Willibald Alexis Geschichten aus dem Neuen Pitaval Interessante Kriminalfälle aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Ausgewählt und überarbeitet von Karl Martin Schiller Inhalt Cartouche Gerhard von Kügelgens Ermordung Winckelmanns Ermordung Der Sohn des Bettlers Der Magister Tinius Eine Familie Vater- und Gattenmörder Die Geheimrätin Ursinus Zwei Mütter eines Kindes Cartouche Louis Dominique Cartouche wurde 1693 zu Paris als der Sohn eines ehrenwerten Bürgers geboren, der sich als Faßbinder recht und schlecht ernährte. Weil der Knabe schon früh viel Geist und Fassungskraft verriet und zudem bildschön und anmutig war, ließ sich der Vater verleiten, ihm eine Erziehung zu geben, die über seinen eigenen Stand weit hinausging. Er wurde von seinem Vater in das Jesuitenkolleg Clermont – später das Collége royal Louis le Gran in der Rue St. Jacque – gebracht, in dem sehr viel junge Leute aus den ersten Familien des Landes erzogen wurden. Diese Kameraden erhielten reiche Taschengelder zu ihren Vergnügungen, sie trugen glänzende Kleider, die sie oft wechselten. Cartouche aber hatte kein Taschengeld und mußte dürftige, abgelegte Stücke aus der väterlichen Wirtschaft tragen. Bei den Spaziergängen kauften seine Kameraden Näschereien; er mußte zusehen oder warten, bis sie ihm aus Freundlichkeit etwas davon abgaben. Der Reiz, sich die gleichen Genüsse zu verschaffen, ward zu mächtig in ihm, und er begann seine ersten Diebstähle bei den Obsthökerinnen, immer mit Glück und Geschick. Aber diese kleinen Erfolge konnten ihm bald nicht mehr genügen. Seine Begehrlichkeit wuchs immer mehr, und ein Zufall kam ihm zu gelegener Zeit zu Hilfe. Cartouches Lieblichkeit und kindliche Anmut hatten ihm die Freundschaft eines jungen Marquis erworben, der mit ihm in derselben Klasse saß. Er wurde von ihm und dem Gouverneur, der ihn – neben einem Kammerdiener – in das Kollegium begleitet hatte, stets gern gesehen und hatte zu allen Zeiten freien Zutritt in das Zimmer seines vornehmen Freundes. So war er auch dabei gewesen, wie dieser hundert Taler, die ihm eben von Hause geschickt worden waren, in eine Kassette getan hatte, die dann auf einen Schrank gestellt worden war. Nun mußte man durch die Stube des Kammerdieners, um in die des Marquis zu gelangen; nur die Tür zu der letzteren war in der Regel verschlossen. Eines Morgens, als der Kammerdiener und der Gouverneur ausgegangen waren und beide Freunde in der Klasse nebeneinander saßen, gelang es Cartouche, dem Marquis den Zimmerschlüssel aus der Tasche zu ziehen, ohne daß dieser es bemerkte. Unter irgendeinem Vorwande erhielt der Dieb die Erlaubnis, aus der Klasse zu gehen, und eilte nun, sein Vorhaben auszuführen. Cartouche gelangte ohne Schwierigkeit in das Zimmer, aber der große altmodische Schrank, auf den die Kassette gestellt worden war, war hoch, er bedurfte einer Leiter, um hinaufzusteigen, aber diese Leiter war nicht vorhanden. Er mußte also mehrere Stühle zusammenstellen und gelangte auf diese Weise bis zu einer Höhe, von der aus er an die Kassette gelangen konnte. Zum Erbrechen der Kassette hatte er sich mit einem Eisen aus der Werkstätte seines Vaters bewaffnet; der Deckel der Kassette sprang auch wirklich schon auf: als er plötzlich rasche Tritte hörte. Schnell stieß er mit dem Fuß die Stühle unter sich fort und schwang sich auf den Schrank hinauf, der geräumig genug war, um ihn zu verstecken. Inzwischen wurde die Tür zur Kammer des Dieners aufgemacht, dann die, die nach dem Zimmer führte, und schon trat der Gouverneur in das Zimmer. Er fand in der Unordnung nichts Außerordentliches, glaubte, die Stühle wären in einer Balgerei zwischen seinem Zöglinge und dessen Freund umgeworfen worden, stellte sie wieder in Ordnung und – blieb im Zimmer. Bald darauf kehrte auch der Kammerdiener zurück. Ein heftiges Kopfweh hatte ihn befallen, er war deshalb früher zurückgekehrt, sprach darüber mit dem Gouverneur und – legte sich zu Bett. Cartouches Lage wurde immer peinlicher. Nun war auch der junge Marquis aus der Klasse zurückgekehrt und fragte alle Welt nach seinem Freunde, der unbegreiflicherweise nicht in die Klasse zurückgekehrt war. Er fand in seinem Zimmer den Kammerdiener und den Gouverneur, aber auch diese wußten nichts von ihm. Schon bei seiner Rückkehr hatte der Gouverneur den Stubenschlüssel von dem Marquis gefordert, aber dieser hatte ihn in seiner Tasche nicht gefunden: wahrscheinlich hatte er ihn in der Klasse zurückgelassen. Beim Hinaufkommen hatte der Gouverneur den Schlüssel jedoch in der offenen Tür stecken gefunden, aber auch das hatte ihm noch keinen Grund zum Argwohn gegeben: er hatte angenommen, daß ihn der Marquis beim Hinuntergehen vergessen hatte. Inzwischen wurde es Mittag, und der Gouverneur und sein Zögling gingen zum Mittagstisch hinab. Auch Cartouche oben empfand neben der Angst einen empfindlichen Hunger; aber er konnte nicht hinunter, der Kammerdiener war ja in der Stube nebenan, und der Sprung vom Schranke hätte ein Geräusch verursacht; ebensowenig konnte er es wagen, diesen Mann zu seinem Vertrauten zu machen. So verstrich der Tag und die folgende Nacht. Endlich erschien der Morgen. Der Gouverneur stand auf, auch der junge Marquis, aber der Kammerdiener stand nicht auf. Niemand kam es in den Sinn, den Schrank zu untersuchen, aber Cartouche zitterte doch wie Espenlaub. Da tönte die Glocke zum Frühstück, dann wieder zum Mittagessen, und Cartouche starb fast vor Hunger. Endlich entschloß sich auch der Kammerdiener aufzustehen, um draußen frische Luft zu schöpfen. Jetzt endlich war der Dieb gerettet, aber ehe er den Sprung tat, wollte er sich für seine Leiden entschädigen: er leerte die Kassette und füllte sich die Taschen, wagte dann den Sprung, der ihn bei seiner Schwäche heftig erschütterte, ihm aber doch nicht die Besinnung raubte. Als er eben zur Tür hinaus wollte, kamen ihm der Marquis und sein Gouverneur entgegen. Das erste stumme Erstaunen der drei wurde bald durch Cartouches beredte Worte unterbrochen. Er hatte in seinem Verstecke Zeit gehabt, ein einigermaßen wahrscheinlich klingendes Märchen zu ersinnen, das er jetzt mit Zuversicht vorbrachte. Einige Tränen gaben den Worten noch mehr Eindruck vor diesen Zeugen, die in solcher Art Abenteuern nicht die geringste Erfahrung hatten. Aber der Kollegialdirektor war erfahrener in solchen Dingen, ihm durfte er eine solche Fabel nicht aufbinden, außerdem vernahm er, daß der Direktor geschworen habe, es dem Flüchtlinge entgelten zu lassen. Daher wurde er von seinen Freunden überredet, auf einige Tage zu verschwinden und zu seinem Vater zurückzukehren, während sie indessen versuchen wollten, für ihn einen erträglichen Frieden mit dem Direktor abzuschließen. Unter vielem Dank und tausend Tränen umarmt er seine Wohltäter, er ist untröstlich, sie zu verlassen, gelobt hoch und teuer, sie wiederzusehen, und stiehlt sich dann mit dem festen Entschluß fort, nie wieder einen Fuß in das Kolleg zu setzen. Mit hundert Kronentalern schleicht er um die Ecke und dünkt sich im Besitz der Minen von Potosi. Dies war Cartouches erste Tat: an Kühnheit, Ausdauer, Selbstüberwindung und Schlauheit ein Omen seiner künftigen Unternehmungen. Cartouche wagte es wirklich, zu seinem Vater zurückzukehren. Auch dieser ließ sich ebenso leicht wie der Gouverneur und der Marquis durch ein neues Märchen betören. Still in der engen väterlichen Wirtschaft zu leben machte ihm aber kein Vergnügen: er schweifte in der Stadt umher, um sich zu zerstreuen. Da kam der Diebstahl heraus, der ehrliche Vater wütete, ein gutmütiger Bruder unternahm es, Cartouche vor der Rückkehr zu warnen. Der Knabe hielt Paris nicht mehr für sicher, er lief zum Tor hinaus und streifte über Feld, wohin der Zufall ihn trieb. Die Angst der Einsamkeit und des nächtlichen Dunkels überkam ihn, der Dieb fürchtete sich vor Dieben, und als er vor Müdigkeit nicht weiterkonnte, verbarg er sich in einem Gebüsch und schlief ein. Nach einer Viertelstunde aber wurde es lebendig um ihn, er sah sich beim Mondenschein von wunderlichen Gestalten umgeben, wie er sie noch nie gesehen hatte, er hörte eine Sprache, von der er kein Wort verstand. Es war eine Zigeunerhorde, die den jungen Menschen bald entdeckte und unter allerlei Scherzen in ihren Kreis zog. Er mußte an ihrem Mahl teilnehmen, er schlief in ihrer Mitte und – fand am Morgen, daß seine Taschen geleert waren: die heitere Gesellschaft war aber noch da. Sie machten kein Hehl daraus, daß er die Hoffnung, etwas wiederzubekommen, aufgeben müsse; sie stellten es ihm aber frei, sich ihnen und ihrem lustigen Leben anzuschließen. Cartouche, der ohnedies nicht wußte, wohin er sich wenden sollte, schwankte keinen Augenblick, das Anerbieten anzunehmen, er zog mit den Zigeunern, und was er aus Instinkt gelernt hatte, vervollkommnete sich in ihrem Unterricht und durch ihre Praxis. So wohl gefiel ihm das freie Leben, daß der große Cartouche wahrscheinlich als kleiner Zigeunerkönig geendet hätte, wenn es das Schicksal nicht anders gewollt hätte. Die Polizei sprengte die Bande, als sie die Normandie ausbeutete. Cartouche blieb allein in Rouen zurück und war schon drauf und dran, Seedienste zu nehmen, als ihn ein zufällig anwesender Oheim erkannte, ihn aufgriff, ihm Verzeihung von den Eltern zusicherte und ihn dann nach Paris zurückführte. Der Vater schien aber zuerst unerbittlich, und der Oheim mußte Cartouche eine Weile in seinem Hause versteckt halten. Eine schwere Krankheit, die jetzt über ihn kam, stimmte den Vater versöhnlicher, er nahm den verlorenen Sohn wieder in sein Haus, und Dominique schien tatsächlich ein anderer werden zu wollen, er zeigte sich ordentlich, fleißig und gehorsam in allen Stücken. Das währte indes nicht lange. Der junge Herumtreiber fiel in die Netze einer anmutigen Näherin, die ihre Reize zu den höchsten Preisen verkaufte. Er war so verliebt, daß er, um ihre Gunst zu gewinnen, wieder zum Diebstahl greifen mußte; jetzt bestahl er seinen Vater. Aber er wollte das Mädchen allein besitzen, und dazu reichte auch die Kasse des Vaters nicht aus; jedoch das Glück wollte ihm auch jetzt wieder wohl, und er konnte bald ihre und seine Wünsche in vollstem Maße befriedigen. Seine Ausflucht, daß er die Mittel zu diesem Aufwände durch Glück im Spiel gewonnen habe, konnte das Mißtrauen seines Vaters nicht beschwichtigen. In Dominiques Kasten fand er die deutlichsten Veweise dafür, wie sein Sohn zu seinen Reichtümern kam. Aber er schwieg und wollte sich seiner auf sichere Art entledigen. Um ihn in dem Erziehungshause von Saint Lazare unterzubringen, nahm er einen Wagen und forderte Dominique auf, mit ihm zu fahren, er wolle fünfhundert Tonnen in Saint Lazare kaufen. Dominique aber witterte Verrat, als er auf dem Wege dahin mehrere der sogenannten königlichen Bogenschützen zu beiden Seiten des Wagens hergehen sah. Jedoch auch er schwieg und ließ sich keine Unruhe merken, als der Wagen anhielt und der Vater ihn zu warten befahl, bis er zurückkehre; er wolle nämlich um Erlaubnis bitten, seinem Sohne den Garten zu zeigen. Als Dominique allein war, warf er in aller Schnelligkeit Hut, Perücke und Stock ab, knüpfte ein weißes Taschentuch wie eine Mütze um den Kopf, erspähte einen Augenblick, in dem die Schützen sich abwandten, glitt dann ohne Geräusch aus der Kutsche auf der Seite nach dem Gebäude zu, wo man es am wenigsten erwartete, und ging dann dreist durch die Soldaten fort, die ihn für einen Pastetenbäckerjungen ansahen. Er bog um die nächste Ecke und eilte im Fluge in das Haus seines Vaters, weil er annahm, daß man ihn dort zuletzt suchen werde. Schnell machte er in seinem Zimmer Toilette, steckte alles Wertvolle zu sich und entfernte sich, um niemals nach Hause zurückzukehren. Jetzt hatte er erkannt, welch ein weites Feld Paris für ihn darböte, und war keineswegs gewillt, es um einer solchen Kleinigkeit wie das erstemal zu verlassen. Er legte ein anderes Kostüm an, färbte und entstellte sein Gesicht, so gut es ging, nahm einen fremden Namen an und überließ sich seinem Glück, das ihn auch nicht verließ. Eines Tages hatte er in der Jesuitenkirche einen überaus geschickten Fang gemacht, als er sich von jemand beobachtet sah. Der junge Mann, der ihn ins Auge gefaßt hatte, machte ihm mit sehr pfiffigen Augen und lächelnden Mienen Zeichen des Einverständnisses, und in traulichem Zwiegespräch an einem sicheren Ort außerhalb der Kirche wurde alsdann Cartouche von dem andern mit Lobsprüchen über seine Geschicklichkeit überhäuft. Der Fremde bot Cartouche seine Freundschaft und sein Vertrauen an, führte ihn in seine Wohnung zu einer wohlbesetzten Tafel, an der zwei hübsche junge Mädchen die Honneurs machten, und zeigte sich nicht wenig erstaunt, von ihm zu hören, daß er sein Geschäft auf eigene Hand und ohne Verbindung mit einem der großen Gauner von Paris betreibe. Der neue Freund widerriet ihm ernstlich, weiter wie bisher so in den Tag hineinzuleben, wenn es gleich für den Augenblick angenehm und vorteilhaft erscheine, lasse es sich doch für die Dauer nicht ohne Schaden durchführen: gegenseitige Hilfe vermindere zwar scheinbar den Vorteil, aber auch die Gefahr. Er trug sich ihm zum Gesellschafter an und versprach ihm eine der Schönen zur Interimsfrau. Cartouche ging darauf ein, und die Sache wurde im Augenblick zum Abschluß gebracht. Sechs Monate lang ging das kleine Geschäft vortrefflich, als die Sozii auf handhafter Tat ergriffen wurden. Der Freund kam auf die Galeeren, die Damen ins Hospital, Cartouche gelang es zu entspringen. Ihm schien es unter diesen Umständen nicht ratsam, sein Geschäft fortzusetzen, er griff lieber zum Spiel und ließ sich in die sogenannten Akademien einführen, wo man einen so geschickten jungen Mann mit dem anmutigen Äußeren bald mit offenen Armen empfing. Sein Glück überstieg alle Erwartungen. Das Gold rollte nur so in seine Kassen, und bald konnte er sich seinen eigenen Spielsaal gründen. Der Luxus regierte darin, und zwei Lakaien mit Goldtressen folgten ihm. Unglücklicherweise bestahl aber einer dieser Diener seinen Herrn, und dieser gab dummerweise den Dieb bei Gericht an. Der Lakai denunzierte dafür seinen Herrn, die von ihm Geplünderten taten das ihrige als Zeugen, und wenngleich die Anzeigen gegen ihn auch nicht von solchem Gewicht waren, um ihn in Haft zu bringen, so war es doch um seinen Ruf geschehen. Die Türen seiner vornehmen Spielfreunde schlossen sich vor ihm, er mußte sein eigenes Haus schließen und alle seine Juwelen, und was er sonst Überflüssiges besaß, verkaufen und trat in ein Werbergeschäft ein. Da diese Beschäftigung für einen Geist wie den seinen nicht ausreichte, erbot er sich dem Generalpolizeileutnant von Paris, d'Argenson, gegenüber, ihm alle Diebe der Hauptstadt bekanntzumachen. Für diese Tätigkeit erhielt er täglich einen Kronentaler. Doch genügten ihm beide Geschäfte, die er nun nebeneinander betrieb, noch immer nicht, und er sehnte sich nach dem früheren gefährlicheren, aber ungleich lustigeren Leben zurück. Ein Zufall führte ihn aus allen diesen Kreisen in einen ganz anderen. Er hatte sich einem Sergeanten gegenüber, der damals in Paris seine Werbungen vornahm, verpflichtet, ihm für eine bestimmte Summe fünf Rekruten zu stellen. Allein trotz aller Rührigkeit konnte er bis zu dem Augenblick, in dem der Sergeant Paris verlassen mußte, nur vier auftreiben. Der Unteroffizier schien auch damit zufrieden, sagte kein Wort und bat ihn nur, ihm seine Rekruten bis la Villette führen zu helfen, wo er ihm sein Werbegeld auszahlen wolle. Cartouche war damit einverstanden, da er schon früher manchmal die Werber in die Provinz begleitet hatte. Als man in Villette angekommen war, wurde ein reichliches Frühstück eingenommen, aber auch jetzt noch trennte sich der Sergeant so ungern von seinem bewährten Freunde, daß er ihm vorschlug, ihn der Sicherheit der Rekruten wegen auch noch bis Meaux zu begleiten. Cartouche hatte nichts dagegen. Sie kamen in Meaux an, wo einige Flaschen Likör beim fröhlichsten Abendessen geleert wurden, bis Cartouche sich schweren Kopfes und desto leichteren Sinnes zu Bett legte. Als er aber am nächsten Morgen aufspringen will, um nach Paris zurückzufahren, merkt er, daß seine Hände zusammengebunden sind. An seinem Bett stehen, das Gewehr im Arm, die vier von ihm geworbenen Rekruten. Der Unteroffizier erklärt ihm, daß er ihn als den fünften Rekruten, den er zu stellen sich erboten habe, annehme. Er ist arretiert, denn er hat auf die Gesundheit des Königs getrunken, und alles Fluchen, Schwören und Toben hilft dem überlisteten Gauner nichts: er hat es mit der rohen Gewalt zu tun, ist Soldat und muß in den Krieg nach Flandern marschieren. Sie kamen zum Regimente. Cartouche war nichts weniger als eine Heldengestalt, aber der wohlgebildetste unter allen Rekruten, und da er stets bereitwilligst gehorchte, wurde er bald der Liebling seines Kapitäns. So dienstbereit und aufmerksam hatte sich noch selten ein neu Geworbener gezeigt, und seine Vorgesetzten versprachen ihm bald eine Beförderung. Auch im Kriege selbst täuschte Cartouche das Vertrauen der Offiziere nicht; er war tapfer und willig und zeichnete sich bei mehreren Gelegenheiten durch Mut und Umsicht aus. So wurde er wirklich befördert, und wenn der Krieg fortgedauert hätte, hätte der Gauner bei seinen Anlagen möglicherweise einen glänzenden Aufstieg machen oder auf dem Felde der Ehre einen ruhmvollen Heldentod sterben können. Unglücklicherweise aber wurde wieder Frieden geschlossen, er bekam seine Entlassung und war nun gezwungen, seine früheren dunklen Geschäfte wieder aufzunehmen. Jeder beendete Krieg, und zumal in älterer Zeit, spie über das Land eine Masse Herumtreiber aus, die jeden Sinn für angestrengte Tätigkeit und wahren Erwerbfleiß verloren und dafür Diebstahl und Raub und alle anderen lichtscheuen Beschäftigungen wortwörtlich von der Pike auf gelernt hatten. Ein kühner und schlauer Führer fand bei ihnen sofort Anhang. Cartouche, der im Felde seine Leute kennengelernt hatte, wollte nicht als ein kleiner Taschendieb, sondern als ein Unternehmer größten Stils nach Paris zurückkehren. Mit einem Schwarm abenteuerlustigen Gesindels, der von Tag zu Tag wuchs, konnte er große Unternehmungen wagen, vorausgesetzt, daß Ordnung in der Bande herrschte und sie sich von einem zielbewußten Willen leiten ließ. Zunächst wurde eine Art von Generalversammlung an einen einsamen Ort in der Nähe der Stadt berufen, zu der sich gegen zweihundert Mitglieder einfanden, Cartouche redete sie an und wurde daraufhin von ihnen einstimmig zum Oberhauptmann erwählt, worauf er sie zu einer neuen Versammlung an einem der nächsten Tage beschied, in der er ihnen die Gesetze mitteilen wollte, auf die sie sich verpflichten sollten. Der Zufall wollte es, daß ein Bettler, der in einem Graben gelegen hatte, die Szene beim Mondenschein mit angesehen hatte, ohne der Entfernung wegen gehört zu haben, was gesprochen worden war. Als die Versammlung auseinandergegangen war, hatte er die Kühnheit, auf Cartouche zuzugehen und ihn als den großen General um ein Almosen anzuflehen. Cartouche zuckte einen Augenblick zusammen und war sich unschlüssig, ob er in ihm einen Verräter zu fürchten hätte oder die Gratulation als ein gutes Omen betrachten sollte. Er wählte das letztere und beschenkte den Vagabunden reichlich: übrigens einer der wenigen Züge, die ihn über die Gemeinheit eines Strauchdiebes erheben. Bei der zweiten Versammlung wurde die von ihm entworfene Verfassung verlesen und angenommen. Der Hauptmann hatte nach ihr das Recht über Tod und Leben eines jeden von der Bande, er brauchte niemand Rechenschaft über Strafen und Belohnungen, die er vornahm, abzulegen; jeder einzelne war eidlich verpflichtet, dem andern, auch auf Gefahr seines Lebens, beizuspringen, wenn der andere sich in Not befinden sollte, und den Offizieren, die der Oberhauptmann ernennen würde, mußte unbedingter Gehorsam geleistet werden – eine Verfassung also, die deutlich erkennen läßt, daß sie zur Zeit des Absolutismus abgefaßt war. Sie bewährte sich zum Schrecken von Paris in außerordentlicher Weise. Man hörte bald in der Hauptstadt von nichts als Diebstählen, Einbrüchen und Mordtaten sprechen; die frechsten Streiche fanden an den Kais und auf den Seinebrücken statt, von denen herab die Beraubten in den Fluß geworfen wurden. Kein noch so kunstreiches Schloß war mehr fest genug, und mit Strickleitern stieg man selbst bis in die oberen Stockwerke der Häuser. Die geschicktesten von Cartouches Leuten wurden in den Kirchen zum Taschen- und Juwelendiebstahl verwendet. Während die reiche Dame neben einem überbigotten Andächtigen zu knien vermeinte, der seine gefalteten Hände ganze Viertelstunden lang nicht zurückzog und nicht einmal bewegte, weil sie nämlich von Holz oder von Wachs – mit Handschuhen darüber – waren, griffen die wirklichen Hände in die Taschen der Nachbarn oder lösten Ketten und Geschmeide von Hals oder Armen. Kein Ort, an dem viele zusammen waren, war sicher, und der Schrecken darüber teilte sich bald der ganzen Stadt mit. Die Ausbeute entsprach dennoch nicht den Erwartungen der Bande. Von dem Gewinn ging zu viel ab für die Spione, besonders für diejenigen, die man unter den Polizeisoldaten selbst gewonnen und geworben hatte, für die Künstler und Handwerker, die den gestohlenen Sachen in aller Eile eine andere Gestalt geben mußten, für die Hehler, deren mehrere sie fast in jeder Straße hatten, für die gefälligen Frauen, welche die Fremden anlockten und ihnen verrieten, und endlich für die Unterhaltung der Truppe selbst, die täglich eine beträchtliche Summe verschlang; denn jeder scheint außer den Beuteanteilen Tagegelder erhalten zu haben. So war es einfach ein Gebot der Notwendigkeit, daß man sich nach neuen außerordentlichen Mitteln umzusehen begann. Eben war Law aufgetreten mit seinen Banknoten. Er hatte in der Rue Quincampoir sein Bankbureau aufgeschlagen, und die Reichen aus Paris und ganz Frankreich stürzten dahin, um für ihr Silber Papiernoten einzutauschen. Cartouche hegte gar keinen Zweifel an dem Wert dieser Banknoten, sondern bestrebte sich vielmehr, so viele, als möglich war, an sich zu bringen, woran er von seinem Standpunkte aus ganz richtig handelte, da er sie nicht im Kasten liegen ließ, sondern schon am nächsten Tage wieder ausgab. Er umstellte also alle Zugänge zur Straße Quincampoix mit seinen Helfern und ließ alle Leute, die aus dem Bankhause kamen, durch die Straßen verfolgen. Viele von ihnen wurden dann an unbelebten Stellen oder sonstwo überfallen, durch Schläge mit bleigefüllten Stöcken betäubt oder mit Pechpflastern geblendet und betäubt und ihrer Banknoten beraubt. Schon waren auch die Landstraßen in der Nähe von Paris nicht mehr sicher. Die Einbrüche in die Schlösser des Adels und die Überfälle auf die Postwagen mehrten sich, bei denen gewöhnlich zuerst die Postillone durch einen Pistolenschuß niedergestreckt wurden und häufig auch die Reisenden, die sich zu verteidigen wagten, ihr Leben lassen mußten. Einmal kam es Cartouche in den Sinn, einen solchen Überfall in etwas ritterlicherer Art durchzuführen. Nur mit einem seiner Offiziere sprengte er an die Postkutsche heran, schoß den Postillon nicht nieder und beleidigte keinen von der Gesellschaft: seine Drohung, vielleicht schon seine Bitte genügte, daß man ihm die ganze Barschaft und alle Kostbarkeiten ohne Widerstand aushändigte. Aber die Beute war so bedeutend, daß es Cartouche schon bald bereute, sie mit seinem Leutnant teilen zu müssen, und er jagte ihm kurzerhand eine Kugel durch den Kopf, so daß das Blut, das bei dem Überfall selbst gespart worden war, nachträglich doch noch vergossen werden sollte. Der Schrecken und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der scheinbar allzu nachsichtigen Behörde waren zu groß, als daß die Polizei nicht endlich alle Mittel hätte anwenden müssen, um der Bande auf die Spur zu kommen. Was den Schrecken aber noch vermehrte, war die völlige Ungewißheit über ihre Größe, ihren Zusammenhang, ihre Anführer; wenn man wirklich einmal einen auf frischer Tat ertappte und gefangennahm, so setzte er der Polizei und dem Richter ein beharrliches Leugnen über seine Genossen entgegen. So wurde einst ein Jude namens Joseph Lami, der einen anderen Juden erstochen und seine Frau zum Weibe genommen hatte, ein Stolz der Bande, mit mehreren anderen auf handhafter Tat ergriffen, aber weder die Qualen der Folter noch der Anblick des Rades nach ihrer Verurteilung konnte ihnen ein Geständnis erpressen: sie starben schweigend, weil sie geschworen hatten, ihren Hauptmann nie mit Namen zu nennen. Um die Bande endlich in die Enge zu treiben, verdoppelte man nunmehr die Posten der Geheimen Polizei, bezahlte die Soldaten mit dreißig Sous den Tag, setzte Belohnungen aus, verordnete, daß alle Herumstreicher, die keine bestimmte Beschäftigung nachweisen konnten, Paris zu verlassen hätten, verbot den Waffenschmieden und Händlern, Waffen zu verkaufen ohne schriftlichen Befehl des Prévot der Kaufleute, legte auf alle Waffen bei den Trödlern Beschlag: alles vergeblich. Endlich fand sich ein Mitglied der Bande, das auf der Folterbank Cartouches Namen aussprach. Nun hatte die Polizei eine Handhabe, sie verschaffte sich – wie, hören wir nicht – sein Bild, schickte es an alle Landjägereien in Frankreich, setzte auf seine Arretierung zweitausend Livres als Preis: aber was halfen ihr Name und Bild, wenn der Mann selbst aller ihrer Nachforschungen lachte. Wahrend der Preis auf seinem Kopf stand, überließ er sich den verwegensten Spekulationen. Er besaß gerade hunderttausend Livres in Gold. Damit ging er zu einem großen Bankier, deponierte das Geld bei ihm und erbat sich einen Wechsel auf die gleiche Summe nach Lyon, da einer seiner Freunde, den er mitgebracht hatte, dahin reise und das Geld dort zu Geschäften brauche. Er bat, den Avisbrief sofort nach Lyon zu schicken, damit der Freund, der noch in derselben Stunde abreisen werde, das Geld gleich vorfände und ohne Zeitverlust ausgezahlt erhalte. Er ließ seinem Freund den Wechsel aushändigen und nahm noch vor den Auqen des Bankiers Abschied von ihm. Der Freund, natürlich ein Spießgeselle Cartouches, brachte, statt nach Lyon zu reisen, seinem Herrn den Wechsel, der ihn so geschickt kopierte, daß ein Dritter an keine Täuschung denken konnte, und ließ einen anderen Vertrauten mit ihm nach Lyon reisen. Am gleichen Abend brachte er aber dem Bankier den echten Wechsel zurück mit der Bitte, das Geschäft gegen das übliche Reugeld rückgängig zu machen, da besondere Umstände die Lyoner Reise verhindert hätten. Er erhielt seine hunderttausend Livres in Paris zurück, während sein Vertrauter sich in Lyon dieselbe Summe auszahlen ließ. Ein andermal läßt Cartouche einem reichen jungen Mann, der eine Wohnungseinrichtung in Paris kaufen will, wissen, daß er ihm eine ganze Ausstattung billig – statt für einhundertundsiebzigtausend Franken für achtzigtausend in barer Münze – überlassen könne. Der junge Mann geht darauf ein und will die Möbel sehen. Er wird in ein Haus geführt, muß aber zu seiner Verwunderung bis in den fünften Stock hinaufsteigen, wohin man die Sachen der teuren Miete wegen geschafft haben will. Kaum ist er in ein elendes Zimmer eingetreten, in dem nichts als altes Gerümpel zu sehen ist, als ihm zwei Banditen mit gezückten Dolchen entgegenspringen. Auch seine Begleiter, die die Tür hinter ihm zugeschlagen haben, zücken ihre Messer. Dennoch gelingt es ihm, mit seinem Degen die Banditen abzuwehren. Er erreicht entweder das Fenster oder den Treppenflur in einem günstigen Augenblick, bekommt ein Seil zu fassen, an dem die Laterne hängt, läßt sich an ihm bis auf zehn Fuß vom Boden herab und springt dann hinunter, so daß er wenigstens sein Leben retten kann. Jedoch immer näher und näher rückt man dem Hauptmann auf den Hals, und mehrere Male ist er nahe daran, gefangen zu werden. Endlich hat man in Erfahrung gebracht, daß er sich meist in einem Hause in der Seinestraße aufhält. Er ist bestimmt heute dort, lautet eines Tages die Kundschaft. Augenblicklich wird ein Gefreiter mit Schützen und Jägern dahin beordert. Sie sollen ins Haus dringen und sich seiner Person bemächtigen; tausend Franken sind ihnen als Belohnung ausgesetzt. Die Ausführung des Befehls wird in tiefster Stille mit peinlichster Genauigkeit vorbereitet, so daß keiner von Cartouches Spähern Kenntnis von dem Plane erhält. Aber Cartouche selbst ist sein bester Späher. Er hört Geschrei auf der Straße, blickt hinaus und sieht, daß das Haus umstellt ist und Bewaffnete eindringen. Hinaus kann er nicht mehr, so will er wenigstens sein Leben teuer verkaufen. Er schließt und verbarrikadiert seine Kammer und erwartet mit drei Paar Pistolen die Angreifer. Die Tür wird gesprengt, die Barrikade widersteht, und über die Schutzwehr hinweg feuert er ohne Aufhören. Mehrere der Schützen werden verwundet, aber vergeblich zielt er auf den Gefreiten, der ihm der gefährlichste und unerbittlichste seiner Feinde zu sein scheint. Schon hat er mehrere niedergestreckt, aber da merkt er, daß seine Munition auszugehen beginnt, während die Zahl seiner Feinde nicht geringer wird, da das Volk die unten vor der Tür stehenden Polizeisoldaten anspornt, ihren Kameraden oben beizuspringen. Endlich bleibt ihm nur noch eine Möglichkeit: ein kühner Versuch zur Flucht. In einem Augenblick hat er alle Kleidungsstücke, die ihn kenntlich machen, herabgerissen und sitzt im Schlot, der glücklicherweise nicht mit einer Eisenstange versehen ist wie der, durch den Jack Sheppard sich einen Weg bahnen mußte. Oben gelingt es ihm dann von Dach zu Dach zu gleiten, bis er sich im Boden des ersten Hauses, wo er einen Eingang findet, niederläßt. Die Bewohner des Hauses sind natürlich über den unerwarteten Besuch nicht wenig erschrocken, obwohl sie, wieder glücklicherweise für ihn, von den Vorgängen in der Nachbargasse nichts wissen. Cartouche ist im Ausreden stets ein Held: er wird von einem unerbittlichen Gläubiger verfolgt, der einen Verhaftbefehl gegen ihn erwirkt hat und ihn in seiner Grausamkeit für sein ganzes Leben ins Gefängnis bringen würde, wenn er seiner habhaft werden könnte. Er fleht das Mitleid der Leute an, und bald ist er da, wo man seiner Fabel glaubt. Man gibt ihm einen alten Rock, und indem er seinem guten Glück und den Lumpen, die er anhat, vertraut, läuft er geradeswegs durch das Volk und die Kette der Polizeisoldaten, so daß sich die Belagerer endlich doch überzeugen müssen, daß er ihnen – auf unerklärliche Weise – entwischt ist. Aber die Soldaten haben beschlossen, den Tod ihrer Kameraden zu rächen, und sind willens, alles daranzusetzen, um den furchtbaren Feind unschädlich zu machen. Die Gelegenheit dazu scheint sich bald wieder darzubieten. Sie erfahren, daß Cartouche sich bei einem seiner Weiber befindet. Man kennt die ganze Örtlichkeit schon im voraus und ist über jeden Winkel und jeden Ausgang der Wohnung der Schönen genau unterrichtet. Cartouche wird, als ein Geräusch ihn unruhig macht, von seiner Freundin gebeten, sich doch in einen der vielen Schlupfwinkel zu verstecken, die ihn schon früher oft verborgen haben: aber er ahnt, daß die Gefahr diesmal größer sei. Ein Trupp Schützen zieht heran, zwei besetzen die Haustür, die anderen steigen die Treppe hinauf. Im Augenblick ist er auf den Beinen und geht aus dem zweiten Stockwerk, in dem das Weib wohnt, zu einer anderen Dirne im fünften empor, die er ebenfalls gelegentlich besucht. Sobald er vernimmt, daß die ganze Schar unten eingedrungen ist, schlägt er lachend die Tür bei der Schönen, bei der er sich eben befindet, mit lautem Krachen zu, kommt die Treppen wie von einem gewöhnlichen Besuche sorglos herab und will singend das Haus verlassen, als die Wächter ihn fragen: »Haben sie Cartouche gekriegt?« – »Noch nicht, wie ihr seht«, antwortet er; »er ist hier!« – und im gleichen Augenblick streckt er sie durch zwei Pistolenschüsse nieder. Er wurde jedoch von jetzt an so unablässig verfolgt, daß er es für nötig hielt, auf einige Zeit zu verschwinden. Fliehen zwar durfte er nicht, ohne seine Autorität bei der Bande zu verlieren. Er trug daher seinen vertrautesten Offizieren auf, in ihrem Namen der ganzen Gesellschaft den Vorschlag zu machen, daß man den Hauptmann bäte, um seiner und aller Sicherheit willen sich auf einige Zeit in eine entfernte Provinz zu begeben, bis der Sturm der Verfolgung vorübergebraust sei und man wieder etwas Atem schöpfen könne. Der Vorschlag fand zuerst wenig Anklang. Die meisten unter der Bande waren beherzte Männer, die meist unter der Kutte von Mönchen oder im Mantel der Abbes den Nachforschungen der Polizei Hohn sprachen, aber es waren nicht die Kutte und der Mantel, die ihnen Mut und Zuversicht gaben, sondern das Gefühl der Sicherheit, das von der zielbewußten, kühnen Leitung Cartouches ausging. Es kam ihnen vor, als müßte jeder von ihnen ein loser Ring werden, wenn Cartouche, das Schlußglied der festen Kette, nicht mehr da wäre, und der Grèveplatz, dem ja schließlich keiner entgehen konnte, schien ihnen um vieles näher gerückt. Dennoch mußten sie die Notwendigkeit der Abreise ihres Hauptmanns einsehen, Cartouche ernannte die Führer, die in seiner Abwesenheit die Bande befehligen sollten, und zog sich nach Orleans, später nach Bar-sur-Seine zurück. Cartouche war also entflohen. Das erfuhr Paris sehr bald. Man atmete auf; einige sagten, er sei nach Lothringen, andere, nach England gegangen. Noch Klügere freilich glaubten, er halte sich irgendwo in Paris versteckt, und seine Flucht sei nur vorgetäuscht, um die Polizei in die Irre zu führen. In Bar-sur-Seine verübte er mittlerweile einen Betrug, der seiner im höchsten Grade würdig war. Eine alte Bürgersfrau in diesem Orte betrauerte die langjährige Abwesenheit ihres Sohnes, den sie jedoch noch immer nicht für tot halten wollte, obgleich seit Jahren kein Lebenszeichen mehr von ihm nach seiner Heimatstadt gedrungen war. Die Hoffnung, ihn wiederzusehen, war mit der Zeit fast zur Narrheit bei ihr geworden. Cartouche, der davon gehört hatte, fand es zweckdienlich, die Rolle des verlorenen Sohnes zu übernehmen. Einige Umstände seines Jugendlebens, die er in Erfahrung gebracht hatte, und die Kenntnis vom Charakter der schwachen alten Frau setzten ihn in den Stand, die Rolle des heimgekehrten Sohnes mit einer so überraschenden Natürlichkeit zu spielen, daß die Alte keinen Augenblick daran zweifelte, in ihm ihr heißgeliebtes Kind wieder vor sich zu sehen. Er war ein vortrefflicher Erzähler und wußte wahrscheinlich mehr und genauer von der längst entschwundenen Jugendzeit zu erzählen, als der wirkliche verlorene Sohn es vermocht haben würde. Als Charles Bourguignon, Sohn und Erbe der Frau Bourguignon zu Bar-sur-Seine, Witwe und Krämerin, war er vor den Nachforschungen der Polizei sicher und konnte über den Eifer, mit dem sie den verschwundenen Cartouche suchte, lächeln. Aber die Langeweile peinigte ihn von Tag zu Tag stärker. In den engen Mauern einer kleinen Stadt, in der er auf den klatschenden Zirkel seiner sogenannten Verwandten und Nachbarn angewiesen war, konnte ein Geist wie der Cartouches wohl einen Augenblick Ruhe, aber keine Befriedigung finden. Nachdem er sechs Monate in diesem Martyrium geisttötenden Einerleis geschmachtet hatte, hielt er es nicht mehr aus: er mußte fort, und wäre es auf geradem Wege zum Galgen gewesen. So war er eines schönen Tages ohne ein Wort und ohne eine Zeile des Abschieds plötzlich wieder verschwunden, und die alte Bourguignon konnte zum zweiten Male ihren verlorenen Sohn beweinen. Seine Ankunft in Paris verursachte einen rauschenden Jubel unter seiner Bande, soweit sie inzwischen nicht dem Galgen und dem Rad zum Opfer gefallen war; denn die Gerechtigkeit hatte stark unter den Seinen aufgeräumt. Nichtsdestoweniger forderte Cartouche strenge Rechenschaft von den Mitgliedern der Bande, und sein erstes war, daß er die tapferen Taten, die während seiner Abwesenheit verübt worden waren, belohnte, während er die Feigen und Trägen mit aller Rücksichtslosigkeit zur Verantwortung zog. Aber die Polizei hatte sich nicht täuschen lassen: sie war um so eifriger hinter seinen Spuren her, als der Schrecken seines Namens durch seine Entfernung nur noch gewachsen war. Während man in Paris für seine Ergreifung Gelübde ablegte und betete, bekam er es mit der Sorge zu tun, daß die verheißene Begnadigung und die große Belohnung in seiner eigenen Schar Verräter erzeugen könne. Cartouche hielt sich jetzt nirgends für sicher; er war nicht mehr derselbe wie früher, die lange Ruhe in Bar-sur- Seine hatte die Elastizität seines Mutes erschlafft. Die Vorsicht, mit der er jetzt auf seine eigene Sicherheit bedacht war, stach so sehr von seinem früheren verwegenen Auftreten ab, daß selbst seine Getreuen ihn mit Bangigkeit zu betrachten begannen. Er war nicht mehr der alte Cartouche, dessen Blick ihnen Mut und Tapferkeit einflößte. Er schlief nie mehr zwei Nächte in demselben Bett, er fuhr zuweilen auch in der ruhigsten Nacht im Schlafe auf, und seine Blicke wurden unstet, als suchten sie überall Verrat. Das Schlimmste aber war, daß er in seinem Oberbefehl zum Terrorismus griff, um die erschütterte Autorität – oder vielleicht war sie es nur in seinem Argwohn – wiederherzustellen. Ein junger Soldat von der Garde, der zur Bande gehörte, hatte sich in einer zärtlichen Stunde verleiten lassen, den Eid der Verschwiegenheit zu brechen und seiner Geliebten, einer Schneidermamsell, seine Verbindung mit Cartouche anzuvertrauen. Er hatte ihr daraufhin versprechen müssen, sich von der Bande zurückzuziehen, aber ehe es noch so weit kam, wurde alles verraten. Am 12. Oktober 1721 berief Cartouche die ganze Bande zu sich, schrie dem jungen Soldaten seinen Verrat ins Gesicht, verdammte ihn in einer donnernden Rede über seine unmännliche Schwachheit, und nachdem er ihn hatte erwürgen lassen, ließ er ihm noch die Zeichen seiner Männlichkeit ausreißen. Aber statt durch dieses grausame Gericht zu schrecken, erweckte er nur bei den andern die Furcht, daß sie in ähnlicher Weise seine Wut zu fühlen bekommen könnten. Vor allem bei seinen ersten Offizieren stieg die Angst mit jedem Tage, und einer von ihnen, ein Edelmann aus Poitou, der bei den Garden diente, Duchatelet, wurde sein Verräter. Nachdem ihn seine Wirtin bei seinem Major angezeigt hatte, beschloß er alles zu tun, um sein Leben zu retten. Er versprach, Cartouche lebendig der Polizei zu überliefern, wenn man ihm Gnade zusichern wollte. Für den nächsten Morgen neun Uhr war er zu Cartouche geladen. Er begab sich mit dreißig Soldaten und einem Sergeanten nach dem augenblicklichen Quartier des Hauptmanns, einer Schenke in der Courtille, le Pistolet genannt. Ein vorausgeschickter Soldat fragte den Wirt, ob jemand bei ihm wohne. Die Frage wurde verneint. Nun trat Duchatelet ein und fragte, ob nicht vier Damen hier wären. Die Antwort lautete: »Ja.« Das war das Losungswort. Schnell drang man in das obere Zimmer, in dem Cartouche mit drei seiner Spießgesellen schlief. Zuerst sprangen die drei Begleiter auf und wurden sofort überwältigt. Der Hauptmann hatte sich erst um zwei Uhr in der Nacht niedergelegt und wachte deswegen erst spät aus einem schweren Schlafe auf. Der Sergeant hatte ihn während des Kampfes schon im Bette bemerkt, aber aus Furcht, daß Cartouche sich selbst töten oder bei seiner Gegenwehr noch Schaden anrichten könne, rief er laut aus: »Verdammt! Da ist uns der Hauptspitzbube entwischt. Cartouche ist wieder fort.« Der schlaue Dieb ließ sich täuschen, er glaubte, daß man ihn nicht entdeckt habe, und kroch noch tiefer unter die Decke. Diesen Augenblick benutzte der Sergeant mit seinen Leuten, sie stürzten jetzt über ihn her, faßten ihn und schleppten ihn, ohne ihm Zeit zu lassen, sich anzukleiden, nach dem großen Chatelet. Keine Siegesbotschaft hätte in Paris solche Freude erregen können wie die Nachricht von Cartouches Gefangennahme. Die Stadt war wie in einem Rausche. Die Italiener und das Theater francais spielten nur Stücke, in denen Anspielungen auf Cartouche vorkamen, die das Publikum wie rasend beklatschte, und Grandval veröffentlichte eine Epopóe auf Cartouche, die reißend abging. Nachdem ihr Hauptmann gefangen war, zerstreute sich die Bande. Die Mehrzahl rettete sich; gegen einhundertfünfzig sollen unter falschen Namen in die Regimenter eingetreten sein. Cartouche selbst wurde im großen Chatelet mit der äußersten Vorsicht und Strenge bewacht. Ein Arm war ihm vorn geschlossen, der andere hinten. Sechs Schützen durften ihn nie aus den Augen lassen und wurden alle zwei Stunden abgelöst. Dennoch gab Cartouche den Gedanken nicht auf, sich zu befreien. Mit der Bewachung durch die Schützen muß es für die Dauer nicht so streng gehalten worden sein, wenn die folgende Erzählung eines seiner Ausbruchsversuche richtig ist. Mit den Eisen, die er trug, hatte er die Stärke der Gefängnismauer geprüft. Aus dem hohlen Tone schloß er, daß sich ein Keller neben seinem Kerker befinden müsse. Mit Hilfe eines neben ihm sitzenden Maurers brach er ein Loch in das Gemäuer, durch das ein Mensch hindurchkriechen konnte. Sie stiegen hinab und kamen an einen Ort, auf den mehrere Abtritte mündeten, woraus sie schlössen, daß die Seine nicht weit entfernt sein konnte. Cartouche wollte einen Ausgang nach dem Fluß zu suchen, aber der Maurer wies nach oben auf eine der Abzugsröhren, durch die sie wahrscheinlich leichter ins Freie gelangen könnten. Cartouche fügte sich; sie kletterten hinauf und gelangten in einen Abtritt, dessen verrostetes Schloß sie mit leichter Mühe erbrachen. Auf diesem Wege kamen sie in den Laden eines Kistenmachers; aber ein Hund war aufmerksam geworden und bellte. Sie suchten ihn durch Liebkosungen zu beschwichtigen. Aber inzwischen war die Tochter des Kistenmachers wach geworden und schrie: »Hilfe! Wache!« Der Vater stieg hinab, in der einen Hand einen alten Spieß, in der anderen ein Licht, aber schon Cartouches Anblick genügte, ihn aus der Fassung zu bringen, und indem er Licht und Waffe fallen ließ, stürzte er die Treppe wieder hinauf. Inzwischen war auf das ununterbrochene Geschrei der Tochter die Wache wirklich herbeigeeilt, die die Tür einbrach, ehe die Flüchtlinge sich retten konnten, und sie wurden aufs neue in Eisen gelegt. Cartouche wurde nun in einer Kutsche in die Conciergerie gebracht; zwei Gefreite gingen zu seiner Seite, und der Wagen war von acht Polizeireitern und elf Fußschützen begleitet: so groß war die Besorgnis, daß seine Bande einen Versuch zu seiner Befreiung wagen könnte. Im Turm von Montgommery wurde er in einen festen Kerker geworfen, wo man ihn in eine große Kette schloß, die von der Decke herabhing und ihm kaum eine Bewegung erlaubte. In dasselbe Gefängnis wurden nach und nach gegen fünfzig seiner Spießgesellen eingeliefert, die allmählich in Paris und seiner Umgegend eingefangen worden waren. Aber als man ihn nach seinen Mitschuldigen ausfragte, erklärte er, er habe keine, und bei der Gegenüberstellung bestritt er, daß er irgendeinen der ihm vorgestellten Leute kenne; denn – weder sei er Louis Dominique Cartouche, noch kenne er ihn, sondern man habe ihn völlig unschuldigerweise gefangengesetzt: er sei kein anderer als Charles Bourguignon, Sohn des verstorbenen Thomas Bourguignon zu Bar-sur-Seine. An diesem Vorgeben hielt er fest, und selbst als seine eigene Mutter und sein jüngerer Bruder ihm vorgeführt wurden und ihn wiedererkannten, ließ er sich nicht im geringsten beirren, sondern leugnete ihnen fest und steif ins Gesicht und sagte, die Leute wären Betrüger. Aber man hatte bei seiner Gefangennahme einen Paß bei ihm gefunden auf den Namen eines Kaufmanns Jean Petit, der vom Herzog von Lothringen unterzeichnet war. Als man ihn fragte, wie er zu diesem Paß komme, geriet er zum erstenmal ins Stocken, und es klang nicht gerade wahrscheinlich, als er auf einmal behauptete, er sei selbst dieser Jean Petit. Übrigens zeigte er sich trotz seiner furchtbaren Lage heiter, ja ausgelassen, er scherzte mit dem Kriminalleutnant, zog die Wachtsoldaten auf, sang obszöne Lieder uno trank, wenn er nur konnte. Über Langeweile brauchte er sich nicht zu beklagen; täglich empfing er Besuche, denn er war der Lion der Pariser geworden, und die Spenden romantischer Menschenfreunde versüßten ihm seine Kerkerleiden. Auch seinen Gästen gegenüber zeigte er sich heiter und zu mutwilligen Scherzen aufgelegt. Als ihn einmal eine Dame bedauerte, daß er auf Stroh schlafen müsse, sagte er: »Sie sehen noch nicht alles, Madame«, und indem er ihr seine mit Ketten umschlossenen Beine enthüllte, setzte er lächelnd hinzu: »Wie gefallen Ihnen diese Strumpfbänder?« Ein Dichter Le Grand hatte eine Komödie »Cartouche« geschrieben, die, noch während dieser in der Conciergerie lag, volle Häuser brachte und dem Verfasser große Summen eintrug. Aus Dankbarkeit schenkte Le Grand bei einem Besuche im Kerker Cartouche hundert Kronentaler. Mehrere Kupferstecher gaben sein Bild heraus, das nicht allein in ganz Frankreich, sondern auch in fremden Ländern ungeheuren Absatz fand. Indessen wurde die Lage für ihn immer ernster und ernster. Sein freches und naives Leugnen half bald nichts mehr, und schon hatte man ihm sieben Morde so gut wie nachgewiesen. In der Verzweiflung versuchte er, sich den Kopf an seinen Eisen einzustoßen, aber die Wachen hinderten ihn daran. Um es ihm auch in Zukunft völlig unmöglich zu machen, hing man ihm einen großen Klotz um den Kopf. Unter den vielen Besuchern waren ohne Zweifel auch heimliche Freunde und ehemalige Verbündete, denen alles daran lag, daß Cartouche schweigend aus der Welt ging. Sie hatten ihm unvermerkt Gift zukommen lassen. Die Wirkungen zeigten sich in der Nacht. Der herbeigerufene Kriminalleutnant und der Arzt erkannten an der Heftigkeit des Fiebers und den Erbrechungen, was vorgegangen war, und gaben ihm sofort ein Gegengift ein; die Nachwirkungen blieben zwar, verminderten sich aber nach wenigen Tagen. Der Curé von St. Barthelmy hatte ihm seinen geistlichen Trost angeboten. Cartouche hatte ihn mit aller Höflichkeit empfangen und mit anscheinender Bereitwilligkeit angehört, er vergaß aber niemals, daß er nicht der Schüler eines Kollegs der Jesuiten und der Verfasser eines Diebeskodex sein wollte, sondern der unwissende Sohn eines Bürgers aus einer Provinzstadt. Als der Geistliche ihn daher eines Tages fragte, ob er ihm einige fromme Bücher zuschicken solle, antwortete er rasch: »Ich danke Ihnen unendlich, mein Herr Curé, aber was könnte mir Ihr gütiges Anerbieten helfen, da ich doch nicht lesen kann.« Nach seiner völligen Genesung beeilte man den Prozeß. Obgleich er in drei Verhören nichts eingestanden hatte, wurde er dennoch auf die anderweitigen ausreichenden Beweise am 26. November 1721 für schuldig erkannt und zum Tode durchs Rad verurteilt. Nach altfranzösischem Gerichtsbrauch ward er am Morgen nach dem Urteil auf die Folter gebracht, wo er seine Mitschuldigen nennen sollte. Man erpreßte ihm auch nicht ein einziges Wort. Ebenso wenig Glück hatte sein Beichtiger bei dem Versuche, ihm ein Geständnis zu entlocken. Als einer seiner Mitangeklagten und ehemaligen Diener schon bei der achten Flasche Wasser, die man in seinen Leib schüttete, zu bekennen anfing, ward Cartouche wütend und schalt ihn einen elenden Feigling, von dem er sich Besseres erwartet habe. Endlich schlug die verhängnisvolle Stunde. Gegen fünf Uhr abends führte man ihn nach dem Grèveplatze, auf dem seine und seiner Gesellen Hinrichtung stattfinden sollte. Auf dem ganzen Platze selbst und in den anliegenden Straßen sah man nichts als Schafotte und Räder; alle Fenster und Dächer wimmelten von Köpfen. Als Cartouche die Galgen und die Räder sah, die von Soldaten zu Fuß und Pferde umringt waren, schien ihn sein alter Gleichmut zu verlassen, und als er dann den Henker wie zur Probe das Rad schwenken sah, rief er laut und mit bewegter Stimme: »Das ist ein häßlicher Anblick!« Diesen Augenblick innerer Bewegung suchte sein Beichtvater zu nutzen, um ihm ein Geständnis zu entlocken. Plötzlich aber hatte er sich erholt, und mit der zuversichtlichsten Miene von der Welt erklärte er, er wisse nichts und könne auch nichts sagen. So stieg er mit unerschrockener Miene auf das Schafott. Bis zum letzten Augenblick hatte er zuversichtlich gehofft, daß ihn seine Bande befreien werde. Aber so weit jetzt sein Auge reichte: es lag eine tiefe Stille über den Menschenmassen, und die festgeschlossenen Glieder der Soldaten standen wie Mauern rings um ihn her, nirgendwo wurde ein Tuch geschwenkt, nirgendwo flog ein Hut in die Höhe, und sein scharfes Auge erkannte unter den Tausenden keinen einzigen von seinen alten Kameraden. Da wich plötzlich sein Mut; er war furchtbar enttäuscht. Die straffen Züge seines herausfordernden Gesichtes wurden schlaff, er biß die Lippen zusammen und ward blaß. Er wendete sich zu seinem Beichtvater und erklärte ihm, jetzt wolle er seinen Richtern sehr wichtige Geständnisse machen, denn ihm scheine es, als stehe der Tot leibhaftig vor ihm und spreche mit drohendem Tone zu ihm: »Entdecke deine Verbrechen und bereue!« Man führte ihn nach dem Hotel de Ville. Hier gab er eine vollständige Erzählung seines ganzen Lebens zu Protokoll, nannte seine Mitschuldigen und die Verbrechen derer, die schon mit ihm gefangen gesessen hatten, und verriet die Orte, an denen sich aller Wahrscheinlichkeit nach die verborgen hielten, die man noch nicht hatte festnehmen können. Während die Polizeisoldaten ausgesandt wurden, um die Genannten aus ihren Schlupfwinkeln herbeizuholen, zog sich Cartouche mit seinem Beichtvater in eine Ecke des Saales zurück und hörte anscheinend mit Aufmerksamkeit und Ergebung den Tröstungen des Geistlichen zu. Als die Häscher mit einer guten Anzahl seiner Kameraden zurückkehrten, soll er sie mit den Worten angeredet haben: »Scheltet mich nicht, daß ich den Richtern verraten habe, wer ihr seid und was ihr begangen habt. Ich habe eine furchtbare Folterung ausgestanden, ohne etwas zu bekennen, und hätte euch gern gerettet, wenn es möglich gewesen wäre. Aber mein Beichtvater hat mir befohlen, im Namen Gottes den Richtern alles zu gestehen, was ich weiß. Ich werde dieses Bekenntnis ablegen mit um so größerem Rechte, als ihr euer feierliches Versprechen gebrochen habt, mich zu befreien, und wenn es euch das Leben kostet.« Nun vollendete Cartouche seine Geständnisse. Er verheimlichte nicht das geringste und schonte niemand. Nicht weniger als achtzig Personen nannte er, die schon bei Eröffnung des Prozesses aus Paris geflohen waren, daneben aber bezeichnete er gegen vierzig andere, die sich in einer geachteten Stellung so sicher gefühlt hatten, daß sie die Flucht nicht für nötig gehalten hatten: unter ihnen waren angesehene Diener aus dem Gefolge der Mademoiselle de Monpensier, die eben im Begriff war, nach Spanien abzureisen, und zwei waren Kammerdiener der Herzogin von Ventadour, der Gouvernante der Königin! Auch die Wohnungen seiner Mätressen nannte er, von denen im Augenblick drei herbeigeholt wurden. Die eine, ein großes, wohlgebildetes Mädchen mit bescheidener Miene, nannte er seine soeur grise. Er gab Beweise dafür an, daß sie von mehreren Kindern, die er von ihr gehabt hatte, eines getötet hatte, und ihre Verurteilung konnte keinem Zweifel unterliegen. Der zweiten, die er seine regierende Sultanin nannte, einem üppigen Weib, das keck und in prächtigen Kleidern auftrat, konnte er kein Verbrechen vorwerfen; man begnügte sich, sie zu scheren und auf zehn Jahre in La Force einzusperren. Die dritte, eines der berühmten Fischweiber der Halle, bekannte er am meisten geliebt zu haben; dennoch bezichtigte er sie, eine seiner Haupthehlerinnen gewesen zu sein. Sie wurde ins Chatelet gebracht. Zugleich gab er auf das gewissenhafteste alle Orte an, wo die Reste seiner Schätze verborgen waren. Sie wurden auch wirklich dort gefunden. Man hatte mit der Aufzeichnung seiner Aussagen die ganze Nacht hindurch und einen Teil des nächsten Morgens zu tun, und die Gerichtspersonen mußten beim Niederschreiben oft wechseln. Bewundernswert war, wie dagegen der verurteilte Cartouche, der schon unter dem Galgen gestanden hatte, die Kraft behielt, durch so lange Zeit seine Mitteilungen zur Niederschrift zu geben, sich befragen zu lassen und Angaben über seine herbeigeführten Mitschuldigen zu machen. Noch am folgenden Tage, am 28. November 1721, wurde er auf das Schafott zurückgeführt. Er erhielt elf Radschläge bei lebendigem Leibe; dann wurde er aufs Rad gelegt. Eine halbe Stunde spater zog der Henkersknecht auf die Bitte des Beichtvaters den Strick um Cartouches Hals fest und erdrosselte ihn. Der Henkersknecht, dem der Leichnam zufiel, zeigte ihn noch mehrere Tage und gewann viel Geld damit. Dann verkaufte er ihn an Anatomen, die ihn, ehe sie ihn sezierten, abermals eine Zeitlang öffentlich sehen ließen. Gerhard von Kügelgens Ermordung Der seinerzeit in Sachsen ebenso hoch als Künstler gefeierte wie seines edlen Charakters und seiner liebenswürdigen Persönlichkeit wegen als Mensch allgemein geschätzte Maler Gerhard von Kügelgen lebte in Dresden in so glücklichen Verhältnissen, wie es schaffenden Künstlern nur in den seltensten Fällen beschieden ist. Er fand überall, bei Hofe, bei den einflußreichen Persönlichkeiten der Stadt und im Publikum, Liebe und Anerkennung; er war der glücklichste Gatte und Vater, den man sich denken kann, und befand sich infolge seiner künstlerischen Erfolge in dem Wohlstande, der die gewöhnlichen Sorgen des Künstlerlebens ausschloß. Aber auch die anderen Sorgen des Künstlers, der nach dem Höchsten trachtet und doch weiß, daß er das Ziel nie erreichen wird, scheint Kügelgen kaum gekannt zu haben. Sein klarer Verstand, seine ruhige Seele, sein tief religiöser Sinn und vielleicht auch der Umstand, daß er der Erste war und keinen Größeren neben sich hatte, bewahrten ihn vor der Zerrissenheit, die manchem anderen Künstler das Leben zur Qual gemacht hat. Um sich ein Atelier zu einem größeren Werke – einem von einem Freund in Riga bestellten Altarblatt – zu schaffen, kaufte er auf dem reizendsten Punkte der sogenannten Loschwitzer Pflege einen Weinberg, von dem aus man eine schöne Aussicht auf die niedrigen Elbufer jenseits und auf die böhmischen Gebirge genießen konnte. Hier wollte er zugleich ein neues, bequemes Wohnhaus für sich und seine Familie errichten, und dieser Bau, der seinem Geist neue, ungewohnte Anregungen gab, beschäftigte ihn in der nächsten Zeit außerordentlich. Er schrieb im November 1819 an seinen Bruder: »Dies Häuschen soll uns ein Feenpalast werden, bis die Zeit, da wir durch ein noch kleineres, engeres Haus die Tür finden zu dem großen Hause des himmlischen Vaters, in dem viele Wohnungen sind, und in dem sich einmal wieder die ganze Familie zusammenfinden wird. Sollte es Gott gefallen, mich bald nach Hause zu rufen, so hat Lilla einen Witwensitz, von wo sie die Erziehung der Kinder leicht vollenden kann, da die Stadt nur eine Stunde Wegs entfernt liegt.« Das war eine Vorahnung, Kügelgen sollte, ehe er die Schwelle seines neuen Feenpalastes betrat, in das kleinere, engere Haus Einzug halten. Die Karwoche des nächsten Jahres 1820 traf ihn in einer religiös geweihten heiteren Stimmung. Er war Katholik, hatte aber seinen Sohn protestantisch einsegnen lassen. Die Feierlichkeit hatte ihn gerührt und erhoben. Als ein Freund sich über seine glückselige Stimmung freute, äußerte er mehrmals: »Ich weiß, so finde ich es im Himmel wieder.« Am 27. März, am Tage nach der Einsegnung, ging er wie gewöhnlich nach seinem Weinberge hinaus, um nach dem Bau zu sehen. Er fragte einen seiner Schüler, ob er ihn begleiten wolle, dieser aber war durch Geschäfte behindert und mußte es ablehnen. So ging Kügelgen allein. Er kam gegen fünf Uhr an, ordnete an, was nötig war, zahlte die Arbeiter aus, bestellte junge Birken für den Weinberg und ging zwischen sechs und sieben Uhr fort, um nach Dresden zurückzukehren. Die Landstraße von Dresden nach Bautzen führt nun zwar über den sogenannten Mordgrund, eine tiefe Felsschlucht, die nach der Elbe zu die Höhe durchschneidet, war aber schon damals von schönen Villen und Erholungsstätten wie dem Linkeschen Bade, Findlaters und anderen eingesäumt und deshalb einer der begangensten und sichersten Spaziergänge. Auch dort, wo sie über freies Gelände führt, ist sie fast nie menschenleer, und da sie sich ohne tiefe Einschnitte immer auf der Höhe hinzieht, kann man sie fast überall übersehen, und dazu war es ein mondheller Abend. Aber Kügelgen kam nicht nach Haus. Die beunruhigte Familie sandte Boten aus. Der siebzehnjährige Sohn machte sich selbst mehrmals auf den Weg, er ging ein paarmal nach dem Weinberge und wieder zurück, ohne eine Spur des verschwundenen Vaters zu finden. Bei Kügelgens regelmäßiger Lebensweise war gar kein Grund einzusehen, weshalb er so lange ausgeblieben sein könnte. Endlich wurde die Polizei in Kenntnis gesetzt, aber auch den vereinten Nachforschungen derselben und der Familie gelang es die ganze Nacht hindurch nicht, irgend etwas zu entdecken. Erst am folgenden Morgen gegen neun Uhr fand der junge Kügelgen, als er in Begleitung eines Gendarmen noch einmal an dem Fußweg entlang ging, der an der Elbe hinführte, jetzt aber von dem Flusse überschwemmt war, in der Vertiefung eines Röhrenlagers, das sich dort befand, hinter einem Feldraine einen entseelten Körper: es war sein Vater. Bis auf die Unterhosen und das blutige Kamisol nackt, lag der Körper, die Arme nach der Brust zu gebogen, auf dem Gesicht. Am Finger steckte noch ein goldener Ring mit dem Namen Lilla. Das Gesicht war von mehreren Schlägen und Stichwunden entstellt, der linke Augenwinkel, der linke Unterkiefer und das linke Schläfenbein waren zerschmettert, und auch das rechte Schläfenbein war zum Teil eingedrückt und zerbrochen. Fußspuren – wie es schien, von zwei Personen – gingen von der Bautzener Straße her über den Sturzacker, an dessen Rand die Leiche lag. Allen Anzeichen nach schien die Tat auf der Chaussee selbst verübt und der Erschlagene erst dann über den Acker weg nach dem Röhrenlager geschleppt und hier entkleidet und beraubt worden zu sein. Denn daran, daß ein Raubmord vorlag, war vom ersten Augenblick an kein Zweifel. Kügelgens Mütze fand man bald darauf auf demselben Felde, etwa vierundzwanzig Schritt davon nach der Stadt zu entfernt. Der Schrecken, den die Nachricht in Dresden verbreitete, war außerordentlich. Es war nicht nur Kügelgens Persönlichkeit, die dabei mitsprach, sondern vor allem war das Sicherheitsgefühl der Dresdner aufs schwerste bedroht, wenn in der nächsten Nähe der Stadt, etwa einhundertundachtzig Schritt von dem bekannten Marcolinischen Vorwerke und nur wenige hundert Schritt auch von dem Linkeschen Bade entfernt, eine solche Tat geschehen konnte. Um so größer waren das Entsetzen und die Furcht, als man sich jetzt wieder eines Raubmordes entsann, der vor wenigen Monaten in der Nähe desselben Stadtteils an der Landstraße verübt worden war, den man aber inzwischen schon fast vergessen gehabt hatte, da es sich bei ihm nicht um einen Gerhard von Kügelgen, sondern um einen armen Tischlergesellen gehandelt hatte. Die Ermordung Kügelgens war also keine Gelegenheitstat, sondern hier waren Mörder am Werke, die mit Vorbedacht an ihre Verbrechen gingen. Die Nachforschungen der Polizei wurden deswegen mit um so größerem Eifer betrieben. Schon am folgenden 29. März setzte die Regierung auf den Vorschlag des Justizamtes einen Preis von tausend Talern für die Entdeckung des Mörders aus. Noch an demselben Tage fanden Kinder, die an dem Schutthaufen spielten, der hinter dem Zollhause vorm Schwarzen Tore aufgefahren worden war, unter den Steinen einen blauen Tuchmantel: es war der Mantel Kügelgens, den er bei seinem Gange nach dem Weinberge getragen hatte. In der Tasche fand man noch das kleine Gebetbuch, das er stets bei sich geführt hatte. Also mußte der Raubmörder in die Stadt gegangen sein. Wahrscheinlich hatte er aber nicht gewagt, das große Kleidungsstück in seine Wohnung zu schaffen, und hatte es darum unter den Steinen in der Absicht verborgen, es ein andermal unbemerkt auf die Seite zu bringen. Es ergab sich also mit großer Sicherheit, daß der Raubmörder ein Bewohner der Stadt sein mußte. Vom 29. März bis zum 24. April blieben alle Nachforschungen der Regierung ohne Wirkung, obgleich man wiederholt durch Anschläge und durch die Zeitung auf die ausgesetzte Belohnung hinwies und eine genaue Beschreibung der fehlenden Kleidungsstücke und der Uhr gab, die Kügelgen an dem Tage getragen hatte. Einige Personen, die um die Zeit der Tat auf der Landstraße gesehen worden waren, konnten weder Auskunft geben noch verdächtigt werden. Besonders ein Maurer und Baumhändler, der am Abend des 27. März auf dem Weinberge Geld von Kügelgen ausgezahlt erhalten hatte, dann früher als dieser seinen Rückweg nach Dresden angetreten hatte, jedoch später hinter ihm hergegangen war, schien zunächst besonders verdächtig, aber auch er mußte beim Mangel aller anderen Verdachtsmomente wieder entlassen werden. Man setzte nun seine Hoffnungen auf die Ermittelungen über den früheren Raubmord, auf den man in der Folge das Hauptaugenmerk richtete. Am 29. Dezember 1819 hatte ein Fuhrmann auf der von Dresden nach Großenhain führenden Chaussee ungefähr neunhundert Schritt vor dem Gasthofe zum Wilden Mann abends nach sechs Uhr – ebenfalls in einer mondhellen Nacht – den Körper eines Ermordeten und Beraubten gefunden. Der Hirnschädel war zerschlagen, die Leiche noch mit Stiefeln, Strümpfen, Hosen und Hemd bekleidet gewesen. Es stellte sich heraus, daß der Tote ein Tischlergeselle namens Winter war. Von dem Täter fehlte jede Spur; nicht einmal Fußtritte waren entdeckt worden. Dagegen hatte man später erfahren, daß die Frau eines Tagelöhners am 28. Dezember, also am Tage vor dem Morde, ebenfalls in der Gegend des Wilden Mannes von einem Unbekannten, der Soldalenmantel und Mütze getragen hatte, angefallen worden war. Er hatte sie aber wieder freilassen müssen, als ein Wagen angekommen war, und war über die Felder nach dem Schwarzen Tore und den Kasernen der Neustadt zu entsprungen. Der Soldatenmantel und die Tatsache, daß der Flüchtling den Weg nach den Kasernen eingeschlagen hatte, ließen den Verdacht aufkommen, daß der Mörder ein Soldat war, und die nächsten Ermittelungen schienen diesen Verdacht zu bestätigen. Am 4. April – nachdem noch am 3. das Publikandum mit genauer Bezeichnung der Kleidungsstücke und der Uhr wiederholt worden war – gaben zwei jüdische Handelsleute eine silberne Uhr ab, die mit der Beschreibung übereinstimmte. Sie sagten aus, die Uhr wäre ihnen am 28. März morgens vor neun Uhr – also noch ehe Kügelgens Ermordung bekannt geworden war – von einem Menschen verkauft worden, den sie seiner Kleidung nach für einen Artilleristen gehalten hätten. Die Uhr gehörte Kügelgen. Auf Ersuchen des Gerichts ließ die Militärbehörde sämtliche Artilleristen in den Kasernen antreten, die Juden gingen die Reihen durch, konnten aber keinen der Soldaten als den Verkäufer der Uhr wiedererkennen. An demselben Tage begegneten in der Stadt drei Juden, unter denen der eine von den Käufern der Uhr war, einem Soldaten in bürgerlicher Kleidung; es war der Unterkanonier Johann Georg Fischer. Der eine Jude glaubte in ihm den Verkäufer der Uhr zu erkennen. Sie redeten ihn wegen der Uhr an und gingen in lautem Gespräch eine Strecke Weges mit ihm, so daß sich mit der Zeit eine ganze Menge Menschen, die aufmerksam geworden waren, um die erregt sprechende Gruppe sammelte. Fischer wußte wirklich um die Uhr Bescheid, aber als sie ihm dann schärfer zusetzten, erklärte er, er habe geglaubt, sie sprächen von der Uhr, die er in einem Wirtshause gekauft habe. Er wurde ärgerlich, faßte den Juden, der ihn ausfragte, am Arme und verlangte, daß er mit ihm gehen solle. In dem Augenblicke kam ein Gendarm hinzu, der, als er hörte, wovon die Rede war, den Kanonier Fischer festnahm und auf die nächste Polizeiwache führte. Die Juden hatten den Verkäufer der Uhr erkannt, es war ein Soldat, wie die Frau des Tagelöhners ausgesagt hatte, er hatte verdächtige Antworten gegeben, er war festgenommen worden: im Volke war es also ausgemachte Sache, daß der Kanonier Kügelgens Mörder sei, und es kam nur noch darauf an, ihn zum Geständnisse zu bringen. Bald wurde auch bekannt, daß der Kanonier wirklich ein Geständnis abgelegt habe. Damit halte es aber folgende Bewandtnis: Fischer war sofort am 4. vernommen worden, hatte aber beharrlich geleugnet, dem Juden die Uhr verkauft zu haben. Es machte ihn aber sehr verdächtig, daß er behauptete, von dem Raubmorde an Kügelgen, von dem doch jedes Kind in Dresden wußte, noch nichts gehört und auch den Anschlag mit den tausend Talern Belohnung noch nicht gelesen zu haben. Aber schon am folgenden Tage gestand er ein: ja, er habe die Uhr an den Juden verkauft, den Kügelgen aber habe er nicht ermordet, sondern er habe die Uhr vor dem Schwarzen Tore gefunden. Gleich darauf widerrief er das Geständnis wieder und gestand, daß er durch die plötzliche Verhaftung gar zu sehr in Angst versetzt worden sei, und da ihm der Gendarm so sehr zugeredet und ihm gesagt habe, daß er so am besten wegkommen würde, hätte er dann den Verkauf eingeräumt und vorgegeben, daß er die Uhr gefunden habe. Noch am gleichen Tage mußte er seine Uniform anziehen und wurde so den beiden Juden gegenübergestellt. Da erklärten beide einstimmig, daß sie in ihm den Verkäufer der geraubten Uhr nicht wiedererkennen könnten. Hiermit fielen alle Verdachtsmomente gegen den Kanonier Fischer bis auf seine unverständliche Selbstangabe fort. Dennoch blieb er in Haft, und das Volk glaubte nach wie vor an seine Täterschaft; selbst die Gerichte hielten es für wahrscheinlich, daß er irgendwie mit der Tat in Verbindung stehe. Nachdem er vierzehn Tage so gesessen hatte, zeigte der Amtsfron am 16. April abends an, Fischer habe ihm soeben eingestanden, daß er den Herrn von Kügelgen umgebracht habe. Noch in der Nacht wurde ein regelrechtes Verhör mit ihm vorgenommen, und Fischer blieb dabei, daß er den Herrn von Kügelgen ermordet und beraubt habe. Den Tischlergesellen dagegen wollte er nicht ermordet haben. Am nächsten Morgen kam der Amtsfron wieder mit einer neuen Meldung: gleich nach dem Verhör vom vergangenen Abend habe er mit dem Gefangenen ein Gespräch gehabt, und Fischer habe ihm auf seine eindringlichen Vorstellungen hin endlich auch noch bekannt, daß er den Tischler Winter ebenfalls ums Leben gebracht habe. Sofort erfolgte ein neues Verhör, und was Fischer in der Nacht im einsamen Gefängnis dem Wärter bekannt halte, räumte er bei Tageslicht vor den Richtern ein und gab sogar nähere Umstände an. Am folgenden Tage wurde er auf die Chaussee nach Bautzen, auf den Sturzacker, an das Röhrenlager und auf die Chaussee nach Großenhain nahe dem Wilden Mann geführt und gestand auch hier die beiden Mordtaten ohne Umschweife ein. Aber schon am nächsten Tage widerrief er beide Geständnisse und sagte, er habe sich selbst bezichtigt, »weil er doch ganz unschuldig in Verdacht gekommen sei und deswegen gern habe sterben wollen.« Als man ihm vorhielt, daß sein jetziger Widerruf mit diesem Wunsche nicht übereinstimme, rief er aus, er wolle auch jetzt noch gern sterben, und man möge ihn martern, wie man wolle; es kämen ihm alle Abende so viele Gedanken ein, daß er keine Ruhe habe. Ein andermal äußerte er, er habe sich gefürchtet, sein Arrest würde immer noch schwerer werden, daher habe er alles eingestanden. Bald aber teilte der Wärter mit, daß Fischer ihm gegenüber alle seine früheren Geständnisse wiederholt habe. Das tat er am 2I. April auch vor Gericht, um sie – schon am 27. April aufs neue zu widerrufen, Unter diesen Umständen war es für das Gericht am geratensten, sich nicht weiter auf die Aussagen Fischers zu verlassen, der von vornherein den Eindruck eines geistig minderwertigen Menschen gemacht hatte. Man begann also die Untersuchung noch einmal von vorn und erließ am 21. April eine nene Bekanntmachung, in der die Kügelgen und Winter geraubten Kleidungstücke noch einmal genau beschrieben wurden. Da zeigte der jüdische Handelsmann Löbel Graf am 24. April an, er habe am 3. Februar von dem Unterkanonier Kaltofen einen stahlgrünen Qberrock und am 4. April einen dunkelblauen Tuchoberrock mit Ölflecken und ein Paar lange Beinkleider gekauft. Da ihm die Sachen nunmehr verdächtig vorgekommen seien, weil die Beschreibung der geraubten Stücke in den Zeitungen auf sie zu passen scheine, hätte er Kaltofen darüber zur Rode gestellt. Kaltofen habe viele Ausflüchte gemacht und sich dabei widersprochen, endlich aber habe er angegeben, die beiden Überröcke von dem verhafteten Kanonier Fischer gekauft zu haben. Johann Gottfried Kaltofen, ein vierundzwanzigjähriger junger Mensch, der als Offiziersbursche nicht in den Kasernen wohnte, wurde sofort verhaftet. Freimütig gestand er sogleich ein, daß er dem Löbel Graf beide Oberröcke verkauft habe; sie seien ihm von Fischer übergeben worden; er sei jedoch sonst mit Fischer nicht weiter bekannt. Als Fischer vorgeführt und über den Verkauf befragt wurde, wiederholte er anfangs seine frühere Behauptung, daß er Winters Sachen an einen Juden verkauft habe. Dann geriet er wieder ins Leugnen und beteuerte, er wisse von diesen Sachen ebensowenig etwas wie von den Sachen des ermordeten Herrn von Kügelgen, und niemals in seinem Leben habe er einen Rock an einen Kanonier verkauft. Es wurde sofort eine Haussuchung in Kaltosens Wohnung vorgenommen, und man fand dabei drei Schlüssel, die als Kügelgens Eigentum erkannt wurden. Anfangs wollte Kaltofen von diesen Schlüsseln nichts wissen: er begreife nicht, wie sie an den Ort gekommen seien, wo man sie gefunden haben wolle. Als er aber Fischer gegenübergestellt worden war und Fischer dabei mit Bestimmtheit geleugnet hatte, die zwei Röcke an Kaltofen verkauft zu haben, rief Kaltofen aus, jetzt entsinne er sich, die Schlüssel hätten in dem blauen Rocke gesteckt, den Fischer ihm verkauft habe. Fischer, der aus dem Verhör schon entlasse» worden war, forderte in diesem Augenblicke, wieder vorgelassen zu werden. Jetzt gestand er aus freien Stücken: ja, er habe die von Kaltofen angegebenen Sachen, namentlich den Rock des Tischlers Winter, wirklich an Kaltofen verkauft. Als man ihn über die einzelnen Kleidungsstücke und Schlüssel zu Protokoll vernahm, stockte er plötzlich wieder, und noch ehe das Protokoll vorgelesen wurde, nahm er das ganze Geständnis wieder zurück, wiederholte die Erklärung, daß er überhaupt nichts an Kaltofen verkauft habe, und brach endlich in die Worte aus: »Nun kann ich gar nichts mehr sagen, mein Verstand steht mir still.« Bei dieser Erklärung seiner Unschuld blieb er von da ab beharrlich. In jedem neuen Verhöre erklärte er aus freien Stücken, das Frühere habe er immer nur gesagt aus Furcht vor noch schwererem Arrest, und er habe weder den Herrn von Kügelgen noch den Winter ermordet und beraubt. Es ist merkwürdig, wie seine Lust, sich selbst zu beschuldigen, im Kerker immer aufs neue erwachte, bis er vor den Richtern immer wieder zur Besinnung kam und seine Aussagen widerrief. Der Fron glaubte indessen noch nach dem Urteilsspruch weiter an Fischers Mitschuld, und auch das Volk in Dresden war fest von ihr überzeugt. Schon während jener Verhöre aber hatte sich ein dritter Kanonier als Zeuge gemeldet, wahrscheinlich aus Angst, durch längeres Verschweigen in den Verdacht der Mittäterschaft zu gelangen, vielleicht aber auch von seinem Gewissen dazu getrieben. Der Kanonier Kießling, der Kompanieschuhmacher, hatte zuerst seinem Sergeanten, dann auf dessen Anzeige hin dem Gerichte folgendes mitgeteilt: Kaltofen sei kurz vor seiner Verhaftung bei ihm gewesen und habe geäußert, es lasse ihm keine Ruhe, er wisse nicht mehr, was er machen solle, er habe den Herrn von Kügelgen mit einem Beile ermordet und auch noch den Hosenträger und eine Weste des Ermordeten in seinem Quartiere versteckt. Aber er wolle alles auf Fischer schieben und sagen, daß er die Sachen, die er an einen Juden verkauft habe, erst wieder von Fischer bekommen habe. Vor Gericht gab er außerdem folgenden Umstand an: vor vierzehn Tagen habe ihm Kaltofen ein Paar Kommißstiefel zum Besohlen gegeben, heute nachmittag – am Tage des Verhörs – wahrend Kießling abwesend gewesen sei, habe er sie wieder unbesohlt abgeholt und dafür ein Paar andere bessere Stiefel zurückgelassen. Diese Stiefel wurden als die erkannt, die Kügelgen am Tage seiner Ermordung getragen hatte, Kaltofen leugnete auf diese Anzeige hin ruhig und entschieden die Äußerung Kießling gegenüber; dagegen gab er zu, die Stiefel umgetauscht zu haben: die Stiefel, die er zu Kießling getragen habe, habe er aber neu auf dem Markte gekauft. Nun wurde eine abermalige Haussuchung bei Kaltofen veranstaltet, und jetzt fand man in einer Bodenkammer wirklich den größten Teil der Gegenstände, die Winter und Kügelgen geraubt worden waren. Sie wurden Kaltofen vorgezeigt, und aller Augen hafteten dabei auf dem jungen Manne, der bis dahin durch seine unerschütterliche Ruhe seine Richter fast in Verzweiflung gebracht hatte. Als er aber jetzt besonders die Stiefel sah, die seine eben erst zu Protokoll gegebene Aussage, daß er sie neu auf dem Markte gekauft habe, auf der Stelle widerlegten, war er sichtlich überrascht. Aber statt in Jammer und Verzweiflung auszubrechen und mit dem Bekenntnis seiner Schuld zu beginnen, fuhr er auf Kießling los und überhäufte ihn mit Vorwürfen über seinen Verrat. Erst nachdem er sich so Luft gemacht hatte, legte er ein vollständiges Bekenntnis ab. Er bekannte, den Tischler Winter und den Herrn von Kügelgen ermordet und beraubt zu haben. Fischer sprach er von der Teilnahme an den Mordtaten in jeder Hinsicht völlig frei. Aus dem Geständnis ging nun folgendes hervor: Weil er Geld gebraucht hatte, war er in einer Woche gegen Ende Dezember 1819 dreimal ausgegangen in der Absicht, den ersten besten, der ihm begegnete, zu erschlagen und zu berauben. Zu dem Zwecke hatte er jedesmal ein Beil unter den Mantel gesteckt und den Weg nach dem Wilden Mann zu eingeschlagen. Am 29. Dezember sah er Winter, den er nicht kannte, auf der Chaussee daherkommen; er ließ ihn an sich vorübergehen, holte ihn dann wieder ein, ging eine Strecke mit ihm und versetzte ihm plötzlich, ohne ihm zuvor sein Geld abzufordern, mit dem Rücken des Beils einen Schlag auf die rechte Seite des Kopfes. Als der Arme sofort niedergesunken war, versetzte er ihm noch zwei tödliche Schläge auf den Kopf und ging dann an die Beraubung. Er nahm dem Fremden einen Halskragen, einen Oberrock, einen Hut, ein Halstuch, eine Uhr, einen Taler und zehn Groschen Geld, zwei Bücher und einiges Handwerkszeug ab. Stiefel und Beinkleider hätte er gern auch genommen, aber es machte ihm zu viel Mühe, sie abzuziehen; überdies wurde er durch einen Wagen, der vom Wilden Mann her kam, gestört, und er lief nun mit seiner Beute rasch über die Felder rechts nach der Neustadt zurück und in sein Quartier. Den Hut ließ er durch Kießling verkaufen, die anderen Sachen verhandelte er an Juden. Ob er es auch gewesen war, der den Überfall auf die Tagelöhnersfrau am Tage vorher verübt hatte, darüber schweigen die Mitteilungen. Ähnlich verhielt es sich indessen mit der an Kügelgen verübten Mordtat. Kaltofen brauchte wieder Geld. Am Montag vor dem Osterfeste 1820 ging er mit dem Beile unter dem Mantel die Bautzener Straße hinaus, um jemand aufzulauern und ihn zu ermorden. Als der Mond bereits hell schien, begegnete ihm da, wo es nach dem Meilensteine aufwärts geht, ein unbekannter Mann in einem blauen Mantel. Er ließ ihn zunächst vorüber und folgte ihm dann. Eine Frau, die mit Kügelgen in derselben Richtung, aber schneller als dieser, ging, ließ er vorgehen, bis sie an den ersten Häusern verschwunden war. Dann näherte er sich leise Kügelgen, und ohne ihn anzureden, versetzte er ihm von hinten einen Schlag mit dem Beile auf die rechte Seite des Kopfes. Kügelgen stürzte besinnungslos zur Erde. Rasch packte er ihn am Kragen und schleppte ihn von der Chaussee quer über den Sturzacker bis in die Vertiefung, wo er gefunden wurde. Der Unglückliche hatte sich gleich nach dem eisten Schlage nicht mehr gerührt; dennoch versetzte ihm der Mörder jetzt noch einmal einige Schläge mit dem Beile, um ganz sicher zu sein. Als der Überfallene nunmehr allem Anschein nach völlig leblos dalag, sprang Kaltofen noch einmal nach der Chaussee zurück, da ihm einfiel, daß der Ermordete seinen Stock dort hatte fallen lassen. Daher rührten vielleicht die im Sturzacker bemerkten Spuren von Fußtritten zweier Männer. Als er zu seinem Opfer zurückgekehrt war, fing er an, den Toten auszuziehen. Da bewegte sich der Körper noch einmal vorwärts, als wenn er sich auflichten wolle. Kaltofen gab ihm noch einige Schläge mit dem Beile auf den Kopf, und Kügelgen richtete sich nicht mehr auf. Hier ging der Mörder in seinem Raubgeschäfte sorgfältiger zu Werke. Er zog dem Toten Mantel, Rock, Hosen, Weste und selbst das Hemd aus, zog von den erstarrenden Füßen die Stiefel herunter und knüpfte ihm das Halstuch ab. Außer der Uhr fand er an Wertsachen nur drei Taler und siebzehn Groschen. Mit seinem Raube schlich sich Kaltofen unten an der Elbe am Röhrenlager hin, ging jedoch vor dem Linkeschen Bade wieder nach der Chaussee hinauf, versteckte den Mantel am Schwarzen Tore unter einem Steinhaufen und kam mit der übrigen Beute unangefochten in seine Wohnung. Das alles war deutlich und klar, obwohl der Umstand, daß er den toten Körper so leicht hatte entkleiden und namentlich die Stiefel von den Beinen hatte ziehen können, den Verdacht erregte, daß er doch Beihilfe gehabt haben könne. Doch auch darüber gab er in der Beschreibung, wie er die Tat im einzelnen vollbracht habe, genügende Erklärungen, und im übrigen wurde sein Geständnis durch mehrere andere Umstände bestätigt. Der noch einmal vernommene Kießling berichtete über das außergerichtliche Geständnis des Mörders mit denselben Umständen und teilweise mit fast denselben Worten, wie es Kaltofen vor Gericht getan hatte. Ferner fand man bei einer dritten Nachsuchung in Kaltofens Hause in einem mit Schutt angefüllten Winkel unter dem Dachstuhle noch die den beiden Ermordeten geraubten Halstücher und andere Gegenstände. Kaltofen räumte ein, die Uhr am Morgen des 28. März den beiden Juden verkauft zu haben, und sie erkannten durch eidlich bekräftigte Aussage in ihm den Verkäufer der Uhr an. Endlich bekannte Kaltofen, auch noch zwei Diebstähle begangen zu haben, von denen er den einen mit Kießling gemeinschaftlich verübt haben wollte, Nunmehr stand also die Täterschaft Kaltofens fest, und hinsichtlich Fischers schien dargetan, daß er völlig schuldlos sei. Auch Fischer selbst blieb vom 24. April ab beharrlich bei seinem Leugnen. Keinem Richter konnte entgehen, daß Fischer ein höchst beschränkter, einfältiger Mensch war; er besaß keine Spur von Geistesgegenwart, und jede unerwartete Frage brachte ihn in Verlegenheit oder ganz außer Fassung. Während seines ganzen dreizehnjährigen Soldatendienstes hatte er stets für einen stupiden Menschen gegolten, der sich immer zum besten hatte halten lassen. Der Physikus fand bei ihm einen starken Andrang des Blutes nach dem Kopfe, Ohrensausen und Kopfschmerzen und erklärte mit diesen Erscheinungen seinen düsteren Blick und seine trübsinnige Gemütsstimmung. In sittlicher Beziehung war ihm nichts Nachteiliges vorzuwerfen; er war stets ordentlich und friedfertig gewesen und hatte das Seine immer sparsam zusammengehalten. Der besonnene Kaltofen sagte selbst, Fischer könne nur die Angst zu solchen Geständnissen getrieben haben, bei denen sich zudem eine auffällige Gedächtnisschwäche gezeigt hatte. Eine besondere, fast stupide Schwermut trat hervor, als man ihm ankündigte, daß er infolge seiner ersten widerspruchsvollen Bekenntnisse aus den Listen des Artilleriekorps gestrichen worden sei. Wie bestimmt dagegen Kaltofen als ausgeprägte Persönlichkeit dastand, blieb das Motiv seiner Handlungswelse doch immer noch rätselhaft, wenn nicht für den Richter, doch für den Psychologen. Erst vierundzwanzig Jahre alt, hatte er einen ziemlich guten Schulunterricht genossen, fünf Jahre lang treu und redlich an verschiedenen Orten gedient und während der nächsten fünf Jahre seine Pflicht als Soldat treu erfüllt. Er war kräftig und wohlgebildet und hatte eine muntere Gesichtsfarbe, und nichts, weder in seiner Erscheinung noch in seiner früheren Aufführung, deutete auf einen Hang zum Verbrechen hin. Er hatte sich dag Zutrauen seiner Vorgesetzten ebenso durch sein gefälliges Äußere wie durch sein gutes Betragen erworben und genoß daher manche Vergünstigung. Ebensowenig ließ sich ein Umgang Kaltofens mit verdächtigen Leuten nachweisen. Nur mit Kießling hatte er in letzter Zeit zusammengehalten und mit ihm auch den schon erwähnten Diebstahl an einem Manne, der ihm viel Gutes erwiesen hatte, verübt, ein Verbrechen, das erst bei diesem Prozesse ans Tageslicht kam und Kießling eine sechsjährige Strafarbeit eintragen sollte. Aber Kaltofen hatte in letzter Zeit auch gespielt und sich mit Frauen abgegeben, und so kam es, daß sein Geld trotz eines verhältnismäßig hohen Verdienstes niemals ausreichte: und das war die erste Ursache zu seinem Verbrechen geworden. Dennoch ist noch ein weiter Schritt von einem Spieler, der im kleinen Spiel sein Geld verliert und stets neues und mehr braucht, bis zu einem Menschen, der auf die Landstraße geht mit der Absicht, den ersten besten zu töten, ob er nun viel, wenig oder gar kein Geld bei sich führe. Ob Menschenhaß, Rachsucht oder was sonst diesen brutalen Drang in ihm genährt hat, darüber ist weder von den Gerichten noch von dem Geistlichen etwas ermittelt worden. Er bekannte, wohl gewußt zu haben, was für ein schweres Verbrechen der Mord sei, aber er wußte sich's nicht zu erklären, wie er die Tat wiederholt habe begehen können. Doch sagte er mehrmals vor Gericht, er danke Gott, daß seine Schandtaten ans Licht gezogen worden wären, sonst hätte er wohl noch mehr verübt, da er so ganz verblendet gewesen sei. Allmählich kamen freilich immer mehr bedenkliche Eigenschaften Kaltofens zur Sprache. Er war immer ein sehr einsilbiger Mensch gewesen; dann wollte man auch etwas Tückisches in seinem Benehmen gemerkt haben. Wenn von den Mordtaten gesprochen wurde, zeigte er sich gleichgültig und unbefangen, Festigkeit des Charakters war ihm nicht abzusprechen, aber er war gefühllos und eitel. Aus einigen seiner sparsamen Äußerungen über sein früheres Leben ließ sich vermuten, daß er die Kunst, seine Umgebung zu täuschen, in hohem Grade verstanden haben muß. Er gewann stets zunächst Zutrauen durch sein einnehmendes Äußeres, »Das Spiel mochte die Gefühllosigkeit in ihm ausgebildet haben, die das Gräßlichste ruhig vollzieht, wenn nur die augenblickliche Begierde dadurch gestillt wird. Ohne rauh gegen andere zu sein, vielmehr gefällig im Umgange, betrachtete er doch die Menschen mit tierischer Gleichgültigkeit.« Nur kurz vor der eisten Mordtat und bei Kügelgens Begräbnis will er eine Anwandlung von Gewissensrührung gespült haben. So gemütlos blieb er auch in den letzten Wochen seines Lebens, Obgleich Kaltofen auch fernerhin jede Teilnahme eines anderen an der Mordtat leugnete, ergaben sich doch bei der weiteren Untersuchung mancherlei neue Momente, die darauf hinzudeuten schienen, daß der Verbrecher sein Werk nicht allein begangen hatte. Deshalb hielt es das Gericht für notwendig, vor allem diesem Punkte seine Aufmerksamkeit zu widmen. Zunächst nahm es noch einmal den Fischer vor, in dessen Aussagen manches noch ungeklärt erschien. Aber er sowohl wie Kallofen blieben bei ihren bisherigen Geständnissen. Fischer gewann sogar, obgleich er immer wieder häufige Spuren seiner großen Beschränktheit und Gedächtnisschwäche zeigte, an Sicherheit in seinen Aussagen, und was seine früheren Geständnisse betraf, so äußerte er, er habe von den Umständen beider Mordtaten sprechen hören und dann die Einzelheiten so nach seinen Gedanken angegeben. Es sei ihm unerträglich gewesen, jahrelang im Gefängnis zu sitzen, und er habe außerdem gefürchtet, noch mehr gefesselt zu werden; darum habe er gestanden, freilich hinterher auch wieder keine Ruhe gehabt und deshalb alles widerrufen. Auf die Frage, wie er habe den Weg bezeichnen können, den er nach Winters Ermordung genommen haben wollte, antwortete er: »Ich sagte erst, ich wäre links gegangen. Da meinte aber der Amtsfron, ich würde wohl rechts gegangen sein, und da sagte ich: rechts!« – ein Beispiel übrigens von einer Zeugenbearbeitung, das nur auf zu viele Fälle paßt! Fischers Anwalt, der Rechtskonsulent Eisenstuck, der die unglücklichen Selbstanklagen seines Klienten lediglich von der Behandlung herleitete, die ihm in der Amtsfrone widerfahren war, erreichte denn auch durch eine sehr scharfsinnige und gründliche Vorstellung, daß Fischer aus der Amtsfrone entlassen und auf das Ratsstockhaus zur Verwahrung abgegeben wurde, wo er bald in eine schwere Krankheit verfiel. Kaltofen blieb in jenem Gefängnis unter der Obhut des Amtsfrones zurück. Die Sache schien zum Spruch reif; man hatte nichts hinsichtlich eines Gehilfen bei beiden Mordtaten ermitteln können. Die Akten wurden am 12. September zu Abfassung des Endurteils an den Schöppenstuhl in Leipzig eingesandt. Beigefügt ward das Mordbeil zur Beurteilung der Schlag- und Stichwunden. Aber die Akten mußten bald wieder aus Leipzig zurückgefordert werden, ehe der Spruch erfolgt war, da einer der merkwürdigsten Zwischenfälle die Wiederaufnahme der Untersuchung nötig machte: am 5. Oktober zeigte der uns wohlbekannte Amtsfron an, daß Kaltofen ihm eröffnet habe, daß Fischer an beiden Mordtaten beteiligt gewesen sei. Kaltofen wiederholte diese Aussage bei der gerichtlichen Vernehmung und sagte, er habe die Teilnahme Fischers bis jetzt nur deswegen abgestritten, weil er und Fischer sich gegenseitig verschworen hatten, einander nicht zu verraten. Fischer, der jetzt der Kontrolle des Amtsfrons enthoben war, leugnete entschieden und blieb auch nachher fest und standhaft dabei, daß er bei keiner der beiden Mordtaten geholfen habe und gar nichts von ihnen wisse. Bei der Gegenüberstellung mit Kaltofen sagte er es ihm ruhig ins Gesicht, ohne jedoch den noch ruhigeren Kaltofen in seiner Angabe wankend zu machen. Die Sache wurde mit der allerstrengsten Sorgfalt untersucht. Nach Kaltofens neueren Angaben hatten er und Fischer am 26. März in der Vormittagsstunde zwischen neun und zehn Uhr beim Spaziergange in der Neustädter Allee den Überfall verabredet. Aber es ergab sich aus vielen Zeugenaussagen und anderen Indizien, daß Fischer an diesem 26. März in der erwähnten Stunde auf der Magazinwacht gestanden hatte. Er war erst um zwölf Uhr mittags zurückgekommen. Ebenso erwiesen sich andere von Kaltofen angegebene Umstände als unwahr. Aber es war doch merkwürdig, daß Kaltofen ohne bestimmten Grund einen ihm gleichgültigen Menschen denunziert haben sollte, den er dadurch aufs Blutgerüst bringen mußte, ohne sich selbst zu retten. Es kam daher alles darauf an, über Fischers Verhalten während der Zeit, in der die beiden Überfälle stattgefunden hatten, Auskunft zu erhalten, und es wurde von Gerichts wegen auch alles getan, um für den beschränkten Menschen, der selbst nicht dazu fähig war, den Alibibeweis zu führen. Am 27. März abends gegen acht Uhr war Kügelgen angefallen und erschlagen worden. Fischer war an diesem Abende auf seiner Stube in den Kasernen sowohl beim ersten Verlesen um sechs Uhr abends als auch bei dem zweiten nach acht Uhr zugegen gewesen. Allerdings war er nach sechs Uhr wie gewöhnlich ausgegangen, jedoch bald nach acht Uhr und noch vor dem Zapfenstreiche, der damals halb neun Uhr geschlagen wurde, zurückgekehrt. Später war er nicht wieder ausgegangen, sondern hatte sich zu Bett gelegt. Die Entfernung des Ortes, wo die Tat um acht Uhr abends geschehen war, von der Stadt wurde nunmehr genau gemessen: sie betrug bis zum Schwarzen Tor ungefähr dreieinhalbtlausend Schritt, das war also ein Weg, den man in etwa fünfundzwanzig Minuten gehen kann. Unter einer halben Stunde würde also Fischer nicht in der Kaserne haben eintreffen können. Er war aber, wie gesagt, nach acht Uhr, jedenfalls vor dem Zapfenstreiche gegen halb neun Uhr, wieder in der Kaserne gesehen worden. Freilich war der Wert dieses Alibinachweises nicht besonders hoch anzuschlagen, denn die Tat war vor ungefähr sieben Monaten geschehen, und die Erinnerung der Kameraden konnte daher nicht als verläßlich bewertet werden. Hinsichtlich der Winterschen Ermordung, die noch früher vorgefallen war, ließ sich erst recht kein Alibi nachweisen. Fischer selbst machte in diesem Stadium der Verhandlungen eine sehr treffende Bemerkung, die erste, die man von ihm in diesem Prozesse hörte: ebenso falsch wie die Angabe Kaltofens über den Verkauf der Sachen der Erschlagenen durch Fischer an ihn gewesen sei, ebenso falsch sei jetzt seine Behauptung, daß Fischer an der Tat teilgenommen habe. Fischers Verteidiger Eisenstuck suchte in einem Nachtrage zu seiner Verteidigungsschrift den äußeren Anlaß dieser merkwürdigen Angabe Kaltofens auf den Überdiensleifer des Amtsfrons zu schieben. Gleichwie dieser in der ehrlichen Überzeugung, in Fischer den Täter vor sich zu sehen, dem ängstlichen und einfältigen Menschen das furchtbare Geständnis abgepreßt oder vielmehr eingepreßt habe, so könne er auch jetzt auf Kaltofen eingewirkt haben. Aber ein Charakter wie Kaltofen war nicht so leicht wie Fischer zu einem wahrheitswidrigen Geständnis zu verleiten, noch dazu, da für ihn gar keine Beweggründe zu einer Aussage vorhanden waren, die Fischer belasteten. Kaltofen war eine harte Natur, die allen moralischen Eindrücken von außen widerstand und eher gewöhnt war, durch Täuschung auf andere einzuwirken. Hier fehlte also jedes Medium, jedes Agens, wenn es nicht von innen heraus kam. Nun war Kaltofen zwar tückisch, aber nicht bis zu dem Grade boshaft, um sich zu freuen, wenn er Unschuldige mit in sein Geschick verwickelte. Wenigstens deutet aus der Geschichte seines Prozesses nichts darauf hin. Es ist mithin gar kein Grund anzunehmen, daß er später solchen Regungen nachgegeben und mit einem Male sich vorgenommen haben solle: da ich sterben muß, soll der andere auch sterben! Kaltofen blieb seit dem 5. Oktober wirklich hartnäckig bei seiner Angabe, daß Fischer sein Mitschuldiger sei; später (wann, wird nicht angegeben) hat er auch in einem Schreiben aus dem Gefängnis an die Seinigen eines Mitschuldigen gedacht, jedoch ohne ihn zu nennen. Nachdem noch einmal alle Für und Wider zu Fischers Mitschuld abgewogen worden waren, sah das Gericht ein, daß sich nichts Entscheidendes zu der Frage ermitteln ließ, und gab die Akten aufs neue nach Leipzig. Die königlich sächsischen Schoppen zu Leipzig erkannten am 4. Februar 1821 zu Recht, daß Kaltofen wegen zweier eingestandener Raubmorde mit der Strafe des Rades zu belegen und sein Körper auf ein besonderes Rad zu flechten sei. »Hiernächst« – die Worte des Urteils – »ist wider Johann Georg Fischer wegen der ihm beigemessenen Teilnahme an der Ermordung Winters und des von Kügelgen in Mangel Verdachts weiter nichts vorzunehmen, derowegen derselbe von der Inquisition wieder zu entbinden und nach Leistung des Urphedens der gefänglichen Haft zu entlassen.« Hinsichtlich des Amtsfrons und des Polizeigendarmen wurde verordnet, daß sie »wegen des zu Schulden gebrauchten Ungebührnisses von Gerichts wegen nachdrücklich zu verweisen.« Kaltofen ergriff das Rechtsmittel der weiteren Verteidigung, das zweite Urteil der Juristenfakultät der Universität Leipzig bestätigte indes am 26. März 1821 das erste Erkenntnis. Durch seinen Verteidiger flehte er nunmehr die Gnade des Königs um Milderung der Strafe an, indem er sich auch hier wieder darauf stützte, daß er nicht der alleinige Täter sei. Noch am 4. April erklärte er dann vor Gericht, daß er es noch auf dem Schafott aller Welt sagen werde, daß Fischer dabei gewesen sei. Der König verwandelte die Strafe des Rades in dir des Schwertes. Das Urteil des Leipziger Schöppenstuhls hatte ein außerordentliches Aufsehen erregt. In der sächsischen Kriminalpraxis war es noch nicht vorgekommen, daß jemand gänzlich freigesprochen worden war mit dem ausdrücklichen Vermerk »in Mangel allen Verdachts«, nachdem man gegen ihn die Spezialinquisition verfügt hatte, was gesetzlich immer nur dann geschehen konnte, wenn ein dringender Verdacht wirklich vorhanden war. Indessen war der Urteilsspruch zu klar und deutlich: man mußte also Fischer, sobald er »den Urpheden« geschworen hatte, nicht allein aus der Haft entlassen, sondern ihn sofort in alle Rechte eines sächsischen Untertanen wieder einsetzen. In Rücksicht auf die allgemeine Stimmung, die noch immer an die Mitschuld Fischers glaubte, stellte man ihn aber, als man ihn entließ, unter polizeiliche Aufsicht. Er kam bald darauf aus seinem Geburtsorte nach Dresden zurück, um durch seinen Verteidiger sein Abschiedsgesuch übergeben zu lassen. Da er ohne Paß war, wurde er von der Polizei verhaftet und festgehalten. Der Obersteuerprokurator Eisenstuck richtete daraufhin eine Immediatvorstellung an den König, daß dem Urteilsspruch sein Recht geschehe und Fischer in volle Freiheit gesetzt werde; außerdem möge er seine ehrenvolle Entlassung vom Militär erhalten und ihm die gesetzliche Pension zugesprochen werden. Diesem völlig gesetzlichen Verlangen mußte endlich entsprochen werden. Fischer wurde am 19. April 1821 aus der polizeilichen Haft entlassen und nach seiner Heimat zurückgeschafft. Der Diakonus an der Kreuzkirche Magister Jaspis hatte inzwischen Kaltofen zum Tode vorbereitet. Aus seinen im Druck erschienenen Mitteilungen erfährt man das meiste, was zu einer näheren psychologischen Charakterkenntnis des Verbrechers dienen kann, ohne daß jedoch auch durch diese Aufzeichnungen das eigentliche Rätsel gelöst erscheinen könnte. Als Jaspis den Verurteilten bald nach dem 24. April 1820 in der Absicht besuchte, ihn zum Geständnis von Teilnehmern zu bewegen, an die man von Anfang an dachte, legte Kaltofen eine kalte, entschlossene Bosheit an den Tag; er sprach über sein Verbrechen mit gefühllosem Leichtsinn und leugnete, daß irgendein anderer von dem Verbrechen etwas gewußt habe. Auf Jaspis' Bemerkung, daß ja doch ein anderer dieselben Mordtaten bereits eingestanden habe, entgegnete er kurz: »Ich bin es allein gewesen.« Nachdem Kaltofen dann im Oktober Fischer als seinen Mitschuldigen angegeben hatte, erinnerte ihn der Geistliche an jene erste Unterredung: er wollte aber nichts mehr von ihr wissen. Indes zeigte er in den letzten Tagen manchmal einr größere Rührung. Er bewies ein richtiges Urteil über seine Tat und Selbsterkenntnis. Ein Buch für Leidende, das man ihm geliehen hatte, legte er mit der Bemerkung beiseite, das sei ein Buch für unschuldig Leidende; für ihn passe es nicht. Aber von solchen Betrachtungen, die ihn ganz zu der Erkenntnis seines Seelenzustandes hätten führen können, ließ er sich durch die Besuche der Neugierigen gern abhalten. Seine Eitelkeit fand dabei Befriedigung. Als er gehört hatte, daß der Geistliche am Sonntag vor seiner Hinrichtung in der Predigt auf ihn angespielt habe, wünschte er sie zu lesen. Der Prediger las ihm den Text vor, aber auch die ergreifendsten Stellen erweckten in ihm keine besonders tiefe Gemütsbewegung. Sichtlich lag ihm viel an der Meinung anderer. Der Gedanke schien ihn zu beunruhigen, daß man seine Angabe, einen Mitschuldigen gehabt zu haben, für eine Unwahrheit halten könne. Jedoch äußerte er oft, daß er der verantwortliche Urheber der Tat sei und den Tod verdient habe. Zuweilen drückte er den Wunsch aus, daß sein Beispiel recht lebhafte Eindrücke zurücklassen möchte. Der Geistliche sah ihn sogar dreimal weinen. Nach der letzten Betstunde am Abende vor seiner Hinrichtung aber, als jeder Anwesende tief erschüttert war, ergriff er, wie er es nach jeder Unterredung getan hatte, seine Pfeife und ließ sich in Gespräche über ganz andere Dinge ein. Noch in derselben Nacht schlief er ruhig fünf Stunden lang und griff auch dann, nachdem er schon das Armesünderhabit angezogen hatte, wieder zu seiner Pfeife. Doch war diese Ruhe kein stumpfsinniges Erstarren; er zeigte vielmehr bis zuletzt wie bei mehreren früheren Anlässen viel Verstand und Überlegung. In dem Augenblicke, als der Geistliche in die Stube trat, um ihn zum letzten Gang abzuholen, übergab Kaltofen ihm einen Zettel mit einer Art Bekenntnis. An diesem Zettel mußte ihm sehr viel gelegen sein, denn als die erste Niederschrift beim Trocknen am Lichte etwas angebrannt war, hatte er sofort noch eine Abschrift hergestellt. In diesem Bekenntnisse nannte er »mit Hochachtung die Namen der würdigen Männer Teller und Lavater, welche ein Buch für schwere Verbrecher und zumal für einen Mörder herausgegeben, das den tiefsten Eindruck auf sein Herz gemacht, ihm Beruhigung gewährt und ihn, so wie die kräftigen Ermahnungen des Geistlichen, bis zu dem letzten Hauche seines Lebens gestärkt habe«. »Wolle Gott,« heißt es am Schlüsse, »daß es mehrere und zumal Mitschuldige mit wahrer Andacht lesen und zugleich eine ebenso rechtschaffene Reue haben möchten. Dieses wünscht ein mit Gott versöhnter und zu seinem Tode vorbereiteter Verbrecher. Johann Gottfried Kaltofen. Dresden, den 11. Juni 1821.« Als Aufschrift stand darauf: »Dieses habe ich vier Stunden vor meinem Tode geschrieben.« Vor dem auf dem Marktplatze öffentlich gehegten peinlichen Gerichte beharrte Kaltofen bei seinem Geständnisse, die beiden Mordtaten verübt zu haben, ohne bei dieser Gelegenheit Johann Georg Fischer einer Teilnahme zu beschuldigen. Er sprach jedoch das Ja, das den an Winter verübten Mord betraf, rascher und entschlossener aus als das zweite Ja, und der Geistliche bemerkte dabei an ihm auch eine seltsame Änderung der Gesichtszüge. Auf dem Wege zum Richtplatze weinte er und sagte ohne Veranlassung zu dem Geistlichen, der ihn begleitete: »Mir ist wohl.« An den Stufen des Schafotts richtete er seine Blicke auf die Menge, dann bestieg er das Blutgerüst mit Eile. Er sagte die Beichte stotternd her, und seine Todesangst war jetzt nicht mehr zu verkennen. Allein nach der gewöhnlichen Absolution ermannte er sich, stand auf und sprach die Worte: »Meine Herrschaften, Fischer hat dieselbe Strafe verdient, die ich jetzt erleide.« Dann setzte er sich gefaßt nieder, strich die Haare aus dem Nacken und empfing den Schwertstreich. Diese Worte waren vom Volke gehört worden. Sie brachten eine ungewöhnliche Aufregung hervor. Niemand konnte an der Wahrhaftigkeit dieses vierundzwanzigjährigen, wohlgebildeten Verbrechers zweifeln, der die Teilnahme aller, besonders der Frauen, durch seinen gefälligen Anstand und durch die von aller Frechheit entfernte Ruhe in seiner Haltung in hohem Grade erregt hatte. Aber derselbe Fischer, der sich früher selbst als Mittäter angegeben hatte, und den der so fromm sterbende Kaltofen nun in seinem letzten Augenblick noch einmal der Mitschuld bezichtigte, derselbe Fischer war vom Gerichte völlig freigesprochen worden, und – mehr als das – er ging in diesem Augenblicke zum Hohne für das Rechtsgefühl frei in Dresdens Straßen umher. Fischer war nämlich gerade an diesem Tage wieder in Dresden. Man hatte ihn gesehen und erkannt; man wußte, daß er in die Wohnung seines Verteidigers gegangen war, um sich nach seinem Abschiedsgesuche zu erkundigen. An seiner aufgeregten Stimmung rottete sich das Volk zusammen und besetzte die Zugänge. Eisenstuck ließ sich aber nicht schrecken und wandte das beste Mittel an, die Masse, die wohl selbst nicht wußte, was sie eigentlich wollte, in Respekt zu halten. Er ließ einen Wagen vorfahren und stieg offen und vor aller Augen mit seinem Klienten hinein. So fuhr er mit ihm ruhig durch die Menge fort, die stumm und untätig zusah. Erst als Fischer schon lange wieder in seiner Heimat war, wurde endlich sein Schicksal in gesetzmäßiger Art entschieden und sichergestellt. Am 26. August 1822 erhielt er auf Befehl des Königs, »weil er durch das Urteil völlig absolviert und wider ihn in Mangel Verdachts weiter etwas nicht vorzunehmen sei«, in gewöhnlicher Art seinen Abschied. Darin wurde ausdrücklich erklärt, »daß er sich während seiner mehr als sechzehnjährigen Dienstzeit als Unterkanonier sowohl im Lande als im Felde (in den Feldzügen 1813, 14 und 15) jederzeit gut und zur Zufriedenheit seiner Offiziere betragen habe.« Die frühere Streichung seines Namens aus den Listen wurde zurückgenommen und er als ein treuer Diener allen Behörden empfohlen. Auch Eisenstuck erntete Lob und Ruhm durch Fischers Verteidigung. Was es mit den letzten Worten Kaltofens auf sich hatte, blieb ein Rätsel. Man suchte die verschiedensten Deutungen, die Fischer teils belasten, teils entlasten konnten, aber etwas Greifbares wurde nicht mehr ermittelt. Das Trauerspiel von Kügelgens Ermordung hat noch zwei Nachspiele gehabt: eine Farce und eine neue grauenhafte Tragödie. Zuerst die Posse. Die Dresdener Judenschaft, beseelt von derselben Entrüstung über den Mord, welche die ganze Stadt erfüllte, hatte den Beschluß gefaßt, die Entdeckung der Mörder auch ihrerseits zu einer Ehrensache aller zu machen, und war deshalb übereingekommen, daß dasjenige ihrer Mitglieder, das möglicherweise zu dieser Entdeckung beitrage, auf die Prämie von tausend Talern Verzicht leisten solle. Nachdem aber der wahre und vermeintliche oder auch wirkliche andere Mörder entdeckt waren, meldete sich Hirschel Mendel, der die Uhr KügelgenS nachgewiesen hatte, und beanspruchte die tausend Taler. Gleich darauf kam auch Löbel Graf und forderte dieselbe Summe, weil er die den Erschlagenen geraubten Überröcke angegeben hatte. Statt der Prämie zu entsagen, prozessierten beide miteinander über den früheren oder späteren Anspruch. Die Sache wurde durch einen Vergleich geschlichtet; die beiden Juden teilten sich in die Prämie. Die Tragödie ist folgende. Kaltofens Hinrichtung war für das Volk in Dresden ein Fest gewesen, wie es nicht sein soll. Der junge, hübsche Mensch war auf so vornehme Weise wie ein großer Herr mit allem möglichen Gepränge vom Leben zum Tode gebracht worden. Alle Well hatte sich um ihn gedreht, seiner Eitelkeit war auf alle Art geschmeichelt worden, und da ein Geistlicher ihn begleitet hatte, war er obendrein fromm gestorben und gewissermaßen vom Schafott durch leichte, rasche Todesart geradeswegs in den Himmel gekommen. Unter die Tränen, die dabei vergossen wurden, stahl sich mancher Seufzer, auch so rasch unter solchen Festlichkeiten und an der Hand eines ehrwürdigen Priesters öffentlich zu sterben; das alles erschien als ein Glück, ein Vorzug, der dem Verbrecher vor dem Unschuldigen wurde, der vielleicht langsam, qualvoll, in dunkler Hütte und auf faulem Strohlager, von keinem Teilnehmenden besucht, der Erlösung entgegenschmachtete. Auf die Phantasie eines unglückseligen, sittlich verderbten Weibes hatte die Hinrichtung einen unauslöschlich bezaubernden Eindruck gemacht. Sie wollte auch so gottselig sterben. Vier Wochen nach Kaltofens Hinrichtung lud sie ein verlobtes Mädchen zu sich ein und bewirtete es. Als das Mädchen bald darauf einschlief, ermordete sie es im Schlafe. Sie reinigte den Leichnam und die Mordwerkzeuge und gab sich nach wenigen Stunden bei der Polizei selbst als Mörderin an. Freimütig bekannte sie als Motiv, daß schon früher bei zwei anderen Hinrichtungen, im Jahre und 1809, der Gedanke in ihr rege geworden sei, auch einen Mord zu begehen, um auch so sterben zu können; nach Kaltofens herzerhebender Hinrichtung aber habe sie dem Wunsche nicht mehr widerstehen können. An ihrer Stubentür hatte sie das Datum der Exekution verzeichnet, um immer an die Vorgänge dieses Tages erinnert zu weiden. In diesem Gewirr von Ereignissen war die Ermordung Kügelgens nur ein kleiner Teil: es ist, als ob das Schicksal uns sagen wollte, daß Große wie Kleine, Berühmte wie Unberühmte vor ihm gleich sind und jeder Anspruch auf eine Bevorzugung, den die Menschen aus ihrer Tüchtigkeit und ihrer Leistung herleiten könnten, vor seinem Walten zu einer lächerlichen, hilflosen Gebärde wird. Winckelmanns Ermordung Zwei Jahre vor Gerhard von Kügelgens Ermordung war in Dresden der aktenmäßige Bericht über Winckelmanns Tod, aus dem Italienischen des Rosetti übersetzt und von einem Vorwort Böttigers begleitet, erschienen, durch den viele falsche Gerüchte über die letzten Lebensmomente des großen Archäologen widerlegt wurden. Begreiflicherweise gewann die kleine Schrift beim Bekanntwerden des Todes Kügelgens eine neue Bedeutung; man stellte Vergleiche an zwischen den Opfern, den Tätern und den Umständen, die die Tat begleiteten. Wenn natürlich auch von einer eigentlichen geistigen Verwandtschaft zwischen Kügelgen und Winckelmann nicht die Rede sein kann, so bleibt es doch ein eigentümliches Zusammentreffen, daß beide friedliche, nur der Welt ihrer Ideen lebende Männer bestimmt waren, durch die Hand gemeiner Bösewichter grausam zu enden, die nichts von ihren Gütern lockte, die nichts an ihnen zu schätzen wußten als die paar Geldstücke, die sie in ihren Taschen vermuteten. Der Prozeß gegen Kügelgens Mörder ist an und für sich ein höchst merkwürdiger Rechtsfall, der sein Interesse auch dann behielte, wenn Kügelgen eine minder berühmte Person gewesen wäre. Das Schicksal Winckelmanns ist weit weniger kriminalistisch denkwürdig, dafür aber waltet über ihm eine Dämonie, die geradezu schauerlich ist. Es ist fast so, als hätte das Schicksal dem Manne, der mit so viel seinstem Gefühl für die Welt der Erscheinungen begabt war, eine Falle stellen wollen, in die Tausende robuster angelegte Naturen bestimmt nicht gegangen wären, um alles Geistige einmal auf deutlichste Weise in seiner irdischen Unzulänglichkeit zu zeigen. Es haben seltsame Verhängnisse über Winckelmanns letzte Lebenslage gewaltet. Ein unbestimmter innerer Drang, über den er sich keine Rechenschaft hätte ablegen können, hatte ihn aus Rom nach Deutschland zurückgetrieben. Aber kaum war er wieder auf deutschem Boden gewesen, hatten die spitzen Dächer der Häuser und überhaupt alles, was sein Auge sah, sein überempfindliches Schönheitsgefühl so sehr verletzt, daß er in Schwermut verfallen war. Er war in München und Wien mit Ehren überhäuft worden, aber um so unwiderstehlicher hatte ihn mit düsterer Gewalt die Erkenntnis gepackt, daß er zurück müsse nach seinem geliebten Rom. Alle Vernunftsgründe, die ihn nach dem Norden gewiesen hatten, hatten nichts mehr vermocht über die gewaltige Unruhe, die ihn keinen Augenblick mehr losgelassen hatte. Er war mit höchster Eile zurückgefahren, merkwürdigerweise aber auf einem Wege, der für sein Kunstgefühl der ungeeignetste und in Hinsicht auf die Reisebequemlichkeit sogar recht unangenehm und unbehaglich war, vor allem aber war es ja nicht einmal der kürzeste gewesen, den er hätte wählen können: er war von Wien nach Triest gereist, um von hier aus zur See nach Venedig, von dort aus wieder zur See nach Ancona und von Ancona nach Rom zu gelangen. Am 1. Juli 1768 mittags gegen zwölf Uhr war er in Triest angekommen, als plötzlich eine unerwartete, unbegreifliche und in sich widerspruchsvolle Indolenz sich seiner bemächtigt hatte, die so lange fortdauerte, als zu seinem Verderben nötig war. Winckelmann war in dem großen städtischen Gasthofe am Petersplatze abgestiegen und hatte im zweiten Stockwerke das Zimmer Nr. 10 bezogen, das aus zwei Fenstern die Aussicht auf den inneren Hafen und aus einem dritten die auf den Hof des Hauses hatte. In dem kleinen Nebenzimmerchen Nr. 9, dessen Tür von der zu Winckelmanns Zimmer keine zwei Meter entfernt war, wohnte seit zwei Tagen ein unbedeutender Fremder, der ohne Geld und Gepäck mutmaßlich zu Fuß aus Venedig angekommen war, aber doch den notdürftigsten Anstrich eines Gentlemans besaß. Dieser Fremde war Francisco Arcangeli, ein Mann von mittlerer Größe, rundem, braunem, etwas pockennarbigem Gesicht, mit schwarzen Haaren und Augenbrauen, grauen Augen, kleiner Nase, niedriger Stirn und hastiger Sprache. Er war achtunddreißig Jahre alt. Seine nachmaligen Richter haben nichts Außerordentliches an ihm entdecken können, bis auf jene Frechheit und Weltgewandtheit, die Abenteurern der niedersten Klasse eigen zu sein pflegt. Auch seine früheren Richter hatten nichts anderes in ihm gesehen als einen gemeinen Schelm und Verbrecher, der in seiner Jugend als Koch und später als Bedienter von einem vornehmen Herrn zum anderen übergegangen war und mehrere seiner Dienstgeber gründlich bestohlen hatte. Er hatte in Italien, Deutschland und Ungarn zusammen schon vier Jahre in Eisen gesessen, war dann begnadigt worden, hatte darauf wieder gestohlen und zwischendurch auch quasi geheiratet und trieb sich nun in den Küstenstädten umher, um irgendeine Gelegenheit aufzuspüren, wo es etwas zu verdienen gäbe. Auf Mord ging Arcangeli nicht aus, er war kein Handfester Bandit, sondern nur einer jener durch Faulheit und Umhertreiben erschlafften Gesellen, die selbst zum Verbrechen nicht mehr die rechte Tatkraft aufzubringen vermögen; er nahm, wo er etwas fand, und schmeichelte sich ein, wo er etwas zu gewinnen hoffte. Weit voraus zu denken, scheint seine Sache nicht gewesen zu sein. Mit Zopf und wenn auch abgeschabtem Rocke konnte Arcangeli immerhin noch als ein Herr passieren. Es war ihm gelungen, in dem vornehmsten Wirtshause Triests Aufnahme zu finden, und an der Mittagstafel saß er aus Zufall an der Seite des neuangekommenen Gastes. Ihre erste Bekanntschaft kam so zustande, daß Winckelmann den Wirt fragte, ob kein nach Venedig segelfertiges Schiff zu finden wäre, worauf der Wirt antwortete, er wisse keins, Arcangeli aber sich ins Gespräch mischte und sogleich einen Schiffer Stephan Ragusini nannte, der nach Venedig geladen habe. Auf Winckelmanns Bitte hin zeigte er ihm nach aufgehobener Tafel aus dem Fenster das Schiff, das im Hafen lag. Winckelmann soll nun zuerst die Bekanntschaft weitergeführt haben, indem er Arcangeli ersucht hätte, ihn nach dem Hafen zu begleiten, wo er den Schiffspatron selbst aufsuchen wolle. Es geschah. Ragusini war indes noch nicht segelfertig; aber ein anderer Schiffer wollte noch in derselben Woche nach Ancona, und Winckelmann wollte nun mit diesem verhandeln. Da der Mann nicht zur Stelle war, ging er mit dem gefälligen Arcangeli, nachdem beide im Wirtshause ihre Siesta gehalten und eine Weile miteinander im Fenster gelegen hatten, wieder nach dem Hafen, fanden jetzt den Schiffer, der nächsten Sonnabend segelfertig zu sein versprach, und Winckelmann schloß mit ihm ab, indem er ihm noch ein Extrageschenk von zwei Dukaten versprach, wenn er sein Wort halte. Es war Winckelmann wahrscheinlich weder um die Seefahrt noch um Ancona zu tun, sondern es war ihm jedenfalls nur daran gelegen, möglichst schnell nach Rom zu kommen: und doch wählte er nicht den Landweg, sondern wartete mehrere Tage, die er müßig in Triest zubrachte, um nur die Gelegenheit zu benutzen, auf die er sich von vornherein festgelegt hatte. Winckelmann war erfreut, diese Gelegenheit jetzt gefunden zu haben. Arcangeli war ihm dazu wenigstens mittelbar behilflich gewesen, es schien ein guter, ruhiger, sehr verträglicher Mensch, er wußte überall Bescheid, er wohnte Tür an Tür mit ihm in demselben Wirtshause; es ist also verständlich, daß der arglose Winckelmann, der in Triest keine Bekanntschaft suchte und noch weniger wünschte, daß sein Name bekannt würde, sich diesem Menschen anschloß. Geistreiche Männer sind auf Reisen nicht immer wählerisch im Umgange; gehört es doch mit zum Reiz des Reiselebens, in den Bekanntschaften zu wechseln und in allen Kreisen Umschau zu halten. Selbst ein Mensch, der uns in der Heimat unausstehlich ist, kann uns in fremder Luft und in fremder Umgebung für den Augenblick interessant werden. Auch ein Arcangeli, der unwissende Küchenjunge, der spitzbübische Bediente, der Dieb und Herumtreiber, den man eben erst aus den Eisen freigelassen hatte, der Hochstapler, dessen höchste Leistung es bisher gewesen war, daß er sich für einen ungarischen Edelmann ausgegeben hatte, vermochte es, durch sein einschmeichelndes Wesen einen Winckelmann so zu fesseln, daß dieser sich auch für die nächsten Tage seine Gesellschaft gern gefallen ließ. So tranken sie an diesem ersten Tage in einem Wirtshause miteinander Kaffee, trennten sich dann, während Arcangeli allein durch die Stadt spazieren ging, fanden sich darauf wieder im Wirtshause zusammen, plauderten miteinander im Fenster, bis die Dämmerung eintrat und Licht gebracht werden mußte, und nahmen endlich das Abendessen zusammen in Arcangelis Stube ein, bei dem Winckelmann selbst nach seiner Gewohnheit weiter nichts zu sich nahm als Brot und Wein. Sie gingen dann täglich miteinander des Morgens spazieren, nahmen im Kaffeehause zusammen ihr Frühstück ein, fanden sich dort auch noch öfters im Laufe des Tages ein, saßen jeden Mittag an der Wirtstafel zusammen, und nach dem Abendspaziergange stellte sich Winkelmann regelmäßig in Arcangelis Zimmer zum Abendessen ein. Jeder bezahlte für sich oder, wie es in den Kaffeehäusern geschah, einer für den anderen abwechselnd. Arcangeli war nun schon drei Tage mit Winckelmann umgegangen – denn der Abgang des Schiffes verzögerte sich –, und obwohl er dringend Geld brauchte, um seine Gentlemanrolle fortzuspielen – ein kleines Darlehen, das er mit Not und Mühe von einem ihm entfernt bekannten Geistlichen erhalten hatte, war so gut wie aufgezehrt – hatte er doch noch keine Gelegenheit gefunden, seinem Freunde etwas abzuborgen, ja er wußte noch nicht einmal, ob sich bei dem Fremden eine Bitte auch wirklich verlohne. Um das festzustellen, mußte er zunächst erst einmal Stand und Namen des Fremden wissen. Er fragte also kurzerhand, wer er sei, und entschuldigte seine Neugierde damit, daß er sagte, die Wirtsleute möchten es gar zu gern erfahren. Winckelmann nahm arglos alles für Wahrheit, erklärte ihm beim Spazierengehen scherzend, er sei kein verdächtiger Mensch, zeigte ihm abends beim Nachhausekommen seinen Reisepaß und einige Empfehlungsschreiben an ansehnliche Handelshäuser in Venedig und erzählte auch, daß er wegen eines wichtigen Geschäftes nach Wien geschickt worden sei und dort eine Audienz bei Maria Theresia und dem Fürsten Kaunitz gehabt habe, die ihm eine goldene und zwei silberne Schaumünzen geschenkt hätten. Arcangeli verlangte die Schaumünzen noch nicht zu sehen, er wollte seinen Mann erst ganz kennenlernen. Er erzählte aber unter anderem schon dem Kaffeeschenken Griol, daß der Fremde schöne Gold- und Silberschaumünzen besitze, auch sonst viel Geld haben müsse und eine versiegelte Schachtel für den Kardinal Albani mit sich führe; er halte den seltsamen Menschen für einen Juden, möchte aber doch gern genau wissen, wer er eigentlich sei. Diese seltsame Frage richtete er auch an den Wirt des Hotels, aber wiederum ohne Auskunft zu erhalten. Die Lüsternheit nach dem Besitze der goldenen und silbernen Münzen hatte den Bösewicht also schon mit aller Gewalt gepackt, aber er scheint doch seiner Sache noch nicht sicher gewesen zu sein: der Fremde mag vielleicht in seiner geheimnisvollen Zurückhaltung sogar etwas Unheimliches für ihn gehabt haben. Auch den Fremden selbst versuchte Arcangeli weiter auszufragen. So erfuhr er, wie er es später dargestellt hat, daß Winckelmann nach Wien geschickt worden sei, um der Kaiserin eine Kabale zu entdecken – worum es sich handelte, hatte Winckelmann nicht gesagt –; er sei in Wien sehr gut aufgenommen und zur Kaiserin in demselben Rocke, den er getragen habe, über die Hintertreppe und durch das Frauenzimmer in die Gemächer der Kaiserin geführt worden, wo er mit ihr ganz allein gesprochen habe. Das ist natürlich nur Winckelmann in der mehr als freien Übersetzung einer italienischen Bedientenseele. Arcangeli konnte sich nicht vorstellen, daß ein solcher Mann zu den Großen der Erde ohne irgendeine Intrige Zulaß erhalten habe, und er behauptete dem Gericht gegenüber sogar, daß er Winckelmann zurechtgewiesen habe: es sei von ihm nicht klug, solche Geheimnisse einem jeden zu erzählen – worauf Winckelmann erwidert hätte, er vertraue sich ja auch nur ihm an, weil er ihn für einen ehrlichen Mann halte! Das wenigstens scheint wahr: Winckelmann hat dem Menschen mehr vertraut, als die Vorsicht erlaubte, und Arcangeli hat die Gelegenheit benutzt, seine Aufrichtigkeit durch Fragen weiter auszubeuten. Ja endlich hat Winckelmann dem unermüdlichen Gesellschafter die Münzen selbst gezeigt: Arcangeli gibt an, daß Winckelmann selbst ihn eines Morgens in sein Zimmer genötigt habe, um ihm die Münzen zu zeigen und sich bei ihm nach ihrem Wert zu erkundigen. Arcangeli wollte sie auf zehn und auf siebzehn Dukaten abgeschätzt haben. Wann in Arcangeli der Entschluß, Winckelmann zu berauben, reif geworden ist, läßt sich aus seinen Angaben nicht ermitteln, da er hinsichtlich der Zeitbestimmung verwirrte Antworten gab; man ist also genötigt, die chronologische Ordnung aus anderen Umständen zu gewinnen. Am 5. Juni, an dem Tage also, da der Schiffer spätestens zur Reise bereit sein sollte, hatte er noch nicht fertig geladen, aber Winckelrnann wollte nun unter allen Umständen gerade mit diesem Schiffe fahren, daß er noch nicht die Geduld verlor und, statt eine andere Reisegelegenheit zu suchen, immer nur den Schiffer überlief und ermahnte, sich dazuzuhalten, wobei Arcangeli ihm redlich beistand. Die Zeit benutzte der letztere, darüber nachzudenken, wie er seinen Münzenraub ausführen solle. Bald schien es ihm klar, daß sich ein Mord dabei vielleicht nicht vermeiden lasse; jedenfalls ist das sicher, daß er sich am 7. Juni ein spannenlanges einschneidiges Messer mit Scheide kaufte. Mit dem Messer in der Tasche fand er sich wieder im Kaffeehause ein, um mit seinem Freund Winckelmann Kaffee zu trinken, den dieses Mal Winckelmann bezahlte. Ihre Unterhaltung war lebhaft; sie galt der Reise nach Venedig, den Schaumünzen, dem Kardinal Albani und dem Fürsten Kaunitz. Nach den Aussagen eines Zeugen, der das Gespräch freilich nur bruchstückweise zu hören bekam, war Winckelmanns Ungeduld so sehr gestiegen, daß er schon davon sprach, lieber zu Lande nach Venedig zu fahren. Es ist möglich, daß erst diese Äußerung Arcangeli zu einem letzten schnellen Entschlusse bewog. Das Messer bot ihm indessen nicht Sicherheit genug. Abends gegen sechs Uhr ging er deswegen noch in einen Kramladen und kaufte sich hier für drei Soldi drei Klafter Bindfaden. Dann kehrte er zu Winckelmann zurück, trank aufs neue mit ihm Kaffee und zahlte die Schuld vom Morgen zurück. Vor Einbruch der Dämmerung eilte er aber nach Hause, drehte dort die Bindfäden zu einer Schnur zusammen, fertigte daraus eine Schlinge oder einen Strang und verbarg beide Mordwerkzeuge unter seinen Kleidern, die über dem Stuhle hingen, doch so, daß er sie im Augenblicke hervorziehen konnte. Zur Stunde des Abendessens kam Winckelmann wieder in das Zimmer und aß sein Brot und trank seinen Wein unter harmlosen Gesprächen, während Arcangeli sein Abendessen verzehrte. Es sollte nach dem Plane des falschen Freundes Winckelmanns letzter Lebensabend gewesen sein; aber der Mut verließ ihn noch einmal, er schob die Tat bis zum nächsten Morgen auf, und Winckelmann kehrte in sein Zimmer zurück, um hier eine letzte Nacht zu schlafen. Das Natürlichste, sollte man denken, wäre gewesen, daß Arcangeli nun die Nacht zu seinem dunklen Werke benutzen würde; aber auch er legte sich ruhig zu Bette, seinem eigenen Geständnis nach mit dem festen Vorsätze, nunmehr am anderen Morgen unerschrocken an die Tat zu gehen. Am Morgen des 8. Juni schlich Arcangeli allein aus dem Hause, vielleicht um sich in der frischen Luft und der Einsamkeit Mut zu machen. Er kam allein zum Kaffeehause und ging fort, ehe Winckelmann dort eintraf. Dieser war schon so an ihn gewöhnt, daß er nur mit Arcangeli Kaffee trinken konnte, fragte nach ihm und ging fort, um ihn zu suchen. Arcangeli war im Hafen umhergelaufen, um sich ein Fahrzeug zu verschaffen, das ihn nach der Tat nach den Bädern von Monfalcone übersetzen sollte. Es war ihm nicht gelungen, was aber seinen Mut, ja anscheinend sogar seine gute Laune nicht getrübt hatte, denn nachdem er ins Wirtshaus zurückgekehrt war, scherzte er mit dem deutschen Stubenmädchen Eva Tuch, das in seiner Kammer die Betten machte, und rief ihm in gebrochenem Deutsch zu: »Jungfer, Jungfer, schenken Sie mir zwanzig Dukaten.« Dann erst ging er zu seinem Nachbar. Winckelmann hatte Qberkleider, Halsbinde und Perücke abgelegt. So saß er am Schreibtische, der zwischen den beiden Fenstern an der Meeresseite stand, und hatte eben einige Worte geschrieben. Er erhob sich, als der Italiener eintrat, ging ihm freundlich entgegen und drückte ihm seine Freude darüber aus, daß er am kommenden Abend endlich fortreisen könne. Das Gespräch scheint wieder sehr lebhaft gewesen zu sein: Winckelmanns Herz floß über, wenn er von Rom sprach; sein Interesse an diesem Gegenstand war so lebhaft, daß er während des Gespräches Niederschriften machte. Ja, wenn wir Arcangeli glauben dürfen, lud er ihn in der Fülle seiner Freude sogar dahin ein, erzählte ihm vom Palaste seines Gönners, des Kardinals Albani, und versprach ihm, wenn er nach Rom komme, ihm diesen Palast zu zeigen und ihm dort zu beweisen, wer er eigentlich sei, und in welchem Ansehen er stände. Beide gingen bei diesem Gespräch im Zimmer auf und nieder, und das Stubenmädchen, das jetzt in Winckelmanns Zimmer das Bett zurecht machte, erkannte, obwohl sie kein Wort von der italienisch geführten Unterhaltung verstand, an den Mienen und dem Tone der beiden Gäste, daß sie von heiteren und freundlichen Dingen sprechen mußten. Die Eva ging halb neun Uhr aus dem Zimmer; eine andere Magd, Therese Baumeister, fand, als sie eine Viertelstunde später einen vergessenen Leuchter aus dem Zimmer holte, beide noch im eifrigsten Gespräch. Dann kehrte Arcangeli in seine Kammer zurück, steckte das Messer ohne die Scheide in die Tasche seines Kamisols und trat unter dem Vorgeben, daß er sein Schnupftuch vergessen habe, wieder in Winckelmanns Zimmer. Hier fragte er ihn – nach seinem Geständnis – ob er ihm heute an der Wirtstafel nicht noch einmal die Schaumünzen zeigen wolle. Winckelmann antwortete, nein, er möchte kein Aufsehen erregen. Da fragte Arcangeli, warum er denn nicht sagen wolle, wer er eigentlich sei. Winckelmann, dem diese Zudringlichkeit jetzt vielleicht mißfallen mochte, sagte kurz, er wolle sich nicht zu erkennen geben, und setzte sich, ohne weiter auf ihn zu achten, an seinen Schreibtisch nieder. Das war der verhängnisvolle Augenblick, Arcangeli warf ihm plötzlich den Strang von hinten um den Hals und zog ihn mit aller Kraft zusammen. Aber Winckelmann war ebenso plötzlich aufgesprungen und hatte den Mörder mit einem kräftigen Stoße von sich geschoben, Arcangeli griff nun mit dem Messer an. Doch faßte Winckelmann mutig mit der Hand in das Messer, mit der anderen den Mörder selbst an der Brust. Vielleicht hätte der stärkere Deutsche trotz seiner Wunden und der halben Erdrosselung gesiegt, aber beide bewegten sich im Ringe bis über die Mitte des Zimmers nach der Eingangstür zu, und hier, als Arcangeli schon zitterte, fielen beide auf den Boden nieder. Winckelmann fiel unglücklicherweise rücklings und zu unterst, Arcangeli sank nur auf ein Knie und drückte das auf ihn. Dem Schurken blieb das Messer frei in der Hand, und er konnte dem schon ermatteten und halb erstickten Winckelmann ungehindert noch fünf Stiche versetzen. Inzwischen hatten das Stampfen der Ringenden und das Getöse ihres Falles den Kammerdiener Harthaber in dem darunterliegenden Speisezimmer aufmerksam gemacht. Er sah zum Fenster hinaus, ob jemand oben schreie. Es war aber inzwischen still geworden. Dennoch lief er schnell die Treppe hinauf. Er lauschte an der Tür und hörte ein Ächzen und Röcheln wie von jemand, der sprechen will und daran gehindert wird. Der Mörder hatte noch nicht so viel Zeit gewonnen, die Türe zu verschließen. Als Harthaber öffnete und eintrat, sah er Arcangeli in dem Zimmer knien und mit beiden Händen auf Winckelmanns Brust drücken. In dem Augenblick, als der Diener die Tür öffnete, war der behende Italiener aber auch schon aufgesprungen, hatte den Kammerdiener mit Gewalt beiseitegestoßen und war ohne Rock und Hut die Treppe hinuntergestürzt, ohne daß jemand sonst ihn gesehen hätte und Harthaber sich selbst bewußt geworden wäre, was vorgegangen war. Harthaber stürzte auf Winckelmann, um ihn aufzuheben, dieser aber war schon von selbst aufgestanden. Harthaber fragte ihn, was denn vorgegangen sei. Winckelmann öffnete nur das Hemd auf der Brust, aus der das Blut in Strömen floß, und sprach mit gepreßter Stimme: »Sieh, was er getan hat!« Der Kammerdiener, immer noch im Glauben, es handle sich um einen blutigen Streit zwischen zwei Freunden, ermahnt ihn, ruhig zu bleiben, wahrend er nach dem Wundarzt gehen wolle. Winckelmann, den die Todesangst überwältigt, geht selbst dem Cameriere nach, die Treppe hinunter bis in den ersten Stock, um Leute zu suchen: rufen kann er mit der Schlinge um den Hals nicht mehr. Unten will gerade die Stubenmagd Therese Baumeister über den Gang in die Küche. Da hört sie hinter sich eine leise, gebrochene Stimme ächzen: »Jesus, Jesus!« Erschrocken dreht sie sich um und sieht wie ein Gespenst Winckelmann mit blassem, blau angelaufenem Gesicht, blutiger Brust und blutenden Händen wankend ihr nachgehen. »Therese, Theres!« winkt er ihr flehend mit der Hand zu, daß sie ihm helfen solle. Aber das neunzehnjährige Mädchen ergreift bei diesem Anblick ein solcher Schrecken, daß sie völlig außer Fassung gerät, statt zu helfen, die Treppe hinunterstürzt und allen Leuten zuruft: »Herr Winckelmann bricht Blut!« Ohne zu wissen wohin, läuft sie nach einem Beichtvater, einem Arzt, endlich nach der Küche, wohin ihr Herr und ihre Frau gegangen sind. Das Mädchen ist von dem Anblick so erschüttert worden, daß sie selbst, als sie nach Hause zurückkommt, zu Bett gebracht und ihr zur Ader gelassen werden muß. Winckelmann hat auch jetzt noch keine Hilfe gefunden. Den Strick um den Hals, schleppt er sich bis zur Tür des Wirtszimmers. Sie ist verschlossen. Er muß zurück, um sich mit der Linken an das Treppengeländer zu halten, während er sich mit der Rechten die Brustwunde zudrückt. So steht er eine Weile unbeweglich, ächzend, zitternd da, bis Evas Geschrei die übrigen Mägde herbeiruft. Auch die starren ihn erschrocken an: sie halten ihn für irr und glauben, daß er sich selbst verwundet habe. Endlich gewahrt ihn ein Mann, Antonio Vanino; aber auch der meint, hier sei nichts mehr nötig als ein Beichtvater, und stürzt Hals über Kopf die Treppe hinunter, um einen Priester herbeizuholen. Dann kommt Francesco Pontini hinzu: ihm wird beim Anblick des blutenden Mannes so übel, daß er fort muß, um nicht selbst in Ohnmacht zu fallen. Ein dritter Mann, sogar der Jäger eines Edelmannes, Joseph Sutter, war ein ebenso schlechter Helfer in der Not: er hielt die Schlinge, die von Winckelmanns Hals herabhing, für dessen aus dem Unterleib herausfallendes Gedärm, und statt beizuspringen, rannte er die Treppe einigemal hinauf und herab, um seinem gnädigen Herrn von allem, was er gesehen hatte, Nachricht zu bringen. Endlich kam ein umsichtiger und entschlossener Mann, der Cameriere Movio, der Winckelmanns Winken mit der Hand begriff. Er löste ihm die eng zugezogene Schlinge und warf sie auf den Boden. Wie lange der unglückliche Mann in dieser bewußten Qual des Erstickens zugebracht hatte, läßt sich daran ermessen, daß der Cameriere Harthaber inzwischen den Weg zum Hause des Wundarztes hin und zurück gemacht hatte – doch ohne ihn zu finden. Winckelmanns erste Frage war nach dem Wirte, dann begann er zu sinken; zwei Männer faßten ihn unter, brachten ihn die Treppe hinauf wieder in sein Zimmer und setzten ihn auf das Sofa. Endlich kam auch ein Arzt. »Sind sie tödlich?« fragte Winckelmann mit schmerzhaftem, aber ruhigem Blicke. Der Arzt sagte die Wahrheit: zwei waren es ohne Zweifel. Winckelmann schwieg. Man mußte ihn auf eine Matratze am Boden legen, wo ihn erst ein Riechfläschchen wieder zur Besinnung brachte. Die erste deutliche Antwort, die er dem neben ihm knienden Ritter Cajetan Vanuzzi gab, war: »Der hat mich ermordet, der neben mir wohnte.« Die Gerichtspersonen, die inzwischen herbeigeeilt waren, mußten dem Unglücklichen, der vor Schmerz und Blutverlust oft in Ohnmacht fiel, die letzten Äußerungen mühsam abquälen. Auf die Frage, ob er den Mörder kenne, antwortete er nach einer schmerzhaften Atempause: »Der Wirt muß es wissen, fragt ihn darnach.« Auf die Frage, wer er selbst sei, verwies er nur auf seinen Paß. Die Schlinge und das Messer, das Arcangeli nach der Tat ins Zimmer geschleudert hatte, wurden vom Gericht beschlagnahmt. In Arcangelis Zimmer fand man auf dem Stuhle unter seinen Kleidungsstücken auch noch die Scheide des Messers. Der Sterbende fand noch so viel Besinnung, um sein Testament zur Niederschrift zu geben, in dem er den Kardinal Albani zu seinem Haupterben ernannte; außerdem soll er, wenigstens nach der Verteidigungsschrift für Arcangeli, noch in seinen Todesqualen sein Bedauern für den Mörder ausgesprochen und das Gericht um Milderung seiner Strafe gebeten haben. In den Akten freilich ist nichts davon enthalten. Nachdem das Testament niedergeschrieben war, nahmen die Todesqualen des Unglücklichen wieder zu, so daß er nicht einmal mehr die Kraft hatte, das Schriftstück zu unterzeichnen, und nach einem kurzen Todeskampfe hauchte Winckelmann nachmittags um vier Uhr sein Leben aus. Der Mörder aber war entflohen. Nachdem er durch den Cameriere Harthaber entdeckt worden war, hatte er keinen Augenblick Zeit verlieren und weder sich nach der gehofften Beute umtun noch, um sich anzukleiden, in seine Kammer zurückkehren können. Ohne Rock und Hut, mit blutbeflecktem Hemd und Wams war er aus dem Hause gestürzt. Obgleich es die helle Morgenstunde gewesen war, während der die Stadt am volkreichsten und die Polizei am wachsamsten ist, war es ihm doch gelungen, unverfolgt zu entkommen. Auch in der folgenden Zeit entging er mit Glück den Nachstellungen der Polizei. Er schlug sich durchs Gebirge auf Seitenwegen nach Capo d'Istria zu. Als er auf die Hauptstraße gelangte, erhielt er von einem Straßenaufseher den guten Rat, nicht dahin zu gehen, weil man dort schon auf ihn aufpasse. Der Beamte riet ihm vielmehr, sich in einer Bauernhütte zu verbergen und sich am folgenden Tag nach Isola zu begeben. Nach vielen Irrwegen wurde er aber endlich auf dem Wege nach Krain ergriffen, gestand vor dem Kreishauptmann sein Verbrechen im allgemeinen zu und wurde darauf wie im Triumphe geschlossen auf einem Wagen nach Triest gebracht. Bezeichnend genug ist, daß jener Straßenaufseher, der in dem Flüchtling einen Mörder erkannt hatte, ihm mit Rat und Tat beigestanden hatte, statt ihn zu ergreifen, damit er dem rächenden Arm der Gerechtigkeit zufalle. Aber wir müssen bedenken, daß wir uns in Italien befinden: die Teilnahme galt durchaus nicht dem Diebe, sondern dem Poverino, dem das Unglück begegnet war, in Wallung zu geraten und sein Messer einem anderen in die Brust zu stoßen! Diese Rolle suchte Arcangeli selbst bei der Untersuchung zu spielen. Mit empörender Gleichgültigkeit nannte er seine Mordtat ein Geschäft, eine Begebenheit: l'affare, il caso, il fatto del coltelletto . In allen Momenten seines Leichtsinns, seines Trotzes und seiner Reue erschien er als eine armselige Bedientenseele, der jede Spannkraft zu einem moralischen Ernste, ja sogar zu einem ernsten Zorne abging. Bei jeder Äußerung, die er tat, mußte man sich entsetzen, daß ein solcher Lump es gewesen war, in dessen alleiniger Gesellschaft ein Winckelmann die letzte Woche seines Lebens verbracht hatte. In den vier ersten Verhören wandte er seine ganze Verschmitztheit an, das Ereignis so darzustellen, als wäre es ein im Raufhandel begangener Mord gewesen. Da er sich aber in viele Widersprüche verwickelte, wurde er bald widerlegt. Psychologisch merkwürdig ist nur die Veranlassung seines endlichen wahrhaftigen Geständnisses. Nachdem er zuerst hartnäckig behauptet hatte, daß er den Strick, mit dem er Winckelmann erdrosselt hatte, in dessen Zimmer gefunden und also die Tat ohne Vorbedacht begangen habe, sagten drei unverdächtige Zeugen aus, daß er diesen Strick am 7. Juni sechs Uhr abends im Gewölbe des Seilers Bozzini gekauft habe. Dieser Umstand war trotz dieser Zeugenaussagen falsch. Die Zeugen waren auf eine merkwürdige Art, die hier nicht näher dargelegt werden kann, getäuscht worden. Aber Arcangeli geriet durch den Gedanken, daß er auf erlogene Zeugenaussagen hin für überwiesen erklärt werden sollte, in ein solches Gemisch von Ärger, Wehmut und ohnmächtiger Rache, daß er weinte und lieber alles gestand, als daß er denen, die er für Verleumder hielt, den Triumph gönnte, ihn zu verderben. In seinen Verteidigungsgründen zeigte sich Arcangeli wo möglich noch erbärmlicher als in seiner Handlungsweise. So entschuldigte er sich damit, daß nie er Winckelmann, sondern dieser stets ihn gesucht habe, um ihn für seine Dienste zu benutzen; ebensowenig habe er ihn gebeten, ihm seine Schaumünzen zu zeigen. Das, was Winckelmann über seine Sendung nach Wien gesprochen habe, sei ihm verdächtig vorgekommen: er habe gemutmaßt, »daß Winckelmann ein Spion oder sonst ein schlechter Mensch wäre«. Zu diesem Urteile sei er auch aus dem Grunde gekommen, weil er ihn für einen Juden oder Lutheraner gehalten habe; denn Winckelmann habe weder mit ihm zur Messe oder in die Kirche gehen wollen, noch den Hut abgezogen, wenn sie an einer Kirche vorübergegangen waren, und habe außerdem oft in einem großen Buche gelesen, das weder deutsch, noch französisch, noch italienisch, sondern in einer anderen ihm ganz unbekannten Sprache gedruckt gewesen wäre. Wer schuld war an dem Unglück, sei also erstens Winckelmann selbst, weil er ihm die unseligen Münzen gezeigt habe, in zweiter Linie aber der Teufel, der ihm den bösen Gedanken eingegeben habe, sie dem fremden Manne zu rauben – was er übrigens eigentlich nur aus Liebhaberei getan habe – und schließlich trage einen guten Teil der Schuld auch der Cameriere Harthaber, der die Tür geöffnet habe, dort aber verdutzt und wie ein Gimpel stehengeblieben sei und dem Ringen zugesehen habe: wenn er zugesprungen wäre, hätte er den Mord sicher verhindern können. Am 16. Juli verurteilte das Stadt- und Landgericht von Triest den Mörder Arcangeli zum Tode durch das Rad. Er hörte das Urteil mit Entsetzen an und gebärdete sich wie ein Wahnsinniger. Am Tage der Hinrichtung selbst, am 20. Juli, zeigte er sich gefaßt. Sie fand an demselben Wochentage, zur gleichen Tagesstunde, auf demselben Petersplatze und dem Gasthofe gegenüber statt, wo Winckelmanns Blut vergossen worden war. Man hatte Winckelmann bei seinem Begräbnisse keine jener Auszeichnungen und Ehrenbezeigungen gewährt, die einem Manne seines Ansehens und seiner Verdienste zugekommen wären. Archäologie und Kunstkritik waren für die damaligen Bewohner von Triest unbekannte Dinge: Winckelmann war ihnen ein unbekannter Name. Erst nachdem er in der Erde ruhte, kam von allen Seiten Kunde, welcher Mann hier ermordet worden war. Nun suchte man die frühere Versäumnis durch den Eifer gutzumachen, mit dem man den Prozeß des Mörders betrieb. Dennoch ließ man das Grab des großen Archäologen ohne Denkstein und gab es so der Vergessenheit zum Raube. Wo er ruht, war schon im ersten Jahrzehnt des nachfolgenden Jahrhunderts zweifelhaft. Erst 1823 wurde ihm in der alten Friedhofsanlage des Museo lapidario ein marmornes Denkmal errichtet. Der Sohn des Bettlers Der Notar Lancelot Le Moine beim Chatelet zu Paris, ein begüterter Mann, hatte in eigener Praxis gelernt, daß lange Vormundschaften das Vermögen reicher Mündel nicht vermehren. Er hatte deshalb in seinem Testament verordnet, daß seine Gattin Jeanne geborene Vacherot die alleinige Vormünderin seiner Kinder für den Fall seines Todes vor deren Volljährigkeit werden solle: er verlange durchaus keinen anderen Vormund, weil er sonst gewiß sei, daß seine armen Kinder um das Ihrige kommen würden. Er starb 1649, und das Chatelet vollzog seinen Willen: die Witwe wurde Vormünderin der drei minorennen Söhne Pierre, Jacques und Louis. Der mittlere dieser Knaben, Jacques, war 1644 im September geboren und am 11. desselben Monats in der Normandie, und zwar im Kirchspiel von Bois-Hieraulme in der dortigen Kirche St. Sulpice, getauft worden. Der selige Notar mußte noch während seiner Lebzeiten recht wohl für seine Erben gesorgt haben, denn er hatte viele kleine Güter, die in den Provinzen zerstreut lagen. Die meisten befanden sich in der Nähe von Vernon, wohin die Witwe im September 1654 mit ihrem jüngsten Sohne Louis eine Reise unternahm. Die anderen beiden, der vierzehnjährige Pierre und der zehnjährige Jacques, blieben unter der Aufsicht einer Magd und ihrer Großmutter in Paris zurück. Die Aufsicht war entweder nicht verläßlich genug, oder die Knaben waren schlecht erzogene Wildfänge; jedenfalls liefen eines Tages Pierre und Jacques mit noch zwei anderen Bürgersöhnen aus dem Hause und kehrten nicht wieder zurück. Dem Anschein nach war die Angst und Bekümmernis der Mutter auf diese Nachricht hin sehr groß, und sie sagte wenigstens den Leuten, daß sie sich alle mögliche Mühe gebe, den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu entdecken. Die beiden anderen Knaben wurden wirklich nach einiger Zeit ihrem Vater, dem Bürger Coutard, wieder zurückgebracht, die beiden Le Moines aber nicht; man erfährt nicht, ob jene über diese gar keine Auskunft haben geben können, die für die Nachforschungen von Nutzen hätten sein können. Madame Le Moine begegnete dagegen eines Tages einem in der Gegend wohlbekannten Bettler, der ein Kind bei sich hatte. Die Züge dieses Kindes fielen der Witwe auf. Es konnte ihr Pierre sein; er war von seiner Größe und seinem Alter und glich ihm auch auf den ersten Blick. Aber bei näherer Betrachtung sagte sich Madame Le Moine, sie müsse sich doch geirrt haben: es sei nicht ihr Pierre. Sie trug jedoch dem Bettler auf, da er doch weit umherstreife, möge er auf zwei Knaben acht haben, die so und so aussähen, und wenn er ihnen begegne, möge er sie ihrer Mutter zurückführen oder ihr wenigstens Nachricht von ihrem Aufenthaltsorte geben. Mehreren fiel es indes auf, daß die bekümmerte Mutter die Nachforschungen nach ihren beiden verlorenen Söhnen nur unterderhand betrieb und erst volle acht Monate nach deren Verschwinden der Obrigkeit Anzeige erstattete. Nachdem so viel Zeit versäumt worden war, hatten die gerichtlichen Nachforschungen nach den Verlorenen begreiflicherweise nicht den geringsten Erfolg. Soviel Personen auch vernommen wurden, keiner wußte etwas anzugeben, was auf eine Spur geleitet hätte. Im Juli 1655 nun war die betrübte Frau, an deren wahrer Betrübnis übrigens schon einige zweifeln mochten, abermals in Vernon. Am 25. dieses Monats hörte sie in der dortigen Pfarrkirche die Messe, als derselbe Bettler sich mit demselben Kinde in der Kirche zeigte. Mehrere Kirchgänger sahen, wie Madame Le Moine ihm zuwinkte, einige heimliche Worte mit ihm redete und ihm dann etwas in die Hand drückte. Vor allem einigen Frauen fiel das sehr auf. Der Knabe sah ganz aus wie der entlaufene oder verlorene Jacques Le Moine. Eine flüsterte es der anderen zu, die Andacht in der Kirche war wenigstens für den weiblichen Teil der Kirchgänger verschwunden. Noch ehe der Gottesdienst zu Ende war, traten einige Wohlmeinende an die Witwe heran und sagten ihr geradezu ins Gesicht, daß der Bettlerknabe ihr Sohn sei; die reiche Notarsfrau aber stritt das mit einer merkwürdigen Ruhe ab. Aber mit Blitzesschnelle hatte alle die Überzeugung durchdrungen: er ist es, der Verlorene, der anscheinend von der Mutter mit solchem Eifer Gesuchte, nach dem sie aber im Ernst erst nach acht Monaten hatte suchen lassen. Sie hatte ihn dem Bettler verkauft, der Anblick des Bettlers hatte sie erschreckt, sie hatte ihn gerufen, ihm seine Unverschämtheit heimlich vorgehalten, ihn mit Geld befriedigt und wieder fortgeschickt. Von den Frauen war die Kunde auf die Männer übergegangen. Als der Gesang schwieg und die Glocken verhallt waren, war jeder unterrichtet und von der Wahrheit des Gerüchts überzeugt. Alles stürzte nach dem Ausgang, wo der Bettler noch sichtbar war. Fünf oder sechs Leute ergriffen ihn und sagten ihm geradezu ins Gesicht, das Kind sei der Sohn des verstorbenen Le Moine. Man hatte ihm den Knaben schon fortgerissen, man drohte und schimpfte, als eine Bettlerin hinzukam und die allgemeine Aufregung noch vergrößerte, indem sie laut erklärte, sie kenne den Mann, sie sei vordem einmal mit ihm nach Paris gegangen, als sie an die und die Straße gekommen seien, habe sein Kind nicht weitergewollt, und als der Bettler es zornig angeschnauzt habe, habe es ihm zitternd zugeflüstert: »In der Straße wohnt ja meine Mutter Vacherot!« Der Lärm wurde immer größer. Man drängte den Bettler, sich zu erklären, ob er der wirkliche Vater des Kindes sei. Er antwortete: »Wer es ernährt, der ist sein Vater. Ich habe das Kind aus einem Hospital, in dem seine Mutter gestorben ist, zu mir genommen, und habe ihm versprochen, daß ich's niemals verlassen will.« Man ließ den Bettler mitsamt dem Kinde gehen, obwohl diese ausweichende Antwort das Mißtrauen und den Argwohn eigentlich nur noch mehr gesteigert hatte. Inzwischen aber verbreitete sich die Nachricht von dem Vorfall durch die ganze kleine Stadt. Man trug zusammen, man kombinierte. Die Le Moine war von jeher eine schlechte Frau gewesen, hartherzig und geizig, und darum hatte sie sich ihrer eigenen Kinder entschlagen und sie in Kummer, Elend und Verworfenheit hinausgestoßen; Eiskälte und schlaue Berechnung waren ihr ganzes Wesen, und selbst als sie das Kind wiedergesehen hatte, hatte sie keine Regung mütterlicher Teilnahme empfunden. Die Natur empörte sich dagegen, wer ein menschliches Herz in Vernon hatte, mußte gegen sie Partei nehmen und das seinige tun, daß eine solche Rabenmutter bestraft wurde. Der Bettler hatte die unerhörte Frechheit, nach jenem Auftritte in der Kirche nicht aus der Stadt zu entfliehen. Er zeigte sich mit dem Knaben am Nachmittage wieder am Tore vor Boissi. Aufs neue umringte ihn hier ein Volkshaufen. Man betrachtete den armen Knaben, der anscheinend so harmlos und unbefangen neben ihm stand, aber jeder, der einst die Le Moineschen Kinder gesehen hatte, wollte den zweiten Sohn der Advokatenwitwe in ihm erkennen. Da erschien auch der königliche Prokurator des Ortes unter dem Haufen. Er legte dem Bettler und dem Knaben Fragen vor, deren Beantwortung seinen Verdacht nicht zerstreuen konnte. Der Bettler versprach und verwirrte sich. Bald wollte er von Perigord, bald von Bapeaume gebürtig sein. Das Kind spielte etwas entfernt von seinem angeblichen Vater. Während dieser dann durch andere Neugierige beschäftigt wurde, zog der Prokurator den Knaben beiseite. Die Antworten des Kindes bestätigten immer mehr seinen Verdacht. Auf die Frage, ob er unter den Dörfern, die er besucht habe, auch Bois-Hieraulme kenne, entgegnete das Kind, o ja, da sei er oft gewesen, und er hätte dort sogar Bekannte. Es war das Dorf, in dem Jacques Le Moine geboren worden war. Der Prokurator brauchte endlich eine List, um der Sache auf den Grund zu kommen. Der Knabe hatte einige Münzen, die er wahrscheinlich eben erst bekommen hatte, in der Hand. Der Prokurator ließ durch einen der Umstehenden dieses Geld dem Bettler mit der Meldung überbringen, der kleine Le Moine wolle ihn verlassen und zu seinen Verwandten in Bois-Hieraulme gehen. Kaum hatte das der Bettler gehört, so drängte er sich durch das Volk und wollte fortlaufen. Das war ein deutliches Zeichen seiner Schuld, er wurde aufgehalten, und der Prokurator ließ ihn vor das Gericht bringen. Der erste Beamte, der Lieutenant-Général, war gerade abwesend, sein Stellvertreter, der Particulier-Lieutenant, der, beiläufig bemerkt, ein Neffe des verstorbenen Lancelot Le Moine war, vernahm auf der Stelle den verdächtigen Vagabunden, von dessen Schuld damals in ganz Vernon schon jedermann überzeugt war. Der Bettler hieß Jean Monrousseau, Er leugnete Stein und Bein, daß er das Kind gestohlen habe oder das Kind das eines anderen sei. Ebensowenig war er verlegen, eine ziemlich zusammenhängende Erzählung seines Lebens zu liefern und sie durch einzelne Zeugnisse zu unterstützen. Er sei der Sohn eines Steinschneiders aus Limousin, habe in seiner Jugend das Vieh gehütet und sei darauf unter die Soldaten gegangen. In der Garnison zu Bapeaume habe er Jeanne Blond kennengelernt, die Witwe eines Schuhmachers, und sei endlich, nachdem man ihnen anderwärts wegen des mangelnden Totenscheines ihres ersten Mannes Schwierigkeiten gemacht hätte, in Arras durch den Pfarrer Hocquet zu St. Nicolas am 27. Mai 1642 mit ihr getraut worden. Später habe ihm die Frau zu Mondidier, wo sie sich niedergelassen hätten, Zwillinge geboren. Beide seien aber schon wenige Monate nach der Geburt gestorben, und die Eltern hätten sich nach Neufville unfern von Mondidier gewandt, wo sie sich von Tagelöhnerarbeit in Feld und Garten ernährt hätten. Im Jahre 1646 sei sein Weib wieder mit Zwillingen niedergekommen. Der Knabe Louis sei nun das Kind, das man hier mit Gewalt zum Sohne der Madame Le Moine machen wolle. Beide Kinder hätten aber seiner Frau so vollauf zu schaffen gemacht, daß sie ihrerseits nicht mehr für Geld hätte arbeiten können. Da er mit seinem Verdienst nicht die ganze Familie hätte ernähren können, hätten sie sich entschlossen, als Bettler ihr Brot zu verdienen. Mit Zeugnissen ihrer Armut und Ehrlichkeit hätten sie darauf Neufville verlassen und waren bettelnd umhergezogen. Zuerst seien sie durch den Sprengel von Neufville gewandert, und von da hätten sie sich nach dem Gebiet von Limousin gewendet. Dort sei das Mädchen gestorben. Da nun auch der Knabe inzwischen sieben Jahre alt geworden sei und keine Wartung mehr nötig gehabt habe, hätten sie sich entschlossen, nach Neufville zurückzukehren und wieder zu arbeiten. Aber bei der Durchreise durch Tours sei die Frau am 10. Juni 1654 im dortigen Hospital gestorben. Der Bettler sei nun nur mit seinem Sohne nach Neufville zurückgekehrt und habe hier wieder das Bettlergeschäft ergriffen, weil die Verhältnisse dort sich inzwischen geändert hätten und infolge des Friedens, der viele entlassene Soldaten zu Tagelöhnern gemacht habe, keine Arbeit mehr für ihn zu finden gewesen sei. Auf eine kurze Zeit sei er nach Paris und von dort, um bei der Ernte Arbeit zu suchen, nach Vernon gegangen, wo ihm denn das begegnet sei, was alle wüßten. Monrousseau belegte alle diese Aussagen mit verschiedenen Papieren. So besaß er ein Attest des Pfarrers und sieben angesehener Einwohner von Neufville, das bezeugte, daß Jean Monrousseau und sein Eheweib, Jeanne Blond, sich der Kriegsunruhen halber nach Neufville begeben hätten, dort die Frau mit Zwillingen niedergekommen sei, beide in die äußerste Armut geraten seien, was sie genötigt hätte, zur bischöflichen Gnade ihre Zuflucht zu nehmen und um die Erlaubnis zu bitten, im Sprengel von Beauvais (an dessen Bischof das Attest adressiert war) Almosen zu sammeln. Ein zweites Attest vom 4. April desselben Jahres, das von dem Pfarrer und dem königlichen Richter von Neufville ausgestellt war, bezeugte, daß beide Eheleute durch einen Trauschein des Pfarrers Hocquet zu Arras vom 31. Mai 1642 sich als dort getraut hinlänglich ausgewiesen hätten. Zwar sei in dem Trauschein Monrousseau nicht, wie er heiße, Jean, sondern Philipp genannt, was aber auf einem Irrtum beruhen könne, den aufzuklären er selbst keinen Anlaß gefunden habe, vor allem da der besagte Trauschein in lateinischer Sprache abgefaßt sei. Übrigens hätten Mann und Frau sich drei Jahre in Neufville aufgehalten und daselbst wahrscheinlich als ehrliche Leute gelebt, da niemand gegen sie Klage geführt habe. Nachdem sie ihre Zwillinge, einen Knaben und ein Mädchen, hätten taufen lassen, hätten sie in allen Ehren ihren Abzug genommen. Ein drittes Attest war der Totenschein der am 10. Juni 1654 zu Tours im Hospital gestorbenen Frau. Die Papiere schienen dem Particulier-Lieutenant in Ordnung zu sein; aber auf die vielen Fragen, die er an ihn richtete, gab der Bettler nicht so klare Antworten wie jemand, der von der Richtigkeit seiner Angaben überzeugt ist und nichts zu fürchten hat. Der Beamte konnte sich also von der Unschuld des Vagabunden nicht überzeugen und ließ Monrousseau nach dem Verhör ins Gefängnis setzen und in Ketten legen. Zugleich verordnete er, daß der Knabe einstweilen ins Hospital zur Verwahrung gebracht werden solle. Das geschah am 25. Juli 1655, aber der stellvertretende Beamte legte über das Verhör nichts Amtliches nieder und ließ sogar weder den Namen des Gefangenen noch die Ursache seiner Verhaftung in das Gefangenenregister eintragen. Es findet sich nun unter den Akten des Gerichts von Vernon eine vom 27. Juli datierte Schrift, in welcher der Prokurator Jean Le Moine zu Vernon als Verwandter des verstorbenen Lancelot Le Moine und des entführten Kindes ausführt, daß Jeanne Vacherot, die Witwe seines verstorbenen Vetters Lancelot, eine unnatürliche, pflichtvergessene Mutter sei: nachdem ihr zwei ihrer Kinder angeblich fortgelaufen waren, habe sie sich keine Mühe gegeben, sie wieder aufzusuchen, und als ihr einer der Knaben zufällig wieder zu Gesicht gekommen sei, habe sie ihn nicht als ihr Kind anerkennen wollen, obgleich bei allen, die den entlaufenen kleinen Jacques gekannt und auch den Bettlerknaben zu Gesicht bekommen hätten, gar kein Zweifel darüber bestehe, daß sie beide eine und dieselbe Person wären: er trage deshalb darauf an, daß zum Beweise dessen Zeugen verhört würden, teile aber zugleich mit, daß er alles das nur aus allgemeiner Menschen- und Verwandtenpflicht angezeigt habe, nicht aber als Ankläger gelten oder etwa bei einem schlimmen Ausfall für die Kosten einstehen wolle. Darnach mußte die Sache fiskalisch aufgenommen werden, und der erwähnte Prokurator, der den Bettler am Tore von Boissi inmitten des zusammengelaufenen Menschenhaufens bereits ausgefragt hatte, stellte nun in seinem Namen den Antrag auf Vernehmung von Zeugen. Inzwischen war aber auch die eigentliche Gerichtsobrigkeit, der Lieutenant-General, zurückgekehrt und gab auf das fiskalische Ansuchen hin Befehl zur Vernehmung der Zeugen, zugleich aber auch zu der nochmaligen des Bettlers und vor allem der Witwe Vacherot. Der Bettler verwickelte sich sogleich in Widersprüche. Auf die Frage hin, warum er im Trauscheine Philipp genannt worden sei, antwortete er, er habe, als er von Bapeaume nach Arras gegangen sei, den Namen Philipp angenommen. Einen Grund dafür wußte er zunächst nicht anzugeben; endlich entsann er sich, einer Frau den Auftrag gegeben zu haben, ihm den Trauschein zu lösen, und die könnte sich geirrt haben. Als man wissen wollte, wieviel Kinder er gehabt habe, gab er mit Bestimmtheit nur zwei, die genannten Zwillinge, an, von denen das Mädchen in Issudel gestorben sei. Aber später sagte er wie zuerst, daß seine Frau zweimal mit Zwillingen niedergekommen sei, er also im ganzen vier Kinder gehabt habe. Bald geriet er in neue Widersprüche. Stammte der überlebende Knabe aus der ersten Niederkunft seiner Frau zu Mondidier oder aus der zweiten zu Neufville? Aus der ersten, war seine Antwort. Aber beide Zwillinge der Mondidierschen Geburt sollten nach seiner ersten Angabe bald nachher gestorben sein, und überdies hatte er den Knaben aus der ersten Niederkunft früher Jean genannt, das Mädchen Renate: den lebenden Knaben aber nannte er Louis. Um diesen Widerspruch zu lösen, erklärte er dann wieder, der noch lebende Knabe stamme aus der zweiten Niederkunft und heiße wirklich Louis. Aber inzwischen hatte er bei einem anderen Verhör schon wieder gesagt, der Knabe aus der zweiten Niederkunft sei schon sechs Monate nach der Geburt gestorben. Als man ihm daraufhin seine früheren Aussagen vorhielt, fiel er wieder in die andere Behauptung zurück, das Kind, das man ihm streitig machen wolle, wäre wirklich aus den ersten Wochen seiner Frau. Endlich wußte er in diesem Gewirr von Widersprüchen überhaupt nicht mehr aus und ein. Ebenso widersprach er sich in bezug auf seine Bekanntschaft mit der Witwe Vacherot. Bald hatte er sie nur ein einziges Mal in Paris auf dem Grèveplatze gesehen, bald zweimal: auf dem Grèveplatze und im Hospital; dann aber räumte er schließlich ein, dreimal mit ihr zusammengekommen zu sein. So widersprechende Behauptungen konnten nur als Beweis eines bösen Gewissens oder als Versuch gelten, die Wahrheit zu trüben und den Richter auf falsche Schlüsse zu bringen. Der Richter befahl hierauf, die Witwe Le Moine zur Gegenüberstellung mit dem Bettler in sein Haus zu führen. Auch das geschah in ziemlich willkürlicher Art, nur durch mündlichen Befehl und ohne Beachtung der gesetzlichen Formalitäten. Sie wurde von den Gerichtsdienern aus ihrem Hause abgeholt und zu Fuß öffentlich durch die Stadt geführt. Der Pöbel lief ihr nach und überhäufte sie mit Schmähungen und Schimpfreden. Man brachte sie zwar nicht in den Gerichtssaal, sondern in ein intimeres Zimmer, aber doch wurden Wachen vor die Tür gestellt, als habe man es mit einer gefährlichen Missetäterin zu tun, der man eine verwegene Flucht zutrauen könnte. Bei ihrem Verhör leugnete sie nicht, daß sie den Bettler kenne, aber sie wollte ihn früher nur einmal, und zwar an den Stufen des Hospitals zu Paris, gesehen haben, wo ihr die Züge seines Kleinen aufgefallen wären. Dies stimmte wenig mit den Aussagen des Bettlers überein. Jedenfalls aber verfuhr man auch in diesem Verhör ziemlich tumultuarisch und versäumte von Gerichts wegen die nötige Vorsicht, den Knaben zuvor abzuschließen, damit er, von den Einflüsterungen beider Teile ferngehalten, nur seine eigenen Erinnerungen aussagen könnte. In der Hitze der Entrüstung aber ging man sogleich aufs ganze und hoffte im übrigen, daß die Stimme der Natur das ihrige tun werde. Deshalb wurde der Knabe plötzlich ins Zimmer gelassen. Sobald er die Witwe sah, rannte er auf sie zu und nannte sie seine liebe Mama. Aber Jeanne Vacherot zeigte nicht die Spur einer Bewegung und verzog keine Miene, sondern erklärte, sie wisse nicht, was man von ihr wolle: der Knabe sei nicht ihr Sohn und ginge sie nichts an. Die Nachricht davon vermehrte im Publikum nur noch die Erbitterung gegen die Witwe, die vielleicht schon früher durch unvorsichtiges Benehmen den Neid oder die Mißgunst in der kleinen Stadt auf sich gezogen hatte. Das Gericht wagte zwar nicht, sie auf die Ermittelungen des Verhörs hin festzusetzen, aber ebensowenig, sie auf der Stelle freizulassen, da es die Wut des aufgebrachten Volkes fürchtete. Es geschah erst heimlich in der Dunkelheit, und Jeanne Vacherot benutzte noch dieselbe Nacht, um in größter Stille aus Vernon nach Paris zu entfliehen. Kaum war aber am Morgen in der Stadt ihre Flucht bekannt geworden, als das Volk in äußerster Erbitterung vor das Haus zog, das sie bewohnte, die Fenster ihrer Wohnung einwarf und sich den wüstesten Exzessen überließ, denen die Obrigkeit kaum zu steuern vermochte. Das gerichtliche Verfahren, das sofort begann, führte wirklich zu Ergebnissen, die zu bestätigen schienen, daß das Volk zu Vernon guten Grund zu seiner Wut gehabt hatte. Einundzwanzig Zeugen wurden vernommen, von denen folgende Aussagen die wichtigsten waren. Die eigene Dienstmagd der Witwe zu Vernon erklärte, nach ihrer festen Überzeugung sei das Kind des Bettlers der Sohn ihrer Frau. Sie mußte den Knaben kennen, da sie ihn drei Jahre gewartet hatte. Ein anderes Dienstmädchen, das in demselben Hause bedienstet gewesen war, in dem die Le Moine sieben oder acht Jahre gewohnt hatte, beteuerte, der Knabe, den man ihr vorstelle, sei wirklich der junge Le Moine, den sie so oft gesehen habe. Das seien seine Haare, seine Augen, sein Gesicht, seine Stimme. An dem Tage, an dem der Lärm mit dem Bettler entstanden sei, habe man übrigens das Kind in das Haus, wo sie gedient habe, gebracht, um zu versuchen, ob es sich da zurechtfinde. Auf ihre Frage: »Wie heißt du, Kleiner?« habe er geantwortet: »Jacques!« und hinzugefügt, daß sie Marie heiße. Sie habe ihn ins obere Stockwerk hinaufgeführt und ihn gefragt, ob er wohl noch das Bett zu finden wisse, in dem er sonst geschlafen habe, und ohne Zögern sei er in eine Kammer gelaufen, in der zwei Betten gestanden hätten, und habe auf das Bett gezeigt, in dem er wirklich früher geschlafen habe. Da habe jemand von den vielen, die mit ins Haus gestürmt seien, zufällig bemerkt, der arme Knabe habe noch einen Bruder, der Loiset (Louis) heiße. Der Knabe, der das gehört hätte, habe den Redenden unterbrochen und gesagt: »Mein Bruder heißt Loiot.« So war wirklich der jüngste der drei Brüder in seiner Kindheit genannt worden. Drei Bürger von Vernon versicherten, sie wollten darauf sterben, daß der Betteljunge der kleine Le Moine sei. Sie und ihre Kinder, mit denen er so oft gespielt habe, hätten ihn auf den ersten Blick erkannt. Man ließ die Kinder der Bürger kommen, und der Knabe wußte jedes von ihnen bei dem rechten Namen zu nennen. Die Witwe des Advokaten Le Maître war tags zuvor im Hospital gewesen, wo der Knabe untergebracht worden war. Kaum hätte er sie zu Gesicht bekommen, so habe er gerufen: »Ei, da ist ja Madame Le Maître.« Sie habe der Sache aber doch nicht recht getraut und ihn kreuz und quer nach dem und jenem gefragt, er aber habe die Fragen alle richtig beantwortet. So habe er gewußt, daß sie neben Madame Lecoq, der Wirtin der Madame Le Moine, wohne und er oft zu ihr hinuntergekommen sei und sich, wenn er zu Herrn Plessis in die Schule habe gehen wollen, von ihr manchmal ein Buch geholt habe. Ein Schneider aus der Stadt erkannte ihn ebenfalls. Er hatte dem Sohne der Witwe ehedem ein Jäckchen machen müssen, und der Knabe erinnerte sich dessen auch noch ganz gut; ja er wußte sogar noch, daß an dem Jäckchen Ärmel mit Bändern gewesen waren. Auch auf andere Fragen des Schneiders gab er durchaus richtige Antworten. Madame Lecoq, die Wirtin der Witwe und übrigens mit ihr verwandt, nannte der Knabe, sobald er sie zu Gesicht bekam, Madame Lecoq und fragte sie, was ihr kleiner Sohn Jacques mache. Dabei erinnerte er sie daran, daß Jacques einmal in eine Lohgrube gefallen war und er ihm herausgeholfen hatte. Ein Wundarzt in Vernon hatte dem Sohn der Witwe einst eine Wunde auf der Stirn behandelt. Jetzt erkannte er in dem Bettlerknaben das damals von ihm geheilte Kind wieder, und er bemerkte auf dessen Stirn sogar noch die Narbe jener Wunde. Am schwersten fiel die Aussage eines gewissen Robert Laurier, eines Bekannten der Familie Le Moine, ins Gewicht. Er war mit Claude Le Moine, dem Bruder des verstorbenen Lancelot Le Moine, ins Hospital gegangen. Da hatte der Betteljunge den Claude sogleich als seinen Oheim erkannt und auch ihn beim Namen genannt und gesagt, er wisse wohl, daß er ein Nachbar der Madame Lecoq sei. Ja, er hatte sich daran erinnert, daß Robert ihn eines Tages habe züchtigen wollen, weil er auf dessen Hofe gespielt habe, und daß seine Tochter gewöhnlich nur La Roussel genannt werde. Alle diese und noch andere Aussagen des Kindes hatten Robert Laurier so davon überzeugt, daß der Bettelknabe der kleine Le Moine sei, daß er sich erboten hatte, sich des armen Wesens anzunehmen und es aufzuziehen, wenn seine Mutter sich auch weiterhin weigern würde, es als ihr Kind anzuerkennen. Auch zwei nahe weibliche Verwandte der Witwe erklärten, der kleine Bettler trage, bis auf die Sommerflecken, die ein allgemeines, ja fast erbliches Kennzeichen der Familie wären, alle Züge des entlaufenen Jacques. Der Richter wollte sich nun selbst von der Richtigkeit der Zeugenaussagen überzeugen. Er machte sich also mit dem Kinde und in Begleitung des Aktuars auf den Weg. Als sie an das Haus der Witwe Lecoq kamen, zeigte das Kind gleich darauf, ging hinein, redete die Wirtin als Madame Lecoq an, zeigte die Kammer, in der seine Mutter geschlafen habe, die Stelle, wo sein Bett gestanden habe, den Stall, in dem Robert Lauriers Pferd stehe, und wußte sogar unter mehreren Lohgruben die anzugeben, in die der kleine Sohn der Lecoq gefallen war. Der Richter ließ ihm nun eine ganze Anzahl Kinder seines Alters vorführen, aber er suchte sogleich den kleinen Jacques Lecoq, seinen Spielkameraden, heraus und nannte ihn beim Namen. Noch mehr, im Hofe zeigte er auf eine Stelle und sagte, da hätte früher ein kleiner künstlicher Fels gestanden, aus dem Wasser gesprungen wäre. Die Hausbewohner schlugen die Hände über dem Kopf zusammen, denn das war wirklich so gewesen. In dem Dorfe Bois-Hieraulme war Jacques Le Moine geboren und getauft. Der Bettelknabe hatte oft versichert, er wisse da wohl Bescheid und kenne da viele Leute. Auch das mußte durch den Augenschein geprüft werden. Der Richter fuhr mit dem Aktuar nach dem Dorfe und nahm den Knaben mit. Das Kind kannte nicht nur alle Wege, sondern es wußte auch die Stellen anzugeben, wo früher Brücken gewesen waren, die man inzwischen abgebrochen hatte; es gab den Namen eines Klosters an, das es unterwegs sah; es wußte den Weg in das Schloß zu Bois-Hieraulme, wo die Pächterin und viele Kinder es sogleich erkannten. Auch das Gut seiner Mutter fand es ohne Schwierigkeit, es ging hinein, und der Pächter erkannte es im Augenblick wieder. Es ging in das Pfarrhaus, kannte den Pfarrer, und dieser versicherte ebenfalls, daß es unstreitig der Sohn des verstorbenen Lancelot Le Moine sei. Fünf Einwohner und alle Weiber und Mädchen des Dorfes gaben die gleiche Versicherung ab. Man wollte es auf die Probe stellen und sagte, der gegenwärtige Priester wäre der Vikar und nicht der Pfarrer, allein es blieb dabei, daß er der Pfarrer sei. Der Edelmann von Bois-Hieraulme und sein Bruder hielten das Kind ebenfalls für echt; der erstere fragte es, ob sein Bruder nicht an einem Teil seines Leibes einen Schaden hätte. Zuerst antwortete das Kind mit Nein, überlegte dann aber noch einmal eine Weile und sagte, ja, an einem Finger der linken Hand, und das war tatsächlich der Fall. Der Bettler Monrusseau hatte aber doch behauptet, daß weder er noch sein Sohn jemals in dem Dorfe gewesen seien. Man verhörte ihn noch einmal und stellte ihm seine Widersprüche vor; aber weder vernünftige Vorstellungen noch Drohungen vermochten ihn zu einem Bekenntnis zu bringen. Der Knabe sei sein Sohn, und er habe niemals ein fremdes Kind gestohlen, am wenigsten das der Witwe Le Moine, das er nie zu Gesicht bekommen habe. Das Gericht von Vernon erließ ein Arrêt des Inhalts, daß die Witwe Le Moine zum Verhör zu laden, der Bettler Monrousseau nach wie vor in fester Haft zu halten, eine Ladung an die Verwandten des Jacques Le Moine auszufertigen, ein Vormund für den Knaben zu bestellen und zum Unterhalt des in das Hospital gebrachten angeblichen Bettelknaben und mutmaßlichen Jacques Le Moine eine Summe von hundert Livres auszusetzen sei, die aus den Gütern des verstorbenen Lancelot Le Moine beschafft werden solle, weswegen alle diese Güter mit gerichtlichem Beschlag zu belegen seien. Aber weder die zitierten Verwandten der Le Moineschen Familie noch die Witwe selbst erschienen vor dem Gericht, sondern die letztere appellierte sofort gegen das gesamte Verfahren der Gerichte von Vernon an das Parlament von Paris. Sie erwirkte denn auch wirklich unter dem 21. August 1655 ein Arrêt des Parlaments, in dem dem Gerichte zu Vernon untersagt wurde, seiner irgend etwas in der Sache vorzunehmen, und ihm befohlen wurde, die Akten an das Parlament einzusenden. Schon am 30. desselben Monats war dieser Parlamentsbefehl dem Lieutenant-Général, dem königlichen Prokurator und dem Aktuarius zu Vernon überreicht worden. Aber das Gericht erklärte, es wolle dem Befehle nicht gehorchen, denn das Parlament zu Paris habe ihm nichts zu befehlen, weil das Gericht von Vernon unter das Parlament von Rouen gehöre, und es fuhr in der Sache mit demselben Eifer fort, mit dem es die Untersuchung begonnen hatte. Der Prozeß tritt damit in ein neues Stadium, in einen Kampf der verschiedenen Gerichte über ihre Kompetenz. Das Gericht von Vernon sequestrierte zunächst unbekümmert um den Parlamentsbefehl die Le Moineschen Güter und verfuhr gegen die Pächter vielleicht mit mehr Strenge, als nötig war, um die hundert Francs Alimentengelder einzuziehen. Das Pariser Parlament seinerseits betrachtete dies Verfahren als eine Kränkung seiner Rechte und erließ an die Gerichtspersonen von Vernon eine Ladung, unverweilt in Person vor ihm zu erscheinen und wegen der gegen sie vorgebrachten Beschwerde Rede und Antwort zu stehen. Das Gericht von Vernon hörte und antwortete nicht. Es ließ vielmehr seinen Prokurator darauf antragen, daß alle Pächter der Le Moineschen Güter vorgefordert würden, um zu Protokoll zu erklären, was sie noch an rückständigen Pachtgeldern zu zahlen hätten. Die Pächter mußten erscheinen, und es wurde ihnen aufs strengste verboten, an die Le Moine fernerhin irgend etwas zu bezahlen. Der selige Lancelot Le Moine war also in seiner klugen Voraussicht betrogen: statt eines Vormundes seiner Kinder, von dem er schon eine Verschleppung seines Vermögens gefürchtet hatte, hatten sich die Gerichte seiner Hinterlassenschaft bemächtigt, und statt einer Vormundschaft war jetzt sogar eine Administration eingetreten. Das Parlament von Paris tobte und wütete, aber das war auch alles, was es konnte. Es ließ sich dazu herab, durch direkte Erlasse an die Pächter die vom Gerichte von Vernon ergangenen Verbote aufzuheben. Dem Parlament zum Hohne ließ daraufhin der Prokurator in Vernon die Pächter, die sich auf den Parlamentserlaß stützten und die Alimentengelder nicht gutwillig zahlen wollten, auspfänden und ihre Möbel und Pferde öffentlich versteigern. Kurz, der ganze Prozeß wegen Kindesverschleppung und Kindesraubes war in ein Prozeßverfahren zwischen zwei Gerichten ausgeartet, von denen eines sich als Appellationsinstanz und Aufsichtsbehörde geltend machen wollte, das andre ihm jene Eigenschaft abstritt und behauptete, es gehöre unter ein anderes Obergericht und vor ein anderes Parlament. Was in jedem anderen Staate längst reguliert gewesen oder von der höchsten Behörde im Falle eines solchen Streites sofort reguliert worden wäre, wurde hier als eine Privatangelegenheit betrachtet, um die kein Dritter sich zu bekümmern habe. Der große Richelieu hatte auf anderen Gebieten für ein einiges Frankreich zu kämpfen: diese Dinge mochten die Gerichtsbehörden unter sich ausmachen, er selbst hatte keine Zeit dazu, sich um sie zu kümmern, da sie seinen anderen Interessen keinen Schaden zufügten. Begreiflicherweise gewann die Witwe Le Moine durch diesen Streit ihrerseits nichts, sondern ihre Lage verschlimmerte sich sogar durch ihn um ein bedeutendes; denn ihre Einkünfte waren ihr entzogen, und wenn sie sich wirklich unschuldig fühlte, so mußte sie nunmehr noch lange warten, bis ein gerechtes Urteil ihr Genugtuung verschaffte. Vor den Gerichten von Vernon galt sie für schuldig, von dem Pariser Parlament konnte sie erwarten, schon aus dem Geist des Widerspruchs heraus für unschuldig erklärt zu werden: ihr also mußte vor allem daran liegen, daß Paris die Sache in die Hände bekam. Zu diesem Zwecke wandte sie sich nunmehr an die höchste Behörde des Landes, den Konseil des Königs. Der Konseil erließ im Februar 1656 ein Arrèt, durch das den Gerichten von Vernon befohlen wurde, die Akten einzuschicken, den Bettler und das Kind in ein dortiges Gefängnis abzuliefern und alle Exekutionsvollstreckungen gegen die Witwe Le Moine und deren Pächter sofort aufzuheben. Einem solchen Befehl mußte gehorcht werden. Dem Requètenmeister De la Moignon wurde in diesem außerordentlichen Verfahren die Untersuchung übertragen. Er vernahm den Bettler Monrousseau, die Witwe Le Moine und das Kind. Monrousseau und die Witwe blieben bei ihren früheren Aussagen: der Bettler wollte der Vater des Kindes sein, die Notarswitwe wollte von dem Knaben nichts wissen. Die Vernehmung des Kindes selbst ergab jedoch ein ganz anderes Resultat als die zu Vernon. Man stellte dem Knaben die Le Moine gegenüber und fragte ihn: »Ist das deine Mutter?« Er verneinte es. »Aber würdest du nicht gern ihr Sohn sein wollen? Da würde es dir doch besser gehen als bei dem Bettler!« war die nächste Frage. Der Knabe erwiderte, er würde die Dame gern als Mutter annehmen, aber seine richtige Mutter wäre es doch nicht. Dann erklärte er auf die Frage, wer er sei, daß er Louis Monrousseau heiße, etwa acht Jahre alt sei, nicht lesen und nicht schreiben könne; sein Vater heiße Jean, seine Mutter hätten sie Jeanne Blond genannt, und sie sei im Hospital zu Tours vor zwei Jahren gestorben. Dann erzählte er, wie er mit seinem Vater auf dessen Bettelzügen umhergestreift wäre. Man fragte ihn nochmals, ob er nicht den Monrousseau verlassen wolle, dann brauche er nicht mehr zu betteln. Er erwiderte, Monrousseau wäre nun einmal sein Vater, er wolle ihn nicht verlassen und lieber mit ihm als Bettler umherziehen, als ohne ihn im Überfluß leben. Man weiß aus vielen Prozessen, was auf die Aussage von Kindern zu geben ist. Wenn der Knabe vor den Gerichten zu Vernon etwas ganz anderes ausgesagt hatte als vor dem Kommissar des Konseils zu Paris, so hob eine Aussage die andere auf, ohne daß dadurch die Sache irgendwie vorwärts gebracht worden wäre. Wenn das Kind dort wahrscheinlich nur das gesagt hatte, was man von ihm hatte hören wollen, so schmecken auch seine Pariser Angaben ganz nach dem, was der Inquisitionsbeamte ihm in den Mund gelegt haben wird. Indessen verfügte der Konseil durch ein Arrêt vom 2. Juni 1656, daß die ganze Sache vor dem Parlament von Paris fortgesetzt werden solle. Es scheint, als ob das Parlament von Rouen allerdings das zuständige Obergericht des Gerichts von Vernon gewesen und das letztere in seiner Weigerung, sich ohne weiteres dem Pariser Parlamentsbefehle zu fügen, im Rechte gewesen sei, wie denn auch das Arrêt um deswillen keine Rüge ausspricht. Dennoch wurde dem Pariser Parlament der Vorzug erteilt, weil einesteils die Ehe, aus der Jacques Le Moine entsprungen war, zu Paris geschlossen worden war, andernteils aber die Witwe vor einem Pariser Gericht, dem Chatelet, die erste Anzeige von dem Verschwinden des Kindes gemacht hatte. Aber eben jetzt, als der Prozeß, der durch eine Gegenklage der Witwe gegen die Gerichte von Vernon noch verwickelter geworden war, seinen ordnungsgemäßen Fortgang nehmen sollte, trat plötzlich ein ganz unerwartetes Ereignis ein, durch das er mit einem Male seinem Ende um ein beträchtliches Stück nähergerückt zu werden schien. Wir wissen, daß der Witwe nicht allein ihr Sohn Jacques, sondern auch der ältere Pierre vor nunmehr zwei Jahren entlaufen war. Dieser Pierre Le Moine kehrte unerwartet zur Mutter zurück. Über die Identität des Wiedererschienenen mit dem Entlaufenen war kein Zweifel. Er konnte über seine Verhältnisse und vor allem über seine Entfernung von Hause völlig einwandfreie Auskunft geben, und auch seine Erzählungen von dem vagabundierenden Leben, das die beiden Ausreißer in der Fremde geführt hatten, schienen durchaus wahrheitsgetreu zu sein: jetzt kehrte er als reuiger Sohn nach Hause zurück. Zuletzt waren die Brüder in der Normandie gewesen. Im Kirchspiel St. Wast hatte ein Edelmann Montaud den Betteljungen angemerkt, daß sie nicht Kinder schlechter Eltern sein könnten, hatte sich ihrer erbarmt und sie zwölf Tage bei sich beherbergt. Hier war sein Bruder Jacques, sagte Pierre aus, krank geworden und gestorben, und man hatte ihn auf dem dortigen Kirchhofe beerdigt. Pierre, voll Unruhe und Angst, daß ihn der Edelmann seiner Mutter ausliefern werde und er zu Hause nicht allein wegen seines eigenen Weglaufens, sondern auch wegen des Todes seines Bruders Unannehmlichkeiten haben werde, war bald darauf aus St. Wast fortgelaufen. Aber nun war es ihm erst recht schlimm ergangen, er war in solches Elend geraten, daß er es endlich nicht mehr hatte aushalten können und zu dem Entschluß gekommen war, nach Paris zu seiner Mutter zurückzukehren. Die Mutter empfing ihn mit tausend Freuden. Dem wiedergefundenen Sohne wurde alles vergeben, ja die Mutter hatte ihn jetzt nur noch viel lieber als vorher, da sie inzwischen auch ihr drittes Kind Louis durch den Tod verloren hatte. Nach unserer Ansicht wäre der Prozeß damit zu Ende gewesen: der eine der entlaufenen Söhne war zurückgekehrt, der andere war im Elend gestorben, und Pierre hatte sogar den Totenschein seines Bruders mitgebracht, der vom Pfarrer zu St. Wast ausgestellt und von dem Edelmann des Ortes, mehreren Einwohnern des Kirchspiels und den Kirchendienern, die das Begräbnis besorgt hatten, unterzeichnet war. Aber doch ging der eigentliche Prozeß jetzt erst an. Die Gerichte von Vernon traten als Ankläger auf, indem sie, gestützt auf die vorhergegangenen Ermittelungen, nach wie vor behaupteten, der Bettelknabe sei der wahre Jacques Le Moine, seine Mutter verleugne ihn aus Geiz und habe zu ihren Gunsten das Schauspiel von dem reuig zurückgekehrten ältesten Sohne selber ins Werk gesetzt. Zu dieser Hartnäckigkeit wurden die Gerichte zu Vernon vor allem dadurch bestimmt, daß die Witwe Le Moine sie selbst wieder verklagt hatte. Die Witwe behauptete nämlich, die ganze erste Anklage sei aus persönlichem Haß der genannten Gerichte gegen sie und ihren verstorbenen Mann hervorgegangen und von ihnen gegen ihr besseres Wissen eingeleitet worden, wofür sie eine ganze Reihe von Umständen anfühlte. Namentlich wurden die Gerichtsbeamten von Vernon beschuldigt, daß sie zu ihren Zwecken ein Dokument gefälscht haben sollten: jene Eingabe des Prokurators Jean Le Moine, eines angeblichen Verwandten des verstorbenen Lancelot Le Moine, sei in Wirklichkeit auf Anstiften der Richter, die ohne eine solche Eingabe schon viel früher aus freien Stücken und ohne Beachtung der Rechtsformaliiäten eine Untersuchung eingeleitet hätten, trotz der Datierung vom 27. Juli 1655 erst nach Eingang des Arrets des Konseils vom 18. Februar 1656 abgefaßt worden, um ihrem ganzen vorhergegangenen eigenmächtigen und tumultuarischen Verfahren ein mehr gerechtfertigtes Ansehen zu geben. Somit lag dem vor der Justizkammer des Pariser Parlamentes zur Verhandlung kommenden Prozesse eine doppelte Anklage zugrunde: die Witwe Le Moine wurde auf Anlaß der vor den Gerichten zu Vernon verhandelten Akten des Verbrechens, ihren leiblichen Sohn verstoßen, verleugnet oder gar verkauft zu haben, beschuldigt; die Witwe dagegen beschuldigte die Gerichte zu Vernon, fälschlich und aus böswilliger Absicht eine Kriminaluntersuchung gegen sie ins Werk gesetzt zu haben. Damit war aber der Stoff dieses verwickelten Prozesses noch nicht erschöpft. Zugleich appellierte die Witwe gegen das seitens der Gerichte zu Vernon gegen sie erlassene Arret und trug auf dessen Aufhebung an: die ganze Geschichte sei eine Kabale der dortigen Beamten und nur darauf zurückzuführen, daß der selige Lancelot Le Moine einige unter ihrer Gerichtsbarkeit liegende Grundstücke ihnen nicht hätte verkaufen wollen. Da die Richter aus freien Stücken die Untersuchung eingeleitet hätten, seien sie ihr übrigens auch für allen ihr daraus erwachsenen Schaden verantwortlich, und sie trug darauf an, dies im Urteil auszusprechen. Überdies klagte sie gegen zwei der von den Gerichten abgehörten Zeugen, den Schneider und den Wundarzt, die im Einverständnis mit den Gerichten den Pöbel gegen sie aufgewiegelt und falsches Zeugnis abgelegt hätten. Außerdem beantragte der Bettler Jean Monrousseau, daß ihm sein unrechtmäßig entzogener Sohn zurückgegeben, die erlittene Untersuchungshaft für ungerecht und beschimpfend erklärt und der Lieutenant-General und der königliche Prokurator zu Vernon als ungerechte Richter für schuldig erklärt würden, alle Schäden, die ihm entstanden seien, zu ersetzen. Die betreffenden Gerichtspersonen in Vernon ihrerseits trugen darauf an, daß die Anträge der Witwe und des Bettlers als unschicklich und widerrechtlich zurückgewiesen würden. Endlich trat auch noch der für das Kind bestellte Advokat auf und bat darum, daß der Knabe für den leiblichen und ehelichen Sohn des verstorbenen Lancelot Le Moine und der Jeanne Vacherot erklärt, das Verfahren der Gerichte von Vernon gutgeheißen und der Prozeß gegen Monrousseau als Entführer des Kindes fortgesetzt und der Bettler bestraft werde. Wir haben hier also einen verworrenen Knäuel von gegenseitigen Anklagen und Beschuldigungen, Kriminalklagen und Zivilforderungen vor uns. Wenn wir aber glauben, daß dieser Knäuel vor uns entwirrt würde, so täuschen wir uns. Pitaval, der die Gesamtakten durchgeblättert hat, sagt uns ganz naiv, er wolle uns nur den letzten Vortrag des Generaladvokaten Bignon, der in dieser Sache vor dem Parlament gesprochen habe, mitteilen, weil dieser allein sämtliche Zeugenaussagen und die einzelnen Umstände des Prozesses gekannt habe, während diese wie jene den übrigen für die Parteien auftretenden Advokaten, insofern sie nicht von ihnen selbst vorgebracht worden seien, ein Geheimnis geblieben wären. Wir könnten keinen schärferen Gegensatz zwischen dem älteren französischen Gerichtsverfahren und dem heutigen aufstellen, vielleicht auch nicht mehr zur Verteidigung und zum Lobe des letzteren anführen, als darauf hinzuweisen, wie es bei dem Geschworenenverfahren vom Augenblick der geschlossenen Voruntersuchung an kein Geheimnis mehr gibt und während der Verhandlung kein Teil mit einer Überraschung oder einem Effektstreich mehr hervortreten kann. Früher war es so, daß man verschwieg, überging, vorbrachte, was jeder für seiner Partei zweckdienlich hielt; keine Richter, keine Geschworenen, keine Öffentlichkeit bürgten dafür, daß alles an den Tag kam, was zu ermitteln war. Schuld und Unschuld des Angeklagten hingen von seiner eigenen oder der Geschicklichkeit seiner Advokaten ab. Der erkennende Richter saß da wie das stumme Bild der blinden Gerechtigkeit, die abwägt, was jeder Teil in die Wagschale tut, und sich auch dann nicht rührt, wenn ein Teil etwas zum eigenen Nachteil verschweigt oder vergißt oder mit böser Absicht beiseite bringt. Nur auf Antrag einer Partei, und wenn Widersprüche wegen der Beweisführung obwalteten, sprach diese Justiz und verfügte durch ein Arret, was zu tun oder nachzuholen sei. Freilich konnten die Kunstfertigkeit, der Verstand, das Gedächtnis, die Gelehrsamkeit des Sachwalters in diesen vergangenen Zeiten bei seinen großen öffentlichen Reden glänzen, in seiner Kunst und Geschicklichkeit lag bei diesem Verfahren das Schicksal seiner Klienten, und wehe diesen, wenn der Advokat etwas, was ihnen zum Vorteil gereichte, nicht einsah, nicht einsehen wollte oder vergaß. Es war niemand, der diesen Mangel ersetzte, kein Richter, der wie im Inquisitionsprozeß die Augen überall haben muß, und keine Öffentlichkeit, kein Publikum und keine Presse, die auch sahen, hörten, zuflüsterten, anklagten und richteten. So erfahren wir denn den wahren Verlauf und Ausgang dieses seltsamen Prozesses nur durch die Relation des Generaladvokaten, die freilich vom Parlamente für so lichtvoll und erschöpfend erachtet wurde, daß es nach dem buchstäblichen Antrage dieses öffentlichen Anwaltes ihr Urteil sprach. Wir müssen aber dafür auch den ganzen Ballast seiner juristischen Gelehrsamkeit mit in Kauf nehmen, und erst nachdem er uns durch alle Zweifelsgründe hindurchgeführt hat, wird er uns zu den entscheidenden Gründen leiten. Er fragte sich zuerst, ob überhaupt hier ein Grund vorgelegen habe, einen Kriminalprozeß zu eröffnen. Ein Bettler sollte das Kind einer angesehenen Frau gestohlen oder gekauft haben. Aber er selbst sagte, es sei sein Kind, und belegte diese Angabe durch mehrere Dokumente, und die angebliche Mutter sagte, das Kind sei nicht ihr Kind, sie könne es daher nicht zurückfordern. Es ließ sich freilich denken, daß die unnatürliche Mutter sich ihres Kindes mit Willen entäußert hatte und nichts von ihm mehr wissen wollte. Dann hatten aber vielleicht die nächsten Verwandten des Kindes ein Recht gehabt, seine Rechte zu wahren. Aber auch das fand hier nicht statt. Es war nichts da, was an die Stelle eines Anklägers trat, als die Stimme des Publikums in Vernon, die laut und ungestüm erklärte: der Betteljunge ist der Sohn der Witwe, der Bettler hat ihn gestohlen oder von der Mutter selbst zu irgendeinem dunklen Zweck erhalten, und er muß wieder in seine Rechte eingesetzt werden. Daraufhin bemächtigte sich das Gericht zu Vernon der Sache, untersuchte, hörte ab und erkannte. Nach unseren Rechtsbegriffen wäre das letztere durchaus in der Ordnung gewesen. Die Polizeiobrigkeit und die Gerichte hätten in einem solchen Falle ex officio handeln können, um die Rechte eines Menschen zu wahren, der selbst nicht imstande war, sie zu verteidigen. Zu dieser Ansicht bekannte sich auch endlich der Referent: das Gericht zu Vernon habe ein Recht gehabt, sich der Sache anzunehmen, weil anscheinend ein gemeines Verbrechen vorgelegen habe; aber er kommt zu diesem Resultat erst, nachdem er aus dem römischen Familienrecht eine Menge entgegenstehender Gründe von allen Seiten beleuchtet und dann zurückgewiesen hat, nach denen etwa nur andere Kinder des Bettlers Monrousseau oder dessen Verwandte hatten berechtigt sein sollen, die Klage zu erheben. Dieser gründlichen Untersuchung – oder juristischen Spielerei – sind lange Seiten der meisterhaften Abhandlung gewidmet. Dann stellte der Referent alle Gründe zusammen, die für die Annahme des Volkes zu Vernon, für die Gerichte der Stadt und gegen die Witwe und den Bettler sprachen. Es belaste die Witwe schwer, daß sie acht Monate seit dem Verschwinden der Kinder habe verstreichen lassen, ehe sie der Obrigkeit Anzeige davon gemacht habe. Auch die Art, wie sie es getan habe, verdächtige sie. Sie habe auf Vernehmung der Zeugen gedrungen: das fordere man nur zur Unterstützung der Anklage gegen einen Verbrecher, und sie habe doch ihren Kindern nicht wegen des Weglaufens einen Prozeß machen wollen. Eine zärtliche, liebevolle Mutter, die den Schmerz über ihres Kindes Verlust noch in seiner ganzen Stärke empfindet, glaubt ihr Kind überall, wohin sie sich wendet, zu erblicken. Sie klammert sich an jede Ähnlichkeit und hält jedes Gerücht, daß das verlorene gefunden sei, für eine frohe Wahrheit. Hier ist ganz Vernon, wo Lancelot Le Moine und seine Witwe jedermann bekannt sind und ihr zweiter Knabe geboren worden ist, durch die vollkommenste Ähnlichkeit davon überzeugt, daß das Kind, welches der Bettler bei sich hat, einer von den zwei verschwundenen Knaben sei. Nur die Mutter zweifelt, während ihr jedermann versichert, daß sie ihr Kind wiedergefunden habe. Niemand kann den armen Kleinen ohne Rührung ansehen, nur die Mutter trägt eine Unempfindlichkeit zur Schau, die schlechterdings erkünstelt und daher um so mehr verdächtig sein muß. Mutterliebe, Neugierde oder mindestens der Anstand hätten die Witwe antreiben sollen, das Kind wenigstens zu sich kommen zu lassen, es aufs genauste zu betrachten und mit dem Bilde, das sie von ihrem Sohn noch im Herzen oder in der Einbildungskraft hatte, zu vergleichen; schon die Klugheit hätte sie dazu veranlassen sollen, es sogleich in Gegenwart aller über verschiedene häusliche Umstände zu befragen und somit durch des Kindes Antworten den Pöbel zu überführen, daß er sich geirrt habe. Aber sie ist im Gegenteil nicht nur die einzige Person, die bei der Erscheinung des Knaben ganz gleichgültig bleibt, sondern sie stiehlt sich auch heimlich von Vernon weg, und kann man auch diesen Schritt nicht geradezu für die Flucht einer Frau mit bösem Gewissen ansehen, so spricht er doch wenigstens für eine Person, die fürchtet, die von ihr unterdrückten natürlichen Empfindungen möchten bei irgendeiner Zusammenkunft mit dem Kinde wider ihren Willen hervorbrechen, oder eine unfreiwillige Rührung möchte die Wahrheit an den Tag bringen. Zwar sei jemand da, der sich für des Kindes Vater ausgebe. Aber dieser Mann sei ein Bettler, ein Landstreicher, der nie irgendwo eine feste Wohnung gehabt, nie ein bestimmtes Geschäft betrieben und weder infolge von Krankheit, Gebrechlichkeit oder hohem Alter, sondern nur aus Lust zum Nichtstun und zur Liederlichkeit das Bettlerhandwerk ergriffen habe. Ein solcher Müßiggang sei die Schule der Niederträchtigkeit, in der alle natürlichen Regungen erstickt und allerlei Arten von Betrügereien und Bubenstücken gelernt würden. Bei dem Gesindel, zu dem Monrousseau gehöre, liefen Männer und Weiber zusammen, verheirateten und trennten sich wieder, wie Zufall und Begierde sie leiteten. Der Handel mit Kindern sei ihr einträgliches Geschäft. Sie verkauften um jedes Vorteils willen ihre eigenen und kauften, mieteten oder stählen dafür andere, um mit ihnen zu betteln. Ja wie oft käme es vor, daß sie diese armen Geschöpfe noch verstümmelten, um durch sie das Mitleid der Leute anzuregen. Der Mann, bei dem man den Knaben angetroffen hatte, konnte also ganz gut einen Kindesraub begangen haben. Vielleicht war ihm der Knabe, den er für seinen Sohn ausgab, auf der Straße begegnet, als dieser selbst bettelnd durch die Stadt gestreift war. Er hatte ihn mit sich genommen und ihm Brot und bessere Bissen versprochen, als der Kleine sich selbst zu verschaffen gewußt hatte. Er hatte ihn angeleint und einen geschickten Schüler in ihm gefunden. Das Vagabundenleben, das bei aller seiner Unbequemlichkeit doch für so viele mit dem Hange zur Faulenzerei, zur Unabhängigkeit und zur Liederlichkeit ausgestattete Menschen seine Reize hat, behagte auch dem Kleinen: es gefiel ihm also sehr wohl bei diesem neuen Vater. Das alles entsprach durchaus dem Begriff, den man sich von dem kleinen Jacques Le Moine machen konnte; er hatte wirklich so verkehrte Neigungen gezeigt, daß man annehmen durfte, er habe sein mütterliches Haus lediglich aus dem Grunde verlassen, um sich der häuslichen Zucht und der mütterlichen Aufsicht zu entziehen und nach Herzenslust in der Welt umherzulaufen. Daß die Mutter den Knaben auch bei der Zusammenkunft standhaft verleugnet und keine Regungen aufwachender Mutterliebe gezeigt hatte, sei gar kein Beweis dagegen, wenn man annimmt, daß sie ihr Kind vorher verstoßen hatte. Ein ebenso wahrscheinlicher Fall wäre außerdem der, daß sie über seine bisherige Aufführung schon so empört war, daß sie ihn bereits früher ganz aus ihrem Mutterherzen gerissen hatte. Jedenfalls hatte sowohl sie als auch der Bettler eine Rolle übernommen, die sie ganz durchspielen mußten, wenn sie nicht entdeckt und als Verbrecher zur Strafe gezogen werden wollten. Zöge man ferner in Erwägung, wie oft sich der Bettler namentlich hinsichtlich seines Aufenthaltes in Paris und seiner Zusammenkunft mit der Witwe widersprochen habe, so könnte dies nur den Verdacht nähren, daß sich in Paris etwas zugetragen habe, dessen Entdeckung er zu fürchten hatte. Jedenfalls aber stand es fest, daß beide sich in Paris gesprochen und sich dann wieder in Vernon getroffen hatten. In Paris wollte ihm die Mutter den Auftrag gegeben haben, sich nach ihren Kindern umzutun; als sie ihn aber in Vernon wiedergesehen hatte, war es ihr nicht eingefallen, sich bei ihm zu erkundigen, und sie hatte ihn nur mit einem Almosen abgespeist. Auf alle Fälle befanden sich hier Widersprüche, und es schien wirklich, als hätten die beiden ihre Geheimnisse miteinander. Dies alles wären nur Vermutungen und Schlüsse; aber die Zeugenverhöre zu Vernon lieferten Beweise. Zwei Verwandte, zwei Nachbarn, die ehemaligen Spielgenossen des entlaufenen Jacques, die Dienstmägde, unter denen er aufgewachsen war, alle hätten ihn auf den ersten Blick wiedererkannt und seien von ihm wiedererkannt worden. Er selbst habe sie an verschiedene Vorfälle erinnert, und alles, was er angegeben habe, sei richtig gewesen. Ein Schneider, der ihm ein Kleidungsstück gemacht, ein Arzt, der ihm eine Wunde geheilt hatte, hatten ihn wiedererkannt, und letzterer hatte sogar noch die Narbe der Wunde auf seiner Stirn wiedergefunden. Nenn auch einige dieser Zeugen durch die Gegenanführungen der Witwe verdächtigt waren, so war doch die Stimme einer ganzen Stadt nicht zu verdächtigen. Die genaueste Ähnlichkeit des Knaben in Aussehen, Wesen und Äußerungen mit dem entlaufenen Jacques hatte die Vermutung fast zur Überzeugung gesteigert. Man konnte sagen, die es glaubten und glauben wollten, hätten ihm Anleitung gegeben, was er sagen solle. Aber die Probe auf die Richtigkeit der Aussage hatte der Umgang geliefert, den der Knabe an der Seite des Richters gemacht hatte, wo ihm doch gewiß nicht vorgesprochen worden war, was er aussagen sollte, denn hätte man es gleich gewollt, so hatte man es doch nicht gedurft, wo das ganze Volk Zeuge der Auftritte war. Und was hatten die Stadt Vernon und ihre Gerichte, denen man Parteilichkeit vorwarf, davon, daß der Bettelknabe der Witwe zum Sohn aufgedrungen wurde? Die Gerichtsbeamten sollten einen alten Haß gegen die Le Moines haben; dieser Umstand war aber, wird uns versichert, durch nichts erwiesen worden, und einfach angenommen darf ein solcher Haß nicht werden. Daß aber die Witwe bis dahin mit der Stadt selbst in gutem Einverständnis gelebt haben mußte, ergibt sich daraus, daß sie so lange Zeit des Jahres dort verweilte, während doch ihr eigentlicher Wohnort Paris war. Endlich könne auch die Rückkunft des Pierre Le Moine und seine Aussagen über seinen Bruder diese starken Beweise nicht umstoßen. Pierre war ein leichtsinniger, unordentlicher Bursche, was schon die Tatsache seines Entlaufens und seines langen Umhertreibens beweist, auch wenn es nicht durch sein früheres Leben bewiesen würde. Er hatte seinen jüngeren Bruder verführt, und wenn er ohne ihn nach Hause kam, so stand ihm bevor, Rechenschaft abzulegen. Irgendwie mußte er diese geben. Wenn er den ihm entlaufenen Bruder für tot ausgab, war die Sache mit einem Male abgetan. Die Zeugnisse, die er mitbrachte, hatten gar keine Bedeutung. Erstens waren sie von Privatpersonen ausgestellt und in keiner Weise amtlich beglaubigt, aber auch das, was sie aussagten, war durchaus unzulänglich. Es war ihnen nichts weiter zu entnehmen als das: es waren zwei Kinder in ein Dorf St. Wast gekommen, dort hatten sie gebettelt, so daß der Edelmann, ein Herr von Montaud, durch ihr gutes Aussehen bewogen, sie zu sich genommen hatte; sie hatten sich Le Moine genannt, und der jüngste, den der andere Jacques genannt hatte, sollte dann dort gestorben sein. Keine der unterschriebenen Personen, vorausgesetzt, daß deren Unterschrift überhaupt echt war, hatte einen Jacques Le Moine namentlich erwähnt. Es wäre also damit höchstens nur bewiesen worden, daß in dem Dorfe ein Kind gestorben war, dem der andere Knabe, welchem es darum zu tun gewesen war, den Glauben zu erwecken, ein Bruder von ihm sei gestorben, diesen Namen gegeben hatte. Außerdem lagen noch andere Unstimmigkeiten vor, vor allem die, daß ein Datum später erst von einer anderen Hand dazugeschrieben worden war. Diesen Gründen gegen die Witwe Le Moine und den Bettler wurden vom Referenten folgende Gegengründe entgegengestellt. War die Frau, der man eine solche unnatürliche Tat zuschrieb, eine Person, der man sie zutrauen konnte? Gegen ihren Lebenswandel waren keine Ausstellungen zu machen; er konnte als tadellos gelten. Es war nur ein Zeuge da, der sie des Geizes beschuldigte. Kann der Geiz allein als Motiv gelten für die unnatürlichste Handlung, die eine Mutter begehen könnte? Ihr verstorbener Gatte hatte ihr das höchste Vertrauen bezeigt, indem er sie zur alleinigen Vormünderin seiner drei Söhne bestellt hatte. Sie war Witwe geblieben, wodurch sie nach des Referenten Ansicht ihren Kindern den Beweis der höchsten, aufopferndsten Liebe gegeben hatte. Ein unverdächtiger Zeuge hatte an ihr jederzeit Liebe und Sorglichkeit für ihre Kinder bemerkt. Allerdings hatte sie etwas spät erst gerichtliche Nachforschungen nach ihren Kindern anstellen lassen; aber es war erwiesen, daß sie weder Mühe noch Kosten gespart hatte, um auch vorher schon durch Privatnachforschungen ihren Aufenthalt zu erfahren. Die Meinung des Volkes in Vernon, das in dem Bettelknaben den entlaufenen Sohn wiedererkennen wollte, hatte dann deswegen keinen Funken neuer Hoffnung in ihr erwecken können, weil sie selbst schon früher in Paris dieser Hoffnung oft genug Raum gegeben und sie ebenso oft wieder hatte aufgeben müssen. Eine Mutter kennt ihr Kind besser als die Einwohnerschaft einer ganzen Stadt. Wäre der Charakter des Bettlers nicht verdächtig gewesen, so hätte ihr standhafter Widerspruch allein die Anklage zurückweisen müssen. Aber vor allem Monrousseaus unsichere, sich selbst widersprechende Aussagen gaben dem Gericht, das von der Volksstimme getragen wurde, Waffen in die Hand. Und doch konnte er sich und sein Besitzrecht auf das Kind durch Dokumente ausweisen, die zwar nicht vollständig waren, aber doch einen hohen Grad von Beweiskraft besaßen. Wenigstens war er jetzt im Besitz des Kindes und konnte für den Knaben den Schuh des Gerichtes so lange fordern, bis das bessere Recht eines anderen nachgewiesen sei: das nahm aber tatsächlich niemand anderes in Anspruch; die angebliche Mutter widersetzte sich sogar aufs standhafteste, das Kind als ihres anzunehmen, und (das erfahren wir jetzt erst) die ganze Familie unterstützte diese Weigerung. Alle Verwandte der Familie Le Moine, die zu Paris wohnten, wo die Kinder eigentlich erzogen worden waren, erklärten vor dem Konseil, der Knabe habe wohl Ähnlichkeit mit dem verschwundenen Jacques, aber er sei es nicht. Nichts also sprach für die Anschuldigung als der allgemeine Glaube in dem Städtchen Vernon, der sich lediglich darauf stützte, daß der kleine Jacques wirklich vor einem Jahre fortgelaufen war, der Bettelknabe ihm ähnlich sah und das Kind sich mehrerer Örtlichkeiten, Personen und Vorfälle aus früherer Zeit erinnerte. Darauf gründete das Gericht seine eigenmächtige Intervention. Sie erscheint zum wenigsten übereilt, wenn auf Grund solcher Tatsachen von Gerichts wegen so tiefe Eingriffe wie hier in das Privatrecht erfolgen. Das Gericht hätte im Gegenteil den Besitzstand achten und, wenn es doch dem Verdachte Raum gab, ohne jene Gewaltsamkeit und auf behutsamere Weise seine Nachforschungen halten sollen, um durch seine Autorität den Gerüchten, die umliefen, nicht noch mehr Gewicht zu verleihen. Dennoch schienen jene Schritte wiederum durch die Aussagen der Zeugen gerechtfertigt. Aber die Mehrzahl derselben waren Frauen. Die Liebe zum Wunderbaren, zum Interessanten spielte mit. Sie glaubten und wollten glauben, und im Feuereifer für diesen Glauben sahen sie, was sie sehen wollten. Eine Witwe, bei der die Le Moine in der Regel während ihres Aufenthaltes in Vernon gewohnt hatte, die also das Kind am besten kennen mußte, sagte nur, sie fände einige Ähnlichkeit zwischen dem ihr vorgeführten Knaben und dem jungen Jacques Le Moine. Die Aussagen anderer Zeuginnen waren ähnlich unzulänglich. Auch die Aussage des Arztes war verdächtig, weil die Behandlung der Wunde seiner Darstellung nach vor zwei Jahren stattgefunden hatte, während andere Zeugen feststellten, daß Verwundung und Kur schon vier Jahre zurücklagen, und Narben mögen sich am Kopfe mehr als eines Kindes finden. Der Schneider hatte nur gesagt, er glaube, der betreffende Knabe sei der kleine Le Moine, für den er einst eine Jacke gemacht habe. Dagegen war Robert Laurier so von seiner Identität überzeugt, daß er das Kind hatte in sein Haus nehmen und es erziehen wollen. Dazu war er dadurch veranlaßt worden, daß der Knabe ihn im Hospital sofort beim Namen genannt und ihn an viele Vorgänge, die nur der kleine Le Moine kennen konnte, erinnert hatte. Aber bei der gerichtlichen Gegenüberstellung beider hatte der Knabe Lauriers Namen nicht nennen können. Ja, ein anderer Zeuge hatte über jenes erste Zusammentreffen ausgesagt, daß der Knabe auch damals Lauriers Namen nicht genannt hätte. Laurier war also entweder ein falscher Zeuge aus guter oder schlimmer Absicht, oder er war mit derselben gläubigen Voreingenommenheit wie die andern an die Sache herangegangen. Andere Zeugenaussagen beschränkten sich auf ein Hörensagen. Einer hatte gehört, daß ein Bettelweib gesagt habe, ihr sei zu Ohren gekommen, daß der Knabe bei seinem Eintritt in Vernon geäußert habe, hier dürften sie nicht hinein, weil Mama da wohne, und daß Monrousseau darauf geantwortet habe, was sie denn machen sollten, sie hätten ja kein Brot: wenn aber Monrousseau den Knaben, gleichviel ob mit oder ohne Willen der Mutter, entführt hätte, würde er ihn schwerlich an den kleinen Ort gebracht haben, wo ihn so viele oder sogar alle kannten. Überdies war das Verfahren bei allen diesen Zeugenaufnahmen so gewesen, wie es nicht sein soll, wie es aber in der Praxis bei einem eiligen Prozeßverfahren nur zu oft ist. Jeder Zeuge wurde in Gegenwart des Betteljungen befragt und verhört. So war also jedes Zeugenverhör für ihn eine genaue Unterweisung darüber, was er zu sagen habe, wenn er den kleinen Le Moine vorstellen wollte. Wenn also der Schneider von der Jacke redete, wenn eine gewisse Collette Bonami erzählte, daß sie dem kleinen Jacques einmal die Rute gegeben habe, weil er ihr einen Strang Zwirn verwirrt hatte, wenn Laurier von seinem Pferdestall und ein anderer von einer Lohgrube sprach, so wiederholte das Kind alles das nachher wie ein Echo, ohne etwas von diesen Umständen zu wissen. Es wurde überdies durch Zeugen erwiesen, daß man den Knaben am Tage seiner Ankunft zu Vernon nicht gleich ins Hospital gebracht, sondern daß er in der ersten Nacht bei der Witwe Crette geschlafen hatte und die Magd, die am zuversichtlichsten behauptete, daß er Jacques Le Moine sei, während dieser Zeit nicht von seiner Seite gewichen war: diese Person hatte also Zeit und Gelegenheit genug gehabt, das Kind von allem zu unterrichten, was er äußern sollte. In Paris zerfiel und zerging dieser ganze Zauber wie Nebelgebilde in der Mittagssonne. Hier blies man ihm nichts ein, und es bedurfte nicht einmal der Gegenüberstellung mit den dortigen Bekannten und Verwandten der Familie, die ihn aufs genaueste kennen mußten, denn sofort erklärte er selbst, Monrousseau sei sein Vater, die Dame aber, die ihm vorgestellt worden sei, nicht seine Mutter. Der entwichene Knabe Jacques konnte lesen und schreiben, ja er hatte schon etwas Lateinisch gelernt. Der Bettelknabe konnte weder schreiben noch lesen, und man hatte keinen Grund zu vermuten, daß er sich nur verstelle. Endlich existierte der Knabe Jacques nicht mehr, welcher der Bettelknabe durchaus sein sollte. Der Bruder versicherte es: er hatte Jacques sterben sehen und schriftliche Bescheinigungen darüber mitgebracht. Ein Interesse, den Bruder totzulügen, läßt sich nicht voraussetzen; wenn er sich vor der Mutter fürchtete, so durfte er doch gerade nicht sagen, daß der von ihm verführte kleinere Bruder zum Teil durch seine Schuld gestorben sei. Aus diesen Zweifeln hätte man nach unseren Begriffen auf leichte Weise durch Nachforschung bei den Behörden des Dorfes St. Wast in der Normandie zur Gewißheit kommen können; darauf hat man sich aber von seiten der Gerichte nicht eingelassen, weil keine der Parteien darauf angetragen zu haben scheint. Man begnügte sich damit, zu deduzieren, daß die Zeugnisse, auch wie sie waren, für echt gelten könnten. So waren Für und Wider mit richtigem Gewicht gegeneinander abgewogen. Der Generaladvokat kam zuletzt zu der Ansicht, daß die Gründe, die für Entlastung der Witwe und des Bettlers sprachen, schwerer als die anderen in die Wagschale fielen. In diesem Falle aber sank auf alle die, welche die Untersuchung eröffnet hatten, der Verdacht der falschen Anklage, und die Frage tauchte auf, ob die Gegenklage der Witwe begründet war. Lag ein Irrtum oder lag gar ein Betrug vor? Die Gegenklage war namentlich gegen den Lieutenant-General Montaud und den königlichen Prokurator zu Vernon gerichtet. Sie sollten die Urheber der Volksauftritte gewesen sein und aus einem alten heimlichen Hasse gegen die Familie Le Moine und um ihres eigenen Vorteils willen das ganze gerichtliche Verfahren eingeleitet haben. Das nachlässige und übereilte Vorgehen beider Gerichtspersonen steht außer Frage. Der Prokurator hatte sich unter dem Pöbel am Tore befunden und nicht wenig dazu beigetragen, den Wahn der Menge zu bestärken, und doch hatte er später in seiner gerichtlichen Eingabe so getan, als wäre er eben erst von der ganzen Sache durch die schriftliche Denunziation des Prokurators Jean Le Moine – die apokryphisch blieb und nicht zu den Parlamentsakten kam – unterrichtet worden. Er hatte den Bettler ins Gefängnis werfen lassen, ohne ein Protokoll darüber aufzunehmen, und ihm die Füße zusammenschließen lassen, um ihm dadurch ein Bekenntnis abzunötigen. Man hatte die Witwe Le Moine zu gleichem Zwecke im Arrest behalten und das Parlamentsarret nicht geachtet, das alles weitere Verfahren untersagt hatte. In allen Akten und Registraturen war der Bettelknabe Jacques Le Moine genannt worden, so daß es bei den Gerichten von Anfang an für entschieden gegolten hatte, daß er der entlaufene Sohn der Witwe sei, und unter dieser Annahme waren ihm die Alimente ausgesetzt und diese durch Arrestschlag und Exekution beigetrieben worden. Der Prokurator verteidigte sich damit, daß er sich unter den Pöbelhaufen begeben habe, nicht um ihn aufzureizen, sondern um ihn zu besänftigen, daß er ferner bei den vorliegenden Indizien und seinem guten Glauben nicht nötig gehabt habe, auf die Denunziation zu warten, sondern das Recht, ja sogar die Verpflichtung gehabt habe, sofort ex officio einzuschreiten. Der Lieutenant-General verteidigte sich damit, daß er beim Beginn der Untersuchung gar nicht in Vernon gewesen, der Bettler auf Anlaß seines Particulier-Lieutenants verhaftet und die Sache von ihm nur fortgeführt worden sei, nachdem jener sich als befangen erklärt habe, weil er ein Verwandter des verstorbenen Notars Le Moine gewesen sei. Übrigens seien alle Verhandlungen im Beisein sämtlicher Gerichtsbeisitzer gehalten worden, und das Arret des Pariser Parlaments habe zurückgewiesen werden müssen, weil Vernon in Kriminalsachen tatsächlich unter das Parlament von Rouen gehöre, Nachdem so viele Zeugenaussagen wahrscheinlich gemacht hätten, daß der Knabe wirklich der Sohn des verstorbenen Notars Le Moine sei, sei er durchaus berechtigt gewesen, aus dessen hinterlassenem Vermögen die Alimente zu fordern und einzuziehen. Den Bettler habe man allerdings in Ketten legen lassen, aber auch das sei nach dem einstimmigen Beschluß des Gerichts geschehen, weil wirklich ein dringender Verdacht vorgelegen habe, und nur der eine Formfehler müsse zugegeben werden, daß sein Name nicht sogleich in die Register eingetragen worden sei; die Witwe sei übrigens bei ihrer zeitweiligen Festhaltung mit aller Schonung behandelt worden. Von einem Haß gegen den verstorbenen Le Moine könne seinerseits nicht die Rede sein, da er ihn nie gekannt und erst nach seinem Tode nach Vernon gekommen sei. Der Generaladvokat hielt hiernach die Gerichte, wenngleich nicht frei von großen Versehen, doch nicht für so schuldig, daß darum die Richter in persönlichen Anspruch genommen werden könnten. Also lag kein Betrug, sondern nur ein Irrtum vor. Aber wie war dieser entstanden? »Man kann annehmen,« sagte der Generaladvokat Bignon zu diesem Punkte, »daß jedes Wort des Kindes ihm von anderen entweder aus Bosheit oder Unverstand eingeblasen worden ist. Der Pöbel hatte auf dem Gesicht des Bettelknaben kaum einige Züge bemerkt, die denen des kleinen Jacques Le Moine glichen, als er es auch schon für ausgemacht hielt, daß es dieser sein müsse. Bei dem Auflauf, der entstand, nannte man diejenige mit Namen, die seine Mutter sein sollte, und sagte, daß dieses Kind das gleiche sei, das zu Bois-Hieraulme geboren und erzogen worden sei. Der kleine Betteljunge war groß genug dazu, um den Unterschied zwischen der elenden Lebensart eines Bettlers und dem Zustande eines Kindes aus gutem Hause einzusehen, und schon stand es bei ihm fest, von allem, was er gehört hatte, zu seinem Glücke Gebrauch zu machen. Erst sechs Tage, nachdem man ihn dem Bettler abgenommen hatte, wurde er in Vernon herumgeführt, und erst vierundzwanzig Tage später machte der Richter mit ihm die Reise nach Bois-Hieraulme. Inzwischen hatte die Neugierde unzählige Leute ins Hospital getrieben, um ihn zu sehen und mit ihm zu reden, und man kann wohl glauben, daß keiner von etwas anderem als von seiner Mutter, seinen Verwandten, seinen ehemaligen Nachbarn und Bekannten und den in Frage kommenden Örtlichkeiten von Vernon gesprochen haben wird. Auf diese Art hat man ihm nach und nach die ganze Lebensgeschichte des Kindes, das man in ihm finden wollte, beigebracht, und es war nicht zu verwundern, daß er aus diesen ungeschickten und unvorsichtigen Verhören, die jeder, der ins Hospital kam, mit ihm anstellte, Stoff genug zu den Antworten erhielt, die er nachher vor Gericht gab. Es ist freilich auch nicht ausgeschlossen, daß eine oder die andere der Witwe Le Moine nicht günstig gesinnte Person das Kind von alledem, was es antworten sollte, mit Vorsatz unterrichtet hat, und vielleicht ist auch einer oder der andere von den Richtern dabei mit beteiligt gewesen. Allein ohne daß man nötig hat, jemand besonders zu beschuldigen, kann man es für ausgemacht annehmen, daß ganz Vernon das seine dazu beigetragen hat, den Knaben seine Rolle spielen zu lehren, denn jedermann war nun einmal von dem Vorurteil eingenommen, daß er ein Kind des verstorbenen Le Moine sei. Daher kam es auch, daß jeder, der mit dem Knaben sprach, ihm sein Mitleid und seinen Diensteifer bezeigte, ihm alles, was er von Jacques Le Moine wußte, erzählte, ihn fragte, ob er ihn nicht an dem und dem Ort, bei der und der Gelegenheit gesehen habe, und auf diese Art wurde der Knabe wider Willen der Besucher über alles, was er zu sagen und wie er sich zu betragen hatte, unterrichtet. Die genaue Ähnlichkeit des Bettelkindes mit dem kleinen Jacques hatte diesen allgemeinen Irrtum veranlaßt, und man weiß, mit welcher Leichtigkeit der Pöbel ein Vorurteil auffängt, mit welcher Dummheit er die abgeschmacktesten Erdichtungen glaubt, und mit welchem Eifer er dann seine einmal angenommenen Meinungen verfolgt. Aus diesem Gesichtspunkt heraus muß man diese Geschichte betrachten. Daß auch die Gerichte sich durch die Vorurteile des Pöbels haben täuschen lassen und nicht allen nötigen Fleiß angewendet haben, um die Sache gehörig zu untersuchen, war nur menschliche Schwachheit; der Rachsucht kann man sie jedoch aus keinen Fall beschuldigen.« Das Parlament erkannte 1659 nach Bignons Antrage. Die Klage gegen die Gerichtspersonen von Vernon wurde wegen Mangels zureichender Beweise zurückgewiesen, das Verfahren gegen den Bettler und die Witwe für nichtig erklärt, Monrousseau der Haft entlassen, sein Name im Gefängnisregister des Parlaments ausgestrichen »und völlig unleserlich gemacht«, seinem Sohne Louis auferlegt, ihn ferner als Vater zu betrachten und ihm gehorsam zu sein, das Gesuch der Parteien um Schaden- und Unkostenersatz aber zurückgewiesen. Außerdem verordnete das Parlament, daß der Knabe, der so viel Aufsehen gemacht hatte, obgleich er dem Vater zugesprochen worden war, wieder ins Hospital zurückgeführt und dort mit den anderen Kindern erzogen werden solle. Der Magister Tinius Zu Anfang des Jahres 1812 erregte ein Verbrechen in Leipzig allgemeine Aufmerksamkeit; der Eindruck auf die Bewohner der Stadt war um so schrecklicher, als aller Nachforschungen ungeachtet der geheimnisvolle Täter unentdeckt blieb, Zu dem hochbejahrten Kaufmann Schmidt, der in der Grimmaischen Gasse ein Haus besaß, kam am Morgen des 28. Januar etwa zwischen zehn und elf Uhr ein unbekannter Mann von ungefähr vierzig Jahren und sagte ihm, er sei aus Hamburg an ihn empfohlen; weil dort nichts mehr zu machen sei, wolle er sich in Sachsen nach einer Verdienstmöglichkeit umsehen. Er fragte ihn, ob er sich ein Landgut oder sächsische Obligationen kaufen solle, und während des Gesprächs hierüber, das etwa eine halbe Stunde dauerte, holte Schmidt auf die Bitte des Fremden eine Leipziger Stadtobligation über hundert Taler aus dem Schreibtisch, zeigte sie dem Unbekannten, legte sie aber nachher wieder in den Schreibtisch zurück. Auf einmal sank er bewußtlos nieder. Als Schmidt wieder zu sich kam, blutete er stark am Kopfe und schrie: »So helfen Sie mir doch!« Der Fremde aber war fort. Nachdem er sich mit Mühe aufgerichtet hatte, sah er drei Kästchen seines Schreibtisches leer auf dem Tische und den Stühlen herumstehen. Die Angst, daß er bestohlen worden sein könnte, bemächtigte sich seiner und gab ihm die Kraft, sich zu erheben. Noch blutend durchsuchte er seine Sachen und fand, daß ihm aus seinem Schreibtische elf Leipziger Stadtobligationen im Werte von dreitausend Talern fehlten. Nachdem er sich schnell von der Ehefrau seines Hausmanns Vetter hatte verbinden lassen, eilte er nach der Schoßstube, um Anzeige von dem Vorfall zu machen und zugleich die Nummern der ihm fehlenden Stadtobligationen anzuzeigen. Aber alle diese Maßnahmen nützten ihm nichts, denn die elf Obligationen waren bereits bei Frege u. Co. verkauft und von diesen in Geld bar bezahlt worden. Noch in derselben Stunde, als der Fremde bei Schmidt gewesen war, morgens zwischen zehn und elf Uhr also, war in den Geschäftsräumen der Firma Frege u. Co. ein Fremder erschienen und hatte jene Obligationen gegen den Kursbetrag in preußischen, sächsischen, braunschweigischen, französischen Louisdors und einen Teil Silbergeld in Konventionsmünze umgewechselt. An dem Fremden war weder Angst noch Unruhe zu bemerken gewesen. Er hatte genau nachgerechnet, hatte das empfangene Geld überzählt und dann einzelne Münzsorten, die ihm nicht zusagten, in aller Ruhe zurückgeschoben, um sich andere dafür auszahlen zu lassen. Die Personenbeschreibung dieses Fremden, welche nach den Aussagen einiger Angestellten zusammengestellt wurde, die ihn gesehen hatten, wurde in die Zeitungen eingerückt: nach ihr sollte der Fremde wie »ein modern gekleideter Landgeistlicher« ausgesehen haben. Ein gewisser von Bürger geriet in Verdacht. Der Kassierer des Fregeschen Bankhauses wollte ihn als den Verkäufer der Obligationen bestimmt wiedererkennen. Da aber die übrigen Angestellten wie auch Schmidt selbst ebenso bestimmt widersprachen, so erledigte sich der Verdacht ohne weiteres. Im übrigen war von dem Kaufmann Schmidt wenig genug zu erfahren. Zwar erhärtete er durch einen Eid alles, was er bisher angegeben hatte; aber der Schreck und die Verwundung hatten seine Sinne so sehr betäubt, daß er über die Kleidung und Gestalt des Fremden nichts anzugeben wußte; er konnte nicht einmal sagen, ob der Mann ihn auf den Kopf geschlagen habe oder die erhaltene Wunde davon herrühre, daß er in Ohnmacht gefallen und dabei an die Ofenkante gestürzt sei. Noch ehe die Kopfverletzung des alten Mannes geheilt war, starb er jedenfalls infolge des Mordanfalls nach einem qualvollen Krankenlager in der Nacht zum 6. April desselben Jahres. Die Leichenöffnung ergab folgendes. Die Ursache der Verwundung mußte mit großer Gewalt gewirkt haben. Sie hatte unzweifelhaft in mehreren heftigen, durch eine fremde Hand geführten Schlägen bestanden, denn ein bloßes Hinsinken des Körpers bei einer Ohnmacht hätte selbst durch Anschlagen des Kopfes an einen harten Gegenstand nicht an zwei voneinander entfernten Stellen des Kopfes zwei ganz ähnliche Wunden verursachen können. Womit die Verwundung aber erfolgt war, konnte nicht festgestellt werden, da die Wunden sich nicht mehr in frischem Zustande befanden. Inzwischen war ungefähr ein Jahr vergangen. Da erregte im Februar 1813 ein neuer Mord allgemeines Entsetzen. Am Neumarkt wohnte vier Treppen hoch im Dr . Kunitzschen Hause die fünfundsiebzigjährige Witwe des Briefträgers Kunhardt. Sie hatte am Morgen des 8. Februar ihr Dienstmädchen Schmidt bald nach acht Uhr fortgeschickt, um aus einem Gewölbe eine Flasche Wein zu holen. Als das Dienstmädchen nach Hause zurückkehrte, traf es in der Hausflur einen Magister, der ihm bekannt vorkam. Er fragte die Magd, ob sie weggehe, und wann sie wiederkomme. Sie antwortete, sie komme eben zurück, worauf sich der Mann durch die Haustür entfernte. Als sie oben ankam, fand sie die alte Kunhardt auf dem Vorsaale mit blutigem Kopfe in einem Winkel an der Stubentür lehnen. Die Verwundete sagte ihr, ein fremder Kerl, der ihr einen Brief gebracht hätte, habe sie so blutig geschlagen. Das Hilfegeschrei des Dienstmädchens rief mehrere Bewohner des Hauses, die Dr . Knoblochschen Eheleute und die Frau Dr . Kunitz, herbei. Die arme Verwundete wurde in ihre Wohnstube gebracht und mit Fragen bestürmt. Sie sagte nur: »Ein Kerl hat mich geschlagen; der Brief muß da sein; ich bin froh, daß ich meine Kette habe.« Auf die Frage, ob sie den Kerl kenne, antwortete sie: »Nein!« Der Brief, der auf der Erde lag, war datiert »Hohendorf, den 24. Januar 1813«, Johann Gottfried Bröse unterzeichnet und enthielt das Gesuch des Absenders, ihm ein Darlehen von tausend Talern zu gewähren. Kurz darauf traf die Mordkommission in der Kunhardtschen Wohnung ein. Sie fand die alte Witwe völlig besinnungslos im Bette liegend. Das Dienstmädchen wiederholte ihre Aussage und setzte nur noch bestimmter hinzu, der Mann, den sie getroffen habe, sei mit einem dunklen Matin bekleidet gewesen. Schon auf der Treppe habe sie die Stimme ihrer Dienstherrin gehört, die: »Hanne! Hanne!« gerufen und am Kopfe geblutet habe. Außer den Blutspuren an der Wand und am Boden fand das Gericht an der linken Wand des Vorsaals die chamoisfarbige Bordüre abgewischt, als ob heftig daran gerieben worden wäre. Die Dr . Kimitz bekundete sofort, daß sie kaum fünf Minuten vor den Hilferufen der Schmidt eine Mannsperson mittlerer Statur, die mit einem ganz dunklen Matin bekleidet gewesen sei und eine schwarze oder doch ganz dunkle Mütze auf dem Kopfe getragen habe, aus der Haustür habe herausgehen sehen. Der Mann habe im Gehen den Matin abgestäubt, so, als wenn man sich an der Wand weiß gemacht habe. Werkzeuge, mit denen die Tat hätte verübt werden können, fand man nicht. Vermißt wurde nichts. Alle Mittel, die Überfallene am Leben zu erhalten, blieben fruchtlos. Sie starb in der Nacht zum 10. Februar, ohne wieder zum Bewußtsein gekommen zu sein. Bei der Sektion des Leichnams gaben die Ärzte ihr vorläufiges Gutachten dahin ab, daß die Kopfverletzungen der Hirnerschütterungen und Extravasate wegen absolut tödlich gewesen seien. Der Verdacht der Täterschaft fiel natürlich sogleich auf den Mann, den das Dienstmädchen der Schmidt hatte aus dem Hause gehen sehen, und der Verdacht verdichtete sich noch, als sich die Schmidt entsann, daß sie denselben Mann schon zwei Tage vorher im Hause gesehen hatte. Er war damals die Treppe zur Kunhardtschen Wohnung hinaufgegangen, hatte sie nach der Kunhardt gefragt, war aber gleich darauf wieder fortgegangen, weil sich Fremde bei ihr befunden hatten. Denselben Fremden hatte damals auch die Frau des Kutschers Vetterlein, die unten im Hause wohnte, gesehen, und auch damals hatte er einen Matin von seinem dunkelblauen Tuche und eine schwarze Mütze getragen. Er hatte sie nach der Kunhardt gefragt, und sie hatte ihn die vier Treppen hinaufgewiesen. Er war hinaufgegangen, und sie war ihm gefolgt, da sie gerade etwas auf dem Boden zu tun gehabt hatte. Auf der vierten Treppe hatte sie ihm zugerufen: »Hier wohnt die Frau, nach der Sie mich gefragt haben.« In demselben Augenblick hatte die Schmidt die Tür geöffnet, um den Brotmann hineinzulassen. Da hatte der Fremde in anscheinender Verlegenheit geäußert: »Nein, es soll eine Frau Dr . Kunitz sein«, und war wieder umgekehrt. Aber er war auch nicht zu der Dr . Kunitz gegangen, wohin ihn die Vetterlein nunmehr gewiesen hatte, sondern war die Treppe hinuntergesiiegen und hatte das Haus verlassen. Die Schmidt hatte diesen Fremden, als sie beim Magister H.... gedient hatte, oftmals in dessen Wirtshaus gesehen. Sie lief dahin, um sich nach seinem Namen zu erkundigen. H.... hielt eine Schankwirtschaft, in der viele Magister zu wohnen pflegten. Unter anderen Namen nannte er ihr auch den des Magisters K...., sie glaubte in ihm den Täter zu erkennen und gab ihn dem Untersuchungsrichter an, so daß er festgenommen und nach der Stadt gebracht wurde. Aber der Verdacht stellte sich als unbegründet heraus, und er wurde sofort wieder freigelassen, während sich der Verdacht auf einen anderen lenkte. Der Gastwirt und Magister H....hatte bei seiner Vernehmung ausgesagt, daß unter den Magistern, die bei ihm zu verkehren pflegten, auch der Pfarrer Tinius aus Poserna bei Weißenfels sei. Dieser habe vom 7. bis 8. Februar bei ihm übernachtet, sei am 8. um acht Uhr früh aus seinem Hause fortgegangen, angeblich, um zum Oberhofrichter zu gehen, und gegen neun Uhr wieder bei ihm eingetroffen, nachdem er beim Antiquar Rau ein Buch gekauft und im Beygangschen Museum Zeitungen gelesen hätte. Tinius war ein Mann von bestem Rufe. Er war seit einigen Jahren Pfarrer im Dorfe Poserna und in der Umgegend als Prediger wegen seiner volkstümlich-eindringlichen Reden weit berühmt. Er war zum zweitenmal verheiratet, beidemal, wie man sagte, mit Frauen, die ihm ein stattliches Vermögen mit in die Ehe gebracht hatten, lebte in völlig geordneten Familienverhältnissen, und sein Rat wurde als der eines verständigen und kenntnisreichen Mannes von vielen Leuten nicht nur aus seiner Gemeinde bei den verschiedensten Anlassen begehrt. Er war überdies schon als Schriftsteller aufgetreten und hatte unter anderem eine Selbstbiographie geschrieben. Seine Lieblingsneigung waren Bücher. Er kaufte oft ganze Bibliotheken auf und stand dauernd in lebhaftem Verkehr mit Antiquaren und Büchersammlern. Seine eigene Bibliothek war zu einer für die Verhältnisse eines Landgeistlichen ungeheuren Größe angeschwollen; sie umfaßte gegen sechzigtausend Bände. Dem Gerücht nach suchte er darin freilich nicht bloß die Befriedigung seiner Liebhaberei, sondern man sprach davon, daß er einen großen Bücherverkehr mit Amerika beabsichtige. Nichtsdestoweniger schöpfte das Kreisamt zu Leipzig Verdacht gegen ihn. Die Personenbeschreibung schien auf ihn zu passen. Man ging mit der äußersten Vorsicht zu Werke, und der Amtslandschöppe Kretschmar wurde mit dem Dienstmädchen Schmidt nach Poserna geschickt, wo die letztere versuchen sollte, den Tinius unbemerkt und ohne Aufsehen zu Gesicht zu bekommen. Wirklich trat der Pfarrer gerade aus seiner Haustür, als die Schmidt eintreten wollte. Sie erkannte ihn sofort als den Mann, den sie am 6. und 8. Februar im Kunitzschen Hause gesehen und gesprochen hatte. Als Tinius sie erblickte, wurde er auffallend verlegen. Rasch fragte er sie, woher sie sei, fügte aber sogleich selbst hinzu: »Ach, aus Weißenfels!« Der Verdacht erschien so dringend, daß die Verhaftung des Tinius beschlossen wurde. Am 27. Februar hatte ihn die Schmidt in Poserna rekognosziert, am 4. März wurde er in der Stille der Nacht festgenommen und nach Leipzig gebracht, wo die Untersuchung gegen ihn eröffnet wurde. Nachdem die vorläufige Untersuchung ein Jahr gedauert hatte, fiel das am 26. März 1814 veröffentlichte Erkenntnis des Schöppenstuhls zu Leipzig dahin aus, daß »wider Tinius mit der Inquisition gebührend zu verfahren sei«. Dieses Urteil hatte aber verfassungsgemäß schon die Entsetzung des Tinius von seinem geistlichen Amte und Übergabe an den weltlichen Richter zur Folge. In aller Feierlichkeit erfolgte am 31. März 1814 in der Nikolaikirche zu Leipzig in Gegenwart der geistlichen und weltlichen Behörden zu Leipzig und im Beisein zahlloser Zuschauer seine Amtsentsetzung. Es war einer der furchtbarsten Akte, die in neuerer Zeit in einer protestantischen Kirche begangen wurden. Der Superintendent Dr. Rosenmüller, den sein Amt zu dieser traurigen Handlung berief, gab die Rede, die er bei dieser Gelegenheit hielt, bald darauf gesondert heraus, so daß der Kriminalfall bereits vor seiner Erledigung durch den weltlichen Richter der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Als dem Angeschuldigten vom Kirchenaufwärter Priesterrock und Halskragen abgenommen worden waren unter der Verwarnung, sich nie wieder im priesterlichen Ornat zu zeigen, überlieferte ihn der Fronvogt als einen Laien dem weltlichen Gericht zur Fortsetzung der Untersuchung. Der Prozeß war noch lange nicht beendigt, als die Teilung Sachsens erfolgte. Zufolge der Konvention vom 20. Februar 1816 sollte der Gerichtsstand des Wohnorts, nicht der des begangenen Verbrechens über die Frage entscheiden, welchem der getrennten Landesteile die Untersuchung gegen einen in Haft befindlichen Angeklagten zustehe. Da nun Poserna bei Weißenfels, wo Tinius gewohnt hatte, preußisch geworden war, veranlaßte das Kreisamt Leipzig das zuständige preußische Obergericht, den Tinius von Leipzig abholen zu lassen. Das geschah, und die Untersuchung wurde nun von dem damit beauftragten preußischen Justizamt fortgesetzt und vervollständigt, bis im Februar 1820 endlich die spruchreifen Akten zur Abfassung des Erkenntnisses erster Instanz eingereicht wurden. Johann Georg Tinius war in einem Dorfe der Niederlausitz als Sohn von Eltern niederen Standes im Jahre 1764 geboren; sein Vater war Aufseher königlich preußischer Schäfereien. Bei seinem Großvater erhielt er die erste Erziehung. Beim Religionsunterricht bemerkte der Geistliche die vorzüglichen Anlagen des Knaben, und dieser verschaffte ihm die Möglichkeit, sich dem Studium zu widmen. Nachdem er, durch die Mildtätigkeit guter Menschen unterstützt, sich auf der Universität Wittenberg durchgeholfen hatte, wurde er an mehreren Orten Hauslehrer, dann Tertius am Gymnasium in Schleußingen, bis er im Jahre 1798 das Pfarramt in Heinrichs im Hennebergischen und endlich 1809 die Pfarre zu Poserna bei Weißenfels erhielt. Von allen diesen Orten her hatte er die besten Zeugnisse. Der berühmte Professor Reinhardt in Wittenberg, später Oberhofprediger in Dresden, hatte dem von der Universität abgehenden Jünglinge das prägnante Zeugnis geschrieben: » Ita vixit in hac Acsdemia, ut mihi carus esset in paucis «, d, i. »So lebte er auf dieser Hochschule, daß er mir vor allen lieb und wert wurde.« Der Rektor Walch am Gymnasium zu Schleußingen bezeugte, »daß er den durch den Oberhofprediger Reinhardt von ihm erregten, nicht geringen Erwartungen während seiner dreijährigen Amtsführung vollkommen entsprochen, sein Schulamt mit Nutzen für die Jugend verwaltet, auch sich so betragen habe, daß man seine frühe Trennung vom Gymnasium sehr bedauert«. Der Ephorus von Suhl sagte von seiner Amtsführung zu Heinrichs, »daß er immer auf das gewissenhafteste gehandelt, Sittenreinheit und Unbescholtenheit des Wandels an den Tag gelegt und niemals Grund zum Tadel gegeben habe«. Der Rat zu Heinrichs bestätigte diese Aussage und fügte hinzu, »daß er im außerordentlichen Beifall und Zulauf der Zuhörer aus allen Gegenden seinesgleichen hier noch nicht gehabt«. Der Superintendent zu Weißenfels bezeugte sogar noch nach Tinius' Verhaftung, »Tinius habe sich jederzeit so benommen, daß ihm der Gedanke einer solchen Verwilderung, deren er jetzt bezichtigt werde, nie habe beikommen können«. Das Ganze erschien ihm als ein Rätsel, dessen Lösung er nur in der unseligen Kunst zu finden glaubte, den wahren Grund des Herzens vor den Augen der Menschen zu verbergen und im geheimen zu sündigen. Einige sagten zwar, sie hätten ihm nie recht getraut. In seinem Wesen sei etwas gewesen, wovor sie im geheimen zurückgeschaudert wären. Manchen war eine unheimliche Miene, besonders aber ein stechender Blick an ihm aufgefallen. Das haben aber nur solche bemerkt, die ihn während der Untersuchungshaft oder später zu sehen Gelegenheit hatten. Über sein häusliches Leben wissen wir nur wenig. Er war, wie schon erwähnt worden ist, zweimal verheiratet. Die jetzige Frau, eine verwitwete Oberförsterin Helmerich, die er 1801 geheiratet hatte, hatte ihm drei Stiefsöhne mit zugebracht, und er hatte mit ihr noch drei Kinder gezeugt. Sie ließ sich während des Prozesses von ihm scheiden. Ihre alte Mutter beklagte es als das größte Unglück, daß ihre Tochter diesen Mann genommen habe, und zwar soll sie sich so schon vor der Entdeckung seiner Verbrechen geäußert haben. Nach einzelnen Zügen scheint es, als wäre Tinius ein rauher Ehegatte gewesen; seine Stiefkinder scheinen ihn gefürchtet zu haben. Von besonderer Wichtigkeit für die Untersuchung war seine Bibliomanie. Diese Lieblingsneigung schien, an sich betrachtet, unschuldig zu sein. Er wünschte eine zahlreiche Büchersammlung zu besitzen, mit den angesehensten Gelehrten in Bekanntschaft zu kommen und sich dadurch Ruhm und Ehre zu erwerben; hierzu wurde aber weit mehr Aufwand erfordert, als er mit seinem eigenen Vermögen bestreiten konnte; kaufte doch Tinius, wie schon erwähnt worden ist, nicht nur eine Menge einzelner, zum Teil seltener Bücher, sondern auch ganze Bibliotheken, wie die berühmte Nösseltsche in Halle, bei deren Kauf er sich rühmte, vierhundert Taler mehr als der König von Preußen darauf geboten zu haben. Als Tinius verhaftet wurde, stand er zunächst nur im Verdacht des Mordes an der Kunhardt. Tinius stellte zunächst jede Bekanntschaft mit der Ermordeten in Abrede; Zeugen, die bei der Mordtat zugegen gewesen waren, fehlten; es kam also allein auf Ermittlung und Aneinanderreihung der Umstände an, die den Kausalzusammenhang der Tat mit dem Angeschuldigten als Täter ins Licht stellten, und nach dieser Richtung hin ist die Untersuchung mit ungemeinem Fleiß geführt worden und hat einen überreichen Vorrat von Indizien zutage gefördert. Tinius, dessen antiquarische Neigungen ihn sehr oft aus dem fünf Stunden entfernten Poserna nach Leipzig führten, kehrte jedesmal in der Schankwirtschaft des Magisters H.... im Preußergäßchen nahe dem Neumarkt ein. Auch in der Woche vor dem 8. Februar und am 8. Februar selbst war er in Leipzig gewesen und hatte bei H.... gewohnt. Wenngleich über den Tag seiner Ankunft manche Widersprüche obwalteten, so steht doch nach seinem eigenen Geständnis fest, daß er schon am 5. Februar, einem Freitag, in Leipzig gewesen war und sich noch am Vormittag des 6. Februar, also am Sonnabend, dort aufgehalten hatte, während er am Morgen des 6. zwischen neun und zehn Uhr zu Fuß in seine Heimat zurückgekehrt sein wollte. Es lag der Verdacht nahe, daß er diese Zeit benutzt habe, um sich in den Häusern anerkannt reicher und bejahrter Personen etwas zu schaffen zu machen und die Gelegenheit zu einem Verbrechen zu erspähen. In dieser Beziehung kamen zwei Tatsachen zur Sprache: Am 5. Februar, vormittags gegen neun Uhr war er im Hause der Demoiselle Junius, einer sehr bejahrten reichen Dame, gewesen und an demselben Tage, wie ebenso am folgenden Sonnabend, auch im Hause der Dr . Kunitz gesehen worden. Der Aufenthalt im Hause der Junius wurde durch den Hausmann Stephan bekundet. Nach seiner Aussage war an jenem Freitag in der neunten Stunde vormittags ein Mann in einem bräunlichen Überrock und mit einem runden Hute in die erste Etage des Juniusschen Hauses gekommen und hatte die Besitzerin des Hauses zu sprechen gewünscht. Stephan hatte ihn gebeten, in die Gesindestube einzutreten, wo er ihm erklärte, daß die Junius nicht zu sprechen sei, und er solle sein Anliegen ihm und dem Dienstmädchen eröffnen. Hierauf hatte der Fremde gesagt, er sei ein Geistlicher aus einem Orte eine Viertelstunde von Rippach entfernt, er suche wegen der fremden Kriegsvölker, die das Land durchzögen, ein Absteigequartier in der Stadt, wo er seine Bücher unterbringen könne, und wolle zu Ostern ganz nach Leipzig ziehen; der Magister St.... habe ihn hierher gewiesen. Obgleich Stephan dem Fremden gesagt hatte, daß in diesem Hause keine Wohnung frei sei; war er doch noch etwa eine halbe Stunde geblieben und hatte sich mit den Dienstleuten von gleichgültigen Dingen unterhalten. Das Juniussche Haus lag neben dem Kunitzschen. Einen Mann, der diesem Fremden ganz ähnlich gesehen, jedoch einen blauen Matin und eine schwarze, wie eine Sackmütze gestaltete Samtmütze getragen und sehr kotige Stiefel angehabt habe, wollte Stephan drei Tage darauf, am 8. Februar, zwischen halb und drei Viertel neun Uhr gesehen haben, wie er aus dem Kunitzschen Hause herauskam. Er hatte die auffallende Ähnlichkeit zwischen dem Mann im blauen Matin und dem Fremden von vorvorgestern auch sogleich dem Dienstmädchen mitgeteilt. Tinius leugnete anfangs die Tatsachen. Späterhin gab er zu, an dem Tage und um die Zeit im Hause der Junius gewesen zu sein und sich nach einem Quartier erkundigt zu haben. Der Magister St...., mit dem er oft wegen seiner Bücher zusammengekommen sei, habe ihn dahin gewiesen und ihm gesagt, dort sei ein leeres Quartier zu haben. Das und nichts anderes sei die Ursache seines Besuchs gewesen. Wirklich bezeugte auch der Magister St...., daß Tinius ihn um jene Zeit nach einem geräumigen Quartier gefragt habe, das er habe mieten wollen, worauf er ihm eins im Juniusschen Hause vorgeschlagen und ihm überhaupt geraten habe, ganz nach Leipzig zu ziehen und sich um die Professur der orientalischen Sprachen zu bewerben. Aber diese Aussage des Magisters St... erschien den Richtern höchst verdächtig, denn St... schien überhaupt irgendwie mit dem Verbrechen des Tinius in Verbindung zu stehen, worüber noch eine besondere Untersuchung angestellt werden sollte. Auch den Besuch im Dr . Kunitzschen Hause gab Tinius zu. Er sagte aus, daß er aus dem Juniusschen Hause in das Nebenhaus gegangen sei in der Absicht, sich auch hier nach einem Quartier umzusehen. Als er sich im Flur nach dem Besitzer des Hauses erkundigt habe, sei Dr . Kunitz selbst zur Haustüre hereingetreten. Er habe ihn nach einer leeren Wohnung in der ersten Etage gefragt, und als er die Antwort erhalten habe, sie sei zwar leer gewesen, jedoch schon wieder vermietet, sei er, ohne mit jemand ein Wort gewechselt zu haben, wieder aus dem Hause hinausgegangen. Diese Aussage stimmte so ziemlich mit dem Zeugnis des Dr . Kunitz überein, der einen Fremden zur Vormittagszeit in seinem Flur angetroffen hatte und von ihm nach einer Wohnung gefragt worden war. Er hatte gesagt, daß eine solche Wohnung nicht frei sei, und hatte sich nach dem Namen des Fremden erkundigt. Dieser hatte herausgestoltert, er suche das Quartier für einen Freund, und sich darauf entfernt. Auf die Tatsache, daß der Dr . Kunitz auf dem Kopfe des Fremden eine Schildmütze gesehen haben wollte, während der Hausmann Stephan im Nebenhause ihn einige Minuten zuvor mit einem runden Hute gesehen hatte, kam es weniger an, da die Identität des Quartiersuchers im Juniusschen und des Fremden im Kunitzschen Hause durch die eigene Aussage des Tinius bewiesen war. Aber eine unverdächtige Zeugin, die Dienstmagd Rau, welche im zweiten Stock des Hauses beim Kaufmann Hänel diente, bekundete eidlich, daß ihr am Vormittag desselben Freitags gegen zehn Uhr eine Mannsperson begegnet sei mit dunkelblauem Matin und rundem Filzhut ohne Überzug, der die Treppe von oben heruntergekommen sei und sie gefragt habe, ob eine gewisse Kunhardt hier wohne. Sie habe ihm, da sie erst vor kurzem in das Haus gekommen wäre, keine Auskunft geben können. Bei der Gegenüberstellung fand sie die größte Ähnlichkeit zwischen Tinius und dem Fremden auf der Treppe und glaubte auch in dem blauen Matin, der ihr vorgelegt wurde, den zu erkennen, den der Fremde angehabt hatte. Die Widersprüche hinsichtlich der Kleidung – Stephan sah ihn mit Oberrock und Hut, Dr . Kunitz mit Oberrock und Schildmütze, die Rau mit blauem Matin und rundem Hut ohne Überzug und Stock – wurden durch die eigene Angabe des Tinius nicht gelöst, der sich selbst in den verschiedenen Verhören über seine Kleidung an jenem Freitage widersprach. Zuerst wollte er einen dunkelblauen Matin über seiner gewöhnlichen Kleidung angehabt und auf dem Kopfe eine schwarze Samtmütze mit einem Schirm getragen haben, dann gab er an, einen Hut mit Wachsleinwand überzogen aufgehabt zu haben, nach der dritten Aussage hatte er eine schwarze, glänzende, lederne Kappe mit Schirm und nach der vierten einen Filzhut getragen, den er aber vom Donnerstag bis zum Sonnabend einem Schneider zum Überziehen gegeben haben wollte. Wiewohl seine Besuche im Juniusschen und Kunitzschen Hause im engsten Zusammenhang standen und es sich nicht gut denken ließ, daß er dazwischen die Kleider gewechselt haben sollte, so erschienen diese Abweichungen in den Angaben doch nicht besonders wichtig, da die Tatsache, daß Tinius am Morgen des 5. Februar in dem Hause gewesen war, wo die Kunhardt wohnte, ja zur Genüge bewiesen war. Schwer wurde Tinius durch das Zeugnis der Rau belastet. Die Rau hatte ihn auf der Treppe gesehen, wie er von oben heruntergekommen war, und er hatte sich bei ihr nach der Wohnung der Kunhardt erkundigt. War diese Begegnung der mit dem Dr . Kunitz auf dem Flur vorangegangen, so hatte er unten mit dem Hauswirt Komödie gespielt. Oder war er am gleichen Vormittag noch einmal wiedergekommen? Dann mußte ihm sicher außerordentlich viel daran gelegen haben, die Wohnung der Kunhardt zu erfahren, und er schien dann offenbar auch Gründe gehabt zu haben, dem Hauswirt nichts davon zu sagen. Freilich war es möglich, daß das Dienstmädchen sich in der Angabe des Tages irrte und den folgenden Sonnabend mit dem Freitag verwechselte. Am Sonnabend nun im Kunitzschen Hause gewesen zu sein, bestritt Tinius auf das hartnäckigste. Daß er aber zu der Zeit, da er am Sonnabend dort gesehen worden war, schon aus Leipzig fortgereist gewesen sei, konnte er jedoch nicht beweisen. Zwar bestätigte die Ehefrau des Schenkwirts und Magisters H...., er sei schon am frühen Morgen des Sonnabends abgereist, doch ihre Dienstmagd Meyer behauptete mit Bestimmtheit, seine Abreise sei erst um zwei Uhr nachmittags erfolgt. Jedenfalls aber wurde seine Anwesenheit im Dr . Kunitzschen Hause am Sonnabendmorgen von den zwei schon erwähnten Zeuginnen, der Frau des Kutschers Vetterlein und der Dienstmagd der Ermordeten, bekundet. Die Vetterlein blieb auch bei den weiteren Verhören bei ihrer ersten Aussage, jedoch wollte sie bei der Gegenüberstellung Tinius nicht mit Sicherheit als den Mann erkennen, den sie an dem fraglichen Tage auf der Treppe getroffen habe. Die Dienstmagd Schmidt gab an, am Vormittage des 6. Februar habe sie, als sie die Vorsaaltür der Kunhardtschen Wohnung geöffnet habe, um Wasser zu holen, den Magister mit der Vetterlein die Treppe heraufkommen sehen. Die Vetterlein habe ihn zurechtgewiesen und sie selbst ihn gebeten, einzutreten. Als der Magister aber nur von einer Frau Dr . Kunitz geredet habe, zu der er wolle, und an die er einen Brief abzugeben habe, wobei er immer unter den Matin gegriffen habe, als habe er den Brief hervorholen wollen, habe sie zu ihm gesagt, wenn er zur Frau Dr . Kunitz wolle, so müsse er eine Treppe tiefer gehen; ihre Herrin sei keine Doktorsfrau. Der Magister sei weder zu ihrer Herrin noch zur Dr . Kunitz, sondern mit ihr die Treppe hinunter- und zum Hause wieder hinausgegangen. Er habe sehr blaß ausgesehen, und es war ihr vorgekommen, als ob er zittere, auch habe er hier schon zu ihr gesagt, wie sie sich später erst erinnert habe: »Das ist ja die Köchin, die bei Herrn Magister H.... gedient hat«, und sie gefragt, wohin sie gehe, und ob sie lange bleibe. Bei dieser Aussage blieb sie in allen Verhören und erkannte den Tinius auch als die in Frage stehende Person. Als Ergebnis dieser Aussagen und Zugeständnisse stand nunmehr fest, daß Tinius nicht allein am Freitag, sondern auch am Sonnabend im Kunihschen Hause gewesen sein mußte, und zwar unter Umständen, die den Verdacht erwecken mußten, daß es ihm dabei um das Ausspüren einer Gelegenheit zu tun war. Der Verdacht wurde um so dringender, als er seine Anwesenheit im Hause hartnäckig leugnete, obwohl sie klar erwiesen war, und vor allem das war außerordentlich belastend für ihn, daß er schon an diesem Tage nach dem Briefe gegriffen haben sollte, was darauf hinzudeuten schien, daß er das Verbrechen schon damals hatte ausführen wollen. Auch die Umstände des Mordes selbst sprachen für Tinius als den Täter. Zunächst wurde die Frage, ob Tinius am Tage oder in der Stunde des Mordes selbst, also am 8. Februar, im Kunitzschen Hause gewesen sei, mit einer bis ins kleinste gehenden Umständlichkeit untersucht, und diese Untersuchung brachte trotz aller versuchten Gegenbeweise den überzeugenden Beweis von seiner Anwesenheit an den Tag. Vier Zeugen gaben darüber die bestimmteste Auskunft: die Dienstmagd Schmidt, die Frau Dr . Kunitz, der Kutscher Vetterlein und der Hausmann Stephan. Die Schmidt war, wie sie schon gleich nach dem Mord erzählt hatte, kurz nach acht Uhr morgens weggegangen. Nach einer Viertelstunde war sie zurückgekehrt und hatte im Hausflur den Magister getroffen, der im Herausgehen begriffen war. Er hatte ihr zugerufen: »Ei, schönen guten Morgen, Köchin«, und dann ebenso wie am 6. Februar zu ihr gesagt: »Ei, das ist ja die Köchin, die bei Magister H....gedient hat.« Er hatte einen wahrscheinlich blauen Matin getragen und hatte eine Mütze in der Hand gehalten. Sie erkannte den Tinius bestimmt als den Magister wieder, der ihr am Mordtage im Flur begegnet war. Auch die Ehefrau des Dr . Kunitz erinnerte sich noch genau aller Umstände am Morgen des Mordtages. Sie war aus ihrer Schlafstube in die Wohnstube gegangen und hatte an ihrer Wanduhr nach der Zeit gesehen: es war zwei Minuten nach halb neun Uhr gewesen. Acht Minuten nachher, also zehn Minuten nach halb, hatte die Schmidt zu schreien angefangen. Während dieser acht Minuten war sie ans Fenster getreten und hatte einen Mann aus der Haustür gehen sehen, der mittelgroß gewesen war, einen dunkelblauen Matin, den er vorn mit beiden Händen zusammenhielt, getragen und, wie ihr schien, eine ganz schwarze Mütze aufgehabt halte. Er war langsam und mit vorgebeugtem Kopfe gegangen, und am linken Ärmel und am Rücken hatte er einen auffällig weißen Fleck gehabt, den er unterwegs abgestäubt hatte, wobei eine Wolke Staub herausgekommen war, und dann hatte er sich nach dem Gewandgäßchen zu entfernt. Anfangs getraute sich die Kunitz, als ihr Tinius vorgestellt wurde, nicht fest zu behaupten, daß er und jener Mann ein und derselbe seien, später aber erklärte sie, daß sie fest davon überzeugt sei. Diese Überzeugung habe sie schon bei der ersten Vernehmung gehabt, aber sie habe gefürchtet, Tinius würde, wenn er wieder auf freien Fuß komme, an ihr Rache nehmen. Um ganz sicher zu gehen, beobachtete sie ihn, als er über die Straße ins Verhör geführt wurde: er hatte ganz den Gang des Mannes, der an jenem Morgen aus ihrem Hause über den Platz gegangen war. Der Kutscher Vetterlein erinnerte sich nur, daß an jenem Morgen zwischen acht und neun Uhr eine fremde Mannsperson mit einem Mantel und einer Mütze auf dem Kopfe ins Haus getreten und die Treppe hinaufgegangen sei. Bei der Dunkelheit im Hausflur habe er jedoch sein Gesicht nicht deutlich erkennen können. Von einem Wiedererkennen konnte daher hier nicht die Rede sein. Der Hausmann Stephan aus dem Nachbarhause der Demoiselle Junius hatte, wie schon berichtet worden ist, am Morgen des Mordtages zwischen halb und drei Viertel neun Uhr aus dem Kunitzschen Hause einen Mann fortgehen sehen, der die größte Ähnlichkeit mit dem gehabt hatte, der am 5. Februar bei ihm wegen eines Quartiers angefragt hatte. Nur hatte er jetzt einen dunkelblauen Matin, der hinten mit Knöpfen versehen war, und auf dem Kopfe eine schwarze Samtmütze getragen, die wie ein Sack ausgesehen hatte. Der Matin war etwas mit Kot bespritzt und die Stiefel waren sehr beschmutzt gewesen. Der Mann war mit gebücktem Kopfe nach dem Gewandgäßchen und der Grimmaischen Straße zu gegangen. Stephan erkannte den ihm vorgestellten Tinius sofort und mit aller Bestimmtheit, nur die Mütze, die man ihm zeigte, schien ihm nicht dieselbe zu sein, da jener Fremde beim Herausgehen aus dem Kunitzschen Hause eine Sackmütze aufgehabt habe. Verstärkt wurden diese Zeugnisse noch durch eine Wahrnehmung des Chirurgen Jung, der dem Kunitzschen Hause gegenüber wohnte. Er hatte an jenem Tage um die angegebene Stunde einen Mann im blauen (doch schien er ihm lichtblau) Matin aus dem genannten Hause kommen sehen; er hatte sich den Matin, der weiß gefärbt war, vor dem Hause abgestäubt. Eine Viertelstunde später hatte er denselben Mann noch einmal vor dem Fürstenhause getroffen, wo er dasselbe getan hatte. Doch konnte er ihn nicht mit Bestimmtheit wiedererkennen und fand nur eine Ähnlichkeit in der Statur; ob der Mann eine Mütze oder einen Hut aufgehabt hatte, darauf konnte sich Jung nicht besinnen. Diese vier Zeugenaussagen, unterstützt durch eine fünfte, stimmten im ganzen überein; nur hinsichtlich der Zeit und der Kleidung fanden sich einige Widersprüche. Hinsichtlich der Zeit mußte der Mord nach Angabe der Dienstmagd Schmidt zwischen ein Viertel und halb neun Uhr, da sie von ihrem Gange wiedergekommen war, erfolgt sein; nach Aussage der Dr . Kunitz und des Stephan wäre der Mörder aber erst nach halb neun Uhr fortgegangen. Auf einen Unterschied von so wenigen Minuten konnte es indessen nicht ankommen, da Zeugen sich selten auf die Minute genau der Zeit erinnern. Zudem konnten die Uhren verschieden gegangen sein, und es war auch denkbar, daß der Mörder, während die Schmidt die Treppe hinaufgegangen war, sich noch eine Weile unter dem Torweg aufgehalten hatte, um schon da die verdächtigen weißen Flecke auf dem Mantel abzuklopfen; denn daß ihm darum sehr zu tun war, bewies ja der Umstand, daß er das zweimal auf offener Straße versucht hatte. Tinius verwandte die größte Anstrengung darauf, sein Alibi während dieser verhängnisvollen Stunde zwischen acht und neun Uhr nachzuweisen. Aber schon der Umstand sprach nicht zu seinen Gunsten, daß er sich in drei verschiedenen Verhören über seinen Aufenthalt während der fraglichen Zeit in immer neue Widersprüche verwickelte. In der ersten Vernehmung wollte er aus der H... schen Gastwirtschaft zum Buchhändler Liebeskind in der Grimmaischen Straße und zum Antiquar Rau in der Petersstraße gegangen und bei beiden ungefähr eine Viertelstunde geblieben sein, dann habe er sich auss Beygangsche Museum begeben, wo er eine Viertelstunde Zeitung gelesen habe, worauf er zu H... zurückgekehrt sei. Bei einer zweiten Vernehmung hatte er beim Ausgange zuerst einen ganz anderen Weg genommen und war dann plötzlich umgekehrt, um zu Liebeskind zu gehen, wohin ihn auch der Magister St... hatte gehen sehen. Unterwegs habe er mit dem Studenten Adami gesprochen. Im artikulierten Verhör endlich wollte er, nachdem er bei Liebeskind und Rau gewesen sei, noch beim Mützenhändler Asmus vorgesprochen haben, um dort seine Mütze, die er unterwegs aufgehabt habe, zurückzulassen und eine neue schwarze Kaschmirmütze für seinen Sohn zu kaufen. Darauf habe er bei dem Antiquar Rau eine kleine schwarze Bibel gekauft und sei darauf erst ins Beygangsche Museum gegangen und von dort aus gegen zehn Uhr zu H. .. zurückgekehrt. Der Beweis des Alibis gelang ihm nicht. Der Student Adami, an den Tinius noch aus dem Gefängnis schrieb, war nicht zu ermitteln. Die Aufwärter im Beygangschen Museum, der Antiquar Rau, der Buchhändler Liebeskind und der Mützenfabrikant Asmus bestätigten zwar, daß Tinius einmal morgens bei ihnen vorgesprochen habe, aber keiner konnte sagen, daß das am Morgen des 6. Februar geschehen war. Selbst der Magister St....hatte ihn an jenem Morgen nicht auf der Straße bemerkt. Dagegen sagte seine Wirtin, die Frau Magister H...., aus, sie habe, als er von ihnen fortgegangen sei, gesehen, daß er den Weg nach dem Neumarkt, also dem Kunitzschen Hause zu, eingeschlagen habe. Die Aussage der Zeugen über die Kleidung des verdächtigen Mannes, der nach dem Morde aus dem Hause gegangen war, stimmten fast überein, und die wenigen Widersprüche, die sich zum großen Teil auf die Form der Mütze bezogen, ließen sich leicht erklären und fielen überdies den übereinstimmenden Momenten gegenüber kaum ins Gewicht. Deren bedeutendstes war der Umstand, daß er von zwei Zeugen in einem dunkelblauen und von zwei anderen wenigstens in einem dunkeln Matin gesehen worden war; überdies bekundete Stephan als ein charakteristisches Kennzeichen, daß der Matin hinten mit Knöpfen versehen gewesen sei, und – Tinius war im Besitz eines solchen dunkelblauen Matins, der hinten am Schlitz mit Knöpfen besetzt war. Sein Bestreben ging also dahin, wenigstens diesen verhängnisvollen blauen Matin abzuleugnen, und er behauptete, ihn zwar in Leipzig mitgehabt, aber im Wirtshaus zurückgelassen zu haben und an jenem Morgen in dunkelgrauem Frack, in schwarzen Beinkleidern und mit schwarzer Mütze ohne Schirm ausgegangen zu sein. Wirklich bekundeten zwei Zeugen, die H...schen Eheleute, ihr Gast, der Pfarrer Tinius, habe an jenem Morgen, als er ausging, den dunkelblauen Matin bei ihnen zurückgelassen und sei nur mit einem Frack bekleidet gewesen. Aber beider Zeugnis war verdächtig. Auch gegen sie war wegen Verdachts eines verbrecherischen Einverständnisses mit dem Angeklagten eine Untersuchung eingeleitet und die Entscheidung über diese Untersuchung nur bis zum Urteil über Tinius ausgesetzt worden. Sie hatten also ein natürliches Interesse daran, daß Tinius freigesprochen würde. Aber auch für den Fall, daß sie die Wahrheit bekundeten, ließ sich denken, daß der Angeklagte ebenso, wie er an jenem Morgen die Kopfbedeckung gewechselt haben wollte, auch die übrige Kleidung gewechselt haben konnte. Tinius war übrigens schon lange vor seiner Festnahme durch einen Brief des Magisters St.... davon in Kenntnis geseht worden, daß der gegen ihn entstandene Verdacht sich mit darauf gründe, daß man den Fremden in einem blauen Mantel gesehen habe, und war in diesem Punkte also vorbereitet. Faßte man alle Zeugenaussagen zusammen, so mußte man als erwiesen annehmen, daß Tinius am Morgen des 8. Februar in dem Hause gewesen war, in dem sich das Verbrechen ereignet hatte. Das zweite Beweismittel war der blutige Brief, den man gefunden hatte. Er enthielt, wie schon erwähnt worden ist, die Bitte eines gewissen Bröse aus Hohendorf an die Kunhardt, ihm tausend Taler zu leihen, und war datiert vom 24. Januar 1813. Eine Person dieses Namens war aber aller Bemühung ungeachtet in den sächsischen Orten, die Hohendorf heißen, nicht aufzufinden. Der Brief mußte also fingiert sein, und es konnte mit größter Wahrscheinlichkeit bewiesen werden, daß Tinius ihn geschrieben hatte. Zwei Sachverständige gaben ihr Gutachten dahin ab, daß die Handschrift die des Tinius sei. Außerdem wurde festgestellt, daß Tinius am 8. morgens, ehe er ausgegangen war, in der Stube seiner Wirtsleute einen Brief geschrieben hatte, zu dem ihm der dreizehnjährige Sohn des Magisters H.... das Papier aus einem seiner Schreibebücher gegeben hatte; das Wasserzeichen in dem Briefpapier stimmte mit dem in einem der Schreibebücher des Knaben überein. Endlich war das Siegel auf dem blutigen Briefe nach dem Gutachten zweier sachverständiger Graveure ein Abdruck des Magister H...schen Petschaftes und identisch mit dem Siegel des geständigerweise von Tinius unter erdichtetem Namen an einen Kantor Müller geschriebenen Briefes; nach Aussagen unbeeidigt gebliebener Zeugen hatte er im H...schen Zimmer wirklich auch Briefe versiegelt. Verstärkt wird der Verdacht noch durch zwei andere Umstände. Einmal wurden bei Tinius noch mehrere anonyme Briefe von seiner Hand gefunden, über die noch einmal gesprochen werden soll: er war also durchaus der Mann, dem man dieses Mittel zutrauen konnte. Außerdem schrieb Tinius aus dem Gefängnis in einem Briefe, der aufgefangen wurde, an den Hofrat Schreiber in Leipzig, er möchte doch ein Petschaft wie das H... sche nachstechen und einen damit versiegelten anonymen Brief dem Untersuchungsgericht zusenden lassen, damit es zu der Überzeugung käme, daß es von diesen Petschaften mehrere in Leipzig gäbe: Tinius fürchtete also diesen Umstand und fühlte, wie stark er ihn belastete. Den stärksten Beweis für seine Täterschaft lieferten die beiden Hämmer, die man bei Tinius fand. Der eine hatte einen mit Papier umwundenen kurzen Stiel. Er erregte besonders Verdacht, da er gerade in die Seitentasche des verdächtigen blauen Mantels paßte und absichtlich dazu gekürzt zu sein schien. Blutflecke fanden sich nicht an ihm. War das Eisen wirklich blutig geworden, so hatte Tinius es leicht in der Zeit zwischen seiner Tat und der Verhaftung vollständig reinigen können. Daß er den Hammer je in der Manteltasche getragen habe, bestritt er entschieden, und den Stiel wollte er nicht selbst gekürzt haben, sondern das durch einen Schlosser habe tun lassen, damit er mit ihm die Nägel in seiner Bibliothek bequemer einschlagen könnte. Jenes konnte er nicht beweisen; und was seine zweite Angabe betrifft, so liegt auf der Hand, daß ihm zum Nageleinschlagen ein Hammer mit längerem Stiel weit bessere Dienste hätte leisten können, Von dem anderen, kleineren Hammer, den er zu Michaelis 1812 gekauft haben wollte, behauptete er, daß er ihn gar nicht gebraucht habe; aber das äußere Ansehen sprach deutlich dafür, daß das doch schon geschehen war. In dem Scheidungsprozeß nun kam folgendes zur Sprache. Tinius war um Weihnachten 1812 von Leipzig zurückgekehrt und hatte den blauen Matin oben an der Treppe hängen lassen. Seine Frau wollte ihn herunternehmen und entdeckte dabei in der Seitentasche einen Hammer. Als sie später einmal von Tinius den anderen Hammer zum Wirtschaftsgebrauch zurückforderte, sagte sie: »Du hast ja auch noch einen Hammer.« Der Ehemann war darüber äußerst aufgebracht und fragte hitzig, woher sie denn das wisse. Als sie es sagte, warf er ihr vor, daß sie alles ausstänkere, und er würde sie geschlagen haben, wenn sie nicht schnell fortgelaufen wäre. Die eine Ecke des kleinen Hammers paßte vollkommen in das Loch in der Schädeldecke. Daß der vollständige Abdruck des Hammers nicht mehr genau nachzuweisen war, erklärt sich daraus, daß die Verletzung von drei bis fünf aufeinanderfolgenden heftigen Schlägen herrührte, durch welche die Gestalt der Wunde immer wieder verändert worden war. Aber schon das, was man feststellen konnte, genügte zu der Annahme, daß die Wunden der Kunhardt durch einen dieser Hämmer hervorgerufen worden waren. An einem T.S.B. gezeichneten Tuche im Tiniusschen Hause fand man übrigens auch einige braune Flecke, die von Blut herrühren konnten. Auf dieses Tuch wurde man erst durch einen aus dem Gefängnis geschriebenen Brief aufmerksam, in dem Tinius den Magister St.... bat, er solle sich in Poserna bei seiner Ehefrau im geheimen erkundigen, ob sie wegen des Tuches befragt worden sei. Tinius erklärte dieses Verhalten damit, daß er sagte, er habe gehört, daß ein Tuch, das der Kunhardt weggekommen sei, ihn verdächtig mache. Aber von einem solchen Tuche war bisher bei der Verhandlung noch niemals die Rede gewesen; wahrscheinlich war es also nur das böse Gewissen des Angeklagten, das ihn zu dem Schreiben veranlaßte, und es entstand der Verdacht, daß dieses Tuch bei dem Verbrechen eine bestimmte Rolle gespielt hatte. Zu allen diesen Wahrnehmungen kamen noch eine ganze Reihe anderer Anzeichen von Schuldbewußtsein. An erster Stelle stehen in dieser Hinsicht die Briefe aus dem Gefängnisse, die ihm zu seiner Entlastung verhelfen sollten. So hieß es in einem Schreiben an den Studenten Adami wörtlich: »Es könnte sein, daß ich mich auf Ihr Zeugnis beriefe und Sie von dem Kreisamte zur Aussage vorgefordert würden. Wollten Sie also dann wohl bezeugen, daß Sie am Montag, den 8. Februar, früh gleich nach acht Uhr vom Schwarzen Brett herausgekommen, wo Sie hätten sehen wollen, was Neues angeschlagen sei. Es sei an dem Tage gewesen, wo die Kunhardtsche Mordgeschichie bekannt geworden, und Ihnen deshalb der Tag gewiß erinnerlich.« Dann ersuchte er ihn, zu bezeugen, daß er, Tinius, die Grimmaische Gasse von der Ritterstraße her heruntergekommen und etwa ein Viertel auf neun Uhr nach dem Hause des Kantors Hübel hingegangen sei. Wegen der Kleidung solle er sich bei Hübel erkundigen, ob er im dunklen Frack oder im blauen Matin mit großem Kragen bekleidet gewesen sei, und im übrigen aussagen, er wisse nicht, ob er, Tinius, eine Mütze aufgehabt habe oder nicht; er solle sich durch nichts von der Kommission irremachen lassen, er wolle es ihm vergelten, sobald er wieder frei sei. In einem anderen Briefe ersuchte er ebenfalls unter dem Versprechen, ihn dafür reichlich zu belohnen, den Hofrat Schreiber, auszusagen, »daß er ihm auf der Ritterstraße, in der Gegend der Nikolaikirche, als er nach der Grimmaischen Gasse hinaufgegangen, kurz vor dem Schlage halb neun Uhr früh am Montag, den 8. Februar, begegnet sei«. Er habe schwarze Weste und Beinkleider getragen – ob mit oder ohne dunkelblauen Matin und großen Kragen, darüber solle er sich bei dem Überbringer des Briefes erkundigen. An den schon erwähnten Kantor Hübel schrieb er: »Sie werden wissen, wie ich durch das boshafte Angeben einer Dirne, als hätte ich ihre Frau erschlagen, in Untersuchung gekommen bin. Ich sehe nun, daß alles auf Zeugen ankommt, bitte Sie also, auf Befragen auszusagen, daß ich am 9. früh gegen ein Viertel auf acht Uhr durch Ihre Tür in Ihre Stube kam und nach einem Lotterielose gefragt – daß ich mich eine Viertelstunde aufgehalten und sodann fortgegangen – daß ich mit einem modischen Frack bekleidet gewesen, ohne Mantel. – Mein Vorrat von Dank soll groß sein!« Später schien ihm die Angabe einer anderen Stunde angemessener, und er schrieb dem Kantor Hübel in einem zweiten Briefe: »Ich bin durch ein gottloses Mensch als Missetäter angegeben worden und habe zwar für die erste Hälfte der neunten Stunde einen Zeugen, aber ich brauche noch einen, der gültig ist. Lassen Sie mich und meine Familie nicht unglücklich werden und – bezeugen Sie, daß ich gegen ein Viertel auf neun Uhr an Ihre Tür gepocht und hineingetreten und nach einem Aufenthalt von einer Viertelstunde, kurz vor halb neun Uhr, wieder zu Ihrer Tür hinausgegangen sei. – Kleidung: schwarze Weste und Beinkleider und einen modischen schwarzdunklen Frack. Eine schwarze Mütze, die Sie nicht gemerkt. Ob Sie sagen sollen, mit oder ohne Matin, hängt davon ab, was Herr Buchhändler Liebeskind ausgesagt hat.« Demnächst forderte er ihn auf, zu diesem zu gehen und sich nach dessen Aussage zu erkundigen, um immer »konform« mit ihm zu bleiben. Ein in diesen Brief eingelegter Zettel enthielt noch folgende mysteriöse Weisung: »Es müßte unter so viel vertrauten Freunden Ihnen nicht schwer fallen, einen zu finden, auf dessen Zeugnis Sie sich beriefen, daß er zu Ihnen gekommen, als ich dort gewesen, und ich deshalb so bald weggegangen. – Dadurch würde Ihr Zeugnis völlig außer Zweifel gesetzt und Sie desto sicherer. Wissen Sie so einen (!), auf den Sie sich verlassen können, so würde ich Ihnen sogleich durch meinen Sohn sechs Louisdor auszahlen lassen, und noch mehr, wenn Sie es für gut befinden. Ich müßte aber Nachricht haben, um in diesem Falle meine Aussage danach einrichten zu können. An meinen Sohn schreiben Sie, daß er sogleich sechzig Taler in Gold schafft und zu Ihnen bringt, teils für die jetzt genannte Person, teils sechs Louisdor, die Sie sogleich Herrn Hofrat Schreiber bringen, als Verlag zu den nötigen Vorbereitungen und als Versäumnis. Mehr soll nachfolgen, besonders zu Ihrer Disposition.« An den Magister St..., den Magister und Wirt H... und den Antiquar Rau ergingen ähnliche Zettel, alle mit der bestimmten Weisung, auszusagen, daß er an jenem Morgen mit einem modernen Frack bekleidet gewesen sei, » quod me videris – moderno vestitu inidutum «, schreibt er lateinisch an den ersteren. Tinius wußte, als ihm diese Schreiben vorgehalten wurden, keine andere Ausrede als die, daß er zu der Zeit, da er sie geschrieben habe, krank gewesen sei und das Wahre vom Falschen nicht zu unterscheiden vermocht habe; der Verdacht, der auf ihm laste, habe seine Ideen so in Verwirrung gebracht, daß er manches für geschehen gehalten habe, wovon nicht eine Spur wahr gewesen sei. Es bedarf indes keiner Erwähnung, daß Inhalt und Form der Briefe von nichts weniger als von einem zerstörten Gemütszustände zeugten. Ein Mann, dessen Verstand verwirrt ist, kann nicht in dieser genauen, überlegten Art wie Tinius Anweisungen zu falschen Zeugnissen erteilen, und auch im übrigen hat sich der Angeklagte ja als der ruhigste und besonnenste Mensch gezeigt. Ferner liegen Tatsachen und Briefe in großer Zahl vor, aus denen hervorgeht, daß er mit einer geradezu raffinierten Besonnenheit sich bemühte, alle verdachterregenden Gegenstände zu entfernen. Seinem Geständnis nach tauschte er seine schwarze Samtmütze ohne Schirm gegen eine schwarze Tuchmütze von fast gleicher Form bei dem Mützenhändler Asmus um. Er schrieb darüber in einem aufgefangenen Briefe, der ihn allein schon aufs höchste verdächtigen müßte, an den Magister St....: »Gehe doch hin zum Mützenhändler und frage, ob ein Geistlicher am Montag vor vier Wochen – den 8. Februar, an dem Tage, wo die Kunhardt gestorben – er würde sich vielleicht dieses Tages erinnern – mit schwarzer Weste, Hosen und Frack bekleidet, gegen halb neun Uhr hingekommen und eine neue Mütze gekauft, eine alte samtene aber, die er anfänglich habe einhandeln wollen – er aber, weil sie abgetragen, dies nicht habe tun wollen – dagelassen. Er wird sie Dir zeigen, unterdessen – zupfe an dem alten Fleck, wo sie schon dünn, und suche sie hier und da noch mehr zu beschädigen, ohne daß er es merkt, und lenke seine Augen auf Mützen hinten hin, als wolltest Du kaufen, hernach gib sie ihm wieder, wenn Du ihn nur so weit zum Geständnis gebracht hast, daß es gegen halb neun Uhr gewesen und ich in dieser Samtmütze zu ihm gekommen und so leicht ohne Überrock und Matin gekleidet gewesen bin, und daß er sich gewiß erinnere, daß es denselben Montag um halb neun Uhr gewesen.« Auf die Frage, warum er dem St.... diesen seltsamen Auftrag gegeben habe, antwortete Tinius, es sei geschehen, um dem Asmus die an sich wahre Tatsache wieder ins Gedächtnis zurückzurufen. Daß er aber gewünscht hatte, der Mütze ein recht fadenscheiniges Ansehen zu geben, habe er getan, damit man glauben möchte, daß er sie habe vertauschen wollen. Man zeigte ihm, daß die Mütze noch ganz gut sei. Auf die Frage, warum er denn habe eine andere kaufen wollen, antwortete er: »Weil das Futter beschmiert und der Deckel abgetragen war.« Er wollte sie anfangs übrigens für seinen Sohn gekauft haben, ging dann jedoch auf die eben angeführte Aussage über, kehrte aber später wieder zu der ersten Angabe zurück. Zunächst wollte er dies Tauschgeschäft am 6. oder 8. vorgenommen haben, dann aber bestimmt am 8. Der Verdacht, daß das ganze Geschäft in der Absicht geschehen sei, die Kennzeichen des Täters zu verwischen, wird durch jenen Brief und seine schwankenden Aussagen über ihn nur vermehrt. Als Corpus delicti lag den Akten der vielbesprochene blaue Matin bei. Aber die auch schon erwähnten Knöpfe, deren Zweck es war, den hinteren Einschnitt des ursprünglich zum Reiten bestimmten Mantels zusammenzuhalten, waren abgeschnitten. In einem seiner verdächtigen Briefe aus dem Gefängnis nun erteilte Tinius dem Magister St... außer anderen Aufträgen, verdächtige Sachen beiseitezuschaffen, auch den, von diesen Knöpfen zwei wegzuschneiden, die übrigen aber liegenzulassen. Tinius hat eingestanden, er selbst habe diese Knöpfe abgeschnitten, anfangs räumte er ein, es sei nach dem Mordtage geschehen, später, er könne sich des Zeitpunktes nicht mehr bestimmt erinnern. Erstere Angabe hat um so mehr Wahrscheinlichkeit für sich, als er nach seinem eigenen Geständnis am 17, Februar 1813 von St... einen Brief erhielt, der ihn von den Aussagen der Magd benachrichtigte. Merkwürdigerweise standen unter dem Briefe die Worte: » Deleatur et igni tradatur! « Der Brief konnte nicht damit gemeint sein, denn er existierte noch. Aber die vielen Knöpfe, welche die Magd und der Hausmann Stephan hinten am Mantel des verdächtigen Mannes gesehen hatten, waren abgeschnitten und wurden später in der Tiniusschen Bibliothek gefunden. Auf die Frage, warum er die Knöpfe abgeschnitten habe, gab er zunächst an, sie hätten ihm zu kommiß- und reitermäßig ausgesehen, später, sie hätten ihn am Gehen gehindert. Auch einige allgemeinere Äußerungen des Tinius lassen sein Schuldbewußtsein erkennen. So schrieb er an den Magister St...: »Nimm alles weg, was nicht unschuldig ist«, und machte damit also das Eingeständnis, daß sich unter seinen Sachen etwas befand, was nicht unschuldig war. Er sprach von seiner Angst, die er ausstehe, wenn er daran denke, daß gewisse Briefe nicht fortgenommen worden seien, und von seiner Freude, wenn er dessen sicher war, daß man es getan hatte. Und wenn er in einem anderen Briefe sagte, »die Untersuchung sei gründlich, gehe aber fehl«, so gab er damit zu, daß er einen Weg kannte, auf dem man etwas entdecken konnte. Ungewissere Anzeigen, die mehr den Psychologen als den Juristen interessieren, waren in seinem ängstlichen Benehmen zu erblicken. Die Magd Schmidt hatte ihn, wie wir wissen, zitternd und blaß aus dem Hausflur gehen sehen. Bei seiner Rückkehr in das Haus des H... hatte er zu der Magd, die dort diente, ebenfalls blaß und unstet gesagt: »Köchin, was hat's denn gegeben?« Nachdem sie ihm die Stube aufgeschlossen hatte, war er noch einige Zeit stehengeblieben und hatte mit zitternden Händen die Bibel gehalten. Bei Tische hatte die Magd bemerkt, daß er fortwährend zitterte, aber er hatte sich Mühe gegeben, zu scherzen und unbefangen zu scheinen. Das tat er auch später dem Gerichte gegenüber und leugnete mit einer geradezu bewunderungswürdigen Hartnäckigkeit lange Jahre hindurch das Verbrechen, jedoch zuweilen bemerkten die Richter an ihm eine merkwürdige Verlegenheit, wenn von dem Morde an der Kunhardt die Rede war; er gab stockende Antworten und brauchte nie das Wort Mordtat, sondern sagte stets der »Vorfall«. Oft verfiel er bei den Fragen in ein unnatürliches Gähnen, womit er seine Ängstlichkeit verbergen zu wollen schien. Wie seltsame Wege die Erfindungskraft des Angeklagten ging, zeigt ein eigenartiges Zusammentreffen zweier Namen in zweien von den schon erwähnten anonymen Briefen, die man bei ihm fand. Der Brief an die Kunhardt war mit dem fingierten Namen Bröse unterzeichnet. Ein anderer pseudonymer Brief von Tinius, adressiert an den Amtmann Hoffmann zu Suhl, führte die Unterschrift Gröbel. Auf beide Namen kann freilich jeder Intrigant ohne besondere Phantasie verfallen. Es ist nun aber auffällig, daß diese beiden Namen im Zusammenhang in der nicht lange vor Anfang der Untersuchung im Druck erschienenen Autobiographie des Tinius vorkommen. In Wittenberg hatte ihm nach diesem Buche ein gewisser Gröbel in Bröses Garten aus einer dringenden Verlegenheit geholfen. Das mögliche Spiel des Zufalls mußte vor den Augen der Richter wenigstens der Wahrscheinlichkeit eines unwillkürlichen Zusammenhanges in der Erfindung des Briefstellers weichen. Aber noch fataler war ein anderer Brief, der den Kreis der Untersuchung gegen Tinius plötzlich ungeahnt erweiterte. Im Anfang dieses Berichtes wurde der Raubmord an dem Kaufmann Schmidt dargestellt. Die Untersuchung über diesen Fall hatte ein Jahr hindurch geruht, als einer jener Briefe, welche Tinius aus dem Gefängnis schrieb, um Zeugen seiner Unschuld zu gewinnen, den Verdacht darauf lenkte, daß er auch bei diesem Verbrechen beteiligt gewesen sei. Er schrieb nämlich an den schon oft erwähnten Magister St... unter anderem folgendes: »Es ergibt sich aus verschiedenen Aussagen, daß es zwei Kerle gewesen sind, wenn anders Magister K... nicht der Täter ist, da die Magd in der Morgenstunde unten im Dunkel wohl zwei ähnliche Personen verwechseln konnte und, wie mir die Herren selbst sagten, K... mit mir viel Ähnlichkeit hat. Denn er mußte wirklich dumm sein, der zu dem Mädel sagte, sie sei die Köchin von dem Magister H... Oder es muß noch ein Bösewicht sein, welcher eine frappante Ähnlichkeit mit K... oder mir hat und also dadurch, daß er von jener Bekanntschaft sprach, den Verdacht auf solche ziehen wollte, die bei dem Magister H... ein und aus gehen. Aber ich zweifle noch an der Aufrichtigkeit des Mädchens; ist es aber ihr Ernst, dann muß auch der mir ähnlich gesehen haben, der schon mehr solche Dinge verübt und sich sogar in das Gewand eines Geistlichen gekleidet hat, um sich zu decken. Denn wer man ist, so kleidet man sich gewiß nicht. Sollte etwa die Schmidtsche Geschichte mit hineingezogen werden – welches man aber jetzt gar nicht äußern darf und mag – sollte Magister H... darüber befragt werden, so soll er sagen, wie ich ihm im eingeschlossenen Zettelchen geschrieben habe, denn so war es, wie ich mich erinnere, und so müssen wir konform bleiben.« Dieser Zettel enthielt den Auftrag, den Pächter Schmuhl zu Poserna zu informieren, wie er aussagen solle. Tinius hatte sich selbst angegeben. Es war bis dahin niemand in den Sinn gekommen, ihn mit der Schmidtschen Geschichte in Verbindung zu bringen. Der kaum aufgetauchte Verdacht scheint aber bei den Richtern und beim Publikum sofort zur moralischen Überzeugung geworden zu sein, und es wurde mit demselben Eifer, wenngleich mit minder günstigem Erfolge auch dieser Fall in die Untersuchung einbezogen. Es fehlte an allen Zeugen und Beweisstücken, ja an Indizien über die Tat selbst. Der einzige, der den Täter gesehen hatte, der Kaufmann Schmidt, war längst tot; auch die Vetter, die Frau seines Hausmanns, die den unbekannten Fremden zu Schmidt geführt hatte, war gestorben. Wenn Tinius hier der Täter war, so gab es keinen Menschen, der ihn wiedererkennen konnte, und die übrigen Spuren waren im Laufe der Zeit verwischt. Und dennoch war ein jeder von der Überzeugung durchdrungen, daß er der Mörder sei, und da man keine Anzeichen, die mit der Tat unmittelbar in Zusammenhang standen, fand, ging man auf andere zurück, die ihr vorangegangen und ihr gefolgt waren. Schmidt war am 28. Januar 1812 in der Morgenstunde überfallen worden: an diesem Tage war auch Tinius in Leipzig gewesen. An und für sich war das natürlich noch nichts Verdächtiges; er hatte wie oft auch an diesem Tage in Leipzig zu tun gehabt. Daß er aber gerade für diese Tage seine Verrichtungen in Leipzig fast auf die Minute genau und bis auf die unwichtigsten Einzelheiten angab, war für den Menschenkenner schon verdächtig genug. Im Gegensatz dazu konnten die wenigsten der von Tinius angeführten Personen, bei denen er am 28. Januar gewesen sein wollte, sich dessen entsinnen, und die Aussagen seiner Reisegefährten, mit denen er zu Schlitten von Poserna in die Stadt gekommen war – unter ihnen hatte sich auch der Pächter Schmuhl befunden – über die Kleidung des Tinius an diesem Tage stimmten mit denen des Tinius selbst – natürlich genug – in vielen Punkten nicht übeiein; nach seiner eigenen Angabe hatte er entweder eine grüne Wildschur oder wahrscheinlicher einen grünlichen Matin und als Kopfbedeckung eher einen Hut als eine Mütze getragen. Es war auch verständlich, daß die Angestellten des Bankhauses Frege, die einzigen, die den Mörder des Kaufmanns Schmidt zu Gesicht bekommen hatten, sich nicht mehr genau auf die betreffende Person besinnen konnten. Nach der Aussage des Kassierers Witzendorf war dieser Mann am 28. Januar 1812 morgens zwischen zehn und elf Uhr in das Bankhaus gekommen. Er hatte unter dem Namen eines gewissen Siegel aus Elsterberg elf Leipziger Stadtobligationen im Betrage von dreitausend Talern zum Verkauf angeboten und von dem Kassierer die Nominalsumme ausgezahlt erhalten. Es war ein mittelgroßer Mann von etwa vierzig Jahren, mit blasser Gesichtsfarbe, etwas starker Nase, festem, schwarzem, glatt auf die Seite herabhängendem und gar nicht gelocktem Haar gewesen, der einen schwarzen Frack und gleiche Weste und Beinkleider, darüber aber einen bräunlichen oder grünlichen auf Pekeschenart gearbeiteten Oberrock getragen hatte. Als Kopfbedeckung hatte er einen vorn sehr eingebogenen sogenannten Schifferhut getragen, wie er überhaupt das Aussehen eines modernen Geistlichen gehabt hatte. Er hatte sich sehr ruhig und unbefangen gezeigt, das Geld selbst noch einmal durchgezählt, zehn halbe Louisdor zurückgeschoben und dafür fünf ganze gefordert. Dann hatte er sich noch eine Weile über die Kurse unterhalten und sich überhaupt wie ein gebildeter Geschäftsmann benommen. Nachdem er wohl eine halbe Stunde geblieben war, ohne die geringste Eile merken zu lassen, war er fortgegangen, jedoch noch einmal zurückgekommen, weil er die über den Handel empfangene Rechnung vergessen gehabt hatte. Diese Personenbeschreibung, die der Kassierer gegeben hatte, paßte insofern auf Tinius, als dieser etwa siebzig Zoll groß und achtundvierzig Jahre alt war und schwarzes Haar, lange Nase und ein blasses, eingefallenes Gesicht hatte. Weiter fand man unter seinen beschlagnahmten Sachen auch einen grünlichen Kalmuckmatin und einen sogenannten Schifferhut, die beide zu verbergen er den H... kurz vorher dringend gebeten hatte. Die Gegenüberstellung des Kassierers und des Tinius war ohne positives Ergebnis. Jener fand hinsichtlich der Gesichtsbildung und der Haare eine auffallende Ähnlichkeit zwischen dem Pfarrer und jenem Fremden, getraute sich jedoch nicht, zu beschwören, daß beide eine und dieselbe Person wären. In bezug auf den Hut, den man ihm vorlegte, sagte er aus, daß der Fremde einen ähnlichen getragen habe, was aber die Pekesche anbetraf, so schwankte er in seiner Erinnerung. Des Kassierers Aussage würde übrigens, auch wenn er die Identität hätte beschwören wollen, schon deshalb weniger glaubwürdig gewesen sein, da er ja früher schon einmal einen Unschuldigen mit fast völliger Gewißheit für den Verkäufer der Obligationen hatte erkennen wollen. Auch die anderen Angestellten des Bankhauses konnten nichts Gewisses aussagen. Sie bekundeten wohl zuerst, daß der Fremde und Tinius eine »auffallende Ähnlichkeit« miteinander hätten, aber als es zur Beeidigung kam, fanden sie nur eine »gewisse Ähnlichkeit« zwischen beiden. Die öffentliche Stimme sagte, Tinius wäre als Mörder verurteilt, worden, wenn die Fregeschen Angestellten ihre Aussage hätten beschwören müssen, und nur die Gewissenhaftigkeit dieser Leute, die keine bestimmte Aussage machen wollten, wo immerhin noch eine Verwechslung möglich war, hätte ihn vom Schafott gerettet. Die Sache verhielt sich jedoch anders. Die Wahrnehmungen der drei Bankangestellten waren, mit welcher Sicherheit sie sich auch vorher darüber gesprächsweise mochten ausgelassen haben, nicht so, daß man sie ohne weiteres zum Beschwören der Identität hätte zulassen dürfen. Der Vorfall lag über ein Jahr zurück, und die Erinnerungen konnten deswegen nicht mehr verläßlich sein; dazu hatte der eine den Fremden nur von der Nebenstube aus gesehen, und der andere hatte sich schon früher einmal so geirrt, daß er beinahe einen Unschuldigen in Untersuchungshaft gebracht hätte. Es stand demnach über die mögliche Täterschaft des Tinius in dieser Mordsache nichts weiter fest als folgendes: Tinius war zur Zeit der Mordtat wirklich in Leipzig gewesen; die Fregeschen Angestellten konnten eine Ähnlichkeit zwischen ihm und dem Verkäufer der geraubten Stadtobligationen bezeugen; die Kleidung, die der Fremde getragen hatte, hatte einen Landgeistlichen verraten; der Verkäufer hatte über seiner schwarzen Kleidung eine grünliche oder graue Pekesche oder einen Matin getragen, und auch Tinius war nach der Aussage seiner Reisegefährten an diesem Tage in ähnlicher Weise gekleidet gewesen; außerdem hatte der Fremde einen Schifferhut von derselben Form aufgehabt, wie der war, den man bei dem Angeschuldigten vorfand, und Tinius hatte seinen Vertrauten den geheimen Auftrag gegeben, diesen Hut mit noch anderen Sachen beiseite zu schaffen. Ein wichtiger Punkt der Untersuchung ist im Dunkel geblieben. Tinius war kurz vor der Tat in bedeutenden Geldverlegenheiten gewesen und hatte bald darauf alle seine Verpflichtungen eingelöst. So hatte er eben die große Bibliothek des Professors Nösselt in Halle gekauft gehabt und nun, am 10. und 11. Februar 1812, an die Erben dreihundert Louisdor bezahlt. Desgleichen hatte er in dem Zeitraume vom 1. Februar bis 21. April verschiedenen anderen Leuten eine Summe von dreihundertundelf Louisdor gegeben. Diese Ausgaben waren erwiesen; möglicherweise hatte er aber um diese Zeit auch noch achtzehnhundert Taler in Louisdors in Breslau ausgezahlt. Alles in allem hatte er also in den nächsten Wochen nach der Mordtat mehr als dreitausend Taler ausgegeben. Wie war er nun in den Besitz einer so bedeutenden Summe gekommen? Tinius behauptete, das Geld bereits im Jahre 1811 nach und nach zurückgelegt zu haben. Er wollte es teils aus seinen Pfarreinkünften erspart, teils lehnsweise oder als Vorschuß erhalten, teils aber auch von seinen Schuldnern eingezogen haben. Wirklich ging aus einem Kontobuche hervor, daß er nicht unbedeutende Kapitalien ausstehen hatte, von denen mehrere gestrichen waren mit der Bemerkung »Ist abgetragen«, ohne daß das Datum der Rückzahlung dabeigestanden hätte. Ebenso fanden sich Schuldbriefe bekannter Personen, die das Versprechen enthielten, gewisse Kapitalien zu bestimmter Zeit zurückzuzahlen. Dazu kam, daß die zweite Frau des Angeklagten in dem Konkursverfahren, das über ihn verhängt wurde, zehntausend Taler als Eingebrachtes liquidierte, die er wahrscheinlich zum größten Teile zu seinen Büchereinkäufen verwendet hatte. Weit verdächtiger waren auch in bezug auf dieses Verbrechen die Briefe, die er aus dem Gefängnis schrieb. So gab er Auftrag, wie der Pächter Schmuhl zu unterrichten sei, daß er über die Fahrt nach Leipzig aussagen solle, und auch den übrigen Reisegefährten erteilte er seine Weisungen, wie er auch dem Hofrat Schreiber zumutete, zu bezeugen, daß er, Tinius, am 28. Januar morgens von zehn ein Viertel bis gegen elf Uhr bei ihm gewesen sei und mit ihm ein Geldgeschäft besprochen habe. Weiter wurde hinsichtlich dieses Verbrechens nichts gegen ihn ermittelt. Dagegen kamen noch mehrere Anzeigen zur Sprache, die den verbrecherischen Charakter des Angeschuldigten immer mehr herausstellten. In dem einen schon erwähnten Briefe an den Magister St... trug er diesem auf, eiligst nach Poserna zu reisen, um alle von ihm, Tinius, geschriebenen, aber mit fremden Namen unterzeichneten Briefe wie auch alle Mahnbriefe sorgfältig zusammenzufügen und beiseite zu schaffen. Ebenso wie dieser Brief, der mit großer Eile geschrieben sein mußte, wurde auch ein anderer an den Magister H... aufgefangen, der eine ähnliche Aufforderung enthielt. In einem darauffolgenden Zettel schrieb er: »Ist meine gestrige Bitte nicht erfüllt, zuvorzukommen, so ist es nicht gut.« Als ihm darauf mit verstellter Hand und unter St...s Namen geantwortet wurde, es sei geschehen, schrieb er wieder: »Ich war in einer rechten Angst.« Man fand nun mehrere dieser Briefe, die er zwar geschrieben, aber mit fremden Namen unterzeichnet hatte, in seiner Wohnung an. Sie belasteten Tinius aufs schwerste. Der erste vom 4. November 1812 war mit dem Namen des Schulmeisters Bark zu Hohenecken versehen und an den Kantor Müller in Jeßnitz gerichtet und enthielt die Bitte, ihm Bescheid über die Abkunft eines gewissen Steinmüller zu erteilen, der in Philadelphia ein großes Vermögen hinterlassen habe und dessen Erben im »Amsterdamer Kurier« aufgefordert worden seien, sich in Amsterdam zu melden. Auch der zweite unter dem Namen eines C.F, Müller an den Kantor Trebernitz in Colwitz, d.d. Schönewalde, 15. November 1812, geschriebene beschäftigte sich mit derselben Angelegenheit, enthielt aber nur einen ganz unbestimmten Auftrag, Der dritte, der eines gewissen Bayer im Auktionsbureau zu Stendal vom 4. Januar 1813 an den Kantor Müller zu Könitz, sprach die Bitte aus, sich nach einer Frau Linke in Leipzig zu erkundigen, die mit einem in Amerika verstorbenen sehr reichen Linke verwandt sein solle. Ein anderer war am 4. Januar 1813 von einem gewissen Stöckel in Köthen an eine Frau Bose gerichtet, die in ihm gebeten wurde, dem Schreiber ihre Familienverhältnisse darzulegen; er sei beauftragt, einen Stammbaum für die Familie Bose zu entwerfen, die diesen zur Erhebung einer von dem Kolonialbesitzer Bose in Bengalen hinterlassenen Erbschaft unbedingt brauche. Zuletzt fand sich noch ein Zettel ohne Datum und Namen, der die Nachricht enthielt, daß ein Landmann zehntausend Taler in Louisdor liegen habe und das Geld gegen sicheren Schein eintauschen wolle; der Zettel war in fehlerhaftem Deutsch und in unbeholfenem Stil geschrieben. Tinius mußte diese Briefe als von seiner Hand geschrieben anerkennen. Seine Angabe, daß er sie auf die Bitte bekannter oder unbekannter Personen hin abgefaßt habe, war wenig glaubwürdig. Zwar daß ein Landgeistlicher sich seinen Gemeindegliedern oder Bekannten zum Briefschulden zur Verfügung stellt, ist ganz in der Ordnung, auch wenn es sich um rein weltliche Angelegenheiten handelt. Aber fremde Personen, die in solchen merkwürdigen Dingen geschäftlicher Art zu ihm kommen, wird er an Advokaten verweisen; wenn er sich aber dennoch dazu hergibt, irgendwelche Schreiben für sie aufzusetzen, so wird er es doch mit seiner Amtspflicht für unverträglich halten, die Briefe mit einem fremden Namen zu unterzeichnen. In einem noch merkwürdigeren Lichte erschienen diese Briefe aber, wenn man gewisse eigene briefliche Äußerungen des Tinius an Freunde und Bekannte neben sie hielt. Aus ihnen ging hervor, daß Tinius sich auch zu der Zeit des Mordes an der Kunhardt in Geldverlegenheiten befunden hatte. So hatte er noch am 28. Dezember 1812 an seinen Vertrauten, den Magister St...., geschrieben: »Nichts kann mich retten als vierhundert Taler Geld, die Du mir schaffen mußt«, am 13. November 1812: »Schaffe Rat, schaffe Rat, ich bitte Dich um Gottes willen, damit ich nicht unglücklich werde«, und wieder am 9. Februar 1813 (dem Tage nach der Ermordung der Kunhardt, bei der der Mörder keine Schätze gefunden, wenigstens nicht mitgenommen haben konnte): »Schaffe Rat, laß mich nicht ins Unglück stürzen, was ich doch nicht verschuldet habe.« Hierzu kam, daß Tinius in einer Untersuchung, die neben der über den Mord einherlief, auch der Unterschlagung von Kirchengeldern überführt wurde. Auch dadurch wurde bestätigt, daß Tinius sich auch jetzt wieder in bedrängter wirtschaftlicher Lage befunden haben mußte. Bei der Suche nach neuen Beweismitteln nun stieß man auch auf einige merkwürdige Vorgänge, die den Verdacht nahelegten, daß Tinius um die gleiche Zeit auch noch andere Verbrechen vorzubereiten versucht hatte. Der wichtigste war folgender. Einige Wochen vor dem Überfall auf die Kunhardt, am 19. Januar 1813, war abends um sieben Uhr ein Fremder in das Haus des Amtmanns Hoffmann in Suhl gekommen und hatte ihn zu sprechen gewünscht. Er hatte sich Lange genannt und sich nach Aussage des Hoffmann für den Amanuensis des Appellationsrats Göbel in Dresden ausgegeben. Da der Amtmann nicht allein gewesen war – sein Schwiegersohn, der Bürgermeister Spangenberg, hatte sich bei ihm befunden –, so war der Fremde in die Gesindestube genötigt worden. Als er eingetreten war, hatten ein Mann namens Schlegel, der in der Stube gewesen war, sowie dessen Ehefrau und die Witwe Heym beim Scheine des auf ihn fallenden Lichts in dem Fremden sofort den Magister Tinius erkannt, wiewohl er gegen seine Gewohnheit eine Brille getragen hatte. Man hatte das auch ausgesprochen, der Fremde jedoch hatte es geleugnet und hatte gefragt, wer denn der Tinius sei. Er hatte sich dann an den Tisch zu den anderen gesetzt und gebeten, das Licht, das die Schlegel vor ihn hingesetzt hatte, wieder wegzunehmen, weil er schlimme Augen habe. Nach einer kleinen Weile war der Fremde wieder fortgegangen, war aber nach einer Viertelstunde zurückgekehrt und hatte seinen alten Platz wieder eingenommen. Er hatte sich erkundigt, wann wohl der Mann fortginge, hatte aber verboten, ihn früher zu melden, als bis der Besuch wirklich fortgegangen und Hoffmann allein sei. Inzwischen hatte er sich auch erkundigt, ob Wache im Hause oder in der Nähe sei, ob noch mehr Leute im Hause wohnten, und ob der Amtmann einen scharfen Hund habe. Man hatte ihm geantwortet, daß Wache genug vorhanden und der Hund sehr böse sei. Er hatte nun gebeten, man möge den Hund, während er beim Amtmann sei, nicht hineinlassen, weil er Hunde nicht riechen könne. Als aber später der Hund in die Gesindestube gekommen war und um ihn herumgeschnuppert hatte, hatte er ihn gar nicht weiter beachtet. Nach acht Uhr endlich war der Fremde vorgelassen worden. Er hatte sich auch hier Lange genannt und hatte dem Amtmann einen Brief übergeben, der vom Appellationsrat Göbel in Dresden unterzeichnet und vom 4. Januar 1813 datiert war, und in dem der Aussteller den Empfänger ersuchte, dem Vorzeiger des Briefes, seinem Amanuensis Lange, einen Rechtskonsulenten zu empfehlen; Lange sei nämlich beauftragt, für einen Kaufmann in Hamburg ein Gut in Theres in Franken zu kaufen und vorläufig den Anschlag zu prüfen, Nachdem der Fremde den Amtmann gebeten gehabt hatte, ihm bei dem Kauf ein wenig an die Hand zu gehen, hatte ihm Hoffmann gesagt, daß auch er ihn für den ehemaligen Pfarrer zu Heinrichs, den Magister Tinius, halte. Der Amtmann hatte das so bestimmt geäußert, daß es der Fremde nach einigem Leugnen hatte einräumen müssen. Hoffmann hatte ihm nun gesagt, daß das Gut jetzt wegen des vielen Schnees nicht besichtigt werden könne; er hatte ihn aber zu Tisch behalten und ihm auch ein Nachtlager angeboten. Tinius hatte es abgelehnt und war gegen halb elf Uhr fortgegangen. Vorher aber hatte er sich den Brief zurückgeben lassen und den Amtmann gebeten, über seinen Besuch Stillschweigen zu bewahren. Da der Brief obendrein noch bei Tinius vorgefunden wurde, mußte Tinius alles einräumen. Aber die Absichten seiner Reise und seines Besuchs seien ehrlich gemeint gewesen. Zuerst wollte er sich nach dem Gute Theres nur deshalb erkundigt haben, weil er es nach dem Tode seiner Schwiegermutter für sich selbst habe kaufen wollen. Später erklärte er, er habe sich mit dem Amtmann Hoffmann, mit dem er sich nicht immer gut vertragen habe, aussöhnen wollen, und um vorher Hoffmanns Gesinnungen zu erforschen, habe er sich zuerst unter fremdem Namen melden lassen. Diese Erklärung erschien indessen sehr unwahrscheinlich, und wenn man die Zeit und die ganze Art und Weise des Besuchs ins Auge faßte, so ließ sich der Verdacht nicht abweisen, daß Tinius auch hier ein Verbrechen hatte begehen wollen. Das Fehlschlagen dieser Unternehmung aber schien, wenn man alle Umstände berücksichtigte, nicht ohne Zusammenhang zu sein mit dem Mord an der Kunhardt kurze Zeit darauf: und nicht allein als Tatsache an sich, sondern ebensosehr als Argument für den Leipziger Mord mußte dieser Vorgang die Richter interessieren. Es lagen also eine Menge Verdachtsgründe gegen Tinius vor. Es kam nun darauf an, wie sich das Gericht zu ihnen stellte. Ein glücklicher Umstand für den Angeklagten war es, daß er vor dem preußischen Gericht einen ausgezeichneten Verteidiger hatte. Allerdings bleibt auch uns in der Handlungsweise des Angeklagten, abgesehen von seinen Motiven, noch vieles unklar. Wie ein Mann von dieser Besonnenheit und mit diesen festen Plänen so unbesonnen verfahren konnte, in der kurzen Zeit, während der das Mädchen nach einer Flasche Wein ausgegangen war, in dem stark bewohnten Hause in räuberischer Absicht in die Wohnung der Witwe einzudringen, ist kaum zu begreifen. Bei einer ängstlichen alten Witwe, die ihr Geld – vorausgesetzt, daß sich überhaupt welches in der Wohnung befindet – sorgfältig zu verstecken pflegt, mußte das Aufsuchen allein eine geraume Zeit dauern, und man darf annehmen, daß er sich vorher davon unterrichtet hatte, daß das Dienstmädchen die alte Frau nicht lange verlassen würde. Auch das ist unklar, wie er erfahren haben mochte, ob es sich bei der Kunhardt einzubrechen lohnte. Eine weitere merkwürdige Tatsache ist, daß er nach dem Morde fortgegangen war, ohne seinen Zweck erreicht zu haben, das heißt, ohne Geld. Die überfallene Frau hatte zwar geschrien, aber Tinius war schon die vier Treppen herunter und auf dem Flur gewesen, als ihm die Dienstmagd Schmidt begegnet war. Und nicht wahrend des kurzen Gesprächs, das beide miteinander geführt hatten, sondern erst, als sie die Treppe hinaufgegangen war, hatte die Schmidt das klägliche Geschrei ihrer Dienstherrin gehört. Tinius hatte einige Tage früher schon die Dienstmagd Schmidt im Hause gesehen; er hatte sie erkannt und begrüßt als die Magd, die früher beim Magister H.... gedient habe. Dieser Dienstmagd, die ihn kannte, war er wieder beim Hinausgehen nach der Mordtat begegnet, und doch hatte er sie wieder angeredet. Wäre es nicht ein Gebot der Klugheit gewesen, zu versuchen, unerkannt an ihr vorüberzukommen und das Haus so schnell wie möglich zu verlassen? Er besaß eine Menge Kleider, die ihn hatten unkenntlich machen können; sollte er die Tat ausgerechnet in der Kleidung verübt haben, in der er schon in seinem Wirtshausgesehen worden war? Dann: Tinius war am Tage der Tat, auch nachdem ihm das Gerücht des Mordes zu Ohren gekommen war und die Schmidt schon den Verdacht auf einen bei H.... verkehrenden Magister ausgesprochen hatte, noch bis gegen zwei Uhr in Leipzig geblieben. Er hatte sich dadurch der Gefahr ausgesetzt, daß die Magd jeden Augenblick kommen und ihn sofort wiedererkennen konnte. Sein Vertrauter, der Magister St..., hatte ihn noch vor seiner Verhaftung von dem Verdacht unterrichtet, der gegen ihn bestand, doch war er weder entflohen, noch hatte er die Sachen, die ihn hätten verdächtig machen können, war früher als gewöhnlich abgereist, angeblich, weil er wegen der fremden Truppen möglichst schnell nach Hause hatte eilen wollen. Daß er zum Mützenhändler Asmus gegangen war, um seine Mütze umzutauschen, spricht freilich mehr gegen als für ihn; und merkwürdig bleibt es auch unter allen Umständen, daß er in Vorbedacht oder eingewiegt vom Gefühl seiner Sicherheit Briefe, Hämmer und Kleidungsstücke in seinem Hause behielt. In Betreff des Kunhardtschen Mordes fand der Richter erster Instanz, daß, »wo die allerdringendsten Verdachtsgründe vorhanden wären, wo so viele Anzeichen zusammenträfen und miteinander übereinstimmten, durch den schlimmen Charakter des Verdächtigen unterstützt und durch Gegengründe nicht entkräftet würden, wo die Gewißheit der Täterschaft nur infolge beharrlichen Leugnens und des Mangels an vollständigen Beweismitteln nicht erlangt werden könne, derjenige Grad von Wahrscheinlichkeit vorhanden sei, welcher nach preußischen Gesetzen eine außerordentliche Strafe rechtfertige, die nach den Strafbestimmungen über den Raubmord zu bemessen sei«. Das Urteil vom 20. Februar 1820 lautete auf achtzehnjährige Zuchthausstrafe. In Hinsicht auf den Raubmord an dem Kaufmann Schmidt lagen nur entferntere Anzeichen vor, und der Richter konnte daher in dieser Sache nur auf vorläufige Freisprechung erkennen. Das dritte Verbrechen, die Unterschlagung von Kirchengeldern, war vollständig erwiesen. Das Urteil lautete auf zweijährige Zuchthausstrafe. Zusammen also wurde Tinius zu zwanzigjähriger Zuchthausstrafe und zum Verlust der Nationalkokarde verurteilt. Tinius legte Berufung ein. Das Urteil zweiter Instanz wurde erst nach drei Jahren, am 23. Januar 1823, gefällt. Neue Beweismittel waren nicht zur Sprache gekommen. Die Hypothese, die der Verurteilte aufgestellt hatte, daß nämlich die Kunhardt nicht an den Schlägen, fondern an der Trepanation gestorben sei, die man an ihr vorgenommen hatte, wurde als ganz unbegründet verworfen, aber das Urteil erster Instanz in Rücksicht auf das vorgerückte Alter des Angeklagten und die lange Dauer seiner Untersuchungshaft dahin abgeändert, daß die Strafe wegen des Raubmordes von achtzehn Jahren auf zehn Jahre herabgesetzt wurde. Wir scheiden von diesem Kriminalfall unbefriedigt. Statt der Lösung eines psychologischen Rätsels, statt eines Einblicks in die wunderbaren Irrgänge einer ursprünglich edlen Natur, die im stillen, von niemand beobachtet, auf eine verbrecherische Bahn geriet und bis zum äußersten Grade der Gemütsverhärtung vorschritt, haben wir nur das dürre Gerippe aneinandergereihter Indizien erhalten. So scharfsinnig und kunstvoll deren Zusammenstellung erfolgt ist, hätte es doch auch in des Richters Aufgabe gelegen, sich zugleich um das innere Leben des Angeklagten und um seinen Entwicklungsgang zu kümmern. Freilich überschreitet es den Aufgabenkreis menschlicher Gerichte, jedes Verbrechen psychologisch bis auf den Keim des ersten bösen Gedankens zu verfolgen, und die Gerichte haben andere Aufgaben, als Biographien der Verbrecher zu schreiben. Aber in diesem außerordentlichen Falle, der ähnlich in Deutschland noch nicht vorgekommen war und die allgemeinste Aufmerksamkeit in Anspruch nahm, wäre eine solche außergewöhnliche Untersuchung wohl zu rechtfertigen gewesen. Die allgemeine Annahme war, daß Tinius ein Mörder wurde, um seiner Bücherwut zu frönen: eine Monomanie hätte das Gemüt eines sonst ehrenwerten Mannes zerstört, und im unersättlichen Durst nach dem Besitz von Büchern hätte er seine Verbrechen begangen. Es hätte also ein plötzlicher Übergang vom Guten zum Bösen stattgefunden; die übermächtige Leidenschaft hätte ihn verblendet, und er wäre gefallen. Seltsam nur, daß in den Akten, ja in allem, was uns von Tinius bekannt geworden ist, nichts vorkommt, was diese Vermutung bestätigen könnte. Freilich waren die Schulden, in die sich Tinius durch den Kauf seiner Bücher gestürzt hatte, aller Wahrscheinlichkeit nach der letzte äußere Anlaß seiner Taten. Aber die Leidenschaft selbst hat ihn nicht hingerissen, er war vielmehr seinem ganzen Wesen nach nur Kälte und Berechnung. Wer ursprünglich edel und gut war und dann mit einer raschen Tat das Opfer unbezähmbarer Leidenschaften geworden ist, trägt übrigens den Stempel der Unruhe und des Unfriedens an der Stirn, und die Anzeichen der Reue lassen sich nicht verbergen. Von alledem zeigte sich bei Tinius keine Spur: nicht ein einziges Mal während der ganzen zehnjährigen Untersuchung hat der Richter etwas wahrnehmen können, was einer reuigen Empfindung auch nur von fern ähnlich gesehen hätte. Tinius erscheint von Anbeginn als ein geschlossener, in sich fertiger Charakter. Seine Berechnungen werden niemals durch warmblütige Aufwallungen der Phantasie gestört. Seine Blicke sind überall, wo auf redliche oder unredliche Art ein Gewinn zu machen ist. Ihn lockt nicht die Gelegenheit, die sich unerwartet darbietet, sondern er sucht sie mit der größten Besonnenheit auf, legt sich einen genauen Plan zurecht und verfolgt ihn Schritt für Schritt bis zu seiner völligen Durchführung. Schon bei der ersten Tat läßt sich ein solcher Plan nachweisen. Diese Tat ist die erste, die ans Licht kam, möglicherweise auch die erste, die ihm glückte, sie wird aber nicht die erste gewesen sein, die er versuchte. Er dringt am hellen Tage in einer der besuchtesten Straßen Leipzigs verwegen in die Geschäftsstube eines Kaufmanns ein. Daß die Haushälterin ihn hineinführt und möglicherweise in der Nähe des alten Mannes geblieben ist, stört ihn nicht. Er fragt ihn unter falschen Angaben mit der ruhigsten Haltung aus, läßt sich in aller Gemächlichkeit Papiere zeigen, spricht von den gleichgültigsten Dingen, bis der Augenblick gekommen ist, in dem er das arglose Opfer ohne Gefahr für sich selbst niederstrecken kann. Im nächsten Moment schon hat er die Kasse erbrochen, sich der wertvollen Papiere bemächtigt und, ohne von jemand bemerkt worden zu sein, das Haus wieder verlassen. Noch in derselben Stunde steht er in dem ersten Bankhaus Leipzigs und verkauft mit der Ruhe und Gewandtheit eines geübten Geschäftsmannes die geraubten Papiere, ja er kommt noch einmal zurück, um sich die für ihn an und für sich sehr wenig wichtige Note über den Verkauf geben zu lassen. So besonnen und raffiniert handelt kein Anfänger, vor allem aber kein Mensch, den eine dämonische Macht plötzlich unwiderstehlich zum Verbrechen hinreißt. Wir finden in seiner Wohnung eine ganze Registratur von Briefen mit falschen Adressen und Unterschriften. Er erkundigt sich nach den Verhältnissen vermögender Personen. Diese Leute sind nicht etwa Besitzer kostbarer Büchersammlungen oder seltener Bibliotheksschätze, sondern alte Kaufleute, Handwerker, Amtleute, vor allem aber alte Witwen, die für sich leben, leicht empfänglich sind für Schreck, vor einer Drohung schnell zusammenfahren, bei denen also ein Einbruch nicht schwierig scheint: und alle sind begütert. Aus der reichen Sammlung, die er sich wohl aus Zeitungen zusammengestellt hat, wählt er die aus, bei denen er am sichersten zu Werke gehen kann. Das alles deutet nicht auf eine Manie oder aus eine rasche Aufwallung von Leidenschaft, sondern zweifellos auf kaltblütig überlegte Pläne, die lange vor der Ausführung fertig waren. Wie er nach einem bestimmten Plane an die Tat heranging, so hat er mit derselben Konsequenz im Gefängnis jahrelang die Rolle des Unschuldigen gespielt. Sein ganzes Verhalten spricht von einer Verhärtung des Gemüts, die schon in der Jugend begonnen haben muß, und vielleicht liegt der Schlüssel zu ihr überhaupt in den Lebensschicksalen des Mannes. Er stammte aus den ärmlichsten Verhältnissen, und nur durch das Wohlwollen guter Menschen wurde es ihm möglich, einen Beruf zu ergreifen, der seinen Fähigkeiten entsprach. Möglicherweise hat da schon frühe der Keim des Ingrimms und des Neides gegen die Glücklicheren und Reicheren, die es ihn empfinden ließen, daß er von ihnen Almosen empfing, in ihm Wurzel gefaßt und in ihm ein verbotenes Begehren mächtig werden lassen, aus was für einem Wege auch immer reich und unabhängig zu werden. Zugleich aber zwang ihn die Rücksicht auf sein Amt, nach außen hin eine scheinheilige Ehrsamkeit an den Tag zu legen, die ihren Zweck – die gefahrvolle Böswilligkeit des Mannes zu verhüllen – vollkommen erfüllte. Im Zuchthause wurde Tinius seinen Kenntnissen entsprechend mit Schreibarbeiten beschäftigt. Seine frühere Gemeinde zu Poserna, der nach seiner Entlassung die Verpflegung des ganz Verarmten oblag, scheute sich, ihn wieder in ihre Mitte aufzunehmen, und verschaffte ihm auswärts auf ihre Kosten ein Unterkommen. Eine Familie Vater- und Gattenmörder In einer Bastide, einem der abgelegenen, von Weingehegen umrankten und von Ölbäumen und Feigen umschlossenen Landhäuser, wie sie im ganzen mittäglichen Frankreich unter diesem Namen bekannt sind, lebte einige Meilen von Marseille in der Parochie Saint-Barnabé ein alter französischer Seekapitän mit seiner Familie in ländlicher Zurückgezogenheit. Francois D... de S... (sein Familienname blieb, obgleich über zweihundert Jahre seit der grauenvollen Tat verstrichen sind, auch in den letzten gedruckten Berichten vermutlich aus Rücksicht auf die noch lebende Familie ungenannt) war schon ein Siebziger, als er sich 1709 mit Frau und Kindern auf dieses Besitztum zurückgezogen hatte. Mit ihm lebten hier seine Frau, Anna de S... (auch ihr Geschlechtsname wird verschwiegen), die um etwa fünfundzwanzig Jahre jünger war, und seine drei Söhne Jean Baptiste, François Guillaume und Louis Cesar. Zwei andere Söhne waren außer dem Hause: Antoine, der älteste, war Fähnrich bei der Marine, Etienne Gayetan, der vierte, Unterleutnant im Infanterieregiment Grigni. Beide junge Männer genossen eines ausgezeichneten Rufes und standen in hohem Ansehen bei ihren Chefs. Zwei Bedienstete im Hause waren ein Türke Assan Ali, genannt Barracu, den der alte Seekapitän wahrscheinlich von seinen Fahrten mit nach Frankreich gebracht hatte, und die Magd Suzanne Borelli, die aus der Provence stammte. Der Kapitän gehörte einer der ältesten Adelsfamilien von Languedoc an, und auch seine Gattin stammte aus einer angesehenen Familie aus Marseille. Ihre Vermögensumstände waren aber nicht glänzend; sie lebten von der Pension des alten Seekapitäns, und dabei scheint ein wüstes, wildes Leben in dieser stillen Landeinsamkeit geführt worden zu sein: südfranzösisches Blut rollte in den Adern der beiden Ehegatten und ihrer Kinder. Jean Baptiste, der eine Sohn, hatte gegen den Willen des Vaters die Nichte des Pfarrers der Parochie geheiratet: aber der alte Kapitän hatte ihm später verziehen, und er lebte jetzt wieder in der Familie, ob mit seiner Frau, das wird uns freilich nicht berichtet. Nun wurde an jedem 16. Oktober in der Parochie Saint- Barnabé ein Fest begangen, das den Namen vol oder train führte. Wir wissen jedoch nicht mehr davon, als daß die Bewohner sehr wohl verstanden haben, dabei die Andacht mit dem Vergnügen zu verbinden. Bei diesem Feste erschien im Jahre 1712 nur einer aus der Familie, François Guillaume. Er tanzte und schien lustig zu sein, kehrte aber früher als gewöhnlich nach der Bastide zurück. Am folgenden Tage erfuhr man in der Nachbarschaft ein trauriges Ereignis. Der alte Seekapitän war aus dem oberen Fenster seines Hauses gestürzt und hatte sich den Hals gebrochen. Er hatte vermutlich einen außerhalb des Fensters hängenden Vogelbauer zurechtrücken oder hereinnehmen wollen, das Gleichgewicht dabei verloren und war hinausgestürzt. Als man ihn aufgefunden hatte, war er schon tot gewesen; er hatte den Vogelbauer noch fest in der Hand gehabt, und unweit davon hatte sein Hut gelegen; der Fleck am Boden war mit Blut getränkt gewesen. Die Familie schien in entsetzlichster Verzweiflung. Man trug den Körper auf ein Bett und wandte alle Mittel an, um ihn wieder ins Leben zurückzurufen, doch vergeblich. Die Witwe raufte sich das Haar vor Verzweiflung, Jean Baptiste fiel sogar in Ohnmacht. Alle Nachbarn gaben sich die möglichste Mühe, die Unglücklichen zu trösten, deren Schmerz so war, daß man an keine Verstellung denken konnte. Der Kriminal-Leutnant erschien, sobald er von dem Vorfalle gehört hatte, mit zwei Wundärzten, die den Leichnam oberflächlich besichtigten, und nachdem sie erklärt hatten, daß der Kapitän infolge eines Sturzes aus dem Fenster das Leben verloren habe, wurde der gewöhnliche Totenschein ausgestellt. Die Familie glaubte fortan in Frieden leben zu können, denn der alte Kapitän war unverträglicher Natur gewesen; so hatte die Mutter wenigstens an jenem Tage den Söhnen gegenüber geäußert. Aber sie hatten nicht bedacht, daß sie ja ganz oder doch zum größten Teile von der Pension des Verstorbenen gelebt hatten; diese fiel mit seinem Tode weg, und sie befanden sich bald in der äußersten Armut. In dieser Lage wandten sich die Söhne schriftlich an ihren Oheim, den Grafen de S..., den Bruder ihres Vaters; sie zeigten ihm den Tod des letzteren in der Art an, wie er auch den Nachbarn und den Gerichten bekannt geworden war, schilderten ihm den trostlosen Zustand ihrer Mutter und ihrer selbst und baten um seine Hilfe. Es war die gute alte Zeit, wo Männer aus großen Familien Einfluß hatten und man es für eine Ehrenpflicht des Staates hielt, Abkömmlinge solcher Familien nicht im Elend verkommen zu lassen. Der Graf drückte seine Teilnahme aus und verschaffte seinen Verwandten durch seine Freunde eine Staatspension von sechshundert Livres; sie sollte zwischen der Mutter und den Kindern, die der Unterstützung bedürften, geteilt werden. Währenddem aber schöpften die beiden selbständig lebenden Brüder Antoine und Etienne Gayetan den Verdacht, daß es sich mit dem Tode ihres Vaters in Wirklichkeit anders verhalten habe, als man angegeben hatte. Sie wußten mehr von dem Unfrieden in der Familie als die Nachbarn, drangen, von banger Sorge gequält, in den jüngsten Bruder, und dieser bekannte ihnen noch weit Furchtbareres, als sie selbst auch nur hätten ahnen können. Die Ehre der Familie und die Kindespflicht, die im Christenstaate anders verstanden wurde als im Hause Agamemnon, zwang sie jedoch zum unverbrüchlichsten Schweigen. Die Entdeckung des Geheimnisses erfolgte für die Allgemeinheit erst später auf eine merkwürdige Art. Es ist aber für uns am Ort, das, was die unbeteiligten Brüder erfuhren oder bereits wußten, hier schon zu erzählen, um den Faden der Entdeckung, der, wie gesagt, auch für sich sein Interesse hat, daran anknüpfen zu können. Ihre Mutter, Anne de S..., war im Kloster der adligen Fräulein de Sainte-Claire d'Ollioules erzogen worden und hatte dort für ein Muster aller weiblichen Tugenden gegolten. Kaum zu ihrer Mutter zurückgekehrt, hatten aber die Verlockungen der Welt einen noch weit größeren Reiz auf das junge und sehr schöne Mädchen ausgeübt. Bewundert, gefeiert und begehrt von vielen, hatte der Seekapitän Francis D... de S..., Kommandeur der Galeere La Reale, ihr Herz zu rühren verstanden. Der Liebe hatte nichts im Wege gestanden, und sie waren 1681 verheiratet worden. Die Liebe aber verschwand bald, der Altersunterschied blieb, und der Ehebund wurde trotz der vielen Kinder unglücklich. Sie hatten nämlich nunmehr elf Kinder, sechs Söhne und fünf Töchter, zu der Zeit, als sie das Landhaus bei Marseille bezogen, waren aber nur noch die schon genannten fünf Söhne und zwei Töchter am Leben. Letztere hatte man als Nonnen in einem Kloster untergebracht, wo sie in Anbetracht dessen, daß das Kloster von den Vorfahren der Familie gestiftet worden war, unentgeltlich Aufnahme gefunden hatten. Schon ehe die Familie die Bastide bezogen hatte, war der Widerwille der Gattin gegen den Gatten zum vollständigen Haß ausgeartet. Wir besitzen keine hinterlassenen Briefe oder Memoiren von ihr, sondern nur eine nackte Geschichte von Tatsachen, die für sich selbst sprechen; die Motive des Hasses bleiben uns also unbekannt, aber es wird uns berichtet, daß Anne, nicht zufrieden damit, selbst ihren Gatten mit ihrem Haß zu verfolgen, auch alles getan habe, um ihren Kindern dieselben Empfindungen gegen ihren Vater einzuflößen. Die drei Jahre, welche die Familie in der Bastide wohnte, waren erfüllt von einer langen Reihe von Ausbrüchen wütender Heftigkeit und darauffolgenden notgedrungenen Versöhnungen. Beide Eheleute nannten ihr Beisammensein einen Vorgeschmack der Hölle. Offenbar wirkten die beschränkten Vermögensumstände, der immer fühlbarer werdende Mangel, das dauernde abwechslungslose und stumpfsinnige Zusammenleben der Eheleute in einem kleinen, langweiligen Ort mit auf diese unseligen Verhältnisse ein. Bei allen diesen Auftritten nahmen die Söhne Partei für die Mutter. Aller Respekt vor dem Vater war verschwunden. Am 16. Oktober 1712, an dem Tage also, an dem jenes ländliche Fest in der Parochie gefeiert wurde, speiste die Familie in anscheinendem Frieden miteinander; es gab bei Tisch wenigstens keinen Zank. Jean Baptiste, der Sohn, der gegen den Willen des Vaters die Nichte des Pfarrers Senelon geheiratet hatte, wollte an dem Tage bei seinem Schwiegervater speisen, bei dem möglicherweise seine Frau noch lebte. Der alte Kapitän redete es ihm in einer Regung väterlicher Liebe aus und sagte, er wolle gern heute im Kreise der Seinen essen. Nach dem Essen forderte François Guillaume, der zum Tanz gehen wollte, Geld vom Vater. Dieser gab ihm ein Fünfsousstück. Der Sohn schlug die Kleinigkeit verächtlich aus. Der Vater verdoppelte die Summe und gab ihm zehn Sous. Francois Guillaume war auch damit nicht zufrieden, sondern schimpfte laut auf den Vater wegen seiner Knickerei. Der Streit wurde so laut, daß die Mutter hinzueilte. Sie stellte sich auf die Seite des Sohnes und schrie, François Guillaume habe recht, es sei unerhört, daß ein Vater für seinen Sohn so wenig übrig habe und ihn mit einem solchen Lumpengelde abspeisen wolle. Der Streit wurde heftiger, bis endlich der hitzige François Guillaume weglief, seinen Degen holte, zog, sich an die Tür stellte und drohte, seinen Vater umzubringen. Auch Jean Baptiste mischte sich hinein und nahm Partei für Bruder und Mutter. Der alte Vater war begreiflicherweise über das empörende Betragen der Söhne aufs äußerste entrüstet. Er befahl seinem Diener, dem Türken Assan Ali, augenblicklich sein Pferd zu satteln: er wolle nach Marseille reiten, um Klage gegen seine Söhne zu erheben; die Unverschämtheit solle ihnen teuer zu stehen kommen. Wahrscheinlich war das nicht so ernst gemeint. Aber die Mutter rief ihren Söhnen zu, wenn sie ihn gehen ließen und er vor der Justiz seine Klage anbringen könnte, wäre es um sie alle geschehen. Das wütende Weib faßte ihren Mann darauf bei den Haaren, riß ihn in ihrem von Augenblick zu Augenblick wachsenden Grimm zu Boden und beging, auf ihm liegend, solche entsetzliche Exzesse an seinem Körper, daß der letzte Erzähler dieser Geschichte versichert, er habe nicht Worte dafür, sie zu schildern, man werde ihn aber schon verstehen. Als Jean Baptiste seine Mutter zur Tigerin verwandelt sah, überkam ihn selbst die Wut einer Hyäne; er wollte seine Mutter noch überbieten. Er warf sich auf seinen Vater und schickte sich an, ihn zu erwürgen, und währenddessen versetzte ihm François Guillaume einen Schlag mit dem Degen auf die Schläfe, so daß das Blut aus einer großen Wunde zu strömen begann. Auch dieser Anblick vermochte nicht die Wut der Unmenschen zu stillen; unter den Händen seines Weibes und seines Sohnes Jean Baptiste, die beide auf der Brust des Unglücklichen knieten und ihm den Hals zudrückten, verschied endlich röchelnd der Kapitän. Wahrend der Mordtat verkroch sich der jüngste Sohn Louis Cesar in einen Winkel der Stube und weinte. Auch Assan Ali stand zitternd da, und er wagte nicht, seinem Herrn gegen die Wütenden beizuspringen. Sonst war niemand in der Bastide, Die Magd Suzanne Borelli war schon zwei Tage fort. Kaum war indessen das Verbrechen begangen worden, so sank die Binde von Wut und Wahnsinn von ihren Augen. Sie erschraken vor sich selbst und wahrscheinlich auch vor dem Gedanken, daß die Tat einmal ans Licht kommen könnte. Sie beschworen unter sich ein unverbrüchliches Stillschweigen und versprachen, alles zu tun, um den Mord zu verheimlichen. Die Mutter gewann zuerst wieder die nötige Besinnung. Sie durchsuchte die Taschen des getöteten Mannes nach seinen Schlüsseln, und dann stieg sie in seine Kammer hinauf und bemächtigte sich des wenigen Geldes, das sie fand. Einen Taler davon gab sie François Guillaume, daß er damit zum Feste gehe, um allen Verdacht von sich und den Seinen abzuwenden. Sie schien mit dieser Handlung kluger Berechnung wieder ganz Herrin ihrer selbst geworden und ermahnte auch ihre Söhne zur Ruhe, dann könne noch alles gut werden. Während François Guillaume zum Tanz war und nach der Weisung seiner Mutter sehr heiter zu sein schien, trugen Jean Baptiste und Assan Ali den Leichnam des Vaters in seine Kammer hinauf. Man verschloß die Tür und ließ sofort durch den jüngsten Sohn Louis Cesar den Pfarrer Senelon holen. Durch die Heirat seiner Nichte mit Jean Baptisie gehörte er mit zu der Familie, ihm mußte man also vollkommen vertrauen können. Es wurde ihm denn auch, als er erschien, reiner Wein eingeschenkt, und sein Erstaunen und sein Entsetzen brauchen wohl nicht erst geschildert zu werden. Man sagte ihm dann, man habe ihn vor allen Dingen deswegen rufen lassen, damit er ihnen als Verwandter einen guten Rat gebe, wie man am besten die Ehre der Familie retten und das Äußerste von ihr abwenden könne. Der Pfarrer riet, Schlag vorzuschützen. Die Witwe schüttelte den Kopf und sagte, der Leichnam sei allzusehr verstümmelt. Nach einigem Nachsinnen schlug der Geistliche vor, den Leichnam zum Fenster hinauszuwerfen und den Schein zu erwecken, als sei der Kapitän durch Zufall, Ungeschick oder Altersschwäche hinuntergestürzt. Zu einem solchen Unglück biete der Vogelbauer, der vor seinem Fenster hinge, den besten Anlaß: der Tote habe sich eben zu weit hinausgebogen, um den Käfig zu befestigen, habe dabei das Gleichgewicht verloren, sei kopfüber hinabgestürzt und habe im Fallen das Genick gebrochen. Wenn man ihm den Vogelbauer in die Hand gebe, werde das alles sehr wahrscheinlich werden. Die Obrigkeit werde, da ja unter diesen Umständen kein Grund zu einer Untersuchung vorliege, wahrscheinlich ohne weiteres den Totenschein ausstellen, ohne den er als Priester bei einem nicht natürlichen Tode das Begräbnis nicht gestatten könne. Das schien allen ein guter Rat, der befolgt werden müsse. Jean Baptiste warf also den Körper zum Fenster hinaus, die Mutter schlachtete dort, wo die Leiche auf den Boden aufgeschlagen war, ein Huhn, um Blutspuren zu erzeugen, und nun entwickelten sich die Dinge so, wie wir bereits wissen. Es hatte niemand ein Arg. Noch am Tage der Tat selbst nahm die Familie in anscheinender Ruhe ihr Abendessen ein. Nur der jüngste Sohn Louis Cesar nahm nicht daran teil: er konnte keinen Bissen hinunterbringen. Die Mutter tröstete ihre Söhne, sie würden nun in Frieden und glücklich leben können; der Mann, der den Hausfrieden gestört habe, sei tot, und eine Entdeckung der Tat sei auf keinen Fall zu befürchten. Nach menschlichem Ermessen wäre die Entdeckung wahrscheinlich tatsächlich nie erfolgt ohne die Pension von sechshundert Livres, die der Familie zu ihrer Notdurft ausgesetzt worden war. Zwischen Mutter und Söhnen erhob sich darüber ein Streit. Jene behauptete, ihr komme das Verfügungsrecht darüber als dem Familienhaupt zu, diese sagten, sie sei ihnen ebensogut als der Mutter gewährt, und sie bedürften keiner Vermittlung durch die letztere. Infolge dieser Zwistigkeiten wie auch aus mehreren anderen Ursachen trennte sich die Familie. Die Mutter wohnte nunmehr in Aix bei Herrn Aillaud, dem Prokurator der Rechnungskammer, Jean Baptiste und Louis Cesar hielten sich in Marseille auf, und Francois Guillaume und Etienne Gayetan, der Unterleutnant, blieben auch weiterhin auf der Bastide. Antoine, der Seemann, der ein gutes Einkommen hatte, machte keinen Anspruch auf die Pension; Etienne Gayetan dagegen strebte mit allen Mitteln darnach, sie in seine Hände zu bekommen, aber nicht aus Eigennutz, sondern nur, um im Interesse der Familie besser darüber disponieren zu können. Jean Baptiste aber leistete ihm einen unerwarteten und entschiedenen Widerstand. Etienne Gayetan, der das Geheimnis jetzt wußte, drohte ihm für den Fall, daß er nicht nachgebe, mit Entdeckung: eine Drohung, die natürlich nicht ernst gemeint war. Jean Baptiste erwiderte ihm durch einen gehässigen Brief. Da ergriff Etienne Gayetan, der das Geld durchaus nicht in der Hand des Bruders lassen wollte, ein anderes Mittel. Er schrieb an den Marquis de Montolieu, einen intimen Freund seines ermordeten Vaters, von dessen Verschwiegenheit im Interesse der Familie er überzeugt war, und teilte ihm die ganze Geschichte mit. Seinem Bruder Louis Cesar, der bei ihm zu Besuch war, gab er Kenntnis von diesem Brief, damit dieser über das Schreiben Etiennes an Herrn de Montolieu wiederum Jean Baptiste Mitteilung mache: letzterer möge sich nur vorsehen; denn wenn er nicht auf seinen Vorschlag eingehe, so sei er festen Willens, das Verbrechen vor aller Welt zu entdecken. Ob er wirklich im Ernst vorhatte, den Brief an den Marquis abzuschicken, ist dabei nicht mit Gewißheit festzustellen. Jean Baptiste geriet aber jedenfalls durch die Nachricht, die ihm sein Bruder Louis Cesar überbrachte, in den äußersten Schrecken. Er mußte annehmen, Etienne Gayetan werde den Brief an den Marquis abschicken, und um ihm zuvorzukommen, schrieb er selbst einen Brief an Montolieu, in dem auch er ihm die Mordtat enthüllte. Aber er tat das in lügenhafter Weise, vermengte mit großem Geschick Wahres und Falsches und warf die ganze Schuld auf seinen Bruder François Guillaume und seine Mutter. Die Mutter hatte inzwischen auch von dem Streit unter ihren Söhnen erfahren, auch sie überkam nun eine entsetzliche Angst vor der Entdeckung, und in ihrer fieberischen Erregung schrieb auch sie einen Brief an ihren Schwager, den Grafen S.., in dem sie ebenfalls die ganze Mordgeschichte erzählte, aber – ihrem Sohne Jean Baptiste die ganze Schuld beimaß. Der alte Graf war wie vom Donner gerührt, er konnte dieses Übermaß von Niedertracht in seiner Familie nicht fassen. Aber er war ein kluger Mann und wollte selbst den Schein, daß er an so etwas Entsetzliches auch nur glauben könne, von sich abwenden. Deshalb schickte er den Brief mit folgenden Worten an seine Schwägerin zurück: »Ich übersende Ihnen, meine Schwester, hier einen Brief mit Ihrer Unterschrift. Sie haben irgendeinen Feind, der Ihre Schriftzüge dermaßen nachzuahmen versteht, daß man behaupten könnte, sie seien wirklich von Ihrer Hand geschrieben. Verbrennen Sie das Papier, sobald Sie es empfangen haben, und benehmen Sie sich so, daß Sie niemandes Unwillen und Entrüstung erregen. Ich habe an Herrn von Montolieu geschrieben, den alten Freund meines seligen Bruders. Er wird die Güte haben, sich alle Mühe zu geben, um unter meinen Neffen Frieden zu stiften und ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen.« Inzwischen hatte Montolieu schon Jean Baptistes Brief empfangen. Der alte Mann war ebenfalls außer sich. In ihm war aber das allgemeine Rechtsgefühl stärker als die Rücksicht auf die Söhne seines toten Freundes und die Achtung vor den Abkömmlingen eines alten edlen Blutes. Schaudernd über die Tat, fragte er sich, ob es nicht eine allgemeine Pflicht sei, solche Unholde aus der bürgerlichen Gesellschaft zu entfernen, da die Berührung mit ihnen schon Unheil stiften könne. Aber er wagte diese Frage nicht allein zu entscheiden und schrieb also an den Marquis Cavoye einen Brief, in dem er ihm die ganze Sache vortrug. Der Marquis de Cavoye, der wahrscheinlich ein Mann von Einfluß war, wollte aber auch nichts nur nach seinem eigenen Gutdünken tun. Er zog den Grafen von S... als nächstbeteiligtes Familienmitglied zu Rate und schlug ihm vor, eine lettre de cachet zu erwirken, um die ganze schauderhafte Familie in irgendeine entfernte Kolonie zu verbannen und unter der tropischen Sonne die Erinnerung an das scheußliche Verbrechen verschwinden zu lassen. Der Graf aber wendete ein, daß eine solche lettre de cachet jetzt vom Könige nicht zu erlangen sein werde, ohne daß der Monarch nach den Motiven frage; erführe er sie aber, so werde er unbedenklich die Verbrecher den Gerichten übergeben, und die Enthüllung des Verbrechens, die doch am besten vermieden werden möchte, sei gewiß. Er wolle lieber selbst an Montolieu schreiben und diesen zu bewegen suchen, Frieden zwischen den Familiengliedern herzustellen und die Sache zu vertuschen. Cavoye war dadurch einigermaßen beruhigt und wollte Montolieus Brief verbrennen. Aber zum Unglück für die Mörder schob er es auf. Der Brief lag unter anderen Papieren zu einer dringenden Angelegenheit Cavoyes selbst, die er in eine Mappe zusammengetan hatte. Mit dieser Mappe begab er sich zum Minister Pontchartrain, um in der betreffenden Sache bei ihm vorstellig zu werden und die Papiere für seinen Vortrag zu verwenden. Pontchartrain, der Cavoye sehr gewogen war, hatte aber in dem Augenblick eine wichtige Besprechung, er nahm die Mappe an sich, versprach ihm, sie am Abende durchzulesen, und bestellte ihn auf morgen wieder. Erst in der Nacht fiel Cavoye ein, daß in der Mappe auch der verhängnisvolle Brief liege. Am frühesten Morgen stürzte er in der Hoffnung, der Minister werde die Papiere noch nicht durchgelesen haben, in die Wohnung Pontchartrains, um sich den Brief zurückgeben zu lassen. Aber er kam zu spät. Pontchartrain hatte früher, als Cavoye gedacht hatte, die Mappe vorgenommen, Montolieus Brief darin gefunden und keinen Augenblick gezögert, das zu tun, was sein Gewissen und seine Stellung als Minister ihm geboten: er hatte den Brief dem König gegeben. Sofort erging an das Parlament der Provence der Befehl, die Witwe und ihre Söhne François Guillaume, Jean Baptiste, Louis Cesar und Etienne Gayetan zu verhaften und in das Gefängnis von Marseille einzuliefern. Die Untersuchung wurde sofort eröffnet. Assan Ali wurde zuerst als Zeuge vernommen. In orientalischer Treue für das Haus seines Herrn sagte er nichts, was die Familie bloßstellen konnte. Er erklärte, sein Herr sei aus dem Fenster gestürzt und daran gestorben; anders wisse er es nicht. Ein Beamter, der für die Familie eingenommen war, ließ ihn aus Furcht, daß er doch noch mehr aussagen könne, entfliehen. Als das Gericht aber durch ein Arrèt auch Assan Ali als Mitschuldigen in Anklagezustand versetzte, wagte der Beamte nicht länger, sich vor ihn zu stellen; der Diener wurde verhaftet, und auch die Magd Suzanne Borelli wurde ins Gefängnis eingeliefert. Letztere wußte nichts; sie war auf dem ländlichen Feste gewesen und hatte nur das gehört, was auch alle übrigen gehört hatten. Assan Ali hielt zwei Verhöre aus, ohne zu gestehen; als er aber in ein enges Loch bei Wasser und Brot geworfen wurde, löste sich seine Zunge. Er gestand, daß François Guillaume den Vatermord begangen und die Mutter dabei geholfen habe. Gegen Jean Baptiste sagte er wenig aus. Erst auf diese Zeugenaussagen hin trennte man die anderen Angeschuldigten, die bisher in einem gemeinschaftlichen Gefängnis gewesen waren. Jeder wurde in einen besonderen Kerker gesetzt, und man ließ sie hier fünf Monate schmachten, um sie zum Geständnis gefügig zu machen. Assan Ali erklärte am Ende des fünften Monats, daß auch Jean Baptiste schuldig, ja der einzige Schuldige sei. Nun wurde nach altfranzösischem Gerichtsgebrauch auch ein öffentlicher Aufruf erlassen, daß sich alle melden möchten, die Aussagen zu der Sache machen könnten. Es fanden sich auch wirklich Zeugen, die bekundeten, daß die Witwe schon früher einmal ihren Mann habe vergiften wollen. Jean Baptiste bekannte darauf, daß ihn seine Mutter einmal zum Arzt des Hauses geschickt habe, um sich Gift von ihm geben zu lassen. Der Arzt räumte das ein, sagte aber, daß er ihm die Tropfen nicht gegeben habe. Erst jetzt wurden auch die verschiedenen Briefe, die zwischen den Familienmitgliedern und den Freunden der Familie gewechselt worden waren, bekannt und der Witwe vorgelegt. Halb überführt, konnte sie nicht länger leugnen und gestand das Verbrechen ein, warf aber alle Schuld auf ihren Sohn Jean Baptiste, der allein es gewesen sei, der den Vatermord begangen habe. Aus mütterlicher Liebe habe sie lange gezaudert, diesen gottlosen Sohn aufs Schafott zu bringen. Aber nachdem er Assan Ali bestochen habe, in seiner zweiten Aussage die Schuld auf sie und Francis Guillaume zu werfen, so wäre sie jetzt genötigt, die Wahrheit zu bekennen, die mit Assan Alis dritter und letzter Aussage übereinstimme: Jean Baptiste allein habe ihren Mann, seinen Vater, umgebracht. Endlich wurden die Angeklagten gegenübergestellt. Kaum hatte Jean Baptiste die Aussage der Mutter gehört, als er auffuhr: »Was, kannst du das mit gutem Gewissen tun, daß du mich beschuldigst, ich hätte es allein getan, wo ich doch das wenigste dabei gemacht habe? War's nicht mein Bruder François, der den Degen gegen den Vater gezogen hat? Warst du es nicht, die auf den Lärm hin aus dem Kabinett stürzte und ihn bei den Haaren ergriff? Du warfst den alten Mann auf die Erde, du rissest ihn mit den Händen da, wo ich's nicht sagen mag! Hast du ihn nicht grausam gezerrt und gedrückt bis zum Ersticken?« Jean Baptiste legte nun ein vollständiges Bekenntnis ab: während er dem Vater mit der Hand den Mund zugedrückt habe, damit er nicht schreien könne, habe Francois Guillaume ihn mit dem Degen auf die Schläfe geschlagen, daß das Blut aus der Wunde zu strömen begonnen habe; dies Blut habe er selbst dann mit dem Schnupftuch und der Halsbinde des Vaters aufgewischt, und zuletzt habe er mit Assan Ali den Leichnam hinaufgetragen. François Guillaume und Louis Cesar bekannten nichts, was sie belastete. Wie auf Verabredung erklärten sie aber laut, daß ihre Mutter unschuldig sei und die Schuld allein Jean Baptiste treffe. Am 10. Februar wurde das Urteil gefällt. Jean Baptiste wurde des Vatermordes für überwiesen erklärt. Er sollte mit einer glühenden Zange gekniffen werden, beide Hände sollten ihm durch das Beil abgehauen werden, und dann sollte er lebend gerädert werden. Sein Leichnam sollte verbrannt, seine Asche den Winden übergeben werden. Francois Guillaume, der gleichfalls des Vatermordes für überwiesen erklärt wurde, ward zur gleichen Strafe verdammt, nur sollte ihm bloß eine Hand abgehauen und er nicht vorher gekniffen werden. Louis Cesar sollte, weil er als Zeuge der Untat nichts getan hatte, den Vatermord zu verhindern, der Exekution beiwohnen und dann auf immer aus dem Königreiche verbannt werden. Der schuldigen Mutter sollte der Kopf vom Rumpfe geschlagen werden. Assan Ali wurde, weil er seinem Herrn keinen Beistand geleistet hatte, zur Stäupung verurteilt. Etienne Gayetan und Suzanne Borelli wurden völlig freigesprochen. Da die Verurteilten Berufung einlegten, wurden sie nach Aix geschafft. Sie verlangten wegen ihres hohen Adels von der Grand' Chambre gerichtet zu werden. Das wurde ihnen zugestanden. Sie hofften aber auch, daß der Prozeß sich bis zum Pfingstfest verzögern werde, wo es möglich werden würde, durch ihre Verwandten und Freunde die Gnade des Königs anzusprechen. Pontchartrain aber schrieb an den Präsidenten, er möge die Sache möglichst beschleunigen, um den Monarchen von den Gesuchen, mit denen er in dieser Sache sicher werde bestürmt werden, zu erlösen. Das war zwar unmöglich, und Pfingsten kam heran, aber die Verbrecher wurden dennoch nicht begnadigt. Sie legten nun ein Kassationsgesuch ein, das sie mit vier Punkten begründeten. Einmal gehöre Etienne Gayetan – der freigesprochen worden war – vor ein Kriegsgericht, weil er Offizier sei. Zum zweiten verstehe Assan Ali nicht Französisch und man müsse ihm daher einen Dolmetscher geben. Drittens sei der Prozeß gegen Senelon, den Pfarrer von St. Barnabé, der seit der Berufung ebenfalls in Untersuchungshaft saß, vor dem geistlichen Gericht noch nicht instruiert und abgeschlossen. Endlich sei im Prozeß ein Brief vorgelegt worden, der weder anerkannt noch verifiziert worden sei. Das Kassationsgesuch wurde zugelassen, und der Prozeß vor der Grand' Chambre begann. Er erregte großes Aufsehen, die Zahl der Neugierigen konnte kaum durch die Marechaussée zurückgehalten werden. Die Verurteilten wohnten auf ihren Knien den Verhandlungen bei. Auf beiden Seiten wurde mit großer Beredsamkeit gesprochen; aber von achtzehn Richtern waren sechzehn Stimmen für die Bestätigung des Urteils und nur zwei für die Kassation. Das Appellationsverfahren wurde also in allen alten Förmlichkeiten am 17. April eröffnet. Die Aussagen der Angeklagten, die auf niedrigen Sesseln saßen, blieben dieselben wie in der ersten Instanz. Nur François Guillaume verharrte im Leugnen. Am 18. morgens, bevor nach altem Herkommen die Richter etwas gefrühstückt hatten, wurde das Urteil gesprochen. Es hob das gegen die »edeln« Jean Baptiste, Francois Guillaume und Etienne Gayetan de S..., Brüder, »Edelleute aus der Stadt Marseille«, sowie das gegen ihre Mutter, »die Dame Anne de S... du P...«, und die übrigen gefällte Urteil auf und erklärte als neues Urteil, »daß die Mutter nebst den beiden schuldigen Söhnen den Händen des Exekutors übergeben werde, um sie zu führen und zu leiten durch alle Straßen und Plätze besagter Stadt Aix, allwo sie vor der Haupttür der Metropolitankirche zum heiligen Erlöser im Hemde Buße tun, Kopf und Füße bloß, einen Strick um den Hals, jeder in den Händen eine brennende Kerze, und auf ihren Knien Gott, den König und die Gerechtigkeit um Verzeihung anflehen sollten; daß demnächst auf dem Platze des Precheurs und dem daselbst errichteten Schafott dem Jean Baptiste beide Hände abzuhauen, auch ihm die Arme, Beine, Schenkel, Lenden zu zerbrechen und zu zerschlagen und er darauf auf das Rad gelegt werden solle, um zu leben, solange es Gott gefalle; daß es männiglich verhindert und verboten werde, ihm bei Lebensstrafe Hilfe oder Unterstützung zu gewähren, nach dem Tode aber sein Leichnam verbrannt und seine Asche in alle Winde gestreut werde. Daß seiner dem François Guillaume die rechte Hand abgehauen und demnächst ihm der Kopf vom Rumpfe getrennt und geschnitten werde, auch gleichermaßen sein Körper verbrannt und seine Asche in alle Winde zerstreut. Daß auch besagter Anne de P... der Kopf vom Rumpfe zu hauen. Daß ferner, anlangend den Assan Ali, einen Türken, zur Büßung seiner Verschuldung bei dem Verbrechen, derselbe der Exekution beiwohnen, demnächst aber an den Schulterhöhlen über einen zu dem Behufe zu errichtenden Galgen gehängt werden und dann zwei Stunden hängen bleiben, demnächst aber auf die Galeeren Sr. Majestät geführt werden solle.« Außer in Hinsicht auf verschiedene Geldstrafen unterscheidet sich dies Urteil von dem vorigen nur darin, daß Jean Baptiste nicht mit glühenden Zangen gekniffen, Francois Guillaume nicht gerädert, sondern nur enthauptet, der türkische Diener aber zu zweistündigem Hängen und zur Galeere verurteilt wurde. Louis Cesar, der das gleiche Verbrechen begangen hatte, wurde völlig freigesprochen. Die Verurteilten hörten in ruhiger Fassung den fürchterlichen Spruch an. Die Zerknirschung war schon früher eingetreten, die Brüder hatten sich ausgesöhnt und umarmt, jetzt schloß auch die Mutter ihre Söhne in die Arme, richtete zärtliche Worte an sie und bekannte, daß ihr Verbrechen eigentlich eine noch weit härtere Strafe verdient habe. Sie bat noch um eine Gunst, die ihr gewährt wurde: zuerst hingerichtet zu werden. Den mittelalterlich feierlichen Armesünderzug, der uns sehr ausführlich beschrieben wird, brauchen wir nicht zu schildern, da er sich nicht wesentlich von anderen ähnlichen unterscheidet; alle Berichte über den Kriminalfall scheinen ihn aber besonders ausgemalt zu haben, um ein Gegenstück zu der Gräßlichkeit der Tat selbst zu liefern. Jeder der Brüder fuhr in einem besonderen Karren, die Mutter mit dem Türken Assan Ali. Eine große Anzahl von Kapuzinern und königlichen Bogenschützen und beinahe die ganze Marechauussée bemühten sich, das Volk zurückzuhalten, durch dessen dichtgedrängte Massen der Zug kaum Raum fand. Eine Bestimmung des Urteils blieb unausgeführt: die Verurteilten stiegen nicht selbst vom Karren, um vor der Kirche Gott und den König um Verzeihung zu bitten, sondern das geschah durch den Kapuziner, der es laut in ihrem Namen tat, was einen großen Eindruck machte, wie überhaupt die Rührung allgemein war, als man die Verbrecher in Tränen zerfließen und beständig das Kruzifix küssen sah. Auf dem Schafott zeigten sie dagegen eine heroische Festigkeit. Der Geistliche, der die letzten Bitten der vor ihm Knienden empfing, wandte sich zum Volke mit den Worten: »Diese unglückliche Familie bittet um euer Gebet!« Die Mutter sprach, nachdem sie die Absolution empfangen hatte, zum Scharfrichter: »Mein Freund, ich bitte nur um eines, laßt mich nicht zu sehr leiden.« Sie legte selbst den Kopf auf den Block. Der Scharfrichter tat seine Pflicht, doch es ging nicht ganz nach seinem und der Verurteilten Wunsch: er mußte noch mit dem Messer nachhelfen, François Guillaume war, als man ihn aus dem Kerker hatte abholen wollen, in Ohnmacht gefallen. Jetzt aber war er wieder völlig ruhig. Beim Anblick des blutigen Leichnams seiner Mutter legte er die Hand fest auf den Block und sprach: »Diese Hand, die so gefrevelt hat, daß sie den Degen gegen meinen Vater zog, werde abgeschlagen. Mein Gott, nimm sie hin als Sühne für mein Verbrechen.« Doch auch seine Hand fiel nicht auf den ersten Schlag, und dreimal rief er im Schmerz den Namen Jesus aus; und auch bei seiner Enthauptung mußte der Scharfrichter nachhelfen. In Jean Baptiste waren die Lebensgeister kurz vor dem entsetzlichen Augenblick erwacht, der Henker aber eilte, ihn von seiner Qual zu befreien, und ein letzter schwerer Schlag auf die Kehle erstickte ihn schneller, als das Urteil wollte. Der Türke schwebte bald darauf in seiner peinlichen Stellung am Galgen, während die Büßer von Saint Joachim den Leichnam der Ehefrau holten, um ihn in der Stille zu beerdigen, und die Flamme eines Scheiterhaufens die Körper der beiden Vatermörder verzehrte. Die Edelfrau war zweiundfünfzig Jahre alt, die beiden Söhne sechsundzwanzig und zwanzig. Der Fluch der Tat erstreckte sich auch auf die Freigesprochenen. Louis Cesar und Etienne Gayetan fanden bis auf weiteres eine Zuflucht im Kloster der Kapuziner, Letzterer mußte als Offizier seinen Abschied nehmen. Aber auch Antoine, der Seemann, sah sich genötigt, wegen der auf seine Familie gefallenen Schmach den Dienst zu verlassen. Der Minister Pontchartrain verschaffte Antoine eine Pension von zweihundert Livres vom Könige, jedem der beiden jüngeren Brüder eine von einhundertundfünfzig Livres. Selbst die ganz unschuldige Magd wollte niemand annehmen, und sie mußte sich bei den geistlichen Schwestern verdingen, die den Dienst der Gefangenen besorgten. Was die anderen angesehenen Familienglieder taten, wird uns nicht gesagt. Vielleicht, daß sie ein Verbot erwirkten, den Namen der Verbrecher zu nennen, denn bis heute wird er in den gedruckten Nachrichten über diesen Kriminalfall nicht ausgeschrieben, sondern nur mit Buchstaben angedeutet. Die Geheimrätin Ursinus Die Witwe des Geheimen Justizrats und Regierungsdirektors Ursinus lebte, geachtet und gesucht, in den ersten Kreisen von Berlin. Der Rang und das Ansehen ihres vor mehreren Jahren verstorbenen Gatten, ihr ansehnliches Vermögen, ihre imposante Gestalt, ihre ansprechenden Gesichtszüge, ihr Geist und ihre Bildung machten sie zu einem Glanzpunkte der damaligen Gesellschaft. Schon ihre Erscheinung bestach durch eine gewisse zurückhaltende Vornehmheit. Jüngere Frauen, die sie in ihre lebhafte Unterhaltung zog, fühlten sich geschmeichelt. Ob man sich auch in Liebe zu ihr hingezogen fühlte, ist uns nicht überliefert. Aber ihr Ruf war mit keinem Makel behaftet, obgleich bei ausgezeichneten Frauen der Neid so leicht die hervortretenden Schwachen bemerkt. Um so überraschender wirkte die Nachricht von ihrer Verhaftung. Die Art, wie sie erfolgte, lebte noch lange in vieler Gedächtnis als ein Ereignis ganz außergewöhnlicher Art, das den ruhigen Lebensstrom des friedlichen Berlin jener Tage mit einem Male unterbrach. So wenig man erwartete, daß die Sandhügel um Berlin bersten und Feuer speien würden, ebenso wenig war man darauf gefaßt, im Kreise der Berliner Damenwelt eine Nachfolgerin der Brinvillier zu finden. Die Geheimrätin Ursinus befand sich am Abende des 5. März 1803 in einer Gesellschaft. Sie saß am Spieltisch, als ein Diener mit allen Zeichen des Schreckens hereintrat und ihr meldete, daß auf dem Flur und im Vorzimmer Polizeibeamte stünden und sie sprechen wollten. Die Ursinus verzog keine Miene, während sie die Whistkarten fortlegte, ihre Mitspieler wegen der kleinen Störung um Entschuldigung bat und mit den Worten aufstand, es sei nur ein Mißverständnis, und sie hoffe in einer kleinen Weile wieder zurück zu sein. Sie ging und kam nicht wieder zu ihrer Whistpartie. Nach wenigen Minuten banger Erwartung wußte man, daß sie ins Kriminalgefängnis abgeführt worden war, und bald erfuhr man, daß sie unter der Anklage des Giftmordes stand. Ihr Bedienter, Benjamin Klein, hatte sich zu Ende des Monats Februar unwohl befunden. Als er es seiner Herrin klagte, gab diese ihm eine Tasse mit Fleischbrühe und einige Tage nachher einige Rosinen. Das minderte aber das Unwohlsein nicht, sondern erregte ihm vielmehr neue Übelkeit. Als ihm daher am 28. Februar die Geheimrätin Reis anbot, wollte er ihn nicht essen. Ihm kam der Umstand seltsam vor, daß sie den Reis darauf in den Abtritt warf; der Gedanke stieg in ihm auf, daß die Speisen etwas der Gesundheit Nachteiliges enthalten könnten, und er beschloß, in den Zimmern und Spinden seiner Herrschaft heimlich sich umzusehen. Er fand wirklich am 21. März in einem Spind ein Pulver mit der Aufschrift »Arsenik«. Als ihm nun am folgenden Tage die Geheimrätin wieder einige gebackene Pflaumen anbot, nahm er sie zwar, brachte aber keine in den Mund. Er teilte vielmehr seinen Fund und seine Furcht der Kammerjungfer der Geheimrälin namens Schley mit, welche die Pflaumen zu ihrem Bruder, einem Apothekerlehrling in der Flittnerschen Apotheke, trug, um sie dort untersuchen zu lassen. Hier ermittelte man alsbald, daß die Pflaumen Gift enthielten. Der Prinzipal der Apotheke, Assessor Flittner, zeigte den Vorfall seinem Vorgesetzten, dem Obermedizinalrat Welper, an und dieser dem Direktor der Immediatkriminalkommission, dem Geheimrat Warsing, welcher nach vorläufiger Vernehmung des Bedienten, der Kammerjungfer und der Beteiligten in der Apotheke die Verhaftung der Ursinus veranlaßte. Dies wußte man in den ersten Stunden, Bald nachher wußte man weit mehr. Auch ihr Gatte war vor drei Jahren an Gift gestorben, das sie ihm beigebracht hatte, desgleichen ihre Tante, die unverehelichte Witte, und ebenso ein Geliebter der Ursinus, ein holländischer Offizier namens Ragay. Alles dies wußte das Publikum in Berlin bald bestimmt, und es wurde immer begieriger, noch mehr zu wissen. Denn der Berliner ist zwar solchen Dingen gegenüber zunächst meist ungläubig und übt die Kritik schärfer, als oft nötig ist, aber dann, wenn er über diesen Zustand hinaus ist, läßt er seinem Glauben gern die Zügel schießen und verlangt mit Begierde selbst das Unglaubliche zu hören. Da der Öffentlichkeit die gerichtliche Untersuchung zu lange dauerte, vielleicht auch zu geringe Resultate versprach, erschien schon in demselben Jahre ein Buch von dem Historiker Friedrich Buchholz: »Bekenntnisse einer Giftmischerin, von ihr selbst geschrieben«, welches vielen für bare Wahrheit galt, aber doch nur ein Roman ist, dessen Hauptmotive allein aus dem entnommen sind, was vor Veröffentlichung des Erkenntnisses von der Untersuchung im Publikum bekannt geworden war. Die Erwartung, in der Berliner Geheimrätin eine Brinvillier zu entdecken, ist zum großen Teil durch die Untersuchung und das Erkenntnis des Kammergerichts getauscht worden. Jene war ihrem Verlaufe nach einfach und durch keinen der interessanten Zwischenfälle, welche dem Brinvillierschen Prozeß einen so merkwürdigen Charakter geben, gewürzt. Was von den vollbrachten Giftmorden als ermittelt anzunehmen ist, zeugt nicht von jener diabolischen Lust, jenem fieberhaften Drange, zu vergiften, den wir, wiewohl auch nicht mit vollem Rechte, bei der französischen Marquise annehmen, vielmehr sind bei der Ursinus die Motive ihres Handelns im gewöhnlichen Eigennutz gegeben. Nur der völlig erwiesene, aber nicht vollbrachte Giftmord läßt uns ein psychologisches Rätsel zurück, welches weder durch die Untersuchung noch während der langen Reihe von Jahren nach dem Urteilsspruche, während deren die Verbrecherin bei vollen Verstandeskräften lebte, nur im geringsten gelöst worden wäre. Die Ursinus leugnete beharrlich alle die zur Sprache gebrachten Giftmorde; nur die Mordversuche gegen ihren Bedienten Klein räumte sie ein, und bei der gründlich geführten Untersuchung ergab sich folgendes. Sophie Charlotte Elisabeth verwitwete Ursinus, am 5. Mai 1760 geboren, war, wie das Erkenntnis angibt, die Tochter des österreichischen Legationssekretärs Weingarten, nachher von Weiß genannt. Die Historiker jener Zeit nennen ihn Baron von Weingarten. Ein Landesverrat an der österreichischen Regierung war der Anlaß seiner Übersiedelung nach Preußen und der Veränderung seines Namens gewesen. Einer Familienüberlieferung zufolge, die wir nicht verbürgen wollen, hatte Baron Weingarten selbst standhaft alle lockenden Anträge zur Auslieferung der gewünschten Papiere zurückgewiesen. Aber er liebte. Die Mutter seiner Braut, eine Enthusiastin für Friedrich den Großen, wußte die Papiere aus dem Schranke zu entwenden. Die Tat ließ sich nicht ungeschehen machen, er mußte die Folgen derselben tragen und nahm sie freiwillig auf sich. Charlotte lebte bis zu ihrem zwölften Jahre bei ihren Eltern; dann ward sie nach Spandau zur Hofrätin Haacke, einer älteren Schwester, gegeben behufs ihres Religions- und wissenschaftlichen Unterrichts. Ihre Eltern waren katholisch; sie bekannte sich aus freien Stücken zur lutherischen Kirche. Einer Liebschaft wegen, die ihre Eltern nicht dulden wollten, nahmen sie ihre Tochter aus Spandau wieder zu sich nach Stendal. Hier lernte sie ihren künftigen Ehemann, den damaligen Obergerichtsrat Ursinus, den Hausfreund ihrer Eltern, kennen, der ihr vom Anfang ihrer Bekanntschaft an eine ausgezeichnete Aufmerksamkeit erwies und nach einjähriger Bekanntschaft um sie anhielt. Sie liebte den älteren, ernsteren und kränklichen Mann nicht; aber sie war ihm, wie sie versicherte, dennoch herzlich gut und entschloß sich besonders leicht, ihn zu heiraten, weil ihre Eltern ihr seinen exemplarischen Lebenswandel, sein Unberührtsein von allen Leidenschaften, seinen Fleiß, sein Amt und die Aussichten, die seiner warteten, als beneidenswerte Vorteile schilderten, gegen die sein Gehörfehler und seine Kränklichkeit nicht in Betracht kommen könnten. Im neunzehnten Jahre, 1779, heiratete sie ihn; die Eheleute blieben bis 1792 in Stendal und kamen, nachdem sie öfter den Wohnort gewechselt hatten, nach Berlin. Die Ursinus versicherte bald nach ihrer Verheiratung schon, wegen der Kränklichkeit ihres Mannes mit ihm das Übereinkommen getroffen zu haben, auf den eigentlichen Zweck der Ehe zu verzichten. Den Schmerz über die Kinderlosigkeit ihrer Ehe habe sie möglichst zu verbergen gesucht. Anfangs sei ihr das nicht schwer geworden, späterhin aber sei ihr die Entbehrung sehr schwer gefallen, und sie habe eine heftige Neigung zu dem holländischen Offizier gefaßt. Ihre merkwürdigen Äußerungen darüber in einem der Verhöre sind buchstäblich folgende: »Ich habe meinen Mißmut darüber, daß unsere Ehe kinderlos blieb, so viel als möglich zu verbergen gesucht. Daß ich darüber Mißmut empfand, hatte einen doppelten Grund. Einmal wünschte ich mir Kinder, um, solange sie noch klein wären, sie als Spielzeug zu gebrauchen, und wenn sie älter würden, Menschen an ihnen zu haben, die durch Bande des Blutes Verpflichtungen zur Liebe gegen mich hätten; dann fühlte ich aber auch, daß mein Blut heftig wallte und mein Körper Befriedigung forderte, die ich bei Ursinus nicht finden konnte. Trotzdem habe ich ihm darüber nie Vorwürfe gemacht; vielmehr unterdrückte ich durch Zerstreuungen aller Art die Winke der Natur um so williger, als wir jenes Übereinkommen getroffen hatten. Nur die Folge, welche eben diese Entbehrung für mich hatte, ängstigte mich, da, wie gesagt, die Fülle der Gesundheit, in welcher ich lebte, Betätigung zu fordern schien und ich ein Toben in meinem Körper verspürte, welches mich oft krank machte. Das war jedoch in den ersten Jahren meiner Ehe nicht der Fall, sondern ich nahm dies alles erst in späteren Jahren wahr, besonders dann, wenn ich im Umgänge mit anderen Männern war, wenn ich von diesen zufällig einen Druck der Hand, vor allem aber, wenn ich, wäre es auch nur im Pfänderspiele gewesen, von jemandem einen Kuß erhielt. Dies empfand ich besonders, wenn es von dem Ragay geschah, denn ich will kein Geheimnis daraus machen, daß ich an diesem Ragay mit innigem Gefühl der Liebe gehangen habe.« Ihr Ehemann billigte nicht allein, er begünstigte auch diese Leidenschaft; doch soll das Verhältnis nach der Versicherung der Ursinus nicht bis zum Bruch der ehelichen Treue geführt haben. Über dieses wunderliche Verhältnis gibt ein Brief, der zu den Akten kam, von Ursinus' Hand geschrieben und an Ragay gerichtet, Auskunft. Er lautet folgendermaßen: »Berlin, den 29. Oktober 1796. Nachmittags 4 Uhr. Lieber Freund! Hier ist ein Brief für Sie, der schon vorgestern abend einlief, und den ich gestern nicht schickte, um Ihnen Unruhe zu ersparen. Ich wünsche, sein Inhalt möge gut sein, und Sie haben durch den Verzug nicht gelitten. Ich würde ihn auch heute nicht geschickt haben (weil ich ungern allein schreiben wollte und Lotte nicht konnte), hätte der Maler mich nicht fragen lassen, wo Sie in Potsdam wohnten. Ob nun gleich die arme Lotte still im Zimmer blieb, keinen Arzt hatte, weil sie nie auf Ärzte hielt (außer Tissot), so könnte doch jener Mann sie zufällig gesehen haben und Sie mit der Nachricht beunruhigen, sie sei krank. Das ist sie nun eigentlich nicht, und nach dem zweiten Aderlaß heute morgen hoffe ich viel in Hinsicht des Körpers – ihr Gemüt leidet. Nun zur Erzählung. Sie verließen sie, schon von starkem Andrange des Blutes gegen den Kopf (einer Fülle von Gesundheit) geplagt, dazu kamen Beängstigungen. Bis Mittwoch hielt sie sich in beständiger pflichtmäßiger Tätigkeit und zählte nur immer die Stunden, als wollte sie die Tage los sein. Ihr Brief an Sie war ihre letzte Kraft – das Übel stieg – was litt die Gute! – der Kopf ward benebelt, das Herz geängstigt – sie war nicht mehr Lotte – und doch war sie es so ganz, immer nur befürchtend, daß niemand durch sie leiden solle – darum sollte ich nicht schreiben, und darum erwähnte sie ihrer Gesundheit letzt nicht. – Was der Körper leidet, sieht man, die Verwundungen der Seele sieht man nicht, und darum erkundigt man sich so viel nach diesem und kann jene um ein Nichts willen verletzen – sagte sie einmal ganz sanft, sonst klagt sie nicht. Gestern abend entschloß sie sich zum heutigen Aderlaß, und es ist viel besser – Nöte ist auf den Wangen, Lächeln um die Lippen, – Schreiben kann sie heute nicht, sie würde es sonst tun. Sagen Sie recht was Freundliches, und morgen schreibt sie gewiß; bis dahin sollen Sie ruhig sein. Ich habe keinen Augenblick Mißtrauen, aber unbegreiflich ist mir die neue Veränderung in Plan und Benehmen, die von allem, was man mir am Sonnabend sagte, so abweicht. Und das ist sie mir nach dem, was sie mir erzählt hat, auch! Können Sie mir darüber einen Aufschluß geben, sowie darüber, wann eher Sie wohl hier wieder herkommen, und ob Ihr Schicksal Sie bald wieder an einen anderen Ort ruft, so ist es jetzt wohl Zeit! Ich verdiene ihn in jeder Absicht und kann schweigen. Ob ich Ihr Freund bin, in welchem Grade ich es bin, wissen Sie. Ach wie ist der Mensch! Am Quell des reinsten Glücks darbt er! Hat nur Stunden zu leben und verläßt Wirklichkeiten, um Schattenbildern nachzujagen, die selbst, wenn er sie erhält, ihm nicht so viel Glück geben werden, als er jetzt hatte. Hier die Zeitung. Morgen schreibt die gute Lotte und schickt die heutige, die wir erst spät erhalten. Auch der Friede wird endlich kommen, dann wird uns nichts so gereuen, als die Zeit en attendant nicht besser genossen zu haben. Da Sie sich unserer mündlichen Unterhaltung entzogen haben, so ist es natürlich, daß die schriftliche so viel als geht ersetzen muß; man müßte tagebuchmäßig etwas schreiben, damit nicht immer die Journalière drängte. Wohnen Sie denn noch bei Herrn von Huguenin? Ich bitte mir auf die Rückseite dieses Briefes zu antworten, weil ich dem guten Weibe gern einst zeigen will, was ich schrieb, und selbst zu zerstreut bin, also gern wieder hätte, was ich Ihnen geschrieben. Mit dem herzlichsten Anteil haben wir gestern aus Ihrem Brieflein gelesen, daß es mit Ihrer Gesundheit besser geht. Daß nur kein böser Geist Terkaleon kömmt, sagte Lotte kopfwiegend: wir waren schon vier- bis fünfmal so weit, und dann springt es immer wieder vom Guten zum minder Guten über. Gott mache ihn glücklich! Hätten Sie Aug' und Stimme gesehen, Sie würden beinahe nicht zweifeln, daß Gott ein solches Gebet erhören würde –; er wird's, und ich stimme herzlich mit ein: Gott mache Sie glücklich! Theodor Ursinus.« Diesen Brief verfaßte die Ursinus selbst, und ihr Mann mußte ihn abschreiben. Einzelne Stellen sind von der Ursinus noch eigenhändig unterstrichen. In einem Romane würde man diese Tatsache eine Fabel nennen, die über die Grenzen des Wahrscheinlichen hinausgeht. Den Wunsch der Rücksendung erfüllte übrigens Ragay, und so kam der Brief unter die Papiere der Ursinus, wo er sich mit ihrem Konzepte, beide nebeneinander geheftet, vorfand. Auch den Wunsch, auf der Rückseite zu antworten, erfüllte Ragay; aber anstatt des Dankes für die lebendigen Gefühle der Frau fand er keine andere Antwort als die kühle Floskel: »Les voeux de la meilleure des amies me sont fort chers, les votres ne me touchent pas moins et je ne doute pas un instant de leur sincérité.« Deutete nicht etwa diese Kühle auf eine nach dem befriedigten Genuß schon erloschene Liebesglut, so könnte man der Versicherung der Ursinus Glauben schenken, daß ihre Leidenschaft nicht die Grenzen des Erlaubten überschritten habe. Aber nicht sie, sondern das Temperament des kühlen Holländers war die Ursache dessen gewesen. Sie selbst sagt über dieses Verhältnis noch aus, daß Ragay schon damals Berlin habe verlassen wollen, angeblich, weil er den Wahn gehegt hätte, daß sie doch keine wahre Liebe gegen ihn empfände. Als aber seine Abreise ihr bitteren Kummer und Schmerz verursacht hätte und sie wirklich krank geworden wäre, habe ihr Mann, der es bemerkt und bedauert habe, ihr angeraten, alle Mittel zu versuchen, um ihn wieder zurückzubringen. Da der weibliche Anstand ihr verboten habe, das selbst zu tun, habe sich ihr Mann dazu erboten und den von ihr selbst aufgesetzten Brief kopiert. Aber trotz seines Versprechens kam Ragay nicht. Der schwere Kampf zwischen Pflicht und Liebe habe in ihr, sagte sie, nun nicht den Gedanken, den Geliebten zu morden, erzeugt, sondern den, Hand an sich selbst zu legen. Indessen sei dieser glücklicherweise damals vorübergegangen, und des Holländers Entfernung von Berlin und dann sein Tod im Juli 1797 hätten sie völlig beruhigt. So nahe die Vermutung lag, daß eine Frau, die ihren Bedienten geständlich vergiftet hatte und schon dringend verdächtig war, ihren Gatten und ihre Tante durch Gift aus der Welt geschafft zu haben, auch einem Geliebten, der sich anscheinend ihren Wünschen nicht fügen wollte oder der Lust und der Treue überdrüssig geworden war, ihre Rache habe fühlen lassen können, so ward diese Vermutung doch vor den Gerichten durch nichts unterstützt. Zwar sprach auch der Berliner Arzt, der unter dem Namen des alten Heim zu einem so populären Ruhm gekommen ist, von den ihm von Anfang an seltsam dünkenden Verhältnissen zwischen der verheirateten Frau und dem holländischen Hauptmann, der bei ihnen gewohnt habe. Aber er sowohl wie der in damaliger Zeit auch sehr geschätzte Arzt Zenker, die beide den Ragay in seiner letzten Krankheit monatelang besucht hatten, erklärten übereinstimmend, daß sie an ihm alle Symptome der Lungenschwindsucht gefunden hätten und daß es diese Krankheit sei, die ihn getötet habe. Auch setzte Heim noch hinzu, daß die Anfälle, welche er bei dem letzten Besuche bemerkt habe, für ihn auch keinen Schein eines Zweifels an jener Krankheit übrig gelassen hätten. Bei so bestimmten Erklärungen von zwei Ärzten, die als Autoritäten galten, fielen die Vermutungen vor dem Auge des Richters von selbst zusammen; und da sie durch gar keine anderen Indizien gestützt wurden, hatte man keinen Anlaß, zur Leichenbesichtigung zu schreiten, und die Ursinus mußte, da auch bis zum Schluß der Untersuchung nichts neu Verdächtigendes hinzukam, von der Anschuldigung, den holländischen Hauptmann vergiftet zu haben, völlig freigesprochen werden. Aber auch ihr Ehemann, der Geheimrat Ursinus, war plötzlich, nachdem er am Tage zuvor noch wohl und gesund gewesen war, am 11. September 1800 gestorben. Mit seinen chronischen Übeln schien der unerwartet schnelle Tod nichts gemein zu haben, und da seine Witwe als Giftmischerin einmal verdächtig war, so war es sehr natürlich, daß ein dringender Verdacht, ihren Gatten umgebracht zu haben, auf sie fiel. Ihre eigene Angabe darüber, wie ihr Gatte gestorben sei, konnte ihn nur verstärken. Nach der Ursinus Aussage hatte sie am Tage zuvor, am 10. September, den Geburtstag ihres Gatten in einer kleinen Gesellschaft gefeiert. Ursinus sei sehr vergnügt gewesen, obgleich er oft den Gedanken geäußert habe, daß er bald sterben werde. Nachdem die Gesellschaft und die Domestiken sich entfernt hätten, sei er ins Bett gegangen, sie aber sei noch aufgeblieben, um alles in Ordnung zu bringen. Aber bald nachdem er ins Bett gegangen wäre, habe sie ihn klagen hören. Sie fragte ihn darauf, ob er ein Brechmittel verlange. Da er das aber nicht habe nehmen wollen, so habe sie ihm ein stärkendes Elixier gegeben. Das habe nichts geholfen. Er hätte fortgeklagt und das Brechmittel gefordert, Sie habe es ihm eingegeben und nunmehr ihre Domestiken wecken wollen. Deshalb habe sie heftig an der Klingel gezogen, die aus ihrer Wohnstube führte. Da sich darauf niemand eingefunden habe, habe sie ihre Domestiken durch den im Hause wohnenden Portier wollen rufen lassen. Während sie auf dem Wege nach dem Portier gewesen sei, habe sie gehört, daß das Brechmittel seine Wirkung getan habe. Sie sei nun ihrem Ehemanne zu Hilfe geeilt, und da Ursinus keinen Tee habe trinken wollen, habe sie es auch nicht für nötig gehalten, ihre Domestiken zu wecken. Am andern Morgen habe sich Ursinus schwach gefühlt, habe sich auf das Sofa gelegt und sei nachmittags in Gegenwart mehrerer Ärzte verstorben. Schon in dieser eigenen Angabe lag viel Verdächtiges: das einsame Beisammensein der Frau mit dem kranken Manne die ganze Nacht hindurch; daß ihr angeblich heftiges Klingeln keinen der Domestiken sollte geweckt haben; daß niemand bekunden konnte, daß er von dem Klingeln etwas gehört habe; daß sie bei einem so andauernden, bedeutenden Übelbefinden ihres Mannes sich damit begnügt habe, bei ihm zu sitzen, ohne die Diener doch endlich selbst aufzuwecken oder einen Arzt holen zu lassen; daß der Arzt es bestritt, verordnet zu haben, ihr Ehemann solle sich immer ein Brechmittel vorrätig halten, und endlich diese immer bereitliegenden Brechmittel selbst. Dazu räumte die Geheimrätin ein, daß sie um jene Zeit Arsenik mit Mehl gemischt zur Vertilgung der Ratten im Hause gehabt habe. Daß die Ursinus wirklich ihren Ehemann geliebt habe, daß also die Liebe ein Motiv hätte sein können, sie von der Vergiftung zurückzuhalten, kann nach dem eben Angegebenen nicht angenommen werden. Sie haßte ihn nicht, sie war ihm auch in einer gewissen Dankbarkeit ergeben; und noch mehr hatte sie, der die Heuchelei nicht fremd war, die Eitelkeit, eine vorzügliche Hausfrau scheinen zu wollen, um eine Zuneigung zu affektieren, die nicht aus dem Herzen kam. Aber diese Motive waren nicht stark genug, noch zu wirken, wenn das andere Motiv in ihr mächtig wurde: die Lust, frei zu werden von dem Bande, das sie an einen kränkelnden schwachen Mann knüpfte, der ihr in keiner Art Befriedigung gewährte und dem sie ebenso an Geist wie an Körper scheint überlegen gewesen zu sein. Es kommt hinzu, daß sie erweislich nach dem Tode ihres Mannes nach einem anderen Gatten sich umgesehen und sich nicht einmal geschämt hatte, ihren Bedienten dabei wenn nicht als Unterhändler, so doch als Kundschafter zu gebrauchen. Da also die Aussicht, nach seinem Tode nicht allein frei und unabhängig, sondern auch als seine Erbin in glücklichen Verhältnissen dazustehen, ganz gut als Motiv der Tat hatte mitwirken können, so wächst der Verdacht um ein bedeutendes. Außerdem hatte die Ursinus kurz vor ihres Gatten Tode Gift kaufen wollen, und ihr Benehmen beim Ankauf desselben war nicht ganz unbefangen gewesen. Sie selbst hatte es vom Apotheker Thiemann gefordert, um, wie sie vorgab, Motten damit zu töten. Als Thiemann ihr und ihrem Ehemanne nachher Arsenik brachte und ihr das Unzweckmäßige des Gebrauchs vorstellte, sagte sie, um das Gespräch zu Ende zu bringen, daß sie es zur Vertilgung der Ratten brauche. Aber Ratten gab es nicht im Hause. Zufolge aller gesetzlichen Bestimmungen mußte die Ursinus schon danach als der Giftmischung verdächtig angesehen werden. Es kam nunmehr nur darauf an, den Tatbestand des Verbrechens, den wirklich durch Gift erfolgten Tod des Geheimrats Ursinus, ans Licht zu stellen. Dieser Teil der Untersuchung ist wegen der Differenzen der Ansichten und Urteile der Sachverständigen sowohl als wegen der für die gerichtliche Arzneikunde wichtigen Ermittelungen nicht allein für diesen Prozeß, sondern auch für alle Folgezeit von der größten Bedeutung geworden. Der Leichnam wurde ausgegraben. Über seine Identität waren keine Zweifel vorhanden. Bei der Obduktion ergab sich nun, daß dieser bereits dritthalb Jahre vergrabene Leichnam mumienartig eingetrocknet und von der Fäulnis nicht angegriffen war. Die Hände, Finger, Füße und Zehen waren krampfhaft zusammengezogen, die Haut war pergamentartig. In dem geöffneten Unterleibe waren Spuren von Verwesung bemerkbar; doch fand sich keine Zerstörung durch Fäulnis oder Würmer. Magen und Gedärme konnten nicht mehr voneinander unterschieden werden. Das Netz, die Leber und die Nieren waren talgartig; Lunge, Herz und Milz fanden sich im unverwesten, natürlichen Zustande. Die Obduzenten erklärten schon bei der Besichtigung des Leichnams, daß sie nach dem Befunde besonders der krampfhaft zusammengezogenen Hände, der Füße, der Finger und der Zehen und infolge der Abwesenheit jeder Fäulnis für wahrscheinlich hielten, daß der Tote an einer Arsenikvergiftung verstorben sei. Hierauf wurden vom Physikus unter Zuziehung zweier berühmten Chemiker, des bekannten Klaproth und des Medizinalassessors Rose, die Eingeweide einer chemischen Untersuchung unterzogen. Bei derselben – wohlverstanden nach dem chemischen Verfahren vom Jahre 1803; Rose wandte damals ein Verfahren an, welches sich bis zur Erfindung des Marshschen Apparats als das zweckmäßigste bewährte – fand sich zwar weder Arsenik noch sonst ein giftiger Stoff, indessen bemerkten die Obduzenten nach der Reinigung der Eingeweide von den dünnen Gedärmen mehrere entzündete, zum Teil brandige Flecken, wie sie bei Arsenikvergiftungen häufig gefunden werden, und erklärten sich in ihrem Visum repertum\< nochmals dahin, daß sie es für wahrscheinlich hielten, daß der Geheimrat Ursinus an den Folgen von Arsenik gestorben sei, und daß sie das nur deshalb nicht mit völliger Gewißheit behaupten könnten, weil kein Gift gefunden worden sei, daß aber dessen Abwesenheit gegen ihre Meinung nichts beweise. Wenn man vom heutigen Standpunkt der Wissenschaft aus die Sachlage betrachtet und weiß, wie Arsenik sich im menschlichen Körper verbirgt und verflüchtigt und welche überaus künstlichen Operationen man zu seiner Feststellung anwenden muß, die damals noch nicht entdeckt waren, so dürfte das Gutachten jener Chemiker, die überdem die ersten Autoritäten ihrer Zeit waren, in unseren Augen noch mehr an positiver Bestimmtheit gewinnen. Es würde wohl in Verbindung mit allen anderen belastenden Umständen auch den Richter der Ursinus zum Schuldigsprechen veranlaßt haben, wenn nicht der Bericht dreier Ärzte, welche den Geheimrat Ursinus während seiner Krankheit behandelt hatten, die Verbrecherin gerettet hätte. Es waren dies drei ausgezeichnete Ärzte jener Zeit, deren Ruf jeden Zweifel über die Lauterkeit ihrer Absichten und die Genügendheit ihrer wissenschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen außer Zweifel setzte: der berühmte Geheimrat Formey, der Generalchirurgus Laube, ein Veteran seiner Kunst, und der Doktor Bremer, der den Ruhm hat, zuerst die Kuhpockenimpfung im Preußischen eingeführt zu haben. Formey sagte, daß er damals den Krankheitsanfall des Geheimrats Ursinus für einen Nervenschlag angesehen habe und auch jetzt noch für einen Nervenschlag halte, und daß er zwar nicht mit Zuverlässigkeit behaupten könne, daß der Verstorbene kein Gift erhalten habe, daß er aber pflichtmäßig anzeigen könne, daß bei dem Sterbenden während seiner Anwesenheit am Sterbebett keines von den gewöhnlichen Zeichen einer Vergiftung zu bemerken gewesen sei. Laube war schon mehrere Jahre hindurch der Arzt des Geheimrats Ursinus gewesen; er hatte schon lange vermutet, daß derselbe am Nervenschlag sterben würde, und versicherte, er sei vollkommen überzeugt, daß dies auch geschehen sei, da ihm alle Symptome, auf die ihn medizinische Grundsätze und die Erfahrungen einer vierundvierzigjährigen Praxis hingewiesen hätten, die Richtigkeit dieser seiner Überzeugung verbürgten. Er versichere pflichtgemäß, daß er während seiner Anwesenheit auch nicht die leiseste Spur, welche auf eine Vergiftung hingedeutet habe, an dem Körper des Verstorbenen und an dessen Bewegungen wahrgenommen habe. Er habe keine Konvulsionen, keine Auftreibung des Unterleibes, kurz keine äußeren Kennzeichen bemerkt, und er hätte diese doch während seines zweistündigen Aufenthalts notwendig wahrnehmen müssen, wenn der Kranke Gift in seinem Leibe gehabt hätte. Ebenso erklärte Dr. Bremer, er könne auf Pflicht versichern, daß nach seiner Überzeugung die Todesursache des Verstorbenen nicht in einer Vergiftung, sondern in seiner Nervenschwäche gelegen habe. Er sei davon so vollkommen überzeugt als möglich. Denn die Symptome dieser Todesart könnten nicht trügen und wären bei dem Verstorbenen untrüglich gewesen. Alle Vermutungen, Indizien und Schlüsse der Richter mußten vor diesen übereinstimmenden Zeugnissen dreier wissenschaftlicher Autoritäten verstummen. Man stellte noch die Frage, ob ein Mensch, der Gift genossen habe, doch am Nervenschlage sterben könne, und wie lange Zeit vorher das Gift in diesem Falle genommen werden müsse, worauf Dr. Bremer antwortete, es sei wohl möglich, daß ein nervenschwacher Mensch, der Gift im Körper habe, am Nervenschlage sterben könne, und daß sich diese Wirkung bei einigen früher als bei anderen zeige, daß es also wohl möglich sei, daß der Verstorbene Gift bekommen habe. Allein gestorben sei er daran, soviel die am Leichnam gefundenen Symptome gelehrt hätten, nicht. Hierzu kam, daß Ursinus bis zu dem Tage vor seinem Tode völlig gesund gewesen war. Wäre die Vergiftung von der Art gewesen, daß er von der Masse des erhaltenen Giftes in vierundzwanzig Stunden hätte sterben müssen, so hätten die Zeichen der Vergiftung dem Arzte nicht entgehen können. Einer sogenannten Vergiftung im zweiten und dritten Grade, die den Tod nur nach einem mehrtägigen Leiden veranlaßt, widerspräche eben jener gesunde Zustand, in dem sich der Verstorbene bis zum 10. September befunden hatte. Hiernach mußte vor dem Gesetz die Hypothese der Obduzenten, vielleicht auch die moralische Überzeugung der Richter zurücktreten. Es war kein Tatbestand dieses Verbrechens da; die Vergiftung des Ehemanns war nicht allein nicht erwiesen, sondern dem Gutachten der Ärzte zufolge als im höchsten Grade unwahrscheinlich, ja fast unmöglich dargetan. Es konnte daher auch hinsichtlich dieser Anschuldigung nur eine vollkommene Freisprechung der Ursinus erfolgen. Am 23. Januar 1801 war dann zu Charlottenburg nach einem kurzen Krankenlager die Tante der Ursinus, die unverehelichte Witte, gestorben. Nach ihrem Tode war niemand auf den Verdacht gekommen, daß sie vergiftet sein könne. Aber als man nach der Verhaftung der Ursinus alle Begleitumstände dieses Todes ins Auge faßte, entstand plötzlich ein solcher, und die mit äußerster Sorgfalt geführte Untersuchung bestätigte ihn bis zu einer Gewißheit, welche vor einem Geschworenengerichte ein unbedingtes Schuldig, vor einem preußischen Kriminalgerichte eine außerordentliche Strafe vollkommen rechtfertigte. Nachdem man die Leiche ausgegraben und über die Identität mit der unverehelichten Witte sich über alle Zweifel versichert hatte, ergab die durch den Obermedizinalrat Welper und den Stadtchirurgus Röseler vorgenommene Obduktion, daß die Leiche, die vom 27. Januar 1801 bis zum 23. März 1803 vergraben gelegen hatte, noch nicht verwest, sondern nur zusammengetrocknet war. Der Unterleib war eingezogen und so zusammengeschrumpft, daß nur mit Mühe die äußere Bedeckung durchschnitten werden konnte. Gedärme, Netz und Magen zeigten sich in einem weichen, breiartigen, talgähnlichen Zustande. Die Gedärme und der Magen waren nicht genau zu unterscheiden und wurden, um Versuche über die Existenz des Arseniks anzustellen, herausgenommen. In der Brusthöhle fand sich nichts Unnatürliches. Die Lunge war sehr zusammengefallen und das Herz breiartig aufgelöst. Die übrigen Eingeweide des Unterleibes, wie Milz und Leber, waren von dunkelblauer Farbe. Nachdem die Obduzenten schon nach den gemachten Wahrnehmungen auf die höchste Wahrscheinlichkeit einer durch Arsenik erfolgten Tötung geschlossen hatten, ergab die von ihnen unter Zuziehung Klaproths und Roses bewirkte chemische Untersuchung, daß zwar in den Eingeweiden kein Gift mehr zu finden sei, daß aber nach der Reinigung der Eingeweide im Magen unverkennbare Kennzeichen einer Entzündung mit Brandflecken festzustellen seien, daß die dünnen Gedärme größtenteils entzündet und in Brand übergegangen seien und daß man aus alledem mit der größten Wahrscheinlichkeit annehmen könne, daß die Witte durch Arsenik getötet worden sei. Zwar versuchten auch hier die Ärzte, welche die Witte in ihrer Krankheit behandelt hatten, zu behaupten, nach ihren Wahrnehmungen bei derselben bliebe der Verdacht einer Vergiftung ausgeschlossen; aber diesen Ärzten wohnte nicht die wissenschaftliche Autorität der drei obengenannten bei. Außerdem aber entkräfteten noch andere Umstände in den Augen der Richter ihre Behauptung. Der Chirurgus Pohl versicherte, er wisse es mit sachverständiger Gewißheit, daß die Witte nicht an den Folgen einer Vergiftung gestorben sei. Aber man schenkte seinen Bemerkungen über medizinische Gegenstände, da er nur als Chirurgus vereidigt war, keine rechtliche Berücksichtigung, Zudem ward er von der Ursinus selbst angeschuldigt, ihr Gift gegeben zu haben, erschien also bei der Sache interessiert. Der Professor Gönner, der andere Arzt, behauptete zwar auch, daß er nicht die entferntesten Symptome einer Vergiftung wahrgenommen habe, aber er hatte die Witte nur am Tage vor ihrem Tode gesehen, und die Ursinus behauptete selbst, daß die Witte erst nach seiner Entfernung recht krank geworden sei, so daß sich annehmen ließ, daß die Symptome der Vergiftung erst nach der Zeit, in der Gönner sie beobachtet, sich eingestellt hatten. Hiernach konnte der Tatbestand der Vergiftung in diesem Falle bei dem nicht entkräfteten Gutachten der Obduzenten mit Sicherheit angenommen werden. Auch die Täterschaft der Ursinus ist sowohl durch ihre eigenen Aussagen als durch andere Anzeichen und selbst durch die möglichen Motive der rechtlichen Greifbarkeit näher gerückt. In ihren ersten Auslassungen sagte sie, sie habe ihre Tante, welche sie von allen ihren entfernten Verwandten am meisten geliebt habe, am 16. Januar 1801 in Charlottenburg besucht. Da die Tante über Kopfweh und einen verdorbenen Magen geklagt habe, habe sie sich entschlossen, einige Tage bei ihr zu bleiben. Schon am nächstfolgenden habe aber die Witte geklagt, daß sie sich erbrechen müsse und an Kopfweh, Durst und Fieber leide. Da sich die Krankheit auch am dritten Tage nicht vermindert hätte, habe sie, die Nichte, den Chirurgus Pohl rufen lassen. Sie selbst habe sich damals bei der kranken Tante sehr unglücklich und beängstet gefühlt und sei dadurch auf den Gedanken gekommen, sich selbst ums Leben zu bringen. Um dies unbemerkt ausführen zu können, und damit die geschickten Ärzte von Berlin ihrem Leben nicht wider ihren Willen zu Hilfe kämen, habe sie den Vorsatz gefaßt, in Charlottenburg Gift zu nehmen. Sie habe deshalb von dem Chirurgus Pohl welches gefordert, und als sie am 19. Januar auf einige Stunden nach Berlin gefahren sei, habe sie neun Portionen Arsenik bei dem Apotheker Thiemann bestellt. Von beiden habe sie Gift erhalten und dieses immer bei sich geführt, außer einmal, wo sie es auf dem Waschtisch der Tante liegen gelassen habe. Dennoch aber habe sie keinen Gebrauch von dem Gifte gemacht. Inzwischen sei der Zustand der Tante immer bedenklicher geworden. Auf ihr, der Ursinus, wiederholtes Bitten hin habe sie sich entschlossen, am 23. Januar den Professor Gönner kommen zu lassen. Dieser habe die Krankheit für unbedeutend erklärt, aber sie habe sich nach seiner Entfernung verschlimmert. Sie habe nun die ganze Nacht bei ihrer Tante gewacht, und in dieser Nacht sei die Tante gestorben. Auch hier hatte die Ursinus abermals die letzte Nacht allein mit der in Vergiftungskrämpfen hinsterbenden Tante verbracht. Nachdem sie vier Tage bei derselben in Charlottenburg gewesen war, hatte sie an den Apotheker Thiemann geschrieben, er möchte ihr eine gute Portion Gift, etwas stärker als das letztemal, zur Vertilgung der Ratten, die ihre Tante habe, schicken. Er möge es jedoch so einpacken, daß niemand errate, was darin sei. Sie erhielt darauf ein halbes Lot Arsenik und führte das in Charlottenburg bei sich. Aber es ist erwiesen, daß im Hause ihrer Tante keine Ratten waren. Der Vorwand, unter dem sie das Gift gefordert hatte, war also falsch gewesen. Inzwischen hatte sie sich vorsichtigerweise sogleich nach einer anderen Ausflucht umgesehen. Sie schob ihren Lebensüberdruß vor und behauptete, sie habe sich selbst ermorden wollen und sich um deswillen das Gift angeschafft. Bald nach dem Tode ihres Mannes sei ihr die Welt ganz verändert vorgekommen, selbst ihre Hausgenossen hätten das gewohnte Betragen gegen sie geändert. Darüber sei sie in Schwermut verfallen und habe gedacht: du tust besser, wenn du deine Glücksgüter anderen läßt, die sie besser brauchen können, und still aus der Welt gehst. Dieser Gedanke sei zum Entschluß gereift, als sie bei ihrer Tante gehört habe, daß ihre Schwester, die Hofrätin Haacke, ihrer Tante Vorwürfe über deren Zuneigung zu ihr, der Ursinus, gemacht hätte. Diese Schwermut und dieser angebliche Vorsatz, sich selbst umzubringen, spielten in ihrem Prozeß eine Hauptrolle und sollten der Blitzableiter sein, an dem die gefährlichsten, verderbenbringenden Strahlen abgleiten sollten. So anscheinend glücklich die Erfindung war, so unglücklich war aber ihre Anwendung. Die Ursinus erscheint zwar im ganzen Prozesse und nach ihren Briefen als eine Dame, welche sich mit ihrem natürlichen Verstande und ihrer gewonnenen Bildung nicht begnügen und durchaus interessant sein will. Sie spielt die Empfindelnde. So gibt sie sich selbst in ihren Briefen, so schildert sie der alte Heim in seinem Gutachten. Sie wollte, auch als sie jene Nebenabsicht noch nicht haben konnte, krank erscheinen; sie wollte bedauert, bewundert, zart und aufmerksam behandelt sein, weil das Gesundsein ihr zu gemein und als das Zeichen einer gewöhnlichen Natur dünkte. Aber sie war so gesund von Körper wie konsequent in der geistigen Verkehrtheit. Weder ist ihre Schwermut bewiesen, noch auch nur ein Anzeichen davon da, daß sie wirklich an einen Selbstmord gedacht habe. Wenn sie Grund zur Schwermut, ja zur Verzweiflung hatte, so war es, als die furchtbarste Anschuldigung auf ihr lastete, als ihr vor dem Gutachten der drei Ärzte das Schafott bevorstand. Statt aber unter dieser entsetzlichen Anklagelast zu erliegen, richtete sich hier der Geist dieses Weibes mit einer staunenswürdigen Kraft auf. Ihre gewaltige Natur, die wir anerkennen müssen, brach siegreich durch die Anempfindung hervor: keine Spur mehr von Schwermut und Lebensüberdruß, der wirklich nach einem raschen Ende verlangt hätte. Sie spielte vielmehr als ein gereizter Feldherr, der, geschlagen, nicht verzweifelt, sondern im Aufsuchen und Ausbeuten der letzten Hilfsmittel seinen Ruf bewährt, ihre Rolle fort und stand, wenn man das Größe nennen will, in ihrem Unglück am größten da. Mit allem Scharfsinn sah und griff sie nach allen Mitteln und Wegen, durch die Rettung für Leben und Ehre auch nur entfernt in Aussicht stand, und leugnete, ohne sich zu verwirren, ohne zu erröten, auf die Gefahr hin, als Lügnerin überwiesen zu werden. Aber nicht wie eine gemeine Verbrecherin, die alles und jedes in Abrede stellt und in frechem Trotz fordert: »Beweist es mir!« Von vornherein gab sie das zu, was handgreiflich war, was, von dem Sinne der Gegenwärtigen aufgefaßt, sich nicht leugnen ließ, ohne gegen jeden gesunden Menschenverstand, gegen das Gesamturteil des Publikums zu verstoßen. Sie gab zu, was die Klugheit sie lehrte, daß sie es nicht bestreiten könne, aber baute sogleich auf dieses Eingeständnis selbst eine neue Verteidigung. Weil die zugestandene letzte Tat, die Vergiftung des Bedienten, so durchaus sinn- und zwecklos erschien, das größte Rätsel des ganzen Prozesses, so vermeinte sie damit ihren verwirrten Gemütszustand, vielleicht ihre Unzurechnungsfähigkeit, wo es solche Verbrechen galt, beweisen zu können. Die Motive jener Tat blieben und sind allerdings noch heute im Dunkel; aber alle die möglichen Motive passen nicht auf die früheren Fälle. Ebensowenig beweist irgend etwas, daß ihr Gemütszustand damals in Verwirrung und Ratlosigkeit gewesen war. Im Gegenteil, die Ursinus war ursprünglich gesund, wie ihr Arzt, der alte Heim, in einem gründlichen Gutachten, von dem zu sprechen wir nachher noch Gelegenheit finden werden, versicherte. Sie heuchelte nur eine Nervenkrankheit, die gar nicht existierte. Die Betrübnis über den Tod eines solchen Ehemannes, der ihr nichts war als ein Vorhängeschild, als ein Werkzeug, das sie nach Belieben gebrauchte, konnte ihr Gemüt unmöglich sehr erschüttern, zumal da er ihr das, was ihr am wertvollsten an ihm war, Rang, Ansehen in der Welt, vornehme Bekanntschaften und Vermögen, hinterließ. Die geistvolle, durch ihre körperlichen Vorzüge, ihre geselligen Talente und ihre Toilettenkunst imponierende Frau, die in allen Gesellschaften gesucht wurde und selbst ein glänzendes Haus machte, stand als reiche Witwe ebenso bedeutend da, wo nicht noch bedeutender, denn vorhin als Gattin des kränklichen, tauben Geheimrats Ursinus. Zudem sehen wir sie bald ihre Blicke nach einer anderen Heirat umtun. Ist es danach denkbar, daß eine plötzliche, sehr unerklärliche Unzufriedenheit mit der Welt oder, nach ihrer fast albernen Angabe, das veränderte Betragen ihrer Hausgenossen gegen sie eine solche tief eingreifende verzweifelte Stimmung bei einer Ursinus erzeugt haben sollten, um den Entschluß des Selbstmordes hervorzurufen? Überdem ist es ebenso unerwiesen, daß ihre Schwester, die Hofrätin Haacke, sich gegen die Ursinus bei ihrer Tante beklagt oder derselben Vorwürfe gemacht habe, daß die Tante sie zu liebevoll behandele. Und auch wenn das Faktum wahr wäre, so veranlaßt eine dergleichen unliebevolle schwesterliche Äußerung bei einer vierzigjährigen verstandeskräftigen Weltdame nicht wohl den merkwürdigen Entschluß, sich zu vergiften. Ihre damalige Todesschwermut ist demnach völlig unerwiesen. Sie hatte kein Motiv, sich selbst ums Leben zu bringen. Dagegen ist ein aktenmäßig erwiesenes Motiv da, ihre Tante ums Leben zu bringen: sie war berechtigt, ein beträchtliches Vermögen von derselben zu erwarten. Zudem spricht wider sie ihr verdächtiges Benehmen gerade bei der Untersuchung über diesen Fall. Bei der über den Tod ihres Gatten war sie der Überzeugung, daß die vergessenen Umstände eines vor drei Jahren erfolgten Todes sie nicht sehr belasten könnten, unerschütterlich fest geblieben; bei dem näherliegenden der Tante, wo so manche Verdachtsgründe gegen sie aufstiegen, wo ihre Forderung um Gift an zwei Personen erweislich war, mochte auch eine Ursinus auf Augenblicke ihre Festigkeit verlieren. Und in diesen schwachen Augenblicken, wo sie alles verloren und das schrecklichste Ende vor sich sah, gestand sie wiederholentlich ein, daß es möglich sei, daß sie in der Schwermut der Tante Gift gereicht haben könne. Läßt sich denken, daß sie – gerade sie – ohne Überzeugung von der Tatsache ein solches Bekenntnis abgelegt haben würde? – Zugleich verriet ihr studiertes Benehmen bei der Obduktion, daß sie nicht die volle Überzeugung von ihrer Unschuld hatte. Als sie davon hörte, daß der Leichnam der Tante seziert werden sollte, wankte sie und rief aus: »Wenn es sein muß, so muß ich mich denn unterwerfen; findet man etwas, so bin ich schuldig; findet man nichts, so bin ich unschuldig. Aber auch im ersten Falle werden meine Richter, denen ich sehr für die Milde danke, mit welcher sie mich behandeln, nicht wissen, ob ich meiner Tante absichtlich Gift gegeben habe.« Das Gericht entschied, daß alle diese Umstände die gesetzlichen Anzeichen dermaßen verschärften, daß sie eine außerordentliche Strafe rechtfertigten. Das dritte Verbrechen nun, die Vergiftung des Bedienten Klein, ist tatsächlich auf das bestimmteste erwiesen: durch die Übereinstimmung der eigenen Aussagen der Ursinus, die des Klein und verschiedener Zeugen, sowie durch die chemischen und anderen Untersuchungen der Sachverständigen. Nur das Motiv ist im Dunkel geblieben. Die Ursinus will durch die Beschäftigung, welche ihr der Tod ihrer Tante gegeben, und dann durch die Zerstreuungen, welche die Teilung des Nachlasses veranlaßt habe, einstweilen von der Idee, sich selbst zu ermorden, abgebracht worden sein. Erst nach zwei Jahren, zu Anfang 1803, sei der Gedanke abermals in ihr erwacht, und sie habe sich wieder zum Selbstmord vorbereiten wollen. In dieser Absicht forderte sie von ihrem Hausarzte, dem Generalchirurgus Laube, Gift unter dem Vorgeben, es für einen entfernten Gutsbesitzer besorgen zu sollen, und erhielt auch wirklich zu Anfang Februar vier Lot Arsenik von ihm. Da klagte ihr Bedienter Klein über Übelkeit und wollte ein Brechmittel haben, Laube gab ihm statt dessen ein Abführmittel. Klein klagte der Ursinus am 25. Februar beim Mittagstisch, daß ihm das nichts helfe, und er gäbe viel darum, wenn er sich erbrechen könnte. Sie befahl ihm darauf eine Tasse zu holen, und als er eine Obertasse gebracht hatte, schickte sie ihn nach der Untertasse fort, füllte aber währenddessen die Obertasse mit Fleischbrühe und tat etwas Arsenik hinein. Sie sagte, er solle das trinken, dann werde er sich schon erbrechen. Er trank, und sie füllte ihm die Tasse noch einmal. Klein hatte sich erbrochen. Er klagte nun über Hitze, Leibschneiden und Halsschmerzen. Er wünschte sich gern noch einmal zu übergeben. Die Ursinus gab ihm deshalb am 28. Februar einige Rosinen, von denen sie eine mit Arsenik gefüllt hatte. Er erbrach sich danach und hatte Leibschmerzen und Kopfweh. Am folgenden Tage gab sie ihm Milchreis, in den sie ebenfalls Arsenik getan hatte. Da Klein aber Widerwillen zeigte, warf sie die Speise in den Abtritt. Am 3. März endlich brachte sie ihm sechs bis acht Pflaumen, von denen eine mit Arsenik gefüllt war. Klein nahm sie, aß sie aber nicht, sondern ließ sie durch die Kammerjungfer Schley in die Apotheke bringen, wo in der angegebenen Weise die Entdeckung erfolgte. Alles dies stand vollkommen fest. Auch fehlten von den vier Lot Arsenik, die sich die Ursinus durch eine falsche Vorspiegelung von Laube verschafft hatte, neunzig Gran, welche sie zur Vergiftung des Klein gebraucht haben mußte. Klein wurde krank und immer kränker, und der Generalchirurgus Laube, der ihn als Arzt behandelte, erklärte, daß die Krankheit die Wirkung eines Giftes sei. Welper bemerkte wirklich bald die Existenz eines Giftes. Klein starb indessen nicht und erholte sich noch wahrend der Untersuchung so weit, daß bei Abfassung des Erkenntnisses wenigstens als feststehend erklärt werden konnte, daß ihm die Ursinus durch Arsenik eine langwierige, lebensgefährliche Krankheit zugezogen hatte, die jedoch wahrscheinlich keine bleibenden Folgen nach sich ziehen würde. Das ärztliche Gutachten bewährte sich auch durch den Erfolg. Der Bediente Klein starb erst im Oktober 1826, also dreiundzwanzig Jahre nach der Tat. Eine Pension, welche ihm die Ursinus hatte aussetzen müssen, wurde ihm von dem kurmärkischen Pupillenkollegium monatlich ausgezahlt. Wenn er sich das Geld holte, pflegte man scherzhaft zu sagen: »Da ist der Mann, der vom Gifte lebt.« Nur die Beweggründe der Tat sind nicht ermittelt. Die Ursinus selbst sagte bei den ersten Vernehmungen, einen vernünftigen Grund zu dieser Handlung könne sie nicht angeben. Sie habe ihm, wie schon angeführt, zuerst das Arsenik in der Bouillon nur darum gereicht, um seinem Wunsche zu brechen zu willfahren. Als sie dann gesehen habe, daß es so gewirkt habe, und Klein doch mit der Wirkung noch nicht zufrieden gewesen sei, habe sie auch die Rosinen, den Reis und die Pflaumen vergiftet, hier jedoch schon mit der Nebenabsicht, die Wirkungen des Arseniks zu beobachten und bei dieser Gelegenheit zu sehen, wieviel Gift sie zur Selbsttötung nötig habe. Aufmerksam gemacht auf die Unwahrscheinlichkeit und die inneren Widersprüche in ihren Angaben, erklärte sie, die Argumentation der Inquirenten sei sehr vernünftig; aber in ihrer damaligen Stimmung sei sie nicht vernünftig gewesen und hatte keine solchen Schlüsse ziehen können. Sie habe gedacht: du willst einmal probieren, welche Wirkungen Gift hervorbringt; du hast gehört, daß es in kleiner Quantität nicht schadet – du wirst sehen, ob das wahr ist. Ist es nicht wahr, so kannst du ja alle Hilfsmittel brauchen, daß es ihm keinen bleibenden Nachteil verursacht, und in beiden Fällen wirst du ja sehen, welche Portion du nehmen mußt, um zu sterben. Sie habe, sagte sie, außerdem sehen wollen, wie man sich dabei gebärde; denn sie hätte gehört, daß ein Fräulein von Alvensleben sich an die Erde geworfen hätte. Sie gestand ein, daß ihr Betragen mit der Natur eines vernünftigen Menschen nicht vereinbar sei, behauptete aber, in ihrer damaligen Stimmung und bei ihrem damaligen Vorsatz sei es sehr natürlich gewesen, und nie habe sie die Absicht gehabt, den Klein zu töten. Sie wollte also ihre Entschuldigung auf eine Imputationsunfähigkeit bei ihrer damaligen Geistesverfassung gründen. Dieser Beweis ist aber nicht allein nicht geführt worden, sondern durch das Gutachten aller Zeugen und Sachverständigen zum Gegenteil ausgeschlagen. Bevor wir aber darauf näher eingehen, begegnen uns Umstände, welche teils die Unwahrscheinlichkeit ihrer Angaben aus anderen Gründen dartun, teils auf wahrscheinliche andere Motive wenigstens hindeuten. Hätte sie nur die Absicht gehabt, den Klein zum Erbrechen zu reizen und so zu heilen, so konnte sie nie erfahren, wieviel Gift sie nehmen müsse, um zu sterben, und ebensowenig sich unterrichten, wie man sich dabei gebärde. Sie wußte ferner durch den Laube, daß ihrem Bedienten das Erbrechen schädlich war. Und doch gab sie ihm Arsenik ein. Sie sah sofort, daß Klein nach dem Genuß kränker wurde, und doch reichte sie ihm auf verschiedenste Weise immer mehr davon, obgleich sie wußte, daß Arsenik tötete. Der Apotheker Thiemann hatte ihr gesagt, daß schon ein Viertellot hinreiche, eine halbe Kompanie zu vergiften, und durch den Generalchirurgus Laube wußte sie, daß so viel Arsenik, als ein Gerstenkorn groß ist, tödlich sei. Dennoch gab sie dem Klein mehrere Male eine Messerspitze voll Arsenik. Auch beobachtete sie durchaus nicht genau die Wirkungen des Giftes, sondern ging an jedem Tage, an dem sie ihm eine Portion gegeben hatte, aus dem Hause, und erst nach der Rückkehr sah sie ihn einige Augenblicke, um ihn ihrer Teilnahme zu versichern. Wäre es ihr nur darum zu tun gewesen, die Wirkungen zu studieren, so hätte sie ihn nach der Eingebung keinen Augenblick aus dem Auge verlieren dürfen. Wollte sie ihn aber töten, so wird ihr anscheinend gütiges Betragen gegen ihn erklärbar. Sie heuchelte Güte, um ihn sicher zu machen, und empfahl dem Arzte die größte Sorgfalt, um allen Verdacht abzulenken und ungestörter ihren Plänen nachgehen zu können. Als möglicher Beweggrund dieser letzteren Absicht erscheint aber folgender. Klein hatte ihr Vertrauen. Sie wünschte sich wieder zu verheiraten. Er wußte dies. Sie hatte sich sogar so weit vergessen, ihrem Bedienten gegenüber zu äußern: »Es gibt doch so viele in Berlin, die heiraten wollen, und ich habe Vermögen und bin nicht häßlich.« Sie hatte ihn als Kundschafter über die Verhältnisse ihrer Liebhaber gebraucht. Er hatte sich aber mit ihr gezankt und wollte jetzt ihren Dienst verlassen. Die Ursinus war eine eitle, ehrgeizige Frau. Die Besorgnis, daß Klein das ihm geschenkte Vertrauen mißbrauchen, ihre Schwächen ausplaudern, sie lächerlich vor der Gesellschaft machen könne, mochte sich paaren mit dem Zorn wider einen Diener, der um dieses Vertrauens willen sich lästige Vertraulichkeiten gegen seine Herrin erlaubte. Die Absicht, den gefährlichen und undankbaren Menschen zum ewigen Schweigen zu bringen, ist zwar nicht erwiesen worden, aber sie widerstreitet nicht den Vernunftschlüssen, die man aus dem Charakter einer geständigen Giftmischerin und allen vorliegenden Umständen ziehen mag. Was man im Publikum sich erzählte, daß die Ursinus mit ihrem Bedienten in einem Liebesverhältnis gestanden und ihn aus Rache oder Vorsicht habe umbringen wollen, ist ein Gerücht, das die Akten in keinem Punkte bestätigten. Mit besonderer Sorgfalt ist die Untersuchung über die vorgeschützte Geistesverwirrung und angebliche Imputationsunfähigkeil der Verbrecherin geführt worden. Die richterlichen Personen haben darauf beim Prozeß eine spezielle Rücksicht genommen und mehrere Ärzte ihr motiviertes Gutachten darüber abgegeben, aus dem sich mit letzter Bestimmtheit ein Resultat ergab, welches nunmehr freilich kaum noch zweifelhaft sein könnte. Die Inquirenten wollen zwar bei ihr einen hohen Grad von Schwärmerei bemerkt haben, überzeugten sich aber davon, daß ihre Geistesbildung, ihr Verstand und ihr Gedächtnis sogar weit über das gewöhnliche Maß hinausgingen. Der Obermedizinalrat Welper, der sie schon früher behandelt hatte, sagte, daß der körperliche Zustand der Ursinus infolge des reizbaren Nervensystems zwar wohl manchen krampfhaften Anfallen ausgesetzt und für solche empfänglich, aber doch im ganzen mehr stark als schwach und kränklich sei, und daß ihr geistiger Zustand durchaus normal sei und auch kaum auf die Möglichkeit vorübergehender Verwirrungen geschlossen werden könne, bei denen sie des Gebrauchs ihres Verstandes beraubt oder unfähig wäre, die Folgen ihrer Handlungen gehörig zu überlegen und zu beurteilen. Der Generalchirurgus Laube, der sie auch während der Krankheit des Klein, also zu der Zeit gesehen hatte, wo sie an Geisteszerrüttung behauptete gelitten zu haben, versicherte, er habe sie immer bei lustiger Laune gefunden und niemals Ausgelassenheit oder überspannte Nervenzustände zu bemerken Gelegenheit gehabt. Die Ursinus sei ihm als eine Frau von starken Geisteskräften, von denen sie immer den richtigen Gebrauch zu machen gewußt habe, bekannt gewesen. Aber das Zeugnis, welches uns über den Charakter der wunderlichen Frau das deutlichste Licht und neue psychologische Aufschlüsse gibt, ist das Gutachten Heims, welches merkwürdige Aktenstück wir seines doppelten Interesses wegen ganz hier mitteilen; denn es schildert nicht allein die Ursinus, sondern auch den merkwürdigen Arzt in seiner ganzen Eigentümlichkeit und wurde zugleich Anlaß zu einem der seltsamsten Zwischenfälle, die je in einem so ernsten Kriminalprozeß vorgefallen sind. »Meine erste Bekanntschaft mit der Frau Geheimrätin Ursinus fiel in das Jahr 1797. Ein holländischer Hauptmann namens Ragay logierte damals bei ihr, der an der Schwindsucht krank lag, und den ich gemeinschaftlich mit dem Herrn Professor Zenker zu behandeln hatte. Bei diesen Besuchen konnte es mir nicht an Gelegenheit fehlen, diese Frau kennenzulernen. Sooft ich diesen Kranken sah, war Frau Geheimrätin Ursinus fast immer gegenwärtig und nahm an allem, was den Kranken betraf, fast ebenso viel, wenn nicht noch mehr Anteil, als nur immer eine Frau für ihren Gatten oder ihren Geliebten nehmen kann. Ich kann nicht leugnen, daß diese große Menschenliebe von einer verheirateten Frau mir damals mehr als einmal sehr aufgefallen ist. Nach der Zeit, da dieser Ragay verstorben war, habe ich die Frau nur selten zu sehen bekommen. Vor einigen Jahren aber, da ihr eigentlicher Hausarzt, der Herr Generalchirurgus Laube, krank war, habe ich sie als Arzt zu behandeln gehabt, und so auch noch letztvergangenes Jahr. Im ganzen habe ich sie dreimal von acht Tagen bis vier Wochen tagtäglich besucht. Einmal hatte sie ein ordentliches Flußfieber und die anderen beiden Male Nervenzufälle. Voriges Jahr, da sie ein Flußfieber hatte, war sie wirklich krank, die anderen beiden Male aber, wo sie Nervenzufälle zu haben vorgab, glaube ich kaum, daß sie wirklich krank gewesen ist. So viel muß ich wenigstens meiner innigsten Überzeugung nach sagen, daß sie niemals so krank war, als sie vorgab, und daß sie in diesem Punkte die größte Verstellungskunst verstand. So wollte sie mir oft glauben machen, sie liege in einer Ohnmacht oder sie sei doch so schwach, daß sie die Augen nicht öffnen und den Mund zum Reden nicht bewegen könne, während ich doch an ihrem Puls und an anderen Umständen bald merkte, daß dies alles gar nicht so sein könne. Solange ich bei ihrem Bette saß, spielte sie so ihre Rolle fort; sobald ich aber, und wenn es auch noch so leise geschehen wäre, aufstand, um mich von ihr zu entfernen, so fing sie an sich zu bewegen, winkte mir mit scheinbar schwacher Hand zu bleiben, und wenn ich mich stellte, als nähme ich keine Notiz davon, so fing sie zu reden an und konnte nachher, besonders wenn wir allein waren, recht gut, ja oft laut und verständlich genug sprechen, hielt mich fest bei der Hand und wollte mich, wenn ich keine Zeit hatte, länger zu bleiben, meines Sträubens ungeachtet oft nicht los noch weggehen lassen. Ein andermal, wie ich mich noch recht gut besinne, gab sie an, sich oft erbrechen zu müssen. Mir wurde auch das angeblich Ausgebrochene gezeigt, das aber gar nicht so aussah, als wenn es aus dem Magen gekommen sei. Ich äußerte ihr deshalb den Wunsch, sie selbst brechen zu sehen. Bald darauf, wo ich sie einmal ganz stille, als wenn sie eine Ohnmacht oder Krämpfe hätte, im Bette liegen sah, tat sie, als wenn sie sich erbrechen müßte, spuckte auch wirklich Speise und Getränke aus, es kam aber nicht aus dem Magen, sondern sie hatte beides vor meiner Ankunft in den Mund genommen und spuckte es nur in einer ähnlichen Art, als es beim Erbrechen geschieht, weg. So wollte sie gleichfalls auch einmal Blut ausgebrochen oder doch ausgehustet haben; man zeigte es mir, es sah zwar rot aus, es war aber sicher kein Blut. Was sie zu dergleichen Verstellungen, die im eigentlichen Verstande doch nur Betrügereien waren, bewogen haben mag, weiß ich nicht. Frau Geheimrätin Ursinus wurde hier in einigen angesehenen Häusern, wo ich Arzt bin, geschätzt, wegen ihrer Krankheit sehr bedauert, und da der Arzt sich so manches von seinen Kranken gefallen lassen und das schöne Geschlecht besonders schonen muß, so mußte ich auch diese Verstellungen der Frau Geheimiätin Ursinus mir gefallen lassen und sie vor dem Publikum verschweigen. Bloß der Frau Geheimen Justiziätin Suarez, die so viel Anteil an der Ursinus nahm und sich ihretwegen so sehr ängstigte, habe ich es frei heraus gesagt, daß das Betragen der Frau Geheimrätin Ursinus fast nichts als Verstellung sei. Jetzt aber, da ich von ihren Richtern aufgefordert werde, mein pflichtmäßiges Gutachten über ihre physische und geistige Beschaffenheit zu geben, glaube ich, daß es meine Schuldigkeit sei, dies alles der Wahrheit gemäß zu sagen. Frau Geheimrätin Ursinus hat übrigens allerdings einen zarten Körperbau, ist sanguinisch-cholerischen Temperaments, und ihre Nerven sind äußerst reizbar. Es gibt indessen mehrere Menschen von gleicher physischer Konstitution, die noch dabei recht gute moralische Menschen sind. Schwachheit des Verstandes oder überhaupt Geistesverirrungen habe ich niemals bei der Frau Geheimrätin Ursinus bemerkt, im Gegenteil ist sie eine Frau, der es gar nicht an einem ausgebildeten Verstände und noch weniger an ausgebreiteten Kenntnissen fehlt. Stolz, Eitelkeit und eine wirkliche oder nur affektierte Wollust sind, soweit ich sie beurteilen kann, die Hauptschwächen in ihrem moralischen Charakter. Ob auch noch ein guter Teil von Falschheit und Bosheit diesem zugrunde liegen möge, dies getraue ich mir nicht zu behaupten, sondern muß die Untersuchung davon ihren scharfsichtigen Richtern überlassen.« Die Ursinus war über dies Gutachten sehr erzürnt und erklärte es für unbegreiflich, wie Heim solche Tatsachen niederschreiben könne, da ja er gerade sie beständig mit der teuersten Medizin geplagt und ihr sogar einmal gesagt habe, daß die Spezies zu einer Arznei, die er ihr verschrieben habe, in ihrer gewöhnlichen Apotheke nicht gut genug für ihren Zustand zu finden wären, und sie veranlaßt habe, sie in einer anderen Apotheke machen zu lassen. Er, der sie tagtäglich zweimal besucht, oft zu ganz ungewöhnlicher Zeit, und ihren Domestiken mehrere Male gesagt habe, daß sie gefährlich krank sei, kurz, der sie als einen seiner gefährlichsten Patienten behandelt habe, könne entweder das, was er jetzt sage, oder das, was er damals zu ihr gesagt habe, vor Gott und Menschen nicht verantworten, und sie verlange, daß man sie ihm gegenüberstelle, vielleicht gebe er doch dann der Wahrheit die Ehre. Ihr Wunsch ward erfüllt, sie wurde mit Heim konfrontiert. Dieser erklärte in ihrer Gegenwart: »Alles, was die Ursinus gesagt hat, hat seine Richtigkeit. Ich handelte absichtlich so, weil ich wußte, daß es ihr Trost brachte, wie ich noch heute mit mehreren Personen tue, die ich als Arzt behandle, welche ebensowenig krank sind wie die Ursinus. Im übrigen sind meine Angaben bis auf den kleinsten Umstand wahr.« Die Ursinus schalt ihn aus, es sei nicht recht, daß er gegen seine Überzeugung gehandelt habe. Möglich, daß sie sich damals für kränker gehalten habe, aber verstellt habe sie sich nie. Heuchelei liege nicht in ihrem Charakter. Noch bei Verlesung des Protokolls fuhr sie auf und erbat sich über eins Auskunft: »Wie haben Sie das verstanden, daß ich Wollust affektiere? Ich kann mir sehr gut denken, daß Weiber so tief sinken, um wollüstig zu sein, aber wie es möglich sei, daß jemand Wollust affektiere, das kann ich mir nicht denken.« Heim antwortete: »Wie kann Sie das in Verwunderung setzen, Frau Geheimrätin? Sie haben mir zwar nie gesagt, daß Sie wollüstig wären und die Befriedigung des Geschlechtstriebs Bedürfnis bei Ihnen sei; aber ich habe bei vielen Gesprächen, die ich mit Ihnen gepflogen habe, namentlich über die Ehe, gemerkt, daß Sie gern über Ehe und Geschlechtstrieb sprechen hörten, und Sie haben mich sehr oft glauben machen wollen, daß Sie Empfindungen für diesen Trieb hätten, auch nicht abgeneigt wären, diesen Trieb in einer zweiten Ehe zu befriedigen. Ich gestehe Ihnen aber offenherzig, ich habe im Grunde immer geglaubt, daß Sie auch diese Empfindungen affektierten, das heißt, nicht hätten; denn Ihre Miene, Ihre Augen, Ihr ganzes Wesen, in welchen besonders der Arzt sprechen hört, haben mir jene Überzeugung verschafft.« Nach unserem Dafürhalten, die wir nicht mehr die Personen und Verhältnisse jener Zeit kennen, gibt dieses Heimsche Gutachten erst den psychologischen Schlüssel, wenn nicht zu der Tat, so doch zum Charakter der Verbrecherin. Verstandeskräftig, geistig gebildet, war sie trotz aller Erregbarkeit ihres Nervensystems immer die freie Herrin ihrer Handlungen. Sie war weder im allgemeinen imputationsunfähig, noch weniger in den Momenten, wo sie mit gutem Vorbedacht vergiftete, in einem zerrissenen Seelenzustande, der ihre Hand oder ihren Willen irren ließ. Auch hat sie sich das Arsenik nicht in der Absicht, wenigstens nicht in der ursprünglichen oder Hauptabsicht, sich selbst zu vergiften, verschafft. Möglich, daß bei ihrem nervösen Kitzel, interessant zu erscheinen vor sich und anderen, ihr auch einmal der Gedanke vorschwebte: du könntest dich wohl einmal vergiften und so die Gesellschaft, in der du glänzt, in Erstaunen setzen, daß die Leute sich frügen, was doch die Ursinus, diese reiche, schöne, geistreiche, gefeierte, glückliche Frau, zu einem Entschlüsse gebracht haben möge, den sonst nur die verzweifelnde Armut, die Krankheit und das Unglück fassen. Diesen vielleicht vorüberfliegenden Gedanken griff sie später auf und benutzte ihn zur Verteidigung; aber nach allen Anzeichen ist er weit von der äußersten Grenze eines ernsten Entschlusses geblieben. Sie wollte leben bleiben und das Leben genießen. Sie dachte nicht allein an eine Heirat, sondern pflog auch Mietsunterhandlungen, da sie ihre Wohnung am 1. April 1803 verlassen mußte. Die Inquirenten wollten einen hohen Grad von Schwärmerei an ihr bemerkt haben. Das mag den Inquirenten nach der damaligen Vorstellung von Schwärmerei so erschienen sein. Wir, nach unseren heutigen Vorstellungen, vermögen in ihrem Benehmen und ihren Äußerungen nichts weniger als eine solche zu entdecken. Es war nichts als die Lust, interessant zu erscheinen, höher, gebildeter, verklärter dazustehen als die große Masse, die sie umgab. So schildern uns ältere Damen, die in ihrer Jugend die Ursinus gekannt haben, diese Frau als ein Wesen höherer Art, wohlverstanden in der Gesellschaft. Sie schwärmte nicht in der Einsamkeit, sondern beim Kerzenglanz, in den Ballsälen, am Spieltisch, wo die Leute sie sahen. Da war sie so überaus nervenschwach, daß angesehene Familien sie als eine seltene Kranke, als eine Dulderin bewunderten und bemitleideten. Die ersten Ärzte der Residenz mußten sie behandeln, und auch Heim, der damals auf dem Höhepunkt seines Ruhms stand, suchte sie durch allerhand Künste an sich zu fesseln, ohne zu argwöhnen, daß dieser feine Diagnostiker sie durchschaute, um ihr dereinst die Maske vom Gesicht zu reißen. Eine kräftige, blühende Jungfrau, war sie an einen kränklichen, tauben Geschäftsmann fürs Leben gebunden. Sie war durch lange Jahre seine treue Pflegerin. Vielleicht, daß erst bei ihrer Versetzung nach Berlin der jungen Frau das Mißverhältnis ins Auge fiel. Sein Rang, sein Vermögen ersetzten ihr nicht den Mangel geistiger und körperlicher Befriedigung. Sie schwärmte, was man schwärmen nannte, das heißt, sie suchte irgendwo Befriedigung, Ersatz. Es sollte in der Liebe sein, die sie vielleicht noch nicht gekannt hatte, die sie vielleicht auch in dem Augenblicke, da sie den Holländer zu lieben vorgab, noch nicht kannte. Aber die Reminiszenzen der Wertherschen Empfindsamkeitsperiode waren in den neunziger Jahren des achtzehnten Jahrhunderts noch lebendig. Es dünkte sie interessant, so wie sie Lotte hieß, auch eine Lotte zu spielen, von einem fremden interessanten Jüngling geliebt zu werden und durch die Ehe gefesselt zu sein an einen kranken Geschäftsmann. Darum verbarg sie ihre Leidenschaft nicht, sie trug sie so zutage, daß es dem Arzte auffiel. Daß die Ursinus den Ragay wirklich geliebt und den ihr untertänigen Ehemann als Kuppler und Liebesboten benutzt haben könnte, wäre an und für sich wohl glaublich; doch drängt sich uns die Vermutung auf, daß das Ganze nur ein Spiel ihrer Sinne war. Dafür spricht ihr Zurschautragen dieser Leidenschaft, Ragays Krankheitszustand, seine kühle Antwort, sein Zurückweichen und seine Abreise, dafür der sentimentale Brief, den sie ihm durch ihren Ehemann schreiben ließ, und endlich Heims Beobachtung, der statt einer wirklichen nur eine affektierte Wollust an ihr bemerkt haben wollte. Soviel ist gewiß, das Verhältnis zu Ragay gewährte ihr keine Befriedigung. Das Verlangen, interessant zu sein und zu erscheinen, suchte nach anderen Gegenständen, nach einer anderen Art der Befriedigung. Wie sie in diesem irren Verlangen zur Giftmischerin geworden ist, darüber sind uns keine Anzeichen gegeben, nur Vermutungen erlaubt. Liebe für ihren Gatten war nie da, nur Achtung. Mußte diese aber nicht bis auf die letzte Spur verschwunden sein, wo der Gatte sich zu solchen Briefen gebrauchen ließ? Dachte sie vielleicht schon an eine andere Verbindung, als sie dies wertlose Werkzeug, das getan hatte, was sie von ihm verlangt hatte, aus der Welt zu schaffen beschloß? Aus Liebe gewiß nicht suchte sie umher nach einer neuen Heirat. Aber gewiß mit einem Manne, der ihr mehr wäre als Ursinus. Nein, von einer zärtlichen Seelenstimmung war gewiß keine Spur mehr vorhanden; Ansehen, Glanz, Bewunderung in der Welt, die sie gekostet hatte, wollte sie ganz genießen. Er war tot, ihr Werk war geglückt, vollständig geglückt; denn niemand hatte die leiseste Ahnung, und die trauernde tugendhafte Witwe empfing die Beileidsbezeigungen der achtbaren Gesellschaft. Wir wissen es aus Hunderten von Fällen, und die Gesamtgeschichte der Kriminalistik verbürgt es, daß ein glücklich unentdeckt vollbrachtes Verbrechen zur Fortsetzung lockt. Eine alte einsame Tante stand ihr nicht im Wege; aber sie war ein geeigneter Gegenstand, ihrem Kitzel eine Befriedigung, ihrer neuerworbenen Kunst neue Beschäftigung zu verschaffen. Sie konnte an ihrem Krankenbette neue Lorbeeren für ihre liebevolle Pflege einernten, und zugleich war diese Tante vermögend, und ihre Erbschaft vermehrte ihre unabhängige, glänzende Stellung in der Welt. Daß sie bei diesen glücklichen Vergiftungen nicht bisweilen auch an die Möglichkeit gedacht haben solle, das Gift gegen sich selbst anzuwenden, haben wir nicht bestritten. Wie mancher eine Kasse bestiehlt mit der Absicht, wenn er im Spiel gewonnen hat, alles wieder zu ersetzen, mag auch die Ursinus sich mit dem Gedanken eingelullt haben: wie ich dir aus dieser traurigen Welt verhelfe, wo dir keine Freuden mehr blühen, werde ich auch mir daraus verhelfen und dich an mir selbst rächen. Es war ein interessanter, aber kein seltener Gedanke. Daß endlich eine glückliche Giftmischerin auch auf den Gedanken kommen mag, gleichgültigere Personen, wie einen unverschämten Bedienten, durch Gift aus dem Wege zu räumen, erscheint, wie grauenvoll und unnatürlich an sich, doch durch die Erfahrung als durchaus möglich und ist oft vorgekommen. Die Zwanziger zum Beispiel gab Dienstleuten und Kindern zum Spaß und aus Rache Gift zu kosten, wenn sie sich unfreundlich gegen sie betragen hatten. Ihre Rolle des Interessantseins war ausgespielt. Sie war interessant über ihren Wunsch geworden, und das Schicksal hatte ihr nun eine andere Rolle zugeteilt: ihr Leben und ihren Ruf zu verteidigen. Hier konnte sie ihre ganze Geisteskraft entwickeln, und sie tat es, nicht allein in ihrer Verteidigung vor Gericht, sondern auch durch ihr Benehmen in einem dreißigjährigen Leben, welches ihrer Verurteilung folgte. Sie trotzte der öffentlichen Meinung und spielte bis auf ihr Totenbette die Heroine. Ja noch mehr, sie strebte, obwohl ohne Bekenntnis, Reue und Buße, nach dem Ruf einer Heiligen. Welche seltene Verstandeskräfte ihr gegeben waren, bewies sie durch ihre Verteidigungsschrift. Könnte noch irgendein Zweifel über ihre Zurechnungsfähigkeit sein, so würde er aufs schlagendste durch diese beseitigt. Die Ursinus war in den Gesetzen so bewandert, daß sie ihre Richter in Erstaunen setzte. Das preußische Landrecht schien ihre Lieblingslektüre. Unzufrieden mit der Defensionsschrift ihres Verteidigers in zweiter Instanz, verfaßte sie selbst einen Aufsatz, welchen sie als für ihre Verwandten niedergeschrieben bezeichnete. Es dürfte für unsere Leser von Interesse sein, eine Giftmörderin auch als Schriftstellerin und Rechtsgelehrte kennenzulernen, weshalb wir keinen Anstand nehmen, diese Schrift in ihrem ganzen Umfange hier mitzuteilen. »Kaum vermag ich mich jetzt ohne Zerrüttung meines Verstandes und ohne völlige Zerstörung meines ganzen Wesens an die Beschuldigung des Gatten- und Mutterschwestermordes zu erinnern. Mit Empörung meines Innersten denke ich an die schrecklichen Augenblicke zurück, in denen mich alle Schauder des Todes an den offenen Gräbern meiner geliebten Verwandten ergriffen, alle Qualen der kalten Grausamkeit umschwebten und alle Furien des tausendstimmigen Vorwurfs verfolgten, die so sanft in meinen Armen Entschlummerten meuchlings gemordet zu haben! Wäre damals der Wunsch meines Herzens erfüllt und von der Vorsicht die Stimme meines übermenschlichen Jammers erhört worden, so hätte sie durch ihre Allmacht in diesen Momenten mit der Vernichtung meines Lebens auch meine Leiden geendigt und dennoch alle die Beweise meiner Unschuld ans Licht gebracht, durch die jetzt die Unwahrheit jener grausigen Mordbeschuldigungen dargetan ist. Aber nicht so war es beschlossen. Die Vorsicht hat mich härteren Prüfungen unterworfen und mir den Trost, nunmehr die Schreckensvorwürfe vernichtet zu sehen, erst jetzt, nach zehnmonatigem Leiden, gewährt, die ebenso unaussprechlich empfunden als unbeschreiblich schmerzhaft gewesen sind. Ich danke aber der Allmacht diese Befreiung von der öffentlichen Schmach mit gerührter Seele. Durch weise, einsichtsvolle Männer ist mit Kraft und überwiegender Gelehrsamkeit dargetan, daß meine Mutterschwester durch kein Gift ihr mir so teueres Leben verloren hat. Wer mich zuerst als Mörderin meiner Verwandten auf Tod und Leben angeklagt hat, und welche Anzeigen dieser unerhörten Anklage der Art zu den Akten gekommen sind, die einen solchen Grad von Wahrscheinlichkeit haben konnten, mich so ungeheuerer Untaten fähig und juristisch-verdächtig zu halten – das ist mir noch jetzt ebenso unbekannt, als es mir unbegreiflich bleibt, wie die Meinung der gerichtlichen Ärzte, welche in ihrem über den Befund der Leicheneröffnung erstatteten Gutachten aus zum Teil den bisherigen Prinzipien der gerichtlichen Arzneikunde geradezu widersprechenden Gründen behauptet haben, daß meine Mutterschwester wahrscheinlich an Gift gestorben sein könne, als rechtlicher Entscheidungsgrund in der ersten Sentenz angenommen und auf diese Wahrscheinlichkeit eine Gewißheit gegründet worden, daß dennoch die Verstorbene vergiftet und ich wegen des Verdachtes, ihr Gift gegeben zu haben, strafbar sei. Gern bescheide ich mich, daß diese Entscheidung, deren inneren Zusammenhang ich nicht einsehe, dennoch der wahren Überzeugung meiner Richter gemäß war; ebenso gewiß wird aber auch das Gefühl meiner Unschuld und mein Bewußtsein, daß nie der Gedanke eines Mordes meine Seele befleckt hat, gegen das Urteil jedes Sterblichen ewig, fest und unerschütterlich bleiben. Jene Wahrscheinlichkeit ist aber nach dem Zeugnis und der Entscheidung der höchsten Behörde gar nicht vorhanden, und sie kann daher selbst nach den Formen des positiven Rechts nicht die geringste weitere Rücksicht verdienen. Auf mein wiederholtes Bitten und den Anträgen meines Herrn Defensors gemäß sind sämtliche Untersuchungsakten einem hochpreislichen Ober-Kollegio medico et sanitas vorgelegt, sorgfältig geprüft und nach einstimmiger Beurteilung vom 4. Dezember c. als unabänderliches Resultat festgesetzt worden, daß aus der Leicheneröffnung meiner am 24. Januar 1801 verstorbenen Mutterschwester vorgefundenen physischen Erscheinungen bei der gänzlichen Abwesenheit des Giftes und folglich bei dem absoluten Mangel eines corporis delicti eine Vergiftung zwar möglich, aber nicht als wahrscheinlich angenommen werden könne, und daß also durch die Untersuchungen, welche die Obduzenten und einige der geschicktesten Chemiker mit dem Leichnam derselben angestellt haben, die Wahrscheinlichkeit einer bei ihr stattgefundenen Vergiftung auf keinerlei Weise begründet werden könne. Vergeblich bin ich daher mit dem Vorwurf jenes schändlich -schrecklichen Verbrechens zehn Monate lang in allen peinlichen Formen der strengsten Kriminalprozedur verfolgt, gequält, erschüttert, an Seele und Körper zerrüttet und der Schmach des Publikums preisgegeben worden – dessen Wahrscheinlichkeit, wie jetzt mit der höchsten moralischrechtlichen Gewißheit erwiesen ist, nie vorhanden war. Vergeblich sind die Gräber meiner Lieben geöffnet, die Reste der Toten zerstört und Auftritte veranlaßt worden, die in der ersten Residenzstadt Europas im Jahrhundert der Bildung und Humanität, unter den Augen des liebreichsten, menschenfreundlichsten Monarchen beispiellos bleiben und bei der nächsten Nachwelt keinen Glauben mehr finden werden. Vergeblich bin ich Unglückliche von unmenschlichen Schriftstellern als ein Ungeheuer anderen zum schrecklichsten Beispiel aufgestellt, tausendfach gemordet und noch in Gemälden mit den schwärzesten, giftigsten Farben zur Warnung der Zeitgenossen und Nachkommen zum ewigen Gedächtnis überliefert worden. Ich beweine mein Schicksal, wie die Beschränkung und Verworrenheit des menschlichen Wissens, das in dieser traurigen Geschichte meiner Leiden und Vergehen bei unstreitig sehr verschiedenen gerechten und unrechtlichen Absichten bisher überall die Wahrheit nicht erforschte und sich durch Meinungen einer Wahrscheinlichkeit täuschen ließ, von denen jetzt gewiß ist, daß sie auf keinerlei Weise begründet werden konnte, und die nach physischen Erscheinungen und Untersuchungen der geschicktesten gerichtlichen Ärzte und Chemiker nicht stattfand. Wenn mich bisher das traurige Gefühl der Kränkungen, die ich durch die Beschuldigung der nicht einmal wahrscheinlichen Vergiftung meiner Mutterschwester erlitten habe, und der Gedanke, daß mir dadurch alles entrissen ist, was mir im Leben lieb, wert, geachtet und heilig war, zu einer kühnen und in meiner Lage zu heftigen Sprache verleitet haben sollte, so möchte ich nun auch Worte finden für das Bekenntnis meiner Schuld und Ausdrücke für die Reue und Zerknirschung meines Innersten, mit der ich es freiwillig vor der Überführung ablegte. Nie ist der Gedanke eines Mordes in meiner Seele entstanden; nie habe ich die Idee eines Totschlags ohne Schauder denken können, und doch beruht es in der Wahrheit, daß ich meinem Bedienten Gift geben wollte, ohne die Absicht, ihm zu schaden, und ihm ohne den Willen, sein Leben und seine Gesundheit zu zerstören, wirklich Gift gegeben habe. Vergeblich werden sich Richter, Psychologen und Philosophen bemühen, bei dieser unseligen Begebenheit überlegte Vorsätze, durchdachte Pläne, berechnete Motive und konsequente Absichten darzutun. Alle Voraussetzungen, Hypothesen, Konjekturen und Probabilitäten werden und müssen in ihre eigene innere unhaltbare Nichtigkeit zusammenstürzen, weil auch hier die Wahrheit ihr Recht behauptet und ihr zum Trotz der menschliche Witz und Scharfsinn in einer Begebenheit keinen Zusammenhang erschaffen kann, der nicht vorhanden war, und den Zweck einer Handlung nicht festzustellen vermag, wo kein Zweck gedacht wurde. Wo keine Besonnenheit stattfand, wo Beschränkung des Willens, Befangenheit der Urteilskraft und Krankheit des Seelenorgans die einzigen Bedingungen der Möglichkeit sind, eine Handlung zu begehen, da können auch sie allein hinreichende Gründe sein, die Wirklichkeit der Handlung zu begreifen, und die wahre Entschuldigung solcher Vergehen ist die wahre Geschichte ihrer Entstehung, Dies ist mein unglücklicher Fall. Meine zerstörte Gesundheit, meine exaltierte Gemütsstimmung, meine beständigen körperlichen Leiden, die durch das reizbarste, empfindlichste Nervensystem verursacht und schmerzlich vergrößert wurden, hatte das aus Idiosynkrasie gegründete, durch überspannte Phantasie erhöhte Gefühl des Lebensüberdrusses in mir erweckt und befestigt. So war ich aus der Bahn des vernünftigen Handelns gewaltsam herausgeworfen, und so verlor ich die Sicherheit meiner moralischen Existenz. Mein Verstand flatterte, meine Vernunft konnte dem Druck der Leiden widerstehen; ich fühlte Widersprüche in mir, die ich nicht lösen konnte – deren Auflösung ich jenseits erwartete – und doch zu erwarten zu kraftlos, zu unmutig und zu ungeduldig geworden war. Gefühle des Schmerzes, des Mißmuts und der Traurigkeit in der Gegenwart, Ahnungen, Wünsche und Hoffnungen in der Zukunft wogten und wechselten in meiner schwachen Seele und beherrschten willkürlich mein Gemüt und meinen Geist. Die Last des Daseins wurde mir unerträglich, die Sehnsucht, sie abzuwerfen, siegte, ich beschloß, im stillen ein Leben zu endigen, das ich geräuschlos geführt hatte. Gift sollte mir das Mittel sein, diesen Entschluß auszuführen, und der Besitz dieses Mittels (von dessen wahrer Beschaffenheit und Wirkungen nach verschiedenen Modifikationen ich eigentlich nur einen dunkeln Begriff hatte) ist der Grund meines Verderbens geworden. In einem Augenblick, wo ich keiner Besinnung fähig war, habe ich die Tat begangen, deren Strafbarkeit ich fühle, und deren Folgen zu meiner einzigen Beruhigung durch die waltende Allmacht nicht so gefährlich geworden sind, als es anfänglich schien. Nach dem Gutachten des Physikus und Obermedizinalrats Herrn Welper hat der Genuß des Giftes die schon durch Blutsturz und Anlage zu Kolikschmerzen zerstörte Gesundheit des Bedienten Klein auf eine schmerzliche Art angegriffen und ihm bei seiner offenbar individuell-schwächlichen Körperkonstitution dennoch weder einen bleibenden Nachteil, noch sonst eine schädliche und gefährliche Verletzung seiner Organe zugezogen. Er ist vielleicht nach eben diesem durch die Entscheidung des hochpreislichen Ober-Kollegii medici et sanitatis in der Hauptsache bestätigten Gutachten den vorhandenen Merkmalen zufolge, und da sich die Zeichen seiner Gesundheit nach und nach wieder eingestellt, seine Kräfte auch beträchtlich zugenommen und seine Krankheitsanfälle nachgelassen haben, seine gänzliche Genesung und die völlige Wiederherstellung seiner zerrütteten Gesundheit dergestalt zu erwarten, daß er in der Mitte oder zu Ende des künftigen Sommers, spätestens aber in Jahresfrist als ganz geheilt wird betrachtet werden können. Meines Ideenganges bin ich mir in den Momenten des Vergehens nicht bewußt gewesen. Meine Angaben in den Akten sind einzelne, abgerissene, isolierte, vielleicht ganz, vielleicht zum Teil unrichtige Reminiszenzen vieler schnell vorübergegangener flüchtiger Gedanken, deren Entstehung und Zusammenhang ich ebensowenig angeben, als meine aktenmäßigen Angaben speziell zurücknehmen, abändern und berichtigen kann. Ich kann nur so viel in mein Bewußtsein zurückrufen, daß mich die schaudervollen Beschuldigungen des Mordes an meinen geliebtesten Verwandten völlig betäubt, zerstört, vernichtet und jeder Erinnerung und Überlegung unfähig gemacht hatten, so wie auch, daß ich nicht imstande war, einen Zusammenhang in meinem Gedächtnisse zu finden und mir bei den Antworten die Vergangenheit zu vergegenwärtigen, was doch notwendig gewesen wäre, wenn ich die Gewißheit der Geschichte des Ideenganges bei meinem Vergehen mit eigener zuverlässiger Überzeugung von der Richtigkeit meiner Erzählung bekunden sollte. Den Willen, die Wahrheit hierüber zu sagen, habe ich jederzeit gehabt; ob mir aber meine Ideen, so, wie ich sie auf Befragen nach meinen damaligen dunkeln und verworrenen Erinnerungen angab, in jenen unglücklichen Augenblicken wirklich vorgeschwebt haben, das vermag ich jetzt nicht zu beteuern, und deshalb weiß ich nicht, ob die Wahrheit meines Ideenganges in meinen Angaben enthalten ist, oder ob mich selbst meine Geisieszerrüttung dabei getäuscht habe. Den Vorsatz, meine Richter und meine Mitmenschen über meine wahre Schuld zu täuschen, habe ich nie gehabt. Wie aber meine Angaben erklärt, welche Folgerungen aus ihnen gezogen und welche sich geradehin widersprechenden und gegenseitig vernichtenden Beschuldigungen der widernatürlichsten Absichten wiederum auf diese Erklärungen und Folgerungen gegründet sind, ergeben die Gründe des ersten Urteils. Weder die Absicht, Versuche über die Wirkungen des Arseniks zu machen, noch Beobachtungen über die Todesart und das Sterben der Arsenikvergifteten in der Todesstunde anzustellen, sind in irgendeinem psychologischen Zusammenhange mit der Geistesstimmung einer entschlossenen Selbstmörderin denkbar, und daß äußere Motive mich nicht zur Tat bestimmt haben, ist durch den erwiesenen Mangel dieser Motive zugleich dargetan. Weder Haß, noch Rache, noch Furcht, noch irgendeine andere Leidenschaft konnte mich zu dieser Tat veranlassen, und da dies aktenmäßig ausgemittelt ist, so steht die Voraussetzung der Absicht, den Bedienten aus dem Wege zu schaffen, im Urteile erster Instanz mit der wahren Geschichte der Tat und allen sie begleitenden Umständen im Widerspruch. Sie kann daher ihre Entstehung nicht erklären und eben deshalb sich selbst nicht rechtfertigen. Hätte ich diese Absicht (bei deren bloßem Gedanken ich zittere) je gehabt, so läßt sich nicht denken, daß ich sie so, wie die Geschichte des Vergehens ausgemittelt ist, ausführen konnte und wollte. Ein großer Teil meines Vermögens bestand in solchen an jeden Inhaber zahlbaren Papieren, die ich überall selbst mitnehmen oder durch andere einziehen konnte. Nichts hielt mich ab, zu fliehen. Mein Entschluß, zu sterben, war fest und unerschütterlich, und wer von denen, die an Unsterblichkeit und Wiedervergeltung glauben, kann denken, daß ich mich in den letzten Augenblicken habe mit einem Morde beflecken wollen und auch nur diesen Gedanken zu fassen imstande gewesen sei? Juristisch steht nunmehr fest, daß ich von dem Verdachte, die nicht einmal wahrscheinliche Vergiftung meiner Mutterschwester verübt zu haben, bei dem absoluten Mangel eines Corpus delicti völlig freigesprochen werden muß. Über mein wahres Vergehen erwarte ich mit stiller reuevoller Ergebung von der Gerechtigkeit, Einsicht und Milde meiner künftigen Richter die Entscheidung und von der Gnade des Königs mein Endurteil.« Die Ursinus wurde durch das Erkenntnis des Kriminalsenats des Kammergerichts vom 12. September 1803 von der angeschuldigten Vergiftung des holländischen Offiziers Ragay sowie von der ihres Ehemannes völlig freigesprochen, dagegen wegen Vergiftung ihrer Tante Christiane Sophie Regine Witte sowie wegen wiederholentlich versuchter Vergiftung des Bedienten Benjamin Klein zu einem lebenslänglichen Festungsarrest verurteilt. Diesen büßte sie auf der Festung Glatz ab. Im Donjon derselben war ihr vergönnt worden, ein Zimmer nach Möglichkeit bequem einzurichten. An dem einen Fenster, das schießschartenartig durch die dicke Kasemattenmauer auf eine kleine Öffnung hinausging, stand ihr Schreibtisch, und jede Art geistiger Beschäftigung, die der Ort ihr zuließ, war ihr gestattet. Auch fehlte es ihr nicht an Umgang; denn außer einer Gesellschafterin, die anzunehmen man ihr erlaubt hatte, erhielt sie wenigstens in späterer Zeit von den durchreisenden Fremden Besuch. Sie weigerte sich nicht, sich ihnen zu zeigen; im Gegenteil suchte sie wohl die Gelegenheit, besonders wenn es einflußreiche Personen waren, denen sie ihr Unglück mit lebendigen Farben schilderte und ihre Unschuld beteuerte, und die sie um Verwendung bat. Aber viele derselben meinten, daß das Los dieser Giftmischerin, die im Schleppkleide von Atlas über die Festungswälle rauschte, im Vergleich mit dem der Sträflinge, welche vielleicht um einer rohen Tat des Jähzorns willen in schwere Ketten und an Karren geschmiedet und mit über die Stirn ragenden Eisenhörnern in den tiefen Gräben arbeiteten, keines sei, welches um seiner Grausamkeit willen eine Fürsprache bei der höchsten Gnade zur Menschlichkeitspflicht mache. Gegen dreißig Jahre hatte die Verbrecherin in der Festung schon verbracht. Da, als sie so das siebzigste Jahr überschritten hatte, traf sie ein Strahl der Gnade. Es ward ihr vergönnt, bis an ihr Lebensende innerhalb der Stadt und der Festung Glatz zu leben. Hier spielte die Greisin ihre Rolle fort, nicht als Giftmischerin, sondern als unschuldige Frau, als vornehme Dame. Sie machte bei den bedeutenden Einkünften ihres vom Pupillenkollegium zu Berlin verwalteten Vermögens eine Art Haus und gab Gesellschaften, die auch besucht wurden. Ja, so mächtig war noch die Eitelkeit in ihr, daß sie es sich zur Ehrensache machte, angesehene Fremde in ihre Zirkel zu ziehen. Eine Anekdote wird als wahr erzählt. Bei einer Abendgesellschaft soll eine Dame, als auf dem Salat einige Zuckerkörner ihr entgegenflimmerten, unwillkürlich gezuckt haben. Die Ursinus bemerkte es mit ihrem scharfen Blick und sagte spöttisch lächelnd: »Seien Sie unbesorgt; es ist kein Arsenik,« Ein anderer Vorfall wird von glaubwürdigen Männern auch als Wahrheit berichtet. Seinem Wesen nach weder ins kriminalistische noch ins psychologische Gebiet gehörend, fügen wir ihn nur als Beigabe dem Lebensbilde an. Als die Ursinus, kaum aus der Festung entlassen, in die Stadt Glatz gezogen war, lud sie zu einer großen Kaffeegesellschaft ein. Ein Kaffee bei »der Giftmischerin« – wie sie in Glatz bei alt und jung, in den Häusern und auf den Gassen genannt wurde – war der Gegenstand der Neugier, die Losung des Tages. Ein ungenannt Gebliebener erlaubte sich einen grausamen Spaß. Er hatte Mittel und Wege gefunden, in den Zuckerguß der Kuchen, welche beim Bäcker bestellt waren, heimlich verschiedenartig wirkende Essenzen zu praktizieren. Man mag sich das Entsetzen denken, als die Eingeladenen, mit Übelkeiten nach Hause kommend, an den Wirkungen der Laxanzen und Vomitive zugleich zu leiden anfingen und die Nachricht sich durch die Stadt verbreitete: alle leiden auf gleiche Weise, alle, die bei ihr waren, sind vergiftet. In ihr Inneres hat niemand geblickt. Auch dem Geistlichen, der an ihrem Totenbette stand, hat sie, nach einem dreijährigen schmerzvollen Krankenlager, diese Blicke nicht verstattet. Ebenso enthalten Privatbriefe der Ursinus an ihre Angehörigen nichts anderes als das konsequente Bestreben, als eine unschuldig Verfolgte, als eine Märtyrerin zu erscheinen. Wie sie mit ihrer Schwester (der erwähnten Hofrätin Haacke) und deren Familie gestanden hat, ist schon erwähnt. Von ihrer Seite scheint die Annäherung versucht worden zu sein, der die Schwester vielleicht auswich; wenigstens verhinderte letztere die Korrespondenz ihrer Kinder mit der Gefangenen. Erst nach dem Tode der Schwester gelang die Annäherung zwischen den Schwesterkindern und der Tante. Wir finden vom Jahre 1825 ein von der Ursinus Hand geschriebenes (nebenbei: sehr dilettantisches) Gedicht als »Antwort auf eine sie innig rührende Aufmerksamkeit«. Ob sie die Verfasserin ist oder es nur auf ihre Zustände hin umgebildet hat, vermögen wir im Augenblick nicht zu entscheiden: Ja, der ist noch vom Schicksal nicht verlassen, Dem unterm Druck ein Freund erscheint. Er kann zuweilen noch der Freude Schwingen fassen, Obgleich der Schmerz aus seinem Auge weint. Und wenn sich gar zwei Freunde ihm verbinden, Die, helles Geists und redlichen Gemüts, mit ihm empfinden So darf er niemals mutlos klagen Und muß das Lastende gefaßt ertragen; Denn 's ist ja nicht der Ort und nicht der Raum, Der uns verschönt des Lebens wechselnden Traum! In eigener Brust und der, die uns versteht, Ist's, wo der Mensch sich fühlt, sich gern ergeht. Sind auch von meinem Lebensbaum die Blüten all verblichen, Die Edlen, die ihn schmückten, höhern Zonen zu entwichen, So sehn sie doch jetzt freundlich auf uns nieder, Und bald seh' ich sie unter Himmelslichtern wieder. Du! genieß noch lang des Lebens reichen Freudenbaum unsere Freundschaft trenne weder Zeit noch Raum. In einem Briefe (1834) nach dem Tode jener Schwester erkundigte sich die Vierundsiebzigerin wie ein sorgsamer Vormund nach Alter, Namen, Stand, Fähigkeiten und Aussichten ihrer Schwesterkinder und Enkel, um für ihre Zukunft zu sorgen, und machte sie, gleich dem erfahrensten Advokaten, auf die drohenden Verwicklungen und Schikanen der Gesetze aufmerksam. Mit kritischem Blicke bemerkte sie dabei, daß ein letztes Geschenk der verstorbenen Schwester, welches sie angeblich als eigener Hände Werk geschickt habe, nicht gut von ihr herrühren könne, da die Arbeit jüngere Hände und schärfere Augen verrate. Aber plötzlich überkommen sie sentimentale Jugendreminiszenzen, sie spricht von den vielen schlaflosen Nächten, in denen ihre Gedanken wieder bei der teuern Schwester sind: »Wir sind wieder Jettchen und Lottchen; die selige Kinderzeit steht vor mir!« Sie ergeht sich in moralischen Betrachtungen, daß die Verstorbene an Mangel an Vertrauen gelitten habe: »Ach, das Leben mit seinen Erfahrungen mag wohl auf einige (dadurch nicht aber glücklicher werdende) Menschen so einwirken! Gott belohne uns alles das Gute, was tun zu lassen er uns würdigte, und verzeihe uns die Fehler, die wir oft und vielfach begehen!« Ihre Gesellschafterin, welche sie vom Jahre 1810 bis zu ihrem am 4. April 1836 erfolgten Tode keinen Augenblick verließ, kann nicht genug versichern, wie die Geheimrätin bei ihren Leiden (Brustbeklemmung, dann die Brustwassersucht) nur durch Hilfe dei Religion das Unvermeidliche gefaßt zu ertragen gelernt habe. Die wieder erwachende Natur in jedem Frühling war für sie der höchste Genuß. Nachdem sie monatelang an Besinnungslosigkeit gelitten hatte, kehrte in der Nacht vor ihrem Tode ihre niedergedrückte Geisteskraft wieder zurück. Sie tröstete ihre Gesellschafterin und wischte ihr selbst die Tränen ab, dann breitete sich etwas wie ein dünner weißer Schleier über ihr Gesicht, und sie verschied sanft. So berichtet ihre Gesellschafterin, die sie durch sechsundzwanzigjährigen Umgang zu kennen glaubte, über den Tod der Giftmischerin und ruft aus: »Ihren Geist und Charakter verstanden wenige Menschen. Sie entbehrte, um wohlzutun!« Am 7. April wurde sie beerdigt, die erste Leiche auf dem neuen evangelischen Kirchhof, den vor dem Frankensteiner Tore König Friedrich Wilhelm III. der evangelischen Gemeinde in Glatz geschenkt hatte. Sie selbst hatte sich schon ein Jahr vor ihrem Tode einen schönen eichenen Sarg beim Tischler bestellt. »Ihre Hülle in einem weißen Überrock, ein tiefes Häubchen mit blaßblauem Bande auf dem Kopfe, die Hände in weißen Handschuhen, am Finger einen Ring mit dem Haare ihres verstorbenen Gemahls, sein Gemälde auf ihrer Brust,« so lag sie, als ob sie schliefe, Ruhe und Friede in ihren Zügen, die sich bis zum Verschließen des Sarges ganz ähnlich geblieben waren. Fünf Wagen mit Freunden und Bekannten folgten der Leiche, das Grab war durch freundliche Hände mit grünem Moos, Aurikeln, Tulpen und Immortellen ausgeschmückt worden, als wäre es eine Blumenkammer. Als der Geistliche seine Rede gehalten hatte, traten sechs arme Knaben und sechs arme Mädchen, für welche die Ursinus im Leben gesorgt hatte, an das offene Grab und sangen ein Kirchenlied. Die Totengräber hatten keine Arbeit. Die Hände der Freundinnen und vieler Armer, denen sie wohlgetan hatte, füllten die Grube mit Erde und wölbten den Hügel darüber. Es war ein bitterkalter Morgen, und doch faßte der Kirchhof kaum die Menschenmenge. Auch die Ursinus starb also als eine Heilige. Der Umwandlungsprozeß, der bei der katholischen Brinvillier in vierundzwanzig Stunden vor sich gegangen war, hatte freilich bei der Protestantin dreiunddreißig Jahre gedauert. Aber wer glaubt an jene leicht durch eine Beichte vor dem Schafott, wer an diese durch ein wohltätiges Leben errungene Heiligkeit ohne Reue und Bekenntnis? Zweifel an ihr beschleichen uns auch, wenn wir die frommen Stiftungen ihres Testaments durchlesen; selbst die treue Gesellschafterin, die die herrliche Seele der Verewigten gar nicht hoch genug zu preisen weiß, sagt: »Die Verstorbene hatte in der Art, einen Menschen so recht vor allen öffentlich zu ehren, sonderbare Begriffe.« Von ihrem Vermögen, welches gegen vierzigtausend Taler betrug, erhielten ihre entfernten Verwandten, die des Geldes wohl bedurften, nur die Hälfte. Mit juristischer Genauigkeit entwarf und detaillierte sie die Erbfolge nach Stämmen und nicht nach Köpfen. Die andere Hälfte zersplitterte sie in viele Vermächtnisse und fromme Stiftungen, bei denen man nicht umhin kann, an eine Ostentation zu denken, die den Zweck hatte, ihren fluchbedeckten Namen durch Wohltätigkeit zu reinigen, ja durch die Erinnerung seltener Dankbarkeit die Welt in Erstaunen zu setzen. So erhielt der Hauswart der Hausvoglei, der sie als Gefangene schonend behandelt hatte, fünfhundert Taler, dessen Tochter ein Piano, Dr. Friedheim, der die königliche Gnade für sie erwirkt hatte, das Berliner Bürgerrettungsinstitut, ein Institut zur Belohnung treuer Dienstboten in Breslau und andere Anstalten, die ihrem Gesichtskreise ganz fern lagen, bedeutende Legate. Auch der Verein für die Besserung der Strafgefangenen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie wurde mit fünfhundert Talern bedacht, indem die Erblasserin dem Legate als Motiv hinzufügte: »da ich fünfundzwanzig Jahre Gelegenheit hatte zu bemerken, wie nützlich, ja nötig ein solcher Verein sei, um wenigstens die einzelnen mehr verirrten als verderbten Individuen zu retten.« Zwei Mütter eines Kindes Der uralte Prozeß, den König Salomo einst geschlichtet hat, sollte sich im Anfang des vorigen Jahrhunderts in Lyon wiederholen, nur daß ein Salomo und seine Weisheit fehlten. Er schleppte sich deswegen auch vor den französischen Gerichten lange hin und her, und da sie den streitenden Parteien und sich selbst am Ende überhaupt nicht mehr zu helfen wußten, kam es denn, daß er nicht einmal zu einem wirklichen Abschluß gelangte. Diese Verschleppung, die sich aus dem Mangel an elastischer Kraft ergab, die Sache von der rechten Seite anzufassen, bewirkte aber wenigstens, daß der Prozeß die Aufmerksamkeit Gayot de Pitavals erregte, der zu jener Zeit in Lyon seine Praxis anfing. Er hat ihn veröffentlicht und damit gewissermaßen seine spätere Sammlung der Causes célèbres mit einem Fall aus eigener Erfahrung eingeweiht. Ein schönes junges Wäschermädchen, Gasparde Décousu, wurde von einem jungen Manne aus einer der reichsten Familien Lyons verführt. Sie behauptete es wenigstens. Sie wurde von ihm schwanger. Der Verführer aber verließ sie. Gasparde zog sich in eine der stillen Wohnungen zurück, in denen uneheliche Niederkünften abgemacht werden. Dorthin rief sie die sehr bekannte Hebamme Dupré zu Hilfe, deren Ruf sich freilich auf nichts anderes als ihren alles mehr als zuverlässigen Charakter gründete. Durch den Umgang mit der Liederlichkeit und den Beistand, den sie fortwährend dem Laster leistete, hatte sie es selbst zu einer großen Fertigkeit in allen möglichen ungesetzlichen Dingen gebracht. Das Verbotene war hier in der Ordnung, und die Ordnung wäre gewesen, daß die Hebamme das neugeborene Kind sofort weggetragen und ausgesetzt hätte. Aber Gasparde verbot es ihr, nicht aus Mutterliebe, sondern in der Hoffnung, durch ein hübsches Kind ihren treulosen Geliebten wieder an sich ziehen zu können. Die Dupré ging darauf ein. Sie kannte die reiche Familie Orienne und den Charakter des jungen Wüstlings, der, noch nicht ganz verderbt, Vatergefühlen vielleicht doch zugänglich war. Sie glaubte auf einen hübschen Nebenverdienst rechnen zu können, wenn ihr das Kind zur Erziehung übergeben würde. Sie schlug daher Gasparde selbst vor, das Kind zu sich zu nehmen. Am 13. November 1707 gebar Gasparde Décousu eine Tochter. An demselben Tage schrieb die Dupré Gasparde ein Billett, in dem sie sich anheischig machte, der jungen Mutter das Kind so oft zuzuführen, als diese es wünschen würde. Am folgenden Tage wurde nun die Dupré zu einem armen Weber Jean Chalant gerufen, dessen junge Frau Jeanne Pasche gleichfalls in Kindesnöten lag. Jeanne war in ihrer legitimen Ehe schon zweimal Mutter geworden, und bei dem einen Male war die Dupré Geburtshelferin gewesen. Die junge Frau genas einer Tochter, die schon am folgenden Tage unter dem Namen Gabrielle, eheliche Tochter des Jean Chalant und seiner Frau, in der Kirche von Saint-George, der Parochie der Eltern, getauft wurde. Das Kind der Gasparde Décousu starb. Das ist keine aktenmäßig erwiesene, aber höchst wahrscheinliche Tatsache, die sich aus dem Gang des Prozesses selbst ergab. Ebenso wahrscheinlich ist es, daß die gottlose Hebamme seine Tage verkürzt hat, während das Günstigste, heißt es, was man für die Dupré annehmen könnte, das wäre, daß sie das Kind nur ausgesetzt und dann aus den Augen verloren hätte. Dennoch hatte sie die Frechheit, nach drei Monaten das Kostgeld für das Kind in Höhe von dreiundfünfzig Livres zu fordern. Ob Gasparde inzwischen das Kind vor seinem Verschwinden einmal gesehen und infolgedessen auch das Geld bezahlt hat, erfahren wir nicht. Aber einige Zeit nach jenen drei Monaten forderte Gasparde von der Dupré, ihr das Kind zu zeigen. Die Hebamme machte Ausflüchte, die Mutter wurde dringender und heftiger und drohte endlich sogar mit einem Prozeß. Ob sie Verdacht geschöpft hat, wie es wahrscheinlich ist, und wie das geschehen ist, wird uns ebenfalls nicht gesagt. In ihrer Verlegenheit gestand die Dupré, daß sie das Kind nicht mehr bei sich, sondern an eine andere Familie weitergegeben habe. Auf Gaspardes dringende Frage hin nannte die Dupré die Webersleute Chalant. Diese hatten ja ein Mädchen, das gerade so alt wie das verschwundene war; und wie es fast an demselben Tage geboren war, so wollte es das Spiel der Natur außerdem, daß beide Kinder sich außerordentlich ähnlich sahen. Die Todesangst, wegen des Verschwindens des Kindes der Wäscherin zur Kriminaluntersuchung gezogen zu werden, hatte der Dupré diese verzweifelte und gefährliche Ausflucht eingegeben. Die Webersleute Chalant waren in einer dürftigen Lage. Die Hebamme hoffte, sie leicht durch Versprechungen auf ihre Seite zu ziehen – sie konnten auf die Weise ja eins ihrer Kinder versorgen, ohne ihren sparsamen Erwerb zu verkürzen. Die Verzweiflung machte sie beredt, und die Lüge floß dem Weibe von der Zunge, die Chalant hätte sie längst schon gedrängt, sie solle ihr doch mal eins der Kinder bringen, die sie so oft ins Haus bekomme, und deren sich niemand annehmen wolle. Das hätte aber doch mißlich werden können, vor allem wegen der Taufe und der Nachfragen, hätte sie gedacht. Da habe sie die Sache mit der Chalant überlegt, und sie seien übereingekommen, daß die Chalant sich stellen solle, als ob sie schwanger wäre. Dann habe die Dupré das Kind der Gasparde, das am 13. geboren war, der Chalant ins Haus geschmuggelt, am 14. habe die Chalant dieses Kind wieder gebären müssen, und am 16. sei es als Gabrielle Chalant getauft worden. Die verworfene und törichte Frau bedachte in ihrer Angst nicht, daß ihr die Handlung, die sie sich anlog, wenn sie zur Kenntnis der Gerichte kam und die Gerichte ihre Pflicht taten, eine ebenso schwere Strafe nach sich zog wie die, mit der die Wäscherin ihr drohen konnte. Sie bedachte nicht, wie eine Geschichte dieser Art nicht lange geheim bleiben könne und die Wahrheit nur zu bald ans Tageslicht kommen müsse. Aber die Angst des Augenblicks überwog, und sie verharrte der erbitterten Mutter gegenüber fest bei ihrer Lüge. Die Mutter stürzte sofort zu den Webersleuten Chalant und forderte ihr Kind. Hier sind nun wieder Lücken, wie in allen Darstellungen des alten Pitaval, die uns die interessantesten Momente und die wichtigsten Umstände entziehen. Es scheint aber, als sei es der frechen Lügnerin nicht einmal möglich gewesen, die Chalants vorher zu benachrichtigen und einen Versuch zu machen, sie auf ihre Seite zu ziehen. Denn es wird uns gesagt, daß die Forderung der Wäscherin die Folge hatte, daß die wahre Mutter in die höchste Erregung geriet. Wieder folgt in der Darstellung Pitavals eine Lücke. Es heißt sofort, daß Gasparde Décousu sich entschloß, ihre Klage bei Gericht vorzubringen. Aber wann? Am 12. August 1709. Wir wissen nun nicht: waren darüber zwei Jahre vergangen, oder liegt ein Irrtum in der Jahreszahl vor, wie er sich freilich oft genug in die gedruckten französischen Kriminalrelationen einschleicht? Dagegen ist das Motiv mit klaren Worten angegeben, weshalb ihre Mutterliebe plötzlich so erwacht war, daß sie ihr Mutterrecht mit allen Mitteln durchsetzen wollte: sie hatte gehört, daß der junge Orienne plötzlich gestorben war. Auf dem Totenbett war er von der Gewissensangst gepackt worden, und er hatte in seinem Testament seinem vermeintlichen Kinde eine beträchtliche Pension ausgesetzt. Auf diese Klage hin wurde die Hebamme sofort vor Gericht gestellt. Das umstrittene Mädchen wurde den Chalants weggenommen und vorläufig der Familie des Gefangenenaufsehers übergeben. Die Dupré beharrte auch vor Gericht auf ihrer Lüge. Sie behauptete weiter, das Kind sei die Tochter der Wäscherin; wahrscheinlich wollte sie lieber auf einen Betrug als auf irgendein schweres Verbrechen hin, das im dunkeln lag, verurteilt werden. Damit ergab sich eine merkwürdige Gruppierung der Parteien. Gasparde Décousu, ob wirklich in dem Glauben, daß Gabrielle ihr Kind sei, oder in der Absicht, ein Kind zu erhalten, das Anwartschaft auf eine Pension hatte, focht in diesem Prozesse an der Seite der Person, die mutmaßlich ihr wirkliches Kind umgebracht hatte. Der Prozeß begann am 15. August 1709. Die Hebamme hielt mit Zähigkeit an ihrer Aussage fest und wurde von fünf Zeugen unterstützt, die alle zu ihren Gunsten aussagten. Der letzte war ein armer Seidenweber François Bonnet, der ihr, wie später ermittelt wurde, tausend Livres schuldete. Auch er zeugte, zwar mit Zittern, aber doch für die Wahrheit dessen, was die Hebamme ausgesagt hatte. Gasparde Décousu triumphierte. Sie stellte nun den Antrag, daß das kleine Mädchen ihr übergeben werde und die Webersfrau Chalant und deren Mutter, die Frau Servant, vor Gericht gestellt würden. Das Arrêt vom 28. August 1709 entsprach ihren Wünschen, und ihr wurde die Erlaubnis erteilt, das Kind zunächst an sich zu nehmen, jedoch unter der Bedingung, daß sie es jederzeit, wenn der Gerichtshof es fordere, wieder vorführe. Außerdem hatte sie die fragwürdige Genugtuung, daß ein Verfahren gegen die Chalant und die Servant eröffnet wurde. Die Chalant und die Servant führten aber vor Gericht eine Sprache, aus der die Wahrheit der Natur zum Durchbruch kam. Die Chalant sprach so, wie nur eine wirkliche Mutter sprechen konnte. Sie wie auch die Servant blieben bei allen ihren früheren Aussagen, und sie verwirrten sich in keinem Punkte. Jeanne Chalant war schwanger gewesen seit dem April 1707, sie hatte am 14. November desselben Jahres ein Kind zur Welt gebracht, dessen Vater der war, der es anerkannte. Welchen Grund sollte sie haben, sich ein fremdes Kind anzulügen! Beide Frauen erwähnten Umstände über Umstände, welche die moralische Überzeugung für sie einnehmen mußten. Die Richter wurden irre an den Zeugenaussagen für die Dupré, die mit Stocken, Zittern und unter Widersprüchen abgegeben worden waren. Und doch hatten sie darauf ihr Urteil begründet! Zur Kriminaluntersuchung fanden sie indessen einstweilen keinen Grund, sondern verwiesen die Parteien auf das Zivilverfahren. Chalant und seine Frau waren jetzt in die wunderliche Lage versetzt, in einem langwierigen Zivilprozeß ihr Kind zurückfordern zu müssen, nachdem es durch ein rechtsgültiges Urteil ihren Feinden zugesprochen worden war. Ihr Argument ging dahin: der Taufschein besage, daß das fragliche Kind das ihre sei, also müsse von der Gegenpartei der Beweis geführt werden, daß dieser Taufschein falsch sei. Nach dem gemeinen Rechte und allen königlichen Edikten sei es aber nicht statthaft, den Status eines Kindes durch Zeugenaussagen anzufechten, wo ein feierlicher Titel für diesen Status da sei. Übrigens sei es Torheit und müsse von selbst zuungunsten der anderen Partei sprechen, wenn ein unverheiratetes Mädchen einer verheirateten Frau ein Kind absprechen und sich aneignen wolle, wo auch der Mann dieser Frau die Vaterschaft über das Kind beanspruche. Wenn diese Präsumtionen, die so klar zu ihren Gunsten sprächen, nicht durchdrängen, so bäten sie auch noch durch Zeugen und andere Mittel das beweisen zu dürfen, was doch ihrer Ansicht nach in ihrer Lage gar nicht bewiesen zu werden brauche. Der feierliche Gerichtstag zur Entscheidung über dieses Gesuch kam heran. Das Datum wird uns nicht genannt, aber es müssen wieder Jahre darüber vergangen sein. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt, und das Publikum war in einer begreiflichen Aufregung. Der Fall war ja auch eigentümlich genug: ein Kind, das entweder aus einer legitimen Ehe oder aus ungesetzlichem Beischlaf entsprungen war, wurde von zwei Müttern als das ihre in Anspruch genommen, und zwar konnte es die eine der Frauen nur zurückfordern, indem sie sich selbst an den Pranger der geltenden Sitte stellte. Der Gerichtshof verfuhr mit großer Umsicht. Der endliche Beschluß war, Chalant und seine Frau seien zuzulassen, um die Tatsache, die sie behauptet hatten, zu beweisen. Der Décousu wurden Gegenbeweise gestattet. Zugleich wurde die Verhaftung der Hebamme Dupré angeordnet, und der Prozeß gegen sie sollte unverzüglich eröffnet werden. Während nach diesem Bescheid der Status des armen Kindes noch lange im Ungewissen bleiben sollte, war über den Status der angeblichen oder wirklichen Mutter bald kein Zweifel mehr erlaubt. Gasparde Décousu hatte auf andere Art Entschädigung für ihre Mutterängste gesucht. Sie war schön und reizend geblieben und hatte bald eine neue ungesetzliche Verbindung mit einem Kaufmann Guillaume Devaux geschlossen, aber mit dem neuen Liebhaber war sie nicht viel glücklicher als mit Orienne. Schon nach anderthalb Jahren raubte der Tod ihr den neuen Geliebten. Als am 30. Januar 1712 das Verzeichnis seiner Effekten aufgenommen wurde, verwahrte sie sich gegen die Versiegelung, weil nach ihrer Behauptung mehrere Gegenstände ihr gehörten. Sie konnte mit ihrem Einspruch nicht durchdringen, das Gericht machte gegen sie geltend, daß sie nur die Geliebte des Toten gewesen sei. Hierdurch, heißt es, hätte sie selbst den Schatten der Ehre verloren, der ihr noch geblieben war. Aber sie sank immer noch tiefer und suchte ihre Erniedrigung kaum mehr zu verbergen. Bald verursachte die Eifersucht eines ihrer neuen Liebhaber ihr neuen Kummer. Er machte ihr wütende Vorwürfe, sie antwortete mit Faustschlägen. Die Schlägerei wurde so heftig, daß der Mann – dessen Namen die Akten und Pitaval aus Schonung für die Familie nicht genannt haben – an den Folgen der erhaltenen Verwundung starb. Aber auch Gasparde, der Siegerin, war so schwer in diesem Kampfe zugesetzt worden, daß sie sich nach dem Hotel-Dieu bringen lassen mußte, um ihre Wunden zu pflegen. Das Kind aber gab sie darum nicht auf, sie klammerte sich vielmehr an dasselbe mit der Raserei der Selbsterhaltung. Wurde es ihr entrissen, so hörte die Pension aus Oriennes Nachlaß auf. In das Hotel-Dieu konnte sie es freilich nicht mitnehmen; sie übergab es deswegen zur Pflege einem Tapezierer Bourdin. Chalant und seine Frau ließen das Kind nicht aus dem Auge. Sie fürchteten, daß Bourdin es fortgeben könne, und wurden deshalb beim Gericht vorstellig. Neue Verhandlungen folgten. Endlich wurde beschlossen, daß das Kind den Ursulinerinnen von St. Just übergeben werden solle. Die Hebamme bestand am 13. Juli 1713 ein Verhör, bei dem sie wie früher in immer erneute Widersprüche verfiel. Am folgenden Tage wurde die neue Ausführung der Chalantschen Eheleute eingereicht. Erst in dieser Schrift, heißt es, war der wahre Verlauf der Dinge klar auseinandergesetzt. Die Gegenschrift der »falschen Mutter hätte«, wird ausgesagt, »anscheinend nur den Zweck gehabt, das zu zerstören, was sie in der ersten Information aufgestellt hätte, und ihren Gegnern Beweisstücke gegen sie selbst in die Hand zu geben«. Inzwischen aber hatte Gasparde Mittel gefunden, sich mit den Ursulinerinnen von St. Just zu verständigen. Sie ließen sich das ihnen zur Pflege übergebene Kind stehlen. Die Chalantschen Eheleute, außer sich über das neue Unglück, erhoben Klage wegen dieser Entführung, (Das mußten sie also! Auch da konnte das Gericht nicht ex officio handeln!) Ein Richter begab sich ins Kloster und vernahm Superiorin und Nonnen. Das Resultat des Protokolls war: das Kind war wirklich entführt worden. Jetzt, nachdem der strittige Gegenstand, das Kind, verschwunden war, rückte der Tag heran, an dem entschieden werden sollte, welcher von beiden Frauen es gehören solle. Die Gründe für die Chalantschen Eheleute waren in folgender Art zusammengefaßt: Wenn der Status eines Kindes zweifelhaft ist, so muß es in Gemäßheit eines auf die Moral gegründeten Satzes für legitim erklärt werden. Man muß eher einer verheirateten Frau als einem unverheirateten Mädchen ein strittiges Kind zusprechen. Kein Richter darf auf schwache Verdachtsgründe hin einem Kinde den Glauben und die Ehre seiner ehelichen Geburt absprechen und ihm damit alle die Vorteile abschneiden, die in so vielen Fällen an sie geknüpft sind, und ihm nicht lediglich auf Anzeichen hin für sein ganzes Leben lang die Schande aufdrücken, die von der Mutter stammt. Müsse doch die Décousu selbst einräumen, daß der Umstand der abgeschlossenen Ehe ihren Gegnern günstig sei. Sei es denkbar, daß ein Mann und seine Frau einer wirklichen Mutter ihr Kind abstreiten würden, auf das sie gar kein Recht hätten? Und wenn hier ein Betrug vorliege, sei anzunehmen, daß diese Personen ihn eine so lange Reihe von Jahren hindurch aufrechterhalten würden? Diese Gründe bekämen noch mehr Gewicht durch die Lage der Chalantschen Eheleute. Als arme Seidenweber lebten sie im Schweiße ihres Angesichts von der Hand in den Mund. Es ließe sich durchaus nicht einsehen, aus welchem Motiv sie zu ihren eigenen sich noch ein fremdes Kind könnten aufbürden wollen und mit solcher Hartnäckigkeit darauf bestehen, daß es das ihre sei. Zudem sei das letzte Jahr ein Hungerjahr gewesen, und viele arme Eltern hätten ihre Kinder fortgegeben an den ersten besten, der sie nehmen wollte, um nur das Weiterleben der armen Geschöpfe zu sichern. Dieser Umstand verstärke ungemein die Annahme, daß das strittige ihr eigenes Kind sei. Die Décousu habe diese natürlichen Vermutungen nicht anzugreifen vermocht; sie habe ihrerseits nur ins Blaue streifende Motive angeführt. So habe sie dargelegt, daß die Chalant das Kind absolut für das ihrige erklärt habe, um durch ihre vorgeschützte Mutterschaft die Liebe ihres Gatten zu gewinnen: wenn sie ihn davon hätte überzeugen können, daß das Kind von ihm herrühre, hätte seine Liebe auch für sie wachsen müssen. Dann sei sie plötzlich von dieser Motivierung abgekommen und habe der armen Chalant ein anderes verbrecherisches Motiv untergelegt: die Chalant habe eine unerlaubte Verbindung mit einem sehr vornehmen Manne, und es sei ihr nur darauf angekommen, ein Kind zu bekommen, um ihm die Vaterschaft zuzuschieben und seine Großmut in Tätigkeit zu setzen. Die Chalant habe sich übrigens wegen dieser beleidigenden Anschuldigung alle Rechte gegen die Verleumderin vorbehalten. In der Sache selbst aber fielen alle diese Anschuldigungen in sich selbst zusammen, weil sie dem gesunden Menschenverstand von vornherein widersprächen. Jeanne Chalant, die erst zweiundzwanzig Jahre alt und schon Mutter zweier Kinder war, hätte die Hoffnung nicht aufzugeben brauchen, noch öfter Mutter zu werden, und es sei daher für sie ganz unnötig gewesen, sich fremde Kinder anzueignen. Ebenso lächerlich sei die ersonnene Fabel von dem sehr vornehmen Manne. Der Prozeß habe dargetan, daß die Chalant kaum die Mittel aufbringen könne, ihre Kinder zu ernähren. Es sei ganz undenkbar, warum sie, da jener vornehme Mann nichts habe geben wollen oder können oder vielleicht gar nicht existiert habe, noch jahrelang das Spiel forttreibe, zu behaupten, daß sie Mutter des ihr entrissenen Kindes sei. Alle diese zugunsten der Chalants sprechenden Vermutungen wurden aber noch durch bestimmte Beweise verstärkt. Aus dem Briefe der Hebamme Dupré an die Décousu, in dem sie sich anheischig machte, der Mutter das Kind, wenn diese es fordere, vorzuführen, ging unzweifelhaft hervor, daß das Kind am 13. November 1707 geboren war. Mehrere Zeugen, darunter auch die Person, bei der die Gasparde ihre Niederkunft gehalten hatte, Perette Ovage, verehelichte Chambri, bestätigten die Tatsache, daß die Tochter der Gasparde Décousu am 13. November 1707 geboren worden war. Ebenso unzweifelhafte Beweise existierten aber auch dafür, daß die Ehefrau Chalant erst am 14. November 1707 niedergekommen war. Der Taufschein bestätigte, daß das Kind am 15. November getauft worden war. Alle Zeugen der Frau Chalant bekundeten einstimmig, daß das am 14. November getaufte Kind erst am Tage vorher geboren worden war. Endlich war ein überzeugender Beweis dafür vorhanden, daß wirklich zwei Kinder existiert hatten. Viele Zeugen waren bei der Niederkunft der Gasparde Décousu gegenwärtig gewesen; sie hatten alle vorbereitenden Handlungen der Hebamme gesehen, wie sie bei einer Entbindung stattfinden. Ebenfalls aber war auch eine große Anzahl Zeugen am 14. November bei der Niederkunft der Frau Chalant zugegen gewesen. Eine Frau bekundete sogar, daß sie der Hebamme bei der Entbindung geholfen und ihr nachher bei der Pflege des Kindes beigestanden habe. Andere Zeugen, die den betreffenden Personen ganz fernstanden, bekundeten, daß sie vorher die Chalant unzweifelhaft in schwangerem Zustande gesehen hatten; noch andere waren dabei gewesen, wie die Chalant ihr Kind gesäugt hatte. Es war also folgendes erwiesen: die Chalant war schwanger gewesen, sie hatte am 14. November 1707 eine Tochter geboren, diese Tochter war am 15. November getauft worden, sie hatte diese Tochter mehrere Wochen lang mit ihrer Milch genährt. Dann hat sie das Kind, wofür gleichfalls Zeugen auftraten; einer Amme übergeben, aber nur, um für ihre Wirtschaft sorgen und ihre Arbeit verrichten zu können, die nötig war, um den Lebensunterhalt der Familie bestreiten zu helfen. Ferner habe die Forderung der Chalant schon das für sich, daß sie im Besitz des Kindes gewesen sei, als man es ihr streitig gemacht habe. Dazu komme aber nun noch der Beweis durch den Taufschein und die angeführten Zeugenaussagen. Dadurch, daß Chalant und seine Frau zur Beweisführung über die angeführten Punkte zugelassen worden seien, habe der Gerichtshof schon ein Urteil dahin abgegeben, daß er den von der Décousu geführten Beweis nicht für vollständig und überzeugend gehalten habe. Ja, die ganze an und für sich unwahrscheinliche Geschichte der Gasparde Décousu beruhe eben auf nichts und werde durch nichts unterstützt als durch die Aussagen der Hebamme Dupré und des Zeugen François Bonnet. Auf die Aussagen der Hebamme könne aber gar kein Gewicht gelegt werden, weil sie als Zeugin in ihrer eigenen Sache spreche und sich ferner als Zeugin selbst eines schweren Verbrechens beschuldige; aber ein Geständnis im Munde eines Angeschuldigten sei kein Beweis gegen ihn. Alle Vermutungen, die aufstiegen, führten vereint vielmehr zu der Annahme, daß sie ein noch größeres Verbrechen begangen habe: daß sie nämlich das Kind, das die Décousu ihr anvertraut hatte, habe umkommen lassen und den Nachforschungen dadurch zu entgehen versucht habe, daß sie sich ein anderes angedichtet habe. Was nun den einzigen außerhalb der Parteien stehenden Zeugen Francois Bonnet betraf, so war schon früher ermittelt worden, daß sein Zeugnis aller Glaubwürdigkeit entbehrte. Mit Stocken und Zittern hatte der arme, der Hebamme verschuldete Seidenwirker, dessen Schicksal von seinem Zeugnis abhing, ausgesagt, er wäre die Mittelsperson zwischen der Chalant und der Dupré gewesen und hätte das Kind von der letzteren zur ersteren gebracht. Aber obgleich die Dupré die Vorsicht gebraucht hatte, alles vorher aufzuschreiben, was Bonnet aussagen sollte, und es ihn auswendig lernen zu lassen, so brachte er doch in seinem Zittern Dinge vor, die mit der eigenen Aussage der Dupré nicht übereinstimmten, eine natürliche Folge davon, daß die Hebamme selbst in ihren Aussagen von den Vorschriften, die sie dem Zeugen gegeben hatte, in mehreren Punkten abgewichen war. Daß er ein instruierter Zeuge war, wurde zuletzt auch durch das Zeugnis seiner eigens vernommenen Ehefrau klar. Isabeau Tisseur, so hieß die Frau, erklärte vor den Richtern, ihr Mann sei fortwährend von Gewissensbissen über das Verbrechen gefoltert gewesen, zu dem er sich hergegeben habe, und endlich hätte er es ihr geradezu gestanden, daß die Hebamme Dupré ihn durch Drohungen und Versprechungen dazu bestimmt habe, vor Gericht auszusagen, was nicht wahr sei. Er habe von alledem, was er bekundet habe, nichts gesehen oder sonstwie erfahren. Später machte Bonnet selbst vor dem ersten Präsidenten das Eingeständnis, seine ganze Aussage im Vorprozesse sei falsch, und die Dupré habe sie ihm nur eingegeben. Die anderen von der Décousu aufgestellten Zeugen hatten übrigens auch nicht vermocht, die Aussagen der Wäscherin zu bestätigen, um so weniger, als die meisten nur nach dem Hörensagen gesprochen hatten. Der Advokat der Décousu muß hiernach die Hoffnung auf Erfolg schon ziemlich herabgestimmt haben. Er suchte nur die Teilnahme der Richter zu gewinnen, indem er seine Klientin mehr als das Opfer des von der Hebamme begangenen Verbrechens darzustellen versuchte und dagegen protestierte, daß sie als Mitschuldige betrachtet werde. Übrigens sei auch das Verbrechen nichts weniger als erwiesen. Hier erfahren wir ganz beiläufig, daß die Dupré inzwischen, wahrscheinlich noch während der Untersuchung, gestorben war; denn der Vertreter der Décousu wies darauf hin, daß sie nicht einmal auf dem Totenbett ein Geständnis gemacht habe, und fragte, ob man annehmen könne, daß sie auch in diesem ernsten Moment an einer so großen Lüge habe festhalten können: wogegen freilich eingewendet wurde, daß sie überhaupt ohne Beichte gestorben sei, da sie ihren Tod nicht hatte voraussehen können. Der Advokat der Décousu verweilte in seiner Schrift lange bei der Ähnlichkeit zwischen dem strittigen Kind und der Wäscherin. Kann man, war aber die Antwort, aus einem solchen zufälligen und unbestimmten Moment, der von der subjektiven Anschauung abhängig ist, Schlüsse ziehen? Was sei übrigens die Ähnlichkeit zwischen einem Kinde von so zartem Alter und einer Erwachsenen! Wenn die Züge sich entwickelten, könne diese Ähnlichkeit mit jedem Tage mehr verschwinden und der Ähnlichkeit mit irgend jemand anders Platz machen. Anfänglich, erfahren wir, war das Publikum in Lyon zugunsten der schönen jungen Wäscherin gestimmt gewesen. Begierig nach allem Wunderbaren, hatte es willig alle Gerüchte aufgenommen, die zu ihrem Vorteil ausgesprengt worden waren. Die Stimmung hatte sich aber geändert, seit Bonnet eingeräumt hatte, daß sein Zeugnis falsch war, und die Widersprüche in den Aussagen der Hebamme ihre ganze Angabe als ein Gewebe von Lug und Trug zu erkennen gab. Jetzt interessierte man sich für die armen Eltern, denen man so unverantwortlicherweise ihr Kind entrissen hatte. Der Antrag Jean Chalants und seiner Frau ging dahin, Gasparde Décousu zu verurteilen, ihnen als Schadenersatz mit Zinsen sechstausend Livres zu zahlen und ihnen das Recht einzuräumen, wegen dieser Summe sich auch an die Erben der Hebamme zu halten. Demnächst ging der Antrag, wie sich von selbst verstand, dahin, daß das am 15. November 1707 Gabrielle getaufte Kind für die rechtmäßige und eheliche Tochter der Eheleute Chalant erklärt werde; außerdem sollten Superiorin und Nonnen des Ursulinerinnenklosters verurteilt werden, sofort bei Veröffentlichung des Urteils das Kind herauszugeben, und im Unterlassungsfalle sollten ihre weltlichen Güter mit Beschlag zu belegen sein. Der Antrag verlangte endlich, daß sämtliche Kosten der Gasparde Décousu zur Last gelegt würden. Der Prokurator des Königs stimmte dem Antrage insoweit zu, daß das Kind den Chalantschen Eheleuten zuzusprechen sei. Damit aber hatte die Sache ihr Bewenden – es fand kein Urteilsspruch statt. Die Décousu hatte das Kind geraubt, und die Chalantschen Eheleute mußten die Hoffnung aufgeben, es wiederzubekommen. Sie verfolgten die Sache nicht, und – die Akten blieben liegen. Die armen Eltern waren müde, leeres Stroh zu dreschen. Wer da weiß, was ein Prozeß vor den alten französischen Gerichten kostete, fragt sich, woher die armen Webersleute und das öffentliche Mädchen Gasparde Décousu das Geld nahmen, um einen solchen Prozeß sieben Jahre durchzuführen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die pikante Rechtsfrage einige Juristen dermaßen interessiert hat und diese die eigentlichen dramatis personae hinter den Kulissen gewesen sind, welche die Mittel vorschossen und zu eigener Ergötzlichkeit den salomonischen Prozeß in Lyon in ihrer Art durchgeführt haben, bei der es weniger auf Wahrheit und Recht als auf feine und witzige Plädoyers ankam. Für die Geschädigten selbst war ja schon die Welt untergegangen, ihr Kind war ihnen auf richterliches Urteil hin entzogen worden, was kam es ihnen nun noch darauf an, daß ihnen Gerechtigkeit zuteil wurde?