Willibald Alexis Geschichten aus dem Neuen Pitaval Interessante Kriminalfälle aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Inhalt Schinderhannes Beatrice Cenci Die Schlieffen und die Adebar Die Försterstochter im Floßteich Elias Nygrén Ein Mörder seiner Mutter Das Wundermädchen aus der Schifferstraße Tötung eines Matrosen auf hoher See Ferdinand Gump und Eduard Gänswürger Sawney Cunningham Wilhelmine Krautz Desrues Volksaufstand in Edinburg Schinderhannes Unter allen Räubern, die im achtzehnten und im neunzehnten Jahrhundert Deutschland heimgesucht haben, ist keiner so berüchtigt geworden wie Schinderhannes. An Mut und Verschlagenheit übertrafen ihn die meisten Gauner, welche zu seiner Zeit die Rheingegend unsicher machten, und viele unter ihnen sind auch der Allgemeinheit gefährlicher gewesen als er. Ja, während uns von einzelnen großen Räubern nicht nur geniale, sondern selbst edle Charaktereigenschaften überliefert sind, suchen wir bei Schinderhannes vergebens auch nach einem solchen Zuge, der das Empfinden des Volkes für ihn einnehmen könnte. Trotzdem aber ist sein Name noch heute überall bekannt, während Picard, der Fetzer, Müller, neben denen er, wenn er gemeinschaftlich mit ihnen etwas unternahm, nur eine untergeordnete Rolle spielte, in Vergessenheit geraten sind. Der Grund davon ist der, daß Schinderhannes sich bemühte, der Vorstellung, welche sich das gemeine Volk von einem Räuberhauptmann macht, möglichst zu entsprechen. Er ist in der Tat der Räuber, »wie er im Buche steht«. Der Schauplatz, auf dem er seine Taten verübte, ist der Hunsrück und die Gegend in der Nähe dieses Gebirges, seine Zeit das Ende des achtzehnten und die ersten Jahre des neunzehnten Jahrhunderts. Es war eine wilde Zeit. Durch die französische Revolution waren alle Verhältnisse verändert. Seit 1792 wütete der Krieg zwischen Frankreich und der Koalition, 1795 erklärte sich Preußen im Frieden zu Basel mit der Abtretung des linken Rheinufers einverstanden, aber erst 1801 willigte das Deutsche Reich im Frieden zu Luneville ein. War schon der Krieg dem Treiben des Raubgesindels aller Art günstig gewesen, so war es erst recht die auf ihn folgende Unstetigkeit der Verhältnisse. Die alten Beamten sahen ihrer Absetzung entgegen und ließen deshalb in ihrem Eifer nach, die neuen waren teilweise nur provisorisch angestellt und kannten oft die Verhältnisse, ja zuweilen die Sprache ihres Bezirks nicht. Es kam zu Koblenz vor, daß die französischen Richter zu ihrem eigenen Erstaunen den Rädelsführer einer Räuberbande zu sechs, einen Helfershelfer, der gar keine große Rolle bei dem Unternehmen gespielt hatte, zu zweiundzwanzig Jahren Kerkerstrafe verurteilten. Während des Krieges mußte manches Verbrechen ungestraft bleiben, weil Soldaten daran beteiligt waren oder doch der Teilnahme beschuldigt wurden, weil die Tätigkeit der Behörde gehemmt war oder auch die früher aufgenommenen Akten zu Patronen verwendet worden waren; zuweilen auch retteten sich die Räuber, indem sie sich für Schmuggler ausgaben, denen zu helfen das Volk stets gern bereit ist. Aber auch ohne dieses Vorgeben fanden die Räuber Helfer genug, namentlich unter den Juden, die bis dahin in unterdrückter Stellung gelebt hatten. Im Jahre 1809 waren unter einhundertneunundzwanzig Leuten, gegen die das Mainzer Kriminalgericht Kompetenzurteile erließ, einhundertneunzehn Israeliten. Die Räuber gaben zwar zuweilen vor, sie wollten mit diesem Volke nichts zu tun haben, aber ihre gestohlenen Waren setzten sie doch meist an sie ab. Vor allen Dingen aber traf den Räuber noch nicht die Verachtung, die jetzt auch der Geringste im Volke gegen einen solchen Menschen empfindet. Wie hundert Jahre früher unter den Genossen des Nickel List ein höherer Offizier vorkommt, so fanden auch damals noch die Gauner bei nicht wenigen Beamten Unterstützung. So wird berichtet, daß ein Küster gestohlenes Gut hinter dem Altar seiner Kirche verbarg, daß in Aachen, Neuwied und Essen die Polizeiwachtmeister falsche Pässe ausstellten, die Verbrecher warnten, wenn Hausuntersuchungen bevorstanden, und ihnen die Stadttore öffneten, daß ein Geistlicher mit ihnen zechte, und daß ein Beamter falsche Alibizeugnisse besorgte. Wie in Mersen, einem niederländischen Orte, so konnten die Räuber jahrelang in dem hessischen Eckederoth sicheren Schutz von der Obrigkeit erwarten, wenn sie nur dem Amtmann einen gehörigen Tribut bezahlten. Wurden sie gefangen, so war es meist bei der schlechten Einrichtung der Gefängnisse und der Unzuverlässigkeit der Aufseher nicht schwer zu entweichen. Von dem berüchtigten Picard weiß man, daß er in Middelburg, in Abbeville, in Lille, in Mons, in Gent, in Münster, in Wesel, in Köln und wahrscheinlich auch in anderen Orten gesessen hat und jedesmal entflohen ist. In Neuß sind 1796 binnen einigen Monaten die großen Räuber Damian Hessel und Schlager je dreimal, Fetzer zweimal und außerdem Hüskeshannes, Heckmann, der steife Peter und Daniel von Rosellen verhaftet gewesen und nicht etwa zusammen, sondern nacheinander ausgebrochen. Aber nicht bloß diese Umstände erleichterten den Räubern ihr Handwerk, auch die Schwurgerichte waren ihnen günstig. Einesteils war es zuweilen kaum möglich, Belastungszeugen zu bekommen, weil diese bei der Öffentlichkeit des Verfahrens die Rache der noch in Freiheit befindlichen Spießgesellen fürchteten, andernteils bot das französische Gesetz mit seinen mehreren hundert Nichtigkeitsgründen in vielen Fällen Gelegenheit, noch nach der Verurteilung einen günstigeren Spruch zu erlangen oder wenigstens die Sache in die Länge zu ziehen und unterdessen zu entweichen. Endlich hielt derselbe Grund, der die Aufrichtigkeit der Zeugen beeinträchtigte, auch die Geschworenen mitunter von strengen Urteilssprüchen ab. Es schien uns nötig, diese allgemeinen Bemerkungen vorauszuschicken, da sonst dem Leser in der nachfolgenden Geschichte des Schinderhannes manches gar zu romantisch vorkommen möchte. Das Geburtsjahr des Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, hat uns unser Gewährsmann Becker, Sicherheitsbeamter zu Simmern, dessen aktenmäßiger Geschichte wir das Folgende entnehmen, leider nicht überliefert, doch läßt sich erkennen, daß der Räuber bei seiner Hinrichtung im Anfang der zwanziger Jahre stand, da seine früh begonnene Verbrecherlaufbahn nur einen Zeitraum von sechs bis sieben Jahren umfaßte. Seinen wenig poetischen Namen erhielt er daher, daß sowohl sein Großvater wie auch anfangs sein Vater und er selbst das entsprechende Handwerk trieben. Geboren wurde er zu Mühlen bei Nastätten im Nassauischen. Von Schulbildung konnte bei der großen Armut seiner Eltern keine Rede sein, doch wurde er wenigstens nicht zur Unehrlichkeit angehalten. Aus Mitleid nahm ihn, als er herangewachsen war, der Scharfrichter Nagel zu Bärenbach in Dienst. Der Knabe zeigte sich gutmütig und anstellig, entwendete aber nach einem halben Jahr seinem Herrn eine Anzahl Felle und entwich, als der Diebstahl entdeckt wurde. Er wurde bald ergriffen und zu Kirn öffentlich mit fünfundzwanzig Prügeln bestraft. Auf diese Strafe, durch die sein Ehrgefühl gänzlich erstickt worden sei, schob er später alle seine Verbrechen. Zunächst trat er in den Dienst eines anderen Wasenmeisters, kehrte dann aber zu seinem alten Herrn zurück. Er verübte während dieser Zeit verschiedene Viehdiebstähle, die jedoch nicht lange unentdeckt blieben. Er wurde wieder eingezogen, entsprang aber in einer dunklen Nacht aus dem Rathause zu Kirn und schloß sich einigen berüchtigten Pferdedieben an. Das war der Anfang seiner eigentlichen Räuberlaufbahn. Die Unsicherheit hatte damals auf dem Hunsrück schon beängstigend überhandgenommen. Das herrenlose Gesindel hatte sich in der ganzen Gegend dermaßen gehäuft, daß bei Tage niemand ohne Begleitung über Feld zu gehen wagte aus Furcht, mißhandelt oder beraubt zu werden, und bei Nacht der Landmann nicht einmal in seinem verschlossenen Gehöft vor räuberischen Überfällen sicher sein konnte; vor allem wurden täglich Pferde aus den Ställen gestohlen, die der arme Bauer dann unter großen Opfern von den Dieben wieder einlösen mußte. Namentlich in der Moselgegend hatten die Räuber den Pferdediebstahl zu ihrem Hauptgeschäft gemacht. Schinderhannes wurde in dieser Kunst von Mosebach unterrichtet, dem Sohne eines Oberpfarrers aus der Grafschaft Solms, der, nachdem sein Vater ihn wegen leichtsinniger Streiche verstoßen hatte, immer tiefer gesunken war und wegen vieler Verbrechen später in Koblenz guillotiniert wurde. Außer ihm waren im Anfange Seibert, der Rote Fink, Leiendecker und Iltis Jakob seine Hauptgefährten. Im Jahre 1798 wurde er wieder verhaftet, gestand eine Menge Pferdediebstähle ein, entsprang aber bald und kehrte zu seinen Genossen zurück, die er um einen äußerst gefährlichen Menschen, Peter Petri, vermehrt fand. Dieser Petri wurde wegen seiner dunklen Gesichtsfarbe und seinem schwarzen Haar, das er in einem Ringe unter dem Kinn zusammenzog, allgemein der Schwarze Peter genannt, und es ist derselbe, von dem Hebel in seinem Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes manchen lustigen Schwank erzählt. In Wirklichkeit freilich stellt sich der Schwarze Peter weit anders dar als in diesen Anekdoten. Gutmütig sollte er zwar sein, wenn er nicht getrunken hatte; aber er trank täglich Branntwein in großen Massen und wurde dann wild und grausam. Einst feierte er Kindtaufe. Unter seinen Gästen war auch der Jäger und Räuber Iltis Jakob mit seiner schönen Frau. Jubelnd zog die Gesellschaft nachmittags durch den Sohnwald. Peter blieb mit Jakobs Frau etwas zurück; aber ein Jude aus Seibersbach, der des Weges kam, belauschte die beiden bei ihrer zärtlichen Unterhaltung und berichtete dem Ehemann, was er gehört und gesehen hatte. Auf der Stelle ermordete Jakob das ungetreue Weib. Das geschah im Jahre 1793. Später wurde er wegen der Tat vor Gericht gestellt, aber von den Geschworenen, die alle verheiratet waren, freigesprochen. Erst wegen eines anderen Mordes wurde er im Jahre 1799 zum Tode verurteilt und hingerichtet. Der Schwarze Peter hatte indessen dem Verräter Rache geschworen. Drei Jahre später befand er sich mit Schinderhannes auf der Tiergartenhütte im Sohnwalde. Vorüberziehende Musikanten wurden gezwungen, zum Tanze aufzuspielen. Peter, der berauscht war, nahm ein Messer zwischen die Zähne und führte in bacchantischer Raserei eine Art Kriegstanz auf. Da erblickte er jenen unglücklichen Juden aus Seibersbach, der mit einer Kuh vor dem Hause vorbeizog. Er und sein Gefährte stürzten hinaus, ereilten den Händler und stachen wütend auf ihn ein, so daß er tot niedersank. Das war freilich nicht der einzige Mord, den die Räuber um jene Zeit verübten. Bücklers Geliebte wurde von Placken-Klos – Niklas Rauschenberger –, einem wüsten Landstreicher, beleidigt. Am anderen Tage klagte sie es Schinderhannes, der mit mehreren Genossen und der Mutter des Mädchens sich aufmachte, um Rache zu nehmen. Der Beleidiger wurde auf dem Baldemauer Hofe gefunden und sofort erschlagen. Da der Schwarze Peter, der eine Art Kommando über die Bande geführt hatte, 1799 verhaftet wurde und sich später, nachdem er aus dem Gefängnis zu Simmern entwichen war, in den Odenwald begab, so erhielt Bückler den Oberbefehl, wurde aber ebenfalls bald von französischen Gendarmen gefangen und nach Simmern in denselben Kerker gebracht, aus dem Peter kurz vorher entflohen war. Dieser Kerker war ein zwanzig Fuß tiefes Loch in einem alten Turme, das nur oben eine Öffnung hatte. Die Gefangenen wurden aus dem Obergemach an einem Seil hinabgewunden, bewohnten das Verlies jedoch meist nur während der Nacht; am Tage befand sich Schinderhannes mit einem anderen Gefangenen namens Arnold in der oberen Stube. Er wußte sich ein Messer zu verschaffen, zerschnitt die Bretter, welche die Stube von der danebenliegenden Küche trennten, und verklebte die Schnittstellen mit gekautem Brote. Als die Arbeit vollendet war, zog ihn Arnold eines Nachts an einem Strohseile aus dem Loche, worauf Bückler durch das Küchenfenster in den Stadtgraben sprang, während sein Freund, um den Verdacht der Mithilfe von sich fernzuhalten, gewaltigen Lärm schlug. Die Wächter eilten herbei, aber es war zu spät. Trotz des verrenkten Beines entkam der Flüchtling. Nachdem er genesen war, gab er das Pferdestehlen als zu wenig einträglich auf und legte sich auf Straßenraub, Erpressung und Einbruch. Zu seinen alten Kameraden kamen neue hinzu, unter denen besonders Karl Benzel, geboren 1778, wegen seiner Bekenntnisse merkwürdig ist. Wir wollen seine eigene Erzählung über seinen Anschluß an die Bande, der im Jahre 1800 erfolgte, wiedergeben: »Ich habe«, berichtet Benzel, »meine Eltern, welche arme Leute waren, früh verloren. Anfangs diente ich bei Landleuten im Saargebiet, doch gefiel mir diese ruhige Lebensweise nicht; ich durchzog lieber als Geigenspieler das Land. Schon zu dieser Zeit verübte ich kleine Diebstähle und hätte mich gern an Schinderhannes angeschlossen, den ich oft traf und sehr verehrte, wenn mich nicht meine Geliebte vielfach mit Tränen gebeten hätte, mich vor solcher Gesellschaft zu hüten. Vor ihr fürchtete ich mich mehr als vor Gott; denn bei jedem kleinen Diebstahl fragte ich mich erst, ob sie wohl auch Kunde davon bekommen könnte, während ich an Gott kaum dachte, obwohl ich stets eine Bibel bei mir hatte und täglich darin las. Bekam ich einmal Gewissensbisse, so tröstete mich der Gedanke, daß David auch ein großer Sünder gewesen und doch am Ende zu hohen Ehren gelangt sei. Nachdem das Verhältnis zu meiner Geliebten vier Jahre gedauert hatte, hielt ich um sie an, ward aber von dem Vater als ein liederlicher, übel berufener Bursche abgewiesen, und er versprach sie kurz darauf einem anderen. Da beging ich in der Verzweiflung meinen ersten Einbruch und stahl zwei Schafe. Ich wurde deshalb eingezogen, log mich aber durch und zog nun aufs Katzenloch zu Schinderhannes. Er nahm mich freudig auf und führte mich zu etwa zwanzig Gesellen, die sich um ein Feuer gelagert hatten und Kartoffeln brieten. Zuerst überfiel mich ein Schauder beim Anblick der vielen fremden Gesichter; als ich aber einen Jugendfreund unter ihnen fand, fühlte ich mich gleich heimisch und war bald der Lustigste von allen. Sie waren mit Flinten oder Beilen, einer mit einem Knittel bewaffnet. Einen solchen gab man mir auch. In der folgenden Nacht zogen wir zu dem Müller Horbach, wo wir indes nur aßen und tranken und beim Abzug die Fenster einschlugen. Dann gingen wir weiter nach dem anderthalb Stunden entfernten Otsweiler, um den Bauer Riegel zu berauben, der einige Tage vorher Geld bekommen hatte. Ich blieb mit zehn bis zwölf anderen vor dem Hause stehen, um etwa herbeikommende Hilfe abzuwehren; die übrigen stürmten hinein. Riegel suchte im Hemde zu fliehen, wurde aber niedergeschossen. Als das Haus geplündert war, zogen wir eilig in den Wald. Bei der Teilung mochte ich nichts nehmen, weil mich der Mord zu sehr erschüttert hatte. Die Bande zerstreute sich dann; ich selbst ging am folgenden Morgen mit Schinderhannes und vier anderen dem Sohnwalde zu. Unterwegs begegneten wir zwei Bauern, welche Kontributionsgelder zum Empfänger trugen. Wir beraubten sie, und es kamen auf meinen Anteil sieben Louisdor, die mir aber Bückler am anderen Tage wieder abnahm, als ich erklärte, mich von der Bande trennen zu wollen. Ich ging über den Rhein und ließ mich beim Mainzer Landsturm anwerben. Doch schon nach sechs Wochen desertierte ich und kehrte, da ich völlig mittellos war, zu Schinderhannes zurück. Er ließ mich neu kleiden, wozu er die Stoffe gegen bare Bezahlung in Meisenheim entnahm, gab mir aber kein Geld. Wenige Tage nachher beraubten wir einen Juden auf der Landstraße. Als Bückler sah, daß er uns folgte, schoß er ihn vom Pferde.« Benzel wurde noch in demselben Jahre 1800 gefangen. Adam, ein sehr tüchtiger Gendarm, und sein Brigadier kamen auf einer Runde an den Eigener Hof am Ende des Sohnwaldes. Der Brigadier blieb auf seinem Pferde im Walde und befahl Adam, in das Haus zu gehen. In der Stube lag Schinderhannes auf der Bank, eine Schlafmütze auf dem Kopfe; Benzel las am Tische in der Bibel; ihre beiden Liebsten spannen. Adam packte sogleich den Hauptmann. Als dieser um Hilfe schrie, sprang Benzel herbei. Wohl eine Viertelstunde lang hatte der Gendarm mit beiden zu ringen, und wie sehr er auch nach seinem Brigadier rief, so hörte dieser doch nicht, oder er wollte nicht hören. Endlich riß sich Bückler los und sprang durchs Fenster. Benzel rief ihm zu: »Kamerad, es ist nur ein Spitzbub von Gendarm hier!« Aber Mut war keine hervorragende Eigenschaft des Räubers. In der Stube hing die geladene Flinte des Pächters, in der Scheune lagen seine eigenen Waffen, eine einfache und eine Doppelflinte und zwei Pistolen, die er leicht hätte ergreifen können – denn der Brigadier erschien erst, als er keine Gefahr mehr sah – aber er ließ alles im Stich und entfloh in den Wald, Als man ihn später fragte, warum er seinem Kameraden nicht geholfen habe, sagte er: »Ich dachte, weit davon ist gut vor dem Schuß.« Benzel entkam indessen aus den Kasematten zu Koblenz, wohin man ihn geführt hatte, indem er mit mehreren anderen Stadtmauer und Wall durchgrub; er brach jedoch beim Sprunge von der Mauer den Arm und wurde bald wieder ergriffen. Im Jahre 1802 wurde er zu Koblenz hingerichtet. Gegen Schinderhannes war er sehr aufgebracht, weil er ihm nicht beigestanden hatte, sonst zeigte er sich sehr reuig, las den ganzen Tag in der Bibel und im Gesangbuche, ermahnte vor seinem Tode alle Gefangenen im Arresthause und weigerte sich standhaft, seine Mitschuldigen zu nennen, weil seine Religion ihm verbiete, Frauen ihrer Gatten und Kinder ihrer Väter zu berauben. Schinderhannes trieb inzwischen sein Wesen weiter. In dem letzten Kompetenzurteil gegen ihn vom Jahre 1803 wurden ihm nicht weniger als dreiundfünfzig Verbrechen zur Last gelegt, teils Diebstähle, teils Räubereien mit Einbruch oder auf offener Straße, teils Mordtaten. Wir wollen nur einige Taten des Räubers näher beschreiben, um seinen Charakter und die Art seiner Verbrechen genauer zu kennzeichnen. Seinen Namen Schinderhannes benutzte er gern als Schreckmittel furchtsamen Gemütern gegenüber. Doch scheint er seiner Eitelkeit weniger gefallen zu haben als ein anderer, den sein Genosse Johann Leiendecker erfunden hatte: »Johannes durch den Wald«. So unterschrieb er sich meist, wenn er durch Briefe Geld erpreßte oder Sicherheitskarten ausstellte. Seine Forderungen wurden fast immer erfüllt. Ein solcher Brief, den im Jahre 1802 ein bewaffneter Kerl dem Pächter Schowalter auf dem Monforter Hofe bei Obermoschel zustellte, lautete: »An Burger Schuhwalter auf dem Munforter Hoff diesen Brief. Bester Freund hier mit diesen phar Zeilen wiell ich eig zu wiesen thun das es mier an zwantzig Kharlühnen fehlen thut und weill es mier bekand ist das ihr uns dar mitt helfen kennt dar auf setz ich mein Vertrauen und hoffen es württ bey ihm nicht fehlen jetzt will ich eich abber zu wiesen thun das es aus ungezwungenen Will geschieht sonst wird man mitel ergreifen wo eich nicht lieb sein würt daraud besind eich gantz kortz denn bei uns ist kein aufschub nicht jetzt aber wollen mier eich auch bekand machen das ihr den Überbringer diesen Brief keine halbe fertel stund aufhaltet und gleich das geltt mit zurik und einer von eich Personen mitt zu uns auf weiter abrett – weiter weis ich eich nichts zu schreiben, als beobacht diese phar Zeilen und macht eich weiters keine besontre umschweif. Johannes durch den Wahltt † † † Dieses merkt was es betheit. † † Auf diesen Brief hin suchte der Pächter das Geld zusammen, das er im Hause hatte, im ganzen neunzehn bis zwanzig Louisdor. Er übergab es dem Boten, nachdem dieser, als ihm das Lesen des alten Mannes zu lange währte, noch bemerkt hatte: »Seht nach der Unterschrift! Gebt das Geld her, oder wir zünden Euch das Haus an. Draußen stehen noch mehrere von meinen Kameraden.« Ein besonderes Vergnügen machte es dem Schinderhannes, Juden zu berauben. An Markttagen setzte er sich mitunter auf irgendeinen Felsen im Hunsrück und beobachtete durch ein Fernrohr die heranziehenden Haufen, um zu erspähen, ob sich nicht etwa verkleidete Gendarmen unter ihnen befänden. So saß er einst bei Waldbeklem an der Noh mit nur zwei Gefährten, als mehr als dreißig Juden und fünf Bauern herankamen. An einer Stelle, wo der Weg auf einer Seite durch den reißenden Fluß, auf der anderen durch Felsen eingeengt war, trat ihnen plötzlich ein Räuber mit gespannter Büchse entgegen, ein zweiter drohte von oben, und den Rückweg versperrte der Hauptmann selbst. Die Bauern wurden verschont, die Israeliten mußten aber ihre Börsen abliefern und Schuhe und Stiefel ausziehen, die Bückler genau musterte und dann auf einen Haufen warf. Während der Untersuchung mußte ein alter Jude, der zitternd dastand, ihm die Büchse halten, wobei Bückler freilich wenig wagte, denn der Kunstgriff, mittels dessen sie abgeschossen werden konnte, war nur ihm selbst bekannt. Die Erinnerung an diesen Raub gewährte ihm später stets viel Vergnügen, besonders deshalb, weil sich unter den Juden bei dem Auseinandersuchen ihrer Schuhe ein komischer Streit erhoben hatte. Als Beispiel der gewaltsamen Einbrüche des Schinderhannes wollen wir den mitteilen, den er im Jahre 1801 bei dem Kaufmann Mendel Löw zu Södern verübte. Außer dem Hauptmann waren nur noch fünf Räuber dabei beteiligt. Nachdem sie sich auf dem Breitfester Hofe aus Wachs, das die Frau des Pächters geholt, Lichter gegossen hatten, zogen sie gegen Abend aus und kamen um elf Uhr in Södern an. Zwei gingen in das Dorf, um die Wohnung des Löw auszukundschaften und die Schlüssellöcher der Kirchtüren zu verstopfen. Dann kehrten sie zu den Kameraden zurück, nahmen einen Balken von der vor dem Ort liegenden Mühle mit und rückten vor das betreffende Haus. Sie versuchten zunächst, mit dem Balken die Tür einzurennen, fanden sie aber zu fest und stießen deshalb die Läden ein. Die Bewohner waren mittlerweile erwacht. Mendel Löw stellte sich mit einer Axt neben das Fenster und hieb auf den zuerst eindringenden Räuber Schulz los, der Schlag ging jedoch fehl, und Schulz schoß ihn nieder. Sein Bruder Mosel Löw forderte die Einwohner von Södern zur Hilfe auf, fand jedoch kein Gehör, und der Schullehrer erklärte ihm sogar, daß er die Sturmglocke nur für Christen, nicht für Juden läuten dürfe. Die Räuber plünderten unterdessen beim Scheine der mitgebrachten Lichter das Haus, fanden aber die Beute nicht so groß, wie sie erwartet hatten, obgleich ihr Wert von den Bestohlenen auf zahlreiche Franken angegeben wurde. Die Täter wurden nicht entdeckt, und erst kurz vor seinem Tode berichtete Schinderhannes, daß er den Überfall begangen hatte. »Das Leben eines jeden Räubers«, sagte der in dem Prozesse gegen die Räuberbanden am Mittel- und Niederrhein berühmt gewordene öffentliche Ankläger Keil, »teilt sich in drei Perioden, in der einen heckt er Diebstähle aus und vollführt sie, in der anderen verschwelgt er seinen Raub in liederlicher Gesellschaft und ruht aus, in der letzten sitzt er irgendwo gefangen und spekuliert auf seine Freiheit.« Das traf auf Schinderhannes wörtlich zu. Was er erbeutet hatte, ging bei Schwelgen und Prassen drauf. Vor allem konnte er weibliche Gesellschaft nicht entbehren. Nachdem schon mehrere Mädchen seine Gunst genossen hatten, machte eine herumziehende Geigenspielerin einen bleibenden Eindruck auf ihn. Sie hieß Julie Blasius und war, als sie zu ihm kam – im Jahre 1800 – erst siebzehn Jahre alt. Schinderhannes dichtete ein Lied auf sie, das seinerzeit auf dem ganzen Hunsrück bei Volksfesten gespielt und gesungen wurde. Sie schenkte ihm zwei Kinder, von dem eines bei seiner Hinrichtung noch am Leben war. Wie gut sie zu ihm paßte, geht daraus hervor, daß sie 1801 in Mannskleidern und schwer bewaffnet in Gesellschaft ihres Geliebten einen Juden beraubt haben soll. Schinderhannes hauste mit ihr eine Zeitlang im Kanton Kirn auf dem in einsamer Gegend liegenden Schlosse Schmittburg, das früher der Sitz eines kurtrierischen Amtmannes gewesen, jetzt aber unter französischer Herrschaft von armen Tagelöhnern bewohnt war. Die Räubergesellschaft bezog die Schloßkapelle. Als eines Tages die Gendarmeriebrigade von Kirn durch das Tal ritt, zogen die Räuber in Schlachtordnung hinab, um ihr die Spitze zu bieten, trafen den Feind aber nicht mehr an. Nicht weit von Schmittburg und nur eine Viertelstunde von Kirn, das damals der Hauptort eines Kantons war, entfernt steht auf einem jähen Felsen der Kallenfelser Hof. Von ihm hat man eine prächtige Aussicht, aber gerade der einzige Weg, der hinaufführt, ist vom Hause aus nicht zu übersehen, so daß er Verbrechern nur einen sehr unsicheren Aufenthalt gewähren kann. Trotzdem verweilte Bückler hier im Sommer 1800, noch dazu nach einem eben in der Gegend ausgeführten gewaltsamen Raube, mit seiner Geliebten und vier Genossen elf Tage hindurch. Auf den Pächter des Hofes, Ludwig Rech, konnte er sich verlassen; der Mann war früher einmal nach Schmittburg gekommen, um Geld von ihm zu borgen. Täglich ritten die Gendarmen von Kirn durch das Tal; ruhig beobachtete sie der Räuber von seinem Fenster aus. Drei Schneider, der eine auf dem Hofe selbst, die beiden anderen in benachbarten Ortschaften, waren beschäftigt, ihn und seine Geliebte, die letztere ganz in Seide, neu zu kleiden. Jeder in den benachbarten Dörfern kannte ihren Aufenthalt; die jungen Burschen besuchten sie und versorgten sie mit Munition; ja, Bückler gab sogar einen großen Ball in dem nahen Ort Griebelschied, der zahlreich besucht war. In ähnlicher Weise hauste er einst acht Tage lang zu Meddersheim im Kanton Meisenheim. Hier ließ er die reichen Juden der Gegend vor sich laden und brandschatzte sie. Fetzer, Bücklers Zeitgenosse, sagte 1803 in einem Verhör zu Köln: »Ich habe es aus der Geschichte von meinesgleichen bestätigt gefunden, daß, sobald der Ruf eines Räubers groß zu werden anfängt, er nicht mehr lang mitmacht und der Justiz in die Hände fällt.« Dieser Ausspruch bewahrheitete sich auch an Schinderhannes. Die französischen Behörden machten die größten Anstrengungen, seiner habhaft zu werden. Im Jahre 1801 befahl der Kommissar Jollivet, daß alle seine Mitschuldigen vor ein Kriegsgericht gestellt und nach einem Gesetze gerichtet werden sollten, das jeden Einbruch mit dem Tode bestrafte. Diese Verfügung hatte aber ganz unerwartete Folgen, da die Richter bei der zu harten Strafe in allen irgendwie zweifelhaften Fällen auf Freisprechung erkannten. Erst Jollivets Nachfolger, Jeanbon Saint-André, traf geeignetere Maßregeln; namentlich führte er 1802 ein Zusammenwirken mit den deutschen Staaten am rechten Rheinufer herbei und vermochte diese zu größerer Energie anzuspornen. Schinderhannes hatte sich in demselben Jahre, wie schon früher einmal, um den vermehrten Nachstellungen zu entgehen, vom linken auf das rechte Ufer des Rheines begeben. Hier ließ er sich – weshalb, wird nicht berichtet – unter dem Namen Jakob Schweikard bei den Kaiserlichen anwerben, desertierte aber wenige Tage darauf wieder. Wenig später, am 31. Mai 1802, sah der kurtrierische Hofgerichtsrat Fuchs aus Limburg an der Lahn, als er mit einem Kommando frühmorgens die Gegend nach Vagabunden durchstreifte, etwa dreihundert Schritte von der Straße entfernt einen Mann an einem Kornfelde hergehen. Er ritt auf ihn zu und winkte ihm, heranzukommen. Der Fremde, der wie ein wohlhabender Fuhrmann gekleidet war und eine Peitsche in der Hand trug, gehorchte. Er gab vor, daß er in der Ziegelei des nächsten Ortes Ziegel kaufen wolle und sein Fuhrwerk in dem und dem Orte habe stehen lassen. Da er Befangenheit zeigte und keinen Ausweis besaß, ließ ihn Fuchs verhaften. Im nächsten Dorfe reklamierte ihn der Leutnant, dem er kurz vorher desertiert war. Er wurde in das kaiserliche Werbehaus zu Limburg geführt, und hier entdeckte nach einigen Tagen ein anderer Rekrut, daß sein Kamerad der berüchtigte Schinderhannes sei. Man untersuchte ihn und fand über hundert Gulden bei ihm. Er wurde nun nach Frankfurt geführt, nachdem man sich auch seiner Geliebten bemächtigt hatte, und dort gestand er seinen wahren Namen. Er bat flehentlich, ihn nicht an die französischen Behörden auszuliefern – auf dem rechten Rheinufer hatte er keinen Mord begangen; dennoch wurde er am 16. Juni nach Mainz geschafft. Auf demselben Wagen saß auch der Fetzer. Unterwegs blieb einmal ein Rad stecken. »Sieh doch, Kamerad,« sagte Fetzer, »so ist es auch mit unserm Lebensrade. Mich dünkt, es ist ins Stocken geraten und will nicht mehr fort.« – »Geh, geh,« antwortete Schinderhannes, »was wird's wohl sein? Mit sechs, acht Jahren Galeeren hoff' ich durchzukommen.« – »Ich nicht,« versetzte Fetzer, »ich glaube, es geht uns beiden um den Kopf.« Seine Geständnisse, bei denen er sich im ganzen aufrichtig zeigte, bewirkten die Verhaftung vieler Personen, und die Untersuchung zog sich dadurch so in die Länge, daß erst am 24. Oktober 1803 die öffentlichen Verhandlungen in dem prächtigen Akademiesaale des ehemaligen kurfürstlichen Palastes beginnen konnten. Drei Angeklagte waren unterdessen im Gefängnis gestorben; aber noch zweiundsechzig erschienen vor den Schranken des Gerichts. Zwei und zwei mit den Händen aneinander und alle an eine einzige lange Kette geschlossen wurden die Gefangenen in feierlichem Zuge vom Gefängnisse nach dem Schlosse geführt. Nur einige Weiber und Kranke saßen auf einem Wagen. Eine Abteilung Fußvolk und vier Gendarmeriebrigaden geleiteten sie. Schinderhannes blickte mit Heiterkeit auf die aus Tausenden bestehende Volksmenge. Man hatte ihn mit der linken Hand an seinen kranken Vater gefesselt, der kaum gehen konnte und auf seinen Sitz gehoben werden mußte, Schinderhannes sprang im Saale schnell auf seinen Platz und schaute wohlgefällig um sich. Man sah ihm an, wie sehr es seiner Eitelkeit schmeichelte, daß er sich als die wichtigste Person des Tages betrachten durfte. Als Zuschauer wurden nur Beamte und Fremde zugelassen, die dafür eine Abgabe an die Armenkasse gezahlt hatten. Die Vorlesung der Anklageakte nahm den ganzen ersten und einen Teil des zweiten Tages in Anspruch. Dann ermahnte der Präsident die Zeugen zur Wahrhaftigkeit und Bückler zu einem reuigen Geständnisse, durch das er sich der Gnade des Ersten Konsuls würdig machen könne. Die Verhandlungen dauerten vier Wochen lang, jeden Tag sechs Stunden. Außer einhundertundsiebenundzwanzig Zeugen, die der öffentliche Ankläger benannt hatte, war eine große Menge von Entlastungszeugen zu vernehmen. Wahrend der ganzen Haftzeit hatte man Bückler durch Aussicht auf Begnadigung zu einem offenen Geständnis zu bewegen gesucht, und der Räuber zeigte sich infolgedessen sehr freimütig. Nur gegen seinen Vater, welcher der Hehlerei, und gegen seine Geliebte, die des schon erwähnten Raubes beschuldigt war, sagte er nichts aus. Wie er in Frankfurt gebeten hatte, auf dem rechten Rheinufer bestraft zu werden, weil er dort keinen Mord begangen hatte, so suchte er sich auch jetzt fast nur gegen die Anschuldigungen zu verteidigen, die sich auf die ihm zur Last gelegten Mordtaten bezogen. Um zu beweisen, wie schonend er mit dem Leben seiner Mitmenschen umgegangen sei, ließ er sogar den Gendarmen Adam als Entlastungszeugen vorladen, indem er den Hergang bei Benzels Gefangennahme als Beweis für sich anführte. Schinderhannes wurde mit neunzehn Mitschuldigen zum Tode verurteilt, zwanzig traf längere oder kürzere Freiheitsstrafe – Julie Blasius zweijähriges Zuchthaus –, zwei wurden verbannt und zwanzig freigesprochen. Am 21. November 1803 wurde das Urteil vollzogen. Bückler starb zuerst, und zwar mit großer Fassung. Vorher sprach er zum Publikum die Worte: »Ich habe den Tod verdient, aber zehn von meinen Kameraden nicht.« Von den Unglücklichen, die nach ihm die Strafe erlitten, mußten mehrere auf das Schafott getragen werden. Der Anblick der zwanzig Särge und der voraufgegangenen Enthauptungen mochte das übrige getan haben, ihnen die Fassung zu rauben. Trotzdem ging die ganze Hinrichtung schnell vor sich: sie nahm nur sechsundzwanzig Minuten in Anspruch. Wenn wir den Lebensgang des Schinderhannes noch einmal überschauen, so bestätigt es sich uns, daß er keiner von den großen Räubern war. Er führte seine Verbrechen nur in einem verhältnismäßig kleinen Bezirk an der Mosel, im Hunsrück und in der angrenzenden Rheingegend aus, während andere kühnere Verbrecher mit ihren Taten einen großen Teil des Landes in Schrecken versetzten, indem sie plötzlich, wie aus dem Boden gestiegen, jetzt hier und dann dort auftauchten. Er war zunächst ein ganz gewöhnlicher Pferdedieb, bis er endlich zum gewalttätigen Räuber wurde, während jene den Pferdediebstahl zu allen Zeiten als eine Tat ordinärer Buschklepper verschmähten. Originell erscheint auf den ersten Blick sein Judenhaß, aber auch diese Originalität ist nicht stichhaltig. Einesteils hat sie Seitenstücke in den englischen Highwaymen, die sich für Jakobiten ausgaben, in dem Bayrischen Hiesel, der als Bauernfreund die Forstbeamten verfolgte, und in dem Polen Bogulawski, von dem man sagte, er schenke den Armen, was er den Reichen stehle; andernteils aber verkaufte Bückler seinen Raub oft an die Juden und stahl ja auch oft genug bei Christen. So schien alles an ihm klein und gewöhnlich. Als er in Kirn öffentlich mit Stockprügeln bestraft worden war, wollte er sich an dem Orte rächen. Was tat er? Er versuchte einen Kaufmann zu bestehlen. Wie ganz anders trat zu gleicher Zeit der gleichfalls berüchtigte Johann Müller in einem ähnlichen Falle auf. Er erfuhr einmal, daß einige Diebe sich verabredet hatten, dem Joseph Pfahl zu Esch einen Ochsen zu stehlen und ihm die Schuld zuzuschieben. Er beschloß, die Tat selbst auszuführen, was ihm auch nach einem ersten verunglückten Versuche gelang. Sie führten den Ochsen in einen Wald und schlachteten ihn, mußten aber das Fleisch zurücklassen, da der Tag über ihrer Arbeit anbrach. Mittlerweile war der Eigentümer mit einigen anderen ihren Spuren gefolgt, man hatte das Fleisch gefunden und mit nach Hause genommen. Als Müller das erfuhr, schrieb er erst zwei Brandbriefe, in denen er von Joseph Pfahl das Fleisch und sechzig Kronen, von jedem der Bürger, die an der Verfolgung teilgenommen hatten, drei Kronen und von dem Vorsteher der Gemeinde Söller, der Nachtwachen angeordnet hatte, die Aufhebung dieser Maßnahme verlangte, widrigenfalls er die Dörfer Esch und Söller niederbrennen würde. Als diese Briefe ohne Erfolg blieben, zündete er »auf Abschlag« ein Backhaus zu Söller an, beunruhigte die Einwohner durch Schüsse und schrieb einen dritten Brandbrief, der mit den Versen schloß: Wir haben kein Papier mehr, Sondern Feuer und Gewehr Und Kugeln und Bley, Nun macht, daß es bleibt dabey! Daraufhin ließen sich die beiden Gemeinden wirklich in Unterhandlungen mit Müller ein und boten ihm eine Summe Geldes. Ein andermal fand dieser dämonische Mensch bei seiner Rückkehr nach mehrtägiger Abwesenheit sein Haus beraubt und sein Weib entehrt. Französische Dragoner waren die Täter. Sie waren nicht mehr zu ereilen. Müller aber erklärte gleichsam dem ganzen französischen Volke den Krieg: er kaufte sich eine Doppelflinte und schoß jeden Franzosen nieder, den er traf. Wie wenig Mut Schinderhannes besaß, haben wir bei Benzels Gefangennehmung gesehen, und auch bei keiner anderen Gelegenheit hat er sich tapfer und kühn bewiesen. Mit jener Erzählung vergleiche man nur einmal das folgende Stück. Im Jahre 1801 war der Beamte Keil nach Neuwied gekommen, um eine Anzahl dort versammelter Räuber aus Fetzers Bande auszuheben. Es glückte ihm, mehrere derselben, darunter Fetzer und Weyers, in einem Zimmer zu finden. Beide entschlüpften jedoch durch eine geheime Tür, ihre Genossen aber, die stark betrunken waren, wurden auf die Hauptwache gebracht. Jene beiden verließen nun keineswegs die Stadt, sondern machten ohne Unterstützung einen Sturm auf das Wachthaus und würden ihre Kameraden gerettet haben, wenn diese nicht noch vollständig besinnungslos gewesen wären. Einer solchen Tat wäre Bückler nicht fähig gewesen. Was ihn allein volkstümlich machte, war tatsächlich nur die Art, wie er sich herausstaffierte. Er trug meist ein langes Messer, eine Doppelbüchse, zwei Pistolen und eine Axt. Das ist in Wahrheit das Bild eines Räubers, wie es in der Phantasie des Volkes lebt: seine Taten dagegen sind die eines ganz gemeinen Spitzbuben. Man kann daher seinem Biographen Becker nicht unrecht geben, wenn er sagt: »Die Leser in fernen Gegenden werden nun hoffentlich ihre Meinung über den großen Helden, von dem man in einem beträchtlichen Teile von Europa mit Auszeichnung oder wohl gar mit Bewunderung sprach, ändern, und wir wünschen, daß es niemals größere Verbrecher gegeben hatte oder in Zukunft geben möchte.« Beatrice Cenci Portrait von Beatrice Cenci, Rom, Galleria Nazionale d'Arte Antica; Bildquelle: Wikipedia.de In der Nähe des Ghettotores von Rom steht ein mächtiger Palast, der noch heutzutage durch sein düsteres Aussehen die Blicke der Vorübergehenden auf sich zieht. In diesem unheimlichen Palaste hauste vorzeiten die alte und hochangesehene Familie Cenci. Einer ihres Geschlechts, Stefano Cenci, so erzählt man, machte sich schon im elften Jahrhundert durch einen verwegenen Handstreich bekannt, den er gegen den gewaltigen Papst Gregor VII. verübte. Der römische Nobile, der zugleich kaiserlicher Präfekt war, wagte es, den mächtigen Gregor, vor dem die Christenheit sich zitternd beugte, eines Tages vom Altare reißen und in ein Gefängnis werfen zu lassen, bis er die ihm von dem kühnen Cenci auferlegten Bedingungen angenommen hatte. Im sechzehnten Jahrhundert unter Pius V. war Nicola Cenci das Haupt der Familie. Als Schatzmeister der apostolischen fand er Gelegenheit, auch für sich selbst Schätze zu sammeln und so seinem Hause sehr bedeutende Reichtümer zu erwerben. Seinem Sohne, dem Grafen Francesco Cenci, hinterließ er ein so großes Vermögen, daß dieser zu den reichsten Männern von Rom gehörte und über ein jährliches Einkommen von achtzigtausend Scudi gebot. Graf Francesco verheiratete sich mit einer ebenfalls sehr wohlhabenden, vornehmen Römerin, die ihm fünf Söhne und zwei Töchter gebar, aber frühzeitig starb. Nach ihrem Tode ging er eine zweite kinderlose Ehe mit Lucretia Petronia ein und lebte mit ihr und seinen sieben Kindern aus erster Ehe in dem schon erwähnten Palaste am Ghettotore von Rom. Der Graf, ein der sinnlichen Lust und dem Genuß ergebener Mann, scheute kein Mittel, um sich erlaubte und verbotene Freuden zu verschaffen. Nach der Sitte damaliger Zeit von einer bis an die Zähne bewaffneten zahlreichen Dienerschaft umgeben, verübte er mit ihrer Hilfe insbesondere gegen Frauen und Jungfrauen offene Gewalt und wußte ihre Klagen durch seine Freigebigkeit zu beschwichtigen oder äußerstenfalls durch bedeutende Geldopfer sich mit der päpstlichen Justiz abzufinden. Graf Francesco war aber nicht bloß ein wollüstiger Wüstling, er wird uns auch als ein roher, unnatürlicher Vater geschildert, der seine eigenen Kinder, vermutlich weil er das hinterlassene Vermögen seiner ersten Frau mit ihnen teilen mußte, tödlich haßte und sie in der grausamsten Weise quälte und mißhandelte. Seinen drei ältesten Söhnen Giacomo, Christoforo und Rocco ließ er es an der notwendigsten Nahrung und Kleidung fehlen und zwang sie, von der Hohen Schule zu Salamanca, wohin sie als Studenten gezogen waren, nach Hause zurückzukehren, indem er ihnen die erforderliche Geldunterstützung vorenthielt. Sein Haß steigerte sich zur Wut, als seine Söhne den Papst baten, daß er ihren Vater, der ein Schandfleck des Hauses Cenci sei, aus der Haft, in die er wegen eines Notzuchtverbrechens geraten war, nicht wieder entlassen, sondern nach den Gesetzen bestrafen lassen möge. Der Papst, dem es mehr um seine leere Kasse zu tun war als um die Ehre der Familie Cenci und um die Gerechtigkeit, wies die Bittsteller als Rebellen gegen die väterliche Autorität zurück und schenkte dem Grafen gegen eine Geldbuße von zweihunderttausend Scudi die Freiheit. Mehr Glück hatte indessen die ältere Tochter Francescos, Olimpia Cenci; durch eine Bittschrift erreichte sie es, daß der Papst ihrem Vater gebot, ihre Vermählung mit Carlo Gabrielli von Gubbio zu genehmigen und ihr eine ansehnliche Mitgift auszuzahlen. Graf Cenci fürchtete, daß dieser Erfolg Olimpias auch ihre jüngere Schwester, Beatrice, die damals noch ein Kind war, dereinst verleiten könne, sich auch einmal an den Heiligen Stuhl zu wenden, um von dem Vater eine Aussteuer zu erpressen. Er beschloß dem vorzubeugen und hielt sein Kind wie eine Gefangene in einem einsamen Zimmer des Palastes. Die kärgliche Nahrung, die er ihr reichte, die grausamen Schläge, die Abgeschiedenheit, in der er sie jahrelang aufwachsen ließ, alles das zeugte von seinem Haß gegen sein Kind und rief natürlicherweise umgekehrt auch den Haß des Kindes gegen den Vater hervor. Der Graf Francesco machte niemals ein Hehl aus seiner Abneigung gegen seine eigenen Söhne und Töchter und war roh genug, öffentlich auszusprechen, daß er hoffe, in der von ihm im inneren Hofe des Palastes erbauten Kirche di Santo Tommaso noch bei seinen Lebzeiten alle seine Kinder begraben zu können. Kurz darauf wurden, man weiß nicht, ob auf sein Anstiften, zwei seiner Söhne, Christoforo und Rocco, meuchlings ermordet. Der Graf äußerte sich über dieses Ereignis hocherfreut, erklärte, zu dem Leichenbegängnis mit einem Bajocco beisteuern zu wollen, und sagte auch jetzt wiederholt, daß er nicht eher recht froh werden könne, als bis alle seine Kinder gestorben seien. Ja, wenn es wahr ist, was ein späterer Geschichtsschreiber erzählt, so hat Francesco Cenci kurz nach jener Ermordung ein festliches Gelage in seiner Wohnung veranstaltet und über den Tod seiner Söhne in ungezügelter Weise frohlockt. Jener Historiker legt dem Francesco bei dieser Gelegenheit folgende Äußerung in den Mund, die er mehreren bei ihm zu Gaste sitzenden Kardinalen gegenüber getan haben soll, die empört waren über sein freches und widernatürliches Jubeln: »Ziemt es sich für euch, erhabene Kardinale, merken zu lassen, daß ihr vor dem Gedanken an Blut erbebt? Sagt mir, warum seid ihr denn so rot gekleidet? Ist es nicht eben darum, daß man Flecken von Menschenblut auf eurem Purpur nicht erkenne! Ihr Marktschreier, die ihr mit Christus Handel treibt, so wie man Gift verkauft auf dem Jahrmärkte! Fort mit euch, ihr Pharisäer! Wenn Christus wiederkäme, würde er in Widerwillen vor euch weit hinwegfliehen.« Nach dem Tode seiner beiden Söhne wurde Francesco Cenci gegen seine Tochter Beatrice, die er noch immer gefangen hielt, etwas milder, nicht weil er selbst mit den zunehmenden Jahren und nach dem Verlust zweier Kinder weicher geworden wäre oder weil das Vaterherz seine Stimme hätte vernehmen lassen – sondern nur deswegen, weil Beatrice inzwischen trotz der schmalen Kost, die man ihr zumaß, und trotz der Kerkerluft, die sie einatmete, zu einer schönen, blühenden Jungfrau herangewachsen war. Sie war ohne Übertreibung das vollendetste römische Mädchen, das man sich denken konnte, und ihre Zeitgenossen sprechen von ihrer Schönheit als von einer übermenschlichen Schönheit (bellezza sopra umana). Aber auch ihr Geist entfaltete sich schnell, als sie nur einige Freiheit erhielt und Gelegenheit bekam, sich an den unsterblichen Werken der damals schaffenden nationalen Dichter und Künstler zu bilden. Beatrice lebte nun zusammen mit der ihr freundlich gesinnten Stiefmutter und freute sich, daß die Bande wenigstens etwas leichter geworden waren, hatte aber noch kaum Zeit gehabt, die Grausamkeit ihres Vaters und ihren Haß gegen ihn zu vergessen, als Francesco Cenci sich ihr mit unkeuschen Anträgen näherte und dadurch ihren früheren Haß zum Abscheu steigerte. Ob es wahr ist, was der Italiener Muratori behauptet, daß sich Francesco an seiner Tochter in Gegenwart der eigenen Gemahlin vergangen habe, nachdem er sie überredet hatte, daß es keine Sünde sei, wenn sich die Tochter dem Vater preisgebe; ob es richtig ist, daß der Vater die von Alexander Dumas in seinen »Crimes célèbre« mitgeteilten Künste der Verführung angewendet habe, um sein Kind endlich zu entehren, oder ob es dem auf seinen jungfräulichen Ruf eifersüchtigen Mädchen gelungen ist, allen Versuchungen siegreich zu widerstehen – alles das muß unentschieden bleiben. Beatrice selbst hat sich, wie wir später sehen werden, weder ihrem Verteidiger gegenüber noch unter den Qualen der Folter über diesen Punkt ausgelassen und nur so viel eingestanden, daß ihr lüsterner Vater sie mit seinen sinnlichen Angriffen verfolgt habe. Um sich vor den verbrecherischen Begierden des Grafen Francesco Cenci zu retten, rief Beatrice zugleich im Namen ihrer ebenfalls tiefgekränkten Mutter den Schutz des Papstes Clemens VIII. an. Es gelang ihr trotz der Überwachung aller ihrer Schritte eine Bittschrift aufzustellen und sie an den Heiligen Vater abzusenden. Aber vergeblich! Die Schrift ging entweder im Jubel über die Erwerbung Ferraras, das eben aus den Händen der Este in die des Papstes übergegangen war, verloren oder wurde auf Veranlassung Francescos aufgefangen und dem Papste jedenfalls gar nicht eingehändigt. Dieser kühne Schritt Beatrices verminderte die unkeuschen Gelüste ihres Vaters nicht und stachelte überdies seinen Zorn von neuem an, so daß er nun durch Härte und durch Gewalt das zu erreichen suchte, was seinen listigen Anschlägen bis dahin nicht gelungen war. In dieser Not erhielt der Freund des ältesten noch lebenden Bruders Beatrices, Monsignore Guido Guerra, Zutritt in das Haus Cenci. Der wohlgebildete, junge und mutvolle Mann, der der Schwester durch ihren Bruder Giacomo warm empfohlen worden war, wurde von den beiden Frauen freundlich aufgenommen, und bald genug hatte er zu tief in die schönen Augen Beatrices gesehen und eine heftige Liebe zu ihr gefaßt. Seine Liebe fand Erwiderung, und beide Liebende verständigten sich schnell, als die Eifersucht des alten Francesco dem jungen Guerra das Haus verbot und ihnen nun nur noch verstohlene Zusammenkünfte während der Abwesenheit des Grafen vergönnt waren. Endlich teilten Beatrice und ihre Stiefmutter ihm ihre Not mit. Guido Guerra war wütend über die Schamlosigkeit und die Barbarei des Vaters seiner Geliebten, entdeckte alles, was er erfahren hatte, seinem Freunde Giacomo, der vom Vater von dem Palaste Cenci und seiner Schwester Beatrice ferngehalten wurde, und verabredete endlich mit ihm und den beiden Frauen eine Verschwörung gegen das Leben des Francesco, den auch Giacomo von Kindheit an und jetzt namentlich deshalb haßte, weil er von ihm trotz seiner zahlreichen Familie und seiner großen Bedürftigkeit nicht einen Scudo Unterstützung zu erhalten vermochte. Die vier Verschworenen entwarfen einen kühnen Plan, der darauf fußte, daß Francesco im Sommer 1598 mit Frau und Tochter in die Abruzzen auf das Schloß Nocca Petrella des ihm befreundeten Fürsten Marzio Colonna zu ziehen beabsichtigte. Es wurden zwei dem Grafen Francesco feindlich gesinnte Diener erkauft und Marzio, ein Freund des Giacomo und seiner Brüder, und Olimpio, der frühere Kastellan des Schlosses Rocca Petrella, dessen Entlassung Francesco Cenci herbeigeführt hatte, in den Plan der Verschwörung eingeweiht. Die beiden Diener erhielten den Auftrag, früher als der Graf in die Abruzzen zu reisen und dort eine Anzahl Banditen zu werben, die den alten Cenci in der Nähe von Rocca Petrella überfallen, ihn ausplündern und töten, die Seinigen aber frei ihres Weges ziehen lassen sollten. Marzio und Olimpio machten sich wirklich auf den Weg; indes der Plan mißglückte, und Francesco Cenci kam – sei es, daß die Banditen nicht rechtzeitig bestellt worden waren, sei es, daß sie ihr Opfer verfehlten – ungehindert an seinem Ziele an. In dem einsamen, felsigen Schloß war die Lage der Lucretia und noch mehr die ihrer Tochter Beatrice viel schlimmer als zu Rom, wo sie an dem jungen Guerra einen treuen, verwegenen Freund und Beschützer besaßen. Der Graf Francesco verließ die Mauern von Rocca Petrella niemals, er hielt seine Tochter im engsten Gewahrsam und erneuerte mit der Zähigkeit eines verliebten siebzigjährigen Greises seine Angriffe auf ihre Tugend. In dieser Bedrängnis verständigten sich Beatrice und ihre Stiefmutter durch Briefe, die sie den beiden Dienern Marzio und Olimpio von den Fenstern des Schlosses herab zuwarfen und durch sie an Giacomo und Guido Guerra bringen ließen, mit ihren Verbündeten, zu denen inzwischen auch die beiden jüngeren Brüder von Beatrice, Bernardo und Paolo Cenci, gekommen waren, über einen neuen Plan, den Grafen unschädlich zu machen. Marzio und Olimpio selbst wurden gedungen, sich in das Schloß zu begeben und dort den Grafen Cenci zu ermorden. Der junge Guerra schloß unter Zustimmung seiner Freunde Giacomo, Bernardo und Paolo mit ihnen darüber einen förmlichen Vertrag ab und sicherte ihnen für die blutige Tat zweitausend Scudi zu. Ein Drittel der Summe zahlte er ihnen sogleich, den Rest sollten sie sofort nach dem Tode Francescos erhalten. Die beiden Mörder kehrten hierauf zurück in die Abruzzen und holten sich von Beatrice und ihrer Mutter die Weisung, am Geburtstage Maria, am 8. September 1598, ihr Werk zu vollbringen. Als der verhängnisvolle Tag anbrach, schlug der Lucretia das Gewissen, und sie überredete ihre Tochter Veatrice, um des Feiertags willen den Mord wenigstens bis auf den folgenden Tag zu verschieben. Am 9. September 1598 gaben Beatrice und ihre Mutter dem Grafen Francesco eine starke Dosis Opium, so daß er in einen langen tiefen Schlaf fiel. Marzio und Olimpio wurden aus ihrem Verstecke in das Schloß geführt und von den Frauen an das Lager des schlafenden Grafen geleitet. Kaum haben sie das Zimmer betreten, da bricht der Mond hervor und beleuchtet mit seinem milden Glänze das Antlitz des Greises. Die Mörder erschrecken, sie weichen betroffen zurück und weigern sich, die blutige Tat zu vollenden. Aber Beatrice, die in tiefster Seele gegen ihren Vater ergrimmt ist und schon längst auf die heißersehnte Stunde gewartet hat, die sie von den ekelhaften Umarmungen des Greises befreien und für immer in die Arme des Geliebten führen soll, ruft entrüstet den beiden Dienern zu: »Nun, weil es denn eure Feigheit so verlangt, so werde ich selbst den Vater töten, aber ihr werdet ihn nicht lange überleben!« Diese Worte des erzürnten Mädchens treiben die beiden Mörder von neuem in das Schlafgemach, sie schleichen mit Stiletts und einem Hammer bewaffnet heran und schlagen dem noch immer schlafenden und erst im Todeskampfe erwachenden Grafen ihre Stiletts durch den Kopf und den Hals. Der Graf haucht unter qualvollen Schmerzen seine Seele aus, seine Tochter aber reicht dem Marzio einen mit Gold durchwirkten Mantel, dem Qlimpio eine volle Börse, hüllt dann mit Hilfe ihrer Stiefmutter die kaum erkaltete Leiche in ein weißes Tuch, und beide Frauen stürzen den toten Körper von einem alten offenen Altane herab in die Tiefe, aus der ein Holunderbaum zu den Fenstern des Schlosses emporragt. Die Leute sollten glauben, der Alte sei beim Aufsuchen eines heimlichen Gemaches, das sich in der Nähe des Altans befand, heruntergefallen und von den spitzigen Ästen des Baumes, die sich in seinen Körper bohrten, aufgespießt worden. Am Tage darauf wurde die Leiche des Grafen gefunden. Gattin und Tochter stellten sich tiefbetrübt über das traurige Ende des Hauptes ihrer Familie, sie weinten und wehklagten um den erlittenen Verlust, veranstalteten ein pomphaftes Begräbnis und kehrten sodann, im Grunde des Herzens hocherfreut, den Quälgeist endlich los zu sein, nach Rom zurück, um dort mit Giacomo, Bernardo, Paolo und Guido Gueira die Frucht ihrer blutigen Tat zu genießen. Während die Cenci in ihrem Palast sich ihres Lebens freuten und kaum mehr daran dachten, daß sie wegen des Mordes auf dem einsamen Schlosse in den Abruzzen je zur Rechenschaft gezogen werden würden, verbreitete sich in der Nähe von Rocca Petrella ein immer bestimmter auftretendes Gerücht, daß Francesco Cenci keines natürlichen Todes gestorben, sondern ermordet worden sei. Das Gerücht drang bis zu dem Gerichtshof von Neapel, der eine Kommission nach dem Schlosse abordnete, die die Leiche besichtigen und, falls sich das Gerücht bestätigen würde, etwaige Verdachtsgründe gegen die Täter feststellen sollte. Man gewann bald genug die Überzeugung, daß Francesco Cenci nicht durch einen zufälligen Sturz vom Altane umgekommen sei: die Stilettstiche waren nur zu deutlich zu erkennen. Zuerst wiesen fast alle Indizien auf die Dienerschaft des ermordeten Grafen, während auf die Angehörigen der Familie Cenci selbst nur die Angabe einer Wäscherin hindeutete, die auf Befehl der Beatrice ein leinenes Tuch, das mit Blut befleckt gewesen war, gewaschen hatte. Beatrice hatte zwar der Wäscherin gesagt, das Blut rühre von ihr selbst her, sie habe in der Nacht zuvor einen starken Blutfluß gehabt. Die Waschfrau aber behauptete, das Blut sei von anderer Beschaffenheit gewesen, und Beatrices Erklärung der blutigen Flecken sei unwahr. Das Gericht zu Neapel trat mit dem römischen Gericht in Verbindung, und nun wurden auch die Glieder der Familie Cenci, namentlich Beatrice und deren Stiefmutter, beobachtet. Guido Guerra erhielt Nachricht davon, und geängstigt durch die Nachforschungen der Justiz faßte er den Entschluß, die einzigen Zeugen, die um die Beteiligung seiner geliebten Beatrice an der furchtbaren Tat wußten, die Diener Marzio und Olimpio, aus dem Wege zu schaffen. Er dang zwei Mörder, die es übernahmen, die beiden Diener zu beseitigen. Olimpio wurde wirklich getötet, Marzio, gegen den sich der Verdacht des Gerichts immer mehr verdichtet hatte, war, noch ehe der Mörder seinen Auftrag hatte ausführen können, bereits verhaftet und in Neapel verhört worden. Auf der Folter gestand Marzio alles. Nun wurden die Brüder Giacomo und Bernardo Cenci – Paolo war inzwischen gestorben – verhaftet und nach dem Gerichtsgefängnis Savella gebracht, Lucretia und Beatrice aber in ihrer Wohnung bewacht, bis man sie nach der Ankunft des Marzio in Rom ebenfalls einkerkerte und ihnen die Geständnisse des Dieners vorhielt. Damit war der Prozeß förmlich eröffnet, die Glieder der Familie Cenci wurden verhört und, da sie jede Beteiligung an dem Morde des Grafen in Abrede stellten, Marzio gegenübergestellt. Die schöne Beatrice trat den Behauptungen des Dieners standhaft entgegen; mit der Miene der tief gekränkten Unschuld leugnete sie rundweg alle gegen sie erhobenen Beschuldigungen und wollte nicht einmal den goldgestickten Mantel ihres Vaters wiedererkennen, den sie doch dem Marzio selbst geschenkt hatte. Ihre große Schönheit, ihr sicheres Auftreten und ihr kecker Mut überwältigten den Marzio. Voll von Bewunderung der imponierenden Kühnheit des edelgeborenen Mädchens beschloß ihr Diener, sie zu retten, und widerrief alle seine Geständnisse. Man brachte ihn von neuem auf die Folter, aber jetzt vermochten auch die stärksten Qualen nicht, seinen einmal gefaßten Entschluß rückgängig zu machen. Die Macht, die Beatrice auf ihn ausübte, war stärker als die gräßlichen Schmerzen der Folter. Er blieb dabei, daß sein erstes Geständnis falsch gewesen und die Familie Cenci an dem Morde des Grafen unschuldig sei: endlich verschied er auf der Folter, ohne seinen Widerruf zurückgenommen zu haben, Nun schien der Prozeß eine für die Cenci günstige Wendung zu nehmen. Es bedurfte gegen sie, die Glieder eines edlen Geschlechtes, dringenderer und gewichtigerer Anzeigen als gegen Personen aus niederem Stande, um die Folter gegen sie anzuwenden. Besonders aber legte man schon damals einem durch die Folter erzwungenen, dann aber widerrufenen Geständnis, wie es bei Marzio vorlag, nicht so viel Wert bei, daß daraufhin ein römischer Nobile hätte peinlich gefragt oder gar verurteilt werden können. Zufällig aber wurde der von Guido Guerra gedungene Mörder, der den Olimpio umgebracht hatte, wegen eines anderen Verbrechens festgenommen. Er gestand beim Verhör auch den früher begangenen Mord und gab die eingehendsten Aufschlüsse über die Motive dieser Tat und die Gründe, aus denen es der Familie Cenci erwünscht sein mußte, den Olimpio aus dem Wege zu räumen. Schon hatte der Gerichtshof gegen Guido Guerra einen Verhaftsbefehl erlassen, als Guerra plötzlich verschwand. Er mochte von dem, was seiner wartete, einen Wink erhallen haben und entzog sich den Händen der Justiz, indem er, in das Gewand eines Kohlenhändlers aus dem Sabinergebirge gehüllt, Rom verließ und seitdem nie wieder in der Ewigen Stadt gesehen wurde. Diese Flucht Guerias, das Geständnis des von ihm geworbenen Mörders und das erste Bekenntnis Marzios waren so wichtige Indizien und begründeten in ihrer Gesamtheit einen so starken Verdacht, daß das Gericht daraufhin die Tortur auch gegen die Glieder des edlen Geschlechtes der Cenci anbefahl. Es gab damals fünf Hauptarten der Folter. Die am meisten angewendete war das tormentum cordae, die Tortur mit dem Seile. Der Angeklagte wurde an einer Hand oder an beiden Händen an ein Seil gebunden und in die Höhe gezogen. Sehr schweren Verbrechern wurden außerdem schwere Gewichte an die Füße gehängt, oder man ließ kaltes Wasser auf ihren Rücken tröpfeln. Farinaccius, der bekannteste Strafrechtslehrer der damaligen Zeit, bemerkt freilich, daß diese Verschärfung der Folter seit vielen Jahren nicht mehr angewendet worden sei, vielmehr sei später meist ein Stock zwischen die Beine befestigt worden, so daß die Füße nicht zusammengebracht werden konnten, und man habe zuweilen an nur ein Bein ein Gewicht gehängt, ein Verfahren, das meist noch schmerzvoller als das frühere gewirkt habe. Die Tortur wurde nach verschiedenen Graden abgestuft, die nach der Zahl von Gebeten bemessen wurden, welche man innerhalb eines gewissen Zeitraumes hersagen konnte. Bei dem ersten Grade wurde der Beschuldigte nur am Seil befestigt, und dabei blieb es während der ganzen Untersuchung. Der folgende Grad bestand darin, daß der zu Folternde am Seile in die Höhe gezogen wurde und in dieser Lage während einer verhältnismäßig kurzen Zeit, etwa während der Dauer eines Ave Maria, eines Paternosters oder eines Miserere, hängen blieb. Beim dritten Grade schwebte der am Seil in die Höhe gezogene Angeklagte so lange in der Luft, als mehrere Ave Maria, mehrere Paternoster oder mehrere Miserere währten. Beim vierten dauerte die Folter eine halbe, wohl sogar eine ganze Stunde und wurde durch einen oder mehrere Stöße, die man dem Seil gab, noch verschärft. Wurde endlich auf den letzten Grad erkannt, so befestigte man noch schwere Gewichte an den Füßen der am Seile schwebenden Person. Auch die Cenci wurden dieser Art Tortur unterworfen, Ob das auch mit dem jüngsten Sohn der Familie, dem erst fünfzehnjährigen Bernardo Cenci, geschah, ist ungewiß. Nach der damals herrschenden Meinung der Juristen war es zwar zulässig, jede Person, die das vierzehnte Lebensjahr überschritten hatte, auf die Folter zu bringen, falls nur sonst genügende Verdachtsgründe vorhanden waren, allein bei Bernardo Cenci scheint schon das Vorzeigen der Marterwerkzeuge ausgereicht zu haben, um ihn zum Geständnisse zu bringen. Lucretia und Giacomo vermochten den Schmerzen der Folter nicht zu widerstehen und legten ein unumwundenes Bekenntnis ab. Beatrice dagegen leugnete standhaft, und weder gute Worte, noch Drohungen, noch das Seil, das ihre zarten Glieder auseinanderriß, konnten sie bewegen, ihre Schuld einzugestehen. Ihre seltene Standhaftigkeit brachte sogar den Richter, einen gewissen Ulisse Moscati, in Verlegenheit, und als keines seiner Mittel fruchtete, trug er endlich dem Papste selbst den Stand der Sache vor. Clemens argwöhnte, daß die ungewöhnliche Schönheit Beatrices auch den Richter bezaubert und ihn zu einer milderen Anwendung der Folter bestimmt haben möchte. Er entzog dem Ulisse Moscati die weitere Leitung des Prozesses und gebot, daß Beatrice an dem Seil festgebunden ihrer Mutter und ihren Brüdern gegenübergestellt und mit ihnen in ein Kreuzverhör gezogen werden sollte, wenn sie aber auch dann nicht gestände, sollte sie dem fürchterlichsten, von Farinaccius nicht einmal erwähnten Grade der Folter unterworfen werden, bei der der Deliquent nicht bei den Händen, sondern bei den Haaren am Seile in die Höhe gezogen wurde. Als Lucretia, Giacomo und Bernardo, der päpstlichen Anordnung gemäß, ihre unglückliche totenbleiche, geliebte Beatrice auf der Folter sahen, warfen sie sich wehklagend und mit einem Strome von Tränen vor ihr nieder und bestürmten sie mit Bitten und Beschwörungen, nicht länger zu leugnen. Da endlich wurde Beatrice weicher und rief ihren Angehörigen zu: »Also ihr wollt das Haus Cenci auf diese Weise der Schande überliefern? Da wir doch dem Tode verfallen sind, warum habt ihr nicht ein ehrenvolles Ende vorgezogen? Ihr begeht einen großen Irrtum, aber wenn ihr es wollt, so geschehe es!« Zu den Henkern gewendet, sagte sie dann: »Bindet mich los; man verhöre mich; aber was ich verschweigen muß, das werde ich verschweigen!« (»Equello che dovro, negare negherò!«) Nun gestand Beatrice dem Richter ihre Beteiligung an dem Morde ihres Vaters ein, erwähnte aber nichts von den Angriffen Francescos auf ihre Ehre. Nach fünfmonatiger Trennung sah sich die Familie wieder, um bald für immer voneinander zu scheiden. Giacomo und Bernardo wurden in das Gefängnis Torre di Nona gebracht, ein Gefängnis, das seit dem Jahre 1647 nicht mehr besteht. Beatrice und Lucretia wurden in einem anderen Kerker, wahrscheinlich der Savella Corte, verwahrt, aber nicht, wie manche glauben, in der Engelsburg. Dort wird zwar den Besuchern noch jetzt eine Zelle gezeigt, in der die schöne Beatrice geschmachtet haben soll – sie liegt in nächster Nähe des schrecklichen unterirdischen Kerkers, in dem 1539 Benvenuto Cellini auf die ruchlose Anklage des Peter Ludwig Farnese, eines natürlichen Sohnes des Papstes Paul III, geworfen wurde –; allein Beatrice hat in Wahrheit weder in jener Zelle noch in der Engelsburg überhaupt jemals als Gefangene gesessen. Nachdem alle Glieder der Familie Cenci gestanden hatten, wurden die Akten dem Papste vorgelegt, der sofort den Befehl erteilte, daß die vier Angeschuldigten an die Schweife von wilden Pferden gebunden und so zu Tode geschleift werden sollten. Die auffallende Tatsache, daß der Papst selbst ein Todesurteil fällte, wird erklärlich, wenn man sich daran erinnert, daß er allen Tribunalen vorstand, mithin auch dem höchsten Gericht der katholischen Kirche, das noch jetzt Rota Romana heißt – entweder nach dem Rade, das in dem Fußgetäfel des Sitzungssaales dargestellt war, oder nach dem Kreise, in dem die zwölf Mitglieder des Gerichtes saßen – und zu jener Zeit die Befugnis hatte, alle wichtigen Prozesse vor sich und sein Konsistorium zu ziehen. Papst Clemens hatte seinen harten Spruch ergehen lassen, ohne den Angeschuldigten auch nur das Recht der Verteidigung zu gewähren, und wies die Fürsten und Kardinäle, die baten, daß er die Cenci wenigstens hören möchte, mit den Worten zurück: »Haben denn die Cenci ihrem Vater eine Verteidigung gestattet, als sie ihn ohne Mitleid ermordeten?« Inzwischen hatte sich Beatrice in einem noch jetzt abschriftlich vorhandenen Briefe, der aus der Savella Corte vom 20. August 1599 datiert ist, an den Kardinal Pietro Aldobrandino, den Nepoten des Papstes, gewendet. Er lautet folgendermaßen: »In diesem letzten Moment meines Lebens weiß ich mich an nichts anderes als an das Mitleid Ew. Herrlichkeit zu wenden, das ich bei den Eingeweiden unseres Heilandes anflehe, meinen und meiner Stiefmutter schrecklichen Prozeß von dem Advokaten Farinaccius geneigtest anhören zu wollen und ihm bei Sr. Heiligkeit eine Audienz zu erwirken. Wenn Ew, Herrlichkeit nur so geneigt sein wollte, sich von den Tatsachen, wie sie sich in Wahrheit verhalten, zu unterrichten, dann will ich mich jeder Strafe unterwerfen, und so schwer sie auch sein möge, so wird sie mir doch nicht als zu hart erscheinen, weil ich alsdann der Überzeugung wäre, es sei der heiligste und gerechteste Wille Sr. Heiligkeit und Ew, Herrlichkeit, für welche ich, solange ich lebe, stets zu Gott flehen werde. Und so bezeige ich meine tiefste Ehrerbietung.« Ein ebenfalls noch erhaltenes Schreiben der Lucretia an den Papst lautet so: »Wenn Lucretia, die Ehegattin des verstorbenen Francesco Cenci, bei dessen Tode besudelt wäre wie die anderen, so würde sie Ew. Heiligkeit nicht anflehen, wie sie es tut, mit gebeugten Knien, daß sie aus Mitleid geneigt sein möchte, ihre Angelegenheit mit deren besonderen Umständen durch den Richter Ulisse sich vortragen zu lassen. Jeder andere Richter wird übrigens die ganz besonderen hier vorhandenen Verhältnisse bestätigen können, wenn sie etwa dem Herrn Ulisse wegen der langen Dauer des Prozesses entfallen sein sollten. Wenn Ew. Heiligkeit aus Mitleid geruhen wird, von den Umständen Kenntnis zu nehmen, wie sie in der Wirklichkeit sich verhalten, dann wird Lucretia jede Todesart, so schwer sie auch sei, erdulden, sie wird ihr alsdann nicht zu hart erscheinen.« Papst Clemens, der früher selbst ein hervorragendes Mitglied der Rota Romana gewesen war, wußte recht gut, daß den Cencis eine Verteidigung nicht versagt werden konnte. In der damals herrschenden Praxis war es bereits ein feststehender und von allen Seiten und auch von den Päpsten selbst anerkannter Grundsatz, daß keinem Angeklagten die Führung einer Verteidigung durch einen rechtsgelehrten Beistand verweigert werden dürfte. Ja, Farinaccius behauptete sogar, nach der übereinstimmenden Meinung der Doktoren müsse man selbst dem Teufel, wenn er etwa vor Gericht stände, gestatten, sich zu verteidigen. Als überdies der Nepot des Papstes sich für die Cencis verwendete, zog Clemens das Todesurteil zurück und erlaubte den Angeschuldigten, sich einen Rechtsbeistand zu wählen. Im Termin erschienen die angesehensten Advokaten, der berühmte Farinaccius an ihrer Spitze, und erklärten sich bereit, die Verteidigung zu führen. Clemens, entrüstet darüber, daß die Angeschuldigten so viel Teilnahme fanden, rief den Anwälten zornig entgegen: »Wahrlich, in Rom finden sich nicht nur Menschen, die ihren Vater ermorden, sondern sogar welche, die Vatermörder verteidigen; das hätte ich wirklich nicht erwartet,« Alles schwieg erschrocken still, nur der Armenadvokat Attieri entschuldigte sich und sagte: »Heiliger Vater, ich konnte in dieser Sache als Anwalt der Armen nicht anders, ich wenigstens mußte erscheinen.« Als ihm der Papst erwiderte: »Nun ja, ich wundere mich ja auch nicht über Euch, nur über die andern«, ergriff Farinaccius das Wort und sprach: »Heiliger Vater, wir sind nicht gekommen, um die Abscheulichkeit des Vatermordes zu verteidigen, sondern um Unschuldigen das Leben zu retten, und wenn es Ew. Heiligkeit dünkt, daß wir Ungehöriges vorbringen, dann werden wir auf der Stelle schweigen.« Diese würdige und mutvolle Antwort machte Eindruck auf den Papst. Er hörte die Verteidigung des Farinaccius und seiner Kollegen an, nahm ihre Verteidigungsschriften in Empfang und entließ sie dann huldvoll. Das Memorial des Farinaccius lautete so: »Mit dem Beistande Gottes! Heiliger Vater! Wenngleich Beatrice Cenci den Tod ihres Vaters Francesco auf eine Weise herbeigeführt hat, die jedem Gefühle kindlicher Pietät Hohn spricht, so ist es dennoch nicht gegen Recht und Gerechtigkeit, wenn man sagt, daß sie einigen Mitleids würdig sei. Ich gehe hierbei von der Voraussetzung aus, die für durchaus wahr gehalten werden muß, daß dieser Francesco die Keuschheit seiner Tochter Beatrice in Rocca Petrella, wo er getötet wurde, zu verletzen versucht hat, indem er sie hier in einem abgelegenen, dunklen Gemach wie in einem Gefängnis eingeschlossen hielt und mit höchster Grausamkeit behandelte. Denn es ist ein ausgemachter Rechtssatz, daß die Todesstrafe – und insbesondere die auf Vatermord hin – nicht angewendet werden kann, wenn die Eltern ihre Kinder oder umgekehrt die Kinder ihre Eltern aus einer der vierzehn Ursachen töten, bei denen unter diesen Verwandten die Enterbung gestattet ist. Nach dem Pompejanischen Gesetz über den Verwandtenmord hat der Kaiser Hadrian einen Menschen, der seinen Sohn auf der Jagd tötete, weil er mit seiner Stiefmutter Ehebruch getrieben hatte, nur auf eine Insel deportieren lassen und nicht zum Tote verurteilt. Wenn nun auch das Gesetz speziell nur von dem Sohne redet, der von dem Vater aus dem Grunde getötet wurde, weil er sich mit der Stiefmutter oder der Geliebten des Vaters eingelassen hatte, so behaupten doch die Rechtslehrer Bartolus, Angelus, Jason unter anderem, daß diese Bestimmung allgemein auf alle Verwandtenmorde auszudehnen sei, die aus einer der Enterbungsursachen begangen worden wären. Alle diese Doktoren lehren ausdrücklich und einstimmig, daß in einem solchen Falle nicht die Todestrafe, sondern die Deportation oder eine andere Strafe auferlegt werden müsse. Daß aber ein Angriff auf die Keuschheit der eigenen Tochter eine sehr schwere Beleidigung enthält, ja, daß darin ein größeres Vergehen liegt, als wenn der Sohn mit des Vaters zweiter Frau oder Geliebten Umgang pflegt, ist nach der Ansicht der vorgenannten Rechtslehrer nicht zu bezweifeln. Diese lehren nämlich, daß jedes Vorrecht des Vaters in Hinsicht auf den Sohn durch eine solche Handlung verloren gehe, die eine Enterbungsursache enthalte. Der Vater verliert um so mehr jenes Vorrecht, wenn er seine Tochter zu entehren sucht, weil er sich hierbei nicht als Vater benimmt. Die Rechtslehrer weisen nach, daß sogar den unvernünftigen Tieren der Verkehr zwischen Erzeugern und Erzeugten verabscheuungswürdig erscheint, und es werden von ihnen viele Beispiele aus der alten Geschichte angeführt, daß Verwandtenmorde, aus einer solchen Ursache verübt, unbestraft geblieben sind. So wird von Cölius und Justinus berichtet, daß die Semiramis von ihrem Sohne Ninus getötet worden sei, weil sie die fleischliche Vereinigung mit diesem gesucht habe; von Plutarch, daß Cyane ihren Vater Cyanus mit dem Schwerte durchbohrt habe, weil sie von diesem genotzüchtigt worden sei, endlich von Cicero in der Rede für Milo, daß Orestes, der seine Mutter wegen ähnlicher Vergehen getötet hatte, von der Hälfte der Richter verurteilt, von der anderen Hälfte freigesprochen, zuletzt aber von der Minerva befreit worden sei. Auch mehrere Gesetzesstellen können zur Entschuldigung der Tat des unglücklichen Mädchens angeführt werden. Die erste ist die, welche sagt, ›daß derjenige, der den Angreifer auf die eigene Keuschheit oder die seiner Angehörigen tötet, von Strafe freizusprechen sei‹, die zweite die Glosse, die unter Bezugnahme auf ein Gesetz sagt, ›die Furcht vor Schändung überwiege die vor dem Tode‹, und endlich eine dritte: ›Derjenige, der sich schützen will und kein anderes Mittel dazu hat als das der Tötung des Gegners, begeht kein Unrecht, wenn er den Gegner tötet.‹ Auch erzählt Valerius Malimus, daß C. Marius als Oberfeldherr ausgesprochen habe, C. L. Nepos, ein Befehlshaber, sei von V. Plotius, einem gemeinen Krieger, mit Recht getötet worden, weil jener ihn zur Unzucht habe brauchen wollen. So wird auch in den Digesten berichtet, daß Virginius wegen Tötung seiner schuldlosen Tochter entschuldigt worden sei, weil er sie vor der Schändung durch den Appius bewahrt habe. Um so mehr verdient Beatrice Entschuldigung dafür, daß sie ihren verbrecherischen Vater tötete, der sie schänden wollte. Der Fiskal möge nicht etwa einwenden, daß Beatrice, wenn sie von ihrem Vater in Versuchung gebracht worden sei, ihn hatte anklagen, aber nicht töten sollen. Denn einmal war ihr von ihrem Vater, der sie ja unter Schloß und Riegel hielt, jede Möglichkeit abgeschnitten, eine gerichtliche Anklage zu erheben; dann aber ließ sie ja auch wirklich auf Umwegen ihren Verwandten in Rom öfter Briefe zukommen, in denen sie sich im allgemeinen über die schlimme Behandlung ihres Vaters beklagte und Hilfe erbat, ja, sie wandte sich in ihrer Not sogar an Se. Heiligkeit, was alles vollkommen erwiesen ist. Die Einwendung kann also mit der einzigen Bemerkung widerlegt werden, daß die Angeklagte nur deshalb zum Mord gegriffen hat, weil ihr kein anderer Weg offenstand; die Todesstrafe kann also hier nicht in Frage kommen, denn wenn die Angeklagte nicht die Tötung verübt, sondern Anklage erhoben hätte, würde sie ja überhaupt keine Strafe erhalten können. Ferner möge der Fiskal nicht etwa einwenden, daß diese Vergünstigung des Gesetzes der Beatrice nur dann zuteil werden könne, wenn sie selbst zur Zeit der versuchten oder begangenen Schändung Hand an Francesco gelegt hätte, daß dies aber dann nicht geschehen könne, wenn die Tötung erst nach Verlauf einiger Zeit und noch dazu durch einen anderen geschah. Als Antwort hierauf diene, daß gerade der zuerst erwähnte Gesetzestext von einem Verwandtenmorde redet, der erst einige Zeit nach erfahrener Beleidigung begangen wurde, da er ja davon spricht, daß der Vater seinen Sohn tötet, den er nicht im Liebeshandel mit der Mutter, sondern auf der Jagd im Walde 4 findet: und dennoch wird nicht die Todesstrafe, sondern die der Deportation auferlegt, wie Decianus in trefflicher Weise ausführt. Stillschweigend wird dabei angenommen, daß der Vater, wenn er seinen Sohn mit seiner Frau im Ehebruch selbst ertappt und sofort getötet hatte, gänzlich straflos geblieben wäre. Dieser Ansicht sind auch die angeführte Glosse, Bartolus, Angelus und Carrerus. Die Rechtslehrer ziehen daraus den Schluß, daß gerechter Schmerz die Strafe mindere, wenn auch die Tötung erst einige Zeit nach der Kränkung erfolgt sei. Insbesondere will die Glosse sagen, daß bei dem, der wegen Gefahr der Schändung tötet, nicht allein die Furcht vor der unmittelbar drohenden, sondern auch vor der künftigen Gefahr genüge. Diesen Satz unterstützt auch ein Gesetzestext, in dem es heißt: ›Die Furcht besteht in einem geistigen Zittern nicht allein vor der gegenwärtigen, sondern auch vor der künftigen Gefahr.‹ Was daher Beatrice getan hat, das hat sie entweder aus Furcht vor der unmittelbar drohenden oder doch aus Angst vor einer bald zu erwartenden Schändung getan, und sie ist sonach als eine Frau zu entschuldigen, die zur Verteidigung ihrer Ehre die Tötung verübt hat; wenn die Schändung aber bereits geschehen war, so hat sie zur Sühne der ihr widerfahrenen Unbill gehandelt, und sie würde auch in diesem Falle wegen gerechten Schmerzes zu entschuldigen sein, wenn er sie auch erst nach einiger Zeit zu der Tat getrieben hätte. Was Bernardo betrifft, so bekennt er zwar, daß auch er bei der Verhandlung des zwischen Olimpio und seinem Bruder Giacomo geschlossenen Vertrages seine Einwilligung erteilt habe, allein ich stelle Ew. Heiligkeit vor allem sein zartes Alter vor Augen: er hatte zur Zeit der Tat noch nicht einmal das sechzehnte Jahr erreicht, und bei einem solchen jungen Menschen kann die gewöhnliche Strafe nicht angewendet werden. Daneben ist zu bemerken, daß er nur zu dem bereits zwischen Beatrice und Olimpio geschlossenen Vertrage seine Einwilligung erteilte. Denn so lauten die eigenen Worte Beatrices, die bei dem Geständnis zu diesem Punkte folgendes angibt: ›Ich erklärte dem Olimpio, daß er ohne Einwilligung meiner Brüder Giacomo, Bernardo und Paolo nichts vornehmen dürfe, und so kam Olimpio mit mir überein, daß er mit ihnen reden und mir sagen wolle, ob sie vollständig einverstanden wären, Nachdem nun Olimpio von Rom zurückgekehrt war, sagte er mir, daß er mit Giacomo allein geredet habe, nicht aber mit den anderen Brüdern, weil er über diese Sache nicht mit Knaben habe verhandeln wollen.‹ Bernardo selbst sagt in seinem Geständnisse: ›Olimpio sprach mit meinen Brüdern Giacomo und Paolo und teilte ihnen mit, daß er unseren Vater ermorden wolle, weil dieser ihn an seiner Ehre angegriffen und von Rocca weggejagt habe; er solle es aber zugleich im Auftrage Beatrices tun, die über unseren Vater sehr ungehalten sei, denn dieser halte sie in so strengem Gewahrsam, daß sie dieses Leben nicht länger ertragen könne. Olimpio solle aber nichts unternehmen, ohne vorher erst die Einwilligung von Giacomo, Paolo und mir eingeholt zu haben; er sei deshalb nach Rom gekommen, um unseren Willen zu vernehmen. Giacomo, Paolo und ich sagten ihm darauf, daß er tun könne, was ihm gut dünke.‹ Auch ich glaube nicht, Heiliger Vater, unterlassen zu dürfen, darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn auch das Geständnis wirklich abgelegt worden ist und es nichts ausmacht, daß es ohne Tortur und nur aus der Gegenüberstellung mit Giacomo hervorgegangen ist und so gewissermaßen als aus freien Stücken abgelegt betrachtet werden muß, daß man trotzdem nicht den schönen Ausspruch vergessen darf, der sagt, ›daß, wenn auch jemand aus freien Stücken eingesteht, eine Missetat begangen zu haben, diesem doch nicht immer unbedingt Glauben zu schenken sei, denn zuweilen wird auch aus Furcht oder aus einer anderen Ursache ein Geständnis abgelegt.‹ Vielleicht hat die Furcht vor der drohenden Folter den Knaben dazu gebracht, sein Geständnis in dieser Weise abzulegen, da er leicht glauben konnte, er werde auf die Aussage des Giacomo hin ebenso gefoltert werden, wie dieser bereits gefoltert worden war. Hierzu kommt noch, daß das vorliegende Geständnis erst im Beisein Giacomos erfolgte, und doch hat Giacomo, als er sein Vergehen dem Beichtvater beichtete und dieser ihn nicht absolvieren wollte, bis er das widerrufen haben würde, was er etwa von den anderen unrichtig ausgesagt hätte, den Bernardo schriftlich und feierlich von jeder Schuld losgesprochen. Er hat, wie ich höre, diese Erklärung zur Erleichterung seines Gewissens Sr. Herrlichkeit dem Kardinal Alexandrino zugestellt, damit dieser Ew. Heiligkeit davon in Kenntnis setze. Was aber Lucretia, die Gattin des Francesco, betrifft, so wird Ew. Heiligkeit dringend gebeten, daß sie die Gnade haben möge, deren Geständnis genau nach dem Inhalt der Akten in Erwägung ziehen zu wollen. Denn die Wahrheit ist, daß sie, obgleich sie anfangs den Plan gebilligt hatte, ihre Einwilligung doch später zurückzog, als es noch Zeit war. Ja sie hat sogar die Mörder am Tage vor dem Verbrechen gebeten, von ihrem Vorhaben abzulassen. Sie befahl ihnen, sich wieder zu entfernen, als sie die Tat schon begehen wollten, und glaubte damit das Verbrechen für immer verhindert zu haben, das dann am nächsten Tage ohne ihr Wissen verübt wurde. Es tritt also hier der Satz ein, daß der Auftraggeber nach Zurücknahme seines Auftrags nicht weiter haftet, wenn das Verbrechen nachher auch noch begangen wird. Und wenn man auch etwa sagen könnte, daß eine Ehegattin schon deshalb als strafbar erscheine, weil sie ihrem Ehemann die drohende Gefahr nicht entdeckt habe, so kann dafür doch nur eine außerordentliche Strafe, etwa Landesverweisung, in Frage kommen. Bezüglich des Giacomo würde manches zu sagen sein, was ich aber wegen der Kürze der Zeit zu unterlassen genötigt bin und anderen Rechtsgelehrten zu sagen vorbehalte. Dies eine sei nur hinzugefügt: wenn Beatrice, die bei diesem Vergehen die Haupttäterin war, wegen der Veranlassung zu der Tat Mitleid verdient, so folgt, daß Giacomo, welcher nur Teilnehmer und Mitwisser ist, nicht zu einer größeren Strafe verurteilt werden darf als die Haupttäterin. Dies, Heiliger Vater, habe ich in dieser so wichtigen Sache vortragen wollen, damit, wenn Ew. Heiligkeit danach zu einiger Milderung der Strafe gelangen zu können glaubte, sie ihre Milde und Gnade diesen beklagenswerten Gefangenen gegenüber walten lassen möge, die nicht das Erkenntnis der Herren Richter noch das Mitleid des Herrn Fiskal, sondern allein das heiligste Urteil Ew. Heiligkeit selbst erwarten und sich demselben ehrerbietig und fußfällig unterwerfen.« So lautete also die Verteidigung des damals hochberühmten Juristen, dessen Name nach der Erzählung von Tiraboschi in seiner italienischen Literaturgeschichte so gefeiert war, daß viele nach Rom kamen, mehr um diesen großen Mann als die berühmte Stadt zu sehen und kennenzulernen. Der neueste Verteidiger der schönen Beatrice, ein Advokat Guerrazzi aus Livorno, der in einem zweibändigen Werke ihre Unschuld darzutun bemüht ist, legt seinem Vorgänger Farinaccius eine andere Rede in den Mund. Ehe wir auch diese wiedergeben, muß erwähnt werden, daß Gueirazzi zwar vielleicht poetischer, aber historisch unrichtig das Ende Francescos folgendermaßen erzählt: »Guido Guerra war nach Rocca Petrella gekommen, um Beatrice aus dem Gefängnis zu befreien, in dem sie ihr Vater schmachten ließ. Als er an das Gemach der Geliebten kommt, findet er die Tür offen und sieht bei einem nur schwach schimmernden Licht einen Greis, der sich dem Lager der schlafenden Jungfrau nähert. Schauder und Ingrimm gegen den blutschänderischen Vater erfassen Guidos Seele. Er stürzt mit gezücktem Dolche auf Francesco und gibt ihm den Todesstoß.« Im Verlaufe seiner Darstellung läßt Guerrazzi den Farinaccius die Beatrice überreden, die Tat auf sich zu nehmen, weil das als das einzige Mittel erscheine, um ihre Angehörigen und sich selbst zu retten. Gestützt auf diese Erzählung lautet die Verteidigung des Farinaccius bei Guerrazzi so: »Schenke Gott mir seinen Beistand! Indem ich meinen Vortrag beginne, weiß ich nicht zu sagen, ob ich mich mehr von Verwunderung oder Wehmut ergriffen fühle; gewiß ist es, daß diese Empfindungen alle beide mein Herz sehr stark bewegen. Ehe ich an die Verteidigung gelangen kann, wird es nötig sein, zuerst zu der Anklage ein Wort zu sagen. Der Fiskal-Prokurator muß als Vertreter einer Ordnung, die zur Sicherung der menschlichen Gesellschaft eingeführt ist, in seinen Beschlußnahmen allerdings streng, aber niemals ungerecht verfahren, eifrig, aber nie heftig oder gar wütend, klug und bedachtsam, aber nie hinterlistig; wer diese Regeln überschreitet, dem sage ich ganz offen, daß er dem Scharfrichter in das Amt greift und vielleicht noch Schlimmeres tut. Aber wie hätte ich auf den Vertreter der obrigkeitlichen Gesetze einwirken können, da er sich wahnsinnig zeigt wie eine pythische Priesterin auf ihrem Dreifuß! Wie sollte ich mich mit ihm verständigen, da er aus den Tatsachen so schlechte sophistische Folgerungen zieht! Woran könnte man ihn wohl festhalten, da ich sehe, wie er die angeblichen Tatsachen verdreht, umändert, andere an ihre Stelle setzt und unwahre Dinge sich einbildet! Ihr hattet den Mut, uns den Grafen Francesco Cenci als ein Musterbild darzustellen, das durch Gottes gnädige Fügung uns auf der Erde noch übriggeblieben ist, um den Glauben an eine goldene Zeit in uns zu befestigen; ihr habt die griechischen und römischen Klassiker dabei ausgebeutet, um euch Edelsteine aus ihnen zusammenzusuchen, die ihr dann als ein Diadem aller möglichen Tugenden eurem Helden um die Schläfe zu winden gedachtet. Aber welche Schamlosigkeit: Francesco Cenci sollte fromm gewesen sein! Allerdings hatte er Heiligenbilder gestiftet, jedoch nur, um sie zu verhöhnen; wenn er Tempel erbaute und wiederherstellte, so sind sie von ihm selber entweiht worden; hat er Grabstätten weihen lassen, so ist es nur geschehen, um vor seinem eigenen Tode alle seine Kinder dort beerdigen zu können, wie es denn sein tägliches Gebet gewesen ist, daß Gott ihm diesen Wunsch erfüllen möge. Francesco Cenci sollte ein mitfühlendes Herz gehabt haben? Wahrlich ein schönes Mitgefühl, daß er ein großes Gastmahl an eben dem Tage gab, an dem er die Nachricht erhalten hatte von dem Tode seiner Söhne; ein schönes Mitgefühl, daß er einen vollen Becher Gott selber darbrachte und dabei erklärte, wenn es das Blut seiner Kinder wäre, würde er es mit weit innigerem Dankgefühle und mit mehr Erhebung trinken, als man den heiligen Kelch im Sakramente leeren könne! Diese entsetzlichen Dinge sind keineswegs Gebilde meiner Phantasie, sondern sie gehen im Volke von Munde zu Munde und werden von den ehrenwertesten Prälaten und Baronen beglaubigt werden, die bei dem erwähnten Gastmahle zugegen gewesen sind. Wem wäre der Mann überhaupt unbekannt gewesen? Ihr alle kanntet ihn und wißt, welche und wie schwere Verbrechen sich an seinen Namen knüpfen. Werfe man doch nur einen Blick in seine Tagebücher, in denen er schamlos und gottlos Tag für Tag seine Untaten verzeichnet hat. Seine Mordtaten – ich sage nur, was alle wissen – sind zahllos. Die zarten Verbindungen, deren das Menschenherz auf dieser Pilgerfahrt zum Trost und zur Erleichterung des Lebens sich so bedürftig weiß, ihm waren sie im reichsten Maße zuteil geworden; aber als Freund wurde er zum Verräter, Liebe kannte er nur als Verführer, Ehemann wurde er, um zugleich Ehebrecher zu werden, Vater, um Blutschande zu üben. Alle diese Bande schloß er nur in der Absicht, sie mit Füßen zu treten, von den römischen Gesetzen nahm er nur Notiz, um sie zu verletzen, die göttlichen waren für ihn nur dazu da, um gegen sie zu sündigen! Wäre Francesco Cenci nicht gewesen, so hätten wir glauben können, Sueton habe seine Feder mit Unwahrheit und Verleumdung beschmutzt, als er das Leben und die Taten des Kaisers Tiberius aufzeichnete. Cenci war es aber aufbehalten, der Welt zu zeigen, wie die Grausamkeiten eines Caligula, Nero, Domitian, Caracalla, und welche Ungeheuer Gott in seinem Zorn noch sonst geschaffen haben mag, um Geißeln der Menschheit zu sein, selbst wenn man sie alle zusammennähme, doch noch zu übertreffen waren, So war Francesco Cenci, und wenn ich seinem Namen zu nahe getreten bin, so möge sein Geist in diesem Augenblicke über den Gerichtssaal hinschweben und mir zurufen: Du lügst! Hier erblicken wir eine Leiche, Wer ist das? Ein Vater! Wer hat ihn getötet? Seine Tochter! Sie erklärt es selber, ohne zu erblassen, sie gesteht es ein, ohne Unruhe im Gewissen, ja sie äußert unverhohlen, wenn sie die Tat noch nicht verübt hätte, sie würde sie vollbringen. Und wer ist denn dies weibliche Wesen, die so schreckliche Reden führt und so entsetzliche Handlungen begeht? Seht sie an, eine Jungfrau, deren Angesicht von eines Engels Hand gebildet scheint, auf dem das Urbild aller himmlischen Unschuld ruht. Die Unschuld selber könnte ihr den Mund küssen und sprechen: Sei gegrüßt, meine Schwester. Dir Sanftmut spricht und lächelt wie sie. Es ist keiner, der sie nicht hoch stellte und bis in den Himmel erhöbe; vieler Schmerzen hat sie gemildert, vieler Leid und Kummer hat sie beweint. Aber was kann ein edles Mädchen zu solch einer entsetzlichen Tat verleitet haben? Fragt doch den Fiskal! Der wird euch dies sagen: der Teufel ist es gewesen! Oh, wenn der Teufel sie gesehen hätte, der würde sie für einen Engel gehalten haben, und gewiß, er hätte sie angebetet. Doch wenden wir uns den mehr menschlichen Dingen zu. Hat vielleicht Geldgier sie geleitet? Ihre achtzehn Jahre waren auf Geld ebensowenig bedacht wie die Nachtigall, wenn sie in einer schönen Sommernacht die Täler mit ihrem Gesang erfüllt, und wie der Schmetterling, wenn er in den Strahlen der Maisonne seine Flügel schwingt. Eine solche Jungfrau ist ganz Liebe, Liebe zum Himmel und zu der Erde. Dieses Zweifache fließt in ihr zusammen, daher denn ihre erste Liebe für einen Gegenstand dieser Erde stets etwas Göttliches mit in sich schließt. Glückliche Olimpia, die du ein gütiges Ohr gefunden hattest, das deine Klagen anhörte. Heil dir, daß der Vater aller Gläubigen darauf bedacht war, den gottlosen Absichten deines Vaters dich zu entziehen! Der jüngeren Gräfin Beatrice hatte der Himmel ein solches Glück nicht beschieden, ihre Stimme verhallte unbeachtet in der Aufregung der Zeit, mitten unter Waffenlärm und vor dem Triumphgeschrei, daß Ferrara gewonnen war. Von ihrer Bittschrift, die sie aus der Tiefe ihres Elends an den erhabenen Stellvertreter Christi eingereicht hat, ist leider in der Kanzlei keine Spur aufzufinden; es war ihr vom Geschicke bestimmt, daß sie unglücklich, von allen verlassen, allem Bösen preisgegeben, wie eine zweite Andromeda in ihrem Jammer zurückbleiben und von Ungeheuern verschlungen werden sollte, die noch fürchterlicher waren als das von Perseus überwundene. Es schaudert mich, die Grausamkeiten zu schildern, die der Graf gegen seine Tochter verübt hat, die Natur versagte mir ein Herz, wie sie es dem Fiskal in die Brust gelegt hat. Nur ein Bild will ich euch vor die Seele malen. Wie ein Dieb in der Nacht öffnet er leise die Tür des Zimmers, in dem seine unglückliche Tochter schmachtet; sie schläft und weint, denn auch die Träume sind der Unglücklichen nicht hold. Der Frevler verhüllt die Lampe, die seine Tochter angezündet hatte vor dem Bilde derer, die die Mutter alles Reinen ist, dagegen enthüllt er, was jedem reinen Sinne als ein Heiligtum erscheint. Beatrice erwacht –was soll sie tun? Ich habe euch, hohe Väter, dieses Schauspiel vorgeführt, und nicht ohne Absicht! Antwortet mir und sagt: Was hättet ihr gewünscht von Beatrice? Beatrice sieht das Unglück von Angesicht zu Angesicht und umarmt ihr Verhängnis als einen Gesandten Gottes – die eisernen Ketten läßt sie sich gefallen, aber der Schande weiß sie ihren Namen zu entziehen. Wir beweinen eine solche dunkle Bestimmung, müssen aber der kühnen Jungfrau unsere Bewunderung darbringen, der zu anderen Zeiten Rom die Ehren eines Triumphes zuerkannt hätte, so wie ihr in diesen Tagen die Qualen der Tortur zuteil geworden sind und sie noch in diesem Augenblick von einer schimpflichen Todesstrafe bedroht wird. Wenn wir alle längst gestorben sind und von unserem Gebein kaum noch ein wenig Staub aufzufinden ist, wenn unsere Zeiten und unsere Angelegenheiten vergessen sind, dann werden bei dem Namen Beatrice Cenci die Herzen der Lebenden sich noch begeistert fühlen und höher schlagen. Wie schwimmende Signale auf dem Meere andeuten, daß in der Tiefe der Flut ein Anker liegt, so wird Beatrice Cenci, obwohl von ihr dann nur ihr Name und ihr Ruf noch übrig sein werden, die Erinnerung erwecken an jene ruhmlosen Jahre, die für die neue Zeit unwiderruflich in den Abgrund der Vergangenheit hinabgesunken sind. Man soll nicht sagen können, hier in Rom, wo der Thron der heiligen Kirche steht, im Mittelpunkte der ganzen katholischen Welt, hatten einst öffentliche Mädchen ihre Standbilder im Pantheon, aber die edelste und mutigste aller Jungfrauen erlitt hier die Todesstrafe; die Schamlosigkeit fand göttliche Ehren, aber die Keuschheit fand hier den Tod. In diesen Tagen hat eine römische Jungfrau, stärker als ihr Geschlecht und über alles Gemeine weit erhaben, mit wunderbarer Tapferkeit ihre Unschuld verteidigt; sittsamer als Lucretia, unglücklicher noch als Virginia, wird ihr Name und ihr Beispiel den Stolz aller Frauen Latiums überdauern. Wie sollten wir denn noch darüber verhandeln, ob sie strafbar oder schuldlos sei! Ich wende mich an euch, ihr Richter und Verteidiger, laßt uns, mit dem Volke vereint, zum Vatikan gehen, um ein Dankgebet zu sprechen, daß Gott unserer Zeit eine solche Jungfrau geschenkt hat.« Die Rede des Farinaccius, die vier Stunden dauerte, machte den tiefsten Eindruck auf den Papst, so daß er wahrend der ganzen folgenden Nacht mit dem Kardinal di S. Marcello die ihm von dem Advokaten überreichten Schriftstücke noch einmal durchging und so von ihrem Inhalt ergriffen wurde, daß man große Hoffnung hegte, er werde die Cenci begnadigen. Ehe der Papst aber zu einer bestimmten Entscheidung gelangt war, trug es sich unglücklicherweise zu, daß Paolo Sante-Croce seine sechzigjahrige Mutter Konstanze in Subjaco ermordete, um in den Besitz einer Erbschaft zu gelangen, deren Herausgabe sie ihm verweigert hatte. Nun war die Mäßigung des Papstes zu Ende. Am 10. September 1599 ließ er den Governatore Taverna von Rom vor sich kommen und übergab ihm die Sache der Cenci mit dem Befehl, an ihnen sobald als möglich die Todesstrafe zu vollziehen. Der Governatore verkündete den Spruch und hielt, da ihm der Papst die Bestimmung der Todesart überlassen hatte, sofort mit allen Kriminalrichtern eine Beratung über die Vollziehung des nun endgültig gefällten Urteils. Schon am anderen Tage – es war der 11. September 1599 – wurde die Hinrichtung auf der Piazza di Ponte San-Angelo anberaumt. Lucretia und Beatrice sollten unter der Mannaia (dem Fallbeil) enthauptet und Giacomo mit glühenden Zangen gezwickt und dann mit einer Keule erschlagen werden. Den jungen Bernardo hatte der Papst zwar von der Todesstrafe freigesprochen, aber befohlen, daß er bei dem Tode der Seinigen zugegen sein solle. Beatrice zeigte sich bis zum letzten Augenblicke standhaft und ergeben. Als ihr die Arme auf den Rücken gebunden wurden, rief sie aus: »O süße Bande, möchtet ihr diesen Leib zum Verderben und zur Züchtigung binden, meine Seele aber für die Unsterblichkeit und die ewige Glorie frei machen!« Umgeben von einer ungeheuren Menge – denn ganz Rom war, wie man erzählt, zugegen, und im Getümmel der Menschen und Karossen wurden mehrere Zuschauer sogar erdrückt – wurde die Hinrichtung vollzogen. Der Priester, dem Beatrice gebeichtet hatte, zeigte das auch im Tode noch schöne Haupt dem Volke mit den Worten: »Das ist das Haupt einer römischen Jungfrau, eines Opfers ihrer Schönheit!« (»Ecco la testa di una donzella romana martire della dua bellezza!«) Ihre sterbliche Hülle wurde auf einer prachtvollen über und über mit Blumen bedeckten Bahre, begleitet von Jungfrauen, den Brüderschaften, vielen Nobili und einer unabsehbaren Menge Volks, in die Kirche San Pietro in Montorio gebracht und am Fuße des Hauptaltars unter dem berühmten Bilde der Transfiguration von Raffael feierlich bestattet. Bernardo Cenci, der bei der Hinrichtung mehreremal in Ohnmacht gefallen und dann in den Kerker zurückgebracht worden war, wurde einige Tage später, am i4. September 1599, durch die Brüderschaft des heiligen Marcellus auf Grund ihres Privilegiums, am Feste des heiligen Kreuzes einen Gefangenen losbitten zu dürfen, aus dem Gefängnis befreit. Er mußte dafür zweihundertfünfzigtausend Scudi an die Brüderschaft der heiligen Dreieinigkeit von Ponte Sisto entrichten, Farinaccius dagegen gibt an, sein Vermögen sei beschlagnahmt worden. So endete diese Tragödie, die in ganz Italien ein derartiges Aufsehen erregte, daß sogar der venetianische Gesandte Morenigo die Sache an den Senat zu Venedig berichtete. Farinaccius gibt in einer Nachschrift zu seiner Verteidigung und noch an einer anderen Stelle seiner Werke an, man habe fest geglaubt, Beatrice würde die Todesstrafe nicht erlitten haben, wenn die Angriffe Francescos auf ihre Ehre völlig erwiesen worden waren. Er deutet damit selbst die schwache Seite seiner Verteidigung an. Dieser Punkt war offenbar der wichtigste, und es hätte alles versucht werden müssen, um über ihn volle Klarheit zu gewinnen. Allerdings setzte dem Beatrice selbst Schwierigkeiten entgegen, und aus ihrer Äußerung auf der Folter: »Was ich verschweigen muß, das werde ich verschweigen«, scheint hervorzugehen, daß sie entschlossen war, lieber noch einmal die Tortur oder selbst den Tod zu erdulden, als ihre Ehre und den Namen ihrer Familie vor der Welt zu beflecken. Dennoch lagen für ihren Verteidiger Momente genug vor, um den Beweis für das verbrecherische Verhalten Francescos seiner Tochter gegenüber zu liefern. Außerdem deutete das frühere Leben des Francesco sehr bestimmt auf seine Neigung zu solchen Verbrechen hin, und der Historiker Muratori bemerkt mit Recht, daß die Familie nicht in dieses namenlose Unglück gestürzt worden wäre, wenn die Gerichte den Wüstling beizeiten unschädlich gemacht und ihm nicht gestattet hätten, sich von der Strafe loszukaufen. Also traf auch den Papst eine moralische Mitschuld, Wahrscheinlich hat Farinaccius in seinem mündlichen Vortrage, wenn dieser auch nicht so phrasenreich wie die Rede bei Guerrazzi gewesen sein mag, diese Momente deutlicher und leidenschaftlicher hervorgehoben als in seiner Verteidigungsschrift. Seine rein rechtlichen Deduktionen beruhen übrigens meist auf mißverstandenen Gesetzesstellen. Nach den vorliegenden von Farinaccius zum Teil wörtlich angeführten Geständnissen läßt sich nicht daran zweifeln, daß wirklich ein Komplott zur Ermordung des Francesco vorlag. Die Geständnisse erfolgten zwar zum Teil erst nach Anwendung der Folter, allein sie wurden doch durch die nachfolgenden Erklärungen, besonders die des Giacomo seinem Seelsorger gegenüber, bestätigt und auch durch die übrigen Umstände des Falles unterstützt. In eigentlicher Notwehr, wenn man diese im allerstrengsten Sinne faßt, befand sich Beatrice nicht. Man wird der Wahrheit am nächsten kommen, wenn man annimmt, daß Francesco Angriffe auf die Ehre seiner Tochter ohne Erfolg bereits gemacht hatte und Beatrice auf dem einsamen Schlosse jeden Augenblick ihre Wiederholung befürchten mußte. Wenn man die Tat also auch nicht geradezu als Notwehr gelten lassen kann, so kommt sie ihr doch mindestens sehr nahe. Wenn man ferner in Rechnung setzt, daß zu jener Zeit die Nobili sich für berechtigt hielten, durch Selbstjustiz die Ehre der Familie aufrechtzuerhalten, so erscheint das Vergehen der Cenci in einem noch weit milderen Lichte. Sie würden auch ohne Zweifel den Tod nicht erlitten haben, wenn nicht der Papst, befangen in der damals herrschenden Abschreckungstheorie, um eines anderen Mordes willen, der auf ganz anderen Motiven beruhte und die Familie Cenci gar nicht berührte, geglaubt hätte, es müßte ein blutiges Exempel statuiert werden. Das Andenken der ebenso schönen als unglücklichen Beatrice lebt jetzt noch in Italien und wird immer lebendig erhalten bleiben durch ihr Bildnis, ein herrliches Gemälde von Guido Reni, das sich im Palazzo Barberini zu Rom befindet und in vielfachen Kopien und Nachbildungen überallhin verbreitet ist. Wer auch nur einmal in diese reinen Züge gesehen und in diese Augen geschaut hat, die uns so wehmütig anblicken, der kann sich nicht von dem Gedanken losmachen, daß er hier eine unglückliche Jungfrau vor sich sieht, die nur durch ein furchtbares tragisches Verhängnis zur Mörderin ihres eigenen Vaters werden konnte. Die Schlieffen und die Adebar In der Stadt Kolberg waren vor alters zwei Geschlechter die gewaltigsten: die Schlieffen und die Adebare (Adebar). Im Ausgang des fünfzehnten Jahrhunderts lebten zwei junge Männer aus den beiden Geschlechtern in solcher Freundschaft miteinander, daß sie wie Brüder galten. Der aus der Familie der Adebar hieß Benedictus und hatte des nachmaligen Bischofs zu Kamin Schwester zur Ehe, der aus der Familie der Schlieffen hieß Niclas. Beide genossen alle Ehren guter Bürger und Edelleute. Eines Abends waren sie miteinander in froher Gesellschaft, und der Wein mochte die Köpfe erhitzt haben. Niclas Schlieff ging zu guter Zeit vor dem anderen heim und legte sich zu Bett. Etwa eine Stunde daraus ging auch Benedictus Adebar nach Hause, und es scheint, als ob beide in einem Hause gewohnt, vielleicht sogar in einer Stube geschlafen hätten. Der Adebar klopfte an die Tür, und Schlieff, der aufwachte, hörte gleich, daß es der Freund war. Er sprang im Hemde auf, um ihn hereinzulassen. Aber als das Adebar hörte, wollte er ihn in seiner Weinlaune erschrecken. Er stach also mit seinem Schwert durch die Tür. Niclas Schlieff sah es nicht in der dunklen Stube, und da er hastig nach der Tür stürzte, um dem Freunde zu öffnen, lief er in die Klinge. Er schrie laut, doch öffnete er noch die Tür und sprach zum Adebar: »Benedict, du hast mich hart erstochen!« Da erschrak Adebar und tat alles, um dem armen Freunde zu helfen. Er verband ihm die Wunde, so gut er mochte, und bat und flehte ihn an, daß er's »aus keinem bösen Gemüte, sondern aus Fürwitz getan«. Dann führte er den Verwundeten in der Stille zum Arzte, der ihn verband. Aber Schlieff befand sich sehr übel, »er vertraute sich nicht lebendig zu bleiben«. Da nahm er alle seine Kraft zusammen und warnte seinen Bruder und Freund, daß er nicht in der Stadt bleiben, sondern schnell aus ihr fliehen müsse, denn »wenn seine Freundschaft ihn erhaschte, müßte er wieder sterben, welches er ihm denn nicht gerne gönnte«. Adebar war sehr unglücklich, daß er wider allen seinen Willen seinen guten Gesellen und liebsten Freund in Todesgefahr gebracht hatte. Er wich nicht aus der Stadt, obgleich er es in der Nacht noch gekonnt hätte; er mochte nicht fort von dem Sterbenden und versteckte sich nur. Niclas Schlieff starb bald an der Wunde, die tödlich gewesen war, und sobald er tot war, suchte seine Freundschaft, an der es nun war, den Toten zu rächen, mit allem Eifer nach dem, der ihn getötet hatte. Sie fanden ihn und setzten ihn ins Gefängnis. Adebars Freundschaft nahm sich nun auch der Sache an und tat, was an ihr war, um die Sache in Güte zu schlichten. Benedictus' Schwestermann, Dr. Martinus Carit, der nachmalige Bischof von Kamin, tat »viel Bitte und Mühe um Adebar, daß er möchte auf gebührlichen Abtrag los werden«. Das heißt also, er bot den Schlieffen nach der altgermanischen Sitte das Blutgeld an, daß sie ihr Recht sich abkaufen ließen und von ihrer Verfolgung abstünden. Eines der letzten Beispiele, die sich von diesem uralten Herkommen finden. Aber die Schlieffen wollten ihr Recht und keine Abfindung. Sie zogen Benedikt Adebar vor das Gericht, und die Richter sprachen gegen ihn das Todesurteil aus. Erst nachdem er verurteilt war, erklärten die Schlieffen, »nun wollten sie ihn losgeben, damit, daß man sage, daß sie ihm das Leben geschenkt hätten«. Nun aber wollten Adebar und seine Freundschaft es nicht annehmen, denn sie meinten, ein Verurteilter wäre des Lebens nicht weiter wert. Benedict Adebar trat vor die Richter, Schoppen und Ankläger hin und erklärte offen und freien Mutes, er wolle viel lieber bei seinem guten Gesellen und Bruder, dem erschlagenen Schlieff, sein, denn so länger leben. Damit war der Prozeß abgetan, sein Urteil war gefunden, Schlieff hatte die Gnade des Anklägers nicht angenommen, eine andere gab es nicht, und der Verurteilte hätte sie auch nicht angerufen. Also mußte Benedict Adebar sterben. Aber der Nachrichter und sein Diener durften ihn nicht anrühren, sondern er ging gutwillig den letzten Weg, und der gesamte Rat von Kolberg und die ganze Stadt begleiteten ihn, »und alle betrübten sich seinerhalben«. Adebars Schwester, die Äbtissin war im Jungfrauenkloster zu Kolberg, trat ihm am Tore mit einem Kruzifix in der Hand entgegen und sprach mit fester Stimme zu ihm, er solle auf Gott trauen und in seinem Glauben sterben. So kam der Zug aus dem Tore hinaus und ging nach dem Kirchhof. Weil er kein Missetäter war, war ihm vergönnt worden, daß er nicht auf der Richtstätte, sondern auf dem Kirchhof sich den Kopf abhauen lasse. So geschah es. Die Försterstochter im Floßteich Etwa zehn Minuten entfernt von dem Forsthause zu Landesgemeinde, einem Dorfe des sächsischen Vogtlandes, lag in einem zu beiden Seiten von Waldungen begrenzten Tale ein Floßteich, der im Frühjahr angespannt wurde, um das zum Abflößen des Holzes erforderliche Wasser zu sammeln, während man ihn im Sommer zur Grasnutzung verwendete. Der Damm dieses Teiches war etwa hundert Schritt lang, sehr abschüssig und auf beiden Seiten mit Steinen eingefaßt, die in Entfernungen von ungefähr sechs Metern auseinanderstanden, und über den Damm zog sich die von Erlbach nach Klingental führende Straße. Die Tiefe des Teiches betrug, von der Höhe des Dammes bis zur Sohle des Teiches gerechnet, fünf bis sechs Meter, so daß also in dem Teiche je nach Bedürfnis eine beträchtliche Wassermasse angestaut werden konnte. In diesem Floßteiche ertrank am 6. April 1841 ein dreiundzwanzigjähriges Mädchen, die jüngste Tochter des damaligen Revierförsters zu Landgemeinde, Konrad Ferdinand Zeh, ein blühendes Geschöpf, gesund und lebenslustig, das man eben noch in all seiner fröhlichen Munterkeit gesehen hatte. Niemand konnte sich die Ursache seines plötzlichen Todes erklären, und es schien fast, als wäre es durch eine geheimnisvolle Hand in das Wasser gezogen worden. Natalie Zeh hatte mit ihren Eltern und Geschwistern zu Mittag gegessen und war dann, nachdem sie sich noch ein Weilchen am Ofen ausgeruht hatte, nach ihrer täglichen Gewohnheit ein wenig spazierengegangen. Nicht lange, nachdem sie von Hause weggegangen war – es war in der ersten Nachmittagsstunde – gingen der Grenzaufseher Schlegel und der Revierbursche des Försters namens Schlosser über den Damm des Teiches und sahen in dem Wasser ein Stück vom Ufer entfernt einen weiblichen Körper liegen. Er lag zwar mit dem Gesicht nach unten, aber Schlosser erkannte sofort, daß es die Tochter des Försters war, und rief erschrocken aus: »Herrgott, das ist unsere Natalie!« Die Kleider der Ertrunkenen waren an den Füßen durch das Wasser etwas zurückgespült, so daß man die Kreuzbänderschuhe deutlich sah. Die Wellen trieben das lange, schlanke Mädchen immer näher an den Teichdamm, während die blonden Haare über dem Wasserspiegel schwammen. Jetzt entsannen sich beide, daß sie, als sie noch im Walde gewesen waren, einen undeutlichen Hilferuf gehört hatten; aber sie hatten, weil sie gerade im angeregtesten Gespräch gewesen waren, nicht weiter darauf geachtet, um so weniger, als sie im Walde ja doch von so vielen undeutlichen Stimmen des Windes und des Laubes, der Vögel und der Äste umgeben waren. Jetzt aber trat ihnen der leise Schrei, der an ihr Ohr gedrungen war, wieder deutlich ins Bewußtsein. Schlosser holte zunächst in aller Eile aus dem naheliegenden Forsthause den Revierförster, dessen Ehefrau und noch eine Anzahl anderer Personen herbei. Dann zog er, bis an den Leib ins Wasser watend, die Tote aus dem Teiche, man trug sie in das Forsthaus und begann sofort die Wiederbelebungsversuche, die der durch einen reitenden Boten herbeigeholte Arzt Schneider noch eine Zeitlang fortsetzte, bis man einsehen mußte, daß alle Bemühungen vergeblich bleiben würden. Der Arzt überzeugte sich von dem Tode des Mädchens und sprach sich in seinem Gutachten dahin aus, daß die Tote in den Teich gestürzt und infolge des Schreckens und der Kälte des Wassers vom Schlag getroffen worden sein müsse. Im übrigen blieben die genaueren Vorgänge in tiefes Geheimnis gehüllt, und nur das eine stand unumstößlich fest, daß das geistig gesunde, harmlose und heitere Mädchen sich den Tod nicht selbst gegeben haben konnte. Darüber waren sieben Jahre hingegangen. Da verbreitete sich das Gerücht, daß eine Zuchthäuslerin in Waldheim bekannt habe, die Tochter des Försters von Landesgemeinde absichtlich ins Wasser gestürzt zu haben. Das Geständnis war von einer jungen Frauensperson abgelegt worden. Sie hieß Johanne Wilhelmine A ... und war am 23. Dezember 1827 als Tochter eines Waldarbeiters in Untersachsenberg geboren. Nachdem sie schon als Kind mehrere kleine Diebstähle begangen, namentlich aber einen tief eingewurzelten Hang zum Vagabundieren und Betteln an den Tag gelegt hatte, war sie am 11. Oktober 1843 in die Korrektionsanstalt zu Bräunsdorf eingeliefert worden, von wo sie aber schon am 16. Februar 1844 nach der Korrektionsselekte zu Waldheim geschickt worden war. Dort hatte sie sich nach dem Zeugnis des Direktors und des Hausgeistlichen als eine rohe, träge, gemütlose, trotzige und ungehorsame Person bewiesen, hatte einen auffälligen Mangel an Scham und eine fast unnatürliche Sinnlichkeit an den Tag gelegt und einen unausrottbaren Hang zu Lüge und Verstellung gezeigt. Am 17. Januar 1848 abends nun war etwas Merkwürdiges in der Strafanstalt geschehen. Als die Mädchen beisammensaßen, hatte eine gewisse Luise E... die Aufseherin Ernestine Menzel gebeten, ihr zu gestatten, einige Abschnitte aus einem Erbauungsbuch für Gefangene in Strafanstalten vorzulesen, das den Mädchen von dem Anstaltspfarrer gegeben worden war, und versichert, daß sie alle recht fleißig dabei stricken würden. Die Menzel gestattete das Vorlesen, ging hinaus und sah nur öfters einmal durch das Beobachtungsfenster, um zu sehen, ob die Mädchen auch fleißig arbeiteten und sich ruhig verhielten. Als sie nach ungefähr einer Stunde wieder in die Stube trat, fiel ihr auf, daß unter den Mädchen eine ganz außergewöhnliche Ruhe herrschte, und es schien ihr, als ob die Mädchen geradezu bestürzt wären. Die Menzel unterrichtete sich von dem, was vorgegangen war, ohne Aufsehen zu machen. Sie überlas nun den Aufsatz in dem Buche, welchen die E... vorgelesen hatte. Er lautete: »Auf einem Dorfe unweit Magdeburg wurde einst auf dem Felde eine ermordete Frau aufgefunden; den Täter konnte man nicht entdecken. Man hatte zwar Verdacht auf einen Mann in demselben Dorfe, der mit der Getöteten Umgang gehabt hatte; aber es fehlte an hinreichenden Beweisen gegen ihn. Bald darauf geht der Pfarrer des Orts auf das Feld, um die Stelle zu sehen, wo die Mordtat geschehen ist, da findet er noch die mit Blut bespritzten Steine. Einen solchen Stein nimmt er mit nach Hause, und nun läßt er alle Männer der Gemeinde in sein Haus kommen. Mitten in der Stube liegt auf einem Tische der mit Blut bespritzte Stein. Der Pfarrer tritt hin, nimmt den blutigen Stein in seine Hand, zeigt ihn allen Anwesenden und spricht mit Nachdruck folgende Worte: ›Seht alle den Stein an, an dem noch das Blut der Ermordeten klebt. Könnte dieser Stein reden, er würde den Mörder bald nennen. Der Mörder muß unter uns sein, das weiß ich gewiß. Vielleicht ist er in dieser Stube. Er fühlt schon die Qualen des bösen Gewissens, und bald wird er selbst seine Schuld bekennen. Wenn du unter uns bist, Mörder, verschweige deine Tat nicht länger, und versündige dich nicht noch mehr, als du schon getan hast. Was wird es dir helfen, wenn du es auch noch eine Zeitlang verheimlichst? Sah denn wirklich keiner zu, da du dies Blut vergössest? Auch Gott nicht, der Allwissende, vor dem selbst die Nacht Licht ist? Wird er es nicht endlich doch noch offenbaren? Meinst du denn, daß du noch irgendwo Ruhe haben könntest? Der Schlaf wird dich fliehen, und das blutige Bild der Ermordeten wird dir immer vor Augen schweben und dich mit fürchterlichen Träumen schrecken. Gehst du auf dem Felde an der Stelle vorbei oder pflügst und arbeitest du in der Gegend, so wird es immer sein, als ob die Ermordete vor dir stände, wie sie ihre Hände zum Himmel erhebt und dich als den Mörder anklagt. Wie lange wirst du das aushalten? Besinne dich! Noch in diesem Augenblicke gib der Wahrheit die Ehre und bekenne deine Missetat, sonst werden noch Unschuldige in Verdacht kommen, und deine Bluttat wird doppelt schändlich. Wirst du aber deine Tat gestehen und bereuen, so kann noch Rat werden, deine verlorene Seele zu retten und dich der Barmherzigkeit des Allerhöchsten wieder teilhaft zu machen. Denn Jesus, der Heiland der Sünder, hat noch am Kreuze für seine Mörder gebeten: Vater, vergib ihnen!‹ Und nun trat der ehrwürdige Pfarrer hin, seine Augen waren voll Tränen, und er sprach: ›Wer unter euch ein gutes Gewissen hat, der nehme diesen mit Menschenblut befleckten Stein in seine Hand, wie ich es tue, halte ihn zu Gott gen Himmel und spreche: Ich bin unschuldig an diesem Blute!‹ Das geschah. Der Pfarrer tat es zuerst, und dann der Reihe nach alle Anwesenden. Als der Stein zu dem Täter kam, den die übrigen alle schon scharf ansahen, wurde dieser blaß wie der Tod und zitterte an Händen und Füßen. Wie er nun aber zugreifen und den Stein aufheben wollte, fuhr er zurück und schrie: ›Was soll ich's leugnen, ich hab' es getan, Gott sei mir armen Sünder gnädig!‹ Man nahm ihn fest, und er erhielt seinen verdienten Lohn. Unmöglich ist es, der Hand Gottes zu entfliehen, Weish. 16. 15. Darum, so wahr ich lebe, spricht Gott der Herr, ich will dich dem Blut übergeben, und das Blut soll dich verfolgen, und obschon du Blut hassest, so soll doch das Blut dir nachjagen. Ezech.35. 6. Die ganze Welt fürchte den Herrn, und alle, die den Erdboden bewohnen, sollen vor ihm erzittern, Psalm 32. 8.« Die Aufseherin Menzel bemerkte an diesem Abend weiter nichts. Auch am darauffolgenden Tage fiel nichts Auffälliges vor, nur kam es ihr seltsam vor, daß die A..., die das Kehren der Arbeitsräume in dieser Woche zu besorgen hatte, sehr still und niedergeschlagen schien. Am nächsten Tage aber bemerkte sie, daß die A... das Taschentuch vor das Gesicht hielt. Als die Menzel sie darüber zur Rede stellen wollte, flüsterte die E... ihr zu: »Frau Aufseherin, nehmen Sie doch die A... mit in Ihre Stube, sie will Ihnen gern etwas sagen, was sie in unserer Gegenwart nicht erzählen will.« Die Menzel nahm die A... daraufhin mit in ihre Stube, und nachdem sie kaum einige Worte mit ihr gewechselt hatte, rief der Zögling aus: »Ach Gott, Frau Aufseherin, ich habe großes Unrecht getan, ich habe einem Mädchen einen Schub gegeben, daß es in das Wasser fiel und ertrunken ist.« Die Aufseherin versuchte ein kurzes Verhör, und die A... erzählte in heftiger, aufgeregter Art: Sie habe einmal eine Försterstochter um ein Kleid gebeten, und diese habe ihr darauf geantwortet: »Du willst gewiß schon wieder betteln; schämst du dich nicht, du bist ein so großes Mädchen und kannst arbeiten.« Sie sei damals noch nicht ganz fünfzehn Jahre alt gewesen, Natalie Zeh aber einige zwanzig Jahre alt und weit kräftiger als sie, das ärmliche Bettlermädchen. Sie habe sie aber doch in das Wasser stoßen können, fuhr die Dirne fort, weil sehr viel Wasser in dem Teich gewesen und der Damm deshalb sehr schlüpfrig gewesen sei. Sie sei dem Mädchen auch nicht behilflich gewesen, wieder aus dem Wasser herauszukommen, und habe auch niemand herbeigeholt, um die Ertrinkende zu retten, und auch später niemand etwas von dem Vorfall erzählt. Es war immerhin möglich, daß die Landstreicherin aus Überdruß über die lange Haft ein Märchen ersonnen hatte, wie das in Arbeitshäusern nicht ganz ungewöhnlich ist. Die Menzel entließ also die A... wieder, um sich mit dem Direktor der Anstalt zu besprechen. Aber schon ein Ereignis kurz nach diesem Verhör, von dem die Aufseherin erfuhr, machte es fast zur Gewißheit, daß die Angaben der A... nicht aus der Luft gegriffen waren. Zufällig kam nämlich an demselben Tage wenig später die Stiefmutter der A.. in die Strafanstalt, um ihre Stieftochter zu besuchen. Die A... kam gerade aus dem Waschhause, als ihr die Stiefmutter begegnete. Sie trug das Taschentuch auch jetzt vor dem Gesicht und weinte. Als die Mutter sagte: »Nun, Mine, wir denken, du sollst nach Hause kommen; du kommst ja aber nicht und schreibst auch nicht«, erwiderte die A...: »Ja, ich werde auch gar nicht kommen.« Die Mutter fragte weiter: »Was hast du denn gemacht?« und das Mädchen antwortete: »Früher, als ich noch frei war, habe ich ein großes Unrecht getan.« Auf die weitere Frage, was sie denn getan habe, richtete die Tochter sich auf und flüsterte ihrer Mutter heimlich etwas ins Ohr. »Das hast du gemacht? I, du Mensch, du! – Da hieß es nun immer, daß das Mädchen selbst in das Wasser gesprungen sei, und das glauben die Leute heute noch.« Die Tochter erwiderte darauf: »Nein, ich habe sie in das Wasser gestoßen.« Die Mutter sagte dann zu ihrer Tochter: »Ich bin mit weichem Heizen hierher gekommen und wollte ein gutes Wort einlegen, daß du bald nach Hause kommen solltest. Wenn du aber so etwas gemacht hast, so kommst du nicht nach Hause. Wie oft habe ich dich zur Ordnung, zur Arbeit und zum Besuch der Schule angehalten; du hast mir aber nicht gefolgt, du hast mir manche harte Behandlung von deinem Vater zugezogen, ja, du hättest mir wohl sogar etwas angetan, wenn ich nicht so fest gegen dich aufgetreten wäre. Wenn es so ist, wie du sagst, so lebe wohl, so mag ich nichts mehr von dir wissen.« – Hierauf ging die A... weinend in die Stube zurück, während die Mutter sich entfernte. Schon am nächsten Tage wurde die A... dann von dem Anstaltsdirektor und wenig später auch vor dem Waldheimer Gericht vernommen, und sie blieb hier wie dort unbeirrt bei ihrer Selbstanklage. Sie wurde daraufhin dem zuständigen Gericht übergeben, in dessen Bezirk das Verbrechen vorgekommen war, und bei der Vernehmung an diesem Orte bekannte die A... nunmehr in aller Ausführlichkeit folgendes. Einige Tage vor der Tat war sie, um zu betteln, in das Forsthaus zu Landesgemeinde gegangen, wo sie schon früher zuweilen eine Gabe erhalten hatte. Man hatte sie auch bei dieser Gelegenheit nicht leer ausgehen lassen und ihr einige Kartoffelklöße mit der Erlaubnis gegeben, sie in der Küche zu verzehren. Die Tochter des Försters hatte ihr selbst die Schüssel gereicht, und sie hatte eben mit Essen beginnen wollen, als ihr plötzlich der Gedanke gekommen war, die Natalie Zeh um ein Kleid zu bitten. Die Bitte war ihr aber abgeschlagen worden, und nun hatte sie zu essen angefangen. Es war fünf oder sechs Tage später gewesen – im April des Jahres 1841 – als sie aus dem Böhmischen zurückgekommen war und sich im Walde verlaufen hatte. Endlich hatte sie sich in der Nähe des Forsthauses gefunden und auch schon den Teichdamm vor sich gesehen, auf dem eben ein Mädchen hingegangen war, das sie als die Tochter des Försters erkannt hatte. Die A. .. war nun ebenfalls auf den Damm zugegangen, während die Försterstochter langsam vor ihr hergeschlendert war. Die A... hatte ihre Schritte beschleunigt und die andere bald eingegeholt, die, da der über den Damm führende Fahrweg sehr schmutzig gewesen war, auf dem Rasenrande gegangen war, der sich in einer Breite von etwa einem halben Meter zwischen Weg und Teich hinzog und nach dem Teiche zu ziemlich schräg abfiel. Plötzlich hatte sich die Försterstochter umgedreht, hatte die Bettlerin dicht vor oder neben sich hergehen sehen und hatte zu ihr gesagt: »Willst du denn schon wieder betteln?« Diese Worte hatten in der Bettlerin die Erinnerung an die Zurückweisung wenige Tage vorher hervorgerufen, und plötzlich war eine wilde Rachsucht in ihr aufgestiegen, die den Gedanken in ihr erzeugt hatte, die Zeh ins Wasser zu stürzen. Diese hatte sich eben von ihr abgewendet, die Bettlerin war auf sie zugelaufen und hatte ihr unter Anwendung ihrer vollen Kraft mit dem Arme einen Stoß in die Seite gegeben, so daß die Zeh, die ganz nahe am Wasser gegangen war, auf dem schlüpfrigen Wege ausgerutscht und den steilen Abhang des Dammes hinunter ins Wasser gefallen war. Die Unglückliche war mit dem Kopf zuerst in das Wasser gesunken und sofort untergegangen, aber noch einmal bald darauf waren der Kopf und die Arme des Mädchens ein Stück vom Teichrande entfernt wieder zum Vorschein gekommen, und die Bettlerin hatte die Ertrinkende einmal dumpf und ängstlich »Ach Gott!« rufen hören. Über das, was weiter vor sich gegangen war, wußte die A... nichts zu erzählen; sie war nach der Tat schnell den Dammweg zurückgerannt und in den Wald hineingelaufen. Bei einem genaueren Verhör verwickelte sich die A . .. in einige Widersprüche. Aber diese Widersprüche genügten nicht, um die Aussage im Ganzen als unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Ebensowenig konnte für die Beurteilung der Aussage in die Wagschale fallen, daß die A... kein Zeichen ernsthafter Reue äußerte. Sie benahm sich meist ebenso leichtsinnig wie vorher und führte dieselben sittenlosen Gespräche wie schon immer, und nur dem Bezirksarzt gegenüber spielte sie die Zerknirschte. Sie weinte zwar leicht, sprach von ihrem früheren zügellosen Leben als einer Folge schlechter Erziehung und drückte ihr Verlangen aus, ihre Strafe bald abzubüßen; ihre Aufmerksamkeit war aber ebenso leicht wieder auf andere Gegenstände gelenkt, so daß man an eine aufrichtige Reue mit dem besten Willen nicht glauben konnte. Es gehört keineswegs zu den seltenen Erscheinungen, daß Personen, die in einer Straf- oder Besserungsanstalt auf unbestimmte Zeit untergebracht sind, sich eines Verbrechens bezichtigen, um eine wenn auch nur kurze Veränderung ihrer Lage oder eine bestimmt abgegrenzte Strafe zu erlangen. Deshalb mußte der Richter auf diese Wahrnehmungen mehr Gewicht legen als in jedem anderen Falle. Aber die A... blieb unverbrüchlich bei ihrer Aussage, und nichts von dem, was über den Tod der Försterstochter sonst bekannt war, widersprach überdies ihren Angaben. Der Spruchhof, an den die Akten zur Entscheidung geschickt wurden, hielt das Geständnis der A... für wahr und begründet und verurteilte sie wegen Tötung zu einer dreijährigen Arbeitshausstrafe. Die Strafe fiel so niedrig aus, weil die A..., die zwar eingeräumt hatte, daß sie die Absicht gehabt habe, die Zeh zu töten, die Tat selbst ohne Vorbedacht und nur in aufwallender Leidenschaft verübt hatte, weswegen die Richter nicht auf eigentlichen Mord erkannten. Außerdem kam für das Strafmaß in Betracht, daß die A... zur Zeit der Tat erst im vierzehnten Lebensjahre gestanden hatte und nach dem Kriminalgesetzbuch für das Königreich Sachsen die volle gesetzliche Strafe erst für Personen von achtzehn Jahren in Anwendung gebracht werden durfte. Elias Nygrén An dem majestätischen, im Sommer hellglitzernden, aber jetzt im Winter in Nebelschleier gehüllten Strome Wuoxen im finnischen Norden liegt der Sprengel Jääskis, gleichmäßig ausgezeichnet durch die Schönheit der Landschaft wie durch die malerische Tracht der Bevölkerung. Wir wenden uns seitwärts von diesem Orte dem Gute Delkola zu und setzen unsere Wanderschaft, ohne in dem gastlichen Herrenhause einzukehren, fort, bis wir zu einer einsamen Häuslerwirtschaft gelangen, die sehr bezeichnend Karhusuo, das heißt Bärensumpf, genannt wird. Die Leute, die dort wohnen, sind an Besuche nicht gewöhnt, sie leben einsam und von ihren nächsten Nachbarn eine deutsche Meile entfernt im Walde. Überall herrscht tiefe Stille, der Wind nur braust zuweilen in den mächtigen Bäumen, und in der Ferne tönt mitunter das unheimliche Geheul des hungrigen Wolfs. Der tiefe Schnee kennt kaum andere Rad- und Fußspuren als die der einsiedlerischen Bewohner, die hier abgeschlossen und den größten Teil des Jahres getrennt von der übrigen Welt ein einförmiges Leben führen. In der bescheidenen, mit Rauch gefüllten und von einem Kienspan erleuchteten Stube des Gehöfts finden wir die Mutter und ihre vier Kinder. Sie bewillkommnet eben einen Gast, den Bauer Matts Piepponen, der in der Nähe Holz gefällt hat und nun im Bärensumpfe nächtigen will. Bald darauf fährt ein Schlitten vor; in ihm sitzen zwei Männer, Elias Nygrén, der Hausherr, und der Bauer Thomas Jäppinen. Elias Nygrén, ein Mann von untersetzter Gestalt, mit dunklem Haar und schwarzen Augen, sieht aufgeregt, fast wild aus; er bringt heute abend keine heitere Laune mit und scheint überdies berauscht zu sein. Die Frau hat sich in letzter Zeit daran gewöhnen müssen, ihren Mann betrunken heimkehren zu sehen, aber heute wenigstens hat sie gehofft, daß er von seiner Fahrt in besserer Stimmung zurückkehren würde. Er hatte für morgen vor, zur Stadt nach Wiborg zu fahren und dort ein paar Schafe zu verkaufen, damit sie das bevorstehende Weihnachtsfest in einigermaßen froher Stimmung feiern könnten. Zuerst war er aber noch einmal in das entlegene Dorf zu dem Bauer Jäppinen gegangen, der ihn zu begleiten versprochen hatte. Nun kommen die Reisenden in Nygréns einsame Hütte, um dort die Schafe abzuholen, zu übernachten und am anderen Morgen weiterzufahren. Nygrén ist kaum in seine Wohnung eingetreten, als er seinen Entschluß ändert. Er befiehlt seiner Frau kurz und barsch, sie solle die Schafe hereinführen, er wolle sie schlachten. Ängstlich geht sie hinaus, und als sie nach wenigen Minuten wieder hereinkommt, hat sie nur ein Schaf an der Leine und beginnt zagend zu erzählen, das andere habe sie einige Stunden vorher einem ungeduldigen Gläubiger, der Bezahlung einer alten Schuld gefordert habe, überlassen müssen. Nygrén wird darüber unwillig, er schilt seine Frau, es entsteht ein heftiger Wortwechsel, in seiner Wut ergreift der Mann das Messer, er stößt das Tier nieder und wirft sich dann ungestüm aufs Bett, um still für sich weiter zu grollen, während seine Frau, von den beiden Bauern unterstützt, das Ausschlachten besorgt und das einfache Abendbrot zubereitet. Das Mahl wird aufgetragen, die drei Männer setzen sich zu Tische. Der Wirt bringt einen Krug Branntwein herbei, aber seine Gäste weigern sich zu trinken, er selbst spricht dem Schnaps desto eifriger zu. Die Frau ist mit dem geschlachteten Schafe eben fertig und im Begriff, das Fell hinauszutragen und aufzuhängen. Nygrén, in der Meinung, daß sie es wegbringen will, um eine Schuld damit zu bezahlen, herrscht sie an, sie solle das Fell nicht anrühren. Als sie Einwendungen macht, steht er heftig vom Stuhl auf, reißt es der Frau aus der Hand, wirft es in das lodernde Feuer, zieht es jedoch gleich wieder heraus, ergreift eine Axt und haut das Fell in Stücke. Unter Drohreden und Verwünschungen eilt er mit der hochgeschwungenen Axt in den Stall, um seine Kühe umzubringen; das Vorhaben wird ihm aber leid, er versetzt nur dem Pferde einen gewaltigen Hieb, dann kehrt er in voller Wut in die Stube zurück und stürzt sich auf seine zwei jüngsten Kinder, ein Mädchen von vier und ein jüngeres von anderthalb Jahren, streckt sie beide mit der Axt zu Boden und schlägt gleichzeitig, während er ausholt, seiner zweijährigen Tochter Katharine eine tiefe Wunde. Die Gäste springen erschrocken auf, nehmen den siebenjährigen Knaben in ihre Mitte und verlassen die Stube; das verwundete Mädchen folgt ihnen auf dem Fuße. Auf dem Hofe treffen sie die Frau, die dem wütenden Manne in den Stall nachgegangen ist, um ihr Vieh zu retten, dann aber nicht gewagt hat, ihren zornigen Gatten in die Stube zu begleiten. Wenige Worte reichen hin, um ihr zu sagen, daß die zwei jüngsten Kinder erschlagen sind, und daß es nun gilt, das Leben der anderen zu retten. Sie führt beide in einen Verschlag und schützt sie notdürftig durch schnell zusammengeraffte Kleider gegen die Kälte. Kaum aber sind die Kinder verborgen, da erscheint der Vater im Hofe und fragt voll Ingrimm seine Frau, wo Sohn und Tochter geblieben seien. Sie verweigert zunächst die Auskunft, aber ihr Mann wird allmählich ruhiger und versichert, daß er keinem ein Leid tun wolle; und nun verrät sie das Versteck. Nygrén tritt an den Verschlag, findet aber nur den Knaben noch da, das Mädchen hat in der Angst die Flucht in den Wald ergriffen. Der Vater lockt seinen Sohn durch gute Worte an sich und geht mit ihm in die Stube, wo die Geschwister in ihrem Blute schwimmend am Boden liegen. Die Mutter und Jäppinen folgen, der Bauer Piepponen dagegen entfernt sich und sagt im Fortgehen, er wolle das Ereignis der Polizei melden. Das in der Stube noch rauchende Blut entflammt die Mordlust des unnatürlichen Vaters von neuem, er packt den Knaben an der Gurgel und drückt ihm die Kehle zusammen. Die Mutter schreit und bittet den Bauer Jäppinen um Hilfe. Dieser stürzt fort und fährt mit seinem Schlitten davon; Nygrén schleudert sein Kind an die Erde und würgt es zu Tode. Fast ohne Besinnung vor Furcht, daß ihr Mann sie auch noch umbringen und dann das Haus anstecken werde, flüchtet die Frau in den Hof, um von da den schützenöen Wald zu erreichen. Hinter ihr her kommt der Mann, er schwingt sich, ohne sie anzusehen, aufs Pferd und jagt wie von Furien gepeitscht in rasender Eile davon. Die verzweifelte Mutter läuft im Hofe umher und ruft ihre Tochter, das einzige Kind, das sie noch besitzt. Ihr Suchen ist umsonst, ihr Rufen bleibt ohne Antwort. Ratlos wankt sie zurück in die Stube, dort liegen drei ihrer Kinder, alle drei stumm und tot, die Stille wird ihr unheimlich, die Leichen starren sie so schauerlich, fast vorwurfsvoll an, daß sie sich von neuem aufmacht, um ihre Tochter im Walde aufzuspüren und bei dem Gutsherrn Trost und Hilfe zu holen. Kaum hat sie den halben Weg zurückgelegt, da vernimmt sie Geschrei, es ist die Stimme ihres Mannes, der nach dem Hause zu reitet. Schnell versteckt sie sich im Gebüsch, der Mörder reitet an ihr vorüber, sie aber eilt trotz ihrer Erschöpfung weiter und erreicht mit Aufbietung der letzten Kraft das Herrenhaus. Dort erzählt sie hastig die fürchterlichen Ereignisse, dann bricht sie ohnmächtig zusammen. Der Gutsherr sendet sogleich Boten aus, die einen sollen den Mörder greifen, die anderen seine Tochter Katharine suchen. Die ausgeschickte Mannschaft findet das Haus verödet, Elias Nygrén ist nicht anwesend, aber die Leichen seiner drei Kinder zeugen von seiner Tat. Das Mädchen wird nach mehreren Stunden im Walde entdeckt, es blutet aus einer tiefen Wunde, sterbend wird es auf das Gut geschafft, die ärztliche Hilfe kommt zu spät, nach wenigen Tagen ist auch das letzte Kind tot. Noch sind die Leute, die den Vater festnehmen sollen, nicht wieder zurückgekehrt, da stellt er sich selbst bei der Gutsherrschaft ein, bekennt den vielfachen Mord und läßt sich ohne Widerstand verhaften. Das Gericht stellte über den Täter und die Gründe seiner Tat folgendes fest. Elias Nygrén war im Sprengel Jthis im Gouvernement Nyland geboren, wo sein Vater ein Pachtgut besaß. Kaum zwölf Jahre alt, verließ er die Heimat und diente als Knecht in mehreren Orten, bis er sich 1833 verheiratete und in dem Kirchspiel Ruokolask niederließ. Dort wohnte er sechzehn Jahre, trieb Landwirtschaft und nebenbei das Gewerbe des Chirurgen. Im Jahre 1849 zog er mit Weib und Kind nach Jääskis und übernahm nach dem Tode seines Schwiegervaters die Häuslerwirtschaft Karhusuo. Die Ehe Nygréns war im ganzen friedlich und glücklich. Obschon verschlossen und von rauhen Sitten, war Nygrén doch meist liebevoll gegen seine Frau, zärtlich gegen seine Kinder und nur dann gewalttätig, wenn er sich einen Rausch angetrunken hatte. Der Gutsherr, ein wohlangesehener, achtbarer Mann, gibt ihm ein gutes Zeugnis. Er ist mit Nygréns Arbeit und Führung stets zufrieden gewesen, hat niemals Reizbarkeit oder brutales Wesen an ihm wahrgenommen und häufig gesehen, daß er Frau und Kinder freundlich behandelte. Die Nachbarn können sich über Nygrén nicht beklagen, nur der Branntwein, sagen sie, habe ihn mitunter grimmig gemacht. Es sei dann zuweilen zu heftigen Ausbrüchen gekommen, ja Nygrén habe im Rausche wohl das Messer gezückt. Bis zum Jahre 1852 also lebte Nygrén mit seiner Familie einig und hatte sein leidliches Auskommen. Er durfte hoffen, sich durch Fleiß und Sparsamkeit emporzuarbeiten. Da erschien plötzlich eine Verordnung, die bestimmte, daß jeder als Vagabund angesehen und behandelt werden sollte, der keinen festen Dienst hätte oder sich einen solchen innerhalb einer bestimmten Zeit nicht verschaffen könnte, es wäre denn, daß die Gemeinde, in der er geboren sei oder wenigstens zehn Jahre gelebt habe, sich für ihn verbürgte, das heißt, sowohl in bezug auf Steuerpflicht als auf Versorgung bei etwaiger Arbeitsunfähigkeit für ihn eintrete. Im August wurde die Gemeinde Jääskis zusammengerufen, und Nygrén erhielt die Anweisung, sich binnen einer gewissen Frist aus seinem Geburtsort einen Heimatschein zu verschaffen, widrigenfalls auch er als Vagabund behandelt werden würde. Nygrén, der sich bewußt war, daß er sich ehrlich und redlich ernährte, geriet dadurch in höchsten Zorn. Er verwünschte das Kreisamt, die Gemeinde und den Gutsherrn, die er für die ihm widerfahrene Unbill verantwortlich machte, und suchte seinen Grimm beim Branntwein zu vergessen. Freilich das Kreisamt, die Gemeinde und der Gutsherr konnten nicht helfen. Das Kreisamt machte ja nur eine obrigkeitliche Verordnung bekannt, die Gemeinde mußte auf dem Heimatscheine bestehen, wenn sie nicht selbst für den Häusler Bürgschaft leisten wollte, der Gutsbesitzer war nur der Pachtgeber, nicht der Dienstherr Nygréns, und dieser konnte folglich nicht von ihm vertreten werden. Nygrén sah wohl ein, daß es schwer halten würde, von der Gemeinde, die er als Knabe verlassen und der auch sein Vater nicht als vollberechtigter Genosse angehört hatte, einen Heimatschein zu bekommen, es standen ihm langwierige, unangenehme Verhandlungen bevor, und am Ende wurde er vermutlich doch für einen Vagabunden erklärt, von Haus und Hof weggetrieben und unter die Soldaten gesteckt, zu öffentlichen Arbeiten gepreßt oder ins Zuchthaus eingeliefert. Die Lage war bedenklich, nirgends eine Rettung, Nygrén wurde immer düsterer und trostloser. Bis zum Spätherbst zermarterte er sein Hirn, einen Ausweg zu finden. Der Gutsherr, an den er sich in seiner Not wandte, sagte ihm, daß er der Gemeindeversammlung, die den verhängnisvollen Beschluß gefaßt hatte, nicht beigewohnt habe, und versprach ihm seinen Beistand; inzwischen mußte er ihm aber gleichwohl raten, den Verlauf der schriftlichen Verhandlungen zwischen den beteiligten Gemeinden ruhig abzuwarten, und konnte natürlich für den glücklichen Ausgang keine Bürgschaft übernehmen. Die Geistlichkeit, die er um ihre Vermittlung ansprach, war dem Gesetz gegenüber nicht in der Lage, ihn zu schützen. Jetzt reifte allmählich in Nygrén der Entschluß, seine Familie und dann sich selbst zu ermorden, um das ihm und den Seinigen drohende Unglück abzuwenden. Er verriet mit keiner Silbe, was in seinem Innern vorging, dumpf brütete er über dem schrecklichen Vorhaben, vor dem ihm selbst graute. Mehreremal trank er sich Mut an, aber jedesmal bebte er zurück vor dem entsetzlichen Verbrechen. Endlich am 17. Dezember schritt er zur Ausführung. Erhitzt vom Genuß des Branntweins, erzürnt durch den Streit mit seiner Frau und aufgeregt durch den Anblick des Blutes, wurden die seit vielen Wochen in der Seele bewegten blutigen Gedanken zur Tat. Er wollte seine Kinder vor Armut und Schande retten, deshalb erschlug er sie; er hätte auch seine Frau umgebracht, wenn ihm die Axt noch zur Hand gewesen wäre, als er im Hofe an ihr vorüberritt. Nygrén wurde als ein vierfacher Mörder zum Tode verurteilt. Er selbst freute sich über dieses Urteil und verzichtete darauf, die Gnade des Kaisers anzurufen. Dennoch ward er begnadigt. Der Zar schenkte ihm das Leben und befahl, daß er körperlich gezüchtigt, dann auf Lebenszeit nach Sibirien verbannt und dort in Ketten Grubenarbeit verrichten solle. Als Nygrén diese Entscheidung vernahm, bat er um Wiederherstellung des ersten Urteils, denn »er sehne sich nach dem Tode«. Seine Bitte wurde abgeschlagen, es blieb bei der über ihn verhängten Deportation nach Sibirien. Der Vollständigkeit willen sei noch bemerkt, daß die beiden Bauern, die bei dem Verbrechen zugegen waren und nicht den Mut hatten, den Mörder in seinem blutigen Werke aufzuhalten, mit vierzehntägiger Haft bestraft wurden. Ein Mörder seiner Mutter Am 28. September 1849 abends zwischen halb und drei Viertel nach zehn Uhr wurden die Bewohner der kleinen Stadt J... im sächsischen Erzgebirge durch den in verzweifeltem Tone mehrmals wiederholten Jammerruf: »Ach Gott, meine Frau! Ach Gott, meine Frau!« erschreckt. Bald erkannte man deutlich die Stimme des unweit des Marktes wohnenden Barbiers und Chirurgen St... Die Rufe wurden immer gräßlicher und wollten nicht aufhören, und als auch der königliche Gerichtsverwalter, der in der Nähe wohnte, erschrocken ans Fenster geeilt war, kam schon der Gerichtswachtmeister zu ihm und meldete ihm, daß ein Mord geschehen sei. Der Gerichtsverwalter ging sofort in das Haus des Barbiers, und in der im Oberstocke gelegenen Wohnstube bekam er ein Bild zu Augen, wie er es schrecklicher noch nie gesehen hatte. In der Mitte stand eine Wiege mit einem Kinde, dessen Kopf gänzlich zerschmettert und mit herausgequollenem Gehirn aus den Betten hervorsah. An der hinteren Wand der Stube aber lag eine weibliche Person, in der man bald die Frau des Barbiers St... erkannte, in Betten, die auf ein Sofa gebreitet und über und über mit Blut bedeckt waren. An dem Kind, dem jüngsten, erst ein Vierteljahr alten Söhnchen der St..., war kein Lebenszeichen mehr wahrzunehmen; die Frau aber röchelte tief gleich einer Sterbenden. Der Bergphysikus Dr. G... und der Oberwundarzt S..., nach denen sofort geschickt worden war, während mehrere Hausgenossen in der entsetzlichsten Aufregung mit dem Barbier St... in der Stube herumstanden, erklärten beim ersten Anblick des Kindes, daß hier nichts mehr zu retten sei; es wäre durch die Kopfverletzungen auf der Stelle getötet worden. Die Ärzte richteten also alle ihre Bemühungen auf die in den Betten an der Hinterwand liegende St..., die durch fortwährendes Röcheln noch Leben verriet. Sie ruhte wie eine Schlafende auf der linken Seite des Körpers, das Gesicht dem Innern der Stube zugewendet, und wurde in dieser Lage zunächst auch noch liegengelassen, während das Blut von den Wunden an ihrem Kopfe weggewaschen und teilweise auch das ziemlich starke Haupthaar weggeschnitten wurde, damit die Verletzungen untersucht werden könnten. Die Ärzte gaben übereinstimmend ihr Gutachten dahin ab, daß auch hier an die Möglichkeit, der Verletzten das Leben zu retten, gar nicht zu denken sei, denn jede einzelne der verschiedenen schweren Wunden, bei denen meist auch die Schädeldecke durchschlagen war, sei tödlich und der Tod binnen wenigen Stunden mit Bestimmtheit zu erwarten. Außer dem Röcheln war an der Frau sonst keine Lebensregung wahrzunehmen, und von Bewußtsein gar war nicht das leiseste Anzeichen zu bemerken. Die Augen der beiden Verletzten waren fest geschlossen, und an keinem von beiden, namentlich nicht an der St..., ließen sich irgendwelche Spuren von Widerstand oder von Körperbewegungen, die auf die Schläge hin erfolgt waren, erkennen. Auf der Diele mitten in der Stube fand man eine mit Blut befleckte Holzaxt, mit der die Verletzungen jedenfalls ausgeführt worden waren. Nach Angabe der beiden Ärzte waren indes von den Verletzungen der Frau einige derart, daß sie mit einem mehr spitzigen Werkzeuge, etwa mit einem Hammer, zugefügt zu sein schienen. Ein solches Instrument wurde aber weder in der Stube noch in den unmittelbar anstoßenden Räumen aufgefunden, auch nicht auf der Straße, wo man ebenfalls nachsuchte, weil eine Fensterscheibe am oberen Teile des Sofas in der Nähe des Kopfes der St... zerbrochen war. Erst später fand man in der Kammer, die der Wohnstube gegenüberlag, unter einem der dort befindlichen drei Betten einen mit Blut befleckten Hammer und das Bett selbst durch Blut verunreinigt. Über die Täterschaft gab sogleich die mündliche Anzeige des Gerichtswachtmeisters Aufschluß. Nach seiner Aussage war gegen halb elf Uhr der im sechzehnten Lebensjahre stehende Sohn des Barbiers St... Karl Friedrich Wilhelm bloß mit Hemd und Hosen bekleidet in die Fronfeste gekommen und hatte den Wachtmeister aus dem Schlafe geweckt und veranlaßt, ihn in der Fronfeste zu behalten, da er seine Mutter geschlagen habe. Er hatte dabei die Worte ausgestoßen, »er habe einen gräßlichen Traum gehabt, als ob ihn die Mutter und er sie geschlagen und die Mutter dabei sehr geblutet habe«. Der Gerichtswachtmeister war sofort nach der Wohnung des Barbiers geeilt. Hier hatte er diesen und einige andere Bewohner des Hauses schon in voller Aufregung über die Entdeckung gefunden und war dann gleich wieder weggeeilt, um dem Gerichtsverweser Meldung zu erstatten und den jüngeren St..., der sich noch ohne gerichtliche Vorsichtsmaßregeln in der Fronfeste aufhielt, in sicheren Gewahrsam zu bringen. Der Barbier St... und seine Hausgenossen sagten zunächst folgendes aus: Zwischen ein Viertel und halb elf Uhr abends war der Barbier aus einer Schenke nach Hause gekommen, hatte die Tür, die vom Vorboden aus in seine Wohnstube führte, in die sich seine Frau wegen Unwohlseins infolge einer kranken Brust gelegt hatte, verschlossen gefunden und mehrmals vergebens daran gepocht. Da war ihm aus der der Wohnstube gegenüberliegenden Kammer sein Sohn Friedrich Wilhelm mit dem älteren Kinde St...s, einem Mädchen von drei Jahren, auf dem Arm entgegengekommen, hatte seinem Vater das Kind schweigend übergeben und war schnell die Treppe hinabgegangen. St... hatte nicht gewußt, was er von diesem Benehmen seines Sohnes halten solle, er hatte wiederholt an der Türe der Wohnstube geklopft und seine Frau beim Namen gerufen. Da ihm auch jetzt nicht geöffnet worden war und er in der Stube ein leises Röcheln zu hören geglaubt hatte, hatte ihn die Angst gepackt. Er hatte gedacht, seine Frau könnte beim Heizen des Stubenofens die Klappe nicht aufgemacht und das Zimmer sich während ihres Schlafes mit Kohlengas gefüllt haben, und sie sei nun dem Ersticken nahe. Er hatte deshalb mit dem Schneider St..., der in demselben Stockwerk unmittelbar neben den St...s wohnte und inzwischen von dem Lärm erwacht war, die Türe nach der Küche aufgestoßen, die an die Wohnstube anstieß und mit ihr durch eine Glastür verbunden war. So war er in die Wohnstube gelangt. Er hatte alles so gefunden, wie noch die später Herbeigerufenen es sahen: seine Frau in ihren Betten auf dem Sofa und sein jüngstes Kind in der Wiege daneben, beide in ihrem Blute, mit gänzlich zerschmetterten Köpfen. Das Kind war wahrscheinlich auch da schon tot gewesen, während die Mutter noch tief geröchelt hatte. Im Kopfe der Mutter hatte noch die Axt gesteckt. St... hatte sie herausgezogen und mitten in die Stube auf die Diele geschleudert. Wenige Minuten nach ihrem Eintritt in die Stube war auch schon der Gerichtswachtmeister E... angelangt und hatte ihnen erzählt, daß der Sohn des Barbiers sich eben in der Fronfeste gestellt habe. Der Gerichtsverweser verfügte, daß keine Veränderungen an dem Tatort vorgenommen würden. Die Ärzte verließen die St...sche Ehefrau nicht, konnten sich aber nur darauf beschränken, der Sterbenden durch Umschläge einige Linderung zu verschaffen. Sie verschied in der vierten Morgenstunde. Der Gerichtsverwalter begab sich inzwischen zu dem jungen Sohne in die Fronfeste, eröffnete ihm den Grund, weswegen man ihn in Gewahrsam halte, und setzte ihn davon in Kenntnis, daß Mutter und Bruder tot seien. Bei dieser Nachricht wendete sich St... auf seinem Strohsack um, verbarg eine Weile das Gesicht und begann zu schluchzen. Jedoch auf die ihm vorgelegten Fragen, warum und womit er Mutter und Bruder erschlagen habe, konnte er sofort wieder deutlich Antwort geben und sagte, daß er von seiner Mutter immer sehr streng behandelt und namentlich am Abend zuvor hart angefahren worden sei; deshalb sei er mit ihr in der Küche in Streit geraten, und als sie sich von da aus in ihr Bett begeben habe, sei er ihr mit einem Stück Holz gefolgt und habe sie geschlagen. Am nächsten Tage wurde der jugendliche Mörder vor die beiden Leichen geführt. Als er die seiner Mutter erblickte, brach er mit den Worten: »Ach, du lieber Gott!« in ein kurz anhaltendes Jammern aus. Sämtliche Anwesenden hielten indessen sein Gebaren mehr für Verstellung. Denn St... vermochte auf die ihm vorgelegten Fragen mit einer Stimme zu antworten, die zwar zitterte, aber dennoch keine innere Bewegung verriet, und zeigte im übrigen eine ziemlich ruhige Haltung. Als er von der Leichenschau in die Fronfeste zurückkam, äußerte er ohne jede Spur von Reue: »Die sind aber recht zugerichtet.« Als am Begräbnistage der Erschlagenen in der zwölften Mittagsstunde ein Sterbelied vom Turm geblasen wurde und nachher die Glocken zu läuten anfingen, zeigte St... wieder ein wenig Erschütterung. Als man ihn in den Sitzungssaal des Rathauses führte, dessen Fenster nach dem Marktplatz zu gingen und von denen aus man also auch den Trauerzug sehen konnte, der sich vor dem elterlichen Hause bildete, fing er an zu schluchzen und sank auf einen hinter ihm stehenden Stuhl, jedoch wahrscheinlich nur, um nichts mehr zu sehen, und wohl auch, um sich den Blicken der nach den Fenstern hinaufschauenden Neugierigen zu entziehen. Als man ihn jetzt aber fragte, ob er keine Reue fühle, brach er in ein lautes Schluchzen aus und beteuerte: »Ach Gott, wenn ich jetzt mein Leben für sie lassen könnte, ich wollte gern für sie sterben, wenn sie leben könnten«; und als der Sarg herausgetragen wurde, ließ er unter lautem Schluchzen die Worte hören: »Ich will ja alles gestehen, lassen Sie mich nur«, und folgte von nun an, sich an den Fensterstock lehnend, unter fortwährendem Weinen mit den Blicken dem Trauerzuge, solange er ihn sehen konnte. Dafür, daß aber auch dieser Schmerz nicht tief und nachhaltig und die Reue nicht aufrichtig und ehrlich war, sprach der Umstand, daß St... gleich nachher in der Fronfeste sein Mittagessen mit anscheinendem Appetit verzehrte und später auf die Frage, wie er geschlafen habe, mit wahrer Zufriedenheit erwiderte, so gut habe er lange nicht geschlafen; jetzt sei ihm erst wieder so wohl und leicht zumute wie lange nicht. Auch im übrigen zeigte er nicht die geringste Erschütterung, sondern war immer sehr gleichgültig und ruhig und äußerte sogar der Ehefrau des Wachtmeisters gegenüber einmal, daß es ihm lieb sei, daß er seine Mutter erschlagen habe; sie habe ihm auch nach dem Leben getrachtet und habe ihn vergiften wollen, außerdem habe sie sich ja selbst schon öfters den Tod gewünscht. Bei einem solchen Verhalten des St... taucht von selber die Frage auf, ob es seinen Grund in jugendlicher Oberflächlichkeit oder in frühzeitiger Verderbtheit hatte. Der Lebenslauf des jugendlichen Mörders soll darauf Antwort geben. St... wurde am 19. Juni 1834 in Dresden geboren, wo sich damals sein Vater vorübergehend aufhielt. Seine Eltern waren zur Zeit der Geburt dieses Kindes noch nicht miteinander verheiratet, ließen sich vielmehr erst anderthalb Jahr später trauen und zogen dann in das Gebirgsstädtchen J... Der erstgeborene Knabe blieb unter Pflege und Aufsicht seiner in zweiter Ehe mit einem Fleischermeister verheirateten Großmutter in Dresden zurück. Beide Großeltern sollen der Eigenwilligkeit des Enkels allen Vorschub geleistet und ihn gänzlich verzogen haben. Als er fünf Jahre alt geworden war, wurde der Knabe gegen seinen Wunsch, ja sogar unter heftigem Widerwillen in die Hände seiner Eltern zurückgegeben und namentlich von der Mutter, die einen zweitgeborenen Knaben inzwischen verloren und den älteren bisher schmerzlich entbehrt hatte, mit einer übergroßen Liebe empfangen, die dem Ernst und der Strenge des Erziehungszweckes nicht immer förderlich war. Von seinem sechsten Jahre an wurde er in die Stadtschule geschickt. Im Anfange des Schulunterrichts zeigte er sich langsam und schwerfällig und machte nur geringe Fortschritte. Vom neunten oder zehnten Jahre an aber entwickelte er sich rasch, zeigte sich als sehr gut befähigt und benutzte sogar die Gelegenheit zur Ausbildung in griechischer und lateinischer Sprache, die ihm von den Eltern mit großer Aufopferung gegeben wurde. In sittlicher Beziehung dagegen schritt er nicht in gleichem Maße vorwärts, sondern verübte schon jetzt zur Bekümmernis seiner Eltern und Lehrer eine ganze Reihe von leichtsinnigen und zum Teil auch boshaften Streichen. Dahin gehören namentlich zwei Handlungen: eine Flucht aus dem väterlichen Hause, die den Flüchtling freilich nicht bis zu dem beabsichtigten Ziele seiner Reise, nach Dresden, sondern nur bis zu dem nahen Städtchen S... und von da wieder zurückführte, und ein unter Anstiftung St...s gestiftetes Komplott mehrerer Schulknaben, eine Anzahl auf einer besonderen Liste verzeichneter angesehener Personen der Stadt durch Fenstereinwerfen zu ärgern und zu schädigen. Nachdem er aus der Schule entlassen war, konnte sich St... nicht gleich für einen bestimmten Lebensberuf entscheiden, und auch seine Eltern wußten anscheinend nicht, was sie aus dem Jungen machen sollten. Bald war die Rede davon, ihn auf die chirurgisch-medizinische Akademie zu bringen, bald wollte er Maschinenbauer oder Lithograph oder Soldat werden. St...s Eltern brachten den Knaben endlich, um ihn nicht ganz untätig zu lassen, in einer Leistenfabrik unter. Nur kurze Zeit fügte sich der widerspenstige junge Mann unter die wohlgemeinte, aber strenge Aufsicht des dortigen Werkführers. Es gelang dann, ihn als Arbeiter in der Maschinenfabrik zu K...dorf unter ziemlich günstigen Bedingungen unterzubringen, die seine Existenz sichern konnten. Namentlich war ihm Gelegenheit geboten, sich durch Benutzung von Unterricht weiter auszubilden. Eine Zeitlang ging es in diesem neuen Arbeitsveihältnis ganz gut, aber bald war es auch hier aus. Noch nicht fünfzehn Jahre alt, kam St... in den Bannkreis der unter seinen Mitarbeitern eingewurzelten republikanischen Ideen, und im Mai 1849 schloß er sich einem von Z... nach der Residenz abgehenden Freischarenzuge an, mit dem er aber nur bis zur Stadt A... kam, wo ihn besorgte Verwandte in Beschlag nahmen und zur Rückkehr zwangen. Mit welchem Eifer er die Sache erfaßt hatte, zeigte eine Äußerung bei seiner Vernehmung vor Gericht: die Stunde seines Anschlusses an die Freischärler sei die einzige schöne seines ganzen Lebens gewesen. Bald bereitete er seinen Eltern weitere Unannehmlichkeiten. St... wurde im Besitz eines Pistols betroffen, das seinem Hauswirt gehörte. Er kam dadurch in den Verdacht eines Diebstahls, der durch die üble Lage seiner Geldmittel noch verstärkt wurde, und dieser Zwischenfall bewog ihn, K...dorf heimlich zu verlassen. Von der Stadt S... aus gab er seinen Eltern hiervon Nachricht und bat sie zugleich, an einem bestimmten Art im Freien unweit der böhmischen Grenze Geld und Lebensmittel niederzulegen, damit er nach Österreich gehen und sich bei dem dortigen Militär anwerben lassen könne. Obschon die zärtliche Mutter Schlimmes befürchtete, entsprach der Vater dem Wunsche seines Sohnes nicht, und er unternahm auch nichts, um die Ausführung des Entschlusses zu hindern. Die Voraussicht des Vaters bestätigte sich noch an demselben Tage. St... stellte sich im elterlichen Hause ein, freilich unter nicht gerade freudeerregenden Umständen – ohne seine Uhr, die er verkauft, und ohne die sonstigen Wertsachen, die er zur Deckung von Schulden zurückgelassen hatte. Von dieser Zeit an lag er ohne Beschäftigung und selbst ohne bestimmte Aussicht dazu bei seinen Eltern. Auch der Plan des freiwilligen Eintritts in die sächsische Armee zerschlug sich. Daß dieser Aufenthalt im väterlichen Hause, der bis Ende September 1849 dauerte, weder für Eltern noch Sohn angenehm sein konnte, liegt auf der Hand. Letzterer fand höchstens seine Lage deswegen einigermaßen erträglich, weil er seinen Hang zur Trägheit befriedigen konnte, aber die Vorhaltungen, die ihm seine Eltern immer und immer wieder machten, und die, weil er noch dazu den Eltern meist widerspenstig und auffahrend entgegenzutreten pflegte, mit der Zeit immer heftiger wurden, störten ihn in seiner Beschaulichkeit doch zu sehr, als daß er sich in diesem Zustande hätte wohlfühlen können. In dieser Zeit nun verübte St... aus Mutwillen und Bosheit eine Brandstiftung, die gewissermaßen als Vorbereitung und Übergang zu dem bald darauf folgenden allerschwersten Verbrechen angesehen werden kann. Er selbst gestand darüber, daß er kurz nach dem 2. September 1849 Streit mit der Mutter gehabt habe; er sei daraufhin in den Wald gegangen, um Beeren zu suchen, und auf dem Rückwege sei er in eine Feldhütte gekrochen. Weil ihn gefroren habe, habe er sich Feuer angemacht, das zufällig die Hütte ergriffen habe und von ihm dann, als er eingesehen hätte, daß er es nicht mehr habe tilgen können, absichtlich genährt worden sei. Die Angaben St...s, daß er nur Feuer angemacht habe, um sich bei dem naßkalten Wetter zu trocknen und zu wärmen, wird – ganz abgesehen von der Unwahrscheinlichkeit, daß die zum größten Teile aus Rasenstücken errichtete Hütte so schnell in Brand geraten sein sollte – auch direkt widerlegt. Nicht weniger als drei Zeugen bezeugten einmütig, daß an jenem Tage keineswegs kaltes und regnerisches, sondern schönes Wetter gewesen sei, und einer der Zeugen hatte überdies mit eigenen Augen gesehen, wie St... Feuer auf dem Felde angemacht, dann brennenden Stoff auf zwei Stäben in die Hütte getragen und an deren vier Ecken gleichzeitig Feuer angelegt hatte. Die Verhältnisse in der St...schen Familie waren durch die Rückkehr des Sohnes und dessen unbeschäftigtes Herumlungern wieder wesentlich getrübt worden. Namentlich klagte der junge St... darüber, daß ihn seine Mutter, die früher sehr liebevoll und freundlich zu ihm gewesen wäre, jetzt oft hart gescholten und dabei manchmal sogar gesagt habe, es wäre nicht schade um ihn, wenn er tot wäre, und der Vater habe ihn oft außerordentlich derb gezüchtigt. Noch mehr, St... bemühte sich auch, das eheliche Leben seiner Eltern als unglücklich darzustellen und die Schuld davon der Mutter zuzuschieben; er behauptete, die Mutter sei dem Vater gegenüber unredlich gewesen und habe sogar einen Versuch, ihren Sohn zu vergiften, unternommen – Vorwürfe, die jeder Begründung ermangelten und bei der Untersuchung einwandfrei widerlegt wurden. Der Vater stellte zwar nicht in Abrede, daß er manchmal die Geduld verloren und den faulen und liederlichen Sohn, der sich zum Übermaße auch noch der Mutter gegenüber auffahrend und widerspenstig benommen habe, hart gezüchtigt habe; er fügte aber ausdrücklich hinzu, daß die Mutter immer und bis zum Übermaß gütig und nachsichtig gegen den Sohn gewesen sei – eine Versicherung, welche von nicht weniger als fünf Personen, die mit den Verhältnissen der St...schen Familie bekannt waren, bestätigt wurde. Ebenso widersprach der Vater der Behauptung seines Sohnes, als sei die Ehe mit seiner Gattin unglücklich und die Frau daran schuld gewesen. Ebenso bezeichnete er den angeblichen Vergiftungsversuch als eine lächerliche und widersinnige Erfindung. Und als solche erscheint in der Tat die Erzählung des jungen Verbrechers, seine Mutter habe ihm eines Tages zum Kaffeetrinken eine Tasse hingesetzt, in der man seit längerer Zeit blaue Farbe zum Stärken aufbewahrt habe. Erst nach ernstlichen Vorstellungen des Untersuchungsrichters erklärte St..., ohne jedoch die Unwahrheit aller dieser Anschuldigungen zuzugestehen, daß er nun wohl einsehe, wie er seine Mutter verkannt habe. Zur ferneren Charakterisierung des St... dient, daß er nach wiederholter Versicherung seines Vaters sich auch den jüngeren Geschwistern gegenüber oft roh betrug: die kleine dreijährige Schwester verfolgte er mit allerlei boshaften Neckereien – so spritzte er ihr einmal einen Tintenfleck an das neugewaschene Kleidchen, über das sie sich eben so sehr gefreut hatte – und wenn ihm der erst vierteljährige Säugling zur Wartung anvertraut wurde, behandelte er ihn entweder mit stürmischer Hast oder mit geflissentlicher Fahrlässigkeit. Am 2. September 1849 hatte St... in Abwesenheit des Vaters Zank mit der Mutter über einen geringfügigen Gegenstand. Als sie nämlich früh Kaffee tranken, war keine Butter da, und St... fragte, was sie zu dem Brote essen sollten. Die Mutler entgegnete: »Brot«. St... entgegnete, daß man doch zum Brote nicht Brot essen könne, und die Mutter meinte darauf, er solle doch nicht so dumm fragen. St... entgegnete, ihre Antwort sei noch viel verrückter; B... – ein Bewohner der Stadt – sei wegen seines Ausspuckens vor den Leuten auf die Irrenanstalt Sonnenstein gekommen, aber solche verrückte Antworten habe er nicht gegeben. Die Mutter wollte ihn darauf ins Gesicht schlagen, der Sohn hielt ihr aber die Hand. Der bei seiner Rückkehr davon unterrichtete Vater züchtigte den Sohn ungewöhnlich hart. Das geschah am Vormittage. Unmittelbar nach dieser Züchtigung stieg in St... der Entschluß empor, sich an den beiden Eltern zu rächen. Am Nachmittag ging St... aus, um – was er am liebsten tat – zu fischen. Als er dazu keine Lust mehr hatte, lagerte er sich mit einem anderen Knaben auf dem Felde, und hier überließ er sich ganz der Erinnerung an die erlittene harte Strafe, deren schmerzhafte Nachwirkungen er noch an seinem Körper fühlte, vergegenwärtigte sich alles, was er, nach seiner Meinung unschuldig, durch die Mutter gelitten hatte, und faßte den Entschluß, beide Eltern zu ermorden. Sehr bezeichnend und dem durchaus unwahren und unredlichen Verhalten des Verbrechers entsprechend erscheint es, daß er die Entstehung dieses fürchterlichen Entschlusses einem früheren Arbeitsgenossen in die Schuhe schieben wollte, der eine Weile vorher geäußert habe, solche Eltern würde er sich vom Halse schaffen. Ganz abgesehen davon, daß dieser Arbeitsgenosse die Äußerung überhaupt abstritt, gestand St... später selbst zu, daß er sie damals nur so aufgefaßt habe, als sollte er so schnell als möglich das elterliche Haus verlassen und sich anderswo um Arbeit bemühen. An den ersten Entschluß reihten sich innerhalb der vier Wochen bis zu der Tat selbst die mannigfaltigsten Schwankungen in der Ernstlichkeit des verbrecherischen Vorsatzes und mehrfach wechselnde Pläne über die Art seiner Ausführung. Schon am 2. September nahm sich St... vor, die Mutter während der Abwesenheit des Vaters, der sich abends regelmäßig außer dem Hause befand, in ihrem Bette zu töten, dann dem Vater bei der Rückkehr aufzulauern, ihn mit einem Schlage zu betäuben, in die Stube zu schleppen und dort ebenfalls totzuschlagen. Um den Anschein zu erwecken, daß diese Mordtaten durch fremde Personen begangen worden seien, sollte der Sekretär in der Stube erbrochen, ein Fensterflügel ausgehangen und andere ähnliche irreführende Anstalten getroffen werden. Ein andermal will er sich zur Vergiftung der beiden Eltern durch Beimischung von Arsenik in den Kaffee entschlossen, ein drittes Mal endlich seinen Plan dahin geändert haben, die Mutter zunächst durch einen Schlag zu betäuben und dann durch den Stich mit einer Nadel in den Augenwinkel und durch Einbohren in das Gehirn zu töten, so wie sich in einer Geschichte, die er einmal gelesen habe, einige Negersklaven ihrer Herren entledigt hätten. St... behauptet, er sei, seit er den entsetzlichen Plan gefaßt und mit sich herumgetragen habe, wie von einer dunklen Gewalt zu dem Verbrechen getrieben worden; ein- oder zweimal sei er schon nahe daran gewesen, die Mutter im Bette zu erschlagen, und er habe sich vor sich selbst nicht anders retten können als dadurch, daß er die Schlafende aufweckte, und dieser Zustand habe sich namentlich während der letzten drei Tage vor dem 28. September ins Unerträgliche gesteigert. Am Sonntage vor dem 28. September hat St... nach seiner Angabe beim Durchlesen einer Volksschrift Gelegenheit gefunden, einen Bibelspruch nachzuschlagen, der sagte, daß Gott den Gedanken wie die Tat ansehe. Von diesem Augenblicke war er nach seiner Aussage davon überzeugt, daß er schon seiner Gedanken wegen vor Gott, wenn auch nicht vor der Obrigkeit, aufs höchste strafbar sei, er habe sich nunmehr die Ausführung des beabsichtigten Mordes zugeschworen: und er sei davon überzeugt gewesen, daß er einen Meineid begehen würde, wenn er die eidlich beschlossene Tat nicht ausführte. So nahte der 28. September. Am Abende dieses Tages war der Vater St... wie gewöhnlich ausgegangen, während seine Frau krank zu Hause lag und nach acht Uhr von einer Freundin, einer Auguste G..., besucht wurde. Während die beiden Frauen sich unterhielten, saß der älteste Sohn mit tief in das Gesicht hineingezogener Mütze am Tisch und schrieb aus einem Theaterstück Rollen aus. Um neun Uhr hörte St... auf zu schreiben und legte sich zu den Füßen des Sofas auf die Diele nieder. Das Gespräch zwischen den beiden Frauen ging weiter, man kam auf Kindererziehung zu sprechen, und die Mutter äußerte in bitterem Tone, es sei schlimm, wenn man alles an die Kinder gewendet habe und die Kinder dann wieder nach Hause kämen und dort herumlungerten. Bald darauf mischte sich der Sohn ins Gespräch: als die Mutter sagte, sie könne niemandem sagen, was für Schmerzen sie ausstehen müsse, äußerte er, es heiße ihr auch niemand, davon zu sprechen. Gegen zehn Uhr entfernte sich die G..., und nun war St... allein mit seiner Mutter und seinen Geschwistern. Darüber, wie die Tat vor sich ging, wollen wir indessen den jugendlichen Mörder selbst berichten lassen. »Die Rede meiner Mutter, in der sie mich der G... gegenüber schlecht machte, erbitterte mich so sehr gegen sie, daß ich mir vornahm, noch an diesem Abend meine Absicht auszuführen, um von ihr loszukommen. Ich hörte alles mit an, während ich auf der Diele lag und einschlafen wollte. Ich sann es mir so aus: ich wollte meine Mutter erschlagen, ein Fenster zerbrechen, Sekretär und Brotschrank aufmachen und auch sonst Unordnung anrichten, dann aber die Stube zuschließen und mich mit meiner Luise zu Bett legen, als wenn nichts geschehen wäre. Meinen Vater zu ermorden, daran dachte ich nicht. Ich glaubte, er würde, wenn er nach Hause käme, sich sogleich zu Bett legen und nicht erst in die Stube gehen, und wenn er mich ruhig im Bette fände, so könnte er, wenn er früh entdecken würde, was geschehen war, nicht auf den Gedanken kommen, daß ich der Täter gewesen sei. Auf diese Weise glaubte ich meine Absicht ausführen zu können, ohne entdeckt zu werden. Mit welchen Werkzeugen ich meine Mutter erschlagen sollte, wußte ich noch nicht, sondern vorläufig nur, daß ich es bestimmt an diesem Abend ausführen wollte. Als die G... fort war, stand meine Mutter auf und löschte das Licht aus. Als sie wieder an ihr Bett ging, trat sie mich auf den Fuß, denn ich lag unterhalb des Kanapees. Ich erschrak darüber, denn ich lag halb und halb im Dusel, und fragte sie nach einer Weile, warum sie mich getreten habe, worauf sie erwiderte, es sei aus Versehen geschehen. Ich glaubte jedoch, es sei absichtlich geschehen, denn der Mond schien hell in die Stube, und sie konnte meine Füße sehen, und außerdem war ich nun einmal zum Argwohn gegen sie gereizt; deshalb sagte ich zu ihr: ›Ich weiß schon!‹ Meine Mutter sagte darauf: ›Nun, es wäre auch nicht schade, wenn ich dich totgetreten hätte.‹ Durch diese Worte wurde meine Wut immer mehr gesteigert. Jetzt fing Rudolf an, sich zu regen, ohne daß meine Mutter darauf hörte. Das erbitterte mich immer mehr, denn ich glaubte, sie wollte es nicht hören, daß ich ihn wiegen sollte. Das tat ich auch, aber die Wut in mir wurde immer heftiger; meine Angst war furchtbar, mein Zustand immer aufregender, und es drängte mich immer mehr zur Tat hin. Je unruhiger mein kleiner Bruder wurde, desto wütender war ich auf meine Mutter, weil sie nicht munter werden wollte; ich machte den Zulp für den Rudolf in meinem Munde feucht, damit er ruhig werden sollte, allein er wurde nicht ruhig; ich wiegte ihn, aber auch das half nichts; ich ging zum Ofentopf hin und machte den Zulp im Wasser naß, allein der Rudolf wollte nicht ruhig werden. Als ich den Zulp naß machte, sah ich, daß die Tür zur Küche offen stand; ich wollte sie zumachen, da fiel mein Blick auf die Axt, die in der Küche am Brotschranke lehnte, und ich nahm sie mit herein, weil ich ja doch an jenem Abende meinen Plan vollbringen wollte. Ich legte die Axt unter die Wiege des Kindes, da ich plötzlich die Absicht, meinen Plan auszuführen, wieder aufgegeben hatte; aber bald darauf zog ich sie wieder hervor, um die Tat doch noch zu vollbringen. Ich legte sie dann noch einmal unter die Kommode, nahm sie aber gleich wieder hervor, um sie fortzutragen, denn ich wollte nun doch die Tat nicht ausführen. Nun mußte ich aber meinen Rudolf wieder wiegen: ich legte die Axt auf die Wiege. Ich war in einem angstvollen Zustande; bald trieb mich die Wut gegen meine Mutter, die zudem nicht aufwachen und das Kind nehmen wollte, sie zu erschlagen, bald dachte ich wieder daran, was für ein großes Verbrechen das wäre, welches ich begehen wollte. Die Gedanken jagten nur so durch meinen Kopf, und ich wußte mich kaum mehr zu fassen. Jetzt bewegte sich meine Mutter, sie lag erst mit dem Kopfe nach der Wand zu und hatte meine Luise umschlungen, nun legte sie sich auf die linke Seite, mit dem Kopfe nach der Stube gewendet; da glaubte ich, sie könne erwachen und die Axt in meinen Händen sehen, die ich eben forttragen wollte, weil meine Wut wieder nachgelassen hatte, da Rudolf ruhig geworden war. Ich fürchtete mich aber vor der Strafe und schlug zu; ich schlug auf die Stirn in die Gegend über dem rechten Auge, und zwar schlug ich mit Fleiß auf den Kopf, um sie zu töten; die Axt hatte ich unter dem Griffe angefaßt. Wie ich diesen Schlag getan hatte, war alles ruhig, es schlug gerade drei Viertel zehn Uhr – ich besann mich, was ich getan hatte, es überlief mich eiskalt, die Beine zitterten mir, es wurde mir ganz drehend im Kopfe, ich sagte vor mich hin: Du bist ein Mörder! und taumelte rücklings hin; es war mir, als wenn mir jemand einen Schlag gegeben hätte, daß ich hinstürzen müßte. Als die Tat geschehen war, da war alles wie umgewandelt in mir, da wollte ich, ich hätte das nicht getan, was ich getan hatte. Jetzt fing auch noch mein Rudolf an zu schreien; ich glaubte, er könnte mich entdecken durch sein Schreien, auch dauerte er mich, denn ich dachte, er müsse so sterben, weil er meist nur Muttermilch zu sich nahm, und die Mutter hielt ich für tot, und deshalb gab ich auch ihm ein paar Schläge mit der Axt. Meine Mutter hatte bis jetzt keinen Laut von sich gegeben, sondern ganz still gelegen; auf einmal aber atmete sie wieder. Ich erschrak, daß sie noch lebte, denn ich hatte sie wohl töten wollen, doch daß sie so lange leiden sollte, das wollte ich nicht; deshalb schlug ich sie noch einmal mit der Axt auf den Kopf. Nun riß ich meine Luise von ihr weg und trug sie in die Kammer hinüber; ich wollte mich mit ihr schlafen legen, allein ich hatte keine Ruhe in der Kammer; ich rannte wieder hinüber in die Stube, meine Mutter atmete, und mein Rudolf lebte auch noch, und so schlug ich nochmals mit der Axt auf den Kopf meiner Mutter und meines Bruders los. Dann nahm ich auch den Hammer her, der unter der Ofenbank lag. Luise hatte Kerne aufgeschlagen und ihn hier liegen lassen; ich bemerkte ihn nicht zufällig, denn ich wußte, wo er lag, und nahm ihn mit an das Bett hin, als ich die Axt holte. Ich dachte mit beiden Werkzeugen zu schlagen, damit es zweierlei Wunden gäbe und man desto weniger erraten könne, womit die Tat geschehen sei. Ob ich mit der Schärfe der Axt oder mit ihrem Rücken, mit der spitzen oder der breiten Seite des Hammers zuerst geschlagen habe, das weiß ich nicht mehr; ich habe wohl so hingehauen, wie ich sie in die Hände bekam. Ich weiß auch nicht, wie viele Male ich mit der Axt oder mit dem Hammer zugeschlagen habe, nur das weiß ich noch, daß ich erst mit der Axt und dann mit dem Hammer zugeschlagen habe, weil ich dachte, die Axt sei nunmehr nicht mehr notwendig. Jetzt fing meine Schwester wieder an zu schreien; meine Angst wurde immer gräßlicher, während ich doch gedacht hatte, sie würde nach der Tat verschwinden: und meine Mutter und mein Bruder atmeten immer noch. Ich hieb deswegen immer wieder hin; dann lief ich in die Kammer, warf die Axt auf den Kopf meiner Mutter, nahm den Hammer mit mir, um ihn wieder in den Kasten, in den er gehörte, zu legen und eilte in die Kammer. Als ich dorthin kam, fühlte ich, daß meine Hände klebrig waren. Ich ging ans Fenster und sah, daß Blut daran war. Darauf warf ich den Hammer unter die Bettstelle, damit er mich nicht verraten sollte; ich dachte nämlich, dort findet ihn niemand. Das Blut mochte von meiner Mutter sein, denn nach dem dritten Schlage hatte der Kopf zu bluten angefangen. Nun legte ich mich zu meiner Luise ins Bett, weil sie so schrie; aber ich hatte keine Ruhe und wußte nicht, was ich machen sollte. Bald lief ich in die Stube hinüber, denn ich dachte, es sei ein Traum, und es könne gar nicht möglich sein, daß ich die Tat vollbracht hätte, wenn ich aber meine Mutter beim Mondenschein in ihrem Blute liegen sah und sie und den Rudolf röcheln hörte, dann sah ich wohl ein, was ich getan hatte, und daß es kein Traum war. Dann legte ich den Stubenschlüssel und auch den Kammerschlüssel in die Stube, schmiß die Stubentür zu und ging bald in der Kammer, bald auf dem Boden auf und nieder: ich wußte nicht, was ich machen sollte. Gleich nachdem ich die Tat vollbracht hatte, wollte ich mich in der Fronfeste stellen; als aber meine Luise schrie, dachte ich, daß mir das doch nichts nützen könnte, denn dann könnte ich nicht mit meiner Luise zusammenleben und hätte das Verbrechen umsonst begangen. Meine Absicht war vor der Tat, mich mit meiner Luise irgendwo einzumieten und ein ruhiges und glückliches Leben mit ihr zu führen, da ich hoffte, mir durch Abschreiben das Nötigste zu meinem und ihrem Lebensunterhalte verdienen zu können. Deshalb zog ich es wieder vor, mich zu meiner Luise zu legen und der Sache den Anschein zu geben, als habe es eine fremde Person getan. Ich schloß deshalb die Stube ab und ging in die Kammer, um dort die Heimkunft des Vaters abzuwarten. Ich fand aber auch jetzt noch keine Ruhe, ich kann den Zustand, in dem ich war, nicht beschreiben; Angst, Reue, Furcht, alles bemächtigte sich meiner. Endlich kam mein Vater nach Hause, das war vielleicht halb elf Uhr. Die Tat werde ich halb zehn Uhr oder drei Viertel zehn Uhr vollbracht und ungefähr fünf Minuten lang auf meine Mutter und meinen Bruder eingeschlagen haben. Als mein Vater kam, hatte ich mich in die Kammer eingeschlossen, aber ich war munter, ich konnte nicht schlafen, sondern hatte meine Luise auf dem Arm, weil sie ihre Notdurft verrichten wollte. Mein Vater klopfte und rief; nun machte ich auf – aufgestanden war ich schon – und als mein Vater fragte, was es heißen solle, daß ich die Türen zugemacht habe, sagte ich ihm, die Mutter habe mir gesagt, ich solle zu Bett gehen, und die Schlüssel seien in der Stube. Mein Vater zankte und schimpfte, daß wir schon zu Bett gegangen seien und er nicht in die Stube könne, denn die Mutter stöhne drinnen und sei wahrscheinlich krank; man hörte meine Mutter wirklich durch das Schlüsselloch röcheln. Allerdings wurde in der Regel die Stube abgeschlossen und der Schlüssel hineingelegt, aber der Kammerschlüssel blieb stets stecken an der Kammertür, damit mein Vater hineinkonnte; ich hatte ihn aber auch abgezogen und in die Stube hineingelegt, ich weiß eigentlich gar nicht recht warum. Ich sagte nun meinem Vater, er solle die Luise nehmen, weil sie schrie, und ich wollte zum Schlosser gehen; das wollte er jedoch nicht. Ich aber hatte mir inzwischen wieder vorgenommen, mich zur Strafe zu stellen, um vielleicht dadurch Ruhe zu finden und von meiner Angst befreit zu werden, und stellte daher meine Luise neben ihn hin und lief fort in die Fronfeste. Ich fürchtete mich auch vor meinem Vater, aber ich hatte es mir schon, ehe er kam, vorgenommen, in die Fronfeste zu gehen; ich konnte nur meine Luise nicht allein lassen und mußte deshalb den Vater erwarten.« Als man ihn wegen des zerbrochenen Fensters befragte, wollte St... anfangs nicht zugeben, daß er es absichtlich zerschlagen habe, gestand es aber dann ein, indem er hinzufügte: »Erst versuchte ich es hinauszuschlagen, aber nachher machte ich das Fenster auf und schlug es einwärts nach der Stube entzwei, so daß es aussah, als sei die Scheibe von außen eingedrückt worden. Ich ließ das Fenster offen stehen, damit es auch den Anschein gewinnen sollte, als sei jemand eingestiegen gewesen. Das tat ich alles, als ich noch die Absicht und den Wunsch hatte, unentdeckt zu bleiben. Aber als ich mir später vorgenommen hatte, mich auf der Feste zu stellen, machte ich das Fenster wieder zu.« Als man ihm sagte, durch das Zerbrechen des Fensters fiele aber doch der Verdacht auf ihn, daß er den Plan vom 2. September habe ausführen und also auch seinen Vater habe ermorden wollen, entgegnete er: »Nein, das wollte ich nicht; ich hätte es doch tun können, ich hatte nicht bloß an jenem Abend, sondern auch andere Male die Gelegenheit dazu, wenn ich mit ihm allein auf dem Boden war; gegen meinen Vater hatte ich nichts mehr vor.« Auf den Einwurf, daß dieser Verdacht sowie der, daß er auch die Schwester Luise noch habe ermorden wollen, auch noch dadurch unterstützt werde, daß er den Hammer mit in die Kammer genommen habe, sagte er: »Das tat ich bloß, um ihn zu verstecken und mich nicht zu verraten; ich wollte ihn in den Handwerkszeugkasten legen, aber weil er blutig war, warf ich ihn unter die Bettstelle. Meine Luise hatte ich doch im Bett der Mutter erschlagen können, wenn ich es hätte tun wollen, da hätte ich sie nicht in die Kammer zu tragen brauchen,« Es wurde weiter die Frage an ihn gerichtet, warum er denn die Axt nicht beiseitegeschafft habe. Seine Antwort war: »Ich mochte sie nicht angreifen, weil ich bei dem hellen Mondscheine gewahrte, daß sie voll Blut war; sonst hätte ich sie auch fortgetragen.« Auf die Frage: »Erschütterte dich der Anblick des Blutes deiner Mutter an deinen Händen nicht?« erwiderte er: »Ich habe bei meinem Vater viel Blut gesehen, beim Aderlässen, Schröpfen, Zahnausziehen und dergleichen; das hat mich nicht gerührt, ich habe Blut stets ganz gleichgültig fließen sehen – aber daß das Blut meiner Mutter durch mich geflossen war, das erschütterte mich.« Man wollte auch von ihm wissen, ob er den Wunsch habe, hingerichtet zu werden; darauf bekannte er, auf dem Schafott hingerichtet werden möchte er nicht, aber wenn er erschossen würde, machte er sich weiter nichts daraus. Wünschen tue er sich den Tod nicht, aber wenn er käme, wäre es ihm auch gleich. Daß die Tat des St... als Mord anzusprechen sei, darüber konnte nicht der mindeste Zweifel sein. Vier Wochen lang hatte der Verbrecher den gefaßten Entschluß, sich der Mutter zu entledigen, genährt, war nach manchem Zögern und Schwanken immer wieder auf ihn zurückgekommen und hatte bei dem Angriffe selbst mit voller Überlegung gehandelt. Anders war es mit der Tötung des kleinen Bruders. St... leugnete in dieser Beziehung allen Vorbedacht ab und wurde dessen auch nicht überführt; denn wenn auch das eine der angegebenen Motive, Mitleiden mit dem mutterlos gewordenen Säugling, bei dem Charakter des jugendlichen Verbrechers wenig Glauben verdiente, so ließ sich doch annehmen, daß das andere Motiv, Furcht vor Entdeckung durch das Geschrei des wach gewordenen Kindes, stark genug gewesen ist, um einen Menschen dieser Art zu rascher Tötung zu treiben. So beurteilte das betreffende Richterkollegium erster Instanz, dem die Sache nach Ende der Untersuchung übergeben worden war, St...s Verbrechen. Das Urteil lautete in Hinsicht auf die Tötung der Mutter auf Mord, in Hinsicht auf die des Bruders auf Totschlag und verdammte ihn zu einer fünfzehnjährigen Zuchthausstrafe zweiten Grades. Dabei hielt man sich nicht für berechtigt, anzunehmen, daß der Verbrecher die Absicht gehabt habe, am Abende des 28. September auch noch die übrigen Glieder der Familie, Vater und Schwester, zu töten. Die anderen Verbrechen, die St... zur Last gelegt wurden, nämlich Brandstiftung und hochverräterische Bestrebungen, fielen neben dem Mord fast kaum ins Gewicht, der allein die Todesstrafe nach sich gezogen hätte, wenn der Verbrecher nicht im jugendlichen Alter gestanden hätte. Die zweite Instanz bestätigte das Urteil der ersten, und im September 1850 wurde der junge Verbrecher nach dem Zuchthause abgeführt. 1834 geboren, 1850 ins Zuchthaus gebracht, 1865 entlassen, ein einunddreißigiähriger junger Mann – wir wissen nicht, was aus ihm geworden ist. Aber schon das, was wir bis hierhin kennen, läßt uns schaudern vor einem so verfehlten Leben. Wir können nicht klar scheiden: aus eigener Schuld oder aus Irrung der Natur; aber das prägt sich uns allen bis ins tiefste ein, daß hier ein Fall vorliegt, der nur darum nicht völlig an der göttlichen Bestimmung der Menschennatur irre machen kann, weil er sie uns in einer Entartung zeigt, die über alles Maß hinausgeht – also immer ein grausiger Einzelfall bleiben wird. Das Wundermädchen aus der Schifferstraße Es ist eine alte Erfahrung, daß in Berlin von Zeit zu Zeit eine Spukerscheinung auftritt, die klein anfängt und dann wie eine Lawine anschwillt, bis Kreise um Kreise hineingezogen sind und jung und alt, Toren und Verständige dem Wirbel nicht mehr widerstehen können und gläubig oder gezwungen dem Bacchantenzuge der Gläubigen oder Erweckten folgen. Wer dieser Rattenfänger von Hameln ist, ist gleichgültig. Meist ist es das albernste, plumpste Märchen, an das die Leute glauben; kein noch so fein und verständig ersonnener Plan, der alle Gefühle und Neigungen des Volkes in Rechnung setzte, brächte eine solche Wirkung hervor wie manche sinnlose Erfindungen. Auch das Unberechenbare, Seltsame, Wunderbare will in der Menschennatur seinen Platz, und wie es gefährlich ist, mit ihm zu spielen, so ist im gleichen Maße gefährlich, es ganz wegleugnen zu wollen. Wo man ihm alle Kanäle, Ritzen und Löcher verstopft zu haben vermeint, bricht es plötzlich da heraus, wo man am sichersten vor seinem Spuk zu sein glaubte, und verspottet mit Hohngelächter die Vernunft der Verständigen. Es ist auch nur eine Variation des alten Satzes, daß Unglaube und Aberglaube, die doch zwei entgegengesetzte Pole sind, sich von Zeit zu Zeit auf die seltsamste Art berühren. In der Schifferstraße an der Spree, die damals nur ein mit Bretterzäunen und kleinen Schifferhäusern umstandener ländlicher Weg von dem damaligen Exerzierplatz nach dem Flusse war, begann gegen Ende des Jahres 1848 ein Wundermädchen die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, das, von Gott unmittelbar begnadet und von seinen Engeln umschwebt, Kranke heilte, Blinde sehend und Lahme gehend machte: alles allein durch die Kraft des Glaubens; und dasselbe Berlin, das zu eben der Zeit denen sein Ohr schenkte, die ihm entgegenbrüllten: »Es gibt keinen Gott, das war alles Aberglaube«, dasselbe Berlin glaubte an das Mädchen und seine Sendung, An den schönen Herbsttagen dieses Jahres sah man namentlich nachmittags Karawanen Hilfsbedürftiger und Wißbegieriger aus dem prächtigen Brandenburger Tor hinausziehen und, statt geradeaus nach dem ehemaligen Lieblingsvergnügungsort Charlottenburg zu pilgern oder im Tiergarten sich zu verlieren, über den aufgewühlten Sandboden des Exerzierplatzes in die kleine unansehnliche Schiffergasse hinüberwandern oder -fahren. Alle Stände, Alter und Geschlechter waren in der Menge vertreten; zwischen den Fußgängern bewegten sich die elegantesten Equipagen, soweit man Eleganz in diesen vom Haß der unteren Klassen gegen den Besitz durchtränkten Tagen zu zeigen wagte, und lange Leiterwagen mit Stroh, in denen Bauern aus den entferntesten Gegenden herbeigekommen waren – alles wollte das Wundermädchen sehen, sprechen, befragen. Aber nicht alle gelangten zu ihrem Ziele; viele mußten schon in weiter Ferne von dem bescheidenen Häuschen, in dem die gottbegnadete Seherin wohnte, halt machen, denn das Haus war im eigentlichen Sinne des Wortes von den Hilfeflehenden und Neugierigen belagert. Was heute vielen für das Allerwunderbarste dabei gelten möchte, war indessen die Rolle, welche die Polizei dabei spielte. Zu jeder anderen Zeit würde sie gegen diese Dinge an und für sich eingeschritten sein oder wenigstens die Vorgänge genau untersucht haben, die zu dieser Menschenansammlung führten, gewiß aber hätte sie einen solchen Auflauf von Menschen als etwas Ordnungswidriges verhindert. Wie die Dinge aber damals standen, war man zufrieden, wenn die Menschenmassen sich nur ruhig verhielten, und noch zufriedener, wenn der Zweck der Zusammenläufe kein politischer war. Außerdem war Freiheit im weitesten Maße verkündet, und das galt auch für Marktschreier und Gaukler: in dem Lichte mochten schon damals viele das Wundermädchen betrachten. Außerdem standen noch andere Rücksichten im Wege: wenn man die Wundertätern unsanft anfaßte, griff man auch die Menge der Gläubigen an, und zu der gehörte eine ganze Reihe angesehener und hochgestellter Personen. Man nannte eine schon bekannte gräfliche Schriftstellerin, die später durch ihre Pilgerfahrt von Babylon nach Jerusalem noch berühmter geworden ist – jedenfalls hielt oft eine glänzende gräfliche Equipage mit Jägern und Vorreitern vor dem Hause in der Schifferstraße und trug nicht wenig zum Ruf der Zauberin bei. Ja man sprach sogar von einem blinden Königssohn, der zwar nicht selbst nach Berlin und in die Schifferstraße gefahren sei, aber das Wunderkind in seine ferne Residenz berufen habe. Es war zwar alles beim alten geblieben, aber das schadete dem Ansehen der Wundertäterin nichts, denn auch der Wissenschaft war es ja nicht anders ergangen. Das waren im großen und ganzen die Gründe, weswegen die Polizei nicht einzugreifen wagte. Im übrigen gab die Wundertäterin selbst ihr keinen Anlaß dazu; man wußte wenigstens nichts von ihr zu sagen, was gegen Gesetz 8 und Sitte gewesen wäre. Es handelte sich um ein junges, zwölfjähriges unbescholtenes Mädchen, die Tochter armer, aber rechtlicher und frommer Eltern, die sich nirgendwo in den Zeitungen oder durch Maueranschläge als Wundertäterin, Vorbeterin oder Somnambule dem Publikum empfohlen hatte, die niemand zu sich lud und kaum die in dem engen Haus empfangen konnte, die sich zu ihr drängten, die keinem ihren Rat aufdrängte, nicht weissagte, keine geheimen Medikamente, keine Rezepte gab, die gar nichts tat als die Leidtragenden anhören und ihnen empfehlen, zu Gott zu beten, dann werde alles gut gehen. Was geschah, geschah bei hellem Tage und hinter offenen Fensterläden, so daß alle, die Platz fanden, Zeuge sein konnten. Zudem verlangte sie niemals Bezahlung für das, was sie tat, sondern nahm nur die kleinen oder großen Geschenke, die man ihr gab, entgegen. Die Polizei griff aber nicht nur nicht ein, sondern leistete auch noch Helferdienste. Da die Menge oft so groß war, daß die Schifferstraße von ihr versperrt wurde, so ließ sie entweder eine Reihe bilden, aus der einer nach dem andern in das Haus treten konnte, oder sie nahm denen, die nicht so lange warten wollten, ihre Bittschriften und Eingaben ab und reichte sie dem Wundermädchen oft packweise ins Haus. Denn die Hilfesuchenden wußten in der Mehrzahl schon, wie es herging, und brachten ihre Wünsche schriftlich mit. Wer nun so glücklich war, ins Haus eingedrungen zu sein, sah in der kleinen Stube des Holzanweisers Braun dessen Tochter Luise, die gewöhnlich ein weißes Kleid trug, bunt bekränzt war und einen Helgoländer Hut auf dem Kopfe hatte, unter dem dicke Haarflechten hervorquollen. Sie bat den Besucher, ihr sein Anliegen vorzutragen, und das Ergebnis der Unterredung war, daß sie den Leidenden zum Glauben und zum Gebet ermahnte und ihren Zuspruch mit einigen Bibelsprüchen oder Versen aus dem Gesangbuch begleitete. Man erzählte sich von wunderbaren Fällen, in denen ihre Empfehlung zum Gebet sofort die Genesung zur Folge gehabt hatte. Zuweilen machte sie sich sogar anheischig, mit dem Kranken von der Ferne aus zu beten, wobei ihr ihr Schutzengel Jonathum zur Seite stand. Zuweilen versicherte sie auch, mit Christus oder Gott unmittelbar in Berührung gekommen zu sein, und wußte vom Himmel und der Hölle zu sprechen, in die ihr Blicke gewährt worden seien. Das alles aber waren nur Mitteilungen für einige wenige Erwählte, während das große Publikum nur erfuhr, daß ein oder zwei Engel aus ihr sprächen und das Große in ihr wirkten. Aber das Glück des Wundermädchens währte nicht lange. Andere Ereignisse, heißt es, verdrängten die kleine Wundertäterin vom Schauplatz, und es war bald nicht mehr nötig, daß die Schifserstraße täglich von einem Aufgebot Schutzleuten besetzt wurde, ohne daß damit freilich gesagt wäre, daß nicht doch noch einzelne Kranke an ihre Tür geklopft hatten. Jetzt mischte sich nun auch der Berliner Witz ins Spiel und verdarb das übrige. So erzählte man von einem Buckligen, dem der Buckel abgefallen sein sollte, welcher aber nur ausgestopft gewesen sei, und von einem anderen Manne, der einen harten Taler verschluckt und mit dem Wundermädchen um Befreiung von der schweren Last gebetet habe, worauf das Geldstück ziemlich schmerzlos auf dem natürlichen Wege, aber in dreißig kleine Silbergroschen gewechselt, abgegangen sei. Seit dem Frühjahr 1849 hörte man nichts oder wenig mehr von dem Wundermädchen, bis man nach vier Jahren, 1853, wieder desto mehr von ihr hören sollte: die Polizei hatte sich ihrer bemächtigt. Luise Braun war bei einer sonderbaren Eingabe genannt worden. Ein Feldwebel Neuenfeldt hatte den König in seltsamen Briefen gebeten, ihn doch endlich, wie ihm verheißen worden sei, an den Hof zu berufen und zu seinem ersten Kammerherrn zu ernennen. Zur Untersuchung seines Gemütszustandes wurde der unglückliche Mann in die Charité gebracht, zugleich aber ermittelt, daß die Vorstellungen, die seinen Verstand wenigstens zeitweilig verwirrt hatten, von der kleinen Luise Braun in ihm angeregt worden waren. Es wurden dann noch mehrere von ihr auf ähnliche Weise am Narrenseil geführte Personen ermittelt, und die Untersuchung ergab, daß ein kaum dem Kindesalter entwachsenes Mädchen mit einer ganz ungewöhnlichen Durchtriebenheit Tausende verblendet und betrogen und einzelne Gimpel auf die pfiffigste Weise ausgebeutet und zugrunde gerichtet hatte. Mit Neuenfeldt verhielt sich die Sache folgendermaßen: Er war eine von den Personen, die auch nach dem Abflauen ihres Ruhmes an der Wundertäterin gehangen hatten. Er lag im Frühjahr 1849 mit seinem Regiment in Berlin in Garnison. Zu gleicher Zeit verkehrte in dem Braunschen Hause ein Ökonom Ellmers aus Hannover, den der Ruf des Wunderkindes aus seiner Heimat nach Berlin gelockt hatte. Beide waren schon dem fünfzigsten Lebensjahre nahe, aber für den Glauben an die Wunderkindschaft der Angeklagten besonders empfänglich: Neuenfeldt durch eine hyperreligiöse Anlage, Ellmers durch unverkennbare Beschränktheit. Sie wurden in ihrem Glauben durch den allgemeinen Zulauf von Kranken und durch die Mitteilungen des Mädchens über seinen Verkehr mit ihrem Führer Jonathum, mit Christus, mit Himmel und Hölle und über seine Wunderkuren, besonders an hochgestellten Personen, bestärkt. Dieses blinde Vertrauen benutzte die Angeklagte dazu, sich im Laufe der Jahre 1850 und 1851 bis etwa Mai 1852 von Neuenfeldt und Ellmers nach und nach bedeutende Geldsummen zu erschwindeln, für die sie sich seidene Kleider, Handschuhe, Schmucksachen, Putz und Luxusgegenstände, Theaterkarten, Näschereien und Delikateßwaren kaufte. Sie knüpfte nämlich mit Neuenfeldt, der im Sommer 1849 außerhalb Berlins in Garnison gekommen war, hinter dem Rücken ihrer Eltern eine Korrespondenz an. In diesen Bricfen ging sie mit großem Geschick auf seine religiöse Richtung und seinen Wunsch ein, in Berlin eine Zivilversorgung zu erhalten, und berechnete in ihnen zugleich ihren gewinnsüchtigen Zweck mit bewundernswerter List. Sie bat Neuenfeldt regelmäßig um Geld und gab in verschiedenen Briefen vor, daß sie das auf Befehl oder im Auftrage ihres Führers oder Gottes oder Christi tue, und daß das Geld zur Anschaffung von himmlischen Bildern oder zu anderen frommen Zwecken für ihren »lieben Herrn« oder »nach Gottes Willen« verwendet werden solle. Einmal meldete sie Neuenfeldt, daß er eine Stufe höher im Himmel gestiegen und das ein großes Fest für die Engel gewesen sei, mit denen sie selbst darüber Loblieder gesungen habe. Ein andermal teilte sie ihm mit, daß er ihr nach Meinung ihres Führers mit verstellter Handschrift auf ein fremdes Postamt direkt Geld zusenden könne. Anfangs stellte sie ihre Geldforderungen in längeren Zwischenräumen und allgemein ohne Bestimmung der Summen und eines Zahlungstermins. Bald aber forderte sie das Geld in kürzeren Zwischenräumen und setzte kurze Zahlungstermine fest; wenn er Einwendungen machte, wies sie ihn auf den Willen Gottes hin, den sie ausführen müsse. Einmal auch erklärte sie eine Anfrage von ihm, ob sie Geld brauche, für Gott sehr wohlgefällig, forderte ihn auf, so viel als möglich zur Verwendung nach Gottes Willen zu schicken, und bat ihn, cito auf den Brief zu setzen, damit sie das Geld bald bekomme. Die Angeklagte ließ es indessen hierbei nicht bewenden. Neuenfeldt war im Oktober 1851 nach Berlin gekommen und durch ihre Vorspiegelung, daß sie ihm infolge ihrer vertrauten Bekanntschaft mit sehr hochgestellten Personen eine Anstellung bei Hofe verschaffen könne, bewogen worden, ganz nach der Hauptstadt zu ziehen und im Januar 1852 seinen Abschied zu nehmen. Seine Mittel waren erschöpft, und er darbte sogar, aber die Braun trieb ihn unablässig an, das Geld, dessen sie zu den angeblich göttlichen Zwecken bedurfte, von anderen zu borgen. Sie stellte ganz kurze Zahlungstermine – Mittag – Nachmittag – Abend – bezeichnete die Summe genau, nannte anfangs die Personen, von denen Neuenfeldt auf Befehl Gottes oder Christi borgen solle – das erstemal sogar ihren Vater, der von ihrer Mitteilung aber nichts wissen dürfe – bis sie es endlich für »ganz egal« erklärte, an wen er sich wende. Dabei gab sie einmal vor, daß Christus selbst ihr den Brief diktiert habe und Neuenfeldt bedenken solle, welche Ehre das für ihn sei, und zuweilen drohte sie wohl auch für den Fall, daß Neuenfeldt nicht gehorchen werde, mit dem Zorn und der Strafe Gottes. In demselben Maße, als ihre Geldforderungen dringlicher wurden, erneuerten sich ihre Mittel, Neuenfeldt willig zu erhalten, und zuletzt stellte sie die Befehle Gottes, Geld zu verschaffen, als eine gemeinsame Prüfung dar, die bald endigen werde. Der Herr Christus wolle nicht, daß die Angeklagte von einem Reichen borge, wozu sie Gelegenheit hätte, weil ihm das zur Unehre gereiche. Am 14. März befahl Gott zum letztenmal, und die Angeklagte versicherte von dem Briefe, daß Christus selbst ihn mit »durchbohrter Jesushand« unterschrieben habe. Unter dem mit deutlichen Buchstaben geschriebenen Briefe standen seitwärts von der Namensunterschrift der Angeklagten die Worte: »Jesus, dein Seligmacher und Erbarmer, Amen« in lateinischer Schrift. Am 18. März nannte die Braun auf göttlichen Befehl Neuenfeldt ihr liebes Männchen, am 19. erhöhte sie, weil er am 18. die verlangten sechs Taler nicht beschafft hatte, auf Geheiß Gottes zur Strafe die Summe auf acht Taler und nannte sich sein Weibchen. Am 20. zeigte sie ihm an, daß sie am Abend mit ihm von Gott eingesegnet werden solle, und daß sein Führer Horiel und ihr Führer viele Tränen vergossen hätten. Am 27. endlich erwähnte sie, daß Gott und sie die Nacht über an seiner Seite gelegen hätten. Sehr charakteristisch aber änderte sich ihr Betragen, als Neuenfeldt sie in einem Schreiben vom 31. März i852 flehentlich bat, bis zum 1. April Geld zur Befriedigung seiner Gläubiger durch ihren Führer zu beschaffen, und sie wegen eines von ihm beabsichtigten Gesuchs um Anstellung um Rat fragte. Sie antwortete ihm kalt und abweisend, nannte ihn Herr Neuenfeldt, redete ihn mit Sie an und entgegnete, daß seine Anstellungsangelegenheit ihrem Führer bis obenhin stehe, und daß ihr dieser keinen Rat mehr geben wolle, weil seine Anstellung ganz ohne eine Mahnung seinerseits habe geschehen sollen. Trotzdem verlangte die Angeklagte noch einmal in einem Briefe vom 3. Mai 1852 von Neuenfeldt, daß er auf Jesu Christi Befehl bis zum Nachmittag sieben Taler borge, sechs Taler für sie und einen Taler für sich. Durch diesen Mißbrauch der Religion und durch eine so schrankenlose Habsucht führte die Angeklagte ohne eine Spur von Scham und Mitleid Neuenfeldt nicht bloß tief in Schulden und in äußerste Not, sondern trug auch dazu bei, seinen Verstand zu verwirren, denn die traurige Lage, in die der gewissenhafte Mann durch sie versetzt worden war, lenkte endlich alle seine Gedanken auf jene Anstellung hin, die ihm die Angeklagte schon im Oktober 1851 versprochen hatte. Endlich trat er, von der äußersten Not getrieben, mit schriftlichen Gesuchen hervor, und so kam es, daß er auf seinen Gemütszustand hin untersucht und bald darauf im Juni 1852 in die Charité eingeliefert wurde. Ähnlich gingen die Betrügereien vor sich, die an Ellmers verübt wurden. Ellmer kam täglich mit der Angeklagten zusammen, weil er sich bei ihren Eltern in Kost gegeben hatte; er erbte im Jahre 1849 oder 1850 eintausendeinhundert Taler Gold und bekam diese Summe aus seiner Heimat in zwei Paketen zu sechshundert und fünfhundert Talern hannoverscher Währung zugeschickt. Die Pakete gab er dem Vater der Braun in Verwahrung, nahm aber bald das eine im Betrage von fünfhundert Talern wieder an sich. Die Braun bemühte sich sogleich, ihm diese fünfhundert Taler abzuschwatzen unter dem Vorwande, ihr Führer verlange es, sie müsse das Geld haben, und sie wolle es ihm aufbewahren. Auf Ellmers Einwendungen, daß er das Geld auf Hypotheken oder sonstwie unterbringen wolle, entgegnete sie, da sei das Geld nicht sicher, bei ihr sei es sicher, er brauche ja kein Geld, denn er bleibe ja bei ihnen und könne es auch immer wieder bekommen. So ließ sich Ellmers verleiten, der Angeklagten nach und nach vierhundertundfünfzig Taler zu übergeben. Sobald dieses Geld aufgezehrt worden war, drang die Braun fortwährend in Ellmers, einmal das in Verwahrung ihres Vaters befindliche Paket nachzuprüfen, ob es wirklich sechshundert Taler enthalte. Ellmers gab nach, erbat sich das noch ordnungsmäßig versiegelte Paket von ihrem Vater und zählte in Gegenwart der Braun den Inhalt, den er richtig fand. Darauf band er das Paket mit einem Bindfaden zu und legte es in Anwesenheit des Vaters in den Sekretär der Tochter. Etwa nach vierzehn Tagen teilte ihm Braun mit, daß das Paket geöffnet worden sei und das Geld umherliege. Ellmers überzeugte sich selbst davon, zählte sogleich nach und vermißte vierzehn Doppellouisdor. Braun schob die Schuld auf einige Leute, die während seiner Abwesenheit im Zimmer gewesen seien. Gleichzeitig erbot sich die Frau des Braun, das fehlende Geld zu ersetzen. Ellmers nahm zehn Taler für sich und gab den Rest von vierhundertundfünfzig Talern Gold wieder der Frau Braun in Verwahrung. Von jetzt ab drang die Angeklagte unausgesetzt in ihn, ihr auch die vierhundertundfünfzig Taler einzuhändigen. Seinen Weigerungen gegenüber erklärte sie, ihr Führer bestehe darauf, daß sie sein Geld haben solle. Hierbei bestärkte sie ihn in seinem Glauben an ihren Führer sogar dadurch, daß sie sich nicht bloß ihrer Wunderkuren an hochgestellten Personen sowie ihrer Aussichten, durch diese letzteren Güter in verschiedenen deutschen Landesteilen zu erhalten, rühmte, sondern ihm auch die kostbaren Kleider und Schmuckgegenstände, die sie für das ihm und Neuenfeldt abgenommene Geld gekauft hatte, unter dem Vorgeben zeigte, sie von einer durch sie geheilten Gräfin geschenkt erhalten zu haben. So kam es, daß Ellmers nach und nach der Braun auch die letzten vierhundertundfünfzig Taler übergeben hatte und kein Geld mehr besaß, als etwa im April 1852 die Eltern der Braun sechsundfünfzig Taler rückständiges Kostgeld von ihm verlangten. Die Braun, von der Ellmers deshalb sein Geld zurückverlangte, zog ihn eine Zeitlang hin, zuletzt leugnete sie kurzweg, jemals Geld von ihm erhalten zu haben. Trotz harter Züchtigung durch die Eltern blieb sie beim Leugnen, so daß Ellmers, der bisher über den ganzen Vorfall gewissenhaft geschwiegen hatte, weil ihm von der Angeklagten eingeschärft worden war, es dürfe niemand wissen, daß sie sein Geld besitze, den Eltern der Braun nicht als Betrogener, sondern als ein Betrüger erschien, der sie um das rückständige Kostgeld bringen wolle. Auch die Witwe Feicht, eine fünfundsiebzigjährige altersschwache Frau, war im Herbst 1848 eines kranken Enkels halber zum Wunderkinde gelaufen und glaubte fest an den Führer der Braun. Gleichzeitig mit Neuenfeldt und Ellmers wurde allmählich auch die Feicht mit der Familie Braun bekannt, und seit 1850 fand sich die Angeklagte häufig bei ihr zum Besuch ein. Dabei äußerte die Braun, daß sie Geld brauche, mit hohen Personen in Verbindung stehe und der Feicht das Geld später wiedergeben wurde. Einmal, als die Feicht auf Andringen der Angeklagten, ihr Geld zu borgen, entgegnet hatte, sie besitze nur noch ein kleines Ersparnis für ihre zwei verwaisten Enkel, prophezeite die Angeklagte sogar, für die Enkel brauche sie nicht zu sparen, denn diese stürben beide frühzeitig. So erhielt die Braun nach und nach von der Witwe Feicht bis zum Sommer 1852 in einzelnen Beträgen deren gesamtes kleines Vermögen, etwa fünfzig Taler, und verbrauchte das Geld in derselben Weise wie das Neuenfeldts. Der brustkranke Viktualienhändler Schultz hatte sich, ohne, wie er versicherte, abergläubisch zu sein, an die Angeklagte gewandt, um alles für seine Heilung zu versuchen. Sie hatte ihm daraufhin durch die Witwe Feicht ein Läppchen mit einem angeblichen Heilmittel darin übergeben lassen und ihm sagen lassen, daß er davon ganz gesund werde. Schultz trug den Lappen einige Tage, warf ihn dann aber, weil er den Glauben verlor, ins Wasser, ohne den Inhalt anzusehen. Einige Wochen später im Februar kam die Feicht mit der Braun zu ihm und überreichte ihm im Auftrag der Wundertälerin noch einmal ein gleiches Läppchen. Sie äußerte dabei, die Braun habe einen Christuskopf und eine Blume aus dem Himmel mitgebracht, beide sollten eingerahmt werden, und die Feicht solle dann mit dem Christuskopf auf dem Lande umhergehen und Kranke gesund machen. Das Einrahmen aber koste viel Geld, beide hätten augenblicklich keins, und daher solle Schultz ihnen etwa zehn Taler auf acht Tage borgen, Anfangs weigerte er sich; endlich gab er der Braun das Geld wirklich. Aber sie vergaß das Zurückgeben trotz mehrfacher Mahnungen, zuletzt schrieb Schultz an den Vater der Braun und sagte in dem Briefe, er habe geglaubt, es mit einem Engel zu tun zu haben, jetzt sehe er wohl, daß er es mit dem Teufel zu tun gehabt habe. Aber auch jetzt bekam er das Geld nicht wieder. Ihre Eltern verstand sie ebenso zu täuschen wie diese Leute. Sie log ihnen vor, daß sie so oft zu der Feicht ginge, weil sie bei einer Frau, die bei dieser wohnte, Unterricht im Sticken erhalte. Den Besitz der Kleider und anderer Putzsachen rechtfertigte sie durch die Behauptung, sie geschenkt erhalten zu haben. Die Handschuhe, Näschereien und Delikatessen muß sie besonders verheimlicht haben, weil die Mutter, obwohl sie öfters ihre Sachen durchsuchte, bei ihr nie etwas davon bemerkte. Sie ging häufig aus, besuchte öffentliche Vergnügungsorte und Bälle, ließ sich von Männern begleiten, hatte kleine Liebeleien, zu denen sie selbst auf schlüpfrige Weise anreizte, und blieb ein paarmal, weil sie sich bei diesen Vergnügungen verspätet hatte, über Nacht bei der Feicht. Den Eltern machte sie dann vor, daß sie die Nacht über mit einem Kammerherrn dem König habe nachreisen müssen, oder daß sie Kranke besucht und sich dabei verspätet habe, und trotz wiederholter harter Züchtigungen erklärte sie, es sei ihr Beruf, Kranke zu besuchen, und sie werde es tun, bis man sie totschlage. In der Untersuchung bestritt sie hartnäckig die betrügerische Absicht und schob alle Verantwortung für ihre Handlungen auf ihren Führer, auf Gott und auf Christus, deren Anweisungen sie gefolgt sei, und mit denen sie noch immer in Verbindung stehe. Erst am Schluß der Voruntersuchung bekannte sie betrügerische Absichten und gab zu, daß sie zwar beim Beginn ihrer Wunderkindsrolle an ihren Führer Jonathum, der ihr wirklich erschienen sei, geglaubt habe, indessen diesen Glauben langst aufgegeben und nur die Leichtgläubigkeit der betrogenen Personen in gewinnsüchtiger Absicht ausgenutzt habe. Am 22. Februar 1853 fand die öffentliche Verhandlung vor dem Kriminalgericht statt. Der Antrag des Staatsanwalts auf Verhandlung bei verschlossenen Türen wurde zur vollen Befriedigung des zahlreich versammelten Publikums und gewiß mit vollem Rechte zurückgewiesen. Man ging im Verfahren und in der Anklage dafür mit sehr großer Rücksicht über die vornehmen und hochgestellten Personen hinweg, die als Opfer ihres Aberglaubens dem Mädchen in die Hände gefallen waren, und selbst auf die Angeklagte scheint man dahin eingewirkt zu haben, daß sie sich zurückhielt, wenn die Rede auf jene hohen und höchsten Opfer kam. Aller Augen waren auf die Tür gerichtet, als die Angeklagte hereingeführt ward. Ein junges Mädchen erschien, das sicheren Schrittes auf die Anklagebank zuging. Der erste Anblick genügte, um allen Vorstellungen von einer Seherin, einem Traumwesen, einer von Wahnsinnsschauern Durchzückten zu zerstören. Es war ein hübsches, junges Ding von schlanker Gestalt, nicht zu kräftigem und üppigem Wuchs, aber mit reichem, dunklem Haar, das sorgsam geordnet war. Ein glatter Scheitel legte sich an eine niedrige, weiße Stirn, die an sich schon die Vorstellung von Erhabenheit und Weihe ausschloß, wenn man auch nicht auf die zierlichen Flechten achtgab, die das Haar auf dem Hinterkopfe und an den Seiten aufnahmen und an die Arbeit von Stunden erinnerten. Das Gesicht erschien von den Einflüssen der Gefängnisluft etwas blaß, die Züge aber verrieten eine Ruhe und Kälte, die man sonst bei der Jugend nicht zu finden gewohnt ist. Das seltsame Feuer, das aus den Augen blitzte, schien weniger nach himmlischen als nach irdischen Dingen zu verlangen; die Blicke aber, welche sie im Publikum umherschweifen ließ, sprachen von List und Verschlagenheit. Ihre gewählte und sehr zierliche Toilette verriet auch dem ungeschulten Blick, worauf der Sinn des Wunderkindes gerichtet war. Über einem zwar einfachen, aber höchst sauberen blauen Kleide trug sie ein schwarzes Samtmieder, das knapp anlag und vorteilhaft die ganze Gestalt hervorhob. Damit in harmonischem Einklang war ein rotes Krawattenband um den weißen Hals geknüpft. Blendend weiße und zierlich gefaltete Handmanschetten vollendeten die Kleidung der Angeklagten. Kein Zug von Schwärmerei, keine Spur von Melancholie, nichts, was wunderbar, geheimnisvoll, übersinnlich hätte genannt werden können, kein Streiflicht ans den himmlischen Bezirken war auf dem netten Gesicht zu entdecken. Es war ein vollendet kokettes, putz- und gefallsüchtiges Mädchen, dessen ganzes Wesen eine seine Sinnlichkeit atmete. Auch als nun die Anklageakte verlesen ward, die sie stehend anhören mußte, ging keine Veränderung in den Zügen vor, nichts von Erröten, Beschämung, Furcht vor der Strafe, die ihr gewiß bevorstand, stand auf ihrem Gesicht geschrieben. Bei keiner Stelle verriet sie tiefere Teilnahme oder gespanntere Aufmerksamkeit. Als werde da etwas für sie ganz Gleichgültiges vom Papier verlesen, kokettierten ihre lebhaften Augen mit dem Publikum. Namentlich suchte sie, wie man beobachtet haben will, mit den anwesenden Herren Blicke zu wechseln, die weder mit Andacht noch mit Reue etwas zu tun hatten. Auch bei dem Verhör, das nun folgte, antwortete sie nicht mit schüchterner, sondern mit der festesten Stimme, Sie blieb dabei, daß sie niemand habe betrügen wollen, und sprach mit vollem Ernst von ihren himmlischen Eingebungen. Während der Zeugenvernehmungen saß sie still auf der Bank und bedeckte hin und wieder, als gehöre es zur Schicklichkeit, mit dem Taschentuche ihr Gesicht. Außerdem machte sie ab und zu konvulsivische Bewegungen, als ob sie erschüttert sei und weine; wenn sie aber dann ihr Gesicht wieder blicken ließ und sich zu einer Aussage erhob, sah man, daß nichts sie zu erschüttern vermocht hatte. Ihre Stimme war unbewegt wie früher, ihr Gesicht zeigte eher ein Lächeln als Betrübnis, ja sie erschien fast ruhiger und kälter als zuvor und gab ohne alle Verlegenheit nunmehr ihre ferneren Taten zu. Der Gerichtshof erkannte die Angeklagte für des fortgesetzten Betrugs schuldig und verurteilte sie zu neun Monaten Gefängnis und fünfhundert Talern Geldbuße oder sechs Monaten Gefängnis. Man nahm dabei an, daß die Braun selbst nicht an das Vorhandensein der von ihr vorgegebenen Erscheinungen geglaubt und daher lediglich in gewinnsüchtiger Absicht betrüglich gehandelt habe. Ihre große Jugend wurde zwar als Milderungsgrund angesehen, dieser Milderungsgrund jedoch durch die Schlauheit ihrer Handlungsweise als vollständig aufgewogen betrachtet. Der Sachverhalt dieses Prozesses stellt sich in einer so plastischen Deutlichkeit dar, wie selten in Fällen der Art, so daß jedes Wort darüber überflüssig scheint. Die einzige zweifelhafte Frage ist, ob Luise Braun anfangs an sich selbst und an ihre Erscheinungen geglaubt habe. Die Möglichkeit, daß sie in dieser Umgebung und unter dieser einseitigen Erziehung zur Visionärin geworden ist, liegt auf jeden Fall vor. Was ein einigermaßen gewecktes Kind täglich um sich sieht und hört, spiegelt sich in seinen Träumen und Phantasien wieder. Das Kind, welches nur von Leuten umgeben ist, die beständig von göttlichen Eingebungen, von Engelserscheinungen und von dem Gott sprechen, bei dem kein Ding unmöglich ist und über dessen Fügungen man sich nicht erlauben dürfe nachzudenken, nimmt diese Vorstellungen im Wachen in sich aus, und die Seele verarbeitet sie im Traume, – ja, es wäre fast sogar ein Wunder, wenn es keine Wunder im Traume zu sehen bekäme. Das alles spricht für die Wahrheit der Aussage Luise Brauns, nach der sie Erscheinungen gehabt haben wollte. Es zeugt ebenso dafür, daß sie erklärte, später habe ihre Begabung sie verlassen, die Visionen der Engel seien ausgeblieben, und sie habe an ihrer Heilkraft gezweifelt. Auch viele andere sogenannte Seher haben erklärt, daß ihre Visionskraft sie plötzlich oder mit der Zeit verlassen habe, sie nunmehr zu etwas ganz unfähig wären oder etwas nicht begriffen, was sie in ihrer Jugend geübt hätten und von dessen Wahrheit sie noch vollkommen überzeugt seien. Wir vermissen in dem Falle der Braun deswegen schmerzlich einen Zeugen, dessen Aussage von größter Bedeutung vor allem für die psychologische Seite gewesen wäre, den Bauschreiber Wessely, dem Luise ihre ersten Mitteilungen über ihre Erscheinungen gemacht haben will und durch dessen Vermittlung die Nachricht von ihnen zuerst ins Publikum gekommen sein soll. Diese Aussage hätte dartun können, ob das Kind schon damals eine verschmitzte, kleine Schelmin gewesen war, die andere zum besten haben wollte, oder ob eine subjektive Wahrheit aus ihr gesprochen hatte. Das Weitere ergibt sich dann von selbst und bedarf gar keiner Auseinandersetzung. Sie erregte Aufmerksamkeit, sie bekam kleine Geschenke. Das mußte geradezu eine Aufmunterung für ihre kindliche Eitelkeit, Begierde, Naschlust und Habsucht sein, das weiter auszubilden und auszubeuten, was ihr von selbst gekommen war: weil die anderen an sie glaubten, glaubte sie selbst an ihre Gabe. Als der Zulauf und die Geschenke ausblieben, wankte dieser Glaube wieder, und nun blieben auch die Erscheinungen aus – und damit war sie auch schon mitten auf dem Wege zum Betrug. Es ist möglich, daß auch da noch nicht das vollkommene Bewußtsein ihrer Unwahrhaftigkeit über sie gekommen ist, denn sie war viel zu leichtsinnig, um über sich nachzudenken, aber – sie schlief sehr ruhig, und ihre letzten Handlungen waren zweifellos von der Art, daß sie ihre Bestrafung rechtfertigten. Im Publikum war die allgemeine Stimme, daß das Strafmaß ungemein mild ausgefallen sei, und sie selbst schien diese Ansicht zu teilen. Denn wie sie der ganzen Verhandlung mit der größten Ruhe und Heiterkeit beigewohnt hatte, so schaute sie auch nach der Bekanntgabe des Urteils ebenso heiter, ja kokett ins Publikum, als ginge sie die Sache gar nicht besonders an, oder als sei sie erfreut darüber, daß es nicht schlimmer ausgefallen war. Freilich hat die ganze Geschichte tatsächlich etwas Lächerliches an sich. Viele werden sagen, die beiden betrogenen Männer vor allem hätten ja ihr Los vollkommen verdient, und das Wort des Verteidigers, daß Dummheit ein Geschenk der Vorsehung sei, hat manchen Zuhörer wirklich zum Lächeln gestimmt. Aber so ganz allein eine Gabe der Vorsehung ist diese Dummheit nicht, sie wurde, wo sie sich fand, zugleich durch dieselben Schulen genährt und großgezogen, durch die uns gewisse Leute wieder treiben möchten, um uns genesen zu lassen von anderen allerdings großen Übeln und Unvollkommenheiten – durch dieselben Schulen, in denen man das Menschengeschlecht wieder zum Glauben an die persönliche Existenz des Teufels nötigen und es lehren will, daß man an Gottes Befehlen nicht klügeln und deuteln dürfe, auch dann nicht, wenn Gott befiehlt, daß ein Briefschreiber die sechs Pfennig Briefbestellgeld vorauszahlen solle, oder Christus mit durchstochener Jesushand ad marinem schreibt »Gesehen und gebilligt!« und der Einfältigste sieht, daß die Worte in Wirklichkeit von der Hand eines kleinen durchtriebenen Mädchens hingekritzelt sind. Tötung eines Matrosen auf hoher See Das englische Barkschiff Lady Douglas, Kapitän James Cocks, sollte von Gascoigne an der Westküste des australischen Kontinents aus seine Heimreise antreten. Die Schiffsmannschaft war in den fernen Breiten etwas zusammengeschmolzen und zählte insgesamt nur noch zehn Köpfe. Der Kapitän beschloß daher, die Bemannung zu ergänzen, und nahm, obgleich unter den europäischen Seeleulen lebhafte Vorurteile gegen farbige Schiffsgenossen verbreitet sind, zwei Malaien, Hassein und Cassein, als Matrosen an. Die Barke ging nunmehr am 11. Januar 1887 unter Segel. Schon in den ersten Tagen stellte sich heraus, daß Hassein, der als Matrose erster Klasse aufgenommen worden war, nur ein mittelmäßiger Seemann war. Die Schiffsgenossen spotteten seiner. Sie behaupteten, er wäre nicht einmal imstande, das Bramsegel zu reffen. Die Mißhelligkeiten zwischen dem Malaien und seinen Kameraden nahmen im Laufe der Fahrt fortwährend zu. Hassein fühlte sich sehr unglücklich, klagte wiederholt über sein Schicksal und wollte sich sogar das Leben nehmen, indem er in die See zu springen versuchte. Nur das energische Dazwischentreten des Untersteuermanns konnte ihn daran hindern. Am 21. Februar aber verschwand der Mann plötzlich und unerwartet. Die Eintragung des Kapitäns in das Logbuch, die auf dieses Ereignis Bezug halte, lautete folgendermaßen: »21. Februar. Um neun Uhr dreißig Minuten morgens verschwand der Matrose erster Klasse Hassein in unerklärlicher, geheimnisvoller Weise. Der Matrose erster Klasse K. Christiansen kam mit der Meldung zu mir, daß sein Wachkamerad, trotzdem er ihn wiederholt gerufen habe, nicht zur Wache angetreten sei. Ich gab Auftrag, das Schiff zu durchsuchen. Sodann veranlaßte ich eine Umfrage bei seinen Kameraden und erfuhr, daß er sich seit einiger Zeit, besonders auffällig aber seit zwei oder drei Tagen, in einer verzweiflungsvoll aufgeregten Gemütsstimmung befunden habe. Ich gelangte also zu dem Schlusse, daß er entweder durch einen unglücklichen Zufall über Bord gefallen sein oder sich in selbstmörderischer Absicht in die See gestürzt haben müsse.« Der Mann war und blieb verschollen. Das dauerte bis zum 3. März. Wenigstens findet sich bis zu diesem Tage keine weitere auf Hassein bezügliche Eintragung im Logbuche. Da aber heißt es: »3. März. Der Untersteuermann meldet mir, daß er, als er in den Vorderraum hinabgestiegen sei, plötzlich auf den Matrosen Hassein gestoßen sei, von dem wir alle geglaubt hatten, daß er entweder einen Selbstmord verübt habe oder durch einen Zufall über Bord gestürzt sei, der aber dort versteckt ruhig geschlafen habe. Der Untersteuermann habe ihn aufgeweckt und ihn angeredet, habe jedoch nichts weiter aus ihm herausgebracht, als daß er sich sehr unglücklich fühle und sterben wolle.« Nun begann auf dem Schiffe eine sehr bewegte Zeit. Hassein weigerte sich, den Vorderraum, in dem er sein Versteck gewählt hatte, zu verlassen. Er hatte sich Waffen – Messer und eine Brechstange – verschafft, wies alle Aufforderungen, zu seiner Pflicht zurückzukehren, rundweg ab und trotzte der Autorität des Kapitäns. Dieser, die Offiziere und die Schiffsmannschaft waren ernstlich beunruhigt. Hassein befand sich offenbar im Zustande der Meuterei. Er hatte den Gehorsam verweigert und bedrohte die Sicherheit des Schiffes. Man hatte außerdem seinen Stammverwandten Cassein, ohne daß jedoch dessen Benehmen bis dahin hierzu besondere Veranlassung gegeben hätte, in Verdacht, mit ihm unter einer Decke zu spielen, und bewachte diesen scharf. Auch ein europäischer Matrose, ein Engländer namens Charles Goodliffe Hunt, war verdächtig, mit Hassein zu sympathisieren, und wurde mißtrauisch beobachtet. Weitere Eintragungen in das Logbuch aus dem Monat März geben von dieser Erregung Kunde. Eine zum Beispiel berichtet, daß Hassein sich im Vorderraum förmlich verschanzt und man zwei große Küchenmesser in seinem Besitz gesehen habe. Man hielt ihn völlig abgeschlossen und reichte ihm tagelang kein Wasser, um ihn zur Übergabe zu zwingen. Er hielt aber aus, und die Matrosen wagten sich wegen seiner Messer nicht in den Vorderraum, um Kohle zu holen. Diese war aber zum Kochen unumgänglich notwendig. Endlich traf man mit ihm ein Übereinkommen, daß man ihn mit Wasser versorgen wolle, wenn er die Kübel mit Kohlen füllte und hinaufziehen ließe. Am 9. März wurde ihm – wie das Logbuch meldet – bedingungsweise vollkommene Verzeihung zugesagt und Nahrung und Wasser versprochen, wenn er auf Deck kommen und seinen Dienst wieder aufnehmen wolle. Er schlug es aber aus. Unter dem 28. März findet sich in der Handschrift des Kapitäns nachstehende Eintragung in das Schiffsbuch: »Hassein, der sich bis heute im Vorderraum verschanzt gehalten hat und durch keinerlei Versprechungen zu bewegen war, hervorzukommen, erschien plötzlich, ohne daß jemand sein Kommen bemerkt hätte, in meiner Kajüte. Es dämmerte kaum, und ich schlief noch. Er legte seine Hand auf meine Schulter, und ich erwachte. Ich rief mit lauter Stimme: ›Wer ist da?‹ Der Mann lief erschreckt hinaus. Als ich gleich danach auf Deck kam, erfuhr ich, daß der zweite Steuermann und der Schiffszimmermann ihn festgenommen hatten. Seinem Benehmen in der Kajüte nach mußte ich wohl annehmen, daß er einen Anschlag gegen mich im Schilde geführt hatte, daher ließ ich ihn in Eisen legen.« Diese Eintragung war ausdrücklich von Kapitän Cocks und von den beiden Steuermännern Evans und Gleaves unterzeichnet. Es gelang aber Hassein, ob allein oder unter Beihilfe eines anderen, ist nicht aufgeklärt worden, schon in der Mittagsstunde, sich seiner Fesseln zu entledigen, wieder in den Vorderraum zu entkommen und sich dort abermals zu verbergen. Die betreffende Eintragung in das Logbuch lautete: »Hassein hat sich die Eisen abgestreift und muß Gelegenheit gefunden haben, sich mit Waffen zu versehen. Der Proviantmeister hat mir schon früher gemeldet, daß ihm sein großes Tranchiermesser aus der Schiffsküche abhanden gekommen sei, und der Untersteuermann versichert, er habe dieses Messer heute, als er in den Vorderraum hinuntergesehen habe, in Husseins Händen erblickt.« Man verrammelte nun den Zugang zum Vorderraum und deckte die Luke des Nachts mit Brettern zu, die jedesmal angenagelt wurden. Tagsüber legte man dagegen ein Gitter über die Luke, damit die Luft Zutritt habe und Hassein nicht ersticke. Dieser unheimliche Zustand dauerte vom 28. März bis zum 20. April. Hassein blieb während dieser Zeit ununterbrochen im Vorderraume und weigerte sich, sowohl seinen Dienst zu leisten als die Waffen abzugeben. Die Schiffsmannschaft schwebte beständig in der Angst, er könne einmal unversehens herauskommen und Unheil anrichten. Der Kapitän und die Offiziere teilten diese mehr oder minder begründete Besorgnis, und es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß die Schiffsdisziplin und der Dienst im allgemeinen erheblich darunter litten. Am 20. April war das Schiff in die Nähe von St. Helena gelangt. Einer von der Mannschaft, wahrscheinlich Hunt, stellte den Antrag, man möge dort doch lieber die beiden Malaien an Land bringen und sich ihrer somit auf gute Art entledigen. Der Kapitän wies jedoch die Zumutung, der Malaien wegen zu landen, entschieden zurück und erklärte, daß er Hassein nach London mitnehmen und dort vor Gericht stellen wolle. Die Mannschaft war aber, als man das Land wieder aus den Augen verloren hatte, so außer Rand und Band vor Furcht, daß, soweit wir wissen, am 21. April zum erstenmal, der Vorschlag auftauchte, der allgemeinen Sicherheit wegen Hassein umzubringen. Von wem dieser Vorschlag eigentlich ausgegangen war, hat auch später die Untersuchung nicht feststellen können, aufgenommen hat ihn jedenfalls der Kapitän. Nur ein Matrose, der schon vorgenannte Charles Hunt, widersetzte sich diesem Vorhaben. »Bringt den armen Teufel nicht um,« warnte er, »er kann uns doch nicht mehr schaden; er ist ja ganz gut bewacht. Nehmt ihn in Gottes Namen mit nach England, und wenn er ein Unrecht begangen hat, so sollen englische Geschworene ihn verurteilen.« Allein diese Warnung verhallte ungehört. Die Offiziere und die Mannschaft waren sich darüber einig geworden, Hassein das Leben zu nehmen und die Ursache ihrer Unruhe damit gründlich zu beseitigen. Die Eintragung vom 21. April lautet: »Wir, die Unterzeichneten, beschwören hiermit, daß Charles Hunt, Matrose erster Klasse, im Einverständnis mit Hassein gehandelt und ihn heimlich mit Nahrung und Waffen versehen hat, daß er ihm geholfen oder doch die Mittel dazu verschafft hat, die Eisen abzunehmen, und daß er ihm Zündhölzchen zugesteckt hat. Dadurch ist die Gefahr drohend geworden, daß Hassein das Schiff anzünden kann. Hunt hat alle Tage Mittel und Wege gefunden, mit Hasseln zu konspirieren, und auch Cassein, den anderen malaiischen Matrosen, ebenfalls zur Meuterei aufgereizt. Wir sind der Überzeugung, daß er die Schuld trägt; daß Hassein sich im Zustande der Meuterei befindet. Ich, der Kapitän, beantrage daher, Hassein zu erschießen. Alle Mann an Bord, mit einziger Ausnahme des vorgenannten Charles Hunt, erklären sich damit einverstanden, wenn es nicht gelingen sollte, sich seiner mit anderen Mitteln zu bemächtigen.« Unterschrieben ist diese Eintragung von Hermann Spitz; Peter King; John Webster; K. Christiansen; David Thow; F. S. Smethurst; James Gleaves, Steuermann; Edward W. Evans, Qbeisteuermann. Die Wahrheit der Behauptung, daß Hunt die Meuterei verschuldet habe, ist im Laufe der gerichtlichen Untersuchung durch nichts erwiesen worden. Ja ob überhaupt bei dieser Sachlage die Bezeichnung Meuterei als zutreffend gelten kann, mag fraglich erscheinen. Jedenfalls wurde, wie aus einer weiteren Eintragung im Logbuche hervorgeht, am 22. April ein förmlicher Sturm auf den verbarrikadierten Hassein unternommen. Es war nämlich dem Kapitän berichtet worden, Hasseln versuche mit dem Tranchiermesser das Schutzbrett der Luke zu durchbohren. Er erteilte daher den Auftrag, die Spitze des Messers, wenn sie hervordringe, abzubrechen, doch scheint dieser Auftrag nicht zur Ausführung gelangt zu sein. Eine zweite Eintragung von dem erwähnten Tage berichtet, daß man trotz des Aufgebots aller verfügbaren Kräfte vergeblich versucht habe, sich Hasseins zu bemächtigen. Die Furcht vor dem Messer, mit dem er die Angreifer bedrohte, hielt die Matrosen fortwährend ab, ihn festzunehmen. Endlich nahmen sie ihre Zuflucht zur Schießwaffe. Mehrere Schüsse wurden auf Hassein abgegeben, und einer verwundete ihn am Fuße, Hassein schrie jämmerlich und rief ihnen zu, wenn er nur einen von ihnen töten könnte, so wollte er zufrieden sein. Er ergab sich aber nicht. Nun wurde versucht, ihn dadurch zu bezwingen, daß man Wasser in den Vorderraum hinabgoß. Allein Hassein stieg auf die Kohlensäcke, so daß die Versuche, ihn zu fassen, schließlich als zwecklos aufgegeben werden mußten. Der Seemann, dessen Schuß Hassein am Fuße verwundet hatte, war der Qbersteuermann Edward William Evans. Am 23. April findet sich im Logbuche nachstehende Eintragung: »Um acht Uhr morgens wurden die Bretter, welche die in den Vorderraum führende Luke bedeckten, weggenommen und ein abermaliger Versuch gemacht, sich Hasseins zu bemächtigen. Jeder Mann wurde mit Schießgewehren oder mit Enterhaken bewaffnet, denn er hatte gedroht, jeden, der sich ihm nähern würde, niederzustechen und eher einen Angreifer zu töten, als sich selbst fangen zu lassen. Bei dem Versuche, ihn unschädlich zu machen, im Zustande der höchsten Notwehr, wurde der Malaie Hassein erschossen. Vorher war er noch einmal aufgefordert worden, die Kohlenkübel mit Kohlen zu füllen, er weigerte sich jedoch und gestattete auch nicht, daß ein anderer Mann sich hinunter begab, um das zu tun. Er drohte, mit dem Tranchiermesser und einer Brechstange jedem, der sich ihm nähern würde, den Garaus zu machen. Um neun Uhr vormittags war er tot.« Unterzeichnet war diese Eintragung von James Cocks, Kapitän; Edward W. Evans, Obersteuermann; James Gleaves, zweiter Steuermann; David Thow, Zimmermann; Peter King, Proviantmeister; C. Hunt, Matrose erster Klasse; Herrmann Spitz, Matrose erster Klasse; Karl Christiansen, Matrose erster Klasse; John Webster, Matrose zweiter Klasse; F. Smethurst, Schiffsjunge. Diese Darstellung des Sachverhaltes entsprach aber nicht der Wahrheit. Es scheint vielmehr, als ob man am Morgen des 23. April bereits übereingekommen war, sich Hasseins zu entledigen und ein Ende mit ihm zu machen. Der Untersteuermann Gleaves rüstete sich mit einer mit scharfen Patronen geladenen Flinte aus, und der Matrose Webster erhielt den scharfgeladenen Revolver des Kapitäns zugeteilt. Der Malaie war schon am Vortage durch einen Schuß verwundet worden, und am 23. April feuerten dann Gleaves und Webster ihre Schußwaffen in den Vorderraum auf ihn ab. Einer der Schüsse traf Hassein und verwundete ihn schwer in der Seite; es wird mit Sicherheit angenommen, daß dieser verderbliche Schuß aus der Flinte, die der Untersteuermann Gleaves führte, abgegeben wurde. Ein Matrose ließ sich hierauf an einem Tau in den Vorderraum hinab, befestigte einen Bootshaken an den Kleidern des wehrlosen Mannes, und so wurde der Malaie auf Deck gehoben. Er war jetzt schon völlig außerstande, noch irgendwelchen Widerstand zu leisten. Statt ihm aber beizustehen, wie es nunmehr die Pflicht der Besatzung gewesen wäre, ergriff Webster den Revolver, und da von irgendeinem gesagt wurde, daß der Malaie ohnedies verloren und es daher besser sei, sein Leiden abzukürzen, setzte Webster die Pistole an Husseins Schläfe und drückte ab. Wenige Minuten darauf war er tot. Man segnete die Leiche nach den Bräuchen der anglikanischen Kirche ein und warf sie über Bord. Nachdem die Lady Douglas im Hafen von London eingelaufen war, legte der Kapitän pflichtgemäß sein Logbuch vor, und die Untersuchung des Falles vor dem Polizeigericht des Themsehofes begann. Die Verhandlungen erstreckten sich über die Dauer von drei Wochen, während deren die gesamte Schiffsmannschaft in Polizeigewahrsam gehalten wurde. Aus diesen Verhandlungen gingen schließlich als Angeklagte hervor James Cocks, Schiffskapitän, dreiunddreißig Jahre alt; James Gleaves, Untersteuermann, fünfundzwanzig Jahre alt; Edward William Evans, Obersteuermann, siebenundzwanzig Jahre alt, und John William Webster, Matrose zweiter Klasse, dreiundzwanzig Jahre alt. Die übrigen Mitglieder der Besatzung wurden nur als Zeugen vernommen. Einige Aussagen erscheinen wichtig genug, um mitgeteilt zu werden. King sagte folgendes aus: »Ich bin Proviantmeister an Bord der Barke Lady Douglas gewesen. Das Schiff segelte zunächst nach Freemantle in Australien unweit der Championsbai und von dort zu der Niederlassung an der Mündung des Flusses Gascoigne in der Haifischbai in Westaustralien. In Gascoigne nahm der Kapitän zwei Malaien zur Ergänzung der zusammengeschmolzenen Schiffsmannschaft an Bord. Einer derselben hieß Hassein, der andere Cassein. Am 11. Januar segelte man von dort mit der Bestimmung London ab. Die Mannschaft bestand aus neun weißen Männern, den zwei Malaien und einem Schiffsjungen. Ungefähr eine Woche, ehe wir das Kap der Guten Hoffnung erreichten, bemerkte ich, daß Hassein ein auffallendes Wesen zeigte. Eines Morgens war er verschwunden. Das Schiff wurde durchsucht, aber man konnte ihn nicht finden. Zehn Tage später begab sich der Untersteuermann Gleaves in den Vorderraum hinab, um Farbe zum Anstreichen der Bordwände heraufzuholen. Er stieß auf Hassein, der, auf einige Kohlensäcke gelagert, ruhig schlief. Er wurde geweckt und auf Deck gerufen. Ich verabreichte Hassein auf Befehl des Kapitäns etwas Nahrung. Hassein wusch sich vom Kohlenstaub rein und trat sofort seinen Dienst wieder an. Die Reihe der nächsten Wache fiel auf ihn. Nach beendeter Wache begab sich Hassein mit der übrigen dienstfreien Mannschaft auf das Vorderdeck. Als ich später dahin kam, erzählten mir die Kameraden, daß Hassein einen Selbstmordversuch unternommen habe, indem er habe über Bord springen wollen. Er sei aber mit Gewaltanwendung daran gehindert worden. Späterhin sah ich Hassein wieder im Vorderraum, wo er sich verborgen hielt. Ich vermißte zu jener Zeit mein größtes Tranchiermesser aus der Schiffsküche: Hassein hielt es in der einen, sein eigenes Messer in der anderen Hand. Der Kapitän forderte ihn auf, auf Deck zu kommen und die Messer wegzulegen, er aber weigerte sich. Der Kapitän wiederholte die Aufforderung noch vielmals, jedoch immer vergeblich. Die Luke wurde darauf mit einer angenagelten Brettertür gesichert. Am nächsten Morgen befahl der Kapitän, die Bretter zu entfernen, und forderte Hasseln wiederum auf, heraufzukommen, die Messer abzugeben und seinen Dienst anzutreten. Er erwiderte: ›Nein, ich gehe nicht auf Deck.‹ Ich begab mich in das Zwischendeck, um von dort aus in den Vorderraum zu gelangen und mich Husseins zu bemächtigen. Dieser aber bedrohte mich mit dem Messer, so daß ich zurückweichen mußte. Der Kapitän gab, um Hassein zu erschrecken, einen blinden Schuß auf die Kohlensäcke ab, aber der Malaie zeigte keine Furcht und bedrohte im Gegenteil alle, die sich ihm nähern würden. Die Brettertür wurde jede Nacht festgenagelt und am Morgen wieder abgenommen. Sooft dies geschah, erging an Hassein die Aufforderung, auf Deck zu kommen, er aber verweigerte jedesmal den Gehorsam. So ging es vier oder fünf Tage lang. Es stellte sich nun allmählich das Bedürfnis nach Kohlen heraus, aber niemand wagte sich in den Vorderraum hinab aus Angst vor Hassein und seinen Messern. Kapitän Cocks schloß sodann eine Art Übereinkommen mit Hassein ab, nach dem dieser die Kohlenkübel füllen und dafür mit Wasser und Schiffszwieback versehen werden sollte; Hassein war bereits mehrere Tage lang ohne Wasser geblieben und hatte wiederholt darum gebeten. Eines Morgens bemerkte ich Hassein auf Deck. Er war soeben vom Zimmermann und vom Untersteuermann gefaßt, überwältigt und gebunden worden. Der Kapitän erzählte mir unaufgefordert, daß er in seiner Koje geschlafen habe, da sei Hassein gekommen und habe die Hand auf seine Schulter gelegt, worüber er erwacht sei. Hassein wurde hierauf in Eisen gelegt und nach dem Zwischendeck in Gewahrsam gebracht. Am nächsten Tage aber streifte er die Eisen ab. Er wurde jedoch wieder ergriffen, die Eisenringe wurden um seine Beine befestigt, und nur etwas Segeltuch wurde dazwischengetan, damit die Eisen ihn nicht wund reiben sollten. In dieser Verfassung verblieb er etwa vierzehn Tage oder drei Wochen. Er erhielt jeden Tag als Ration einen Viertelliter Wasser und ein Pfund Schiffszwieback und jeden zweiten Tag dazu noch ein halbes Pfund Fleisch von mir. Am letzten Tage, an dem Hassein in Ketten war, klagte er, daß er krank sei. Der Kapitän gab ihm Medizin; außerdem erhielt er an diesem Tage von mir auf ausdrücklichen Befehl des Kapitäns seine volle Ration Lebensmittel. Das Tranchiermesser verschwand inzwischen von neuem, und es wurde festgestellt, daß Hassein wieder in den Besitz des Messers gekommen war. Wie dies geschehen konnte, weiß ich nicht. Hassein flüchtete sich nunmehr wieder in den Vorderraum und verschanzte sich von neuem. Der Kapitän richtete abermals die Aufforderung an ihn, herauszukommen, er weigerte sich auch jetzt und sagte: ›Wenn ich einen umgebracht habe, so sterbe ich zufrieden.‹ Die Luke wurde hierauf wie zuvor mit Brettern vernagelt. Am nächsten Morgen wurde die Verschalung entfernt; doch ehe dies geschah, wurde die Schiffsmannschaft mit Schießwaffen ausgerüstet. Die gesamte dienstfreie Besatzung trat zusammen, und es wurde vereinbart, mit Hassein ein Ende zu machen, da die Gefahr, die uns allen durch sein Verhalten drohte, sehr groß geworden war. Einstimmig wurde beschlossen, ihn, wenn wir ihn fassen könnten, zu töten. Hassein scheint von diesem Beschlusse unterrichtet worden sein, denn er versuchte in der darauffolgenden Nacht zum erstenmal den Verschlag, der die Luke bedeckte, zu durchbrechen und das Teertuch, das darübergebreitet war, mit Messerstichen zu durchlöchern. Um acht Uhr früh befahl der Kapitän dem Zimmermann, wie an jedem Morgen, die Bretter zu entfernen. Die gesamte Mannschaft umstand die Luke. Der Kapitän forderte Hassein zum letztenmal auf, auf Deck zu kommen, und erklärte ihm, wenn er zu seiner Pflicht zurückkehren und seine Dienstleistungen wieder aufnehmen wolle, solle alles Vergangene verziehen und vergessen sein. Er weigerte sich jedoch wieder und sagte: ›Ich gehe nicht auf Deck, ich will hier sterben.‹ Man suchte ihn dann dadurch herauszutreiben, daß man Wasser hinabschüttete. Als das Wasser den Boden des Vorderraumes überflutet hatte, flüchtete sich Hassein auf die aufgeschichteten Kohlen. Ich begab mich in das Zwischendeck, um von dort aus Hassein besser beobachten zu können. Ich war mit des Kapitäns Revolver bewaffnet und fest entschlossen, ihn, wenn er die Absicht zu erkennen geben sollte, mich anzugreifen, niederzuschießen. Der Zimmermann schnitt Spalten in die Holzverkleidung, um Hassein zu Gesicht zu bekommen; ich versah mich mit einem Bootshaken. Hassein schien das zu bemerken, denn er griff durch die Ritzen der Wand nach meinem Haken und drohte mit dem Messer. Dadurch wurde den anderen, die auf Deck die Vorgänge beobachteten, ein Teil seines Körpers sichtbar. Mr. Evans, der Obersteuermann, der sich ganz vorn an der Öffnung der Luke befand, schoß in diesem Augenblick eine mit grobem Schrot geladene Flinte auf ihn ab und verwundete damit Hassein am Fuße. Nun wurde Hassein nochmals aufgefordert, auf Deck zu kommen, und ihm Verzeihung zugesichert. Da er sich aber auch jetzt noch nicht ergeben wollte, wurde der Verschlag wieder zugenagelt und die ganze Nacht Wache dabei gehalten. Am nächsten Morgen befahl der Kapitän wie gewöhnlich die Entfernung der Bretter. Man sah Hassein zusammengekauert auf den Kohlen liegen. Der Untersteuermann Mr. Gleaves hatte eine scharfgeladene Flinte in den Händen und schoß mit ihr auf Hassein. Der Matrose Webster schoß gleichfalls aus dem Revolver, den ich wieder zurückgegeben hatte. Hassein schien schwer getroffen zu sein, ich glaube mitten in den Leib. Ein Matrose namens Charles Hunt ließ sich dann an einem Seile in den Vorderraum hinab, befestigte einen Bootshaken an Hasseins Kleidern, und so wurde er hinaufgehißt. Er blutete aus der Wunde an der Seite. Jemand sagte: ›Es ist besser, ihn ganz umzubringen, da er ohnedies so schwer verwundet ist.‹ Wer es gesagt hat, weiß ich nicht. Webster, der den Revolver in der Hand hielt, schoß ihn dann in den Kopf, und nach kaum fünf Minuten war er tot. Etwa eine halbe Stunde später wurde er mit einem Gewicht an den Füßen über Bord geworfen.« Der Zeuge wurde nun einem Kreuzverhör unterworfen, das jedoch keine neuen Momente brachte als die ergänzende Mitteilung, daß Hassein auch im Besitze von Zündhölzern gewesen sei und die Mannschaft in Furcht gelebt habe, er könne das Schiff anzünden. Charles Goodliffe Hunt sagte folgendes aus: »Ich bin Matrose erster Klasse an Bord der Lady Douglas gewesen. Ich weiß, daß der Malaie Hassein angeworben wurde und an Bord kam. Nicht lange, nachdem wir uns von Gascoigne aus eingeschifft hatten – es war in der Nähe des Kaps der Guten Hoffnung –, bemerkte man, daß Hassein verschwunden war. Bald darauf wurde er im Schiffsraume entdeckt. Ich habe die Gewohnheit, bei Seereisen alle Ereignisse in mein Notizbuch einzutragen, und kann darum alle Daten mit Bestimmtheit angeben. Als Hassein aufgefunden wurde, war er halb verhungert. Man gab ihm Brot und Butter. Am nächsten Tage war Hassein wieder im Vorderraum versteckt. Wegen der Kohlen mußte mit Hassein eine Vereinbarung getroffen werden. Der Kapitän ließ ihm eine Pinze Wasser geben, nachdem er acht Tage lang ohne Wasser geblieben war. Hassein dagegen ließ zu, daß Kohlen geholt wurden. Ich selbst war der, welcher das Brennmaterial hinaufbringen mußte. Die anderen Matrosen fürchteten sich zu sehr vor ihm. Einige Tage darauf regte der Kapitän die Frage an, ob man Hassein umbringen solle. Er fragte mich selbst: ›Sind Sie damit einverstanden, daß Hassein getötet wird?‹ Ich antwortete: ›Lassen Sie doch den armen Teufel am Leben. Nehmen Sie ihn mit nach England und stellen Sie ihn vor ein englisches Schwurgericht. Wenn er ein Unrecht begangen hat, wird ihn schon die gesetzliche Strafe treffen.‹ Die Kameraden erzählten mir, daß Hassein die Eisen, mit denen er gefesselt worden war, abgestreift hätte. Der Kapitän forderte die Mannschaft auf, eine Eintragung in das Logbuch zu unterschreiben. Ich aber kam dieser Aufforderung damals nicht nach. Am nächsten Tage wurde mehrmals auf Hussein geschossen. Kapitän Cocks sagte, er habe nur die Absicht, den Malaien durch einen blinden Schuß zu erschrecken und ihn gefügig zu machen. Der Steuermann hingegen sagte: ›Ich habe ihn getroffen, das ist sicher, und wenn ich Gelegenheit dazu finde, wird er ein zweites Denkzeichen von mir erhalten.‹ Ich habe es nicht selbst gesehen, daß der Kapitän geschossen hat. Es war mir, ebenso wie den anderen Matrosen, befohlen worden, Wasser in den Vorderraum zu schütten, um Hassein zur Ergebung zu zwingen. Der Kapitän sagte zu den Seeleuten: ›Nur immer darauf los, meine Jungens! Bringt ihn nur um. Ich übernehme die Verantwortung.‹ Zu Hassein aber sagte der Kapitän, wenn er heraufkommen wolle, solle ihm bestimmt nichts geschehen. Am folgenden Tage rief der Kapitän die gesamte Schiffsmannschaft zusammen und hielt eine Ansprache an uns. Er sagte im wesentlichen: ›Dieser Kerl ist ein sehr gefährlicher Mensch, und zum Schutze unseres eigenen Lebens und des Schiffes, Jungens, müssen wir ihm den Garaus machen.‹ Ich konnte die Bemerkung nicht unterdrücken: ›Ja, und wenn wir dann zur Rechenschaft gezogen werden, so haben wir alles auszubaden.‹ Der Kapitän erwiderte mir aber: ›Nein, das stimmt nicht. Ich allein bin der Verantwortliche.‹ Wir gingen alle nach vorn, und als die Luke geöffnet war, sahen wir Hassein ganz erschöpft und hilflos, wie erstarrt, und mit durchnäßten Kleidern auf den Kohlen liegen. Ich war der Ansicht, daß es ohnehin schon aus mit ihm sei und man ihn nicht weiter quälen solle. Dennoch wurde ein Schuß auf ihn abgefeuert. Ich hörte wohl den Knall, habe aber nicht gesehen, wer ihn abgab. Hussein war in der Lende getroffen und begann sein Sterbelied zu singen. Der Kapitän fragte: »Nun, Jungens, wer von euch wird ihn heraufholen?« Ich erklärte mich bereit dazu. Da kein Schiffstau zur Hand war, lösten wir das Seil von dem Wassereimer, ich stieg hinab und befestigte es an den Beinschellen, die Hassein noch umhatte. So wurde er auf Deck gehißt. Hassein wog damals gewiß nicht mehr als vierzig Pfund. Ich nahm dann das Tranchiermesser, das Hassein bei sich führte, an mich und reichte es hinauf. Als Hassein auf Deck angelangt war, schien er bereits fast tot, und ich rief den übrigen zu: »Jetzt ist es aber auch genug. Ihr braucht nicht mehr auf ihn zu schießen.« Nichtsdestoweniger wurde ein zweiter Schuß aus nächster Nähe auf den wehrlosen Menschen abgefeuert. Hassein wurde im Kopfe getroffen, und das Gehirn drang aus dem zersprengten Schädel, Ich sah nicht hin, als dieser Schuß abgegeben wurde, es ekelte mich, ich hatte mich abgewendet.« Im Kreuzverhör, dem der Zeuge durch den Verteidiger Mr. St. John Wontner unterworfen wurde, sagte er weiter aus: »Ich bin in Freemantle an Bord der Lady Douglas gekommen. Nach Australien war ich an Bord des John S. Roe gelangt. Es waren sechs Monate zwischen meiner Ankunft und dieser Einschiffung vergangen, den Zeitraum dazwischen habe ich auf dem Lande verbracht. Ich war von jeher entschieden gegen die Anwerbung farbiger Leute und habe dem Kapitän gegenüber schon damals unverhohlen mein Mißvergnügen deswegen, daß man malaiische Matrosen an Bord nähme, geäußert. Ich wäre lieber ins Gefängnis gegangen, als in Gesellschaft solcher heimtückischer Gesellen in See gestochen; allein ich hatte nichts zu befehlen und mußte mich, gleich der übrigen europäischen Mannschaft, fügen. Ich stand keineswegs in freundschaftlichem Verhältnisse zu Hassein und war mit ihm durchaus nicht in vertrautem Verkehr, als jener sich im Vorderraume des Schiffes verbarg. Als er jedoch in Eisen gelegt wurde, schenkte ich ihm, da ich Mitleid mit ihm fühlte, aus Erbarmen etwas Tabak. Ich verabreichte Hassein keine Zündhölzchen, der Tabak war zum Kauen, nicht zum Rauchen bestimmt. Wenn Hassein überhaupt Zündhölzchen besaß, was ich kaum glaube, so kann er sie nur von Webster erhalten haben. Dieser raucht, wir älteren Matrosen kauen nur Tabak. Ich gab Hassein weder Eisendraht noch Schlüssel, um die Eisen zu lösen. Man hielt mich übrigens absichtlich fern von Hassein, denn die Mannschaft hatte Verdacht, ich sei mit jenem im Einverständnisse und stecke ihm heimlich Nahrung zu. Ich habe das aber nicht getan, sondern nur meiner Teilnahme und meinem Mißvergnügen über die grausame Behandlung des Armen ungeschminkten Ausdruck verliehen. Ich mag die Malaien nicht, aber sie sind doch auch Menschen. Als das Schiff in der Nähe von Havre angelangt war, wurde mir eine Eintragung in das Logbuch vorgelegt, in der der einmütige Wille der Mannschaft zum Ausdruck kam, den Malaien zu töten. Es war mir vorher nicht bekannt gewesen, daß damals die gesamte Bemannung bereits einig war und man seinen Tod um der Sicherheit des Schiffs willen verlangt hatte. Die gesamte Bemannung außer mir unterzeichnete die Eintragung freiwillig, nur ich mußte zur Unterschrift gezwungen werden. Ich wurde auch mit Unrecht verdächtigt, dem Hassein die Brechstange, in deren Besitz er sich befand, verschafft zu haben. Ich weiß übrigens nichts davon, daß Hassein von dieser Brechstange Gebrauch gemacht, und habe auch nichts davon gehört, daß Hassein je die Bemannung mit ihr bedroht hätte. Ich nahm entschieden keinen Anteil an der Hetze auf Hassein und war eben deshalb von der Mannschaft selber geradezu verfemt. Ich widersetzte mich auch nach Kräften dem Entschlusse, Hassein umzubringen, konnte es aber nicht verhindern. Während der zwei Monate, die Hassein im Vorderraum zugebracht hatte, wurde er fast nur mit Wasser und Brot gespeist, darum war er wohl so entsetzlich abgemagert. Als Hassein den Schuß in die Seite erhalten hatte, begann er mit kaum vernehmbarer Stimme sein Sterbelied zu singen. Als ich den Bootshaken an Hasseins Bein befestigte, war dieser sicher noch nicht tot. Ich befestigte das Seil gerade darum an den Beinen, weil ich fürchtete, ihm größere Schmerzen zu bereiten, wenn ich es um den verwundeten Leib schlingen würde.« Der Malaie Cassein, dessen Aussage verdolmetscht werden mußte, gab folgendes an: »Ich bin gleichzeitig mit Hassein in Gascoigne angeworben worden. Nachdem Hassein vermißt, aber einige Zeit danach im Vorderraum gefunden worden war, hat mich der Kapitän in die Kajüte einsperren lassen. Wohl hat man mich später wieder freigelassen, aber ich bin dann noch dreimal eingesperrt worden, so daß ich nicht als Augenzeuge beobachten konnte, was vorging.« Karl Christiansen, ein Matrose deutscher Nationalität, sagt aus: »Hassein teilte die Wache mit mir. Er fühlte sich allezeit sehr unglücklich und äußerte mehrmals sein lebhaftes Verlangen zu sterben. Ich beobachtete zufällig, wie Hassein von dem Untersteuermann entdeckt wurde. Die Luke stand offen, und ich befand mich gerade darüber in der Takelage. Am Tage, ehe Hassein starb, vernahm ich deutlich, daß er kläglich nach seinem Landsmann und Glaubensgenossen Cassein rief. In dieser Nacht versuchte er auch zum erstenmal, sich mit seinem Messer Luft zu verschaffen, und bohrte Löcher in die Teerdecke, die über die Luke gebreitet war. Am folgenden Morgen wurde von den Offizieren und der Mannschaft einhellig behauptet, das beste wäre, Hassein den Garaus zu machen, denn mit ihm an Bord wäre das Schiff dauernd in höchster Gefahr. Ich sah mit eigenen Augen, wie die Gewehre auf Hassein gerichtet und abgedrückt wurden. Den Schuß in den Fuß erhielt Hassein vom Obersteuermann. Vorher hatte man schon versucht, durch das Hinabschütten kalten Wassers Hassein aus seinem Versteck herauszutreiben. Als es nicht gelungen war, hatte man heißes Wasser, übrigens ebenso vergeblich, zur Anwendung gebracht. Getötet wurde Hassein sicherlich erst durch den Schuß, den Webster auf ihn abgab, als er bereits wehrlos auf Deck gebracht worden war.« Da es die Angeklagten dem englischen Brauche gemäß in der Voraussicht, daß sie doch jedenfalls vor das Schwurgericht gestellt werden würden, ablehnten, vor dem Polizeigericht ihre Aussaqe abzugeben, bestimmte der Polizeirichter, daß sie in der nächsten Session des Zentralkriminalgerichtshofes ihr Urteil von den Geschworenen empfangen sollten. Die angebotene Bürgschaft für ihr richtiges Erscheinen wurde abgelehnt, die Beschuldigten in Verwahrungshaft behalten, die Zeugen aber in Freiheit gesetzt. Am 29. und 30. Juni 1887 fand die Hauptverhandung vor dem Schwurgericht statt. Richter Stephen führte den Vorsitz. Für die Anklage erschienen namens der Krone die Advokaten Poland und Mead; die Verteidigung für den Kapitän Cocks hatte Rechtsanwalt Mr. Besley, für den Obersteuermann Evans Mr. Geoghegan, für den Untersteuermann Gleaves Mr. H. Avory, für den Matrosen Webster Mr. J. P. Grain übernommen. Mr. Poland eröffnete namens der Anklage die Verhandlung. Zunächst gab er eine Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts, wie sie den Aussagen der Zeugen vor dem Polizeigericht entsprach. Sodann betonte er die grundsätzliche Bedeutung des Falles, der für die Gerichtsbarkeit auf hoher See von entscheidender Wirkung werden dürfte. Er wies darauf hin, daß das Schiff britisches Eigentum, mit Rücksicht auf die gesetzliche Fiktion also englischer Boden gewesen sei und also nach englischem Gesetz Recht gesprochen werden müsse. Er leugnete, daß ein Fall eigentlicher Meuterei vorliege: Hassein habe keine Genossen seiner Unbotmäßigkeit gehabt, Cassein, der andere Malaie, habe sich als ein verschüchterter, ungefährlicher Bursche erwiesen, der englische Matrose Charles Hunt aber sei wohl ein Gegner der rohen Gewaltmaßregeln, nicht aber ein Mitverschworener Hasseins gewesen. Man habe Hassein ohnedies gefangengehalten und hätte ihn also nach England bringen können, ohne ihn zu töten. Nachdem endlich Hassein schwer verwundet und gänzlich wehrlos gemacht worden war, hätten Menschen, die einen Funken von Humanität besäßen, alles aufbieten müssen, um ihm zu Hilfe zu kommen und im nächstgelegenen Hafen ärztlichen Beistand anzurufen. Aller Menschlichkeit zum Hohne habe man indessen unter dem Vorwande, seine Leiden abzukürzen, dem Matrosen Webster den Revolver in die Hand gedrückt und dem vollkommen hilflosen Malaien den Tod gegeben, wie einem verwundeten Hirsch der Nickfänger ins Fleisch gestoßen wird. Dem Kapitän eines Schiffes seien wohl sehr umfassende Gerechtsame eingeräumt, um das Leben der ihm unterstellten Mannschaft und die Sicherheit des Schiffes und der Ladung zu schützen und zu wahren: allein dafür liege ihm die Verpflichtung ob, diese Gerechtsame nur im Geiste der Humanität und im Sinne des Rechts zu gebrauchen. Im vorliegenden Falle sei mit Vorbedacht und nach reiflicher Überlegung der Entschluß gefaßt worden, dem armen farbigen Matrosen das Leben zu nehmen; jede Berufung auf erlaubte Notwehr entfiele im Hinblick auf den hilflosen Zustand, in dem der Malaie auf Deck gebracht worden sei. Die Notwendigkeit, Hassein zu töten, um das Leben oder die Sicherheit der Mannschaft des Schiffes zu schützen, habe nicht vorgelegen, die Tat stelle sich also als vorbedachter Mord dar, und in diesem Sinne erhebe er die Anklage. Daraufhin gaben die Zeugen ihre Aussagen ab, die im wesentlichen mit denen gleich lauteten, die sie schon vor dem Polizeigericht zur Niederschrift gegeben hatten, und dann wurde das Logbuch des Schiffes zur Verlesung gebracht und den Geschworenen zur Einsichtnahme unterbreitet. Mr. Besley, der Verteidiger des Hauptangeklagten, Kapitän Cocks, hebt zunächst hervor, daß die Bemannung des Schiffes zwei qualvolle Monate hindurch von Hassein im Zustande der Angst und der Beunruhigung gehalten worden sei, um so mehr, als der Malaie mehrfach gedroht habe, nicht eher in Frieden zu sterben, als bis er jemand von der Besatzung umgebracht habe. Die Seeleute hätten sich Mann für Mann in die Takelage zu steigen gefürchtet aus Angst, wenn sie wieder herabstiegen, hinterrücks von dem Malaien angegriffen zu werden. Einige Zeit lang habe auf dem Schiffe nicht einmal mehr gekocht werden können, denn die Kohlen in der Küche seien aufgebraucht gewesen, und keiner habe sich gewagt, Feuerungsmaterial zu holen. Der getötete Matrose sei niemals schlecht behandelt worden, man habe ihn aber, obgleich ihm erklärt worden sei, es solle ihm alles verziehen sein, wenn er zu seiner Pflicht zurückkehre, mit der Brechstange an die Schiffswände schlagen hören, so daß die Befürchtung habe entstehen müssen, er würde ein Leck verursachen. Das Schiff selbst sei wohl aus Eisen, aber bereits dreißig Jahre alt, und die Platten seien nur drei bis acht Zoll dick, so daß die Möglichkeit gegeben gewesen sei, durch Schläge mit einer Brechstange einige Vernietungen einzustoßen. Die Folge davon wäre gewesen, daß sich eine Platte gelöst hätte, und dann hätte das Schiff tatsächlich untergehen können. Er habe übrigens seine Gewänder geteert gehabt, und man habe angenommen, daß er Zündhölzchen bei sich gehabt habe, so daß er das Schiff in Flammen habe setzen können. Er sei wiederholt aufgefordert worden, auf Deck zu kommen und seine Waffen abzuliefern, wogegen ihm volle Straflosigkeit zugesichert worden sei, er aber habe sich beharrlich geweigert, das zu tun. Nur einmal sei er unvermutet mit dem Küchenmesser in der Hand auf Deck gekommen, offenbar in der Absicht, ein Unglück anzurichten, vielleicht sogar, einen Menschen zu töten. Da der Malaie es überdies verstanden habe, sich der Eisenfesseln bis auf die Beinschellen zu entledigen, sei die Angst vor ihm um so begründeter und der Beschluß der Mannschaft, den Mann um ihrer und des Schiffes Sicherheit willen zu erschießen, um so verständlicher gewesen. Trotzdem sei Hassein bis zuletzt fortwährend mit der größten Milde und Langmut behandelt und niemals gequält oder gepeinigt worden. Sowie übrigens das Schiff europäischen Boden berührt habe, und das sei zunächst in Havre geschehen, habe der Kapitän sofort dem Konsul Bericht erstattet, so daß dessen Meldung früher in London eingelaufen sei als die Barke selbst. Mr. Besley richtete nach diesen Ausführungen an die Geschworenen noch einmal die Bitte, sich zu vergegenwärtigen, in welchem Zustande der Aufregung und der Furcht sich die gesamte Mannschaft des Schiffes wegen des Gebarens des Malaien befunden habe, und zu erwägen, mit welchen Schwierigkeiten sowohl das Kommando über das Schiff als überhaupt die Leitung der ganzen Fahrt verbunden gewesen sei. Er behauptete, daß sein Klient sowie die gesamte Bemannung in dem guten Glauben, sich im Zustande gerechter Notwehr zu befinden, gehandelt und nach ihrer einhelligen Überzeugung die Sicherheit ihres eigenen Lebens und die des Schiffes den Tod Hasseins erforderlich gemacht hätten. Einen der Häfen der Azoren anzulaufen, um den widerspenstigen Malaien auszubooten, wie es der Kapitän ursprünglich beabsichtigt gehabt habe, sei übrigens auch unmöglich gewesen, da widrige Winde ihn daran gehindert hätten. Er, der Verteidiger, beantrage also, da jeder böse Vorsatz fehle und das Vorgehen des Kapitäns sich als durch die Notwendigkeit gerechtfertigt herausgestellt habe, die Freisprechung seines Klienten. Mr. H. Avory, der für den Untersteuermann Gleaves sprach, betonte gleichfalls die bona fides aller Beteiligten, und gelangte zum gleichen Schluß wie sein Vorredner: die Tötung sei ein Akt der Notwehr gewesen und müsse straffrei bleiben. Zum Beweise, daß sein Klient keine feindselige Gesinnung gegen Hassein gehegt habe, hob er hervor, daß es Gleaves gewesen sei, der den Malaien bei einer früheren Gelegenheit gefaßt habe gerade in dem Augenblicke, als Hassein über Bord habe springen wollen, und ihm so das Leben gerettet habe. Mr. Geoghegan, der Verteidiger des Obersteuermanns Evans, begründete die Behauptung, daß Hassein als Meuterer zu betrachten sei und man eben gezwungen gewesen sei, mit ihm als mit einem Meuterer zu verfahren. »Die Wichtigkeit der Entscheidung dieses Falles ist weitreichend wie wenig andere, darin stimme ich mit dem Ankläger überein, denn die Kapitäne der Schiffe werden künftig ihr Verhalten gegen Meuterer nach ihr einrichten müssen. Es würde ein verhängnisvoller Tag für die Mannszucht auf allen Kauffahrteischiffen werden, wenn, was ich nicht annehmen kann, die Geschworenen auf schuldig erkennen sollten. Sie würden dadurch die Autorität des Kapitäns, die immer für unantastbar erachtet wurde, auf allen nicht der Kriegsmarine angehörigen Schiffen für alle Zeit untergraben.« Der Verteidiger suchte dann nachzuweisen, daß dem Hassein gegenüber alle Mittel der Nachsicht und Geduld gründlich erschöpft worden seien, ehe man dazu geschritten sei, ihn zu richten, und hob hervor, daß insbesondere sein Klient schuldlos sei, denn er habe nachdrücklich, wenn auch leider vergeblich, vor der Anwerbung von Malaien, deren heimtückischen, unzuverlässigen Charakter er aus Erfahrung gekannt habe, gewarnt: gegen ihn selbst sei ja in Gascoigne von einem Malaien ein Mordversuch unternommen worden; dennoch habe Evans Hassein von einem Selbstmordversuch zur rechten Zeit zurückgehalten. Die Tötung Hasseins aber in dem Stadium, in dem sie erfolgt sei, habe er als einen Akt gebotener Selbsterhaltung und darum als eine berechtigte Handlung der Notwehr ansehen müssen, und es sei in der Tat auch eine solche gewesen. Mr. Grain für den Matrosen Webster machte geltend, daß sein Klient gemäß dem Befehle seines Vorgesetzten gehandelt habe, eine Weigerung seinerseits wäre ein Akt der Auflehnung, also der Meuterei gewesen, ihn träfe daher selbst dann keine Verantwortlichkeit, wenn kein Fall erlaubter Notwehr zum Schutze des Lebens der Mannschaft des Schiffes vorgelegen hätte. Der zusammenfassende Vortrag des Vorsitzenden, des Richters Stephan, war äußerst sorgfältig und eingehend gehalten. Nach einigen einleitenden Bemerkungen bat er die Geschworenen, es ganz unbeachtet zu lassen, ob und inwieweit ihr Urteilsspruch von weittragender Bedeutung werden könne. »Sie haben sich nur mit der Schuldfrage in concreto, zu beschäftigen. Wenn Ihnen ganz zweifellos erwiesen scheint, daß die Angeklagten sämtlich oder einzelne von ihnen des Verbrechens schuldig sind, um dessentwillen sie angeklagt worden sind, so ist es Ihre Pflicht, die Verurteilung auszusprechen, unbeirrt von dem Ihnen in der Verteidigung des Evans vorgehaltenen Schreckbilde der Zerrüttung der Mannschaftszucht auf den Kauffahrteischiffen, unbeirrt also von allen möglichen oder vorgespiegelten Folgen. Nur wenn Ihnen ein Zweifel an der subjektiven Schuld der Angeklagten bleibt, dann mögen Sie einen Freispruch verkündigen. Was mich, den Richter, selbst anbelangt, so kann ich solche Zweifel nicht für begründet erachten, denn die tatsächlichen Umstände, auf welche die Anklage sich stützt, sind durchweg erwiesen, sowohl durch die in allen wesentlichen Punkten übereinstimmenden Zeugenaussagen als durch die von den Angeklagten eigenhändig geschriebenen und unterzeichneten Eintragungen in das Logbuch des Schiffes, das im Verlaufe des Verfahrens den Geschworenen zur Einsicht vorgelegt worden ist. Die prinzipielle Frage, die Sie, meine Herren Geschworenen, zu erwägen und zu entscheiden berufen sind, ist nicht die, auf welche Weise die Mannszucht auf den Schiffen der Handelsflotte erhalten werden soll, sondern die, ob es außer in den Fällen, auf die das Gesetz ausdrücklich hinweist, erlaubt sein kann, einem Mitmenschen das Leben mit Vorbedacht zu nehmen. Durch Ihre Billigung würde die gefährliche und abscheuliche Doktrin bestätigt, daß, sobald ein Mensch seinen Mitmenschen lästig fällt, diese um dieses Umstandes willen berechtigt sein sollten, ihn zu töten. Die Vereinbarung, welche die Mannschaft in dem vorliegenden Falle getroffen hat, darf auf Ihre Entscheidung über die Strafbarkeit der Angeklagten keinen Einfluß ausüben. Die Vereinbarung war kein rechtsgültiger Gerichtsbeschluß, sie war einfach ein organisierter Mordplan. Ich kann es niemals als zulässig ansehen, daß der Befehlshaber, die Offiziere und die Mannschaft eines Schiffes zusammentreten und bestimmen dürften, einer von ihnen, der ihnen lästig fällt, solle erschossen werden, ohne daß der Angeklagte vernommen oder gehört, geschweige denn verteidigt worden wäre. Das ist überdies noch ein erschwerender Umstand, daß die Beratung und Beschlußfassung ohne Vorwissen des Opfers stattgefunden hat; sie trägt aus diesem Grunde nicht den Charakter eines Gerichtsverfahrens an sich. Ein solcher Vorgang ist unerhört und an sich verdammenswert. Die Verteidigung hat wohl daran getan, hervorzuheben, der Fall sei von prinzipieller Bedeutung, und das Urteil werde künftig Kapitänen und Mannschaften zur Richtschnur dienen. Das wird es hoffentlich, nur ist die Argumentation der Verteidigung nicht zutreffend. Wichtig ist der Fall, weil es sich um den Schutz des Menschenlebens handelt, und die Jury wird es wohl bedenken, daß sie nicht durch ihren Wahrspruch befangene, ängstliche Gemüter ermuntert, schwierige Verhältnisse in brutaler Weise dadurch auszugleichen, daß sie zur Abwehr peinlicher Situationen gewissenlos Menschenleben vernichtet.« Der Richter erörterte dann den Begriff erlaubter Notwehr und definierte ihn dahin, daß eine Tötung aus Notwehr nur dann vorliege, wenn ein Mann in der Verteidigung des eigenen Lebens oder des Lebens anderer gegen ungesetzliche Vergewaltigung diese abwehrt, und auch nur dann, wenn er hierzu alle anderen Mittel erschöpft hat und dem Drange der Notwendigkeit nachgibt, die keinen anderen Ausweg zuläßt. Die Geschworenen möchten nun erwägen, fuhr er fort, ob der Kapitän oder die Mitglieder der Besatzung tatsächlich in Gefahr geschwebt hätten, als sie Hassein töteten, ja ob sie auch nur einen zureichenden Grund gehabt hätten zu dem Glauben, daß ihr Leben bedroht sei. Der Richter hob hierbei hervor, daß der Malaie niemals einen ernstlichen Versuch gemacht habe, jemand von der Schiffsmannschaft zu ermorden, und auch nie in die Lage gekommen sei, dieses Vorhaben auszuführen, außer etwa in jener Nacht, da er sich in die Kajüte und an das Lager des schlafenden Kapitäns geschlichen habe. Er habe aber damals nur die Schulter des Schlafenden berührt, ihn dadurch aufgeweckt und sich, als er angerufen worden sei, ohne eine Gewalttat zu versuchen aus der Kajüte geflüchtet. Die bloße Angst der Schiffsmannschaft, daß der Malaie einem unter ihnen einen Schaden habe zufügen können, habe ihnen noch lange nicht das Recht verliehen, dem Matrosen das Leben zu nehmen. Auch die angebliche Panik oder das durch das Benehmen des Malaien zweifellos hervorgerufene Unbehagen vermögen ein solches gewaltsames Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Um den Begriff der erlaubten Notwehr anzuwenden, müsse erwiesen werden, daß die Bedrohten sich in augenblicklicher und sonst unabwendbarer Gefahr für Leib und Leben befunden hätten. Der Richter unterzog von diesem Gesichtspunkte aus das vorgeführte Beweismaterial einer eingehenden Erörterung und betonte wiederholt, daß er keine eminente Gefahr oder die Notwendigkeit sehen könnte, welche die Tötung des malaiischen Matrosen erfordert hätte. Der Nachweis dieses Umstandes sei ganz und gar nicht erbracht worden. Der Schiffsmannschaft habe eine ganze Reihe von Möglichkeiten zu Gebote gestanden, den Mann unschädlich zu machen. Warum, fragte er, versuchten sie, deren Übermacht doch so außer allem Verhältnisse stand, nicht ernstlich, ihn lebend zu überwältigen? Sie hätten es sicher vermocht. Allein in ihrer feigen Furcht vor dem einzelnen Manne zogen sie es vor, ihn umzubringen, weil ihnen dies leichter, gefahrloser und bequemer schien. Solches Vorgehen aber erlaubte Notwehr nennen zu wollen, widerspreche dem gesunden Menschenverstande, spreche außerdem allen Grundsätzen der Humanität Hohn und überschreite weitaus die von dem Gesetz gezogene Grenze. Nach seiner, des Richters, Auffassung sei das Erschießen des wehrlosen Menschen ein vorbedachter Mord, dessen Verantwortung nicht nur auf den unmittelbaren Täter, sondern im gleichen Grade auch auf jene falle, die diese Tat angeordnet haben. Freilich habe die Verteidigung auch hervorgehoben, der letzte Schuß, der Hassein das Leben nahm, sei eigentlich ein Akt des Erbarmens, eine Art von Gnadenstoß gewesen. Allein abgesehen davon, daß diese Behauptung ihrer Natur nach nicht bewiesen worden sei, erkenne das Gesetz dieses Vorgehen nicht an, sondern qualifiziere es vielmehr als vorbedachten Mord. Die Gefahr, die aus einer anderen Auffassung entspringen würde, sei zu einleuchtend, als daß es notwendig wäre, das noch besonders zu begründen. Es sei und bleibe eine unumstößliche, allseitig anerkannte Rechtsregel, daß die Tötung eines Menschen unter solchem Vorwande eine verwerfliche Handlung sei, und diese Rechtsanschauung müsse unter allen Umständen aufrechterhalten werden. Schon der zweite Schuß auf Hassein sei ein Akt der Feigheit, eine Grausamkeit und eine meuchlerische Handlung gewesen, denn der Malaie habe bereits erschöpft und wehrlos auf den Kohlen des Vorderraumes gelegen. Als man den armen Menschen, der nun gar keinen Widerstand mehr habe leisten können, auf Deck gehißt hätte, habe man ihm eine Kugel durch das Gehirn geschossen – um ihn von seinen Leiden zu befreien. Das Gesetz bezeichne eine solche Tat ganz zweifellos als vorbedachten Mord, nicht als einen Akt der Notwehr, der zur Selbsterhaltung gestattet ist. Die Frage, welche die Geschworenen demnächst zu entscheiden hätten, beschränke sich darauf, ob die Handlung mit oder ohne Vorbedacht geschehen, ob sie entschuldbar oder nicht, ob sie qualifizierter Mord oder Überschreitung gesetzlich erlaubter Notwehr sei. Die Jury war nach kaum einstündiger Beratung einig. Ihr Vorsitzender verkündete das Urteil. Es lautete für alle Angeklagten auf schuldig des vorbedachten Mordes. Diesem Urteilsspruch setzte der Vorsitzende hinzu: »Zugleich sind wir aber übereingekommen, die Angeklagten der Gnade des Richters zu empfehlen, da wir zu der Überzeugung gelangt sind, daß sie aus einer falschen Auffassung des Gesetzes heraus so gehandelt haben. Wir bitten daher, Ew. Lordschaft möchte in ihrer Weisheit und Milde dieser Empfehlung Rechnung tragen.« Die Angeklagten wurden befragt, ob sie etwas zu dem Urteil vorzubringen wüßten; sie wiederholten insgesamt, daß sie sich nicht schuldig fühlten. Der Richter Stephen bedeckte sein Haupt mit der schwarzen Kappe und wandte sich in einer kurzen Rede an die Angeklagten. Er sagte: »Die Jury hat den Urteilsspruch gefällt, welcher der Gerechtigkeit entspricht, nämlich den, daß ein jeder von Ihnen des vorbedachten Mordes schuldig ist. Die Geschworenen haben an dieses Urteil eine warme Empfehlung zum Zwecke Ihrer Begnadigung geknüpft und haben sie damit begründet, daß sie annahmen, Sie hätten in mißverständlicher Auffassung des Gesetzes den Mord verübt. Ich werde diese Empfehlung an die Stufen des Thrones leiten, und es wird dem Ermessen einer höheren, gnadenreichen Stelle anheimgegeben sein, ihr Folge zu leisten. Es ist nicht meine Aufgabe, Ihnen jetzt noch Dinge zu sagen, die Ihre Pein nur vergrößern müßten, aber ich kann doch nicht umhin, es auszusprechen, daß Sie einen großen Mangel menschlichen Mitgefühls und männlichen Mutes an den Tag gelegt haben, einen weit größeren Mangel, als sonst bei britischen Seeleuten vorausgesetzt und gefunden zu werden pflegt, einen Mangel, den ich tief beklage und bedauere. Es ist nicht meines Amts, zu erörtern, welcher Anschauung sich Ihre Majestät anläßlich des ihr vorzulegenden Gnadengesuchs zuneigen wird. Meine Aufgabe geht nur dahin, dem Gesetz gemäß und von Rechts wegen das Urteil zu fällen.« Sodann sprach der Richter in der gewöhnlichen Form das Todesurteil über sämtliche vier Angeklagte aus. Trotz der großen Ehrfurcht, welche die Engländer ihren Richtern entgegenbringen, und vielleicht gerade infolge ihres ausgeprägten Rechtsgefühls artet ihre Achtung vor dem Richterspruche nicht in blinde Unterwerfung aus. Wenn ein Urteil den Anschauungen größerer Kreise widerspricht oder sonstwie die Interessen der Mitbürger berührt, so ist dieser Richterspruch der schonungslosesten Kritik in der Presse und der lebhaftesten Erörterung in den Vereinsversammlungen ausgesetzt. Der soeben geschilderte Fall griff aber durch seine prinzipielle Bedeutung für die Handhabung der Mannszucht auf hoher See tief in das für maritime Angelegenheiten sehr empfindliche öffentliche Bewußtsein ein. Die Sache der Matrosen ist die Sache Englands. Das niederschmetternde Todesurteil erregte daher in den beteiligten Gesellschaftskreisen gewaltiges Aufsehen. Sofort nach der Bekanntgabe des Urteils lud darum der Vorstand der »Vereinigten Gesellschaften zum Schutze britischer Seeleute« alle verwandten Vereine zu einer gemeinsamen Verhandlung ein, die am 4. Juli abends in der Roßtaverne bei Old-Bailey in London abgehalten wurde. Der Präsident der einberufenden Gesellschaft, Schifftkapitan T. S. Lemon, führte den Vorsitz und eröffnete die Beratung mit einer ausführlichen Darlegung des Sachverhalts und der Mitteilung des Todesurteils, das über Cocks, Gleaves, Evans und Webster wegen Ermordung eines malaiischen Matrosen auf hoher See erlassen worden war. Seine Darstellung verweilte besonders lange bei den ganz ungewöhnlichen Schwierigkeiten, die dem Kapitän und der Mannschaft der Lady Douglas durch das Gebaren Hasseins erwachsen waren. Wohl gab er freimütig seinem Bedauern Ausdruck, daß es der Besatzung nicht hatte gelingen wollen, diese Schwierigkeiten in einer männlicheren und würdigeren Weise zu besiegen; aber zugleich hob er die schwere Verantwortung hervor, die der Kapitän eines Schiffes zn tragen hat, der dazu berufen ist, das Leben der ihm unterstellten Mannschaft und das ihm an vertraute Gut gegen alle und alles zu schützen. Die Schlußfolgerungen seiner Rede gingen dahin, die Auffassung, welche die Tat als vorbedachten Mord bezeichnet batte, zu verwerfen. Er erkannte in der fraglichen Handlung nur einen Totschlag, und zwar, wenn man alle Umstände berücksichtige, einen entschuldbaren, weil notwendigen Totschlag. Seiner Ansicht nach würde daher eine Freiheitsstrafe, vielleicht sogar eine Freiheitsstrafe von kurzer Dauer genügen, eine Handlung zu sühnen, die unter den gegebenen Verhältnissen getan werden mußte. Eine solche Strafe würde sicherlich zur Folge haben, daß jene, die mit gleicher Gewalt ausgerüstet sind, in Zukunft mit größerer Umsicht verfahren würden, und sie veranlassen, die ihnen zugewiesene Macht mit mehr Weisheit zu gebrauchen. Schiffskapitän Roberts verlas in Vertretung des Reeders und Eigentümers der Lady Douglas den Entwurf einer Bittschrift für die Verurteilten, die einzureichen an demselben Tage zu einer früheren Stunde in einer Versammlung des Fachvereins der Reeder und Schiffseigentümer bereits beschlossen worden war. Mr. S. Peters, der Schriftführer der Zuckerarbeiterverbindung, schlug einen Beschluß vor, daß die Gesamtheit der vertretenen Gesellschaften und Vereine gegen das Todesurteil über die Angeklagten protestieren solle, weil die Gerichtsverhandlung den Beweis geliefert habe, daß der Malaie als ein Wahnsinniger zu betrachten sei, dessen Anwesenheit eine eminente Gefahr für die Mannschaft, das Schiff und die Ladung gewesen sei, und er beantragte aus diesem Grunde und aus anderen Gründen, den Justizminister in einem Gesuch um Aufschub der Vollstreckung des Urteils anzugehen und die Königin in einer Bittschrift um Begnadigung der Verurteilten zu ersuchen. Schiffskapitän Butler unterstützte den Antrag und erstattete aus eigener Erfahrung Bericht über den verräterischen und rachsüchtigen Charakter der Malaien. Mr. John Walton, der Vertreter des Bezirksarbeitervereins I l Battersea, sowie Schiffskapitän J. F. Keen und Mr. M. Kelly, die Vertreter der Flußarbeitergesellschaft, sprachen sich im gleichen Sinne aus, während ein Seemann namens James Green dagegen sprach, indem er hervorhob, daß der Malaie bereits im Vorderraume unschädlich gemacht und also unnötigerweise hingemordet worden sei. Die Resolution wurde aber ungeachtet dieses Einspruchs mit überwältigender Mehrheit angenommen, die Eingabe von der Versammlung genehmigt und die einberufende Gesellschaft beauftragt, ihr Präsidium als Abordnung zum Justizminister zu entsenden. Wenige Tage nach Überreichung der Eingabe erhielt der Schriftführer der »Vereinigten Gesellschaften zum Schutze britischer Seeleute«, Mr. W. P. Lynn, nachstehendes Schreiben: »Whitehall,6. Juli 1887. Geehrter Herr! Unter Bezugnahme auf Ihre Eingabe in Sachen des James Cocks und dreier Konsorten bin ich von dem Justizminister beauftragt, Ihnen mitzuteilen, daß er es ablehnen muß, Deputationen in der Angelegenheit eines abgeschlossenen Strafprozesses zu empfangen. Zugleich bin ich ermächtigt, Ihnen zu eröffnen, daß der Minister wegen der genannten Verurteilten Ihrer Majestät bereits Vortrag erstattet hat und sich zu beantragen erlaubte, das Todesurteil im Gnadenwege abzuändern und die Buße in Freiheitsstrafen zu verwandeln. Gemäß diesem Antrage hat Ihre Majestät zu genehmigen geruht, daß Cocks zu fünfjährigem, Evans und Gleaves zu je achtzehnmonatigem Zuchthause und J. W. Webster zu einjährigem Kerker begnadigt werden sollen. Ich verbleibe, geehrter Herr, Ihr ergebenster Gosfrey Lushington.« Ferdinand Gump und Eduard Gänswürger In Mainburg, einem kleinen Flecken an der Grenze von Ober- und Niederbayern, wurde am 11. Dezember 1872, einem Mittwoch, der letzte Markt vor Weihnachten gehalten. Von allen benachbarten Dörfern zogen Männer und Frauen, Burschen und Mädchen nach dem Ort, um Einkäufe für das Fest zu machen, denn es war ein schöner Wintertag, der so manchen hinauslockte. Auch der Seiler Xaver Gruber von Elsendorf, ein junger Mann von dreißig Jahren, der sechzigjährige Söldner Joseph Ettmüller aus dem gleichen Dorfe und Franz Ullinger, ein Söldner von Irnsing, achtundfünfzig Jahre alt, hatten sich auf den Weg gemacht und einander auf der von Abendsberg nach Mainburg führenden Straße getroffen. Sie zogen plaudernd und ihre Pfeife rauchend ihres Weges. Als sie das Dorf Meilenhofen hinter sich hatten, begegneten ihnen drei Männer. Der eine war ein hochaufgeschossener, hagerer Mann von einigen zwanzig Jahren, die beiden anderen, breitschulterig und untersetzt, mochten dreißig bis vierzig Jahre alt sein. Alle drei trugen Jagdranzen und waren mit Gewehren und Revolvern bewaffnet. Sie taumelten hin und her, als ob sie betrunken wären, so daß ein Bauer, den sie kurz vorher überholt hatten, äußerte: »Die können mit ihren Gewehren und ihren Räuschen leicht ein Unglück anrichten!« Sie schienen bei guter Laune zu sein, denn einen anderen ebenfalls nach Mainburg gehenden Mann namens Xaver Zimmerer fragten sie: »Wo aus, Landsmann?« Er antwortete: »Nach Mainburg!« und fragte seinerseits, wohin sie wollten. Sie welschten im Scherze einige unverständliche Redensarten daher, als ob sie Franzosen wären, und erkundigten sich dann in gebrochenem Deutsch, in das sie öfters Monsieur und andere französische Worte einfließen ließen, woher er komme und wie er heiße. Der größte hatte, wie Zimmerer bemerkte, an seinem Zwillingsgewehr bereits den Hahn gezogen und die Kapsel aufgesetzt. Lachend waren sie weitermarschiert, bis sie auf die drei genannten Marktgänger stießen. Hier erwiesen sie sich weniger umgänglich. Die beiden älteren der anscheinend so lustigen Burschen, die wie Jäger aussahen, gingen ruhig vorbei; der dritte jüngere aber hielt ohne weiteres sein Gewehr dem Seiler Gruber entgegen und rief ihm drohend zu: »Legt ab!« Gruber, der nicht recht wußte, ob es Scherz oder Ernst war, entgegnete: »Oho! So wird's doch nicht pressieren?« Kaum waren diese Worte gesprochen, da krachte der Schuß, und Gruber stürzte tödlich getroffen nieder. Jetzt war an dem furchtbaren Ernst der Sache nicht mehr zu zweifeln. Ettmüller sprang hinzu und wollte seinem Kameraden beistehen, aber im Augenblick feuerte der Mörder zum zweiten Male, und auch Ettmüller brach zusammen. Ullinger stand da wie vom Donner gerührt, er wagte weder zu fliehen noch um Hilfe zu rufen, sondern erwartete jeden Augenblick, daß auch seine letzte Stunde geschlagen hätte. Er sah den fürchterlichen Menschen, der ein Stilett in der Brusttasche trug, dicht an seiner Seite, er sah, wie er den Revolver in die Höhe hob und die Mündung gegen seinen Kopf richtete. Zitternd gab er den beiden anderen Räubern, die gleich nach dem ersten Schuß umgekehrt waren, seine ganze Barschaft – vierhundertundfünfzig Gulden – und bat, ihm das Leben zu schenken. Aber der eine der beiden älteren schien ebenfalls nach Blut zu lechzen, er legte das Gewehr – ebenfalls einen sogenannten Zwilling – auf ihn an, sein Leben hing an einem Haar und wäre wahrscheinlich ebenso verloren gewesen wie das seiner Gefährten, wenn ihm nicht ein Retter aus der Mitte der Räuber selbst erstanden wäre. Der dritte, der der älteste zu sein schien, rief seinem Spießgesellen zu: »Halt! Gewehr ab!«, gab dem Ullinger einige Kolbenstöße und jagte ihn mit den Worten: »Mach, daß du fortkommst!« von dannen. Der arme, zum Tode geängstigte Mann ließ sich das nicht zweimal sagen, sondern eilte fort, so schnell ihn seine Füße tragen wollten. Die Räuber beraubten nun ihre beiden Opfer. Sie fanden bei Ettmüller nur acht bis zehn, bei Gruber nur vierzig Gulden. Den Rest von sechzig Gulden, der in den Rücken der Jacke eingenäht war, entdeckten sie nicht. Hierauf warfen sie kaltblütig die beiden Leichname in den Graben neben der Straße und entfernten sich nach Aggersdorf zu. Sie hatten erst eine kurze Strecke zurückgelegt, als ihnen der Söldner Jakob Neumaier von Train entgegenkam. Auch ihm hielt einer der drei Straßenräuber die Mündung des Gewehrs vor das Gesicht und rief: »Leg ab!« Ohne erst darauf zu warten, schlug ihn ein zweiter mit dem Kolben nieder und nahm ihm seine Barschaft ab, die aus fünf Gulden bestand. Auch Neumaier schwebte am Rande des Grabes, denn einer der Räuber machte Miene, ihn zu erschießen, und wurde davon nur abgehalten durch den Zuruf seines Genossen: »Schieß nicht!« Der Beraubte kam mit dem Leben davon und eilte nach Hause. Die Räuber bogen von der Straße ab und wandten sich dem sogenannten Hagelholze zu. Mehrere Leute sahen, wie sie sich auf dem Wege dahin miteinander balgten; dann aber verschwanden sie hinter den Bäumen, man hörte im Walde noch etliche Schüsse fallen, aber gesehen wurden sie in der Gegend niemals wieder. Der Raubmord, der am hellen Tage auf offener, belebter Straße mit solcher Verwegenheit und Grausamkeit verübt worden war, rief nicht bloß in den nächsten Ortschaften, sondern im ganzen Lande einen plötzlichen Schrecken und allgemeine Entrüstung hervor. Wer war seines Lebens noch sicher, wenn solche Greueltaten ungestraft begangen wurden! Wer konnte noch ohne Angst und Furcht über Land auf das nächste Dorf gehen, wenn Banditen es wagten, drei Männer anzufallen, zu plündern und zwei davon niederzuschießen, während zehn und zwanzig Marktgänger in der Nähe waren! Die Stimme des Volkes verlangte von den Behörden, daß sie die größte Energie aufbieten und sich um jeden Preis der Straßenräuber bemächtigen sollten. Es wurden in der Tat auch alle möglichen Anstrengungen gemacht, eine Menge von Zeugen verhört, eine große Zahl von Personen, die das Gerücht als die Schuldigen oder Mitschuldigen bezeichnete, in Untersuchungshaft genommen, Streifen angeordnet und alle verdächtigen Orte durchsucht, aber die Verbrecher waren und blieben verschwunden, als hätte der Erdboden sie verschluckt, und auch sonst waren die Ergebnisse der angestellten Nachforschungen gering. Es verursachte unsägliche Schwierigkeiten, auch nur eine einigermaßen genügende Personenbeschreibung zu erlangen. Ullinger war viel zu entsetzt und erschrocken gewesen, als daß er hätte ruhig und genau beobachten können. Er wußte kaum, wie die Wegelagerer ausgesehen hatten. Genau so war es mit Neumaier. Auch er hatte in seiner großen Angst nicht daran gedacht, den Gesichtszügen und der Kleidung der Räuber besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Personen aber, die ihnen sonst begegnet waren, hatten sie ebenfalls für Marktgänger gehalten und keine Veranlassung gehabt, sie genau zu beobachten. So ließ sich denn nur folgendes ermitteln: die drei Banditen hatten Waffen und Ranzen getragen, zwei waren mit Pelzmützen bekleidet gewesen; der eine war klein und untersetzt gewesen und hatte ein volles Gesicht, eine stumpfe Nase und ein aufgedrehtes Schnurrbärtchen gehabt; der zweite war etwas größer und der dritte ein hochgewachsener Mensch und bedeutend jünger als die beiden anderen gewesen. Am 10. Dezember, dem Tage vor der Tat, waren alle drei in dem einige Stunden entfernten Markte Geisenfels in einem Wirtshause eingekehrt, hatten dort eine Flasche Branntwein gekauft und sie mitgenommen, als sie abends acht Uhr weitermarschiert waren. Am nächsten Tage morgens gegen halb sechs Uhr waren sie zum Wirt Michael Wegermaier in Lindkirchen, eine kurze Strecke von Meilenhofen entfernt, gekommen – sie mußten also die ganze Nacht marschiert sein, um von Geisenfels nach Lindkirchen zu gelangen. Bei dem Wegermaier hatten sie ein Maß Bier und sechs Flaschen Wein getrunken, und nach jeder Flasche Wein waren sie heiterer geworden und hatten angefangen zu singen, bis sie endlich in sehr lustiger Stimmung das Wirtshaus und das Dorf verlassen hatten, um in der Richtung nach Meilenhofen zu weiterzugehen. In Lindkirchen hatten sie sich für Metzger aus Neuburg an der Donau ausgegeben und waren auch dafür gehalten worden. Nach der sehr bestimmten Versicherung des Wirtes hatten sie damals Gewehre nicht bei sich gefühlt. Vermutlich hatten sie die Waffen, um kein Aufsehen zu erregen, vor dem Dorfe versteckt gehabt und dann bei ihrem Weggehen wieder an sich genommen. Die Kellnerin, der sie die ziemlich hohe Zeche in Zweiguldenstücken bezahlt hatten, hatte gehört, wie der eine seine Genossen gewarnt hätte, sie sollten nicht zu viel trinken, weil sie sonst schlechte Geschäfte machen würden. Das war alles, was über die schreckliche Tat und die Täter ermittelt werden konnte, und doch wurden schon am 11. Dezember 1872 die Namen von zweien der Mörder genannt. Ein Gendarm zeigte an diesem Tage an, daß das Signalement des Räubers in den dreißiger Jahren, der eine Pelzmütze getragen habe, so ziemlich auf Ferdinand Gump und das Signalement des anderen jüngeren auf Eduard Gänswürger passe. Gump und Gänswürger wurden damals, als die erwähnte Gendarmerieanzeige den Verdacht wegen des Raubmordes bei Meilenhofen auf sie lenkte, im bayrischen Zentral-Polizeiblatt wegen mehrfacher Diebstähle und äußerst dreist begangener Raubanfälle, die sie im Donaumoos begangen hatten, steckbrieflich verfolgt. Beide waren schon mehrfach vorbestraft. Ferdinand Gump, genannt der Seitzfendl, war am 29. Mai 1844 zu Walding im Gerichtsbezirke Neuburg an der Donau geboren und hatte als Zimmermann gelernt. Er war schon in früher Jugend verschiedene Male wegen Diebstahls verurteilt, am 20. Januar 1871 aber vom Bezirksgerichte Freysing in Oberbayern wegen Widersetzlichkeit und Jagdfrevel mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr belegt worden. Als er diese Strafe verbüßt hatte, war er nach Walding zurückgekehrt, hatte von neuem gewildert und gestohlen, war wiederum zweimal zu je einem Jahre Gefängnis verurteilt worden, hatte aber diese Strafe nicht angetreten, sondern hatte ein wildes, zuchtloses Räuberleben begonnen. Eduard Gänswürger, der Sohn eines Korbmachers in Grillheim, einem Nachbarorte von Walding, war jünger als Gump, etwa fünfundzwanzig bis siebenundzwanzig Jahre alt, aber noch ein Schulkamerad von ihm und bei früheren Unternehmungen, namentlich beim Wildern, sein Gefährte gewesen. Vom oberbayerischen Schwurgerichte war er wegen Diebstahls mit mehreren Jahren Zuchthaus bestraft und in das Zuchthaus nach München eingeliefert worden, aus dem er aber schon nach kurzer Zeit in abenteuerlicher Weise entsprungen war. Im Hofe des Zuchthauses hatte nämlich ein Bauer, der für die Anstalt Kartoffeln lieferte, seinen Wagen abgeladen und ihn dann mit den leeren Kartoffelsäcken stehen lassen. Der Wagen war einige Augenblicke ohne Aufsicht geblieben, dann war der Bauer zurückgekehrt und durch das von einem Posten wohlbewachte Tor hinaus seiner Heimat zu gefahren. Als er einige Stunden gefahren war und sich mitten in einem Walde befunden hatte, war es unter den Säcken plötzlich lebendig geworden, und zu seinem größten Erstaunen hatte sich ein graugekleideter Mensch erhoben, in dem der Bauer sofort einen Zuchthaussträfling erkannt hatte. Es war Gänswürger gewesen, der gerade im Hofe des Zuchthauses beschäftigt gewesen war und den günstigen Augenblick wahrgenommen hatte, sich unter den Säcken des Wagens zu verbergen und auf diese Weise seine Freiheit wiederzuerlangen. Er hatte eine fürchterliche Drohung gegen den ganz verblüfften Bauer ausgestoßen, war vom Wagen heruntergesprungen und im Dickicht des Waldes verschwunden. Gänswürger und Gump waren zwei von den Räubern, die den Mord bei Meilenhofen ausgeführt hatten, der dritte Teilnehmer wurde nicht ermittelt. Die Geständnisse Gumps, in denen er nachmals seine und Gänswürgers Schuld unumwunden einräumte, haben über die Person des dritten Gefährten zu keinem Aufschluß geführt. Seine Angabe einem Gendarmen gegenüber, ein gewisser Johann Höckner, ein Landsmann von ihm, sei mit dabei gewesen, hat er, wie wir gleich sehen werden, zurückgenommen, so daß die Untersuchung gegen Höckner eingestellt werden mußte. In einem Verhöre vor Gericht hat er sich über den Raubanfall so ausgelassen: »Am 10. Dezember 1872, eines Dienstags, war ich im Geisenfelser Forste mit Gänswürger nach längerer Trennung wieder zusammengetroffen. Er hatte noch einen Menschen bei sich, einen Burschen von mittlerer Statur in den dreißiger Jahren, der von Fahlenbach sein sollte. Wir kannten uns nicht gleich, als wir einander trafen, und riefen uns an mit: »Halt, wer da!' Beim Näherkommen erkannten wir uns. Ich trug damals einen Lefaucheuxzwilling und einen sechsläufigen Revolver bei mir. Gänswürger gebärdete sich wie toll. So schoß er aus purem Mutwillen auf einen Hund und äußerte mehrmals: ›Heut muß alles hin werden, was mir in den Weg kommt!‹ Gegen Morgen kamen wir nach Lindkirchen und gingen in ein Wirtshaus, wo wir zuerst einige Maß Bier, dann sechs bis acht Flaschen Wein tranken. Unsere Gewehre hatten wir außerhalb des Dorfes in einem Baume versteckt. Als wir uns sattgetrunken hatten, brachen wir auf in der Richtung nach Mainburg. Gänswürger war kreuzfidel, und auch ich machte einige Spaße. Gänswürger sagte: ›Heute muß das Geschäft recht gehen!‹« Gump erzählte dann die beiden Überfälle auf der Straße nach Mainburg genau so, wie sie die Zeugen Ullinger und Neumaier dargestellt hatten, und fügte nur noch hinzu: »Nicht ich, sondern, so wahr Gott lebt, Gänswürger schoß die beiden Bauern nieder, und zwar so rasch wie der Blitz. Ich fürchtete, er wollte auch noch den dritten totschießen. Er stürzte sich wie ein Tiger auf die beiden Leichen. Der dritte von uns, so wahr Gott lebt, war nicht der Höcknerhans. Die Gendarmen haben wegen dieses Höcknerhans fortwährend in mich hineingebohlt, und so sagte ich endlich Ja, um nur Ruhe zu bekommen. Ich habe diesen Dritten nach dem Morde bei Meilenhofen nicht mehr gesehen, und da ich durch die Leute erfuhr und auch in den Zeitungen las, daß in der Nähe von Mainburg ein schon verwester und von den Füchsen angefressener Leichnam gefunden worden sei, so hegte ich den Veroacht, Gänswürger habe den Dritten ermordet und ausgeraubt. Gleich nach dem Morde fing ich an, die Tat zu bereuen. Ich machte, als wir die Straße verließen und nach dem Walde gingen, dem Gänswürger Vorwürfe über sein mörderisches Werk. Dieser aber ließ sich keine Reue beikommen. Er sagte nur: ›Wenn dir's nicht recht ist, mach ich's mit dir gerade so.‹ Er kam von neuem so in die Wildheit hinein, daß er wieder auf die Straße wollte und selbst im Walde noch mehrere Schüsse abfeuerte. Ich schrie, er sei ein Mörder und des Todes schuldig; darauf zankte er mich aus und wollte seinen Revolver aus der Tasche holen. Wir gerieten in ein Handgemenge. Gänswürger riß dem Dritten einen Ärmel aus dem Rocke, mir schlug er seinen Stutzen auf dem Rücken entzwei und warf heftig fluchend die beiden Stücke gegen einen Baum. Später versöhnten wir uns, wir setzten uns im Walde nieder und teilten die Beute. Gänswürger erhielt den größten Anteil, der Dritte bekam nur siebenundzwanzig Gulden. Mir ekelte vor Gänswürger; ich würde auch nicht länger mit ihm weitergegangen sein, wenn ich nicht gefürchtet hätte, daß er noch viele Menschen umbrächte; das wollte ich verhindern. Er hatte allen Bauern Rache geschworen, weil er und sein Bruder früher einmal bei einem Diebstahl von Bauern ergriffen, an einen Baum gebunden und mit Mist- und Heugabeln mißhandelt worden waren. Er hatte auch gelobt, nicht früher aus Bayern wegzugehen, als bis er dreißigtausend Gulden zusammengeraubt hätte.« In der Nähe von Meilenhofen und Mainburg war den Räubern nach dieser Tat der Boden zu heiß geworden. Deshalb hatten sie diese Gegend so eilig als möglich verlassen. Die beiden – der Dritte blieb für immer verschollen – tauchten dann im Januar 1873 auf dem Schauplatze ihrer früheren Tätigkeit im schwäbischen Donaumoose wieder auf und wurden zur Landplage für die dortige Bevölkerung. Nacheinander wurden am Abend des 14. Januar auf der von Marxheim nach Bertoldsheim führenden Landstraße der Söldner Andreas Wegner, der Schneider Lorenz Müller und Joseph Mäudl überfallen und ausgeplündert. Jeder von ihnen wurde von zwei Männern angehalten, die plötzlich hinter einem Baum vorsprangen, ihm die Pistole auf die Brust setzten und unter Todesdrohungen Geld verlangten. Ohne sich zu weigern, gab jeder sofort hin, was er bei sich trug. Ein gewisser Leitmaier zeigte etwas mehr Mut, er wollte sich nicht ohne weiteres ausrauben lassen, aber es bekam ihm schlecht. Im Augenblicke schlug ihn einer der Räuber mit dem Gewehrkolben auf den Kopf, so daß er bewußtlos niedersank. Nun wurde ihm alles abgenommen, was er an klingender Münze bei sich führte. Die Beute war freilich bei allen diesen Überfällen sehr gering, mitunter bestand sie sogar nur in wenigen Kreuzern. Desto ergiebiger fiel ein Raubzug aus, den Gump und Gänswürger am 16. Januar unternahmen. Dieses Verbrechen ist zwar von Gump geleugnet worden, man weiß nicht, aus welchen Gründen, aber es besteht kein Zweifel darüber, daß er und sein Genosse es verübt haben. An dem genannten Tage gingen die Gütler Michael und Lorenz Guisl zusammen mit Joseph Bauer auf der von Lensching nach Vohburg führenden Straße, um den Viehmarkt in Neustadt zu besuchen. Plötzlich standen zwei vollständig vermummte und mit Gesichtsmasken versehene schwarzgekleidete Kerle vor ihnen, schlugen ihre Gewehre auf sie an und riefen gebieterisch: »Legt ab!« Zitternd gehorchten die Überfallenen. Auf den Befehl der Räuber legten sie ihre Barschaft auf den Boden: Michael Guisl einen Geldgurt mit einhundertundachtzig Gulden, Lorenz Guisl eine Geldtasche mit elf Gulden, Joseph Bauer einen Geldgurt mit zweihundertundfünfundachtzig Gulden. Die beiden Unbekannten nahmen das Geld an sich, der eine von ihnen gebot den Beraubten, die nach Hause zurückkehren wollten, mit ausgestreckter Hand: »Nicht dahin! Hier herunter!« und zwang sie auf diese Weise, einen anderen Weg einzuschlagen. Bald darauf waren die beiden Räuber ihren Blicken entschwunden. Diese so schnell aufeinanderfolgenden und mit so unerhörter Frechheit ausgeführten Raubanfälle vergrößerten den Schrecken, der sich seit dem Morde bei Meilenhofen noch nicht gelegt hatte, und verbreiteten das Gefühl der Angst und der Unsicherheit in allen Ortschaften des Donaumooses. Wiederum machte man die möglichsten Anstrengungen, die beiden Bösewichte, die das Gerücht nun schon an die Spitze einer Bande stellte, einzufangen, wiederum wurde von der Gendarmerie in allen verdächtigen Häusern, in den großen Wäldern und in den Mühlen genau nachgesucht, ja um das Gebiet, in dem sie sich aufhalten sollten, eine Kette von Polizeibeamten gezogen. Aber alles war umsonst. Gump und Gänswürger wußten Bescheid. Manche Winternacht brachten sie allerdings in einem dunklen Walde, unter einem Felsen, in einer Höhle zu, aber oftmals ruhten sie auch in einem warmen Bette und wurden gastlich verpflegt. Es gab Leute genug, die ihnen entweder um hohen Lohn oder aus Furcht vor ihrer Rache ein Obdach gewahrten und sie versteckten, wenn in dem Orte Jagd auf sie gemacht wurde. Nicht selten kamen sie zu einem Einödbauern, gaben sich ihm zu erkennen und verlangten von ihm Herberge, Essen und Trinken. Er gab ihnen, was sie begehrten, verbarg sie vor der Polizei, und auch wenn sie ihn längst verlassen hatten, wagte er kein Wort von den furchtbaren Gästen zu sagen. Gump unterhielt sich einmal drei Stunden lang mit einem Manne, der später als Zeuge auftrat, und bedrohte ihn unausgesetzt mit der gespannten Pistole. Er zwang ihn, sich zu ihm zu setzen, ihm alle Auskunft zu geben, die Gump haben wollte, und entließ ihn sodann mit der Warnung, bei Verlust seines Lebens von dem Zusammentreffen kein Wort verlauten zu lassen. Aber auch Liebe wußten sich die beiden gefürchteten Bösewichter zu erzwingen, denn nicht leicht getraute sich ein Mädchen, einem von ihnen seine Gunst zu verweigern. So hatte Gänswürger eine Geliebte, die in der ungefähr zwölftausend Einwohner zählenden Festung Ingolstadt in Diensten stand, und war keck genug, die Stadt zu besuchen, sich ganz behaglich mit seinem Mädchen in einer Kneipe niederzulassen und dort mit ihr zu kosen. Das Mädchen versicherte später, Gänswürger habe ihr nie gefallen, aber sie habe sich nicht getraut, seinen Umgang zurückzuweisen, weil er zu allem fähig gewesen wäre. Oft war Gump nicht selten ganz in der Nähe der nach ihm suchenden Polizeidiener und befand sich manchmal mit ihnen nicht nur in demselben Dorf, sondern sogar in demselben Haus. So hatte er z.B. an dem Schuster Joseph Maier und dessen Frau Anna in Reichertshofen zuverlässige Freunde, die diese Freundschaft später freilich mit mehrjährigem Zuchthause büßen mußten. Am 6. Januar war er gerade bei ihnen, als eine allgemeine Streife in dem genannten Orte angeordnet worden war. Die Polizei kam auch in das Maiersche Gehöft, und Gump hatte gerade noch Zeit, sich von der warmen Ofenbank, auf der er seinen Revolver liegen ließ, durch ein Fenster in den Hof und von da durch die Hintertür eines Stalles zu flüchten. In seinem Heimatdorfe Walding hatte Gump in der Behausung des Kolonialwarenhändlers Joseph Weckerle und seiner Frau Franziska eine förmliche Niederlage. Wertgegenstände, Geld, Leinwand, Kleider, Fleisch, Kartoffeln, kurz alles, was er und Gänswürger erbeuteten, wurde zu Weckerle hingeschafft, der die Waren mit den anderen weiterverkaufte und den Räubern dafür Waffen und Munition gab. Gump hatte hinter einer eigens für ihn in einem Stalle gefertigten Doppelwand seinen Unterschlupf. Dort war er sicher und bequem untergebracht. Er gestand selbst, daß ihn die Gendarmen wohl fünfzehn- bis sechzehnmal dort gesucht hätten, während er im Heu lag. Übrigens war Gump auf diese Helfershelfer nicht besonders gut zu sprechen, vermutlich weil sie ihn, wie die Hehler zu tun pflegen, nach allen Regeln der Kunst ausgesogen hatten. Er mußte ihnen alles mögliche zuschleppen, so daß sie geradezu auf seine Kosten lebten, und namentlich die schon siebzigjährige Franziska Weckerle trieb ihn zu immer neuen Verbrechen an und fragte jedesmal, wenn er wiederkam, was er ihr mitgebracht habe, sie sei alt und krank, er müsse besser für sie sorgen. Eine warme Suppe, die sie ihm eines Tages kochte, als er ganz erfroren bei ihr eintrat, mußte er mit mehreren Talern bezahlen. Seinen Erzählungen lauschte sie mit wahrer Wonne und konnte nicht genug von seinen Abenteuern hören. Gump äußert in einem Verhör, es sei gewesen, als ob der leibhaftige Teufel ihr aus den Augen geschaut hätte; wenn sie nicht gewesen wäre, hätte er manches nicht begangen. Die beiden wurden denn auch später wegen Hehlerei zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Ob nicht bloß Gump, sondern auch Gänswürger bei Joseph Maier in Reichertshofen und bei Joseph Weckerle in Walding ein willkommener Gast gewesen ist, hat nicht festgestellt werden können. Dagegen ist erwiesen, daß beide mit einem gewissen Gersthauser und dessen Frau in freundschaftlicher Verbindung gestanden haben und von ihnen wiederholt aufgenommen und versteckt worden sind. Außerdem hatte Gänswürger Beziehungen zu dem Krämer Kufner von Karlskron, dessen Ehefrau seine Geliebte war. Kufner gestattete den Räubern den Zutritt in sein Haus, und seine Frau bewirtete sie in einem Hinterstübchen und verkaufte ihnen Lebensmittel. Am 5. Februar 1873 wurde die Frau Kufners tot hinter ihrem Hause gefunden. An dem Leichnam zeigten sich zahlreiche Verletzungen im Gesicht, am Halse, an der Brust, an den Schultern und an der rechten Hand, die offenbar von Schroten herrührten. Als das Brusttuch weggenommen wurde, lag eine Lefaucheuxpatrone auf der nackten Brust. Da die Tote außerdem bis über die Schamteile entblößt dalag, kam man zu der Annahme, die Kufner sei geschlechtlich gebraucht worden, der auf ihr liegende Mann habe die Patrone aus der Seitentasche seines Rockes verloren, und zugleich sei – vermutlich aus Zufall – sein Gewehr losgegangen und habe den Tod der Frau herbeigeführt. In der Nähe fand man ein Messer, einen abgesprungenen Gewehrhahn, zwei Perlhuhnfedern und ein gelbes Sacktuch, in das das Haupt der Frau gehüllt gewesen war. Schon am nächsten Tage, morgens halb sechs Uhr, fand man dann in der Nähe von Mansing die durch eine Schußwunde an der rechten Seite des Kopfes gräßlich entstellte Leiche eines Mannes, den man bald als den längst gesuchten und allgemein gefürchteten Gänswürger erkannte. Der Tote war bekleidet mit Beinkleidern und einer Weste vom gleichen Stoff, einem Tuchjackett und einem Winterüberzieher von Buckskin; um den Hals trug er einen wollenen Schlips. Was die Frau Kufner betraf, so bezeichnete die Stimme des Volkes mit aller Bestimmtheit den Ehemann als Mörder oder doch als den Anstifter des Mordes. Beide Eheleute hatten schon seit vielen Jahren in Unfrieden gelebt, einander die Treue gebrochen und sich infolgedessen innerlich immer mehr und mehr entfremdet. Zeugen, die vernommen wurden, sagten aus: »Sie war bei den Männern, was er bei den Weibsbildern war; sie sind beide nebeneinander hinausgegangen, und das war doch keinem recht.« Namentlich in der letzten Zeit hatte der Mann seine Frau barsch und roh behandelt, sie verschiedene Male bedroht, und eines Tages war es sogar zu ziemlich heftigen Tätlichkeiten gekommen: die Frau hatte einen Tabakreiber nach Kufner geworfen, und der Mann hatte eine Mistgabel mit solcher Gewalt gegen sie geschleudert, daß sie ein Scheffelmaß, das sie schützend vor sich hingehalten, durchbohrt hatte. Die verehelichte Kufner war, wie wir bereits wissen, die Geliebte Gänswürgers gewesen. Er hingegen hatte sich durch den Umgang mit seiner Dienstmagd, einer hübschen jugendlichen Dirne, entschädigt, die, durch die Gunst ihres Dienstherrn keck geworden, der Frau nicht den erforderlichen Respekt bewiesen hatte. Die Kufner war im höchsten Grade eifersüchtig auf die Magd gewesen, hatte es aber nicht dahin bringen können, daß sie entlassen worden war, und hatte sie nun mit ihrer Rache und ihren Drohungen dauernd verfolgt. Diese andauernden Zwistigkeiten der Eheleute, die allmählich die Herzen beider mit Haß erfüllt hatten, legten die Vermutung nahe, daß Kufner beim Tode seiner Frau beteiligt sei. Es kamen aber noch andere Umstände hinzu, die ihn schwer belasteten. In derselben Nacht, in der der Mord verübt worden war, hatte er zusammen mit dem Gütler Hufnagel und den Bauern Wimmer, Six und Schalk in Karlskron die Nachtwache gehabt. Hufnagel hatte den Krämer Kufner abgeholt und ihm von der Straße aus zugerufen, es sei Zeit, er möge herauskommen. Kufner war noch nicht vollständig angezogen gewesen und hatte den Zeugen genötigt, einzutreten. Als Hufnagel die Tür der Wohnstube geöffnet hatte, hatte er die Frau Kufner noch im Zimmer gesehen, gleich darauf aber hatte sie sich entfernt, das Haus verlassen und war nicht wiedergekommen. Während Hufnagel mit Kufner allein im Zimmer gesessen hatte, war leise an den Fensterladen geklopft worden. Kufner war hinausgegangen, hatte die Türen zur Stube und zum Hause offenstehen lassen und sich im Hofe umgesehen, war dann wieder hereingekommen und hatte gesagt: »Jetzt weiß ich nicht, was das gewesen ist.« Beide waren dann hinausgegangen, ohne daß Kufner sich weiter um seine Frau gekümmert hätte. Nach einiger Zeit waren sie mit den anderen Wachen zusammengetroffen und in das Dorf hinuntergegangen. Sie selbst hatten während der Nachtwache keinen Schuß fallen hören, aber die Wächter, die sie dann abgelöst hatten und ihnen entgegengekommen waren, hatten sofort gesagt: »Habt ihr nicht schießen hören?« Nach vollbrachter Wache waren die anderen mit Kufner bis an sein Haus gegangen. Er hatte sie gebeten, sie möchten doch ein wenig warten, er wolle nur das Vieh füttern und dann mit ihnen wieder fortgehen. Die Haustür war verschlossen gewesen, er hatte daher an das Fenster der Kammer geklopft, in der für gewöhnlich seine Frau schlief. Es war keine Antwort erfolgt. Hierauf hatte er an den Fensterladen des Wohnzimmers geklopft, weil er dort die Magd vermutet hatte. Diese hatte geöffnet und auf die Frage, wo ihre Herrin sei, angegeben, sie werde in ihrer Kammer sein. Aber weder dort noch im übrigen Hause war sie gewesen. Nun hatte die Dienstmagd gesagt: »Die ist fort, die kommt nicht wieder. Wenn sie wiederkommen wollte, wär' sie längst schon da!« Die Männer hatten Licht gemacht und im Hause, im Stadel und dessen nächster Umgebung gesucht, aber keine Spur entdeckt. Kufner hatte die anderen gebeten, bei ihm zu bleiben, weil ihm die Sache unheimlich vorkomme. Einer von ihnen war auch bis fünf Uhr früh bei ihm gewesen, dann aber nach Ingolstadt gegangen, wo er von dem Auffinden der Leiche gehört hatte. Zwei andere Zeugen, Franziska und Barbara Lex, Verwandte von Kufner, berichteten, Kufner sei früh um sechs Uhr zu ihnen gekommen, habe gejammert, daß seine Frau verschwunden sei, und sie gebeten, bei ihm zu bleiben. Sie hatten ihn begleitet und waren dabei gewesen, als die Leiche hinter dem Hause gefunden worden war. Kufner, der vorher so ängstlich und besorgt gewesen war, hatte sich nun allerdings auffällig benommen. Barbara Lex bekundete, er habe sich gar nicht weiter um die Sache bekümmert, sondern seine Ladengeschäfte besorgt, als ob ihn dies alles nichts anginge. Der Bauer Wimmer sagte, Kufner habe zwar ab und zu gejammert, aber während die Leiche hereingeschafft worden sei, habe er sich auf das Bett gelegt und Zigarren geraucht. Mehrere Personen wollten übrigens einen Schuß, aber nur einen einzigen, gehört haben, und eine andere Zeugin glaubte zwei dumpfe Töne, die sie für Schüsse gehalten hätte, vernommen zu haben. Am 22. April 1872, also fast drei Monate nach der Tat, wurde dann eine deutlichere Spur entdeckt. Als bei dem Schuster Joseph Meier in Mendelfeld wegen seiner Beziehungen zu Gump eine Haussuchung stattfand, fand man bei ihm ein Zwillingsgewehr und einen Gewehrhahn. Der Hahn glich völlig dem Hahne, der in der Nähe der toten Frau Kufner gelegen hatte, beide Hähne waren graviert wie das Gewehr und stimmten auch dazu, wie auch die in der Leiche der Kufner gefundenen Rehposten genau zu dem Gewehr paßten: es war also höchst wahrscheinlich das Werkzeug des Mordes gewesen. Gleichzeitig erfuhr man von einem anderen mit Gump in Verbindung stehenden Manne, dem Joseph Weckerle, daß er dieses Zwillingsgewehr um Weihnachten 1872 bei Gump gesehen habe und Gump am 5. Februar 1873, dem Tage nach dem Morde, zu ihm gekommen sei und bei der Gelegenheit erzählt habe: »Gänswürger wollte auf mich schießen, aber es sprang ihm der Hahn weg, da hab' ich doch gesehen, daß mich unser Herrgott noch liebgehabt hat.« Mehr konnte man indessen vorläufig nicht von der Mordsache ermitteln. Gump unternahm währenddem nach dem Tode seines Freundes Gänswürger eine Reihe neuer Diebstähle, und bald ereignete sich auch wieder ein tragischer Vorfall, der ein weiteres Menschenleben kostete. Mitten auf der Wiesen- und Moorgrundfläche, die sich zwischen dem an der Landstraße weit hingedehnten Orte Karlskron im Landgerichtsbezirk Neuburg an der Donau, dem sogenannten Adelshäuser Erlholze und dem Waldinger Wäldchen gegen die Berge zu hinzieht, lag etwa zehn Schritte von der Landstraße entfernt ganz einsam ein kleines Häuschen. Es gehörte dem Jäger Nikolaus Pleiner von Eschelbach und wurde von seinen beiden Kindern Therese und Ursula bewohnt. Der Vater stand im Dienste des Grafen Törring-Eschelbach und wohnte in Eschelbach; Ursula war eine Schwägerin des Eduard Gänswürger. Dessen Bruder Andreas war ebenfalls in enge Berührung mit den Strafgerichten gekommen und wegen Diebstahls zu mehreren Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Er war, nachdem er einen Teil seiner Strafe verbüßt hatte, beurlaubt worden, hatte sich nach Karlskron gewendet und dort die Ursula Pleiner geheiratet. Bald darauf aber war er vermutlich wegen schlechter Führung wieder eingezogen und in das Zuchthaus zu Kaisheim eingeliefert worden. Seine Frau und deren Schwester Therese, die zwei außereheliche Kinder hatte, bewohnten nun das erwähnte Häuschen allein. »Am 21. März 1873«, so gibt Therese Pleiner über den Vorfall selbst an, »war meine Schwester Ursula zu meinem kranken Vater auf Besuch gegangen, und ich war mit den Kindern allein zu Hause. Nachts um zwölf Uhr wurde an das Fenster geklopft und leise gerufen: ›Die Gendarmen sind da!‹ Ich machte sofort auf, denn Gendarmeriestreifen waren damals in unserer Gegend etwas Alltägliches. Es war aber kein Gendarm da, sondern ein Mann mit einem Vollbarte. Er hatte einen Revolver in der Hand und sagte zu mir, er sei der Seitzenfendl, ich müsse ihm eine Suppe kochen. Vor fünf bis sechs Jahren hatte ich den Ferdinand Gump gesehen, und ich erinnerte mich seiner als eines Menschen mit blonden Haaren. Seit jener Zeit hatte ich ihn aber nicht wieder gesehen, und ich würde ihn in dem schwarzbärtigen Menschen nicht wiedererkannt haben. Als er mir seinen Namen nannte, fiel mir gleich das Schicksal der Kufner ein. Ich wagte es nicht, ihn abzuweisen oder seine Bitte abzulehnen, denn ich war ohne männlichen Schutz und fürchtete, er würde mir ein Leid zufügen. Deshalb ließ ich ihn eintreten, kochte ihm einen Kaffee, den er trank, gestattete ihm, sich in der Kammer in mein Bett zu legen, und legte mich auf seinen Befehl hin zu ihm. Ich mußte aber gleich wieder aufstehen, weil die Kinder in der Stube anfingen zu schreien. Gleich darauf holte mich Gump mit Gewalt wieder in die Kammer und zog mich von neuem zu sich in das Bett. Ich hätte ihm nichts abgeschlagen, weil ich zu große Furcht vor ihm hatte, aber kaum lag ich bei ihm, da klopfte es an das Fenster, und wieder hieß es: ›Die Gendarmen sind da!‹ Gump sagte drohend: ›Du machst nicht auf, sondern lügst den Gendarmen vor, ein Kammerfensterer sei bei dir.‹ Ich tat, wie er mir geheißen hatte. Einen Augenblick glaubte ich mich unbewacht, ich wollte die Haustür öffnen und die Flucht ergreifen, aber Gump bemerkte mein Vorhaben noch zu rechter Zeit und hinderte mich, es auszuführen. Ich wußte mir nun vor Angst nicht mehr zu helfen und kroch mit meinen Kindern unter das Bett. Gleich darauf wurde in die Stube hinein und aus der Stube hinausgeschossen. Ich hörte eine Stimme: ›O weh, ich bin getroffen!‹ Darauf sah und hörte ich nichts mehr. Ich blieb noch lange unter dem Bett liegen, endlich aber fror mich gar zu sehr. Ich kroch wieder hervor, und nun war Gump weg und alles still.« Am folgenden Tage wurde das Häuschen durchsucht. Man fand die allerärmlichste Einrichtung, aber außer einigen Männerhemden, über deren Erwerb die Therese Pleiner sich nicht genügend ausweisen konnte, nichts weiter Verdächtiges. Man nahm an, daß Gump öfter zu der Pleiner gekommen sei, eine Liebschaft mit ihr unterhalten, ihr auch einen Teil seiner Beute zugesteckt und sie ihm dafür die Wäsche besorgt habe. Sie wurde deshalb als Hehlerin verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis zu München eingeliefert. Aber auch hier blieb sie standhaft dabei, daß sie den Gump seit fünf bis sechs Jahren nur jenes einzige Mal, eben in der Nacht vom 21. zum 22. März, gesehen und nie mit ihm in vertrautem Verkehr gestanden habe. Sie wies auf ihre Armut hin und sagte, wenn das wahr wäre, was man vermutete, so würde sie nicht in so bitterer Not sein. Mit inniger Liebe gedachte sie in den Briefen aus dem Gefängnis ihrer Kinder, empfahl sie der Obhut der Schwester und ermahnte sie zur Frömmigkeit. Sie sollte ihre Kinder nicht wiedersehen. Am 8. Oktober 1873 erkrankte sie an der Cholera und starb noch am nämlichen Tage. Gump war, als er von diesem Todesfall erfuhr, sehr betroffen; die Angaben der Verstorbenen bestätigte er übrigens, und er versicherte insbesondere, die fraglichen Hemden erst an dem Abend, an dem er zum erstenmal zu ihr gekommen sei, mitgebracht zu haben. Auch die Aussagen der Gendarmen deckten sich mit denen der Therese Pleiner. Die Stationskommandanten von Reichertshofen, August Leupold und Anton Bauer, hatten in jener Nacht mit etwa fünfzehn Mann eine Streife beschlossen, um den Räuber endlich einzufangen. Das Adelshäuser Erlholz, die Kolonie Waldheim, Feuchtheim und Plebheim waren abgesucht, aber nichts Verdächtiges entdeckt worden. Leupold war schon im Laufe des Tages in dem Pleinerschen Hause gewesen, weil er wußte, daß dort Verwandte von Gänswürger wohnten, und nachts zwischen ein und zwei Uhr war ihm plötzlich eingefallen, das Häuschen nochmals zu untersuchen. Er hatte geglaubt, das um so unbedenklicher tun zu können, als trotzdem die Postenkette vollständig blieb und man überdies annahm, daß Gump vor zwei Uhr nachts seinen Schlupfwinkel nicht verlassen werde. Zusammen mit dem Stationskommandanten Bauer hatte er an den Fensterladen geklopft und gerufen: »Urschel, mach auf!« Beide hatten darauf die Stimme eines Mannes vernommen: »Sag, es sei ein Kammerfensterer bei dir.« Therese Pleiner hatte auch herausgerufen, sie habe einen Liebhaber bei sich, hatte aber seinen Namen nicht genannt. Nun hatten sich beide Gendarmen, das gespannte Gewehr in der Hand, an den Ecken des Hauses aufgestellt, und jeder hatte eine Seite im Auge behalten. Es war aber so finster gewesen, daß man nichts hatte erkennen können als das Blitzen der Gewehrläufe. Plötzlich war an der Seite, wo der Stationskommandant Bauer gestanden hatte, ein Fensterladen aufgeflogen, einige Sekunden lang war alles still geblieben, dann aber hatte ein Schuß gekracht, ein zweiter Schuß war gefolgt, und zugleich hatte Bauer, der auch zweimal geschossen hatte, gerufen: »Gustl, Gustl, o weh, ich bin getroffen!« Leupold war seinem schwer getroffenen Kameraden zu Hilfe geeilt, der trotz der Wunde und der schrecklichen Schmerzen, die er litt, noch pfeilgerade an dem Fenster gestanden hatte, aus dem der Schuß gefallen war, und es noch immer bewacht hatte. Nachdem er ihm den ersten nötigen Beistand geleistet hatte, war er um das Haus herumgegangen und hatte die Stalltür verriegelt, so daß der Verbrecher, wenn er noch im Hause war, nun nur noch durch das Fenster hätte entweichen können. Aber es war schon zu spät gewesen. Gump hatte sich unmittelbar nach dem Abfeuern der beiden Schüsse auf Bauer durch die Stalltür auf- und davongemacht. Als Leupold zu der Postenkette gegangen war, um von dort Mannschaften zu holen, hatten aus einer Entfernung von etwa zweihundert Schritt zwei Kugeln an ihm vorübergepfiffen, und ein Mensch hatte mit verstellter Stimme, die der Gendarm aber doch als die des Gump erkannt hatte, gerufen: »Wart, ich will euch schießen lehren, ihr Sakramentslumpen!« Alle weiteren Nachforschungen waren in der Dunkelheit vergeblich gewesen. Gump hatte den nahen Wald erreicht gehabt, in dem er viel besser Bescheid wußte als seine Verfolger, und war wieder einmal in Sicherheit gewesen. Inzwischen hatte der Gendarm Bauer sich nicht länger aufrecht erhalten können. Er war kraftlos zusammengebrochen und hatte ohnmächtig im Blute schwimmend vor dem Hause gelegen. Leupold und einige von der Mannschaft hatten schnell eine Bahre zurechtgemacht und ihn nach Karlskron getragen. Dort war er wieder zu sich gekommen und hatte vernommen werden können. Er hatte den Vorfall genau so erzählt, wie wir ihn eben geschildert haben, und die Vermutung ausgesprochen, daß auch einer der Schüsse, die er abgefeuert hatte, getroffen und den Gump verwundet habe. Das war jedoch nicht der Fall gewesen. Der andere dagegen hatte trotz der Finsternis nur zu richtig gezielt und nur zu gut getroffen gehabt, und er hatte das auch gewußt, wie später bekannt wurde, denn nachdem er in seinem Versteck bei Joseph Weckerle angekommen war, hatte er sich nicht bloß nach dem Schicksal der Therese Pleiner, sondern auch nach der Schwere der Wunde, die er dem Stationskommandanten Bauer zugefügt hatte, erkundigt. Die Kugel des Wildschützen war durch den linken Arm gegangen, in die Brust eingedrungen und dort zwischen der sechsten und siebenten Rippe sitzengeblieben. Am 12. April 1873 starb Bauer im Krankenhause zu Ingolstadt an der Wunde und wurde als Opfer treuer Pflichterfüllung allgemein betrauert. Unter der Teilnahme einer großen Menschenmenge wurde er beerdigt. Auch Gump befand sich, wie er später eingestanden hat, unter den Leidtragenden. Er hatte sich in der Uniform eines bayrischen Infanteristen in die Stadt gewagt und dem Trauergefolge angeschlossen. Niemand hatte in dem uniformierten Soldaten den Mörder erkannt, ja es wäre nicht einmal jemand eingefallen, daß Gump so maßlos verwegen hätte sein können. Der Mord des Gendarmen war ein neuer Anreiz für die Polizei, alles daranzusetzen, um den Mörder endlich zu ergreifen. Schon damals, als Gänswürger noch lebte, war von München aus ein Regierungskommissar abgeordnet worden, damit der ganze Apparat, den man aufgeboten hatte, um die beiden Verbrecher unschädlich zu machen, von einer Hand in Bewegung gesetzt würde. Jetzt nun schworen die Kameraden des verstorbenen Bauer dem Mörder Rache und streiften mit verdoppelter Wachsamkeit durch das ganze Donaumoos, um seiner habhaft zu weiden. Ganze Dörfer zogen aus, und militärisch organisierte Postenketten umstellten alle Schlupfwinkel, in denen man ihn vermutete. Mehrere Male fand man denn auch wirklich das Lager fast noch warm, auf dem er geruht hatte. Man sprach von Höhlen, in denen er hausen sollte, wie seinerzeit sein berühmter Vorgänger, der Raubmörder Masch in Preußen. Mitunter hieß es sogar, Gump sei der Gerechtigkeit in die Hände gefallen, an dem und dem Orte sei er verhaftet worden. Aber stets stellte sich heraus, daß es nur ein Gerücht war. Man hatte einen Vagabunden oder einen gewöhnlichen Dieb festgenommen, aber nicht den Haupt- und Erzspitzbuben, auf dessen Fang alle Welt hoffte. Gump entging allen Verfolgungen, oft genug auf fast wunderbare Weise. Dabei trieb er sich nicht etwa bloß in den Einöden und den Wäldern umher, sondern ging in die Dörfer und auf die Märkte, um einzukaufen, was er am nötigsten brauchte, also vor allem Pulver, Blei und Lebensmittel. Sein hauptsächlichster Erwerb war die Jagd. Da es viel Wild in jener Gegend gab, fehlte es dem Schützen auch nicht an Beute, für die er überall willige Abnehmer fand. Aber auch sonst gab er sehr handgreifliche Beweise dafür, daß er noch immer frei war und auf dem Kriegsfuße mit der bürgerlichen Gesellschaft stand. So brach er am 18. Mai 1873, eines Sonntags, während der Kirchzeit aus der Mauer eines Stadels, der dem Gütler Johann Seemüller in Otterswied gehörte, acht Ziegelsteine heraus, riß ein Brett los, gelangte auf die Weise in den Stadel, von da aus in das Wohnhaus, sprengte eine Kammertür, zwei Kleiderkästen, dann noch eine Kammertür auf und nahm mit, was er fand: Kleidungsstücke, bares Geld, eine Uhr, ein Zwillingsgewehr, ein Pulverhorn, Pulver, ein Messer, einen Rosenkranz, goldene Ringe, silberne Nadeln und anderes. Am 27. Mai stattete er dem Gütler Baumann in Lowindenbuch in derselben Art einen Besuch ab und raubte auch dessen Haus aus. Am 1. Juni, am Pfingstsonntag, bedrohte er die Witwe Anna Büchl und deren dreizehnjährigen Sohn in Daderhof bei Pfaffenhofen mit Erschießen und zwang dadurch den Knaben, der vor dem Hause stand, ihm ein Gewehr zu überlassen. Die Witwe hatte sich in das Haus geflüchtet und zugesperrt. Zum Glück widerstand die feste Tür den Versuchen Gumps, sie einzuschlagen, so daß er sich unverrichteter Dinge entfernen mußte. Am nächsten Tage kam er des Nachmittags um zwei Uhr zur Bauersfrau Maria Ettenhuber in Oberkauterbach und erpreßte von ihr, indem er ihr gleichfalls das geladene Gewehr entgegenhielt, die Summe von achtundzwanzig Gulden. An demselben Nachmittag begegnete er dem Bauerssohne Gappelmaier, der nach Brunnen ging und am Stocke ein Fäßchen mit Branntwein trug. Er schlich sich von hinten heran, nahm das Fäßchen ohne weiteres vom Stocke ab, und als Gappelmaier sich sehr verwundert umdrehte, stellte er sich ihm mit der freundlichsten Miene von der Welt als Ferdinand Gump vor, spielte aber dabei in so gefährlicher Weise mit seinem Gewehr, daß der Bauer jeden Moment befürchtete, es würde losgehen und ihn treffen. Er ließ den Branntwein im Stiche und lief, was er laufen konnte, um nur aus der Nähe des gefährlichen Menschen zu kommen. Am 4.Juni 1873 endlich telegraphierte der Gendarm Voit an den in Ingolstadt weilenden Untersuchungsrichter: »Gump soeben, abends neun Uhr, in Wolnzach verhaftet.« Diesmal war die Nachricht begründet: den Räuber und Mörder hatte sein Schicksal ereilt. Die schriftliche Anzeige, in der der Vorfall genau geschildert wurde, lautete folgendermaßen: »Schon mehreremal war beobachtet worden, daß Gump abends nach Eintritt der Dunkelheit nach Wolnzach kam und verschiedenes einkaufte. So war er eines Tages im Laden der Krämerin Erker gewesen und hatte, als er hatte zahlen wollen, einige Münzen zu Boden fallen lassen. Er hatte sie schnell aufgehoben und gesagt, es seien geweihte Münzen, die den, der sie bei sich führte, vor jeder Not schützten. Am Abend des 4. Juni nun kam er wieder nach Wolnzach und schickte ein kleines Mädchen auch in den Laden der Frau Erker mit dem Auftrag, ein weißes Sacktuch für ihn zu kaufen. Er selbst erwartete die Rückkehr des Kindes auf dem Marktplätze. Als er dort stand und sich umsah, bemerkte er die Uniform eines Gendarmen – Löffler – und machte sich sofort auf den Weg, der aus dem Orte ins Freie fühlte. Allein schon war er bemerkt worden. Die Gendarmen Löffler und Voit setzten ihm nach, Voit feuerte sechsmal seinen Revolver auf den Fliehenden ab und rief den Einwohnern von Wolnzach, die, durch den Lärm und das Schießen erschreckt, aus den Häusern stürzten, zu: ›Fangt ihn, es ist der Gump!‹ Der Räuber wußte, daß es um sein Leben ging, mit voller Kraft eilte er deswegen wie ein gehetzter Hirsch durch die Straßen und wäre sicher auch entkommen, wenn sich ihm nicht zwei mutige Bürgerssöhne entgegengeworfen hätten. Als er am Hause der Frau Glück vorüberstürmte, vertraten ihm Georg Glück und der Schüfflergeselle Horn den Weg. Der letztere warf ihn zu Boden, wurde aber von Gump mit einem langen Messer in den linken Arm und in die Schläfe gestochen und so verwundet, daß er ihn loslassen mußte. Gump, der keine Zeit zu verlieren hatte, schnellte in die Höhe und wollte weiterrennen, aber Georg Glück packte ihn zum zweiten Male und riß ihn zur Erde nieder. Ehe er sich von ihm losgemacht hatte, waren die beiden Gendarmen zur Stelle und überwältigten ihn. Er wehrte sich zwar aus Leibeskräften, biß den Gendarmen Voit in den Finger, schrie, er sei nicht der Rechte, er sei nicht Gump, endlich aber mußte er sich doch ergeben. Er wurde gebunden, in die Gendarmeriewachtstube gebracht, dort sorgsam die Nacht hindurch bewacht und am anderen Tag unter sicherer Bedeckung nach München geführt. Noch auf dem Transport dahin gestand er, mit dem Gänswürger gemeinsam eine ganze Reihe von Verbrechen – so auch den Mord bei Meilenhofen – begangen und dann auch den Gänswürger erschossen zu haben. Im Gefängnis in der Badstraße in München wurde er schnell zahm. Er fühlte offenbar, daß seine Rolle ausgespielt war, und hielt es, wie so mancher noch berühmtere Räuber vor ihm, für seiner nicht würdig, Winkelzüge zu machen und das Gericht zu belügen. Schon am 6. Juni 1873 legte er in einem Verhöre, das mit kurzen Unterbrechungen von früh acht bis abends zehn Uhr dauerte, die umfassendsten Geständnisse ab. Wir lassen es wenigstens bruchstückweise folgen, um die Ereignisse, die uns zum Teil schon berichtet worden sind, in der Darstellung des Täters – oder Mittäters – selbst kennenzulernen. »Ich bin der Sohn des Kolonialwarenhändlers Gump von Walding, wo ich die Werk- und Feiertagsschule besuchte. In meinem sechzehnten Jahre kam ich nach Reichertshofen zum Zimmermeister Heckersmüller, bei dem ich das Zimmerhandwerk erlernte und ein paar Jahre blieb. Dort war es, wo ich den Eduard Gänswürger, mit dem ich bereits in die Schule gegangen war, näher kennenlernte: er war bei Heckersmüller mein Mitlehrling. Dann habe ich auch im Pfarrhofe zu Oberlauterbach als Knecht gedient. Überall bekam ich gute Zeugnisse. Schon damals, als ich und Gänswürger bei Heckersmüller waren, ist Gänswürger mit dem Christlhannes (Johann Schneider) aufs Wildern gegangen. Sie stellten mir vor, daß man sich mit dem Wildern an einem einzigen Abende mehr verdienen könne als sonst in einer ganzen Woche. Nach vielfachem Zureden Gänswürgers entschloß ich mich endlich, ihn und seinen Genossen zu begleiten. Das erstemal ging ich ohne Gewehr. Wir waren glücklich: Gänswürger schoß zwei Rehe, diese verkaufte er, und ich bekam aus dem Erlöse fünf Gulden. Damit war der Anfang gemacht. Zu meinem Unglück begann ich in jener Zeit auch zu spielen; ich verlor nach und nach all mein Geld, weil ich höher und immer höher spielte, und mußte nun versuchen, mir auf irgendeine Weise Geld zu verschaffen. Gänswürger hatte bereits für ein Gewehr gesorgt, ich ging daher von da an öfter, teils mit ihm, teils allein, im Geisenfelder und Fahlenbacher Forste auf die Jagd und wilderte. Gänswürger und Christlhannes besorgten den Verkauf des Wildes, das teils nach München, teils nach Ingolstadt ging. Zur gleichen Zeit fing ich auch an zu stehlen. Zusammen mit meinem Bruder entwendete ich einen Baumstamm, den wir nach Hause schafften. Wir machten unserem Vater vor, daß wir den Stamm auf redliche Weise erworben hätten. Aber die Geschichte kam heraus. Wir Brüder, und mit uns der Vater, erhielten eine Strafe, Später, als ich wiederum mein Geld verspielt hatte, stahl ich auf der Dult in Freising eine lederne Hose, ich bekam deshalb einen Monat und wegen eines anderen Diebstahls, den ich bald darauf beging, nochmals drei Monate Gefängnis. Auch wegen meiner Wildereien wurde ich zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die ich in Ebrach abbüßte. Dies war – obwohl ich noch eine oder zwei weitere Strafen, wie ich höre, zudiktiert erhalten haben soll – die letzte Strafe, die ich wirklich absaß. Am 1. Januar 1871 wurde ich entlassen. Als ich aus der Anstalt kam, traute ich mich vor Schande nicht mehr nach Hause und blieb deshalb bei meinem Bruder Martin Gump. Hier suchte mich der Christlhannes wieder auf – Gänswürger war inzwischen wegen Diebstahls ins Zuchthaus nach München gekommen – und mit dem Hannes, der mir einen Gebirgsstutzen verschaffte, ging ich wieder einige Wochen wildern. Wir lebten mehrere Wochen lang in den Wäldern, in die uns die Geliebte des Hannes und deren Verwandte, die auch den Verkauf des Wildes besorgten, Decken, Lebensmittel und andere Dinge, die wir nötig hatten, brachten. Der Christlhannes schwindelte mir dazumal vor, daß er schon viel Geld beisammen habe, damit nach Amerika auswandern und mich mitnehmen wolle. Er machte jedoch keine Miene, diese Absicht auszuführen, ich entschloß mich deshalb, zu meinem Vater zu gehen und ihn zu bitten, er möchte mir doch sein Anwesen übergeben. Diese Bitte wurde mir jedoch abgeschlagen. Ich wandte mich nunmehr an den alten Hauser und frug ihn um Rat, was ich anfangen sollte. Der alte Hauser aus Walding war mir von Jugend aus bekannt, und ich hatte die Bekanntschaft mit ihm fortgesetzt, weil die Adelheid Fuchs, die Geliebte des Christlhannes, zu seiner Verwandtschaft gehörte. Ich glaubte immer, daß er an unserer Wilddieberei ein gewisses Interesse hätte, denn vieles von dem, was wir erbeuteten, kam ihm und den Seinigen zugute. Dieser alte Mann ist eigentlich mein Unglück gewesen. Denn ich hatte, als mein Vater die Übergabe des Anwesens an mich verweigerte, die Absicht, mir mein Muttergut im Betrage von fünfundsiebzig Gulden auszahlen zu lassen, in ein kleines Anwesen hineinzuheiraten und mich von meiner Hände Arbeit zu ernähren. Davon wollte aber der alte Kerl nichts wissen. Ich weiß noch genau, wie er auf ein an der Wand seiner Stube hängendes Gewehr zeigte und zu mir sagte: ›Fendl, da hängt mein Stutzen, den nimmst, und mit dem tust, was d' vorher getan, und mir folgst!‹ Ich habe ihm gefolgt und bin wieder ans Wildern und ans Stehlen gegangen, teils allein, teils mit anderen, bis ich endlich mit Gänswürger wieder zusammengetroffen bin, und das ist so gekommen. Eines Abends, kurz nachdem Gänswürger aus dem Zuchthause in München entsprungen war, ging ich nach Eintritt der Dunkelheit mit einem Revolver versehen auf der Straße von Reichertshofen nach Karlskron. Da kam mir eine lange hagere Mannsperson entgegen. Ich sprang rasch von der Straße in den Graben hinab, um mir meinen Mann anzuschauen. Der aber hatte mich schon bemerkt und rief mir zu, ich solle herauskommen, er müsse sehen, wer ich sei. Ich stieg nun wieder herauf, ging mit gespanntem Revolver auf den Menschen, der mir bewaffnet zu sein schien, zu und redete ihn an. Kaum hatten wir einige Worte gewechselt, so erkannten wir uns und waren beide hocherfreut. Gänswürger machte nun auch gleich Pläne für die Zukunft, die auf ein förmliches Räuberleben hinausgingen, wie wir es dann auch wirklich miteinander geführt haben. Er sagte unter anderem: ›Wenn du der Gescheitere bist, machst du den Hauptmann; jetzt heißt es Rache nehmen; gleich auf dem nächsten Viehmarkte muß einer hin werden. Er bat mich um zwei Gulden, und ich gab ihm in meiner Wiedersehensfreude gleich das Achtfache.« Weiter erzählte dann Gump die von ihm und Gänswürger begangenen Verbrechen, die wir bereits kennen. Über die Ermordung der verehelichten Kufner durch Gänswürger und die des letzteren durch ihn selbst machte er folgende Angaben: »Schon im letztverflossenen Winter sagte Eduard Gänswürger einmal zu mir, die Krämerin von Karlskron sei eine gute Bekannte von ihm und eine brave Frau, wir könnten bei ihr stets Lebensmittel und Unterkunft haben. Einige Zeit darauf teilte er mir mit, die Krämerin sei begierig, mich kennenzulernen, und führte mich eines Sonntags in der Nacht zu ihr. Sie nahm uns freundlich auf. Wir tranken dort Wein und sind von da an öfters hingegangen. Es ist freilich so ein Ding, wenn man einen Mann, der Haus und Hof besitzt und dem alles zugrunde geht, wenn er eine Zeitlang eingesperrt wird, ins Zuchthaus bringen soll. Ich muß es aber doch sagen, daß mit unseren Besuchen im Kufneischen Hause, bei denen wir uns jedesmal reichlich mit Wein und mit Lebensmitteln versahen, auch Peter Kufner, der Mann der Krämerin, einverstanden und bei ihnen auch oft zugegen war. Von einem Verhältnisse zwischen Gänswürger und der Kufner habe ich nichts bemerkt, wohl aber habe ich den Kufner einmal bei seiner Magd so liegen sehen, daß ich mir dachte: die können es auch gut miteinander. Beherbergt hat uns Kufner niemals. Gänswürger beabsichtigte aber, dort ein Standquartier zu nehmen, und bat in der Nacht vom 4. zum 5. Februar 1873, in der nachher der Mord begangen wurde, den Krämer, uns eine ständige Wohnung in seinem Gehöft zu überlassen. In jener Nacht, oder vielmehr schon am Abend, kam Gänswürger in mein Versteck nach Reichertshofen, wo ich im Seitzschen Stadel lag. Ich sagte zu ihm, ich wollte in den Forst und wildern. Das war ihm recht, er war bereit, mitzugehen. Wir brachen nach dem Walde zu auf, in der Nähe von Karlskron aber schlug Gänswürger vor: ›Komm, gehen wir zur Krämerin und holen uns ein paar Flaschen Wein, die können wir brauchen und auf die Jagd mitnehmen.‹ Ich wollte anfangs nicht dahin, es ist mir grad so vorgekommen, als wenn es nicht sein sollte; aber schließlich bin ich eben doch mitgegangen. Wir kamen von rückwärts über die Felder und Wiesen etwa gegen neun Uhr an das Kufnersche Haus, Gänswürger klopfte an den Fensterladen, wir hörten aber nur die scheltende Stimme der Magd und eine heftige Gegenrede der Krämerin, die zur Magd sagte, sie solle nicht so schimpfen, man wisse nicht, wer draußen sei. Ich hatte an jenem Abende einen Zwilling und einen Revolver bei mir, Gänswürger seinen Lefaucheux und auch einen Revolver; er trug eine Pelzmütze und einen schwarzen langen Überzieher. Nicht lange, nachdem wir geklopft hatten, kam die Kufner, und zwar ganz leicht gekleidet, heraus und sagte, als sie uns sah: ›So, ihr seid's.‹ Auf unsere Bitte um Lebensmittel brachte sie uns ein paar Flaschen Wein, Zucker und Konfekt, ging dann wieder ins Haus und kam bald darauf vollständig angekleidet zu uns. Wir hatten uns hinter dem Hofe auf einen in der Nähe befindlichen Streuhaufen niedergelassen. Sie setzte sich zu uns, trank mit uns und ging ab und zu, um uns Käse, Heringe und anderes aus dem Laden zu holen. Ungefähr eine Stunde, bevor die Nachtwächter den Kufner dann riefen, ist auch dieser zu uns hinter das Haus gekommen. Er trank mit von unserem Weine, hatte aber noch Geschäfte zu besorgen und hielt sich deshalb an diesem Abende nicht lange bei uns auf. Seine Frau dagegen leistete uns Gesellschaft und plauderte mit uns. Ich erinnere mich noch, daß ich sie um ein Sacktuch bat, worauf sie mir ein gelbes Tuch mit Tupfen gab. Allein Gänswürger veranlaßte sie, anstatt des weißen Tuches, das sie um den Kopf gebunden hatte, und das man von weitem gut sehen konnte, dieses gelbe Tuch umzulegen. Das ist dann auch später bei der Leiche gefunden worden. Die Kufner saß zwischen uns beiden auf dem Streuhaufen, aber etwas Unrechtes ist ihr nicht geschehen. Ich würde mich nicht geniert haben, in Gegenwart eines Dritten so etwas zu tun, und auch Gänswürger hätte gar keine Rücksicht auf mich genommen, aber weder ich noch er haben uns damals mit ihr abgegeben. Nach einiger Zeit kam die Nachtwache, die eingeführt war, um auf uns zu streifen. Kufner ging mit ihr fort, seine Frau sagte, sie wolle in das Haus gehen, sich wärmer anziehen und dann wiederkommen und uns mit in die Stube nehmen. Es verging eine geraume Zeit, ohne daß sie zurückkehrte. Wir hatten genug Wein getrunken, es war bereits Mitternacht vorüber, deshalb beschlossen wir, nicht länger zu warten, sondern aufzubrechen. Als wir etwa hundert Schritte gegangen waren, fiel mir ein, daß ich meinen Revolver auf dem Streuhaufen hatte liegen lassen; Gänswürger, dem ich das sagte, schimpfte mich deswegen derb aus, ich kehrte aber doch um und wollte die Waffe holen. Ehe ich zurückging, verlangte Gänswürger meinen Zwilling. Erstaunt fragte ich ihn: ›Wozu brauchst du ihn denn?‹ Er entgegnete: ›Ja, zu was brauchst du ihn denn auf die kurze Strecke?‹ Da ich nun so ein guter Kerl bin, der niemand etwas abschlagen kann, so gab ich ihm das Gewehr, denn ich ahnte nichts Böses. Im Zurückgehen nach dem Streuhaufen, ungefähr acht Schritte von Gänswürger entfernt, traf ich auf die gerade wieder aus dem Hause kommende Margarethe Kufner. Als ich sie kommen sah, wandte ich mich um und sagte zu Gänswürger: ›Schau, da kommt die Grete. Was will die denn noch?‹ Gänswürger erwiderte: ›Ist auch wahr.‹ Ich traf mit der Kufner zusammen und teilte ihr mit, daß ich meinen Revolver vergessen hätte. Sie fragte mich, warum wir denn auf einmal fort wollten. Während dieses kurzen Gesprächs zwischen mir und der Krämerin rief der von uns, wie schon gesagt, kaum acht Schritte entfernte Eduard Gänswürger: ›Halt, wer da! Ist es vielleicht ein Wächter, oder sonst jemand anderes?‹ Er mußte wissen und sehen, daß die Kufner bei mir stand, überdies erwiderte sie auch: ›Ich bin's!‹ und ich rief: ›Die Gretel ist's!‹ – dennoch feuerte der Unmensch einen Schuß auf die etwa einen oder zwei Schritte von mir entfernte Kufner ab. Er traf sie in die Brust, denn sie fuhr mit beiden Händen dahin und stöhnte: ›Nun, jetzt schießt er gar auf mich‹; ich aber rief voll Entsetzen: ›Na, dämischer Kerl, die Gretel ist's!‹ Kaum hatte ich das gesagt, als Gänswürger einen zweiten Schuß auf die Kufner abfeuerte. Die Frau fuhr gleich mit beiden Händen ins Gesicht, rief: ›Mein Gott!‹ und stürzte rücklings zu Boden. Als er den zweiten Schuß abgefeuert hatte und die Kufner niedergestürzt war, legte er auch noch auf mich an. Die Kapsel ging mit einem mächtigen Knall los, aber der Schuß, der mich unfehlbar getroffen und getötet haben würde, versagte. Ich glaubte es gar nicht anders, als daß unser lieber Herrgott, der mich in mancher Not und Gefahr beschützt hatte, nicht zulassen wollte, daß ich von Gänswürger meuchlings ermordet werden sollte. Ich kroch dann auf allen vieren die Wiese entlang, bis ich das Kufnersche Haus aus dem Gesicht verloren hatte. Nach einiger Zeit, als ich nichts mehr von Gänswürger hörte und sah, kehrte ich zurück auf den Platz, wo die Kufner niedergestürzt war, damit sie, wenn sie noch am Leben wäre, in ihr Haus geschafft würde und noch beichten und die heiligen Sterbesakramente empfangen könnte. Sie lag mit ausgebreiteten Armen auf dem Rücken, der untere Teil des Körpers war vollkommen zugedeckt. Ich schüttelte sie noch einmal bei der Achsel und rief sie beim Namen; allein ich hörte nur noch ein leises Röcheln und überzeugte mich bald, daß sie tot war. Ich eilte von dannen mit dem Gedanken, dem Gänswürger nachzugehen und ihn zu verraten. Die Ermordung der Kufner hat ungefähr eine oder anderthalb Stunden nach der Entfernung des Hufnagel und des Peter Kufner stattgefunden.« In einem späteren Verhör hat Gump freilich andere Angaben gemacht und behauptet, Gänswürger habe die Kufner erschossen, noch ehe deren Ehemann auf die Wache gegangen sei und noch während Hufnagel sich bei ihm befunden habe. Hufnagel hätte dann allerdings die beiden Schüsse hören müssen, was er, wie wir wissen, in Abrede stellte. Gump will an das Fenster getreten sein, den Krämer leise herausgeklopft, ihm die schreckliche Tat mitgeteilt und dabei gesagt haben: »Jetzt erschieß ich den Schuft, den Gänswürger, den Schlechten, weil er auch die Gretel noch umgebracht hat.« Kufner sei äußerst bestürzt und betroffen gewesen und habe ihn händeringend gebeten: »Jetzt mach nur wenigstens, daß du fortkommst!« Hierauf hätten der Krämer und er die Leiche auf den Streuhaufen getragen, wo man sie am anderen Morgen gefunden hatte. Er aber sei auf dem Stege zwischen Reichertshofen und Karlskron nach Mendelfeld zu gegangen, weil er vermutet habe, daß Gänswürger dort vorbeikommen würde. Völlig aufgeklärt ist durch die Geständnisse Gumps das Verbrechen also nicht. Am wahrscheinlichsten ist es, daß die Tat verübt worden ist, während Kufner bei Hufnagel in der Stube war; denn als Hufnagel und Kufner zu ihren Kameraden gestoßen waren, die mit ihnen zu wachen gehabt hatten, waren sie mit den Worten empfangen worden: »Habt ihr nicht schießen hören?« Es waren also bereits damals Schüsse gefallen, die Hufnagel eben nicht gehört hatte. Ferner hat Hufnagel bezeugt, es sei, während er bei Kufner war, an den Fensterladen geklopft worden, und der Krämer sei hinausgegangen, dann aber wiedergekommen und habe gesagt: »Jetzt weiß ich nicht, was das gewesen ist.« Wahrscheinlich hat ihn Gump damals herausgeklopft und in Kenntnis gesetzt von dem, was geschehen war. Es ist übrigens nur von geringer Wichtigkeit, den Zeitpunkt des Mordes genau festzustellen. Viel wichtiger ist die Frage, wer der Mörder gewesen ist, Gump oder Gänswürger. Beide waren mit der Ermordeten unmittelbar vor deren Tod zusammengewesen, zu jedem von ihnen hatte sie in einem freundlichen Verhältnis gestanden. Für die Täterschaft Gumps spräche, daß das Blei, das ihr den Tod gebracht hatte, aus dem Zwillingsgewehre des Gump abgeschossen worden war, denn die im Körper der Toten gefundenen Rehposten hatten in den Lauf dieses Gewehres gepaßt. Aber diese Tatsache ist doch durch die Schilderung Gumps einigermaßen erklärt. Außerdem ist nicht zu verkennen, daß Gump im ganzen die Wahrheit angegeben und keineswegs den Versuch gemacht hat, seine eigene Schuld zu verkleinern und sich auf Kosten seines Gefährten zu entlasten. Es ist daher nicht recht abzusehen, weshalb er in diesem Falle gelogen haben sollte. Vor allem aber fehlt es an jeglichem Beweggrunde für den Mord, wenn man Gump für den Mörder halten will; er hatte nicht die mindeste Veranlassung, die Krämerin zu töten. Anders bei Gänswürger. Die Kufner war seine Geliebte, und er war eifersüchtig. Er hatte vielleicht auch Grund zu glauben, daß sie nicht ihm allein zu Willen war und insbesondere auch seinem Genossen Gump ihre Gunst zuwendete. Charakteristisch ist eine Äußerung Gumps, die er zu einer Zeugin getan, spater aber in Abrede gestellt hat, Gänswürger habe, als er die Frau erschoß, die Worte gemurmelt: »Weibsbild, schlechtes, hast du nicht genug an mir?« Vielleicht ist die Sache so zugegangen: Als die verehelichte Kufner zwischen Gump und Gänswürger saß und mit ihnen trank, mag sie nicht immer vorsichtig gewesen sein, sondern sich für Gänswürgers Geschmack Gump gegenüber etwas zu freundlich benommen haben. Als sie sich getrennt hatten und Gump nun umkehrte, um seinen Revolver zu holen, aber wiederum mit der Grete zusammengetroffen war, wird Gäuswürger wohl ein Stelldichein der beiden vermutet haben, und in seiner eifersüchtigen Wut, die durch den Weingenuß noch wilder geworden war, mag er auf den Gedanken gekommen sein, die seiner Meinung nach untreue Frau und den Freund, den er für einen Verräter hielt, zu erschießen. Eine Beteiligung des Ehemannes an dem Verbrechen ist unwahrscheinlich, ebenso, daß er Gänswürger zu dem Morde angestiftet haben sollte. Denn das wäre doch unnatürlich genug, wenn sich der Liebhaber von dem Gatten dazu gebrauchen ließe, die Frau, die ihm zuliebe die Ehe gebrochen hat, aus dem Wege zu räumen, um ihren Ehebruch zu rächen. So schwer empfand Kufner den Treubruch aber auch gar nicht, daß er nach dem Blute seines Weibes gedürstet hätte. Wenn er nicht sofort, als er von dem Morde in Kenntnis gesetzt wurde, zur Leiche ging, sondern erst die Nachtwache verrichtete und nachher sich stellte, als wüßte er nicht, was aus seiner Frau geworden und wohin sie gekommen sei, so erklärt sich das daraus, daß er sich hüten mußte, seine nahen Beziehungen zu den verrufenen Räubern kund werden zu lassen. Gump wird wohl das Richtige getroffen haben, wenn er wiederholt vor Gericht erklärt hat: »Ich glaube an kein Einverständnis des Peter Kufner, sonst hätte er nicht so erschrocken sein können, als ich ihm den Tod seiner Frau mitteilte.« Über das, was in der Nacht des 5. Februar weiter geschah, fuhr Gump in seinem Geständnis folgendermaßen fort: »An dem bei Mendelfeld über den Donaukanal führenden Stege setzte ich mich nieder und wartete auf Gänswürger. Er mußte hier vorbeikommen, wenn er in sein Versteck in Mansing oder Mendelfeld gelangen wollte. Ich nahm mir vor, den Gänswürger, der mir doch ein gar zu schlechter Mensch zu sein schien, zu verraten. Ich hätte dies so gemacht, daß ich einen Zettel an die Gendarmen geschrieben und darin mitgeteilt hätte, wo sie ihn antreffen könnten. Um fünf Uhr morgens kam Gänswürger auf mich zu. Ich saß am rechten Ufer des Kanals. Er hatte seinen Lefaucheur und seine Doppelpistole, aber meinen Zwilling trug er nicht mehr bei sich. Als ich ihn erkannt hatte, rief ich ihm in freundlichem Tone zu: »Eduard!« Er entgegnete: »Ja, Fendl, bist du's? Weil nur du da bist, ist mir jetzt alles recht; ich hab gemeint, du bist gestorben; da wären mir schon lieber hundert andere hin wie du.« Ich stellte ihm hierauf vor, wie er habe so unsinnig sein und ohne irgendeinen Grund auf die Krämerin schießen können. Er erwiderte, jetzt sei es schon geschehen, ich solle ihm nur verzeihen, er wisse selbst nicht, wie er dazu gekommen sei. Er erwähnte nichts mehr über die Sache. Als ich ihn fragte, wo er meinen Zwilling gelassen hätte, gab er mir zur Antwort, der sei gut aufgehoben, ich würde ihn schon wiederbekommen. Was wir dann weiter gesprochen haben, weiß ich nicht mehr. Ich dachte immer daran, daß ich ihn verraten wollte, da sind mir die Worte nicht mehr vom Herzen gegangen, und ich mußte mit ihm scheinheilig umgehen. Wir sind nun nach Reichertshofen und von da am linken Ufer die Paar – das ist ein kleines Flüßchen, das in die Donau mündet – entlang nach Mansing gegangen, wo wir erst um zehn Uhr ankamen. Dort wollte ich ihn verraten. Daß wir zu der an und für sich nicht langen Strecke den ganzen Tag gebraucht hatten, lag daran, daß wir unterwegs geschlafen und bei langen Rasten unsere Lebensmittel verzehrt hatten, und so war uns denn der Tag so dahingegangen. Während wir so herumlungerten, sagte Gänswürger, der mir wohl die Unruhe anmerken mochte, zu mir: ›Ich weiß nicht, wie du mir heut vorkommst, grad so wie nach der Meilenhofer Geschichte.‹ Als ich ihm erwiderte, es sei auch nichts Kleines, daß er die Kufner und die beiden Bauern so ohne weiteres erschossen habe, fing er an: ›Ach was, du machst dir immer ein Gewissen daraus und meinst, es gebe einen Herrgott; aber es gibt keinen Gott; der Mensch lebt, und das Leben ist der Geist; wenn der Mensch tot ist, dann ist der Geist ausgehaucht, und dann ist's mit ihm aus!‹In ähnlicher Weise sprach er sich noch längere Zeit über Gott und Unsterblichkeit aus. Ich hielt ihm vor, daß es einen Gott gebe, und daß man ja dessen Walten überall in der Natur erkenne, er aber widersprach mir heftig und sagte, daß er über diese Dinge von Zuchthaussträflingen, die oft sehr gescheite Leute wären, belehrt worden sei, und noch mehr derartiges. Wir waren in diesem Gespräch noch eine Viertelstunde vor Gänswürgers Tode begriffen. So wurde es Nacht. Gegen zehn Uhr, als wir in der Nähe von Mansing lagerten, sagte Gänswürger, daß er drüben im Altwasser der Sandrach ein Fischteichel wisse. Er wolle dort Fische holen, die könnten wir uns in irgendeinem Hause zubereiten lassen. Ich war damals zu einem Diebstahl nicht aufgelegt und suchte ihn abzuhalten; er ließ sich aber nicht irre machen, sondern ging fort, Ich blieb am Ufer der Sandrach liegen, und bald kam auch Gänswürger zu mir zurück. Ich mußte jetzt zur Sache kommen. Da ich sah, daß Gänswürger ein unverbesserlicher, gottvergessener Mensch war, der nicht nur mehrere Menschen ums Leben gebracht hatte und mit dem Vorsatze umging, noch mehr zu töten, sondern auch ohne alle Gottesfurcht und allen Glauben war, so wurde der Entschluß, ihn zu erschießen, noch fester in mir. Ich hatte das ja schon tun wollen, als er mit dem Fischkasten die Sandrach heraufkam, aber ich hatte es wieder auf einige Stunden verschoben, und so gingen wir denn noch einträchtig nebeneinander über die Sandrach und auf dem anderen Ufer noch eine ziemliche Strecke dahin. Aber als wir uns wieder niedergelegt hatten und wieder aufstanden, beschloß ich endgültig, die Tat auszuführen. Ich schützte Müdigkeit vor und blieb ungefähr vier Schritte hinter Gänswürger zurück. In dieser Entfernung folgte ich ihm ungefähr eine Viertelstunde lang und kam auf den Gedanken, ob ich ihn ohne Reue und Beichte und ohne die heiligen Sterbesakramente in das Jenseits hinüberschicken sollte oder nicht. Ja, wahrlich, das habe ich gedacht; ich hatte von jeher eine gute Religion, und unser lieber Herrgott hat mich immer gnädig behandelt und aus manchen Gefahren gerettet; ich habe auch immer zwei Amulette getragen, eins auf der Brust und eins im Geldbeutel, daß mich die Heiligen in Schutz nehmen sollten, und daß ich nicht erschossen und so bei einem raschen Tode ohne Buße aus dem Leben scheiden möchte. Als ich mir aber vorstellte, daß Gänswürger selbst drei Personen ohne Beichte und Buße ins andere Leben befördert hatte, so fühlte ich mich in meinem Gewissen wesentlich erleichtert. Als ich so – in der Nähe von Mansing war es – drei bis vier Schritte hinter Gänswürger dreinging, murmelte ich die Worte: ›Herr, gib ihm die ewige Ruh und vergib ihm seine Sünden!‹ und feuerte den rechten Lauf meines Lefaucheuxzwillings« – wie Gump wieder in dessen Besitz gekommen war, blieb dunkel –, »den ich aber nicht an die Wange legte, sondern an die rechte Brustseite andrückte, auf ihn ab. Der Schuß drang dem Gänswürger in die rechte Seite des Rückens, und er rief: ›Ha!‹ aus und stürzte sofort mit ausgebreiteten Armen zu Boden. Er röchelte stark, ich wollte deshalb seinem Leiden rasch ein Ende machen und feuerte auch den zweiten Lauf meines Zwillings auf die rechte Seite seines Kopfes ab. Mein Gewissen machte mir über die Tat keinen Vorwurf: ich betete für Gänswürger ein paar Vaterunser und verließ ihn mit leichtem Herzen, weil ich die Welt von einem Scheusal befreit hatte. Und das ist er gewesen; er hat oftmals gedroht, daß er alle Gendarmen in Reichertshofen und den Kommandanten von Geisenfels ermorden würde. Dem Herrn Regierungsrat, der wegen der Räubereien eigens von München abgesendet worden war, hatte er geschworen, das Fleisch stückweise vom Leibe zu reißen, wenn er ihn erwischte.« Hiermit endigen die Angaben Ferdinand Gumps über den Mord, den er an seinem Kameraden verübt hatte. Der Befund der Leiche bewies, daß er die Wahrheit gesagt hatte. Ein Eisenbahntagelöhner, Alois Donaubauer, hatte die Leiche am Morgen des 6. Februar früh ein Viertel sieben Uhr gefunden. Daneben hatten ein geladenes Lefaucheuxgewehr, eine geladene Lefaucheuxpistole, mehrere Patronen, ein Stück Brot, etliche Wachskerzen, Zigarren, ein Sacktuch mit Fischen und eine Tabaksdose gelegen. In den Taschen waren nur zwei Gulden vierundzwanzig Kreuzer bares Geld gefunden worden. Gänswürger hatte in der vorhergehenden Nacht bei dem Krämer eine Fünfzigguldennote gewechselt und viel Geld herausbekommen gehabt. Man schloß daher, Gump möge vielleicht den Toten beraubt haben. Gump aber stellte es unter den feierlichsten Beteuerungen beharrlich in Abrede. Der Arzt hatte festgestellt: Schuß von hinten, vollständige Zersprengung des Rückens, brandige Zerreißung der geschwärzten Haut und der Rückenmuskeln über der zehnten und zwölften Rippe auf der rechten Seite in Form und Größe eines Talers, Bruch und Zertrümmerung der Rippen und Zerreißung der Zwischenrippenschlagadern; auch die vierte, fünfte und zweite Rippe der Vorderbrust, in der noch zweiundzwanzig Schrote gefunden worden waren, waren zerschmettert, das Zwerchfell war angerissen und die Risse waren mit Leberfetzen ausgefüllt gewesen. Durch den zweiten Schuß waren das rechte Auge, das rechte Nasen-, das Pflug-, das Stirn- und das rechte Schläfenbein zerstört worden. Im rechten Scheitelbeine hatte sich eine Fissur gezeigt. Aus diesen furchtbaren Wirkungen der Schüsse und der Schwärzung der Haut hatte das ärztliche Gutachten den Schluß gezogen, daß der Mörder aus unmittelbarer Nähe gefeuert haben müsse, wie ja auch Gump selbst angegeben hatte. Über die Motive zu der Tat haben die Geständnisse des Angeschuldigten keinen genügenden Aufschluß gegeben. Niemand konnte ihm glauben, daß er seinen Kameraden getötet habe, weil ihm dieser zu schlecht für diese Welt erschienen sei und er es deshalb für seine Pflicht gehalten habe, die Menschheit von diesem Scheusale zu befreien. Wir können auch hier nur Vermutungen aussprechen, werden aber kaum fehlgehen, wenn wir annehmen, daß Gump erbittert war durch den Schuß, den kurz vorher Gänswürger auf ihn abgefeuert hatte. Stand es einmal so, daß Gänswürger sich nicht einen Augenblick besann, erst auf seine Geliebte und dann auf den Freund zu schießen, so schwebte sein Leben in beständiger Gefahr. Es war nur ein Akt der Rache und der Notwehr, wenn er den Menschen, der ihn etliche Stunden zuvor hatte töten wollen, für immer unschädlich machte und sich dadurch zugleich eines Genossen entledigte, der doch noch einmal zum Verräter werden konnte. Gänswürger, die Kufner, Therese Pleiner und noch andere Personen, die in diesem Drama mitgespielt hatten, waren tot, und auch an der Hauptperson, an dem Räuber Gump, sollte die irdische Gerechtigkeit die Freveltaten nicht sühnen können. Mitte September 1873 wurde er im Gefängnisse krank, im Oktober verschlimmerte sich sein Zustand, und am 25. November 1873 starb er. In den letzten Tagen seines Lebens wurde er wiederholt aufgefordert, den dritten Genossen zu nennen, der mit Gänswürger und ihm den Raubmord in der Nähe von Meilenhofen ausgeführt hatte. Er blieb dabei, Gänswürger habe diesen dritten Burschen mitgebracht, und er, Gump, habe ihn nicht gekannt. So ist er in die Ewigkeit gegangen, und nur an den untergeordneten Personen, den Hehlern und Helfershelfern der Räuber, hat die Strafe des Gesetzes vollzogen werden können. Sawney Cunningham Sawney Cunningham hat einen Ruf in Schottland hinterlassen, der ihn selbst noch um Jahrhunderte überleben wird, wie er ihn schon um Jahrhunderte überlebt hat. Er war einer jener verwegenen, zügellosen Charaktere, die von einem ausschweifenden zum Verbrecherleben übergehen, von einer seltenen Tatkraft und vom Glück begünstigt, wie jene nur in roheren Zuständen des gesellschaftlichen Lebens sich entwickeln kann, dieses nur in ihnen möglich ist. Dennoch würde auch die Erinnerung an ihn wohl längst erloschen sein, wenn seine Wiege in einer niederen Hütte gestanden hätte; aber er war aus einer angesehenen Familie und hatte eine gute, ja gelehrte Erziehung genossen. Seine Familie war in Glasgow angesessen, und auch er war dort geboren. Trotz seiner Studien, seines Wissens und des guten Beispiels, das seine Eltern ihm gaben, geriet er schon in frühester Jugend auf schlechte Wege, und bald war er nicht nur in der nächsten Verwandtschaft und Bekanntschaft als ein böswilliger Taugenichts verrufen. Dennoch gelang es ihm, noch eine sehr gute Partie zu machen. Ein alter Gentleman in der Nachbarschaft, der mit der Familie Cunningham in innigster Freundschaft lebte, trieb seine Anhänglichkeit so weit, daß er dem jungen Tunichtgut seine Tochter zur Frau gab. Da alle Ratschläge und Drohungen der Eltern nichts halfen, meinte er, eine gute Frau werde es zustande bringen. Er opferte also aus Großmut das junge, schöne Mädchen, das übrigens wahrscheinlich eine Neigung zu Sawney empfand, und außerdem eine zu jener Zeit bedeutende Mitgift, die allein an Zinsen jährlich einhundertundvierzig Pfund brachte: er hielt das Vermögen für gut angelegt, wenn ein Verlorengegebener sich, seinen Eltern und dem Lande dadurch gerettet werden konnte. Sawney Cunningham gelobte alles, was man wollte, und heiratete. Kaum aber war das geschehen, kehrte er nicht nur zu seinem wüsten Treiben zurück, sondern begann noch liederlicher und ausschweifender darauf los zu leben. Er hielt sich fast nur in Schenken und Bierhäusern auf, und die Nächte und Tage vergingen ihm in Schwelgerei und Trunkenheit. Aber gleichzeitig verging auch das angeheiratete Geld. Ja, um dieses wüste Dasein fortsetzen zu können, mußte er bald sogar ein Stück nach dem anderen von seinem Eigentum und dem seiner Frau verpfänden. Seine schöne Frau erkannte bald die ganze traurige Lage, und mit der ihrem Geschlecht angeborenen Klugheit ließ sie nichts unversucht, um ihn auf schonende Weise durch freundlichen Zuspruch und launiges Entgegenkommen von dem gefährlichen Wege abzubringen, denn sie ahnte, daß er fähig sei, auch das Schlimmste zu tun, wenn Abenteuerlust und Not ihn drängten. Endlich, als alles verloren schien, drang sie ernsthafter und unter Tränen in ihn, einen ganz anderen Wandel zu beginnen und für sein und ihr Wohl in ehrenhafter Weise zu sorgen. Aber es war zu spät, er hatte sich selbst aufgegeben, er konnte nicht mehr zurück und beantwortete ihr Flehen mit rauhen Worten, Flüchen, Verwünschungen und Drohungen. Beide Eltern erkannten jetzt endlich auch den Irrtum dieser unglückseligen Ehe, und nach einer ernsten Beratung beschlossen sie, das Eheband zu lösen. Jetzt aber war es die junge Frau, die entschieden erklärte, sie sei ihres Mannes Weib, und wie schlecht und rauh er auch gegen sie sei, so werde sie sich doch nie entschließen, sich von ihm zu trennen. Die Eheleute lebten in Glasgow. Dort befanden sich an der Universität viele junge Edelleute von ansehnlichem Vermögen und einnehmendem Äußeren. Man kannte natürlich die Verhältnisse der beiden Eheleute, und so konnte es nicht ausbleiben, daß der schönen jungen Frau mancherlei mehr oder weniger ehrenhafte Anträge gemacht wurden. Daß sie diese zurückwies, ermutigte aber die Bewerber nur um so mehr. Man bestürmte sie immer heftiger und ging sogar Wetten ein, daß sie sich endlich doch noch ergeben werde. Unter den unermüdlichsten, aber zugleich zartesten Bewerbern war ein reicher junger Advokat Hamilton. Sein anhaltendes Eindringen auf sie ängstigte die junge Frau. Zunächst hatte sie ihrem Manne von diesen Stürmen auf ihre Tugend nichts gesagt. Aber das arme Weib ertrug es nicht länger, und eines Nachts, als sie neben ihm lag, fing sie folgende Unterhaltung mit ihm an: »Du kennst die unerschütterliche Liebe, die ich dir vom Tage unserer Heirat an bewahrt habe, und die ich dir in keuscher Treue auch fortan bewahren will, möge geschehen, was da wolle. Nimm als einen Beweis dafür das, was ich dir jetzt mitteilen werde. Master Hamilton dringt in mich und quält mich mit seinen Anträgen; ich habe sie immer zurückgewiesen, aber doch kann ich nicht von ihm loskommen. Und nun möchte ich gern deine Meinung darüber hören. Hilf mir und sag mir, wie ich mich vor diesen stürmischen Anträgen retten kann.« Sawney war zuerst gerührt. Er war von der Treue und Rechtlichkeit seines Weibes überzeugt und beschwor sie, ihm sein zügelloses Leben zu verzeihen. Er bekenne ja, daß ihre gegenwärtige Armut die unmittelbare Folge seiner Verschwendung sei, aber sie solle nur Geduld haben, er werde sich ändern und einer der besten Ehemänner von der Welt werden, Nach einigem Besinnen setzte er dann noch hinzu: »Was Hamilton anlangt, so ist mein Rat der, daß du ihm nicht geradezu einen Korb gibst. Laß vielmehr eine Art leiser Zuneigung für ihn merken, so daß er denken kann, mit einer ansehnlichen Summe Geldes würde er Wohl endlich das erreichen können, wonach er so sehnlich strebt. Du bist jung und schön und klug; du hast also die Mittel in der Hand, über ihn zu gebieten, wie es dir gefällt. Denn ich kenne Hamiltons Temperament genug, um zu wissen, daß der Liebeseifer ihn zu jeder großmütigen Handlung fähig macht. Ich brauche dir nicht zu schildern, wie schlimm es jetzt mit uns steht; aber das ist gewiß, daß unserer Not mit einem Male abgeholfen werden kann, wenn wir dieses Abenteuer geschickt ausbeuten. Die Ausführung überlasse ich deiner eigenen Klugheit und deinem Takt. Was mich anbelangt, so übernehme ich es, von dir und mir allen Schaden, der aus der Sache entstehen könnte, abzuwenden.« Mistreß Cunningham ging auf den Rat ihres Mannes ein. Es war zwar gegen ihre Neigung, aber sie hielt es für ihre Pflicht, ihr Zartgefühl in diesem Falle zu opfern. Sie kam daher sehr bald auch mit sich selbst darüber ins reine, wie sie ihren Plan ausführen könne. Als Sawney am nächsten Tage fortgegangen war mit dem stillen oder lauten Wunsche, daß seine Frau nun an ihr Werk gehen möchte, machte Hamilton seinen gewöhnlichen Besuch. Er fing wie immer mit Seufzern und süßem Geflüster an und beteuerte, seine Liebe zu ihr sei die reinste von der Welt. Aber alle Ruhe und Freude sei für ihn hin, wenn er nicht endlich der Wonne teilhaftig werde, die sie ihm so leicht gewähren könne. Die junge Frau schalt ihn, zuerst streng, dann sanfter, für eine solche dreiste Sprache; solange ihr Ehemann lebe, könne sie sich nicht zu einem Bruch der ehelichen Treue überwinden. »Ihre Person, Master Hamilton,« sagte sie, »ist keine von den schlechten, und auch Ihres Geistes wegen schätze ich Sie außerordentlich; aber der Himmel hat es einmal so gefügt, daß ich schon eines anderen Mannes Weib bin, und deshalb kann ich Ihnen nicht zu Willen sein, wie ich wohl wollte, wenn die Dinge anders wären. Außerdem fürchte ich mich vor meinem Manne, der sehr jähzornig ist und von der geringsten Kleinigkeit, die ihm nicht paßt oder seinem Vorteil zuwiderläuft, in rasende Wut versetzt wird.« »Vorteil!« rief Hamilton. »Wenn das der Fall ist, so soll weder Ihr Gatte noch Sie selbst Grund haben, sich zu beklagen. Lassen Sie mich Ihnen ein für allemal sagen: ich verlange von niemand, wer es auch sei, eine Vergünstigung, ohne daß ich mich dafür erkenntlich zeige. Ihre Umstände, schöne Frau, sind mir nicht unbekannt, und der Gedanke betrübt mich, daß Sie so arm sind, obgleich Sie seinerzeit Master Cunningham eine so reiche Mitgift gebracht haben. Aber verstehen Sie mich nicht falsch. Ich weise den Gedanken mit Verachtung von mir, Ihre mißliche Lage auf eine solche Weise ausbeuten zu wollen, und ich könnte ja auch nicht glauben, daß Mistreß Cunningham auf so elende Bedingungen hin in meine Wünsche einwilligen sollte.« Sie antwortete mit großer Klugheit, seine Offenheit gefalle ihr, und wenn sie keine verheiratete Frau wäre, so wolle sie gern seine Wünsche erfüllen, Hamilton bot seine ganze Beredsamkeit auf, um ihr zu beweisen, wie wenig ihr Mann diese Treue verdiene. Er sagte ihr, daß alles so heimlich vor sich gehen könne, daß weder Cunningham noch irgend jemand anders etwas davon erfahren solle. Er sprach so innig, dringend und beredt, als spräche er für sein Leben, so daß die junge Frau es für geraten fand, rasch einen Schritt weiter zu gehen, als sie sich zunächst vorgenommen hatte. Schlau erwiderte sie, da ja doch alles Schickung sei, habe sie keine Macht mehr, sich zu wehren. Um aufrichtig zu sein, müsse sie bekennen, daß sie ihn vom ersten Augenblick an geliebt habe; sie habe ihn allen anderen Männern vorgezogen, und wo das Schicksal so laut mitspreche, könne sie keine Schuld ihrerseits erblicken. Wenn die Welt sie verdammen sollte, wolle sie sich auch darum nicht bekümmern. Er versprach ihr nun einhundert Pfund, sie dagegen ihm alle Zärtlichkeit, die ein liebendes Weib einem geliebten Manne gewähren kann. Hamilton mußte indes seine glühenden Wünsche noch unterdrücken, da die Gelegenheit nicht günstig war. Um sich weiter zu besprechen, wurde ein Stelldichein in der Kathedrale von Glasgow verabredet. In einem der dunkel gewölbten Portale jener mächtigen Kirche, in denen W. Scott die geheimnisvollen Zusammenkünfte seines Rob Roy und anderer Personen stattfinden läßt, trafen am bestimmten Abende die beiden zusammen. Hier erhielt Hamilton die frohe Nachricht, daß Cunningham verreist sei, gegen acht Tage auf dem Lande bleiben werde und nichts mehr ihren Wünschen entgegenstehe. Man wartete nur, bis sich die Straßen leerten und die Schatten dunkler wurden, und der Beseligte schlich mit der schönen Frau nach Cunninghams Hause. Es war still darin, niemand schien die leisen Tritte zu hören, als sie die Treppe zum Schlafzimmer hinaufstiegen, in dem ein munteres Kohlenfeuer brannte. Hamilton drückte der jungen Frau zwei Beutel mit Gold in die Hand und fing an, sich zu entkleiden. Da sprang ebenso leise Sawney Cunningham unter dem Bett hervor, wohin er sich versteckt hatte, und ehe Hamilton recht wußte, was vor sich ging, schlug er ihn mit einem Hammer auf den Schädel, daß er lautlos zu Boden fiel. Er ließ sich nicht mit dem Gelde genügen, sondern schlug, um auch die reichen Kleider des Advokaten zu gewinnen, so lange mit dem Hammer auf ihn los, bis der Unglückliche zu seinen Füßen starb. Die junge Frau, die dem Wütenden nicht Einhalt tun konnte, war außer sich vor Entsetzen. Sie hatte sich auf eine gewöhnliche Prellerei gefaßt gemacht, aber nicht auf einen so furchtbaren Ausgang. Sawney suchte sie zu beruhigen, der Advokat habe seine verdiente Strafe als Ehebrecher bekommen, im übrigen aber solle sie ohne Sorge sein, er werde schon alles so einrichten, daß die Tat ohne unangenehme Folgen bleibe. Er lud den Toten, der noch halb angekleidet war, auf seine Schultern, trug ihn die Treppe hinunter und durch die Hintertür des Hauses geradeswegs nach dem Hause, das Hamilton bewohnt hatte. Die Nacht war dunkel und totenstill; niemand begegnete ihm, und die Hoftür des Hauses war leicht zu öffnen. Er lud seine Last im Klosett von den Schultern und hob den noch warmen und weichen Körper in aufrechter Stellung auf den Sitz. Dann schlich er fort. Der erste, der ihn dort finde, werde, hoffte er, den Schluß ziehen, daß den Advokaten plötzlich der Schlag getroffen habe. In Hamiltons Hause wohnte ein vertrauter Freund des Hausherrn. Er bekam in der Nacht einen heftigen Durchfall und mußte gegen Mitternacht aufspringen, um jenen Ort im Hofe aufzusuchen. Als er die Tür aufriß, fand er Hamilton schon dort; er lehnte die Tür wieder an und wartete. Aber endlich zwang ihn die äußerste Not, die Tür wieder aufzureißen, Hamilton hatte lange genug gesessen, vielleicht war er eingeschlafen. Er faßte ihn an der Halskrause, um ihn fortzuziehen, aber wie groß war sein Schreck, als er vor ihm niederfiel. Er hob ihn auf, aber Hamilton gab kein Lebenszeichen mehr von sich: er war tot. Sawney Cunningham hatte einen falschen Schluß gezogen: dieser Freund des Toten zog den richtigen. Er wußte um Hamiltons Liebesverhältnis, dieser hatte ihm wahrscheinlich in einer vertrauten Stunde auch von dem Glück erzählt, das seiner jetzt warte, und dem Freunde kam der Gedanke, daß der Advokat bei dem Liebesabenteuer mit dem Manne der Angebeteten zusammengetroffen sein müsse, dessen rohen Charakter er kannte. Aber den Leichnam eines Ermordeten nächtlicherweile ohne Zeugen und in seinem eigenen Hause zu finden, konnte unangenehme Folgen haben. Um den Verdacht, daß er selbst der Mörder sei, von sich abzuwenden, nahm er in raschem Entschluß den Leichnam auf die Schultern und trug ihn dahin, wo er nach seiner Meinung den Tod gefunden hatte: er trug ihn wieder zurück nach Sawneys Hause, öffnete die Hoftür und legte ihn dort an die Hintertür des Hauses gelehnt nieder. Mistreß Cunningham mußte durch den Schreck über die Tat von ähnlichen Nöten wie jener Freund des Toten befallen worden sein: sie fühlte das Bedürfnis, auf den Hof zu gehen. Es war etwas nach Mitternacht, als sie aus dem Bette sprang und die Treppe hinunterlief. Aber kaum hatte sie die Tür nach innen geöffnet, als ihr etwas Schweres entgegenfiel – es war der Körper Hamiltons. Vom Schrecken gepackt rannte sie die Treppe hinauf und schrie ihren schlafenden Ehemann wach: »Hamilton kommt zurück!« Sawney wußte nichts von Schreck. »Nun, nun,« rief er, sich die Augen reibend, »ich schwöre dir, daß er nicht mehr zurückkommen soll, ich will schon dafür sorgen.« Sawney kannte zu gut die Kraft seines Armes und die Wucht seiner Schläge, er wußte, daß er es nur mit einem Toten zu tun hatte. Rasch war er aus dem Bett und in seine Kleider, noch einmal lud er den toten Advokaten auf seine Schultern in der Absicht, ihn nach dem Fluß zu tragen und hineinzuwerfen. Aber unterwegs begegneten ihm Leute. Er mußte mit seiner Last in die Schatten der Häuser treten, bis sie vorüber wären. So belauschte er, von ihnen nicht bemerkt, ihr Gespräch. Es waren über ein halbes Dutzend harmlose Diebe, die eben von einem glücklichen Unternehmen zurückkehrten: sie hatten bei einem Käsehändler zwei große Speckseiten gestohlen. Nun verlangte sie nach der Arbeit noch nach einer Erfrischung, und sie sprachen von einem benachbarten Schenken, der einen außerordentlich guten Wein führe. Sawneys anfängliche Angst machte einer angenehmen Empfindung Platz, als er die ungefährlichen Kerle bald darauf an des Schenken Tür klopfen hörte, nachdem sie den mächtigen Sack, in dem die Schinken waren, in einem Kellerloch versteckt hatten. Der Wirt öffnete, und die Diebe verschwanden. Kaum war die Luft rein, als der Mörder seine Last nach dem Kellerloch trug, den Sack mit leichter Mühe herausholte, die gestohlenen Schinken für sich hervorzog und den Leichnam des Advokaten dafür hineinsteckte. Mit leichtem Herzen machte er sich alsdann auf den Weg nach Hause – und wurde in dieser Nacht nicht zum zweitenmal von dem Toten beunruhigt. In der Schenke dagegen wurde es bald laut und lustig. Die Diebe fanden den Wein noch trefflicher, als sie erwartet hatten. Sie ließen schenken und schenken, bis ihr knappes Geld nicht mehr ausreichte. Aber sie hatten ja die Speckseiten im Kellerloch und beschlossen zu trinken, bis die Schinken verjubelt wären. Der Wirt war ganz damit zufrieden, vorausgesetzt, daß der Schinken seinen Anforderungen entspreche. Damit er dies feststellen könnte, mußte der Sack aus dem Kellerloche geholt werden. Einer der Diebe wurde hinuntergeschickt, kam wieder herauf und warf den Sack keuchend auf den Boden. Er wollte keinen Wein getrunken haben, schwor er, oder die Schinken müßten sich im Sacke vermehrt haben. Als die Betrunkenen den Sack aufbanden, stierte ihnen der blasse Kopf einer Leiche entgegen. Zum Unglück für die Diebe erkannte der Wirt sofort die Züge des Toten und schrie auf: »Schurken, das ist der Kopf Master Hamiltons, des Advokaten, und ihr habt ihn ermordet!« Die Diebe müssen noch nicht so geriebene Verbrecher gewesen sein, als der Mörder einer war. Sie entflohen nicht, sie packten auch nicht den Wirt und drohten ihm, zu schweigen: sie waren selbst so vom Entsetzen ergriffen, daß sie sprachlos, zitternd und totenblaß dastanden. Als sie sich dann endlich fortstehlen wollten, kam ihnen der entschlossene Schenke zuvor, er machte furchtbaren Lärm, versperrte ihnen den Weg, die Familie und die Mitbewohner des Hauses sprangen aus ihren Betten, und bald stand auch die Scharwache vor der Tür, um sich nach der Ursache des Lärms zu erkundigen. Die Diebe wurden auf die Nachtwache geführt, ins Gefängnis geführt, vor Gericht gestellt, nach kurzer Zeit für schuldig befunden, den Advokaten Hamilton ermordet zu haben, und starben dafür am Galgen. Der Freund des Toten hatte also recht gehabt, als er sich auf so schlaue Weise des Leichnams des Ermordeten entledigt hatte. Sawney Cunningham war also auf wunderbare Weise aller Sorgen ledig geworden, und statt daß ihn die Tat nachdenklich stimmte, wurde er durch den glücklichen Ausgang nur noch übermütiger. Nach diesem Erfolge begann er eine Reihe von gemeinen und abscheulichen Schandtaten, deren Zahl so groß ist, daß die Erzähler sie nicht anzugeben wissen, und die so schrecklich und unglaublich waren, daß ihre Schilderungen wie lauter Märchen klingen würden. Hamiltons Geld war bald verpraßt. Es fand sich zunächst keine Gelegenheit, auf die gleiche bequeme Weise neues zu schaffen. Es mußten andere Mittel gefunden werden. Sawney legte sich auf die Landstraße und schoß und schlug die nieder, die sich weigerten, ihm ihre Börse zu geben. Er war aber bald so bekannt im ganzen Westen von Schottland, daß dort kein sicherer Aufenthalt mehr für ihn war und er sich genötigt sah, in die große Stadt Edinburg zu flüchten, die ein hinreichendes Asyl für Abenteurer seiner Art bot. Ja, er fand hier eine schon ziemlich organisierte Bande von Verbrechern, die, hoch erfreut, einen so berühmten Mann in ihrer Mitte zu sehen, ihn zu ihrem General ernannte. Ihre Mitglieder wohnten über die ganze Stadt verteilt in den schmutzigsten Spelunken der abgelegensten Gassen. Das war aber nichts für Sawney, er mußte sich in die Mitte der Gefahr stürzen und wollte Abenteuer erleben. Er schlug sein Quartier deshalb in einem Hause auf, in dem die meisten Fremden abstiegen. Hier wußte er Bekanntschaften mit ihnen anzuknüpfen: er war auch ein Fremder, nach Edinburg gekommen wie sie nur, um die Merkwürdigkeiten der alten Stadt anzusehen und ihre ehrwürdigen öffentlichen Bauten zu betrachten, und nichts war ihm lieber, als wenn er liebenswürdige Männer fand, die ihm das Vergnügen gönnten, in ihrer Gesellschaft Stadt und Gegend zu besichtigen. Er verstand es, sich so zu geben, daß die Schlauesten und Gewitzigtsten ihm Glauben schenkten und ihn für einen der aufrichtigsten Menschen hielten. Gewöhnlich führte er sie an schöne Punkte zwei bis drei Meilen von der Stadt entfernt, wo sie trefflich zu Mittag speisten, und wenn es ans Bezahlen ging, drängte er sich vor und berichtigte allein die Zeche. Es war ihm ja nur um die Ehre und das Vergnügen zu tun. Sie konnten aber gewiß sein, daß sie das ausgelegte Geld mit den ungeheuersten Zinsen zurückzahlen mußten; denn beim Rückwege wurden sie das nächste oder wohl schon das erstemal von Räubern angefallen, geplündert und rein ausgezogen. Sawney setzte sich scheinbar zur Wehr und kam dafür scheinbar auch am übelsten weg. Wenn er jedoch morgens in Hemd und Lumpen mit den anderen zurückkehrte, fand er seine Sachen bereits sauber gepackt und gereinigt in seiner Wohnung wieder vor, und dabei lag schon sein barer Anteil an der Beute von vergangener Nacht. Dieses Geschäft ging sehr gut, es verleitete ihn aber auch zu übermütigen Streichen, die nur in jener Zeit möglich waren. Drei Bürger der Stadt kamen auf schönen Pferden geritten. Sawney und zwei seiner Gefährten begegneten ihnen auf der Landstraße und warfen schon von fern seltsame Blicke auf sie. Bald begrüßten sie die Bürger mit noch seltsameren Redensarten; aus dem rohen Witz schossen Drohworte hervor und furchtbare Blicke. Plötzlich ritt Sawney auf den los, welcher der vornehmste schien, und erklärte rundheraus, das Pferd, das er reite, gehöre ihm und wäre ihm vor kurzem gestohlen worden; er möge es ihm auf der Stelle zurückgeben, oder er solle mit seinem Degen Bekanntschaft machen, Sawneys Gesellen trieben dasselbe Spiel mit den beiden anderen Bürgern, auch deren Pferde gehörten ihnen und seien ihnen gestohlen worden; sie forderten sie zurück und drohten ebenfalls mit offener Gewalt. Vergebens suchten die erschreckten Bürger die Abenteurer mit guten Worten und Gründen zu überführen, daß die Pferde ihr Eigentum wären, das sie mit gutem Gelde bezahlt hätten; sie verständen gar nicht, wie es möglich wäre, ihnen ihr Recht abzustreiten. Sawney fluchte und donnerte gegen die Spießbürger, die sich unterständen, das Wort von Gentlemen zu bezweifeln, und die armen Bürger sahen sich endlich genötigt, solchen Gründen zu weichen, von ihren Pferden zu steigen, sie den Abenteurern zu übergeben und sich noch mit Geld von den Gerichtskosten loszukaufen, die ein Prozeß wegen der Pferde, sagte Sawney, ihnen unvermeidlich auf den Hals gebracht hätte. Als die guten Bürger dann erfuhren, wer diesen seltsamen Rechtsstreit mit ihnen angefangen hätte, waren sie sogar noch froh, so glücklich davongekommen zu sein, denn Blut und Menschenleben wogen Sawney Cunningham wie Spreu und Federn. Aber die Bürger wagten entweder nicht zu klagen, oder die Polizei wagte nicht, Hand an ihn zu legen. Er lebte deshalb in Lust und Freuden noch eine ganze Weile in der Hauptstadt, bis er eine so große Summe Geldes ergaunert hatte, daß er sich für seine früheren Verluste und seine drückende Armut für völlig entschädigt halten konnte. Er war also gewissermaßen ein guter Wirt gewesen und hatte sich außerdem noch eine andere Tugend, die Liebe zu seiner Frau, erhalten. Er sehnte sich nach ihr, beschloß, mit seinem Erwerb zu ihr zurückzukehren und seine übrigen Tage in Frieden mit ihr zu verleben. Wirklich kam er nach Glasgow. Er hütete sich freilich wohl, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen, aber den wenigen Bekannten gegenüber, denen er sich entdeckte, äußerte er reuevolle Gesinnungen, ohne daß sie recht daran glauben konnten. Auch seine Frau drückte oft ihre große Freude aus über die anscheinende Sinnesänderung ihres Mannes, aber auch sie begriff nicht, was der Grund der Wandlung sein könne. Der Ruf seiner grausamen Taten war ihr von Zeit zu Zeit zu Ohren gekommen, so daß sie an eine aufrichtige Bekehrung jetzt nicht mehr glauben konnte. Ihre stillen Befürchtungen waren nicht ohne Grund. Alles, was er sprach und tat, um seine Besserung an den Tag zu legen, war in der Tat nur Komödie: es belustigte ihn, der Welt eine gute Meinung von sich beizubringen, während im Hintergrunde die Absicht lauerte, unter der Kutte des Heiligen um so ungescheuter neue Missetaten zu begehen. Als kleines Kind nun war Sawney zu einer Amme, einer armen Bäuerin in einem Dorfe bei Glasgow, getan worden. Das Weib hatte, wie der Knabe aufwuchs, eine immer steigende Zärtlichkeit für ihn empfunden. Oft hatte sie zu ihren Nachbarn gesagt: »Oh, ihr sollt sehen, der Junge wird noch einmal ein reicher Herr werden.« Die Eltern, die es gehört hatten, hatten sich darüber lustig gemacht und nicht weiter daran gedacht. Als Sawney, der durch seine Beute nun wirklich reich geworden war, nach Glasgow zurückgekehrt war, dachte er wohl an jene Worte und meinte, die Voraussage seiner alten Amme sei in Erfüllung gegangen. Er schickte zu ihr, um ihr eine Belohnung für ihre Prophezeiung zukommen zu lassen. Sie kam, Cunningham hatte sich aber so verkleidet, daß sie ihn nicht wiedererkennen konnte. Er gab sich für einen Bekannten seiner selbst aus und sagte, sein Freund, Master Cunningham, habe befohlen, sie zum Astrologen Peterson zu führen, wo sie ihn sicher sehen werde, denn er sei dahin in einer Angelegenheit gegangen, die ihm sehr am Herzen liege. Die Amme und der vermeintliche Bekannte gingen zum Astrologen. Peterson hielt sie für Leute, die seinen Beistand suchten, und lud Sawney zum Sitzen ein, als Sawney unerwartet seine Ansichten über Astrologie und ihre löblichen Eigenschaften auseinandersetzte. »Ich und diese alte Frau«, begann er, »sind zwei der vollkommensten Astrologen und Wahrsager in Schottland; aber indem ich dies sage, ehrwürdiger Herr, wünsche ich durchaus nicht Ihre Kenntnisse und Erfahrungen herabzusetzen. Ich kam nur, um Ihnen eine geringfügige Angelegenheit mitzuteilen, in der Absicht, auch Ihr Urteil darüber zu erfahren. Sie müssen nämlich wissen, Sir, daß ich von meinem sechsten Jahre an ein sehr wüstes Leben geführt und mich so großer und so vieler Sünden schuldig gemacht habe, daß ich sie Ihnen gar nicht herzählen kann und Sie nicht fähig wären, sie anzuhören. Denn meine eigentliche Beschäftigung war, anderer Leute Geld zu teilen, meine Wohnungen stets verschwinden zu lassen und die Weinschenker zu ruinieren. Für eine Flasche verkaufte ich die zwölf Zeichen des Zodiakus, und hätte ich nicht eine zu tiefe Achtung vor Personen meiner ehrenwerten Zunft, so würde ich wohl Merkur zu Hilfe rufen, um in diesem Augenblick unter den reichen Vorräten Ihres Hauses aufzuräumen. Mit Hilfe meiner außerordentlich tiefen Kenntnisse in der Astrologie kann ich aller Art Personen durchschauen, ich werfe in die verschiedensten Angelegenheiten ihres Lebens Blicke, und wenn ich mich nicht fürchtete, Sie zu erschrecken, so würde ich aus den Konjunkturen des Saturn und Vulkan den Schluß ziehen, daß Ihro Würden um Ihrer Profession willen aufgeknüpft werden dürften. Aber, mein Herr, obgleich das Schicksal dieses traurige Ende über Ihr Haupt verhängt hat, so ist der Ausgang doch noch fern, und es mag wie ein gewisses Schwert noch lange Jahre dort hängen bleiben, ehe es herabfällt. Ist es nun nicht wunderbar, daß ein Mann befähigt sein soll, die Schicksale anderer deutlich zu lesen, ohne daß er eine Kenntnis seines eigenen hat? Und ist nicht der Gedanke außerordentlich traurig, daß jemand, der so viel Gutes getan und so vielen Tausenden beigestanden hat zur Wiedererlangung von Sachen, die ohne seinen Rat auf immer für sie verloren gewesen wären, endlich den schmachvollen Tod auf der Leiter erleiden soll? Nicht wahr, mein Herr, wenn wir die Gesetze der Vernunft zum Maßstab für die Gerechtigkeit der Dinge nehmen, müssen wir doch zu der Annahme kommen, daß lobenswerte und gute Handlungen eine lobenswerte und gute Vergeltung verdienen. Aber kann Hängen eine gute Vergeltung genannt werden? Nein, und doch wollen es die Sterne so, und was kann der Mensch dagegen sagen? Aber, verehrter Herr, lassen Sie sich durch meine Worte nicht erschrecken. Was man nicht vermeiden kann, dem muß man sich unterwerfen. Um Ihnen alle Sorge zu nehmen, will ich Ihnen eine Geschichte erzählen. Ein Edelmann hatte einen Sohn, der sein Liebling war. Er zog ihn daher zu allen Tugenden auf, soweit das mit Geld und durch gute Ermahnungen und Beispiele möglich war. Alle Zeichen sprachen dafür, daß der Sohn ein sehr tüchtiger Mann werden würde, und diese Zeichen täuschten auch nicht. Seine Aufführung war durchaus anständig und sittlich, und er war ein Muster von Klugheit. Das gefiel seinen Eltern dermaßen, daß sie glaubten, alles, was sie für ihn täten, wäre noch zu wenig getan. Die Mutter jedoch drängte es, aus schwärmerischer Zärtlichkeit für das Schoßkind zu einem Astrologen zu gehen, um von ihm zu erfahren, wie sein ferneres Leben ausfallen werde. Da wurde das Horoskop gestellt, aber es zeigte als Ausklang eine schrille Dissonanz. Die Mutter erfuhr nämlich, daß ihr Sohn zweiunddreißig Jahre lang auf dem Wege der Tugend wandeln, dann aber werde gehängt werden. ›Gräßlich und unglaublich!‹ schrie sie auf, ›aber ich will schon Sorge tragen, daß er auf dem rechten Wege bleibt, oder alles, was ich für ihn getan habe, ist umsonst.‹ Die ganze Familie wurde bald mit der schrecklichen Prophezeiung bekannt, aber der Sohn war schon neunundzwanzig Jahre alt, und alle glaubten, während der drei Jahre bis zum zweiunddreißigsten werde sich die Art des jungen Mannes nicht mehr ändern können, und lebten in der festen Zuversicht, daß der Prophezeiung zuwider alles gut gehen werde. Da aber erhält der Sohn das Kommando über ein Schiff, er geht zur See, das lustige, freie Leben da gefällt ihm, er überschreitet seine Anweisungen, und weil er sie einmal überschritten hat, wird er aus lauter Vergnügen daran zum Piraten. Bei einem Zusammenstoß tötet er einen Mann, und als er in sein Vaterland zurückkehrt, wird er gefangengesetzt, zur Untersuchung gezogen, verurteilt und gehängt. Ist das nicht ein trauriger Beweis von der überwältigenden Macht der Gestirne? Aber wir wollen nicht zu lange dabei verweilen und wieder zu unseren eigenen Angelegenheiten kommen. Sie sollen mir nun, was ich nicht selbst kann, mein Schicksal voraussagen, und diese alte Frau soll Sie kontrollieren, damit Sie mir keine Lüge sagen. Entschuldigungen nehme ich nicht an. Denn beim Himmel, wenn Sie mir's abschlagen, so verlasse ich augenblicklich Ihre Werkstatt von Betrügereien, und nachher, verlassen Sie sich drauf, wird Sie der Teufel holen.« Die Angst des Astrologen hatte sich so gesteigert, daß er zuerst sprachlos war. Er wußte nicht, wohin der Unbekannte steuerte. »Was wünschen Sie denn nun?« sagte er endlich. »Wie, sehen Sie denn nicht, in welchen Schreck Sie das arme Weib versetzt haben! Es zittert ja wie ein Espenlaub.« »Freund,« rief der Astrolog, der sich endlich ermannt hatte, »ich bin nicht gewohnt, daß Personen in mein Haus dringen, die mir ins Angesicht sagen, daß ich gehängt werden soll, und dann, um es zu bestätigen, mir eine Altweibergeschichte erzählen von einem jungen Manne, der zur See ging und wegen Räubereien aufgeknüpft wurde, was er wahrscheinlich vollkommen verdient hatte. Was aber Ihr Schicksal betrifft, so will ich mich so kurz und deutlich als möglich ausdrücken: Ihr werdet am Galgen baumeln, so gewiß Euer Name ist – Sawney Cunningham!« »Sawney Cnnningham!« rief die Amme und umschlang seinen Nacken, um ihn abzuküssen wie eine Mutter, die ihr liebstes Kind wiedergefunden hat. Indem sie ihm ernst ins Gesicht blickte, schrie sie noch lauter: »Und du bist Sawney Cunningham! Das dachte ich doch, du würdest als ein großer Mann kommen, du warst so ein rechter schottischer Junge.« »Sehen Sie nun nicht, Doktor,« sprach Sawney, »wie Sie gelogen haben, als Sie mir unverschämterweise vom Galgen sprachen, während diese, meine erprobte Wahrsagerin hier, mir sagt, daß ich ein großer Mann bin. Denn große Männer können nicht gehängt werden, man hängt nur kleine.« »Mich kümmert's nicht, was sonstwer sagt, denn gehängt werden Sie, und zwar in Monatsfrist, oder es ist noch nie ein Hund in Schottland gehängt worden.« »Bitte, gelehrter Bruder, wie kommen Sie dazu, das zu wissen, ohne das Horoskop zu Rate gezogen zu haben?« »Wenn Sie es wissen wollen – weil Ihre Aufführung mir deutlicher als das Horoskop sagt, daß Sie schon seit zwölf Jahren den Galgen verdient haben. Hamiltons Tod wäre schon vor langer Zeit an Ihnen gerächt worden, wenn unsere Gesetze nicht so günstig für Sie gewesen wären. Jetzt aber will ich Sie überzeugen, daß ich tiefere Kenntnis in der Astrologie besitze; ich will Ihnen die Handlung voraussagen, die Sie an den Galgen bringen wird. Heute über einen Monat werden Sie, trotz aller Ihrer Vorsicht und trotz aller Versuche, es nicht zu tun, gehen, um Ihrem Oheim mütterlicherseits Master William Beam einen Besuch abzustatten: und den werden Sie ermorden und dann gehängt werden.« Der feierliche Ernst, mit dem der Astrolog diese Worte sprach, machte auch einen Sawney Cunningham betroffen. Er sagte kein Wort darauf, verfiel in ein düsteres Sinnen und verließ plötzlich das Zimmer, nachdem er seiner alten Amme fünf Schilling gegeben hatte. Der Eindruck währte indes nicht lange. Was hatte der alte Mann denn getan? Er hatte ihn ja nur mit gleicher Münze heimgezahlt: es war ein Spaß gewesen, wie seine Erzählung ein Spaß gewesen war. Er verfiel wieder in sein altes Leben, nur daß er mit mehr Vorsicht zu Werke ging und den Schein des Wohlverhaltens noch eifriger zu beobachten suchte, während er in Wirklichkeit mit derselben Frechheit auf Abenteuer auszog. Wirklich hatte er die Unverschämtheit in seines Oheims Beam Haus zu dringen, um ihn zu besuchen. Der Oheim empfing ihn, als sei nichts vorgefallen, er bewirtete ihn in alter Gastfreiheit, und stellte ihm das ganze Haus zur Verfügung. Aber nachdem sich der Neffe gesättigt und ausgeruht hatte, setzte er sich ihm gegenüber und sprach: »Neffe, es war seit langem mein aufrichtiger Wunsch, eine Veränderung in deinem Lebenswandel zu entdecken, damit ich sagen könnte, ich hätte einen Neffen, der seiner Verwandtschaft und meiner Liebe wert wäre, einen, dem ich mein Gut hinterlassen könnte, weil er es verdient. Aber von allen Seiten wird mir mitgeteilt, daß es mit dir immer schlimmer und schlimmer geht. Ich bin stets geneigt, dem, was die Leute sagen, die beste Auslegung zu geben; aber wenn Tag um Tag neue Gerüchte von deinen Ausschweifungen und deinen Schandtaten kommen, so muß ich endlich doch glauben, daß der größte Teil dieser Berichte wahr ist. Ich will nicht alles aufzählen, was man dir vorwirft. Aber mich dünkt, wenn eine gute Erziehung, ein ansehnliches Vermögen und ein schönes, liebevolles Weib etwas zu deiner Besserung hätten tun können, so hätten sie es tun müssen. Deine Frau war dir ein treuer, nachsichtiger und liebreicher Freund in all deinem Mißgeschick, und die niedrigste Lebensbeschäftigung, wenn du dich ihr mit Ernst gewidmet hättest, würde dich dir selbst und dir die Achtung deiner Familie und deiner Freunde zurückgegeben haben. Ich weiß sehr wohl, daß mein Rat dir so viel wie nichts ist, Männer meines Alters werden ja von euch jüngeren, die ihr alles besser zu wissen glaubt und von Tadel und Weisungen nichts hören wollt, nur des Belächelns wert gehalten. Möge die Vorsehung dir noch eine reichliche Fülle von Jahren aufgespart haben, damit du sie anders verbringst als die vorangegangenen. Wenn ich irgend Hoffnung haben könnte, daß du noch wirkliche Reue empfändest, dann könnte ich wünschen, daß Gott mir Kraft gäbe, es noch zu erleben, denn die Zufriedenheit, die es mir bereiten würde, kennt niemand als Gott allein und wer in einer Lage ist wie ich. Unsere Familie hat durch viele hundert Jahre sich einen unbefleckten Namen in dieser Stadt erhalten, die Leute wissen, welche gute Erziehung wir dir erteilt haben und wie gut es dir hätte gehen können. Wenn das Gerücht wahr ist, so lastet auf dir Hamiltons Tod; aber ich kann es nicht übers Herz bringen, zu glauben, daß du einer solchen schauderhaften Tat fähig gewesen sein solltest. War er doch, wie es heißt, dein Wohltäter und hatte dich in deiner drückenden Lage durch beträchtliche Summen unterstützt; kein Heide würde seinen Wohltätern so vergelten. Ich muß so ausführlich darüber sprechen, denn gerade das muß zwischen uns geklärt werden. Vor allem sollst du in dich gehen und ein besseres Leben beginnen in den Tagen, die dir noch zugemessen sind; dann sind die Wünsche deiner Freunde und deiner Familie erfüllt. Versuche zuerst die Leidenschaften unter die Gewalt der Vernunft zu bringen und laß Gottes Weisheit jede Handlung deines künftigen Lebens leiten. Schlimme Taten gewähren nur Vergnügen in dem Augenblick, in dem man sie vollbringt, weil das Interesse und die Lust dabei im Spiele sind; aber auf die Dauer ist nichts so beseligend und erquickend wie ein tugendhaftes Streben, wenn auch der Weg mit Dornen besetzt ist. Diese Ermahnung ist übrigens wahrscheinlich die letzte, die von meinen Lippen kommt, aber du bedarfst jeden Augenblick des Rates, denn du bist wie ein Kind, dem der Verstand fehlt. Aber ach, ich fürchte, es ist mit dir schon zu weit gekommen, und du bist wirklich nicht mehr imstande, ein neues Leben zu beginnen. Wenn das der Fall ist, dann habe ich wohl ein Recht, zu sagen, deine Lage ist bejammernswert, und für alles in und außer der Welt möchte ich nicht in deiner Haut stecken; und du kannst dir selbst ausrechnen, was du dann zu erwarten hast, nicht nur in dem gegenwärtigen, sondern vor allem in dem zukünftigen Leben, in dem alle Taten der Menschen ihren gerechten Lohn finden.« Der alte Mann vergoß eine Flut von Tränen, als er geendet hatte. Auch Sawney saß mit geneigtem Kopf da und wischte sich die Augen. Aber es waren Krokodilstränen. Er war nur ins Haus getreten, um den würdigen alten Mann in einem günstigen Augenblick unbemerkt aus der Welt zu schaffen und sein Gut in Besitz zu nehmen, denn es mußte, da der Oheim keine männlichen Erben hinterließ, nach dem Gesetz ihm zufallen. Durch die Tränen schielte er nach dem Greis, der in seiner tiefsten Bewegung nichts sah. Plötzlich sprang er auf und stieß ohne ein Wort dem Oheim den Dolch ins Herz. William Beam war auf der Stelle tot. Vom Falle aufgeschreckt, eilte ein Dienstmädchen in die Stube. Im gleichen Augenblick hatte er auch sie gepackt und ihr mit der scharfen Klinge die Kehle von Ohr zu Ohr durchschnitten. Um die Entdeckung zu verhindern, legte er, nachdem er die wertvollsten Dinge zusammengerafft und geraubt hatte, Feuer in dem Hause an. Aber die Tat sollte diesmal entdeckt werden. Der in die Höhe wirbelnde Rauch rief die Nachbarschaft auf den Plan. Sie stürzten herbei und löschten den Brand, noch ehe er um sich gegriffen hatte. Beam und sein Dienstmädchen wurden ermordet aufgefunden. Der Mörder war verschwunden. Jeder ahnte, wer es war; dennoch ließ sich über die Mordtat selbst nichts feststellen. Bald darauf wurde eine ganze Räuberbande festgenommen. Sie war mit Sawney gelegentlich in Verbindung gewesen. In der Hoffnung, ihr eigenes Los zn erleichtern, machten die Räuber Geständnisse, die ihn betrafen. Er wurde ergriffen, in den Talbooth, den berühmten Kerker von Edinburg, gesteckt, vor Gericht gestellt und, da jetzt Zeugen über Zeugen gegen ihn auftraten, verurteilt. Er endete am 12. April 1635 zu Leith sein Leben am Galgen. Auf dem Wege dahin verriet er nichts von Furcht. Er starb, wie er gelebt hatte, verstockt und hartnäckig bis zum letzten Augenblick. Wilhelmine Krautz Bei dem Ministerpräsidenten von Manteuffel gelang es einem Damenschneidermeister Baumann in Berlin zu Anfang des Jahres 1853 eine Audienz in einer ganz persönlichen Angelegenheit zu erhalten. Der Eintretende war ein Mann von etwa vierzig Jahren, klein, sehr dürr und höchst befangen in seinem ganzen Auftreten. Dennoch trat er den fragenden Blicken des Ministers mit einer gewissen krampfhaften Entschiedenheit entgegen und sagte: »Ich unterstehe mich Eurer Exzellenz zwei Fragen vorzulegen, um deren gnädigste Beantwortung ich bitten wollte.« Nachdem ein bejahendes Kopfnicken die Erlaubnis gewährt hatte, sprach der Mann weiter: »Waren Eure Exzellenz in Neustadt-Eberswalde, um mir die Herrschaft verschreiben zu lassen, die Se. Majestät der König mir schenken wollen?« »Nein!« »Wissen Eure Exzellenz, daß Se. Majestät gewünscht haben, daß ich den Namen Graf von Hohenzollern annehme?« Das zweite Nein war selbstredend von einem sehr bedenklichen Blick auf den Fragenden begleitet, der nun mit größter Enttäuschung in der Stimme schloß: »Dann bin ich der unglücklichste Mensch von der Welt. Die Wilhelmine hat mich betrogen. Ich habe Eurer Exzellenz nichts mehr zu sagen, bitte um Entschuldigung und habe die Ehre, mich ganz gehorsamst zu empfehlen.« Jetzt aber verlangte der Ministerpräsident mehr zu hören. Der Schneider mußte bleiben und seine ganze Unglücksgeschichte erzählen. Sie war derart, daß er sie vor dem städtischen Kriminalgericht wiederholen mußte, und führte zu einer Untersuchung der Angelegenheit, die ergab, daß Baumann in seiner unerhörten Leichtgläubigkeit aufs schwerste von der bei ihm beschäftigten Näherin Wilhelmine Krautz getäuscht worden war. Wilhelmine Krautz war im Juni des Jahres 1852, damals sechzehn Jahre alt, als Näherin in das Geschäft des Damenschneiders eingetreten. Zwischen der kleinen schwächlichen Arbeiterin mit dem blassen Gesicht und dem ebenso kleinen schwächlichen Arbeitgeber hatte sich bald ein zartes Liebesverhältnis angesponnen, das zu einer innigen Vertraulichkeit geführt hatte, ohne daß von der Knüpfung engerer Bande fürs Leben die Rede gewesen wäre. Der Meister war bald wie mit magischen Banden von der kleinen Schülerin umstrickt gewesen. Er hatte auf ihre Worte gelauscht und ihr gehorcht wie seinem Schutzgeiste. Im Dezember 1852 hatte ihm nun Wilhelmine erzählt, sie habe die Bekanntschaft eines der reichsten Männer der Welt, des Grafen Briloff, gemacht; sie besuche ihn jeden Abend, um – mit ihm Geld zu zählen, das immer in große Säcke getan werde, und obgleich sie schon wochenlang gearbeitet hätten, wolle und wolle die Arbeit kein Ende nehmen. Wenn der arme Meister zunächst Regungen von Eifersucht empfunden hatte, so waren sie zuletzt unter den Erzählungen von dem unglaublichen Reichtume des glücklichen Russen erstickt. Seine Armut hatte sich an den Bildern von einer Goldmenge, wie sie sonst nur in persischen Märchen vorkam, geradezu berauscht. Außerdem hatte ihm Wilhelmine erzählt, daß der Graf ein außerordentlich freigebiger Mann sei; sie habe ihm schon gesagt, daß sie einen Freund habe, dem es schlecht gehe, und er habe ihr versprochen, dem armen Baumann zu helfen. Freilich sollte Baumann selbst das seine dazu tun. Er sollte Wilhelmine jeden Tag zehn Silbergroschen für den großmütigen Grafen übergeben, die mit in den Geldsack, welcher jeden Tag fertig würde, gelegt werden und gewissermaßen als Kapitalbeteiligung gelten sollten: Weihnachten würde es dann eine große Überraschung für Baumann geben. Baumann war bereitwilligst darauf eingegangen. Er hatte Wilhelmine bis Weihnachten regelmäßig jeden Tag zehn Silbergroschen übergeben, damit sie das Geld dem Grafen aushändige. In der Weihnachtszeit selbst hatten sich dann noch größere Wunder ereignet. Wilhelmine war mit freudestrahlendem Gesicht zu ihrem Freunde gekommen: sie war auf dem Weihnachtsmarkt gewesen, dort hatte ihr edler Graf Briloff eine Rede gehalten, der Prinz von Preußen war vorübergefahren, hatte sie mit angehört, war entzückt gewesen, hatte den Grafen eingeladen, in seinem Wagen Platz zu nehmen, auch Wilhelmine hatte er dazu aufgefordert, beide waren mit ihm in sein Palais Unter den Linden gefahren, und dort hatte ihr der edle Prinz einen kostbaren mit Edelsteinen besetzten Ring geschenkt. Es war nur schade, daß sie ihn dem Schneider nicht zeigen konnte, denn der Prinz hatte ausdrücklich die Bedingung gestellt, daß sie den Ring niemals jemand in der Welt sehen lassen dürfe. Das war nun freilich eine harte und fast grausame Bedingung: einem jungen Mädchen einen kostbaren Schmuck zu schenken, ohne daß sie ihn jemand zeigen durfte; aber das solle wahrscheinlich nur eine Probe sein, wie sie ja in jedes Märchen gehört, und wenn sie überstanden sei, werde ein großes Glück ihrer und ihres Freundes warten. Die Belohnung war wirklich bald nachgekommen, aber Wilhelmine hatte dabei nur an den braven Schneidermeister gedacht. Sie hatte ermittelt, daß der Graf Briloff in Berlin vierunddreißig Häuser besitze, und ihn dazu bestimmt, von diesem Überfluß sechs an den armen Baumann abzugeben. Baumann erhielt die Versicherung, daß sie bereits bei dem Häuseradministrator in der Lindenstraße gewesen sei, der die ganze Angelegenheit zu besorgen habe. Dieser aber habe ihr gesagt, es müsse für jedes Haus zur Umschreibung ein Antrag ans Kammergericht gestellt werden, und die Stempelgebühr für jeden betrage fünfzehn Silbergroschen. Es wäre unbillig, wenn der Geschenkgeber auch diese Ausgabe tragen müsse. Baumann entschloß sich freudig, aus seinem mageren Beutel die Stempelgebühren zu zahlen. Auch dafür war er belohnt worden, denn der Graf Briloff hatte ihm nun zu den ersten sechs ein Haus nach dem anderen geschenkt, bis der arme Schneider am Ende im Besitze von fünfzehn Häusern gewesen war, die er zwar noch nicht bewohnen durfte und nicht einmal zu sehen bekam, an deren Besitz er sich aber doch schon werden konnte, weil er ja die Stempelgebühren für alle entrichtet hatte. Graf Briloff war aber immer noch gütiger geworden. Er hatte auch noch bedeutende Güter bei Neustadt-Eberswalde, die er selbst nicht bewirtschaften konnte, und es war ihm eine wahre Last vom Herzen gewälzt, daß er in dem Schneider Baumann endlich einen Mann gefunden hatte, der sie ihm abnehmen könnte. Baumann hatte sich auch dazu bereit gefunden. Die Sache mußte indessen ihre Schwierigkeiten haben und nicht so leicht zu bewerkstelligen sein, denn es wurden sehr bedeutende Personen um die Angelegenheit bemüht. Wahrscheinlich handelte es sich dabei auch um eine fideikommissarische Stiftung oder ein Majorat. Der Ministerpräsident von Manteuffel war selbst nach Neustadt-Eberswalde gereist, und da die Sache schleunigst in Ordnung gebracht werden sollte, flogen die Depeschen täglich von Neustadt nach Berlin und umgekehrt. Außer Herrn von Manteuffel waren zwei Staatsräte und das ganze Stadtgericht wegen der Sache in Tätigkeit gesetzt worden. Bei der Gelegenheit hatte Wilhelmine dem Freunde erzählt, daß sie selbst beim Ministerpräsidenten zum Besuche gewesen sei und von dem huldreichen Manne kleine Geschenke, wie einen Kleiderriemen, eine Flasche mit Essenz, ein hölzernes Spielzeug in Form einer Lokomotive und was sonst ein Ministerpräsident seinen Lieblingen zu schenken pflegt, erhalten habe. Baumann betrachtete diese Gegenstände mit einer gewissen Rührung und Pietät gegen den vornehmen Geschenkgeber. Im Januar 1853 hatte das Glück der Geliebten seinen Gipfelpunkt erreicht. Im Januar war Wilhelmine Krautz mit dem Grafen Briloff zur königlichen Tafel gezogen worden. Es ist zu bedauern, daß man von der Unterhaltung nicht mehr erfuhr, als daß Se. Majestät Wilhelmine vertraute, daß er in Berlin siebenhundertundzehn Häuser besitze. Als sie ihm darauf von Baumann, seiner ehrlichen treuen Gesinnung, seinem loyalen Charakter und seinem armseligen Leben erzählt hatte, war das Herz des Königs erweicht worden, und es hatte Gnade geträuft. Noch an der Tafel hatte Se. Majestät erklärt, daß sie diese siebenhundertundzehn Häuser und außerdem noch dreiundzwanzig Morgen Land, vermutlich in der Nähe von Berlin, dem Damenschneider Baumann schenken und ihn selbst in den Adelstand erheben wolle. Weiter hatten Se. Majestät gewünscht, daß Baumann als geadelter Herr einen der drei adeligen Namen von Rothenburg, von Lindenau oder von Hohenzollern annehmen möge; am liebsten würde er es sehen, wenn er den Namen Hohenzollern wählte, da jetzt gerade elf Personen denselben trügen und durch ihn das Dutzend voll würde. Die Sache hatte aber natürlich noch geheimgehalten werden müssen, und inzwischen mußte außerdem viel qezahlt werden: das war die Schattenseite der Geschichte. Was bedeutete das aber gegen eine Herrschaft bei Neustadt-Eberswalde, eine andere bei Berlin und so viel Häuser, als der zehnte Teil von ganz Berlin betrug, Baumann hatte gern und gutwillig gegeben, solange er etwas gehabt hatte, und als er nichts mehr gehabt hatte, so hatte er eben geborgt. Es hatte Tage gegeben, an denen er allein für Stempel drei Taler zu zahlen gehabt hatte. Wenn er gezaudert hatte, hatte Wilhelmine erlauchte Beispiele dafür bereit gehabt, wie verdrießlich, umständlich und kostspielig die Geschäfte mit den Gerichten seien. Ja, des Königs Majestät selbst hatte sie eines Tages auf dem Stadtgerichte getroffen, wie sie einhundertfünfzig Taler Kosten gezahlt hatte. Das war der Höhepunkt gewesen. Die Sache scheint wenigstens von da ab, wenn nicht im erfindungsreichen Geiste der Fee, so doch im Gehirn des Betrogenen auf Hindernisse gestoßen zu sein: größere Schwindeleien konnten leicht gefährlich werden. Wilhelmine selbst hatte von Mißtrauen gesprochen, das man zuweilen haben müsse. Sie hatte dem Freunde erzählt, wie sie damals, als sie den König auf dem Gerichte getroffen hatte, einen Stadtgerichtsrat vertraulich gewarnt habe, dem Herrn von Manteuffel das Geld auszuhändigen, weil alles, was er erhielte, nachher doppelt gezahlt werden müßte. Wahrscheinlich war ihre Phantasie, die sich nur von dem nährte, was in ihrer nächsten Nähe gesprochen wurde, von einem der jährlich ein- oder ein paarmal auftauchenden Gerüchte, daß Herr von Manteuffel abgehen werde, zu dieser merkwürdigen Angabe angeregt worden. Bis Mitte Februar hatte Baumann auf diese Weise an angeblichen Stempelgebühren gegen hundert Taler gutwillig gezahlt und dazu ein Darlehen von gleicher Höhe aufnehmen müssen. An warnenden Stimmen hatte es zwar nicht gefehlt; viele seiner Bekannten hatten in der kleinen Fee eine Schwindlerin erkannt und sich alle erdenkliche Mühe gegeben, Baumann aus seinem Traume aufzuwecken, aber sie waren schnöde zurückgewiesen worden. Der tätigste und beste Beistand für die Betrüger sind die Betrogenen selbst; je tiefer diese sich mit ihnen eingelassen haben, um so mehr sträubt sich ihr Stolz, es zu bekennen, und ihr Scharfsinn arbeitet zugunsten jener, um sich selbst vor der schrecklichen Entdeckung zu bewahren. Baumann war aber auch innerlich so fest von der Wahrheit alles dessen überzeugt, was seine Wilhelmine ihm mitgeteilt hatte, daß er sich vor stiller Seligkeit über sein Glück nicht zu lassen wußte. So schrieb er damals einen entzückten Brief an seinen Bruder, in dem die Stelle vorkommt: »Merkwürdig! Wunderbar! Denke Dir, aus einem armen Schneider Fips wird ein geadelter Fürst!« Er hatte auch noch nicht gezweifelt, als er zu Herrn von Manteuffel gegangen war. Nur zu lange hatte ihm die Geschichte gedauert. Er hatte sich also ein Herz genommen, um an der Quelle zu erfahren, in welchem Stadium die Sache mit der Häuserschenkung stehe, und – die Entdeckung und Enttäuschung erfolgten in der Weise, wie wir es oben erzählt haben. Am 10. Mai 1853 wurde die Sache vor der Deputation des Kriminalgerichts zu Berlin verhandelt. Die Angeklagte trat mit höchst unbefangener Miene ein, aber von dem Augenblicke an, wo sie auf der Anklagebank Platz genommen hatte, fing sie heftig an zu zittern und schien in großer Angst über den Ausgang des Prozesses. Sie hatte in der Voruntersuchung ein vollständiges Bekenntnis abgelegt und beantwortete jetzt die an sie gestellten Fragen mit einem stummen Kopfnicken; dann aber ließ sie sich mit gewandter Sprache über die Sache ziemlich vernehmlich aus. Die Tatsache bestritt sie nicht, wollte aber anfänglich nicht wissen, warum sie so gehandelt hatte: ein Dämon mochte ihr den Schabernack eingegeben haben. Namentlich wußte sie nicht anzugeben, wie sie zuerst auf den Gedanken zu diesen Schwindeleien gekommen sei. Dann mußte sie jedoch eingestehen, daß sie sich von dem Stempelgelde Kuchen, andere Näschereien und Spielereien gekauft und also dem Baumann das Geld in betrügerischer Absicht abgenommen habe. Baumann erschien als Hauptbelastungszeuge. Der einundvierzig Jahre alte kleine, dürre, in seinem Auftreten höchst befangene Mann trug mit einer begreiflichen Ängstlichkeit das vor, was wir schon wissen. Zuerst und zumeist hatte ihn die Beschreibung von dem entsetzlichen Papiergeldreichtum des Grafen Briloff geblendet. Es klang ja so wunderbar und doch gewissermaßen auch so natürlich, daß ein so reicher Mann sich das Vergnügen machte, sich mit abgegriffenen Papierscheinen die Pfeife anzuzünden, wie ihm die Krautz erzählt hatte. Schwerer für ihn zu fassen war ein anderes: Papier hatte auch der arme Schneidermeister in Massen gesehen, aber Gold in Massen schwerlich. Da hatte ihm einst Graf Briloff in seiner Laune einen ganzen Goldklumpen zum Geschenk gemacht. Er hatte ihn auf einen Einspänner laden lassen, und Wilhelmine hatte wahrscheinlich auf dem Klumpen gesessen, um ihm denselben ins Haus zu bringen. Unglücklicherweise war aber das Pferd des Fuhrmanns auf der Straße scheu geworden, und so war die Sendung unterblieben. Wo der Goldklumpen hingekommen ist, wird uns nicht gesagt, hergekommen ist er möglicherweise aus der Lektüre des Robinson. Aber den Empfang der Häuser und Ländereien waren ihm dann sogar mehrere Bescheinigungen vorgezeigt worden, die er hatte unterschreiben müssen. Ihr origineller Inhalt lautete wörtlich: »Daß ich das Herzogtum und Grafentum annehme, Sr. Majestät mich unterwerfe und verspreche, meinen Untertanen treu und gerecht zu sein. W. F. Baumann, Schneidermeister.« Zuweilen, gab Baumann zu, habe er doch auch einen Zweifel an Wilhelminens Mitteilungen gehegt, wenn er ihn aber zu äußern gewagt habe, habe sie die Hände gerungen und die Augen verdreht, sei in Ohnmacht gefallen und oft eine Stunde erstarrt und leblos liegengeblieben. Bei der Gerichtsverhandlung Anwesende bemerkten übrigens, daß der Zauber, den die kleine Hexe auf den Schneider ausgeübt hatte, noch da fortgedauert habe. Obgleich so gewaltsam und furchtbar aus seiner Täuschung gerissen, habe er noch immer mit ihr geliebäugelt, und wenn er über eine Angabe im Zweifel war, wandte er sich zu ihr und sagte: »Wilhelminchen wird das wohl besser wissen«, oder: »Wenn Wilhelminchen es gesagt hat, wird es wohl so sein.« Als man ihn fragte, ob er denn bei klaren Sinnen sei, eine so ungewöhnliche und unmotivierte Vorliebe so hoher und höchster Personen für ihn, der ihnen in seiner niedrigen Stellung doch ganz unbekannt gewesen sein müsse und sich durch nichts hervorgetan habe, um ihre Aufmerksamkeit zu erregen, für möglich gehalten habe, gab er zum erstenmal eine Erklärung, die in Hinsicht auf die Zeitumstände und das Fassungsvermögen des Schneiders einigermaßen vernünftig war: er habe im Jahre 1848 nie irgendeinem Vereine und nicht einmal der Bürgerwehr angehört; man habe deshalb alle Listen nachgeschlagen, aber auf keiner einzigen seinen Namen gefunden. Er ist nicht der einzige gute Bürger, der auf dieses Verdienst der Passivität seinen Stolz setzte. Die Staatsanwaltschaft, die in der Angeklagten einen weiblichen Münchhausen erkannte, fand wenig Schwierigkeit, ihren Strafantrag zu motivieren; strafmildernd wirkte nur die ungemeine Leichtgläubigkeit des Betrogenen. Die Krautz wurde zu vier Monaten Gefängnis und hundert Talern Geldbuße, im Unvermögensfall zu noch zwei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Desrues In Paris lebte in der Mitte der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ein junger Kaufmann Desrues, der zuerst ein kleines Krämergeschäft betrieb, dann aber, nachdem er durch kluges Haushalten, einträgliche Geschäfte und die Verheiratung mit einer vermögenden Frau wohlhabend geworden war, nur noch Kommissionsgeschäfte großen Stils ausführte, die ein unbedingtes Vertrauen zu ihm voraussetzten. Er galt tatsächlich auch als zuverlässig, gebildet, fromm und ehrenhaft und spielte diese Rolle bis fast zu seinem Tode mit dem größten Geschick und dem besten Glücke fort. Erst dann wurde bekannt, daß er ein vollendeter Heuchler gewesen war, und man nannte ihn lange Zeit nur noch l'infame Desrues . Er war im Jahre 1745 zu Chartres in Beauce geboren und hatte schon im dritten Jahre seine Eltern verloren. Dann hatten sich seine Verwandten seiner angenommen, aber einer um den anderen hatte sich seiner entledigt, weil sie gemerkt hatten, daß er sie bestahl. Er trieb sich dann lange Zeit fast vagabundierend umher, bis einer seiner Vettern den fünfzehnjährigen Burschen zu einem Materialwarenhändler in Paris in die Lehre gab. Desrues bestahl seinen Herrn fortgesetzt, aber so geschickt, daß dieser es nicht merkte. Er empfahl ihn vielmehr 1767 als Kommis seiner Schwägerin, die, seit mehreren Jahren Witwe, in der Rue St.-Victor einen eigenen Materialwarenladen hatte. Desrues benutzte die drei Jahre seines Dienstes hier, um sich selbst ein Vermögen zu erwerben, während die Witwe ihrem Ruin entgegenging, doch geschah das auch jetzt wieder in so geschickter Art, daß nicht der geringste Verdacht entstehen konnte. Er war in allem der sittsamste, tugendhafteste Mensch: so jung noch, und so fromm. Er versäumte nie die Messe, er fastete streng, betete, gab Almosen und verrichtete regelmäßig seine Beichte, für die er sogar zwei Beichtväter hatte. An den zwei Rosenkränzen, die er stets bei sich trug, hingen verschiedene Reliquien. In den Kreisen seiner Bekanntschaft erzählte man sich mit Bewunderung zwei Züge seiner stillen Heiligkeit. Während der ganzen Karwoche 1769 hatte er auf Stroh auf der Erde geschlafen. Wie könne man in der Woche, wo der Herr gelitten habe, hatte er gemeint, auf weichem Pfühle seine Glieder dehnen! Dann hatte eine seiner Schwestern im Kloster der Heimsuchung zu Chartres den Schleier genommen. Es war in der Pfingstwoche gewesen. Er hatte seine Prinzipalin um die Erlaubnis gebeten, der heiligen Handlung beizuwohnen. Am heiligen Freitag hatte er zu Fuß Paris verlassen und auf dem ganzen Wege nichts als am Abende etwas trockenes Brot genossen. Für diese drei Jahre eines mönchischen Lebens wollte er nun aber auch seinen Lohn haben. Die Krämerin, bei der er war, fühlte sich bald außerstande, ihr Geschäft fortzusetzen. Sie hatte fortwährend mit Verlusten zu kämpfen, die für Desrues natürlich ebenso viele Gewinne waren. Endlich kaufte dieser ihr das Geschäft für eine Leibrente von zwölfhunderl Livres und freie Wohnung ab. Der Vertrag war in zwei Exemplaren aufgesetzt worden. Eines Tages nun trat Desrues bei der armen Witwe ein und bat sie, ihm ihren Kontrakt zu zeigen, er habe seinen verlegt, und er entsinne sich nicht mehr, wann die erste Zahlung zu leisten sei. Die Frau holte arglos das Papier hervor. Kaum aber hatte Desrues es in Händen, als er es in kleine Stücke zerriß. Die Witwe erkannte in diesem Augenblick vielleicht den ganzen gemeinen Charakter des Mannes: sie drohte ihm mit dem Gericht. »Verklagen Sie mich«, entgegnete er ruhig, »ich bin Ihnen nichts schuldig. Sie haben keinen anderen Beweis gegen mich als den Eid, den ich selber leiste, und den werde ich getrost schwören. Mir wird man glauben, Madame!« Die Unglückliche ergoß sich in Zornworten, die er ruhig lächelnd anhörte, und auch als sie mit der Drohung schloß: »Gott sei deiner Seele gnädig, aber deinen Leib sehe ich noch auf dem Schafott!« hatte er nur ein hämisches Grinsen für sie. Wir müssen diese Erzählung ebenso auf Glauben hinnehmen wie die beiläufige Erwähnung, daß Desrues einige Zeit vorher derselben Frau den Vorschlag gemacht habe, einen reichen Geistlichen, der bei ihr wohnte, zu vergiften und die Beute mit ihm zu teilen. Wenn sie dazu geschwiegen und dann doch den Leibrentenvertrag mit demselben Menschen abgeschlossen hätte, so wäre sie freilich nicht berechtigt gewesen, sich über die Schlechtigkeit Desrues' zu beklagen. Auch einen seiner Oheime hatte Desrues durch den Schein eines ehrbaren Lebenswandels so sehr für sich eingenommen, daß dieser sich für einen von dem Neffen ausgestellten Wechsel von fünftausend Livres verbürgte. Am Verfallstage aber zahlte Desrues unter irgendeinem Vorwande nicht, und der Oheim, der nun als Bürge angegangen wurde, verlor seine fünftausend Livres. In diese Zeit fiel auch ein noch schwereres Verbrechen, das er zweifellos begangen hat, wenn auch die näheren Umstände nicht ermittelt werden konnten. Um ein Materialwarengeschäft zu übernehmen, kam ein junger Mann aus der Provinz nach Paris, suchte Desrues aus, der bereits im Rufe eines der solidesten und gewiegtesten Kaufleute stand, und bat ihn, ihm mit Nat und Tat zur Seite zu stehen. Zu diesem Zwecke gab er ihm die Summe von achttausend Livres in die Hände. Nach einigen Wochen erklärte ihm Desrues wirklich, er wisse ein sehr rentables Geschäft, das im ganzen zu verkaufen sei, doch dazu bedürfe es weiterer sechzehntausend Livres. Der junge Mann schrieb an seine Eltern, und sie schickten ihm wenigstens noch viertausend Livres. Auch diese übergab er Desrues, der zu tun versprach, was in seinen Kräften stehe. Die Eltern hörten daraufhin längere Zeit nichts von ihrem Sohne. Sie schrieben an Desrues und erhielten die beunruhigende Nachricht, ihr Sohn habe sich die zwölftausend Livres zurückgeben lassen, da er - nach den Angaben Desrues' - seinen Plan geändert und sich anderswo niederzulassen beschlossen habe. Er sei gewiß aus Paris fortgereist, wohin, darüber hätte er ihm nichts gesagt. Die bestürzten Eltern hatten damals keinen Grund, auf Desrues einen Verdacht zu werfen; da aber von dem jungen Manne nie wieder etwas zum Vorschein gekommen ist, so wurde es für das Publikum später zur Gewißheit, daß er durch Desrues beiseite geschafft worden war. Ein wohlhabender Pariser Bürger hatte seinen Sohn als Lehrling bei Desrues untergebracht. Sooft der Vater nun zu Desrues kam, klagte dieser über den jungen Menschen: er sei näschig, liederlich, und er müsse seine Kästen vor ihm verschließen. Eines Tages aber kam der Prinzipal zu dem Vater gestürzt und sagte ihm in höchster Aufregung, er habe sich nicht geirrt, der Bursche, ein Taugenichts durch und durch, sei heute morgen davongelaufen 16 und habe ihm eine Summe von sechshundert Livres mitgenommen. Der geängstigte Vater wagte an der Mitteilung eines Desrues nicht zu zweifeln, und um für sich und seine Familie nur die Ehre seines Namens und für seinen verschwundenen Sohn eine Aussicht zu retten, ersetzte er Desrues die sechshundert Livres. Das Opfer war umsonst: der Knabe ist nie wieder zum Vorschein gekommen. Man sprach später noch von zahllosen Fällen, bei denen der dringendste Verdacht bestand, daß Desrues gefälscht, betrogen, Personen habe verschwinden lassen, um sich zu bereichern. Es steht jedenfalls fest, daß er dreimal betrügerischen Bankrott gemacht hat, aber jedesmal hatte er durch geschickte Machenschaften und den Glorienschein der Frömmigkeit und Solidität, in den er sich gehüllt hatte, vorzutäuschen gewußt, daß er nur unglücklichen Umständen erlegen sei. Nachdem er 1771 die Tochter eines reichen Sattlers in Melun geheiratet hatte, gab er sein Geschäft auf und widmete sich nur noch größeren Kommissionsgeschäften. Vermöge seiner strengen und herben Sitten, seines ehrwürdigen Äußeren und seines kirchlichen Lebens konnte er allen, die ihm nahetraten, Vertrauen einflößen, und die glücklichsten Aussichten schienen sich vor ihm zu eröffnen. Da machte er 1775 die Bekanntschaft eines Edelmanns Saint-Faust de Lamotte, der Stallmeister beim großen königlichen Marstall und Besitzer des Gutes Buisson-Souef in der Nähe von Villeneuve-le-Roi-les-Sens war. Dieses Gut schien Desrues sehr geeignet, um damit weiter zu spekulieren. Sein Entschluß war gefaßt. Das erste war, daß er sich in die Gunst Lamottes und seiner Frau einzuschmeicheln versuchte, was ihm auch vollkommen gelang. Lamotte wurde unmerklich zu dem Entschluß gebracht, sein Gut als einen ihm lästigen Besitz zu veräußern, und hielt diesen Entschluß tatsächlich für seinen eigenen. Er war erfreut, als Desrues nach einiger scheinbaren Überlegung erklärte, das Gut kaufen zu wollen. Der Kaufvertrag wurde am 22. Dezember 1775 auch wirklich mit Unterschrift und Untersiegelung beider Teile abgeschlossen. Der Kaufpreis, der auf einhundertunddreißigtausend Livres festgesetzt war, sollte im Laufe des folgenden Jahres abentrichtet werden. Das Jahr verstrich, ohne daß Desrues zahlte; es fanden sich immer unerwartete Hindernisse. Man kam überein auf andere Zahlungstermine. Inzwischen wurde Desrues von zahlreichen anderen Gläubigern aus seinen früheren Schuldverhältnissen mit Arrestation verfolgt, er hatte die Frechheit, sich mit Frau und Kindern bei Lamotte selbst ein Asyl zu suchen, und der arglos Getäuschte nahm ihn wie einen Freund in seinem Hause auf. Im November 1776 verließ Desrues dann heimlich die gastliche Stätte, um nach Paris zu reisen. Von dort aus schrieb er Lamotte, daß er hier eine Erbschaft anzutreten hoffe, die es ihm ermöglichen werde, den Kaufpreis für das Gut endlich zu entrichten. Mit dieser Erbschaft hatte es wirklich seine Richtigkeit. Es handelte sich um die Hinterlassenschaft eines Verwandten seiner Frau namens Despeignes-Duplessis, der einige Jahre vorher auf seinem Schlosse Beauvais ermordet aufgefunden worden war. Man sprach später den Verdacht aus, daß Desrues auch bei dieser Mordtat beteiligt gewesen sei, die Untersuchung hat aber gar keine Beweisgründe dafür geliefert. Ob er die Erbschaft angetreten hat oder nicht, wird uns nicht gesagt, aber ein Termin nach dem anderen verstrich, und es kam kein Kaufgeld für das Gut Buisson-Souef. Lamotte verlor endlich die Geduld und schrieb ihm, er erwarte umgehend das Geld oder die Annullierung des Kaufkontrakts. Lamotte war auf dem Gute zu sehr beschäftigt, um selbst nach Paris gehen zu können und die neuen Ausflüchte des Käufers zu prüfen. Er schickte daher seine Frau dahin mit einer vollgültigen Vollmacht, um die Sache in der einen oder der anderen Art in Ordnung zu bringen. Madame Lamotte reiste in Begleitung ihres noch nicht siebzehnjährigen Sohnes nach der Hauptstadt ab. Der Vater hat weder Frau noch Sohn wiedergesehen. Desrues war durch einen Brief Lamottes von der Ankunft der Frau und des Sohnes unterrichtet worden. Er eilte ihnen entgegen und bot ihnen eine Wohnung in seinem Hause an. Die Dame schlug es aus. Er bat aber so dringend, daß sie endlich nachgeben mußte. Sie hatte keine Ahnung von dem, was ihr bevorstand. Mutter und Sohn waren kaum einige Tage in Paris, als beide über Magenbeschwerden klagten. Der Sohn, der kräftig und gesund war, litt weniger darunter, seine gute Natur überwand siegreich alle Gefahren, die ihr drohten. Aber zu seiner Erholung schickte ihn die Mutter bald darauf doch aufs Land und gab ihn am 15. Januar 1777 in eine Pension im Marais. Das war Desrues nur recht, er konnte jetzt seine Ziele mit um so größerer Beharrlichkeit und Sorglosigkeit verfolgen. Die Mutter sollte vor allem langsam sterben, damit bei ihrem Tode niemand Verdacht schöpfen könnte. Aber sie drängte ihn, je kränker sie wurde, entweder die Kaufgelder zu zahlen oder schriftlich zu erklären, daß er auf den Kauf verzichten und allen Rechten, die aus dem Kontrakt hergeleitet werden könnten, entsagen wolle. Bald halfen seine Ausflüchte nichts mehr: die Frau schien selbst Verdacht geschöpft zu haben. Als aber endlich ihre Kräfte immer mehr schwanden, entschloß sie sich, Paris zu verlassen und aufs Land zurückzukehren. Das hätte Desrues' Plane gänzlich zerstört. Er hatte also keine Zeit zu verlieren, wenn er sich seine Beute nicht entgehen lassen wollte. Er gab ihr am 31. Januar 1777 in einer Medizin eine noch stärkere Dosis Gift ein, der sie noch am gleichen Abend erlag: unter fürchterlichen Konvulsionen gab sie ihren Geist auf. Er mußte natürlich den Tod geheimhalten, und keine Nachricht davon durfte vor allem in das Pensionat, wo der Sohn sich befand, dringen. Es galt also, sich des Leichnams auf unauffällige Weise zu entledigen. Die Art, wie er dies tat, zeigt, wie er darin erfahren und auf alles vorbereitet war. Schon einige Tage vor der Ankunft der Dame Lamotte hatte er unter dem Namen Ducoudrai einen Keller in der Straße de la Mortellerie gemietet. Am Morgen nach der Tat packte er den Leichnam in einen eigens dazu gekauften Koffer und ließ diesen auf einem Handkarren zu einem befreundeten Tischler bringen. Hier stand er mehrere Tage, warum, erfahren wir nicht. Erst von dort aus schaffte er ihn gegen Abend nach der Straße Mortellerie, um ihn in einem Winkel unter der Treppe zu vergraben. Weil er sich allein der sauren Arbeit nicht für gewachsen hielt, hatte er einen Maurer mitgebracht. Desrues hieß ihn an der bezeichneten Stelle eine fünf Fuß tiefe Grube graben: er wolle in ihr eine Anzahl Weinflaschen, die in dem Koffer lägen, vergraben, denn ganz von der Luft abgeschlossen gewinne der Wein an Qualität. Der Maurer schüttelte den Kopf: warum denn fünf Fuß tief, zwei Fuß tief liege der Wein doch ebenso gut. Der Kaufmann aber ließ sich nicht aus seiner Ruhe bringen: »Ja, du verstehst das eben nicht besser; es ist wirklich so: erst wenn der Wein vier bis fünf Fuß tief unter der Erde eine Weile gelegen hat, wird er so gut, wie ich ihn haben will.« Der Maurer mußte sich zufrieden geben und machte sich ans Werk. Als die Grube tief genug war, bat Desrues den Arbeiter, ihm zu helfen, den Koffer dicht an die Grube zu ziehen, damit er die Flaschen leichter hineinlegen könne. Der Maurer war bereit, als ihm ein fürchterlicher Gestank in die Nase stieg. Er schrak zurück. Desrues war auch darauf vorbereitet: er zeigte auf gemauerte Ziegelsteine an der Kellerseite, die den Abzugsgraben einer Latrine bedeckten – daher der Gestank. Der Maurer gab sich wieder zufrieden, machte sich wieder an die Arbeit, aber jetzt erkannte er, daß es wirklich Verwesungsgeruch war, was er bemerkt hatte, und er fuhr von neuem zurück. Der Argwohn schießt in ihm auf, und er ruft: »Hier ist was anderes, hier ist ein Verbrechen.« Desrues sieht, hier hilft keine Verstellung mehr, er greift zu einem anderen Mittel. Er bricht in Tränen aus und wirft sich dem Maurer zu Füßen. Ja, bekennt er, in dem Koffer ist nicht Wein, sondern die Leiche einer Frau. »Ich bin ein Kaufmann aus der Provinz und vor kurzem erst nach Paris gekommen. Ich hatte das Unglück, mit der Frau eines Freundes zu reisen. Die Frau besuchte mich eines Tages auf meiner Stube und fiel, vom Schlag getroffen, mir zu Füßen. Ich, aus Furcht, daß man Verdacht auf mich werfen oder mich gar des Mordes bezichtigen könnte, entschloß mich kurz, ihren Körper einzupacken, und will ihn nun in diesem Keller begraben.« Desrues wußte seiner Angabe dadurch Glauben zu verschaffen, daß er jetzt selbst hastig den Koffer öffnete, dem Manne die Leiche zeigte und ihn fragte, ob er da einen gespaltenen Kopf sehe, ob am ganzen Körper eine Wunde sei oder ob er auch nur einen Tropfen Blut entdecken könne. Aber blau und schwarz sei die Leiche, und dazu angeschwollen, und einen deutlicheren Beweis dafür, daß die Person am Schlag gestorben sei, könne es ja überhaupt nicht geben. Unter neuen Tränen und heftigem Schluchzen kniete er am Koffer nieder und drückte den Kopf auf die Leiche, und nun zweifelte der Maurer nicht mehr an der Wahrheit der Aussage des Fremden. Er tat alles, was Desrues wünschte, gelobte die tiefste Verschwiegenheit und ging befriedigt von dannen. Die Mutter war beiseitegebracht, aber damit war erst der Anfang gemacht: sowohl der Sohn als Lamotte selbst standen seinen Absichten noch im Wege. Am Mardi gras , den 11. Februar, suchte er den jungen Menschen in seiner Pension auf und forderte ihn zu einem Spaziergange auf: morgen wolle er ihn dann nach Versailles mitnehmen, wohin die Mutter schon gereist sei, um sich dort mit ihm zu treffen. Am Aschermittwoch verließen Desrues und der junge Lamotte Paris, nachdem sie Schokolade miteinander getrunken hatten. Als sie kaum in Versailles angekommen waren, bekam Lamotte heftiges Erbrechen. Der Gastwirt, bei dem sie einkehrten, dachte an einen Anfall von Blattern und wollte sie nicht aufnehmen. Desrues mietete deshalb unter dem Namen Beaupré ein möbliertes Zimmer bei einem Faßbinder und gab sich selbst für den Oheim des jungen Menschen aus. Der junge Mann genas nicht in der gesunden Luft von Versailles, aber auch die Schokolade erwies sich als nicht stark genug für seinen kräftigen Körper. Der Oheim bereitete ihm deshalb selbst eine Medizin: diese würde gewiß helfen. Aber auch diese Dosis war noch nicht stark genug: der junge Lamotte genas nicht und starb auch nicht. Desrues machte also ein neues Glas der heilsamen Medizin zurecht. Das half endlich: noch am Abende war dem jungen Menschen gründlich gegen alle Übel dieser Welt geholfen. Es war herzerschütternd, zu sehen, wie nahe dem guten Oheim der Tod des geliebten Neffen ging. Er zerfloß in Tränen, lief händeringend im Zimmer umher und stammelte dann wieder vor dem Bette des Toten ein Gebet nach dem andern. Auch die Wirtsleute waren zu Tränen gerührt. Der zärtliche Oheim ließ es sich nicht nehmen, den Leichnam selbst in den Sarg zu legen. Dabei rief er mit von Schmerz unterdrückter Stimme: »Ach, ich habe ihn wie meinen Sohn geliebt, aber möchte es eine Warnung für andere sein: nur die Ausschweifung hat ihn ins Grab gebracht: alles kam von der Krankheit, die er aus Schamhaftigkeit verheimlicht hatte.« Am anderen Morgen ließ Desrues den jungen Lamotte in der Parochie von Saint-Louis unter dem Namen eines Beaupré aus Commerci beerdigen. Er teilte Geld an die Armen aus und ließ beim Faßbinder eine Summe Geldes zurück, um Seelenmessen für seinen armen Neffen lesen zu lassen. Als er nach Paris zurückkam, speiste er in vertrautem Kreise mit einigen Freunden. Er sagte, er komme von einer kleinen Reise nach seiner Geburtsstadt Chartres zurück, und alle erinnerten sich später, daß sie den ernsten Mann nie so heiter und vergnügt gesehen hatten. Sie nahmen deswegen an, daß er ein sehr glückliches Geschäft abgeschlossen haben müsse. Der Erfolg ermutigte ihn nun zu einer Frechheit, die kaum glaublich erscheint. Kaum nach Paris zurückgekehrt, begab er sich zum Rechtsanwalt der Frau Lamotte und forderte von ihm die Aushändigung der Vollmacht, die Lamotte seiner Frau gegeben hatte, und die in den Händen des Advokaten war. Er gab an, die Verkaufsangelegenheit wegen des Gutes Buisson-Souef sei vollständig reguliert, und er habe auf Abschlag zehntausend Livres gezahlt. Der Advokat wollte das Dokument begreiflicherweise nicht aus der Hand geben und erklärte, er könne das nur an den Aussteller oder an dessen Frau tun. Aber dabei beruhigte sich Desrues nicht. Er verklagte den Anwalt auf Herausgabe – mit welcher Begründung, wird uns nicht gesagt –, und es erging an den Advokaten wirklich ein Befehl auf Herausgabe des Schriftstückes. Der Anwalt fügte sich aber nicht dem Befehl, sondern legte Berufung ein. Nachdem beide Teile vernommen worden waren, wurden durch ein anderes Arrêt die Akten reponiert. Während sich dies in Paris und Versailles ereignete, war Lamotte auf seinem Gute in der äußersten Sorge um Frau und Sohn, von denen er schon lange keine Nachricht erhalten hatte. Da erschien als Tröster Desrues. Er schien anfänglich verwundert, daß Lamotte gar keine Briefe von seiner Frau erhalten haben sollte, fand indessen sehr bald eine Erklärung: Madame Lamotte und ihr Sohn waren beide gesund und vergnügt in Versailles; denn für die Dame hatte sich dort die Aussicht auf eine ehrenvolle und vorteilhafte Stellung – vermutlich bei Hofe – eröffnet, und wenn sie ihrem Manne darüber noch nichts geschrieben hatte, so war das wohl nur geschehen, um ihn mit der frohen Nachricht zu überraschen. Den Sohn hatte die Mutter übrigens aus der Pension fortgenommen, weil er sehr wenig Neigung zum Studieren verraten hatte, vielleicht aber auch in der Hoffnung, ihn unter den Pagen des Königs unterzubringen. Desrues bat aber, nicht zu verraten, daß er Lamotte alles das mitgeteilt habe, da die Frau des Edelmannes scheinbar großen Wert darauf lege, daß die ganze Angelegenheit ein Geheimnis bleibe. Trotz der vielen – gefälschten – Briefe, die in der Folge aus Paris ankamen, und in denen deutlich gesagt oder in mysteriösen Winken darauf angespielt war, daß Frau von Lamotte in Versailles dem Ziel ihrer Wünsche nahe sei, fing Lamotte doch an, einen geheimnisvollen Zusammenhang zu ahnen. Lamotte verbarg diesen Argwohn auch nicht vor Desrues, obgleich er gegen diesen selbst noch keinen Verdacht geschöpft zu haben scheint. Jetzt wäre es für Desrues Zeit gewesen, Lamotte selbst umzubringen. Aber die Mittel, ihn aus der Welt zu schaffen, müssen Desrues auf dem Gute nicht zur Verfügung gestanden haben, oder es stellten sich irgendwelche andere Hindernisse in den Weg. Desrues wurde deswegen ängstlich und ging nach Paris zurück, von wo aus er unter einem angenommenen Namen nach Lyon reiste. Aus Lyon sandte Desrues eine Vollmacht, unterzeichnet mit dem Namen der Dame Lamotte, an den Sieur Saint- Faust de Lamotte. In dieser Vollmacht autorisierte die Dame ihren Ehemann, die Summe von dreißigtausend Livres in Empfang zu nehmen, die von dem Kaufgelde für das Gut Buisson-Souef noch nicht gezahlt sei. Diesem seltsamen, unerklärlichen Aktenstücke war kein Brief vorhergegangen, und es folgte auch keiner. Die Angst ließ den unglücklichen Vater und Gatten nun nicht länger ruhen, es mußte etwas geschehen sein, und er wollte und mußte es erfahren. Er reiste nach Paris. Infolge eines seltsamen Zusammentreffens der Umstände mußte er in jener erwähnten Straße de la Mortellerie absteigen und sogar in einem Gasthofe wohnen, der neben dem Hause stand, in dessen Keller der Leichnam seiner Frau vergraben war. Alle seine Nachforschungen aber blieben vergebens. Endlich entschloß er sich gerichtlich gegen Desrues einzuschreiten. Desrues, der jetzt von Lyon zurückgekehrt war, wurde vorgeladen. Auf die Aufforderung hin, über Schicksal und Aufenthalt der Dame Lamotte und ihres Sohnes Auskunft zu geben, da beide in seiner Gegenwart zuletzt gesehen worden seien, sagte er folgendes aus: »Als die Dame in Versailles war, schrieb sie mir, daß ich ihr ihren Sohn hinausschicken möchte. Ich begab mich selbst mit dem jungen Manne dahin und traf Madame Lamotte vor dem Schloßgitter. Sie war in Begleitung eines Herrn, der etwa sechzig Jahre alt schien. Sie mußte es übel vermerken, daß ich ihren Sohn selbst begleitet hatte, denn sie empfing mich äußerst kühl. Dieser Empfang, den ich nicht vermutet hatte, bestimmte mich, mich auf der Stelle nach Paris zurückzubegeben. Einige Zeit nachher empfing ich von ihr einen Brief, in dem sie mir anzeigte, daß sie in Lyon sei, und in dem sie zugleich nach Neuigkeiten von ihrem Manne und nach dem Stand ihrer geschäftlichen Angelegenheiten fragte. Statt ihr zu antworten, reiste ich auf der Stelle selbst nach Lyon und traf die Dame wirklich dort an. Ich wollte sie nun überreden, mit mir zu einem Notar zu gehen, um dort ein Schriftstück aufsetzen zu lassen, aus dem hervorginge, daß sie noch am Leben sei, aber sie schlug es mir ab. Indessen brachte sie mir doch am 8. März eine Vollmacht, die ich an ihren Mann gelangen lassen sollte. Plötzlich aber war sie verschwunden. Da ich sie nicht wieder auffinden konnte, blieb mir nichts anderes übrig, als nach Paris zurückzureisen.« Der Richter war in Verlegenheit. Die Geschichte, die er gehört hatte, war mit überzeugender Treuherzigkeit und im ruhigsten Tone vorgetragen worden, so daß zunächst kein Zweifel an der Wahrhaftigkeit des Verdächtigten war. Aber die Sache änderte sich sofort, als Desrues über die Art und Weise befragt wurde, wie er die angebliche Bezahlung von hunderttausend Livres an die Dame Lamotte vorgenommen habe und zu dieser bedeutenden Summe gekommen sei. Er nannte einen gewissen Advokaten Duclos, der sie ihm gegen eine Obligation, von einem Notar am 9. Februar ausgestellt, ausgezahlt habe. Man untersuchte genau, und es ergab sich, daß die Obligation gefälscht war. Dieser Umstand bewog den Polizeileutnant, sich der Person des Verklagten zu bemächtigen. Er ward provisorisch in das Fort l'Evèque gebracht, die Kriminaluntersuchung gegen ihn begann. Er verlor durchaus nicht seine Fassung. Am 8. April empfing ganz unerwartet der Anwalt des Herrn de Lamotte ein Paket Anweisungen auf Sicht in Höhe von siebzigtausend Livres. Sie waren in einen Brief eingeschlossen, den ein Marquis Soundso unterzeichnet und auf die Stadtpost gegeben hatte: ein höchst ungewöhnlicher Weg, um so wertvolle Papiere zu übersenden. Dieser gefällige Marquis schrieb in dem Briefe, er hätte auf einer Reise Gelegenheit gehabt, eine Dame kennenzulernen, die sich Madame de Lamotte genannt habe. Diese Dame habe ihn, da ihr bekannt gewesen sei, daß er nach Paris ginge, gebeten, diese Wertpapiere dort in ihrem Namen dem Herrn Anwalt zu übergeben. Er habe sich bereitwillig diesem Auftrage unterzogen und würde selbst bei dem geehrten Herrn erschienen sein, wenn ihn nicht die allerdringendsten Geschäfte davon abgehalten hätten. Man stellte auf dem Postamt, auf dem der Brief aufgegeben worden war, Nachforschungen an, und es ergab sich, daß eine Dienerin Desrues' das Paket abgegeben hatte. Das Mädchen wurde verhört und gestand, daß sie es auf Befehl ihrer Herrin, Desrues' Frau, getan habe. Auch die Frau des Desrues wurde nun verhaftet und nach dem Fort l'Evèque gebracht, während man ihren Mann nach dem Grand-Chatelet hinüberschaffte. Mit ungewöhnlichem Eifer wurde die Untersuchung fortgesetzt. Die Wahrheit schimmerte schon durch; dennoch blieben noch viele Zweifel, und ein neu hinzutretender Umstand vermehrte sie nicht wenig. Die seltsame Vollmacht, die die Dame Lamotte in Lyon für ihren Mann ausgestellt hatte, war von einem Weinhändler aus Villeneuve-le-Roi-les-Sens überbracht worden. Um sich über ihre Echtheit zu vergewissern, ließ man den Notar, der sie ausgestellt hatte, nach Paris kommen. Er erklärte folgendes: Eine Dame von schlanker, schöner Gestalt, die sich Marie Françoise Perrier, Gattin des Sieur de Saint-Faust de Lamotte, genannt habe, sei am 8. März in sein Bureau gekommen, um eine Vollmacht aufsetzen zu lassen, die sie ihrem Manne zu Villeneuve-le-Roi-les-Sens habe senden wollen, er habe darauf die Vollmacht aufgesetzt, die Dame habe sie unterzeichnet, und auch er und sein Kollege hatten das getan. Man fragte ihn, ob er die Dame wiedererkennen würde, wenn man sie ihm vorstelle: er bezweifeile es, da sie fast ganz verhüllt gewesen sei. Man stellte ihm Desrues vor: er erkannte ihn nicht. Man kleidete den Gefangenen als Dame: er erkannte ihn auch jetzt nicht. Desrues schien sich bei diesem Spiel sehr zu gefallen. Er fiel zum erstenmal aus seiner Heiligenrolle, indem er mit den Anwesenden über sein allerliebstes Kostüm scherzte. »Sie müssen doch gestehen,« sagte er lächelnd, indem er sich über das Kinn strich, »daß ich in diesem Kleide ganz anmutig aussehe. Ohne mir zu schmeicheln, ich glaube, ich könnte darin Eroberungen machen.« Durch andere Umstände stärker gedrängt, verriet er sich. Er protestierte noch immer feierlich dagegen, daß er es gewesen sein solle, der bei dem Notar in Lyon die Vollmacht hatte aufnehmen lassen, doch räumte er ein, zu wissen, daß es nicht Madame Lamotte selbst, sondern eine ihm entfernt bekannte Dame gewesen sei, die sich für Geld zu dieser Rolle hergegeben habe. Das war ein verdächtiges Geständnis, aber es langte doch nicht dazu, um ihn zu verurteilen. Schon nahte die Untersuchung ihrem Ende, und er konnte hoffen, freigesprochen zu werden, als wieder ein merkwürdiger Zufall der Untersuchung eine ganz andere Wendung gab. Wir erwähnten, daß der Sieur Lamotte seine Wohnung in der Straße de la Mortellerie genommen hatte. Er verhehlte vor niemand im Hause, daß er fürchte, seine Frau könnte von dem Bösewicht ermordet und heimlich beiseite geschafft worden sein. Das Haus nebenan, in dessen Keller das Opfer vergraben war, gehörte einer Madame Masson. Eine Freundin dieser Frau kannte den Grund, der den Sieur Lamotte nach Paris geführt hatte. Die Masson, die wie Tausende und aber Tausende in dem großen Paris nichts von der Geschichte wußte, befürchtete, daß der Mieter ihres Kellers die zweite Rate der Miete nicht zahlen würde, da der Termin schon abgelaufen war und er sich nicht gezeigt hatte. Er war überhaupt so selten in den Keller gekommen und schien ihn fast gar nicht benutzt zu haben. Überdies war er ihr bis auf den Namen, den er genannt hatte, ganz unbekannt. Gesprächsweise erwähnte die Masson diese Dinge ihrer Freundin gegenüber. Da durchzuckte es diese wie ein Lichtstrahl: mein Gott, wenn der unbekannte Mann der wäre, der den Herrn Lamotte um sein alles gebracht hat, wenn er vielleicht gar in dem Keller irgend etwas versteckt hätte! Sie teilte ihre Vermutungen einer Freundin Lamottes mit, und diese Lamotte selbst. Lamotte griff in seiner trostlosen Lage auch nach Schattenbildern. Er stürzte zur Polizeibehörde, die sofort Befehl gab, den betreffenden Keller zu untersuchen. Die ersten Nachsuchungen ergaben nichts, und man war schon im Begriff, den Keller zu verlassen, als der Polizeikommissar entdeckte, daß der Boden, der im übrigen ganz festgetreten war, unterhalb der Treppe weicher war und außerdem eine andere Färbung hatte. Er ließ nachgraben, und vier Fuß tief stieß man auf einen Leichnam, Es war der einer Frau, die mit dem Gesicht gegen die Erde zu lag. Die Leiche wurde gewaschen und ausgelegt. Viele Personen erkannten sie als die der Madame de Lamotte. Auch Desrues' Frau mußte zugeben, daß sie es war. Der unglückliche Lamotte schrie beim Anblick der Toten auf: »Ja, es ist meine Frau.« Nun sollte auch Desrues vor den Leichnam geführt werden. Er merkte, daß etwas im Gange war, und fragte, wohin man ihn bringen wolle. Nach der Straße de la Mortellerie. Er kannte sie nicht. Man bat ihn, sich doch zu erinnern. Er konnte sich nicht erinnern, er glaubte, nie durchgegangen zu sein. Als man ihn in den Keller fühlte, flogen seine Blicke unwillkürlich zuerst nach der Stelle unter der Treppe. Der Kommissar bemerkte es wohl. Man zeigte ihm den Leichnam. Er zitterte nicht, er veränderte nicht die Farbe, er kannte den Leichnam nicht. »Frau von Lamotte kann es doch nicht sein, sie lebt ja noch.« Madame Masson, die Eigentümerin des Hauses, wurde ihm gegenübergestellt. Sie war keinen Augenblick unschlüssig: dieser Herr war es, der den Keller gemietet hatte. Er lächelte: er habe nie die Ehre gehabt, die Dame zu sehen, »Was,« rief sie, »Sie wollen mich nicht kennen? Ich erinnere mich ja Ihrer, als wäre es gestern gewesen. Ja, ich weiß bestimmt, als Sie kamen, um meinen Keller zu mieten, waren Sie gerade so angezogen wie heute.« Endlich wagte der Bösewicht nicht mehr geradezu zu widersprechen. Er räumte ein, ja, die Gebeine seien die der unglücklichen Lamotte, er selbst habe sie im Keller vergraben: sie sei am 31. Januar in seiner Behausung an einer Medizin gestorben, die sie wegen einer Krankheit eingenommen hätte. Aus Furcht, daß man auf ihn einen falschen Verdacht werfen könne, habe er sich zu dem törichten Schritt hinreißen und sie verschwinden lassen. Der Leichnam wurde am folgenden Tage seziert, und die Ärzte gaben ihr übereinstimmendes Urteil dahin ab, daß sie an Gift gestorben sei. Lamotte, der bei der Obduktion zugegen war, sprang bei dieser Erklärung auf den Angeklagten los und schrie wie ein Rasender: »Unseliger Bube, gib mir meine Frau und mein Kind zurück!« Desrues antwortete mit einem ironischen Lächeln und einer spitzen Bemerkung. Als er nach dem verschwundenen Sohne gefragt wurde, schien er es nicht mehr für nötig zu halten, zu verschweigen, was sein Los doch nicht mehr verschlechtern konnte. Er erklärte, daß der junge Lamotte auf einem Ausfluge nach Versailles plötzlich an den Folgen seiner Ausschweifungen gestorben sei und im dortigen Kirchhofe von Saint-Louis begraben liege. Noch am gleichen Tage begab man sich nach Versailles. Die Leiche wurde ausgegraben, und auch hier erklärten die Ärzte einstimmig, daß der junge Mensch durch Gift getötet worden sei. Auch der Faßbinder erkannte Desrues als denjenigen, der sich unter dem Namen Beaupré bei ihm eingemietet hatte. Als man Desrues zu der Leiche führte, sagte er, er sei plötzlich von einer nervösen Schwäche ergriffen worden, und schien in Ohnmacht fallen zu wollen: und übrigens, was komme es denn darauf an, ob er den Leichnam erkenne, wo so viele ihn wiedererkannt hätten, es müsse schon richtig sein, was die Zeugen ausgesagt hätten. Als man ihn dann ins Gefängnis zurückgebracht hatte, wiederholte er mehrmals: »Ich muß wie auf den Kopf geschlagen, wie verrückt gewesen sein, daß ich zuerst den Tod der Lamotte und ihres Sohnes habe verleugnen können! Sonst habe ich mir nichts vorzuwerfen; gar nichts, und ohne Murren unterwerfe ich mich dem, was die Vorsehung über mich verhängt.« Von da ab spielte er eine neue Rolle. Er weinte beständig über den Tod des jungen Lamotte: »Ich habe ihn wie meinen Sohn geliebt, und auch er nannte mich nur seinen kleinen Papa! Gott, ach Gott, wie sehen wir da wieder, welche traurige Folgen die Ausschweifung hat. Sonst war er von Anlage der beste Junge. Was mich tröstet, ist nur, daß das liebe Kind unter allen Tröstungen der Religion von dieser Welt geschieden ist.« Desrues wußte, daß er genau bewacht und jede seiner Äußerungen niedergeschrieben und den Richtern überbracht wurde. So spielte er also den ergebenen Frommen in jedem Laut, in jedem Blick, in jeder Bewegung. Beständig las er in Erbauungsbüchern. Zuweilen ließ man ihn mit seinen Wächtern Karten spielen, um durch die Zerstreuung den Selbstmordgedanken des Gefangenen zu begegnen. Auch beim Spiel sagte er in jeder Pause: »Glaubt mir nur, ihr spielt mit einem Unschuldigen. Wenn meine Richter mich verdammen, so hoffe ich auf die Gnade des Allmächtigen.« Im übrigen vetriet er nie die geringste Bangigkeit oder Unruhe über sein Los, und sein Gesicht veränderte sich nie. Was er sagte, zeugte von Mäßigkeit und Klugheit. Aber seine Richter täuschte er dennoch nicht, die Beweise waren schlagend genug. Das Urteil des Chateletgerichtshofs vom 30. April 1777, das dann durch ein Parlamentsarrêt vom 5. Mai bestätigt wurde, lautete, »daß er Buße tun solle, nackt, im Hemde, den Strick um den Hals, in seinen Händen eine Kerze, zwei Pfund schwer, vor dem Haupttor der Metropolitankirche von Notre-Dame in Paris, wohin er in einem Karren vom Scharfrichter zum Exekutionsplatz geführt werden solle; alsdann solle er nach dem Grèveplatz gebracht werden, wo ein Schafott zu dem Zwecke aufgerichtet werden solle; Arme, Beine, Schenkel und Rippen sollen ihm lebendig zerbrochen werden, und er solle darauf in einen brennenden Scheiterhaufen geworfen werden, der zu Füßen des Schafotts erbaut werden solle, so daß der Leib dort zu Asche verbrenne.« Als man ihm das Urteil vorlas, schien es gar keinen Eindruck auf ihn hervorzubringen. Mit möglichst noch größerer Ruhe und Heiterkeit als vorher sagte er, er sei für keine andere Empfindung mehr zugänglich als für die Sorge um seinen guten Ruf. Noch ehe das Urteil des Parlaments veröffentlicht worden war, hatte er sich in Schmähungen gegen Lamotte Luft gemacht. Mit der Ruhe, die sonst nur die Unschuld eingibt, hatte er gesagt: »Ich kann alles vergessen, aber nur nicht diese schreiende Schmach. Aber ich will ihn, wenn die Zeit gekommen ist, angreifen, wie es ihm gebührt, und dann muß er mit meine Ehre zurückgeben. Dieser Prozeß soll meine Freude sein: ich will ihn verdammen lassen zu achtzigtausend Livres Entschädigung; ich will ihn lehren, was es heißt, den Ruf eines rechtschaffenen Mannes brandmarken zu wollen.« Nach solchen Aufwallungen nahm er wohl auch manchmal einen sanfteren Ton an: »Wäre nur erst diese Geschichte mit« – er nannte eine andere Prozeßsache – »beendet, so daß ich mit ganzer Seelenruhe an diesen Prozeß gehen könnte!« Wenn man ihn wegen der Geschicklichkeit und Festigkeit, mit denen er sich vor dem Chatelet verteidigt hatte, lobte, antwortete er: »Vor dem Parlamente wird es noch ganz anders sein, da sollen Sie mich hören.« Wirklich hielt er auch hier eine sehr geschickte und lange Rede, aus der man ersah, daß er gründliche Rechtsstudien getrieben hatte. Als er erfuhr, daß er außerdem zur Folter verurteilt worden sei, hob er ruhig seine Arme gen Himmel und rief aus: »Gott sieht mich, er kennt meine Unschuld!« Bei den Vorbereitungen zur Tortur blickte er ebenso ruhig wie immer auf die Marterwerkzeuge. Man bat ihn, sich diese Qual zu sparen, er möge ein aufrichtiges Geständnis ablegen und seine Mitschuldigen nennen. »Ich habe nichts mehr zu sagen«, war seine einzige Antwort, indem er die Kleider ablegte. Er ertrug die Folter mit vieler Geduld. Nur einmal im entsetzlichsten Schmerze rief er aus: »Verdammtes Geld! Wohin hast du mich gebracht!« Diese merkwürdige Sicherheit verließ den großen Verbrecher nicht einen einzigen Augenblick bis zu seinem Ende. Als der Priester kam, verklärte sich sein Gesicht in Heiterkeit. Am Tage der Hinrichtung aß er mit großem Appetit zu Mittag; er verriet nicht mehr Bewegung, als wenn er eine ungewöhnliche Vergnügungspartie vorhätte. Die Stunde schlug; der Henker trat ein. Auch jetzt keine Veränderung. Ruhig stieg er die Treppe des Chatelet herab und in den Karren. Auf dem Wege grüßte er freundlich mehrere Personen, die er kannte. Die Buße vor der Notre-Dame ging in üblicher Ordnung vor sich. Als er auf dem Greveplatz angekommen war, bat er, daß es ihm vergönnt werde, noch einmal in das Hotel de Ville hinaufzusteigen. Man bewilligte es in dem Glauben, daß er noch Bekenntnisse machen wolle. Nichts davon. Mit festen Schritten und heiter ernstem Gesicht trat er vor die versammelten Magistratspersonen und sagte: »Meine Herren, ich habe Ihnen nichts weiter zu sagen, als daß ich wie Calas sterbe, ein Opfer der Unwissenheit und des Vorurteils.« Man führte ihm seine Frau entgegen. Sie stürzte bei seinem Anblick ohnmächtig zu Boden. Desrues aber sprang, wie von Freude elektrisiert, auf sie zu und küßte und streichelte sie. Unter bitteren Tränen nannte er sie seine liebe, liebe Frau. Man mußte ihn aus ihren Armen losreißen. Scheidend sprach er seine letzte Bitte aus, daß man seine geliebten Kinder in der Gottesfurcht erziehen möge. Kaum war er aber von seiner Frau wieder losgerissen worden, so fiel er in seine vorige Ruhe zurück. Mit dem heitersten Blicke ließ er seine Augen über die Menge der Zuschauer hinschweifen. Auf dem Schafott entkleidete er sich selbst, küßte demütig das Rad, das ihn zerschmettern sollte, und schritt nach einem kurzen Gebet in den Tod. Am 7. Mai 1777 um sieben Uhr abends verkündeten die Glocken des Hotel de Ville, daß der Verbrecher seinen Tod erlitt. Er war erst zweiunddreißig Jahre und einige Monate alt. Später erst wurde ermittelt, daß auch seine Frau in einigen seiner Verbrechen Mitschuldige gewesen war. Sie ward zwei Jahre darauf zu Brandmarkung und Auspeitschung verurteilt. Sie starb im Hospital. Volksaufstand in Edinburg In Großbritannien hatte die Restitution der alten Korporationsrechte, die infolge der glorreichen Revolution eintrat, kein schirmendes Prinzip aufgestellt. Alle Städte Englands hatten ihre Charten, die sie dem Throne freiwillig zu Füßen legen mußten, wiedererhalten; das hinderte aber die neuen Gewalthaber nicht, ähnliche Übergriffe wie die gestürzten Stuarts zu begehen und um der Vergehen Einzelner willen die Hand nach den verbrieften Rechten ganzer Körperschaften auszustrecken, deren Macht ihnen unbequem war. Nur hatte der Begriff der Gesetzlichkeit schon so tief in der Nation Wurzel gefaßt, daß keine Form verletzt werden durfte, und der Widerstand war so mächtig, daß der Sturm seine Kraft verlor und seine Wirkungen sehr gedämpft wurden. Vor allem die Grundsätze der Staatspolitik, soweit sie den Handel betrafen, lagen zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts in den ersten Anfängen, was nicht zu verwundern war, da über ein Jahrhundert vergehen mußte, ehe nur das Bewußtsein unter den Erweckteren der Nation erwachte, daß man einen langen, engherzigen Traum geträumt hatte. Die Staatsweisheit überbot sich in ängstlichen Restriktivmaßregeln, in Gängelung, Überwachung und Verboten. Darin war kein Unterschied zwischen Whigs und Torys, zwischen dem Oranier, den Hannoveranern und den Stuarts. Das Volk dagegen betrachtete diese Maßregeln als einen Druck der Willkür und die Wächter des Gesetzes deshalb als seine Feinde, gegen die ein offener und geheimer Krieg durch das Naturgesetz erlaubt, durch die Moral nicht verboten sei. Namentlich in dem damals mannigfach gedrückten und geknechteten Schottland, das noch aus den tausend Wunden grausamer Verfolgungen aus den bürgerlichen und den Religionskriegen blutete, hatte sich der Geist der Widersetzlichkeit in den Widerstand gegen die Zollgesetze geflüchtet. Schottland war zur Union mit England gezwungen worden, seine Kaufleute sahen in dieser staatlichen Verbindung den Ruin ihres Handels zugunsten des schon so reichen Englands, sie betrachteten den Schmuggelhandel als einen erlaubten Akt der Selbsthilfe; Schottlands buchtenreiche Küsten waren wie von selbst dazu geschaffen; das arme Volk, das sie bewohnte, war auf natürlichste Art den Schleichhändlern verbündet, denn es fand seinen guten Erwerb dabei. Selbst die Wohlgesinntesten, Angesehensten, Loyalsten und Frömmsten sahen in der Begünstigung des Schleichhandels nichts Unrechtes, nur etwas Verbotenes. Die Gefahr lockte die Kühnen, der Gewinn alle. Vergebens hatte das Parlament im Jahre 1736 ein neues Gesetz erlassen, um den Schleichhandel zu verhindern; es kümmerte das Volk in Schottland wenig, was die gesetzgebende Versammlung in London, in der ihr Land so stiefmütterlich vertreten war, für Recht erklärte. Es wurde nach wie vor geschmuggelt, und blutige Kämpfe fanden zuweilen an den Küsten zwischen den Grenzwächtern und den Schleichhändlerbanden statt, auf deren Seite das Volk jederzeit stand, sei es, daß es ihnen tätige Beihilfe leistete oder die Waren verbarg oder den Fliehenden durchhalf. Im Herbst jenes Jahres war ein gefährlicher Schleichhändler, der gefangen worden und dem Gesetze verfallen war, in Edinburg hingerichtet worden. Die Exekution veranlaßte einen heftigen, blutigen Aufstand. John Porteous, der die Stadtwache befehligte, war ein sehr unpopulärer Mann. Von rohen und schlechten Sitten, brüskem Wesen, dem Trunk ergeben und auch im übrigen ein Charakter, der nicht auf Achtung Anspruch machen konnte, ließ er sich von den Schimpfreden des Pöbels zum Zorn verleiten. Es kam so weit in den Tätlichkeiten, daß der Hauptmann seinen Leuten zu feuern befahl. Das geschah, ohne daß die vom Gesetz vorgeschriebenen Förmlichkeiten beachtet wurden, und hatte die traurigsten Folgen. Die Soldaten gehorchten blindlings ihrem erhitzten Anführer und feuerten in die Volkshaufen. Mehrere und gerade unschuldige Personen verloren das Leben, eine ganze Anzahl wurde außerdem verwundet. Dieser Frevel durfte nicht hingehen; das vergossene Blut schrie zu laut, die Ankläger traten vor, und Porteous wurde festgenommen, der Prozeß wurde gegen ihn eingeleitet, und nach einer gründlichen Untersuchung, bei der es nicht an Zeugen fehlte, wurde der Übertreter des Gesetzes für schuldig erklärt und zum Tode verurteilt. Der Tag der Hinrichtung war schon angesetzt. In Edinburg und der Umgegend der Stadt betrachtete man die Exekution als einen Akt der Notwendigkeit sowohl als der Gerechtigkeit, da es galt, durch ein Blutopfer den Schmerz und die furchtbare Aufregung des Volkes zu besänftigen, und gar keine Gründe vorlagen, Porteous' Verbrechen in einem milderen Lichte zu betrachten. Schon waren alle Vorbereitungen getroffen, als unerwartet ein Kurier aus London eintraf, der den königlichen Befehl überbrachte, daß die Hinrichtung auf sechs Monate verschoben werden solle, was dem Wesen nach soviel wie eine Begnadigung war. Welche Motive die Königin, die von Georg II. bei seiner Abreise nach Hannover zur Regentin ernannt worden war, zu dem Schritte bestimmt hatte, blieb unbekannt, aber bei einer solchen Volksstimmung konnte nichts Unglücklicheres geschehen als dieser Gnadenakt. Ganz Edinburg erblickte darin nur eine Verhöhnung seiner Gefühle und seiner Rechte. Die Diener der Gewalt sollten also auch die Schranken, die das Gesetz ihnen stellte, ungestraft überschreiten dürfen, wo es Bürgerblut zu vergießen galt. Wenn selbst ein Porteous ohne Sühne davonkam, welche Bürgschaft blieb dem Volke dann, daß die Exzesse der Gewalt nicht immer schreiender wurden? Man erinnerte sich dessen, daß man in letzter Zeit schon mehrere Militärpersonen, die in vollkommen gesetzlicher Weise zum Tode verurteilt worden waren, begnadigt hatte: es hatte also den Anschein, als wolle man das schon so stiefmütterlich behandelte Land mit Absicht einer zügellosen Soldateska preisgeben. Die Wirkung der Nachricht durchzuckte elektrisch die ganze Bevölkerung, vor allem aber der Eindruck auf das niedere Volk war unbeschreiblich. In allen Kreisen betrachtete man den Aufschub als einen Schimpf, der der Nationalehre zugefügt worden war, im niederen Volke aber erregte er eine Wut, der zuerst die Worte fehlten. Jede Hinrichtung war für den Pöbel ein Fest, ein Ereignis, das es herausriß aus den Schranken der Alltäglichkeit. Nun sollte ihm einmal Recht widerfahren gegen einen gefürchteten, verhaßten Unterdrücker, es sollte einen, ja den schlimmsten von denen leiden sehen, die ihm so viel Herzeleid verursacht hatten. Die Verwandten der vielen Verwundeten und Getöteten hatten mit ihren Erzählungen von dem Blutbade alle Gemüter so entzündet, daß jeder die Strafe als eine Genugtuung für sich selbst betrachtete. Dieses Schauspiel war vereitelt, die Hinrichtung sollte aufgeschoben, der Verbrecher später begnadigt, wahrscheinlich entfernt, der Rache des Volkes entzogen werden! Das konnte man nicht dulden. Wie der allgemeine Wille zum Entschluß wurde, wie so schnell, so geheim und mit einer so merkwürdigen Übereinstimmung beraten und gehandelt wurde, vor allem aber, wer die Rädelsführer waren, das ist nie ermittelt worden. Aber das stillschweigende Urteil des Volkes lautete, daß der Hauptmann John Porteous an demselben Tage und auf dieselbe Art, auf die das Todesurteil lautete, hingerichtet werden müsse. Das Volk wollte den Spruch dem königlichen Einspruch zum Trotz vollziehen. Bei Einbruch der Nacht füllten sich die Gassen und Plätze der Stadt mit Volkshaufen. Es blieb still wie vorher, aber jede Gruppe schien durch verborgene Anführer geleitet, die in vollkommener Übereinstimmung handelten. Es war etwa gegen zehn Uhr, als die verschiedenen Haufen sich nach den Toren der Stadt zu bewegten. Die Wachen waren zu schwach, ihnen Widerstand zu leisten; vielleicht fanden sie auch gar keinen Grund zum Eingreifen, denn die Haufen begingen eigentlich nichts Ungesetzliches; sie verrammelten nur die schon geschlossenen Tore noch fester, damit die in der unteren Stadt liegenden Truppen nicht in die Oberstadt, die ihnen ohnedies nach dem Gesetz versperrt war, eindringen könnten. Fast zu gleicher Zeit wurden aber von anderen Haufen die Stadtwachen überfallen und entwaffnet, und die Exekutionstruppe erschien vor dem Gefängnis der Stadt, erbrach die Türen und riß den unglücklichen Hauptmann Porteous aus seiner Zelle, wohin, darüber konnte es für ihn keinen Zweifel geben. Auch die Mehrzahl der anderen Gefangenen benutzte die Gelegenheit zu entwischen. Porteous ward nach dem Platze, auf dem die Hinrichtungen stattfanden, geschleppt, und in Ermangelung eines Galgens, der nicht so schnell aufgerichtet werden konnte, knüpfte man ihn an einer Färberstange auf. Nachdem er ausgelitten hatte und kein Lebenszeichen mehr von sich gab, war das Werk vollbracht: die Rache befriedigt, dem Gesetze Genüge getan. Ohne Tumult zerstreuten sich die vielen Tausende ruhig in die Straßen und in ihre Wohnungen. Nach wenigen Stunden war es totenstill in Edinburg, als wäre die Ordnung nie unterbrochen gewesen, und nur die Leiche des Hauptmanns an der Färberstange und das erbrochene und leere Gefängnis blieben als Zeugen des blutigen Vorganges zurück. Spätere Untersuchungen ergaben, daß die städtische Obrigkeit nicht so untätig bei der Sache gewesen war, als es den Anschein gehabt hatte, aber ihre Kräfte hatten nicht ausgereicht, einzuschreiten, sondern hatten sich an dem passiven Widerstande der Massen gebrochen. Dagegen stellte sich ebenso klar heraus, daß ein vollständiger wohlüberlegter Plan der Tat zugrunde gelegen hatte. So rasch, so in der Stille, so übereinstimmend handelt selten oder nie eine von wilden Leidenschaften aufgeregte Volksmasse; so ruhig, ohne Geschrei, ohne Plünderung, ohne Exzesse wird sich ein roher Pöbelhaufen nach dem Gelingen einer solchen Tat nicht wieder zerstreuen. Alles war das stille Werk einer wohlüberlegten, konsequenten Strategik, alle Handelnden erschienen nur als Agenten und Werkzeuge, aber das Haupt fehlte, und aller Nachforschungen einer strengen Untersuchung ungeachtet war es nicht zu finden. Wie man die Sache in London auffassen würde, war von vornherein klar gewesen. Am Hofe war denn auch das Aufsehen über die unerhörte Frechheit der Edinburger kaum geringer als vordem das in Edinburg, als man von der Begnadigung erfahren hatte. Das königliche Ansehen war aufs gröbste verletzt worden. Ein Aufstand, in dem ein königlicher Statthalter erschlagen worden wäre, hätte nichts so Beleidigendes gehabt wie diese kalte und ruhige Verhöhnung der Autorität der Krone. Das Volk hatte ihr Begnadigungsrecht angetastet, das doch bisher in allen Parteikämpfen unangerührt und sogar unbestritten geblieben war. Ob die Königin-Regentin aus eigenem Impuls, vielleicht aus Regungen weiblichen Mitleids heraus, die Begnadigung Porteous' ausgesprochen hatte, oder ob diese ein Akt der Politik gewesen war, zu dem sie durch ihr Ministerium veranlaßt worden war, ist, wie gesagt, nicht bekannt geworden. Jetzt aber war eine Angelegenheit daraus geworden, die sowohl das persönliche Gefühl und die Würde der Königin als zugleich die Autorität ihrer Regierung angriff. Die Tat durfte nicht so hingehen; die gewöhnlichen Strafmaßregeln schienen den Beleidigten für diesen Übergriff nicht auszureichen. Das konnte zumal bei den damaligen Verhältnissen nicht der Fall sein. Im ganzen Königreiche waltete dazumal ein Geist des Ungehorsams ob, der sich in Tumulten und offenen Aufständen kundgab. Diese wären allerdings auf gewöhnlichem Wege und durch Anwendung der gesetzlichen Mittel zu bewältigen gewesen. Aber einerseits fehlte der Verwaltung die moralische Kraft, auf der anderen standen der Regierung, dem Haus Hannover, immer noch die vertriebenen Stuarts gegenüber, obgleich bereits sechsundvierzig Jahre seit deren Austreibung verstrichen waren, und der vierte Regent aus der neuen Dynastie saß noch nicht vollkommen fest auf seinem Throne. Den Zeiten großartiger Aufregung und schwerer Opfer für die Freiheit waren geistige Mattigkeit und kleinliche Kämpfe um Parteiinteressen gefolgt. Es fehlte den Regenten, den Ministern, den Parteiführern an moralischer Kraft und Bewußtsein ihrer Stellung. Die wahrhaft großartige Entwicklung des englischen Parlaments zur Stahlschmiede der englischen parlamentarischen Freiheit trat erst weit später, beim Ausbruch der amerikanischen Revolution, ein. Nur einem solchen Zustande von geistiger Entkräftung und dem Mangel an nationalem Selbstvertrauen beim Eindringen von französischer Philosophie und Poesie ist es zuzuschreiben, daß zehn Jahre nach dem Zeitpunkte, von dem wir reden, und sechzig Jahre nach der Verjagung des zweiten Jakob die Legitimistenpartei es noch zu einem Aufstande wie dem unter Karl Eduard und zu einem Erfolge wie dem der Schlacht von Culloden bringen konnte. In Schottland waren die Verhältnisse noch besonders schwierig. Die Wunden, welche die unter Schmerzen und Kämpfen bewirkte Union dem Volksgefühl geschlagen hatte, waren noch nicht vernarbt. Wie konnte es auch sein, wenn der Schotte daran zurückdachte, daß die ganze Nation sich gegen diese Verbindung gesträubt hatte, daß alle Parteien Arm in Arm gegangen waren in diesem Punkte, daß die Kavaliere und die Volksfreunde, die schottischen Torys und die Whigs, die legitimistischen Feudalfamilien und die von ihnen gehaßten und sie hassenden Puritaner, der Bürgerstand und die Kaufleute, die Katholiken und Episkopalen und die ganze schottische Kirche gegen die Union aufgetreten waren, daß Schottland an der Schwelle des Bürgerkrieges gestanden hatte und englische Regimenter sich schon an der Grenze gesammelt hatten – wenn der Schotte an das alles dachte und sich dann ins Gedächtnis zurückrief, daß dieser ganze Widerstand ebenso großartig wie vergeblich gewesen war; denn zwanzigtausend Pfund Sterling, die der königliche Kommissarius aus London zu rechter Zeit sich hatte herübersenden lassen, hatten ihn vollständig überwunden: mit zwanzigtausend Pfund Sterling hatte England das schottische Parlament erkauft, daß es seinen eigenen Selbstmord proklamiert hatte. Die Erinnerung an diese Schmach der Selbstaufgabe der von den Voreltern ererbten und von ihnen durch einen tausendjährigen blutigen Kampf gegen England bewahrten Selbständigkeit und Freiheit nagte noch an der Nation wie an den Einzelnen. Noch war ihnen die Überzeugung nicht gekommen, daß der Kaufpreis doch höher war als zwanzigtausend Pfund Sterling, mit denen sich die Parlamentsführer hatten bestechen lassen, daß aus dieser Verschmelzung sich nämlich Schottlands Blüte in Handel, Landeskultur, Wissenschaft und Kunst erst entwickeln sollte. Selten ist eine Opposition so entschieden, so einstimmig, so heftig, so beredt gewesen, selten hat eine in dem Maße altes Recht, nationale Gefühle, kluge Berechnung, Billigkeit und gesunden Menschenverstand auf ihrer Seite gehabt, und doch ist alles, was man damals über diese Dinge dachte, schrieb und fürchtete, zum Gegenteil ausgeschlagen. Die Untersuchungen in Edinburg führten zu keinem Resultate. Der natürliche Schluß war, daß die Gerichte und Behörden dort nichts hätten finden wollen, der nächstfolgende, daß sie wahrscheinlich sogar Grund hätten, die Sache im Dunkeln zu lassen, und die Hauptschuldigen sich vielleicht sogar in ihrer eigenen Mitte finden dürften. Bei der nächsten Parlamentssitzung brachte Lord Carteret die Sache im Oberhause zur Sprache. Er zählte alle die Tumulte und Aufstände her, die letzthin in den verschiedenen Teilen des Königreichs stattgefunden hatten: keiner sei indes eine so schreiende Beleidigung der Regierung gewesen wie die Ermordung des Kapitäns Porteous. Die öffentliche Ordnung, der Friede des Reiches sei gebrochen, und in der Art, wie das Verbrechen mit Vorbedacht und äußerem Anstande ausgeführt worden sei, liege die höchste Gefahr für die Zukunft, wenn Regierung und Parlament nicht mit aller ihnen zu Gebote stehenden Macht einschritten. Nicht das Volk allein, sondern auch Bürger von Edinburg müßten bei dem Verbrechen mitgewirkt haben; dafür spreche eben jene Ordnung bei der nächtlichen Tat, dann aber insbesondere der Umstand, daß, wiewohl eine Belohnung von zweihundert Pfund Sterling für den ausgesetzt worden sei, der einen Teilnehmer an dem Tumult angebe, bis jetzt auch noch nicht eine einzige Person genannt worden sei. Er schloß weiter, daß auch die Behörden und der Magistrat der Stadt Edinburg dabei im Spiel gewesen sein müßten. Sein Antrag ging auf die strengste Untersuchung des Falles und eventuell darauf, daß der Stadt ihre Charte genommen werde. Der Antrag wurde vom Herzog von Newcastle und dem Earl von Ilay unterstützt. Doch drückte der letztere schon seine Zweifel darüber aus, ob man einer Stadt ihre Gerechtsame nehmen dürfe, wenn es auch erwiesen wäre, daß ihre Magistratspersonen sträflich gehandelt hätten. Das Haus der Lords beschloß, daß die Magistratspersonen von Edinburg sowie verschiedene andere Bürger der Stadt vor das Oberhaus zu laden seien und eine Adresse an den König erlassen werden sollte, die den Wunsch ausspräche, daß sämtliche Berichte und Papiere über den Tod des Hauptmanns Porteous dem Hause zur Durchsicht vorgelegt würden. Die Papiere wurden vorgelegt, die Zeugen kamen an; unter ihnen waren drei schottische Richter. Man wollte gründlich und mit Beachtung aller Formen verfahren. Es erhob sich daher eine Debatte darüber, wie diesen drei Richtern der ihnen gehörige Platz anzuweisen sei: ob sie wie gewöhnliche Zeugen an der Schranke zu verhören seien, oder ob sie ihrer Würde gemäß auf dem Wollsack sitzen sollten. Einige schottische Lords sprachen eifrig für das letztere: die schottischen Richter müßten das Recht haben, neben den Richtern von England zu sitzen. Nach einer hitzigen Debatte wurde dieser Antrag verworfen und beschlossen, daß die schottischen Richter gleich den anderen Zeugen vor der Schranke des Hauses, aber in ihren Amtsroben zu erscheinen hätten. Endlich ward eine Bill eingebracht, die den mehr allgemeinen Antrag des Lord Carteret dahin präzisierte, daß der derzeitige Lord Prevost von Edinburg, Alexander Wilson, Esquire, wegen seines Benehmens während des Aufstandes für unfähig erklärt werde, irgendeine Anstellung in der Magistratur von Edinburg oder in irgendeiner anderen Stadt des vereinigten Königreiches zu bekleiden, daß er überdies gefangengesetzt werden solle, daß die Stadtwache von Edinburg aufzulösen sei, und daß die Torflügel des Tores Unter-Bow-Port auszuheben seien, damit die Verbindung der Oberstadt mit den unteren Stadtteilen, wo die königlichen Truppen im Quartier lagen, hergestellt werde. Mit Heftigkeit trat der Herzog von Argyle als Opponent gegen diese Bill auf. Er erklärte, das Verfahren, das man einschlage, sei so verkehrt, hart und übereilt, daß man in der Geschichte des englischen Parlaments keinen Vorgang finden werde, der diesem nur im entferntesten gliche. Es sei nicht ein Akt der Gerechtigkeit, sondern eines parlamentarischen Unwillens, durch ein Gesetz ex post facto eine vorangegangene Tat zu strafen nicht nur an einer einzelnen Person, sondern an einer ganzen Korporation. Es dürften keine neuen Gesetze gemacht werden für Verbrechen, über die nach den bestehenden auch die unteren Gerichtshöfe entscheiden könnten. Sollten daher der Lord Prevost von Edinburg und die Bürger dieser Stadt nach den Bestimmungen der vorliegenden Bill eine Strafe erhalten, so würden sie durch ein grausames und phantastisches Verfahren als Märtyrer eine ungerechte Buße erleiden. Als er in dem schottischen Parlamente gesessen habe, sei der Unionsvertrag abgeschlossen worden, der bestimme, daß die Privilegien der königlichen Städte durch die Union ebenso unangetastet bleiben sollten wie die Religionsverhältnisse. Das heiße: kein folgendes Parlament von Großbritannien habe ein Recht, die bestehenden Verhältnisse umzuändern. So beredt und warm der schottische Pair die Sache seines Landes führte, so drang er doch nicht durch. Das Ministerium Walpole hatte eine Majorität hinter sich, die durch keine moralischen Gründe aus dem Felde zu schlagen war. Die Bill wurde darauf hinuntergeschickt ins Haus der Gemeinen. Hier aber entspann sich einer der heftigsten Kämpfe. Die Untersuchung über alle Umstände, die der Ermordung des Hauptmanns Porteous vorangegangen waren und sie begleitet hatten, wurde auf das allersorgfältigste und bis in die kleinsten Einzelheiten hinein geführt, und nachdem alle möglichen Zeugen aufgerufen und vernommen worden waren, ergab sich für die Unbefangenen folgendes als Resultat, wiewohl man auch bei dieser Untersuchung hatte aufgeben müssen, bis zu dem eigentlichen Kern der Sache vorzudringen. Keiner der eigentlichen Bürger und Freisassen von Edinburg schien bei dem Aufstande beteiligt gewesen zu sein. Als Teilnehmer erschienen hauptsächlich Landbewohner, die von den Verwandten der Umgekommenen aufgeregt worden waren. Sie hatten aber bereitwilligen Beistand und Anhang in den Lehrburschen der Handwerker und in dem lockeren Gesindel gefunden, das sich in den Straßen der Stadt umhertrieb. Es wurde dargetan, daß der Lord Prevost mehrere Vorkehrungen getroffen hatte, um das Unglück zu vermeiden, das er hatte voraussehen können. Er war auch in der Nacht selbst auf den Straßen erschienen, und bei seinen Versuchen, die Leute zur Ruhe zu bringen und sie zu bewegen, auseinanderzugehen, war er sogar selbst Gefahr gelaufen, von ihnen tätlich beleidigt zu werden. Wenn er gefehlt hatte, so schien es mehr aus Mangel an Geistesgegenwart und Erkenntnis der rechten Mittel geschehen zu sein als aus Mangel an ernstem Willen, den unglücklichen Porteous zu retten. Ferner war ermittelt worden, daß Lindsay, das Parlamentsmitglied für Edinburg, noch während des Aufruhrs sich selbst zum General Moyle, dem Befehlshaber der Truppen in Schottland, begeben, ihn von dem Aufstande unterrichtet und inständig gebeten hatte, augenblicklich mit seinen Soldaten zu Hilfe zu kommen. Lindsay hatte ihm sogar versprochen, seine Truppen in die Stadt zu führen. Aber das Ansuchen des Parlamentsmitgliedes war von dem General abgewiesen worden, weil er keine schriftliche Anweisung von den städtischen Behörden hatte vorweisen können. Lindsay hatte eine solche Anweisung aber weder in der allgemeinen Verwirrung erhalten können, noch hätte er sich mit einer solchen durch das ergrimmte Volk hinauswagen können. Sämtliche schottischen Mitglieder boten ihr Äußerstes auf, um ihre Hauptstadt zu verteidigen. Dabei wurden sie von mehreren der angesehensten Häupter der damaligen englischen Opposition unterstützt. Lord Polewarth erklärte, wenn irgendein ehrenwertes Mitglied ihm nachwiese, daß auch nur eine von den Anschuldigungen gegen den Lord Prevost und die Stadt Edinburg erwiesen sei, wolle er augenblicklich der Bill seine Zustimmung geben. Jedes Mitglied des Hauses möchte aber die Hand ans Herz legen und sich fragen, ob es zugunsten der Bill stimmen würde, wenn die Sache nicht Edinburg, sondern London, York oder Norwich beträfe; ob da nicht jeder fordern würde, daß alle Punkte der Anschuldigung vollständig und unwiderlegbar vorher erwiesen wären? Warum sollte es denn anders sein, da die Sache in Wirklichkeit die erste Stadt Schottlands betreffe? So erschien also auch vor dem Parlamente der Kampf als einer zwischen zwei eifersüchtigen oder mißgünstigen Nationalitäten, und in diesem Sinne wurde er von der Mehrheit des englischen Parlaments entschieden. Das Ministerium war, wie gesagt, seiner Majorität gewiß. Es ließ einige Amendements und Milderungen zu, und so umgeändert ging die Bill durch und erhielt die königliche Beistimmung. Ihre Resultate sind für Edinburg in der Praxis nicht weiter wichtig geworden, und der Porteousstreit könnte nur als letztes Aufflammen der politischen Rivalität der vereinten Königreiche erscheinen, wenn nicht acht Jahre später der romanhafte und anfangs von wunderbarem Glück gekrönte letzte Versuch der Stuarts erfolgt wäre, bei dem ein Teil der schottischen Bevölkerung durch Parteinahme für den Prätendenten die Unbilden zu rächen suchte, die sein Vaterland vermeintlich von seiten der englischen Regierung hatte erdulden müssen.