 — Gebruͤder Hahn , in Hannover . 40 — Stallmeister Strubberg .. 1 Die Herren Mohr und Zimmer , Buch- haͤndler in Heidelberg .. 10 Herr Buchhaͤndler Feind , in Leipzig 3 — v. Enckevort , in Hammelstall bei Ukermuͤnde ..... 1 — Coppenrath , Buchhaͤndler in Muͤnster ...... 3 — Geheime Ober-Forstrath v. Essen 1 — Buchhaͤndler Ziegler und Soͤhne , in Zuͤrich ...... 4 — Buchhaͤndler Meinshausen , in Riga ....... 2 Exempl. Herr Hofmarschall v. Massow .. 1 — Buchhaͤndler Nicolai , in Berlin 10 — Instizrath Brewing , zu Schie- felbein ....... 1 — Rixen , zu Knoop bei Kiel .. 2 — Buchhaͤndler Huber , in St. Gallen 2 — Buchhaͤndler Benjam. Fleischer 3 Die Buchhandlung des Waisenhauses in Berlin ....... 1 Herr Fr. Korn , Buchhaͤndler in Breslau 7 — Arnold , in Dresden .... 1 — Oberamtmann Dr. Gericke , zu St. Lutgeri ....... 2 — Commissionsrath Gilbert .. 1 — Cammerrath Zimmermann , zu Trollenhagen in Mecklenb.-Strelitz 1 — v. Dewitz ........ 1 — v. Stubenrauch ..... 1 — Gr. v. Flemming , in Bayreuth 1 — Oeconomie-Inspektor Eben .. 1 — Condukteur Licht ..... 1 Die Niemannsche Buchhandlung in Luͤbeck ....... 9 Herr Buchhaͤndler Hammerich , in Altona 10 — Buchhaͤndler Hemmerde , in Halle 4 — Buchhaͤndler Grau , in Hof .. 4 — Dr. Gehlen in Muͤnchen ... 1 — Otto v. Schlegel , Koͤniglicher, Saͤchsischer Amtshauptmann auf Zanitz und Zwickau . 1 — Buchhaͤndler Schnuphase , in Al- tenburg ...... 2 — Oekonom Teichmann , zu Zedlitz 1 — v. Thuͤnen , zu Liepen bei Neu- Brandenburg ..... 3 Akademische Buchhandlung in Kiel .. 2 Frau Landraͤthin v. Both .... 1 Herr Buchhaͤndler Campe , in Hamburg 2 — Paͤchter Deiters , zu Kluͤssendorf bei Wismar ..... 1 Praͤnumeranten . Exempl. Herr Craz und Gerlach , Buchhaͤndler in Freiberg ..... 1 Cronesche Buchhandlung, in Osna- bruͤck ........ 1 Herr Buchhaͤndler Eßlinger , in Frank- furth am Main .... 5 — Buchhaͤndler Felsecker , in Nuͤrn- berg ........ 2 — Fraͤnkel ........ 1 — Buchhaͤndler Gastl , in Bruͤnn . 1 — Pastor Grapengießer , zu Bei- dendorf ....... 1 — Buchhaͤndler Hanff ..... 1 Die Hofbuchhandlung in Rudolstadt . 1 Herr Mohr , Buchhaͤndler, in Frank- furt ........ 2 — Buchhaͤndler Perthes , in Ham- burg ........ 50 — Buchhaͤndler Heinrichshofen , in Magdeburg .... 8 — Buchhaͤndler Kluͤger , in Arnstadt 1 — Buchhaͤndler Schulze , in Bautzen 3 — Buchhaͤndler Stiller , in Rostock 4 — Buchhaͤndler Zimmermann , in Wittenberg ..... 1 — Buchhaͤndler Roͤhß , in Schleßwig 12 — Buchhaͤndler W. Korn , in Bres- lau ........ 50 — Buchhaͤndler Nicolovius , in Koͤnigsberg ..... 20 Exempl. Herr Buchhaͤndler Siegert , in Liegnitz 3 — Buchhaͤndler Geistinger , in Wien 2 — Buchhaͤndler Darnmann , in Zuͤl- lichau ....... 1 — Buchhaͤndler Treutler , in Hirsch- berg ........ 1 — Buchhaͤndler Schneider , in Goͤt- tingen ....... 2 — Buchhaͤndler Webel , in Zeitz . 1 — Buchhaͤndler Kruͤll , in Landshut 4 — Buchhaͤndler Nauk , in Berlin 1 — Buchhaͤndler Horvath , in Pots- dam ........ 1 — Buchhaͤndler Hoffmann , in Ham- burg ........ 2 — Buchhaͤndler Flick , in Basel .. 2 — Buchhaͤndler Waldeck , in Muͤnster 2 — Buchhaͤndler Sigmund , in Kla- genfurth ...... 4 — Buchhaͤndler Lindauer , in Muͤn- chen ........ 6 — Buchhaͤndler Dankwerts , in Goͤt- tingen ....... 5 — Buchhaͤndler Herold und Wahl- stab ........ 1 — Buchhaͤndler Koͤhler , in Leipzig 1 — Buchhaͤndler Loͤffler , in Manheim 1 — Buchhaͤndler Metzler , in Stutt- gard ........ 1 Die Praͤnumeration auf den zweiten Band, welcher auf Ostern unfehlbar erscheint, wird beim Empfange des ersten, der Anzeige gemaͤß, gefaͤlligst entrichtet. Da vom er- sten Bande noch einige wenige auf Schreibpapier abgedruckte Exemplare vorhanden sind, so koͤnnen diejenigen, welche auf den zweiten Band zugleich praͤnumeriren, solche noch erhalten, wenn sie sich an den Verfasser oder an die Verlagshandlung wenden. Ihre Namen werden vor dem zweiten Bande abgedruckt werden. Erstes Erstes Hauptstuͤck. Begruͤndung . Erster Theil. A Inhalt . B egriff der rationellen Landwirthschaft. Begruͤndung der Lehre. Begruͤndung des Gewerbes. Das Subjekt. Das Kapital. Das Landgut und dessen Besitznehmung. Begriff der rationellen Landwirthschaft. §. 1. D ie Landwirthschaft ist ein Gewerbe, welches zum Zweck hat, durch Production (zuweilen auch durch fernere Bearbeitung) vegetabilischer und thierischer Substanzen Gewinn zu erzeugen oder Geld zu erwerben. §. 2. Je hoͤher dieser Gewinn nachhaltig ist, desto vollstaͤndiger wird dieser Zweck erfuͤllt. Die vollkommenste Landwirthschaft ist also die, welche den moͤglich hoͤch- sten, nachhaltigen Gewinn, nach Verhaͤltniß des Vermoͤgens, der Kraͤfte und der Umstaͤnde, aus ihrem Betriebe zieht. Nicht die moͤglich hoͤchste Production, sondern der hoͤchste reine Gewinn, nach Abzug der Kosten — welches beides in entgegengesetzten Verhaͤltnissen stehen kann — ist Zweck des Landwirths, und muß es seyn, selbst in Hinsicht auf das allge- meine Beste; den einzigen Fall ausgenommen, wo man der Wissenschaft wegen die Moͤglichkeit hoher Production, obwohl unter den bestehenden Verhaͤltnissen mit geringerem Vortheil, zeigen wollte. §. 3. Die rationelle Lehre von der Landwirthschaft muß also zeigen, wie der moͤglich hoͤchste reine Gewinn unter allen Verhaͤltnissen aus diesem Betriebe gezogen wer- den koͤnne. §. 4. Die Lehre des Ackerbaues kann dreierlei Art seyn, d. h. das Gewerbe kann auf dreierlei Weise gelehrt und erlernt werden: erstlich handwerksmaͤßig , zweitens kunstmaͤßig , drittens wissenschaftlich . A 2 Begriff der rationellen Landwirthschaft. §. 5. Die handwerksmaͤßige oder mechanische Erlernung besteht in der nach- ahmenden Uebung der Handgriffe, des Augenmaaßes, und des Taktes oder der Zeit- wahrnehmung. Sie ist eine bloße Abrichtung, und der handwerksmaͤßige Landwirth kann bloß nachahmen, und bei seinen gewohnten, nach Raum und Zeit mehr oder minder modificirten Handgriffen bleiben, wovon er keinen Verstandsbegriff hat oder zu haben braucht. §. 6. Kunst ist Darstellung der Idee in der Wirklichkeit. Der bloß kunstmaͤßige Landwirth nimmt die Idee oder die Regel seines Verfahrens von anderen auf Glau- ben an. Die kunstmaͤßige Erlernung besteht also in dem Auffassen fremder Ideen, oder in der Erlernung von Regeln, und in der Uebung, diese Regeln in Aus- fuͤhrung zu bringen. §. 7. Die wissenschaftliche Lehre setzt keine positive Regeln fest, sondern sie ent- wickelt die Gruͤnde, nach welchen man fuͤr jeden vorkommenden speciellen Fall — den sie scharf unterscheiden lehrt — das moͤglich beste Verfahren selbst erfindet. Die Kunst fuͤhrt ein gegebenes und angenommenes Gesetz aus, die Wissenschaft giebt selbst das Gesetz. §. 8. Nur die wissenschaftliche Lehre allein kann allgemein guͤltig und allumfassend seyn, und zur Erreichung des Hoͤchsten unter allen und jeden Verhaͤltnissen fuͤhren. Alle positive Regeln und Erlernungen sind nur auf bestimmte Lagen anwendbar, und jede bedarf besonderer, die nur die Wissenschaft so geben kann, daß das moͤglich Beste in jedem Fall erreicht werde. Der hoͤhere Ackerbau kann also allein rationeller Ackerbau genannt werden, und beides ist eins. Wie der Schiffer, der mit Compaß und Charte das Weltmeer umsegelt — mit deren Huͤlfe jeden Wind und Stroͤmung benutzt, um sich seinem Ziele, wenn gleich oft durch manche Umwege und langsamen Schritts zu naͤhern, Klippen und Hinder- nisse sicher umgeht, in jeder Lage die vortheilhafteste Richtung waͤhlt, und immer gluͤcklich in moͤglich kuͤrzester Zeit den Hafen erreicht — sich zu dem Kuͤstenfahrer Begriff der rationellen Landwirthschaft. verhaͤlt, der das Ufer nicht aus dem Auge verlieren darf, wenn er sich nicht dem blinden Schicksale uͤberlassen will; so der rationelle Landwirth gegen den an- gelernten. §. 9. Die handwerks- und kunstmaͤßige Erlernung ist jedoch dem Landwirthe, der sich bis zur Wissenschaft und zum Ideale erheben will, nicht unnuͤtz. Es ist gut, wenn er die Handgriffe kennen und die erforderliche Kraft gleichsam fuͤhlen gelernt hat, um die mechanische Ausfuͤhrung beurtheilen zu koͤnnen. Auch gehoͤrt Uebung des Augen- maaßes und Ausdauer dazu, um den vom Verstande gebildeten Begriff in der Wirklichkeit ausfuͤhren zu koͤnnen. §. 10. Aber der bloß gelernte Landwirth darf sich nie ohne bestimmte Anweisung von seinem Leisten entfernen, obwohl dieser nur fuͤr eine besondere Lage passend seyn kann. Er darf nur seiner einmal angenommenen Regel oder der bestimmten Vorschrift des Einsichtsvollern folgen, und wird, wenn er selbst denken und frei handeln will, dem Soldaten gleich seyn, der voll persoͤnlichen Muthes aus Reihe und Glied hervortretend Feuer giebt, und statt die gute Sache zu foͤrdern nur Alles in Ver- wirrung bringt. Deshalb ist es oft sehr richtig, wenn man sagt, daß Wirthschaftsverwalter, die in anderen Gegenden und unter anderen Verhaͤltnissen der Sache gluͤcklich vorgestanden haͤtten, nun, anders wohin versetzt, durchaus bei jedem Schritte strauchelten und das Ganze in Verwirrung brachten. Ihre auf Glauben angenommene Regel paßte nicht bei verschiedenem Boden, verschiedenem Maaße der Kraͤfte und verschiedenen Verhaͤltnissen. Und so erklaͤrte man diese auf ihrem Flecke kunstgerechte Oeconomen fuͤr unwissende. Der wahre rationelle Landwirth dagegen wird sich in den verschie- denartigsten Lagen orientiren, wenn er sich die Zeit nimmt, diese richtig kennen zu lernen. §. 11. Wenigen Gebrauch kann deshalb der nicht wissenschaftlich gebildete Landwirth vom Lesen selbst der besten Buͤcher machen. Er weiß die neuen Ideen nicht zu ord- nen und in das Ganze zu verweben. Sie richten daher nur Verwirrung in und durch ihn an. Hoͤchstens darf er nur solche Buͤcher lesen, welche auf die besonderen Verhaͤltnisse, worin er sich befindet, nahen Bezug haben. Begriff der rationellen Landwirhschaft . §. 12. Die wissenschaftliche Lehre der Landwirthschaft muß, ohne specielle Regeln zu geben, die Resultate der bisher gemachten Erfahrungen und des Nachdenkens kennen und wuͤrdigen lehren, sie bis auf ihren erforschbaren tiefsten Grund erklaͤren, Licht uͤber alle Operationen verbreiten, den Grund und Ungrund angenommener Meinun- gen aufdecken, und in jedem individuellen Falle zur Selbsterfindung der Regel fuͤhren, die wir zu befolgen haben, und jeden Erfolg derselben vorauszusehen und zu berech- nen lehren. Da der wissenschaftliche Landwirth diese selbst erfundene Regel immer richtiger versteht, wie die von einem andern mitgetheilte, und sie sich im Momente der Anwendung seinem Verstande klarer darstellt, so wird er sie vollkommener aus- fuͤhren, und jede waͤhrend der Ausfuͤhrung noͤthige Modification treffen. Nur diese wissenschaftliche Lehre kann die Widerspruͤche der von einzelnen Wahrnehmungen ab- gezogenen Regeln vereinigen, und die Erfahrungen sichten und laͤutern. Sie erweckt das Talent uͤber alle bei der Ausfuͤhrung des Gewerbes vorkommenden Faͤlle, selbst zu urtheilen und auf eigenes Urtheil einen Entschluß zu gruͤnden. Auch setzt sie uns allein in den Stand, uͤber das Verfahren anderer richtig zu urtheilen, und lehrt uns, voreiligen Tadel zuruͤckzuhalten, zu welchem der bloß kunstgerechte Landwirth so geneigt ist. §. 13. Wissenschaftlich ist die Landwirthschaft nur in einzelnen Theilen, nicht im ganzen Zusammenhange und von allgemein guͤltigen Gruͤnden ausgehend, gelehrt worden. Die Lehre war entweder bloß empirisch, auf besondere Lokalitaͤten und individuelle Ansichten gegruͤndet, oder, wenn sie systematisch und allumfassend seyn sollte, eine Compilation von Fragmenten, ein Gemenge widersprechender Resultate heterogener Erfahrungen. Alle Wissenschaften dieser Art haben nur Fortschritte durch solche Koͤpfe gemacht, welche Theorie und eigene Praxis — Wissenschaft und Ausfuͤhrung — vereinigten. Die Theorie des Ackerbaues hat bisher fast nur solche Koͤpfe beschaͤftigt, die wenig Praxis und Gelegenheit zu Beobachtungen und Pruͤfungen hatten. Dagegen hatten die Praktiker nur ihre Wirthschaftsart vor Augen, und zu wenig Bekanntschaft mit den Erfahrungen anderer und den Entdeckungen der Naturforscher. Und da es ihnen uͤberdem an mathematischen, logischen und Sprachbegriffen fehlte, so verirr- ten sie sich, sobald sie aus ihrer engern oder weitern Sphaͤre heraustraten. Begruͤndung der Lehre. Begruͤndung der Lehre . §. 14. Die Wissenschaft des Ackerbaues beruht auf Erfahrung, und es koͤnnen nur die Auf Erfah- rung. an eine Erfahrungs-Wissenschaft zu machenden Forderungen an sie ergehen. Ihr Grundstoff ist empirisch, d. h. durch sinnliche Wahrnehmung gegeben. Waͤre die Erfahrung aber auch ganz empirisch, so ist doch die Entwickelung der Resultate und die Construction der Wissenschaft das Werk des Verstandes. §. 15. Aber schon Erfahrung an sich ist nicht bloß sinnliche Wahrnehmung, sondern Was Erfah- rung sey? begreift Reflexion uͤber das Wahrgenommene in sich. Der Begriff der Kausalitaͤt, oder daß eine Erscheinung die Wirkung einer andern sey, liegt jeder Erfahrung zum Grunde, und folglich ist jede aus sinnlicher Wahrnehmung und aus Thaͤtigkeit des Verstandes zusammengesetzt. Es ist auch dem rohesten Menschen eigen, bei jeder beachteten Erscheinung nach der Ursache zu fragen, und Etwas ohne Ursach kann sich keiner denken. Die Ursache einer Erscheinung muß die Wirkung einer anderen seyn, und diese muß wiederum eine andere Ursache haben. So denkt sich jeder Mensch eine Kette von Ursachen so lang, als es moͤglich ist, nimmt oft die Phantasie zu Huͤlfe, um sie zu verlaͤngern, — laͤßt die Welt auf einen Riesen, den Riesen auf einen Elephan- ten, und den Elephanten auf einer Schildkroͤte ruhen — muß aber endlich auf einen Punkt kommen, wo er keine Ursach der Ursachen mehr finden kann. Die letzte Ur- sach nennen wir dann Kraft, welche wir wie von der Natur, von der Gottheit aus- gehend, betrachten. Kraft ist aber immer nur das letzte, wohin unser Verstand dringen kann, und Manches, was man fuͤr eine nicht weiter zu ergruͤndende Kraft ansah, ist nachmals als Wirkung tiefer liegender Ursachen anerkannt worden. §. 16. Zu dem Schlusse, daß eine Erscheinung die Wirkung einer anderen sey, fuͤhrt uns das oͤftere Beieinanderseyn oder Aufeinanderfolgen dieser Erscheinungen. Hierin liegt aber der Grund der meisten Trugschluͤsse, indem wir zu leicht geneigt sind, das Folgende immer als die Wirkung des Vorhergehenden anzusehen. ( Post hoc, ergo Begruͤndung der Lehre. propter hoc. ) Auch fehlt es leider! an einem bestimmten allgemeinen Merkmale, eine bloße Folge in der Zeit von einer Folge aus der Kraft zu unterscheiden. §. 17. Das haͤufige und wiederholte Beieinanderseyn berechtigt uns erst, die Verbindung zweier Erscheinungen, als Ursach und Wirkung, nur zu vermuthen. Je oͤfterer es sich wiederholt, desto mehr steigt die Wahrscheinlichkeit dieser Verbin- dung, und wird endlich zur moralischen Gewißheit fuͤr uns, welche jedoch aufhoͤrt es zu seyn, wenn nur ein einziges Mal das eine ohne das andere erscheint. Dann duͤrfen wir wenigstens das eine nicht fuͤr die alleinige Ursach oder Wirkung des anderen halten. §. 18. Die meisten Erscheinungen aber, so wie wir sie in ihrem ganzen Complexus wahrnehmen, sind nicht die Wirkung einer, sondern oft mannigfaltig zusammenge- setzter und sich vereinigender Ursachen. Wenn deren neun beisammen sind, und die zehnte fehlt, so erfolgt auch die Wirkung nicht, oft die ganz entgegengesetzte. Um eine vollstaͤndige Kornaͤhre hervorzubringen, wird erfordert: 1) ein gesundes Samenkorn mit unbeschaͤdigtem Keime; 2) Erde, die gelockert und wohl vorbereitet ist; 3) Feuchtigkeit im gehoͤrigen Maaße, weder zu viel noch zu wenig; 4) Waͤrme im gehoͤrigen Grade. Dies wußte jeder, aber nun weiß man, daß auch erfordert werde: 5) Luft, denn im luftleeren Raume entwickelt sich kein Keim; 6) Sauerstoff in gehoͤrigen Verhaͤltnissen, denn in einer Luft, wo dieser fehlt, entwickelt sich ebenfalls der Keim nicht; 7) Kohlenstoff, denn ohne diesen kommt die Pflanze nur zur Bluͤthe, nicht zur Samenbildung; 8) Licht, denn ohne solches erkrankt die Pflanze, und stirbt ab vor der Reife. Es ist also das Hinzutreten aller dieser Stoffe und Potenzen, und vielleicht vie- ler anderen noͤthig, um jene Wirkung oder Aehre, und ihr gerechtes Verhaͤltniß, um eine vollkommne hervorzubringen. Ihr Mißrathen kann an dem Mangel des einen oder des anderen liegen. §. 19. Begruͤndung der Lehre. §. 19. Erfahrungen machen wir, entweder durch bloße Beobachtung , indem wir die von selbst zusammentreffenden Koͤrper und Potenzen und deren Einwirkung auf einander gehoͤrig beachten, und das Resultat bemerken; oder durch Versuche , indem wir wohlbekannte Dinge in genau bestimmten Verhaͤlt- nissen zusammenbringen, ihre Wechselwirkung beachten, und dabei moͤglichst verhuͤ- ten, daß nichts Fremdes oder Unbekanntes, was Einfluß auf den Erfolg haben kann, sich einmische. Ein Versuch ist eine der Natur vorgelegte Frage, worauf sie, wenn er gehoͤrig eingerichtet ist, durchaus eine Antwort — sey es auch nur durch Ja oder Nein — geben muß. §. 20. Die Kunst, Versuche anzustellen, hat man fast zuerst im vorigen Jahrhunderte Versuche. richtig kennen gelernt und ausgebildet. Auf dieselbe gruͤndet sich jedoch vorzuͤglich die Gewalt des Menschen uͤber die materielle Welt, und er kann diese um so weiter ausdehnen, je mehr er jene Kunst vervollkommnet und in Ausuͤbung bringt. §. 21. Es verdient aber keinesweges den Namen eines Versuchs, wenn man mehrere Stoffe und Potenzen, unbestimmt und ungemessen, und ohne den Einfluß fremder abzuschneiden, auf einander wirken laͤßt und den Erfolg bemerkt. Solcher sogenann- ten Proben haben wir freilich viele, und es ist auch allerdings manches Wichtige und Nuͤtzliche dadurch zufaͤllig entdeckt worden, in den fruͤheren Perioden der Naturfor- schung. Aber nie erfuhr man dadurch das, was man gerade wissen wollte, und worauf es ankam, und Millionen wurden fruchtlos angestellt, bevor man eine Ent- deckung machte. §. 22. Ganz vollkommen und reine Versuche sind fast nur in einem isolirten Raume, unter der Klocke des Naturforschers und im Laboratorium des Chemikers moͤglich. Sie liegen außer dem Wirkungskreise des eigentlichen Landwirths, ihre Erforschung, Erster Theil. B Begruͤndung der Lehre. Kenntniß und genauere Anstellung, ist jedoch, wie wir sehen werden, von hoͤchster Wichtigkeit fuͤr die Lehre vom Ackerbau. §. 23. Versuche indessen, wo Zahl, Maaß und Gewicht moͤglichst genau angewandt, und Alles, was wir diesen nicht unterwerfen koͤnnen, doch mit moͤglichster Genauig- keit beachtet worden, koͤnnen wir allerdings auch vom Landwirthe erwarten, und sie bleiben, ungeachtet sie nicht in vollkommenster Reinheit angestellt werden konnten, dennoch von Wichtigkeit. §. 24. Besonders aber giebt es eine Art von Versuchen, welche den voͤllig reinen Ver- suchen fast gleich kommen, und in der Landwirthschaft wenigstens eben so genau, wie in vielen andern Erfahrungswissenschaften angestellet werden koͤnnen. Dies sind die komparativen Versuche. Da nemlich unter freiem Himmel die einwirkenden Dinge selten nach unserer Willkuͤhr herbeigeschafft und entfernt, eben so wenig gemessen und gewogen werden koͤnnen, so muͤssen wir, um die Wirkung eines in unserer Gewalt stehenden Dinges zu erforschen, nur dieses einzige in verschiedenen zugleich und neben einander angestellten Versuchen zusetzen und weglassen, quantitativisch und qua- litativisch veraͤndern, alles uͤbrige aber moͤglichst gleich erhalten. Der Erfolg wird uns dann uͤber den Antheil, den der einzige veraͤnderte Umstand darauf hatte, beleh- ren und uns anzeigen, ob und in wiefern dieser zur Erreichung eines gewissen Zweckes nuͤtzlich oder unnuͤtz sey. Diese Versuche muͤssen jedoch, um vollstaͤndig zu seyn, un- ter mannigfaltigen, nicht in unserer Gewalt stehenden Umstaͤnden, in verschiedenen Klimaten, bei verschiedenem Witterungslaufe, auf verschiedenen Bodenarten, wie- derholt werden. §. 25. Versuche dieser Art sind freilich nicht leicht, aber dennoch jedem denkenden Land- wirthe moͤglich. Und jeder der einen solchen, aber vollstaͤndig, ausfuͤhrt, sey es auch nur unter besonderen Umstaͤnden, und treu erzaͤhlt, macht sich um die Wissen- schaft des Gewerbes, und folglich auch um die Praxis bei Welt und Nachwelt ver- dient. Sie in Menge anzustellen, uͤbersteigt die Kraͤfte und die Forderungen, die Begruͤndung der Lehre. man an den Einzelnen machen kann, und es waͤre nur Sache des Staats, diesem Geschaͤfte gewachsene Maͤnner in die Lage zu setzen, wo sie ihre Zeit und Talente ganz der Erforschung der Natur zum Besten der Landwirthschaft und des allgemeinen Wohlstandes widmen koͤnnten. Oekonomische Societaͤten, welche zur Befoͤrderung der Wissenschaft gestiftet worden, sollten sich die Anstellung solcher Versuche und die Vertheilung derselben unter ihre Mitglieder vor allem angelegen seyn lassen; so wie es die Mecklenburgi- sche Societaͤt thun wollte . §. 26. Da aber bis jetzt die Zahl solcher genauen Versuche noch zu geringe ist, so muͤs- Beobachtun- gen. sen wir die, vielleicht schon zu große, Sammlung von bloßen Beobachtungen und von Nachrichten, uͤber mancherlei angestellte Proben, bei aller ihrer Unvollkommen- heit zu Huͤlfe nehmen, und sie zur Begruͤndung unserer Wissenschaft benutzen. Haben sich doch Wissenschaften ausgebildet, die außer der Beobachtung der Wirkung unbekannter Potenzen und einzelner sehr unvollkommener Proben noch we- niger von reinen Erfahrungssaͤtzen zum Grunde legen konnten, z. B. die Medicin. §. 27. Es gehoͤrt aber viele Vorsicht und Scharfsinn dazu, um in dieses verworrene Chaos Licht und Ordnung zu bringen. Es muͤssen jene aufbehaltenen Beobachtungen nicht bloß gesammelt und geordnet, sondern auch von allen Seiten betrachtet, mit einander verglichen, zusammengepaßt, nach bekannten Thatsachen und den vorhande- nen genauern Versuchen gepruͤft werden. So lassen sich aus ihnen wichtige Resultate herausziehen, die zwar mehr oder minder evident sind, denen man aber vernuͤnftiger Weise seinen Beifall nicht versagen kann, und die zu einer genauern Untersuchung leiten, woraus dann endlich ihre Bestaͤtigung oder Widerlegung unwidersprechlich hervorgehen muß. Es muß nur dasjenige wohl unterschieden werden, was mit meh- rerer oder minderer Zuversicht, und was nur auf eine zweifelhafte Art, nach der bis jetzt mangelhaften Erfahrung, angenommen werden darf. Viel weiter wuͤrden wir auch hierdurch schon gekommen seyn, wenn nicht die laͤcherliche Schaam, womit die meisten Landwirthe fehlgeschlagene Versuche verheimlichen, und die Uebertreibung, womit sie gluͤckliche erzaͤhlen, die Fortschritte aufgehalten haͤtte. B 2 Begruͤndung der Lehre. §. 28. Beihuͤlfe der Naturwissen- schaft. Eine große Beihuͤlfe zur Begruͤndung unserer Wissenschaft, und insbesondere einen Faden, um uns aus dem Labyrinthe der gehaͤuften, mehrentheils einseitigen Erfahrungen herauszuwickeln, einen Pruͤfstein, um ihren Gehalt und ihre Aechtheit zu erforschen, giebt uns die in den letzteren Zeiten so hoch vervollkommnete Natur- wissenschaft. Die Natur wirkt allenthalben nach gleichen und ewigen Gesetzen, und nur durch Benutzung der Naturkraft wirkt der Landwirth. Deshalb lassen sich aus physikalisch-chemischen Kenntnissen fuͤr den Ackerbau theils direkte Regeln ableiten, theils die Richtung bestimmen, die wir bei unseren Untersuchungen zu nehmen haben. Wenn nur durch jene die Gleichheit und die Ungleichheit des Bodens und seine Be- standtheile bestimmt ausgemittelt worden, so ist dies genug, um uͤber die haͤufige Un- gleichheit des Erfolgs bei angestellten Operationen Licht zu bekommen. Seit jeher hatten jene Wissenschaften Einfluß auf die Lehre vom Ackerbau gehabt, und aus ihrem unvollkommenen Zustande waren manche Vorurtheile und falsche Begriffe mit heruͤber gebracht, die wir nicht anders, als durch die Benutzung der nun berichtigten Naturkenntnisse entfernen koͤnnen. In den neuesten Zeiten ist vorzuͤglich die Chemie zur Bereicherung der Ackerkunde angewandt, und groß ist der Gewinn, den selbst die Praxis schon davon gehabt hat. Wir koͤnnen jetzt manche Wahrheiten, die wir nach unseren Beobachtungen auf dem freien Felde und Wirthschaftshofe nur ahneten, evident erweisen, und manche angenommene Vorurtheile widerlegen. Deshalb muß sich der wissenschaftliche Vortrag der Ackerbaulehre unerlaͤßlich auf richtige physikalische und chemische Begriffe gruͤnden, und wir muͤssen durch sie so tief wie moͤglich auf den Grund der Erscheinungen zu kommen suchen, weil wir nur dann mit Gluͤck in unseren Untersuchungen arbeiten, und um so zahlreichere und richtigere Folgen ziehen koͤnnen, je tiefer wir zu den Gruͤnden der Naturerscheinungen eindringen. Nur duͤrfen wir keine Stufe uͤberspringen, sonst dringen wir nicht ein; wir stuͤrzen in den Abgrund der Muthmaßungen und dunklen Begriffe, welche zwar die Phantasie beschaͤftigen koͤnnen, den Verstand aber verwirren. §. 29. Pflanzen- kunde. Da der Landwirth sich mit der Erzeugung, dem Wachsthum und der Vollen- dung der Pflanzen hauptsaͤchlich beschaͤftigt, so ist die Kenntniß von der Organisation Begruͤndung der Lehre. und Natur der Pflanzen sowohl (Pflanzenphysiologie), als die von ihren charakte- ristischen Unterscheidungszeichen, ihren natuͤrlichen und kuͤnstlichen Ordnungen und ihren Benennungen (Botanik), der Landwirthschaftslehre unentbehrlich. §. 30. Und da der Landwirth ferner die Produktion der Thiere und der thierischen Sub- Thierkunde. stanzen zu seinem Geschaͤfte macht, so ist, um das richtige Verfahren hierbei auszu- mitteln, nicht minder die Kenntniß der thierischen Natur und ihrer Abweichung vom gesunden Zustande, der Lehre hoͤchst wichtig. §. 31. Ohne die Grundsaͤtze der reinen Mathematik kann keine Wissenschaft sich aus- Mathematik. bilden. Die Landwirthschaft bedarf aber mehrerer Theile der angewandten Mathe- matik, vorzuͤglich der Rechenkunst im ausgedehnteren Sinne des Worts, des Kal- kuls zur mannigfaltigen Berechnung der Verhaͤltnisse, und der genauen Buchhaltung, um sichere Data zu bekommen; ferner der Flaͤchen- und Hoͤhen-Meßkunst, der Me- chanik, der Hydraulik und Hydrostatik, und der Baukunst. §. 32. Zur Entwickelung der Lehre sind endlich politische, staatswirthschaftliche, rechtskundige und merkantilische Kenntnisse und richtige Begriffe aus allen diesen Faͤchern nicht zu entbehren. §. 33. Und da mancherlei Bereitungen selbst gewonnener Produkte den daraus zu zie- henden Nutzen erhoͤhen, und solche vortheilhaft auf das Ganze der Wirthschaft zu- ruͤckwirken, so sind manche technologische Kenntnisse erforderlich. Sie sind selbst in Hinsicht solcher Producte nuͤtzlich, die der Landwirth an den Fabrikanten verkauft, um den Werth derselben fuͤr diesen, und wie der Werth erhoͤhet werden koͤnne, zu erkennen. Die Landwirthschaftslehre muß also aus allen diesen Wissenschaften Saͤtze zur Begruͤndung der ihrigen entlehnen, und folglich diese Wissenschaften in ihrem ganzen Umfange zur Hand haben, obwohl sie selbige nicht selbst vortraͤgt. Begruͤndung des Gewerbes. Begruͤndung des Gewerbes . §. 34. Zum Betriebe des Gewerbes wird vor allen erfordert: 1) ein faͤhiges Subjekt; 2) Kapital; 3) ein Landgut. Das Subjekt . §. 35. Eigenschaften eines dazu tuͤchtigen Subjekts. Jeder, welcher die Landwirthschaft mit hoͤchstmoͤglichem Erfolg — denn von etwas anderem kann hier nicht die Rede seyn — ausuͤben will, muß Energie und Thaͤtigkeit, mit Ueberlegung, Ausdauer und mit allen erforderlichen Kenntnissen verknuͤpfen. Zwar hat man es lange als Beruf zur Landwirthschaft angesehen, wenn ein junger Mensch zu anderen Gewerben zu wenig Faͤhigkeit besaß; und es giebt auch Beispiele, daß einige dieses Schlages, ungeachtet sie auf einer sehr niedern Stufe stehen blieben, dennoch bei der Landwirthschaft ihr Gluͤck gemacht haben. Dies war aber bloß ein gluͤckliches Zusammentreffen aͤußerer zufaͤlliger Umstaͤnde, welches in einem gewissen Zeitraume nicht selten war, jetzt aber kaum mehr eintreten kann. Der Betrieb der Landwirthschaft ist aus so mannigfaltigen einzelnen Verrichtun- gen zusammengesetzt, deren jede an sich sehr leicht scheint, die aber schwer im gerech- ten Verhaͤltnisse zu erhalten sind, indem sie sich oft widerstreben. Diese der Zeit und den Kraͤften nach so zu ordnen, daß keine versaͤumt, sondern jede gehoͤrig und in dem Maaße vollfuͤhrt werde, daß andere gleichnoͤthige nicht darunter leiden, erfordert große Aufmerksamkeit und Thaͤtigkeit ohne Unruhe, schnellen Entschluß ohne Ueber- eilung, allgemeinen Ueberblick des Ganzen, mit scharfer Aufmerksamkeit auf jeden Punkt, richtige Wuͤrdigung des mehr oder minder Noͤthigen und Nuͤtzlichen in jedem Momente, Ausdauer bei der Vollendung des Angefangenen, ohne uͤber dieses das Dringendere zu versaͤumen, richtige Berechnung der Kraͤfte und der Zeit, zur moͤglich vortheilhaftesten nachhaltigen Benutzung derselben. §. 36. Da vielleicht kein Gewerbe so vielen Zufaͤlligkeiten und Ungluͤcksfaͤllen ausgesetzt ist, wie die Landwirthschaft, so ist, um ein gluͤckliches Leben dabei zu fuͤhren, bei Faͤhigkeiten des Subjekts. der erforderlichen Thaͤtigkeit doch eine gewisse Ruhe des Gemuͤths eine nothwendige Bedingung. Der Landwirth muß jedes unverschuldete Ungluͤck oder jede verfehlte Erwar- tung, sobald er deren Folgen durch gehoͤrige Vorkehrungen moͤglichst gemindert hat, verschmerzen und vergessen koͤnnen, entweder vermoͤge eines gewissen natuͤrlichen Phlegma, oder indem er sich hoͤhere Trostgruͤnde, die Philosophie oder Religion ihm geben, vorstellt. Nur gegen das, was durch ihn oder durch andere verschuldet ist, darf er nicht leichtsinnig seyn, und eine natuͤrliche lebhafte Empfindlichkeit, durch Vernunft gezuͤgelt, beugt solchen Fehlern in der Folge vor. §. 37. Das Landleben hat bei allen Annehmlichkeiten so viel Einfoͤrmiges, und bei aller Geschaͤftigkeit doch solche Stunden der Langeweile, daß dem lebhaften Kopfe solches kaum genuͤgen kann, wenn er sich nicht mit einem andern Studium beschaͤftigt. Un- ter allen aber ist keins angemessener fuͤr ihn, wie das der Natur. Er kann der gluͤck- lichen Neigung, in der Naturwelt zu leben und ihre erhabenen Gesetze zu erforschen, sich mehr wie jeder andere hingeben, indem er sie, ohne seinen Geschaͤften Abbruch zu thun, immer befriedigen und fast in jedem Augenblicke damit vereinigen kann. Wenn uns die moralische Welt und die gesellschaftlichen Verhaͤltnisse fast nur den widrigen Anblick des Widerstrebens gegen die ewig beseeligenden Gesetze der Vernunft darbieten, wodurch sich Schmerz und Elend uͤber die Erde verbreitet, so zeigt uns die Natur nur um so mehr Ordnung und Einheit, je tiefer wir eindringen. Das Beseeligende dieses Anblicks genuͤgt nicht nur dem Gemuͤthe, sondern erweckt auch den Glauben, die ewige Weisheit, welche ihr Werk in der materiellen Welt unserem Auge offen darlegt, und die Materie in immer neuen Gebilden erscheinen laͤßt, werde auch in der geistigen Welt Alles nach einem Plane, zu einem harmoni- schen Ganzen geordnet haben, dessen Vollendung der Ewigkeit vorbehalten ist. Dies Gefuͤhl wird, wenn gleich nur dunkel, beim Landmanne lebhafter wie beim Staͤdter erregt, weshalb man auch beobachtet hat, daß bei ackerbauenden Nationen und Staͤnden immer mehrere und reinere Religiositaͤt herrschte, wie bei denen, die Krieg und Handel zu ihren Geschaͤften machten. Ohne Liebe und Kenntniß der Natur wird das landwirthschaftliche Leben dem, der es bloß zur Erreichung des Hauptzweckes erwaͤhlt, leicht verleidet werden, und es gehoͤrt dann sehr große Resignation dazu, sich bloß seiner Pflicht zu widmen, und eine groͤßere vielleicht, je gebildeter man ist. Manche, die des staͤdtischen Lebens Faͤhigkeiten des Subjekts. nnd seiner Mannigfaltigkeiten gewohnt waren, haben diese aus Ueberdruß oder an- deren Ursachen verlassen und sich der Landwirthschaft widmen wollen; aber sie fanden die Pflichten und Entbehrungen bald zu schwer fuͤr sich, und gaben ihr Unternehmen ganz oder theilweise auf, nicht ohne schmerzlichen Verlust. Unter denen, die in Staͤdten hoͤher ausgebildet waren, habe ich nur solche ihrem Vorsatze getreu und in der Ausfuͤhrung gluͤcklich befunden, die sich der Neigung, in der Natur zu leben, was bei dem Gebildeten ohne gruͤndliche Kenntniß derselben nicht geschehen kann, ganz hingaben. §. 38. Erwerbung der Kennt- nisse. Der Mann, der jene Talente, mit dieser Neigung verbunden, in sich wahr- nimmt; der Juͤngling, der die Anlage dazu aͤußert, wird sich mit großem Erfolge der Landwirthschaft widmen, und das hoͤhere Ziel darin erreichen, wenn er sich eine vollstaͤndige Kenntniß davon erwirbt. Es fraͤgt sich also, wie diese am sichersten erworben werde. §. 39. Man erwirbt sie ohne Zweifel am leichtesten und natuͤrlichsten, wenn ein bloß sinnlicher und mechanischer Unterricht und Uebung oder eigentliche Erziehung zur Landwirthschaft dem wissenschaftlichen Unterricht vorhergeht. Dennoch haben wir der Beispiele sehr viele, daß, bei einer der landwirthschaftlichen ganz entgegengesetzten Erziehung und vormaligen Beschaͤftigung, sich Maͤnner von entschiedenem Talent und Neigung, vermoͤge eines ganz wissenschaftlichen Unterrichts, zu großen Land- wirthen gebildet, und sogar vor aͤltern einsichtsvollen Landwirthen in kurzer Zeit den Vorsprung gewonnen haben. Die Wissenschaft eroͤffnete ihnen Ansichten, welche die Rutine uͤbersah, und schaͤrfte ihre Augen, dasjenige klar und bestimmt zu erkennen, wobei sich lange Uebung mit dunklerm Gefuͤhle begnuͤgt hatte. Mehrentheils haben sie zwar bei einzelnen Theilen anfangs Fehler begangen und Lehrgeld zahlen muͤssen, woran aber das Mangelhafte des bisherig wissenschaft- lichen Unterrichts nur Schuld war. §. 40. Erziehung zur Landwirth- schaft. Bei gleichen Talenten und gleichem wissenschaftlichen Unterricht muß jedoch der- jenige immer den Vorzug haben, welcher ohne Vernachlaͤßigung der uͤbrigen Ausbil- dung in der ersten Jugend schon der Erziehung zum Landwirth genossen hat. Diese Erziehung erhalte der Juͤngling von funfzehn Jahren in einer sehr betriebsamen, aus mannig- Faͤhigkeiten des Subjekts. mannigfaltigen Zweigen zusammengesetzten, mit vielen und mancherlei Kraͤften wir- kenden Wirthschaft, wenn sie gleich von hoͤherer Zweckmaͤßigkeit noch weit entfernt waͤre. Er soll hier nur die sinnlichen Eindruͤcke von allen Gegenstaͤnden und Geschaͤf- ten des Ackerbaues erhalten, das Detail und die einzelnen Momente der Handgriffe durch eignen Versuch und Uebung genau auffassen, sich in der Schaͤtzung des Raums, der Zeit und der Kraft uͤben, und sich in seinem Kopfe einen Maaßstab davon bilden. Er lerne hier ferner den Umgang mit den arbeitenden Menschen und die Behandlungs- weise kennen und uͤben, durch welche man bei ihnen am sichersten und nachhaltigsten den Zweck erreicht. Er uͤbe sich ferner in der Thaͤtigkeit, Geduld, Ausdauer und Moderation, jedes zu seiner Zeit, und gewoͤhne sich physisch und moralisch an das landwirthschaftliche Leben. Seine Aufmerksamkeit erwecke er, und komme seinem Gedaͤchtniß zu Huͤlfe durch unmittelbare Anzeichnungen im Taschenbuche und durch die Fuͤhrung eines Journals. Dann lerne er die Directions-Geschaͤfte nach der hier eingefuͤhrten Weise kennen, so viel er Gelegenheit dazu hat, und vernachlaͤssige be- sonders nicht, sich bei Kauf- und Verkaufsgeschaͤften einen gewissen Takt zu erwerben, um List mit Gegenlist zu bekaͤmpfen. Je mechanischer und positiver er hier Alles erlernt, desto besser ist es vielleicht, wenn er nachmals eine hoͤhere Ausbildung erhal- ten soll. Schwankende und falsche Gruͤnde, die fuͤr Manches angefuͤhrt zu werden pflegen, und die der junge Mann, bevor er sie pruͤfen kann, auf Glauben annimmt, wurzeln nur als Vorurtheile ein, die mit Muͤhe ausgerottet werden muͤssen. So vorbereitet wird er zum wissenschaftlichen Unterricht, mit der Erwartung, das Hohe und Große zu erreichen, uͤbergehen koͤnnen. §. 41. Man hat den Nutzen der Huͤlfswissenschaften fuͤr die hoͤhere Landwirthschaft Huͤlfswissen- schaften. schon lange nicht ganz verkannt, und dann angenommen, daß ihre Erlernung vor- hergehen muͤsse. Deshalb haben sich junge, der Landwirthschaft bestimmte Maͤnner einige Jahre auf Universitaͤten aufgehalten, um hier das sogenannte Kameralfach zu studieren. Allein diese Nebenwissenschaften erfordern, in Bezug auf die Land- wirthschaft, eine ganz besondere Behandlung. Das Allgemeine derselben muß in sofern vollstaͤndig und gruͤndlich gelehrt werden, als noͤthig ist, um jedes Spezielle davon abzuleiten. In Ansehung des Speziellen aber scheint mir nur dasjenige zweck- maͤßig, was auf das Gewerbe oder die Lehre von diesem Gewerbe nahen Bezug hat. Erster Theil. C Faͤhigkeiten des Subjekts. Durch eine zu weite Ausdehnung dieser Lehren wird das Gemuͤth zu sehr zerstreut und von dem Hauptziele abgelenkt, und die uͤberwiegende Neigung, welche fuͤr ein oder anderes Studium in diesen empfaͤnglichen Jahren entsteht, kann dem thaͤtigen Leben Abbruch thun; oder aber, es entsteht eine gewisse Oberflaͤchlichkeit, ein sogenanntes encyklopaͤdisches Wissen. Wird dagegen Alles mit Hinsicht auf den einen bezweckten Gegenstand vorgetragen, so konzentrirt sich auf ihm alles Licht, und er erscheint dem Juͤnglinge in desto reizenderer Gestalt. Deshalb hat der verbundene und in einander greifende Vortrag der Haupt- und Huͤlfswissenschaften so große Vorzuͤge, und man- cher, der die Huͤlfswissenschaften auf Universitaͤten gehoͤrt hatte, fing bei selbigen erst an, den Bezug zu erkennen, den sie auf sein Studium haben koͤnnten. §. 42. Lehrstuͤhle der Landwirth- schaft auf Uni- versitaͤten. Daß man schon seit hundert Jahren die Moͤglichkeit und Nuͤtzlichkeit eines wis- senschaftlichen Unterrichts in der Landwirthschaft ahnete, beweisen die Lehrstuͤhle, welche seitdem fast auf allen Universitaͤten dafuͤr errichtet wurden. In sofern solche dem kuͤnftigen Staatsbeamten, dem Rechtsgelehrten, selbst dem Theologen und Arzte, eine klare Ansicht des landwirthschaftlichen Gewerbes geben sollen, erkenne ich ihren Nutzen an, und wuͤnschte nur, daß der Vortrag von demselben, diesem einzig von ihnen erreichbaren Zwecke, angemessen waͤre. Fuͤr den Unterricht suchenden Landwirth scheinen sie mir durchaus nicht passend, indem die Universitaͤtsverhaͤltnisse, die akademische Lebensweise und die ganze Ansicht der Dinge daselbst, etwas zu hete- rogenes in seine Bildung bringt, welches ihm in Ansehung seiner kuͤnftigen Thaͤ- tigkeit und Lebensweise leicht nachtheilig werden moͤchte; man auch kaum erwar- ten kann, daß ein praktisch-wissenschaftlicher Landwirth eine Lehrstelle auf Universitaͤ- ten annehmen werde, und ein anderer zu diesem Vortrage durchaus nicht faͤhig ist. §. 43. Koͤpfe, in denen die Wissenschaft der Landwirthschaft mehr oder minder ent- wickelt bisher existirte, haben sich solche durch eigenes Nachdenken erschaffen muͤssen, und konnten die ungeheure in diesem Fache geschriebene Masse von Buͤchern nur ge- brauchen, um die darin zerstreuten guten Materialien herauszuheben. Mehrentheils waren dies aber nur solche, die zu eigenem Gebrauch und fuͤr ihre besonderen Ver- haͤltnisse sich ihre Systeme bildeten, oder auch Kameralisten und Statistiker, die wie- derum einen vom landwirthschaftlichen verschiedenen Gesichtspunkt hatten, und Alles Faͤhigkeiten des Subjekts. in die hergebrachten Formen zwaͤngen mußten, die haͤufig nicht von der Natur, son- dern von der Willkuͤhr gegeben waren. Wir haben wol deshalb noch keine der Landwirthschaft angemessene Legislatur, weil wir keine Wissenschaft derselben hatten. Denn wie konnte der Gesetzgeber ein so verwickeltes Gewerbe richtig ins Auge fassen, von dem er nur einseitige Begriffe bekam? — Doch ist es neuerlich den staatswirthschaftlichen Schriftstellern Krug und Kraus gelungen. §. 44. Bisher konnte nichts so sehr zur Ausbildung eines rationellen Landwirths bei- Reisen. tragen, als Reisen durch die in landwirthschaftlicher Hinsicht ausgezeichneten Laͤnder. Die Beobachtung der mannigfaltig verschiedenen Methoden und Einrich- tungen verschiedener Voͤlker zerstoͤren das eingesogene Vorurtheil, als koͤnne es nicht anders und besser als bei uns seyn, und die Einseitigkeit. Die Gebraͤuche ganzer Provinzen und Nationen, in den allgemeinen Wirthschaftsformen sowohl, als in dem Betriebe jedes Geschaͤfts und der Behandlung jedes Produkts, sind fuͤr den den- kenden Mann Versuche im Großen, wenn er sie, mittelst vielseitiger Vergleichung der Resultate, gehoͤrig neben einander zu stellen weiß. Es gehoͤrt aber eine große Ausdauer und Ueberwindung mancher Schwierigkeiten dazu, um solche Reisen nutz- bar zu machen, und mit seiner Beobachtung voͤllig auf den Grund zu dringen. Wer ein Land mit Extrapost durchgereist und nur in Wirthshaͤusern eingekehrt ist, wird unbedeutend wenig Ausbeute dieser Art daher zuruͤckbringen. Ferner erfordert es einen durch viele Vorkenntnisse ausgebildeten Verstand und Scharfsinn und eine vor- urtheilsfreie Unpartheilichkeit, um aus solchen Bemerkungen wahre und bestimmte Resultate zu ziehen. Sonst bringt man statt abgelegter Kleider und Vorurtheile nur neue in das Land, die unserm Klima und unserer gesellschaftlichen Konvenienz weniger angemessen sind, wie die alten. Haͤtte jedoch das Handwerk des Ackerbaues schon, wie die zuͤnftigen Handwerke, seinen Gesellen das Reisen zur Pflicht gemacht, so staͤnde es ohne Zweifel besser um selbiges. In der Folge Etwas uͤber die Regel des Reisens in landwirthschaftlicher Hinsicht, die zweckmaͤßigsten Reiserouten, und uͤber die landwirthschaftliche Geographie. C 2 Faͤhigkeiten des Subjekts. §. 45. Besondere In- stitute zum landwirth- schaftlichen Unterricht. Endlich sind eigene landwirthschaftliche Unterrichts-Institute in den neuern Zeiten haͤufig vorgeschlagen, projektirt und versucht, aber noch nicht nachhaltend ausgefuͤhrt worden. Man hat zum Theil zu vieles von ihnen verlangt. Das Me- chanische muß in solchen zwar klar und von Grund aus gezeigt und gelehrt werden; die Uebung darin laͤßt sich aber schwerlich genugsam damit verbinden. Das, was wir Erziehung zur Landwirthschaft genannt haben, kann in niederen Schulen, die jedoch von keinem großen Umfange zu seyn brauchten, und denen jeder brave und fleißige Wirthschaftsverwalter, fast ohne alle wissenschaftliche Bildung, vorstehen koͤnnte, besser erlangt werden, indem der laͤngere Aufenthalt in diesen auch minder kostspielig ist. An eine wissenschaftliche Unterrichtsanstalt sind aber folgende Forderungen zu machen. Es muß daselbst alles Wissenschaftliche, was auf das landwirthschaftliche Leben direkten und indirekten Bezug hat, mit einander vereinigt und eingreifend, und mit klar anzugebender Hinsicht auf den Hauptzweck gelehrt werden. Hierzu ist erforderlich, daß jeder Lehrer nicht nur seine Wissenschaft in voller Klarheit und Gruͤndlichkeit besitze, indem es immer weit schwerer ist, eine Wissen- schaft in besondern Bezug auf eine andere, als im Allgemeinen vorzutragen; sondern er muß auch von dem Hauptzwecke selbst, um dessenwillen sie vorgetragen wird, voll- staͤndige Kenntniß, und einen hohen Begriff von dessen Wichtigkeit haben. Neben der Erkenntniß muß Liebe und Enthusiasmus fuͤr die Sache erregt wer- den. Das Ideal der hoͤchst moͤglichen Vollkommenheit muß so hoch, so einleuch- tend und so reizend aufgestellt werden, daß die Sehnsucht solches um sein Selbst- willen zu erreichen im Gemuͤthe tief wurzele. Daß die auf ein solches Institut kom- menden dessen faͤhig sind, laͤßt sich schon aus ihrem Kommen annehmen. Ein Ideal ist kein Hirngespinnst, obwohl es unerreichbar seyn kann. Es ist ein Product des Verstandes und der Vernunft, in welchem gar nichts willkuͤrlich seyn darf; naͤmlich die Vorstellung der hoͤchsten Vollkommenheit, die in irgend einer Sache denkbar ist, ohne alle Ruͤcksicht auf die Einschraͤnkungen, welche Nothwen- digkeit und Zufall der Ausfuͤhrung in den Weg legen. Man muß solches nothwen- dig vor Augen haben, wenn man das moͤglich Hoͤchste unter allen Umstaͤnden errei- Faͤhigkeiten des Subjekts. chen will, um sich demselben in jeder Lage, waͤre es auch nur durch einen kleinen Schritt und durch große Umwege zu naͤhern. Unter Ideal der Landwirthschaft ist keine einzelne Einrichtung, sondern diejenige Ordnung, wodurch unter allen gege- benen Umstaͤnden der Zweck des Gewerbes nach §. 1. und 2. am vollkommen- sten erreicht wird, zu verstehen. Es ist durchaus noͤthig, daß eine sinnliche Darstellung aller Gegenstaͤnde und ihrer Behandlung in jedem Detail und in jedem Momente mit der Lehre verbunden sey, damit ein tiefer, klarer und bleibender Eindruck bewirkt werde, auch von jedem wichtigern Satze ein Erfahrungsbeweis oder erlaͤuterndes Experiment gegeben werden koͤnne. Deshalb ist eine hinlaͤnglich ausgedehnte und komplizirte Wirthschaft dabei noͤthig, die zu allen wichtigen Operationen die Vorkehrungen enthaͤlt und Veran- lassung giebt. Da jedoch nicht Alles in einer Wirthschaft vereinigt seyn kann, ohne sie gar zu komplizirt zu machen, — wodurch sie wiederum aufhoͤren wuͤrde, eine Musterwirthschaft zu seyn, wie sie doch seyn soll, — so muß fuͤr das Institut eine solche Gegend ausgewaͤhlt werden, wo mannigfaltige Einrichtungen und Verschieden- heiten in der Naͤhe zu beobachten, und Vergleichungen anzustellen sind. Die mit dem Institute verbundene Wirthschaft muß zwar eine Musterwirth- schaft, braucht aber nicht eine vollendete zu seyn. Vielmehr ist es besser, wenn sie nur nach Vollendung hinstrebt, um die Schwierigkeiten, die dieser entgegenstehen, und ihre Umgehung zu zeigen. Auch muß sie sich in den gewoͤhnlichen Verhaͤltnissen befinden, und keine außerordentliche Huͤlfsquellen, womit sie sich schneller emporbrin- gen kann, als sonst moͤglich ist, haben oder benutzen. Desgleichen darf sie sich keiner Huͤlfsmittel, vermoͤge eines unverhaͤltnißmaͤßig großen Betriebs-Kapitals bedienen, die im Großen durchaus nicht anwendbar waͤren. Sie muß weder Duͤnger aus Staͤdten kaufen, noch durch tiefes Rajolen mit dem Spaten und durch Unterpfluͤgen mehrjaͤhriger Ernten u. dgl. zu kostspielige Mit- tel ihren Acker verbessern, sondern muß durchaus oͤkonomisch richtig verfahren. Um zu zeigen, was durch solche Operationen bewirkt werden koͤnne, reichen einzelne Quadratruthen zu. Nicht minder muß ein vollstaͤndiger Apparat und zweckmaͤßige Einrichtungen fuͤr die hier gelehrten Huͤlfswissenschaften vorhanden seyn. Die ganze Lebensweise und Unterhaltung muß auf den einzigen Hauptzweck hinausgehen, und die ganze Thaͤtig- Faͤhigkeiten des Subjekts. keit auf denselben gerichtet werden, nicht durch Zwang oder positive Anordnungen, sondern vermoͤge der Liebe und des Interesses, welches fuͤr die Sache erregt wird. Durch offene und freie Unterhaltung wird am besten ein Austausch der Ideen und Meinungen, ein tieferes Nachdenken uͤber selbige, und ein Abreiben aller mitgebrach- ten Schlacken des Vorurtheils bewirkt. Sie muß daher auf alle Weise befoͤrdert, herbeigefuͤhrt und geleitet werden, indem nichts so sehr eine gruͤndliche Pruͤfung be- foͤrdert als Widerspruch, der nicht durch Ansehn der Person, sondern durch Vernunft gehoben und zur klaren Entscheidung gebracht werden muß. Da wissenschaftliche Ausbildung an sich keinen aͤußern Zwang leidet, sondern nur Wirkung des freien Geistes seyn kann, und da sich ferner im Allgemeinen anneh- men laͤßt, daß diejenigen, welche sich auf einer solchen Anstalt einfinden, aus freier Wahl und also mit dem festen Willen, sich die moͤglichste Vollkommenheit in diesem Fach zu erwerben, hinkommen, so waͤre Zwang schaͤdlich und unnuͤtz. Dagegen waͤren aber die, welche aus irgend einer andern Absicht kaͤmen oder hergeschickt waͤren, sogleich zu entfernen, sobald es sich nehmlich zeigte, daß sie von jenem gemeinsamen Geiste nicht ergriffen wuͤrden, und nur durch Zwang abgehalten werden koͤnnten, ihn nicht zu stoͤren. Jedoch muß allerdings eine gewisse Ordnung, insofern sie um des gemei- nen Bestens willen, und um jeden seine Freiheit und Bequemlichkeit zu sichern, noͤthig ist, festgesetzt und strenge beobachtet werden. So sehr die gesellige Mittheilung unter jenen Voraussetzungen den Zweck befoͤr- dert, so darf sie dennoch den einsamen Fleiß nicht stoͤren, weshalb jeder einzeln ein eignes Zimmer bewohnen und solches ungestoͤrt fuͤr sich besitzen muß. Je mehr sich eine solche Anstalt einen weit verbreiteten Ruf verschafft, um aus entfernten und verschiedenartigen Provinzen Lehrbegierige herbeizuziehn, — nicht lauter unerfahrne, sondern solche Maͤnner, die schon durch laͤngere Uebung und Scharfsinn sich eine genauere Kenntniß ihrer landuͤblichen Wirthschaft erworben ha- ben, — um so vollkommner wird sie werden. Denn nichts ist wirksamer, um alle Einseitigkeit der Lehrenden und Lernenden zu verhuͤten, als wenn jene auf die mannig- faltigen mitgebrachten Begriffe Ruͤcksicht nehmen muͤssen, damit diese erkennen, wie die gegebenen allgemeinen Begriffe alles Verschiedengestaltete in sich fassen, und gluͤcklich vereinigen. Durch die Zusammenkunft und das bestaͤndige Beieinanderseyn von Maͤnnern aus den verschiedensten Klimaten, Laͤndern und Nationen, wo die Faͤhigkeiten des Subjekts. abweichendsten Gebraͤuche, Einrichtungen und Meinungen herrschen, vereinigt sich hier eine lebendige Masse von Kenntnissen und Erfahrungen, zuweilen auch von Vorurtheilen und Meinungen, die anfangs eine ungemeine Gaͤhrung in allen Koͤpfen erregt, aus welcher aber bei gehoͤriger Leitung derselben bald ein klarer, reiner und allgemeiner Geist hervorgeht, der sich allen mittheilt und allen dasselbe Ideal der moͤg- lichsten Vollkommenheit darstellt, nur daß jeder durch eigne Ideenverbindung solches nach seiner Individualitaͤt und Lokalitaͤt anders modifizirt und zu erreichen strebt. Ein solches Zusammentreten uͤbertrifft bei weitem den Nutzen des Reisens selbst. Ist eine Anstalt zu diesem Ruse gelangt, so wird sie nicht bloß Lehrlinge herbei- ziehn, sondern auch Meister , denen sie Unterhaltung und Vortheil genug gewaͤh- ren muß, um sie auf laͤngere Zeit an sich zu halten. Dies thut vorzuͤglich große Wirkung auf die noch minder festen, befestigt sie in ihrem Glauben, verstaͤrkt ihr Be- streben, und wirft ein reizenderes Licht auf das Ideal, welches die Lehre ihnen hier aufgestellt hat. Waͤren Anstalten dieser Art einmal dahin gelangt, so wuͤrde sich, von ihnen aus, die Wissenschaft auf die sicherste Weise uͤber die civilisirte Welt verbreiten; die Praxis durch solche bald eine bessere Richtung und mehrere Sicherheit bekommen; veraltete, den Ackerbau durchaus niederdruͤckende Einrichtungen, durch bessere Ein- sicht der Regierenden aufgehoben, und so Reichthum uͤber die Fluren und Wohlstand uͤber die Voͤlker ergossen werden. Hier gebildete und von Liebe fuͤr vollkommnere Landwirthschaft begeisterte Maͤnner wuͤrden als Apostel derselben in die Welt aus- gehen, und den Glauben durch Lehre und Thaten, durch Weissagung und Wunder verbreiten. Ueber die Lehre und das Studium der Landwirthschaft vergl. Annalen des Ackerbaues, I. Bd. 227 S. Das Kapital . §. 46. Naͤchst der Faͤhigkeit des die Landwirthschaft betreibenden Subjekts ist das Kapital die wesentlichste Bedingung des Betriebes; denn der Vortheil und Erfolg steht bei gleichen Talenten des Betreibenden immer in Verhaͤltniß mit dem dazu ange- Das Kapital. legten Kapitale. Deshalb ist auch naͤchst der Unfaͤhigkeit der Subjekte der Mangel des in die Landwirthschaft belegten Kapitals der Hauptgrund ihrer Unvollkommen- heit gewesen. §. 47. Wir verstehen unter Kapital im Allgemeinen das, was man nach dem gewoͤhnli- chen Sprachgebrauche Vermoͤgen nennt: ein jedes Gut, welches durch eignen Ge- brauch oder Verleihung an andere, dem Eigenthuͤmer ein Einkommen oder Rente giebt, und sehen nicht darauf, wie es urspruͤnglich hervorgebracht worden; ob durch Natur oder durch Arbeit. Die meisten pstegen zwar nur den durch Arbeit hervorgebrachten und gesammel- ten Vorrath nutzbarer Guͤter — deren Werth durch das Geld repraͤsentirt und aus- gedruͤckt wird — Kapital zu nennen. Aber theils ist der Antheil oft nicht auszu- mitteln, den die Natur oder Arbeit an einem Gute gehabt hat, z. B. bei einem Bergwerke, Steinbruche, oder urbar gemachtem, der Natur durch Kunst abgewon- nenem Boden; theils ist es dem jetzigen Zustande der buͤrgerlichen Gesellschaft, wo man den Boden, von der Natur dargeboten, nicht in Besitz nehmen, sondern ihn allein gegen ein anderes eigentliches Kapital eintauschen kann, angemessener, auch den Grund und Boden zum Kapital zu rechnen. Ueberdem wird es uns so eine kla- rere Ansicht des landwirthschaftlichen Gewerbsbetriebes geben. Der verewigte Kraus hat in seiner durch den Kammer-Praͤsidenten von Auerswaldt herausgegebenen Staats-Wirthschaft meines Erachtens am besten unterschieden, indem er den Werth der Landguͤter zum Vermoͤgen der Na- tion rechnet, aber nicht zum Verlag . Nirgends sind die gegenseitigen Verhaͤlt- nisse der Landwirthschaft, des Staats und des National-Vermoͤgens klarer und praktischer behandelt, wie hier; und ich wuͤrde meine Begriffe ganz in die seinigen gefuͤgt haben, wenn ich dieses Werk vor Ausarbeitung dieses Kapitels gelesen haͤtte. Es wird aber jedem Leser leicht fallen, dieses zu thun. In Ansehung der Resultate kommen wir auf eins hinaus. §. 48. Das im Ackerbau angelegte Kapital ist nach dieser Bestimmung dreierlei Art: 1) das Grundkapital , 2) das stehende Kapital, 3) das umlaufende oder Betriebskapital . §. 49. Das Kapital. §. 49. Das Grundkapital ist demnach dasjenige, wodurch sich der Landwirth in Grundkapital. Besitz eines Landguts gesetzt hat oder setzen kann. Es ist der Werth des im Besitz genommenen oder zu nehmenden Grundes und Bodens. Der allgemeinen Observanz nach und mit zureichendem Grunde werden auch die Wirthschaftsgebaͤude und Alles auf dem Boden feststehende hierher gerechnet. Außerdem aber auch alle dem Gute anklebenden Gerechtsame, sie moͤgen unmittelbaren Bezug auf die Landwirthschaft haben, oder nicht. Dieses Grundkapital oder der Werth des Landguts ist nicht gleichbleibend, son- dern veraͤnderlich, theils durch aͤußere Umstaͤnde in Hinsicht seines Verhaͤltnisses ge- gen den Werth anderer Dinge oder des Geldes; theils aber und hauptsaͤchlich in und durch sich selbst. Die Werthsveraͤnderungen letzterer Art nennt man Meliora- tionen oder Deteriorationen . Durch Meliorationen wird das in ein Gut belegte Kapital eben sowohl, als durch den Ankauf eines neuen Grundes und Bo- dens vermehrt. §. 50. Das stehende Kapital besteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land- Stehendes Kapital. wirthschaft noͤthigen Dinge, und ist zu deren Ankauf verwandt. Es wird gewoͤhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptsaͤch- lich das Zug- und bestaͤndige Nutzvieh, das Ackergeraͤth und Geschirr gerechnet. Nach dem Gebrauche einiger Laͤnder werden dazu auch die Einsaat, die nach der Jahrszeit schon vollfuͤhrte Bestellung des Feldes, und die von einer Ernte bis zur andern zum Wirthschaftsbetrieb erforderlichen selbst gewonnenen Konsumtibilien ge- rechnet. Eigentlich gehoͤrte letzteres aber zu der folgenden Art des Kapitals. §. 51. Das umlaufende oder Betriebskapital , womit das Gesinde, die Ar- Betriebskapi- tal. beiter, die anzukaufenden Beduͤrfnisse, das wechselnde Mastvieh u. s. w. bezahlt werden, besteht in dem Geldvorrathe, welcher dazu in der Kasse bereit liegen muß, oder in den Natural-Vorraͤthen, die man liegen hat, um dieses Geld daraus loͤsen zu koͤnnen. Von diesem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder des Inventariums, welches seiner Natur nach sich immer verschlechtert, bestritten Erster Theil. D Das Kapital. werden. Und endlich werden in der Regel daraus auch die Kosten genommen, welche zur. Vermehrung des Grundkapitals oder zur Verbesserung des Guts verwandt werden. Dieses Betriebskapital ist die bewegende Kraft der ganzen Wirthschaft; von demselben wird die Arbeit bedingt, und diese ist es, welche eigentlich den Ertrag des landwirthschaftlichen Gewerbes hervorbringt. Daher steht dieser naͤchst den Ta- lenten und dem Fleiße des Betreibers — besondere Gluͤcks- und Ungluͤcksfaͤlle abge- rechnet — immer im Verhaͤltniß mit jenem Kapital. Die Schwierigkeit und die Kostbarkeit, dieses Kapital zu erhalten, die Hoͤhe der Zinsen, welche dafuͤr gezahlt werden muͤssen, oder die Gelegenheit, mit seinem Kapitale in andern Gewerben einen hoͤhern Gewinn machen zu koͤnnen, sind das, was die Landwirthschaft, und folglich die Produktion des Grundes und Bodens am meisten zuruͤckhaͤlt. Dagegen wird jede Erleichterung in der Erlangung dieses Kapi- tals, und jeder Anreiz, seine Kapitale in dieses Gewerbe zu belegen, den Zustand der Landwirthschaft am sichersten heben. Und da hierdurch nothwendig eine hoͤhere Produktion bewirkt wird, so muß durch die Wohlhabenheit des Landmanns und durch den Gewinn, den ihm sein Gewerbe giebt, — indem er nemlich dadurch nur bewogen werden kann, sein erworbenes Vermoͤgen in seinem Gewerbe stehen zu lassen — Ueberfluß und Wohlfeilheit der Produkte gegen die Meinung der mei- sten Kurzsichtigen bewirkt werden. §. 52. Renten dieser Kapitale. Um einen klaren Begriff vom landwirthschaftlichen Gewerbe zu bekommen, ist es noͤthig, diese Kapitale und die Renten, welche sie geben, wohl abzusondern. Das Grundkapital oder der Werth des Guts kann nur als ein, mit hoͤch- ster Sicherheit auf Zinsen belegtes Kapital angesehen werden, und muß diejenigen Zinsen geben, die man von einem solchen, bei der moͤglich hoͤchsten Sicherheit, er- halten kann. Ein mehreres kann man von selbigem nicht verlangen. Das stehende Kapital oder das Inventarium — obwohl wir annehmen, daß es vom Betriebskapitale in immer gleichem Zustande erhalten werden muͤsse, wes- halb man es unter dieser Bedingung auch eisern nennt — ist doch immer mehreren Gefahren als das vorhergehende, oder der Grund und Boden, ausgesetzt; indem es Ungluͤcksfaͤllen unterworfen ist, bei denen der Eigenthuͤmer desselben zu verlieren Ge- fahr laͤuft, weshalb man auch haͤufig durch Assekurationen solches zu sichern pflegt. Das Kapital. Waͤren die Zinsen des Grundkapitals zu 4 Prozent anzunehmen, so muͤßten sie fuͤr dieses schon zu 6 Prozent berechnet werden. Das umlaufende oder Betriebskapital ist den groͤßten Gefahren un- erworfen , ist die Bedingung des ganzen Gewerbes, und erfordert zu seiner Verwal- tung große Aufmerksamkeit und Kenntnisse. Deshalb muß es, wie das Betriebs- kapital jedes Gewerbes, hohe Zinsen tragen und mindestens zu 12 Prozent angesetzt werden. Denn hierin besteht der Vortheil, der eigentlich aus dem Gewerbe her- vorgeht. Wenn demnach ein Eigenthuͤmer sein Gut selbst bewirthschaftet, so muß er wohl unterscheiden, wie er den Ertrag seines Gutes als Rente dieser verschiedenen Kapitale zu berechnen habe. Den Grundwerth seines Guts wuͤrde er auch verzins't erhalten, wenn er es verpachtete oder verkaufte, und das Kapital anderwaͤrts sicher belegte. Dasselbe waͤre der Fall mit dem Inventarium, wenn er es etwa unter gleicher Unsicherheit einem andern uͤberließe. Die Zinsen beider muͤssen also vom Ertrage der Wirthschaft abgezogen werden, und was dann bleibt, ist der reine Er- werb der Wirthschaftsfuͤhrung, der aus dem angelegten Betriebskapital hervorgeht, und der mit diesem in Verhaͤltnissen steht, wenn man gleiche Kenntnisse und Fleiß voraussetzt. Wollte man noch genauer unterscheiden, so koͤnnte man noch ein beson- deres Kapital gesammelter Kenntnisse, — welches allerdings nur durch Anstren- gung und Aufwand gleich andern Kapitalen erworben wird — annehmen, und wenn z. B. ein geschickter Wirthschaftsverwalter, einen uͤber Verhaͤltniß jener saͤmmtlichen Kapitale hinausgehenden Ertrag durch seine Geschicklichkeit hervor- braͤchte, so waͤre der Ueberschuß seinem Kenntnißkapitale zuzuschreiben. §. 53. Durch diese genaue Unterscheidung wird der hoͤchst fehlerhafte Schluß vom Er- trage eines Landguts auf dessen Werth vermieden, und wiederum das Schwankende der Erwartungen, die man sich nach dem Grundwerthe des Guts oder vom Ertrage der Wirthschaft macht, fester bestimmt. §. 54. In welchem Verhaͤltnisse diese Kapitale gegen einander stehen muͤssen, laͤßt sich Verhaͤltnisse dieser Kapi- tale gegen einander. nicht im Allgemeinen bestimmen, sondern nur in jedem einzelnen Falle nach genauer Erwaͤgung der Lokalitaͤten. Nur dieses: wer ein beschraͤnktes Kapital besitzt, wird D 2 Das Kapital. als Landwirth um so besser fahren, je mehr er davon als Betriebskapital zuruͤckhaͤlt, und deshalb die Anlage des Grund-, und selbst des stehenden Kapitals nicht zu hoch macht. Denn der reine Ertrag des Gewerbes richtet sich weniger nach dem Umfange der Wirthschaft, als nach der Summe der auf ihren Betrieb verwandten Kosten. Es versteht sich jedoch von selbst, daß diese Anlage ihre Grenzen habe, die aber viel weiter hinausliegen, als man waͤhnt. Ich sage als Landwirth , denn der Guͤterhaͤndler hat ganz andere Regeln in seinem Gewerbe zu befolgen, welches zu gewissen Zeiten und unter gewissen Konjunkturen allerdings noch vortheilhafter, als der Betrieb der Landwirth- schaft war. In England , wo merkantilischer Kalkul und Scharfsinn sich am meisten uͤber alle Gewerbe verbreitet hat, nimmt man an, daß das Betriebskapital, worunter man aber daselbst das stehende Kapital immer mit begreift, sieben bis neunmal so stark seyn muͤsse, als die Zinsen des Grundkapitals oder die Landrente. Wer ein Gut von jaͤhrlich 1000 Rthlr. pachtet, muß 7 bis 9000 Rthlr. disponibles Vermoͤgen haben. Man berechnet dann den Gewinn seines Gewerbes nicht nach der Pacht, sondern nach diesem Betriebskapitale, und nimmt an, daß man 12 Prozent davon haben muͤsse, von 9000 Rthlr. also 1080 Rthlr. uͤber die Pacht. Ist er Eigenthuͤ- mer, so zieht er vom reinen Ertrage erst jene Pacht oder Landrente ab, die er, ohne Wirthschaft zu betreiben, auch haben koͤnnte, und das Uebrige rechnet er als Ge- winn des Gewerbes. Er wird aber nie so fehlerhaft schließen: Weil mir die Wirth- schast auf diesem Gute 2080 Rthlr. eintraͤgt, so ist der Kapitalwerth des Guts gleich der Summe, die ich durch Multiplikation mit 25 aus jenem Wirthschaftsertrage erhalte. Und hieraus erhellt, wie fehlerhaft es sey, aus dem Ertrage eines Guts direkte auf dessen Werth zu schließen, wie dennoch bei den gewoͤhnlichen Anschlaͤgen geschieht. Man sucht den Fehler zwar durch einen andern Fehler wieder auszuglei- chen, indem man den Ertrag weit geringer annimmt, als er bei einer gehoͤrigen Bewirthschaftung seyn koͤnnte. Nichts destoweniger aber bleibt diese Veranschla- gung unbestimmt, verleitend und von den nachtheiligsten Folgen fuͤr das Gewerbe. Selbst das stehende Kapital — obwohl dessen verstaͤrkte Anlage zum Ertrage der Wirthschaft vieles beitraͤgt — kann doch bei beschraͤnktem Vermoͤgen zu groß gemacht werden, wenn dadurch das umlaufende Kapital zu sehr geschwaͤcht wird. Durch eine zu große Verwendung auf den Ankauf des Viehes hat sich mancher außer Stand gesetzt, gehoͤriges Futter fuͤr selbiges bauen zu koͤnnen. Das Kapital. §. 55. Das Betriebskapital giebt oft einen Ertrag, den man haͤufig uͤbersieht, indem solcher nicht baar in die Kasse zuruͤckkommt, sondern unmittelbar zum Grundkapitale geschlagen, oder zur Verbesserung des Gutswerths angelegt wird. Wird Geld oder Arbeit direkte auf Meliorationen verwandt, so faͤllt es zwar bei genauerer Rechnungs- fuͤhrung wohl in die Augen; weniger aber, wenn man durch Anfopferung eines Theils des Ertrages die Kraft des Bodens vermehrt, indem man statt einer verkaͤuf- lichen Frucht, die den Boden erschoͤpft, eine andere baut, die seine Kraft nicht nur erhaͤlt, sondern auch durch Umwandlung in Duͤnger betraͤchtlich vermehrt. Weil aber hierdurch das Betriebskapital zum Vortheile des Grundkapitals vorerst vermin- dert wird, so muß jenes um so hoͤher seyn oder bestaͤndigen Zufluß erhalten. Hierin liegt eigentlich der Grund, warum man sagt, daß bei dem Uebergange zu einem bessern Ackersystem, insbesondere auf erschoͤpftem Boden, immer Verlust sey. Es ist aber kein Verlust, sondern eine Anlage in das Grundkapital, die, mit gehoͤriger Ueberlegung gemacht, allemal einen großen Gewinn giebt. Jedoch kann sie das Betriebskapital, wenn es zu schwach angelegt ist, und keine Zuschuͤsse erhaͤlt, leicht erschoͤpfen. Solche Verbesserungen vermehren in der Regel den Kredit nicht gleich, und deshalb ist mancher dadurch banquerott geworden, dessen Kredit schon vorher zu sehr gespannt war, wenn er im Uebrigen gleich richtig verfuhr. Der Feh- ler lag nur darin, daß er etwas Groͤßeres unternahm, als wozu sein Betriebs- kapital reichte. So werden aus Mangel dieses Kapitals fast alle große Verbesserungen gehin- dert, um so mehr, je groͤßer die Guͤter sind. Die Unvermoͤgendern koͤnnen es nicht finden, weil der Kapitalist in der Verwendung auf Verbesserungen keine Sicherheit findet. Die reichern Gutsbesitzer glauben es nicht zu koͤnnen, weil sie sich zu einem Aufwande gewissermaßen verpflichtet halten, der ihre Rente mindestens konsumirt. Sie denken nur auf den jaͤhrlichen baaren Geld-Ertrag, und wollen diesen in keinem Jahre geschmaͤlert haben, gleich als lebten sie von Leibrenten, und ginge sie das Kapital nichts an. Noch andre wollen es nicht, weil sie vom Einkommen und Ka- pitale einen einseitigen Begriff haben, und sich darunter nur baares Geld, was zinsbar belegt werden kann, denken. Daher geldgeizige Wirthe in der Regel immer schlechte Wirthe sind, und es am deutlichsten beweisen, daß Geiz die Wurzel alles Uebels sey. Das Kapital. §. 56. Wie dem Ge- werbe das Be- triebskapital am besten er- halten werde? Wenn in einem Staate, der an sich arm ist, oder in welchem doch nur ein im Ganzen geringes Kapital der Landwirthschaft gewidmet ist, diese sich heben soll, so muß man solche Einrichtungen treffen, daß dieses geringe Betriebskapital moͤglichst in Thaͤtigkeit komme, und sich nicht noch mehr vermindere. Letzteres geschieht aber, wenn es zum Ankauf von Guͤtern verwandt wird, und gerade dadurch geht es fuͤr das Gewerbe verloren. Deshalb ist es wohl besser, wenn der Grundeigenthuͤmer Grund- eigenthuͤmer bleibt und nur seine Rente zieht, der Wirthschaftsbetreibende aber nur Paͤchter ist. Weil aber jede Zeitpachtung so mißlich fuͤr beide Theile und durch die nothwendige Aussaugung so schaͤdlich fuͤrs Ganze ist, so kann nichts so gut wie Vererbpachtungen jenes Problem der Staatswirthschaft loͤsen. Und damit jede Portion jenes Kapitals, wie sie sich in einzelnen Haͤnden befindet, zur Thaͤtigkeit komme, muß die Groͤße der Erbpachtungen mannigfaltig verschieden seyn, so daß jeder Etwas finde, was seinen Kraͤften angemessen ist, und keiner verleitet werde, Etwas zu uͤbernehmen, was diese uͤbersteigt. §. 57. Es erhellt hieraus von selbst, daß sich ohne Kapital oder nachhaltigen Kredit das landwirthschaftliche Gewerbe nicht gluͤcklich betreiben lasse, und daß jeder Ver- such, dieses zu thun, jaͤmmerlich ablaufe, und das Gewerbe auf der niedrigsten Stufe erhalte. Dem selbst Arbeitenden ist sein Arbeitsvermoͤgen gewissermaßen sein Betriebs- kapital. Indessen muß auch er so viel Kapital haben, als er braucht, um sich zu erhalten, bis er das Produkt seiner Arbeit verkaufen kann. Er darf aber, ohne sich ein anderes Kapital gesammelt zu haben, nicht weiter gehen, als jenes fuͤr sich reicht. Deshalb finden wir, daß ganz kleine Bauern sich forthelfen, groͤßere aber, wenn sie voͤllig arm sind, nie aufkommen. Wahr bleibt es indessen, daß ohne allen gesammelten Vorrath das Arbeitsvermoͤgen im Ganzen geringer benutzt wird. Derjenige, welcher kein Geldkapital oder nur ein unbedeutendes neben einem betraͤchtlichen Kenntnißkapitale besitzt, wird aus diesem vorerst den groͤßten und sichersten Vortheil ziehen, wenn er das Gewerbe fuͤr andere betreibt. Dies hat allerdings groͤßere Schwierigkeiten, als fuͤr sich selbst zu wirthschaften. Diese wer- den sich aber immer mehr vermindern, so wie sich die auf feste Gruͤnde gestuͤtzte Wis- Das Kapital. senschaft mehr verbreitet, indem dadurch eine richtigere Schaͤtzung der wahren Talente bewirkt, und durch festere Bestimmung der bisherigen schwankenden Meinun- gen den Mißverstaͤndnissen vorgebeugt wird, die sich jetzt so haͤufig zwischen dem Eigenthuͤmer und dem Vorsteher der Wirthschaft ereignen. Das Landgut und dessen Besitznehmung . §. 58. Wer mit den erforderlichen Neigungen, Talenten und Kenntnissen und mit dem noͤthigen Kapitale zum Betriebe des landwirthschaftlichen Gewerbes ausgestattet ist, der muß sich nun drittens in den Besitz eines Landguts setzen durch Kauf, Pacht oder Erbpacht , wenn er nicht etwa auf irgend eine andere Weise bereits Eigenthuͤ- mer eines solchen ist. Wir sehen keinesweges, wie manche andere, den Besitz eines Landguts als das erste und nothwendigste Erforderniß zur Ergreifung des landwirthschaftlichen Ge- werbes an; indem man, vermoͤge der beiden erstern Bedingungen, immer im Stande seyn wird, ein Landgut zu erwerben, und zwar in den meisten Faͤllen ein zweckmaͤßigeres und den Faͤhigkeiten des Snbjekts sowohl und dessen Vermoͤgen an- gemeßneres, als ein schon besessenes zu seyn pflegt. Auch halten wir keinesweges, mit andern, den Besitz eines ererbten Landguts fuͤr einen vollguͤltigen Beruf oder Motiv, sich der Landwirthschaft zu widmen, oder moͤchten es den Erben eines Land- guts zur Pflicht machen, dieses zu thun. Wir glauben vielmehr, daß derjenige, welcher keinen innern Beruf zur Landwirthschaft fuͤhlt, fuͤr sich selbst und fuͤr das allgemeine Beste raͤthlicher handele, wenn er sich aus seinem Landgute auf irgend eine Weise eine gehoͤrige Rente zu sichern sucht, solches aber einem andern zu be- wirthschaften uͤberlaͤßt. Jene Meinung uͤber die Pflicht des Gutsbesitzers, sein Gut selbst zu bewirthschaften, konnte sich nur auf einen gewissen strengern Begriff vom Lehnssysteme gruͤnden, der gegenwaͤrtig fast in keinem Staate Europa’s mehr Statt findet, und vom merkantilischen Geiste der Zeit verdraͤngt ist. Vereinigt Jemand mit den uͤbrigen Qualitaͤten den Besitz eines ererbten Land- guts, und ist dieses seinen Verhaͤltnissen angemessen und nicht zu heterogen mit der Idee, die er sich vom Betriebe der Landwirthschaft gemacht hat; so kann dieses allerdings ein starkes mitwirkendes Motiv seyn, die Sache sehr erleichtern, und ihr durch die Liebe zum vaͤterlichen Grund und Boden und durch manche Nebenumstaͤnde Auswahl eines Landguts. hoͤheren Reiz geben. Da wir aber hier den Landwirth rein in seinem Gewerbe und frei von allen Nebenbegriffen betrachten, so koͤnnen wir auf diese Zufaͤlligkeit nicht Ruͤcksicht nehmen. §. 59. Auswahl eines Landguts. Wer ein Landgut sucht, muß, um es auf das vortheilhafteste zu erhalten, weit umherschauen, und sich nicht auf einen Distrikt, Provinz oder Staat beschraͤnken, weil er um desto besser waͤhlen kann, je mannigfaltiger die Gegenstaͤnde seiner Wahl sich ihm darstellen. Wer Vaterlandsliebe besitzt, die sich auf Anerkennung wahrer Vorzuͤge der Verfassung gruͤndet, wird hierin mit Recht eine Bestimmung finden, sich fuͤr ein Landgut in diesem Staate eher zu entscheiden. Aber eine bloße Vorliebe des Mut- terlandes kann nicht in Betracht kommen, wenn von der Aufgabe die Rede ist, die der Landwirth als solcher zu loͤsen hat. §. 60. Dasjenige Landgut wird immer zu waͤhlen seyn, welches, nach gehoͤriger Erwaͤ- gung aller Umstaͤnde, den moͤglich hoͤchsten reinen Ertrag verspricht, versteht sich nach Verhaͤltniß der Kraͤfte des Besitznehmers. Ein ganz vollkommnes, fehlerfreies, und in allen Stuͤcken den Wuͤnschen entsprechendes Landgut wird man selten oder nie fin- den, und es koͤmmt nur darauf an, in wiefern die Summe seiner guten Eigenschaften die seiner schlechten uͤbersteigt, folglich auf eine genaue Wuͤrdigung und Gegenein- anderstellung beider. §. 61. Um diese Gegeneinanderstellung klar und deutlich zu machen, scheint mir fol- gende Methode zweckmaͤßig: Wenn man sich im Allgemeinen fuͤr ein Gut bestimmt hat, oder wenigstens mit der Wahl darauf beruht, so nehme man seinen zuvor nach allgemeinen Grundsaͤtzen ausgemittelten Werth zu 100 oder zu 1000 an, fange dann an, alle Nebenumstaͤnde zu untersuchen und zu wuͤrdigen, taxire die Vorzuͤge, die man außer dem eigentlichen Grund und Boden daran bemerkt, jeden zu gewissen Prozenten, nach moͤglichst rich- tiger Schaͤtzung; man setze diese unter einander, und summire alsdann, um wie viel dieses Gut uͤber seinen eigentlichen Grundwerth hoͤher zu schaͤtzen sey. Dagegen be- merke man aber auf der andern Seite alle Nachtheile, die es hat, und alle Schwie- rigkeiten, Auswahl eines Landguts. rigkeiten, die dem Betriebe hoͤherer Wirthschaften entgegen stehen, taxire diese eben- falls nach Prozenten, und summire sie, so wird sich durch Abziehung der einen Summe von der andern ergeben, um wieviel der nach seinem Flaͤcheninhalt und Be- schaffenheit des Bodens angenommene Werth durch solche Nebenumstaͤnde erhoͤhet oder vermindert werde. Daß dies nicht mechanisch, sondern mit großer Ueberlegung und voranszusetzen- den Kenntnissen des ganzen Gewerbes geschehen muͤsse, versteht sich von selbst. §. 62. Es ist dem angehenden Landwirthe allerdings nicht zu verdenken, wenn er beim Ankauf eines Landguts auf solche Eigenschaften Ruͤcksicht nimmt, die seinen persoͤnli- chen Verhaͤltnissen, seiner Neigung zu einer besondern Wirthschaftsart und seiner Vorstellung eines besondern Ideals entsprechen. Besondere persoͤnliche individuelle Verhaͤltnisse koͤnnen es ihm hoͤchst wichtig machen, ein Gut bestimmter Art und in einer bestimmten Lage anzukaufen. Wer aber einzig und allein auf sein zu betreiben- des Gewerbe, wie wir hier voraussetzen muͤssen, Ruͤcksicht nehmen will, muß sich kein Ideal von einem Landgute und von einer besondern darauf zu betreibenden Wirthschaftsart machen, und nur bloß darnach trachten, ein Material aufzufinden, durch welches er seine Vorstellung realisiren koͤnne. Vielmehr muß er, erst nachdem er das Gut aus andern Gruͤnden gewaͤhlet hat, die Wirthschaftsart, welche er dar- stellen will, bestimmen. Zufaͤllig kann sich’s freilich treffen, daß man ein Gut findet, was einer zuvorgefaßten Idee besonders angemessen ist, allein in der Regel wird die Wahl dadurch erschwert, beschraͤnkt, und man wird von den Ruͤcksichten abgeleitet, die man beim Kaufe zu nehmen hat, um einen moͤglichst vortheilhaften zu machen. §. 63. Vor allem aber hat man dahin zu sehen, daß das anzunehmende Landgut mit dem Vermoͤgen, welches man besitzt, in gerechtem Verhaͤltnisse stehe. Es koͤmmt aber hierbei nicht allein auf den Kaufpreis an, sondern auch auf den Ueberschlag der Kosten, die erforderlich sind, um die Wirthschaft so zu organisiren und so fortzufuͤh- ren, daß daraus nach bestimmter Zeit der moͤglich hoͤchste Gewinn hervorgehe. Wenn wir hier uͤberhaupt vom Gutsankaufe reden, so geschieht dies bloß in Ruͤcksicht auf den eigentlichen Landwirth, der das zu erkaufende Landgut als ein zu Erster Theil. E Auswahl eines Landguts. bearbeitendes Material ansieht, aus welchem er ein Produkt darstellen will, nicht aber als Handel zum Wiederverkauf, bei welchem man bloß durch den Umsatz Ge- winn zu machen trachtet. Denn diese Handelsspekulation hat ganz andre Grund- saͤtze und Regeln, als das landwirthschaftliche Gewerbe. §. 64. Preis der Landguͤter. Der Preis der Landguͤter ist sehr veraͤnderlich. Seit einer langen Periode ist er bis zu dieser Zeit immer gestiegen, und von zwanzig zu zwanzig, oft von zehn zu zehn Jahren verdoppelt worden, so daß er nun zu einer Hoͤhe kam, die vor funfzig Jahren jedem unglaublich geschienen haͤtte. Dieses ist eines Theils durch den ver- mehrten Geldumlauf, dem gesunkenen Werthe desselben, und dem folglich gestiegenen Preise aller Produkte beizumessen. Es ist aber auch nicht zu verkennen, daß andern Theils die vermehrte und sich weiter verbreitende Kenntniß des landwirthschaftlichen Gewerbes, der gluͤckliche Erfolg mancher Verbesserungen, der hoͤhere Ertrag verbes- serter Wirthschaftssysteme, und vielleicht nur die Ahnung einer noch hoͤhern Vollkom- menheit, und eines den jetzigen weit uͤbersteigenden Ertrages; dann aber auch die groͤßere Neigung und Applikation zum Landleben, die unter der gebildeteren und wohlhabenden Klasse entstanden ist, eben so viel dazu beigetragen haben. In sofern erstere Ursach vermehrter Geldumlauf und gesicherter Kredit den Preis der Guͤter in die Hoͤhe getrieben hat, ist es wahrscheinlich, daß er in der naͤchsten Periode betraͤchtlich fallen werde, da beides durch ungluͤckliche politische Konjuncturen sehr geschwaͤcht worden. Insbesondere wenn viele Guͤter auf einmal zum Verkauf gebracht werden muͤßten, koͤnnte ihr Preis sehr fallen. Indessen darf man immer erwarten, daß die zweite Ursach — die verbreitete Kenntniß der Landwirthschaft — so stark entgegenwirken werde, daß dieses Sinken hoͤchstens nur momentan sey. Und dies um so mehr, da betraͤchtliche Kapitale, die vorher in andern Gewerben angelegt waren, derselben Konjuncturen wegen dem Grundbesitze und dem Ackerbau zufließen muͤssen. Auf jedem Falle wird nach einer Reihe von Jahren die zweite Ursach so maͤchtig wirken, daß der Werth der Grundbesitzungen noch steigen wird, wenn Ruhe, Zutrauen und freyer Handel hergestellet sind. Ein uͤbermaͤßiges Sinken der Pro- dukte ist von einer staͤrkeren Produktion keinesweges zu besorgen, weil mit derselben auch die Konsumtion zunimmt. Auswahl eines Landguts. §. 65. Bei dem schwankenden Werthe des Geldes bleibt dieses aber immer ein unsiche- rer Maaßstab zur Bestimmung des positiven Werths des Grund und Bodens. Einen weit sichern und gleichbleibendern, allenthalben anwendbarern finden wir in einem solchen Produkte, welches sich seiner Unentbehrlichkeit wegen in gleicherem Verhaͤltnisse mit dem Werthe aller uͤbrigen Dinge auf die Dauer erhaͤlt. Dies ist das Getreide, — bei uns vorzuͤglich der Rocken., — und um eine feste Werthsbestim- mung eines Landguts zu setzen, ist es weit sicherer, zu sagen, es sey so viele Scheffel Rocken, als so viele Thaler werth. Wo man dann diesen so bestimm- ten Werth auf den nach den Zeitumstaͤnden veraͤnderlichen Geldwerths reduziren will, da muß man das Durchschnittsverhaͤltniß des Getreides zum Gelde in gewoͤhnlichen Jahren erforschen, und kann dann leicht ausmitteln, wie viel das Gut nach dem jetzt bestehenden Geldwerthe gelten muͤsse. §. 66. Der Werth eines Landguts ergiebt sich: 1) aus der Groͤße des ganzen Arreals Werthschaͤz- zung eines Landguts. und der einzelnen Theile; 2) aus der Guͤte des Bodens, die aus seinen Bestand- theilen und seinen physischen Eigenschaften eigentlich nur genau ausgemittelt, jedoch vorlaͤufig aus verschiedenen, gleich in die Augen fallenden Anzeichen im Ganzen beur- theilt werden kann; 3) aus der Lage und den Verhaͤltnissen der verschiedenen Perti- nenzien gegen einander; 4) aus den aͤußeren Verhaͤltnissen, Vorzuͤgen und Gerecht- samen oder Belastungen und Dienstbarkeiten des Guts, oder aus dessen unkoͤrper- lichen, relativen Qualitaͤten. §. 67. Der Flaͤcheninhalt eines Guts und seiner einzelnen Theile kann nur durch eine Der Flaͤchen- Inhalt. geometrische Vermessung genau bestimmt und aus der Charte und dem Vermessungs- register ersehen werden. Es macht bei huͤgligem und bergigem Lande oft einen merklichen Unterschied, ob diese Vermessung, nach der Wellenlinie der Oberflaͤche, oder horizontal und nach der Basis, geschehen ist. Man muß sich in einem Lande, dessen Feldmaaß man nicht genau kennt, sorg- faͤltig nach demselben erkundigen. Es sind leider! noch sehr wenige Maaße vollkom- men genau bestimmt. Denn wenn man auch weiß, wie viel Quadratruthen ein E 2 Werthschaͤtzung eines Landguts. Ackermaaß halte, und aus wie viel Fußen eine Quadratruthe bestehe, so ist dennoch die Laͤnge des Fußes unglaublich verschieden, und eine unbedeutend scheinende Ver- schiedenheit desselben macht eine große Abaͤnderung im Maaße einer ganzen Ackerflaͤche. §. 68. Maaß nach der Aussaat. Haͤufig aber sind Landguͤter noch nicht vermessen, und diese Vermessung bei einer Kaufangelegenheit zu bewerkstelligen, ist unmoͤglich. Hier wird der Flaͤcheninhalt nach gewissen Ackermaaßen angegeben, die an sich selbst hoͤchst unbestimmt sind, z. B. die Hufen; oder man kann doch keine Gewaͤhrleistung fordern, daß das Gut oder dessen Pertinenzien das angegebene Maaß wirklich halte. Man nimmt deshalb in Ansehung des Ackerlandes zum Einsaatsmaaß die Zuflucht, welches aber eine nicht minder unsichere Angabe ist. Hier muß man vor allem erforschen, wie viel auf einer wohlbekannten Flaͤche an diesem Orte ausgesaͤet werde, und welche Grundsaͤtze man, in Ansehung der dichtern oder duͤnnern Aussaat, nach Verschiedenheit der Guͤte des Bodens und seiner Bestellung befolge. Daß man von der Richtigkeit der Aussaats-Angabe uͤberzeugt seyn, und daß man, wo dies nicht der Fall ist, mit der aͤußersten Vorsicht verfahren muͤsse, ver- steht sich von selbst. Die Wiesen pflegen in solchen Faͤllen nach Fudern Heu angegeben zu werden, und jedermann sieht ein, wie wenig dieses sagt. In solchen Faͤllen muß man sich haͤufig nur auf sein Augenmaaß, auf das Ab- schreiten und Abreiten, und auf einen scharfen Ortssinn und Ueberblick verlassen. Die Ausbildung dieses Talents ist daher dem Landwirthe hoͤchst wichtig, und kann, bei einer guten physischen Organisation, durch Uebung erlangt und unglaublich ver- verstaͤrkt werden. In Ermangelung desselben ist es oft nothwendig, einen andern geuͤbtern, aber auch zuverlaͤßigen Mann dabei zu Huͤlfe zu nehmen. Mit diesem Talent kauft man oft um so vortheilhafter, da der Werth unver- messener Guͤter sehr unbestimmt zu seyn pflegt, und ihr Ertrag gewoͤhnlich nicht hoch getrieben worden ist. §. 69. In manchen Gegenden wird der Flaͤcheninhalt zugleich mit der angeblichen Guͤte des Bodens — also ein zusammengesetzter Begriff — durch das Ein- Werthschaͤtzung eines Landguts. saatsmaaß bestimmt. Man hat hier naͤmlich den — obwohl im Allgemeinen fal- schen — Grundsatz angenommen, daß der Acker nach Verhaͤltniß seiner Guͤte und seines Reichthums staͤrker, der schlechtere und magere aber schwaͤcher besaͤet werden muͤsse, weil jener viel, dieser wenig tragen koͤnne. Auf einen Scheffel Einsaat rech- net man daher, vom besten Boden vielleicht 45, vom schlechtesten Boden 200 und mehrere Quadratruthen. Ja man hat außer dem Ackerlande auch andere Pertinen- zien, Wasser, Morast und Moor, nach solchen Scheffeln gewuͤrdiget, und aus der Summe dieser Scheffel die Groͤße eines Guts, zugleich mit dessen Ertrag und Werth, bestimmen wollen. Wie unzuverlaͤßig eine solche Angabe sey, mußte bald in die Augen fallen und sie hat gerade in den Laͤndern, wo diese Wuͤrdigungsart gesetzmaͤßig eingefuͤhrt, und das Kataster darauf begruͤndet war, allen Glauben ver- loren, Wo hingegen dieser Begriff weniger allgemein eingefuͤhrt ist, und seine Unbe- stimmtheit weniger auffaͤllt, da haͤngen kurzsichtige Landwirthe und Kameralisten noch wohl daran, so daß man sogar in den neuesten Zeiten, in einem aufgeklaͤrten Staate, sehr druͤckende Abgaben, nach dem Maaße der Einsaat — und obendrein nach sehr unsichern Angaben eines Jahrs — bestimmt hat, indem man solche dem Werthe der Guͤter dadurch am angemessensten zu machen glaubte. Zuweilen hat man gar von der Aussaat ruͤckwaͤrts sich einen Begriff vom Flaͤchenmaaß gebildet, und versteht unter einem Morgen, einem Joch, einem Tagewerk, keine bestimmte geometrische Flaͤche, sondern ein solches Stuͤck Landes, wo man eine gewisse Quantitaͤt Getreide nach hergebrachter Gewohnheit einzusaͤen pflegt. Wenn die Groͤße des gesammten Ackers durch das Aussaatsmaaß angegeben wird, so versteht man entweder die saͤmmtliche Aussaat darunter, oder aber, was an einigen Orten haͤufiger geschieht, nur die Winterungsaussaat, solglich bei der Drei- felderwirthschaft, nur den dritten Theil des Ackers. §. 70. Die Guͤte des Bodens nach seinen chemischen und physischen Eigenschasten Beurtheilung der Guͤte des Bodens. gruͤndlich zu beurtheilen und seinen Werth und Ertrag zu bestimmen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landwirthschaftslehre, die wir in dem Hauptstuͤcke von der Agronomie zu loͤsen versuchen werden. Hier, wo wir nur von dem reden, was beim Ankaufen des Guts — wo keine so genaue Untersuchung Statt findet — Werthschaͤtzung eines Landguts. zu beobachten ist, muͤssen wir uns mit oberflaͤchlichen, aber in die Augen sprin- genden Zeichen behelfen. §. 71. Beim allgemeinen Ueberblick giebt der Wuchs der Baͤume und Straͤucher, wenn sie auf der Feldmark stehen, ihre Art, ihre Staͤrke und Gesundheit, ihre Be- zweigung, die Reinheit ihrer Borke, eine der sichersten Anzeigen von der Guͤte des Bodens ab. Sodann laͤßt sich von den wildwachsenden Pflanzen, selbst einer schaͤdlichen Un- krautsart, auf die Fruchtbarkeit des Ackerlandes schließen; jedoch ist es nicht genug, daß sie einzeln und verkuͤmmert darauf stehe, sondern sie muß in Menge und uͤppig darauf hervorkommen. So zeigt die kleine Felddistel (Seratula arvensis) einen fruchtbaren kraͤftigen Lehm, der Huflattig (Tussilago petasites) einen tonigten, die Tussilago farfara und die wilde Brombeere einen mergligen Lehm an, der Huͤh- nerdarm (Alsine media) , die Gaͤnsedistel (Sonchus oleraceus) , der glattschotige Hederich (Sinapis arvensis) halten sich auf lockern kraftvollen Boden auf; wogegen der knotige Hederich (Raphanus raphanistrum) auch auf schlechtem magerem Bo- den waͤchst. Der kleine gelbe Hopfenklee (Medicago lupulina) giebt von der merg- ligen Beschaffenheit des Bodens ein sehr gutes Zeichen. Der Graswuchs im Allge- meinen, wonach sich die sogenannten Boniteurs am meisten zu richten pflegen, ist ein hoͤchst mißliches Zeichen, da er von der Witterung und frischem Duͤnger, selbst vom schlechten Stande der Fruͤchte, haͤufig abhaͤngt. Das Ansehn der jungen Saat ist ein sehr truͤgliches Merkmal, indem sie, fruͤh und dicht gesaͤet, auf schlechtem Boden im Herbst und Fruͤhjahr oft die auf besserem Boden beim oberflaͤchlichen Ansehn uͤbertrifft. Man hat, um Kaͤufer zu hintergehen, zuweilen uͤbermaͤßig dicht gesaͤet. Sicherer kann man von dem in Aehren stehenden Getreide und von der Stoppel auf die Guͤte des Bodens schließen, jedoch mit der Vorsicht, daß man die ganze Feld- mark uͤbersehe, und sich nicht mit einem einzelnen Felde begnuͤge, wo durch vorzuͤg- liche Duͤngung und Kultur auf Kosten der uͤbrigen Felder zuweilen ein uͤppiges Ge- treide bewirkt ist. Die schwarzbraͤunliche Farbe des Bodens, wenn er frisch gepfluͤgt ist, ist ein Hauptmerkmal seiner Fruchtbarkeit; es sey denn, daß sie von Haid und Moor- Werthschaͤtzung eines Landguts. boden herruͤhre. Auch die schwarzbraͤunliche Farbe des in den Furchen stehenden Wassers und des abgespuͤhlten Schlamms beweißt Reichthum des Ackers. Bei einiger Uebung erkennt man schon durch den Fußtritt und durch das Auf- stoßen mit dem Stocke, selbst durch das Gefuͤhl beim Ueberreiten, die verschiedenen Grade der Gebundenheit des Bodens, und ob zaͤher Ton, milder Lehm oder loser Sand darin praͤdominire; auch giebt dies die Beschaffenheit der Erdkloͤße, nach fri- scher Beackerung, und die leichte Trennbarkeit oder der Widerstand aͤlterer Kloͤße zu erkennen. Mittelst des Zerreibens zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger kann man aber das Verhaͤltniß des Thons zur grobkoͤrnigen Kieselerde noch genauer schaͤtzen lernen. Die Tiefe der Ackerkrume erkennt man leicht durch das Einstoßen mit einem Stocke und an Graͤben, wo die Erde eingeschossen ist, so wie man auch bei letztern die Art des Untergrundes erkennen kann, welche auch der Aufwurf des Maul- wurfs angiebt. Diese zuerst in die Sinne fallenden Kennzeichen muͤssen dann zu der genauern agronomischen Untersuchung, wenn man anders Zeit dazu hat, leiten. §. 72. Auch der wissenschaftliche Landwirth, der bestimmtere Begriffe von den Klassen und der Guͤte des Bodens hat, und die mannigfaltigen Ruͤcksichten kennt, welche man dabei zu nehmen hat, muß die gebraͤuchliche Klassifikation und die Ausdruͤcke kennen, worin Empiriker, im Allgemeinen oder provinziell, die Bodenarten abthei- len und sie bezeichnen, damit er sie, besonders bei solchen Kaufunterhandlun- gen, verstehe. §. 73. Allgemein und natuͤrlich ist die Unterscheidung zwischen gutem, mittlerm Gewoͤhnliche Klassifikatio- nen des Bo- dens. und schlechtem Boden. Allein sie ist bloß relativ, und was man hier Mittelbo- den nennt, heißt dort guter, und an andern Orten schlechter Boden. Man nimmt dabei nur auf den verhaͤltnißmaͤßigen Grad der Fruchtbarkeit in jeder Gegend Ruͤck- sicht. Bald versteht man unter schlechtem Boden einen duͤrren losen Sand, bald einen naßkalten, zaͤhen Lehm. Auf die Moͤglichkeit, die mehrere oder mindere Schwierigkeit, letztern vielleicht durch Abwaͤsserung zu verbessern, nimmt man wenig Ruͤcksicht, und oft hat der gute Boden vor dem schlechten keinen andern Vorzug, als Werthschaͤtzung eines Landguts. daß bisher mehrere Kultur und Duͤngung auf ihn verwandt worden, was freilich einen Unterschied in seinem jetzigen Werthe macht, aber doch oft mit geringern Ko- sten, als der Unterschied im Anschlage betraͤgt, ersetzt werden kann. Die durch Ob- servanz angenommene Klassifikation wird selbst von empirischen aber kluͤgern Landwir- then in gewissen Distrikten fuͤr falsch anerkannt, indem sie oft sagen, daß sie ihren Mittelboden ihrem guten Boden weit vorzoͤgen. Man hat haͤufig den zaͤhen Thon in die erste Klasse, den muͤrbern oft kalkhaltigen Lehm in die zweite Klasse gesetzt; an andern Orten aber diesen mit Recht uͤber jenen geschaͤtzt, vielleicht weil man dort bei der Koppelwirthschaft mehr auf wilde Begrasung, hier allein auf Beackerung und Fruchtbau sah. Zuweilen nimmt man die Ausdruͤcke, schwerer, mittlerer und leichter Boden, im gleichen Sinne mit jenem, zuweilen aber unterscheidet man und bezeich- net mit diesen nur die Buͤndigkeit und den Widerstand, den der Acker dem Pfluge und der Egge entgegensetzt. §. 74. Zuweilen wird der Boden im allgemeinen Durchschnitt nach der Vermehrung der Einsaat bei dem landuͤblichen Feldsysteme klassifizirt, und man sagt, es sey Boden zum dritten, vierten, fuͤnften und sechsten Korne. Man rechnet hier manchmal mit Einschluß, manchmal mit Ausschluß der Einsaat, und man muß die Staͤrke der Aussaat, auch ob man sie auf demselben Flaͤchenraume jeder Bodenart gleich mache, kennen, um aus dieser ohnehin zu schwankenden Angaben, etwas zu schließen. Es haͤngt aber der Ertrag uͤberhaupt mehr vom Duͤngerstande als von der Grundbeschaf- fenheit des Bodens ab. §. 75. Eine der gebraͤuchlichsten Klassifizirungsarten ist die nach den Fruͤchten, welche er bei dem eingefuͤhrten Ackersysteme, gewoͤhnlich der Dreifelderwirthschaft, getragen hat, und der angenommenen Meinung nach mit dem groͤßten Vortheil tra- gen kann. Hier pflegt man folgende Klassifikation zu machen: 1) Weizenacker, welcher nach der Brache Weizen vortheilhafter, wie Rocken traͤgt: kann er nach der Dreifelderordnung in sechs Jahren zweimal Weizen tragen, obwohl er nur eine Duͤngung erhaͤlt, so nennt man ihn a) starken Werthschaͤtzung eines Landguts. a) starken Weizenboden, der in diesem Sinne wohl nur in angeschwemmten Stromniederungen vorkommt; b) Weizenacker schlechthin, wenn er nur nach der Duͤngung Weizen und nach der zweiten ungeduͤngten Brache Rocken tragen kann. 2) Gerstacker. Bei dieser und der folgenden Klasse wird nicht auf die erste oder Winterfrucht, sondern nur auf die zweite oder Sommerfrucht Ruͤcksicht genom- men. Man unterscheidet auch hier a) starken Gerstboden, der bei sechsjaͤhriger Duͤngung zweimal nach der Win- terung Gerste traͤgt. Da manche annehmen, daß ein solcher Boden sich in der ersten Saat auch zum Weizen qualifizire, so setzen ihn mit diesem in eine Klasse. Andere aber unterscheiden ihn richtiger davon, indem mancher Boden der Gerste ungemein zutraͤglich, fuͤr den Weizen aber nicht so geeignet seyn kann, daß er ihn mit groͤßerem Vortheil wie Rocken truͤge. Dagegen kann der gebundene, dem Weizen mehr als dem Rocken zusagende Boden fuͤr die Gerste minder geeignet seyn, und mit weit groͤ- ßerem Vortheil in jeder Saat Hafer tragen. b) schwacher Gerstboden, der nur in der zweiten Frucht nach dem Duͤnger, Gerste traͤgt, dem man in der vierten aber Hafer, obwohl mit geringem Erfolge tragen laͤßt. Wo große und kleine Gerste gebaut wird, nennt man jenen auch großen Gerst-, diesen kleinen Gerstboden. 3) Haferacker, welcher nach der Winterung Hafer traͤgt. Eigentlich gehoͤrt in diese Klasse nur der zaͤhe, sogenannte kalkgruͤndige Boden; denn jeder andere, der mit Vortheil Hafer traͤgt, waͤre bei gehoͤriger Kultur auch im Stande, Gerste zu tragen. Im Allgemeinen setzt man aber auch denjenigen Boden in diese Klasse, den man fuͤr Gerste zu leicht oder zu lose haͤlt. Man unterscheidet a) starkes Haferland, welches bei neunjaͤhriger Duͤngung jedesmal nach der Winterung, also dreimal Hafer traͤgt. b) mittleres Haferland, welches man im achten Jahre nach der Duͤngung ruhen laͤßt. c) schwaches Haferland, dem man nur einmal unter diesen Umstaͤnden Hafer abnimmt. Erster Theil. F Werthschaͤtzung eines Landguts. 4) Rockenacker, welcher in der Dreifelderwirthschaft nur alle drei Jahr Rocken traͤgt, nach demselben aber keine Kraft zu einer andern Frucht mehr hat, sondern zwei Jahre ruhen muß. Sechsjaͤhriges, neunjaͤhriges und zwoͤlfjaͤhriges Rockenland nennt man solches, welches nur alle sechs, neun oder zwoͤlf Jahre mit Rocken bestellt wird und außerdem ruht. Hierzu gehoͤrt das entfernte Außenland, welches nie Duͤnger erhaͤlt, und des- sen schlechte Qualitaͤt dann mehrentheils nicht von seiner Grundbeschaffenheit, sondern von diesem Duͤngermangel herruͤhrt. Die Kraft, welche die Natur diesem Lande durch die Grasnarbe, oder die ihm der verstreute Weidemist der Schafe giebt, wird durch die Rockensaat sogleich wieder ausgesogen, und so der Boden in dem unfrucht- baren Zustande erhalten. So viel Schwankendes diese Klassifikation auch hat, so ist sie doch unter den gewoͤhnlich angenommenen noch die genaueste, und zugleich die, welche den meisten Anschlaͤgen zum Grunde liegt. Deshalb muß sie ein jeder Landwirth kennen, der seiner Beurtheilung des Bodens auch bestimmtere Begriffe unterzulegen weiß, sich aber in jeder Gegend, wohin ihn das Schicksal fuͤhrt, genauer erkundigen, welchen Boden man nach seinen physisch-chemischen Beschaffenheiten in jede dieser Klassen zu setzen pflegt. §. 76. Die schlechte Qualitaͤt des Bodens wird schwer durch die Quantitaͤt ersetzt. Jeder verstaͤndige Landwirth wird sich bei der Auswahl eines Gutes mehr durch die Guͤte des Ackerbodens, als durch die Groͤße desselben bestimmen lassen. Die schlechtere Qualitaͤt kann sehr selten durch die groͤßere Oberflaͤche kompensirt werden. Es giebt solchen Boden, der als Ackerland durchaus gar nichts werth ist, und genau gerechnet nie die Kosten seiner Bearbeitung uͤbertraͤgt, wo folglich 1000 Morgen nicht 1 Morgen guten Bodens in Hinsicht auf Fruchtbau gleich zu schaͤtzen waͤre. Traͤgt ein Boden nach der Duͤngung nicht vier Saaten zu 3 Scheffel per Morgen ab, so kann man ihn in der That gar keinen Werth als Ackerboden beilegen, es sey denn, daß man unzweiselhaft wirksame Mittel zu seiner Verbesserung habe, z. B. angemes- senen Mergel und Schlamm in der Naͤhe, wo man dann bei dem Ankauf so rechnen muß, als kaufe man nur den Raum, um sich einen zutraͤglichen Ackerboden zu schaf- fen. Wenn man gehoͤrig rechnet, wird man im Durchschnitt guten Boden immer Werthschaͤtzung eines Landguts. wohlfeiler als schlechten kaufen, indem die meisten Menschen noch einen zu großen Werth auf weite Ausdehnung setzen. Je fruchtbarer im Ganzen eine Gegend ist, um desto geringer ist daselbst der Werth des schlechten Bodens, denn der reine Ertrag oder die Rente des natuͤrlich fruchtbarsten Grundstuͤcks schraͤnkt die Rente des mit ihm Konkurirenden ein. Wo die Produkte der fruchtbarern Grundstuͤcke zureichen, die Beduͤrfnisse zu befriedigen, werden die minder fruchtbaren kaum mit Vortheil bearbeitet werden koͤnnen. Reichen aber jene nicht zu, so wird sich die Bearbeitung der letztern mehr belohnen, und man wird daher dieselbe Bodenart in einer unfruchtbaren Gegend hoͤher, als in einer fruchtbaren bezahlen koͤnnen. Man hat die Nachbarschaft fruchtbarer gras- und strohreicher Niederungen hoͤhe- ren und duͤrrern Guͤtern vortheilhaft gehalten, indem sie ihnen Gelegenheit giebt, Heu und Stroh anzukaufen. In sofern durch solchen Ankauf der erste Grund zur Verbesserung gelegt wird, und die Kosten desselben zu Kapital geschlagen werden sol- len, kann dieses allerdings vortheilhaft seyn, bei genauer Berechnung aber nie, als eine bestaͤndig fortzusetzende Bewirthschaftung, rentiren. Und so kann dieser Vor- theil die Nachtheile nicht aufwiegen, welche eine solche Nachbarschaft durch die Wohlfeilheit mancher Produkte und die gewoͤhnliche Vertheurung des Arbeits- preises verursacht. Grundstuͤcke, welche nachgesuchte Beduͤrfnisse in einer Gegend ausschließlich liefern koͤnnen, erhalten dadurch einen besonders hohen Werth. §. 77. Naͤchst dem Ackerlande kommen vor allen die Wiesen in Betracht. Schaͤtzung der Wiesen. Man hat bisher ein gehoͤriges Verhaͤltniß der Wiesen zum Ackerlande als eine nothwendige Bedingung eines guten Landguts angesehn, und ohne zureichenden Wie- senwachs, auch bei dem besten Ackerboden, ein Gut fuͤr fehlerhaft gehalten. Diese Meinung gruͤndet sich auf eine anerkannte Wahrheit, daß ohne zureichende Viehfuͤt- terung in der Regel kein Ackerbau bestehen koͤnne; dann aber auch auf ein Vorur- theil, daß ohne Wiesen keine Fuͤtterung gewonnen werden koͤnne. Wenn man weiß, daß durch Anbau von Futtergewaͤchsen und durch abwechselnde Niederlegung des Ackerlandes zu kuͤnstlichen Wiesen das drei- und vierfache an Futterung gewonnen werden koͤnne, was ewige Wiesen von gleicher Flaͤche geben, so wird man den Man- F 2 Werthschaͤtzung eines Landguts. gel an natuͤrlichen Wiesen bei Landguͤtern, die privatives und fruchtbares Ackerland besitzen, fuͤr keinen unersetzlichen Fehler halten. Es wird jedoch hier- durch der Werth guter Wiesen, in der Meinung des rationellen Landwirths, nur eingeschraͤnkt, keineswegs, wie gewisse unverstaͤndige Menschen es verstanden haben, voͤllig aufgehoben. Auch ist die Entbehrlichkeit der Wiesen nur bei guten und privativen Aeckern anzunehmen. Sie werden immer noͤthiger, je schlechter das Ackerland und je miß- licher der Anbau der ergiebigsten Futterkraͤuter auf selbigem ist. Der trockene san- dige Boden kann sich allerdings nur durch ein starkes Verhaͤltniß guter Wiesen in Kultur erhalten, und seinen Ertrag sichern; und eben so unentbehrlich sind sie, wo die Zerstuͤckelung der Felder und die dabei bestehende Brach- und Stoppelbehuͤtung die freie Benutzung derselben verhindert. Wenn der Wiesen zu viele bei einem Gute sind, und uͤber ¼ der Ackerflaͤche be- tragen, so verlieren sie ihren Werth gegen das Ackerland, es sey denn, daß sie sich zum Umbruch qualifizirten, oder daß man Heu vortheilhaft verkaufen konnte. §. 78. Der Werth der Wiesen ist beinahe schwerer zu schaͤtzen, wie der des Ackerlandes, und es koͤnnen hieruͤber erst in der Lehre vom Wiesenbau richtige Grundsaͤtze angege- ben werden. Man theilt sie bei den gewoͤhnlichen Veranschlagungen mehrentheils in drei Klassen, in gute, mittlere und schlechte ein, die aber bei weitem zu ihrer richti- gen Wuͤrdigung nicht zureichen. Oder man richtet sich, nach den abgeschaͤtzten oder erfahrungsmaͤßigen Heuertrage und der Guͤte und dem Werthe dieses Heues, welcher letztere in verschiedenen Gegenden und Zeiten sehr verschieden ist; und so nimmt man haͤufig fuͤnf Klassen an, wovon die erste zu 30 Centner, die zweite zu 20 Centner, die dritte zu 14 Centner, die vierte zu 10 Centner, die fuͤnfte zu 6 Centner Heu per Morgen berechnet wird. Es ist aber auch vorzuͤgliche Ruͤcksicht auf ihre Sicherheit und Unsicherheit zu nehmen, indem haͤufig die sonst vorzuͤglichsten Flußwiesen der Ueberschwemmung zur Unzeit ausgesetzt sind. Nach der gewoͤhnlichen Veranschlagungsweise wird die Wiese nach ihrer Flaͤche oder nach dem geschaͤtzten Heuertrage zu unerhoͤrt geringem Preise angeschlagen, wel- ches aber deshalb geschieht, weil die Viehnutzung noch besonders und ebenfalls sehr Werthschaͤtzung eines Landguts. geringe, angeschlagen wird. Man waͤhnt so, wie in manchen Faͤllen, einen Fehler durch den andern auszugleichen. Der Kaͤufer muß, nach der Kenntniß, die er von den Wiesen und von ihrer obgleich nicht ohne Kosten zu bewerkstellenden Verbesserung hat, diese fuͤr sich nach dem Nutzen, die sie ihm in seiner Wirthschaft bringen koͤnnen, und nach dem ge- woͤhnlichen Heupreise der Gegend, den er am besten auf Getreide reduzirt, abschaͤtzen. Daß er Ruͤcksicht nehme, ob die Wiesen privativ, oder dem Vor- und Nachhuten und andern Servituten unterworfen sey, auch ob er mit dem durchfließenden Wasser frei oder nicht frei schalten und walten koͤnne, versteht sich wohl von selbst. §. 79. Die Weiden hielt man fuͤr eben so unentbehrlich wie die Wiesen, bis man ent- Schaͤtzung der Weiden. weder die Moͤglichkeit einer Stallfutterung, oder aber der wechselnden Niederlegung des Ackerlandes zur Weide kennen lernte. Sie werden seitdem allgemein geringer, wie vormals geschaͤtzt, jedoch darum nicht werthlos. Bei Kaufanschlaͤgen werden sie mehrentheils unter der Rubrik der Viehnutzung mit veranschlagt. Indessen ver- dienen sie bei dem Kaufe eines Gutes besondere Ruͤcksicht. §. 80. Die Weiden finden statt: 1) auf raumen oder mit Baͤumen wenig besetzten Weideangern. Sind sie hier privativ und uneingeschraͤnkt, so ist der Grundwerth des Bodens zu schaͤtzen, da es naͤmlich dem Besitzer frei steht, ihn auch auf andere Weise zu nutzen, in sofern die physische Beschaffenheit dieses erlaubt. Ist letzteres nicht der Fall, indem z. B. haͤufige Ueberschwemmungen eine andere Benutzung zu unsicher machen, so muß er sie nach der Nahrung, die sie einer gewissen Kopfzahl von Vieh geben koͤnnen, beurtheilen. Haͤufiger aber findet es sich, daß solche Weideanger Kommunguͤter sind, und jedem Eigenthuͤmer eine bestimmte oder doch beschraͤnkte Weideberechtigung darauf zusteht. Hier muß der Werth dieser Berechtigung ebenfalls nach der Kopfzahl des Viehes und dem effektiven Nutzen, den es davon hat, beurtheilt werden. Jedoch hat man nach den Ortsverhaͤltnissen besondere Ruͤcksicht darauf zu nehmen, ob eine baldige Theilung zu bewirken steht, da dann solche durch ihre Unkultur schlecht be- Werthschaͤtzung eines Landguts. nutzte Grundstuͤcke einen unglaublich hoͤheren Werth, es sey als privative kultivirte Weide oder zu anderer Benutzung, erlangen koͤnne. 2) Auf der Brache und Stoppel des Ackerlandes. In sofern diese Weide auf eignen Ackern ausgeuͤbt wird, wird sie in der Verauschlagung als Acker oder der Viehnutzung mit berechnet. Wenn sie aber vermoͤge einer Berechtigung auf fremden Aeckern ausgefuͤhrt wird, so muß sie besonders in Anschlag gebracht werden. Denn so nachtheilig solche im Ganzen ist, und so wenig Vortheil der berechtigte im Ver- haͤltniß des Schadens, den er den Triftleidenden dadurch thut, hiervon hat, so geht doch unter manchen Verhaͤltnissen fuͤr jenen immer einige Benutzung daraus her- vor, die er ohne Ersatz aufzugeben nicht schuldig ist. Die Hauptbenutzung derselben ist ohne Zweifel fuͤr die Schaͤferei, so daß manche, obwohl faͤlschlich, geglaubt haben, daß Schaͤfereien ohne solchen nicht bestehen koͤnnten. Um ihren Werth auszumitteln, muß man bestimmen, wieviel auf Boden dieser Art und bei dieser Duͤngung auf einen Kopf Vieh erforderlich seyn wuͤrde, wenn der Acker den ganzen Sommer hin- durch dreisch oder zur Weide laͤge. Sodann muß man die Dauer der Weidezeit, deren Anfang und Ende nach der Observanz und Bestellung verschieden ist, beruͤck- sichtigen, und endlich die Vegetationsperiode, worin sie faͤllt; indem naͤmlich diese in den fruͤhern Monaten immer staͤrker, wie in den spaͤtern ist. Die Brachbehuͤtung ist in den neuern Zeiten fast allenthalben durch die Berechtigung, einen Theil der Brache zu bestellen, eingeschraͤnkt worden, in einigen Gegenden jedoch nicht, und es muß hier die Erlaubniß dazu von dem Triftberechtigten besonders eingeholt, und mit einem Aequivalent bezahlt werden. So ist auch der Termin, wo der zu brachende Acker zum erstenmale umgebrochen wird, bald willkuͤhrlich, bald fruͤher oder spaͤter bestimmt; und da diese Weide mit dem ersten Umbruche ihren Werth zum groͤßten Theile verliert, so ist hierauf bei Wuͤrdigung derselben besonders Ruͤcksicht zu nehmen. So wie der Verstand sein Licht uͤber die Angelegenheiten des Ackerbaues mehr verbreitet, darf man erwarten, daß diese alte, wohl mehrentheils erschlichene Berechtigung wird aufgehoben werden, jedoch, der Gerechtigkeit nach, nicht ohne billigen Ersatz fuͤr den wirklich daraus gezogenen Vortheil. 3) Auf Wiesen , im Fruͤhjahre und nach geschehener Aberntung mit einem oder zwei Schnitten. Hier kann ebenfalls nur von der Berechtigung auf fremden Wiesen die Rede seyn, und der Werth derselben richtet sich nach der Guͤte des Wie- Werthschaͤtzung eines Landguts. sengrundes, nach der Dauer und der Jahreszeit. Der Vortheil derselben ist ebenfalls sehr geringe gegen den Nachtheil, der dem Wiesenbesitzer dadurch zugefuͤgt wird, es sey denn, daß sie durch eben die Bedingung beschraͤnkt waͤre, die sich der Wiesen- eigenthuͤmer festsetzen muͤßte, wenn er sie mit eignem Vieh betriebe. 4) Im Holze oder Waldungen. Hierbei kommt es auf die Beschaffen- heit des Forstgrundes, auf die Art des Holzes und auf den staͤrkern oder schwaͤchern Bestand desselben an. Die in nicht zu nassen Elsenbruͤchen , dann in Birken- und Eichenhoͤlzern ist die bessere, in Buchen- und Nadelhoͤlzern von sehr geringer Be- deutung. Dann macht es einen Unterschied, ob der Boden nur mit hohem oder auch mit Unterholze besetzt ist, und in welcher Dichtheit und Staͤrke beide stehn. Je dich- ter und staͤrker das Holz, um so schlechter ist die Weide, nicht bloß in Hinsicht des Raumes, sondern auch der mindern Nahrhaftigkeit des Grases, welches im Schat- ten waͤchst. Der geringe Nutzen, den auch diese Weide giebt, steht ebenfalls in keinen Verhaͤltnissen mit dem Verderben, welches sie der Forstkultur bringt, und deshalb ist Aufhebung derselben eine unbedingte Forderung der gesunden Vernunft. Sie ist mehrentheils durch die Berechtigung des Forsteigenthuͤmers, einen Theil in Zuschlag oder Schonung zu nehmen, beschraͤnkt. 5) Auf Mooren und Bruͤchern. Hier kommt es darauf an, ob es Schwarz- oder Hoch-Moore, die nur Haide und andere schlechte Kraͤuter tragen, oder Gruͤnlandsmoore, die auf einer milden und modrigen Oberflaͤche den Wuchs besserer Graͤser beguͤnstigen, sind. Letztere pflegen aber an dem Fehler der Saͤure zu leiden. Ferner aber fragt sich’s, in wiefern sie trocken und dem Viehe zugaͤnglich sind, und dann, ob durch Beschlammung des Grases solches dem Viehe nicht widrig und seiner Gesundheit nachtheilig werde. Bestimmter kann uͤber die Benutzung und den relativen Werth dieser Weiden erst an einem andern Orte gehandelt werden. In den gewoͤhnlichen Anschlaͤgen kommt ihre Benutzung unter der Rubrik der Viehnutzung zu stehen. Die Berechtigung, solche Weiden zu betreiben, ist zuweilen unbeschraͤnkt, meh- rentheils aber auf eine gewisse Kopfzahl von jeder Viehart, oder nach Maßgabe dessen, was der Hof durch selbstgewonnenes Winterfutter durchwintern kann. Kommt es in letzterem Falle auf eine genauere Bestimmung dieser Berechtigung, z. B. bei Theilungsangelegenheiten an, so kann wohl nur der Futtergewinn bei der Werthschaͤtzung eines Landguts. landuͤblichen reinen Dreifelderwirthschaft zum Grunde gelegt werden, indem bei einer anderen Wirthschaftsart eine unuͤbersehbare Menge von Winterfutterung in manchen Faͤllen gebauet werden konnte. §. 81. Schaͤtzung des Holzes. Die Schaͤtzung des Holzes ist sehr problematisch. Wir erwaͤhnen derselben nur, insofern sie beim Ankaufe eines Guts oft von der groͤßten Wichtigkeit ist, uͤberlassen sie uͤbrigens der Forstwissenschaft. Die Schaͤtzung kann in mancher Ruͤcksicht ge- schehen, und darnach sehr verschieden ausfallen. Entweder nach dem Ertrage, den das Holz nach forstwirthschaftlichen Grundsaͤtzen, um bestaͤndig im guten Zustande erhalten zu werden, geben kann; oder aber nach dem Werthe und dem moͤglichen Verkaufspreise des jetzt wirklich darauf vorhandenen Holzes, insofern selbiges ganz oder zum Theil abgetrieben werden darf, da alsdann noch der Werth des abgetriebe- nen Grund und Bodens in Hinsicht auf andere Benutzung hinzukommt. Die Diffe- renz beider Schaͤtzungsarten ist enorm, zumal wenn jene nach dem erfahrungsmaͤßi- gen Ertrage oͤffentlicher Forsten angestellt wird. Es ist bekannt, daß in neueren Zei- ten manche Guͤter gekauft, und von dem Verkaufsgelde, welches aus einem Theile des abgeschlagenen Holzes geloͤs’t worden, voͤllig oder groͤßtentheils bezahlt sind. Eine Spekulation, die manchen Guͤterhaͤndler schnell bereichert hat, die aber nun in kultivirtern und bevoͤlkerten Gegenden seltener zur Ausfuͤhrung wird gebracht werden koͤnnen. Jedoch giebt es noch Guͤter, deren Holzwerth den jetzigen Verkaufspreis des Ganzen bald uͤbersteigen moͤchte, wenn sie bei dem zunehmenden Holzmangel Ab- satz dafuͤr erhalten, und durch Ziehung von Kanaͤlen oder Aufraͤumung und An- stauung natuͤrlicher Gewaͤsser den Transport erleichtern. Nach manchen Taxations- Prinzipien waͤre der Grund und Boden mehr werth, wenn er gar kein Holz truͤge und zur Schafweide laͤge. Auf solche Taxationen von gewoͤhnlichen Forstbedienten wird man daher beim Ankaufe von Guͤtern wenig Ruͤcksicht zu nehmen haben, sondern den Werth des stehenden Holzes nach den Lokalverhaͤltnissen fuͤr sich anschlagen, und dann auf den Werth des Grund und Bodens, der oft einen angehaͤuften Reichthum von Damm- erde enthaͤlt, und besonders bei einer einmal ruinirten Holzung als Acker- oder Wie- senland ungleich hoͤher zu benutzen ist, Ruͤcksicht nehmen; wogegen dann haͤufig anderer Werthschaͤtzung eines Landguts. anderer ausgesogener Ackerboden, dessen Fruchtbarkeit schwer herzustellen seyn wuͤrde, mit Holz zu besaamen oder zu bepflanzen und in Schonung zu legen ist. Immer ist der Bedarf an Bau- Nutz- und Brennholz etwas sehr annehmliches bei einem Gute, und deshalb beim Ankaufe besondere Ruͤcksicht darauf zu nehmen. §. 82. Manche, die ein Gut zu kaufen die Absicht haben, legen ein großes Gewicht In wiefern auf eingezogene Erkundigun- gen zu bauen. auf die von den Nachbarn oder in der Gegend Bekannten, auch vom Gesinde, Vieh- hirten und Unterthanen eingezogene Erkundigungen. Sie koͤnnen allerdings Finger- zeige geben, doch muͤssen die Aussagen zuvor an Ort und Stelle gepruͤft seyn, bevor man darauf bauet. Wer sich dadurch des Sehens mit eigenen Augen uͤberheben will, wird sehr leicht hintergangen werden. Solche Aussagen werden um so verdaͤchtiger, je mehr die Landguͤter in einer Gegend kurrente Handelswaare geworden, und in die Haͤnde der eigentlichen Guͤterhaͤndler, zumal derer, die das Geschaͤft in Kompagnie betreiben, gekommen sind. Die Kunstgriffe, deren man sich hier bedient hat, um Kaͤufer zu hintergehen, scheinen unglaublich, und uͤbertreffen beinahe die der Roß- taͤuscher. In solchen Gegenden muß man jeden, den man befragt, fuͤr ein gestimm- tes Instrument der Verkaͤufer halten. In solchen Faͤllen darf man aber selbst schrift- lichen Dokumenten, Pachtkontrakten und Registern nicht trauen, wenn nicht fuͤr das darin Enthaltene Eviktion geleistet wird. Bei dem allen laͤßt sich jedoch zuweilen vor- theilhaft von diesen Haͤndlern kaufen, da ihnen nicht nur an schnellem Umsatze gelegen ist, sondern sie ihre Waare, die sie vermoͤge ihrer Spekulationen wohlfeil eingekauft haben, oft selbst nicht kennen. Andre setzen ein großes Zutrauen auf die Geschichte eines Guts, um darnach seinen Werth im Allgemeinen zu beurtheilen, und sie erkundigen sich, welche Be- sitzer oder Paͤchter es nach einander gehabt, zu welchem Preise es vormals verkauft oder verpachtet worden, und wie diese oder jene darauf fortgekommen seyen. Wenn man diese Geschichte vollstaͤndig und in ihren kleinsten Details erfahren koͤnnte, so wuͤrde sie allerdings viele Aufklaͤrung geben, aber so, wie man sie gewoͤhnlich erfaͤhrt, verleitet sie haͤufig zu Fehlschluͤssen. Weil sich die allgemeine Meinung von einem Gute haͤufig darauf begruͤndet, so wird man solche Guͤter oft gerade am vortheilhaftesten erkaufen koͤnnen, auf welchen mehrere Besitzer oder Inhaber zugesetzt haben oder zu Grunde gegangen sind. Zu- Erster Theil. G Werthschaͤtzung eines Landguts. weilen haben die letzten Inhaber viel hineingesteckt und die Kraft des Bodens wirk- lich dadurch vermehrt, aber nicht Ausdauer und Nachsatz genug gehabt, um die Fruͤchte daraus zu ziehen, und es giebt der Beispiele viele, wo auf die Weise reelle Meliorationen nur zum Nutzen des Nachfolgers gemacht worden sind. Auf der an- dern Seite koͤnnen die letzten Inhaber es verstanden haben, einen hohen temporellen Geldertrag aber mit Erschoͤpfung des Ackers herauszuziehen, und dadurch ihr Ver- moͤgen zu verbessern, das Gut aber um so viel zu verschlechtern. Hierdurch kann ein Gut bei Kurzsichtigen in einen uͤblen oder guten Ruf kommen, wo sich dann in letzterm Falle, wenn es zum Verkauf koͤmmt, eine große Konkurrenz von Kaͤufern, im erstern aber keine einfinden, und sonach uͤber oder unter dem Werthe losgeschla- gen werden wird. Jedoch darf man dieses auch nicht als allgemein annehmen, denn manchmal kann ein unwissender und nachlaͤßiger Wirth sehr geringen Ertrag aus einem Gute gehabt und es dennoch so verschlechtert haben, daß ein betraͤchtli- ches Kapital zu dessen Wiederherstellung erforderlich ist. Oftmals haben Guͤter große Huͤlfsquellen, die von unwissenden und unthaͤtigen Wirthen uͤbersehen und nicht gebraucht wurden, und diese lassen sich immer eher auf einem Gute erwarten, was in schlechten Haͤnden, als in guten gewesen ist. §. 83. Guͤter-An- schlaͤge. Bei jeder Kaufsverhandlung wird in der Regel vom Verkaͤufer uͤber das Gut ein Anschlag gemacht und dem Kaͤufer vorgelegt, der ihn dann mit seinen Erinne- rungen oder mit einem Gegenanschlage beantwortet, damit diejenigen Punkte, bei deren Schaͤtzung sie von einander abweichen, genauer eroͤrtert werden koͤnnen. Ein solcher Anschlag ist entweder ein Grund- oder ein Ertragsanschlag. Ersterer, wozu die Data in der Lehre von der Agronomie werden angegeben werden, wuͤrde weit sicherer seyn, wenn die zu einem solchen bestimmten Anschlage erforder- lichen Kenntnisse mehr verbreitet waͤren. Da dieses aber bis jetzt nicht der Fall ist, so behilft man sich mit Ertragsanschlaͤgen, deren nothwendige Mangelhaftigkeit schon daraus erhellet, daß der Ertrag, der aus Grund und Boden, Kenntniß und Ueber- legung, Betriebskapital und Arbeit hervorgeht, und bei dem obendrein das Risiko nicht berechnet werden kann, dem Grundwerthe allein beigemessen wird. Weil man dieses, obwohl dunkel, fuͤhlte, so hat man die Ertragssaͤtze moͤglichst geringe ange- nommen, besonders aber, da sie sich in der Regel auf Dreifelderwirthschaft gruͤnden, die Benutzung der Brache gar nicht gerechnet, sondern solche als den billigen Vor- theil des Wirthschaftbetriebes angesehen. Werthschaͤtzung eines Landguts. Deshalb paßt diese Veranschlagungsart, besonders so wie sie in den preußi- schen Staaten eingefuͤhrt, und mit verschiedenen Modifikationen bei den Kammer- anschlaͤgen der Domainen und in den ritterschaftlichen Taxprinzipien gesetzlich bestimmt ist, auch nur allein fuͤr die Dreifelderwirthschaft; wird dagegen hoͤchst schwankend und unsicher, wenn sie auf andere Wirthschaftsarten angewandt werden soll, um so mehr, da man bei diesen noch keine hinlaͤnglich bestaͤtigten Erfahrungssaͤtze zu haben glaubt. Wenn daher diese Taxationsmethode bei einem anders bewirthschafteten Gute ange- wandt werden sollte, so muͤßte dessen Ertrag dennoch so berechnet werden, als laͤge es in drei Feldern, weil bei jeder andern Berechnung nach diesen Prinzipien, noch unrichtigere Resultate sich ergeben moͤchten, denen daher auch das oͤffentliche Zu- trauen fehlt. §. 84. Diese in den preußischen Staaten hauptsaͤchlich eingefuͤhrte Veranschlagungs- methode ist bei aller Mangelhaftigkeit unter den bekannten noch immer die vorzuͤg- lichste, und deshalb auch von den einsichtsvollern Oekonomen anderer Gegenden an- genommen worden. Der wissenschaftliche Agronom wird nun zwar den Grundwerth des Bodens, abgesondert von dem Wirthschaftsertrage, fuͤr sich richtiger zu bestim- men wissen, muß jedoch diese Veranschlagungsart, sollte es auch nur um der Ver- handlungen willen, die er mit andern zu betreiben hat, seyn, im Allgemeinen kennen. Fuͤr die besondern Modifikationen, die in einzelnen Distrikten uͤblich, und durch die Lokalverhaͤltnisse herbeigefuͤhrt sind, kann er sich dann in jedem, wo er Geschaͤfte hat, leicht unterrichten. §. 85. Bei Veranschlagung des Ackerlandes kommen folgende zwei Hauptpunkte in Betracht: 1) Wie viel wird, nach gegebener Beschaffenheit des Bodens, auf eine ge- wisse Flaͤche eingesaͤet? 2) Welche Vermehrung dieser Aussaat ist auf demselben anzunehmen? §. 86. Wo diese Veranschlagungsart gebraͤuchlich ist, hat man fast allgemein die Mei- Bestimmung der Aussaat. nung angenommen, daß um so staͤrker eingesaͤet werden muͤsse, G 2 Werthschaͤtzung eines Landguts. a) je besser der Boden in seiner Grundbeschaffenheit ist; b) je staͤrker und je frischer er geduͤngt worden, und glaubt solche durch den Grundsatz, wer stark ist kann stark tragen, erwiesen zu haben. Es kommt also auf die Klasse an, worin man den Boden nach §. 75. setzt und ferner, die wie vielste Frucht er nach der letzten Duͤngung trage. Jedoch sind neuerlich in der ostpreußi- schen Taxations-Instruction richtigere Grundsaͤtze uͤber die Einsaat angenommen. Da allgemein das Dreifeldersystem zum Grunde liegt, so erfolgen, wenn die Brache alle drei Jahre geduͤngt wird, nur zwei Tragten; wenn sie alle sechs Jahr geduͤngt wird, vier Tragten, und wenn sie alle neun Jahr geduͤngt wird, sechs Trag- ten aus demselben Duͤnger, und nach jeder Brache eine Winterung und eine Som- merung. Weiter als auf eine neunjaͤhrige Duͤngung hat man sich nicht eingelassen, sondern rechnet alsdann den Acker, der solche nicht erhaͤlt, zum dreijaͤhrigen Rockenlande. Die Moͤglichkeit der Duͤngung aber wird aus dem zu haltenden Viehstapel oder nach der bisherigen Erfahrung ausgemittelt, woruͤber in der Folge die Rede seyn wird. §. 87. Bestimmung der Koͤrner- Vermehrung. Nach derselben Klassifikation und Tragt bestimmt man denn auch die Koͤrnerver- mehrung dieser Aussaaten, und der ganze Ertrag von einer Ackerflaͤche (einem Mor- gen) geht hervor aus der Multiplikation der Einsaat mit der angenommenen Korn- vermehrung. Das Einsaatsmaaß ist ziemlich bestimmt angenommen; in Ansehung der Ver- mehrung schwankt man, wie natuͤrlich, zwischen einem Korne mehr oder weniger, welches freilich bei der Berechnung des reinen Ertrages einen sehr bedeutenden Unter- schied machen muß, aber der Natur der Sache nach nicht abzuaͤndern ist. Hierauf hat man also bei der Pruͤfung der Anschlaͤge besonders sein Augenmerk zu richten und keinen hoͤhern Ansatz passiren zu lassen, wenn er nicht auf die besondere Guͤte des Bo- dens oder auf die staͤrkere Duͤngung begruͤndet ist. §. 88. Man nimmt gewoͤhnlich die in folgender Tabelle angegebenen Saͤtze an: Werthschaͤtzung eines Landguts. Werthschaͤtzung eines Landguts. §. 89. Wenn nun von der Ackerflaͤche auf die Weise der Totalertrag in jeder Tragt ausgemittelt worden, so schreitet man zur Ausmittelung des reinen Ertrages, und zieht zuvoͤrderst von jenem die Aussaat ab. Hierbei kann an sich kein Zweifel entste- hen, da die Aussaat auf kraͤftigen Boden so stark angenommen ist, daß man viel davon ersparen kann. §. 90. Abzug des Konsumtions- Korns. Wenn auch nach ausgemitteltem ganzen Ertrage die saͤmmtlichen Kosten der Wirthschaften besonders berechnet und von jenem abgezogen werden, so pflegt man dennoch bei der Berechnung des Kornertrages, bei jeder Kornart, das zur Wirthschaftskonsumtion in Natura (z. B. wie viel vom Weizen zu Suppen, vom Rocken zu Brod, von der Gerste zu Bier u. s. w. gebraucht werde) Erforderliche, so wie den Drescherlohn-Scheffel sogleich abzuziehen. Eine, wie mir daͤucht, unnoͤ- thige Weitlaͤuftigkeit, da man weit leichter bei der Berechnung aller uͤbrigen Wirth- schaftskosten auch das zu konsumirende Getreide mit berechnen koͤnnte, und dadurch eine vollstaͤndigere Uebersicht erhielte. Ost muß doch von einer oder der andern Korn- art, z. B. vom Hafer, noch zugekauft werden. §. 91. Abzug des Korns zur Deckung der Wirthschafts- kosten. Man hat aber, um sich die in der That hoͤchst schwierige Berechnung der Wirth- schaftskosten zu ersparen, haͤufig vom Koͤrnerertrage einen gewissen verhaͤltnißmaͤßigen Theil ausgesetzt, um dadurch die saͤmmtlichen Kosten, nicht etwa bloß die Ge- treidekonsumtion zu decken. Diese Annahme ist nun, wie von selbst erhellet, sehr schwankend, und muͤßte nach der Lokalitaͤt und nach den Zeiten sehr verschieden seyn. Insbesondere macht es einen großen Unterschied, ob die Wirthschaft mit vielen Hofe- diensten, mit wenigen oder gar keinen betrieben wird; dann aber auch, wie der Ar- beitspreis, das Gesindelohn, die Kosten seiner Bekoͤstigungsart und der Preis ande- rer anzukaufenden Dinge in einer Gegend stehe. Wo man deshalb genauer hat gehen wollen, hat man neben der Aussetzung eines sogenannten Wirthschaftskorns noch einen besondern Kostenanschlag zu machen, vorgeschrieben, und eine Vergleichung angestellt, in wiefern jenes dafuͤr ausgesetzte Korn diese decke. Hier findet es sich dann selten, daß man mit dem nach der Regel anzusetzenden Wirthschaftskorne reichet. Werthschaͤtzung eines Landguts. Man nimmt naͤmlich als Regel an, daß nach Abzug der Einsaat die Haͤlfte des uͤbrigen fuͤr die saͤmmtlichen Wirthschaftskosten zu berechnen sey; jedoch nur dann, wenn das Ertragskorn nicht uͤber das fuͤnste angeschlagen ist. Man laͤßt also, strenge genommen, nie uͤber zwei Einsaatskoͤrner fuͤr die Wirthschaft passiren; doch haben andere, die Unmoͤglichkeit damit auszureichen einsehend, nur von dem, was uͤber fuͤnf Koͤrner ist, den vierten Theil als Wirthschaftskorn ausgeworsen . Hiermit wird man auf gutem Boden mehrentheils ausreichen, auf schlechtem aber, wo nur drei Koͤrner Ertrag angenommen werden, wird unmoͤglich die Wirthschaft davon gefuͤhrt werden koͤnnen. Es muͤßten mindestens 1½ davon zu Wirthschaftskosten abgegeben werden, wenn man diese nicht anderswo herausfaͤnde. Auf Weizen- und Gerstboden der ersten Art pflegt man auch auf die Veranschla- gung einiger Brachnutzung zu dringen. Billigerweise kann dieses, jedoch nie weiter als bis zu einem Drittel des wirklich geduͤngten Landes dieser Klasse, geschehen. Die- sen nimmt man als mit Erbsen bestellt an, einen Scheffel per Morgen und vier Koͤr- ner Ertrag. §. 92. Was nach Abzug der Einsaat und des Wirthschaftskorns jeder Art uͤbrig bleibt, Arrende- Korn. nennt man Arrende- oder Pachtkorn , und schlaͤgt es, als reinen Ertrag der Wirthschaft, zu Gelde an. Dieser Geldpreis ist nun eine sehr schwierige Bestimmung, indem er von Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit so sehr verschieden ist. Bei den Domainen-Pachtver- anschlagungen und in den ritterschaftlichen Taxprinzipien ist er nach Maßgabe aͤlterer Zeiten sehr geringe angenommen, und nur seit kurzem bei erstern etwas erhoͤhet wor- den. Im Durchschnitt der letzten zwoͤlf Jahre ist dieser angenommene Preis um die Haͤlfte geringer als der wirkliche gewesen, woraus denn der Hauptgewinn der Paͤchter entstanden ist, die sonst wegen des die Kosten nicht deckenden Wirthschaftskorns beim Ackerbau nicht haͤtten bestehen koͤnnen. Bei Privatverpachtungen und Kaufanschlaͤ- gen hat man ihn seit einiger Zeit hoͤher, den Rocken zu 1 Rthlr. 8 Gr. und das uͤbrige Getreide nach Verhaͤltniß angenommen. Ungeachtet der Durchschnittspreis der letzten zwoͤlf Jahre viel hoͤher ist, so darf man doch wohl keinen hoͤhern, wie letz- Werthschaͤtzung eines Landguts. teren annehmen, indem die hohen Preise dieser Zeit durch besondere Umstaͤnde ver- anlaßt wurden. Es ließ sich wohl nie weniger als in der jetzigen Zeit voraussehen, wie der Preis des Getreides sich in der Folge verhalten werde, indem der Werth des Geldes gegen den Werth anderer Dinge von der Wendung, den die Finanz-, Kredit- und Han- dels-Konjunkturen in dieser Krise nehmen werden, abhaͤngt. §. 93. Die Berechnung des Ertrages vom Ackerlande wird nun gewoͤhnlich so gemacht, daß man von jeder Hufe, Feldbreite oder Koppel, die unter einem Namen begriffen wird, die Morgenzahl sammt der Aussaat und dem Ertrag nach der Bonitirung von Winterung und Sommerung jedes von dem dritten Theil der Flaͤche angiebt, sodann von dem Ertrage jeder Kornart die Aussaat und das Wirthschaftskorn nach den §. 89. 90. angegebenen Prinzipien abzieht, den reinen Ertrag zu Gelde anschlaͤgt und in die Geldrubrik setzt. §. 94. Oder aber mon nimmt das unter eine Klasse im Vermessungs- und Bonitirungs- Register verzeichnete Land zusammen, vertheilt es in die drei Felder gleichmaͤßig, und macht den Anschlag tabellarisch. Um ein Beispiel von solchen Tabellen zu geben, nehmen wir in runden Zahlen an, daß ein Gut 1200 Morgen Ackerland habe. Davon sind 300 Morgen Weizen- boden zweiter Art, 300 Morgen als Gerstboden erster Art, 300 Morgen als Hafer- boden, und 300 als dreijaͤhriges Rockenland bonitirt. Nach Verhaͤltniß des Vieh- stapels — dessen Staͤrke vorher nach dem Futtergewinn und nach Erfahrung aus- gemittelt werden soll — koͤnnen jaͤhrlich 200 Morgen ausgeduͤngt werden. Dieser Duͤnger werde oͤkonomisch so vertheilt, daß 50 Morgen Weizenboden oder der sechste Theil, 100 Morgen Gerstboden oder der dritte Theil 33⅓ Morgen Haserboden oder der neunte Theil ausgeduͤngt wuͤrden. Es bliebe sodann noch der Duͤnger fuͤr 16⅔ Morgen Rockenland uͤbrig, den man aber als halbe Duͤngung auf 33⅓ Morgen vertheilt, und so auf dem neunten Theil des Rockenlandes ausreichte. Es Werthschaͤtzung eines Landguts. Es wuͤrden also besaͤet: 1) Weizenboden zweiter Art . In 1ster Tragt mit Weizen ........... 50 Morgen. - 2ter - - Gerste ........... 50 — - 3ter - - Rocken ........... 50 — - 4ter - - Hafer ........... 50 — 2) Gerstboden . In 1ster Tragt mit Rocken ........... 100 Morgen. - 2ter - - Gerste ........... 100 — 3) Haferboden . In 1ster Tragt mit Rocken ........... 33⅓ Morgen. - 2ter - - Hafer ........... 33⅓ — - 3ter - - Rocken ........... 33⅓ — - 4ter - - Hafer ........... 33⅓ — - 5ter - - Rocken ........... 33⅓ — - 6ter - - - 4) Rockenboden nach halber Duͤngung . In 1ster Tragt mit Rocken ........... 33⅓ Morgen. - 2ter - - Rocken ........... 33⅓ — - 3ter - - Rocken ........... 33⅓ — und uͤberdem in die geduͤngte Brache des Weizen- oder Gerstenlandes Erbsen .............. 50 Morgen. dann wird folgende Tabelle die Uebersicht des ganzen Ertrages darstellen. Es sind in derselben bei 6 und 7 Ertragskoͤrner 2½ als Wirthschaftskorn an- genommen. Erster Theil. H Werthschaͤtzung eines Landguts. Werthschaͤtzung eines Landguts. §. 95. Wenn umzaͤunte Hauskoppeln, Woͤrthe oder Kaͤmpe vorhanden sind, so pflegt Hauskoppel. man diese besonders und nicht nach Aussaat und Ertrage, sondern nach ihrem Flaͤ- cheninhalte zu berechnen, und dadurch den Morgen weit hoͤher, als beim offenen Feldlande anzuschlagen. Man hat ihn sogar bei officiellen Anschlaͤgen zu 3 bis 6 Rthlr. gewuͤrdigt, ungeachtet man nicht annehmen kann, daß sich der Boden in seiner bleibenden Grundbeschaffenheit vor der uͤbrigen Feldmark besonders auszeichne. Der hoͤhere Kultur- und Duͤngungszustand, worin sie zu stehen pflegen, und das sogenannte Gartenrecht, d. h. Freiheit von fremder Aufhuͤtung, welches sie haben, und dann die wirklich hoͤhere sich ausweisende Benutzung sind der Grund dieser beson- dern und hoͤhern Veranschlagung. Allein die Kultur und Duͤngkraft sind nicht blei- bend, koͤnnen nur durch groͤßern Aufwand erhalten, durch denselben aber dem uͤbri- gen Felde eben sowohl ertheilt werden. Das Gartenrecht muß allerdings ihren Werth sehr vergroͤßern; wenn jedoch die Landesgesetze den Gutsbesitzer berechtigen, auf eine allgemeine Separation der gemeinen Feldbehuͤtung zu dringen, so faͤllt auch dieser Vorzug der Worthen weg, und die Benutzung der ganzen Feldmark, wenigstens des bessern Theils, kann der Benutzung von jenen gleich gemacht werden. Ihr anerkannter bisheriger Werth giebt den uͤberzeugendsten Beweis, zu wel- chem Werth eine ganze Feldmark gebracht werden koͤnne, indem nicht die Natur, sondern bloß menschliche Einrichtungen den Unterschied verursacht. Bei hoͤherer Kultur wird die ganze Feldmark eine Woͤrthe werden, und man wird sich dann wahrscheinlich bewogen finden, sie auch auf eben die Weise nach Flaͤcheninhalt zu taxiren. §. 96. Eben so werden auch die Kuͤchengaͤrten nach Flaͤcheninhalte und betraͤchtlich hoch Gaͤrten. angeschlagen. Der hoͤhere Ertrag, den man von ihnen annimmt, ist jedoch nur der auf sie verwandten Industrie mehrentheils beizumessen. Ein Gleiches ist der Fall mit den Hopfengaͤrten. Weingaͤrten werden nach dem Werthe ihres Produkts, welches man aus der Erfahrung kennt, auf eine eigne Weise, wofuͤr man kaum einen Maaßstab hat, ge- schaͤtzt, indem die besondere Eigenthuͤmlichkeit des darauf wachsenden Weins aus Bo- den, Lagen und Klima noch nicht befriedigend genug abgeleitet werden kann. H 2 Werthschaͤtzung eines Landguts. Bei den Obstgaͤrten und Obstanlagen koͤmmt das dem Obstbau guͤnstige Klima neben dem Boden in Betracht. Es giebt Gegenden, wo man alle zwei, andre Ge- genden, wo man kaum alle neun Jahr einen vollen Ertrag rechnen kann. In jenen, wo es viele und groͤßere Obstanlagen zu geben pflegt, ist der Werth nach dem Durch- schnittsertrage ziemlich bestimmt; in diesen wuͤrde ich, außer den Grund und Boden, nur den Werth der Baͤume nach ihrer Groͤße, Gesundheit und Art anschlagen, es sey denn, daß ein warmer, gegen schaͤdliche Winde besonders gedeckter Platz mit Obstbaͤumen von guter Qualitaͤt stark besetzt sey, in welchem Falle ein dem Obstbau unguͤnstiges Klima demselben einen vorzuͤglichen Werth geben kann. Ueber die Wiesen und Weiden und ihre Veranschlagungsart ist oben in den §. §. 70 — 80. geredet. §. 97. Veranschla- gung der Vieh- nutzung. In Ansehung der Viehnutzung koͤnnen die Anschlagsprinzipien nicht anders als hoͤchst schwankend und verschieden seyn. Man setzt sie deshalb in den gewoͤhnlichen Dreifeldersystems-Anschlaͤgen kaum halb so hoch an, als ihre selbst hier anerkannte Benutzung ist. Da man indessen Wiesen und Weide schon berechnet hat, und der Werth des Duͤngers, um dessen willen das Nutzvieh vorzuͤglich gehalten wird, beim Ertrage des Ackers schon in Anschlag gekommen ist, so ist es auch in der That genug. Wenn Wiesen und Weiden gehoͤrig angeschlagen werden, so duͤrfte fuͤr die Vieh- nutzung weiter gar nichts berechnet werden, indem der hoͤhere Ertrag derselben ledig- lich der Industrie des Landwirths zuzuschreiben ist. Es versteht sich, daß das wirk- lich zu uͤbergebende Vieh, nach gehoͤriger Taxation, zum Kapitalwerthe gerechnet werden muͤsse. In den gewoͤhnlichen Anschlaͤgen schwankt die Benutzungsannahme einer Kuh zwischen 3 und 10 Rthlr. Der letzte Satz findet jedoch bei der Dreifelderwirthschaft nur selten auf den fruchtbarsten Stromniederungsweiden Statt. Ein Drittel der Kopfzahl wird als Jung- oder Guͤstvieh gerechnet, und der Kopf von diesen zu einem Sechstel des milchenden Viehes angeschlagen. Jedoch nimmt man auch an, daß die Außenweiden das Jung- und Guͤstvieh erhalten, und berechnet alsdann entweder die- ses oder jenes gar nicht. Hundert Schafe werden zwischen 20 und 30 Rthlr. und ihre Außenweide dann gar nicht gerechnet. Obwohl der Ertrag der Schaͤferei, selbst ohne besondere In- Werthschaͤtzung eines Landguts. dustrie, anerkannt groͤßer ist, so hat man doch wegen des bisherigen großen Risiko des Schafsterbens diesen Ansatz in den gewoͤhnlichen Anschlaͤgen noch nicht erhoͤhet; und allerdings muß bei dem wirklichen Ertrage der Schaͤferei vieles auf Industrie gerechnet werden. Die Schweinezucht wird zuweilen nach den Kuͤhen, zuweilen nach der Aussaat berechnet. Im ersten Falle nimmt man an, daß von jeder Kuh ein Schwein aufge- zogen werden koͤnne, und setzt selbiges zu 8 bis 10 Gr. an. Bei der andern Art rechnet man auf jeden Scheffel Winteraussaat 1 Gr. fuͤr die Stoppelbenutzung mit den Schweinen. Nach der Aussaat des Sommergetreides schlaͤgt man dagegen die Federvieh- nutzung an, 1 Scheffel zu 6 Pf. Die wilde Fischerei und Jagdbenutzung kann nur nach der Erfahrung oder Ver- pachtung nach jeder besonderen Lokalitaͤt angeschlagen werden. Die Teichfischerei aber erfordert eine genaue Kenntniß derselben, die wir hier nicht voraussetzen koͤnnen. §. 98. Auch die mit der Landwirthschaft verbundenen Gewerbe der Bierbrauerei, Der Nebenge- werbe. Branntweinbrennerei, Ziegelei, Muͤhlenbetriebes, werden haͤufig nach ihrer Be- nutzung angeschlagen, welche nur historisch durch Register und Zeugenaussagen aus- zumitteln ist. Da hierbei aber auf die Industrie, womit das Gewerbe betrieben wor- den, und welche nicht taxirt werden kann, sodann auf die Zeitumstaͤnde so vieles an- kommt, so sollte man das Gewerbe selbst von der besondern Berechtigung, selbiges uͤberhaupt und in einem gewissen Umfange ausschließlich zu betreiben, wohl unter- scheiden, und nur letztere als eine besondere, mit dem Gute verbundene Gerechtsame in Anschlag bringen. §. 99. Die bestaͤndigen Geld- und Naturalienfaͤlle berechnen sich von selbst; die unbe- Der Gefaͤlle. staͤndigen koͤnnen nicht anders als nach einem Durchschnitt von einer Reihe von Jah- ren, oft mit einiger Ruͤcksicht auf die Zeitumstaͤnde, berechnet werden. Machen solche einen betraͤchtlichen Theil der Rente eines Landgutes aus, so sind sie mehr ein Gegenstand fuͤr den Kapitalisten, als fuͤr den Landwirth. Sie verzinsen nur das Kapital, und lassen sich in der Regel nicht vermehren. Wer ein Landgut fuͤr 100,000 Rthlr. kauft, wovon 50,000 Rthlr. zinsbar durch solche Gefaͤlle gedeckt Werthschaͤtzung eines Landguts. werden, der hat eigentlich nur ein Landgut von 50,000 Rthlr. gekauft. Haͤtte er das ganze Kapital dem landwirthschaftlichen Gewerbe widmen wollen, so wuͤrde er dabei seinen Zweck verfehlt haben. §. 100. Des Zehn- tens. Zu den wichtigsten Naturalienfaͤllen gehoͤrt der Korn-Zehnten, den einige Guͤ- ter von andern Feldern ziehen, einige aber auch geben muͤssen. Er ist eine Berechti- gung von sehr großer Wichtigkeit, die nicht nur auf den unmittelbaren Ertrag des Gutes, sondern auch vermoͤge des Strohes auf das ganze Bewirthschaftungssystem einen sehr wichtigen Einfluß hat. Deshalb verdient er eine besonders genaue Erkun- digung uͤber die Art und Weise, wie er gezogen wird, uͤber die bestehenden Anord- nungen und Pflichten des Zehntnehmers und Zehntgebers, besonders ob er ersterem auf den Hof gefahren, oder von ihm abgeholt werde, und in Ansehung aller dabei vorkommenden Verrichtungen und Gebraͤuche. Ueber die Nachtheiligkeit des Zehntens fuͤr das zehntpflichtige Gut, und die Unmoͤglichkeit, Meliorationen und eine hoͤhere Kultur dabei einzufuͤhren, habe ich mich in meiner englischen Landwirthschaft, Th. III. S. 89, ausfuͤhrlich erklaͤrt, und der Zehnten schließt alle Kultur um so mehr aus, je schlechter der Boden ist; denn es giebt der Faͤlle viele, wo er den ganzen reinen Ertrag, und zuweilen mehr, voͤllig wegnimmt, weswegen wir denn auch manche Beispiele haben, daß der Zehnten per Morgen hoͤher, als das Land selbst, bezahlt wird. Hieraus erhellet von selbst, daß ein zehntpflichtiges Gut zu kaufen — wenn anders nicht die sicherste Hoffnung, den Zehnten auf eine andere Weise zu kompensiren, vorhanden ist — durchaus keinem nachdenkenden Landwirthe einfallen koͤnne. Der Zehntberechtigte kann zwar vom Zehnten einen ungemein großen Nutzen, besonders zur Aufhelfung eines ausgesogenen Gutes, ziehen, indem er die Erhal- tung eines staͤrkern Viehstandes, und folglich eine reichere Bedingung moͤglich macht. Indessen ist es merkwuͤrdig, daß in Gegenden, wo fast alle groͤßere Oekonomien Zehnten von pflichtigen Feldern ziehen, und wo man glaubt, daß solche ohne Zehn- ten gar nicht bestehen koͤnnen, diese Wirthschaften dennoch auf einem sehr mittel- maͤßigen Grade stehen, und ihren Ertrag nicht in dem Verhaͤltnisse, wie man von der oft sehr großen Strohzufuhr erwarten koͤnnte, vermehrt haben. Die Einrich- tung der auf Zehnten berechneten Wirthschaften ist oft so fehlerhaft, daß es Wohl- that seyn koͤnnte, durch Aufhebung des Zehntens eine andere zu erzwingen, wo- durch mehrentheils der reine Ertrag ohne Naturalzehnten hoͤher, als mit dem Zehn- Werthschaͤtzung eines Landguts. ten getrieben werden koͤnnte. Ein vernuͤnftiger Gutsbesitzer, der die Moͤglichkeit, ohne fremdes Stroh seinen Acker in gerechter Duͤngung zu erhalten, einsieht, wird sich daher gern die Aufhebung des Naturalzehntens gegen ein bestimmtes Korn- gefaͤlle oder sogenannten Sackzehnten gefallen lassen, entweder durch guͤltigen Pri- vatvergleich, oder, wenn der Staat eine Einrichtung aufzuheben beschließt, die dem einen Theile unendlich geringern Nutzen als dem andern Schaden bringt, und dadurch die allgemeine Landeskultur auf einer niedern Stufe erhielt. Durch eine strenge oder gar unbillige Ausuͤbung des Zehntrechts, die man be- sonders von jaͤhrlichen Paͤchtern zu erwarten hat, vermindert sich der Werth des Zehntens von Jahr zu Jahr, indem die Feldmark und der Wohlstand der Pflichtigen dadurch erschoͤpft wird. Klee- und Futtergewaͤchsbau wird voͤllig ausgeschlossen, wenn Zehnten davon gegeben werden sollen. §. 101. Endlich kommen in Anschlag die Frohnden (Hofedienste, Herrndienste, Ro- Frohnden. bot, Scharwerk). Sie unterscheiden sich 1) in Gespann- und Handdienste. Erstere werden in der Regel nur von solchen Hoͤfen geleistet, die urspruͤnglich groß genug sind, Gespann zu erhalten. Letztere von kleinen Hoͤfen, die nicht groß genug dazu sind, oder es ur- spruͤnglich nicht waren. Erstere heißen gewoͤhnlich Bauern, und man unterscheidet sie wieder in ganze, die mit vier Pferden, oder in halbe, die mit zwei oder einem Pferde dienen. Die mit der Hand dienenden werden Kossaͤthen oder Kaͤthner ge- nannt, doch werden Handdienste auch von solchen geleistet, die gar kein Ackerland, sondern nur Haus, Garten und Viehweide besitzen, unter dem Namen von Buͤdnern, Haͤuslern, Gaͤrtnern, Einliegern, Insten u. s. w. 2) In gemessene und ungemessene. Gemessene Dienste sind gewoͤhnlich nach Tagen bestimmt, so daß eine gewisse Anzahl von Hofetagen im Jahre abgeleistet werden muͤssen. Die Wahl dieser Tage durchs ganze Jahr haͤngt selten vom Gutsherrn ab, sondern sie sind in jeder landwirth- schaftlichen Jahreszeit auf jede Woche festgesetzt. Dabei ist ein gewisses Quantum von jeder Art Arbeit auf den Tag vorgeschrieben oder nicht . Im letztern Falle sind sie fuͤr den Berechtigten gewoͤhnlich von sehr geringem Werthe, und sinken zu nichts herab, wenn er sich auf der Stelle keiner koͤrperlichen Zwangsmittel bedienen kann, wie dies bei aufgehobener Leibeigenschaft oder Unterthaͤnigkeit, und noch mehr bei Werthschaͤtzung eines Landguts. aufgehobener Patrimonialgerichtsbarkeit der Fall seyn wird. Sie werden dann aber auch fuͤr den pflichtigen Bauern selbst und fuͤr das allgemeine Beste nachtheiliger, wie jede andere Dienstart, weil sie Traͤgheit, Indolenz, absichtlich fehlerhaftes Verfahren und haͤmische Widerspenstigkeit erzeugen, wodurch die Moralitaͤt verdorben, und so viele Zeit und arbeitende Kraft voͤllig verschwendet wird. Der Knecht oder Bauers- sohn wird von seinem Brodherrn oder Vater angelernt, unfleißig, nachlaͤßig und tuͤckisch zu seyn; er setzt eine Ehre darin, den Gutsherrn betrogen zu haben, gewoͤhnt sich an Faulheit, betruͤgt denn auch seinen Brodherrn oder Vater und endlich sich selbst um die Arbeit, die er haͤtte thun koͤnnen. Daher findet man allgemein traͤgere Menschen an Orten, wo besonders solche Hofedienste geleistet werden, und das saͤmmtliche Gesinde ahmt die Faulheit und Tuͤcke der Dienstthuenden nach. Deshalb sind Dienste, denen das Maaß der Arbeit an jedem Tage bestimmt ist, doch besser, und man thut wohl, in der Anzahl der Diensttage betraͤchtlich nachzulassen, wenn diese Bestimmung erlangt werden kann. Zuweilen ist aber auch den Hofediensten ein gewisses Maaß von Arbeit bestimm- ter Art ohne alle Ruͤcksicht auf Tage vorgeschrieben. In diesem Falle wird die Arbeit zwar mit Schnelligkeit, aber um desto schlechter verrichtet. In Faͤllen, wo der ganze Gutsacker oder ein Theil desselben durch Hofedienste dieser Art bestellt wird, zeichnet sich dieser durch schlechte Fruͤchte sogar gegen den Baueracker aus, und giebt haͤufig, selbst bei dem Vortheile betraͤchtlicher Zehnten und weiter Abtriften, den jaͤmmerlichsten Ertrag. Man kann in solchen Gegenden den durch Hofedienste be- stellten Acker schon in weiter Entfernung von dem durch eignes Gespann bestellten un- terscheiden, und der Unterschied des Ertrages betraͤgt unlaͤugbar mehr, als der Werth der durch die Dienste verrichteten Arbeit. Wenn daher das Maaß der Arbeit entweder nach Tagen oder uͤberhaupt fest- gesetzt werden soll, so ist es am besten, solche Arbeiten auszuwaͤhlen, wo die Aus- fuͤhrung keinen betraͤchtlichen Unterschied machen kann, also, wo moͤglich, zu Fuhren, deren Ladung ziemlich genau zu bestimmen ist. Ungemessene Dienste scheinen nur mit dem Zustande des Bauern vereinbar zu seyn, wo dessen Haus, Hof und Vieh dem Gutsherrn eigenthuͤmlich gehoͤrt, und dieser auch das Recht hat, ihm solches zu lassen oder wegzunehmen. Hier ist der Bauer voͤllig als Knecht zu betrachten, der statt Lohns und Kost den Gemeßbrauch dieses Werthschaͤtzung eines Landguts. dieses Hofes hat. Der Herr darf ihn und sein Vieh in der Arbeit nicht uͤbernehmen, wenn er sein Eigenthum nicht ruiniren will. Diese Einrichtung laͤßt sich auch ohne Unterthaͤnigkeit und Leibeigenschaft denken, und ohne selbige vielleicht besser, als mit derselben. Beide Theile koͤnnen sich dann einander aufsagen, wenn sie mit einander unzufrieden sind. Jedoch besteht diese Einrichtung noch an einigen Orten, wo der Bauer wirklicher Eigenthuͤmer seines Hofes ist. Hier werden unbillige Forderungen durch den Grundsatz beschraͤnkt, daß der Bauer so viel Zeit uͤbrig behalten muͤsse, als zur Bestellung seines eigenen Ackers und zur Fuͤhrung seiner Wirthschaft erforderlich ist. Da die Entscheidung hieruͤber aber so ungemein verwickelt ist, so entstehen dar- aus die sogenannten Unmoͤglichkeits-Prozesse und unendliche Mißhelligkeiten, welche des davon zu erwartenden Dienstes kaum werth sind. Die Handdienste sind zum Theil nach Tagen, zum Theil nach gewissen Arbeiten bestimmt. Zu letztern gehoͤren besonders Feldbestellungs- und Erntedienste, wo eine dazu taugliche Person eine gewisse Quantitaͤt von Arbeit dabei verrichten muß. Bei Tagesdiensten ist es mehrentheils unbestimmt, ob eine maͤnnliche oder weibliche, eine starke oder schwache Person dazu gestellt werden soll. Da sie von solchen Leuten ver- richtet werden, welche mehrentheils ihren uͤbrigen Verdienst vom Hofe haben, und folglich von demselben abhaͤngiger sind, auch wohl von Haͤuslern, die dadurch ihre Miethe bezahlen: so hat man nach Verhaͤltniß mehr davon zu erwarten, als von Gespanndiensten, und man kann sie in der Regel einem weiblichen Tageloͤhner gleich schaͤtzen. Sie sind auch den Leistenden minder nachtheilig. Hin und wieder findet man die Einrichtung, daß das Erntegeschaͤft von diesen Leuten ganz verrichtet wird, wofuͤr sie dann einen bestimmten Theil des aufgeman- delten Getreides, und beim Abdreschen wiederum einen bestimmten Drescherscheffel bekommen. So bequem diese Einrichtung manchem geschienen hat, so ist man doch in Niederschlesien von ihrer Schaͤdlichkeit jetzt sehr uͤberzeugt, nicht sowohl der be- traͤchtlichen Abgabe wegen, welche diese Leute zu fordern haben, als wegen der Un- ordnung und Unrechtlichkeit, womit die Ernte vollfuͤhrt wird. Diese erblichen so- genannten Dreschgaͤrtner werden daher jetzt allgemein als ein Onus des Guts angesehen. Bei der Schaͤtzung der Dienste, vorzuͤglich derer mit Gespann, ist vor allen auf den Zustand der Bauern und ihres Zugviehes Ruͤcksicht zu nehmen. Wo diese in Erster Theil. J Werthschaͤtzung eines Landguts. gutem Stande sind, kann man allerdings bessere und mehrere Arbeit von ihnen erwar- ten und auf die gehoͤrige Weise fordern. Wo aber der Bauer einmal in schlechten Umstaͤnden ist, da haben sie beinahe allen Werth verloren, und werden zuweilen eine wahre Last fuͤr das Gut, da in den meisten Laͤndern der Gutsbesitzer verpflichtet ist, den Bauer zu erhalten, fuͤr seine Leistungen an den Staat einzustehn und einen verwuͤsteten Bauerhof herzustellen. Auch wird, wenn man die Entbehrlichkeit der Dienste fuͤhlt, der wohlhabende Bauer weit eher zu einem billigen Aequivalent an Gelde oder Getreide sich verstehen und solches gehoͤrig entrichten, als der einmal in Duͤrftigkeit Versunkene es thun will und kann. Diese Ruͤcksicht ist um so wichtiger, da wahrscheinlich alle Regierungen die Aufhebung der Frohnden, gegen billigen Er- satz, wo nicht gebieten, doch auf alle Weise befoͤrdern werden, indem man allgemein anerkennt, welch eine große Masse von arbeitenden Kraͤften, die jetzt fast schlafen, dadurch erweckt und zum Vortheil des Staats in Thaͤtigkeit gesetzt werden wuͤrde. Wenn auch, wie wir zugeben, die Aufhebung der Frohnden in einzelnen Faͤl- len weder fuͤr den Berechtigten, noch fuͤr den Leistenden, in Betracht des zu erle- genden Aequivalents, vortheilhaft seyn sollte, so wuͤrde doch allenthalben eine beiden Theilen reel zutraͤgliche Einrichtung daruͤber getroffen werden koͤnnen, wenn die Dienstleistungen als eine Abarbeitung eines bestimmten Quantums von Pacht, Erb- zins oder Meiergefaͤllen angesehen und berechnet wuͤrden, wo dann beide Theile nach ihrer Konvenienz sich auf gewisse Termine daruͤber vergleichen koͤnnten. Nach dem verschiedenen Zustande der Bauern und ihres Gespanns werden dann auch in den Anschlaͤgen die Dienste sehr verschieden berechnet. Man rechnet einen Gespanndienst mit zwei Pferden taͤglich zu 2, 3 bis 8 Gr., in seltenen Faͤllen zu 12 Gr., einen Handdienst zu 1, 1½ bis 3 Gr., und nimmt im Durchschnitt an, daß die Arbeit zweier Dienstgespanne der eines Hofgespanns, und die Arbeit dreier Hand- dienste der von zwei Tageloͤhnern gleicher Art gleich komme. Jenes kann nur bei gu- tem Dienstgespann angenommen werden, und die Erfahrung lehrt, daß ein Hofge- spann oft mehr als vier, fuͤnf Dienstgespanne leiste. Auch ist zu erwaͤgen, ob den Leuten beim Dienste an Gelde oder Naturalien etwas verabreicht, oder dem Zugvieh Weide eingeraͤumt werden muͤsse, in welchem Falle dieses von der Taxation der Dienste wieder abzuziehen ist. Mancher speziellen Einrichtungen mit den Diensten koͤnnen wir hier nicht erwaͤhnen, man hat sich aber darnach an jedem Orte zu erkundigen. Werthschaͤtzung eines Landguts. Ueber die Benutzung der Dienste wird uͤbrigens im Kapitel von der Arbeit ge- handelt werden. §. 102. Eine wichtige Ruͤcksicht bei der Schaͤtzung eines Landguts ist die Lage der Die Lage der Grundstuͤcke. Grundstuͤcke gegen einander. In einigen Gegenden ist die Zerstuͤckelung und Vermengung der zu verschiede- nen Guͤtern gehoͤrigen, oder der herrschaftlichen mit den baͤuerlichen, fast allgemein. Der Grund dieser Zerstuͤckelung mag vor Alters in der Unwissenheit gelegen haben, wie man bei Theilung einer Feldmark eine gewisse Gleichheit der Loose ausmitteln sollte, oder aber in andern Ruͤcksichten, welche zu jener Zeit wichtiger als eine gehoͤrige Be- stellung des Feldes schienen. Jetzt macht diese Einrichtung eine hohe Stufe der kultur, wo sie nicht abgeaͤndert wird, durchaus unerreichbar. Die Bearbei- tung des Feldes ist vielen Schwierigkeiten und Zwange unterworfen, kann auf kleinen Breiten nie in der Vollkommenheit, wie auf großen geschehen. Der Zeitverlust, der durch das Umherziehen von einem Felde zum andern verursacht wird, ist betraͤchtlich, und es ist weder eine zureichende Aufsicht auf die Arbeiter und Kontrolle der geschehe- nen Arbeiten, noch ein zutreffender Voranschlag der Zeit und Kraft, welche zur Be- stellung des Feldes noͤthig seyn wird, moͤglich. Durch die Scheidungen der Acker- felder, durch Raine — die doch noͤthig bleiben, wenn die Graͤnzen nicht verletzt werden sollen — geht ein betraͤchtlicher Raum verloren. Die Vertilgung des einge- saamten Unkrauts wird dem Einzelnen unmoͤglich. Die oft so nuͤtzlichen Befriedi- gungen fallen weg, so daß man der Zerstoͤrung des zahmen und des wilden Viehes, selbst der Menschen, nicht wehren kann. Auch die nothwendigen Begrabungen zur Ableitung der schaͤdlichen Feuchtigkeit koͤnnen von dem Einzelnen nicht bewerkstelligt werden, und werden von der Gemeinde hoͤchst selten zweckmaͤßig veranstaltet und er- halten. Aber, was der Hauptnachtheil ist, die Weide ist nicht privativ, und kann nicht privativ benutzt werden. Deshalb ist man an das eingefuͤhrte, mehrentheils hoͤchst fehlerhafte und mit einer zweckmaͤßigen Benutzung unvereinbarliche Feldsystem gebunden, und alle wesentliche Verbesserungen werden unmoͤglich. Deshalb ist der Werth solcher zerstuͤckelten Grundstuͤcke, nach der Ueberzeugung aller rationellen Landwirthe, unter der Haͤlfte des Werths der zusammen liegenden und privativen. Ein solcher wird sich daher fuͤr den Ankauf eines Guts dieser Art J 2 Werthschaͤtzung eines Landguts. immer scheuen, wenn er nicht die sichere Aussicht hat, einen Ackerumsatz bewirken, und seine Grundstuͤcke, wo nicht saͤmmtlich, doch in betraͤchtlichen Privativen und einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu koͤnnen. Vergl. Englische Landwirthschaft, 2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324. Wenn ein Landgut seine Grundstuͤcke in voͤlligem Zusammenhange, oder doch in betraͤchtlichen Koppeln oder Marken hat, so kommt die Figur des Ganzen sehr in Betracht. Je naͤher sie dem Zirkel oder dem Quadrate kommt, um desto besser ist es, und ein Areal, was eine lange schmale Figur bildet, hat manche Unbequemlichkeiten, und laͤßt keine zweckmaͤßige Einrichtung der Schlaͤge zu. §. 103. Lage des Hofes. Dann ist es von großer Wichtigkeit fuͤr den Wirthschaftsbetrieb, wenn der Wirthschaftshof fast in der Mitte der ganzen Feldmark, oder in gleicher Entfernung von allen Laͤndereien liegt. Wenn die Eintheilung der Schlaͤge so gemacht werden kann, daß sie alle auf den Wirthschaftshof zustoßen, und auch die entferntesten Graͤnzen des einen nicht betraͤchtlich weiter, wie die des andern sind, so ist die Lage am vollkommensten, weil dann eine solche Einrichtung getroffen werden kann, bei welcher eine gleiche Vertheilung der Arbeiten, mit gleichen Kraͤften, durch alle Jahre Statt findet; wogegen man bei einer betraͤchtlich groͤßern Entfernung eines Schla- ges nur mit Besorglichkeit an das Jahr gedenken kann, wo er geduͤngt werden, vor- zuͤgliche Arbeit erhalten, oder etwa zum Futterschlage dienen soll. Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthschaftshofes findet sich nur zu haͤufig, da man in den Zeiten, wo die Ritterguͤter zuerst bebauet wurden, ganz an- dere Ruͤcksichten zu nehmen hatte, als die Bequemlichkeit der Bewirthschaftung, und nachher selten ganze Hoͤfe, sondern mehrentheils nur einzeln Gebaͤude neu erbaut wurden, die man, um sie in Verbindung mit den alten zu erhalten, bestaͤndig auf den vorigen Platz setzte. Es ist dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthschaftshofes oder Vorwerks abzuhelfen, und es ist oft wichtig genug, um sich hierzu entschließen zu muͤssen; welches man dann aber bei der Schaͤtzung eines Guts fuͤr sich in Abschlag zu bringen hat. Werthschaͤtzung eines Landguts. §. 104. Die Feldwege zur Kommunikation mit dem Wirthschaftshofe und mit den Beschaffenheit und Richtung der Feldwege. Grundstuͤcken unter einander verdienen ein besondere Ruͤcksicht, weil Zeit und Kraͤfte durch fehlerhafte, schlechte, unebene und gekruͤmmte Wege betraͤchtlich versplittert werden. Ihre noͤthige Verlegung und Reparatur darf man beim Kaufe eines Gutes nicht uͤbersehen. §. 105. Eine zweckmaͤßige Einrichtung und ein richtiges Verhaͤltniß der Wirthschafts- Einrichtung und Zustand der Gebaͤude. gebaͤude gehoͤrt zur Vollkommenheit eines Gutes, und der Mangel daran wird durch eine uͤbermaͤßige Groͤße derselben, die nichts weniger als wuͤnschenswerth fuͤr den Landwirth ist, bei weitem nicht ersetzt. Die Wirthschaftsgebaͤude werden in der Regel nicht in Anschlag gebracht, son- de rn als ein nothwendiges Erforderniß bei einem Gute angesehen. Ihre fehlerhafte Einrichtung und ihre Baufaͤlligkeit oder die zu ihrer Herstellung erforderlichen Kosten muß der Kaͤufer daher auf die Seite der nachtheiligen Eigenschaften zu setzen nicht versaͤumen. Massive dauerhafte Gebaͤude sind immer schaͤtzbar, wo man sie antrifft, obwohl derjenige sich nicht zu ihrer Anlage entschließen wird, der Zinsen und Zinseszinsen des Anlagekapitals berechnet. §. 106. Gutes und reichliches Wasser auf dem Wirthschaftshofe, und allenthalben, wo Des Wassers. man es braucht, ist ein wichtiges Beduͤrfniß, dessen Werth man gewoͤhnlich nur da erst recht schaͤtzen lernt, wo es fehlt. Durchfließende Baͤche wird man gehoͤrig schaͤtzen, wenn man die Moͤglichkeit, sie auf mannigfache Weise zu benutzen, erkennt. Ein nahe am Wirthschaftshofe vorbeifließender Bach kann zum Triebe eines mannigfach zu benutzenden Maschinen- werks oft sehr schaͤtzbar seyn. §. 107. Eine voͤllige Gleichheit des Ackerlandes in seiner Grundbeschaffenheit, wenn Gleichheit oder Verschie- denheit des Ackers. diese von muͤrber maͤßig feuchter Art ist, so daß der Acker immer zugaͤnglich und bear- beitbar bleibt, erleichtert die Eintheilung der Schlaͤge und Felder, und so die ganze Bewirthschaftung sehr. Große und haͤufige Abwechselung des Bodens macht dagegen Werthschaͤtzung eines Landguts. bei der Eintheilung und der Wahl der Rotationen manche Schwierigkeiten, welche gluͤcklich zu uͤberwinden großen Scharfsinn fordert. Ist jedoch der Boden fehler- haft, so ist es immer erwuͤnscht, wenn er es auf verschiedene Weise ist, und der Fehler eines Theils von entgegengesetzter Art, wie der eines andern Theils ist. Wo man einen Theil von zaͤhem, widerspenstigem, nur bei einem gewissen bald voruͤber- gehenden Grade der Trockenheit bearbeitbarem Boden hat, da ist ein verhaͤltnißmaͤßi- ger Theil leichten Landes, welches sich bei jeder Witterung bearbeiten laͤßt, erwuͤnscht und mehr als sonst werth, weil man Gespann und Menschen auf letzteren beschaͤftigen kann, wenn jenes keine Arbeit zulaͤßt; in dem Zeitpunkte aber, wo guͤnstige Witte- rung eintritt, um so mehrere Kraͤfte auf das schwer bearbeitbare Land zu verwenden hat. Einige hundert Morgen strenger Thonboden werden schaͤtzbarer, wenn man eben so viel lehmigen Sand dabei hat. Auch kompensirt bei Extremen der Witterung der hoͤhere Ertrag des einen den Miswachs des andern. Verstattet es die Lage, so laͤßt sich so verschiedenartiger Boden zuweilen ziemlich gleichmaͤßig unter den Schlaͤgen vertheilen, in welchem Falle jedoch einige Abaͤnderung der Fruͤchte nach der Bodenart in demselben Schlage zu machen ist. Bei einer andern Lage wird man freilich meh- rere Schlagrotationen waͤhlen muͤssen, und die einer Art nicht leicht in voͤlligem Zu- sammenhange bringen koͤnnen. §. 108. Merkantili- sche Verhaͤlt- nisse. Unter den relativen Qualitaͤten eines Landgutes kommen die merkantilischen Ver- haͤltnisse und alle darauf Bezug habende Umstaͤnde in wichtigen Betracht. Diese hangen zum Theil von der geographischen Lage ab. Die Nachbarschaft großer Staͤdte kann den Werth des Bodens um das Doppelte und Dreifache fuͤr den spekuli- renden Landwirth erhoͤhen, der sie richtig zu benutzen weiß. Aber auch eine mehrere oder mindere Entfernung von großen Marktplaͤtzen und Seehaͤfen veraͤndert den Werth betraͤchtlich. Man pflegt aber in den Anschlaͤgen den Preis des Getreides schon nach diesen Verhaͤltnissen zu berechnen. Die Kommunikation mit diesen durch schiffbare Fluͤsse und Kanaͤle, oder doch durch gute immer fahrbare Heerstraßen, die nicht durch zu hohe Zoͤlle beschwert ist, bringt das Gut ihnen gewissermaßen naͤher, indem sie die Kosten des Verfahrens der Produkte vermindert, weswegen auch jeder vernuͤnftige Gutsbesitzer mit Vergnuͤgen zu ihrer Anlegung und Erhaltung bei- tragen wird. Werthschaͤtzung eines Landguts. Die Nachfrage nach Produkten mannigfaltiger Art ist dem denkenden Land- wirthe ungleich vortheilhafter, als wenn sich diese nur auf einzelne wenige beschraͤnkt. Er kann den Boden alsdann nach seiner verschiedenen Beschaffenheit mit den zweck- maͤßigsten Produkten benutzen, und eine groͤßere und vortheilhafte Abwechselung unter denselben machen, wogegen er da, wo einzig und allein nach Getreide gefragt wird, weit beschraͤnkter ist. Steht der Preis thierischer Produkte in einer Gegend hoch, so ist dies dem Ackerbau mehrentheils vortheilhafter, als wenn das Getreide im Verhaͤltniß hoͤher steht. Denn von seinen erzeugten thierischen Produkten kann er nach Verhaͤltniß mehr zum Verkauf bringen, als von seinen vegetabilischen, weil letztere zum Theil in der Wirthschaft wieder aufgehen, und der Arbeitspreis sich mehr nach dem Preise des Getreides, als des Fleisches, der Wolle u. s. w. richtet. Haupt- saͤchlich aber kommt die wohlfeile Duͤngererzeugung und deren großer Einfluß auf die Produktion der Vegetabilien in Betracht. Auch auf den Preis und die Guͤte desjenigen, was der Landwirth kaufen muß, z. B. des Eisens, Leders, Salzes u. s. w. ist Ruͤcksicht zu nehmen. Es giebt Ge- genden, wo die landwirthschaftlichen Produkte niedrig, aber diese landwirthschaft- lichen Beduͤrfnisse um desto hoͤher stehn, und wo man sie oft gar nicht in erforderli- cher Guͤte erhalten kann. Theils ist das Material schlecht, theils fehlt es an guten Arbeitern, und dies ist fast durchaus in armen Laͤndern der Fall, und in solchen, wo die Einfuhr aus andern Laͤndern nach falschen Staatsgrundsaͤtzen verboten ist. §. 109. Der Reichthum eines Staats, sowohl in Ansehung der oͤffentlichen Finanzen, Reichthum des Landes. als auch des Privatvermoͤgens, veraͤndert den Werth der Landguͤter ungemein. Ein schneller Geldumlauf, es sey durch wirklich ausgepraͤgte Muͤnze oder durch den Kre- dit der Papiere, ein geringer Zinsfuß beguͤnstigen alle Unternehmungen des Land- wirths, wogegen Geldmangel, Stockung des Umlaufs und der theure Kredit, hohe Zinsen, Sinken des Kurses mit dem Auslande die Energie des Landwirths laͤhmen muß. Ein guter Zustand und eine sorgfaͤltige Administration der oͤffentlichen Finan- zen sichert den Gutsbesitzer gegen neue und extraordinaire Auflagen. Eine staͤrkere Besteuerung des Grund und Bodens ist dem Landwirthe minder nachtheilig, als mannigfaltige indirekte Auflagen, die ihn zwar nur mittelbar, aber doch eben so ge- wiß treffen, den freien Handel und Wandel stoͤren, viele Kosten und ein Heer von Werthschaͤtzung eines Landguts. unproduktiven Accisebedienten erfordern, auf der einen Seite zu Vexationen, auf der andern zur Unterschleife und Korruptibilitaͤt Veranlassung geben. Am uͤbelsten ist aber ein wankendes und haͤufig abgeaͤndertes, obwohl nicht von Grund aus verbesser- tes System bei der Erhebung der Staatsbeduͤrfnisse. Wo die oͤffentlichen Finanzen in gutem Stande sind, und einigen Ueberschuß uͤber die nothwendigen Ausgaben geben, da darf man von Seiten der Regierung eher Unternehmungen und Verbesserungen erwarten, die der Ackerkultur im Allgemeinen und folglich auch jedem Einzelnen vortheilhaft sind. §. 110. Staatsverfas- sung und Maximen der Regierung. Auf den Werth eines Landguts haben aber auch uͤbrigens die Staatsverfassung und die Maximen der Regierung einen sehr großen Einfluß. Bestimmte, unzwei- deutige, verstaͤndliche Gesetze, eine moͤglichst einfache und zur schnellen Entscheidung fuͤhrende Prozeßordnung, eine auf keine moͤgliche Weise korruptible Justizverwaltung erhoͤhen den Werth des Eigenthums in den Augen eines jeden rechtlichen Mannes. Eine gute, zweckmaͤßige Haus-, Land- und Feldpolizey, die gegen den Ueber- lauf von Vagabonden schuͤtzt, das Eigenthum gegen Diebesbanden und moͤglichst ge- gen alle Gefahren sichert, die Pflicht der Armen-Erhaltung erleichtert, den man- gelnden Gemeingeist zwar durch Zwangsmittel ersetzen muß, aber nicht in fiskalische Vexation ausartet, nicht auf laͤngst widerlegte Vorurtheile fußt, nicht nach veralte- ten Formen, sondern nach vernuͤnftigen Gruͤnden verfaͤhrt, ihr Absehen nicht auf Strafgebuͤhren, sondern auf den Zweck richtet, ist von großem Werthe. Vor allem ist eine zweckmaͤßige und strenge beobachtete Gesinde-Ordnung wichtig. Eine Regierung, die den ewig wahren Satz anerkennt und ihre Maximen wirk- lich darnach einrichtet: daß die moͤglichste Verbesserung und Kultur des Grund und Bodens vor allem andern das Wohl, die Staͤrke und den Reichthum des Staats begruͤnden, daß folglich der nachhaltigen Vermehrung der Produktion jede andere Ruͤcksicht in der Staatswirthschaft untergeordnet werden muͤsse, wird dadurch schon den Werth des Grundeigenthumes ungemein erhoͤhen und auswaͤrtige Kaͤufer herbei- ziehn. Denn hier darf man sich versprechen, daß dem freien Betriebe des landwirth- schaftlichen Gewerbes keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, und daß der billig daraus zu ziehende Vortheil nicht durch fruchtlose Getreide- und Viehausfuhrsperren, noch durch andere Einschraͤnkungen des freien Handels und Wandels gestoͤrt werde. Man Werthschaͤtzung eines Landguts. Man wird von ihr dagegen die Aufhebung mancher aus alten Zeiten herstammenden und durchaus nicht mehr passenden Einrichtungen, — freilich gegen billigen Ersatz dessen, was andere durch diese Aufhebung verlieren — folglich die Aufhebung der wesentlichsten Hindernisse des betriebsamern Ackerbaues erwarten koͤnnen. Eine landstaͤndische oder repraͤsentative Verfassung, obwohl sie manche Miß- braͤuche nach sich gezogen, und haͤufig durch Spannungen mit der Regierung gute Plane verhindert hat, ist dennoch bei einer guten Organisation etwas sehr Angenehmes fuͤr den Gutsbesitzer, und kann wohlthaͤtig werden fuͤr den Staat. Sie bringt die Beduͤrfnisse des Landes unter die Augen des Regenten, verschafft Vorstellungen fuͤr das allgemeine Beste Gehoͤr, sichert gegen uͤbereilte willkuͤhrliche Maaßregeln, und vertritt jeden Einzelnen gegen widerrechtliches Verfahren und gegen Mißbrauch der Gewalt. Da die Landstaͤnde neuerlich in den meisten Staaten aufgehoben worden, so ist doch an deren Stelle eine andere Einrichtung getroffen worden, und eine solche kann sehr vortheilhaft seyn, wenn sie nicht auf bloße Formalitaͤten hinauslaͤuft, son- dern wenn wirklich dadurch die Vorschlaͤge und Anzeigen der, unter der Leitung der einsichtsvollern, zusammengetretenen Gutsbesitzer zur Sprache gebracht werden. Einem Ausschusse derselben muͤßte sodann die Leitung und Ausfuͤhrung gewisser poli- zeilicher und staatswirthschaftlicher Geschaͤfte uͤbertragen, und gewisse Modifikationen darin zu machen uͤberlassen werden; da es von ihnen zu erwarten steht, daß sie die Beduͤrfnisse und Verhaͤltnisse des platten Landes ihres Distrikts besser kennen, als es staͤdtische Regierungskollegien thun. §. 111. Die militairische Verfassung eines Staats kann dem Ackerbau mehr oder minder Militairische Verfassung. nachtheilig und fuͤr den Landwirth druͤckend werden. Wo sie indessen die Sicherheit des Staats und die ungekraͤnkte Selbststaͤndigkeit desselben bewirkt, da wird jeder Patriot sich ihr mit Vergnuͤgen unterwerfen, und es kommt nur auf eine gute Orga- nisation dieser Verfassung, auf ein gutes Verhaͤltniß der Civil- und Militairbehoͤrden und auf eine solche Einrichtung an, daß moͤglichst wenig arbeitende Kraͤfte dem Lande entzogen werden. Neuere Einrichtungen, die wir in den meisten Staaten hierin zu erwarten haben, werden hoffentlich das Problem loͤsen, die Vertheidigung des Va- terlandes zu sichern, ohne den Wohlstand desselben zu untergraben. Wenn jeder Staatsbuͤrger im Fall der Noth Soldat, und jeder Soldat in Friedenszeiten produ- Erster Theil. K Werthschaͤtzung eines Landguts. zirender Buͤrger wuͤrde, ohne darum alle kriegerischen Uebungen zu vernachlaͤssigen, so muͤßte ein solcher Staat gegen feindliche Einfaͤlle eben so gesichert, als gluͤcklich und vermoͤgend in seinem Innern seyn. §. 112. Bevoͤlkerung. Je staͤrker die Bevoͤlkerung eines Landes, um desto vortheilhafter ist der Acker- bau, und um desto groͤßer der Werth des Grund und Bodens. Es koͤmmt aber noch besonders auf die Art der Bevoͤlkerung, auf die Staͤrke der verschiedenen Klassen der Menschen und deren Verhaͤltniß zu einander an. Eine große staͤdtische Bevoͤlkerung ist dem Ackerbau in merkantilischer Ruͤcksicht sehr guͤnstig, indem sie den Absatz vieler und mannigfaltiger Produkte sichert. Dage- gen aber entziehen viele und große Staͤdte dem Ackerbau auch die brauchbarsten und thaͤtigsten Menschen, verderben durch ihre nahe Nachbarschaft oft die Moralitaͤt des Landvolks, und erschweren dadurch den Betrieb der Landwirthschaft. Auf die Naͤhe einer großen Stadt muß die ganze Wirthschaftsart besonders berechnet seyn, wenn man den moͤglichsten Vortheil daraus ziehen will, der dann freilich andere daraus er- folgende Beschwerden leicht uͤberwiegt. Fuͤr den, der eine ruhige, feste Wirth- schaft liebt, nur produziren, nicht spekuliren mag, ist die zu große Naͤhe einer Stadt gerade nicht sehr wuͤnschenswerth, und er wird sich daselbst nicht ankaufen, weil der Preis der Grundstuͤcke hier natuͤrlich um vieles hoͤher ist. Die laͤndliche Bevoͤlkerung kann groß seyn in Ansehung derer, die selbst Wirth- schaft betreiben, oder in Ansehung der fuͤr andere arbeitenden und dienenden Klasse. Wo das Landeigenthum sehr vertheilt ist und die Besitzungen klein sind, da ist in der Regel der Werth der Grundstuͤcke am groͤßten und die Produktion am staͤrksten, be- sonders wenn nicht fehlerhafte Einrichtungen und zu große Armuth, vielleicht eine gar zu uͤbertriebene Zerstuͤckelung, die Betriebsamkeit der Landbauer laͤhmt. Eine groͤ- ßere Landwirthschaft wird hier aber selten mit Vortheil betrieben werden koͤnnen, in- dem der Grund und Boden nicht nur sehr theuer ist, und eine hohe Rente an und fuͤr sich gewaͤhrt, sondern auch die Arbeit gewoͤhnlich hoch bezahlt werden muß, und uͤber- dem der Absatz der Produkte schwierig zu seyn pflegt, indem jeder seinen Bedarf selbst bauet, und in der Regel einen Ueberschuß hat, den er zu Markte bringt, und so die große Konkurrenz der Verkaͤufer den Marktpreis oft unter den Produktions- preis herabsetzt. Werthschaͤtzung eines Landguts. Dagegen ist eine große Volksmenge in der dienenden und arbeitenden Klasse sehr erwuͤnscht fuͤr den groͤßern Landwirth, erleichtert den Betrieb einer hoͤhern Wirth- schaft und Ackerkultur ungemein; wenn gleich der Arbeitspreis darum nicht sehr ge- ringe ist. Kann man nur gegen gute Bezahlung — denn ohne solche laͤßt sich eine dauernde Vermehrung dieser Klasse gar nicht denken — eine Auswahl von Arbeitern zu allen Zeiten haben, so findet allerdings auch beim Ackerbau eine Theilung der Ar- beit Statt, deren große Wirkung man in andern Gewerben anerkannt hat. Man kann auch hier jedem Arbeiter bestimmte Verrichtungen anweisen, in welchen er sich dann groͤßere Fertigkeit verschafft, so daß er mit geringerer Anstrengung dabei mehr beschicken, im Verduͤng sich mehr verdienen, und doch die Arbeit wohlfeiler machen kann, als ein ungeuͤbter. Bei groͤßerem Verdienst naͤhren sich die Arbeiter besser, erhalten mehrere Kraͤfte, und gewoͤhnen auch die Kinder fruͤh zum Fleiß. Manche stehen zwar in dem Wahne, als sey Armuth ein vorzuͤgliches Mittel, die Arbeitsam- keit zu befoͤrdern. Die Noth kann eine kurze Zeit dazu zwingen, laͤßt dann aber den Arbeiter in voͤlliger Ohnmacht versinken. Lust zur Arbeit kann ein solcher nie bekom- men, sondern nur der, der da sieht, daß seine Arbeit seinen Genuß und seinen Wohl- stand vermehrt. Selbst, wenn er mehrere Genuͤsse kennen lernt, so giebt ihm dies neuen Antrieb zum Fleiße, weil er sie, ohne fleißiger zu seyn, sich nicht verschaffen kann. Die Zahl der Arbeiter zu vermehren ist hoͤchst wohlthaͤtig, aber nicht die Zahl der Bettler. Wo jene groß ist, da siedelt sich der Landwirth gern an, aber er huͤtet sich fuͤr diese. §. 113. Waͤre in unsern Zeiten eine Gegend zu finden, wo man gegen feindliche Inva- Groͤßere oder geringere Si- cherheit gegen Kriegsgefah- ren. sionen und Kriegesauftritte sicher waͤre, so wuͤrde man diese vor allen zu waͤhlen haben. Da aber unter den jetzigen Zeitumstaͤnden diese Sicherheit nirgends Statt findet, und die Gegenden, welche man am sichersten hielt, am meisten davon gelitten haben, so faͤllt diese Ruͤcksicht beinahe weg, bis sich Alles wieder in vollkommnere Ruhe und Gleichgewicht gesetzt hat. Indessen ist doch in einigen Gegenden die Lage an Hauptstraßen, zwischen Festungen und vorzuͤglichen militairischen Positionen ge- faͤhrlicher, als im offenen Lande, wo wenigstens der Kriegesschauplatz eher voruͤber- geht. Eine verkoppelte, mit sehr vielen Graͤben und Hecken durchschnittene Gegend stellt den Kriegesoperationen viele Hindernisse entgegen, und der Feind wird, wo K 2 Werthschaͤtzung eines Landguts. moͤglich, einen Angriff darauf vermeiden, wenn er sie anders besetzt, und von einer im Schießen geuͤbten Landmiliz gut vertheidigt glaubt. Eine solche Provinz wuͤrde besonders bei einer etwas huͤgeligen Lage vielleicht die staͤrkste aller Festungen seyn. §. 114. Sitten. Auch die Sitten, die Lebensweise, die Moralitaͤt, der Charakter und die Ge- braͤuche, welche unter den verschiedenen Klassen der Einwohner in einer Gegend die herrschenden sind, kommen bei der Wahl eines Landguts in Betracht. Es giebt hier individuelle Ruͤcksichten, die ein jeder nach seiner Denkungsart und nach seinen Um- staͤnden zu nehmen hat. Nur Einiges im Allgemeinen: Ob der Luxus vortheilhaft oder nachtheilig sey, ist eine so haͤufig aufgeworfene Frage, die aber im Ganzen noch nicht genugthuend beantwortet ist, und es auch, ohne sie zu zergliedern, nicht werden kann. In sofern er den bei Einzelnen angehaͤuf- ten Reichthum in Umlauf bringt, die Zirkulation uͤberhaupt befoͤrdert, den Arbeits- fleiß erweckt, wirkt er gewiß wohlthaͤtig. Indessen ist der Aufwand einiger Reichen oder Verschwender bei weitem nicht von der Wirksamkeit, wie ein unter allen Klassen der Einwohner verbreitetes und ihnen angemessenes Wohlleben. Was jene ausgeben, kommt schnell wieder aus dem Umlaufe, geht zum großen Theile außer Landes, und es sind mehrentheils nur einzelne wenige Zwischenhaͤndler, die dabei gewinnen, ohne daß es auf die eigentlichen Erwerbungen betraͤchtlichen Einfluß hat. Uebrigens aber hat eine sparsamere Lebensart, wobei ein jeder von seinem Verdienste etwas eruͤbriget, und mehr oder weniger zuruͤcklegt, nicht nur auf die innere Gluͤckseligkeit der Familien einen bessern Einfluß, sondern indem dadurch das Betriebskapital der Gewerbe ver- mehrt wird, auch auf das allgemeine Beste, zumal in einem nicht sehr reichen Lande. Gegenden, wo man sich einem uͤbertriebenen Aufwande, seinem Stande und Verhaͤltnisse nach, nicht wohl entziehen kann, ohne allen gesellschaftlichen Verbin- dungen und Vergnuͤgungen zu entsagen, wird der auf das Wohl seiner Familie und den energievollen Betrieb seines Gewerbes bedachte Hausvater lieber vermeiden. Weit entfernt, den Lebensgenuß zu vermehren, truͤbt ihn dieser nur, und man kann in Ungarn eben so vergnuͤgt leben, wenn man keinen Rhein- und Bourdeaux-Wein traͤnke, wie am Rheine , wenn man keinen Ungar-Wein haͤtte. Rechtlichkeit, Zuverlaͤssigkeit und eine liberale Denkungsart sind den Einwoh- nern einer Gegend und den verschiedenen Klassen derselben — freilich immer mit Werthschaͤtzung eines Landguts. Ausnahmen — mehr oder minder eigen. Es giebt Gegenden, wo unter den Guts- besitzern und kultivirten Staͤnden gegenseitige nachbarliche Dienstgeflissenheit, Ach- tung, Zutrauen und Redlichkeit herrscht; andere, wo Schadenfreude, Mißtrauen, Neid, kleinlicher Egoismus und Pfiffigkeit auffallend hervorstechen. Der rechtliche liberale Mann vermeidet gern diese moralischen Disteln und Dornen. Und so verdient denn auch der sittliche und haͤusliche Zustand der dienenden und arbeitenden Klasse in Betracht gezogen zu werden. Die koͤrperliche Kraft und Ge- wandheit der Eingebohrnen haͤngt nicht nur von ihren haͤuslichen Umstaͤnden, von ihrem relativen Wohlstande oder Armseligkeit ab, sondern auch ihre Sittlichkeit und Treue wird dadurch bestimmt, und treue moralische Menschen sind dem Landwirthe von ungemeinem Werthe. Selbst die intellektuelle Bildung dieser Klasse, wahre oder falsche Religiositaͤt, Toleranz oder Intoleranz gegen andere Religionsverwandte, ist fuͤr den Landwirth zuweilen sehr bedeutend. Die Sittlichkeit haͤngt ohne Zweifel viel von der Erziehung und der Bildung in der Jugend ab. Deshalb sind Schulanstalten, welche diese wahrhaft zweckmaͤßig befoͤrdern, von großer Wichtigkeit. Der auch nur seinen Vortheil richtig berech- nende Landwirth wird also gern seinen Beitrag zur Erhaltung und Einrichtung der- selben zahlen. Die Gewohnheiten und Gebraͤuche einer Gegend, die Observanzen, die zuwei- len mehr Kraft haben und strenger befolgt werden, als positive Gesetze, muß man er- forschen und in Erwaͤgung ziehn, indem sie auf die Organisation der Wirthschaft gro- ßen Einfluß haben koͤnnen. §. 115. Endlich sind die Rechtsverhaͤltnisse oder diejenigen Berechtigungen und Servitu- Rechtsver- haͤltnisse. ten, welche mit dem Besitze des Grund und Bodens verbunden sind, wohl zu erfor- schen und genau zu bemerken, um sie bei der Werthschaͤtzung eines Guts vor Augen zu haben. Sie koͤnnen hier nur oberflaͤchlich beruͤhrt werden, und erfordern ein be- sonderes Studium in jedem Lande, wo man sich niederlassen will. §. 116. Das Eigenthum ist entweder unbeschraͤnkt, erblich und verkaͤuflich, heißt dann Erbgut, Allodium, oder es ist beschraͤnkt, wie das Lehngut , das Erbzins- oder Erbpachtgut, und das Bauergut auf mannigfaltige Weise zu seyn pflegt. Werthschaͤtzung eines Landguts. Die Einschraͤnkung des freien Eigenthums, welche aus den Besitzungen letzterer Art hervorgehn, sind in verschiedenen Laͤndern und Provinzen hoͤchst verschieden, mehr oder minder laͤstig, und man muß wegen der daruͤber vorhandenen Gesetze, Anord- nungen, und des oft ganz speziellen Herkommens die genaueste Erkundigung einziehn, ehe man sich zu einem solchen Ankaufe entschließt. Das Mehrere daruͤber findet mau in verschiedenen Schriften der Rechtsgelehrten, insbesondere in Hagemann’s Handbuch des Landwirthschaftsrechts, Hannover 1807, und Weber’s oͤkonomisch- juristischem Handbuche der Landhaushaltungskunst, 1ster Bd., Berlin 1809. Da aber gegenwaͤrtig die meisten Regierungen den großen Nachtheil, der aus den Beschraͤnkungen im Besitz des Landeigenthums hervorgeht, anerkennen; so ist man allenthalben darauf bedacht, die beschraͤnkenden Einrichtungen aufzuheben, und jedes Eigenthum gegen bestimmte davon zu erlegende Abgaben voͤllig frei zu machen, wodurch dann manche bisher fast werthlose Grundstuͤcke ihren natuͤrlichen Werth wie- der erhalten werden, woraus der Nation eine große Vermehrung ihres Vermoͤgens zuwachsen wird. Deshalb wird man dann auch in Staaten, die diesen Grundsatz konsequent befolgen, dergleichen Besitzungen vortheilhaft ankaufen koͤnnen, ohne den mannigfaltigen Vexationen, denen sie bisher unterworfen waren, ausgesetzt zu seyn. §. 117. Besondere Gerechtsame. Es giebt manche besondere Gerechtsamen, die ein Gut auszuuͤben oder zu er- leiden hat, und die also bei seiner Werthschaͤtzung in Betracht kommen. Dahin ge- hoͤren folgende: Die Holzungsgerechtigkeit oder die Berechtigung, aus eines andern Forst seine Beduͤrfnisse an Bau-, Nutz- und Brennholz zu nehmen. Sie ist in Ansehung des eigenen Gebrauchs zuweilen ganz unbeschraͤnkt, sonst aber mehr oder weniger aus- gedehnt. Im erstern Falle geht sie auf den Ruin der Forsten aus, und man kann haͤufig schon vorabsehen, wann sie durch totale Zerstoͤrung derselben ihre Endschaft erreichen werde. Die Mastungsgerechtigkeit oder das Recht, seine Schweine in des andern Wald zu treiben. Auch diese ist zuweilen unbeschraͤnkt, gewoͤhnlich aber der Zahl nach be- stimmt. Sie ist der Benutzung der Forst mehrentheils hoͤchst nachtheilig. Die Wegegerechtigkeit, wornach man uͤber des andern Grundstuͤck einen Weg verlangen kann, der einmal bestimmt ist, oder den der Eigenthuͤmer gewissermaßen Werthschaͤtzung eines Landguts. nach seiner Willkuͤhr verlegen kann. Die Breite eines Feldweges muß 8 Fuß, wo er sich kruͤmmt, 10 Fuß seyn, und die Durchfuhr eines beladenen Erntewagens frei bleiben. Auch giebt es bloße Fußsteiggerechtigkeiten, die den Eigenthuͤmern zuweilen sehr laͤstig und nachtheilig werden, und deren Entstehung man also sorgfaͤltig verhin- dern muß. Auch giebt es Uebertrift- und Viehtraͤnkegerechtigkeiten auf fremden Boden, welche zuweilen die Kultur einer betraͤchtlichen Breite verhindern. Die Wasserleitungs- oder Wassernutzungsgerechtigkeit berechtigt den, der sie erworben hat, auf des andern Grund und Boden Veranstaltungen zu Wasserleitun- gen zu machen, Rinnen, Graͤben, Schleusen anzulegen, die jedoch dem Grund- eigenthuͤmer keinen andern Schaden thun duͤrfen, als der der Natur der Sache nach nothwendig ist. In Ansehung der Befugniß, abgeleitetes Wasser den Nachbarn zufuͤhren zu duͤrfen, sind die Provinzialkonstitutionen sehr verschieden, und dies macht oft einen großen Unterschied im Werthe betraͤchtlicher Grundstuͤcke, indem sie darnach abgewaͤssert werden koͤnnen oder nicht. Wo man ein durchfließendes Wasser hat, ist es mehrentheils von großer Wich- tigkeit, welche Gerechtsamen und Beschraͤnkungen in Ansehung desselben auf meinem Grund und Boden und dem meiner Nachbarn Statt finden. Die Pferch- oder Hirdenschlagsgerechtigkeit. Welchen Begriff man mit diesem Ausdrucke zu verbinden habe, daruͤber sind die Rechtsgelehrten selbst noch uneins, und was manche daruͤber gesagt haben, beweis’t, daß sie von den landwirthschaft- lichen Verhaͤltnissen auch nicht die geringste Kenntniß hatten. Es wird ohne Zweifel die Gerechtigkeit, wornach eine Schaͤferei eines andern Acker duͤngen muß, und welche in mehreren Gegenden uͤblich ist, darunter verstanden werden. Vergl. Hage- mann , Seite 593. §. 118. Andere Gerechtigkeiten und Privilegien, wie die Gerichtsbarkeit, die sich in hohe, niedrige und Pfahlgerichte unterscheidet, die Kanzlei- oder Schriftsaͤssigkeit, die Zoll- und Accisefreiheit, die Landtagsfaͤhigkeit, muß ein jeder nach seinen und des Landes Verhaͤltnissen anschlagen. Die Brauerei-, Brennerei-, Muͤhlen- und Krug- privilegien, oder der Zwang, sich solchen zu unterwerfen, sind oft von großer Wich- Werthschaͤtzung eines Landguts. tigkeit. Aber aufgeklaͤrte Regierungen suchen auch diese, dem Ganzen hoͤchst nach- theilige Gewerbsbeschraͤnkungen zu entfernen. §. 119. Wie der Werth dieser Umstaͤnde und Verhaͤltnisse im Allgemei- nen zu bestim- men. Aus der gehoͤrigen Erwaͤgung aller dieser Umstaͤnde kann zwar keine nach Gelde genau zu bestimmende, positive Werthschaͤtzung, wohl aber eine zureichende, um sich zu dem Ankauf dieses Guts zu entschließen, hervorgehen. Nachdem man zuvoͤrderst bestimmt hat, was der eigentliche Grund und Boden, ohne alle Ruͤcksicht auf beson- dere Nebenumstaͤnde, werth seyn koͤnne, wird man am besten nach der im §. 61. vor- geschlagenen Methode verfahren, und alle guͤnstige und unguͤnstige Nebenumstaͤnde, jeden auf seiner Seite, taxiren, und so die Bilanz ziehn, ob man mehr oder weniger, als der eigentliche Grundwerth betraͤgt, dafuͤr geben koͤnne. Die Pachtung. §. 120. Verschiedene Gewerbes- Grundsaͤtze des Eigenthuͤmers und Paͤchters. Die zweite Art, sich in den Besitz eines Landguts zu setzen, ist die Pacht. Sie ist ein Kauf des Guts oder seines Ertrages auf gewisse Jahre, und hat daher mit dem Kaufe manches gleich. Die Nachforschung eines, dem Vermoͤgen und der Betrieb- samkeit des Landwirths angemessenen Landguts, die Untersuchung des vorlaͤufig ge- waͤhlten und die Schaͤtzung desselben, muͤssen auf gleiche Weise geschehen. Allein bei der Pachtung sind auch manche, wesentlich verschiedene und gerade entgegenge- setzte Ruͤcksichten zu nehmen. Der Eigenthuͤmer treibt sein Gewerbe oder muß es in der Absicht treiben, von seinem Gute einen sich immer vermehrenden Ertrag zu erhalten, oder dessen Kapitalwerth immer zu erhoͤhen. Der Paͤchter kann nur auf den moͤglich hoͤchsten Ertrag in seinen Pachtjahren sehen, unbekuͤmmert um den Werth, den das Gut nach Ablauf derselben haben wird. Wenn der Eigenthuͤmer deshalb in den erstern Jahren gern mit einem geringern Ertrage zufrieden ist, um mit Sicherheit auf einen desto groͤßern und nachhaltigern in der Folge rechnen zu koͤnnen, so wird der Paͤchter den moͤglich hoͤchsten in den ersten Jahren zu gewinnen suchen, selbst wenn der der letztern noch waͤhrend seiner Pachtzeit dadurch verringert wuͤrde. Denn der Eigenthuͤmer, der als vollkommener Landwirth handeln will, belegt sein Kapital und sein disponibles Einkommen in seinem Gute selbst am liebsten und am vortheil- Die Pachtung. vortheilhaftesten; der Paͤchter zieht dagegen heraus, was er kann, um es anderwei- tig anzulegen, und Zinsen davon zu erhalten. Die Verbesserung des Guts macht die Freude des Eigenthuͤmers, die Anfuͤllung des Geldkastens die des Paͤchters aus. Das Gut ist die geliebte Gattinn des Eigenthuͤmers, die Maitresse des Paͤchters, von der er sich wieder scheiden will. Je laͤnger indessen die Pachtzeit ist, um so mehr naͤhert sich der Paͤchter dem Eigenthuͤmer, je kuͤrzer, um destomehr muͤssen die Maximen beider von einander abweichen. Bei einer Pachtung auf 24 Jahre wird ein Paͤchter schon in den er- sten ⅔ seiner Pachtzeit verstaͤndiger Weise als Eigenthuͤmer zu verfahren haben. Es kommt indessen immer die Zeit, wo er nach ganz entgegensetzten Prinzipien han- deln, und um so mehr herauszuziehen trachten wird, je mehr er anfangs hineinge- steckt oder aufbewahret hatte. Dazu kommt dann, daß ein Paͤchter, seinen Vermoͤgensumstaͤnden nach, in der Regel nicht so viel fuͤr das Gut thun koͤnnte, wie der Eigenthuͤmer, wenn er es auch wollte. Der Paͤchter muß jaͤhrlich die Pacht bezahlen; der Eigenthuͤmer, der sein Gewerbe mit Eifer betreibt, wird von der reinen Rente etwas eruͤbrigen koͤnnen, um es in dem Gute anzulegen. Jener verhaͤlt sich zu diesem wie ein Kauf- mann, der mit angeliehenem Kapital handelt, zu dem, der sein Gewerbe mit eige- nem Vermoͤgen betreibt. Jener muß vor allem darauf sehen, daß er seine Zin- sen bezahlen koͤnne, dieser kann gleich auf die Erweiterung seines Gewerbes und auf neue Spekulationen denken. Es ist also von einem Paͤchter nicht zu erwarten, und kann nach den Ge- werbsgrundsaͤtzen nicht von ihm verlangt werden, daß er bei der Bewirthschaftung eines Guts wie ein Eigenthuͤmer verfahre, und einer selbst großen Verbesserung des Guts nur einen kleinen Theil seines Profits aufopfere. §. 121. Man hat es deshalb fuͤr noͤthig erkannt, den Paͤchter durch besondere Bedin- Schwierigkeit der Pachtkon- trakte. gungen in seiner Willkuͤhr einzuschraͤnken, und ihm ein dem Gute vortheilhaftes Verfahren zur Pflicht zu machen. Allein solche Pachtkontrakte sind aͤußerst schwie- rig, und man hat vielleicht mit Recht gesagt, daß, wenn auch ein Kollegium der geschicktesten Rechtsgelehrten und der besten Oekonomen im Lande zusammentraͤte, und sich vier Wochen mit einem einzeln Pachtkontrakte beschaͤftigte, es dennoch keinen zu Stande bringen wuͤrde, der das Gut gegen Deteriorationen bei einem Erster Theil. L Die Pachtung. pfiffigen Paͤchter schuͤtzte, ohne durchaus fuͤr einen rechtlichen Paͤchter verwerflich zu seyn. Macht man gar zu beschraͤnkende Bedingungen, so wird ein ehrlicher und zugleich kluger Mann solche verwerfen, und die Pacht einfaͤltigen oder hinterlisti- gen Menschen uͤberlassen. Waͤre auch die Pachtsumme so, daß er unter den gemachten Bedingungen dabei bestehen koͤnnte, so wird er dadurch doch in allen seinen Unternehmungen gelaͤhmt, und selbst oft von dem, was dem Gute vortheil- haft seyn koͤnnte, abgehalten, und muß bei jeder Operation, die von dem bisheri- gen Leisten, sey sie auch noch so nuͤtzlich, im mindesten abweicht, Vorwuͤrfe und Chikanen befuͤrchten. Dagegen wird ein Paͤchter, dem es nur darauf ankommt, daß er nach dem Buchstaben seines Kontrakts nicht gerichtlich belangt, oder zu einem Schadenersatz, der seinen Vortheil uͤberwiegt, angehalten werden koͤnne, mit juristischen Kautelen angefuͤllte Pachtkontrakte, besonders wenn dabei nicht auf die besondern oͤkonomischen Verhaͤltnisse des Guts scharfe Ruͤcksicht genommen ist, immerhin eingehen, und doch Mittel und Wege finden, alle ihm beschwer- lichen Bedingungen zu umgehn, oder sich wegen derselben anderweitig zum noch groͤßern Nachtheil des Guts zu entschaͤdigen. §. 122. Guͤldenes Paͤchter- A B C. Um die Maximen, die sich schlaue Paͤchter zur Richtschnur zu machen pflegen, klar ins Licht zu stellen, und zugleich jedem Verpaͤchter dafuͤr zu warnen, wollen wir hier folgendes guͤldene A B C fuͤr Paͤchter, welche sich uͤber die Pflich- ten eines ehrlichen Mannes einmal weggesetzt haben, aufstellen. 1) Suche vor allem ein Gut aufzufinden, welches bisher entweder durch eine gute verbessernde Wirthschaft, oder aber durch geringe Benutzung und Scho- nung seiner Grundstuͤcke in großer Kraft und Duͤnger steht. Du kannst es seinem Flaͤcheninhalte und Bonitaͤt nach auf eine kurze Pachtzeit noch einmal so theuer bezahlen, wie ein anderes, welches geizige Wirthe oder emsige Paͤchter schon ausgesogen haben. Dort kannst du mit dem hoͤchsten Raffinement alle Erschoͤpfungskuͤnste anwenden, hier aber nur nach der bekannten hergebrachten Weise verfahren. 2) Baue lauter verkaͤufliche Fruͤchte allenthalben, wo es moͤglich ist; gar nichts fuͤr das Vieh, weil dieses in der Regel die bessere Futterung nicht unmittel- bar wieder bezahlt, und du bei der kurzen Pachtzeit von dem Duͤnger den vollen Nutzen nicht mehr haben wuͤrdest. Die Pachtung. 3) Baue unter den sogenannten Brachfruͤchten diejenigen, welche den hoͤch- sten Geldertrag geben, Oelsaat, Lein, Taback u. s. w., und wenn du die Arbeit nicht selbst zwingen kannst, so vermiethe das Land dazu an benachbarte kleine Leute fuͤr Geld oder einen Theil des Ertrages. Daß sie kein Stroh geben, scha- det nichts, denn der Verkauf desselben ist dem Paͤchter mehrentheils untersagt, und du darfst ihn wenigstens nicht zu weit und zu oͤffentlich treiben. 4) Da dergleichen Fruͤchte viele Duͤngung fordern, so beschraͤnke diese — zumal, da deren immer weniger gemacht wird — auf die einmal im besten Stande befindlichen und nahgelegensten Felder, weil auch die Fuhre hier wenig Zeit weg- nimmt. Sollten die uͤbrigen dann auch in deinem letzten Pachtjahre nichts mehr tragen wollen, so hast du diesen Ausfall auf eine andre Weise genugsam ersetzt, und du hast dann Recht, uͤber Mißwachs zu klagen und Remission zu fordern. Ueberdem werden die nahen Felder dem Gutsherrn und Fremden mehr in die Augen fallen, und wenn Jemand sagte, daß Lein, Raps und Tabacksbau den Boden aus- sauge, so kannst du dich nur auf den schoͤnen Weizen berufen, der darnach waͤchst. Bringe aber ja keinen Duͤnger auf das Feld, was seiner am meisten bedarf, denn der magere Acker bezahlt den ersten Duͤnger nie; allenfalls kannst du sie an den Raͤndern und Wegen etwas bestreuen. Wo moͤglich, bringe deinen Duͤnger in deinem letzten Erntejahre aufs Sommerungsfeld, weil du dieses, nicht aber das zu bestellende Winterfeld, noch abzuernten hast. 5) In den ersten Jahren verarbeite das Land mit Pflug, Egge und Walze aufs fleißigste, um das Unkraut zu zerstoͤren, alle im Boden enthaltene Dungkraft zur Wirksamkeit zu bringen, und alle Erdkloͤße so fein zu pulvern, daß die Pflan- zenwurzeln Nahrung aus ihnen ziehen koͤnnen. Vermehre deshalb dein Gespann; jetzt wird sich’s bezahlen! Aber gegen das Ende der Pachtzeit mußt du mit dem fleißigen Bearbeiten nachlassen, um dein Gespann vermindern zu koͤnnen, oder es zu eintraͤglichern Nebengewerben zu benutzen suchen. Wo moͤglich bestelle dann nur ein- oder zweifaͤhrig, und laß die Pfluͤge recht breit machen, damit du zwoͤlfzollige Furchen nehmen kannst. Auch brauchst du dich bei dem Beackern zu einer Saat, die du nicht mehr erntest, an eine gute passende Witterung nicht zu binden, sondern kannst solche vortheilhafter zu Nebenarbeiten benutzen. 6) Ein großer Vortheil ist es, wenn dir altes Grasland oder Holzgrund auf- zubrechen und zu roden erlaubt wird, und du hast darauf beim Aufsuchen der Pacht L 2 Die Pachtung. vor allem dein Auge zu richten. Strenge dann gleich in den ersten Jahren alle Kraͤfte dazu an. Handelsgewaͤchse gedeihen sogleich vortrefflich darauf, und nach denselben wird es mittelmaͤßiges Getreide bis zu Ende der Pachtzeit ohne Duͤnger tragen, dann freilich total erschoͤpft seyn. 7) Um die Wiesen bekuͤmmere dich nicht viel, außer bei der Heuernte. Sie bezahlen eine Verbesserungsarbeit nicht so schnell. Sollten sie auch in deinem letz- ten Pachtjahre wegen verschlammter Graͤben und Stocken der Quellen morastig ge- worden, mit Rusch und Busch bewachsen, und mit Maulwurfshaufen besetzt seyn, folglich nur noch weniges und schlechtes Heu geben, so koͤmmt es dir zu Ende der Pacht wenig darauf an, wenn du anders kein Heu verkaufen kannst. 8) Wenn das Inventarium nach der Taxe angenommen ist, und auch so wieder abgegeben werden soll, so schaffe vorher die besten Pferde, Ochsen, Kuͤhe u. s. w. weg, und setze schlechte an deren Stelle, oder bezahle das Fehlende. Das Gute wird bei solchen Taxationen immer geringer wie das schlechte taxirt, und die Schlechtheit faͤllt minder auf, wenn man das Gute nicht daneben stellt. Rath- sam ist es, die Kuͤhe zu Ende der Pachtzeit gar nicht oder so spaͤt begehen zu lassen, daß sie bei der Uebergabe noch nicht gekalbt haben; sie sehen dann viel beleibter aus, wenn sie gleich schlechtes Futter bekommen haben. Das spaͤtere Hinmelken unbegangener Kuͤhe im Herbste wird dir den Abgang der Fruͤhjahrsmilch vor der Uebergabe leicht ersetzen. Auch alles alte Geschirr und Geraͤth bringe zur Taxation, verwahre zu dem Ende alles unbrauchbare, und flicke es vorher wieder zurecht. Das neu angefertigte schaffe aber bei Seite. Oft macht es einen vortheilhaften Eindruck auf die Taxatoren, wenn Alles recht jaͤmmerlich aussieht, sie bedauren dann den armen Paͤchter. 9) Daß du an die Erhaltung der Gaͤrten, Teiche und Gebaͤude nichts wen- dest, versteht sich von selbst; denn mehrentheils traͤgt nach den Pachtkontrak- ten der Gutsherr die groͤßern Reparationen, du mußt also die kleinen Schaͤ- den groß werden lassen. 10) Die dienenden Unterthanen greifst du auf alle nach den Gesetzen und Observanzen nur irgend verstattete Weise an; ob sie zu Grunde gehen, kuͤm- mert dich nicht. 11) Sollte der Verpaͤchter Deputat verlangen, und auf deine Produkte, weil sie von seinem eigenen Gute sind, einen großen Werth setzen, mithin im Die Pachtung. Pachtanschlage dafuͤr betraͤchtlich ablassen, so nimm es immerhin an. Zwar wirst du um desto fruͤher mit ihm in Hader und Streit gerathen; aber das geschieht doch auf jeden Fall, zumal wenn er auf dem Gute wohnt und wenn du durch deinen Kontrakt voͤllig gesichert bist, so mußt du dir daraus nichts machen. Sollte es dir aber zumal im Anfange nachtheilig werden koͤnnen, so mußt du nur die rechten Mittel und Wege einschlagen, um die Domestiken, welche das Deputat anneh- men, auf deine Seite zu ziehen. §. 123. Es giebt nun freilich Paͤchter, deren bekannter persoͤnlicher Charakter den Ausnahmen von der Re- gel. Gutsbesitzer genugsam sichern kann, daß sie Maximen dieser Art nie befolgen wer- den. Ja man trifft solche, die von der Idee der moͤglich vollkommensten Wirth- schaft so lebendig ergriffen sind, daß sie derselben sogar ihren Gewinn aufopfern, wenn sie nur mit Wahrscheinlichkeit in der Ausfuͤhrung derselben gesichert sind. Indessen gehoͤrt letzteres unter die Ausnahmen, und man kann es selbst von dem rechtlichen Manne als Paͤchter nicht erwarten, daß er an Verbesserungen eines Guts etwas wenden werde, was sich ihm waͤhrend seiner Pachtzeit nicht mit hoͤch- ster Sicherheit wieder bezahlt. Was sich aber nicht verbessert, verschlechtert sich gewiß, und deshalb ist es ein seltener Fall, wo ein Gut nicht in schlechterem Zu- stande von einem Paͤchter abgegeben wurde, als in welchem er es antrat. Ein ganz anderer Fall ist es mit den Domainenpaͤchtern in einigen Staaten, die ihre Pachtungen unter sehr billigen Bedingungen, zwar auch nur auf kurze Termine, erhalten haben, aber nach den Grundsaͤtzen der Regierung gesichert sind, jedesmal Verlaͤngerung derselben zu erhalten, wenn sie sich als rechtliche Paͤchter betragen, und dem nach sehr billigen Saͤtzen anzufertigenden neuen Anschlage un- terwerfen, wobei dann uͤberher auf die von ihnen bewirkten Meliorationen Ruͤck- sicht genommen wird; ja wo sie bei einer vorzuͤglichen Administration ihrer Pach- tung eine noch vortheilhaftere zu erhalten, und diese dann auf ihre Familie gewisser- maßen zu vererben hoffen koͤnnen. Ein Generaldomainenpaͤchter dieser Art konnte sich oft als Eigenthuͤmer ansehen, und in allen Stuͤcken als solcher verfahren. Un- ter diesen Bedingungen ist es moͤglich gewesen, daß die Staatsdomainen, obwohl mit betraͤchtlicher Aufopferung der baaren Einnahme, sich in gutem Stande erhiel- ten. In Staaten dagegen, wo man, ohne legale Ruͤcksicht auf den persoͤnlichen Charakter der Paͤchter, die Domainen den Meistbietenden verpachtet, und somit Die Pachtung. freilich eine weit hoͤhere Rente daraus zog, haben alle im Pachtkontrakte aufge- fuͤhrte Klausen und angeordnete Kontrollen — denen sich der rechtliche Mann um so weniger unterwarf — es nicht verhindern koͤnnen, daß sie sich betraͤchtlich ver- schlechterten, und schon, bei noch bestehenden hohen Kornpreisen, in ihrer Rente, so wie in ihrer Produktion, merklich herabsanken. §. 124. Da indessen manche Gutsbesitzer verhindert werden, ihre Guͤter selbst zu ver- walten, und die Administration durch andere, ohne das unmittelbare Auge des Herrn, oft große Schwierigkeiten und Bedenklichkeiten hat; so scheinen Verpach- tungen nothwendig zu seyn, und eine Einrichtung, die den Verpaͤchter, den Paͤch- ter und das Gut selbst moͤglichst sicherte, waͤre nicht nur fuͤr Gutsbesitzer und fuͤr Landwirthschaft Treibende, sondern auch fuͤr das allgemeine Beste, von groͤßter Wichtigkeit. Das in Grund und Boden steckende Vermoͤgen der Eigenthuͤmer gaͤbe seinen Ertrag durch die Rente, und der Gewerbe Treibende koͤnnte sein Kapi- tal ganz dem Betriebe widmen. Der Grund und Boden wuͤrde die hoͤchste Produk- tion geben, und dabei seine Kraft und seinen Werth von Jahr zu Jahren vermeh- ren, und dann wirklich Verpachtung nachhaltig vortheilhafter, wie eigene Admini- stration machen. In meiner englischen Landwirthschaft, Bd. II. Abth. 2. S. 87. habe ich einen Vorschlag gethan, wornach der Paͤchter nach Ablauf eines Termins eine Erneuerung desselben unter gewissen Bedingungen durchaus verlangen kann, wenn ihn der Eigenthuͤmer nicht durch eine angemessene betraͤchtliche Entschaͤdi- gungssumme abfinden will, mittelst welcher jener, fuͤr den aus seinen Verbesserun- gen durch laͤngere Bewirthschaftung des Guts zu ziehenden Vortheil, hinlaͤnglich entschaͤdigt wird, so daß er wenigstens nicht besorgen darf, der Eigenthuͤmer werde ihn, ohne die erheblichsten Gruͤnde, aufkuͤndigen, wobei dieser aber doch die Ge- walt behaͤlt, sein Gut selbst wieder anzutreten, wenn er es seinen Verhaͤltnissen nach rathsam findet. Dieser Vorschlag ließe sich noch auf verschiedene Weise modifiziren. §. 125. Die Uebernehmung des Inventariums, als eisern oder nach der Taxation, hat manche Schwierigkeiten, und oft liegt darin ein großes Hinderniß der Verbesserun- gen. Ein reiner Verkauf desselben an den antretenden Paͤchter hat immer Vor- zuͤge, wenn man mit ihm des Handels eins werden kann; sonst verkauft man es, Die Pachtung. wie man will, und der Paͤchter schafft sich ein neues. Jedoch versteht es sich, daß hier von ganz kurzen Pachtungen die Rede gar nicht seyn koͤnne. Auch wird die erste Einfuͤhrung dieser sonst so natuͤrlichen Einrichtung, die alle Vorstandsgelder und Kautionen unnoͤthig machte, in Gegenden, wo das Gegentheil gebraͤuchlich ist, Schwierigkeit finden. §. 126. Erhebliche Meliorationen, die den Grundwerth des Landguts auf ewig ver- bessern, koͤnnen von dem Paͤchter auf keine Weise verlangt werden. Die Gelegen- heit dazu ist dennoch so oft vorhanden, und der Nutzen so anerkannt, daß beide Theile sie zu befoͤrdern geneigt seyn muͤssen. Hier waͤren die Bedingungen zu ma- chen, daß der Eigenthuͤmer das dazu erforderliche Kapital, welches auf eine ge- wisse Summe bestimmt werden koͤnnte, hergaͤbe, wenn der Paͤchter solches waͤh- rend seiner Pachtzeit mit 10 Prozent zu verzinsen sich erbietet. Bei dieser Verzin- sung wird der Paͤchter keine Meliorationen vorschlagen, von deren reellen Nutzen er nicht die vollkommenste Ueberzeugung hat, und der Verpaͤchter hat nur zu unter- suchen, ob eine solche Melioration auch ausdauernd sey. Bei allen Reparationen, sie moͤgen groß seyn oder klein, scheint es am zweck- maͤßigsten, daß der Eigenthuͤmer das Material, der Paͤchter aber die Arbeit be- zahle. Kleine Reparationen auf des Paͤchters, große auf des Verpaͤchters Kosten zu setzen, gehoͤrt zu den nachtheiligsten Bedingungen, die man machen kann. Die Erbpacht . §. 127. Die Erbpacht hat das Eigenthuͤmliche, daß sie dem Inhaber eine eben so Die Erbpacht. freie und sichere Benutzung gewaͤhrt, wie vollkommnes Eigenthum, dem Grund- herrn aber, unter gehoͤrigen Bedingungen , eine sichere, keinem Risiko unterworfene und nie zu schmaͤlernde Rente giebt. Sie ist mehr oder minder beschraͤnkend nach den daruͤber geschlossenen Kon- trakten. Oft hat man allerlei Bedingungen hinzugefuͤgt, die ohne reellen und auf eine andere Weise nicht weit besser zu erreichenden Vortheil des Grundherrn, fuͤr den Erbpaͤchter aber hoͤchst laͤstig sind und den Werth des Grundstuͤcks vermin- dern. Dahin gehoͤrt die Beschraͤnkung im Verkauf und in der Vererbung, indem Die Erbpacht. jener nicht ohne Einwilligung des Grundherrn, diese nur in gewisser Ordnung ge- schehen darf. Wenigstens muß fuͤr diese Einwilligung in den meisten Faͤllen ein bestimmtes sogenanntes Laudemium gezahlt, und der neue Besitzer gewissermaßen aufs neue damit beliehen werden. Diese aus dem Lehnssysteme hergenommene Beschraͤnkung ist beiden Theilen und der Sache im Ganzen schaͤdlich, muß noth- wendig den Werth des Grundstuͤcks fuͤr den Eigenthuͤmer vermindern, den Kanon herabsetzen, folglich die moͤglich hoͤchste Rente des Grundherrn schmaͤlern, und uͤberhaupt den so nuͤtzlichen freien Uebergang der Grundstuͤcke aus einer Hand in die andere erschweren. Denn wenn der neue Inhaber neben dem Kaufgelde und den Anlagekosten seiner Wirthschaft noch das Laudemium bezahlen soll, so wird dies manche vom Kaufe abschrecken. Statt dieses ungewissen Einkommens wird sich der Grundherr bei einem nach Verhaͤltniß erhoͤheten Kanon weit besser stehen. §. 128. Erbstands- geld. In den meisten Faͤllen wird bei Vererbpachtungen gleich eine gewisse Summe unter dem Namen von Erbstandsgelde bezahlt. In sofern dieses den Grundherrn gegen die Deterioration des Guts und fuͤr das richtige Einkommen seiner Rente sichert, ist es nuͤtzlich; jedoch kann es wohl selten rathsam seyn, dieses Erbstands- geld hoͤher, als dazu noͤthig ist, anzusetzen, weil die Rente, die man erhalten und geben kann, dadurch in einem groͤßern Verhaͤltnisse vermindert werden wuͤrde, zumal zu einer Zeit und in einem Lande, wo Kapitale unter der Klasse der Acker- bauenden nicht haͤufig sind. Die Zahl der Konkurrenten muß sich dabei nothwen- dig vermindern, und jeder wird sich dieses Kapital zu hoͤhern Zinsen anrechnen, als es der Grundherr benutzen kann. §. 129. Fehlerhaftes Verfahren macht die Sa- che verhaßt. Schon vor laͤngerer Zeit hatte man die Nuͤtzlichkeit der Vererbpachtungen eingesehen, und Privatguͤter sowohl, als Domainen, im Ganzen oder zerstuͤckelt auf diese Weise ausgegeben. Weil man aber dabei ohne genugsame Ueberlegung verfuhr, und sich folglich der Nachtheil der gemachten Einrichtungen, insbeson- dere eine eminente Laͤsion des Grundherrn zeigte; so hat man sie nachher, auf solche fehlerhafte, mißrathene Beispiele sich stuͤtzend, hauptsaͤchlich aber allerlei Nebenruͤcksichten wegen allgemein verschrien, und Gutsbesitzer und Regierungen dagegen gewarnet. Es Die Erbpacht. Es koͤmmt aber hier, wie bei allen Gegenstaͤnden der Staatswirthschaft, nur darauf an, daß man sich auf einen hoͤheren Standpunkt erhebe und in klarem Lichte des Verstandes das Ganze uͤberschaue. Dann wird man sich durch einzelne Beispiele, die ihrer verfehlten Einrichtung wegen das Gute den kurzsichtigen Au- gen zweifelhaft machen, nicht blenden, wohl aber jene Beispiele zur Warnung dienen lassen, um aͤhnliche Fehler bei einer an sich trefflichen Sache zu vermeiden. Man hatte naͤmlich nicht nur den so unsichern und veraͤnderlichen Maaßstab des Geldes zur Werthschaͤtzung der Guͤter allein gebraucht, sondern auch nach der damals noch so niedrig stehenden Ackerbaukunst den Ertragsanschlag zu geringe ge- macht, und manche Pertinenzen, die durch einige Kultur zu hoher Benutzung zu bringen waren, ganz uͤbersehen. Es zeigte sich also bald, daß die Kontrakte zum groͤßten Nachtheile des Grundherrn und zu einem zu uͤberwiegenden Vortheil des Erbpaͤchters abgeschlossen waren, so daß man sich deshalb auch in einem gewissen Staate berechtigt glaubte, diese Vererbpachtungen durch souveraine Macht wieder aufzuheben. Hierdurch war die Sache noch in uͤblern Ruf gekommen, und hatte nun selbst das Mißtrauen der Paͤchter gegen sich. Indessen ist die Sache in verschiedenen Laͤndern wieder aufgenommen worden, und des dagegen erhobenen Geschrei’s ungeachtet gluͤcklich ausgefallen. Insbeson- dere hat es sich gezeigt, daß bei vererbpachteten und zerschlagenen Domainen nicht nur die oͤffentlichen Kassen, sondern auch die allgemeine Produktion, die Bevoͤl- kerung und der Wohlstand der Unterthanen betraͤchtlich gewonnen habe, und wenn auch die erstern neuern Versuche dieser Art nicht ganz fehlerfrei und nicht zum moͤglich hoͤchsten Vortheil der oͤffentlichen Kassen eingerichtet seyn moͤgen; so haben sie dennoch die Sache wieder in Gang gebracht und diejenige Ueberzeugung bewirkt, die nur der Erfolg geben kann. §. 130. Das Wesentlichste bei diesem Geschaͤfte ist, daß man den Werth des Grund Bestimmung des Kanon nach dem Durchschnitts- preise des Getreides. und Bodens oder dasjenige, was er nach Abzug aller Kosten und des billigen Vor- theils des Paͤchters tragen kann, richtig schaͤtze, und zwar nicht nach dem veraͤn- derlichen Werthe des Geldes, sondern nach einem bestimmten Getreidemaaße, dessen Werthverhaͤltniß gegen alle uͤbrige Dinge sich im groͤßern Durchschnitt seit jeher gleich geblieben ist und gleich bleiben wird. Es veraͤndert sich zwar von einem Jahre zum andern, und ist in kurzer Zeit noch veraͤnderlicher wie der Werth Erster Theil. M Die Erbpacht. des Geldes, aber nicht in laͤngern Perioden, sondern haͤlt sich, mit allen wahren Beduͤrfnissen des Lebens, weil durch ihn der Arbeitspreis im Allgemeinen bestimmt wird, im Gleichgewichte. Daher muß die Erbpacht auf ein Maaß des gewoͤhn- lichsten Getreides bestimmt, dieses aber in der Regel nicht in natura — weil da- bei das Erbpachtsquantum in einem Jahre von hohem, im andern von geringem Werthe seyn wuͤrde — sondern nach dem Durchschnitt des Preises einer Reihe vorhergegangener Jahre in Gelde bezahlt werden. Jedoch sind bei Ziehung dieses Durchschnittspreises diejenigen Jahre und Zeiten herauszulassen, wo der Preis durch Mißwachs oder durch andere außerordentliche Konjunkturen sehr hoch gestie- gen war, weil der Erbpaͤchter beim Mißwachse, des hohen Preises ungeachtet, doch wohl Schaden gehabt, die Ruͤckkehr außerordentlicher Umstaͤnde aber nicht zu erwarten und nicht zu hoffen ist. So wuͤrde es hoͤchst unbillig seyn, einen Durch- schnittspreis nach diesem letzten erlebten Decennium — wo die saͤmmtlichen Ernten unter dem mittelmaͤßigen waren, und andere den Preis erhoͤhende Umstaͤnde hinzu- kamen — zu bestimmen, und es waͤre wahrscheinlich, daß in dem naͤchsten ein jeder Erbpaͤchter dabei zu Grunde gehen muͤßte. Gegen diese Berechnung des Erbpachtgeldes nach dem Preise des Getreides hat man eingewandt, daß, da dieser variiren und sinken koͤnne, eine gewisse Rente wiederum nicht gesichert sey. Allein der reale Werth derselben bleibt hierbei immer gleich, und nur der nominale veraͤndert sich. In Ansehung der Staatseinkuͤnfte, wo man dieses am gefaͤhrlichsten gehalten hat, wuͤrde sich ein großer Theil der Aus- gaben, in Ansehung ihres nominalen Betrages, zum entschiedenen Vortheil des Ganzen mit veraͤndern lassen, z. B. alle Besoldungen, die nun von zehn zu zehn Jahren nach den steigenden oder fallenden Preisen im Gelde vermehrt oder vermin- dert werden muͤßten, wodurch einem jeden sein angemessenes Auskommen mehr wie jetzt gesichert waͤre. §. 131. Vortheile der Erbpacht. Die Vortheile der Vererbpachtung sind so evident, daß es keinen Zweifel hat, ihre Einrichtung werde in unserm schaͤrfer rechnenden Zeitalter bald allgemein werden, wenigstens da, wo die Grundbesitzungen noch von betraͤchtlicher Groͤße sind. Auch werden andere Grundstuͤcke, die bisher unter unsichern und beiden Theilen laͤstigern Bedingungen uͤberlassen worden, nun auf diese Erbpachtseinrich- tung modifizirt werden. Dies ist ohne Zweifel die sicherste Basis, worauf der all- Die Erbpacht. gemeine Wohlstand und der hoͤhere Betrieb des Ackerbaugewerbes gegruͤndet wer- den kann. Jeder Grundeigenthuͤmer, es sey der Staat oder der Privatmann, wird aus seinem Grund und Boden eine sichere und reell unveraͤnderliche Rente ziehen koͤnnen; der Werth des Grund und Bodens wird dadurch auf eine feste Weise bestimmt, und der Kredit darauf nach diesem Werthe vollkommen gesichert seyn, indem die Rente selbst verpfaͤndet und die Zinsen unmittelbar erhoben wer- den koͤnnen, so daß mit der Hypothek auch das Eigenthumsrecht gewissermaßen mit uͤbergeht und ohne alle erdenkliche Weitlaͤuftigkeit vollkommen gesichert ist. Hierdurch kaͤme das groͤßte Kapital jeder Nation, was im Grund und Boden steckt, in Umlauf, und jedes andere Vermoͤgen erhielte zugleich die groͤßte Sicherheit. Der Gutsbesitzer wuͤrde jetzt nicht wider seinen Willen und Neigung genoͤthi- get, sein Landgut selbst zu kultiviren, ohne in Gefahr zu kommen, daß solches durch Zeitpaͤchter deteriorirt werde. Der unzaͤhlige Verdruß, den jede Verpach- tung macht, die nothwendige Aufsicht und Kontrolle, die vielen Abzuͤge durch zu- faͤllige Schaͤden fielen weg. Aber, was noch weit mehr in Betracht zu kommen verdient, das Gewerbe des Ackerbaues wuͤrde dadurch bald einen hoͤhern Schwung bekommen, wenn jeder, der Neigung und Talent dazu hat, Gelegenheit faͤnde, solches mit einem weit geringern Kapitale und doch mit der Sicherheit, die nur das Eigenthum giebt, zu betreiben. Der Erbpaͤchter kann voͤllig als Eigenthuͤmer handeln, und Alles, was er in dem Gute fuͤr die Zukunft anlegt, ist sein, aber er braucht das Grundkapital nicht anzuschaffen, sondern nur billig zu verzinsen, kann daher sein saͤmmtliches Vermoͤgen als Betriebskapital benutzen. §. 132. Man hat nun die verwickelte Frage aufgeworfen: ob es in Hinsicht auf den Ob große oder kleine Erb- pachten zu er- richten? Staat und das allgemeine Beste auch in Hinsicht auf den Betrieb der Wirthschaft selbst besser sey, große oder kleine Erbpachtsguͤter zu errichten? Diese Frage ist sehr verschieden beantwortet worden, und mußte es nach den verschiedenen An- sichten, welche diesen oder jenen seine Lokalitaͤt gab, nothwendig werden. Im Allgemeinen kann man sie, meines Erachtens, so beantworten: Man mache in jeder Provinz, in jedem Distrikte solche Erbpachtsguͤter, wie am meisten verlangt und, was einerlei ist, am theuersten bezahlt werden. Wo vermoͤgendere und ein- M 2 Die Erbpacht. sichtsvollere Landwirthe sich zu groͤßern Erbpachtungen melden, da gebe man sie ihnen, wie sie solche verlangen, vorausgesetzt, daß sie solche eben so theuer be- zahlen wollen, wie die Liebhaber kleinere. Wo aber eine groͤßere Konkurrenz von solchen ist, welche nicht das Vermoͤgen und die Uebersicht fuͤr groͤßere Wirth- schaften haben, da gebe man ihnen auch kleine. Diese Nachfrage nach großen, mittlern und kleinen Erbpachtsbesitzungen wird am sichersten anzeigen, welche Groͤße nach dem Kulturzustande des Volks und der ackerbautreibenden Klasse nach der Art des Grund und Bodens und nach der Lokalitaͤt die nutzbarsten sind. Der Streit uͤber die Vorzuͤge der großen und der kleinen Wirthschaften kann ohne bestimmte Lokalitaͤt durchaus nicht entschieden werden. Jede hat im Allge- meinen ihre eigene, die ich in meiner englischen Landwirthschaft, B. II. Abth. 2. S. 91. und folgenden, kurz gegen einander zu stellen versucht habe. Ich gestehe aber nach meiner jetzigen Ueberzeugung, daß ich daselbst auf die Schaale der großen Wirthschaften im Allgemeinen ein zu großes Uebergewicht gelegt habe. Wo unter den kleinern Besitzern wahre Betriebsamkeit und verhaͤltnißmaͤßiges Vermoͤgen sich findet, und sie in ihrem Betriebe uneingeschraͤnkt und anderweitig nicht zu sehr belastet sind, da wird ein fruchtbarer Grund und Boden durch kleine Besitzer, die ihn mit eigenen Haͤnden oder doch unter eigenen unverwandten Augen bearbeiten, nicht nur — wie vielleicht jeder zugiebt — mehr produziren, son- dern auch — was man um so mehr laͤugnet — groͤßern reinen Ertrag geben koͤnnen. Die Besorgniß, daß hier von den Produzenten Alles wieder konsumirt werde und folglich nichts zum Verkauf kaͤme, ist voͤllig eitel, und kann nur aus der Ansicht der aus ganz andern Ursachen so jaͤmmerlichen Bauerwirthschaften ge- wisser Gegenden entstanden seyn. Wenn kleine Erbpaͤchter ihren Kanon bezah- len, so manche Dinge ankaufen, nach ihrer Art wohl leben und sich dennoch etwas eruͤbrigen koͤnnen, — wie davon so viele Beispiele in manchen Gegenden, deren Boden keinesweges durch besondere Fruchtbarkeit ausgezeichnet ist, vor Augen liegen, — so muͤssen sie ja nothwendig Ueberschuß zum Verkaufe haben, und dieser Ueberschuß wird, wenn man die Sache genau untersucht, den uͤbertreffen, welchen große Guͤter von einem gleichen Areal aufweisen koͤnnen. Jedoch ist dabei auf den Kulturzustand jeder Gegend und auf die Bevoͤlke- rung Ruͤcksicht zu nehmen. In unbevoͤlkerten und in der Kultur weiter zuruͤck- stehenden Distrikten, wo die Arbeit nach Verhaͤltniß weit theurer wie der Grund Die Erbpacht. und Boden ist, und daher mehr eine extensive als intensive Wirthschaft Statt fin- det, kann das Ganze durch kleine Wirthschaften nicht kultivirt werden, und man wuͤrde den Betrieb der groͤßern verhindern, wenn man ihm die Arbeiter dadurch entzoͤge, daß man ihnen allen kleinere Plaͤtze einraͤumte, wovon sie sich allenfalls mit einiger Nebenarbeit allein naͤhren koͤnnten. Hier darf man nur zur kleinern Parcellirung allmaͤhlig uͤbergehen, so wie sich die Volksmenge vermehrt und arbei- tende Haͤnde sich anbieten. Es ist daher eine fehlerhafte Einrichtung, deren uͤble Folgen man schwer gefuͤhlt hat, wenn man in einem gewissen Staate bestimmte, daß jedem Einwohner, den ein Gutsbesitzer ansetzte, auch ein Grundstuͤck von etwa acht Morgen zugetheilt werden solle. Bei der Zerschlagung der großen Privatlandguͤter in kleinere Theile, und Ausgebung derselben in Erbpacht uͤberlasse man daher die Art der Eintheilung dem Eigenthuͤmer, weil diejenige, welche fuͤr ihn die vortheilhafteste ist, es auch fuͤr das allgemeine Beste seyn wird. Bei den Domainen sind hin und wieder vielleicht besondere Ruͤcksichten zu nehmen. §. 133. Die Besitzer großer Landguͤter und Herrschaften, welche diese und ihre ihnen Vortheile fuͤr Privatgrund- besitzer. sonst ziemlich laͤstige Administration als die Quelle ihres Einkommens ansahen und betreiben mußten, erhalten durch dieses Erbpachtsystem ihre Rente vollkommen ge- sichert, werden aber von der Last und Sorge dadurch befreit. Wer bisher die Be- wirthschaftung derselben aus Neigung und mit Vergnuͤgen betrieben hat, muß im- mer besorgen, daß diese Neigung bei seinen Kindern nicht forterbe, mithin seine gemachten Einrichtungen mit ihm hinsterben wuͤrden. Wenn er seinen Plan, mit Ruͤcksicht auf eine zweckmaͤßige Parzellirung und Vererbpachtung anlegt, die Ein- theilung der Felder und den Bau der Hoͤfe vorlaͤufig anordnet, so wird dieses seiner Thaͤtigkeit und seinen Einsichten Stoff genug darbieten. Eine solche Vorberei- tung, die den kuͤnftigen Erbpaͤchtern die Sache ungemein erleichtert, und wodurch man ihnen den Abriß von dem, was sie erhalten werden, in die Hand geben kann, wird solche in Menge herbeiziehn. Es bedarf nur eines Vorschusses, vielleicht zur Bebauung der ersten Hoͤfe; aus dem Verkaufe oder Erbstandsgelde dieser ersten koͤnnen die andern eingerichtet werden und so fort. Der Gutsbesitzer, der einiges disponible Kapital in Haͤnden hat, wird einen solchen Bau immer leichter und wohlfeiler vollfuͤhren, als der antretende Erbpaͤchter, weil er ihn laͤnger vorberei- Die Erbpacht. ten kann, und er mehrere Kenntnisse davon besitzt. Einen wohlgelegenen und ausgezeichneten groͤßeren Hof in der Naͤhe seines Schlosses fuͤr sich zu behalten, ihn mit Garten- und Lustanlagen in Verbindung zu setzen, und das landwirth- schaftliche Gewerbe darauf in seiner hoͤchsten Schoͤnheit, seinem eigenthuͤmlichen Reize und Ebenmaaße darzustellen, wird dabei immer moͤglich seyn. Und wenn er seinen Landsitz so mit freundlichen Wohnungen freier und thaͤtiger Menschen umge- ben hat, deren Felder ohne Zweifel bald in ungleich hoͤherer Kultur stehen, und die groͤßte Mannigfaltigkeit darbieten werden, so wird ihm dies einen weit edleren Anblick als die unabsehbare Flaͤche der vormaligen herrschaftlichen und baͤuerlichen Feldmark geben. Naͤchst der Musterwirthschaft seines zuruͤckbehaltenen Hofes wird ihm die Erhaltung, Eintheilung und Anlage der Forsten, der Teiche, der Torfmoore, der Kalk- und Ziegelbrennereien, vielleicht anderer reservirter Perti- nenzien, vielleicht die Betreibung und Einrichtung technischer Gewerke genugsam beschaͤftigen koͤnnen, deren Administration jedoch nun auch andern leichter aufge- tragen werden kann, als die vormalige große Ackerwirthschaft des Gutes. Weit entfernt, daß die Besorgniß, dieses Erbpachtsystem werde den Ruin der adlichen Familien, insbesondere der alten, bewirken, gegruͤndet seyn sollte, bin ich vielmehr uͤberzeugt, daß es ihre Erhaltung befoͤrdern werde, ja daß es solche in vielen Faͤllen allein noch moͤglich mache. Der bestimmte Werth, die sichere Rente, der zweifellose Kredit der Guͤter, der richtige Etat, den man uͤber Einnahme und Ausgabe machen kann, und der auf keiner Seite Ausfaͤlle besorgen laͤßt, muͤssen den Wohlstand vieler Familien sicherer erhalten, und den gesunkenen anderer wieder erheben. Majorate koͤnnen ja, wenn man will, dabei eben so sicher bestehen. §. 134. Vortheile bei den Domai- nen. Der Vortheil, welcher sich bei den Staatsdomainen bloß aus der Ersparung der Administrationskosten, der Bauten, der Schadenberechnungen und Remis- sionen ergeben wird, ist schon einleuchtend. Die reine Rente muß sich hierdurch, wenn auch der kuͤnftige Kanon die jetzige Zeitpacht nicht uͤberstiege, schon betraͤcht- lich vermehren; weit mehr wird aber der Staat indirekte durch die hoͤhere Kultur, Produktion und Bevoͤlkerung gewinnen. Zweites Hauptstuͤck . Oekonomie , oder die Lehre von den Verhaͤltnissen, von der Einrichtung und Direktion der Wirthschaft. D as Wort Oekonomie ist in sehr mannigfaltigem und, zuletzt von den Deut- Bedeutung des Worts. schen, in sehr unrichtigem Sinne gebraucht worden. Seiner Etymologie und ur- spruͤnglichen Bedeutung nach verstanden die Griechen die Einrichtung und Leitung des Haus- und Familienwesens darunter, also freilich dasselbe, was wir Haushal- tung nennen. Xenophon in seinem Buche uͤber die Oekonomie handelt darin von den haͤuslichen Verhaͤltnissen, den Pflichten der Hausgenossen gegen einander, sagt aber nur beilaͤufig etwas vom Feldbaue, in sofern er auf den Hausstand Bezug hat. Er und andere Griechen gebrauchten dieses Wort sonst nie vom Ackerbau, sondern bedienten sich der Woͤrter Georgia oder Geoponia von demselben. Die Roͤ- mer nahmen jenes Wort in einer weitlaͤuftigern und sehr verschiedenen Bedeutung. Sie verstanden naͤmlich darunter die Wahrnehmung der richtigsten Verhaͤltnisse zur Erreichung des Zwecks einer jeden Sache, die Disposition, den Plan, die Einthei- lung eines jeden Werkes. Cicero sagt: oeconomia causae, oeconomia oratio- nis, und versteht darunter die Leitung einer Rechtssache, die Disposition einer Rede, in welchem Verstande es denn auch wieder einige neue deutsche Schriftsteller genom- men haben, die von der Oekonomie eines Schauspiels, eines Gedichtes reden. In jenem Sinne der Roͤmer ist das Wort auch von den Schriftstellern aller andern Natio- nen genommen worden, und sie verstehen darunter bloß das Verhaͤltniß der einzelnen Theile unter sich und zum Ganzen, dasselbe, was wir auch Organisation zu nennen pflegen, und das Wort erhaͤlt nur durch seinen Bezug auf einen andern Gegenstand einen realen Sinn. So spricht man von der Oekonomie der Natur, des thierischen Koͤrpers, des Staats, und allerdings auch eines Gewerbes; wo aber dieses genannt werden muß, wenn es sich nicht aus dem Zusammenhange von selbst versteht. Wenn die landwirthschaftliche Einrichtung darunter verstanden werden soll, so sagt der Fran- Erster Theil. N Oekonomie. Bedeutung des Worts. zose: économie rurale, der Englaͤnder: rural economy, jedoch verstehen diese nie die wirkliche Ausfuͤhrung, den eigentlichen Akt des Ackerbaues, sondern nur die Eintheilung und die Verhaͤltnisse der Landwirthschaft darunter. Nur in denen Zeiten, wo man in Deutschland die Wuͤrde jeder Lehre durch ein lateinisches oder griechisches Wort zu heben glaubte, und sich deren besonders zu dem Ende auf Buͤchertiteln be- diente, haben einige Schriftsteller nicht nur die Lehre vom Ackerbau, sondern auch den Ackerbau selbst Oekonomie zu nennen angefangen, und das Wort ist von manchen ausschließlich in diesem Sinne gebraucht worden. So hat Benekendorf sein weitschweifiges Werk, oeconomia forensis betitelt, nach welchem Titel man ein Werk uͤber die Einrichtung der Rechtspflege und Gerichtshoͤfe erwarten sollte. Darnach haben sich dann auch die, welche den Ackerbau etwas ausgedehnter und kunstmaͤßiger zu betreiben vermeinen, Oekonomen genannt, und endlich nennt sich jeder, der die Pflugtreiber zu treiben angestellt ist, also, obwohl er von den richtigen Verhaͤltnissen der Wirthschaft auch nicht den mindesten Begriff hat. Allein das Wort ist noch in einem andern, ihm eben so fremden Sinne genom- men worden. Weil es naͤmlich das Wesentliche einer guten Oekonomie ist, den Zweck einer jeden Sache mit dem moͤglichst mindesten Aufwande zu erreichen; so hat man die Sparsamkeit erst im Allgemeinen, dann die mit Gelde darunter verstanden, und nennt sogar wohl den Geiz, wenn er auch seines Zweckes ganz verfehlt, Oekono- mie, und deshalb denjenigen zuweilen einen guten Oekonomen, der nichts an seine Wirthschaft wendet, sondern solche erschoͤpft. Auch nannte man die Besorgung der Einnahmen und Ausgaben Oekonomie, und den, dem dieses besonders von geistlichen Korporationen aufgetragen war, den Oekonomen . Wir gehen zu der lateinischen Bedeutung des Worts zuruͤck, und verstehen un- ter Oekonomie , in Bezug auf die Lehre von der Landwirthschaft, die Lehre von den zweckmaͤßigsten Verhaͤltnissen und von der Leitung und Anwendung derer Kraͤfte, durch welche die Produktion hauptsaͤchlich hervorgebracht wird, und daher handelt dieses Hauptstuͤck von der Anstellung, Erhaltung und Leitung der arbeitenden Kraͤfte; von den Verhaͤltnissen des Viehstandes, oder vielmehr der Futterung und der Duͤn- gung zum Ackerbau; von denen darauf gegruͤndeten Feldeintheilungen oder Wirth- schaftsystemen in Ruͤcksicht auf die nach jeder Lokalitaͤt moͤglich vollkommenste Errei- Oekonomie. Bedeutung des Worts. chung des Zwecks dieses Gewerbes: des moͤglich hoͤchsten nachhaltigen reinen Ertra- ges aus dem Ganzen der Wirthschaft. Endlich von der Direktion der Wirthschaft und ihrer Darstellung in Buͤchern und Rechnungen. Die Arbeit im Allgemeinen . §. 135. Die Arbeit ist es, wodurch der Mensch Alles gewinnt oder gewonnen hat, was Arbeit, die Quelle aller Guͤter. er genießt. Was Grund und Boden ohne Arbeit giebt, ist aͤußerst wenig, und kann nur bei dem Nomaden-Leben in Betracht kommen. Alle Lebensmittel, alle Genuͤsse, allen Wohlstand und Reichthum, selbst das zur Bewirkung der Arbeit nothwendige Kapital verdanken wir ihr. Durch die Quantitaͤt und Qualitaͤt der auf eine Sache verwandten Arbeit wird ihr Werth oder ihr natuͤrlicher Preis bestimmt. §. 136. Jedoch erfordert jede Arbeit ein Material, woran sie ausgeuͤbt wird. Dies In wiefern je- doch der Grund und Boden Antheil daran habe. Material giebt die Natur der Ackerarbeit im Grund und Boden, und aus dem durch die Arbeit aus dem Grund und Boden hervorgebrachten Produkte wird das Material fuͤr die Verwendung jeder andern Arbeit geliefert. §. 137. Es ist also wohl nicht ganz und unbedingt richtig, wenn man in der neuern Metapolitik alles Vermoͤgen und Einkommen der Nation einzig und allein aus der Arbeit ableitet. Der Grund und Boden hat einen betraͤchtlichen Antheil daran. Auf der andern Seite gehen aber die zu weit, welche den Grund und Boden als die alleinige Quelle des Einkommens betrachten. Eine Nation, die einen sehr fruchtbaren Grund und Boden bewohnt, wuͤrde sich weit leichter zu einem hohen Wohlstande emporheben koͤnnen , wie eine andere. Aber oft ist die Fruchtbarkeit des Bodens und des Klima wohl die Ursach gewesen, daß sie es nicht wollte . §. 138. Ohne Arbeit traͤgt der Boden nichts, und durch die Arbeit erhaͤlt er erst seinen Werth. In der Kindheit der Nationen nahm daher jeder seinen Boden, den er bearbeiten wollte, umsonst, weil noch zu wenig arbeitende Kraͤfte vorhanden N 2 Die Arbeit im Allgemeinen. waren. Wie man den Werth erkannte, den er durch die Arbeit zu erhalten faͤhig war, eignete sich der Gewalthabende denselben zu, und setzte einen Preis darauf. Erst durch die Arbeit erhaͤlt der Boden einen Werth. Dieser war sehr geringe, so lange es an Arbeit und an der Kunst, solche zweckmaͤßig zu verwenden, fehlte. So wie beides sich vermehrte, stieg der Preis des Grund und Bodens, mit demselben aber auch der Preis der Arbeit und folglich der Preis des aus beiden hervorgehenden Produkts. §. 139. Verhaͤltniß zwischen dem Preise der Ar- beit, des Bo- dens und der Produkte. Daher ist in kultivirten und bevoͤlkerten Laͤndern ein im Durchschnitt der Jahre feststehendes Verhaͤltniß oder Gleichgewicht zwischen dem Preise des Grund und Bo- dens, der Arbeit und der Produkte entstanden, welches, wenn es durch Zufaͤllig- keiten gestoͤrt wird, sich doch bald wieder herstellt. §. 140. Indessen ist dieses Verhaͤltniß nicht allenthalben gleich, sondern richtet sich nach der Quantitaͤt und Qualitaͤt des Bodens, gegen die der arbeitenden Kraͤfte, der Kunstkenntnisse und des dem Ackerbau gewidmeten Betriebskapitals. Der Grund und Boden ist wohlfeil, wo es an arbeitenden Kraͤften, an Kunstkenntnissen und Kapitale fehlt, und der Preis der letztern steht daselbst hoch gegen den des ersten. Wenn hingegen in einem bevoͤlkerten Staate sich die arbeitenden Kraͤfte, die Kennt- nisse und das zu ihrer Herbeischaffung und Vorausbezahlung noͤthige Kapital ver- mehrt haben, so steigt der Werth des Grund und Bodens im Verhaͤltniß gegen jene. §. 141. Hierauf gruͤn- det sich der Vorzug des extensiven oder intensi- ven Betriebes. Dies Verhaͤltniß des Arbeitspreises gegen den Preis des Grund und Bodens traͤgt zur Begruͤndung der verschiedenen Ackersysteme vieles bei. Man kann diese in ihren Extremen die extensiven und die intensiven nennen. Wo naͤmlich der Boden wohlfeil, die Arbeit aber theuer ist, da wird man eine gewisse Masse von Produkten auf einer großen Flaͤche, aber mit moͤglichst geringer Arbeit hervorzubringen suchen muͤssen. Wo dagegen der Preis des Bodens hoch ist, Arbeit aber in genugsamer Menge und zu billigem Preise sich darbietet, da wird man auf einer geringen Ackerflaͤche denselben Werth an Produkten — wie dies wohl im- mer moͤglich ist — durch verstaͤrkte Anwendung der Arbeit zu erzielen suchen. Es giebt Gegenden in Amerika , wo man einen Acker guten Bodens mit dem Preise einer Tagesarbeit erkauft. In Belgien , in England und einigen Distrikten Die Arbeit im Allgemeinen. Italiens kann man dieselbe Flaͤche kaum in jaͤhriger Pacht fuͤr den Preis von 80 Tagearbeiten erhalten. §. 142. Wer mit einem bestimmten Kapitale den Ackerbau betreiben will, wird im Naͤhere Be- stimmung der Verhaͤltnisse, wo der eine oder der andre zu waͤhlen ist. ersten Falle eine sehr große Flaͤche Landes zu kaufen haben, wenn er auch nur wenig zum Betriebe der Arbeit uͤbrig behielte. Er muß extensive Wirthschaft mit moͤg- lich geringster Arbeitverwendung betreiben. Im zweiten Falle aber muß er eine kleine Flaͤche kaufen, nicht nur weil der Acker theurer ist, sondern auch weil er ein groͤßeres Kapital zur Bezahlung der mehreren zu verwendenden Arbeit uͤbrig behalten muß. In jenem Falle werden oft Guͤter gekauft, wo allein die Frohnden zu den nothwen- digsten Arbeiten zureichen, und wo daher, wenn das Inventarium einmal vorhanden ist, nur ein unbedeutender baarer Vorschuß zum Wirthschaftsbetriebe noͤthig ist. Je wohlfeiler das Land ist, um so weniger werden Verbesserungsarbeiten rath- sam seyn. Wo man den Acker Landes um 15 Rthlr. kaufen kann, und davon 2 Rthlr. reinen Ertrag hat, wuͤrde es vielleicht unvortheilhaft seyn, 15 Rthlr. Ver- besserungskosten, z. B. durch Mergeln, daran zu wenden, wenn er gleich darnach den doppelten Ertrag gaͤbe, weil man fuͤr diese Kosten noch einen Acker kaufen koͤnnte, der sich eben so stark verzinsete, wie die auf jenen verwandten Verbesse- rungskosten. Ich sage vielleicht , denn es giebt dennoch viele Verhaͤltnisse, wo es vor- theilhafter seyn wuͤrde, einen im Besitz habenden Acker oder Gut mit denselben Kosten zu verbessern, wofuͤr man ein anderes kaufen koͤnnte. §. 143. Wenn der Acker theuer ist, werden auch die Produkte dadurch etwas vertheuert, jedoch oft nur in geringem Verhaͤltnisse. Aber nicht immer ist der Acker theuer, wenn gleich die Produkte es sind, weil man aus Mangel an Kraͤften oder an Kennt- nissen jenen nicht zu benutzen, und diese nicht hinreichend hervorzubringen versteht. In jenem Falle ist die moͤglich groͤßte Anstrengung auf die Produktion zu verwenden; in diesem muß man wohl erwaͤgen, ob man sein Kapital vortheilhafter auf Ankauf von mehrerem Boden, oder aber auf mehrere Bearbeitung verwende. Die Arbeit im Allgemeinen. §. 144. Wenn gleich die Extreme von sehr wohlfeilem Acker und sehr theurer Arbeit, und von sehr theurem Acker und wohlfeiler Arbeit in Deutschland selten oder gar nicht vorkommen, so sind doch mannigfaltige Gradationen dieses Verhaͤltnisses in verschie- denen Provinzen und Distrikten vorhanden, die man bei der Einrichtung der Wirth- schaft wohl zu erwaͤgen hat, um sich darnach fuͤr ein mehr oder minder intensives Wirthschaftssystem zu bestimmen. Dort wird Koppelwirthschaft mit langer Ruhe des Ackers und Weideduͤnger Arbeit ersparen; hier wird jaͤhriger Fruchtwechsel mit Futterbau und Stallfutterung die Arbeit vortheilhafter vermehren, und der hoͤheren Kosten ungeachtet den reinen Ertrag betraͤchtlich vergroͤßern. §. 145. Ob der Ar- beitslohn ge- stiegen sey? Es ist seit einiger Zeit unter den Landwirthen eine allgemeine Klage, daß der Lohn der Arbeiter und des Gesindes uͤbermaͤßig gestiegen sey, und man haͤlt es fuͤr ein großes Uebel. Manche sehen dieses als einen Grund der gestiegenen Kornpreise an. In Gegenden, wo die Frohnden zum Theil aufgehoben sind, sucht man in dieser Auf- hebung wiederum den Grund des gestiegenen Arbeitslohns. Es ist aber vielmehr der gestiegene Preis der Lebensmittel, zugleich mit dem dadurch bewirkten Anreiz zur hoͤ- hern Produktion, welcher den Arbeitslohn nach dem Geldpreise hat erhoͤhen muͤssen, und durch Aufhebung der Frohnden ist vielmehr die Thaͤtigkeit der arbeitenden Men- schen vermehrt, und folglich die Summe der verrichteten Arbeit groͤßer geworden, weshalb solche eher zur Verminderung des Arbeitspreises wirken muß. §. 146. Mehrentheils aber ist jene Klage ganz ungegruͤndet, und die Vertheurung des Arbeitspreises ist bloß nominal, keinesweges real, indem naͤmlich der Werth des Gel- des gegen den Werth aller uͤbrigen Dinge sich vermindert hatte, der Preis der uͤbri- gen Dinge aber, besonders des Getreides, gegen den Preis der Arbeit vortheilhafter steht, wie vormals. Man muß die Ursachen, welche auf die Erhoͤhung und Erniedrigung des Ar- beitslohns, nach Gelde berechnet, wirken, wohl unterscheiden. Sie sind folgende: Die Arbeit im Allgemeinen. §. 147. 1) Die Preise der Lebensbeduͤrfnisse . Der Arbeiter muß nothwen- Wodurch der Arbeitslohn steige und falle? Es bleibt und muß in einem gewissen Ver- haͤltnisse mit dem Preise der Lebensmittel bleiben. dig so viel verdienen, daß er und wenigstens noch eine Person oder zwei Kinder davon leben und zwar so leben koͤnnen, daß sie bei Kraͤften und gesund bleiben, auch ihre Kinder davon aufziehen. Haͤtten sie vorher nichts mehr als dieses Nothduͤrftige ge- habt, und stiegen nun die Lebensbeduͤrfnisse, ohne daß der Arbeitslohn erhoͤht wuͤrde, so wuͤrden sie bald so verkuͤmmern und verarmen, daß sie unbrauchbar wuͤrden, ihre Kinder nicht gesund aufziehen koͤnnten, und somit wuͤrde sich ihre Zahl bald so vermin- dern, daß nun die wenigen uͤbrigbleibenden einen desto hoͤhern Lohn fordern koͤnnten. Es muß also nothwendig ein gewisses Verhaͤltniß zwischen dem Preise der Lebensmittel und dem Preise der Arbeit bleiben, und dieses Verhaͤltniß kann nur auf kurze Zeit und dann immer nachtheilig aufgehoben werden, setzt sich aber bald von selbst wieder ins Gleichgewicht. Steigt der Arbeitspreis aus einer der andern Ursachen in einer Gegend uͤber das Verhaͤltniß gegen die Lebensmittel in die Hoͤhe, verdienen folglich die Arbeiter mehr, als sie zur Nothdurft gebrauchen, so werden sie fruͤher heirathen, mehrere Kinder er- zeugen und aufziehen, und somit wird sich diese Klasse und die Zahl der Arbeitsuchen- den so vermehren, daß der Lohn wieder fallen muß. Indessen erfolgt diese Wirkung nicht schnell, und richtet sich nicht nach den jaͤh- rig wechselnden Preisen des Getreides, sondern nur nach dem aus einer laͤngern Reihe von Jahren auszumittelnden Durchschnitte. Vielmehr kann ein augenblickliches Sinken der Preise der Lebensmittel das Gegentheil bewirken, indem solche Arbeiter welche nur die Nothdurft kennen und fuͤr Ersparung keinen Sinn haben, nun in drei Tagen so viel verdienen koͤnnen, als zu ihrer Nothdurft hinreicht, wozu vorher fuͤnf Tage Arbeit erforderlich war. Sie werden sich nun leicht verleitet finden, zwei Tage die Woche weniger zu arbeiten, wodurch sich die Arbeit im Ganzen betraͤchtlich ver- mindert; derjenige also, welcher sie noͤthig hat, solche um so theurer bezahlen muß. Allein voruͤbergehend ist auch dieses nur, weil doch da, wo hoͤherer Verdienst ist, sich mehrere Menschen erzeugen und hinziehen, und mit hoͤherem Verdienst der Wunsch, noch mehr zu verdienen und sich etwas zu ersparen, bei den meisten doch rege wird, der vorher wegen der Unmoͤglichkeit ihn zu befriedigen unter- druͤckt war. Die Arbeit im Allgemeinen. Im Allgemeinen also richtet sich in allen nicht entvoͤlkerten Gegenden der Preis der Arbeit nach dem Preise der Lebensmittel, und man wird fuͤr 4 Scheffel Korn, beim gewoͤhnlichen Laufe der Dinge, fast allenthalben und zu allen Zeiten dieselbe Masse von natuͤrlicher (kunstloser) Arbeit haben koͤnnen, obwohl der Nominal- oder Geldpreis sehr verschieden ist. Um den Zustand der Arbeiter also gleich zu erhalten, handelt der Landwirth, der die noͤthige Anzahl von arbeitenden Familien auf seiner Besitzung angesetzt hat, sowohl richtig fuͤr sich, als billig fuͤr sie, der ihnen statt eines Theils des Geldlohns ihre Lebensbeduͤrfnisse zu einem feststehenden Preise giebt, oder aber den Geldlohn nach dem Verhaͤltnisse, wozu er ihnen diese Beduͤrfnisse verkauft, erhoͤhet oder ver- mindert, wenn er sich anders der Arbeit dieser Leute zu jeder Zeit versichert hat. Wenn auch der Staat den Arbeits- und Gesindelohn durch Polizeianordnungen be- stimmen will, — wovon der Nutzen sehr zweifelhaft ist — so muͤßte es nicht nach Gelde, sondern nach dem Preise des gewoͤhnlichsten Lebensmittels, des Rockens, geschehen. Annahme einer ideali- schen Muͤnze oder eines an- dern Maaßsta- bes des Werths der Dinge. Wenn ein Arbeiter sich ernaͤhren, und bei zureichenden Kraͤften erhalten und dabei zwei Kinder aufbringen soll, so muß er in 9 Arbeitstagen mit unangestrengter kunstloser Arbeit einen Berliner Scheffel Rocken verdienen, wobei angenommen wird, daß sein Weib sich ihren Unterhalt selbst erwerbe. Erhalten die Tageloͤhner gleich hin und wieder weniger, insbesondere seitdem die Preise des Getreides so be- traͤchtlich gestiegen waren, so hat man ihnen andere Vortheile gewaͤhrt, die ihre Er- haltung moͤglich machten, welche aber allerdings mit in Anschlag zu bringen sind, wenn man von den Kosten der Arbeit redet. 1/9 Scheffel Rocken nehme ich daher als den geringsten Lohn fuͤr eine gewoͤhnliche Tagearbeit eines Mannes an. Und da der Preis der Arbeit und des Getreides ein weit bestaͤndigeres, sich zu allen Zeiten und an allen Orten mehr gleichbleibendes Verhaͤltniß bei den Berechnungen der Wirth- schaft abgiebt, als der wandelbare Werth des Geldes; so nehmen wir diesen Preis einer Tagearbeit oder eines Neuntel Berliner Scheffels Rocken als eine idea- lische Muͤnze bei unsern Wirthschaftsberechnungen an, und bezeichnen sie mit einem #. Wenn Die Arbeit im Allgemeinen. Wenn man diese idealische Muͤnze auf Geld reduziren will, so muß man den Durchschnittspreis eines Scheffels Rockens etwa von zehn Jahren in seiner Provinz oder Distrikte ausmitteln, z. B. gilt 1 Scheffel Rocken 1 Rthlr. — Gr., so macht 1 # 2 Gr. 8 Pf. 〃 1 〃 〃 1 〃 3 〃 〃 〃 1 # 3 〃 — 〃 〃 1 〃 〃 1 〃 12 〃 〃 〃 1 # 4 〃 — 〃 〃 1 〃 〃 2 〃 — 〃 〃 〃 1 # 5 〃 4 〃 Da der Arbeitslohn und die Konsumtion die wichtigsten Artikel in der Kosten- rubrik jeder Wirthschaft ausmachen, so werden die Berechnungen, welche wir ab- strakt und hypothetisch uͤber die Verhaͤltnisse der Wirthschaften zu machen haben, all- gemein guͤltiger und zutreffender seyn, als wenn wir uns des Geldes, welches immer nur den nominalen, nicht den realen Preis eines Dinges angiebt, dabei bedienten. §. 148. 2) Vermehrung und Verminderung der Gewerbe . So wie sich 2te Ursach: Vermehrung oder Vermin- derung der Gewerbe. die Nachfrage nach Arbeitern vermehrt, suchen diese ihren Lohn natuͤrlich hoͤher zu treiben, und der Arbeitspreis steigt in der ganzen Gegend. Der aus dieser Ursache gestiegene Arbeitslohn ist fuͤr den Landwirth ohne Schaden, vielmehr vortheilhaft. Er ist eine Folge und zugleich eine Ursach des vermehrten Wohlstandes der Gegend, vielleicht mit hoͤherm Vorschuß fuͤr den Landwirth verbunden, aber in der Regel mit noch groͤßerm Vortheile. Denn der durch Industrie vermehrte Wohlstand bewirkt sicher eine staͤrkere Nachfrage nach den Produkten und einen hoͤheren Preis derselben. Eine Ausnahme macht es jedoch, wenn die starke Nachfrage nach Arbeitern nicht von einer sicher begruͤndeten Industrie und reellem Wohlstande, sondern von einer voruͤbergehenden Unternehmung oder Arbeit, z. B. vom Bau einer betraͤcht- lichen Chaussee, Grabung eines Kanals u. s. w. herruͤhrt. Hier kann eine ploͤtzliche Steigerung des Lohns nachtheilig wirken und den Landwirth in große Verlegenheit setzen, weshalb zu dergleichen oͤffentlichen Arbeiten die Menschen nie bloß aus der Nachbarschaft, sondern von mehrern entfernten Gegenden her zusammengebracht wer- den muͤßten, wenn die Regierung den Wirthschaftsbetrieb einer Gegend nicht in Ver- wirrung bringen will. Wenn dagegen der Gewerbsbetrieb in einem Lande herabsinkt und Arbeit weni- ger gesucht wird, so bieten sich mehrere Arbeiter an, als man gebrauchen kann, und Erster Theil. O Die Arbeit im Allgemeinen. man vermindert ihren Lohn. Der sinkende Arbeitspreis ist hier aber die Anzeige der sinkenden Industrie und der nahe Vorbote des Verfalls derselben und der Verarmung; folglich fuͤr den Landwirth keinesweges vortheilhaft. Da sich indessen die Zahl der Arbeit suchenden bald ins Gleichgewicht zu setzen pflegt mit der Nachfrage nach Arbeitern, indem sich bei Vermehrung der letztern und und erhoͤhetem Lohne bald mehrere einfinden, bei zu sehr vermindertem Lohne aber die arbeitenden Menschen sich wegziehen oder ganz verkuͤmmern; so veraͤndert sich der Arbeitslohn nur waͤhrend des Steigens und Fallens der Industrie. Bleibt sie auf ihrem Punkte stehen, so werden sich gerade so viele Arbeiter eingefunden haben, als man gebraucht, und es ist der Arbeitslohn — besonders, wenn man nicht auf den nominalen, sondern den realen Preis, oder auf sein Verhaͤltniß mit dem Werthe der Produkte sieht — keinesweges in solchen Gegenden immer hoͤher, wo große Indu- strie herrscht, oder geringe, wo diese gaͤnzlich fehlt. Der Verdienst hat in jeder Ge- gend arbeitende Menschen genug erzeugt, wogegen der Mangel an Verdienst in dieser die Menschen auswandern oder aussterben ließ. In letzteren fehlt es dann oft an den nothwendigsten Arbeitern in solchen Jahreszeiten, wo man deren viele sucht, und weil sie außer der Erntezeit keinen Verdienst finden, so lassen sie sich um so theurer bezah- len, wenn sie nun gesucht werden. So ist in England der landwirthschaftliche Arbeitspreis, im Verhaͤltniß gegen den Preis anderer Dinge, wirklich geringer wie bei uns, ja er ist in einigen Gegen- den so geringe, daß die arbeitenden Menschen gar nicht wuͤrden bestehen koͤnnen, wenn sie nicht bestaͤndig fortdauernde Arbeiten faͤnden, und wenn sie nicht durch die daselbst vorhandenen, auf der andern Seite freilich hoͤchst laͤstigen, Armen-Einrich- tungen unterstuͤtzt wuͤrden. §. 149. 3te Ursach: Durch Cala- mitaͤten ent- standener Mangel an Arbeitern. 3) Wirklicher, durch Calamitaͤten entstandener Mangel an Arbeitern . Es kann durch Seuchen, Hungersnoth und Krieg eine solche Entvoͤl- kerung in einigen Gegenden entstehen, daß auch selbst bei dem damit verbundenen Herabsinken der Industrie es dennoch zu den nothwendigsten Arbeiten an Menschen fehlt, wo dann die wenigen uͤbrig gebliebenen sehr hohen realen Arbeitslohn fordern koͤnnen. Dies ist die traurigste Ursach des gestiegenen Arbeitslohns, weil mit dieser Steigerung der Werth der Produkte zugleich sinkt. Dies ist vielleicht der einzige Fall, Die Arbeit im Allgemeinen. wo der Landwirth die Steigerung des Lohns zu beklagen hat, und wo er sich Er- sparung der Arbeit zum Gesetz machen muß. Sonst ist Arbeit selten so theuer, daß sie, gehoͤrig verwandt, sich nicht reichlich bezahlt machte. Diese Materie ist besonders klar und uͤberzeugend dargestellt in Kraus Staatswirthschaft, Bd. I. S. 197 — 248. §. 150. Bei der Berechnung und Beurtheilung des Arbeitspreises muß man den Preis des Lohns und Preis der Ar- beit sind zu unterscheiden Preis des Lohns und den der Arbeit selbst wohl unterscheiden. Jener kann in einer Gegend oft hoͤher und dieser doch geringer seyn, wie in einer andern. Denn die Kraft, die Thaͤtigkeit und Geschicklichkeit der Menschen ist sehr verschieden, und richtet sich haͤufig nach der Nahrung und nach dem Wohlstande, worin sie in ihrer Art leben. Ein Arbeiter, den ich 12 Gr. taͤglich gebe, kann mir oft, der Quantitaͤt und Guͤte nach, mehr als zweimal so viel Arbeit verrichten, als ein anderer, der 6 Gr. erhaͤlt. Wo es also fleißige und besonders in gewissen Arbei- ten geschickte Menschen giebt, ist die Arbeit in der Regel wohlfeiler, wenn gleich der Lohn hoͤher steht. §. 151. Obwohl eine jede zweckmaͤßig verwandte Arbeit sich immer reichlich bezahlt, Ersparung der Arbeit durch richtige An- wendung der- selben. und Ersparung in der Ausgabe des Arbeitslohns mehrentheils eine schlechte Oeko- nomie anzeigt, so ist jedoch die moͤglich hoͤchste Benutzung der Arbeit und ihrer Zeit eines der wichtigsten Momente, worauf der wahre Oekonom zu sehen hat. Manchem lehrt dies erst eine lange Erfahrung, und es ist wahr, daß diese eine sehr richtige Uebersicht und Takt darin geben kann. Allein durch die Beobachtung gewisser Grundsaͤtze, welche schon die Theorie an die Hand giebt, wird man sich diesen Ueberblick weit schneller und richtiger erwerben, ohne so vieles Lehrgeld, wie die Erfahrung als einzige Meisterinn fordert, zu geben. §. 152. Die richtige Verwendung der Arbeit ist bei der Landwirthschaft ungleich Diese ist in der Landwirth- schaft schwie- riger als bei anderen Ge- werben. schwieriger, wie bei dem Manufakturen- und Fabrikenbetriebe. Denn die auf ein Produkt zu verwendende Arbeit nimmt mehrentheils nur einen kurzen Zeit- raum ein. Sie ruhet dann einen weit laͤngern hindurch, wo die Vollendung des O 2 Die Arbeit im Allgemeinen. Produkts groͤßtentheils allein den Naturkraͤften uͤberlassen wird, bis sie zur letzten Gewinnung desselben wieder eintreten muß. Nachdem jede Frucht bestellt worden, ist eine Zeitlang hindurch nicht viel daran zu thun, wogegen die Arbeit bei einem Fabrikate immer fortgeht, bis solches vollendet ist. Damit nun der Landwirth seine arbeitenden Kraͤfte immerfort benutzen koͤnne, muß er theils mannigfaltige Produkte erzielen, theils den ganzen Gang der Wirthschaft so einrichten, daß jeder Zeitpunkt wenigstens mit einer vorbereitenden Beschaͤftigung ausgefuͤllt werde. Die Produkte muß er so auswaͤhlen, daß die Arbeit, die ein jedes for- dert, zu gehoͤriger Zeit in den Lauf der Geschaͤfte eingreife, daß aber nie mehrere nothwendige Arbeiten zu gleicher Zeit zusammentreffen, als er mit seinen dis- poniblen oder herbeizuschaffenden Kraͤften bestreiten kann. §. 153. Regeln bei Einrichtung und Verthei- lung der Ar- beit im Allge- meinen. Von großen Arbeiten sind nie viele auf einmal vorzunehmen, am wenigsten auf sehr entfernten Plaͤtzen. So viel moͤglich muß man eine nach der andern, und jede mit aller Kraft angreifen und zu vollenden suchen; theils der Aufsicht we- gen, theils weil ein gewisser Wetteifer unter den Arbeitern erweckt werden kann, wenn deren viele unter Aufsicht bei einander sind; wogegen sie bei einer großen Arbeit, wenn ihrer wenige dazu verwandt werden, uͤber die Weitlaͤuftigkeit fast erschrecken, bei dem geringen Fortschritte, welchen sie macht, selbst muthlos wer- den, und auch wohl glauben, daß man des großen Umfangs wegen doch nicht be- merken werde, ob sie von der Stelle gekommen seyen. Bei solchen großen Arbei- ten ist immer ein Mensch oder ein Gespann zu viel besser, als eins zu wenig. Bei kleinern Arbeiten muß man sich dagegen huͤten, daß man nicht mehrere anstelle, als dabei noͤthig sind. Sie stehen sich sonst leicht im Wege, verlassen sich einer auf den andern, und glauben leicht, daß man die Arbeit selbst groͤßer anschlage, als sie wirklich ist. Eine gehoͤrige Abmessung der Kraͤfte, die zu jeder Arbeit erforderlich sind, ist deshalb von großer Wichtigkeit. Man lernt sie ken- nen, indem man den Zeit- und Kraftaufwand in einzelnen Abtheilungen oder im Ganzen wohl beachtet. §. 154. Vor allem sind diejenigen groͤßern Arbeiten vorzunehmen und mit aller Kraft zu betreiben, deren guter Erfolg von angemessener Witterung abhaͤngt, sobald Die Arbeit im Allgemeinen. diese Witterung da ist. Hier muß man mit jeder Minute geizig seyn. Werden sie durch eine veraͤnderte Witterung gestoͤrt, so ist es gegen die im vorigen §. an- gegebene Regel, zu einer andern großen Arbeit uͤberzugehen, wenn anders nicht besondere Gruͤnde und vielleicht die wahrscheinliche lange Dauer der zu jener Ver- richtung unguͤnstigen Witterung es rathsam machen. Besser ist es, in solchen Zwischenzeiten kleine Arbeiten, die immer auch nothwendig sind, vorzunehmen, deren jede bald zu vollenden ist; weil man sich’s zur Regel machen muß, nicht leicht eine angefangene Arbeit unvollendet zu lassen, welches man bei groͤßeren Ar- beiten wuͤrde thun muͤssen, wenn fuͤr die erste Arbeit die Witterung wieder guͤnstig wuͤrde. §. 155. Die auf den abgelegendsten Flaͤchen noͤthigen Arbeiten muͤssen besonders mit allen Kraͤften zugleich angegriffen werden, um sie schnell zu vollfuͤhren, weil die Aufsicht dabei schwierig ist, und bei den Wegen viele Zeit verloren geht. Insbe- sondere ist dies der Fall, wenn ein haͤufiger Wechsel der Werkzeuge und deren In- standsetzung dabei noͤthig ist. Oeftere Abwechselung der Werkzeuge ist uͤberhaupt moͤglichst zu vermeiden, und die mit jedem auszufuͤhrende Arbeit nacheinander zu verrichten: auch um deswillen, weil Menschen und Vieh damit immer geschickter arbeiten, wenn sie in die Gewohnheit gekommen sind. §. 156. Eine nothwendige oder einmal beschlossene Arbeit wird nie vortheilhaft auf- geschoben, sobald man die dazu noͤthigen Kraͤfte bei einander haben kann, wenn sie gleich in dem gegenwaͤrtigen Zeitpunkte etwas theurer zu stehen kommen sollte, als man sie in einem andern zu bestreiten hoffen duͤrfte. Man denkt oft, es werde sich noch wohl Zeit finden, sie mit wohlfeilerem Arbeitslohn auszufuͤhren. Allein eine Ersparung wiegt selten den Nachtheil eines Versaͤumnisses auf, und was ge- schehen soll, wird immer je fruͤher desto besser ausgefuͤhrt. Es ist deshalb immer gut, einen Ueberfluß von arbeitenden Kraͤften zu seiner Disposition zu haben, und wenn man diesen Ueberfluß auch nicht immer mit so großem Vortheil wie die nothwendigsten gebrauchen koͤnnte: so wird es doch dem klugen Landwirthe nicht leicht an Gelegenheit fehlen, sie zu jeder Zeit so zu ge- brauchen, daß sie sich wenigstens bezahlen. Daß dies jedoch seine Graͤnzen habe, Die Arbeit im Allgemeinen. und daß man sich auch mit zu vielen Arbeitern und Arbeitsvieh belasten koͤnne, versteht sich von selbst. Es giebt Produktionen, bei denen der Werth der Arbeit den Haupttheil aus- macht. Es giebt andere, wobei zwar auch Arbeit nothwendig ist, bei welchen aber der Acker und die Duͤngung einen groͤßern Antheil haben, als jene. Auf letztere muß die Arbeit vor allem verwandt werden, weil Acker und Duͤnger ohne solche das ihrige auch nicht leisten wuͤrden. Der Ueberfluß der Arbeit kann als- dann auf erstere verwandt werden, wenn sie auch nur einen geringen Ueberschuß uͤber das, was sie kosten, gaͤben. Wenn man jedoch solche Produktionen unternimmt, deren Werth haupt- saͤchlich aus der darauf verwandten Arbeit hervorgeht, so muß man vorher wohl uͤberlegen, ob die Arbeit auch nachhaltig genug darauf verwandt werden koͤnne, ohne sie andern Produktionen, an welchen die Kraft des Bodens groͤßern Antheil hat, zu entziehen. Denn wenn man jene nicht vollfuͤhren koͤnnte, so wuͤrde die erste darauf verwandte Arbeit ganz verloren seyn. Deshalb hat der sonst so vortheilhafte Bau mancher Gewaͤchse, die viele Arbeit erfordern, seine Bedenklichkeiten, insbesondere wenn diese Arbeit mit jenen wichti- gern Arbeiten zusammentreffen koͤnnte. Und da sich dies bei dem Bau einer großen Mannigfaltigkeit von Gewaͤchsen nicht leicht berechnen laͤßt, so muß man solchen nicht unternehmen, wenn man nicht gewiß ist, zu jeder Zeit eine voͤllig dazu hin- reichende Menge von Arbeitern und genugsame Aufsicht zu haben. Aus dieser Ursach ist auch die von manchen angegebene Regel, daß ein Land- wirth baare Ausgaben auf alle Weise vermeiden, und Alles zu eignem Bedarf selbst erzielen soll, selten zu befolgen. Wozu auch noch dieses kommt, daß man nicht be- rechnen kann, ob man den ungewissen Ertrag der Produktionen voͤllig benutzen werde, der Verkauf derselben auf dem platten Lande aber mehrentheils sehr unge- wiß ist, und die kleine Quantitaͤt dennoch eine weitere Versendung nicht verlohnt. §. 157. Uebrigens ist aber die Beachtung auch der kleinen Arbeiten von großer Wichtigkeit, weil sonst zusammengenommen dabei viele Zeit verschwendet wird. Muͤssen sie zu einer bestimmten Zeit und bei einer gewissen Witterung vorgenom- men werden, so darf man sie nie aus dem Gedaͤchtnisse verlieren, und muß sor- gen, in diesem Zeitpunkte Arbeiter dafuͤr zur Hand zu haben. Sind sie aber Die Arbeit im Allgemeinen. aufschieblich und zu jeder Zeit und Witterung ausfuͤhrbar, so muß man die Zeit wohl wahrnehmen, wo man die Arbeiter zu groͤßern Geschaͤften nicht be- nutzen kann. §. 158. Diejenige vielfache Trennung oder Theilung der Arbeit, welche in den Fa- In wiefern Theilung der Arbeit auch in der Land- wirthschaft vortheilhaft anzuwenden. briken zur Ersparung der Zeit und der Kraͤfte und zur Uebung der Arbeiter von so erstaunlichem Nutzen ist, kann in dem Grade bei der Landwirthschaft nicht an- gewandt werden. Indessen lassen sich doch auch hier bei manchen Arbeiten be- sondere Arbeiter zu einzelnen Theilen des Geschaͤftes anstellen, so daß ein jeder mit besondern Werkzeugen und Handgriffen einen Theil der Arbeit, ein anderer den andern Theil verrichtet. Der ersparte Uebergang von einem Werkzeuge zum andern und die groͤßere Uebung in einem Handgriffe gegen die Verwechselung der- selben, welche besonders bei steifen Leuten sehr in Betracht koͤmmt, macht einen erheblichen Unterschied nicht bloß in Ansehung des Zeitaufwandes, sondern auch in Ansehung der Guͤte, worin jeder Theil der Arbeit gemacht wird. Allein es koͤmmt sehr darauf an, daß die verschiedenen Theile der Arbeiten gehoͤrig in ein- ander greifen, daß ein jeder Arbeiter genug und nicht zu viel zu thun habe, und einer nicht auf den andern zu warten brauche, weshalb man die Arbeit und die Arbeiter genau kennen, und Kraͤfte und Zeit gehoͤrig abzuwaͤgen wissen muß. Trifft alles gut zu, und ist die Sache einmal in gehoͤrigen Gang gebracht, so wird oft der Wetteifer unter den Arbeitern dadurch erregt. Ist dies aber nicht, so kann die Unthaͤtigkeit dadurch nur befoͤrdert werden, indem jeder die seinige darauf schiebt, daß er auf den andern habe warten muͤssen. Auch haben die Arbeiter Vorwand, es einer auf den andern zu schieben, wenn die Arbeit schlech- ter gemacht worden. Beispiele: Sammeln und Binden der Fruͤchte, das Pflanzen, Kartoffel- ausheben u. s. w. Auch findet bei groͤßeren Wirthschaften Theilung der Arbeit in so fern Statt, daß ein Theil der Menschen mit dem Gespann, mit Ochsen oder mit Pferden, ein anderer mit der Hand, und zwar manchmal nur besondere Arbeiten zu jeder Jahreszeit verrichtet. Nur kann wegen der Veraͤnderlichkeit der Arbeit Die Arbeit im Allgemeinen. selten einer das ganze Jahr hindurch bei derselben Arbeit angestellt bleiben. Und hierdurch erhalten groͤßere Wirthschaften allerdings einen Vorzug vor klei- neren, und verlieren nur dadurch wieder, daß jeder minder angestrengt arbeitet, als in manchen kleinen. Manche Arbeiten koͤnnen durch schwaͤchere Personen, Weiber und Kinder eben so gut vollfuͤhrt werden, als durch staͤrkere, und kosten durch erstere so viel weniger. Es kommt also viel darauf an, die durch staͤrkere und schwaͤchere Per- sonen zu verrichtenden Arbeiten so zu vertheilen, daß man jeden durch das ganze Jahr mit Arbeiten beschaͤftige, die fuͤr ihn geeignet sind, und Maͤnner nicht zu Arbeiten, die auch Weiber verrichten koͤnnen, zu brauchen genoͤthiget werde. §. 159. Landwirth- schafts-Ka- lender. Man hat sogenannte Landwirthschafts-Kalender, worin die Verrichtungen von Monat zu Monat oder gar von Woche zu Woche nach ihrer angeblichen Folge verzeichnet sind. Manche setzen darauf einen großen Werth, und es werden des- halb noch immer neue verfertigt. Ich halte sie fuͤr ganz untauglich und verleitend fuͤr Anfaͤnger. Der guͤnstigste Zeitpunkt zur Verrichtung der Arbeiten differirt in demselben Klima, in verschiedenen Jahren, oft um mehr als einen Monat. Die Verspaͤtung oder Beschleunigung einer Verrichtung verspaͤtet oder beschleu- nigt die vieler andern, oder auch umgekehrt, indem man das eine fruͤher thun muß, wenn man das andere erst spaͤter thun kann. Auch hat eine jede Wirth- schaft nach ihrer besondern Einrichtung ihren eigenen Gang, welcher sich nur in individuellen Faͤllen fuͤr eine jede besonders berechnen laͤßt. Wer in einem solchen Kalender erst nachsuchen muß, was er zu thun habe, wird alles zur Unzeit thun. Arbeits-Vor- anschlag. Dagegen ist es hoͤchst nuͤtzlich, daß sich ein jeder Landwirth in jedem Jahre einen Voranschlag aller Verrichtungen, die in einem gewissen Zeitraume vorge- nommen werden muͤssen, mache, und darin die Arbeiten nach ihrer mehrern und mindern Wichtigkeit und mit den vorangegebenen Ruͤcksichten verzeichne, und da- bei nicht bloß auf die großen Arbeiten, deren er sich von selbst wohl erinnern wird, sondern besonders auf die kleinern, die dem Gedaͤchtnisse so leicht entfallen koͤnnen, Ruͤcksicht nehme, es sey nun, daß diese eine genaue Wahrnehmung der Zeit und Witterung erfordere, oder aber immer einzuschieben seyn, wenn jene Zeit und Die Arbeit im Allgemeinen. und Kraͤfte uͤbrig lassen. Darnach wird man dann voraus berechnen koͤnnen, ob vielleicht mehrere arbeitende Kraͤfte mit Vortheil herbeizuschaffen sind, oder ob man, wenn dieses nicht thunlich ist, einige Verrichtungen und welche, unter- lassen muͤsse. Arbeit des Gespanns . Pferde und Ochsen . §. 160. Da die Zahl und die Art der zu haltenden Leute sich groͤßtentheils nach dem Gespanne richten muß, so werden zuvoͤrderst die Verhaͤltnisse des letztern auszu- mitteln seyn. Das Gespann besteht in der Regel aus Pferden und Ochsen. Der Gebrauch der Esel und Maulthiere koͤmmt zu selten vor, um deren hier zu erwaͤhnen. Die Anspannung der Kuͤhe findet zwar in einigen Gegenden in kleinen Wirthschaften Statt, wo sie nicht unzweckmaͤßig zu seyn scheint, hat auch wohl als Nothhuͤlfe zuweilen angewandt werden muͤssen, ist indessen im Ganzen außer der Regel. §. 161. Ueber den Vorzug der Pferde oder Ochsen ist oft und lange Streit gefuͤhrt Streit uͤber den Vorzug der Pferde oder der Ochsen. worden, aber mit zu einseitiger Ansicht von beiden Theilen und zuweilen mit zu großer Animositaͤt, weshalb er dann auch nicht beigelegt und die Sache zu einem sichern Resultat gebracht werden konnte. §. 162. Einen unverkennbaren Vorzug haben die Pferde in folgenden Stuͤcken: Vortheile der Pferde. Sie passen sich zu aller und jeder landwirthschaftlichen Arbeit auf allen We- gen und bei jeder Witterung. Man hat daher, wo lauter Pferde gehalten wer- den, nicht noͤthig, die Arbeiten fuͤr sie auszuwaͤhlen, sondern man braucht sein ganzes Gespann zu jedem vorfallenden Geschaͤfte, und laͤßt keinen Theil dessel- ben stillstehn. Sie verrichten jede Arbeit schneller, und sind zugleich dabei ausdauernd. Man kann daher nicht nur die Arbeiten in derselben Zeit geschwinder mit ihnen Erster Theil. P Arbeit des Gespanns. vollfuͤhren, sondern auch laͤngere Tagesarbeiten von ihnen fordern. Es verrichten daher auch die Fuͤhrer mit einer gleichen Anzahl Pferde mehr als mit Ochsen. Wenn sie gleich bei dem gewoͤhnlichen Zuge einer Last nicht mehrere Kraft wie Ochsen aͤußern, so uͤberwinden sie doch, mittelst der Schnelligkeit ihrer Bewe- gung und Energie, manchen kurzen Widerstand, wovor die Ochsen stehen bleiben. §. 163. Vortheile der Ochsen. Fuͤr die Ochsen spricht dagegen Folgendes: Sie verrichten den groͤßern Theil der landwirthschaftlichen Arbeit, das Pfluͤgen und die nahen Fuhren eben so gut, wie die Pferde, und man kann in einer gewoͤhnlichen Tagesarbeit, wenn sie gut genaͤhrt werden, beinahe eben so viel von ihnen erwarten. Die Pflugarbeit machen sie gewissermaßen besser wie die Pferde. Die Kosten derselben sind betraͤchtlich geringer. Ihr Ankauf kommt im Durchschnitt bei weitem nicht so hoch; ihr Anspannungsgeschirr ist weit wohl- feiler, und ihre Nahrungsmittel kosten ungleich weniger und bestehen in solchen Dingen, die des Transports wegen nicht so leicht verkaͤuflich sind, wie das Korn, welches die Pferde erhalten. Was aber eine Hauptruͤcksicht ist: sie vermindern sich, wenn sie gut gepflegt und nicht gar zu lange beibehalten werden, in ihrem Werthe nicht gleich den Pfer- den, sondern verbessern sich mehrentheils, so daß sie oft theurer verkauft als ein- gekauft werden, und das in ihnen steckende Kapital dadurch fast verzinsen; wo- gegen der Werth des Pferdes endlich fast zu Null herabsinkt und das Kapital so- mit ganz aufgezehrt ist. Auch sind sie in der Regel minderen Gefahren und Zu- faͤllen ausgesetzt. Sie erfordern weniger Wartung, indem ein Ochsenhirte 30 Stuͤck Ochsen besorgen kann, wenn andere wechselnd damit arbeiten. Endlich geben sie eine groͤßere Quantitaͤt Mist, der im Allgemeinen einen zutraͤglichern Duͤnger, wie der der Pferde, abgiebt. Es versteht sich, daß bei dieser Vergleichung solche Pferde und Ochsen gegen einander gestellt werden muͤssen, deren Verhaͤltniß in Ansehung ihrer Beschaffenheit und ihrer Verpflegung nicht ungleich ist, und die beiderseits so beschaffen sind, wie sie es nach den Regeln einer guten Wirthschaft seyn muͤssen. Arbeit des Gespanns. §. 164. Es hat demnach keinen Zweifel, und wird aus der Folge noch deutlicher er- Wodurch der Vorzug der einen vor den andern in ver- schiedenen Wirthschaften bedingt werde. hellen, daß diejenige Arbeit, welche mit Ochsen zweckmaͤßig verrichtet werden kann, durch selbige wohlfeiler beschafft wird, als wenn sie mit Pferden geschaͤhe. Haͤtte also eine Wirthschaft nur solche Arbeiten, die mit Ochsen bequem und ohne Aufenthalt verrichtet werden koͤnnten, so wuͤrde sie nur Ochsen halten duͤrfen. Das Eggen allein, welches durch Pferde freilich besser geschieht, wuͤrde meines Erach- tens noch kein Grund seyn, Pferde zu halten. Allein es fallen in den meisten Wirthschaften Arbeiten vor, zu welchen die Ochsen weniger geschickt sind, und welche, mit selbigen verrichtet, wenigstens viele Zeit wegnehmen wuͤrden. Des- halb wird man sich bewogen finden, nach der Quantitaͤt dieser Arbeiten mehrere oder wenigere Pferde zu halten, und darnach dann die Zahl der Ochsen zu be- schraͤnken. Den Pferdestand auf diese Arbeiten, die auch nicht immer vorge- nommen werden koͤnnen, genau zu berechnen, wird selten moͤglich seyn, weshalb sie denn zuweilen auch zu solchen Arbeiten, die durch Ochsen wohlfeiler geschehen koͤnnten, genommen werden muͤssen. Indessen ist es doch von großer Wichtig- keit, das gerechte Verhaͤltniß beider so genau als moͤglich auszumitteln, welches aber nur in jeder individuellen Wirthschaft geschehen, und wozu hier nur die all- gemeinen Gruͤnde angegeben werden koͤnnen. Ja es giebt allerdings Wirthschaf- ten, deren besondere Verhaͤltnisse, merkantilische und geographische Lage, es rathsam und vortheilhaft machen koͤnnen, lauter Pferde und gar keine Ochsen zu halten, weil der Arbeiten, die mit letzteren beschafft werden koͤnnen, zu wenige sind, um eine doppelte Vorsorge, die Haltung eines Ochsenwaͤrters u. s. w. zu verlohnen. Man fuͤhrt in manchen Gegenden zwar die Schwierigkeit gegen die Ochsen an, daß es so schwer, ja fast unmoͤglich sey, Knechte, die mit Ochsen gut arbei- ten, zu erhalten. Der Fall scheint mir aber nur da einzutreten, wo man auf die Ansetzung von Tageloͤhnern nicht Bedacht genommen hat; denn solche pflegen doch lieber mit Ochsen als mit der Hand zu arbeiten, wogegen unverheirathete, uͤbrigens gute Knechte an manchen Orten nur bei Pferden dienen wollen. Wenn jedoch nach neuern Versuchen eine andere Futterung der Pferde, als mit Korn, und die dem Landwirthe in der Regel viel geringer zu stehen kommt, P 2 Arbeit des Gespanns. eingefuͤhrt werden kann, so wuͤrde die Sache zwischen Ochsen und Pferden vielleicht anders zu stehen kommen. Es versteht sich aber, daß die Pferde dabei in derselben vollen Kraft wie beim Korne bleiben muͤssen. Denn bei derjenigen schlechten Hal- tung, welche man den Gras- und Spreupferden mehrentheils angedeihen laͤßt, stehen diese Pferde den Ochsen offenbar weit nach, und es ist ein großer Verlust fuͤr das all- gemeine Beste gewesen, daß der Bauer in manchen Gegenden gezwungen war, solche elende Pferde zu der Frohne, zum Vorspann und zu Kriegesfuhren zu halten. §. 165. Wechsel-Och- sen-Gespann. Wenn man mit Ochsen dieselbe Tagesarbeit, wie mit Pferden, ohne mehrere Menschen verrichten will, so muß man die bekannte Einrichtung mit Doppel- oder Wechselgespannen treffen. Sie besteht darin, daß jeder Ochse nur eine Zeit des Ta- ges arbeitet, dann aber von einem andern abgeloͤs’t wird und ruht. Diese Wechse- lung geschieht zwei- oder dreimal des Tages. Selten und nur bei elenden Ochsen wird indessen ein dreifaches Gespann gehalten, sondern wenn dreimal gewechselt wird, so kommt derselbe Ochse, welcher des Morgens fruͤh angespannt, dann aber abgeloͤs’t war, in der letzten Tagesperiode wieder daran; am folgenden Tage wird er dagegen nur einmal angespannt. Ein solches Wechselgespann von vier Ochsen kann bei solchen Arbeiten, die uͤber- haupt fuͤr Ochsen geeignet sind, etwas mehr ausrichten, wie zwei Pferde, wenn an- ders der Treiber, der nicht gewechselt wird, sondern dem man die Ochsen in der Re- gel durch den Hirten oder einen Jungen zufuͤhren laͤßt, die gehoͤrige Ausdauer hat. Es ist zwar gewiß, daß eine gleiche Anzahl Ochsen, die nicht wechseln, sondern nur des Mittags eine Pause machen, mehr ausrichten koͤnnen, als bei dieser Wechselein- richtung geschieht. Sie muͤssen jedoch besser genaͤhret und gehalten werden, und wer- den dennoch auf die Dauer, wenn ihre Arbeit taͤglich fortgehen soll, zu stark ange- griffen. So viele Atbeit thun zwei fortarbeitende Ochsen aber auf keinen Fall, wie vier wechselnde Ochsen, und folglich thut auch ihr Treiber weniger. Man kann das Verhaͤltniß der Arbeit eines Wechselochsens gegen die eines fortarbeitenden wie 3 zu 4 annehmen. Dieses wird wenigstens zum Theil durch die mehrere Arbeit des Wechsel- ochsentreibers kompensirt. Auch ist anzunehmen, daß man auf sechs fortarbeitenden Ochsen einen uͤberzaͤhligen halten muͤsse. Deshalb findet man sich da, wo man die Thaͤtigkeit der Wechselgespanne kennt, bewogen, nicht davon abzugehen. Wenn Arbeit des Gespanns. jedoch in den kurzen Wintertagen die Arbeitszeit uͤberhaupt kurz ist, so kann man die Wechselgespanne trennen und sie ganz durcharbeiten lassen. §. 166. Es ist ein sehr gewoͤhnliches aber gewiß sehr unrichtiges Vorurtheil, daß man Winterarbeit der Ochsen. die Ochsen im Winter nicht gebrauchen, sondern sie ganz ruhen lassen muͤsse, dabei aber nur sehr schlecht futtern duͤrfe. Es fallen in einer wohleingerichteten Wirthschaft auch im Winter, wenn die Wege leidlich sind, Arbeiten genug vor, die mit Ochsen gut verrichtet werden koͤnnen. Der Ochse ist keinesweges empfindlicher gegen die Kaͤlte, wie das Pferd, vielmehr im Winter, wenn er gut gefuͤttert worden, sehr munter. Gegen das Ausgleiten auf dem Froste koͤnnen sie durch einen leichten Be- schlag geschuͤtzt werden. Der maͤßig fortarbeitende Ochse wird bei guter Futterung gelenkiger und thaͤtiger bleiben, als wenn er den ganzen Winter hindurch kein Bein geruͤhret hat. Indessen fallen doch mehrere Tage, wo sie wegen des Regens und der schlechten Wege nicht arbeiten koͤnnen, bei den Ochsen aus, als bei den Pferden, und wenn man bei großer Thaͤtigkeit fuͤr die letztern 300 Arbeitstage im Jahre annimmt (wobei man jedoch auf zwoͤlf Pferde ein uͤberzaͤhliges haben muß), so kann man auf die Och- sen im Wechsel nur 250 annehmen. Aus diesen Datis und der nachfolgenden Berechnung der Kosten der Pferde und Ochsen wird man in jedem gegebenen Falle leicht ausmitteln koͤnnen, ob mehr Pferde oder Ochsen, oder nur eins von beiden zu halten rathsamer sey. §. 167. In Ansehung der Ackerpferde haben manche Landwirthe den Grundsatz, beim Auswahl und Anschaffung der Pferde. Einkauf derselben nur auf Wohlfeilheit zu sehen, und sich nicht darum zu kuͤmmern, wenn sie bald unbrauchbar werden. Man verliere, sagen sie, durch die jaͤhrliche Abnutzung und das Altern der Pferde doch immer, und um so mehr, je besser und theurer sie seyn. Beim haͤufigen Kauf und Verkauf schlechter Pferde koͤnne man kaum so viel verlieren, man erspare das groͤßere Kapital, und leide weniger bei Un- gluͤcksfaͤllen. Sie kaufen daher gern Pferde, die abgetrieben und zu ihrem vorherigen Gebrauch nicht mehr tuͤchtig sind, den Pflug und die Egge aber noch wohl ziehen koͤnnen, und berufen sich auf Faͤlle, wo solche Thiere bei langsamerer Arbeit und gu- tem Futter sich wieder erholt haben, und dann zu einem hoͤheren Preise, als sie koste- Arbeit des Gespanns. ten, verkauft wurden. Wenn man auf die Pferdehaltung allein zu sehen haͤtte, so wuͤrde dieses Verfahren unter manchen Verhaͤltnissen nicht unrichtig seyn. Allein man kann sich bei den fortgehenden landwirthschaftlichen Arbeiten auf solche Pferde nie verlassen. Sie sind haͤufigen Zufaͤllen von entstandener Kraͤnklichkeit unterwor- fen; man ist ungewiß, wie viele Arbeit man ihnen zutrauen duͤrfe, und ein solches zusammengebrachtes Gespann ist nicht in gleichem Athem, Zuge und Takte, weshalb denn eine regulaire und sichere Wirthschaft bei solchen Gespannen — es sey denn, daß man viele uͤberzaͤhlige halte — nicht bestehen kann. Wenn man aber wegen der Kraͤfte, die man besitzt, unsicher ist, so faͤllt alle Berechnung und Kontrolle der Ar- beit weg, und oft bringen ein Paar Pferde, die zu einer geschaͤftvollen Zeit unbrauch- bar werden und nicht gleich wieder ersetzt werden koͤnnen, einen Schaden, der jenen Vortheil bei weitem uͤberwiegt. Die Unbrauchbarkeit des einen stoͤrt im Gebrauche mehrere andere. Deshalb koͤnnen meines Erachtens solche abgetriebene Pferde nur als Nebengespann, die auf eine Zeitlang zu Meliorationen oder Bauten bestimmt sind, vortheilhaft angekauft werden. §. 168. Eigenschaften eines guten Ackerpferdes. Die Hauptgespanne muͤssen aus gleichartigen, gedrungenen, kurzgerippten oder kurzgepackten, in der Brust und im Kreuze breiten, nicht dickknochigten, aber stark- sehnigten Pferden bestehen, die nicht hitzig, aber munter und ausdauernd seyn muͤssen, mit einem gut gefesselten, hartgehuften Fuße. Nur auf sehr schwerem Boden bedarf es großer schwerer Pferde, die wenn sie in Kraft bleiben sollen, mit besonderer Sorg- falt gewartet und stark gefuttert werden muͤssen. Zu Ackerpferden paßt sich ein har- tes Pferd mehr, was auch zu Zeiten bei schlechter Wartung und unordentlicher Fut- terung in Kraft bleibt. Ein solcher Schlag von Pferden, der vormals einigen deutschen Provinzen eigen war, ist selten mehr zu haben, indem er bei dem geringern Landmann durch Mangel an Sorgfalt und zu fruͤhem Gebrauch verkroͤpelt, auf den groͤßern Guͤtern aber durch manche in dieser Hinsicht unzweckmaͤßigen Durchkrenzungen verhalbedelt, fuͤr den Ackerbau aber verschlechtert ist. Denn wer von groͤßern Landwirthen nicht veredelte Pferde zum theureren Ver- kauf aufziehen wollte, hat sich der Pferdezucht, Behuf des Ackerbaues, fast ganz Arbeit des Gespanns. entschlagen, in der Ueberzeugung, daß man solche Pferde immer wohlfeiler kaufe, als selbst aufziehen koͤnne. Wer indessen einen Schlag thaͤtiger, kraftvoller, gut proportionirter und harter Vorzuͤge der selbst aufgezo- genen Pferde. Pferde kennt, wird den Vorzug, solche Pferde beim Ackerbau zu gebrauchen, weit uͤber das anschlagen, was sie etwa mehr, als zusammengekaufte Pferde, kosten moͤchten. Ein selbst aufgezogenes, in seiner Natur gleiches, nicht sowohl in der Farbe, als in der Kraft und in den Verhaͤltnissen des Koͤrpers uͤbereinstimmendes Gespann giebt eine Zuverlaͤssigkeit im Gebrauche desselben, die man bei einem einzeln zusammengekauften, ungleichen Gespann von verschiedener Natur und Aufzucht durchaus nicht haben kann. Wohlfeilere Pferde, besonders solche, die schon in den Haͤnden der Roßhaͤndler gewesen sind, pflegen gewoͤhnlich in der Jugend schon uͤber- trieben und dann mit starker Futterung aufgeholfen zu seyn, wodurch sich eine Anlage zu Krankheiten in ihnen entsponnen hat. Die Pferde bekommen von dieser innern Schwaͤche haͤufige Zufaͤlle, und man weiß dann nicht, ob man es einer Vernachlaͤssi- gung in der Wartung oder der schwachen Konstitution Schuld geben soll. Ungleich- artige Pferde in einem Gespann, deren Zusammenbringung man beim Ankaufe selten wird vermeiden koͤnnen, reiben sich eins das andere auf, das traͤge das hitzige, und dieses jenes. In der That aber ist, wie an einem andern Orte gezeigt werden wird, die Auf- Ruͤcksichten bei der Auf- zucht fuͤr den Landwirth. zucht der Pferde bei den meisten Wirthschaftsorganisationen so schwierig und so kost- bar nicht, wie sie einige berechnen. Wenn die Stuten zu rechter Zeit bedeckt werden, so wird ihr Gebrauch dadurch wenig verhindert, und die Zeit des Fuͤllens und des ersten Saͤugens faͤllt in eine Periode, wo man ihnen einige Ruhe goͤnnen kann, und weiter duͤrfen sie nicht geschont werden. Man suche dann aber vor allem einen recht zweckmaͤßigen Schlag zu bekommen, und verbessere denselben dann nur in und durch sich selbst, ohne sich zu heterogenen Durchkreuzungen verleiten zu lassen. Wenige haben der Versuchung widerstanden, ihren voͤllig angemessenen Pferdeschlag durch Zulassung schoͤner Hengste verfeinern zu wollen. Es ist aber ein hoͤchst seltener Fall, daß aus solchen Durchkreuzungen in der ersten Generation etwas ausgezeichne- tes entstanden, und noch seltener, daß man einen solchen entstandenen Schlag fest- gehalten, und nicht durch das eine oder andere Extrem in gewisser Hinsicht wieder verdorben habe. Jedoch giebt es noch Ueberbleibsel einer, mit großer Ueberlegung Arbeit des Gespanns. und Kenntnissen eingerichteten Pferdezucht, welche, bei guter Behandlung in der Jugend, Pferde liefert, die sowohl zu schweren und ausdauernden Arbeiten, als zum schnellen Zuge und zum Gebrauch der Kavallerie gleich geschickt und dauerhaft sind, und dies ist derjenige Schlag, der fuͤr den Landwirth paßt. Die eigentlich auf den Verkauf berechnete Pferdezuͤchterei oder die Anlegung von Stutereien kann dagegen nur unter besondern Lokalitaͤten, bei vorzuͤglichen Kenntnissen der Sache, bei richti- ger Spekulation und Anlegung eines großen Kapitals vortheilhaft werden. Viele haben betraͤchtliche Aufopferungen dabei gemacht, ohne einen der Erwartung ent- sprechenden Erfolg. §. 169. Ankauf von Fuͤllen. Einige, von den Mißlichkeiten des Pferdeankaufs uͤberzeugt, aber dennoch gegen eigene Zucht eingenommen, rathen, abgesetzte Fuͤllen oder jaͤhrige zu kaufen und diese dann aufzuziehen. Aber wenn man einmal einen guten Hengst und ein gu- tes Gespann von Zuchtstuten, die von jenem bedeckt werden, hat, so kosten die Fuͤllen selbst am wenigsten, und jenes Verfahren scheint mir nur dann rathsam, wenn man Gelegenheit hat, die Fuͤllen aus einer Gegend unmittelbar zu bekommen, wo ein- gleichartiger, fester und guter Schlag existirt, ohne sich mit Roßtaͤuschern abzugeben. Hier aber pflegen die Fuͤllen sehr theuer zu seyn. Ein haͤufiger Umsatz mit jungen Pferden, wozu man die Fuͤllen aus einer die Pferdezucht stark treibenden Gegend in gleichhaarigen Gespannen zusammenkauft, sie dann bei maͤßiger Arbeit bis zum fuͤnften oder sechsten Jahre behaͤlt, und dann als Luxuspferde wieder verkauft, kann dem kleinern Landwirthe, unter gewissen Ver- haͤltnissen, vortheilhaft seyn, paßt aber nur selten fuͤr den großen. Bei eigener Auf- zucht jedoch wird er oft ein schoͤnes Kutschgespann davon eruͤbrigen und mit Vortheil verkaufen koͤnnen. §. 170. Eigenschaften eines guten Zugochsen. Auch bei den Ochsen macht die Race, die Groͤße und der Bau derselben einen großen Unterschied zu ihrem Gebrauch. Man hat gewisse Racen, bei denen sich Kraft und Munterkeit mit einer gehoͤrigen Proportion des Gerippes fortpflanzen, und Zugochsen aus gewissen Gegenden stehen auch in Deutschland in besonderem Rufe. Doch fehlt es uns noch an so genauen Vergleichungen und Bemerkungen, wie die Englaͤnder uͤber ihre Hauptracen gemacht haben. Im Arbeit des Gespanns. Im aͤußern Gebaͤude unterscheidet sich ein guter Zugochse nicht sowohl durch seine Hoͤhe und Laͤnge, als durch einen breiten Bau, einen starken Hals und Nacken, breite Brust, hohe Woͤlbung des Gerippes und vorzuͤglich betraͤchtliche Breite in den Hintertheilen. Der ganze Ruͤcken muß platt und breit seyn. Beine und Fuͤße muͤssen gesund und gelenkig, nicht steif und schleppend seyn. Er darf sich so wenig wie ein Pferd hinten mit den Hespen streifen, welches bei schmalen und hochbeinigen Ochsen leicht der Fall ist. Er muß ein munteres Ansehen haben und mit dem Auge ruͤckwaͤrts blicken, aber nicht scheu und unbaͤndig seyn. Große und reine glatte Hoͤr- ner dienen nicht bloß zur Befestigung gewisser Zuggeschirre und der Leitseile, sondern sind auch ein Merkmal von Gesundheit und Kraft. Haͤngende große Ohren, ein besonders großer Kopf und ein ungewoͤhnlich starker Haͤngelappen vor der Brust zei- gen nach den Bemerkungen der Englaͤnder oft eine Schwaͤche der uͤbrigen Theile an, obwohl andere sie fuͤr ein gutes Zeichen halten. Das Hoͤhemaaß des Ochsen vom Vorderfuße bis zum Wiederriß, worauf viele allein achten, giebt eine sehr unzu- verlaͤssige Schaͤtzung derselben ab. §. 171. Im fuͤnften Jahre koͤnnen junge Stiere angespannt, muͤssen aber vor dem sie- Aufzucht der Ochsen. benten Jahre nicht angestrengt werden, wenn sie voͤllig zu Kraͤften kommen und aus- dauernd werden sollen. Die Meisten haben die Meinung, daß man einen Ochsen nicht uͤber zehn Jahr alt werden lassen muͤsse, weil er sonst zum Maͤsten nicht tauglich und nicht verkaͤuflich seyn wuͤrde. Gesetzt, er verloͤre auch etwas an seiner Mast- faͤhigkeit und Guͤte des Fleisches — was denn doch gegen meine und Anderer Er- fahrung ist, indem ich dreizehnjaͤhrige, aber wohl ausgemaͤstete Ochsen von unge- mein gutem Fleische gehabt habe — so ist doch die Arbeit eines gut eingefahrnen und starken Zugochsens es werth, ihn laͤnger beizubehalten. Sie bekommen erst ihre volle Staͤrke und Ausdauer im neunten Jahre, und arbeiten bis zum sechszehnten, wenn sie in der Jugend nicht zu fruͤh angegriffen worden, mit voller Kraft. Von großer Erheblichkeit ist eine gute, geduldige Abrichtung der Ochsen, indem man sie allmaͤhlig an das Geschirr und an den Zug gewoͤhnt, ihnen immer eine groͤßere Last zu ziehen giebt, und ihnen zugleich einen raschen Schritt durch Wetteifer mit einem andern, schnell gehenden Ochsen angewoͤhnt. Es koͤmmt hierauf bei der Brauchbarkeit der Ochsen sehr viel an. Deshalb ist es wichtig, vernuͤnftige Men- Erster Theil. Q Arbeit des Gespanns. schen bei den Ochsen zu haben, die sie weder traͤge werden lassen, noch uͤbertreiben und uͤberhitzen, und es liegt mehrentheis nur daran, wenn man mit den Ochsen wenig ausrichtet. Wuͤrde alle die Sorgfalt auf die Zucht, Wartung und Abrichtung der Ochsen verwandt, die man auf die Pferde verwendet, so wuͤrde man ihre Vollkommenheit sehr hoch treiben koͤnnen. Aber das geschieht, der Verachtung wegen, die man fuͤr sie hat, nur an wenigen Orten, woruͤber der Dichter von Thuͤmmel , den sie auf seiner Ruͤckreise von Carlsbad aushalfen, seine wackern Hoͤrnertraͤger mit dem Worte troͤstet: — — — denn eure stolzen Fresser Bestimmen unter sich den Rang nicht besser. §. 172. Kosten der Pferde. In Ansehung der Unterhaltungskosten der Pferde kommt Folgendes in Betracht. Das gewoͤhnlichste Koͤrnerfutter derselben ist der Hafer, und manche halten ihnen diesen ausschließlich nur fuͤr zutraͤglich. Allein es ist gewiß, daß ihnen jedes andere Getreide, im Verhaͤltniß seiner Nahrungsfaͤhigkeit auf die gehoͤrige Weise gegeben, eben so nuͤtzlich und gesund sey. Auch die Huͤlsenfruͤchte, Erbsen, Bohnen und Wicken sind der Natur der Pferde ungemein angemessen, und uͤbertreffen ihrer vor- zuͤglichen Nahrungsfaͤhigkeit wegen wohl noch die Getreidearten. Das vortheilhaf- teste Pferdefutter ist also dasjenige, welches nach Verhaͤltniß seiner Nahrungskraft zu jeder Zeit das wohlfeilste ist. Sie stehen, wie an einem andern Orte ausfuͤhrlicher gezeigt werden wird, in folgenden Verhaͤltnissen: Hafer = 5. Gerste = 7. Rocken = 9. Weizen = 12. Huͤlsenfruͤchte = 10 bis 11. Neben den Koͤrnern erhalten die Pferde in der Regel Heu, welches allerdings Nahr- haftigkeit besitzt, und geschnittenes Stroh, welches nur zur Befoͤrderung des Kaͤuens und Ausfuͤllung des Magens, aber wenn es kraͤuterlos ist, wohl wenig zur eigentli- chen Nahrung dient. Arbeit des Gespanns. Je nachdem die Quantitaͤt des Heues vermehrt wird, kann die der Koͤrner ver- mindert werden, und umgekehrt. Bei schneller und starker Arbeit ist eine Vermehrung des Kornfutters gegen das Heu, bei langsamer, aber ausdauernder Arbeit Vermeh- rung des Heues, der Erfahrung nach, vortheilhafter. Im Ganzen macht Korn die Pferde kraͤftiger, das Heu aber fleischiger. §. 173. Ein mittelmaͤßiges, gehoͤrig arbeitendes Pferd bedarf im Durchschnitt durchs ganze Jahr taͤglich 10 Pfund oder 3 Metzen guten Hafers, und man muß diesen jaͤhrlich, da zuweilen doch eine Vermehrung des Futters vorfaͤllt, auf 70 Scheffel rechnen. Hierneben erfordert es taͤglich 10 Pfund Heu, um in gehoͤriger Kraft bei aus- dauernder Arbeit erhalten zu werden. Ferner wird ihm Strohhaͤcksel zwischen das Korn gegeben, welches man vermehrt oder vermindert, je nachdem man weniger oder mehr Heu giebt. Die jaͤhrliche Futterung eines Pferdes kostet also: 70 Scheffel Hafer à 5 # = 350 #. 33 Centner Heu à 3 - = 99 - .. 449 #. Dazu kommen ferner zu berechnen: die Zinsen des Ankaufkapitals . 24 #. jaͤhrliche Abnutzung .... 48 - halber Hufbeschlag .. .. 14 - .. 86 #. Ueberhaupt also ..... 535 #. Das Stroh wird gegen den Mist gerechnet. Nehmen wir den Werth eines Scheffel Rockens zu 1½ Rthlr. an, so ist ein # gleich 4 Gr., und ein Pferd kostete dann 89 Rthlr. 4 Gr. jaͤhrlich. Die gewoͤhnliche wohlfeile Unterhaltung der Pferde, wo sie im Sommer auf die Weide getrieben, im Winter aber außer dem Heue nur mit Spreu oder Kaff und Ueberkehr erhalten werden, und dann in den strengern Arbeitszeiten nur etwas Korn oder Garbenhaͤcksel erhalten, laͤßt sich nicht wohl berechnen, und findet mit dem Q 2 Arbeit des Gespanns. Hauptgespann in keiner energischen Wirthschaft Statt. Ein Nebengespann auf diese Weise zu erhalten, welches gewoͤhnlich nur leichtere Arbeiten thut, haben einige nach ihrer Lokalitaͤt vortheilhaft erachtet. Allein es hat nun keinen Zweifel mehr, daß auch Pferde in voller Kraft ohne alles Korn durch solche Futterungsmittel, die dem Landwirthe weit weniger kosten, erhalten werden koͤnnen: im Sommer mit gruͤnem Klee, Wicken u. dergl., im Win- ter mit Kartoffeln, Moͤhren und verschiedenen andern nahrhaften Wurzelgewaͤchsen. Wenn gleich davon eine so große Quantitaͤt gegeben werden muß, daß nach dem staͤd- tischen Preise der letztern kein Vortheil dabei zu seyn scheint, so kommen sie doch dem Landwirthe gegen das Getreide viel wohlfeiler zu stehen, und werden wegen der groͤ- ßern Schwierigkeit des Verfahrens vortheilhafter auf dem Hofe konsumirt. Die Ge- deihlichkeit dieser Futterungsart ist durch große Versuche außer allem Zweifel gesetzt, und nach ihrer Einfuͤhrung wird die Sache zwischen Ochsen und Pferden vielleicht ein anderes Ansehn bekommen. Die Methode dieser Futterung wird an ihrem Orte aus- einandergesetzt werden. §. 174. Kosten der Ochsen. Die Futterung der Ochsen wird in ihrer Qualitaͤt und Quantitaͤt sehr verschieden eingerichtet. In den gewoͤhnlichen Wirthschaften, wo man die Ochsen nur einen Theil des Jahres gebraucht, und wo es uͤberhaupt an Winterfutterung fehlt, ist diese aͤußerst kaͤrglich eingerichtet. Sie erhalten in den Wintermonaten fast bloßes Stroh, und nur, wenn gegen das Fruͤhjahr die Arbeit angehen soll, gesteht man ihnen etwas Heu zu, welches auf 12, hoͤchstens 16 Centner per Kopf berechnet wird. Oft muͤs- sen sie zwar, um ihnen gegen die Arbeitszeit auf die Beine zu helfen, darneben noch etwas Koͤrner oder Koͤrner enthaltenden Spreu haben, erholen sich aber dennoch auf der Weide erst wieder. Von dieser Haltung der Ochsen kann bei einer guten Oekono- mie nicht die Rede seyn, obwohl sie in manchen Wirthschaftsanschlaͤgen auf diese Weise angegeben, ihre Arbeit dann aber auch sehr geringe berechnet wird. Wenn Ochsen in gutem Stande erhalten werden sollen, so muͤssen sie an trocke- ner Futterung taͤglich 22 Pfund Heu im Durchschnitt haben, und folglich auf den Ochsen ungefaͤhr 40 Centner berechnet werden. Erhalten sie viele Spreu und Ueber- kehr, so kann man mit 30 Centner auf den Ochsen ausreichen. Hierbei aber bleiben Arbeit des Gespanns. sie in voller Kraft, um die ihnen zukommenden Arbeiten auch den Winter hindurch zu verrichten. In Wirthschaften, wo man so viel Heu auf die Ochsen nicht verwenden kann, wird solches durch Koͤrner, am besten geschrootene, ersetzt. Ein Scheffel Hafer kommt einem Centner guten Heues in der Futterung gleich, oder 1 Pfund Hafer ist gleich 2 Pfund Heu. Giebt man ihnen also 3 Pfund Hafer taͤglich, so koͤnnen sie 6 Pfund Heu weniger erhalten, und dabei in gleicher, vielleicht groͤßerer Kraft bleiben. Die vortheilhafteste Futterung im Winter ist aber ohne Zweifel die mit Kartof- feln oder anderm nahrhaften Wurzelwerke. Bekoͤmmt ein Ochse taͤglich 2 Metzen Kartoffeln neben 12 Pfund Heu, so haͤlt er sich dabei, vieler Erfahrung nach, bei vollen Kraͤften. §. 175. Im Sommer werden die Ochsen entweder auf der Weide gehalten, und man rechnet dann 1½ gewoͤhnliche Landkuhweiden auf einen Ochsen. Schlaͤgt man eine Kuhweide zu 4 Scheffel Rocken oder 36 # an, so kostet eine Ochsenweide 54 #. Oder man futtert die Ochsen auf dem Stalle mit gruͤnem Klee, Wicken oder anderm Futterkraute. Es erfordert ein stark arbeitender Ochse dann taͤglich im Durch- schnitt 1½ Quadratruthen rothen Klee, zu zwei Schnitten berechnet, folglich 1¼ Mor- gen. Wenn man einen Morgen Klee zu 36 # anschlaͤgt, so wuͤrde dieses jaͤhrlich auf 45 # zu berechnen seyn. Was einige, auf einen vermuthlich fehlerhaften Ver- fuch sich stuͤtzend, gegen die Sommerstallfutterung der Ochsen mit gruͤnem Klee ein- gewandt haben, verdient keine Widerlegung, da unzaͤhlige Beispiele es erwiesen haben, daß die Ochsen dabei in vollkommener Kraft und zur Arbeit geschickter bleiben, als beim Weidegang, wenn anders diese Futterung gehoͤrig eingerichtet ist. §. 176. Es werden also die Kosten eines Ochsen nach der verschiedenen Futterungsart folgendermaßen zu berechnen seyn: a ) 40 Centner Heu à 3 # ........ = 120 #. Sommerweide ........... . = 54 - macht 174 #. Arbeit des Gespanns. b ) 200 Tage Heu à 17 Pfund = 30 Centner à 3 # = 90 #. — - Hafer à 2 Pfund = 8 Scheffel .. = 40 - 165 - Weide .......... . = 54 - macht 184 #. c ) Heu 18 Centner à 3 # ........ = 54 #. taͤglich 2 Metzen Kartoffeln = 21 Schfl. à 1 # = 21 - Weide ............. . = 54 - macht 129 #. d ) Stallfutterung. Heu 18 Centner à 3 # ........ = 54 #. taͤglich 2 Metzen Kartoffeln = 21 Schfl. à 1 # = 21 - Gruͤner Klee ........... . = 45 - macht 120 #. §. 177. Bei diesen Futterungsarten, man waͤhle welche man wolle, werden sich die Ochsen in voller Arbeitskraft und Fleische dermaßen erhalten, daß sie im Werthe nicht ab- sondern zunehmen, und selbst die Zinsen des in ihnen steckenden Kapitals decken. Wenn wir indessen in Hinsicht der letztern und des Risiko auch noch 12 # jaͤhrlich dem Ochsen berechnen wollen, so wird ein Ochse bei der richtigsten Futte- rungsart doch ungefaͤhr den vierten Theil eines Pferdes kosten, und wenn man dann auch annimmt, daß vier Wechselochsen nur mit zwei Pferden gleich arbeiten, so wird doch dieselbe Arbeit, mit Ochsen verrichtet, um die Haͤlfte wohlfeiler, als mit Pfer- den seyn. Jedoch muß man bemerken, daß die Ochsen bei unguͤnstiger Witterung auch im Wechsel nicht so viel Arbeitstage im Jahre thun koͤnnen, wie die Pferde, und sich wie 2 : 3 oder hoͤchstens wie 5 : 6 gegen diese verhalten. §. 178. Kosten der Werkzeuge zur Gespann-Ar- beit. Bei der Gespannarbeit kommen zugleich die Werkzeuge hier mit in Betracht, womit sie verrichtet wird. Eine moͤglichst vollkommene, dem Lokal, dem Boden und dem Zwecke angemessene Einrichtung derselben ist zwar vorzuͤglich in Hinsicht der bes- sern Qualitaͤt der Arbeit, aber auch in Hinsicht der Ersparung des Kraftaufwandes Arbeit des Gespanns. von groͤßerer Wichtigkeit, als man gewoͤhnlich glaubt. So sehr man bei den Fa- briken auf die Verbesserung derselben Nachdenken und Muͤhe verwandt, und die Ar- beit dadurch unglaublich ersparet hat, so wenig hat man die Ackerwerkzeuge einer Verbesserung werth geachtet, welches leider der groͤßern Indolenz der Landwirthe und dem wenigen Sinne fuͤr mechanische Kunst, vielleicht aber auch den Aeußerungen ge- wisser landwirthschaftlicher Schriftsteller beigemessen werden muß. Diese haben naͤmlich die moͤglichste Sparsamkeit bei den Ackerwerkzeugen empfohlen, sie nicht nur auf die wohlfeilste Art zu verfertigen, sondern auch moͤg- lichst wenig zu vervielfaͤltigen, angerathen. Die Erhaltung eines Pflugs, sagen sie, von der wohlfeilsten Art kostet jaͤhrlich ungefaͤhr 5 Scheffel Rocken = 45 #. Wenn ich nun in einer Wirthschaft mit zehn Pfluͤgen einerlei Art ausreichen konnte, und nun Pfluͤge von zwei- und dreierlei Art anschaffen soll, so muß ich deren wenig- stens zwanzig haben, und die Pfluͤge werden mir statt 50 Scheffel, 100 Scheffel Rocken jaͤhrlich kosten, welches mir, durch verminderten Kraftaufwand meines Ge- spanns, schwerlich ersetzt werden kann. Aber auch ohne Hinsicht auf die bessere Ar- beit ist diese Berechnung falsch. Denn es ist weniger Abgang an den Werkzeugen, die abwechselnd, als an denen, die bestaͤndig gebraucht werden. Und wenn sie nur beim Nichtgebrauche gehoͤrig aufbewahrt und trocken gestellt werden, so wird sich das Holzwerk besser erhalten, wenn es zu Zeiten abtrocknet, als wenn es immer im feuch- ten Erdboden geht, und es moͤchte vielleicht rathsam seyn, auch von einerlei Arten von Pfluͤgen mehrere zu haben, und sie abwechselnd zu gebrauchen. Es kann also den vervielfaͤltigten Werkzeugen durchaus nicht weiter zur Last geschrieben werden, als die Zinsen eines hoͤhern Anlagekapitals, und wenn nun eine Wirthschaft, die zehn Pfluͤge haͤlt, zur Anschaffung besserer und vervielfaͤltigter Werkzeuge 300 Schef- fel Rocken anlegt, so kann sie sich an jaͤhrlichen vermehrten Kosten nicht mehr als die Zinsen derselben oder 15 Scheffel berechnen, die sie sehr leicht bloß durch den vermin- derten Kraftaufwand erspart. §. 179. Die speziale Aufzaͤhlung, Berechnung und Beschreibung der Werkzeuge gehoͤrt Werden auf die Kopfzahl des Zugviehes vertheilt. nicht an diesen Ort. Wir bemerken hier nur, um die Kosten der Arbeiten voͤllig zu bestimmen, daß nach allgemeinen Durchschnitten die Kosten des saͤmmtlichen Ge- schirrs, worin und womit es arbeitet, auf jedes Ackerpferd jaͤhrlich zu dem Werthe Arbeit des Gespanns. von 10 Scheffel Rocken anzuschlagen sind. Daß die Lokalitaͤt und der sehr verschie- dene Preis der Holz-, Schmiede-, Leder- und Seilerarbeit, dann auch die Art des Bodens und der Wege einigen Unterschied mache, versteht sich von selbst. Bei den Ochsen hat man das Geschirr, wenn sie bloß pfluͤgen, nur um ⅕ so hoch angeschla- gen. Wenn sie aber auch zu Fuhren gebraucht werden, die sie jedoch nie so viel lei- sten, als Pferde, bei welchen sie auch minder zerreißen und minder kostbares Geschirr erhalten, so wird man sie fuͤr zwei Wechselochsen hoͤchstens halb so hoch, wie fuͤr ein Pferd anzuschlagen haben. Das Ledergeschirr wird bei ihnen fast ganz erspart. §. 180. Menschen, die mit dem Ge- spann arbei- ten. Knechte. Um die Data zu einem allgemeinen Ueberschlage der Gespannarbeiten zu erhal- ten, erwaͤhnen wir hier gleich der Menschen, die mit ihnen arbeiten. Es koͤmmt hier darauf an, wie stark die Gespanne sind, auf die ein Mensch ge- rechnet werden muß. Ohne Hinsicht auf diese wuͤrde es nach den Gesetzen der Mechanik und nach ent- scheidender Erfahrung vortheilhafter seyn, das Zugvieh moͤglichst zu vereinzeln. Denn es ist eine ausgemachte Wahrheit, daß bei einer nach Verhaͤltniß leichtern Konstruktion des Fuhrwerks die Thiere um so mehr ziehen und um so laͤnger aus- halten koͤnnen, je weniger zusammengespannt werden. Vier Pferde vor zwei Wagen gespannt ziehen betraͤchtlich mehr, als zusammen vor einen gespannt; am meisten aber ziehen sie, wenn jedes einzeln vor einen zweiraͤdrigen Karren von gehoͤriger Kon- struktion gespannt ist. Nach den in England angestellten Versuchen hat sich ergeben, daß vier einzelne Pferde in Karren acht Pferden vor einem Lastwagen gleich kamen. Es laͤßt sich dieses aus der Abweichung der verschiedenen Zuglinien, der ungleichen Kraftanstrengung, dem nie genau zusammentreffenden Takt im Schritt und Zuge und der oft einander widerstrebenden Aeußerung der Kraft erklaͤren. Das einzelne Pferd kann die richtige Zuglinie haben, es erhaͤlt sich im immer gleichen Zuge, strengt sich durch die Hitze seines Nachbars, zum Wetteifer verleitet oder durch dessen Unthaͤ- tigkeit gezwungen, nicht uͤbermaͤßig an, und erschoͤpft sich nicht durch gereizte Unruhe. Hierzu aber gehoͤrt eine besondere Einrichtung des Spann- und Fuhrwerks und eine Abrichtung der Pferde, so daß sie sich durch Worte und Zeichen leiten lassen, damit ein Treiber drei, vier oder mehrere Pferde in ihren Karren leiten und in Ord- nung halten koͤnne. Und da nicht immer eine gewisse Anzahl von einspaͤnnigen Fuhr- werken Arbeit des Gespanns. werken zugleich gebraucht werden, so haͤlt man auf die Pferde nur einen Futterknecht, der sie im Stalle besorgt, laͤßt aber im Tage- oder Stuͤcklohn andere Menschen damit arbeiten. Auch gehoͤren dazu gute und ebene Wege. §. 181. Wenn man nach unserer gewoͤhnlichen Einrichtung die Knechte, welche ein Ge- Wie stark ein Gespann ein- zurichten. spann verpflegen, auch damit arbeiten laͤßt, so wird gewoͤhnlich auf vier Pferde ein Knecht gehalten. Bei strenger Arbeitszeit pflegt man ihm jedoch geschnittenen Haͤck- sel zu liefern. In einigen Wirthschaften findet man auch zwei Knechte bei einem Viergespann, da dann der juͤngste Klein- oder Jungknecht oder Enke heißt. Letzte- res findet hauptsaͤchlich da Statt, wo die Pferde mehr zum Pfluͤgen und zweispaͤnnig als vierspaͤnnig gebraucht werden. Wo es seltener der Fall ist, daß man das Vier- gespann trennt, da pflegt man, wo es geschehen muß, zwei Pferde mit einem Tageloͤhner arbeiten zu lassen, oder haͤlt auch auf mehrere Gespanne einen Enken. Die in einigen Gegenden eingefuͤhrte Einrichtung der Dreigespanne, oder auf drei Pferde einen Knecht zu halten, scheint mir unvortheilhaft und in jeder Hinsicht verwerflich. Da die Pferde in eine Reihe gespannt werden, ziehen sie, ungeachtet die Waage darnach eingerichtet seyn soll, doch mehrentheils schief. Sie draͤngen sich untereinander, und das dritte Pferd, wozu gewoͤhnlich das juͤngste, welches man am meisten schonen will, genommen wird, laͤuft an Straͤucher und Baͤume, oder tritt in Graͤben, weshalb man findet, daß so eingefahrne Pferde ungemein scheu werden. Das die Pferde so erleichternde Halten der halben Spur faͤllt dabei mehrentheils weg, weshalb dann auch die Wege dadurch mehr verdorben werden; und ich finde, daß die Ladungen bei diesem Fuhrwerke wenig staͤrker gemacht werden, als zwei Pferde dersel- ben Art sie auch ziehen wuͤrden. Wenn mit zwei Pferden gearbeitet werden soll, — wogegen die Knechte dann mehrentheils Einreden haben — so koͤmmt das dritte Pferd mit einem aus einem andern Gespanne zusammen, mit welchem es nicht ein- gefahren ist. Wir nehmen also an, daß auf vier Pferde ein Knecht gehalten werde, und daß man, wenn das Gespann getheilt wird, einen Tageloͤhner mit zweien arbeiten lasse. Wenn man die saͤmmtlichen Kosten der eigentlichen Haushaltung — worunter ich alles das verstehe, was unter der Aufsicht der Haushaͤlterin oder Schleusnerin zu seyn pflegt — auf die verschiedenen Personen nach moͤglichst richtigem Verhaͤltnisse Erster Theil. R Arbeit des Gespanns. vertheilt, so werden die Kosten der Unterhaltung eines Knechts nach meiner und an- derer Erfahrung gleich 34 Scheffel Rocken zu berechnen seyn. Den Lohn und was der Knecht sonst noch erhaͤlt, schlage ich zu 16 Scheffel Rocken an. Folglich kostet ein Knecht, der ein Viergespann zu fuͤhren und zu warten im Stande ist, jaͤhrlich den Werth von 50 Scheffel Rocken. Bei den Ochsen wird haͤufiger die Einrichtung getroffen, daß ein Mensch, ein Ochsenhirte, ihre Futterung und Wartung besorge, oder sie im Sommer auf der Weide huͤte. Tageloͤhner verrichten aber die Arbeit damit, und bleiben beim Wechselge- spann waͤhrend der Pflugarbeit immer auf dem Felde, wohin ihnen die Ochsen bei jedesmaliger Wechselung von dem Hirten zugefuͤhret werden. Die Kosten eines sol- chen Ochsenhirten sind auf 40 Scheffel Rocken jaͤhrlich anzuschlagen. Er kann drei- ßig Stuͤck sehr gut versorgen. Indessen muß man einen solchen Menschen halten, wenn man auch weniger hat. Ich weiß, daß man an manchen Orten die Erhaltung der Dienstboten weit ge- ringer berechnet; aber in den meisten Faͤllen kommen sie so hoch. §. 182. Vergleich der Kosten zwi- schen Ochsen und Pferden. Hiernach lassen sich dann die Kosten der Pferde- und Ochsenarbeit im Allgemei- nen bestimmen, und ein Vergleich zwischen beiden anstellen. Die Kosten eines Pferdes sind folgende: Die Futterung ................ 449 #. Zinsen des Kapitals, Abnutzung, Hufbeschlag ....... 86 - Das saͤmmtliche Geschirr und Werkzeuge, womit es arbeitet ... 90 - Der auf vier Pferde gehaltene Knecht kostet 450, folglich auf ein Stuͤck 112,5 - 737,5 #. Bei 300 Arbeitstagen kaͤme also der Arbeitstag jedes Pferdes: 2,45 #. Wenn aber in der Haͤlfte dieser Arbeitstage die Pferde getrennt arbeiten, so daß 450 Tage noch ein Arbeiter auf das ganze Gespann gehalten werden muß, so kom- men dafuͤr noch auf jedes Pferd 37,5 # jaͤhrlich zu berechnen, und ein Arbeits- tag kostet: 2,58 #. Arbeit des Gespanns. Die Futterung eines Ochsen kostet im Durchschnitt .... 150 #. Fuͤr das Risiko nehmen wir an ........... 12 - Fuͤr das Geschirr ............... 22,5 - Die Kosten des Ochsenhirten betragen bei 30 Koͤpfen auf das Stuͤck . 15 - Der Fuͤhrer bei 250 Arbeitstagen das Stuͤck ........ 62 - 261,5 #. Also auf zwei Ochsen im Wechsel 523 #. Es betraͤgt also bei 250 Arbeitstagen die taͤgliche Arbeit zweier Ochsen im Wechsel: 2,09 #. Daher auf zwei Wechselochsen weniger als auf ein Pferd: 0,49 #. Bei allen Arbeiten aber, zu denen Ochsen eben so geschickt wie Pferde sind, wird man mit zwei Wechselochsen mehr als mit einem Pferde ausrichten. Indessen giebt es mancherlei Wirthschaftsverhaͤltnisse, wo der Vortheil bei den Ochsen groͤßer oder geringer ist, und manchmal sich so vermindert, daß er die beschwerlichere Vor- sorge fuͤr zweierlei Vieh und den Aufenthalt, den zweierlei Gespann in der Wirth- schaft macht, dadurch nicht ersetzt bekommt. Wenn z. B. eine Wirthschaft, welche durchaus zwoͤlf Pferde halten muß, nun noch acht Ochsen benutzen koͤnnte, so wuͤrde sie oft eben so rathsam statt derselben noch vier Pferde mehr halten; es sey denn, daß sie die Weide und die Wartung der Ochsen nur sehr geringe anschlagen duͤrfte. §. 183. Die Arbeiten, welche mit dem Gespann verrichtet werden, sind hauptsaͤchlich Gespann-Ar- beiten. folgende: 1) Das Pfluͤgen . Die Angaben sind sehr verschieden, wie viel ein Pflug Pfluͤgen. taͤglich leisten koͤnne. Einige nehmen nur 1½ Morgen, andere 2½ und sogar 3 Mor- gen nach ihrer Erfahrung an. Jedes ist auf Erfahrung begruͤndet, aber man muß die Umstaͤnde erwaͤgen, worauf es dabei ankommt. Einen Hauptunterschied macht die Breite der Streifen. Wenn ich auf einem Gewende von 30 Rheinl. Ruthen breit, sechszoͤllige Furchen abschneide, so habe ich 720 Furchen zu machen; halte ich aber zehnzoͤllige, nur 432 Furchen. Nehme ich ein solches Gewende auch zu R 2 Arbeit des Gespanns. 30 Ruthen lang an, so hat das Gespann beim Pfluͤgen desselben im erstern Falle 10⅘ geographische Meilen, im zweiten Falle aber nur 6¾ Meilen ohne die Umwen- dungen gemacht. Die Arbeit, welche ein Pflug in einem Tage leisten kann, steht also im umgekehrten Verhaͤltnisse mit der Breite der Furchen, welches man sehr ge- nau beruͤcksichtigen muß. Bei der gewoͤhnlichen Pflugart auf Mittelboden nimmt man neunzoͤllige Fur- chen. In diesem Falle hat der Pflug auf fuͤnf Morgen einen Weg von 14400 Ru- then oder 7⅕ geographischen Meilen zu machen. Nach Verhaͤltniß der Breite des Stuͤcks gegen die Laͤnge kommen die Umwendungen haͤufiger und staͤrker, oder seltener und schwaͤcher; doch werden sie mehrentheils so angeschlagen werden koͤnnen, daß man 7½ Meilen annehmen muß. Wenn daher ein Pflug bei dieser Breite der Fur- chen taͤglich 2½ Morgen pfluͤgt, so geht das Zugvieh und der Mensch 3¾ Meilen, und mehr kann man bei einer taͤglich fortdauernden Arbeit nicht verlangen. So wie man aber schmalere Furchen zu machen sich bewogen findet, muß man weniger er- warten, und kann dagegen mehr fordern, wo breitere Streifen genommen werden. Dann kommt die Beschaffenheit des Bodens in Betracht, ob selbiger loser oder gebundener Art sey. Auf diesen hat das Zugvieh eine weit groͤßere Anstrengung aus- zuuͤben, welches man zuweilen durch die Staͤrke der Thiere, ihre reichlichere Futte- rung oder die Anspannung mehrerer zu uͤberwinden pflegt. Da jedoch in einzelnen Wirthschasten die Beschaffenheit des Bodens verschieden ist, so kann mit der Be- spannung darauf nicht immer Ruͤcksicht genommen werden, und man muß sich dann auf schwerem Boden mit einer kleinern Arbeitsquantitaͤt begnuͤgen. Sodann ist der Einfluß der Witterung, besonders auf dem gebundenen Boden, auf diese Arbeit sehr groß. Mancher Boden laͤßt sich bei guͤnstiger Witterung sehr leicht bearbeiten, macht aber große Schwierigkeit, wenn er entweder zu feucht ist — in welchem Falle man ihn doch nie bearbeiten sollte — oder stark austrocknet. Auch der Zustand eines jeden Bodens, worin er eben sich befindet, macht einen erheblichen Unterschied, weshalb beim ersten Umbruch, zumal wenn er mitten im Sommer bei der Trockniß geschiehet, bei weitem weniger ausgerichtet werden kann, als bei den folgenden Fahren. Eine bergige Lage der Felder erschwert und verlaͤngert die Pflugarbeit be- traͤchtlich gegen eine Ebene. Arbeit des Gespanns. Ferner kommt die Tiefe der Furchen in Betracht, indem jeder halbe Zoll groͤßerer Tiefe, zumahl auf bindendem Boden, in der Anstrengung der Zugthiere einen großen Unterschied macht. Es ist schon bemerkt worden, daß die Wendungen Zeit wegnehmen, und daß diese auf einem kuͤrzern Gewende haͤufiger, wie auf einem langen vorfallen. Aber auch die Form der Stuͤcke, ob naͤmlich dessen Seiten parallel laufen, oder seine Gestalt keilfoͤrmig ist, macht einen Unterschied, indem der zuruͤckbleibende kurze Keil sehr haͤufige Umwendungen fordert und Aufenthalt giebt, wenn er gut abge- pfluͤgt werden soll. Endlich hat die Konstruktion des Pfluges einen betraͤchtlichen Einfluß, indem der vollkommnere den Widerstand des Bodens — wie besonders auf schwerem Bo- den und bei tiefer Furche bemerklicher wird — weit leichter uͤberwindet, das Zug- vieh daher minder anstrengt, ihm einen schnellern Schritt erlaubt und keinen Auf- enthalt giebt. Auf leichtem Boden, wo die Friktion nicht stark ist, beschickt man mit einem Hacken am meisten, womit man denn breite Streifen greifen kann. Auf die Jahreszeiten muß man ebenfalls Ruͤcksicht nehmen, theils wegen der Kuͤrze der Tage, theils wegen der schlechtern Witterung, die bei starker Anstren- gung dem Viehe leicht Krankheiten zuzieht. Alle diese einwirkenden Umstaͤnde muß man wohl in Erwaͤgung ziehen, wenn man die Quantitaͤt der Pflug- und auch der andern Gespann-Arbeiten in einem ge- gebenen Lokale berechnen, und darnach die zu haltende Zahl des Zugviehes be- stimmen will. Man wird sich also nicht wundern, wenn man in den Angaben praktischer Landwirthe von dem, was ihre Pfluͤge ausrichten, eine große Verschiedenheit fin- det. Ueberhaupt aber ist wohl zu unterscheiden, was die Pfluͤge etwa machen, wenn man bei einer eiligen Arbeit und guͤnstiger Witterung sie mit besonderer Auf- merksamkeit beachtet, und das, was von ihnen im Durchschnitt des ganzen Jah- res geschieht. Genauer werden diese Arbeiten und der Kraftaufwand, den sie erfordern, in der Lehre vom Pfluͤgen selbst unterschieden werden. Hier nehmen wir an, daß auf gutem aus gleichen Theilen Lehm und Sand bestehenden sogenannten Gerstboden gut gepfluͤgt werden: im Spaͤtherbst 2 Morgen (bei vertieftem Pfluͤgen zu Wur- Arbeit des Gespanns. zelgewaͤchsen 1¾ Morgen), im Fruͤhjahr zu Erbsen, Hafer und ersten Gerstfurche 2 Morgen, zur zweiten 2½ Morgen; beim Aufbrechen der Brache 2 Morgen, bei der Wende- und Ruhefurche 2½ Morgen, und zur Saatfurche 2¼ Morgen. Dies sind naͤmlich die Mittelsaͤtze, welche bei guͤnstiger Witterung etwas vermehrt, bei unguͤnstiger vermindert werden muͤssen. Im Durchschnitt wird man von einem mit guten Wechselochsen bespannten Pfluge etwas (¼ Morgen) mehr, wie von einem Pferdepfluge erwarten koͤnnen. §. 184. Das Eggen. 2) Das Eggen . Hierbei ist die Verschiedenheit noch groͤßer, als beim Pfluͤgen. Es kommt naͤmlich darauf an, mit welcher Sorgfalt und mit welchen Werkzeugen diese wichtige Arbeit gemacht wird. Das Rundeggen ist die wirksamste, aber auch die schwerste Art, und man nimmt an, daß ein Viergespann aufs hoͤchste 16 Morgen damit beschaffen koͤnne. Auf bindendem und grasigem Boden muß man aber schon mit 14 Morgen zufrieden seyn. Koͤmmt es jedoch nur auf das Ebeneggen, nicht auf das Zertruͤmmern der Kloͤße an, so koͤnnen 20 Morgen da- mit beschafft werden. Wenn man bei dem Eggen nur lang zieht, und zwar einmal herauf, einmal herunter, so kann man 25 bis 28 Morgen taͤglich mit vier Pfer- den bestreiten. Nicht allenthalben wird jede Pflugfahre geegget, sondern zuweilen nur die Saatfahre, welches aber auf jedem Boden fehlerhaft, bei einigermaßen bindendem und in Kloͤße sich zusammen ballenden unverzeihlich ist. Das Eggen wird in der Regel mit Pferden, der schnelleren Bewegung halber, verrichtet. Doch kann es allerdings auch mit Ochsen geschehen. Das Walzen. 3) Das Walzen . Dieses ist eine, mehrentheils bei der Arbeitsberech- nung uͤbersehene, aber dennoch auf losem sowohl als zaͤhem Boden sehr nuͤtzliche Arbeit. Je nachdem die Walze breit und duͤnne, oder kurz und dicke ist, kann da- mit mehr oder weniger beschickt werden; bei einer Breite von 8 Fuß koͤnnen 18 Morgen mit zwei Pferden fuͤglich gewalzt werden. Stachel- und eckige Wal- zen erfordern groͤßere Anstrengung. Arbeiten des verfeinerten Feldbaues. 4) Die Arbeiten des verfeinerten Feldbaues . Sie unterschei- den sich in solche, die zur Vorbereitung vor der Saat oder Pflanzung dienen, und in solche, die waͤhrend der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Zu den Arbeit des Gespanns. erstern gehoͤrt die Arbeit mit dem doppelten großen eilfschaarigen Exstirpator , mit welchem vier Pferde und zwei Menschen taͤglich 18 Morgen bearbeiten; und mit dem kleinen Exstirpator oder Saatpflug, der mit zwei Pferden und einem Menschen taͤglich 10 Morgen bearbeitet. Auch gehoͤrt hierher der Schnittpflug , welcher vermittelst des am Vorei- sen oder Kolter angebrachten Streichbretts den Pflugstreifen horizontal in zwei Theile theilt, und den oberen zu unterst in die Furche legt. Er erfordert, um gleichviel Arbeit wie mit einem andern Pfluge zu verrichten, ein Pferd oder Ochsen mehr. Doch koͤnnen ihn auch zwei Ochsen oder Pferde ziehn, wenn man ⅓ weni- ger Arbeit von ihnen fordert, und letzteres geht der Gewohnheit der Thiere wegen besser. Sein Gebrauch findet hauptsaͤchlich beim Rasen- und Kleeumbruch Statt. Von den Arbeiten der zweiten Art kommt hier die Pferdehacke (ihres haͤu- figsten Gebrauches wegen unter dem Namen Kartosselhacke bekannt) und verschie- dene Schaufelpfluͤge oder Kultivators in Erwaͤhnung, welche Instru- mente bei zweifuͤßigen Distanzen der Pflanzenreihen mit einem Pferde, und nach den Umstaͤnden mit einem oder zwei Menschen, 6 Morgen machen. Der groͤßere, tief eindringende Bearbeitungs - und Wasserfurchenpflug mit zwei weit und enge zu spannenden Streichbrettern erfordert zwei Pferde, und macht damit die- selbe Arbeit. Die Drillmaschine zum Getreidesaͤen, in Reihen von 8 bis 9 Zoll Di- stanz, kann taͤglich mit einem Pferde und zwei Menschen 12 Morgen machen. Wir nehmen jedoch des zuweilen vorfallenden Aufenthalts wegen nur 10 Morgen an. Die sechsschaarige , mit der vorigen in Verbindung stehende Hackma- schine macht mit ihren verschiedenen Aufkratzungs-, Schaufel- und Anhaͤufeeisen mit einem Pferde und zwei Menschen 12 bis 15 Morgen, je nachdem das Land eben und rein, und der Arbeiter geuͤbt ist. §. 121. 5) Die Ausfuhr des Duͤngers . Diese in jeder guten Wirthschaft Duͤnger-Aus- fuhr. sehr betraͤchtliche Arbeit laͤßt sich nur nach gegebenem Lokale genau berechnen, weil dabei sehr viel auf die Entfernung des Feldes, die Beschaffenheit der Wege und die Jahreszeit mit derselben auf die Witterung ankommt. Wir nehmen im Durch- schnitt vierspaͤnnige Fuder Mist an, wie sie die Pferde bei leidlichen Wegen, ohne Arbeit des Gespanns. sich stark anzustrengen, ziehen koͤnnen, mindestens zu 2000 Pfund. Man pflegt anzunehmen, daß 12 solcher Fuder taͤglich im Durchschnitt, in den laͤngsten Tagen 15 Fuder, in den kuͤrzesten aber 10 Fuder, mit wechselnden Wagen ausgefahren werden koͤnnen. Weil aber obige Umstaͤnde, besonders die Entfernung des Feldes vom Hose , einen so großen Unterschied machen, so muß man sich’s in jedem be- sondern Falle berechnen, ob mehr oder weniger geschehen koͤnne. Bei der oft so sehr ungleichen Entfernung der Schlaͤge kann es in einem Jahre, wo ein sehr ent- fernter großer Schlag zu duͤngen ist, noͤthig werden, ein Gespann bloß dieser- wegen mehr wie in einem andern Jahre zu halten. Erntefuhren. 6) Die Erntefuhren . Auch diese Arbeit ist nach der Entfernung sehr verschieden. Es werden 7, 8, 10, 12, ja 16 Fuder mit Wechselwagen taͤglich eingefahren. Die Ladung eines Getreidefuders wird gewoͤhnlich nach Mandeln, Schocken oder Stiegen bestimmt. Da aber das Band so aͤußerst verschieden ist, und eine Garbe an einigen Orten 8 Pfund, an andern 50 Pfund wiegt, so laͤßt sich hiernach im Allgemeinen gar nichts bestimmen. In der Ernte, wo alle Arbeit angestrengt wird, ziehen vier gute Pferde 3500 Pfund, auch, wenn der Weg nicht weit und gut ist, 4000 Pfund, wenn man anders hinlaͤnglich große Wagen hat. Wenn man also die Schwere seiner Mandeln ungefaͤhr kennt, so wird sich leicht bestimmen lassen, was bei gehoͤriger Groͤße der Wagen geladen werden koͤnne. Bei der Heuernte kann man wegen des groͤßern Volums nur 22 bis 24 Cent- ner auf ein vierspaͤnniges Fuder annehmen, und da Laden und Abladen mehr Zeit wegnimmt, mit der Arbeit des Morgens auch spaͤter angefangen wird, so kann man nur 6 bis 8 Fuder taͤglich rechnen, wenn auch die Wiesen ziemlich nahe liegen. Die vorigen Arbeiten sind auf bestimmte Jahreszeiten beschraͤnkt; es folgen nun die, welche zu jeder Zeit vorfallen und abgethan werden koͤnnen. §. 186. Verfahren der Produkte. 7) Das Verfahren des Getreides und anderer Produkte . Man nimmt gewoͤhnlich an, daß 24 Scheffel Wintergetreide und Erbsen, 32 Scheffel Gerste und 36 bis 40 Scheffel Hafer geladen werden koͤnnen. Auf vier bis fuͤnf Meilen rechnet man einen Tag zur Hin- und einen Tag zur Herreise, und dann einen Tag zum Laden und Verkauf; auf sieben bis acht Meilen werden 3½ Tage, auf drei Meilen 2 Tage, auf zwei Meilen 1 Tag gerechnet. Die Ent- fernung Arbeit des Gespanns. fernung des Marktes macht also bei dieser, dem Gespann gewoͤhnlich hoͤchst nach- theiligen Arbeit einen betraͤchtlichen Unterschied, und der Gewinn ist sehr groß, wenn man sich solche moͤglichst ersparen kann. Das Verfahren anderer Produkte und vielleicht landwirthschaftlicher Fabrikate: des Tabacks und anderer Handels- gewaͤchse, der Butter, des Branntweins u. s. w., muß man nach dem Lokal und Wirthschaftsverhaͤltnissen anschlagen. Bei den Wollfuhren kann man wohl nur 40 Stein aufladen, wo dann aber, des großen Wagens ungeachtet, zwei Pferde zureichen. 8) Das Anfahren des Holzes oder andern Feuermaterials . Brennmate- rial-Fuhren. Man rechnet bei der Entfernung von einer bis anderthalb Meilen 1 Klafter Holz auf eine vierspaͤnnige Fuhre, bei groͤßerer Entfernung nur ¾ Klafter. Bei einer Entfernung von einer halben Meile koͤnnen taͤglich zwei Fuhren geschehen. 1500 Soden Torf werden einer Klafter Holz gleich geschaͤtzt. Das Klafter zu 6 Fuß Hoͤhe und Breite und 3 Fuß lang. 9) Auf Bau- und Reparationsfuhren muß jaͤhrlich etwas gerech- Banfuhren. net werden. Wenn jedoch erhebliche Bauten vorfallen, muß man einen zu- reichenden Ueberschlag machen, ob sie auch mit dem Hof- oder etwa Frohngespann bestritten werden koͤnnen, oder ob man besondere Baupferde und wie viel dazu anschaffen muͤsse. Sonst kann ein Bau die ganze Wirthschaft nicht bloß auf ein, sondern auf mehrere Jahre zuruͤcksetzen. 10) Nebenfuhren zur Einholung von allerlei Beduͤrfnissen Nebenfuhren. aus der Stadt, zur Abholung des Gesindes und der Tageloͤhner- Familien und zu manchem andern Behuf nehmen unter manchen Ver- haͤltnissen viele Arbeit weg, so daß man es sogar als Grundsatz angenommen hat, bei 300 Arbeitstagen nur 260 auf bestimmte Wirthschaftsgeschaͤfte, 40 aber auf unzuberechnende Nebenfuhren anzunehmen. Es kommt aber viel darauf an, ob man sie sparsam einrichtet und so, daß diese Beduͤrfnisse auf dem Ruͤckwege mit- gebracht werden, wenn man Produkte nach der Stadt verfaͤhrt, gesetzt auch, daß die Gespanne einige Umwege machen muͤßten. Sonst kann unter verschiedenen Verhaͤltnissen sehr viele Zeit damit versplittert werden. 11) Nebenbetriebsfuhren . Es kann zuweilen in der Hinsicht schon Nebenbe- triebsfuhren. vortheilhaft seyn, Nebenbetriebe, die viele Fuhren erfordern, anzulegen, um desto Erster Theil. S Arbeit des Gespanns. mehr Pferde nutzbar erhalten zu koͤnnen. In der zum Ackerbau guͤnstigsten Zeit werden sie dann alle auf den Acker gebraucht, und jene Fuhren so lange eingestellt. Dagegen werden zu einer andern Zeit, wo auf dem Acker nichts zu thun ist, die Ackergespanne wiederum Behufs jener Nebenbetriebe, z. B. der Ziegel- und Kalk- brennerei, beschaͤftigt. Ja es kann selbst Faͤlle geben, wo das Post- und Fracht- fahren dem Landwirthe vortheilhaft ist; doch sind diese Faͤlle selten, und es wird haͤufiger schaͤdlich, wenn man die Sache wohl erwaͤgt. Meliorations- Arbeiten. 12) Meliorationsarbeiten , z. B. Planirungs-, Erd-, Soden-, Mergel-, Kalk-, Moderfuhren. Wenn man Arbeiten dieser Art von betraͤcht- lichem Umfange vornehmen will, so erfordert es Ueberlegung, ob dazu eigene Ge- spanne anzuschaffen seyen, oder ob sie mit den Ackerpferden in der sonst geschaͤft- losen Zeit verrichtet werden koͤnnen. Da fuͤr die ordinairen Gespanne zu gewissen Zeiten immer Muße uͤbrig bleibt, wenn man zu andern Beschaͤftigung genug fuͤr sie hat, so wird ein guter Oekonom um so mehr immer einige Meliorationsarbeiten im Gange haben, wobei er sie alsdann benutzen kann. §. 187. Berechnung des noͤthigen Gespanns. Nach diesen Saͤtzen, die aber in jedem gegebenen Falle nach der Lokalitaͤt mo- difizirt werden muͤssen, laͤßt sich nun das fuͤr die Wirthschaft erforderliche Gespann berechnen. Es kann dieses zuerst im Allgemeinen geschehen, und die Summe der Arbeitstage in einem ganzen Jahre zusammengezogen werden, in welchem Falle man dann aber zum Nebenbetriebe und zu Meliorationsarbeiten wenigstens ein Viertheil ansetzen muß, um in den dringendern Arbeitsperioden gewiß aus- zureichen. Genauer aber verfaͤhrt man, wenn man die Arbeiten so berechnet, wie sie in jeder verschiedenen Jahreszeit vorfallen, und dann die Zahl der Gespanne so be- stimmt, daß man in jeder Periode gut damit ausreiche. Man muß in jeder Periode aber etwas, ungefaͤhr 1/10, uͤbrig haben, weil die Arbeiten in einem Theile dersel- ben durch unguͤnstige Witterung aufgehalten werden koͤnnen, in welchem Falle aber freilich einzuschaltende Nebenarbeiten verrichtet werden. Nach den Jah- reszeiten. Wir theilen diese Perioden nach den gewoͤhnlichen vier Jahreszeiten, jedoch ohne gerade die Kalendertermine zu beobachten, ein. Arbeit des Gespanns. Der Winter haͤlt 80 Arbeitstage, in welchen das Mistausfahren zu den Brachgewaͤchsen und Huͤlsenfruͤchten geschehen, auch vielleicht noch einiges Stop- pelstuͤrzen nachgeholt werden kann. Außerdem muß das Gespann mit andern Fuh- ren beschaͤftigt werden. Das Fruͤhjahr haͤlt 64 Arbeitstage, und in demselben fallen, am meisten gedraͤngt, folgende Gespannarbeiten vor: Zu den Brachgewaͤchsen, zum zweiten-, dritten-, vielleicht auch viertenmal zu pfluͤgen und zu eggen; zu den Huͤlsenfruͤchten einmal; zu der Gerste zweimal; zum Hafer ein- oder zweimal, welche letztere Arbeiten durch den Gebrauch des Exstirpators groͤßtentheils erspart oder sehr erleichtert werden koͤnnen; Ausfuhr des ferner gemachten Duͤngers zu den spaͤtern Brachgewaͤchsen; Vegetation befoͤrdernde Arbeiten mit Pferdehacken, auch Uebereggen der Win- terungssaat. Der Sommer , ungefaͤhr mit dem Anfange des Junius, haͤlt 80 Ar- beitstage. Das Pfluͤgen der Brache zur Winterung oder auch des Klee- und Huͤlsenfrucht- feldes zu derselben; Ausfahren des fuͤr die Winterung bestimmten Duͤngers; fortgesetztes Pferdehacken verschiedener Fruͤchte; die Getreideernte; die Heuernte. Der Herbst , ungefaͤhr vom Anfange Septembers an zu rechnen, hat 76 Ar- beitstage. Die Saatfurche zur Winterung zu pfluͤgen, zu eggen u. s. w.; die Grummet- oder Nachheuernte; die Ernte der Kartoffeln und anderer Wurzel- und Kohlgewaͤchse; der Umbruch der Stoppel oder des Dreesches zur kuͤnftigen Sommerung sowohl, als zur vollstaͤndigen Brachbearbeitung im folgenden Sommer. Der Anfang und das Ende dieser Perioden ist nach den verschiedenen Klimaten verschieden, worauf folglich ein Jeder Ruͤcksicht zu nehmen hat. Auch koͤnnen un- S 2 Arbeit des Gespanns. gewoͤhnliche Jahre eine oder die andere verkuͤrzen, und man muß dann seine Maaß- regeln zur Betreibung der Arbeit weise zu waͤhlen wissen. Den Anfang des Fruͤh- jahres kann man im Durchschnitt in der Mitte des Maͤrzes annehmen, auf kalt- gruͤndigem, zaͤhem Thonboden und bei einer noͤrdlich abhangenden Lage der Felder erst zwei oder drei Wochen spaͤter, welches einen so betraͤchtlichen Unterschied macht, daß schon in dieser Hinsicht, wenn der Boden allgemein dieser Art ist, eine andere Wirthschaftseinrichtung, als auf waͤrmerem Boden erforderlich wird. Wo man nur Hafer und große Gerste saͤet, schließt der Urbanustag oder der 25ste Mai diese Pe- riode nach der gewoͤhnlichen Meinung; wird aber auch kleine Gerste und Buchweizen gebauet, so dehnt sie sich bis zum 15ten Junius aus. Man muß wohl bemerken, daß in dieser Periode viele Feiertage zu fallen pflegen. Sie ist die schwierigste unter allen, und man kann sicher annehmen, daß, wenn in dieser Periode alles gehoͤrig mit dem Gespann ausgefuͤhrt wird, was geschehen soll, man zu andern Zeiten voll- kommen ausreichen werde. Dazu kommt noch, daß man vom Gespanne in dieser Zeit keine sehr starke Anstrengung fordern kann, weil die Pferde jetzt haͤufig zu drusen pflegen, und die Ochsen in vielen Wirthschaften nicht kraftvoll aus dem Win- ter kommen. Deshalb ist die Erleichterung und Abkuͤrzung der Arbeiten durch die erwaͤhnten Werkzeuge in dieser Periode von so vorzuͤglicher Wichtigkeit. In der Herbstperiode wird der vorsichtige Landwirth alle Arbeiten, die der eintretende Frost beendet, moͤglichst zu beeilen suchen. Die Winterperiode kann langer oder kuͤrzer seyn, und oft kann man in dersel- ben im Herbste nicht vollfuͤhrte Arbeiten nachholen oder dem Fruͤhjahre vorarbeiten. Die Duͤngerausfuhr, wozu diese Periode bei ebenen Feldern vorzuͤglich geeignet ist, findet jedoch nicht bei allen Wirthschaftseinrichtungen Statt, sondern kann bei den meisten existirenden nur mitten im Sommer, zum großen Nachtheil anderer Arbei- ten, betrieben werden. §. 188. Allgemeiner Ueberschlag. Man pflegt wohl einen ungefaͤhren und mehrentheils zutreffenden Ueberschlag, wie viel man Gespann brauche, zu machen, wenn man berechnet, oder es auch aus der Erfahrung abnimmt, wie viel man in der eigentlichen Fruͤhjahrs- oder Herbst- bestellungszeit gebrauche, um diese Bestellung in 4 Wochen oder 24 Arbeitstagen ganz und gehoͤrig zu vollenden. Wenn ein zweispaͤnniger Pflug taͤglich 2⅓ Morgen zur Saat pfluͤgt, und vier Pferde taͤglich 16 Morgen eggen, so koͤnnen etwa 90 Morgen mit einem Vierge- spann in 4 Wochen bestellt werden. Pfluͤgen sie aber wegen des schwerern Bodens Arbeit des Gespanns. oder der tieferen und schmalern Furchen, die man geben will, oder der minderen Kraͤfte und Unthaͤtigkeit wegen nur 2 Morgen, so werden nur 76 Morgen damit bestellt. Auf jede 90 oder 76 Morgen Winterung oder Soͤmmerungsaussaat (nach der gewoͤhnlichsten Rechnung auf 112 und 95 Scheffel Aussaat) muͤssen also vier Pferde gehalten werden, und so pflegt man in manchen Gegenden auf einen Wins- pel Winterung ein Pferd anzunehmen. Wenn aber an Gerste und Hafer so viel, als an Weizen und Rocken ausgesaͤet, und obendrein noch viele Huͤlsenfruͤchte und Brachgewaͤchse gebauet werden, so reicht man nach der gewoͤhnlichen Bestellungs- art im Fruͤhjahr nicht mit dem aus, was man in der Herbstzeit gebraucht. §. 189. Es ist immer am sichersten, sich ein Schema uͤber die Arbeiten, die man in jedem gegebenen Falle nach der bestimmten Wirthschaftseinrichtung und der Loka- litaͤt gebraucht, mit Ruͤcksicht auf jene Perioden zu machen. Man unterscheide zugleich in zwei verschiedenen Kolumnen diejenigen Arbeiten, welche am fuͤglich- sten mit Ochsen, und die, welche mit Pferden gemacht werden muͤssen, und zeichne dann in jeder Kolumne neben jeder Arbeit die Zahl der Arbeitstage nach der Stuͤck- zahl des Viehes an. So wird sich auch das richtigste Verhaͤltniß zwischen den zu haltenden Ochsen und Pferden ergeben. Vergl. die §. 200. angehaͤngten Schemata. Die Handarbeiter . §. 190. Diese unterscheiden sich zuvoͤrderst: Gesinde und Loͤhner. a ) in das Gesinde, welches seine Kraͤfte ausschließlich unserer Wirthschaft vermiethet hat, und welches wir dafuͤr ernaͤhren und im Ganzen bezahlen; b ) in solche, welche ihre Arbeit nur tage- oder stuͤckweise bezahlt erhalten. Von den Froͤhnern, die mit Gespann und Hand fuͤr uns arbeiten, wird be- sonders die Rede seyn. §. 191. Ob man mehrere Arbeiter der ersten oder der zweiten Klasse halten solle, Welche sind vortheilhaf- ter? entscheiden die Ortsverhaͤltnisse, welche manchmal gar keine Auswahl, manch- mal eine beschraͤnkte, selten eine ganz freie dabei zulassen. Handarbeiten. Fuͤr das Gesinde spricht die groͤßere Anhaͤnglichkeit, Theilnahme und Treue, welche man von ihnen als Mitgliedern der Familie allenthalben erwarten sollte (aber freilich nicht immer antrifft), die Sicherheit, mit welcher man bei unaufschieblichen und taͤglich fortlaufenden Arbeiten auf sie rechnen kann, die naͤhere Aufsicht, unter welcher sie stehen, die Abhaͤngigkeit und der Gehorsam, welchen man von ihnen zu fordern berechtigt ist, ihre Verantwortlichkeit fuͤr die ihnen besonders anvertrauten Geschaͤfte. Tage- und Stuͤckarbeiter erfordern dagegen weniger Vorsorge, koͤnnen angenom- men und sogleich wieder verabschiedet werden, wenn man will, und wie es die Arbeit und ihr Fleiß mit sich bringt. Ihre Betriebsamkeit ist groͤßer, da sie fuͤr sich selbst und ihre Familie sorgen muͤssen, und bei schlechter Arbeit sogleich außer allem Ver- dienst gesetzt zu werden besorgen muͤssen. Dazu kommt, daß bei den meisten Ortsverhaͤltnissen die Kosten des Gesindes oder seiner Arbeit bei weitem hoͤher zu stehen kommen, wie die eines Tageloͤhners. Man kann sie im Durchschnitt um die Haͤlfte hoͤher annehmen, wenn man auch wirk- lich auf die verrichtete Arbeit, nicht auf die verwandte Zeit Ruͤcksicht nimmt. Vom Zwangsgesinde kann hier nicht die Rede seyn, indem dieses oder seine Familie einen Theil seines Lohns schon in dem eingegebenen Baueracker erhaͤlt. §. 192. Personal des Gesindes. Gesinde wird deshalb gewoͤhnlich nur zu denen Arbeiten gehalten, die ununter- brochen fortgehen und eine bestaͤndige Aufmerksamkeit erfordern. Von denen bei den Pferden zu haltenden Knechten ist im §. 181. geredet, und die Anzahl und Einrichtung der Gespanne bestimmt die Anzahl derselben. Zu den Ochsenarbeiten werden nur in einigen Wirthschaften Knechte gehalten, sonst nur auf 24 bis 30 Ochsen ein Hirte , und wenn mehrere sind, ein Junge daneben. Ein Kuhhirte reicht auf 50 bis 60 Stuͤck Kuͤhe nicht nur auf der Weide — wo er allenfalls mit Huͤlse eines guten Hundes 200 Stuͤck in Ordnung halten kann — sondern auch im Stalle zu, wenn er bei dem Haͤckselschneiden im Winter einige Huͤlfe hat, im Sommer aber das gruͤne Futter gemaͤht und zugefahren wird. Nicht bloß von der Zahl, sondern auch von der Milchergiebigkeit der Kuͤhe haͤngt die Zahl der Hofmaͤgde ab, welche außer dem Melken die saͤmmtlichen Ar- beiten in der Molkerei und uͤberdem die im Hause und im Garten beschaffen und so Handarbeiten. viel moͤglich auch beim Bau gewisser Fruͤchte, besonders des Flachses und Hanfes, und in der Ernte gebraucht werden, im Winter aber spinnen. Man rechnet in guten Stallfuͤtterungswirthschasten auf 50 große Kuͤhe drei Maͤgde, wovon eine als Mol- kenfrau oder Meyersche die Aufsicht uͤber die anderen fuͤhrt. In einigen Gegenden haͤlt man ungleich mehrere; auf 10 Kuͤhe eine Magd, die ihnen dann aber das Fut- ter zutragen und ausmisten sollen, welches beides in Wirthschaften von mittlerer Groͤße vortheilhafter auf andere Weise geschieht. In den großen Hollaͤndereien der Koppelwirthschaft wird nur auf 25 Kuͤhe eine Magd gehalten. In großen Wirth- schaften wird noch eine besondere Magd zu den Hausarbeiten erfordert. Ein Schweinehirte oder Schweinemeister ist bei einer erheblichen Schweinezucht noͤthig, und dieser Zweig ist nicht so unbedeutend, daß man ihn einem alten Weibe oder Jungen uͤberlassen duͤrfte. Ueber die Haltung des Schaͤfers und der Schaͤferknechte kann erst im Abschnitte von der Schaͤferei gesprochen werden, indem seine Haltungs- und Loͤh- nungsart sehr verschieden eingerichtet ist. Bei der allgemeinen oͤkonomischen Berech- nung koͤmmt er nur in Betracht, in sofern er Geldlohn oder Deputat erhaͤlt. Dann wird mehrentheils ein Ackervoigt, Meier, Oberknecht, Vor- pfluͤger gehalten, der insbesondere bei den Ochsenpfluͤgen mit Tageloͤhnern vorar- beitet, auch bei der Ernte und andern Arbeiten mitarbeitend das Ganze in Ordnung haͤlt. Er soll zugleich die saͤmmtlichen Ackergeschirre im Stande erhalten, und neue verfertigen. In großen Wirthschaften wird aber außer jenem oft noch ein besonderer Baumeier gehalten, der hauptsaͤchlich die Gestellarbeiten macht, und zugleich die Hofarbeiten, Reparaturen und kleinen Bauten besorgt. Ein oder mehrere Hofknechte, die bei allen vorfallenden Arbeiten zu Huͤlfe kom- men, werden noch zuweilen gehalten; haͤufiger aber doch durch sichere Tageloͤhner, wenn man diese anders haben kann, ersetzt. §. 193. Dieses Gesinde wohnt entweder auf dem Hofe, wird daselbst bekoͤstigt und in Speisung auf dem Hofe oder Deputat. allen Beduͤrfnissen unterhalten, und ist dann in der Regel unverheirathet. Oder es wird ihm zu seiner Nahrung ein gewisses Deputat verabreicht, und wohnt dann meh- rentheils in besondern Gebaͤuden und ist verheirathet. Jene Unterhaltungsart ist Handarbeiten. ohne Zweifel vortheilhafter in Ansehung der Kosten und der genaueren Aufsicht, un- ter welcher diese Menschen stehen. Je groͤßer ihre Anzahl ist, um desto mehr ver- mindern sich die Kosten jedes einzelnen, indem in Ansehung der Wohnung, der Feue- rung, des Lichts und selbst der Speisung bei einer groͤßern Anzahl mehr erspart wer- den kann. Wo sehr weniges Hofgesinde gehalten wird, da koͤnnte es vielleicht rath- samer werden, allen ein Deputat zu geben. Haͤlt man aber einmal solches Hofgesinde, so ist es gewiß rathsam, die Zahl derer, die Deputat bekommen, so viel moͤglich einzuschraͤnken, und unverheirathete Leute zu halten. Indem jene ihre ganze Familie aus der Wirthschaft zu ernaͤhren suchen, sind sie selten mit dem fuͤr ihre Person reichlich genug zugemessenen Deputate zufrieden, sondern suchen noch, was moͤglich ist, nach ihrem Hause zu schaffen, wozu man ihnen selten die Gelegenheit abschneiden kann. Da man indessen zu einigen Stellen, zum Meier, Kuh- und Ochsenhirten, aͤltere und gesetzte Leute haben muß, so trifft man diese selten unverheirathet an, und muß sich daher die Deputateinrichtung bei ihnen gefallen lassen. §. 194. Speisung des Gesindes. In Ansehung der Haltung und Speisung des Gesindes muß man auf die Ob- servanz der ganzen Gegend Ruͤcksicht nehmen, und insbesondere beim Antritt einer Wirthschaft die genaueste Erkundigung einziehn. Abaͤnderungen darin zu machen, ist selten oder nie rathsam, und wenn man selbst eine Verbesserung machen wollte, wuͤrde man doch leicht die Unzufriedenheit dieser ganz an die Gewohnheit klebenden Menschen erregen. Es hat in den meisten Gegenden jeder Wochentag, jede Jahres- zeit, mancher Festtag seine eigene Speisung, und die Leute wuͤrden unzufrieden wer- den, wenn sie an einem solchen Tage das nicht erhielten, was sie vielleicht an einem andern nicht essen moͤgen. In der Erntezeit tritt wohl allenthalben eine reichliche und bessere Speisung ein, welcher man durchaus nichts abziehn oder darin abaͤndern darf, wenn man die hier so wichtige Thaͤtigkeit und den Frohsinn der Leute nicht herabstim- men will. Wenn man das, was uͤblich ist, bewilligt, und sich uͤberzeugt, daß die Leute es wirklich erhalten, so darf man auch der dennoch geaͤußerten Unzusriedenheit durchaus nicht nachgeben, weil bei einer solchen Nachgiebigkeit die Forderungen die- ser Leute keine Graͤnzen zu haben pflegen. §. 195. Handarbeiten. §. 195. Es laͤßt sich der mannigfaltigen Verschiedenheit wegen im Allgemeinen nichts Kosten dersel- ben. uͤber die Unterhaltungskosten eines Knechts oder einer Magd bestimmen Der Unter- schied ist von einer Gegend zur andern so groß, daß er uͤber das Doppelte betraͤgt. Jedoch findet man im Ganzen, daß das Gesinde da, wo es besser bekoͤstigt wird, und besonders mehrere Fleischspeisen erhaͤlt, staͤrker arbeitet und sich zu allerlei Arbei- ten mehr gebrauchen laͤßt, so daß die Kosten der von ihnen verrichteten Arbeit nicht so verschieden sind, als die Kosten, die auf jede Person fallen. Man findet in ver- schiedenen landwirthschaftlichen und kameralistischen Handbuͤchern die Observanzen besonderer Gegenden angegeben, und jedes einzeln spezifizirt. Am genauesten berechnet ist es von dem Grafen von Podewills in seinen Wirthschafts-Erfahrungen zu Gusow . Nach einem allgemeinen, auf solche Angaben gezogenen Durchschnitte muͤssen in den mir genauer bekannten Gegenden die Speisungs- und saͤmmtliche Unterhal- tungskosten eines Knechts, Meiers, Hirtens, gleich dem Werthe von 34 Scheffel Rocken oder 306 #; die einer Magd und eines Jungens zu 28 Schfl. gleich 252 # angeschlagen werden, worunter aber alles, was zu deren Haltung noͤthig, auch Feuer, Licht, Betten u. s. w. mit begriffen ist. Zu Gelde gerechnet ist die Differenz wegen des verschiedenen Preises der Viktualien groͤßer. Auch der Lohn ist sehr verschieden; indessen pflegt er doch auch in gleicherem Verhaͤltnisse mit dem Preise des Getreides, als mit dem Nominalwerthe nach Gelde zu stehen, und man kann solchen fuͤr einen Knecht auf 16 Schfl. Rocken oder 96 #, und fuͤr eine Magd mit dem Leinen und was sie sonst erhaͤlt auf 12 Scheffel oder 72 # anschlagen. Der Lohn des Hofmeiers pflegt etwas hoͤher, der der Hirten etwas geringer als der Knechtslohn zu seyn. §. 196. Andere Arbeiter erhalten entweder Tagelohn oder verdungenes Stuͤcklohn fuͤr ein Tage-, Stuͤck- oder Quoten- Lohn anderer Arbeiten. gewisses Maaß jeder Arbeit oder Quoten von dem Ertrage einer gewissen Arbeit. Die Arbeit im Tagelohn erfordert die genaueste Aufsicht, um die Menschen bei einer gewissen Thaͤtigkeit zu erhalten. Bei dieser Tageloͤhnung verdienen die Men- Erster Theil. T Handarbeiten. schen am wenigsten, und dennoch kommt in der Regel die Arbeit selbst am hoͤchsten dadurch zu stehen. Im allgemeinen Durchschnitte verdient ein Tageloͤhner, der bloß kunstlose und unangestrengte Arbeit verrichtet, in neun Tagen 1 Scheffel Rocken, ist also taͤglich auf 1 # anzuschlagen. Weiber und schwaͤchere Leute verdienen in zwoͤlf Tagen 1 Scheffel gleich ¾ #. Jedoch findet hierin Verschiedenheit Statt. Stuͤck- oder Akkord-Arbeiter erfordern weniger Aufsicht, und es braucht nur die gemachte Arbeit selbst gepruͤft zu werden. Diese Bezahlungsart ist unleugbar fuͤr den Wirth sowohl als fuͤr den Arbeiter entschieden vortheilhaft. Denn es ist ein großer Unterschied, ob ein Arbeiter darauf bedacht ist, seine Arbeit zu foͤrdern, oder nur seine Zeit mit moͤglichster Schonung seiner Kraͤfte hinzubringen. Er muß dabei na- tuͤrlich mehr verdienen, als im Tagelohn, und kann sich daher auch besser naͤhren, sich zu Hause mehrere Bequemlichkeit verschaffen, gesund und bei Kraͤften erhalten. Hierdurch wird ihm die Arbeit selbst lieber, er sinnet darauf, wie er sich solche erleich- tern kann, schafft sich zweckmaͤßigere Werkzeuge an, und gewoͤhnt sich an erleich- ternde Handgriffe, besonders wenn er eine Art von Arbeit zu gewissen Jahreszeiten haͤufig macht. Er kann bei manchen Arbeiten Frau und Kinder zu Huͤlfe nehmen, und letztere dadurch fruͤh zur Arbeitsamkeit gewoͤhnen, wodurch er um so mehr in Wohlstand koͤmmt. Weit entfernt also, diese Einrichtung zu verwerfen, — wie in der That manche thoͤrichte Landwirthe aus dem Grunde thun, weil ihre Arbeiter da- bei zu viel verdienen, obwohl sie klar einsehen, daß ihnen doch die verrichtete Arbeit weniger kostet — wird der kluge Wirth keine Schwierigkeit scheuen, diese Einrich- tung bei jeder Arbeit, deren Betrag sich einigermaßen berechnen laͤßt, oder aus Er- fahrung bekannt ist, in Gang zu bringen. Der Quotenlohn findet am haͤufigsten beim Abdreschen des Getreides Statt, wobei die Arbeiter den 14ten, 16ten oder 18ten Scheffel als sogenannten Drescher- hebe bekommen. Doch trifft man ihn auch selbst bei der Ernte, und zumal bei den Sichelschnittern eingefuͤhrt an, welche die 11te, 12te oder 13te Garbe fuͤr das ganze Erntegeschaͤft erhalten. Auch laͤßt er sich bei einigen andern Arbeiten, besonders bei dem Kartoffelausnehmen, mit Nutzen einfuͤhren, und man hat nur darauf zu sehen, daß hier, so wie bei andern Akkordarbeiten, die Sache gehoͤrig und ohne verlustbrin- gende Uebereilung geschehe. Handarbeiten. Wenn auch durch solche verdungene Arbeiten fuͤr den Landwirth nichts wei- ter gewonnen wird, als daß die Arbeit schneller vollfuͤhrt werde, so ist dieser Ge- winn in den meisten Faͤllen schon sehr groß. §. 197. Um sich Tage- oder Stuͤckarbeiter zu sichern, ist es in den meisten Gegenden Ansetzung ar- beitender Fa- milien. nothwendig, Wohnungen fuͤr solche arbeitende Familien zu haben, und sie ihnen fuͤr Geld oder gewisse Tagearbeiten zu vermiethen, mit der Bedingung, daß sie aus- schließlich, gegen einen bestimmten Lohn, fuͤr den Herrn arbeiten muͤssen. Die Zahl dieser Familien muß nach Verhaͤltniß der in der Wirthschaft vorfallenden Arbeiten berechnet und angesetzt werden. Sie muͤssen zu den nothwendigsten Arbeiten zureichen, aber auch nicht uͤberfluͤssig seyn, weil sie allerdings in manchen Stuͤcken zur Last fallen koͤnnen. Denn man muß dafuͤr sorgen, daß sie wenigstens ihre Nothdurft haben, und das ganze Jahr hindurch sich taͤglich etwas verdienen koͤnnen. Wo dieses ge- schieht, wird es nicht leicht an solchen arbeitenden Familien fehlen, zumal wenn ihnen außer der Wohnung auch noch die nothwendigste Feuerung gegeben wird. Ein kleiner Garten zum Anbau des nothwendigsten Gemuͤses oder die Ausweisung eines Stuͤck- chen Landes ist ihnen noͤthig, aber durchaus nicht so viel, daß es ihnen vortheilhafter werden kann, den Haupttheil ihrer Arbeit fuͤr sich selbst und nicht fuͤr die Herrschaft zu verwenden: ein Versehen, welches man in manchen Laͤndern gemacht hat. In Gegenden, wo man auswaͤrts wohnende und unter keiner Verpflichtung stehende Ar- beiter mit Sicherheit haben kann, wird man sich freilich bei solchen besser stehen, wenn man sie gleich etwas theurer bezahlt. Kann man fremde Arbeiter nur zu ge- wissen Zeiten haben, so muß man solche Arbeiten, die an keine bestimmte Zeit gebun- den sind, wohin manche Meliorationsarbeiten gehoͤren, alsdann vornehmen, wenn sich Leute am meisten anbieten und folglich am wohlfeilsten sind. §. 198. Um die in einer Wirthschaft erforderlichen Tageloͤhner oder Stuͤckarbeiter zu be- Handarbeiter. rechnen, kommen unter den gewoͤhnlichen Arbeiten folgende in Anschlag. 1) Das Pfluͤgen mit den Ochsen und mit zwei Pferden, wenn auf ein Vier- gespann nur ein Knecht gehalten wird. T 2 Handarbeiten. 2) Das Eggen mit Ochsen, wenn dieses bei einer geringern Pferdehaltung zu- weilen geschieht, und auch die Fuhren mit Ochsen, wenn man darauf kein Ge- finde haͤlt. 3) Die Arbeiten beim Miste, das Ausbringen aus den Staͤllen, und das zu- weilen sehr nuͤtzliche Umstechen, Begießen und Abwaͤssern desselben; dann das Auf- laden des Duͤngers, wo man auf jedes Gespann 1½ bis 2 Menschen rechnet, je nach- dem mit Wechselwagen oͤfter abgefahren wird und der Mist fester liegt. Das Ab- stoßen des Mistes auf dem Felde verrichtet gewoͤhnlich der Knecht; doch ist, wenn mehrere Wagen fahren, ein Mensch zur Huͤlfe oft nuͤtzlich, der zugleich die richtige Vertheilung der Haufen beachtet. 4) Das Mistausbreiten auf dem Acker, wobei man annimmt, daß eine weib- liche Person taͤglich 1 bis 1¼ Morgen, eine maͤnnliche 1½ bis 2 Morgen bestreue. Es kommt dabei auf die Staͤrke der Duͤngung, auf den Zustand des Mistes und die voͤllige Brechung und gleichmaͤßige Vertheilung an, welches letztere so wichtig ist, daß man keinen Tagelohn dabei sparen sollte. Zuweilen wird das Einharken oder Einforken des langen Mistes in die Pflugfurche noͤthig, wozu auf zwei Pfluͤgen manchmal auf jeden Pflug eine Person erforderlich ist. 5) Das Getreidesaͤen verrichtet in der Regel der Hofmeier. Man rechnet, daß ein Mann 18 Scheffel Winterung und 24 Scheffel Soͤmmerung taͤglich aussaͤet. Geuͤbte Saͤer koͤnnen zwar weit mehr aussaͤen, allein wenn man nach dem Getreide- maaße rechnet, kommt es sehr darauf an, wie stark ausgeworfen werde, und es wird vielleicht, bloß um viel in einem Tage ausgesaͤet zu haben, mancher Scheffel Ge- treide unnuͤtz weggeworfen. Man muß daher auf die Flaͤche mehr als auf das Aus- saatsmaaß Ruͤcksicht nehmen, und wenn einer taͤglich 15 bis 16 Morgen gut saͤet, zufrieden seyn. 6) Bei der Ernte rechnet man, wenn mit einer Gestellsense in Schwaden gelegt wird, 2½ Morgen auf einen Maͤher, und beim Harken, Binden und Zusammen- setzen 2 Morgen auf eine Weibsperson. Indessen koͤnnen kraͤftige Leute, die mit Lust arbeiten, um ⅓ mehr verrichten. Jener Satz kann immer etwas hoͤher angenommen werden, wenn das Getreide mit der einfachen Sense angelegt und abgerafft wird. Beim Schneiden mit der Sichel macht eine Person im Durchschnitt einen Mor- gen fertig. Handarbeiten. Wenn beim Einfahren die Entfernung des Ackers vom Hofe nicht groß ist, und die Arbeit mit Wechselwagen rasch geht, so beschaͤftigt ein Gespann zwei maͤnnliche Lader und eine Nachharkerin, sonst aber nur einen Mann. Zum Abladen in der Scheune werden bei jener raschen Arbeit zwei maͤnnliche Ablader und zwei maͤnnliche Tasser, und auf jede 10 Fuß der Tiefe des Tasses drei weibliche Personen erfordert. Bei laͤngern Zwischenzeiten sind zwei maͤnnliche Per- sonen uͤberhaupt genug. Wenn man mit den Pferderechen die Stoppel nachrecht, so macht ein Pferd und ein Mann taͤglich 10 Morgen. 7) Beim Heumaͤhen rechnet man 1½ Morgen auf den Maͤher, und eben so viel beim Heuwerben auf eine weibliche Person. Bei der oft großen Entfernung der Wiesen muß weniger angenommen werden, und beim Heuwerben macht die Witte- rung einen betraͤchtlichen Unterschied, so daß man bei guter Witterung mit wenigern Personen auskommt. Bei dem Maͤhen des Klees koͤnnen, weil der Boden ebener ist, 2½ Morgen auf die Sense, und da seine Behandlung beim Heumachen sehr ein- fach ist, 4 Morgen auf die Person angenommen werden. Beim Auf- und Abladen des Heues werden auf der Wiese dieselben, auf dem Heuboden die Haͤlfte der Personen wie beim Getreideeinfahren angenommen. 8) Beim Bau der behackten Brachfruͤchte sind die Methoden verschieden. Wenn er mit den gehoͤrigen Instrumenten auf die zweckmaͤßigste und ersparendste Weise betrieben wird, so werden folgende Handarbeiter per Morgen erfordert: Zum Einlegen der Kartoffeln zwei Personen; zum Ausziehen des nach vollendetem Pferde- hacken noch aufgeschlagenen Unkrauts eine Person; zum Aufnehmen eine maͤnnliche und acht weibliche Personen. Beim Ruͤben- und andern feinen Saatdrillen besaͤet ein Mann mit der Ma- schine taͤglich 5 Morgen. Die Rillen kann ein Pferd mit zwei Mann taͤglich auf 12 Morgen ziehen. Beim Bohnendrillen werden zur Vermeidung des Aufenthalts zwei Personen, ein Mann und ein Junge, genommen, und beschicken 5 bis 6 Morgen. Das Verhacken und Vereinzeln gedrillter Ruͤben muß in Akkord gegeben werden. Man bezahlt hier eine Reihe von 40 Ruthen Laͤnge mit 3 Pfennigen, und die Person verdient sich damit 5 bis 6 Gr. taͤglich. Sie macht also taͤglich ungefaͤhr 1 Morgen. Handarbeiten. Beim Aufnehmen und Abschneiden des Krauts werden vier bis fuͤnf Weiber per Morgen erforderlich seyn. 9) Wenn bei der Futterung und Wartung des saͤmmtlichen Viehes das Ge- sinde nicht zureicht, insbesondere wenn viel Haͤcksel gefuͤttert wird, so muͤssen dazu Tageloͤhner angestellt werden, deren Zahl sich aber bei den mannigfaltigen Ver- haͤltnissen nicht berechnen laͤßt. Beim Waschen und Scheeren der Schafe rechnet man auf 1000 Stuͤck 60 bis 70 Arbeitstage. Auch werden zu mancherlei Hof- und Hausarbeiten Taͤgeloͤhner noͤthig seyn, wenn man nicht uͤberfluͤssiges Gesinde unterhaͤlt. Auch an die Stelle des kranken Gesindes muͤssen zuweilen welche angenommen werden. 10) Bei der Gartenbestellung, die indessen nur sehr roh hier angenommen werden kann, und wobei die Maͤgde helfen, rechnet man per Morgen jaͤhrlich 5 Arbeitstage. 11) Zur Aufraumung der Graͤben und Wasserfurchen, zur Herstellung der Befriedigungen, Ausbesserungen entstandener Schaͤden und der Wege muß man per Morgen der ganzen Feldmark nach den Umstaͤnden ½ oder 1 Person rechnen. Es koͤmmt dabei besonders auf mehrere oder wenige Befriedigungen, Wege und Graͤben an. 12) Meliorationsarbeiten koͤnnen nicht berechnet werden. Man benutzt aber die arbeitenden Menschen dazu in den freieren Zeiten. 13) Das Abdreschen des Getreides, welches in den meisten Faͤllen gegen eine bestimmte Drescherhebe geschiehet, gewoͤhnlich gegen den 16ten Scheffel. Es versteht sich, daß diese Saͤtze nicht ganz allgemein angenommen werden koͤnnen, und daß sie bei der verschiedenen Manipulation, Geschicklichkeit und Ar- beitsamkeit der Menschen variiren. Die Arbeitssaͤtze sind so angenommen, wie man sie von der unangestrengten Arbeit eines Tageloͤhners erwarten kann, nicht so wie sie ein ruͤstiger, thaͤtiger Arbeiter, der in Verding arbeitet, verrichtet. Indes- sen wird man sie in Wirthschaften, die nicht an besondern Lokaluͤbeln laboriren, oder in einer allgemeinen Kraftlosigkeit versunken sind, auch bei gewoͤhnlichen Ta- geloͤhnern zureichend finden. Handarbeiten. So wie man bei den Pferdearbeiten annehmen kann, daß das Gespann zu- reiche, wenn man bei der Bestellung damit auskommt, so wird man mit den Hand- arbeitern ausreichen, wenn man in der Erntezeit zur gehoͤrigen Vollfuͤhrung dersel- ben Menschen genug hat. Und diese Menschen wird man wiederum bei einer gut eingerichteten Wirthschaft das ganze Jahr hindurch nuͤtzlich beschaͤftigen koͤnnen. §. 199. Ein groͤßerer oder kleinerer Theil der Arbeit geschieht zuweilen durch Frohn- Frohnden. den, sowohl mit dem Gespann als mit der Hand. So vortheilhaft und dringend die Aufhebung der Dienste gegen einen billig auszumittelnden Ersatz fuͤr den Be- rechtigten sowohl als fuͤr den Leistenden, und insbesondere fuͤr die allgemeine Wohlfahrt in den bei weitem haͤufigsten Verhaͤltnissen waͤre, so darf der Landwirth ihren Gebrauch bis dahin doch nicht vernachlaͤßigen, sondern muß den moͤglichsten Nutzen daraus zu ziehen suchen. Es kommt dabei auf eine kluge Behandlung der dienstthuenden Leute vieles an, die nach dem National-, zuweilen nach dem Dorf-Charakter der Menschen verschieden seyn muß. Wer es versteht, die Strenge nur wo sie noͤthig ist zu gebrauchen, diese Leute aber durch Guͤte und kleine Wohlthaten zu einem ihnen selbst vortheilhaften Fleiße zu ermuntern, die Arbeitszeit bei mehrerem Fleiße abzukuͤrzen, ja unter gewissen Bedingungen Tage zu erlassen, besonders mit Ruͤcksicht auf ihre eigenen dringenden Geschaͤfte, der wird in vielen Faͤllen ungleich mehr bewirken, als mit der aͤußersten Strenge moͤglich ist. Wie viele Arbeit die Dienste eigentlich thun, laͤßt sich weder nach den Dienst- tagen, noch nach der ihnen durch besondere Uebereinkunft oder Observanz zuge- messenen Arbeit im Allgemeinen bestimmen. Man muß dabei in jedem Fall auf die Lokalitaͤt und die bisherige Erfahrung, wenn sich die Umstaͤnde der Bauern nicht veraͤndert haben, Ruͤcksicht nehmen, aber immer von den muthmaßlich zu erwartenden noch betraͤchtlich abziehen, wenn man sicher ausreichen will. Da außer einigen Distrikten Deutschlands doch immer nur der kleinere Theil der Arbeit durch Frohnden bestritten werden kann, so muß man ihnen nur diejeni- gen Arbeiten zutheilen, wobei es auf die Qualitaͤt derselben nicht so sehr ankommt. Beim Pfluͤgen und Eggen, es sey denn auf losem Sandboden, ist es von zu Handarbeiten. großer Wichtigkeit, wie es geschieht, indem der schlechte Ertrag schlecht gepfluͤg- ter Felder einen weit groͤßern Verlust ergiebt, als man dabei durch die Ersparung des eigenen Gespanns gewann. Dies ist noch mehr der Fall, wo ihnen ein be- stimmtes Tagewerk dabei vorgeschrieben ist. Wo man das Feld durch Hofedienste bearbeiten lassen muß, da findet hoͤchst selten ein verbesserter Ackerbau und Wirth- schaftseinrichtung Statt. Wo moͤglich also muß man die Gespanndienste mit Duͤnger-, Getreide- und andern Fuhren ihre Verpflichtung abarbeiten lassen. Mehrentheils rechnet man zwei Dienstgespanne einem Hofgespann gleich. Es ist aber, wenn letztere nicht selbst sehr schlecht sind, wohl aͤußerst selten, daß jene diesen gleich kommen. Auf Handdienste kann man im Allgemeinen mehr rechnen, wenn die Men- schen einigermaßen bei gutem Willen erhalten sind. Man hat deshalb auch an- genommen, daß drei dienstthuende Personen zwei Tageloͤhnern gleich kommen. Indessen tritt auch hierbei eine große Verschiedenheit ein, und es giebt auch Faͤlle, wo man fast gar nicht auf sie rechnen kann. Unter andern Umstaͤnden sind sie wenigstens bei der Ernte sehr nuͤtzlich und bei gewissen Aufmunterungen sehr thaͤtig. Wenn man sich nun nach den bestehenden Verhaͤltnissen berechnet hat, was man uͤberhaupt oder an jeder Arbeit von den Frohnden erwarten darf, so wird dieses von den durch eigenes Gespann, Gesinde oder Tageloͤhner zu verrichtenden Arbeiten abgezogen. §. 200. Als Beispiele einer Arbeitsberechnung des Gespannes sowohl als der Men- schen, theile ich hier vier ausgefuͤllte Schemata von verschiedener Form mit, welche sich auf die in der Folge vorkommenden Wirthschaftsberechnungen bezie- hen, so wie sie in einer hypothetischen zum Beispiel gewaͤhlten Wirthschaft von meinen Zuhoͤrern berechnet sind. I. Arbeits- I. Arbeitsberechnung einer Dreifelderwirthschaft von 1000 Morgen Ackerland, 150 - Wiesen, 300 - Weide. In der Brache werden 50 Morgen mit Klee und 50 Morgen mit Erbsen bestellt. Erster Theil. U Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. U 2 Arbeitsberechnung. Arbeitsrechnung. Arbeitsberechnung. Wenn 8 Pferde gehalten werden und 300 Arbeitstage thun . . . = 2400 Tage und 16 einzelne Ochsen im Wechsel zu 240 Arbeitstagen . . = 1920 - 4320 Tage, so bleiben 318 uͤber, welche kaum zur Deckung der Nebenfuhren und Zufaͤllig- keiten hinreichen. Wenigstens wuͤrde noch ein uͤberkompletes Pferd noͤthig seyn. Besonders reichen im Sommer die Pferde bei der Ernte nicht. Werden 15 Pferde gehalten, also 6 Pferde mehr, so werden sie alle Arbeit decken. Auf 16 Ochsen verlohnt sichs kaum, einen Ochsenhirten zu halten, und ihnen die Weide einzugeben, welche hier ohnehin sehr knapp ist, und fuͤr das Nutzvieh noͤthig. Kostet die Unterhaltung eines Pferdes 535 # und die eines Ochsen 162, so werden 6 Pferde mehr als 16 Ochsen mit dem Ochsenhirten kosten 258 # oder 28⅔ Schef- fel. Diese Ersparung wird aber durch die Unbequemlichkeit, zweierlei Gespanne zu halten, leicht uͤberwogen. Wenn 1 Mann 220 Arbeitstage außer dem Abdreschen thut, so erfordert die Wirth- schaft 11 Familien, falls man keine auswaͤrtige Arbeiter haben kann. Diese werden dann auch mit einiger Huͤlfe des Hofgesindes zur Vollfuͤhrung der Ernte in fuͤnf Wochen hinreichen. Auf 22 Morgen Winterung kommt 1 Pferd. II. Arbeitsberechnung einer achtschlaͤgigen Koppelwirthschaft von 1200 Morgen Ackerland, 150 - Wiese, 100 - Außenweide. Schlaͤge: 1) Brache. 2) Rocken. 3) Gerste. 4) Hafer. 5) Maͤheklee. 6, 7, 8) Weide. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Erster Theil. X Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. X 2 Arbeitsberechnung. Recapitulation. Total-Summe der maͤnnlichen Arbeitstage . 1890 - - der weiblichen - . 835½. Da man annimmt, daß wenn man im Fruͤhjahre mit dem Gespann und im Som- mer mit den Arbeitsleuten zureicht, dann auch mit demselben Viehe und den- selben Arbeitern die Wirthschaft in allen Perioden auskomme, so nehme ich in meiner Berechnung zum Ueberfluß 12 Pferde und 9 anzusetzende Tageloͤhner- familien an. — Wollte man diese Wirthschaft auf Ochsen berechnen, so duͤrfen doch der vielen Heu- und Erntefuhren wegen nicht unter 8 Pferden gehalten werden, wogegen die uͤbrigen 4 durch 4 Wechselochsen ersetzt wer- den muͤßten. III. Arbeitsberechnung einer siebenschlaͤgigen Fruchtwechselwirthschaft mit Stallfutterung von 1200 Morgen Ackerland und 150 Morgen Wiese auf sandigem, Lehm- oder Gerstenboden. Mit der Rotation von 1) Hackfruͤchten (Kartoffeln, Bohnen). 2) Gerste nach Kartoffeln, Weizen nach Bohnen. 3) Klee. 4) Klee. 5) Winterung. 6) Erbsen und Wicken. 7) Winterung. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Erster Theil. Y Arbeitsberechnung. IV. Arbeitsberechnnng einer Fruchtwechselwirthschaft in eilf Schlaͤgen von 1200 Morgen Ackerland. 150 - Wiese, à Morgen zu 15 Ctr. Heu. 100 - Außenweide. Die eilf Schlaͤge, deren jeder 109 1/11 Morgen Ackerland enthaͤlt, liegen in folgender Rotation: 1) Brachfruͤchte mit 10 Fuder Duͤngung. 2) Gerste. 3) Klee. 4) Klee im Winter mit Jauche uͤberfahren. 5) Raps mit 6 Fudern geduͤngt. 6) Weizen. 7) Erbsen mit 5 Fudern uͤberduͤngt. 8) Rocken. 9) Wicken mit 4 Fudern uͤberduͤngt. 10) Rocken. 11) Hafer. Y 2 Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Erster Theil. Z Arbeitsberechnung. Arbeitsberechnung. Z 2 Arbeitsberechnung. Direktion der Wirthschaft. Direktion der Wirthschaft . §. 201. Die Direktion der Wirthschaft steht in so naher Verbindung mit der Arbeit, daß wir sie unmittelbar nach derselben erwaͤgen. Dirigiren heißt, jedes Maaß und jede Art von Kraͤften in die ihnen moͤg- lichste, zweckmaͤßigste und nachhaltigste Thaͤtigkeit bringen. Wir haben hieruͤber bereits in den §. §. 151 bis 159. im Allgemeinen, bei der Berechnung der landwirthschaftlichen Arbeiten, geredet, und werden das Speziellere bei der Lehre von der Bearbeitung des Bodens betrachten. Es bleibt also hier nur uͤbrig, von denjenigen Personen zu reden, welchen die Leitung der Arbeiten in verschiedenen Abstufungen uͤbertragen wird, und von den Ruͤcksichten und Maximen, welche dabei zu beobachten sind. §. 202. Die erste Person, von der alles abhaͤngig ist oder seyn soll, auf welche dann Der Wirth- schaftsdirektor sey unbe- schraͤnkt. aber auch die ganze Verantwortlichkeit faͤllt, nennen wir den Wirthschafts- direktor . Er kann selbst Eigenthuͤmer der Wirthschaft oder ein anderer seyn, der dann aber, in sofern es auf die Direktion der Wirthschaft ankommt, ganz in dessen Stelle treten, von allen ihm Untergebenen so betrachtet werden, und sich selbst so betrachten muß. Im letztern Falle ist sein Geschaͤft immer weit schwieriger, als im erstern. Dort ist er nur sich selbst und seinem Verstande fuͤr seine Unternehmungen verant- wortlich; hier aber auch dem Eigenthuͤmer oder dem, der ihn an seine Stelle ge- setzt hat. Im zweiten Falle ist er verpflichtet, nicht nur nach dem mit dem Eigen- thuͤmer verabredeten Plane zu verfahren, sondern diesem auch mehrentheils ein sicheres, bestimmtes, disponibles Einkommen aus dem Gute jaͤhrlich zu bewir- ken; wogegen es ihm als Eigenthuͤmer frei stehet, dieses auf ein Jahr oder laͤnger ganz oder zum Theil aufzuopfern oder vielmehr im Gute zu belegen. Weiter aber darf die Beschraͤnkung seiner freien Thaͤtigkeit nicht gehen, wenn er nicht aufhoͤren soll, Direktor der Wirthschaft zu seyn, und mithin von der Verantwortlichkeit fuͤr den Erfolg freigesprochen zu werden. Direktion der Wirthschaft. Will der Eigenthuͤmer, der die ganze Direktion einem andern uͤbertragen hat, mehr thun als nachsehn, ob der verabredete Plan ausgefuͤhrt werde, und ob der Direktor im Allgemeinen seine Pflichten erfuͤlle; will er sich in die Ausfuͤhrung selbst mischen, und in derselben auch nur das Mindeste abaͤndern; so hoͤrt der Di- rektor auf, dieses selbststaͤndig zu seyn, und bleibt dann bloß untergeordneter Ge- huͤlfe des Eigenthuͤmers. Diesen nenne ich Aufseher oder Inspektor ; jenem freihandelnden Di- rigenten der Wirthschaft gebuͤhrt eher der Nahme Verwalter oder Admini- strator , ob man gleich mit jenem Titel einen hoͤheren Rang wie mit diesem verbunden glaubt. Ihm kann dann aber auch nichts weiter, als die gelungene oder mißlungene Aus- fuͤhrung jedes einzelnen vom Prinzipal ihm uͤberlassenen Geschaͤftes, durchaus nicht der Erfolg im Ganzen beigemessen werden. Zwei Direktoren duͤrfen in einem von einem Punkte ausgehenden und in einem Punkte sich konzentrirenden Ge- schaͤfte nicht seyn, oder es entsteht unvermeidlich die nachtheiligste Unordnung und Verwirrung daraus; es sey denn, daß sie in jedem speziellen Akte der Direktion ihr Urtheil und ihren Willen vollkommen vereinigten, das Wort des einen den Sinn des andern vollstaͤndig ausspraͤche, oder beide sich desselben Worts bedienten. Dieses aber ist bei den mannigfaltigen Zufaͤlligkeiten, die schleunige Abaͤnderungen erfordern, wohl unmoͤglich, und die Erfahrung lehrt, daß, wenn unter so be- wandten Umstaͤnden Wirthschaften bei einer fast stuͤndlichen neuen Vereinigung der Direktoren bestehen, dennoch immer Fehler vorgehen, die unter einem andern Verhaͤltnisse haͤtten vermieden werden koͤnnen. §. 203. Beschraͤnkte Lage desselben ist fehlerhaft. Wenn ein bestaͤndig, oder von Zeit zu Zeit abwesender Eigenthuͤmer, der die Sache versteht oder zu verstehen glaubt, die Ausfuͤhrung der Geschaͤfte nach seiner Vorschrift einem andern uͤbertraͤgt, so kann dieser keinesweges als Direktor der Wirthschaft angesehen, noch der Erfolg im Allgemeinen ihm beigemessen werden. Es ist in einem solchen Falle fuͤr beide Theile sehr wichtig, daß sie das Verhaͤlt- niß, worin sie zu einander und zu der Wirthschaft stehen, genau und individuell fuͤr diesen Fall bestimmen. Vom Aufseher oder Inspektor kann alsdann nur die moͤglichst beste Ausfuͤhrung einer von einem andern gemachten Anordnung ver- Direktion der Wirthschaft. langt werden, keinesweges kann er aber fuͤr den Erfolg einstehen, weil die Anord- nung selbst fehlerhaft gewesen seyn, und den Grund des schlechten Erfolges in sich gehabt haben kann. Diese Lage hat ungemein große Schwierigkeiten fuͤr beide Theile, und wenn dabei nicht inniges persoͤnliches Wohlwollen und liberale Nach- sicht eintritt, so kann ein solches Verhaͤltniß schwerlich bestehen. Zusaͤlligkeiten machen oft die Ausfuͤhrung auf die vorgeschriebene oder verabredete Weise unmoͤg- lich. Soll nun der Stellvertreter eine Abaͤnderung, die von der Vorschrift mehr oder minder abweicht, — aber je mehr sie abweicht, den Zweck um so sicherer zu erreichen scheint — machen oder nicht? Diese Frage kann allein nach dem Grade des Zutrauens, welches der eigentliche Wirthschaftsdirektor auf ihn setzt, entschie- den werden. Macht jener nur die mindest moͤgliche, durch die Umstaͤnde nothwen- dig erforderte Abaͤnderung, so thut er, was man nach strengem Rechte von ihm fordern kann. Er thut aber zum Vortheile des Ganzen vielleicht sehr wenig, und, vielleicht nach seiner eigenen Ueberzeugung, etwas wirklich Schaͤdliches und Un- rechtes, und muͤßte als selbststaͤndiger Mann ganz anders verfahren. Thaͤte er dieses aber, und der Zufall beguͤnstigte dann seine getroffene, mehr als nothwen- dige Abaͤnderung nicht, oder bemaͤchtigte sich eine eigensinnige Laune seines Prin- zipals, so setzte er sich allerdings Vorwuͤrfen aus, die er bei der mindest moͤglichen Abweichung haͤtte vermeiden koͤnnen. Ein solches Verhaͤltniß ist in der That so sehr delikat, daß man es hoͤchst sel- ten lange bestehend findet, ohne daß Uneinigkeit und Unzufriedenheit es haͤufig truͤbt, wo es dann nur durch gegenseitiges Beduͤrfniß noch fortdauernd erhalten wird, wobei aber in der Wirthschaft alles schleppt und wackelt. §. 204. Noch schwieriger und verwickelter ist der Fall, wo ein Eigenthuͤmer aus selbstgefuͤhltem Mangel an Kenntnissen und Faͤhigkeit die Direktion der Wirth- schaft einem andern uͤbertraͤgt, zu dessen Kenntnissen und Talenten er wenigstens im Zeitpunkte der Uebertragung das vollkommenste Zutrauen haben mußte. Er kann zwar im Allgemeinen die Ueberzeugung beibehalten, daß sein Wirthschafts- direktor die Sache weit besser, wie er, verstehe; aber dennoch wird ihm die Vor- stellung leicht kommen, oder vielleicht von andern zugebracht werden, daß dieses oder jenes verbessert werden und dann einen groͤßern Erfolg haben koͤnne. Hier Direktion der Wirthschaft. ist eine große Festigkeit des Charakters von beiden Seiten, zugleich mit einer sehr humanen Nachsicht noͤthig, wenn die Sache bestehen, in Ordnung bleiben, und nicht in lauter Stuͤckwerk zerfallen soll. Der Wirthschaftseigenthuͤmer muß sich verstaͤndiger Weise sagen, daß sein Wirthschaftsdirektor die Sache nicht allein besser verstehe, sondern auch nach seinem besten Wissen ausfuͤhren wolle; weil es sonst thoͤricht von ihm gewesen waͤre, ihn gewaͤhlt zu haben, oder, wenn er sich damals geirrt haͤtte, ihn beizubehalten. Aber er wird es doch oft nicht lassen koͤnnen, seine Vorstellungen, daß dieses oder jenes besser gemacht werden koͤnne, laut werden zu lassen. Dies ist eine Inkonsequenz, die man der mensch- lichen Schwaͤche verzeihen muß. Man findet sie allenthalben, z. B. bei dem Verhaͤltnisse des Patienten zum Arzte. Jeder Patient weiß, daß sein Arzt seine Krankheit und die Behandlung derselben besser verstehen muͤsse, wie er selbst, weil er sonst der aͤrgste Thor waͤre, ihn zum Arzt zu waͤhlen und zu behalten; aber dennoch koͤnnen es die Menschen selten lassen, bei ihrer oder nahe verwand- ter Personen Krankheit ihrem Arzte Vorschlaͤge zu thun, wovon sie einen bessern Erfolg hoffen, als von den genommenen Maaßregeln des Arztes. Es gehoͤrt hier so viel Humanitaͤt als Festigkeit von Seiten des Arztes, wie des Wirthschafts- direktors dazu, solche Vorschlaͤge anzuhoͤren, so viel noͤthig und nuͤtzlich zu be- antworten, aber sich nicht irre machen zu lassen in dem, was man nach eigener Ueberzeugung fuͤr das Beste haͤlt. Hat man es nun aber mit Menschen zu thun, die von so groͤßerm Eigenduͤnkel besessen sind, als sie weniger Kenntnisse und Ueberlegung haben, so wird man auf jeden Fall nur Undank einernten, und sie werden sich und andern immer sagen, daß die Sache weit besser gegangen waͤre, wenn man ihre Vorschlaͤge oder — wie sie es in dem Verhaͤltnisse eines Eigen- thuͤmers zum Wirthschaftsdirektor denn wohl nennen — ihre Befehle befolgt haͤtte. Ein rechtlicher, seiner Sache gewisser und auf sich selbst bauender Mann wird solche Aeußerungen, wenn sie ihm selbst vorgetragen werden, kaltbluͤtig und bescheiden, jedoch mit Wuͤrde beantworten, und darum nicht minder thaͤtig und konsequent in seinem Geschaͤfte seyn. Werden sie ihm aber durch einen drit- ten zugebracht, so wird er Gerede Gerede seyn lassen, und sich nicht darum be- kuͤmmern. Geht es aber bei diesem Verhaͤltnisse so weit, daß der Eigenthuͤmer in die Fuͤhrung der Geschaͤfte wirklich eingreift, ungeachtet er dem Administrator das Direktion der Wirthschaft. das Ganze uͤbertragen hat, Anordnungen macht und Befehle giebt an Unterverwal- ter oder Ackervoigte, so wird sich kein rechtlicher Mann dieses gefallen lassen, son- dern sofort seinen Dienst niederlegen, wozu er dann, wenn er sich anders in dem Kontrakte gehoͤrig vorgesehen hat, das voͤllige Recht besitzt. §. 205. Die Eigenschaften, welche der Direktor einer großen Wirthschaft besitzen Eigenschaften eines Wirth- schaftsdirek- tors. muß, sind dieselben, die ich von jedem rationellen Landwirthe gefordert habe. Daß dazu noch eine vorzuͤgliche Rechtschaffenheit und ein entschiedenes Ueberge- wicht des Pflichtgefuͤhls uͤber alle Regungen des Egoismus hinzukommen muͤsse, wenn die Wirthschaft nicht sein Eigenthum ist, versteht sich von selbst. Maͤnner dieser Art sind selten, und konnten unter den bisherigen Verhaͤltnissen und der Rohheit, worin sich das landwirthschaftliche Gewerbe befand, nicht haͤufig ge- bildet werden. Indessen giebt es solche, die sich, besonders durch Enthusiasmus fuͤr die Sache, dem sie lange jede persoͤnliche Ruͤcksicht aufopferten, zu einer Stufe seltener Vollkommenheit emporgeschwungen haben, und dennoch wegen des groͤßern Wirkungskreises lieber die Administration großer Landguͤter fuͤhren, als selbst eine kleinere Pachtung annehmen. Es ist zu bedauern, daß dagegen andere vorzuͤgliche Subjekte, aus Neigung, eine eigenthuͤmliche Wirthschaft zu besitzen, ihre Thaͤtigkeit und Talente mehrentheils auf einen zu kleinen Wirkungs- kreis beschraͤnkten, obwohl man ihnen dies keinesweges verdenken kann. Daß Maͤnner dieser Art so salarirt seyn wollen und muͤssen, daß sie nicht nur mit derjenigen Bequemlichkeit leben koͤnnen, welche Anstrengung des Geistes durchaus erfordert, sondern auch ihren Kindern eine gebildete Erziehung geben koͤnnen, ist eine sehr gerechte Forderung, und wer mit ihrer Salarirung geizt, weil er nicht bedenkt, wie groß die Vortheile sind, die ein einsichtsvoller Mann ihm schaffen kann, der wird nie einen solchen erhalten. §. 206. Die Art der Salarirung wird verschieden bestimmt. Man hat es mehren- Salarirung desselben. theils fuͤr vortheilhaft gehalten, eine bestimmte Quote von dem reinen Ertrage im Ganzen, oder aber von dem, was eine Wirthschaft uͤber eine gewisse An- schlagssumme giebt, als Hauptsalarium zu bestimmen. Diese Einrichtung hat, von einer Seite betrachtet, sehr vieles fuͤr sich, und faͤllt bei einem wirklich Erster Theil. A a Direktion der Wirthschaft. geschickten und rechtlichen Administrator mehrentheils zur Zufriedenheit beider Theile aus. Aber sie wird schwierig in Ansehung der Meliorationen. Diese vermindern immer den Kassenuͤberschuß, und wenn nach solchem nur die Quote bestimmt werden soll: so gereichen sie zum Nachtheile des Administrators, und er muß ein edeldenkender Mann seyn, wenn er in der Hinsicht nicht manche unter- laͤßt. Deshalb wird nun freilich uͤber Meliorationen oft etwas besonderes be- stimmt, und die aus der Wirthschaftskasse darauf verwandten Kosten werden zum reinen Ertrage gezaͤhlt. Aber damit ist bei weitem noch nicht genug geschehen; denn die wichtigsten Meliorationen werden durch eine Aufopferung des Ertrages in den ersten Jahren und groͤßere Anstrengung der Wirthschaftskraͤfte bewirkt, und dieses laͤßt sich sehr schwer evident nachweisen. Diese Schwierigkeit kann nur durch einen langen, vielleicht lebenslaͤnglichen Kontrakt gehoben werden, wo der Administrator den auch auf ihn fallenden Theil des durch Aufopferungen in den ersten Jahren um so staͤrker fuͤr die Folge erhoͤheten Ertrages sich und der Wirthschaft aufspart. Einen solchen Kontrakt geht aber niemand gern ein. Ich gestehe deshalb, daß ich bestimmte Salarien vorziehe, wobei aber die Aussicht auf Gratifikationen gegeben werden kann, wenn sich der Ertrag nach einer Reihe von Jahren nachhaltig vergroͤßert. Fuͤr eine sehr unangemessene Einrichtung halte ich es, den obern Wirth- schaftsbeamten Deputate von Viktualien zu ihrer Konsumtion zu geben, mit dem Rechte, das Uebrige zu verkaufen. Es kann vielleicht nichts mehr wie dieses einen noch schwankenden oder schwachen Mann zur Unrechtlichkeit verleiten. Nur der erste Schritt kostet, und zu diesem findet sich eben hierdurch so leicht Gelegen- heit, die zuerst vielleicht nicht den Mann selbst, aber die Frau oder Hausgenossen reizet, sich einen unerlaubten Vortheil zu machen. Man gebe daher den obern Beamten durchaus Alles, was sie von den Erzeugnissen der eignen Wirthschaft gebrauchen; gestehe ihnen aber auch nicht den geringsten Handel fuͤr eigene Rech- nung zu. §. 207. Uebrige Wirthschafts- Beamte. Auf großen Guͤtern ist gewoͤhnlich dem ersten Wirthschaftsbeamten ein Kas- sen- und Rechnungsfuͤhrer oder Rentmeister , und ein Korn- und Viktualienschreiber , oder wie er an einigen Orten heißt, Kastner, Ka- Direktion der Wirthschaft. stenbeamter zugesellt. Sie sind in sofern dem obersten Beamten untergeord- net, daß ersterer nur auf Anweisung desselben Ausgaben macht, und ihm Einnah- men taͤglich anzeigen muß. Dagegen hat der Oberbeamte mit der Einnahme und Ausgabe des Geldes durchaus nichts zu thun, als daß er die Kasse nachsieht, und wenn sich das Geld darin angehaͤuft hat, es in großen Summen gegen Quit- tung herausnimmt. Auf gleiche Weise verhaͤlt sich’s mit dem uͤber die Vorraͤthe gesetzten Beam- ten, der alle Erzeugnisse der Wirthschaft einnimmt und ausgiebt, und auch fuͤr die Anschaffung des Fehlenden sorgt. Er muß aber darin die Anweisung des Ober- beamten genau befolgen, diese Anweisungen, wie an manchen Orten gebraͤuchlich ist, schriftlich von ihm in Empfang nehmen, und solche Zettel als Belege seiner Rechnung aufbewahren. Man hat sich dadurch gegen Unrechtlichkeiten und Betruͤgereien noch mehr zu sichern geglaubt, daß man dieses Personal noch mit einem oder mehreren Kon- trolleurs und Gegenschreibern vergroͤßerte. Nach verschiedenen Einrichtungen die- ser Art, die mir bekannt sind, muͤssen dadurch alle Geschaͤfte auf eine hoͤchst nach- theilige Weise vervielfacht und aufgehalten werden, so daß uͤber die Form das Wesen der Wirthschaft nothwendig leiden muß, und daß sich kaum eine so be- traͤchtliche Veruntreuung denken laͤßt, die den reellen Nachtheil, welcher hieraus entsteht, uͤberwoͤge. Die Ausgabe eines Scheffels Getreide muß von vier bis fuͤnf Haͤnden attestirt werden, und drei Personen muͤssen erst mit ihren Schluͤsseln sich versammeln, um zu einem Vorrathe gelangen zu koͤnnen. Ueberdem aber glaube ich, daß eine solche Einrichtung bei allen ihren Formalitaͤten zu Verun- treuungen eher anreize, als davon zuruͤckhalte. Personen, die uͤber Verun- treuungen immer wachen sollen, oder denen sie immer zugetrauet werden, werden mit dem Begriff davon so vertraut, daß sie den Abscheu, welchen jeder ehrliche Mann dagegen hat, nur zu leicht verlieren, und ist es nun bei einem solchen Per- sonale einmal dahin gekommen, daß einer dem andern etwas nachgesehen hat, so wird dieser jenem so viel mehr nachsehen muͤssen, und so wird es bald keine besser organisirte Diebesbande geben, wie diese sich kontrollirende Gesellschaft, und es wird dann beinahe unmoͤglich, sie des augenscheinlichsten Betruges zu uͤberfuͤhren, weil sie nun, ihrer allgemeinen Straͤflichkeit wegen, alle fuͤr einen Mann stehen, A a 2 Direktion der Wirthschaft. und sich einander ihre angebliche Rechtlichkeit bezeugen. Dagegen muß der ein sehr schlechter und von Grund aus verdorbener Mensch seyn, der bei vollem be- zeugten Zutrauen Veruntreuungen begeht. Es giebt aber Zeichen, woran man Menschen dieser Art sehr bald erkennt. §. 208. Vorwerks- und Unter- verwalter. Wenn Besitzungen aus mehrern Guͤtern oder Vorwerken bestehen, so pflegt ein jedes seinen besondern Aufseher oder Verwalter zu haben, die dann dem allge- meinen Wirthschaftsdirektor subordinirt sind, und von diesem, so oft es noͤthig ist, spezielle Vorschriften zu ihrem Verfahren erhalten. Je nachdem diese Vor- werke ihren eigenen Haushalt, Bestand von Zug- und Nutzvieh und die dazu ge- hoͤrigen Menschen haben, oder in Hinsicht alles dessen mit dem Haupthofe in ge- nauer Verbindung stehen, von daher ihren Bedarf erhalten, und dahin ihren Ertrag abliefern, auch weiter oder naͤher abgelegen sind, wohnt ein solcher Ver- walter auf dem Vorwerke oder auf dem Haupthofe, und begiebt sich von hier ab taͤglich dahin. Verwalter dieser Klasse koͤnnen bloß mechanisch unterrichtete Leute seyn, welche nur die Gewandheit haben, positive Vorschriften, die ihnen unter allen Umstaͤnden gegeben werden, und die sie einholen muͤssen, auszufuͤhren. Thaͤtig- keit, Aufmerksamkeit, Redlichkeit, ein gewisses praktisches Gefuͤhl und Augen- maaß und puͤnktliche Folgsamkeit sind die noͤthigen Eigenschaften dieser Leute; auf gruͤndliche Kenntnisse kommt es bei ihnen nicht an, und ein bischen fragmentari- sches Wissen, was uͤber ihren taͤglichen Wirkungskreis hinausgeht, wird vielmehr leicht nachtheilig. Leute dieser Art werden am besten aus dem gewoͤhnlichen Bauerstande genommen, und man waͤhlt dazu am besten schon fruͤh in der Jugend Burschen aus, die sich durch Aktivitaͤt, Ehrliebe und Rechtlichkeit vor andern auszeichnen, sucht sie sich anhaͤnglich zu machen, und giebt ihnen allmaͤhlig einen Vorzug, macht sie dann zu sogenannten Ackervoigten oder Meisterknechten, welche die Aufsicht uͤber anderes Gesinde und besondere Geschaͤfte fuͤhren, laͤßt sie im Schreiben und Rechnen mehr unterrichten, und bringt sie somit dahin, daß sie bei mehr gesetzten Jahren die Uebersicht der Geschaͤfte einer spezialen Wirthschaft erlangen, und nun die Fuͤhrung derselben uͤbernehmen koͤnnen. Bei Menschen, welche man sich auf diese Weise angezogen hat, und die im Gesindesstande die Direktion der Wirthschaft. Probe ausgehalten und sich fortdauernd gut betragen haben, wird man diejenige Treue und Anhaͤnglichkeit an die Herrschaft, die bei solchen Verwalterstellen so noͤthig und unter dem gewoͤhnlichen Schlage dieser Menschen so selten ist, am sichersten antreffen. Diese Leute muͤssen soviel als moͤglich in ihren baͤuerlichen Sitten, Lebensart und Kleidung erhalten werden; und man muß ihnen daher die Gelegenheit, mit andern aus der gewoͤhnlichen Unterverwalter- oder Schreiber- Klasse umzugehen, abschneiden, und sie durch leicht begreifliche Gruͤnde vor der Thorheit und Laͤcherlichkeit, den hoͤhern und gebildetern Staͤnden nachaͤffen zu wollen, verwahren, ihnen selbst einen gewissen Stolz auf ihren Stand als Land- mann einfloͤßen, und die mehrere Achtung, deren sie im Bauernrocke genießen, und die sie durch modische Kleidung nur verringern wuͤrden, vorstellen. Sie muͤssen nicht auf den Gedanken verfallen, sich mit den hoͤheren Staͤnden zu ver- gleichen, sondern nur mit Personen ihres Standes. Sobald sie Aufseher abge- sonderter Wirthschaften sind, ist es am besten, daß sie heirathen, und daß man sie dabei zu einer vernuͤnftigen Wahl vermoͤge, aber vor einer Verbindung mit einer Kammerjungfer oder einer geputzten Stadtmamsell warne. Solche Leute muͤssen dann so gesetzt werden, daß sie mit Behaglichkeit leben, und ihre Kinder, deren Erziehung man sich selbst annehmen muß, gut aufbringen koͤnnen. Diese Weise, sich treue und in ihrem Wirkungskreise hinlaͤnglich geschickte Leute zu verschaffen, ist in der That so schwierig nicht, wie man glaubt. Wo das Gesinde nicht, wie in einigen Gegenden, durchaus verdorben ist (wozu mei- ner Bemerkung nach fast allgemein der Zwangdienst die Hauptveranlassung giebt), wird man haͤufig solche Knechte antreffen, die sich in einem Jahre, fast in den Ne- benstunden, zu Spezialverwaltern bilden lassen. Aber auch Leute aus dem Bauerstande, die als Soldaten gedienet haben und zum Unterofficier gelanget dann verabschiedet sind, passen sich oft vorzuͤglich zu Verwaltern dieser Art. Man darf aber nie zugeben, daß Leute dieser Art uͤber die ihnen bezeichneten Grenzen mit ihrer Willkuͤhr hinausgehn, weil sie doch selten faͤhig sind, den ganzen Zusammenhang und insbesondere den Einfluß auf die entferntere Zukunft zu uͤber- sehen und zu berechnen. Sie sind selten im Stande, in die Ferne voraus zu sehen, denken immer nur auf den Gewinn oder die Ersparung im laufenden Wirthschafts- Direktion der Wirthschaft. jahre, und halten sich oft aus Anhaͤnglichkeit fuͤr die Herrschaft verpflichtet, diesen durch Vernachlaͤßigung entfernterer Ruͤcksichten zu vergroͤßern. Sie muͤssen deshalb puͤnktlich die ihnen gegebenen Vorschriften zu befolgen angehalten werden, und es ist gut, sie daran zu gewoͤhnen, daß sie auf militaͤrische Weise die erhaltene Ordre auf der Stelle in ihr Taschenbuch eintragen, und auch aus dem Taschenbuche, worin sie alle Vorfaͤlle anzeichnen muͤssen, ihren Rapport dem Wirthschaftsdirektor ma- chen, damit die Entschuldigung der Vergessenheit oder des unrichtigen Verstehens wegfalle. Nach ihrer zunehmenden Faͤhigkeit und Uebersicht des Ganzen kann man ihnen dann die Grenzen ihrer Willkuͤhr immer etwas weiter stecken. Nur muß man es durchaus nie gut heißen, wenn sie selbige uͤberschritten oder in irgend einem Stuͤcke anders verfahren haben, als es ihnen vorgeschrieben war, gesetzt auch, daß sie dadurch wirklich Nutzen geschafft und der Erfolg die Richtigkeit ihrer Maaßregel bestaͤtigt haͤtte. Denn der Vortheil, der zufaͤllig einmal dadurch gestiftet worden, wuͤrde wahrscheinlich durch hoͤhern Nachtheil uͤberwogen werden, wenn sie sich nun zu viel anmaaßten, und an den Vorschriften, die sie erhalten, abaͤnderten, wozu sie ein einmal eingeerntetes Lob sehr leicht anreizen kann. Das Lesen landwirthschaftlicher Schriften, welches manche zur Aufklaͤrung der gewoͤhnlichen Wirthschafter und selbst des Landvolks so allgemein empfehlen, muß man bei allen, die keine wissenschaftliche Bildung genossen haben, entweder gaͤnzlich verhuͤten, oder es mit großer Vorsicht leiten, und ihnen nur solche Buͤcher oder viel- mehr Stellen aus Buͤchern zu lesen geben, die ihnen in ihrer Lage keine unrichtige oder halbwahre und schiefe Vorstellungen geben. Insbesondere taugen solche Schriften nicht, welche Gutes und Schlechtes, Wahres und Falsches untereinandergemengt in Bruchstuͤcken enthalten, obwohl man sie haͤufig in der Form von Kalendern, Wochenschriften und Zeitungen unter den unaufgeklaͤrten Landleuten zu verbreiten sucht, und etwas fuͤr diese Menschen Nuͤtzliches dadurch zu stiften vermeint. Keine Gattung von Schriften erfordert eine groͤßere Auswahl und Vorsicht, und freilich auch mehreren Fleiß und Kunst, wie solche, die man populaͤr nennt. Ein jeder Beobachter wird sich der Faͤlle erinnern, wo unausgewaͤhltes Lesen Vorwitz und Aberwitz bei sonst vernuͤnftigen Menschen aus dieser Klasse erzeugt hat. §. 209. Lehrlinge. Bildung der- selben. Man hat gewoͤhnlich die Meinung, daß die Bildung zum tuͤchtigen Wirth- schafter vermittelst eines Durchganges durch die verschiedenen Klassen eines soge- nannten Zoͤglings, Schreibers, Unterverwalters, Verwalters, Inspektors, Direktion der Wirthschaft. oder was man ihnen sonst fuͤr Titel giebt, geschehen muͤsse. Man wird daher oft gebeten, einen jungen Menschen von hoͤherer Erziehung in die Wirthschaft aufzu- nehmen, und manche glauben ihn nuͤtzlich gebrauchen zu koͤnnen. Ein solcher jun- ger Mensch wird dann erst als Lehrling einem Schreiber beigesellet, und von die- sem zur Aufsicht uͤber eine Zahl von Arbeitern bei irgend einem Geschaͤfte, von dem er den Grund nicht einsieht, hingestellt, um zuzukucken, weshalb ihn dann die Schreiber mit dem Titel eines Kuckucks zu beehren pflegen. Er vertritt da hoͤchstens die Stelle einer Vogelscheuche, wodurch natuͤrlicherweise nur Langeweile und Unlust bei ihm erregt werden kann. Nachdem er eine Zeitlang so gestanden hat, und er mit der Lokalitaͤt etwas bekannt geworden ist, uͤbertraͤgt man ihm diese und jene Ausfuͤhrung, die er bisher zwar angesehn, aber aus Unbekannt- schaft mit den Gruͤnden dennoch kaum beobachtet hat. Nachdem er einige Lehr- jahre hindurch hierbei immer mehr abgestumpft, und der Sache recht muͤde gewor- den, von den uͤbrigen Verwaltern und Schreibern, je nachdem er mehr oder min- der zuzusetzen hat, tuͤchtig gehudelt oder in dem burschikosen Ton — der bei die- sen Menschen ein Mittelding zwischen Handwerksgesellen- und Studentenweise ist — initiirt worden, auch ein gutes deutsches Solo oder L’Hombre spielen ge- lernt hat, tritt er nun selbst als Verwalter in Kondition, und nennt sich einen Oekonomen. Er schafft sich einige Buͤcher an, die ihm der Zufall aus der Ver- lassenschaft eines Kollegen, oder ein Buchhaͤndler, oder ein Antiquar in der Stadt aufheftet, und haͤlt dabei in Kompagnie die landwirthschaftliche Zeitung. Er merkt doch nun, daß es gut sey, etwas zu wissen, und es entsteht ein gewalti- ger Durst nach Rezepten bei ihm. Das Ganze, meint er, koͤnne nun einmal nicht besser in der Wirthschaft seyn, wie er es gelernt hat, aber so in einzelnen Stuͤcken koͤnnten die Gelehrten mit ihren Arcanis wohl etwas ausrichten. Auf die Weise wird der gewoͤhnliche Schlag von sogenannten Oekonomen gebildet, die dem ganzen Stande die Veraͤchtlichkeit und das Mißtrauen zugezogen haben, welche man fuͤr sie heget, und die nur immer groͤßer wird, je mehrere Praͤtensionen un- gebildete Leute dieser Art machen, und je mehr sie sich in gewissen aͤußern For- men den wohlerzogenen Staͤnden naͤhern wollen. Es haͤlt schwer, daß die- jenigen, welche sich durch eigene Energie daraus emporgehoben haben, sich von der Makel voͤllig befreien. Direktion der Wirthschaft. Auf diese Weise, welche noch aus den Zeiten herstammt, wo man keine an- dere Bildung als nach der Art der Handwerkszuͤnfte in jedem Gewerbe kannte, wird nur selten ein guter Landwirth gebildet werden. Will man einen jungen Men- schen zur Landwirthschaft erziehen, so ist es allerdings gut, wenn er jede einzelne Handgriffe kennen und uͤben lernt. Man lasse ihn daher durchaus alle Arbeiten auf dem Hofe und Felde selbst uͤben, und von einem geschickten Knechte darin unter- weisen. Außerdem aber stehe er unter der unmittelbaren Aufsicht des gebildeten Wirthschaftsdirektors, sey und lebe nur mit ihm, und komme nicht in die Schrei- berstuben, so lange naͤmlich diese Leute noch ihre bisherigen Sitten beibehalten. Er werde dann zugleich in allen Direktionsgeschaͤften, sey es auch nur als Ab- schreiber, gebraucht, und allmaͤhlig zur Revision gewisser Arbeiten und Ausfuͤh- rungen, wenn er naͤmlich erst bestimmt weiß, worauf es dabei ankomme. Hier- nach kann es oft nuͤtzlich seyn, einen solchen jungen Menschen neben einem gesetz- ten, schon bejahrten Vorwerksverwalter anzustellen, um diesen etwa in der Jour- nal- und Registerfuͤhrung zu erleichtern und die Ueberbringung der Rapports abzu- nehmen. Ein junger genialischer Mensch wird oft mit großem Nutzen bei einem steifen routinirten Menschen gestellt, wie man einem schlank aufschießenden Baume einen steifen Pfahl giebt, um ihn in einer geraden Richtung zu erhalten. §. 210. Unteraufseher. Dagegen sind in allen groͤßeren und selbst mittleren, mit Energie gefuͤhrten Wirthschaften die Arbeitsaufseher, welche man Meier, Ackervoigte oder Meisterknechte nennt, von Wichtigkeit. Sie werden, wie ich oben von den Unterverwaltern gesagt habe, erzogen, und nachher als solche angestellt. Sie muͤssen sich nicht besinnen, wo es noͤthig ist, selbst mit Hand anzulegen und vor- zuarbeiten; aber eigene Anstrengung darf doch nicht das seyn, was man vorzuͤglich von ihnen fordert, sondern richtige Ausfuͤhrung der Arbeit mit moͤglichster Erspa- rung der Kraͤfte und der Zeit, und Erhaltung der Ordnung unter den Arbeitern. Man findet der Bedienten dieser Art gewoͤhnlich zu wenige in den Wirthschaften groͤßeren Umfanges, theils wohl, weil man den Nutzen, den sie stiften, nicht ge- nugsam wuͤrdiget, theils weil Menschen, die sich dazu qualifiziren, in manchen Gegenden unter der dienenden und arbeitenden Klasse selten zu finden sind. Die eigene Erziehung derselben scheint freilich langweilig, aber sie verlohnt sich der Muͤhe. Direktion der Wirthschaft. Muͤhe. Sind mehrere vorhanden, so muͤssen die Geschaͤfte bestimmt unter sie vertheilt werden, und man setzt den einen als Ackervogt, den andern als Hofvogt, und vielleicht einen dritten als Viehvogt an, wenn der Umfang der Geschaͤfte es erfordert, jedoch so, daß sie im Nothfall einer des andern Stelle vertreten. §. 211. Eine weibliche Aufseherin ist bei einem Theile der Hofgeschaͤfte, bei der Die Wirth- schafterinn. Meierei und dem innern Haushalte, uͤberhaupt aber bei allen Arbeiten, die aus- schließlich von Weibspersonen verrichtet zu werden pflegen, von großer Wichtig- keit. Trifft man eine Person, welche sich dazu voͤllig qualifizirt, Kenntnisse, Thaͤ- tigkeit, Ordnungsliebe und Haͤuslichkeit verbindet, so ist sie unschaͤtzbar. Selten ist der Fall, wo sich nicht ein gewisser Eigensinn und Vorurtheile mit jenen vor- zuͤglichen Qualitaͤten verbinden. Diesen muß man, wenn sie aus keiner uͤbeln Quelle herruͤhren, nachgeben, die Person in ihrer Willkuͤhr nicht zu sehr beschraͤn- ken, sie in Respekt zu erhalten suchen, und ihr insbesondere uͤber das weib- liche Gesinde freie Disposition lassen. Viele Geschaͤfte werden von weiblichen Personen ungemein viel besser, als von maͤnnlichen ausgefuͤhrt, indem letztere da- bei zu leicht in ein Extrem verfallen, entweder zu wenig Aufmerksamkeit darauf verwenden, oder in eine kleinliche Pedanterie, die ihre Maaßregeln doch nicht auszufuͤhren vermag. §. 212. Unter dem ganzen Personale einer großen Wirthschaft muß durchaus eine Verhaͤltnisse des Personals in einer groͤ- ßern Wirth- schaft. bestimmte Begraͤnzung der Geschaͤfte eines Jeden Statt finden, worin nur auf ausdruͤckliche Vorschrift des Wirthschaftsdirektors eine Abaͤnderung oder Eingriff gemacht werden darf. Es muß nicht zugegeben werden, daß einer fuͤr den andern irgend ein Geschaͤft ohne spezielle Einwilligung des Direktors uͤbernehme, weil sonst die Verantwortlichkeit wegfaͤllt, und bei gemachten Fehlern sich einer durch den andern entschuldigt. Bei denen aber, die in einem Fache angestellt sind, muß vollkommene militairische Subordination erhalten werden, und es muß bei Ertheilung der Befehle sowohl, als bei Anfragen und etwanigen Beschwerden nie ein Grad uͤbersprungen werden. Die Befehle werden nur durch den unmittelbar Vorgesetzten einem Jeden ertheilt; und wenn selbst der Wirthschaftsdirektor etwas Fehlerhaftes von Einem machen sieht, und es mit der Verbesserung nicht hoͤchst Erster Theil. B b Direktion der Wirthschaft. eilig ist, so muß er es nicht ihm, sondern seinem Vorgesetzten verweisen, weil sonst gar zu leicht widersprechende Befehle entstehen, wodurch die Leute verwirrt gemacht werden, oder woraus sie doch so leicht Vorwand hernehmen, Unordnun- gen zu begehen, und die Anweisungen ihrer unmittelbar Vorgesetzten nicht zu befolgen. Wenn vom Wirthschaftsdirektor etwas angeordnet wird, was außer dem Gewoͤhnlichen ist, was andere gemachte Einrichtungen aufhebt, oder ihnen wider- spricht, so muß es bestimmt und klar, am besten schriftlich geschehen, und er muß sich, indem er sich seine gegebene Vorschrift von dem, der sie erhalten, wieder- holen und erklaͤren laͤßt, uͤberzeugen, daß dieser sie richtig verstanden habe. §. 213. Allgemeine Aufsicht des Direktors. Der Wirthschaftsdirektor darf durchaus keinen einzelnen Zweig oder ein- zelnen Theil der Wirthschaft zu seinem Lieblingsgegenstand machen und darauf seine spezielle Aufmerksamkeit richten. Er wird sonst nie Alles und Jedes gehoͤrig beachten, in seinem Zusammenhange zu uͤbersehen und zu erhalten wissen. Jedoch ist es rathsam, wechselsweise einen Gegenstand nach dem andern, wo moͤglich un- vermerkt, seiner genauern Beobachtung zu unterwerfen, um die dabei noͤthigen Verbesserungen richtig anzubringen und entstandenen Fehlern und Unordnungen abzuhelfen. Er muß irgend eine zufaͤllige Veranlassung wahrnehmen, um bis ins kleinste Detail mit seiner Untersuchung einzudringen. Es ist fehlerhaft, wenn er bei seinen Revisionen gewisse Stunden und Ord- nung haͤlt, so daß ein Jeder weiß, wann er hier oder dort hinkommen werde. Es muß keiner an keinem Orte eine Viertelstunde fuͤr ihn sicher seyn. Um alle Vorgesetzte gegen ihre Untergebenen in Achtung zu erhalten, muß er jenen nie scharfe Verweise in Gegenwart dieser geben, sondern entweder allein, oder, wenn er es noͤthig findet, in Gegenwart derer, die nicht unter ihm stehen. Niemals muß er jedoch einen hinter seinen Ruͤcken gegen andere tadeln, ohne es ihm selbst zu sagen. Vorgesetzte, die dieses thun, verrathen eine unverzeihliche Schwaͤche. Er muß durchaus verlangen, daß seine Fragen in jedem Falle, und wenn es auch zum Nachtheil anderer gereichte, mit strenger Wahrheit beantwortet werden. Geschieht das nicht, so muß er schon vermuthen, daß ein Komplott gegen ihn Direktion der Wirthschaft. gemacht werde, und dieses muß er auf der Stelle, wo noͤthig durch Versetzungen und Verabschiedungen, zu zerstoͤren wissen. Er muß sich huͤten, in die falsche Ehrsucht, gewisse Geschaͤfte fruͤh voll- fuͤhrt zu haben, zu verfallen. Dies ist nur dann zu loben, wenn es gehoͤrig ge- schehen ist. §. 214. Ueber die Einrichtung der Hauspolizei und die Behandlung des Gesindes ha- Hauspolizei. ben wir eine sehr gute Anweisung in Gerikens Anleitung zur Fuͤhrung der Wirthschaftsgeschaͤfte , I. Bd., welche in der neuen Auflage noch wei- ter ausgefuͤhrt ist, und worauf ich deshalb verweise. Das Gesinde ist freilich an den meisten Orten von dem Schlage, und erfordert diejenige Behandlung, welche daselbst vorgeschrieben wird. Indessen glaube ich doch, daß man das, was da- selbst gesagt wird, nicht so allgemein machen duͤrfe, und daß es doch auch Men- schen dieser Art gebe, auf welche man durch edlere Motive, durch Ehrliebe und Moral wirken koͤnne. Ehrgefuͤhl liegt doch in jedem, auch dem rohesten Men- schen. Nur wenn es auf der einen loͤblichen Seite ganz unterdruͤckt ist, wendet es sich nach der anderen tadelhaften. Man kann es oft wieder ordnen. §. 215. Naͤchst dem Betriebe der Geschaͤfte, wodurch mit dem mindest moͤglichen Aufwande die groͤßte Quantitaͤt von nutzbaren Produkten erzeugt wird, muß der Direktor der Wirthschaft die vornehmste Sorgfalt darauf richten, daß der moͤg- lichsthoͤchste Geldertrag daraus geloͤset werde. Dies geschieht durch Ersparung und durch den vortheilhaftesten Verkauf. §. 216. Die Summe aller Ersparungen, die bei Kleinigkeiten in einer Wirthschaft Sparsamkeit. anzubringen sind, betraͤgt im Ganzen etwas sehr ansehnliches. Daher muß es sich der Wirth zum Grundsatz machen, jede Verschwendung, d. h. jede Ausgabe, die nicht zum reellen Nutzen gereicht, mit Sorgfalt zu vermeiden und Alles mit dem moͤglich geringsten Aufwande zu erreichen suchen. Jedoch ist hierbei die Grenzlinie zwischen Sparsamkeit und Geiz gehoͤrig zu ziehen. Die Sparsamkeit wird Geiz, sobald dadurch der Zweck, der hoͤchste B b 2 Direktion der Wirthschaft. nachhaltige Ertrag, verfehlt wird, und jede Ersparung, wodurch sich dieser in der Folge vermindert, ist dahin zu rechnen. Man muß daher sehr wohl erwaͤ- gen, ob durch eine augenblickliche Ersparung dem Betriebe der ganzen Wirth- schaft oder eines Theils derselben, der gewoͤhnlich wieder Ruͤckwirkung auf das Ganze zu haben pflegt, nicht ein weit groͤßerer Nachtheil in der Folge zugefuͤgt werde. Faͤlle, die in dieser Hinsicht die genaueste Ueberlegung verdienen, kom- men in jeder komplizirten Wirthschaft taͤglich vor, und ihre richtige Beurtheilung ist das, wodurch sich die Klugheit und Ueberlegung des Wirths vornemlich offen- baret. Eine der wichtigsten Ersparungen macht man durch die Auswahl der zur eigenen Konsumtion noͤthigen Produkte. Man findet haͤufig, daß wegen besonderer Konjunkturen der Preis mancher Produkte auf dem Markte nicht in gerechtem Verhaͤltnisse zu ihrem innern Werthe steht, und besonders eine Kornart in Ruͤcksicht auf dieses Verhaͤltniß betraͤchtlich theurer oder wohlfeiler wie die andere ist. In dem Falle muß man diejenige, welche ihrem wahren Werthe nach zu geringe steht, auf alle Weise zur eigenen Konsumtion mit Ersparung derjenigen, die einen hoͤheren Marktpreis hat, ver- wenden. Wenn der Scheffel Weizen fast in demselben oder unbetraͤchtlich hoͤhe- ren Preise mit dem Rocken steht, so muß der ungleich nahrhaftere und edlere Weizen zu jedem moͤglichen Verbrauch vor dem Rocken angewandt werden. Denn man kann annehmen, daß bei gleicher Guͤte drei Scheffel Weizen vier Scheffeln Rocken in ihrer naͤhrenden Kraft beinahe gleich sind. Wenn Hafer sich uͤber sein natuͤrliches Verhaͤltniß zum Rocken (wie 5 zu 9) auf dem Markte erhebt, so wird ein gescheuter Landwirth keinen Hafer verfuttern, sondern statt desselben Rocken, oder wenn es noch vortheilhafter waͤre, Weizen oder Gerste nehmen. Wir fuͤhren dies hier nur als Beispiel an, und werden an andern Orten uͤber die Zweckmaͤßigkeit solcher Substitutionen und die dabei zu beobachtenden Regeln ausfuͤhrlicher reden. Noch wichtiger ist diese Auswahl der Getreidearten bei der Benutzung derselben in der Brauerei und Branntweinbrennerei. Hier ist die Er- sparung, welche man durch eine richtige Auswahl bewirkt, so auffallend und von so großem Belange, daß es kaum glaublich scheint, wie sie von manchen Wirthen uͤbersehen werden koͤnne, wenn nicht taͤgliche Erfahrung dennoch zeigte, daß es geschehe. Direktion der Wirthschaft. Das verschiedene Verhaͤltniß, worin die Eßwaaren, Getreide und andere nahrhafte Fruͤchte, Fleisch verschiedener Art, Fett, Butter, Kaͤse, Milch, Eyer, Hering, ihrem Preise und ihrer Nahrungsfaͤhigkeit nach gegen einander stehen, kann oft eine Veraͤnderung in der Konsumtion derselben vortheilhaft machen, wenn nicht das Gesinde zu sehr an eine bestimmte Speisungsart gewoͤhnt ist, und sich aus Eigensinn selbst gegen eine Verbesserung derselben straͤubt. Ueberhaupt muß man das Gesetz der Sparsamkeit bestaͤndig vor Au- gen haben. Die spezielle Anwendung werden wir bei Gelegenheit mancher Ge- genstaͤnde zeigen. §. 217. Von sehr großer Wichtigkeit ist es, daß zu rechter Zeit ein genauer Ueber- Sorge fuͤr den noͤthigen Bedarf. schlag vom Bedarf der Wirthschaft in allen und jeden Stuͤcken gemacht und mit dem Bestande vergleichen werde, damit man diesen vorraͤthig erhalte und sich auf keine Weise verleiten lasse, waͤre es auch durch die vortheilhaftesten Preise, einen Eingriff darin zu machen. In der Regel muß man von jedem Produkte einen Vorrath zu erhalten trachten, der zwei Monate uͤber die Zeit, wo es wieder ge- wonnen werden kann, hinausreicht. Bei ungewoͤhnlich hohen Preisen, die bei der Aussicht auf eine vorzuͤgliche Ernte nach derselben mit groͤßter Wahrscheinlich- keit sehr fallen werden, kann man diesen Termin wohl um etwas verkuͤrzen; aber der Vortheil muß doch sehr auffallend seyn, wenn man sich dazu entschließt, weil die Herbeischaffung oder die fruͤhere zu Gutmachung der neuen Frucht in diesem Zeitpunkte leicht nachtheilige Stoͤrungen in den Wirthschaftsgeschaͤften veranlaßt. Auf keinen Fall und um keinen Preis darf man zu kurz rechnen, und sich etwa auf eine fruͤhere Ernte verlassen, weil diese bei dem besten Anscheine sich dennoch ver- zoͤgern, und in große Verlegenheit setzen kann. Es ist deshalb so wesentlich, von den Bestaͤnden jederzeit eine klare Uebersicht zu haben. §. 218. Der Verkauf der Produkte erfordert eine sehr große Vorsicht und Ueberle- Verkauf der Produkte. gung, mit Ruͤcksicht auf alle Lokalverhaͤltnisse der Gegend, auf die Marktplaͤtze und die Handelsverhaͤltnisse, deren Kenntniß sich daher ein jeder Wirth zu erwer- ben und fest im Auge zu behalten hat. Direktion der Wirthschaft. Der moͤglich theuerste Verkauf und die Benutzung der hoͤchsten Preise ist, — was auch einige einseitige Moralisten dagegen sagen, — Pflicht des landwirthschaft- lichen Gewerbsmannes. Die vielen Unfaͤlle und das Risiko, denen die Landwirth- schaft unterworfen ist, koͤnnen nicht anders als durch die Benutzung gluͤcklicher Kon- junkturen wieder aufgewogen werden. Und wenn diese sich nicht von Zeit zu Zeit er- eigneten, so wuͤrde man mit den Anschlaͤgen in Ruͤcksicht der unzuberechnenden Un- faͤlle fast immer zu kurz schießen. Indessen ist es mehrentheils nicht thunlich, daß der Landwirth mit seinem Ver- kaufe bis auf den wahrscheinlich hoͤchsten Preis gaͤnzlich zuruͤckhalte und unter demsel- ben nichts losschlage. In den meisten Faͤllen gebraucht er fruͤher Geld, bevor dieser hoͤchste Preis eintritt, und wenn er dieses gleich auf seinen Kredit anderweitig erhalten koͤnnte, so wuͤrde sich doch bei einer genauen Berechnung der Unkosten und der Zinsen haͤufig ergeben, daß kein wahrer Vortheil dabei sey, zumal wenn er in Anschlag bringt, wie sehr ihn die unangenehmen Geschaͤfte des Geldnegozes von der Beachtung der uͤbrigen abziehen, und in welche Verlegenheit zuweilen die Wiederbezahlungster- mine setzen koͤnnen. Ohne die mannigfaltigen Faͤlle, wo solche Spekulationen nach- theilig ausschlagen koͤnnen, hier anzufuͤhren, wird sich jeder leicht an Beispiele erin- nern, wo uͤbrigens sehr gute Wirthe gerade hiedurch zuruͤckgekommen sind. Wenn es aber auch der Landwirth mit seinem Betriebskapital oder Kassenvorrath zwingen kann, so laͤhmt er sich doch oft dadurch zu andern vortheilhaften Unternehmungen, wozu sich haͤufig Gelegenheit findet, wenn groͤßerer Vorrath in der Kasse ist. Ferner fehlt es, um betraͤchtliche Aufschuͤttungen zu machen, in den meisten Wirthschaften an Raum, und besonders an solchem, wo das Getreide gegen alles Verderben und Unfaͤlle gesichert ist. Vorzuͤglich aber ist auf die Bequemlichkeit des Verfahrens, da wo dieses auf der Achse geschehen muß, oder wo es dem Landwirthe nicht vom Hofe abgeholt wird, große Ruͤcksicht zu nehmen. Selten stehen die Getreidepreise dann am hoͤchsten, wenn hierzu die bequemste Zeit vorhanden; wogegen dann, wenn die Preise auf den hoͤchsten Punkt kommen, die wichtigsten Arbeiten auf den Acker vorfallen und ver- nachlaͤßigt werden muͤßten, wenn Getreidefuhren nicht gegen Lohn geschehen koͤnnten. Oft tritt dann der Fall ein, daß man gern verkaufte, aber kein Gespann zum Verfah- ren uͤbrig hat, so daß die aufgehaͤuften Vorraͤthe sodann sehr laͤstig werden, und man Direktion der Wirthschaft. uͤberdem in den Ruf eines Kornwucherers kommt. Deshalb wird mit wenigen Aus- nahmen und Bedingungen die allgemeine Regel wohl die bleiben: daß die beste Zeit zum Verfahren der Produkte diejenige sey, wo die andern Geschaͤfte am wenigsten darunter leiden. Allerdings kommt auch bei dem laͤngern Aufbewahren des Getreides der Verlust in Betracht, den das Eintrocknen mit sich bringt, und derjenige, welcher unvermeid- lich von Maͤusen und Insekten oft entsteht; nicht weniger das Risiko, welchem lange aufbewahrtes Getreide immer ausgesetzt ist. §. 219. Die muthmaßliche Vorausberechnung der Preise ist allemal truͤglich; und wenn Preise. Wahr- scheinlichkeit ihres Stei- gens oder Fallens. sich gleich unter besondern Lokalitaͤten im Allgemeinen und im großen Durchschnitte daruͤber mit Zuverlaͤssigkeit etwas annehmen laͤßt, so treten doch sehr haͤufig Anomalien ein, weil die Konjunkturen, die auf das Steigen und Fallen der Marktpreise Einfluß haben, zu mannigfaltig sind, und durch unzuberechnende Zu- faͤlligkeiten herbeigefuͤhrt werden. Der Marktpreis haͤngt bekanntlich von dem Verhaͤltnisse der Nachfrage zum Anbieten ab. Kann jene durch das zum Verkauf angebotene Produkt nicht befriedigt werden, so uͤberbieten sich die Kaͤufer, und der Preis steigt, und zwar oft uͤber alles Verhaͤltniß des Bedarfs zum Vorrath. Es brauchen nur einige Markttage etliche Scheffel Getreide weniger da zu seyn, als verlangt werden, so koͤnnen diese wenigen fehlenden Scheffel die Preise betraͤchtlich in die Hoͤhe bringen. Umgekehrt aber faͤllt der Preis, sobald mehr Waare vorhanden ist, als gesucht wird, indem nun die Ver- kaͤufer gezwungen sind, durch herabgesetzten Preis Kaͤufer zum Kaufe zu vermoͤgen, die sonst nicht gekauft haben wuͤrden. Wenn man das Beduͤrfniß der Maͤrkte und das Quantum der Produkte, wo- durch jenes befriedigt werden kann, wissen koͤnnte, so wuͤrde es sich vielleicht auf das ganze Jahr berechnen lassen, wie hoch der Preis im Durchschnitt zu stehen kommen wuͤrde. Ueberwiegt letzteres das erste nicht betraͤchtlich, so kann man gewiß anneh- men, daß hohe Preise eintreten werden, und zwar oft um so hoͤhere in der Folge, je geringer sie anfangs waren. In einzelnen Perioden ist es aber haͤufig nicht sowohl der groͤßere oder geringere Getreidevorrath, als die Meinung, welche sich daruͤber im Publikum ver- Direktion der Wirthschaft. breitet hat, was das temporaͤre Steigen und Fallen der Preise bewirkt. Ist die Be- sorgniß fuͤr Mangel entstanden und ein Allarm daruͤber verbreitet, so sucht ein jeder Konsument seinen Bedarf bis zur kuͤnftigen Ernte sich so schnell als moͤglich zu ver- schaffen; der Produzent dagegen, der sich genug gesichert haͤlt, daß er seinen Vor- rath noch immer werde verkaufen koͤnnen, uͤbereilt sich nicht damit. Das Ueberge- wicht der Nachfrage, die nicht befriedigt werden kann, treibt also die Preise in die Hoͤhe. Daher ruͤhrt es wohl hauptsaͤchlich, daß alle Polizeimaßregeln, wodurch man sich momentan den Bedarf zu sichern sucht, unmittelbar ein Steigen der Preise zur Folge haben, weil Jedermann glaubt, die Regierung muͤsse begruͤndete Sorge fuͤr die Subsistenz der Einwohner haben. Wenn auf der andern Seite sich die Mei- nung von sehr ergiebiger Ernte oder von vorhandenen großen Vorraͤthen verbreitet, so kauft ein Jeder nur seinen taͤglichen Bedarf, und die Landwirthe werden dagegen besorgt, daß sie ihre Erzeugnisse nicht werden absetzen koͤnnen, und bieten sie deshalb zu immer wohlfeilern Preisen aus. Sehr haͤufig findet es sich dann, daß sich beide Theile trogen, und daß nun am Ende des Erntejahres die Preise um so hoͤher werden, je niedriger sie im Anfange standen, weil die Konsumenten nun gar keine Vorraͤthe gemacht hatten. Wogegen sie dann oft fallen, wenn ein Jeder aus Besorglichkeit sich seinen Vorrath fruͤher angekauft hatte, und die zuruͤckhaltenden Produzenten nun auf einmal besorgt werden, wie sie ihren Vorrath versilbern sollen. §. 220. Maͤrkte. Der Markt fuͤr die Produkte, insbesondere fuͤr das Getreide, ist zweierlei Art: a) Er ist bloß auf die Konsumtion der Gegend und deren Einwohner beschraͤnkt. Hier wird der Preis hauptsaͤchlich durch den Ernteausfall derer Gegenden bestimmt. woher dieser Markt Zufuhr hat; und wenn man jenen kennt, so kann man mit ziem- licher Sicherheit wissen, ob hohe oder niedere Preise eintreten werden. Erfordert indessen dieser Markt entfernte Zufuhr auch aus dem Auslande, und haben diese ent- ferntern Gegenden auch Exportationen anderswohin, so koͤnnen die Beduͤrfnisse sehr weit entfernter Laͤnder und allerlei andere Konjunkturen eine maͤchtige Einwirkung darauf haben. Insbesondere koͤnnen dann Ausfuhrverbote im Auslande, ein aus- gebrochener oder drohender Krieg und deshalb veranstaltete Anfuͤllung der Magazine eine Einwirkung aͤußern, die man nicht voraussehen konnte. b) Der Direktion der Wirthschaft. b) Der Markt hat eine Konkurrenz von fremden Kaͤufern, wie dies hauptsaͤch- lich der Fall an schiffbaren Stroͤmen und noch mehr in der Naͤhe des Meeres ist. Hier scheitert man oft mit den wahrscheinlichsten Voraussagungen. Denn die man- nigfaltigen Umstaͤnde, welche hier eintreten koͤnnen, lassen sich nicht uͤbersehen und berechnen. Es koͤnnen hier sehr schnelle und unerwartete Veraͤnderungen vorgehen, je nachdem naͤmlich fremde Kaͤufer sich nach diesem Markte hinzuwenden bewogen oder genoͤthigt werden, oder aber es vortheilhafter finden, ihre Einkaͤufe in einer andern Gegend zu machen. Außer dem wirklichen Bedarf der auswaͤrtigen Kaͤufer koͤnnen manche andere Handelsspekulationen sie veranlassen, sich bald hier-, bald dorthin zu wenden. Sie koͤnnen sich bewogen finden, einen etwas theurern Markt einem wohl- feilern vorzuziehen, wenn sie dorthin Waaren zu fuͤhren haben, und die Landespro- dukte nur als Ruͤckfracht mitnehmen. Auch wird sie in dem Falle die erleichterte Zah- lung und der vortheilhaftere Kurs dazu vermoͤgen. Dann koͤnnen auch diese Kaͤufer durch Krieg und Sperrung der Haͤfen abgeschnitten werden, wie gegenwaͤrtig der Fall ist, aber uns gleichguͤltig seyn kann, indem die ostseeischen Gegenden seit meh- rern Jahren ohnehin keinen Ueberfluß an Getreide zum Verkauf gehabt haben, und die einlaͤndischen Preise zu hoch fuͤr auswaͤrtige Kaͤufer stehen. §. 221. Auf allen Maͤrkten pflegen die Preise in der Regel in den Zeitpunkten am nie- drigsten zu stehen, wo der Landwirth des Geldes am meisten bedarf und uͤberhaupt die Geldumschlaͤge am staͤrksten betrieben werden. Also zu den Zins- und Zahlungs- terminen vor den Quartalen, vornaͤmlich gegen Neujahr, wo alle minder Vermoͤ- gende verkaufen muͤssen. Dazu kommt, daß auf Maͤrkten, wo fremde Kaͤufer kon- kurriren, um die Zeit selten schon Kommissionen gegeben worden, weil die Speku- lanten im Auslande noch nicht wissen, wie groß der Bedarf derer Gegenden, wohin sie das Korn verfuͤhren wollen, sey, auch ihre Erkundigungen noch nicht eingezogen haben, wo sie jenen Bedarf am wohlfeilsten zu erhalten hoffen koͤnnen, wenn ihnen anders die Wahl zwischen mehrern Handelsplaͤtzen frei steht. Im Fruͤhjahre pflegen die Preise wegen der mindern Konkurrenz der Verkaͤufer und der staͤrkern der Kaͤufer gewoͤhnlich zu steigen. Vor allem ist dies der Fall an solchen Orten, die ihren Be- darf aus ziemlich weiter Entfernung ziehen muͤssen, in der letzten Haͤlfte des Januars und im Februar, wenn sich der schlechten Wege und vielleicht der gehemmten Schiff- Erster Theil. C c Direktion der Wirthschaft. fahrt wegen die Zufuhr vermindert. Man findet deshalb in den Sammlungen, die man von den Preisen langer Reihen von Jahren gemacht hat, daß in gewoͤhnlichen Jahren, die ungefaͤhr den Bedarf lieferten, die Preise um diese Zeit am hoͤchsten standen. Indessen giebt es Ausnahmen, wenn naͤmlich in dieser Zeit, wo das Aus- dreschen hauptsaͤchlich vor sich geht, der Ausfall die Erwartung uͤbersteigt und die Landwirthe dadurch veranlaßt werden, der Beschwerlichkeit der Wege ungeachtet viel zu verfahren. Man sagt daher, wenn das Getreide unter den Flegel faͤllt, so wird es sehr wohlfeil werden. Da ereignet es sich dann wohl, daß das Getreide im Fruͤhjahre geringer steht wie im Herbste, und immer mehr faͤllt, je naͤher die neue Ernte kommt, zumal wenn diese einen guten Anschein giebt. §. 222. Wer aufmerksam alle diese Verhaͤltnisse erwaͤgt, und insbesondere den Ernte- ertrag nicht von einzelnen Flecken, sondern aus der ganzen Gegend, woher ein Markt versorgt wird, wahrzunehmen und zu uͤberschlagen versteht, wird freilich weit haͤu- figer den kuͤnftigen Stand der Preise richtig vorhersehen, als sich darin truͤgen. In- dessen ist wohl niemand so scharfsichtig, daß nicht auch letzteres hin und wieder der Fall seyn sollte; und es ist dem Landwirthe daher nie zu rathen, daß er mit seiner Handelsspekulation zu weit gehe, und seinen ganzen Verkauf darnach einrichte. Wenn er es auch unter fuͤnfmalen viermal richtig traͤfe, sich aber nur einmal troͤge, so koͤnnte ihn dies in seinem ganzen Gewerbe so zuruͤcksetzen, daß der gemachte Vor- theil dadurch weit uͤberwogen wuͤrde. Bei einem Theile seines Verkaufs indessen wird ein jeder, der sich eine richtige Umsicht zutrauen darf — denn auf das Gerede anderer darf man sich in diesem Punkte weniger wie irgendwo verlassen — mit Vor- theil spekuliren, weil ihn ein etwaniger Irrthum dabei nicht zu Grunde richten kann. §. 223. Wahl zwi- schen mehreren Maͤrkten. Wenn der Produzent mehrere Maͤrkte hat, so ist eine kluge und wohlberechnete Auswahl sehr wichtig. Oft kann es vortheilhaft seyn, auf einem naͤhern Markte be- traͤchtlich wohlfeiler, als auf einem entfernteren zu verkaufen, wenn man auch bei diesem das gewoͤhnliche Fuhrlohn nach einem allgemeinen Durchschnitte in richtige An- rechnung braͤchte. Es giebt naͤmlich Zeiten, wo die Gespannarbeit kaum bezahlbar ist, und wo der hoͤchste Fruchtpreis die Versaͤumniß nicht ersetzen kann, die dadurch entsteht. Direktion der Wirthschaft. Uebrigens aber muß man bei diesen verschiedenen Maͤrkten haͤufige Erkundigun- gen uͤber die Preise und die Staͤrke der Nachfrage einzuziehen nicht versaͤumen. Zu- weilen steht der Preis einer oder der andern Kornart auf einem Markte in Verhaͤltniß gegen andere Kornarten ungewoͤhnlich hoch und hoͤher wie auf andern Maͤrkten, ob- wohl er sonst gerade auf diesem Markte niedriger zu stehen pflegte. Dies pflegt sich aber schnell zu aͤndern. Die Staͤrke der Nachfrage ist immer ein Vorbote eines stei- genden Preises, und auf die Fortdauer eines schon wirklich hoch stehenden Preises kann man minder sicher rechnen, als wenn bei einem noch niedrigern Preise eine Ge- treideart haͤufig gesucht und emsig verlangt wird. Solche Orte, wo man vielen Marktschikanen ausgesetzt ist, und wo falsche Po- lizeimaaßregeln den freien Handel erschweren, muß man moͤglichst vermeiden. Dies thun auch in der That alle kluge Landwirthe, und ein solcher Ort wird deshalb durch Mangel an Zufuhr in solchen Jahren, wo kein Ueberfluß ist, mehrentheils sehr strenge bestraft. Oft koͤnnen Ruͤckfuhren, die man von einem Orte zu machen hat, den Land- wirth veranlassen, diesen vor andern zu waͤhlen. Deshalb findet man, daß Staͤdte, welche gute Waaren fuͤr den Landwirth und zu billigen Preisen feil haben, auch wohl- feilere Zufuhr erhalten. §. 224. Zur Wahrnehmung der merkantilischen Konjunkturen ist ein oͤfteres Besuchen Zusammen- kuͤnfte der Landwirthe in Ruͤcksicht auf das Gewerbe. der vornehmsten Marktplaͤtze, Zusammenkommen und gesellschaftliche Verbindung der einsichtsvolleren Landwirthe einer Gegend sehr nuͤtzlich, und kann auch manche andere Vortheile gewaͤhren, wenn nur solche Zusammenkuͤnfte nicht zu leicht in Trink- und Spielgelage ausarteten. Geregelte, praktische Landwirthschafts-Gesell- schaften in einzelnen Distrikten unter dem Vorsitze eines achtungswuͤrdigen Mannes koͤnnten viel zur Aufnahme des landwirthschaftlichen Gewerbes beitragen. Handelsspekulationen sind zuweilen sehr vortheilhaft mit dem Ackerbau verbun- Handelsspe- kulationen. den worden, jedoch mehr von kleinen als groͤßeren Landwirthen. Sie ziehen einen groͤßeren Landwirth von seinen Geschaͤften zu sehr ab, und wenn auch der Vortheil, den er durch jene macht, den Verlust, den er an diesen durch Versaͤumniß erleidet, einmal weit uͤberwoͤge, so wird dies nicht immer der Fall, und somit in der Folge, C c 2 Direktion der Wirthschaft. besonders durch die nun leicht entstehende Geringschaͤtzung der landwirthschaftlichen Geschaͤfte der Verlust desto groͤßer seyn. Dieser Erfolg ist zwar nicht unbedingt nothwendig; aber die Erfahrung lehrt, daß er haͤufig sey, und er ist dem menschli- chen Gemuͤthe nur zu angemessen. Es geht damit wie mit der Spielsucht, die jedes andere Bestreben zum Erwerbe unterdruͤckt. Ueberdem gehoͤrt eine genaue Kenntniß des unternommenem Geschaͤfts dazu, wenn man es nicht bloß einmal gluͤcklich, sondern auf die Dauer sicher betreiben will. Auch muß man uͤbriges Kapital dazu haben, und sich nicht verleiten lassen, das noͤthige dem landwirthschaftlichen Betriebe zu entziehen. Ueber die Verbindung der besonders dazu geeigneten technischen Gewerbe mit der Landwirthschaft werde ich im letzten Theile dieses Werks ausfuͤhrlich reden. Landwirthschaftliche Buchhaltung. §. 225. Wichtigkeit der Buchhal- tung. Eine vollstaͤndige, genaue und alle Verhaͤltnisse darstellende Buchhaltung ist zu einer vollkommenen und zweckmaͤßigen Verwaltung der Wirthschaft unumgaͤnglich nothwendig. Auch die laͤngste Routine und die groͤßte mechanische Uebung, die man sich, selbst auf einem speziellen Gute, erworben haben koͤnnte, ist hoͤchst selten zu- reichend, um alle Verhaͤltnisse so zu uͤbersehen und so zu benutzen, daß man das moͤglich Vollkommenste erreicht zu haben oder zu erreichen sicher sey, wenn man jene nicht in einem solchen Tableau, wie eine gute Buchfuͤhrung geben muß, vor Augen liegen hat. Bei einer etwas komplizirten Wirthschaft wird es sich durch sinnliche Ein- druͤcke und durch die Erinnerung derselben nie so klar ergeben und so sicher bestimmen lassen, welche Einrichtungen der Erreichung des hoͤchsten Zwecks genau entsprechen, und deshalb beibehalten oder aber verbessert und verschieden modifizirt werden muͤssen. §. 226. Wir unterscheiden diese Buchhaltung in zwei Hauptabtheilungen, naͤmlich: in die stehende und in die jaͤhrliche. Stehende Buchhaltung oder Grund- buch. Zu ersterer gehoͤrt das, was man sonst das Lager-, Erd- oder Grundbuch zu nennen pflegt. Dieses muß einen Abriß des Guts im Ganzen und in allen ein- Landwirthschaftliche Buchhaltung. zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollstaͤndige Uebersicht aller Verhaͤltnisse auf moͤglichst klare und bestimmte Weise vor Augen legen. Es gehoͤren dazu vor Allem die Charten nebst den sie erlaͤuternden Re- Charten. Vermessungs- Bonitirungs- Nutzungs- Charte. gistern. Man unterscheidet dreierlei Arten von Charten, 1) die Vermessungs- charte; 2) die Bonitirungscharte; 3) die Nutzungscharte. Sie koͤnnen in der Folge vereint mit einander oder zusammengetragen dargestellt werden. Jedoch werden sie einzeln und in Bezug auf einander angefertigt. Und es ist in mancher Hinsicht nicht ohne Nutzen, jede Art abgesondert und rein beizubehalten. 1) Bei der Vermessungscharte wird nur Ruͤcksicht auf die Flaͤche und deren bleibende natuͤrliche Abtheilungen und Graͤnzzeichen genommen. Jedoch koͤn- nen auch wohl solche Gegenstaͤnde, welche man wegzuschaffen sich nicht leicht bewogen finden wird, als Merkzeichen angedeutet seyn, wozu also Graͤnzsteine, Graͤnzhuͤgel, auch wohl einzelne große Baͤume gehoͤren. 2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver- schiedenen Guͤte, am besten durch Farben und Nuͤanzirungen derselben bezeichnet, und die Graͤnzen und Uebergaͤnge derselben sinnlich angedeutet sind. Wo die Ver- schiedenheit des Bodens und die Abwechselung desselben groß ist und haͤufig vorkommt, ist es rathsam, diese Charten nach einem ungleich groͤßern Maaßstabe anzufertigen, wie bei der Vermessungs- und Nutzungscharte noͤthig ist, und deshalb jeder Abthei- lung der Feldflur ein besonderes Blatt zu widmen. Es kann dies an die bei der Be- stellung zu nehmenden Maaßregeln besser erinnern. Es muß bei dieser Bonitirungs- oder Bodenartscharte insbesondere auch auf den Feuchtigkeitsgrad geachtet, und dieser bei besonders trockenen und feuchten Stellen auf irgend eine Weise bezeichnet seyn. Sie muß uns ein lebhaftes, aber zugleich mathematisch richtiges Gemaͤlde vom Bo- den und dessen saͤmmtlichen physischen Eigenschaften darstellen. 3) Die Nutzungscharte. Sie enthaͤlt diejenigen kuͤnstlichen Abtheilungen, welche man in der Feldmark gemacht oder zu machen beschlossen hat. Es ist aber rathsam, sich nicht bloß auf die Hauptabtheilungen oder Schlaͤge zu beschraͤnken, son- dern auch die Unterabtheilungen, insofern sie bei der Bestellung irgend in Betracht kommen koͤnnen, darauf zu bemerken, vielleicht sogar einzelne Gewende oder Acker- beete, um die darauf zu verwendende Arbeit, Duͤngung und Einsaat gleich uͤber- Landwirthschaftliche Buchhaltung. schlagen zu koͤnnen. Die Nummern der Hauptabtheilungen oder Schlaͤge werden mit groͤßern, etwa roͤmischen Zahlen, die Unterabtheilungen oder einzelnen Stuͤcke mit kleineren deutschen Zahlen oder Buchstaben bezeichnet. Man kann nach Belie- ben den Nummern der Unterabtheilungen jedes Schlages eine besondere Ordnung und Folge geben, oder diese Nummern der kleinern Stuͤcke, welches ich vorziehe, die ganze Feldmark hindurchlaufen lassen. Wenn man diese drei Arten und Zwecke der Charten mit einander vereinigen und sie auf einer Tafel darstellen will, so muß der Maaßstab nur nicht zu klein ge- nommen werden, damit jede Art von Begraͤnzung deutlich in die Augen falle. In manchen Faͤllen, besonders bei einer sehr unebenen Lage und wo man mit dem Wasser zu kaͤmpfen hat, ist eine Nivellirung der Feldmark nach allen Haupt- richtungen und eine Darstellung derselben in einem Nivellementstableau sehr nuͤtzlich. Auf derselben kann zweckmaͤßig die Beschaffenheit des Untergrundes und selbst der merkwuͤrdigern, tiefern Erdschichten, so weit man solche durch einen Erd- bohrer untersucht hat, angedeutet werden. §. 227. Register. Zu diesen Charten gehoͤren nun die Register, welche die Vermessung, die Bonitirung bestimmter Groͤßen und den Benutzungsplan verzeichnet enthalten. Diese koͤnnen in einer Tabelle fuͤglich zusammengetragen seyn und so eine deutliche Uebersicht geben. Wenn die Feldmark in bestimmte und bleibende Schlaͤge abgetheilt ist, so hat jeder Schlag seine Tabelle. In der ersten Vertikalkolumne kommen dann die Unterabtheilungen des Schlages mit ihren Nummern und Benennungen zu stehen. So viele Klassen der Bonitaͤt des Ackers man angenommen hat — deren Begruͤn- dung dann in einer besondern Nachweisung bestimmt angedeutet seyn muß — so viele Vertikalkolumnen werden gemacht, und die Morgen- und Ruthenzahl darin angegeben, welche das Stuͤck von jeder Bodenart enthaͤlt. Wenn in den Schlaͤgen oder Abtheilungen niedrige Stellen, die nicht besaͤet werden koͤnnen, oder sogenannte Meeschwiesen, Wasserpfuͤhle, Graben, Wege und andere unbrauchbare Stellen vorkommen, so muß auch deren Flaͤcheninhalt angezeigt werden. Die Summe wird dann in den Vertikal- und Horizontalkolumnen addirt. Landwirthschaftliche Buchhaltung. Außer dieser Tabelle ist es aber nuͤtzlich, noch eine besondere Beschreibung von der Beschaffenheit, wenigstens jedes ausgezeichneten Feldes zu haben, und die etwa- nigen Eigenthuͤmlichkeiten desselben zu bemerken. §. 228. Es giebt eine ungemein nuͤtzliche Uebersicht, und traͤgt vieles zur richtigen Be- Werthschaͤz- zung der ein- zelnen Theile eines Land- guts. rechnung der Verhaͤltnisse bei, wenn man jede Bodenart und nach derselben jedes Feld oder jede Abtheilung taxiret. Man vertheilet naͤmlich den angenommenen Grundwerth des ganzen Gutes, nachdem man den gebuͤhrenden Theil fuͤr jede andere Benutzung, Gerechtsame und Gefaͤlle abgezogen hat, auf die Laͤndereien. Nach der Bonitaͤt des Bodens macht man nach den Regeln, die in der Lehre von der Agronomie angegeben werden, einen Ueberschlag, was der Morgen jeder Acker- klasse werth sey, am besten nach proportionalen Zahlen. Man setzt z. B. Boden der ersten Klasse zu 10, der zweiten zu 8, der dritten zu 6, der vierten zu 4, der fuͤnften zu 2, und der sechsten zu 1 an, wenn eine solche Differenz nach jenen Regeln be- gruͤndet ist. Nach dem Antheile, den jeder Schlag oder jedes Feld nun von jeder Bodenart hat, bestimmt man dessen Werth, und man kann sich, nach der Weise der Englaͤnder, dieser Bestimmung nachher bedienen, um eine vollstaͤndige Produktions- rechnung von jeder Abtheilung zu machen. Denn eine Produktion kann dadurch um so vortheilhafter seyn, daß sie auf einem Boden von geringerem Werthe bewirkt wird. Wenn man will, kann man jedoch bei dieser Taxation der Laͤndereien auch auf andere Umstaͤnde als die Beschaffenheit des Bodens Ruͤcksicht nehmen, und muß dann z. B. ein vom Hofe entferntes Feld geringer anschlagen, als ein nahe gelegenes, wenn beide auch von gleicher Beschaffenheit des Bodens waͤren. Diesen ausgemittelten Werth eines jeden Stuͤcks und des ganzen Schlages kann man dann der Tabelle in einer besondern Kolumne hinzufuͤgen. Es versteht sich, daß, so wie die Ackerlaͤndereien, auch Wiesen, Weiden, Hol- zungen, Torfmoore und andere nutzbare Grundstuͤcke taxirt werden, und von dem Werthe des Ganzen ihren Theil uͤbernehmen. In Ansehung der wirthschaftlichen Gebaͤude aber, deren Werth man zum Grundkapitale des Guts zu rechnen pflegt, halte ich es fuͤr zweckmaͤßiger — wenn man ihren Werth auch besonders aufgenommen haͤtte — solche mit auf die nutzbaren Landwirthschaftliche Buchhaltung. Laͤndereien zu vertheilen, indem sie nur um dieser willen vorhanden sind und den Er- trag derselben bedingen. Daß das Lagerbuch eine vollstaͤndige Beschreibung dieser Gebaͤude und ihre Werthschaͤtzung enthalte, versteht sich. Zur Erlaͤuterung diene nebenstehendes Schema. §. 229. Inhalt des Grundbuchs. Das Lagerbuch enthaͤlt ferner eine genaue Nachweisung aller nutzbaren Ge- rechtigkeiten des Guts, der bestimmten und unbestimmten Gefaͤlle, der Frohnden, der Zehnten, der Muͤhlen- und Krugpaͤchte, des Bier- und Branntweinbrennerei- urbarium, d. h. des Rechts, diese zu verfertigen und vielleicht in einem gewissen Zwangsdistrikte ausschließlich zu verkaufen. Die Gefaͤlle werden im Durchschnitt ge- schaͤtzt, die Gerechtigkeiten aber nur als solche und nach der Rente, die sie durch Ueberlassung an andere, ohne sie selbst zu betreiben, mit vollkommener Sicherheit und ohne Risiko geben wuͤrden. Denn der Vortheil, der aus dem eigenen Betriebe einer Brauerei oder Branntweinbrennerei, des Muͤhlengewerbes u. s. w. hervorgeht, kann nicht als Rente vom Grundwerthe, sondern als Gewerbsprofit betrachtet wer- den. Wird ein solches Gewerbe betrieben, so hat es seine eigene jaͤhrliche Rech- nung oder Rubrik im Hauptbuche, und es muß dem Grundkapitale diejenige Rente dann nur zu gut gerechnet werden, die es ohne eigenen Betrieb davon haͤtte ziehen koͤnnen. Der Werth des ganzen Guts oder die Groͤße des Grundkapitals geht dann aus der Summe des Werths aller dieser nutzbaren Stuͤcke hervor. Oder aber, wenn man jenen als bekannt angenommen hat, so wird er auf diese einzelnen Pertinen- zien nach gebuͤhrendem Verhaͤltnisse repartirt, und der Werth jedes einzelnen somit bestimmt. Es versteht sich aber, daß die saͤmmtlichen Lasten, — die be- stimmten nach ihrer wahren Groͤße, die unbestimmten nach einer Fraktion — vorher abgezogen werden. Das Lagerbuch muß auch uͤber diese die genaueste Nachwei- sung enthalten. §. 230. Grundkapi- tals-Rech- nung. Es ist sehr nuͤtzlich, in dieser stehenden Buchhaltung oder dem Lagerbuche eine Kapitalrechnung anzulegen, oder eine Abrechnung mit dem jaͤhrlichen Wirthschaftsbe- triebe, Erster Band. Seite 208 gegenuͤber. Landwirthschaftliche Buchhaltung. triebe, um zu uͤbersehen, was dieser von Jahr zu Jahr eingebracht habe, und um wieviel das Vermoͤgen dadurch vermehrt sey. In der Form der doppelten Buchhal- tung kommen in diesem Lagerbuche auf das Debet der jaͤhrlichen Wirthschafts- Verwaltung zu stehen die jaͤhrlichen Zinsen von dem Kapitalwerthe des Guts und des Inventariums, so wie das, was derselben an baarem Gelde etwa vorgeschossen wor- den. Auf das Credit derselben kommt aber zu stehen, was sie an Gelde und an Naturalien dem Eigenthuͤmer abgeliefert hat; ferner auch was an daurende Meliora- tionen verwandt worden, oder um wieviel der Kapitalwerth des Guts dadurch ver- mehrt sey. Letzteres moͤchte in manchen Faͤllen wohl nicht sogleich bestimmt auszu- mitteln seyn, und deshalb begnuͤgt man sich, nur die Kosten dieser Meliorationen oder den Werth der darauf verwandten Arbeiten, wenn diese auch allein durch die ge- woͤhnlichen Kraͤfte der Wirthschaft bewirkt werden, zu berechnen. Da aber durch diese Meliorationen das im Gute steckende Kapital vergroͤßert worden, so werden im folgenden Jahre die Zinsen dafuͤr der Bewirthschaftung, und zwar billigerweise hoͤher (wenn das Grundkapital zu 4 Prozent angesetzt ist, diese zu 6 Prozent) berechnet. Mit diesem Conto im Lagerbuche harmoniren dann die Kapital-Contos der jaͤhrlichen Hauptbuͤcher des Wirthschaftsbetriebes, oder jenes wird nach diesem formiret. Die- ses Conto steht z. B. folgendermaßen: Erster Theil. D d Landwirthschaftliche Buchhaltung. Landwirthschaftliche Buchhaltung. §. 231. Ferner enthaͤlt das Lagerbuch eine Geschichte oder Chronik des Guts, worin Chronik des Gutes. alles, was auf seinen Werth und seine Gerechtsamen Bezug haben kann, jaͤhrlich eingetragen wird. Insbesondere werden auch die gemachten und dem Kapitalwerth, nach vorstehendem §., berechneten Meliorationen hier genauer beschrieben. Auch Nachrichten von den Preisen der Produkte, von der Witterung und der Fruchtbarkeit der Jahre, von der vormaligen Benutzung des Guts, Auszuͤge aus aͤlteren Aus- saats-, Ernte- und Ertrags-Registern finden hier Platz. Alle erheblichen Veraͤnderungen, die sowohl mit der Eintheilung der Laͤndereien und mit den Gebaͤuden, als auch mit den Gerechtsamen des Gutes vorgenommen worden, werden jaͤhrlich eingetragen und in Ansehung der letzteren auf die daruͤber ausgefertigten Dokumente verwiesen. Auch koͤnnen in dem Lagerbuche merkwuͤrdige Notizen und Erfahrungen, die auf die Bewirthschaftung desselben speziellen Bezug haben, aufbehalten werden, wenn man dafuͤr nicht etwa ein besonderes Buch haͤlt. Durch ein solches Lagerbuch hinterlaͤßt man der Nachkommenschaft einen wichtigen Schatz. §. 232. Der zweite Theil der Buchhaltung besteht in der jaͤhrlich abzuschließenden Jaͤhrliche oder Wirthschafts- Betriebsrech- nung. Rechnungsfuͤhrung uͤber den jaͤhrlichen Betrieb des landwirthschaftli- chen Gewerbes mit Anzeichnung aller darauf Bezug habenden Notizen. Diese Rechnungsfuͤhrung ist um so vollkommener, je mehr sie sich uͤber Alles ausdehnt, je weniger sie von dem, was auf den Erfolg des Gewerbes Bezug hat, uͤbersieht, und je klarer und bestimmter sie jedes einzeln, aber im Zusammenhange und in seinen Be- ziehungen auf das Ganze angiebt. Sie muß deshalb eine Nachweisung nicht nur von der Einnahme und Ausgabe des Geldes und der Naturalien, sondern auch von der Verwendung der Arbeit und jedes andern auf den Erfolg Einfluß habenden Dinges, z. B. des Mistes, enthalten. Die moͤglichste Vollstaͤndigkeit dieser Rechnung ist eine wesentliche Bedingung fuͤr den moͤglich vollkommensten Betrieb der Wirthschaft, und dieser kann ohne jene unmoͤglich erreicht werden, oder es giebt wenigstens keinen Be- D d 2 Landwirthschaftliche Buchhaltung. weis und keine Sicherheit, daß er erreicht worden sey, und folglich auch keine Nach- weisung, wie er vollkommener eingerichtet werden koͤnne. §. 233. Mannigfal- tige Formen. Die Formen dieser Buchfuͤhrung koͤnnen mannigfaltig seyn. Bis jetzt ist es wohl noch nicht entschieden, welche die zweckmaͤßigste und vollkommenste sey, ver- muthlich, weil wir diese noch nicht besitzen. Es laͤßt sich daher bis jetzt noch keine ganz allgemein und unbedingt anempfehlen, sondern man kann zureichende Gruͤnde haben, nach den Verhaͤltnissen der Wirthschaft und des Wirthes eine andere zu waͤh- len, als man fuͤr die bessere erkennt. Wir haben der Vorschlaͤge und Formeln dazu seit einiger Zeit viele erhalten, deren Kritik uns hier zu weit abfuͤhren wuͤrde, in wel- chen ich aber neben vielem Zweckmaͤßigen und Scharfsinnigen doch immer noch Luͤcken, Schwierigkeiten und Unbestimmtheiten antreffe. Dies muß uns nicht wundern, wenn wir bedenken, wie viel Fleiß und Scharfsinn darauf verwandt worden, die kaufmaͤnnische Buchfuͤhrung zu ihrer jetzigen Vollkommenheit zu bringen, und daß dennoch auch daruͤber die Meinungen noch getheilt sind. Die vollstaͤndige landwirth- schaftliche Buchfuͤhrung hat aber Schwierigkeiten, die sich bei der kaufmaͤnnischen nicht finden, weil sich bei dieser alles leichter auf einen gemeinschaftlichen Maaßstab, naͤmlich das Geld, reduziren laͤßt. Uebrigens ist es nicht zu verlangen, daß ein mit der Landwirthschaft sich praktisch beschaͤftigender und zugleich wissenschaftlicher Mann das Studium hierauf verwenden solle, welches diese Angelegenheit nothwendig erfor- dern wuͤrde, wenn man zur Erfindung des moͤglich zweckmaͤßigsten und vollkommen- sten darin gelangen wollte. Andere aber, die ihre Zeit und Kraͤfte insbesondere dem Rechnungswesen gewidmet haben, besitzen — wenigstens ist mir bis jetzt noch kein Fall bekannt — nicht die allgemein umfassende Kenntniß und klare Ansicht von dem hoͤhern und rationellen Betriebe der Landwirthschaft, oder uͤben sie doch nicht praktisch aus. Das letztere aber scheint mir noͤthig zu seyn, um die Methode wirklich an ver- schiedenen komplizirten Wirthschaften versuchen zu koͤnnen, weil sich bei der Ausfuͤh- rung oft Schwierigkeiten ergeben, die man sich bei der Theorie nicht denkt. Da es uns also an einer vollkommenen Methode noch fehlt, so werde ich hier eine Uebersicht von mehreren und von den verschiedenen Theilen, woraus sie zusam- mengesetzt sind, geben; woraus sich nun ein jeder diejenige, welche seinen individuel- Landwirthschaftliche Buchhaltung. len Verhaͤltnissen und Zwecken am angemessensten scheint, auswaͤhlen und zusammen- setzen kann. In der Praxis kann in manchen Faͤllen eine minder vollkommene vorzu- ziehen seyn, weil sie den besondern Zweck, den man hat, hinlaͤnglich erreicht, dabei auch leichter faͤllt, und uͤberhaupt etwas Unvollkommneres gut und vollstaͤndig ausge- fuͤhrt besser ist, als ein hoͤheres Ideal, welches man aber nicht erreicht. §. 234. Die gewoͤhnlichste und unter dem Namen der landwirthschaftlichen Register- Die gewoͤhn- lichste oder die soge- nannte Regi- ster-Form. fuͤhrung bekannteste Art ist folgende: Außer dem Journale und Manuale hat man drei Hauptbuͤcher. No. 1. fuͤr die Geldrechnung. No. 2. fuͤr die Getreide- und andere Naturalienberechnung. No. 3. fuͤr die Viehberechnung. §. 235. Der erste Theil der Geldrechnung enthaͤlt gemeiniglich die Einnahme, der Besteht aus: 1) der Geld- rechnung. zweite die Ausgabe. Zu beiden pflegen die Seiten so liniirt zu seyn, daß in der ersten Kolumne zur linken Hand Monat und Tag, in der zweiten die Nummern der Belege, wo solche Statt finden, stehn. In der Mitte dann die Posten, und rechts eine doppelte Geldkolumne von Thalern, Groschen und Pfennigen. In der ersten die- ser Geldkolumnen kommt der Betrag der einzelnen Posten, in der zweiten aber der Betrag der Einnahme oder Ausgabe monatlich addirt. Um die Sache ganz deutlich zu machen, stehe hier die monatliche Einnahme an baaren Gefaͤllen und fuͤr Rocken: Landwirthschaftliche Buchhaltung. Landwirthschaftliche Buchhaltung. Die Artikel der Geld-Einnahme sind nun nach der Art der Wirthschaft verschieden, und man verbindet oder trennt selbige, je nachdem man sie mehr verei- nigt oder mehr abgesondert vor Augen haben will. Eine jede hat aber ihre eigene Rubrik oder Titel. Gewoͤhnlich sind sie folgende: 1) An baaren Gefaͤllen. 2) Fuͤr Getreide, und dann jede Art besonders, als Weizen, Rocken, Gerste, Hafer, Erbsen, Linsen, Hirse, Buchweizen u. s. w. 3) Fuͤr Klee-, Lein- und andere Samen, und fuͤr Handelsgewaͤchse. 4) Fuͤr Obst und Gartengewaͤchse. 5) Fuͤr verkauftes Vieh, Pferde, Ochsen, Kuͤhe, Schweine, Kaͤlber, Feder- vieh, Schafe, jedes mehrentheils auf einem besondern Folium. 6) Fuͤr verkaufte thierische Produkte: a ) von der Molkerei, Butter, Kaͤse, Milch; b ) von der Schaͤferei, Wolle, Felle; c ) von der Bienenzucht. 7) Fuͤr Insgemein, worunter zufaͤllige Einnahmen, die unter einer andern Ru- brik keinen Platz haben, z. B. Schadenserstattungen u. dgl. zu stehen kommen. Ist eine kleine Brauerei und Branntweinbrennerei mit der Wirthschaft verbun- den, woraus verkauft wird, oder irgend ein anderes Gewerbe, woraus man Geld loͤs’t, so erhaͤlt es hier seine Rubrik. Ist aber der Betrieb eines solchen Gewerbes betraͤchtlich, so pflegt man ihm wohl seine eigne Buchhaltung und Kasse zu geben. Der zweite Theil der Geldrechnung oder die Ausgabe hat gewoͤhnlich folgende Rubriken: 1) An den Eigenthuͤmer abgeliefert und fuͤr denselben ausgelegt. 2) Fuͤr Baumaterialien. 3) - Arbeitslohn beim Bau. 4) - Arbeitslohn fuͤr den Garten. 5) - Arbeitslohn in der Wirthschaft. 6) - Arbeitslohn bei Meliorationen. Landwirthschaftliche Buchhaltung. 7) Fuͤr Gesindelohn und Salarium. 8) - Eisen und Naͤgel. 9) - Nutzholz. 10) - Brennholz und Torf. 11) - Deputatholz. 12) - Pferde. 13) - Rindvieh. 14) - Schweine. 15) - die Schaͤferei. 16) - Schmidtarbeiten. 17) - Stellmacherarbeiten. 18) - Schloͤsserarbeiten. 19) - Sattlerarbeiten. 20) - Boͤttcherarbeiten. 21) - Zimmermannsarbeiten. 22) - Schreibmaterialien und Porto. 23) - Diaͤten und Reisekosten. 24) - Zoll und Accise. 25) - Abgaben und Gefaͤlle, Armengeld. 26) - Feuerkassengeld. 27) - Konsumtibilien und die Hauswirthschaft. 28) - Insgemein, wie die Ueberschrift gewoͤhnlich zu lauten pflegt fuͤr Ausga- ben, die unter keine der uͤbrigen Rubriken zu stellen sind. Die Rekapitulation der Einnahmen und Ausgaben fuͤr alle Artikel in jedem Monate auf’s ganze Jahr stellt man am besten tabellarisch dar, wie nebenstehen- des Schema zeigen wird. §. 236. 2) Der Na- turalien- Rechnung. No. 2. Das Getreide- und Naturalien-Rechnungsbuch hat zu- voͤrderst Rubriken fuͤr jede Art von Getreide, in welchen man zweckmaͤßig die Ein- nahme und Ausgabe in jedem Monate gegen einander uͤber stellt, und immer einen monatlichen Erster Band. Seite 216 gegenuͤber. Erster Band. Seite 217 gegenuͤber. A. B. C. Landwirthschaftliche Buchhaltung. monatlichen Abschluß uͤber beides und uͤber den Bestand macht, auf die Weise, wie nebenstehendes Schema A. zeigt. Auf diese Weise vertritt es zugleich die Stelle eines Scheunenregisters. Gewoͤhnlich pflegt man hier zu Lande drei Kornmaaßrubriken, naͤmlich Winspel, Scheffel und Metzen zu machen. Indessen scheint mir die erstere uͤberfluͤssig zu seyn, und die Ueber- sicht mehr zu erschweren, als zu erleichtern. Die Reduktion auf das groͤßere Maaß ist leicht gemacht. Die Einnahmerubrik auf der rechten Seite enthaͤlt auch die einge- nommenen Getreideposten, welche nicht aus den Scheunen kommen, in sofern solche vorfallen, z. B. Zinskorn oder angekauftes. Dann folgen in besondern Rubriken die Ausgaben von saͤmmtlichen Getreide- arten zu jedem besondern Gebrauche. Sie koͤnnen sehr zweckmaͤßig tabellarisch gemacht werden, wie nebenstehendes Schema B. der Getreideausgabe fuͤr die Haus- wirthschaft oder Konsumtion zeigt. Das zum Verkauf ausgemessene Getreide wird ebenfalls tabellarisch nach beilie- gendem Schema C. eingetragen. Das Geld ist hier nur der Notiz und Uebersicht wegen angezeichnet, befindet sich aber in dem Geldbuche genauer berechnet. Es folgen sodann die uͤbrigen Getreideausgaben nach ihren verschiedenen Rubri- ken, z. B. Meßkorn oder Decem an den Prediger und Schulhalter; bestimmte Korn- gehalte z. B. an den Arzt und Chirurgus, Thierarzt, Schornsteinseger; ferner an die Deputatisten, die Hofmeier, Hirten, Schafer, auch an den Schmidt, wenn die Erhaltung der Pfluͤge und Eggen mit ihm verdungen ist. Das Getreide fuͤr die Ackerpferde kann ebenfalls tabellarisch eingetragen werden. Wird eine herrschaftliche Wirthschaft gefuͤhrt, so haben die Kutsch-, Luxus- und Gastpferde natuͤrlich ihre besondere Rubrik. Auf gleiche Weise wird nun auch das dem uͤbrigen Viehe gegebene Getreide unter die besondern Rubriken des Schweine- Mast- und Federviehes verzeichnet. Eine besondere Rubrik enthaͤlt dann das wichtige Objekt der Aussaat der ver- schiedenen Getreidearten, mit Bemerkung des Tages und der Stuͤcke, wann und wo sie geschehen ist. Jede Getreideart hat auch hier ihr besonderes Folium. Erster Theil. E e Landwirthschaftliche Buchhaltung. Ein Anhang, welcher das Verzeichniß des eingeernteten Getreides nach Man- deln angiebt, mit Bemerkung der Scheunen und Tasse, wo es eingefahren ist, pflegt die Getreiderechnung zu beschließen. Nach dem Getreide folgt die Einnahme und Ausgabe anderer vegetabilischen Produkte, z. B. des Wiesen- und Kleeheues, der Kartoffeln, Ruͤben, Moͤhren, Kohls, Hanfes, Flachses, Mohns, und was weiter in der Wirthschaft gewon- nen wird. §. 237. 3) Der Vieh- rechnung. No. 3. Die Viehberechnung in einem besondern Buche enthaͤlt zuvoͤr- derst ein genaueres Verzeichniß der einzelnen Stuͤcke jeder Viehart nach ihren Num- mern und Namen, mit Bemerkung ihrer Art oder Race, Alters, Tugenden oder Fehlern, und ihres Werthes beim Anfange des Rechnungsjahres, z. B. von den Kuͤ- hen auf folgende Weise: Die gegenuͤberstehende Seite bleibt offen, um noch bei jedem Stuͤcke die im Laufe des Jahres gemachten Bemerkungen beizuschreiben. Auf eine aͤhnliche Weise wird von einer jeden andern Viehart ein Verzeichniß angefertigt. Dann folgen die monatlichen Viehrechnungen in Ruͤcksicht des Zuwach- ses und Abganges nach folgendem Schema, in welchem die Nummern Bezug haben auf jenes Inventarium: Landwirthschaftliche Buchhaltung. E e 2 Landwirthschaftliche Buchhaltung. Die Schaͤferei pflegt ihre besondere Rechnung zu haben, damit man den Abgang jeder Art genauer angeben koͤnne. Dies ist insbesondere noͤthig, wenn die Schaͤferei aus verschiedenen Racen besteht, oder Schafe von verschiedenen Graden der Ver- edlung enthaͤlt. Dann folgt die Einnahme und Ausgabe der saͤmmtlichen thierischen Produkte, was z. B. an Butter, Kaͤse, Milch, ferner an Wolle, Eiern, Honig und Wachs u. s. w. gewonnen, verbraucht und verkauft ist. Auch die Haͤute, welche vom Schlachtvieh, und die Sterbefelle, welche von Schafen eingenommen sind, haben hier ihre Rubrik. Die uͤber das Molkenwerk wird am besten tabellarisch darge- stellt wie folget: §. 238. Diese Art von Buchfuͤhrung ist mannigfaltiger Modifikationen faͤhig, die ein jeder so, wie er sie nach seinen Ansichten und Zwecken zu haben wuͤnscht, einrichten kann. Selbige auszumitteln muß einem jeden uͤberlassen werden. Sie ist unter allen die gebraͤuchlichste und bekannteste, und bei dem gewoͤhnli- chen Wirthschaftsbetriebe zureichend. Sie giebt eine deutliche Uebersicht des Ganzen beim Abschlusse eines jeden Monats. Weil man voraussetzen darf, daß sie einem jeden, der etwa die Buͤcher zu revidiren hat, bekannt sey, so kann sich ein Wirth- schaftsadministrator dadurch am besten legitimiren. Allein der Vorzug, den ihr manche aus dem Grunde geben, daß sie einfacher und leichter sey, beruhet bloß auf Landwirthschaftliche Buchhaltung. der mehreren Rutine, die man darin hat. Sonst zeichnet sie sich keinesweges durch Einfachheit aus, indem sie mehrere Buͤcher erfordert, die meisten Artikel mehrmals eingetragen werden muͤssen, und das Nachschlagen beschwerlich ist. Bei allem dem giebt sie doch keine klare Ansicht der Wirthschaftsverhaͤltnisse. §. 239. Es fehlt ihr insbesondere noch eine Nachweisung der bezahlten und verwandten Von der Ar- beits-Verech- nung. Arbeit , eines der wichtigsten Momente in der ganzen Wirthschaft. Man kann ihr diese jedoch in einem besondern Buche ertheilen. Ueber die Art und Weise, die Arbeitsberechnung zu machen, werden wir bald reden. In diesem Buche oder im Viehregister koͤnnte dann auch eine Berechnung des Duͤngers angelegt werden, welche man in den meisten Buchfuͤhrungen dieser Art ebenfalls zu uͤbersehen pflegt, obwohl Arbeit und Duͤnger dasjenige ist, woraus der Ertrag einer jeden Wirthschaft hauptsaͤchlich hervorgeht oder modifizirt wird. §. 240. Bevor wir auf andere Buchfuͤhrungsmethoden kommen, muß erst die Frage er- Zu welcher Jahreszeit die Rechnung ab- zuschließen sey? oͤrtert werden, in welchem Zeitpunkte jaͤhrlich abgeschlossen und wieder angefangen werden koͤnne. Man hat dazu sehr verschiedene Termine gewaͤhlt. Der beste ist ohne Zweifel derjenige, wo ein gewisser Abschnitt und Ruhestand der Geschaͤfte erfolgt, und wo der groͤßere Theil der Produktionen schon verwendet, folglich bekannt und ein kleinerer Theil nur noch uͤbrig ist. Der Anfang des buͤrgerlichen Jahres paßt sich also durchaus nicht dazu. Eben so wenig scheint mir der Herbst- oder Fruͤhjahrstermin jenen Forderungen angemessen. In hiesigen Gegenden ist der erste Julius gebraͤuch- lich, und allerdings in mancher Hinsicht zweckmaͤßig. Doch gefaͤllt es mir nicht, daß die Heuernte dadurch mehrentheils in zwei Theile zerschnitten wird, und ich ziehe da- her den Anfang des Junius vor, und waͤhle diesen in der Folge fuͤr meine eigene Wirthschaft, zumahl da in diesem Monate diejenigen Geschaͤfte, welche besondere Aufmerksamkeit erfordern, ziemlich ruhen, und also zur Untersuchung der Vorraͤthe, des Inventariums und des Zustandes der ganzen Wirthschaft die meiste Muße ist. Indessen kann man Gruͤnde haben, sich darin nach der Observanz seiner Gegend zu richten, und besonders denjenigen Termin zu waͤhlen, der zur An- und Abtretung der Landwirthschaftliche Buchhaltung. Wirthschaften der gewoͤhnlichste ist. Auch ist der Anfang des Julius zweckmaͤßiger in solchen Wirthschaften, die im Junius noch kleine Gerste saͤen. §. 241. Tabellarische Form. Die zweite Hauptart der Buchfuͤhrung ist die in tabellarischer Form. Sie kann unter allen die gedraͤngteste Uebersicht geben, und auf wenigen Blaͤttern ein vollstaͤndiges und dennoch detaillirtes Tableau der ganzen Wirthschaft und aller Verhaͤltnisse darstellen. Sie erfordert aber eine sehr große Genauigkeit und Uebung. Ohnedies koͤnnen leicht Irrungen entstehen, die nicht wohl zu verbessern sind, ohne die Tabellen ganz umzuarbeiten. Besonders aber scheinen mir die Nachweisungen uͤber die Data, welche in diesen Tabellen angefuͤhrt sind, sehr schwierig; oder es werden die Tabellen, wenn der Bezug der einen auf die andere klar genug nachgewiesen werden soll, sehr komplizirt. Ich gestehe, daß ich mir noch keinen deutlichen Begriff von dem Ganzen einer solchen tabellarischen Dar- stellung des Wirthschaftsbetriebes machen kann, welches alle Forderungen erfuͤllte. Wir haben daruͤber vielleicht noch das Gyllenbourgsche Werk zu erwarten, wovon ich im vierten Bande der Annalen des Ackerbaues, Seite 123, eine vor- laͤufige Nachricht gegeben habe. Es wuͤrde solches ohne Zweifel das vollendeste seyn, was wir in dieser Art haͤtten. Indessen gestehe ich, daß mir nach den Pro- ben einiger daselbst abgedruckter Tabellen diese Art der Buchfuͤhrung ungemein schwierig scheint, besonders weil der Verfasser alles und jedes sogleich auf Geld reduziren will, und diese Schaͤtzung nach Gelde unmoͤglich ganz zutreffend ge- macht werden kann, bevor man die Verhaͤltnisse des Wirthschaftsjahrs zu uͤber- sehen im Stande ist, welches erst beim Abschlusse der jaͤhrlichen Rechnung moͤglich wird. In den Manualen aber ist die Tabellenform sehr zweckmaͤßig, wenn sie bei einzelnen Zweigen und einzelnen Geschaͤften angewandt wird. Ich werde hier als Beispiele einige Tabellenformeln uͤber einzelne Zweige der Wirthschaft mittheilen, wobei ich es aber einen jeden uͤberlassen muß, Abaͤnderungen nach dem besondern Zwecke, den er bei der Darstellung seiner Wirthschaftsverhaͤltnisse hat, zu machen. Diese Tabellen bleiben auch sehr zweckmaͤßig, wenn man das Hauptbuch nach der Form der doppelten Buchhaltung fuͤhren will, und ersetzen die Stelle der Journale. Erster Band. Seite 223 gegenuͤber. A. B. C. Diese Tabellen sind lediglich als ausgefuͤllte Schemata zu betrachten, die Ausfuͤllungen nur willkuͤrlich eingetragen. Landwirthschaftliche Buchhaltung. §. 242. Nach nebenstehendem Schema A., welches einen Theil der Rockenaussaat Aussaats- Tabelle. enthaͤlt, werden nun ebenfalls die von jeder anderen Getreideart angefertigt, und das Ganze, welches mehrentheils wohl auf einen Bogen oder doppeltes Folium ge- bracht werden kann, ergiebt nun eine allgemeine Uebersicht der ganzen Aussaat nach dem Flaͤcheninhalte, der Tracht, worin jedes Getreide nach der letzten Duͤngung steht, oder der Duͤngung, die es frisch erhalten hat. Ferner der Pflugfurchen, die jedes Feld bekam, den Tag der Einsaat und den Einfall an Saatkorn nebst dem, was sonst dabei merkwuͤrdig seyn kann. §. 243. Die nebenstehende Ernte-Tabelle B. enthaͤlt nun den Namen oder die Ernte-Ta- belle. Nummer jedes Stuͤcks, den Flaͤcheninhalt desselben, oder wenn dieser nicht ge- nau bekannt ist, den Einfall nach Scheffeln und Metzen. Ferner den Tag des Maͤhens und den Tag des Einfahrens, die Tagearbeiten der Maͤher, Sammler und Scheunenarbeiter, die Zahl der eingefahrnen Mandeln und Garben, auch des sogenannten Treidels oder Nachharkels, ungefaͤhr zu Mandeln angeschla- gen, endlich die Nummer der Scheune und die Ziffer des Tasses, wohin es ge- bracht worden. Zuletzt Bemerkungen uͤber die ungefaͤhre Groͤße und Staͤrke der Garben, die manchmal in derselben Wirthschaft, besonders wo man nicht einerlei Erntemethode beobachtet, sondern sie nach den Umstaͤnden modifizirt, verschieden sind, und uͤberhaupt uͤber die Beschaffenheit, Vollkoͤrnigkeit und Guͤte des Getrei- des. Sie wird, wie sie hier vom Rocken angefangen ist, fortgesetzt, und auf eben die Weise von andern Getreidearten angefertigt. Wenn man auf einer Tabelle eine Uebersicht des ganzen Getreidebaues haben will, so koͤnnen beide Tabellen zweckmaͤßig zusammengezogen werden, und hinter der Einfallskolumne der Aussaatstabelle kommt sodann die Kolumne der Ernte- Tabelle, die den Tag des Maͤhens angiebt, zu stehen. §. 244. Nebenstehende Duͤngerausfuhr-Tabelle C. enthaͤlt zuerst die Tage, wo die Aus- Duͤnger- Tabelle. fuhr geschehen ist. Dann die verschiedenen Mistarten, wobei hier angenommen wor- den, daß der saͤmmtliche Rindviehmist zusammenliege, der Pferde- und Schweine- mist aber zweckmaͤßig gemengt an einer anderen Stelle. Der Schafmist wird, wie Landwirthschaftliche Buchhaltung. gewoͤhnlich, unmittelbar aus dem Schafstalle aufs Feld gefahren. Unter Schipp- mist — ich kenne keinen andern Ausdruck, wie diesen provinzialen, dafuͤr — wird derjenige verstanden, der außer der Miststelle auf dem Hofe herum, vor den Scheunen, in der Auffahrt und sonst verzettelt herumliegt, groͤßtentheils aus ver- modertem Stroh besteht, jedoch immer mit etwas animalischem Miste vermengt ist. Ferner ist in dieser Tabelle die Auffuhr von Moder, Mergel, Kalk, Gyps, viel- leicht auch Asche und anderen Duͤngungsmitteln mit aufgenommen, weil man sie doch gewoͤhnlich zum Duͤnger zu rechnen pflegt. In der letzten Kolumne ist der Ort bezeichnet, wohin sie gefahren worden. Aus dieser Duͤngertabelle kann dann in der Feldbestellungstabelle der Duͤnger, welchen jedes Feld erhalten hat, wenn man will, eingetragen, und diese dadurch vollstaͤndig gemacht werden. §. 245. Arbeits- Tabelle. Ungeachtet die Arbeit bei der Wirthschaftsfuͤhrung eins der wichtigsten Objekte ist, so hat man doch genaue Annotationen und Berechnung derselben zu sehr ver- nachlaͤßigt. Sind auch die Kosten der Arbeit, die mit eigenem Gesinde und Ge- spanne oder durch Tagelohn und Stuͤckarbeit vollfuͤhrt worden, im Allgemeinen be- rechnet, oder gehen solche aus dem Lohn und der Speisung des Gesindes und der kon- sumirten Futterung des Zugviehes, ferner aus der Geldrechnung von selbst hervor; so weiß man doch selten, wie hoch sie sich fuͤr jedes einzelne Geschaͤft, fuͤr jede Produktion oder fuͤr jedes Feld insbesondere belaufen. Und dennoch ist dieses zu wissen von der aͤußersten Wichtigkeit, indem daraus erst zuverlaͤßige Resultate in Ansehung des Gewinnes und Verlustes, den jeder einzelne Zweig in der Wirth- schaft traͤgt, sich ergeben koͤnnen. Auch zeigt es sich hierdurch erst, ob die arbei- tenden Kraͤfte auf das Zweckmaͤßigste verwandt worden oder besser verwendet wen- den koͤnnten. Es giebt eine Kontrolle der Arbeit ab, die man sich auf keine andere Weise verschaffen kann, und die uns zu sicherern Maaßregeln leitet, als wenn wir die Ausfuͤhrung der Arbeit selbst mit den Augen unaufhoͤrlich verfolgten. Hierzu wird vor allen eine taͤgliche Anzeichnung der geschehenen Hand- und Gespannarbeiten, mit namentlicher Auffuͤhrung des Gegenstandes, fuͤr welchen sie verrichtet worden, erfordert. Die Einrichtung dieser Anzeichnung ist nicht gleichguͤltig, theils um sie dem Aufseher zu erleichtern, theils um eine klarere Uebersicht Erster Band. Seite 225 gegenuͤber. Landwirthschaftliche Buchhaltung. Uebersicht der auf jeden Gegenstand verwandten Arbeit zu erhalten, und sie dann um so leichter in Summa an ihrem Orte eintragen zu koͤnnen, ohne einer Irrung dabei ausgesetzt zu seyn. Ich habe verschiedene Formen eines solchen Arbeitsjour- nals versucht, finde aber, daß es am zweckmaͤßigsten in nebenstehender woͤchemli- chen Tabelle geschieht. Es sind hier nemlich viererlei Arten von Arbeiter, die 6, 5, 4 und 3 Groschen taͤglichen Lohn erhalten, welcher sich selbst in derselben Wirthschaft nach der Jahreszeit zu veraͤndern pflegt. In der ersten Kolumne kommt die Art und der Ort der Arbeit zu stehn, die in dieser Woche verrichtet worden. Bei der Rubrizirung dieser Arbeit muß gleich einige Ruͤcksicht darauf ge- nommmen werden, wie sie nachher in das Hauptbuch eingetragen werden soll. Diejenige Arbeit nemlich, welche man abgesondert einzeichnen will, muß hier auch abgesondert aufgefuͤhrt werden; wogegen Arbeiten, die unter einer Rubrik kom- men sollen, zusammen begriffen werden koͤnnen. Dies erfordert erst einige In- struktion des Aufsehers. Und ehe er davon hinlaͤnglich unterrichtet ist, ist es bes- ser, wenn er die Arbeiten zu viel separirt, als zu sehr unter einer Rubrik zusam- men begreift. Die Anzeichnung der Arbeiten, von denen er gewiß voraussehen kann, daß sie in der Woche vorfallen werden, macht er am Sonntage gleich in die- ser Kolumne, und traͤgt dann die uͤbrigen, die er nicht voraussah, so wie sie vor- fallen, nach. Es hat allerdings seinen Nutzen, wenn er sich den Ueberschlag der Hauptarbeiten, die vorfallen werden, schon im voraus macht. Dann braucht er nur taͤglich die Zahl der Arbeiter jeder Art, die mit einer Arbeit beschaͤftigt gewe- sen, allenfalls mit der Bleifeder in die Kolumne einzutragen. Es ist am besten, fuͤr dieses Journal ein eignes Buch zu haben mit 52 Blaͤttern, die etwa von Vier- teljahr zu Vierteljahr so eingerichtet seyn koͤnnen, daß der Kopf oder die Ueber- schrift nur einmal geschrieben zu werden brauche, und die uͤbrigen kuͤrzern Blaͤtter, die nur liniirt sind, dazu passen. Andere werden es vielleicht vorziehen, eine schwarze Tafel, die mit rothen unausloͤschlichen Strichen vertikal und horizontal liniirt ist, an der Wand haͤngen zu haben, und mit Kreide die Arbeiten und die Zahl der Arbeiter einzutragen. In die Summa-Kolumne wird dann die Zahl der Arbeiter jeder Art, die mit einer Arbeit die Woche hindurch beschaͤftigt gewesen, zusammengezaͤhlt eingetragen, und in die Geldkolumne kommt dann zu stehn, wie viel jede Arbeit gekostet hat. Die Summa der Tageloͤhner jeder Art, und die Erster Theil. F f Landwirthschaftliche Buchhaltung. Summe des Geldbetrages muß dann mit der Zahl der gehabten und bezahl- ten Tageloͤhner stimmen. Wenn Handdienste oder sogenannte Huͤlfstage unentgeldlich geleistet werden, diese Leute aber mit den Tageloͤhnern einer gewissen Klasse gleich zu setzen sind, so werden sie als solche mit berechnet, am Schlusse der Woche aber bemerkt, wie viel derselben da gewesen sind, und was folglich an Tagelohn wirklich weniger ausge- zahlt worden. Diesen Dienstleuten wird dann dieses zu gut geschrieben, und von ihrer Verpflichtung in Abrechnung gebracht. Auf gleiche Weise wird das Arbeits-Journal uͤber die Gespannarbeiten ge- fuͤhrt. Statt der Kolumnen des Tagelohnpreises erhalten nun Pferde, Ochsen, und die damit arbeitenden Knechte ihre Kolumne. Ob man es noͤthig finde, die Pferde- und Ochsenknechte zu unterscheiden, bleibt einem jeden uͤberlassen. Wenn Tageloͤhner mit Pferden oder Ochsen arbeiten, so werden sie unter den Handarbei- tern mit aufgefuͤhrt, und werden dann hier nicht angesetzt. Die Thiere werden am besten nach der Kopfzahl angezeichnet, nicht nach Gespannen. Die Summe dersel- ben, die taͤglich bei jeder Arbeit und in der Woche uͤberhaupt gebraucht worden, wird dann ebenfalls gezogen. Die Geldkolumne aber kann hier, wie mir scheint, wegfallen. Diese woͤchentlichen Anzeichnungen werden dann in eine monatliche Uebersicht gebracht, welche Arbeit sehr leicht von Statten geht. Ein Schema hierzu, wel- ches die Sache von selbst klar genug darstellen wird, theile ich hier mit. Man braucht sich gerade nicht an eine gewisse Wochenzahl zu binden, wenn man sich die Muͤhe geben will, es von jeder Periode besonders zu liniiren. Auf einem großen Bogen hat man allenfalls Raum fuͤr acht Wochen. In dem nebenstehenden Schema A. ist die Ernteperiode, die in fuͤnf Wochen groͤßtentheils vollendet war, zusammengenommen. Um die Sache noch deutlicher zu machen, und die Arbeiten anderer Art in einer andern Periode zu zeigen, auch um die Vorstellung, die man sich von großer Schwierigkeit macht, zu entfernen, fuͤge ich noch eine andere Tabelle B. bei, welche die Winterperiode vom Anfange Novembers bis zur Mitte Februars enthaͤlt. Einer weitern Erklaͤrung scheint es mir nicht zu beduͤrfen. Wie leicht dann aus Erster Band. Seite 226 gegenuͤber. A. B. Landwirthschaftliche Buchhaltung. einer solchen tabellarischen Uebersicht die Uebertragung in das Hauptbuch auf das Conto jedes Artikels bei der doppelten Buchhaltung sey, erhellet von selbst. Ueber die Berechnung des wirthschaftlichen Tagelohns findet sich ein trefflicher Aufsatz in den Annalen der niedersaͤchsischen Landwirthschaft, 4r Jahrg. 4s Stuͤck. Es hat keinen Zweifel, daß man fast alle Artikel der Wirthschaft, jede einzelne Produktion und die jedes einzelnen Feldes tabellarisch sehr gut darstellen koͤnne. Einige Formeln dazu aus dem Gyllenbourgschen Werke kann man nachsehen in den Annalen des Ackerbaues, 4ten Bande, Seite 164, wo unter andern auch eine sehr vollstaͤndige Tabelle fuͤr die Meierei vorkommt. §. 246. Mir scheint indessen die doppelte Buchhaltungsmethode einen so entschiedenen Doppelte Buchhal- tungs-Form. Vorzug vor der tabellarischen zu haben, daß ich die weitere Ausarbeitung der letz- tern wenigstens andern uͤberlassen muß. Ich habe uͤber diese Methode ausfuͤhrlich im 4ten Bande der Annalen des Ackerbaues, Seite 467 u. f. geredet. Ich habe nachmals gefunden, daß sich die Sache noch weit mehr simplifiziren, und einige Schwierigkeiten, die man auf keine Weise uͤberwinden kann, sehr gut umge- hen lassen. In Bezug auf jene Abhandlung will ich hier nur Einiges anfuͤhren. Es ist freilich durchaus noͤthig, daß Alles auf einen gemeinschaftlichen Maaß- stab reduzirt werde, und es laͤßt sich hier nicht wohl ein andrer annehmen, als das Geld, weil darauf doch am Ende in jeder Gewerbsrechnung Alles hinauslaͤuft. Nun aber ist man waͤhrend der Fuͤhrung der Rechnung oft zweifelhaft, wie man den Geldpreis derer Artikel, die nicht unmittelbar zu Gelde gemacht werden, an- schlagen soll. Zwar wuͤrde ein unrichtiger Anschlag in dem Resultate der ganzen Rechnung keine Aenderung machen wegen des doppelten Anschreibens, einmal auf das Debet , und das andere Mal auf das Credit . Jedoch wuͤrde eine un- verhaͤltnißmaͤßige Annahme des Preises unrichtige Resultate bei einzelnen Ar- tikeln geben. Der Durchschnittspreis der meisten Artikel, z. B. des in der Wirthschaft consumirten Getreides und Viehfutterung, laͤßt sich waͤhrend des Laufs des Jahrs, und folglich bei den einzelnen Eintragungen nicht bestimmen. Und von diesem Preise haͤngen ferner die Schaͤtzungen anderer Dinge, die nicht unmittelbar mit Gelde bezahlt werden, wieder ab, z. B. die Arbeiten des Gesindes F f 2 Landwirthschaftliche Buchhaltung. und des Zugviehes fuͤr jeden Artikel. Am Schlusse des Jahrs aber wird man bei reiflicher Erwaͤgung aller Umstaͤnde und Verhaͤltnisse den Geldwerth jedes Artikels bestimmt genug auszumitteln im Stande seyn. Wenn ich nun z. B. weiß, wie hoch ich den verfutterten Hafer und das Heu dem Zugviehe anschlagen soll, und auch alle Nebenkosten berechnet sind, so ergiebt sich wieder, was mir der Arbeitstag eines Pferdes oder Ochsen koste, und ich kann sie dann in dem Maaße einem jeden Artikel, worauf sie verwandt worden, anschlagen, wenn ich ihre Zahl nur weiß und am gehoͤrigen Orte eroͤrtert habe. Man muß bei der Werthschaͤtzung nur gewisse Prinzipien annehmen, und bei diesen Prinzipien immer bleiben. Wenn man z. B. bei der Schaͤtzung des Getreides den Durchschnitt des Markt- preises annehmen will, so habe ich nichts dagegen, vorausgesetzt, daß man alle Kosten des Verfahrens nach ihrem wirklichen Betrage (wobei Abnutzung des Ge- schirres und der Pferde selbst, Verwilderung der Knechte und manche zufaͤllige Ausgaben, welche nur die Erfahrung dabei bemerklich macht) davon abzieht. Wenn sich indessen der Marktpreis durch Zufaͤlligkeiten uͤber den natuͤrlichen Preis — d. h. denjenigen, den das Getreide nach der diesjaͤhrigen Ernte sonst gegolten haben wuͤrde — merklich erhebt, so setze ich den Konsumtionspreis mit Ruͤcksicht auf den natuͤrlichen oder Produktionspreis an, weil ich von jenem hoͤheren Preise fuͤr das selbst zu konsumirende Getreide doch keinen Nutzen haͤtte ziehen koͤnnen. Auf gleiche Weise verfahre ich mit dem Heu. In Ansehung der bloß zur Veihfut- terung gebaueten Gewaͤchse, hauptsaͤchlich der Kartoffeln und Ruͤben, nehme ich den Kostenpreis (der aus der Rente des Grund und Bodens, aus dem Werthe des Duͤngers, welchen sie konsumiren, und aus der Arbeit zusammengesetzt ist) an- derthalb Mal dafuͤr an. Stiege auch in benachbarten Orten und in einer Periode des Jahrs der Preis derselben auf das fuͤnf- und sechsfache, wie dieses z. B. seit einigen Jahren im Fruͤhjahre mit den Kartoffeln hier der Fall gewesen ist, so kommt das nicht in Betracht, weil ich von diesem Preise doch nur wenig Gebrauch machen kann. Den Geldwerth des Mistes bestimme ich mit Ruͤcksicht auf das Stroh und auf das Vieh, zwischen welchen beiden der Totalwerth des ausgefahr- nen Mistes so getheilt wird, daß jenem ⅔, diesem ⅓ zu gut kommt, bisher, das Fuder à 2000 Pfund, zu 1½ Rthlr. Dies sind als Beispiele die Grundsaͤtze, die ich mir in Ansehung der Preisbestimmung zur Norm gemacht habe. Es bleibt jedoch Landwirthschaftliche Buchhaltung. jedem uͤberlassen, andere anzunehmen, und andere Verhaͤltnisse erfordern wirklich andere. Wo nicht baare Geld-Einnahme oder Ausgabe eintritt, werden die Na- turalien den Artikeln also vorerst nur nach Maaß oder Gewicht zu Gut oder zur Last geschrieben, und beim Abschlusse auf Geld reduzirt in die Geldkolumne eingetragen. Die meisten, welche Berechnungen uͤber einzelne Produktionen halten, neh- men solche von mehreren Feldern zusammen. Dies ist mir aber nicht genug, son- dern ich will wissen, was ein jedes Feld gekostet und ertragen habe. Also werden die Conto’s nach den Feldern bestimmt, und wenn ein Feld mehrere Produktionen hat, jeder Theil wieder abgesondert. Bei einer guten Fuͤhrung des Arbeitsjour- nals hat dieses keine Schwierigkeit. Nun aber fallen die Kosten einer jeden Pro- duktion groͤßtentheils in das vorige Jahr, indem sich das neue mit dem ersten Ju- nius oder Julius anfaͤngt. Da aber die Kosten und der Ertrag gegeneinander ste- hen muͤssen, so werden die erstern aus der vorjaͤhrigen Rechnung entweder bloß in Summa, oder doch nur nach ihren Hauptfaktoren auf das Conto des kuͤnftigen Jahres als Debet uͤbertragen, und nun in der neuen Rechnung auf das Debet des Feldes oder der Produktion und auf das Credit des vorigen Jahres gesetzt. Der Ertrag der Getreidefelder wird vorerst auf das Debet der Scheunen nach Mandelzahl gebracht Ich taxire aber diese Mandeln erst nach vollendetem Aus- drusch, wo ich wissen kann, was sie an Koͤrnern gegeben haben, und wo der Preis der letztern bestimmt ist. Dieses Scheunen-Conto muß deshalb seyn, da- mit es die Stelle des Scheunenregisters vertrete. Dann wuͤßte ich aber auch kein anderes Mittel, die Produktionen jedes Feldes abzusondern, wenn mir anders daran gelegen ist, solche bestimmt zu wissen. Fuͤr den, der bloß die Produktionen im Allgemeinen wissen will, kann es uͤberfluͤßig seyn. Auf das Credit der Scheu- nen kommt dann der Abdrusch, der auf das Debet jeder Kornart uͤbertragen wird. Auch dies geschieht am besten vorerst nur nach der Scheffelzahl, bis der Werth be- stimmt worden, und bei dieser Uebertragung wird der allgemeine Wirthschafts- preis beibehalten. Bei dem Verkauf hingegen wird der wirklich erhaltene Preis angesetzt, und das Saldo der Getreide-Conto’s ergiebt dann, wie viel durch Han- dels-Konjunkturen gewonnen oder verloren sey. Landwirthschaftliche Buchhaltung. Die Kosten, welche das Getreide von seiner Aufbringung auf den Boden an bis zum Verkauf verursacht, koͤnnen nicht wohl einzeln auf das Conto jeder Getreideart eingetragen werden. Deshalb ist ein allgemeines Kornboden-Conto vorhanden, in welchem z. B. die Kosten des Umschippens, wiederholten Reinigens, und besonders des Verfuͤhrens eingetragen werden. Wenn man will, kann man sie dann, nach Verhaͤltniß der Quantitaͤt oder des Geldwerths, auf jede einzelne Getreideart wie- der repartiren. Auch andere Produktionen haben ihre besondere Erzeugungs- und Vorraths- Conto’s. Ersteres hat auf der Debetseite die saͤmmtlichen Baukosten, und auf der Creditseite den Ertrag, so wie er vom Felde abgefuͤhrt worden. Dieser kommt dann wieder auf das Debet des Vorraths-Conto’s zu siehen , und dessen Credit enthaͤlt dann die Verwendung fuͤr die verschiedenen Artikel. Wenn jedoch einige Erzeugnisse gleich vom Felde ab konsumirt werden, z. B. der gruͤne Klee, gruͤne Wicken, auch ein Theil der Wasserruͤben, so wird dies unmittelbar demjenigen Vieh-Conto, wel- ches sie erhalten hat, zur Last, und der Produktion zu gut geschrieben. Hier ist die Ausmittelung des Werths nach Gelde allerdings schwankend. Ich bestimme ihn nach ungefaͤhrem Ueberschlage der Produktionskosten; andere werden ihn vielleicht richtiger nach der Nutzung zu bestimmen glauben. Ich glaube jedoch, daß die Gruͤnde fuͤr ersteres bei den gewoͤhnlichen landwirthschaftlichen Verhaͤltnissen uͤberwiegen. Das Vieh- und Geschirr-Inventarium wird jetzt mit dem Ablaufe eines jeden Rechnungsjahres taxirt, ein neues Verzeichniß davon angefertigt, oder bei minder erheblicher Veraͤnderung das vorige supplirt. Der Werth des Inventariums wird dann unter Hauptrubriken dem kuͤnftigen Jahre zur Last geschrieben. Es kommt so- nach eine jede Verbesserung des Inventariums jedem Jahre zu gut, und jede Ver- schlechterung ihm zur Last. Angekauftes Vieh kommt auf das Debet des Vieh-In- ventariums, verkauftes auf dessen Credit. Wenn ein Stuͤck Vieh verungluͤckt, so wird dieses auch auf das Credit des Inventariums gesetzt, und auf das Debet desje- nigen Vieh-Conto’s uͤbertragen, wozu es gehoͤrt. Verungluͤckt z. B. eine Kuh, so muß der Schaden von der Meierei oder Kuhnutzung getragen werden; verungluͤckt ein Pferd, so faͤllt der Verlust dem Gespann-Conto zur Last. Dies ist einer von den Punkten, woran die meisten im Anfange Anstoß genommen haben, weil es ihnen auffallend ist, daß ein Verlust dem Vieh-Inventarium zu gut geschrieben werden Landwirthschaftliche Buchhaltung. soll. Er faͤllt ihm allerdings in sofern wieder zur Last, als sich dadurch der Werth desselben beim Jahresschluß vermindert. Es koͤmmt hier, wie in allen Stuͤcken, nur auf eine klare Vorstellung der ganzen Einrichtung dieser Buchhaltung an, und man wird sich aus dieser und einigen andern Schwierigkeiten leicht herauswickeln, wenn man nur mit Debet und Credit den richtigen Sinn, fuͤr ersteres nemlich „ hat empfangen “, fuͤr ihn „ ist verwendet “, fuͤr letzteres „ hat geliefert, hat geleistet “, verbindet. Beim Abschlusse der Rechnung muß die Summe aller Debets und aller Credits gleich seyn. Aber das Debet und Credit der meisten Conto’s werden verschieden seyn, und einige haben vielleicht gar kein Debet oder kein Credit. Dasjenige, was ein Conto an dem einen weniger hat, oder die Summe, welche zur Ausgleichung auf der einen Seite fehlt, heißt nach der kaufmaͤnnischen Sprache das Saldo . Man kann es auch Verlust oder Gewinn, Minus oder Plus nennen. Werden nun die saͤmmt- lichen Gewinne aller Conto’s, die Gewinn gegeben haben, auf die eine Seite, die Verluste aller derer Conto’s, welche diesen haben, auf die andere Seite geschrie- ben, so muß die Summe beider wieder gleich seyn. Um nun aber den Ertrag des Gewerbsbetriebes von dem beschlossenen Jahre auszumitteln, kommt auf das allge- meine Debet desselben zu stehen: 1) der Verlust aller derer Conto’s, welche zum Betriebe der Wirthschaft noͤthig waren, oder, was einerlei ist, der Kostenaufwand fuͤr die Wirthschaft; 2) das Credit des vorigen Jahres. Dagegen kommt auf das allgemeine Credit der abzuschließenden Rechnung zu stehen: 1) das Debet des Eigen- thuͤmers, oder was er baar und in Naturalien aus der Wirthschaft erhalten hat; 2) das Debet des Meliorationsaufwandes; 3) das Debet des kuͤnftigen Jahres; und endlich 4) das Debet von solchen Zufaͤlligkeiten, welche nicht der Gewerbsbe- trieb, oder was einerlei ist, der Paͤchter, — im Falle, daß das Gut verpachtet waͤre — sondern das Grundeigenthum oder der Verpaͤchter zu tragen haͤtte, als wo- fuͤr ein besonderes Conto angelegt seyn muß. Nach Abzug des erstern von letztern er- giebt sich dann der reine Wirthschaftsertrag. §. 247. Fuͤr diejenigen, welche meine Abhandlung uͤber diese Buchfuͤhrung im 4ten Anfaͤngliche Schwierigkeit bei dieser Buchhal- tungsform. Bande der Annalen des Ackerbaues, und die darauf Bezug habenden verschiedenen Landwirthschaftliche Buchhaltung. Aufsaͤtze in denselben Annalen sammt meinen Zusaͤtzen gelesen haben, z. B. Bd. V. S. 553, 609; Bd. VI. S. 387, 413; Bd. VII. S. 121; werden diese wenigen Bemerkungen zureichen, und es wuͤrde also uͤberfluͤssig seyn, diese Materie nochmals ganz zu behandeln, obwohl ich mir bewußt bin, daß ich in jener ersten Schrift nicht alles deutlich genug dargestellt hatte. Ich glaube aber, es kann mit der moͤglichst groͤßten Deutlichkeit des Vortrages doch nicht vermieden werden, daß sich nicht eini- ger Anstoß finde, wenn man das Geschaͤft zuerst angreift. Man wird hieruͤber aber sehr leicht wegkommen, wenn man einige Uebung mit Nachdenken verbindet. Ich rathe deshalb jeden, der diese Buchhaltung einfuͤhren will, den Versuch damit in einem Jahre zu machen, aber seine vorherige Buchfuͤhrung in diesem ersten Jahre dennoch beizubehalten, damit er bei einigen Irrthuͤmern, die er vielleicht erst in der Folge entdeckte, nicht in Unordnung mit seinem Rechnungswesen komme. Wer sie einmal versucht und sich ganz in den Geist desselben hineingesetzt hat, wird sie sicher nie wieder aufgeben, noch die Beschwerde bereuen, die sie ihm zu Anfange machte. Die klare Uebersicht, welche sie uͤber jeden einzelnen Theil der Wirthschaft nicht nur, sondern insbesondere uͤber das Eingreisen des einen in den andern giebt, und die Ideen, welche sie uͤber die Berichtigung der Verhaͤltnisse erwecket, die genaue Kon- trolle, welche man aus seinem Zimmer und selbst abwesend uͤber die wirthschaftlichen Arbeiten und Verwendungen fuͤhren kann, die Fingerzeige zur Richtung der Aufmerk- samkeit auf diesen oder jenen Punkt, werden die Muͤhsamkeit, welche sie nur im er- sten Jahre verursacht, uͤberschwenglich belohnen. Das Schwierigste dabei und doch das unbedingt Nothwendige ist die richtige Fuͤhrung und gute Einrichtung der Jour- nale; gar nicht an sich selbst, sondern auch nur in Ansehung der ersten Begriffe, die man denen, welche sie zu fuͤhren haben, beibringen muß. Verhaͤltniß Verhaͤltniß der Duͤngung ꝛc. Verhaͤltniß der Duͤngung, der Futterung und des Viehstandes. §. 248. Der Duͤnger und der nach seiner Zersetzung zuruͤckbleibende Moder ist der Haupt- bestandtheil der Nahrung aller von uns kultivirter Pflanzen, wodurch sie leben, wachsen, und zu ihrer Vollendung mittelst des Samentragens kommen. Durch die Masse und Kraft des Duͤngers wird also die Quantitaͤt und die Qualitaͤt der zu erzeugenden Produkte bedingt. Deshalb kommt nach der Arbeit und ihrer Leitung das erforderliche Verhaͤltniß und die Mittel zu dessen Erzeugung zunaͤchst in Betracht. §. 249. Man hat den Mangel an Duͤngung durch vermehrte Arbeit, und wiederum er- In wiefern sich Arbeit und Duͤngung einander er- setzen. sparte Arbeit durch vermehrte Duͤngung ersetzen wollen. Dies ist aber nur anschei- nend und auf kurze Zeit moͤglich gewesen. Jethro Tull glaubte bei seiner haͤufi- gen, den Boden in die feinsten Partikeln zermalmenden Beackerung, die er mit sei- ner Drillkultur verband, aller Duͤngung uͤberhoben seyn zu koͤnnen, und ihm sowohl wie seinen Nachfolgern gluͤckte dies zu Anfange auf fruchtbarem und im reichen Duͤn- gerstande von aͤlterer Zeit her befindlichen Boden. Denn durch die haͤufige Bearbei- tung und Luftaussetzung wurden alle darin befindlichen Nahrungstheile aufgeschlos- sen, zu nahrhaften Extraktivstoff bereitet, und den Wurzeln der Pflanzen zugefuͤhrt. Allein es dauerte da, wo man wirklich auf die voͤllige Entbehrung des Duͤngers be- stand, nur wenige Jahre, und die Fruchtbarkeit des Bodens ward so erschoͤpft, daß ihn nun wiederholte Duͤngungen kaum zu einer maͤßigen Fruchtbarkeit wieder empor- bringen konnten. Andere wollten durch das Rajolen oder Umwenden des Bodens dasselbe bewirken, indem sie waͤhnten, die heruntergebrachte obere Lage der Erdkrume werde durch Ruhe ihre Kraft wieder erhalten, dann wieder heraufgebracht, neue Fruchtbarkeit zeigen, und so der Acker durch alljaͤhriges Wechseln seiner tragenden Erdschicht zu immer gleicher Produktion, ohne ihm nahrhafte Stoffe zuzufuͤhren, ge- Erster Theil. G g Verhaͤltniß der Duͤngung, noͤthiget werden koͤnnen. Auch diese Methode schien auf einigen Bodenarten, wo der heraufgebrachte Untergrund aus einer gluͤcklichen Erdmischung bestand, und zer- setzbare Verbindungen von Kohlen- und Wasserstoff enthielt, der Erwartung zu ent- sprechen; vereitelte sie aber bald, indem besonders dieser Untergrund den Pflanzen nach einigen Ernten ohne Duͤngung alle Nahrung versagte. Wenn nur wenige in diese Extreme verfallen sind, so findet man dagegen desto haͤu- figer, daß sich die Ackerbauer entweder auf die eine oder die andere jener beiden Kraͤfte verlassen, je nachdem sie die eine oder die andere mehr in ihrer Gewalt haben und an- wenden koͤnnen. In der Naͤhe von Staͤdten, wo Duͤnger wohlfeil zu erhalten ist, oder in Gegenden, wo viele Weideauen und Wiesengruͤnde eine starke Viehhaltung beguͤnstigen, wird der Acker wenig bearbeitet, weder Brache gehalten noch Gewaͤchse gebauet, die ihre Stelle ersetzen; sondern alljaͤhrig Getreide, oft derselben Art, ein- gesaͤet. Wo man hingegen wegen des Mangels der Futterung wenig Duͤnger macht, wird der Acker durch fleißige Bearbeitung, besonders der Brache, und auch durch die hinzukommende Ruhe oder natuͤrlichen Graswuchs tragbar gemacht. Selbst die nahe verwandten Wirthschaftssysteme des Hollsteiners und des Mecklenburgers unterschieden sich dadurch, daß jener stark duͤngte, um dieses thun zu koͤnnen, einen groͤßern Theil seines Ackers zur Nahrung des Viehes gebrauchte, ihn zum Fruchtbau aber wenig bearbeitete; wogegen der Mecklenburger, dem sein Feldsystem nur eine schwaͤchere Duͤngung erlaubte, dieses durch die oͤftere und sorgfaͤltige, das ganze Jahr hindurch fortgesetzte Bearbeitung seiner Brache ersetzte. Ungeachtet ein solcher Ersatz bis auf einen gewissen Punkt moͤglich ist; so kann er doch nie vollstaͤndig seyn, und es hat keinen Zweifel, daß das Hoͤchste nur da erreicht werden koͤnne, wo Boden, Arbeit, Duͤngung und die ausgewaͤhlte Frucht im gerechten und im moͤglich besten Verhaͤltnisse gegen einander stehen. Daß es Bodenarten gebe, die von Natur so reich, und seitdem sie in Kultur genommen, so wenig erschoͤpft sind, daß sie lange keiner Duͤngerauffuͤhrung beduͤrfen, ist zwar richtig; allein dies gehoͤrt zu den seltenen Ausnahmen, auf welche nicht im Allgemeinen, sondern nur besonders Ruͤcksicht genommen werden kann, wie an sei- nem Orte geschehen wird. Oftmals wird aber auch solchen Aeckern diese Unerschoͤpf- lichkeit zugeschrieben, welche ihre Kraft durch das laͤngere Niederlegen zum Grase und durch starken Besatz mit Vieh wieder erhalten. der Futterung und des Viehstandes. §. 250. Obwohl uns die Natur verschiedene anorganische Materien darbietet, wo- Die Nahrung der Pflanzen. durch die Vegetation entweder mittelst eines Reizes, den sie der Lebensthaͤtigkeit geben, oder mittelst ihrer zersetzenden Wirkung auf dem Moder belebt und ver- staͤrkt werden kann; so ist es doch eigentlich nur der thierisch-vegetabilische Duͤn- ger oder jener im gerechten Zustande der Zersetzbarkeit befindliche Moder (Humus), welcher den Pflanzen den wesentlichsten und nothwendigen Theil ihrer Nahrung giebt. Ich sage den wesentlichsten ; denn es ist unbezweifelt, daß sie auch durch die Zersetzung des Wassers und der gasfoͤrmig in der Atmosphaͤre enthalte- nen Stoffe und deren Verbindung einen andern Theil ihrer Nahrung erhalten, und daß durch das Hinzutreten dieser Stoffe die Masse der vegetabilischen Materie auf der Oberflaͤche des Erdbodens und auf jeder Ackerflaͤche sich vermehren wuͤrde, wenn man die darauf hervorgewachsenen Pflanzen nicht entfernte, sondern wieder auf ihrem Platze in Moder uͤbergehen ließe, wie die oft unerschoͤpflich schei- nende Fruchtbarkeit des unkultivirten Bodens oder der alten Waͤlder bezeugt. Daß aber aus der eigentlichen unzersetzbaren und feuerbestaͤndigen Erde nichts bedeutendes in die Vegetation uͤbergehe, diese also nur instrumentell zur Schuͤtzung und Haltung der Pflanzenwurzeln und zur Aufbewahrung der Nah- rungsstoffe, nicht materiell als Nahrungsstoff selbst, wirke, haben neuerlichst die Saussureschen und Schraderschen Analysen noch mehr bestaͤtiget. §. 251. Da also die Pflanzen die naͤhrende Materie aus dem Humus oder dem Ruͤck- Sie wird durch den Wachsthum der Pflanzen erschoͤpft. stande der thierischen und vegetabilischen Verwesung ziehen, so muß diese durch den Wachsthum der Pflanzen im Boden vermindert und endlich erschoͤpft werden, und zwar in dem Verhaͤltnisse, worin diese Pflanzen solche ausziehn, oder was einerlei ist, in sich enthalten; vorausgesetzt naͤmlich, daß sie von dem Acker ab- geerntet und weggefuͤhrt werden. §. 252. Nach dem Verhaͤltnisse, worin sich die nahrungsfaͤhige Materie (worunter wir denjenigen Theil des Moders, der sich in einem Zustande befindet, worin er zu einem Uebergange in die Pflanzen geschickt ist, hinfort verstehen werden) im Boden befindet, richtet sich die Staͤrke der Vegetation und die Masse jedes ein- G g 2 Verhaͤltniß der Duͤngung, zelnen Produkts, jedoch beschraͤnkt durch den Raum. Wir nennen dieses die Fruchtbarkeit , den Reichthum oder die Kraft des Bodens, die sich ver- aͤndert, und mit jedem von ihr gezogenen Produkte, wenn sie keinen Ersatz erhaͤlt, sich vermindert. §. 253. In welchem Verhaͤltnisse diese Er- schoͤpfung geschehe. Nicht bloß nach der Masse, sondern auch nach der Art des Produkts ist diese Erschoͤpfung der nahrungsfaͤhigen Materie verschieden. Und nach den allgemeinen Erfahrungen und besonders daruͤber angestellten Versuchen steht diese Erschoͤpfung bei dem haͤufigsten Produkte, den verschiedenen Getreidearten, im Verhaͤltnisse mit der nahrungsfaͤhigen Materie, welche diese Fruͤchte vornaͤmlich in ihren Koͤr- nern enthalten. Man weiß, daß der Weizen mehr als Rocken, dieser mehr als Gerste, die Gerste mehr als Hafer den Acker erschoͤpfe, und die von mehreren jetzt angestellten Versuche sind zwar noch nicht vollendet, bestaͤtigen jenes Verhaͤltniß aber auf eine mehr als erwartete Weise. Nach Einhof’s genauer Analyse der Getreidearten fand sich an nahrungs- faͤhigen Stoffen, naͤmlich Kleber, Staͤrkemehl und suͤßlich schleimiger Materie, dem Gewichte nach, im Weizen 78 Prozent; im Rocken 70 - in Gerste 65 bis 70 Prozent, nach Verschiedenheit ihrer Vollkommenheit; im Hafer 58 Prozent, dessen Untersuchung er noch nicht ganz vollendet hatte. In andern Fruͤchten: den Linsen .......... 74 Prozent; den Erbsen ......... 75½ - den Schminkbohnen oder Phaseolen .. 85 - den Saubohnen ........ 68½ - den Pferdebohnen ........ 73 - Ein Scheffel Weizen à 92 Pfund enthaͤlt also 7114/15 nahrungsfaͤhige Materie; - - Rocken à 86 - - - 60⅕ - - - - Gerste à 72 - - - 46⅘ - - - - Hafer à 52 - - - 30¼ - - der Futterung und des Viehstandes. Und Ein Scheffel Erbsen à 100 Pfund enthaͤlt also 75½ nahrungsfaͤhige Materie; - - Pferdebohnen à 103 - - - 75⅕ - - Das Gewicht des Scheffels ist nach sehr vollstaͤndigen und reinen Koͤrnern angegeben. §. 254. Nach dieser Ausmittelung und mit einiger Nebenruͤcksicht auf die Verschieden- Erschoͤpfende Kraft der eigentlichen Getreidearten. heit des naͤhrenden Stoffes und auf das Stroh, und zugleich nach der Summe der Erfahrungen und angestellter Versuche (wovon erst in der Lehre von der vegetabi- lischen Produktion die Rede seyn kann) nehmen wir an, daß die Ernten des eigentlichen Getreides in Ansehung ihrer naͤhrenden Theile sowohl, als in Anse- hung ihrer boden-erschoͤpfenden Kraft in folgendem Verhaͤltnisse, dem Volumen der Koͤrner nach, gegen einander stehen: der Rocken = 10; der Weizen = 13; die Gerste = 7; der Hafer = 5. Es kommen sich hiernach gleich: 6 Scheffel Rocken; 4, 61 - Weizen; 8, 58 - Gerste; 12 - Hafer. Wir wuͤrden auch auf einem Boden, der nach seiner Gruͤndmischung und nach seinen physischen Eigenschaften diesen saͤmmtlichen Getreidearten gleich angemessen waͤre, von einer gleichen Quantitaͤt der darin enthaltenen naͤhrenden Materie eine Koͤrner-Produktion nach diesem Verhaͤltnisse erwarten koͤnnen, wenn wir diese Gleichheit, und dann fuͤr jede Frucht die angemessenste Bestellung und eine Witterung, die jeder gleich guͤnstig ist, annehmen duͤrfen. Im Allgemeinen tritt dieses Verhaͤltniß in Ansehung des Ertrags ein, und wenn wir Weizen uͤber dies Verhaͤltniß gegen Rocken bauen, so wird der Abschlag in den folgenden Fruͤchten sich danach richten. Verhaͤltniß des Duͤngung, §. 255. Erschoͤpfende Kraft anderer Fruͤchte. Dieses Ertrags- und Erschoͤpfungsverhaͤltniß laͤßt sich bis jetzt nur bei jenen gebraͤuchlichern Getreidearten mit ziemlicher Bestimmtheit festsetzen. In Ansehung der uͤbrigen Feldfruͤchte bleibt die Sache noch ungewisser, und es macht ohne Zwei- fel einen großen Unterschied, ob sie oͤfter wiederkommen oder nur selten als Zwi- schenfruͤchte zwischen dem Getreide gebauet werden. Hieruͤber kann erst ausfuͤhr- licher bei der Lehre vom Fruchtwechsel geredet werden. Hier nur so viel, man hat die Huͤlsenfruͤchte, Erbsen, Bohnen, Wicken, von jeher als verbessernde Fruͤchte angesehen, und diese Eigenschaft aus dem bebruͤtenden Schatten, aus der Lockerung und Lufteinziehung des Bodens unter denselben, auch aus der dem Acker hinterlassenen starken Stoppel und Wurzel erklaͤrt. Manche haben sie daher der reinen Brache gleich gesetzt, unter der Bedingung jedoch, daß sie nicht zu haͤufig auf demselben Platze wiederkaͤmen, und daß sie — was nur auf einen noch in Kraft stehenden Acker zu bewirken ist — gut und gedrungen staͤnden. Sie der reinen Brache, — der eine wirkliche Vermehrung der naͤhrenden Kraft des Bo- dens beizumessen ist, — gleich zu setzen, ist der Theorie und Erfahrung nach zu viel. Jedoch kann man annehmen, daß sie als Zwischenfruͤchte dem Boden eben so viel wiedergeben, als sie ihn in Hinsicht der fuͤr die Getreidefruͤchte noͤthige Nahrung entziehen, indem sie wirklich ein ganz verschiedenes quantitatives Ver- haͤltniß der naͤhrenden Stoffe gebrauchen, als die eigentlichen Getreidearten. Je- doch wuͤrden sie den Boden ohne Zweifel mehr erschoͤpfen, wenn man sie nach ein- ander darauf bauen wollte. Ueber andere Fruͤchte sind die Meinungen nach oberflaͤchlichen Beobachtun- gen in Ansehung jener erschoͤpfenden Kraft noch mehr getheilt. Den Kartoffeln messen einige eine starke Aussaugung bei, welche sich durch das Mißrathen des Wintergetreides nach denselben aͤußere. Jedoch thun dies nur diejenigen, die unmittelbar nach denselben Wintergetreide saͤen, fuͤr welches sie den Acker aller- dings in einem unguͤnstigen Zustande zuruͤcklassen. Dagegen bemerken wir an- dern, die nach denselben Soͤmmerung bauen, weder in dieser, noch in denen unserer Rotation gemaͤß folgenden Fruͤchten, selbst kaum im Wintergetreide, wel- ches im vierten Jahre nach den Kartoffeln kommt, einen Abschlag gegen das Win- tergetreide in der reinen Brache. Nach verschiedenen neuern Erfahrungen haben der Futterung und des Viehstandes. sie und andere Wurzelgewaͤchse wiederholt gebaut, einen einmal in Kraft gesetzten Acker ohne wiederholte Duͤngung aͤußerst wenig entkraͤftet (verglichen die Stau- dingerschen Beobachtungen im oͤkonomischen Hefte 1808). Jedoch scheint mir dies zu weit getrieben, und ich setze sie, in Ansetzung ihrer aussaugenden Kraft, einer Rockenernte gleich, schreibe ihnen daneben aber einen gleichen Vortheil, wie einer reinen Brache, weil sie diese bei gehoͤriger Behandlung vollkommen ersetzen, zu. §. 256. Die durch die Aberntung der Fruͤchte entstandene Erschoͤpfung wird in der Wodurch der Boden Ersaß fuͤr die Er- schoͤpfung er- halte. Regel auf dreierlei Weise ersetzt: 1) Durch die Auffuͤhrung und gehoͤrige Einverleibung des eigentlichen Duͤngers . Nach Verhaͤltniß der Quantitaͤt dieses Duͤngers wird die naͤhrende Kraft des Bodens mehr oder minder verstaͤrkt, und nach dem Verhaͤltnisse dieser Kraft richten sich die Ernten; jedoch nur bis auf einen gewissen ihnen angemessenen Grad, uͤber welchen hinaus der Duͤnger schaͤdlich werden kann, indem er Lagerge- treide oder dergleichen Uebel verursacht. Wir setzen in der Berechnung der zu- und abnehmenden Kraft des Ackers ein Fuder Stallmist, im gerechten Zeitpunkte seiner Vermoderung, 2000 Pfund wiegend, = 10 auf einen Morgen Landes; eine Duͤngung von 5 solchen Fudern also gleich 50. Es ist indessen auf die Verschiedenheit des Mistes Ruͤcksicht zu nehmen, und wir setzen hier den gewoͤhnlichen aus den Excrementen des Rindviehes, der Pferde und Schweine mit Stroh gemengten Stallmist voraus. Mit dem Schafmist, und besonders mit dem Huͤrdenschlage, der schneller in die Gewaͤchse eingeht, aber auch ausgesogen wird, verhaͤlt sich ' s anders. 2) Durch die sogenannte Ruhe oder vielmehr das Eingrasen des Ackers und Benutzung desselben zur Weide. Durch die Faͤulniß des von der Natur hier erzeugten Rasens, der sich darin ansiedelnden Wuͤrmer und Insekten und des darauf gefallenen Weideduͤngers, wird dem Acker eine Kraft mitgetheilt, die man fuͤr jedes Jahr einer solchen Ruhe derjenigen gleich setzen kann, welche ein Fuder Duͤnger per Morgen giebt. Wir nehmen also jedes Jahr des zu Graseliegens ebenfalls zu 10, eine dreijaͤhrige Ruhe zu 30 an. Es wird hierbei allerdings einen Unterschied machen, ob der Acker in groͤßerer oder geringerer Kraft Verhaͤltniß der Duͤngung, niedergelegt worden, indem im erstern Falle ein staͤrkerer Graswuchs oder eine staͤrkere Erzeugung naͤhrender Materie darauf vorgeht. Es wuͤrde uns aber eine Berechnung dieser Art im Allgemeinen hier zu weit abfuͤhren, und ich bemerke deshalb nur, daß ich von einer Ackerkraft rede, die der in den gewoͤhnlichen Kop- pelwirthschaften gleich ist. Einem solchen Ruhe- oder Weidejahre ist ein Kleejahr gleich zu setzen, wenn gleich dieser Klee gemaͤhet und abgefahren wird. Die allgemeine Erfahrung be- waͤhrt dieses. Die Erklaͤrung an einem andern Orte. 3) Durch eine gehoͤrig bearbeitete reine Sommerbrache , die nicht bloß den Acker reinigt, sondern ihm auch, vermoͤge der dadurch vermehrten Einsaugung atmosphaͤrischer Gase und Vermoderung der untergepfluͤgten Graͤser und Wurzeln wirkliche naͤhrende Kraft mittheilt. Wir setzen deshalb ein solches Brachjahr einem Fuder Duͤnger per Morgen gleich, oder nehmen es ebenfalls zu 10 an. §. 257. Natuͤrliche Kraft des Bodens. Ein Ackerboden ist durch die Rotation von Ernten selten oder nie so ganz er- schoͤpft, daß er nicht noch einige naͤhrende Kraft in sich hielte oder etwas hervor- bringen koͤnnte; obwohl es haͤufig bis zu dem Grade kommt, daß er nicht mehr mit Vortheil bestellt werden oder einen reinen Ertrag uͤber die Bestellungskosten geben kann. Diese zuruͤckbleibende Kraft nennen wir die natuͤrliche Kraft des Bodens. Sie kann dem Grade nach verschieden seyn, und wenn sie so ist, daß der Morgen etwa noch zwei Scheffel Rocken uͤber die Einsaat tragen koͤnnte, aber doch ohne zu große Erschoͤpfung, ungeduͤngt, ungeruht und ungebracht nicht mehr tragen darf, setzen wir diese natuͤrliche Kraft zu 40. Erhaͤlt ein solcher Boden 5 Fuder Duͤnger ... = 50 eine reine Brache ......... = 10 und hat an natuͤrlicher Kraft .. ... = 40 so wird seine Kraft ... = 100. §. 258. Verhaͤltnisse, worin Ertrag und Erschoͤp- fung stehen. Nach der Summe der Erfahrungen koͤnnen wir annehmen, daß eine gehoͤrig bestellte Getreidefrucht auf sogenanntem guten warmen Boden (auf kaltgruͤndigem weniger) der Futterung und des Viehstandes. weniger) 30 Prozent von der im Acker vorhandenen Kraft an sich ziehe, und einen verhaͤltnißmaͤßigen Ertrag an Koͤrnern und auch an Stroh gebe. Das oben ange- gebene Verhaͤltniß der Getreidearten gegen einander wird dann das Maaß ergeben, welches man an Koͤrnern davon erwarten kann, zugleich aber auch die Erschoͤpfung, welche der Acker dadurch erleidet, und den Ruͤckstand von Kraft, die im Acker zu- ruͤckbleibt. Folgende Beispiele werden dieses erlaͤutern. Diese Angaben gruͤnden sich indessen nicht allein auf die Theorie von der nah- rungsfaͤhigen Materie, sondern sie sind aus der Summe der Resultate, welche die Erfahrung im Großen giebt, abgeleitet, und stimmen mit denen uͤberein, welche in guten Wirthschaften in mittleren Jahren auf Mittelboden angenommen werden. Die Theorie dient hier nur zur Begruͤndung einer Formel, wonach der Ertrag in Ruͤcksicht auf die verschiedenen ihn bestimmenden Umstaͤnde im Durchschnitt der Jahre berechnet werden kann, und das Zutreffende der Formel beweiset ruͤckwaͤrts die Richtigkeit der Theorie. Eine mehr aussaugende Frucht wird zwar bei guͤnstiger Witterung einen hoͤhe- ren Ertrag geben koͤnnen, als ihr hier nach ihrem Verhaͤltnisse zugeschrieben wird. Allein sie wird auch so viel mehr ausziehen, und die folgenden Fruͤchte werden um so viel weniger geben. Es ist uns hier nur um die Ausmittelung des Total-Ertrags und der Kraft, in welcher sich der Boden erhaͤlt, zu thun. In dieser hypothetischen Berechnung sind uͤbrigens die Zahlen so viel moͤglich rund angenommen, und die kleinen Bruͤche weggeworfen, weil diese nur die Ueber- sicht erschweren wuͤrden, ohne das Resultat merklich zu aͤndern. §. 259. Ein Boden habe, wie oben, natuͤrliche Kraft .... = 40, Bei der reinen Dreifelder- wirthschaft. und erhalte 5 Fuder Duͤnger .......... . = 50, 90; und werde dann nach dem Systeme der reinen Dreifelderwirthschaft neun Jahre hindurch ohne wiederholte Duͤngung bestellt, so wird sich folgendes Resul- tat ergeben. Der Ertrag wird hier absichtlich uͤber die Aussaat, oder nach Abzug derselben angenommen, so daß man, um den ganzen Ertrag zu finden, diese hinzufuͤgen Erster Theil. H h Verhaͤltniß der Duͤngung, muͤßte. Denn es ist wahrscheinlich, daß in der Aussaat selbst so viel naͤhrende Kraft stecke, um sich selbst einmal zu reproduziren, und daß also eine staͤrkere Aussaat bis auf einen gewissen Punkt immer einen hoͤheren rohen Ertrag, obwohl keinen hoͤhern reinen Ertrag, gebe. Die natuͤrliche Kraft des Bodens, die beim Anfange dieser Rotation 40 war, ist also bis zu 19, 07 herabgesetzt, und hat folglich verloren 20, 93 . Ein Erfolg, den eine solche Wirthschaft, die nach einer fuͤnffudrigen Duͤngung 6 Ge- treidefruͤchte nimmt, immer haben und sich folglich mit jeder Rotation herabsetzen wird. Sie haͤtte schon bei No. 5 stehen bleiben muͤssen, um nicht tiefer zu sin- ken; kann sich jedoch mit Huͤlfe des Hordenschlages auch noch erhalten, wenn sie bei No. 6 stehen bleibt, und dann solchen giebt. §. 260. Bei Erbsen- und Kartoffel- bau in der Brache. Wenn eine solche Wirthschaft in ihrer geduͤngten Brache noch Erbsen bauen will, ohne staͤrker zu duͤngen, und, wie oben gesagt worden, die Erbsen das etwa wieder geben, was sie ausziehen, aber nicht die Wirkung der Brache ersetzen, so wird der Erfolg folgendermaßen zu stehen kommen: der Futterung und des Viehstandes. Hier hat also der Boden von seiner vorhin angenommenen Kraft 22,1 verloren. Wollte eine solche Dreifelderwirthschaft, ohne staͤrker zu duͤngen, Kar- toffeln statt der ersten Brache bauen, und diese zoͤgen gleich einer Rockenernte aus, gewaͤhrten uͤbrigens aber durch ihre Bearbeitung den Vortheil einer Brache, so wuͤrde der Erfolg folgender seyn: H h 2 Verhaͤltniß der Duͤngung, Bei dieser Rotation wuͤrde der Boden an seiner natuͤrlichen Kraft 24, 46 ver- lieren, und sehr ausgesogen zuruͤckbleiben. Daß hier nach den Kartoffeln Gerste, und nicht Rocken angenommen worden, ist freilich gegen die Regel der Dreifelder- wirthschaft, dagegen aber den Gesetzen der Natur gemaͤß geschehen. Es erhellt hieraus, wie gegruͤndet der Vorwurf einer nachtheiligen Er- schoͤpfung gegen die Kartoffeln bei diesem Feldsysteme sey, indem nicht nur alle folgenden Getreideernten sich durch ihre Einschaltung vermindern, sondern auch eine um so viel groͤßere Erschoͤpfung erfolgt. Wuͤrden freilich diese Kartoffeln durch das Vieh in Duͤnger verwandelt, und dieser nun in der naͤchsten Brache dem Acker zuruͤckgegeben, so kaͤme die Sache anders zu stehen. Allein in der Drei- felderwirthschaft werden die Kartoffeln mehrentheils zu anderem Behuf erbauet. §. 261. Bei einer fie- benschlaͤgigen Koppelwirth- schaft. In einer siebenschlaͤgigen Koppelwirthschaft habe der Boden dieselbe natuͤrliche Kraft ........... = 40, erhalte denselben Duͤnger ........... = 50, und liege 3 Jahr zu Grase ........ .. = 30, 120, so ist der Erfolg: Hier hat der Boden an natuͤrlicher Kraft 4, 6 gewonnen, und tritt also in die folgende Rotation um so viel verstaͤrkt ein. §. 262. Bei einer neunschlaͤgt- gen. Eine Koppelwirthschaft in neun Schlaͤgen : Natuͤrliche Kraft .......... = 40. 5 Fuder Duͤnger .......... = 50. Vierjaͤhrige Dreeschweide ...... .. = 40. 130. der Futterung und des Viehstandes. Hier hat sich der Boden um 6, 39 verschlechtert, und nur einen anscheinend Hoͤhern Ertrag gegeben, weshalb auch diese vormals so beliebte Wirthschaftsart jetzt fast allgemein verworfen wird. §. 263. Die Koppelwirthschaft in eilf Schlaͤgen duͤngt in der Regel ihre Bei einer eilf- schlaͤgigen. Dreeschbrache nicht; sie tritt also, bei gleicher natuͤrlichen Kraft und vierjaͤhriger Dreeschweide, mit einer Kraft = 80 in ihre Rotation ein, und es ergiebt sich folgendes: Der Boden verliert hier 4, 02 . Verhaͤltniß der Duͤngung, §. 264. Bei einer Fruchtwechsel- wirthschaft. Um nun auch Beispiele von Wechselwirthschaften nach der Regel der Fruchtfolge mit Stallfuͤtterung zu geben, muͤssen wir nothwendig, bei angenommener Gleichheit der natuͤrlichen Kraft, eine staͤrkere Duͤngung vor- aussetzen. Denn ohne sich diese auf andere Weise waͤhrend des Ueberganges ver- schafft zu haben, waͤre es eine Thorheit, solche einfuͤhren zu wollen, weil sie sich gleich durch ihren Brachfruchtschlag erschoͤpfen wuͤrde. Wir nehmen also bei einer vierschlaͤgigen Wirthschaft dieser Art an, daß sie zu Anfange der ersten Rotation wenigstens mit 8 Fudern per Morgen duͤngen koͤnne, so daß sie mit Einschluß der natuͤrlichen Kraft = 120 antrete. Der Boden gewinnt also in zwei Rotationen innerhalb 8 Jahren 18, 48 an natuͤrlicher Kraft. Eine solche Wechselwirthschaft in sieben Schlaͤgen hat natuͤrliche Kraft = 40, bekommt 8 Fuder Duͤnger ............. . = 80, 120. der Futterung und des Viehstandes. Der Boden hat also an Kraft gewonnen 30, 73 . §. 265. Um die Zu- und Abnahme der Kraft in diesen Wirthschaften in ihrem Ver- Vergleichung der Zu- und Abnahme in der Kraft des Bodens bei verschiedenen Wirthschaf- ten. haͤltniß um so besser uͤbersehen zu koͤnnen, reduziren wir ihre Rotationsjahre auf 10, und so ergiebt sich folgendes: Hierzu kommt nun der mit jeder Rotation sich vermehrende Duͤngerstand bei den an Kraft gewinnenden, und die Verminderung desselben in den an Kraft verlierenden Wirthschaften, so daß sich etwa nur die mehr gleichbleibenden Kop- pelwirthschaften erhalten, die Dreifelder- und Fruchtwechselwirthschaften aber in Verhaͤltniß der Duͤngung, ihrer Art und ohne andere Aushuͤlfe — jene wegen Mangel an Duͤnger und Kraft, diese wegen Ueberfluß und Ueberfuͤllung — auf die Dauer nicht bestehen koͤnnen. Die Dreifelderwirthschaft wird durchaus genoͤthiget werden, sich andere Huͤlfsquellen zu schaffen, oder aber den groͤßern Theil ihres Ackers in dreijaͤhriges Land zu verwandeln, d. h. alle drei Jahre nur eine Ernte zu nehmen, und dem Lande ein Jahr Ruhe und ein Jahr Brache zu geben. Die Fruchtwechselwirth- schaft aber wird sich durch den Anbau von Handelsgewaͤchsen, statt eines Theils der Futtergewaͤchse, ihres Duͤngeruͤberflusses entledigen muͤssen, und dadurch freilich ihren Ertrag zur moͤglichsten Hoͤhe treiben. Die Duͤngung scheint hier freilich nur hypothetisch angenommen. Es wird sich aber in der Folge zeigen, wie stark jede Wirthschaft in ihrem zweiten Umlaufe duͤn- gen koͤnne. Die Dreifelderwirthschaft kann es ohne mehrere Wiesen oder andere Duͤngerquellen nicht staͤrker, es sey denn durch Kleebau und Stallfutterung. Die Koppelwirthschaft duͤngt unter manchen Verhaͤltnissen staͤrker. Die Wechselwirth- schaft nach der Regel der Fruchtfolge mit Weide oder mit Stallfutterung duͤngt ebenfalls noch staͤrker, als hier angenommen ist. §. 266. Im Durchschnitt koͤnnen wir annehmen, um den vermuthlichen Ertrag zu bestimmen, daß 10 Grad Kraft im Boden per Morgen geben 0, 6 Scheffel Rocken, 0, 84 - Gerste, 1, 2 - Haser, und 0, 46 - Weizen. Jedoch ist bei letzterem die aussaugende Kraft groͤßer als bei den uͤbrigen, und er wird auf angemessenem Boden und guͤnstiger Witterung fast eben so viel Scheffel wie der Rocken geben, wenn er genugsame Nahrung antrifft; erschoͤpft den Boden dann aber auch um so viel staͤrker. Weshalb durch forcirten Weizenbau sich manche Wirthschaften sehr zuruͤckgesetzt haben. Ein Scheffel Weizen uͤber die Einsaat per Morgen zieht aus 6, 5 - - Rocken - - - - - - - 5,— - - Gerste - - - - - - - 3, 6 - - Hafer - - - - - - - 2, 5 . Guͤnstiger der Futterung und des Viehstandes. Guͤnstiger oder unguͤnstiger Umstaͤnde wegen giebt freilich oft eine Frucht einen groͤßeren oder geringeren Ertrag, als sie nach dem Verhaͤltnisse der im Boden be- findlichen Kraft geben sollte. Insofern diese zufaͤllig sind, kann im Allgemeinen keine Ruͤcksicht darauf genommen werden. Wo sie aber bei einem Ackersysteme in der Regel sind, muß es geschehen. So zieht z. B. der Dreeschhafer, zumal der ein- faͤhrige, nicht so viel aus der noch unzergangenen Narbe, als er thun wuͤrde, wenn er alle Nahrungstheile, die darin stecken, nach seiner Kraft anziehen koͤnnte. Um so viel weniger aber eine Frucht anzieht, um so viel erschoͤpft sie auch minder. §. 267. Die Faͤlle, wo der Landwirth den eigentlichen naͤhrenden Duͤnger auf andere Erzeugung des Duͤngers und Werth desselben. Weise als durch eigene Hervorbringung mittelst des Viehes erhalten kann, sind so selten, daß sie bei dieser Berechnung der Oekonomie im Allgemeinen kaum in Betracht kommen koͤnnen. Weil indessen von diesen Faͤllen, die nur in der Nachbarschaft der Staͤdte eintreten koͤnnen, so haͤufig die Rede ist, und der Werth des Duͤngers so oft nach dem Preise, wozu man ihn hier bezahlt, geschaͤtzt wird, so verweilen wir hier etwas dabei. Der Preis des Duͤngers in den Staͤdten richtet sich nach dem Verhaͤltniß, worin die Bevoͤlkerung, der Viehstand und die Duͤnger erzeugenden Gewerbe gegen die Garten- und Feldkultur, die um die Stadt betrieben wird, stehen. An manchen Orten, wo letztere stark getrieben wird, und wo auch viele Handels- gewaͤchse, besonders die Cichorien, gebauet werden, wird schon ein vierspaͤnniges Fuder mit drei und mehrern Thalern auf der Stelle bezahlt, und dennoch steht das um die Stadt liegende Land in so hohem Pachtpreise, daß die Anbauer nicht wuͤr- den bestehen koͤnnen, wenn dieser Mist, im Verhaͤltniß seines wirklichen Werths, nicht immer noch wohlfeil waͤre. An andern Orten, wo die Acker- und Garten- kultur bisher noch zuruͤckstand, kauft man ihn wohlfeiler. Indessen kommt er bei genauer Berechnung der Fuhrkosten und des bei allen staͤdtischen Fuhren fast unvermeidlichen Verlustes hoͤher zu stehen, als man bei dem ersten Anblicke glaubt. Bei der moͤglichst besten Organisation einer großen Duͤngerausfuhr aus einer großen Stadt nach einer vom Thore ⅓ Meile entfernten Wirthschaft kostet das vierspaͤnnige Fuder im Durchschnitt 2 Rthlr., ungeachtet der groͤßere Theil. Erster Theil. J i Verhaͤltniß der Duͤngung, dieses Mistes von der Art ist, die der Staͤdter gern bald los zu werden sucht, und er folglich auf der Stelle nach gemachten Kontrakten aͤußerst geringe bezahlt wird. Aber auch diese Preise sind in Betracht des wahren Duͤngerwerths immer sehr ge- ringe. Dieser wahre Werth laͤßt sich nur dadurch ausmitteln, daß man einen Vergleich zieht, was ein Morgen Landes, der vorher nur eine nothduͤrftige und seltene Duͤngung erhielt, bei einer reichlichen und wiederholten an reinem Ertrage mehr gebe oder geben koͤnne. Im dritten Bande meiner englischen Landwirth- schaft, Seite 461 u. f. habe ich eine solche Berechnung nach den mir von Bauern angegebenen Datis gemacht, und das Resultat war, daß das Fuder Duͤnger 6 Rthlr. 9 Gr. werth sey. Um die Sache genauer auszumitteln, berechne man den Ertrag der im §. 212. angegebenen einfachen Dreifelderwirthschaft, und setze dagegen, daß diese Wirthschaft sich Mist genug verschaffen koͤnne, um alle drei Jahre mit sechs Fudern zu duͤngen, und nun — um von der Dreifelderwirth- schaft wenig abzuweichen — folgendes baue: 1) Brache geduͤngt; 2) Raps oder Ruͤbsaat; 3) Weizen; 4) Erbsen geduͤngt; 5) Rocken; 6) Gerste; 7) Kartoffeln geduͤngt; 8) Gerste; 9) Rocken; und berechne nun nach dem Verhaͤltniß der im Acker befindlichen Kraft den Ertrag dieser Gewaͤchse, nach Abzug der hoͤhern Kosten ihres Anbaues, und es wird sich der Werth dieses Duͤngers auf eine auffallende Art ergeben. Der wahre Werth des Duͤngers wird aber um so groͤßer, wenn man er- waͤgt, wie er sich progressiv durch sich selbst vermehrt, indem mehrerer Duͤnger, richtig angewandt, immer mehreres Material zu neuem Duͤnger neben den eigent- lichen Fruͤchten erzeugt, und daß man dann zu der Moͤglichkeit, solche Fruͤchte zu bauen, die den hoͤchsten Geldertrag geben, nachhaltig gelange. In gleicher Pro- gression sinkt der Duͤngerstand, wenn einmal Mangel an Duͤnger eingetreten ist, der Futterung und des Viehstandes. und dieser nicht durch zweckmaͤßige Vorkehrungen gehoben wird. Mangel an Duͤnger hat weniger Stroh zur Folge, wenigeres Stroh giebt wenigern Duͤnger, und so sinkend fort bis zur gaͤnzlichen Erschoͤpfung. So kostspielig daher die erste Vermehrung des Duͤngers auf einem ausgezehrten Boden seyn mag, so laͤßt sich doch vielleicht kein Kapital vortheilhafter benutzen, als was hierzu verwandt wird. §. 268. Um uns uͤber das Maaß der Duͤngung vorlaͤufig zu verstaͤndigen, nehmen Maaß und Gewicht des Mistes. wir folgende Saͤtze an, bei denen keine mathematische Genauigkeit und keine allge- meine Gleichheit erwartet werden kann, die sich aber aus großen Durchschnit- ten ergeben. Ein vierspaͤnniger Wagen ladet 36 Kubikfuß Stallmist in dem Zustande der halben Vermoderung, worin er mehrentheils ausgefahren zu werden pflegt. In diesem Zustande (den man den speckigen nennt, wo das Stroh noch nicht ver- wes’t, aber muͤrbe und in Fasern zerfallen ist) wiegt ein rheinlaͤndischer Kubikfuß im Zustande seiner gewoͤhnlichen Feuchtigkeit, d. h. wenn er kein Wasser mehr ab- troͤpfeln laͤßt, aber auch nicht duͤrre ist, 56 Pfund, also ein solches Fuder 2016 Pfund. Wir nehmen rund 2000 an. Auf guten Wegen und bei guter Witterung kann freilich mehr geladen werden; da man aber zur Mistausfuhr sel- ten die beste Witterung waͤhlt, so wird diese Angabe der Wahrheit wohl am naͤch- sten kommen. Ist das Stroh noch in seiner roͤhrigen Gestalt im Miste, so wiegt ein maͤßig zusammengedruͤckter Kubikfuß hoͤchstens nur 48 Pfund, und das Fuder wird dann hoͤher geladen mit aufgezogenen Leitern, so daß es 5 bis 46 Kubik- fuß enthaͤlt. Wenn acht solcher Fuder auf einen Morgen gefahren werden, so nennt man dies eine gute oder vollkommene Duͤngung. Es kommen sodann auf die Quadrat- ruthe 88, 8 Pfund, und etwa 0, 6 auf einen Quadratfuß. Werden fuͤnf solcher Fuder auf den Morgen gefahren, so nennt man dies eine schwache Duͤngung, die aber die gewoͤhnlichste ist, wo dann 55 Pfund auf die Quadratruthe kommen. Eine starke Duͤngung nennt man es, wenn zwoͤlf solcher Fuder aufgefahren wer- den, die aber zum Getreide auf unerschoͤpftem Boden nicht verwandt wer- den darf. J i 2 Verhaͤltniß der Duͤngung, Guter nicht mehr strohiger Schafmist wird in der Regel dem Gewichte nach um ¼ schwaͤcher aufgefahren, weil seine ganze Wirkung staͤrker und schneller er- folgt, ader minder nachhaltend ist. Diese Duͤngung wird nun alle drei, vier, sechs bis neun Jahre wiederholt, und pflegt bei oͤfterer Wiederkehr schwaͤcher, bei seltnerer staͤrker zu seyn, wenn anders nicht der Mangel derselben auch im letztern Falle schwach zu duͤngen noͤthigt. Es muß daher bei Berechnung des Duͤngerstandes nicht bloß auf die jedesmal aufzufahrende Quantitaͤt, sondern auch auf die Wiederholung gesehen und berechnet werden, wie viel in einer gewissen Zahl von Jahren aufgefahren wird oder aufgefahren werden muß. §. 269. Verhaͤltniß des Duͤnger erzeugenden Viehes gegen den Ackerbau. Da es unter die seltenen Faͤlle gehoͤrt, daß man sich den Mist auf andere Weise vortheilhafter, als durch eigenes Vieh verschaffen kann, so hat man schon lange das Verhaͤltniß des Viehstandes zum Ackerbau zu berechnen und so zu be- stimmen gesucht, daß der moͤglich hoͤchste Vortheil, aus beiden vereint, her- vorgehe. Der staͤrkere Viehstand hebt durch staͤrkere Duͤngergewinnung den Er- trag des Ackerbaues, und der Ackerbau durch staͤrkere Produktion des Viehbedarfs die Viehnutzung. Diese Wechselwirkung giebt das große Schwungrad in jeder regulaͤren Wirthschaft ab, und die Beschleunigung seines Umlaufs, sie geschehe zuerst in welchem Punkte sie wolle, theilt sich dem Ganzen mit, und erhoͤhet die Kraft der Maschine und ihren Effekt. §. 270. Verschiedene Angaben dar- uͤber. Um das richtigste Verhaͤltniß zwischen beiden nach jeder Lokalitaͤt zu bestim- men, ist man natuͤrlich zuerst auf die Kopfzahl des Viehes gefallen, und hat festzu- setzen gesucht, wie viel Stuͤck Vieh dieser oder jener Art auf eine gewisse Acker- flaͤche zu rechnen sey. Man hat gewoͤhnlich ein Stuͤck Rindvieh, ein Pferd, zehn Schafe und sechs Schweine einander gleich gerechnet. Aber man hat auch bald eingesehen, daß die Verschiedenheit unter derselben Thierart nach ihrer Groͤße und nach ihren Futterportionen sehr verschieden seyn muͤsse, und deshalb hierauf freilich Ruͤcksicht genommen. Eine der vollstaͤndigsten Berechnungen, die aus der Futterung und des Viehstandes. dem Durchschnitte vieler Angaben gezogen worden, sindet sich in v. Borgstede’s Grundsaͤtzen uͤber die Generalverpachtungen der Domainen in den preußischen Staaten, Berlin 1785. Es ist darin zuerst Ruͤcksicht ge- nommen auf das Stroh und anderes Streumaterial, und in der Tabelle bedeutet A. Gegenden, wo Stroh im Ueberfluß gewonnen wird, dergestalt, daß im Ganzen von jedem Winspel Aussaat 100 bis 120 Mandeln und daruͤber gerechnet werden koͤnne (ein Winspel Aussaat ist circa zu 20 Morgen an- zunehmen, also 5 bis 6 Mandeln pro Morgen, und das Gewicht einer Mandel Winter- und Sommergetreide im Durchschnitt an Stroh zu 160 Pfund) also 800 bis 960 Pfund. B. Gegenden, wo 90 bis 100 Mandeln pro Winspel Aussaat gerechnet wer- den (4½ bis 5 Mandeln pro Morgen, also 720 bis 800 Pfund). C. Gegenden, wo weniger als 90 Mandeln gewonnen werden, und es also an Stroh zum Einstreuen fehlt. D. Gegenden, wo dieser Strohmangel durch Einstreuung anderer Surrogate ersetzt werden kann. E. Gegenden, wo dies durch wohlfeilen Strohankauf geschehen kann. Bei No. 1. ist angenommen, daß das Vieh gewoͤhnlich nur Mitte Mai zu Felde gehe, und Mitte Novembers eingestallt werde. Bei No. 2., daß das Vieh gewoͤhnlich zu Ende Maͤrz zu Felde gehe, und Mitte Decembers eingestallt werde. Bei No. 3. vollkommene Stallfutterung. Bei No. 4. die Duͤngung, die von 100 Schafen erfolgt, wenn gar nicht ge- hordet wird. Bei No. 5., wenn mit der Schaͤferei fuͤnf Monat gehordet wird, sieben Mo- nat aber Nachts im Stalle Duͤnger gemacht wird. Verhaͤltniß der Duͤngung, der Futterung und des Viehstandes. Nicolai in den Grundsaͤtzen zur Verwaltung des Domai- nenwesens nimmt vermuthlich nach Benekendorf an, daß von einem Stuͤcke Rindvieh 10 zweispaͤnnige Hoffuder einem Stuͤcke Jungvieh 5 - - einem Stallpferde . . 15 - - einem Graspferde . . 7½ - - 100 Stuͤck Schafen . 100 - - erhalten werden. Er nimmt dann ferner an, daß von Schweinen, Federvieh, und durch fleißiges Einstreuen auf dem Hofe noch halb so viel als an Rindviehmist erhalten werde. Auf den Morgen rechnet er: vom Rindviehmist 20 solcher Fuder; vom Pferdemist 18 - - vom Hofmist . 25 - - vom Schafmist 15 - - An Dienstfudern rechnet er um die Haͤlfte mehr, auch wohl noch einmal so viel. Demnach beduͤngte ein Stuͤck Rindvieh . . ½ Morgen; ein Stuͤck Jungvieh . . ¼ - ein Pferd auf dem Stalle ⅚ - 100 Schafe . . . . 6⅔ - Diese zweispaͤnnigen Fuder koͤnnen nicht einmal zu 1000 Pfund angenommen werden. Denn eine Duͤngung von 20,000 Pfund per Morgen gehoͤrte zu den Sel- tenheiten. Der durch fleißiges Einstreuen auf dem Hofe erhaltene Mist zeugt uͤbri- gens von einer schlechten Wirthschaft, und durch solchen Mist wird der Acker betrogen. Fredersdorf in seiner Veranschlagung der Domainen rechnet auf eine Kuh bei guter Futterung, und wenn ihr zur Streu 2½ Schock gegeben werden, 6 vierspaͤnnige Fuder à 25 Centner, bei der Stallfutterung 10 vierspaͤn- nige Fuder; von einem Pferde, wenn es taͤglich 1½ Bund Stroh erhaͤlt, 7½ Fu- der; 15 Schafe gleich einer Kuh; 4 bis 5 ausgewachsene Schweine gleich einer Kuh. Verhaͤltniß der Duͤngung, Nach Karbe beduͤngen 65 Kuͤhe im Sommer auf der Weide, aber des Nachts auf dem Stalle 100 Morgen; Pferde und kleine Kuͤhe verhalten sich zu jenen wie 2 zu 3; Ochsen auf dem Stalle gefuͤttert wie 3 zu 2; Masthammel, die Winter und Sommer vorhanden sind, beduͤngen 100 Stuͤck 10 Morgen. Nach von Pfeifer giebt eine auf dem Stalle gefutterte Kuh 200 Cent- ner; ein Mastochse, waͤhrend seiner Mastzeit 80 Centner. Nach Leopold gaben 4 auf dem Stalle gefutterte Kuͤhe 50 Fuder Duͤnger, deren 6 auf den Acker zureichten. In einer von einem sehr erfahrnen und aufgeklaͤrten Landwirthe herruͤhren- den Abhandlung (Annalen der niedersaͤchsischen Landwirthschaft, Jahrg. 5., Stuͤck 1., Seite 129.) wird nach angefuͤhrten Gruͤnden das Verhaͤltniß des Mi- stes der verschiedenen Thiere folgendermaßen angenommen: Wenn der Mist eines Stuͤck Rindviehs 180 betraͤgt, so betraͤgt der Mist eines Pferdes . . 170; der Mist eines Schafes . . 10; der Mist eines Schweines . 18. Nach diesem Verhaͤltnisse ward der in drei Jahren vom Hofe abgefahrne Duͤnger vertheilt, und es kamen auf ein Stuͤck Hornvieh 7, 789 vierspaͤnnige Fuder; auf ein Pferd . . . 7, 357 - - auf ein Schaf . . . 0, 432 - - auf ein Schwein . . 0, 778 - - die nach der dortigen Ladungsart wahrscheinlich 22 bis 24 hundert Pfund gewogen haben. Der Graf Podewils nimmt in seinen Wirthschaftserfahrungen, 3ten Bande, nach allgemeinen Durchschnitten per Morgen 8 Fuder, das vier- spaͤnnige Fuder aber nach einer gewiß unrichtigen Schaͤtzung nur zu 10 Centner an, wornach also 80 Centner per Morgen kaͤmen. Bestimmter ist die Berechnung S. 13, wo auf jeden geduͤngten Morgen 50 Centner Rauhfutter treffen, wovon ⅓ Heu, ⅔ Getreideabgaͤnge sind. Bei gutem Boden hat man angenommen, daß auf 10 Morgen außer dem Arbeitsvieh 1 Stuͤck Rindvieh, und zugleich auf jedem Morgen 1 Schaf gehalten werden der Futterung und des Viehstandes. werden koͤnne, und zur Duͤngung zureiche. Es wird aber Wiesenwachs im Verhaͤlt- niß von 1 : 5 und zureichende Außenweide dabei vorausgesetzt. §. 271. Es faͤllt von selbst in die Augen, wie unbestimmt und wie widersprechend diese Das Verhaͤlt- niß laͤßt sich nicht nach der Kopfzahl des Viehes be- rechnen. Angaben sind. Der hoͤchst verschiedenen Ladung des Fuders Mist nicht zu gedenken, kann durchaus keine Berechnung des Mistes nach der Kopfzahl des Viehes Statt fin- den und der Wahrheit entsprechen, wenn nicht die Futterung, Einstreuung und Hal- tung des Viehes genau bestimmt wird. Es laͤßt sich gar kein Durchschnittsverhaͤlt- niß von dem Miste, den die Thiere machen, angeben, weil die Quantitaͤt die aus den Excrementen und dem zur Auffangung derselben noͤthigen Stroh, bei einer zur voͤlligen Saͤttigung des Viehes zureichenden Futterung mit saftigen Gewaͤchsen, die- jenige sieben- und achtfach uͤbertreffen kann, die dasselbe Vieh giebt, wenn es bei duͤrrem Strohfutter eben besteht. Wenn man erstern nicht genug einstreuen kann, um ihnen ein reines Lager zu geben, den Mist taͤglich heraus- oder zuruͤckbringen muß; weil sonst, alles Streuens ungeachtet, das Vieh im Moraste stehen wuͤrde, so bringt man bei letzterer das vier Wochen lang unter dem Viehe gelegene Stroh nur wenig und fast waͤssrig angefeuchtet wieder heraus. Die verschiedene Groͤße und Dick- leibigkeit der Thiere kommt hier zwar in Betracht, aber nur wenn das groͤßere im Verhaͤltniß so viel staͤrker als das kleinere gefuttert wird. §. 272. Dagegen hat es keinen Zweifel, daß die Quantitaͤt des Duͤngers immer mit der Verhaͤltniß des Mistes ge- gen die Futte- rung. Quantitaͤt und der Nahrhaftigkeit des Futters, verbunden mit der Quantitaͤt des zur Auffangung der Abgaͤnge erforderlichen Strohes in Verhaͤltniß stehe. Auf andere Einstreuungen koͤnnen wir uns hier, wo wir nur von den allgemeinen Wirthschafts- verhaͤltnissen sprechen, nicht verbreiten. Wir bekuͤmmern uns also, wenn von Duͤn- gergewinn im Allgemeinen die Rede ist, weder um die Zahl noch um die Art der Thiere. Die Thiere sind bloß wie Maschinen anzusehen, welche zwar auch nach Verhaͤlt- niß ihrer Groͤße, hauptsaͤchlich aber nach dem Verhaͤltnisse, wie sie gespeiset werden, die Futterung zum kleinern Theil in eigentliche thierische Substanz, den bei weitem groͤßern Theil aber in Mist — worunter wir nicht nur die Abgaͤnge durch den After, sondern auch die durch den Harn und vielleicht auch den niedergeschlagenen und von der Erster Theil. K k Verhaͤltniß der Duͤngung, Streu wieder aufgenommenen Theil der Ausduͤnstung verstehn — verwandeln. Dieser Mist besteht nicht allein aus den Trebern der Futterung, sondern auch aus den wirklichen Abgaͤngen des thierischen Koͤrpers, die immerfort, wenn sie verbraucht sind, abgestoßen und ausgefuͤhrt, durch neue aber ersetzt werden. Dieser Mist hat also seine vegetabilische Natur groͤßtentheils verloren und eine animalische angenom- men, welches wir hier nur erwaͤhnen, in der Lehre vom Duͤnger und von der thieri- schen Produktion aber genauer auseinandersetzen werden. Ob sich die solide Masse der gereichten und verdauten Futterung in den Excre- menten, selbst im trockenen Zustande, vermehre oder vermindere, kann nach den bis- herigen Versuchen noch nicht bestimmt entschieden werden. Letzteres scheint wahr- scheinlich, indem die Zunahme des Koͤrpers, der Wachsthum der Wolle, der Absatz der Milch einen Theil davon erfordern. Indessen ist dieser Theil nur geringe, und es ist nicht entschieden, ob nicht das Wasser, welches das Thier im Getraͤnke zu sich nimmt, und die eingesogenen gasigen Stoffe zum Theil durch den thierischen Koͤrper so zersetzt werden, daß sie feste Materie bilden. Gewiß aber ist es, daß das Gewicht der trockenen Futterung vermoͤge der hinzugekommenen Feuchtigkeit durch die Excremente weit und uͤber die Haͤlfte uͤberwogen werde, wenn wir diese in demjenigen Zustande der Feuchtigkeit, worin wir sie als Mist betrachten und brauchen, waͤgen. Die uͤberfluͤssige Feuchtigkeit, besonders des Urins (den wir uns aber nicht als bloßes Wasser vorstellen muͤssen, sondern der viele solide und sehr kraͤftige animali- sirte Theile in sich enthaͤlt), wird durch die Einstreuung aufgefangen, und vermehrt die Masse derselben. §. 273. Versuch, die- ses Verhaͤlt- niß zu bestim- men. Das Verhaͤltniß des Mistes gegen die gereichte Futterung und Einstreuung zu bestimmen, hat deshalb große Schwierigkeit, weil sich der Feuchtigkeitsgrad, der im Gewichte einen so großen Unterschied macht, nicht wohl bestimmen laͤßt. Es werden deshalb immer die Resultate der gemachten Versuche etwas variiren; und den Mist nach dem Volumen gegen das Volumen der Futterung zu bestimmen, ist noch unsicherer, weil es hier außer der Feuchtigkeit noch auf die Zusammenpressung und die Zersetzung des Strohes und anderer saserigen Theile ankommt, bei deren Fortgange jenes Volumen sich weit mehr als das Gewicht veraͤndert. Indessen sind die bisher gemachten Versuche sowohl im Kleinen — da man die Excremente des der Futterung und des Viehstandes. Asters zuweilen allein, zuweilen mit dem vom Strohe aufgefangenen Urin zugleich in dem verschiedenen Zustande der Zersetzung und in dem Feuchtigkeitsgrade, daß der Mist ohne gewaltsame Zusammenpressung keine Tropfen fallen ließ, abwog — als auch im Großen, wo man die ganze Quantitaͤt des ausgefahrnen Mistes, so ge- nau als es sich im Großen thun ließ, dem Gewichte nach bestimmt und mit der soliden Futterung und Einstreuung — das Wasser ungerechnet — verglichen hat, darin ziemlich uͤbereinstimmend: daß sich die Masse der trockenen Futterung und Einstreuung zusammengenommen im Miste um 2, 3 vermehre. Hierbei muß aber eine gehoͤrige Behandlung des Mistes und eine Einstreuung gerade in dem Verhaͤltnisse, wie sie zur Auffangung der fluͤssigen Materie noͤthig ist, beobachtet werden, weil bei zu starker Einstreuung diese nicht gehoͤrig von der Feuch- tigkeit durchdrungen werden, und folglich die Gewichtsvermehrung nicht erhalten koͤnnte, oder aber bei zu weniger Einstreuung die Feuchtigkeit abfließen wuͤrde. Das gerechte Maaß dieser Einstreuung laͤßt sich aber wiederum nicht nach der Kopfzahl der Thiere bestimmen, sondern sie haͤngt von der Quantitaͤt und Qualitaͤt der Futterung und der daraus hervorgehenden Exkremente ab. Die trockenen sowohl als die saftigen Futterungsmittel sind in ihrer naͤhrenden Kraft, selbst bei gleichem Gewichte, verschieden (verglichen §. 206). Mit einem geringern Gewichte der nahrhaftern koͤnnen also mehrere Thiere im gleichen Stande wie mit einem groͤßern Gewicht der minder nahrhaften erhalten werden. Wenn nun gleich der Abgang durch den After bei gleich stark genaͤhrten Thieren minder groß zu seyn scheint, wenn sie nahrhafteres Futter in geringerer Quantitaͤt bekommen, als wenn man ihnen minder nahrhaftes, aber in verhaͤltnißmaͤßig groͤßerer Menge giebt — weil jenes weniger Trebern hinterlaͤßt — so sind doch die eigentlichen Abgaͤnge des thierischen Koͤrpers und des Urins nicht im geraden Verhaͤltnisse mit der geringeren Quantitaͤt geringer. Es wird von einem groͤßtentheils mit Koͤrnern genaͤhrten Pferde nicht voͤllig, aber beinahe so viel Mist gemacht, als wenn es mit bloßem Heu gefut- tert wird und dem Gewichte nach das Doppelte erhaͤlt. Deshalb ist nicht allein auf das trockene Gewicht der Futterungen, sondern auch mit auf ihre naͤhrenden Theile Ruͤcksicht zu nehmen, und was etwa bei nahrhaftem Futter weniger erfolgte, wird ohne Zweifel durch die bessere Qualitaͤt, durch das mehr Animalische des Mistes, der von solchen Thieren faͤllt, ersetzt. K k 2 Verhaͤltniß der Duͤngung, §. 274. Bestimmung dieses Ver- haͤltnisses beim Heu und Stroh. Der verdienstvolle Hannoͤversche Ober-Landes-Oekonomie-Kommissarius J. F. Meier war der Erste, der eine auf gemachte Erfahrungen und Versuche ge- gruͤndete Formel zur Berechnung des aus dem Futter und der Einstreuung hervor- gehenden Mistes angab. Die Gewichtsvermehrung durch die Feuchtigkeit des Urins rechnete er dem Strohe zu, und nahm deshalb, durch Versuche geleitet, dieselbe zu 2, 7 an, wenn naͤmlich nur zur Nothdurft eingestreuet wuͤrde, wozu er dann auch das verfutterte Stroh, weil von demselben wenig oder nichts zur Nahrung des Koͤrpers abgesetzt wuͤrde, zaͤhlte. Beim verfutterten Heu nahm er aber die Gewichts- vermehrung, vermoͤge der hinzugetretenen Feuchtigkeit, nur zu 1, 8 an, weil von dem Heu mehr zur Ernaͤhrung des Koͤrpers verwandt wuͤrde. Dem Heu gleich setzte er das Gewicht saftiger Futterungsmittel, nachdem sie ausgetrocknet waren, jedoch machte er eine Ausnahme bei der Futterung der Koͤrner, denen er eine staͤrkere Mist- vermehrung, als sich auf diese Weise aus ihrer Verfutterung berechnen ließe, zu- schrieb, und ihr Gewicht deshalb mit 3 bis 3, 7 zu multipliziren vorschlug. Hiergegen hat ein scharfsinniger Verfasser in der landwirthschaftlichen Zeitung, Rechsif unterschrieben, gegruͤndete Einwendungen gemacht, indem er sagt, es sey die Gewichtsvermehrung des Strohes nur der Futterung zuzuschreiben, und richte sich nach dieser, indem das Stroh ohne solche trockenes Stroh bleiben wuͤrde. Er nimmt vielmehr an, daß das Stroh durch die Vermoderung verliere, scheint aber hierin wieder zu weit zu gehen: denn das Stroh wuͤrde einen zu unbedeutenden An- theil an der Vermehrung des Mistes gegen die Erfahrung haben; obwohl es an sich richtig ist, daß dessen Gewichtsvermehrung aus der Futterung erfolgt, und der Mist auch ohne alles Stroh durch andere Auffangungs-Materialien, allenfalls nur durch Erde aufgenommen werden koͤnnte. Nach den Resultaten großer und vielfaͤltiger Versuche bleibt man der Wirklich- keit sehr nahe, wenn man annimmt, daß sich das Gewicht des verfutterten Heues und Strohes, und das Gewicht einer maͤßigen, die Nothdurft nicht uͤbersteigenden Einstreuung — welche jedoch den saͤmmtlichen Urin aufnimmt — im Miste durch den Zutritt der Feuchtigkeit um 2, 3 vermehre. Und hierauf laͤßt sich die Berech- nung der Duͤnger-Erzeugung weit sicherer, als auf der Kopfzahl des Viehes gruͤnden. der Futterung und des Viehstandes. §. 275. Ungewisser sind wir uͤber die Masse des Duͤngers, welche aus einer gewissen Bei anderen Gewaͤchsen, durch Ruͤck- sicht auf ihre Nahrhaftig- keit. Quantitaͤt verfutterter saftiger Gewaͤchse erfolgt, weil es uns hieruͤber noch an zurei- chenden Versuchen im Großen, mit einer hinlaͤnglichen Zahl von Vieh angestellt und lange genug fortgesetzt, fehlt. Bei mehreren im Kleinen angestellten Versuchen scheinen sich Irrungen eingeschlichen zu haben, die das Resultat zweifelhaft machen, wie das hier so aͤußerst leicht geschehen kann. Nur in Ansehung der Kartoffeln habe ich bereits einige betraͤchtliche Versuche vor mir liegen, die mit einer groͤßern Stuͤck- zahl gemacht, und mehrere Monate lang fortgesetzt sind. Da aber die Resultate doch etwas schwanken, und ich hoffen darf in kurzem mehrere mitgetheilt zu erhalten, die im jetzigen Winter bei Stapeln von 10, 12 bis 20 Mastochsen angestellt werden; so will ich jener Resultate hier noch nicht erwaͤhnen, um in der Folge aus mehreren einen sicheren Durchschnitt ziehen zu koͤnnen. A priori koͤnnen wir schon aus der Nahrhaftigkeit dieser Gewaͤchse einen Schluß auf ihre Duͤngerproduktion ziehen. Diese ist nun durch die Erfahrungen bei der Mastung sowohl als durch die chemischen Analysen um so zuverlaͤssiger bestimmt, da die Resultate beider genau genug uͤbereinstimmen. Ich will daher hier gleich von dieser Nahrhaftigkeit der gebraͤuchlichsten Gewaͤchse das wesentlichste anfuͤhren, weil uns dieses zu den fernern Berechnungen der Wirthschaftsverhaͤltnisse noͤthig ist; obwohl ich mich erst ausfuͤhrlicher daruͤber erklaͤren kann, wenn ich von dem Anbau und der Benutzung dieser Gewaͤchse besonders reden werde. Da das Heu als thierisches Nahrungsmittel vor allen andern bekannt ist und gebraucht wird, so werden sich die uͤbrigen Futterungsmittel damit am besten verglei- chen lassen. Nach den Einhofschen Untersuchungen, die er jedoch noch nicht genugsam voll- endet hielt, um sie dem Publikum mitzutheilen, haben 100 Theile gutes Heu unge- faͤhr 50 Theile von solchen Materien gegeben, die man als nahrungsfaͤhig an- nehmen kann. Von 100 Theilen guten, nicht waͤssrigen oder nicht schwammigen Kartoffeln blieben, nachdem sie bis zu dem Grade der Trockenheit, worin sich das Heu befin- det, ausgetrocknet waren 30 Theile; und sie enthielten an solchen Stoffen, die man als sehr nahrhaft annehmen kann, 25 Theile. Demnach waͤren 100 Pfund oder Verhaͤltniß der Duͤngung, 1 Scheffel Kartoffeln in der Nahrhaftigkeit 50 Pfund Heu gleich zusetzen. Hiermit stimmen auch fast alle mit der Kartoffelmast im Großen gemachten Bemerkungen uͤber- ein. Denn wenn ein Mastochse taͤglich 60 Pfund einer nicht gar zu waͤssrigen Kar- toffelart erhaͤlt, so gedeiht er dabei eben so gut, wie bei 30 Pfund Heu. Die Runkelruͤben hatten nur 8 Prozent solcher Stoffe, die man mit Sicherheit als nahrhaft annehmen kann, und 4 Prozent schwer zersetzbare Faser. Da es in Ansehung der letztern noch unentschieden ist, in wiefern sie zur Nahrung beitragen koͤnne, so nehmen wir ihre naͤhrende Kraft zu 10 Prozent an. Die Rotabaga enthielt 12 Prozent bestimmt nahrhafter Theile und noch 3 Pro- zent schwer zersetzbare Faser. Mit ihr koͤmmt wahrscheinlich die Steck- oder Kohl- ruͤbe uͤberein. Demnach glichen sich also in der Nahrhaftigkeit 100 Pfund Heu, 200 Pfund Kartoffeln, 500 Pfund Runkeln und 370 Pfund Rotabaga. Die beiden letztern liefern aber betraͤchtlich vieles Kraut, was mit verfuttert wird; die Runkeln am meisten, aber es ist sehr waͤsserig und faserig. Die Rotabaga wenigeres, aber vielen Eiweißstoff enthaltendes und deshalb nahrhasteres. Wenn wir bei der Berechnung dieser Wurzeln das Kraut ungewogen zugeben, so koͤnnen wir ohne Bedenken annehmen, daß 460 Pfund Runkeln und 350 Pfund Rotabaga 100 Pfund Heu und 200 Pfund Kartoffeln gleich kommen. Die genaue Untersuchung der Wasserruͤben hatte Einhof nicht vollendet. Er fand jedoch nach oberflaͤchlicher Untersuchung und einer besonders mit der Rotabaga angestellten Vergleichung, daß sie sich wie 2 zu 3 in Ansehung der naͤhrenden Stoffe zu einander verhielten. Demnach waͤren 525 Pfund gleich 100 Pfund Heu. Auch in Ansehung der Moͤhren oder Karotten, die zwar viele waͤssrige Theile, aber auch sehr vielen nahrhaften Eiweis- und Zuckerstoff enthalten, koͤnnen wir nach Einhofs vorlaͤufigen Untersuchungen und nach den bei der Mastung gemachten Beob- achtungen annehmen, daß sie zu den Kartoffeln in dem Verhaͤltnisse wie 3 zu 4 stehen. Es waͤren also 266⅔ Pfund gleich 100 Pfund Heu. Der Weißkohl oder das Kraut ist noch nicht untersucht, wird aber nach den Er- fahrungen bei der Mastung gegen die Kartoffeln wie 1 zu 3 angenommen. 600 Pfund Weißkohl sind also gleich 100 Pfund Heu. der Futterung und des Viehstandes. Der Klee, wenn er in seinem jungen Zustande, bei eben aufbrechender Bluͤthe gemaͤhet wird, trocknet von 100 auf 20 ein. Es hat dann aber ein solches Kleeheu, der Erfahrung und unserer chemischen Untersuchung nach, betraͤchtlich mehr Nah- rungsstoff, wie das Heu der Graͤser in sich, und insbesondere, wie das Kraut aller Diadelphisten, vielen Eiweis- und Zuckerstoff. Es sind also von jungem Klee 90 Pfund 100 Pfund gewoͤhnlichem Wiesenheu gleich zu schaͤtzen. In demselben Verhaͤltnisse stehen jung gemaͤhete Wicken. Werden sie aͤlter, so ersetzen sie den mindern, in Blaͤttern und Stengeln enthaltenen Nahrungsstoff durch die groͤßere Menge und durch die schon gebildeten Schoten und Koͤrner. Auch das Luzerne- und Esparcette-Heu anders zu schaͤtzen, haben wir keine Ur- sach. Ob diese Futtergewaͤchse bei der Austrocknung gar nichts verlieren, und ob die- selbe Masse von Nahrungsstoff in dem getrockneten Heu zuruͤckbleibe, die sie in dem gruͤnen Zustande enthalten, scheint mir noch nicht ausgemacht. Die Verdunstung anderer als waͤssriger Theile ist zwar nicht wahrscheinlich; indessen kann die vorhin leicht aufloͤsbare Faser nach der Austrocknung unaufloͤslicher werden. Es sind also in der Futterung als gleich anzunehmen: §. 276. Um nun unserm Zweck, das Verhaͤltniß des zu gewinnenden Futters und des Ertrag der Futterge- waͤchse und Nahrhaftig- keit derselben. daraus erfolgenden Mistes auszumitteln, naͤher zu kommen, muͤssen wir die Quan- titaͤt, die im allgemeinen Durchschnitte, unter Voraussetzung eines angemessenen Bodens und einer vollkommneren Kultur, von diesen Futtergewaͤchsen auf einen Morgen gewonnen werden kann, hier vorlaͤufig bestimmen, obwohl das Genauere hieruͤber erst in der Lehre von diesen Gewaͤchsen selbst angegeben werden kann, wo wir uns dann auch ausfuͤhrlicher uͤber die Gruͤnde der im vorigen §. angegebenen Nahrungsfaͤhigkeit erklaͤren werden. Im 78sten §. sind fuͤnf Klassen von Wiesen nach ihrem Ertrage angenommen worden, und werden zu seiner Zeit bestimmter unterschieden werden. Die Wiesen der ersten Klassen kommen selten vor. Eine gute Wiese ist es schon, die per Mor- Verhaͤltniß der Duͤngung, gen 1600 Pfund Heu in zwei Schnitten giebt, und diesen nehmen wir hier als den mittlern Wiesenertrag an. Vom Klee hat man per Morgen haͤufig 30 bis 40 Centner angenommen. In- dessen wird zu dieser Durchschnittsannahme ein vorzuͤglicher, mit Humus reich durch- drungener, tiefer, warmer Klaiboden erfordert. Auf gewoͤhnlichen, lehmig-sandi- gen Boden, der aber in guter und tiefer Kultur steht, und in richtiger Fruchtfolge bestellet wird, kann man im Durchschnitt der Jahre, bei guter und regelmaͤßiger Kleekultur, in zwei Schuren 2400 Pfund, bei einer Schur aber 1600 Pfund Heu rechnen, oder fuͤnffach das gruͤne Gewicht. In fruchtbar-feuchten Jahren, wo beide Ernten gut gerathen, uͤbersteigt er diesen Ertrag, faͤllt aber in trockneren Jah- ren, wo leicht ein Schnitt mißraͤth, zuruͤck. Ein gutes dichtes Luzernefeld muß 4000 Pfund an Heu geben, wenn ihr Bo- den und Klima, was im noͤrdlichen Deutschlande nicht haͤufig der Fall ist, guͤn- stig sind. Die Esparcette giebt auf ihr geeignetem Boden 2000 Pfund Heu per Morgen. Wicken oder Wickengemenge giebt, wenn dazu frisch geduͤngt worden, reichlich 2000 Pfund Heu. Wenn aber nicht geduͤngt worden, der Boden jedoch noch in guter Kraft ist, 1200 Pfund. Kartoffeln geben, unter Voraussetzung eines warmen, tief bearbeiteten und gut geduͤngten Bodens und einer gebuͤhrenden vollstaͤndigen Kultur (welche Voraus- setzung wir auch bei allen folgenden Gewaͤchsen machen), per Morgen 80 Scheffel oder 8000 Pfund uͤber die Einlage . Dies ist im allgemeinen Durchschnitte auf Boden von durchgefuͤhrter Kultur fast zu geringe angenommen, indem 12000 Pfund, meiner Erfahrung nach, in gewoͤhnlichen Jahren nichts seltenes sind. Wir setzen aber diese und die uͤbrigen Wurzelgewaͤchse lieber geringer als hoͤher an, um nicht in den Verdacht einer Vorliebe fuͤr selbige zu gerathen, deren ich von Eini- gen beschuldigt bin. Runkeln geben per Morgen 20000 Pfund an Wurzeln. Rotabaga, Kohl- und Steckruͤben 20000 Pfund. Wasserruͤben . . . . . . 20000 - Moͤhren . . . . . . . 18000 - Kohl auf Boden, der fuͤr ihn paßt, 36000 - Es der Futterung und des Viehstandes. Es ist also im Ertrage in Ruͤcksicht auf Nahrungsfaͤhigkeit gleich zu schaͤtzen: Ein Morgen Kartoffeln mit . . . . . 4000 Pfund Wiesenheu. Ein Morgen Runkeln . 4347 oder rund 4300 - - Ein Morgen Rotabaga . . . . . . . 5700 - - Ein Morgen Wasserruͤben . . . . . . 3800 - - Ein Morgen Moͤhren . . . . . . . 6700 - - Ein Morgen Kohl . . . . . . . . 6000 - - Ein Morgen Klee in zwei Schnitten . . 2600 - - Ein Morgen Luzerne . . . . . . . 4400 - - Ein Morgen Esparcette . . . . . . . 2200 - - Ein Morgen Wicken . . . . . . . 2200 - - ungeduͤngt . . . . . 1300 - - Dies Alles jedoch, ich wiederhole es, unter den Voraussetzungen eines diesen Gewaͤchsen angemessenen, durch laͤngere gute Kultur schon verbesserten und nach Gebuͤhr geduͤngten Bodens. Auch muͤssen diese Ertragssaͤtze, wie sich versteht, im Durchschnitt der Jahre angenommen werden, indem es immer einzelne Jahre geben wird, wo dieses oder jenes Gewaͤchs nicht zu seiner voͤlligen Ausbildung gelangt, andere dagegen, wo es den gewoͤhnlichen Ertrag bei weitem uͤbertrifft, weswegen es immer auch aus diesem Grunde rathsam ist, mehrere Arten dieser Gewaͤchse zu- gleich zu bauen, damit das Minus des einen durch das Plus des andern ge- deckt werde. §. 277. Wenn man den Mist und Urin der mit saftigen Futtergewaͤchsen genaͤhr- Verhaͤltniß, worin die Nahrhaftig- keit und die Misterzeu- gung stehen. ten Thiere fuͤr sich auffinge: so wuͤrde er ohne Zweifel nicht mit der Masse, sondern mit der Nahrungsfaͤhigkeit dieser Gewaͤchse im Verhaͤltnisse stehen. Das mindere Gewicht der solidern wuͤrde durch das mehrere Wasser, welches die Thiere dabei gesoffen, ersetzt werden. 200 Pfund Kartoffeln oder 350 Pfund Rota- baga, oder 600 Pfund Weißkohl, oder 50 Pfund Hafer wuͤrden demnach so viel Mist geben, als 100 Pfund Heu, indem auch durch die nahrhaftern so viel mehr Thiere erhalten werden koͤnnen. Wenn aber diese Exkremente vom Stroh aufgenom- men, und die Gewichtsvermehrung, welche dieses durch die fluͤssigen Theile erhaͤlt, schon fuͤr dasselbe berechnet wird, so moͤchte sich das Verhaͤltniß des uͤbrigbleibenden Erster Theil. L l Verhaͤltniß der Duͤngung, wohl etwas veraͤndern, und dasjenige Nahrungsmittel weniger Exkremente aus dem Darmkanal geben, was weniger unaufloͤslichen Faserstoff hat. Deshalb sind wohl die saftigen Futtergewaͤchse, nach Verhaͤltniß ihrer Nahrungsfaͤhigkeit zum Heu, die- sem bei der Misterzeugung nicht voͤllig gleich zu setzen. Es fehlt uns hier, wie gesagt, mit den meisten dieser Gewaͤchse noch an ge- nugsamen genauen Versuchen, und wir haben nur einige mit den Kartoffeln. Nach dem Durchschnitte der Resultate dieser vor mir liegenden Versuche kann ich annehmen, daß die Quantitaͤt des Mistes, die von ihnen zu erwarten ist, sich ergebe, wenn man ihre auf Heu reduzirte Masse oder die Haͤlste ihres Gewichts mit 1,8 multiplizirt. 100 Pfund oder 1 Scheffel Kartoffeln geben also 90 Pfund Mist und 1 Morgen Kar- toffeln, der 80 Scheffel oder 8000 Pfund traͤgt, und 4000 Pfund Heu gleich zu schaͤtzen ist, gebe 7200 Pfund. Da aber das Kartoffelkraut der Misterzeugung zu Huͤlfe kommt, es werde im gruͤnen Zustande zum Theil versuttert , oder in den Mist- haufen gebracht, wo es durch die Einsaugung der Jauche dieselbe Gewichtsvermeh- rung wie anderes Stroh erhaͤlt, so koͤnnen wir auf die Kartoffeln einen Mistgewinn, der ihrem Gewichte gleich ist, unter der Voraussetzung, daß das Stroh gehoͤrig be- nutzt werde, bestimmt annehmen. Da sich uͤber die andern Futtergewaͤchse aus Erfahrung noch nichts bestimmtes angeben laͤßt, so werden wir sie im allgemeinen Durchschnitt, ihrem Ertrage per Morgen nach, bei der Misterzeugung den Kartoffeln gleich setzen, ohne jedoch der in ihrem groͤßern Ertrage steckenden Nahrungskraft etwas zu vergeben. Auch wollen wir vom Klee- und Luzerne-Heu, seiner groͤßeren Nahrhastigkeit gegen das Wiesenheu ungeachtet, keine groͤßere Misterzeugung annehmen. Wir berechnen also: 1 Morgen Kartoffeln und jeder anderen Frucht dieser Art zu 8000 Pfund Mist; 1 Morgen Klee in zwei Schnitten zu . . . . . . . 5520 - - 1 Morgen Klee in einem Schnitte zu . . . . . . . 3080 - - 1 Morgen Luzerne zu . . . . . . . . . . . . 9200 - - 1 Morgen geduͤngter Wicken zu . . . . . . . . . 4600 - - 1 Morgen ungeduͤngter Wicken zu . . . . . . . . 2760 - - Wohl zu merken ausschließlich der Gewichtsvermehrung, die sie im Streustroh her- vorbringen. der Futterung und des Viehstandes. Im Jahre 1805 erhielt ich durch Verfutterung von 25 Morgen gruͤner Wicken mit der Einstreuung von etwa 25 Schock Stroh und etwas Kiehnen-Nadeln zu- reichenden Duͤnger, um noch 30 Morgen damit zur Winterung gut ausduͤngen zu koͤnnen. §. 278. In Ansehung des Strohes, welches den andern Theil des Mistes hergiebt, Ertrag des Strohes. hatten wir vor kurzem noch wenige genaue Data uͤber dessen Ertrag. Zwar fehlte es uns nicht an Angaben und an allgemeinen Durchschnitten, wie viel eine Flaͤche Landes von gewisser Bodenart an Schocken, Mandeln, Stiegen oder Haufen gebe; auch wie viel Schocke Stroh jeder Kornart in einer Wirthschaft geerntet worden oder in der Regel erwartet werden koͤnnen. Aber es fehlte an einer bestimmten Angabe des Durchschnittgewichts der Garben und Bunde. Jeder Landwirth, der jemals uͤber seine Graͤnze gekommen ist, weiß zwar, daß hierin eine erstaunliche Verschie- denheit herrsche, und daß man hier Garben zu 8 Pfund, dort zu 50 Pfund binde, auch daß die Strohbunde von 10 zu 40 Pfund abweichen. Dennoch glaubte bisher ein Jeder genug gesagt zu haben, wenn er den Einschnitt seiner Ernte nach solchen unbestimmten Groͤßen angaͤbe. Der Koͤrnerertrag, den man auf gewissen Boden und bei gewisser Kultur er- warten kann, ist durch die Erfahrung, nach allgemeiner Ueberzeugung, ziemlich be- stimmt festgesetzt, indem er nach einem genauern Maaß angegeben werden konnte und uͤberhaupt mehrere Aufmerksamkeit darauf verwandt wurde. Deshalb ist der verdienstvolle Ober-Landes-Oekonomie-Kommissarius Meier meines Wissens zu- erst darauf verfallen, den Strohertrag nach den Koͤrnern auszumitteln. Daß im Allgemeinen ein Verhaͤltniß zwischen Stroh und Koͤrnern des eigent- lichen Getreides existire, hat keinen Zweifel und ist allgemein angenommen. Jeder erfahrne Wirth nimmt einen Satz an, wie viel ein Schock oder eine Stiege von der hergebrachten Groͤße seiner Bunde scheffeln oder schuͤtten muͤsse, und sagt bei seinem Probedrusche, daß das Getreide in diesem Jahre entweder gehoͤrig, oder stark, oder schwach scheffele. Die freilich haͤufig vorkommenden Verschiedenheiten bei gleicher Kultur und auf gleichem Boden sind also Ausnahmen von der Regel. Wenn das Getreide durch fruchtbare Witterung in der ersten Periode seiner Vegetation sich stark bestaudet, dann L l 2 Verhaͤltniß der Duͤngung, mit vielen Halmen in die Hoͤhe schießt, nun aber zur Bluͤthezeit entweder gerade seiner Geilheit wegen sich lagert, oder aber in der Periode seines Koͤrneransatzes durch unguͤnstige Witterung und daraus entstehende Krankheiten mancher Art an der Voll- endung derselben verhindert wird, oder auch bei der Ernte einen großen Ausfall er- leidet, so wird das Verhaͤltniß des Korns gegen das Stroh betraͤchtlich geringer, als gewoͤhnlich werden. Wenn dagegen unguͤnstige Witterung die jungen Pflanzen im Bestauden hindert, oder einen großen Theil toͤdtet, Maͤuse und Insekten die Pflanzen zu sehr verduͤnnen, dann aber eine guͤnstigere Witterung bei der Bildung der Aehren eintritt, die Bluͤthe, den Koͤrneransatz und Reifung befoͤrdert; so ist das Verhaͤltniß des Strohes zum Korne betraͤchtlich geringer, und man sagt: ich habe schlecht eingeschnitten, dresche aber vortrefflich. Es versteht sich nun, daß auf diese Ausnahme bei allgemeiner Berechnung der Wirthschaftsverhaͤltnisse keine Ruͤcksicht genommen werden koͤnne. §. 279. Dann aber kommt die Art des Bodens und der Bestellung in Betracht. Es giebt naͤmlich solchen Boden, wo im Allgemeinen der Wuchs des Grases gerade sei- ner Ueppigkeit wegen dem Ansatze der Koͤrner unguͤnstig ist, wo alles Getreide sich in der Regel lagert und nicht zur Vollkommenheit kommt, oder mit andern Graͤsern und Unkraͤutern so durchwachsen wird, daß die Aehren dadurch verduͤnnt werden, und den Koͤrnern die Nahrung entzogen wird. Hier ist das Verhaͤltniß des Strohes zum Korne in der Regel bei weitem groͤßer, wie in andern Gegenden, wo das Ge- treide minder uͤppig emporschießt, aber vollstaͤndigere Aehren bildet und rein von Un- kraut ist. Das letztere wird durch die Kultur sehr modifizirt, und man findet da, wo entweder gehoͤrige Brachbearbeitung um’s dritte Jahr dem Acker gegeben wird, oder wo man andere Sorgfalt auf dessen Reinigung verwendet, bei wenigerem Stroh einen hoͤhern Koͤrnerertrag, als an Orten, wo man die gehoͤrige Bearbeitung und Fruchtfolge vernachlaͤssigt, aber auf besonders starke Duͤngung bauet. Diese Verschiedenheit in Ansehung des Bodens und der Kultur muß man also wohl vor Augen haben, wenn man nach der Meierschen Methode aus dem be- kannten Koͤrnerertrage den noch unbekannten Strohertrag ausmitteln will. In ein- zeinen Wirthschaften ist es am sichersten, das Gewicht der gewoͤhnlichen Bunde, deren Zahl doch ein jeder Landwirth weiß, durch Abwaͤgung einiger Schocke auszu- der Futterung und des Viehstandes. mitteln, und dadurch das Gewicht des eingeschnittenen Getreides zu bestimmen. Wenn nun nach verschiedenen Probe- oder vollendeten Ausdruͤschen die Quantitaͤt der Koͤrner bestimmt ist, so wird deren Gewicht, nach dem Gewichte eines Scheffels be- rechnet und abgezogen vom Gewichte des Ernte-Einschnitts, die Masse des Strohes und der Abfaͤlle ergeben, und nun, selbst ohne Wiederholung dieser Prozedur in ge- woͤhnlichen Jahren, der Strohertrag genauer als gewoͤhnlich ausgemittelt wer- den koͤnnen. §. 280. Die Meierschen Angaben des Verhaͤltnisses zwischen Stroh und Korn, die er auf wiederholte Versuche gruͤndete, und im dritten Bande seines Werks uͤber die Gemeinheitstheilungen angegeben hat, zuerst aber in den Annalen der niedersaͤchsi- schen Landwirthschaft bekannt machte, haben die Aufmerksamkeit vieler Landwirthe erregt, und einige haben ihre Beobachtungen daruͤber in Schriften bekannt gemacht. Zu diesen gehoͤret bisher zwar nur noch der scharfsinnige Amtsrath Karbe in seiner Einfuͤhrung der Wechselwirthschaft , der Graf von Podewils in seinen Wirthschaftserfahrungen, von Blankensee in seinem prakti- schen Handbuche , der Konsistorialassessor Leopold , und einige andere Ver- fasser in den Annalen des Ackerbaues ; und ihre saͤmmtlichen Versuche sind bei einer Sache, die so großen Verschiedenheiten unterworfen ist, zu klein, mit zu wenigen Mandeln angestellet. Mehrere haben mir aber daruͤber ihre Bemerkungen privatim kommunizirt, und ich behalte mir vor, sie im Vergleich gegen einander und mit denen, die ich selbst und meine Schuͤler hier in mehrern Jahren gemacht haben, an einem andern Orte vorzulegen. Hier sey es genug, zu sagen, daß die Uebereinstimmung auf den meisten Boden- arten — den ungewoͤhnlichen z. B. hier den Oder Bruchboden ausgenommen — bei reinlicher Kultur, obwohl sehr ungleichem Ertrage, in Ansehung dieses Verhaͤlt- nisses in jedem einzelnen Jahre sehr groß ist. Die Jahre 1805 und 1806 zeichneten sich, ersteres durch ein ungewoͤhnlich kleines Verhaͤltniß des Korns zum Stroh, das letztere durch ein sehr großes aus; aber der Boden vom lehmigen Sande ab bis zum wahren Klai, machte darin geringen Unterschied. Dies scheint vielleicht auffallend wegen der großen Verschiedenheit in der Laͤnge und Staͤrke des Strohs, allein es stimmt mit diesem die Laͤnge und Vollheit der Aehren bewundernswuͤrdig uͤberein. Verhaͤltniß der Duͤngung, Wenn Bunde von gleicher Schwere bei kurzhalmigem und langhalmigem Getreide ge- bunden werden, so wuͤrde auch der Ausdrusch sich sehr gleich seyn, und die Verschie- denheit desselben nach der Mandelzahl liegt bloß in der Verschiedenheit der Schwere der Bunde. Ist das Stroh duͤnner, so sind auch die Aehren kleiner, und enthalten so viel weniger Koͤrner. Bindet man durch zusammengeknuͤpfte Baͤnde und durch Knebeln Bunde von gleicher Dicke, so wird man von den duͤnnern Halmen der Zahl nach ungleich mehrere fassen, aber an denselben nicht mehrere Koͤrner, als von den wenigern Halmen des dickstrohigen Getreides haben. §. 281. Zufolge aller groͤßeren Beobachtungen schwankt das Verhaͤltniß des Korns zum Stroh: Beim Rocken zwischen . . . 38 und 42 zu 100. Beim Weizen zwischen . . . 48 - 52 - 100. Bei der Gerste zwischen . . . 62 - 64 - 100. Beim Hafer zwischen . . . . 60 - 62 - 100. Bei den Erbsen ist es unbestimmter, und der Ansatz der Schoten steht bekannt- lich in sehr verschiedenem Verhaͤltnisse gegen das Kraut. Auch koͤmmt der Ausfall, den sie so leicht bei der Ernte erleiden, hierbei in Betracht. Graf Podewils fand das Verhaͤltniß bei ihnen wie 5 zu 21. Ich glaube, wenn man ein Verhaͤltniß haben will, es im Ganzen wie 35 zu 100 annehmen zu muͤssen, wenn die Erbsen gehoͤrig angesetzt haben. Sicherer wird man aber hierbei gehen, wenn man das Stroh von einem Morgen Erbsen im Dung zu 2000 Pfund annimmt, indem der Strohertrag bei dieser Frucht weit bestaͤndiger als der Koͤrnerertrag zu seyn pflegt. Auf gleiche Weise wird es sich auch wohl bei den Wicken verhalten. Wenn da- her 1 Scheffel guter Rocken etwas gehaͤuft , so wie er in der Haushaltung und beim Verkauf gemessen wird, 86 Pfund wiegt, und das Korn zum Stroh sich im Mittelsatze wie 40 zu 100 verhaͤlt, so giebt ein Morgen Rocken: Wie viel nach dem Korne an Stroh, und wieviel aus diesem an Mist zu er- warten sey. bei 3 Scheffel Ertrag 645 Pfund Stroh, und daraus erfolgen 1483 Pfund Mist. - 4 - - 860 - - - - - 1978 - - - 5 - - 1075 - - - - - 2472 - - - 6 - - 1290 - - - - - 2967 - - - 7 - - 1505 - - - - - 3461 - - der Futterung und des Viehstandes. bei 8 Scheffel Ertrag 1720 Pfund Stroh, und daraus erfolgen 3956 Pfund Mist. - 9 - - 1935 - - - - - 4450 - - - 10 - - 2150 - - - - - 4945 - - - 11 - - 2365 - - - - - 5439 - - - 12 - - 2580 - - - - - 5934 - - Wenn 1 Scheffel Weizen 92 Pfund wiegt, und das Korn sich zum Stroh ver- haͤlt wie 50 zu 100, so giebt ein Morgen: bei 3 Schfl. Ertrag an Stroh 552 Pfund, und daraus erfolgen 1269 Pfund Mist. - 4 - - - - 736 - - - - 1692 - - - 5 - - - - 920 - - - - 2116 - - - 6 - - - - 1104 - - - - 2539 - - - 7 - - - - 1288 - - - - 2962 - - - 8 - - - - 1472 - - - - 3385 - - - 9 - - - - 1656 - - - - 3808 - - - 10 - - - - 1840 - - - - 4232 - - - 11 - - - - 2024 - - - - 4655 - - - 12 - - - - 2208 - - - - 5078 - - Wenn ein Scheffel Gerste 68 Pfund wiegt, und das Korn sich zum Stroh ver- haͤlt wie 60 zu 100, so giebt ein Morgen Gerste: bei 3 Scheffel Ertrag Stroh 300 Pfund, und daraus erfolgen 690 Pfund Mist. - 4 - - - 400 - - - - 920 - - - 5 - - - 500 - - - - 1150 - - - 6 - - - 600 - - - - 1380 - - - 7 - - - 700 - - - - 1610 - - - 8 - - - 800 - - - - 1840 - - - 9 - - - 900 - - - - 2070 - - - 10 - - - 1000 - - - - 2300 - - - 11 - - - 1100 - - - - 2530 - - - 12 - - - 1200 - - - - 2760 - - Wenn 1 Scheffel Hafer 52 Pfund wiegt, und das Korn zum Stroh sich ver- haͤlt wie 60 zu 100, so giebt ein Morgen Hafer: Verhaͤltniß der Duͤngung, bei 3 Scheffel Ertrag 258 Pfund Stroh, und daraus erfolgen 593 Pfund Mist. - 4 - - 344 - - - - - 791 - - - 5 - - 430 - - - - - 989 - - - 6 - - 516 - - - - - 1186 - - - 7 - - 602 - - - - - 1384 - - - 8 - - 688 - - - - - 1582 - - - 9 - - 774 - - - - - 1780 - - - 10 - - 860 - - - - - 1978 - - - 11 - - 946 - - - - - 2175 - - - 12 - - 1032 - - - - - 2373 - - §. 282. Es ist bei diesen Saͤtzen der Mistgewinnung aber immer anzunehmen, daß das Verhaͤltniß des Streustrohes, oder wo dies nicht zureicht, eines andern Streu- surrogats zu den eigentlichen Nahrungsmitteln so sey, daß es die saͤmmtlichen Exkre- mente gehoͤrig auffasse, aber auch genugsam davon durchdrungen, getraͤnkt und in den Stand gesetzt werde, daß es ohne aͤußere Feuchtigkeit in die beabsichtigte Faͤulniß uͤbergehen koͤnne; auch daß aller Abgang durch Abfluß der Jauche und Ausspuͤlung durch Regenwasser verhuͤtet, und der Mist moͤglichst zusammengehalten werde. Die- ser gemengte animalisch-vegetabilische Mist wird dann in dem Zustande angenommen, wo er den Zeitpunkt seiner hitzigen Gaͤhrung eben uͤberstanden hat, das Stroh zwar muͤrbe geworden, aber doch noch nicht zerfallen ist: kurz in dem Zustande, worin man ihn nach der Erfahrung aller praktischen Ackerbauer am vortheilhaftesten auf lockern Acker faͤhrt. Wollte man ihn ganz frisch, oder nachdem er schon voͤllig zer- gangen und das Strohige fast saͤmmtlich aufgeloͤs’t waͤre, wiegen, so wuͤrde dieses Gewichtsverhaͤltniß nicht zutreffen. Die Bestimmung seines Feuchtigkeitszustandes ist schon oben §. 221. gegeben. §. 283. Der Weide- mist. Um den Mist auszumitteln, den die Nahrung auf der Weide giebt, hat man denjenigen gewogen, den eine gut genaͤhrte Weidekuh auf einer reichlichen Weide auswarf, und gefunden, daß er in 24 Stunden 37 Pfund im Durchschnitt, oder in 5 Monaten oder 153 Weidetagen 5561 Pfund betrug. Auch hat man den Mist des der Futterung und des Viehstandes. des Tages und der Nacht abgesondert gewogen, und jenen 21 bis 23 Pfund, diesen 15 bis 15½ Pfund schwer gefunden. Dieser Weidemist geht fuͤr die Wirthschaften voͤllig verloren, die ihr Vieh Tag und Nacht auf Außenweiden lassen, kommt dagegen denen einigermaßen zu Nutzen, welche mit ihrem Acker zur Weide und Fruchtbau wechseln, jedoch nie in dem Maaße, als wenn er im Stalle mit Stroh aufgefangen und gehoͤrig zusammengehalten waͤre. Ein betraͤchtlicher Theil verwittert davon, verstaͤubt und wird durch Insekten zerstoͤrt, jedoch — wie die auf solchen Stellen entstehenden Geilhoͤrste beweisen, und die hoͤhere Fruchtbarkeit der Ruhe- und Milchstellen des Viehes auf Weidekoppeln — nicht so ganz, wie Manche behauptet haben. Dieser Duͤnger bei der Schlagweide- wirthschaft, wo man das Vieh in der Regel Tag und Nacht draußen zu lassen pflegt, ist schon mit unter der Dungkraft, die wir der Ruhe beimessen, begriffen. Wenn aber das Vieh des Nachts in den Stall oder auf den Misthof kommt, so muß der naͤchtliche von der Weide hergeholte Duͤnger dem Misthaufen allerdings zu gute kommen, und wir werden fuͤr eine reichlich genaͤhrte Kuh dafuͤr 2500 Pfund, bei einer schwach genaͤhrten — wie es solche Weidekuͤhe gewoͤhnlich zu seyn pfle- gen — 1500 Pfund annehmen koͤnnen; das eingestreuete Stroh, wie sich versteht, besonders gerechnet. §. 284. Wir machen in Hinsicht des Duͤngers, der aus dem konsumirten Futter und In wiefern die Art des Vie- hes bei Be- rechnung des Mistgewinnes in Betracht zu ziehen sey? Streu erfolgt, bei der allgemeinen Berechnung zwar keinen Unterschied unter der Art des Viehes, welches darauf gehalten wird. Indessen muß doch Folgendes daruͤber bemerkt werden. Abgemagertes und entkraͤftetes Vieh giebt von derselben Futterung nicht so vie- len und so kraͤftigen, so stark animalisirten Duͤnger, als wohl genaͤhrtes und starkes Vieh. Die Schafe geben einen Duͤnger von derselben Futterquantitaͤt, womit man weiter reicht, als mit dem Rindviehduͤnger, der dagegen aber auch so viel minder nachhaltend ist. Einen entschiedenen Vorzug scheinen sie aber bei dem Weideduͤnger zu haben. Ihr auf die Weide selbst fallender Duͤnger thut groͤßere Wirkung, ver- Erster Thell. M m Verhaͤltniß der Duͤngung, theilt sich nicht nur gleichmaͤßiger, sondern scheint auch minder zu verstieben, sich mehr mit dem Boden zu verbinden und schneller auf die Vegetation zu wirken. Wer- den sie von der Weide des Nachts in Horden gelegt, oder auch in den Stall gebracht, so betraͤgt dieser naͤchtliche Duͤnger mehr als der vom Rindvieh, wenn man naͤmlich beiden einen gleichen Weideraum zumißt. Daher hat man in England auffallend be- merkt, daß Schafweiden, worauf man das Vieh, nach dortiger Gewohnheit, auch des Nachts laͤßt, sich von Jahr zu Jahr verbessert haben, jaͤhrlich mehrere Schafe ernaͤhren koͤnnen, und dann umgebrochen an Kraft weit mehr als Kuhweiden gewon- nen hatten, wogegen letztere, auf waͤrmerem und trocknerem Boden, nach dem drit- ten oder vierten Jahre im Graswuchse mehr ab- als zunehmen. Beim Horden oder Pferchen der Schafe nimmt man an, daß 1200 Schafe in einer Nacht eine schwache Duͤngung, die einer schwachen halben Stallmistduͤngung gleich kommt, 1800 Schafe eine maͤßige Duͤngung, 2400 Schafe eine starke, nur bei besonderen Fruͤchten anwendbare per Morgen geben. Wenn 10 Schafe auf der Weide einer Kuh gleich geachtet werden, und eine Kuh in einer Nacht 15 Pfund Duͤnger giebt, so werden 180 Kuͤhe nur 2700 Pfund, 240 Kuͤhe 3600 Pfund Mist geben, wodurch kein Morgen beduͤngt werden konnte. Dagegen bleibt aber die Duͤngkraft laͤnger im Acker. §. 285. Vergleichung mit anderen Annahmen. Um den Versuch zu machen, wie diese Berechnung des Mistes, unmittelbar auf die Futter- und Strohkonsumtion gegruͤndet, mit denen Berechnungen zusammen- stimme, die nach der Kopfzahl des Viehes gemacht worden, wollen wir einige der letztern, die auf große Erfahrungsdurchschnitte, aber freilich zu wenig bestimmt, ge- gruͤndet sind, damit vergleichen. Die dem §. 223. beigefuͤgte Duͤngungstabelle bezieht sich zunaͤchst auf die in der Kur- und Neumark bei Veranschlagungen angenommenen Futterungsprinzipien. Nach diesen wird folgendes auf die verschiedenen Vieharten gerechnet. (Eine Man- del Winterung zu 200 Pfund, und eine Mandel Soͤmmerung zu 140 Pfund, bei dem hier uͤblichen starken Bande, angenommen.) der Futterung und des Viehstandes. Nach unsern Prinzipien wird also an Mist geben: Das harte Futter rechnen wir bei letzterem fuͤr die Zeit, wo es außer dem Stalle ist. Wenn man nun nach den verschiedenen strohreichen und stroharmen, in jener Tabelle angenommenen Gegenden und zureichenden uͤberfluͤßigen und mangelnden Heugewinn, großes, mittleres und kleines Vieh supponiren muß, auf kaltem Boden 20 bis 22 Metzen Einfall per Morgen, auf warmem Boden 18 bis 19 Metzen annimmt, auf jenem eine etwas staͤrkere Duͤngung, etwa von 12000 Pfund, auf diesen eine schwaͤchere von 9000 Pfund sich denkt, so wird man die Vergleichung auf einzelne Stuͤcke und das ihnen bestimmte Futter leicht machen koͤnnen. Wollen wir M m 2 Verhaͤltniß der Duͤngung, aber den allgemeinen Durchschnitt des vorgenannten Viehes und seiner Futterung an- nehmen, wie in jener Tabelle geschehen ist, so beduͤngt ein Stuͤck 1,09 Morgen. Nach der Instruktion, wie bei der Veranschlagung der Arenden bei den Domai- nenaͤmtern in Preussen zu verfahren ist, hat man folgende Saͤtze als der Erfah- rung im Großen gemaͤß angenommen. Auf 2¼ bis 2½ Morgen jaͤhrlich zu besaͤenden Landes der ersten und zweiten Klasse des Ackers; auf 2½ bis 3½ Morgen der dritten Klasse und auf 4 bis 5 Morgen der vierten Klasse rechnet man Strohgewinn fuͤr ein Stuͤck sogenanntes Großvieh (worunter man sich, wie aus allen uͤbrigen Angaben erhellt, kleine Graspferde, kleine Ochsen und Kuͤhe denken muß). Dies ist also halb Winterung, halb Soͤmmerung. Wenn wir in der ersten und zweiten Ackerklasse den Ertrag zu 9 Scheffel per Morgen annehmen, so erfolgt von 1¼ Morgen Rocken à 1935 Pfund . . . . 2418 Pfund Stroh. von 1¼ Morgen Gerste à 900 Pfund . . 1125 - dazu an Heu 12 Centner . . . 1320 - 4863 Pfund. Hieraus erfolgen an Mist 11126 Pfund. Wenn man aber 3 Morgen à 7 Scheffel Ertrag aus der dritten Klasse annimmt, so erfolgen von 1½ Morgen Winterung . . 2257 Pfund, und 1½ Morgen Sommerung . . . 1050 - dazu Heu 12 Centner . . . . 1320 - 4627 Pfund. Hieraus erfolgen 10642 Pfund Mist. Nun werden auf ein Stuͤck Vieh 10 vierspaͤnnige Fuder Mist daselbst berechnet, die nach Verhaͤltniß der uͤbrigen Arbeit dortiger Pferde zu 1000 Pfund hoͤchstens an- genommen werden koͤnnen, und es werden auf einen Morgen 15 solcher Fuder berech- net, welche auch bei der, wie es scheint, dort uͤblichen neunjaͤhrigen Duͤngung erfor- derlich sind. Folglich beduͤngen 1½ Stuͤck 1 Morgen. Je mehrere Angaben vom Duͤngergewinn nach der Kopfzahl des Viehes, die aus zuverlaͤssigen großen Durchschnitten genommen sind, man mit unsern Saͤtzen vergleicht; um so mehr Uebereinstimmung wird man finden, aber auch gewahr wer- der Futterung und des Viehstandes. den, daß diese Berechnung aus dem Futter- und Strohgewinn weit bestimmter und auf die unendlich mannigfaltigen Verhaͤltnisse passender sey; weswegen wir sie in der Folge zum Grunde aller unserer Wirthschaftsberechnungen legen werden. §. 286. Es koͤmmt bei dieser Berechnung des Duͤngergewinnes aus dem Viehfutter zwar Vertheilung des Futters auf das Vieh. weder die Kopfzahl, noch die Gattung des Viehes, die darauf gehalten werden kann, in Betracht. Auf welche Weise man die gewonnene Futterung am vortheilhaftesten konsumire, und durch die Nutzung des darauf gehaltenen Viehes unter allen gegebe- nen Umstaͤnden den Duͤnger am wohlfeilsten sich verschaffe, kann erst bei der Lehre von der thierischen Produktion auseinandergesetzt werden. Indessen ist es doch bei der Untersuchung der oͤkonomischen Verhaͤltnisse zu wissen noͤthig, wie vieles Viehes man bedarf, um dieses Futter wirklich zu konsumiren, oder wie viele solcher lebenden Ma- schinen noͤthig sind, um es gehoͤrig zu verarbeiten. Diese Frage, die sonst voranzuge- hen pflegt, folgt bei uns erst nach, und selbst in der Praxis waͤre es gut, wenn man sich zuerst um den Futtergewinn bekuͤmmerte, und dann erst auf das zu haltende Vieh daͤchte, welches sich immer weit leichter als dessen Futterung findet. §. 287. Die Angaben uͤber den Futterbedarf sind so mannigfaltig, als auffallend ver- Verschieden- heit der An- gaben des Fut- terbedarfs auf ein Stuͤck Vieh. schieden. Man glaubt kaum, daß von derselben Thierart die Rede sey. Aber welch ein Unterschied ist es auch zwischen einem kleinen abgemagerten, auf der duͤrren Brachweide oder in der Waldung sich herumschleppenden Stuͤcke Rindvieh, und einem auf dem Stalle reichlich gefutterten oder in der Niederung weidenden. Man hat Ochsen, die im Schlaͤchtergewicht 200, und andere, die 2000 Pfund wiegen. Es waͤre absurd, beiden eine gleiche oder doch wenig verschiedene Futterquantitaͤt beimessen, und eine gleiche Duͤngermasse von ihnen erwarten zu wollen. Wir haben gesehen, was man an Winterfutter nach den gewoͤhnlichen An- schlagsprinzipien auf das Vieh verschiedener Art und Groͤße aussetzt, und betrachten deshalb nur noch die Angaben einiger andern. Von Benekendorf rechnet auf einen Zugochsen taͤglich 1 Scheffel Haͤcksel von Sommerstroh, den er zu 8 Pfund annimmt, auf eine Kuh ¾ Scheffel. — 3 Scheffel Gerste- und Haferaussaat gebe 319 Scheffel Haͤcksel, und da die Winter- futterung 165 Tage daure, koͤnnen auf 3 Scheffel Sommeraussaat 2 Stuͤck Rind- Verhaͤltniß der Duͤngung, vieh gehalten werden. Das Rocken- und Erbsenstroh sey fuͤr die Schafe. Auf Stroh, sagt er, komme es lediglich bei Bestimmung der Viehhaltung an; denn die Sommerweide werde durch Stallfutterung mit Klee ersetzt, und Heu sey beim An- bau der Wurzelgewaͤchse entbehrlich. (Aber wie viel Klee und Wurzelgewaͤchse er- bauet werden sollen, ist eben die große Frage.) Sonst rechnet er an Heu auf einen Zugochsen 5 Monate, vom 1sten Januar bis 1sten Junius, taͤglich 12 Pfund, auf eine Milchkuh, neben Bruͤhfutter und Anmengsel, jaͤhrlich 13 Centner, ohne An- mengsel 18 Centner, auf Jung- und Guͤstvieh neben Anmengsel 7 Centner, ohne solches 11 Centner. Nach Karbe erhaͤlt ein Zugochse in 240 Wintertagen taͤglich 18 Pfund Haͤcksel 2 - Streu an Stroh 4800 Pfund. 4 Metzen behackte Fruͤchte = 60 Scheffel jaͤhrlich. Wenn die behackten Fruͤchte zu Ende gehen, taͤglich 30 Pfund an Kaff, Heu, Haͤcksel und Streu. Also vermuthlich einen Zusatz von 10 Pfund Heu statt der Wurzelgewaͤchse, welches also, wenn diese ganz wegfielen, 2400 Pfund jaͤhrlich betragen wuͤrde. Eine Milchkuh in 190 Wintertagen bekommt Heu und Stroh zum Futter 18 Pfund, zur Streu 2 Pfund = 3800 Pfund jaͤhrlich; daneben taͤglich 4 Metzen Wurzelgewaͤchse, jaͤhrlich 50 Scheffel. Im Sommer 3 Morgen Klee- und Gras- weide auf 175 Tage, und die Nacht an Streu 2 Pfund = 350 Pfund jaͤhrlich. Ein Mastochse bekommt in 112 Tagen, wo die Mastung im Durchschnitt vollendet ist: 10 Pfund Haͤcksel 2 - Streu = 1344 Pfund Stroh. 8 - Heu = 896 Pfund. 8 bis 9 Metzen Wurzelgewaͤchse = 60 Scheffel. In meiner Ausgabe von Bergens Anleitung zur Viehzucht habe ich eine Tabelle mitgetheilt, von der Futterung, welche meine Kuͤhe — zu der Zeit, wie ich das moͤglich schwerste Niederungsvieh auf dem Stalle hatte — ein Jahr hindurch erhielten. Es kam auf das Stuͤck der Futterung und des Viehstandes. woraus dann 32938 Pfund Mist oder etwas uͤber 16 Fuder à 2000 Pfund nach un- serer Berechnung erfolgen mußten und wirklich erfolgten . Hierbei hatte nun das Vieh zu seiner voͤlligen Saͤttigung freilich genug, litt aber keinesweges an Unver- daulichkeit. Zum Beweise dessen gab dieser Viehstapel per Stuͤck das ganze Jahr im Durchschnitt 10 Hannoͤversche Quart Milch (gleich 8 Berliner Quart) taͤglich, oder jede Kuh durch’s Jahr 3650 Hannoͤversche oder 2920 Berliner Quart. Diese ungleichen Futterungssaͤtze moͤgen zureichen, um zu beweisen, daß das Rindvieh von sehr Wenigem zur Noth leben, aber auch sehr Vieles verzehren koͤnne. Es wird aber letzteres durch Nutzung und durch Mist bis auf einen gewissen Punkt reichlicher bezahlen, wie ersteres. Ich habe indessen nachmals eine so sehr starke Fut- terung, die das große Niederungsvieh, wenn es den moͤglich hoͤchsten Ertrag geben soll, erfordert, und folglich dieses Vieh nicht vortheilhaft gefunden, woruͤber ich mich an einem andern Orte erklaͤren werde. Um einen allgemeinen Durchschnittssatz anzu- nehmen, auf wie viel Futter und Stroh ein Stuͤck Rindvieh mittlerer Art oder von großer Hoͤherace am vortheilhaftesten gehalten werden koͤnne, nehme ich an, daß eine gute Milchkuh und ein Zugochse jaͤhrlich an Stroh, zum Fressen und zur Ein- streuung, bei der Stallfutterung 4500 Pfund und an Heu, — die saͤmmtlichen gruͤ- nen Futtergewaͤchse auf selbiges reduzirt, — ebenfalls 4500 Pfund erfordere; beim Weidegange aber, jedoch naͤchtlicher Einstallung, an 4000 Pfund Stroh und 2800 Pfund auf Heu reduzirter Futtergewaͤchse genug habe. Hieraus wuͤrden im Verhaͤltniß der Duͤngung, ersten Falle 20700 Pfund Mist, oder etwas uͤber 10 Fuder, im zweiten Falle 15640 Pfund oder 7¾ Fuder Mist erfolgen. Ein Ackerpferd auf dem Stalle erfordert bei zureichendem Koͤrnerfutter 7500 Pfund Rauhfutter, wovon ⅓ als Heu, ⅔ als Stroh anzunehmen. Noch abweichender von einander finden wir die Winterfutterung der Schafe an- gegeben. In den angefuͤhrten Tax-Prinzipien finden wir auf 100 Schafe, wenn sie im Winter wenig ausgehen, 4950 Pfund; und wenn sie ausgehen, 3850 Pfund Heu bestimmt. Eine veredelte Schaͤferei erhielt dagegen auf 100 Stuͤck Mutterschafe 16600 Pfund Kleeheu, 5500 Pfund Erbsstroh; - - - Jaͤhrlinge 22000 - - — - - - - - Zeitschafe 5500 - - 16000 - - - - - Hammel — - - 22000 - - 44100 Pfund Kleeheu, 44100 Pfund Erbsstroh. Also im Durchschnitt auf 100 Stuͤck 11025 - - 11025 - - ohne das uͤbrige Stroh. Die Kunersdorfsche Schaͤferei erhielt auf 466 Stuͤck im Jahre 1804: Heu . . . 1200 Zentner; Pferdebohnen 4½ Winspel; Erbsen . . 1 Winspel 22 Scheffel; Hafer . . 7½ Scheffel; Oelkuchen . 330 Stuͤck. Annal. d. A. III. 75. Welch ein enormer Unterschied! §. 288. Verhaͤltniß der Weide. Um die Weide zu bestimmen, welche eine Kuh erfordert, lege ich nebenstehende vom Ober-Landes-Oeconomie-Commissarius Meier entlehnte Tabelle zum Grunde, in welcher die wesentlichsten Umstaͤnde, worauf es dabei ankommt, unterschieden sind. Zuvoͤrderst muß ich bemerken, daß hier von der sogenannten Dreeschweide oder ruhendem Acker die Rede ist, und daß Kuͤhe kleiner Art, wie sie in den Mecklenbur- gischen Hollaͤndereien gewoͤhnlich sind, verstanden werden. Der der Futterung und des Viehstandes. Der Acker ist erstlich unterschieden nach seiner natuͤrlichen Kraft, und dieser durch das Ertragskorn bestimmt, vom 6faͤltigen an bis 2½faͤltigen herab. Dieser Ertrag ist nach der in Mecklenburg uͤblichen starken Einsaat angegeben, und der Boden, der hiernach zu 4½faͤltigem Ertrag geschaͤtzt wird, gehoͤrt daher schon zu dem guten gewoͤhnlichen Boden; ein 6faͤltig zu schaͤtzender zu den vorzuͤglichsten und seltenen. Weil sich aber der Graswuchs nicht ganz nach dem Kornertrage rich- tet, sondern auf feuchterm Boden von gleicher Kraft lebhafter hervo kommt, so ist jede Klasse wieder in Hinsicht auf diesen Graswuchs in gut, mittel und schlecht unterschieden. Ferner haͤngt die Ergiebigkeit der Weide von der Zahl der Fruͤchte ab, die der Acker nach der Duͤngung getragen, und endlich kommt es auf das Jahr an, in welchem der Acker zur Weide liegt. Die Weide ist nemlich im ersten Jahre der Ruhe minder ergiebig, obwohl nach Verhaͤltniß des Graswuchses kraͤftig, verbes- sert sich im zweiten Jahre, erhaͤlt sich im dritten, nimmt aber im vierten und noch mehr im fuͤnften wieder ab. Wir werden uns bei den Wirthschaftsberechnungen hauptsaͤchlich der Mittel- saͤtze in den mittlern Kolumnen bedienen. (Siehe die Tabelle.) §. 289. Nach dieser Tabelle werden sich dann auch andere als Dreeschweiden in Ruͤck- sicht ihres Bedarfs fuͤr das Vieh ausmitteln lassen. Wenn die Brache nicht umge brochen bis zur Mitte des Julius zur Viehweide liegen bleibt, so kann solche nach der Bodenart und der Tracht nach der Duͤngung zu 2/5 des ersten Dreeschweidejahrs angenommen werden. Sie wird in der Regel durch Schafe benutzt, und man be- rechnet zuweilen 2 Schafe auf 1 Morgen des Brachfeldes, wenn es bis spaͤt im Sommer unumgebrochen liegen bleibt. Ueber die Stoppelweide findet sich im drit- ten Bande des Meierschen Werks uͤber die Gemeinheitstheilung S. 33. auch eine Tabelle nach dem verschiedenen Zeitraume, worin sie benutzt werden kann. Das gewoͤhnliche ist wohl von der Mitte Augusts und durch den September und Okto- ber. Hier wird angenommen, daß, wenn 3 Morgen des Bodens dreeschliegend auf eine Kuhweide gehe, 36 Morgen Stoppel auf einen Kopf zu rechnen seyn, je- doch unter der Voraussetzung, daß der ganze August diese Weide schon verstatte. Es wird immer einen großen Unterschied machen, ob das Land seiner Natur nach Erster Theil. N n Verhaͤltniß der Duͤngung, graswuͤchsig, und ob der Acker rein oder unrein gehalten wird. Manchmal’sind viele Koͤrner ausgefallen und aufgelaufen, deren junges Gras die Weide nahr- haft macht. Die bestaͤndigen Aenger und Aueweiden sind von so verschiedener Beschaffen- heit, daß sich im Allgemeinen gar nichts daruͤber sagen laͤßt. In fruchtbaren an- geschlammten Niederungen reichen 1½ Morgen fuͤr ein Stuͤck Rindvieh mittlerer Art; aber es sind auch bis 10 Morgen oft noͤthig, um eins der schlechtesten Art zu ernaͤhren. Ueber die Vor- und Nachweide auf den Wiesen finden wir in ebengenanntem Werke S. 28. eine Tabelle, nach den verschiedenen Terminen der Vor- und Nach- weide berechnet. In dem Falle, wo 3 Morgen auf einem Kopf reichten, wenn die Wiese bestaͤndig behuͤtet wuͤrde, wird eine Kuhweide berechnet, wenn die Wiese behuͤtet wird: Vom Anfang Augusts bis alten Maitag . . 9 Morgen 40 □Ruthen. Von Mitte - - - - . . 11 - 40 - Vom Anfang - bis neuen Maitag . 10 - 60 - Vom Anfang Septembers bis alten Maitag 14 - — - Von Michaelis bis alten Maitag . . . 25 - 36 - Von - - neuen - . . . 36 - 24 - Von Martini bis neuen Maitag . . . 116 - 80 - Von - - alten - . . . 48 - 100 - wobei der Unterschied zwischen alten und neuen Maitag anffallend, aber in der Na- tur der Sache gegruͤndet ist, weil gerade in diesen 11 Tagen die Vegetation so leb- haft ist, die Weide aber den Wiesen um so nachtheiliger wird. Und noch groͤßer wird er, wenn die Weide bis zum 24sten oder gar letzten Mai darauf fortdauert. Auch in Ansehung der Holzweiden und ihrer Abschaͤtzung verweise ich auf daf- selbe Werk, wo ihre Benutzung nach den verschiedenen Holzarten und dem ver- schiedenen Bestande dieses Holzes mit der moͤglichsten Genauigkeit ausgemittelt worden. Es sind in diesen Meierschen Berechnungen Kalenbergsche Morgen angenom- men, die um 3¾ Quadratruthen groͤßer sind, als die Magdeburger Morgen. Jene Erster Band. Seite 281 gegenuͤber. der Futterung und des Viehstandes. Morgen halten 120 sechzehnfuͤßige Quadratruthen, der Fuß aber ist kleiner als der rheinlaͤndische. §. 290. Man nimmt es gewoͤhnlich als Grundsatz an, daß, wie bei der Winterfutte- rung so auch bei der Weide, 10 Schafe einer Kuh gleich zu rechnen seyen. Es ist aber dabei Ruͤcksicht auf die Art der Weide zu nehmen. Denn es giebt Hoͤhewei- den, die recht gut 10 Schafe, aber nicht eine Kuh auf gleicher Flaͤche wuͤrden er- naͤhren koͤnnen, und es giebt andere nur fuͤr Rindvieh, durchaus nicht fuͤr Schafe geeignete. Aber es kommt auch die Race des Viehes sehr in Betracht, und die Benutzung, welche man davon berechnet. Wo veredeltes Schafvieh einen starken Wollertrag geben soll, da wird eine gewoͤhnliche Kuhweide kaum auf 7 Schafe zureichen, und auf der andern Seite wird man von einer schweren Kuh wenig Nutzen haben auf einer Weide, die fuͤr 15 Schafe allenfalls zureichte. Dieser Unterschied, der nur bei einem gegebenen Lokale beurtheilt werden kann, kommt deshalb bei unserer allgemeinen Berechnung der Verhaͤltnisse nicht in Betracht, und wir nehmen jenen ersten Satz als den im Durchschnitt passendsten an. §. 291. Eine große Benutzung durch das Vieh und einen wohlfeilen Duͤnger geben Duͤnger aus dem Abfalle der Brannt- weinbrennerei u. s. w. die Abfaͤlle der mit der Landwirthschaft zu verbindenden technischen Gewerbe, die deshalb nirgends einen so großen Vortheil als in dieser Verbindung gewaͤhren koͤnnen. Dies wird noch mehr der Fall seyn, wenn wir nicht das leichter ver- fuͤhrbare Korn, sondern die in ungeheurer Masse zu gewinnenden saftigen Ge- waͤchse dazu waͤhlen, in welchen Faͤllen durchaus kein staͤdtischer Betrieb wegen der Wohlfeilheit des Materials und der hoͤheren Benutzung des Abfalls gegen den laͤndlichen wird bestehen koͤnnen. Der bei der Branntweinbrennerei aus Kar- toffeln, Runkeln und Moͤhren erfolgende Abfall scheint nach Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit des Materials noch groͤßer und kraͤftiger zu seyn, als bei der Bren- nerei aus Getreide. §. 292. Muͤßte das Vieh allein um des Duͤngers willen gehalten werden, so wuͤrde Vortheilhaf- teste Erzeu- gung des Duͤngers dieser und die darauf beruhende vegetabilische Produktion unerschwinglich kostbar werden. Sollte das Nutzvieh durch thierische Produktion den Aufwand, welchen N n 2 Verhaͤltniß der Duͤngung, durch richtige Verbindung der thierischen und vegetabi- lischen Pro- duktion. es erfordert, allein bezahlen, und nicht mittelst seines Duͤngers die Hervorbrin- gung seiner Nahrung zugleich mit der anderer Produkte bewirken; so wuͤrde jedes thierische Produkt in kaltivirten Gegenden so hoch zu stehen kommen, daß man Viehzucht den unkultivirten lediglich uͤberlassen muͤßte. Durch diese Wechselwir- kung aber zwischen animalischer und vergetabilischer Produktion werden beide so er- leichtert, und so vortheilhaft, daß wir auch bei ersterer mit der wilden Beweidung Preis halten und den Duͤnger wohlfeil gewinnen koͤnnen. Je kraftvoller und je schneller dieser Umsatz betrieben wird, um desto vortheilhafter wird er, und um desto staͤrker vermehrt sich diese umgewaͤlzte Nahrungsmasse des vegetabilischen und thierischen Lebens. Es ist also die Hauptaufgabe fuͤr den Landwirth, sich den thierischen Duͤnger in der zur hoͤchsten Produktion vegetabilischer Substanzen zureichenden Quantitaͤt auf die moͤglich wohlfeilste Art und mit der moͤglich geringsten Aufopferung in der Erzeugung direkt verkaͤufliche Produkte, zu verschaffen. §. 293. Wie letztere bewirkt werde. Dies erreicht er: 1) Wenn er die moͤglich groͤßte Quantitaͤt von nahrhafter Futterung auf dem moͤglich kleinsten Theile seines Landes erzeugt. 2) Wenn er dieses mit dem moͤglich geringsten Arbeits- und Kostenaufwande thut. 3) Wenn er die Futterung auf demjenigen Theile seines Landes erzielt, wo dem Bau anderer Fruͤchte dadurch der mindeste Abbruch geschieht. 4) Wenn er den Anbau und die Auswahl der Futterungsmittel so einrichtet, daß durch diesen Anbau selbst der Acker zur Produktion anderer Fruͤchte vorbereitet und in Stand gesetzt werde: dergestalt, daß die darauf ver- wandte Arbeit auch den folgenden Fruͤchten zum Vortheil gereicht. 5) Wenn er durch die Verfutterung derselben die groͤßte Quantitaͤt oder den groͤßten Werth an thierischen Produkten erzeugt. 6) Wenn er das Vieh so haͤlt, daß der saͤmmtliche von ihm fallende Mist zum angemessensten Duͤnger fuͤr seinen Acker und seine Fruͤchte werde, und zu dem Ende in der besten Mengung, Lage und Gaͤhrung erhalten wird. der Futterung und des Viehstandes. 7) Wenn er den gewonnenen Duͤnger so schnell wie moͤglich zur Hervorbrin- gung von verkaͤuflichen oder wiederum Duͤnger erzeugenden Produkten benutzt, und den Umlauf aus der Erde in die Gewaͤchse, aus den Ge- waͤchsen in die Koͤrper der Thiere, und aus diesen wieder zuruͤck in die Erde, in seiner Wirthschaft moͤglichst beschleunigt. Diese Aufgaben koͤnnen auf die vollkommenste Weise nur durch ein auf die Lokalitaͤt genau berechnetes und moͤglichst passendes Feldsystem erreicht werden. Die Ackerbausysteme . §. 294. Die Ackerbau- oder Feldsysteme werden hauptsaͤchlich bedingt durch das Worauf sich die Ackerbau- systeme gruͤn- den? gerechte Verhaͤltniß der Arbeit und der Duͤngung zur Quantitaͤt und Qualitaͤt das Grundes und Bodens. Wo man Arbeit und Duͤnger zu jeder Zeit, so viel man gebraucht, von auswaͤrts her vortheilhaft haben kann, da bedarf es gar keines bestimmten Ackersystems, und die ganze Kunst des Ackerbaues beschraͤnkt sich auf die Manipulation und auf die Auswahl der Fruͤchte, welche der Acker in dem Zustande, worin er eben ist, am vortheilhaftesten tragen kann. Man braucht seine Erschoͤpfung und seine Verwilderung wenig zu fuͤrchten, weil man jener durch staͤrkere Duͤngung, dieser durch angestrengtere Arbeit zuvorkommen kann. In Wirthschaften, welche diese Vortheile haben, ist die Verbindung der beiden Haupt- zweige der Landwirthschaft, des Ackerbaues und der Viehhaltung , nicht nothwendig, sondern es kann jede fuͤr sich, und zuweilen selbst vortheilhafter getrennt betrieben werden. Dies gehoͤrt aber unter die seltenen Faͤlle, und findet nur in der Nachbarschaft großer Staͤdte oder in hoͤchst bevoͤlkerten Gegen- den Statt. §. 295. Unter den gewoͤhnlichen laͤndlichen Verhaͤltnissen hat die anerkannte Noth- wendigkeit der thierischen Duͤngung fuͤr den Gewaͤchsbau allen Zeiten und allen Nationen gelehrt, daß Ackerbau und Viehzucht nothwendig in der genauesten Ver- bindung stehen muͤssen, wenn aus beiden der moͤglichste Vortheil herauskommen soll. Hieruͤber herrscht nur eine Stimme und Meinung. Aber uͤber die Art die- Die Ackerbausysteme. ser Verbindung, uͤber das Verhaͤltniß beider gegen einander, und uͤber die Bestimmung des dem einen oder dem anderen zu widmenden Grundes und Bodens, sind die Meinungen getheilt, und sehr abweichend uͤber die Einrichtungen, die man zur Erreichung feines Zweckes, des moͤglich hoͤchsten Ertrages aus beiden zusammengenommen , zu waͤhlen habe. §. 296. So wie man die Lehre von der Landwirthschaft mehr wissenschaftlich zu behan- deln anfing, es jedoch noch an einen richtigen Ueberblick aller Verhaͤltnisse fehlte, sind daher auch die Meinungen uͤber die vortheilhafteste Art des Feldsystemes nicht bloß immer mehr getheilt worden, — denn dies war natuͤrlich, da die Verschie- denheit der Lage fuͤr jeden ein anderes Ackersystem vortheilhafter und rathsa- mer machen konnte — sondern man hat sich uͤber den Vorzug des einen vor dem andern im Allgemeinen mit einem Eifer gestritten, der manchmal dem reli- gioͤsen Sekteneifer gleich kam. Dieser Streit ward um so verwickelter, da die Meisten die Verschiedenheit der Lage und Verhaͤltnisse nicht beachteten, und die Gruͤnde verkannten, worauf ein jedes Wirthschaftssystem — soll es diesen Namen verdienen — eigentlich beruht. Die bisher angegebenen Data, Verhaͤltnisse und Berechnungen werden uns in den Stand setzen, die Hauptarten dieser Ackersysteme nicht nur, sondern auch ihre mannigfaltigen Modifikationen gruͤndlich beurtheilen und auch bestimmen zu koͤnnen, auf welchem Areal und unter welchen Ortsverhaͤltnissen ein jedes von ih- nen unter jeder Modifikation das angemessenste sey, und den jedesmaligen Zweck des hoͤchsten reinen Ertrages erreichen muͤsse. §. 297. Allgemeine Eintheilung derselben in Felder- und in Wechsel- wirthschaft. Diese Ackersysteme theilen sich in zwei Hauptklassen. Die Eine hat den ersten Theil ihres Landes ausschließlich zum Fruchtbau oder zu solchen vegetabilischen Prodnktionen , die unmittelbar zur Nahrung und andern Beduͤrfnissen der Men- schen verwandt werden, bestimmt; einen zweiten Theil aber der Erhaltung des Viehes gewidmet. Sie hat besonderes Ackerland und besonderes Grasland zu Wiesen und Weiden. Die andere Hauptklasse wechselt mit dem- selben Grund und Boden zwischen beiden Bestimmungen und mannigfaltig ver- Die Ackerbausysteme. schiedenen Verhaͤltnissen, der Quantitaͤt und der Zeit nach, worin das Feld der einen oder der andern gewidmet ist. Jene begreifen wir unter dem allgemeinen Namen der Felderwirthschaft , diese unter dem der Wechselwirthschaft . Ihre mannigfaltigen Unterabthei- lungen und Abweichungen von ihrem originalen Zustande werden wir in der Folge angeben. Jedoch finden auch unter diesen Systemen Verschmelzungen statt, indem das Feldersystem neuerlich angefangen hat, einen Theil seines Ackers dem Futterbau zu widmen. Das Feldersystem . §. 298. Dieses System hat also seinen Acker ausschließlich dem Fruchtbau — worun- ter wir in der Folge immer den Anbau der den menschlichen Beduͤrfnissen hauptsaͤch- lich bestimmten, folglich verkaͤuflichen Fruͤchte verstehen — gewidmet. Es muß deshalb zur Ernaͤhrung seines Viehes andere Laͤndereien, Weiden, Wiesen oder kuͤnstlichen Futterbau auf besonders dazu bestimmtem Lande haben. Wenn es diese genugsam besitzt, so viel naͤmlich zur vortheilhaftesten Haltung desjenigen Viehes, welches den Acker gehoͤrig ausduͤngen kann, erforderlich sind, und selbige auf andere Weise nicht vortheilhafter in Ruͤcksiche auf das Ganze benutzen kann , so erfuͤllt dieses System allerdings seinen Zweck: den moͤglich hoͤchsten reinen Er- trag zu gewaͤhren, und ist folglich untadelhaft. Es giebt solche Faͤlle; aber sie sind seltener, und bei weitem minder allgemein, als dieses System selbst es ist, und als es manchen Vertheidigern desselben scheint. §. 299. Nach den Jahren des Umlaufs oder nach dem Jahre, wo die Brache und Verschiedene Laͤnge des Umlaufs. zwar der Regel nach mit Duͤngung wieder eintritt, erhaͤlt solches den Namen des Dreifelder-, Vierfelder-, Fuͤnffeldersystems . Es giebt auch sechs - und neunfeldrige Systeme dieser Art, die man aber, wie wir nachher sehen werden, als zusammengesetzte Dreifeldersysteme betrachtet. Das bei wei- tem haͤufigste und allgemeinste ist das Dreifeldersystem . Wir werden daher Das Feldersystem. dieses zuvoͤrderst in seiner urspruͤnglichen Reinheit, und dann in den man- cherlei Zusaͤtzen und Ausbesserungen, die man ihm gegeben hat, betrachten, und zuletzt von den uͤbrigen reden. §. 300. Das Dreifel- dersystem. Das Dreifeldersystem , so wie es wahrscheinlich seit der Roͤmer Zeiten, fast durch ganz Europa — Italien gerade ausgenommen, wo es erst seit dem 14ten Jahrhundert von den Barberinis eingefuͤhrt zu seyn scheint, und des- halb den Namen des Barberinischen erhielt — sich verbreitet hat, haͤlt 1) reine den Sommer hindurch gepfluͤgte Brache; 2) bauet es Wintergetreide; 3) Sommergetreide. Die Brache soll jedesmal geduͤngt werden, und dies ist in vormaligen Zeiten, wie das Verhaͤltniß des Weide- und Wiesenlandes zum Ackerlande ungleich groͤßer war, wie es gegenwaͤrtig ist, wirklich geschehen. Jetzt aber ist dies nur in wenigen fruchtbaren oder wiesenreichen Gegenden der Fall, und vielleicht da, wo man es durch kuͤnstlichen Futterbau und Stall- futterung mit diesem Systeme verwebt, erzwingen kann. Gewoͤhnlich wird jetzt die Brache nur ein um’s andere Mal, der Acker also alle 6 Jahr geduͤngt; haͤufig aber geschiehet es auch nur um’s 9te Jahr. Das erste nennen wir die reiche , das zweite die vermoͤgende , das dritte die arme Dreifelderwirth- schaft. Nicht selten ist es aber durch Vermehrung des Ackerlandes mit dem umge- brochenen Graslande durch immer schwaͤchere Duͤngung, die aus der verminder- ten Strohernte und geschmaͤlerter Weide entstand, dahin gekommen, daß auch nicht dieser neunte Theil gehoͤrig ausgeduͤnget werden kann, und man hat sich deshalb genoͤthiget gesehen, einen Theil des Ackers ganz ungeduͤngt, oder doch nur schwach mit Horden belegt zu lassen, um dem uͤbrigen von Natur besseren, oder dem Hofe naͤher gelegenen Theile, den nothwendigen Duͤnger geben zu koͤn- nen. Dieser vernachlaͤßigte Theil ist unter dem Namen der Außenfelder, oder weil man ihn nur alle 3, 6 oder 9 Jahre ein einziges Mal mit Rocken bestellen kann, des drei-, sechs - oder neunjaͤhrigen Rockenlandes bekannt. Wo der Boden seiner natuͤrlichen Beschaffenheit nach aus fruchtbarem Lehm besteht, der sich bei gehoͤriger Kultur als Weizenacker qualifiziren wuͤrde, bauet man auf diesem Lande auch Dinkel oder Einkorn, und es wird daselbst Dinkelland genannt. §. 302. Das Feldersystem. §. 301. Wenn der reiche Dreifelder-Acker in der Winterung und Sommerung Duͤngerbedarf desselben. per Morgen 10 Scheffel Ertrag, und an Stroh von erstere circa 2000 Pfund, von letztere 1000 Pfund geben kann, so erfolgen hieraus, nach den §. 275. ange- gebenen Grundsaͤtzen, 6900 Pfund Duͤnger, oder 3½ Fuder, deren 5 auf einen Morgen bei dreijaͤhriger Duͤngung mindestens noͤthig sind. Es fehlen also noch 1½ Fuder oder 3100 Pfund. Diese muͤssen aus dem Heu erfolgen. Es sind also noch 1347 Pfund Heu oder der Ertrag von einem Morgen mittlerer Wiesen noͤthig. Eine jede Wirthschaft, welche in dieser Kraft einmal steht, und auf 3 Morgen Ackerland einen Morgen Wiese hat, dabei dann aber auch hinlaͤngliche Weide, um ihr Vieh im Sommer nutzbar erhalten zu koͤnnen, kann also bei dieser Wirthschaft im besten Stande bleiben, und da zu jenem Duͤnger noch der naͤcht- liche Duͤnger des Weideviehes, besonders der Schafe, kommt, wozu das Weide- land das Material giebt, ihren Acker immer in zunehmender Kraft erhalten, und die besten Fruͤchte bei guter Bestellung bauen. Auch findet dasselbe Statt bei solchen Wirthschaften, die auswaͤrtige Zufluͤsse haben, Zehntstroh konsumiren, und es durch aufgestalltes Mastvieh bei den Trebern des Bieres und Branntwei- nes in Duͤnger verwandeln. Sie bauen oft ausgezeichnete Fruͤchte, die dann von manchen als Beweis von der Vorzuͤglichkeit dieses Systemes im Allgemeinen ange- nommen werden. Bei der sechsjaͤhrigen Duͤngung, wo der Ertrag der Winterung und Somme- rung auf gutem Mittelboden nach der geduͤngten Brache zu 7 Scheffel, nach der ungeduͤngten zu 4½ Scheffel angenommen werden kann, wo folglich in sechs Jah- ren aus 11½ Scheffel Winterungs- und eben so viel Sommerungs-Gewinn, circa 2480 Pfund Winterstroh und 1150 Pfund Sommerstroh, uͤberhaupt 3630 Pfund und hieraus 8349 Pfund Mist oder 4⅓ Fuder erfolgen, und wenig- stens 5 Fuder aufgefuͤhrt werden muͤssen, fehlen noch 1651 Pfund, die 718 Pfund Heu erfordern. Diese Wirthschaft kann sich also im Stande erhalten und ihren maͤßigen Ertrag geben, wenn sie auf 6 Morgen Ackerland ⅔ Morgen Wiesen und dabei zureichende Weide hat, und sich, falls sie jene Nebenhuͤlfen besitzt, auch durch den Weideduͤnger, besonders der Schafe, ziemlich in ihrer natuͤrlichen Kraft Erster Theil. O o Das Feldersystem. erhalten, und die Erschoͤpfung abwenden, der sie sonst (vergl. §. §. 211 — 218.) unterliegt. Die Duͤrftigkeit derjenigen Wirthschaften, die in neunjaͤhrigem Duͤnger ste- hen, ist allgemein bekannt und erhellet aus den Resultaten, die der §. 261. giebt. §. 302. Weidebedarf. Die gemachte Voraussetzung, daß es diesen Wirthschaften nicht an hinlaͤng- licher Weide fehle, trifft man aber nur selten in der Wirklichkeit an. Soll eine Dreifelderwirthschaft das zur Umwandlung des Strohes und Heues in Mist erfor- derliche Vieh halten, so ist auf jedem zu beduͤngenden Morgen ein Stuͤck Groß- vieh noͤthig. Das auf dem Stalle in der Regel gefutterte Zugvieh geht davon ab, fuͤr das uͤbrige aber muͤssen auf den Kopf, nach Beschaffenheit des Grundes, drei bis fuͤnf Morgen taumer Weide, in Holzungen aber, je nachdem sie bewachsen sind, 10 bis 15 Morgen gerechnet werden, wenn anders dieses Vieh seine Nutzung nicht groͤßtentheils versagen soll. Und da dieses nur ein hoͤchst seltener Fall ist, so findet man fast allgemein, daß das Rindvieh hoͤchst geringen Ertrag in diesen Wirthschaften gewaͤhrt, und mehrentheils kaum den Bedarf der eigentlichen Wirthschaft giebt, wenn es gleich sorgfaͤltig behandelt wird, und im Winter ge- nugsame Futterung hat. Die Viehnutzung beschraͤnkt sich daher fast nur auf die Schafe, denen aber auch diese Wirthschaften selten eine so zureichende und ge- sunde Weide gewaͤhren koͤnnen, daß sie den moͤglichst vollkommen Ertrag geben. Mehrentheils muß um ihretwillen das Brachfeld bis nach der Mitte des Som- mers unumgebrochen liegen bleiben, was gegen die eigentlichen Bedingungen die- ses Systemes streitet, und auf gutem lehmigen Boden den sonst zu erwartenden Koͤrner- und Strohertrag betraͤchtlich herabsetzt. §. 303. Um die Zweckmaͤßigkeit einer Dreifelderwirthschaft, die sich in Kraft erhalten kann, — denn ohne das faͤllt ihre Unzweckmaͤßigkeit in die Augen — in einem gegebenen Falle zu beurtheilen, muß man daher zuvoͤrderst untersuchen, ob jene erforderlichen Verhaͤltnisse zwischen Acker- und Grasland vorhanden sind, dann aber auch, ob letzteres durch wechselnden Aufbruch nicht weit hoͤher zu benutzen, um dadurch alle Verhaͤltnisse noch mehr zu berichtigen; das Ganze aber, wo nicht Das Feldersystem. durch hoͤheren Fruchtbau, doch, ohne diesen im Ertrage zu schmaͤlern, durch staͤr- kere Viehnutzung zu einem noch hoͤhern Ertrage zu bringen sey. In Laͤndern, wo ein Ueberfluß von wildem aber reichem Weidelande und da- bei zureichender Acker, um dem Volke seinen Bedarf an Getreide zu geben, vor- handen, Ausfuhr aber schwierig und unbelohnend ist, wie z. B. in den meisten Ge- genden von Ungarn , ist vielleicht kein Wirthschaftssystem im Allgemeinen ange- messener, wie dieses. Je hoͤher aber die Bodenkultur steigt, und je mehreres Land der wilden Natur entrissen und dem Pfluge unterworfen wird, je hoͤher Be- voͤlkerung, Bedarf und Absatz steigt, um desto weniger bleibt es, einzelne Lokali- taͤten ausgenommen, passend; weil es ihm entweder an dem noͤthigen Weidelande schon mangelt, oder dieses doch vortheilhafter benutzt, und das Vieh besser und wohlfeiler ernaͤhrt werden kann. §. 304. Dieses Ackersystem hat das Uebele vor andern, daß es einmal im Sinken immer tiefer in seinen Verhaͤltnissen herabsinkt, und das Gleichgewicht sich nicht durch Zulegen in die leichte Schaale, sondern nur durch Erleichtern der schweren Schaale herstellen laͤßt. Es hat in sich selbst keine Huͤlfsmittel. Da es seinen Duͤnger groͤßtentheils aus dem Strohe zieht, die Gewinnung desselben unmittel- bar mit verminderter Duͤngung sich verringert, und weniger gewonnenes Stroh wieder wenigen Duͤnger giebt, so faͤllt es immer tiefer, wenn es einmal im Fallen ist. Es ist daher mit diesem Systeme in manchen und gerade in denjenigen Ge- genden, wo man den Getreidebau mit aͤußerster Anstrengung betrieb, der Acker so tief heruntergekommen, daß es in Jahren, wo die Ernte unter den mittelmaͤßigen ausfiel, sogleich an Getreide fehlte und auswaͤrtige Zufuhr noͤthig waͤrd. §. 305. Man hat es bei diesem Systeme laͤngst als einen großen Fehler anerkannt, Die Brache. daß ein so großer, wie der dritte Theil des Ackers, fast gaͤnzlich unbenutzt bleiben solle, und doch so vielen Aufwand von Arbeit erfordere, vorzuͤglich da, wo er sei- ner Natur nach am fruchtbarsten ist. Man hat daher schon lange gefragt, ob die Brache so ganz unentbehrlich sey, und ob man diese, wenn gleich mit einigem Ab- schlag in den andern Feldern, nicht dennoch vortheilhafter bestellen koͤnne. Man herief sich auf den Gartenboden, der jaͤhrlich traͤgt, und auch auf die Wirthschaft O o 2 Das Feldersystem. emsiger ackerbauender Stadtbuͤrger, die ihr Feld jaͤhrlich benutzten, und es den- noch im guten Kulturzustande erhielten. Auch wußte man dasselbe von der Wirth- schaft der Brabanter und der in der Pfalz und andern Gegenden sich verbreitenden Mennoniten. Allein andere zeigten dagegen, daß ein bestaͤndiger Getreidebau dennoch nicht gehe, und daß dieses Getreide, wenn auch nicht an Stroh, doch an Koͤrnern dabei so zuruͤckschlage, daß bald in drei Jahren nicht mehr als in zweien erbauet, in der Folge aber der Acker ganz verwildert und unfruchtbar werde, so daß man dergleichen Stadtacker, um ihn wieder in Stand zu setzen, eine Reihe von Jahren ruhen lassen, und dann durch sorgfaͤltige Brachbearbeitung zum Ge- treidebau wieder vorbereiten muͤsse. Eine Bemerkung, die wir schon in den aͤlte- sten landwirthschaftlichen Schriftstellern und in verschiedenen Stadt-Chroniken aufbewahrt finden. Sesommerte Brache. Andere Arten von Fruͤchte sing man indessen an, mit besserem Erfolg in einem Theile der Brache zu bauen. Raps und Ruͤbsen, Leindotter, Mohn, Waid und Wau, Hanf, Lein, Taback und manche andere Handels- und Gewuͤrz- pflanzen, auch verschiedene Gartengemuͤse zur menschlichen Nahrung, kamen allmaͤhlig in das Brachfeld. Allein man bemerkte auch hiernach einen betraͤcht- lichen Abschlag in der Winterung, wenn man nicht durch staͤrkere Duͤngung und eine sorgfaͤltige Behandlung dieser Gewaͤchse waͤhrend ihrer Vegetation das Uebel wieder verbesserte. Auch fehlte die Zeit zur Vorbereitung und fruͤhern Bestellung des Wintergetreides, was doch nun einmal nach der Brache folgen mußte; weswegen gute Wirthe diesen Anbau auf den nothwendigen Bedarf beschraͤnken. Am besten befand man sich bei den Huͤlsenfruͤchten, Erbsen, Boh- nen, Linsen und Wicken, wenn man sie, statt wie vormals im Sommerfelde, nun im Brachfelde ansaͤete. Deshalb verbreitete sich diese Methode immer mehr, und ward in manchen Gegenden zur Regel, so daß man daselbst diese Fruͤchte aus- schließlich mit dem Namen der Brachfruͤchte belegt. Diese Huͤlsenfruͤchte haben allerdings die Eigenschaft, dem nachtheiligen Einflusse der Getreidearten auf dem Boden gewissermaßen entgegen zu wirken, indem sie die Bindung und Verschlossenheit, die diese ihm zuziehen, durch das tie- fere Eindringen ihrer staͤrkern rohrigten Wurzeln verbessern, durch ihren bebruͤ- tenden Schatten eine Gaͤhrung, oder eine Wechselwirkung des Bodens mit der Das Feldersystem. unter ihnen gleichsam ruhenden Luftschicht bewirken, das Unkraut zum Theil unterdruͤcken, und zu ihrer Nahrung eine andere quantitative Verbindung der Urstoffe zu fordern scheinen. Indessen ersetzen sie die Wirkung der Brache nie voͤllig, und einiger Abschlag des Getreides ist unter uͤbrigens gleichen Umstaͤnden immer bemerklich. Auch weiß man, daß sie bei gewoͤhnlicher Kultur selbst nicht gerathen, wenn sie zu oft auf denselben Platz kommen, ihr Mißrathen aber ziehet immer eine betraͤchtliche Verschlechterung des Ackers und Zuruͤckschlagen der fol- genden Getreideernten nach sich, bis eine neue Brache das Uebel wieder hebt. Um das Gerathen derselben zu sichern, hat man zu ihrem nur auf einen Theil der Brache eingeschraͤnkten Anbau gewoͤhnlich das beste Land gewaͤhlt, und pflegt dieses, um den Getreideabschlag darnach zu verhuͤten, staͤrker zu duͤngen, einen Theil des Duͤngers vielleicht vor ihrer Einsaat, einen andern Theil nach ihrer Aberntung aufzufahren oder die Horden darauf zu legen. Hierbei kommt dann aber ein anderer Theil des Feldes im Duͤnger zu kurz, und es erklaͤrt sich, was man in vielen Wirthschaftsarchiven sehr auffallend dokumentirt findet, daß der Totalertrag des Getreides seit Einfuͤhrung des Erbsenbaues in der Brache abge- nommen, und immer in dem Verhaͤltnisse staͤrker abgenommen habe, als man den Bau der Erbsen in der Brache vermehrte. Daher giebt es noch immer viele er- fahrene Dreifelderwirthe, welche diese und aͤhnliche Fruͤchte durchaus nicht in der Brache saͤen, sondern sie, so viel es ihnen rathsam scheint, in das Sommerfeld bringen, und selbst ihre Nachbaren, die in Ansehung der vortheilhaftern Be- nutzung anderer Meinung sind, muͤssen eingestehen, daß die Getreideernten jener reinen Dreifelderwirthe die ihrigen betraͤchtlich uͤberwiegen. Sonst hat der Huͤlsenfruchtbau in der Brache offenbar den Vortheil, daß durch das natzrhaftere Stroh derselben nicht nur das Vieh, besonders die Schafe, besser ernaͤhrt, sondern auch eine groͤßere Duͤngerquantitaͤt gewonnen wird. §. 306. Allein es schien eine große Revolution im Gebiete der Landwirthschaft vor- Der Klee an der Stelle der Brache. zugehen, ohne die alte Form des Dreifeldersystemes zu verletzen , wie man den vorher fast nur in besonderen Koppeln gebauten Klee , unter die Soͤmmerung zu saͤen, und im Brachjahre zu benutzen lehrte. Dieser Klee, zeigte man, erschoͤpfe den Acker keinesweges, bereichere ihn vielmehr durch seine Wur- Das Feldersystem. zeln und seine zum drittenmale austreibenden saftreichen Blaͤtter, und befoͤrdere uͤberdem eine besondere Anziehung der nahrhaften Theile aus der Atmosphaͤre. Er erhalte den Boden so locker und so rein, daß ein einfurchiger Umbruch seiner Stoppel eine der Brache gleiche, oder sie noch uͤbertreffende Aufnahme dem Win- tergetreide gewaͤhre. Das reichliche und nahrhafte, nun von der Brache zu ge- winnende Futter, werde durch die Sommerstallfutterung und Ueberfluß von Heu eine um vieles erhoͤhte Viehnutzung und wahren Ueberfluß von Duͤngung gewaͤh- ren. Wiesen und Weiden wuͤrden entbehrlich seyn, und jedes andere bis dahin geruͤhmte Futterungsmittel. Der Klee sey Eins und Alles , und auf ihn und die Abschaffung der Trift und Brache beruhe das Gluͤck der Welt. Man versprach wirklich nicht zu viel, wenn es moͤglich gewesen waͤre, den Klee in dieser Rotation nach zwei Getreideernten um’s dritte Jahr immer zu bauen, und einen guten dichten Kleewuchs zu erhalten. Allein es zeigte sich bald, daß dieses nicht anging, daß der Klee selbst auf dem ihm zutraͤglichsten Acker bei einer so haͤufigen Wiederkunft, und ohne daß der Boden sorgfaͤltiger und tiefer bearbeitet wuͤrde, bald gaͤnzlich misrathe, sodann allen Unkraͤutern Platz mache, den Boden nachtheilig binde und einen großen Miswachs im Ge- treide zur Folge habe. Selbst der eifrige Apostel dieser Lehre, der hoͤchst verdienst- volle Schubart , deshalb mit dem Namen eines Edlen von Kleefeld be- legt, zog sich in seiner Meinung und Lehre bald zuruͤck, beschraͤnkte diesen Klee- bau erst auf den sechsten , dann auf den neunten Theil des Feldes, und em- pfahl zuletzt auch Runkeln, Kohlruͤben und Kartoffeln zur Viehfutterung in einem Theile der Brache zu bauen, in einem andern Theile aber Erbsen zu saͤen. Sein Name wird in der deutschen Geschichte des vorigen Jahrhunderts unausloͤschlich unter der Zahl der Wohlthaͤter der Menschheit stehn, wenn er sich gleich, wie jeder Sterbliche, vom Irrthume nicht frei erhielt. Er drang mit regem Eifer auf die Abschaffung der Brache und der Hut- und Tristgerechtigkeit auf dem Acker, und seine Wuͤnsche sind erst jetzt, nach langem Schwanken der Regierungen, durch den Koͤnig Maximilian Joseph von Baiern und einigen andern deutschen Fuͤrsten, die als erleuchtete Vaͤter ih- res Volks das Wohl desselben uͤber das Ansehen herkoͤmmlicher erschlichener Rechte schaͤtzen, ausgefuͤhrt worden. Das Feldersystem. §. 307. Durch jenes Schubartsche System ward nun der laͤngst gefuͤhrte Streit uͤber die Entbehr- lichkeit der reinen Brache. Streit uͤber die Nothwendigkeit und Entbehrlichkeit der Brache aufs lebhafteste erneuert, und diese Frage schien einen langen Zeitraum hindurch die wichtigste unter allen, so daß unzaͤhlige Ballen Papier verschwendet worden, ohne daß jedoch die Sache zu irgend einem Resultate gekommen waͤre. Da diese Frage sich hauptsaͤchlich auf dieses System bezieht, so waͤhlen wir diese Gelegenheit, um sie auseinander zu setzen. §. 308. Sie ist hauptsaͤchlich dadurch verdunkelt worden, daß man keinen bestimmten Was unter Brache zu verstehen sey? Begriff mit dem Worte verband. Das Wort kommt ohne Zweifel von brechen her, und Brache hieß derjenige Zustand des Landes, worin das Land einen ganzen Sommer, oder noch besser ein ganzes Jahr hindurch, durch haͤufiges Um- ackern gebrochen und zertruͤmmert wurde, um es zu den kuͤnftigen Saaten auf das vollkommenste vorzubereiten: eine Operation, die schon von den roͤmischen Schrift- stellern uͤber den Ackerbau ausfuͤhrlich gelehrt, unter gewissen Bedingungen als nothwendig empfohlen wurde, so daß sie auch fuͤr jede besondere Furche einen be- sondern Ausdruck hatten; die erste fringero, die zweite vertere, die dritte infrin- gere, die vierte revertero, die fuͤnfte refringere, und die sechste oder Saat- furche lirare nannten, eben so wie wir solche auch mit verschiedenen Ausdruͤcken bezeichnen. Man hat das Wort aber auch in einem ganz anderen Sinne genom- men. Weil man naͤmlich den Acker fehlerhaft und gegen die Bestimmung des Brachjahres aus Nachlaͤssigkeit oder wegen Mangel an Weide bis in den Junius, welcher daher Brachmonat heißt, oft aber noch fehlerhafter bis in den August hinein ungeruͤhrt liegen ließ, und ihn dennoch Brachacker nannte, so hat man allmaͤhlig auch einen falschen Sinn untergeschoben, und ruhendes zur Weide lie- gendes Land Brache genannt; wodurch dann bei diesem Streite uͤber die Brache widersinniges Mißverstaͤndniß sich eingeschlichen hat. Es muß das Wort also nothwendig in seinem wahren eigenthuͤmlichen und urspruͤnglichem Sinne genommen werden, und Brachen heißt, den Acker ohne ihn im Brachjahre eine Ernte abzunehmen, durch wiederholtes Pfluͤgen im Som- mer zur kuͤnftigen Saat vorbereiten, und nur vom Umbruch der ersten Furche an Das Feldersystem. kann ein Acker Brache genannt werden. Bis dahin heißt er ruhender Acker, und wenn er zur Benutzung des Graswuchses so liegt, — dreisch oder dreesch (ein urspruͤnglich Mecklenburgischer, aber passender Ausdruck, den wir statt meh- rerer andern, welche man dafuͤr hat, beibehalten). §. 309. Nutzen der Brachbearbei- tung. Der Nutzen dieser Brachbearbeitung ist unverkennbar, und um so groͤßer, je bindender und lehmiger der Boden ist. Durch das einfache Pfluͤgen im Fruͤhjahre oder Herbste wird der Acker zwar umgewandt und geruͤhrt, aber nicht so gepulvert, daß die saͤmmtlichen zusammen- geballten Erdkloͤße zum Zerfallen in lockere Erde gebracht wuͤrden. Die zusam- mengeballte Erde verhaͤrtet sich vielmehr, wenn sie unzertruͤmmert wieder unter- gebracht wird, zu harten Klumpen, und es traͤgt selbst das feste Anstreichen des Pfluges, besonders bei nasser Witterung, dazu bei, die Erde zu verballen, und hauptsaͤchlich wenn die feucht gepfluͤgte Furche einer staͤrkeren Sommerhitze ausge- setzt wird, die ihr dann eine ziegelartige Beschaffenheit giebt. Diese verballte Erde ist unfruchtbar, indem die meisten seinzaserigen Pflanzen mit ihren Wur- zeln nicht hineindringen koͤnnen, sondern sie umgehen muͤssen, und es bleibt also die darin enthaltene Fruchtbarkeit verschlossen. Es ist gleich, ob geballte Erde oder Steine den Haupttheil des Bodens ausmachen. Um die Zertruͤmmerung die- ser Erdkloͤße zu bewirken, gab es kein anderes Mittel, als eine gehoͤrige Brach- bearbeitung, ein ganzes Jahr hindurch fortgesetzt, wodurch sie saͤmmtlich an die Oberflaͤche gebracht und der atmosphaͤrischen Feuchtigkeit ausgesetzt, im Zustande ihrer Muͤrbheit durch die Egge und andere Instrumente zertruͤmmert wurden. Wenn dies vom Herbste an bis zur kuͤnftigen Winterungssaat mit Auswahl des gerechten Feuchtigkeitszustandes geschieht, so wird die Ackererde in ein gleichmaͤßi- ges, lockeres Pulver verwandelt, und alle darin vorhandenen fruchtbaren Theile werden zur Wirkung gebracht, weswegen schon allein ein erschoͤpft scheinender Acker durch eine gehoͤrige Brache ohne neue Duͤngung zuweilen zu einer unerwar- teten neuen Fruchtbarkeit gebracht werden kann. Die zweite Wohlthat der Brache fuͤr den Acker besteht in der Zerstoͤrung des Wurzel- und Samenunkrauts. Durch die haͤufige Losreißung und Herumwaͤlzung der Wurzeln, ihre Luftaussetzung, zumal bei heißem Sonnenscheine, werden sie endlich Das Feldersystem. endlich getoͤdtet, und gehen in eine fruchtbare Faͤulniß uͤber. Die Samen kommen an die Oberflaͤche, werden aus den Erdkloͤßen, worin sie oft in unglaublicher Menge vorhanden sind, entbunden, in eine zum Keimen guͤnstige Lage gebracht, und dann in ihrem jungen Zustande durch Pflug und Egge zerstoͤrt, da dann auch diese jungen Kraͤuter zur Vermehrung der Fruchtbarkeit durch ihre Verwesung bei- tragen. Der Brachacker wird also von dem unter dem Getreide sich so unglaub- lich vermehrenden Unkraute befreit; unter der Bedingung, daß die Brache fruͤh und fleißig genug bearbeitet sey, und die Reinheit des Ackers haͤngt von der meh- reren oder minderen Vollkommenheit dieser Operationen ab. Es ist drittens durch die allgemeine empirische Erfahrung laͤngst bekannt, durch die neuere Naturlehre aber in ein helles Licht gestellt worden, daß auch die reichste Ackererde der Einwirkung der Atmosphaͤre ausgesetzt werden muͤsse, wenn sie fruchtbar werden und bleiben soll, und daß sie daraus Stoffe aufnehme, welche erst durch ihre Verbindung mit derselben zutraͤgliche Pflanzennahrung er- zeugen. Die gebundene Borke der Oberflaͤche so wenig, als die geballten Erd- kloͤße sind faͤhig, diese Stoffe aufzunehmen. Die atmosphaͤrische Luft kann nur in die lockere Erde eindringen, und sich mit jedem Partikel derselben in Beruͤh- rung und Wechselwirkung setzen. Diese Einsaugung der luftfoͤrmigen Stoffe ge- schiehet nur bei hoͤherer Temperatur, und scheint bei der ersten Waͤrme des Fruͤh- jahrs am staͤrksten zu seyn. Nur ein Boden, der in gelockerter und oft veraͤnder- ter Oberflaͤche der Atmosphaͤre und dem Lichte ausgesetzt ist, genießt dieser Wohl- that, und die Brache macht ihn dazu am meisten faͤhig. Endlich wird durch die Brache die vollkommenste und innigste Mengung der Bestandtheile des Bodens und des hineingebrachten Duͤngers bewirkt. Soll letz- terer seine vollkommene Wirksamkeit aͤußern, so muß er jedes Erdpartikelchen be- ruͤhren und beschwaͤngern, wie es denn auch jedem Ackerbauer bekannt ist, daß klumpig im Acker liegender Mist von weniger Wirksamkeit sey. Diese Mengung aber kann nicht vollstaͤndiger als durch eine Brache befoͤrdert werden, die nach Auf- bringung des Mistes noch mehrere Umwendungen und Ruͤhrungen erhaͤlt. Dazu kommt noch, daß eine Brache die Ausfuͤhrbarkeit der noͤthigen Acker- geschaͤfte mit moͤglich mindesten Kraͤften verstattet, indem die Vorbereitung des Landes und die Ausfuhr des Duͤngers nun zu einer Zeit geschehen kann, wo ein Erster Theil. P p Das Feldersystem. Stillstand der uͤbrigen Ackergeschaͤfte eintritt; weshalb man in großen Wirthschaf- ten ohne uͤberfluͤßiges Gespann das Winterfeld nur dann zur Saat fruͤh genug im Stande haben zu koͤnnen glaubt, wenn es durch die Brache vorbereitet worden, sonst aber immer die so nachtheilige Verspaͤtung derselben besorgt. §. 310. Wie Brache nur entbehr- lich werden koͤnne. Ungeachtet die Brache also durch die Aufopferung einer jaͤhrigen Benutzung eines großen Theils des Bodens, zumal des guten, und durch die viele Bearbei- tung sehr kostspielig wird, so kann dennoch eine Wirthschaft, die haͤufig nach ein- ander Getreide baut, bei der gewoͤhnlichen und in den meisten Faͤllen nur moͤgli- chen Kultur, jener Vortheile wegen, ihrer nicht entbehren. Selbst bei der star- ken Duͤngung, welche die Felder in staͤdtischen Fluren zuweilen erhalten, hat die Unterlassung derselben allgemein den Erfolg gezeigt, daß das Getreide, des uͤppigen Anscheins im Fruͤhjahre ungeachtet, dennoch an Koͤrnern hoͤchst geringe lohnte, auch endlich das Unkraut so uͤberhand nahm, und der Boden eine so nachtheilige Beschaffenheit bekam, daß man zur Haltung der Brache genoͤthigt wurde. Da aber auch diese in einem Jahre eine eingewurzelte Unart des Ackers nicht zu heben vermoͤgend ist, so hat man sich mehrentheils genoͤthigt gesehen, solches Land eine Reihe von Jahren dem wilden Graswuchse zu uͤberlassen, und es, was wegen der großen Dungkraft moͤglich war, zum Heuschlage zu benutzen; worauf es dann erst nach sorgfaltiger Bearbeitung zum lohnenden Koͤrnerbau wieder in Stand gesetzt wird. Nur bei einer ungleich sorgfaͤltigern Bearbeitung, wie sie z. B. die Belgen ihrem Acker geben, indem sie die Erdkrume, nachdem sie wohl durchgearbeitet, nicht bloß mit dem Pfluge, sondern auch mit der Egge, Walze und andern Werk- zeuen aufs sorgfaͤltigste gepulvert ist, in hohen schmalen Beeten zusammenhaͤufen, die Mitte derselben nur besaͤen, die Kanten aber sorgfaͤltig aufgelockert der atmo- sphaͤrischen Einwirkung aussetzen, dann aber auch, zwar nicht nach den strengsten Regeln des Fruchtwechsels, aber doch haͤufig und so oft sie es nuͤtzlich finden andere Gewaͤchsarten bauen, und dann zugleich mit der Hand jede Frucht behacken und jaͤten, — laͤßt sich die Brache ohne Verwilderung entbehren. Indessen ist auch eine dreijaͤhrige Wiederholung der Brache nicht so nothwen- dig, wie man vormals annahm, und der Acker kann, unter gewissen Bedingun- gen, durch die Benutzung derselben mit verschiedenen Gewaͤchsen, welche Futte- Das Feldersystem. rung und dadurch demselben mehreren Duͤnger geben, oft im bessern Stande er- halten werden, als durch die immer um’s dritte Jahr wiederkehrende Brachbearbei- tung. Es gehoͤrt dann aber ein vorzuͤglicher Fleiß und Aufmerksamkeit, mehrere arbeitende Kraͤfte und eine guͤnstige Witterung dazu, um den Boden, in den Zwi- schenzeiten zwischen Ernte und Saat, moͤglichst zu bearbeiten. Diese Gelegen- heit giebt besonders die spaͤte Aussaat der vierzeiligen Gerste, die allenfalls eine dreimalige Beackerung im Fruͤhjahre verstattet, außer der bereits im Herbste gege- benen ersten Fahre. In der That ist diese halbe Brache in mehreren Gegenden, wo man die regulaire Brache erst nach der Mitte des Sommers zu bearbeiten an- faͤngt, wirksamer wie diese. Deshalb ist diese spaͤte Gerste, welche haͤufig in der Mitte des Junius erst gesaͤet wird, solchen Wirthschaften, ihres unsichern Gedei- hens ungeachtet, dennoch sehr zu empfehlen. Wenn hierzu nun in dem Jahre, wo vollkommene Brache wirklich gehalten wird, eine recht sorgfaͤltige, mindestens viermalige Beackerung bei warmer trockener Witterung kommt, so kann der Bo- den in Kraft und Reinheit bleiben, und es koͤnnen in einem, zuweilen auch zwei folgenden Brachjahren Huͤlsenfruͤchte, Klee und andere sogenannte Brachgewaͤchse ohne Bedenken gebauet werden. §. 311. Daraus ist dann das zusammengesetztere Dreifeldersystem, oder richtiger das Zusammenge- setztes Drei- feldersystem. sechs-, neun- und zwoͤlffeldrige, welches in manchen Wirthschaften ziemlich re- gulaͤr befolgt wird, entstanden. Diese Systeme haben folgende Rotationen: 1) Brache. 2) Winterung. 3) Sommerung. 4) Erbsen und Klee. 5) Winterung. 6) Sommerung. Oder: 1) Brache. 2) Winterung. 3) Sommerung. 4) Klee. 5) Win- terung. 6) Sommerung. 7) Erbsen. 8) Winterung. 9) Som- merung. Oder: 1) Brache. 2) Winterung. 3) Sommerung. 4) Klee. 5) Win- terung. 6) Sommerung. 7) Brache. 8) Winterung. 9 Som- merung. 10) Erbsen. 11) Winterung. 12) Sommerung. P p 2 Das Feldersystem. Indessen findet man selten, daß aufmerksame und uͤberlegende Wirthe sich genau an diese Rotationen binden. Sie richten sich vielmehr in Ansehung der Haltung oder Nichthaltung der Brache nach dem Zustande, worin sie ihren Acker in jedem Jahre antreffen, saͤen nur Klee, wenn sich der Boden bei der Gersten- einsaat muͤrbe zerfallend und rein von Unkraut findet, und Huͤlsenfruͤchte unter derselben Bedingung; waͤhlen zu beiden den reinsten Theil des Feldes aus, und binden sich nicht an eine strenge Folge; nur machen sie es sich zum Gesetz, den Klee nicht fruͤher als im neunten Jahre auf denselben Fleck zu bringen, weil die Erfahrung das Mißrathen desselben bei oͤfterer Wiederkehr sie gelehrt hat. Und wenn nach geschehener Aussaat der Huͤlsenfruͤchte diese, es sey wegen unguͤnstiger Witterung oder weil sie sich dennoch in der Beschaffenheit des Ackers betrogen ha- ben, nicht uͤppig emporkommen, und mit dichtem Laube das Feld bedecken, be- nutzen sie solche im gruͤnen Zustande zum Futter, oder pfluͤgen sie unter, und ge- ben dem Acker sodann eine vollstaͤndige Brachbearbeitung. Unter diesen Bedingungen koͤnnen solche Wirthschaften ihren Acker in gutem Stande erhalten, und sich eintraͤglicher Fruchternten ruͤhmen. Dagegen ist ein Miswachs bei denen, die mit zu großer Sparsamkeit diese Wirthschaft betreiben wollen, haͤufiger, als man es oͤffentlich erfaͤhrt, oder wird doch auf andere Ursa- chen geschoben, und deshalb findet man so viele erfahrne Dreifelderwirthe, die zu dem reinen orthodoxen Systeme wieder zuruͤckkehren, oder, gewarnt durch das Beispiel ihrer Nachbarn, solches nie verlassen haben, ja sogar ihre Erbsen und ihren noͤthigen Klee im Sommerfelde bauen, und darnach reine Brache halten. Den Paͤchtern machen es vorsichtige Gutsbesitzer, von erfahrnen Landwirthen be- lehrt, haͤufig zur Bedingung, die Brache gar nicht, oder nur einen bestimmten Theil derselben zu besoͤmmern, und deshalb wird auch die Brachbenutzung in den Pachtanschlaͤgen in der Regel nicht aufgenommen. Viele vorsichtige Wirthe sehen also noch immer die Brache als die Basis eines sichern und nachhaltig eintraͤglichen Feldbaues an. Einige gluͤckliche Flecke des Erdbodens, wo dieser dem Getreide, Klee und den Huͤlsenfruͤchten, vermoͤge seiner aus Thon, Kalk und vegetabilisch-animalischer Erde bestehenden Mischung, so angeeignet ist, daß diese Fruͤchte alles Unkraut uͤberwinden, und die etwanigen aufkommenden Pflanzen desselben leicht ausgezo- Das Feldersystem. gen werden koͤnnen; wo dieser Boden durch seine innere, vermittelst der Mist- duͤngung leicht zu erneuernde Gaͤhrung von selbst in ein feines Pulver zerfaͤllt, und die deshalb eine alljaͤhrige Bestellung ertragen — koͤnnen hier ihrer Seltenheit wegen nicht in Betracht kommen. Auf sie hat der Fluch nicht gewirkt, der bei Adam’s und Eva’s Austritt aus dem Paradiese auf den Boden gelegt ward. §. 312. Ungeachtet das reine Dreifeldersystem den dritten Theil seines Ackers oder Vertheidi- gung des Dreifelder- systems. doch den groͤßten Theil desselben unbenutzt lassen muß, so hat man es dennoch als das vorzuͤglichste unter allen, sogar als das einzig moͤgliche gute Feldsystem haͤufig vertheidigt, und zwar aus folgenden Gruͤnden: 1) Das Alterthum und die Allgemeinheit dieses Systems beweise dessen Vorzuͤglichkeit, indem es nicht denkbar sey, daß ein fehlerhaftes System den Beifall aller Nationen und Zeiten erhalten, sich so allgemein verbreiten und fortdauern koͤnne. 2) Kein andres bekanntes und bisher erdachtes System baue mehr Getreide, wie dieses. Das Getreide aber mache die Hauptnahrung und das Hauptbeduͤrfniß der Menschen aus, werde deshalb auch am meisten gesucht und am theuersten und gleichmaͤßigsten bezahlt. Wenn es minder thierische Produkte hervorbringe, so sey dies gerade ein Beweis seiner vorzuͤglichen Nutzbarkeit, indem ein Acker durch vegetabilische Produktion wenigstens dreimal so viel Nahrung fuͤr die Menschen hervorbringe, als durch thierische Produktion. Es sey also gleich wohlthaͤtig fuͤr die Menschheit, den Staat und den einzelnen Landwirth. 3) Dieses System vertheile seine Arbeiten am besten. Zwischen der Som- mer- und Winteraussaat sey hinlaͤngliche Muße, die Brache zu bearbeiten und die Duͤngerausfuhr zu beschaffen. Der Acker koͤnne folglich fruͤh genug zur Aufnahme der Winterungssaat, als der vorzuͤglichsten und eintraͤglichsten, in Ordnung seyn. Deshalb erfordere es das wenigste Gespann. 4) Alle Arbeiten seyen dabei einfach und kunstlos, koͤnnen daher mit den ge- woͤhnlichen Arbeitern ohne Unterschied vollfuͤhret werden. Auch beduͤrfe es nur der einfachsten und bekanntesten Werkzeuge. 5) Es beruhe auf der einmal bestehenden Eintheilung und den Besitzstand der Felder. Alle den Ackerbau betreffende Gesetze, Anordnungen und Observan- Das Feldersystem. zen, wohlhergebrachte Gerechtsame und Servitute stehen damit in innigster Ver- bindung, und das System selbst koͤnne nicht abgeaͤndert werden, ohne diese saͤmmtlich zu vernichten. §. 313. Widerlegung der zur Ver- theidigung desselben an- gefuͤhrten Gruͤnde: Alterthum und Allge- meinheit des- selben. Diese Gruͤnde verlieren aber ihren Anschein bei naͤherer Erwaͤgung. Ad 1. Das Alterthum und die allgemeine Verbreitung dieses Systems hat keinen Zweifel. Es stammt von den Roͤmern her, und diese hatten es in ihren entlegenern Provinzen, besonders denen, woher sie den Getreidebedarf haupt- saͤchlich nahmen, eingefuͤhrt, ungeachtet in dem naͤhern Umkreise der großen Stadt und dem ganzen stark bevoͤlkerten Theile Italieus nur ein gartenaͤhnlicher Feld- bau mit zweckmaͤßiger Wechselung der Fruͤchte herrschte. Die roͤmische Geistlich- keit, welche hauptsaͤchlich neben andern Kuͤnsten auch die des Ackerbaues unter den rohen Voͤlkern verbreitete, lehrte sie solches als das zweckmaͤßigste System kennen. Bei ihnen war noch Ueberfluß des Ackers vorhanden, obwohl der vor- malige beliebige Ausbruch des ungetheilten wuͤsten Landes und das Umherziehen mit den Viehheerden nicht mehr statthaft war. In Karl des Großen Capitulare de villis et curtis imperatoris wird die Beobachtung der Dreifelder seinen Beamten bestimmt vorgeschrieben. Kein Wunder also, daß in Zeiten, wo Autoritaͤt alles galt, und der Verstand sich jeder positiven Vorschrift blindlings unterwarf, dieses System sich durch die christliche Welt so allgemein verbreitete, und daß die gesetzlichen Einrichtungen des Eigen- thums sowohl als der Feldpolizey sich ganz auf solches bezogen. Daß in nachmali- gen finstern und unruhigen Zeiten, wo der Ackerbau allein in den Haͤnden des in Stupiditaͤt und Sclaverei versunkenen Bauers, unter der Aufsicht der niedern Klassen der Freigelassenen sich befand, nichts darin abgeaͤndert wurde, ist natuͤr- lich. Das Herkommen herrschte lange mit unwiderstehlicher Gewalt uͤber Kuͤnste und Wissenschaften, und der leiseste Zweifel gegen seine Vernunftmaͤßigkeit ward als Ketzerei in jedem Fache betrachtet. Daher ist auch erst in den neuesten Zeiten die Frage uͤber die allgemeine Vernunftmaͤßigkeit dieses Systems in Anregung ge- bracht worden, und es waren nur einige kleine Flecke des Erdbodens in den Nieder- landen , in Hollstein und einigen Grafschaften Englands , wo ein anderes System des Feldbaues sich auf andere Weise fruͤher ausgebildet hatte. Genug um den Das Feldersystem. Beweis fuͤr die Guͤte des Systems durch sein Alterthum und seine allgemeine Verbreitung unhaltbar zu machen.. §. 314. Ad 2. Mit der staͤrkern Einsaat, welche dieses System, in Ansehung des Uebergewicht seines Korn- baues. eigentlichen Getreides, auf gleicher Flaͤche des pflugbaren Ackers erlaubt, hat es seine Richtigkeit, und das Dreifeldersystem steht darin nur dem vier und fuͤnf- feldrigen nach. Wenn man aber die Flaͤche des Graslandes an Wiesen und Weiden, deren es zur Erhaltung seines in Hinsicht des Duͤngers unentbehrlichen Viehes bedarf, hinzunimmt, und also sein ganzes Areal berechnet, sich dieses, sey es auch nur in Ansehung der Weiden, pflugbar denkt, so kommt es schon mit der moͤglichen Einsaat anders zu stehen. Nur unter der Voraussetzung, daß dieses Grasland zureichend und nicht zur abwechselnden Kultur brauchbar ist, kann also jene Behauptung zugegeben werden, und unter dieser Bedingung giebt es aller- dings Faͤlle, wo man fuͤr die besondere Lokalitaͤt dem Systeme den Vorzug einraͤu- men muß. Allein Aussaat und Ertrag ist etwas sehr verschiedenes, und nur aus dem letzteren geht, nach Abzug der Einsaat und der saͤmmtlichen Kosten, der reine Gewinn fuͤr den Landwirth und die Nation hervor. Und hierin werden in den bei weitem meisten Faͤllen andere Systeme ihren Vorzug beweisen. Neh- men wir aber gar auch andere zur Nahrung und zu den Beduͤrfnissen der Menschen nutzbare vegetabilische Produkte hinzu, die andere Systeme ohne Nach- theil des Getreidebaues weit mehr hervorbringen koͤnnen, so zeigt sich ihr Vorzug noch auffallender. Die hoͤhere Viehnutzung anderer Wirthschaftsarten gesteht man zu, legt aber auf solche einen geringen Werth, und haͤlt sie weder fuͤr den Landwirth, noch fuͤr die Nation von großer Wichtigkeit. So lange in unkultivirten Gegen- den ein großer Ueberfluß des wilden Weidelandes vorhanden und der Viehzucht ausschließlich gewidmet war, stand der Viehpreis in niedrigem Verhaͤltnisse gegen den des Getreides. Der Preis des Viehes steigt, so wie die Kultur zunimmt und man das Land vortheilhafter durch den Pflug benutzen lernt, theils weil we- niger zur Weide liegen bleibt, theils weil groͤßere Wohlhabenheit sich durch alle Klassen verbreitet, und jede in den Stand kommt, die kraftvollere obgleich theurere Das Feldersystem. Nahrung zu bezahlen. Dann wird die Nachfrage nach thierischen Produkten so groß, daß man kultivirtes Land und kuͤnstlich erzogene Produkte fuͤr das Vieh bestimmen kann, und den Acker durch selbiges eben so hoch, als durch Getreidebau benutzt, indem man es jetzt von einer weit geringern Flaͤche zu ernaͤhren weiß. Der Landwirth berechnet, wie viel ihm, außer dem baaren Ertrage seiner Vieh- futterung, der Duͤnger, vermittelst des dadurch vermehrten Getreideertrages, werth sey, und findet sich bewogen, die thierische Produktion noch immer zu ver- mehren, bis nun durch die vermehrte Erzeugung die Nachfrage so reichlich befrie- digt werden kann, daß der Preis der thierischen Produkte wieder faͤllt, wo dann wiederum mehr auf die Erzeugung des Getreides und anderer verkaͤuflichen Ge- waͤchse verwandt wird, welches nun mit um so groͤßerm Erfolge wird geschehen koͤn- nen, da der Acker durch die vermehrte Viehzucht in groͤßere Kraft gesetzt worden. Dies ist der Gang, den das Schwanken des Verhaͤltnisses zwischen Viehzucht und Ackerbau allgemein genommen hat, und nothwendig nehmen muß, wo nicht ge- waltsame Eingriffe den Gang der Natur stoͤren, und er ist gleich nuͤtzlich fuͤr die Nation in jedem Zustande ihres Reichthums, und fuͤr den produzirenden Land- wirth. Nur in England schien eine Zeitlang das richtige Verhaͤltniß zwischen Ge- treidebau und Viehzucht erreicht zu seyn, indem der Preis der thierischen Lebens- mittel in einem fast zu niedrigen Verhaͤltnisse gegen den des Getreides zu stehen kam. Bei uns ist es noch bei weitem nicht dahin gediehen, und wir koͤnnen noch die thierische Produktion um sehr vieles erhoͤhen, mit derselben aber zugleich den Ertrag unserer Getreidesaaten, eher wir einen Ueberfluß von jenem erhalten, und von andern Laͤndern darin unabhaͤngig werden. Ein System, welches dieses thut, ohne erweislich die Produktion anderer Fruͤchte zu vermindern, und den Acker in einen hoͤheren Stand der Fruchtbarkeit versetzt, hat daher unbezweifelte Vorzuͤge. §. 315. Mindere Ar- beit. Ad 3. In seinem einfachen reinen Zustande kann dieses System seine Arbei- ten bequem vollfuͤhren, wenn es Kraͤfte genug fuͤr die Saatbestellung und die Ernte hat. Außer diesen Zeiten hat es aber fuͤr die zu jenen erforderlichen Kraͤf- ten zu wenig zu thun, und kann sie in der Wirthschaft nicht thaͤtig genug beschaͤf- tigen, weshalb auch groͤßere und kleinere Wirthschaften auf Nebengeschaͤfte denken Das Feldersystem. denken muͤssen, wenn ihr Gespann seine zureichende Ernaͤhrung bezahlen soll. Wird es aber durch staͤrkere Benutzung der Brache verwickelter gemacht, so muͤssen seine ar- beitenden Kraͤfte sogleich vermehrt werden, oder es kommt in den geschaͤftvollen Zeiten mit der Arbeit im Ruͤckstand, und erleidet davon mannigfaltigen Schaden. Der Vorzug, den andere Systeme durch eine gleichmaͤßigere Beschaͤftigung des Zugviehs und der Menschen haben, wird jedem einleuchten, der die Vertheilung der Arbeiten durch jede Jahreszeit bei selbigem ins Auge faßt. §. 316. Ad 4. Daß Traͤgheit und Indolenz durch ein System befoͤrdert werde, kann Einfachheit seiner Hand- griffe. wohl unmoͤglich demselben zum Ruhme gereichen. So viele Kunstfertigkeit, wie zur Vollfuͤhrung jeder andern Bestellungsart erforderlich ist, kann auch dem einfaͤltigsten und steifsten Menschen beigebracht werden, wenn man nur selbst den Willen und die Thaͤtigkeit dazu hat. Der Erfolg wird zeigen, daß das Interesse, welches jeder Mensch an den Fruͤchten seiner Arbeit nimmt, besonders wenn sie ihm kuͤnstlicher scheint, die Thaͤtigkeit und Aufmerksamkeit vermehren. Ueber die Werkzeuge haben wir uns schon an einem andern Orte erklaͤrt. Freilich ist diese Kunstfertigkeit und diese Kenntniß der Werkzeuge noch nicht allgemein verbreitet; aber ist es ein Grund, sich der Verbreitung einer anerkannt guten Sache zu widersetzen, weil sie noch nicht ver- breitet ist? §. 317. Ad 5. Jene Einrichtungen erschweren freilich die Vertauschung dieses Systems Eingefuͤhrte und gesetzliche Einrichtun- gen. gegen ein anderes in den meisten Laͤndern jedem einzelnen Landwirthe sehr, und ma- chen sie ihm oft unmoͤglich. Es ist deshalb auch dem einsichtsvollsten und thaͤtigsten Landwirthe nicht zu verdenken, wenn er sich den unendlichen, oft damit verbundenen Schwierigkeiten nicht aussetzen oder gar das Unmoͤgliche nicht unternehmen will, und ich habe oft erklaͤrt, daß man ein vortrefflicher Landwirth seyn und dennoch bei die- sen Systemen bleiben koͤnne, vielleicht gar Unverstand verriethe, wenn man bei der jetzigen Lage der Dinge zu einem andern uͤbergehen wollte. Wenn aber von allgemei- ner Nutzbarkeit und Vorzuge die Rede ist, so kommen nur die Gesetze der Natur, nicht die der Menschen in Betracht, indem sich diese vernunftmaͤßig jenen unterwerfen, und in Uebereinstimmung damit setzen muͤssen. Dies kann und wird geschehen allent- halben, wo klare Begriffe uͤber Staats- und Landwirthschaft in die Kabinette der Erster Theil. Q q Das Feldersystem. Gesetzgebung eindringen. Es ist ein toͤdtender Zirkelschluß, wenn man sagt: bei der jetzigen Einrichtung ist ein verbessertes Wirthschaftssystem nicht vortheilhaft, und weil das System nicht vortheilhaft ist, so verlohnt sich’s nicht der Muͤhe, jene Einrichtung abzuaͤndern! — Dennoch hoͤrt man taͤglich Geschaͤftsmaͤnner nach dieser Schluß- form raisonniren. §. 318. Zerstuͤckelung des Land- eigenthums. Die Einrichtungen, welche die Veraͤndernngen dieses Systemes erschweren und sie dem Einzelnen oft unmoͤglich machen, bestehen hauptsaͤchlich in der Zerstuͤckelung jedes Landeigenthums, die sich auf dieses System gruͤndet, und das System so lange unabaͤnderlich erhalten hat. Ein jedes Gut hat nicht nur eine mehrentheils gleiche Ackerflaͤche in jedem Drittheile, worin die ganze Flur eingetheilt ist, liegen, sondern es sind auch die zu jedem Gute gehoͤrigen Aecker noch in demselben Theile der Feldflur, in groͤßern oder kleinern Stuͤcken, wunderbar getrennt und vermengt. Hieraus folgt die Nothwendigkeit fuͤr jeden, die einmal festgesetzte Ordnung in der Bestellung dieser Felder zu befolgen; theils weil nach jedem einzelnen Stuͤcke keine Wege hingehn, und sie so auf- und durcheinander stoßen, daß durch die Pflugwendungen des andern Saat leiden wuͤrde, wenn jeder nach Gefallen sein Stuͤck bestellen wollte; hauptsaͤch- lich aber, weil bis zur allgemeinen Bestellungszeit und unmittelbar nach vollbrachter Ernte, oft schon, wenn die Hocken noch auf dem Felde stehen, eine gemeinschaftliche Behuͤtung des ganzen Theils der Feldflur durch allerlei Vieh der saͤmmtlichen Inter- essenten, (wozu haͤufig auch die einer benachbarten Gemeinde und andere, die gar kein Ackerland haben, gehoͤren,) eintritt; das Brachfeld aber derselben das ganze Jahr hindurch unterworfen bleibt. Diese Einrichtung ist gleich alt mit dem Systeme selbst, und gruͤndete sich darauf, daß jeder einzelne Eigenthuͤmer die Weide seines Ackers einzeln nicht benutzen konnte, ohne dem andern Schaden zu thun. Diese Stoppel- und Brachweide ist bei der Vermehrung des Ackerlandes und Verminderung der uͤbrigen Weide ein immer groͤßeres Beduͤrfniß geworden, weil ohne selbige das Vieh den Sommer hindurch gar nicht erhalten werden kann. Deshalb wird uͤber jede Verminderung oder Beeintraͤchtigung derselben von jedem Interessenten und den Vorstehern der Gemeinheiten eifersuͤchtig gewacht. Also konnte diese, aus der niedrigen Stufe der Kultur sich herstammende und fast allgemein verbreitete Einrichtung, auch bei der entstandenen Erkenntniß einer Das Feldersystem. bessern Wirthschaft da schwer gehoben werden, wo jeder kleine Besitzer schon fruͤher zum freien und erblichen Eigenthuͤmer gemacht wurde. Nur in solchen Laͤndern, wo der Gutsherr sich seine Rechte uͤber die Bauern und die ihm zugetheilten Felder vor- behielt, und ihm nur den Anbau derselben unter gewissen Bedingungen uͤberließ, hatte er die Macht, das Hoffeld herauszunehmen, und den Bauern das ihrige anzu- weisen, wo es ihm paßlich schien; weswegen nur einzelne deutsche Provinzen an die- ser Feldzerstuͤckelung nicht leiden, und deshalb dann auch fruͤher zu einem zweckmaͤßi- gern Ackersysteme gekommen sind. §. 319. Ein Palliativmittel gegen jenes Uebel hat man dadurch angewandt, daß man Huͤlfsmittel dabei. einen Theil des Brachfeldes, mehrentheils den zunaͤchst am Dorfe liegenden, der Hut und Weide entzog, und den Bau der Futterkraͤuter oder anderer Fruͤchte dadurch be- guͤnstigte; welches nur durch einen gerechten Machtspruch der Regierungen oder der gesetzgebenden Macht, die durch Schubarts durchdringende Stimme dazu aufge- fordert waren, nicht ohne heftige Reklamationen der Weide-Interessenten bewirkt werden konnte. Hierdurch ist etwas, aber nicht genug geholfen. In einigen Staaten hat neuerlich die aufgeklaͤrte souveraine Macht mit hoͤchster Energie durchgegriffen, und alle Hut und Weide auf des andern Acker, sobald er ihn bestellte, unbedingt untersagt, und somit jeden vorher nur beschraͤnkten Grundeigen- thuͤmer zum vollkommenen gemacht. Wenn daselbst angenommen werden kann, daß kein anderer als der Grundeigenthuͤmer Weiderecht besaß, so kompensirt es sich gegen einander; die Rechte keines sind gefaͤhrdet, sondern es ist nur ihr Mißbrauch zum Nachtheil anderer und des allgemeinen Bestens aufgehoben. Es wird aber hierdurch die Stallfutterung des Viehes wohl groͤßtentheils zur unbedingten Nothwendigkeit, in- dem kein Eigenthuͤmer seinen bestellten Acker zu befriedigen verpflichtet ist, sondern ein jeder, der sein Vieh noch austreiben will, fuͤr allen Schaden einstehen muß; ja sogar der einzelne oder die Gemeinde, die ihr Vieh austreibt, den Schaden zu ersetzen ge- halten ist, der in ihrer Nachbarschaft durchs Vieh an einer Frucht geschieht; wenn gleich nicht erwiesen werden kann, daß das ihrige ihn veranlaßt habe. Ob nun diese allgemeine Einfuͤhrung der Stallfutterung in jenen Staaten so schnell moͤglich sey, und der Viehstand bei der strengen Beobachtung dieser Vorschrif- Q q 2 Das Feldersystem. ten nicht zum Nachtheile des Ackerbaues zu sehr vermindert werden muͤsse, ist eine Frage, die man ohne genaue Kenntniß der Lokalitaͤt nicht beantworten kann. Auch sind dadurch noch nicht alle Schwierigkeiten gegen die Einfuͤhrung eines verbesserten Ackersystems gehoben. Muͤhsamer, aber auch von groͤßerer Wirkung und keinesweges unmoͤglich ist der allgemeine Umsatz der Aecker, wodurch einem jeden das Seinige an Grund und Bo- den, nach gerechtem Ersatz der Quantitaͤt durch Qualitaͤt, in einer oder in einigen zu- sammenhaͤngenden Flaͤchen zugetheilt wird, die er dann befriedigen und nach seiner Willkuͤhr benutzen kann. Hierdurch allein kann sich der Ackerbau der Nation und jedes Einzelnen zur hoͤchsten Vollkommenheit erheben, und dasjenige System in jeder Wirthschaft eingefuͤhrt werden, was diese Vollkommenheit bewirkt. Aber freilich sind die Hindernisse, die diesem allgemeinen Ackerumsatze entgegen stehen, — viel- leicht nicht so sehr in physischer Hinsicht, als in moralischer und politischer — schwer zu uͤberwinden, wo einmal vollkommene Eigenthumsrechte jeder Klasse der Grundin- haber zugesichert sind. Ein anderes freilich auch nur palliatives Huͤlfsmittel denke ich mir in folgender Einrichtung, die nach dem Lokale verschiedene Modifikationen leiden kann. Es werde eine dreifeldrige Feldflur in neun gleiche Theile getheilt, und sechs oder sieben Jahre hindurch — je nachdem die Weideberechtigung ausgedehnter oder beschraͤnkter war — jedem Eigenthuͤmer in jedem Schlage die willkuͤhrliche Benutzung seiner Acker- stuͤcke uͤberlassen, ohne daß er darin durch irgend eine Vor- oder Nachhute, die im- mer von geringem Belange ist, gestoͤrt werde. Nur verpflichte man ihn, daß er zu der vorletzten Frucht im fuͤnften oder sechsten Jahre duͤnge, mit der letzten Frucht aber weißen Klee einsaͤe. In den uͤbrigen zwei oder drei Jahren kommt dann das Land zur gemeinschaftlichen Weide, welche durch ihre Qualitaͤt alle vorherige Brach- und Stoppelweide bei weitem uͤbertreffen muß, und nach zuruͤckgelegten Weidejahren den Acker zu einem weit bessern Fruchtbau durch die Rasenfaͤulniß und den mehr konzen- trirten Weideduͤnger geschickt gemacht hat. Durch die mannigfaltigen freien Ver- suche der Ackerbauer wird sich bald die Rotation ergeben, welche nach der Beschaffen- heit des Bodens und den Wirthschaftsverhaͤltnissen die vortheilhafteste sey, und diese wird von den meisten ohne allen Zweifel eingefuͤhrt werden. Welche Schwierigkei- ten diese Einrichtung haben koͤnne, — wenn sie ernstlich und mit Ueberlegung bei Das Feldersystem. der Abtheilung der Schlaͤge, besonders in Hinsicht der Wege, die moͤglichst zu allen Stuͤcken fuͤhren muͤssen, betrieben wuͤrde — sehe ich nicht ein. §. 320. Es sind indessen in der Fruchtfolge der Dreifelderweirthschaft selbst auf Fluren, die in Ansehung der Behuͤtung gemeinschaftlich waren, schon oft Veraͤnderungen mit allgemeiner Uebereinstimmung der Interessenten vorgenommen worden. So sind mir verschiedene Dorffelder bekannt, wo man 1) Brache, 2) Gerste, 3) Erbsen, 4) Rocken, 5) Hafer, 6) Rocken und darnach wieder Brache hat, oder man duͤngt 1) zu Gerste, nimmt 2) Rocken, 3) Brache, 4) Rocken, 5) Erbsen, 6) Gerste, 7) Rocken, 8) Hafer, 9) Brache. In sehr starkem Voden besorgt man nach geduͤngter Brache von der Winterung Lagerkorn, und saͤet deshalb zuerst lieber Gerste, von der man hier versichert, daß sie sich minder nachtheilig wie der Weizen lagere. Von der Dreifelderwirthschaft aber im Ganzen abzugehn entschließt man sich bei dem Allen nicht. §. 321. Die vierfeldrige Wirthschaft ist an einigen Orten schon seit undenklichen Zeiten Die vierfel- drige Wirth- schaft. auf Gemeindefluren eingefuͤhrt. Man bant daselbst nach der Brache 1) Winterung, 2) Sommerung, 3) Winterung oder Sommerung, auch wohl gar in diesem Felde Erbsen, und haͤlt darnach wieder Brache. Letzteres ist ein so unwirthschaftliches Verfahren, wie es sich nur denken laͤßt, indem die Erbsen gehoͤrig bestellt, eine vortref- liche Vorfrucht zum Getreide abgeben, und der Acker keinesweges einer darauf folgen- den Brache bedarf. Es ist ein vierfeldriges System aber auch von manchen privativen Gutsbe- sitzern fuͤr sich sowohl, als fuͤr ihre Bauern eingefuͤhrt worden, wovon sich manche ungemein große Wirkung versprachen. Die Idee scheint mir auf einem Mißver- staͤndnisse uͤber das vierseldrige System der Englaͤnder zu beruhen. Denn es kam besonders seit der Zeit in Anregung, wie Friedrich der Große den Vorzug der englischen Landwirthschaft anerkennend, diese durch den Englaͤnder Brown und einige nach England geschickte Wirthschaftsverstaͤndige zuerst auf seinen Domainen, dann durch betraͤchtliche Unterstuͤtzungen anderer unternehmender Gutsbesitzer allge- mein in seinen Staaten einfuͤhren wollte. Es war anfangs dabei auf ein Kleefeld an- gesehen, außer der Brache, von deren Benutzung zugleich gesprochen wurde. Nach- Das Feldersystem. mals aber wollte man die Getreidefruͤchte nacheinander nehmen, und nun im vierten Felde Klee haben, welcher natuͤrlich noch schlechter, wie in der Dreifelderwirthschaft gerieth. Nun werden mehrentheils drei Getreidefruͤchte in so eingetheilten Feldern gebaut, und dann Brache gehalten, und mir ist nur ein einziges Beispiel eines Gu- tes bekannt, welches wirklich auf einem Theile seiner Felder schon seit 25 Jahren den Fruchtwechsel von 1) behackten Fruͤchten, 2) Gerste, 3) Klee, 4) Winterung betreibt. §. 322. Die fuͤnffel- drige Wirth- schaft. Auch fuͤnf Felder findet man an einigen Orten bei Dorfgemeinden mit mannig- faltiger Verschiedenheit in der Folge der Fruͤchte. Wo nach der Brache 1) Winte- rung, 2) Erbsen, 3) Winterung, 4) Sommerung gebaut wird, da gehoͤrt es nicht zu den uͤbelsten, falls die Brache dann vollstaͤndig bearbeitet wird. Mit kleinen Ab- aͤnderungen koͤnnten diese vier- und fuͤnffeldrigen Systeme leichter zu einem richtigen Fruchtwechsel, als das dreifeldrige gebracht werden, indem der Futterbau einen ange- messenen Platz darin findet. Ueber die Verhaͤltnisse worin die Dreifelderwirthschaft in Ansehung der Arbeit, des Duͤngerstandes und des Ertrages in sich selbst und mit andern Wirthschaftssyste- men stehe, wird die allgemeine tabellarische Uebersicht aller Wirthschaftsarten am Schlusse dieses Kapitels mehreres Licht verbreiten. Das Wechselsystem . Die Schlag-, Koppel-, Hollsteinische und Mecklenburgische Wirthschaft . §. 323. Diejenige Wirthschaftsart, wo der Acker eine Reihe von Jahren nacheinander zum Fruchtbau und dann wiederum eine Reihe von Jahren zur Viehweide, zuwei- len auch zum Heuschlage, diente, ist seit jeher von Deutschen, Englaͤndern und Italiaͤnern Wechselwirthschaft genannt worden, und verdient diesen Namen vorzuͤglich. Auch ich habe mich des Worts im ersten Bande meiner englischen Land- wirthschaft in dem Sinne bedient, und es ist nicht meine Schuld, wenn man mit die- Das Wechselsystem. sem Ausdrucke nachher ein anderes Fruchtfolgesystem ausschließlich hat bezeichnen wollen und schlechthin dafuͤr angenommen hat. Man druͤckt sich jetzt freilich gegen die meisten verstaͤndlicher aus, wenn man die obigen Namen statt Wechselwirthschaft gebraucht. Aber diese sind wieder zweideutig, und bezeichnen bei Andern nur eine besondere Gattung jenes Systems. Unter Schlaͤgen verstehen manche nicht ein zusammenhaͤngendes Feld, sondern zuweilen getrennte Feldstuͤcke, die aber in jedem Jahre auf gleiche Weise bestellt wer- den, oder die Ordnung, in welcher diese Feldstuͤcke vertheilt sind. Koppel hingegen heißt bei ihnen ein zusammenhaͤngendes Stuͤck, wenn gleich auf diesem Stuͤcke in einem Jahre verschiedene Fruͤchte gebauet werden. Viele geben diesen Namen nur einem umzaͤunten Stuͤcke Landes. Andere wollen die Hollsteinische Wirthschaft des- halb ausschließlich Koppelwirthschaft, die Mecklenburgische aber Schlagwirthschaft nennen, weil dort Unzaͤunungen, hier keine gebraͤuchlich sind. Die meisten nehmen in den Gegenden, wo diese Wirthschaft eingefuͤhrt ist, die Ausdruͤcke gleichbedeutend. Ich denke mir unter Schlaͤgen die Vertheilung einer Feldflur nach einer gewissen Fruchtfolge, so daß nach Ablauf der mit den Schlaͤgen gleichen Jahreszahl ein jeder Schlag sich wieder in dem Zustande befinde, worin er zu Anfange des Umlaufs war, fordere aber nicht unbedingt den oͤrtlichen Zusammenhang der Felder jedes Schlages, welcher insbesondere bei der Stallfutterung keinesweges noͤthig ist; wo vielmehr un- ter gewissen Verhaͤltnissen, Trennungen in Hinsicht des Orts nuͤtzlich seyn koͤnnen. Koppel aber nenne ich einen Schlag, der auch im oͤrtlichen Zusammenhange steht. Um alle Mißverstaͤndnisse zu vermeiden, und nicht bloß einigen einzelnen Provinzen, sondern allen Deutschen verstaͤndlich zu werden, nenne ich die Wirthschaftsart, von der wir jetzt reden, im Allgemeinen die Wechselwirthschaft mit Weide . Und um ihre besondern Abarten zu unterscheiden, nenne ich sie Koppelwirthschaft, wenn sie nach der bisher gewoͤhnlichen landuͤblichen Art gefuͤhrt wird; und zwar Hollsteini- sche, wenn sie mit uͤberwiegenden Weidejahren, und Mecklenburgische, wenn sie mit uͤberwiegenden Frucht- und Brachschlaͤgen eingerichtet ist. §. 324. Es ist wahrscheinlich, daß sich diese Wirthschaftsart im Norden noch aus denen Geschichte der Koppelwirth- schaft. Zeiten herstammt, wovon Tacitus sagt, arva per annos mutant et superest ager (Sie veraͤndern jaͤhrlich die Felder, und der Boden ist uͤberfluͤssig vorhanden). Die Koppelwirthschaft. Freilich ging man in jenen Zeiten wohl ohne alle Ordnung von einem Flecke des Bo- dens zum andern uͤber, so wie der bisher angebaute erschoͤpft war, und mit reichlichen Fruͤchten nicht mehr lohnte. Denn es war aufzubrechender Boden, der zur Weide gedient hatte, genug vorhanden. Wie aber bei vermehrter Bevoͤlkerung das Eigen- thum Graͤnzen erhielt, sah man sich genoͤthigt, zu dem verlassenen Acker zuruͤckzukeh- ren, fand, daß er durch die Ruhe und dem Weideduͤnger seine Kraft wieder erhal- ten hatte, und ließ nun den spaͤter aufgebrochenen wieder zur Weide liegen. Von die- ser Wechselung finden wir noch in manchen Gegenden Spuren, indem man die auf- gepfluͤgten Ackerbeete unter alten Eichen noch deutlich erkennt. Wahrscheinlich hatte sich dieses Verfahren in dem noͤrdlichsten Theile von Deutschland , der daͤnischen Halb- insel erhalten, war daselbst zu einem regulaͤren Systeme geworden, um sich von hieraus nun wieder auf benachbarte Provinzen zu verbreiten. Der Landdrost von der Luͤhe lernte die Vorzuͤge dieses Systems zu Anfange des vorigen Jahrhunderts daselbst kennen, und sing in den Dreißiger-Jahren desselben an, es auf seinen Guͤ- tern in Mecklenburg , jedoch mit gewissen Modifikationen, einzufuͤhren. Er zog sich dadurch heftigen Widerspruch, Streit, Spott und Feindschaft zu, die nachher bei Gelegenheit der Streitigkeiten mit dem Herzoge, wahrscheinlich theils die Verfolgun- gen veranlaßte, denen er unterlag, und die seine neue Wirthschaft in Unordnung brachten, und seine Vermoͤgensumstaͤnde zuruͤtteten. Deshalb fand er lange Zeit nur versteckte Nachahmer, die das System mit verschiedenen neuen Modifikationen ganz in der Stille auf ihren Guͤtern einfuͤhrten, oͤffentlich aber wohl gar dagegen sprachen. Auf einmal kam es an den Tag, daß dieses System auf vielen Guͤtern, die bei der Dreifelderwirthschaft in die hoͤchste Erschoͤpfung verfallen waren, und deshalb ihr Duͤngerland auf eine immer kleinere Flaͤche hatten beschraͤnken muͤssen, durch dieses System gehoben, aufs neue in Kraft gesetzt und zu einem ungleich hoͤhern Ertrag ge- bracht worden war. Waͤhrend und nach dem siebenjaͤhrigen Kriege erhielt es aber erst den allgemeinen Beifall, und verbreitete sich uͤber den groͤßten Theil von Meck- lenburg und von da aus einzeln im benachbarte Provinzen. Aus diesen Zeiten sind auch die ersten Schriften, welche wir daruͤber haben; z. B. „ Rosenows Versuche einer Abhandlung vom Ackerbau in der Koppelwirthschaft, Leipzig 1759.“ „ Schu- machers gerechtes Verhaͤltniß der Viehzucht zum Ackerbau aus der Mecklenburgi- schen Wirthschaftsverfassung.“ „Gedanken von der Mecklenburgischen Wirthschaft und Die Koppelwirthschaft. und Ausfuͤhrungskunde von Densow .“ „ Von Fegesack zur Aufnahme der Landwirth- schaft, Berlin 1766.“ Die Vortheile, welche aus dieser Wirthschaftsart hervorgingen, insbesondere auf solchen Guͤtern, die einmal in einen Abfall ihres Duͤngerstandes gekommen waren, leuchteten nun einem jeden so ein, daß man dieses System als das vollkommenste un- ter allen moͤglichen ansah, und sich in dortigen Gegenden gluͤcklich pries, bei der gaͤnz- lichen Abhaͤngigkeit der Bauern seine Aecker ohne Weitlaͤuftigkeit zusammenziehen und in Schlaͤge legen zu koͤnnen. Jetzt sing man erst den Werth des Grundes und Bo- dens zu schaͤtzen an, wobei dann freilich mancher Bauer den seinigen ganz oder zum Theil verlor. §. 325. So wie hier der Zufall dieses System kennen lehrte, und seine Verbreitung be- guͤnstigte, verfielen doch auch in andern Gegenden denkende Koͤpfe auf dasselbe. Die vorzuͤgliche Kraft des geruheten Bodens, die Sicherheit und Groͤße der Ernten, welche er giebt, und wiederum das reichliche Weidegras, was auf hohen Weiden, die unerschoͤpft einige Jahre lang vom Pfluge ruhen, gegen andere, die unaufgebro- chen lange Jahre gelegen haben, hervorkommt, mußte aufmerksame Beobachter auf die Vortheile dieses Wechsels leiten. Camillo Tarello in seinem Ricordo d’a- gricultura lehrte dieses System, und zwar in seiner groͤßern Vollkommenheit, auf rationelle Gruͤnde gestuͤtzt. Nach ihm sollte das Grasland mittelst eines achtmaligen Pfluͤgens aufgebrochen und zum Fruchtbau benutzt werden, ohne Duͤnger, es sey denn etwa Kalk, fruͤher darauf zu bringen, als mit der letzten Saat, unter welcher Klee und zweckmaͤßige Graͤfer zu saͤen waͤren, und womit dann das Land eine Reihe von Jahren zur Weide oder zur Futterung des Viehes liegen bleiben solle. Auch Bertrand zu Orbe in der Schweiz lehrte in seinem élements d’agriculture dieses System, und bewies die Vorzuͤge des auf dem Acker entstandenen Rasens vor aͤltern Weiden, und wiederum die Fruchtbarkeit, welche die Rasenfaͤulniß den nachher gebauten Fruͤchten gebe. Auch findet man es in der Schweiz und in einigen suͤdlichen Gegenden Deutschlands , ich weiß nicht seit wann, eingefuͤhrt. §. 326. Bei dem allen hat dieses System viele Widerspruͤche von andern erlitten, denen es aber mehrentheils an einem vollstaͤndigen Begriffe davon fehlte. Man glaubte, Erster Theil. R r Die Koppelwirthschaft. der Kornbau wuͤrde dadurch zu sehr beschraͤnkt, und hielt es fuͤr eine Schande der Kultur, so vieles Land unbestellt liegen zu lassen. Man glaubte, die Verminderung der Arbeit sei der einzige Grund des Beifalls, den es hin und wieder erhalten habe, man berief sich auf die Einziehung der Bauerhoͤfe in Mecklenburg , und versicherte somit, daß es durch verminderte Nahrung und verminderten Verdienst der Menschen geradezu zur hoͤchsten Entvoͤlkerung des Staates fuͤhre. Die Koͤnigliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin machte daher die Frage uͤber die Anwendbarkeit der Koppelwirthschaft, vorzuͤglich in der Mark Brandenburg , im Jahre 1791 zur Preisaufgabe, zu deren Beantwor- tung sehr viele Schriften einliefen; noch mehrere aber durch die uͤber selbige entstan- dene Streitigkeiten, besonders durch die von dem Staatsminister Grafen von Herz- berg uͤber diesen Gegenstand gehaltene Vorlesung, worin er sich gegen die Koppel- wirthschaft erklaͤrte, herauskamen. Diese Schriften sind von verschiedenem Gehalte, und haben vielleicht saͤmmtlich in einzelner Hinsicht Verdienst. Allein sie stellen weder die Verhaͤltnisse der Wirthschaften klar genug gegen einander, noch geben die meisten von ihnen eine hinlaͤnglich deutliche Ansicht von der Koppelwirthschaft dem, der sie gar nicht kennt. §. 322. Das Wesentlichste der Koppelwirthschaft, welches aber von den Gegnern dersel- ben am meisten uͤbersehen worden, ist, daß sie ihren saͤmmtlichen Grund und Boden, der dem Pfluge seiner physischen Beschaffenheit nach einigermaßen unterworfen wer- den kann, in ihrem Wechsel mit aufnimmt. Sie hat kein Fleckchen Landes, welches sie nicht kultivirt, wenn es der Kultur faͤhig ist. Nur der zu feuchte, unabwaͤsserliche Boden ist zu Wiesen; der zu steile und vielleicht zu abgelegene dem Holze gewidmet; dann aber auch dieser Benutzung ausschließlich. Sie bedarf keiner Weide auf Wie- sen, oder benutzt diese wenigstens nicht anders dazu, als in dem Falle, daß es ihnen im Fruͤhjahre und Spaͤtherbste voͤllig unschaͤdlich waͤre. Jahre Holzung aber ist voll- kommen geschlossen, und kein Stuͤck Vieh unterdruͤckt den jungen Ausschlag oder be- nagt die aufgewachsenen Baͤume. Besondere Weidereviere aber gestattet sie durchaus nicht, sondern Alles, was eine Reihe von Jahren zur Viehweide diente, kommt nun, durch Weideduͤnger und Rasenfaͤulniß in Kraft gesetzt, eine andere Reihe von Jahren Die Koppelwirthschaft. zum Fruchttragen. Dagegen wird nun der abgetragene jedoch von rechtswegen nicht erschoͤpfte Acker niedergelegt, um dem Viehe Nahrung zu geben, und neue Kraͤfte durch Graswuchs und Weideduͤnger zu erlangen. Es ist in vielen Faͤllen an sich schon unrichtig, daß diese Wirthschaft gegen die Dreifelderwirthschaft ihre Einsaat beschraͤnke. Es giebt der Faͤlle viele, wo diese beim Uebertritt in die Koppelwirthschaft vermehrt worden ist, indem das vormalige, zur Erhaltung des Viehes unentbehrliche Weideland, insbesondere der veroͤdete und nur noch mit einzelnen struppigen Baͤumen besetzte Forstgrund zu den Ackerschlaͤgen genommen ward, oft mit großem Gewinn fuͤr die Holzkultur selbst. Durch die reichere und kultivirte Weide aber ist sie nun im Stande, so viel meh- reres Vieh zu halten, und es besser und mit groͤßerer Sicherheit zu ernaͤhren. Neben der hoͤhern Benutzung desselben gewinnet sie nun den zureichenden Duͤnger, und der Acker erhaͤlt selbst den auf der Weide fallenden, der bei der Felderwirthschaft so gut wie ganz verloren ist, fuͤr den Fruchtbau. Da nun der Ertrag der Koͤrner so ganz von der im Acker befindlichen Kraft abhaͤngt, so wird dieser von derselben Einsaat so betraͤchtlich vermehrt, daß in den meisten Faͤllen, auch bei wirklich verminderter Ein- saat, solcher eher vergroͤßert als herabgesetzt wird. Man hat es deshalb fast allge- mein zugeben muͤssen, daß ein im Wechsel liegender Acker, bei gleicher Duͤngung und Fruchtfolge, nach der Ruhe ein Korn mehr Ertrag gebe, welches als reiner Ge- winn von großer Bedeutung ist. Dazu kommt nun aber die hoͤhere Benutzung, welche sie aus dem Viehe zieht, indem sie diesem den ganzen Sommer hindurch eine zureichende und sich mehr gleich- bleibende Weide geben, und fast in jedem Falle wegen des groͤßern Umfanges oder wegen der groͤßern Kraft derselben weit mehreres Vieh halten kann. Die allge- mein zugestandene hoͤhere Nutzung des Viehes kann also, wenn der Koͤrnerer- trag sich auch nur gleich bliebe, immer als Vortheil dieser Wirthschaftsart gegen die Felderwirthschaft betrachtet werden. §. 327. Das Verhaͤltniß, nach welchem der Acker zwischen Fruchtbau und Weide wech- selt, ist nun bei diesen Wirthschaften sehr verschieden, und aus diesem verschiedenen R r 2 Die Koppelwirthschaft. Verhaͤltnisse mit allen seinen Nebenfolgen geht der mannigfaltige Unterschied dieser Wirthschaftsart hervor. Unterschied zwischen der Hollsteini- schen und Mecklenburgi- schen. Zuvoͤrderst der Unterschied zwischen den, der groͤßern Landuͤblichkeit wegen soge- nannten Hollsteinischen und Mecklenburgischen Wirthschaften. Bei ersterer uͤberwiegt die Weide und Viehhaltung den Ackerbau, oder hat doch einen merklich groͤßern Antheil am Ertrage des Ganzen, wie bei der Mecklenburgi- schen; der Hollsteiner beackert nicht nur weniger Land, sondern wendet auch weniger Arbeit daran. Nach der urspruͤnglichen, zwar nicht mehr allgemeinen, aber doch noch haͤufigen Nationalwirthschaft, wird keine vollstaͤndige Brache gehalten, und fin- det kein Sommerpfluͤgen statt. Man hat sich wenigstens lange gescheut, durch zu starkes Pfluͤgen die Grasnarbe und die Keime der Graͤser zu zerstoͤren, und den wil- den Graswuchs fuͤr’s kuͤnftige zu schwaͤchen. Das Weideland wird daher nicht mittelst einer Brache umgebrochen, sondern haͤufig gleich auf die erste Furche Hafer gesaͤet, oder bei mehr sandiger Beschaffenheit Buchweizen. Diesen soge- nannten Dreeschhafer haben auch diejenigen — und wie ich glaube mit Grunde — beibehalten, welche von der Nuͤtzlichkeit einer vollkommneren Bearbeitung uͤber- zeugt, Brache nach demselben halten. Auch bei dem Niederlegen des Landes zur Weide vermeidet man gewoͤhnlich die zu starke Auflockerung und Krautzer- stoͤrung, pfluͤgt daher zu der letzten Frucht — gewoͤhnlich Hafer — absichtlich nur einmal, und nennt diesen Hafer deshalb Hartlandshafer, weil das Land hart dabei bleiben soll. §. 328. Die Hollstei- nische. Der Hollsteiner — es versteht sich, daß hier immer von der Mehrheit die Rede ist, indem man in Ruͤcksicht auf Einzelne in Hollstein Wirthschaften an- trifft, die voͤllig nach Mecklenburgischer Art gestaltet sind — hat mehrere Schlaͤge und einen laͤngern Umlauf (Roulirung, Turnus, Rotation). Er bauet gewoͤhn- lich mehrere Getreidesaaten nacheinander, laͤßt dann aber den Acker um so laͤn- ger wieder zur Weide liegen. Das gewoͤhnlichste Verhaͤltniß ist in Hollstein , daß ein Fuͤnftel Winterung, ein Fuͤnftel Sommerung und drei Fuͤnftel Weide sind. Wird Brache gehal- Die Koppelwirthschaft. ten, welches jetzt um so haͤufiger wegen des allgemein eingefuͤhrten Mergelns geschieht, so betraͤgt sie doch nur ein Zehntel. Man nimmt dann gewoͤhnlich: 1) Dreeschhafer; 2) Brache; 3) Winterung; 4) Sommerung; 5) Winterung oder Sommerung, und dann fuͤnf Jahre Weide. Unter 10 Schlaͤgen hat man selten oder nie. Man findet aber auch Abtheilun- gen von 12, 13 und 14 Schlaͤgen, welche ihre Pflug- und ihre Weidejahre in einer Folge nacheinander haben, und dann mit einem noch groͤßern Verhaͤltnisse des Wei- delandes zum Pfluglande. Denn mehr als fuͤnf Fruͤchte bauet man wohl nie hinter- einander. Zur Umlegung der Schlaͤge entschließt man sich in Hollstein deshalb weniger wie in Mecklenburg , weil jeder Schlag mit einer Befriedigung eingefaßt ist, die aus Graben und Wall besteht, mit einer darauf gepflanzten Hecke besetzt, die man Knick zu nen- nen pflegt, und die man bei einer Wirthschaft, die so vorzuͤglich auf Weide berech- net ist, fuͤr etwas so wesentliches haͤlt, daß manche den ganzen Unterschied zwischen Mecklenburgischer und Hollsteinischer Wirthschaft in diesen Knicken setzen. Weshalb denn auch der Streit uͤber den Nutzen und Schaden dieser Knicke so lebhaft gefuͤhrt ist. Sie werden jedesmal abgehauen, wenn die Koppel aufgebrochen wird, wachsen dann waͤhrend des Getreidetragens langsam heran, und gewaͤhren waͤhrend der Weide- zeit unleugbar vielen Nutzen. Um dieser Knicke willen, deren erste Anlage muͤhsam und kostspielig ist, ent- schließt man sich also zu einer Abaͤnderung der Koppeln nicht leicht, und auf Guͤtern, wo die Zahl derselben zu groß schien, hat man lieber eine oder die andere herausge- nommen, und sie auf eine besondere Weise bewirthschaftet; ungefaͤhr so, wie die Mecklenburger ihre Nebenkoppel zu benutzen pflegen. Da der Hollsteiner ungleich mehr Vieh haͤlt, wie der Mecklenburger, auch sol- ches im Sommer sowohl als im Winter besser naͤhrt, so gewinnt er im Allgemeinen weit mehrern Duͤnger und erhaͤlt sein Land hierdurch neben der laͤngern Ruhe in weit groͤßerer Kraft. Hierdurch gewinnt er der minderen Bearbeitung ungeachtet haͤufig groͤßere, aber im Allgemeinen vielleicht minder sichere Ernten. Die Koppelwirthschaft. Da diese Wirthschaftsart in Hollstein seit uralten Zeiten bestand, und der Bo- den dabei von Jahr zu Jahr an Kraft zunehmen mußte, so scheint seine Grundbe- schaffenheit urspruͤnglich sehr gut zu seyn, obwohl sie (es versteht sich, daß wir hier nicht von den Niederungen oder Marschen reden) in Ansehung ihrer eigentlichen Erdmischung keine Vorzuͤge weder vor Mecklenburg noch vor vielen andern norddeut- schen Provinzen hat. Aber Reichthum von Humus nnd Ueppigkeit der Vegetation findet man haͤufig auf Boden, wo der Sand so praͤdominirt, daß er bei einer andern Kultur nur das Bild der Unfruchtbarkeit darstellen wuͤrde. Hieraus erklaͤrt sich die wunderbare Wirkung des aufgefahrenen merglichten Lehms, (eine Operation, wel- che man jetzt unter die Eigenthuͤmlichkeiten der Hollsteinischen Wirthschaft zaͤhlen kann) die man in andern Gegenden vor verstaͤrkter Mistduͤngung in dem Maaße nicht erwarten kann. Auf die Molkerei, welche man in Hollstein und Mecklenburg Hollaͤnderei zu nennen pflegt, wird dort die groͤßte Aufmerksamkeit verwandt, weil man im Durchschnitte rechnet, daß aus selbiger die Haͤlfte des reinen Ertrages der Wirth- schaft, zuweilen selbst mehr als aus dem Fruchtbau herauskomme. Ueber die Benutzung der Schlaͤge werden wir bei der allgemeinen Uebersicht der Verhaͤltnisse der verschiedenen Wirthschaftsarten gegeneinander das Wesentliche angeben. §. 329. Die Mecklen- burgische. Der Mecklenburger verwendet dagegen eine ungleich groͤßere Aufmerksamkeit auf den Koͤrnerbau und die Beackerung des Bodens, und die Wirthschaftsart ist uͤber- haupt verwickelter und mannigfaltiger bei ihm. Er haͤlt in jedem Umlaufe ein- oder gar zweimal voͤllig reine Brache, die in der Regel im Herbste schon umgebrochen und einen ganzen Sommer hindurch mit großem Fleiße bearbeitet wird. Er hat deshalb natuͤrlich weniger Weide und weniger Vieh, und dieses wird im Sommer und Win- ter schlechter genaͤhrt, weshalb der Viehertrag bei dieser Wirthschaft ungleich gerin- ger, als bei der Hollsteinischen ist. Deshalb aber duͤngt er auch schwaͤcher, und sucht den mangelnden Duͤnger zum Theil durch staͤrkere Beackerung zu ersetzen, nach welcher er freilich oft bessere Korn- ernten, als der Hollsteiner nach staͤrkerer Duͤngung bewirkt, aber auch den Boden Die Koppelwirthschaft. mehr erschoͤpft. Diesen Duͤngermangel hat man indessen durch die sorgfaͤltigste Benu- tzung des von der Natur erzeugten und aufbewahrten Duͤngers, vorzuͤglich des Mod- ders, der sich in Niederungen und Sinken seit Jahrtausenden angehaͤuft hatte, und zuweilen durch den Gebrauch der Wasserkraͤuter, besonders des dort sogenannten Tangs oder Porsts, mit vielem Fleiße zu ersetzen gesucht, und dadurch auf manchen Guͤtern die Erschoͤpfung des Bodens verhindert. Der Gebrauch des merglichten Lehms verbreitet sich in Mecklenburg zwar auch auf manchen in Kraft erhaltenen Guͤ- tern sehr nuͤtzlich, wird aber daselbst das Gluͤck nicht machen, wie auf dem krastrei- chern Hollsteinischen Boden. Wenn der Hollsteiner seine saͤmmtlichen Schlaͤge mehrentheils in einer Rotation bewirthschaftet, so trift man auf den Mecklenburgischen Guͤtern gewoͤhnlich mehrere Schlagordnungen an, und man unterscheidet folgende drei Arten. §. 330. 1) Die Binnen- oder Hauptschlaͤge . Zu diesen ist der bessere seit jeher, Verschiedene Schlag-Ab- theilungen. auch schon bei der Dreifelderwirthschaft, mehr in Duͤnger gehaltene Acker gewaͤhlt. Sie liegen dem Hofe am naͤchsten, und stoßen entweder auf selbigen zu, oder sind doch durch kuͤrzere Wege damit verbunden. Sie machen den Hauptbestandtheil des Gutes aus, und ihre Weide ist mehrentheils dem nutzbaren Rindviehe bestimmt. 2) Die Außenschlaͤge . Sie enthalten das schlechtere oder mehr vernach- laͤßigte und abgelegene Land, welches man bei der Felderwirthschaft sechs- und neun- jaͤhriges Rockenland zu nennen pflegt, und sie sind entweder aus diesen oder aus vor- mals gemachten und erschoͤpften Aufbruch entstanden. Die Weide auf selbigem ist fuͤr das Rindvieh zu kaͤrglich, auch wohl zu entfernt, und deshalb fuͤr die Schaͤferei be- stimmt, die der Hollsteiner in der Regel gar nicht hat, der Mecklenburger aus der Dreifelderwirthschaft beibehielt, sie aber bis auf die neueste Zeit sehr vernachlaͤßigte, und wohl hoͤchst geringen reinen Ertrag davon hatte. Von rechtswegen sollten diese Außenschlaͤge wenigstens den Pferch der Schafe erhalten. Weil man dessen aber fuͤr die Binnenschlaͤge mehrentheils zu beduͤrftig ist, so wird er ihnen haͤufig auch entzogen, und sie erhalten gar keinen Duͤnger, sondern muͤssen aus der sogenannten Ruhe einige Saaten abtragen. Aber diese Ruhe hilft wenig, weil sich kein Rasen darauf erzeugt und also auch wenig Weideduͤnger darauf faͤllt. Die Koppelwirthschaft. 3) Die Nebenkoppeln . Sie enthalten mehrentheils vorzuͤgliches und nah am Hose belegenes Land, sind mehrentheils eingezaͤunt, und den Woͤrthen oder Wurthen der Felderwirthschaft gleich zu schaͤtzen. Ihr Zweck ist hauptsaͤchlich, dem Zug- und Haushaltsvieh Weide zu geben, welches letztere man von dem Hollaͤnderei- vieh, welches mehrentheils verpachtet ist, unterscheidet. Dann dienen sie aber auch zum Futterbau und Heugewinnung, und werden auch deshalb wohl Kleekoppeln ge- nannt. Jedoch werden sie auch wechselsweise zum Getreidebau benutzt. Manche ha- ben sie neuerlich nach der Regel der Fruchtfolge zu bewirthschaften angefangen, und insbesondere die vierschlaͤgige Rotation von 1) behackten Fruͤchten, 2) Gerste, 3) Klee, 4) Winterung dafuͤr gewaͤhlt. Ueberhaupt findet aber keine allgemeine und regulaͤre Bewirthschaftung derselben statt, sondern man behandelt sie willkuͤhrlich nach dem Bedarf eines jeden Jahres und zur Beihuͤlfe der Hauptschlaͤge. Ihre Groͤße ist mehrentheils nach dem Verhaͤltnisse des erforderlichen Zug- und Haushaltsviehes ein- gerichtet, weil sie urspruͤnglich nur zu dessen Weide bestimmt waren. Man konnte da naͤmlich die Zugochsen besser verpflegen und naͤher zur Hand ha- ben, wenn man sie brauchte. Gewoͤhnlich trifft man drei solcher Koppeln, wovon nach der urspruͤnglichen Einrichtung eine mit Getreide bestellt, eine andere zu Heu gemaͤ- het, eine dritte zur Weide gebraucht und so alle zwei oder drei Jahre damit gewechselt werden sollte. §. 331. Nach dem Zustande, worin sich die Schlaͤge befinden, heißen sie 1) Weide-, 2) Saat-, 3) Brachschlaͤge. Wo in dem Umlaufe zwei Brachen, eine unmittelbar nach dem Aufbruch der Weide, eine andere zwischen den Saaten gehalten wird, da heißt erstere Raubrache, gruͤne Brache, Dreeschbrache, Ruhebrache, Altbrache , und man sagt dann, der Acker trage, weil er in der Regel hier keinen Mist erhaͤlt, aus der Ruhe, richtiger vermoͤge der Rasenfaͤulniß. Die andere heißt Muͤrbebrache, Schwarzbrache, neue Brache , und weil sie geduͤngt wird, Mist- oder fette Brache . §. 332. Roulirung der Schlaͤge. Diese Schlaͤge machen bei der Hollsteinischen sowohl als Mecklenburgischen Wirthschaft einen Zirkel oder Umlauf, so daß alle Jahre einer in die Stelle des andern Die Koppelwirthschaft. andern tritt. Dieser Umlauf dauert so viele Jahre als Schlaͤge sind, und im Jahre, nach vollendetem Umlaufe, muß jeder Schlag sich an der Stelle und in dem Zustande finden, worin er zu Anfange desselben war. Daraus folgt dann auch, daß jedes Jahr gleich viele Schlaͤge jeder Art vorhanden sind. Dies bewirkt dann die so nuͤtz- liche Gleichheit und Regularitaͤt der Wirthschaft durch alle Jahre, welche die Ueber- sicht nicht nur so sehr erleichtert, sondern auch einen gleichmaͤßigen Ertrag aus den verschiedenen Zweigen der Wirthschaft sichert; so daß sich die Ordnung und der Etat bei keiner Wirthschaftsart mit geringerer Muͤhe beachten und bestimmen laͤßt, als bei dieser, wenn sie einmal gehoͤrig eingerichtet worden. Dagegen aber ist auch die Ein- richtung bei keiner Wirthschaftsart schwieriger und erfordert groͤßere Ueberlegung, weil nachher eine jede Abaͤnderung, ohne totale Abaͤnderung des Ganzen, kaum moͤglich ist, und die vorige Ordnung gaͤnzlich zerstoͤrt. §. 333. Wo es irgend moͤglich ist, legt man die Schlaͤge nach ihren Nummern und Verbindung der Koppeln nach ihrer Nummer. nach ihrer Folge auch oͤrtlich in einem Kreise, so daß z. B. bei 11 Schlaͤgen No. 11. wiederum mit No. 1. graͤnze. Dadurch erreicht man, daß die Weideschlaͤge nebenein- ander liegen, das Vieh sie entweder saͤmmtlich uͤbergehen, oder doch, ohne Wege zu be- treten, von einer zur andern kommen koͤnne. Auch laͤßt man eine und dieselbe be- friedigte Koppel, in welcher das Vieh die Nacht zubringt, so lange sie zu Grase liegt, um neue Befriedigungen zu ersparen, zur Nachtkoppel dienen; welches aber andere verwerfen, weil diese Koppel dadurch in Ansehung des Weideduͤngers auf Kosten der uͤbrigen beguͤnstigt wird; es sey denn, daß man eine solche Koppel vor andern zu ver- bessern besondere Ursach habe. Ueberdies ist das Zusammenhaͤngen der Weidekoppeln wegen der Viehtraͤnken von Wichtigkeit, indem man dann mit einer fuͤr 2 oder 3 Kop- peln ausreichen kaun . Da diese Viehtraͤnken nicht immer leicht einzurichten sind, so erfordern sie bei der oͤrtlichen Einrichtung der Schlaͤge viele Ruͤcksicht. §. 334. In der Regel soll der Flaͤcheninhalt der Schlaͤge gleich seyn. Man hat aber Gleichheit der Koppeln. haͤufig bei ungleichem Boden die schlechtern nach Verhaͤltniß groͤßer gemacht, um wo moͤglich gleichen Koͤrnerertrag und gleiche Weide in jedem Jahre zu haben. Weil der Erster Theil. S s Die Koppelwirthschaft. schlechtere, mehrentheils sandigere Boden leichter zu bearbeiten ist, so wird auch der Unterschied der Arbeit nicht merklich. Und weil man auch der Guͤte des Bodens nach die Einsaat zu vermehren und zu vermindern pflegte, so war auch darin die von aͤltern Oekonomen so hoch geschaͤßtzte Gleichheit. Allein an Duͤnger fehlte es nun um so mehr, da dieser schwaͤcher auf den Acker einer groͤßereu Koppel gestreut werden kann, un- geachtet der schlechtere Boden desselben um so staͤrker bedarf, wenn er gleichmaͤßig tra- gen soll. Man hat sich daher mehrmals genoͤthigt gesehen, von diesen groͤßern Schlaͤgen den schlechtern Theil anders zu behandeln, ihn laͤnger zu Grase liegen zu lassen, weniger Fruͤchte davon zu nehmen, und ihn nur bei einigen Saaten als Sup- plement zu gebrauchen. Oder aber man hat sich vermittelst der Nebenkoppeln gehol- fen, und in dem Jahre, wo dieser groͤßere und schlechtere Schlag zur Duͤngung kam, keine Nebenkoppel geduͤngt, um desto mehr auf jenen verwenden zu koͤnnen. §. 335. Wenn sonst der Boden verschieden ist, und man ihn dennoch in eine Rota- tion nehmen will, so richtet man es so viel moͤglich so ein, daß jeder Schlag einen fast gleichen Theil von jeder Art des Bodens erhalte. Dies macht oft viele Schwie- rigkeit, und noͤthigt, den Koppeln andere Formen zu geben, wie man es in geome- trischer Ruͤcksicht thun wuͤrde. Einen kleinern Fleck schlechten Bodens, den man der Oertlichkeit wegen mit in einem Hauptschlag nehmen muß, sucht man durch staͤr- kere Duͤngung, oder besser durch Befahren mit einer fruchtbaren Erdart, zu verbessern. Zuweilen hat man es noͤthig gesunden, einen Schlag von durchaus schlech- terer Beschaffenheit doch mit in die Rotation zu nehmen, ihn aber zu schonen, und wie man es nennt derouliren zu lassen. Man laͤßt ihn naͤmlich ein Jahr laͤnger zur Weide liegen, und greift dagegen einen andern, der es ertragen kann, vor. Ersterer traͤgt dann in der Rotation eine Ernte weniger; letzterer aber hat eine kuͤrzere Ruhe und traͤgt eine Ernte mehr, wodurch denn natuͤrlich jenem aufgeholfen, dieser aber geschwaͤcht wird. Es ist ein Nothbehelf, der nur mit großer Voraussicht angewandt werden darf, gemißbraucht aber die ganze Wirth- schaft auf mehrere Rotationen in Unordnung bringen kann. Man hat besonders darauf zu achten, daß Paͤchter, denen dieser Kunstgriff ungemein vortheilhaft seyn Die Koppelwirthschaft. kann, sich solchen nicht erlauben, wenn nicht die ganze Einrichtung schon bei der Anlage hierauf berechnet war. Man sagt, daß auch viele habsuͤchtige Eigenthuͤ- mer selbigen in den gluͤcklichen Ausfuhrjahren des Getreides in Mecklenburg ge- braucht haͤtten. §. 336. Die Lage der Koppeln haͤngt also oft von der Oertlichkeit, von der Figur Lage der Kop- peln. des ganzen Areals und von der Lage des Wirthschaftshofes ab. Aber es duͤrfen auch andere Hinsichten nicht vergessen werden, die oft eine viel buntere Einthei- lung begruͤnden, als der Figur nach noͤthig scheint. Die vollkommenste Lage der Koppeln ist ohne Zweifel die, wenn sie in einem ganzen oder halben Zirkel um den Hof herum liegen, sich zunaͤchst an denselben, keilfoͤrmig zulaufend, fast ver- einigen, und dann immer weiter ausbreiten. Man pflegt dies eine faͤcherfoͤrmige Lage oder en eventail zu nennen. Hierzu ist aber eine guͤnstige Lage des Ho- fes fast nothwendig, und eine ziemliche Gleichheit nebst ununterbrochenem Zu- sammenhange des Ackerlandes. §. 337. Am besten ist es, wenn jede Koppel nur mit vier Seiten begrenzt ist, und Figur der Koppeln. keine Winkel hat, die immer die Beackerung erschweren. Ein regulaͤres Qua- drat oder Oblongum waͤre allerdings vorzuziehn, kann aber bei jener Lage nicht statt finden, und die Form eines abgestumpften Triangels hat auch wenige Nachtheile. Gar zu schmal duͤrfen sie nicht seyn und auch nach dem Hofe zu nicht wer- den, weil dies das Querpfluͤgen erschwert, einen Uebertritt auf den angraͤnzenden Schlag oder eine Anwende, die man gern vermeidet, nothwendig macht. Auch wird bei einer sehr langen und schmalen Gestalt die Graͤnze mit dem nebenlie- genden verlaͤngert, und es ist folglich eine groͤßere Befriedigung noͤthig, oder das Zuruͤckhalten des Weideviehes wird schwerer. §. 338. Eine voͤllig tadellose Anlage ist nur selten wegen der einmal vorhandenen Hoflage und wegen der Figur des Ganzen moͤglich. Man muß haͤufig die Kom- S s 2 Die Koppelwirthschaft. munikation der Koppeln mit dem Hofe durch einen oder mehrere gemeinschaftliche Wege bewirken, und die Koppeln nur auf einen solchen Weg zustoßen lassen. Nur muß man es moͤglichst vermeiden, daß nicht eine Koppel hinter der andern liege, und zu jener nicht anders zu gelangen sey, als uͤber diese. Auch muß man auf dem moͤg- lich geradesten Wege und nicht durch weite Umschweife auf eine jede kommen koͤnnen. §. 339. Gleichmaͤßige Entfernung vom Hofe. Daß die Entfernung der einen gegen die der andern nicht zu groß sey, und dar- aus eine große Ungleichheit in den Arbeiten jedes Jahres entstehe, ist moͤglichst zu verhuͤten, aber nicht immer ist die Moͤglichkeit vorhanden. Wenn die Feldmark eine lange schmale Figur bildet, und der Hof obendrein an einer schmalen Seite liegt, so ist das Uebel unabaͤnderlich. Es ist sonst die Regel, einen Schlag nicht zu theilen und aus mehreren Koppeln bestehen zu lassen. Wenigstens ist dies bei der Weidewirthschaft sehr wichtig, obwohl gleichguͤltiger und oft rathsamer bei der Stallfuͤtterung. Bei obiger Lage indessen koͤnnte man sich vielleicht dadurch helfen, daß man z. B. bei 7 Schlaͤgen 14 Koppeln machte, und ein jeder Schlag seine erste Koppel so viel naͤher liegen haͤtte, als die andre weiter zuruͤckliegt. Es versteht sich, daß die Schlaͤge nicht zu klein seyn duͤrften. §. 340. Nothwendige Abweichungen von der Re- gel. Haͤufig ist es aber auch wegen der physischen Beschaffenheit des Areals nicht moͤglich, die Schlaͤge zusammenhaͤngend zu machen, weil sie durch Baͤche, Bruͤche, Moore und Seen unterbrochen werden. Hier ist die Verschiedenheit unendlich, und man muß die allgemeinen Regeln beobachten, so viel wie es moͤglich ist. Bei langer Ueberlegung und haͤufiger Betrachtung der Flaͤche sowohl in der Natur als auf der Charte verfaͤllt man auf mancherlei Ideen, worunter man dann die in den meisten Ruͤcksichten moͤglichst beste waͤhlen muß, ohne absolute Vollkommenheit zu verlangen. Wenn solche Stellen nicht breit sind, so geht man mit den Graͤn- zen der Schlaͤge gewoͤhnlich gerade hindurch, und sucht die Verbindung durch Bruͤcken oder Daͤmme zu erhalten. Wo dies aber nicht angeht, muß man Wasser oder sumpfige Niederungen zu Graͤnzen der Schlaͤge annehmen. Die Koppelwirthschaft. §. 341. Wo es irgend moͤglich ist, macht man die noͤthigen Abzugsgraͤben auch zu Graͤben und Wege. Graͤnzgraͤben der Koppeln. Ein Gleiches ist mit den Wegen der Fall, die man gern mit Graͤben einfaßt und in moͤglichst gerader Linie legt, um weniger Land zu verlieren, und den kuͤrzesten Weg von einem Punkte zum andern zu haben. Da indessen zu jeder Koppel ein Weg fuͤhren muß, und man ihn ungern durch eine andere Koppel hindurch legt, so werden zuweilen Umwege nothwendig. §. 342. Die Lage des Bauerfeldes macht, wo der Wirthschaftshof mit dem Dorfe Schwierigkei- ten, welche das Bauerfeld oft macht. zusammenhaͤngt, am meisten Schwierigkeit. In Mecklenburg , wo man noch un- beschraͤnkter Herr der Feldmark war, hat man die Doͤrfer haͤufig ausgebauet, und ihnen ihre Felder da angewiesen, wo sie der Einrichtung des Hoffeldes nicht entgegen waren. Wo der Gutsherr das Eigenthum der Bauerlaͤnderey verloren hat, ohne daß eine den Ackerbau beguͤnstigende Gesetzgebung das Zusammenlegen und Austauschen der Laͤndereyen verstattet, muß man sich durch manche Schwie- rigkeiten hindurchwinden. §. 343. Ist der Boden so abwechselnd verschieden, daß man ihn in einer Rota- tion nicht zweckmaͤßig benutzen kann, so muß man mehrere Rotationen machen, und in dem Falle ist doch mehr auf die Gleichheit des Bodens, als auf die Oertlichkeit der Schlaͤge zu sehn. Da kommen dann, so wie sich der Boden aͤndert, die Koppeln verschiedener Rotationen untereinander zu liegen, und durch- kreuzen sich oft sonderbar. Eine gute Einrichtung hier zu machen, erfordert am meisten Ueberlegung, und man muß es bei der Weidewirthschaft wo moͤglich so einrichten, daß die graͤnzenden Koppeln verschiedener Rotationen in denselben Jahren zur Weide zu liegen kommen. Ist der Boden eines Gutes haͤufig abwechselnd, und dabei von solcher Guͤte und Kraft, daß er eine zweckmaͤßige, obgleich sehr complizirte Bewirthschaftung reich- lich lohnen wuͤrde, so muͤssen seine Rotationen so vervielfaͤltigt werden, daß man die Wirthschaft kaum mehr in diese Kategorie bringen kann. Die Koppelwirthschaft. §. 344. Die Zahl der Schlaͤge. Zuvoͤrderst also entsteht die Frage, in wie viele Rotationen, und dann, in wie viel Schlaͤge jeder Art ein Gut zu legen sey. Man hat diese Zahl der Schlaͤge in Mecklenburg fuͤr das Hauptproblem der Landwirthschaft gehalten, und sehr lebhaft daruͤber gestritten, welche Zahl die vortheilhafteste sey. Natuͤrlich hat man sich nicht daruͤber verglichen, und wird sich nie daruͤber vergleichen koͤn- nen, weil die Verhaͤltnisse, wovon diese Zahl abhaͤngt, allenthalben verschieden sind. In jedem gegebenen Falle aber die zweckmaͤßigste Zahl zu treffen, ist frei- lich von großer Wichtigkeit. §. 345. Abtheilungen der Schlaͤge. Die Groͤße der Feldmark, ihre Form, ihre Lage gegen den Hof, ihre Unter- brechungen und die Verschiedenheit des Bodens entscheiden zuvoͤrderst, ob alles in eine Rotation gebracht werden koͤnne, oder ob es in mehrere in Binnen- und in Außenschlaͤge gelegt werden muͤsse. Die Anlegung von Vorwerken oder beson- dern Wirthschaftshoͤfen fuͤr abgelegene Theile eines großen Gutes hat in Mecklen- burg zu wenig Beifall gefunden, und die Feldfluren sind fuͤr einen Hof fast zu groß. Deshalb hat man haͤufig solches Land zu Außenschlaͤgen, d. h. zu vernachlaͤßigten Acker machen muͤssen, was seiner natuͤrlichen Guͤte nach dies Schicksal nicht verdiente, und wo es fast allein auf die Errichtung eines Wirthschaftshofes ankaͤme, um es nach einiger Zeit mit den Binnenschlaͤgen in gleichen Ertrag zu setzen. Diese Außenschlaͤge werden ihrer Entfernung wegen sehr vernachlaͤßigt, wenig oder vielmehr gar nicht geduͤngt, und sind hauptsaͤchlich zur Schafweide bestimmt. Dazu passen sie auch freilich in ihrem jetzigen Zustande noch am besten, indem die Schafe nicht nur bei hinlaͤnglichem Raume mit schlechter Weide vorlieb nehmen, son- dern auch abgetragenes Land durch ihren Weideduͤnger mehr wie das Rindvieh verbes- sern, wenn es lange dreesch liegt. Wenn diese Schlaͤge den ihnen zukommenden Huͤrdenschlag erhalten, so ist dieser am angemessensten fuͤr sie, weil an eine Mistauf- fuhr, des weiten Weges halber, kaum zu denken ist. §. 346. Nebenkop- peln. Die Nebenkoppeln sind oft zur Aufhelfung einer Wirthschaft und um Gleichgewicht darin zu erhalten unentbehrlich. Sie muͤssen den Viehstand aufhelfen Die Koppelwirthschaft. und durch ihre groͤßere Futterproduktion den saͤmmtlichen uͤbrigen Acker in Kraft erhal- ten. Wo sie sehlten , hat man zuweilen einen Hauptschlag aus der Rotation genom- men, und ihn in solche Nebenkoppelnzertheilt. §. 347. Bei der Ausmittelung der Schlagzahl in der Hauptrotation muß Ruͤcksicht Hauptschlaͤge. genommen werden: 1) Auf die Art des Bodens . Der sandigere Boden verbessert sich durch laͤngere Ruhe mehr, als durch haͤufiges Pfluͤgen, und eine oͤftere und starke Brach- bearbeitung nutzt ihm wenig, kann ihm vielmehr schaͤdlich werden. Er braucht aus dem Dreesche nicht vor Winter umgebrochen zu werden, sondern es ist mehrentheils fruͤh genug, wenn dieses in der Mitte des Sommers geschieht. Er kann aber auch ohne Sommerpfluͤgen im Jahre des Umbruchs nach Hollsteinischer Art bestellt werden, am vortheilhaftesten mit Buchweizen, welcher ihn fast besser zur Winterung vorbereitet, wie die Brache. Der starklehmige Boden hingegen wird nur durch haͤufiges Sommerpfluͤgen zu großer Fruchtbarkeit gebracht. Deshalb muͤssen die Brachen vermehrt werden, so wie der thonige Bestandtheil des Ackers zunimmt. Die Weide aber kann auf eine kleinere Flaͤche eingeschraͤnkt werden, weil dieser Bo- den grasreicher ist. Wenn man viele Getreidesaaten nacheinander naͤhme, wuͤrde er zu sehr verwildern, und bei einer langen Weide sich zu sehr binden. Ist der Bo- den kaltgruͤndig, mit einer undurchlassenden thonigten Unterlage der Feuchtigkeit ausgesetzt, so kann es der Fall seyn, daß man ihn wirklich vortheilhafter laͤnger zur Weide oder zur Heugewinnung als zum Getreidebau benutzt, besonders wenn er gut durchduͤngt ist, und einen Stamm von guten Graͤsern in sich hat. Wenn einzelne Strecken dieser Art zwischen den Koppeln liegen, so werden sie zuweilen mit den uͤbri- gen nicht zugleich umgebrochen, sondern dienen zu Wiesen, wenn die Koppeln schon Korn tragen, und man nimmt ihnen dann eine oder zwei Fruͤchte weniger, zuweilen nur Hafer ab. 2) Auf die Quantitaͤt des zur Ausduͤngung einer Brache erfor- derlichen Mistes und die moͤgliche Gewinnung desselben . Die Mistbrache soll naͤmlich ausgeduͤngt werden, und ihre Groͤße muß sich also nach dem Duͤngergewinn der Wirthschaft richten. Diesen hat man, wie allenthalben, auch in Die Koppelwirthschaft. Mecklenburg mehrentheils nach der Kopfzahl des Viehes berechnet, sich aber auch eben so oft, wie anderwaͤrts, betrogen. Man hat in Mecklenburg ziemlich allgemein angenommen, daß ein Stuͤck Vieh den Duͤnger zu 100 sechzehnfuͤßigen Quadratruthen gebe. So viel Stuͤck Vieh also, so viel 100 Quadratruthen Brache. Wenn nun ein Stuͤck Vieh die Weide auf 300 Quadratruthen verlangte, so mußten, um einen Morgen zu beduͤngen, 300 Quadratruthen Weide da seyn. Verlangte es nach der Be- schaffenheit des Bodens oder nach der Erschoͤpfung desselben mehr an Weide, so mußte auch die Zahl der Weidekoppeln vermehrt werden. So haben viele gerechnet, und glaubten recht gruͤndlich gerechnet zu haben. Allein die Quantitaͤt des Mistes — denn nur der Wintermist koͤmmt hier in Betracht — ergiebt sich weder aus der Weide, noch aus der Kopfzahl des Viehes, sondern allein aus der Quantitaͤt des gewonnenen und oͤkonomisch verwandten Futters. Es koͤmmt also auf den Stroh- und Heugewinn vorzuͤglich an, bei welcher Zahl und Rotation der Schlaͤge die Brache genugsam ausgeduͤngt werden koͤnne, und dann kommt erst die Zahl des Viehes in Betracht, welche dieses am vortheilhaftesten verzehrt, und nun muß berechnet werden, wie viel es an Weide beduͤrfe, um neben dem Duͤnger den moͤglich groͤßten Nutzen zu geben. Also nicht bloß, wie manche angegeben haben, ist hier auf die Beschaffenheit und die mehrere oder mindere Graswuͤchsigkeit des Ackers selbst, sondern weit mehr auf die Quantitaͤt und Qualitaͤt der Wiesen und der etwa zum Futtergewaͤchsbau ge- nutzen Nebenkoppeln zu sehen. Oder aber es muß auch Winterfutter in einem der Hauptschlaͤge gebaut und somit die Zahl der Schlaͤge um eine vermehrt werden. Dies findet man aber bei den gewoͤhnlichen Koppelwirthschaften selten, und kann auf ge- woͤhnlichem Boden fast nur bewerkstelliget werden, wenn man die Regel des Frucht- wechsels befolgt, indem nach drei und mehreren Kornernten der Acker in keinem dem Klee guͤnstigen Zustande zu seyn pflegt. 3) Auf die Arbeit . Diese vermehrt sich mit der Staͤrke der einfachen oder doppelten Brachen, und vermindert sich bei dem laͤngern Dreeschliegen. Es kommt also in Betracht, ob vermehrtes Arbeitsvieh nutzbar zu halten oder eine Beschraͤn- kung desselben vortheilhafter sey. 4) Auf die Berechnung und Vergleichung des Ertrages aus dem Koͤrnergewinn und der Viehnutzung . Wenn die Aussaat vermin- dert wird, so verringert sich der Koͤrnerertrag nicht in gleichem Verhaͤltnisse, indem er nach Die Koppelwirthschaft. nach einer laͤngern Ruhe, insbesondere auf loserm Boden, um so staͤrker zu seyn pflegt, oder wenigstens nicht in dem Maaße, daß er nicht zuweilen durch hoͤhere Viehnutzung und ersparte Arbeitskosten genugsam wieder ersetzt wuͤrde. 5) Auf das Verhaͤltniß der Wiesen , ob naͤmlich von selbigen so viel Heu gewonnen werde, daß nach Abzug dessen, was das Arbeitsvieh bedarf, fuͤr das auf die Weide zu haltende Nutzvieh genug zur Winterfutterung uͤbrig bleibe, und auch der erforderliche Duͤnger daraus erzeugt werden koͤnne. Endlich 6) wie oben gesagt, auf die Groͤße des Gutes, die Lage des Feldes und die Verschiedenheit des Bodens. Die vortheilhafte Lage des Hofes gegen die Feldmark kann zuweilen einen Grund abgeben, die Zahl der Schlaͤge mehr ein- zuschraͤnken, weil sie sonst da, wo sie sich dem Hofe naͤhern, zu schmal wer- den wuͤrden. §. 348. Die gewoͤhnlichsten Einrichtungen der Schlagordnung sind folgende: Mecklenbur- gische Schlag- eintheilung. Die Sechsschlaͤgige . Sie hat eine große Brache, bauet drei Fruͤchte nacheinander, und hat zwei Weideschlaͤge. Sie ist beliebt auf denen Guͤtern, welche reichliche Wiesen und fruchtbaren Weidegrund besitzen. Sie bedarf des Duͤngers viel, theils wegen der Groͤße der Brache, theils weil eine zweijaͤhrige Ruhe die Kraft des Bodens minder wirksam, wie eine laͤngere herstellt. Wo man sie auf schwaͤchern Guͤtern des staͤrkern Kornbaues wegen einfuͤhrte, ist der Erfolg schlecht gewesen. Die Siebenschlaͤgige hat eine Brache, drei Getreide- und drei Weide- schlaͤge. Sie ist jetzt eine der beliebtesten, indem sich das Land, wie man zu sagen pflegt, in drei Jahren genugsam ausliegt, mit dem dritten Jahre im staͤrksten Graswuchse steht, die Brache leichter wie in der vorigen ausgeduͤngt werden kann, und zur Abtragung von drei Ernten gerade die noͤthige Kraft erhaͤlt. Sie kann zwar mit mindern Wiesen wie die vorige ausreichen, jedoch nicht ohne einen be- traͤchtlichen Heugewinn. Es haben sie neuerlich einige mit vier Kornschlaͤgen zu benutzen angefangen, welches aber ohne hoͤchst fruchtbare Weide oder Futterbau in Nebenkoppeln Erschoͤpfung herbeifuͤhren muß, es sey denn, daß man eine verbesserte Fruchtfolge waͤhle. Von dieser koͤnnen wir erst in der Folge reden, und haben hier nur die gewoͤhnliche bei Aufzaͤhlung der Schlagordnungen im Sinne. Erster Theil. T t Die Koppelwirthschaft. Die Achtschlaͤgige hat gewoͤhnlich eine Brache, vier Getreide- und drei Weideschlaͤge. Sie erfordert zu ihren vier Saaten eine staͤrkere Duͤngung, wel- che nur aus einem betraͤchtlichen Heugewinn hervorgehen kann, indem das Stroh der dritten und vierten Saat sehr abnimmt. Man trift sie auch mit vier Weide- und drei Getreideschlaͤgen auf Guͤtern an, die sich von ihrer Erschoͤpfung erholen muͤssen, oder auch bei den Rotationen besserer Außenschlaͤge. Die Neunschlaͤgige . Gewoͤhnlicherweise hat sie eine Brache, vier Ge- treide- und vier Weideschlaͤge. Unter den Schlagordnungen mit einfacher Brache hat sie diese am kleinsten, und da das Land in der erwaͤhnten Ordnung vier Jahre gelegen, so bedarf sie des Duͤngers am wenigsten. Sie kann sich also mit einem geringern Wiesenverhaͤltnisse behelfen, wird dann aber freilich das auf dem be- traͤchtlichen Weideraum zu haltende Vieh nur schwach durchfuttern koͤnnen. Man hat aber auch fuͤnfmal nacheinander Getreide genommen, und nur drei Weide- schlaͤge gehabt: eine Einrichtung, die nur der vorzuͤglichste Boden ertragen kann, der aber doch immer mehr Geiz, als wahre Ockonomie zum Grunde zu liegen scheint. Die Neunschlaͤgige mit zwei Brachen trift man jetzt wohl kaum mehr an, ob sie gleich vormals nicht selten war, und auf bindendem Boden, dem eine starke Bearbeitung guͤnstig war, vorzuͤgliche Kornernten gewaͤhrte. Fuͤnf Weideschlaͤge, drei Kornschlaͤge und eine Brache findet man nur auf Außenschlaͤgen. Die Zehnschlaͤgige mit zwei Brachen, vier durch die Muͤrbebrache ge- trennten Getreideschlaͤgen, und vier Weideschlaͤgen, gehoͤrt unter die seltenen. Sie kann sich jedoch bei dem geringsten Wiesenverhaͤltnisse ziemlich in Kraft erhal- ten, und die zehnschlaͤgige Eintheilung scheint mir vorzuͤglich zu einer verbesserten Fruchtfolge geeignet. Wenn sie sonst, wie man wohl versucht hat, fuͤnfmal Getreide nach einer Brache nimmt, so arbeitet sie auf ihrem Ruin entgegen. Die Eilfschlaͤgige . Sie nimmt zwei Saaten nach der gewoͤhnlich unge- duͤngten Rauhbrache, und drei Saaten nach der Mistbrache, hat folglich vier Weideschlaͤge. Sie war vormals die beliebreste in Mecklenburg , und es giebt auch noch viele, die nicht bereuen dabei geblieben zu seyn. Auf gutem lehmigen Boden, dem die Ruhe und die Brachbearbeitung die seltene Duͤngung ersetzt, kann Die Koppelwirthschaft. sie mit wenigem Duͤnger und also auch mit geringem Wiesenwachse ausreichen, und ihr Vieh maͤßig ausfuttern. Die Zwoͤlfschlaͤgige , welche nach jeder Brache drei Ernten nimmt, koͤmmt in ihren Verhaͤltnissen der sechsschlaͤgigen gleich. Wenn sie mit ihr glei- chen Duͤnger gewinnt, so kann sie der ersten Brache einigen Duͤnger geben, die zweite Brache aber um desto staͤrker duͤngen, und scheint mir dann einen Vorzug vor der sechsschlaͤgigen zu haben, weil der Duͤnger hier vermindert wird, wo er we- niger noͤthig ist, und vielleicht gar Lagergetreide geben koͤnnte: aber um so staͤrker dahin kommt, wo der Acker seiner bedarf. Kann sie nur eine Brache oder alle zwoͤlf Jahr nur einmal duͤngen, so wird ihre starke Aussaat einen nach Verhaͤltniß geringen Ertrag geben, und dennoch Erschoͤpfung zuruͤcklassen. §. 349. Die Folge der Fruͤchte ist mit wenigen Ausnahmen die, daß man nur nach Fruchtfolge bei derselben. der Brache Winterung, dann aber zwei-, drei- und in einigen Faͤllen gar viermal Soͤmmerung, zuerst gewoͤhnlich Gerste, dann Hafer nimmt. Huͤlsenfruͤchte werden im Ganzen wenig gebaut, und man nahm die Erbsen, wenn man sie bauete, haͤu- fig in Abtragschlag. Der Ertrag derselben an dieser Stelle konnte wenig dazu aufmuntern. Jetzt werden sie mehrentheils im dritten Fruchtschlage gesaͤet, und dann nach denselben der Acker mit Winterung zu Grase niedergelegt. Der Bau anderer Fruͤchte gehoͤrt noch zu den Seltenheiten, die von neuerern Verbesserern eingefuͤhrt sind, und die nicht in Betracht kommen koͤnnen, wenn von der landuͤb- lichen Mecklenburgischen Wirthschaft die Rede ist. Den Acker laͤnger als vier Jahre zur Weide liegen zu lassen, hat man in Mecklenburg nie rathsam gefunden, weil schon mit dem vierten Jahre die Ergiebig- keit derselben sehr abnimmt, nach demselben der Boden sich aber gar vermooset, und das Vieh nur kuͤmmerlich ernaͤhrt. Dies ruͤhrt wohl weniger von dem Un- terschiede des Klima’s und Bodens in Mecklenburg und Hollstein , als von der mehreren Erschoͤpfung her, worin das Land zu Grase niedergelegt wird. Von Camillo Tarellos Prinzip, den Duͤnger erst mit der letzten Saat unterzubrin- gen, oder gar auf den jungen Rasen zu streuen, will man daselbst nichts wissen, und der Uebergang zu dieser Methode, wo man den Duͤnger gleichsam als ein T t 2 Die Koppelwirthschaft. Kapital erst in den Boden belegt, wuͤrde freilich einen zu großen Verlust in der Kornernte nach sich ziehn, obwohl dieser durch die reichere Weide und dann durch die aus dem neuen Ausbruch zu gewinnenden Fruͤchte in der Folge genugsam ersetzt werden koͤnnte. Die Einsaͤung des weißen Klees mit der letzten Frucht hat sich in den neuesten Zeiten fast allgemein verbreitet, und es giebt nur noch wenige, die solches aus Nachlaͤssigkeit oder aus Anhaͤnglichkeit an die alte Form unterlassen, und ihm we- nigern Nutzen fuͤr das Weidevieh als dem wilden Grase zugestehen wollen. Die Hollaͤnder oder Molkereipaͤchter, deren Stimme doch hierin wohl entscheidend ist, sind aber so bestimmt dafuͤr, daß sie diese Einsaat zur Bedingung machen, wenn sie ein hoͤheres Pachtgeld fuͤr die Kuh geben sollen. Besonders macht es im ersten Weidejahre einen großen Unterschied, wenn dieser auch im zweiten und dritten nicht so merklich ist. Wie man den Ertrag der Weide nach der Art und Gras- wuͤchfigkeit des Bodens nach den abgenommenen Fruͤchten und nach den Weidejah- ren zu schaͤtzen habe, zeigt die dem §. 285. angehaͤngte Tabelle. §. 350. Erfolg dieser Wirthschafts- art. Durch diese Wirthschaftsart ist ein betraͤchtliches, nach der allgemeinen Aus- sage aller aͤltern Leute durch die Dreifelderwirthschaft erschoͤpftes Land, waͤhrend eines Menschenalters zu einer ungleich hoͤhern Fruchtbarkeit, starken Kornausfuhr, um’s dreifache vermehrten Viehstande und großer Wohlhabenheit gediehen. Dies ist ein so auffallender Beweis fuͤr die Vorzuͤge dieses Systems gegen ein anderes, daß es die Aufmerksamkeit aller norddentschen Provinzen auf sich gezogen, und sehr viele Nachahmer gefunden hat, allenthalben wo die der freien Benutzung des Grundeigenthums durch alte Einrichtungen angelegten Fesseln sie verstatteten, und die Groͤße der Guͤter eine solche Abaͤnderung verlohnte, die nie ohne Weitlaͤuf- tigkeit und ohne Aufopferung vom baaren Ertrage in den ersten Jahren gesche- hen kann. §. 351. Vorzuͤge der- selben. Zu den Vorzuͤgen dieser Koppelwirthschaft gehoͤrt besonders folgendes. Sie erspart viele Arbeit, und die verwandte Arbeit verlohnt sich auf jedem Flecke weit Die Koppelwirthschaft. mehr, als bei dem Dreifeldersystem, wo sie das ungeduͤngte Land nur zu oft ver- geblich beackert, indem sie wenig uͤber die Aussaat davon gewinnt. Die Arbeit geht in einer sehr regulaͤren Ordnung, ist nicht nur durch alle Jahre gleich, son- dern vertheilt sich auch gut unter den Jahreszeiten. Jede Art von Arbeit kann in dem Zeitpunkte geschehen, der fuͤr dieselbe am zweckmaͤßigsten ist, und bei der Beackerung der schon im Herbste umgebrochenen Brache findet die Auswahl der guͤnstigsten Witterung zum Pfluͤgen und Eggen statt; weshalb dann auch jeder an- erkennt, daß man, um vorzuͤgliche Brachen zu sehen, Mecklenburg bereisen muͤsse. Der Duͤnger wird dem Acker zur rechten Zeit mitgetheilt, und aufs genaueste mit der Erdkrume gemischt, so daß er seine volle Wirksamkeit auf die Fruͤchte aͤußert. Der Koppelwirth ist mit der ganzen Vorbereitung seines Ackers zur Winterungs- saat in der Regel zu rechter Zeit fertig, und kann, worauf so vieles ankommt, das fruͤheste guͤnstige Saatwetter waͤhlen, was man bei andern Wirthschaften minder in seiner Gewalt hat. Man hat ihr vorgeworfen, daß sie die Arbeit des Feldbaues zu sehr vermin- dere, dadurch die Thaͤtigkeit der Nation laͤhme, und der Bevoͤlkerung schade. Aber dieser Vorwurf kann nur von denen gemacht werden, die da nicht bedenken, daß sie keine wuͤstliegende Strecken dulde, sondern alles in Kultur nehme, jedes zu dem, wozu es die Natur geschaffen hat. Wenn die Bevoͤlkerung sich seit ihrer Einfuͤhrung in Mecklenburg vermindert haͤtte, was doch erweislich nicht der Fall ist, so waͤre es nur dem zu großen Umfange der Guͤter und dem Mangel an kleinen Nahrungen beizumessen. Wie die Arbeit, ist sich auch die Ernte — ungewoͤhnliche Jahre abgerech- net — immer gleich, und zwar nicht bloß in Ansehung der abzuerntenden Flaͤche, sondern auch des wirklichen Ertrages. Die Verschiedenheit in der Fruchtbarkeit der Jahre ist dabei wenigstens nicht so groß, als in andern Wirthschaften. Die Winterung mißraͤth, ihrer zweckmaͤßigen und fruͤhen Bestellung wegen, sehr sel- ten. Man kann fast mit Sicherheit auf etwas gewisses rechnen, wenn keine be- sonderen Ungluͤcksfaͤlle eintreten. Eben deshalb hoͤrt man aber auch weniger von einem ungewoͤhnlich hohen Ertrage, den man einmal von einem Theile des Feldes in einem Jahr gehabt habe, und den man sich selbst kaum zu erklaͤren weiß. Des- Die Koppelwirthschaft. halb rechnet man dabei mit mehrerer Zuverlaͤßigkeit auf einen bestimmten reinen Ertrag, den ein Gut Jahr aus Jahr ein geben wird. So viele Kenntnisse und Ueberlegung die Anlegung der Schlaͤge und die erste Einrichtung dieser Wirthschaft erfordert, wenn sie anders zweckmaͤßig und bestaͤn- dig seyn soll, so leicht ist sie zu betreiben, wenn sie einmal gut eingerichtet worden. Sehr große Wirthschaften dieser Art koͤnnen mit sehr weniger Aufmerksamkeit in ihrem Gange und Stande erhalten werden. Es hat alles seine gewiesenen Wege und seine immer gleiche Folge nach Ort und Zeit. Es ist wenig anderes dabei zu beachten, als der eingefuͤhrte Mechanismus des Pfluͤgens, Eggens, Saͤens, Maͤ- hens, Sammelns, Einfahrens u. s. w., und dieser ist in den Gegenden, wo man diese Wirthschaft landuͤblich findet, so bekannt und in seiner Art wirklich so gut, daß ein jeder Bauer als Ackervoigt, oder jeder sogenannte Schreiber — der ins- gemein weder schreiben noch rechnen kann — dieses zu dirigiren und in Ordnung zu halten vermag. Der Viehstand ist in der Regel verpachtet, und fuͤr ihn sorgt der Hollaͤnder, der dann auch auf die Wiesen- und Heuwerbung sehr aufmerksam ist, und dem Ad- ministrator der Wirthschaft sehr gern die Muͤhe dabei abnimmt, wenn er ihn nur machen laͤßt. Das Vieh hat seine zugemessene Weide im Sommer, und bekommt das gewonnene Heu und Stroh im Winter, was das Zugvieh uͤbrig laͤßt. Muß es sich in minder fruchtbaren Jahren gleich kuͤmmerlich damit behelfen, so weiß man doch, daß es nothduͤrftig durchkommt, und weiter kuͤmmert sich der Herr der Wirth- schaft um nichts. Der Hollaͤnder hat seinen Kontrakt schon so gemacht, daß er zur Noth auch dabei bestehen kann. Durch diesen festen Gang der Wirthschaft und bei der Gleichmaͤßigkeit des Ertrages ist aber in der Regel der eigentliche Profit des Gewerbsbetriebes gerin- ger. Ein Gut giebt seine bestimmte Rente, und diese ist mit dem reinen Ertrage der Wirthschaft im Durchschnitte der Jahre fast gleich. Man kauft ein voͤllig ein- gerichtetes Gut, was nicht noch besondere bisher unentdeckte Quellen hat, ziem- lich sicher, aber kann auch, so lange man in dieser Wirthschaft bleibt, nicht viel mehr als die Rente davon haben; es sey denn durch außerordentliche Konjunkturen, die den Kornpreis sehr in die Hoͤhe treiben. Die Koppelwirthschaft. Ich sage darum nicht, daß ein spekulirender Kopf nicht auf vielen einzelnen Guͤtern Gelegenheit finde, durch Meliorationen sich betraͤchtliche Vortheile zu ver- schaffen. Aber dies ist etwas anderes, als der eigentliche Wirthschaftsbetrieb, und findet nur unter besondern Lokalitaͤten statt. Ungeachtet vieles dieser Art auf- gesucht und jetzt so leicht nicht mehr zu finden ist, so ist doch allerdings noch wohl manches auf Guͤtern, die in Koppelwirthschaft liegen, verborgen. §. 352. Die bequeme Regelmaͤßigkeit dieser Wirthschaft empfiehlt sie besonders auf sehr großen Guͤtern. Ist sie daselbst einmal eingerichtet, so koͤnnen 4000 Morgen oft mit weit geringerer Aufmerksamkeit und Sorge bewirthschaftet werden, als auf eine andere Weise 400 Morgen. Die allgemeine Aufsicht ist sehr leicht zu fuͤhren, sobald man sich nur eine Uebersicht des Ganzen einmal erworben hat. Jede Ar- beit hat ihr bestimmtes Maaß und ihre bestimmte Zeit. Daß sie mit den einmal angemessenen Kraͤften zu rechter Zeit vollendet seyn muͤsse, weiß der Ackervoigt oder Vorpfluͤger, und er richtet sich darnach ein. Nur darf man den Gang der Geschaͤfte nicht im mindesten stoͤren, weil sonst alles aus seiner Ordnung kommt, und nicht mehr eingreift. Es ist eine Maschine, in welcher die Verruͤckung des Einen alles verruͤcket, und bei welcher es schwer ist, eine Veraͤnderung, die sich uͤber alle Theile erstrecken muß, zu machen, ohne alles auf einen Augenblick in Stillstand und in eine ganz neue Ordnung zu bringen. Aendert oder stoͤrt man aber nichts, so geht es regelmaͤßig seinen Gang fort, und leistet die erwartete Wirkung. Deshalb fuͤrchten sich dann auch nicht ohne Grund viele, nur die min- deste Abaͤnderung, die sie sonst wohl fuͤr vortheilhaft erkennen, zu veranstalten. Der Bau von 10 Morgen Klee oder Kartoffeln auf einer Brachkoppel von mehrern 100 Morgen kann schon den regulaͤren Gang ihrer Bearbeitung stoͤren, und sie wird daruͤber zu spaͤt fuͤr die Winterungssaat fertig, oder ist minder vollkommen dazu vorbereitet. Bei ihrem festen Gange ist es sogar nicht schwierig, in der Entfernung viele große Guͤter auf diese Weise selbst zu administriren, ohne einmal einen geschickten Aufseher auf jedem derselben zu haben. Es ist genug, von Zeit zu Zeit einmal nachzusehen, ob die Maschine nicht stocke, und ihr allenfalls etwas Oel zu geben. Die Koppelwirthschaft. Die Rechnungsfuͤhrung kann hoͤchst einfach und dennoch genau genug seyn. Man hat in Mecklenburg Eigenthuͤmer und Paͤchter mehrerer großen Guͤter gekannt, die ihre ganze Wirthschaftsrechnung mit Kreide an der Thuͤr fuͤhrten. Ferner ist die Arbeit nicht nur mehr geordnet und gleichmaͤßiger, sondern auch allerdings geringer, wie bei jeder anderen Wirthschaftsart. Deshalb paßt sie sich vor allen andern in den Gegenden, wo der Arbeiter weniger, besonders aber keine außerordentliche und hinzuzunehmende zu haben sind. Man gebraucht ein Jahr wie das andere dieselbe Zahl von Zugvieh und von Menschen, und die Arbeit derselben ist durch alle Jahreszeiten so gut wie moͤglich vertheilt. Wenn gleich die Menschen, welche man in einer Periode gebraucht, in der andern nicht beschaͤftigt werden koͤnnen, so sind sie einmal daran gewoͤhnt, alsdann keinen Verdienst in der Wirth- schaft zu haben, und suchen sich einen Nebenerwerb, oder schlafen. In minder kultivirten und bevoͤlkerten Laͤndern, wobei den großen noch wenig benutzten Landflaͤchen eine extensive Wirthschaft unstreitig rathsamer, wie eine in- tensive ist, findet sie vor allen andern die nuͤtzlichste Anwendung, und ich wuͤrde in dem Falle vorerst an der hergebrachten Form kaum etwas aͤndern. Sie hat den großen Vorzug, daß sie nachher so leicht eine totale Abaͤnde- rung verstattet, den Uebergang zu jeder andern Wirthschaftsart erleichtert, und gewissermaßen vorbereitet; ja sogar eine zweckmaͤßige Parzelirung großer Guͤter am besten einleiten kann, indem die Einrichtung einer besondern Wirthschaft auf jeder geruhten Koppel so leicht auszufuͤhren ist. §. 353. Mangel der- selben. Aber von der moͤglichsten Vollkommenheit im Allgemeinen und ohne Ruͤcksicht auf besondere Lokalitaͤten, die der hoͤheren Vervollkommnung uͤberhaupt im Wege stehen koͤnnen — ist sie noch weit entfernt. Nach der Hollsteinischen Methode ist der Ertrag des Fruchtbaues nach dem Verhaͤltnisse der im Acker befindlichen Kraft, wie man auch allgemein anerkennt, zu geringe. Bei der Mecklenburgischen dage- gen liegt der Mangel am Viehstande keinesweges in zu geringer Kopfzahl; — denn diese hat man oft nur zu stark gemacht — aber an zureichender Nahrung fuͤr dasselbe, im Sommer sowohl als im Winter. Hieraus erfolgt nicht nur eine zu schwache Benutzung desselben, sondern was vielleicht wichtiger ist, Mangel an Duͤnger, Die Koppelwirthschaft. Duͤnger, durch dessen Abhelfung bei der sehr guten Beackerung ein ungleich hoͤhe- rer Koͤrnerertrag zugleich mit einer mehreren Zunahme der Kraft im Acker bewirkt werden koͤnnte. Der Korn- und Strohgewinn wird ferner aber in beiden Wirthschaftsarten durch die ununterbrochene Folge von drei, vier und mehrern Getreidesaaten unge- mein vermindert, und wenn gleich der Mecklenburger nach seiner treflich bearbei- teten Brache in der Winterung das gewinnt, was der Acker nach seiner Kraft zu geben vermag, so schlagen doch die uͤbrigen Fruͤchte, insbesondere die dritte und vierte so sehr zuruͤck, daß im Ganzen der Koͤrnergewinn nur auf 4 bis 4½ Korn in Mecklenburg angenommen wird. Durch mehreren Futtergewinn und eine andere Folge der Fruͤchte wuͤrde sich ohne Zweifel der Ertrag des Ackers im Koͤrnerbau sowohl als in der Viehnutzung betraͤchtlich vermehren lassen, wenn, wie viele auch bereits angefangen haben, eine andere Bestellung der unter dem Pfluge stehenden Schlaͤge eingefuͤhrt wird, ohne daß man darum noͤthig habe, die einmal bestehenden Schlageintheilungen betraͤchtlich abzuaͤndern, oder Stallfutterung, bei der sich manche so große Schwierigkeiten denken, einzufuͤhren. Um die Zweckmaͤßigkeit dieser Abaͤnderungen und die Art und Weise dersel- ben klar darzustellen, muͤssen wir an diesem Orte eine der wichtigsten Lehren, naͤm- lich die vom Fruchtwechsel , vorlaͤufig in ein helleres Licht zu stellen suchen; obwohl sie eigentlich erst bei der allgemeinen Lehre von der vegetabilischen Produk- tion vorgetragen werden sollte. Der Fruchtwechsel . §. 354. Schon seit uralten Zeiten haben aufmerksame Beobachter des Feld- und Gar- Alte Erfah- rungen fuͤr den Frucht- wechsel. tenbaues bemerkt, daß der Erdboden die Gewaͤchse in ungleich groͤßerer Vollkom- menheit hervorbringe, wenn man damit abwechsele, und daß eine Folgereihe der- selben nach Verschiedenheit des Bodens Vorzuͤge vor einer andern habe. Wollte man den Anbau nur auf einzelne Gewaͤchse oder Gewaͤchsarten beschraͤn- ken, so fand man seit jeher noͤthig, daß der Boden nach einigen Ernten Ruhe oder Erster Theil. U u Der Fruchtwechsel. Zeit haben muͤsse, Nahrungskraft fuͤr diese Gewaͤchsart zu sammeln; daß Duͤn- gung und Bearbeitung dieses zwar erleichtere und schneller bewirke, jedoch auch Zeit dazu erforderlich sey, in welcher dieser angemessene Nahrungsstoff durch die Natur bereitet werden koͤnnte. Der Gaͤrtner, der mit den Fruͤchten haͤufig wech- selt, bedurfte dieser Ruhe nicht; allein der Ackerbauer, der nur Koͤrner gewisser Art erzielen wollte, mußte selbst bei staͤrkerer Duͤngung seinem Acker jene Ruhe- zeit geben. Wo mit hoͤherem Betriebe des Ackerbaues der Werth des Grundes und Bodens gestiegen war, fiel es leicht in die Augen, daß diese Verschiedenheit nicht in der Verschiedenheit der Naturgesetze beim Acker- und Gartenboden, son- dern nur darin liegen koͤnne, daß der Gaͤrtner neben der sorgfaͤltigern Bearbei- tung seines Bodens eine Abwechselung mit den Fruͤchten vornehme. Alte Natio- nen haben schon ihren Ackerbau nach dieser auffallenden Erfahrung eingerichtet, ihn dadurch zu großer Vollkommenheit getrieben, und sogar haͤufig zwei Fruͤchte in einem Jahre mit gluͤcklichem Erfolge auf demselben Boden gebauet. Die Roͤ- mer wußten zwar, wie nuͤtzlich eine fleißige Brachbearbeitung, Luftung und Son- nung dem Acker sey, wenn er nur Weizen, Gerste und Hafer oder aͤhnlichen Sa- men tragen sollte; aber sie wußten, daß Mutatis quoque requiescunt fructibus arva, Nec nulla interea est inaratae gratia terrae. „Also ruh’n Dir auch bei veraͤnderter Frucht die Gefild’ aus, „Ohne daß Du den Zins der muͤßigen Brache verlierst.“ Nun aber entstand die Frage, welche Arten von Fruͤchten man am vortheil- haftesten nacheinander bauen muͤsse, und welche Frucht die beste Vorbereitung fuͤr die kuͤnftige sey. Diese Frage zu entscheiden war um so schwieriger, da die Er- fahrung keine ganz uͤbereinstimmende Antwort darauf gab, wie bei der Verschie- denheit des Bodens und des Klima auch natuͤrlich nicht geschehen konnte. Man Theoretische Gruͤnde fuͤr und gegen den Fruchtwechsel. suchte also schon in der fruͤhesten Zeit der aufkeimenden Naturwissenschaft diese Frage theoretisch und auf dem Wege der Analogie und Induktion aufzuloͤsen, und warf also die fernere Frage auf: ob die verschiedenen Pflanzenarten jede eines besondern Nahrungsstoffes beduͤrften , um ihre eigen- thuͤmlichen Saͤfte daraus zu bilden, und ob deshalb ein Boden diese besondern Nahrungsstoffe enthalten muͤsse, wenn ein Pflanze gewisser Art darin fortkommen Der Fruchtwechsel. solle? So wie die Frage hier gestellt war, mußte sie bei laͤngern Beobachtungen und Versuchen nothwendig dahin entschieden werden: daß jede Pflanze nicht eines eigenthuͤmlichen Nahrungsstoffes beduͤrfe, sondern ihr eigener Organismus aus jeder Pflanzennahrung ihre besondern Saͤfte bereite. Pflanzen von den ver- schiedensten Eigenschaften, die schaͤrfsten und giftigsten wachsen mit den mildesten und zutraͤglichsten in demselben Ballen Erde. Pflanzen der verschiedensten Art entziehen sich nebeneinanderstehend die Nahrung, welches sie nicht thun wuͤrden, wenn sie von ganz verschiedenen Nahrungsstoffen lebten. Auch bestehen alle Pflanzen und alle verschiedenen Theile und Saͤfte derselben, wie man freilich erst spaͤterhin entdeckte, aus denselben Urstoffen. Die Hauptbestandtheile aller sind Kohlenstoff, Sauerstoff und Wasserstoff, denen sich mehrentheils etwas Azot, je- doch nur bei wenigen in betraͤchtlicher Menge beimischt, wozu noch wenige Erde und einiges Kali, bei einzelnen auch Phosphor und Schwefel sich hinzugesellt. Diese Bestandtheile finden sie in jedem fruchtbaren Boden saͤmmtlich, in sofern sie solche nicht aus der Atmosphaͤre erhalten. Die mannigfaltige quantitative Ver- bindung dieser Stoffe, woraus die unendliche Verschiedenheit der vegetabilischen Materien hervorgeht, bewirken die Pflanzen durch ihren eigenthuͤmlichen Organis- mus. Und hieraus schlossen die meisten, daß ein Boden, der Fruchtbarkeit genug fuͤr eine Pflanz besitze, sie auch fuͤr die andere haben muͤsse, und daß etwa nur die physische Eigenschaft des Bodens ihn der einen guͤnstiger als der andern mache. §. 355. Allein wenn es auf Theorie und apriorisches Raisonnement hier ankommt, so ist es schon genug fuͤr die entgegengesetzte Meinung, daß die Pflanzen diese Ur- stoffe in verschiedenem Verhaͤltnisse haben und zusammensetzen muͤssen. Hoͤchst wahrscheinlich haben ihre Wurzeln eine elektive Kraft und Sinn, wodurch sie sich die Urstoffe gerade in dem Verhaͤltnisse anziehen und auswaͤhlen, wie sie solche ihrer Natur nach gebrauchen. Zu ihrem vorzuͤglichen Gedeihen ist es aber noͤthig, daß sie in ihrem Wirkungskreise diese Stoffe in einem angemessenen Verhaͤltnisse schon antreffen, und vielleicht in solchen Verbindungen, die jenem schon analog sind. Ist dieses Verhaͤltniß nicht vorhanden, sind einige jener Urstoffe zwar da, aber in geringerer Menge und in solchen Verbindungen, welche die Thaͤtigkeit des U u 2 Der Fruchtwechsel. Pflanzenlebens erst aufloͤsen muß, um sich den Theil von jedem, dessen die Pflanze bedarf, anzueignen, so wird es ihr schwerer gemacht; sie wird minder schnell fort- kommen und gedeihen. Wenn keiner der Stoffe, deren sie bedarf, im Boden gaͤnzlich fehlt, aber nicht in hinlaͤnglichem Verhaͤltnisse da ist, so muß sie ihn mit ihren Wurzeln gleichsam laͤnger und weiter zusammensuchen, damit sie ihn in je- dem Momente, wo sie dessen bedarf, anziehen koͤnne. Ja es laͤßt sich nicht ohne Wahrscheinlichkeit annehmen, daß ein der Pflanze an sich noͤthiger Stoff auch in zu großem Verhaͤltnisse im Boden seyn, und daß die Pflanze sich schon durch die Abstoßung des sich zu stark darbietenden Stoffes oder durch seine Abtrennung von dem uͤbrigen schwaͤchen koͤnne. Und so laͤßt es sich allerdings erklaͤren, warum Pflanzenarten, oft nacheinander gebaut, in einem Boden zu minderer Vollkom- menheit kommen, wenn gleich dieser Boden noch alle die Nahrungsstoffe in sich enthaͤlt, deren sie beduͤrfen, und sie diese Vollkommenheit wieder voͤllig erreichen, nachdem der Boden geruhet hat, oder eine andere Frucht darauf gebauet ist. Es laͤßt sich sogar denken, daß eine andere Pflanze, die ein entgegengesetztes Verhaͤlt- niß der Urstoffe zu ihrer Nahrung gebraucht, gerade durch Ausziehung desselben das angemessene Verhaͤltniß fuͤr eine andere wieder herstellen koͤnne, so daß jene nun besser darauf fortkommt, als wenn diese nicht darauf gewachsen waͤre und dem Boden nichts entzogen haͤtte. Nahrungsstoff hat die dazwischen gekommene Pflanze allerdings auch weggenommen, aber in einem andern Verhaͤltnisse. Durch solchen Wechsel kann folglich der Boden endlich ganz erschoͤpft werden, und so, daß er nun gar keine Pflanze mehr ernaͤhrt; aber fuͤr jede einzelne Pflanze wird er langsamer erschoͤpft, als wenn nur diese bestaͤndig darauf erbauet waͤre. Vergl. Einhof in Annalen des Ackerbaues. 8 Bd. S. 321 u. f. §. 356. Gruͤnde aus der Erfah- rung. Wachsen mehrere Pflanzenarten zugleich auf demselben Boden, so giebt frei- lich jede nicht einen so hohen Ertrag, als wenn sie den Boden allein eingenommen haͤtte. Denn auch ohne Hinsicht auf den Raum, den eine der andern uͤber und unter der Erde wegnimmt, gebraucht jede von jedem Stoffe etwas, und entzieht es also der andern. Allein wir wollen auf die Erfahrung zuruͤckkommen. Hier fin- Der Fruchtwechsel. den wir alle aufmerksamen Gaͤrtner und viele Ackerbauer darin uͤbereinstlmmend, daß es vortheilhaft sey, gewisse Pflanzen untereinander zu bauen, und daß man einen staͤrkeren Ertrag von jeder erhalte, als wenn man auf demselben Stuͤcke Lan- des jede besonders auf einem eigenen Theile baue. Wo ein sehr industrioͤser Gaͤrt- nereibetrieb herrscht, da findet man zuweilen fuͤnf bis sechs verschiedene Fruͤchte zugleich auf demselben Beete untereinander wachsend, und nach der einstimmigen auf lange Erfahrung beruhenden Versicherung dieser Gaͤrtner wuͤrden sie ihr Land, ihren Duͤnger und ihre Arbeit bei weitem nicht so hoch benutzen, wenn sie jedes- mal nur eine Pflanze abgesondert baueten. In der richtigen Auswahl dieser Fruͤchte bestehe, sagen sie, ihre groͤßte Kunst, woraus sie ein Geheimniß machen, und in welcher es einer dem andern zuvorzuthun sucht. Aber auch beim Feldbau ist der Vortheil verschiedener Gemengearten in man- chen Gegenden allgemein anerkannt und entschieden. Eine Huͤlsenfrucht — Boh- nen, Erbsen und Wicken — mit einem Getreide — Sommerrocken, Hafer oder Gerste — ausgesaͤet, giebt einen reichlichern Ertrag als eins von beiden allein gebauet. Ja, man hat laͤngst bemerkt, daß Huͤlsenfruͤchte unter dem Getreide auf so duͤrrem Boden, wo sie allein gar nicht fortkommen wuͤrden, einen guten Er- trag geben, ohne dem Getreide merklich zu schaden. So geraͤth nach allgemeiner Erfahrung der Weizen unter Rocken gesaͤet auf Aeckern, wo der Weizen allein nicht fortkommt; man hat sogar den Ertrag des Weizens allein in dieser Mengung staͤrker gefunden, als wenn bloßer Weizen gesaͤet war. Dieses Gemenge geraͤth auch, wenn es in die Weizenstoppel gesaͤet wird, in welcher Weizen allein, der allgemeinen Erfahrung nach, auch auf dem ihm zutraͤglichsten Boden, durchaus nicht gedeihet. So bestaͤtigt die Erfahrung allerdings jene Hypothese: daß durch eine Zwi- schenfrucht anderer Art das gestoͤrte gerechte Verhaͤltniß der Urstoffe fuͤr eine Ge- treideart wiederhergestellt werden koͤnne. Weizen in Weizenstoppel geraͤth, wie eben gesagt, durchaus nicht. Auch Weizen nach Gerste — es sey denn ungemein starker Boden, den man nur zu entkraͤften suchen muß — wird schwach. Rocken nach Rocken geht noch am besten. Aber der Koͤrnerertrag sinkt doch tief herunter. Bringt man nun aber zwischen diese Fruͤchte ein Gewaͤchs aus der Diadelphisten- klasse, Erbsen, Wicken, Bohnen oder Klee, und darnach dann jene zweite Frucht Der Fruchtwechsel. wieder, so gedeiht sie vollkommen. Ja, wenn man jene Fruͤchte gruͤn gemaͤht hat, oder der zweite Wuchs des Klees untergepfluͤgt ist, so wird das zweite Getreide oft besser als das erste. Diese und andere Erfahrungen der Art sind so allgemein an- erkannt, und fallen jedem Beobachter so auf, daß ich mehrere anzufuͤhren und weitlaͤuftiger daruͤber zu reden mich enthalte, da ich bei der Lehre vom Bau einzel- ner Gewaͤchse darauf zuruͤckkommen muß. §. 357. Die Gaͤrtnerei liefert unzaͤhlige Beweise, daß Erde fuͤr ein Gewaͤchs vorerst untauglich geworden sey, andere Gewaͤchse aber noch sehr gut abtragen koͤnne. Die Mistbeeterde ist nach einmaligem Gebrauche fuͤr dasselbe Gewaͤchs, z. B. die Melonen, durchaus nicht mehr tauglich, bis sie mehrere Jahre der Atmosphaͤre ausgesetzt gelegen und mit frischem Miste wieder durchgearbeitet worden. Aber Schminkbohnen, Lactuken und andere Kraͤuter traͤgt sie noch. Luxuriirende Blu- men, wie die Nelken, erfordern eine haͤufige Erneuerung der Erde in den Scher- ben, wenn sie gleich noch uͤberfluͤßig fett zu seyn scheint, und der Blumenliebhaber nimmt nie dieselbe Erde wieder zu derselben Blumenart. Junge Obstbaͤume duͤr- fen nicht auf dieselbe Stelle gepflanzt werden, wo ein alter Baum gleicher Art ge- standen hatte. Bei den Baumschulen ist es allgemeine Regel, mit den Revieren zu wechseln. Ich und mein seeliger Freund Einhof hatten mehrere Male Anstalten gemacht, Versuche anzustellen uͤber die Veraͤnderung, welche der Humus im Boden erleidet, wenn ein Gewaͤchs gewisser Art bis zur Erschoͤpfung darauf gebauet wuͤrde. Aber wir sind darin gestoͤrt worden, und solche Versuche haben große Schwierigkeiten und Hindernisse, die man, ohne bestaͤndig darauf zu achten, nicht leicht uͤberwindet, da sie unter freiem Himmel angestellt werden muͤssen. Es kann so mancher Zufall nicht abgewehrt werden, der in einem Augenblicke die Arbeit vieler Jahre zerstoͤrt, und kein sicheres Resultat gewinnen laͤßt. Es gehoͤrt ein besonderer gut umzaͤunter, den Versuchen einzig gewidmeter Garten dazu, aus welchen man auch Voͤgel und Insekten verbannen koͤnnte. §. 358. Es ist eine allgemeine Beobachtung, daß wenn eine Saat nicht wegen Schwaͤ- che und Fehler des Bodens, sondern durch zufaͤllige andere Ursachen mißraͤth, Der Fruchtwechsel. oder sehr geringen Ertrag giebt, dieselbe Frucht im folgenden Jahre wenigstens besser darauf fortkomme, wie sie sonst in ihrer eigenen Stoppel thun wuͤrde. Um- gekehrt aber geraͤth eine Frucht in der Stoppel einer ihr angemessenen Vorfrucht (z. B. der Weizen nach Klee oder Bohnen) um so besser, je uͤppiger diese stand. Dasselbe Gewaͤchs ist also fuͤr sich selbst durch staͤrkern Ertrag erschoͤpfend; fuͤr ein anderes ist es nicht also, sondern eher bereichernd. §. 359. Der Koͤrneransatz, die Bildung der mehlichten Samen und Substanzen ist das, was den Erdboden am meisten zu erschoͤpfen scheint. Werden die Pflanzen gruͤn abgeschnitten, zur Zeit der Bluͤthe im Zustande ihres uͤppigsten Wachsthums gemaͤhet und abgefahren, so nehmen sie wenig oder gar keine Kraft aus dem Boden, scheinen solche vielmehr unter gewissen Bedingungen zu verstaͤrken, — eine Wahrheit, wovon mich so wie jeden genauen Beobachter jaͤhrlich neue Bemerkun- gen immer fester uͤberzeugen. Entschieden ist es noch nicht, ob waͤhrend der Rei- fung des Samens eine staͤrkere Anziehung, besonders des Kohlenstoffs, aus dem Boden geschehe. Aber gewiß ist es, daß bei der Bildung und Reifung des Sa- mens der Schleim der ganzen Pflanze konsumiret und diese in ein faseriges Stroh verwandelt werde. Es ist also ein großer Unterschied, ob die saftige Stoppel und Wurzel oder die duͤrre dem Acker zuruͤckbleibt, und ob diese Wurzel bei voller Le- bensthaͤtigkeit noch kohlensaures Gas in der Erde abscheidet. Wie viel diese zu- ruͤckbleibenden Wurzeln bewirken, hat man beim Spergelbau unter andern bemerkt. Wird er gruͤn gemaͤhet, so verbessert er den Boden merklich, wird er aber, wie zuweilen geschieht, geraufet, so soll er stark aussaugen. Daher vielleicht auch das besondere Erschoͤpfende des Leins. Diese Thatsachen sind so allgemein bekannt, daß die neuerlich von einigen wie es scheint aus Widerspruchsgeist erregten Zwei- fel gar keinen Eindruck machen koͤnnen, und deshalb keiner Widerlegung beduͤrfen. §. 360. Indessen gehe ich nicht so weit wie Einige, zu behaupten, daß alle nicht zum Samenansatz gekommene Fruͤchte dem Boden gar nichts entzoͤgen, wenn sie abge- erntet werden. Alle Knollen und Ruͤbenfruͤchte sammeln in ihrer Stammwurzel Der Fruchtwechsel. gleichsam einen Vorrath nahrhafter Stoffe zur Ernaͤhrung ihres Triebes im folgen- den Jahre. Diese Wurzel ist gewissermaßen ein Magazin fuͤr diese, ihrer Natur nach zweijaͤhrigen Pflanzen, woraus sie im kuͤnftigen Fruͤhjahre ihren Bluͤtetrieb ernaͤhren sollen. Blieben diese Wurzeln im Boden, so wuͤrden sie allerdings, wie die Erfahrung und selbst praktische Versuche im Großen gelehrt haben, sehr kraͤf- tig duͤngen. Herausgenommen entziehen sie dem Boden allerdings Nahrungsstoff, ungeachtet sie ihn in anderer Hinsicht durch die zu ihren Anbau noͤthige Bearbei- tung mechanisch verbessern, und als Vorbereitung zu andern Fruͤchten von großem Nutzen sind. Wenn Gewaͤchse dieser Art, zu welcher auch verschiedene Handels- pflanzen zu rechnen, ihre Wurzeln, Stengel, Struͤnke und einen Theil ihres Laubes dem Boden hinterlassen, so geben sie ihm einen Theil des Nahrungsstoffes zuruͤck. §. 361. Diejenigen Saaten, welche mit ihrem lockern aber dichtem Gefieder den Boden bedecken, bringen auch auf der Oberflaͤche desselben eine chemische Veraͤn- derung oder Wechselwirkung mit den atmosphaͤrischen Stoffen hervor. Unter der dunklen Beschattung, die Erbsen und Wicken und gut stehender Klee geben, er- eignen sich zwischen den Gasarten, welche die Pflanzen aushauchen und einsaugen, und den Partikeln des Bodens mannigfaltige Verbindungen, denen wir zwar auf die Spur gekommen sind, jedoch noch nicht bestimmt genug kennen gelernt haben. Vom Vorhandenseyn einer mephitischen Luft unter der Decke dieser Gewaͤchse kann man sich schon durch den Geruch uͤberzeugen. Der Wind entfuͤhrt diese Gase und Ausduͤnstungen nicht leicht, das Licht zersetzt sie nicht, und es erhaͤlt sich eine gleichere Temperatur darunter. Daher findet man unmittelbar nach dem Ab- maͤhen einer solchen dichten, blattreichen Saat auch den bindigsten Erdboden lok- ker, poroͤs und durch die innere Gaͤhrung aufgetrieben. Seine Oberflaͤche hat eine schwaͤrzere Farbe. Er ist frei von Unkraut und man sieht in den ersten Tagen nichts darauf, wie Stoppel und Erde. Aber in sehr kurzer Zeit begruͤnt er, und die aͤußerst lebhafte Vegetation der wilden Kraͤuter, welche darauf vorgeht, be- wei’t, daß er einen Reichthum nahrhafter und schnell in die Pflanzen uͤbergehen- der Stoffe angesogen habe; weshalb es so wichtig ist, ihn durch schnelles Umpfluͤ- gen rein zu erhalten, und die Lockerheit der Oberflaͤche zu benutzen. Ganz anders verhaͤlt Der Fruchtwechsel. verhaͤlt sich der Boden nach dem Abmaͤhen einer halmigen Getreidefrucht. Seine Oberflaͤche ist fest geschlossen, mit einer Borke uͤberzogen und duͤrre, und oben- drein mit Unkraut aller Art bedeckt, so daß er ein mehrmaliges Pfluͤgen erfordert, bevor er zur Aufnahme einer andern Saat geschickt wird. Aber die starken tiefer eindringenden Wurzeln dieser Gewaͤchse aͤußern auch, abgesehen von der chemischen, eine hoͤchst vortheilhafte mechanische Wirkung auf den bindigen Boden. Abgestorben, aber noch nicht verweset, bilden sie lauter hohle Roͤhren, welche den Boden trennen, locker erhalten und der atmosphaͤrischen Luft Zutritt verschaffen. Sie versetzen dadurch die Stelle eines mehrmaligen Auf- lockerns durch den Pflug, und machen eine einfaͤhrige Bestellung zureichend. Diese Huͤlsenfruͤchte scheinen also, selbst wenn sie reifen und nahrhaften Samen tragen, den Boden, nach allgemeiner Erfahrung, wenig zu entziehen, was sie ihm nicht auf eine andere Art wiedergeben, wenn man auch nicht anneh- men will, daß sie ein verschiedenes Verhaͤltniß von Urstoffen gebrauchen. Werden sie aber gruͤn vor der Bildung des Samens gemaͤht, so ist es unverkennbar, daß sie den Boden wirklich bereichern und in den Stand setzen, eine Frucht zu tragen, wozu er vorher unvermoͤgend war. Eine unerlaͤßliche Bedingung ist es aber, daß sie dicht und uͤppig stehen, indem sie sonst alle diese Vortheile nicht gewaͤhren, vielmehr das Gegentheil thun, den Boden dicht und hart machen. Deshalb ist es nothwendig, sie in der vollen Kraft des Ackers zu saͤen, wenigstens auf keinem andern Boden, als der ihnen besonders zusagt, wie der kalkhaltige Lehm es thut. Und da ihr Gedeihen dennoch manchen Zufaͤlligkeiten unterworfen ist, so wird der weiter hinausdenkende Landwirth sie gruͤn abmaͤhen oder unterpfluͤgen, sobald ihr Mißrathen entschieden ist. §. 362. Wenn diejenigen Gewaͤchse, welche wir unter dem Namen der Hackfruͤchte begreifen, und ebenfalls unter die verbessernden Zwischenfruͤchte zaͤhlen, zwar, wie oben gesagt, dem Boden einen Theil seiner naͤhrenden Stoffe entziehen, und also, wenn dies nicht merklich werden soll, eine staͤrkere Duͤngung erfordern, wie noͤthig gewesen waͤre, wenn man statt derselben eine reine Brache gehalten haͤtte, so ver- treten sie doch durch ihre Bearbeitung, die man ihnen vermittelst zweckmaͤßiger Erster Theil. X x Der Fruchtwechsel. Instrumente so bequem geben kann, die Stelle der Brachbearbeitung. Sie thun dies sogar mit betraͤchtlich minderem Arbeitsaufwande und die Lockerung und Pul- verung des Bodens, die Luftaussetzung, die Mengung seiner Bestandtheile, wenn man will, die Vertiefung desselben durch Heraufholung eines Theiles des Unter- grundes, die Vertilgung des Unkrauts, wird unter gehoͤriger Behandlung dadurch eben so gut, wie durch die Brache erreicht. Die große Menge von thierischer Nahrung aber, welche sie geben, ersetzt durch den Mist die Kraft, die sie aus- ziehen, fast zwiefach. Und laͤßt man sie — wie freilich nicht oͤkonomisch, aber mit großer Ersparung haͤufig in England geschieht — vom gehordeten oder getuͤderten Mastvieh auf dem Acker selbst verzehren, so ist ihr Anbau einer neuen starken Duͤngung gleich zu achten. (Wenn die Englaͤnder von langen Fruchtfol- gen ohne alle Mistauffuhr reden, so kommen immer solche Gewaͤchse dazwischen.) Diese Methode hat doch immer den Vortheil, daß das Mastvieh wenigstens die Pacht des Landes sammt der Arbeit bezahlt; wogegen die Brache fast gar keinen Ertrag giebt, aber betraͤchtliche Kosten verursacht. Die Wurzelgewaͤchse, welche besonders in dieser oͤkonomischen Pflanzen- klasse gehoͤren, haben das Eigenthuͤmliche, daß sie eine sehr gute Vorfrucht fuͤr die Gerste ausmachen, und darin nach vielen Beobachtungen sogar eine reine Brache uͤbertreffen; dagegen aber fuͤr das Wintergetreide nicht als unmittelbare Vorfrucht passen, welches zum Theil, aber doch wohl nicht allein, von der verspaͤte- ten Einsaat des letzteren abzuhaͤngen scheint. Dennoch geraͤth das Wintergetreide ohne neue Duͤngung in demselben Umlaufe wieder vortrefflich, nachdem ein Scho- tengewaͤchs dazwischen gekommen war. Bauet man aber statt dieser Wurzelgewaͤchse mit derselben Manipulation des Pferdehackens ein Schotengewaͤchs, wozu sich auf lehmigem Boden die Pferde- bohnen vorzuͤglich eignen, so wird die Winterung so gut wie nach der Brache, oder wie einige behaupten noch besser. Deshalb sind in der Grafschaft Kent , wo so vorzuͤglich viel Weizen gebauet wird, die gedrillten Bohnen als die vorzuͤglichste Vorfrucht fuͤr denselben anerkannt. Mehrere Handelsgewaͤchse, besonders der gepflanzte oder gedrillete Raps, koͤnnen in diese Stelle eintreten, wenn man erst einen genugsamen Duͤngerschatz fuͤr sie gesammelt und des Viehfutters zu viel hat. Der Fruchtwechsel. §. 363. Sehr wichtig ist ferner die Wechselung der Fruchtarten in Hinsicht auf die Un- terdruͤckung des Unkrauts, indem gewisse Saaten sich mit gewissen Unkrautsarten am leichtesten vermischen, solche auf- und zur Reife kommen lassen und ihre Ver- mehrung beguͤnstigen; wogegen andere diese Unkrautsart gar nicht dulden. Diese Ruͤcksicht ist bei der Wahl des Fruchtwechsels auf einem mit besondern Unkrautsar- ten angefuͤllten Boden von großer Wichtigkeit, und es kann dadurch, wenn sie gehoͤrig getroffen worden, der Acker voͤllig davon gereinigt werden. §. 364. Diese Erfahrungen und Gruͤnde bestimmen die Regeln, welche man bei dem Fruchtwechsel zu befolgen hat. Zugleich aber tritt die Ruͤcksicht auf Viehfutterung ein, die wieder doppelt ist. Naͤmlich 1) in Ansehung des daraus unmittelbar zu ziehenden Gewinnstes, und 2) des dadurch zu erhaltenden Duͤngers. Das Gesetz des Fruchtwechsels verlangt zwar keinesweges, wie manche sich eingebildet haben, daß die Haͤlfte des Ackers zum Futterbau verwandt werde. Selbst in England giebt es ganze Gegenden, die die Regel des Fruchtwechsels seit undenklichen Zeiten beobachtet haben, aber nicht einen Halm zur Viehfutterung bauen, sogar ihr Stroh nach der Stadt verkaufen, und uͤberall kein Vieh halten, weil sie Duͤnger genug und uͤberfluͤßig an dem schlammigen mit Muscheln bedeck- ten Seekraute haben, welches die Fluth an ihre Ufer fuͤhrt, und welches sie mit großer Sorgfalt bergen. Sie bauen hauptsaͤchlich, wechselnd mit dem Getreide, gedrillte Schotenfruͤchte, die sie zum Theil gruͤn nach London verkaufen. Aber es erfordert das Gesetz einer richtigen Oekonomie mehrentheils, daß ein großer Theil des Ackers zum Futterbau verwandt werde, um dadurch den Duͤnger zu einem desto eintraͤglichern Getreidebau herbeizuschaffen. Ob mehr oder weniger, das be- stimmen die uͤbrigen Verhaͤltnisse der Oekonomie, besonders die Menge des nur zum Graswuchs geeigneten Bodens und etwa das Vorhandenseyn anderer Duͤnger- quellen. Und so ist es dann allerdings haͤufig der Fall, daß ein Fruchtwechsel ge- waͤhlt werden muß, wo ½, ⅖, ⅜, \frac{3}{7} des ganzen zum Futterbau mit dem nachhal- tigsten Vortheile bestimmt werde; wogegen in andern Faͤllen ¼, ⅕, ⅙ schon genug X x 2 Der Fruchtwechsel. sind, und alles Uebrige mit verkaͤuflichen Produkten, aber dennoch nach den Re- geln des Fruchtwechsels bestellt werden kann. §. 365. Es ist noch zu kurze Zeit, daß diese Regel der Fruchtfolge uͤberhaupt ins Licht gestellt worden, und deshalb sind die besondern Gesetze und Modifikationen der- selben noch bei weitem nicht genugsam erforscht. Es hat keinen Zweifel, daß wir uͤber die vortheilhafteste Folge der mannigfaltigen Produktionen mit der Zeit im- mer mehrere Aufschluͤsse erhalten werden. Die Verschiedenheit des Erdbodens, der Duͤngung und der Beackerung macht aber einen großen Unterschied, welchen man im Auge behalten muß, wenn man Versuche daruͤber anstellt. Auch koͤnnen einzelne Jahre kein sicheres Resultat geben, da die besondere Witterung Einfluß darauf haben kann. So hat man z. B. im Magdeburgischen beobachtet, daß Gerste nach Moͤhren schlechter, wie nach andern Wurzeln geriethe, Erbsen aber vortrefflich, und daß nach diesen dann ohne neue Duͤngung Gerste wieder gut einschlage. Allein in Ansehung der wichtigsten und gebraͤuchlichsten Fruͤchte und Saaten haben wir schon so unbezweifelte Erfahrungen, daß wir leitende Grundsaͤtze daraus abziehen koͤnnen. Verschiedene derselben sind schon seit alten Zeiten anerkannt, nur nicht genugsam beachtet worden. Daß die Getreidearten selbst gewechselt wer- den muͤssen, weiß Jedermann. Man weiß, daß Weizen nach Weizen nie gera- the; auch daß Weizen nach Gerste — der Boden sei denn etwa zu geil — hoͤch- stens mittelmaͤßig ausfalle. Hieran ist nicht allein der Mangel genugsamer Bear- beitung des Bodens Schuld, indem er doch nach Erbsen gut und nach Hafer, der den Boden sonst noch staͤrker bindet, immer besser, wie nach Gerste wird. Die Wintergerste laͤßt wegen ihrer fruͤhen Aberntung Zeit genug zum dreimaligen Pfluͤgen; aber man weiß, daß immer schlechter Weizen darauf folgt. Weswe- gen man in fetten Marschlaͤndern in ihre Stoppel immer erst eine andere Frucht, Rapsaat oder Bohnen nimmt, und dann erst Weizen oder wieder Gerste baut. Hafer ertraͤgt eine mehrjaͤhrige Folge dagegen besser, zumal auf einem aus dem Grase gebrochenen Boden, wo er manchmal bis zur dritten Ernte im Ertrage immer zugenommen hat. Rocken nach Rocken wird zwar haͤufig gesaͤet, aber doch Der Fruchtwechsel. mit schlechtem Koͤrnerertrage, wenn er gleich in einem Boden, der vom vorigen Jahre noch unzersetzten Duͤnger enthaͤlt, im zweiten Jahre uͤppiger wie im er- sten ins Kraut schießt. Gerste nach Wintergetreide ist in der Regel vortheilhafter, wie umgekehrt. Wenn aber eine Zwischenfrucht zwischen beide kommt, so scheint sich’s nach vielen Versuchen umgekehrt zu verhalten. Ueberhaupt kommen Halmfruͤchte, die ununterbrochen aufeinanderfolgen, nie zu der Vollkommenheit und dem Koͤrneransatze, als wenn sie mit Fruͤchten aus einer andern Klasse abwechseln; weshalb man laͤngst, wo man in der Felderwirth- schaft die Brache zu bestellen anfing, in selbige doch andere Fruͤchte zu nehmen sich bewogen fand. §. 366. Ungeachtet dies so sehr vor Augen lag, so fielen doch nur wenige auf den Ge- danken, die Fruchtfolge zu aͤndern, und z. B. bei der Vierfelderwirthschaft statt 1) Winterung; 2) Soͤmmerung; 3) Erbsen; nun 1) Winterung; 2) Erbsen; 3) Soͤmmerung zu saͤen, und dann Brache zu halten. Einige aber, die es thaten, standen sich ungleich besser dabei. Sie gewannen mehrere Koͤrner und mehreres Stroh. Manche deutsche Landwirthe waren der Sache sehr nahe, zu denen auch der praktische von Eckart in seiner sogenannten Experimental-Oekonomie gehoͤrte. Aber noch war in diesen Zeiten die Blendung des Vorurtheils so groß, daß man nicht sah was dicht vor Augen lag, oder seinen Augen nicht traute, wenn das Ge- sehene der auf Autoritaͤt begruͤndeten Meinung widersprach. Auch Woͤllner und selbst Germershausen fuͤhrten schon Gruͤnde fuͤr jene Einrichtung der Fruchtfolge an. Aber obwohl viele lehrten, daß die aufein- ander folgenden Fruͤchte um so besser geriethen, je ungleichartiger sie waͤren, und niemand dieser Lehre in der Theorie seinen Beifall versagte, so gab doch keiner die Fruchtfolge des Dreifeldersystems auf. Zwar waren die meisten durch die zum Gesetz gewordene Observanz des eingefuͤhrten Systems daran verhindert; aber es gab doch viele Gutsbesitzer groͤßerer und kleinerer Art in Deutschland , die mit ihren Feldern machen konnten, was sie wollten. Mich selbst hat weder das Nachdenken noch die Lesung der englischen Schriften zuerst auf diese Folge der Fruͤchte gefuͤhrt, sondern nur Zufall und Roth, und da Der Fruchtwechsel. man mich mit dem Namen eines Vaters dieses sogenannten Systems in Deutschland beehrt hat, so darf ich hier die kleinen Umstaͤnde erzaͤhlen, die mich darauf fuͤhrten. Ich war ein lebhafter Anhaͤnger des Kleebaues und der Stallfutterung nach dem Schubartschen Systeme, und wollte jenen im dritten oder Brachjahre durchsetzen. Allein er mißrieth und der Acker verqueckte, die einfaͤhrig darin bestellte Winterung versagte voͤllig, ungeachtet die Kleestoppel noch einmal dazu geduͤngt wurde, oder der Klee im Winter eine Duͤngung erhielt. Ich gewann mit Huͤlfe eines mittelmaͤ- ßigen Luzerne- und Hafergrasfeldes die gruͤne Futterung zureichend fuͤr den Sommer, aber kein Heu fuͤr den Winter, welches ich mir doch von meinem Kleefelde berechnet hatte. Nur die in einem zerstoͤrten Luzernefelde gebauten Kartoffeln und Ruͤben hatten mich bei einem geringen Wiesenheugewinnste einen Winter gluͤcklich durchge- holfen. Voll Dankbarkeit fuͤr selbige brach ich einen Theil meines mit Klee besam- ten, aber schlecht bestandenen Ackers zu Kartoffeln um. Die reichliche Ernte dersel- ben verspaͤtete sich, nnd ich konnte bei ohnehin nasser Witterung keinen Rocken hineinsaͤen, wie ich sonst wuͤrde gethan haben; nahm deshalb Gerste. Weil ich in- dessen durchaus Kleevorrath haben wollte, so saͤete ich ihn wieder sehr dick unter diese Gerste. Die Gerste gerieth außerordentlich, und erregte Bewunderung auf einem Felde, welches nur selten mittelmaͤßige Gerste trug. Im folgenden Jahre hatte ich hier zum erstenmale guten Klee, wogegen ein anderes Feld, worauf der Klee in die zweite Getreidetracht gesaͤet, ungeachtet es im Winter uͤberduͤngt war, nur Sauer- ampfer brachte. Letzteres ward nach einem traurigen Schnitte dreimal zu Rocken gepfluͤgt; ersteres nach zwei Schnitten nur einmal, und der Rocken auf diesen ward entschieden besser als auf jenem. Diese Erfahrung bestimmte meine kuͤnftige Frucht- folge. Ich war indessen weit entfernt, irgend einen hoͤhern Werth, als den der besondern Nuͤtzlichkeit fuͤr meine Verhaͤltnisse darauf zu setzen. Ich schaͤmte mich vielmehr, von einem Befolger der Pfeiferschen, Mayerschen, Gugemusischen und Schubartschen Lehren, ein Kartoffelbauer und ein Nachahmer der kleinen Gaͤrtner geworden zu seyn, die in meiner Nachbarschaft ihren Morgen Landes ungefaͤhr auf dieselbe Weise benutzten. Ich befrug sie indessen uͤber ihre Erfahrungen, und fand, daß sie mit den meinigen stimmten. Nur verfiel ich darauf, mich bei meinem groͤ- ßern Kartoffelbau eines Mecklenburgischen Hakens zum Anhaͤufen zu bedienen, aus welchem ich nachher dasjenige Instrument formte, dessen man sich jetzt in Deutsch- land am haͤufigsten zum Kartoffelbau bedient. §. 367. Warum dieser Fruchtwechsel Erst spaͤter fielen mir neue englische Schriftsteller in die Hand, welche gerade diese oder eine aͤhnliche Fruchtfolge als die Basis jeder hoͤhern Ackerkultur betrach- Der Fruchtwechsel. teten, die Brache nur durch die sorgsame Bearbeitung der in entfernten Reihen das englische System ge- nannt wor- den. stehenden staudigern Fruͤchte ersetzen lehrten, den Kleebau nur dann fuͤr sicher und durch dichte Beschattung des Bodens fuͤr verbessernd hielten, wenn er mit der er- sten Saat in einem Acker gesaͤet wuͤrde, der durch den Bau jener Fruͤchte voͤllig gelockert und gereinigt waͤre, und die nur den Klee in diesem Zustande eine wohl- thaͤtige Vorfrucht vor Weizen nannten, aber in ein schlechtes Kleefeld Weizen zu saͤen — wenn es sich nicht voͤllig ausgelegen habe oder zuvor nicht durch Sommer- pfluͤgen gereiniget sey — fuͤr ein Verbrechen gegen alle Grundsaͤtze eines guten Ackerbaues erklaͤrten. Diese Lehren und viele merkwuͤrdige bisher uͤbersehene Erfahrungen der Englaͤnder, die mit den meinigen so sehr stimmten, bewogen mich, solche dem deutschen Publikum zuerst in dem Hannoͤverschen Magazin, dann in meiner Anleitung zur Kenntniß der englischen Landwirthschaft vorzulegen. Man hat diese Fruchtfolge daher das englische System nicht ganz ohne Grund genannt, obwohl es in England keinesweges allgemein, sondern nur in einigen Grafschaften landuͤblich war, aber jetzt in den Wirthschaften alle aufgeklaͤrteren und verbessernden Landwirthe gefunden wird, und sich von da aus nun freilich im- mer mehr verbreitet. Der große Beifall, den diese Lehre in jenem Werke vorgetragen erhielt, er- weckte demselben auch viele Gegner, die gerade daher, daß es aus England her- stamme, einen Grund zu seiner Verwerflichkeit hernahmen. Bei der Unkenntniß aller englischen Verhaͤltnisse schrieben sie den Getreidemangel, den England gerade damals in einigen Jahren erlitten hatte, diesem Systeme zu, obgleich alle engli- sche Schriftsteller einstimmig behaupteten, daß dieser bei der zunehmenden Be- voͤlkerung nur eine Folge der noch uͤberwiegenden Dreifelderwirthschaft, der großen oͤden Weidereviere, die sie erfordert, und in andern Gegenden des zu vielen gar nicht aufgebrochenen oder doch zu lange ruhenden Graslandes sey. Diese Schrift- steller zeigen einstimmig, daß jenem Mangel nur durch die mehrere Einfuͤhrung dieses Fruchtfolgesystems abgeholfen werden koͤnne, indem die wenigen und klei- nen Grafschaften, wo es zu Hause ist, hauptsaͤchlich die ungeheure Hauptstadt und die vielen andern Handels- und Fabrikstaͤdte, ja ganze Fabrik-Grafschaften — z. B. Norfolk , das weit groͤßere Lankaster — mit Getreide versorgten. Der Fruchtwechsel. Wenn dieses System, sagten ferner die Gegner, fuͤr eine so vieles Fleisch konsumirende Nation, wie die Englaͤnder, passend sey, so sey es doch fuͤr uns nicht also, weil die Mehrheit der Deutschen groͤßtentheils von vegetabilischen Nahrungsmitteln lebe. Denn dieses System verlange die Haͤlfte des Ackers zur Viehfutterung. Koppelwirthe konnten diese Einwendung nicht machen, weil auch diese mindestens die Haͤlfte der Viehnahrung widmen. Aber die Dreifelderwirthe beriefen sich auf ihre staͤrkere Aussaat. Es laͤßt sich ihnen aber leicht erweisen, daß sie, selbst abgesehen von den großen Weideraͤumen und Wiesen, die sie ge- brauchen, wenn ihre Wirthschaft in einiger Kraft bleiben soll, doch selbst von ihrem pflugbaren Acker nicht die Haͤlfte zur Nahrung der Menschen verwenden, denn sie muͤssen ihr Zugvieh fast allein mit Koͤrnern ernaͤhren, und ihrem Nutz- viehe damit haͤufig aufhelfen. Dagegen kann bei diesem Wirthschaftssysteme al- les erbaute Getreide zur menschlichen Nahrung verwandt werden, da die Futter- ernte zur Ernaͤhrung des staͤrksten Viehstapels zureicht. Es gehoͤren ferner zu den Wechselfruͤchten, welche die Haͤlfte des Ackers einnehmen, auch alle Huͤlsenfruͤchte, besonders die behackten Bohnen, Wicken und Erbsen. Endlich vertreten so viele Handelsgewaͤchse, die waͤhrend ihrer Vegetation Bearbeitung leiden, wie schon oͤfter gesagt worden, die Stelle der Vorfruͤchte fuͤr das Getreide, sobald sich naͤm- lich eine Wirthschaft in den Duͤngerstand gesetzt hat, daß sie diese ohne Er- schoͤpfung ihres Ackers bauen, und sich mit geringer Futtererzeugung be- helfen kann. §. 368. Zwei vortreffliche Schriftsteller, der Amtsrath Karbe in seiner Ein- fuͤhrung der englischen Wechselwirthschaft und der durchlauchtige Herzog Friedrich zu Schleswig Hollstein Beck uͤber die Wech- selwirthschaft und deren Verbindung mit der Stallfutterung , haben dies System gruͤndlich vorgetragen, und auf unsere Verhaͤltnisse modifizirt, den großen Nutzen, welche dessen allgemeine Einfuͤhrung haben wuͤrde, gezeigt. Es sind gegenwaͤrtig in Daͤnnemark , Schlesien , der Mark Brandenburg , Sach- sen , Franken , Westphalen , ja selbst bis nach Kur- und Esthland hinauf unzaͤhlige Beispiele davon aufgestellt. Der Erfolg bestaͤtiget allgemein den Werth des Systemes, Der Fruchtwechsel. Systemes, ungeachtet man bei dem Uebergange nicht selten uͤbereilt verfuhr, und ungeachtet nur wenige schon in die zweite Rotation getreten sind, wo es seine Wirkung erst auffallend zeigen kann. Dennoch macht man sich haͤufig noch zu einseitige Vorstellungen, und glaubt, daß eine besondere Zahl der Schlaͤge und bestimmte Ordnung der Fruͤchte darunter zu verstehen sey. Der eine denkt es sich nur mit der Stallfutterung, der andere mit der Weide vereinbarlich. Aber es kann mit beiden sehr zweckmaͤßig verbun- den werden: der Stallfutterung im Großen wohl nur allein einen sichern Grund unterlegen; der Weidewirthschaft eine vollkommnere Winterfutterung und hoͤhere Benutzung des Viehes gewaͤhren. Die Zahl der Schlaͤge aber, oder die Laͤnge der Rotation, das Verhaͤltniß des zum Fruchtbau und des zur Viehfutterung ge- widmeten Landes, gestatten eine groͤßere Mannigfaltigkeit wie die Koppelwirth- schaft, und werden nur durch die oͤrtlichen Verhaͤltnisse und die Zwecke, die man hat, bedingt. §. 369. Die wesentlichen Eigenschaften dieses Systems sind folgende: Charakteristi- sche Eigen- schaften die- ses Systems. 1) Eine unbenutzte Brache faͤllt dabei in der Regel weg. Statt derselben aber werden nach einem gewissen Umlaufe von Jahren solche Fruͤchte theils zur Futterung, theils zum Verkauf gebauet, welche waͤhrend ihres Wachsthums und zur Befoͤrderung desselben den Durchgang der leichten Pfluͤge oder der Pferdehak- ken und Pferdeschaufeln entweder nur in einer oder in zwei sich durchkreuzenden Reihen verstatten, wodurch der Boden alle die Vortheile, welche die Brache ge- waͤhren kann, erhaͤlt. Mir ist wenigstens noch kein so bindender oder so verwil- derter Boden vorgekommen, daß er nicht durch die gehoͤrige Bearbeitung dieser Fruͤchte mit fuͤr ihn zweckmaͤßigen Werkzeugen eben so muͤrbe und zerfallend, als durch die Brache geworden seyn sollte. Indessen will ich doch zugeben, daß Bo- den existiren koͤnne, der zu Anfange dieser Fruchtfolge einer Brache bedarf, die dann aber, vollendet gegeben, nie wieder noͤthig wird. Dieser Schlag erhaͤlt die Hauptduͤngung, welche in dem starken Maaße, wie sie diese Wirthschaft geben kann, fuͤr jede andere Frucht zu stark seyn wuͤrde, fuͤr Fruͤchte dieser Art es aber Erster Thell. Y y Der Fruchtwechsel. nie seyn kann. Diese wirkt dann mit der Bearbeitung zugleich, den Boden zum Zerfallen zu bringen, und die darin befindlichen Unkrautskeime zu zerstoͤren. 2) Nach diesen Hackfruͤchten folgt in der Regel Sommerung, theils weil ihre spaͤte Aberntung eine fruͤhe Einsaat der Winterung nicht verstattet, theils weil die Erfahrung gelehrt hat, daß die Sommerung auf dem gewoͤhnlichsten Lehmboden hier einen hoͤheren Ertrag, wie die Winterung gebe; dennoch aber dem Boden genugsame Kraft, in der Folge Winterung abzutragen, hinterlasse. Diese Sommerung kann Sommerweizen, Hafer oder Gerste seyn. Die letzte ist indessen das gewoͤhnlichste, und zwar die große zweizeilige, oder aber die nackte und Himmelsgerste, deren Gedeihen hier so groß als sicher ist. Sollte der Boden jedoch wegen Versaͤumniß des genugsamen Behackens oder wegen einer hoͤchst unguͤnstigen nassen Witterung eines Sommers nicht vollkommen muͤrbe und rein geworden seyn, so verdiente in diesem ungewoͤhnlichen Falle die kleine vierzeilige Gerste den Vorzug, weil vor ihrer Einsaat im Fruͤhjahre noch einige Mal gepfluͤgt werden koͤnnte. In der Regel aber ist dieses Pfluͤgen so wenig noͤthig, daß die Fruͤhjahrsbestellung vollkommen ohne dasselbe, bloß durch den ein- oder zweimaligen Gebrauch der Exstirpators und der Eggen, gemacht werden kann, wodurch man in dieser mit dringenden Geschaͤften besetzten Jahreszeit ungemein erleichtert wird. Manche haben die Besorglichkeit, daß die in so kraͤftigem Lande gesaͤete Sommerung sich lagern werde, welche aber die Erfahrung genugsam widerlegt, wenn anders nicht zu dichte — was hier nicht nur uͤberfluͤßig, sondern schaͤdlich waͤre — gesaͤet wird. Die tiefe Beackerung des Bodens sichert gegen Lagerkorn. Und wenn der Boden vertieft werden soll, so geschieht es bei der Vorbereitung zu den Hackfruͤchten, denen das tiefe Pfluͤgen nie schaͤdlich wird, und unter welchen der heraufgebrachte Boden seine Rohheit verliert. 3) Nun wird die Hauptregel beobachtet, daß nie zwei halmtragende Fruͤchte nacheinander kommen, sondern jedesmal eine andere Zwischenfrucht. Es sey denn am Schlusse der Rotation, wenn die Hackfruͤchte wieder darauf folgen, wo die Ver- wilderung und die Verballung des Bodens also nicht schaͤdlich werden kann. Die Auswahl dieser Zwischenfrucht haͤngt von der Zahl der Schlaͤge und den Wirth- schaftsverhaͤltnissen ab. Es kann Klee; es koͤnnen Huͤlsenfruͤchte, Oelsaaten Der Fruchtwechsel. oder jede andere seyn, die nur nicht in das Geschlecht der grasartigen Pflanzen gehoͤ- ren. Da es indessen 4) Eine unumgaͤngliche Forderung ist, daß der Klee in ein voͤllig reines stark durchgearbeitetes und geduͤngtes Land komme, so wird derselbe mehrentheils unter die Frucht gesaͤet, welche auf die Hackfruͤchte folgt, und findet also im dritten Jahre nach jener seinen Platz. Hier ist hoͤchst selten ein Mißrathen desselben zu besorgen, wenn man mit dessen Einsaat gehoͤrig verfaͤhrt. Er dringt in dem noch tief gelockerten Bo- den mit seinen Wurzeln so ein, daß ihm keine Winterwitterung nachtheilig werden kann. Und was man sonst, allerdings nach der Erfahrung, von dem Muͤdewerden des Ackers zum Kleetragen gesagt hat, findet hier durchaus nicht statt, indem zwanzig- jaͤhrige Versuche gelehrt haben, daß er nach vierjaͤhriger Wiederholung immer besser geworden sey. Dieser Klee kann nun entweder ein Jahr benutzt werden, oder er kann zwei Jahr zum Maͤhen dienen. Im erstern Falle wird er in der Regel einfurchig mit Winterung bestellt, welches durch den Gebrauch des Schnittpfluges auf die vorzuͤg- lichste Weise geschieht. Im zweiten Falle kann man zuweilen der Sommerung den Vorzug geben, besonders wenn man noch einen dritten Schnitt von Klee nehmen, oder ihn im Nachsommer zur Weide benutzen wollte. Indessen ist doch auch diese zweijaͤhrige Kleestoppel so sehr fuͤr die Winterung geeignet, daß man in den meisten Faͤllen solche vorzieht. Und sie kann auch nach zwei Kleeschnitten mittelst des Schnitt- pfluges und nachmaligem Gebrauch des kleinen Exstirpators auf das vollkommenste bestellt werden. In einigen Faͤllen kann dieser Klee nun auch im dritten Jahre zur Weide liegen bleiben, in welchem Falle aber entweder Hafer auf demselben folgen, oder aber der Acker zur Winterung mehrmals gepfluͤgt werden muͤßte. 5) Es hat bei laͤngern Rotationen oder wo man Futterung und Duͤnger in groͤßter Menge gewinnen und den Acker in die hoͤchste Kraft setzen will, große Vor- theile, wenn noch eine solche Saat dazwischen kommt, die nicht zur Reife oder zum Ansatz des Samens gelangt, sondern in ihrem gruͤnen Zustande abgemaͤhet wird, wozu sich vor allen Wicken und Buchweizen passen. Ihre Stoppel hinterlaͤßt nun einen zur reichsten Winterungssaat vollkommen vorbereiteten Boden. Bei diesen Fruͤchten finden auch vorzuͤglich: 6) Doppelte Ernten in einem Jahre statt. Man kann sie freilich bei diesem Wirthschaftssysteme auch in mehreren Schlaͤgen anbringen; indessen sind diese doppel- Y y 2 Der Fruchtwechsel. ten Ernten in unserem Klima und in groͤßern mit keinen uͤberfluͤßigen arbeitenden Kraͤften versorgten Wirthschaften nicht so allgemein anwendbar, als manche behaup- tet haben. Der Bau der Ruͤben in die Stoppel der Winterung geraͤth zwar auch bei uns zuweilen sehr gut, aber ihre Einsaat muß in der geschaͤftvollen Erntezeit schnell vollfuͤhrt werden. Die neuerlichst geruͤhmte Methode, Moͤhren im Fruͤhjahre unter die Winterung zu saͤen, kenne ich nicht aus der Erfahrung, und finde ihrer auch bei den Englaͤndern, welche sonst diese doppelten Ernten haͤufig zu gewinnen suchen, nicht erwaͤhnt. Wo nach meiner Erfahrung noch ohne Beschwerde eine doppelte Ernte statt findet, ist auf einem gedrillten und gepferdehackten Bohnen- oder Mais Felde, wo zwischen den Reihen nach vollendeter Bearbeitung sehr vortheilhaft Ruͤben gesaͤet wer- den koͤnnen. Das Wickenfeld traͤgt erst gruͤne Wicken, und nach denselben ebenfalls gruͤn abzumaͤhenden Buchweizen, der mehrentheils ganz vortrefflich geraͤth, oder aber Wasserruͤben, die fruͤh genug gesaͤet werden koͤnnen, und die Bearbeitung reichlich bezahlen. Auch hat man zweimal Wicken zum gruͤnen Abmaͤhen eingesaͤet. 7) Wenn in laͤngern Rotationen zweimal geduͤngt werden soll, so kommt der zweite Duͤnger nie zu einer Getreidefrucht, sondern unter eine andere, am besten unter die gruͤn abzumaͤhenden, weil deren Wuchs nie zu uͤppig werden kann, theils auch weil er hier das Unkraut auf eine unschaͤdliche Weise hervortreibt, solches aber nicht zur Reife kommt. Er wird hier durch schnellen Umbruch der gruͤnen Stoppel mit dem Boden gemengt und innig vereinigt, und verliert doch seine erste Geilheit, welche die junge Getreidepflanze zu stark treibt, und vor allem Lagerkorn erzeugt. 8) Es ist keine wesentliche Bedingung, daß die Haͤlfte des Ackers zur Vieh- futterung bestimmt werde, wohl aber, wie aus dem Gesagten erhellet, daß nur die Haͤlfte eigentliches Getreide trage. Von verkaͤuflichen Fruͤchten uͤberhaupt kann, wenn man will, weit mehreres, und zwar, sobald ein hinlaͤnglicher Duͤngervorrath gesammelt ist, das eintraͤglichste unter allen gebauet werden. Nur ist es, um zu die- sem Ueberfluß von Duͤnger zu gelangen, der hier mit der vollkommenen Bearbeitung verbunden so erstaunliche Wirkung thut, mehrentheils noͤthig, in der ersten Ro- tation sich mit der Haͤlfte der verkaͤuflichen Fruͤchte zu begnuͤgen, um des Fut- ters vollkommen genug zu bauen. Der Fruchtwechsel. §. 370. Die nothwendigen Erfordernisse einer auf diese Regel der Fruchtfolge gegruͤnde- Bedingungen bei der Ein- fuͤhrung die- ses Systems. ten Wirthschaft, bei deren Mangel die Einfuͤhrung unmoͤglich ist, oder doch nur un- vollkommenes Stuͤckwerk bleibt, sind folgende: 1) Vollkommenes Eigenthum und freie Benutzung des Feldes, eine Abwesen- heit aller Servitute und Rechte, die ein anderer darauf hat, oder doch eine zweckmaͤ- ßige Beschraͤnkung derselben. 2) Eine gute und nicht zu sehr getrennte oder zu weit entfernte Lage der Felder. Das Gegentheil macht wenigstens ungemeine Schwierigkeiten bei dieser eine ununter- brochene Aufmerksamkeit fordernden Kultur. 3) Bei ihrer Einfuͤhrung ein nicht zu sehr ausgemagertes Land oder besondere Huͤlfsquellen, um sich den ersten kraftvollen Duͤnger zu verschaffen. Sie ohne solche auf einem durch die Felderwirthschaft erschoͤpften Boden einfuͤhren zu wollen, erfor- dert wenigstens große Aufopferungen oder die Anlage eines betraͤchtlichen Kapitals, indem der Bau verkaͤuflicher Fruͤchte vorerst sehr eingeschraͤnkt werden muß, um ge- nugsame Futterung, d. h. Duͤngermaterial zu gewinnen. Ihre Einfuͤhrung ist des- halb nach der gewoͤhnlchen Koppelwirthschaft, die ihren Acker in mehrere Kraft erhal- ten hat, in der Regel weit leichter als nach der mehrentheils erschoͤpfenden Dreifelder- wirthschaft, und in manchen Faͤllen ist es rathsam, durch jene hindurch zu der hoͤhern Wirthschaft uͤberzugehen. Von den zweckmaͤßigsten Huͤlfsmitteln bei dem Uebergange werden wir weiter reden. 4) Mehrere Arbeit. Es wird zwar mehrentheils diejenige Menschenzahl, welche in der Felderwirthschaft zu einer schnellen und gehoͤrigen Ausfuͤhrung der Ernte noͤthig war, zureichen, alle Arbeiten dieser Wirthschaft zu vollfuͤhren; sie muͤssen aber in eine groͤßere und anhaltende Thaͤtigkeit dabei gesetzt werden. Die Verthei- lung der Arbeiten durch das ganze Jahr kann so eingerichtet werden, daß sich eine un- unterbrochene Reihe von Beschaͤftigungen und bestaͤndiger Verdienst fuͤr die Men- schen, selbst fuͤr die schwachen Alten und Kinder dabei finde. Diese Arbeiten erfor- dern zwar keinesweges eine schwer zu erlangende Kunstfertigkeit; indessen findet doch eine mehrere Theilung der Arbeit und eine daraus erfolgende groͤßere Uebung in den- selben und in der Handhabung gewisser Werkzeuge dabei statt, wodurch die Arbeit Der Fruchtwechsel. leichter und wohlfeiler wird. Daß sich bei dieser Wirthschaft gewoͤhnlich der Anreiz zu mehreren Meliorationen vorzuͤglich findet, und dazu wiederum mehrere Arbeiter erfordert werden, haͤngt nicht unmittelbar mit derselben zusammen. Eine vermehrte Anspannung kann nur wegen der staͤrkern Duͤngerausfuhr, der groͤßeren Ernten und der mehr zu verfahrenden Produkte noͤthig werden. Die Beackerung und Bestellung selbst wird eher dadurch erleichtert. Denn wenn gleich einige Operationen bei der Feldbestellung hinzukommen, die bei andern Wirthschaften nicht gewoͤhnlich sind, so werden dadurch nur weit schwerere erspart. Auch sind diese Gespannarbeiten sehr gleichmaͤßig durch alle Jahreszeiten vertheilt. 5) Einen sehr aufmerksamen, thaͤtigen, uͤberlegenden und entschlossenen Wirth- schaftsaufseher. Diese Bedingung ist unumgaͤnglich, da eine genaue Wahrnehmung der Zeit zu jedem Geschaͤfte mehrere Abweichungen von dem gewohnten Leisten, und mannigfaltige Abwechselungen in der Bestellung und Ernte, und in Besorgung des Viehstapels hier angewandt werden koͤnnen, um den moͤglich hoͤchsten Ertrag hervor- zubringen. Insbesondere ist der Unterschied zwischen einer einmal eingerichteten Kop- pelwirthschaft und der unsrigen darin sehr groß. 6) Paßt sie nur da, wo ein hinlaͤnglicher Absatz aller Produkte statt findet, und deshalb der Grund und Boden im gerechten Werthe gegen die Arbeit steht. Wo diese sehr theuer im Verhaͤltniß zu jenem ist, oder wo man nur Gelegenheit hat, alle Arbeit durch Frohnden, die zu andern als den gewoͤhnlichen Arbeiten nicht ange- wiesen sind, vortheilhaft bewirken zu lassen, da findet sie noch keine Anwendung. 7) Endlich ist ein groͤßeres Betriebskapital und ein staͤrkeres Inventarium, wie von selbst erhellet, dabei noͤthig. §. 371. Diese Regel des Fruchtwechsels findet nun sowohl bei der Weide des Viehes auf einigen Theilen des Ackers, als bei der Stallfutterung desselben ihre Anwendung. In jenem Falle wird durch sie die Koppelwirthschaft zu ihrer hoͤchsten Vollkommenheit gebracht, und dieses hat unter Verhaͤltnissen, welche die Stallfutterung erschweren, unbezweifelte Vorzuͤge. Der hoͤchst moͤgliche Ertrag vom Grund und Boden kann aber nur durch die Verbindung mit der Stallfutterung hervorgebracht werden. Nicht Der Fruchtwechsel. allgemein verhaͤlt es sich vielleicht so mit dem hoͤchsten Profit vom angelegten Kapital und Arbeit. Wir betrachten also zuerst die. Wechsel-Weidewirthschaft oder Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge . §. 372. Bei dieser Wirthschaftsart bleibt also ein Theil des Landes zur Weide fuͤr das Rindvieh, oder wenn man will nur fuͤr die Schafe liegen. Allein das Land wird in voller starker Dungkraft und mit der angemessensten Besamung von Weidekraͤutern niedergelegt. Es giebt also eine ungleich nahrhaftere und reichere Weide, die mehr Vieh oder dasselbe Vieh auf einer ungleich kleinern Flaͤche ernaͤhrt. Außerdem aber bauet sie in der Regel anderes Futter, entweder bloß zum Winterbedarf, oder auch um einen Theil des Viehes im Sommer auf dem Stalle entweder ganz oder neben der Weide zu ernaͤhren; auf jeden Fall so hinreichend, daß die Weide nie zu fruͤh im Fruͤhjahre angegriffen oder uͤbertrieben zu werden braucht. §. 373. Auf einer geringern Anzahl von Schlaͤgen, wie acht, paßt sich dieses System eigentlich nicht. Wenn der Getreidebau nicht zu sehr eingeschraͤnkt werden soll, und man noch einen Schlag zum Futterbau nehmen wollte, so wuͤrde die Weide nicht lange genug liegen koͤnnen. Ganz kleine Wirthschaften ausgenommen, — denen aber uͤberhaupt die Stallfutterung immer weit angemessener wie die Weide ist, — wuͤrde ich die sechs- und siebenschlaͤgige Wirthschaft immer in eine zwoͤlf- und vierzehn- schlaͤgige in gewisser Hinsicht umwandeln, wodurch auch der Uebergang um so mehr erleichtert wird. Acht Schlaͤge ist also das geringste, was wir annehmen, und hier wuͤrde ich folgende Fruchtfolgen vorschlagen: Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge. Das Zeichen ** bedeutet hier und in der Folge starke Duͤngung, * schwache Duͤngung. 1) ** a. Gedrillte Bohnen. 2) a. Winterung. 3) a. Maͤheklee. 4) a. Sommerung. 5) * a. Erbsen. 6) a. Winterung. 7) 8) Weide mit weißem Klee und Graͤsern. b. ** Kartoffeln. b. Sommerung. b. Maͤheklee. b. Winterung. b. * Wicken. b. Winterung. Oder: 1) Dreeschhafer. 2) a. ** Gedrillte Bohnen. 3) a. Winterung. 4) a. * Wicken. 5) a. Sommerung. 6) a. Maͤheklee. 7) 8) Weide. b. ** Kartoffeln. b. Sommerung. b. * Erbsen. b. Winterung. In neun Schlaͤgen: 1) Dreeschhafer. 2) ** Gedrillte und behackte Fruͤchte. 3) Gerste. 4) Klee. 5) Winterung. 6) * Erbsen und Wicken. 7) Winterung. 8) 9) Besamte Weide. Oder: 1) Dreeschhafer. 2) ** Behackte Fruͤchte. 3) Gerste. 4) * Erbsen und Wicken. 5) Winterung. 6) Maͤheklee. 7) 8) 9) Weide. In Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge. In zehn Schlaͤgen: 1) Dreeschhafer. 2) ** Behackte Fruͤchte. 3) Gerste. 4) Maͤheklee. 5) Winterung. 6) * Erbsen und Wicken. 7) Winterung. 8) 9) 10) Besamte Weide. Wo man mehr Klee zum Maͤhen haben wollte und weniger Weide, wuͤrde man jenen zwei Jahr nutzen, und dagegen einen Weideschlag weniger nehmen. Oder: 1) ** Rapssaat und Erbsen. 2) Winterung. 3) * Behackte Fruͤchte. 4) Gerste. 5) Klee. 6) Winterung. 7) Sommerung. 8) 9) 10) Weide. Oder auf sandigem Boden: 1) Buchweizen. 2) Rocken. 3) ** Behackte Fruͤchte. 4) Hafer. 5) Spoͤrgel. 6) Rocken. 7) 8) 9) 10) Weide. In eilf Schlaͤgen: 1) Hafer. 2) ** Behackte Fruͤchte. 3) Gerste. 4) Klee. 5) Winterung. 6) Gruͤne Wicken. 7) ** Rapssaat. 8) Winterung. 9) 10) 11) Weide. Es versteht sich, daß der Rapssaatbau nicht eher eintreten duͤrfe, als bis die Wirth- schaft in reichem Duͤngerstande ist. Sonst folgt hier auf die Wicken nochmals Win- terung, und man behaͤlt vier Weideschlaͤge, wenn man nicht etwa lieber den Klee aus dem vierten Jahre im fuͤnften Jahre stehen lassen will. Erster Theil. Z z Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge. Oder: 1) ** Rapssaat. 2) Winterung. 3) * Behackte Fruͤchte. 4) Gerste. 5) Klee. 6) Winterung. 7) * Erbsen und Wicken. 8) Winterung und Sommerung. 9) 10) Weide. 11) Weide bis zur Mitte des Som- mers. In zwoͤlf Schlaͤgen: 1) Wicken. 2) Winterung. 3) Maͤheklee. 4) Hafer. 5) ** Behackte Fruͤchte. 6) Gerste. 7) * Erbsen. 8) Winterung. 9) 10) 11) 12) Besamte Weide. Hier kann nun ebenfalls No. 12. in der Mitte des Sommers umgebrochen werden, und in No. 1. Rapssaat kommen; falls der Duͤngerstand es erlaubt. Oder: 1) Wicken. 2) Winterung. 3) ** Behackte Fruͤchte. 4) Gerste. 5) Erbsen. 6) Winterung. 7) * Gedrillte Bohnen. 8) Hafer. 9) Maͤheklee. 10) 11) 12) Weide. In vierzehn Schlaͤgen: 1) ** Raps. 2) Winterung. 3) Erbsen. 4) Winterung. 5) ** Hackfruͤchte. 6) Gerste. 7) Klee. 8) Klee. 9) Winterung. 10) Hafer. 11) 12) 13) 14) Weide. Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge. Oder: 1) Hafer. 2) ** Hackfruͤchte. 3) Gerste. 4) Klee. 5) Klee. 6) Winterung. 7) Erbsen. 8) Gerste. 9) ** Behackte Bohnen. 10) Weizen. 11) 12) 13) 14) Weide. Die mehrschlaͤgigen Rotationen kann man als Verdoppelungen oder Vervielfachungen der minderschlaͤgigen betrachten, die mannigfaltig in einander greifen. Ich fuͤge hier nur noch die von einer vier und zwanzigschlaͤgigen bei, welche auf einem Gute, dessen drei Vorwerke mit ihrer Feldflur an einander grenzen, gegenwaͤrtig eingerichtet wird, so daß Alles zwar ein Ganzes ausmacht, aber doch von diesen drei Hoͤfen auf einer Feldmark von 3000 Morgen betrieben wird. Sie ist folgende: 1) ** Raps. 2) Winterung. 3) * Kartoffeln. 4) Gerste. 5) Maͤheklee. 6) Maͤheklee. 7) Winterung. 8) * Erbsen und Wicken. 9) Winterung. 10) 11) 12) Weide. 13) Dreeschhafer. 14) ** Gedrillte Bohnen. 15) Winterung. 16) Maͤheklee. 17) Winterung. 18) * Gruͤne Wicken, hernach Ruͤben. 19) Sommerung. 20) Erbsen. 21) Winterung. 22) Kleeweide. 23) Weide. 24) Vorweide, dann zu Raps umge- brochen. Wenn es in diesen Rotationen noͤthig seyn sollte, eine voͤllig reine Brache, viel- leicht zur Auffuͤhrung von Mergel oder Kalk zu halten, so kann es in einem der min- der unentbehrlichen Schlaͤge immer geschehen, und dennoch vielleicht noch einige Nutzung im Vor- oder Nachsommer durch gruͤne Wicken oder Ruͤben davon ge- nommen werden. Z z 2 Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge. Die letzt erwaͤhnte Wirthschaft ist auf eine sehr starke, edle Schaͤferei hauptsaͤch- lich berechnet, und dieser ist die ganze Weide bestimmt, wogegen das Rindvieh wahr- scheinlich auf dem Stalle wird gehalten werden. Stallfutterungswirthschaft . §. 374. Stallsutte- rungssystem. Das Wesentliche derselben besteht darin, daß das Vieh im ganzen Jahre haupt- saͤchlich durch abgeschnittenes und ihm zugefuͤhrtes Futter ernaͤhrt wird, und wenig, etwa nur zu Ende des Sommers, oder gar nicht weidet. Es wird wirklich nach dem eigentlichen Sinne des Worts im Stalle gehalten, oder auf einem dazu eingerichteten Hofe gefuttert, oder aber in besonderen beweglichen starken und hohen Horden, de- ren Platz alljaͤhrig veraͤndert und nach der Hauptfutterkoppel hin verlegt wird. Ge- wissermaßen kann man hierher auch das in einigen Gegenden gebraͤuchliche Tuͤdern des Viehes rechnen. Ueber die Vortheile der einen oder der andern Methode zu reden ist hier der Ort nicht, wo wir diese Futterungsart bloß in Hinsicht auf die allgemeinen Wirthschaftsverhaͤltnisse betrachten. Wir haben im Deutschen sonst kein Wort, diese Futterung durch Zufuͤhrung der Nahrung auszudruͤcken. Die Englaͤnder nennen es Soiling, ohne Ruͤcksicht auf den Ort und die Methode, wo und wie es geschieht. §. 375. Vortheile der Stallfutte- rung. Die uͤberwiegenden Vortheile dieser Wirthschaftsart bestehen in folgendem: 1) Sie bedarf eines weit geringern Flaͤchenraums zur Ernaͤhrung ihres Viehes. a ) Indem sie ihren zum Futtertragen bestimmten Acker gehoͤrig vorbereitet, und seine Vegrasung nicht der Natur uͤberlaͤßt, sondern durch Besamung und Be- pflanzung solche Gewaͤchse darauf erzeugt, welche sowohl seiner besondern Beschassen- heit, als der Natur desjenigen Viehes, dem man sie bestimmt, vollkommen ange- messen sind. Hierdurch macht sie sich die Produktionskraft der Natur auf die moͤglich hoͤchste Weise zu Nutzen, und zieht eine vielfach staͤrkere Quantitaͤt von Nahrung von einer Flaͤche Landes, als diese sonst hervorbringen wuͤrde. b ) Indem sie diese Futtergewaͤchse ihren voͤlligen Wachsthum und den ange- messensten hoͤchsten Grad ihrer Entwickelung erreichen laͤßt, in welchem sie der Quan- Stallfutterungssystem. titaͤt und Qualitaͤt nach den hoͤchsten Ertrag geben. Die Entwickelung und Aus- dehnung der meisten Futterkraͤuter nimmt naͤmlich bis auf einen gewissen Punkt pro- gressiv zu, und geht am schnellsten und staͤrksten vor sich, je mehr sie sich diesem hoͤch- sten Punkte naͤhert. In ihrer ersten Jugend ist dieser Zuwachs geringe in einer be- stimmten Zeit, wird aber dann am staͤrksten, wenn die Bluͤthe sich zu entwickeln anfaͤngt. Wird dieser Zeitpunkt, wie bei der Weide geschiehet, nicht abgewartet, so kann der hoͤchste Ertrag nicht davon erfolgen. Sobald das Aufbluͤhen aber gesche- hen ist, steht der Wachsthum des Krautes wieder still, und bei der Bildung des Sa- mens vermindert sich die Nahrhaftigkeit des Krautes. Dieser gluͤckliche Zeitpunkt kann folglich nur beim Abmaͤhen gehoͤrig beobachtet werden. Durch Samenansatz ungeschwaͤcht, macht es alsdann oft vermehrte Schuͤsse, die man wieder bis zu dem- selben Grade der Vollendung kommen laͤßt. c ) Indem dadurch verhuͤtet wird, daß durch das Auftreten des Viehes keine Pflanze zerstoͤrt oder in ihrem Emporkommen gehindert werde, welches auf der Weide mit betraͤchtlichem Nachtheile geschieht. Hierdurch erreicht man der Erfahrung gemaͤß, daß mit hoͤchstens der Haͤlfte des zur Weide erforderlichen Landes — den Acker von derselben Guͤte und derselben Kraft angenommen — das Vieh so reichlich und so vollkommen ernaͤhret werden kann, wie mit dem Ganzen, und daß man folglich wenigstens die Haͤlfte des Landes zu andern Zwecken oder zur Ernaͤhrung mehreren Viehes erspart. §. 376. 2) Der Mist, um dessenwillen das Vieh beim Ackerbau groͤßtentheils gehalten wird, kann nur bei dieser Wirthschaft auf das vollkommenste benutzt werden. Bei jeder Weidewirthschaft geht immer der groͤßere Theil des bessern Sommer- mistes verloren. Auf den bestaͤndigen Huͤtungsplaͤtzen der Felderwirthschaft verliert ihn der Ackerbau voͤllig, ohne daß er selbst die Weide betraͤchtlich aufhuͤlfe, indem wir nicht bemerken, daß alter unaufgebrochener Anger, wo bestaͤndig Rindvieh wei- det, in dem Verhaͤltnisse des darauf gefallenen Mistes an Kraft zunehme. Der Mist thut vielmehr oft keine andere Wirkung, als daß er dem Viehe die Stellen, worauf er fiel, auf mehrere Jahre verleidet; weshalb man haͤufig die Rindviehhirten dazu ermuntert, diesen Mist aufzusammeln und zu ihrem Vortheile zu benutzen. Nicht Stallfutterungssystem. so ganz geht er auf der Dreeschweide der Koppelwirthschaft verloren. Indessen wird doch der bei weitem groͤßte Theil davon verschwendet, und der Acker erhaͤlt von selbi- gem nicht diejenige Kraft, die er erhalten wuͤrde, wenn ihm derselbe Mist gehoͤrig vorbereitet beigemischt waͤre. Da er einzeln zerstreut nicht in eine solche Gaͤhrung gehen kann, woraus eine konsistente Masse erfolgt; so verfluͤchtigt sich der groͤßte Theil gasfoͤrmig, der Rest zerstaͤuber, und wird von Insekten verzehrt. Der Ver- lust wird um so groͤßer, je laͤnger der Acker zur Weide liegt; wogegen derjenige besser benutzt wird, welcher bald zum Unterpfluͤgen kommt. Auf keinen Fall aber kommt der Mist so zu Nutzen, als wenn er mit der Streu genau vermischt, verbunden und diese selbst dadurch zu einem wirksamen Duͤnger gemacht wird. Nur durch die Stall- futterung faͤngt man die saͤmmtlichen Auswuͤrfe des Viehes auf, laͤßt diese mit der Streu verbunden den gerechten Zeitpunkt ihrer Gaͤhrung erreichen, verhuͤtet das zu fruͤhe Aufloͤsen und das zu starke Verdunsten. Man hat es endlich in seiner Gewalt, diesen Mist in dem gerechten Zeitpunkte seiner Gaͤhrung in denjenigen Acker und auf denjenigen Fleck zu bringen, wo er den groͤßten Nutzen stiftet, und wo man ihn zum Vortheil des ganzen Wirthschaftsbetriebes am noͤthiasten gebraucht. §. 377. 3) Die Stallfutterungswirthschaft kann mit dem Lande, was sie zur Viehfut- terung und zum Fruchtbau gebraucht, schneller wechseln, und folglich alle Vortheile der Wechselung um so mehr erreichen. Sie kann die Futterungsmittel in der Ord- nung und Folge bauen, daß dem Anbau verkaͤuflicher Fruͤchte, besonders des Ge- treides, der moͤglich mindeste Abbruch auch in dieser Hinsicht geschiehet, indem sie die Futterernten nur als Vorbereitung zum Getreide nimmt, und den Acker dadurch in voͤlliger Reinheit, Lockerheit und Kraft erhaͤlt; mithin die Brache um so unnoͤthiger macht, und ihre Wirkungen reichlich ersetzt. §. 378. 4) Sie kann dem Viehe alle Jahreszeiten hindurch eine gleich starke, kraͤftige und wohlschmeckende Nahrung geben, — wenn sie naͤmlich das Verhaͤltniß und die Folge ihrer angebauten Futtergewaͤchse gehoͤrig einrichtet — es folglich immer bei gleichen Kraͤften, Gesundheit, mithin hoͤherer Nutzung erhalten. Die Weide- wirthschaft kann dieses, ohne ein großes Uebermaaß von Weide zu haben, wegen der Ungleichheit der Jahresfruchtbarkeit nicht. Stallfutterungssystem. Die Stallfutterung ist naͤmlich im Stande, sich einen Theil des Sommerfutters von einem Jahre zum andern aus dem reicheren fuͤr das aͤrmere uͤberzusparen, indem es dem Viehe ungemein zutraͤglich und angenehm ist, wenn ihm auch im Som- mer neben dem gruͤnen trockenes Futter gereicht wird. Dadurch kann sie also jene immer gleiche Nahrung nicht nur bewirken, sondern auch alle andere Wirthschafts- verhaͤltnisse im vollkommensten Gleichgewichte erhalten, indem sie auf eine gleichmaͤ- ßige Masse des Duͤngers in jedem Jahre rechnen darf, bei aufgespartem Futter es aber auch in ihrer Gewalt hat, einen groͤßeren Viehstapel zu halten, wenn ihr sol- ches der Nutzung oder des Duͤngers wegen vortheilhaft schiene. §. 379. 5) Endlich ist es nicht nur gewiß und durch unzaͤhlige Erfahrungen ausgemacht, daß das Vieh bei gehoͤriger Behandlung auf dem Stalle vollkommen und eben so lange gesund bleiben koͤnne; insbesondere wenn man ihm zuweilen auf einem freien Raume, bei Gelegenheit des Traͤnkens und Badens, Bewegung verstattet, sondern es wird dadurch auch gegen manche der gefaͤhrlichsten Krankheiten, denen das Weide- vieh ausgesetzt ist, geschuͤtzt. So ist es unter andern dem gefaͤhrlichen Milzbrande nicht unterworfen, und gegen ansteckende Krankheiten weit mehr gesichert, so daß in Gegenden, wo Stallfutterung uͤberall eingefuͤhrt ist, eine allgemeine Verbreitung derselben nicht zu besorgen steht. Wenigstens hat die Stallfutterung in diesem Punkte entschiedene Vorzuͤge vor der Weide bei der Felderwirthschaft, wenn auch manche bei einer gesunden Koppelweide das Vieh eben so gesichert halten. §. 380. Bei diesen unverkennbaren Vortheilen der Stallfutterung hat man dennoch Bedenklich- keiten bei der Stallfutte- rung. viele Bedenklichkeiten und Einwendungen dagegen gemacht, die wichtig genug schei- nen, um ihre allgemeinere Einfuͤhrung bisher zu hindern. Mit Uebergehung derer, deren Unwichtigkeit und Ungrund von selbst in die Augen springt, wollen wir hier nur diejenigen untersuchen, die von groͤßerer Wichtigkeit allerdings zu seyn scheinen. Sie sind folgende: 1) Der Anbau der Futtergewaͤchse macht mehrere Menschenhaͤnde und staͤrkere Anspannung noͤthig, als nach manchen Ortsverhaͤltnissen darauf zu verwenden oͤkono- misch rathsam seyn koͤnnte. Stallfutterungssystem. Antwort : Der Anbau der zur Sommerstallfutterung gebraͤuchlichen Gewaͤchse macht eine ganz unbedeutend vermehrte Arbeit. Beim Klee koͤmmt nichts weiter, als das Aussaͤen selbst in Berechnung; und wenn man den Samen selbst gewinnt, das Ausdreschen desselben, welches dann besonders unbedeutend ist, wenn man zum eignen Gebrauche nur die Koͤpfe abdrischt, und ihn mit den Huͤlsen aussaͤet. Der Anbau der Futterwicken ist nicht erheblicher, indem die dazu gegebene Pflugfurche in der Brache nicht minder noͤthig gewesen waͤre. Die Arbeit beim An- bau anderer Futtergewaͤchse, auf welche man ein zu großes Gewicht legt, kommt nicht auf die Kosten der Sommerfutterung, sondern der Winterfutterung, wovon hier eigentlich nicht die Rede ist. §. 381. 2) Das Geschaͤft der Futterung auf dem Stalle oder Viehhofe erfordert we- gen des Maͤhens, Zufuͤhrens vom Felde, und des Vorlegens der Futterung selbst, dann des Einstreuens und Ausbringens des Mistes, betraͤchtlich mehrere Menschen und mehreres Gespann, als die Verpflegung des Weideviehes. Antwort : Dieser Gegengrund in wohl unter allen der erheblichste, indem mehrere Arbeit dabei auf keine Weise abzulaͤugnen ist. Indessen ist der Unterschied so groß nicht, wie er denen erscheint, die mit einer guten Einrichtung und Manipulation nicht bekannt sind. Das Maͤhen des Futters fuͤr 80 Stuͤck Vieh, — wenn anders der Klee gut stehet — das Aufladen und Anfahren desselben kann ein Mann und ein Weib oder Junge vollkommen verrichten, und dabei dem Viehwaͤrter in der Vorle- gung dieses Futters noch genugsam zu Huͤlfe kommen. Wir nehmen also an, daß drei Personen außer den eigentlichen Viehmaͤgden auf 80 Stuͤck Vieh (und zu 100 reichten sie auch hin) bei der Stallfutterung noͤthig sind. Wenn nur eine Art von Vieh auf der Weide gehalten wuͤrde, so daß milchendes und guͤstes, junges und altes nicht getrennt waͤre, so wuͤrde freilich ein Hirte zureichen. Sobald wir sie aber auf mehrere Heerden uns vertheilt denken, wird der Unterschied geringer werden. Diese Personen reichen auch zu, die Einstreuung und Ausmistung zu besorgen, wenn diese auf die beste Weise vermittelst einer Schleife geschieht. Dagegen ist aber die Arbeit der Maͤgde, gleich reichliche Milch angenommen, bei der Stallfutterung geringer, weil die weiten Wege und die Zeitverschwendungen, welche bei der Weide vorkom- men, Stallfutterungssystem. men, hier wegfallen; nicht zu gedenken, daß bei dem Melken selbst eine weit genauere Aufsicht wie auf der Weide moͤglich ist, und von der Milch weniger verschuͤttet und abhanden kommen kann. Das Einfahren der gruͤnen Futterung geschieht am besten, entweder durch die sich dazu passenden Kuͤhe selbst, oder durch einige besondere Ochsen die dabei voͤllig fett werden; indem sie auf dem Stalle und auf dem Felde fressen, und ihnen diese maͤßige Arbeit nur zur Verdauung dient, folglich sie ihr Futter am Ende des Sommers recht gut bezahlen. Die staͤrkere Mistausfuhr wird man wohl nicht leicht als eine Last, die allerdings die Stallfutterung betraͤchtlich vermehrt, an- sehen wollen. Indessen gebe ich zu, daß solche Verhaͤltnisse eintreten koͤnnen, wo die Verwen- dung von 2 Menschen mehr auf 80 Kuͤhe in der Sommerzeit Schwierigkeit machen koͤnne; nur koͤnnen solche Faͤlle nicht haͤufig seyn, wo es an der Moͤglichkeit diese 2 Menschen mehr herbeizuschaffen fehlte. Wo man Menschen auf alle Weise erspa- ren mußte, hat man die Einrichtung getroffen, die Stallfutterung nur bis zur Ernte- zeit fortzusetzen, dann aber, auch um die Stoppelweide des Klees zu benutzen und den Nachwuchs, das Vieh auszutreiben. §. 382. 3) Die Stallfutterung erfordert eine kuͤnstlichere und zusammengesetztere Ein- richtung des Stalles, großen Raum, um das Futter aufzubewahren, und mannig- faltige Geraͤthe; folglich ein weit groͤßeres stehendes Kapital. Antwort : Bei diesem Einwurfe hat man sich die Schwierigkeiten ohne Zwei- fel groͤßer vorgestellt, als sie wirklich sind. Es erleichtert allerdings ein zweckmaͤßig eingerichteter Stall die Sache sehr. Das Futter kann darin laͤngere Zeit unverdorben aufbehalten, und weit leichter unter dem Viehe vertheilt werden. Aber in jedem Stalle wird man einen Ort zu dieser Aufbewahrung ausfindig machen, wenn man nur die Zahl des Viehes um einige Stuͤcke vermindern will. Der Wagen oder der Karren, die Forke, Harke und Sense, welche hierzu mehr noͤthig sind, koͤnnen wohl kaum in Berechnung gebracht werden. Diejenigen, welche diesen Einwurf machen, sprechen auch von großen Kellerraͤumen und Futterschneidemaschinen, die aber eigentlich nicht der Sommerstallfutterung, von welcher hier nur die Rede ist, angerechnet werden koͤnnen. Erster Theil. A a a Stallfutterungssystem. §. 383. 4) Bei einem kleinen Viehstapel koͤnnen die Mehrkosten gegen die Weide ganz unbedeutend seyn. Aber der groͤßere Arbeitsaufwand steigt mit der Kopfzahl des Vie- hes in groͤßerem Verhaͤltnisse gegen den bei der Weide. Es ist zumahl bei der Kop- pelwirthschaft fast gleich, ob ein Hirte 20 oder 200 Stuͤck zu huͤten habe. Bei der Stallfutterung hingegen nimmt die Zahl der anzustellenden Menschen mit der Zahl des Viehes in gleichem Verhaͤltnisse zu, und auf jede 50 Stuͤck wird ein Mann mehr erfordert. Wenn also bei der Stallfutterung in kleinen Wirthschaften Vortheil ist, so vermindert sich derselbe immer mehr, je groͤßer sie werden. Antwort : Dieser Einwurf sagt eigentlich nichts weiter, als daß die Stall- futterung bei maͤßigen Wirthschaften und Vorwerken noch vortheilhafter als bei gro- ßen sey, ohne doch den Vortheil uͤberhaupt absprechen zu koͤnnen. Er ist uͤbrigens bei dem ersten und zweiten Einwurfe beantwortet. §. 384. 5) Auch wird bei großen Feldfluren der Aufwand des Futteranfahrens immer groͤßer, weil die Entfernung des Futterfeldes weiter ist. Diese weitere Entfernung ist hingegen bei der Weide von geringer Bedeutung. Antwort : Sehr entfernte Futterkoppeln wuͤrden allerdings die Sache schwie- riger machen. Allein es laͤßt sich bei einer auf Stallfutterung angelegten Feldeinthei- lung wohl immer die Einrichtung treffen, daß man einen Theil des Klee- oder Wik- kenschlages, der zur gruͤnen Futterung bestimmt ist, in der Naͤhe des Hofes habe. Sonst hat man dieser Beschwerde auch durch die Anlegung eines Huͤrdenhofes auf einer entfernten Futterkoppel wohl abgeholfen. §. 385. 6) Auf großen Guͤtern ist der Boden mehrentheils von verschiedener Beschaffen- heit, und wenn bei einem allgemeinen Umlaufe der Klee und andere Futtergewaͤchse auf einem ihnen nicht angemessenen Platz kommen, so sind sie dem Mißrathen unter- worfen, oder geben doch nicht gleich starken Ertrag. Es laͤßt sich folglich keine regu- laͤre Schlagordnung dabei befolgen; oder man darf auf hinreichende Ausfutterung eines gleich starken Viehstapels nicht Rechnung machen, und wird in gewissen Jah- Stallfutterungssystem. ren, wo man auf eine duͤrrere Koppel mit dem Klee kommt, weniger Vieh hal- ten koͤnnen. Antwort : Wenn auf die Verschiedenheit des Bodens, wie zuweilen in der Koppelwirthschaft geschieht, bei der Eintheilung der Feldmark keine Ruͤcksicht genom- men worden, so macht dies allerdings eine große Schwierigkeit. Dann tritt aber auch bei der Weide derselbe Fall ein, und es muͤßte ein besonderes guͤnstiges Schicksal seyn, wenn das Weidevieh nicht darunter litte, dem durch Uebersparung des Futters nicht so wie bei einer wohleingerichteten Stallfutterung abgeholfen werden kann. Eine zweckmaͤßige Eintheilung der Feldmark nach der Guͤte des Bodens ist aber bei der Stallfutterungswirthschaft leichter moͤglich, weil hier der Zusammenhang jedes Schlages und der Schlaͤge nach Nummern nicht so noͤthig ist, und man es darum sehr wohl so einrichten kann, daß alle Jahre ein den Futtergewaͤchsen zusagendes Feld und zwar nahe genug beim Hofe damit bestellt werde. §. 386. 7) Das Gedeihen des Klees kann zwar durch eine gute Kultur ziemlich gesichert werden, jedoch nicht so, daß die Moͤglichkeit seines Mißrathens uns ganz außer Sorge setze. Und wenn dieses eintraͤte, so waͤre die ganze Wirthschaft da- durch zerstoͤrt. Antwort : Ungeachtet der Klee wohl das Hauptfutterungsmittel fuͤr den Som- mer bleiben wird, so waͤre es doch sehr fehlerhaft, sich auf selbigen allein zu verlassen, da auch ohne ein gaͤnzliches Mißrathen desselben bei guter Bestellung zu besorgen, immer Zeiten eintreten koͤnnen, wo er nicht genugsames Futter darreicht, oder wo es ihn dazu zu verwenden nicht rathsam waͤre. Der Klee kommt eigentlich nicht fruͤh genug, um die gruͤne Futterung damit anzufangen, und zwischen seinen beiden Schnitten tritt eine Periode ein, wo er zu alt wird oder noch zu jung ist, um vor- theilhaft gebraucht zu werden. Auch fehlt es nach dem zweiten Schnitte, wenn man anders Winterung in die Stoppel saͤen will, daran. Eine wohleingerichtete Stall- futterungswirthschaft muß also durchaus mehrere Gewaͤchse zur Hand haben, welche die Stelle des gruͤnen Klees vertreten, wenn es noͤthig ist, sonst aber auf andere Weise benutzt werden, wozu hauptsaͤchlich Wicken und auf trockenem Boden Spoͤr- gel und Buchweizen gehoͤren; wenn man nicht etwa besondere Futterkoppeln zum A a a 2 Stallfutterungssystem. langjaͤhrigen Gebrauche mit Luzerne oder Esparcette angesaͤet hat, oder kuͤnstliche Wiesen mit Graͤsern. In dem bei guter Kultur kaum moͤglichen Falle des Auswin- terns des Klees koͤnnen sogleich theilweise Wicken in dieses Feld eingesaͤet werden, von deren Saat um so leichter ein Vorrath zu halten ist, da sie sich zehn und mehrere Jahre konserviren. §. 387. 8) Nach den Erfahrungen, die man besonders in Hollstein gemacht hat, ist die Butter von dem auf dem Stalle gefutterten Viehe nicht von der Guͤte und Dauerhaf- tigkeit, wie die vom weidenden. Und da es dem Landwirthe bei einer starken Vieh- haltung so wichtig ist, seine Butter in gutem Rufe zu erhalten, und uͤber deren Ab- satz nicht verlegen zu seyn, so ist dies schon ein zureichender Grund gegen die Stallfutterung. Antwort : Bei den wenigen Versuchen, die man in Hollstein mit der Stall- futterung im Großen gemacht hat, ist dies wirklich der Fall gewesen. Allein bei einer der bekanntesten ist es notorisch, daß man bei der Molkerei nicht diejenige Rein- lichkeit beobachtete, wodurch sich sonst die hollsteinischen Molkereien auszeichnen. Auch war die Futterung, welche das Vieh erhielt, schlecht, und bestand, der uͤbel gewaͤhlten Fruchtfolge wegen, mehr aus Hederich und andern Unkraͤutern, als aus Klee. Nun ist es richtig, daß die Reinhaltung des Euters der Kuͤhe bei der Stall- futterung schwieriger, wie bei der Weide sey, und daß deshalb um so mehrere Vorkehrungen gegen die Verunreinigung der Milch getroffen werden muͤssen, welches man freilich von Leuten, die der Sache abgeneigt sind , ohne die strengste Aufsicht nicht erwarten kann. Geschiehet dies aber, so hat Milch und Butter bei der Sommerstallfutterung einen voͤllig so aromatischen Geschmack, wie bei der Weide, dieselbe Fettigkeit und alle andere Qualitaͤten, so daß es ge- wiß zu erwarten steht, es werde sich eine solche Butter, mit Hollsteinischer Sorgfalt bereitet, eben so gut wie die dortige Weidebutter erhalten, obwohl mir davon noch kein bestimmtes Beispiel vorgekommen ist; weil da, wo groͤ- ßere Stallfutterungen betrieben werden, die Butter vortheilhafter im Sommer gleich verkauft wird. Stallfutterungssystem. §. 388. 9) Endlich hat man gesagt, es werde bei allgemeiner Einfuͤhrung der Stall- futterung in einem Lande der Markt mit Fleisch und Fettwaaren uͤberfuͤllt werden, und folglich der Preis derselben um so mehr herabsinken, da dieser Markt nie so ausge- dehnt als der fuͤr das Getreide sey. Das zum Behuf der Stallfutterung in die Land- wirthschaft verwandte hoͤhere Kapital werde folglich geringere oder gar keine Zinsen tragen, mithin fuͤr den Privat- und Nationalreichthum verloren, und der Landwirth- schaft im Uebrigen oder andern Gewerben entzogen seyn. Selbst der Kapitalwerth des Grundes und Bodens werde dabei eher verlieren als gewinnen. Antwort : Ohne mich auf die falsche staatswirthschaftliche Ansicht, aus welcher dieser Einwurf nur hervorgegangen seyn kann, einzulassen, will ich ihn bloß in privatwirthschaftlicher Hinsicht beantworten. Der Markt fuͤr Fleisch und Butter ist in den meisten Laͤndern ausgedehnter, wie der fuͤr das Getreide, weil die Verfuͤh- rung dieser Waaren in gleichem Werthe minder kostbar ist. Man hat es deshalb in manchen Gegenden oft vortheilhaft gefunden, das Getreide in Zucht- und Mastvieh zu verfuttern, weil es sich mit diesem Produkte selbst forttrug. Zwar ist dieses seit einer Reihe von Jahren der politischen Konjunkturen und der den Bedarf nirgends uͤbersteigenden Getreideproduktion wegen nicht der Fall gewesen. Aber vormals ge- schah es im suͤdlichen Deutschlande und in einigen Provinzen Frankreichs . Der leich- ten transportablen Butter kann es nirgends an Absatz fehlen, wo sie von der gehoͤri- gen Guͤte gemacht wird. In Hollstein , wo seit 15 bis 20 Jahren die Butterproduk- tion betraͤchtlich, wie einige behaupten uͤber ⅓ zugenommen hat, ist dennoch ihr Preis bestaͤndig gestiegen, ungeachtet sich zugleich die Ausfuhr derselben aus Mecklenburg betraͤchtlich vermehrte. Vor 8 Jahren hatte sich in jenem Lande ein neuer und sehr vortheilhafter Markt fuͤr die Butter in Ostindien eroͤffnet, wohin sie in kleinen in Thon eingeschlagenen Gesaͤßen versandt wurde. Allgemein haben die Preise des Flei- sches und der Fettwaren, selbst im Verhaͤltnisse gegen das Getreide, zugenommen, welches daher zu ruͤhren scheint, daß wilde Gegenden, die bisher einzig und allein durch Viehzucht benutzt wurden, bei vermehrter Bevoͤlkerung mehr urbar gemacht und zum Getreidebau verwandt werden. Auch koͤmmt der gestiegene Preis der Wolle hier in Betracht, deren staͤrkere Erzeugung zwar durch die Stallfutterung des Rind- Stallfutterungssystem. viehes nicht unmittelbar aber doch mittelbar durch die Eruͤbrigung groͤßerer Weide- raͤume fuͤr die Schafe bewirkt werden wird. Ob uͤbrigens bei hoͤherer Kultur die thierischen Produkte in ihrem Preise gegen den Preis anderer Dinge fallen werden, ist noch problematisch, indem zugleich mit deren staͤrkern Erzeugung auch die Konsum- tion zunimmt; weil zugleich damit die Nationalwirthschaft und Reichthum sammt der Bevoͤlkerung steigt. Auf keinem Fall aber koͤnnen sie unter ihren natuͤrlichen Preis fallen, d. h. denjenigen, der ihre Hervorbringungskosten und den gerechten Profit bezahlt, weil, wenn dies geschaͤhe, die angestrengtere Produktion sogleich nachlassen wuͤrde. Auch bezweckt die Stallfutterungswirthschaft nicht allein eine groͤßere Pro- duktion thierischer Substanzen, sondern eben so sehr eine Ersparung des Bodens fuͤr vegetabilische Produktionen und Vermehrung des dazu erforderlichen Duͤngers. §. 389. Wahre Hin- dernisse der- selben. Es scheinen also die Gruͤnde gegen die Stallfutterung und die damit nothwendig verbundene hoͤhere Ackerkultur — soll jene anders von Bestande seyn — einzeln betrachtet, unerheblich. Indessen koͤnnen sie doch zusammengenommen in einzelnen Faͤllen die Einfuͤhrung derselben vorerst unraͤthlich machen, und der Weidewirthschaft bei einer guten Feldeintheilung das Wort reden. In Gegenden, wo die Manipulation der Stallfutterung noch ganz unbekannt ist, wo man bei der dienenden Klasse sowohl als bei denen, welchen man die spezielle Aufsicht uͤbertragen muß, Vorurtheile und Widerwillen dagegen antrifft, gehoͤrt wenigstens eine sehr genaue Aufsicht dazu, die vielleicht jeder Einzelne diesem Zweige der Wirthschaft, bei vielen andern neuen Ein- richtungen, nicht widmen kann. Man muß sich daselbst die Menschen dafuͤr erst zu- ziehen, oder die Hauptviehwaͤrter aus andern Gegenden kommen lassen. Nicht an sich, sondern in Hinsicht des hoͤhern Wirthschaftsbetriebes, welcher damit verbunden ist, erfordert sie ein betraͤchtlich groͤßeres Betriebskapital. Beson- ders aber wird sie da minder anwendbar seyn, wo man Grund und Boden gar nicht zu sparen hat, sondern dessen fast einen Ueberfluß besitzt, weil man Arbeit und Kosten dafuͤr auch bei einer minder intensiven Bewirthschaftung herbeizuschaffen nicht ver- moͤgend ist. In solchen Faͤllen wird Wechselwirthschaft mit Weide wenigstens vor- erst angemessener seyn, und dann um so leichter zur Stallfutterung uͤbergehen koͤnnen. Dagegen wird die Stallfutterung immer in dem Verhaͤltnisse vortheilhafter, in wel- Stallfutterungssystem. chem der Werth des Grundes und Bodens steigt, und in welchem groͤßerer Verlag auf die Landwirthschaft verwandt wird. Am wenigsten paßt sich die Stallfutterung auf sehr sandigem Boden, der weni- ger als 25 Prozent Lehm und Humus enthaͤlt. Diesem Boden ist die sogenannte Ruhe oder das Eindreeschen und der Weidegang besonders nuͤtzlich, um ihm die Bin- dung zu geben, die er bei zu haͤufiger Beackerung gaͤnzlich verliert. Auch ist er fuͤr die Schafe mehr wie fuͤr Rindvieh geeignet, deren Stallfutterung vorerst sich noch nicht verbreiten wird, und wenigstens auf solchem Boden nicht paßt. Der Futtergewaͤchsbau fuͤr den Sommer ist hier der duͤrren Zeiten wegen auch bei zureichender Duͤngung noch immer sehr mißlich, so sicher auch der Bau der Futter- wurzeln fuͤr den Winter darauf betrieben werden kann. §. 390. Man unterscheidet unter ganzer und halber Stallfutterung. Unter letzterer ver- steht man nicht, — was sonst auch statt findet — daß ein Theil des Viehstapels auf dem Stalle bleibt, und der andere weidet, sondern daß das Vieh seine Nahrung taͤglich zum Theil von der Weide holt, zum Theil im Stalle erhaͤlt. Diese halbe Stallfutterung haben manche in Ansehung der Benutzung des Viehes fuͤr die eintraͤg- lichste Art gehalten, und dabei den groͤßten Molkenertrag gehabt. Es ist auch natuͤr- lich, daß die Freßlust des Viehes durch diese Veraͤnderung gereizt, und seine Ver- dauungskraͤfte gestaͤrkt werden. Vorzuͤglich wird sie da rathsam, wo man einen nicht zu weit entfernten Weideanger der Gefahr der Ueberschwemmung oder anderer Ursachen wegen nicht vortheilhafter benutzen kann, solcher aber doch zur voͤlligen Ernaͤhrung des noͤthigen Rindviehes im Sommer nicht zureicht. §. 391. Die Stallfutterung laͤßt sich bei verschiedenen Ackersystemen betreiben und Verbindung der Stallfut- terung mit verschiedenen Feldsystemen. damit verbinden. In dieser Hinsicht haben wir einen dreifachen Unterschied zu bemerken. Die erste und aͤltfte Methode des Futtergewinnes ist die in besondern Futterkoppeln oder Kleegaͤrten. Man hat dazu gewoͤhnlich nahe am Hofe Stallfutterungssystem. belegene Koppeln ausgewaͤhlt, und bauet darin dreijaͤhrig, und mehrentheils schon im ersten Jahre der Aussaat zugleich mit dem untergesaͤeten Getreide, gruͤn zu benutzenden Klee, oder, wo der Boden ihr zutraͤglich, Luzerne. Wenn diese Futterkraͤuter ausgehen, werden ein oder zwei Jahre Wurzel- oder Kohlge- waͤchse darin gebauet, vielleicht auch eine Getreide- oder Huͤlsenfrucht, und sie dann wieder zu Futterkraͤutern niedergelegt. Diese Futterkoppeln konsumiren aber einen großen Theil des Duͤngers, indem der Klee ohne starke Duͤngung so oft wie- holt nicht darin fortkommt. Der Hauptzweck des Futterbaues und der Stall- futterung: der ganzen Feldflur eine so viel reichlichere Duͤngung zu verschaffen, — faͤllt also dabei weg, und der sonst absurde Einwurf gegen den Futterbau, daß er zu vielen Duͤnger wegnehme, ist in diesem Falle gewissermaßen gegruͤn- det. Ferner faͤllt aber auch der andere Hauptvortheil: der Wechsel zwischen gruͤnen und koͤrnertragenden Ernten — dabei weg. Die Brache muß ungenutzt dabei liegen bleiben, oder der Acker verwildert. Nur in das weite Feld und in den allgemeinen Umlauf gebracht, koͤnnen gruͤne Ernten neben der chemischen Verbesserung des Bodens durch den Duͤnger auch die mechanische durch die Lok- kerung bewirken und die Reinheit desselben erhalten. Daher kann der Futterbau in besondern Koppeln nur als ein sehr mangel- haftes Huͤlfsmittel angesehen werden, wodurch man in der Felder- und Koppel- wirthschaft sich einige Beihuͤlfe zur Viehfutterung verschafft, welches aber bei der allgemeinen Stallfutterung im Großen durchaus zweckwidrig ist. Eine ver- haͤltnißmaͤßig kleine Koppel mit ausdauernden Futterkraͤutern, Luzerne und Maͤhe- graͤsern besaͤet, kann nahe beim Hofe auch der kompletten Stallfutterung zuwei- len ganz bequem seyn, um als Zwischenfutterung zu dienen. §. 392. Das zweite System des Futterbaues ist das bei der Dreifelderwirthschaft: ihn in und statt der Brache zu nehmen. Wir haben bereits oben von diesem, durch Schubart hauptsaͤchlich verbreiteten Systeme, dessen Moͤglichkeiten und des- sen Schwierigkeiten gesprochen. Es wird hierdurch den Ackerbau kein Duͤnger entzo- gen, und der Klee giebt dem Acker vielmehr neue Kraͤfte, wenn er gut, dicht und rein steht. Allein dieses kann man nur auf besonders fruchtbarem und fuͤr ihn geeigne- tem Stallfutterungssystem. tem Boden bei dieser Rotation erwarten, und dann doch nur unter der Bedingung, daß er nur im neunten Jahre wieder auf dieselbe Stelle komme. Die große Miß- lichkeit seines Gerathens und die Unzulaͤnglichkeit seiner Ernten in Wirthschaften, denen es an Wiesen fehlt, um das Vieh Winter und Sommer hindurch in gleichmaͤ- ßiger Futterung zu erhalten, hat sich hier so haͤufig gezeigt, daß dieses System außer einigen gluͤcklichen Distrikten keinen Fortgang gewinnen konnte, vielmehr wieder auf- gegeben werden mußte, und mit demselben dann zugleich die Stallfutterung selbst. Bei einem zufaͤlligen einjaͤhrigen Mißrathen halfen sich industrioͤse Wirthe durch die Aussaat von Wicken oder anderem Futtergemenge, durch Abfutterung der Erb- sen wohl durch. Wenn dieses aber oͤfterer kam, und nicht vom Zufalle abzu- haͤngen, sondern klar genug in der Sache selbst zu liegen schien, so sah man sich genoͤthigt, davon abzustehen, wenn gleich manche, die es durchzusetzen sich zu lange bestrebten, bis zur gaͤnzlichen Verwilderung ihrer Felder dabei verharrten. §. 393. Das dritte , unter den bisher versuchten, einzig gluͤckliche System, worauf bei der Einfuͤhrung der Stallfutterung mit Sicherheit zu rechnen, ist das des Fruchtwechsels , wo der Klee jedesmal in stark und tief bearbeitetes Land, welches noch die volle Kraft des Duͤngers hat, gebaut wird, und wo mehren- theils zu demselben Behuf auch andere Futtergewaͤchse ihm im Sommer zu Huͤlfe kommen, und wieder andere im Herbste und Winter folgen; so daß das Vieh durch alle Perioden des Jahres mit einer reichlichen und saftigen Futte- rung versorgt ist. Wir haben die Gruͤnde, worauf dieses System beruht, oben ausfuͤhrlich auseinandergesetzt, und werden das Uebrige, wo von dem Bau dieser einzelnen Gewaͤchse und von der Futterung des Viehes selbst die Rede seyn wird, anfuͤhren; so daß wir hier nichts weiter daruͤber zu sagen brauchen. §. 394. Deshalb wollen wir hier nur diejenigen Rotationen angeben, welche nach der verschiedenen Zahl der Schlaͤge zu waͤhlen sind, um mit mindest moͤglicher Aufopferung der verkaͤuflichen Fruͤchte den hoͤchsten Futter- und Duͤngergewinn zu verschaffen. Wir setzen dabei einen lehmigen Boden voraus, der mindestens Erster Theil. B b b Stallfutterungssystem. 30 Prozent abschwemmbaren Thon und Humus, und hoͤchstens 70 Prozent Sand enthaͤlt, und der gewoͤhnlich entweder Weizenboden zweiter Klasse, oder Gerstbo- den erster und zweiter Klasse, oder guter und Mittelboden genannt wird. Auf sandigerem Boden, der zwischen 25 bis 30 Prozent abschwemmbaren Thon ent- haͤlt, geraͤth zwar der Klee bei zureichender Duͤngung auch in den meisten Jah- ren, ist aber in trockenen doch so unsicher, daß man nicht darauf wuͤrde rechnen koͤnnen, wenn die ganze Feldmark oder einzelne Schlaͤge aus so losen Boden be- staͤnden; weshalb auf Guͤtern dieser Art die Weidewirthschaft, wie schon gesagt, immer sicherer bleiben wird. Uebrigens wird man bei der Auswahl der in die- sen Rotationen vorkommenden Fruͤchte, auf den mehreren oder minderen Thonge- halt, so wie auch auf den beigemischten Kalk und den bereits erlangten Reich- thum an Humus zu sehen, und darnach diese verschiedentlich zu bestimmen ha- ben, woruͤber erst in der Folge das Naͤhere angegeben werden kann. In vier Schlaͤgen. 1) ** Behackte Fruͤchte zur Futterung und vielleicht gedrillte Bohnen. 2) Gerste. 3) Klee. 4) Rocken oder Weizen. Diese in manchen englischen Wirthschaften sehr gebraͤuchliche, und vormals in einer kleineren Wirthschaft von mir eingefuͤhrte Fruchtfolge haben manche durch ein unbegreifliches Mißverstaͤndniß fuͤr die einzige Form einer Fruchtwechsel- wirthschaft gehalten. Sie paßt sich eigentlich nur fuͤr kleinere Wirthschaften, und jede große wird ihre Schlaͤge zweckmaͤßiger mehr theilen. In fuͤnf Schlaͤgen wird nach der Winterung noch Hafer genommen, welches wegen der darauf fol- genden reinigenden Frucht ohne Bedenken geschehen kann. Ich fand bei einem damit gemachten Versuch den Hafer im Verhaͤltniß der uͤbrigen Fruͤchte indessen zu wenig eintraͤglich, um dabei zu bleiben. Wo man sich aber erst in einen starken Futtervorrath setzen wollte, da koͤnnte auch das Kleefeld zwei Jahre benutzt werden. In sechs Schlaͤgen. 1 bis 4) Wie oben. 5) * Erbsen und nach Bedarf gruͤn zu maͤhende Wicken. 6) Rocken. Stallfutterungssystem. Ich gebe in den meisten Faͤllen der sichern eintraͤchtlichern und besonders mehr Stroh liefernden Winterung gern ein Uebergewicht gegen die Soͤmmerung in diesen Rotatio- nen, um so mehr, da ihre Bestellung nach den Vorfruͤchten bei Anwendung gehoͤri- ger Instrumente zur gerechten Jahreszeit so leicht bewerkstelliget werden kann. Traͤfe es indessen, daß man mit der Winterungsbestellung nicht fertig werden koͤnnte, so bleibt immer noch die Soͤmmerung auf einem Theile eines Schlages zu waͤhlen. In sieben Schlaͤgen. Hier kann nach dem Rocken noch Hafer genommen werden. In den mei- sten Faͤllen wird aber eine Wirthschaft, die sich in volle Kraft setzen und ihre Viehfutterung aufs vollkommenste sichern will, das Kleefeld lieber zwei Jahre liegen lassen, und sich mit zwei Winterungs-, einem Sommer-, und halben oder ⅔ Erbsschlag begnuͤgen. Hier und uͤberall, wo im ersten Schlage der behackten Fruͤchte zu viel zu seyn scheinen, koͤnnen in einem Theile desselben gedrillte und behackte Bohnen genommen werden, unter welchen man nach vollendetem Be- hacken noch sehr zweckmaͤßig Ruͤben saͤen kann, die uͤbrigens auch nach den gruͤn abgemaͤheten Wicken einen sehr guten Platz finden, hier jedoch der Winterung wegen fruͤh aufgenommen werden muͤssen. In acht Schlaͤgen. 1) ** Behackte Fruͤchte. 2) Gerste. 3) Klee. 4) Hafer. 5) * Erbsen. 6) Rocken. 7) Wicken. 8) Rocken. Oder: 1) ** Behackte Fruͤchte. 2) Gerste. 3) Klee. 4) Klee. 5) Rocken. 6) * Erbsen und Wicken. 7) Rocken. 8) Hafer. In neun Schlaͤgen. 1) ** Behackte Fruͤchte. 2) Gerste. 3) Klee. 4) Klee. Stallfutterungssystem. 5) Rocken. 6) * Erbsen. 7) Gerste. 8) Wicken. 9) Rocken. In zehn Schlaͤgen. 1) ** Behackte Fruͤchte. 2) Gerste. 3) 4) Klee, nach dem ersten Schnitte umgebrochen. 5) * Rapssaat. 6) Weizen. 7) Erbsen. 8) Rocken. 9) * Wicken, gruͤn. 10) Rocken. Es versteht sich, daß man, um den Bau der Rapssaat, welche in diesen Fruchtwech- seln vorzuͤglich vortheilhaft ist, zu betreiben, erst in dem gehoͤrigen Duͤngerzustande seyn muͤsse, wohin man aber bei einem Futterbau, wie dieser ist, in kurzer Zeit gelanget. In eilf Schlaͤgen wuͤrde nur nach dem Rocken noch Hafer genommen. In zwoͤlf Schlaͤgen. 1) ** Behackte Fruͤchte. 2) Gerste. 3) Klee. 4) Klee. 5) Klee, nach dem ersten Schnitte umgebrochen. 6) * Raps. 7) Weizen. 8) Erbsen und Wicken. 9) Rocken. 10) * Gedrillte Bohnen, darnach Ruͤben. 11) Gerste. 12) Rocken. Oder, um einen noch staͤrkern Handelsgewaͤchsbau zu betreiben, wenn der Ueberfluß von Duͤnger, den die vorige Rotation giebt, es erlaubt: das Kleeseld im vierten Schlage umgebrochen nach dem ersten Schnitte, und 5) * Raps. 6) Weizen. 7) Wicken. 8) Rocken. 9) ** Taback. 10) Weizen. 11) Bohnen, dann Ruͤben. 12) Gerste. Die Fortsetzung dieser Materie im folgenden Bande .