Alexis / Hitzig Der neue Pitaval Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Herausgegeben vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis) Fünfter Theil F. A. Brockhaus Leipzig 1844 Warren Hastings 1786 – 1788 – 1795 – 1813. Unter allen Criminalprocessen, die in das Gebiet der Politik überspielen, hat keiner ein so welthistorisches Aufsehen erregt, als der, welcher vor dem englischen Parlamente gegen Warren Hastings, den gewesenen Generalgouverneur von Indien, geführt wurde. Die lange Dauer, die Wichtigkeit des Gegenstandes, die Schwere der Anschuldigungen, das hohe Tribunal, die großen weltberühmten Namen seiner Ankläger, das Mitleid und die Bewunderung auf der einen, der Haß und der Abscheu auf der andern Seite gaben ihm diese historische Bedeutung; aber sie ist um so merkwürdiger, weil dieser Proceß nicht die Lücken einer matten, interesselosen Zeit ausfüllte, wo der Sinn des Menschen nach aufregender Nahrung sucht, und wenn es an großen Thaten fehlt, mit großen Verbrechen zufrieden ist. Nein, er spielte zu einer Zeit, wo ohnehin alle Gemüths- und Geisteskräfte angespannt wurden von Erscheinungen und Fragen, welche die alten Staaten und Königreiche in ihrem Innersten erschütterten und der Welt eine neue Gestalt gaben. Der Proceß, in seinem ersten Beginn, das ist in der üblen That selbst, hub an, als noch die europäische Politik in tiefem Gedankenfrieden schlummerte. Aber erst als Amerika aufgestanden war und die Ketten abschüttelte, die es an England banden, erhob sich die Anklage gegen den Mann, dessen Thaten oder Verbrechen so groß erschienen, daß, es ist nicht zu viel gesagt, das verlorene Amerika in England über Warren Hastings' Proceß vergessen wurde. Mit ungemeiner Bitterkeit ward er Jahre hindurch geführt, lange der einzige, wenigstens erste Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit, bis ein neues, gewaltigeres Weltdrama, die französische Revolution, sie nicht gerade von ihm ablenkte, aber durch ihre Erschütterungen doch verursachte, daß man den minder wichtigen Hader um Vergangenes wegen der Ungeheuern Fragen der Gegenwart und Zukunft schneller austrug, als es sonst der Fall gewesen wäre. Aber auch da, als man, bald nach der Schreckensherrschaft in Frankreich, um mit der Sache nur fertig zu werden, Warren Hastings freisprach, war der moralische Proceß nicht eigentlich zu Ende. Noch einmal, 1813, trat der Greis ins öffentliche Leben, und hier erst, als er zufällig im Parlament erschien, erfolgte durch eine allgemeine Acclamation die Ehrenerklärung der Nation als letzter Act der Untersuchung. Und nicht England allein nahm diesen lebendigen Antheil. Der Proceß ward ein Gemeingut der gebildeten Welt; selbst damals, als der Sinn für öffentliches Leben tief begraben in den vergessenen Erinnerungen einer andern Vorzeit ruhte, waren Warren Hastings und seine Verfolger der Gegenstand der Neugier und Unterhaltung unter unsern Vätern. Man haßte ihn auch in Deutschland als den furchtbaren Tyrannen, und man bewunderte auch unter uns den großen Staatsmann und seufzte um seine Freisprechung. Ein Proceß, welcher solche Wirkungen hervorbrachte, mußte einen Stoff haben, der das allgemein menschliche Interesse in höherm Grade als eine Criminalgeschichte in Anspruch nimmt, die nur das Gefühl und den Verstand anregt, aber wenn der Schauer vorüber und die ernsteren Fragen gelöst sind, ihre Anziehungskraft verliert. Processe dieser Art kannte eigentlich nur die alte Welt, und auch hier nur das alte welterobernde Rom, das seine Proconsuln in die unterworfenen Länder aussandte; und wenn sie zu arg wirtschafteten, wenn die Klagen der Unterdrückten zu laut schrieen, alsdann traten Ankläger wider sie auf, und das römische Volk entschied, nicht darüber, ob sie eigennützig und gewaltthatig gewirthschaftet, denn das ließ sich vom Begriff eines Proconsuls nicht trennen, wol aber darüber, ob ihr Regiment von solchem bösen Scheine gewesen, daß das römische Volk, seiner eigenen Majestät willen, dazu das Auge nicht zudrücken dürfe. Zeugen wurden dann vernommen, Reden und Gegenreden ertönten auf dem Forum, und das Volk entschied, je wie der Angeklagte unter den herrschenden Parteien mehr Freunde oder mehr Feinde hatte, gegen oder für ihn. Hastings' Proceß war nicht der erste der Art in England; kurz vor ihm war ein ähnlicher gegen einen andern Gouverneur in Ostindien, gegen den Lord Clive, geführt worden. Aber ungleich wichtiger war dieser zweite, weil es sich um die Frage handelte: ob große Verdienste in der Politik einen Anspruch geben, daß die strafende Gerechtigkeit über große Versündigungen hinweggehen dürfe? Warren Hastings war der eigentliche Schöpfer der heutigen Macht der Briten in Ostindien; er hatte sie mehr als einmal vor vernichtenden Angriffen gerettet, er hatte ihrer Herrschaft so viel Länder und Fürsten unterworfen, daß es ein Reich wurde, größer als das der vereinigten Inselreiche, größer als das Mutterland selbst, dies war seine That; sein Verbrechen waren die Mittel und Wege, die er dazu angewandt. Das Reich aufzugeben, das er für sie erworben, fiel keinem Engländer ein, aber die Art zu misbilligen, wie es erworben war, schien Vielen eine Pflicht der Pietät, vielleicht aus einer Art abergläubischer Eingebung, um den Fluch abzuwenden, der auf solcher Erwerbung lastet. Der Proceß gegen Hastings war, gleich jenem auf dem römischen Forum, ein rein politischer Proceß. Weder die Satzungen, noch die Formen des bürgerlichen Rechts haben hier Gültigkeit. In diesen Regionen existirt weder ein Gesetzbuch, noch eine Proceßordnung; wer die Macht hat, entscheidet nach seinem Willen und Gewissen, unbeschränkt von den mehr oder mindern Rücksichten, die jede irdische Macht zu beobachten hat. Die allegirten Gesetze, die gewählten Formeln sind ein Spiel, womit die höchsten Richter das Publicum unterhalten, oder ihr eigen Gewissen beschwichtigen. Es ist, wie in der Politik und Geschichte selbst, wo auch kein Codex des Völker oder Naturrechts ausreicht, um festzusetzen, was dafür gelten soll; der Erfolg allein dictirt das Recht, die Machthaber wählen unter allen Formen und Satzungen; die ihnen beliebigste ist die gültigste. Nicht im Buchstaben des Gesetzes ruht daher für den Unschuldigen in diesen politischen Processen eine Bürgschaft, sie ist allein für ihn da, wo das Verfahren öffentlich ist, wo Richter und Machthaber unter der Controle der moralischen Macht stehen, welche den Spruch in letzter Instanz fällt. Wo die eine Rücksicht ihnen vor Augen steht, ihr Verdict darf nicht gegen das allgemeine Gefühl, gegen Sitte und Vernunft verstoßen. Darum ging Struensee unter, auch angeklagt um Verbrechen, für die es keine Gesetze gab, weil er im Verborgenen gerichtet wurde, und seine Feinde die Saat des Hasses ungestört unter dem Volke ausstreuen konnten. Glücklicher Warren Hastings, dessen Proceß vor den Augen des ganzen englischen Volkes, ja der ganzen Welt geführt wurde; und das Volk, das das Schlimmste von ihm erfuhr, daß er menschlich schwer gefehlt, erfuhr zugleich durch die Procedur, wo auch seine Verfolger menschlich fehlten in ihrem zu weit getriebenen, rücksichtslosen Grimm. Es compensirte endlich, als es durch die lange Dauer des Processes den Angeklagten für genug gestraft hielt, seine Fehler mit seinen Tugenden und seine Uebertretungen mit den Uebertretungen seiner Gegner . Erst als das ganze Publicum nach einer zehnjährigen Untersuchung ihn – ich sage nicht für unschuldig, aber – für straflos erklärte, sprach auch das Parlament das Urtheil aus, welches in seinem Wesen mehr einer Begnadigung, als einer Freisprechung gleichkam. Es war der Gerechtigkeit genügt, und die segensreichen Folgen hat die Nachwelt geerntet. Ueber zehn Jahre im Wesentlichen und über sieben Jahre in der formalen Behandlung währte Hastings' Proceß. Unsere Aufgabe, den Fall in unsere causes celèbres einzureihen, würde weit die ihr gestellten Grenzen überschreiten, wollte sie, wie in andern Criminalfällen, den Hergang der Gerichtsverhandlungen, alle Acte, den Fortschritt der Ermittelungen und der Defensionalpunkte berichten. Dazu gehörten Bände, nicht ein Aufsatz. Auch den Richtern wuchs die Aufgabe so über den Kopf, daß sie zuletzt ein sinnreiches Verfahren einschlugen, um nur mit der Sache fertig zu werden. Sie ist fertig in der Geschichte, und über die Hauptthatsachen dürften wenig Zweifel mehr obwalten. Auch wir halten uns daher für berechtigt, hier sogleich mit dem historischen Zusammenhang anzufangen, wie er nach den glaubwürdigsten Zeugen feststeht, – er enthält die Haupt-Thatsachen der Anschuldigung und der Vertheidigung – und die formalen Proceßacte an ihrer Stelle nachzuschicken. Die Literatur über den Proceß Hastings' ist sehr reich; es bedarf aber kaum der vergessenen Werke, da ihr Inhalt bereits in der englischen Geschichte selbst lebt. Als unvergeßliche Zeugnisse werden die weltberühmten Reden der Ankläger für alle Zeiten Bedeutung haben. Sheridan's funkelnde Beredtsamkeit hat sich nie zu gleich kühnem Schwunge erhoben; aber Edmund Burke's Reden als Hastings' Ankläger sind die anerkanntesten Muster und Meisterwerke parlamentarischer und gerichtlicher Beredtsamkeit, Zeugnisse, wie auch Haß und Entrüstung begeistern können und Werke hervorbringen, welche an Vollkommenheit mit den Vorbildern der Classiker den Vergleich nicht zu scheuen haben. Auch Deutsche traten als Zeugen über den Proceß auf, und Georg Forster ist kein unbedeutender, was die letzten Acte desselben betrifft. Von einem Geistlichen, Gleig, sind vor Kurzem Memoiren über Hastings' Leben, aus Originalpapieren gesammelt, erschienen. Aus der Masse mehr oder minder wichtiger Documente geht indeß nicht mehr zur Aufklärung über Hastings' Thaten und Charakter hervor, als wir schon wissen, nur daß der Sammler sich gedrungen fühlt, in einen unmäßigen Lobeshymnus über den Verkannten auszubrechen. Ungleich wichtiger ist eine Abhandlung über Hastings' in einem neueren Hefte des Edinburgh review , von der Feder eines ausgezeichneten Schriftstellers, in dem man einen der ersten Gelehrten und Parlamentsredner Englands, der selbst einige Zeit als Generalgouverneur in Indien gelebt, zu erkennen glaubt. Unter der Form einer Kritik jenes Werkes gibt er die zusammenhängendste Geschichte Hastings' und seines Processes, aus Archiven, Druckschriften und eigener Anschauung des Schauplatzes seiner Thaten, und mit einer Deutlichkeit und Kritik, daß dem Leser kaum etwas zu wünschen übrig bleibt. Es ist dieser Aufsatz, dem wir im Ganzen bei unserer Darstellung folgen werden. In der Dorfschule zu Daylesford in Worcestershire saß, etwa um die Zeit, als Friedrich der Große den Thron seiner Väter bestieg, ein Knabe auf der Bank, wo die andern Bauersöhne saßen, in derselben groben Jacke, oft wol auch barfuß, wie sie. Er aß mit ihnen dasselbe Brot, lernte dieselbe Wissenschaft und spielte dieselben Spiele. Nur fleißiger war er als die Meisten, und mancher Bauer schüttelte den Kopf über den kleinen Warren, was der zusammenlese! Aber daß dem armen Kinde, welches das Gnadenbrot seiner Verwandten zehrte, große Dinge bevorständen, konnte Niemand in den Sinn kommen. Daß er von besserer Abkunft war, wußte man wol, aber sie war längst verdunkelt durch Armuth und Unglück. Das alte graue Herrenhaus von Daylesford hatte seinen Vorfahren gehört. Die Erinnerung mochte aber eher zum Spott Anlaß geben, denn es war nicht die geringste Aussicht für die Familie, ihr ehemaliges Besitzthum wieder zu gewinnen, vielmehr ging sie schon seit Jahrhunderten und mit immer raschern Schritten der Zeit entgegen, wo sie sich, wie so viele jüngere Zweige alter Häuser, im Volke verlieren mußte. Der junge Warren war der Sohn eines Taugenichts, Pynaston Hastings, der sich schon in seinem sechzehnten Jahre verheirathet hatte. Vater und Mutter waren, vermuthlich zu ihrem Glücke, schon gestorben, als ihr Kind noch in der Wiege lag, und dieses war seinem armen alten Großvater zur Erziehung anheimgefallen. Dieser Großvater hatte die Pfarrei in Daylesford; eine letzte Verleihung, welche der letzte Hastings, der das wüste Herrenhaus von Daylesford besaß, zu Gunsten seines Sohnes gemacht, ehe er, von Schulden gedrängt, das Haus und was noch daran hing, einem Kaufmann aus London verkaufen mußte. Der reiche neue Eigenthümer plagte den armen Pfarrer, dessen Stelle an und für sich schlecht war, dem er aber auch noch aus Uebermuth die Zehenten vorenthielt. Warren's Großvater starb später als völlig ruinirter Mann durch die Processe mit seinem Gutsherrn. Vielleicht auch an gebrochenem Herzen, wenn er der ehemaligen Größe seines Hauses gedachte; denn die Erinnerung und der Stammbaum waren nicht mit dem Reichthume verwischt. Die Hastings rühmten sich uralter Abkunft, sogar von einem dänischen Seekönige wollten sie abstammen, der durch lange Jahre das Schrecken der englischen Küsten gewesen war. Doch auch in der beglaubigten Geschichte Englands werden verschiedene ihrer Mitglieder mit Ruhm genannt und trugen hohe Ehren und Würden. Die Tudor's, deren treue Anhänger sie gewesen, verliehen ihnen die Grafschaft Huntingdon. Die Hastings von Daylesford galten als das Haupt dieser in viele Zweige zersplitterten Familie. Sie waren bis zu den Bürgerkriegen sehr reich und in hohem Ansehen, obgleich, wie das häufig bei den großen Familien der Gentry zutrifft, ihnen keine aristokratischen Titel und Kronen zugefallen waren. Möglich auch, daß sie diese neuern Ehren aus altem Adelsstolze verschmäht hatten. Aber im Bürgerkriege hatte sich der damalige Besitzer von Daylesford als ein zu eifriger Cavalier gezeigt; er hatte sein Silbergeschirr zu Geld für die königliche Armee münzen lassen, und nachdem er sein halbes Vermögen für die Sache der Stuart's geopfert, war er froh, mit der andern Hälfte durch Bestechung sein Leben zu erkaufen, als das Parlament gesiegt hatte. Von da ab datirte der Verfall der Hastings von Daylesford; aber der Knabe Warren dachte in seinen Holzschuhen und bei seinem Trockenbrot, wenn er an den Mauern des Herrenhauses vorüberging, nur an die Zeiten, als in den Hallen unter Herrlichkeit und Feudalglanz seine Väter auf ihrem Rechte saßen. Träumerisch ging er auf den Feldern umher und maß die Grenzen mit seinen Schritten, auf denen sie einst geherrscht, und nichts hörte er lieber, als die Erzählungen alter Leute von der vergangenen Zeit. An einem schönen Sommerabend 1740, er war etwa sieben Jahre alt (Warren Hastings wurde am 6. December 1732 geboren), lag er am Ufer des Baches, welcher durch die Besitzungen seiner Väter sich windet. Da stieg in seinen Phantasien ein Traumbild auf, ein riesenhafter Gedanke des armen Knaben: sein Leben solle bestimmt sein, diese Besitzungen wieder zu sammeln; er wolle als Hastings von Daylesford sterben. Siebenzig Jahre später erzählte Warren Hastings mit Wohlgefallen Allen, die es hören wollten, seinen damaligen Vorsatz, und das Merkwürdige ist nicht sowol, daß er durch Noth und Kümmerniß daran festhielt, sondern daß er diesem Traume noch lebte, als Glück und Verdienst ihn schon weit über diese bescheidenen Wünsche hinausgetragen hatten. Als Herr von Indien, als ein anderer Alexander, als ein König oder Sultan über 50 Millionen Menschen, die sich vor ihm in den Staub warfen, blieb es noch immer sein schönstes Lebensziel, Herr und Gebieter der Herrschaft von Daylesford zu werden. In diesem kleinen Vorfall spiegelt sich doch schon ein Zug seines Charakters, der ihn sein Leben hindurch begleitet: seine ruhige und durch Nichts zu überwindende Willenskraft. Sein Oheim, Howard Hastings, der eine Anstellung in London hatte, nahm Warren in dessen achtem Jahre dahin, um ihm auf seine Kosten eine gelehrtere Erziehung zu geben. In der Schule von Newington lernte er ziemlich, aber bekam – sie war zugleich Pensionat – zu wenig zu essen. Hastings schrieb seine magere Statur auf Rechnung dieser magern Beköstigung. Mit dem zehnten Jahre in die Westminsterschule gebracht, schloß er mit dem nachmals berühmten Dichter Cowper die innigste Freundschaft, die weder die Zeit, noch ihre verschiedenen Ansichten trennen konnte. Cowper schwor so zuversichtlich auf seinen Freund, daß, als später das allgemeine Geschrei gegen den blutdürstigen, habsüchtigen Tyrannen sich erhob, der scheue und verschlossene Poet zu Jedem sagte, das sei ganz unmöglich, denn seinen Warren Hastings kenne er von außen und innen, und er sei der gutmüthigste Bursch, der keinem Wurm ein Leids anthun könne! So hatte Cowper unter Beten, Singen und Dichten in seiner kindlichen Zurückgezogenheit die Unschuld seiner Kinderjahre sich erhalten, daß er, dem das Gespenst der Erbsünde beständig als ein Schreckbild vor Augen schwebte, es doch nicht faßte, daß der Drang der Umstände einen edlen Geist vom Pfade des Rechten forttreiben könne. Die nachmals in der Literatur berühmt gewordenen Churchill, Colman, Lloyd und Cumberland waren ebenfalls seine Schulcameraden; auch ein gewisser Elijah Impey , bestimmt, später eine bedeutende, aber verderbliche, Rolle in seinem Leben zu spielen. Warren war ein vortrefflicher Schwimmer, Schiffer und Schüler. Bei allen Prüfungen war er der Erste und der Liebling des ausgezeichneten Rectors der Schule, Dr. Richots. Sein Name glänzte schon mit goldenen Buchstaben, als Prämie seiner Verdienste, an der Mauer des Schlafzimmers, und eben wollte er, was wir nennen, zur Universität abgehen, als sein Oheim Howard starb, und mit diesem alle seine Aussichten auf eine gelehrte Laufbahn. Zwar hatte der Oheim die Sorge für den Neffen einem Mstr. Chiswick zur Pflicht gemacht, der sich auch derselben in soweit unterzog, daß er ihm eine Anstellung als Schreiber bei der ostindischen Compagnie verschaffte, aber durch Nichts zu bewegen war, ihn länger bei seinen Studien zu lassen. Umsonst bot sich Dr. Richots an, er wolle auf seine eigenen Kosten Warren in Oxford studiren lassen; Mstr. Chiswick war froh, durch einen Dienst, der ihm nichts als ein Wort gekostet, seiner Last überhoben zu werden, und schickte im Januar 1750 sein kaum 17jähriges Mündel nach Kalkutta, gleichviel, ob aus ihm etwas dort werde, oder das Fieber ihn fortraffe. Er war ihn losgeworden. Im October des nämlichen Jahres kam der Jüngling in dem heißen Lande an, ohne an seiner Gesundheit zu leiden. Man stellte ihn an ein Pult, und er mußte zwei Jahre hindurch im Dienste der Compagnie Posten ein- und umschreiben und Frachtbriefe ausfertigen. Dies die Schulstudien, durch welche die Compagnie ihre Staatsmänner bildet; denn Fort William bei Kalkutta war dazumal eine bloße Kaufmannsniederlassung und die Beamten lebten im tiefen Frieden, während auf der westlichen Halbinsel, im Süden Indiens, die englischen Factoreien in Reibungen und im Kampfe mit den Franzosen waren, ein Umstand, der die jungen Kaufmannsdiener in Diplomaten und Offiziere, ja in Generale verwandelte. Nachdem er zwei Jahre in Kalkutta Rechnungen geschrieben, mußte er den Huglystrom hinauf in eine andere Factorei der Engländer, Kossimbazar, am Ganges, wo viel Betriebsfleiß der Eingeborenen und Handel mit den Briten war. Der Ort hatte in jener Zeit einige Bedeutung, indem er eine Art Vorstadt der größern Fürstenstadt Murschedabad bildete, wo der Nabob von Bengalen, dem Namen nach vom Großmogul abhängig, in Wirklichkeit aber souverain, seine Residenz hatte und über die drei großen Provinzen, Bengalen, Orissa und Bahar, herrschte. Warren Hastings mußte hier die Seideneinkäufe für die Compagnie besorgen und Contracte mit den Producenten schließen, ein Geschäft, welches ihm, da er mehre Jahre darauf zubrachte, die Gelegenheit verschaffte, Charakter, Sitten und Verhältnisse der Eingeborenen näher zu studiren. Hier sollte sich für ihn auch die erste Gelegenheit zeigen, seine diplomatischen Talente zu entwickeln. Der neue Fürst von Murschedabad, Suradscha Daula , erklärte den Engländern den Krieg. Die kleine, vertheidigungslose Factorei von Kossimbazar ward im ersten Augenblicke genommen und Hastings gefangen nach Murschedabad geschleppt. Der Nabob marschirte gerade auf Kalkutta los, wo der Gouverneur und der Commandant entflohen. Stadt und Citadelle wurden genommen und die Mehrzahl der englischen Gefangenen verschmachteten in der bekannten schwarzen Höhle. Der Gouverneur und sein flüchtiger Anhang hatten sich auf die Insel Fulda in der Mündung des Hugly zurückgezogen. Von hier war einstweilen durch offene Gewalt Nichts, aber viel durch geheime Unterhandlungen zu bewirken. Hastings hatte in Murschedabad, durch Verwendung der Beamten der holländischen Compagnie, ein sehr erträgliches Gefängniß; er konnte nicht allein frei umhergehen, sondern Ohr und Auge wurden ihm nicht verstopft und verbunden, um nicht die innern Verhältnisse des Nabobstaates zu belauschen. Die Herrschaft des mächtigen Tyrannen stand auf so hohlem Grunde, wie die meisten Herrschaften asiatischer Despoten. Während derselbe einen siegreichen Feldzug gegen die äußern Feinde geführt, wurde an seinem eigenen Hofe eine Mine gegraben, um ihn in die Luft zu sprengen. Hastings hatte Zutritt zu den Versammlungen der Verschwörer; er berichtete darüber dem Gouverneur auf der Insel, er empfing dessen geheime Botschaften und agirte als der geschickteste Diplomat. Indessen kam das Complott zu früh an den Tag und Hastings mußte eiligst entfliehen. Das Häuflein Engländer auf der Insel Fulda erhielt jedoch jetzt Hülfe von außen durch den jungen Robert Clive, welcher mit Schiffen und Mannschaft von Madras ankam. Hastings ergriff, gleich den andern jungen Männern im Dienste der Compagnie, die Muskete. Clive, der, jetzt ein tüchtiger und glücklicher Feldherr, auch als ostindischer Kaufmannsdiener seine Laufbahn begonnen hatte, erkannte in Hastings bald einen Mann, der mit seinem Kopfe der Compagnie bessere Dienste leisten würde, als mit seinem Arme. Nach der Schlacht von Plassey erfolgte der schon längst vorbereitete Sturz des Suradscha Daula, und als Mir Jaffier zum Nabob von Bengalen erhoben war, wurde Hastings als diplomatischer Agent an dem Hofe desselben bestellt. Bis 1761 blieb er auf diesem Posten, worauf er ein Mitglied des Rathes von Indien ward. Ueber seine Wirksamkeit hier ist wenig bekannt; desto mehr leider über die traurigen allgemeinen Verhältnisse des Landes unter dem Vansittart'schen Gouvernement, welches dem Robert Clive's folgte. Der wohl von Indiens Verhältnissen unterrichtete Brite entwirft uns darüber in kurzen schlagenden Zügen folgendes Schreckensbild: »Vansittart, an der Spitze eines neuen Reiches, für das noch keine Ordnung, keine Satzungen bestanden, hatte die besten Absichten; aber für die Aufgabe war er zu schwach. Auf der einen Seite fand er eine Bande englischer Beamten, kühn, frech, kenntnißreich und alle begierig, reich zu werden; auf der andern eine ungeheure einheimische Bevölkerung, scheu, furchtsam, hülflos und gewohnt, unter jeden Druck sich zu schmiegen. Die stärkere fremde Partei davon abzuhalten, daß sie sich nicht über die schwächere warf, um sie auszusaugen, bedurfte es der ganzen Energie eines Clive. Vansittart war dazu nicht der Mann. Die Kaste der Herrscher war von allem Zwange befreit und eines der entsetzlichsten Schauspiele zeigte sich, die physische und geistige Macht der Civilisation, losgelassen auf ein unterdrücktes Volk, ohne ihre Milde. Gegen jeden andern Despotismus gibt es einen Widerstand, der seine volle Kraft hemmt; ein unvollkommener allerdings, einer so ungestümer Art, daß er oft das Uebel schlimmer macht, aber dennoch schützt er die menschliche Gesellschaft vor dem letzten Elend. Es kommt eine Zeit, wo Jeder einsieht, daß die Uebel des Druckes größer sind, als die, welche der Widerstand mit sich bringt, wo die Furcht selbst muthig wird; wenn der convulsivische Ausbruch der Wuth und Verzweiflung die Tyrannen warnt, nicht allzusehr auf die Geduld eines Volkes zu bauen. Aber gegen die Leiden von oben, welche Bengalen damals drückten, war es unmöglich, zu kämpfen. Ihre überragende Intelligenz und ihre größere Kraft machte die herrschende Classe unwiderstehlich. Ein Krieg der Bengalesen gegen die Engländer wäre ein Krieg von Schafen gegen Wölfe, von Menschen gegen Dämonen gewesen. Der einzige Schutz der Armen war in dem Maße zu suchen, welches ihre Herren sich selbst setzten, in einer christlichen Milde, einer erleuchteten Politik. Dieser Schutz ward ihnen erst in der Folge. Wie sie die englische Macht kennen lernten, war es eine nackte, rohe, furchtbare Macht, ohne die englische Sittlichkeit. Erst spät kamen wir zu der Besinnung, daß wir gegen diese Völker nicht allein Rechte, sondern auch Pflichten hätten, die Pflichten, von denen keine Regierung sich lossagen darf. Bis wir zu dieser Ueberzeugung gelangt, war es die Aufgabe jedes Dieners der ostindischen Compagnie, so rasch als möglich durch Erpressungen gegen die Eingeborenen sich ein Vermögen von hundert oder einigen hunderttausend Pfund Sterling zu erwerben, um nach England zurückzukehren, ehe das gefährliche Klima die Gesundheit angegriffen hatte, alsdann eine Pairstochter zu heirathen, einen verrotteten Wahlflecken in Cornwallis zu kaufen und Bälle in St. James Square zu geben.« Daß man von Hastings' Aufführung als Rath unter Vansittart's Gouvernement nichts weiß, spricht nur für ihn; denn die Anklage, welche nachmals Alles aufgriff, was nur einen Schatten von Vorwurf auf ihn werfen konnte, schweigt über diese Zeit. Mit moralischer Sicherheit darf man daher annehmen, daß Hastings in dieser Zeit Nichts gethan, was seinen Ruf beflecken konnte. Der Grund seiner Integrität wird in seinem Charakter gesucht. Er war nicht gleichgültig gegen das Geld, aber er betrachtete es aus höherm Gesichtspunkte als ein Geizhals oder Räuber. Er handelte immer als Staatsmann und wußte die Vortheile des Geldes wohl zu schätzen, aber es war nirgend sein letzter Zweck. Wenn er es auch zu seinen Zwecken zu erwerben und Großes damit zu bewirken wußte, so verstand er doch nicht, als Oekonom es im Kleinen zu nutzen. Seine Leidenschaften und sein Ehrgeiz waren anderer Art. Im Jahre 1764 kehrte Hastings das erste Mal nach England zurück. Sein erspartes Vermögen war für einen ostindischen Nabob sehr gering. Den Theil, welchen er mitbrachte, verschwendete er bald, zum Theil in lobenswerther Freigebigkeit gegen seine Verwandten; der andere Theil, welchen er auf hohe Zinsen in Indien zurückgelassen, ging verloren, weil auch dort der Satz gilt, daß hohe Zinsen keine große Sicherheit verrathen. Hastings brachte ein Jahr in England zu; auch von diesem Zeitraume in seinem Leben weiß man wenig; doch ist es wahrscheinlich, daß er seine Muße fast ganz allein mit literarischen Studien verbrachte, namentlich denen der orientalischen Sprachen. Die Beamten der Compagnie pflegten nur so viel von denselben zu erlernen, als nothwendig ist, sich mit den eingeborenen Webern und Geldwechslern zu unterhalten. Er trieb die Sache mit wissenschaftlicher Vorliebe. Besonders war sein Sinn auf die persische Literatur und Sprache gerichtet, welche letztere noch jetzt im indischen Orient als die feinere Geschäfts- und die Sprache der gebildeten Welt gilt. Sein Bemühen ging sogar dahin, einen neuen und besondern Lehrstuhl für dieselbe auf der Universität Oxford zu errichten. Er conferirte deshalb mit dem berühmten Johnson, welcher aus den mit ihm gepflogenen Verhandlungen eine große Achtung für Hastings mitbrachte, wie aus Briefen hervorgeht, die er an den spätem Generalgouverneur nach Kalkutta richtete. Hastings fand in England Nichts, was ihn anzog. Er war noch in voller Jugendkraft und verlangte nach einer angemessenen Thätigkeit. Ueberdem waren seine Mittel völlig erschöpft, geschweige denn, daß er damit eine Rolle hätte spielen können, welche seinem Ehrgeiz entsprach. Er kam deshalb bei den Secretairen der Compagnie um eine neue Anstellung ein, und diese, denen Nichts willkommener sein konnte, als einen so fähigen Mann wieder zu gewinnen, beeilten sich, ihm eine Anstellung als Mitglied des Rathes von Madras zu ertheilen. Er schiffte sich im Frühjahre 1769 dahin ein, und zwar, dermaßen vom Gelde entblößt, daß er zur nöthigsten Equipirung eine Schuld aufnehmen mußte. Die Ueberfahrt war von Wichtigkeit für sein ganzes Leben. Es befand sich auf dem Schiffe ein deutscher Maler, ein Baron Imhoff , den die englischen Berichterstatter als einen armen Schlucker, trotz seiner Familienansprüche, darstellen. Er wollte nach Indien, um durch Ankauf von Götzenbildern und Skizzirung indischer Seltenheiten ein Geschäft in Europa zu machen. Er war verheirathet und führte seine Gattin mit sich, die, wie es hieß, in Archangel geboren, ein Kind der arktischen Zone, sich schwerlich in ihrer Wiege vorsingen lassen, daß sie dereinst als machtige Königin im indischen Orient in abgöttischer Verehrung Millionen von Asiaten zu ihren Füßen sehen sollte. Sie hatte einen gebildeten Geist und ihre Gestalt und ihr Wesen waren gleich einnehmend. Sie verachtete ihren Mann, und Hastings' Aufmerksamkeit für sie, sowie seine lebhafte, geistvolle und würdige Unterhaltung verfehlte nicht bald einen tiefen Eindruck auf ihr weibliches Herz zu machen. Der Aufenthalt auf einem Indienfahrer soll die beste Gelegenheit sein, um sich hassen oder lieben zu lernen. Die Langeweile wird unerträglich; bei der Hitze, dem Mangel an Raum und Bewegung weiß der Geistreichste sich nicht selbst zu beschäftigen. Jeder Fisch, jeder Vogel, jedes Segel, jede Wolke am Horizont ist ein Schauspiel, eine willkommene Abwechselung. Einige tödten die Zeit mit doppelten Mahlzeiten; wer nach geistigerer Nahrung sucht, zankt sich oder macht den Damen den Hof. Viele ernsthafte Feindschaften und viele ernsthafte Liebesverhältnisse sollen an Bord der Ostindienfahrer entsprungen sein. Gemeinschaftliche Noth und Gefahr rufen oft schlummernde Tugenden und Laster in ihrer ursprünglichen Gestalt, in ihrer vollen Schönheit und in ihrer vollen Häßlichkeit hervor, und beim Mangel der Ceremonien lernt der Mensch den Menschen hier in Wochen genauer kennen, als es beim ruhigen Laufe des gesellschaftlichen Lebens oft in Jahren geschieht. Warren Hastings und die Baronin Imhoff wurden durch geistige Bande bald aufs Innigste zu einander gezogen; er der vollkommenste Gentleman, sie eine Dame, die durch Anmuth und Geist an jedem Hofe geglänzt haben würde. Er war durch keine andern Bande gefesselt, sie nur durch die an einen Mann, den sie verachtete, und der selbst es mit den Ehrengesetzen (wie der Engländer sagt) leicht nahm. Um das Verhältniß der Liebenden noch fester zu schlingen, wurde Hastings auf dem Schiffe krank. Die Baronin pflegte ihn mit unermüdlicher Sorgfalt und wachte in seiner Cajüte, wenn er schlief. Hastings liebte die Baronin mit aller Gluth, deren er fähig war. Auch in diesem Verhältnisse spricht sich sein Charakter aus. Wie sein Haß, sein Ehrgeiz und seine übrigen Leidenschaften, war auch seine Liebe stark, aber nicht heftig. Sie war ruhig, ernst, geduldig, aber fest gegen alle Stürme und fest gegen die Einflüsse der Zeit. Beide Liebende und der Ehemann der Geliebten verstanden sich bald zu einem friedlichen Uebereinkommen. Mariane von Imhoff sollte auf Scheidung gegen ihren Gatten vor dem Gerichtshofe des fränkischen Kreises klagen, Hastings sollte die Kosten dazu vorschießen. Bis dahin, es konnten Jahre darüber vergehen, sollten die Imhoff's mit ihm leben. Wenn die Scheidung ausgesprochen wäre, würde Hastings Marianen heirathen, ihre Kinder von Imhoff adoptiren und – den Ehegatten mit reichlichen Geschenken für seinen Verlust abfinden. Als Verbrechen ward ihm dieser Pact nicht angerechnet, aber er gab Hastings' Feinden nachmals unerschöpflichen Stoff, seine Moralität anzugreifen. In Madras fand Hastings die Handelsangelegenheiten im schlimmsten Zustande, wie sich das erwarten ließ, wo die Kaufmannsdiener Soldaten und Politiker geworden. Seine eigene Neigung zog ihn ebenfalls mehr zu großartigen politischen, als zu kaufmännischen Unternehmungen; wenn er indessen den Beifall seiner Machtgeber, der ostindischen Directoren, sich erhalten wollte, mußte er Hand anlegen, die Handelsgeschäfte zu verbessern, denn der Werth eines Beamten stieg und fiel in ihrer Ansicht nach den Zusendungen aus Indien an Geld und Waaren, und demnächst nach den Dividenden, welche sie den Actionairen auszahlen konnten. Auch auf diesem Felde verfuhr er mit Energie und Geschick. Er ward aus London höchlich belobt und zur Belohnung schon nach zwei Jahren (1772) an die Spitze des Gouvernements von Bengalen berufen. Die Imhoff's, noch immer nicht geschieden, begleiteten ihn nach Kalkutta. Die Verfassung Indiens, wenn dieser Name auf die dortigen verworrenen Verhältnisse überhaupt paßt, war damals eine völlig anomale, welche für die Dauer nicht bestehen konnte. Es gab eine doppelte Macht, eine wirkliche und eine, welche den Schein hatte. Die wirkliche war in den Händen der Compagnie, eine der aller despotischsten, die nur gedacht werden mag. Gar kein Hemmniß war da für die englischen Gebieter, wenn nicht ihr eigenes Rechtsgefühl und ihre eigene Humanität. Von verfassungsmäßigen Rechten war keine Rede; ein gesetzlicher Widerstand gegen ihre Willkür war unmöglich. Aber trotz dieser unumschränkten Macht, hatte die Compagnie es doch noch nicht gewagt, den Titel der Souverainetät anzunehmen. Das Gefühl der Orientalen mußte geschont werden. Noch saß der Mogul auf seinem Throne zu Delhi, dem Namen nach der Herrscher über die vielen Reiche, deren keines ihm mehr gehorchte. Die Compagnie besaß ihre Länder als Vasallen von ihm, ihrem Lehnsherrn; die Steuern trieb sie ein als seine Commissarien, und die Münzen, welche sie prägte, trugen seinen Stempel. Außerdem residirte in Murschedabad noch immer ein Nabob von Bengalen, zu dem die Compagnie sich in ein Verhältniß gesetzt hatte, wie die Hausmeier der Franken zu den letzten merowingischen Königen. Fürstlicher Glanz umgab ihn, sein Name prangte in allen Verordnungen; in Wirklichkeit aber hatte er weniger Einfluß, als der letzte Schreiber der Compagnie. Diese, als eine moralische Person im juristischen Sinne, war des Nabobs Major-Domus; in allen auswärtigen Angelegenheiten, in den Verhandlungen mit Fürsten und Völkern handelte sie selbst unmittelbar von Kalkutta aus, ohne der Sache einen andern Mantel umzugeben, als den Namen des Schattenfürsten. Dahingegen mochte sie zu jener Zeit sich mit der innern Verwaltung noch nicht abgeben. Diese überließ man dem Nabob, das heißt jetzt auch nur noch dem Namen nach; denn man bestellte dem Fürsten einen Premierminister aus der Zahl der Eingeborenen, der zu Murschedabad seinen Sitz und, außer der Administration, alle ceremonielle Angelegenheiten und das Hausministerium unter sich hatte. Dieser Unter-Major-Domus war indessen eine wichtige Person, und das Amt wurde von den Eingeborenen, so Hindu als Muselmännern, mit Eifer gesucht, denn sein eigener Gehalt erreichte beinahe die Summe von 100,000 Pf. Sterling; außerdem aber ging die ganze Civilliste des Nabob, die von der Compagnie auf 300,000 Pf. Sterling festgesetzt war, durch seine Hände. Und für die Verwendung dieser großen Summen, für die Eintreibung der Steuern, für die Administration der Justiz und Policei war er keinem Andern verantwortlich, als den Engländern! Hastings' Vorgänger im Generalgouvernement von Kalkutta, Clive, hatte vor sieben Jahren zwischen zwei Rivalen zu diesem Amte zu entscheiden gehabt, und die Auswahl war ihm nicht leicht geworden. Die beiden Bewerber waren zugleich die Vertreter der zwei Religionen und Stämme, welche vor der Zeit der Engländer um die Herrschaft in Indien stritten, ein Mohammedaner und ein Hindu, Beide von hohem Ansehen unter den Ihrigen. Der Mohammedaner war Mohammed Reza Khan , von persischer Abkunft, ein sehr geschickter, thätiger Mann, vollkommen für den Posten geeignet. Als sehr fromm im Sinne seiner Landsleute, erfreute er sich der größten Achtung unter denselben. »In England würde er vielleicht für einen verderbten, habsüchtigen, politischen Charakter gegolten haben; nach dem Maßstabe der indischen Moralität mußte man ihn für einen Mann von Unbescholtenheit und Ehrgefühl anerkennen.« Der Hindubewerber war ein Brahmine, der Maharadscha Nuncomar ; ein Mann, bei allen Revolutionen betheiligt, welche seit des Nabob Suradscha Daula Zeiten in Bengalen stattgefunden. Auch er stand in hohem Ansehen bei den Seinen, weil seine Kaste eine der ersten und reinsten war, und er mit dieser hohen Geburt Reichthum, Talente und eine große Erfahrung verband. Ueber seinen moralischen Charakter gibt uns unser Gewährsmann eine eigene Schilderung, aber er bevorwortet sie, daß man an keinen Orientalen den Maßstab europäischer Tugenden legen darf. Unter allen Hindu ist der Bengalese der weichlichste, schwächlichste, verachtetste, zu dem man am wenigsten Vertrauen hat. Schon seine physische Constitution ist mehr als weichlich, weibisch. Er lebt eigentlich in einem beständigen Dampfbade. Von den zartesten Gliedmaßen, ist sein ganzes Wesen der Ruhe hingegeben, jede Bewegung ist ihm eine Anstrengung. So lange Jahre hindurch ist er von Stämmen kräftigerer Natur mit Füßen getreten worden. Daher sind Muth, Unabhängigkeitssinn, Wahrheitsgefühl ihm fremde Eigenschaften geworden. Sein Geist ist seinem Körper ganz analog geworden. Er ist bis zur Hülflosigkeit schwach bei allen Dingen, die einige Anstrengung erfordern; aber er ist dabei so feinfühlend und von so richtigem Tact, daß der Europäer ihn oft bewundern muß, während er ihn verachtet. Alle die kleinen Künste, welche die Waffen der Schwachen und Getretenen gegen die Starken sind, kennt er aus dem Grunde. Was die Hörner dem Büffel, was die Klaue dem Tiger, was der Stachel der Biene, was die Schönheit, nach der griechischen Mythe, dem Weibe ist, das ist dem Bengalesen der Betrug . Ungemessene Versprechungen, süße Ausreden, die ausgearbeitetsten Gewebe von Lügen und Intriguen, Chicanen jeder Art, falsche Eide, falsche Zeugen, falsche Documente, das sind die Waffen, deren sich das Volk am untern Ganges zum Angriff und zur Vertheidigung bedient. Alle diese Millionen liefern der Armee der Compagnie nicht einen Sipoy. Aber als Geldwechsler, Wucherer und raffinirte Ausleger des Gesetzes vor den Gerichten suchen sie ihres Gleichen. Bei aller seiner Sanftmuth ist der Hindu doch nichts weniger als zur Versöhnlichkeit gestimmt, noch zum Mitleid geneigt. Er ist ausdauernd in allen seinen Vorsätzen; er weicht nur der Furcht, und auch da nur der unmittelbaren Drohung. Bei alle Dem hat er eine gewisse Art von Muth, worin er sogar seine Meister und Herren hinter sich zurückläßt. Bei einem unvermeidlichen Uebel unterwirft er sich mit einem stoischen Gleichmuthe Dem, was nicht zu vermeiden ist. Ein europäischer Krieger stürmt mit lautem Hurrah auf die Batterie, welche ihm den sichern Tod droht, aber er mag unter dem Messer des Wundarztes aufschreien und vielleicht in Agonie verfallen, wenn ihm der Tod angekündigt wird. Der Bengalese wird gelassen zusehen, daß sein Vaterland erobert, sein Haus in Asche gelegt wird, daß man seine Kinder ermordet und entehrt, ohne in den meisten Fällen den Muth zu haben, nur seinen Arm aufzuheben. Aber viele Beispiele beweisen, daß er die Torturen wie ein Mucius Scävola erträgt, und diese Geschichte selbst bekundet, wie er mit festen Schritten und dem ruhigsten Pulse auf das Schaffot zu steigen und dem Tode mit der Ruhe, würdig eines Helden des Alterthums und eines Christen, ins Auge sehen kann. Wie der Bengalese sich zu den übrigen Hindu verhält, so verhielt sich Nuncomar zu seinen Landsleuten. Der Nationalcharakter hatte sich in ihm bis zur Uebertreibung ausgeprägt. Von den Beamten der Compagnie war er mehre Mal auf den allerabscheulichsten Intriguen und Betrügereien ertappt worden. Einst hatte er eine falsche Anklage gegen einen andern Hindu vor Gericht gebracht und suchte sie durch verfälschte Documente zu beweisen. Ein andermal konnte man ihm nachweisen, daß, während er die innigste Treue und Hingebung gegen das englische Interesse heuchelte, er sich in die verschiedensten Verschwörungen gegen die Compagnie eingelassen und sie befördert hatte. Er war der ermittelte Unterhändler zwischen dem Hofe von Delhi und den französischen Behörden in Pondichery gewesen, welche die Bekriegung und Vertreibung der Engländer zum Zwecke hatte. Dafür und um anderer Vergehungen willen hatte er lange im Gefangniß gesessen; aber bei seinen vielfachen Verbindungen war es ihm gelungen, wieder loszukommen, und er hatte nicht allein seine Freiheit, sondern auch eine Art Ansehen bei den englischen Behörden wieder gewonnen, als ein Mann von außerordentlichen Talenten und einem Einfluß und Kenntnissen, die man bei andern Gelegenheiten wieder brauchen könnte. Danach sollte man meinen, daß dem Gouverneur Clive die Wahl zwischen ihm und Reza Khan nicht hätte schwer fallen sollen. Wie konnte er einem notorischen Verräther und Verbrecher und einem Charakter von solcher Unzuverlässigkeit ein so wichtiges Amt anvertrauen! Aber auf der andern Seite war und ist es noch heut die Politik der Engländer in Indien – man denke an Lord Ellenborough's Proclamation über die Thore von Somnauth – die Hindu vor den Mohammedanern zu begünstigen. Die Briten wollen als Rächer alter Unbill, als Wiederhersteller früherer Zustände, ihrem eignen Interesse ein moralisches Siegel aufdrücken. Aber einen Mann von so notorischer Schlechtigkeit zum Premierminister einzusetzen, konnte Clive nicht über sich gewinnen. Nach langem Widerstreben hatte er daher, rechtlich und klug handelnd, Mohammed Reza Khan die wichtige Stellung übertragen. Der Mohammedaner also war Minister und bereits sieben Jahr im Amte, als Hastings Gouverneur wurde. Zugleich war er Vormund des unmündigen Kindes, welches damals, ein Sohn Mir Jaffiers, die Nabobwürde geerbt hatte. Aber in diesen sieben Jahren hatte Nuncomar nicht nachgelassen seinen Gegner zu unterminiren; seinen Künsten war es endlich gelungen, Clive's Administration kam ihm zu Hülfe. Der Gouverneur konnte nicht so viel Rimessen nach London schicken, als die Directoren der Compagnie erwartet, die Dividenden fielen schmaler aus, die Actionaire machten böse Gesichter. Noch galt in London der mystische Glaube an den unerschöpflichen Reichthum Indiens, wo die Häuser lauter Porphyrpaläste waren, mit Perlen und Edelgesteinen von oben bis unten geschmückt und Schatzgewölben, in denen die Goldmünzen in Scheffeln aufgehäuft ständen und mit der Kelle geschöpft würden. Die Kenntniß, daß Indien verhältnißmäßig ein ärmeres Land sei, als Irland und Schweden, findet selbst jetzt noch wenig Glauben unter dem Volke, während zu Hastings' Zeit selbst das Parlament und die Minister jenem anhingen. Nuncomar hatte überall Verbindungen, auch in London, auch in den Bureaus der Compagnie. Er ließ Winke fallen, mit scheinbaren Beweisen unterstützt, wie nur Reza Khans Verwaltung daran Schuld sei, daß Clive nicht mehr einsende. Die Winke wurden willig aufgenommen, die Directoren glaubten und beschlossen, und an Hastings erging ein Befehl des Inhalts: Reza Khan augenblicklich zu verhaften und zwar mit seiner ganzen Familie und allen seinen Anhängern; demnächst aber eine strenge Untersuchung der Verwaltung des Landes zu veranlassen. Dabei ward ihm gesagt: er würde gut thun, wenn er bei dieser Operation sich der Dienste Nuncomar's bediene. Zwar sei seine Schlechtigkeit bekannt, aber auch aus seinen Untugenden könne man Vortheil ziehen, wenn man mit Vorsicht dabei zu Werke gehe, und dürfe man ihm auch kein vollkommenes Vertrauen schenken, so sei es doch rathsam, ihn durch die Aussicht auf Belohnung aufzumuntern. Wenn Jemand Nuncomar genau kannte, so war es Hastings. Er war bei seinem frühern Aufenthalt in Murschedabad nicht allein mit ihm in Verkehr gewesen, sondern auch in bitterem Hader, der kaum durch die Obern friedlich ausgeglichen worden. In einem Punkte waren Hastings und Nuncomar Geistesverwandte, sie trugen Beide Kränkungen lange nach. Gegen Reza Khan hegte Hastings keine feindlichen Gesinnungen. Und dennoch empfing er mit Freuden den Befehl und führte ihn mit einer Raschheit und, man kann sagen, mit einer Lust aus, welche er sonst nur bei Unternehmungen bewies, die in seinem, nicht in Anderer Kopfe entsprungen waren. Der Grund lag nahe. Es galt ihm, mit diesem einen Streiche die Scheinherrschaft des Nabob vernichten und die nicht mehr zu duldende Doppelherrschaft zu Grabe zu tragen. Wie sie überhaupt, wenn Ordnung im Regiment hergestellt werden sollte, aufhören mußte, so war dieser Zwiespalt zwischen Schein und Wesen für einen thätigen und ehrgeizigen Charakter wie Hastings auch persönlich unerträglich. Sein Ehrgeiz erhielt aber dabei noch eine andere Nahrung. Der Befehl der Directoren war an ihn allein ergangen, während er, nach der bisherigen Ordnung an den Rath von Kalkutta hätte gerichtet werden müssen. Nach der Verfassung, wie sie jetzt für Indien gilt, ist der Gouverneur von Kalkutta in allen executiven Maßregeln absolut. Er kann Krieg erklären, Frieden schließen, Beamte anstellen und entlassen, auch gegen den einstimmigen Widerspruch aller Beisitzer des Raths. Sie sind berechtigt, über Alles, was er gethan, Erklärung zu fordern, darüber zu discutiren, ihm Rathschläge zu ertheilen, zu remonstriren und nach Hause Proteste zu senden; aber in der Person des Gouverneurs ruht die höchste Gewalt und die alleinige Verantwortlichkeit. Dieses quasi monarchische System ward unter Pitt's Ministerium, von dem Colonialminister Dundas unterstützt, eingeführt, nicht ohne heftige Opposition, besonders von Seiten Burke's, und hat sich bei Indiens entfernter und eigenthümlicher Lage, als das angemessenste bewährt. Zu Hastings' Zeiten aber war es anders. Damals hatte der Gouverneur nur eine Stimme im Rathe, und nur bei gleicher Theilung war sie die entscheidende. Es traf daher nicht selten zu, daß der Gouverneur bei den wichtigsten Fragen überstimmt wurde, und es mochte kommen, daß er, obgleich Gouverneur, ganze Jahre hindurch auf diese Weise von der Leitung der Angelegenheiten ganz ausgeschlossen wurde, oder nur ein Instrument blieb, um den Willen Derer, die seines Gleichen waren, ausführen. Hastings konnte diesmal also ganz allein handeln, und er that es mit der ihm eigenen Kraft und Geschicklichkeit. Um Mitternacht wurde Reza Khan's Palast zu Murschadabad von einem Bataillon Sipoys umringt, der Minister aus seinem Schlafe aufgestört und ihm erklärt, daß er ein Gefangener sei. Mit der Gravität eines Muselmanns beugte er sein Haupt und fügte sich in Allah's Willen. Mit ihm zugleich wurde ein Häuptling, Schitab Roy, dem man das Gouvernement von Bahar anvertraut hatte, abgesetzt und gefangen genommen; ein Krieger, welcher im Dienste der Compagnie sich so ausgezeichnet hatte, daß ihm einst ein englischer Heerführer das Zeugniß vor allen Würdenträgern gegeben: er habe nie einen tapferern Asiaten gesehen! – Der Rath zu Kalkutta erfuhr von der ganzen Expedition erst, als die Gefangenen dahin transportirt wurden. Aber nachdem der Schlag geschehen, ließ Hastings Das ruhen, um was er eigentlich verordnet war, die Untersuchung gegen Reza Khan, der nur einige Monate in anständiger Haft verblieb, bis das dem Gouverneur Wichtigere ins Werk gesetzt war. Der ganze Premierministerposten des Nabob von Bengalen ward aufgehoben. Die Compagnie selbst übernahm die innere Verwaltung des Landes, das Kind, der Nabob, erhielt keinen Antheil mehr daran. Er ward abgefunden mit einer Pension und mit dem äußern fürstlichen Staat, den man ihm ließ, und zu seiner Vormünderin bestellte man eine der Frauen aus seines Vaters Harem, die Munny Begum . Als Schatzmeister des fürstlichen Hauses wurde Nuncomar's Sohn, Gurdas, eingesetzt. Hastings glaubte hier sehr klug zu handeln, indem er die etwaigen Verdienste des Vaters bei der Sache, durch eine Gunstbezeigung für seinen unschuldigen Sohn belohnte, und der kitzlichen Aufgabe sich überhoben wähnte, einen Schurken selbst in ein wichtiges Amt zu bringen. Erst nachdem diese Veränderung in Ordnung war, schritt Hastings zur Untersuchung. Er hatte jetzt keinen Beweggrund, gegen die Diener des Nabob mit Härte zu verfahren. Schitab Roy ward zuerst vernommen und nach wenigen Verhören völlig freigesprochen; ja um einen so ausgezeichneten Diener der Compagnie für die erlittene Unbill zu entschädigen, wurden ihm bei dieser feierlichen Freisprechung alle die Auszeichnungen erwiesen, auf welche die Orientalen so vielen Werth legen. Ihm ward ein Ehrenkleid umgethan, kostbare Edelsteine wurden ihm in der Audienz geschenkt, und auf einem mit Purpur behangenen Elephanten ward er in seine Statthalterschaft zurückgesandt. Aber sein stolzes Herz war durch die Kränkung in der Gefangenschaft gebrochen und er starb bald nachher. – Gegen Reza Khan war die Sache nicht ganz so klar, aber Hastings hatte keine Lust, gegen ihn streng zu sein. Nachdem Runcomar als Ankläger alle seine Künste gegen den ehemaligen Minister vorgebracht, erklärte der Gouverneur, als Präsident des Untersuchungscomités, daß die Belastungspunkte nicht erwiesen wären, und ließ ihn frei. Runcomar sah sich getäuscht, er war eine Puppe, ein Werkzeug in Hastings' Händen gewesen. Nichts von Dem, was er beabsichtigt, war in Erfüllung gegangen. Als eifriger Hindu wollte er das Regiment der Mohammedaner gestürzt; es war gestürzt, aber nicht, um in die Hände seiner Glaubensgenossen überzugehen. Er wollte Minister werden, darum seine langjährigen Intriguen; statt dessen bemächtigten sich die Fremden der Verwaltung und verlegten deren Sitz von Murschedabad nach Kalkutta. Ueberall durch einen schlimmen Gegner aus dem Sattel gehoben, ging sein ganzer Ingrimm auf diesen neuen Feind über. Ihm widmete er die volle Thätigkeit seines Hasses und lauerte von nun ab mit der Geduld und Verstellungskunst eines Hindu auf den günstigen Augenblick. Hastings mußte seine Sorge auf einen andern Gegenstand richten, auf Geld! – Jener Ueberfall und die Gefangennehmung Reza Khan's ist ihm nicht zum Verbrechen gemacht, noch konnte sie es werden, da er nur auf Befehl seiner Obern gehandelt hatte. Aber die Art, wie er das Geld schaffte, gab viele, eigentlich die Hauptpunkte in seiner Anklage ab. Er brauchte Geld und viel Geld zum Dienste seiner Verwaltung, und mehr noch für die Directoren in London. Geld mußte geschafft werden, über das Wie machte er sich keine Sorgen. »Ehe ich darbe, sollst du darben« war der Wahlspruch einer der großen Räuberfamilien an der Grenze zwischen Schottland und England. Hastings scheint ihn auch zum seinen gemacht zu haben. Bedurfte er so und so viel Lak Rupien, so schaute er sich um, von wem er sie zu nehmen habe. Etwas kann zu seiner Entschuldigung angeführt werden. Durch seine Stellung zu den Directoren war er zu diesem System gezwungen. Von London her wurde er so arg und wiederholentlich gedrängt, Geld zu schaffen, daß eine heroische Kraft dazu gehört hätte, den Anforderungen zu widerstehen. Er mußte erpressen – denn auf andere Weise ließen sich die geforderten Summen nicht mehr schaffen – oder sein Amt niederlegen, und damit alle seine kühnen, ehrgeizigen Hoffnungen aufgeben. Die Mahnbriefe der Directoren liefern dafür den Beweis. Freilich empfahlen oder billigten sie niemals eine Gewaltthat, eine offenbare Erpressung. Im Gegentheil sprachen sie in ihren Schreiben die vortrefflichsten, humansten Grundsätze aus, wahrhafte Musterstücke einer edlen und gerechten Regierungskunst sind in diesen Directorialschreiben enthalten. Aber jedes schloß mit einer andern drängenden Aufforderung. »Regiere mit Gelindigkeit, aber sende mehr Geld.« – »Strenge Gerechtigkeit gegen Alle und besonders Mäßigung gegen die benachbarten Mächte, aber sende mehr Geld.« – »Sei der Vater des armen Volkes, aber schaffe mehr Geld.« – Das ist der wahre, eigentliche Inhalt fast aller Briefe. Es ist sehr möglich, daß die Directoren selbst, so viele tausend Meilen entfernt von dem Orte, wo ihre Befehle ausgeführt werden sollten, den offenbaren Widerspruch in denselben nicht fühlten. Aber der Widerspruch lag in der Sache selbst und Hastings erkannte ihn vollkommen. Bei einem leeren Schatze, einer unbesoldeten Armee, wo er oft kaum seinen eigenen Gehalt erheben konnte, wo die Pächter der Gouvernementsländereien aus Armuth auf und davon liefen, wie sollte er da auf gerechte und milde Weise die Millionen beschaffen, welche von ihm gefordert wurden? Hastings sah mit klarem Blicke, daß von den beiden Vorschriften der Directoren: Sei gelind und gerecht und schaffe Geld, nur die eine in Ausführung gebracht werden könne, und er war bei der Wahl in keinem Zweifel. Wenn er nicht gelind und gerecht war, schrieen nur die armen Indier, und ihr Geschrei verhallte beim Wege übers Meer. Wenn er nicht Geld schaffte, schrieen dagegen die Directoren und er setzte seine Stellung aufs Spiel. Mit vollkommener Klugheit zog er den Schluß, daß es für ihn am sichersten und für die Directoren am besten wäre, wenn er die Predigten ad acta legte, und die Rupien eintrieb. Hastings' Geist war so reich an Erfindungskraft als sein Gewissen wenig scrupulös, wo es einen bestimmten Zweck erreichen galt. Die Pension des Nabobengalen wurde durch einen Federzug von 320,000 Pf. St. auf die Hälfte herabgesetzt. Der Groß-Mogul zu Delhi erhält als ihr sogenannter Lehnsherr von der Compagnie jährlich 300,000 Pf. St.; auch hatte sie ihm die Provinzen Cora und Allahabad, weil diese ihm zu entfernt lagen, abgetreten. Hastings strich ohne weiteres die ganzen 300,000 Pf. St., weil er die Fortdauer des Scheins von Abhängigkeit vom Mogul für überflüssig und hinderlich hielt, und zugleich erklärte er, die abgetretenen Provinzen wieder zurücknehmen zu wollen. Da ihm indeß am Besitz derselben wenig gelegen war, auch diese Provinzen wenig eingebracht, ihre Verwaltung und die Besetzung mit Truppen der Compagnie aber zu viel gekostet hätte, so verkaufte er sie wieder. Im Fürsten von Aude, Sudscha Daula , fand sich auch sogleich ein annehmlicher Käufer. Das Reich von Aude war eines der vielen, in welche sich bei der Zersplitterung der Macht des Mogulreiches, dieses aufgelöst hatte. Es besteht noch heute; aber erst nach Anfang dieses Jahrhunderts haben die Prinzen von Aude den ihnen von den Engländern angebotenen Königstitel angenommen. In jenen Tagen verbot es ihnen die orientalische Etikette, die noch mächtige Ehrfurcht vor dem Mogulthrone. Auch die Fürsten von Aude, obgleich vollkommen unabhängig, nannten sich nur Nabob-Veziere des Reichs von Delhi. Dies hinderte aber den Nabob Sudscha Daula nicht im geringsten, die ihm angebotenen fetten Erbstücke der Mogulmonarchie mit beiden Händen zu ergreifen. Sein Schatz war gefüllt, und er zahlte Hastings für beide Provinzen, die zum Arrondiren seines eigenen Reiches ihm sehr gelegen waren, die Summe von einer halben Million Pfund Sterling. Auch dieser Act ward zu keinem Verbrechen. Die Politik, welche England anerkannt hatte, gebot ihm so zu handeln. Seine nächste darauf folgende Handlung nahm diesen Charakter an, eine Handlung der äußersten gefühllosen Barbarei, welche einen unauslöschbaren Fleck auf seinem Ruf und dem seines Landes zurückließ. Der Zug der Eroberer Indiens kam immer von Nordwesten, von den Höhen Mittelasiens herab, durch die furchtbaren Pässe, welche in der neuesten Geschichte wieder zu einer weltberühmten Bedeutung gelangt sind. Die kräftigern, muskulösern Racen der Hochebenen und Gebirge unterwarfen sich die weichlichen Stamme zwischen den Mündungen der Flüsse. Ob in grauer Vorzeit, von daher auch, wenigstens von jenseits des Hyphasis und Hystaspis, die Stämme herabkamen, welche das Sanskrit sprachen, ist nur ein Gegenstand der Vermuthung, aber seit zehn Jahrhunderten folgten sich Eroberer- auf Erobererzüge, die von den nordwestlichen Bergen in die Ebenen der Flüsse herabstiegen und die Völker, welche sie vorfanden, unterjochten. Mit Stolz rühmt sich der Brite, daß erst vor wenigen Jahren der Strom der Eroberung sich vom Ost nach Westen umwandte, als die britischen Fahnen auf den Mauern von Ghizni und Kabul wehten. Unter den hindostanischen Kaisern, selbst überbergischen Ursprungs, hatten sich Abenteurer aus der Nachbarschaft von Kabul und Kandahar eingefunden, die unter dem Namen der Rohilla als eine kühne Kriegsschar von ritterlichen Eigenschaften weit und breit berühmt waren. Die Mogul wiesen ihnen als eine Art Kriegslehne, weite fruchtbare Striche in den Ebenen an, welche der Ramgunga, ehe er in den Ganges fließt, bewässert. Hier waren sie in der allgemeinen Verwirrung, welche Aurengzeb's Tode folgte, vollkommen unabhängig geworden und hatten eine Art Republik gestiftet. Geschützt durch den Ruf ihrer großen Tapferkeit, geehrt durch adelige Sitten, eine vorzügliche Körperschönheit, selbst durch einigen Sinn für Poesie und Redekunst, blühte ihr Reich inmitten der allgemeinen Zerwürfniß und Unordnung der übrigen Staaten zu Macht und Reichthum auf. Es war eine goldene Zeit in Rohilcund, und Ackerbau und Handel blühten mitten im Kriege umher, wie im tiefen Frieden. Der Nabob von Aude, der schon erwähnte Sudscha Daula, hatte sein Auge auf dieses schöne, reiche Land geworfen. Recht darauf hatte er durchaus keines, nicht einmal einen scheinbaren Anspruch. Er besaß sein eigen Reich aus keinem bessern Titel als die Rohilla das ihre. Beim großen Schiffbruch des Mongolenreiches hatte Jeder das für sich gerettet, was er fassen und halten konnte. Auf Rechtstitel kommt es indessen im Orient nicht an. Aber ein anderes Hinderniß stand ihm bei seinem Eroberungsplan im Wege. Es war keine leichte Sache, die Rohilla angreifen. Ihr Land war eben und offen, aber ihre Tapferkeit eine unüberwindliche Festung für einen orientalischen Despoten, der nur Sklaven gegen die freien Männer zu führen hatte. Ihr stolzes afghanistanisches Blut sträubte sich gegen jede Unterwerfung, und ihre Häuptlinge konnten in Zeiten der allgemeinen Gefahr gegen 80,000 Krieger stellen. Sudscha Daula kannte die Verhältnisse sehr wohl und wußte, daß in ganz Indien nur eine Armee war, welche diesen stolzen kaukasischen Stämmen die Spitze bieten konnte, die Armee der Briten. Er hatte ihnen eine Gefälligkeit erwiesen und ein Land ihnen für schweres Geld abgekauft; er hoffte dafür von ihnen eine andere Gefälligkeit, daß auch ihre thätige Hülfe sich erkaufen lassen würde, und – täuschte sich nicht. Der Nabob klopfte scheu an, und Hastings rief ein deutliches: Herein! Ein Handel wurde abgeschlossen. Jeder von beiden Kaufleuten hatte, was dem andern fehlte. Hastings brauchte Geld, um Bengalen zu regieren und Rimessen nach London zu schicken, und Sudscha Daula hatte ein reiches Einkommen. Sudscha Daula wollte die Rohilla unterjochen, und Hastings hatte die einzige Macht zu freier Verfügung, durch welche die Rohilla überwunden werden konnten. Der Miethscontract wurde schnell abgeschlossen; der Gouverneur von Bengalen vermiethete die englische Armee an den Nabob von Aude für 400000 Pf. St. während des Feldzugs. Außerdem übernahm der Miether für diese Zeit die Besoldung und Verpflegung der Truppen. Eine infame Handlung nennt man in England diese That Hastings'. Der Zweck des Krieges war, ein glückliches, freies Volk seines Wohlstandes, seiner Unabhängigkeit und Freiheit zu berauben, Sudscha Daula war in seinem Rechte, im Rechte eines orientalischen Despoten. Der Stärkere beraubt und knechtet den Schwächern. Das ist die Sitte des Orients. Allah's Wille geschieht, der Tyrann und Eroberer ist nur der Executor dieses Willens. Wenn der Gouverneur von Bengalen die Rohilla mit Krieg überzogen, besiegt und der Compagnie unterworfen hätte, so würde man den Krieg einen ungerechten genannt haben, denn die Rohilla hatten den Briten nicht den geringsten Anlaß zu Feindseligkeiten gegeben. Aber der Erfolg hätte auf die That ein beschönigendes Licht geworfen; man hätte von einer Nothwendigkeit gesprochen und nur die Politik des Gouverneurs getadelt; nicht weil er ungerecht, sondern weil er so unbesonnen und ungeschickt verfahren, für seine ungerechte Sache keinen scheinbar gerechten Grund hinzustellen. Es wäre vielleicht um seinen Ruf als Politiker, nicht aber um seinen Charakter geschehen gewesen. Aber Hastings hatte weder einen Grund, noch den Schein eines Grundes, weder einen Haß, noch eine Abneigung gegen die Rohilla; sie waren der englischen Compagnie in keiner Art gefährlich; er überließ die Truppen der Compagnie, bestimmt, die Besitzungen derselben zu schützen und wo es sich thun ließ, durch Eroberungen zu erweitern, für baares Geld einem fremden, barbarischen Fürsten, um mit ihren Waffen, ihrem Blut und ihrer Ehre ein freies, harmloses Volk, eins, dessen Vorzüge selbst die Achtung der verderbten Orientalen sich erzwang, zu bekriegen, eine gute Regierung, unter der sie zufrieden waren, ihnen zu rauben und sie einer verderbten, abscheulichen, despotischen zu unterwerfen. Diese Handlung bezeichnete man in England als infam, und auch heute ist das Urtheil kein anderes. In diesem Lande, wo die Stimmen der ersten, größten Redner und Staatsmänner in edler Entrüstung nicht Schmähworte genug gegen die deutschen Fürsten des vorigen Jahrhunderts, gegen die Schlächter und Fleischhändler von Hessen und Ansbach, wie Burke sie nannte, aushauchen konnten, ist man dahin gekommen, Hastings' Handel für einen noch abscheulichern zu erklären. Die deutschen Fürsten, welche ihre Unterthanen als Waare betrachteten, hatten wenigstens die Zusicherung, daß ihre Soldaten nur in einem nach dem Völker- und Kriegsrechte menschlich geführten Kriege dienen sollten. Hastings dagegen wußte, wie ein asiatischer Despot Kriege führt. Er kannte des Nabobs blutgierigen, grausamen Charakter, und doch überließ er ihm seine Engländer ohne Stipulation, ohne nur ein Versprechen zu menschlicher Kriegsführung zu fordern; er vermiethete sie als Henkersknechte einem Tyrannen. Selbst Hastings' Vertheidiger haben keinen andern Entschuldigungsgrund, als den albernen: daß die Rohilla kein indischer Stamm, sondern fremde Eindringlinge gewesen. Was waren die Engländer Anderes? Eine Brigade der britischen Armee ward zur Disposition des Nabobs gestellt. Die Rohilla wußten, welchen Feind sie vor sich hatten; sie baten um Frieden und boten ein großes Lösegeld. Es ward nicht angenommen. In einer blutigen Schlacht floh der Nabob Sudscha mit seinen Indiern; er ließ seine Bundesgenossen allein auf dem Schlachtfelde. Ihrer Disciplin, ihrem unerschütterlichen Muthe und ihrer Artillerie gelang es, den wüthenden Angriff der Feinde zurückzuschlagen. Aber erst, nachdem die Mehrzahl ihrer Häuptlinge in den Vorderreihen gefallen waren, wichen die Rohilla. Sobald der Nabob und seine Truppen diesen glücklichen Ausgang sahen, machten sie Kehrt und fielen mit Ungestüm auf das verlassene Lager von Feinden, denen sie ins Auge zu blicken nicht gewagt. Die englischen Truppen, durch ihre strenge Disciplin gefesselt, mußten der Plünderung ruhig zusehen. »Wir haben fechten müssen, riefen die Soldaten, und die Schufte da nehmen den Lohn dafür!« Alle Schrecken eines indischen Krieges brachen über das unglückliche Rohilcund los. Die schönen Thaler, die reichen Städte waren ein Feuerbrand, eine Dampfwolke. Was fliehen konnte, floh vor der unmenschlichen Wuth solcher Krieger. Hunderttausende zogen es vor, in der pestilenzialischen Luft der Dschunglsümpfe dem Hunger, dem Fieber und den Klauen der Tiger als Opfer zu fallen, als in die Hände von Sudscha's Kriegern. Im übrigen Lande wurde gesengt, gebrannt, fortgeschleppt, gemordet, geschändet, und die englischen Soldaten und ihre Offiziere mußten Zuschauer abgeben. Umsonst protestirte der Befehlshaber, Obrist Champion, umsonst schrieb er dringende Briefe nach Kalkutta, daß man den Greueln Einhalt thun möge. Hastings konnte Nichts thun, höchstens einen freundlichen Rath ertheilen; denn bei der Stipulation hatte er für Nichts gesorgt, als für seine 400,000 Pf. Sterling. Der grausame Krieg war beendet und eins der edelsten Völker unter Indiens Himmel einem grausamen Tyrannen unterworfen, unter dessen Regierung Ackerbau, Handel und die Künste des Friedens schnell aufhörten. Das Land ward eine halbe Wüste, seine Bewohner die unglücklichsten unter den unglücklichen Unterthanen von Aude, was viel sagen will. Von den kühnen, stolzen Rohilla, den einzigen Gentlemen Indiens, wie die Engländer sagen, sind zwar noch Reste geblieben; aber in ihnen lebt unauslöschlicher Haß gegen England, dem sie ihr Unglück, ihre Sklaverei, ihre Vernichtung allein zuschreiben; doch dienen mehre von ihnen unter den Sipoy's und sie werden als die besten orientalischen Soldaten von den Offizieren der Compagnie geschätzt. Wie man auch über seinen moralischen Charakter dachte, so mußte man doch Hastings' besondere administrative Talente anerkennen. Binnen zwei Jahren hatte er die Revenuen der Compagnie um 450,000 Pf. Sterling vermehrt; außer der Summe von beinahe einer Million, die er baar durch politische Handelsgeschäfte ihr zugewandt; und – den eigentlichen Untertanen der Briten war keine mehre Schätzung darum auferlegt worden! Ueberdem waren 250,000 Pf. Sterling für Unterhalt der Truppen erspart, den er dem Nabob von Aude in jenem Vertrage aufgebürdet hatte. Inzwischen war in England, unter dem Ministerium des Lord North, im Jahre 1773 eine Parlamentsacte durchgegangen, welche die ganze bisherige indische Verwaltung umwarf. In dieser Regulating act wurde festgesetzt: daß die Präsidentschaft von Bengalen den Vorrang über die andern Präsidentschaften erhalten und zugleich eine Controle über dieselben führen solle. Der dortige Gouverneur sollte von nun an Generalgouverneur heißen. Ihm zur Seite sollte ein Rath von vier Mitgliedern stehen. Nebenbei und ganz unabhängig vom Gouverneur und dem Rathe ward aber ein oberster Gerichtshof ernannt, aus einem Oberrichter und drei Beisitzern bestehend, welcher zu Kalkutta residiren und die volle, unumschränkte, leider aber auch vom Gesetz unbegrenzte Criminal- und Civiljurisdiction haben sollte. Der Generalgouverneur und sein Rath wurden auf fünf Jahre und als erster Generalgouverneur Indiens Warren Hastmgs ernannt. Die vier ihm beigegebenen Räthe waren ein Mstr. Barwella , ein Beamter der Compagnie, welcher sich schon durch langjährige Dienste in Indien bewährt hatte. Neu hinzugesandt aber wurden aus England ein Mstr. Monsona , der General Clavering und ein in der neuern englischen Parlamentsgeschichte viel genannter öffentlicher Charakter, der nachmalige Sir Philipp Francis , der erst vor wenigen Jahren als hoher Achtziger in England gestorben ist. Der Letztere war unbedenklich der bedeutendste Kopf im Rath. Ein Mann von Kenntnissen, ziemlicher Beredtsamkeit, Uebung in administrativer Thätigkeit, einer gewandten und scharfen Feder und einem furchtlosen und männlichen Geiste; aber er selbst kannte und schätzte vielleicht diese Eigenschaften zu hoch. Dabei war er reizbar, oft rauh, anmaßend und sein Haß war bitter und dauerte lange. Die neueste Kritik gibt diesem Manne noch mehr Bedeutung, indem sie mit scharfen, äußern und innern Gründen beweist, daß Philipp Francis der Verfasser der berühmten Juniusbriefe gewesen, einer Reihe Schriften, voll der bittersten Satire und des bittersten Hasses gegen verschiedene Staatsmänner und öffentliche Charaktere, welche, die Parteien aneinanderhetzend und Gift und Galle aussprühend, bis zum 19. Januar 1773 in den londoner Zeitungen erschienen und über ein halbes Jahrhundert der Neugier und den angestrengtesten Nachforschungen ein Räthsel blieben. Der pseudonyme Junius (der übrigens sein Geheimniß ins Grab mit hinübergenommen) haderte mit allen Parteien im Staate, keine machte es ihm Recht; er legte seine Feder mit jenem letzten Schreiben in bitterm Aerger nieder und – ein Jahr darauf segelte Philipp Francis nach Ostindien, dort, wie wir bald sehen werden, in derselben bittern Opposition gegen die regierende Macht, als Junius es gegen das Ministerium in England gewesen war. Zugleich mit den drei neuen Mitgliedern des Rathes war auch der neue Oberrichter, Sir Elijah Impey , mit seinen Beisitzern herübergekommen. Impey war Hastings' alter Schulcamerad. Der Generalgouverneur konnte unter allen Juristen Englands sich keinen willfährigem Oberrichter wünschen. Ganz anders stellte sich aber sein Verhältniß zum Verwaltungsrathe. Die ganze Form gefiel Hastings nicht, noch konnte sie ihm gefallen; von seinen Collegen hatte er keine besonders hohe Meinung und sie wußten es. Statt mit 21 Kanonenschüssen von den Batterien des Fort William begrüßt zu werden, gönnte Hastings den Ankommenden nur eine Salve von 16 Schüssen. Verdrießlich landeten die Räthe; der erste Empfang war kühl, und schon am nächstfolgenden Morgen entspann sich der Streit, welcher durch lange Jahre die Regierung in Indien hemmte und später in England zur Lawine wurde, die alle Notabilitäten des Staates mit sich fortriß und zwang, Partei zu ergreifen, für oder gegen Hastings. Auf Hastings' Seite stand nur Barwell, früher nicht sein Freund, aber die Ankunft der neuen Räthe vereinigte unwillkürlich alle älteren Diener der Compagnie; doch im Rathe blieben sie der schwächere, der unterliegende Theil, da die drei Räthe aus England, für einen Mann stehend, die Majorität für sich hatten. Das ärgerlichste Schauspiel, und unter andern Umständen ein für England sehr gefährliches, trat ein. Der Rath unterwarf Hastings' bisheriges Verfahren einer strengen Controle und mißbilligte fast alle seine Handlungen. Entschieden verdammt, und gewiß nicht mit Unrecht, wurden seine Verträge mit dem Nabob von Aude. Sie riefen Hastings' Agenten vom dortigen Hofe zurück und sandten dafür einen ihrem Interesse ganz ergebenen dahin. Desgleichen ward die englische Brigade zurückberufen und eine strenge Untersuchung über die Führung des Krieges angeordnet. Man prüfte, tadelte, schalt, was er in den jetzt Kalkutta unterworfenen Präsidentschaften gethan, und warf so ziemlich Alles um, was er in der äußern Politik und mehr noch, was er in der innern Verwaltung und Rechtspflege gethan. Vieles davon war gewiß falsch, aber drei Räthe, welche kaum noch frisch und unerfahren nach Indien gekommen, waren am wenigsten geeignet, durch einige Federzüge das Unrecht zu Recht und das Schlechte zum Guten zu machen. Manche unvollkommene Einrichtungen, z.B. einige Localgerichte, die schlecht die Justiz und Policei geübt, wurden ohne Weiteres aufgehoben, dafür aber streiften bald Räuberbanden durchs Land, und Leben und Eigenthum wurden unsicher. Dazu erfolgten diese Umänderungen in so rascher, das Ansehen des Gouverneurs schonungslos antastender Weise, daß es um seine Autorität wäre geschehen gewesen, wenn er nicht Mittel fand, Dem zu begegnen. Er präsidirte zwar noch dem Rath, aber in jeder wichtigen Angelegenheit überstimmt, war er bald eine gesetzliche Null; und nur die minder wichtigen Verwaltungsangelegenheiten überließ man ihm, weil er eine nicht wegzustreitende Geschicklichkeit und Kenntniß darin erlangt hatte. Wer im Orient gefallen ist, hat keine Freunde mehr. Ueber den kranken Geier fallen die Krähen her. Man schilt Den für thöricht, sinnenberaubt, wer sich einem Minister nach seinem Sturze noch nähert, wenn man ihn gleich ebenfalls am Tage vorher für thöricht erachtet hätte, wo er sich nicht vor ihm in den Staub warf und seine Sohlen küßte. Die Indier haben dann ein eigenes Witterungsvermögen, ähnlich dem Talleyrand's, wo eine Größe fallen wird; aber daß sie trotz Dem eine Größe bleiben mag, die sich wieder aufrichten kann, liegt außer ihrem moralischen Horizont. Im Augenblicke, wo ein Machthaber gestürzt ist, stehen alle seine Schmeichler und Schmarotzer, die bereit waren, für ihn zu lügen, zu betrügen, falsche Eide zu leisten, falsche Documente zu schmieden, zu kuppeln, ermorden, vergiften, vor der Thüre seines siegreichen Rivalen und bieten sich an, wenn man es verlange, gegen ihn zu zeugen. Ein Machthaber in Indien braucht nur anzudeuten, daß ihm Jemand im Wege ist, und in 24 Stunden wird er die schwersten Anklagen gegen denselben in Händen haben, und mehr als Das, die vollständigsten Beweise dafür werden ihm geschafft. Man bringt ihm eigenhändige Unterschriften des zum Untergange bestimmten Opfers unter irgend einer verrätherischen Schrift, und in seinem eigenen Hause wird man Documente versteckt finden, die ihn verderben müssen. Für einen europäischen Richter ist es daher Pflicht, mit der äußersten Sorgsamkeit, oder vielmehr mit völligem Mistrauen, in jedem, besonders aber in politischen Processen, die Zeugnisse und Documente der Eingeborenen zu prüfen. Hastings galt für eine gefallene Größe. Er stand, für das Augenmaß der Eingeborenen, als hülflos, verloren da, und augenblicklich reichte man Anklagen der schwersten Art gegen ihn beim Rathe ein. Sie wurden willig aufgenommen und die Willigkeit, mit der man sie aufnahm, vermehrte die Lust, immer mehr einzureichen. Zur Entschuldigung von Francis, Clavering und Manson kann nur angeführt werden, daß sie den indischen Charakter noch nicht kannten. Ihnen aufzubürden, daß sie wissentlich falsche Anschuldigungen begünstigt, wäre ungerecht. Für Nuncomar war die Zeit gekommen, sich zu rächen. Noch mehr der glänzenden Aussichten; er hoffte durch Hastings' Sturz der erste, angesehenste, mächtigste und reichste Mann in Bengalen zu werden. Vom Tage ihrer Ankunft an hatte er den drei Räthen den Hof gemacht, da sein schlauer Blick den Gang der nächsten Entwickelung voraussah. Verächtlich hatte Hastings ihm darauf die Thür des Gouvernementspalastes verschließen lassen. Nuncomar bedurfte nicht mehr. Eine vollständige Anklageacte war fertig, welche er in aller Form dem Rath überreichte. Die Anklagepunkte waren: daß Hastings die öffentlichen Aemter verkaufe und die Verbrecher gegen Summen, die in seine Privatcasse gingen, frei von Strafe lasse. So habe er den schwer verdächtigen Reza Khan gegen eine große Abfindungssumme seiner wohlverdienten Strafe enthoben. Philipp Francis las diese Anklageacte im versammelten Rath ab. Es entspann sich ein heftiger Streit, indem Hastings dem Collegium das Recht abstritt, über seinen Präsidenten zu richten; aber daß es auf Angeben eines Menschen, wie Nuncomar, geschehe, für eine baare Infamie erklärte. In der nächsten Rathssitzung ward eine zweite Eingabe Nuncomar's verlesen. Er bat, daß man ihn vor die Schranken des Kollegiums lade, um seine Anklage durch mündlichen Vortrag zu unterstützen. Die Debatte wurde stürmisch. Hastings erklärte, der Saal des Kollegiums sei nicht der Ort, um darüber eine Untersuchung anzustellen. Von Personen, welche, voreingenommen, täglich mit ihm in Streit und Hader lägen, könne er keine Gerechtigkeit erwarten. Auch könne er, ohne seiner Würde zu vergeben, es nicht zulassen, daß man ihn mit einer Creatur, wie Nuncomar, confrontire. Die Majorität überstimmte ihn natürlich; man beschloß, die Untersuchung einzuleiten. Empört sprang Hastings auf, erklärte die Sitzung für geschlossen und verließ mit Barwell den Saal. Aber die andern Drei blieben sitzen, erklärten sich als Rath constituirt, wählten den General Clavering zu ihrem Präsidenten und verordneten, daß Nuncomar als Ankläger vorgeführt werde. Nuncomar blieb nicht allein bei seinen Anklagepunkten, sondern vermehrte sie in echt orientalischer Art, als er sah, daß er so geneigtes Gehör fand, auf der Stelle noch um ein Beträchtliches. Sein eigener Sohn, Gurdas, war, wie wir wissen, von Hastings zum Schatzmeister des Nabob von Bengalen bestellt worden und die Prinzessin Munny Begum zur Vormünderin des kleinen Nabob. Er behauptete jetzt, beide Ernennungen wären nur dadurch bei Hastings durchgesetzt worden, daß man ihn durch eine große Summe Geldes bestochen habe. Zum Beweise dafür brachte er einen Brief, mit dem Siegel der Munny Begum darunter, vor. Einige behaupteten später, das Siegel sei ein falsches; es ist aber ebenso wahrscheinlich, daß es ein echtes gewesen; denn man brauchte nur der indischen Dame die Versicherung zu geben, daß sie durch ihre Siegel dem hohen Rath eine Gefälligkeit erweise, so konnte man gewiß sein, daß sie es unter jede Anklage mit Vergnügen drücken würde. Der Rath der Drei entschied, die Anklage sei erwiesen, Hastings sei schuldig, 30–40,000 Pf. Sterling im Wege der Bestechung erhalten zu haben, und verurtheilte ihn zu deren Wiedererstattung. Unter den englischen Dienern der Compagnie herrschte, wie sich denken läßt, die größte Aufregung. Dies war ein Attentat, wenngleich ein legales, gegen die Autorität der englischen Herrschaft in Indien. Der Rath verurtheilte seinen eigenen Präsidenten, den Generalgouverneur, wegen Bestechung! Mit welchen Augen mußten die Eingeborenen dies ansehen; welche Folgen konnte es haben! Für die Briten war keine Wahl: auf der einen Seite ein Gouverneur, welcher, thätig, kräftig, entschlossen, das Land und seine Bewohner kannte, ihre Sprache redete, durch seine Persönlichkeit gewann und in Augenblicken der Gefahr der Mann war, das Rechte zu treffen. Auf der andern Seite ein Mann, der nicht die Sprache, die Sitten, das Land kannte, das er regieren sollte; der, mit unserer Sprache zu reden, als ein Theoretiker ins Land geschneit kam und Alles besser wissen wollte, Alles änderte, umwarf und Nichts besser machte. Die Beamten der Compagnie, sage ich, wären, alle für einen Mann, für Warren Hastings aufgestanden gegen den unpopulairen, unpraktischen, verdrießlichen Philipp Francis, der bis da nur eine Schreiberstelle im Kriegsministerium bekleidet hatte. Aber Hastings sah die Sache in einem andern Lichte an. Francis und seine Partei konnte nicht so entschieden auftreten, wenn sie nicht in London, im Ostindienhause, auf starke Unterstützung rechnen durften. In Indien wußte er Alles zu reguliren, sein Einfluß auf die europäischen Lenker schien ihm bedenklicher. Eine Klage dort gegen ihn, eine unglückliche Abstimmung der Actionaire konnte ihn stürzen und seinen Ruf untergraben. Um im schlimmsten Falle sich einen ehrenvollen Rückzug zu sichern, sandte er deshalb seinem londoner Agenten, Obrist Macleane, seine Resignation ein; jedoch mir der Erklärung: daß er sie nur für den Fall einreiche, wenn er im Ostindienhause eine gegen ihn entschieden ungünstige Stimmung wahrnehme. In Indien selbst operiete er anders und mit der Sicherheit und Entschlossenheit, die er in allen Fällen bekundete, und welche die Mittel nicht scheuten, wo es ein Ziel galt, das er bestimmt erreichen mußte. Nuncomar war jetzt ein für ihn höchst gefahrlicher Mann geworden; der Einzige, den er zu fürchten hatte, der durch einen Intriguenkampf nicht mehr zu überwältigen war. Er mußte ihn mit starker Faust angreifen und vernichten, oder selbst als Opfer fallen. Der Brahmine hielt sich seines Sieges bereits für gewiß; er ging wie ein Triumphator umher. Jeden Morgen hielt er in seinem Palast ein glänzendes Lever, zu dem seine angesehenen Landsleute sich drängten. Selbst die drei Räthe vergaßen so weit ihre Stellung, daß sie, wenigstens an einem Morgen, ihm ihre Aufwartung machten. Sein Haus war zum Bureau geworden, wo Jedermann seine Anklagen gegen den Generalgouverneur anbrachte. Auch soll er mehre der reichsten und angesehensten Einwohner durch Drohungen und Intriguen bewogen haben, ihm Klagepunkte einzusenden. Aber er spielte ein gewagtes Spiel, einen Mann von Hastings' Ausdauer und Entschlossenheit anzugreifen. Bei aller seiner erworbenen Kenntniß europäischer Verhältnisse, wußte er nicht, daß in einem geordneten Staate die Justiz eine von der Regierung völlig getrennte, selbständige Macht ist. Was konnte ihm fehlen, da die Macht aus seiner Seite stand, die über das Geschick von Millionen Eingeborenen zu entscheiden hatte, die alle Stellen nach Willkür vergab, Beamte entsetzte, Steuern auflegte und als politische Regierung auch über das Leben der Millionen gebot? Er wußte nicht, daß der Gerichtshof, der mit den drei Räthen über das Meer geschwommen war, aber seine Wirksamkeit bis dahin vermuthlich noch nicht öffentlich gezeigt hatte, auch eine Macht war, in deren Hand Leben und Tod lag, und es gab in Indien keine andere Macht, welche sie ihr entwinden konnte. Auf diese Macht, auf den obersten Gerichtshof, hatte Hastings seine Blicke gerichtet, und der Oberrichter Impey war sein Freund, wenigstens ein willfähriges Werkzeug, dessen sich der Generalgouverneur bedienen mochte. Er war außerdem, gleichwie seine Gerichtsbeisitzer, der Majorität im Rathe feindlich gesinnt. Hastings forderte keine Ungerechtigkeit von ihm, er brachte keine falsche Anklage vor, stellte keine bestochenen Zeugen auf, brachte keine selbstgeschmiedeten Documente vor; er forderte nur, daß er dem Rechte seinen Lauf lasse, ein gerechtes Urtheil spräche, gerecht nach dem Gesetze, gerecht nach europäischen Begriffen, und daß Impey Das sei, worauf er einen heiligen Eid geleistet, als er sein Amt antrat, unerschütterlich, ein eisernes Werkzeug der strafenden Gerechtigkeit. Der Maharadscha Nuncomar war in unserm Sinne ein ausgemachter Schuft und Schurke, und hatte nach den Gesetzen aller europäischen Länder für Das, was er schon verbrochen und dessen er überführt war, Gefängniß, Ketten oder den Galgen zehnmal verdient. Aber er war ein Brahmine aus der reinsten, edelsten Kaste; mit heiliger Scheu und Bewunderung schaute der Hindu auf ihn. Jetzt war er der mächtigste Mann seines Volkes, die Sonne des Glückes beschien seinen Scheitel, der hohe Rath von Indien hatte ihm aufgewartet; er war im Begriff, den gefürchteten Gouverneur zu stürzen und sein Ansehen zu vernichten. Welcher Eingeborene hätte da gewagt, gegen den Maharadscha Nuncomar klagend aufzutreten? Aber der Eingeborene fand sich. Sein Name ist gleichgültig. Er trat vor das hohe Gericht, klagte gegen den Gefeierten, und ganz Kalkutta vernahm mit Erstaunen und Entsetzen eines Tages die Kunde, daß der hohe Gerichtshof Nuncomar arretiren und in das Gefängniß der gemeinen Verbrecher habe werfen lassen. Er war angeschuldigt, vor sechs Jahren einen falschen Schuldschein ausgestellt zu haben. Niemand hat gezweifelt und Niemand zweifelt heut, daß Hastings Der war, der den Maharadscha verklagen ließ, wenn auch sein Name in dem Processe kaum genannt wurde. Die Majorität des Rathes spie Feuer und Flamme gegen das Vermessen des Gerichtshofes. Sendungen über Sendungen an das Obergericht, mit dem Verfahren innezuhalten und Nuncomar gegen Bürgschaft zu entlassen. Das Gericht antwortete hochmüthig und entschlossen: es wisse, was es zu thun habe, und der hohe Rath sei nicht sein Vorgesetzter. Die Wuth des letztern blieb ohnmächtig. Um sich zu rächen, oder um vor den Eingeborenen und dem Angeklagten darzuthun, daß er, der Rath, an dem Verfahren unschuldig sei, häufte er Ehren und Auszeichnungen höchst unpassender Weise in dem Augenblicke auf Nuncomar's Familie, wo deren Oberhaupt eines gemeinen Criminalverbrechens bezüchtigt war. Der Rechtsgang ging regelmäßig fort; nur über das gewöhnliche Maß verzögert durch eine Unzahl von Gegenzeugen und dadurch, daß alle Aussagen und Documente durch Dolmetscher vor den aus Engländern bestehenden Geschworenen übersetzt werden mußten. Endlich sprach die Jury das Schuldig! aus, und der Oberrichter verurtheilte Nuncomar zum Tode. Wahrscheinlich ein gerechtes Urtheil; nur daß, wenn jeder Hindu um dieses Nuncomar überwiesenen Verbrechens willen hätte hangen müssen, es an Bäumen in Bengalen gefehlt hätte. Der Rath von Kalkutta hatte nach der letzten Parlamentsacte ebenso wenig ein Begnadigungerecht, als der Generalgouverneur; wohl aber stand dem Oberrichter das Recht zu, die Execution zu verschieben, bis er darüber an die Krone berichtet und deren Willen in Erfahrung gebracht. Dies hatte Impey unter den obwaltenden Verhältnissen thun müssen. Wie gerecht auch der Spruch nach englischem Recht und Sitten gewesen, so war es doch ungerecht, eines Falsums wegen einen Hindu an den Galgen zu schicken. Das Gesetz, welches die Fälschung in England zu einem Capitalverbrechen machte, war ohne alle Berücksichtigung der socialen Verhältnisse in Indien gegeben worden. Es war niemals dort in Ausübung gebracht worden, obwohl es an Delinquenten niemals gefehlt hatte; es war, aller Wahrscheinlichkeit nach, den Hindu nicht einmal bekannt, und es verstieß aufs Aeußerste gegen ihre Sitten und Gefühle. Die Nachbildung von Siegeln galt bei ihnen von Alters her als eine gewöhnliche Art von Schwindelei, und daß es so bestraft werden solle, wie Straßenraub und Meuchelmord, schien ihnen eine furchtbare Barbarei. Um deshalb würde jeder andere Richter mit der Hinrichtung Abstand genommen und die letzte Entscheidung dem Ermessen des Königs überlassen haben. Impey kannte Nichts von Gnade und Verzug. Philipp Francis und seine Partei schrien auf; sie nannten den Gouverneur und den Oberrichter abscheuliche Mörder. General Clavering schwor, Nuncomar noch unter dem Galgen zu befreien. Auf der andern Seite erschrak aber auch die große Zahl geborener Engländer, welche sich zum Gouverneur hielt. Die Execution eines so bedeutenden Mannes, um einen nach den Landesbegriffen so geringen Fehltritt, schien ihnen nicht allein grausam, sondern auch gefährlich. So lange hatte dieser Mann die ersten Ehrenstellen unter den Eingeborenen eingenommen; ja man erinnerte sich der Zeit, als die englische Niederlassung nur eine Factorei war, und ihre Vorsteher demüthig sich um Nuncomar's Gunst beworben hatten! Ungleich größer war das Entsetzen bei den Hindu. Selbst nach ihrer Moral galt Nuncomar für einen schlechten Mann; aber er war das Haupt ihrer ersten Kaste, der Protobrahmin; das allerreinste Blut floß in seinen Adern. Alle Waschungen, Reinigungen, Opfer, Gebete hatte er, sein langes Leben hindurch, pünktlicher als sonst Jemand verrichtet; und das war mehr werth, als wenn er nicht gestohlen und betrogen hätte. Der eifrigste Katholik im Mittelalter hätte kaum ein gleiches Entsetzen gefühlt, wenn ein weltliches Gericht sich unterfangen, einen Prälaten zum Strange zu verurtheilen. Und der erste Brahmine, wo nach ihren Satzungen kein Brahmine überhaupt zum Tode verurtheilt werden konnte, er gerade sollte um ein Verbrechen am Galgen hängen, welches in den Augen der Hindu nicht ärger war, als etwa in unsern Augen das des Roßtäuschers, der ein krankes Pferd als gesund verkauft. Nur die Mohammedaner jauchzten auf. Der mächtigste ihrer götzendienerischen Feinde, die sie mehr verachten, als sie die Christen hassen, war von seiner ihnen gefährlichen Höhe gestürzt, derselbe, welcher ihren Reza Khan gestürzt hatte. Ein mohammedanischer Historiker, der über jene Zeiten geschrieben, findet noch ein Vergnügen darin, Nuncomar's Verbrechen zu vergrößern. Er erzählt, in dem Hause des Maharadscha sei eine ganze Kiste gefunden worden voll nachgemachter Siegel der reichsten Leute in der Provinz. Die Thatsache wäre, nach andern Beispielen, nicht unmöglich; doch findet sie sich nirgend sonst wo verzeichnet. Wo Alle in Aufregung waren, war nur Einer ganz ruhig – Nuncomar selbst. Mit der Ergebung eines Hindu in das Unvermeidliche, bereitete er sich zum Tode vor. Der Sherif, der ihn am Abende vor der Hinrichtung im Kerker besuchte, versicherte ihm, daß ihm alle mit den Gesetzen verträgliche Nachsicht geschenkt werden solle. Nuncomar dankte mit Höflichkeit, doch ohne eine Miene zu verziehen. Kein Seufzer machte sich Luft. Er legte den Finger an die Stirn und sagte: dem Schicksal sei nicht zu widerstreben und gegen den Willen Gottes kein Widerstand. Er bat den Sherif, seine besten Empfehlungen an Philipp Francis, Gavering und Monson auszurichten und sie zu bitten, seinen Sohn, den Radscha Gurdas, zu beschützen, der nun das Haupt der Brahminen in Bengalen werde. Nur der Sherif war beim Fortgehen erschüttert: Nuncomar setzte sich ruhig nieder, schrieb Briefe und Notizen auf und prüfte Rechnungen! Eine ungeheure Menschenmasse versammelte sich am nächsten Morgen um den Hinrichtungsplatz. Schmerz und Entsetzen auf allen Gesichtern, und doch noch Etwas von Hoffnung; denn man konnte es sich nicht möglich denken, daß die Engländer wirklich wagen würden, dem großen Brahminen ans Leben zu gehen. Endlich kam der Trauerzug an, Nuncomar auf seinem Palanquin, mit der größten Heiterkeit im Gesichte. Eben hatte er von seinen nächsten Verwandten und Freunden Abschied genommen. Ihr Heulen und Schreien und ihre convulsivischen Krümmungen hatten die europäischen Beamten erblassen gemacht, der Verurtheilte selbst aber zeigte einen eisernen Stoicismus. Nur um Etwas schien er zu sorgen, daß Priester aus seiner eigenen Kaste zugegen wären, um für seinen Körper Sorge zu tragen. Noch einmal grüßte er seine Freunde im Rathe, stieg mit sichern Tritten auf das Schaffot und gab dem Henker das Zeichen. Im Augenblicke, wo der Körper herabsank, erfüllte ein entsetzliches Geschrei die Lüfte. Hunderte machten augenblicklich Kehrt und stürzten fort nach dem Hugly, in den sie hineinsprangen, um sich die Sünde abzuwaschen, einem solchen Schauspiele zugesehen zu haben. Diese allgemeine Trauer und Zerknirschung beschränkte sich nicht allein auf Kalkutta, sondern dröhnte auch durch die Nachbarprovinzen wieder. Daß Impey, um Hastings zu gefallen, mit dieser unverzeihlichen Raschheit handelte, ist keinem Zweifel unterworfen; es wird aber noch durch ein später bekannt gewordenes Schreiben Hastings' dargethan, in welchem es heißt: zu einer Zeit sei er ihm schwer verpflichtet worden, indem derselbe ihm sein Glück, seine Ehre und seine Ruhe gerettet habe. Wer möchte Impey, einen Richter, entschuldigen! Aber Hastings war Partei. Von einer Partei fordert man nicht die unbeugsame Gerechtigkeit und Billigkeit, wie von einem Richter. Er war, der hart Angegriffene, im Act der Selbstvertheidigung. Seine Autorität, seine ganzen Aussichten, aber mehr noch als seine eigene Zukunft, auch die der britischen Obergewalt in Indien, waren durch den Sieg des hinterlistigen Brahminen so gefährdet, daß er sich und sie nur retten zu können glaubte, wenn er den Gegner verderbe. Er brauchte gesetzliche Mittel; an ihm war es nicht, oder er vielmehr, der so heftig und fälschlich Beschuldigte, ist nicht so streng darum zu tadeln, daß er die Buchstabenmacht der Gesetze bis zum äußersten Grade des Erlaubten trieb. Die moralische Schuld fällt allein auf Den zurück, der so sein heiliges Richteramt mißbrauchte. Nuncomar's Tod zählt daher nicht unter Hastings eigentliche Verbrechen. Es ist augenscheinlich, daß ernste und große politische Rücksichten ebenso die Motive seiner Handlungsweise waren, als persönliche Gefühle. Er war im Rath in der Minorität; es hatte den Anschein, er werde es noch lange bleiben. Wem die höchste Macht übel will, gegen den strömen von allen Seiten Klagen ein; so ist der Charakter des Volkes dort. Vom Höchsten bis zum Geringsten würde Jeder gedacht haben, er könne seinen Zustand nur verbessern, wenn auch er den Gouverneur anschuldige. Unter diesen Umständen, wenn er nicht Alles aufgeben wollte, war es für ihn nothwendig, der ganzen elenden Masse von Angebern und Zeugen davon einen Beweis zu geben, daß er der Mann sei, den man fürchten müsse. Die Lehre war furchtbar, aber sie wirkte. Von dem Augenblick an hielt sich jeder Eingeborene für überzeugt, daß es rathsamer wäre, sich an Hastings anzuschließen, obgleich er in der Minorität war, als an eine Majorität, welche nicht einmal im Stande gewesen, ihren Freund, einen so mächtigen Mann, vor dem Tode am Galgen zu schützen. Wer das Reh im Busch jagt, dem springt der Tiger entgegen, heißt es in einem orientalischen Gedichte; so konnte Hastings den Delatoren begegnen, und die Begegnung war fürchterlich. Um deshalb verstummten mit einem Male alle Stimmen der Ankläger, und nie wieder, auch in spätern Krisen, wagten Angeber wider Hastings aufzutreten. Einen merkwürdigen Umstand haben uns Hastings Biographen aufbewahrt. An seinen gelehrten Freund, den Dr. Johnson, existirt ein Brief des Generalgouverneurs von Indien, in welchem er ihm seine Ansicht über dessen bekanntes Werk: die Tour durch die Hebriden, mittheilt, und sich gelehrt und weitläufig über Jenes persische Grammatik und die Geschichte, Traditionen und Künste Indiens ausläßt. Der Brief ist, nach dem Datum, wenige Stunden nach Nuncomar's Tode geschrieben. War dies ein Zeichen seiner Kraft und Selbstüberwindung? Ganz Indien in Aufruhr und allein Hastings in Ruhe und gelehrten Gedanken! Inzwischen war die Nachricht vom Rohillakriege nach London gedrungen, und zugleich von dem Zwiespalt zwischen der Majorität und Minorität des Rathes. Jener ward von den freien Briten allgemein gemisbilligt, und auch die Directoren der Compagnie geriethen in einen tugendhaften Eifer. Sie nahmen die Geldrimessen, die Hastings als Frucht des Krieges einsandte, ohne ein Wort zu sagen, und ohne daran zu denken, sie unwillig wieder zurückzusenden. Aber in ihren öffentlichen Reden und in ihren Schreiben tadelten sie laut und entschieden den Generalgouverneur, und konnten nicht Ausdrücke stark genug finden, um ihren Abscheu über einen Angriffskrieg auszudrücken, der nur um Geldvortheile unternommen war. Nach der letzten Parlamentsacte, welche die indischen Verhältnisse regulirte, konnte der Generalgouverneur, obgleich auf fünf Jahre ernannt, von der Krone abberufen werden, wenn die Compagnie deshalb eine Adresse erließ. Lord North, welcher damals noch an der Spitze der Verwaltung stand, drang in die Compagnie, eine solche Adresse zu erlassen; die drei Mitglieder des Rathes in Kalkutta waren Männer seiner Wahl. Das Ministerium wollte Hastings absetzen und statt seiner Clavering ernennen, einen Mann von bedeutendem Anhang im Parlament. Im Rathe der Directoren waren die Stimmen fast gleich getheilt; 11 gegen 10 für Hastings. Also ward die Generalversammlung der Actionaire berufen. Selten sah man eine so glänzende, vollzählige Versammlung in der großen Halle des Ostindiahauses. Auch war das selten vorgekommen, daß Seitens des Ministeriums an alle Anhänger desselben, welche Stockinhaber waren, Aufforderungen ergingen, ja bei dieser entscheidenden Versammlung nicht zu fehlen. Man zählte auf den Bänken 50 Pairs und Geheimräthe, und die lebhaft geführte Debatte dauerte bis Mitternacht. Bei der ersten Probe durch Aufstehen und Sitzenbleiben schienen Hastings' Gegner eine kleine Majorität zu haben; als aber das Ballottement gefordert wurde, siegten seine Freunde, die gegen die Adresse waren, durch über hundert Stimmen mehr, als das mit den Directoren vereinigte Ministerium aufbringen konnte. Das Ministerium war über diesen Ausfall sehr erbittert, und Lord North drohte noch vor Weihnachten eine Bill einzubringen, daß der Compagnie alle ihre politischen Rechte genommen werden sollten, und sie sich mit ihrem alten Geschäfte begnügen solle, Thee und Seide zu kaufen. ›Hastings‹ schon vorhin erwähntem Agenten schien nach diesem Ausgange der Debatte die Angelegenheit seines Machtgebers dennoch mislich zu stehen. Das Ministerium hatte schon die Kronjuristen über ihre Meinung befragt. Er fürchtete, daß sein Freund abgesetzt werden, daß das Parlament einen Act votiren und er vielleicht könne zur Untersuchung gezogen werden. Es schien ihm die höchste Zeit, auf einen ehrenvollen Rücktritt bedacht zu sein, und Macleane hielt sich unter diesen Umständen für berechtigt, Hastings Resignationsgesuch einzureichen. Obgleich mangelhaft in der Form, wurde es von den Directoren mit beiden Händen ergriffen, und augenblicklich erwählten sie eines ihrer eigenen Mitglieder, Wheeler, zu seinem Nachfolger, und sandten eine Botschaft nach Kalkutta voraus, daß bis zu dessen Ankunft der General Clavering dem Rath als Gouverneur präsidiren solle. Während in Europa das Glück auf diese Weise zu ›Hastings‹ Ungunsten umschlug, war in Asien gerade das Widerspiel erfolgt. Warren Hastings hatte nicht allein Nuncomar besiegt, sondern stand wieder als unumschränkter Herrscher an der Spitze der innern und äußern Verwaltung. Die Majorität gegen ihn war keine Majorität mehr. Der Rath Monson war gestorben. Die Parteien standen sich 2 gegen 2 gegenüber, und die Stimme des Generalgouverneurs gab den Ausschlag. Mit seiner gewohnten Schnelligkeit und Geschicklichkeit benutzte Hastings die Gunst des Augenblicks. Der Rath, d. h. Barwell und er, decretirte, daß der Generalgouverneur wieder alle executive Macht in Händen haben solle, und umgeworfen wurde auf der Stelle Alles, was die Majorität bis da angeordnet: die Ländereien in Bengalen sollten neu abgeschätzt werden, um die Steuern danach zu reguliren, und der Gouverneur dieses Geschäft allein ausführen, auch alle Verordnungen deshalb in seinem Namen allein erlassen werden. Sein elastischer Geist schnellte, kaum daß er seinen Gegner überwunden, zu den kühnsten Unternehmungen auf. Er entwarf weit aussehende Pläne zu Eroberungen und einem großen Reiche der Briten in Indien; Pläne, welche noch zu seinen Lebzeiten in Erfüllung gingen, aber nicht durch ihn. Er wollte mit den eingeborenen Fürsten Bündnisse schließen, in der Art, wie Napoleon mit den Mitgliedern des Rheinbundes, und England sollte eine Art oberlehnsherrlicher Macht über ganz Indien ausüben. In diesen großen Gedanken schwelgend, ward er durch ein Schiff aus Europa überrascht, welches ihm die Nachricht brachte, daß er abdicirt habe, daß seine Abdankung angenommen worden, daß Wheeler sein Nachfolger sei und inzwischen Clavering seine Stelle einnehmen solle! Es war ein unerwarteter Donnerschlag; aber Hastings war nicht der Mann, der sich davon so leicht treffen ließ. Wäre Monson noch am Leben gewesen, würde er wahrscheinlich ohne Weiteres vor der Übermacht gewichen sein. Aber jetzt war er durch die That Herr von Indien, und hatte nicht die geringste Lust, seinen hohen Posten aufzugeben. Er erklärte, daß er seinem Agenten keine Anweisungen gegeben, welche dessen Schritte rechtfertigten. Genau könne er sich nicht aller Aufträge besinnen, die er ihm geschickt, da er die Copie verloren; sicher und gewiß aber sei er, daß er wiederholentlich den Directoren erklärt, er wolle nicht resigniren. Uebrigens sei die Resignation auf einen so wichtigen und verantwortlichen Posten ein so wichtiger Actus selbst, daß sie in bestimmter, formeller Weise erfolgen müsse, und die Erklärung eines Agenten ohne vollgültige Vollmacht gar Nichts bewirke. Da nun der Act selbst null sei, wären auch alle Folgerungen null, er also nach wie vor Generalgouverneur von Indien. Seltsame Demonstrationen erfolgten darauf. General Clavering forderte von Hastings, kraft des Directorialbeschlusses, die Schlüssel zum Fort William und zum Schatz. Hastings verweigerte sie ihm kraft Dessen, daß der Beschluß des Directoriums auf einem falschen Fundamente beruhe, also nichtig sei. Clavering und Philipp Francis setzten sich in einem Zimmer nieder und hielten einen Rath ab, und in einem andern Zimmer setzte sich Hastings mit Barwell und hielt auch Rath. Jeder von beiden Theilen behauptete, sein Rathscollegium sei das echte. Wer sollte darüber entscheiden, welches das rechte und echte war, mitten in einem barbarischen Lande, funfzehnhundert Meilen von der Heimath? Fast schien es, als könne da nur die Gewalt der Waffen entscheiden, und Hastings schien gar nicht abgeneigt, an diese zu appelliren; er wußte, daß er vor diesem Forum nicht verlieren könne. Er instruirte die Offiziere im Fort William, sowie die in den benachbarten Stationen, daß sie keinen andern Befehlen, als seinen eigenen, zu gehorchen hätten. Aber sein Sieg sollte noch weit entschiedener werden. Plötzlich begab er sich der Gewalt, welche er de facto besaß, und erklärte, er wolle sein Recht der richterlichen Entscheidung allein überlassen. Der höchste Gerichtshof, den die Directoren, unabhängig vom Rath und Gouverneur, eingesetzt, möge entscheiden, auf welcher Seite das Recht sei; willig werde er sich dem Ausspruch unterwerfen. Wie begreiflich, wagte Hastings dabei Nichts, wo an der Spitze dieser Behörden ein Sir Elijah Impey stand. Dennoch konnten auch seine Gegner diesen Ausweg nicht zurückweisen. Was dies unabhängige Gericht für Recht erklärte, mußte doch Recht sein, da es nach der Verfassung keine höhere Behörde gab; wem es zu gehorchen befahl, dem konnte Jeder ohne Gefahr gehorchen. Wenn es den Gehorsam verweigern hieß, welcher Verwegene hätte fürder das Schwert zu ziehen gewagt! Wie ungern es auch ihrerseits geschah, Clavering und Francis mußten sich doch am Ende dem Ausspruche des Gerichtshofes unterwerfen. Dieser entschied: Hastings' Amtsniederlegung sei ungültig, und Hastings sei demnach, dem Sinne der Parlamentsacte nach, nach wie vor Generalgouverneur. Die Gegenpartei des Rathes sah sich geschlagen; sie hielt es aber für das Klügste, sich jetzt ohne Widerspruch der Entscheidung zu fügen. Lange Jahre waren vergangen, seit die Baronin Imhoff vor den Gerichten des fränkischen Kreises gegen ihren Gatten auf Ehescheidung geklagt hatte. Der Proceß ging den langsamen Gang deutscher Reichsjustiz. Es war um diese Zeit, als endlich das Trennungsurtheil, wahrscheinlich mit geschmolzenem Siegel, nach Kalkutta kam. Der Baron Imhoff verließ Indien, ausgestattet mit allen Mitteln, um sich in seinem Vaterlande anzukaufen. Die Baronin Imhoff aber wurde nunmehr gesetzlich Mistreß Hastings. Hastings' Neigung oder Leidenschaft war durch den Verlauf so vieler Jahre nicht geschwächt; er betrachtete den Tag als einen äußerst glücklichen in seinem Leben, und feierte ihn durch allen Luxus und alle Pracht, welche einem Generalgouverneur Indiens zu Gebote steht. Ohne Unterschied der Parteien, der Abstammung und des Glaubens waren alle Notabilitäten Kalkutta's zur Vermählungsfeier geladen. Auch Hastings' entschiedene Gegner. Der mohammedanische Geschichtschreiber jener Tage, der oben schon erwähnt wurde, berührt hier eine Geschichte, welche, in die Kleinkrämereien des europäischen Gesellschaftslebens gehörig, seltsam in den Notizen eines Asiaten sich ausnimmt. Clavering hatte die Einladung ausgeschlagen. Er war krank, an Leib und Seele; aber Hastings setzte etwas darein, daß sein Hauptgegner durch seine Gegenwart seinen Ehrentag mitfeiere. Er war in der besten, übermüthigsten Laune aus Liebe und Stolz, und wollte Clavering's Entschuldigung, daß er bei seiner Stimmung in eine so glänzende und heitere Gesellschaft nicht passe, nicht gelten lassen. Er machte sich selbst auf den Weg nach des Generals Hause, und brachte endlich, als Executor in eigener Angelegenheit, seinen überwundenen Gegner im Triumph in die frohen Kreise, welche seine Braut umgaben. Für Clavering's stolzen Geist war diese Demüthigung zu viel. Er wurde krank und starb bald darauf am gebrochenen Herzen. Es war der Schmach für ihn zu viel. Wheeler kam nun auch an. Statt aber Generalgouverneur zu werden, mußte er sich damit begnügen, einen Platz an der Rathstafel einzunehmen. Hastings war, nach wie vor, mit Barwell's Beihülfe, Herr, unumschränkter Herr und Gebieter. Die Gesinnungen änderten sich allmälig; man ließ die starre Opposition gegen Hastings fallen, und wählte ihn, als die ursprünglichen fünf Jahre verstrichen, ruhig und stillschweigend wieder. Der Grund aber ist freilich anderswo zu suchen, in den Gefahren, welche jetzt von außen her drohten, und Lord North und das ostindische Directorium gleich abgeneigt machten, einen Gouverneur zu entlassen, dessen Fähigkeit, Entschlossenheit und Erfahrung der Neid selbst anerkennen mußte. Das Mutterland selbst war, wenn nicht an dem Rande des Abgrundes, doch in eine der bedenklichsten Krisen gerathen, welche Großbritannien jemals betroffen haben. Der amerikanische Freiheitskrieg war ausgebrochen, und während der Staat alle seine Kräfte gegen die Millionen aufgestandener Brüder verwenden mußte, gährte es in dem gedrückten Irland; Frankreich regte sich, Spanien, Holland. Selbst die baltischen Seemächte machten feindliche Miene gegen den mächtigen Inselstaat. Unter solchen Umständen war ein Mann von Energie, wenn auch mit vielen Fehlern, an der Spitze von Ostindien von großer Wichtigkeit. Man fürchtete nicht gerade, daß eine der feindlichen Seemächte eine Diversion nach Indien machen werde; aber Geld, Waffen, Unterhändler konnten die indischen Nachbarstaaten zur Schilderhebung gegen die Engländer aufwiegeln. Und die Furcht war nicht unbegründet; denn Hastings erfuhr, daß ein französischer Abenteurer, der freilich für einen bedeutendern Mann sich ausgab, als er war, in einem der Mahrattenstaaten mit Briefen von Ludwig XVI. angelangt sei, und daß ein, England feindlicher, Vertrag zwischen dem Peschwa in Punah und den Franzosen abgeschlossen worden. Mit den muthigen und weit im Westen der Halbinsel ausgedehnten Mahrattenstaaten war die Compagnie bis da wenig in Berührung gekommen. Auch diese Staaten hatten sich erst nach dem Verfall des Mogulreiches gebildet. Auch hier war der Schein der Oberherrschaft von der wirklichen Macht, wie bei den mohammedanischen Nabobreichen, getrennt. Die Mahratten waren unter ihrem großen Fürsten Sewadschi von ihren Bergen einst herabgestiegen und hatten durch Wildheit, Kraft und Schlauheit die andern kriegerischen Bewohner des Ostens unterworfen; ein Stamm, ursprünglich von Räubern und aus sehr niedrigen Kasten, hatten sie große und mächtige Reiche in Berar, Guzerat, Malwa und Tandschore gebildet. Aber die Nachkommen des großen Sewadschi waren auch schon zu Scheinkönigen herabgesunken, wie die Merovinger, die Mogul in Delhi, die Nabobs von Bengalen. Ihr Palast in Sattara war ein großes Staatsgefängniß, wo die in Dumpfheit und Dummheit erzogenen legitimen Fürsten mit Tand und Tänzerinnen sich die Zeit vertrieben, während in Punah ihr Major-Domus, der Peschwa, residirte und regierte, selbst schon ein erblicher Fürst, zu dem die Radscha's der andern Mahrattenstaaten in sehr zweifelhafter Abhängigkeit standen. Rasch griff auch hier Hastings zu und wartete nicht den drohenden Angriff ab. Dem gegenwärtigen Peschwa wurde sein Titel von einem Nebenbuhler bestritten. Viele Mahrattenstämme neigten sich diesem zu; unter ihnen das mächtige Radschahaus, das in Berar regierte. Mit diesem schloß Hastings ein Bündniß, zu Gunsten des Prätendenten, und schickte eine Armee quer über die Halbinsel zu seinem Beistande. Während dessen erfuhr er durch den englischen Consul in Kairo, daß der Krieg zwischen Frankreich und England erklärt worden. Er säumte keinen Augenblick, ihn in Ostindien zu beginnen. Alle Factoreien der Franzosen in Bengalen wurden genommen. Er schickte Ordres nach Madras, Pondichery zu besetzen, und verschanzte die Ufer um Kalkutta gegen jeden möglichen Angriff einer französischen Flotte. Er hob neun neue Bataillone Sipoys aus und bildete aus den kraftvollen Lascars der Bai von Bengalen ein Corps Artillerie. So gerüstet erklärte er die Präsidentschaft für gesichert gegen jeden Feind; es wäre denn, daß die Mahratten mit den Franzosen ihn angriffen. Dies geschah zwar nicht, doch aber gewann dieser Krieg der Engländer gegen die Ersteren nicht den Fortgang, den Hastings' andere Unternehmungen hatten. Nicht durch seine Schuld. Einige Schlappen wurden durch glänzende Siege wieder gut gemacht, und die englischen Fahnen wehten in Gegenden, wo europäische Soldaten niemals hingedrungen waren. Ja möglicherweise hätte Hastings seine Plane gegen das Mahrattenreich damals ausgeführt, wenn er nicht durch andere Gefahren im Innern und Aeußern zu sehr wäre beschäftigt worden. Aus England war ein alter Held, Sir Eyre Coote, als Befehlshaber der Truppen nach Indien gesandt worden, der vor 20 Jahren den englischen Waffen entscheidende Siege dort erfochten, und dessen Name, damals groß, noch jetzt bei den einheimischen Truppen nicht erloschen ist. Er war um 20 Jahre älter geworden, verdrossen, eigensinnig und – geldgierig. Hastings hatte alle Mühe, ihn bei guter Laune zu erhalten, und mußte nicht allein alle Formen der Höflichkeit aufbieten, sondern auch zu seinen ungeheuern Foderungen nur zu oft ein Auge zudrücken, damit der alte Krieger nicht zu seinen entschiedenen Feinden überging. Bei allen seinen Fehlern war er übrigens doch der tüchtigste General, den die englische Armee in jener Zeit haben konnte. Der Friede im Innern, d.h. im Rathe, wurde durch die Noth im Aeußern geboten. Francis allein stand noch als entschiedener Opponent gegen Hastings; aber sein Haß verleitete ihn doch nicht zu unpatriotischer Widersetzlichkeit gegen die nothwendigen Maßregeln dem Feinde gegenüber. Wheeler war des alten Haders müde und überdrüssig, Coote war kein Politiker und nicht Hastings' Feind, und Barwell, reich zur eigenen Genüge geworden, und mit dem Verlangen, nach England zurückzukehren, that sein Möglichstes, um die Parteien zu versöhnen. Es gelang ihm. Francis versprach, von seiner Opposition abzulassen, und Hastings dagegen, daß er Francis Freunden Ehren und Anstellungen zuwenden wolle. Einige Monate dauerte dieser Friede im Rathe, es war aber nur ein Waffenstillstand. Dieser Waffenstillstand war niemals nöthiger als jetzt, denn es brach ein neuer Krieg im Innern aus, der von schlimmern Folgen für die englische Herrschaft zu werden drohte, als der Krieg mit den Mahratten und den Franzosen. Die regulirende Parlamentsacte von 1773 hatte für Indien zwei von einander völlig unabhängige Gewalten creirt, eine politisch-administrative, den Rath, und eine richterliche, das Obergericht, ohne die Grenzen beider zu bestimmen. Wie dieses Gericht seine Macht zu behaupten gewußt, erfuhren wir aus dem Falle mit Nuncomar. Impey und sein Beisitzer hatten aber Lust, ihre Autorität so weit auszudehnen, als es nur immer ging. Die englische Justiz ist gerecht, aber, wie die Engländer selbst eingestehen, weder wohlfeil, noch schnell. An ihre Mängel hat sich der Brite gewöhnt, weil er ihre Vorzüge kennt. Das altgewordene Kind seiner freien Institutionen ist ihm lieb geworden. Das englische Gesetz und Gerichtsverfahren plötzlich auf Hindu und Muselmänner angewandt, hatte dort die Wirkung, wie auf unsere deutschen Vorfahren die Gerichte der Römer und die ihnen verhaßten Advocaten. Es erzeugte Entrüstung und Abscheu, und der Indier, an den Druck aller Art unter seinen bisherigen Ueberwindern aus den verschiedensten Stämmen gewöhnt, hielt diesen Druck der Gerechtigkeit für den allerhärtesten und empörendsten. Es waren nicht die Mängel allein, welche auch der Engländer fühlt, und die ihn doppelt treffen: – die Verzögerung; hier um so größer, da jede Rede, jedes Instrument den der Landessprache unkundigen Richtern übersetzt werden mußte, – die theuren Sporteln; in Indien doppelt theuer, da der Engländer sein mildes Klima mit dem kupferbrennenden Firmament Indiens nur für ungeheure Bezahlung vertauscht. Alles ist in Kalkutta theurer, als in London: und der englische Jurist will nicht, 1500 Meilen von seinen Freunden entfernt, und bei einem Thermometer von 96° im Schatten, für dieselben Gebühren arbeiten, als am kühlen Gestade der Themse. Diese gerade sind daher in Bengalen drei Mal so theuer, als in England, und das Volk in Bengalen ist unverhältnißmäßig ärmer, als das englische. Und doch waren diese beiden Misverhältnisse nur die geringern, verglichen mit der moralischen Beleidigung, die das Gefühl, selbst eines Hindu, bis zur Empörung reizte. Die Sequestrationen und Personalarreste widerstritten ihrer Sitte; namentlich erschien ihnen der letztere als die tiefste Kränkung ihrer persönlichen Ehre. Die bei jeder Gelegenheit geforderten Eidesableistungen waren ihnen nach ihrer Religion noch anstößiger, als den Quäkern. Daß fremde Männer, Gerichtsbeamte in die Zimmer der Frauen eindringen, daß sie es wagen durften, ihnen ins Gesicht zu blicken, ist im ganzen Orient eine Beleidigung, ärger als der Todschlag, und läßt sich nur durch Blut sühnen. Solchen Beleidigungen wurden die angesehensten Familien ausgesetzt. Kurz, die heiligsten Gefühle unserer Natur, das persönliche Ehrgefühl, die weibliche Schamhaftigkeit, die Religion, wurden durch die Neuerung aufs Allertiefste verletzt. Den Hindu dünkte die unerhörte Anmaßung der englischen Gerichte eine wahre Schreckenregierung. Die Wohlthat der Oeffentlichkeit erschien ihnen im Zauberlichte einer Beschwörung. Und was mochte noch im Hintergrunde lauern? Ueber das schwarze Wasser, wie das Volk in Indien mit geheimem Schauer den Ocean nennt, waren diese fremden Richter herübergeschwommen. Keiner von ihnen sprach die Sprache des Landes; Keiner kannte die Sitten und Gebräuche der Millionen, die ihrer schrankenlosen Autorität preisgegeben schienen. In fremden, unbekannten Charakteren wurden die Verhandlungen niedergeschrieben, in Tönen die Urteilssprüche ausgerufen, die Keiner verstand. Dazu lockten diese Gerichtshöfe bald einen ganzen Schwarm des nichtsnutzigsten Gesindels von Angebern und falschen Zeugen um sich; eine Menschenclasse, welche in Indien, wie wir bereits wissen, mehr als in irgend einem andern Lande gedeiht. Die Gefängnisse füllten sich von schuldig und unschuldig Angeklagten; ja man schleppte angesehene Personen aus den Provinzen dahin, um sich ihrer für den Fall zu versichern, daß eine nur angemeldete Anklage zur wirklichen Untersuchung würde. Den Leidenschaften rachgieriger und habsüchtiger Personen wurde dadurch Thor und Thür geöffnet. Man denuncirte, um zu erpressen. Männer vom höchsten Ansehen, auf diese Weise in den gemeinen Kerker der Verbrecher geworfen, starben dort vor Wuth und Scham, bevor noch ihre Sache zur Untersuchung kam. Die Gerichtsbeamten drangen in die Harems der Mohammedaner; eine Gewaltthat, welche selbst die ärgsten Despoten des Orients, die sich jeden Frevel erlaubt, nicht gewagt. Die Mohammedaner, entschlossener und kräftiger als die Hindu, setzten sich oft gegen diesen unerhörten Frevel zur Wehr, und in mehren Fällen wurde Blut vergossen auf der Schwelle selbst des Heiligthums, ohne doch dasselbe zu schützen. Ja, es schien, als ob sogar die weichlichen, muthlosen Hindu zur Verzweiflung erwachten. So etwas war nicht geschehen, selbst während der maßlosen Erpressungen unter Vansittart's Gouvernement; die blutigsten Despoten, die grausamsten und wollüstigsten Tyrannen erschienen den tief Gekränkten dagegen als sanfte, humane Regenten. Hindu und Mohammedaner, geschworene, unversöhnliche Feinde, waren in diesem Punkte einig. Beide waren aufs Aeußerste gebracht, und die furchtbaren Mahratten dünkten dem friedlichen Volke von Bengalen minder schrecklich, als die englischen Juristen. Der Schrei des Entsetzens hallte überall wider. Auch die ältern Beamten der Compagnie, ja alle Engländer als Masse erschraken, protestirten und widersetzten sich. Umsonst: Impey und sein Gericht setzte einen Stolz darein, sich furchtbar zu machen. Wo ein Brite die Eingeborenen vor der willkürlichen Gewalt schützen wollte, ward auch gegen ihn ein Verhaftsbefehl erlassen und er der Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit angeklagt. Vieles ist seitdem in Indien besser geworden, das Regiment ist verhältnißmaßig sanft, die Justiz gut und den Sitten der Orientalen entsprechend verwaltet; auch vergißt der Morgenländer leicht; aber die Erinnerung des Schreckenregiments unter Impey und seinen Richtern durchrieselt noch heut wie eine furchtbare Gespenstererscheinung so Hindu als Mohammedaner. Dies durfte nicht ferner geduldet werden. Alles stand auf dem Spiel: Ansehen und Autorität der Regierung, das Wohl des Volkes, in der Folge vielleicht die Herrschaft der Briten in Indien. Hastings war in diesem Punkte ganz einig mit dem Rathe. Er hatte das Obergericht zu seinen Zwecken gebraucht und es als ein willfähriges Werkzeug erfunden; er war aber nicht der Mann, der dulden konnte, daß das Werkzeug sich zu seinem Herrscher machte. Mit voller Kenntniß Indiens und der Sitten des Volkes, wußte er, was man ihnen bieten durfte, zu einem bestimmten Zwecke; aber ohne Zweck aus Muthwillen sollte man das Volk nicht reizen, das Freundschaftsband mit Impey war zerrissen. Der Rath operirte offen gegen die Anmaßungen des Gerichts. Er setzte mehre von demselben Gefangene in Freiheit: aber Impey ließ sich dadurch nicht abschrecken. Auch er hatte Lust, einen Hastings zu spielen. In seinem Uebermuthe lud er den Generalgouverneur und den Rath vor seine Schranken, sich zu vertheidigen wegen der eigenmächtigen Freilassung der Verhafteten und anderer Widersetzlichkeiten halber. Das war zu viel, und es war nahe daran, daß die Gewalt der Waffen zwischen der Regierung und der Justiz aufgerufen wäre. In solchen Krisen aber war Hastings der Mann, der immer mit schneller Entschlossenheit ein Auskunftsmittel an der Hand hatte, welches aus der Verlegenheit half, ohne gerade mit der Moral zu Harmoniren. Er kannte seinen Freund, Sir Elijah Impey, und brauchte statt des Schwerts sanftere Mittel – er bestach ihn. Durch die Parlamentsacte war der Oberrichter von Bengalen unabhängig von dem Gouvernement, und bezog einen Gehalt von 8000 Pf. Sterling. Hastings machte Impey den Vorschlag, er wolle ihn auch zugleich zum Oberrichter in Diensten der Compagnie ernennen, gleichfalls mit 8000 Pf. Gehalt. Die stillschweigende Bedingung dabei war, daß ihn die Compagnie wieder absetzen könne, wenn er nicht zu ihrer Zufriedenheit verfuhr. Impey griff rasch zu; der Handel war fertig: »Bengalen war gerettet, die Appellation an die Gewalt unnöthig und Sir Elijah Impey reich, zufriedengestellt, willfährig und infam.« Ueber die Moralität in Impey's Verfahren ist nie ein Zweifel gewesen; seit Jefferies, dem Blutrichter Jacob II., sagen die Engländer, gab es keinen zweiten Oberrichter des vereinigten Königreiches, welcher so schmählich die Würde seines hohen Amtes verrathen hat. Hinsichts Hastings Verfahren sind die Stimmen getheilt. Er handelte als ein kluger, entschlossener Mann, sagen seine Vertheidiger, der eine große Summe einem Unwürdigen hinwarf, um Millionen Menschen vor Unterdrückung und das Land vor einem Bürgerkriege zu bewahren. Der Capitain einer Fregatte, bestimmt zur Verfolgung von Seeräubern, soll sie freilich bekriegen, nicht mit ihnen handeln. Wenn er aber einen Unglücklichen an den Mastbaum gebunden sieht und der wilde Pirat droht ihn zu schlachten, wenn nicht augenblicklich das Lösegeld bezahlt wird, so begeht er um deshalb noch kein Verbrechen, wenn er, um ein Menschenleben zu retten, das Geld zahlt, wo ein offener Angriff von zweifelhaftem Erfolge, das Leben des Gefangenen aber in jedem Falle verloren gewesen wäre. Anders dachte Philipp Francis. Seinem verbitterten Gemüthe schien es ehrenhafter, ein ganzes Land der Gewalt seiner Unterdrücker zu überlassen, als sich mit ihnen zu verständigen und sie noch für ihre Schlechtigkeit zu bereichern. Er mochte auch nicht mit Unrecht denken, daß es in Hastings Privatinteresse gelegen, einen Mann, wie Impey, dem er so vielen Dank schuldig war, durch Bestechung zum Schweigen zu bringen. Aber von dem Augenblick an brach der Hader zwischen Francis und Hastings aufs Neue aus und heftiger als zuvor. In jeder Rathssitzung, geriethen sie in Wortwechsel, ohne daß sich immer bestimmen ließe, auf wessen Seite das Recht gewesen. Sie zankten über mündliche Verabredungen, die Jeder von ihnen anders auslegte. In steigender Erbitterung warfen sie sich gegenseitig Schurkerei und Niederträchtigkeit vor. »Ich traue nicht Master Francis Versicherungen, die voll wohlmeinender Gesinnung (candour) duften, rief Hastings einst im Rathe aus – denn er ist wohlmeinender Gesinnung unfähig. Seine Aufführung als Staatsmann beurtheile ich nach seiner Aufführung als Privatmann, und die habe ich ohne Treu und Ehre gefunden.« Nach Aufbruch der Sitzung erhielt Hastings eine Herausforderung. Der Rath und der Generalgouverneur schossen sich und eine Kugel ging durch Francis Leib. Er ward besinnungslos in ein nächstes Haus getragen; doch war die Wunde nur schwer, nicht tödtlich. Hastings beobachtete alle Formen der Ehre und des Anstandes. Er ließ sich mehre Male nach dem Befinden des Gegners erkundigen und wollte ihn besuchen. Francis lehnte es ab. Er erkenne die Höflichkeit seines Gegners, aber fortan könnten sie nur in der Rathssitzung sich noch persönlich begegnen. Zwei furchtbare Jahre brachen für die Engländer in Ostindien mit 1781 an. Ohne einen Mann wie Hastings hätte es mit ihrer Herrschaft schlimm ausgesehen. Er hatte durch das Duell sein Vaterland in Gefahr gebracht, Dasselbe in Ostindien zu verlieren, was England in Amerika einbüßte; denn nur sein heller Kopf, seine Thätigkeit konnten es retten. Und doch kam die Gefahr nicht von daher, wo er sie erwartet, wo er den schlummernden Löwen geweckt hatte, ohne ihn zu überwinden. Die Mahratten waren nicht überwunden, als ein neuer unerwarteter Feind aufstand. Etwa 30 Jahre vor dieser Zeit hatte ein mohammedanischer Krieger in den Kriegen im Süden von Indien sich einen Namen zu machen angefangen. Er war von niederer Herkunft und seine Erziehung war sehr vernachlässigt. Der Sohn eines Offiziers, der Enkel eines wandernden Derwisch, war er nicht sobald an die Spitze eines Truppencorps gekommen, als er sich als einen Mann erwies, der zum Befehlen und Erobern wie geboren war. Unter allen Häuptlingen Indiens, die dort um Macht und Besitz stritten, war keiner, weder als Feldherr, noch als Staatsmann, ihm zu vergleichen. Er wurde General und Fürst, wie das in den ewigen Revolutionen des Orients so leicht möglich ist, ohne daß es einer gesellschaftlichen Revolution bedarf, die, wie die französische und ihre Folgen, die Grundfesten der Staatenverbände erschüttert. In dem allgemeinen Schiffbruche, der dem Falle des Mogulreiches folgte, hatte er sich aus den Theilen aller möglichen Fürstenthümer und Staaten im Süden Indiens ein Reich erobert und gebildet, das stark und fest war. Er regierte es mit der Strenge, Geschicklichkeit und Wachsamkeit eines Ludwig XI. Unversöhnlich und wollüstig wie ein Despot, hatte er doch mehr Erkenntniß, als der weit unterrichtetere Ali Pascha von Aegypten: er wußte, daß das Glück der Unterthanen die Macht der Fürsten vermehrt. Seine Herrschaft war Willkür und Druck; aber er hatte doch das Verdienst, sein Volk gegen jede andere Unterdrückung, als seine eigene, zu schützen. Er war jetzt sehr alt, aber sein Verstand war noch so klar und sein Geist so kühn, als wäre er noch in der Blüte seiner männlichen Jahre. Dies war der große Hyder Ali , der Gründer des mohammedanischen Königreichs von Mysore. Er war der furchtbarste Feind, den die Engländer jemals in Indien zu bekämpfen hatten. Die Befehlshaber in der englischen Präsidentschaft Madras waren weder von Hastings' Einsicht, noch Entschlossenheit. Er hätte die Bedeutung eines solchen Mannes erkannt und entweder seine Freundschaft zu gewinnen, oder ihn zu vernichten gesucht. Sie reizten ihn, ohne auf ernsten Angriff vorbereitet zu sein. Plötzlich stürzte der alte Löwe von der Hochebene von Mysore mit einer Armee von 90,000 Mann durch die Schluchten, von wilden Bergströmen gerissen und mit Dschungel überwuchert, in das Seeland herab. Eine Armee, wie kein indischer Fürst eine ähnliche besaß, wohldisciplinirt, mit allem Nöthigen versehen, begleitet von einem Park von hundert Kanonen und von französischen, gut unterrichteten Offizieren geleitet. Wo Hyder Ali erschien, war er Sieger. Die Sipoys streckten in den britischen Garnisonen vor dem Unwiderstehlichen die Waffen. Einige Forts wurden durch Verrath übergeben, andere öffneten die Thore aus Furcht und Verzweiflung. Schon sahen die Bewohner von Madras am nächtlichen Himmel einen Feuerschein fern im Halbkreis um ihre Stadt. Die schön leuchtenden Villen, in anmuthigen Hainen versteckt, wohin die reichen Bewohner sich nach der Tagesarbeit zurückziehen, wenn der erfrischende Abendwind von der Bai weht, waren von ihren Bewohnern verlassen, denn man hatte schon die schnellen Reiter von Mysore bis an diese Lusthäuser sprengen gesehen. Selbst die Stadt schien Vielen nicht ganz sicher mehr, und die reichen Kaufleute und Beamten zogen sich hinter die Kanonen des Forts St. George zurück. Ein Schnellsegler brachte diese böse Botschaft in wenigen Tagen nach Kalkutta. In solchen Krisen entwickelte sich Hastings' ganzes Genie. Alle geringen Sorgen mußten zurückstehen, alle kleinen Streitigkeiten wurden vergessen, selbst der Mahrattenkrieg war, so gut es ging, ausgeglichen; denn mit Hyder Ali galt es einen Kampf auf Leben und Tod. Truppen und Munition wurden eiligst nach Madras geschickt. Doch das genügte nicht, so lange ein der Sache nicht gewachsener Offizier dort commandirte. Hastings schritt dictatorisch ein; er setzte den Gouverneur des Forts St. George, der den Krieg so schlecht geführt, ab und sandte den tüchtigen Sir Eyre Coote dahin, indem er ihm die ganze Führung des Krieges übertrug. Nur Francis, jetzt von seinen Wunden genesen, widersetzte sich im Rathe; die Uebrigen stimmten dem Gouverneur bei, und die Hülfstruppen kamen noch zu rechter Zeit an, ehe die französische Flotte in den indischen Gewässern sich zeigte. Coote war alt und krank, aber noch immer ein geschickter und entschlossener Feldherr. Er hemmte Hyder Ali's Fortschritte, und nach wenigen Monaten sicherte der glänzende Sieg bei Porto Novo auf dieser Küste die britische Herrschaft. Hastings' Macht und Ansehen stand nun auf dem Gipfelpunkte. Francis war nach Europa zurückgekehrt. Wheeler, schon längst der Opposition müde, stimmte jetzt herzlich gern mit dem gewaltigen Staatsmann. Dieser herrschte unumschränkt im Rathe, von keinen innern Feinden mehr belästigt, aber doch nicht ohne Sorgen. Er mußte einen kostspieligen Krieg im Karnatik gegen die Franzosen und gegen Hyder Ali unterhalten; er mußte Bengalen, das erschöpfte, regieren und doch große Dividenden nach London senden. Woher das außerordentliche Geld nehmen? Den Mogul hatte er geplündert, Glück, Freiheit und Habe der Rohilla verkauft. Woher wieder neues Geld? Hastings war in diesen Fragen nie in Verlegenheit. Sein Augenmerk war auf das reiche Benares , die heilige Stadt der Hindu, gerichtet. Noch jetzt ist es reich, heilig und sehr bevölkert. Unser englischer Gewährsmann gibt uns aus jenen Zeiten folgende lebhafte Schilderung: »Man glaubte, daß eine halbe Million menschlicher Geschöpfe in diesem Labyrinth hoher und enger Straßenalleen sich kreuze und winde, die so überreich sind an Heiligenschreinen, Balconen, Minareten und kunstvoll ausgeschnitzten Pfeilern, an denen die heiligen Affen bei Hunderten hingen. Der Fußgänger konnte sich kaum hindurchwinden durch diese verschlungenen Massen heiliger Bettler und nicht minder heiliger Stiere. Auf den breiten und stattlichen Treppenfluchten, die am Ganges zu den heiligen Badeplätzen führten, knieten, rutschten und gingen täglich unzählige Andächtige. Fromme Hindu pilgerten in großen Scharen aus allen Provinzen, wo der Glaube der Brahminen gilt, in die Tempel und Schulen von Benares. Auch kamen Hunderte von Andächtigen in jedem Monat dahin, um zu sterben – denn man glaubte, das Jenseits müsse von besonderer Seligkeit voll sein für Den, der aus der heiligen Stadt in den heiligen Strom sich stürze. Aber nicht Glaube oder Aberglaube allein trieben so Viele in die ungeheure Stadt. Hier blühte ebenso wie die Religion der Handel. Reich beladene Schiffe, ganze Flotten mit Kaufmannsgütern lagen hier vor Anker. Von den Webereien von Benares kam die kostbarste Seide, welche auf den Bällen von St.James und Petit Trianon glänzte. In den Bazars lagen aufgehäuft die Mousseline von Bengalen, die Stahlwaffen von Aude, die Juwelen von Golconda und die Shawls von Kaschemir.« Ein Hinduprinz war längere Zeit der Besitzer dieser reichen Stadt und deren Umgegend, unter der Botmäßigkeit des zum Schattenkaiser herabgesunkenen Großmoguls. Nach mancherlei Wechsel hatte er sich freiwillig dem Schütze der Engländer unterworfen und zahlte dafür einen bestimmten jährlichen Tribut. Der gegenwärtige Fürst, Scheyte Sing , hatte diesen Tribut immer regelmäßig abgeführt und die Regierung hatte gegen ihn in keiner Art zu klagen. Aber er war reich und hatte eine sehr reiche Stadt im Besitze, die für ihren Besitzer zur unerschöpflichen Quelle werden konnte; und dies wußte Hastings. In England ist zu jener Zeit mit großer Spitzfindigkeit darüber gestritten worden: in wieweit die Compagnie ein Recht gehabt, den Radscha von Benares noch über seinen contractmäßigen Tribut zu besteuern? Einige betrachteten ihn als einen unabhängigen Fürsten, der sich nur in ein freiwilliges Schutzverhältniß zur Compagnie gesetzt, und von dem man nie mehr hätte fordern können, als wozu er sich im Vertrage verpflichtet. Andere wollten den Vertrag als Unterwerfung betrachten, und die Radscha von Benares wären zur Compagnie in dasselbe Rechtsverhältniß getreten gewesen, als früher zur Dynastie des Tamerlan. Der Großmogul aber konnte von seinen Unterthanen fordern, nicht was Recht war, sondern als orientalischer Despot, was er Lust hatte. Der Streit über den Rechtstitel der Compagnie ist ein sehr müßiger in Anbetracht der damaligen indischen Zustände. Es gab in ganz Indien seit dem Falle des Mogulreiches keine politischen Rechtszustände, keine auf Rechtstitel begründete Verfassung. Die alte Ordnung der Dinge war aufgelöst, eine andere noch nicht gebildet. Es war eine dunkle, verwirrte Uebergangsperiode, wo von Eigenthum nicht die Rede sein konnte, nur vom Besitze. Legitim war Nichts, jede Macht war nur eine ältere oder jüngere, eine schwächere oder festere Usurpation. Jeder hielt sich fest, so gut er konnte, und fühlte er sich stark, riß er noch mehr an sich. Auch war kaum eine Provinz in dem ungeheuern Lande, wie schon erwähnt, wo die wirkliche Herrschaft mit der nominellen vereinigt war. Nur die leeren Rechtsformeln der alten Zustände des Mongolenreiches waren beibehalten worden, wonach die wahrhaft unabhängigen Nabobs sich Statthalter des Moguls nannten; in andern Provinzen waren auch diese Statthalter schon wieder Schattenherrscher geworden, und hier regierte in Wirklichkeit die Compagnie, dort ein erblicher Premierminister, der auch schon wieder zu einer Schattenpuissance zu werden anfing. Ja, vom Himalaya bis nach Mysore hinab war keine einzige Regierung, die es de facto und de jure zugleich gewesen wäre, keine, welche zugleich die physische Macht besessen hätte, sich von ihren Nachbarn geachtet und gefürchtet zu machen, und eine Autorität, die auf Gesetz oder nur einer langen Verjährung beruhte. Ein solcher Zustand der Dinge war wie eigens geschaffen für einen thätigen Geist, der bei vielem Talente wenig Gewissensskrupel hatte. Bei jedem Zwiste zwischen den ewig in Streit begriffenen Nachbarstaaten hatte Hastings die Wahl, ob er für die de facto- oder de jure- Regierung Partei nehmen wollte, und konnte auf dem Grunde des einen oder andern Rechtes Ansprüche machen und zurückweisen. Welches Princip ihm am meisten Vortheile versprach, welches ihm am bequemsten zu seinem Zwecke war, das ergriff er, ohne sich Sorgen wegen des Vorwurfs der Inconsequenz zu machen. Bald ist in seinen Verhandlungen der Nabob von Bengalen ein bloßer Schatten, bald ein Monarch, dessen geheiligte Rechte er vertreten muß. Wenn die Compagnie eines legalen Titels bedarf, um Einnahmen in Bengalen zu fordern, so wird die Urkunde des Großmoguls mit seinem Siegel darunter zur unverbrüchlichen Autorität; wenn aber der Mogul seine ihm vertragsmäßig reservirte Rente fordert, so sagt man ihm, daß er nur eine Pagode sei, daß die englische Macht auf einem weit andern Grunde beruhe, als auf einer Verleihung von ihm; daß er, so lange es ihm beliebe, seine königliche Rolle fortspielen dürfe, daß er aber keinen Tribut von Denen fordern dürfe, welche die wahren Herren Indiens wären. Wo politische Fragen zweifelhaft sind, entscheidet allein die Gewalt. Alles war zweifelhaft in Indien und nur Das gewiß, daß die Engländer die Gewalt in Händen hatten, ihre Auslegung zur gültigen zu machen. Scheyte Sing war reich, man vermuthete einen großen Reichthum bei ihm; er sollte zahlen. Man hatte ihn bis da als souverainen Fürsten behandelt; zu diesem Zwecke war es angemessen, ihn jetzt als Vasallen zu behandeln. Ueberdem hatte er während der innern Rechtsstreitigkeiten in Kalkutta dem General Clavering und Francis den Hof gemacht. Hastings ließ keine Beleidigung ungestraft; wenn auch nicht aus angeborener Rachsucht, doch aus Politik. Auch hier konnte den einheimischen Fürsten eine Fortsetzung der Lehre gegeben werden, die schon durch Nuncomar's Beispiel so wohlthätig gewirkt hatte. Schon 1778 hatte Scheyte Sing beim Ausbruche des Krieges mit Frankreich eine außerordentliche Contribution von 50,000 Pf. Sterling zahlen müssen. Im Jahre 1779 desgleichen. Im folgenden Jahre 1780 wurde die Forderung zum dritten Male gestellt. Er remonstrirte öffentlich, heimlich aber bot er Hastings 20,000 Pf. Sterling für seine Person, damit er von der Forderung ablasse. Hastings nahm sie wirklich und verbarg diese Unterhandlung vor dem Rathe und vor den Directoren; auch hat er niemals einen genügenden Grund für diese Verheimlichung anzugeben gewußt. Nichtsdestoweniger hat er die 20,000 Pf. Sterling, wie erwiesen, in den Schatz der Compagnie gethan und darauf die alte Forderung von 50,000 Pf. Sterling erneuert. Scheyte Sing legte sich nun aufs Bitten und schützte seine Armuth vor. Für den Aufschub dictirte ihm Hastings eine Strafe von noch 10,000 Pf. Sterling und schickte Executionstruppen, das Geld einzuziehen. Der bedrängte Fürst hatte damals gezahlt; aber jetzt bedurfte es mehr Geldes. Hastings suchte einen Gegenstand zum Streit. Er legte ihm auf, ein Corps Cavaliere zum Dienste der Compagnie zu stellen. Der Fürst weigerte sich; das wünschte gerade der Generalgouverneur. Er konnte ihn nun als einen aufsässigen Vasallen behandeln. Hastings selbst gesteht: »Ich entschloß mich, aus seiner Schuld die Mittel zu schöpfen, um den Verlegenheiten der Compagnie abzuhelfen. Er sollte für seine Person bezahlen und noch schwerer für seine früheren Versündigungen.« Der Plan war einfach der: ihm immer größere Contributionen abzufordern, bis ihm die Geduld ausginge; alsdann dies zu einem Verbrechen zu machen und ihn endlich durch die Confiscation aller seiner Besitzungen zu strafen. Scheyte Sing fühlte sehr wohl seine üble Lage. Er bot freiwillig 200,000 Pf. Sterling, um Hastings zu versöhnen. Dieser aber forderte 500,000 Pf. Sterling; ja, er dachte daran, auch Benares an Aude zu verkaufen, wie er früher mit Allahabad und Rohilcund gethan. Dies auszuführen, mußte er indeß in der Nähe sein, und begab sich daher selbst nach der heiligen Stadt. Sechzig englische Meilen kam ihm Scheyte Sing, an der Spitze aller seiner Ehrengarden, entgegen, und verfehlte keine der orientalischen Unterwürfigkeitsbezeigungen, um seine ungeheure Freude an den Tag zu legen, daß er seinen gnädigen Lehnsherrn als Gast empfangen solle. Er nahm sogar seinen Turban ab und legte ihn in Hastings' Schoß, das höchste Zeichen einer exaltirten Servilität. Hastings empfing kühl und verdrossen alle diese Ehrenbezeigungen. Als sie nach Benares gekommen waren, ließ er dem Fürsten eine Schrift mit den Beschwerden und Forderungen der Compagnie zustellen. Scheyte Sing eilte, sich mit allen Ausflüchten eines Orientalen zu rechtfertigen; aber Hastings wollte keine Ausflüchte, sondern Geld. Er ließ den Fürsten in seiner eigenen heiligen Stadt, mitten in seiner bigotten Bevölkerung, einsperren. Dieses eine Mal scheint es, als habe der kühne Staatsmann nicht mit seiner gewohnten Umsicht gehandelt. Er schätzte entweder die Autorität seines Namens zu hoch, oder das Gefühl der Hindu zu gering. Er hatte die kräftigen Stämme, welche den obern Ganges bewohnen, für dieselben schwächlichen und entnervten Geschöpfe gehalten, wie er sie am Delta des Ganges kennen gelernt. Aus diesen Stämmen aber wurden später die Bataillone der besten Sipoys rekrutirt, und das Volk von Benares liebte seinen Fürsten. Seine Regierung war eine milde gewesen; sein Land blühte und stach vortheilhaft ab gegen das benachbarte Berar unter englischer Herrschaft, noch mehr gegen das Gebiet von Aude unter seinem grausamen Herrscher. Der religiöse Widerwille, mit dem der Engländer durch ganz Indien betrachtet wird, mußte in der Hauptstadt des Brahminenreiches noch um ein Bedeutendes gesteigert sein. Es war daher die erste Regel der Klugheit, daß Hastings, wenn er den geliebten Fürsten eines glücklichen Volkes mitten unter demselben gefangen nehmen wollte, sich mit einer gehörigen Militairmacht versah. Aber die Hand voll Sipoys, die er bei sich hatte, konnten es unmöglich mit der ganzen ergrimmten Bevölkerung von Benares aufnehmen. Eine unzählige Menschenmenge, die Mehrzahl, wie es dort Sitte ist, bewaffnet, drängte sich um den Palast. Geschrei, Verwünschungen; aus dem Auflaufe ward ein Aufstand, aus dem Aufstand eine blutige Revolution. Ein Gefecht entspann sich und aus dem Gefechte ward eine Metzelei. Die englischen Offiziere fielen, den Degen in der Hand, in der Vertheidigung ihres Gouverneurs; die Sipoys, treu ihrer Pflicht, wurden sämmtlich niedergehauen. Während die Thore von den Tumultuanten gesprengt wurden, gelang es dem Fürsten, seinen Wächtern zu entkommen bis an den hohen Rand des Ganges. Hier knüpften ihm seine Getreuen aus ihren Turbanen eine Strickleiter und er ließ sich zum Fluß hinab, wo ein Boot seiner wartete und ihn an das jenseitige Ufer des Ganges brachte. Hastings machte den Fehler, welchen er begangen, als er ohne gehörige Macht ein so gewagtes Unternehmen begann, durch die Entschlossenheit und das Geschick wieder gut, mit welchen er sich in seiner verzweifelten Lage benahm. Mit nur etwa 50 Mann vertheidigte er sich in dem steinernen Gebäude, wo ihn die Tumultuanten eingeschlossen hatten, gegen alle Angriffe, ohne nur einen Augenblick den Muth zu verlieren. Der Radscha von Benares, weit entfernt, auf das augenblickliche Gelingen des Volksaufstandes zu trotzen, an dem er so unschuldig war, beeilte sich sogar, bei dem Generalgouverneur deshalb um Entschuldigung zu bitten, und versprach alles Mögliche, er, der Sieger, dem Gefangenen. Aber Hastings gab nicht einmal darauf eine Antwort. Einige kühne und in dergleichen Dingen gewandte Eingeborene, vermuthlich mitgebrachte Bengalesen, unternahmen es, sich durch die Belagerer zu schleichen und Botschaften von ihm an die Seinigen zu bringen. Der Hindu trägt in der Regel große, goldene Ohrringe; aber auf Reisen nimmt man sie, aus Besorgniß vor Räubern, aus und steckt dafür, damit die Ohrlöcher nicht zusammenschließen, Papierrollen hinein. Hastings ließ die Boten seine Briefe auf diese Weise transportiren. Dreierlei Botschaften und Schreiben sandte er fort; die einen an die Befehlshaber der Truppen, mit der Anweisung, wie sie operiren sollten; die andern an seine Gattin, mit der Versicherung, daß er wohl und guten Muthes sei, sie sich deshalb nicht um ihn ängstigen solle; die dritten an seine Geschäftsträger und Unterhändler bei den Mahratten, mit den allergenauesten Instructionen, so bestimmt, fein und diplomatisch abgefaßt, als sei dieser Krieg seine einzige und Hauptfrage gewesen und er in vollkommener Freiheit und Muße, um über die wichtige Frage nachzudenken. Dennoch wollten seine Angelegenheiten noch keine glückliche Wendung nehmen. Ein mehr beherzter als erfahrener englischer Offizier drang unbesonnen auf dem jenseitigen Ufer des Ganges in die Stadt ein, und fiel mit einem großen Theile seiner Leute im Gemetzel in den engen Straßen. Die übrigen Truppen mußten die Flucht ergreifen. Das unbedeutende Scharmützel wirkte elektrisch auf die Bevölkerung im weitesten Umkreise. Die Macht des Gerüchtes, überall groß, ist furchtbar in Indien. Das alte Gleichniß hinkt, um seine Schnelligkeit dort zu beschreiben. Nicht allein Benares, auch die Nachbarländer standen auf; in Bahar erhob sich das Volk in Masse; das von Aude rüstete sich, die Fesseln seines tyrannischen Nabob abzuschütteln. Die Bauern verließen den Pflug und ein großes Kriegsheer sammelte sich um Scheyte Sing, den so viel Glück, so viel Jubelruf aus seiner verzagten Sanftmuth aufrüttelten. Statt noch als ein demüthiger Vasall um Gnade zu bitten, redete er jetzt die Sprache eines Siegers und drohte, wie man behauptet vor seinen Getreuen, die weißen Eroberer ganz aus dem Lande zu treiben. Es war ein kurzer Siegesrausch. Die Engländer waren bald gesammelt; auch in ihnen glühte die Begeisterung, ihren hochgeehrten Befehlshaber – Hastings war bei den Offizieren, wie bei den Gemeinen beliebt, ein seltener Fall für einen Civilbeamten und Staatsmann – zu befreien und die Schmach zu rächen. Ein wackerer Offizier, der Major Popham, der sich schon im Mahrattenkriege ausgezeichnet, befehligte die Armee. Es bedurfte nur einer Schlacht, wo europaische Taktik das orientalische Feuer der zahlreichen Feinde überwältigte, um das ganze Heer auseinander zu sprengen und damit der Revolte ein Ende zu machen. Die Soldaten des Radscha waren verschwunden und ackerten wieder auf den Feldern. Der unglückliche Fürst floh aus dem Lande, um nie wieder zurückzukehren, und Benares ward englische Provinz; nur daß man einen Seitenverwandten Scheyte Sing's dem Namen nach als Radscha einsetzte. Er ward ein Pensionair der Compagnie, wie der Nabob von Bengalen. Der britische Staat in Ostindien gewann dadurch eine Jahresrevenue von 200,000 Pf. Sterling; aber die Beute war nicht so groß, als man gehofft. Der Schatz des Nabob betrug, statt einer Million, nur 250,000 Pf. Sterling, die noch dazu als Beutegelder unter die Armee vertheilt werden mußten. Aber Hastings brauchte mehr Geld. Er wußte, wo es zu finden war. In Aude war dem Nabob Sudscha Daula sein Sohn, Asaph-ul-Daula, gefolgt, einer der schwächsten und lasterhaftesten Regenten, selbst unter orientalischen Fürsten. Sein Hof war ein großer Sündenpfuhl, sein Reich eine Aneinanderhäufung von Elend und Unordnung. Unter den geschickten Manoeuvres der englischen Gewalthaber war er aus einem freien Fürsten allmälig ein abhängiger Vasall geworden. Er selbst hatte die Englander um eine Brigade bitten müssen, um sich vor seinen Nachbarn und seinen eigenen, getretenen und ausgesogenen, Unterthanen zu schützen. Jetzt waren ihm die fremden Soldaten zur Last; er mußte sie beköstigen und bezahlen; auch fühlte selbst er, daß es mit seiner Unabhängigkeit aus war. Er klagte über die Last; er könne seine eigenen Diener nicht mehr bezahlen, so viel zehrten die fremden Söldlinge. Hastings erwiderte, er selbst habe ja die Truppen gefordert, er habe sich also auch nicht über ihre Anwesenheit zu beklagen; er selbst habe sie zu bezahlen sich erboten; was er denn wolle? Wie lange die Truppen im Lande bleiben sollten, sei freilich nicht ausgemacht; das müsse nun zwischen beiden Theilen entschieden werden; aber die beiden Theile waren verschiedener Meinung, und in diesem Conflict hatte – der Stärkere zu entscheiden. Hastings' Grund für Belassung der Truppen war, daß Aude, wenn er sie zurückziehe, eine Beute der Mahratten werden müsse. Er beschloß, selbst einen Besuch in Luknow, der Hauptstadt von Aude, zu machen. Die Besuche des Generalgouverneurs waren gefährlich. Eiligst kam ihm der Nabob, an der Grenze seines Reiches schon, mit allen Ehren entgegen. Sie trafen auf einer der hohen Felsburgen des Ganges zusammen. Hier ward unterhandelt. Wer konnte absehen, daß sie zu einer Einigung kommen würden? Hastings kam, um noch mehr Geld zu fordern, Asaph-ul-Daula, um Erlaß von den schon schweren Geldleistungen sich zu erbitten. Und dennoch einigten sie sich. Ein erfinderischer Genius, man weiß nicht wessen, fand ein Auskunftsmittel, was beide Theile zufriedenstellte. Beide nämlich kamen überein, Dritte zu berauben. Diese Dritte warm zwei hülflose Weiber, die nächsten Verwandten des einen der beiden Theile. Sudscha Daula, der Vater des jetzigen Regenten, hatte eine Witwe und eine Mutter hinterlassen, die Begum's oder Prinzessinnen von Aude, welche bei seinen Lebzeiten großen Einfluß auf ihn geübt. Der Nabob hatte ihnen große Besitzungen, um fürstlich zu leben, hinterlassen. Auch war der ganze Schatz, den er bei Lebzeiten gehäuft, in ihren Händen – nach der Sage betrug er gegen drei Millionen Pfund Sterling, und sie waren in dem anmuthigen Fyzabad, seiner ältern Residenz, wohnen geblieben. Asaph-ul-Daula war der Sohn und Enkel beider Frauen. Schon hatte er seiner Mutter beträchtliche Summen abgepreßt; ja sie hatte sich, um Schutz vor ihrem Sohn zu erlangen, an die Engländer wenden müssen, und durch deren Vermittelung war damals festgesetzt, daß sie ihm jährlich eine Pension zahlen solle, er dagegen verspreche, nie mehr seine Mutter mit ähnlichen Erpressungen zu behelligen. Dieser seltsame Vertrag war feierlich durch das Gouvernement von Bengalen garantirt worden; aber das Gouvernement brauchte jetzt selbst Geld, und die Prinzessinnen hatten Geld – viel Geld. Der Beschluß war kurz gefaßt: Mutter und Großmutter sollten das Geld hergeben, welches Hastings vom Sohne forderte, und der Sohn war damit völlig einverstanden. Nur bedurfte es eines scheinbaren Vorwandes, um confisciren zu können; denn daß der Sohn eine Mutter und Großmutter verräth und plündert, gilt selbst unter den Despoten des Orients für eine ruchlose Handlung. An einem Vorwande fehlte es Hastings niemals. Der Aufstand in Benares hatte auch in Aude Unruhen hervorgerufen. Man schrieb die Veranlassung und Begünstigung den beiden Prinzessinnen zu. Beweise gab es nicht dafür, nur vague Gerüchte, die man aber in Indien auch machen kann. Die beiden hohen Damen wurden weder förmlich angeklagt, noch erlaubte man ihnen, sich zu vertheidigen; denn Hastings schloß sehr weise, wenn er eine ordentliche Untersuchung über sie verhänge, würde er keinen Grund finden, sie zu plündern. Man war vielmehr zu einem summarischen Verfahren übereingekommen: Hastings confiscirte die Ländereien und den Schatz der Prinzessinnen, und zur Vergeltung für diese Gefälligkeit Seitens des Fürsten, Sohnes und Enkels, entließ ihn der Gouverneur aller Verbindlichkeit gegen die Compagnie. Oben auf der Felsenburg war Asaph-ul-Daula mit diesem Arrangement ganz zufrieden. Hastings' klarer Geist, sein durchdringendes Auge hielt ihn beherrscht. Nach Luknow unter die Seinen zurückgekehrt, schlug selbst diesem verwüsteten Despoten das Gewissen. Er wagte Gegenvorstellungen zu machen. Als Executor gegen die eigene Mutter und Großmutter aufzutreten, war doch zu viel gefordert; auch mochte er sich besinnen, daß, was er den beiden Prinzessinnen abpresse, ihm selbst verloren gehe. Der englische Resident am Hofe von Luknow, Hastings' treuer Diener, fühlte sich gedrungen, ebenfalls seine Bedenken zu äußern. Der Gouverneur verwies ihn kurz und kalt auf seine Pflicht. Er drohte, wenn ihm der Auftrag misfiele, werde er selbst nach Luknow kommen und ihm zeigen, wie man Befehle auszuführen habe, vor denen nur ein weibisches Gemüth sich entsetze. Der Resident mußte nun vor dem schwankenden Fürsten eine Sprache führen, gegen die sein Herz sich sträubte. Assaph mußte nachgeben; aber er legte zugleich einen feierlichen Protest ein gegen die Handlungsweise; nur gezwungen willige er ein. Die Güter der Prinzessinnen wurden augenblicklich besetzt; aber ihren Schatz konnte man nicht auf so leichte Weise erhalten. Man schritt zur Gewalt. Truppen der Compagnie marschirten nach Fyzabad, belagerten den Palast, brachen die Thore ein und nahmen die edlen Damen gefangen. Sie wußten Nichts von einem Schatze; sie wollten schon Alles hergegeben haben. Hastings mußte Geld haben. Er scheute das Aergste nicht. Das Aergste war der Nachruf der That, welche noch heute den britischen Namen in Indien verunglimpft. Die Prinzessinnen waren Frauen; gegen ihre Person konnte man, auch mit Hastings' Grundsätzen, nicht wie die Eroberer Perus und Chiles gegen die Könige und deren Minister verfahren. Aber sie hatten Vertraute, getreue Rathgeber, die wahrscheinlich mehr wußten, als ihre Herrinnen. Es waren zwei Verschnittene, alte treue Diener des Hauses, eingeweiht in alle Geheimnisse der Politik, des Harems, des Schatzes. Diese beiden Männer wurden, auf Befehl des Gouverneurs, ergriffen, ins Gefängniß geworfen, in Ketten gelegt und – starben in ihren Kerkermauern beinahe des Hungertodes, um keiner andern Anschuldigung willen, als weil sie nicht angeben wollten, wo der Schatz lag. Zwei Monate schmachteten sie schon; ihre Gesundheit schwand dahin. Sie baten, daß man sie nur im Garten des Gefängnisses etwas frische Luft schöpfen lasse. Der englische Offizier, welchem ihre Bewachung anvertraut war, verbürgte sich dafür, daß sie nicht entfliehen könnten; er stellte auch vor, daß die Eisen an den wunden Armen und Füßen der Unglücklichen ganz unnütz wären. Er hatte schlecht den Willen seiner Obern verstanden. Es kam nicht darauf an, die Gefangenen zu sichern, sondern sie durch lange Qualen zum Geständniß zu bringen. Alle Vorschläge, ihre Lage zu mildern, wurden kurz abgeschlagen. Und doch war dies noch nicht das Aergste. Der englische Gouverneur übernahm die Rolle der spanischen Eroberer in Amerika. Beschlossen ward vom englischen Gouvernement, beide schwache, alte Männer sollten der Tortur überliefert werden. Sie wurden deshalb nach Luknow gebracht. Was ihnen dort widerfuhr, ist, bei der Art, wie der spätere Criminalproceß gegen Hastings geführt und entschieden worden, nicht mit Gewißheit ermittelt. Aber ein schriftliches Document existirt in den Parlamentsacten, das Schreiben eines britischen Residenten an einen britischen Offizier. Sein Inhalt spricht für sich selbst: »Mein Herr! da der Nabob entschlossen ist, eine körperliche Züchtigung gegen die in Ihrer Obhut befindlichen Gefangenen zu verhängen, ist es wünschenswerth, daß man seinen Offizieren, wenn sie sich melden, freien Zutritt zu den Gefangenen gestatte und sie Das thun lasse, was ihnen angemessen scheint.« Hier fällt der Vorhang; aber nicht allein in Luknow, auch in Fyzabad wurde gefoltert; nur in feinerer Weise. Die eingesperrten Prinzessinnen und ihr Haushalt erhielten die nothdürftigsten Lebensmittel in so geringer Quantität, daß die Hofdamen, selbst bei der bekannten orientalischen Mäßigkeit im Essen, beinahe verhungerten, um nur ihre Fürstinnen satt zu machen! Diese Hungercur in Fyzabad scheint mehr angeschlagen zu haben, als die schärfere Tortur in den Folterkammern zu Luknow. Die unglücklichen Prinzessinnen ließen sich ein Lak Rupien nach dem andern erpressen. Als sie endlich 1,200,000 Pf. Stelling von sich gegeben, schien Hastings der Meinung, er sei bis auf den Grund ihres Schatzes gedrungen. Ihr Gefängniß wurde geöffnet, und auch die noch unglücklichen Geschöpfe in Luknow erhielten ihre Freiheit wieder. »Als die Eisen ihnen abgenommen wurden und sie, hager, blaß, mit zitternden Gliedern, Thränen im Auge, niederstürzten, dem Gott der Moslem und der Christen zu danken, konnten sich die rauhesten englischen Soldaten selbst der Thränen nicht erwehren.« Der oben erwähnte Biograph des Menschen und Staatsmannes Hastings, ein anglikanischer Geistlicher, Mr. Gleig, nennt »die Sentimentalität überaus lächerlich und elend, welche die Erhaltung des britischen Indiens mit diesem bischen körperlicher Leiden in Vergleich bringen kann; Schmerzen, die doch nur so lange dauerten, als die Dulder sich eigensinnig weigerten, die Schätze herauszugeben, welche ihre Fürstinnen verwirkt hatten«! Also auch die Folter findet noch im heutigen England Vertheidiger, und unter den Geistlichen der vollkommensten Form der protestantischen Kirche, die uns zum Muster dienen soll, der anglikanischen! – Andere Engländer nennen diese That Warren Hastings' einfach ein Verbrechen gegen das Völkerrecht, die Politik, die Humanität, eine infame That des großen Staatsmannes. Doch verbrachte er sie nicht ganz allein. Sir Elijah Impey war, wie angelockt vom Geruch der Foltern und Erpressungen, nach Luknow geeilt und hatte unterweges alle möglichen Denunciationen der Eingeborenen gegen die Begum's mit beiden Händen in Empfang genommen, ohne sie zu lesen; er verstand weder Persisch, noch Hindostanisch. Er nahm nun in Hast den Denuncianten den Eid ab, und nachdem dies Geschäft vollbracht war, kehrte er eiligst nach Kalkutta zurück. Weder hatte der Oberrichter von Bengalen ein Recht, über angebliche Kriminalfälle in Aude zu sprechen, noch waren diese Zeugnisse gültig, noch maßgebend, da man weiß, was Zeugnisse der Eingeborenen bedeuten, die von den Mächtigen gewünscht werden, noch benutzte sie Hastings beim Gericht, da gar kein Gericht gehalten wurde; es war nur eine Demonstration, welche der bösen That einigermaßen einen Schein vor dem großen Haufen geben sollte, wenn es hieße: der Oberrichter selbst ist hingereist und hat die Zeugen verhört und vereidet; wer darf noch zweifeln, daß es in der Sache mit Rechten zugegangen? Hastings selbst hütete sich aber, die Sache mit dem Recht, auch nur den leeren Formen desselben, in Berührung zu bringen. Es war Impey's letzter Act. Er wurde von der Compagnie zurückgerufen. Er sollte auf einen Antrag der Gemeinen Rechenschaft über seine Vergehen ablegen. Ob und welche Strafe über ihn verhängt worden, ist uns unbekannt. Dem letzten Gerichte auf dieser Welt ist er indeß verfallen und verurtheilt, ohne sich vertheidigen zu können. Nie, sagt der Engländer, ist seit der glorwürdigen Revolution der Richtertalar so entwürdigt worden, als durch ihn. Auch Hastings' thatenreiche Laufbahn in Ostindien nahte sich ihrem Ende. Im Parlamente war seine willkürliche, tyrannische Handlungsweise mehrfach zur Sprache gekommen und hatte zu lebhaften Debatten Anlaß gegeben. Seit der Beendigung des amerikanischen Krieges fand man im Unterhause mehr Muße, die indischen Angelegenheiten wieder in Erwägung zu ziehen, und zwei Committee's, an deren Spitze Edmund Burke und Henry Dundas , damals Lordadvocat von Schottland, standen, untersuchten mit unparteilicher Strenge. Das Ministerium stand in dieser Sache ganz parteilos da. Die Minister hatten keine Ursache, die Misbräuche in Ostindien, die nicht von ihnen ausgingen, noch von ihnen unterstützt waren, zu vertheidigen. Im Gegentheile lag es eher in ihrem Interesse, wenn die schlechte Verwaltung durch die Beamten der Compagnie in grelles Licht gestellt werde, um die Möglichkeit vorzubahnen, das ungeheure orientalische Reich unter ihre eigene Controle zu bringen. Auf Antrag beider Committee's waren daher Vota im Hause durchgegangen, welche die ganze ernste Entrüstung einer gesitteten Nation über schreiende Unbill athmeten. Namentlich wurde der Rohillakrieg aufs Bitterste getadelt. Auf Dundas' speciellen Antrag wurde die Compagnie aufgefordert: einen Generalgouverneur zurückzuberufen, welcher solches Elend über Indien gebracht und dem britischen Namen im Orient solche Unehre. Zugleich ging ein Gesetz durch, welches die Gerichtsbarkeit des obersten Gerichtshofes beschränkte, und bei den Verhandlungen erfolgten die bittersten Ausfälle gegen den zwischen Impey und Hastings getroffenen Pact. Aber die Stockinhaber der ostindischen Compagnie wollten ihren Hastings nicht zurückrufen. Sie beriefen sich auf ihr allerdings unbestreitbares Recht, daß nur sie berechtigt waren, ihren Gouverneur ein- und abzusetzen, und kein anderer Zweig der gesetzgebenden Gewalt. So blieb denn Hastings noch bis zum Frühjahre 1785 an der Spitze der Geschäfte. Seine Verwaltung, welche so stürmisch angefangen, ging vollkommen ruhig aus. Die Opposition im Rathe war längst verstummt. In Indien war Friede. Der Mahrattenkrieg hatte aufgehört, ohne eigentlich beendet zu sein. Hyder Ali war todt; mit seinem Sohne Tippu Saib hatte die Compagnie einen Vertrag geschlossen. Aus dem Karnatik waren die Truppen des Herrschers von Mysore vertrieben, und England hatte seit dem Schluß des amerikanischen Krieges keinen europäischen Feind und Nebenbuhler mehr im Orient. Nach einer dreizehnjährigen Regierung, von einer Wirksamkeit, umgeben von einem Glanze, wie kein englischer König sich einer ähnlichen rühmen können, kehrte der Regent des Orients nach England zurück, wohin er die geliebte und von ihm hochverehrte Gattin, deren Gesundheit sich nicht mehr mit dem Klima vertragen wollte, einige Monate vorausgesandt hatte. Als seine Abreise ruchbar wurde, beeilte sich Alles in Bengalen, ihm Zeichen seiner Hochachtung zu geben. Der Palast wurde mit Adressen überhäuft, von Europäern und Asiaten, von Civilbeamten, Militairs und Kaufleuten. Am Tage seiner Abreise bildeten seine Verehrer zwei lange Gassen, vom Palast bis zum Quai, viele Barken folgten dem Schiffe im Hugly, und einige Freunde wollten ihn erst mit dem Lootsen verlassen, der nach der Küste zurückfuhr. Hastings ahnete nicht, nach diesem glänzenden Abschiede, was seiner in England warte. Wohl wußte er von den Anträgen im Parlamente, von Feinden, daß aber ein Proceß erfolgen werde, bestimmt, seinen Namen noch berühmter zu machen, als seine Thaten, der das gerade Widerspiel werden sollte seiner glänzenden Regierung, das konnte er nicht ahnen, noch ahnete es irgend Jemand; auch seine Ankläger selbst nicht. Ein Reich hatte er den Briten erobert, gefestigt, größer als ihres, Talente des Regiments entwickelt, die seine Feinde selbst in Erstaunen setzten, seine mächtigen, beredtsamen, eigensinnigen Feinde niedergeschlagen und Schätze nach Europa gesandt, so viele, als selbst die Habgier der Compagnie nicht zu fordern gewagt. Er war ein Mann im Anfange der Fünfziger, in seiner vollen physischen und moralischen Kraft, sein Name glänzend, seine Abkunft edel, sein Beitritt mußte jeder Partei in einem constitutionellen Staate willkommen sein. Was durfte er Anderes erwarten, als einen Baronentitel, Aufnahme in die Pairie, Eintritt ins Ministerium, selbst vielleicht berufen zu werden, eins zu bilden? In voller Seelenruhe machte er die besonders kurze Ueberfahrtsreise von Kalkutta nach Plymouth, mit Uebersetzung Horazischer Oden sich beschäftigend. Auch schien sein erster Empfang seine Erwartungen zu rechtfertigen. Bei Hofe, von den Directoren der Compagnie ward er mit Auszeichnung aufgenommen. Der König war besonders gnädig, noch gnädiger die Königin, welche, sonst von großer, fast prüder Sittenstrenge gegen Damen, denen der Ruf irgend etwas nachsagte, Hastings' Gattin mit zuvorkommender Gnade aufgenommen hatte und bei sich sah. Die Directoren empfingen ihn in einer feierlichen Sitzung; der Präsident las ihm eine Dankvote, die einstimmig angenommen war, und noch ein Vierteljahr nach seiner Ankunft konnte Hastings an seine Freunde schreiben: alle Anzeichen sagen mir, daß ich die Stimme des ganzen Publicums für mich habe. Und doch hatte Burke schon acht Tage nach seiner Landung im Unterhause angekündigt, daß er eine Motion beabsichtige, welche sehr ernsthaft einen kürzlich aus Indien zurückgekehrten Gentleman betreffe. Hastings war, wie gesagt, noch in voller männlicher Kraft, im Besitz seiner ganzen geistigen Thätigkeit, seiner Klarheit, Schlauheit und Energie; aber Jemand sagte von ihm, eine Eiche dürfe nicht mehr im fünfzigsten Jahre verpflanzt werden. England war ihm fremd geworden. Das repräsentative System, der Kampf der Parteien, die Macht der Presse waren ihm, der an eine despotische Macht gewohnt war, wieder neue Dinge geworden. Er konnte sich nicht hineinfinden. Wohl wußte er, daß er hier nicht zuschlagen und hineingreifen dürfe, wie in Indien, wo der Erfolg jede gewaltsame Maßregel rechtfertigte; aber auch seine Schlauheit betrog ihn. Mit guten Karten spielte er ein schlechtes Spiel, und seinen eigenen Irrthümern konnte er es zum guten Theil mit beimessen, daß er an den Rand des Verderbens gerieth. Sein erster und größter Fehler war die Wahl seines Advocaten. Statt unter den juristischen Notabilitäten des Parlaments zu wählen, hatte er einen Major Scott, der in der bengalischen Armee gedient, schon früher zu seinem Agenten ernannt. Dieser leitete auch späterhin seine Angelegenheiten und seine Verteidigung, Das Publicum glaubte zu wissen, daß Scott außerordentlich gut dafür bezahlt werde, mit größern Summen, als Hastings füglich zurücklegen konnte, was seinen Credit schwächte; dann aber sprach dieser Vertheidiger stets mit vollen Backen, in den Zeitungen, den ins Publimm geschleuderten Brochuren und vor dem Parlament. Er verteidigte Alles, lobte Alles, wollte gar Nichts zugeben, um mehr Glauben für das zu finden, was er bestritt, und – war mit seiner Aufdringlichkeit, mit der Art, wie er jedes Gespräch auf Hastings zu wenden wußte, bald lästig, ja lächerlich geworden. Und doch hatte Hastings die günstigsten Aussichten für sich. Der König, der Hof, die Directoren und Beamten der Compagnie waren für ihn; im Publicum viele der ausgezeichnetsten und angesehensten Männer und zum großen Theil auch das Ministerium, an dessen Spitze der junge William Pitt stand. Diese Gunst war gerade keine persönliche; sie hatte vielmehr in der Sachlage ihren Grund und eigene Bewandtniß. Das Ministerium, unter dem Namen der Coalition, dessen Seele Charles Fox, Pitt's großer Gegner, gewesen, hatte bekanntlich eine Ostindienbill eingebracht, welche eine ganz eigene ministerielle Zwischenmacht zwischen Volk und König gegründet hatte, indem sie den Ministern allein die Gewalt über die indischen Angelegenheiten zuwenden wollte. Publicum, Compagnie und König waren auf gleiche Weise dagegen aufgestanden, und obgleich sie schon im Unterhause durchgegangen war, fiel sie im Oberhause, vermöge der directen Intervention Georg III. In Folge Dessen mußte das Ministerium abdanken und das gegenwärtige war zur Macht gelangt. Fox und die Seinen hatten als Hauptgrund für die Ostindienbill die Greuel in Indien unter Hastings hervorgehoben. Die Bekämpfer der Bill hatten das natürliche Interesse, diese Greuel geringer darzustellen. So durfte Pitt, welcher damals gesagt, es sieht nicht so arg dort aus, daß die Ostindienbill nöthig wäre, nicht jetzt sagen, es sieht so arg aus, also ist eine Untersuchung nöthig. Andere Mitglieder des Ministeriums waren noch entschiedener gegen eine Anklage. Durch einen sonderbaren Zufall befand sich aber in demselben jetzt einer Derjenigen, welche am heftigsten die Resolutionen gegen Hastings durchgesetzt hatten, Henry Dundas; aber unter neuen Alliirten hatte er neue Ansichten gewonnen, oder bequemte sich zu ihnen. Auch er war Hastings nicht mehr entgegen. Nur die Beschlüsse des Unterhauses, welche sein Verfahren einem Tadel unterwarfen, bestanden noch in Gültigkeit, und diese waren es allein, wie Pitt gegen den Major Scott versicherte, welche die Regierung hinderten, dem großen indischen Staatsmann einen Platz unter der Pairie des Landes einzuräumen. Vom Ministerium also hatte Hastings im Ganzen sich nur Gutes zu versehen, und das Ministerium war sehr mächtig. Nur die Opposition war gegen ihn; sie hatte die ersten Talente, die reichsten, ausgezeichnetsten Männer in ihren Reihen – eine Opposition, wie sie England nicht wieder gesehen – aber sie war immer in der Minorität und im Lande nicht beliebt. Auch war sie nicht so ganz besonders zu einer Klage gegen den Generalgouverneur von Indien aufgelegt, weil der Proceß Jahre währen durfte und auf die Schultern ihrer Führer eine ungeheure Last bürdete, ein Sieg darin aber noch kein politischer Sieg war. Die Opposition hatte wohl Lust, den tyrannischen Mann mit Schmach und Tadel zu überhäufen, aber nicht gerade ihn gerichtlich zu verfolgen. Der Witz ergoß sich in reicher Fülle gegen ihn, unter Andern auch über die reichen Geschenke, welche er dem König und der Königin überreicht. Ein muthwilliger Dichter schlug vor, die unsterblichen Thaten des gegenwärtigen Gemahls der schönen Mariane sollten durch den Pinsel des früheren Besitzers derselben verewigt werden. Baron Imhoff möge den Auftrag erhalten, das Haus der Gemeinen mit Wandgemälden zu zieren, darstellend die Metzelei unter den Rohilla, Nuncomar am Galgen hängend, und wie Scheyte Sing sich in den Ganges herabläßt. Ein Anderer schilderte die furchtbare Diamanten- und Juwelenpracht, in welcher Mistreß Hastings bei Hofe erschienen, Geschmeide, was sämmtlich den Prinzessinnen von Aude vom Nacken, Arm und Füßen gerissen worden. Solcherlei satirische Angriffe hatten der Mehrzahl in der Opposition genügt; vielleicht daß sie noch eine erneute Note des Tadels gegen den ehemaligen Gouverneur erfordert haben würden, um die Sache abzuthun. Aber zwei Männer waren damit nicht zu befriedigen, Philipp Francis und Edmund Burke. Sie Beide waren die Seele der durch ihre Heftigkeit und Hartnäckigkeit beispiellosen Verfolgung. Man hat oft nach den Motiven gefragt; Francis' Charakter antwortet für sich selbst. Er war vor Kurzem erst ins Parlament getreten; er hatte bereits durch seinen Fleiß und sein Talent Beachtung erweckt, obwol er kein Redner war, dem die Worte flossen und der mit sich hinriß; aber bei Gelegenheiten sprach er mit Würde und Kraft. Er war ein häßlicher, verbitterter Charakter und hielt seinen Haß gegen das Schlechte für Tugend; ihn dünkte es Pflicht, den Ingrimm gegen Den, welchen er hassen zu müssen glaubte, statt zu unterdrücken, noch zu pflegen, und, um seiner verbitterten Stimmung noch mehr Nahrung zu geben, war er von Pitt verächtlich im Parlamente behandelt worden. Anders war es mit Burke. Auch bei ihm hat man sich Mühe gegeben, für den Feuereifer, mit dem er Hastings verfolgte, nach besondern, persönlichen Motiven zu suchen. Er habe früher einen Privatstreit mit ihm gehabt; die Sache ist völlig widerlegt. Er habe aus Parteienwuth gehandelt, weil Fox' Coalitionsministerium durch die Anstrengungen der Compagnie gestürzt worden. Er habe es aus Eitelkeit gethan, um, ein anderer Cicero, durch neue Berrinische Reden die Welt in Erstaunen zu setzen. Diese Gründe sinken in ihr Nichts zusammen, wenn man Burke's Charakter und Leben verfolgt. Das Parteiinteresse wich zurück, wenn ein großer Gedanke, die Ueberzeugung für Recht und Tugend in ihm aufloderte. So trennte er sich von den Freuden seines ganzen Lebens, als er die Ueberzeugung gewann, daß die französische Revolution ein Werk des Satans sei. Die Alltagsmenschen jener Zeit, die einen solchen Umschwung nicht begreifen konnten, erklärten ihn für von der Krone bestochen. Wo waren die Schätze der Erde, um einen Burke zu bestechen? Es gab nur eine Potenz, die diesen großen, tugendhaften Mann bestach, – seine Phantasie. Schlug sie zur Flamme in ihm auf, so verzehrte sie in dem großen Dichterredner – denn das war er mehr als ein großer Staatsmann – die andern Kräfte, die in geringerm Maße da waren, die Umsicht, Ueberlegung, die klare Erwägung der Verhältnisse. Seine Seele wurde ein Feuerstrom, der Alles mit sich fortriß, auch ihn selbst. Er war zum Ankläger geboren, nicht zum Angeber; aber zum Ankläger aller Schlechtigkeiten, die Staat und Nationen in seinem Sinne an den Rand des Abgrundes führten. In allen diesen Anklagen ging er zu weit; aber er konnte nicht anders. Sein ganzes politisches Leben ist eigentlich ein fortgesetzter Anklageproceß, nur mit drei großen, verschiedenen Momenten. Er verklagte vor der Nation und der Welt das britische Ministerium, welches durch falsche, engherzige Maßregeln den Abfall Amerikas bewirkt, und sein Feuereifer erhob sein Rednertalent zu einer im Parlamente nicht gesehenen Höhe. Er galt für den wahren, begeisterten Vorkämpfer der Freiheit. Und doch verirrte er sich in diesem Eifer weit hinaus über den Begriff der Freiheit, welcher in ihm selbst, wenn er bei ruhigem Zustande sich befragt hätte, zum Bewußtsein geworden; und ebenso hat schon die nächste Zeit anerkannt, daß er in diesem Eifer gegen das damalige Ministerium weit über das Maß zu rechtfertigender Anschuldigungen hinausging. So riß ihn seine Phantasie hin, entzündet von den pariser Blutbildern, welche seine tugendhafte Seele erschütterten, zu einer Anklage gegen die französische Reoulution, die auch alles Maß eines Politikers und besonnenen Mannes überschritt, ihn feindlich von Allen trennte, die ihm die Liebsten und Theuersten gewesen, ihn trennte von seiner schönen Jugenderinnerung, von seinem früberen Leben, ihn wie im Fieberwahn fortriß zu Behauptungen, zur Aufstellung von Principien, die seinen früheren geradezu widersprachen und den menschenfreundlichsten, edelsten Mann zu einem inhumanen Verfolger Leidender machte. So, in gespensterhafter Entrüstung und Angst vor dem Untergange der alten Weltordnung, warf er, blind vor Zorn, Alles über einen Haufen, in eine Verdammung zusammen, was dem neuen Lichte entgegenstrebte, und lobte in eben solcher Verblendung Alles, was der alten Ordnung anklebte. So ward er der Ritter für Maria Antomette's unbefleckte Tugend, für die 39 Artikel der anglikanischen Kirche, für die Perücken und den Staub der englischen Konstitution; so der Vertheidiger der grausamen Gefangenschaft Lafayette's, so der Gegner von Allem und Jedem, was aus der Revolution Heilsames für die Menschheit hervorging. Nur, um ein Beispiel der Verblendung Burke's anzufühlen, und wie der hoch- und durchgebildete Mann in seinem Eifer selbst gegen die historischen Studien verbrach, erklärte er, um gegen die Einführung der Geschworenengerichte irgendwo anderwärts zu fechten, daß die Jury in England nur eine Imitation des Parlaments sei, daß also, wo kein englisches Parlament sei, auch keine Jury zu eristiren das Recht habe. Um Dem oder Jenem die Institution nicht zu gönnen, weil sie dort neu war, übersah er, daß es eine uralte Institution aller germanischen Völker war, längst zu Recht beständig, ehe noch an ein Parlament zu politischen Debatten, oder an ein Oberhaus, als höchstes Gericht, gedacht wurde. Aus derselben edlen Quelle ging seine Verfolgung gegen Hastings hervor. Die Gewaltthaten hatten sein Rechtsgefühl beleidigt; der Gedanke an die Grausamkeiten machte sein Blut in den Adern kochen; sein Herz schlug für die unglücklichen Opfer. Seine Phantasie malte beide mit brennenden Farben aus, bis sein Gemüth ein Feuerstrom des Unwillens wurde. Mochte auch er Hastings' Talent, Größe und Verdienste um das Vaterland erkennen; sein Vaterland schien ihm groß genug, um nicht nöthig zu haben, durch Verbrechen noch größer zu werden. Das Fiat justitia et pereat mundus begeisterte ihn zu einer Ausdauer im Haß, welcher allerdings beispiellos ist; ein Haß, der ihn über alle Klüfte forttrug, welche das moralische Erdleben gerissen, der ihn endlich in die wunderbare Lage versetzte, allein stehen zu müssen in der Reihe Derer, die jetzt seine bittern Feinde geworden, und gegenüber Denen, welche jetzt, in einem ungleich wichtigem Kampfe, seine Freunde waren; ein Haß, der ihn bis an sein Lebensende erfüllte, der nicht schwächer wurde, als Alle von ihm abfielen, Alle ihn tadelten, verspotteten. Vielleicht konnte er nicht mehr anders; der nunmehr verbitterte, alte Mann, angefeindet von allen Seiten, unpopulair beim Volke, vom Hofe nur kalt unterstützt, weil Burke nie zum Höfling herabsinken konnte, von jungen Laffen im Parlament, er, dessen größter Genius, einst sein bewunderter Lenker, verhöhnt, oft unterbrochen, er sah keinen Rückweg, oder er wollte ihn nicht ergreifen. Auch war es ihm unmöglich, zu einer ruhigen Würdigung der Dinge sich noch zu bequemen. Sein immer reizbarer Geist war durch die bitteren Erfahrungen, die ewigen Kränkungen in eine solche Aufregung versetzt, daß er, dem jungen Geschlecht gegenüber, zu keiner Discussion, zu keiner Belehrung sich herabließ. Der alte Löwe brüllte in seinem Zorn; er that es für sich, nicht für die Andern. Um den Ruhm eines Cicero brauchte er nicht den neuen Verres anzufechten. Burke war längst größer als Cicero. Es kam noch ein Motiv hinzu, weshalb er jahrelange Arbeit dem Dienst eines Volks widmete, an das ihn weder Blutsbande, noch Religion, noch Sprache knüpften und von dem er keinen Dank zu erwarten hatte. Er kannte Indien besser, als viele Engländer, welche lange Zeit dort gelebt haben. Er hatte die Geschichte, Gesetze und Gebräuche des Orients mit einer Gründlichkeit studirt, die man bei einem so feurigen Genius nicht voraussetzt. Sein philosophischer und zugleich poetischer Geist hatte in den Massen von Wust und todter Gelehrsamkeit den lebendigen Faden herausgefunden. Aus der Dunkelheit und Unordnung hatte er geistvolle Theorien und lebendige Bilder gezogen. So waren Indien und seine Bewohner für ihn nicht, wie für die meisten Englander, nur Namen und Begriffe, es war ihm vielmehr ein wirkliches Volk und ein wirkliches Land. Er sah die brennende Sonne, die tropische Vegetation vor seinen Augen, die Palme und den Cocos; er sah die großen Bäume, älter als das Mogulreich, unter deren Schatten eine ganze Dorfschaft sich versammelte; die Moscheen und Götzentempel, die Mädchen, die, den Krug auf dem Kopfe, zum heiligen Ganges niederstiegen, die heiligen Märtyrer, die anmuthigen Tänzerinnen, die schwarzen, braunen, olivenfarbenen Menschen, die Staatselephanten, die Palankine der Fürsten; alles Das stand so klar vor seinen Augen, als geschehe es in der Mitte von London. Er war in Benares zu Hause, wie in der City, und Nuncomar's Hinrichtung schwebte ihm so deutlich vor, wie die des letzten Verbrechers, der er beigewohnt. So war ihm denn auch die Unterdrückung in Bengalen so gegenwärtig und furchtbar, als wenn ein Toryministerium sie in seinem England versucht hätte. Trotz Philipp Francis' und Edmund Burke's Feuereifer, bleibt es mehr als zweifelhaft, ob die Opposition zu ernstem Einschreiten sich bewogen gefühlt hatte, wenn nicht Hastings und die Seinen die Sache selbst aufgeregt hätten. Der Tadel des Parlaments haftete auf Hastings; dieser Tadel war es, welcher die Minister angeblich hinderte, ihm die Pairie zu ertheilen. Hastings wollte ihn gelöscht haben, und sein allezeit eifriger Champion, Major Scott, stellte im Unterhause am ersten Tage der Sitzung von 1786 die unkluge Anfrage an Burke: ob es sein ernstlicher Wille sei, eine Anklage gegen den vorigen Generalgouverneur von Indien einzubringen? Dies hieß die Gegner zwingen, entweder zu bekennen, daß sie Verleumder gewesen, oder mit der Anklage vorzutreten. Sie wählten das Letztere; sie konnten nicht anders wählen. Hastings hätte, bei einiger Ueberlegung, zufrieden sein müssen, daß man ihn in Ruhe ließ, und nicht begierig sein nach Triumphen, wo er, bei allem Selbstgefühl, sich bekennen mußte, wenigstens nicht fehlerfrei dazustehen. Eine Partei, an deren Spitze Fox, Burke, Sheridan standen, und die über die Kräfte so vieler reicher und einflußreicher Familien gebot, zu reizen, war eine That, welche nicht an seine in Indien bewiesene Klugheit erinnert. Burke trug auf Vorlegung der nöthigen Papiere an. Das Ministerium verweigerte mehre derselben. Man schloß daraus, daß es schon im Stillen die Partei des Angeschuldigten ergriffen habe. Inzwischen legte Burke schon im Anfang April die Anklagepunkte auf den Tisch, welche, mit seiner gewöhnlichen Geschicklichkeit entworfen, doch für ein Actenstück zu pamphletartig gehalten schienen. Hastings ward eine Abschrift zugefertigt und ihm eröffnet, daß man ihn vor der Schranke des Hauses darüber vernehmen wolle, wenn er es angemessen fände, persönlich zu erscheinen. Er benutzte diese Gunst, unglücklicherweise aber in einer Art, die ihm statt Vortheil Nachtheil brachte, wie denn fast jeder seiner Schritte, seit er den englischen Boden betreten, ein Fehltritt war. Eine kräftige, feurige, freie Rede des Gouverneurs von Indien an die Gesetzgeber Englands hätte sie vielleicht für ihn günstig gestimmt. War er dieser Gabe sich nicht bewußt, so mußte er mit einer kurzen, bündigen, vielleicht vornehmen schriftlichen Erklärung auftreten und das Uebrige seinen Sachwaltern überlassen. Statt dessen zog er eine lange Defension aus der Tasche, die auf alle einzelnen Punkte einging und bis auf Nebensachen sich verlor. Statt zu imponiren, langweilte er eine Versammlung, welche gewohnt war, täglich die Meister der Redekunst, einen Pitt und Fox, im lebhaften, geistvollen Wechselgespräch anzuhören. Sie gähnten und gingen, nachdem sie ihre erste Neugier, den vielbesprochenen Mann des Orients zu sehen, befriedigt, zum Mittagessen, und gegen Mitternacht noch las Hastings vor leeren Wänden und den Beamten des Hauses, die ihr Dienst bis zum Schluß dort fesselte. Im Juni darauf brachte Burke den ersten Anklagepunkt vor: den Rohillakrieg . Die Sache sprach für sich selbst. Auch war dieser Punkt mit Klugheit in den Vordergrund geschoben, weil das Haus bereits ein Mal und zwar in den allerstärksten Ausdrücken, seine Verdammung über Hasting's schändliche Politik ausgesprochen hatte. Noch mehr, der jetzige Minister Dundas hatte damals selbst den Antrag gemacht und er war durchgedrungen. Von seiner Seite durfte man daher doch keinen Widerspruch erwarten. Aber Dundas fürchtete nicht den Vorwurf der Inconsequenz. Er sprach jetzt gegen die Anklage: wiewol er den Rohillakrieg noch immer für unrechtmäßig halte, seien die Dienste, welche Hastings später dem Staate geleistet, doch groß genug, um jene Verschuldung aufzuwiegen. Pitt sprach gar nicht. Bei der Abstimmung fiel der Klageantrag mit 67 Stimmen gegen 119 durch. Hastings triumphirte. Er hielt seine Sache für vollständig gewonnen, und nicht ohne Grund. Denn, wenn diese seine abscheulichste That kaltherziger Berechnung, eine Politik, welche um elender Bezahlung willen, die Freiheit, Selbständigkeit, das Glück, die Ehre und das Leben eines ansehnlichen, edlen Volkes einem blutdürstigen, verrätherischen Barbaren verkaufte, straflos ausging und durch das Votum für gerechtfertigt erklärt war, um wie leichter war alsdann die Freisprechung für die andern Vergehen, welche, im Vergleich zu diesem Völkermord, nur als Erpressungen gegen Einzelne erschienen. Schon lief durch alle Clubs das Gerücht, die Opposition werde noch etwa zwei Punkte vorbringen. Wenn auch diese, wie zu erwarten, durchgefallen wären, wollte sie die ganze Sache fallen lassen; dann werde Hastings zum Pair erhoben, mit den Bathorden bekleidet und in den Geheimrath berufen werden. Der Lordkanzler Thurlow war ganz entschieden dafür und hielt Pitt's Bedenken für unbegründet. Ja Hastings neuer Titel als Lord Daylesford, das Stammschloß seiner Vater, lag schon in Bereitschaft. Aber es kam anders. Am 13. Juni brachte Charles Fox in einer seiner glücklichsten Reden die Anklage wegen des Radscha von Benares, Scheyte Sing, vor. Francis unterstützte ihn. Aller Augen waren auf Pitt gerichtet, der sich erhob. Dieser mächtige Lenker des Parlamentes mußte den Ausschlag geben. Er sprach ausführlich und schön. Seiner Meinung nach hatte der Generalgouverneur ein Recht, dem Radscha von Benares eine außerordentliche Steuer aufzulegen, auch ihn mit einer Geldsumme zu strafen, wenn er der Aufforderung nachzukommen zauderte. Auch lobte er den Generalgouverneur wegen seines geschickten und entschlossenen Benehmens während des Aufstandes, und bezeichnete dagegen Philipp Francis' Benehmen, sowol in Indien als hier, mit großer Bitterkeit als unehrenwerth und boshaft. Nach diesem Eingange erwartete Niemand etwas Anderes, als daß der Minister für Hastings' ehrenvolle Freisprechung stimmen werde. Aber er schloß anders: zwar habe Hastings vollkommen Recht gehabt, den Radscha mit einer Geldsumme zu strafen; die ihm auferlegte sei indessen zu hoch gewesen für die Umstände. Darin, und darin allein, habe der Generalgouverneur gefehlt, und deshalb stimme er für den Klageantrag! Das ganze Haus starrte auf die Lippen, welche dieses Votum aussprachen; das ganze Haus war wie vom Donner gerührt. Das hatte nicht Freund, nicht Feind, das hatte Niemand erwartet. Um den Rohillakrieg sprach er ihn frei, um die grausame, verrätherische Art, wie er den gutmüthigen und getreuen Radscha behandelt, sprach er ihn frei; er erkannte das Recht an, ihn zu beschatzen, ihn zu strafen, aber – er hatte ihn zu stark beschatzt! Wenn jenes Recht zugegeben war, Strafen aufzuerlegen, und zugleich zugegeben werden mußte, daß keine Taxe dafür existirte, wie konnte das ein Verbrechen sein, daß er ihm mehr zu zahlen auferlegt, als William Pitt für das rechte Maß hielt? Und dennoch dafür – dafür allein hielt er ihn so strafwidrig, daß eine schwere Criminaluntersuchung gegen ihn versucht werden sollte! Das Erstaunen im Hause war um so größer, als die Mitglieder, auf deren Stimmung das Ministerium rechnen konnte, erst 24 Stunden vorher die herkömmlichen schriftlichen Zusendungen erhalten hatten, mit der Bitte, ja an ihrem Platze zu sein und gegen Fox Antrag zu stimmen. Man erzählte sich nachher, am frühen Morgen dieses Tages wäre Dundas zu Pitt gekommen, hatte ihn geweckt, sich mit ihm mehre Stunden eingeschlossen, und das Resultat ihrer Unterredung wäre der Entschluß gewesen, Hastings der Rache der Opposition preiszugeben. Bei der Abstimmung votirten mehre der angesehensten Anhänger des Ministeriums nicht mit Pitt; die Zahl seiner unbedingten Anhänger war indeß groß genug, den Ausschlag zu geben. Für Fox Motion waren diesmal 119 Stimmen; dagegen 79. Dundas votirte, ohne ein Wort zu sprechen, auf Pitt's Seite. Die plötzliche Sinnesumänderung des Ministers ist bis heute ein Räthsel geblieben, obwol eine für Pitt nicht sehr ehrenvolle Auslegung dafür versucht worden ist. Hastings' Freunde behaupteten, es sei Eifersucht von Seiten Pitt's und Dundas gewesen. Hastings war bei Hofe beliebt, ja fast ein Liebling des Königs zu nennen. Er war der Abgott der Ostindia Compagnie und der gebieterische Lordkanzler Thurlow, ihm gewogen, hatte selbst, hinter Pitt's Rücken, ihm die Versicherung gegeben, er wolle ihn, trotz Pitt's Einreden, zum Pair machen. Wäre er nun freigesprochen worden, hätte er unter den Lords gesessen, er, der angesehene, herrschsüchtige Mann, im Geheimrath des Königs, konnte er nicht für Pitt ein furchtbarer Rival werden? Pitt duldete keine Eingriffe in seine Macht, und wenn der junge Minister eine Leidenschaft hatte, so war es die nach Macht, Er wollte Hastings nicht verderben, aber wenn die Klage ihren Weg ging, so konnte der Proceß mehre Jahre dauern, der König durfte ihm schicklicher Weise keine Ehren erzeigen, ja eigentlich ihn auch nicht einmal bei Hofe empfangen. Die Geschichte hat keine Beweise für diese schwere Anklage eines großen Staatsmannes. Einen Gegenbeweis wollen Vertraute des edlen Menschenfreundes Wilberforce aus einer mündlichen Mittheilung desselben schöpfen, Wilberforce sprach gern von dem außerordentlichen Eindruck, welchen Pitt's Erklärung an jenem Abende hervorgebracht. Unter den Anhängern des Premierministers habe man sich bittere Vermuthungen zugeflüstert. Da verließ Pitt, wie im Gefühl, daß seine Handlung einer Aufklärung bedürfe, die Ministerbank, und setzte sich eine Zeit lang neben Wilberforce und erklärte ihm sehr ernsthaft: sein Gewissen habe ihm länger nicht erlaubt, bei Hastings zu stehen. »Seine Handlungsweise war zu schlecht.« Wilberforce glaubte vollen Ernstes, daß sein großer Freund aus reinem Herzen gesprochen. Bald nach dieser merkwürdigen Sitzung wurde das Parlament prorogirt. Erst im folgenden Jahre 1787 trat Sheridan, der dritte Ankläger, mit der Anklage wegen der Beraubungen der Prinzessinnen von Aude hervor. Der Eindruck dieser Rede war ohne Gleichen. Sheridan setzte sich nieder unter lautem Jubelruf, ein Händeklatschen schallte durch den Saal, die Zuhörer oben, die Lords an den Schranken stimmten hingerissen damit ein. Die Aufregung war so groß, daß kein anderer Redner nach ihm gehört wurde und die Sitzung vertagt werden mußte. Windham erklärte sie, noch zwanzig Jahre später, für die bedeutendste Rede, welche seit Menschengedenken im Parlamente gehalten worden, und auch Fox, von seinem Neffen, Lord Holland befragt, sagte, so lange er sich zu erinnern wisse, habe kein Redner im Hause der Gemeinen Sheridan übertroffen, als er die Klage wegen Aude vorgebracht. Gerade diese merkwürdige Gerichtsrede ist von den Reportern nur unvollkommen aufnotirt und so der Nachwelt verloren gegangen. Ihre Wirkung war ein großer Abfall der Hastings'schen Freunde; Pitt erklärte sich für Sheridan's Antrag, und derselbe wurde schon mit 175 Stimmen gegen 68 angenommen. Von nun an hatte die Opposition gewonnen Spiel, gleich dem Strome, der einen Gebirgspaß überwältigt hat, gleich einem Heere nach gewonnener Schlacht. Die öffentliche Meinung war für sie; Hastings' Freunde, das Unvermeidliche vor Augen sehend, wurden schwächer in ihren Anstrengungen. Von einem Anklagepunkte ging man zum andern über, und endlich, nachdem 22 Klagepunkte angenommen waren, die einzelne minder bedeutende Geldverhandlungen und Erpressungen betrafen, trug das Haus seinem Mitgliede Edmund Burke auf, gegen den grausamen Generalgouverneur von Indien Warren Hastings vor dem Hause der Lords eine Klage wegen High crimes und Misdemeanour (schwere Verbrechen und Vergehungen) anzubringen. Zugleich wurde Hastings von dem Sergeant-at-Armes verhaftet und vor die Schranken der Pairs geführt. Eine weitere Verhandlung war indessen während dieser Session nicht mehr zulässig, da sie in 10 Tagen geschlossen werden sollte, und Hastings ward gegen Bürgschaft freigelassen. In der nächsten Wintersitzung des Unterhauses wurde das Committee zur Leitung und Führung der Anklage erwählt. Die ersten Sterne der Opposition, und darunter mehre talentvolle junge Männer, wurden ohne Bedenken erwählt. Dagegen erhob sich eine lebhafte Opposition gegen die Wahl Philipp Francis'. Die Einen sagten, es sei die äußerste Unschicklichkeit, zum öffentlichen Verfolger Jemand zu ernennen, der des Angeklagten entschiedenster Gegner sei und ihm sogar in einem Duelle nach dem Leben getrachtet habe. Von der andern Seite wurde entgegnet: Dies wären unbedingt vollgültige Gründe, um ihn nicht zum Richter und Geschworenen, aber nicht, um ihn nicht zum Ankläger zu wählen. Vielmehr fordere man von einem Solchen keine andere Eigenschaft mehr, als die des größten Eifers für die Sache, die er vertreten solle. Diese Ansicht blieb aber in der Minorität, mit der Dundas stimmte. Mit der Majorität stimmte Pitt, und Francis kam demnach nicht in das Anklagecommittee. Am 13. Februar 1788 begannen die Sitzungen des hohen Gerichtshofes. Nie mochte es ein großartigeres Schauspiel einer Gerichtssitzung in einem freien Lande gegeben haben, als diese Eröffnung des Gerichtes über Hastings; wenn man die großen Bluttribunale über Karl I. und Ludwig XVI. abrechnet, die doch aber als reinpolitische Acte einer siegreichen Partei, auf freie, unparteiische Beurtheilung keinen Anspruch machten, und auch im Aeußern ernst und düster, des glänzenden Scheins von Freiheit entbehrten, welcher diesem Proceß vor dem englischen Oberhause einen ganz eigenthümlichen Anstrich lieh. Niemand wußte hier zu dieser Zeit, wie der Proceß enden werde, und das freie England umringte in gespannter Neugier die Vertreter des Gesetzes, selbst vertreten durch alle Notabilitäten der Geburt, Macht, Intelligenz, Wissenschaft, Kunst und Schönheit. Nicht Hastings' Schuld oder Unschuld allein sollte hier entschieden werden, es galt ernste Principfragen, für die ferne Zukunft entscheidend. Englands Geschichte trat vor diese Gerichtsschranken, der Stolz des Briten erhob sich, wenn er die Möglichkeit dieses orientalischen Processes mit den demüthigen Anfängen der britischen Factoreien in Indien verglich. Der Gerichtshof des Parlamentes sollte nach Formen, die von den Plantagenets herab geerbt waren, ein gerechtes Urtheil finden über die Tyrannei, welche ein Engländer angeschuldigt war gegen den Herrn der heiligen Stadt Benares und die Prinzessinnen aus dem fürstlichen Hause von Aude verübt zu haben. Das Gefühl der römischen Weltherrschaft war vielleicht nicht berauschender als das, welches hier des britischen Zuhörers sich bemächtigte. In der altberühmten Halle des William Rufus wurde die Sitzung abgehalten. An ihren Wänden war die halbe englische Geschichte zu lesen. Hier wurden dreißig Könige ausgerufen und kaum weniger Staatsverbrechen abgeurtheilt. Hier empfing Baco sein Verdammungsurtheil und Karl I. stand vor seinen Richtern. Alle althergebrachten Feierlichkeiten und Pracht hatte man angewandt. In den Vorhallen standen lange Reihen von Grenadieren in Parade, in den Straßen nach dem Parlamente die Cavalerie der Hauptstadt. Etwa hundert und siebenzig Lords traten in feierlichen Reihen, alle in ihren Hermelinmänteln mit Gold verbrämt, in den Saal, voran der jüngste Baron, Lord Heathsield, zum Pair erhoben wegen seiner tapfern Vertheidigung Gibraltars, und den Zug schlossen die Brüder und Söhne des Königs, zu allerletzt der Prinz von Wales, damals ein schöner Jüngling, das Vorbild aller Gentlemen, nachmals – König Georg IV.! Die Richter sämmtlich in ihren feierlichen Roben, die altersgrauen Mauern des Saales mit Scharlach verhangen. Nie saß auf den Galerien der Zuhörer eine so illustre Versammlung; die Königin mit allen ihren Prinzessinnen, alle Schönheiten der Aristokratie, voran Georgina, Herzogin von Devonshire, welche die berühmte Westminsterwahl zu Gunsten ihres Freundes Fox gegen alle Anstrengungen des Hofes durchgesetzt hatte, bis zu den Schönheiten und Notabilitäten des Theaters, als dessen Repräsentantin die majestätische Siddons, die mit innerer Bewegung Auftritten zusah, gegen welche die theatralische Kunst lahmte. Englands erste Geister sah man hier, seine Gelehrten, Künstler, einen Gibbon, Hogarth, Reynolds, und aus der Fremde die Gesandten von Königen und Republiken, die – sagt der Engländer mit Stolz – mit Staunen ein solches Schauspiel erblickten, das ihnen wie ein halbes Wunder vorkam. Die Sergeants des Hauses riefen die Eröffnung der Sitzung aus und den Angeschuldigten vor. Hastings trat vor die Schranken und beugte sein Knie. Er war ein Mann nicht unwürdig einer solchen Versammlung. Selbst seine heftigsten Gegner konnten ihm den Anspruch auf Ruhm und Größe nicht absprechen, wenn schon den auf Tugend. Sein Aeußeres war das eines ausgezeichneten Mannes. Seine Gestalt freilich war klein und abgemagert, aber Würde strahlte von seiner Stirn, aus seiner ganzen Haltung. Seine Augenbrauen waren ernst, nachdenklich zusammengezogen, aber nicht finster, sein Mund fest, aber nicht herbe; auf seinem blassen, von Arbeit und der tropischen Sonne tief gefurchten Antlitz schienen die Worte geschrieben, welche unter seinem Bilde in dem Rathssaal von Kalkutta stehen: Mens aequa in arduis . Ehrfurchtsvoll gegen den Hof geneigt, sprach sich doch in seinem ganzen Wesen das Selbstgefühl eines Mannes aus, der einst ein Königreich unumschränkt beherrschte und vor der Gefahr, die jetzt ihm drohte, nicht erbebte. Hastings ward von den Räthen seiner Vertheidigung begleitet, talentvollen Juristen, welche sämmtlich später zu hohen gerichtlichen Würden gelangten. Aber Aller Augen waren auf den Rath der Ankläger gerichtet, die auf grünen Bänken in einer abgeschlagenen Schranke saßen, und in deren Mitte die ersten Geister, Redner und Staatsmänner der Nation, von europäischem Rufe sich befanden Dort saß Burke in vollem Costüm; auch Fox, der immer sehr nachlässig gekleidet erschien, trug, eine Nachricht von Wichtigkeit für das ganze Königreich, diesmal Haarbeutel und Degen. Pitt hatte die persönliche Theilnahme an der Anklage abgelehnt. Aber, obgleich er und Lord North (wegen Alters und Blindheit) fehlten, umfaßte die Loge der Ankläger doch eine Zahl Redner, welche es mit der blühendsten Periode der atheniensischen Beredtsamkeit aufnehmen konnte: Burke, Fox, Sheridan, der geistreiche, chevalereske, hochherzige Windham und unter den jüngsten ein 23 jähriger Mann, der, Alle überlebend, berufen war in unserer Zeit einer der ersten Staatsmänner und Redner Englands zu werden, Lord Grey, der Vater der Reform. Zwei volle Tage verstrichen allein mit Vorlesung der Anklage und der schriftlichen Beantwortung. Das Ermüdende des Zuhörens dieser Aktenstücke ward durch die wohltönende Stimme des Clerks des Hofes, eines Master Cowper, eines Verwandten des Dichters, gemindert. Am dritten Tage erhob sich Burke; aber seine Einleitungsrede dauerte vier Tage, ohne den Zuhörer zu ermüden, oder die hochgespannten Erwartungen zu mindern, welche man bei seinem Rufe machte. In einer glänzenden Diction und mit einer Ueberfülle von Gedanken gab er den Zuhörern ein vollständiges Bild vom Charakter und den Institutionen der Eingeborenen Indiens; er erzählte ihnen, wie das britische Reich dort entstanden, die Verfassungen und Berechtigungen der einzelnen Präsidentschaften. Nachdem er der Versammlung das Bild so lebendig vorgeführt als es vor seinem eignen Geiste lebte, entwickelte er die Geschichte von Hastings' Verwaltung, die von Anbeginn an aller sittlichen Würde und des Rechtsgefühls entbehrt habe. Die Energie und der Pathos des Redners entlockten selbst dem ihm feindlich gesinnten Lordkanzler Zeichen der Bewunderung. Aus Augenblicke schien sogar der Angeklagte selbst erschüttert. Die Rührung auf den Sitzen der Damen, die ein solches Trauerspiel nicht erwartet hatten, machte sich aber unverkennbar, sogar störend Luft. Die Taschentücher wurden in Bewegung gesetzt, die Riechflaschen gingen umher, Seufzer, lautes Aufschreien der Angst und des Mitleids, und Sheridan's Gattin mußte selbst ohnmächtig hinausgetragen werden. Mit einer nie vernommenen Kraft der Stimme schloß der Redner so: »Um deswillen ist es mit gutem Vorbedacht verordnet, abseiten der Gemeinen von Großbritannien, daß ich anklage Warren Hastings wegen schwerer Verbrechen und arger Vergehungen. Ich klage ihn an im Namen des Hauses der Gemeinen dieses Parlaments, dessen Vertrauen er betrogen hat. Ich klage ihn an im Namen der englischen Nation, deren alte Ehre er befleckt hat. Ich klage ihn an im Namen des Volkes von Indien, dessen Rechte er mit Füßen getreten und dessen Land er in eine Wüste umgewandelt. Letztlich im Namen der menschlichen Natur selbst, im Namen beider Geschlechter, im Namen jedes Alters, im Namen jedes Standes; ich klage ihn an als den allgemeinen Feind und Unterdrücker Aller.« Fox trug nunmehr darauf an, daß jeder Punkt für sich untersucht und abgeurtheilt, und erst, wenn der eine abgethan, mit dem andern angefangen werde. Hastings und seine Freunde dagegen verlangten, daß die Ankläger sogleich mit allen ihren Anklagepunkten nach einander vortreten und die Beweise angeben sollten, worauf dann erst die Vertheidigung Stück für Stück folgen könne. Die Lords zogen sich zur Berathung zurück und entschieden mit einer Majorität von beinahe ⅔ Stimmen, daß die Untersuchung nach Antrag des Angeschuldigten erfolgen solle. Man nahm dieses als einen Wink an, wohin die Meinung des Gerichtshofes sich neige. Fox mußte also den zweiten Klagepunkt, betreffend die Beraubung des Radscha von Benares, vorbringen, wobei der junge Grey ihn unterstützte. Darauf wurden durch mehre Tage verschiedene Papiere verlesen und Zeugen abgehört. Sheridan übernahm dann auch im Oberhause den Vortrag in Betreff der Prinzessinnen von Aude. Der Ruf seiner Rede im Unterhause über diesen Punkt hatte einen noch nicht dagewesenen Andrang von Solchen, die ihn hören und sehen wollten, veranlaßt. Es wird erzählt, daß für einen einzelnen Platz 50 Guineen bezahlt wurden, und die Halle war zum Ersticken voll. Sein glänzender Vortrag dauerte zwei Tage. Am Schluße desselben sank er, wie völlig erschöpft, in Burke's Arme, der ihn mit Bewunderung ans Herz drückte. Schon war es tief im Juni, Hastings hatte bereits ein Jahr lang Bürgschaft gestellt, und erst zwei Anklagepunkte waren vorgebracht; noch 20 blieben zu erledigen, und schon fing die Aufmerksamkeit an zu erlahmen. An und für sich war es schwer, bei den interessantesten Gegenständen, dieselbe auf deren fieberhaftem Höhenpunkte zu erhalten; wie aber war dies möglich, nachdem die interessantesten und wichtigsten Punkte von den größten Rednern ihrer Zeit vorweg genommen waren und nur trockene Rechnungspunkte mit einem Wust fremder Details und unverständlicher Worte den minder großen Rednern zu erörtern blieben? Der Gipfelpunkt des Processes war Sheridan's Rede über die Begum's gewesen. Die Gelehrten, Künstler, Staatsmänner hatten jetzt wichtigere Dinge zu thun, und die vornehmen Damen, welche bis Morgens um 2 Uhr getanzt, fanden es unbequem, vor 8 Uhr aufzustehen, um indische Rechnungen und Wechsel sich vorlesen zu hören. Außerdem ward die Sitzung ungebührlich oft und störend unterbrochen durch die Lords selbst, welche, so oft eine Gesetzfrage zu berathen war, aufstanden und sich in ihr Berathungszimmer begaben. Ein witziger Lord sagte: Die Richter marschiren, aber der Proceß bleibt stehen. Dazu kam, daß im Jahre 1789 die Aufmerksamkeit des Publicums schon auf ganz andere, wichtige Fragen gelenkt war, als im vorhergehenden, wo Hastings' Proceß der alleinige Gegenstand gewesen. Die Krankheit des Königs, die Debatten über die Regentschaft, die Frage wegen einer Veränderung des Ministeriums und der Zusammentritt der Generalstaaten von Frankreich beschäftigte die Gemüther mehr, als die ostindische Angelegenheit. So ging denn auch im Oberhause der Proceß nur langsam vorwärts. Während die Lords 1788, wo nichts anderes Wichtiges zu thun war, in der ganzen Session doch nur 36 Tage demselben gewidmet hatten, konnten sie 1789, wo die wichtige Regentschaftsfrage sie beschäftigte, nur 17 Tage dafür erübrigen. Auf diese Weise war eine endlose Länge des Processes vorauszusehen. Hastings' Proceß hat eine Frage angeregt, welche seitdem mehrfach zur Sprache gekommen ist: ob denn das Oberhaus ein zweckmäßiges Institut als oberster Gerichtshof sei? In früheren Jahrhunderten, wo Englands freie Institutionen noch nicht so gefestigt standen, wie jetzt, mochte ein solches höchstes Gericht, aus unabhängigen fürstlichen Vasallen bestehend, als Bollwerk gelten gegen Tyrannei und Willkür. Vor diesen Gefahren ist man jetzt – nämlich in England – sicher. Die Lords sämmtlich sind Politiker; in politischen Fällen wird ein Jeder nach seiner politischen Meinung urtheilen. Man kann die Abstimmung eines Jeden ziemlich im Voraus wissen, ehe noch die Zeugen vernommen, die Verhandlungen geschlossen sind. In gewöhnlichen Jurisdictionsfällen aber ist die Zeit ihrer Sitzungen zu kurz, sie sind zu beschäftigt mit legislatorischen Arbeiten, die Rechtsgelehrten unter ihnen sind anderweitig in Anspruch genommen, um die ungelehrte Menge auf die Rechtspunkte aufmerksam zu machen, und es stehen nicht allein Verzögerungen, sondern zuweilen auch Urtheile zu fürchten, welche von zufälligen Einflüssen dictirt sind. Das Urtheil in Hastings' Falle, kein ungerechtes, aus dem Standpunkte der Politik betrachtet, hat doch zur Genüge bewiesen, daß hier nur politische Überzeugungen mitsprachen; denn außerdem wäre der siebenjährige Proceß von jedem andern wohlbesetzten Gerichte in weniger als drei Monaten gründlicher geführt und beendet worden. Es war ein politischer Proceß; andere großartigere Rücksichten mußten bei der letzten Beurtheilung zur Sprache kommen, als die des Privatrechts. Aber die Lords, in der überwiegenden Mehrzahl schon für den Angeklagten gestimmt, nahmen ihre Zuflucht zu einem kleinlichen Mittel. Aus ihren höchsten legislatorischen Regionen stiegen sie plötzlich ins Privatrecht hinab. Sie erklärten, bei der Beweisaufnahme wollten sie sich lediglich von den Regeln leiten lassen, welche bei den unteren Gerichtshöfen galten. Diese Regeln schützen Hunderte von Angeklagten, welche der Richter, die Jury und das Publicum bestimmt für schuldig halten. Wo aber die Verbrechen vor Jahren und Tausende von Meilen entfernt begangen worden, ließ sich in den meisten Fällen ein juridischer Beweis gar nicht führen. Aber wo die Richter schon bestimmt waren, nach dem ungeschriebenen Codex der Politik Recht zu sprechen, als historische Richter über Thatsachen, die aus dem gewöhnlichen Kreise menschlicher Handlungen hinausgehend, nur dem Gerichte der Geschichte verfallen, forderten sie juridisch formelle Beweise für Dinge, die schon als historische Wahrheiten im allgemeinen Bewußtsein lebten. Dieser auffällige Widerspruch verrieth zu deutlich dem Publicum, wie die endliche Entscheidung ausfallen müsse. Dennoch versuchten Hastings' Freunde, statt dem Proceß seinen Lauf zu lassen und in einer völligen Freisprechung einen wahren Sieg zu feiern, den Fortgang zu hindern und zu unterbrechen. So trugen sie 1789 im Unterhause auf ein Votum des Tadels gegen Burke an, weil er, in Bezug auf Nuncomar's Tod und Hastings' und Impey's Verbindung, eine zu heftige Sprache geführt hatte. Burke war damals höchst inpopulair, im Parlamente selbst, wie bei der Nation. Rauhe und unschickliche Aeußerungen, welche ihm bei der Regentschaftsbill entfahren waren, haben selbst seine wärmsten Freunde verletzt. Die Tadelsvote ging durch. Die Hastings'sche Partei jubelte auf; sie hoffte, dies werde die Ankläger bewegen, von ihrem Antrage abzustehen. Burke selbst war tief verletzt; aber er unterdrückte den persönlichen Schmerz um der Sache willen, die ihm als Sache der Gerechtigkeit und Menschlichkeit galt. Würdig und sanft nahm er den Tadel hin, und erklärte, keine persönliche Kränkung oder Demüthigung solle ihn von der heiligen Pflicht, die er einmal übernommen, zurückschrecken. Das Parlament wurde im folgenden Jahre (1790) aufgelöst. Dies gab Hastings' Partei neuen Muth. In der Hoffnung, daß das neue Parlament keine Lust haben werde, den langwierigen Proceß fortzuführen, behauptete sie, daß das ganze Verfahren durch die erfolgte Auflösung geschlossen sei. Ueberstimmt darin, brachte sie eine neue bestimmte Motion ein: daß die Klage aufgegeben werden solle. Auch hierin wurden sie geschlagen, indem das Ministerium mit der Opposition stimmte. Doch kam man dahin überein, daß, um der Sache doch endlich ein Ende zu machen, einige Klagepunkte zurückgezogen werden sollten. Ohne diese Maßregel hätte der Proceß bis tief in dieses Jahrhundert hinein fortdauern können. Aber noch vergingen vier Jahre! Und welche Jahre voll politischer Processe, Tragödien, wogegen Hastings' Hochmuth, Fall und Untergang zur trockenen Staatsaction herabsank. Die Aristokratie, die Kirche, das Königthum in Frankreich waren gestürzt, Ludwig XVI. blutiges Haupt war von der Guillotine gefallen, und die entsetzliche Dröhnung vibrirte durch die Welt, nirgend erschütternder, nirgend mehr gefühlt, als in England, das die Grundmauern seiner eigenen alten Institutionen wanken fühlte. Ein moralischer Umschwung war erfolgt, die Visionen vom Untergange alles Ehrwürdigen und Erhabenen erschreckten die Freigesinntesten unter der Aristokratie und den Besitzenden; jene Caricatur, wo der Scharfrichter, als allein übriggeblieben von allen Lebendigen, sich zuletzt selbst köpft, war nur der bildliche Ausdruck eines Gefühls, welches noch beredter von den Tribünen widerhallte; es war ein allgemeines Gefühl des Entsetzens. Da hörten die alten Parteien auf; in der neuen Mischung wurden die liebsten Freunde die bittersten Feinde; was bis da groß und wichtig erschienen, Streitpunkte, die das Blut erhitzt, traten als gleichgültig, unerheblich am Rande des allgemeinen Unterganges in den Hintergrund. Wer konnte noch mit der alten Lebhaftigkeit an Hastings' Proceß Theil nehmen? Was bedeutete Nuncomar's Galgen gegen die Schafote, auf denen Könige, Prinzen, Prälaten, Generale, der Adel Frankreichs, aus denen Royalisten und Girondisten geblutet? Was die Erpressungen, was die Verjagung des Radscha von Benares, wo Fürstenhäuser, deren Recht von Jahrhunderten besiegelt schien, von ihren Thronen und Ländern durch einen Federzug, durch einen Handstreich vertrieben wurden? Was die Leiden der Prinzessinnen von Aude und ihrer Getreuen gegen die Niedermetzelung der Prinzessin von Lamballe, den Kerker und das Schafot Marie Antoinette's? – Und wer mochte noch auf die Untersuchung der kleinen Anschuldigungspunkte hören, wo es sich nur um Rupien und Pfunde Sterling handelte? Aus Ostindien wurden Zeugen gerufen, aber wenn sie nach Jahren ankamen, hatten die richtenden Lords selbst beinahe die Thatsache vergessen, um die es sich handelte. Tod und Erbschaft hatten die Beisitzer des Gerichts verändert; noch mehr die veränderten Ansichten, das Alter. Zwischen Klägern und Vertheidigern waren eben solche Wechsel eingetreten; nur daß die Zahl der Erstern immer mehr abnahm, die der Letztern aber in jedem Jahre durch die Zahl Derjenigen anwuchs, denen die Sache gleichgültig war, die diesen schleppenden Proceß über verjährte Dinge abgemacht wünschten. Im großen Publicum war gegen den Ausgang des Processes eine völlig veränderte Stimmung eingetreten. Sie war Hastings durchaus günstig. Die politische Ansicht entschied: Was auch Hastings im Einzelnen verbrochen, er hat durch seine Entschlossenheit und Energie Ostindien für England erhalten, und zu einer Zeit, als der Abfall Amerikas den Colonien ein so verlockendes, gefährliches Beispiel gab. Hastings allein verdankt England den Besitz der indischen Reiche. Durch dieses große Verdienst hat er seine kleineren Verbrechen gut gemacht. Es kamen hinzu Adressen über Adressen, welche aus Ostindien zu seinen Gunsten einliefen, von Hindu und Mohammedanern. Welche Bedeutung solche Adressen haben, ist oben angedeutet; aber sie wirkten doch auf das Publicum. Man erzählte, daß die Hindu in dem Benares, wo Hastmgs' Arm so furchtbar gewüthet, ihm einen Tempel errichtet und ihn anbeteten. Burke erwiderte darauf mit bitterm Witz: Das wolle er gern glauben; denn die Hindu errichteten nicht allein aus Liebe den guten, sondern aus Furcht auch den bösen Mächten Pagoden; und wie sie den schwarzen Pocken, der Pest und dem Raubmord Tempel erbaut aus abergläubischer Furcht, warum nicht auch Hastings, der für sie weit furchtbarer gewesen als Pocken, Pest und Raubmord. Aber jedes Schiff aus Madras und Kalkutta brachte ganze Scharen Bewunderer für ihn aus Indien. Wer dort gewesen und Reichthümer mitgebracht hatte, rühmte den letzten Gouverneur, und erzählte, er habe ein besseres Schicksal verdient. Die ehemaligen Diener der Compagnie, die sich zurückgezogen aufs Land, galten in ihren Kreisen als Orakel hinsichts der orientalischen Angelegenheiten, und sie Alle waren die eifrigsten Advocaten für Hastings. Den Ausschlag auf die öffentliche Meinung scheint indeß Lord Cornwall gegeben zu haben, der, aus Indien zurückkehrend, versicherte, daß er, nach seinen eifrigsten Nachforschungen im Lande, nur günstig über Hastings' Verwaltung urtheilen könnte; denn er allein sei es, dem England verdanke, daß es dort noch regiere. Endlich ward man der Sache so überdrüssig, daß Alle einig waren, sie solle und müsse, wie es auch sei, zu Ende gebracht werden; und ein Verfahren ward eingeschlagen, welches in unserer populair-juristischen Sprache heißt: die Sache übers Knie brechen. Noch weit über hundert Sitzungen, und nachdem fast acht Jahre nur seit dem Augenblick vergangen waren, wo Hastings zur Bürgschaftsstellung zugelassen wurde, ward, im Frühjahre 1795, auf des Lordkanzlers Thurlov Antrag beschlossen, daß jedes Mitglied des Oberhauses auf Pflicht und Gewissen sein Schuldig oder Unschuldig über die einzelnen Anklagepunkte sprechen solle. Dieser Tag des Gerichts war der 13. April 1795. Noch ein Mal erweckte der lange Proceß die ganze Aufmerksamkeit des Publicums. Es war nicht Neugier, nicht gespannte Erwartung auf den Spruch; wie dieser ausfallen werde, war Allen bekannt. Aber man wollte, schon ein neues Geschlecht von Zuschauern, den Mann sehen, der so lange Zeit der Götze der Bewunderung und des Abscheus gewesen, und der Andrang zum Oberhause war fast so groß, als bei der Eröffnung des Processes. Welche Veränderungen waren auch auf den Bänken der Richter und der Ankläger vorgegangen! Hastings selbst sagte: eine Generation hat mich angeklagt und eine andere richtet mich! Da war reicher Stoff, über die Unbeständigkeit der menschlichen Dinge nachzudenken. Glieder der heftigsten Opposition damals saßen jetzt im Ministerium, und der zu seiner Zeit wenn nicht die Seele, doch das stolze Haupt des Pitt'schen Ministeriums gewesen, der alte Lordkanzler Thurlow, saß, befeindet mit allen seinen altern Freunden, jetzt grollend und allein unter den jungem Lords. Von den 160 Lords im Hermelinmantel, welche damals feierlich in den Richtssaal zogen, lagen jetzt 60 in ihren Familiengrüften. Ergreifender noch war der Hinblick auf den umschrankten Raum der Ankläger. Die großen Häupter der Opposition, welche dort traulich beisammen saßen, durch die innigsten Bande der Freundschaft an einander geknüpft, lebten zwar alle noch und in der vollen Kraft ihres Geistes; aber ihre Freundschaft war zu Ende. Unter Thränen und heftigen Vorwürfen, im Angesicht von England und der Welt, hatten sie die langjährigen Bande zerrissen. Wenn sie sich hier noch begegneten, geschah es wie Fremde, welche ein öffentliches Geschäft zusammenführt, mit kalter, fremder Höflichkeit. Auf Fox's Seite stand damals noch Sheridan und Grey; auf Burke's Seite Windham. Aber Burke, von der Opposition ein Abtrünniger gescholten, war in dieser Sache von einer unerschütterlichen Festigkeit: Noch in der letzten Rede, welche er vor den Lords hielt, beugte er seine Knie und beschwor die hohen Richter um ein gerechtes Urtheil für so ungeheure Verbrechen, die durch keine Rücksichten ausgeglichen worden. Er beschwor sie bei der Liebe und Anhänglichkeit für ihre Constitution, er beschwor sie, gerade jetzt streng und gerecht zu sprechen, um zu beweisen, daß, wo alle Grundvesten der alten Welt wankten, die Gerechtigkeit wenigstens in England unerschüttert sei, damit, wenn das alte England und seine Verfassung zertrümmere, noch unter den Ruinen sie das stolze Bewußtsein tröste, ihre letzte Pflicht als Richter gegen die Frechheit und den Hochmuth geübt zu haben. So ungefähr sprach Burke, selbst tief erschüttert über die Lüge, die er sprach, denn er, wie Jedermann, wußte, welches Urtheil der Pairshof fällen werde. Nur 29 Pairs waren zugegen und stimmten! Von diesen fanden nur 6 Warren Hastings schuldig in Betreff der zwei Hauptanklagepunkte: die Beraubung Scheyte Sing's und der Begums von Aude; die andern sprachen ihn frei. In den übrigen untergeordneten Fragen ward er mit einer noch überwiegendern Mehrheit, in einigen einstimmig, von der Anklage losgesprochen. Vor die Schranken gefordert, ward ihm sein Urtheil vom Wollsack herab eröffnet, Er verbeugte sich ehrfurchtsvoll und entfernte sich. Die allgemeine Stimme billigte dieses Urtheil, gleich wie sie die Verfolgung gebilligt hatte. Hastings war vorhin der Gegenstand des Abscheus gewesen, jetzt war er der Gegenstand der allgemeinen Theilnahme und des Mitleids. Das liegt in der menschlichen Natur; einer unnatürlichen Aufregung folgt Erschlaffung oder geradezu eine Reaction. Was wir über die Maßen erhoben haben, sind wir später, vielleicht aus Schamgefühl, geneigt, sogar unter Verdienst zu verkleinern, und die wir verfolgt haben über Gebühr, deren nehmen wir uns wol später aus Reue auch über ihr Verdienst an. Man bedachte, daß, wenn Hastings schuldig war, er durch den langen Proceß schon hinlänglich dafür gestraft sei. Denn außerdem, daß er um seine Hoffnungen betrogen worden, zur Pairie erhoben, im Staatsdienst seines Vaterlandes seine glanzende Laufbahn in England fortzusetzen, hatte der Proceß ihn ruinirt. Dies war Factum; obgleich er ihn gewonnen, hatte der Proceß alle seine aus Indien mitgebrachten Reichthümer, sein ganzes Vermögen verzehrt. Noch eine furchtbare Macht hatte das Publicum günstig für Hastings gestimmt – die Presse. Seine Ankläger, auf ihre gute Sache, ihren Ruhm und ihr Rednertalent vertrauend, hatten es, wie dies auch wol anderswo vorkommt, versäumt oder verschmäht, sie zu benutzen. Hastings und die Seinen waren dagegen mehr als thätig gewesen, sie zu ihren Gunsten in Bewegung zu setzen. Viele Zeitungen waren bestochen, oder wie man das nennen will; die ernstesten Gelehrten und die leichtsinnigsten und leichtfertigsten Publicisten schrieben und ließen drucken für Hastings. Witzige Poeten mußten die Reden der Ankläger versificiren, etwa wie Blumauer die Aeneide; und Hastings ließ sich so tief herab, daß er die verächtlichsten Pamphletisten und Redactoren von Schandblättern in seinen Sold nahm. Es wird nicht behauptet, daß diese, noch daß die Presse allein ihn gerettet habe, aber mitbeigetragen hat sie, das öffentliche Urtheil über einen Mann, dessen Handlungen ziemlich klar zur Beurtheilung eines Jeden vorliegen, umzustimmen. Hastings' Verdienste und das Urtheil über seine Persönlichkeit wird sich so feststellen lassen. Zu einer Zeit, wo England, von innern und äußern Feinden angegriffen, in allen Welttheilen, auf allen Meeren Verluste erlitt und das Verlorene in dem darauf folgenden Frieden schwinden lassen mußte, wo es an Spanien, Minorca und Florida, an Frankreich Besitzungen in Afrika und Inseln in den westindischen Meeren verlor, wo es genöthigt ward, die Unabhängigkeit von 13 Colonien, bevölkert von seinen eigenen Kindern, anzuerkennen, war das Hastings' Regierung übergebene Land das einzige, wo es nicht allein nichts verlor, sondern ein ungeheures Reich dazu gewann. Seine innere Verwaltung war, trotz allen ruchbar gewordenen Gewaltthaten, eine, die seinen gewaltigen Administrationsgeist verräth. Er zerstörte das Scheinregiment in Indien und brachte die Leitung aller Angelegenheiten in die Hände der Engländer. Statt einer schrecklichen Anarchie führte er eine Ordnung ein, wenn gleich nach heutigen Begriffen eine sehr unvollkommene, doch immer eine Ordnung. Die ganze Organisation der Justiz, Policei und des Steuerwesens war sein Werk, und er konnte sich rühmen, daß jedes öffentliche Amt in Bengalen von ihm erst geschaffen war. Freilich ist dies System noch jetzt fehlerhaft und war es damals noch weit mehr, aber es aus Nichts zu schaffen, oder schlimmer als aus Nichts, aus einem Chaos widerstrebender Stoffe und Rechte, ist, was Bewunderung verdient. Dazu kommt, daß er nicht zum Staatsmann geboren und erzogen war. Aus der Schule genommen, ward er in ein Bureau geschickt, und von dort in eine fremde Welt, wo ihm alle Mittel zur Erziehung fehlten, als die er aus sich selbst schöpfte. Ein neuer Minister in Europa findet einen geregelten Geschäftsgang vor, officielle Traditionen, Collegen und längst geübte Subalternen, bei denen er sich Raths erholen kann. Hastings hatte von alle Dem nichts; er mußte erst selbst lernen, um Andere zu unterrichten, er mußte sich Instrumente schaffen, nicht in einem, sondern in allen Zweigen der Verwaltung, und um die Instrumente zu schaffen, mußte er sich oft zuvor, wie Robinson Krusoe, erst die Handwerkszeuge dazu machen. Und hätte er noch frei gestanden! Aber von der einen Seite ward er durch die Anweisungen seiner Obern, die, fast ein Jahr alt, zu ihm gelangten, auf der andern durch die Majorität des Rathes gehemmt, gestört, controlirt. Jenen mußte er immer Geld schaffen, diesen immer Rechenschaft geben, Männern, die weit weniger, wo nicht gar nicht vom Zustande der indischen Angelegenheiten unterrichtet waren. Und unter diesen ununterbrochenen Zurechtweisungen und Rügen, die jedes Schiff ihm brachte, unter den täglichen Häkeleien mit seinen Collegen, deren er sogar, mit der Waffe in der Hand, sich erwehren mußte, rettete er das große Reich gegen die Angriffe der Franzosen und einen Hyder Ali, und schuf jene innere Verwaltung. »Nie vielleicht war ein Staatsmann oder Feldherr – sagt ein Englander – der so gegängelt, dessen Temperament so schwer auf die Probe gestellt wurde, nicht Marlborough, nicht Wellington, dem auf der einen Seite die portugiesische Regentschaft, auf der andern die spanischen Juntas und von Hause das Ministerium Percival vorschrieben, was er thun sollte und doch nicht thun durfte.« – Nur Hastings' immer ruhiges Temperament konnte dies ertragen und doch die geistige Energie und Elasticität sich erhalten. Er trug Kränkungen lange nach, aber selten oder nie verleiteten sie ihn zu einem übereilten Streich, so daß man zweifeln darf, ob seine Rache nicht auch Politik war. Sein Geist war einer der fruchtbarsten, den ein Staatsmann bewährt hat. Kein noch so verworrener Knäuel von Gefahren und Verwickelungen konnte ihn außer Fassung bringen. Bei jeder Schwierigkeit hatte er sogleich ein Mittel zur Hand, und, was man auch über ihre Moralität urtheilen möge, sie bewahrten sich immer so, daß sie ihn zu dem vorgesetzten Ziele führten. Zugleich besaß er die Gabe, welche einem ostindischen Staatsmann nicht fehlen darf, mit der Feder seine Ansichten geschickt und fließend auseinander zu setzen, und durch Advocatengründe die Widersacher zu betäuben. Selbst Francis mußte verdrießlich zugeben, gegen Hastings' Feder sei nicht auszukommen. Als Regent Indiens munterte er wissenschaftliche Studien und Untersuchungen auf. Er leitete und unterstützte Reisen, Experimente und die Publication orientalischer Werke. Zwar that er Nichts, was die Aufgabe späterer Generalgouverneure wurde, die Wissenschaften Europas nach Indien überzubürgern, aber er förderte zuerst das Studium des Sanskrit unter den Europäern, und, mitten in seinen drängenden Regierungsgeschäften, machte er selbst die ernstesten Forschungen im Arabischen und Persischen. Unter ihm wurde in Kalkutta die Asiatische Gesellschaft gestiftet, deren Präsidentschaft er indeß weise ablehnte, indem er die Mitglieder auf Sir William Jones hinwies, den großen Kenner orientalischer Sprachen und Weisheit. Sein größtes Verdienst in dieser Beziehung bleibt indessen, daß er den europäischen Gelehrten zu den bis da verschlossenen und sorgsam gehüteten Schätzen der Brahminen-Weisheit den Zugang eröffnete, indem er durch Klugheit und Milde die Furcht der Brahminen zu verscheuchen wußte, eine Furcht, welche nur zu begründet war, wenn sie an die Verfolgungen der Mohammedaner dachten, und die christliche Toleranz nach dem Maßstabe maßen, welchen die Portugiesen sie kennen gelehrt. Sein größtes Geschick bewies er aber darin, daß er so verschiedenen Völkern Vertrauen und Zuneigung gegen seine Person einzuflößen gewußt. Ein Anderer würde sich populair gemacht haben, entweder bei seinen Engländern, indem er sie ihrer Raublust an den Eingeborenen fröhnen ließ, oder bei den Eingeborenen, indem er sie gegen die Bedrückungen schützte. Hastings, an der Spitze einer kleinen Schar von Fremden, die schrankenlose Gewalt bis da gegen die widerstandlosen Eingeborenen geübt, verstand die besondere Kunst, die große Masse der Unterdrückten zufrieden zu stellen und die geringe Zahl der Herren und Meister sich geneigt zu machen. In der festesten Treue standen ihm die ostindischen Engländer in allen Krisen, bei allen Gefahren zur Seite, selbst die Militairbefehlshaber fügten sich willig seinem Geiste. Popularität bei den Eingeborenen mögen andere Gouverneure, um ihrer Verdienste willen vielleicht mehr als er verdient haben; aber keiner besaß sie in ähnlichem Grade als er. Er sprach geläufig ihre Sprache, er kannte genau ihre Sitten und Gefühle. Selbst wo er gerade gegen ihre Ansichten zu großen Zwecken handelte, erwarb er sich ihre Achtung. Seine Verwaltunq galt den Bengalesen für musterhaft. Sie konnten ruhig ihre Reisernten vollenden, während sie, unter den Nabobs, den plündernden Einfällen der wie ein Sturm über das Land kommenden Mahratten ausgesetzt waren. Auch waren der Druck und die Abgaben unter Hastings lange nicht so arg, als es die Erpressungen der ersten Engländer gewesen; der älteste Mann in Bengalen konnte sich eigentlich keiner glücklichem Zeit erinnern. Außerdem hatte der beständige Erfolg aller seiner Unternehmungen und die Art, wie er sich aus jeder Schwierigkeit zog, für die Orientalen etwas Wunderbares, und sein mehr als königlicher Glanz, den er dann und wann zeigte, verblendete diese Kindesmenschen. Noch jetzt halten ihn die Hindu für den größten aller Engländer und die Ammen singen den Kindern vor von den fliegenden Rossen und den goldgezäumten Elephanten des »Sahib Warren Hostein«. Hastings war kein Räuber und Gelderpresser aus Geiz und Eigennutz. Zwar nicht gleichgültig gegen Geld und Gewinn, mag er in manchen Handlungen nicht nach den strengen Regeln verfahren sein, welche gegenwärtig die englischen Regierungsbeamten in Ostindien leiten, ja welche den Einzelnen die Annahme des geringsten Geschenkes für sich verbieten; aber es ist ausgerechnet, daß er, ohne Jemand zu drücken, von den Geschenken allein, welche ihm geboten wurden, und die er allenfalls nach damaligen Begriffen hatte annehmen können, innerhalb der 13 Jahre seines Regiments drei Millionen Pfund Sterling hatte zurücklegen, daß er also als einer der reichsten Männer Englands mit seinem Glanze den des königlichen Hofes ausstechen können. Aber er brachte nicht mehr zurück, als jeder Gouverneur, der, wie er, nicht ökonomisch im eignen Haushalte verfuhr, billigerweise von seinem ersparten Gehalte erübrigen mußte. Seine Gattin soll nicht so scrupulös gewesen sein, vielmehr recht gern Geschenke angenommen und sich davon ein ansehnliches Privatvermögen gesammelt haben. So erscheint Hastings' Persönlichkeit vor dem Tribunale der richtenden Nachwelt; es ist anzunehmen, daß auch seine Zeitgenossen ihn so beurtheilt haben, und daß dieses moralische Urtheil auf das officielle von Einfluß gewesen. Ein Mann von Grundsätzen und einer Handlungsweise, welche im Privatleben Niemand vertheidigen wird; aber wo er sündigte, trat er aus den Privatleben heraus und nahm auf sich den Fluch der That, während deren Vortheile dem Staate zu Gute kamen. Nur der Staat hatte ein Recht gehabt, ihn zu verdammen, welcher die moralische Kraft besaß, auch die Vortheile wieder herauszugeben, welche diese Handlungsweise ihm verschafft hatte. Das wollte kein Engländer; England hatte daher nicht das Recht, ihn zu strafen. Dennoch, wer möchte seine Grundsätze billigen, auch auf dem Gebiete der Staatskunst! Die der Gerechtigkeit, die Gefühle der Humanität, Treue und Glaube in Verträgen, galten ihm Nichts, wenn die unmittelbaren Interessen des Staates stürmisch anpochten. Nicht allein eine Versündigung gegen die Moral in ihren weiteren Grenzen, sondern es war auch eine gegen die Politik, welche weiter blickt als auf die nächste Zukunft. Aber gerade in dieser Beziehung ist der Proceß von segensreichen Folgen gewesen. War der Spruch nun gerecht oder ungerecht nach dem Codex, der nicht geschrieben ist, der große Proceß selbst ist segensreich für alle Zeiten geworden. Die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, vor den Augen der Welt war ein großes Gericht, in welchem, wenn gleich die Person frei davon ging, ihre Handlungen für alle Ewigkeit mit dem Fluche der Ungerechtigkeit und Unsittlichkeit gebrandmarkt wurden. Burke erlag als Ankläger des einen Mannes, als Ankläger seines tyrannischen Verfahrens hat er gesiegt. Seine im Brande heiliger Entrüstung gestählten Worte stehen für alle Zeiten in den Tafeln der Geschichte, im Codex der Humanität. In der Verwaltung Indiens geschahen und geschehen noch Misgriffe und Ungerechtigkeiten, bedingt von der Unvollkommenheit aller menschlichen Einrichtungen, mehr noch von der besondern Lage des weit vom Mutterland entfernten Staates, wo eine willkürliche Herrschaft nothwendig ist; aber Hastings' Verfahren ist heut unmöglich. Was damals nur gegen die Sitte verstieß, würde heut zum Verbrechen gegen positive Gesetze. Und doch beschleicht uns ein geheimes Grauen, ein Zweifel an den Grundvesten menschlicher Gerechtigkeit, nicht wenn wir das Urtheil, sondern wenn wir den Gang des Processes näher betrachten. An welchem dünnen Haare, auf welcher äußersten Spitze einer Messerschneide schwebte, nicht die Entscheidung, sondern die Vorfrage! Der heilige Zorn, der in ganz England gegen den Tyrannen später aufbrauste, wäre kein Strom geworden, er wäre ein Seufzer des Unwillens geblieben, ein Zähneknirschen ohnmächtiger Wuth, wenn ein einziger Mann nicht, vom Impuls des Augenblicks fortgerissen, sein entscheidendes Wort in die Wagschale geworfen hätte. Ob aus Gewissensskrupeln, oder aus politischem Egoismus, so viel ist gewiß, William Pitt's Votum im Unterhause allein hat den Ausschlag gegeben und den siebenjährigen Proceß zur Wirklichkeit gerufen. Ohne ihn wäre er unterblieben, und Hastings' Name zählte unter den gewöhnlichen gewaltthätigen Gouverneurs einer Colonie, gegen und für deren Verwaltung Vieles spricht, die aber keinen Anspruch auf weltgeschichtliche Berühmtheit haben. Hastings hatte den Proceß gewonnen, sagten seine Freunde. Aber die Folgen des gewonnenen Processes waren schlimmer, als wenn er ihn verloren. Hatte er zu Anfang sich für schuldig erklart, so wäre er mit einer Geldstrafe von 50,000 Pf. St. davongekommen. Jetzt war er durch die Kosten des Processes und die ungeheuren Summen Geldes, welche er unter der Hand ausgegeben, besonders an und durch den Major Scott, ein ruinirter Mann. Burke berechnete schon 1790, daß Hastings mehr als 20,000 Pf. darauf verwandt, die Presse zu bestechen. Die Träume seiner Knabenjahre hatte er verwirklicht und das Stammgut seiner Väter endlich nach vieler Mühe in demselben Jahre, wo sein Proceß begann, wieder gekauft; er war jetzt der Lord von Daylesford, nachdem das Gut durch 70 Jahre in fremden Händen gewesen. Aber es war verwüstet und verwildert; er baute, pflanzte, höhlte Grotten aus und schuf Wasserfälle, und als der Proceß zu Ende ging, hatte er auch dafür bereits 40,000 Pf. St. aufgewandt. Ein ausgezeichneter Verwalter des Staatsgutes, war er immer ein sehr schlechter Oekonom seines eigenen Vermögens. Auch seine Gattin hatte das ihrige verloren. Der Herr von Indien war so weit heruntergekommen, daß er nicht einmal seine Wochenrechnungen bezahlen konnte. Die Compagnie, welche niemals seine Dienste vergessen hat, wollte ihm zu Hülfe kommen, und setzte ihm endlich, trotz der Widersprüche des Ministers Dundas, eine Pension von 4000 Pf. St. jährlich aus. Aber, um ihm zu helfen, schoß sie ihm die Pension auf 10 Jahre vor. Da auch dies seinen Bedürfnissen nicht entsprach, lieh sie ihm 50,000 Pf. St. ohne Zinsen. Hastings hätte nun ohne Sorgen, und sogar im Luxus leben können, aber er war während seines Lebens noch oft genöthigt, bittweise seine ehemaligen gütigen Herren anzugehen. Hastings hatte gesiegt. Er war wieder in Sicherheit und gewissermaßen in Ueberfluß; aber zehn Jahre seines Lebens, die Kraft seines Mannesalters waren verstrichen in einem bösen Proceß und dessen Vorbereitungen. Alle seine Hoffnungen, die er aus Indien herübergebracht, waren gescheitert; statt als Mann von Einfluß das Loos Anderer zu bestimmen, hatte er mit äußerster Anstrengung einen traurigen Vertheidigungskrieg führen müssen, um sich selbst vor einem schlimmen Loose zu bewahren. Auch jetzt war er nur losgesprochen von der Anklage. Er besaß weder Macht noch Würde. Sollte er noch ein Mal, als angehender Sechziger, zu neuen Studien sich wenden, um Aemter und Ehren werben, er, der erwartet, daß man sie ihm auf beiden Armen entgegen tragen werde! So lange Pitt lebte, fehlte ihm jede Aussicht, und als Pitt starb, war Hastings ein Siebziger. Er verlebte die folgenden 22 Jahre seines Lebens meist in ländlicher Ruhe auf Daylesford, wenig oder gar nicht in die Politik sich mischend; wo es geschah, nicht mit besonderm Glück. Die Ausschmückung seines Gutes und Parks, so wie mannichfache, doch meist verunglückte Versuche, indische Pflanzen, Fruchtbäume und Thierarten in England heimisch zu machen, nahm einen großen Theil seiner Zeit hinweg. Einen andern widmete er literarischen Beschäftigungen; Bücher waren ihm unter allen Verhältnissen nothwendige Begleiter gewesen; aber jetzt, obgleich kein Poet, auch in dem bescheidenern Sinne des Engländers, fühlte er sich gedrängt, täglich Gedichte zu verfertigen. Sie waren von der sanft elegischen Art, welche man gerade von dem Besieger Hyder Ali's, dem Zerstörer der Rohilla und dem Executor des Maharadscha Nuncomar nicht erwarten sollte, und flossen ihm in zierlichen Versen aus der Feder. An jedem Morgen brachte er eins dieser Gedichte zum Frühstück mit und würzte dasselbe seiner Familie und seinen Gästen durch die Recitirung. Hastings hatte schon die gewöhnliche Dauer des menschlichen Lebens weit überschritten, als er noch ein Mal aus seiner Vergessenheit hervorgerufen wurde. Im Jahre 1813 wurde im Parlament über die Erneuerung des Privilegiums der Ostindischen Compagnie debattirt, und man beschloß, Zeugen vor den Schranken zu vernehmen. Unter ihnen ward auch Hastings citirt. Als der ein und achtzigjährige Greis vor denselben Schranken erschien, vor denen er einst auf Burke's Anklage seine Antwort verlesen, hatte die Nation längst alle seine Fehler vergessen und dachte nur an seine Verdienste. Die Erscheinung eines Mannes, der bereits der Geschichte angehörte und jetzt wie aus dem Grabe auferstanden schien, machte einen wunderbar feierlichen Eindruck. Die Parlamentsglieder empfingen ihn mit lautem Zuruf, befahlen, ihm einen Sessel hinzustellen und erhoben sich alle, den Kopf entblößend, als er ging. Das war eigentlich das Ende des Processes. Im Jahre 1795 war er nur von der Strafe losgesprochen, dies 1813 war das Fahnenschwenken; das Parlament strich seinen Namen aus den Registern der Angeschuldigten. Nur einige wenige Mitglieder erhoben sich damals nicht, noch lüfteten sie den Hut. Es waren die, welche noch bei der Anklage mit beschäftigt gewesen; sie wollten nicht einräumen, daß sie einige Jahre ihrer besten Lebenszeit damit vergeudet, einen Unschuldigen zu verfolgen. Auch die Lords empfingen den Greis mit ähnlichen Zeichen von Achtung und die Universität Oxford creirte ihn zum Doctor der Rechte. Jetzt erinnerte sich auch die Krone seiner Verdienste, und man ernannte ihn zum Mitgliede des Geheimen Rathes. Der Prinz-Regent gewährte ihm eine lange und sehr gnädige Audienz, und als Kaiser Alexander und Friedrich Wilhelm III. nach London kamen, stellte er selbst Hastings beiden Monarchen mit der Aeußerung vor, daß diesem ausgezeichneten Manne höhere Ehren gebührten, als ein Sitz im Geheimenrath, und bald ihm werden sollten; denn er habe die britischen Besitzungen in Indien gerettet. Der Zweiundachtziger erwartete nun doch bestimmt die Aufnahme in die Pairie. Auch diese Hoffnung schlug ihm fehl; man weiß nicht den Grund. Warren Hastings überlebte noch vier Jahre diese letzte Täuschung in vollkommener Gesundheit und beim vollen Gebrauch seiner Sinne und Geisteskräfte. Endlich als am 22. August 1818, im 86sten Jahre seines Alters, der Tod ihm nahte, sah er ihm mit derselben Ruhe und Festigkeit entgegen, die er in allen Versuchungen seines vielgeprüften, reichen Lebens bewährt hatte. – Er ruht nicht in der Westminsterabtei, sondern in der Erbgruft seines Hauses in Daylesford, wo die Gebeine manches Häuptlings des berühmten Geschlechtes Hastings modern. Der Sohn der Gräfin von St. Geran 1641 – 1651 – 1666 Die Familie von Guiche war eine der angesehensten und reich begütertsten in Frankreich. Der Erstgeborene derselben führte den Titel eines Grafen von St. Geran. Claudius von Guiche, Graf von St. Geran, der zu Anfang des 17. Jahrhunderts lebte, war der einzige Sohn des Marschalls von Frankreich, Grafen von St. Geran, aus dessen erster Ehe. Der Marschall hatte sich darauf mit der verwitweten Gräfin Longaunay zum zweiten Male vermählt, die eine Tochter aus erster Ehe hatte, Susanne von Longaunay. Beide Aeltern, obgleich sie noch eine Tochter mit einander erzeugten, wünschten doch ihre eheliche Verbindung und ihre gegenseitigen Glücksgüter noch mehr zu befestigen, indem sie eine Verheirathung ihrer Kinder aus erster Ehe beschlossen und ins Werk setzten. Claudius von Guiche wurde mit Susanna von Longaunay verheirathet. Er war erst 18, sie noch nicht 14 Jahre alt. Obgleich man, wegen ihrer großen Jugend, die neu Vermählten noch von einander trennte und den jungen Grafen auf zwei Jahre nach Italien schickte, so erfüllte die Ehe doch nicht die Hoffnungen, welche beide Aeltern bei ihrem Abschluß gehegt. Der Marschall starb grade mit dem Jahresschluß 1632, ohne daß er einen Enkel und künftigen Stammhalter seines Hauses gesehen. Claudius erbte Titel, Aemter, Ehren, Güter seines Vaters; auch scheint er in einer glücklichen Ehe gelebt zu haben. Aber zum vollständigen Glücke fehlten ihm Kinder, ein Sohn, der seinen alten Stamm fortsetzte. Zwanzig Jahre war die Ehe unfruchtbar geblieben, als die Gräfin von St. Geran, im Monat November 1640, nach Paris reiste. Sie war damals ungefähr 35 Jahre alt. Zu Paris angelangt, wurde sie von Uebelkeiten und Zahnschmerzen heimgesucht und empfand alle die Beschwerden, welche als Anzeichen einer Schwangerschaft gelten. Das Gerücht: die Gräfin ist endlich in gesegneten Umständen, verbreitete sich schnell unter allen ihren Bekannten; es drang bis in die Provinz Bourbonnois, wo der Graf, gleich seinem verstorbenen Vater, Gouverneur war, und erregte in allen Kreisen der Bewohner die lebhafteste Freude. Ein so altes Geschlecht, dessen Seigneure bei ihren Unterthanen beliebt waren, sollte nicht aussterben. Susanna eilte, als in ihr der Glaube an ein Glück wuchs, auf das sie schon Verzicht geleistet, um wieder nach ihrem Schlosse von St. Geran zurückzukommen. Noch sprach man indeß nicht öffentlich davon; der Graf wollte erst völlige Gewißheit haben. Im siebenten Monat ihrer vermeintlichen Schwangerschaft hatte die Gräfin das Unglück, einen Fall zu thun. Der Schreck war groß und Aerzte und Wundärzte wurden herbeigeholt, um durch alle möglichen Mittel den üblen Folgen desselben zu begegnen. Auch blieb es wirklich bei einer vorübergehenden Unpäßlichkeit. Die Kranke empfing bei dieser Gelegenheit von gegen zwanzig vornehmen Damen Beileidsbesuche, bei denen ihr manches Zweideutige und viel Angenehmes zugeflüstert wurde. Sie sprachen von dem Storche, den sie über den hohen Schornsteinen des Schlosses fliegen gesehen und von einem Knäblein mit einer Grafenkrone auf dem Haupte. Susanne wurde wieder frisch, wohl und stark. Ihr Busen schwoll und ihr Leib hob sich. Der Graf hielt schon durch zwei Monate einen Arzt und eine Hebamme im Schloß, und seine Gattin mußte die strengen Regeln der Diät und die ganze Lebensordnung beobachten, welche man Schwangern vorschreibt. Aber jetzt erst meldete er die frohe Botschaft seiner Stiefmutter und der Mutter seiner geliebten Gattin, der verwitweten Marschallin von St. Geran. Er bat sie, eiligst zu kommen, um bei dem gehofften Kinde Pathenstelle zu vertreten und dem künftigen Erben des Hauses einen Namen zu geben. Die Freude der alten Dame war sehr groß. Sie ließ sich nur so viel Zeit, um das nöthige Kinderzeug anfertigen zu lassen, womit sie den künftigen Enkel beschenken wollte, und reiste dann, so schnell es ging, nach dem Schlosse zu ihrer Tochter. Auch ihre Schwägerin, die Schwester des verstorbenen Marschalls, eine Frau von Saligni, brachte sie mit sich, die dann über ein Jahr lang im Schlosse von St. Geran blieb. Durch ihre Fürsorge wurde zur Zeit eine tüchtige Amme besorgt, auch verschiedene Wärterinnen wurden angenommen. In dem weitläufigen Feudalschlosse des Grafen lebten, wie es die Gastlichkeit der Zeit und die Würde eines Gouverneurs der Provinz mit sich brachte, noch mehre Personen, von denen einige in der Proceßgeschichte später bedeutend werden, die also schon hier zu erwähnen zur Pflicht wird. Ein Marquis von Saint Maixant hielt sich in St. Geran als Flüchtling auf. Ein Mann von angenehmem Wesen, von lebhaften Gaben des Geistes, ein Weltmann im damaligen französischen Sinne, der, um den Genuß und die Güter des Lebens, sich, wie man behauptete, mit seinem Gewissen abgefunden hatte, und in seiner Handlungsweise von Scrupeln wenig aufgehalten wurde. Um eines verdrießlichen Handels willen ward er von den Gerichten verfolgt; aber ein so gewichtiger Mann, wie der Gouverneur von Bourbonnois, konnte sich erlauben, seinem Verwandten, was der Marquis war, eine Zuflucht zu eröffnen, wo die Gerichte nicht anzuklopfen wagten. Auch die Schwester des Grafen lebte hier, nicht gerade als Flüchtige, aber ihrem Gatten war sie gewissermaßen entflohen. Sie behauptete, gegen ihren Mann, den Marquis von Bouillé, gewichtige Klagen zu haben, welche sie bestimmten, sich von ihm zu trennen. Nach den Gründen zu diesen Klagen brauchte man sich nicht weit umzusehen. Die Marquise von Bouille war jung, sehr hübsch, feurig, lebhaft und der Marquis, ihr Mann, war ein Greis von siebzig Jahren. Man sah den Marquis von Maixant und die Marquise von Vouille oft in den einsamen Gängen des Schloßgartens, und daß Einer an dem Andern Wohlgefallen fand, blieb Niemandem im Schlosse ein Geheimniß. Es war auch Niemand, der sie hinderte, störte oder es ihnen verargte. Aber man wollte behaupten, daß Beide mit ernsthafteren Plänen als einem flüchtigen Liebesverhältniß umgingen. Die Marquise rechnete darauf, daß ein Mann von 70 Jahren, wie ihr Gatte, nicht allzulange ihr Lebensglück werde stören können. Vom Marquis von Saint Maixant wollte man behaupten, daß er auch auf andere Mittel gerechnet habe, sein und seiner Freundin Glück schneller zu befördern. Er sollte das Geheimniß besessen haben, welches wir aus dem Processe der Brinvilliers kennen, das Leben lästiger Personen nach Belieben zu verkürzen. Die Marquise von Bouillé war nicht allein eine reizende junge Frau, sondern, wenn der Graf von St. Geran kinderlos starb, auch die einzige Erbin seines großen Vermögens. Die Marquise war mit zwei Kammerjungfern nach St. Geran gekommen, zwei Schwestern, Namens Quinet, von denen man behauptete, daß sie beide die vollkommensten Eigenschaften der Kammerjungfern in den Romanen hatten. Geschmeidig, wenn Gold sie lockte, unverschämt, wenn ihre Herrschaft ihnen Geheimnisse anvertraute, und lästig genug, das Vertrauen so zu benutzen, um einen Vortheil nach dem andern daraus zu ziehen. Ein Haushofmeister des Grafen, Namens Beaulieu , galt für einen der treuesten Diener desselben. Einst bei einer großen Gefahr hatte er sich so herzhaft benommen, daß der Graf ihm hoch verpflichtet war. Sein und seiner zahlreichen Familie Glück war daher mit dem Schicksal desselben aufs Innigste verknüpft. Die Hebamme Louise Gaillard galt dagegen für ein durchaus feiles Geschöpf. Für Bezahlung sei sie zu jeder Schandthat fähig und könne ohne Gewissensbisse Verbrechen mit kaltem Blute begehen. Es braucht nicht gesagt zu werden, daß diese Qualitäten der genannten Personen erst später zur Sprache kamen oder ermittelt wurden. Der Graf, die Gräfin und deren nächste Angehörige, konnten wenigstens in der Hebamme, die aus Vichy war, natürlich nur eine zuverlässige Person vermuthen. Als Susanne am 16. August 1641 in der Schloßcapelle eben die Messe hörte, wurde sie von heftigen Wehen überfallen. Augenblicklich führte man sie in ihr Zimmer. Hier war die Marschallin, ihre Mutter, ganz Liebe und Sorge. Sie brachte ihr eigenhändig die Haare so in Ordnung, wie man es bei Frauen zu thun pflegt, die ihre Niederkunft erwarten und dann durch mehre Wochen sich nicht frisiren lassen können. Selbst setzte sie ihr die Nachthaube auf, und brachte mit den Wärterinnen die Gräfin, welche heftige Schmerzen litt, ins Bett. Alsdann wurden die Windeln und alles nöthige Geräth zurecht gelegt, und die Amme und die Wärterinnen angewiesen, sich bereit zu halten. Die Wehen dauerten lange und wurden immer heftiger. Schon fürchtete man, die Gräfin werde es nicht aushalten können. In allen Kirchen zu Moulins wurde das Sacrament für die baldige, glückliche Entbindung der edlen Frau ausgestellt, und in einem regierenden Hause konnte die Erwartung der Geburt eines Kronprinzen nicht mehr Spannung erregen, als im Schlosse von St. Geran die nach der Erscheinung eines Erben, von dessen Leben das Fortbestehen oder Erlöschen des Hauses abhing. Daher hörten in diesem Falle bald alle die Rücksichten auf, welche man im gewöhnlichen Leben bei Wöchnerinnen so strenge beobachtet. Die Personen, welche einen nahen Antheil an der Sache hatten, ließen sich aus dem Schlafzimmer nicht zurückweisen. Die Halbschwester beider Ehegatten, ein junges 16jähriges Mädchen, welche später den Herzog von Ventadour heirathete, kam auch herein. Die naiven Sitten der französischen Familien jener Zeit ließen zu, daß das junge Mädchen selbst mehre Mal auf den Leib ihrer älteren Schwester tupfte, und sie soll jedes Mal Bewegungen des Kindes gefühlt haben! Außer der alten Marschallin war ferner zugegen die oben genannte Frau von Saligni, die Marquise von Bouillé, die beiden Kammermädchen Quinet, der Graf St. Geran, ja sogar auch der Marquis St. Maixant. Es war ein schwüler Sommertag; so viele Personen in einem verschlossenen Zimmer verursachten eine unerträgliche Hitze. Außerdem hinderten sie die Thätigkeit und Hülfsleistung der Wärterinnen. Die Marquise von Bouillé sprach sich daher, als berechtigte Schwester des Hausherrn, offen und entschieden gegen dieses ungehörige Verfahren aus, und sie forderte, halb freundschaftlich, halb gebieterisch, daß sich Alle entfernen sollten, die hier nichts zu thun hätten. Als man dennoch zögerte, indem Jeder vermeinte, sein Antheil sei so nahe, daß Andere eher als er selbst den Anfang machen könnten, wandte sie sich an die Marschallin und bat dieselbe, den jüngeren Leuten mit ihrem Beispiel voran zu gehen. Die alte Dame hatte gewiß das erste Recht dazubleiben; aber da sie die gute Absicht der Marquise erkannte und auch der Meinung sein mochte, daß es sich auf andere Art nicht machen werde, ging sie darauf ein und entfernte sich. Jetzt mußten natürlich die Uebrigen folgen und es blieben bei der Kranken nur die Marquise von Bouillé, die beiden Quinets und die Hebamme. Weshalb gerade die beiden Quinets, die Kammerjungfern der Marquise, blieben, während der Gräfin Susanna eigene Kammerjungfern nicht zugegen waren, hatte auffällig erscheinen können; aber die beiden letzteren waren noch sehr jung, die älteste erst 15 Jahre alt, und man mochte weder ihrer Jugend so ernsthafte Dinge anvertrauen, noch ihrer Schamhaftigkeit den Beistand bei denselben zumuthen. Der Graf und seine Mutter, die Marschallin, blieben von diesem Augenblick an von Allem ausgeschlossen, was in dem Zimmer vorging. Wie groß auch ihre Unruhe war, sie ließen sich damit genügen, ihre Bedienten dann und wann hinunter zu schicken und sich an der Thür erkundigen zu lassen, wie es gehe. Auf diese Weise und aus den Mittheilungen der Gegenwärtigen erfuhr man später Folgendes. Die Wehen der Gräfin hatten ohne Aufhören zwei Stunden fortgedauert. Gegen 7 Uhr Abends, als eben die eine Quinet die Dulderin im Arme hielt, versicherte die Hebamme, die Gräfin werde es nicht überstehen, wenn man ihr nicht einige Ruhe verschaffte. Sie gab ihr etwas zu trinken. Von diesem Trank verfiel die Dame sogleich in einen so festen Schlaf, der, einem Todesschlaf ähnlich, bis an den andern Tag dauerte. Den ausgeschickten Boten der Mutter und des Gatten wurde jedesmal geantwortet: Alles ginge gut und ihre Wünsche würden bald erfüllt werden. Man hatte bemerkt, daß der Marquis von St. Maixant, welcher doch den allerentferntesten Antheil bei der Sache hatte, die ganze Nacht unaufhörlich im Schlosse umherlief. Immer und immer wieder kam er an die Thür des Zimmers und flüsterte, bald mit der Marquise Bouillé, bald mit der Hebamme. Er selbst war nicht mehr, soviel man wußte, in das Zimmer gedrungen, wol aber der Haushofmeister Beaulieu, der mehrmals aus- und einging. Der Morgen des 17. August kam, aber kein Erbe des Grafen von St. Geran. Die Gräfin erwachte aus ihrem schweren Schlafe. Ihr erstes Wort war: Wo ist mein Kind? – Sie glaubte um sich her die deutlichsten Spuren einer Entbindung zu sehen. Aber mit wehmüthigem Lächeln antwortete man ihr: sie sei noch nicht entbunden, sie möge sich getrösten. Mit der größten Lebhaftigkeit behauptete sie das Gegentheil; sie stritt mit der Hebamme; sie wisse, sie habe ein Kind, sie müsse ein Kind haben. Die Hebamme hatte alle Mühe, es ihr auszureden. Sie sprach von Träumen einer aufgeregten Phantasie, und beschwor sie, bei ihrem Zustande sich zu beschwichtigen. Sie werde gewiß im Laufe des Tages entbunden werden und wenn nicht alle Anzeichen täuschten, welche die kluge Frau während der Nacht beobachtet, so dürft sie die Geburt eines lebenden, kräftigen Sohnes hoffen. Auch der Graf und die Marschallin schüttelten wehmüthig lächelnd den Kopf über die glücklichen Phantasien ihrer Tochter und Gattin; aber diese selbst blieb standhaft dabei, sie sei schon entbunden und habe ein Kind. Was konnte man anders, als ihre süße Täuschung herzlich bedauern? Auch dieser Tag verstrich und es kam kein Kind. Wenn sie kaum einige Augenblicke geruht hatte, fing die Gräfin von Neuem an zu seufzen und zu schluchzen. Man solle ihr doch nur sagen, wo ihr Kind sei; sie betrüge sich ganz gewiß nicht, sie sei wahrhaftig entbunden. Die Hebamme vertröstete sie auf den abnehmenden Mond. Der Neumond hindere die Entbindung. Sie werde dann um so leichter geschehen, weil alle Wege so gut vorbereitet waren. Alles Das half nichts. Die Gräfin blieb bei ihrer Behauptung; ein unendlicher Jammer für alle Anwesenden. Da erwähnte ihre Mutter, die Marschallin, gelegentlich, daß auch sie sich entsinne, wie bei einer ihrer eigenen Schwangerschaften, gegen Ende des neunten Monats, alle Vorboten der Entbindung dagewesen wären, doch ohne den geringsten Erfolg. Erst sechs Wochen nachher sei sie wirklich niedergekommen. Die Marquise von Bouillé hörte aufmerksam zu. Sie schien ganz davon überzeugt, daß hier der nämliche Fall eingetreten sei. Der Marquis St. Maixant freute sich dieser Erklärung, welche der armen Leidenden so viel Beruhigung gewähren müsse. Die zufällige Erwähnung nahm die Gestalt einer glücklichen unumstößlichen Erklärung an, welche im ganzen Schlosse geflissentlich umhergetragen wurde, als Aufschluß des seltsamen Vorfalls. Niemand zweifelte mehr daran, daß es sich so verhielte. Nur die Gräfin Susanne blieb unerschüttert bei ihrer Meinung. Da erklärte ihr die Hebamme, um sie von ihrer fixen Idee abzubringen: sie habe sich nicht ganz getäuscht und ihr Glaube beruhe auf einer wirklichen Wahrnehmung, nur daß sie in ihrem betäubten Zustande und in ihrer aufgeregten Phantasie etwas wirklich Dagewesenes weiter ausgebildet habe. Nämlich das Kind in ihrem Leibe habe allerdings schon die ersten Bewegungen gemacht, um durchzubrechen. Soweit habe sie ganz richtig gefühlt. Allein es müsse sich verwickelt haben und zu nahe an der Mutter liegen. Um diese Verwickelung zu lösen, sei es nothwendig, daß sie sich eine starke Leibesbewegung mache. Die Gräfin wollte davon nichts wissen. Während sie sich für eine Kindbetterin hielt, kam ihr eine solche Probe entsetzlich vor. Aber der eigene Gatte, die eigene Mutter, die vom Gegentheil überzeugt waren, setzten ihr so dringend zu, daß die arme Frau endlich an sich selbst irre wurde und nachgab. Als trauriges Opfer der Gefälligkeit stieg sie endlich in eine Kutsche und ließ sich von wilden Pferden über geackertes Feld, über Stock und Block und die schlechtesten Hohlwege fortrollen. Die Erschütterung war furchtbar, aber keine der erwarteten Folgen trat ein. Weder meldete sich das Kind, noch erlag die Dulderin selbst der barbarischen Behandlung. Ihre außerordentlich gesunde und kräftige Constistitution widerstand einer Behandlung, der schwächere Frauen erlegen wären und bei der man später sich des Verdachts nicht erwehren konnte, daß sie in einer mörderischen Absicht vorgenommen worden. Erschöpft brachte man sie in ihr Bett zurück. Sie ward still, redete nicht mehr von ihrer Entbindung, sondern sagte nur: sie werfe sich in die Arme der göttlichen Vorsehung und wolle ihren Trost allein in der Religion suchen. Man wartete die sechs Wochen ab, von denen die Marschallin gesprochen. Aber statt daß die Anzeichen der Schwangerschaft sich vermehrten, nahmen sie immer mehr ab. Man sprach nun schon ganz laut davon, die Gräfin sei eigentlich nie schwanger gewesen, Alles sei ein Spiel ihrer lebhaften Einbildungskraft, genährt durch ihre so natürlichen Wünsche. Man citirte Beispiele über Beispiele, wo diese und jene Frau sich Monate lang für schwanger gehalten, und doch habe sich später herausgestellt, daß sie es nie gewesen. Kurz, Jedermann war überzeugt, daß alle die seltsamen Anzeichen nur als ein Spiel der Natur anzusehen seien, welche sich dann und wann von ihrem gewöhnlichen Wege entferne und trügerische Hoffnungen erwecke. Gräfin Susanne blieb ruhig. Sie äußerte gegen Niemanden ihren Schmerz. Nur dann und wann in der Einsamkeit brach er heftig heraus. Dann entfuhren ihr Aeußerungen, aus denen man schließen konnte, daß sie noch immer ihrer fixen Idee lebe, daß sie sich eine Mutter wähne, die ihr Kind verloren. Indessen milderte die Zeit ihren tiefen Schmerz. Es vergingen Jahre darüber, und, unter den Trostgründen der Religion, würde sie vielleicht den ganzen Vorfall sich aus dem Sinne geschlagen haben, wenn nicht der Zufall ein Kind ihr ins Haus gebracht hätte, dessen Anblick sie immer wieder aufs Neue an ihren vermeintlichen Verlust erinnerte. Der Haushofmeister des Grafen, Beaulieu, hatte eine starke Familie, fünf eigene Kinder, welche in dem Schlosse mit ihm lebten. Es kam dem Grafen und der Gräfin, welche an den häuslichen Umständen ihres getreuen Beamten den lebhaftesten Antheil nahmen, daher sehr unerwartet, als Beaulieu sie um die Erlaubniß bat, einen Neffen, den Sohn seines in Paris umgekommenen Bruders, zu sich zu nehmen. Sie stellten es ihm als eine Thorheit vor, sich noch mit einem sechsten Kinde zu beladen, wo er schon so schwer für seine fünf eigenen zu sorgen habe. Aber Beaulieu bat so dringend, daß sie ihm endlich seine Bitte gewähren mußten. Beaulieu's Bruder war Fechtmeister in Paris gewesen. Seine Frau, Marie Pigoreau , war die Tochter eines Schauspielers daselbst. Ihr Mann, im Jahre 1639 erstochen, hinterließ der Witwe einen Knaben, Namens Anton, und die Aussicht, nach seinem unglücklichen Tode noch ein Mal Mutter zu werden. Sie war auch, am 9. August 1639, abermals mit einem Knaben niedergekommen, der den Namen Heinrich in der Taufe erhielt. Mit diesem Sohne Heinrich war sie, zwei Jahre später, im Schlosse von St. Geran erschienen, und hatte ihrem Schwager erklärt, sie sei nicht mehr im Stande, den Knaben zu ernähren, er, als Oheim und Pathe, müsse sich nun seiner annehmen. Daher Baulieu's dringende Bitte bei seiner Herrschaft. Die Gräfin Susanne war grade im Begriff, nach Moulins zu reisen, als um Aufnahme des Knaben Heinrich gebeten wurde. Sie befahl daher, das Kind in die Kutsche ihrer Kammerfrauen zu nehmen. Aber als man es brachte, gefiel es ihr so, daß sie es in ihrer eigenen Kutsche behielt. Es war ein blonder, liebenswürdiger Knabe, mit großen, blauen Augen und seinen regelmäßigen Zügen. Das Kind wurde bald der Liebling des Grafen und der Gräfin. Sie trug es auf ihrem Schooße und es hing an ihrem Halse. Wenn sie es mit Küssen bedeckte, dachte sie seufzend an ihre eigene, getäuschte Hoffnung und oft bemerkte sie gegen ihren Gatten, wenn sie damals ein Kind zur Welt gebracht, so müsse es grade eben so alt sein und möchte auch vielleicht eben so hübsch sein, wie dieses. Jahre strichen darüber hin. Beaulieu kränkelte und starb im Jahre 1648. Später vermuthete man, daß er vergiftet worden. In der Lage des Kleinen hatte der Tod seines Oheims keine Aenderungen hervorgebracht. Er war und blieb der Liebling des gräflichen Ehepaares. Sie ließen ihm eine Erziehung geben, als wenn er ihr eigenes Kind wäre. Kaum daß er sieben Jahre alt war, ward er in ein Pagenkleid geworfen und lebte und diente als solcher mehre Jahre im Schlosse unter den nicht verborgenen Zeichen inniger Zuneigung von Seiten beider Ehegatten. Da verbreitete sich, um das Jahr 1651, durch die ganze Grafschaft das Gerücht: die Gräfin von St. Geran sei vor zehn Jahren wirklich schwanger gewesen, sie habe auch wirklich ein lebendiges Kind zur Welt gebracht; aber durch ein schändliches Complot sei die Sache vertuscht und das Kind bei Seite geschafft worden. Das Gerücht kam auch zu Ohren des Grafen und der Gräfin und fand hier sogleich eine willige Aufnahme. Alle Zweifel, alle süße Gedanken der Vergangenheit stiegen in der unglücklichen Frau mächtig auf; aber, durch die schmerzliche Erfahrung belehrt – wir wissen nicht, ob schon jetzt von einem bestimmten Argwohn geleitet – verschloß sie ihre Empfindungen und verband sich mit ihrem Gemahl dahin, daß sie nichts thun und äußern wollten, was, daß sie auf das Gerücht achteten, verrathen und die Spuren entfernen könne, denen sie im Stillen eifrig nachgehen wollten. Der Graf brauchte die Bäder in Vichy, seine Gemahlin hatte ihn dahin begleitet, auch die Marquise von Bouillé fand sich dort ein. Die schon vielfach erwähnte Hebamme Louise Gaillard hatte in Vichy ihren Wohnort. Eines Tages überraschte die Gräfin Susanne ihre Schwägerin in einem lebhaften Gespräch mit dieser Hebamme. Auf ihre Frage: was sie denn so eifrig zu verhandeln hätten, ergriff die Marquise rasch das Wort: »Mutter Louise sagte mir eben, sie wäre mit meinem Bruder sehr zufrieden, weil er ihr kein böses Gesicht gemacht habe.« – Die Gräfin fragte aufmerksam die Hebamme, wie sie dazu komme? Ihr Gemahl habe doch keinen Grund, unfreundlich gegen sie zu sein. Ach gnädigste Frau, entgegnete die Hebamme, ich fürchtete mich gar zu sehr, der gnädige Herr möchte mir noch immer schlechten Dank wissen wegen dessen, was damals vorging, als wir Alle glaubten, Sie würden niederkommen. Wie kam die Hebamme, wie ihre Schwägerin grade jetzt, nach Verlauf einer so langen Zeit, auf diese Gedanken? Die Gräfin bemerkte an beiden Frauen eine sichtbare Unruhe; aber schnell sich fassend, leitete sie das Gespräch auf andere Gegenstände und zeigte die unbefangenste Miene. Die Marquise benutzte den ersten günstigen Augenblick, sich zu entfernen, reiste dann auf ihre Güter und hat von da ab ihren Bruder und ihre Schwägerin nicht mehr gesehen. Der Graf, die Gräfin und ihre Mutter, die Marschallin, hielten darauf, in tiefster Stille, Berathschlagungen, deren Resultat für sie selbst die nämliche Ueberzeugung war, welche Gräfin Susanne so lange festgehalten hatte. Man lockte die Hebamme unter irgend einem Vorwande aufs Schloß von St. Geran. Auch jetzt wagte der Graf noch nicht, sich als Seigneur und Gouverneur ihr trotzig und drohend gegenüber zu stellen; man fragte sie nur gelegentlich und freundlich aus, ohne die wahren Beweggründe oder irgend einen Verdacht gegen ihre Person merken zu lassen. Dennoch kam aus ihren schwankenden, sich widersprechenden Antworten so viel heraus, daß man mehr als die moralische Ueberzeugung von einer schweren Schuld gewann, die auf ihr lasten mußte. Der Graf ließ sie nicht gefangen nehmen, vielmehr frei fortziehen, um sowol allen Verdacht eines eigenmächtigen Verfahrens von sich abzuwenden, als auch bei der Hebamme jeden aufsteigenden Argwohn zu ersticken. Dagegen war sie kaum nach Hause gekehrt, als der Graf eine Klage beim Landgericht von Moulins wider sie einreichte, in Folge welcher die Frau verhaftet und vernommen wurde. Louise Gaillard, von ihrem Gewissen, oder den gegen sie vorliegenden Indicien eingeschüchtert, bekannte schon im ersten Verhör: ja, die Gräfin sei wirklich schwanger gewesen, wirklich entbunden worden und habe eine Tochter, jedoch eine todte, zur Welt gebracht. Sie, die Hebamme, habe dieses todte Kind sofort im Hühnerhof unter der Treppe bei der Scheune unter einem Stein begraben. Gerichte, Aerzte, Wundärzte begaben sich nach dem bezeichneten Orte; man grub nach und fand keine Spur von den kleinen Gebeinen. Ja die Erde war von einer Beschaffenheit, welche anzudeuten schien, daß sie hier nie von einer Schaufel berührt worden. Die Untersuchung gegen die Hebamme wurde scharf fortgesetzt, besonders zeigte sich die alte Marschallin sehr eifrig dabei. Ob man zu einer Schärfe der Fragen geschritten sei, welche mit der scharfen Frage im speciellen Sinne verwandt ist, wird uns nicht gesagt. Aus den immer wechselnden Aussagen der Angeschuldigten zu schließen, möchte man vermuthen, daß Mittel angewandt wurden, welche auch damals nur nach Urteil und Recht zugebilligt, aber auf Umwegen auch ohne dieses zur Anwendung kamen. Im zweiten Verhör hatte die Hebamme die Niederkunft wieder ganz geleugnet. Im dritten gab sie vor, die Gräfin habe nur eine unreife Frucht zur Welt gebracht. Im vierten: die Gräfin sei wirklich niedergekommen, mit einem lebenden Sohn, und Beaulieu habe denselben in einem Korbe fortgetragen. Dieses Bekenntniß bekräftigte sie, anscheinend freiwillig, durch einen Brief, den sie durch eine unverehelichte Duverdier an die Gräfin schreiben ließ und mit einem Kreuz unterzeichnete. Sie erkannte den Brief später vor Gericht als den ihrigen an. Aber in einem fünften Verhör leugnete sie Alles und widerrief. Nach so vielen schwankenden, sich widersprechenden Aussagen erschien sie vor ihren Richtern, wie vor dem an der Sache theilnehmenden Publicum als schuldig und ihre Verurtheilung war vorauszusehen. Worauf es den Klägern indessen ankam, daß man durch sie ihre Mitschuldigen erfahre und ein Mehres von dem Schicksal des geraubten Kindes, darüber ließ sich nichts herausbringen. Nur die Umstände ließen vermuthen, wer hier im Spiel sei. Das Folgende blieben Gerüchte, welche nur bei dem spätern Processe zur Sprache kamen. So hieß es, die Hebamme habe bald nach ihrer Verhaftung ihren Sohn Wilhelm zur Marquise von Bouillé geschickt, um ihr von dem Vorfalle Nachricht zu geben. Die Marquise sei darüber aufs Heftigste erschrocken gewesen. Ferner hieß es, der Generallieutenant von Moulins habe sich um deshalb, aus gutem Vorbedacht, in die Untersuchung nicht gemischt, weil er, als ein Privatfeind des Grafen St. Geran, es vorgezogen, der Marquise von Bouillé mit Rath an die Hand zu gehen. Auf diesen Rath sei es geschehen, daß die Marquise durch ihren Sachwalter in Paris beim Parlament, und zwar im Namen des Sohnes der Hebamme, antragen lassen, daß das Parlament das Gericht in Moulins anweise, alles weitere Verfahren gegen seine Mutter, die Hebamme, einzustellen. Dies war aber, Seitens der Marquise, mit der größten Vorsicht geschehen, als habe sie nur aus Mitleid und Gefälligkeit den betrübten Sohn ihrem Sachwalter empfohlen; obwol es auch verlautete, daß sie denselben, zur eifrigen Betreibung der Sache, mit vielem Gelde versehen hatte. Das pariser Parlament hatte wirklich den Inhibitionsbefehl erlassen; seine Wirkung dauerte jedoch nur kurze Zeit, denn sobald über die wahre Beschaffenheit der Sache berichtet worden, hob es sein Verbot wieder auf. Das Gericht von Moulins fuhr rasch mit dem Processe gegen die Hebamme fort, ohne auf mehr als Spuren gegen andere Personen zu stoßen, welche sich nicht verfolgen ließen. Das Urtheil wurde gefällt und Louise Gaillard als schuldig und überwiesen, ein von der Gräfin Susanne von St. Geran zur Welt gebrachtes Kind unterdrückt zu haben, zum Tode durch den Strang verdammt, vorher aber zur Tortur, um ihre Mitschuldigen anzugeben. Sie appellirte. Während des Appellationsverfahrens vor dem Parlamente zu Paris, in dessen Gefängnisse die Hebamme abgeführt worden, fanden aber der Graf und die Gräfin andere Spuren, welche für sie selbst eine sehr freudige Entdeckung herbeiführten. Beide Aeltern des verschwundenen Kindes kamen zu der vollen, moralischen Ueberzeugung, daß dies Kind, ein Knabe, noch lebe und Niemand anders sei, als der kleine Heinrich, ihr Page und angenommener Sohn. Zwar fehlten noch immer die gerichtlichen Beweise; was aber bedeuteten sie für Aeltern, die ihren sehnlichsten Wunsch durch diese Annahme erfüllt sahen? Sie behandelten ihn von jetzt an ganz als ihr Kind und ließen ihn von ihren Dienern den Grafen von Palisse nennen. Inzwischen brachte man der Gräfin die Nachricht, im Jahre 1642 sei zu Paris ein Kind auf sehr geheimnißvolle Art getauft worden. In der Kirche St. Jean am Quai war diese Taufe vorgegangen und im Taufregister derselben stand Folgendes: »Den 7. März 1642 ist getauft worden, Bernhard, Sohn von ..... und von ..... Die Pathen sind gewesen: Maur Marmion, Taglöhner und Aufwärter bei dieser Kirche, und Jeanne Chevalier, Pierre Thibau's nachgelassene Witwe.« Letztere notorisch ein Bettelweib. Dieses Attest paßte zwar auf jedes Kind und überdem war die wahrscheinliche Niederkunft der Gräfin ein Jahr früher erfolgt; verschiedene in Paris und Torcy vernommene Zeugen, in welchem letztern Orte das Kind gesäugt worden, leiteten indessen auf den dringenden Verdacht, daß die Witwe des Fechtmeisters Beaulieu, die Marie Pigoreau, von welcher der Knabe Heinrich in das Schloß von St. Geran gebracht worden, an diesem Vorfall vielen Antheil habe. Das Parlament beschloß deshalb, obwol die Pigoreau in der Anklage nicht mit einbegriffen war, doch von Amts wegen gegen dieselbe einzuschreiten. So standen die Sachen und Graf und Gräfin hofften die vorgewiesenen Spuren mit mehr Glück zu verfolgen, um die gerichtlichen Beweise für Das herbeizuschaffen, was vor ihnen selbst längst erwiesen war, als im gewöhnlichen Naturlaufe Ereignisse eintraten, welche ihnen mit einem Male alle Hoffnung abzuschneiden schienen. Die Marquise von Bouillé starb. Bald nach ihr starb auch der Marquis von St. Maixant. Das Liebesverhältniß Beider war nicht von langer Dauer gewesen. Obgleich der alte Ehemann der Marquise schon früher diese Welt verlassen, hatte die Witwe doch keine Lust mehr verspürt, ihrem Liebhaber ihre Hand zu reichen. Dieser, verfolgt und im Gefängniß, lebte gespannt mit ihr, und bei dieser feindlichen Stimmung hatte sich dem Grafen die Aussicht eröffnet, in St. Maixant einen Zeugen gegen seine Schwester zu gewinnen. Diese Quelle war nun gänzlich abgegraben. Zu noch größerem Leidwesen für ihn starb auch die Hebamme im Gefängniß, ohne auf dem Todbette etwas mehr ausgesagt zu haben. Außer den Schwestern Quinet lebte also jetzt keine Person mehr, welche von Dem, was während des Todesschlafes der Gräfin am 17. August vorgefallen war, von Augenschein Zeugniß geben konnte. Der ganze Anklageproceß hätte nach dem formellen Gerichtsverfahren nunmehr erlöschen müssen, da die Angeklagte nicht mehr lebte, und es wäre zweifelhaft geblieben, in welcher andern Art es dem Grafen möglich geworden wäre, die Legitimation des Knaben zu führen, wenn nicht die Pigoreau durch das Verfahren des Parlamentes mit in die Anklage hinein wäre gezogen worden. Dieser zufällig adcitirten Person wegen ging also der Proceß seinen Gang fort. Aber er gewann eine wesentlich andere Gestalt. Geld gehörte in jener Zeit auch im Criminalprocesse dazu, um als Angeschuldigter sich gegen seine Ankläger zu vertheidigen. Wir lesen es nicht ohne innern Schauder, wenn Pitaval kaltblütig sagt: »Da dieses Weib weder Vermögen noch Credit besaß, so würde sie Mühe genug gehabt haben, die Kosten des Processes auszuhalten und dem Grafen und der Gräfin, so wie sie die Sache betrieben, Widerstand zu leisten, zumal da der Stand und das Ansehen des Grafen sowol, als die Umstände der Sache selbst, ihm das vollkommenste Uebergewicht gaben.« Weil die Pigoreau kein Geld und keinen Credit hatte, war es möglich, daß sie der Theilnahme an der Unterschlagung eines vornehmen Kindes für schuldig wäre erklärt worden und aus demselben Grunde würde der starke Kläger gegen die schwache Angeklagte nicht allein deren Verurtheilung, sondern auch ein Urtheil erstritten haben, welches den angenommenen Knaben für ein legitimes Kind erklärte! Es kam nicht so; denn die Pigoreau stand nicht allein und was ihr an Geld und Credit fehlte, ersetzten ihr andere, neue Verbündete, in deren Interesse es lag, daß der Graf und die Gräfin unterlagen. Die dringende Vermuthung sprach dafür, daß es die Marquise von Bouillé gewesen, welche, unter Beistand des Marquis von St. Maixant, das Kind hatte stehlen lassen. Die Motive zur That lagen zu Tage. Sie wollte sich die Erbschaft ihres kinderlosen Bruders sichern. Sie war zwar gestorben, aber das Motiv, die Frucht der bösen That nicht fallen zu lassen, ging auf ihre Erbin über, ihre Tochter Eleonore, die jetzt an den Grafen von Lude verheirathet war. Diese erhielt noch eine Bundesgenossin in dem jungen Mädchen von 16 Jahren, welches in der verhängnißvollen Nacht des 17. August am Bette der Wöchnerin stand und ihr auf den Leib fühlte. Mademoiselle Marie de Guiche, die Tochter der alten Marschallin und des Marschalls von St. Geran und die leibliche Schwester von Mutterseite beider klagenden Ehegatten, war jetzt an den Herzog von Ventadour verheirathet und sie war sowol Erbin des Grafen als der Gräfin, wenn die Ehe kinderlos blieb. Es waren also jetzt die Gräfin von Lude und die Herzogin von Ventadour, welche, als zwei neue Streiter, auf dem Kampfplätze erschienen. Für sich selbst hatten sie kein Recht aufzutreten, so lange der Graf von St. Geran lebte; denn nach den Gesetzen, die in Frankreich gelten, hatten allein Vater und Mutter ein Recht, den Stand eines Kindes, das sie nicht für das ihrige erkannten, gerichtlich anzufechten. Erst mit dem Augenblicke, wo eine Erbschaft wirklich eröffnet war, erwuchs ihnen das Recht, das Kind, welches ihnen die Erbschaft entzog, als ein unrechtmäßiges zu erklären und ihm seinen Stand zu bestreiten. Indessen hinderte nichts die beiden Damen, mit allen ihren Mitteln die Sache der Pigoreau zu verstärken und sie zu einer furchtbaren Gegnerin, ihren Verwandten gegenüber, zu erheben. Aber auch auf der andern Seite ging bald eine Veränderung hinsichts der Personen vor. Der Graf von St. Geran starb schon während des Beginnes des Processes gegen die Pigoreau, und die Gräfin, seine Witwe, führte ihn allein, zu Gunsten ihres angeblichen Sohnes, fort. Die arme Fechtmeisterswitwe, welche ihr Kind nach dem Tode des Mannes nicht mehr ernähren können und es ihrem Schwager fast mit Gewalt aufdrang, fühlte jetzt plötzlich eine so mächtige Mutterliebe in sich erwacht, daß sie den Gedanken nicht ertragen konnte, daß eine andere Mutter dieselben Gefühle für den Knaben hege. Sie, dem Bettelstande nahe, wollte es nicht dulden, daß er als Graf von Palisse in Glück und Freuden erzogen werde, daß er die Aussicht habe, als Sohn des mächtigen Grafen von St, Geran, denselben zu beerben. Sie forderte für sich, für den Bettelstand, ihr Kind zurück. Wahre Mutterliebe würde in ähnlichen Fallen anders handeln, ohne daß es eines Salomonischen Urtheils bedürfte. Die Pigoreau protestirte nunmehr nicht allein gegen die Fortsetzung des peinlichen Verfahrens, sondern sie trat auch als Civilklägerin gegen den Grafen von St. Geran auf, um ihre Mutterrechte auf das ihr vorenthaltene Kind darzuthun. Die Sache gewann dadurch für die bisherigen Kläger eine misliche Wendung. Die Pigoreau konnte, im Auge der Gesetze, ebensogut heilige Mutterrechte in Anspruch nehmen, als die Gräfin von St. Geran und für die Erstere sprachen dringendere Vermuthungen. Sie war notorisch nicht unfruchtbar wie die Gräfin und ihre Entbindungen waren nie von solchen Umständen begleitet gewesen, welche zu einem Processe Anlaß gegeben hätten. Der Gräfin stand dagegen eine Vermuthung entgegen, welche sich aus den Umständen nur zu sehr rechtfertigen ließ, daß sie eine Niederkunft fingirt und einen Betrug gespielt habe, um ihres Gatten heiße Wünsche nach einem Erben seines Namens zu erfüllen. Dieser Proceß dauerte 16 Jahre und gilt in Frankreich für einen der merkwürdigsten, welche je vor den Tribunalen dort geführt worden. Die Provinz, der Adel, der Hof, ja ein großer Theil des Landes nahmen den lebhaftesten Antheil; denn es handelte sich um die für jene Zeiten hochwichtige Frage: ob ein junger Edelmann, der in den ersten Cirkeln erschien, von einem edlen Namen geschützt und mit allem Glanz des Reichthums umgeben, der Stammhalter eines der ersten Geschlechter des Reiches, oder, von Geburt, der Sohn eines Fechtmeisters und einer Komödiantentochter sei? War Letzteres ausgesprochen, so schützten ihn alle Talente und Tugenden, alle Liebenswürdigkeit und Tapferkeit, ja die Zuneigung von Vater und Mutter, auch selbst ihre reichen Vermächtnisse nicht davor, daß alle Thüren sich vor ihm schlossen, die sich jubelnd geöffnet, um ihn zu empfangen, und daß nicht dieselben, welche ihm die Hand gedrückt, den Druck jetzt für eine Befleckung erachteten. Die Pigoreau und ihre Helfershelfer unternahmen den Beweis von zwei Umständen: 1) daß die Gräfin von St. Geran niemals in Wochen gekommen und 2) daß die Pigoreau selbst das Kind, welches die Gräfin für das ihrige erklärte, zur Welt gebracht habe. Wäre es die Pigoreau allein und es ihr wirklich darum zu thun gewesen, ihr Kind sich zu vindiciren, so hatte der Letztern positiver Beweis zu ihrem Zwecke vollkommen ausgereicht. Was bedurfte es für sie, die schwierige Negative des ersten Satzes darzuthun? Aber grade dieser Punkt wurde mit aller Anstrengung von Scharfsinn darzuthun versucht. Die Gräfin, hieß es, soll im Schlaf entbunden sein, ohne daß sie es bestimmt wußte, ohne daß ihr Schlaf unterbrochen wurde! Das hieße also eine Geburt ohne Geburtsschmerzen, während die ersten Aerzte behaupten, daß Schmerzen wesentlich zur Geburt einer Frau gehörten und der gelehrte Duret gradezu sage: daß eine schmerzenlose Niederkunft unter die Wunderwerke zu rechnen sei. Aber nicht allein die Natur, auch die heilige Schrift bekunde den Ausspruch des Schöpfers zum Weibe: »Du sollst mit Schmerzen Kinder gebähren!« Die Gräfin habe auch selbst das Ungenügende einer solchen Erklärung gefühlt und um deswillen die Geschichte vom Schlaftrunk erfunden, welche indessen einem ihrer Advocaten noch nicht stark genug erschienen sei, weshalb er den Schlaftrunk zu einem Zaubertrank gemacht und die Vermuthung geäußert habe, die Hebamme möge eine Zauberin gewesen sein. Aber weder der Schlaf, noch der Schlaftrunk, noch die Hexerei sei erwiesen, vielmehr beruhe Alles auf der alleinigen Behauptung der Gräfin. Auch hinsichts der Zeitberechnung sei der Roman übel erdacht. Ehe eine Frau niederkomme, müßte sie schwanger sein; von der Schwangerschaft der Gräfin hatte nun aber Niemand etwas gesehen oder gemerkt, und auch hier sei ihre eigene Angabe ihr alleiniger Beweis. Darin habe sie sich aber so verrechnet, daß sie erst zehn Monat nach ihrer Angabe niedergekommen wäre. Ueberdies habe sie während dieser angeblichen Schwangerschaft Alles gethan, was andere Frauen in solcher Lage unterlassen, und Alles unterlassen, was andere Frauen thun würden. Sie sei von Paris abgereist, wo Frauen von Stande, der geschickten Aerzte und der besten Hülfsmittel wegen, gern ihre Niederkunft abhielten, um auf ihrem Schlosse nach Bequemlichkeit eine Niederkunft zu fingiren, und in dem Augenblicke, wo auch eine schwangere Bäuerin die ihrige erwartete, wahrscheinlich in der Absicht, das neugeborene Bauernkind in das gräfliche Bett zu bringen; ein intendirter Betrug, welcher indessen durch die scharfe Wachsamkeit der Marschallin Mutter verunglückt sei. Von den Aerzten habe zwar ihr, der Gräfin, Leibarzt die Gefälligkeit gehabt, die Schwangerschaft zu versichern, andere geschickte Aerzte der Provinz hätten aber eine solche nicht auffinden können. Ja sie habe einem derselben, auf den sie besonders gerechnet und der ihr nicht zu Willen sprechen wollen, sogar mit Stockschlägen gedroht. Wie sei es denkbar, daß der Graf, die vorsorgliche Marschallin, es gestattet haben würden, daß man alle weiblichen Bedienten seiner Frau entfernte zu einer Zeit und bei einer Gelegenheit, wo man nicht Aufwartung genug haben könne? Wie, daß unter allen Damen die Marquise von Bouillé allein, und vor der eignen Mutter der Kranken, das Vorrecht ausgeübt haben sollte, im Zimmer zu bleiben? Wie, daß alle diese näherstehenden Personen sich begnügt haben sollten, durch ihre Bedienten an der Thüre Erkundigungen einzuziehen, statt selbst ein oder das andere Mal Eintritt zu fordern, der ihnen nicht verweigert werden durfte? Denn die überheiße Stube mußte sich am Abende und nachdem die vielen Personen hinausgegangen, doch wieder abgekühlt haben und wenigstens für die Mutter und den Gatten Platz werden. Hätte es aber nicht vor Allem im Interesse der alten Marschallin gelegen, sich selbst vom Stande der Dinge zu überzeugen, sie, die von Anbeginn die größten Zweifel über die Schwangerschaft ihrer Tochter gehegt und späterhin beim Proceß so übereifrig sich gezeigt hatte? Sei es endlich vorgekommen und sei es möglich, eine Frau, die eine Schwangerschaft und Niederkunft überstanden, ob nun im wachenden oder Traumzustande, zu überreden, daß sie nicht niedergekommen sei, sondern noch sechs Wochen warten müsse? Wenn sie wirklich entbunden worden, so hatte eine übernatürliche Verblendung dazu gehört, sie zu überreden, daß sie es nicht sei. Die Natur sei in diesem Falle mit äußeren, unzweideutigen Zeichen so freigebig, daß man es gradezu unter die Unmöglichkeiten rechnen müsse, diesen Glauben der gelitten habenden Frau beizubringen. Und gesetzt, man hätte sie selbst so verblendet, wie aber sei es möglich gewesen, auch die Andern, besonders die in diesen Gegenständen so gewitzigte und erfahrene Mutter, die Marschallin, zu täuschen? Wenn es mit der Spazierfahrt in einer Kutsche mit Sechsen über umgeackerte Felder seine Richtigkeit gehabt, so müsse sie selbst freilich geglaubt haben, daß sie noch nicht niedergekommen sei, da eine solche Pferdebehandlung ihren Tod zur Folge gehabt haben müsse; da aber weder dieser, noch eine bedeutende Krankheit eingetreten, dürfe man auch mit Sicherheit schließen, daß ihr Glaube ein sehr richtiger gewesen sei. Nach der Gräfin eigenem Vorgeben, soll sich die Milch bei ihr erst im Monat November gezeigt haben, während sie Mitte August niedergekommen sein will. Nach dem Laufe der Natur zeige sich aber dieses, dem Kinde bestimmte, Nahrungsmittel gleich mit oder nach der Entbindung. Wenn jeder dieser Umstände, einzeln für sich genommen, unwahrscheinlich sei, so streife er, durch die Continuität der unwahrscheinlichen Ereignisse, an das Unmögliche. Eine vornehme Dame, die da glaubt entbunden zu sein, für die eine Schwangerschaft, ein Kind, das höchste Ziel ihrer Wünsche war, eine Frau ihres Standes, ihres Einflusses, die Herrin und Gebieterin im Schloß, läßt sich beschwatzen, daß das nicht wahr sei, was sie als Wahrheit gefühlt, und strengt keine der Mittel an, die ihr in reichem Maße zu Gebote stehen, um einen räuberischen Betrug, den sie doch vermuthen mußte, auf der Stelle zu entdecken. Und eben wie sie sind ihr Gatte, ihre erfahrene Mutter mit Blindheit und Stumpfsinn geschlagen, sie sehen nicht, sie suchen nicht, sie forschen nicht; sie lassen das Unsinnigste und Gefährlichste, die Spazierfahrt, zu und warten in stumpfer Albernheit auf ein Wunder, wo ein rasches Handeln, ein scharfes Ausfragen, die geringste Untersuchung sie auf das Rechte geführt hatte. Alles das ist im eignen Schlosse geschehen, wo der Graf und die Gräfin wie Souveraine walteten, in der Provinz, wo er die höchste Gewalt hatte, wo kein Umstand, wenn er ihn wissen wollte, seiner Untersuchung entgehen konnte. Aber er untersucht nicht, weil er an die Sache nicht glaubt; er glaubt nicht, weil er der Ueberzeugung ist, daß seine Gattin selbst ebenso wenig im Ernst daran glaubt. Eine Intrigue war im Werke gewesen; so viel ist klar. Aber sie ist an irgend etwas, vielleicht an der Aufmerksamkeit der nächsten Verwandten, gescheitert. Darum ließ man die Sache fallen, darum vermied man, davon zu sprechen, bis sie aus Aller Gedächtniß verschwunden wäre, um in später Zeit erst mit der Fabel herauszurücken, wo die Zeugen gestorben, die Erinnerung verwischt war. Es erscheint aus den gegnerischen Deductionen (was Pitaval als Berichterstatter in der Geschichtserzählung verschweigt, ein Fehler, den er sich leider nur zu oft zu Schulden kommen läßt), daß die Gräfin sich später in Paris von Hebammen und Aerzten untersuchen lassen und daß diese ein Gutachten dahin abgestattet haben, daß sie wirklich schwanger gewesen und niedergekommen sei. Auch diese Handlungsweise warf man ihr vor. Denn, wenn sie wirklich daran geglaubt, wäre es das Natürlichste gewesen, daß sie sich, gleich nach dem Ereigniß, in der Provinz selbst von den dort angestellten und beglaubigten Hebammen und Aerzten untersuchen lassen, statt nach der Hauptstadt zu gehen, wo man unter den vielen Kunstverständigen leicht Einen oder den Andern herauswählen kann, welcher für Geld und gute Worte ein Gutachten über Alles abstattet, was man verlangt. Der Roman habe auch bestimmte Thäter genannt, denen er die schreckliche That, die nie geschehen sei, aufgebürdet. Sie sind die Marquise von Bouillé und der Marquis St. Maixant. Welche Motive könnten diese beiden Personen gehabt haben? Ihr Liebesverhältniß, welches man zur Belebung, und Consolidirung des Romanes, wenn nicht ganz erfunden, doch ausgeschmückt und bestimmter gezeichnet habe, sei durch den Erfolg nicht erwiesen. Der Marquis war ein notorisch schlechter Charakter, in einer peinlichen Untersuchung verwickelt, flüchtig, ohne Vermögen, von Schulden gedrückt, eine Person von einem Rufe, daß jede edle Frau sich vor ihm entsetzte. Gegen den Charakter und die Moralität der Marquise von Bouillé sei nichts auszusetzen gewesen. Gesetzt aber auch, daß eine flüchtige, oder die Verirrung einer furchtbaren Leidenschaft sie zu diesem gefährlichen Menschen damals gezogen; wie sei es von einer vernünftigen, hochangesehenen, reichen Dame ihres Namens nur denkbar, daß sie sofort bei erster Bekanntschaft mit einem unzuverlässigen Menschen ein so gefährliches Bündniß geschlossen habe, erstens zu einem Capitalverbrechen, zweitens während ihr Gatte noch lebte und drittens um die Früchte desselben an der Hand eines Marquis von St. Maixant zu ernten! Auch diese Möglichkeit zugegeben, zugegeben, daß Beide, in sträflicher Leidenschaft und mit Bewußtsein, den Bund zu dem schwarzen Verbrechen geschlossen, welche fast unüberwindbare Schwierigkeiten hätten sich ihnen zur Ausführung in den Weg gestellt? Der Marquis, ein Flüchtling, im Schlosse aus Gnaden aufgenommen und die Marquise, auch als halbe Flüchtige vor ihrem Manne, der seine Hand von ihr abzog. Sie allein in dem Stammschlosse des mächtigen Grafen! Welche Mittel hatten sie? Allein konnten sie den Betrug, den Raub inmitten der zahlreichen Gäste und Dienerschaft nicht vollbringen. Zum wenigsten mußten sie zwei Bundesgenossen haben, die Hebamme und den Haushofmeister Beaulieu. Eine Frau, die eine große Kundschaft, einen guten Ruf und Erwerb; ein Mann, der sich des vollen Veltrauens seiner Herrschaft erfreute und ein gesichertes, gutes Auskommen hatte. Mit welchen moralischen Kräften ließen diese beiden Personen sich überreden? Nur Geld, nur Bestechung konnte da wirken. Mit einem Trinkgelde, mit einzelnen Goldstücken hätten Beide ihre Ehrlichkeit und ihre Aussichten sich nicht abkaufen lassen. Sie zu solcher Unthat, die ihr Glück und Leben aufs Spiel setzte, zu bewegen, dazu gehörte eine ungeheure Bestechung. Konnte die der verschuldete Marquis, die von ihrem reichen Ehemanne getrennte Marquise aufwenden? Und wenn die Letztere Mittel fand, waren sie doch nicht vielleicht umsonst aufgewandt? Denn, wenn die Gräfin ein Mal niederkam, war der Zauber ihrer Unfruchtbarkeit gelöst; es konnte ein zweiter, ein dritter Sohn geboren werden, und das Verbrechen, wenn nicht immer aufs Neue wiederholt, war umsonst begangen. Und war die Marquise fähig, sich zu solcher Unthat mit einem Manne wie St. Maixant zu verbinden, fanden Beide Mittel und Verbündete, das Verbrechen ins Werk zu setzen, weshalb es denn nur halb ausgeführt? Wenn ihr Gewissen vor einem Morde zurückschreckte, weshalb wählten sie statt des sichern und gefahrlosen Mittels, das Kind in ein Findelhaus auszusetzen, das weit gefährlichere, es in eine Familie zu bringen, wo sie jeden Augenblick, durch Schwatzhaftigkeit, durch Zufall, Drohungen und größere Bestechungen, der Entdeckung ausgesetzt waren? Nach der aus Vermuthungen zusammengesetzten Fabel der Gräfin (diesen Theil derselben erfahren wir aber erst hier aus den gegnerischen Schriften!) hätte die Hebamme dem Kinde allerdings gleich nach der Geburt die Hirnschale eindrücken wollen; aber die Marquise von Bouillé habe es verhindert. Beaulieu habe sich darauf auf ein Pferd gesetzt und den neugebornen Knaben in ein Dorf, im Gebirge der Auvergne, getragen, wo die Marquise ein Schloß hatte. Was sollte die Hebamme zu solcher Mordgier bewogen haben, wenn die Anstifterin der That es selbst nicht wollte? Wie hatte der Haushofmeister, in dem mit Gästen überfüllten Schlosse, in einer so kritischen Zeit ohne Aufsehen fortgekonnt? Aus der Auvergne sei das Kind nach Paris zur Fechtmeistersfrau gebracht worden! Wie aber hätte die Marquise das zugeben können, es so aus dem Kreise ihrer Beobachtung zu entfernen und es noch dazu der Pigoreau überlassen, die in beständigem Verkehr und Briefwechsel mit den Leuten im Schlosse stand? Die Verschwiegenheit einer solchen Person sollte mit 2000 Livres erkauft sein, ein Gebot, welches so leicht von Jedem überboten werden konnte. Das Summum der Ungereimtheit aber sei, daß die Pigoreau dasselbe Kind, aus der angegebenen Veranlassung, in das Schloß von St. Geran wieder zurückgebracht, daß Beaulieu selbst es den Aeltern vorgestellt habe. Sei es menschenmöglich, daß die Marquise, daß St. Maixant dies würden zugegeben haben? Wenn die Angabe der Gräfin wahr sei, daß Beaulieu häufig in versteckten Reden auf die wahre Abkunft des Knaben angespielt habe, hätten da nicht Gräfin und Graf mit beiden Händen zugreifen und ein Mehres von ihm erpressen müssen? Auf dem Todtenbette soll ihm ein Bekenntniß auf den Lippen geschwebt haben, wie jetzt die Gräfin und der Graf vorgeben; aber auch da noch wären keine Anstalten gemacht worden, dem Geheimniß nachzuspüren. Nach Angabe der Gräfin habe sie die Thatsache, welche sie jetzt behauptet, längst geahnet und geglaubt; wie sei es da möglich, daß die jetzt so überaus eifrige Mutter so lange Zeit unthätig und gleichgültig geblieben und so viele Personen ruhig hinsterben lassen, aus deren Munde allein sie Gewißheit, freiwillig oder durch Zwang, erlangen können? So lange die Marquise von Bouillé lebte, habe man sich nicht getraut, den geringsten Verdacht gegen dieselbe auszusprechen; erst als sie die Augen geschlossen, sei man mit dem Roman hervorgetreten, weil sie, als ein zu furchtbarer Zeuge, durch ein einziges Wort den ganzen phantastischen Grund zerstören können, auf den man die Fortdauer des Geschlechts von St. Geran bauen wollte. Auf die Kerkeraussagen der todten Hebamme könne gar nichts ankommen. Seine Gewalt, als Gouverneur der Provinz, mißbrauchend, vielleicht aus Nachgiebigkeit gegen seine listige Gattin, habe der Graf das arme Weib in das Gefängniß setzen lassen. Zu welchen Aussagen brächten nicht die Kerkerqualen! Was bedeuteten aber vor einem scharfblickenden Richter diese Geständnisse, welche sich in fortwährenden Widersprüchen umdrehten? Louise Gaillard war 83 Jahre alt, als sie im Parlamentsgefängniß gefährlich erkrankte. Als das Urtheil des Parlaments gesprochen werden sollte, suchten die Herzogin von Ventadour und die Gräfin von Lude darum an, daß sie noch ein Mal, durch zwei Räthe, vernommen würde. Dies ward ihnen abgeschlagen. Aber auf ihrem Sterbebette gab sie in Gegenwart verschiedener Personen, mit aller Freimüthigkeit die Erklärung von sich, daß die Gräfin nicht entbunden worden sei und daß alle ihre ehemaligen, das Gegentheil enthaltenden Aussagen nur Folgen der Drohungen und Martern wären. « Ebenfalls sei die Bitte beider genannten Damen, daß die Geistlichen, welche ihr das Sacrament ertheilt, darüber gerichtlich vernommen würden, ihnen abgeschlagen worden. – Auch diesen Umstand erfahren wir erst jetzt aus den Schriften der gegnerischen Advocaten; auf die Ermittelung des Tatbestandes läßt sich Pitaval nicht ein. Allen Muthmaßungen nach habe sich die Gräfin lange Zeit vergeblich nach einem Kinde umgesehen, wahrscheinlich durch ihre aufmerksame Mutter, die Marschallin, in ihren Machinationen gestört, bis sie endlich der Pigoreau das ihre nicht abgekauft, sondern abgelockt habe und es der betrübten Mutter durch das erfundene Märchen entziehen wollen. Der geheimnißvolle Taufschein, welchen die Gräfin producirt, habe allerdings seine Richtigkeit; auch daß die Pigoreau dabei interessire, aber in einer ganz andern Art, als die Gegner muthmaßen. Marie Pigoreau hatte drei Kinder: einen Sohn Anton, der bei ihres Mannes Tode schon lebte; einen zweiten, mit dem sie damals schwanger war, der zwei Monate nach des Vaters Ableben, am 9. August 1639, geboren, auf den Namen Heinrich getauft und später in das St. Geran'sche Schloß gebracht wurde, wo ihm die Laune des Zufalls und des gräflichen Ehepaares den Namen eines Grafen von Palisse beilegte; endlich später, am 7. März 1642, noch einen dritten, die Frucht eines außerehelichen Umgangs mit dem Tanzmeister Bernhard von Montes. Dieser ward in der Kirche St. Jean am Quai getauft, aus sehr handgreiflichen Gründen unter so geheimnißvollen Umständen, da weder Vater noch Mutter sich gern nennen wollten; dieser ward zu Torcy gesäugt, welches beides Jeanne Chevalier besorgte, deren Geschäft war, Kindsbetterinnen zu pflegen und Kinder solchen Herkommens unterzubringen. Eine Budenhalterin, Madeleine Tripier, im Winkel bei St. Paul, habe das Kind frei und öffentlich bis 1648 erzogen. Als der Knabe herangewachsen, habe man ihn unter die Soldaten gesteckt, wo er noch jetzt diene. Nach der Gräfin Vorgeben solle der zweite, nach des Vaters Tode, geborne Knabe, Heinrich, gestorben und, statt seiner, ihr spätgebornes Wunderkind von der Pigoreau angenommen sein. Für jenes fehlen die Beweise, für dieses die Motive. Die Liebe einer Mutter zu ihrem Kinde, wenn auch einer armen Frau ihres Standes und ihrer Lebensart, brauche nicht erwiesen zu werden, im Gegentheil müsse die Vermuthung, bis zum geführten Gegenbeweise, dafür streiten, daß sie ihr Kind lieber für sich habe, als im Besitz einer andern Mutter, wenn diese auch Reichthümer und Ehren auf dasselbe häufe. Das unnatürliche Motiv, daß sie für Bezahlung einstweilen ihr Mutterrecht aufgegeben habe, sei aber durch nichts erwiesen. Für die von der Pigoreau prätendirte Eigenschaft des Kindes spreche der Besitzstand. Der Knabe hieß Heinrich Beaulieu und war der Sohn des Fechtmeisters Beaulieu, unter diesem Namen säugte ihn die Pigoreau und war seine obrigkeitlich bestellte Vormünderin, bis er auf das Schloß von St. Geran kam. Unter diesem Namen hat er noch in spätern Jahren Briefe an seine Mutter, Marie Pigoreau, und seinen Bruder, Anton Beaulieu, geschrieben und der Almosmier des Grafen berichtete über ihn, unter diesem Namen, an dessen wahrhafte Mutter, als er derselben von der großen Gunst schrieb, welche ihr Sohn im gräflichen Hause genieße. An diesem Status des Kindes könne das Testament des Grafen nichts ändern, welches den Knaben förmlich als seinen Sohn erkennt. Denn der Graf, ein guter Mann, habe sich stets, aus zu weit getriebener Gefälligkeit, in die Wünsche seiner Gemahlin gefügt und ihren Phantasien gelebt, sodaß auch der Proceß in seinem Namen angefangen worden. Er müsse daher mit seiner Gemahlin als ein und dieselbe Person betrachtet werden und sein hinterlassenes Zeugniß habe um deswillen auf die vorliegende Frage gar keine Gültigkeit. Ueberdem hätten mehre vornehme, namhaft gemachte Personen aus der Familie jenes Bekenntniß des Grafen in seinem Testamente durch die That angefochten, indem sie es abgelehnt, die Gräfin zur Vormünderin des vorgeblichen Sohnes vorzuschlagen; und zwar aus dem Grunde, weil sie nicht die Hand dazu bieten wollen, den Sohn eines Fechtmeisters auf den Stamm des Hauses von Guiche zu pfropfen. Ebenso wenig habe an dem Status des sogenannten Grafen von Palisse der Umstand etwas geändert, daß die Gerichte zu Moulins die Gräfin zur Vormünderin desselben ernannt hätten; denn diese Gerichte hätten es aus Rücksicht für den vornehmen Stand und die Einflüsse gethan, welche die Gräfin auf sie ausübe. Dann aber hätten die Herzogin von Ventadour und die Gräfin Lude bereits dagegen Protest eingelegt und die Vormundschaft durch den von ihnen angeregten Proceß inhibirt. Bis hier waren die beiden Damen nur als Verteidigerinnen der peinlich angeklagten Marie Pigoreau aufgetreten. Für sich selbst traten sie aber als Klägerinnen wider die Gräfin von St. Geran mit dem Antrage auf, ihnen den Nachlaß des kinderlos verstorbenen Grafen von St. Geran auszuantworten, und stellten deshalb zwei Sätze auf: Erstens: Wie auch der gegen die Hebamme Gaillard geführte und gegen die Pigoreau angefangene peinliche Proceß ausfalle, so werde doch dadurch gegen sie selbst nicht erwiesen, daß dasjenige Kind, welches die Gräfin Bernhard von Guiche und Grafen von Palisse nenne, der von ihr mit dem Grafen St. Geran erzeugte Sohn sei. Wenn gegen sie diese Fiction zu Recht bestehen solle, müsse sie im Civilprocesse gegen sie ausgemacht werden. Zweitens: Habe die Gräfin zur Begründung ihrer vorgegebenen Mutterschaft nicht einen einzigen Beweis, der zu Recht beständig wäre, vorgebracht, das Kind müsse also für untergeschoben erklärt werden. In der Ausführung dieser Sätze und der daraus gefolgerten Schlüsse gerathen wir in ein Gebiet juridischer Controverse, welches, zwar an sich von großer Bedeutung und wissenschaftlichem Interesse, uns, wenn wir die Schriften der Parteien auch nur in gedrängter Kürze wiedergeben wollten, doch zu weit von unserm Zwecke und den Interessen unserer Leser abführte. Daß Jemand das Kind eines Andern sei, war der Satz der Gegner, lasse sich weder mit mathematischer, noch mit juridischer Gewißheit beweisen; man habe nur moralische Beweise, oft nur Vermuthungen, welche, um aus beständiger Unsicherheit herauszukommen, dem Richter genügen müßten. Taufregister und Kirchenbücher gälten für Beweise; aber, im Grunde genommen, welche schwache Beweise, wo der Priester nur Das aufschreibt, was ihm Die erzählen, welche das Kind zur Taufe bringen, und er keine Verpflichtung und kein Interesse hat, der Wahrheit nachzuspüren! Nach rechtlichem Herkommen werde aber, wenn dies Taufzeugniß fehle, Das an Beweisesstatt angenommen: wenn ein Kind von seinem Vater, seiner Mutter und allen Verwandten als ein rechtmäßiges, eheliches Kind erzogen und behandelt worden. Von diesen Beweisen sei aber im vorliegenden Falle nichts, weder Taufregister, noch notorische Auferziehung im älterlichen Hause, sondern das Gegentheil vorhanden. Das bloße Anerkenntniß von Vater und Mutter sei aber an und für sich kein Beweis, da Vater und Mutter einverstanden sein könnten, aus bestimmten Ursachen ein fremdes Kind für das ihrige auszugeben; vielmehr müsse in diesem Falle ein gesetzmäßiger Beweis ihrer rechtmäßigen Geburt damit verbunden sein. Von allen durch das Gesetz zugelassenen Beweisen sei demnach im vorliegenden Falle auch kein einziger geführt und das einzige positive Zeugniß, das der Hebamme, verliere durch die Umstände, unter denen es abgelegt, seine Beweiskraft. Somit träte der vorige Besitzstand, verstärkt durch so viele dringende Vermuthungen, in seine alte Kraft. Der vorgebliche Bernhard von Guiche, genannt Graf von Palisse, war der nachgeborene Sohn des Fechtmeisters Beaulieu und ist es geblieben; denn die Gräfin Susanne hat weder erwiesen, daß er ihr Sohn sei, noch daß sie jemals wirklich schwanger gewesen und mit einem Kinde niedergekommen ist. So die Ausführung der gegnerischen Partei, die, wenn alle darin aufgeführten Thatsachen erwiesen, oder vielmehr, wenn die Behauptungen der Klägerin auf so schwachen Beweisen, oder gar nur auf den Vermuthungen beruhten, wie sie darin dargestellt worden, den Ausschlag der Sache zu Gunsten der Gegner ziemlich gewiß erscheinen ließen. Aber der Beweis, den die Gräfin führte, beruhte auf zum Theil andern Thatsachen und Zeugnissen, zum Theil gewannen sie in der gegliederten Schlußfolge ihrer Deductionen ein völlig verändertes Ansehen, sodaß das, was nach jener Ausführung allerdings als ein aus der Luft gegriffener Roman erschien, an Wahrscheinlichkeit bedeutend zunahm. Die Gräfin suchte vier Punkte darzuthun: 1) daß sie wirklich schwanger gewesen; 2) daß sie wirklich von einem lebendigen Kinde entbunden worden; 3) daß man ihr dieses Kind entführt habe; 4) daß das Kind, welches sie von der Pigoreau zurückfordere, das nämliche sei, welches sie zur Welt gebracht. Der erste Punkt: die wirkliche Existenz einer Schwangerschaft , war zu jener Zeit die Sache der Notorietät in der Provinz. Es war ein so außerordentliches Ereigniß, daß die Gräfin von St. Geran, die Frau des Gouverneurs der Provinz, ihrem Gatten nach zwanzigjähriger Ehe einen Erben zu verschaffen versprach, daß alle Augen auf dies Wunder gerichtet waren, alle Welt davon sprach, sich davon überzeugen wollte. Eine Täuschung war da nicht möglich. Der Zweifel war durch die Umstände von selbst angeregt; hätte er irgendwo Grund und Boden gefunden, um Wurzel zu schießen, wäre er alsbald zu einem starken Baum aufgewachsen. Aber Niemand zweifelte, denn der erste Blick sagte zu Jedem von der augenfälligen Veränderung, welche in der Gräfin vorgegangen war. Die ersten und vornehmsten Damen, welche der Gattin ihres Gouverneurs die Aufwartung gemacht, hatten die Stärke ihres Busens, den ungewöhnlich starken Leib nicht allein gesehen, sondern auch befühlt. Die Gräfin von Saligni, ihre Tante, erklärte sich darüber gegen mehre Damen ohne alle Zweideutigkeit. Auch die alte Marschallin, gegen deren Glaubwürdigkeit Niemand etwas eingewendet, hatte, in Anerkennung der sichtlichen Schwangerschaft und der herannahenden Niederkunft, alle Einrichtungen getroffen, welche nöthig sind. Endlich bekundeten Aerzte und Wundärzte, welche, als die Grafin den unglücklichen Fall gethan, herzugerufen waren, einstimmig, daß sie damals in schwangerm Zustande sich befunden. Der zweite Punkt: Sie ist schwanger gewesen. Welchen Ausgang hat dann die Schwangerschaft genommen? Die nächste natürlichste Präsumtion ist: es wird darauf eine Niederkunft erfolgt sein. Der Hauptgrund der Gegner gegen eine solche ist, daß die Gräfin keine Schmerzen empfunden und Niemand ohne Schmerzen niederkommen könne. Aber sie hat durch 9 Stunden die allerheftigsten Schmerzen empfunden und solche Schmerzen, daß ihr grade deshalb der Schlaftrunk gereicht werden mußte; ein so starker, daß sie auch der letzte Durchbruch, der immer der schmerzhafteste ist, nicht habe ermuntern können. Denkbar sei es, daß sie alle diese Schmerzen wirklich empfunden habe, ohne in ihrer Erstarrung zu wissen, was deren Wirkung gewesen. Möglich, daß auch die letzten überaus heftigen Wehen während ihres noch wachen Zustandes die Geburt nachmals während ihres Schlafes erleichtert hätten. Das Taschenspielerkunststück ward an keiner Frau versucht, welche schon oft in Wochen gelegen; bei der gänzlichen Unerfahrenheit der Gräfin lasse sich aber leicht erklären, daß sie nichts gemerkt und später, trotz ihrer lebhaften Empfindungen, sich doch vom Gegentheil überreden lassen. Noch hatte die Arglose nicht den entferntesten Grund, ein so schwarzes Complot zu argwöhnen. Sie war ja im Kreise der Ihrigen. Auch sei es möglich, daß die ungeheuren Schmerzen noch vor dem Schlaftrunk ihr die Besinnung geraubt, daß sie da, in einer natürlichen Bewußtlosigkeit niedergekommen, das Kind während dessen heimlich bei Seite gebracht worden, und sie darauf aus einer Ohnmacht in den anscheinend unnatürlich festen Schlaf verfallen wäre. Uebrigens sei es nicht ohne Beispiel, daß Frauen ohne Schmerzen gebähren. Von der Mutter des Cicero sei dies bekannt und die abyssinischen Weiber pflegten ohne alle schmerzhafte Empfindung zu gebähren (?). Wenn sie merkten, daß das Kind komme, ließen sie sich nur auf die Knie nieder und gebähren in dieser Stellung ohne alle Wehen! Die Gräfin Susanne hat wirklich geboren. Dafür streitet erstens, wie angeführt, die Vermuthung, zweitens sind alle Anzeichen der hohen Schwangerschaft, welche vorhin bemerkt worden, plötzlich und zur berechneten Zeit wieder verschwunden. Auch fehlt es nicht an Zeugen, die mehr oder minder entfernte Indicien bekunden. Einige haben nachher die Hebamme gesehen, wie sie Tücher auswusch, auf denen alle bei einer Entbindung gewöhnlichen Merkmale zu bemerken waren. Ein Mädchen, welches im Schlosse diente, war am Morgen nach der Nacht der Hebamme begegnet, wie sie nach dem Schloßgraben ging, ein Pack Wäsche im Arm, augenscheinlich um dieselbe dort auszuwaschen. Sie fragte sie, was sie da trüge? Die Hebamme aber suchte sich mit der kurzen Antwort, es sei nichts, von ihr loszumachen. Das Mädchen ließ sich aber so nicht abweisen, sondern griff selbst zu. Sie fand, daß das Pack aus ganz blutigen Tüchern bestand. Auf ihre Frage: ob denn die gnädige Frau niedergekommen, antwortete die Hebamme mit einer gewissen Heftigkeit: »Nein, sie ist nicht entbunden.« Die Zeugin ließ sich aber damit nicht beschwichtigen. Keck erwiderte sie: »Was, die gnädige Frau sollte noch nicht entbunden sein und doch hat die Frau Marquise von Bouillé gesagt, es wäre schon geschehen, und die ist dabei gewesen.« Die Hebamme, sichtlich bestürzt, sagte darauf: »Nun, wenn die Frau Marquise Das gesagt hat, so hat sie eine lange Zunge.« Einige Zeugen hatten in der Nacht gesehen, wie Beaulieu aus dem Zimmer der Gräfin gegangen war und in einem Korbe ein Kind getragen hatte. Diese Zeugenaussagen stimmten ganz mit dem Bekenntniß, welches die Hebamme in ihrem fünften Verhöre abgelegt hatte. Der eigene Sohn der Hebamme, Wilhelm Gaillard, bekannte, nach dem Tode seiner Mutter, frei und öffentlich, wie seine Mutter ihm oftmals versichert habe: die Gräfin sei wirklich mit einem Sohne niedergekommen; Beaulieu habe ihn bei Seite geschafft, nachmals aber wieder ins Schloß zurückgebracht, wo er als Page diene. Auch hätten die Herzogin von Ventadour und die Gräfin von Lude seine Mutter mit Geld unterstützt, um ihre Verschwiegenheit zu erkaufen. Auch anderen Zeugen hatte die Hebamme und Beaulieu die Geschichte in derselben Art erzählt. Uebrigens verrathe das ganze Benehmen der Hebamme nach jener Nacht, sowie später im Gefängnisse, daß sie ihrer Schuld und der That, wie sie angegeben ist, bewußt gewesen. Statt die Schwangerschaft abzuleugnen, vertröstete sie die Gräfin und ihre Angehörigen, daß die Niederkunft noch stattfinden, daß das Kind im Mutterleibe eine falsche Lage erhalten, daß der Mond oder eine Durchschüttelung die Geburt erleichtern werde. Wozu hatte sie dieses Hinziehen nöthig, weshalb dies Alles, wenn sie selbst überzeugt gewesen, daß keine Schwangerschaft vorangegangen und keine Geburt folgen werde? Hätte es nur gegolten, die Andern damals von der völligen Unstatthaftigkeit einer Phantasie zu überzeugen, wie leicht wäre das einer Hebamme, verständigen Frauen gegenüber, geworden. Sie brauchte sie ja nur mit eigenen Augen sehen zu lassen. Das neugeborene Kind ist entführt worden. Von wem? Aus welchen Motiven? – Von der Marquise von Bouillé, in Verbindung mit ihrem Liebhaber, dem Marquis von St. Maixant. Die Motive sind von selbst gegeben und vielfach in dem Obigen ausgesprochen. Zu ihrer Unterstützung kommt es vor Allem darauf an, den Charakter beider Personen zu ermitteln. Der Marquis war wegen Falschmünzerei, Zauberei und Blutschande angeklagt; er war bezüchtigt, seine Gattin erwürgt zu haben, um eine andere Frau zu heirathen, und dieser, die auch noch verheirathet war, sei er mit Rathschlägen an die Hand gegangen, wie sie ihren Mann bei Seite schaffen könne. Die Gerichte der Auvergne verfolgten ihn, sein Vetter, der Graf St. Geran, schützte ihn als Gouverneur der Provinz. Von einem solchen Manne konnte man sich jeder bösen That, jedes schlechten Rathes versehen. Wie aber konnte eine bis da unbefleckte Dame sich einem solchen verbrecherischen Menschen hingeben, wie auf seine Rathschläge hören? Er war schön, von einnehmendem Wesen, und besaß, bei großem Verstande, die Kunst zu überreden und zu verführen in hohem Grade. Die Siege solcher gefährlichen Menschen, selbst wenn sie den Stempel des Verbrechens auf der Stirn tragen, selbst wenn ihre Hände von Blute rauchen, sind nicht selten über das schwache Frauenherz. Die Geschichte weiß davon große Beispiele, vor Bothwell und nach Bothwell. Ein Verfolgter ist immer interessant; seine Klagen, seine Bekenntnisse, niedergelegt vor einer zarten Frau, die er zu seiner Richterin wählt, sind verführerisch. Sie hofft, die Berufene zu sein, die ihn zum Edlen erheben werde; sie hofft, die eine wahre Liebe zu sein, die er nicht täuschen will. Genug, die junge Marquise liebte ihn. Seine zerrütteten Vermögensumstände waren kein Hinderniß für ihre Leidenschaft, und wie diese zu bessern wären, da zeigte sich das Auskunftsmittel von selbst. Die Marquise hatte sich durch 20 Jahre als die einzige Erbin ihres kinderlosen Bruders betrachtet. Ihre Ansprüche erschienen ihr durch diese lange Zeit fast verjährt; sie betrachtete sich in vollem Rechte, und daß ihre Schwägerin jetzt noch schwanger sein und ein Kind in die Welt setzen wollte, schien ihr eigentlich unerlaubt, als eine Störung, eine Beraubung ihrer von aller Welt im voraus anerkannten Rechte. Wenn das Kind heimlich fortgeschafft würde, geschähe kein Uebel; nur der alte Rechtszustand träte wieder ein. Das Kind selbst empfinde nichts von dem Verluste, wenn man es ehrlichen und armen Aeltern unterschöbe, es gut erzöge und später ihm ein mäßiges Glück bereitete. Unwissend, welche Ansprüche ihm die Geburt verliehen, würde es mit seinem Loose vielleicht sehr zufrieden sein. Durch St. Maixant's verführerische Beredtsamkeit, die von solchen Fundamenten aus arbeitete, ließ sich die Marquise allmälig in das Complot ein. In ihrer Leidenschaft war sie bald seine Gefangene und er hütete sich, sie frei zu lassen. So sah sie nicht ein, daß ihre Intrigue, auch wenn sie gelang, möglicherweise ganz umsonst konnte gesponnen sein, wenn die Gräfin zum zweiten oder dritten Male niederkam. Auch konnte sie sterben und der Graf eine zweite Gemahlin heimführen. Das aber waren zu weitaussehende Betrachtungen für ihre leidenschaftliche Aufregung. Beide Verbündete fanden in der Hebamme eine ihrer würdige Helfershelferin. Man wußte folgenden Ruhm ihr nachzusagen. Der Marquis von St. Maixant hatte einst einen Liebeshandel mit einer Demoiselle Jacqueline de la Gardie . Die junge Dame erklärte auf seine stürmischen Angriffe sehr naiv, sie würde sich ihm nicht mehr widersetzen, wenn sie nicht eine so große Furcht vor den Schmerzen der Niederkunft hätte. Der Marquis versicherte ihr darauf, wenn ihre Vertraulichkeit solche Folgen haben sollte, kenne er eine treffliche Hebamme, die Louise Gaillard, welche die Kunst verstehe, bei der Entbindung den Weibern die Schmerzen zu benehmen, und sich darin schon oft versucht habe. Die Demoiselle de la Garde hat diesen Umstand selbst als Zeugin in dem Proceß bekundet. Man meint, die Bestechung eines so treuen Hausdieners, wie des Haushofmeisters Beaulieu, müsse den Verbundenen sehr schwer geworden sein. Möglich; aber er war ein kriechender Diener und kriechende Seelen sind leicht zu verführen. Wenn er nicht durch baares Geld, so ward er durch ungeheure Versprechungen bestochen; aber er handelte nicht leichtsinnig, indem er sie annahm, denn er hatte die Bürgschaft dafür in Händen, seine Kenntniß vom Complot und das Kind selbst. Mit denselben Mitteln und auf dieselbe sichere Bürgschaft vertrauend, ließen sich wahrscheinlich auch die Hebamme und die Geschwister Quinet bestechen; auch noch andere Verbündete, von denen später die Rede sein wird. Je mehr ihrer waren, um desto sicherer waren sie, den eigentlichen Urhebern des Complottes gegenüber, und von Seiten dieser bedurfte es daher keines Geldaufwandes, welcher ihre damals beschränkten Mittel überstiegen hätte. Für die Thatsache, daß das Kind wirklich entführt worden, sprechen aber folgende Zeugnisse unverdächtiger Personen. Die oben erwähnte Jacqueline de la Gardie bekundete, der Marquis von St. Maixant habe ihr einst erzählt: durch ein sinnreiches Kunststück, welches er ins Werk gesetzt, sei der Sohn eines Gouverneurs einer Provinz, ja der Enkel eines Marschalls von Frankreich, entführt worden. Als sie ein anderes Mal mit ihm über die Marquise von Bouillé gesprochen, habe er geäußert: wenn die Marquise noch reich würde, so wäre sie ihm dafür Dank schuldig. Noch später befanden sich Beide auf einem Landgute in einer sehr schönen Gegend, welches dem Marquis gehörte. Voll Entzücken rief die Geliebte: »Ah quel beau lieu!« worauf St. Maixant erwidert: »J'ai encore un autre beau lieu, qui m'a rendu les moyens, de faire une fortune de 500,000 écus!« Jadelon, Sieur von Barbe Sange , fuhr einst auf der Post, die von Paris nach der Auvergne führt, mit dem Marquis von St. Maixant. Unterweges vertraute ihm der Letztere geradezu, daß die Gräfin von St. Geran wirklich entbunden worden, und er, der Marquis, das Kind in seiner Gewalt habe. Noch bestimmter lautete das Zeugniß eines jungen Edelmannes, Prudent Berger , der früher als Page in Diensten des Marquis gestanden und bei ihm viel gegolten hatte. Als St. Maixant später, seiner schweren Verbrechen wegen, im Gefängnisse des pariser Parlaments gesessen, erzählte er seinem Vertrauten die ganze Geschichte von der Entführung des Kindes mit allen den Einzelnheiten, die wir bereits kennen. Berger gab ihm seine Verwunderung darüber zu erkennen, daß er, den schon so verdrießliche Händel drückten, sich nicht von der Sache loszumachen suche. Der Marquis hatte darauf geantwortet, daß er schon ein Mal den Entschluß gefaßt gehabt, das Kind seinem Vater zurückzugeben, zumal da auch ein Kapuziner, dem er gebeichtet, ihm diese Buße bereits auferlegt habe. Später ein Mal, als St. Maixant, durch Nachsicht des Stockmeisters, gelegentliche Spaziergänge außerhalb des Gefängnisses gemacht, hatte der Marquis ihn, den Zeugen, auf ein Kind von ungefähr sieben Jahren, das blond und schön gewesen, aufmerksam gemacht und ihm gesagt, er solle es wohl in Augen behalten, wenn er ihn etwa später ein Mal zu dem Knaben schicken sollte. Noch später gestand er ihm, eben dieser Knabe sei das Kind des Grafen St. Geran gewesen. Der Zeuge erkannte vor Gericht bei der Confrontation den Grafen von Palisse für dasselbe Kind an. Auf seinem Sterbebette, als der Geistliche ihn mit den Sacramenten versah, erklärte der Marquis mit vieler Unruhe: er habe dem Grafen und der Gräfin von St. Geran noch ein Geheimniß zu entdecken; aber der Todeskrampf überkam ihn zu plötzlich und er starb, ohne das Wort auszusprechen. Auch dies ward durch verschiedene Zeugen bekundet. Kann, nach so bestimmten Zeugenaussagen, noch die Thatsache der Entführung und daß der Marquis von St. Maixant der Hauptthäter war, bezweifelt werden? Daß die Marquise von Bouillé dabei seine Verbündete gewesen, wäre allerdings noch zu beweisen. Aber schon aus dem bisher Ermittelten sprechen dafür die dringendsten Vermuthungen: ihre plötzliche Abreise von Vichy, nachdem die Gräfin ihre Unterredung mit der Hebamme belauscht hatte; ihr Eifer, womit sie sich dieser Frau im Processe annahm; das Geld, welches sie anwandte, den Lauf desselben zu hemmen. Ein bestimmteres Zeugniß legte der eigene Stallmeister der Marquise, der Herr von Forestière , aber erst nach ihrem Tode, ab. Die beiden Kammermädchen der Frau von Bouillé, die Schwestern Quinet, waren, in äußerstem Verdruß über die Marquise, aus deren Diensten gegangen. Die älteste war sogar so weit gegangen, daß sie ihr die geballte Faust unter die Nase hielt und, wie in rasendem Zorn, ihr erklärte: es gereue sie Alles, woran sie Theil genommen und sie wolle das ganze Geheimniß verrathen, und wenn sie auch dafür gehangen würde. Forestière war auf Befehl seiner Herrin zu den Schwestern nach Riez geritten, um ihnen Geld zu bringen; auch machte er ihnen das Anerbieten, wieder zur Marquise zurückzukehren, wo sie es so gut wie irgend möglich haben sollten. Die Schwestern zeigten sich auch nicht abgeneigt. Sie erklärten dem Stallmeister, der Guardian der Kapuziner habe ihnen ihr Geheimniß durch das Versprechen einer großen Belohnung von Seiten der Gräfin von St. Geran ablocken wollen, sie wären aber ihrer früheren Herrin zu viele Verbindlichkeiten schuldig. Um sich dankbar zu zeigen, hatten sie dem Herrn von Forestière einen Aufsatz von 25 Artikeln übergeben, welche ihnen der Guardian auf ihren Wunsch und um sich die Sache reiflicher zu überlegen, vorgelegt hatte. Diesen möchte der Stallmeister der Marquise überreichen, damit sie in Stand gesetzt werde, ihnen Anleitung zu geben, wie sie auf die Fragen antworten sollten. Forestière selbst verließ einige Zeit darauf die Dienste der Marquise. Beim Abschiede warnte sie ihn, ja nichts von Dem auszuplaudern, was er von den Quinets erfahren. Ihr Haushofmeister Lisle wisse mit Dolchen umzugehen, und sie stände ihm für eine Belohnung von hundert Stichen für seine Schwatzhaftigkeit. Ob die Quinets selbst vernommen worden, erhellt aus Pitaval's Mittheilungen nicht, obgleich dies Verfahren, wenn sie nicht etwa später verschwunden waren, so nahe lag. Wir erfahren nur aus den klägerischen Deductionen: daß Beide wirklich wieder in die Dienste der Marquise traten. Sie verheirathete die älteste Schwester, mit 12,000 Livres Mitgabe, an ihren Haushofmeister Lisle; die jüngste mußte bei ihr bleiben. Trotz dieser Gunstbezeigungen konnten sie indeß ihrer geschwätzigen Natur nicht Meister werden. Zum Marquis von Canillac äußerte die älteste eines Tages, als grade ein Monitorium wegen dieser Sache von den Kanzeln verlesen wurde: »Der Herr Graf von St. Geran sucht Etwas sehr weit, was er doch ganz nahe bei sich hätte.« Diese Umstände waren schon in dem ersten Processe gegen die Hebamme zur Sprache gekommen, und es war drauf und dran, daß die Gerichte wider die Marquise von Bouillé eingeschritten wären, wenn nicht der Graf von St. Geran selbst, der damals noch lebte, es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln hintertrieben hätte, um die Ehre seiner leiblichen Schwester zu schonen. Eben so deutliche Zeugnisse wie gegen die Marquise sprachen für die Mitschuld des Haushofmeisters Beaulieu . Aus den Aussagen der Mademoiselle de la Gardie wissen wir St. Maixant's verfängliche Aeußerung über den beau lieu, der ihm ein Vermögen von 500,000 Thaler zuzuwenden versprochen. Deutlicher spricht für seine Schuld sein eigenes Benehmen seit der verhängnißvollen Nacht. Sichtlich wurde der sonst heitere, lebenslustige Mann seitdem von einer innern Unruhe umhergetrieben, welche ihn nie verließ. Er ließ Reden fallen, aus denen man schließen konnte, daß ihm ein Geheimniß auf dem Herzen lag, welches er gern entdeckt hätte. Oftmals, wenn er sah, wie der Graf und die Gräfin den Knaben Heinrich mit Liebkosungen überhäuften, gab er zu verstehen, sie hatten mehr Ursache, den Knaben zu lieben, als sie selbst glaubten. Zu anderer Zeit ließ er fallen, er habe das Leben und die Ehre der Marquise von Bouillé in Händen; sie müsse zittern, wenn sie ihn sähe. Zu einem Steuerbeamten in Moulins, der einst äußerte, er könne sich glücklich schätzen, daß sein Neffe von dem gräflichen Ehepaare so außerordentlich geliebt werde, sagte er: »Sie können ihn wol lieben, denn er geht sie nahe genug an.« Einem Mönche legte er die Gewissensfrage vor: ob Jemand, der Antheil an der Entführung eines Kindes genommen, sein Gewissen schon hinlänglich befreit hätte, wenn er das Kind wieder in die Hände der Aeltern zurückgeliefert, jedoch ohne ihnen zu sagen, daß es ihr Kind sei? Beaulieu entfuhren diese Aeußerungen wahrscheinlich in der Ueberzeugung, daß sie von keinen Folgen sein würden; die Zeit habe bereits eine dichte Hülle über sein Verbrechen gebreitet. Die Hauptpersonen beim Complot mochten anders denken; ihnen schienen diese Aeußerungen sehr gefährlich und – sagen die Ankläger, führen aber keine Beweise dafür an – sie entledigten sich des Schwätzers durch ihm beigebrachtes Gift. Mit dem Tode ringend verlangte Beaulieu sehnlichst, seine Herrschaft zu sprechen. Er habe sie um eines großen Schadens willen, den er ihnen zugefügt, um Verzeihung zu bitten. Der Graf und die Gräfin dachten an irgend eine Veruntreuung, die er sich zu Schulden kommen lassen und wollten ihn schonen. Sie verlangten deshalb keine Erklärung und zögerten, an sein Sterbebett zu kommen. So ließen sie ihn sterben, ohne ihn gesehen zu haben! Erst später fanden sie Gründe genug, diese, freilich unbegreifliche, Nachlässigkeit zu bereuen. Die Deduction der Kläger kam auf den vierten wichtigen Punkt, daß der von der Gräfin auferzogene Knabe, Heinrich oder Bernhard, genannt Graf von Palisse, mit dem Kinde identisch sei , welches in der Nacht zum 17. August von der Gräfin geboren und von den Verbündeten entführt worden. Sie lieferten darüber folgende Geschichtserzählung, bestätigt durch die Aussagen solcher Zeugen, welche sich das Kind, so zu sagen, von Hand in Hand zugelangt hatten. Als das Kind zur Welt gekommen war, bemühte sich die Hebamme, es beim Leben zu erhalten. Sie löste und unterband ihm die Nabelschnur. Aber einen Augenblick darauf besann sie sich eines Andern; sie wollte das unschuldige Wesen umbringen und fing schon an, ihm den Hirnschädel einzudrücken, sodaß es kaum ihren Klauen entrissen werden konnte. Weshalb diese Wuth sie überkam, ob auf Wink St. Maixant's, oder der Marquise, oder weil sie dachte, schnell ihn abgethan, so ist alle Gefahr und Noth vorüber, wird uns nicht gesagt, wol aber, daß der Knabe zeitlebens Zeichen des mörderischen Angriffs dieses Weibes an seinem Leibe behalten habe. Wenn dieser Angriff aber wahr ist, so läßt sich aus allgemein psychologischen Gründen sehr wohl erklären, wie gerade die Hauptanstifterin des Verbrechens, die Marquise von Bouillé, sich demselben widersetzt habe. Sie war ein Weib, noch kein durchaus verderbtes Weib, sie war die Tante des Knaben; sie wollte ihn verschwinden machen, lechzte aber nicht nach seinem Blute. In einer edlen, doch sehr natürlichen, Regung entriß sie ihn den Händen der Mörderin. Vielleicht that es auch Beaulieu, möglicher Weise auch St. Maixant selbst. Die Männer wußten, was ein Mord für Folgen haben könne; der Letztere dachte auch vielleicht, daß er in dem lebendig erhaltenen Kinde ein Unterpfand behalte, welches ihm die Marquise in seine Hand liefere. Man legte das Kind eingewickelt in einen Korb. Beaulieu trug es, unter seinem Mantel, aus dem Zimmer bis an die Pforte am Schloßgraben, ging über die Brücke in den Park, welcher zwölf Ausgänge hatte, zu welchen allen Beaulieu die Schlüssel besaß. Hier, nachdem er hinaus war, setzte er sich auf ein bereit stehendes Pferd und ritt nach einem eine Stunde entfernten Dorfe, wo die Frau eines gewissen Claude Gautier dem Kinde die erste Milch gab. Dann ritt er weiter, durch den Fluß Allier nach Port de la Chaise, stieg hier bei einem gewissen Bouchand ab, ließ das Kind durch die Wirthin vom Hause säugen und verfolgte dann seinen Weg nach der Auvergne. Der Tag war sehr heiß, die Luft drückend, das Pferd wurde matt und das Kind unruhig. Als ein Fuhrmann vorüberkam, Paul Poition, der eben nach Riom fahren wollte, ward Beaulieu bald mit ihm Handels eins, setzte sich mit dem Kinde in den Wagen und band das Pferd hinten an. Im Gespräch mit dem Fuhrmanne erzählte er ihm, er würde nicht so viel Sorge für das Kind tragen, wenn es nicht aus einem der vornehmsten Häuser im Bourbonnais stamme. Gegen Mittag kamen sie abermals nach einem namhaft gemachten Dorfe, wo die Wirthin, bei der sie einkehrten, dem Kinde wieder die Brust gab. Da sie es noch ganz blutig fand, wärmte sie Wasser und wusch es am ganzen Leibe. Beaulieu fuhr mit Poition noch bis Riom. Dort trennte er sich von ihm, indem er ihm eine falsche Anweisung gab, wo er anzutreffen wäre. Er selbst setzte seine Reise auf einer genau beschriebenen Tour bis in das Gebirgsdorf Descoutoux, in der Auvergne fort. Hier, wo die Marquise von Bouillé ein Schloß besaß, in welchem sie sich dann und wann aufhielt, übergab er das Kind an eine Frau, Namens Gabriele Moiniot, die es säugen sollte, und zahlte ihr einen Monat Lohn im voraus. Die Frau aber wurde ängstlich, weil man ihr den Namen der Aeltern des Kindes nicht sagen wollte, auch nicht, wohin sie von dem Säugling Nachricht geben könne. Sie behielt es daher nur 8 Tage bei sich. Das Geheimnißvolle der Sache machte in der ganzen Gegend Aufsehen; es wollte sich Niemand mehr zur Amme hergeben. Um deshalb brachte man das Kind aus dem Dorfe fort. Bis hier gründen sich die Berichte auf die unverdächtigen Zeugnisse des Fuhrmannes, der Frauen, welche das Kind säugten, und anderer Leute, welche es unterwegs sahen. Von da ab weiß man aber nicht mehr von ihm, als daß Leute es abgeholt, mit ihm auf der Landstraße von Burgund fortgingen und ihren Weg quer durch einen großen Wald nahmen, wo man ihre Spur verlor. Erst in Paris findet sich der Faden der Geschichte wieder deutlicher vor. Der Knabe ward der Marie Pigoreau übergeben, die den Säugling sehr gern aufnahm, weil man ihr zu seiner Erziehung 2000 Livres beim Krämer Ragunet daselbst anwies. Das Kind war noch ungetauft und blieb es bis zum siebenten Monat nach seiner Geburt. Aber die Pigoreau fand Mittel, dasselbe ohne Nennung eines Namens in der Kirche St. Jean am Quai taufen zu lassen, worüber der mysteriöse Taufschein, der zu den Acten gekommen, ausgestellt wurde. Erwiesen durch Zeugen ist, daß die Pigoreau selbst, in Person, bei der Taufe zugegen war; sie saß während der Handlung im Beichtstuhl und gab dem Pathen für seine Mühe sechs Sous. Die Mutter eines Täuflings pflegt nicht bei der Taufe zu sein. Nach dem Datum des Scheines war sie damals schon allzulange Witwe, um noch jetzt mit einem Kinde ihres verstorbenen Mannes niedergekommen zu sein. Der Behauptung der Gegner, daß der getaufte Knabe ein uneheliches Kind derselben gewesen, wird seltsamerweise nur mit der Präsumtion, die für die Ehrbarkeit der Pigoreau spreche, begegnet. Man wandte wahrscheinlich um deswillen nicht viel Mühe auf diesen Punkt, weil die gegnerische Behauptung einer soliden Begründung entbehrte. Der Krämer Ragunet bekundete, ihm sei aufgetragen worden, der Pigoreau 2000 Livres auszuzahlen, mit dem Versprechen, ihr künftig noch mehr zu geben, wenn sie das Kind erzöge. Wäre es ihr eignes Kind gewesen, wie kam man dazu, ihr eine so bedeutende Summe auszusetzen? Sie war immer in dürftigen Umständen; auf ein Mal, ohne daß man einen Grund der Veränderung wahrgenommen, befand sie sich in einer Art Wohlstand. Ragunet hatte ihr aber später nichts mehr auszahlen sollen, weil – das Kind nicht mehr bei ihr war. Die Pigoreau versah, seit dem Tauftage, das Kind mit feiner Wäsche, die weit über ihren Stand war. Sie brachte es nach Torcy. Zu ihrer Gevatterin, der Frau Paillard, welcher sie es zum Säugen übergab, sagte sie: das Kind gehöre sehr vornehmen Aeltern, und ihr eigen Leben wäre ihr nicht so lieb, als die Erhaltung des Kleinen. Die Paillard ward krank und die Pigoreau mußte das Kind wieder von ihr abholen. Bei der Gelegenheit äußerte sie: es sei Schade, daß sie das Kind nicht weiter säugen könne. Das würde ihr so viel eingetragen haben, daß sie zeitlebens nichts weiter gebraucht hätte. Eine Witwe Seguin in Torcy erhielt nun von ihr das Kind zum Säugen. Auch dieser vertraute sie in ihrer Schwatzhaftigkeit das Geheimniß an: daß das Kind von vornehmer Geburt sei. Sein Vater, ein großer Herr, würde gewiß ihr Glück machen, wenn sie es wohl in Obacht nähme. Als der Knabe 18 Monat alt war, wurde er entwöhnt und die Pigoreau nahm ihn zu sich. Jetzt hieß er Heinrich und galt für ihren verstorbenen Sohn Heinrich. Da aber ihre Nachbarn und Bekannten von dem Tode desselben unterrichtet waren, miethete sie sich in einem entfernten Viertel der Stadt ein, wo sie Niemand kannte. Die Marquise mochte des Zahlens der bedeutenden Summen überdrüssig werden, da sich noch gar kein Endpunkt zeigte, wo sie die Früchte ihres Betruges ernten konnte. Die Pigoreau suchte sich deshalb des Kindes wieder zu entledigen und brachte es zu ihrem Schwager Beaulieu, der, gern oder ungern, sich des Knaben annehmen mußte, und der weitere Hergang ist uns bekannt. Alle diese Umstände, in Verbindung gebracht mit den oben erwähnten Aeußerungcn Beaulieu's, der Quinet's u. A., begründen schon an und für sich eine starke Vermuthung, daß dieses Kind identisch ist mit dem im Dorfe der Auvergne untergebrachten, also auch mit dem, welches die Gräfin Susanne geboren und das ihr in jener Nacht gestohlen wurde. Dazu kommen aber noch folgende durch vollgültige Zeugenaussagen bekundete Umstände. Mehre hatten die Pigoreau zu verschiedenen Malen ausrufen hören: sie dürfe blos für ihren ältesten Sohn sorgen, der Kleine habe sein Glück schon gemacht. Als sie ein ander Mal von dem Entschlusse sprach, ihren Heinrich fortzugeben, stellte man ihr vor, sie solle doch lieber den Aeltesten fortbringen und den Kleinen behalten, worauf sie antwortete: es könne nicht anders sein, das hänge nicht von ihr ab. Der Pathe des Kindes, Maur Marmion, der Krämer Ragunet und die Magd der Pigoreau hatten mehrmals gehört, wie sie sagte: der Graf von St. Geran sei schuldig, das Kind zu sich zu nehmen. Zu Andern hatte sie geäußert: der Knabe sei aus einem viel zu guten Hause, als um Pagenlivrei zu tragen. Die Pigoreau selbst gab durch ihr Benehmen während des Processes der Vermuthung die größte Stärke. Ihr war durch ein Arrêt des Parlaments, unter Verwarnung, daß sie sonst der wider sie angebrachten Beschuldigungen für überwiesen erachtet werden solle, verboten; sich aus Paris zu entfernen. Ja, sie selbst (freilich auf Eingebung der Herzogin von Ventadour und der Gräfin von Lude) hatte darauf angetragen, sie mit gewissen Zeugen zu confrontiren, und man erwartete von ihrer Kunst, Winkelzüge zu machen, und von ihrer Zungengabe, daß sie die Zeugen außer Fassung bringen würde. Als aber der Befehl an sie ergangen war, sich behufs dieser Confrontation auf drei Tage ins Parlamentsgefängniß zu stellen, mußte sie der Muth verlassen haben. Sie war plötzlich aus Paris geflüchtet und ist nicht wieder zum Vorschein gekommen. Es ist ferner erwiesen, daß St. Maixant geäußert, er habe den Sohn eines vornehmen Mannes in seiner Gewalt, daß dieser Knabe der Sohn des Grafen St. Geran sei. Zur Pigoreau hatte er sich mehrmals in Begleitung eines Pagen begeben und diesem anempfohlen, den Kleinen wohl ins Auge zu fassen, um ihn wieder zu erkennen; und dieser Kleine ist Derselbe mit dem Knaben, welcher im Schlosse von St. Geran aufgenommen worden. Der Identität des Knaben, den die Pigoreau säugen lassen, mit dem geraubten Kinde der Gräfin Susanne stände also nur der nicht ganz gehobene Einwand entgegen, daß der Sohn der Pigoreau, Heinrich, nicht erweislich gestorben sei, daß demnach die Vermuthung für sie streiten könne, es sei nicht das geraubte Grafenkind, sondern der Fechtmeisterssohn Heinrich. Einen Todtenschein konnte die klagende Partei nicht aufbringen; aber auch hier wußten zwei Zeugen von außergerichtlichen Zugeständnissen der Pigoreau, daß ihr eigner Sohn Heinrich wirklich gestorben sei. Außerdem hatte der oben genannte Jadelon, Herr von Barbe Sange, noch aus dem eigenen Munde der Pigoreau gehört, das Kind, welches sie aufs Schloß gebracht, wäre nicht ihr Sohn, sondern des Grafen, und seiner Zeit wolle sie das schon beweisen. Die Gräfin von Montalivan hatte von der Mutter der Pigoreau die ganze Geschichte von der Entführung des Kindes bis zum Augenblick, wo es wieder in das Schloß gebracht wurde, erzählen gehört. In allen kleinen Umständen stimmte diese Erzählung mit den bisherigen Aussagen. Endlich konnte das Kind schon um deswillen nicht der Posthumus des Fechtmeisters Beaulieu sein, weil der Knabe Heinrich, wie zu den Acten ermittelt worden, braun gewesen mit kleinen Augen, der Graf von Palisse aber blond war und große blaue Augen hatte. Desgleichen konnte es nicht der Bastard des Tanzmeisters Bernhard von Mantes sein, weil dieser schwarzes Haar und eine ganz schwarzbraune Gesichtsfarbe hatte. Ob dieser Bastard des Tanzmeisters aber die Pigoreau zur Mutter habe, war nicht erwiesen, vielmehr stritt die Vermuthung dafür, daß die Fechtmeisterswitwe sich fälschlich und zur Verunglimpfung ihrer eigenen Ehre, für die außereheliche Mutter des Bastards ausgegeben. Dagegen stellte sich heraus, daß der Bastard anderswo gesäugt und entwöhnt, auch bei seinem natürlichen Vater erzogen worden. Schließlich hatte, als eine Commission des Parlaments sich zur Untersuchung der Sache nach Torcy mit dem kleinen blonden Grafen von Palisse begeben, sowol die Amme, als eine große Zahl dort wohnhafter Personen ihn für den Säugling erkannt, welchen die Pigoreau dahin gebracht, und in dessen Namen sie Allen, welche sich um ihn verdient machen würden, so vielerlei versprochen hatte. Sie Alle erkannten ihn an seiner weißen Haut, an der Farbe seiner Augen und Haare und – an dem Eindruck, welchen die Finger der mörderischen Hebamme auf seinem Kopfe zurückgelassen hatten! Wir konnten bei einem Processe, der vor zweihundert Jahren geführt wurde, und dessen Actenstücke, wie sie uns vorliegen, auch schon ein hundert und funfzigjähriges Alter in Anspruch nehmen, nur dem Gewährsmanne, der sie uns aufbehielt, folgen, mußten deshalb die historische Reihefolge des wirklich Ermittelten verlassen und, uns dem Gange, den er erwählt, anschließend, zuerst die Zweifelsgründe, dann die Entscheidungsgründe, beide nach Darstellung der Parteien, geben. Daß für unsere Anschauungsweise eines Criminalprocesses in dieser Art viel Ungenügendes, unsern Rechtsgefühlen Widerstrebendes liegt, brauche ich nicht anzuführen. Indessen hätte der Versuch, eine wirklich geschichtliche Darstellung der Thatsachen unsererseits, ohne Beihülfe wirklicher Actenstücke, auf andere Abwege geführt. Zudem dürfen wir annehmen, daß Pitaval, nachdem er die rationes dubitandi der Gegner vorausgeschickt, in der umständlichern, mit allen Beweismitteln ausgestatteten Ausführung der Gräfin St. Geran zugleich, wie ein gerichtlicher Referent, die Entscheidungsgründe, welche die Richter in letzter Instanz bestimmten, im Auge gehabt habe. Diese letzteren mußten überwiegend erscheinen. Es war überzeugend nachgewiesen: daß die Gräfin wirklich schwanger gewesen; daß sie entbunden worden; daß der Marquis von St. Maixant und die Marquise von Bouillé das Kind fortgeschafft hatten; daß die Hebamme, als dämonisches Werkzeug dieses Verbrechens, das Kind dem Haushofmeister Beaulieu übergeben; daß dieser es noch in derselben Nacht fortgetragen hatte; daß er es, auf einer bestimmt nachzuweisenden Reiseroute, bis in ein Dorf der Auvergne gebracht, wo die Marquise von Bouillé angesessen war; daß von dort ein Knabe nach Paris in die Hände der Schwägerin Beaulieu's, der Pigoreau, gebracht wurde, für das von den nämlichen Personen, welche das Kind der Gräfin St. Geran entwandt, sehr viele und geheimnißvolle Sorge getragen wurde; daß dieses Kind, nach so vielen complicirten Beweismitteln, für identisch mit jenem angenommen werden muß, und daß dieses Kind endlich, auf die angegebene Art, wieder in die Hände seiner Aeltern zurückgeliefert worden. Die Lage der Parteien hatte sich nach diesen Ermittelungen umgewandelt. Die Beweise waren auf Seiten der Gräfin, die Herzogin von Ventadour und die Gräfin von Lude konnten ihre Ansprüche nur noch auf Vermuthungen begründen, und es kam darauf an, ob sie von der Stärke waren, um die Kraft jener Beweise zu schwächen. Es ist ausgemacht, daß die Beweisführung, daß Jemand das Kind seiner Aeltern sei, sich nur auf Vermuthungen gründet. Wenn die Kindschaft bestritten wird, kann dies nur durch Vermuthungen geschehen; die Vertheidigung kann ebenfalls nur Vermuthungen zum Fundament haben. Nach den französischen Rechtsgelehrten, deren Autorität damals anerkannt war, dienten außer schriftlichen Documenten und dem Zeugnisse der Aeltern, drei Stücke zum Beweise: die Erziehung, Zeugenaussagen und die Notorietät. Zugleich bestimmten diese Rechtsgelehrten vier Umstände, durch welche der Richter zur Gewißheit gelangen könne: 1) wenn das Kind von Vater und Mutter anerkannt worden, 2) wenn keine Ursache und kein vernünftiger Vorwand einer Einschiebung angeführt werden können, 3) wenn Vater und Mutter den unbefleckten Ruf der Rechtlichkeit hätten und 4) wenn die Mutter wirklich schwanger gewesen. Als Anzeichen für ein untergeschobenes Kind werden dagegen angeführt: 1) wenn die angebliche Mutter schon ziemlich alt gewesen; 2) wenn sie Reden ausgestoßen, aus denen man ein Verbrechen der Art wol muthmaßen könne; 3) wenn die angebliche Entbindung ohne Beistand einer Hebamme erfolgte, und 4) wenn sie die Schwangerschaft ihren Verwandten verheimlicht und sich dazu an einen abgesonderten, für ihr Vorhaben bequemen Ort begeben hat. Der Grundsatz, daß eines Vaters oder einer Mutter Zeugniß über den Status ihrer Kinder keinen Glauben verdiene, darf nicht allgemein genommen werden. Er hat seine volle Gültigkeit zu Gunsten des Kindes, wenn Vater oder Mutter dasselbe verleugnen wollen; im umgekehrten Falle aber muß, wenn es von den angeführten Umständen unterstützt wird, das Zeugniß von Vater und Mutter hinwiederum Gültigkeit haben, oder alle moralische Ordnung und Sitte sind umgestürzt. Der Graf von St. Geran war ein rechtlicher und edler Mann. Seine ganze Handlungsweise in diesem Processe, die Schonung, mit welcher er gegen seine verbrecherische Schwester verfuhr, geben davon Zeugniß. Ihm war es darum zu thun, sein uraltes, edles Geschlecht fortzusetzen. Ist es bei solchen Gesinnungen denkbar (argumentirt sein Anwalt, vielleicht auch seine Richter), daß er sich mit einer so niederträchtigen That befleckt »und die Frucht der Unzucht eines Elenden aus dem niedrigsten Pöbel zu sich genommen haben würde, um den Bastard als Sprößling und Stammhalter unter die Reihe hochberühmter Ahnen des Hauses Guiche zu pflanzen?« – Andere Motive waren ihm fern. Ihn trieb kein unauslöschlicher Haß gegen seine Schwester und Nichte. Ja, wenn solche gemeine Triebfedern ihn bewegt hätten, würde er auch im Tode, im Moment des Sterbens ihnen gefröhnt haben? Sein Testament ist das deutlichste Zeugniß seines aufrichtigen Glaubens an die Echtheit seines Sohnes. Er erklärte ihn für sein Kind und setzte ihn zu seinem Erben ein. Es ist an und für sich eine falsche Vermuthung, daß ein fremdes Kind eine solche blinde Zärtlichkeit einflößen solle, daß man es, auf die Gefahr hin, eines strafbaren Betruges überwiesen zu werden, für sein eignes ausgebe. Die Gegner haben aber keinen einzigen Umstand anführen können, aus dem sich vermuthen ließe, daß Graf und Gräfin eines solchen Verbrechens fähig gewesen wären. Weder Feindschaft, noch Erwartung von Vortheilen konnten ihn bewegen, seinen unbefleckten Ruf, die Ehre seines Hauses durch eine Niederträchtigkeit aufs Spiel zu setzen. Was aber hatte die Gräfin bewegen sollen, eine Dame, die in allen Vorzügen, welche Geburt, Stand und Reichthum gewähren, erzogen, allen Vergnügungen und der Heiterkeit des Lebens sich überlassen können, sich auf die leichtsinnigste Art viele Jahre hindurch allen Unruhen, Beängstigungen und qualvollen Sorgen und Arbeiten hinzugeben, die solch ein Proceß nothwendig nach sich ziehen mußte? Mit dem Zweck, einen Bastard aus dem Pöbel in ihre Familie zu bringen, und mit der Gefahr, entlarvt, bestraft zu werden und auf diese selbe Familie, welche sie um Alles erhalten wissen wollte, einen unauslöschlichen Schandfleck zu bringen! Die Herzogin von Ventadour und die Gräfin Lude hatten zuletzt noch den Einwand gemacht, daß, was etwa im Criminalprocesse gegen die Hebamme und die Pigoreau hinsichts des Kindes ausgemacht werde, gegen sie, insofern es die Beurtheilung des Status des Kindes betreffe, keine Gültigkeit habe. Das peinliche Verfahren müsse hier streng von der Civilsache getrennt werden. Wenn daher auch im Criminalprocesse entschieden werde, daß die Hebamme ein Kind des Grafen von St. Geran geraubt und daß die Pigoreau dasselbe verheimlicht und auferzogen habe, so stehe gegen sie damit nicht fest, daß ein solches Kind wirklich geboren und der Graf von Palisse dieses Kind sei; vielmehr müsse ihnen nach wie vor freistehen, dessen Eigenschaft als Sohn und Erbe des Hauses St. Geran zu bekämpfen. Die Gerichte gingen auf diesen Einwand nicht ein, da es ein unverletzlicher Grundsatz sei, daß ein und dieselbe Frage über den Status eines Menschen nicht mehr als ein einziges Mal entschieden werden könne. Das einmal erfolgte Urtheil müsse auf immer und in Bezug auf alle Personen für Recht gelten. Denn wenn ein Familienglied gegen einen angeblichen Impostor aufgetreten und zurückgewiesen worden, so könne es nicht einem zweiten und dritten und endlich Jedem, der noch zweifle, gestattet sein, immer aufs Neue seine Echtheit anzufechten; diese sei vielmehr durch das eine rechtskräftige Urtheil gegen Alle und gegen Jeden auf immer festgestellt. Der Proceß hatte länger als 16 Jahre gedauert; vom Parlament waren mehr als 15 Arrêts erlassen worden. Endlich am 5. Juni 1666 wurde das Endurtheil gesprochen. Es lautete dahin: daß Bernard von Guiche für einen rechtmäßigen, ehelichen Sohn des Claudius von Guiche und der Susanne von Longaunay erklärt und deshalb in den Besitz des Namens und des Wappens des Hauses Guiche sowol, als alles nachgelassenen Vermögens seines Vaters gesetzt und darin geschützt, hierbei aber Marien von Guiche, Herzogin von Ventadour, und Eleonoren von Bouillé, Gräfin von Lude, untersagt wurde, ihn auf irgend eine Art in diesem Besitze zu stören. Beide Damen wurden in die sämmtlichen Proceßkosten verurtheilt. Marie Pigoreau, verwitwete Beaulieu, wurde in contumaciam des angeschuldigten Verbrechens für überführt erklärt, und, falls man ihrer habhaft werden könnte, sollte sie an einen auf dem Grèveplatze zu Paris aufzurichtenden Galgen gehängt und erwürgt, wenn aber nicht, die Strafe an ihrem Bildniß vollzogen werden. So endete dieser berühmte Criminalproceß, in dem wir, wenn er nicht durch Aktenstücke vielfach beglaubigt wäre, einen der vollständig ausgesponnensten Legitimitätromane zu erblicken versucht wären. Die Zeit für solche Romane ist vorüber, weil die Wirklichkeit eine andere ward. Aber was damals noch in der großen Geschichte möglich war – in demselben Jahrhundert traten drei bis vier falsche Demetrius auf, und zur selben Zeit, wo die Geschichte spielte, wie viele falsche Sebastian! – was sollte es nicht auch in der Geschichte der großen Feudalfamilien sich ereignen? Ein halbes Jahrhundert früher war ja sogar in einer niedrigen Bürgerfamilie ein falscher Martin Guerre aufgetreten, und ein halbes Jahrhundert später noch trat ein Herr de la Pivardiere in demselben Lande auf, den man lange Zeit hindurch für einen falschen zu halten geneigt war S. den Fall: Der falsche Martin Guerre , Theil I. und: Der Herr de la Pivardiere , Th. III. des neuen Pitaval . Möglich war ein solcher Betrug, auch lagen seine Motive nicht so entfernt, als es in der Ausführung dargestellt ist. Ja diese Motive haben und können in allen Familien so dämonisch wirken, daß wir nicht in der Dichtung nöthig haben uns umzuschauen, um ähnliche, wo nicht noch größere Verbrechen begangen zu sehen, allein in der Absicht, ein altes Geschlecht vor dem Aussterben zu bewahren. Und in der That streift die Erzählung so nahe an einen Roman, der Antrieb für einen adelsstolzen Mann und seine gleichgesinnte Gattin, die Beide selbst von ihren Aeltern, nur um den Glanz ihres Geschlechtes zu erhöhen, noch als halbe Kinder vermählt worden, war so mächtig, und so fabelhaft ist die aufgestellte Geschichte von einer geheimen Niederkunft inmitten einer großen, auf das Ereigniß vorbereiteten, seiner harrenden Familie, unter einer wachsamen Umgebung, und ausgeführt von Solchen, die als Gäste und halb Fremde durch die Oertlichkeit und die Umstände nichts weniger als begünstigt wurden, daß es der ganzen Kraft der Zeugenaussagen und der ermittelten Umstände bedarf, an die wir, weil das Gericht sie für wahr annahm, zu glauben verpflichtet sind, um uns von der Richtigkeit des gefällten Urtheils zu überzeugen. Freilich kein vernünftiger, aber ein Beweggrund war in den Verhältnissen da, um den man einen solchen Betrug argwöhnen konnte, und alle die oben angefühlten moralischen Motive, welche den edlen Grafen und die zartfühlende Gräfin abhalten sollen von einer »Niederträchtigkeit«, wären nicht stark genug, wenn in ihnen jene krankhafte Lust wirklich erwacht gewesen, ihr Geschlecht, der Natur zum Trotze, fortleben zu lassen. Das Gericht hat entschieden; anders entschied die Natur. Der sechszehnjährige Proceß ist von dem Grafen und der Gräfin von Guiche umsonst geführt worden, wenn Das ihr Ziel war, ihrem Geschlechte eine lange Zukunft zu verschaffen. Zwar ward Bernard von Guiche vom Gesetz, vom Hofe und seiner Familie anerkannt, zwar stieg er in militairischen Ehren und ward mit den königlichen Orden geschmückt, aber seine Familie setzte er nicht fort. Zwar ein Jahr nach Beendigung des Processes mit der Tochter aus einem edlen Hause vermählt, mußte er doch so lange warten, wie sein Vater, bis seine Gattin schwanger wurde. Sie kam mit einer Tochter nieder, die ins Kloster ging. Bernard von Guiche, Graf von St. Geran, Generallieutenant der Armee, starb plötzlich am 18. März 1669 im 55. Jahre seines Alters, der Letzte dieses Stammes von Guiche und der Grafen von St. Geran. Ludwig Christian von Olnhausen 1800 In dem Wirthshause des ansbachischen Dorfes Guzberg stiegen am 8. Juni 1800, um 2 Uhr Nachmittags, zwei wohlgekleidete junge Männer ab. Sie waren in einer Postchaise aus Nürnberg gekommen und schickten den Postillon sogleich wieder dahin zurück. Sie setzten sich in der gemeinschaftlichen Wirthsstube bei einem Kruge Bier nieder und waren bald in einem eifrigen Gespräch begriffen. Augenscheinlich waren es Kaufleute, denn sie rechneten mit einander ab, und die Anwesenden hörten von sehr ansehnlichen Summen. Das Gespräch war eifrig, aber friedlich; sie nannten sich gegenseitig Du und ihr ganzes übriges Betragen verrieth eine brüderliche Vertraulichkeit. Somit erregten sie weder Verdacht, noch eine besondere Aufmerksamkeit. Nach zwei Stunden, etwa gegen 4 Uhr, standen sie auf, um einen Spaziergang zu machen. Man sah sie auf der Landstraße, die nach Ansbach führt, ruhig neben einander gehen; bald indeß verloren sie sich seitwärts in einen Wald. Etwas nach 5 Uhr hörte ein Bauer, der auf seinem Felde in der Nähe des Waldes beschäftigt war, einen Schuß und sah auch Pulverdampf im Walde aufsteigen. Es dauerte nicht lange, so kam Jemand aus dem Walde mit wankenden Schritten heraus, der ein Schnupftuch um den Kopf gewunden hatte. Er blutete stark, ging auf den Bauer zu und fragte ihn ängstlich, ob er Niemand gesehen? Auf die Frage, was ihm begegnet, antwortete er: »Ich habe einen Schuß bekommen, bin darauf hingestürzt und weiß nun nicht, wo mein Bruder ist. – Ich möchte doch nur wissen, wo mein Bruder ist.« Vermuthlich mit Unterstützung des Bauern schleppte sich der sichtlich schwer Verwundete nach dem Dorfwirthshause, wo seine einzige Sorge der ihm entrissene Bruder war. Seine eigenen Wunden schienen ihn nicht zu kümmern, denn er bat flehentlich die Anwesenden, mit ihm in den Wald zurückzugehen, um seinen Bruder zu suchen. Wahrscheinlich habe der auch einen Schuß bekommen. Den Leuten im Orte schien die Sache gleich anfangs verdächtig. Der Verwundete war der eine der beiden vorhin eingekehrten Fremden, er war in diesem Zustande allein zurückgekommen und der andere war verschwunden. Man fragte ihn daher geradezu, ob nicht der Bruder selbst auf ihn geschossen habe? Er erwiderte: »Ach nein, wie könnte es mein Bruder sein! Er hatte ja keine Waffen bei sich. Wir waren uns immer gut und hatten keinen Wortwechsel mit einander.« Diese Antwort schien dennoch nicht geeignet, den aufgestiegenen Verdacht zu entfernen. Wohl aber mußten die Zeichen seiner Bruderliebe, die mächtiger war als aller Schmerz, die Anwesenden rühren. Gegen vier Mal raffte er sich auf, wankte zur Thür hinaus auf die Tenne und rief in dringender Bitte zu den dort stehenden Weibern: »Liebe Frauen, geht doch mit mir in den Wald! Helft mir doch meinen Bruder aufsuchen; der ist wahrscheinlich auch verwundet.« Man hatte alle Mühe, den augenscheinlich seinem Tode entgegen Blutenden nur zur Ruhe zu bringen. Die ärztliche Hülfe erwies sich umsonst. Bis auf die letzten Augenblicke, wo es ihm zu sprechen möglich war, wiederholte der Verwundete mit liebender Sorgfalt die Bitte, man möge doch nach seinem Bruder suchen. Er starb nach 9 Uhr Abends. Der Vorfall war sogleich dem Justizamte zu Cadolzburg gemeldet worden. Noch in derselben Nacht trafen die Gerichte in dem genannten Wirthshause ein. Gegen 1 Uhr rollte noch ein Wagen vor, aus dem ein junger, dem Anscheine nach sehr bestürzter Mann sprang, der sich für den Kaufmann Ludwig Christian von Olnhausen zu erkennen gab. Er habe in Nürnberg von der tödtlichen Verwundung eines Menschen hier gehört, der nach der Beschreibung sein Bruder sein könne; in der Angst habe er sich in einen Wagen geworfen, um sich nähere Auskunft zu verschaffen. Man führte ihn nach der Bank, auf welcher die Leiche lag, und er erkannte sogleich seinen Bruder, unter allen den Anzeichen von Schmerz und tiefer Erschütterung, welche man unter diesen Umständen erwarten durfte. Sobald er etwas zu sich gekommen, gab er den Umstehenden folgende kurze Erklärung: Dieser sein Bruder habe mit ihm die Förster- und Reuter'sche Handlung in Nürnberg übernehmen wollen. Zu diesem Zwecke hätte er von Augsburg nach Nürnberg kommen sollen. Am verwichenen Mittwoch habe er ihn erwartet und sei ihm deshalb von Nürnberg bis nach Stein entgegengegangen, ohne ihn zu treffen, was ihn bei dessen fester Zusage sehr verwundert. Nun sehe er freilich die entsetzliche Ursache ein. Wahrscheinlich habe ein tückischer Freund sich an seinen Bruder gemacht und ihn unterwegs ermordet und beraubt. Doch könne er keinem seiner Brüder eine solche That zutrauen. Es war Nacht und die Leute im Wirthshause hatten den einen verschwundenen von den beiden jungen Männern vorhin nicht so fest ins Auge gefaßt, um ihn sogleich wieder zu erkennen; doch kam es ihnen vor, als sei der angekommene Herr von Olnhausen derselbe mit dem fortgegangenen Bruder des Todten. Das Gericht beschloß deshalb seine vorläufige Verhaftnahme, indem auch der Leichnam nach Cadolzburg gebracht wurde. Dort traf am nächsten Morgen derselbe Postillon zufällig ein, welcher die beiden Fremden am vorigen Nachmittage von Nürnberg nach Guzberg gefahren. Er erkannte den ihm vorgestellten Herrn von Olnhausen als einen der beiden Herren, die gestern in der Postchaise gesessen und in Guzberg abgestiegen waren. Olnhausen blieb aber standhaft dabei, es müsse hier ein Irrthum obwalten; er sei gestern während des ganzen Tages mit seinem Bruder nicht zusammengekommen. Ja er ging noch weiter, er bestritt jetzt, was er vorhin zugegeben. In der Leiche, die er in der Nacht, als er von Angst und Phantasie aufgeregt war, für die seines Bruders erkannt, könne er diesen nicht mehr bestimmt wiedererkennen. Ja er blieb noch dabei, daß es ein fremder Leichnam sein könne, während sie obducirt wurde, was in seiner Gegenwart geschah. Gefängnißwarter haben zu allen Zeiten und überall, ob das Gerichtsverfahren nun öffentlich oder geheim war, wie die Erfahrung lehrt, einen Einfluß auf ihre Gefangenen ausgeübt, der meist außer der Controle der Richter, der Gesetze und der Obrigkeit liegt; einen Einfluß der Heimlichkeit, der bestehen wird, auch wenn das Princip der Oeffentlichkeit in aller Welt gesiegt haben wird. Leider, daß es oft ein sehr gefährlicher Einfluß war, wie uns die Beispiele in den Processen Fualdes', Fonk's, Pivardiere's u. A. zeigten, und daß dieser Einfluß immer in sofern ein mislicher sein wird, als es zwar an Bewerbern zum Gefangenwärterdienst nirgends fehlt, aber von den Candidaten, welche sich dazu drängen, nicht der Grad von Bildung und moralischer Würde gefordert werden kann, welchen der Staat bei andern Beamten beansprucht. Der Gefangenwärter in Cadolzburg gehörte nicht in jene Classe; er mußte seinen Gefangenen von der Seite des Gemüths zu fassen gewußt haben, denn schon am folgenden Abend bekannte er ihm, daß der Todte allerdings sein Bruder und er der Mörder desselben sei. Inständigst bat er sofort um ein Verhör, daß er seine Seele durch ein offenes Bekenntniß entlaste. Als man ihn im Zustande solcher Reue sah, war die Frage natürlich, wie er jetzt erst, und nach so kurzer Zeit, dazu käme, da er vor 24 Stunden noch frech Alles bestritten und sogar den Leichnam seines Bruders verleugnet hätte? Er erklärte, es sei geschehen, weil der Justizamtmann bei seiner provisorischen Verhaftung schonend zu ihm gesagt: »Sie sehen mir zu rechtschaffen aus, als daß Sie einer solchen That fähig sein können.« Das Gefühl der Scham hatte ihn zum Lügner gemacht, zum thörichten Lügner sogar, indem er den Leichnam des Bruders verleugnete, den er eben noch anerkannt. Aber er hatte es nicht vermocht, nun vor so vielen Anwesenden, denen der Gerichtsbeamte seine bessere Meinung von ihm mitgetheilt, sich schlechter darzustellen. Die Scham hatte ihn versteinert, wie er selbst sagte, und es gehörten erst die Schauer der Einsamkeit und das warme, zutrauliche Wort eines wackern Mannes dazu, daß sein Gewissen über seinen Stolz den Sieg davon trug. Dennoch verließ ihn dieser auch beim Bekennen keineswegs. Schnell hatte er sich in die Rolle des Heroismus hineinstudirt. Statt reuig oder wenigstens gerührt zu erscheinen, trat er dreist vor den Richter hin, und in einer angenommenen Seelengröße, als handele es sich um eine That, deren er sich nicht zu schämen habe, sagte er: »Ich bin nicht gewohnt, etwas zu leugnen. Es ist die Wahrheit, ich habe es gethan. Keine andere Ursache, als daß er sich nicht in meinen Entschluß gefügt. Er wollte nicht in das Geschäft nach Nürnberg. Er kam in den Gasthof zum Mondschein nach Gastenhof (einer nürnberger Vorstadt). Er hat ungefähr noch hundert Gulden Geld bei sich gehabt. Schon das hat mich crepirt. Ich sagte, entweder der Eine oder der Andere muß sterben. Wir kamen in den Wald, und da ist es geschehen. Ich will nun auch sterben, denn das Leben hat keinen Reiz für mich. Weiter will ich nichts sagen, sondern nur verlangen, daß mir gestattet werde, letztwillige Disposition zu machen und dann zu sterben.« So lautete sein erstes Bekenntniß in dem nächtlichen Verhör, um das er so dringend gebeten. Zu einem Mehr war er nicht zu bewegen und wies alle Vorstellungen des Richters schnöde und stolz von sich. Wenn man sich nach dem Vorangehenden eine interessante Vorstellung von dem Brudermörder gemacht, so wird sie nicht allein durch diese barsche Art des Bekenntnisses, durch die abgerissene und schneidende, der beste Ausdruck scheint uns renommistische, Sprache getrübt, sondern es tritt auch eine Rohheit und Gemeinheit heraus, die den Verbrecher uns auf einer weit niedrigern Stufe der Bildung und des Standes zeigt, als sein Name glauben machte. Er war in seinem Rechte, ein Recht, was er sich selbst machte, und je mehr er innerlich daran zweifelte, um so lauter pochte und trotzte er äußerlich, um die innere Stimme zu übertäuben. So geschah es auch noch in dem zweiten Verhör. Auch als er hier wenigstens einige Auskunft mehr über die That gegeben, schloß er so: »Ich habe sonst weiter nichts anzugeben, es mag mir gehen, wie es will. Ich habe doch einen nagenden Wurm, wenn es auch gut geht. Um mich ist es mir nicht; aber das ärgert mich, daß Herr Förster nun nicht nach Augsburg ziehen kann. Und der Schandfleck!« Zu Olnhausen's, als eines Adeligen, Untersuchungsgericht ward eine besondere Regierungscommission bestellt, und er machte vor derselben allmälig ein vollständiges Bekenntniß, welches mit allen Umständen, die zu ermitteln waren, übereinstimmte und an dessen Wahrhaftigkeit kein Grund zum Zweifeln war. Ludwig Christian von Olnhausen war gerade 29 Jahr alt, denn er war im October 1772 in Schwaben geboren, und zwar an der Jaxt, auf Götz von Berlichingen's Stammgut Jaxthausen. Sein Vater war dort lutherischer Prediger gewesen und hatte bei seinem Tode 1780 eine Familie von einer Tochter und vier Söhnen hinterlassen. Der Ermordete war der Aeltestgeborene, der Brudermörder folgte auf ihn. Jener hatte, wie dieser, die Kaufmannschaft erlernt, und nachdem er bei zwei verschiedenen Principalen, in Speier und Oehringen, gedient, trat er 1799 als Buchhalter in die Förster- und Reuter'sche Buchhandlung in Nürnberg. Seine Besoldung betrug 200 Gulden. Ludwig Christian von Olnhausen war mit Leib und Seele Kaufmann, d. h. er übertrug allen persönlichen Eifer auf seinen Beruf. Seine Principale müssen dies und seine Rechtlichkeit anerkannt haben, indem sie ihm einen Vorschlag machten, der nur aus einem vollen Vertrauen hervorgehen konnte. Sie waren Beide gesonnen, ihr Geschäft in Nürnberg aufzugeben, der eine, Reuter, um sich ganz zur Ruhe zu setzen, der andere, Förster, um eine Fabrik in Augsburg zu übernehmen. Sie trugen ihrem Commis Olnhausen die käufliche Uebernahme ihrer Handlung an, wobei, dem Anscheine nach, auf kein großes Angeld gerechnet werden konnte, sondern mehr auf Olnhausen's Rechtlichkeit und Credit gesehen wurde. Olnhausen hielt diesen Kauf für außerordentlich vortheilhaft, da die Handlung von ansehnlichem Werthe in seinen Augen war. Er wollte aber, entweder weil ihm allein die Mittel fehlten, oder um die Arbeit und den Gewinn mit seiner Familie zu theilen, daß auch sein älterer Bruder daran Theil nehme. Gerade diesen hinzuzuziehen hatte er noch einen moralischen Grund. Der Bruder hatte tüchtig gelernt und verstand die Handlung, aber er war von zu weicher Gemüthsart. Ludwig Christian, der jüngere, scheint nach des Vaters Tode, als von mehr energischem Charakter, eine Art Principalitat über die Familie ausgeübt zu haben. Ihm lag die Versorgung der einzelnen Mitglieder ob; auch hatte er den ältern Bruder ziemlich vorteilhaft in einer augsburger Handlung untergebracht. Aber er war nicht mit ihm zufrieden. Er war ihm zu gutmüthig und, wenn nicht leichtsinnig, doch zu freigebig, sodaß er nichts zurücklegte, um Mittel zu erhalten, dereinst zu einer Selbständigkeit zu gelangen. Ihm diese zu verschaffen und zugleich auf ihn zu wirken, daß er unter seinen Augen seine Fehler ablege, hatte er ihn zum Compagnon gewählt. Reuter und Förster hatten Olnhausen gegen Ende 1799 den Vorschlag gemacht. Nachdem er, nach reiflicher Ueberlegung, darauf im Allgemeinen eingegangen war, machte er im Januar 1800 dem Bruder den Vorschlag der Compagnonschaft, indem er ihm vorstellte, daß sein und seiner Familie Glück dadurch begründet würde. Der nachgiebige Bruder willigte ein. Bald darauf besann er sich aber eines Andern und schrieb ihm wieder ab. Christian Ludwig erwiderte ihm, es sei nun zu spät, das Geschäft lasse sich nicht mehr rückgängig machen und ohne seinen Beitritt nicht ausführen. Er müsse sich daher entschließen. Der leicht Bestimmbare erwiderte darauf, er sei mit ihm einverstanden. Die Sache erforderte indeß ernsthafte Vorbereitungen. Auch seine Verwandten, auch seine Mutter mußten dafür gestimmt werden, vermuthlich, weil sie von ihrem Wenigen zur Kaufsumme zuschießen sollten. Ludwig Christian stieß indeß hier ebenfalls auf einigen Widerstand, den zu bewältigen ihm jedoch gelang. Bei seiner Rückkehr wurde der Kaufcontract zwischen ihm und seinen Principalen förmlich abgeschlossen und der 1. Juli als Tag der Uebergabe der Handlung angesetzt. Der ältere Bruder sollte aber schon am 1. Juni eintreffen, um bei der Aufnahme des Inventars zu helfen und während dieser Arbeit sich vom Stande der Handlung naher zu unterrichten. Er war schon am 6. Mai von Augsburg abgereist, aber noch am 6. Juni erwartete ihn Ludwig Christian vergeblich. Seine Sachen waren angekommen, er kam nicht. Der Ungeduldige schickte eine Staffette an seinen jüngern Bruder, daß er den ältern treibe. Er ging ihm an zwei Tagen vergebens entgegen. Endlich brachte ihm am 8. Vormittags der Hausknecht aus dem Gasthause zum Mondschein in der Vorstadt ein Billet, in welchem der Saumselige seine Ankunft meldete. Ludwig Christian eilte sogleich hinaus. Er hatte den Bruder seit drei Jahren nicht mit Augen gesehen. Nach der ersten Bewillkommnung sah er, wie es mit dem Willen des Andern stand. Er war ein gepreßter Freiwilliger, andere Einflüsse waren thätig gewesen. Er hatte allen Muth zur Uebernahme des Geschäfts verloren. Die Achseln zuckend, sprach er von der bedenklichen Lage des damals noch reichsfreien Nürnberg. Sein Gemeinwesen sei verschuldet, der Bankerot stehe vor den Thoren. Welche Aussichten sollten sich da unter diesen Umständen für den Handelsstand eröffnen? Man darf sich Ludwig Christian's Stimmung dabei denken, dem nicht allein ein lange gehegter Plan zu Schanden ging, an dem er mit ganzer Seele hing, sondern der auch, seinen Principalen gegenüber, nun in Gefahr gerieth, als ein Wortbrüchiger zu erscheinen. Indeß scheint er damals sich noch zusammengenommen zu haben. Er wollte noch operiren, er hoffte das schwankende Rohr wieder umzubiegen. Als der Bruder erklärte, er wolle in seinem Gasthofe zu Mittag speisen und Nachmittags zu ihm in die Stadt kommen, antwortete er ihm kurz, wenn er keine Lust habe, sich in das Geschäft einzulassen, brauche er gar nicht in die Stadt zu kommen. Durch diese Spannung und Zurückweisung hoffte er auf das weiche Gemüth des Bruders neue Gewalt auszuüben. Doch schlug er ihm dann freundlich vor, Nachmittags mit ihm einen Spaziergang zu machen. Er hoffte, unterwegs seine Grillen zu verscheuchen und ihn dabei durch lockende Vorstellungen und Auseinandersetzungen für seinen Plan zu gewinnen. Der Bruder willigte ein. Wie es bei gewissen Charakteren zu geschehen pflegt, stieg der Zorn erst nachher in Ludwig Christian auf. Er malte sich auf dem Rückwege die erbärmliche Unentschlossenheit des Bruders lebhaft aus, sein grundloses Zweifeln; ihn verdroß sein unaufhörliches Kritisiren aller der Punkte, über die er, Ludwig, längst im Klaren war und in denen der schwächlichere Bruder vertrauungsvoll seiner Ueberzeugung hätte folgen sollen. Als er zu Hause war, loderte der Zorn in hellen Flammen auf und plötzlich stand der Gedanke vor ihm, er wußte nicht wie er kam: »Entweder mußt Du, Bruder, zu Grunde gehen, oder ich, oder wir Beide.« Zu Hause angekommen, verschwieg er seinen Principalen die Ankunft des erwarteten Bruders. Er sagte ihnen nur, heute hoffe er bestimmt, daß er komme, und wolle ihm deshalb Nachmittags entgegengehen. Nach Tische wollte er sich eine reine Halsbinde aus der Schublade nehmen, als ihm dabei eine Pistole zu Gesicht kam, welche er vor einiger Zeit ohne weitere Absicht in Fürth gekauft. Da stieg der fürchterliche Gedanke von vorhin, beim Nachhausegehen, in ihm wieder auf. Der Gedanke ward schon zur halben That, ohne daß ein anderes Anreizungsmittel hinzugekommen wäre, und er lud die Pistole mit einer Kugel, wie er wörtlich sagte: »in dem Gedanken, diese ihm oder mir in den Kopf zu jagen, wenn er sich nicht mit voller Ueberzeugung in meinen Plan ergebe.« Die geladene Pistole in der Tasche, ging er in die Vorstadt hinaus, holte den Bruder ab und setzte sich mit ihm in eine Postkutsche. Die Brüder sprachen indessen, während sie im Wagen saßen, nur wenig mit einander von der wichtigen Sache, weil der Postillon Alles hätte hören können. Am Schenktisch zu Guzberg fing Ludwig Christian wieder mit seinen eindringlichen Vorstellungen an. Er rechnete dem Andern vor, was sie bei eifrigem Betriebe, bei genauer Sparsamkeit gewinnen könnten. Schon in ihrem vierzigsten Jahre könnten sie eine ganz schuldenfreie Handlung haben. Ihm behagte dies nicht, ihm schien jenes bedenklich. So schien ihm die Commandite mislich, welche die Handlung in Frankfurt a. M. unterhielt. »Nun, wenn Frankfurt zu Grunde geht, so setzen wir sie nach Mainz,« sagte Ludwig. Allein nichts überzeugte, nichts überredete ihn; er hatte gegen Alles Bedenklichkeiten und zuckte die Achseln, wenn Ludwig Christian in allem Feuer seiner eigenen Ueberzeugung sprach. »Diese Zweideutigkeit,« sagte Ludwig, »diese verdächtige Unentschlossenheit, diese beleidigende Kälte gegen meinen so wohldurchdachten Plan kränkte, ärgerte, erbitterte mich aufs Aeußerste.« Er führt zwei Entschuldigungsgründe an, wenn dies Entschuldigungsgründe sind. Ihm sei vorgekommen, als rühre das ganze Zaudern und der entschiedene Widerwille des Bruders gegen die Geschäftsübernahme von seiner Faulheit her. Er sei vor der Arbeit, die sich vor ihm aufthürmte, erschreckt gewesen. Ein zweiter: Da sei ihm in den Sinn gekommen, daß er vor einigen Wochen aus Augsburg einen Brief unter seiner Adresse erhalten, welcher ihn (den Bruder) verdächtig machte, seinem Principal zu Augsburg Waaren entwendet zu haben. Seltsam, wenn dieser Einwand ihm jetzt erst, in diesem Augenblicke gekommen wäre, da er, wenn er an diese Unredlichkeit glaubte, doch früher ernsthaft daran hatte denken müssen, als er die Compagnonschaft mit diesem Bruder für so wichtig, ja nothwendig erachtete! Einen dritten – keinen Entschuldigungs- – aber einen Grund, daß sein Zorn so mächtig auflodern konnte, führt er nicht an, obwol er nahe genug liegt: seine beleidigte Eitelkeit, seinen gekränkten Stolz. Der Bruder, der wie ein schwankendes Rohr, wie eine weiche Masse allen Eindrücken von außen nachgab, der sich von ihm zwei-, dreimal umstimmen lassen, der inzwischen von Andern bearbeitet worden war, zeigte sich plötzlich gegen ihn, wenn nicht entschlossen, doch unempfänglich. Andere hatten mit zweifelhaften Reden, ohne Sachkenntnis einen Sieg über ihn gewonnen und er, mit aller seiner brüderlichen Autorität, seiner Ueberredungskraft, seinen einleuchtenden Gründen, konnte jetzt über den Schwächling nicht siegen. Sie brauchten frische Luft, und Ludwig Christian schlug dem Bruder einen Spaziergang vor. Dieser wußte, wie der Mörder selbst angibt, daß er eine geladene Pistole in der Tasche trug; er wußte, daß ihm der Bruder, entweder leise in der Chaise oder im Wirthshause, gedroht, er wolle ihn niederschießen, wenn er nicht einwillige, aber er ging vertrauensvoll mit ihm. Der Verbrecher gestand mit klaren Worten, er ging an der Seite des Bruders mit dem Gedanken aus dem Dorfe: entweder vereinigt er sich mit dir auf dem Spaziergange, und dann gehen wir noch am Abend nach Nürnberg, oder er entschließt sich nicht mit voller Ueberzeugung, und dann schieße ich ihm eine Kugel vor den Kopf. Sie gingen auf der Landstraße, die nach Ansbach führt, zwischen dem Walde fort spazieren. Nachdem sie ungefähr eine halbe Viertelstunde vom Dorfe waren, hub Ludwig Christian wieder an: »Jetzt entschließe Dich! denn ich gehe heute noch nach Hause. Entweder sage mit ganzer Seele ja oder nein, oder ich, oder Du, oder wir Beide gehen zu Grunde.« »Thue, was Du willst,« entgegnete der Bruder. Unter diesen und ähnlichen Gesprächen, wie der Mörder sagt, kamen sie gemach wieder ins Dorf zurück. Hier schlug der Andere sich Feuer und zündete seine Pfeife an. Dann machten sie kehrt und gingen abermals auf dem Wege nach Ansbach zurück. Aber Ludwig Christian wandte nach mehren Schritten links ab in den Wald hinein, theils des Staubes wegen, theils in der Absicht, um sich selbst oder seinen Bruder zu ermorden, wenn dieser in seinen zweideutigen Erklärungen beharrte. Aufs Neue wurde im Walde das alte Thema vorgenommen. Der Erfolg blieb derselbe. Ludwig Christian ward hitziger und sprach: »Uebernimmst Du nicht freiwillig die Handlung mit mir und mit ganzer Seele, so wie ich selbst, so hänge ich mich entweder auf oder ich – schieße Dich todt.« »Thue, was Du willst,« antwortete kaltblütig der Bruder, wie zuvor. Es waren die letzten Worte, welche beide Brüder mit einander sprachen. Sie befanden sich gerade auf einer Anhöhe zwischen Wald und Feld, als – doch hier die Worte des Verbrechers selbst: »Er war mir zur rechten Seite um zwei bis drei Schritt voraus, und da zog ich bei jenen Worten die Pistole hervor und schoß sie, von hinten zielend, auf ihn ab.« Es war also kein neuer Moment der Aufregung eingetreten. Der alte Zorn, nur so lange vom Aeußersten zurückgehalten, brach durch. Er vollführte, was längst in seinem zerstörten Innern prämeditirt war. Die Gleichmüthigkeit, die Kälte des Bruders, der eine Pfeife sich anzünden und gemächlich rauchen konnte, während es in ihm glühte, war nur der letzte Anstoß. Der Getroffene stürzte zu Boden; das Blut floß ihm aus der linken Seite des Kopfes heraus. Er gab keinen Laut von sich. Ludwig Christian hielt ihn für tödtlich verwundet, doch bemerkte er keine Verletzung des Gehirns. In der Furcht, daß er noch eine Weile leiden würde, beschloß er, seine Marter zu endigen. Er nahm deshalb die Pistole beim Lauf und schlug ihn dreimal mit dem Schlosse, das erste Mal neben den rechten Schlaf, das zweite Mal auf den Kopf. Dies gab sichtliche Wunden. Fünf bis acht Minuten blieb der Mörder, erst starr den Sterbenden betrachtend, neben ihm stehen; dann weinte er, wie er sagte, aus Mitleid über ihn und sich. Ein Zucken fuhr über seinen ganzen Leib und er schleuderte die Pistole fünf bis sechs Schritte in den Wald hinein. Nach einigen Momenten dumpfen Hinstarrens und einer völligen Willenlosigkeit ging er einige Schritte weg. Da erschienen ihm vier bis fünf Raben, die ihn laut schreiend umflatterten und ihn anzupacken drohten; wahrscheinlich eine Vision seines geängstigten Gewissens. Ein innerer Schauer faßte ihn und er eilte jetzt, was er konnte, am Dorfe vorbei und durch die Waldspitze nach Nürnberg zu. Wie er angibt, weinte er auf dem ganzen Wege bis zur Vorstadt und kam dort etwas vor 7 Uhr an. Was er bei sich damals beschlossen, gibt er nicht an. Wahrscheinlich damals noch nichts. Er aß zu Nacht mit seinen Principalen und ging, als wäre nichts vorgefallen, um 10 Uhr zu Bett. Doch konnte er nicht schlafen. Noch vor Mitternacht ward er von einem Bekannten geweckt. Dieser brachte ihm die Nachricht, sein Bruder sei geschossen und liege im Wirthshause zu Guzberg. Er behauptet, es habe ihn jetzt die Liebe zu seinem Bruder hinausgetrieben. Er habe gedacht, du gehst hinaus, siehst, was er macht, und übergibst dich Dem, der dich haben will. Er suchte darzuthun, daß es nie seine Absicht gewesen, seine That zu verbergen. Mit ungewaschenen Händen habe er sich am Abend zu Tische gesetzt, so sei er auch in der Nacht nach Guzberg gefahren. Er habe nicht einmal untersucht, ob Blutflecken an seinen Kleidern oder an seiner Wäsche sich befanden, und hätte der Justizamtmann, den er dort im Wirthshause antraf, nicht die Worte an ihn gerichtet: »Sie sehen mir zu rechtschaffen aus, als daß Sie einer solchen That fähig sein könnten,« so würde er nie ans Leugnen gedacht haben. Wenn er die Absicht gehabt, sich der Strafe zu entziehen, würde er doch gleich mit der Post aus Nürnberg fortgefahren sein, in Schwabach, wo er Bekannte hatte, Geld aufgenommen haben und durch die Flucht aus Deutschland sich zu retten versucht haben. Aufs Eifrigste protestirte er dagegen, daß er seinen Bruder aus Eigennutz, Neid oder Feindschaft getödtet haben könnte. Nein, es sei nur und allein aus Enthusiasmus für das ganze Geschäft geschehen. Man hat keinen Grund gehabt, an der Wahrhaftigkeit dieser Versicherung zu zweifeln, und eben so wenig an der Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Thatsachen und des ganzen Hergangs, wie der Verbrecher ihn schildert. Das Thatsächliche steht klar da, die Motive der That sind gegeben, und Olnhausen wiederholte sie in seiner Vertheidigung, die er zu Protokoll gab, mit folgenden Worten, welche den psychologischen Zusammenhang deutlich genug darstellen und klare Blicke in die Seele des Unglücklichen thun lassen: »Ich hatte den Plan zu meinem und meiner ganzen Familie Glück so gut und so sicher entworfen; gleichwol tadelt ihn mein Bruder und zuckt beständig die Achsel. Dies ärgerte mich schrecklich. Seine wunderlichen Einwendungen über die politische Lage von Nürnberg und Frankfurt griffen mich auf der empfindlichsten Seite an. Mein Aerger wurde durch den fatalen Brief, der rücksichtlich seiner von Augsburg eingelaufen war, und durch seine phlegmatischen Antworten: »Thue, was Du willst!« auf das Aeußerste gebracht. Ich verlor die Besinnungskraft und drückte die Pistole, weil ich sie eben bei mir trug und wahrscheinlich mein Leben lieber hatte als das seine, unglücklicherweise auf ihn los. Stelle man sich nur vor, wenn man es so weit gebracht hat als ich; wenn man eine beträchtliche Handlung überkommt, durch die man sein und seiner Familie Glück gründen kann; daß unsere Firma auf unseren Handlungsplätzen zu Frankfurt, Bamberg und Würzburg schon angekündigt war; daß wir mit jeder Stunde das Waarenlager wirklich übernehmen sollten; daß Herr Förster äußerst hierauf drang, weil er schon einen Theil seiner Sachen nach Augsburg abgeschickt hatte: – und nun kommt ein Bruder, der gegen alles Erwarten nichts als Bedenklichkeiten hat, nichts als elende Einwendungen vorbringt, ob man da nicht toll werden und in Verzweiflung kommen muß! Vernunft und Religion sagen mir, daß ich strafbar gehandelt, – die Gesetze des Staates, daß ich das Leben verwirkt habe. Ich hätte besser gethan, wenn ich meinen Bruder ganz hätte gehen lassen; allein in der Hitze überlegt man so etwas nicht gleich. Da ich schon in meinem Plane die Handlung geordnet und dabei Jedem meiner Familie seinen Platz angewiesen hatte, so fiel mir nicht gleich ein, was in dem Falle zu thun sei, wenn mein Bruder nicht mit mir in das Geschäft eingehen sollte.« Bei der richterlichen Beurtheilung kamen nur die Fragen über die Zurechnungsfähigkeit und das eventuelle Strafmaß zur Sprache. Ueber die erstere Frage waren die Gerichte verschiedener Ansicht. In erster Instanz sprach die damalige preußische Regierung zu Ansbach ihr Urtheil nach geführter Untersuchung dahin aus: daß der Brudermörder seines Adels verlustig erklärt, ohne Begleitung eines Geistlichen in seiner Kerkerkleidung zum Richtplatz geschleift, daselbst mit dem Rade von oben herab gerichtet, sein Leichnam auf das Rad geflochten und die Pistole, womit der Mord verübt worden, an den Pfahl befestigt werden solle. Dieses Urtheil wurde der Criminaldeputation des Kammergerichts zu Berlin zur Begutachtung vorgelegt und auf ein, wie Feuerbach versichert, trefflich ausgeführtes Gutachten des genannten Gerichts bestätigte das Justizministerium am 19. December 1801 das erste Erkenntniß. Der Verurtheilte appellirte und die Regierung zu Baireuth bestätigte, als zweite Instanz, am 19. Juni 1802 das ausgesprochene Todesurtheil. In ihre Entscheidungsgründe flocht sie aber die Bemerkung ein: »daß, wiewol alle Rechtsgründe wider den Verbrecher entschieden, gleichwol bei dem Vorfalle manche psychologische Unerklärlichkeit obwalte und man sich nicht enthalten könne, auf verborgene Schwermuth , als Ursache der That, zu schließen; der dortige Gerichtsgebrauch habe schwermüthige Personen stets mit der Lebensstrafe verschont, daher allenfalls die verdiente Strafe des Todes, wenigstens aus königlicher Gnade, in lebenslänglichen Festungsarrest verwandelt werden dürfte.« Ludwig Christian von Olnhausen war bis zum Augenblick der That das Muster eines gesitteten, rechtschaffenen Mannes. Kein Flecken haftete an seinem Namen. Er war arbeitsam bis zum Uebermaß, lebte zurückgezogen, war freundlich gegen Jeden, aber mit Wenigen befreundet; desto liberaler und sorgsamer war er gegen seine Familie. Wenn er karg war gegen sich, so war er desto freigebiger gegen die Verwandten, und indem er an seinem Glücke arbeitete, trennte er es nicht von dem der Seinen. Man fragte sich also: Wie konnte ein so tugendhafter Mann plötzlich ein so ruchloser Verbrecher werden? Wo sind die Uebergänge vom Guten zum Bösen? Mußte da nicht ein dämonischer Einfluß ihn überkommen sein, eine verborgene Schwermuth, wie der zweite Richter sich ausdrückt, der seine Zurechnungsfahigkeit vor dem Gesetze in Zweifel stellt? Der dämonische Einfluß war allerdings da, er ist aufs Klarste in der Geschichtserzählung dargethan; es ist aber ein solcher, der in der Mehrzahl der menschlichen Verbrechen vorkommt und, nähme die strafende Gerechtigkeit darauf Rücksicht, den Verbrechen Thor und Thür öffnete und die Sicherheit der menschlichen Gesellschaft untergrübe. Olnhausen war bis da ein tugendhafter Mensch, aber die Versuchung war noch nicht an ihn herangetreten. Auch bei Solchen, die, unschuldig, freundlichen Gemüthes, den geraden Weg in Rechtlichkeit fortwandeln, kann irgend eine hervorstechende Neigung in der Stille wuchern, die, wenn ihr unerwartet von außen Widerstand geboten wird, aufwallt, das innere Gleichgewicht zerrüttet und, wo das sittliche Bewußtsein oder die religiöse Ueberzeugung fehlen, zum Verbrechen wird. »So tritt oft unerwartet selbst der Bessere in die Reihe der Verbrecher; so ist oft eines Menschen That abscheulicher als er selbst; so können sich oft die sträflichsten Handlungen sogar aus trefflichen Neigungen entwickeln.« – »So wahr es ist, was Jener sagte: Jeder habe seinen Preis, um den er verkäuflich sei, so wahr ist es, daß fast Jeder seine schwache Seite hat, welche ihm den Fall bereiten kann, sobald ihn dabei die Gelegenheit mit hinreichender Stärke faßt.« Die vortretende Neigung, die in Olnhausen wucherte, war der Ehrgeiz, ein sehr specieller; denn er wollte ein selbständiger, angesehener, geachteter Kaufmann werden, in den Stand gesetzt, durch sein Geschäft das Glück seiner Familie zu machen. Dieser Gedanke, von außen unangefochten, war in ihm zur fixen Idee geworden, um so fester, als er durch moralische Impulse genährt wurde, nicht minder durch seinen Stolz, und jetzt war er besiegelt durch ein Versprechen gegen Andere. Sein einseitiger, von allgemeiner Bildung entfernter Geist fand keine Aushülfe. Auf dem schmalen, engen Geleise geradeaus trat ihm der feige, unmännliche Trotz des Bruders in den Weg. Dem negativ tugendhaften Manne aber fehlte, wie eine umfassende Bildung, auch ein tieferes, sittliches Element, ein religiöser Glaube, der stärker gewesen wäre als die Versuchung. So erlag er dieser, die dämonisch freilich in ihrer Erscheinung ist, aber auf ganz naturgemäßem Wege hervorgebracht. Das Misverhältniß des Beweggrundes zur That, welches von den Vertheidigern und den Richtern zweiter Instanz hervorgehoben wird, kann eben so wenig als Beweis einer geistigen Verirrung gelten. Ihm, dem beschränkten Geiste des Mannes, der nur Kaufmann war, war, was er wollte, sein Alles. Es war das Höchste, was er wollen konnte, also auch des Aeußersten, was ein Mensch einsetzen darf oder nicht darf, werth. Allerdings ist die Gedankenverbindung: weil mein Bruder nicht mit vollem Herzen zu meiner Unternehmung ja sagt, so muß ich ihn tödten, eine verrückte Logik; aber noch nicht die Logik eines Verrückten, sondern nur die eines von der äußersten Leidenschaft erregten Menschen. Sollte eine solche Leidenschaft, welche den Menschen unvernünftig im Denken und Handeln macht und ihn Dinge begehen läßt, welche, geradezu seinem erstrebten Zwecke entgegen, denselben sogar vernichten, für wahnsinnig erklärt werden, so hörte die Strafjustiz auf; denn sie hat es in der Mehrzahl von Fällen mit Solchen zu thun, welche von einem Affecte zur bösen That getrieben werden. Nur die Minderzahl wird aus kalter Ueberlegung oder aus Vernunft Verbrechen begehen. Feuerbach widmet der Widerlegung der Ansicht, daß Olnhausen in einem Zustande der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt habe, eine jener meisterhaften Abhandlungen, welche diesen großen Criminalisten als noch größern Psychologen zeigen und die an Umfang der ganzen Relation nahe kommt. Indessen ist Vieles von Dem, was der ausgezeichnete Jurist seiner Zeit zur Belehrung jüngerer niederschrieb, seitdem in das allgemeine Bewußtsein übergegangen, ohne daß man immer an die Quelle zurückdenkt, aus der es kam. Auch in dem vorliegenden Falle wird, nach der genauen Erörterung der Motive, heute wol Niemand mehr einen Wahnsinn annehmen, welcher die Strafe ausschlösse, und wir begnügen uns, mit voller Beistimmung die Schlußworte des Meisters herzusetzen, indem er sagt: »So zeigt denn Alles den geraden Weg einer Leidenschaft, welche in dieser Seele Das werden mußte, was sie geworden ist, und unter den gegebenen Umständen zu keinem andern Ausweg führen konnte, als zu welchem sie wirklich geführt hat. Nirgend findet sich irgend ein Zeichen der Verstandesverwirrung. Von Anfang bis Ende zeigt sich vielmehr Ueberlegung, Besonnenheit als Begleiterin des Entschlusses zur That. – – Seine That floß nicht aus einem verwirrten, seiner selbst ohnmächtigen Verstande, sie war nur die Folge von der Schwäche seines Willens, welcher sich an die Uebermacht der Begierde ergab.« Zum Ueberfluß ist auch im Gutachten des Arztes, welcher Olnhausen dreimal im Gefängnisse besucht und genau beobachtet hat, bezeugt, daß an demselben keine Spur weder von Melancholie, noch von körperlicher Anlage zur Schwermuth zu entdecken gewesen, daß sich derselbe vielmehr höchst verständig und dabei in lebhafter Munterkeit mit ihm unterhalten habe. Das Urtheil zweiter Instanz ward nach Berlin zur Bestätigung eingesandt, und am 30. Juli 1802 erließ König Friedrich Wilhelm III. folgendes merkwürdige Cabinets-Rescript an die Regierung zu Baireuth: »Die Regierung zu Baireuth hat zwar auf geführte weitere Vertheidigung des Handlungs-Commis Ludwig Christian von Olnhausen in dem anliegenden Urtheile das von Euch abgefaßte Erkenntniß erster Instanz lediglich bestätigt; jedoch zugleich auf dessen Begnadigung und auf Verwandlung der Todesstrafe in lebenswierigen Festungsarrest angetragen, weil sie es nach den ausgemittelten Umständen für wahrscheinlich hält, daß Inquisit sich bei Verübung der That in einem Zustande der Geistesabwesenheit befunden habe. – So wenig nun auch diese Vermuthung durch das Benehmen des Inquisiten vor und nach der That gerechtfertigt wird, weshalb der Antrag der Regierung zu Baireuth wol nur als eine Wirkung der vielfältigen für diesen Mörder eingekommenen Intercessionen, welche in dem Mitleiden mit seiner und des Erschlagenen Familie ihren Grund haben mögen, anzusehen ist , und so wenig sich der Richter durch dergleichen Nebenbetrachtungen in der Anwendung der Strafe irre machen lassen soll: so tragen Wir doch Bedenken, einen von ihm motivirten Begnadigungsantrag zurückzuweisen und ein Todesurthell zu vollziehen, in Rücksicht dessen die Richter selbst ungewiß sind, ob die That dem Verbrecher in vollem Maße zugerechnet werden könne. Wir wollen daher die in Antrag gebrachte Verwandlung der erkannten Todesstrafe in lebenswierigen Festungsarrest hiermit genehmigen.« Daß Friedrich Wilhelm III. in seiner bekannten Scheu vor der Unterzeichnung von Todesurtheilen, besonders in den ersten Jahren seiner Regierung, diese Bestätigung erließ, darf nicht Wunder nehmen; dagegen rechnet Feuerbach den von der baireuther Regierung angeführten Zweifelsgrund »unter die merkwürdigsten Thatsachen in der Geschichte deutscher Urteilssprüche«. Olnhausen hatte das Urteil erster Instanz mit Gelassenheit vernommen. Er für seinen Theil war bereit, sich demselben zu unterwerfen; nur um von seiner Familie die Schmach einer öffentlichen Hinrichtung abzuwenden, hatte er appellirt. Ihm mußte der schrecklichste Tod erträglicher erscheinen, als lebenslang in Gesellschaft der verworfensten Menschen gefangen zu sitzen. Er klagte daher die ihm gewordene Gnade einer unbarmherzigen Strenge an und versuchte auch später Mittel verschiedener Art, aus diesem drückenden Dasein sich zu befreien, einmal sogar durch eine betrügerischer Weise verfertigte königlich preußische Cabinetsordre. Ob das seine Haft auf dem Zuchthause zu Lichtenau verschärfte, wird uns nicht berichtet. Inzwischen war nach Verlauf weniger Jahre Ansbach unter baierische Souverainetät gekommen. Aufs Neue machte nun die Olnhausische Familie und ihre Freunde Anstrengungen, ihren Verwandten zu erretten. Daß er ein Verbrecher war, der mehr Mitleid als Abscheu verdiente, lag außer Frage. Er war kein Bösewicht, er war besser als seine That; er stand, moralisch beurtheilt, höher als vielleicht Mancher, der sich damit brüstete, daß er so tief noch nicht gefallen sei. Eine Schrift, die er in seinem Gefängniß aufsetzte, auch wichtig zur Beurtheilung über seine Zurechnungsfähigkeit (zu welchem Zwecke sie Feuerbach in seiner Abhandlung aufführt), spricht von seiner Reue, wenngleich sie auch von dem ihm innewohnenden Stolz nicht minder Zeugniß ablegt. Es heißt darin: »So lange ich richtig denken konnte, habe ich für das Glück und die Ehre meiner lieben Familie gelebt. Es war mir außer Gott nichts heiliger als meine beste Mutter, meine einzige Schwester und meine vier Brüder. Mein einziges Bestreben war, meiner Mutter und meiner Schwester durch Mitwirkung meiner Brüder ein heiteres Leben und ein ruhiges Alter zu bereiten. Außer diesem Plane und meinen Berufsgeschäften fand ich an nichts sonderliche Freude, jedes andere Vergnügen war mir gleichgültig, ja lästig. Um meiner lieben Schwester von Zeit zu Zeit Geschenke zu machen, habe ich mir oft Ausgaben erlaubt. Sonst aber war ich äußerst sparsam, doch nie geizig; denn diesen Unterschied weiß ich sehr wohl. Ich habe mich nie mit Handlungs-Commis und andern dergleichen Personen abgegeben; ich suchte den Umgang solcher Männer, von denen etwas zu hören und zu lernen war, und nur in ihrem Umgange war mir wohl. Ich war von jeher nicht hochmüthig, aber stolz auf meine innere Kraft, auf mein männliches Bewußtsein. Ich kramte damit nicht aus, bei keiner Gelegenheit. Es war mir Ekel, wenn irgend Jemand in meiner Gegenwart mit seinen Vorzügen prahlte. Jetzt, da ich im Unglück bin, muß ich es leider selbst wider meine Neigung thun. – O Gott, wie unglücklich hast du mich werden lassen! Warum hast du zugeben können, daß ich mich selbst durch meine eigene Hand so schrecklich vernichtet, daß ich mit mir so viele Menschen auf immer in das Verderben gerissen habe! Zu meinem Unglück gesellt sich noch der Jammer, daß ein Theil, und zwar der größte Theil, des Publicums falsch von mir urtheilt . Für Diejenigen, die meine traurige Geschichte genau kennen, will ich hier den Plan umständlich entwickeln, den ich ein halbes Jahr lang gehegt habe und der so eisern fest in meinem Gehirn gereift ist, daß mein guter Bruder Ludwig Ernst, welcher die erste Person in diesem Plane war, sein Leben darüber verlieren mußte. Weil er sich nicht mit ganzer Seele nach meinem Willen darein ergab, – darin und in dem Wisch von Augsburg liegt mein Verbrechen und das Unglück meiner Familie und das meine. Mein Plan war dieser:« (Jetzt entwickelt er in mehren Punkten das Detail seines Handlungs-Projects, wobei er jeder Person seiner Familie einen Platz zugedacht hatte, und fährt dann fort:) »Worauf ich mich noch außerordentlich freute, war meiner Schwester Tochter, welche ich zu mir nehmen und unter meiner Aufsicht erziehen wollte. Sie heißt Louise, sie ist ein hübsches, gutes Kind von sechs Jahren. Sie war die Puppe, an der ich mich bei müßigen Stunden ergötzen wollte. O, wie unbeschreiblich schrecklich ist es, daß ich die Laufbahn, die ich als Wohlthäter begann, nun als Uebelthäter endigen muß! Wenn ich in meinem Gehirn nicht so gut gesattelt wäre, so wäre ich in den ersten Tagen meiner Gefangenschaft ein Narr geworden. Ich mußte mir Mühe geben, mich selbst wieder zu erkennen; ich zweifelte, ob ich denn wirklich noch der Ludwig von Olnhausen sei? Ich war trunken von Jammer, ich meinte zu ersticken; die Wände meines Kerkers schienen sich auf mich zu wälzen; wo ich hinsah, da sah ich Flammen. Man sollte nicht glauben, daß ein Bruder den andern ermorden könnte. Und doch hat dies einer dem andern gethan, ohne daß jener roh oder bösartig, ohne daß einer dem andern Feind gewesen wäre. Ach! nur ein einziger Zwist brachte diese That hervor, das schlimmste unter allen Uebeln, das schrecklichste unter allen Verbrechen.« Auf der andern Seite sprach für ihn der Umstand, daß die Familie des Ermordeten ja auch seine eigene war und diese selbst für ihn aufs Inständigste bat. Hatte doch, so hat es den Anschein, auch der ermordete Bruder die letzten qualvollen Augenblicke seines Lebens nur damit verbracht, daß er den Bruder vor dem Verdachte schützen wollte, ihn ermordet zu haben. So endete der weichlich und schwächlich von ihm gescholtene Ernst Ludwig mit einer schönen Lüge, aber mit einem wahrhaften Heroismus. Der Gerechtigkeit schien genügt, es war Niemand, der an der festgesetzten Strafe ein Interesse hatte, das allgemeine Mitleid war erwacht für den Unglücklichen, er wurde, in Freiheit gesetzt, Keinem gefährlich; endlich gehörte das Land einem andern Herrn, der die Strafgerichte des vorigen, wenn auch gerechte, unbeschadet der eigenen Autorität, aus Gnade mildern konnte. Zum Ueberfluß bot die Familie gewisse Geldvortheile, wenn man ihren Angehörigen begnadigen wolle. Umsonst, Auf ein vom jüngern Bruder des Ermordeten wiederholtes Begnadigungsgesuch wurden die Acten zur »allerhöchsten Stelle« eingesandt. Aber die Frage: ob er der königlichen Gnade empfohlen werden könne? ward entschieden verneint. Einen Brudermörder, Brudermörder mit Absicht, mit vorbedachter Absicht, den drei Justiz-Collegien zum Tode durch das Rad verurtheilt, der die Milderung seiner Strafe nur der »durch ehrwürdige Bedenklichkeit eines zarten Gewissens gleichsam widerwillig abgedrungenen Begnadigung« verdanke, der bürgerlichen Gesellschaft wiedergeben, hieße die öffentliche Meinung zum zweiten Male beleidigen. Ludwig Christian von Olnhausen starb nach wenigen Jahren im Zuchthause zu Lichtenau. Mary Hendron und Margaret Pendergras 1727 Die select trials der Engländer aus der ältern Zeit sind, was den Stoff anlangt, reich an Interesse, und mehre derselbe würden den Pitaval'schen causes célèbres an die Seite zu setzen sein, wenn ihnen nicht Das abginge, was bei den letztem zu viel da ist, – die Bearbeitung. Die Berichterstattungen, wie sie, von den Reporters nachgeschrieben, in Zeitungen und Sammlungen übergingen, sind der nackte, baare Abdruck des wirklich Vorgefallenen und vor der Jury Gesprochenen. Was den Geschworenen genügte, welche den Angeschuldigten und Zeugen ins Gesicht sahen und neben dem Eindruck der Persönlichkeit wahrscheinlich auch Kenntniß der Charaktere mitbrachten, genügt uns nicht mehr, denen diese Vermittelungen verloren gingen. So sehen wir in den meisten dieser Fälle nur kolossale Gerippe, denen Fleisch und Blut abgeht. Dem praktischen Sinne der Briten genügte es, das Nothwendige, Wahrhaftige aufzuzeichnen, Hieroglyphen oder Keilschrift für die späteren Geschlechter, aus denen sich diese selbst das ganze Bild oder die Geschichte zusammensetzen können, während der Franzose schon in alter Zeit wie seine Berichterstatter für die heutigen Zeitungen zu Werke ging. Bei der Ausarbeitung zu bestimmten Zwecken ließ er die Phantasie ergänzen, verschönern und auch verändern. Die Wahrhaftigkeit der englischen Berichte ist gewiß von Werth, nur wissen wir ihn in den seltensten Fallen zu schätzen, weil wir das Maß nicht mehr besitzen. Welchen Criminalfall mit psychologischer Ausbeute hätte ein Franzose aus der Geschichte Eugen Aram's geliefert; die uns von den ältern Reporters überlieferte Runenschrift des interessanten Falles gab nur einem Dichter Anlaß, vermittelst seiner Phantasie die erstorbene Erinnerung in eine neue Thatsache zu übersetzen. Nur selten sind den Reports Auszüge aus populairen Schriften der Zeit angehängt, welche eine Totalanschauung der Verhältnisse und Personen gewähren. Auch darin verfuhr der Engländer in seiner praktischen Weise; der Sammler nahm nur noch die Aussage eines Zeugen mehr auf, des Schriftstellers; er selbst enthält sich des eigenen Urtheils, selbst des Resumés der That. Zwei Verbrechen, welche wir jetzt mehr aus Romanen kennen, als daß sie in der Wirklichkeit noch oft vorkämen, begegnen uns häufig in diesen ältern trials – die Entführung und der Raub reicher Erbinnen und die Wegelagerung der Highwaymen. Was in Altengland zu den alltäglichen Vor- und Unfällen gehörte, trägt freilich nicht immer das Gepräge einer cause célèbre , aber als eine Species älterer Sittenzustände, die dem Criminalgebiet verfallen, haben auch diese Processe ein Anrecht, in unserer Sammlung der denkwürdigsten Criminalfälle aller Völker durch Repräsentanten vorgeführt zu werden. Indem wir daher den nachfolgenden Proceß aus den Select trials at the Session House in the Old-Bailey (aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts) aufnehmen, geschieht es weniger um der speciellen Bedeutung des Falles selbst, als um seiner generellen willen, obschon die Einzelheiten charakteristisch genug für den damaligen Sittenzustand sind und auf die rohen Züge des ältern englischen Romans, die uns so oft willkürlich erscheinen, ein helles Licht werfen. So wichtig, ja allein von Werth, erscheint den Engländern die lebendige Anschauung der That vor ihrem Volksgericht, daß die uns überlieferten Documente ihrer ältern Processe selten auch nur die Anklageacte enthalten. Die Anklage galt ihnen als Machwerk des argumentirenden Verstandes, der Parteiansicht; in sie konnten sich absichtliche oder zufallige Irrthümer eingeschlichen haben; die Zeugenaussagen allein waren die Wahrheit, aus denen die gegenwärtigen Richter und Geschworenen ihre Anschauung und ihr Urtheil schöpften. Diese allein schien ihnen also auch nur von Bedeutung, um sie den Nachlebenden zu erhalten. Nur die Vertheidigungsrede des Angeschuldigten, das Verdict, der Bericht des Geistlichen über seine letzten Unterredungen mit dem Verurtheilten und der über die Erecution werden noch als Zeugnisse und Documente über Thatsachen der Aufbewahrung für werth erachtet. Da die Einlassung des Angeklagten im englischen Criminalprocesse nur für den Ausnahmsfall, wo er sogleich als schuldig plaidirt (ein Fall, von dem ihm selbst vom Richter abgerathen wird), von Wichtigkeit ist, und wir ihn während des Processes nur durch die Zeugenaussagen kennen lernen, muß uns seine Verteidigung und der Bericht des Geistlichen Das ersetzen, was wir im Inquisitionsverfahren über die Motive der That und den psychischen Zusammenhang zwischen seinem innern Leben und dem Thatbestande aus den Acten selbst lesen. Zu unserm Zwecke, das allgemein Menschliche auch im Verbrecher und im Verbrechen zu studiren, ist da freilich die Ausbeute in der Regel nur eine dürftige. Ein Kaufmann in London, Richard Russel , hatte am 5. März 1727 ein junges, kaum siebzehnjähriges Mädchen, Sibylle Morris , gegen ihren Willen und den ihrer Eltern, mit Hülfe anderer Personen, mitten in der Stadt London entführt, sie gezwungen, sich mit ihm trauen zu lassen, und in brutaler Weise die Ehe mit ihr vollzogen. Es war offenbar nicht aus leidenschaftlicher Zuneigung, sondern in gewinnsüchtiger Absicht geschehen. Sibylle war die Erbin eines ansehnlichen Besitzthums. Russel scheint selbst nicht die beabsichtigten Früchte seines Frevelstücks davongetragen zu haben. Er verschwand und nur seine Helfershelfer, eine Mary Hendron, Margaret Pendergras und John Wheeler , wurden des Verbrechens angeklagt: eine Erbin gestohlen zu haben , eingezogen und vor Gericht gestellt. Die Hauptzeugin, Anna Holliway , eine Dienerin und, wie es den Anschein hat, eine Vertraute im Morris'schen Hause, bekundete Folgendes, welches für die Leser die fehlende Anklageacte ersetzen wird: Anna Holliway hatte eine Bekannte, die Mistreß Hendron , von der wir nichts erfahren, als daß sie einen eigenen Haushalt hatte, und, wenn nicht sonst schon, doch in diesem Falle als Gelegenheitsmacherin auftritt. Anna machte dort im Februar 1727 mit der jungen Sibylle einen Besuch, und die gefällige Frau lud sie ein, mit ihrem Schützling das Haus einer andern Dame, der Mistreß Pendergras , zu besuchen, von der das Nämliche gilt, was wir von Jener erwähnt. Hier fand sich Richard Russel ein, der sich sehr artig benahm, ohne daß etwas Besonderes vorfiel. Nur bemühte sich Mistreß Hendron, der Dienerin und der jungen Miß eine vortheilhafte Meinung über den jungen Mann beizubringen. Er sei ein sehr reicher Kaufmann aus der City und handele mit Seide, Oel und anderen werthvollen Gegenständen. Als Anna Holliway später mit der jungen Sibylle einen zweiten Besuch bei der Hendron, abermals auf deren dringende Einladung, machen wollte, begegnete ihnen auf dem Wege dahin ein gewisser Peggy Johnson und Kitty Pendergras, die Tochter der Dame Pendergras, die ihnen sagten, Mistreß Hendron sei nicht zu Hause, wünsche sie aber doch zu sehen. Sie möchten doch die Güte haben, in ein näher bezeichnetes Haus am Strande zu gehen. Aber während sie auf dem Wege dahin waren, wurden die Frauen von ihren Begleitern unvermerkt in eine andere Richtung geführt. Vor dem Hause eines gewissen Murphey in Round Court standen Mistreß Hendron und Mistreß Pendergras und nöthigten sie, einzutreten. Kaum aber, daß sie über die Schwelle waren, riß man die junge Miß durch einen dunkeln und langen Flur in ein Zimmer, wo die Fenster dicht mit Laden verschlossen waren. Ob die Zeugin sich dagegen gesträubt und geschrieen, führt sie nicht an; aber es ist gewiß, daß sie ihrer Miß folgte. In dem Zimmer aber brannten mehre Lichter und eine ansehnliche Gesellschaft war versammelt. Das arme junge Mädchen war erschreckt; es stieß einen Schrei aus und wollte zur Thür zurück, aber Mistreß Hendron kam ihm zuvor und verschloß die Thür. Beide Gefangenen erklärten nun, wenn man sie nicht gehen lasse, so würden sie laut aufschreien. Man bedeutete ihnen aber, das würde ihnen nichts helfen, denn es seien alle Veranstaltungen getroffen, daß Niemand sie hören könne. Jetzt trat Richard Russel vor und fragte Miß Morris nach ihrem Taufnamen. Sie weigerte sich, ihn zu nennen, war aber so von Schrecken ergriffen, daß ihr überhaupt die Sprache versagte. In der Gesellschaft befand sich Jemand, der, seiner Tracht nach, ein Geistlicher war. Er trat mit derselben Frage an das junge Mädchen, kehrte sich aber nicht im geringsten an ihre Schweigen und ihre sichtliche Verwirrung, die sie eigentlich zu jeder Willenserklärung unfähig machte, und hub ohne Weiteres die Ceremonien der Trauung an. Die Unglückliche wurde ohnmächtig, aber auch dies hinderte nicht. Die Hendron und der Clerk des Geistlichen hielten sie mit Gewalt aufrecht, als sie umsinken wollte. Auf alle Fragen, wie sie nach dem Ritual an sie gethan wurden, gab Miß Morris keine Antworten. Die Angst preßte ihr nur einmal einen Laut hervor. Die Dienerin hörte hieraus, sie wolle nicht heirathen; aber die Hendron und Pendergras riefen, sie hätte ja gesagt, sie wolle heirathen und wäre nur vor Schreck, Ueberraschung und Freude ein bischen ohnmächtig. Trotz der augenscheinlichen Verwirrung und Bewußtlosigkeit des armen Mädchens fuhr der Geistliche mit den Ceremonien in der üblichen Art fort, und sobald die Ringe gewechselt und der Segen gesprochen waren, rissen die Hendron und die Andern die noch immer Sprach- und Bewußtlose aus dem Zimmer, die Treppe hinauf und oben in ein Schlafzimmer, dessen Fensterladen ebenfalls dicht verschlossen waren. Hier rissen Kitty Pendergras und Peggy Johnson der willenlosen Braut die Kleider mit Gewalt vom Leibe, wahrend die Hendron ihr die Hände hielt. Dann warfen sie sie ins Bett, und als sie mit einer letzten Anstrengung und in der Ahnung dessen, was ihr bevorstand, wieder herausspringen wollte, war es wieder die Hendron, welche sie fest in die Kissen drückte. Jetzt erst empfahl man der Zeugin und Dienerin, daß es an der Zeit und schicklich sei, sich davon zu machen. Sie schrie und klagte, es sei eine Sünde und Schande, so ihre junge Herrin zu behandeln, und wollte nicht fort. Doch ging sie. Beim Hinuntergehen begegnete sie dem neuen Ehemanne, der, entkleidet, die Treppe hinaufstieg. Sie sah ihn noch in die Kammer gehen, in welcher ihre Miß im Bette lag, und bald darauf traten die Hendron und die Andern heraus und schlossen die Thür hinter sich ab. Im Zimmer, unten war die versammelte Gesellschaft sehr lustig. – Ihre Mitglieder werden nicht genannt, vermuthlich, um nicht zu viel Personen gerichtlich zu verfolgen. Ungefähr nach einer halben Stunde kamen Russel und Miß Morris wieder die Treppe herunter. Ueber das Wie? schweigt die Zeugin, Ein Souper war aufgetragen und man lud Sibyllen ein, sich mit niederzusetzen; aber sie lehnte es ab. Man zwang sie nicht. Sie erklärte, nach Hause zu wollen, und ward entlassen. Russel begleitete sie und die Dienerin einen Theil des Weges. Nach unserm Gerichtsverfahren, ob vor geschworenen oder gelehrten Richtern, würde man die Zeugin hinsichtlich dieses Ausganges der Geschichte weiter befragt und sich schwerlich mit der kurzen Notiz über das Nachhausegehen begnügt haben. Wenn, wie es der Fall war, die Angeklagten den Seiten Russel's angethanen Zwang bestritten und behaupteten, daß Sibylle Morris freiwillig in die That gewilligt, so kam viel darauf an, zu wissen, wie die junge Dame nach der That gegen den Räuber ihrer Hand und ihrer Ehre sich benommen. Doch die Anklage war nicht gegen den verschwundenen Russel, sondern nur gegen dessen Gehülfinnen gerichtet. Was dahin zielte und deren Schuld feststellte, genügte, beim praktischen Sinne der Engländer, dem Gericht; das Andere war überflüssig und darum vom Uebel. Sibyllen's Vater, Master Morris , wußte nur wenig von dem Vorfalle, oder fand es in seinem Interesse, nur wenig davon auszusagen. Er bestätigte, daß seine Tochter von Seiten eines verstorbenen Oheims die Erbin eines unabhängigen Besitzthumes sei. Die falsche Heirath hatte, ihm ganz unbewußt, an einem Dienstage stattgefunden; erst am nächstfolgenden Donnerstage kam ein Herr zu ihm, angeblich ein Freund Russel's, und benachrichtigte ihn, daß seine Tochter verheirathet sei. Erstaunt über die Neuigkeit, stürzte er zu seiner Tochter und fragte sie darüber aus. Sibylle erzählte ihm darauf unter Thränen, wie sie schändlich betrogen und barbarisch von dem Manne und den Frauen behandelt worden sei. Furcht und Scham hätten sie bis da abgehalten, sich ihm zu entdecken. Russel selbst war am folgenden Sonnabend zu ihm gekommen; der erzürnte Vater hatte ihn aber nicht angenommen und kein Wort mit ihm gewechselt. Russel hatte es darauf für gerathen gehalten, sich aus dem Staube zu machen. Das Opfer der Frevelthat, Sibylle Morris, stimmte im ersten Theile ihrer Aussage ganz mit der der Anna Holliway überein. Sie beschuldigte die Hendron als die Hauptschuldige bei der Sache. Diese habe sie während der Ceremonie festgehalten. Sie selbst habe auf alle Fragen des Geistlichen nichts geantwortet. Man habe sie darauf, gegen ihren Willen, die Treppe hinauf geschleppt, entkleidet und ins Bett gelegt und dort habe Richard Russel, ihre Schwäche und ihren Schreck, der sie ganz benommen gehabt, benutzt. Sie widerstand, nach ihrer eidlichen Versicherung, auch noch im Bette, bis alle Kräfte sie verließen. Sie schrie auf, aber er verstopfte ihr den Mund, drückte sie ins Bett nieder und ward endlich völlig ihrer Herr. Zum Uebermaß seiner niederträchtigen That hinterließ er ihr eine schlechte Krankheit. Durch diese Aussagen war die Schuldbarkeit der Hendron festgestellt; es kam zunächst auf den Antheil an, welchen die zweite Angeklagte, die Pendergras , daran gehabt. Die Hauptzeugin Anna Holliway bekundete: die Pendergras habe mit an der Thür gestanden, als Sibylle durch den dunkeln Flur gerissen ward, desgleichen mit im Zimmer während der Vermählungsceremonie, und zu Allem zugestimmt und Alles gebilligt, was geschah. Auch habe sie dem jungen Mädchen gesagt, sie müsse nun schon an Russel verheirathet werden, und es wäre sehr zu ihrem Vortheil. Sie kam die Treppe mit hinauf und sah zu, wie ihre Tochter Kitty gewaltsam die Miß entkleidete. Dann ging sie mit den Andern in das untere Zimmer, wo das Abendessen aufgetragen war. Der Clerk des Geistlichen, auch als Zeuge vernommen, behauptete noch besonders, daß es gerade Margaret Pendergras gewesen, welche bei der Trauungsceremonie für die Braut das Wort geführt und dem Geistlichen die Versicherung gegeben, sie habe ja gesagt, man habe es nur nicht hören können, und sie wolle gar zu gern heirathen, nur sei das arme Ding etwas ohnmächtig. Auch der Wirth eines Wirthshauses, in welchem die Gesellschaft sich vorher ein Rendezvous gegeben, gab noch eine Notiz, welche es unzweifelhaft machte, daß die Pendergras mit nicht minderm Eifer, ja einer wildern Leidenschaftlichkeit die Sache betrieben habe als die Hendron. Gegen den mitangeklagten John Wheeler ward nicht mehr vermittelt, als daß er, auf Bestellung der Pendergras, behülflich gewesen war, einen Pfarrer zur Trauung zu verschaffen. Er hatte sich keine Gewaltthätigkeiten erlaubt, war nicht mit oben im Schlafzimmer gewesen und nur die Anna Holliway will ihn mit im Zimmer beim Abendessen gesehen haben. Seine Freisprechung war deshalb wohl motivirt. Die erwähnte Aussage des Clerk, Namens Allen, ist nicht unwichtig, um über das ganze Sachverhältniß Licht zu erhalten. Allen verschaffte den Geistlichen, weil ihn Wheeler dazu überredet und gar zu sehr in ihn gedrungen war. Da er vier- bis fünfmal deshalb bei ihm gewesen, mußte er endlich einwilligen. Wheeler hatte ihm gesagt, es handele sich um die Heirath eines Gentleman mit einem Dienstmädchen, in das er sich sterblich verliebt habe. Der Geistliche, den Allen auftrieb, hieß Evans; »er war einer von Euern Gefängnißpredigern«. Sie gingen aus dem bezeichneten Wirthshause in das bestimmte Privathaus, wo sie den Bräutigam und die andere Gesellschaft vorfanden. Allen sah bei der Trauung Miß Morris zittern und konnte nicht bemerken, daß sie ein Zeichen der Einwilligung gab. Im Gegentheil hörte er, daß sie sich sträubte, und sagte darauf zum Prediger, er solle sein Buch zuschlagen, denn hier sehe es gar nicht nach einer Hochzeit aus. Als aber Einige aus der Gesellschaft versichert, daß die Braut Ja geantwortet, ging der Prediger, ohne sich weiter darum zu kümmern, mit der Trauung drauf los. »Der hätte auch nicht mögen einen rothen Heller verlieren.« Daß unseren Rechtsbegriffen das ganze Verfahren fremd ist, bedarf keiner Erwähnung. Der eigentliche Verbrecher war fort; statt seiner wurden aus der großen Zahl von Teilnehmern nur zwei gefällige Helfershelferinnen vor Gericht gestellt und die Person, welche, unserer Ansicht nach, als die straffälligere erscheint, der Geistliche, ganz aus dem Spiel gelassen. Nach dem Zeugniß der Anna Holliway erscheint sein Verfahren ruchlos und selbst nach dem seines eigenen Clerk unverzeihlich. Was den gefälligen Frauen noch als ein ergötzlicher, wenn auch gefährlicher Spaß gelten konnte, der, wenn die Personen anders gestimmt waren, ein erfreuliches Ende nehmen durfte, mußte dem Geistlichen in ganz anderm Lichte erscheinen, und es ist außer Zweifel, daß die englischen Gesetze für sein Verfahren Strafen haben, wenn man ihm zu Leibe gewollt hätte. Aber wie die Anklage im englischen Accusationsproceß sich auf positiv bestimmte Thatsachen beschränkt und eine Wortauslassung, eine falsche Nebenbezeichnung den ganzen Proceß ungültig machen kann, so greift die Anklage auch nur bestimmte Personen heraus, und nicht immer die schuldigsten, sondern die, gegen welche der Ankläger seines Erfolges am sichersten ist. Dies geschieht in dem politischen wie im gewöhnlichen Criminalproceß, und der strafwürdigste Verbrecher entgeht, als Königs- oder Kronzeuge, nicht selten jeder Strafe, ausgenommen der, welche die allgemeine Verachtung ihm aufbürdet. Daß im vorliegenden Entführungsfalle auch noch Anderes, was man nicht ans Licht bringen wollte, mit einem Schleier bedeckt blieb und daß auch unter den Zeugen noch mehr oder minder Mitbetheiligte sich befanden, geht aus den Kreuzvernehmungen mit Anna Holliway hervor. Die Hendron warf ihr vor, sie habe ihr ja das Maß von Miß Morris' Finger gebracht, um danach einen Ring fertigen zu lassen. Zuerst leugnete es die Holliway, bald aber gestand sie es ein. Sie habe es jedoch ohne Miß Morris' Vorwissen gethan. Einst habe sie allerdings so etwas davon gegen ihre junge Herrschaft erwähnt, die hätte aber nichts davon wissen wollen. Uebrigens sei sie durch die Hendron verführt worden, die ihr vorgestellt habe, welch ein großes Glück ihrer Miß durch die Heirath blühe. Mary Hendron und Margaret Pendergras waren verheirathete Frauen in mittlerm Alter und Familienmütter. Beide räumten ein, daß sie zur Verheiratung des Herrn Russel mit der Miß Morris hülfreiche Hand geleistet, vertheidigten sich aber damit, daß sie nicht geglaubt, eben etwas sehr Strafbares zu thun. Einmal scheine ihnen, zu einer heimlichen Ehe behülflich zu sein, nicht so Schlimmes, dann aber sei die junge Frau nicht zur Ehe gezwungen worden; ja, sie wäre eigentlich noch begieriger darauf gewesen, zu heirathen, als sie Beide und als Herr Russel selbst. Sie wären ehrliche und fleißige Weiber, die sich redlich ernährt und nicht gemeint hätten, eine so harte Verfolgung der Gesetze wegen ihrer Gefälligkeit erdulden zu müssen. Wenn das ein strafbares Vergehen wäre, so wäre es ihr erstes und einziges. Die Jury sprach John Wheeler frei, beide Frauen erklärte sie für schuldig und ihr Todesurtheil ward ausgesprochen. Unsere Gesetze kennen nicht das besondere englische Verbrechen, eine Erbin zu entführen und zur Heirath zu zwingen. Daß aber die vorliegende Handlung, ein junges Mädchen gegen ihrer Eltern und ihren eigenen Willen zu rauben, ein freches Spiel mit der Ehe zu treiben und in dieser brutalen Art sie zu bewältigen, ihre volle und verdiente Strafe, insofern der Thatbestand klar vorliegt, auch bei uns gefunden hatte, ist außer Zweifel. Nach Lage der Sache, wie der englische Reporter sie mittheilt, bleibt der Zweifel an eine gewisse Connivenz Seitens des jungen Mädchens indeß nicht ganz ausgeschlossen. Anna Holliway's Zeugniß erscheint aber deshalb nicht ganz unverdächtig, weil sie einräumen mußte, zu Anfang die Sache begünstigt zu haben; ja ihr Betragen während der Ceremonie bestärkt den Verdacht noch mehr. Wenn sie die pflichtgetreue Magd war, welche schreien und Alles aufbieten mußte, die Handlung zu hintertreiben, erscheint sie dadurch, daß sie nichts that, als ohnmächtig einreden und bedauern, ja ihre Herrin im entscheidenden Augenblicke, ohne durch äußere Gewalt gezwungen zu sein, verließ, auch da noch als die stumme Begünstigerin der That, und als habe man die gerechtere Anklage gegen sie nur fallen lassen, um sie als Zeugin gegen die unter allen Complicen allein ausgewählten zwei Frauen zu gebrauchen. In unserm Sinne erscheint das Zeugniß des mitwirkenden Clerk allein als unverdächtig, aber doch nicht stark genug, um das Urtheil zu rechtfertigen, bevor man die andern bei der Trauung Gegenwärtigen, besonders aber den Pfarrer Evans, wenn nicht als Angeschuldigten, doch als Zeugen vernommen hätte. Die Hendron und Pendergras klagten bitter über die Strenge der Gesetze, die sie nicht so erwartet hätten; aber als gute Katholiken empfingen sie den Trost der Religion, bekannten ihre Sünden, vergaben allen Denen, die ihnen Uebeles gethan, und erklärten ihre Hoffnung, durch die Verdienste Jesu gerettet zu werden. Die Pendergras war auch auf dem Richtplatze noch voller Ergebung, nur die Hendron beklagte sich, das hätte sie doch von der Miß Morris nicht erwartet. Beide wurden zu Tyburn am 20. Mai 1728 gehenkt. Zur Geschichte der englischen Highwaymen 1. Spiggot und Phillips 1720 Dem in unserm ersten Theile aufgenommenen Falle des Capitain James Hind konnte man den Vorwurf machen, daß er, selbst bei allem Interesse der Geschichte, doch in der Eigenschaft als Criminalproceß kein Interesse habe, nämlich, weil nicht der eigentliche Proceß, sondern nur die Resultate uns überliefert sind. Wir haben uns seitdem in den Sammlungen berühmter englischer Criminalfälle nach gegen Highwaymen geführten Processen vielfach umgesehen und auch deren in Menge gefunden, aus denen das processualische Verfahren zur Genüge hervorgeht, die aber wieder in ihrem thatsächlichen und historischen Bestande so einfach, ja dürftig sind, daß sie um deswillen im gewöhnlichen Sinne nicht zu den causes célèbres zu rechnen wären. Auch wird wahrscheinlich bei allen diesen Beraubungen auf offener Straße durch berittene Räuber das Thatsächliche sehr einfach und der interessantere Zusammenhang nur in den Zunftverbindungen dieser flüchtigen Ritter und in der Persönlichkeit und den Schicksalen der Beraubten zu suchen sein. Indessen waren die jetzt verschwundenen Highwaymen, als ganze Erscheinung genommen, gewiß eine cause célèbre; sie gehörten zum englischen Volksleben, sie machen einen nothwendigen Bestandtheil der ältern Novellistik aus, ihre Abenteuer geben den Stoff zu vielen Bänkelsängerliedern, und der Volkswitz weiß noch hundert Züge, komische, tragische und galante, von ihnen, dergestalt, daß sie auch wol ein Recht haben, als eine kranke, aber doch bedeutsame Abspiegelung des im englischen Volke Lebendigen in unserm Pitaval aufzutreten, und zwar so, wie sie vor Gericht erschienen sind. Was wir beim vorigen Fall über den Mangel an Fleisch und Blut in den älteren englischen Reports über berühmte Criminalfälle sagten, findet auch auf die von uns hier ausgewählten Processe gegen Highwaymen Anwendung. Doch werden viele Züge daraus den Lesern, auch den juridischen, unbekannt sein und andere dazu beitragen, dem größern Publicum, welches sich, aus den Romanen her, für die Erscheinung der Highwaymen interessirt, eine neue Anschauung derselben und des sittlichen Zustandes der Zeit, wo sie in Blüte waren, zu gewähren. John Turner, vermuthlich Eigentümer oder Conducteur einer Landkutsche, denn er wird der Wendover Courier genannt, fuhr mit seinem, wahrscheinlich leeren Wagen am 1. November aus London. In der Nahe von Tyburn – selbst dieser verhängnißvolle Ort und Name schreckte nicht ab – ward er von fünf Männern in Masken angefallen. Vier von ihnen waren zu Pferde, der fünfte zu Fuß. Sie mochten wissen, was in dem Wagen war. Ein Master Neal Sheldon, welcher desselben Weges mußte, hatte sein Felleisen zu schwer für das Pferd seines Dieners gefunden und es John Turner zum Mitnehmen in seinem Wagen übergeben. Die Räuber fielen daher nicht über den Kutscher, sondern über das Felleisen im Wagen her und schleppten es mit sich. John Turner hatte den Muth, ihnen nachzuspringen. Sie schlugen ihn nieder und kehrten darauf wieder zum Wagen zurück, den sie durchsuchten, ohne noch etwas daraus zu nehmen. Doch schwang sich der eine, welcher zu Fuß war, auf eins von Turner's Pferden und die fünf Räuber sprengten von dannen. In dem Felleisen hatten sich eine goldene Uhr, zwölf Hemden von holländischer Leinwand, eine ganze Partie anderer feiner Wäsche, ein Hut, eine Perrücke und zwölf Guineen befunden. Dem Fuhrmann John Turner selbst waren fünf Guineen von den Räubern abgenommen worden. Am 12. November desselben Jahres ritt John Watkins mit einem Zuge Packpferde nach Monmouth. Schon in der Nähe von Brentford bemerkte er einen Reiter in einiger Entfernung, der ihm verdächtig vorkam und Schritt für Schritt folgte. Als Watkins die Hounslow-Haide erreicht, welche nicht mehr so einsam ist als zu jener Zeit, sprengten mehre Reiter auf ihn zu, darunter William Spiggot und Thomas Phillips , die er aus früheren Zeiten kannte; und demnach keinen Grund zur Freude hatte, mit ihnen auf der Landstraße zusammenzutreffen. Spiggot's Bekanntschaft hatte er im Gefängniß von Monmouth gemacht. Gerade dieser hielt ihm die gespannte Pistole auf die Brust, damit er stille stehe, und nahm ihm darauf, was er von Werth an sich trug: seine silberne Uhr und etwa 5 Pfund Sterling. Auch drohte er ihm, alle seine Pferde vor seinen Augen niederzuschießen, wenn er ihm nicht das anzeige, auf welches das Geld geladen sei. Phillips hatte inzwischen seinen Stallknecht angefallen und sich an das eine Packpferd gemacht, mit dem er auf und davon ritt, während sein Camerad den Knecht bewachte. Ob die Räuber von selbst fortritten, weil nichts mehr für sie Werthvolles zu finden war, oder aus Furcht, überrascht zu werden, ist nicht erwähnt. John Watkins behauptete, einen sehr großen Verlust an seinem Gelde, seiner Uhr, seinen Gütern und seinem Packpferde erlitten zu haben. Er gab denselben auf 200 Pfund an und erklärte sich für einen ruinirten Mann. John Watkins machte bei der Policei Anzeige. Da er zwei der berittenen Räuber erkannt, so kam es zunächst darauf an, den Spuren derselben zu folgen. Die Policeibeamten John Morrit und Bryan unterzogen sich dem Geschäft mit großem Eifer. Spiggot hatte eine Wohnung in London. Als man sie durchsuchte, fand man unter andern verdächtigen und bei andern Anfällen gestohlenen Gegenständen auch die Perrücke des Master Sheldon, welche in dem von ihm auf den Courierwagen gegebenen Felleisen befindlich gewesen. Also war Spiggot auch dringend verdächtigt, unter den maskirten Reitern gewesen zu sein, welche John Turner bei Tyburn angefallen und beraubt hatten. Spiggot selbst war ausgeflogen. Morrit kannte schon so ziemlich sowol ihn als seine Spießgesellen, auch wo sie Pferde zu miethen pflegten. Er beauftragte den Roßverleiher, wenn Spiggot sich wieder sehen ließe, ihn festzuhalten, oder wenigstens ihn so lange hinzuhalten, bis er ihm, dem Beamten, Nachricht zukommen lassen. Inzwischen hatte er hier oder auch anderwärts erfahren, daß ein gleichfalls berüchtigter Mann, William Heater , der sich zuweilen für Spiggot's Bedienten ausgab, gewöhnlich die Pferde für ihn und seine Gesellen besorge und nachher wieder zurückliefere. Es galt also, zuvörderst auf diesen William Heater Jagd zu machen, wozu Morrit, außer dem Policeimann Bryan, auch den Constabler Hill und noch andere Personen annahm. Sie schnüffelten ihm nach (we dogg'd, der vielfach wiederholte technische Ausdruck der Zeugen) von Finsbury nach Long-Acre, wo er mit zwei Pferden ankam. Dort nahm er noch ein drittes mit und begab sich damit nach Westminster, wo er im Broadway im Wirthshause des Master Rowlet einkehrte und die Pferde in den Stall brachte. Morrit, Bryan, Hill und die Andern faßten in einem Hause, dem Wirthshause gegenüber, Posto, um von hier aus die Ankunft und die Bewegungen der Räuber abzuwarten. Indessen überzeugten sie sich bald, daß der Wirth Rowlet drüben nicht in der Diebesgemeinschaft, sondern ein ehrlicher Mann sei. Sie vertrauten ihm ihren Zweck und er lud sie ein, zu ihm ins Haus zu kommen, wo sie in der Schenkstube besser Wacht halten könnten. Wenn es zum Drauflosgehen käme, wolle er ihnen redlich beistehen. Nach einer kurzen Berathung gingen sie in den Vorschlag ein und wachten die ganze Nacht durch. Morgens um 8 Uhr kam Joseph Lindsey , ein Mann, von dem man wußte, daß er mit Spiggot und Phillips die Reitpartien auf den Straßen mitmachte. Einige der Policeileute wollten ihn sogleich festnehmen; die übrigen waren indeß der Meinung, dies könne sie am Einfangen der Andern hindern. So beschloß man zu warten, bis alle Drei zusammen wären. Um 10 Uhr kamen Spiggot und Phillips und gingen sogleich darauf mit Lindsey in den Stall. Die Policeimannschaft mit dem Wirthe folgte ihnen. Als die Räuber sich verrathen und eingeschlossen sahen, erfolgte ein verzweiflungsvoller Kampf. Der Wirth Rowlet, wie beleidigt über die Frechheit, daß die Highwaymen gerade sein Wirthshaus zu ihrer Herberge gemacht, packte voll Ingrimm Spiggot an. Er rang mit ihm, nach seiner eigenen Angabe, fast eine halbe Stunde. Da gelang es Spiggot, seine Pistole zu ziehen; er schoß den Wirth durch die linke Schulter und warf ihn nieder. Phillips drückte seine Pistole gegen den Policeimann Bryan los. Zum Glück versagte sie. Aber der Räuber warf sich auf ihn und schlug ihn nieder. Als Bryan wieder in die Höhe kam, sah er, wie der Wirth mit Spiggot auf dem Boden des Stalles rang und, blutend, nahe daran war, zu unterliegen. Spiggot's Degen war zur Hälfte aus der Scheide. Da griff Bryan, der sich frei gemacht, danach, zog ihn ganz heraus und wollte nach dem Rauber stoßen. Unglücklicherweise fehlte er aber in dem Gedränge und stieß einer andern Person in den Schenkel. Spiggot soll noch eine zweite Pistole abgeschossen, Phillips auch ein Musqueton losgedrückt haben, aber auch hier blitzte nur das Pulver von der Pfanne ab. Das Musqueton fand man mit drei Kugeln geladen. Der Wirth war endlich durch Hülfe Anderer losgekommen, Spiggot aber vertheidigte sich bis zuletzt wie ein Rasender und schwur, er wolle ihrer Tausend umbringen, ehe er sich ergebe. Endlich unterlagen die Räuber der Uebermacht und der blutige Kampf in dem engen Räume des Stalles hatte ein Ende. Vielleicht auch durch Verrath; denn Joseph Lindsey ließ sich zuerst fangen und trat später als Königszeuge gegen seine Genossen auf. Zugleich mit diesen beiden Anfällen wurde Spiggot noch eines dritten Raubanfalles auf offener Straße, den er in Gemeinschaft mit dem erwähnten Joseph Lindsey und einem William Burroughs verübt, angeklagt. Die ganze Schilderung, welche der Beraubte, Charles Sybbold, von den Manipulationen entwirft, ist für die Art des Verfahrens der Highwaymen charakteristisch. Um Bartholomäus, am 25. August, ritt Master Sybbold mit seinem Bedienten auf der Straße nach Finchley-Common, er auf einem weißen, der Diener auf einem grauen Pferde. Drei Reiter sprengten in den Weg und hielten sie an. Der eine hielt den Diener zurück, die beiden andern nahmen den Herrn in ihre Mitte, zielten mit ihren Pistolen auf ihn und nöthigten ihn, abzusteigen. Lindsey nahm dem Pferde des Reisenden den Zügel ab. Die beiden Andern beraubten ihn in aller Schnelligkeit und zugleich, indem der Eine vom Kopfe anfing, ihn zu betasten und nach werthvollen Gegenständen zu suchen, der Andere von seinen Hüften abwärts. Sie waren zu gleicher Zeit mit ihrer Untersuchung fertig und ihre Beute waren 15 Guineen, etwas Silber und einige Schriften. Sybbold erkannte Lindsey, der im günstigsten Lichte vor ihm stand, deutlich und erinnerte sich auch des Bestimmtesten seiner Stimme. Der eine Andere, wahrscheinlich Burroughs, trug eine lange Perrücke, deren beide Enden er in seinem Munde hielt. Der Dritte, wahrscheinlich Spiggot, hatte seinen Oberrock bis über das Kinn zugeknöpft. Vor Gericht gestellt, wollten William Spiggot und Thomas Phillips sich auf die Anklage, trotz der überwiesenen Vorgänge im Stalle des Wirthshauses, nicht einlassen, weil – der Gerichtshof, nach altem Herkommen, ihnen vorerst die Pferde, das Geschirr, Geld und andere Dinge, welche ihnen bei ihrer Gefangennahme abgenommen worden, zurückgeben müsse. Das Gericht erklärte, ihre Foderung könne ihnen nicht bewilligt werden, denn nach der Parlamentsacte König Wilhelm's und der Königin Maria, aus dem vierten und fünften Jahre ihrer Regierung erlassen, um zur Fangung der Highwaymen aufzumuntern, sei verordnet: daß männiglich, wer da fassen, greifen, verfolgen und kriegen sollte gedachte Straßenräuber, als Belohnung dafür überkommen solle zu seinem Lohne in den rechten Besitz und Genuß ihrer Pferde, Geräthschaften, Waffen, wie auch ihres Geldes, das bei ihnen gefunden worden; desgleichen auch derselbigen Gegenstände, welche irgendwo ihnen zu dem Behufe geliehen; unbeschadet jedoch des Rechts eines jeden Andern, dem zuvor diese Gegenstände schlechter oder räuberischer Weise waren abgenommen worden. Die ältere Praxis der Highwaymen, die wir auch im vorigen Falle noch wiederfinden, bestand also darin, ihre Pferde zu miethen, in der Regel von stillen Complicen, welche sie im schlimmsten Falle vindicirten. Die Vorlesung jener Acte, welche durch den Gerichtsclerk erfolgte, war umsonst. Die Gefangenen beharrten darauf, sich nicht einlassen zu wollen. Nachdem alle Vermahnungen nichts fruchteten, las man ihnen das Gesetz vor, welches die Behandlung solcher Gefangenen verordnete, welche stumm blieben oder durchaus die Einlassung auf die Klage verweigerten; voraussichtlich nur dann, wenn dringende Indicien oder Beweise, wie in diesem Falle, zu Tage lagen. Das Gesetz lautete: »Daß der Gefangene zurückgeführt werde in das Gefängniß, von wo er kam, und dann gebracht in einen schlechten Raum, wo kein Licht eindringt, und dort gelegt werde auf den nackten Fußboden, sonder Unterlage, Streue oder Decke über ihn, und ohne irgend ein Kleidungsstück, außer etwas, um seine Schamtheile zu verhüllen. Hier solle er liegen auf seinem Rücken, den Kopf bedeckt, aber die Füße bloß. Einer seiner Arme soll dann gezogen werden mit einem Stricke nach der einen Seite des Gemaches und der andere Arm nach der andern Seite. Und seine Beine sollen gleicherweise gezogen werden. Dann soll auf seinen Leib gelegt werden so viel Eisen oder Stein, als er tragen kann, oder noch mehr. Und am ersten Tage soll er drei Stückchen Gerstenbrot erhalten, aber nichts zu trinken; und am zweiten Tage soll ihm erlaubt sein, so viel zu trinken, als er kann, zu dreien Malen, von dem Wasser, das zunächst der Gefangnißthür ist, nur nicht fließendes Wasser; aber er soll an dem Tage kein Brot haben. Und das soll seine Kost sein, bis er stirbt. Und Der, gegen welchen solcher Spruch ergangen, dessen Hab und Gut ist verfallen dem König.« Als auch diese Vorlesung ohne Wirkung blieb, befahl man dem Executor, »wie es in solchen Fällen gewöhnlich ist«, den Gefangenen die Daumen zusammenzubinden und die Stricke so fest zu ziehen, als ihm möglich wäre. Das geschah augenblicklich; aber weder der Schmerz, noch alle Ermahnungen des Gerichtshofes brachten sie dazu, sich einzulassen. Jetzt ward das Urtheil gegen sie ausgesprochen: sie sollten zu Tode gepreßt werden. In Folge dieses Spruches wurden beide Verbrecher nach Newgate zurückgebracht. Man führte sie in das Preßzimmer. Thomas Phillips wurde bei dem Anblick unwohl. Er bat, man möge ihn vor die Schranken zurückführen, er wolle sich einlassen. Spiggot blieb standhaft. Er ließ sich entkleiden, hinlegen, festschnüren und das Gewicht auflegen. Ehe er sich niederlegte, trat der Geistliche von Newgate noch einmal zu ihm und wandte seine ganze Ueberredungskunst an, ihn davon abzuhalten, daß er auf diese Weise einen so furchtbaren Tod sich selbst bereite. Dadurch beraube er sich ja selbst der Zeit, welche das Gesetz ihm zugestehe, um zu bereuen. Er antwortete: »Kommen Sie her, um für meine Seele zu sorgen, so nehmen Sie meinen Dank dafür. Kommen Sie aber meines Körpers wegen, so muß ich Sie bitten, mich zu entschuldigen; denn ich kann auch kein Wort weiter anhören.« Als der Caplan zum zweiten Male in das niedrige Gewölbe zu ihm hinabstieg, fand er ihn auf der nackten Erde ausgespannt und 350 Pfund auf seine Brust drückend. Er kniete neben ihn hin und betete. Mehrmals fragte er ihn, weshalb er auch seine Seele durch solche hartnäckige Art des Selbstmordes auf das Spiel setzen wolle? Spiggot antwortete nur: »Beten Sie, beten Sie für mich!« Zuweilen lag er still, fast ohne Athem, wie in Bewußtlosigkeit, dann aber athmete er wieder kurz und rasch auf. Zuweilen klagte er bitterlich, daß sie ihm eine so grausame Last gerade aufs Gesicht gelegt hätten, und doch war es nur mit einem dünnen Tuche bedeckt. Ja man legte es, auf seine Beschwerde, nachher leicht und hohl über seine Stirn, und doch klagte er aufs Neue, es erdrücke ihn. Vermuthlich eine Sinnestäuschung; die pressende Wucht auf Brust und Leib verursachte einen Blutandrang nach dem Kopfe, den er für einen äußern Druck hielt. Eine halbe Stunde ungefähr blieb er trotzig und stumm. Als man aber noch 50 Pfund hinzufügte, so daß jetzt gegen 400 Pfund ihn zusammenpreßten, stöhnte er auf und bat, man möge die Last fortnehmen, er wolle vor Gericht antworten. Nachdem die Gewichte fortgenommen und die Stricke durchgeschnitten waren, hoben ihn zwei Männer auf. Aber man mußte ihm etwas Branntwein in den Mund flößen, um ihn nur wieder so weit zu sich selbst zu bringen, daß er aufs Neue vor den Gerichtshof geschafft werden konnte. Der Proceß war kurz. Drei Anklagen lagen vor, von denen der Erweis jeder einzelnen das Verdict und die Strafe, welche jede andere ausschließt, voraussehen ließ. Man scheint daher vor der Jury nur die erste Anklage, welche dahin lautete: »daß William Spiggot und Thomas Phillips den John Watkins auf der Landstraße angefallen, ihn in Furcht gesetzt (ein Ausdruck, welcher bei allen Anklagen gegen Highwaymen wiederholt wird) und ihm eine silberne Uhr und verschiedene andere Gegenstände im Werthe von 209 Pf. St. und 5 Pf. St. in baarem Gelde geraubt,« mit Ernst behandelt zu haben. Der Beraubte, John Watkins, hatte die Räuber erkannt, die Policeibeamten und der Wirth Rowlet hatten sie im gefährlichsten Widerstande ergriffen und ihr Theilnehmer, Joseph Lindsey, der zum Königszeugen gemacht worden, bekannte die That, wie angegeben, als von ihm, von Spiggot, Phillips und noch zwei Andern, gegen welche die Anklage nicht lautete, vollbracht. Spiggot und Phillips hatten nichts Wesentliches zu ihrer Vertheidigung anzuführen. Die Jury sprach über Beide das Schuldig und das Gericht verurtheilte sie wegen beider Anklagen (John Watkins' und John Turner's Beraubung) zum Tode. Auch gegen Heater war die Klage mit gerichtet. Aus den Aussagen der Zeugen ging indessen nur hervor, daß er dann und wann als Spiggot's Diener aufgetreten, Pferde besorgt und wiedergebracht und Sachen in seinem Hause, die er von ihm erhalten, verkauft habe. Spiggot und Phillips erklärten Beide, daß Heater ganz unschuldig an den Verbrechen gewesen und nur als ihr Commissionair bei der Anschaffung von Pferden gehandelt habe. In Ermangelung genügender Beweise ward er freigesprochen. Während man den zweiten Klagepunkt wegen John Turner's Beraubung bei Tyburn vor der Jury fast ganz auf die Seite geschoben zu haben scheint, wurde dagegen der dritte, die Beraubung Charles Sybbold's bei Finchley-Common, vermuthlich, weil hier zu den zwei schon Verurtheilten noch ein dritter neu Angeklagter, William Burroughs, hinzukam, wieder mit Ernst vorgenommen. Der Beraubte erkannte unter den Räubern nur Joseph Lindsey mit Bestimmtheit. Die andern Beiden seien schlanke Männer gewesen, doch wolle er nicht darauf schwören, daß es dieselben wären, welche ihm vorgestellt wurden. Spiggot und Phillips leugneten, obgleich schon zum Tode verurtheilt, daß sie das Geringste von der Sache wüßten. Aber Joseph Lindsey trat auch hier als Königszeuge auf und erklärte, daß er mit Spiggot und William Burroughs den Raubanfall in der Art, wie ihn Charles Sybbold erzählt, ausgeführt habe. Nur Das hatte er erst durch die Aussage des Beraubten erfahren, daß demselben 15 Guineen genommen worden, indem Spiggot nur 6 Stück gefunden haben wollte und demnächst zur Theilung gebracht hatte. Für Burroughs' Mittheilnahme sprach außer Lindsey's Zeugniß noch ein anderer Umstand. Lindsey's Frau kam, am Tage nach dem Raubanfall auf Sybbold, erschreckt zu Burroughs' Bruder gelaufen und erzählte ihm, daß Jener am frühen Morgen mit ihrem Manne von der Landstraße in einem furchtbaren Zustande heimgekehrt sei. Er rede irr und geberde sich wie ein Rasender. Der Bruder fand dies bestätigt; er mußte William Burroughs in das Haus seiner Mutter nehmen und bewachen lassen. Später war er nach Bedlam abgeliefert worden. Die Jury sprach das Schuldig, das Gericht das Todesurtheil über Spiggot und über William Burroughs aus. Beides ohne Wirkung; Jener war schon zum Tode verurtheilt, Dieser wurde für wahnsinnig erklärt. Thomas Phillips war etwa 33 Jahre alt. Nie zur Schule angehalten, war er früh zur See gegangen und hatte in den berühmten Gefechten der englischen Marine im Mittelländischen Meere unter dem älteren Bing gedient. Er war einer der verwegensten Highwaymen seiner Zeit und setzte etwas darein, seine kühnen Streiche und Ruchlosigkeiten zu erzählen. Einst, in der Nacht gegen 10 Uhr, wollte er mit Spiggot einen Zug von mehren Wagen angehalten und geplündert haben. Sie hätten dabei gegen hundert Passagiere herausgerissen, gebunden und sie der Reihe nach auf der Landstraße hingelegt. Mit gleicher Ruchlosigkeit benahm er sich während seiner Gefangenschaft und bis zu seiner Hinrichtung. Der Geistliche hatte nicht die geringste Einwirkung auf ihn. Während die andern Gefangenen beteten und christliche Lieder sangen, sang er schmuzige Balladen. Ja, er war so herausfordernd in seiner Ruchlosigkeit, daß er es nicht dulden wollte, daß die Andern sich mit Vorbereitungen zum Tode beschäftigten. Er lachte sie aus, tobte, rasselte mit den Ketten, schlug um sich, brach in die gräßlichsten Flüche aus und trieb einen so abscheulichen und schmuzigen Hohn mit einigen der Schwächern unter ihnen, daß sie endlich Alle bei ihren Aufsehern mit der Bitte einkamen, Phillips von ihnen zu entfernen. Auch dies bändigte seine freche Tobsucht nicht. Noch unter dem Galgen erklärte er: er fürchte den Tod ganz und gar nicht, denn er sei ganz versichert, daß er in den Himmel komme! William Spiggot war etwa 29 Jahre alt, gleichfalls von geringem Herkommen und sollte als Lehrling bei einem Tischler sich in seiner Jugend gut aufgeführt haben. Wie er zum Räuber wurde, ist uns nicht aufbewahrt. Er hatte sich früh verheirathet und bei seinem Tode lebten drei Kinder von ihm, von denen die älteste Tochter schon acht Jahre alt war. Wie er die Qualen der Presse bis auf einen bestimmten Moment überstand, ist schon oben erwähnt, auch daß er doch einigermaßen hier auf die Zusprüche des Geistlichen hörte. Er war aber von da ab äußerst schwach und blieb zwei Tage lang sprachlos. Er verlangte nach dem Abendmahl und glaubte die Execution nicht erleben zu können. Doch gewann er seine Kräfte nothdürftig wieder und war von nun ab ganz Hingebung gegen die Ermahnungen des Seelsorgers. Befragt, weshalb er bei dieser guten Gesinnung doch so lange und zu seinem eigenen Schaden verstockt geblieben und die Qualen der Presse ertragen habe, gab er zwei Gründe an. Einmal, damit man seinen Kindern nicht den Vorwurf machen könne, ihr Vater sei am Galgen gestorben. Dann aber, damit Joseph Lindsey nicht den Triumph habe, sagen zu können, er sei es gewesen, der ihn nach Tyburn geschickt. Gegen Lindsey war er aufs Heftigste erbittert; »denn,« sagte er, »ich wurde einst verwundet und war in Lebensgefahr um ihn. Ich hatte Alles daran gesetzt, ihn zu retten, als er nahe daran war, gefangen zu werden, und nun tritt er freiwillig gegen mich als Zeuge auf!« Zuweilen drückte er den Wunsch aus, daß er doch unter der Presse gestorben wäre; denn er wäre da in eine Art Schlummer verfallen und hätte dann kaum ein Gefühl von der Pein und dem Drucke gehabt. In andern Augenblicken war er aber wieder froh, daß es nicht so gekommen; denn er wäre alsdann als ein hartnäckiger Sünder gestorben, ohne Buße und Reue. Nie erinnerte er sich, in seinem Leben eine Thräne vergossen zu haben, bis auf den Augenblick, als er nach der Verurtheilung von seinem kleinen Sohne Abschied nahm. Auch im Zustande seiner Reue konnte er nicht weinen, meinte aber doch, diese sei so aufrichtig, als die Anderer, welche in Thränen zerflössen. Alle seine Räubereien und Thaten auf der Landstraße aufzuzählen, hielt er für ganz überflüssig, wenn er sich auch aller wirklich entsinnen sollte. Es möchten so gegen hundert gewesen sein. Sein Hauptschauplatz war die Hounslowreich gestreift und nannte noch Mehre (wie die schon erwähnten Tysen und Coltis), welche zu ihrer Bande (to their gang) gehört, aber noch nicht ergriffen wären. Ueber das Wesen und den Zusammenhang dieser Banden, was uns von Wichtigkeit wäre, ließ er sich nicht aus, oder man hielt es nicht für werth, Das niederzuschreiben, was Allen damals bekannt war. Spiggot und Phillips wurden am 8. Februar 1721 zu Tyburn gehenkt. Joseph Lindsey, der Königszeuge, kam mit dem Leben davon, ward aber später nach Amerika transportirt. Gern hätten wir über sein Leben mehr erfahren, denn dieser Highwayman war seines Standes ein Geistlicher und hatte in Cambridge studirt. 2 Gentlemen-Highwaymen. Hawkins und Simpson. 1721 – 1722 Die ersten Zeiten der Regierung des Hauses Hannover scheinen die goldenen Zeiten für den cultivirtern Straßenraub durch berittene Freibeuter gewesen zu sein. Die Policei der Regierung hatte ihr Auge auf andere Dinge, und oft mögen die gewitzigtern Räuber vor sich oder Andern ihr Geschäft in ein politisches Gewand zu kleiden versucht haben. Aus früherer Zeit sahen wir eben ein solches Beispiel im Capitain James Hind. Auch in der Zeit, von der wir reden, gaben sich die Gentlemen unter den Highwaymen gern für heimliche Anhänger der Stuarts aus, und waren es insofern auch de facto, als sie in directer Opposition mit der Regierung standen. Beispiele daß auch Männer aus gebildetem Stande, Söhne angesehener Familien, Offiziere, ja Geistliche, wie wir sahen, sich unter die Reihen dieser flüchtigen Wegelagerer mischten, oder gelegentliche Streifzüge machten, kommen nicht selten vor. »Die londoner Spielhäuser,« sagte ein Räuber in seinem Bekenntnisse, »das sind die wahren Nester und Schulen unserer Highwaymen.« Meist war es Noth, der wilde Ausbruch der Verzweiflung, zuweilen eine Phantasie; man sah es für ein gewagtes Spiel an. Die einsamen Landstraßen, die Haiden, Nebel und Nacht, Masken vor dem Gesicht, schnelle Pferde und die über das ganze Land zerstreueten Diebesherbergen ließen das Spiel nicht für allzu gefährlich erscheinen. Der Gentleman, der in Dürftigkeit gerathen war, hatte nichts zu thun, als zu sehen, wie er sich ein Pferd und Pistolen verschaffe. Ein trüber Tag, eine entfernte Gegend und eine Kutsche ohne Bedeckung, mehr gehörte nicht zur Ausführung. Die Schlinge stand freilich darauf; es gab aber viele Mittel, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, im schlimmsten Falle das, an seinen Cameraden zum Verräther zu werden und als Königszeuge gegen sie aufzutreten. Der leichte Gewinn lockte ebenso wie der Ruhm, den kühne und glückliche Highwaymen sich erwarben. Sie waren, wie es sich bei ihrem Gewerbe von selbst versteht, nie geizig mit dem Erworbenen, sondern Verschwender. Die Meisten, dem Spiele ergeben, vergeudeten darin ihre Beute so schnell, als sie gewonnen war. In ihren Gelagen, beim Trunk rühmten sie sich ihrer Thaten. Unter den zweideutigen Gesellschaftern, vor denen das geschah, waren sie gewiß, daß Niemand als ihr Angeber auftreten werde, es sei denn selbst um Gewinnstes willen. Eher wirkte die Erzählung verführerisch. Für die That hatte die Gaunersprache schmeichlerische Ausdrücke: »Wir gehen einen Gang machen.« Von Jemand, der auf einen Raub ausging, hieß es: »Er hat sich aufgemacht (he has turned out).« Geschlossene, durch Eidschwur verbundene Banden scheinen nicht existirt zu haben; noch weniger eine Art monarchische Verfassung. Aber die verdächtigen Gesellen kannten sich und gesellten sich zu einander; mehrere genossen eines weitverbreiteten Ruhmes, und man hielt sich auf Zeit zusammen oder verband sich zu einzelnen Abenteuern. An Spürhunden fehlte es nicht. Es waren die jungen Anfänger, welche ihren Lohn vorher oder nachher erhielten, und die Schenkwirthe, welche durch Diebeshehlerei und Beherbergung der Räuber wahrscheinlich immer den Hauptvortheil davon trugen. Es kommt vor, daß Highwaymen Postillone und Postkutschen anfielen, nicht sowol um sie zu berauben, als um aus ihren Briefschaften Nachrichten zu schöpfen, wann und wo ein Reisender mit guter Baarschaft des Weges ziehen würde. Andererseits brauchte man, bei der notorischen Unsicherheit der Straßen, seltsame Mittel, sich zu helfen. Man bewaffnete sich nicht, nahm aber möglichst wenig Geld mit. Ein Beraubter erzählt, daß er die paar Schillinge und Pence, die er mitgenommen, in Papier gewickelt und mit einem Knoten in die seidene Börse geschlungen habe, damit die Räuber es für Geld hielten und ihn dann höflicher behandelten. Die gewöhnliche Art des Angriffs ersieht man aus den vorigen Fällen. Auf die vorgehaltenen Pistolen mußte der Reiter vom Pferde steigen. Einer nahm dem Pferde Zaum und Gebiß ab und ließ es frei laufen, damit der Beraubte am Nachsetzen verhindert werde. Am Wege gefundenes Pferdegeschirr und ein frei umherlaufendes Pferd waren die sichersten Anzeichen, daß ein Straßenraub in der Nähe begangen war. Die Andern theilten sich in die Arbeit des Durchsuchens und Beraubens, um schneller damit fertig zu werden. Man nahm aber in der Regel nur werthvolle, leicht einzulösende Gegenstände. Seiner Kleider beraubt und ausgezogen wurde der Reisende nur in Ausnahmsfällen; Kleider können zu Verräthern werden, und für einen Gentleman-Highwayman schickte es sich nicht, wie der gemeine Fußräuber zu plündern. In der Nacht wurde gewöhnlich die Diebeslaterne gebraucht; man hütete sich, das eigene Gesicht dabei dem Beraubten zu zeigen, wenn man nicht etwa Masken auf hatte. Oft flogen die Reiter heran, ihre Schnupftücher im Munde und die Perrücke immer tief ins Gesicht gezogen. Ein Eid, die Räuber nicht zu verrathen, ward nicht gefordert; doch brauchte man furchtbare Drohungen. Die Highwaymen hüteten sich, Blut zu vergießen; sie wollten nur durch den Schreck wirken. Obgleich die Wirkung vor dem Gesetze dieselbe war, war es doch oft der Stolz des verhärtetsten Bösewichts, daß er nie einen Mord begangen habe. Doch soll ein Highwayman einer Frau die Zunge ausgeschnitten und über die Hecke geworfen haben, als sie im Wagen so unvorsichtig war, zu äußern, sie habe ihn erkannt. Wenn die Reisenden aus der Kutsche herausfeuerten, ward wol auf sie geschossen. – John Hawkins , einer der berühmtesten Highwaymen jener Zeit, von einer Art chevaleresken Sinnes und Benehmens, dessen Spießgesellen auch fast immer Gentlemen waren, griff einst einen Reisewagen an, in welchem ein General und sein Diener saßen, und als diese in der erwähnten Art sich vertheidigten, feuerte er mit der Pistole hinein, in der Absicht, den Herrn zu treffen, erschoß aber den Bedienten. Diese That gereute ihn sein ganzes Leben hindurch. So oft er mit Geistlichen zusammenkam, stellte er ihnen die Frage, ob Der ein Mörder genannt werden könne, der in der Absicht, seinen Gegner niederzustrecken, einen Dritten, den er nicht im Sinne gehabt, tödte, und war sehr unzufrieden, wenn die Geistlichen versicherten, Der sei doch ein Mörder. Hawkins behauptete, zum Morde gehöre eine bestimmte Absicht und ein bestimmtes Object, die hier nicht zusammenträfen. Abfindungen zwischen Räubern und Beraubten kommen vor. Wenn der Reisende Pretiosen von besonderm Werth hatte, versprach man ihm, gegen eine Einlösungssumme dieselben zurückzuerstatten. Die Highwaymen waren das Product oder der böse Ausfluß der damaligen socialen Zustände; zerrütteter politischer Verhältnisse nach der Vertreibung der Stuarts, welche ihre Hoffnungen noch nicht aufgegeben hatten; einer kühnen Abenteuerlust, welche in den glücklichen Unternehmungen englischer Piraten in den öffentlichen oder Privatseekriegen neue Nahrung fand; einsamer Landstraßen, verdächtiger Herbergen, deren Wirthe noch den Fluch der römischen caupones trugen, und einer Polizei, deren Uebergriffe in das Privatrecht und die individuelle Freiheit argwöhnisch von dem freien Engländer beobachtet wurden. Das kleine Uebel, daß Einzelne beraubt wurden, ertrug man lieber, als daß man zu dem größern Uebel einer allgemeinen Beaufsichtigung, welche zur allgemeinen Unterdrückung führen konnte, dem Staate gern Mittel in die Hand gegeben hätte. Dennoch wurde das Uebel lebhaft empfunden. Die Strenge der Gesetze bei der Bestrafung schaffte keine Abhülfe. Ein Highwayman sagte vor seiner Hinrichtung: »Wenn ich nach mir auf Andere schließen soll, so glaube ich, daß die Hinrichtung der Uebelthäter auf ihre alten Cameraden keine Wirkung hat. Auch schreckt sie Andere nicht zurück, die noch nichts begangen haben. Ich selbst war oft am Galgen, wenn Einer gehängt wurde, aber ich weiß nicht, daß ich mich jemals dabei sehr unbehaglich gefunden hätte, oder daß mir eine besondere Furcht vor dem Tode aufgestiegen wäre.« Man erließ jene Edicte zur Begünstigung Derer, welche bei Einfangung von Highwaymen sich thätig bewiesen, und zugleich zur Abschreckung Derer, welche ihnen durch Leihen von Pferden und Waffen behülflich waren. Aber es scheint nicht, als ob diese Acte von besonderer Wirkung gewesen seien; denn man findet fortwährend, daß die Highwaymen sich fremde Pferde, wahrscheinlich für schwere Bezahlung, zu verschaffen wußten, die sie dann auch redlich ablieferten. Die Obrigkeit bediente sich daher eines andern Mittels, eines traurigen Mittels, was aber in vielen Criminalprocessen in England noch heute angewandt wird, der Bestechung eines der Complicen durch dessen Begnadigung, damit er gegen die andern als vollgültiger Zeuge auftrete. Unser Pitaval hat über dieses Verfahren der Königszeugen schon bei Anlaß der Processe »Barthelemi Roberts und seine Flibustier« und »Eugen Aram« Siehe Theil IV gesprochen. Was gegen die Immoralitat eines solchen Mittels zu sagen ist, ist so klar, daß es nicht ausgesprochen werden darf; aber es ist in vielen Fällen für die englische Justiz das einzige Mittel, Verbrecher zu überführen, von deren Schuld man überzeugt ist, gegen die aber formelle Beweise fehlen, und die in den starren Formen der englischen Gesetzgebungen überall Winkel finden, sich zu verstecken, Pfeiler, an die sie sich halten können. Die demoralisirende Wirkung erstreckte sich zunächst auf die Verbrecherkreise selbst. Das Vertrauen unter ihnen hörte auf; denn wer war seines besten Freundes sicher, desselben, mit dem er hundert Raubthaten begangen, dem er das Leben oder der auch vielleicht ihm das Leben gerettet hatte, daß er nicht im Augenblicke der Todesangst, beim Schwimmen auf dem letzten Brette, um sich zu retten, nach dem Naturgesetz den Freund hinunterstieß? Ein Mann war in einem Anfalle von mehren Raubgesellen erschlagen worden, Jonathan Wild , selbst ein Diebeshehler und Diebeskuppler, damals in Verbindung mit der Policei, ein berühmter Charakter seiner Zeit, dem wir vielleicht später einen eignen Artikel widmen. Wild munterte einen Dieb, dem er wohlwollte und der dabei gewesen, James Reading , auf, daß er Isaak Draw und James Shaw als Hauptthäter des Raubes und Mordes angebe, um vielleicht, als Lohn dafür, zum Königszeugen angenommen zu werden. Leider war schon ein anderer Spitzbube, Burridge , eben so klug, aber schneller gewesen und hatte James Reading wegen eines andern Raubes angegeben, wofür er als Zeuge gegen Reading zugelassen war. Jonathan nahm hierauf den obengenannten Draw und John Dykes , die beim Morde thätig gewesen, gefangen. Jeder von diesen bot sich an, gegen den Andern zu zeugen. Dem Draw gelang es, zugelassen zu werden, und Dykes ward auf sein Zeugniß verurtheilt. Als Shaw gefangen war, bot er sich sogleich an, gegen Draw zu zeugen; aber Draw war wieder geschickter, kam ihm zuvor und klagte Shaw an. »Denn,« sagte er, »da gibt's keinen andern Ausweg; wenn er nicht hängt, so muß ich hängen.« Als der Constabler Shaw fragte, ob er sich denn nicht retten gekonnt, indem er sich zum Zeugen anbot? antwortete er: »Der lange Isaak hat ja schon gegen mich geschworen, und er muß mich wol hängen, weil ich ihn sonst gehängt hätte.« Die alte ritterliche Lust, allein auf einen Gang auszuziehen, war seltener geworden. Gewöhnlich fanden sich zwei altbewährte Highwaymen zusammen, oder die Erprüften nahmen Neulinge an, welche sich die Sporen verdienen sollten. Immer also war ein Zeuge da für den schlimmen Fall. Die Erfahrung scheint aber gelehrt zu haben, daß die Gefahr für den alten Highwayman, von dem Neuling verrathen zu werden, geringer war, als die für den Novizen von Seiten des Experten. Jener war durch die eine That auf immer an seinen Lehrer gefesselt; er konnte ihn zwingen, auf der Laufbahn des Verbrechens fortzugehen, unter der Drohung, ihn anzugeben, als Zeuge wider ihn aufzutreten; und wenn er das nicht selbst mochte, so übernahm es einer seiner Spießgesellen. So gingen Viele in ihr Verderben, denen ihr Gewissen später lebhaft schlug. Wir finden unter den Highwaymen viel junge Seeleute, die, rastlosen Sinnes, auch auf dem Lande etwas wagen wollten. Nach der That befällt sie die Reue, sie verbannen sich selbst außer Landes, kehren nach langen Jahren zurück, um ein neues Leben, einen ehrlichen Erwerb anzufangen. Sie verheirathen sich, werden zärtliche Ehemänner, gute Väter; sie verbergen sich auch vielleicht unter einem fremden Namen, aber das Auge ihrer ältern Spießgesellen sieht scharf. Man droht ihnen mit der Angabe, denn das alte Indictment gegen sie schwebt noch, und sie müssen sich entschließen, auf neue »Gänge« mit ihnen auszugehen. Ergriffen, werden sie von ihren Verführern und Peinigern verlassen und diese treten als Königszeugen wider sie auf. Rührende Züge von inniger Gatten- und Kindesliebe entfalten sich neben denen einer entmenschten Ruchlosigkeit. Der Räuber duldet unter den Qualen der Presse, um nicht den Fluch des Galgens auf seine Kinder als Hinterlassenschaft zu bringen. Ein anderer läßt sich unter einem falschen Namen für ein Verbrechen, welches er nicht beging, schuldig sprechen und hinrichten, damit Weib und Kind nichts von seinen wahren Verbrechen erfahren sollen. Stoff die Fülle zum craß Romanhaften, dessen sich die ältere englische Novellistik denn auch bemächtigt hat. Der Mann, der als Familienvater in Sitte und Ehren lebt, nur dann und wann geheimnißvoll abwesend, zerstreut, finster, schweigsam, wenn er wiederkehrt, und der die Zwischenzeit zu einem nächtlichen Gange benutzt hat, den seine rohen Spießgesellen alsdann aufsuchen, ängstigen und bedrohen, der in ewigem Zittern und von der Reue unterwühlt lebt, ist daher kein Phantasiebild der Dichter, sondern in seinen Grundzügen aus den Criminalacten von Newgate und Old-Bailey geschöpft Bei den bußfertigen Sündern scheint meist, wenigstens nach den Berichten der Seelsorger, die Gnade in den letzten Augenblicken zum stärksten Durchbruch gekommen zu sein. Von einigen hat man Verse aufbewahrt, welche sie vor ihrem Tode gedichtet, die freilich in der Poetischen Würdigung etwas verschieden von denen Eugen Aram's sind. Hier zur Charakteristik derselben ein versificirtes Gebet, welches ein vielfach genannter Highwayman, William Burridge , vor seinem Tode aufsetzte: O himmlischer Vater, lieber Gott! Blick' auf mich gnädig nur, Der vor dir liegt in Sünd' und Roth, Elend'ste Creatur! Gieß aus in die betrübte Brust Von deinem Gnadenöl, Damit von schnöder Sündenlust Frei werde meine Seel'. Ach! diese Seele, tief gedrückt Von Jammer, Noth und Pein, Demüthig auf die Bitte schickt, Du mög'st barmherzig sein! Ich unterließ, was Gott gefällt, Und that, was mir gefiel; So irrt', im Dienste dieser Welt, Ich lange ab vom Ziel. Nun seufze ich und schluchze sehr Und klage Tag und Nacht, Daß ich mein Leben so vorquer Und schändlich zugebracht. Laß aufersteh'n die sünd'ge Seel', Nicht mit dem Leibe todt! Ich sing' dein Lob mit voller Kehl Bis an das Morgenroth. . Die demoralisirende Wirkung erstreckte sich aber noch weiter. Durch dies Verfahren, unter den Schuldigen einen herauszugreifen, der für seine Losgebung zum Ankläger und Verderber der andern wurde, entspann sich ein Spionirsystem und eine Speculation, welche möglicherweise zu einer moralisch noch größern Niederträchtigkeit führte, als das Verbrechen selbst es war. Die schlimmsten unter den Raubgesellen standen im Dienste oder doch in nächster Verbindung mit der Policei. Sie waren von allen ausgeführten und auszuführenden Raubanfällen unterrichtet; die Gefängnisse waren damals, wie sie es jetzt sind – und nicht in England allein – die geheimen Bureaus, wo man Alles erfuhr, was man erfahren wollte, wenn man den rechten Schlüssel hatte. Ein gewitzigter Policeibeamter mußte unter den gewitzigsten Spitzbuben seine Vertrauten haben. Diese aber handelten in doppelter Gestalt. Sie sahen sich das Unternehmen an, ob es einträglich war, und machten es dann als Diebe mit; schlug es fehl, so machten sie die Angeber, hatten nur im Dienste der öffentlichen Sicherheit gehandelt und traten, wenn es sein mußte, als Königszeugen auf. Daß sich auf diesem Wege eine der gefährlichsten und ruchlosesten Verbrecherclassen entwickeln mußte, ist leicht begreiflich. Auch Frankreich hat noch jetzt seine Vidocqs, in Italien wurden die ärgsten Banditen zu päpstlichen Gensdarmen und Carabiniers; in England scheint aber von diesen Bösewichtern zu Anfang des vorigen Jahrhunderts ein förmlicher Handel mit Verbrechen getrieben worden zu sein. Wenn ein Mann von Ansehen angefallen, ein bedeutender Straßenraub begangen worden, so wußte die Policei in den meisten Fällen, an wen sie sich zu halten hatte. Der Vermittler wußte um die That und hatte immer Schuldbewußte zur Hand, die vor jeder Anklage zittern mußten; denn sie waren berüchtigt und hatten wirklich begangene, noch unbestrafte Verbrechen hinter sich, wenn auch nicht gerade das in Frage stehende. Das war der Moment für jene Schurken, ihre Wichtigkeit zu zeigen und Vortheil zu ziehen. Sie warfen Namen hin und ließen sich von den Genannten schwer bezahlen, um die Namen wieder fallen zu lassen. Und die Gerichtsacten, die uns aufbewahrt sind, lassen es außer Zweifel, daß durch diese Machinationen Personen verurtheilt wurden und um ihr Leben kamen, welche an dem fraglichen Verbrechen gewiß keinen Antheil hatten. Und dennoch sprach die Jury kein ungerechtes Urtheil, denn ihrem Spruche verfielen nur Solche, die, schon sonst als Knechte der Sünde bekannt, ein anderes Schuldbewußtsein in ihrer Brust trugen. Daß die Commissionaire der Policei indessen nur Solche auswählten, auf die sie einen Groll trugen, oder die ihnen selbst gefährlich werden konnten, und daß dieses Schicksal oft die minder verhärteten Bösewichter traf, scheint ebenso gewiß. Ainsworth hat in seinen von Kerkerluft, Cloakenschmutz und Folterqualen dunstenden criminalistischen Romanen mehre Gestalten aus dieser Zeit zu seinen Helden erwählt und sein Jonathan Wild u. a. sind leider keine Erfindungen einer ausgebrannten Phantasie. Aus der Wirklichkeit schöpfen wir aber den Trost, daß auch diese Verbrecher ihrer Bestrafung nicht entgingen. Ihrer Natur konnten sie, so wenig als der purificirte Vidocq, nicht widerstreben. Sie verfielen immer wieder, bei jeder günstigen Gelegenheit, in die alte verbrecherische Thätigkeit und endeten am Galgen. Die Criminalberichte von 1720 bis 1723 bilden ein schaudervolles Continuum von immer wiederkehrenden Verbrechen und Personen, wonach der Zustand der englischen Straßen um diese Zeit in der Wirklichkeit ärger war, als ihn die Dichtung nur erfinden konnte. Nur fehlt diesen Thaten und diesen Individuen der rothe Faden, welcher die Wirklichkeit zu einer höhern Wahrheit erhübe. Wir theilen indeß in dem Nachfolgenden die Processe einiger Highwaymen aus den höhern Ständen mit, welche zu dieser Zeit das meiste Aufsehen und die meiste Theilnahme erregten, und lassen ihnen zur Vervollständigung die Selbstbekenntnisse eines ihrer Complicen folgen. Die Reitpost von London nach Bristol wurde Montag den 16. April in der frühen Morgenstunde angefallen. Der junge Postillon hatte schon früher zwei verdächtige Reiter hinter sich gesehen und war deshalb froh, als ein anderer junger Mensch, den er kannte, auch des Weges geritten kam und sich ihm anschloß. Um sich Muth zu machen, stieß er lustig ins Horn. Dies hinderte indessen nicht, daß er beim Dorfe Colnebrook von zwei Reitern, welche ihre Perrücken und Hüte tief im Gesicht trugen und ihre Schnupftücher im Munde, überfallen und sammt seinem Gefährten abwärts hinter die Hecken geführt wurde. Ein dritter Highwayman, gleichfalls zu Pferde, blieb als Wächter in der Entfernung. Der Postillon und der andere junge Mensch mußten absteigen und Jener wurde von den Räubern scharf inquirirt, ob er nicht der Postillon sei, welcher vor kurzem als Zeuge gegen einen berüchtigten Highwayman, der eine andere Post beraubt, aufgetreten und dadurch dessen Verurteilung und Tod bewirkt habe. Er konnte es mit gutem Gewissen leugnen. Dennoch band man ihn und seinen Gefährten, mit den Händen auf dem Rücken, an einen Baum im Graben und untersuchte Beider Taschen. Die Räuber fanden nur ein paar Schillinge, welche sie verächtlich zurückließen. Dagegen ritten sie mit den Pferden und dem darauf befindlichen Gelde und Brieffelleisen fort. Dem Postillon und dem Andern gelang es nach einiger Mühe, sich zwar vom Baume loszumachen, nicht aber Einen vom Andern, und sie mußten sich so, den Rücken einander zugekehrt, bis zum nächsten Dorfe schleppen, wo sie Lärm machten. Später fand man hinter den Hecken mehre der Briefe, das Felleisen, die losen Pferde und kam auch, nach der Beschreibung, welche die Beraubten mehr von dem Aussehen der Pferde der Räuber als von diesen selbst entwarfen, den Thätern auf die Spur. Ralph Wilson , ein junger Mann von feinem Aeußern, wurde ergriffen und, um sein Leben zu retten, erbot er sich zum Königszeugen und machte die vollständigste Anzeige über das begangene Verbrechen, wie auch über die Mittel, seine andern Raubgehülfen zu ergreifen. Es waren dies John Hawkins und George Simpson , schon verdächtig wegen ihres Lebenswandels, besonders der Erstere. Aber als ein Gentleman von vornehmem Wesen hatte er sich bisher allen Verfolgungen zu entziehen gewußt. Nach Ralph's Aussage hatte er mit den beiden genannten Herren schon seit längerer Zeit darüber berathschlagt, ob man nicht einmal eine Post anfallen solle; nur war man unschlüssig gewesen, welche Post die meiste Aussicht auf einen reellen Vortheil verspreche, bis man sich für die Bristol Mail entschied. Die drei Reiter waren die Nacht durch auf der Landstraße hin und her getrabt, hatten vor den Wirthshäusern auf den Pferden ihr Abendbrot und andere Erquickungen eingenommen und zugleich Erkundigungen eingezogen. Alsdann war der Raubanfall in der erzählten Weise vor sich gegangen, bei welchem indessen Hawkins, weil er, als sehr corpulent und groß, am meisten der Gefahr, erkannt zu werden, ausgesetzt war, zurückblieb und den Wächterposten übernahm. Darauf waren die drei Highwaymen, nachdem sie auf abgelegenen Wegen im unsichern Lichte der Morgendämmerung eine vorläufige Untersuchung der Effecten angestellt und die werthlosen Packete und Briefe ins Felleisen gestopft und über die Hecken geworfen, die anscheinend werthvollen aber in zwei andere Felleisen, die sie mitnahmen, verschlossen, auf Umwegen nach der Stadt zurückgeritten. In einem Wirtbshause der Vorstadt erquickten sie sich durch einen Glühwein, ließen hier ihre Pferde zurück und fuhren mit einer Landkutsche nach einem andern entfernten Wirthshause der Stadt, wo sie sich ein besonderes Zimmer, Schreibzeug und Licht geben ließen. Hier wurden die Briefschaften und Packete näher untersucht, etwa 100 Pf. St. Banknoten herausgenommen und Alles, was sonst verrathen konnte, beim Licht im Kamin verbrannt. Ralph Wilson, nachdem er einige Tage darauf gefangen war, gab den Ort, wo man Hawkins und Simpson finden könne, richtig an, Abends zwischen 8 und 9 begaben sich die Constabler in das Haus der Hebamme Bowen. Ein Mädchen fragte ängstlich, was sie wollten? – »Keine Angst!« rief man ihr zu. »Zünde ein Licht an! Wir kommen nur, nach gestohlenen Sachen zu suchen.« Aber oben hörten die Spießgesellen das Gespräch und riefen die Treppe hinunter: »Auch keine Angst! Wir sind die Männer, die Ihr sucht. Nur zu! Aber der Erste, der rauf kommt, ist ein todter Mann.« – Die Constabler riefen: »Schießt nur! Wir werden's Euch wiedergeben.« Es kam nicht zum Gefecht. William Hawkins, John Hawkins' Bruder, spielte den Vermittler. Er überredete die Beiden, sich zu ergeben, da jeder Widerstand umsonst wäre, und war der Erste, der herunterkam und sich ergab. Als sie erfuhren, daß sie auf Wilson's Angabe gefangen wurden, rief John Hawkins: »Steht's so, ja dann sind wir todte Leute. Aber besser, sein Leben lassen, als es auf so niederträchtige und infame Weise retten wollen, wie der Schurke Wilson!« John Hawkins und George Simpson standen vor den Geschworenen. Die Beweise gegen sie waren Wilson's vollständige Denunciation, die Angabe des Postillons und seines Gefährten, welche, ganz mit der Wilson's übereinstimmend, zwar die Personen beider Highwaymen nicht bestimmt recognosciren konnten, doch aber in vielen Nebenumständen, als der Farbe und Gestalt der Pferde, mit den andern Indicien stimmten; die Aussagen der Wirthe und deren Stallknechte auf dem Wege, wo die Räuber Nachts eingekehrt waren und Erkundigungen eingezogen hatten, und endlich die Zeugnisse der Constabler über die Umstände bei der Gefangennahme. John Hawkins suchte ein Alibi nachzuweisen; es gelang ihm aber nicht. Mit mehr Grund sprach er gegen Wilson's Glaubwürdigkeit, der notorisch in dem schlechtesten Rufe stehe, selbst zugebe, den Raubanfall begangen zu haben und außerdem wegen mehrer Raubanfälle angeklagt sei. Auch die Politik wurde hervorgerufen, Wilson habe im öffentlichen Bierhause einen Geistlichen der hohen Kirche eine Satansbrut genannt, auf die Gesundheit des Teufels und den Untergang König Georg's getrunken und König Jakob III. (dem Prätendenten) alles Heil gewünscht, ja erklärt, wenn es ins Feld ginge, wolle er mit ihm losschlagen gegen König Georg. Man erklärte, es sei ganz unglaublich, daß Jemand solche gefährliche Ausdrücke sich öffentlich erlauben sollte. Der Oberrichter, Lord Montague, aber erwiderte: »Daß Wilson ein schlechter Charakter ist, ist außer Zweifel, und sein eigenes Zeugniß bekundet es. Dennoch ist er ein legaler Zeuge. Die Weisheit der Gesetzgebung fand es nöthig, auch die Zeugnisse von Mitschuldigen zuzulassen, ohne die es in vielen Fällen unmöglich wäre, namentlich bei Raubanfällen, die Schuldigen zu entdecken und zu überführen. Uebrigens seid Ihr nicht auf sein Zeugniß allein, sondern in Uebereinstimmung desselben mit vielfachen Anzeigen und Aussagen bisher glaubwürdiger Männer angeklagt.« Hawkins berief sich auf den Stand, den er in der Gesellschaft einnehme, und auf seinen guten Ruf und brachte in dieser Beziehung allerdings mehre zu seinen Gunsten sprechende Zeugnisse vor. Seine Erscheinung war die eines Gentleman; er trug sich in der feinsten, elegantesten Kleidung, ebenso Simpson. Die Wirthe, bei denen er eingekehrt, bekundeten, daß er immer seine Rechnungen bezahlt habe. Von achtbaren, wenngleich nicht bemittelten Eltern, hatte er früher bei einzelnen Großen in Diensten gestanden, aber sein kühn strebender Geist dort keine Befriedigung gefunden. Er flog von einem Projecte zum andern und wollte auf schnelle Weise reich und angesehen werden. Er hatte sich auf den Handel geworfen und mit Wein und Branntwein in Holland, Flandern und Frankreich Geschäfte gemacht. Den Transport hatte sein Bruder William, damals Schiffscapitain, auf seinem Schiffe besorgt. Gewöhnlich hatte er, was auch zu Gunsten seiner Moralität angeführt wurde, die Steuern bezahlt. Aber der Erwerb ging ihm zu langsam. Er war ein Stock-Jobber geworden und hatte viel in Südsee- und Colonialpapieren gehandelt. Doch auch diese »bubbles« hatten ihn nicht reich gemacht; es standen indeß keine Zeugen wider ihn auf, welche in diesen Schwindeleien ihm Verbrechen nachwiesen. Sein Äußeres war das eines vollkräftigen Lebemannes, was er auch war. Er war kaum 30 Jahre alt. Er liebte schwelgerische Mahlzeiten, gute Weine, war ein Mann des Wortes und der That, ein Gesellschafter, dessen Mund von interessanten Erzählungen überfloß, leidenschaftlich dem Spiele ergeben und immer in den ersten Spielhäusern anzutreffen. Sein Benehmen vor Gericht war würdig und anständig. Waren das die Anzeichen eines gemeinen Straßenräubers? Und doch waren Richter und Geschworene davon überzeugt, und diese sprachen das Schuldig, jene das Todesurtheil aus. Desgleichen über George Simpson, der, von guter Abkunft, einiger gelehrten Bildung, zärtlicher Gatte und Familienvater, sich ebenfalls als Gentleman betrug, nur in stillerer Weise als Hawkins. Als die Jury das Verdict hereingebracht, richtete sich Hawkins mit mehr als Würde, mit einer Art Hochmuth auf und sprach: »Ich bin ganz unschuldig an diesen Raubanfällen. Dennoch tadle ich meine Landsleute nicht wegen ihres Ausspruches. Ihre Absichten waren ehrenwerth, aber sie wurden durch einen parteiischen Richter misleitet. Man ist schlecht mit mir verfahren. Meinem Freunde hat man auf den Mund geschlagen und kaum gelitten, daß er sich nur verantworte. Ich bin auf den Tod gefaßt und möchte nicht mit dem Schurken tauschen, der sein eignes Leben gerettet hat, um mir meines fortzuschwören; denn besser den Tod als ein so infames Leben. Mein Blut liegt auf seinem Kopfe und noch auf einigen Anderen – ich hoffe nicht, daß Ihro Herrlichkeit darunter mitbegriffen sind.« Nach seiner Verurteilung ward indessen Hawkins ein ganz anderer Mann. Er war mit vollem Grunde schuldig gesprochen, nur daß dieser eine Fall der geringste Theil seiner Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit war. Er bekannte gegen Geistliche und Andere, so viel er sich von seinen Thaten erinnerte, hielt es aber eben so wenig wie Simpson der Mühe werth, die kurze Zeit mit Erzählung derselben zu verschwenden. Er behauptete, eigentlich auf den Tod so vorbereitet gewesen zu sein, daß er anfangs gar nicht die Schuld ableugnen wollen; dies sei nur auf Rath einiger Rechtsfreunde geschehen, welche ihm vorgestellt, daß es unrecht wäre, so sein Leben fortwerfen zu wollen, wo er doch noch so viel Aussicht habe, durch eine geschickte Vertheidigung, vielleicht einen begangenen Formfehler oder andere Zufälligkeiten, welche sich so oft bei Processen ereigneten, diesmal noch davonzukommen. Er würde doch wie ein wahrer Schuljunge handeln, wenn er sich so das Leben aus der Hand schlüpfen ließe, wo es ihm bei geschicktem Benehmen eben so nahe liege als der Tod. Dies habe seinen Gedanken plötzlich wieder eine ganz andere Richtung gegeben. Noch gefaßter zeigte sich George Simpson. Auch er erklärte das Urtheil für vollkommen gerecht und bereitete sich, mit religiösem Zuspruch, auf den Tod. Einige seltsame Anträge wurden während der kurzen Zeit bis zu ihrer Hinrichtung den Verurteilten gemacht. So bat sie die Witwe eines gehängten Highwayman, da es ihnen doch auf ein Verbrechen mehr oder weniger nicht ankomme, öffentlich zu erklären, daß sie es gewesen, welche einen bestimmten Raubanfall begangen, und daß ihr deshalb Hingerichteter Mann nicht dabei betheiligt gewesen. Hawkins entgegnete, daß er gern dazu bereit sei, der Frau den Gefallen zu erweisen, die öffentliche Erklärung könnte aber für andere Personen von Nachtheil sein. Andere ähnliche Anträge wies er entschieden ab. Auf die Vorstellung einer angesehenen Person, daß er gegen Wilson keinen Groll mehr hegen dürfe, da er freilich sein Ankläger, aber auch sein aufrichtiger Freund gewesen, und es nicht aus Bosheit, sondern nur, um sich selbst zu retten, gethan habe, erwiderte Hawkins: das Leben sei wol süß, besonders während man lebe, und doch wolle er lieber tausend Mal sterben, als mit dem Bewußtsein leben, einen Freund um das seine betrogen zu haben. Dennoch entschloß er sich, ihm so aus vollem Herzen zu verzeihen, wie er wünsche, daß der Schöpfer ihm vergebe. Ein letzter Wunsch wurde Hawkins und seinem Gefährten versagt. Als Gentlemen wollten sie in einer Kutsche zum Galgen fahren. Sie mußten in dem gemeinen Verbrecherkarren fahren. John Hawkins redete die Zuschauer an und bat sie, als Christen mit ihm um Vergebung für seine Sünden zu bitten. Er versicherte, er habe allen seinen Feinden vergeben, und wünschte, daß sein kläglicher Tod für Andere ein warnendes Beispiel werde. Aber so kräftig er zu reden anfing, um so schwächer wurde der Ausgang. Den starken Mann überfiel eine Schwäche und Verwirrung, daß die Henkersknechte ihn unterbrechen mußten. Auch sein Tod war unglücklich; er quälte sich noch eine Weile am Stricke, während Simpson ruhiger und schneller sein Leben verlor. Noch an demselben Tage wurden ihre Leichen von Tyburn nach Hounslow-Heath, dem Hauptschauplatz ihrer Thaten, gebracht und dort in Ketten an einen eigens zu diesem Zwecke errichteten Galgen aufgehängt. Beide Gentlemen-Highwaymen hatten während ihres kurzen Lebenslaufes und dem noch kürzern ihrer Thaten ein ungemeines Aufsehen erregt. Ganz London war damals im Schrecken durch die unerhört kühnen und rasch auf einander folgenden Raubanfälle, welche auch vornehme Personen, und sogar inmitten der volkreichen Stadt, betrafen. Unter dem gemeinern Gesindel gewährten den Erschreckten die oben erwähnten Policeispione und Diebescommissaire, an ihrer Spitze der berüchtigte Jonathan Wild, einigen Trost, indem alle Augenblicke ein Highwayman aufgegriffen, vor Gericht gestellt und gehängt wurde. Auch bekamen die reichen Leute für große Opfergaben an Jonathan bisweilen die ihnen werthvollsten Pretiosen zurück. Aber diese höhere Classe halb ritterlicher Highwaymen scheint außer der Controle jener Diebeskenner gestanden und eine exclusive Gesellschaft unter sich gebildet zu haben. Wenigstens äußerten Einige unter ihnen wie verächtlich, daß sie mit Jonathan Wild und seinen Leuten nichts gemein gehabt. Je größer der Schrecken vor ihnen gewesen, um so größer war die Neugierde nach ihrer Hinrichtung, von ihnen mehr und Näheres in Erfahrung zu bringen. Fast zu gleicher Zeit erschienen daher nicht weniger als vier Lebensbeschreibungen von Simpson, Hawkins und Ralph Wilson. Am interessantesten ist die, welche den Letztern, den begnadigten Highwayman Wilson, selbst zum Verfasser hat. Sein vielgelesenes Pamphlet führte den Titel: »Ein Bericht über die von John Hawkins, George Simpson und ihren Gefährten begangenen Raubthaten, geschrieben von Ralph Wilson«, und wir halten es der besondern Mittheilung für unsere Leser wol werth, weil es uns unter allen bekannt gewordenen Highwaymen-Bekenntnissen die deutlichsten Blicke in die Werkstatt ihres Treibens und nicht minder psychologische Blicke in die innere Wüstheit ihres Lebens und auf die Fäden thun läßt, welche das lockere Verbrecherband zusammenhielten. Nicht Alles daraus braucht aufgenommen zu werden; aber in einzelnen Details ist es so interessant, daß wir den reuigen Verbrecher selbst sprechen zu lassen keinen Anstand nehmen. Zur Geschichte der englischen Highwaymen 3. Ein Highwayman als Memoirenschreiber und ein Highwayman aus Liebe.. Ralph Wilson und William Barkwith. 1721 – 1722 Ralph Wilson war der Sohn nicht unbemittelter Eltern in Yorkshire, welche dem fähigen Knaben einen guten Schulunterricht geben ließen und ihn darauf zu seiner juristischen Carrière nach London schickten. In Lincoln's-Inn wurde er zu einem der ausgezeichnetsten Juristen als Clerk gegeben, lernte aber nicht viel, da, wie er sagte, das Geschäft seines Herrn sehr groß, sein Fleiß aber sehr klein war. Sie trennten sich bald wieder. Ein Bekannter führte ihn in eins der Spielhäuser von Westminster. Er sah nur aus Neugierde zu, um bald, wie so viele andere junge Leute – Wilson war damals kaum 20 Jahre alt – von den diabolischen Lockungen auf immer verstrickt zu werden. Er macht in seinen Bekenntnissen (der damals 22jährige Jüngling) eine für jene Zeiten, und vielleicht auch noch für die unsere, treffend scharfe Bemerkung: »Mich wundert es, warum die Obrigkeit diese Orte nicht unterdrückt. Aber freilich stehen sie unter dem Schutz sehr mächtiger Bundesgenossen! Unter diesen besteht eine jährliche Alliance, die etwa um Weihnachten aufhört, wo diese mächtigen Herren in moralischem Eifer sich gewaltig aufthun und einige christliche Compagnien wohlschnüffelnder Constabler zusammenwerben. Der Krieg ist beschlossen und mit aller Energie soll er geführt werden. Die erste Attaque erfolgt dann geräuschvoll auf irgend ein Winkelspielhaus, wo 3 Pence der Einsatz sind, und sie arretiren zehn oder ein Dutzend arme Schlucker. Der Lärm erweckt die Gouverneure der größern Spielhäuser. Rasch senden sie ihre Agenten mit großen Geschenken aus an diese furchtbaren Feinde des Lasters. Der Sturm verzieht sich und die Alliance ist auf ein Jahr erneuert.« In diesen Spielhäusern traf Wilson einen jovialen, liebenswürdigen Mann, dessen offenes, männliches Wesen ihn ganz einnahm, ohne daß er Näheres über seine Beschäftigung wußte. John Hawkins war der Mann dazu, sich selbst geltend zu machen und Neulingen in der Welt den hohen Glauben von sich einzuimpfen, welchen er selbst von sich hatte. Sie trennten sich selten. Inzwischen rief Wilson's Mutter ihn wieder nach Hause, wo er ein Jahr lang blieb. Die Muße hier langweilte ihn. Die Mutter, froh, daß ihr Sohn sich nach Beschäftigung sehne, schickte ihn abermals, mit 100 Pf. St. in der Tasche, nach London und zu einem andern Rechtsgelehrten. Aber die hundert Pfund wanderten sogleich wieder auf den Spieltisch, die Arbeitslust verschwand und Wilson ward aufs Neue ein Herumtreiber. Er erneuerte die Bekanntschaft mit Hawkins, ohne zur Zeit noch zu wissen, was sein Geschäft war. Aber er hatte eine Ahnung davon, da Hawkins glänzend lebte, ohne Güter zu besitzen und ohne reiche Verwandte zu haben und im Spiel große Summen verlor. Als die Ahnung in ihm zur Ueberzeugung wurde, zog er sich von ihm zurück, denn noch entsetzte er sich beim Gedanken an ein Verbrecherleben. Aber Hawkins war in letzter Zeit in einigen Unternehmungen unglücklich gewesen. Ein Genosse hatte ihn verrathen, eine Anklage schwebte gegen ihn und er mußte sich außerhalb London verstecken, wo Wilson ihn abermals in einem der Häuser antraf, wo man von den Früchten des Verbrechens lebt, die Verbrecher also nicht angibt. Sie wurden wieder befreundet wie nur je und Hawkins so von Wilson's Redlichkeit überzeugt, daß die Zunge überfloß und er ihn zum Vertrauten seines ganzen, bereits sehr thatenreichen Lebens machte. Hawkins hatte schon, obgleich selbst erst in der Mitte der Zwanzig, ganze Geschlechter von Highwaymen überlebt, die am Galgen geendet, ohne daß dies seinen Lebensmuth erschüttert oder ihn von neuen, großen Plänen abgebracht hätte. Was Hawkins am Wege verdiente, trug er sogleich an die Spielbank, um das mit Gefahr seines Lebens Erworbene schlauern Räubern preiszugeben, welche nichts wagten und doch immer gewannen. Er war ein großmüthiger Camerad. Als einer der thätigsten Männer aus seiner Genossenschaft, der irländische Capitain Leonard , in der Preston-Rebellion begriffen, als Anhänger der Stuarts gefangen war, wollte er ihn mit Gefahr seines Lebens retten, ward aber bei dem Versuche selbst gefangen und entkam nur mit genauer Noth der Gefahr, für ein politisches Verbrechen bestraft zu werden, welches sehr fern von ihm lag. Hawkins' Erzählungsweise war so bezaubernd, daß in Wilson der Abscheu vor dem Verbrecherleben verschwand, ohne daß er doch deshalb sich versucht fühlte, auch so zu leben; noch führte ihn Hawkins direct in Versuchung. Seine Geschäfte hatten sich wieder sehr gut gemacht, aber Wilson war in der äußersten Noth. Als er schon Wochen lang hungerte, hatte ihm ein freundlicher Landsmann 10 Pfund unerwartet vorgeschossen. Kaum gesättigt, trug er sie an den Spieltisch und verlor Alles. In voller Verzweiflung, der Raserei nahe, stürzte er fort, er fühlte es, die schwache Beute für jeden Verführer. Bei Hawkins fand er dessen treuen Spießgesellen Wright . Sie tranken tüchtig zusammen; er auf einen leeren Magen. Hawkins sprach von einem nächsten Abenteuer, wo ihnen ein dritter Mann noth thue. Er fragte Wilson, ob er sich wol getraue, eine Pistole in die Hand zu nehmen? Wilson erwiderte: »Warum nicht, so gut als jeder Andere; denn der Mangel hat mich zu Allem bereit gemacht.« Hawkins, immer froh, wenn er neue Genossen anwerben konnte, versprach sehr freundlich, ihm zur nächsten Nacht ein Pferd zu verschaffen. Als Wilson am nächsten Morgen aus seinem Rausch erwachte, erinnerte er sich mit Schrecken seines gegebenen Versprechens und hätte sich gern eingeredet, daß das Ganze ein wüster Traum gewesen. Bei Hawkins aber hieß es, ein Mann, ein Wort. Abends saßen sie wieder mit Hawkins beim Trunk zusammen. Um halb zehn Uhr klopfte der freigebige Wirth ihnen auf die Schulter und sagte, Alles sei fertig. »Ich war erhitzt wie gestern und es fiel mir da nicht ein, Einwendungen zu machen. Schlag 10 Uhr saßen wir zu Roß, trabten frisch zu und erwarteten Sir David Dalrymple bei den Wassermühlen von Winstanley. Ich sollte die Kutsche anhalten; sie wollten sehen, ob ich zum Geschäfte tauge. Leider führte ich meinen Auftrag so geschickt aus, daß sich Hawkins von nun an gar nicht mehr von mir trennen wollte.« Die Beute war nur 3 Pf. St., eine Tabacksdose und ein Taschenbuch. Der Beraubte bot für letzteres an Jonathan Wild 60 Pf. St., wenn er es ihm wiederschaffe; aber die ritterlichen Diebe waren so artig, es ihm gratis unter Couvert ins Haus zu schicken. »Es ist unmöglich,« sagt Wilson, »die Angst zu beschreiben, unter der ich am nächsten Morgen erwachte, als ich nun darüber nachdachte, daß ich mich in Handlungen eingelassen hatte, welche, wie mir schon damals klar war und wie ich jetzt aus Erfahrung weiß, nichts Anderes als Armuth und Schande zur Folge haben. Kein Leben ist so traurig und dunkel als das eines Räubers. Fremd ist ihm der Seelenfriede; er kennt keinen ruhigen Schlummer. Er hat sich zum Sklaven eines jeden Schurken gemacht, der seine Umstände kennt. Zur Hölle wird es für Den, welcher jemals nur eine Strecke auf einem andern, edlern Wege zurückgelegt hat. Ich war nun auf dem furchtbaren Wege und wußte nicht, wie umkehren. Hawkins, der bis da ganz Liebe und Güte gegen mich gewesen, war nun mein Tyrann. Er ließ mich's fühlen, daß ich nun eben so viel Anwartschaft als er selbst darauf habe, gehangen zu werden, und sprach geradezu seine Zufriedenheit aus, daß er mich nun am Griff habe. Ich will nicht glauben, daß dies Tücke und Bosheit war; sein Wohlbehagen entsprang nur daraus, daß er Einen mehr in seiner Gesellschaft hatte, von dem er bei Gelegenheit Gebrauch machen konnte. Es ist nicht, um mich zu rechtfertigen, daß ich so spreche. In Wahrheit, ich führte von nun an ein Hundeleben, trotz aller glücklichen Unternehmungen, und was das Verdrießlichste war, ich mußte immer bei guter Laune zu sein scheinen und Alles leicht hinnehmen, aus Furcht, daß ein Streit uns in Ungelegenheiten bringen könnte.« Das Glück der neuverbundenen Gesellschaft war außerordentlich. Selten verging eine Woche, in welcher nicht zwei bis drei erfolgreiche Anfälle ausgeführt wurden, und doch brauchten sie nicht über fünf englische Meilen außerhalb der Stadt zu reiten. Wenn der Fang gelungen war, kehrten sie sogleich zurück und griffen noch in demselben Athem Kutschen in den Straßen an. Es wurde damals, im Sommer 1720, so viel und so offen in London geraubt, daß die Einwohner glaubten, es sei ein Highwayman-Fieber über die Leute gekommen. »In einer einzigen Nacht, im August, beraubten wir eine Kutsche in Chancery-Lane, eine zweite in Lincoln's-Inn-Fields und stießen noch, als wir nach Hause reiten wollten, auf die Kutsche des Lords Westmoreland, hinter der noch dazu drei Bediente zu Fuß als Bedeckung gingen. Die Beraubung Seiner Herrlichkeit wurde uns allerdings etwas schwer, denn die Scharwächter stürzten auf uns los; da wir indessen eine Pistole über ihre Köpfe losfeuerten, zogen sie sich schnell zurück und wir entschlüpften noch glücklich.« »Diese ununterbrochen glücklichen Unternehmungen versetzten mich allmälig in eine recht hübsche Lage, wäre nur nicht der Spielteufel in mir so vorherrschend gewesen! Was ich an Effecten erwarb, meinen ganzen Beuteantheil überließ ich auf der Stelle an Hawkins und Wright, um nur Geld dafür zu bekommen, und das Geld ward verspielt.« Hawkins und Wright mochten diesmal solider zu Werke gegangen sein. Sie hatten wirklich Erkleckliches gesammelt und befrachteten für den Erlös, oder vielleicht auch mit einem Theil der Effecten selbst, ein Schiff, um damit nach Holland überzusegeln. Alles war bereit und in Hawkins' Händen, bis auf eine versetzte Uhr, welche Wright auszulösen ging. Man wartete lange auf ihn an dem Versammlungsplatze am Tower-Hill, bis Hawkins ungeduldig einen Kundschafter ausschickte, der mit der Trauerpost zurückkam, Wright sei von Jonathan Wild eingezogen. Einer seiner Freunde hatte ihn verrathen. Die größte Angst bemächtigte sich der Verbündeten, daß Wright nun auch dieselbe Rolle gegen sie spielen werde; er konnte dadurch sein Leben retten. Aber er sagte zu John Hawkins' Frau, die ihn ängstlich im Gefängniß aufsuchte: sie könne ruhig sein, er werde Niemand wehe thun, am wenigsten aber ihrem Manne, schon der Kinder wegen. »James Wright,« sagt Wilson an anderer Stelle, »war der Sohn redlicher Eltern, ein Mensch von dem besten Temperament und einer Treue gegen seine Cameraden, wie ich sie noch bei keinem Highwayman wiederfand.« Weshalb die Andern bei dieser Angst nicht das bereit liegende Schiff bestiegen und die versetzte Uhr und den verlorenen Wright im Stiche ließen, ist nicht ersichtlich. Hawkins und Wilson gingen statt nach Holland nach Oxford und hielten sich dort einen Monat in der Stille auf. Doch selbst nicht so ganz still; Hawkins entstellte in seinem Uebermuthe einige Gemälde in der Gallerie über der Bodleyanischen Bibliothek. Die Universität, darüber aufgebracht, bot 100 Pf. St. Belohnung für Entdeckung des Thäters, und ein armer Schneider, der sich durch seine heftigen whigistischen Grundsätze und Reden ausgezeichnet, gerieth deshalb in Verdacht, saß im Gefängniß und war nahe daran, ausgepeitscht zu werden, ohne daß Hawkins sich großmüthig regte, um sich als Frevler anzugeben. In London waren indessen einige Veränderungen vorgegangen. Wright saß noch im Kerker, indem er für die nächsten Assisen aufgespart wurde, John Hawkins' Bruder, William, war losgesprochen und nur ein anderer Highwayman, der bei den letzten Abenteuern der Verbündeten betheiligt gewesen, Pocock, war gehängt worden. John Hawkins trieb es, seinen Bruder William zu sprechen; aber es war nicht Geld genug da, daß er auch Wilson hätte mitnehmen können. Jedoch versprach er ihm, Geld nachzuschicken, um sich bei seiner Wirthin zu lösen und nachzukommen. Er schickte aber nur den vierten Theil und Wilson mußte sich auf den Weg machen. In London angekommen, hörte er, daß beide Brüder sich nach Holland eingeschifft und des armen Wright ganze Habe mitgenommen hatten, während dieser selbst im Kerker fast verschmachtete. Im Herbste des Jahres wurde Ralph Wilson 21 Jahre alt, also majorenn, und bekam die freie Disposition über eine väterliche Erbschaft, welche ihn wohl in den Stand gesetzt hätte, unabhängig zu leben. Aber er verkaufte sie schnell für die geringe Summe von 350 Pf. St., um das baare Geld vortheilhafter am Spieltische anzulegen. In wenigen Wochen war Alles verloren, bis auf die Pfunde, welche er den im October aus Holland zurückgekehrten Gebrüdern Hawkins geliehen, um sich eigene Pferde zu kaufen. Aber auch dies Geld war verloren, weil sie es ihm niemals zurückbezahlten. Sie fingen ihr altes Geschäft mit erneutem Eifer an. Leider aber war John's Bruder, William, ein Stein des Anstoßes, ein unwillkommener Bundesgenosse, den sie doch aber nicht los werden konnten. »Diesen feigen Bramarbas,« schreibt Wilson in Aerger, »mußten wir oft in den besten Unternehmungen zurücklassen. Ehe es losging, wenn wir unter uns waren, konnte er schwadroniren wie Keiner. Ich habe noch Niemand gesehen, der so übermüthig um sich spuckte und voraus war mit seinen Worten; aber auf der Straße selbst hinkte er nach. Das geschah nicht etwa aus Grundsätzen oder aus Gewissen, sondern nur aus heilloser Angst. Deshalb mußten wir ihn oft zurücklassen, bis er endlich sich zu bessern versprach und wieder die Erlaubniß erhielt, mit Theil zu nehmen.« Zuweilen wurde im Geschäft nach wohlüberlegtem Plane gehandelt, zuweilen folgte man der augenblicklichen Eingebung. Nach einer lustigen Nacht gab man sich das Wort, die erste Kutsche anzugreifen, welche ihnen auf der Landstraße begegnen würde. Nach hundert Schritten schon rollte ihnen eine entgegen. Zwei Herren saßen darin. Man ließ sie vorüber, verhüllte sich mit Mantel und Tüchern, machte kehrt und holte sie ein. Auf das erste Wort hielt der Kutscher an, die Gardinen rauschten nieder und John war auf der einen, Ralph auf der andern Seite. Aber in demselben Augenblick ward auch aus beiden Kutschenfenstern gefeuert. Hawkins' Schulter erhielt drei Schrotkörner, der Schuß auf Wilson ging vorbei. »Sicherlich waren es brave Männer und doch meine ich, daß ihr zu schnelles Abfeuern ein Zeichen von Furcht war. Hätten sie abgewartet, bis wir näher kamen, so hätten sie uns mit ihrem Schrothagel zerschmettert.« Die Genossen waren der Meinung, es sei nun das Beste, Reißaus zu nehmen, um einen Mord von beiden Seiten zu vermeiden. Nach diesem misglückten Unternehmen folgte ein abscheuliches Wetter. Als es besser wurde, waren die Köpfe der Pferde so geschwollen, daß die Gentlemen sie nicht aus dem Stalle bringen konnten. John und Ralph entschlossen sich, ihr Glück zu Fuß zu versuchen, ein schwerer Entschluß für einen Highwayman, der die tiefste moralische Verachtung gegen den gemeinen Fußräuber empfindet. Auch schlug ihr erstes Unternehmen fehl; der Kutscher des reichen Brauers trieb seine Pferde rasch fort, Wilson schoß zwar nach und traf auch das eine Thier; als er aber die zweite Pistole nach dem andern abdrückte, schoß er sich selbst durch die Hand. Er war genöthigt, zu fliehen, was ihm in dieser Lage sehr schwer wurde, da er über eine ziemlich hohe Mauer klettern mußte. Seine Verwundung gab Ralph Wilson hinlängliche Muße, über seine beklagenswerthe Lage nachzudenken. »Was war ich einst und was bin ich jetzt! Ich war überzeugt, daß die Vergeltung mich einst ergreifen werde, und solch ein Leben kann nur mit dem schmachvollen Ende zu Tyburn enden. Dies bestimmte mich denn zu dem Entschluß, die Stadt zu verlassen und – meine Thorheiten (follies!). Ich borgte etwas Geld, zog mein Pferd aus dem Stalle und ritt am 1. Februar 1721 nach Yorkshire. »Gott, wie glücklich und zufrieden war ich, daß ich es ausgeführt! Wie ernsthaft bereute ich da mein Lasterleben! Fest und aufrichtig beschloß ich, nie wieder zurückzufallen, wie auch mein Loos sei. So wahrhaft vorbereitet auf ein ehrbares Leben, kam ich in der Heimat an und wurde herzlich aufgenommen. Ich hielt Wort. Mit Ernst nahm ich mich des Geschäftes meiner Mutter an, welches ziemlich bedeutend war, und blieb beharrlich dabei. Ich spürte keinen Verdruß über das Alltagsleben; im Gegentheil, das Arbeiten war mir eine Lust. Da werde ich eines Tages, im August, durch den Kellner eines Wirthshauses in dasselbe beschieden, weil mich ein Fremder dringend zu sprechen wünsche. Zu meinem unaussprechlichen Erstaunen finde ich meinen alten Freund John Hawkins und seinen neuen Genossen George Simpson!« Auf einem einsamen Spaziergange entdeckte Hawkins dem Freunde, daß es mit ihm schlecht aussehe. Er und Simpson hätten zusammen nur 40 Schilling in Baarschaft. Wilson fragte ihn, weshalb er denn eine so lange Reise unternommen, und nach einem Orte, wo sie keine Hülfe finden dürften? Hawkins' Augen rollten vor Zorn und er fuhr auf: »Bist Du auch wie die andern Menschen und bist Du nicht so schuldig wie irgend wer sonst?« Wilson wäre fest in seinem guten Vorsatz geblieben, aber eine Nachricht machte ihn erbleichen. John vertraute ihm, daß sein eigener Bruder William in London den Angeber gemacht und ihn, Wilson, so wie alle übrigen Gefährten, bei der Policei denuncirt habe. In wenigen Tagen werde er abgeholt werden, wenn er sich nicht schleunigst auf- und davon mache. Ihn zu warnen, habe er die weite Reise gemacht. Wilson war wie vom Donner gerührt. Von William Hawkins' Charakter konnte er das Bubenstück erwarten, und was anders konnte den männlichen, ehrlichen John zu der Reise bewogen haben? Unter diesen Umständen war nur in London selbst für ihn Rettung zu suchen, Wilson mußte Simpson für 20 Pf. St. Güter abkaufen, welche er unterwegs erbeutet hatte, damit er aufs Neue der Hölle verfalle. Hawkins lieh er die gleiche Summe. Sie Alle kauften frische Pferde und machten sich auf den Weg. In London erfuhr Wilson, daß John ihn getäuscht hatte. Sein Bruder William hatte ihn nicht angeklagt, noch saß er gefangen. »Daraus mag man ersehen, welchen Ingrimm solche Leute gegen die ihrer Gefährten haben, welche sich von ihren Schändlichkeiten losmachen wollen und gern ein ehrliches Leben führen möchten.« Aber man soll den Teufel nicht an die Wand malen. William Hawkins war noch nicht zum Verräther geworden; doch er wurde es. Um eines Raubanfalles auf Sir Edward Lawrence willen ward er eingezogen und denuncirte nun gegen alle und jeden seiner Bekannten. Der wackere Wright, der, von jener Anklage losgesprochen, freigelassen ein ehrliches Leben angefangen hatte, ward auf William's Anzeige um einen vor zwei Jahren begangenen Straßenraub eingezogen, verurtheilt und starb am Galgen am 22. December 1722. Wilson wußte sich zu verstecken. »Wäre ich aber ergriffen worden, so hätte ich mit dem armen Wright an demselben Tage am Strick gehangen, und das war mein Geburtstag! Das war der Lohn für Wright's Großmuth. Er rettete Hawkins, um selbst gehängt zu werden.« Eine andere »ehrliche« Seele, deren Schicksal Wilson tief bedauert, Buttler For, war um zwei Raubanfälle, die er wirklich begangen, freigesprochen worden »und genoß des vortrefflichsten Rufes«. William Hawkins zeugte aber wider ihn wegen einer Beraubung des Obristen Hamilton, welche allein von John Hawkins und Simpson begangen worden, worauf Wilson schwört, und der unglückliche For wurde gehängt. Der Gerechtigkeit war nun eine Weile genug gethan; ein paar minder Schuldige waren aufgeknüpft und die Kühnsten und Verwegensten konnten Athem schöpfen und auf neue Thaten sinnen. John Hawkins und Ralph Wilson waren wieder unzertrennlich und machten die besten Geschäfte. Sie quartierten sich beim Gastgeber Carter am London-Wall ein, der für sie der aufmerksamste, freundlichste Wirth von der Welt war. Er kannte alle ihre Verhältnisse und fand dabei seine gute Rechnung. Kein Raub, an dem er nicht den besten Antheil durch seine Wochenrechnung gewann. Er hatte einen Stall voll schneller Pferde, zu jeder Stunde konnten sich daher die Herren beritten machen und, so oft sie wollten, ihre Rosse tauschen. Es klingt fabelhaft, was Wilson in seiner Treuherzigkeit berichtet: »An einem Morgen beraubten wir die worcester, die gloucester, die cirencester, die bristoler und die Oxford-Landkutschen; am folgenden Morgen die chichester und die Ipswich-Kutsche; am nächsten die von Portsmouth. Bei der Landkutsche von Bury sprachen wir fast täglich an. Im Ganzen, glaube ich, daß wir sie zehn Mal in Contribution gesetzt; und doch ritten wir darum nie weiter aus der Stadt, als bis Stones-End. – Unsere abendlichen Unternehmungen waren gewöhnlich zwischen Richmond, Hackney, Hampstead, Bow und London. Immer war es mit Erfolg, und es ist ganz unmöglich, daß Einer von uns sich aller Vorfälle erinnern sollte. Wahrscheinlich hätten wir auch noch lange auf diesem Wege fortgefahren, wenn unser Augenmerk nicht auf die Reitposten gefallen wäre.« Um diese Zeit that sich besonders George Simpson hervor, ein treuer Anhänger John Hawkins'. Wilson gibt ihm folgendes Zeugniß: »Ohne Erziehung und ohne besondere Anlagen, war er freilich nicht fähig, Pläne zu entwerfen; aber wenn ihm eine Aufgabe anvertraut war, war Keiner eifriger, rascher und muthiger in der Ausführung, denn er war fest und keck zugleich und immer treu und bescheiden.« So hatte er auch früher einigen vornehmen Edelleuten gedient und den Dienst nur aufgegeben, weil diese Lebensstellung ihm nicht mehr zusagte. Er zog es vor, unter Hawkins' Leitung ein »Einsammler an den Landstraßen« zu werden. Wilson stellt mitunter praktische Betrachtungen an über das Benehmen der Beraubten, wie der Räuber, aus denen vorleuchtet, mit welchem wissenschaftlichen Ernste er die Sache ansah. Ein Gentleman feuerte aus der portsmouther Landkutsche auf die Highwaymen, ehe sie noch den Kutscher angeredet hatten. Dies mochte einigen seiner Cameraden als ein unloyales Benehmen erschienen sein; Wilson aber vertheidigt ihn. »Ich kann ihn darum nicht tadeln, denn indem wir an der Kutsche vorübergeritten waren und gleich darauf Kehrt machten, hatten wir deutlich genug verrathen, daß wir einen Angriff auf dieselbe beabsichtigten.« Er hatte noch die Genugtuung, denselben reichen Brauer Green und seine Frau in ihrer Kutsche zu brandschatzen, auf die ein früherer Anfall, als er mit seinem Freunde zu Fuß war, so unglücklich ablief. Er hatte ihm damals nachgerufen, sie würden sich wol noch einmal unter günstigern Umständen treffen. Er hatte sein Wort gelöst. Die Geschäfte gingen bis in das folgende Jahr glücklich fort und es hatte den Anschein, als werde es noch lange der Fall sein. Aber die Lust nach Veränderungen, nach kühnern Unternehmungen regte sich in Hawkins. Er nahm den alten Plan wieder auf, statt der Landkutschen, deren durch so vieles Unglück gewitzigte Passagiere wahrscheinlich nur sehr wenig Geld bei sich führten, einmal die königliche Mail-Post, die oft bedeutende Geldrimessen brachte, anzugreifen. Ihr Wirth, Carter, ward in die Berathung gezogen. Er schlug die Post, welche nach Harwich geht, vor; aber obgleich sie oft große Summen mit sich führte, war doch ihr Abgang nicht ganz sicher, und man wurde nicht einig. Die bristoler Post schien gelegener; man einigte sich und bereitete sich vor. Die Sache hatte aber auch ihr Bedenken. Schon einige Anfälle auf die Post hatten die Behörden sehr wachsam gemacht, namentlich die Ober-Postverwaltung. Man konnte erwarten, daß, wie in solchen Fallen üblich, des Königs Pardon für jeden auch Mitbetheiligten bekannt gemacht werden würde, nebst einer Belohnung von 200 Pf. St., wer die Posträuber angebe. Wilson stellte dies seinen Genossen vor. Ihre Sache, ihr Glück und ihre Erhaltung sei bedingt von der innigsten Einigkeit unter ihnen. Die Anklage, welche jetzt auf ihnen Allen hafte, verhindere jeden Einzelnen, zum Angeber zu werden. Jenes Proclama könne und werde aber die Vereinigung brechen. Der Rath wurde verworfen. In welcher Art der Angriff auf die Post erfolgte, ist aus dem Obigen bekannt. Es war übrigens der zweite Angriff. Wilson trat acht Tage später, am Nachmittage, in Carter's Wirthshaus, wo sie bis da in größter Sicherheit, unbelastigt von Jonathan Wild's Spionen, verkehrt hatten. Er sah drei Männer, deren Blicke ihm nicht gefielen, und machte schnell Kehrt. Durch verschiedene Nebenwege glaubte er unentdeckt nach Moorgate's Kaffeehaus zu kommen, wo nur anständige, nüchterne Gesellschaft sich versammelte. Ein Highwayman konnte also dort, ohne Argwohn zu erregen, verweilen. Auch war er selten dort gewesen und immer in anderer Kleidung; denn die Praxis eines durchgebildeten Highwayman war, die Kleider, so oft es anging, zu wechseln. Ein Quäker erzählte ihm, welches große Aufsehen in der Stadt die Beraubung der bristoler Post errege; mehre Spürhunde der Policei suchten sogar in der Nachbarschaft umher. Wilson lief das Blut kalt durch die Adern; er bezahlte und streifte weiter. Sein Weg führte ihn nach Bedlam. Der Anblick der Wahnsinnigen erschütterte ihn; ihm kam es vor, als durchzucke auch ihn schon ein Fieber ihres Wehs. Er fühlte bei jedem Schritte das Pflaster von London unter sich wanken. »Ein Gentleman, welcher mehr mein Freund war, als der Freund der Andern,« äußert sich Wilson etwas dunkel, »und die Vermuthung hatte, daß wir es wären, welche die Post angegriffen, rieth mir, zuerst in andeutenden Winken, schnell außer Landes zu gehen; dann sagte er mir offen, ich möge geradezu auf das Postamt gehen und mich angeben. Wenn ich es nicht thue, werde es Simpson thun; denn Simpson habe seltsame Fragen deshalb an ihn gerichtet: Ob Jemand, der schon unter Anklage schwebe, noch gegen einen Andern als Zeuge auftreten könne? Ob eine Person, welche sich freiwillig angebe, festgehalten werde? Ob die ausgebotenen 200 Pf. St. für Den wären, welcher die Thäter angebe, oder für Den, welcher sie verhafte? Anfänglich wollte ich sogleich dem ersten Rathe meines Freundes folgen und nach einem Hafen auf der Stelle abreisen. Aber er widerrieth es mir, und so machte ich mich unschlüssig auf den Weg nach Moorgate's Kaffeehaus. Unterwegs begegneten mir wieder die drei verdachtigen Gesichter und folgten mir, als ich ihnen vorüber war. Ich trat durch Nebengassen von hinten ins Kaffeehaus, um, wenn sie mir folgten, zum vordern Ausgang fortzugehen. Aber gerade dort standen sie und ergriffen mich; ich vermuthe, auf einen Wink unseres Wirthes Carter. Sie brachten mich geradeswegs nach dem Postamte und dort examinirte mich der Generalpostmeister aus allen Kräften, ohne doch etwas herauszubringen. Vier oder fünf Mal nahm er mich vergeblich vor. Endlich kam eine Botschaft von William Hawkins, der im Gatehouse gefangen war, sie möchten sich keine weitere Mühe geben, er habe mich schon angegeben und werde mich überführen. Zuerst hielt ich es für eine List, mich zum Verrath zu bringen; aber alle Postofficianten drangen so sehr und so freundlich in mich, als wäre ihnen viel an meiner Erhaltung gelegen, und einer zeigte mir heimlich einen Brief von Simpson's Hand, worin dieser sich erbot, gegen eigene Sicherheit und die Belohnung die Räuber der Post anzugeben.« Da endlich entschloß sich Ralph Wilson, selbst als Angeber aufzutreten, um sein Leben zu retten. Wir haben diese seine letzten Argumente umständlicher aufgeführt, wenngleich nur in gedrängtem Auszuge, nicht als wesentlich für den Criminalfall, sondern als charakteristisch für den damaligen Zustand der öffentlichen Meinung. Ralph Wilson war begnadigt, vielleicht, wie es scheint, seiner Jugend, seiner persönlichen Eigenschaften wegen ein Gegenstand der Theilnahme und des Mitleids; aber auch ein Gegenstand der Verachtung und des Abscheues als Verräther an seinen Freunden. Auch unter Verbrechern verlangte der freie Brite eine gewisse Moralität, eine gewisse Treue. Das Geschäft des Angebens, die Treulosigkeit gegen Verbündete war überall mit dem Stempel der Verachtung gebrandmarkt. Wir sahen, daß geachtete Männer sich bei dem Verbrecher in Ketten, dem verurtheilten Hawkins, noch auf der Staffel vor dem Galgen bemühten, daß er Wilson vergebe. Wilson, wenn er in irgend einem Kreise der bürgerlichen Gesellschaft fortleben wollte, war gezwungen, sich vor dem Gericht des Publicums zu vertheidigen, seine That zu entschuldigen, und er that es durch diese von ihm geschriebene und publicirte Schrift. Mit welchem Erfolge vor seinen Zeitgenossen, wissen wir nicht; doch wahrscheinlich mit einem bessern, als der Verräther Deutz sich durch eine ähnliche Schrift für seinen Verrath an der Herzogin von Berry zu vertheidigen unternahm. Er sagt zum Schlusse seines Argumentes: »Nachdem ich jenen Brief Simpson's gelesen, glaube ich schwerlich, daß irgend Jemand anders in meiner Lage gehandelt hätte. Man spricht im Publicum von gebrochenen Eiden; ich kann beschwören, daß solche zwischen uns nie existirten. Und wären sie geschworen worden, so frage ich, wo es das Wohl des Vaterlandes gilt (?), ob es da schlimmer ist, sie zu brechen, als sie zu halten?« Ralph vertheidigt sich in der Schrift noch gegen verschiedene nachtheilige Gerüchte, welche von den Zeitungen und Pamphletschreibern gegen ihn ins Publicum gebracht worden. Er habe, trotz seiner großen Verbrechen, nie einen Menschen umgebracht; nie einem Weibe die Zunge ausgeschnitten; nie Menschenblut vergossen; die Gentlemen, welche er unter Händen gehabt, nicht grausam, wie vorgegeben wird, sondern stets mit aller möglichen Höflichkeit behandelt, wie mehre derselben, die ihn in seinem Gefängnisse besucht, ihm aus freien Stücken mit aller Dankbarkeit bezeugt; er habe nie als Hochverräther die Stuarts leben lassen und seinen König zum Teufel gewünscht; nie den von ihm beraubten Damen, wie es allgemein hieße, Gewalt angethan, denn wie sei dazu bei den raschen Morgen- und Abendexpeditionen, wo man kaum Zeit gehabt, die Taschen zu durchsuchen, Zeit geworden, und noch dazu in der Nähe des volkreichen Londons, wo jede Minute genutzt werden müßte, um nicht überrascht zu werden, wie denn das Factum selbst bei der Art des Highwaymanlebens kaum ausführbar sei. Auch Wilson erhielt im Gefängniß mancherlei seltsame Anträge und Besuche. Als Denunciant berüchtigt, wollte man ihn zum Denunciren auch gegen andere Personen gebrauchen. Jemand, der gern einen eingezogenen verdächtigen Menschen zum Highwayman gestempelt hatte, um die ausgesetzte Belohnung zu erhalten, schlug ihm vor, gegen einen Mann, den er nicht kannte, zu zeugen und die Hälfte des Lohnes dafür zu nehmen. Wilson stand auf und half dem Manne – er selbst erzählt es – etwas schneller die Treppe hinunter, als er vielleicht die Absicht hatte, zu gehen. »Weshalb ich meine Geschichte niederschrieb?« schließt er. »Ich wünsche, daß sie Andern als Warnung diene, und dann ist ihr Zweck erfüllt. – Man schilt mich einen Atheisten, einen Blasphemisten, einen irreligiösen Menschen, Die erstern beiden Beschuldigungen sind Lügen. Was die dritte anlangt, so kann freilich ein Mann, der einen solchen Lebenslauf voller Schlechtigkeit geführt hat, ohne arge Versündigung nicht behaupten, daß er religiös sei. Um religiös zu werden, muß er einen neuen Lebenslauf anfangen, welches ich, mit Gottes Beistand, von jetzt an zu thun entschlossen bin.« Ob Ralph Wilson sein Versprechen erfüllt, darüber bleiben uns die Reports des Session House der Old Bailey den Nachweis schuldig. Er war zur Zeit des Processes ein Jüngling von 22 Jahren. Ralph Wilson's Biographie hatte zu ihrer Zeit großes Aufsehen erregt; aber schon acht Jahre nachher stoßen wir in den Registern wieder auf ein ähnliches Beispiel jugendlicher Verirrung, einen Jüngling von demselben Alter, von guter und noch besserer Herkunft als er, denselben Studien gewidmet, talentvoll, vielversprechend, den auch Ausschweifungen, wenngleich edlerer Natur, zu demselben Verbrechen verleiteten. Scheint es doch fast eine Dröhnung gewesen zu sein, die in der Zeit lag, und die gerade kräftigere Charaktere zum Verbrechen fortriß. Am 13. November 1730, Nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr, wurde auf der vielberüchtigten Hounslow-Haide der Wagen des Esquire Goldsborough Griffin von einem einzelnen Reiter angehalten. Mit vorgehaltener Pistole forderte er, daß das Glasfenster niedergelassen werde, wo nicht, so werde er durchschießen. Er forderte alles Geld des darin Sitzenden. Dieser erklärte, er habe nur Silber, und der Räuber, mit 12 Schillingen zufrieden, machte sich, ohne alle Gewaltthätigkeiten, wieder auf den Weg. Unglücklicherweise für ihn kam wenige Minuten nachher ein Gentleman des Weges geritten und jagte, nachdem er von dem Vorfalle gehört, dem Highwayman nach. Während er in einem bekannten Hause um Beistand ansprach und der Diener eines Lords mit einem Karabiner ihm auch folgte, verlor er den Highwayman aus dem Gesicht. Indessen hatte dieser in einem Parke sich verirrt und war von seinen Verfolgern nur noch durch eine Hecke getrennt. Man hielt die Feuergewehre auf ihn angelegt und forderte ihn auf, sich zu ergeben. Aber er gab seinem Pferde die Sporen und kam, durch eine äußerste Anstrengung, ihnen außer Gesicht. Hätte ihm der Wind nicht den Hut vom Kopfe geblasen und das Aufnehmen ihm Zeit gekostet, so würden sie ihn schwerlich erreicht haben. Aber als er sie wieder hinter sich sah, sprang er rasch vom Pferde, über eine Hecke und lief in die Felder. Ermüdet von Anstrengung und Verwirrung, warf er seinen schweren Mantel ab. Dies machte die Arbeiter auf dem Felde auf ihn aufmerksam. Sie thaten sich zusammen und verfolgten ihn. Als er dies sah, blieb er an einer Hecke stehen, riß eine Pistole aus der Tasche und drückte sie auf seine Stirn ab. Sie versagte. Er griff nach einer zweiten, aber auch diese ging nicht los. Jetzt war er umringt und an kein Entweichen mehr zu denken. In völliger Aufregung gestand er laut ein, ja er habe heute Nachmittag auf der Hounslow-Haide einen Gentleman angefallen, er habe 12 Schilling ihm abgenommen und Jemand auf einem grauen Pferde verfolge ihn; aber es sei seine erste Raubthat, und Gott wisse, daß ihn nur die äußerste Noth dazu verführt. Er beschwor händeringend, auf seinen Knieen, die Leute, sie möchten ihn freilassen; er gelobe bei Allem, was ihm heilig, nie wieder dies Verbrechen zu begehen. Seine Bitten waren fruchtlos; er ward vor den Friedensrichter gebracht und von dort aus in das Gefängniß von Newgate. Nicht gering war das Erstaunen, als man in ihm einen jungen, wohlbekannten Advocaten der Hauptstadt, William Barkwith, erkannte, der erst vor Kurzem eine eigene Praxis angefangen und des besten Lobes seines frühern Meisters, bei dem er als Clerk gearbeitet, sich erfreute. Seine Verurtheilung schien zweifelhaft; weder der Beraubte, noch sein Kutscher hatten den Räuber genau erkannt. Sie hatten nur dem nachreitenden Gentleman einen Reiter in der Ferne gezeigt und ihm gesagt, das ist er! Der Reiter, der ihn nun verfolgte, hatte ihn einige Mal aus dem Gesicht verloren; er so wenig als die Beraubten konnten daher die Identität des in den Hecken von den Landleuten ergriffenen Mannes mit dem Kutschenräuber beschwören. Aus der andern Seite traten viele Zeugen für ihn auf, alle vom unzweifelhaftesten Rufe, welche seinem Charakter, seinen Fähigkeiten, seinem Fleiße und auch seinen Sitten das allerbeste Zeugniß ablegten. William Barkwith, jetzt 22 Jahre alt, war der Sohn angesehener Aeltern in Cambridgeshire, welche ihm die beste Erziehung gegeben und sein Gemüth mit allen Grundsätzen der Religion und Tugend erfüllt hatten. Schon im 14. Jahre hatte er die classischen Studien vollendet, namentlich im Griechischen eine besondere Kenntniß erworben und sprach die meisten modernen Sprachen. In allen Zweigen der schönen Literatur war sein Genius wohlbewandert; seine geistreiche Unterhaltung, seine schönen Aufsätze in Prosa und in Versen gaben davon hinlänglich Zeugniß. Er besuchte in diesem Jahre London und fiel allgemein durch diese seine seltene Bildung auf. Freunde und Verwandte drangen darauf, daß er dort bleibe, damit sein Genius hier Mittel fände, sich zu entwickeln. Er wurde Clerk in Lincoln's-Inn bei einem namhaften Juristen, Master Levis, wo er sich mit außerordentlichem Fleiß, Geschick und Anstand aufführte. Sein Principal konnte ihm bald die selbständige Führung der wichtigsten Geschäfte anvertrauen. Auch große Geldsummen übergab er ihm, und Barkwith bewährte sich stets nicht allein als der allergetreueste, sondern auch als ein sehr geschickter Verwalter. Später trennte er sich von ihm und führte Geschäfte auf eigene Hand; da er noch nicht dazu autorisirt war, geschah es unter Levis' Namen, welcher, indem er dies zuließ, noch immer und einen neuen Beweis von dem Vertrauen ablegte, welches er in den jungen Mann setzte. Alle Collegen aus Lincoln's-Inn, die Geschäfts- und Blutsfreunde Levis' stimmten in diesem Zeugniß überein; ja dieser selbst, der damals 150 Meilen von London entfernt war, ließ durch seinen Bruder dem Gerichte seine Zufriedenheit mit dem jungen Manne betheuern. Er führte noch speciell an, daß Barkwith, wenn eigennützige, ja räuberische Gedanken in ihm aufgestiegen waren, diese nicht bequemer und besser als in seinen Diensten hätte befriedigen können, da Hunderte von Pfunden ihm täglich zu Gebote gestanden hätten. Nie aber habe er eine Veruntreuung bemerkt und würde noch jetzt ihm in dieser Beziehung das vollste Vertrauen schenken. Barkwith führte, als ein geschickter Jurist, seine Vertheidigung. Ausgeritten sei er an jenem Tage, aber in Geschäftsangelegenheiten, zu einem Clienten in Denham, Als er auf der Rückkehr über die Hounslow-Haide geritten, wäre ihm ein einzelner Reiter, der ihm sehr verdächtig geschienen, in gestrecktem Galopp nachgeritten; kein Wunder also, wenn er, bei der bekannten Unsicherheit der Gegend, auch seinem Pferde die Sporen gegeben. Noch mehr wäre er in seinem Argwohn bestärkt worden, als zwei Reiter ihm nachsetzten und dort an der Parkhecke ihre Feuergewehre auf ihn angelegt hätten, mit der Drohung, ihn zu erschießen. Als sie ihm aber auf den Hacken gewesen, habe er es für das Gerathenste gehatten, sein Pferd zu verlassen, über die Hecken zu springen und vor den vermeintlichen Highwaymen das Weite zu suchen Weder der Gentleman im Wagen, noch sein Kutscher, noch der Gentleman, der ihm nachgeritten, können behaupten, daß er der Mann gewesen, welcher den Wagen angriff. Auf die Aussagen der Leute im Felde über sein angebliches Benehmen dort in seinen Aeußerungen könne aber nichts ankommen, da diese Leute offenbar zu ihrem eigenen Vortheil sprachen, um den für die Ergreifung eines Highwayman ausgesetzten Lohn einzuziehen. – William Barkwith selbst konnte nicht an seine Verurtheilung glauben. Dennoch erfolgte das Schuldig der Geschworenen; aber mit dem mildernden Zusatz: »Empfohlen Seiner Majestät Gnade.« Es war kein ungerechtes Urtheil. Alle Zeugnisse seiner Collegen und Vorgesetzten zu seinen Gunsten waren richtig; er war der ausgezeichnete, begabte Jünger des Rechtes, der fleißige, treue Beamte seines Principals, welcher ihn auch noch im Gefängniß unterstützte, und doch – ein Straßenräuber. William Barkwith hatte die ernsthafteste Neigung für eine junge Dame gefaßt, welche in seiner Nachbarschaft wohnte. Sie war von guter Abkunft, aber ohne Vermögen und den gesellschaftlichen Vergnügungen sehr ergeben. Sie wies den liebenswürdigen Freier nicht entschieden von sich, wenigstens lockte sie ihn durch die Art, wie es geschah, nur noch mehr an. Daß sie nur aus Eitelkeit und Leichtsinn ein Spiel mit ihm getrieben, ist nicht anzunehmen; aber sie benutzte die Hingebung eines so vollkommen in Verehrung für sie aufgehenden Liebhabers zu ihren Vortheilen und nahm oder forderte mehr Aufmerksamkeit und mehr Geschenke, als er bei seinen Dienstverhältnissen und seinem Einkommen geben konnte. Theater, Gesellschaften, Bälle hatten seine Kasse bereits erschöpft; er mußte noch Schulden machen, um die Wünsche der Geliebten zu befriedigen. Er war nur glücklich, wenn er in ihrer Nähe war oder sie von fern sehen konnte. Dies störte sein bisheriges Einverständniß mit seinem Principal, da der fleißigste und eifrigste Clerk jetzt bei den Acten nur an die Geliebte dachte. Levis sah sich daher genöthigt, als das Uebel aus eine Höhe getrieben war, wo kein Mittel mehr anschlug, ihn zu entlassen. Doch geschah dies auf die schonendste Weise. Barkwith prakticirte für sich allein, jedoch auf Levis' Namen. Er würde ohne Zweifel sein Glück gemacht haben, wenn nicht die Leidenschaft für die Geliebte mit jedem Tage gewachsen wäre. Sie mochte in seiner scheinbaren Selbständigkeit eine Aufforderung entdecken zu neuen Forderungen an seine Kasse, und während er für ihre kleinen Bedürfnisse mit verschwenderischer Großmuth sorgen sollte, wußte er Das für sich selbst nicht zu erschwingen, was sein Auftreten in der Gesellschaft kostete. Sein Stolz verbot ihm, dies zu gestehen, seine Eitelkeit, aus den glänzenden Kreisen, in denen er sich bewegte, zurückzutreten. Er ging Freunde an, die er früher unterstützt hatte. Sie zuckten die Achseln. Ein ungestümer Gläubiger ließ ihn um eine kleine Schuld von 10 Pf. St. arretiren. Er wußte ihn zu befriedigen; aber nun stürmten seine andern Gläubiger auf ihn ein. Sein Geist verlor alle Ruhe, er konnte nicht mehr arbeiten. Selbst bereit, zu darben, konnte er es nicht übers Herz bringen, der Geliebten etwas abzuschlagen. Er stürzte sich in rauschende Vergnügungen, in alle Sinnenlust, welcher sich die Jugend ergibt, um die innere Zerrüttung zu übertäuben, bis er in der letzten Verzweiflung sich aufs Pferd warf und die Pistolen einsteckte. Mit dem ersten Ausfluge auf dem verbotenen Wege, mit der Beute von 12 Schillingen hatte er sein Leben verwirkt. Es existirt ein Brief Williams' an seine Geliebte vom 20. November 1730, ehe er vor Gericht stand. Er drückt noch die Hoffnung aus, daß die Jury ihn nicht verurtheilen könne, da der Beweis fehle. Aber er kann Der, »an deren Treue zu zweifeln er wohl einigen Grund habe, die aber dennoch, auch wenn sie ihn ganz verwerfen und verachten sollte, den ersten Platz in seinen Gedanken ausfüllen und immerdar die Gebieterin seiner Gefühle bleiben wird,« nichts verschweigen. Sie könne sich nicht die düstere Lage seiner Seele malen, denn es sei über alle Macht der Sprache, die entsetzliche Angst, die seinen Geist niederdrücke, und den unerträglichen Schmerz seines Herzens in Worten auszudrücken. Was er für sich fühle, sei nichts, auch das Urtheil, die Verdammung der Welt nicht, auch der Tod mit allen seinen Schrecken nicht; aber sie nicht mehr zu sehen, sei ein unerträglicher Gedanke, und zu denken, welchen Schmerz er ihr bereite, das zerreiße ihn mit tausend Folterqualen. Der Brief schließt mit der dringenden Bitte »des unwürdigsten Dieners an das süßeste, heißgeliebteste Geschöpf«, wenn das herbste Loos ihn treffen sollte, dann noch einmal ihn zu besuchen, um sie in seine Arme schließen zu können zu dem langen Lebewohl, ehe er in die Ewigkeit stürze. Die Gnade des Königs blieb aus; gewiß nicht aus Mangel an moralischen Motiven, sondern aus höheren politischen Rücksichten. Der bürgerlichen Krankheit, die so zerstörend um sich griff und das Gemeinwesen erschütterte, durfte nicht langer nachgesehen werden, am wenigsten, wo sich die Krankheit in seinen edlern Gliedern zeigte. Am 18. December 1730 richtete William Barkwith aus seiner Zelle in Newgate einen Brief »an alle junge Leute, besonders die der Stadt London«, worin er ihnen sein Beispiel warnend vorhielt und sie beschwor, ihren Leidenschaften nicht Zaum und Zügel schießen zu lassen. Zumal war er an die jungen Juristen in den Inns (den alten Gebäuden, in welchen die angehenden Juristen ihre Wohnung haben) gerichtet, deren Thorheiten und Ausschweifungen weltbekannt waren, und ermahnte sie, seine Brüder, Tugend, Ehrbarkeit und guten Ruf beständig vor Augen zu haben. Auf seinem Schreibepulte fand man folgenden Monolog, der später in den Reports veröffentlicht wurde: Sie naht, die Stunde! Warum schauderst Du, O Seele, sonst gewiegt in heitre Ruh'? Was zittert durch die Adern fieberhaft? Denn Gram zu trotzen, hat das Herz nicht Kraft! Was bist Du, Leben? Besser als 'ne Kette Von Qual, Angst, Pein, ein langes Folterbette! Ein Silberblick auf ewigen Verdruß, Ein Traum voll Graun und drauf ein flücht'ger Kuß! Es ist nur grade eine Spanne lang, Uns dünkt's ein ew'ger Labyrinthengang, Wer wollte schleichen durch den Wust von Streit, Wenn Tod das Thor nur ist zur Ewigkeit? Ein schneller Uebergang aus dieser Wüste Zu des gelobten Landes goldner Küste? Wo unauslöschbar glüht das heil'ge Licht, Der Rosenhain, wo keine Dorne sticht. Wohlauf denn, Seele, sei voll Freudigkeit, Nicht zag' und zittre vor vergangnem Leid! Wir zahlen, was wir schulden, der Natur Und bitter wird der Tod dem Feigen nur. Urew'ger Gott, hilf mir in meinen Nöthen, Mach' frei den Geist und hilf die Furcht mich tödten! Licht mir, wie Deinen heil'gen Glaubensstreitern, Und Gnade, von der Sünde mich zu läutern! Dann nimm mich auf an Deiner Liebe Brust Und führe mich zu ew'ger Lebenslust! Noch eine schwere Stunde nahte dem Verurtheilten vor der schwersten. Die Geliebte hatte seine Bitte erhört. Donnerstag den 20. December, Abends zwischen 6 und 7 Uhr, besuchte ihn die junge Dame im Gefängniß, zum letzten Lebewobl. Beide brachen in Thränen aus, als sie sich erblickten. Selbst die Augen der rohesten Zuschauer wurden feucht, als sie sich endlich aus der letzten Umarmung losrissen. William Barkwith wurde Freitag den 21. December 1730 zu Tyburn gehängt. Exner 1802 – 1805 Durch Schlesien und die benachbarten Länder war der Räuber Exner zu Anfang dieses Jahrhunderts weit bekannt und gefürchtet. Seines Handwerks ein Wollspinner und aus Sulzbach in der Oberpfalz gebürtig, war er schon in seiner frühesten Jugend ein berüchtigter Dieb. Wegen mehrer beträchtlichen und gewaltsamen Diebstähle, die er in Schlesien noch als halber Knabe verübte, ward er öfters eingefangen, zur Untersuchung gezogen und bestraft. Aus dem Zuchthause zu Jauer entsprang er, gesellte sich zu mehren Diebesgenossen, die ihn zu ihrem Anführer erwählten, und beging als ihr Hauptmann noch 18 gewaltsame Diebstähle und Einbrüche. Zwar ward er oft ergriffen; er entfloh aber eben so oft mit der größten Verwegenheit, ehe die langwierigen Untersuchungsprocesse bis zum Erkenntniß gediehen waren. Zuletzt auf den Festungen von Glatz und Silberberg, der durch ihre Lage festesten in Schlesien, eingesperrt, machte er auch da noch Versuche, zu entspringen. Er entledigte sich der schwersten Fesseln, brannte große Oeffnungen zum Durchbrechen durch Dielen und ließ sich einmal 40 Fuß hoch an einem von Bettüberzügen zusammengeknüpften Seile herab. Im Jahre 1802, etwa 35 Jahre alt, war er schon zu lebenslänglicher Strafarbeit verurtheilt. Er mußte angeschmiedet werden, angeblich, weil sonst sein Entweichen nicht zu verhindern sei. Aber auch da, an der tief in die Mauer verankerten Kette, schien er seinen Wächtern nicht sicher genug. Es herrschte damals ein allgemeiner Schrecken in den preußischen Staaten vor der großen Menge von Räubereien, Brandstiftungen und Diebstählen, welche in den letzten zehn Jahren vorgefallen waren. Es sollte und mußte geholfen werden, das heißt, man wollte nicht sittlich oder religiös bessern und die Verbrecherschulen beaufsichtigen, sondern nur der Angst Derer zu Hülfe kommen, welche in jeder Nacht einen Einbruch fürchteten. Es heißt in einer halb officiellen Schrift, welche damals publicirt wurde: das Bedürfniß sei dringend geworden, »die Quelle dieses sich immer mehr verbreitenden Nebels zu entdecken, um solche durch die nachdrücklichsten Maßregeln zu verstopfen«. Man fand bei dieser Entdeckungsreise die Quellen da, wo man sie noch heute finden will, in der Unzweckmäßigkeit der Strafarten, die so wenig als die Strafanstalten auf die Besserung der Verbrecher hinarbeiteten, vielmehr dazu dienten, die verdorbenen Menschen noch verdorbener zu machen; zumal aber in der Milde der preußischen Criminalstrafen im Verhältniß zu den Nachbarländern; denn eine Menge der im Auslande verfolgten Verbrecher werde nach den preußischen Staaten gelockt, weil man da so leicht wegkomme. Diese Concurrenz von Freiwilligen, die doch alle, wo man sie auftrieb, in Haft gebracht werden mußten, habe die Festungen und Zuchthäuser mit einer so großen Menge der gefährlichsten Bösewichter überfüllt, daß die Mittel fehlten, dem Entweichen derselben vorzubeugen, und wirklich eine große Anzahl der zur Strafarbeit auf Lebenszeit Eingesperrten sich in Freiheit und durch neue Gewaltthätigkeiten das Land in Schrecken gesetzt habe. Die Verschärfung der Strafen, die Besserung der Zuchthäuser, welche man anordnete, war, wie die Schrift versichert, nicht zureichend, das Publicum vor der gefährlichsten Classe dieser Bösewichter sicher zu stellen, »welche jede Maßregel zur Beschränkung ihrer verdorbenen Neigung durch die verwegensten Unternehmungen vereiteln und unter den härtesten Strafen, die sie für ihre Vergehungen erdulden, nur darauf sinnen, Andere zu ähnlichen Lastern zu verführen, und selbst wieder von Neuem anzufangen«. Um diesen äußerst gefährlichen Menschen nun die Möglichkeit ganz zu benehmen, von Neuem zur Zerstörung der öffentlichen Sicherheit wirken zu können, wurde das Mittel versucht, welches neuerdings wieder im Preußischen vielfach in Anregung gebracht worden ist: die Deportation in einen fernen Welttheil, wo die Verbrecher unter den härtesten Strafarbeiten nie im Stande waren, sich die Freiheit wieder zu verschaffen; eine Maßregel, von der man hoffte, daß sie auch dazu helfen werde, die auswärtigen Verbrecher von den preußischen Staaten abzuhalten, welche bisher daselbst das gelobte Land milder Strafen aufsuchten. Seine wenigen sogenannten Colonien, welche Preußen zu der Zeit besessen hatte, als man es für einen guten Staat für unerläßlich und für Sache des Anstandes hielt, auswärtige Niederlassungen zu haben, waren längst aufgegeben. Man wandte sich deshalb an den russischen Hof nach Petersburg, welcher sich bald damit einverstanden erklärte, einer Anzahl preußischer Bösewichter Stellen und Beschäftigung an den sibirischen Bergwerken zu überlassen. Die von Nertschinsk, im äußersten nordöstlichen Asien, wurden dazu bestimmt, und in sämmtlichen preußischen Festungen und Zuchthäusern ward nun eine Nachsuchung nach den gefährlichsten Verbrechern angestellt, die ihr Vaterland auf ewig verlassen sollten. Bei der Auswahl wurden die Berichte der Local-Policeibehörden zum Grunde gelegt, welche den Staatsbehörden anzeigen mußten, die Rückkehr welcher Verbrecher nach ihrem frühern Aufenthaltsorte am meisten gefürchtet werde. Nach den letzten Berichten der Landes-Justizcollegia, die einen vollständigen Lebenslauf der Verbrecher nebst Untersuchungen über den körperlichen und moralischen Zustand derselben einreichen mußten, heißt es, »daß Seine Königliche Majestät allerhöchstselbst Diejenigen bestimmte«, welche deportirt werden sollten. Wir zweifeln nicht, daß diese Auswahl auf die gewissenhafteste Prüfung erfolgt ist. Die gedachte Schrift, welche das Publicum davon in Kenntniß setzte, ließ es sich aber zugleich angelegen sein, dasselbe darüber zu beruhigen, daß aus Sibirien keine Rückkehr der Verbrecher auch nur denkbar sei, Nertschinsk, wird den preußischen Lesern erklärt, an den Grenzen der chinesischen Tartarei, sei gegen tausend deutsche Meilen von den preußischen Staaten entfernt. Nur wenigen Reisenden sei es gelungen, bis in diese entfernten Gegenden zu dringen, da Wüsten, Seen und Gebirge die Reise dahin unendlich schwierig machten. Die civilisirte Welt wisse wenig von den Schicksalen der Elenden, die dahin zu ewiger, schrecklicher Arbeit verdammt worden. Uebrigens sei Nertschinsk nächst Kamtschatka der härteste Verbannungsort im russischen Reiche. An ein Entlaufen von hier sei nicht zu denken. Wer nordwärts entfliehe, werde von den streifenden Tatarenhorden unter russischer Oberhoheit aufgegriffen und zurückgeliefert, wenn nicht Wölfe oder Eisbaren einen kürzern Proceß mit ihm vornähmen. Wer aber nach Süden zu den Chinesen entlaufe, werde auch von diesen zurückgebracht; ja diese forderten noch von den russischen Behörden, daß sie die Flüchtlinge besonders hart straften, weil sie als Verbrecher ihr heiliges Gebiet durch Betretung entehrt hatten. Sollte endlich ein Einzelner den Chinesen, Tataren, Wölfen oder Eisbären bei seinem Ausbruch entkommen und zu Anfang von den mitleidigen russischen Bauern aufgenommen sein, so wäre er doch bald auf dem weitern Wege, aus Unkunde der Sprache und des Weges, umgekommen, und es sei kein Beispiel vorhanden, daß ein Verbrecher aus Sibirien den Rückweg in die Heimat gefunden habe. Eine Kette von 58 Verbrechern wurde aus den verschiedenen Straforten nach Pillau in Ostpreußen transportirt, dort unter starker Bewachung auf einem dazu besonders eingerichteten Schiffe eingeschifft und kam am 18. Juni 1802 zu Narva an, wo sie vom dortigen russischen Commandanten zur weitern Beförderung nach Sibirien übernommen wurde. Die gedachte Schrift wurde in dem Augenblicke publicirt, als jene Nachricht aus Narva nach Berlin gekommen war, und sie gab dem Publicum die Versicherung, daß die von ihm so gefürchteten Verbrecher, da Nertschinsk von Narva 7123¾ Werst entfernt und die tägliche Marschroute der Sträflinge auf 25 Werst bestimmt sei, zum wenigsten 285 Tage, bei ununterbrochenen Tagesmärschen, gebrauchen und wahrscheinlich erst im April des nächsten Jahres (1803) an ihrem Bestimmungsorte angelangt sein würden. Nun könnten die preußischen Unterthanen doch sicher und ruhig sein! Unter jenen 58 Verbrechern, von denen eine kurze Schilderung in der Schrift gegeben wird, befanden sich viele, deren Name ihrer Zeit durch Deutschland bekannt war. Von uns bekannten finden wir an der langen Kette nur den Wirthschaftsschreiber Tarnow , dessen Proceß wir in einem frühern Bande Neuer Pitaval. Theil II. Der Wirthschaftsschreiber Tarnow. lieferten – in dieser Gesellschaft hatten wir ihn nicht erwartet; – den berühmten und berüchtigten Fälscher und Betrüger Wilhelm Aschenbrenner , früher Lehrer, Professor und Schriftsteller, und vornan an der Kette den Wollspinner Exner . Die Provinzen, in denen Exner sein Wesen getrieben, athmeten auf, wie von einem Alp befreit. Er, für den keine Mauer zu stark, kein Eisen zu fest war, war nicht allein aus ihrem Gesichtskreise entfernt, sondern auch in solche halb mythische Regionen entrückt, aus denen kaum die Sage nach Europa drang. So war denn die Furcht beseitigt, aber, wie dies oft zu geschehen pflegt, es blieb eine gewisse Achtung vor der Größe zurück, welche diese Furcht einzuflößen gewußt. Noch zeigt man in Glatz mit Scheu und Staunen die Mauer über der senkrechten Felsenwand, an der Exner, nachdem er aus seinem Kerker gebrochen, sich mittelst eines Besens, auf dem er ritt, indem er ihn mit Riesenkraft an die senkrechte Fläche drückte, herabließ. Zuvor hatte er ein kaum minder schwieriges Werk in der Durchbrechung der mehre Ellen starken Festungsmauer vollbracht. Mit keinem andern Werkzeuge als einem Nagel und Geduld hatte er Stein um Stein abgelöst und wieder eingesetzt! Den Staub, damit ihn dieser im Gefängniß nicht verrathe, hatte er durch eine Federpose hinausgeblasen. Was ihm bei dieser langen Arbeit, zu der nur ein Gefangener auf Lebensdauer Ausdauer hat, am beschwerlichsten fiel, war, wie er später aussagte, daß er jeden Tag so oft aufhören und wieder anfangen mußte; denn da er alle drei Stunden visitirt wurde, mußte er in der Zwischenzeit die Steine herausnehmen und wieder einsetzen, so daß ihm zur eigentlichen Fortsetzung seiner Arbeit oft nur eine halbe Stunde Zeit blieb. Er kam glücklich auf seinem Besen herunter; nur beim letzten Absatz brach er ein Bein. Noch in diesem Zustande kletterte er über Felsen, durch Sümpfe und Gräben, bis er aufgesucht und zurückgebracht ward. Hier noch soll er den Muth gehabt haben, dem Commandanten, der ihm mit Schlägen drohte, zu antworten: »Die erlaubt Ihnen nicht das Gesetz.« Aus seiner Kühnheit und Beharrlichkeit folgerte man auf eine gewisse Einheit und Festigkeit seines Charakters und glaubte ihm die Bewunderung, die dem großartigen Räuber so wenig in Deutschland als anderwärts entgeht, zollen zu müssen. Es erschienen daher ihrer Zeit mehre Lebensbeschreibungen Exner's, die, auf die große Menge berechnet, ihren Zweck nicht verfehlt haben mögen, Staunen, Schrecken und eine gewisse Bewunderung über seine körperliche Stärke und mechanische Geschicklichkeit zu erregen, aber nichts von jenen Zügen enthalten, die großartig genannt werden können. Romanhaft klingt es allerdings, wenn man hört, daß der entsprungene, verfolgte Räuber in einer Dorfschenke mit seinen Gesellen einen Ball veranstaltete, zu dem die Burschen und Mädchen, ja sogar ein Kammermädchen der Gutsherrschaft zuliefen, von dem Kitzel des Wunderbaren und Abenteuerlichen angelockt; denn die Kunde ging dunkel herum: es ist der Exner und seine Gesellen, die den Ball geben. Aber der Gutsherr und Landrath kam auch hinzu und störte die Lustbarkeit, indem er das Impromptu des Räuberhauptmanns, der mit einem »Ei guten Abend, Herr Landrath!« an ihm vorüber zur Thür hinaus wollte, durch einen derben Backenschlag erwiderte. Solche Züge können einem gemeinen Verbrecher allerdings unter dem niedern Volke eine Art Lustre geben. Nach dem Urtheile eines scharfblickenden Juristen, auf den wir später zurückkommen werden und der die Acten über Exner studirt hat, finden sich in der Geschichte seiner Verbrechen allerdings viele Beweise von außerordentlicher Kraft, Verschlagenheit und Ausdauer, von Gewandtheit, List, Unerschrockenheit, Trotz und Verwegenheit; aber es sind weder Spuren von einem wirklich durchdringenden Verstande, von ausgezeichneten Fähigkeiten und glücklichen Anlagen, als von einer geistigen Erhebung über das gewöhnliche Seelenniveau gemeiner Verbrecher zu entdecken. Unfähig einer Idee, ja vielleicht auch nur großmüthiger Regungen, welche wir von einem deutschen Räuber fordern, erscheint er als ein gemeiner Bösewicht, der nur, um von der Beute zu leben, raubt und stiehlt. Bei völliger Unbildung, gröbster Rohheit und gänzlicher Unempfänglichkeit für irgend einen andern als den gemeinsten Genuß erhebt ihn keines seiner zahllosen Verbrechen über die Grenze des Einbruchs und des gewaltsamen Diebstahls. Da somit Exner's Persönlichkeit weder etwas darbietet, was psychologisch von Interesse wäre, und, wie unser Gewährsmann versichert, auch zu einer poetischen Darstellung nicht den geringsten Stoff bietet, noch sein Criminalproceß besonders merkwürdige Wendungen und Verwickelungen enthält, so kann es unsere Absicht nicht sein, die Leser des neuen Pitaval mit einer Geschichte zu unterhalten, welche in hundert andern Räuberprocessen wiederkehrt. Exner gelangte nicht durch seine Thaten, sondern durch sein Ende zur Ehre eines dauernden Platzes in der Criminalistik. Sein Ende aber war nicht, wie man erwartet, in den sibirischen Bleigruben; er verkam nicht in den Steppen der Tataren, noch fiel er den Bären in die Klauen oder den Chinesen in ihre Schlingen, sondern er erscheint eben so unerwartet als wunderbar da, wo man am allersichersten vor ihm zu sein glaubte, und sein Tod gab zu einer der wichtigsten, immer wiederkehrenden Fragen der Criminalistik, welche das bürgerliche Leben am nächsten berührt, Anlaß. Die Mühle von Harpersdorf im Glogauischen liegt einsam auf dem Felde, drei Viertelstunden vom Dorfe. Selbst das nächste, auch ganz verlassen gelegene Büdnerhaus ist noch um hundert Schritte davon entfernt. Der Zustand der Gegend im Jahre 1805 war, was die öffentliche Sicherheit betrifft, nicht zufrieden stellend. Ungeachtet der Transportation so vieler gefährlicher Verbrecher, die vor drei Jahren in Ketten nach Sibirien abgeführt worden, wurde gestohlen, geraubt und eingebrochen, besonders auf dem Lande. Man schrieb diese neue Unsicherheit auf Rechnung der unruhigen Zeiten und der großen Kriegsheere, welche sich aus Westen und Osten nach Deutschland zusammenzogen. Auch die Müller auf der harpersdorfer Mühle theilten diese Besorgniß und waren nicht ohne Vorsicht. Sie hatten in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli die drei zum Vermahlen bestimmten Säcke nicht auf einmal, sondern nur nach und nach eingeschüttet, um durch das Klappern der Mühle desto öfter geweckt zu werden. Als der Mühlgehülfe Renner , der bei dem Müller Meschter in Diensten stand, in der Nacht eben wieder Korn aufschütten wollte, bemerkte er hinter dem Fenster, wo der Kasten stand, aus welchem das Korn geholt wurde, einige Bewegungen und, wie er sich ausdrückte: einen Popel ; in der schlesischen Volkssprache eine unheimliche, zerlumpte, halb gespensterhafte Gestalt. Er selbst erklärte es aber so: er habe diese Gestalt anfänglich für seinen Schatten gehalten. Bald aber bewegten sich Menschenhände und Arme durch das Fenster herein. Er erkannte, es war ein Dieb, der einbrechen wollte. Aber im innern Mühlenraum befand sich außer dem Renner auch Karl Bufe , der Schwiegersohn des Meschter. Renner weckte ihn und machte ihn darauf aufmerksam. Bufe sah scharf zu und sah ebenfalls deutlich die Hände und Arme. Er eilte auf der Stelle nach der Stube des Müllers, weckte auch diesen und sagte ihm, was es gebe. Als Bufe in die Mühle wieder hinaufstieg, sah er statt der Hände und Arme deutlich einen ganzen Mann, der sich in seiner Beschäftigung durch alle die Bewegungen in der Mühle, welche ihm nicht entgehen konnten, keineswegs stören lassen, sondern das kleine Fenster schon fast ganz herausgebrochen hatte. Bufe stürzte nochmals hinunter und rief den Schwiegervater an, daß er schnell zur Hülfe käme. Meschter war dann auch aus dem Bett gesprungen, ergriff den Hirschfänger, welcher immer neben seinem Bette stand, und ging mit seinem Schwiegersohne in die Mühle hinauf. Alle diese Vorbereitungen waren nicht in der Stille, sondern ganz laut, ja sogar unter Geschrei vor sich gegangen; dies hatte die unbekannte Gestalt nicht im geringsten von dem Werke abgehalten. Vielmehr hatte der Einbrechende jetzt, als der Müller ankam, das Fenster völlig herausgebrochen, und die Drei in der Mühle sahen, daß sie es nicht mit einem Diebe zu thun hatten; hinter ihm bemerkten sie die Köpfe von noch etwa vier bis fünf Leuten. Während er mit dem Vorderkörper durch das Fenster klettern wollte, will der Renner und Meschter ein Terzerol in seiner Hand gesehen haben. Meschter schrie ihn an: »Racker, was willst Du hier?« Er ging auf das Fenster los, ohne zugleich auf den Eindringenden selbst losgehen zu können; denn gerade vor dem Fenster stand der zwei Ellen breite Mehlkasten, welcher die unmittelbare Annäherung verhinderte. Der Dieb sah drei Männer vor sich in der Mühle, zum Theil bewaffnet, aber auch dies bewog ihn so wenig als der Lärm, umzukehren. Vielmehr packte er den Müller, als dieser auf der linken Seite des Kastens an ihn herankam, mit aller Gewalt beim Arme. Der Griff war so stark, daß Meschter sich nicht losmachen konnte. Die Spuren des Anpackens waren an seinem Arme noch einige Tage nachher sichtbar. Er mußte daher befürchten, entweder den Dieb selbst in die Mühle hineinzuziehen, oder von ihm herausgezogen zu werden. So seltsam es klingt, daß ein durchs Fenster einbrechender Dieb den Eigenthumer des Hauses durchs Fenster hinausziehen soll, fürchteten Meschter's Leute doch gerade dies, ein Beweis von der offenbaren Kraft des Einbrechenden. Karl Bufe hielt deshalb seinen Schwiegervater fest, indem der große Mehlkasten eine andere Hülfe nicht gestattete. Meschter selbst aber stieß mit seinem Hirschfänger in dieser äußersten Krisis auf den Unbekannten los, ohne bestimmt zu sehen, wohin. Auch da noch ließ der Dieb seinen Arm nicht sogleich los. Es kostete dem Müller noch Anstrengung seiner ganzen Kraft, um sich loszumachen, und erst als er sich frei gemacht, rutschte oder schob sich der Dieb rückwärts zum Fenster hinaus. Die Drei in der Mühle sahen zum Fenster hinaus und gewahrten in der Dunkelheit, daß Mehre über einem auf der Erde liegenden Menschen beschäftigt waren. Sie wagten nicht hinauszugehen und hielten sich eine Weile still. Als es auch draußen still blieb, meinten sie, die Räuber hatten sich fortgeschlichen, und traten behutsam aus der Thür des Gebäudes. Hier aber sahen sie deutlich, daß fünf Personen noch immer mit einem auf der Erde Liegenden beschäftigt waren. Plötzlich sprang aus dem Dunkel noch ein Sechster vor und, den Säbel in der Faust, auf sie los. Eiligst flüchteten sie in die Mühle zurück und schlossen die Thür. Die Müllersleute waren in ihrer eigenen Mühle belagert, gewiß von einer sehr gefährlichen Bande, die selbst die Verwundung oder Tödtung ihres Anführers und ein vollständig abgeschlagener erster Angriff nicht zum Weichen brachte. Die unheimliche Stille der Feinde im Dunkeln machte ihre Lage noch peinlicher. Was beabsichtigten die Räuber noch, die doch wußten, daß drei rüstige Männer wach und auf ihren Angriff vorbereitet waren? In das entfernte Dorf konnten die Müller kein Nothzeichen geben. Ihre Hoffnung auf Beistand war nur auf das einsame Häuslergebaude gerichtet, welches hundert Schritt von der Mühle abwärts lag und von einem einzigen, verabschiedeten Soldaten, Namens Grüttner , bewohnt wurde. Renner sprang jetzt auf den Boden der Mühle und rief aus Leibeskräften in der Richtung nach dem Hause: »Feuer! Es sind Diebe da!« – Grüttner wurde aufgeschreckt. Ein beherzter Mann, sprang er, im bloßen Hemde, nur mit einem Prügel bewaffnet, auf die Mühle zu. Als er in den Müllergarten kam, sah er beim Abtritt, unter der Traufe, fünf Menschen, wie sie die Müllersleute gesehen, mit einem andern, der auf der Erde lag, beschäftigt. Er, auf freiem Felde allein, wollte es unternehmen, was die Drei in der Mühle nicht gewagt, den Feind angreifen und verscheuchen. An ein Gebüsch sich lehnend, hielt er seinen Prügel wie ein gefälltes Schießgewehr vor sich und brüllte: wenn sie nicht augenblicklich die Flucht ergriffen, ließe er Feuer geben. Zugleich that der alte Soldat, als habe er noch Mehre im Gefolge, und rief hinter sich: sie möchten nur herankommen und die Kerle gut aufs Korn nehmen; mit dem Paar würden sie schon fertig werden. Die Drohung wirkte; doch nur zum Theil. Die Räuber sprangen zurück, doch nur um die Mühle herum, und man darf sich wundern, wenn behauptet wird, daß dieser Auftritt etwa 6 Minuten gedauert habe. Entweder glaubten sie an das Anrücken Mehrer, wo sie die Flucht ergreifen mußten, oder sie erkannten die Kriegslist, in welchem Falle es so verzweifelt hartnäckigen Gesellen ein Leichtes geworden wäre, über den Einen herzufallen. Indessen benutzten die Belagerten den glücklichen Moment, wo die Belagerer um die Mühle sprangen, und ließen das Hülfscorps, welches nicht stark genug war, um die Belagerung aufzuheben, schnell durch die Thür in die Mühle, um die Besatzung zu verstärken. Als die Räuber sich wieder gesammelt, postirten sie sich der Thür gegenüber, und statt zu weichen, tobten und drohten sie, Alle drinnen todt zu machen. Die Gegenwart des Soldaten gab den Belagerten indessen Muth. Nothdürftig bewaffnet, machten sie mit lautem Geschrei einen Ausfall, und die Räuber, welche dies nicht erwartet, zogen sich ins dunkle Feld zurück. Die Müllersleute konnten nicht daran denken, sie zu verfolgen; aber sie benutzten den günstigen Moment und Renner sprang ins Dorf, um Hülfe zu holen. Bis diese kam, verging eine geraume Zeit, während welcher die Belagerten zwar keine verdächtigen Bewegungen der Feinde bemerkten, doch aber sich nicht getrauten, die Mühle zu verlassen. Erst als gegen Morgen die bewaffneten Bauern mit den Gerichten ankamen, besichtigte man den Wahlplatz. Der Leichnam eines kräftigen Mannes ward auf der Seite der Mühle, unter der Traufe liegend, gefunden; gerade an der Stelle, wo Grüttner die Räuber mit dem Verwundeten oder schon Getödteten beschäftigt gefunden. Der Stich mit dem Hirschfänger, welcher ihm den Tod gegeben, war in das linke Auge, durch dessen Breite, bis auf die Häute des Gehirns gedrungen. Die 2 Zoll 2 Linien tiefe Wunde wurde später von den Obducenten für absolut tödtlich erklärt. Unter dem Fenster, welches der Räuber ausgebrochen, lag ein Terzerol und ein Meißel. Auch war an dem Körper ein Wehrgehenk mit einer leeren Scheide. Die Person des Getödteten war den Bauern und Gerichtspersonen ganz unbekannt. Bei Untersuchung seiner Kleider ergab sich, daß kein ehrlicher Mann besser als der unbekannte Rauher durch Pässe und Atteste legitimirt sein konnte. Er führte einen österreichischen Gesandtschaftspaß aus Petersburg d.d. 13. Mai 1804, in welchem er Johann Friedrich Ferdinand genannt wurde, und als gebürtig aus Bielitz im österreichischen Oberschlesien. Ein anderes Attest war in russischer Sprache und ein drittes in französischer ausgestellt, von einer Comtesse de Rochechouan, d.d. Kaminiecz, 5. October 1804, nach welchem er vier Monate bei derselben gedient und sich stets en parfait honnête homme aufgeführt hatte. Auf Grund des Passes war er, wie die Atteste der Ortsbehörden bekundeten, durch russische, österreichische und preußische Provinzen gereist. Desgleichen fand sich eine Kundschaft des Tuchmachermittels zu Greiffenberg, d.d. 11. Mai 1805, in welcher er unter dem obigen Namen genannt wurde. Andere Gerätschaften, welche man in seinen Taschen fand, sprachen indeß gegen diese glaubwürdigen Policeiatteste und charakterisirten nur zu deutlich den wahren Beruf des Todten, als: eine Spille, die zu einem Dietrich umgeformt war, drei Krähenaugen, einige Faden Schwefel und drei Wachslichter. Schwarze Pulverflecken an seiner rechten Hand machten es wahrscheinlich, daß er das Terzerol eben erst geladen gehabt, und Eindrücke über den Handgelenken ließen auf vieles Fesseltragen schließen. Als der Kreisphysikus Raschke zur Obduction ankam, verschwand jeder Zweifel. Derselbe erkannte auf den ersten Blick, daß der Todte der berüchtigte Rauber Exner sei, der vor drei Jahren nach Sibirien geschickt worden. Er hatte ihn früher im Gefängniß behandelt; er nannte mehre Merkmale, die an dem Körper sich vorfinden würden. Alle diese Zeichen fanden sich. Nun rief man, den Acten zufolge, Exner's ehemalige Concubine herbei; nach den Gerüchten hätte seine eigene Mutter ihn recognosciren müssen. Sie erkannte ihn an den eingebogenen Beinen, einer Narbe am rechten Backen, vom Hufschlag eines Pferdes, einem Leistenbruch auf der rechten Seite und einem Fell auf dem Sterne des linken Auges, welches er in den Blattern bekommen. Es war kein Zweifel mehr, daß der Todte der berüchtigte Exner gewesen. Man erfuhr jetzt, daß das Gerücht von seiner Flucht aus Sibirien schon seit länger in Umlauf sei; bei näherer Nachforschung fand man aber keinen andern Grund, als die wiederholten, gefährlichen, tollkühnen Einbrüche und Diebstähle, welche die Gegend in Unruhe versetzt hatten. Das Erstaunen war groß, zumal das des Müllers Meschter, welcher nicht geahnet, als er mit dem Hirschfänger auf einen frech Einbrechenden zustieß, daß er den gefürchtetsten und berühmtesten Räuber Schlesiens, den er in den Bleigruben Sibiriens wähnte, tödte. Wie war Exner zurückgekommen? Von woher? Die letzte amtliche Notiz über ihn war das Uebergabeprotocoll von Narva. War es ihm geglückt, was damals für unmöglich galt, seitdem aber durch das Beispiel so vieler Franzosen und Deutschen, die als Kriegsgefangene dorthin geführt worden, als schwierig, doch ausführbar sich gezeigt hat, aus Sibirien zu entrinnen und den Rückweg nach Schlesien zu finden? Oder war er auf dem Wege entsprungen, hatte er vielleicht den russischen Befehlshaber, der nur seine Köpfezahl liefern mußte, bewogen, ihn mit einem andern Verbrecher auszutauschen? Seiner Schlauheit war ein Manoeuvre, das nicht unerhört ist, zuzutrauen. Ueber alle diese Fragen hat man, so viel bekannt worden, keine bestimmte Auskunft erhalten; nur seine Pässe verrathen, daß er über Petersburg und Polen unter fremdem Namen den Rückweg fand. Der Justiz – nachdem unglücklicherweise in den ersten Augenblicken versäumt worden, den Complicen des Räubers nachzusetzen, durch welche man wenigstens einiges Licht erhalten hätte – lag es nicht ob, den letzten Lebenslauf eines todten Verbrechers noch nachträglich zu verfolgen, und zu diplomatischen Recherchen, im Interesse der Wißbegier, war die Zeit, mit wichtigern politischen Fragen beschäftigt, nicht angethan. Nur das Resultat stand fest, daß auch die Verbannung nach Sibirien kein untrügliches Mittel für Preußen war, seine Verbrecher los zu werden. Exner's Tod machte ungemeines Aufsehen. Abgesehen von dem criminalistischen Nachtstück und dem romanhaften Zusammentreffen, daß ein Stich, ungefähr und halb in die Nacht hinaus geführt, ohne bestimmtes Ziel, als den, der ihn führte, selbst vor einer nächst drohenden Gefahr zu erretten, Das bewirkte, was Gesetze, Verordnungen und Transportationen nach dem äußersten Asien zu bewirken nicht im Stande gewesen waren, entstand die Frage über die Berechtigung des Müllers und die Rechtmäßigkeit der That; nicht im Publicum, aber unter den preußischen Juristen. Jenes folgte dem natürlichen Gefühl und begriff nicht, daß der Müller ein Verbrechen sollte begangen haben, indem er, in Verteidigung seines Lebens und seiner Habe, einen frechen Dieb niederstach. So allgemein war diese Ueberzeugung, so dankbar fühlte man sich gegen den Müller gestimmt, der, indem er sich selbst rettete, das ganze Land von einem gefährlichen Verbrecher befreit hatte, daß sogar der Landrath des Kreises bei der glogauischcn Kammer darauf antrug, dem Meschter eine Belohnung zu geben, ein Antrag, der nach den Gesetzen abgewiesen werden mußte. Anders betrachteten die Juristen die Sache. Das preußische Landrecht enthält so unbestimmte und beschränkende Ausdrücke über das Recht der Nothwehr; in dem best administrirten Staate war man zur Ansicht erzogen, daß der Bürger in Wahrung seiner Rechte nichts selbst thun darf, sondern Alles vertrauensvoll seiner Obrigkeit überlassen soll; das Bewußtsein der Staats-Controle über jede Handlung und Aeußerung, welche aus dem Kreise der Gedanken und dem innersten Heiligthum des Familienlebens ins öffentliche Dasein überspielte, war so in Blut und Sinn des preußischen Staatsbürgers übergegangen, daß die Juristen, und nicht diese allein, dem Zweifel Raum geben konnten, ob nicht Meschter etwas ausgeführt, wozu er kein Recht hatte. Eine Untersuchung war, wie sich das von selbst verstand, eingeleitet, und während das große, nicht juristische Publicum den Grund nicht begriff, äußerten sich unter dem juristischen Ansichten ganz entgegengesetzter Art. Ein Justizcommissarius in Löwenberg veröffentlichte sogar einen Aufsatz, in welchem er das Publicum unterrichtete, daß es zweifelhaft bleibe, ob die Handlung des Meschter als eine rechtmäßige Nothwehr betrachtet werden könnte, so sehr man dies auch wünschen und so dringend man auch die künftigen Richter bitten müßte, ihm die Befreiung der Provinz von einem verwogenen, gefährlichen und allgemein gefürchteten Diebe als Milderungsgrund seiner Strafe anzurechnen. Das Erkenntniß des glogauer Criminalsenates rechtfertigte diese Furcht nicht; aber die Stimme der Juristen drang dieses Mal ins Volk und weckte eine Furcht und Scheu vor dem Gesetze, welche in den Bestimmungen desselben nicht lag. Daß Meschter nicht bestraft, ja daß er ausdrücklich freigesprochen wurde, konnte diese unbegründete Scheu nicht verscheuchen; denn weit verbreitet, war das Gerücht noch in spätern Jahren: der Müller, welcher nichts gethan, als einen Dieb todtgestochen, der ihn todtstechen wollen, sei dafür, und zwar von Rechtswegen, zu zwei Jahr Zuchthaus verurtheilt und nur im Wege der königlichen Begnadigung freigesprochen worden! Daß ein solches Gerücht unter dem Volke entstehen und Wurzel fassen konnte, war nur die Nemesis, welche jeder Justiz anhaftet, die, und wenn sie die beste ist, sich vom Volke isolirt und, demselben keine Einblicke in ihren Mechanismus gewährend, ihm nur durch ihre Urtelssprüche imponiren soll. Auch die venetianische Justiz war, wie neuere Untersuchung dargethan, nicht so schwarz und blutig, nicht so von Gerechtigkeit, Vernunft und Billigkeit verlassen, als sie im Volksglauben um deswillen erschien – und der Glaube ging in die Geschichte über – weil sie im Finstern richtete. Der Criminalsenat zu Glogau erkannte als Thalbestand: daß der Müller einen Menschen, der des Nachts, mittelst gewaltsamen Einbruchs, bewaffnet in seine Behausung eindringen wollen, durch Drohungen abzuwehren versucht; als er aber sich nicht nur nicht abweisen lassen, sondern ihn selbst gewaltsam am Arme ergriffen, auch dabei mit einem Terzerol versehen gewesen, durch einen Stich mit seinem Hirschfänger, den er zu seiner Vertheidigung gewöhnlich in der Mühle bei sich gehabt, getödtet habe. Demnach stehe ein Todtschlag fest. Der Thäter aber provocire auf den Nothstand, in dem er sich befunden, und daß seine That als eine rechte Nothwehr angesehen werden müsse. Die Bestimmungen des preußischen Landrechts über diese lauteten: daß Jedem die Befugniß zustehe, die ihm oder den Seinigen drohende Gefahr einer unrechtmäßigen, durch eigenmächtige Gewalt zugefügten Beschädigung, wenn obrigkeitliche Hülfe zur Abwendung der Gewalt nicht zu erlangen sei, oder durch diese die Sache nicht wieder in den vorigen Stand gesetzt werden könne, alsdann selbst , durch der Sache angemessene Hülfsmittel , abzuwenden. Dem Ermessen des Richters werden dabei folgende nähere Bestimmungen gegeben: daß das zur Abwendung des Schadens angewandte Mittel mit dem Schaden selbst in Verhältniß stehe; daß die Nothwehr nicht weiter gehe als die Nothdurft zur Abwendung des Uebels; daß endlich lebensgefährliche Beschädigungen nur dann erlaubt seien, wenn die Person des Angegriffenen nicht anders geschützt werden, der Angegriffene sich auch ohne Gefahr dem Angriffe nicht entziehen kann. Das Gericht erkannte, daß alle diese gesetzlichen Requisiten in dem Falle des Müllers Meschter sich beisammenfänden: eine sehr unrechtmäßige und eigenmächtige Gewalt des Einbrechenden; die Drohungen dreier Männer konnten ihn nicht zurückschrecken; er war in Begleitung Mehrer, zum Theil bewaffnet; die Mühle lag entfernt vom Dorfe; weder von daher, noch weniger war obrigkeitliche Hülfe zu erlangen; mit tödtlichen Waffen versehen, hatte der Räuber schon einen persönlichen Angriff auf den Müller gewagt; für diesen war eine doppelte Gefahr, entweder den Räuber hineinzuziehen, wo ihm dann seine Spießgesellen gefolgt wären, oder sich von ihm herausziehen zu lassen, wo die Räuber ihm auf der Stelle das Garaus gemacht hätten; die Gefahr war drohend, die Wiederherstellung des Gefährdeten konnte durch die Obrigkeit nicht erfolgen, es ging an Leib und Leben ; es sei somit unbedingt der Fall einer gesetzlichen und gerechten Nothwehr eingetreten. Es frage sich daher nur, ob nicht die gesetzlichen Grenzlinien überschritten worden? Gegen einen mit tödtlichen Waffen ihn Angreifenden blieb nichts übrig, als sich auch mit Waffen versehen. Er ging nicht mit der Absicht, ihn zu tödten, auf ihn los, sondern redete ihn anfänglich nur an: was er wolle? Erst als dieser nicht wich und im Gegentheil ihn gefährlich, die tödtliche Waffe in der Hand, angriff, bediente er sich auf die natürlichste Weise der seinigen. Das Mittel stand also mit dem Schaden in Verhältniß; es war Leben gegen Leben in Gefahr, und der Schade, welcher bevorstand, konnte nur durch Anwendung eines gleichen Schadens abgewendet werden. Indem der Müller aber mit einmaligem Zustechen sich begnügte, selbst als der Andere ihn darauf noch festhielt, trieb er die Nothwehr nicht weiter, als die Nothdurft forderte. Zwar scheint die »lebensgefährliche Beschädigung« gegen den Angreifenden dann nicht gestattet, wenn der Angegriffene sich ohne Gefahr dem Angriffe hätte entziehen können; aber der Richter erkannte, daß in diesem Falle an Flucht gar nicht zu denken war. Auch könne diese mit Preisgebung des Eigenthums nicht gefordert werden, um dadurch jeder Verantwortlichkeit wegen Tödtung eines Räubers zu entgehen. Demnach erkannte das Gericht, daß der Müller Meschter wegen der im Wege der Nothwehr geschehenen »Ertödtung« des Exner von aller Schuld und Strafe und von Bezahlung der aufgelaufenen Kosten gänzlich freizusprechen sei. Dem natürlichen Menschen muß diese ganze Deduction, wodurch Jemand freigesprochen wird von Schuld und Strafe, weil er nichts gethan hat, als was jeder andere, einigermaßen beherzte Mann in gleichem Falle gethan hätte, seltsam vorkommen. Und nicht diesem allein; auch in den meisten civilisirten Staaten, wo der Rechtsbegriff im Volke lebendig ist, würde man mit Verwunderung die gelehrte Erörterung lesen, wodurch etwas bewiesen werden soll, was sich von selbst versteht. Ein auf Tod und Leben Angegriffener darf sich auf Tod und Leben wehren. Selbst von einem mit Recht so Angegriffenen erwartete man in den Zeiten vor der Cultur, daß er sich mit Leibeskräften vertheidigen würde: der Pascha, der nicht immer die seidene Schnur küßte, der Ritter in seiner Burg, der londoner Bürger zum Theil noch heute in seinem Hause. Es war kein ihnen zugestandenes Recht; doch Jeder erwartete es und Niemand strafte sie darum. Aber wer auf eigene Gefahr in mein Haus mit Waffen in der Hand, und gar in der Nacht, einbricht, den habe ich, nach den Rechtsbegriffen aller Zeiten und Völker, das Recht, wieder mit Waffen daraus zu vertreiben, und wenn er dabei Schaden nimmt an Leib und Leben, ist es seine Schuld. Es zeugt von einer schlimmen Verrückung der Verhältnisse, wo dieses Naturrecht in die sorgfältig engsten Grenzen eingeschlossen wird, aus Besorgniß, daß es übertreten werden könne; es zeugt von einer solchen Entfernung von den natürlichen Zuständen, von einem auf die Spitze getriebenen Controlewesen und einer Bevormundung der menschlichen und bürgerlichen Thatkraft, die den letzten Schatten der individuellen Freiheit im Staate vernichtet hat. An Gründen fehlt es den Vertheidigern freilich nicht; es sind aber dieselben Gründe, welche eine jede Freiheit beschränken, ja unmöglich machen, weil ihr möglicher Misbrauch schädlich werden könnte. Auch schon in dem Preußen von 1805 regte sich denn doch bei dieser Gelegenheit die allgemeine Stimme. Es war, als ob gerade dieser Fall das lange schlummernde Bewußtsein eines entrissenen Rechts erweckt habe. Man wollte es nicht glauben, daß der Müller bestraft werden könne; man glaubte, es sei eine Spitzfindigkeit der Juristen, welche aus dem Rechte etwas herausdrehen wollten, was nicht darin stände, und wenn es stände, so sei es kein rechtes Recht. So allgemein und laut wurde diese Stimme, daß selbst die Richter in ihrem Erkenntniß »der für den Inculpaten im Publico entstandenen günstigen Stimmung« Erwähnung zu thun sich gedrungen sahen, ein bis dahin in der preußischen Justiz wahrscheinlich unerhörter Fall, eine Justiz, welche, stolz auf ihre isolirte, eiserne Basis, nicht glaubte mit dem Publicum zu thun zu haben, am wenigsten aber die Verpflichtung, von seiner Ansicht influencirt zu werden. Daher wurde denn gleich die Erwähnung hinzugefügt, daß diese günstige Stimmung im Publicum, welche eine Strafmilderung fordere, auf das Urtheil ohne allen Einfluß geblieben sei. Diese Stimmen blieben nicht allein auf die mündliche Rede beschränkt. Ein Schriftsteller von Geist und ein Advocat, dessen scharfe Feder in mehren Angelegenheiten sich geltend gemacht, der Dr. Grattenauer in Breslau, schrieb damals ein Buch, unter dem Titel: »Exner's Tod,« über die Nothwehr, welches das Thema gründlich behandelte und außerdem dazu beigetragen hat, dem Falle eine ausgebreitetere Bekanntschaft zu geben. Die Schrift hat noch jetzt ihren Werth in Bezug auf die Materie. Außerdem aber tritt Grattenauer schon im Jahre 1806 als Gegner des Inquisitionsverfahrens und als Vertheidiger der Geschworenengerichte auf, und zwar mit einem Eifer, einem Feuer und einer entschiedenen Ueberzeugung ihrer Vorzüge, welche jener Zeit uns ganz unerwartet erscheint. Er zeigt, wie es auf den gesunden Menschenverstand nothwendig einen übeln Eindruck machen müsse, daß von Criminalstrafe eines Mannes auch nur die Rede war, dem sich jeder Einwohner der Provinz ... verpflichtet fühlte. In dem Falle sei weder ... noch eine zur weitern Criminaluntersuchung und Cognition der Richter qualificirte Handlung vorhanden, eine Strafbarkeit des Meschter aber, man möchte den Vorfall aus einem Gesichtspunkte betrachten, aus welchem man wollte, lasse sich gar nicht denken. Einige Juristen hatten damals die Meinung geäußert, als müsse die Criminaljustiz gegen die öffentliche Meinung in Schutz genommen und von Rechtswegen nur um so strenger verfahren werden, je mehr Gründe der Vernunft und Billigkeit das Gegentheil fordern und je lauter die Stimmen im Publicum sich dagegen erheben möchten. Aber nicht blos die Sittlichkeit, auch die Rechtlichkeit menschlicher Handlungen kündige sich durch ein unzweideutiges Gefühl an, das sich auf die ursprünglichen Anlagen unserer Natur gründe, dessen Takt das Gewissen, dessen einzige Regel die innere Ueberzeugung und dessen Organisation so fest und unerschütterlich dauerhaft sei, daß sie von der Macht der Gewohnheit selbst im geübtesten Verbrecher nicht ganz zerstört werden könne. Die gemeine Stimme entscheide zwar nichts, die allgemeine aber in höchster Instanz, woraus folge, daß es für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsentscheidung keinen höhern Maßstab gebe, als die subjective Ueberzeugung des Richters; er dürfe sein juridisches Urtheil, ohne es von der allgemeinen Stimme als ungerecht verworfen zu sehen, verlautbaren, und es also nicht blos als legal, sondern auch als gerecht der Publizität übergeben. Es wird für unsere Leser nicht ohne Interesse sein, die Ansicht dieses preußischen Juristen von vor vierzig Jahren über den inquisitorischen Proceß und das Geschworenengericht mit seinen eigenen Worten zu hören, Worte und Ansichten, die aber wahrscheinlich im Getöse der Waffen und den bald folgenden Kriegsdrangsalen völlig verhallten, und darauf traten andere Reformen ein, durchdringendere, aber notwendigere. »Ein unglücklicheres und gehässigeres Verhältniß, als dasjenige ist, in welches der auf inquisitorische Proceßacten im Geheim erkennende Richter zur Publicitat in dieser Beziehung gestellt wird, läßt sich kaum denken. Es ist nicht etwa der Streit des Positiven mit dem Natürlichen, des Gesetzes mit der Vernunft, des Willkürlichen mit dem Notwendigen, der ihn in diese gefährliche Lage setzt; – die Unmöglichkeit ist's, sein Urtheil auf eigene Anschauung und innere Ueberzeugung gründen, sein Erkenntniß über Schuld und Unschuld nach gemeinem Begriff abzufassen und für seine separatistische Rechtsmeinung das Anerkenntniß der allgemeinen Stimme jemals mit Sicherheit erwarten zu können. Jener Widerspruch geht ihn nichts an; er entspringt aus der Natur aller menschlichen Verhältnisse; er hat ihn nicht zu verantworten und die vollkommenste Cultur und Verfassung kann ihn nicht aufheben. Daß er sich aber – was Niemand soll und darf – zum Werkzeuge brauchen läßt, die allgemeine Stimme für Recht und Unrecht zu beherrschen, und zu verdammen, wo jene freispricht, und freizusprechen, wo jene verdammt – das fällt ihm schwer und mit Recht zur Last. Was nicht öffentlich verhandelt und entschieden wird, hat im höchsten Sinn auch keinen öffentlichen Glauben, und wenn vollends das Resultat einer solchen Verhandlung der öffentlichen Meinung widerspricht, so läßt sich ein allgemeines Anerkenntniß seiner Wahrheit weder denken, noch fordern. Hierin liegt der Grund, daß die Masse der Staatsbürger kein anderes Criminalurtel mit lebhafter und freiwilliger Ueberzeugung anerkennt, als das einer Jury, ein solches Anerkenntniß aber überall unmöglich ist, wo kein Geschworenengericht nach öffentlicher Anklage und Vertheidigung sein Schuldig oder Unschuldig öffentlich und so ausspricht, wie es die menschliche Ueberzeugung in ihrer natürlichen Lauterkeit und Reinheit fordert. »Welches Geschworenengericht in der Welt hätte einen Augenblick unschlüssig sein können, den Mann freizusprechen, der den furchtbarsten Räuber in der Provinz getödtet hat? – Wie läßt sich wol eine Jury denken, die den Tod eines verworfenen Bösewichts, der zurückgekehrt aus dem entlegensten Schreckensorte seiner Verbannung, um Leben und Güter der Bürger unablässig in Gefahr zu setzen, nicht als ein höchst erfreuliches, dankenswerthes Ereigniß betrachten sollte? Man darf's nur aussprechen, und Niemand kann's leugnen, denn wo die innere Ueberzeugung (conviction morale) nur gefühlt wird, da triumphirt sie. Wo man sie aber durch irgend ein künstliches Surrogat (conviction artificielle, légale) zu unterdrücken und zu ersetzen sucht, da wird das Kriterium der Wahrheit im Menschen verleugnet; und wie das verletzte Gewissen sich zu beruhigen im Stillen vergeblich bemüht ist, so erhebt sich auch die Stimme der öffentlichen Meinung laut und kräftig wider jeden Angriff auf die letzte Schutzwehr gegen Willkür und Unrecht. Daß dennoch die deutschen Criminalrichter so wenig Achtung vor der allgemeinen Stimme an den Tag legen, beweist mehr noch die Barbarei der ihnen unterworfenen Bürger als ihre eigene Unbildung, indem es zugleich die Trümmer jenes in seine eigene Nichtigkeit versunkenen vormundschaftlichen Regierungssystems bezeichnet, welche erst weggeräumt werden müssen, bevor der Grund zum Gebäude einer wahrhaft vernünftigen Criminalverfassung gelegt werden kann.« So schrieb ein preußischer Unterthan schon im Jahre 1806! Der Doctor Castaing 1822 – 1823 Am 29. Mai 1823 waren zwei junge Männer von gebildetem Stande in St. Cloud mit der Landkutsche angekommen und hatten daselbst im Wirthshause zur tête noire ein Zimmer gemiethet. Am folgenden Tage, Freitag den 30. Mai, hatte der eine derselben, welcher etwas jünger als der andere war, sich nach dem Genuß von Glühwein plötzlich übel gefühlt. Am nächsten Morgen, am Sonnabend, wurde der Kranke, nachdem er eine Tasse Milch zu sich genommen, noch schlechter; er verfiel noch an demselben Tage in Bewußtlosigkeit, und zwar nachdem er einige Minuten zuvor einige Löffel voll von einem beruhigenden Tranke, den ihm der Arzt verschrieben und welcher in der nächsten Apotheke bereitet worden, eingenommen hatte. Von diesem Augenblicke an ohne Besinnung, starb er am Sonntage, am 1. Juni, Nachmittags um 1 Uhr. Der junge Mann hieß August Ballet , war, wie man erfuhr, Advocat in Paris, 25 Jahre alt und der Sohn eines verstorbenen Notars, als dessen einziger Erbe in sehr vermögenden Umständen. Der andere junge Mann, welcher sich mit großem Eifer seines kranken Freundes angenommen, war ein junger Arzt aus Paris, Namens Edmund Emanuel Castaing , im Alter von 27 Jahren. August Ballet war, anscheinend auf einer Vergnügungspartie, die er von Paris aus unternommen, wohl und gesund in St. Cloud angekommen. Seine Krankheit war so plötzlich ausgebrochen, hatte einen so ungewöhnlich raschen Gang genommen und war von einem so schreckenvollen Ausgang, daß sehr bald ernste Bedenken bei den Wirthsleuten in der tête noire, bei dem Arzte aus St. Cloud, welcher ihn behandelt, und bei der Ortsobrigkeit, welcher davon Anzeige gemacht worden, entstanden. Der überlebende junge Mann, Castaing, sollte ihm den Glühwein gemischt, die kalte Milch und das kühlende Getränk eingegeben haben. Man befragte sich über den Zusammenhang, über die Verhältnisse beider Fremden, und ein schrecklicher Verdacht wurde gegen den Ueberlebenden rege. Noch wagte man ihn nicht auszusprechen, als ein Umstand ruchbar wurde, welcher ihm neues Gewicht gab. Man erfuhr, daß der Gestorbene sehr reich sei und ein Testament gemacht habe, welches den Ueberlebenden, den jungen Dr. Castaing, zum Universalerben einsetze. Schon vor dieser Entdeckung waren die Aerzte der Meinung gewesen, daß die Gerichte von dem Vorfall Kenntniß nehmen müßten, da, nach ihrer Erklärung, der Tod »außergewöhnlich und gegen den natürlichen Gang der Dinge« erfolgt zu sein scheine. Jetzt schien diese Pflicht der Gerichte, einzuschreiten, dringender. Verwandte des Gestorbenen kamen aus Paris nach St. Cloud und widersprachen dem nicht. Castaing's Benehmen selbst aber war auch nachher von der Art, daß der Verdacht gegen ihn sich immer mehr steigerte. Er ward anfangs unter policeiliche Aufsicht, später gefangen gesetzt und eine Criminaluntersuchung gegen ihn eingeleitet; denn so häuften sich die Indicien gegen den jungen Mann, daß er nicht des einen, sondern dreier schweren Verbrechen dringend verdächtig erschien, und der königliche Gerichtshof in Paris, nach einer sorgfältigern Voruntersuchung, durch einen Beschluß vom 26. August 1823 ihn vor die Assisen stellte. Die drei Verbrechen, deren er angeschuldigt ward, waren erstens : in den ersten Tagen des Monats October 1822 dem jüngern Bruder des August Ballet, dem Daniel Hippolyt Ballet , durch Substanzen, welche den Tod verursachen können, das Leben verkürzt zu haben ; zweitens : zur selben Zeit, in Gemeinschaft mit dem jetzt verblichenen Claude Louis August Ballet , eine letztwillige Verfügung des Hippolyt Ballet absichtlich vernichtet zu haben; drittens : in den letzten Tagen des Monats Mai und am 1. Juni 1823 durch gleiche Substanzen den Tod des Claude Louis August Ballet herbeigeführt zu haben. Die Anklageacte war von einer Länge, daß vier Stunden vergingen, um sie nur vor den Assisen abzulesen, und der öffentliche Ankläger, dem die Kraft ausging, sich von einem andern mußte ablösen lassen. Sie ist, wie man auch über die Schuldbarkeit des Angeschuldigten urtheilen möge, eine, verglichen mit den Anklageacten in andern berühmt gewordenen französischen Criminalprocessen, vorzugsweise gründliche Arbeit. Diese Gründlichkeit wurde aber von den Verhältnissen selbst geboten; denn beim Mangel an allen directen Beweisen gehörte, um das Verbrechen selbst, oder mehr noch die Thäterschaft zu constatiren, die genaueste Combination der Indicien dazu, und mehre derselben, anscheinend unbedeutende, mußten von weit her herbeigeholt und Verbindungsglieder aufgenommen werden, die, an und für sich gleichgültiger Natur, den Proceß gar nicht berührten. Sie ist das wichtigste Aktenstück in demselben, das Ergebniß der Nachforschungen der Ankläger; und wie sie die Ansicht des Publicums über den verwickelten Fall repräsentirte, wird sie zum größern Theile auch in die Ueberzeugung der Geschworenen übergegangen sein, denn ein Mehr ist im Wesentlichen nicht ermittelt worden. Es ist daher von Wichtigkeit, sie in ihrem wesentlichen Gange auch unsern Lesern wiederzugeben, indem sie die Geschichtserzählung so weit enthält, als in diesem nur auf Vermuthungen gegründeten Processe von einer solchen überhaupt die Rede sein kann. Castaing stammte aus einer achtbaren, jedoch nicht bemittelten Familie. Nachdem er eine der Lage seiner Eltern angemessene Erziehung genossen, wählte er die Medicin zu seinem Lebensberuf. Die Kosten, welche diese Laufbahn in Frankreich erfordert, sind, wie überall, groß und der Ertrag ist anfänglich sehr unbedeutend. Castaing mußte von der kleinen Pension leben, welche ihm sein Vater, ein angesehener Beamter, der aber eine lange Zeit hindurch mit seinem Gehalte allein eine Familie von sechs Personen zu erhalten hatte, gewähren konnte. Der junge Mediciner befand sich also, an und für sich schon, in einer sehr beschränkten Lage. Sie mußte für ihn noch drückender werden, da er Leidenschaften hatte; er war von hitzigem Temperamente, gebieterisch im Umgange und voller Ehrbegierde. Eine Rolle in der Welt zu spielen, war die Aufgabe seines Lebens. Sein Vater war mit dem Betragen des Sohnes sehr unzufrieden; vorgefundene Briefe desselben bezeugen dies. In einem derselben macht er ihm wegen der freien Lebensweise, der er sich hingegeben, lebhafte Vorwürfe: durch den bittern Schmerz werde er das Leben der Eltern verkürzen. Mit der Mutter scheint er in bessern Vernehmen gestanden zu haben. Sie mochte in zärtlicher Mutterart Manches vermitteln, »vertuschen«. Dennoch klagte auch diese gegen ihn über seine Lebensweise. In einem Briefe (der aber aus früheren Jahren herrührte) spricht sie von »abscheulichen Handlungen« und wiederholt diesen Ausdruck in demselben Schreiben mehrmals. Worin diese Abscheulichkeiten bestanden, weiß man nicht, da Gesetz und Sitte verboten, die Mutter darüber zu vernehmen; man darf indeß vermuthen, daß sie nur auf eine ungesetzliche Verbindung des Sohnes Bezug haben, von welcher sogleich die Rede sein wird. Sein Eifer, bald sich hervorzuthun und eine unabhängige, bedeutende Stellung zu gewinnen, spornte ihn zunächst zu eisernem Fleiße an. Er wollte Physiologie, Anatomie, Botanik und die Chemie gründlich studiren. Unter seinen Papieren fand man ganze Hefte voller Auszüge, Collectaneen und Bemerkungen. Dies, Zeugniß von der Ausdauer ablegend, mit welcher er Nachforschungen in den verschiedenen Zweigen seiner Wissenschaft ablegte, erscheint dem öffentlichen Ankläger als etwas ganz Besonderes, weshalb er der Meinung ist, Castaing hätte, wenn er eine gute Richtung erhalten, ein ausgezeichneter Mann werden müssen. In Frankreich ist ein Fleiß dieser Art, der auf deutschen Universitäten sich bei Jedem, dem es um seine Wissenschaft Ernst ist, von selbst versteht, allerdings nicht gewöhnlich. So konnte er dem Ankläger auch als ein entferntes Indicium gelten, daß Castaing zu allem Außerordentlichen fähig war. Der junge Mediciner beschäftigte sich besonders mit der Bereitung der Gifte . Er studirte ihre verschiedenen Gattungen, ihre Wirkungen, die verrätherischen Spuren, welche sie im Körper zurücklassen; ferner die Gifte, welche zwar mit gleicher Heftigkeit wirken, aber keine Spuren hinterlassen, die dem Auge des Anatomikers erkennbar sind. So gelangte er zu der schrecklichen Wissenschaft: welcher Gifte Wirkungen mit den Symptomen anderer Krankheiten identisch sind, und welche auch keine andern Spuren im Körper zurücklassen, als jene Krankheiten. Dieses sein Studium erhellt aus mehren schriftlichen Aufsätzen, welche man unter seinen Papieren fand. Ihrem Stoffe nach theilte Castaing die Gifte in mineralische, animalische und vegetabilische; ihrer Wirkung nach in zwei Classen. Die erste umfaßt solche Gifte, welche die Gefäße zerstören, mit welchen sie unmittelbar in Verbindung gesetzt werden. Dahin gehören alle mineralischen Gifte. Die zweite begreift diejenigen, welche auf dieses oder jenes Organ entfernt wirken und keine Spur einer Zerstörung blicken lassen. Dahin gehören fast alle vegetabilischen Gifte. Hiernach konnte man Castaing allerdings die Wissenschaft nicht streitig machen, daß er die Gifte kannte, welche keine Spur einer geschehenen Vergiftung zurücklassen. Man hat keinen Grund, anzunehmen, daß er diese Studien anfangs in anderer Absicht, als einer wissenschaftlichen, betrieb. Er beschäftigte sich damit gleich andern berühmten Gelehrten (wie Boerhaave, Lavoisier u.A.) und erst später, als eine Gelegenheit sich bot, seine Erfahrungen in Anwendung zu bringen, unterlag er der Versuchung, oder, wie der Ankläger sagt: »das Verbrechen kam ihm entgegen und fand ihn mit den Mordinstrumenten ausgerüstet.« Castaing, von seinen Leidenschaften verführt, hatte eine für seine Verhältnisse und seine Aussichten gleich ungünstige Verbindung mit einer jungen Witwe geschlossen. Mit ihr, die schon Mutter von drei Kindern war, welche sie nicht ernähren konnte, erzeugte er außer der Ehe noch zwei Kinder, von denen jedoch das eine gestorben war. Die Erhaltung der Geliebten, ihrer Kinder aus der Ehe, sowie seiner eigenen, erforderten Ausgaben, welche mit dem Geringen nicht bestritten werden konnten, was sein Vater ihm gewährte. Er gab Unterricht, aber für mäßiges Honorar; seine kleine Praxis brachte ihm fast nichts ein und überdies behandelte er mehre seiner ersten Patienten umsonst. Es war nicht allein sinnliche Neigung, welche ihn in dem unglücklichen Verhältnisse festhielt; er liebte seine Concubine mit heißer, inniger Zuneigung und ebenso die Kinder. Mit einer ungewöhnlichen Heftigkeit beschäftigte er sich mit dem Gedanken, wie er zu den Mitteln gelange, um ihre Subsistenz zu sichern. In den Briefen heißt es: »Wie gern möchte ich Dir ein Leben bereiten, wie es Deiner Seele würdig ist,« – »Ich bedarf so dringend, daß das Glück mich begünstige.« – »Behalte recht eigen, was ich Dir sage...; dadurch feuerst Du mich zu meinen Arbeiten an und zur Herbeischaffung der Mittel, welche dereinst unsere und der geliebten kleinen Wesen Subsistenz sichern.« Diese Aengste und Sorgen spiegeln sich fast in der ganzen Reihe von Briefen ab, welche zwischen Castaing und der Geliebten gewechselt wurden. In dem einen heißt es noch: »Verliere nicht den Muth, meine C–; ich werde thun, was von mir abhängt, um uns eine Existenz zu bereiten, welche das Loos unserer geliebten Kinder sichert; aber ich beschwöre Dich, überlaß Dich keinen Gedanken, die Dir so vielen Schaden thun.« Ferner, als sie sich beklagt, daß sie ihn so selten sehe, schreibt er: »Wie sollte ich es anders machen? Wenn ich mich meinen Beschäftigungen widmen und gleichzeitig um Dich sein könnte, würde ich mich glücklich fühlen. Wenn ich arbeite, so geschieht dies in der Hoffnung, drei Wesen, an welche ich ganz gekettet bin, aus ihrer drückenden Lage zu reißen. Wenn ich nur auf ein gegenwärtiges Glück bedacht wäre, so würde ich um Dich bleiben; aber es kommt eine Zeit der Noth, und wie dann eine Hülfsquelle für alle Vier suchen? Was soll dann aus uns werden?« Die Briefe enthalten ein Factum, sagt die Anklage, welches uns belehrt, weshalb Castaing die Verbrechen begangen. Noth und Elend, welche Zukunft, wo sind meine Hülfsquellen? Was wird aus ihr und ihren Kindern werden? Diese Vorstellungen peinigten ihn unaufhörlich. Im Jahre 1821 unternahm er eine Reise, wie es scheint, um von Verwandten eine Unterstützung zu erlangen. Er schreibt bei dieser Gelegenheit: »Weib und Kinder in einem Augenblick zu verlassen, wo Sorgen jeglicher Art über meine C– hereinstürzen werden. Ich selbst bin wenig glücklich und nicht im Stande, Denjenigen, welche ich mehr als mein Leben liebe, nützlich zu sein; ich bin gezwungen, unter diesen Umständen eine Reise zu unternehmen, beinahe fest überzeugt, daß ich meinen Zweck nicht erreichen werde.« Castaing kam so mittellos, als er ausging, von der Reise zurück. Ihn drängte zu der alten eine neue Sorge. Im Jahre 1818 hatte er, um einem Freunde zu helfen, einen Wechsel von 600 Francs indossirt. Der Wechsel war schon im Jahre 1820 fällig gewesen, aber weder der Freund, noch Castaing waren im Stande, zu zahlen. Der Gläubiger gab von Zeit zu Zeit Aufschub, endlich drängte er mit Ungestüm. Castaing war in doppelter Verlegenheit. Er mußte sich persönlich vor den Verfolgungen des Gläubigers verbergen; dann aber weigerte sich die Facultät, welche Kenntniß von dieser Schuld erhalten, ihm den Doctorhut zu ertheilen, bevor er mit dieser Sache nicht im Klaren wäre. Die Mutter war diesmal seine Vertraute. Beide suchten auf allen Seiten nach einer Rettungsquelle. Sie schrieben sogar an einen Präfecten, der großen Einfluß auf den Vater des ersten Schuldners hatte, um diesen zu bewegen, für seinen Sohn Zahlung zu leisten. Castaing sagt in diesem Briefe: »Man verfolgt mich ohne Unterlaß; ich bin nicht im Stande, zu zahlen, und kann meine Prüfung nicht machen.... Die Facultät will mich nicht zulassen. – In solcher niederschlagenden Lage befinde ich mich. So steht es mit meiner Lage für die Zukunft. Meine Mutter verbindet sich mit mir, Sie zu ersuchen, die traurige Lage, in welche ich gestürzt bin, in gütige Berathung zu ziehen. – Befreien Sie mich von dem Kummer, der auf mir lastet; ich bin gezwungen, mich den Verfolgungen zu entziehen.« Die Mutter schrieb ihrerseits: »Ich hätte gewünscht, daß das Schicksal meinen Gatten und mich in einen solchen Stand gesetzt hätte, daß ich nichts vom Vater zu erbitten hätte; aber ich habe vier Kinder. Meines Mannes Einkünfte haben sich nicht vermehrt. Mein Sohn hat Ihnen noch nicht lebendig genug seine Lage geschildert, welche ich mit einem um so mehr bekümmerten Herzen theile, u. s. w.« Die Verwendung des Präfecten bei dem Vater half nichts. Zwar ward Castaing von Seiten des Gläubigers abermals eine Frist gewährt, aber um desto stürmischer trat Letzterer im Jahre 1822 von neuem auf. Wieder wandte man sich Seitens der Familie an den Präfecten, daß er den Vater des eigentlichen Schuldners zur Zahlung bewege; aber dessen Verwendung blieb auch diesmal fruchtlos, wie er in einem Briefe vom 26. Juni 1822 Castaing anzeigte. Hier endet diese Geschichte, aus der nur so viel für den vorliegenden Fall von Wichtigkeit ist, daß Castaing durch vier Jahre hindurch nicht im Stande war, weder aus eigenen Mitteln, noch mit denen seiner Familie eine kleine Schuld von 600 Francs (etwa 180 Thaler) zu zahlen; daß diese Schuld ihn in die äußerste Verlegenheit setzte; daß er, in Gemeinschaft mit seiner Mutter, an alle Thüren klopfte und selbst fremde, angesehene Personen anging, ihm zu helfen, und erklärte, daß auch seine Zukunft von der Zahlung abhinge. Und derselbe Castaing, der noch am 26. Juni 1822 nicht 600 Francs aufbringen kann, befindet sich vier Monat später, im October desselben Jahres, im Besitze von 30,000 Francs, die er seiner Mutter lieh; außerdem hat er 4000 Francs seiner Concubine gegeben und 70,000 Francs, theils unter erdichtetem Namen, theils an den Ueberbringer zahlbar, in öffentliche und Privatfonds eingelegt. Er hat inzwischen keine Erbschaft gemacht, weder in der Lotterie, noch im Spiele gewonnen, sich auf keine Speculation eingelassen, und noch weniger hat ihm seine kurze Praxis so viel eingetragen. Aber er besitzt außer allem Zweifel 100,000 Francs oder noch mehr. Wie ist er zu dem Gelde, zu dem unerwarteten Glückswechsel gekommen? Eine lange Schlußfolge von Vermuthungen führt auf eine bestimmte Quelle, wo die Vermuthungen durch andere Zeugnisse der Gewißheit nahe gebracht werden. In Paris lebte die Familie Ballet , deren Oberhaupt ein sehr reicher Notar war. Sie bestand aus dem Vater, der Mutter, einem Oheim, einer Tochter aus erster Ehe, welche an den Kaufmann Martignon verheirathet war, und zwei Söhnen aus zweiter Ehe, August und Hippolyt , beide Advocaten. Mit dem Letztern stand Castaing seit längerer Zeit in den innigsten Freundschaftsverhältnissen. Auch im Hause der Eltern war er, als Freund der Söhne, herzlich aufgenommen. Aber in merkwürdig kurzer Zeit hatte der Tod in dieser Familie aufgeräumt. Binnen fünf Monaten waren Vater, Mutter und Oheim gestorben und beide Söhne die Universalerben des großen Vermögens, indem ihrer Halbschwester, der Madame Martignon, nur ein kleinerer Theil desselben zugefallen war. Castaing's freundschaftlicher Umgang mit den Söhnen wurde durch den Tod nicht unterbrochen; eher daß er noch zunahm. Besonders nahe stand er zuerst dem jüngern der Brüder, dem Hippolyt Ballet . Dieser, offenbar von einer Lungenschwindsucht bedroht, bedurfte bei seinen bedenklichen Zuständen eines Arztes, der zugleich sein Freund war. Zwar hatte er sich ältern, erfahrenern Aerzten anvertraut; der beständige Umgang eines jungen Freundes, der, selbst Mediciner, auf seine Diät achten und die Vorschriften der ältern Aerzte in Anwendung bringen konnte, war aber für ihn von Werth und Castaing übte einen unverkennbar großen Einfluß auf ihn aus. Zwischen den beiden Brüdern war inzwischen das freundschaftlich brüderliche Verhältniß sehr erkaltet. August soll, bei Lebzeiten der Eltern, von der Mutter vorgezogen worden sein; dies könnte den ersten Grund zu einem Misverständniß gelegt haben. Ihre beiderseitige Lebensweise nährte aber, wie sich leicht begreifen läßt, die Entfremdung. Hippolyt war, wie es sein Krankheitszustand schon bedingte, von gesetzter Natur und führte eine geregelte Lebensweise. August führte ein ausschweifendes Leben, spielte den großen Herrn, hielt sich Wagen, Pferde, Mohren und Maitressen, mit denen er oft wechselte. Gewiß ist, daß Hippolyt sein Misfallen über die Aufführung seines Bruders nicht verbarg. Einigen Freunden hatte er vertraut, daß er ein Testament machen wolle, andern, daß er schon eins gemacht, und in diesem habe er »den legitimen Rechten seines Bruders August Eintrag gethan«. Ein Herr Lebret , der lange Zeit erster Schreiber des alten Notar Ballet gewesen und das volle Vertrauen beider Söhne besaß, auch bei allen Familienverhandlungen zu Rathe gezogen wurde, hatte den Hippolyt acht oder zehn Tage vor seinem Tode sagen hören: sein Bruder August verschwende sein Vermögen, er wolle darum ein Testament machen und ihm Einiges hinterlassen, aber ihm die Befugniß nehmen, frei darüber zu disponiren. Einem Herrn Raisson hatte Hippolyt ungefähr Dasselbe gesagt. Zu einem Herrn Bidoult aber hatte er geäußert, er habe sein Testament gemacht und seiner Schwester Martignon sein ganzes Vermögen vermacht, seinem Bruder aber eine Leibrente von 1000 Francs ausgesetzt. Darüber, daß ein solches Testament existirt habe, kann um so weniger Zweifel sein, als Castaing selbst zu mehren Personen geäußert, Hippolyt habe ein solches gemacht und seinen Bruder enterbt. Diese Aeußerung des Castaing haben der oben genannte Lebret und die Demoiselles Dossion und Percillie gehört. Auch August Ballet selbst hatte mehren Personen eingestanden, daß er dies Testament gesehen und nach dem Tode seines Bruders in Händen gehabt. Gehört haben dies von ihm die schon genannte Percillie, der Herr Raisson und ein Herr Prignon. Ebenso gewiß ist, daß dieses Testament nach Hippolyt's Tode verschwunden und nie mehr zum Vorschein gekommen ist. Hippolyt war ein Candidat des Todes und es war vorauszusehen, daß er an den natürlichen Progressionen der Lungenschwindsucht sterben werde. Dennoch vereinen sich viele Umstände, welche zur Annahme berechtigen, daß er nicht an dieser Krankheit gestorben sei. Hippolyt hätte, nach dem gewöhnlichen Gange dieser Krankheit, noch mehre Monate leben können; aber am 1. October 1822 überfiel ihn ein ungewöhnlich heftiger Anfall, welcher ihn in Zeit von vier Tagen hinraffte. Castaing war während dieser letztern Zeit immer um ihn, er bezeigte ihm die doppelte Aufmerksamkeit als Freund und Arzt. Obgleich die berühmtesten Aerzte jener Zeit, als L'Herminier, Laennec, Segalas u. A., Ballet besuchten, so war doch Castaing jetzt sein eigentlicher Arzt, Castaing blieb im Augenblicke des Sterbens, am 5. October, allein im Zimmer, während die Köchin vor Schreck und Entsetzen in den Speisesaal geflüchtet, der andere Diener aber, auf Castaing's Geheiß, zu August Ballet und Madame Martignon, um ihnen Nachricht zu bringen, geeilt war. Was Castaing in diesem Augenblicke, wo er allein war, trieb, hat Niemand sehen können. Castaing hatte, wie die Dienstboten und zum Theil auch Madame Martignon versichern, die Blutsfreunde, und namentlich die Letztere, verhindert, daß sie den Kranken in seinen letzten Augenblicken sähen. Madame Martignon wollte ihn flehentlich ersucht, ja fußfällig gebeten haben, ihr nur zu erlauben, daß sie zu ihrem Bruder eintrete. Immer aber hatte er vorgeschützt, es werde den Kranken nur erschrecken und seinen Zustand verschlimmern. Bei der Leichenbeschau, welche auf Anlaß der Geschwister vorgenommen wurde, fand sich eine Magerkeit, die das charakteristische Merkmal der Schwindsucht ist, aber eine Magerkeit, welche, nach den Worten des Obductionsprotocolls, noch nicht so weit vorgeschritten war, daß man daraus schließen können, der Kranke sei an Erschöpfung gestorben. Die Aerzte erklärten, daß der Tod durch eine Congestion im Gehirn herbeigeführt sei, welche oft durch einen Brustanfall bei Lungenschwindsüchtigen entsteht. Die öffentliche Anklage befand sich bei dieser ersten Anschuldigung in einiger Verlegenheit, wie sie die eigene und vielleicht die allgemeine Vermuthung durch die sehr entfernten Indicien unterstütze, und es ist dies der Punkt, wo die geschickt angespannte Kettengliederung schwächer wird. Als Hippolyt starb, argwöhnte Niemand eine Vergiftung, auch noch nicht, als sein Testament fehlte. Erst beim plötzlichen Todesfalle seines Bruders entstand mit einem Male, aber in voller Stärke, der Verdacht, und zwar mit rückwirkender Kraft. Jetzt wurde die Todesart des Hippolyt mit der des August verglichen und man fand eine auffallende Uebereinstimmung. Beide waren in ungewöhnlich kurzer Zeit, nach gleich heftigen Krankheitsanfallen gestorben. Castaing war bei beider Brüder Tode zugegen; er allein, indem durch Zufall oder geflissentlich die näheren Blutsfreunde vom Sterbebette abgehalten waren. Castaing hatte bei der Leiche des Einen wie des Andern einen gleichen tiefen, erschütternden Schmerz und zugleich eine bewunderungswürdige Fassung gezeigt. Bei der Leichenbeschau Beider fand sich eine Aehnlichkeit in den Symptomen; die Symptome beim Leichnam des später verstorbenen August Ballet können aber, nach dem Gutachten der Sachverständigen, eben so gut durch gewisse natürliche Krankheiten als auch durch gewisse Gifte verursacht sein. Wenn dies bei August Ballet zutrifft, warum nicht auch bei Hippolyt Ballet? Castaing hatte sich gerade in und vor der Zeit von Hippolyt's Tode mit Giftstudien beschäftigt. Den Apotheker Chevalier, welcher die Kraft der rückwirkenden Gifte untersuchte, hatte er auf offener Straße über die Wirkung befragt, welche die vegetabilischen Gifte auf Hunde hervorbrachten. Chevalier entsann sich indeß nur unsicher der Zeit, wann Castaing diese Frage an ihn (auf dem Platze St, Germain l'Auxerrois) gerichtet. Nach seiner ungefähren Berechnung dürfte das Gespräch erst im November oder December 1822 geführt sein, also nach Hippolyt's Tode. Möglicherweise doch aber auch schon im October, und zwar vor dem Tode, sagt die Anklage (!). Aber gewiß ist, daß ein anderer Apotheker, Caylus, im Jahre 1822 zehn Gran essigsaures Morpheum an Castaing verkauft und dieser am 18. September desselben Jahres noch andere zehn Gran dieses Giftes von ihm erhalten hatte. Caylus' Bücher bekundeten dieses Factum. Es ist also eine nicht abzuleugnende Sache, daß Castaing 17 Tage vor Hippolyt's Tode zehn Gran essigsaures Morpheum kaufte; daß Hippolyt 12 Tage nach diesem Ankauf von einer heftigen Krankheit ergriffen wurde, welche man für einen Brustanfall hielt. Castaing verschloß sich darauf mit dem Kranken, ließ während der vier Tage weder Bruder noch Schwester zu dem Sterbenden und war allein bei seinem Tode. Die bei der Leichenbeschau aufgefundenen Merkmale aber können ebensowol von der Wirkung eines vegetabilischen Giftes als von der einer Lungenschwindsucht herrühren. Wenn Castaing seinen Freund vergiftet hat, welche Motive können ihn dazu bewogen haben? Castaing wußte um das Testament, welches Hippolyt im Vorgefühl seines langsam ankommenden Todes gemacht, in welchem er seinen Bruder August so gut wie enterbt und seine Halbschwester zur Universalerbin eingesetzt hatte. August war durch Castaing von diesem Testamente unterrichtet. Ihm lag Alles an dessen Vernichtung und er ließ sich dazu überreden, Castaing zu beauftragen, dieses Testament irgendwie bei Seite zu schaffen. Castaing seinerseits hat dies Testament allerdings im Interesse des August vernichtet, aber auf eine so schlaue, betrügerische Weise, daß er dafür 100,000 Francs für sich gewonnen hat, während er dem August vorspiegelte, er habe diese Summe einem Dritten, der sich zu dieser betrügerischen That hergab, dafür ausgezahlt. Für diese Vermuthung spricht Folgendes: Die Demoiselle Percillie , eine junge Schauspielerin, mit welcher August Ballet damals in den vertrautesten Verhältnissen lebte, bekundete, daß am Tage, ehe Hippolyt von dem heftigen Krankheitsanfall heimgesucht worden, Castaing mit August sich über das Testament seines Bruders unterhalten habe. Er sagte ihm, ein Duplicat desselben liege bei dem schon erwähnten treuen Lebret. Von dem Schreiber eines Notars habe er erfahren, daß Martignon (der Schwager beider Brüder) dem Lebret 80.000 Francs geboten habe, wenn er den Hippolyt beerben werde, d.h. wenn das Testament in Gültigkeit bliebe. August fragte (nach der Aussage der Percillie) augenblicklich, was zu thun sei, um Martignon's Vorhaben zu hintertreiben? Castaing erwiderte, er werde schon die dazu nöthigen Schritte bei Lebret thun. Hinsichts des Datums dieses Gesprächs hatte sich die Percillie einige Mal widersprochen. Es ist aber darauf kein so großes Gewicht zu legen, am wenigsten eines, welches die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage verdächtigte, da die lebhafte junge Schauspielerin für sie interessantere Gegenstände hatte, als auf Tag und Stunde eines Gesprächs über Geschäfte so genau Acht zu geben. Ihre Aussage wird übrigens noch durch die Zeugnisse anderer Personen unterstützt. Castaing hatte auch zu Mehren sich dahin geäußert, daß Martignon dem Lebret 80.000 Francs versprochen, wenn er dem Hippolyt durch ein sorgfältig bewahrtes Testament succedire. Vier unverwerfliche Zeugen hatten dies gehört. Kurze Zeit vor dem Brustanfalle hatte Castaing zu August gesagt: seinen, Castaing's, Bemühungen sei es gelungen, die abgünstige Gesinnung Hippolyt's gegen den Bruder in der Art umzustimmen, daß er das eine Duplicat des Testamentes, welches er in Händen hatte, unterdrückt habe. Nun sei aber noch das andere Duplicat in Lebret's Händen. Diese Aussagen Castaing's haben die Percillie und mehre andere Personen gehört. Diese ganze Geschichte von den Lebret versprochenen 80.000 Francs für Conservirung des Testamentes hat sich aber als eine vollständige Unwahrheit herausgestellt. Weder Martignon, noch seine Frau haben jemals dem Lebret eine Geldsumme versprochen, wenn er das Testament zu ihren Gunsten conservire; denn es ist ermittelt, daß Lebret niemals das Duplicat dieses Testamentes in Händen gehabt. Es war also lediglich eine Vorspiegelung von Seiten Castaing's, durch welche er von dem leichtgläubigen August Ballet einen Vortheil für sich erzielen wollte. Das Testament, welches nach Hippolyt's Tode noch existirte, ob nun in Urschrift oder Abschrift, war in keines Andern Händen, als Castaing's selbst, welcher es dem hinterbliebenen Bruder, unter dem vorgeschützten Namen eines Dritten, verkaufte und dafür, wie sich aus der Folge ergeben wird, 100.000 Francs löste. Hippolyt's Erbschaft betrug im Ganzen 10 bis 12.000 Francs Rente. Zu 5 Procent gerechnet, also ungefähr 200.000 bis 250.000 Francs Capital. Bei der Intestatsuccession hätte Madame Martignon als Stiefschwester ein Viertel, August als rechter Bruder drei Viertel erhalten. Es wäre schon von Seiten der Martignons ein sehr hohes Gebot gewesen, wenn sie 80.000 Francs einem Depositar geboten, um ein Testament sicher zu erhalten, welches ihnen die Aussicht auf nicht volle 200.000 Francs eröffnete; denn einen Theil hätten sie doch wenigstens in Renten, auch nach dem Testamente, dem August abgeben müssen. Aber August erbte nur, wenn das Testament vernichtet wurde, drei Viertel der ganzen Summe, also 150.000 bis etwa 180.000 Francs. Dafür nun 100.000 Francs geben zu sollen und noch dazu ein schweres Verbrechen auf sich zu laden, war eine ungeheure Forderung. Castaing konnte voraussehen, daß auch der leichtsinnige, leichtgläubige und ihm so fügsame August Ballet Anstand nehmen werde, eine solche Summe ohne Weiteres zu bewilligen. Um deswillen erfand er die Fabel, daß Martignon dem Lebret 80.000 Francs für die Erhaltung des Testaments versprochen. Um Lebret zu erkaufen, mußte ihm unbedingt mehr geboten werden, um so nothwendiger, da er jene 80.000 für seine Pflichterfüllung erhielt, den Ueberschuß aber, der ihm geboten wurde, für ein Criminalverbrechen! August ging auf den Handel endlich ein, ein Handel, der, wie sich aus dem Folgenden ergeben wird, nur wenige Tage vor Hippolyt's Tode, oder am Todestage selbst, abgeschlossen worden. Diese letztern Thatsachen, welche wir in Kürze mitgetheilt haben, dienen der öffentlichen Anklage an dieser Stelle nur dazu, um dem Verdacht, daß Castaing den Hippolyt vergiftet, ein größeres Gewicht zu geben. Auf die Geschichte der Testamentsunterschlagung kommt sie im Folgenden zurück. Hier bemerkt die Anklage nur, daß Castaing diesen ganzen Handel zu einer Zeit betrieb, wo noch Keiner ahnen konnte, daß die Sache Eile erfordere. Seinem Krankheitszustande nach konnte Hippolyt noch mehre Monate leben. Nur Derjenige mußte auf die Beschleunigung des Handels dringen, der in die Zukunft hinausblickte und wußte, wann die Katastrophe vor sich gehen werde, welche diese Schritte nothwendig machte. Schon vor dem ersten heftigen Brustanfall hatte Castaing die Fabel von den versprochenen 80.000 Francs in Cours gesetzt; sie war erfunden, um den Handel zu forciren. Es läßt sich daher daraus folgern, daß er mehr wußte als die Andern; daß in seiner Hand Hippolyt's naher, gewisser Tod lag, und – gerade um jene Zeit beschäftigte er sich mit den Versuchen in vegetabilischen Giften und hatte einen großen Vorrath davon in seiner Wohnung! Nun folgen die nähern Anzeigen über den betrügerischen Act, durch welchen Castaing von August Ballet die 100.000 Francs erpreßte. Sie sind zwar auch nur ein Continuum von Vermuthungen, die indeß durch stärkere Beweise, als die hinsichts der Vergiftung, in vielen Gliederungen der langen Kette von Schlüssen gekräftigt werden. Castaing hatte mit Geschick auf August's Leichtgläubigkeit operirt. Er hatte einen großen Eifer für August's Interesse erkünstelt. Vertraut hatte er ihm, daß Hippolyt ein Testament zu Gunsten seiner Halbschwester gemacht; aber er habe keine Mühe gespart, dem Kranken mehr Wohlwollen gegen seinen Bruder einzuflößen. Dies sei ihm geglückt, Hippolyt habe das ungerechte Testament unterdrückt. Nun aber äußerte er große Besorgnisse über das Dasein eines Duplicats, welches alle seine Mühe umsonst machen würde. Er stellte die Vermuthung auf, daß Lebret der Depositar sei, und die Geschichte mit den 80.000 Francs kam zum Vorschein. So weit standen die Sachen, als Hippolyt starb. Eiligst ließ Castaing August rufen. Während die Leiche noch warm war, stellt er ihm die bedenkliche Erbschaftslage vor. Zwar sei das Duplicat des Testaments, welches in Hippolyt's Händen gewesen, durch seine Bemühung unterdrückt, aber das andere Duplicat, wie er jetzt gewiß wisse, sei bei Lebret asservirt und er gebe sich alle Mühe, es für eine Summe von 100.000 Francs aus dessen Händen zu spielen. Doch sei kein Augenblick zu verlieren; denn der Todesfall setze den Lebret in Verlegenheit, das Testament sofort gerichtlich eröffnen zu lassen. Den Inhalt dieses Gesprächs im Todtenhause hat August Ballet gegen Mehre verrathen. Auch Castaing selbst ließ verschiedene, unbesonnene Äußerungen deshalb fallen. August entschloß sich. Er hatte bei einem Wechselagenten ansehnliche Capitalien stehen. Ein näherer Bekannter August's, Prignon mit Namen, stand mit dem Agenten in näherer Verbindung. An diesen Prignon schrieb August aus dem Sterbehause am 5. October 1822, am Sterbetage seines Bruders, in großer Eile folgenden Brief: »Ich zeige Ihnen mit großer Betrübniß an, daß ich soeben meinen Bruder verloren habe.... Auch schreibe ich Ihnen, daß ich heute noch dringend 100.000 Francs gebrauche, wenn es möglich ist. Ich brauche sie höchst dringend. Zerreißen Sie meinen Brief und antworten Sie mir sogleich. Herr Sandrie wird die Gefälligkeit haben, meiner Bitte beizutreten. Ich befinde mich in dem Hause meines unglücklichen Bruders, von wo aus ich Ihnen schreibe.« Woher diese Hast eines wohlhabenden Mannes, am Sterbebette seines Bruders, von dem er gleichfalls ein großes Vermögen erbte, um sofortige Uebermachung von 100.000 Francs zu dringen? Wozu das Geheimniß und »zerreißen Sie meinen Brief!«? Wozu diese Dringlichkeit: »Ich brauche sie durchaus heute noch; ich brauche sie höchst dringend«? Woher diese schroffen, Anstand und Gefühl verletzenden Uebergange: »Ich habe meinen Bruder verloren, ich brauche Geld«? Doch nicht zu den Begräbnißkosten? Dringend springt der Verdacht hervor, auch wenn er nicht durch Castaing's und August's anderweitige Äußerungen unterstützt würde, daß es hier etwas gab, was mit Hippolyt's Tode in Verbindung stand, mit August's Interesse hinsichts der Erbfolge, mit dem Vorhaben, Jemand zu bestechen. Der schon starke Beweis, der aus diesem Briefe für die aufgestellten Vermuthungen hervorgeht, wird nun noch durch die Aussagen mehrer Zeugen verstärkt. Die Percillie bekundet, daß August sowol am Sterbetage als noch mehrmals nachher zu ihr gesagt: Castaing habe mit ihm gesprochen, dem Lebret die l00.000 Francs zu geben, um damit die Unterschlagung zu erkaufen. Später sagte er ausdrücklich zur Percillie: die Sache mit Lebret sei abgemacht und das Duplicat ihm ausgehändigt worden; er habe solches zerrissen und nur das Siegel behalten. Dieses Siegel zeigte er der Percillie vor. Bei einer solchen tatsächlichen Erinnerung kann der Verdacht nicht aufkommen, daß die Zeugin sich etwa in ihrer Erinnerung geirrt habe. Zu Prignon hatte sich August in seinem Unmuth geäußert: die 100.000 Francs, die er ihm verschafft, seien zum Fenster hinausgeworfen, nur, um seinen Bruder zu beerben. Zum Studenten Briant, den er später in seinem Testamente bedachte, hatte August geradezu gesagt: er sei genöthigt gewesen, die 100.000 Francs herzugeben, um das Testament zu vernichten, und er habe sie durch Castaing auszahlen lassen. Der Zeuge Raisson bekundete, daß August auch zu ihm von der Unterschlagung des Testaments gesprochen; Castaing habe sie im Werk gesetzt. Er selbst, August, habe sich aber damit entschuldigt, daß er ja nur das natürliche Erbrecht und die legitimen Ansprüche beider Miterben habe restituiren wollen. Wie schon erwähnt, entschlüpften auch Castaing selbst ähnliche Geständnisse. In Gegenwart der Percillie machte er August Vorwürfe, daß er sie in sein Vertrauen gezogen, was die Percillie bekundet. Hierdurch ist freilich erst erwiesen, daß der todte August Ballet einen Betrug verübt und das Testament seines verstorbenen Bruders unterschlagen hat. Gegen Castaing entspränge nur der Vorwurf, daß er ihm bei diesem Betruge mit Rath und That behülflich gewesen. Aber sein Verbrechen ist größer und selbständiger Art. Lebret hat nie das Duplicat des fraglichen Testamentes in Händen gehabt, er hat es also auch nicht für 100.000 Francs verkaufen können. Er ist, wie sich dargethan, auf die unschuldigste Weise und lediglich durch Castaing's schlaue Verredung in den schändlichen Verdacht gekommen. Dieser allein hat, wie er früher die Fabel von den geforderten 80.000 Francs ersonnen, nachher eine betrügerische Komödie gespielt und die 100.000 Francs für sich genommen und dafür das Testamenttsduplicat, welches er in Verwahrung gehabt, dem August Ballet ausgeliefert. Diese Vermuthung wird durch verschiedene Umstände zur Wahrheit erhoben. Bevor diese durchgegangen werden, entspringt aber die Frage: Weshalb brauchte oder misbrauchte Castaing den Namen eines Dritten, des unschuldigen, redlichen Lebret? – Castaing's Pläne gingen weiter, als sich um 100.000 Francs durch den Verkauf eines Testaments zu bereichern. Er hatte bis dahin die Rolle eines tugendhaften, uneigennützigen Freundes zwischen beiden Brüdern mit Glück gespielt. Wenn er zu August sagte: Ich habe das Testament in Händen, ich will es Dir verkaufen, so stand er als Verbrecher dem Verbrecher gegenüber und es war um alle Achtung und um alle Vortheile geschehen, welche für ihn vielleicht aus einer fernern freundschaftlichen Verbindung entspringen konnten. Gelang die Komödie mit dem vorgeschobenen Lebret, so gewann er nicht allein augenblicklich die baar gezahlten 100.000 Francs, sondern er hatte noch die Ansprüche auf Dankbarkeit Seitens August Ballet's, indem er für ihn, ohne eigenen Vortheil, in einer gefährlichen Angelegenheit intervenirt und ihm die volle Erbschaft verschafft hatte. Lebret war von Castaing vorgeschoben, weil er das Vertrauen der ganzen Ballet'schen Familie besaß und schon frühere Erbtheilungen angelegt hatte; es war also nicht unwahrscheinlich, daß gerade bei ihm das Testament niedergelegt worden. Castaing begab sich schon am Sterbetage zu ihm, um, wie er zu August sagte, mit ihm wegen der Auslieferung zu unterhandeln. In der That war er auch bei Lebret gewesen, hatte diesem aber weiter nichts gesagt, als daß er Hippolyt bei dessen Lebzeiten vermocht, das dem Bruder ungünstige Testament zu zerreißen. Zu August Ballet zurückkehrend, brachte er aber diesem die Nachricht, daß der Kauf glücklich abgeschlossen worden, daß Lebret aber noch eine Bedingung mache, nämlich: ihn nie in Gegenwart des August Ballet einem Erröthen auszusetzen, indem nie über den Vollzug des Übereinkommens ein Wort gewechselt werde und Alles ein Geheimniß der verschiedenen Interessenten bleibe. Diese Bedingung war für Castaing's Sicherheit nothwendig. Überdies durfte er hoffen, daß August, um seiner eigenen Sicherheit willen, das Gespräch darüber vermeiden werde, und sollte er einst unvorsichtigerweise vor Lebret von den 100.000 Francs zu sprechen anfangen und dieser beharrlich leugnen, so konnte Letzteres als nothwendige Folge der letzten Bedingung des Vertrages erscheinen. Der stipulirte Kaufvertrag war am 5. October in Richtigkeit gebracht, aber zur Ausführung konnte er noch nicht kommen, weil das Geld fehlte. Jener Prignon, an den der Brief deshalb ergangen war, hatte von dem Wechselagenten Sandrie die 100.000 Francs nicht sogleich erhalten können. Erst am 8. October erhielt Prignon eine Zahlungsordre an die Bank, auf seinen Namen ausgestellt. Auch jetzt erforderte die Sache noch Umstände. August mußte mit Prignon nach der Bank fahren, um diesen das Geld heben zu lassen, und alsdann mit Castaing nach Lebret's Wohnung, um durch Jenen das Geld an den Letztern zahlen zu lassen. Beide Operationen mußten aber so getrennt bleiben, daß Prignon nichts von dem Zahlen an Lebret erfuhr und Lebret nicht mit August unmittelbar zu thun hatte, sondern nur mit Castaing. Noch an selbem 8. October setzten sich also die Drei, Prignon, Castaing und August, in den Wagen des Letztern, welchen der Neger Johann begleitete oder kutschirte. Sie fuhren zuerst nach der Bank. Dort stiegen August und Prignon aus und holten das Geld, während Castaing im Wagen blieb. Als Beide zurückkamen, stieg August wieder in den Wagen, ein Paquet Scheine in der Hand haltend, welche er Castaing zeigte, sie in ein Papier rollte und zu ihm sagte: »Da sind die 100.000 Francs.« Prignon hatte nun nichts weiter zu thun; er entfernte sich, ohne wieder in den Wagen einzusteigen. Der Wagen rollte weiter und hielt vor Lebret's Thür. Hier blieb August sitzen und Castaing ging hinauf, um angeblich mit den Bankscheinen von Lebret das Testamentsduplicat einzulösen. Der Neger Johann erscheint hier als Hauptzeuge. Seine Aussage, ungefähr erst nach Jahresfrist gerichtlich abgegeben, schwankte in einigen Punkten, indem er ein Mal als den Tag der Fahrt den Begräbnißtag selbst angab, während es der darauf folgende Tag war; dann aussagte, beide Herren im Wagen seien zusammen hinaufgestiegen, sich später zwar bestimmt erinnerte, daß nur einer hinaufgegangen, der andere sitzen geblieben, aber äußerte, sein Herr sei hinaufgegangen und Castaing sitzen geblieben. Indessen sind diese Widersprüche leicht erklärlich bei einem Neger, der sich einzelner Umstände, die ihn nicht interessirten, nach so langer Zeit nicht mehr so genau entsann, um nicht Verwechselungen zu begehen. Wenn Einer sitzen blieb und Einer hinaufging, wobei er zuletzt beharrte, so konnte nur August sitzen geblieben und Castaing hinaufgegangen sein. Andere Zeugenaussagen bekräftigen die Thatsache. Zur Percillie hatte Castaing später, als er über August's Mistrauen sprach, geäußert: »Glauben Sie wol, daß er, obwol ich mir alle Mühe für ihn in Hinsicht des Testaments gegeben hatte, Anstand nahm, mir die 100.000 Francs, welche Lebret erhalten hatte, anzuvertrauen?« August's Freund, der Student Briant, hatte von demselben einige Tage nach Hippolyt's Tode die Aeußerung gehört: daß er zur Zahlung einer Summe von 100.000 Francs genöthigt gewesen wäre, um das Testament seines Bruders zu unterdrücken, und er habe diese Summe durch Castaing auszahlen lassen. Gerichtlich vernommen, leugnete Castaing anfangs auch das Factum, daß er mit August nach der Bank gefahren sei. Zwei Tage darauf räumte er ein, ja er sei mit August und Prignon dahin gefahren, wisse aber nichts von den 100.000 Francs. Auch mit Prignon confrontirt, bestritt er, etwas davon zu wissen, daß August beim Einsteigen in den Wagen zu ihm gesagt: »Hier sind die 100.000 Francs«. Befragt, weshalb er denn zu August gegangen und mit ihm und Prignon ausgefahren sei, erfand er eine Geschichte: es sei um einen Gärtner zu sprechen geschehen, welcher auf Hippolyt's Grab ein Blumenbeet anlegen sollen; August aber habe keine Zeit gehabt, sich darum zu kümmern. Als ermittelt nimmt die Anklage hiernach an, daß Castaing auf dem Wege von der Bank nach dem Lebret'schen Hause sich die 100.000 Francs in Scheinen überliefern ließ; daß August anfangs ein Mistrauen hegte, sonst würde er Castaing nicht bis vor das Haus begleitet und unten gewartet haben, als dürfe er weder den Castaing, noch sein Geld aus den Augen verlieren; ferner: daß Castaing allein mit dem Gelde in das Lebret'sche Haus gegangen; daß er nach einer Weile allein herausgekommen, mit der Erklärung, daß er es dem Lebret ausgezahlt, und endlich, daß August von ihm das Testament empfangen, es in seiner Gegenwart zerrissen und das Siegel aufbewahrt habe. Was aber machte Castaing in Lebret's Hause, da Letzterer von seinem Besuche an dem Tage nichts weiß? Keiner der aus Lebret's Hause vernommenen Zeugen bekundet darüber etwas. Wahrscheinlich nichts, als die Zeit vertreiben, bis er mit Anstand sich zu August hinunterbegeben konnte. Er lauerte auf der Treppe, er klingelte leise und war vielleicht froh, wenn ihm nicht aufgemacht würde. Hätte er aber auch Lebret angetroffen und mit ihm gesprochen, so fehlte es doch nicht an Stoff zum Gespräch, ohne daß Dasjenige berührt werden mußte, was er vermeiden wollte. Das Testament brachte er allerdings aus dem Hause, er hatte es aber eben so gewiß vorher in das Haus getragen, nämlich in seiner Tasche, aus der er es hervorzog, um es August beim Wiedereinsteigen in den Wagen zu überliefern. Uebrigens würde seine Strafbarkeit, bezüglich hierauf, eben so groß vor dem Gesetz gewesen sein, wenn er das Testament wirklich von Lebret für das Geld erhalten hätte; nur würde in diesem Falle ein Verbrecher mehr, Lebret, in dem Verbrecherbunde auftreten. Wie Castaing in den Besitz des Testamentes gekommen, kann nur aus dem Reiche der Vermuthungen beantwortet werden. Er hatte Hippolyt's volles Vertrauen; der Todte kann es ihm übergeben haben. Es kann ein Duplicat gewesen sein und Castaing kann den Hippolyt bewogen haben, sein Testament, was er noch in Händen hatte, zu vernichten, vielleicht mit dem Vorgeben, daß er, Castaing, seinerseits ebenfalls das Duplicat vernichte. Hier kann eine andere Komödie der oben gespielten vorangegangen sein; er kann ein anderes Papier verbrannt und das wahre Duplicat an sich behalten haben, um Herr über die Erbschaft zu bleiben. Die Ausführung dieses Betruges war für ihn bei dem Vertrauen, welches Hippolyt ihm schenkte, ungemein leicht. Uebrigens ist die Ermittelung des Wie? für den Proceß unerheblich, da feststeht, daß er in den Besitz des Documentes gelangt war. Den sprechendsten Beweis für die Richtigkeit der aus dringenden Vermuthungen und andern Zeugnissen zusammengestellten Geschichtserzählung liefert die Existenz des Geldes, das Dasein der 100.000 Francs in Castaing's Besitz. Lebret hat sie nicht empfangen. Mit Standhaftigkeit und Kraft hat er die Verleumdung bestritten; sein bisheriger moralischer Charakter spricht für ihn. Ueberdies ist ihm nichts bewiesen und es hat sich ergeben, daß sein kleines Vermögen sich seit der Zeit nicht vergrößert hatte. Er scheidet also ganz aus. Castaing dagegen, welcher wenige Monate vorher in der drückenden Lage war, daß er nicht einmal 600 Francs aufbringen konnte, erscheint gleich nach dem 8. October, dem Tage, wo das Testament verkauft worden, als reicher Mann, der nicht recht weiß, was er mit seinem Gelde anfangen soll. Am 11. October schon hat er erweislich seiner Mutter 30.000 Francs gegeben, am 14. October seiner Geliebten 4000 Francs und bald darauf 66.000 Francs, oder, wie später ermittelt wurde, 70.000 Francs, in öffentlichen Fonds untergebracht. Dieses plötzlich bei ihm auftauchende Vermögen beträgt, nach der ersten Angabe, gerade 100.000 Francs. Wie sich aus den Angaben seines Wechselagenten ermittelte, sogar noch 4000 Francs darüber. Sein Benehmen dabei ist äußerst verdächtig. Er will nicht wissen lassen, daß er so viel Geld besitzt; er beauftragt den Wechselagenten, daß die Renten nicht auf seinen Namen geschrieben werden; er fordert nicht einmal von ihm einen Gegenschein; die 30.000 Francs leiht er seiner Mutter auf 15 Jahre ohne Zinsen , die 4000 seiner Geliebten auch ohne Zinsen . Alle Papiere darüber, Wechsel, Renten, sogar ihren eigenen Schuldschein, gab er dieser Letztern zur Verwahrung. Er mußte sehr reich sein oder in der Gewissensangst eines Verschwenders oder Räubers handeln, um plötzlich so leichtsinnig mit seinen Einnahmen zu schleudern. Der Wechsel, den seine Geliebte ihm über die 4000 Francs ausstellte, erscheint, wenn man flüchtig liest, als vom 14. Juli datirt. Wenn man ihn aber genauer betrachtet, hatte sie hinter der Zahl 14 das Wort October zu schreiben angefangen. Schon standen die drei ersten Buchstaben, als sie plötzlich, auf Castaing's Instigation, über die Buchstaben »Oct« ein »Ju« zog. Die schlecht bedeckten ursprünglichen Buchstaben lassen sich aber noch herauslesen. Diese Antedatierug geschah ihrerseits gewiß ganz unschuldig; Castaing aber kam es darauf an, daß man glauben sollen, er sei schon in jener Zeit im Besitz von 4000 Francs gewesen, welche er so freigebig verschenken können; aber noch am 26. Juni war er außer Stande gewesen, 600 Francs aufzubringen! Noch verdächtiger machten ihn seine verschiedenen Erklärungen, wie er zu dem Gelde gekommen. Anfänglich bestritt er, Vermögen zu besitzen; er leugnete, irgend etwas von den Gebrüdern Ballet erhalten zu haben. Als man sein Vermögen entdeckte, konnte er keinen rechtlichen Grund angeben, wodurch er es erworben. Zu einigen Zeugen sagte er, es wäre ihm aus der Erbschaft eines Oheims zugefallen. Er hatte keine Erbschaft gemacht. Zu zwei Frauen, Madame und Demoiselle Durand, deren Zeugniß um so unverwerflicher ist, als sie, unentgeltlich von ihm behandelt, ihm günstig gestimmt waren, hatte er im December 1822 gesagt: er besitze 100.000 Francs, von denen er 30.000 seinen Eltern geliehen; er sei so glücklich gewesen, zwei in Feindschaft gerathene Brüder zu versöhnen und der überlebende habe ihm, weil er seinen Einfluß auf den verstorbenen Bruder nicht zu seinem Nachtheil angewendet, dafür 100.000 Francs Belohnung gegeben. Im Gefängnisse zu Versailles gab er späterhin gegen einen Mitgefangenen, Goupil , eine andere Erklärung: er habe die 100.000 Francs von seinem Oheim gezahlt erhalten und erzählte ihm alle Umstände, wie er sie untergebracht, bis auf die kleinsten Details. Bei der gerichtlichen Vernehmung leugnete er zuerst standhaft, weder von Hippolyt noch von August zu irgend einer Zeit Geld erhalten zu haben. Er besitze gar nichts, als die Pension von seinen Eltern. Als aber der Instructionsrichter ihn mit feierlicher Stimme darauf aufmerksam machte, wie er durch dies Leugnen sich selbst Schaden thue, ward er ergriffen und bekannte, daß er von August 100.000 Francs erhalten. Dies verhalte sich aber so. Hippolyt habe ein Testament zu Ungunsten seines Bruders gemacht gehabt. Seiner, Castaing's, Vermittelung sei es gelungen, ihn zur Unterdrückung desselben zu bewegen. Aber er habe sich dadurch selbst Schaden gethan; denn in dem Testamente sei ihm, Castaing, ein Legat von 4500 Francs lebenslänglicher Rente ausgesetzt gewesen. August nun habe, nach Hippolyt's Tode, aus Dankbarkeit für diese uneigennützige Aufopferung und zur Schadloshaltung für die verlorene Rente, ihm ein Capital von 90.000 Francs geschenkt, und außerdem 10.000 Francs für seine Mühwaltung bei der Versöhnung der Brüder. Das wäre eine Großmuth gewesen, welche man einem pariser Advocaten, auch bei August's leichtsinnigem Charakter, nicht so leicht zutrauen kann. Aber, wenn diese 100.000 Francs ein freiwilliges Geschenk waren, weshalb denn dieser drängende, ängstliche Brief aus dem Sterbehause an Prignon, sie ihm auf der Stelle zu beschaffen; weshalb das geheimnißvolle: zerreißen Sie den Brief, wenn Sie ihn gelesen? Darauf erwiderte Castaing, die von Prignon geforderten 100.000 Francs seien nicht dieselben gewesen, welche er von August erhalten. Jene müsse er wol zu einem andern Gebrauche gefordert haben; vielleicht aber in Bezug auf das Testament, von dem er aber keine Kenntniß habe. Seine 100.000 Francs seien ein freies Geschenk gewesen. Aber für eine Dreiviertel-Erbschaft von höchstens 9000 Francs Rente, also höchstens 200.000 Francs Capital, sollte August zuerst 100.000 Francs nothgedrungenerweise, um das Testament zu vernichten, und dann noch freiwillig 100.000 Francs als Geschenk hergegeben haben! Man vermißte in seinem Vermögen nur die einen 100.000 Francs. August hat nachgehends noch oft und zu Mehren, wie schon angeführt, von dem ihm höchst verdrießlichen Opfer der 100.000 Francs gesprochen, nie aber von einem freiwilligen Geschenk an Castaing, was zu verbergen, da es aus einer edlen Gesinnung entsprungen, er doch weit weniger Grund hatte, als die schlechte Handlung, Jemanden zu bestechen, um ein Testament zu vernichten. Im Gegentheil ist erwiesen, daß August nach seines Bruders Tode nichts weniger als freundliche Gesinnungen gegen Castaing verrieth. Er drückte sein Mistrauen gegen ihn und offenbare Geringschätzung aus. Wie sollte er, wenngleich selbst ein Verbrecher, Jemanden achten, der ihm zum Verbrechen wenigstens die Hand geboten und seinen Rath geliehen hatte? Er glaubte wahrscheinlich nicht gerade, daß Castaing die ganzen 100.000 Francs für sich eingesteckt, aber daß er manche unerlaubte Vortheile gezogen habe. So bekundet der Zeuge Raisson: Bald nach Hippolyt's Tode äußerte sich August gegen ihn dahin, daß er in Castaing kein Vertrauen setze. Er habe für 8000 Francs spanische Renten gekauft. Da Castaing sonst keine Hülfsquellen habe, fürchte er, daß er das Geld aus – Hippolyt's Schrank genommen. – Ein Beweis mehr dafür, daß August ihm nicht die 100.000 Francs kann gegeben haben. Hiernach wäre dargethan (im Sinne der öffentlichen Anklage): daß Castaing in betrügerischer Absicht den hinsiechenden Hippolyt umgarnt; daß er heimlich Zwistigkeiten zwischen den Brüdern ausgestreut, während er öffentlich sich den Anschein gegeben, als suche er sie zu versöhnen; daß er den Hippolyt bewogen, sein zu Gunsten seiner Schwester gemachtes Testament zu vernichten, um seinem Bruder die Intestaterbfolge wieder zukommen zu lassen; daß er, Castaing, aber ein Duplicat dieses Testamentes doloserweise an sich behalten, um damit einen für sich vortheilhaften Handel zu treiben; daß er, um diesen schnell und sicher ins Werk zu setzen, Hippolyt's Tod durch Gift beschleunigt habe; daß er am Todestage, 5. October, selbst den Bruder und Intestaterben August durch den Schreck vor einem noch existirenden Testamentsduplicat dahin gebracht, 100.000 Francs einer dritten fingirten Person gegen dessen Auslieferung zu versprechen; endlich, daß er am 8. October auf einer Fahrt von der Bank nach Lebret's Hause von August diese Summe in Bankscheinen erhalten und demselben dafür, unter Lebret's vorgeschütztem Namen, das Testamentsduplicat ausgeliefert habe. Noch aber blieben zwei Fragen unerledigt: Wie brachte er den Hippolyt dahin, das Testament zu vernichten? und weshalb mußte er ihn vergiften, da Hippolyt ja ohnedies in einigen Monaten hatte sterben müssen? Die erste Frage hat Castaing selbst durch unbesonnene Aeußerungen beantwortet, welche ihm vor verschiedenen Personen entschlüpft sind. Er sprach zu ihnen, bald nach Hippolyt's Tode, von einer Schwester, die zwei Brüder habe, von denen der eine krank und sein Freund sei. Der kranke Bruder habe den andern, weil er ein Verschwender sei, enterben wollen, und auch deshalb ein Testament gemacht zu Gunsten der Schwester. Indessen sei es ihm gelungen, den Kranken wieder zu andern (dem Bruder günstigern) Gesinnungen zu bringen, indem er ihn gegen die Schwester dadurch aufgebracht, daß er sie beschuldigt, sie denke nur an seinen Tod und Nachlaß. Sie habe den gesunden Bruder verleumdet, um den kranken zu einem Testamente zu vermögen, wodurch er jenen enterbe. Zu diesem Zwecke habe sie dem Notar 20.000 Francs und dessen Schreiber 3000 Francs versprochen, wenn das Testament zu ihrem Vortheile gemacht werde. Da der kranke Bruder anfänglich nicht an die niedere Gesinnung der Schwester glauben wollen, habe er, Castaing, ihn einst zu sich eingeladen und in einen Alcoven versteckt. Um dieselbe Zeit sei bestelltermaßen der Schreiber des Notars zu ihm gekommen, und habe, ohne die Gegenwart des Testators zu ahnen, in seiner Unterhaltung mit Castaing alles Das versichert, was dieser dem Kranken schon früher hinterbrachte. In seinem Grimme habe der Kranke nachher das Testament zerrissen. Ein seltsames Mittel, auf dessen Erweis für die speciell vorliegenden Fragen wenig ankommt; da, wenn erwiesen ist, daß Castaing die Unterdrückung des Testaments in betrügerischer Absicht bewirkt hat, die Mittel, deren er sich bedient, in den Hintergrund treten. Aber wichtig, wenn erwiesen, als ein Beleg für den intriguanten Charakter der Hauptperson. Weshalb aber konnte er nicht Hippolyt's natürlichen Tod abwarten? – Weil seine Speculation dadurch in Gefahr gerieth, zu scheitern. Die Anklage stellt hier alle möglichen Hypothesen auf, wie das Verhältnis zwischen Beiden in Bezug auf das Original oder Duplicat des Testaments gewesen sein könne, und berechnet, daß unter allen diesen Fällen Hippolyt's schleuniger Tod zu einer Zeit, wo er alle Vorbereitungen getroffen, alleiniger Herr des Testaments zu werden, für ihn vom höchsten Interesse sein mußte. Wir glauben über dieses weitausgesponnene Gewebe von Möglichkeiten hinweggehen zu können. Wenn darauf mit der Beweis gebaut werden soll, wie allerdings die Anklage beabsichtigt, daß Castaing den Hippolyt vergiftet habe, so ist dies ein sehr schwankendes Fundament, welches durch gar keine positiven Thatsachen und Zeugnisse, wie bei den andern Vermuthungen der Fall ist, getragen wird. Wenn aber das Factum der Vergiftung, als anderweitig erwiesen, angenommen wird, und ebenso, daß Castaing sich betrügerischerweise in den Besitz des Testaments gesetzt hatte, so kommt auf jene Möglichkeiten, wie er dazu gekommen und welche Risicos er lief, wenn er Hippolyt keine Zeit ließ, sich wieder anders zu besinnen, oder auf Zurückgabe des Duplicats zu dringen, weniger an. Bei dem Ausfalle des Geschworenenverdicts in Bezug auf das erste Verbrechen, dem das juridische und nichtjuridische Publicum in Deutschland wahrscheinlich beistimmt, und bei der wachsenden Wichtigkeit, den der Proceß in den beiden folgenden Verbrechen, der Testamentsunterschlagung, die schon berichtet, und der Vergiftung August Ballet's, auf die wir nun kommen, gewinnt, dürfen uns überhaupt die verschlungenen Zweiggewebe der Anklage hinsichts des ersten; welches auf lauter Vermuthungen basirt, nicht so wichtig erscheinen, um unsere Aufmerksamkeit für die folgenden zu absorbiren. Abermals eröffnet sich ein weites Feld der Vermuthungen, wie das Verhältniß zwischen August und Castaing sich nach Hippolyt's Tode und dem Testamentskauf gestaltete. Die Freundschaftsbande mußten im Innern gelockert, oder besser ganz aufgelöst sein; August mußte einen Freund, der sich zu solchen verbrecherischen Handlungen hingegeben, verachten; aber er mußte ihn auch fürchten, da ein Wort von ihm ihn selbst um Achtung, Ruf und Glück in dieser Welt bringen konnte. Im Aeußern daher mußte das Band fortbestehen, er mußte den verachteten Freund in seinem Hause nach wie vor sehen, ihn vor der Welt anständig behandeln, gewärtig, was er als Lohn für seine Hülfe fordern werde, vielleicht auch gewärtig, in ihm einen Meister und Gebieter für seine übrige Lebenszeit zu erhalten. Drohte, zwickte und zwackte aber Castaing im Geheim den Freund, unter der Vorspiegelung, daß er für den Verbrecherdienst keinen Lohn erhalten? Erschreckte er ihn durch die Möglichkeit einer Anzeige an die Justiz? – Man weiß nichts davon. Auch keine entfernten Anzeigen sprechen dafür. Wahrscheinlicher ist, daß er den Großmüthigen spielte, allen Foderungen für die Gegenwart entsagte, aber die Bedingung stellte, daß August seiner für die Zukunft gedenke . August hat ihn in seinem Testamente zu seinem Universalerben eingesetzt. Wahrend der kurzen Lebensfrist, welche August noch zugemessen war, vom 5. October 1822 bis 1. Juni 1823 weiß man von keinem großen Dienst, den Castaing August erwiesen, welcher eine solche Großmuth rechtfertigte. Nur davon hat man Anzeigen, daß er ihm mißtraute, daß er Unterschlagungen befürchtete, welche Castaing verübt, während Hippolyt auf dem Sterbebette lag und der treulose Freund Herr in seinem Hause war. Bei solchem Verdachte setzt man den Verdächtigen nicht zum Erben ein. Ein leichtsinniger, verschwenderischer junger Mann, der in allen Genüssen des Lebens taumelt, pflegt nicht an das Testamentmachen zu denken, um so weniger, wenn er keine Familie hat, die er bedenken will. Ein solcher denkt überhaupt nicht gern an den Tod. Was denn brachte ihn zu dem Acte? Doch nur die Ueberredungskunst des speculirenden Freundes. Vielleicht that er es, um ihn los zu werden, wenn er es nicht durch Drohungen gezwungen that. Vielleicht mit dem stillen Gedanken, daß man ein Testament, wenn man den Sinn ändert, wieder zurücknehmen kann. Alles dies sind, wie gesagt, nur Vermuthungen, die aber nach der Sachlage ziemlich nahe liegen. Ermittelt ist nur Folgendes: August Ballet hat ein Testament gemacht, in welchem er Castaing zum Universalerben einsetzt. Es lautet folgendermaßen: »Obgleich ich mich vollkommen wohl befinde, so kann ich doch einen oder den andern Augenblick sterben, sei es an einer Krankheit oder durch einen unvorhergesehenen Zufall. Deshalb habe ich meinen letzten Willen niedergeschrieben, als wenn ein jeder Tag der letzte meines Lebens wäre. »Ich setze Herrn Samuel Edmund Castaing, Doctor der Medicin, zu meinem Universalerben ein; ich vermache ihm mein ganzes Hab und Gut, Mobilien und Immobilien, welche ich zur Zeit meines Todes besitze, mit der Einschränkung, daß er gebe: 1) an den Studiosus juris Adolf Briant die Summe von 4000 Francs ein für alle Mal, meine Tuchnadel, meine Taschenuhr und meine Bijouterien; 2) an Gustav Lauchère die Summe von 1000 Francs ein für alle Mal, ferner meinen Grauschimmel und mein Cabriolet mit den Geschirren; 3) an Johann, meinem schwarzen Bedienten, wenn er sich noch in meinen Diensten befindet, die Summe von 200 Francs lebenslängliche Renten; 4) an Frau Büret, meine Haushälterin, gleichfalls 200 Francs lebenslängliche Renten. »Wenn Einer von ihnen vor mir sterben sollte, so soll das Legat zum Vortheile der übrigen Legatare in gleiche Theile vertheilt werden. Die vorstehende Disposition habe ich mit reiflicher Ueberlegung getroffen, um den Herren Castaing, Briant und Lauchère zu beweisen, daß ich nie aufgehört habe, die zärtlichsten Gesinnungen für sie zu hegen, und meinen Dienern für ihre treu geleisteten Dienste ein Anerkenntniß zu geben, und um hierdurch Herrn und Madame Martignon, meinem Schwager und meiner Schwester, alle Rechte zu nehmen, welche sie an die gesetzliche Erbfolge machen könnten, indem ich in meinem Herzen und in meinem Gewissen überzeugt bin, daß ich durch vorstehende Disposition einem Jeden gegeben habe, was ihm zukommt. Gegeben zu Paris, den 1. December 1822. August Ballet.« Dieses Testament ist vom 1. December 1822 datirt; es sprechen aber dringende Vermuthungen dafür, daß das frühere Datum untergeschoben, und dasselbe erst weit später, nämlich kurz vor August's Tode, niedergeschrieben sei, wovon später. Der Ausfall am Schlusse des Testaments gegen seine Schwester Martignon gibt der Vermuthung Raum, daß Castaing auch hier im Spiele gewesen. Wie den Hippolyt, hatte er auch den August gegen seine nächste Blutsverwandte eingenommen. Von den zärtlichen Gefühlen des Testators gegen Castaing, die das Testament ausdrückt, findet sich in der Wirklichkeit nicht allein nichts, sondern mehre überlebende Zeugen sprechen von der Kälte, welche zwischen Beiden obgewaltet. Der Mohr Johann hatte bemerkt, daß sein Herr und Castaing sich in den letzten Monaten nur selten sahen, Castaing gibt dies selbst zu. Johann weiß davon, daß sie sich überworfen hatten, weshalb ist ihm unbekannt. Prignon bezeugt, daß August etwa 14 Tage vor seinem Tode sich darüber beklagt, daß er Castaing immer sehen müsse. Sein Umgang misfalle ihm. Mehr wollte oder wagte er nicht zu sagen. Aber er drang in Prignon, ihm eine Wohnung zu suchen, da er sich von Castaing entfernen wolle. Castaing betrachtete August Ballet wie seine ihm verschriebene Beute. Bemerkte er diese Anzeichen der Kälte, des Mistrauens und des Widerwillens, so mußte er eilen, sich in den Besitz seines Eigenthums zu setzen. Ein Impuls, ein Schriftzug konnte ihn um Alles bringen. Es kann noch ein anderer Umstand hinzugetreten sein, welcher ihn zur Eile antrieb. Alles, was Ballet besaß, gehörte ihm schon in Gedanken. Aber welche Sicherheit gewährt ein leichtsinniger Verschwender als Verwalter eines Gutes? August hatte ein Capital von 100,000 Francs erhoben, zu welchem Behuf ist nicht genau bekannt. Aber er war leichtsinnig, verschwenderisch, er liebte die Frauen, er war in der Trennung mit seiner Maitresse Percillie, und im Begriff, eine neue, vielleicht sehr kostspielige Verbindung einzugehen. Er hatte das Geld wenige Tage vor der Reise nach St. Cloud seinem Freunde Raisson gezeigt; auch Castaing wußte darum, er wußte sogar, in welchem Schranke die Summe eingeschlossen war. Ein geheimer Aufseher schien in der That über dem Thun und Treiben des leichtsinnigen August zu wachen. So erhielt er einst, nach einem luxuriösen Diner, welches er gegeben, einen anonymen Brief, in welchem der Schreiber sich über seinen ärgerlichen Hausstand und seine lüderliche Wirthschaft aufhielt. Der Sohn eines kleinen Notars müsse nicht den Seigneur von cidevant spielen wollen. Damals wußte Niemand, von wem der Brief herrühren könne, da Niemand ein Interesse daran hatte, ob und wie August sein Vermögen verringere. Seit man erfuhr, daß der Todte einen Erben gehabt, glaubte man diesen in dem Anonymus zu entdecken. Hierauf beschränkt sich Alles, was man von dem Verkehr August's und Castaing's bis zum Ende des Mai 1823 weiß. Da erscheinen Beide zu einer Landpartie vereinigt. Wie sie zu Stande kam, von wem der Vorschlag ausging, zu welchem Zweck und weshalb Beide sie allein unternahmen, darüber ist nichts ermittelt. Am 29. Mai 1823 zwischen 6 und 7 Uhr Morgens fuhren sie gemeinschaftlich mit der kleinen Post nach St. Germain en Laye, kehrten von dort zurück und begaben sich gegen 7 Uhr Abends wieder weg, ohne den Ort anzugeben, wohin sie fuhren. August sagte nur, daß sie einen oder zwei Tage wegbleiben würden. Sie begaben sich auf der Landkutsche nach St. Cloud, und zwar ohne alle Begleitung. Dieser Umstand hatte etwas Seltsames. August hielt drei Pferde, hatte mehre Wagen und verschiedene Bedienten, alle ließ er in Paris zurück, und keiner wußte, wohin die beiden Herren ihren Weg genommen hatten. Zwei Tage darauf, d. h. am 31. Mai, brachte man es in Erfahrung. An diesem Tage und zwar Nachmittags, lief ein an August's Bedienten gerichteter Brief folgenden Inhalts ein: »Herr Ballet befindet sich zu St. Cloud unwohl; Johann soll sich sogleich mit dem Grauschimmel und dem Cabriolet bei ihm einfinden; er und die Mutter Büret (die Haushälterin des August) sollen zu Niemandem hiervon sprechen. Denen, welche nach ihm fragen, soll man sagen, er sei über Land, und zwar auf ausdrücklichen Befehl des Herrn Ballet.« Die Adresse des Herrn Ballet ist: »Gasthof zur Tête noire zu St. Cloud.« Johann machte sich sogleich mit dem Cabriolet auf den Weg, kam in St. Cloud an und traf seinen Herrn im Bette, welcher über heftige Kolik, Durchfall und Erbrechen klagte. Es entsteht jetzt die Frage, was sich auf dieser unglücklichen Reise zugetragen hat. Castaing und August waren am Donnerstag, den 29. Mai, Abends gegen 9 Uhr im Gasthofe zum Schwarzen Kopf in St. Cloud angekommen. Man gab den Reisenden ein Zimmer mit zwei Betten, welches sie gemeinschaftlich einnahmen; Castaing zahlte 5 Francs Aufgeld. Am andern Tage, Freitag den 30. Mai, gingen beide Freunde den ganzen Tag spazieren, mit Ausnahme der Mittagszeit. Zu dieser Zeit kehrten sie nach dem Gasthofe zurück, nahmen daselbst ihr Mittagsmahl ein und gingen sodann wieder aus. Am Abend um 9 Uhr waren sie schon zurück. Castaing forderte hierauf eine halbe Flasche Glühwein, und verbot Zucker hineinzuthun, weil sie diesen bei sich hatten. Der Wein wurde zwischen 8 und 9 Uhr hinaufgebracht, die Reisenden thaten von ihrem Zucker und ihren Citronen, welches Beides Castaing gekauft hatte, hinein. Der Wein war auf diese Weise zubereitet, als Castaing, ohne von Jemandem abgerufen zu sein, das Zimmer verließ und sich auf einige Augenblicke an das Bett eines jungen Bedienten im Hause, welcher krank war, begab, dessen Puls befühlte, und sodann, ohne etwas zu verschreiben, zu August zurückkehrte. August hatte den Wein sehr schlecht gefunden, er hatte den, welcher ihm eingegossen war, nicht ausgetrunken. Castaing selbst hat zu Jemandem erzählt, daß er nur einen Löffel voll davon genossen habe, zu einem Andern dagegen äußerte er, daß er zwei bis drei Gläser davon getrunken habe. Als die Magd des Hauses dazu kam, sagte ihr August: Ich habe zu viel Citronen in den Wein gethan, er ist so bitter, daß ich ihn nicht genießen kann. Die Magd kostete ihn, fand seine Bemerkung gegründet und entfernte sich. Hierauf gingen beide Freunde schlafen. Diese Nacht hatte nur Castaing zum Zeugen, und Das, was er hierüber sagt, kann man nur mit einer sorgfältigen Behutsamkeit als wahr annehmen. Gleichwol hat er Folgendes zugestehen müssen. August war die ganze Nacht hindurch unruhig; er schlief nicht; verschiedene Male klagte er dem Castaing, daß er nicht auf einer Stelle liegen könne. Er wurde mit der Kolik befallen; am Morgen erklärte er, er könne die Stiefeln nicht anziehen. Castaing ging aus, um, wie er sagte, im Walde spazieren zu gehen; es war noch nicht 4 Uhr Morgens, und es scheint dies mehr wegen seines bewegten Gemüths geschehen zu sein, als daß dies in seinem verkehrten Geschmacke lag. Die Hausthür war noch verschlossen, die Leute im Hause schliefen noch; Castaing weckte sie auf und ließ sich durch einen von ihnen die Thür öffnen. Dies die Vorfälle des ersten und zweiten Tages der Landpartie (Donnerstag den 29. und Freitag den 30. Mai) nach den Worten der öffentlichen Anklage. Sie stellt darüber folgende Reihenfolge von Vermuthungen auf. Der Wein war bestimmt, um eine schädliche Substanz, welche aus Paris mitgebracht worden, hineinzuthun. Daher das ungewöhnliche Verfahren, anderweitig als im Wirthshause Zucker zu kaufen, und denselben, mit etwas Anderem vermischt, in den Wein zu werfen. Castaing ging nach der Mischung sogleich hinaus, um sich etwa der Ueberbleibsel der gefährlichen Substanzen zu entledigen. Als Vorwand brauchte er den Besuch eines Kranken im Hause, dessen Arzt er nicht war, der ihn nicht rufen lassen. Gift, namentlich vegetabilisches, hat einen bittern Geschmack. Wahrscheinlich hatte man die Citronen gekauft, die man sonst in Glühwein nicht zu thun pflegt, um durch deren angenehmen Geschmack den widerlichen des Giftes zu verdrängen. Die Bitterkeit, die man trotz dieses Gegenmittels im Weine fand, spricht nur zu deutlich für das Dasein einer fremdartigen, schädlichen Substanz. – Castaing ging nach der schlaflos und unter heftigen Schmerzen Seitens seines Freundes verbrachten Nacht zur ungewöhnlich frühen Stunde, schon um 4 Uhr, aus, statt den kranken Freund zu pflegen, statt noch einen andern Arzt zu suchen, um – im Walde spazieren zu gehen! Die Vermuthung, welche hieraus gegen ihn entspringt, wird durch die spätern Entwicklungen zur furchtbaren Anklage. Gegen 8 Uhr Morgens kam Castaing von seinem langen Spaziergange zurück. Er forderte für seinen Freund Milch . Er selbst behauptet, warme Milch gefordert zu haben; die Zeugen behaupten, er habe kalte gefordert. August trank die Milch; bald darauf stellten sich heftige Erbrechungen ein. Die Kolik nahm furchtbar zu. Das Ausgebrochene wurde sogleich fortgeschafft. Darauf entfernte sich Castaing zum zweiten Male. Der Kranke verschlechterte sich fortwährend. Die Wirthin und ihre Mägde leisteten während seiner Abwesenheit dem Kranken einigen Beistand. Als Castaing zurückkam, fand er August in einem sehr aufgeregten Zustande. Er verlangte noch einen Arzt. Castaing wollte einen aus Paris kommen lassen, August wollte einen aus dem Orte haben. Der Doctor Pigache aus St. Cloud ward gerufen; er konnte jedoch erst um 11 Uhr Vormittags (31. Mai, Sonnabend) kommen. Die Heftigkeit des Uebels hatte in diesem Augenblicke etwas nachgelassen. Pigache fragte nach den Ausleerungen, welche man fortgegossen hatte. Er befragte Castaing nach seiner Meinung über die Krankheit. Dieser erklärte, er halte sie für eine Cholera. Pigache verordnete Erweichungsmittel und entfernte sich. Am Nachmittage wurde August's Zustand immer schlimmer. Um 3 Uhr wurde Pigache aufs Neue gerufen. Castaing war zum dritten Mal ausgegangen. Er kam zurück. Der Arzt beklagte sich, daß seine Vorschriften nicht befolgt waren. Man versprach ihm mehr Pünktlichkeit, worauf sich der Arzt entfernte. Herr Pigache kam zum dritten Male gegen 5 Uhr und aus freien Stücken wieder. Er verordnete für diesmal einen beruhigenden Trank. Der Kranke hatte mittlerweile den Wunsch geäußert, nach Paris geschafft zu werden; der Arzt widersetzte sich diesem und versprach am Abend zum vierten Male wiederzukommen, indessen äußerte Castaing, daß dieses nicht nöthig sei. Castaing hatte übrigens, sei es in Folge eines von August ausgesprochenen Wunsches oder aus eignem Antriebe, an dessen Dienerschaft den früher erwähnten Brief geschrieben, welcher zur Folge hatte, daß der Neger Johann erschien. Die Sorgfalt dieses treuen Dieners blieb gleichwol ohne Nutzen; die Symptome traten deutlicher hervor, der Athem des Kranken war beengt, er konnte den Speichel nicht mehr hinunterschlucken. Unterdessen brachte ihm Castaing einen Löffel voll von dem Tranke bei, die Wirkung war eben so rasch als unglücklich, fünf Minuten darauf hatte er eine Art von Nervenanfall, und von diesem Augenblick an keine Besinnung mehr. Castaing ließ ihn bis halb 12 Uhr Nachts in diesem Zustande, alsdann erst wurde Herr Pigache von der Lage der Sache durch einen Hausbedienten, zu welchem Castaing gesagt hatte, daß August die Nacht nicht überleben werde, benachrichtigt, und kam noch ein Mal. Herr Pigache fand den Kranken auf dem Rücken liegend, der Hals war stark aufgedunsen, der Kopf entblößt, der Kranke konnte kaum athmen. Er hatte das Vermögen zu hören, wie auch alles Gefühl verloren, der Puls war klein, seine Haut war brennend heiß, die Glieder stark zusammengezogen und von Convulsionen ergriffen, der Mund geschlossen, der Leib angespannt, der ganze Körper mit einem kalten Schweiß und blauen Flecken bedeckt. Der Arzt schlug ihm die Ader und setzte ihm Blutegel; dies schien von guter Wirkung, welche den Arzt in Erstaunen setzte. Er sagte dem Castaing, daß er seinen Freund beinahe aufgeben müsse, daß aber ein zweiter Aderlaß einen guten Erfolg haben könnte. Castaing machte Einwendungen und äußerte, wenn der Aderlaß keine gute Wirkung zeigte, er leicht Vorwürfe erhalten könnte. Hierauf verlangte Herr Pigache, es war gerade 1 Uhr Morgens, einen Arzt aus Paris; Castaing bemerkte aber, daß es noch zu früh sei, und so wartete man noch. Pigache schrieb zwei Briefe an zwei Aerzte in Paris, und Johann reiste um 3 Uhr Morgens mit den Briefen ab, um einen oder den andern Arzt mitzubringen. Herr Pigache entfernte sich wieder, Castaing begleitete ihn. Herr Pigache rieth, den Geistlichen von St. Cloud kommen zu lassen, um dem August das Nachtmahl zu reichen. Diesem stimmte Castaing bei, ging selbst zum Geistlichen, und dieser eilte mit dem Küster herbei. Er fand August bewußtlos, der Kranke konnte weder hören noch sprechen. Der Geistliche fragte Castaing, an welcher Krankheit der Unglückliche litte, worauf ihm Jener erwiderte, er habe eine Gehirnentzündung. August erhielt die letzte Oelung; während der ganzen Ceremonie blieb Castaing auf den Knien liegen. Seine Frömmigkeit fiel dem Küster auf, welcher im Weggehen zu dem Geistlichen sagte: »Das ist ein recht frommer junger Mann.« Als der Geistliche sich entfernt hatte, ging Castaing aufs Neue aus, und blieb ein oder zwei Stunden weg. Daß Castaing während dieser zweitägigen Krankheit sehr unruhig und aufgeregt war, ward bemerkt, konnte aber eigentlich Niemandem als verdächtig auffallen, wenn nicht andere Umstände hinzugetreten wären. Er konnte in Sorgen sein, daß ein Freund, mit dem er allein auf dem Lande war, fern von seinen Angehörigen, ihm gleichsam unter den Händen sterben sollte. Wie paßte aber dazu sein fünfmaliges Fortgehen; und es war kein plötzliches Hinausstürzen, um frische Luft zu schöpfen, sondern er war verschwunden, während der Kranke sich wälzte, und blieb jedesmal mehre oder doch eine ganze Stunde fort. Nach seinem ersten Ausgange ließ er August kalte Milch trinken, und kaum hat dieser sie getrunken, so geht das Erbrechen vor sich. Später reichte er August den Löffel mit dem beruhigenden Tranke, welchen der Arzt verschrieben, und gerade darauf begann der Todeskrampf. Dem Arzt antwortete Castaing auf dessen Frage, er halte die Krankheit für eine Cholera, dem Geistlichen, für eine Gehirnentzündung. Warum wollte Castaing nach einem Arzt aus Paris schicken, während der Kranke einen aus dem Orte verlangte, in einem Zustande, wo der nächste allerdings der beste war? Und als später der Ortsarzt noch Zuziehung eines pariser Arztes verlangte, warum wandte Castaing da ein, ein pariser Arzt werde doch nicht kommen, es sei zu spät? Warum schaffte Castaing so eilig die Ausleerungen fort, er, ein Arzt, welcher wissen mußte, wie wichtig sie zur Beurtheilung einer zweifelhaften und bedenklichen Krankheit sind? Er hat keinen Grund dafür, als daß der Kranke den Geruch nicht habe ertragen können. Als ob er sie nicht an einem entfernten Ort hätte aufbewahren können! Wie konnte der Arzt Castaing sich vom Arzte Pigache den Vorwurf machen lassen, daß die Vorschriften des Letztern nicht befolgt waren? Während Pigache erklärt, ein nochmaliger Aderlaß könne den Kranken retten, wie kann er den zugerufenen Arzt davon zurückhalten, indem er ihm Furcht vor Verantwortlichkeit einflößt? Wozu endlich in dem Briefe, wodurch Castaing der Dienerschaft des Kranken etwas von seinem Zustande meldet, die geheimnißvolle Form, der Befehl, die Sache gegen Andere zu verschweigen? War die Krankheit so bedenklich, daß er die Meldung für nöthig hielt, weshalb nur die Dienerschaft, nicht auch August's nächste Angehörige davon unterrichten? Die Krankheitsgeschichte des dritten Tages, Sonntag 1. Juni, ist nur kurz. Nachdem der Neger mit den Briefen an die beiden pariser Aerzte abgereist war, blieb August der Sorgfalt der Dienerschaft im Gasthofe überlassen, da Castaing diese Zeit wählte, zwei Stunden lang spazieren zu gehen. Gegen 4 Uhr kehrte er zurück; kurze Zeit darauf erschien der Doctor Pelletan, Sohn. Herr Pigache wurde davon benachrichtigt und eilte herbei. Sie waren Beide darüber einig, daß keine Rettung für den Kranken sei. Man versuchte noch einige Mittel, welche ohne Wirkung blieben. Endlich starb August zwischen 12 und 1 Uhr Mittags unter den Thränen und dem Wehklagen Castaing's, welcher von Schmerz durchdrungen zu sein schien. Aller Gegenwärtigen, der Aerzte wie des nun auch durch einen Brief Castaing's herbeigerufenen Herrn Martignon, bemächtigte sich ein unheimliches Gefühl, und ein entsetzlicher Verdacht stieg in ihnen auf, der sie antrieb, die Sache zur gerichtlichen Anzeige zu bringen. Castaing's eignes Benehmen war nicht geeignet, ihn zu schwächen oder von ihm abzuwenden. Er ging wieder aus, um Luft zu schöpfen, und blieb diesmal lange fort, seine Freiheit – zum letzten Male zu genießen. Dieses freie Luft Schöpfen blieb damals noch den Betheiligten ein Geheimniß. Es ist weit später erst ermittelt worden, was dahinter steckte; hier aber der Ort, schon im voraus das Resultat dieser Entwickelungen niederzulegen. Als Castaing um 4 Uhr Morgens, am Sonnabend, nachdem sein Freund eine schlaflose und qualvolle Nacht verbracht, sich das Haus öffnen ließ, angeblich um spazieren zu gehen, ging er nicht in das boulogner Hölzchen, sondern nahm einen Wagen und fuhr in aller Eile nach Paris . Hier kaufte er bei zwei Apothekern Gift , ein vegetabilisches Gift, essigsaures Morpheum; dasselbe Gift, welches er etwa 14 Tage vor Hippolyt's Tode in einer großen Quantität sich verschafft, dessen Wirkungen er kannte, und kehrte damit eben so eilig nach St. Cloud zurück. Dies ist keine Muthmaßung. Die Wahrheit des Factums ist vollständig durch Castaing's späteres eignes Eingeständniß erwiesen. Auch die Art und Weise, wie er sich das Gift in den Apotheken zu verschaffen suchte, ist charakteristisch und schärft den Verdacht gegen ihn um ein nicht Geringes. Bei dem einen Apotheker, Robin, gab er sich gegen dessen Lehrling für einen Commissionair aus und überreichte ihm ein mit Bleistift geschriebenes, »Castaing, Doctor der Medicin«, unterschriebenes Recept, auf Grund dessen er 12 Gran Emeticum forderte. Dem Lehrlinge schien das sehr viel und er stand an. Der vorgebliche Commissionair aber antwortete: nach der Methode des Doctor Castaing solle es mit vielem Wasser versetzt werden. Dieser vornehme Ausdruck verblendete ihn, und er gab die 12 Gran. Mit den 12 Gran Emeticum nicht zufrieden, eilte Castaing zu einem andern Apotheker, Chevalier, von dem schon die Rede gewesen, und kaufte hier eine halbe Drachme essigsaures Morpheum, Beide Giftportionen in der Tasche, kehrte er eiligst in einem Wagen nach St. Cloud zurück, und seine erste Handlung war, dem Kranken Milch einzugeben, worauf das Erbrechen folgte. Der Giftankauf am frühen Morgen und in zwei Apotheken wird noch verdächtiger, wenn man erfährt, daß Castaing in seiner eignen Wohnung Vorräthe mineralischen und vegetabilischen Giftes hatte. Weshalb mußte er sie in zwei Apotheken unter verdächtigenden Umständen kaufen, wenn er sie nur aus seiner Wohnung zu holen brauchte? – Er wollte nicht in seinem Hause gesehen werden; er wünschte überhaupt nicht, daß Jemand von seiner Anwesenheit in Paris zu einer so ungewöhnlichen Stunde und in einem noch auffälligern Geschäfte Nachricht habe. Die Glieder aller dieser verdächtigen Handlungen schließen sich von selbst zur wohlgefügten Kette zusammen; wir enthalten uns daher, das Resumé aufzunehmen, welches die Anklage an dieser Stelle gibt, und gehen zur Erklärung über, durch welche Castaing sein seltsames Benehmen zu rechtfertigen suchte. Nach der Angabe des Angeschuldigten war August, noch ehe er von Paris abreiste, von einer Gehirnkrankheit befallen. In St. Cloud empfand er sogleich eine Kolik. Bei dem Spaziergang äußerte sie sich sehr stark. Um deswillen sollte im Wirthshause der Glühwein bestellt werden. Citronen und Zucker wurden aber unterwegs dazu von ihnen gekauft, weil sie den Zucker auf diese Weise wohlfeiler erhielten, als auf der Wirthsrechnung(!). In der Nacht vom Freitag zum Sonnabend schlief August höchst unruhig; besonders quälten ihn die Hunde und Katzen, die im Hofe furchtbaren Lärm machten. Er bat deshalb Castaing flehentlich, ihm Ruhe für die folgende Nacht zu verschaffen. Und deshalb eilte Castaing, der kein anderes Mittel wußte , bei grauendem Tage, indem er die Hausleute weckte, um sich das Thor aufschließen zu lassen, nach Paris, und kaufte Gift, um die Hunde und Katzen im Wirthshause zum Schwarzen Kopfe zu vergiften! Nachdem er das Gift gekauft – Emeticum und Morphium; daß er essigsaures Morphium gekauft, wollte er fortwährend bestreiten – bemühte er sich, es auf der Rückfahrt zu vermischen. Da August's Zustand nach dem Genusse der Milch schlimmer wurde, ergriff ihn ein Entsetzen, und er warf das Packet mit den Giften in den Abtritt. Man hat diesen aufs genaueste durchsucht; aber weder ein Packet noch eine Flasche mit Gift darin gefunden. Die Verteidigung über diesen Punkt streifte so augenscheinlich an das Abgeschmackte, daß später bei den Assisen die Stimmung des Publicums den Anklägern selbst in die Hände arbeitete. Es bedarf daher nur kurzer Andeutungen, um ihre Unhaltbarkeit darzuthun. Niemand im Hause hat von einem besondern Hunde- und Katzenlärm in der Nacht gehört. Die unruhigen Thiere zum Schweigen zu bringen, gibt es andere Mittel als sie zu vergiften. Wenn kein anderes geholfen, wäre das sicherste gewesen, in ein anderes Wirthshaus zu ziehen. Wie wollte man es vor dem Wirthe rechtfertigen, wenn man seine Thiere durch Gift zum Schweigen brachte? Sollten sie aber durchaus vergiftet werden, so konnte der Doctor Castaing in der nähern Apotheke von St. Cloud und Boulogne das nöthige und erprobte Rattengift bequemer und leichter sich verschaffen. Weshalb mußte er über Nacht hastig deshalb nach Paris, weshalb in zwei Apotheken erstehen, was er in einer leicht haben konnte, und weshalb unter falschem Namen als Käufer auftreten, und weshalb ein vegetabilisches Gift, statt von wohlgeprüften mineralischen Giften kaufen? Besonders verwirrend gegen ihn sind aber noch die Bemühungen, welche er sich gab, den Ankauf des essigsauren Morphiums in jener Nacht ins Dunkel zu stellen. Seinen Mitgefangenen Goupil in Versailles ersuchte er, an seine Mutter zu schreiben, daß sie zu Chevalier und den andern Apotheker gehe, und sie veranlasse, nicht anzuzeigen, daß er essigsaures Morphium bei ihnen gekauft. In Paris, im Gefängnisse de la Force, quälte er seine Mitgefangenen, zu gleichem Zweck an die Apotheker zu schreiben. Alle diese Bemühungen waren fehlgeschlagen; da erhielt Chevalier ein anonymes Schreiben, in welchem er ersucht wurde, nicht die Wahrheit zu sagen. Das Interesse, welches Castaing am plötzlichen Tode August Ballet's hatte, steigerte den Verdacht; mehr aber noch die Art, wie er für dieses Interesse sorgte. Er hatte einen Verwandten und Freund, Malassis , einen jungen Mann von 26 Jahren, welcher als Schreiber bei einem Notar sich ziemliche Rechtskenntnisse erworben, aber, leichtsinniger Natur, wie es den Anschein hat, ganz zur Disposition seines intriguanten Freundes sich gestellt hatte. Er gerieth sogar in Verdacht, sein Complice gewesen zu sein; ein wenn gleich spätes Eingeständniß, als er sah, wie schlimm es um Castaing stand, rettete ihn jedoch von der Anklage, indem der Richter ihn für mehr unbesonnen als schuldig gelten ließ. Wenn seine Aussage, wo sie zu Gunsten Castaing's lautet, streng geprüft werden muß, so kann man sie dagegen unbedingt hinnehmen, wo er gegen ihn aussagt, und als ermittelt steht Folgendes fest: Um Mitte Mai 1823 stellte Castaing an Malassis die allgemeine Frage: ob ein Testament, welches Jemand vor seiner Krankheit zu Gunsten eines Arztes gemacht habe, gültig sei? Malassis bejahte dies. Im Laufe dieses Monats mußte Malassis Castaing das Formular eines eigenhändigen Testaments geben. Er versichert zwar, Castaing habe ihm damals gesagt, das Testament sei schon gemacht; wahrscheinlich klingt dies aber nicht. Weshalb sollte Castaing ein Formular nach abgemachter Sache gefordert haben? Beide Facta deuten vielmehr darauf hin, daß jenes Testament des August Ballet, datirt vom 1. December vorigen Jahres, im Mai des folgenden noch nicht gemacht war, und daß Castaing August Ballet, man weiß nicht wodurch, bewogen habe, dasselbe zu antedatiren! Zwischen dem 20. und 23. Mai sprach Castaing deutlicher mit Malassis über ein Testament, welches zu seinem Gunsten gemacht sei. Ohne den Namen des Testators (wie Malassis vorgibt) zu nennen, sagte er, daß derselbe sein, des Castaing's, Freund sei und eine Schwester habe, mit der er zerfallen sei; er wolle nicht, daß sein Vermögen auf diese übergehe, und deshalb habe er ein Testament zu Castaing's Gunsten gemacht, welches ihm 10 bis 12,000 Francs Rente einbringen werde. – Castaing fragte bei dieser Gelegenheit, ob Malassis Depositarius dieses Testamentes werden wolle? Malassis versprach es. – Castaing fügte beiläufig hinzu: sein Freund sei von einer schweren Krankheit befallen und werfe Blut aus. – August Ballet hat aber nie Blut ausgeworfen, er war nie, am wenigsten im Mai 1823, von einer schweren Krankheit befallen. Alle seine Umgebungen versichern dies, und er spricht es selbst in der merkwürdigen Eingangsfloskel seines Testamentes aus: »Obwol ich mich in dem Zustande einer vollkommenen Gesundheit befinde.« Endlich am 29. Mai, an dem Tage, wo Castaing mit August die verhängnißvolle Reise nach St. Cloud antritt, nach der Rückkunft von St. Germain en Laye wird ein Packet auf Malassis Bureau niedergelegt, welches August Ballet's Testament enthält. So war Malassis ursprüngliche Aussage, der mit der Wahrheit hinterm Berge hielt, um Castaing nicht zu compromittiren. Castaing selbst war indeß offenherziger. Er bekannte, daß er selbst zur angegebenen Zeit das Packet mit dem Testament in Malassis' Wohnung abgegeben, und zwar habe er sich in August Ballet's Begleitung dahin begeben; ein Umstand, der, unwahrscheinlich, nur von seiner eignen Aussage getragen wird. Da sie aber Malassis nicht angetroffen, habe er das Packet auf dessen Pult gelegt, mit einem Begleitschreiben des Inhalts: »Hier ist Ballet's Testament; ich ersuche Sie, es aufzubewahren. Sie können es lesen, wenn Sie wollen,« Der Brief wurde von Malassis zerrissen. Malassis' erste Aussage, daß Castaing nichts von dem Testamente gewußt (wie er selbst August Ballet nicht gekannt haben will, wobei er verblieb), verwickelt ihn nicht allein in die Schuld, sondern verdächtigt auch Castaing. Um nicht dem Verdachte, daß er aus Interesse den August vergiftet, Nahrung zu geben, mußte er alle Wissenschaft von einem Testamente zu seinem Gunsten von sich abzuwenden suchen. Ein schrecklicherer Verdacht steigt aber groß und fast unwiderlegbar aus der ganzen Handlungsweise, bei der Abfassung vielleicht, gewiß aber bei der Deponirung des Testamentes auf. Gerade am 29. Mai, im letzten Augenblicke vor der Reise, von der August nicht wiederkehren sollte, deponirt er das Testament, als wisse er voraus, wann August sterben werde, und habe den letzten Augenblick abgewartet, ehe es zu spät würde. Jener Malassis ward zuerst bei einer Thatsache erwähnt, die vom Ankläger ebenfalls in die Reihe der Verdachtigungsgründe gegen Castaing aufgenommen ist. Als August schon in der Agonie lag, hatte er sich zweier Schlüssel des Kranken bemächtigt, die zu zwei Schränken in August's Wohnung gehörten, in welchen, wie erwiesen ist, gegen 70,000 Francs in Bankbillets lagen. Er gab diese Schlüssel an den Neger Johann, mit dem Auftrage, sie dem Malassis zu überbringen; August habe ihm dies, als er noch bei Besinnung war, aufgetragen. Johann fürchtete durch den Auftrag, wie er sagte, sich zu compromittiren, und gab die Schlüssel an Castaing zurück, da es für diesen schon zu spät war, daraus Vortheil zu ziehen. Seine Absicht bei diesem Umstande (den er nicht in Abrede stellen konnte, aber fortwährend dabei blieb, daß er nur den wörtlichen Auftrag des Kranken erfüllt habe) war deutlich genug: sich, als Erben, das vorräthige baare Vermögen zu sichern; denn er mochte aus der Erinnerung an Hippolyt's Tod wissen, daß es von gewissenlosen Verwaltern leicht verschleppt werden kann. Aber zugleich verrieth er dadurch, wie sicher er bei sich selbst des Erfolgs war, den allein diese Maßregel vor der Klugheit rechtfertigen konnte. Wie hätte er vor dem wieder zum Leben erwachenden Freunde bestehen können, wenn er die Schlüssel zu seinem baaren vielen Gelde einem, August notorisch ganz fremdem Menschen, wie Malassis, übersandt hätte? Inzwischen nährte auch sein ferneres Betragen den Verdacht. Martignon , der Schwager, den er nothgedrungenermaßen hatte rufen lassen, Lebret und Georgeret , Freunde der Familie, waren am Sonntag, den 1. Juni, nach St. Cloud herausgekommen. Alle fragten ihn: Ob ein Testament vorhanden sei? Allen antwortete er: er wisse es nicht; dem Georgeret sogar: er glaube es schwerlich; denn August sei ein verschlossener Mensch gewesen, welcher ganz eigne Grundsätze gehabt habe. Als der Tod des Freundes indessen ein Aufsehen erregt hatte, das er nicht berechnet, als die allgemeine Stimme sich dahin aussprach, daß er nicht auf natürliche Weise erfolgt sei, und er sich nicht verbergen konnte, daß man ihn mit argwöhnischen Augen ansah, gerieth auch er in eine sehr begreifliche Unruhe. Er fürchtete, daß Malassis einseitig handeln und das Testament gerichtlich deponiren, daß er Aussagen thun könne, die ihn gravirten. In dieser Angst schrieb er an ihn einen Brief, welcher seine Unruhe deutlich ausdrückt. Er lautet: »Mein werther Freund! Ballet ist so eben gestorben; aber thun Sie vor morgen, Montag, noch nichts. Ich werde Sie sehen, und Ihnen sagen, ob man handeln muß oder nicht. Ich vermuthe, daß sein Schwager, Herr Martingnon, ein blatternarbiges Gesicht, zu Ihnen kommen werde. Ich habe ihm gesagt, ich wüßte nicht, ob Ballet Dispositionen getroffen, daß er mich aber vor seinem Tode beauftragt habe, Ihnen zwei Schlüssel zu geben, welche ich Ihnen morgen, Montag, selbst bringen werde. Ich habe ihm nicht gesagt, daß wir Vettern sind, daß ich Sie aber ein oder zwei Mal bei Ballet, mit dem Sie befreundet gewesen, gesehen habe. Also sagen Sie nichts, bevor ich Sie nicht gesehen habe, besonders aber sagen Sie nicht, daß wir verwandt sind.« Die Anklage hebt, außer dem Geheimnißvollen, den gleichgültigen Ton hervor, der in dem Briefe herrscht und freilich gegen den frommen, tiefen Schmerz, den Castaing bis da zur Schau trug, sehr absticht. Es war allerdings jetzt keine Zeit mehr, durch Thränen und erheuchelte Frömmigkeit zu gewinnen. Das allergewöhnlichste Ereigniß des Alltagslebens konnte nicht gleichgültiger einem Freunde gemeldet werden, und der schnelle Uebergang zu den gebeimnißvollen Geschäftssachen verräth zur Genüge, daß in seiner Seele nur ein Gedanke lebte, die Sorge um seine Sicherheit, um sein Interesse. Er instruirt den Vetter, wie er die Wahrheit verbergen und lügen soll. Wenn keine Schuld bei August's Tode sein Gewissen drückt, wozu dann diese Vorsichtsmaßregeln? Das Testament blieb doch gültig nach den französischen Gesetzen. Am Sonntag Abend war, wie oben erwähnt, Castaing vom Schmerz niedergebeugt, einige Stunden im Gehölz von Boulogne spazieren gegangen, um frische Luft zu schöpfen. Auch diesmal hatte es mit dem frische Luft Schöpfen seine eigne Bewandniß. Er hatte schnell einen Wagen genommen, war nach Paris gefahren, und hatte den obigen Brief, den er Niemand anzuvertrauen wagte, selbst bei Malassis, während dessen Abwesenheit vom Hause, abgegeben. So geeilt hatte er bei der Expedition, daß in der That im Sterbehause Niemand anders glaubte, als daß er spazieren gegangen. Am Montag, den 2, Juni, war Castaing bereits verhaftet. Als Martignon jetzt die zwei Schlüssel fordern ließ, antwortete er: wenn man damit nach dem Testamente suchen wolle, sei dies unnütz; dasselbe befinde sich in Malassis' Verwahrung. So war dies Geheimniß heraus. Man ging Malassis an, der zwar das Testament herausgab, aber vor Gericht in ungeschickten Lügen, wie schon angegeben, sich erging, um seinen Vetter möglichst zu schonen, bis er endlich, als er sah, welcher Verdacht auf Castaing ruhte, mit der Wahrheit, wie wir auch bereits wissen, herausrücken mußte. In St. Cloud schritt man zur Obduction der Leiche. Das Gutachten der Aerzte ging dahin, daß der Kranke zuerst von einer heftigen Entzündung des Magens angegriffen worden; hierauf habe sich ein heftiger Reiz auf das Gehirn geäußert, von gleicher Natur mit einer Entzündung des Zellengewebes; einer Entzündung, welche oft der des Magens folge, und durch den Einfluß der Sonne und durch Gift leicht hervorgebracht werde. Da die obducirenden Aerzte nur die Symptome angaben, ohne sich auf deren Ursache einzulassen, wurden von Gerichtswegen sieben bis acht der bewährtesten Aerzte von Paris, als Chaussier, l'Herminier, Laennec, Vauquelin, Segalas, Magendie, Barrel und Orfila zur möglichst genauen Prüfung des Obductionsberichts aufgefordert, um ihr Gutachten über die Frage abzugeben: Ob alle oder einige, bei der Obduction des August Ballet an dessen Körper bemerkten Erscheinungen, welche mit Wahrscheinlichkeit auf eine Congestion des Gehirns schließen lassen, auch durch den Genuß irgend einer tödtlichen Substanz, namentlich des Emeticums, des essigsauren Morphiums und Strychnin (Alkaloide aus Krähenaugen) hervorgebracht sein können? Alle zehn Aerzte gaben einstimmig folgende Antwort: »Die Congestion des Gehirns und die andern an dem Körper des August Ballet beobachteten Erscheinungen, welche in dem Obductionsbericht erwähnt sind, findet man sehr häufig bei den Leichen solcher Personen, welche an gewissen Krankheiten verstorben sind. Dieselben Zerstörungen können aber verschiedene Gifte hervorbringen, unter welche wir Emeticum, essigsaures Morphium und Strychnin bringen müssen.« Das Resultat für den Proceß ist also: daß der Genuß des Emeticum und des essigsauren Morphiums dieselben Wirkungen hervorbringt, welche man an August Ballet's Körper wahrgenommen hat. Demnächst mußte sein Körper, wenn er durch Emeticum und essigsaures Morphium vergiftet worden, in dem Zustande sein, in welchem man ihn gefunden hat. Auch sein Benehmen während der Obduction zeigt in Castaing nichts weniger als einen schuldlosen Menschen. Er verrieth eine große Ungeduld, das Resultat derselben zu erfahren. Die ihn bewachenden Gendarmen suchte er durch Freundlichkeit und Einladungen zum Essen und Trinken zu gewinnen, um durch sie Auskunft darüber zu erhalten; er bat und drang, ihm den Doctor Pelletan zu schicken, welcher bei der Obduction war. Als dieser endlich kam, fragte er ihn: ob sich bei der Eröffnung der Leiche etwas gefunden, was ihn beunruhigen könne? Als Georgeret und Raisson ihn besuchten, kam er von selbst auf die Wegschaffung der Ausleerungen, und sagte, August habe sie verlangt, er für seinen Theil habe es nicht gewollt, da man doch nicht wissen könne, was geschehen würde. August sei an der Cholera oder am hitzigen Nervenfieber gestorben. Späterhin auf seinem Transporte nach Paris fing er an, den Wahnsinnigen zu spielen, so geschickt, daß die Aerzte selbst an ihm irre wurden. Er wies alle Speisen von sich und trank seinen Urin, bis er der Sache überdrüssig wurde. Von seiner Unruhe in den verschiedenen Gefängnissen und seinen Versuchen, seine Mitgefangenen zu mittel- oder unmittelbarer Intervention bei den Apothekern zu gewinnen, ist schon berichtet; denn er fürchtete vor Allem die Entdeckung, daß er in Paris Gift gekauft. Einmal äußerte er zu seinem Mitgefangenen Goupil, er wisse ein wenig schmerzhaftes Mittel, sich den Tod zu geben, für den Fall, daß die Obduction für ihn nachtheilige Resultate liefere. In seinen Aussagen vor Gericht kamen vielfache Widersprüche vor, und tausend kleine Züge, die zu seinem Nachtheil ausgelegt werden konnten, bestritt er, obgleich sie von den unverdächtigsten Zeugen bekundet wurden. Daß er alle Hauptanklagepunkte in Abrede stellte, versteht sich von selbst, wenn er auch dadurch mit seinen eignen Eingeständnissen in grellen Widerspruch gerieth und bald darauf die Thatsache einräumen mußte. So also erschien er auch durch die unsichere, lügenvolle Art, wie er bei der Instruction sich vertheidigte, nur um so mehr verdächtigt. Dies der wesentlichste Inhalt der öffentlichen Anklage, welche zugleich die vollständigste Geschichtserzählung in sich begreift, auf die wir bei der folgenden Assisenverhandlung, zur möglichen Vermeidung von Wiederholungen, zurückgehen können. Sie ist vom 1. September 1823 datirt und vom Generalprocurator Bellart unterzeichnet. Die Assisen begannen am 10. November und schlossen am 17. November desselben Jahres. Die Assisenverhandlungen in diesem berühmten Processe gewähren nicht das dramatische Interesse, welches den renommirten Criminalfällen der Franzosen in der Regel eine so pikante Würze gibt, daß sie europäisches Gemeingut wurden. Es fehlt an Katastrophen, an neuen Enthüllungen, Überraschungen, an entdeckten Intriguen wahrend des Processes und an solchen Partien, welche das Gefühl der Zuhörer in beständiger Spannung erhielten. Die äußern Hebel, mit denen die strafende Gerechtigkeit den Schlangengang des Verbrechers allmälig ans Tageslicht hob, traten zurück gegen die innere Kraft der logischen Schlüsse, vermöge deren die Anklage zu ihrem Resultate kam. Diese gilt es vorzugsweise zu prüfen, die einzelnen Glieder der langen Kette zu schütteln, ob sie fest seien, und die Wucht der Gegenbeweise aushalten. Dem Vorstande lag die Hauptarbeit fast allein ob, die Empfindung hatte wenig oder nichts damit zu thun, und die erschütternden Effecte fehlten sowol von Seiten der Anklage als der Vertheidigung. Dagegen mußten von weither Thatsachen, oft die allergleichgültigsten, geringfügigsten herbeigezogen werden, um schwächere Glieder in der Hypothesenkette zu unterstützen, und die Vernehmung der Zeugen darüber mußte die Aufmerksamkeit oft zersplittern. So vorzugsweise gründlich dieser Proceß geführt wurde, leiden mithin die Assisenverhandlungen nicht allein an unendlichen Wiederholungen und einer nicht zu vermeidenden Langweiligkeit, sondern das Resultat ist, daß sie keine andern schlagenden Resultate hervorbrachten, als die in der Anklageacte aufgestellten Vermuthungen hie und da zu schärfen, in andern Theilen sie zu schwächen. Somit ruht, wie schon vorhin angedeutet, die ganze Wucht und Bedeutung dieses Processes auf der Anklage selbst. Aus Dem, was vor den Assisen zur Sprache kam, ließe sich keine Geschichtserzählung des Falles bilden. Die Verhandlungen vor denselben sind nur das Accompagnement der Anklageacte, die wir nur deshalb in möglichster Vollständigkeit wiedergeben; und für uns und das Publicum, welches ein eigenes Urtheil sich bilden will, käme es nur auf die Beurtheilung der zwei Fragen an: Verhalten sich die in der Anklage aufgeführten Thatsachen so, wie sie dort angegeben sind, oder werden sie durch den aufgenommenen Beweis erschüttert? und Wenn sie richtig sind, muß man alsdann auch der logischen Schlußfolge des öffentlichen Anklagers beitreten? Die Zeugen wurden in den Assisen bunt durcheinander vernommen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, unsere Leser historisch mit den Verhandlungen jeder einzelnen Assise zu ermüden, vielmehr glauben wir denselben zu genügen, wenn wir die Resultate derselben zusammenfassen, und hierbei die drei Anklagepunkte, so weit sich dies thun läßt, von einander trennen. Auch hierin wird uns eine große Arbeit und den Lesern die Verdrießlichkeit erspart, unendliche Wiederholungen zu lesen, wenn wir im Thatsächlichen die Anklageacte zum Grunde legen, und in der Regel nur die Punkte hervorheben, wo sie durch die Zeugenaussagen oder andere Präsumtionen, welche zu Gunsten der Verteidigung ausgesprochen wurden, an Kraft verlieren sollte. Daß das pariser Publicum an diesem Processe den regsten Antheil nahm und der Andrang ungeheuer war, bedarf kaum erwähnt zu werden. Neunzig Zeugen saßen auf der Bank der Zeugen von Anbeginn des Processes an. Die berühmtesten Juristen waren darin betheiligt, Berryer Sohn und Roussel als Castaing's Vertheidiger, Persil und Coche nahmen das Civilinteresse (der Schwester der Ballets, Madame Martignon) wahr und der Präsident der Assisen war Herr Hardouin . Castaing selbst, der natürlich bei seinem Eintreten in Mitte der Gendarmen alle Blicke auf sich zog, erschien von mittler Statur und sorgfältig gekleidet. Sein Wesen war still und einnehmend; der Ankläger schilderte es später als gerade in der Art, wie man ihn im Schmerz verzehrt, und doch voll christlicher Fassung an den Leichenbetten beider Brüder gesehen habe, oder wie die leidende Tugend selbst. Hat Castaing den Hippolyt Ballet vergiftet? Diese eine Frage schließt drei Fragen in sich: 1) Ist er wirklich an ihm beigebrachten Gift verstorben? 2) Hat Hippolyt ihm dieses Gift beigebracht? 3) Welche Beweggründe konnten ihn dazu bewogen haben? Da die öffentliche Anklage mit der letztern Frage in so fern beginnt, als sie Castaing's Lebensgeschichte und seine gedrückten Verhältnisse vorausschickt, halten wir es für angemessen, auch hier diese Frage zuerst zu berühren. Castaing war in drückenden Vermögensverhältnissen, von seinem Vater erhielt er kaum so viel, um selbst anständig leben zu können, und er hatte außerdem, daß er Leidenschaften befriedigen und seinem Ehrgeiz fröhnen wollte, noch eine Geliebte, die ihm eine Familie zugebracht, deren Ernährung ihn in immer größere Noth, in ärgere Sorgen stürzte. So die Anklage. Während der Verhandlungen wurde diesen Angaben kaum widersprochen, wenigstens sind keine Beweise dagegen zum Vorschein gekommen. Erst nach dem Schluß derselben trat Castaing's Vertheidiger, Roussel, mit der Erklärung hervor: daß die Familien- und Vermögensverhältnisse Castaing's ganz andere seien, als angegeben; vemuthlich weil Richter und Ankläger selbst keine genaue Kenntniß davon gehabt. Die Lage der Familie Castaing sei nicht ärmlich, sie nähere sich eher der Wohlhabenheit, und verschiedene ihrer Mitglieder hatten sich in der Justiz und in der Arzneikunde Ruhm und Vermögen erworben. Castaing's Vater, seit 18 Jahren General-Inspector der Gewässer und Wälder, beziehe einen Gehalt von 12,000 Francs, außerdem würfe ihm sein Grundbesitz jährliche Revenüen von 8000 Francs ab. Von seinen vier Kindern beziehe einer seit 15 Jahren als Regierungsinspector ein Einkommen von 5000 Francs und habe außerdem eine reiche Erbin geheirathet; ein anderer Sohn sei Capitain im Geniecorps. Armuth und Noth könnten also nicht die Motive gewesen sein, welche den Sohn zu einem Verbrechen der Art verleitet hätten. Daß dieser Einwand erst beim Schluß der Verhandlungen und durch den Defensor zum Vorschein kam, scheint anzudeuten, daß der Angeklagte selbst darauf kein Gewicht legte. Es ist auch keine Beweisaufnahme darüber veranlaßt worden. Angenommen aber, die Data von dem relativen Reichthum des Vaters wären richtig, so schließen sie um deswillen nicht den wirklichen Nothstand des angeschuldigten Sohnes aus. Dieser ist durch die Briefe erwiesen. Sein Vater war mit ihm unzufrieden, er wollte ihm nichts geben, um seine Schuldner zu befriedigen; Castaing selbst ist nie während der ganzen Verhandlungen dazu zu bewegen gewesen, anzugeben, wie viel er von seinem Vater jährlich erhalten, es war also vermuthlich eine so geringe Summe, daß er von derselben seine spätern großen Ausgaben und Schenkungen nicht bestreiten können; seine Mutter fand sich zu Schritten bewogen, zu Bittbriefen, ihrem Sohne zu Gunsten, zu denen eine angesehene Dame sich nur in der äußersten Noth entschließen wird. Castaing's Geliebte will der Defensor ebenfalls aus der Lage verzweifelnder Armuth reißen, indem er in geheimnißvoller Weise sagt: der bedauernswürdige Gegenstand seiner Leidenschaft gehöre zu den höhern Classen und genieße vom Staat ein Einkommen von 5000 Francs. Aber diese Einnahme schützte sie doch nicht vor der Noth, die sie ihrem Geliebten mittheilte, wie die Briefe aufs klarste ausweisen. Sechshundert Francs, die er durch mehre Jahre, bis zum Ende Juni 1822, nicht erschwingen konnte, brachten Castaing an den Rand der Verzweiflung. Dies Factum steht unwiderlegt fest; denn sein Einwand: daß er die 600 Francs gleichsam aus Caprice nicht zahlen wollen, er habe die Sache aufs Aeußerste getrieben, in der Hoffnung, sich von einer Schuld loszumachen, die er nicht contrahirt habe; wenn er den Willen gehabt, hätte er auch zahlen können, – wird durch seine eigenen und der Mutter Briefe widerlegt. Er war in Noth, und somit ist ein Motiv da, welches ihn zur verbrecherischen That bewegen konnte. Eine andere Frage knüpft sich hieran: War Castaing ein Mann, zu dem man sich der That versehen konnte? Der Vertheidiger verwandelt nämlich die Geschichte mit den 600 Francs in einen Defensionspunkt. Wenn er in Noth darum war, so war er es nur eines Freundes willen, für den er sich in seiner Gutmüthigkeit verbürgt hatte. Auch scheint er sich uneigennützig als junger Arzt benommen zu haben, indem er seine meisten Patienten unentgeltlich behandelte, ja seine Patienten aufforderte, ihm noch andere Leidende zuzuweisen, die er gern, der Wissenschaft willen, umsonst behandeln wolle. Dies werden mehre junge Aerzte thun, und die leichtsinnige Verbürgung, ohne die Mittel zu haben, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, schließt nicht die Möglichkeit aus, ein Verbrechen zu begehen, um seinem Nothstande sich zu entziehen. Mehr ist von seinem frühern Leben nicht zur Sprache gekommen, als daß sein Vater die Hand von ihm abzog und die Mutter ihm im Briefe abscheuliche Handlungen vorwarf; zur weitern Beurtheilung seiner Moralitat müssen die Thatsachen im Processe selbst den Stoff liefern. War für ihn ein Beweggrund da, Hippolyt zu vergiften (angenommen, daß er sein Testament verkaufen wollen), und war er der Mann, fähig einer solchen That, was denn beweist, daß er ihn vergiftet hat? Hippolyt starb unerwartet schnell bei einer Krankheit, welche, wäre sie ihren natürlichen Weg gegangen, noch mehre Monate hatte währen können. Die Krankheit ließ Symptome zurück, welche auch bei Vergiftungen durch vegetabilische Gifte eintreten. Castaing beschäftigte sich gerade damals mit dem Studium der vegetabilischen Gifte, und hatte davon in seiner Wohnung einen ansehnlichen Vorrath. Endlich war Castaing während der letzten Tage Hippolyt's fast allein um ihn, und – sagt die Anklage – er hielt, obgleich er wußte, daß sein Freund sterben werde, dessen Schwester und Angehörige, die ein so nahes Interesse hatten, bei dem leidenden Bruder zu sein, durch nichtige Vorwände von ihm entfernt. Castaing gibt in Bezug auf Letzteres an, daß Hippolyt seine Schwester nicht sehen wollen. Die Magd Victoire bestätigt dies, indem sie es aus dem Munde des Todten selbst gehört, der ihr gesagt, Niemanden, auch seine Schwester nicht, vorzulassen, weil das Sprechen seiner Brust nachteilig sei. Castaing selbst wußte keinen Grund dafür. Allein dessenungeachtet ließ er die Schwester rufen, als es zum Schlimmen ging. Aber er rieth ihr ab oder, wie es heißt, widersetzte sich, daß sie zu ihrem Bruder hineinginge, weil dies den Kranken aufregen würde. Sie wollte ein seltsames Mittel anwenden, die Haube der Dienstmagd Victoire aufsetzen, und so sich hereinschleichen. Castaing wandte aber dagegen ein, ihr Bruder werde sie erkennen, da sie weit größer als Victoire sei. Statt aber dictatorische Macht auszuüben, um sie am Hineingehen zu verhindern, habe er sie vielmehr mit sammt der Dienstmagd Victoire in der Wohnung allein zurückgelassen, während er ausgegangen sei, um einen Krankenbesuch zu machen. Madame Martignon mußte dies vor den Assisen einräumen, sie habe aber, als Castaing fortging, mit Rücksicht auf seine Warnung nicht zu ihrem Bruder hineinzugehen gewagt. Ein Mehres ist über diese eigenmächtige Gewalt, welche Castaing über den Sterbenden ausgeübt haben sollte, nicht ermittelt. Dagegen sprechen beide Martignon'sche Eheleute, welche bei ihrem Interesse zur Sache eben nicht als vollgültige Zeugen gelten konnten, noch bei den Assisen davon, daß Hippolyt am 3. October, nachdem Castaing ihm Tages zuvor Blutegel gesetzt, sich heftig übergeben habe. Von da ab habe man eine fliegende Röthe auf seinem Gesichte bemerkt. Die Magd Victoire bezeugte dies Erbrechen, es kam aber, nach ihrer Meinung, aus einem verdorbenen Magen. Bei der wichtigsten Frage: ob Hippolyt wirklich an ihm beigebrachten Gift verstorben? geben die Mehrzahl der Aerzte vor den Assisen kein anderes Urtheil ab, als es summarisch in der Anklageacte erscheint. L'Herminier , welcher den Kranken behandelt, fielen die Symptome, die er in letzter Zeit bemerkte, nicht auf, da Hippolyt einem gewissen Tode entgegenging; dennoch hatte er nicht geglaubt, daß der Tod so rasch erfolgen würde. Sein Gutachten war: der Tod kann durch einen Brustanfall im Laufe der Schwindsucht verursacht sein, ein Zufall, der häufig bei dieser Krankheit vorkomme; doch können auch die in der Obductionsverhandlung aufgeführten Umstände durch vegetabilisches Gift verursacht sein. Segalas , der Hippolyt ebenfalls behandelt, erklärte: Es ist evident, daß er in Folge eines Brustanfalls gestorben ist; die Ursache dieses Brustanfalls zu bestimmen, erlaube ich mir nicht. Unmöglich aber, erklärte er auf des Präsidenten Frage, erscheine es ihm doch nicht, daß diese Symptome durch den Genuß von Gift verursacht sein könnten. Der Arzt Laennee fand, nach den aufgenommenen Verhandlungen über die Obduction, darin die augenscheinlichen Spuren eines Schlagflusses, welcher bei der Schwindsucht wol eintreten konnte. Doch könnten dies auch Zeichen einer Vergiftung sein, denn alle Gifte, von welcher Gattung sie auch waren, verursachten eine Congestion des Blutes, welche den Tod herbeiführte. Dem Doctor Petit , welcher den Krankheitsgang beobachtet, schien der Tod gegen den natürlichen Verlauf der Lungenschwindsucht gekommen zu sein; doch träten wol zuweilen Zufälle ein, welche den Tod beschleunigen. Nach den Obductionsverhandlungen bemerkte er Anfälle, welche aus dem natürlichen Gange einer bloßen Brustkrankheit nicht hervorgehen können, und hielt es für möglich, daß sie durch Gift hervorgebracht worden. Ein Mehr ist über diesen Punkt nicht ermittelt worden. Er lag zu einer weitern Untersuchung zu entfernt. Daß schon gleich nach Hippolyt's Tode der Verdacht einer Vergiftung obgeschwebt, wird nirgend angedeutet. Die zweite Hauptfrage ist: hat Castaing Hippolyt's Testament, in Lebret's vorgeschütztem Namen dem August Ballet für die 100,000 Francs verkauft? Castaing mußte einräumen, daß er um einen Testamentsentwurf gewußt, nach welchem Hippolyt seinen Bruder nur schlecht bedacht, dagegen seine Schwester zur Universalerbin eingesetzt habe. Von einem wirklichen Testamente wollte er aber eben so wenig wissen, als von den darauffolgenden Verhandlungen zwischen ihm und August, Er leugnete, August von 80,000 Francs etwas gesagt zu haben, welche dem Lebret für Herausgabe des Duplicates geboten worden, und eben so unbekannt waren ihm die Schritte, welche August oder er gethan, um das Testament für 100,000 Francs von Lebret zu erhalten. Es kam daher in diesem Punkte vorzugsweise auf die Kraft der oben angegebenen Zeugenaussagen, den Brief August Ballet's an Prignon und den Umstand an, daß Castaing im Besitz der 100,000 Francs bald nach Hippolyt's Beerdigungstage sich befand. Hippolyt hatte ein wirkliches Testament gemacht, keinen bloßen Entwurf, welches zum Vortheil der Madame Martignon war. Alle in der Anklage genannte Zeugen haben dies aus August's und Castaing's eigenem Munde mit den bestimmtesten Worten gehört. Außerdem weiß es Hippolyt's Magd Victoire; Hippolyt hatte es ihr am Tage vor seinem Tode gesagt. Er hatte dieses Testament auch zerrissen an demselben Tage. Victoire bekundet auch diesen Umstand. Sie hatte später von August, weil sie angeblich in dem Testament mit 2000 Francs bedacht gewesen, die Summe von 1000 Francs als Abfindung erhalten. Dem Castaing, sagte Victoire, habe Hippolyt seine Taschenuhr und seinen Diamantring vermacht. Der Doctor habe Beides aber nicht genommen, sondern erst später von den Erben ausgehändigt erhalten. Castaing hat das Duplicat dieses Testamentes an den verstorbenen August Ballet verkauft. Ueber das Wie liefert die Anklage eine künstlich zusammengestellte, aber wohlmotivirte Geschichtserzählung, die freilich nur auf Vermuthungen begründet ist, aber Vermuthungen, die von selbst aus den Thatsachen entspringen und durch die Aussagen der verschiedensten Zeugen bekräftigt werden. Es würde eine unnütze Weitläufigkeit sein, aus den vor den Assisen abgelegten Zeugnissen die ganze Erzählung noch einmal niederzuschreiben. Wir verweisen unsere Leser deshalb auf die betreffenden Seiten in der Anklage und auf die in derselben bereits in ihrer Wesenheit aufgeführten Zeugenaussagen. Nur wo sie abweichen im Mehr oder Weniger, werden wir sie hier aufführen. Die Hauptzeugin ist hier die Schauspielerin Percillie , die intime Vertraute des verstorbenen August, die um alle seine Angelegenheiten wußte. Castaing führt gegen ihre Glaubwürdigkeit an, daß sie ihm nicht gewogen gewesen, außer Anderm, weil er aus Freundschaft zu August einst den kitzlichen Auftrag übernommen, das zwischen ihr und August obwaltende Verhältniß zu kündigen. Er hat diesen Umstand nicht beweisen können. Aus den Verhandlungen geht allerdings hervor, daß die Percillie schlimm auf Castaing gestimmt war, und sogar leise Ahnungen Hinsichts seines üblen Willen schon früher gehegt. So will sie einst, als August sich die Hand verletzt und Castaing ihm einen Umschlag verschrieb, ihren Freund gewarnt haben, daß er das Mittel nicht gebrauchen solle, denn Castaing werde die Veranlassung zu seinem Tode werden. August's Magd will dies selbst von ihrem Herrn gehört haben. Indeß läßt sich schwer annehmen, daß die Seele einer gefälligen pariser Schauspielerin mit solchem Haß gegen einen jungen Mann, der ihr nichts Aergeres gethan, solle erfüllt gewesen oder geblieben sein, um durch eine falsche Aussage ihn dem Richtbeil zu überliefern. Die Percillie bekundete Alles, wie es in der Anklage steht, was Castaing und was August zu ihr über die 80,000 Francs und die 100,000 Francs geäußert. Als man sie fragte, welchen Eindruck die Nachricht von August's Tode auf sie gemacht, antwortete sie: »Sie erschreckte mich; doch wunderte ich mich nicht darüber, als ich erfuhr, daß Castaing um ihn sei.« Zu August hatte sie früher gesagt, als sie von der Unterdrückung des Testamentes sprachen, zu welcher Castaing ihm gerathen: »Das ist ein abscheulicher Rath. Wissen Sie, daß dieser Sie auf die Galeeren bringen kann. – Ein solcher Rath kann nur von einem Menschen kommen, der –,« Sie wollte das Uebrige nicht aussprechen. Uebrigens wisse sie, daß Castaing immer bemüht gewesen, August von ihr zu entfernen, weil er von dieser ihrer Ansicht erfahren. Seit dieser schlechten Testamentsgeschichte könne sie allerdings nicht leugnen, ein Vorurtheil gegen Castaing gefaßt zu haben. Prignon 's Aussage über die Auszahlung der 100,000 Francs aus der Bank, und daß August die Rolle dem Castaing mit den Worten gezeigt: »Hier sind die 100,000 Francs«, so wie über August's spätere Klage zu ihm, daß er die 100,000 Francs, um der Erbschaft willen, sogut wie zum Fenster hinausgeworfen, stimmt genau mit der Anklageacte. Auch hatte August später einmal zu ihm gesagt, als eine Landpartie projectirt wurde: er wünsche, daß Prignon mitginge; er wäre nicht gern allein um Castaing. Nur aus Rücksichten zu seinem Bruder sei er genöthigt, ihn zu sehen. Der Neger Johann blieb auch in den Assisen bei der Aussage, daß, als sie auf der Fahrt von der Bank vor Lebret's Hause hielten, Castaing nicht ausgestiegen sei, wol aber sein Herr, und ungefähr eine Viertel- oder halbe Stunde im Hause geblieben sei; eine Aussage, die allerdings zu der Geschichte nicht stimmt. Uebrigens sagte Johann: daß sein Herr in der letzten Zeit ungemein finster und zurückhaltend gewesen sei. Lebret bekundete, was wir bereits wissen. Er hatte in seinem Hause genaue Erkundigungen eingezogen, ob Castaing am 8. October vielleicht doch dort gewesen; aber weder der Portier noch sonst Jemand hatte ihn gesehen. Man glaubte zu ermitteln, daß er gerade eine Stunde nach dem Frühstück sich werde eingefunden haben, eine Zeit, wo Lebret in der Regel ausging. Raisson , August Ballet's Freund, erzählte gleichfalls alle Umstände, welche auf die Unterdrückung des Testaments Bezug haben, die ihm von seinen Freunden anvertraut waren. Sie stimmten mit der Anklage und den Aussagen der Percillie vollkommen überein. August hatte ihm sogar das Siegel des vernichteten Testaments übergeben. Ganz ebenso sagte der Studiosus Briant aus, August's sehr vertrauter Genosse. Der Brief, den August aus dem Leichenhause an Prignon um die 100,000 Francs geschrieben, ein unbezweifeltes Document, spricht eine so beredte Sprache, wie nur irgend eine Zunge in dieser Angelegenheit. Aber noch sprechender ist der Umstand, daß Castaing bald nach dem 8. October in Besitz einer Summe von 100,000 Francs und noch darüber war, ein Besitz, den er früher leugnete, für den er aber nachher keine Quelle nachweisen konnte. August hatte ihm nichts geschenkt, er mistraute ihm vielmehr, wie die mehren Zeugen mit Bestimmtheit aussagen. Er muthmaßte freilich auch nicht, daß Castaing die 100,000 Francs für sich genommen; aber ausgegeben hatte er sie, sein Vermögen war gerade um diese 100,000 Francs geringer, aber auch nur um diese 100,000 Francs. Diese 100,000 Francs waren verschwunden, Lebret hatte sie nicht; aber Castaing besaß schon am 11. October eine gleich große Summe und in der Art, wie er den Besitz zu verbergen suchte, indem er sie theils hastig, ohne gehörige Vorsicht auslieh, theils Papier und Renten kaufte, ohne daß sie auf seinen Namen eingetragen werden sollten, verrieth er zu deutlich, daß er fürchtete, vor den Leuten als Besitzer dieses großen Vermögens zu erscheinen. Die Gründe, welche er für diese Heimlichkeit angibt, sind eben so wenig Stich haltend, als er im geringsten darzuthun oder auch nur wahrscheinlich zu machen gewußt hat, daß August diese große Summe ihm freiwillig geschenkt habe. Noch während der Assisen tauchte der Verdacht eines neuen Verbrechens auf, welches mit diesem zweiten Hauptpunkte in nächster Beziehung stand – eines Diebstahls an der Hinterlassenschaft Hippolyt Ballet's. Der Kaufmann Martignon, der Schwager beider Brüder, hatte deponirt, daß man nach Hippolyt's Tode bei Durchsuchung des Schrankes wenig Geld gefunden. Man habe sich darüber verwundert, da Hippolyt noch wenige Tage vor seinem Tode gesagt, daß er so viel Geld bei sich habe, um die Rechnung eines Tapezierers im Betrage von 6000 Francs zu bezahlen. Das Zeugniß des Tapezierers bestätigte diesen Umstand. Der oft genannte Lebret bekundete in Bezug hierauf, er sei bei Eröffnung des Schrankes zugegen gewesen. Es hätten sich aber nur 700 Francs gefunden, obwol man gewußt, daß Hippolyt eine Summe von 10,000 Francs erhoben, um eine Schuld zu bezahlen; Hippolyt sei aber nie verschwenderisch gewesen; im Gegentheil habe er sehr eingeschränkt gelebt; er, der Zeuge, habe keinen bessern Menschen gekannt. Auch habe man sich verwundert, keine Bücher bei ihm zu finden, da er doch dergleichen besitzen mußte; denn eine Buchhändlerrechnung von 150 Francs sei erst nach seinem Tode präsentirt worden. Castaing hatte damals, als man Anstand nahm, sie zu bezahlen, die Summe vorgeschossen. In einem Briefe an Martignon, in welchem er um die Rückzahlung bat, kam folgende merkwürdige Stelle vor: »Wenn ich ein Interesse beabsichtigt hätte, so hätte ich Vieles thun können, woran ein rechtlicher Mann nur mit Unwillen denken kann.« »Sie waren doch in Bezug auf August nicht so gewissenhaft« bemerkte der Präsident bei dieser Gelegenheit zum Angeschuldigten. Der Zeuge Raisson erinnerte sich eines Gesprächs, welches er bald nach Hippolyt's Tode im Garten vom Luxembourg mit August gepflogen. August sprach sehr unverholen seine Verwunderung darüber aus, daß Castaing spanische Bons gekauft habe, da er doch kein Vermögen besitze. Er äußerte dabei geradezu den Verdacht, daß Castaing das Geld aus Hippolyt's Secretair entwendet habe, da man nichts gefunden, und es doch eigentlich finden müssen. Noch ein Umstand, welcher auch erst während der Assisen zur Sprache kam, verstärkte diesen Verdacht. Im Anfang hatte man Castaing's unbegreiflichen Vermögensstand auf gerade die 100.000 Francs geschätzt, um welche August betrogen worden; nämlich 30.000 Francs seiner Mutter, 4000 Francs seiner Geliebten geliehen und 66.000 Francs in fremden Papieren oder Renten niedergelegt. Aber der Wechselagent versichert, daß er nicht nur für 66.000 Francs Papiere für ihn gekauft, sondern gerade für die volle Summe von 70.000 Francs, was auch Castaing selbst eingestand. Die 30.000 der Mutter gegeben, und die 70.000 Francs in Papieren füllten also allein schon die fehlenden oder fraglichen 100.000, die Castaing als Remuneration für seine Großmuth von August erhalten haben wollte. Es fragte sich nun: woher die andern 4000 Francs, die er der Geliebten gegeben? Aus meinen Ersparnissen, sagte Castaing, ohne sie näher angeben zu können. Wie es aber mit diesen Ersparnissen aussah, ist hinlänglich aus dem Vorangehenden bekannt. So erwuchs der Verdacht, daß er gerade diese Summe aus Hippolyt's Schranke nach, oder kurz vor dessen Tode sich diebischer Weise angeeignet. Bei der überwiegenden Gewalt der andern Anschuldigungen, scheint man diese, welche ein neues Verbrechen umfaßte, fallen gelassen zu haben. Wenigstens formirte der Ankläger deshalb keinen neuen Antrag, August Ballet's plötzlicher Tod in St. Cloud ist der dritte Anklagepunkt. Die Geschichte der Reise nach St. Germain und darauf nach St. Cloud, die am 29. Mai erfolgte, gibt Castaing ungefähr eben so an, wie sie in der Anklage erzählt ist. Von einer vorangehenden Erkältung zwischen beiden Freunden wollte er nichts wissen; nur daß sie sich in der letztern Zeit, weil Verwandte nach Paris gekommen, weniger gesehen hätten. Von August's Vorhaben, sein Testament zu machen, hatte er gewußt, er hatte ihm darüber seine Verwunderung ausgedrückt, da er ja vollkommen gesund war; August aber habe erwidert: da er Vater, Mutter und Bruder so plötzlich habe sterben gesehen, habe ihn der Gedanke ergriffen, daß er auch von einer heftigen Krankheit afficirt sei. August habe seine Vermuthung ausgesprochen, daß es dieselbe sein möge, an der seine Mutter gelitten, und sich deshalb über seinen Hals beklagt. Bei einem starken Schnupfen habe August übrigens, wie er ihm gesagt, Blut ausgeworfen. Auch habe er sich vor der Reise nach St. Cloud über Schwere des Kopfes beklagt. Eine Angabe über August's Gesundheitszustand in dieser Art machte Castaing bei den Assisen zum ersten Mal. Im Laufe der Instruction hatte er nichts vom Blutauswerfen gesagt. Die Erklärung war jetzt so künstlich eingerichtet, daß Diejenigen und er selbst gerechtfertigt schienen, welche von August's vollkommener Gesundheit gesprochen, und sie doch zugleich in der gefährlichen Disposition eine Hinterthür ließ, welche, genährt durch eigene Einbildung, einem plötzlichen Tode das Wunderbare nahm. Ueber August's Gesundheit berichten übrigens andere Zeugen, daß er blühend und wohl gewesen, bis er nach St. Cloud abreiste. So sagt Lebret: daß er ihn einige Tage vorher vollkommen wohl gesehen; nur über Halsschmerzen habe er geklagt. Er, Lebret, sei darauf mit ihm zum Arzt Dubois gegangen, der aber erklärt hätte, das habe nichts zu bedeuten. August's Wirthschafterin, Duret, versichert, er habe vortrefflich bei der Abreise ausgesehen, und Castaing selbst habe da zu ihm gesagt: »Du siehst ja wie ein Prinz aus.« August's Kutscher versicherte, er habe ihm sehr gesund geschienen, und sei singend aus dem Stall gegangen. Ein Zeuge, der seiner Verwandtschaftsverhältnisse wegen eher zur klagenden Partei gehörte, brachte jedoch, wiewol erst vor den Assisen, einen Umstand vor, welcher in Bezug auf August's Gesundheitszustand einige Zweifel erregen konnte. Martignon's Sohn, Theodosius , war, wie sich nachher ermittelte, am 27. Mai 1823 mit August Ballet in der Porte St. Martin bei einer Vorstellung Mazurier's gewesen. Sie sprachen über Testamente. August, der traurig schien und das Gesprach darüber angefangen, sagte zu seinem jungen Verwandten: »Wenn ich mein Testament mache, werde ich Ihnen etwas hinterlassen, und wenn Sie das Ihrige ändern sollten, schreiben Sie einige Zeilen für mich hinein.« Beide lachten, August aber beklagte sich über Halsschmerzen, er fürchte, wie seine Mutter, an der Bräune zu sterben. Der Zeuge glaubte von ihm gehört zu haben, daß er einige Mal Blut ausgeworfen, und glaubte es selbst ein Mal gesehen zu haben. Wenn dies einerseits ein gültiges Zeugniß dafür wäre, daß August wirklich an einer gefährlichen Krankheitsdisposition gelitten, so spricht er anderseits dafür, daß August sein Testament noch nicht gemacht hatte, es erst machen wollte (vielleicht zwei Tage später) und der 1. December 1822 unter seinem Testament antedatirt gewesen. Ueber die Besprechung mit Malassis, wegen eines zu machenden Testamentes und über die Deposition des August Ballet'schen Testamentes bei jenem am 29. Mai räumte, wenngleich in unbestimmten Ausdrücken, Castaing Das ein, was die Anklage besagt. Als Zweck der Reise gibt er an, daß August eine Sommerwohnung miethen wollen. Nach der Aussage der Wirthschafterin Duret, hatte ihr Herr, August Ballet, zu ihr gesagt, Castaing habe ihm den Vorschlag gemacht, über Land zu gehen. Er habe ihr übrigens gesagt, daß er am Freitag oder Sonnabend wiederkommen wolle; so sagte auch der Kutscher aus. Die Wohnung, welche August in St. Germain besehen, stand ihm nicht an. Darauf wären sie über Paris nach St. Cloud gegangen; jedoch erst Abends um 8 Uhr. Weshalb sie die Landkutsche genommen, da August eigene Wagen und Pferde hatte, auch weshalb er keinen von seinen Dienern mitgenommen? wußte Castaing nicht anders zu beantworten, als damit, daß August es so gewollt. Der Kutscher des Letztern bekundet indeß, daß eines von den drei Pferden eine Wunde gehabt, und daß sein Herr gefürchtet, es werde zu sehr angestrengt werden. Auch die Geschichte der zwei Schreckenstage in St. Cloud stimmt in den allgemeinen Zügen mit der in der Anklage enthaltenen, um daß Castaing theils der einzelnen Data sich nicht so bestimmt entsann, zweifelhaft bei andern antwortete, und begreiflicherweise so viel als möglich Wendungen suchte, um sich unschuldig darzustellen. So sollte August den Zucker, er wollte die Citronen gekauft haben; als Grund führte er zuerst an, daß August gemeint, man werde den Glühwein nicht, wie er es liebe, im Gasthofe bereiten; später, es sei geschehen, weil August (ein Verschwender!) gefürchtet, man werde hier den Glühwein zu stark ankreiden! August selbst habe Citronen und Zucker in den Glühwein gethan, und zwar während er zu dem kranken Bedienten hinaufgegangen sei. Zu dem sei er aber hinaufgegangen, weil die Wirthin, Madame Cornaille, ihn darum ersucht; jedoch nur der Wissenschaft willen, da er gehört, daß der Kranke schon einen Arzt habe. Nachher habe er selbst von dem Glühwein getrunken, und zwar eine Tasse voll (es hat den Anschein, daß der Glühwein in einer Theekanne gebracht worden). Auf August's Frage, wie er ihn finde, habe er geantwortet: »Gut«; August aber habe ihn »für zu herbe, oder zu sauer« erklärt. In der Nacht vom Freitag zum Sonnabend hatte, wie wir wissen, von allen in St. Cloud Lebenden nur Castaing von den Hunden und Katzen gehört, die seinen Freund nicht schlafen gelassen. Obgleich August am frühen Morgen klagte und im Bett bleiben mußte, weil die Füße ihm geschwollen wären und er die Stiefeln nicht anziehen könne, brach er doch schon um 4 Uhr auf, um – Gift aus Paris zu holen, mit welchem er die lästigen Thiere tödten und – physiologische Versuche mit ihnen im Gasthaus von St. Cloud (wo er nichts von Instrumenten und Apparaten hatte), anstellen wollte! Diese letztere, seltsame Erklärung gab er erst vor den Assisen ab. Zum Eingeständniß, daß er nicht im boulogner Hölzchen spaziert sei, wie er früher hartnäckig behauptet, sondern nach Paris gefahren und dort Gift gekauft, war er, wie gesagt ist, gebracht worden, nachdem er sich deshalb gegen den Mitgefangenen Goupil verrathen hatte! Er erklärte, nur wegen des Verdachtes, der sich gegen ihn erheben könne, habe er die Fahrt nach Paris verschwiegen. Aus dem nahen Boulogne habe er das Gift nicht geholt, weil er nicht gewußt, daß dort eine Apotheke sei. Zur Entschuldigung, weshalb er die Aussage erst jetzt mache, führte er etwas noch Merkwürdigeres an: Ballet, der kranke August, habe verlangt, mit ihm an den Cadavern der vergifteten Thiere zu experimentiren, und da das seinem Herzen keine Ehre gemacht, habe er es bis da verschwiegen! Bei zwei verschiedenen Apothekern, erklärte Castaing, sei er nur um deshalb gewesen, weil er sich zuerst nur Morphium (bei Chevalier) geben lassen; auf dem Rückwege erst sei ihm eingefallen, auch Emeticum zu kaufen, worauf er bei Robin eingetreten wäre. Ihm ward nachgewiesen, daß er früher die umgekehrte Ordnung angegeben. Ebensowenig wußte er eine genügende Erklärung dafür, weshalb er nicht in seiner Eigenschaft als Arzt das Gift gefordert, sondern sich für einen Commissionair ausgegeben? Von dem essigsauren Morphium, was er in seiner Wohnung vorräthig gehabt, hätte er um deswillen nicht geholt, weil gerade sein Bruder dort zum Besuch gewesen und dies ein sehr langes Verweilen veranlaßt haben würde. Fortwährend behauptete er, nach seiner Rückkehr nach St. Cloud warme Milch gefordert zu haben; ein Bedienter habe sie eingegossen und er selbst davon getrunken. August habe darauf nach dem Genuß sich verschiedene Mal übergeben, und dabei Galle und etwas Schwarzes ausgeworfen. Die Ausleerungen wegzugießen , habe er nicht befohlen, sondern nur sie zu entfernen. Nachher sei er selbst hinausgegangen, um nach einem Arzt zu fragen, und habe bei dieser Gelegenheit die Substanzen (das Morphium in einer Flasche; wozu er die Hälfte des Emeticums geschüttet haben will) in den Abtritt geworfen, weil er überlegt, »wie sonderbar die Umstände zusammenträfen«. Bei der gründlichsten Nachsuchung hat man diese Flasche indeß nicht gefunden. Auf die Frage, wie er zu solchen bösen Ahnungen gekommen, da damals noch Niemand an eine Vergiftung denken können, erwiderte er: »Der beste Kopf bedenkt im Andrange so trauriger Umstände nicht Alles.« Der Arzt Pigache hatte bei seinem ersten Besuche Limonade und Blähungen des Leibes verschrieben; Castaing hatte sie nicht angewandt, weil August angeblich nur Zuckerwasser trinken wollen. Pigache wollte später mit einem zweiten Aderlaß fortschreiten. Castaing behauptete aber, der Arzt selbst habe gesagt, er befürchte, daß der Kranke dabei seinen Geist aufgeben könne; worauf er nur erwidert: die Sache sei delicat, und er wage nicht, ihm einen Rath zu ertheilen. Er mußte einräumen, später zu ihm gesagt zu haben: es werde sich kein Arzt aus Paris nach St. Cloud bemühen, besonders für eine ganz unbekannte Person. Einst darüber von den Richtern zur Rede gestellt, warum er in dringender Gefahr sich nicht selbst nach Paris begeben, da es ihm leichter geworden wäre, einen berühmten Arzt zur Reise nach St. Cloud zu bewegen, entschuldigte er sich damit, daß er den Kranken nicht verlassen wollen. Man erwiderte ihm, daß er mit seinem Fortgehen sonst nicht so gewissenhaft gewesen. Er wußte darauf nichts Anderes zu erwidern, als daß er die Ueberzeugung gehabt, es werde kein Arzt mit ihm gehen. Castaing wollte anfänglich die Krankheit August's allerdings für eine Art Cholera angesehen haben; später glaubte er, daß das Gehirn afficirt sei. Möglich sei, daß die ziemlich ernsthafte Unannehmlichkeit, die er mit Demoiselle Percillie gehabt, und die Notwendigkeit einer Trennung von ihr einen entschiedenen Einfluß auf seine Krankheit geübt habe. In den übrigen Umständen weicht Castaing's Aussage vor den Assisen nur unerheblich und mit den oben bemerkten Variationen von dem Bericht der Anklage ab. Neu ergab sich aus seiner Aussage, daß er mit dem Gift schon auf dem Rückwege eine Mischung vorgenommen hatte. Befragt, weshalb er damit nicht bis zur Ankunft in den Gasthof gewartet, lautete seine Antwort, er sei zu begierig gewesen, die Wirkung zu sehen, welche die Mischung beider Substanzen hervorbringen würde. Auch die vielen über die Vorfälle in St. Cloud vernommenen Zeugen brachten nichts an den Tag, was noch mehr Licht auf die Schattenseite werfen konnte, insofern es dessen überhaupt nach dem Ermittelten und schon Eingeräumten bedurft hätte. Man ging bis auf die kleinsten Details zurück und bis auf solche Zeiterinnerungen über Stunde und Minute dieser und jener gleichgültigen Handlung, wo das Gedächtniß unmöglich noch treu sein kann. Aber wäre es auch treu gewesen, so konnte kaum mehr ermittelt werden, als schon in der Verbindung aller Indicien vorlag, insofern nicht Jemand den Angeschuldigten im Augenblick selbst belauschte, wo er das Giftpulver ins Glas schüttete; ein Fall, der vielleicht noch bei keiner Criminalgeschichte sich ereignete. Die sehr vollständige und zusammenhängende Deposition des Arztes Pigache ist insofern noch beachtenswerth, als derselbe bei seinen ersteren Besuchen am Sonnabend (31. Mai) wenig Gefährliches in August's Zustand entdeckt haben will. Er gab ihm nur Beruhigungsmittel und widersetzte sich allein um deswillen seinem Verlangen, nach Paris zurückgeschafft zu werden, weil er sehr stark ausdünste. Auch Castaing hatte ihm erklärt, daß er keine Gefahr in dem Zustande sehe. Beiläufig bemerkte übrigens Pigache, daß er von Anfang an geschlossen, daß Castaing's medicinische Kenntniß nicht weit her wäre, weil er zuerst die Krankheit für einen Choleraanfall gehalten. Als er Abends um 11 Uhr wiedergerufen wurde, mit dem Bemerken, daß man glaube, der Kranke werde die Nacht nicht überleben, und er ihn in einem völlig veränderten furchtbaren Zustande fand, erklärte Castaing, derselbe sei sogleich nach dem von Pigache ihm verordneten Tranke eingetreten. Der Trank konnte die Wirkung nicht verursacht haben, wie die Zersetzung des Restes schon herausstellte. Jetzt drang Pigache darauf, Aerzte aus Paris zu berufen; Castaing aber erwiderte, das Schreiben sei unnütz, denn kein Arzt werde auf sein Schreiben allein kommen. Er ließ August darauf zur Ader, was dem Kranken anscheinend Erleichterung verschaffte; aber auf Castaing's Anlaß unterblieb der zweite Aderlaß. Pigache schrieb darauf selbst an die pariser Aerzte Pelletan und Cloquet, von denen der Erstere am nächsten Morgen gegen 7 Uhr ankam, und machte demnächst dem Maire von St. Cloud von dem Vorfalle Anzeige, weil ihm die Krankheit keine gewöhnliche schien, eine Anzeige daher nöthig wurde und – Castaing ihm gesagt, daß er August 's Universalerbe sei. Wann? vermißt man in Pigache's Aussage. Für Castaing scheint zum Theil in Pigache's Aussage der Umstand zu sprechen, daß auch der St. Clouder Arzt bis zum Abend des Sonnabend die Krankheit für nicht gefährlich hielt, sich deshalb auch nicht wunderte, daß Castaing, als Arzt, am Morgen die Ausleerungen ohne Untersuchung fortgießen ließ. Castaing hatte sich das Recept des Trankes, welchen Pigache verordnet, aus der Apotheke zurückholen lassen und es in seiner Brieftasche verwahrt, was gegen das gewöhnliche Verfahren ist. Castaing erklärte, es sei geschehen, um zu wissen, wie der Trank eingegeben werde. Der Richter stellte aber die Vermuthung auf, es sei geschehen, um später, wenn Verdacht gegen ihn entstände, sich damit zu rechtfertigen, daß er den Kranken nicht behandelt habe. Castaing erwiderte, daß es für den bekannten Umstand dieses schriftlichen Beweises nicht bedurft hätte. Nach jenem Tranke erfolgten die ersten lebensgefährlichen Krankheitsanfälle. Recept und die Reste des Trankes haben aber ergeben, daß es ein ganz unschuldiges Medicament war; ja der Apotheker, der ihn bereitet, gestand sogar ein, den einen Gran essigsauren Morphiums, welchen Pigache verordnet, nicht beigemischt zu haben, weil der Stoff zufällig in der Apotheke fehlte. Nun aber erwuchs der Verdacht, ob nicht Castaing zweierlei Tränke in der Apotheke machen lassen, den schädlichen gebraucht und späterhin bei Seite practicirt, den echten und unschädlichen aber zurückgelassen habe? zumal da der Apotheker von zwei Recepten des Dr. Pigache spricht, von denen dieser aber nichts weiß. Indessen ist dieser Verdacht, für den weiter keine Beweismittel vorliegen, unerörtert geblieben. Mit ermüdender Weitläufigkeit hat man untersucht, wer den Glühwein gefordert, wer die Milch eingegossen, wie viel Castaing von jenem, wie viel er von dieser mit getrunken, ob der Kranke gesagt, der Wein schmecke sauer oder bitter , ob er sich in einem Waschbecken oder Nachtgeschirr erbrochen, ob der Tisch zu weit vom Bett gestanden, daß August die Milch nicht selbst abreichen können, oder umgekehrt; Umstände, die trotz der vielen darüber vernommenen Personen aus dem Wirthshause, nicht zur Evidenz zu ermitteln waren, auf die bei der Lage der Dinge aber auch schwerlich viel ankömmt. Nur über den bedingungsweise erheblichen Umstand, daß nicht allein Castaing, sondern auch eine dritte Person, mit von dem Glühwein getrunken, erscheint das Zeugniß der Magd Maria Hebert aus dem Wirthshause nicht unwichtig. Sie war es, die Castaing zu dem kranken Bedienten hinauf geladen und geführt hatte. Nachdem Castaing wieder hinuntergegangen war, sagt sie wörtlich: »Kurze Zeit darauf ging ich gleichfalls hinunter und trat in das Zimmer, wo beide Herren waren. Herr Ballet sagte zu mir, sein Wein sei sauer, ich erwiderte darauf, es thue mir leid. »Kosten Sie zum Spaß davon,« entgegnete er, und gab mir ein wenig zu trinken. Ich kostete ihn und habe ihn in der That sauer gefunden. Herr Castaing sagte: »Oh, ich werde ihn schon trinken.« »Wahrhaftig, ich glaube es wohl, erwiderte der Andere, Du trinkst Alles.« Herr Castaing warf noch ein Stück Zucker hinein, und trank in der That den Wein. – Der Präsident. Worin befand sich der Wein, den Ihr gekostet habt? A. In Herrn Ballet's Glase.« Die Magd ist davon nicht krank geworden. Ob und welche Taschenspielerkünste dabei obgewaltet, ist nicht ermittelt. Aufs bestimmteste ist dagegen die Giftankaufgeschichte am frühen Morgen des Sonnabend dargethan durch die Aussagen der Apotheker und ihrer Lehrlinge, und dieser für den Beweis höchst wichtige Punkt, im Wesentlichen in den Zeugenaussagen wie in den Eingeständnissen übereinstimmend, darf als vollständig ermittelt angesehen werden. Einige Widersprüche Castaing's über Nebendinge, als die Zeit, und in welcher Ordnung er die zwei Apotheken besucht, an sich unerheblich, kommen dabei nur insofern in Betracht, als sie sein ängstliches Bestreben, etwas wenigstens von der ihm furchtbaren Wahrheit zu verdrehen, bekunden. Psychologisch merkwürdig erscheint uns dabei nur ein Umstand, den Robin's Lehrling Audebert bekundet: Für die 12 Gran Emeticum forderte er 12 Sous. Castaing meinte, das scheine ihm zu theuer, er studire selbst Medicin, und bot nur 6 Sous. Der Apotheker nahm die 6 Sous und war zufrieden! Ein Giftmischer, der Jemand vergiften will, um ein Vermögen von 300.000 Francs zu erben, dürfte nicht, beim Ankauf von Gift zu dem Behuf, um 6 Sous dingen. Aber der Franzose dingt immer, und möglich ist, daß er gedungen, um gerade den verdächtigen Schein von sich abzuwenden. Auch ist durch sein Eingeständniß erwiesen, daß Castaing das Recept zum Gift erst auf dem Wege nach Paris, oder dort selbst, und mit Bleistift, geschrieben hat. Warum nicht schon im Wirthshause zu St. Cloud, wenn es eine unschuldige Sache galt, wenigstens eine, die er vor seinem kranken Freunde nicht zu verbergen hatte. Warum hat er solche Eil, die beiden Substanzen schon auf dem Rückwege zu mischen, wo es unbequem war, wo er so leicht etwas verschütten konnte! Das ließ sich weit besser bei der Rückkunft im Zimmer bewerkstelligen. Er stieg aus dem gemietheten Cabriolet schon vor St. Cloud aus, wahrscheinlich, um nicht im Wirthshaus als mit einem pariser Wagen ankommend, gesehen zu werden, und verrichtete hierauf auf offener Straße die Mischung! Desgleichen geben die Zeugenaussagen auch darüber ein genügendes Licht, daß Castaing später mehre Versuche gemacht, gerade dieses Factum, als das für ihn gefährlichste, in Verborgenheit zu lassen und zu begraben; es wäre indeß überflüssig, alle Zeugenaussagen hierüber aufzuführen. Der Angeschuldigte hat nicht allein den Giftankauf bekannt, sondern auch sein Bewußtsein ausgesprochen, daß ihn dieser Umstand graviren müsse, und daß er nur deshalb eine natürliche Scheu und Besorgniß vor der Bekanntwerdung desselben von Anfang an hegte. Ist dies principaliter zugegeben, so sind die Anstrengungen, die Thatsache zu verheimlichen, in der Natur der Sache, und ließen sich sogar für den Fall, daß er unschuldig sei, rechtfertigen. Einen bösen Schein von sich abwenden wollen, ist an und für sich noch kein Verbrechen. Noch ist des Arztes Pelletan Aussage von einigen erheblichen Momenten. Er war am Morgen angekommen, und nach einigen vergeblichen Versuchen war August in seiner Gegenwart gestorben. Pelletan hielt mit Pigache und Castaing besondere Conferenzen, und sagt nun wörtlich: »Ich wußte, daß Castaing bei der Erbfolge Ballet's interessirte; ich hatte gesehen, wie niedergeschlagen er war, wie er heiße Thränen vergoß, als er mir erzählte, wie er zur Beerbung des August Ballet gekommen sei. Ich rief damals aus: Sie sind in einer schrecklichen Lage; Sie kommen mit Ihrem Freunde in St. Cloud an, um einige Tage hier zuzubringen, Sie sind Arzt, sein Erbe und er stirbt; die Symptome der Krankheit haben etwas Außerordentliches, alles Dieses ist für Sie entsetzlich,« Castaing erwiderte: »Es ist wahr, ich habe nicht hieran gedacht; Sie glauben also, daß man mich in Verdacht nehmen könnte?« Hierauf setzte ich ihm auseinander, daß man die Vorsicht gebrauchen müsse, sich von der Ursache des Todes Gewißheit zu verschaffen. Ich sagte ihm, Pigache und ich würden anzeigen, daß die Öffnung des Leichnams geschehen müsse. Castaing rief: »Ach, damit erzeigen Sie mir einen großen Dienst; Sie werden wie ein Vater an mir handeln, wenn Sie die Öffnung veranlassen.« Hinsichts der Obduction bemerkt noch Pelletan, daß ihm die dabei wahrgenommenen Symptome nicht gerade den Verdacht einer Vergiftung erregt hätten, sondern vielmehr Das, was man ihm erzählt hatte. Endlich ist durch die Zeugnisse der Gendarmen und anderer Personen ermittelt, daß Castaing die größte Unruhe und Besorgnis bald nach seiner Verhaftung verrathen hat, und es ihm besonders darum zu thun war, zu erfahren, was das Resultat der Obduction gewesen? Den Arzt Pelletan fragte er namentlich: ob er etwas gefunden, was ihn verantwortlich machen könne? worauf dieser ihn beruhigte: er habe nichts gefunden, was ihn graviren könne. Die wichtige Frage: Ist August Ballet an ihm beigebrachtem Gifte verstorben? wurde durch das Gutachten der Aerzte kaum zu einer größern Bestimmtheit gebracht, als es mit der schwierigern Frage, ob auch Hippolyt daran gestorben? der Fall war. Einiger Zwist der Aerzte belebte die Verhandlungen darüber, der indessen nur als ein schwaches Vorspiel der Kämpfe erscheint, welche im Proceß Lafarge erhoben und bis heute noch nicht zur Erledigung gekommen sind Man lese darüber die gehaltvolle, für Richter und Ärzte gleich wichtige Schrift nach: »Die Memoiren der Lafarge«. Für Richter und Ärzte. Ein Beitrag zur Gesetzesrevision. Von A. v. Oppen. Königl. Preuß. Geh. Ob. Revisions-Rath (vorm. Landgerichtspräsident zu Köln). Berlin. Buchhandl. d. Berl. Lesecabinets. 1842. . L'Herminier glaubte, daß die Ursachen des Todes ebenso gut in einer Krankheit, als im Genuß eines Giftes gesucht werden könnten; denn die Vergiftung sei nichts Anderes, als eine Krankheit, welche sich nur schneller, und mit unmittelbaren Wirkungen entwickelt, als eine andere natürliche Krankheit. Die im Magen entdeckte Entzündung könne gleichfalls die Folge einer fauligen Gährung sein, welche bei der Jahreszeit, wo die Obduction vorgenommen worden, schneller vorschreitet. Die im Magen gefundenen rothen Flecke wären vielleicht auch eine Folge der Congestion des Gehirns. Die Ausdehnung der Hirnhaut könne überdies die Folge einer Krankheit sein, welche sonst unter dem Namen des bösartigen Fiebers bekannt ist. – Übrigens sei damit, daß die Analyse nicht die Gegenwart einer giftigen Substanz constatire, doch nicht erwiesen, daß solche nicht vorhanden gewesen sei. Laennec erklärte dagegen, wenn er Zeuge der letzten Augenblicke des Todten gewesen, so würde er eine Vergiftung geargwohnt und die Oeffnung des Leichnams ihn darin bestärkt haben. Auch entkräfte die Obductionsverhandlung diese seine Ansicht nicht im geringsten. Beiläufig erklärte dieser Zeuge und Sachverständige, daß, als der Angeklagte bei ihm Klinik gehört, derselbe Gelegenheit gehabt, seine, des Professors, Operationen zu sehen, welche die Anwendung des essigsauren Morphiums zum Gegenstand hatten. Übrigens sei Castaing in seinen Studien sehr unglücklich gewesen. Nur in der ersten Prüfung hätte er das Zeugniß der Mittelmäßigkeit erhalten, in allen folgenden habe er sehr schlecht bestanden. Nach seinem Probecursus in den Hospitälern habe man ihm dort erklärt, daß Castaing nichts nützen könne, da er nicht unterrichtet genug sei. Dies geschah noch im Jahre 1822, wobei der Generaladvocat bemerkte, daß man auch in allen seinen Briefen grobe orthographische Fehler bemerke. Besonders umständlich ließ sich aus und wurde befragt der berühmte Orfila . Er gab aber mehr eine Abhandlung über die Gifte im Allgemeinen, als daß er sich mit entschiedener Bestimmtheit über den vorliegenden Fall aussprach. Auch er war Castaing's Lehrer gewesen. Die in der Verhandlung aufgeführten Erscheinungen könnten sich, seiner Ansicht nach, wenn nicht im Ganzen, doch in ihren einzelnen Theilen auf eine Krankheit beziehen, welche man das bösartige Wechselfieber nennt. Bei gewissen Fiebern dieser Gattung habe man sogar Symptome bemerkt, welche einer Wuth nahe kommen, deren Gift man in die Classe der gewöhnlichen Gifte stelle. Solche Symptome oder Gifte habe man bei wasserscheuen Personen bemerkt, d. h. solchen, denen die Wasserscheu durch kein Thier beigebracht worden. Sie wären lediglich die Wirkungen des bösartigen Fiebers gewesen. Aus den Beobachtungen, wie sie in den Verhandlungen vorgetragen wären, könne er mithin nicht folgern, daß eine Vergiftung stattgefunden habe. Ebenso schwer sei aber auch die Entscheidung darüber, daß keine Vergiftung stattgefunden habe. Auf die Frage: Ob vegetabilische Gifte keine Spuren zurückließen, entgegnete Orfila: Man irre , wenn man dies als Grundsatz aufstelle. Wenn das Gift auch in den Organen, welche solches aufgenommen, d. h. in den Verdauungswegen, keine solche zurücklasse, so hinterlasse es doch in andern Theilen Spuren. Blausäure hinterlasse z. B. nichts im Magen; seine Gegenwart spreche sich aber bei den Lungen und im Gehirn aus. Das Verbrechen könne also nicht so leicht, wie wol Einige glaubten, dem Auge entgehen; denn Wirkungen, wie sie in den Obductionsverhandlungen bemerkt worden, könnten allerdings durch essigsaures Morphium, aber auch durch jedes andere Gift herbeigeführt, sie könnten aber ebenso gut das Resultat einer natürlichen Krankheit sein. Wenn man ihm die Ejectionen des Magens und die Flüssigkeit, welche im Magen vorgefunden worden, vorgezeigt hätte, würde er dem Gerichte bestimmtere Beweise haben liefern können, ob Spuren von essigsaurem Morphium dagewesen. Denn durch eine sorgfältige Analyse würde er leicht einen halben Gran essigsaures Morphium in einer Pinte Flüssigkeit entdecken. Vor zwei bis drei Jahren sei man freilich allgemein im Irrthum gewesen, daß gewisse vegetabilische Gifte keine solche Spuren zurückließen, die von den Symptomen anderer Krankheiten zu unterscheiden wären, selbst die gerichtliche Arzneikunde hätte diesen Grundsatz angenommen; bei den jetzigen Fortschritten der Chemie sei es aber beinahe so leicht, die Spuren vegetabilischer Gifte als die der mineralischen zu entdecken. Der berühmte Chemiker Vauquelin sprach sich beinahe ebenso aus. Der Apotheker Frémery hatte in August's Magen und den Substanzen darin kein Gift gefunden. Der Arzt Balzik aus Sèvres, welcher der Obduction beigewohnt, erklärte, er habe nichts bemerkt, was die Vermuthung bestärkte, daß die betreffenden Zufälle durch vegetabilisches Gift verursacht seien, könne aber nicht bestreiten, daß ein vegetabilisches Gift gleiche Wirkungen hervorbringe. Der Arzt Pelletan , dessen Aussage über seine persönliche Betheiligung und Ansichten bei und nach der Obduction wir schon kennen, äußerte sich noch auf specielles Befragen: daß jene Symptome sich auch bei natürlichen Krankheiten einstellen könnten, aber schon der Umstand, daß sie selten vorkommen, hätte seine Aufmerksamkeit rege gemacht. Die im Magen bemerkte Entzündung könne allerdings von Gift herrühren, aber sie sei so unbedeutend gewesen, daß man sie gewöhnlich auch bei solchen Individuen antreffe, welche an einer gewöhnlichen Krankheit gestorben waren. Angenommen, daß August essigsaures Morphium gegeben worden, so könne man sehr leicht noch nach 24 Stunden Spuren davon bemerken. – Besonders auffällig, erklärte er in einer andern Sitzung, sei ihm die aufgedunsene Schleimhaut des Magens gewesen, als wenn man durch einen Blasebalg Luft hineingebracht hätte. Wiewol er es noch nie gesehen, so hätten seine Collegen ihn doch versichert, daß ihnen diese Erscheinung schon oft aufgestoßen sei. Alle diese Erklärungen verschafften den Richtern die Gewißheit nicht, nach der sie verlangten. Man wollte den Beweis nun auf andere Weise führen. Der Arzt Laennec ward noch einmal vorgefordert und ihm folgende Frage gestellt: Ein Mann von 25 Jahren, welcher in der Regel vollkommen gesund war, trank eines Abends Glühwein, in welchen man Citrone und so viel essigsaures Morphium gethan hatte, als nöthig ist, den Tod oder eine bedeutende Unordnung in der animalischen Verrichtung hervorzubringen. Am andern Tage, gegen 9 Uhr Vormittags, trinkt er Milch, in welche man gleichfalls essigsaures Morphium gemischt hatte. Gegen 10 Uhr Abends gibt man ihm einen Trank ein, in welchen wiederum essigsaures Morphium gethan war. Der Gerichtshof wünscht die wahrscheinlichen Folgen von dem Genuß dieser verschiedenen Substanzen zu erfahren. Laennec erklärte, daß das essigsaure Morphium eine neuerdings erst erfundene Substanz sei, deren Wirkungen man erst an Thieren versucht, woraus sich aber nicht auf dieselben, oder ähnliche, bei Menschen schließen lasse. Uebrigens müsse er glauben, daß die Folgen einer Mischung, wie die angegebenen, fürchterlich sein, und unausbleiblich und zuerst ein starkes Erbrechen hervorbringen müßten. Jedoch würden sie immer verschieden sein, je nach Alter und Constitution. Auch hingen sie oft von Zufälligkeiten ab. Ein Gran Emeticum, welches im Körper zurückbliebe, könne wirken, wohingegen Jemand 10 Gran desselben ohne Gefahr verschlucken könne, wenn gleich nach dem Eingeben schnelles Erbrechen folge. Auf diese Weise könne durch Erbrechungen auch der Tod verzögert werden. Der hochbejahrte Professor Chaussier , der als Sachverständiger zur Prüfung der Obductionsberichte und der verschiedenen entdeckten Substanzen hinzugezogen war, erklärte, daß man im Magen des Todten nur einen geringen Reiz gefunden, aber keine Spur eines mineralischen oder vegetabilischen Giftes . Selbst wenn man eine bedeutende Entzündung wahrgenommen hätte, könne man hierin kein Zeichen einer Vergiftung suchen, wie er aus einigen Beispielen nachwies, wo von Gift keine Rede gewesen wäre. Er halte es auch nicht für möglich, daß der Zustand des Magens, wie er bei der Leichenöffnung befunden worden, durch ein vegetabilisches Gift veranlaßt sei; denn die Wirkung des Giftes müsse sich über die ganze Oberfläche des Magens verbreiten. Allerdings könne die Wirkung gewisser vegetabilischer Gifte in den Umlauf des Blutes übergehen, wie ein jedes Gift dahin führen kann, aber dies erfordere Zeit und ziemlich lange Zeit. Zugeben mußte aber auch Chaussier, daß, wenn,das Gift ausgeworfen sei, keine Spur davon zurückbleibe . Befragt, ob das Gift, im Fall Erbrechungen stattgefunden hätten, dennoch den Tod veranlassen könne, entgegnete er: das Gift könne zum größten Theil mit den Ejectionen verbunden sein, davon sei aber dasjenige, was im Magen zurückbleibe, mit einer schleimigen Substanz umgeben, welche seine Wirkung hindere. Der Zustand des Gehirns, wie er ihn beim Todten gefunden, stehe in keiner Verbindung mit denjenigen Zufällen, welche das Gift hervorbringe, sie schienen ihm vielmehr dieselben zu sein, welche den Blutandrang nach dem Kopfe verursachen. August Ballet's Pupille sei zusammengezogen gefunden worden, aber bei den an narkotischen Giften Verstorbenen müsse sie ungemein erweitert sein. Das essigsaure Morphium müsse aber gerade diese Wirkung hervorbringen, weil es narkotischer Natur sei. Der alte Chaussier trat, wie es scheint, mit großer Heftigkeit als Defensionszeuge auf, und schloß mehrmals seine Aussage mit einem ceterum censeo , nämlich dem: primum corpus delicti constare debet . Er mußte vom Präsidenten ebenso oft auf seine Stellung zurückgewiesen werden, die ihm nicht gestatte, Schlüsse zu ziehen, welche über seine Fachwissenschaft hinausgingen. Magendie bekundete, im Gegensatz zu Chaussier, daß die Absorbirung des Giftes im Kreislauf des Blutes binnen 12 Stunden erfolgen könne. Doch verneinte er die Frage eines Geschworenen: Ob ein narkotisches Gift, wenn es bereits zu wirken angefangen, mehre Stunden hindurch zu arbeiten aufhören und dann doch noch den Tod herbeiführen könne? Worauf der Generaladvocat bemerkte, daß, wenn auch wirklich Erbrechungen stattgefunden hätten, hinterher aber andere Dosen Gift eingegeben wären, man unmöglich bestimmen könne, welchen Gang die Krankheit nehmen müsse. Wie wir bereits angedeutet, entbehrt dieser berühmte Proceß des theatralischen Interesses, wie der der Lafarge, La Roncieres, der Mörder des Fualdes u. A. Nur die in Krepp und schwarze Schleier verhüllte Trauergestalt der Halbschwester beider vergifteten Brüder wurde vorgeführt, um auf Publicum und Geschworene einen erschütternden Eindruck zu machen. Unter allen Zeugen war nur eine, welche durch Anmuth und Toilettenkünste dem langweiligen Trauerspiele vielleicht einen Reiz gab, die Schauspielerin Percillie; aber auch dieser scheint von gewöhnlicherer Art gewesen zu sein, als den eine Manson, Morel und Lafarge den Neugierigen gewährte. Keine vornehmen Personen saßen auf den Bänken der Ankläger und des Verklagten, und Castaing erscheint sonach als wie verlassen und aufgegeben von seiner eignen Familie. Dennoch war das Drama belebt, und die Advocaten der obrigkeitlichen Gewalt, der Civilpartei und die des Angeschuldigten, fochten mit Wärme und Eifer in diesem – wichtigen Processe. Denn wichtig ist er, einer der wichtigsten in der Geschichte der französischen Criminalistik, nicht wegen der Complicirtheit des Verbrechens, sondern weil es sich um eine Verurtheilung allein auf nähere oder entferntere Verdachtsgründe begründet und ohne Das handelte, was man bis da das corpus delicti genannt hatte. Der Proceß spielt zugleich, große, neue Fragen anregend, in das Gebiet der ärztlichen Arzneikunde über, wo er seiner Zeit auch viele Federn in Bewegung gesetzt hat. Vertheidiger und Ankläger gingen noch einmal, in Wechselreden, die ganze Geschichtserzählung, kürzer, länger, je wie sie zu ihrem Zwecke paßte, durch; jene malten mit düstern Bildern das Entsetzliche der dreifachen Missethat und forderten die Geschworenen auf, wenn ihre Ueberzeugung damit einstimme, die Welt von einem Missethäter zu befreien, der in der Geschichte seines Gleichen suche. Diese malten das fürchterliche Schicksal eines Unglücklichen und seiner Familie, den Verdachtsgründe erdrückten, die doch nicht zur Reife von Beweisen wurden, und riefen das Gewissen der Geschworenen auf, sich vor dem noch entsetzlicheren Loose zu bewahren, einen Unschuldigen nur auf Vermuthungen zu verdammen. Unsere Leser werden uns der Aufgabe überheben, die Reden der Befragten und Ankläger, wenn auch nur in gedrängtem Auszuge, wiederzugeben, wo wir schon so lange bei den Ermittelungen und Beweisen des Thatsächlichen verweilen mußten. Und dennoch ist die Sache von solcher Wichtigkeit und so verwickelt, daß eine kurze Uebersicht der Frage von dem beiderseitigen Standpunkte auch für unsere Aufgabe nothwendig scheint. Die Vertheidigung hat leichte Waffen an der Hand, wo es sich vor einem Gerichte um formelle Beweise handelt, wenigstens in den zwei Anklagen wegen Vergiftung. Weder Hippolyt noch August sind an Gift gestorben. In ihren Körpern ward keines gefunden. Die ersten Aerzte von Frankreich bekunden: daß sich die Symptome einer andern Krankheit vorfanden, in Folge deren der Tod dürfe erfolgt sein. Daß auch vegetabilisches Gift ähnliche Spuren zurücklasse, ist eine Sache für sich. Der Beweis ist nicht allein nicht geführt, daß die Brüder an Gift gestorben sind, sondern das Gutachten der namhaftesten unter diesen Aerzten geht dahin, daß man auch dieses Giftes Spuren, wäre es angewandt worden, hätte finden müssen. Man hat es nicht gefunden. Es fehlt also der Thatbestand des Verbrechens. Wo keine Vergiftung, ist auch Keiner, der vergiftet hat. Zum Ueberfluß ist der Sterbegrund in einer Krankheitsdisposition der ganzen Familie Ballet gegeben. Vater, Mutter, Oheim starben unerwartet schnell und in kurzer Zeit. Eine Lungen- und Halskrankheit erbte in der Familie fort, bei Hippolyt sichtlich; die Aerzte selbst sahen seinen gewissen Tod voraus. Nur um einige Monate kam er früher als sie gerechnet. Auch August, trotz seiner Vollblütigkeit und anscheinend gesundem Ansehen, warf oder glaubte Blut auszuwerfen, wie nicht der Angeschuldigte allein, sondern auch ganz unverdächtige Zeugen bekunden. Was noch bedenklicher als die Krankheitsdisposition selbst war, er glaubte an diese, er fühlte sie, er sah sich an der Bräune sterben, die seine Mutter hingerafft hatte. Eine solche lebhafte Einbildung, bei einem ausschweifenden Leben, bei Gewissensbissen vielleicht wegen eines Vergehens, kann schneller auf den Gesundheitszustand einwirken, als es sonst auf dem gewöhnlichen Wege der Natur zu geschehen pflegt. Das Gerücht sagte: Castaing hat den August vergiftet. Die Umstände schienen dafür zu sprechen. Das Gerücht wuchs. Wenn er den August vergiftet hat, so hat er den Hippolyt auch vergiftet; denn er starb an derselben Krankheit. Je fürchterlicher ein Verdacht ist, je abscheulicher das Verbrechen, um so leichter ist der moralische Sinn des Menschen gestimmt, an die Strafbarkeit des einmal Bezüchtigten zu glauben. Das Entsetzen über die That selbst verstärkt den schwankenden Beweis; der Abscheu wird noch stärker, weil es ein Arzt ist, der seine Patienten, seine Freunde soll vergiftet haben. Der Verdacht haftete. Nun arbeitete Alles daran, ihn noch mehr zu befestigen. Außerordentliche Anstrengungen, aus allen Winkeln Alles herbeizuschaffen, aus der Vergessenheit aufzuschaufeln, was die Person des Verdächtigen zu einem Menschen stempeln kann, der einer solchen That fähig ist. Weil er 600 Francs nicht zahlen können, weil er in einem Concubinat lebt, weil einige Lehrer gesagt, daß er nicht viel gelernt, weil sein Vater sich angeblich von ihm zurückgezogen, weil seine Mutter von abscheulichen Handlungen in einem Briefe vor langer Zeit gesprochen, darum ist er fähig zwei Freunde zu vergiften. Mit den 600 Francs aber hatte er für einen Freund gebürgt, aus reiner Gutherzigkeit; das Verhältnis zu seiner Geliebten verräth nur seine treue, uneigennützige Liebe, eine edle Seeleneinigung, die väterliche Sorge für seine Kinder. Er behandelt arme Kranke umsonst, er erwirbt sich durch Unterrichtgeben seinen Unterhalt, er studirt eifrig, Tag und Nacht, um dereinst in den Stand gesetzt zu sein, für die Familie zu sorgen. Er ist in keiner wirklichen Noth, denn seine Familie ist begütert, von der mehr zu nehmen nur sein Stolz vielleicht ihn hindert. Aber unter den Vorurtheilen, unter denen die Untersuchung angefangen, wird sie fortgesetzt. Er ist ein schlechter Mensch, sagt die allgemeine Stimme, und die Justiz glaubt es; in diesem Sinne wenigstens leitet sie die Untersuchung und verlangt Gegenbeweise, wo es ihre Pflicht gewesen wäre, zuerst wirkliche Beweise für seine Schlechtigkeit zu fordern. Die ganze Untersuchung ist müßig, nämlich die nach dem Verbrechen, so lange es zweifelhaft ist, ob das Verbrechen selbst begangen ist. Dies ist aber nicht allein zweifelhaft, sondern durch die wissenschaftlichen Gutachten eher das Gegentheil erwiesen. Dennoch untersucht man fort, weil, wenn man den Thäter gefunden, man vielleicht auch noch die That findet. Die Verteidigung aber ist in die übelste Lage gerückt, wie die Sachen hier stehen. Die Anklage muß Alles beweisen. Aber sie beweist mit Hypothesen, nimmt demnächst das Factum als existirend an und verlangt von der Vertheidigung die Führung des Gegenbeweises. Castaing soll den Hippolyt vergiftet haben, weil – die Lungenschwindsucht ähnliche Symptome zurückläßt, als die Vergiftung mit vegetabilischen Giften; weil Castaing sich damals mit dem Studium der vegetabilischen Gifte beschäftigte; weil, als er den kranken, von seiner Familie verlassenen Freund pflegte, er 4 Tage allein um ihn war; weil er der Schwester des Kranken sagte, sie solle nicht zu ihrem Bruder hineingehen, den ihr plötzliches Erscheinen aufregen könne; weil er endlich ihn schnell todt wünschte, damit er nicht das Duplicat eines Testamentes von ihm zurückfordere, mit dem er ein gutes Handelsgeschäft zu machen hoffte! Das die Gründe, die Beweise dafür, daß Castaing den Hippolyt vergiftet hat! Castaing soll auch den August vergiftet haben. Motiv? Weil August ein Testament gemacht und Castaing zum Universalerben eingesetzt hat. Er wollte früher zum Genuß kommen. Weshalb hat August den Castaing zum Erben eingesetzt? Weil Castaing ihm zur Vernichtung des brüderlichen Testamentes verholfen. Um diese That, aus der er freilich Vortheil gezogen, verachtete er ihn herzlich, scheute und mied ihn, aber – er setzte ihn doch zum Universalerben ein! Nicht mit kurzen Worten, aus denen der bittere Verdruß vorblickt, sondern »um ihm zu beweisen, daß er nie aufgehört habe, die zärtlichsten Gesinnungen für ihn zu hegen.« Wie faßt man den Gedanken, daß Jemand einen Dieb, einen Betrüger zum Universalerben einsetze? Vernichtet nicht das Testament und diese seine Ausdrücke allein schon alles Das, was von Zeugen über eine Misstimmung August's gegen Castaing ausgesagt und geschwatzt worden, und damit – auch den Grund? Das Testament soll antedatirt sein. Aus welchen Gründen? Weil August in einer spätern Zeit einmal im Theater zu einem jungen Menschen gesagt haben soll: er wolle ein Testament machen. Um deswillen soll ein Testament mit früherem Datum falsch sein! Welche Macht und welche Rücksicht könnten August bewogen haben, seinem eigenhändigen Testamente ein falsches Datum unterzusetzen? Dem Datum eines eigenhändigen Testamentes muß man Glauben beimessen, bis das Gegentheil evident erwiesen ist. Dies ließe sich nur darthun, wenn der Beweis geführt würde, daß August eine Gliederpuppe war, die Castaing nach Belieben umherführte. Es ist aber durch die eigenen, von der Anklage vorgerufenen Zeugen das Gegentheil erwiesen. Die Reise nach St. Cloud wird von der Anklage betrachtet etwa wie die eines Policeibeamten, der seinen Observaten zu gewissen Zwecken mit sich führt. Alles that Castaing, er nahm den Platz in der Landkutsche, er miethete, er verfügte und August war ein willenloses Wesen. So die Anklage; aber ihre Sache wäre es gewesen, die Beweise dafür zu führen, nicht die der Vertheidiger, das Gegentheil darzuthun, was von selbst präsumirt werden muß. August war, wie Alle bekunden, ein eigener, vielleicht eigensinniger, verschlossener Charakter. Er war zudem ein reicher Mann und Castaing, ohne Mittel, vielleicht ein intriguanter, aber ein obligater Freund. In solchen Verhältnissen pflegt der reiche Freund zu commandiren. So wenigstens ist der Welt Lauf. Nichts ist in der Reise verdächtig, wenigstens in sofern der Verdacht Castaing treffen soll; aber es ist etwas Geheimnißvolles dabei. August mochte einen Zweck haben, den er verbarg. Möglich, daß er mit seinem Heirathsproject zusammenhing, – es wird in den Verhandlungen angedeutet, daß er eine Partie mit einer Dame zu schließen beabsichtigte, welche 500,000 Francs im Vermögen besaß – daß es eine ernsthaftere Trennung von der ihm lästig gewordenen Percillie galt. So leicht konnte er sich von einer langjährigen Mitwisserin von so Vielem, was ihn betraf, nicht trennen. Angenommen, Castaing wollte August vergiften. Konnte er dies ungeschickter beginnen, als indem er mit ihm nach St. Cloud reiste und ihn dort sterben ließ, wo Niemand als er allein um ihn war, der Verdacht, wenn überhaupt einer entstand, also nothwendigerweise auf ihn allein zurückfallen mußte? Gerade diese Trennung, Absonderung war für ein solches Unternehmen gefährlich, was in dem geräuschvollen Paris sich viel eher ausführen und wo der Verdacht sich leichter ablenken ließ. Gab es da kein Gift, vielleicht ein langsam wirkendes, welches er ihm bei einem Frühstück beibrachte? Das Opfer konnte nachher noch viele andere Frühstücke und Mittagsessen einnehmen in Gesellschaft Anderer, die den Verdacht, wäre einer entstanden, mit dem Thäter getheilt, oder denselben von ihm abgewandt hätten! Die heimliche Rückkehr Castaing's nach Paris klingt verdächtig, noch verdächtiger sein Ankauf von Giften, und lächerlich und abgeschmackt war vor den Assisen der dafür angegebene Grund gefunden worden. Im Leben begegnet sich oft das Absurdeste und Barockste mit dem Ernstesten und Erhabensten. Ist es eine Unmöglichkeit, daß die Katzen und Hunde im Hause einen Lärm gemacht, den festere Schläfer als der Kranke nicht gehört, der seinen aufgeregten Nerven aber so empfindlich war, daß er, vielleicht halb in Fieberphantasien, in den Freund drang, ihm um Alles in der Welt die Thiere fortzuschaffen? Ist es so unerhört, daß ein junger Mann, ein angehender Arzt, den auch Phantasien aufregen, der schon längst und unschuldiger Weise mit dem Studium der Gifte und ihrer Wirkungen sich beschäftigte, plötzlich auf den Gedanken kam: Du willst an den lästigen Thieren Versuche mit deinem Gift machen, und so zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, dem Freunde einen Gefallen erweisen, und deine Kenntniß dabei erweitern? Verdächtig ist sein heimliches Benehmen, aber er wußte, daß man auch als Arzt nicht mit Gift spielen darf. Eine Vorsicht überkam ihn schon auf dem Hinwege; er ward noch besorgter in Paris selbst und auf dem Rückwege. Wenn Jemand, wie Castaing, mit dem Vorsatze schon längst umgegangen, einen Freund zu vergiften, so wird er auch alle Mittel dazu, alle Wege zu seiner Ehrenrettung im voraus wohl erwogen, jedenfalls aber wird er die nöthige Partie Gift dazu besorgt haben. Er mußte aus seinen Studien wissen, wie viel dazu gehörte, um einen einzigen, ganz in seine Gewalt gegebenen Menschen zu vergiften, und bei einer solchen Ruchlosigkeit und Prämeditation ließe sich eine solche Stümperei kaum denken, daß er nicht wenigstens etwas mehr für den Nothfall mitgenommen haben sollte. Aber nein, er hat sich verrechnet; es reicht nicht aus, und eiligst und schleunigst bricht er auf, um frisches Gift aus Paris zu holen. Auch daß er es nicht aus seiner Wohnung, wo es in Fülle war, sondern aus den Apotheken geholt, dient ihm zum Verderben. Doch nur dann, wenn er in den Apotheken seinen Namen verschwiegen hätte? Aber in der einen verbarg er sich persönlich nicht, in der andern gab er seinen Namen her. Um wie gefährlicher, wenn er denn doch in mordsüchtiger Absicht ausging, und an die mögliche Entdeckung dachte, dieser Ankauf, kaum mit halber Maske vorm Gesicht, als wenn er aus seiner Wohnung Vorrath geholt hätte, wo nur ein Bruder, oder solche nächste Blutsfreunde darum gewußt hätten, die in einer Criminalsache zu keinem Zeugnisse gegen ihn gezwungen werden konnten. Und um eine solche Erbschaft wohlfeiler zu gewinnen, handelt er mit dem Apothekerlehrling um 6 Sous und zieht sie ihm wirklich ab! Aber gesetzt er hatte Gift, mitgenommenes und gekauftes, und drei Substanzen wurden vergiftet: der Wein, die Milch und der Trank. – Von dem Weine trank Castaing und die Magd Hebert mit. Möglich, daß Castaing vor oder nachher ein Gegengift genommen, er trank also ohne Schaden; aber die Magd, die aus August's eigenem Glase trank, hat auch keine Spur von Uebelkeit gespürt, geschweige denn, daß sie erkrankt oder gestorben wäre. In der Milch soll August vorzugsweise vergiftet sein. Aber essigsaures Morphium oder Emeticum, in Milch aufgelöst, auch selbst in der kleinsten Quantität, geben derselben nach dem Gutachten der Aerzte (und Berryer hatte selbst einen Versuch gemacht) einen so bittern Geschmack, daß man es nicht aushalten kann. Wenn August schon im Glühwein, trotz des Zuckers und der Citrone, den bittern oder sauern Beigeschmack merkte, um wie mehr würde dies bei der Milch der Fall gewesen sein, und er trank sie aus ohne die geringste Aeußerung deshalb. Endlich war der Trank vergiftet, der aus der Apotheke kam. Aber er wurde von Castaing in Gegenwart des Negers eingeschenkt, der allen seinen Bewegungen folgte. Der Rest des Tranks ist bei der chemischen Untersuchung für ganz unschädlich erfunden. Nun erfindet die Anklage ein Duplicat dieses Trankes, eine Möglichkeit aus der blauen Luft geschöpft, da gar keine Beweise dafür vorliegen. Aber seine Verwirrung nachher, seine Angst, seine ängstlichen Erkundigungen nach dem Ausfall der Obduction, sein Ableugnen so vieler Thatsachen, die er nachmals einräumen muß! Wen ein solcher Verdacht, wen ein solches Stimmenmeer von Anschuldigungen, von finstern Blicken trifft, wer sich selbst eingestehen muß, daß das Zusammentreffen so vieler unglückseliger Umstände ihn verdächtigt, kann der nicht außer Fassung gerathen? Ja, in dieser Lage würde ein Jeder verwirrt sein, den nicht eine große Seele, ein völlig schuldloses Bewußtsein über die Geschicke dieses Lebens erhebt. Ein Solcher war Castaing nicht, es ist nie behauptet worden, daß er mehr war als ein gewöhnlicher Mensch, mit mittelmäßigen Fähigkeiten, vielleicht so mittelmäßig, daß er auch zu einer so raffinirten Schändlichkeit nicht fähig war. Dies wären die Gundzüge einer Vertheidigung, welche sich aus den Acten selbst ergibt. Sie ist nicht gerade so geführt worden, weder von Roussel noch von Berryer; doch berührten ihre umfangreichen, aber nicht von der Wärme der Überzeugung durchhauchten Reden die meisten der hier aufgeführten Punkte. Berryer sprach allerdings mit seinem bekannten Feuer (er war damals um 20 Jahre jünger als heut), aber es riß nicht hin. Wir glauben die Kälte einer andern Ueberzeugung durchschimmern zu sehen. Er schlug sich auf die Brust, er schilderte den Geschworenen den Jammer der Familie Castaing, die sich aus Scham und Schmerz nicht auf den Bänken gezeigt, die Thränen des unglücklichen Vaters, der ihn beschworen, ein Letztes aufzuwenden, um seinen Sohn und die Ehre der Familie zu retten, dessen beredter Schmerz ihn endlich selbst von der Güte der Sache überzeugt; aber nur der Schluß seiner Rede ist mehr als Declamation, er spricht ein gewichtiges Wort, das zum ernstesten Nachdenken auffordert: »Ein Gedanke stößt mir noch auf: Es könnte aber ein großes Verbrechen ungestraft bleiben. Doch, meine Herren, gibt es nicht noch ein anderes Gericht außer dem weltlichen? Ich glaube nicht, daß man ihn verurtheilen kann, und da ich mich nach Obigem in diesem Augenblick berufen fühle, Theil an Ihren Berathungen zu nehmen, werde ich Ihnen Das, was ein König von Frankreich, welcher ebenso weise als verständig und aufgeklärt war, zu der Obrigkeit in seinem Reiche sagte, in Erinnerung bringen: »Die Menschen müssen wissen, daß, wenn Gott ihnen nicht die vollständige Überzeugung eines Verbrechens gibt, dies ein Zeichen ist, daß sie darüber nicht richten sollen, daß Er die Entscheidung darüber seinem höchsten Richtelstuhle vorbehält.« Berryer wurde nach dieser Rede krank. Noch in derselben Sitzung, wo er gesprochen, und nachdem der Präsident Hardouin ein klares und vollständiges Resumé der Verhandlungen gegeben, traten die Geschworenen um 9 Uhr Abends am 17. November in ihr Berathungszimmer, und kehrten, nach zweistündiger Besprechung, um 11 Uhr zurück. Ihr Vorsteher sprach mit gerührter Stimme das Verdict aus. Auf die erste Frage in Betreff der Vergiftung des Hippolyt lautete es: »Nein, der Angeklagte ist nicht schuldig.« Auf die zweite wegen Unterschleif des Testaments: »Ja, der Angeklagte ist schuldig.« Auf die dritte, August Ballet's Vergiftung betreffend: »Ja, der Angeklagte ist schuldig.« Mit einer Stimmenmehrheit von 7 gegen 5. Gerichte, welche die formelle Beweisführung fordern, und deren Spruch auch vom Buchstaben des Gesetzes bedingt ist, würden anders erkannt haben. Ob besser oder gerechter? Die Frage berührt ein Thema, dessen Erörterung nicht hierher gehört. Wer das Maß der irdischen Gerechtigkeit nach dem von Berryer angeführten, wohl zu beherzigenden Ausspruch beschränken will, der mag allerdings einen Ausspruch bedauern, der nur auf Vermuthungen gebaut ist, aber Vermuthungen so dringender Art, ein solches Continuum von Verdachtsgründen, daß eine Überzeugung daraus entspringt, welche den Werth eines vollständigen Beweises aufwiegt. Wer aber der Gerechtigkeit dieser Welt das Recht zugesteht und von ihr als Pflicht fordert, daß sie das Verbrechen strafe, von dessen Wahrheit sie die feste moralische Überzeugung nach einer ernsten Prüfung gewonnen hat, der wird den Spruch der Geschworenen nicht tadeln können. Zur Zeit, als in Deutschland die Manie vorherrschte, alle Urtelssprüche der Geschworenen, besonders der französischen, einem tentamen rigorosum zu unterwerfen, zu bestimmten politischen Zwecken, hat man sich auch Mühe gegeben, diesen Fall als eine Abscheulichkeit und Barbarei, als einen neuen Justizmord darzustellen. Man hat eine schlechte Wahl getroffen. Wo sich nur beweisen ließ, daß deutsche, gelehrte Richter, weil das corpus delicti mangelte, in dem einen Punkte vielleicht auf vorläufige Freisprechung, im andern auf eine außerordentliche Strafe erkannt hätten, was wäre damit gewonnen, als was wir längst wissen, daß das Rechtsgefühl sich in verschiedenen Ländern verschieden äußert, daß die einen strengere Bedingungen fordern als die andern, um das äußerste Urtheil über einen Schuldigen zu fällen? Castaing 's Unschuld würde schwerlich irgend ein Gericht durch völlige Freisprechung erklärt haben. Die Vertheidigung berührt das zweite angeschuldigte Verbrechen, die Testamentsunterschlagung, fast nur beiläufig. Einerseits trat dieser Anklagepunkt, der als ein correctionelles Vergehen keine Todesstrafe nach sich zog, gegen die beiden Capitalverbrechen so in den Hintergrund, daß die Defensoren ihre ganze Kraft für diese beiden letzteren aufwandten; andererseits war dieser Punkt am schwersten anzugreifen, da so bestimmte, kaum widerlegbare Zeugnisse dafür sprachen. Wenn auch die Percillie, wegen ihrer Abneigung gegen Castaing, keinen unbedingten Glauben verdiente, so werden ihre Aussagen doch durch die der vielen andern Zeugen bekräftigt. August's eigner Brief aus dem Sterbehause mit der dringenden Foderung um schleunige Beschaffung der 100,000 Francs, und der vollständig geführte Nachweis, daß Castaing diese Summe wenige Tage nach Hippolyt's Tode besessen, ohne daß er seinerseits einen genügenden Titel zu deren Erwerbung nachweisen konnte, würden den Beweis seines Betruges vor jedem Civilgericht vollenden. Somit erscheint er als ein Mann, zu dem man sich schlimmer Dinge versehen kann, als ein Betrüger, der zu seinem Vortheil die feinsten Fäden der Intrigue anspinnt, der die Mitglieder einer wohlhabenden Familie gegen einander aufhetzt und versöhnt, je nachdem er davon Gewinn hofft. Auch August Ballet's Charakter ist im Grabe schwer verdächtigt. Auch er erscheint als ein Betrüger, der, vielleicht vom Bewußtsein seiner Schuld niedergedrückt und der letzten moralischen Kraft beraubt, zuweilen bereute und seine That durch sophistische Gründe vor sich selbst zu rechtfertigen suchte. Er verachtete, vielleicht haßte er den Mitwisser und Complicen seines Verbrechens, aber er war moralisch erschlafft. Aus freiem Willen wird, kann er den Complicen seines Frevels nicht zum Universalerben eingesetzt haben. Er that es, überredet, nach Drohungen, sehr möglicherweise auch in betrügerischer Absicht, um ihn zu beschwichtigen, und mit dem Vorsatz, nächstens durch ein zweites Testament das erste zu vernichten. Aber den er betrügen wollte, war klüger und rascher im Handeln. Ein Moment im Proceß ist nur gelegentlich, andeutungsweise berührt. August wollte nicht allein, sondern er hatte sich schon von der Percillie getrennt. Auch dazu, dies Verhältniß zu brechen, scheint er nicht allein die moralische Kraft gehabt zu haben. Nicht um einer neuen Liebschaft willen geschah es, sondern weil er eine reiche Heirath projectirte. Er bedurfte des stets willigen Castaing, um sich von der Percillie loszumachen. Trat Castaing damals vielleicht mit der Bedingung vor: Du mußt mich dafür in deinem Testamente zu deinem Erben ernennen? Was ist's weiter, nur für den möglichen Fall, daß du früher stürbest, nur um deiner – abgünstigen Halbschwester nicht deinen Reichthum zuzuwenden. Wenn du andern Sinnes wirst, heirathest, Kinder bekommst, kannst du ja in jedem Augenblick das Testament ändern, und aus mir, als Universalerben, einen Legaten, wie du willst, machen. Das sind nur entfernte Vermuthungen; aber näher liegt die andere: Castaing wollte heirathen; die nothwendige Folge war, daß er sein Testament umstoßen mußte. Und damit war für Castaing das Motiv gegeben – wenn es überhaupt noch eins bedurfte – dem zuvorzukommen. Wie beging er das Verbrechen? – Unter so groben, ihn verdächtigenden Umständen, daß sie eben in ihrer Grobheit auf der andern Seite zum Defensionalpunkte werden. Er lockte ihn an einen Ort, wo ein plötzlicher Tod den ersten Verdacht auf ihn lenken mußte. Er hatte sich nicht mit der gehörigen Portion Gift versehen, daß er nach Paris zurückkehren, neues kaufen und die Dosis noch in zwei verschiedenen Getränken ihm mischen mußte, bis er seinen Zweck erreichte! Das scheint kaum glaublich; aber auch um deshalb unmöglich? Das Factum des Giftankaufs unter den verdächtigsten Umständen ist da, noch gravirender für ihn, weil er Alles gethan, es abzuleugnen, zu verwischen. Der Gegenbeweis, daß er es zu unschuldigen Zwecken gekauft, ist von ihm nicht geführt; die Präsumtion spricht aus allen verwickelten Thatsachen gegen ihn. Endlich ist das Gift verschwunden, und an dem Orte, wo er es hingeworfen haben will, ist es nicht gefunden worden. Aber jener Umstand, daß er doch zu grob verfahren, würde nur dann für ihn sprechen, wenn man von ihm voraussetzen müßte, daß er in allen seinen Handlungen mit einer ganz besondern Klugheit verfahren wäre. Dies ist nicht der Fall. Der Ankläger sagt: er scheint rascher und geschickter im Begehen eines Verbrechens, als darin, sich aus den Schlingen, in die es ihn stürzte, herauszuziehen. Das Urtheil seiner Lehrer über ihn, daß er kein besonders befähigter Kopf gewesen, geht aus der Art seiner Vertheidigung hervor. Er schwankte von Anfang bis Ende. Ein kluger Kopf würde Das freiwillig eingeräumt haben, von dem er voraussah, daß es ohnedies an den Tag käme, um sich einige Glaubwürdigkeit für Das zu verschaffen, was er bestritt. Er aber leugnete Alles, was ihn graviren konnte, bis er, überführt, nicht mehr aus und ein wußte. Seine Entschuldigungsgründe dafür sind schwächlich. Das geheimnißvolle Benehmen, das er annahm, vermochte er nicht einmal zu einem gewissen Scheine von Wahrheit zu erheben. Er verwickelte sich in Widersprüche, und wollte sich der einfachsten Dinge nicht entsinnen. Wenn ihm sonnenklar bewiesen wurde, daß er ihrer sich entsinnen müsse, antwortete er in Hypothesen, es ist möglich, es kann sein. Freilich gebrauchte er nur die Waffen, die man gegen ihn brauchte, es war aber in Dingen, von denen der gewöhnlichste Mensch, der mittelmäßigste Kopf eine bestimmte Erinnerung bewahrt. Kein Zug von edler Größe, von Wahrhaftigkeit leuchtet aus seiner Vertheidigung vor. Seine Erschütterung, seine Angst, seine Benommenheit, seine Verwirrung in den ersten Augenblicken ließe sich durch das Entsetzen erklären. Auch ein ganz unschuldiger Mensch, wenn plötzlich ein solcher Verdacht, so ausgesprochen, so allgemein geglaubt, ihn trifft, könnte seine Besinnung verlieren und Allen umher für schuldig gelten. Aber diese Verwirrung und Befangenheit würde in den Gefangnißräumen der Ruhe weichen, und namentlich, wenn er, wie Castaing, sein Schicksal vor Augen sähe, würde das Bewußtsein der Unschuld endlich über alle diese Dämonen siegen, und er würde, wenn nicht, wie Bastide und Jaussion, zu keckem Trotz und bitterer Ironie, zu männlicher Festigkeit und Ergebung sich erheben. Aber dieses System des Ableugnens, des Zweifelns, das ihn immer mehr verdächtigte, schlängelt sich durch alle Verhöre vor den Assisen und seiner Vertheidigung hindurch. Castaing war kein ausgezeichnetes Talent und kein begabter Kopf. Auch er mochte in den Mitteln fehlen und, in eigner Verwirrung bei Ausübung der Greuelthat, seinem Verderben sich selbst überliefern. Aber ist der geübteste, schlaueste Verbrecher immer Herr über sich selbst? Verwirrt nicht oft, wie die Geschichte lehrt, der Herr der Herren die verwegensten, ruchlosesten und abgefeimtesten Verbrecher, daß sie einen schlauen, mit aller menschlichen Vorsicht vorbereiteten Plan durch eine grobe Dummheit selbst zu schanden machen, und das gewöhnlich im Augenblicke der Ausführung? Das ist die Hülfe von Oben, die Macht des Impulses, durch welche es den Regierenden möglich wird, zu regieren, wodurch aber eben so oft den Regierenden die Hülfe kommt gegen einen Druck, den sie nicht aushielten. Es ist das geistige Fluidum, welches die Geschichte lebendig erhält, und verhütet, daß sie nur ein großes Rechenexempel wird. Aber der Beweis steht doch nicht fest, daß August an Gift gestorben ist. Die Mehrzahl der Sachverstandigen ist nur darin einig, daß die Symptome eben so gut auf einen Tod deuten, veranlaßt durch vegetabilische Gifte, als auf einen in Folge der Lungenschwindsucht erfolgten. Die Anklage wendet den Satz um: Wäre August Ballet an Gift, nämlich an vegetabilischem, gestorben, so würden die Symptome sich gezeigt haben, welche bei der Leichenöffnung gefunden wurden. Wo ist das corpus delicti ? Hier mögen die Worte des Generaladvocaten v. Broé in seiner Rede nach dem Schlüsse der Assisen als Antwort dienen, mit denen wir uns, unter Abrechnung des declamatorischen Theils, nur einverstanden erklären können. »Was versteht man unter corpus delicti ? Wir, meine Herren, werden dies nicht definiren. Wir werden die Worte der höchsten richterlichen Autorität, die d'Aguesseau's, entlehnen, welcher es auf eine so angemessene und richtige Weise definirt. Was ist das corpus delicti ? fragt d'Aguesseau: Es ist nichts Anderes als das Delictum selbst . Was die Beweise des Delicts betrifft, so wechseln diese nach der Natur der Dinge ab; bald sind sie generell, bald speciell, bald materiell, bald accessorisch, bald direct, bald indirect; mit einem Worte, sie bilden das Ganze, welches einen rechtlichen Mann zur Ueberzeugung führt.– Wenn ein Act von einem öffentlichen Beamten nach allen gesetzlichen Formen mit richtigen Unterschriften vollzogen und gesetzlich bestätigt ist, dieser sich aber auf eine falsche Erklärung gründet, wie läßt sich in diesem Falle das corpus delicti constatiren? Der Beweis liegt nicht im Acte selbst; die falsche Erklärung kann nicht anders als durch Zeugen erwiesen werden; die Zeugen allein können beweisen, daß die Erklärung entweder betrügerischerweise niedergeschrieben und verlesen worden sei; in diesem Falle können die Beweise nicht materiell sein, sie liegen außerhalb des Actes. Nehmen wir an, daß Jemand vergiftet worden, der schon vor langer Zeit beerdigt ist. Es ist Gift bei dem Bette des Unglücklichen gefunden; dies und die Entdeckung einer Menge von Nebenumständen beweist, daß eine Vergiftung stattgefunden habe. Man gräbt den Leichnam wieder aus, findet aber nur verweste Reste; es ist unmöglich, Spuren von Gift zu erkennen. Man sage uns jetzt, ob die Vergiftung durch die Verwesung des Schlachtopfers verjährt ist. Ist es nicht einleuchtend, daß man in diesem Falle die Beweise des Verbrechens außerhalb des Leichnams suchen muß, daß wir, wie einer der Aerzte, den Sie gehört haben, sehr richtig bemerkt, den Beweis in den accessorischen Umständen suchen müssen? Ein anderer Fall ist dieser: Eine Vergiftung hat stattgefunden; die Person, welche vergiftet ist, bemerkt solches noch zur rechten Zeit, sie hat noch Kräfte genug, um ihrem Arzte sagen zu können, sie glaube vergiftet zu sein. Man reicht ihr ein heilsames Mittel, der Giftmischer entfernte auf eine sorgfältige Weise den vergifteten Trank. Würde man, weil es unmöglich ist, hier eine Leichenbeschau anzustellen, behaupten können, daß kein corpus delicti vorhanden sei, weil kein Leichnam gegen den Giftmischer zeuge? Würde man ihn für straflos halten, weil es ihm nicht gelungen, das Verbrechen vollständig auszuführen? Wenn man sich zu einem solchen Grundsatze bekennt, so würde man von der einen Seite der öffentlichen Ordnung Hohn sprechen, und von der andern auf alle Vernunft verzichten. Wir behaupten also, daß es Fälle gibt, in welchen durch den Drang der Umstände die accessorischen Beweise die einzig möglichen des Verbrechens sind, und daß das corpus delicti nichts destoweniger in diesen Fällen vorhanden ist. So lehren alle Criminalisten, so lehrt d'Aguesseau, so lehrt der Generaladvocat Seguier: das corpus delicti ist das Delict selbst, und was die Beweise betrifft, so können diese bis ins Unendliche variiren. Wenn wir das peinliche Gesetzbuch aufschlagen, werden wir hundert verschiedene Verbrechen finden, für welche nach dem Drange der Umstände keine andern Beweise vorhanden sein können, als diese, z. B. bei Bestechungen öffentlicher Beamten, Angriffen auf die Keuschheit und tausend anderen. Ist es nicht gewiß, daß die vegetabilischen Gifte die unselige und eigenthümliche Eigenschaft haben, keine speciellen Spuren, welche sie auf eine directe Weise verrathen, zurückzulassen, die mit den Symptomen übereinkommen, welche sich im Gefolge anderer Krankheiten äußern? Wenn man darüber rechtet, daß man bei Vergiftungen durch vegetabilisches Gift den sogenannten materiellen Beweis erhalten muß, d. h. die Anwesenheit des Giftes im Leichname, dann muß man dem peinlichen Gesetzbuche einen Artikel folgenden Inhalts hinzufügen: »Da die vegetabilischen Gifte keine Spuren hinterlassen, so kann man ungestraft vergiften.« O, über euch Unklugen! Kauft kein Arsenik, mineralische Gifte hinterlassen Spuren, man wird euch bestrafen; kauft vegetabilische Gifte, vergiftet euren Vater, eure Mutter, vergiftet eure Familie, Ihr werdet ohne Besorgnisse ihre Hinterlassenschaft zusammenraffen, man wird euch sagen, das corpus delicti fehlt, weil es nicht da sein kann,« Nachdem der Gerichtshof sich 20 Minuten zurückgezogen, trat er der Stimmenmehrheit der Jury bei. Als Castaing vorgeführt wurde, war seine Haltung sicher, er hielt den Kopf in die Höhe. Eine starke Röthe färbte sein Gesicht. Er hörte, ohne eine Bewegung zu machen, das ihm vorgelesene Urtheil an. Auf des Präsidenten Frage, ob er etwas zu erinnern habe, entgegnete er mit fester Stimme: »Nichts, Herr Präsident! Ich werde zu sterben wissen, obgleich meine Lage sehr traurig ist, obgleich verhängnißvolle Umstände mich ins Grab ziehen.« – Mit gen Himmel gerichteten Augen fuhr er fort: »Man beschuldigt mich, meine beiden Freunde ermordet zu haben. Ich bin unschuldig! – Ja, ich bin unschuldig! – Aber es gibt eine Vorsehung! – Es ist etwas Göttliches in mir, und dieses wird euch wiederfinden, o meine Freunde, August, Hippolyt Ballet! – Nichts Irdisches fesselt mich jetzt. – Meine Hoffnung habe ich jetzt auf die Gottheit gesetzt. – Ja, meine Freunde, ich werde euch wiedersehen. Ich betrachte den Augenblick, wo dies geschieht, als mein Glück – mit Freuden werde ich das Schaffot besteigen – die Erinnerung an euch wird mir Muth geben.« Hier ward Castaing's Stimme schwächer und begann zu stocken. – »Es gibt Dinge, die man fühlt und nicht beschreiben kann. – Jetzt befehlt meinen Tod.« Ob diese Worte den Zuhörern eine andere Überzeugung beibrachten, wird uns nicht gesagt. Auf den Referenten haben sie diesen Eindruck nicht gemacht. Bastide, Jaussion und Colard sprachen anders zwei Schritte vor dem Tode. Während der Gerichtshof sich zurückzog, blieb Castaing im Audienzsaale zurück und lehnte sich über die Bank der Angeklagten, wo Roussel, sein Vertheidiger, sich der Thränen nicht erwehren konnte. Er sagte zu ihm mit ziemlich lauter Stimme: »Nun, Herr Roussel, ein wenig Festigkeit der Seele. Sehen Sie mich an, ich weine nicht. Ich danke Ihnen für die Mühe, die Sie sich bei meiner Vertheidigung gegeben haben. Sie haben mich für unschuldig gehalten, und hatten Recht, Ich bin es in der That. Umarmen Sie in meinem Namen meinen Vater, meine Mutter, meine Tochter. – Sie versprechen es mir.« Darauf redete er die jungen Advocaten an, welche auf der Bank neben ihm saßen: »Advocaten! Sie sind meine Zeitgenossen. Sie sind mit mir in einem Alter, Sie sind jung wie ich. Sie folgten alle mit Aufmerksamkeit den Debatten meines Processes. Ich lade Sie Alle zu meiner Hinrichtung ein! – Kommen Sie, sehen Sie mein Blut fließen.« Auch dieser Heroismus trägt die Färbung des Erzwungenen. Wenn die Sache verloren ist, wenigstens noch den Schein zu retten, gehört allerdings eine nicht gewöhnliche Anstrengung, zu der aber, wie viele Beispiele uns lehren, vor Allen Franzosen fähig sind. Um Mitternacht erst kehrte der Gerichtshof in den Audienzsaal zurück und verlas das Erkenntniß, das Castaing zum Tode verurtheilte. Was die Civilsache anlangt, welche wir in unserer Relation nur beiläufig erwähnen konnten, so ward Castaing zum Ersatze des verursachten Nachtheils in die Summe von 100,000 Francs verurtheilt. Die gleicher Zeit anhängig gemachte Frage: ob das Testament des August Ballet richtig sei? ward an das betreffende Civilgericht verwiesen. Castaing's Cassationsgesuch ward verworfen. Noch im Augenblicke der Hinrichtung behauptete er seine Unschuld. Ein deutscher Landsmann, einer unserer berühmtesten Chemiker, in Paris damals anwesend, sah ihn hinrichten. Er versichert, nie einen liebenswürdigern jungen Mann als den Doctor Castaing gesehen zu haben. An seiner Schuld zweifelte in ganz Paris Niemand, wie auch noch heute Niemandem seine Ehrenrettung in den Sinn gekommen ist. Das Wirthshaus zur tête noire in St. Cloud ist durch ihn zu Ruf gekommen. Noch zeigt man das Zimmer, wo August Ballet vergiftet wurde.