Hitzig/Alexis Geschichten aus dem Neuen Pitaval Interessante Kriminalfälle aller Länder aus älterer und neuerer Zeit F. W. Hendel Verlag zu Leipzig, 1927, Erster Band Vorwort Es gibt keine dichterische Einbildungskraft, die merkwürdigere und verwickeltere Gebilde herauszustellen vermöchte, als sie das Leben selbst auf dem Gebiete des Kriminellen hervorbringt. Das ist die Idee, die den Causes célèbres des François Gayol de Pitaval zugrunde liegt. Tatsächlich eröffnen sich in den Geschichten dieses Werkes, die alle auf nackten richterlichen Niederschriften aufgebaut sind, die tiefsten Tiefen der Menschenseele; hier, wo die Hülle der Konvenienz abgestreift erscheint, ist die Menschennatur erschreckend unverhüllt den Blicken preisgegeben: und um so gewaltsamer drängt sich die Erkenntnis ihrer Art auf, als uns hier selbst das Merkwürdigste nicht unglaublich vorkommen darf. »Man findet in dem Werke eine Auswahl gerichtlicher Fälle, welche sich an Interesse der Handlung, an künstlicher Verwicklung und Mannigfaltigkeit bis zum Roman erheben und dabei noch den Vorzug der historischen Wahrheit voraushaben. Das geheime Spiel der Leidenschaft entfaltet sich hier vor unseren Augen, und über die verborgenen Gänge der Intrige, über die Machinationen des geistlichen sowohl als weltlichen Betruges wird mancher Strahl der Wahrheit verbreitet. Triebfedern, welche sich im gewöhnlichen Leben dem Auge des Beobachters verstecken, treten bei solchen Anlässen, wo Leben, Freiheit und Eigentum auf dem Spiele steht, sichtbar hervor, und so ist der Kriminalrichter imstande, tiefere Blicke in das Menschenherz zu tun. Dazu kommt, daß der umständlichere Rechtsgang die geheimen Bewegursachen menschlicher Handlungen weit mehr ins klare zu bringen fähig ist, als es sonst geschieht, und wenn die vollständigste Geschichtserzählung uns über die letzten Gründe einer Begebenheit, über die wahren Motive der handelnden Spieler oft genug unbefriedigt läßt, so enthüllt uns oft ein Kriminalprozeß das Innerste der Gedanken und bringt das versteckteste Gewebe der Bosheit an den Tag.« Indessen ist nicht die letzte und endliche Absicht dieser Geschichten, den Menschen zu zeigen, wie er ist, sondern vielmehr an den Entartungen seiner Natur seine wahre Bestimmung klarzustellen: das ist es vor allem, was Schiller, den Idealisten, zu ihnen hinzog, der 1792 eine Auswahl unter dem Titel: »Merkwürdige Rechtsfälle als ein Beitrag zur Geschichte der Menschheit« herausgab, deren Vorrede wir das eben angeführte Zitat entnommen haben. Das Werk Pitavals forderte auch in der Folgezeit bei dem ungeheueren Material, das sich darbot, zu Bearbeitungen und Fortsetzungen heraus. Für Deutschland wichtiger als das Original wurde der Neue Pitaval. Er erschien von 1842 an, herausgegeben zunächst gemeinsam von dem bekannten kriminalistischen Schriftsteller und Freund Chamissos Hitzig und Willibald Alexis, später von A. Vollert, und umfaßt heute sechzig Bände. Der größte Teil der Geschichten des alten Pitaval ist in die neue Sammlung übergegangen; darüber hinaus enthält sie noch eine lange Reihe älterer und zeitgenössischer Kriminalfälle, die aus den verschiedensten Quellen, aber immer aktenmäßiger Art, geschöpft sind. Auch für den Neuen Pitaval gilt die eben angeführte Kennzeichnung Schillers. Ja, das menschliche Interesse steht, bei aller Verschiedenheit der Geschichten, hier noch weit mehr im Vordergrunde. Mit noch größerem Fleiße wird die einzelne Persönlichkeit von allen Seiten umgangen, und ihre kriminelle Entwicklung wird – in Anlehnung an die Vertiefung der richterlichen Untersuchungsweise – bis hinein in die Abstammung verfolgt: romantische Teilnahme an der menschlichen Seele schwingt mit. Auch für unsere Auswahl war dieser Gesichtspunkt maßgebend. Zwar mußten nebenher auch die verschiedensten anderen Rücksichten in acht genommen werden; das aber war von vornherein klar, daß nur solche Geschichten gewählt werden durften, die auf allgemein menschliche Anteilnahme rechnen konnten. Dabei waren selbstverständlich die Geschichten nicht auszuschließen, die bereits im alten Pitaval enthalten sind. Dadurch, daß er diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund stellte, hoffte der Herausgeber der Idee der alten Ausgabe am besten genugtun zu können. Karl Martin Schiller. Die Marquise von Brinvillier 1676 In Paris glänzte während der Regierung Ludwigs XIV. eine Frau von großer Schönheit und ausgezeichnetem Geiste. Ihre Abkunft, ihr Rang und ihr Reichtum unterstützten die Ansprüche, welche sie vermöge jener beiden Eigenschaften in der höchsten Gesellschaft geltend machte. Ein Gestirn des Tages, bewundert und gefeiert bei ihren Lebzeiten, wurde sie auch nach ihrem Tode zu einem Meteor, aber zu einem, vor dem die ganze Menschheit erschrickt. Ihr fürchterlicher Name bezeichnet noch jetzt ein eigenes schauderhaftes Verbrechen, oder vielmehr eine ausgebildete Verbrecherkrankheit, die man gern für eine Abnormität der weiblichen Natur erklärte, wenn die Brinvillier nicht leider so viele Nachfolgerinnen gehabt hätte, welche, ohne von ihrem französischen Vorbilde zu wissen, dasselbe teilweise noch an moralischer Scheußlichkeit und Furchtbarkeit in der Wirkung übertreffen. Die Marquise von Brinvillier stammte aus einem uralten, berühmten französischen Geschlechte. Ihr Vater, Drogo d'Aubray, ein geachteter Beamter, bekleidete die Stelle eines Zivilleutnants beim Chatelet zu Paris. Noch ziemlich jung verheiratete er seine Tochter Maria Margaretha d'Aubray mit dem Marquis von Brinvillier, der, was adelige Abkunft, Vermögen und Rang anbetrifft, seiner Braut gleichstand. Aber es scheint eine Heirat gewesen zu sein, wo gleich wie in den meisten Ehen unter den höhern Ständen in Frankreich eben nur jene äußern Glücks- und Rangverhällnisse abgewogen wurden. Der Marquis, Oberster in königlichen Diensten und Kommandeur des Regiments, welches nach der Normandie den Namen führte, war ein Lebemann, Wüstling und Verschwender, wie die Mehrzahl der französischen Edelleute, welche unter den Auspizien eines schwelgerischen Hofes in der Sittenlosigkeit der Hauptstadt Vergessenheit und Ersatz mit vollen Zügen einschlürften für die verlorenen edlern Güter, für die alte Freiheit und die feudale Unabhängigkeit. Richelieu und sein Nachfolger und endlich Ludwig XIV. hatten mit diabolischem Scharfsinn die Natur des französischen Charakters studiert und denselben Adel, den sie fürchteten, und unter dessen Trotz das Regiment ihrer Vorfahren zitterte, in ein Capua geführt oder in die Höfe des Venusberges, wo sich seine gefährliche Kraft ohne andere Wirkung als die der Selbstvernichtung austobte. Mit demselben französischen Ungestüm, mit welchem die Nation einst zu den Kreuzzügen aufbrach, die Verfolgung der Hugenotten durchführte und später dem Phantom der jakobinischen Freiheit und Gleichheit und der Napoleonschen Glorie nachjagte, stürzte sich der französische Adel in das Meer wüster Sittenlosigkeit, eitlen nichtigen Treibens, welches schlaue Regenten vor ihm auftaten und mit dem Sonnenschein der Majestät beleuchteten. So maßlos war dies Drängen nach der Torheit, daß schon in hundert Jahren das Mark dieses einst allmächtigen Adels dergestalt verzehrt war, daß sein verachtetes und gehaßtes Schattenbild dem Sturme weniger Jahre erlag. Der Marquis von Brinbillier verschwindet aus der Geschichte seiner Gattin; seine eigene ist aber nur die der Mehrzahl seiner Standesgenossen. Wo die Grundsätze eines Mannes, eines Offiziers und Kavaliers die sind, aller bürgerlichen Sitte Hohn zu sprechen, wo Liederlichkeit und Verschwendung für adelige Tugend, wo es für lächerlich und philisterhaft gilt, keine Schulden und keine Mätressen zu haben, und ein geordneter Haushalt einen gemeinen Sinn andeutet, wo der Ehegatte bei den Fehltritten der Gattin nicht allein ein Auge zudrückt, sondern ihr selbst den Verführer zuführt und in fürchterlichem Leichtsinn der Verkehrtheit selbst die Stimmen auslacht, welche nur die äußern Konvenienzgesetze wollen erhalten wissen, da wird zwar die Verirrung eines Weibes, wie die der Brinvillier, nicht gerechtfertigt: aber es ist einzusehen, daß es unter solchen Umständen großer Kraft für ein Weib bedarf, sich aufrecht zu erhalten. Die Marquise von Brinvillier war schön, aber keine auffällige imponierende Gestalt. Sie war nur von mittelmäßiger Größe. Von jener wilden Leidenschaftlichkeit, jener dunkeln Glut des Auges, dem italienischen verzehrenden Feuer des Blickes, welche wir in Erinnerung ihrer Taten und ihres Namens uns denken können, sah man nichts an der feinen Französin. Ihr Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten Zügen, die nur ein innerer Eindruck veränderte. Sie war vollkommen Herrin ihrer Bewegungen, ihrer Blicke und ihrer Sprache. Unmut, Laune und Krankheit beherrschten und änderten niemals ihre Liebenswürdigkeit. Ihre Zeitgenossen sagen, wenn ihre Schönheit ihr alle Herzen unterwarf, so gewann der Reiz jener Heiterkeit, welche immer das Kennzeichen einer sanften, reinen, niemals von Gewissensangst beunruhigten Seele ist, ihr das Zutrauen aller, welche sich ihres gesuchten Umgangs erfreuten. Und so ward sie gesucht, angebetet und gefeiert, auch als schon ein großer Teil ihres Wandels bekannt sein mußte. Solange die äußersten Grenzen des Anstandes beobachtet waren und kein offenkundiger Skandal störend dazwischentrat, konnte auch eine lasterhafte Frau auf allgemeine Achtung in jener Luft, die von dem Hofe Ludwigs XIV. her über Paris wehte, Anspruch machen. Aber auch nachdem jene letzten Schranken durchbrochen waren, als sie dastand als ein Scheusal, ihre Verbrechen nicht mehr nur vermutet, sondern erwiesen waren, auch da hatte sie einen mächtigen Anhang, bedeutenden Einfluß; der Arm der Gerechtigkeit mußte sich krümmen, um sie zu ergreifen. Auch da noch hatte sie leidenschaftliche Freunde, Bewunderer, und ein katholischer Geistlicher konnte es wagen, unter den Verwünschungen des Volkes, sie für eine Heilige zu erklären. Das deutet auf eine diabolische Macht, welche diesem Weibe innewohnte, oder, will man das nicht, auf bereits so zerrissene soziale Zustände, daß man sich nur darüber wundern darf, daß die französische Revolution nicht schon früher einbrach und einem morschen Staatsgebäude ein Ende machte, wo Parlament und Geistlichkeit mit der ruchlosesten Giftmischerin, wenn nicht unter einer Decke spielten, doch sie unter ihrem Mantel zu verbergen suchten. Die Sündhaftigkeit, welche, kaum bedeckt vom Mantel der Religion, in den höhern Ständen grassierte, hatte schon die Jungfrau, vielleicht schon das Kind ergriffen. Sie war reif im Laster, als sie die leichtsinnige Ehe mit dem noch leichtsinnigeren Gatten schloß. Der Wandel desselben bestärkte sie nur in dem ihrigen und erleichterte ihr die Last, welche sie, um den äußern Anstand zu bewahren, auf sich nehmen mußte. Als unmittelbarer Verführer zu ihren Verbrechen aber erscheint ein männliches Scheusal unter dem Namen Sainte-Croix. Sein eigentlicher Name soll Godin gewesen sein; doch schweben über seinen Ursprung verschiedene Gerüchte, welche nicht aufgeklärt sind. Nach einigen war er ein natürlicher Sohn aus einem hohen Hause, nach andern stammte er auf rechtmäßige Art aus einer guten Familie, hatte aber Gründe, diese Abkunft zu verbergen. Gewiß ist nur, daß er in der Welt als ein Abenteurer ohne Vermögen auf jede Weise sein Glück zu machen versuchte, und daß es ihm gelungen war, bei dem Reiterregiment Tracy eine Kapitänstelle zu erhalten. Sainte-Croix hatte eine glückliche Bildung, sein Gesicht verriet Geist. Geschmeidig in Blick, Bewegung, Gespräch, schien er nur da, der liebenswürdigste Diener seiner Umgebung zu sein. Sein ganzes Trachten ging anscheinend allein dahin, andern eine Freude zu machen, ohne zu fragen, ob die Freude sich mit seinem oder irgendeines andern Gewissen vertrug. Schlug ihm eine Schöne vor, Buße zu tun und fromm zu leben, so ging er ebenso leicht und mit so vielem Vergnügen darauf ein, als wo man ihn zur Teilnahme an einem liederlichen oder ruchlosen Streich aufforderte. Mit dieser Schilderung stimmt es freilich nicht ganz, daß er bei Beleidigungen empfindlich und in der Liebe zärtlich und sogar eifersüchtig gewesen sein soll. In beiden Eigenschaften tritt er indessen in unserer Geschichte nicht auf, und wir mögen unsern Zweifel deshalb ruhen lassen. Aber alle jene Talente verhalfen ihm doch nicht zu dem Zwecke, den er erstrebte: zu einem Einkommen oder einer Stellung, welche ihm die Mittel böten, seinem Vergnügen und seiner Verschwendungslust, wie er wollte, zu frönen. Auch Sainte-Croix tritt aus dieser Geschichte ab, bevor er eigentlich aufgetreten ist. Denn erst mit seinem Tode beginnt der Prozeß, durch den er zu Ruf kam. Wie er angefangen und was er vollbracht hatte, blieb auch für jene Zeit im Dunkel ruhen. Nur das weiß man, daß er, als alle andern Mittel fehlschlugen oder doch nicht den gewünschten Erfolg hatten, zur Giftmischerei seine Zuflucht nahm und dies Gewerbe mit einer furchtbaren Geschicklichkeit betrieb. Aber man weiß auch, daß er einige Jahre vor seinem Tode zugleich die Rolle eines Andächtigen zu spielen für gut fand. Er soll selbst geistliche Bücher geschrieben haben; und während er bis zum Augenblick, wo ihn der Tod überraschte, sich mit Giftkochen beschäftigte, tönte seine Rede vor den Leuten wider vom Lobe Gottes und all dem inbrünstigen Wortschwall, womit die modernen Frommen damals ihr Glück in der Weltlichkeit zu machen suchten. Der Marquis von Brinvillier suchte das Vergnügen, und Sainte-Croix wußte es zu finden; Grund genug, daß zwei Feldkameraden, von denen der eine Geld suchte und der andere es hatte, sich fanden. Sainte-Croix kehrte als Brinvilliers Freund aus dem Felde zurück; er ward in sein Haus eingefühlt und bald der unentbehrliche Hausfreund und der stille Anbeter, Geliebte und – Lehrer der Hausfrau. Beide hatten freie Hand, zu tun, was sie wollten. Der Marquis lebte zu sehr außer dem Hause, in einem Schwall von Zerstreuungen, um die Schritte der Gattin im Auge zu behalten. Auch lag ihm nichts weniger am Herzen, und er dankte es denen nicht, welche es für ihre Pflicht hielten, ihn auf sein Recht aufmerksam zu machen. Im Gegenteil brachte seine Verschwendung sein Vermögen in solche Unordnung, daß seine Gattin sich für berechtigt hielt, ihr Eingebrachtes zurückzunehmen und eine besondere Wirtschaft zu führen. Dieser Schritt sprengte in der Regel die letzte Schranke des äußern Anstandes. Das Weib ward dadurch frei, und die Marquise konnte die wenige Achtung, welche sie noch für die Ehre eines Gemahls gehabt, der ihr nie einen Verdruß bereitet, nun ganz aus den Augen setzen und ihren Neigungen leben. Es wußte jedermann von ihrem vertrauten Umgang mit Sainte-Croix, und von der Leidenschaftlichkeit und Rücksichtslosigkeit, mit der sie ihn liebte, gingen die ärgerlichsten Geschichten um. Da sie indessen auf den Marquis, ihren Gemahl, nicht den geringsten Eindruck machten, fühlte sich der Vater der Marquise angeregt, von seiner väterlichen Gewalt Gebrauch zu machen. Herr von Aubray bediente sich zu einem guten Zwecke der traurigen Mittel, durch welche einflußreiche Männer in jener Zeit sich ihrer lästigen Gegner zu entledigen suchten. Er erwirkte sich einen Lettre de cachet gegen den Kapitän Sainte-Croix und machte den öffentlichen Skandal, den er beseitigen wollte, dadurch nur noch ärger, daß er, den königlichen Brief in der Hand, den Kapitän auf offener Straße verhaften ließ, und zwar im Wagen und an der Seite der Marquise. Sainte-Croix mußte nach der Bastille wandern. Das Mittel war das am unglücklichsten gewählte, wenn es die Marquise von ihrer Zuneigung für Sainte-Croix abbringen sollte. Die Entfernung von dem gefangenen Geliebten steigerte ihre Leidenschaft, und die öffentliche ihm und ihr angetane Schmach empörte sie und rief die in ihrem Busen noch schlummernden Rachegeister wach. Sie gelobte ihm bei sich ewige Treue und Ersatz für die ihretwegen erduldeten Leiden. Ja dieses unglückliche Mittel verwandelte zuerst die liebeglühende, aber unschädliche Sünderin zu einer gefährlichen Verbrecherin. Es lehrte sie, ihre Gefühle und Gedanken bei sich zu bewahren und die teuflischen Entschlüsse, die allmählich zur Tat und zu einer Kette gräßlicher Taten wurden, unter der Maske einer feinen anständigen Aufführung zu verbergen. Sie, in ihrer Freiheit, studierte die Kunst der Heuchelei aus dem Grunde. Nach einigen öffentlichen Tränen schien die Reue in ihr mächtig zu werden. Ihre Traurigkeit täuschte die Welt. Sie war besser als ihr Gemahl. Der lachte, und sie weinte. Man nimmt es und nahm es mit der Buße in Paris nicht so genau. Die Fahne ward schnell über die schöne Reuige geschwenkt, und da sie vor ihrem Vater jeden fernern Umgang mit dem Abenteurer abschwor, gelang es ihr, auch diesen vollkommen zu täuschen und zu versöhnen. Er schenkte ihr wieder sein volles Vertrauen, und die innige Zuneigung zwischen Vater und Tochter war hergestellt. Auch Sainte-Croix lernte durch das Unglück, welches ihn betroffen: aber nicht die Verstellung, in der er vor seiner Verhaftung bereits Meister war. In der Bastille hatte er mit einem gefangenen Italiener Umgang. Ob dieser, dem der Zufall oder die Memoiristen den Namen Exili geben, einen Abenteurer wie Sainte-Croix die Süßigkeit der Rache erst sollte kennen gelehrt und ihn angetrieben haben, sich für die Schmach an der Familie d'Aubray zu rächen, lassen wir dahingestellt. Auch daß Exili ihn darauf aufmerksam gemacht haben sollte, wie die Franzosen bei ihren Verbrechen zu ehrlich wären und zu viel Einfalt besäßen, als daß sie mit eigener Hand Rache nehmen und doch hinter dem Vorhang bleiben könnten, mögen wir als die französische Ausschmückung einer Geschichte hinnehmen, wo es galt, die Schauder des entsetzlichen Verbrechens für das Nationalgefühl zu mildern. Aber daß der Italiener mit mehr Scharfsinn haßt und seine Rache methodischer ist, auch daß er in der Kunst, sich hinter die Gardine zu stellen und sich in Ruhe und Sicherheit an den Wirkungen der seinen Feinden gelegten Minen zu erfreuen, erfahrener ist als der hitzige Franzose, ist ein Erfahrungssatz, den die Geschichte bezeugt; und wir mögen es glauben, daß Sainte-Croix darin bei dem Italiener Unterricht nahm. Exili stellte ihm die Torheit vor, einem Feinde einen tödlichen Stoß beizubringen, damit dieser schnell und ziemlich schmerzlos sterbe, während den Rächer seiner Ehre dafür eine lange Untersuchung und ein grausamer schimpflicher Tod erwarte. Er machte ihn darauf aufmerksam, wie man in Italien feine und versteckte Gifte zuzubereiten verstehe, die das Auge und die Kunst des geschicktesten Arztes betrögen. Einige wirkten langsam und verzehrten den Körper nach und nach durch tödliche Mattigkeit, andere griffen geschwind und heftig an; beide aber ließen keine Spur nach sich, aus der man die wahre Ursache des Todes erraten könnte. Sainte-Croix konnte so wenig als wir über die Wahrhaftigkeit dieser Angaben des Italieners in Zweifel sein; denn von wie vielen Giftmorden auch die beglaubigte Geschichte in Italien berichtet, so weiß man doch von sehr wenig deshalb anhängig gemachten Kriminalprozessen und von keinem, welcher dem der Brinvillier an die Seite gesetzt werden könnte. Die Opfer siechten hin, die Welt vermutete oder wußte weshalb; aber die Justiz hatte selten etwas damit zu tun, und es blieb in der Regel den gekränkten Angehörigen überlassen, ob sie dem Gift durch Gegengift begegnen konnten und wollten. Der Franzose zauderte nicht, die willkommene Gelegenheit zu ergreifen und Unterricht bei einem Meister zu nehmen, den ihm das Glück so unerwartet zuführte. In den dunkeln Räumen der Bastille war Stille und Verschwiegenheit genug, den Lehrkursus in der höllischen Pharmazie zu beginnen. Was hier sein Eifer und seine Wißbegierde nicht erreichten, das vollendete später sein fortgesetztes Selbststudium. Sainte-Croix war nach Verlauf eines Jahres wieder frei. Er ging in das Maskenspiel seiner Buhlerin ein und zeigte sich nicht mehr öffentlich bei derselben. Im Gegenteil tat man vor der Welt alles, um den Glauben zu bekräftigen, daß zwischen ihnen ein völliger Bruch eingetreten sei. Im geheimen ward ihr Bund inniger denn zuvor; statt der Sünde verknüpfte sie das Verbrechen: keine einzelne Tat; es ward ein Bund, um fortgesetzte Verbrechen im geheimen zu verüben. Der Kriminalprozeß der Brinvillier ist uns nicht mit der aktenmäßigen Treue überliefert wie der ihrer deutschen Nachfolgerinnen. Die Kompilatoren haben, um die einzelnen authentischen Aktenstücke zu ergänzen, zu den Memoirenschreibern ihre Zuflucht nehmen müssen, ein Verfahren, wobei nicht allein Lücken geblieben sind, sondern auch gewiß manches Falsche sich eingeschlichen hat. Was man auch gegen das neuere französische Kriminalverfahren einwenden mag, so viel ist ausgemacht, daß das ältere vor den Parlamenten unsern Ansprüchen an eine erschöpfende und parteilose Untersuchung noch weniger genügt. Aus den auf uns überkommenen Aktenstücken wird es uns unmöglich, eine solche psychologische Entwickelung auch nur in einem Falle zu geben. Weder bei den mündlichen Verhandlungen vor den Geschworenen, noch bei den schriftlichen vor den alten Parlamenten war Raum gegeben für die Vorgeschichte der Verbrecher, die für unsere Richter oft so wichtig zur Beurteilung der Frage ist, ob dem Angeschuldigten die in Frage stehende Tat beigemessen werden darf. Auch hier stoßen wir auf eine große Lücke. Es ist nicht die Frage, ob die Brinvillier einer solchen Tat fähig war, denn es ist erwiesen, sie hat dieselbe vollbracht; aber es fragt sich: Wie ist sie dazu gekommen? Welches waren die ersten Einflüsse, wer hat ihr diese Grundsätze beigebracht, um im Augenblicke, wo sie zuerst dieses göttliche und menschliche Strafgesetz übertritt, in der Art der Ausführung als ein so vollkommenes Scheusal dazustehen? Galante Frauen gibt es viele, die Ehebruch begangen haben, die deshalb von ihrem Vater gescholten werden, von denen ihr Liebhaber entfernt wird. Aber was brachte die Brinvillier sofort zum Entschluß, darum den Vater und die ganze Familie zu vergiften? Freilich ist es in der Verbrechergeschichte ein genügendes Motiv: sie wollte Vater, Brüder und Schwester allein und so bald als möglich beerben. Aber viel, sehr viel mußte vorangegangen sein, in ihr und außer ihr, furchtbare Aufregungen, traurige Familienszenen; das moralische Gift mußte systematisch ihre Adern durchdrungen, ihre Natur erfüllt und verändert haben, daß sie so im gräßlichen Willen und in der entsetzlichen Ausdauer fertig dastehen konnte, als wir sie bei der ersten Giftmischung erblicken. Sainte-Croix, heißt es, benutzte die Gewalt, die ihm die Liebe über seine Gebieterin gab, aus ihr ein aus allen Lastern zusammengesetztes Ungeheuer zu machen, und in der Schule dieses Bösewichts wurde sie der Abscheu, die Geißel des menschlichen Geschlechts. Damit werden wir abgespeist und auf die Taten, die folgten, angewiesen. Sainte-Croix war bei sich einig, die ganze Familie d'Aubray seiner Rache zu opfern. Aber das erste, notwendigste Opfer war der Vater der Marquise. Der Zivilleutnant Drogo d'Aubray war ein zu strenger und lästiger Beobachter seiner Tochter und ihrer Lüste. Er hatte überdem sein Leben verwirkt durch die grausame Strenge, mit welcher er die Geliebten getrennt hatte. Er mußte zuerst fallen, und zwar, um das Gift ätzender zu machen, durch die Hand der eigenen Tochter. Doch sprach auch die Klugheit dabei mit. Der Giftmischer wollte eine vornehme, einflußreiche Mithelferin haben. Wir finden keine Andeutung, daß die Marquise nur einen Augenblick gezaudert oder Anstand genommen habe. Die Tat mußte geschehen. Der alte Aubray war ein pflichtgetreuer Arbeiter in seinem Berufe. Er hatte sich zur Erholung von der erschöpfenden Anstrengung auf einige Tage aufs Land begeben. Die Marquise, seine Tochter, hatte durch ihr kindliches Benehmen, ihre Aufmerksamkeit und Schmeichelei sich wieder so vollkommen in seine Gunst zu setzen gewußt, daß er aufs neue mit väterlicher Zärtlichkeit an ihr hing. Sie war seine unentbehrliche Gefährtin bei jeder kleinen Reise geworden. Er überließ ihr alle Sorge für seine Person, die sein herannahendes Alter forderte; sie sollte aber auch sein Vergnügen und seine Erholung teilen. So begleitete sie ihn auch diesmal nach seinem Landsitz Offremont. Nie sah man die Marquise sorgsamer für ihren Vater als diesmal. Sie gab nicht zu, daß ein anderer als sie selbst sich mit den kleinen Besorgungen beschäftigte, welche man zur Pflege für die Gesundheit einer teuern Person anwendet. Alle Suppen, die ihr Vater genoß, mußten unter ihren Augen zubereitet werden; sie legte selbst dabei Hand an, trug sie ihm selbst auf, setzte sie selbst vor und war dabei, wenn er aß, ohne einen Blick von ihm zu lassen. So hatte sie jede Gewohnheit ihres Opfers studiert, bis sie den verhängnisvollen Napf, in dem sie das Gift gemischt, hereintrug. Auch diesmal tat sie ihm selbst die Suppe auf den Teller, sie stand mit unerschütterten Zügen vor dem Vater und sah das tödliche Gift mit der Miene einer zärtlich teilnehmenden Tochter in seine Eingeweide rinnen. Es war diesmal ein schnell wirkendes versucht worden. Schon nach wenigen Minuten bekam der Vater ein heftiges Erbrechen, unerträgliche Magenschmerzen und eine Hitze, die seine Eingeweide verbrannte. Der dankbarere und leichtere Teil ihrer Rolle begann. Die Tochter war außer sich, sie ließ den Kranken keinen Augenblick aus den Augen, sie ließ niemand heran, sie allein wollte helfen und entfernte alles, was helfen konnte. Wenn eine wirkliche Unruhe sie hinter der Maske des geheuchelten Schmerzes beschlich, so war es die Furcht, daß die starke Natur des Vaters der Kraft widerstehen möchte. Diese Furcht war umsonst. Zwar ward Herr von Aubray noch nach Paris geschafft, unterlag aber hier nach wenigen Tagen dem Gift. Niemand ahnte die wahre Ursache des unerwarteten Todes eines so rüstigen Mannes. Man dachte daher auch nicht daran, ihn öffnen zu lassen. Alle Welt bezeugte den betrübten Kindern eines so trefflichen Vaters ihr Beileid, und die schöne leidtragende Tochter wußte dem erkünstelten Schmerz einen solchen Anstrich von Aufrichtigkeit zu geben, daß die Freunde meinten, sie empfinde den Todesfall weit tiefer als ihre beiden Brüder und ihre Schwester. Dies war der erste Giftmord, den die Brinvillier ausführte, wenigstens der erste, welcher später ruchbar wurde und von dem wir annehmen können, daß er vollständig erwiesen ist. Das Gerücht sprach aber von mehreren andern Vergiftungen, welche außer den spätern, von denen wir noch reden werden, um die Zeit dieses ersten Mordes oder vorher versucht wurden. Um des Erfolges des dem Vater beizubringenden Giftes sich zu vergewissern, soll sie zuerst Versuche an Tieren vorgenommen haben. Die Probe schien ihr indessen nicht genügend. Sie fürchtete, die große Verschiedenheit des menschlichen Körperbaus von dem der Tiere möchte ihren Versuch unkräftig machen. Sie vergiftete daher Zwieback, ging damit in das Hotel Dieu und teilte das Gebäck als milde Gabe eigenhändig unter die Armen aus. Einige Tage darauf ging sie wieder in das Hospital und erkundigte sich mit möglichster Behutsamkeit, wie sich die armen Leute befänden. Selbst das Gerücht wagt nicht bestimmt anzugeben, daß hier schon Opfer ihrer teuflischen Lust gefallen sind. Jedoch schienen auch diese Versuche der Brinvillier ungenügend. Sie konnte nicht eine tägliche Augenzeugin von den Wirkungen und Symptomen des Giftes sein. Deshalb nun wählte sie ihre Kammerjungfer Franziska Roussel zum ersten Probeopfer. Sie liebkoste sie und schenkte ihr eines Tages unter dem Schein einer Wohlwollenheit einen Teller mit Johannisbeeren und einige Schnitten Schinken, die sie unter ihren Augen aufzehren sollte. Das arme Mädchen wurde zwar gefährlich krank, starb aber nicht; für die Brinvillier also eine Lehre, daß Sainte-Croix' Gift gewiß noch nicht stark genug war, um einen kräftigen Mann umzubringen. Über einen anderen Vorfall sagt Frau von Sevigné, eine Augenzeugin vieler Vorfälle in diesem Prozesse, aber vor einem Kriminalgericht keine unbedingt gültige Zeugin, da sie in ihren Briefen auch vieles aufnimmt und darauf schwört, was sie nur von andern gehört hat: »Die Brinvillier vergiftete Taubenpasteten, von deren Genusse verschiedene starben, die sie eben umbringen wollte. Der Chevalier de Guet hatte eine solche Mahlzeit mit eingenommen und starb erst zwei oder drei Jahre hernach infolge des Giftes. Als die Brinvillier im Gefängnis war, fragte sie, ob er gestorben sei. Man sagte ihr: ›Noch nicht‹. Sie antwortete: ›Nun so hat er wirklich ein zähes Leben‹. Herr von Rochfaucaul beteuert die Wahrheit dieser Erzählung.« Der Nachlaß des alten Aubray zersplitterte in zu viele Teile, als daß der, welcher auf die Brinvillier fiel, ihrem und ihres Genossen Habsucht genügt hätte. Der größere Teil fiel auf ihren ältesten Bruder, welcher dem Vater in seinem Amte folgte, ein nicht minder ansehnlicher auf den jüngern, welcher Parlamentsrat war. Beide mußten sterben; darin waren beide Verbündete einig. Diesmal aber übernahm es Sainte-Croix aus Galanterie, die Ausführung allein zu besorgen, ohne seine Freundin mit den weitläufigen Vorkehrungen zu behelligen. Ihrer Treue und Verschwiegen war er nach dem, was geschehen war, versichert. Sainte-Croix hatte ruchlose, ihm treu ergebene Gesellen zu seinen Diensten. Als solche erscheinen zwei, sagen wir Sekretäre von ihm, der erste, namens Martin, ein in zügellosen Ausschweifungen sich ergehender Mensch vom verwegensten Charakter, der in seinen Mußestunden sich mit der Falschmünzerei zu seinem Nebenerwerb beschäftigte, dann ein gewisser La Chaussee, ein abgefeimter Betrüger, der für Geld sich zu allem gebrauchen ließ. Letzterm, der früher als Bedienter in Sainte-Croix' Diensten gestanden, wußte die Marquise eine Bedientenstelle bei ihrem jüngern Bruder, dem Parlamentsrat, zu verschaffen. Die Brüder wußten weder von seinem frühern Dienstverhältnis, noch hatten sie auch nur eine Ahnung davon, daß ihre Schwester mit Sainte- Croix noch in einer Verbindung stand. Der Parlamentsrat wohnte bei seinem ältern Bruder, dem Zivilleutnant. Dieser sollte zuerst aus der Welt geschafft werden. La Chaussee waren für den Fall des Gelingens hundert Pistolen und eine lebenslängliche Pension versprochen. Aber der erste Versuch ward von ihm zu hitzig gemacht. Er brachte dem Zivilleutnant ein Glas Wein mit Wasser auf dessen Verlangen, hatte aber eine zu starke Dosis Gift hineingetan. Kaum hatte Herr von Aubray das Glas an die Lippen gebracht, als er es absetzte und rief: »Schurke, was hast du mir gegeben! Ich glaube, du willst mich vergiften.« Er gab das Glas seinem Sekretär, der etwas daraus in einen Löffel goß, es kostete und sagte, es schmecke ihm bitter und röche wie Vitriol. La Chaussee verlor keinen Augenblick die Geistesgegenwart. Er ergriff schnell das Glas, goß es aus und entschuldigte sich: der Kammerdiener des Parlamentsrats habe Medizin eingenommen und er in der Eile das Glas, das dieser dazu gebraucht, ergriffen. Man begnügte sich, ihm deshalb einen Verweis zu geben, und der Vorfall wurde vergessen. Aber der Vorsatz wurde von seiten der Bösewichter darum nicht aufgegeben. Man schritt vielmehr zu einem kecken Streiche. Mit einem Schlage sollten mehrere Personen, an die man wollte, getroffen werden. Zu Anfang des Aprils 1670 begab sich der Zivilleutnant d'Aubray auf sein Landgut nach Villeguoy in Beaussèe, wo er während des Osterfestes sich aufhalten wollte. Sein Bruder, der Parlamentsrat, begleitete ihn dahin, und La Chaussee ging mit. Bei einer Mahlzeit ward hier eine Pastete aufgetragen. Sieben Personen, die davon gegessen hatten, wurden heftig krank, die übrigen, welche die Pastete hatten vorübergehen lassen, waren wohl und munter und fühlten nicht die geringste Beschwerde. Beide Brüder gehörten zu den erstern und litten an heftigem Erbrechen. Als sie am 12. April nach Paris zurückkehrten, sahen sie aus, als hätten sie eine langwierige und harte Krankheit ausgestanden. Wahrscheinlich ist dieser aktenmäßige Vorfall vom April 1670 derselbe, von welchem die Sevigné, wie oben berichtet, allgemeine Nachrichten mitteilt. Sainte-Croix ließ sich um diese Zeit von der Marquise zwei Verschreibungen ausstellen, die eine von dreißigtausend Livres auf seinen, die andere von fünfundzwanzigtausend Livres auf den Namen seines Sekretärs Martin. Dies war das Blutgeld, welches die Schwester für den gehofften Tod ihrer Brüder zahlte. Sie hatte nicht voreilig mit der Bezahlung gehandelt. Der Zustand des Zivilleutnants verschlimmerte sich von Tag zu Tag. Er hatte einen unüberwindlichen Ekel vor allen Speisen, die man ihm vorsetzte, und das Erbrechen wollte nicht nachlassen. Er klagte über furchtbares Brennen im Magen, und die innerliche Hitze nahm so zu, daß er am 17. Juni desselben Jahres seinen Qualen erlag. Bei der Öffnung des Leichnams fanden sich alle Anzeichen der Vergiftung. Der Magen und der Zwölffingerdarm waren schwarz wie gekocht, die Leber angefressen und brandig. Der Zivilleutnant war vergiftet, aber es war niemand da, auf welchen der geringste Verdacht fiel. Die Marquise war, während dies geschah, entfernt auf dem Lande, und Sainte-Croix berichtete ihr den Tod ihres ältesten Bruders mit der Versicherung, wenn ihn nicht alles täusche, werde ihm auch der jüngere bald auf der Reise zur andern Welt nachfolgen. Aber des Parlamentsrats Krankheit dauerte noch volle drei Monate. Sie war von den nämlichen Symptomen wie die des Zivilleutnants begleitet, und die Herzensangst und Unruhe, welche den Unglücklichen quälte und ihn vom Sitz auf das Lager, vom Lager wieder auf und von Zimmer zu Zimmer trieb, soll alle Vorstellungen übertroffen haben. Schon bei seinen Lebzeiten mußte man auf eine Vergiftung schließen; als aber der Tod seinem jammervollen Leben ein Ende gemacht hatte, fand man bei der Leichenöffnung dieselben unzweifelhaften Kennzeichen wie bei seinem ältern Bruder. So wenig war er auf den Verdacht gekommen, daß La Chaussée der Urheber seiner Leiden gewesen sein könne, daß er ihm in seinem Testamente dreihundert Livres vermacht hatte, welche demselben auch ausgezahlt wurden. Das waren die Wirkungen der Pastete zu Villeguoy. Ob von den fünf Personen, welche außerdem davon gegessen, noch andere erkrankt und gestorben sind, oder durch welche Veranstaltung beide Brüder d'Aubray mehr als ihre Gäste davon genossen, oder ob ihnen später noch anderes Gift versteckterweise nachgereicht wurde, bleibt uns verschwiegen. Das Gerücht von den beiden auf so verdächtige Weise erfolgten Todesfällen, welche dem des alten Anbray so bald folgten, erregte allgemeines Aufsehen und große Bestürzung. Jedermann war überzeugt, daß die Söhne und der Vater Gift erhalten hatten; nur fehlte jede Spur, welche auf einen Täter leitete. Auf Sainte-Croix konnte gar kein Verdacht fallen, denn so versteckt hatten er und die Marquise ihren Umgang fortgesetzt, daß alle ihre Bekannten der Überzeugung waren, beide wären sich längst überdrüssig und hätten sich vergessen, La Chaussée aber hatte die Rolle eines treuen Dieners mit solcher Geschicklichkeit gespielt, daß niemand auf ihn den geringsten Verdacht warf. Indessen hatten die drei Todesfälle den Erbschaftshunger der Marquise noch nicht gesättigt. Noch blieb eine Schwester übrig, welcher nach den Gesetzen die eine Hälfte der durch Gift eroberten Erbschaften zufiel. Auch für diese wurde Gift gemischt. Aber das Beispiel der drei so plötzlich umgekommenen Mitglieder ihrer Familie hatte sie erschreckt. Ob sie die Täterin geahnt habe, weiß man nicht, aber daß die Tat auch über ihrem Haupte schwebe, sagte ihr ein dunkles Gefühl. Sie war auf ihrer Hut, prüfte jeden Bissen, ehe sie ihn zum Munde brachte, und rettete auf diese Weise ihr Leben, wenigstens vor dem Gifttode. Auch sie starb, und noch vor der Hinrichtung ihrer verbrecherischen Schwester; ob infolge des Schreckens und Entsetzens, wird uns nicht gesagt. Das volle Maß der von der Brinvillier und ihren Gehilfen vollbrachten Giftmorde ist uns ebensowenig bekannt; denn man mag absichtlich bei der Untersuchung noch einen Schleier über der ganzen Ausdehnung des Verbrecherkomplotts ruhen gelassen haben; weniger, wie es scheint, um die Scheußlichkeit desselben vor der öffentlichen Moralität zu verbergen, als um nicht noch mehr angesehene Familien zu kompromittieren. Denn obgleich die Akten nur Sainte-Croix als eigentlichen Verbündeten und Helfershelfer der Brinvillier nennen, so bezichtigte das Gerücht doch mehrere Personen, welche, wenn sie auch nicht in der Giftküche mitgearbeitet, doch von den dortigen Fabrikaten Nutzen gezogen haben. Das später Erwiesene genügte dem Parlamente zu dem Urteile, welches zu sprechen es nicht umhin konnte. Es beschränkte sich auf die gegebenen sichern Anzeichen und auf die mit Bestimmtheit genannten Opfer und suchte nicht auf ungewissen Fährten umher. Aber wenn nicht vorangegangene, so lehren uns doch nachfolgende Beispiele, daß die Begierde bei den Giftmischerinnen mit dem Erfolge wächst. Eine Tochter, welche so mit Glück und ohne die geringste Gewissensunruhe einen Vater vor ihren Augen hinsterben ließ; welche aus der Ferne sicher treffende Pfeile auf ihre Brüder schnellte und mit innerem Behagen die Berichte über ihre Qualen und ihre zunehmende Krankheit vernahm; welche, um ihren ersten Verwandtenmord zu begehen, zuvor Vergiftungsproben an Tieren, armen Leuten und Dienstboten kaltblütig anstellte: eine solche dürfte sich schwerlich bei dem Glücke ihrer Operationen, gleich den Gerichten bei der Untersuchung, nur auf gewisse höchst notwendig zu vergiftende Personen beschränkt haben. Nach allen Erfahrungen ist eine Grausamkeit dieser Art mit einem wollüstigen Kitzel verbunden, der fort und fort Befriedigung verlangt und das, was als Ernst angefangen ist, als Spiel fortsetzt. Die Brinvillier war eine wollüstige Person, wollüstig im höchsten Grade; zur Wollust aber gesellte sich der aristokratische Dünkel. Wer eine treue Dienerin, wer arme Leute, an denen das christliche Mitleid Vater- und Mutterpflicht übt, für wertlose Gegenstände achtet, um an deren Leben Vergiftungsversuche zu machen, ist zu allem fähig, und das Gerücht, daß sie, nachdem das erstrebte Ziel erreicht war, nicht geruht, sondern in weitern Kreisen mit dem Gifte gespielt habe, hat moralisch eine große Wahrscheinlichkeit für sich. Die Sevigné erzählt uns, die Marquise habe auch ihrem Gemahl öfters eine kleine Dosis Gift beigebracht, nicht aus Haß oder Rache gegen den ihr gleichgültigen Mann, sondern in der Absicht, Sainte-Croix zu heiraten. Dieser aber sei mit dem, was er von der Brinvillier schon besaß und täglich einziehen konnte, vollkommen zufrieden gewesen und habe es nicht für zweckmäßig gehalten, eine solche Geliebte als Gattin zu gewinnen. Bestimmt das Glück auszuschlagen, habe er indessen in Erwägung ihres Charakters und ihrer gewonnenen Kunstfertigkeit ebensowenig gewagt und deshalb alle seine Kunst angestrengt, um die Giftdosen der Marquise unschädlich zu machen. So oft also die Brinvillier ihrem Gatten einen Gifttrank beibrachte, ließ er ihm schnell ein Gegengift einflößen. So wurde also dieser arme Mann von beiden Ungeheuern bald dem einen, bald dem andern zugeschleudert, bald vergiftet, bald entgiftet und auf diese Weise bei seinem kläglichen Leben erhalten. Die Entdeckung des furchtbaren Verbrecherkomplotts sollte auf eine romanhafte Weise erfolgen. Sainte-Croix war am Ziel seiner Wünsche; aber seine Tätigkeit arbeitete fort auf eine ferne Zukunft. Auch ohne bestimmte neue Zwecke betrieb er die Giftmischerei als Wissenschaft und arbeitete mit einem unverdrossenen Eifer nach Fortschritten in seiner Kunst. Die Gifte, deren Natur er studierte, und die er zu allen möglichen Gelegenheiten komponierte, waren so feiner Art, daß ein Atemzug während des Arbeitens und Kochens ihm das Leben kosten konnte. Er bediente sich deshalb in seinem Laboratorium einer gläsernen Maske, um die Ausdünstungen abzuhalten. Eines Tages aber fiel die Maske, als er über den Tiegel gelehnt stand, und er starb auf der Stelle. Die Nemesis hatte ihn ereilt, aber für ein Ungeheuer, welches so furchtbare und lange dauernde Qualen seinen Opfern bereitet hatte, nach unserer Ansicht in der allermildesten Art. Der Verstorbene hatte keine Verwandten. Niemand meldete sich zum Nachlaß. Die Obrigkeit ließ diesen aber versiegeln. Bei der Anfertigung des Inventariums fand man ein Kästchen, welches der Kommissar eröffnen ließ. Obenauf lag ein Aufsatz von Sainte-Croix' Hand. In demselben bat er inständig alle, in deren Hände das Kästchen nach seinem Tode kommen möchte, ihm die Gefälligkeit zu erzeigen, dasselbe in die eigenen Hände der Marquise von Brinvillier zu übergeben, da ja alles, was darin sei, sie allein betreffe und niemandem in der Welt sonst von Nutzen sein könne. Sollte aber die genannte Dame bereits vor ihm verstorben sein, so möchte man das Kästchen mit seinem ganzen Inhalt, ohne etwas zu eröffnen oder zu durchsuchen, auf der Stelle verbrennen. Er schwöre »bei Gott, den er anbete«, und bei allem, was am heiligsten sei, daß dies die reine Wahrheit wäre. Wer aber diesem seinem Testamente zuwider handle, dem lege er es auf sein Gewissen in dieser und jener Welt zur Befreiung seines eigenen. Die Schrift war unterzeichnet: »Paris, den 25. Mai 1672, Sainte-Croix.« Auf dem Umschlag stand noch: »Paket, gerichtet an Herrn Penautier, der es überliefern soll.« Diese »unter dem Schutze Gottes und alles dessen, was am heiligsten ist« hinterlassenen Schätze enthielten nach dem gerichtlichen Protokolle außer mehreren mit acht verschiedenen Wappen versiegelten Papieren (welche nach einer besonderen Anweisung sofort nach seinem Tode zu verbrennen wären) viele Pakete mit sublimiertem Merkur, mit kalziniertem und präpariertem Vitriol; einige Flaschen mit anscheinend klarem Wasser, auf deren Boden sich ein weißlicher Satz befand; einen Porzellantopf mit präpariertem Opium; Merkur als Pulver; Höllenstein; Antimonium; ein Paket Pulver mit der Aufschrift: »Das Blut der Weiber zu stillen«; ein Paket mit sechs Siegeln verschlossen und in diesem siebenundzwanzig kleine Papierpäckchen mit der Überschrift: »Verschiedene sonderbare Geheimnisse«, endlich sechs zusammengeschlagene Pakete mit nicht weniger als fünfundsiebzig Pfund sublimierten Merkurs, welche an verschiedene Personen adressiert waren. Daß man hier in eine vollständige Giftvorratskammer geraten war, unterlag keinem Zweifel. Die Berichte der damaligen Sachverständigen konnten aber nicht genug ihre Verwunderung über die Art und Beschaffenheit der Gifte ausdrücken, welche alle Kenntnisse und Erfahrungen der Arzneikunde überstiegen: diese Gifte des Sainte-Croix entzögen sich allen Versuchen, welche man nach den Gesetzen der Chemie mit ihnen anstelle; die Giftstoffe seien dermaßen versteckt, daß man sie nicht erkenne, und so fein, daß sie die Kunst und Einsicht des Arztes betrögen. Alle bisherigen Regeln bewiesen sich als unanwendbar und alle Erfahrungen als falsch. Die Gifte hatten die Wasser- und Feuerprobe bestanden, ohne sich zu verraten; bei den Versuchen an Tieren hätten sie sich aber so künstlich verborgen, daß man nicht imstande gewesen sei, sie zu entdecken. Die Hühner, Tauben und Hunde, denen man von dem Wasser des Sainte- Croix etwas eingeträufelt habe, seien zwar kurze Zeit darauf gestorben; bei der Öffnung habe man aber alle Teile des Leibes gesund und frisch und nur etwas geronnenes Blut in der Herzkammer gefunden. Auch die weißen Pulver aus dem Kästchen des Sainte-Croix hätten eine Katze sofort zum ununterbrochenen Speien und darauf zum Tode gebracht; aber auch kein einziger Teil ihres Leibes sei vom Gift angefressen gefunden worden. Bei einer Taube habe man nur etwas rötliches Wasser im Magen gefunden. Die Gifte des Sainte-Croix sind nicht mehr vorhanden, um auch den Chemikern unserer Zeit vorgelegt zu werden. Wir lassen deshalb die Schlüsse auf unerhörte Wunder, welche die damaligen Sachverständigen beschäftigten und verwirrten, auf sich beruhen und mögen nur mit ihnen annehmen, daß Sainte-Croix seit der Vergiftung der Familie d'Aubray Fortschritte in seiner Kunst gemacht hatte. Die Besorgnis, welche ausgesprochen wurde, daß mit Hilfe der zuletzt erlangten Einsichten in die Giftmischerei das Verbrechertum dem ganzen menschlichen Geschlechte den Krieg ankündigen und die Welt ungestraft entvölkern könne, ist glücklicherweise nicht in Erfüllung gegangen. Im Gegenteil hat man in neuerer Zeit, wo Giftmorde vorfielen, nichts von außerordentlichen, übernatürlichen Präparaten erfahren. Die Ursinus, Zwanziger, Gottfried haben zum einfachen Arsenik ihre Zuflucht genommen, und in keiner andern Gestalt, als sie denselben aus jeder Apotheke als Mäusebutter und Rattenpulver erhielten. Außer der Giftapotheke enthielt das Kästchen alle von der Brinvillier an ihren Buhler geschriebenen Briefe und die Verschreibung der oben erwähnten dreißigtausend Livres. Aus den Briefen ersah man, daß zwischen den beiden durch die Hölle Verbündeten auch öfters Zwietracht herrschte. Die Brinvillier erklärt, daß sie, des Lebens überdrüssig, selbst von dem Gifte nehmen wolle, welches ihr Sainte-Croix so freundschaftlich geschickt. Doch mag die Absicht niemals ernst gewesen, sondern nur zu den Drohungen Verliebter zu zählen sein, die eine pikantere Wiederversöhnung beabsichtigen. Es findet sich keine Spur, daß sie von dem vielen Gift, über das sie gebot, bis da auch nur den Versuch gemacht, es gegen sich selbst zu gebrauchen. Ein wichtiges Dokument, welches vielleicht für den Psychologen einen gräßlichen Aufschluß gegeben hätte, ging bei der gerichtlichen Beschlagnahme der Sainte-Croixschen Effekten verloren. Doch dürfen wir bei der Art, wie die Untersuchung geführt wurde, den Verlust kaum bedauern, da dieses Papier bei den furchtbaren Aufschlüssen und der Verwickelung so vieler bedeutenden Personen schwerlich bekannt gemacht worden wäre. Im Kabinett des Verstorbenen fand sich nämlich ein kleines zusammengerolltes Paket, Schriften, worauf die Worte standen: »Meine Beichte.« Das Kästchen mit den Giften war noch nicht eröffnet; Sainte-Croix galt damals für einen unbescholtenen Mann. Der Kommissar und die gegenwärtigen Gerichtspersonen vermeinten auf eine Beichte keinen Anspruch zu haben und verbrannten sofort alle diese Papiere. Der Kommissar Picard rechtfertigte sein Verfahren später in einem umständlichen Berichte an das Parlament. Vor einem deutschen Gerichtshofe möchte er damit schwerlich zu Recht bestanden haben. Auch kann man, wie die Sachen stehen, nicht die Vermutung unterdrücken, daß es in anderer, nach dem Obigen leicht erklärlicher Absicht geschah. Der Marquise kam die Trauerpost von Sainte-Croix' Tode und der Versiegelung seiner Effekten zu gleicher Zeit. Sie wußte um das Kästchen. Dies allein war ihre Sorge; denn die Leidenschaft für den Geliebten war nach einem Verkehr, wie der, der zwischen ihnen bestanden hatte, erloschen. Wo zwischen zwei Verbrechern jeder sich freuen muß, wenn durch den Tod des anderen ein furchtbarer Zeuge wider ihn selbst abgerufen wird, und wo beide sich so genau kennen und demnach jeder Teil sich gewärtigen kann, daß ihn der andere durch einen Gifttrank überlistet, kann wohl von Gefühlen der Liebe nach den Gesetzen der Natur nicht mehr die Rede sein. Bei Nachtanbruch des Tages, da Sainte-Croix' Sachen versiegelt worden waren, eilte die Brinvillier zum Kommissar Picard. Der Schreiber desselben, Peter Frater, empfing sie, ließ sie aber nicht zu seinem Herrn, weil dieser schon im Bett liege. Sie bat ihn darauf, er möge nur hineingehen und für sie um das Kästchen aus Sainte-Croix' Nachlaß bitten, welches ihr eigentümlich gehöre. Picard ließ aber hinaus antworten, er schlafe schon, und die Brinvillier entfernte sich, indem sie hinterließ, sie werde morgen einen Diener danach schicken, der es abholen solle. Es verstrichen mehrere Tage, und die Brinvillier mühte sich umsonst ab, das Kästchen zu erhalten. Ein gewisser Cluet, der als ein Hauptzeuge in dem Prozesse wider sie auftrat, will bei dieser Gelegenheit allerhand Verdächtiges von ihr gehört haben. Sie habe geäußert, ihr ältester Bruder, der Zivilleutnant, sei ein grundschlechter Mensch gewesen, und wenn sie gewollt, hätte sie ihn längst können umbringen lassen. Mit Sainte-Croix habe sie nur um deswillen glimpflich verfahren, um ein Kästchen herauszubekommen, und würde auch jetzt nach seinem Tode noch fünfzig Louisdor darum geben, da Sachen darin wären, welche sie beträfen. Als er, Cluet, ihr darauf gesagt habe, man munkele, daß der Kommissar Picard sonderbare Sachen darin gefunden habe, sei ihr die Röte ins Gesicht gestiegen, und sie habe sogleich angefangen, von anderen Dingen zu reden. Nun habe er darauf angespielt, daß sie wohl selbst an den Giftmischereien könne teilgenommen haben. Darauf habe sie in sichtbarer Verwirrung und Ängstlichkeit geantwortet: »Warum ich?« Augenblicklich aber habe sie wieder von Sainte-Croix' Nichtswürdigkeit zu sprechen angefangen und versichert, wenn sie nur das Kästchen bekommen hätte, würde sie ihn haben aufhängen lassen. Als die Marquise einsah, daß sie aller Verwendungen ungeachtet das Kästchen nicht herauserhielt und ihre Angelegenheiten immer schlimmer wurden, flüchtete sie über die Grenze nach Lüttich. Zugleich aber ließ sie durch ihren Sachwalter einen Protest gegen die Beschlagnahme des Kästchens und etwaige Folgerungen daraus einlegen, da sich in demselben ein ihr durch List und Überraschung abgelocktes schriftliches Versprechen einer Summe von dreißigtausend Livres befinde, wozu sie gehört zu werden verlange, um es für null und nichtig erklären zu lassen. Die Anzeichen gegen den verstorbenen Sainte-Croix waren dringender Art, auch der Verdacht gegen die Marquise stieg. Dennoch fehlten noch solche Umstände, welche eine gerichtliche Verfolgung gegen sie rechtfertigten. Da trat plötzlich La Chaussée selbst mit einer Kühnheit, die an Frechheit grenzte, auf und gab den Richtern Lichtes genug, um ohne weiteres Bedenken nach aller Strenge zu verfahren. Er meldete sich beim Kommissar und widersetzte sich der Versiegelung. Er sei bei dem Verstorbenen sieben Jahre in Dienst gewesen und hätte ihm hundert Pistolen und hundert Taler Silbergeld aufzuheben gegeben, die sich in einem Beutel von Leinwand hinter dem Fenster des Kabinetts finden müßten. Auch würde man ein schriftliches Bekenntnis Sainte-Croix', daß ihm, La Chaussée, das Geld angehöre, dabei antreffen, außerdem eine Zession über die dreihundert Livres, die er von dem verstorbenen Parlamentsrat d'Aubray als Vermächtnis erhalten, ausgestellt auf einen gewissen La Serre, wogegen dabei drei Quittungen von seinem Lehrherrn, jede über hundert Livres, lägen. Dieses Geld und die besagten Papiere forderte La Chaussée für sich zurück. Alle diese Umstände hatten ihre Richtigkeit. La Chaussée mußte also in dem Kabinett, in das aller Wahrscheinlichkeit nach nur Sainte-Croix' allervertrauteste Freunde eindringen durften, Zutritt gehabt haben. Wer aber in solcher Vertraulichkeit mit dem Giftmischer gelebt hatte, hatte den dringenden Verdacht wider sich, in seine Verbrechen verwickelt zu sein. Außerdem zeigte La Chaussée, als er von den Entdeckungen erfuhr, sich sehr bestürzt. Ein Verhaftbefehl ward gegen ihn erlassen, und bei seiner Gefangennahme fand man auch bei ihm Gift. Bei der gegen ihn eröffneten Untersuchung kamen nun sehr viel Umstände zur Sprache, welche den gegen die Marquise schwebenden Verdacht zur Anklage steigerten. Ein Lehrbursche beim Apotheker Glaser, welch letzterer später in die Untersuchung mit verwickelt wurde, hatte mehrmals eine Dame an Sainte-Croix' Hand zu seinem Herrn kommen sehen. Der Bediente derselben habe ihm gesagt, daß es die Marquise von Brinvillier sei; auch hätte derselbe gegen ihn geäußert, er wolle seinen Kopf verwetten, wenn sie nicht darum komme, um sich Gift machen zu lassen. Ihre Equipage hätte sie immer in ziemlicher Entfernung von der Apotheke halten lassen. Eines Apothekers Tochter, Amande Huet, welche öfters in das Haus der Brinvillier kam, sah die Marquise eines Tages ziemlich berauscht in ihr Kabinett kommen. Dort zog sie in diesem Zustande eine Büchse aus ihrer Schatulle, zeigte sie der Zeugin und sagte dabei, hierin verwahre sie ein Mittel, sich an ihren Feinden zu rächen; auch sei es ein gutes Sukzessionspülverchen. Sie, Zeugin, hätte sogleich bemerkt, daß es sublimierter Merkur gewesen. Nach sieben bis acht Stunden, als die Marquise ihren Rausch ausgeschlafen, habe sie zwar geäußert, das seien nur Reden in den Wind gewesen, hätte ihr aber doch ein unverbrüchliches Stillschweigen anempfohlen. Die Schatulle hätte die Brinvillier mit der äußersten Sorgfalt gehütet, auch ihr, der Huet, anempfohlen, dieselbe, wenn sie unerwartet sterben solle, ins Feuer zu werfen. Auch habe die Brinvillier oft geäußert, man wisse schon Mittel, sich widerwärtige Leute vom Halse zu schaffen; man dürfe ihnen nur eine Pistolenkugel in einer Brühe durch den Leib jagen. Den La Chaussée hatte sie oft in vertraulichem Gespräch bei der Marquise getroffen; einmal hatte sie ihm auf die Backen geklopft und gesagt: »Das ist doch ein braver Junge, er hat mir gute Dienste geleistet.« Eine Demoiselle Villeroy hatte nach dem Tode des Zivilleutnants d'Aubray den Bedienten La Chaussée und die Marquise allein und in großer Vertraulichkeit beieinander betroffen. Zwei Tage nach dem Tode des Parlamentsrats hatte sie ihn ebenfalls wieder bei derselben gesehen, und als der Sekretär des Verstorbenen gemeldet wurde, habe die Brinvillier den La Chaussée schnell hinter ihr Bett versteckt. La Chaussée räumte auch den Umstand bei seinem Verhöre ein. Er habe den Tag nach dem Tode seines Herrn, des Parlamentsrats, einen Brief von Sainte-Croix an die Marquise tragen müssen. Bei dieser Gelegenheit sei er von dem Sekretär seines verstorbenen Herrn überrascht worden und habe sich deshalb in der angegebenen Art verstecken müssen. Der erwähnte Clouet hatte schon vor dem Tode der beiden Brüder d'Aubray zur Brinvillier gesagt, wenn die Herren wüßten, daß La Chaussée früher in Sainte-Croix' Diensten gestanden hätte, würden sie ihn ohne weiteres fortjagen, worauf die Marquise hastig geantwortet habe: »Sagen Sie ja nichts davon meinen Brüdern. Sie prügelten ihn aus dem Hause. Und ich sähe es doch lieber, daß er etwas verdient, als ein anderer.« Nach einigen Zeugen sollte La Chaussée während der Krankheit seines Herrn außer andern rohen Äußerungen höhnisch gesagt haben: »Er zehrt nach und nach recht fein aus!« und: »Er macht uns Arbeit genug; ich weiß nicht, wann er endlich einmal sterben wird.« Die Ermittelungen genügten nicht, um La Chaussée zum Tode, wohl aber, um ihn zur Folter zu verurteilen. Schon bei den ersten Graden bekannte er alles: daß er nur nach Sainte-Croix' Anweisung verfahren sei, durch Verheißung großer Belohnung von demselben angelockt; daß beim ersten Male, als er Gift für beide Brüder d'Aubray erhalten, Sainte-Croix ihm gesagt habe, er erhalte es im Namen der Marquise von Brinvillier; daß jener aber, nachdem die Brüder vergiftet worden seien, gleich anders zu ihm gesagt habe: die Brinvillier wisse nicht darum, daß er, La Chaussée, aber dennoch an deren Mitwissenschaft und Miturheberschaft glaube, weil sie mit ihm beständig von Giftmischereien gesprochen und ihn nach vollbrachter Tat hätte bereden wollen, die Flucht zu ergreifen. Bezüglich der Art der Vergiftung selbst sagte er aus, daß er etwas von dem rötlichen Wasser des Sainte-Croix dem Zivilleutnant in Wasser und Wein gemischt, etwas von dem hellen Wasser aber in die Pastete zu Villeguoy geschüttet habe. Endlich sei Sainte-Croix' ganzes Bestreben darauf gegangen, die jüngere Schwester der Brinvillier, die Demoiselle d'Aubray, auch zu vergiften, die aber, entweder durch die Gunst der Umstände oder durch Verdacht und Gegenmittel, dem drohenden Schicksal entging. Doch hätte, beiläufig erwähnt, die Demoiselle d'Aubray ihre Schwester, die Marquise, bei deren Flucht mit Gelde unterstützt. Hierauf ward La Chaussée (am 4. März 1673) als überführt und überwiesen, beide Gebrüder d'Aubray durch Gift aus der Welt geschafft zu haben, verurteilt, gerädert und aufs Rad geflochten zu werden; zugleich aber ward gegen die Brinvillier in contumaciam auf Enthauptung erkannt. Man schritt in französischer Weise zur vorläufigen Hinrichtung des einen Teilnehmers am Verbrechen, den man in Händen hatte: La Chaussée ward auf dem Grèveplatz gerädert, und man behielt sich die Vollstreckung des andern Teils des Erkenntnisses vor, bis man der andern habhaft würde. Die Brinvillier lebte außer Frankreichs Grenzen in Lüttich. Zwar schauderte jedermann in Paris beim Namen der ruchlosen Mörderin; aber Lüttich war nicht Paris, und was hier jeder wußte und glaubte, wurde nicht durch tägliche Zeitungen nach den Niederlanden und Deutschland getragen. Sie fand nicht einmal nötig, ihren Namen zu ändern. Von einem allgemeinen Kartell zur Auslieferung der Verbrecher war nicht die Rede, ebensowenig befaßten sich damit die diplomatischen Verhandlungen; man überließ denjenigen, die es anging, sich darum zu kümmern und zu sehen, wie es ihnen glücke. Die Brinvillier hielt sich in den Mauern der damaligen deutschen Reichsstadt in völliger Sicherheit vor den Armen der französischen Gerechtigkeit. Aber ein so außerordentlicher Fall forderte außerordentliche Anstrengungen. Man schickte einen Gefreiten der berühmten Maréchaussée mit mehreren Gerichtsdienern von Paris nach Lüttich, um auf jede Weise die Verbrecherin zu verhaften. Doch sollte es kein offenbarer Menschenraub werden, sondern man gab der in unsern Augen seltsamen Gesandtschaft ein königliches Schreiben an den Rat der Sechziger in Lüttich mit, worin Ludwig die Auslieferung der fürchterlichen Verbrecherin verlangte. Zugleich war dem Schreiben ein Auszug der Akten beigefügt, um den Rat von der Lage der Dinge und der Gefährlichkeit der Verbrecherin in Kenntnis zu setzen. Die Sechziger entschieden sich auch sogleich dafür, der französischen Requisition Folge zu leisten. Statt aber, wie wir es nach unsern Verhältnissen erwarten, selbst ihre Autorität anzuwenden und die Verbrecherin zu verhaften, behandelte man die Sache als eine Privatangelegenheit und Fehde zweier Parteien; man begnügte sich damit, dem Gefreiten der Maréchaussée die Erlaubnis zu erteilen, die Marquise zu verhaften, und überließ es ihm auf gut Glück, wie es ihm gelinge. Aber die Pariser Polizei hatte den rechten Mann nach Lüttich gesandt. Der Sergeant Desgrais handelte, wie es vielleicht nur ein französischer Polizeibeamter kann, und erwarb sich durch die Verhaftung der Marquise einen Ruhm, der in den Pariser Salons dem der Brinvillier an die Seite kam. Er blieb durch lange Zeit das Tagesgespräch, der Gegenstand der Mode und des Schreckens. Die Marquise hatte sich in ein Kloster geflüchtet. Trotz der Ermächtigung seitens der Sechziger wagte Desgrais nicht, sie dort aufzuheben. Eine offene Gewalttat gegen ein heiliges Asyl hätte in der bigott katholischen Stadt leicht einen Aufruhr erregt und ihm wahrscheinlich seine Beute entzogen. Desgrais steckte sich in ein geistliches Habit und machte als ein galanter Abbé der Marquise seine Aufwartung. Er gab vor, er komme aus Frankreich und hätte nicht durch Lüttich gehen wollen, ohne eine durch ihre Schönheit so sehr als durch ihre Unglücksfälle berühmte Dame zu sehen. Er führte die angenehmste, geistreichste Konversation. Vielleicht wirkte die lange Entbehrung bei der Marquise mit. Sie war entzückt, wieder mit einem echten Pariser sich unterhalten zu können; ihr Scharfblick entdeckte unter den angelernten Floskeln der Galanterie nicht die angeborenen Kraftausdrücke des Polizeigefreiten, und die forschend lüsternen Blicke erschienen ihr nur als die der Liebe und Bewunderung. Desgrais spielte seine Rolle so gut, daß er schon bei der ersten Unterredung von Liebe reden durfte. Die Marquise hatte während ihrer Verbannung die Freuden derselben keineswegs entbehrt; aber ein Liebesverhältnis mit einem feinen Pariser erschien ihr wieder als eine pikante Erholung nach einem so langen Aufenthalte im Lande der Barbaren. Doch ist ein Kloster für vertraute Zusammenkünfte Liebender ein unbequemer Ort. Desgrais schlug eine Spazierfahrt aufs Land vor. Der Vorschlag wurde gern angenommen. Aber kaum war man aus der Stadt in einer einsamen Gegend angelangt, als der Liebhaber die Maske fallen ließ und der Abbé sich in einen unerbittlichen Diener der Gerechtigkeit verwandelte. Statt die schöne Sünderin in seine Arme zu nehmen, übergab er sie denen seiner Häscher. Unter allen Enttäuschungen und Widerwärtigkeiten scheint die Brinvillier keine tiefer und schmerzlicher empfunden zu haben als diese. Sie mochte das Ende ihres Freundes Sainte-Croix für ein glückseliges erachten. Er starb in seinem Berufe und eines raschen Todes. Sie, mit allem Fluch der Schuld belastet, verfiel durch die Art, wie sie sich hatte täuschen lassen, noch dem entsetzlichsten Fluch, der eine Pariserin treffen kann, der Lächerlichkeit und der Verachtung zugleich. Desgrais ging sorgsamer zu Werke als der Kommissar Picard. Kraft einer Ordre der Sechziger drang er jetzt in das Kloster und durchsuchte alle Effekten der Gefangenen, ohne sich von ihren dringenden Bitten bewegen zu lassen, ihr eine Schatulle oder wenigstens ein Papier, das sie ihre Beichte nannte, herauszugeben. Noch gab sich die Brinvillier nicht verloren. Nicht aller Männer Herzen waren so fest wie das des unerbittlichen Polizeisergeanten. Während ihres Aufenthalts in Lüttich hatte sie ein Liebesverhältnis mit einem gewissen Theria angeknüpft. Der Belgier scheint von einer romantischen Leidenschaft für die schöne Frau ergriffen gewesen zu sein; denn sie traute ihm kühne Taten zu, und er unternahm auch vieles zu ihrer Rettung. Aber die große Intrigantin fiel aufs neue in ihre eigenen Stricke. Sie glaubte durch Geld und ihren Liebreiz einen der Häscher bestochen zu haben, ihre Briefe an Theria zu besorgen; doch von allen dreien, welche sie an ihn richtete, kam auch kein einziger an seine Bestimmung. Auch der Häscher war unbestechlich und setzte die Rolle seines Herrn gegen die Marquise fort. In dem ersten Briefe forderte sie Theria auf, sie, sobald er könne, aus Desgrais' Klauen zu befreien. Im zweiten gab sie ihm die Mittel an. Er solle sie auf dem Wege überfallen. Mit fünf entschlossenen Leuten könne er die acht Häscher zwar nicht überwältigen, doch so auseinanderjagen, daß sie Gelegenheit zur Flucht fände. Im dritten beschwor sie ihn mit den rührendsten Worten und aller Versicherung der Zärtlichkeit, wenn er sich nicht getraue, sie selbst zu befreien, solle er wenigstens auf ihre Kutsche einen Angriff machen, die Pferde totstechen und sich in der Verwirrung schnell der Schatulle bemächtigen. Denn wenn dies nicht geschähe, wäre sie verloren. Theria hörte nichts von diesem Hilferuf, und doch erschien er. Er war in Mastricht, als der Transport durch die Stadt kam. Er versuchte die Häscher zu bestechen und bot ihnen endlich, wenn sie die Marquise entschlüpfen ließen, tausend Pistolen. Es war vergebene Mühe. Als die Brinvillier sah, daß von dieser Seite alle Hoffnung umsonst war, wollte sie sich selbst das Leben nehmen. Sie wollte eine Nadel verschlucken. Einer ihrer Wächter bemerkte es und verhinderte sie daran. Sie betrat das französische Gebiet. Aber so bedeutend war ihr Einfluß, so sehr fürchtete man ihre Kabalen und ihre bekannten und unbekannten Verbindungen, daß das Parlament beschloß, sie sogleich an der Grenze vernehmen zu lassen, bevor sie neue Intriguen spielen lasse oder mit Hilfe ihrer Freunde eine neue Rolle einstudiere. Der Parlamentsrat Palluau hielt deshalb schon in Rocroy das erste Verhör mit ihr ab. Sie leugnete hier alles ab, wollte von den Briefen, die sie nach ihrer Verhaftung geschrieben, nichts wissen und ebensowenig die Schatulle des Sainte-Croir kennen. Was die Verschreibung der dreißigtausend Livres am den letztern betreffe, so sei dies nur ein Scheingeschäft gewesen. Sie hätte ihn wollen unter ihren sie drängenden wahrhaften Gläubigern mit auftreten lassen, um diese zur Beilegung des gerichtlichen Verfahrens zu bewegen. Er hätte ihr auch einen Gegenschein gegeben, der aber auf dem Wege verlorengegangen sei. Kaum in Paris angelangt und ins Parlamentsgefängnis gebracht, schrieb sie dringende Briefe an einen bedeutenden und reichen Mann, daß er ihr raten und sein Ansehen zu ihren Gunsten verwenden möchte. Dies war Herr Penautier, der als Rentmeister bei den Ständen und der Geistlichkeit von Languedoc, zwei sehr einträglichen Ämtern, in Überfluß schwamm und durch seine kostbare Mittagstafel, an welcher er die ersten Männer Frankreichs bewirtete, große Bekanntschaften und vielen Einfluß hatte. Sie sprach in den Briefen offen von der Gefahr, die ihr drohe, auf dem Schafott zu sterben, und teilte ihm mit, wie sie sich in dem Prozeß benehmen, daß sie nämlich nichts bekennen, sondern alles ableugnen werde. Penautier konnte ihr nicht helfen; denn alle diese Briefe wurden aufgefangen, und der Rentmeister, der gern den Gönner und Beschützer spielte, hatte alle Hände voll zu tun, um nur den dringenden Verdacht, welcher auf ihn selbst sowohl aus diesen Briefen als aus dem Umstande fiel, daß Sainte-Croix in seinem Vermächtnisse ihn als Mittelsperson zwischen sich und der Brinvillier genannt hatte, von sich abzuwenden. Sie legte im Gefängnis die vollkommenste Gemütsruhe an den Tag, unterhielt sich mit Lebhaftigkeit von gleichgültigen Dingen und spielte, sooft sie Gesellschaft fand, Piquet. Doch hatte sie bei sich ihre Sache bereits verloren gegeben und sann nun auf Mittel, der Schmach einer öffentlichen Hinrichtung zu entgehen. Die Akten berichten von einem furchtbaren Versuche, den sie deshalb machte, und der wenigstens von der Kraft der Selbstverleugnung dieser Frau spricht. Da ihr alle scharfen Werkzeuge genommen waren und selbst ein Strick ihr gefehlt zu haben scheint, verschaffte sie sich eine Klistierspritze mit einer langen Röhre, wie sich die Französinnen derselben ohne Beihilfe einer andern Person bedienen, und wollte sie so weit in den Leib stoßen, um die Eingeweide damit zu durchstechen. An dieser grausamen und doch zweifelhaften Operation wurde sie indessen, eben wie früher an dem Verschlucken der Nadel, gehindert. Unter den aufgefundenen Papieren erschien dasjenige, welches die Aufschrift führte »Meine Beichte« und die genaueste Erzählung ihres geheimen Lebenswandels enthielt, als eines der schlagendsten Beweisstücke wider sie. Doch hat man uns mit den nähern Details dieses Aktenstückes nicht bekannt gemacht; zum Teil wohl deshalb, weil man aus den gleichen religiösen Rücksichten, welche den Kommissar Picard die Sainte-Croixsche Beichte verbrennen ließen, denselben alle gerichtliche Beweiskraft absprach. Doch können auch wir uns nicht aller Zweifel über die Echtheit und Vollkommenheit dieses unjuristischen Bekenntnisses entledigen, da selbst Pitaval, dem doch alle Quellen zu Gebote standen, uns statt eines authentischen Auszugs auf die Mitteilungen der Sevigné darüber verweist, obwohl er dabei hinzufügt, daß diesmal die Sevigné die reine Wahrheit schreibe, ja sogar nicht einmal alles Schändliche aufgenommen habe. Schon im Eingange erklärt sich die Brinvillier für eine Mordbrennerin, indem sie in einem Hause Feuer angelegt habe; dann, daß Ausschweifungen aller Art ihre gewöhnlichen Beschäftigungen gewesen seien und sie sich zügellos in allen Unordnungen der Wollust und Völlerei herumgewälzt habe. Schon im siebenten Jahre habe sie ihre Jungferschaft verloren (Worte der Sevigné) und sei alsdann im nämlichen Tone fortgefahren; sie habe ihren Vater, ihre Brüder und eines ihrer Kinder vergiftet und selbst Gift zu sich genommen, um mit einem Gegengift einen Versuch zu machen; Medea selbst habe es nicht so weit getrieben. Sie habe die Beichte für ihre Handschrift erkannt; doch gebe sie vor, den Aufsatz im hitzigen Fieber geschrieben zu haben, »es wäre Unsinn, rasendes Zeug, das man nicht ohne Lachen lesen könne.« Bei den gerichtlichen Verhören leugnete die Brinvillier entweder alles oder erklärte, sie erinnere sich nicht. Letzteres geschah bei so vielen Umständen und so bestimmten und naheliegenden, deren sie sich erinnern mußte, daß schon daraus allein ein dringender Verdacht gegen sie erwachsen wäre. So wollte sie sich nicht erinnern, ob Sainte-Croix sie beredet habe, ihren Vater zu ermorden, auch nicht, ob Sainte-Croix ihr Pulver und Spezereien gegeben, oder daß er zu ihr gesagt hätte, er wisse Mittel, sie reich zu machen. Auf acht ihr vorgelegte verfängliche Briefe erinnerte sie sich nicht, an wen sie dieselben geschrieben hätte. Aus Frankreich wollte sie nur wegen gewisser Händel mit ihrer Schwägerin geflohen sein. Als sie die Beichte geschrieben hätte, wäre ihr Gemüt ganz zerrüttet gewesen; sie hätte, entblößt in einem fremden Lande von allem Nötigen, oft nicht gewußt, was sie tue und was sie schreibe. In Fieberhitze und Wahnsinn habe sie alle die sogenannten Bekenntnisse zu Papier gebracht. Sie wisse nichts vom Feuer, das sie bekenne, angelegt zu haben, nichts von der Vergiftung von Vater und Brüdern, die sie bekenne, nichts von der Absicht gegen das Leben ihrer Schwester; sie wisse nicht einmal die Zeit, wann sie ihre sogenannte Beichte geschrieben habe usw. Daß man aus diesen Antworten die Seele der Marquise ganz durchschauen müsse, wäre, wie Pitaval meint, wenigstens in der mangelhaften Art, wie die Antworten mitgeteilt werden, doch eine Forderung, welche die psychologische Katechisierkunst überschritte. Aber allerdings kann man nach den Mitteilungen glauben, daß die Wahrheit, die die Brinvillier unterdrücken will, sie drängt und oft wider ihren Willen hervorbricht. Es mag sich das trotzige und verzagte Herz einer Frau zeigen, die, ohne zu zittern, die schwärzesten Verbrechen begeht, solange sie verborgen zu sein glaubt und keine Strafe zu befürchten hat, die aber auch alle Fassung verliert, sobald der Richter seine Augen auf sie heftet. Sie hatte den Plan gemacht, alles zu leugnen; aber die Furcht benahm ihr die Überlegung, und wider ihren Willen gab sie Antworten von sich, die den völligen Anstrich der Wahrheit hatten, die sie doch verhehlen wollte. Wie hätte eine vollkommen Unschuldige antworten können, sie wisse nicht, daß sie ihren Vater und ihre Brüder vergiftet hätte. Von der Sprache der Entrüstung ist keine Spur da; sie hat vielmehr nicht Kräfte genug, sich hinter eine bestimmte Verwirrung zurückzuziehen; verwirrt, weiß sie sich mit nichts mehr als der Unwissenheit zu behelfen. Ein ausgezeichneter Advokat jener Zeit, Nivelle, berühmt wegen seiner Gelehrsamkeit und seiner Talente und geschätzt wegen seiner Rechtlichkeit, übernahm die Verteidigung der Giftmischerin und führte sie mit einem Eifer, der einer bessern Sache wert gewesen wäre. Der Hauptinhalt seiner Verteidigungsschrift, die Nivelle auch drucken ließ, zerfällt seinem Wesen nach in zwei Hauptteile. Er räumt die verdammliche Leidenschaft der Brinvillier zu Sainte-Croix ein, sucht aber darzutun, daß der ruchlose Bösewicht die Giftmorde allein und zu eigenen Privatzwecken begangen und die Marquise teils getäuscht, teils dem Anscheine nach in die Sache verwickelt habe, um im schlimmen Falle die Last der Schuld auf ihre Schultern ganz oder zum Teil abzuwälzen. Dann aber suchte er mit einem Aufwand von Gelehrsamkeit und Zitaten aus der Geschichte darzutun, daß die Gerichte auf die Selbstbekenntnisse der Brinvillier, welche sie unter dem Namen ihrer Beichte zu Papier gebracht hatte, gar nichts geben dürften, indem die Heiligkeit der Beichte und alles dessen, was damit in Verbindung stehe und als solche ausgelegt werden könne, so groß sei, daß selbst ein sonst richtiges Strafurteil, welches nur auf Grund eines Bekenntnisses durch die Beichte gesprochen worden sei, seine Gültigkeit verliere, weil die Heilighaltung dieses Sakramentes für das Wohl des Ganzen von bei weitem größerer Wichtigkeit sei als die Bestrafung eines einzelnen Verbrechers. Auch Pitaval scheint auf dieses letztere Argument ein Gewicht zu legen, welches ein deutsches Gericht, auch in katholischen Ländern, schwerlich anerkennen würde. Denn wenn auch die Beichte heilig ist, abgelegt vor dem Ohre des Priesters dergestalt, daß dieser kraft der Weihe seines Amtes den Inhalt nicht verraten darf, so ist doch schwerlich auch alles das heilig, was ein Sünder zu Papier bringt, wenn er nur darüber die Überschrift setzt: »Meine Beichte«. Wenn ein solches Papier in die Hände des Kriminalrichters kommt, so wird es freilich höchstens nur als ein außergerichtliches Bekenntnis angesehen werden, was allein zu keiner Verurteilung ausreicht; aber jeder Richter wird die Befugnis und die Pflicht haben, den in dieser sogenannten Beichte angegegebenen Tatsachen nachzuforschen. Wenn auch diese Beichte vom Parlament nicht als ein Beweis mit angesehen worden sein wird, so hat sie das Parlament doch aller Wahrscheinlichkeit nach so benutzt, als es jeder deutsche Untersuchungsrichter getan haben würde, nämlich als Leitfaden zur kriminalistischen Untersuchung. Es vernahm die Brinvillier und viele Zeugen über die einzelnen in der Beichte zur Sprache gebrachten Punkte. Interessanter als diese juristische Frage über die gerichtliche Beweiskraft wäre für uns die psychologische: Wie kam ein so ruchloses Weib als die Brinvillier dazu, ihre Beichte aufzuschreiben? Stachelte sie das Gewissen dazu im Augenblicke der Not? War ihr Gemüt bei der Flucht aus Frankreich in der Tat in so großer Angst und Verwirrung, daß sie vor dem Allmächtigen und sich selbst zitterte, sie, die nicht gezittert hatte, als sie dem eigenen Vater den Gifttrank reichte? Und wenn es sie zur Beichte trieb, weshalb zu der gefährlichen mit Tinte und Feder auf Papier? Weshalb beichtete sie nicht in den dunkeln Winkeln eines Domes in das Ohr eines Priesters? Fürchtete sie den Verrat oder, wie der Pariser Witz sagte, ist sie bei der Unmasse ihrer Verbrechen besorgt gewesen, sie könne eines oder das andere vergessen? Das Parlament erkannte, daß der Tatbestand des Verbrechens vollkommen feststehe, indem die Vergiftung der zwei Brüder d'Aubray durch den Bericht eines Arztes, eines Wundarztes und eines Apothekers ermittelt worden sei, und wenn man die Aussagen sämtlicher Zeugen betrachte und mit den eigenen Aussagen der Marquise vergleiche, so ergebe sich daraus, daß Sainte-Croix und die Marquise beide Mordtaten durch Hilfe des La Chaussée vollbracht hatten. Das Strafurteil wurde darauf am 16. Juli 1676 bei Versammlung der großen Kammer und der Kriminalkammer des Parlaments über die Maria Margaretha d'Aubray, Marquise von Brinvillier, dahin gesprochen: Daß sie für überführt und überwiesen zu erachten, ihren Vater, Drogo d'Aubray, und ihre zwei Brüder, Anton d'Aubray, Requetenmeister und Zivilleutnant zu Paris, und Herrn d'Aubray, Parlamentsrat, mit Gift ums Leben gebracht, auch ihrer verstorbenen Schwester, Therese d'Aubray, nach dem Leben getrachtet zu haben. Daß sie zur wohlverdienten Strafe auf einem Karren mit bloßen Füßen, einen Strick um den Hals und in der Hand eine brennende Kerze, zwei Pfund schwer, an die Türe der Hauptkirche von Paris gebracht werden und daselbst dergestalt Kirchenbuße tun solle, daß sie auf ihren Knien zu bekennen habe, sie habe aus Ruchlosigkeit, Rachsucht und Geldbegierde gedachte Angehörige vergiftet oder ihnen nach dem Leben getrachtet. Demnach solle sie auf den Grèveplatz abgeführt und ihr daselbst auf einem dazu errichteten Schafott der Kopf abgehauen, der Körper verbrannt und die Asche in die Luft gestreut werden. Ehe diese Strafe jedoch an ihr vollstreckt werde, solle sie auf die ordentliche und außerordentliche Folter gebracht werden, um ihre Mitschuldigen anzugeben. Außerdem folgten die gewöhnlichen Geldbußen, und daß sie der Erbfolge in das Vermögen der Ermordeten für verlustig erklärt werde. Über ihr Benehmen nach der Publikation des Urteils sind die Nachrichten verschieden. Nach einigen Berichten soll sie nur so lange hartnäckig geleugnet haben, als sie glaubte, den Richtern ein Blendwerk vormachen zu können, und sie habe sogleich nach der Verlesung des Urteils ein offenherziges Bekenntnis abgelegt. Die Sevigné schreibt, sie sei gestorben, wie sie gelebt habe, nämlich entschlossen. Das Urteil hätte sie zwar ohne Zeichen von Furcht angehört, aber gegen das Ende gebeten, man möchte es wiederholen, denn der verzweifelte Karren sei ihr gleich anfangs so in den Sinn gekommen, daß sie für das übrige die Aufmerksamkeit verloren habe. Als man sie nach der Marterkammer geführt und sie dort drei Eimer voll Wasser sah, habe sie ausgerufen: »Ich soll vermutlich ersäuft werden, denn wahrhaftig, ich bin nicht die, von der man verlangen kann, alles dieses auszutrinken.« Darauf erst habe sie bekannt. Nach anderen beichtete sie gleich nach der Publikation dem Doktor Pirot von der Sorbonne, demselben Geistlichen, welcher sie auch auf das Schafott begleitete. Dieser schilderte sie als eine von Schmerz und Reue durchdrungene, so vom Lichte der Gnade erleuchtete, so aufrichtig bekehrte Person, daß er in seiner Entzückung so weit ging, den Wunsch zu äußern, er hätte selbst an ihrer Stelle sein mögen. Sie bat um das Abendmahl; es wurde ihr abgeschlagen, da es Verbrechern, die eine Todesstrafe leiden, nicht gereicht wird. Auch der Wunsch, daß man sie wenigstens das gesegnete Brot in der Art, wie es zuweilen Verbrechern von geringerer Strafwürdigkeit gegeben wird, genießen lasse, ward ihr versagt. Die Augen des ganzen Publikums waren auf die letzten Augenblicke der berühmten Verbrecherin gerichtet. Die Straßen, Plätze, Fenster und Dächer waren ein Meer von Köpfen, und namentlich viele schöne Frauen aus den höhern Ständen waren als eifrige Zuschauerinnen in der Menge zu sehen, die keine Stöße und Tritte scheuten, um nur einen letzten Blick der schrecklichen Frau zu erhaschen. Aber die Menschenmenge war still und aufmerksam. Aus dem Karren noch bat die Brinvillier ihren Beichtvater, er möge den Scharfrichter so ihr gegenüber seinen Platz nehmen lassen, damit sie den Schurken Desgrais, der sie ergriffen hatte, nicht zu sehen brauche. Diese Empfindung der Scham und der Rache überwog also auch noch in den letzten Augenblicken der angehenden Heiligen. Der Beichtvater verwies ihr die Rede. Sie bat tausendmal um Vergebung und versprach, mit Ruhe den verdrießlichen Gegenstand anzublicken. Desgrais ritt den ganzen Weg neben ihr. Der berühmte Maler Lebrun hatte sich an einen Ort gestellt, wo er sie aufs genaueste betrachten konnte; er wollte in ihrem Gesichte den Ausdruck der Todesfurcht studieren. Aber er fand nicht, was er suchte. Die Seele der Brinvillier war mit dem Bilde des Todes, den sie oft mit eigenen Händen ausgeteilt hatte, zu vertraut geworden. Sie hatte eine Härte erlangt, welche sie nun auch für sich selbst unempfindlich machte. Sie schien alles, was um sie vorging, ruhig und aufmerksam zu beobachten. Als sie an einer Ecke mehrerer vornehmen Damen ihrer Bekanntschaft ansichtig wurde, blickte sie dieselben scharf an und sagte spöttisch: »Wahrhaftig, meine Damen, ein schönes Schauspiel für Ihre Neugier!« Auch die Sevigné war unter den Zuschauern auf der Brücke von Notre-Dame. Sie sah die Brinvillier nach der Kirchenbuße, im Hemde, rückwärts auf Stroh, eine niedrige Haube auf dem Kopfe, den Nachrichter auf der einen, den Geistlichen auf der andern Seite, auf dem Karren sitzen. Wir glauben es ihr, daß alle ihre Glieder bei dem Anblicke zitterten, und daß es ein schauderhafter Tag für sie war. Von der Hinrichtung selbst war sie nicht Augenzeugin. Doch erfuhr sie, daß die Marquise allein und mit vielem Mute barfuß das Schafott bestiegen habe. Dort hätten sich die Scharflichter wohl noch eine Viertelstunde mit ihr zu schaffen gemacht, sie besehen, gebunden, ihr die Haare hinaufgestrichen, sie hin und her gerichtet, so daß es greulich anzusehen gewesen wäre und die Zuschauer zu murren angefangen hätten. »Die Brinvillier befindet sich nun in der Luft«, schreibt die Sevigné in einem andern Berichte. »Ihr armer, kleiner Körper wurde in ein ungeheuer großes Feuer geworfen und ihre Asche in die Luft gestreut. Wir mögen sie nun einatmen, und durch ihre herumfliegenden Atome ergreifen uns auch vielleicht Giftmischerlaunen.« Den Tag nach der Hinrichtung suchte man die Überbleibsel ihrer Gebeine zusammen. Der Pöbel glaubte steif und fest, wie die Sevigné versichert, sie sei eine Heilige. Nach derselben Quelle hätte die Brinvillier zwei Beichtväter gehabt. Der eine hätte zu ihr gesagt, sie müsse bekennen; der andere, sie hätte es nicht nötig. So hätte sie denn lachend gesagt: »Also kann ich es halten, wie es mir beliebt.« Man war aber über das Urteil und die Vollstreckung desselben in Paris sehr unzufrieden. »Noch findet sich wohl kein Beispiel,« schreibt die Sevigné, »daß solche Verbrechen so gelind wären behandelt worden. Man hat sie nicht auf die Folter gebracht; ja, man ließ sie sogar Begnadigung hoffen, und so gewiß hoffen, daß sie wirklich den Tod nicht befürchtete und beim Hinaufgehen aufs Schafott sagte: ›Nun ist doch wohl alles quitt?‹ Der erste Präsident hatte ihren Beichtvater aus eigenem Triebe für sie gewählt und – es war derselbe, von dem gewisse Leute wünschten, er möchte ihr zum Beichtvater gegeben werden! Es gibt Taschenspieler, welche Karten ohne Aufhören mischen, ihnen das Spiel vorhalten und sie ersuchen, eine davon herauszuziehen, welche sie wollen, es sei völlig einerlei. Sie ziehen und glauben völlig frei gewählt zu haben, und doch ergreifen sie nur eben das Blatt, das der Taschenspieler haben wollte!« Der Marquis von Brinvillier wurde in den Prozeß seiner Gattin nicht mit verwickelt. Es hatte kaum jemand in Paris weniger Beziehung zu ihr als ihr Mann. Er soll, der Sevigné zufolge, um ihre Begnadigung gebeten haben. Er verschwand bald darauf gänzlich, und niemand weiß, was aus ihm geworben ist. Wahrscheinlich hat er sich und seinen fluchbedeckten Namen in irgendeinen entfernten Winkel zu verbergen gewußt. Der Name lebte in Frankreich noch lange fort. Man sagte von einer Vergiftung: es ist ein Morceau à la Brinvillier. Mit der Hinrichtung der Brinvillier war der Prozeß nicht ganz begraben. Aber mit einer vielfach gerügten Milde verfuhr man gegen ihre Mitangeschuldigten, und außer den Familienrücksichten soll das Geld dabei eine bedeutende Rolle gespielt haben. Der Apotheker Glaser, von dem die Brinvillier und Sainte-Croix ihre Gifte entnommen, hatte alle Mühe, von einer ernsten Strafe loszukommen. Die Untersuchung gegen ihn veranlaßte einen Parlamentsbefehl vom 27. Februar 1677, der allen Apothekern und Spezereihändlern den Verkauf von Giften nur an bekannte und ansässige Personen erlaubte und es ihnen zur Pflicht machte, deren Namen gleich nach dem Einkauf in ein besonderes Buch einzutragen. Gegen den Rentmeister Penautier schwebte ein dringender Verdacht. Die innige Vertraulichkeit, in der er mit Sainte-Croix gelebt hatte, war stadtkundig; die Giftkiste des letztern sollte nach seiner schriftlichen Verordnung jenem zur Übermachung an die Brinvillier übergeben werden, und die Briefe der letztern aus dem Gefängnis an Penautier verdächtigten ihn noch mehr. Dazu kam eine besondere Anklage. Herr von Saint-Laurent war vor Penautier Generaleinnehmer der Geistlichkeit von Languedoc gewesen. In der Bewerbung zugleich mit dem letztern hatte er diesen einträglichen Posten errungen. Saint-Laurents Witwe trat jetzt als Anklägerin gegen Penautier auf. Sie beschuldigte ihn, aus Rache, weil Saint-Laurent ihm damals vorgezogen worden sei, und aus Eigennutz, um diesem in seinem Posten nachzufolgen, ihren verstorbenen Ehemann durch Sainte-Croix vergiftet zu haben. Die Anklage hatte vieles Wahrscheinliche für sich, besonders wenn man die große, innige Vertraulichkeit zwischen Penautier und Sainte-Croix ins Auge faßte und erwog, wie der letztere, ohne alles Einkommen, durch Penautiers Unterstützung einen unverhältnismäßig großen Aufwand machte. Und ihm, Penautier, allein hinterließ Sainte-Croix seine Briefschaften, Versicherungsscheine und Gifte! Alle diese Umstände, genügend, sein Treiben verdächtig zu machen, auch wohl, um bei vielen die moralische Überzeugung von seiner Schuld hervorzubringen, waren für den Richter keine Beweise, ihn zu verurteilen. Das Publikum brach entschieden den Stab über ihn; es meinte, nur das Geld, das er mit vollen Händen austeilte, hätte ihn vor der Strafe gerettet. Die Sevigné sagt: »Noch nie ist ein Mensch so nachdrücklich beschützt worden als Penautier. Er hatte große Beschützer. Der Erzbischof von Paris und der Minister Colbert nahmen sich seiner an. Neun Tage mußte er in Ravaillacs Gefängnis Quartier nehmen; aber da er sterben wollte, ward er wieder herausgebracht. Es haben sich bei diesem Prozesse außerordentliche Dinge begeben, man darf aber nur nicht alles frei heraussagen. Man glaubt, Penautier habe an hunderttausend Taler verwendet, um sich seine Sache zu erleichtern.« Folgende Spottverse auf ihn zirkulierten in Paris: Si Penautier dans son affaire N'a sçu trouver que des amis, C'est qu'il avait sçu se defaire De ce qu'il avait d'ennemis. Si, pour paraitre moins coupable, Il fait largresse de son bien, C'est qu'il prevait bien, que sa table Ne lui coutera jamais rien. Penautier wurde vom Parlamente nicht allein freigesprochen, sondern auch in alle seine Ämter wieder eingesetzt. Er fing seine luxuriöse Lebensart wieder aufs neue an, gab den Ständen von Lothringen offene Tafel, und die vornehmsten Männer setzten sich in Erwägung der Delikatessen an dieser Tafel über den Ruf ihres Wirtes weg. Das Publikum ließ sich aber in seinem Urteil nicht irren. Der Kardinal von Boncy mußte mehrere Pensionen auszahlen, die auf seinem Bistum von Narbonne hafteten. Er hatte aber das Glück, daß er alle seine Pensionäre überlebte, und pflegte dabei zu sagen, sein gutes Gestirn wäre die Ursache, daß er alle seine Pensionäre hätte können zur Ruhe bringen lassen. Als Frau von Sevigné ihn eines Tages mit Penautier in seiner Equipage fahren sah, sagte sie in bezug darauf, sie hätte den Erzbischof von Narbonne mit seinem guten Gestirn gesehen. Die Brinvillier war nicht die einzige Giftmischerin jener Zeit; vielmehr schien es, als sei die ganze Luft über Paris damals mit Giftdüften geschwängert, und bei jedem unerwarteten Todesfalle, durch den jemand zu Vorteil kam, zischelte man von Tränken und Pülverchen und raunte sich den Namen der gefälligen Helfershelferin zu, durch deren Vermittelung es geschehen sei. Keine Giftmischerin aber hat größern Einfluß geübt, und kein Name ist berühmter geworden als der der Madame Voisin. In einem finstern, dumpfen Hause der Faubourg Saint-Germain wohnte ein Weib, welches die Gabe besaß, nicht allein in die Zukunft zu blicken, sondern auch mit ihrem Arme in dieselbe ein wenig hineinzugreifen. Sie war der Trost der harrenden Erben, der unglücklichen Ehegatten und aller derer, die ihr Glück von der Zukunft erwarteten. Deshalb sah man an dunkeln Abenden und regnerischen Tagen viele an ihre Türe klopfen, von denen die feine Welt von Paris nicht vermutete, daß sie zu Fuß, im schlechten Mantel, in dieser schlechten Gasse könnten getroffen werden. Edelleute, Offiziere, auch Geistliche und Hofleute, besonders aber Frauen, und von den höchsten Ständen, besuchten die Wahrsagerin, von deren Kunst, Voraussicht und Gefälligkeit ganz Paris voll war. Empfehlungen waren freilich nötig, um Eintritt zu erhalten, aber die unerläßlichste Empfehlung war ein voller Geldbeutel; denn die Kunst, welche von der Brinvillier zu eigenen Zwecken und vielleicht nur als Dilettantismus ausgeübt ward, hatte hier schon den Charakter der Industrie, eines Gewerbes angenommen. Die Wahrsagerin verstand es, die Gemüter auch durch äußeren Apparat in die gehörige Stimmung zu versetzen und sich dabei eine Wichtigkeit zu geben, die selbst hellere Köpfe, welche sie zu besuchen sich verführen ließen, betroffen machte. Wollte der Besuch, der gewürdigt wurde, sie persönlich zu sehen, ihr die Angelegenheit, weshalb er kam, weitläufig erzählen, so unterbrach sie ihn in befehlendem Tone: »Halten Sie inne. Ich will von Ihrer Geschichte nichts wissen. Dem Geiste haben Sie zu vertrauen, was Ihnen auf dem Herzen liegt. Ich bin nur seine Dienerin. Ich kann nichts weiter tun, als ihn für Sie bitten und ihm gehorchen.« Sie brachte hierauf ein Papier, das bezaubert sein sollte, und diktierte dem Fragenden nach allerhand Gaukeleien den Eingang des Briefes, indem sie es dann ihm überließ, weiter zu schreiben, was er wollte. War dies geschehen, und der Besuch hatte alle seine Fragen an den Geist zu Papier gebracht, so erschien die Zauberin wieder in feierlichem Aufzuge, in der einen Hand ein Kohlenbecken, in der andern eine Kugel mit Jungfernwachs. Der Befragende mußte dann seinen Brief um die Kugel wickeln, und die Voisin warf beides in das Kohlenbecken. Indem nun das Papier vor seinen Augen verbrannte, erklärte sie, erführe der Geist sein Anliegen und lese durch die Flamme seine Fragen. Darauf wurde der Kunde in drei Tagen wieder bestellt, um sich die Antwort zu holen. Diese fehlte auch niemals, und zwar hatte sich der Geist die Mühe genommen, die genauesten Antworten auf alle Fragen entweder selbst zu schreiben oder einem andern Geiste zu diktieren, und diese übergab ihm die Voisin in einem versiegelten Umschlag. Diese Antworten waren immer den Wünschen der Fragenden entsprechend. Und noch mehr, sie bewährten sich in der Regel. Daß der Brief mit den Fragen nicht verbrannte, sondern durch irgendein Taschenspielerkunststück von ihr beiseite geschafft wurde und sie durch allerhand Mittel und ihren außerordentlich verbreiteten Umgang sich die nötige Auskunft verschaffte, um mehr oder minder passende Antworten zu erteilen, mochte immerhin ein Teil ihrer Kunden vermuten; das schwächte nicht ihren Kredit. Ihre Hauptkraft bestand in Prophezeiungen, für deren Erfüllung sie selbst Sorge trug. Kam eine Ehefrau zu ihr und erkundigte sich, ob sie nicht bald Witwe werden würde, so bestimmte sie um einen gewissen Lohn eine gewisse Zeit, wann der Ehemann sterben werde. Zu größerer Glaubwürdigkeit fügte sie irgend etwas hinzu, was dem Tode vorangehen würde, zum Beispiel, es werde die Suppenterrine auf seinem Geburtstage auf dem Tische zerbrechen oder der Spiegel von der Wand stürzen; danach wird er in soundso viel Tagen nicht mehr atmen. Diese Voranzeigen trafen stets zu, und der Tod säumte dann ebensowenig zu erscheinen. Es war die bequemste Weise, seine stillen Wünsche in Erfüllung zu bringen, sich an die Voisin zu wenden. Zwar kostete es viel Geld, aber das Gewissen blieb beruhigt. Denn wenn Gift dabei im Spiele war, so besorgte es die Voisin, ohne daß die unschuldige Frau etwas dazu tat oder nur darum wußte. Die Polizei konnte endlich trotz der hohen Gönnerschaften der Prophetin das Auge nicht länger zu dem Treiben zudrücken. Die Voisin übte selbst eine zu bedeutende geheime Polizei aus und hatte Verzweigungen und Kundschafter durch ganz Paris, um sie neben der autorisierten Polizei, ohne Eintrag für diese, bestehen lassen zu können. Sie ward verhaftet und ihr der Prozeß gemacht. Da fand man zum Schrecken vieler Hunderte ein Buch bei ihr, in welches sie die Namen aller derer, welche bei ihr gewesen waren und sie befragt hatten, eingetragen hatte. Das Entsetzen war über Paris verbreitet, denn die Sache ward mit der äußersten Strenge behandelt. Nach den Vorgängen der Brinvillier, wo man den Richtern und der Obrigkeit eine so verderbliche Milde und verbrecherische Begünstigungen gegen vornehme Personen vorwarf, mußte dies zur Beruhigung des Publikums geschehen. Der König sollte sich das Wort gegeben haben, die Gerichte frei walten zu lassen und kein Gnadenwort zu sprechen. Demnach gab es keinen furchtbareren Schreck für jemanden, als wenn es hieß, auch sein Name stünde in dem Buche der Voisin. Dies wurde von Betrügern und Spaßvögeln benutzt zum Erpressen und Ängstigen. Der Geschichten, die sich hierauf beziehen, wußte man zu jener Zeit viele. T.A. Hoffmann hat diese Schreckenszeit unter Ludwig XIV. mit ihrem widerwärtigen Spukglauben in »Fräulein Scuderi« vortrefflich ausgebeutet. Pitaval selbst teilt uns noch zwei Geschichten mit, welche als Spiegelbilder der Zeit von Wichtigkeit sind. Am Hofe Ludwigs XIV. waren zwei ausgezeichnete Flötenspieler, Philibert und Coteaux, die, ohne Neid, in der innigsten Freundschaft miteinander lebten und sich beide gleicher Gunst des Königs und des Hofes erfreuten. Philibert wußte sich bei einem reichen Bürger namens Brunet so in Gunst zu setzen, daß dieser, ein damals seltener Fall, seine einzige Tochter und Erbin mit dem Flötenspieler verlobte. Aber Brunet war so entzückt von seinem künftigen Schwiegersohne, einem Genie, das bei Hofe galt, daß er den Mund zu voll von seinem Lobe nahm. Seine eigene Frau ward dadurch aufmerksamer, als sie sollte, auf die körperlichen und geistigen Vorzüge ihres künftigen Schwiegersohnes, und indem sie ihren spießbürgerlichen Ehemann mit dem genialen Künstler verglich, fiel das Resultat sehr zuungunsten des ersteren aus. Madame Brunet war eine muntere, frische, runde Vierzigerin mit einem hübschen Gesicht und vieler Lebenslust, ihre Tochter, die Verlobte, dagegen war ein kaum erwachsenes bläßliches Mädchen von schlechter Turnüre und keiner der Eigenschaften, welche die Begierden eines kräftigen Mannes anziehen mögen. Sie schloß sehr richtig, daß er ihre Tochter nur ihrer Erbschaft wegen nehme und ihr, der Mutter, unter andern Verhältnissen den Vorzug geben würde. Madame Brunet besuchte die Voisin und erkundigte sich, wann wohl ihr lieber Mann das Zeitliche segnen dürfte. Die Voisin lächelte sehr bedeutsam, und unerwartet schnell raffte ein Schlagfluß den ehrenwerten Herrn Brunet aus der Zahl der Lebendigen fort. Philibert fand, sooft er das Trauerhaus betrat, eine sonderbare Kälte und Blicke und Seufzer auf seiten der betrübten Witwe, die er nicht verstand, sobald er von seiner Braut zu sprechen anfing. Eine gefällige Vertraute eröffnete ihm die Augen: die Verhältnisse hätten sich geändert, und da jetzt zwei heiratbare Damen in dem Hause wären, so gebiete der bürgerliche Anstand, daß zuvörderst die Erwachsene heirate, ehe an das Kind die Reihe komme. Philibert war mit dem Tausche ganz zufrieden; er heiratete die lebensfrische Mutter, und die blaße Tochter ward in ein Kloster gebracht. Auch wäre er vielleicht sein ganzes Leben über zufrieden geblieben, wenn man nicht den Namen der Madame Brunet in dem Buche der Voisin gefunden hätte. Die Ehe mit einem Günstlinge des Hofes schützte sie weder vor der Verhaftung noch vor der Untersuchung, ja nicht einmal vor dem Stricke. Sie endete am Galgen. Auch Philibert war verdächtigt und ward zur Untersuchung gezogen. Seine Freunde, besorgt um sein Leben, rieten ihm zu fliehen, der König selbst ließ ihm Winke geben, indem er ihn, wenn das Parlament ihn verdamme, auf keinen Fall begnadigen könne. Coteaux, sein Pylades, erbot sich, mit ihm zu fliehen. Bei ihrer Kunst würden sie im Auslande an jedem Hofe Aufnahme, Schutz und reichen Erwerb finden. Philibert aber vertraute seinem guten Bewußtsein und wollte dem Rechte seinen Lauf lassen. Sein Vertrauen wurde durch eine völlige Freisprechung gerechtfertigt. Der andere Fall ist dieser. Der Name einer angesehenen Dame fand sich auf der Liste der Voisin. Ihr Mann brachte ihr die Nachricht in einem Tone, der sie zittern machte. Sie hielt sich für verloren und glaubte jeden Augenblick, die Gerichtsdiener auf der Treppe zu hören, und im nächsten würden sie an die Tür schlagen. Darüber vergingen furchtbare Tage der Angst. Da ließ sich ein Mann melden, den ihre Leute nicht kannten: er habe durchaus mit der Dame des Hauses zu sprechen, »Er soll seinen Namen nennen«, rief die Zitternde. »Ich bin Desgrais, nun weiß sie es«, sagte der Mann mit verdrießlichem Gesicht über das lange Zaudern. Desgrais, der furchtbare Gefreite, der die Brinvillier verhaftet hatte, war ein Schreckensmann im Ohr aller schuldbewußten Pariserinnen. Es war etwas Entsetzliches, daß man fortan auch einem Liebhaber nicht mehr trauen dürfe, da die Möglichkeit bestand, daß, wenn er den Oberrock aufknöpfte, ein Polizeisergeant darunter zum Vorschein kam. Überdem hatte Desgrais auch neuerdings täglich in der Voisinschen Geschichte durch List und Entschlossenheit die glücklichsten Fänge gemacht. Kaum also, daß die Dame den Namen Desgrais gehört, als sie sich auch für verloren hält. Sie fliegt nach der Tür, verrammelt sie, und in Tränen zerfließend stürzt sie sich ihrem Manne zu Füßen: »Rette, bester Mann, rette mein Leben. Es ist wahr, ich bin bei der Voisin gewesen, aber nur ein einziges Mal. Ich habe sie nur gebeten, mir einen stärkern Busen zu machen. Wahrhaftig, weiter habe ich nicht das geringste von ihr verlangt.« Der Mann konnte mit diesem von der Angst erpreßten Bekenntnisse bei der Lage der Dinge sehr zufrieden sein. Aber der fürchterliche Desgrais wollte doch nicht fortgehen, sondern pochte an die Tür, indem er laut erklärte, er lasse sich nicht wieder fortschicken. Schon hatte die Dame in ihrer Verzweiflung das Fenster geöffnet und wollte sich lieber auf die Gasse stürzen, als sich dem Schrecklichen ergeben. Mit Mühe konnte sie der Ehemann abhalten und eilte dann zur Tür hinaus, um zu sehen, was mit dem furchtbaren Desgrais zu tun sei. Desgrais stand auch wirklich da, aber nicht der Polizeisergeant, sondern der Tapezierer Desgrais, der mit einer unbezahlten Rechnung nicht zum zweiten Male fortgehen wollte. Die Anekdote kam noch bei Lebzeiten der betreffenden Personen in einem damals berühmten Lustspiel auf die Bühne. Die Voisin büßte ihr Verbrechen auf dem Scheiterhaufen, doch, sagt man, als reuige Sünderin. Lebrun malte sie wenige Stunden vor der Hinrichtung, und das Gemälde soll zu den Meisterstücken des Künstlers gehören. Aber auch ihr Tod tat dem schändlichen Gewerbe keinen Eintrag. Aus ihrer Schule ging vielmehr eine große Zahl Wahrsagerinnen und Giftmischerinnen hervor, und man hörte noch lange Zeit von plötzlichen Todesfällen, die durch diese Prophetinnen voraus verkündet waren. Um diese Pest auszurotten, wurde von Ludwig XIV. ein eigenes peinliches Tribunal errichtet, die berüchtigte Chambre ardente, welche zwar endlich das Gezücht so ziemlich ausrottete, aber durch die Strenge ihres Verfahrens auch auf sich den Fluch mancher unschuldig Gepeinigten lud. Blaize Ferrage 1779–1780 In den französischen Gebirgsabhängen der Pyrenäen verbreitete sich am Ende der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ein panischer Schrecken unter den Bewohnern der umliegenden Ortschaften. In den Felsschluchten nistete ein Ungeheuer, welches Menschen, sowohl Einwohner derselben als Reisende, anfiel, beraubte, mißhandelte, je nachdem sie in seine Höhle schleppte und – auffraß. Und dieses Ungeheuer war – ein Mensch. Bald nach den ersten blutigen Untaten war man über die Person des Täters nicht in Zweifel. Man hatte ihn von seiner Kindheit an gekannt; schade nur, daß man ihn nicht beobachtet hatte, wo, bei welcher Gelegenheit der bestialische Trieb zuerst bei ihm herausbrach, welche Umstände verführerisch auf ihn wirkten oder, wenn man solche Beobachtungen gemacht, daß man es für überflüssig hielt, sie niederzulegen. Blaize Ferrage, mit dem Beinamen Seyé, war zu Ceseau, einem Dorfe in der Grafschaft Commingues, etwa um 1757 geboren. Von kleiner Gestalt, besaß er eine übermenschliche Muskel- und Gliederkraft, die seinen Gespielen schon furchtbar ward. Als er über die erste Kindheit hinaus war, entwickelte sich eine Sinnlichkeit, die ihn selbst zu allen Ausschweifungen trieb und Frauen und Mädchen zum Fliehen brachte, denn ihm zu widerstehen war unmöglich. Von Gewerbe war er ein Maurer; er scheint das Handwerk bis zum zweiundzwanzigsten Jahre betrieben zu haben. Welcher besondere Anlaß ihn um das Jahr 1779 getrieben, Handwerk, Wohnort und menschliche Gemeinschaft zu verlassen und sich seiner tierischen Blutgier in der Einsamkeit hinzugeben, und ob es infolge einer ersten kannibalischen Tat geschehen, wegen deren er nur in der Flucht sein Heil fand, wird uns nicht gesagt. Genug, er floh in die Berge, um seinem Menschenhaß zu leben und bald auch der Gier, Menschen zu vertilgen. Hoch an der Wand eines der nackten Felsgipfel, die über die Berge von Aure in die Lüfte ragen, suchte, fand und baute er in einer überdachten Felsspalte seine Wohnung, sein Raubnest. Es war ein vollkommenes Versteck, es wurde auch eine sichere Burg, da kaum ein Jäger sich hierher verstieg. Wenn er die Tageszeit hier verschlafen oder verträumt hatte, stieg er in der Dämmerung auf Wolfsfährten herab und durchstreifte die benachbarten Felder und Gärten, um, was sich ihm bot, Früchte, Federvieh, Schafe, Hammel, zu fangen und unter dem Mantel der Nacht schon tot oder unter seinen Krallen noch zappelnd in seine Bergfeste hinauf zu schleppen. Das Glück wollte ihm wohl, und sein Mut und seine Wildheit stiegen. Er verweilte auf seinen Raubzügen, auch wenn die aufgehende Sonne ihn schon zum Rückzug mahnte. Hinter den lebenden Hecken versteckt, lauerte er auf die ersten Auszügler aus den Dörfern und überfiel die Milchmädchen und jungen Frauen, die so unglücklich waren, des Weges zu ziehen, den er eingeschlagen. Ihm zu entfliehen war kaum möglich, da er eine Flinte trug und ein guter Schütze war. Die nicht stehen wollten, fielen, wenn er sie aufs Korn genommen hatte; er stürzte wie der Geier auf seine Beute über seine Opfer her, sie zerreißend und erwürgend, um dann seine Brunst an ihnen unter ihren letzten Todeszuckungen zu kühlen. Von denen, die er lebendig in seine Höhle schleppte, hörte man nur noch ihr verhallendes Geschrei: wiedergesehen hat man keine. Sein Name war der Schrecken der Gegenden ringsum. Beim Abendfeuer am Herd, in den Spinnstuben war nur von dem neuen Werwolf die Rede. Man glaubte seine Tritte im welken Laube rauschen zu hören, seine Augen durch den rieselnden Nebel glänzen zu sehen. Man malte sich seine Burghöhle, die keiner gesehen hatte, aus. Man beschrieb, wie er halbe Tage lang auf der oder jener Klippe über den Tälern hockte, unbeweglich, um sich nicht zu verraten, aber mit seinen Habichtsaugen keine Bewegung eines lebenden Wesens außer acht lassend. Er wählte seine Opfer aus. Man malte sich das Stilleben des zum Tier gewordenen Menschen aus, der, so lange entfernt von allem Umgänge mit seinesgleichen, zwischen seinen rauhen Felszacken und Schneefeldern nur auf das Geheul des Windes, der Raubvögel, der Tiere des Waldes horchend, die menschliche Sprache verlernt haben müsse. Da keine der verschwundenen Personen wiedergekommen, noch Teile oder Spuren von ihnen, so war ebensowenig ein Zweifel darüber, daß er ein wirklicher Menschenfresser war. Dies sei er aber nur geworden, behaupteten andere, weil man dergestalt auf seiner Hut gewesen sei und Ställe und Gehöfte so besetzt habe, daß, wenn er sich nur von fern zeigte, überall Lärm geschlagen worden sei und infolge dieser Bewachung es ihm an Lebensmitteln gefehlt habe. Die Männer, die er überfiel, erschoß, niederstach oder erwürgte, fraß er nur ans Hunger, mit mehr Appetit die Frauen, deren Leiber ihm vorher einen andern Genuß verschafft hatten besonders junge Mädchen. Eine größere Delikatesse waren für ihn die halben Kinder, und es wird erzählt, daß er auf die brutalste Weise, die besser unerzählt bleibt, es vorher möglich machte, seine Wollust an ihnen zu befriedigen. Seyé streifte nie anders als bis an die Zähne bewaffnet aus seiner Feste. Das Entsetzen, welches seine Erscheinung bewirkte, war so groß, daß oft alle Wachsamkeit darüber zuschanden ging. Auch die Soldaten der Marechaussée, die zu seiner Verfolgung ausgeschickt waren, sollen davon keine Ausnahme gemacht haben. War ihm doch schon der Stempel des Wunderbaren aufgedrückt. Der Mann da oben in der Wolkenhöhle, der mit den Raubtieren lebte, ihre Stärke und die Spürkraft ihrer Sinne angenommen hatte, der scharf wie der Adler sah, wie der Falke auf seine Beute schoß, mußte auch wunderbare Gaben und Kräfte besitzen, die es ihm möglich machten, allen Verfolgungen zu entgehen, er mußte sich unsichtbar machen können und schuß- und stichfest sein. Einmal waren sein Pulver und seine Kugeln ihm ausgegangen, und um sich neuen Vorrat zu schaffen, hatte er die Verwegenheit, bei Tage aus seinen Bergen herabzusteigen und auf den Markt der kleinen Stadt Montugeau zu gehen. Einige der Marktleute kannten ihn; als sie ihre Kunde den andern mitteilten, so stürzte man nicht auf ihn, den Einzelnen, los, sondern die Massen flohen wie vor einem aus dem Käfig gebrochenen wilden Tiere, und er konnte, nachdem er den Zweck seiner Herabkunft erreicht, unbelästigt wieder in seine Berge steigen. Endlich nahmen die bewaffneten Diener der Gerechtigkeit sich ein Herz, sie verfolgten seine Spuren, und es gelang ihnen, den Halbwilden zu fangen. Aber plötzlich war er, sei es aus dem Kerker oder noch auf dem Transporte, seinen Wächtern wieder entsprungen. Jetzt hieß es in der ganzen Gegend, er trage in seinen verwachsenen, struppigen Haaren ein Kraut, welches die geheime Kraft besitze, das stärkste Eisen so mürbe und morsch zu machen, daß man es zerbrechen könne. Die Folge war, daß man, als man ihn wieder ergriff, ihm die Haare zerzauste und beinahe gänzlich ausriß, um ihm dies Rettungsmittel zu verderben. Er mußte das Wunderkraut aber diesmal wohl nicht in den Haaren versteckt haben, denn es gelang ihm wieder, seine Fesseln abzustreifen und zu entfliehen. Die Furcht vor ihm überstieg jetzt alle Grenzen. Die Dirnen und Frauen, ja auch die stärksten Bauern wagten in den Distrikten, die er auf seinen Streifereien heimsuchte, nicht mehr allein auf der Straße sich sehen zu lassen. Indessen beging er zu Ausgang 1781 oder zu Anfang 1782 zwei Verbrechen, deren Umstände später als Haltepunkte dienten, um die Untersuchung gegen ihn daran zu knüpfen, und die seine letzte Verhaftung wenigstens zur Folge hatten. Ein Landbesitzer stand bei ihm in Verdacht, daß er ihn der Polizei habe verraten wollen, Seyé rächte sich dafür an ihm, indem er eines Nachts seine Ställe anzündete, die mit dem größten Teile des Viehes verbrannten. Dann war nachweislich ein spanischer Maultiertreiber oder Händler mit Maultieren über die Berge von Aure nach Frankreich gezogen. Seyé war ihm auf dem Wege begegnet und hatte sich ihm als Führer angeboten. Es war ihm gelungen, den Spanier bis an seine Höhle zu locken, wo der Mann spurlos verschwunden war. Seyé hatte ihn umgebracht. Man fühlte endlich das Bedürfnis, seiner habhaft zu werden, und alle möglichen Mittel wurden dazu angewandt. Die großen Belohnungen, die man bot, waren für die Bewohner der Umgegend nicht groß genug, um ihnen ihre Furcht abzukaufen. Auch war die Arbeit kein leichtes Stück. Seye kannte tausend verschlungene Fußwege, um unbemerkt aus seinem und in sein Nest zu kommen. Wenn auch niemand bis hinein gedrungen war, wußte man doch, daß seine Höhle eine sehr befestigte Lage hatte, man konnte nur auf schmalen, jähen Felswegen, die an Stellen nur für die Gemse gangbar erschienen, dahin gelangen und unter dem Auge ihres Bewohners, der, seit er erfahren, daß er umstellt war und auf ihn gefahndet werde, seine Wachsamkeit verdoppelte. Seine Gefangennahme gelang nur durch List. Eine andere mehr als verdächtige Person wurde zu dem Wagestück gedungen. Der Betreffende kletterte als Flüchtling in die Berge von Aure. Er rief ängstlich, in die Nähe seines Reviers gekommen, den Namen Seyé an, bis dieser, den er vielleicht überzeugt, daß er kein Späher aus dem Hinterhalte sei, sich ihm näherte und dann alsbald eine innige Verständigung zwischen ihnen eintrat. Auch dieser Umstand spricht gegen das an sich unwahrscheinlich klingende Gerücht von einer absoluten Vereinsamung des Räubers; zur Erhöhung des Entsetzens und der Furcht vor ihm war die Verbreitung desselben förderlich, aber auch die wildesten Gebirgsräuber bedürfen der Kundschafter, Zuträger und Vermittelungspersonen, die sie gewöhnlich in den Hirten finden. Der Flüchtling gewann das volle Vertrauen des Halbmenschen. Sie unternahmen gemeinschaftliche Raubzüge, bei denen jener diesen von seiner Höhle zu entfernen und in eine von der Marechaussée und andern Bewaffneten umstellte Gebirgsgegend zu locken wußte. In einer Nacht gelang es, ihn einzufangen. Die ganze Gegend atmete auf, wie von einem Alpdruck befreit. Ferrage war diesmal in Banden, die er nicht mehr sprengen konnte. Der Prozeß, heißt es, war kurz; noch kürzer sind die Mitteilungen darüber. Er hatte drei Jahre in den Bergen als Raubtier gehaust und in der kurzen Zeit so viel Verbrechen begangen, als wozu die vollendesten Verbrecher sonst eine Lebenszeit gebrauchen. Die Diebstähle und Räubereien gibt man kurzweg als zahllos an, dagegen berechnete man die Verschwundenen und von ihm Ermordeten und Aufgefressenen auf wenigstens achtzig Personen, die Mehrzahl davon Frauen und junge Mädchen. Das Parlament von Languedoc verurteilte ihn am 12. Dezember 1782 zum Rade. Er war erst fünfundzwanzig Jahr alt. Am folgenden 13. Dezember verdreifachte man bei der Hinrichtung die Wachen. Es geschah des Volkes wegen, das in steter Furcht war, er möge doch noch einmal losbrechen. Tränen und Reue konnte niemand von einem solchen Halbtier erwarten, er schritt ruhig, mit blühendem Gesichte in der Mitte der Henkersknechte nach dem Richtplatz. Ob ein Geistlicher menschliche Regungen in ihm entdeckt, ob der Untersuchungsrichter danach gefragt hat, sind unbeantwortete Fragen. Selbst als er schon gefesselt auf dem Rade lag, hielten die umstehenden Bauern sich noch nicht für vollkommen gesichert. Erst nachdem die zerschmetterte Leiche herabgenommen und zum Verscharren fortgetragen ward, hielten sie sich überzeugt, daß sie nun nichts mehr von ihm zu fürchten hätten. Nickel List und seine Gesellen 1698 - 1700 In Lüneburg im Kloster Sankt Michael befand sich seit alters die sogenannte güldene Tafel, ein Prachtstück alter Kunst, hochverehrt wegen ihres jedoch zweifelhaften Ursprungs und der beigefügten Reliquien zur katholischen Zeit und später auch unter der protestantischen Bevölkerung ihres Altertums, Kunstwertes und des darauf verwandten Reichtums wegen in hohen Ehren gehalten. Die güldene Tafel war eine Platte, in der Mitte des Altars angebracht, sieben Fuß sieben Zoll lang und drei Fuß acht Zoll hoch, aus arabischem Goldblech, auf welchem in achtzehn Feldern Bilder aus der heiligen Geschichte kunstvoll eingetrieben waren. In den stark vergoldeten Fächern ringsum befanden sich die kostbaren Reliquien, Monstranzen, Kelche, Meßbücher. Sowohl in diesen Gegenständen als im Bilde selbst waren die wertvollsten Edelgesteine eingelassen. Die Tafel ward nach mittelalterlicher Art durch zwei Flügeltüren, auf deren innern Seiten gleichfalls auf starkem Goldgrunde zwanzig Heiligenbilder gemalt und geschnitzt waren, eingeschlossen. Die nähere Schilderung, welche in den Beschreibungen aus jener Zeit viele Seiten eines Quartanten füllt, mögen wir hier übergehen. Die Wißbegierigen finden sie in dem berühmten Werke des M. Sigismund Hosmann, Konsistorialgers in Celle: »Fürtreffliches Denk-Mahl der Göttlichen Regierung, Bewiesen an der uhralten höchst-berühmten Antiquität des Klosters St. Michaelis in Lüneburg, der in dem hohen Altar daselbst gestandenen güldenen Tafel usw.« (der Titel umfaßt eine ganze Seite), ein Werk, welches, ein starker Quartant, seinerzeit das größte Aufsehen erregte und noch einige dreißig Jahre nach seinem Erscheinen zum sechsten Male aufs neue aufgelegt werden mußte. Zu Ehren der beraubten Tafel gibt es in unübertroffener Weitschweifigkeit die Prozeßgeschichte ihrer Räuber; für Theologen und Juristen jener Zeit von gleicher Wichtigkeit, da es im Sinne jener gegen die Juden als Hauptbeteiligte beim Raube eifert, für die Rechtsgelehrten die Wohltat der Folter gegen einige Neuerungssüchtige mit voller Wärme verteidigt und zugleich die genaueste Beschreibung aller Spießgesellen der weitverzweigten Gaunerverbindung liefert, von denen mehrere der Kaptur und dem Blutgericht damals entrannen und noch viele Jahre nachher in Deutschland ihr Wesen trieben. Auch jetzt wird dieses Buch als Rarität gesucht, vorzüglich wegen des angehängten Werkchens von demselben Verfasser unter dem sonderbaren Titel: »Das schwer zu bekehrende Judenherz.« Der Ursprung der Tafel war nicht mit historischer Gewißheit zu ermitteln. Die Sage nennt es eine Votivtafel Kaiser Ottos II., der dies reiche Prachtstück aus dem Golde fertigen ließ, welches er nach einer in Italien gegen die Sarazenen gewonnenen Schlacht den Ungläubigen abgenommen hatte. Andere wollten es erst Heinrich dem Löwen zuschreiben. Wie dem sei, sein Ruf war von alters her groß. Eine andere Sage läßt eine ungenannte Königin von England dermaßen nach dem heiligen Golde begierig sein und nicht eher ruhen, als bis sie einen Teil davon erhielt, der in ihre Königskrone eingeschmolzen ward. Aber das Gold, welches für kein irdisches Haupt bestimmt war, brannte ihre Stirn dermaßen, daß sie fast rasend wurde und aufs neue keine Ruhe fand, als bis sie es hatte herausnehmen und zur Buße für ihr frevelndes Gelüste davon und von noch viel mehr echtem Golde zwei Armleuchter hatte schmieden lassen, welche sie der Lüneburger Kirche verehrte. Aber auch nichtkönigliche Häupter hatten nach dem Golde Gelüste getragen, und etwa schon ein Jahrhundert vor dem Falle, von welchem wir berichten, war ein schlauer Dieb in die Kirche eingeschlichen und hatte einen Teil der Goldplatte abgerissen, so daß eine Reparatur nötig geworden war, wobei aber schwächeres Gold als das alte arabische verwendet worden sein soll. Die güldene Tafel war Lüneburgs Schatz, wie es die goldene Bulle für Frankfurt war. Von allen Seiten strömten die Fremden herbei, um den wunderbaren Schrein sich aufschließen zu lassen, welcher das älteste Kunstdokument des ganzen Herzogtums bewahrte. Am Sonntag Estomihi, den 6. März 1689, waren die Flügel noch geöffnet gewesen, und die Andächtigen hatten es von fern hinter dem Eisengitter gesehen. Am Mittwoch, den 9., als der Küster einige Fremde, welche die Tafel sehen wollten, in die Kirche führte, wollte das Schloß der äußern Flügel nicht schließen, und als er es endlich mit Gewalt eröffnete, fiel ihm etwas entgegen. Die innern Flügel waren zu seinem noch größern Schreck nicht verschlossen, und als er sie aufriß, fand er die vollkommenste Bestätigung seiner Furcht. Die güldene Tafel war zerstört und so gut wie geraubt. Das Gold war fast ganz abgerissen, die Edelsteine ausgebrochen, besonders ein großer, kostbarer, in Silber gefaßter Onyxstein. Von den Kelchen und Kostbarkeiten in den Fächern fehlte das meiste. Die Bestürzung in ganz Lüneburg war unaussprechlich. Die Stadt war ihrer »sonderbaren Zierde« beraubt, eines Schatzes, an den selbst in den schweren Kriegszeiten nie eine frevlerische Hand sich gewagt. Die »nie erhörte Verwegenheit solcher gewissenlosen Räuber« brachte sowohl die Lüneburger als auch die herzogliche Regierung in Celle, wohin noch am selben Tage der Direktor des Klosters Sankt Michael, Geheimrat Grote, und der »Herr Ausreiter« Werner von Meding davon Meldung getan, außer sich (»sie sind fast entstellet worden davor«). Aber auch abgesehen von dem Werte und der Heiligkeit des beraubten Schatzes erregte die Art, wie die Diebe es möglich gemacht, in einer wohlgehüteten Stadt in die festverschlossene Kirche einzubrechen, ohne Entdeckung das schwierige Geschäft zu Ende zu bringen und darauf zu verschwinden, ohne daß man die geringsten Spuren auffinden konnte, allgemeines Entsetzen. Wenn das einem Gotteshause begegnet war, welcher Schutz blieb dem Einzelnen; wenn in Städten mit Wachthäusern und Mauern das geschehen, welches Schloß verwahrte das Eigentum der Bewohner des flachen Landes? Wenn die Diebe wie unsichtbare Geister in der bevölkerten Stadt gewaltet hatten und wieder verschwunden waren, welche Macht stand ihnen anderwärts zu Gebote, wo Feld und Wald oder der öde Kreuzweg sie sofort aufnahmen! Die Angst war nicht unbegründet. Um dieselbe Zeit verlautete es von allen Seiten her von großen Diebstählen und Einbrüchen, welche im Lüneburgischen, Hannöverschen, im Braunschweigischen, ja in ganz Deutschland mit derselben Fertigkeit und Heimlichkeit ausgeführt waren. Die Diebe waren in die allerfestesten Gewölbe und in mit den stärksten eisernen Riegeln und Stangen verwahrte Keller gedrungen, sowohl in Privathäuser als in Kirchen und Gotteshäuser. Die Zahl der letztern, die auf diese Weise um ihr Ärar, ihre Kirchengeräte und die darin verwahrten Armenstöcke gekommen waren, war auch nach den beglaubigten Nachrichten - denn das Gerücht vergrößerte gewiß noch – unverhältnismäßig groß. Auch der Umstand, daß bei diesen zahllosen Einbrüchen, die nur mit Beihilfe vieler Täter und mit vieler Arbeit und vielem Geräusch begangen sein konnten, die Entdeckung immer erst einige Zeit nachher erfolgte und keiner der Räuber beim Einbruch betroffen worden war, mußte zu jener Zeit die Furcht vor einer unheimlichen Macht erregen, der niemand mit gewöhnlichen Kräften widerstehen könne. Während es daher zur großen Wahrscheinlichkeit erhoben wurde, daß eine ganze Bande von Bösewichtern sich zusammengerottet hatte, um diese bedeutenden Diebstahle auszuführen, entstand auch schon der dunkle Glaube, daß einzelne darunter mit übernatürlichen Kräften ausgerüstet seien. Die Polizei in dem zersplitterten, unter sich eifersüchtigen Deutschland war dazumal schwach; wenn sie schon nicht in großen Städten vor offenbarer Gewalt schützen konnte, wie vor Einflüssen unsichtbarer Mächte! Indessen hatte die Furcht das Gute, daß sie zu allgemeiner und außergewöhnlicher Tätigkeit anspornte. Es konnte für Abenteurer, Vagabunden und Strauchdiebe kein gesegneteres Land geben als das in viele hundert Fürstentümer, Stifte, freie Herrschaften und Städte geteilte Deutschland, wo drei Schritte den Verfolgten in das Gebiet eines andern Herrn versetzten, bei deren neidischer Abgunst und kleinlicher Furcht, sich etwas zu vergeben, sowie dem Wust von Zeremoniell, welches bei jeder Kommunikation die Angelegenheit verzögerte, die Verfolgung überaus schwer wurde. Zeitungen in unserem Sinne gab es nicht, und die Steckbriefe gingen auf diplomatischem Wege als höfliche Ansuchen vom einen zum andern. Der Witz der Diebe wußte aber diese schwerfällige Prozedur weit zu überflügeln, und sie, denen gewisse Zeitungen, nur nicht gedruckte, weit früher zugingen als den Landesobrigkeiten, konnten in der Regel sich leicht in Sicherheit bringen, bevor das Requisitionsschreiben gehörig abgefaßt, eingehändigt, darüber beschlossen und darauf geantwortet war. Eine Bande, welche dem Vermuten nach über ganz Deutschland verbreitet war, polizeilich und kriminalistisch durch alle Länder und Städte zu verfolgen, die vielleicht jede ihre Privatobservanzen und ihren verschiedenen Gerichtsgebrauch hatten, konnte an Unmöglichkeit grenzen, sofern nicht Kaiser und Reich als solche vermittelnd sich der Sache annahmen. Hier indessen, da das Feuer einem jeden auf den Nägeln zu brennen schien, machte sich eine rühmliche Ausnahme geltend. Die vielen Kirchendiebstähle hatten überall das schlummernde Rechtsbewußtsein erweckt, welches in Deutschland sich so gern mit der Form begnügte. Man rührte sich in Lüneburg, die Regierung in Celle nahm die Sache auf sich; man fand in Hamburg, Lübeck, Hannover, in Brandenburg und Sachsen, in Franken, Thüringen, ja auch in Schlesien denselben Eifer und die bereitwilligste Hilfe (mit der Ausnahme, daß jeder lieber selbst judiziert hätte, statt Handlung und Objekt den andern zu gönnen), die gefährlichen Bösewichter aufzuspüren, zu jagen und zu fangen; und durch Sendschreiben an alle möglichen Gerichte, durch Kommissarien, ausgesandt, die in den Gefängnissen befindlichen Vagabunden persönlich in Augenschein zu nehmen, und Zeugen, die, um Identitäten zu bekunden, von weit her beschieden und requiriert worden waren, wurde schon binnen Jahresfrist eine der gefährlichsten Raubverbindungen, die seit dem Faustrecht in Deutschland existiert hatte, ermittelt und zur Rechenschaft und Strafe gezogen. Dieses Resultat verdankten die deutschen Länder dem Eifer der Stadt Lüneburg und der Celleschen Regierung; der unmittelbare Grund aber war die Beraubung der güldenen Tafel. Diebstähle und Einbrüche von größerer Verwegenheit und bedeutenderem Schaden, wenn sie Einzelne, auch Fürsten oder Staaten betroffen hätten, würden als Partikularangelegenheit nach wie vor betrachtet worden sein und hätten nicht das allgemeine Mitgefühl zur Tätigkeit aufgerufen, wie es der Raub an diesem weltberühmten uralten Kirchenschatze tat. Da man darüber im klaren schien, daß hier von keinem einheimischen Diebstahl die Rede sein konnte, sondern daß auswärtige Zunftgenossen das unbegreifliche Werk vollbracht hatten, ergingen Requisitionsschreiben an die Städte Hamburg, Lübeck, Bremen, Wismar, Rostock, Stralsund und Altona unter Beifügung von genauen Beschreibungen der geraubten Stücke mit dem Ersuchen, die dortigen Goldschmiede, Juweliere und Juden für den Fall, daß etwas davon ihnen zum Kauf angetragen würde, zur Festnahme und Anzeige zu verpflichten. Zugleich wurden aber in der Stadt und deren Gasthäusern die genauesten Nachforschungen nach den Fremden angestellt, welche vom Sonntag Estomihi bis Mittwoch daselbst verweilt hätten. Hier entdeckte man bald eine sehr verdächtige Spur. In der Harburger Herberge sowohl als in Fritz Schwankens Hause waren unbekannte Fremde eingekehrt, welche sich drei bis vier Wochen in Lüneburg aufgehalten hatten, ohne daß man wußte, was ihr Geschäft gewesen wäre. Man ermittelte, daß beide Gesellschaften zueinander gehörten. Die in der Harburger Herberge waren die Knechte des Fremden, welcher bei Schwanke eingekehrt war und Doktor genannt wurde. Seinen Namen hatte der Wirt nicht erfahren, auch sich darum nicht gekümmert, da sein Sohn Christian Schwanke, mit ihm und den Seinen angeblich aus Halle zurückkehrend, denselben bei ihm eingeführt hatte. Dieser Christian Schwanke war ein Seefahrer, der in Harburg wohnte, wenn er nicht in See war, und einen »Saal« daselbst hielt. Er war mit einer getauften Jüdin aus Hamburg verheiratet und hatte sowohl diese als deren Schwester, verheiratet an einen Weinhändler Jörgen von Sien in Hamburg, mit ins elterliche Haus gebracht. Der angebliche Doktor, die vornehmste unter allen diesen Personen, war ein Mann von mittelmäßiger Statur, von etwa vierzig bis fünfzig Jahren, der zwei Perücken, eine kurze und eine sehr lange braune, gehabt, bald einen rotbraunen, bald einen blauen Rock getragen und sich dazu noch einen bräunlichen in Lüneburg hatte machen lassen. Er war fast immer zu Hause geblieben, hatte nie die Kirche besucht und fast allein sich mit Lesen beschäftigt. Umgang hatte er nur mit seinen Haus- und Reisegenossen und seinem Knechte aus der Harburger Herberge, der dann und wann Geld zum Futter für die Pferde holte. Doch hatte er auch für seine Bekannten Rezepte verschrieben. Er lebte sehr einfach, acht Tage lang von einem Braten und ein paar Eiern, die er sich hatte bereiten lassen, um in seinen Studien nicht gestört zu werden. Desto splendider hatte sich die Frau von Sien, eine kleine hübsche Dame von feinen Sitten, die von ihrem Manne getrennt lebte, betragen. Sie hatte sich von geschmolzenem Golde und Edelgesteinen von einem Goldschmied Ringe und Ohrgehänge machen lassen, auch einen silbernen Knopf auf den Stock des Doktors, mit dem sie sehr vertraut schien, und der Tochter des alten Schwanke hatte sie einen Ring mit sieben Steinen als Geschenk verehrt. Alle diese Personen aus Fritzens und der Harburger Herberge waren in Begleitung Christian Schwankens und seiner Frau am Montag früh, den siebenten, also am Tage nach dem Sonntage, wo man die güldene Tafel zum letzten Male gesehen hatte, aus Lüneburg mit einem Fuhrmann nach Hamburg fortgefahren. Sie führten drei Koffer und Laden mit sich, die zum Teil sehr schwer waren. Der Verdacht, den ihr langer Aufenthalt ohne bekannten Zweck und ihr plötzliches Verschwinden erregt, wurde noch durch andere Ermittelungen verstärkt. Der Knecht aus der Harburger Herberge hatte sich bei einem Kleinschmied verschiedene seltsame Gerätschaften, darunter eins wie ein feines Brecheisen, fertigen lassen. In der Harburger Herberge hatten zwei junge Kerle gelegen, der eine mit seinem Weibe. Ihre Aufführung war der Wirtin von vornherein verdächtig vorgekommen. Die Frau hatte bei der Ankunft gefragt, ob hier eine güldene Tafel wäre. Am Sonntagabend hatten die Männer sich statt des gewöhnlichen einen Lichtes zwei Lichter ausgebeten, weil die Frau krank sei, am folgenden Montag sei sie aber frisch und wohlauf gewesen und so abgereist. Endlich fand die Wirtin unter den zurückgelassenen Lumpen ein Stück dünn geschlagenes Goldblech. Bei der Untersuchung ergab sich, daß es von demselben Schnitt und Goldwert mit einigen der abgeschnittenen Stücke war, welche die Diebe auf dem Altar zurückgelassen hatten. Das Anzeichen war gewichtig. Zugleich erfuhr man durch den Fuhrmann, daß die verdächtige Gesellschaft von ihm nach der Elbe in die Nähe von Bergedorf gefahren worden sei, wo andere zu Pferde ihrer warteten und sie sich zusammen übersetzen ließen auf den Weg nach Hamburg. Christian Schwanke war durch dies Zusammenhalten mit den mutmaßlichen Dieben so verdächtigt, daß durch Requisition des Hamburger Magistrats mit seiner Verhaftung daselbst vorgeschritten wurde, um durch ihn zuvörderst Nachricht über die unbekannten Fremden zu erhalten. Er stellte sich sehr unschuldig, wollte mit dem ihm dem Namen nach unbekannten Doktor nur von ungefähr zusammengekommen und wieder aus Lüneburg abgereist sein, sich auch schon vor Hamburg von ihm getrennt haben. Von den Koffern wußte er nichts, wurde aber sowohl durch Zeugen mehrerer Unwahrheiten überführt, als er auch selbst in Widersprüche geriet. Ebenso widersprach sich seine Frau, die im Gegensatz zur Angabe ihres Mannes nicht einmal Wort haben wollte, daß auch ihre Schwester, die Frau von Sien, mit ihnen nach Hamburg gekommen sei. Ein neues schweres Gewicht gegen ihn lieferte aber ein Koffer, den der Bierführer Blott dem Gerichte nachwies. Christian Schwanke hatte denselben etwa acht Tage nach dem Lüneburger Diebstahl heimlich in Blotts Haus geschafft mit der Bitte, ihn wohl zu verwahren, er gehöre seiner Schwägerin, der von Sien. In demselben fanden sich so viele Kostbarkeiten, als: zusammengebogene silberne Löffel, Armbänder mit Diamanten, geschmolzenes Gold, große und kleine Perlen, dreiunddreißig geschliffene Diamanten, mehrere Säcke mit über fünfhundert Dukaten, andere mit Kronentalern, welche insgesamt und in diesen Händen nur zu sehr den Verdacht rechtfertigten, daß es gestohlenes Gut sei. Ein damaszener Säbel mit vergoldeter Scheide führte später zur Entdeckung eines andern großen Diebstahls. Die Perlen erkannte man für diejenigen, welche aus den Missalen an der Lüneburger Tafel losgebrochen waren. Schwanke hatte keine andere Ausrede, als daß er von dem Inhalt des Koffers nichts wisse, daß er denselben nur aus Gefälligkeit gegen seine Schwägerin, die Frau von Sien, bei Blott zur Aufbewahrung gegeben habe, und daß es zu ihrem Besten geschehen sei, weil sie ihr Eignes vor ihrem liederlichen Manne hüten müsse. Diese verdächtige Schwägerin, auf die allerdings der stärkste Verdacht zurückfiel, war nicht aufzutreiben; der gegen Schwanke und seine Frau war indessen stark genug, daß der Hamburger Rat dem Antrage der Celleschen Regierung willfahrte und beide zur weitern Untersuchung an dieselbe auslieferte. Inzwischen fand man in Hamburg auch schon die Spuren einiger andern Personen, welche zu der verdächtigen Gesellschaft gehört hatten. Zwei Männer und zwei Frauen waren auf dem Mühlenhofe eingekehrt, wo sie fleißigen Umgang mit den Juden gepflogen hatten. Der eine, wahrscheinlich der Doktor, hatte darauf einen Koffer in das Wirtshaus zum Engel bringen lassen, wo der Knecht, der ihn dahin gebracht hatte, seinen Herrn für einen Sächsischen von Adel ausgab. Herr und Diener waren aber am 14. März unter Zurücklassung des Koffers und der Pferde mit der Post nach Lübeck gefahren. Als der Diener zurückkam, die Sachen abzuholen, waren sie inzwischen mit Beschlag belegt worden, da die Pferde nach der Beschreibung dieselben waren, welche in Lüneburg in der Harburger Herberge gestanden. Man versäumte aber den günstigen Augenblick, den Diener festzuhalten, und beider Spur ging einstweilen verloren, da auch der Koffer, mit gewöhnlichen Kleidungsstücken gefüllt, keine weitern Nachweise gab. Nur so viel erfuhr man durch Aussagen eines Juden bei Lübeck, daß Herr und Diener, jener von kurzer, dieser von langer Statur, verschiedene wertvolle Sachen ihm zum Schacher angeboten hätten und darauf in Gesellschaft einer hübschen kleinen Frau von kurzer Statur ins Mecklenburgische gefahren seien mit dem Vorgeben, daß Berlin das Ziel ihrer Reise sei. Unterwegs hatten sich noch mehrere Kerle zu Pferde zu ihnen eingefunden, mit denen sie streckenweise zusammenhielten, sich viel besprachen, aber immer zu verschiedener Zeit in den Herbergen einkehrten. Sie trugen Perücken und Hüte, die sie oft wechselten. Die kleine hübsche Frau war ohne Zweifel die sehr verdächtige Frau von Sien, der Herr der unbekannte Doktor, welcher bald unter einem andern Namen unsern Lesern bekannt werden wird, und der lange Diener, welcher auch als Jäger erscheint, ein Mann, welcher, mit in der Harburger Herberge in Lüneburg anwesend, als Moritz Richter in dieser Geschichte auftritt. Noch ein dritter Koffer wurde in Hamburg eingeliefert. Auch dieser enthielt keine gestohlenen Sachen, aber den Rock des andern Mannes, welcher nebst des Doktors Diener in der Harburger Herberge gewohnt hatte. Durch den Schneider, bei welchem er deponiert worden war, erfuhr man, daß der Besitzer Lorenz Schöne heiße, aus dem Zerbstischen stamme, und nachdem er sich viel in der Welt und unter den Juden umhergetrieben habe, jüngst unter dem Titel eines Kornetts bei ihm eingesprochen sei, um mit Hinterlassung des alten Rockes im Koffer sich ein neues Kleid, das er ihm habe fertigen müssen, abzuholen. Der Kornett selbst war verschwunden. Nach der Aussage des Juden durfte man aber annehmen, daß er unter des Doktors Begleitern im Mecklenburgischen war, da einer derselben von den andern Kornett genannt wurde. Ganz unerwartet kam noch eine Anzeige durch einen Brief mit falscher Unterschrift und Ortsangabe, an den Bürgermeister von Lüneburg gerichtet, der auf den Zusammenhang einiges Licht warf und einen neuen Namen nannte. Nachdem verschiedene Kerle, von denen es hieß, sie wären alle »grausame Nachtdiebe und Kirchenräuber, die alles, was redliche Leute verloren haben, es sei bei Tage oder bei Nacht, geraubet«, genauer beschrieben waren, hieß es darin, der Dieb, den man von Hamburg abgeholt, kenne sie alle und sei selbst beim Raube der güldenen Tafel zugegen gewesen. Seiner Frauen Schwester, die von ihrem rechten Manne getrennt lebe und davon den Namen die Sien führe, ziehe als Kebsweib mit einem der Nachtdiebe im Lande um, der Nickel heiße. Nickel habe auch einen Jäger bei sich, einen langen Kerl und schmal von Leibe. Nickel selbst, in einem Pelz vom feinsten couleur de caffé, habe den Lüneburger Einbruch vollbracht. Wiewohl der Schreiber am Schluß versicherte, er mache diese Anzeige nur aus christlicher Liebe, so hatte man doch Grund, zu vermuten, daß die Denunziation von einem neidischen Spießgesellen aus dem Gezücht herrühre. Das Gericht in Celle war also vorläufig auf das verwiesen, was es aus Schwanke und seiner Frau herausbringe. Das Resultat war aber nicht mehr, als daß beide durch Widersprüche untereinander und jeder für sich, wenn das möglich war, sich noch verdächtiger machten. Schwanke wollte auch noch jetzt von dem Doktor oder Nickel nicht mehr wissen, als daß er zufällig auf der Reise nach Lüneburg mit ihm zusammengetroffen sei und ihn dahin begleitet habe. Er habe ihn später in Hamburg weder wiedergesehen noch Sachen von ihm erhalten. Den Koffer habe er nur deshalb zugunsten seiner Schwägerin, der Frau von Sien, heimlich in Verwahrung gegeben, damit ihre Effekten vor ihrem Taugenichts von Mann, dem ehemaligen Weinhändler von Sien, gesichert wären, welcher, bankrott, sie verlassen habe und in Holland oder sonstwo sein Unterkommen suche, aber wenn er Geld bei seiner Frau merke, sich gern wieder melde. Doch mußte er bekennen, daß, wenn die angegebenen Effekten sich wirklich in dem Koffer befunden und seine Schwägerin darum gewußt habe, dies ein böses Licht auf sie werfe. Auch erhellte aus den Aussagen beider Eheleute, daß die Sien auf der Reise in einem sehr vertraulichen Verhältnisse mit dem Doktor gestanden habe. Bald indessen traten noch mehr Personen als in die Sache verwickelt auf. Die Frau sprach von einem Regimentsquartiermeister Gideon Peermann, einem angeblichen Vetter ihres Mannes, bei welchem derselbe in Wunstorf, wo dieser wohnte, während seiner Abwesenheit von Hamburg sich öfters und auf längere Zeit aufgehalten habe. Schwanke räumte dies auch ein, ohne über dieses Verwandtschaftsverhältnis oder den Grund seines dortigen Aufenthalts genügende Rechenschaft zu geben. Ehe man jedoch zur Vernehmung dieses vornehmern Mannes schritt, wurden von auswärts noch andere bedenkliche Anzeichen gegen Schwanke nach Celle vermeldet. In dem Orte Blumenau wo er vierzehn Tage lang sich bei dem Wirte Otto Müller unter seinem Namen zwar, aber als ein holländischer Schiffskapitän einige Monate früher aufgehalten hatte, war er nur mit äußerst berüchtigten Leuten, und unter diesen vorzugsweise mit dem Juden Jonas Meyer umgegangen, der wegen Diebeshehlerei vielfach berüchtigt war. Nachdem er mit einem Fremden und dessen Frau, sowie zwei Dienern des erstern von da nach Hannover zu gereist sei, seien mehrere beträchtliche Diebstähle in der Gegend ruchbar geworden, die allem Vermuten nach von ihm und den andern ausgeführt waren. Eine spezielle Mitteilung erregte aber ganz besondere Aufmerksamkeit. Im Dorfe Luthe in der Nähe von Blumenau kam etwa sieben Wochen vor dem 9. März der Jude Jonas Meyer aus Wunstorf mit einem Fremden vor das Haus des dortigen Grobschmieds, um sich die Pferde beschlagen zu lassen. Der Schmied fand aber keinen Mangel an den Eisen und hielt es auch nicht der Mühe wert, um ein paar Nägel willen Feuer anzumachen. Als die Fremden daher aus dem Kruge zurückkehrten, ließ er sich verleugnen, und sie ritten mit der Hinterlassung fort, morgen wieder vorzusprechen. Tags darauf fand sich zwar der eine Fremde ein, statt des Juden Meyer aber der Gardereiter Christoph Pante; beide zu Fuß. Der Fremde in stattlicher Kleidung, in dunklem Kamisol mit silbernen Schnüren an den Händen und roten Samthosen gab sich für einen Goldschmied von Hamburg aus. Pante bat den Schmied, seinem Kameraden einige Kohlen für Geld in der Schmiede zu überlassen, da ihm derselbe ein paar Ringe und Knöpfe für seine Liebste machen wolle. Er wäre aber mit seiner Kunst sehr heimlich, müsse daher ganz allein gelassen werden. Der Grobschmied willigte ein, der angebliche Goldschmied ging in die Schmiede, machte die Tür fest hinter sich zu, und jener hörte nun nichts als sehr heftige Schläge auf den Amboß, wie man Eisen, aber nicht Gold und Silber behandelt. Auch fand er nachher seinen scharfen Bieter, mit dem das Eisen gespalten wird, ganz stumpf und breit geschlagen. Pante trank währenddessen in der Stube bei dem Grobschmied Branntwein und hielt ihn ab, hinauszugehen, unter dem Vorgeben, der Goldschmied möchte böse Augen machen, wenn er ihn belauschen wolle. Der Reiter Pante selbst ging noch einmal hinaus, kehrte aber wieder mit den Worten: »Der Schelm hat die Schmiede so fest zugemacht, daß niemand hinein kann.« Nach einer Stunde kam der Fremde ganz erhitzt heraus, trocknete den Schweiß und zog seinen Rock wieder an, indem er sagte, es wäre wohl für sechs Groschen ins Feuer gegangen. Beide nahmen dann Abschied, wollten am andern Tage wieder ansprechen, hielten aber nicht Wort. Des Wirtes Otto Müller Dienstmädchen aber sagte aus, daß Schwanke in jener Zeit, wo er in Blumenau gewohnt, eines Tages zu Fuße mit dem Gardereiter Pante nach Luthe gegangen sei. Also war der fremde Goldschmied in der Grobschmiede zu Luthe kein anderer als Schwanke. Er leugnete es zwar, mußte es jedoch bald eingestehen. Dem Gardereiter Pante deshalb gegenübergestellt, verwickelten sich beide in Widersprüche, indem einer den andern zwingen wollte, seiner eigenen Angabe über den Vorfall als der rechten beizustimmen, wobei nach keiner von beiden etwas herausgekommen wäre, da Schwanke behauptete, Pante habe ihm einen Ring und Knöpfe gegeben, um sie zum Verkauf zusammenzuschmelzen, Pante aber, der Schwanke habe für sich Gallonen und Silber auf eine besondere Manier ausbrennen wollen. Der wahre Zweck des Schmiedeabenteuers in Luthe kam damals nicht zutage. Weit wichtiger waren die Nachrichten von der großen Gesellschaft unbekannter Fremder, welche sich mit Schwanke um jene Zeit in Blumenau versammelt hatten und von dort nach Hannover gereist waren. Während ihrer Anwesenheit waren Pante, der Jude Jonas Meyer aus Wunstorf und auch der Regimentsquartiermeister Peermann von daher oft tagelang bei ihnen; Jonas Meyer wurde mehrmals geholt, und in Peermanns Wagen fuhren sie nach Hannover. Der Wirt in den drei Kronen in letzterer Stadt kannte von Ansehen die Gesellschaft auf das genaueste, da sie mehrere Male bei ihm eingekehrt waren, und hier taucht wieder ein neuer Name auf, unter dem sich aber nur ein alter Bekannter verbirgt. Ein Herr von Mosel, ein Edelmann aus Sachsen, nebst seiner Gattin, einer Holsteinischen von Adel, war das glänzende Haupt dieser Gesellschaft. Der Mann war von mittlern Jahren und mittelmäßiger Größe und trug einen feinen braunen Oberrock, mit Rauchwerk gefüttert. Seine Gemahlin war von kleiner Statur, aber von schönem Gesichte; sie hatte schwarze blitzende Augen und die zartesten Glieder. Sie trug einen langen schwedischen, mit Rauchwerk gefütterten Rock. Der Jäger, ein seiner langer Kerl in grauem Rock mit grünen Aufschlägen, einen Hirschfänger um die Hüften, aß an einem besondern Tische. Zwei andere Männer, welche der Wirt auch für Diener hielt, speisten aber zu seiner Verwunderung an der Tafel ihres Herrn. Die ältliche Dienerin erklärte ihm zwar, der eine sei ein gewesener Offizier, der andere ein Kaufmann aus Hamburg und der gnädigen Frau verwandt; dem Wirt dünkte es aber seltsam, daß eine Holsteinische von Adel mit einem Hamburger Kaufmann, der gelegentlich Schwanke genannt wurde, verwandt sein solle. Auch die ältliche Dienerin wollte die Witwe eines Offiziers sein. Der Jäger tafelte übrigens so herrlich wie seine Herrschaft; er ließ sich Sekt, Franzbranntwein und über Tisch sogar Franzwein geben; ja er hielt auch noch einen armen Schlucker frei, welcher nach Art jener Zeit in Arrest im Wirtshause lag. An Herrn von Mosels Tafel ging es hoch her. Die Dienerin bestellte die Gerichte voraus, wobei der kalekuttische Hahn nicht fehlen durfte, weil die Herrschaft es so gewohnt sei. Der Wein floß in Strömen, und der Regimentsquartiermeister Peermann, der eines Mittags auf das freundlichste mit ihnen gespeist hatte, mußte nachher ganz berauscht in seinen Wagen gehoben werden. Der Wirt war übrigens seiner Sache gewiß; denn als die Herrschaften auf kurze Zeit verreist waren und nur die Dienerin zurückgelassen hatten, verwunderte er sich zwar, als er sie im Bette ihrer Herrschaft schlafend traf, fand aber den Grund vollkommen genügend, als er mit dem Fuße unter dem Bette auf einen Sack stieß, der voll Silberzeug klirrte. Die Dienerin benachrichtigte ihn, daß dies die Erbschaft der gnädigen Frau sei, welche die Herrschaften aus Holstein abgeholt hätten. So glaubte man mit ziemlicher Gewißheit außer der schon bekannten Person Schwankes (Kaufmann aus Hamburg) in dem Jäger den Moritz Richter, in dem Offizier den sogenannten Kornett Lorenz Schöne, in der gnädigen Frau aus Holstein die Frau von Sien, in dem reichen Herrn von Mosel aber den Doktor oder Nickel zu erkennen. Alle waren mehr als verdächtige Subjekte. Aber in dieser Gesellschaft war ein Mann erschienen von Stande und Ansehen, auf dessen klangvollem Namen kein Makel haftete, der hochfürstliche Regimentsquartiermeister Gideon Johann Heinrich Peermann. Aus einer geachteten Familie im Lande, Sohn eines Generalleutnants, hatte er in seiner Jugend als Page am Hofe einer großen Fürstin gelebt, darauf dreiunddreißig Jahre mit Ehren im Kriege gedient als Kornett, Leutnant, zuletzt als Regimentsquartiermeister. Erst seit vier Jahren hatte er sich in Wunstorf angekauft und verheiratet. Er bewirtschaftete sein Gut und beherbergte nur dann und wann einzelne bekannte Reisende. Allein sein Umgang mit den Juden und namentlich mit dem berüchtigten Jonas Meyer konnte ihn in Wunstorf verdächtigen. Die Zuziehung eines solchen Mannes in einen Kriminalprozeß durfte nur mit aller Vorsicht geschehen, und dies Verfahren rechtfertigte sich durch den Erfolg. Peermann erschien in Celle unter anständiger militärischer Begleitung, und ebenso ward seine Haft in einem der vornehmen Wirtshäuser bestellt. Ein stattlicher Mann mit militärisch offenem Wesen und sicherm Blicke, zeigte er ebensoviel Unbefangenheit als Klugheit und Erfahrung. Er schien der frömmste und ehrlichste Mann, in der Schrift wohlbewandert, und sein Mund floß gelegentlich von Sprüchen über, daß wahren Christen auch Leiden zu ihrer Läuterung aufgegeben und notwendig seien. Er war entrüstet über den Verdacht, aber zuweilen stahl sich auch eine Träne über seine Wangen, er faltete die Hände, senkte sich auf seine Knie, blickte gen Himmel auf und seufzte mit der höchsten Inbrunst. Seine Richter und später auch seinen geistlichen Tröster setzte er indessen oft durch seinen Redefluß und seine abspringende Art im Erzählen in Verwirrung, Mit überlegener Geistesbildung bemächtigte er sich, statt auf die bestimmten Fragen zu antworten, des Wortes, und statt geführt zu werden, wohin die Richter wollten, führte er sie dahin, wohin er wollte. So alles untereinandermengend, führte er die Gerichtspersonen bei jedem Verhöre unvermerkt von dem Ziele ab, auf das sie steuerten. Hosmann sagt von ihm nicht ohne Laune: »Von Hamburg fing er an, bald aber war er in Wunstorf, und ehe man sichs versah, stand er bei Neuhäusel in Ungarn; aber auch von da sprang er im Augenblick über nach dem Rhein und ferner nach Brüssel in Brabant; und wenn's möglich gewesen, hätte er die Gedanken mit sich geschleppt nach Nova Zembla und von daraus ganz unvermutet nach Paraguay, Chile und dem Freto Magelanico, ja sogar in das jenseits dieser See-Enge gelegene Feuerland hinein.« Ward man ungeduldig, so beschwor er um alles, was Gott uns zugute getan und sein Sohn für uns geduldet, ihm zuzuhören, und ließ sich auch durch den geistlichen Zuspruch nicht davon abbringen, den Namen Gottes mit Tausenden von Verwünschungen anzurufen, falls er die Unwahrheit rede. Seine Bekanntschaft mit der verdächtigen Gesellschaft leugnete er nicht; aber sie sei von der unschuldigsten Art seinerseits geblieben. Die Frau von Sien hatte er durch den Jonas Meyer kennengelernt, welcher ihn einst gebeten hatte, sie bei einer Reise nach Halle in seinem Hause aufzunehmen. Bei dieser Gelegenheit hatte er gesprächsweise von der liebenswürdigen Frau erfahren, daß sie in Sachsen einen gemeinschaftlichen Verwandten namens Tauchwitz hätten. Von da ab hätten sie sich Vetter und Muhme genannt. Später kam die Sien mit dem Herrn von Mosel in sein Haus, und er spürte ebensowenig Beruf, die anmutige Dame über den Grund ihres Verhältnisses mit dem reichen Kavalier auszufragen, und ob sie sich wirklich heiraten wollten, als Anlaß, zu untersuchen, weshalb der Edelmann zuweilen Doktor genannt wurde. Ihren Einladungen nach Hannover war er fast nur wider Willen gefolgt, und ebenso unfreiwillig seinerseits hatten sie ihm den Rausch bei der Tafel beigebracht. Die Sien hatte, sooft sie bei ihm war, in einem Reisesacke einen großen silbernen Becher, eine silberne Schale, eine silberne Puderschachtel und eine mit Silber beschlagene Bürste; dies möchte also wohl der verdächtige Silbersack sein. Er hatte daher keinen Grund, an der Ehrlichkeit der schönen Dame zu zweifeln. Schwanke hatte er sowohl bei sich in Wunstorf als in Blumenau und in den drei Kronen in Hannover in vertraulichem Verkehr mit dem Herrn von Mosel gesehen, ohne Arges deshalb zu vermuten. Er hatte öfters mit dem Edelmanne eine Pfeife geraucht und auch bei dem luxuriösen Mittagessen mit bei Tische gesessen. Als Peermann und Schwanke konfrontiert wurden, imponierte der erstere dermaßen dem andern, daß Schwanke fast zu allem ja sagte, was der Regimentsquartiermeister behauptete, und wo seine Aussagen früher abwichen, sie zurücknahm. Vergebens wurde im geheimen dem Peermann volle Gnade seitens des Fürsten angeboten, falls er offen bekennen wolle, was er von der heillosen Bande wisse, und dadurch zur Aufhebung derselben beitrage. Als ein vornehmer Beamter ihm diesen Antrag machte, stellte er sich entsetzt. Er schleuderte den Hut auf die Erde, schlug die Augen gen Himmel und hob die gefalteten Hände auf. Mit bewegter Stimme rief er den Höchsten an, wie es doch möglich wäre, daß dieser zuließe, daß er, ein unschuldiger Mann, nunmehr auch bei der Obrigkeit selbst in Verdacht käme, daß er mit solchen Leuten Gemeinschaft gehabt habe. Ein solcher Schmerz sei nicht zu verwinden, nicht gutzumachen. Später nahm er eine trotzige Miene an, hob die Stirn und forderte mit Nachdruck, ihn aus fernerm Schimpf zu setzen und die Wache ihm abzunehmen. Er erhob Einspruch gegen das ganze Verfahren und behielt sich rechtlich seine Forderung auf Genugtuung vor. »Summa,« heißt es bei unserm Gewährsmann, »er wußte, da man sein Inwendiges noch nicht kannte, und da der weiße Schnee der Heuchelei noch auf dem Unflat seiner Seele unaufgetauet, dieser aber noch unsichtbar unter jenem verborgen lag, in dieser Szene für dieses Mal seine Person so wohl zu spielen,« daß man ihn freilassen mußte. Zum Dank dafür, und um seinen redlichen Willen zu bezeigen, versprach er, nach Leipzig zu reisen, wo dazumal gerade mehrere Gaudiebe festgenommen waren, um sich durch Augenschein zu überzeugen, ob darunter Mitglieder der gefährlichen Gesellschaft von Hannover waren. Inzwischen hatte man die weitere Reiseroute der ganzen Gaunergesellschaft auf andere Art in Erfahrung gebracht. Von Hannover waren sie nach Celle gegangen, wo sie beim Abzüge ein Bündel Schlüssel und Dietriche vergessen hatten. Von Celle aber ritten und fuhren sie über Ebsdorf nach Lüneburg. Sie selbst gaben sich für Leipziger Kaufleute aus, die Leute hielten sie für reisende Quacksalber. In der letztern Stadt waren die Reiter in der Harburger Herberge, die zu Wagen beim alten Schwanke eingekehrt. Also war über die Identität des Herrn von Mosel und seiner Gesellschaft mit den Räubern der güldenen Tafel jeder Zweifel beseitigt. Es kam nunmehr nur darauf an, den gefangenen Christian Schwanke schärfer anzugehen, als die Untersuchung durch neue Zwischenumstände verwickelter wurde. Einmal wurde endlich der so höchst verdächtige Wunstorfer Jude Jonas Meyer ergriffen und geschlossen zur Untersuchung ins Hannoversche abgeliefert. Dann aber kamen offizielle Meldungen aus Braunschweig und Hamburg von daselbst verübten Kirchendiebstählen, die an Bedeutung dem Lüneburger nahestanden, und bei denen höchste Wahrscheinlichkeit dafür war, daß sie von denselben Individuen begangen worden waren. Im Gewölbe der Katharinenkirche zu Braunschweig stand, in verschiedenen Koffern verschlossen, der äußerst wertvolle Nachlaß der verstorbenen Generalin von Ehmin, geborenen von Rotenburg. Die Fenster des Gewölbes waren mit doppeltem eisernen Gegitter versehen und noch dazu inwendig mit einem eichenen Brette und zwei eisernen Hinterriegeln; die Tür von dichten eichenen Brettern, die ins Gewölbe führte, war in der Mitte, wo das Schloß liegt, verdoppelt. Das blinde Schloß war mit sechs Reifen fast eine halbe Elle lang. Auswendig hing noch ein Vorhängeschloß, ein Meisterstück des Schlossers, das nur mit zwei Schlüsseln geöffnet werden konnte. Dieser starken Verwahrung ungeachtet fanden sich eines Morgens (das Datum enthält das Protokoll nicht) von den zehn Koffern acht rein ausgeplündert, und zwei waren ganz verschwunden, also von den Dieben fortgetragen. Und doch bemerkte man weder am blinden Schlosse und am Vorhängeschloß, noch an der Tür und dem Gitterwerk das geringste Zeichen von Gewalt. Mehrere andere Diebstähle, welche damals in Braunschweig vorgefallen, ließen vermuten, daß auch dieser zur Zeit der letzten Wintermesse dürfte begangen worden sein, wo viele unbekannte fremde und Vagabunden sich dort aufhielten. Der Herr von der Mosel war mit seiner Gesellschaft auch hier gewesen und hatte sich in zwei Wirtshäusern nacheinander mehrere Wochen mit allem Luxus seines Standes aufgehalten. Seine Kleidung, die er oft wechselte, strotzte von Silber und Gold, die Dukaten lagen gehäuft auf dem Tische, und kostbare Brillanten glänzten an seinem Finger. Seine Gemahlin hatte eine ältliche Hofmeisterin oder Kammerfrau, er selbst einen Jäger, Kassierer und Kammerdiener. Aber wiewohl der gnädige Herr und seine Frau nach Versicherung der Dienerschaft in keiner andern Absicht sich in Braunschweig aufhielten, als nach Art vornehmer Herrschaften sich in der berühmten Stadt umzusehen, so nahm es den Wirt doch wunder, daß Herr und Dame fast nie ausgingen, sondern nur ihre Leute fortschickten und sich Rapport bringen ließen. Noch mehr wunder nahm es ihn, daß Herr von der Mosel zwei dieser Leute mit sich am Tische essen ließ. Eine Magd aber hatte geradezu erklärt, das könnten keine vornehmen Herrschaften sein, sonst würde der Herr nicht dulden, daß die Leute in seiner Gegenwart sich schimpften, und noch weniger, wie sie gesehen, daß der eine ausgestreckt im Zimmer schlief und schnarchte, während der Herr am Tische saß und Geld zählte. – Einer namens Schwanke war zur Gesellschaft nachgekommen, und endlich war die Mehrzahl der im Koffer zu Hamburg aufgefundenen Effekten: die Damaszenerklinge mit der goldenen Scheide, der schwarzseidene Mohrenrock usw., ein Teil des aus den Braunschweiger Koffern entwandten Gutes. Dies besagte das Braunschweiger Gerichtsprotokoll, welches nach Celle gesandt wurde. – Die Kirchendiebe in Braunschweig waren also identisch mit denen in Lüneburg, und der inhaftierte Schwanke erschien bei beiden Verbrechen beteiligt. Aber auch in Hamburg waren zu Anfang des Jahres zwei Diebstähle durch Einbruch in die dortige Domkirche begangen worden. Der eine, in eine Seitenkammer, wobei vier Vorleger und dreizehn Schlösser erbrochen worden waren, war, was den Betrag des geraubten Gutes anbetrifft, der unbedeutendere; es war nur eine Partie bestimmter Kleidungsstücke, einem Lizentiaten zugehörig, entwandt. Aber er war wichtig in bezug auf die Entdeckung; denn mehrere dieser Kleidungsstücke erkannte man unter denen, welche in dem von Schwanke zur Aufbewahrung gegebenen Koffer gefunden worden waren. Schwanke erschien also auch als bei diesem Einbruch beteiligt. Außerdem war aber noch bei einem viel gefährlichern Einbruch in ein Gewölbe des Doms, wo noch mehr Türen und Schlösser erbrochen und Eisenkasten gesprengt werden mußten als in Braunschweig, eine beträchtliche Masse alter silberner Gerätschaften und Bilder im Betrage von hundert bis zweihundert Pfund Silber gestohlen worden. Die Hand der Diebe war in den aufgerissenen und gebrochenen Läden und Riegeln sichtbar, im übrigen verschwand jede Spur. Aber der Verdacht der Teilnahme an dem größern Diebstahle fiel natürlich auf den, welcher bei dem kleinern an demselben Orte verübten der Täterschaft dringend verdächtig war. Schwanke sah nach all diesem, was ihm bevorstand. Er wollte dem zuvorkommen und Hungers sterben. Als man ihn durch magenreizende Medizinen und Androhung empfindlicher Strafen endlich wieder zum Essen brachte, verschlang er die widerstrebendsten Stoffe so hastig untereinander und in solcher Menge, daß auch hier seine Absicht klar war, sich selbst den Tod zu geben. Vergebens hielt ihm der Geistliche Hosmann seine Sünde vor, durch Selbstmord das Maß seiner Verbrechen zu steigern. Er leugnete ebensowohl, daß seine Absicht dabei Selbstmord sei, als daß er im geringsten an den ihm aufgebürdeten Verbrechen schuld habe. Er rief unter tausend Schwüren Gott zum Zeugen, daß ihm nichts heiliger gewesen sei als das Eigentum seiner Mitmenschen; daß er als Seemann mehrmals mit obrigkeitlicher Erlaubnis hätte auf Raub ausgehen können, wenn er danach Verlangen getragen hätte; denn man habe ihm Kaperbriefe aufgedrungen und glänzende Versprechungen gemacht. Er habe sich aber zu dieser unehrlichen Art, reich zu werden, wenn sie gleich eine gesetzliche sei, nicht verstehen können. Endlich müßte er doch der schlechteste Mensch von der Welt sein, wenn er es übers Herz hätte bringen können, seine eigene, liebe Vaterstadt und deren ehrwürdige Kirche um ihr schönstes Heiligtum zu betrügen! So ward denn gegen ihn auf die scharfe Frage erkannt. Er war noch kräftig, sie auszuhalten; aber bereits 1698 waren Stimmen gegen die Tortur laut geworden, und der Berichterstatter dieses Kriminalfalls selbst, der Geistliche Hosmann, unternahm es, ihre Anwendung auch aus dem christlichen Gesichtspunkte in einer gelehrten Ausführung zu verteidigen. Die fortgeschrittene Humanität hat uns der Mühe überhoben, ihn zu widerlegen. Aber wenn die Folter überhaupt rechtlich begründet ist, so hat dieser deutsche Gerichtshof mit vollem Rechte und nichts weniger als leichtsinnig auf die Tortur erkannt. Schwanke war nach dem Bisherigen bereits so schwer belastet, daß die Richter die moralische Überzeugung von seiner Mitschuld haben mußten. Er war am Ort der Tat zur Zeit, als sie vorfiel, gegenwärtig, ohne einen genügenden Grund seiner Anwesenheit vorbringen zu können; er stand im nächsten, verdächtigen Verkehr mit denen, welche der Tat aufs dringendste verdächtig waren; er wohnte mit ihnen und verließ mit ihnen nach der Tat die Stadt. Er leugnete, mit ihnen in Hamburg angekommen zu sein, und ward dessen überführt. Er war überwiesen, mit diesem Gesindel auch außerwärts und in fremden Ländern bei ihren Beutezügen umhergezogen zu sein, und endlich war er im Besitz des Koffers, in welchem das gestohlene Gut lag, gewesen, und seine Angabe, daß der Koffer nur seiner Schwägerin gehört hätte und er von seinem Inhalt in Unkenntnis geblieben wäre, wurde, unglaubwürdig an und für sich, durch viele andere Umstände widerlegt. Kommt hinzu, daß Schwanke eine Person war, zu der man sich wohl der Tat versehen konnte, so würde kein Geschworenengericht Anstand genommen haben, das Schuldig auszusprechen, während jedes preußische Gericht heute eine außerordentliche Strafe verhängt hätte. Das Erkenntnis auf die Folter war im ältern deutschen Prozesse die Verhängung der außerordentlichen Strafe. Schwanke hielt die Qualen der Daumenschrauben und Beinstöcke nicht aus. Er bekannte vollständig und wiederholte später freiwillig dieses Geständnis. Es ist in Kürze folgendes. Am Neujahrstage waren Schwanke, der Doktor (der Herr von Mosel), dessen Diener Moritz Richter (der Jäger) und die Frau von Sien aus Hamburg auf den Diebstahl ausgefahren. Daß letzterer seine, Schwankes, Absicht von vornherein und mit Bewußtsein gewesen war, spricht er nicht aus. In Wunstorf wurden sie durch Peermanns Vermittelung sechs Tage geherbergt und zogen zur Messe nach Braunschweig. Der Doktor war vorausgereist; auf seine Briefe kamen die andern nach. Da erschienen der Wirt von Blumenau, Otto Müller, Peermann und der Jude Jonas Meyer, der erstere mit einem Wagen mit vier Pferden, der letztere der Aussicht gewiß, einen großen Schatz zu heben. Der Doktor, als Johann Heinrich von Mosel, lebte in Braunschweig wie ein großer Edelmann; bei ihm der Jäger Moritz Richter, die Frau von Sien, der Kornett (Lorenz Schöne), dessen Frau Katherine (die Kammerfrau), der Reiter Pante und einer mit gelbroten Haaren aus Wunstorf (Kaiser). Als Schwanke ankam, war der Haupteinbruch schon geschehen, und der Doktor wies ihm mehrere Silbergeräte, die davon herrührten. Dieser war der Haupttäter gewesen, da er mit einer ungemeinen Geschicklichkeit Schlüssel, die er einmal in Wachs abgedrückt hatte, nachzumachen verstand. Das Ausfeilen war seine Beschäftigung, wenn er still im Wirtshause saß. Niemand aber kam ihm gleich in der Leichtigkeit und Fertigkeit, die schwierigsten Schlösser zu eröffnen. In Braunschweig hatte er sein Meisterstück gemacht. Schwanke selbst war nur bei einer Fortsetzung dieses Diebstahls behilflich, als noch zwei Koffer mit Leinenzeug aus dem Gewölbe geholt und fortgetragen wurden. Dabei erfuhr er, daß seine Genossen beim ersten Einbruch sich einmal bitter getäuscht hatten. Nachdem sie mit Mühe einen ganz eisernen Kasten aufgebrochen, fanden sie nur Mauersteine darin, Mosel äußerte dabei: »Hier machen wir einen Dieb, der vor uns war, frei; denn seine Tat kommt auf uns.« Schwanke erhielt für seine ganze Beihilfe nur sechsundvierzig Taler von Mosel geschenkt. Von den verschiedenen Koffern, welche sie teils zur Post, teils auf des Wirts von Blumenau Wagen aus Braunschweig fortgeschafft hatten, gehörte der Koffer, von dem Schwanke bis da behauptet hatte, daß er der Frau von Sien angehöre, dem Doktor selbst. Beim Schmied in Luthe hatte Schwanke für Jonas Meyer und Pante einen Schlüssel schmieden sollen, der zur Wunstorfer Kirche passe. Dies die Erklärung des seltsamen Abenteuers. Der Schlüssel kam nicht zustande, und der Diebstahl unterblieb. Nachdem die Gesellschaft in Blumenau ihren Braunschweiger Raub geteilt hatte, ging sie zusammen bis Celle, wo sie sich teilen wollte. Dort aber kam den andern der Einfall, Schwanke und seine Schwägerin bis Lüneburg zu begleiten und sich bei der Mutter des erstern einzuquartieren. Der Kornett (Lorenz Schöne) und der Jäger (Moritz Richter), die in der Harburger Herberge wohnten, hätten hier zuerst, nach Schwankes Aussage, von der güldenen Tafel gehört und Mosel darauf aufmerksam gemacht. Er, Schwanke, der diesen Schatz nie gesehen, will doch den Diebstahl widerraten haben. Mosel aber wies ihn zurecht: »Wenn der Kaiser selbst bestohlen wird, was will denn die Stadt Lüneburg voraushaben?« – Die Tat war beschlossen, aber nicht leicht ausgeführt. Keiner der vorrätigen Schlüssel paßte, und Mosel mußte lange feilen, bis er die rechten fertigbekam. In der Nacht nach dem Sonntage Estomihi schlichen zwischen elf und zwölf die vier, Mosel, der Jäger, der Kornett und Schwanke, aus den Weinkellern nach der Kirche. Schwanke ging nicht mit hinein, sondern hielt draußen Wache. Er mußte über vier Stunden stehen, bis sie wieder herauskamen. Der Kornett trug die Beute in einem Quersacke, den sie in der Kirche versiegelt hatten, auf dem Rücken in Schwankes Haus. Dort ward er unverteilt eingepackt und am Morgen darauf mit nach Hamburg genommen. Auch dort kam es noch nicht zur Verteilung, denn Mosel wollte zuvor nach Lübeck, um bei den Juden dort die Goldbleche und Edelsteine zu verkaufen. Also hatte Schwanke, seiner Angabe nach, von diesem Diebstahle nichts gewonnen, noch weniger, wie er auch auf der Folter behauptete, die geringste Kenntnis von des Doktors weiteren Verbindungen, da er als ein Neuling noch nicht in die tiefern Geheimnisse eingeweiht worden sei. Vom Hamburger Einbruch wollte er nichts wissen, räumte jedoch später ein, daß er davon gehört habe. Derselbe sei auch von Mosel begangen worden einige Wochen vor Weihnachten, und ein getaufter Jude, der Stadtsoldat Vinzenz, habe den Dieben die erste Nachricht von dem im Dom ruhenden Schatze gebracht. Schwankens Frau ward nicht gefoltert; aber sie bekannte auf die dringenden Vorstellungen der Richter, daß sie von drei Briefen erfahren habe, welche der Regimentsquartiermeister Peermann an ihre Schwester, die Simse, nach Hamburg geschrieben, von dem der eine gelautet habe, sie möchte schleunigst nach Wunstorf herüberkommen, denn in Braunschweig wäre ein großes Stück Geld zu verdienen. Vergebens habe sie ihrem armen Mann abgeraten, mitzugehen; ihre Schwester habe ihn zu seinem Verderben überredet und verführt. Soviel war klar, daß man nur die Ausläufer einer gefährlichen, weitverzweigten Bande in Händen hatte, und daß es weiterer Nachforschungen und Verhaftungen bedürfe, um auf die Hauptmänner derselben zu gelangen. Zwar war durch Zufall um einer Schlägerei willen ein Mann mit rotem Kopf in Celle gefangen worden, welcher dadurch, daß er aus dem Gefängnis mit Lebensgefahr ausbrach, während ihm doch nur ein geringes Vergehen zur Last lag, sein eigenes größeres Schuldbewußtsein bekundete. Es ergab sich, daß dies Michael Kaiser war, der beim Braunschweiger Diebstahl Beteiligte; nachdem er von Schwankes Tortur und Bekenntnis gehört hatte, setzte er alles daran, zu entkommen. Hier war also auch kein Licht weiter zu erhalten. Ebensowenig von einigen Vagabunden, welche als vermutlich in die Bande verwickelt aus Leipzig nach Celle ausgeliefert worden waren. Dagegen hoffte man durch den jetzt eingefangenen Jonas Meyer und den Regimentsquartiermeister Peermann, der aufs neue durch die Hannoversche Regierung verhaftet wurde, der Sache besser auf die Spur zu kommen. Jonas Meyer, der Sohn eines bestraften Diebes und selbst wegen Diebstahls und Diebeshehlerei mehrmals in Untersuchung, war der eigentliche Mann, zu dem man sich eines Verbrechens versehen konnte. Zu aller Bosheit geneigt und in allen Lastern erfahren, wie es heißt, war sein Herz von Stahl und eisenhart und von keinem Hammer zu erweichen. Als ein Verwandter, den er bestohlen, ihm gedroht hatte, ihn ins Zuchthaus zu setzen, hatte er geantwortet, so wolle er erst der Dinge mehr tun, welche ihn des Zuchthauses wert machten. Er galt für einen geschworenen Christenfeind, der, wo er konnte, seinen Ingrimm und Spott gegen den Heiland in Worten ausließ; außer seinem Diebeshehlergeschäft hatte er sich durch Kornlieferungen im großen ernährt. Jonas Meyer aber war vor seinen Richtern der unschuldigste Mensch von der Welt; er schalt den Schwanke einen Lügner bei der Gegenüberstellung und wußte von all den Leuten nicht mehr, als daß er die Frau von Sien auf Bitten ihres Mannes bei Peermann in Kost untergebracht habe; den Herrn von der Mosel hatte er höchstens gesehen, kannte ihn aber so wenig als seine Gefährten. Peermann blieb ebenso halsstarrig im Verhör, und wenn er weniger Würde zeigte als bei der früheren Vernehmung, so ersetzte er sie jetzt durch fürchterliche Beteuerungen. Als die Schwanke ihm von dem Briefe an ihre Schwester ins Gesicht sagte, rief er, Gott möchte ihn durch ein Donnerwetter auf der Stelle erschlagen, wenn er das geschrieben habe. Durch einen Versuch, aus dem Gefängnis auszubrechen, machte er sich noch verdächtiger, ließ sich aber auch durch die Drohung, daß Jonas Meyer mit nächstem auf der Folter bekennen müsse, nicht erschrecken. Noch hatte man einen dritten Bezichtigten, den Wirt zu Blumenau, Otto Müller, gefänglich eingezogen. Er war ein junger Mann von seinem Ansehen; in seinen Reden verriet er Verstand und zeigte Bescheidenheit. Man glaubte einen ehrbaren und redlichen Menschen vor sich zu sehen, der nicht frech alles abstritt, sondern aus Schwankes Aussage über die Braunschweiger Geschichten gerade so viel eingestand, als er konnte, ohne sich in die Schuld zu verwickeln. Er hatte die fremden Herrschaften nach Braunschweig und von da zurückgefahren; sie hatten bei ihm logiert, aber ohne daß er ein Arg gegen ihr Tun und Treiben geschöpft hatte. Seine Aussage stimmte fast wörtlich mit der Peermanns. Hier war nichts zu ermitteln. Jeder Neuverhaftete, jedes neue Verhör, jede Zeitung, die von auswärts kam, gab Kunde von neuen Verbrechen und bestätigte die große Gefährlichkeit der unbekannten Bande, Das Gericht zu Celle, die Regierung und der Fürst erkannten die dringende Notwendigkeit, durch außerordentliche Maßregeln einzuschreiten, um der Ausbreitung von verbrecherischen Überfällen Einhalt zu tun, die schon weit umher einen panischen Schrecken erregt hatten und vielen wie eine Pest dünkten, die über Deutschland grassiere. Auf dem gewöhnlichen langsamen Wege durch Schreiben an die auswärtigen Gerichte ließ sich nichts tun; man kam daher zum Entschluß, einen Kommissar zu ernennen, welcher, wohlversehen mit Vollmachten und Empfehlungsbriefen, die Haupträdelsführer der Bande durch Deutschland aufsuchen und wo möglich solle ergreifen und nach Celle bringen lassen. Zum Kommissar wurde der Amtmann Dietrichs ernannt. Die aber, auf welche er vorzugsweise sein Augenmerk richten sollte, waren der sogenannte Doktor oder der Johann Heinrich von der Mosel und seine Kurtisane, die Frau von Sien, welche als die vornehmsten und gefährlichsten Häupter der Bande erschienen. Der vornehme Herr von der Mosel mit seiner Allongeperücke, seinem Federhute und goldgesticktem Sammetrocke, mit seinem Staatsdegen und seinen zierlichen Manschetten (wir haben ein Porträt von ihm in seinem Staate) war verschwunden, verschwunden mit seiner feinen schönen Gattin, seinem Jäger, Kammerdiener und der ganzen freiheitlichen Pracht. Auf den Doktor leiteten noch einige Spuren im Sächsischen, welche der Kommissar mit Eifer verfolgte, wobei er nach Hause die Bitte richtete, man möge ihm einen der Gastwirte, bei welchen Mosel logiert hatte, zusenden, um die Rekognition vornehmen zu können, als er von daher die Weisung erhielt, diese Spur fahren zu lassen und einer ganz andern nachzugehen. Im Vogtlande unweit Greiz war eine Räuberbande eingefangen worden. Die Meinung verbreitete sich schnell, daß einer der gefährlichsten Genossen, der sich bei seiner Arretierung den Hals hatte abschneiden wollen, wohl der Herr von der Mosel sein dürfte. Einer der Eingefangenen hieß Nickel, ob identisch mit jenem, der sich den Hals hatte abschneiden wollen, blieb unentschieden, da nach Celle bis dahin nur dunkle Nachrichten von dem Vorfalle gedrungen waren. Aber jemand meldete dem untersuchenden Gerichte, daß der Moritz Richter (der Jäger) bei einem, der sich Nickel nenne, Knecht sei, und dieser Nickel sei derselbe, welcher die getaufte Jüdin Annchen, die Simse, mit sich herumführe. Der Kommissar, welcher lieber der andern Spur nachgegangen wäre, um den Doktor in Sachsen zu fangen, meldete zurück, daß der gemeinte Dieb, ein in dieser Gegend sehr bekannter und berüchtigter Mensch, welcher schon zwei Personen erschossen habe, zwar gemeinhin Nickel genannt werde, doch aber eigentlich Niklas Liste heiße, also doch wohl nicht der Gesuchte sein dürfte. Niklas Liste war im Vogtlande und Thüringen ein so großer Mann, so glücklich in seinen Unternehmungen, sein Name lebte als Schrecken im Volke, daß es in der Tat auch den Richtern in Celle nicht mehr wahrscheinlich dünkte, daß ein solcher Mann, nicht zufrieden mit dem Wirkungskreise, wo er berühmt geworden war und sich der reichste Kreis für seine Tätigkeit bot, einen Vagabundenzug nach Niedersachsen und den Hansestädten unter fremdem Namen gewagt haben solle, um Einbrüche zu wagen, wo er die Verhältnisse nicht kannte. Da ward zufällig bei einem Verhör, welches Schwankes Frau in Celle bestand, Lists Name genannt. Sie horchte auf und rief: »Herr Gott, so hieß ja der Doktor, bei dem mein Mann war.« Befragt, woher sie es wisse, antwortete sie: »Er stand einmal in Lüneburg vorm Spiegel, da ich krank im Bette lag, und er hatte mir was verschrieben. Da fragte er meine Schwester, die Simse: ›Weißt du, wie ich heiße?‹ Sie antwortete: ›Nein!‹ Da sagte er lächelnd: ›Ich heiße Nickel Liste und bin auch listig‹.« So war denn der verrufene Herr von der Mosel, der berüchtigte Doktor, gefunden und zugleich in sicherm Gewahrsam, Um zur völligen Gewißheit über seine Identität zu kommen, wurde der Wirt aus den drei Kronen in Hannover nach Hof im Vogtlande, wo Nickel List saß, gesandt und erkannte dann auch beim ersten Anblick in dem blassen Manne in Ketten den großen Kavalier, der mit Roß und Leuten und aller Herrlichkeit bei ihm logiert hatte. Unglücklicher war man im Aufsuchen seiner Konkubine, der sogenannten Simse. Ihr gewesener Ehemann, der bankerotte Weinhändler von Sien, wollte nichts mehr von ihr wissen. Er hatte sich wegen ihres üppigen Lebens und ihrer liederlichen Haushaltung von ihr getrennt und ihr schon früher erklärt, als sie sich in Hamburg wieder getroffen hatten, daß er sie, die ein solches gottloses Leben führe, nicht mehr als Frau anerkenne. Sie hatte erwidert, ebensowenig sie ihn als Mann, da er sie nicht einmal ernähren könne. Unstet und flüchtig zog sie im Lande umher unter diesem und jenem Namen. Ebensooft wechselte sie die Livree ihres Lakaien. Sie hatte zwei chaises roulantes, in denen sie umherfuhr. Eine Kupplerin in Halle führte ihr junge Leute in ihre Netze. Einmal hatte man sie im Weimarischen zu Kersleben gesehen, wo sie den Lorenz Schöne (den Kornett) bei sich hatte; ein andermal war ihr Mann, ein Doktor, mit ihr. Sie ging geschminkt, in den modernsten Kleidungsstücken und warf mit Kronentalern und Dukaten um sich. Auch hatte man sie im Flecken Stedten im dortigen Obergasthofe mehrmals gesehen, einem Ort, der unter zwei Herren (Weimar und dem Grafen Stollberg) damals geteilt, in jenem Wirtshause eine berüchtigte Diebesherberge hatte. Der eigene Sohn des Wirtes, Ernst Buttelstädt, gehörte zur Bande, deren Oberhaupt Wickel war. Es ward hier oft ein Hexensabbat der bösen Geister gefeiert. Während Patrouillen draußen umhergingen, ward im Innern geschwelgt und bankettiert. Zugleich aber stand immer eine Anzahl Pferde im Hofe gesattelt, um bei der ersten Gefahr sich darauf zu werfen und eine der beiden Grenzen, je nach dem, woher die Gefahr herkam, zu erreichen. Fast wäre die Sien auch hier eingeholt worden, wenn das Requisitionsschreiben an die Stollbergschen Gerichte nicht zu spät expediert worden wäre. Anna von Sien blieb verschwunden. Ebensowenig war gewisse Nachricht von Lorenz Schöne (dem Kornett) aufzutreiben. Nur erfuhr man, daß er mit seinem Bruder Heinrich früher im Militär gedient hatte, jener als Fourier, er als Musketier, beide mehrmals desertiert waren und den Strang und Spießruten verwirkt hatten. Sein Bruder Heinrich entlief auch wirklich nicht dem Galgen; er ward in Prag verschiedener überwiesener Verbrechen wegen aufgehängt, hatte aber die Grille, daß er sich für einen andern ausgab und sich unter dem Namen Johann Christoph Wolff, aller Verwarnungen noch auf der Leiter ungeachtet, aufknüpfen ließ. Von dem sogenannten Kornett hat man nichts mehr erfahren. Nur Vermutung ist es, daß von ihm ein Brief herrührt, welcher, aus Halberstadt datiert, schon früher zu den Akten gekommen war und eine der sonderbarsten Denunziationen enthält. Der Brief, im Stil eines ungebildeten Mannes aus jener Zeit geschrieben, bittet die Richter um Gottes und des Landes Besten willen, daß sie des Briefschreibers Worten glauben möchten. Darauf denunziert er Nickel und seine Spießgesellen und führt eine große Zahl Diebstähle und Einbrüche auf, die von ihnen in allen Ländern schon begangen wären oder noch zur Ausführung kommen sollten. Er liefert eine charakteristische Beschreibung einzelner Glieder der Bande und gibt an, wie und wo man sie fangen könne. »Wenn daß die Edle Herren Stadt-Gerichten die Diebe haben wollen, so müssen sie es sehr klug anfangen, denn wenn sie Wind davon kriegen, so machen sie sich feste.« Zum Schluß warnt der Ungenannte eindringlich, ja bald ans Werk zu gehen und sie im Wirtshaus von Stedten zu überfallen, aber nur ein paar totzuschießen, die andern würden sich vor Schreck ergeben. Wenn man aber die Sache noch länger hingehen lasse, so wurden sie am Ende die Leute auf öffentlicher Gasse angreifen und das Land unverwindlichen Schaden erleiden. Der Brief war ohne Zweifel von einem mißvergnügten Mitglieds der Bande, wie er denn auch schloß, er dürfe seinen Namen nicht nennen; wenn es auskäme, schössen sie ihn tot. Aber mit Nickel Lists Gefangennahme schien doch der vielfach verschlungene Knoten gelöst, und wenn auch einzelne Teile noch zusammenhingen und es Mühe machte, sie voneinanderzubringen und die Fäden klar herauszufinden, so war doch mit ihm die Seele der großen Verbindung getroffen, die Blutader, von der die andern kleineren ihre Lebenssäfte empfingen. Und zugleich wachte die schläfriger gewordene Untersuchung wieder auf, Richter und Kommissarien gingen mit neuem Mute und frischer Lust an die immer noch schwierige Aufgabe. Nickel List, auf der Tat ergriffen, hatte sich zwar alsbald zu den Verbrechen bekannt, um die sein Name in seiner Heimat groß geworden war, aber den Zusammenhang mit seinem andern Ich und den Komplizen im Auslande geleugnet. Nachdem ihm indes schon der erste Grad der Folter das Geständnis entlockt, gestand er mit offener Freimütigkeit alles ein, worüber man ihn befragte, und gab ein so treues Bild von der ganzen verbrecherischen Vergangenheit, als es ihm selbst sein Gedächtnis vorführte, und als seine Richter dasselbe aufzufassen imstande waren; denn auch sie, geblendet und verwirrt von der Masse Einzelheiten und gehemmt durch die Zersplitterung der Jurisdiktionen und die unendlichen Förmlichkeiten, die nur durch diplomatische Verhandlungen zu beseitigen waren, verfolgten nur jene und nicht den eigentlich geistigen Zusammenhang der Taten und der Verbrechen. Eine übergroße Anzahl von Diebstählen und Einbrüchen, die in den letzten Jahren verübt und zum Teil wieder in Vergessenheit geraten waren, kamen schon in Hof durch Nickel Lists Geständnisse an den Tag; andere Prozesse, deren Akten wegen mangelnder Nachweise regeniert waren, wurden wieder aufgenommen, und Entdeckungen neuer Diebesgenossen und deren Verhaftungen erfolgten; oder vielmehr die Mehrzahl der durch Nickel List angegebenen Hauptverbrecher befand sich bereits in Verhaft, aber um ganz anderer, meistens geringfügigerer Anschuldigungen willen, und im Augenblick, wo die Gerichte im Begriff standen, sie freizugeben oder zu geringern Strafen zu verurteilen, wurden sie zu Hauptkomplizen des großen Diebesbundes. Außer Jonas Meyer erschien nun auch der Regimentsquartiermeister Peermann, gegen den inzwischen auch der Gastwirt Otto Müller unter den Daumenschrauben als einen Hauptteilnehmer am Braunschweiger Einbruch ausgesagt hatte, besonders graviert. Ein Gauner, Christian Müller, saß nebst andern in Leipzig. Nickel List erklärte ihn für eines der tätigsten und furchtbarsten Mitglieder der Bande. Der Gardereiter Pante wurde im Mansfeldischen aufgegriffen. Auch entdeckte man durch Nickel List seinen schon vielbesprochenen Jäger Moritz Richter, der unter einem andern, aber seinem wahren Namen Andreas Schwarze in Weimar, angeschuldigt eines tödlichen Renkontres, saß. Schon hoffte man bei Gelegenheit dieses jungen Verbrechers in Weimar auch der vielberüchtigten Simse habhaft zu werden. Auf der Landkutsche war von Gotha ein Frauenzimmer nach Weimar gekommen, auf welche die Personenbeschreibung der Anne von Sien zu passen schien. Auch der Name, den sie sich beilegte, führte darauf hin. Der Geburtsname der schönen Simse war Anna Moyers, die schmucke lustige Dame in Weimar nannte sich Emilie Magdalena Moyers. Ihre Vaterstadt wäre Hamburg, ihre Eltern daselbst Juden gewesen. Ihr Mann, an den sie schon im fünfzehnten Jahre verheiratet worden sei, heiße Levis Levin und wäre ein liederlicher Mensch und von ihr weg nach Holland gegangen. Weil sie Christin geworden sei, hätte sie es nicht länger zu Hause aufgehalten und wäre seit drei Jahren auf Reisen, lediglich zu ihrem Vergnügen. Auf die Frage, ob sie sich nicht in Halle Anna oder Madame de Sien habe nennen lassen, kam ihr das sehr lächerlich vor, da sie diese Dame, die eine Portugiesin von Geburt wäre, sehr genau kenne, aber nichts mit ihr gemein habe. Sie pochte auf ihre richtigen Atteste, berief sich auf ihre Bekannten in Hamburg und Leipzig, an die man nur zu schreiben brauche, und als man sie auf ihre guten Kleider und ihren Schmuck aufmerksam machte und fragte, ob sie dieselben nicht durch Dieberei und Buhlerei erworben habe, lachte sie höhnisch und sagte: Das hätte sie von ihren Eltern nicht gelernt, und Gott würde sie schon davor behüten. Sie wäre lediglich zu ihrem Vergnügen in Leipzig, Halle, Gotha und immer an jedem Orte nur acht Tage geblieben; wenn sie um Buhlerei willen sich dahin begeben, hätte sie einen schönen Erwerb haben können und wäre gewiß alsdann länger geblieben. Sie war kurz angebunden, und auch im Gefängnis verließ sie weder der Witz noch die Laune. Das sei nun einmal ihre Lust, in der Welt sich umzusehen, und wenn sie ein Kerl wäre, müßte sie die ganze Welt durchreisen. Da man ihr den Verdacht vorhielt, bei den Studenten in Jena Visiten auf deren Stuben gemacht zu haben, lachte sie laut auf, versicherte aber, so gemein mache sie sich nicht. Sie hätte nicht nötig, die Studenten auf ihren Stuben zu besuchen, denn wo sie sich nur zeige, wären die jungen Leute wie toll auf sie und möchten das Haus immer stürmen. Nur um einem ihrer Anbeter zu entfliehen, von dem man ihr Briefe vorzeigte, sei sie aus Gotha so schnell fortgegangen, und um der Raserei der Burschen und ihren lustigen Streichen zu entgehen, hätte sie wohl oft Versteckens gespielt. Daß sie aber auf Mauserei sollte im Lande umhergezogen sein, kam ihr gar zu spaßhaft vor; vornehme Kavaliere habe sie viele gekannt, und sie habe mit ihnen gespeist und sei mit ihnen gereist, aber vor Gesellschaft mit Diebesgesellen solle sie der liebe Gott behüten. Da sie die unglücklichste, elendeste Weibsperson von der Welt wäre, weder Vater noch Mutter hätte, weder Mann noch Kind, so müßte sie sich wohl auf den lieben Gott allein verlassen, der sie durch seinen heiligen Geist vor bösen Lastern bewahren und als neue Christin auch vor sündhaften Gedanken schützen möge. Diese Komödie, welche die ehrliebende Dame vor ihren Richtern zu spielen für gut fand, wurde plötzlich mit einer andern Komödie vertauscht, welche sie mit sich selbst spielte. Im Gefängnis über ihr saß Andreas Schwarze (Moritz Richter), der schöne jugendliche Jäger des Herrn von der Mosel. Sie hatte ihn noch nicht gesehen, und seine Tritte und der Ruf seiner Taten und seiner Schönheit allein setzten sie in solche Liebesflammen, daß sie alles aufbot, ihn zu sehen und zu sprechen. Sie unterhielt sich durch ihre Gitterfenster in einer den andern unverständlichen Sprache mit ihm und versuchte eine Korrespondenz, von der uns eine schätzbare Probe aufbewahrt ist, ihr Brief an ihn: »Schönster Engel! Ich kann Dir nicht schreiben, wie ich gerne wollte. Wenn ich Dir nach meinem Willen schreiben könnte, mein halbes Leben wollte ich drum geben. Doch wenn ich alle Federn nähme, so könnte ich Dir meine große Betrübnis nicht sattsam ausdrücken, welches ich nur durch Dein Entfernen ausstehen muß. Doch hoffe ich, Dich, wo nicht hier, doch anderswo wiederzusehen. Ich überschicke Dir dieses, das kannst Du auf meine Gesundheit verzehren. Ich wollte Dir gerne was mehr schicken, wenn ich was mehr hätte. Ich habe es auch zum Präsent bekommen. Vergiß aber meiner nicht; nimmermehr will ich Deiner vergessen, so wird Dir Gott helfen. Habe nur Geduld, es wird sich alles schicken. Meine Johanna läßt Dich schön grüßen. Ich aber befehle Dich in Gottes Schutz und verharre Deine ergebenste Christine Magdalene Meyerin. P.S. Ich bitte Dich, zerreiß den Brief, daß ihn Dein Stiefvater nicht in die Hände bekommt. Ich habe müssen eidliche Kaution stellen. Wenn ich gleich wollte durchgehen und meine Sachen im Stich lassen, so schickten sie mir Stechbriefe nach, da wäre es nicht gut. Mein Herz in mir teil ich mit Dir, Brichst du an mir, so räche es Gott an Dir. Mein ich's nicht von Herzen, So soll mich der Teufel zerreißen. Du allerliebster Engel. Gott gebe, es gehe Dir so wohl, als ich es gerne hätte. Schreib mir bald wieder.« Die Liebe im Kerker, auch solche Briefe, diktiert von der flammenden Glut einer Verbrecherin, sind nicht allein Erscheinungen vom Ausgange des siebzehnten Jahrhunderts; sie kommen auch in den Diebesgeschichten und den Gefängnissen des neunzehnten Jahrhunderts vor. Die keusche Landstreicherin zettelte einen Plan an, den geliebten Verbrecher mit Hilfe seines Bruders, eines Sachsen-Weimarischen Kapitäns d'Armes, zu befreien, was ihr aber nicht gelang. Sie ward wieder in festem Gewahrsam genommen, nachdem man sie auf juratorische Kaution freizulassen geneigt gewesen war. Aber wiewohl durch diese Unbesonnenheit aufs neue der Verdacht gegen sie erregt worden war, daß sie die berüchtigte Simse sei, erkannte sie doch der Wirt zu den drei Kronen in Hannover, der auch ihretwegen nach Weimar geschickt wurde, nicht als die ihm wohlbekannte Frau von Sien an, und mit dieser falschen Fährte, auf die der ernannte Kommissarius gelockt war, verschwindet jede Spur der gegefährlichen Person aus den Akten. Die Mehrzahl der verhafteten Verbrecher, als Pante, Andreas Schwarze, Christian Müller und andere in Leipzig sitzende Vagabunden, wurden auf das einfache Requisitionsschreiben der Gerichte in Celle zur weitern Untersuchung daselbst zur Abholung gestellt. Teils waren die Verbrechen, um deretwillen sie an andern Orten gefangen saßen, im Vergleich zu denen, die sie in Lüneburg und Braunschweig begangen hatten, geringfügig, teils waren die betreffenden Orte und Gerichte froh, sie los zu werden, da man nicht recht wußte, was mit ihnen anfangen, indem Anschuldigungen, Zeugen und andere Beweismittel, die man zur Hand hatte, gegen Personen von so umfassender Wirksamkeit, um ihre ganze verbrecherische Tätigkeit aufzudecken, nicht ausreichten. Anders verhielt sich die Sache mit Nickel List. Dieser große Räuber saß gewissermaßen im Mittelpunkte seiner Taten. Da er im Baireuthischen gefangen war, glaubte das markgräflich Brandenburg-Baireuthische Hofgericht zu Hof vollkommen befugt zu sein, über ihn zu richten. Was er hier geraubt, gestohlen und gemordet hatte, qualifizierte ihn vollkommen, von des Landes Gerichten Urteil und Recht zu empfangen, und das, was er aus seinen abenteuerlichen Streifzügen nach Niedersachsen und in den Hansestädten verübt hatte, brauchte nur als Adhibendum betrachtet zu werden, was hier ebensogut mit abgemacht werden konnte. Aber die Untersuchung in Celle wäre nicht viel mehr geworden, als sie war, das heißt Stückwerk, wenn man, nicht die Seele der großen Räuberverbindung in Händen hatte, den, welcher über alle ihre Verzweigungen Auskunft geben konnte und bereits in Hof außer zahllosen kleinen Diebstählen auch seine Mitwirkung beim Einbruch im Dom zu Hamburg, beim Kirchendiebstahl in Braunschweig und beim Raube der güldenen Tafel eingestanden hatte. Also wurden diplomatische Vermittlungen versucht, und der Markgraf von Brandenburg, »als er solche hochrühmende Intention vernahm«, entschloß sich, seinen Räuber, der ihm mit allen Rechten zustand, des großen Zweckes wegen der herzoglichen Regierung verabfolgen zu lassen. Am 4. Dezember 1698 ging die auserwählte Mannschaft von elf Gefreiten, fünf Unteroffizieren und einem Leutnant mit zwei sechsspännigen Wagen von Celle ab, um aus dem Vogtlande die gefährlichen Verbrecher abzuholen. Ein tüchtiger Schließer ward mitgeschickt, und es wird hinzugefügt, daß jene Mannschaft, die wackersten Kerle aus allen Truppen und von Kopf bis Fuß bewaffnet, wohl, wenn es darauf angekommen wäre, gegen fünfzig Mann standgehalten hätte. Wir haben bequemere und Gott sei Dank zureichende Mittel, Gefangene von einem ins andere Land zu bringen, aber diese militärische Abholung von Verbrechern, eine Reise durch Deutschland von Nord nach Süd, kam auch den Zeitgenossen so merkwürdig und wichtig vor, daß man uns das ganze Reisetagebuch des Leutnants Brauns von Celle bis Hof aufbewahrt hat, und die Reise erscheint darin wie ein Entdeckungszug durch unbekannte Länder, mit Schilderungen der Gegenden und Städte, die sie berührten. Am vierten Adventsonntage ward ihnen, nachdem sie in der Vorstadt von Hof gelagert hatten – in die größern Städte selbst wurde die bewaffnete Mannschaft selten oder nie eingelassen – Nickel List überliefert. Er schien munter und freimütig, als ihn aber der Leutnant stärker schließen, auf den Wagen setzen und festmachen ließ, entfärbte er sich und ward traurig. Er fing bitterlich an zu weinen und wollte in den ersten Tagen nichts genießen als etwas Brot und Branntwein. Der Transport erschien auch einer so bewaffneten Mannschaft nicht ohne Gefahr, es wurde daher die größte Vorsicht beobachtet. Zwei Soldaten saßen auf dem Wagen vor List, einer mit gespannter Pistole, der andere mit blankem Degen, jeder zwischen den Knien eine geladene Muskete, Die andern gingen mit ihren Gewehren zu beiden Seiten des Wagens. Es gab mehr oder minder gefährliche Passagen, wo man einen Angriff seiner Bande fürchten durfte. An diesen, und oft ganze Tage lang, ließ der Offizier den Gefangenen sich länglings auf dem Wagen niederlegen, ihn mit seinem Mantel bedecken und mit Stroh umstopfen. Ja man war in großer Besorgnis, daß, wenn kein offener Angriff zu seiner Befreiung, doch ein Versuch gemacht werden dürfte, ihn zu erschießen. Um seine Freunde irre zu führen, auf welchen Wagen sie schießen sollten, ward deshalb auch der andere in gleicher Art mit Stroh ausgestopft und begleitet. In den dicken Wäldern und den zerrissenen hohen Gebirgen wurden Patrouillen vorausgeschickt, und Bewaffnete mußten, wenn sie Hohlwege passierten, die Höhen zu beiden Seiten ersteigen und so die Fuhrwerke begleiten. In den Wirtshäusern ward vor der Einkehr die Stube für den Gefangenen genau besichtigt und gekehrt, damit später jede Kommunikation vermieden werde. Außer den Wachen um das Haus mußte ein Gefreiter, den Degen in der Hand und zwei Pistolen im Gürtel, vor dem Lager stehen und nie das Auge von ihm lassen, damit er sich kein Leid antue. Als sie durch die reußischen Laube zogen, erzeigte ihnen der regierende Graf die Ehre, ins Posthaus zu kommen und selbst den Gefangenen in Augenschein zu nehmen. Außerdem erhielten sie noch Truppenverstärkung. So seltsam uns nach unsern heutigen Vorstellungen solche Ängstlichkeit und Vorsicht bei einem Zuge durch die volkreichste und kultivierteste Gegend Deutschlands dünkt, erhielten sie doch wirklich viele Warnungen, auf ihrer Hut zu sein. Vor Gera benachrichtigte sie ein Edelmann, daß in der Neuen Schenke verschiedene verdächtige Leute sich nach der Marschroute der Lüneburgischen erkundigt hätten. Auch habe man in Erfahrung gebracht, daß ein Trupp Gaudiebe sich verschworen habe, der Nickel dürfe wenigstens nicht bis Leipzig kommen, weil man sein Zeugnis gegen und die Gegenüberstellung mit den dort im Gefängnis Sitzenden fürchtete. Als sie daher in den großen Tannenwald kamen und von dem Berge, auf welchem Auma liegt, in den Grund hinabstiegen und nunmehr in den dicksten Wald kamen, wo ein Hügel auf den andern folgt und die Fahrt jezuweilen unter den Gipfeln der Gebirge in dem tiefsten Tale fortgeht, berief der Leutnant seine Leute und ermahnte sie, gleichwie vor einer Schlacht, bei allem, was ihnen zustoßen möchte, das Ihre nach Pflicht und Schuldigkeit zu tun; ja er erteilte ihnen Ordres auch für den Fall, daß ein Schuß ihn selbst treffe und sein Kommando damit aufhöre. Alle schworen, ihre Schuldigkeit zu tun. Solche Wald- und Gebirgsdefiléen hatte Deutschland damals, und solche ernsthafte Sache war der Transport eines Gefangenen durch dieselben. Nickel List lächelte wehmütig, als er es hörte, und versicherte, sie könnten ohne Sorge reisen, da seine Leute keinen Anführer hätten. »Ja, wäre ich dabei,« leuchtete sein Auge auf, »und mein Schwarz und mein Fähndrich Schmidt, dann solltet ihr mit Recht fürchten!« Die links auf den Höhen sich Weg brachen, sahen plötzlich einen bewaffneten Mann als Schildwacht oder auf der Lauer stehen. Der Wind, der ihnen entgegenkam, verhinderte, daß er sie hörte. Aber als sie die Hähne ihrer Musketen spannten, wandte er sich rasch um und sprang ins Gebüsch. Sie befahlen ihm, zu stehen, und drohten, Feuer zu geben. Der Mann lachte höhnisch, sie sollten nur schießen, bald würden ihrer mehr da sein, und verschwand im Dickicht. Seine Drohung schien bereits im Walde hinter Groß-Ebersdorf in Erfüllung zu gehen, als bei einer Wendung des Weges eine beträchtliche Anzahl Reiter links am Holze aufpostiert stand. Die Lüneburgischen hielten still, schon legten die Musketiere an, und die Grenadiere hielten ihre Granaten fertig, als das Mißverständnis glücklicherweise noch zu rechter Zeit entdeckt und unnützes Blutvergießen gehindert wurde. Es waren gräflich reußische Reiter, welche dem Zuge zum Geleit vom Grafen entgegengesandt waren. Doch erfuhren sie in der nächsten Nachtherberge, daß von Nickels Spießgesellen allerdings ein Anschlag zum Angriff gemacht worden sei und man die Leute sich bitter beklagen gehört habe, daß er durch die Wachsamkeit der Lüneburgischen vereitelt worden sei. Diese umständlichere Schilderung des Gefangenentransports möge uns der Aufgabe überheben, den damaligen Sicherheitszustand und die Polizei mitten in Deutschland zu beschreiben: zugleich aber auch unsern Lesern die ganze Bedeutung des furchtbaren Nickel List ins Auge stellen. Endlich erreichte man Leipzig, und die Begleitmannschaft schöpfte Atem. Die gefährlichsten Gegenden, wo Nickels Anhang am mächtigsten war, lagen nunmehr hinter ihnen. In der Vorstadt ward gelagert, und man empfing daselbst die Leipziger Verhafteten und den Kommissar Dietrich, der den Andreas Schwarze unter ähnlicher Bedeckung und gleichen Vorsichtsmaßregeln aus Weimar dahin gebracht hatte. Ein ergreifender Auftritt fand hier statt. Der kecke, jugendlichmutige Andreas Schwarze hatte bis auf diesen Augenblick alles geleugnet. Als er in seinen Ketten vom Wagen sprang, ließ er seinen Bruder in Weimar grüßen und ihm sagen, er solle nur getrosten Mutes sein, er werde bald loskommen. »Kennst du den Nickel List nicht?« fragte ihn der Kommissar. »Nein, ich habe nie von dem Kerl gehört«, antwortete er. In dem Augenblick traten die Musketiere, die vor dem Angeschmiedeten gestanden, auf den Wink des Offiziers zurück. List sah traurig seinen getreuen Jäger an. Schwarze erschrak zuerst, entfärbte sich, nahm sich aber schnell zusammen und sprach: »Nein, den Mann kenne ich gar nicht. Er mag ein ehrlicher Kerl, er kann aber auch ein Schelm sein.« List schüttelte wehmütig den Kopf: »Ach, du guter Kerl, wenn du erst die blauen Daumen bekommen hast, wie gut wirst du mich kennen!« Der weitere Transport lief ohne merkwürdige Zwischenvorfälle ab. Pante, Christian Müller und Andreas Schwarze betrugen sich munter, ja frech, Nickel List ernst und gefaßt. Er hatte sich ganz in sein Schicksal ergeben. Müller und Schwarze wollten von nichts wissen; nur Pante hatte schon zum Teil gestanden und war doch wohlgemut geblieben. Er stichelte auf den goldbordierten Jäger des gnädigen Herrn von der Mosel und tröstete ihn, wenn er traurig schien, daß sie sich ja dem gelobten Braunschweig näherten, wo es wieder Mumme zu trinken gäbe. Die Juden, die man gleichfalls aus Leipzig abgeholt hatte, die aber unterwegs schon an ein anderes Gericht abgeliefert wurden, beteten oft laut. Nickel List, der die jüdische Sprache verstand, verriet jedoch, daß es keine Gebete seien, sondern jeder den andern anfeure, auch auf der Folter nicht zu gestehen. Die Eskorte hatte in diesen Gegenden nicht mehr vor Angriffen auf der Hut zu sein, wohl aber vor der Zudringlichkeit des neugierigen Volks. Meilenweit strömten sie aus den Städten dem Zuge entgegen, um den großen Nickel List von Augen zu sehen. Besonders als er sich dem Orte seiner Bestimmung näherte, war die halbe Bürgerschaft auf den Beinen, den Mann, der mit Federhut und bordiertem Rocke, mit goldenen Ringen und kostbaren Edelgesteinen vor kurzem das Erstaunen der Ärmeren war, jetzt statt der goldenen mit eisernen Ringen, um die Hände gespannten Armbändern, schweren Fesseln an den Füßen, und statt mit goldstrotzenden Lakaien mit finstern Schergen einziehen zu sehen. Der Schlüssel zu dem geheimnisvollen Buche war mit Nickel Lists Geständnis gefunden. Er leugnete und widerrief nicht mehr. Wie ein großer Charakter, den die Verhältnisse nur auf die Verbrecherbahn stießen, war er fest und trotzig geblieben, solange er Kraft dazu in sich fand. Nachdem er aber einmal dem Schmerz erlegen war und vor der sittlichen Macht sich gebeugt hatte, versuchte er nicht wie die andern gemeinen Verbrecher durch Winkelzüge und neuen Trotz zurückzuspringen. Wie er ein vollkommener Verbrecher gewesen war, war er nun ein vollkommener Reuiger, der mit Offenheit, soweit sein Gedächtnis reichte, dem Richter alles bekannte. Aber leider ist sein Bekenntnis doppelt lückenhaft. Schon Hosmann klagt, daß er als gerichtlich bestellter Beichtvater nicht nähere Nachforschungen über das Jugcndleben dieses merkwürdigen Verbrechers eingezogen habe und die nähern Data über die Übergänge vom Guten zum Bösen. Die damaligen Richter werden sich ebensowenig Mühe deshalb genommen haben. Hier ist indessen der Phantasie Raum gelassen, die psychologischen Lücken sich zu ergänzen. Aber ebensowenig als aus denen seiner Gesellen ist uns aus Lists Bekenntnissen eine klare Anschauung von dem Zusammenhange der großen Gaunerverbindung geworden. List ist ein Meteor, das aus ihr aufleuchtete, er hat sie aber nicht gegründet, er hat sie nur in Schwung gebracht und wie ein Paladin Heldentaten vollbracht, aber die Tafelrunde, deren ersten Platz er einnahm, war älter. Auch war sein Genie nicht von der kombinierenden und gesetzgeberisch schöpferischen Kraft, um eine solche Verbindung zu konstituieren und zu regulieren. Er war der Mann der Tat und des Augenblicks, darin unvergleichlich, aber kein Spekulant, wie er kein Betrüger war, sondern nur zu oft der Betrogene. Ebensowenig empfangen wir das nötige Licht aus den Bekenntnissen seiner roheren Spießgesellen. Teils fehlte ihnen der Überblick, teils ging nicht darauf die Untersuchung, indem die Inquirenten von der Last der Aktenstücke über die einzelnen Diebstähle erdrückt wurden. Auch der Biograph der Verbrecher und ihres Prozesses hielt sich kaum über dem Wasser, und statt durch ihn einen Überblick der ganzen Verhältnisse zu erhalten, haben wir alle Anstrengung nötig, indem wir ihm folgen, uns selbst vor dem Ersticktwerden in den Details zu retten. Was wir aus den Akten über die einzelnen Diebstähle an Resultaten gewonnen zu haben glauben, wollen wir später aneinanderreihen. Lists eigenes Leben bleibt der Hauptfaden, den wir zu verfolgen uns begnügen; denn es kann nicht unsere Aufgabe sein, die summierte Geschichte jedes einzelnen nächtlichen Einbruchs, jeder Verfolgung und Flucht, ja auch wohl jeder Verabredung zu einem Verbrechen, welches die Umstände vereitelten, unsern Lesern aufzutischen. Auch von den Lebensläufen seiner Spießgesellen hat nur das Charakteristischere zu unserm Zwecke Anspruch auf Mitteilung. Nickel List war der Sohn armer Tagelöhner. Geboren 1656 zu Waldenburg bei Zwickau, im Gebiete der damaligen Reichsfreiherren von Schönburg-Waldenburg, zeigte er schon früh in der Schule einen fähigen und scharfen Verstand. Der Mangel an allen Mitteln zwang ihn aber, die Studien zu verlassen und in Dienste vornehmer Herren zu gehen. Er führte sich überall gut auf, ward namentlich an einem gräflichen Hofe ein vorzüglicher Reiter, ging darauf in Kriegsdienste und focht – für den Preußen von Interesse – unter den brandenburgischen Truppen und unter der wackern Reiterschar, welche unter dem Prinzen von Homburg die Schlacht bei Fehrbellin entschied und damit den preußischen Kriegsruhm begründete. Später machte er die Feldzüge im Elsaß gegen die Franzosen, in Ungarn gegen die Türken mit und war bei der blutigen Belagerung der Stadt Ofen. Mit Mut und Klugheit begabt, zeichnete er sich überall vorteilhaft aus. Endlich, des Krieges müde, verheiratete er sich, ließ sich zu Ramsdorf häuslich nieder und betrieb eine Schankwirtschaft. Hier erwachte in ihm wieder die alte Liebe zu den Wissenschaften. Er studierte mit Eifer den Theophrastus Paracelsus und andere Bücher über Chemie, sammelte Rezepte und erwarb sich wirklich einige Kenntnis von Krankheiten und ihrer Heilung. Auch praktizierte er hie und da bei Freunden, die ihn mit dem Doktortitel beehrten. Ihn sich selbst anzumaßen, von diesem Verbrechen erhielt sich Nickel List frei. Aber der Betrieb der Schankwirtschaft wurde sein Verderben. Er konnte nicht lauter ehrliche Leute beherbergen und machte die verführerische Bekanntschaft verschiedener schon berühmter Gaudiebe. Sein Verdienst warf ihm nicht die Kronentaler und Dukaten ab, mit denen diese spielten. Ein ehemaliger Student aus Österreich und ein abgedankter Wachtmeister waren seine Verführer. Sie beredeten ihn zur Teilnahme am Einbruch bei einer Frau von Tettau unweit Plauen, wobei fünftausend Taler gewonnen wurden und auf seinen Teil zwölfhundert Taler fielen. Von nun an war er verstrickt und konnte doch seines Geldes nicht froh werden. Ein anderer, der um die Tat gewußt und sie nicht angegeben hatte, forderte seinen Anteil für die Verschwiegenheit. Da er die andern nicht fassen konnte, hielt er den im Lande angesessenen Schenkwirt für solidarisch verpflichtet. List mußte zahlen; aber wieviel er auch zahlte, er konnte die Wissenschaft der schlimmen Gesellen um seine Schuld nicht zurückkaufen. Sie überfielen, als er fort war, sein Haus zu sieben und lagerten sich als Exekutoren sieben Tage ein. Sein Weib mußte alles geben, was in Keller und Kammer war, viel Geld dem eigentlichen Gläubiger und Gebühren den andern Exekutoren. Es scheint auch nicht, daß sie als eine andere Penelope wenigstens das einzige für sich behielt, was diese für ihren Gatten aufbewahrte. Zum zweiten Male ward sein Haus nachts überfallen; diesmal waren darunter der Student aus Österreich, Lorenz Schönes Bruder und Lists späterer Gesell, der schreckliche Christian Müller. Schon damals galt List für einen ganz besondern Mann, denn Christian Müller lud beim Hinritt zur Einlagerung in seine Pistole einen silbernen Knopf, weil es verlautete, daß List und seine Leute fest seien. Sie nahmen ihm bei diesem zweiten Besuch mehrere hundert Taler und seine Pferde, seiner Frau Kleider und die türkischen Münzen, die er aus Ungarn als wertvolle Reliquien seiner Kriegsdienste mitgebracht hatte. List, voller Verdruß über diese Plackereien, verließ Ramsdorf und kaufte mit dem wenigen, was ihm geblieben war, das Wirtshaus zu Beutha im Hartensteinschen, um zu versuchen, ob er hier endlich Ruhe finde. Aber die Gaudiebe fanden ihn auch hier auf, und was schlimmer war, seine Frau hatte durch die oftmaligen Einlagerungen der fremden Gesellen Geschmack an ihnen gefunden. Sie brachte ihm durch ihr üppiges Leben noch den Rest seines Vermögens durch. Da faßte er in der Verzweiflung einen raschen Entschluß: um sich vor den Dieben zu retten, ging er unter die Diebe. Er war ein willkommener Rekrut, ein Mann von Ruf, von Klugheit und bewährter Tapferkeit, der schon als Dilettant mit dem Brecheisen im Keller der Frau von Tettau sein Probestück abgelegt hatte; also erschwerte man ihm nicht die Aufnahme, und bald tat er sich unter den ersten hervor durch den Scharfsinn seiner Pläne und durch große Geschicklichkeit, Schnelle und den Mut in der Ausführung. Namentlich lernte er bei den Juden, die zur Verbindung gehörten, die Kunst, Schlüssel in Wachs abzudrücken und sie später auszufeilen; bald aber übertraf er seine Meister. Weil man nicht immer einem Schmied die Arbeit anvertrauen durfte, mußte er auch das Löten erlernen. Er erfand dazu einen eigenen Handgriff und führte stets eine kleine Maschine und einen Blasebalg bei sich, die er in den Wirtshäusern in der verschlossenen Stube gebrauchte. So hoch schätzte er dieses Kunststück, daß er später auch seinen vertrautesten Freund und Diener nicht zusehen ließ, wenn er in der Arbeit war. In der Kunst, Vorhängeschlösser jeder Art in Geschwindigkeit und fast ohne alle Instrumente zu öffnen, leistete er Dinge, die ihm in jenen Zeiten den Ruf eines Zauberers verschaffen mußten. Noch am Tage vor seiner Hinrichtung legte er im Gefängnis eine Probe davon ab. Ein starkes Vorhängeschloß schloß die Ketten um seine Arme, ein noch größeres die Eisenstangen an seinen Füßen. Auf den Wunsch eines vornehmen Beamten, der in des Predigers Begleitung ihn besuchte, machte er in wenigen Sekunden und in Gegenwart dreier Zeugen sich von den Ketten und den Schlössern los. Um das erste Schloß zu öffnen, brauchte er nur einen Bindfaden, zu dem zweiten einen kleinen Pflock. Allen Ernstes versichert uns Hosmann, daß List, seiner besten Überzeugung nach, von magischen Künsten nichts verstanden habe, sondern alles seinem »hurtigen Verstande« und der Geschicklichkeit seiner Hände verdanke. In seiner neuen Eigenschaft zog er zuerst unter dem Titel eines Pferdehändlers im Lande umher. Seinen ersten größern Einbruch – diesmal nur durch Einsteigen in ein Fenster – verübte er 1694 im November auf dem Schlosse des Reichshofrats Freiherrn von Meusebach zwischen Gera und Schleiz. Die Namen seiner damaligen Komplizen verschwinden vor den berühmten Namen der spätern. Sein Anteil betrug acht Pfund Silber, die er an die Juden verkaufte. Aber sein Name als Gaudieb und Räuber wurde bald berühmt, seine Schenke zu Beutha ward zum Diebesnest. Die Schönburgischen Gerichte beschlossen, sich des gefährlichen Mannes zu versichern. Um Ostern 1696 rückte der Landrichter mit zweiundzwanzig Mann vor das Wirtshaus von Beutha. Nickel war kaum aus dem Schlafe nach einer völlerischen mit seinen Kumpanen durchschwärmten Nacht aufgewacht, als er die Schar und an ihrer Spitze den ihm persönlich verhaßten Landrichter in sein Haus dringen sieht. Noch wüst und verstört, reißt er die Pistolen von der Wand. Der Landschöppe zu Hartenstein, Christian Kneuffler, sieht seinen Vorsatz, er will ihm in den Arm greifen, es zu hindern, aber dabei geht die Pistole los und die Kugel ihm tödlich durch den Leib. Nickel ergriff nun die andere Pistole und wollte, bloß um die andern zu schrecken, ins Blinde hinausschießen. Eine zweite nicht vorhergesehene Wirkung: auch die Kugel dieser zweiten Pistole fährt einem Unschuldigen, dem Hofschlächter Gottfried Locardt, durch den Hals. Nachdem die Arrestation zwei blutige Opfer gekostet hatte, ohne daß zweiundzwanzig Mann einen einzigen aus dem Schlafe Erwachenden in ihre Gewalt bekommen hätten, ergriffen die übrigen zwanzig, von panischem Schrecken gejagt, die Flucht, und – Nickel List konnte nun auch fliehen. Die Umwohner von Beutha – ob er sie, der Diebesmaxime entgegen, nicht geschont hatte? – stürmten auf sein verlassenes Haus los, brachen es ab, schleiften es und machten es der Erde gleich, um durch nichts mehr an den verruchten Räuber erinnert zu werden. Er selbst, von nun an unstet und flüchtig, hatte seine Heimat nur noch in fremden Herbergen unter fremden Namen. Er war durchaus auf den Erwerb durch Raub und Diebstahl angewiesen; aber der Volksglaube, der schon dem ehemaligen Kriegsmann galt, ging nun auch auf alle seine Genossen über, daß er eisenhart und kugelfest sei. Nickel trieb jetzt meist um Leipzig sein Wesen, wo die jährlichen Messen reiche Nahrung boten. Sein Hauptquartier schlug er in der Regel in der berüchtigten Herberge zu Stedten, an der Grenze des Weimarischen, auf, wo er den Wirtssohn Hans Ernst Buttelstädt verführt und zur Bande angeworben hatte. Unter dieser finden wir bald als Haupthelden den Christian Müller, den kleinen und den großen Leopold, den langen Hans, den Kesselpeter, den Gottfried Müller aus Dresden, den Hahntoffel, den Hirtentoffel, Schilling, den Korporal Barthel, den (Kornett) Lorenz Schöne und andere. Alle scheinen beritten gewesen zu sein, aber nicht zu Straßenanfällen, sondern zu nächtlichen Einbrüchen. Pistole, Messer und Degen an ihrer Seite war immer bereit zur Notwehr, aber selten oder nie zum Angriff. Dazu diente das Brecheisen, welches in Nickels Hand unwiderstehlich war. Die Pferde dienten, um die Bande in nächtlicher Weile schnell nach dem einsamen Hofe oder an die alte Mauer zu bringen, wo sie unter guter Obacht blieben, bis sie nach vollbrachter Tat zum schleunigen Rückzuge dienten. Zuweilen ward auch ein Leiterwagen mitgebracht, wenn schwereres und umfangreicheres Gepäck aufzuladen war. Denn immer wurden diese Einbrüche mit gutem Vorbedacht und erst nach genauen Erkundigungen, ob es sich auch lohne, und nachdem die ganze Gelegenheit erspäht und womöglich die Schlüssel in Wachs abgedrückt waren, ausgeführt. Selten geschah etwas als ein Impromptu. Vielmehr trat einer oder der andere als sogenannter Angeber auf, d. h. er zeigte den Verbundenen an, daß da und dort etwas liege, was sich der Mühe großer Vorbereitungen lohne. In der Regel schlich sich alsdann ein Mitglied der Bande ins Haus als Hausierer, Gast oder heimlich über oder unter der Mauer, um die Schlüssel der Türe in Wachs abzudrücken. Nach der Probe wurden Nachschlüssel gearbeitet, eine Arbeit, über die oft mehrere Wochen vergingen. Wenn Türen und Gewölbe erbrochen waren und der Schatz in den Händen der Räuber war, wurde alles fortgeschleppt, was man der Mühe für wert hielt. Ließ sich nicht alles in einer Nacht fortbringen, so kam man in der nächsten wieder, nachdem man alle Spuren entfernt hatte, welche die erste Anwesenheit verraten konnten. Die geräuschlose Art, mit der viele dieser Einbrüche ausgerüstet wurden, gab dem Glauben, daß List mit übernatürlichen Kräften begabt sei, immer mehr Nahrung. Selbst seine Richter waren deshalb in Zweifel. So brach er in Arnstadt durch die Mauern in eines Krämers Haus und öffnete mit einem Brecheisen die Geldkasten, ohne daß der Krämer und seine Frau, die dicht am Gewölbe schliefen, ein Nachtlicht brennen und sonst keinen festen Schlaf hatten, etwas davon hörten. Die Leiterwände des mitgebrachten Wagens wurden gebraucht, um über die Stadtmauern oder in die Fenster zu klettern. Geteilt wurde erst in der nächsten sichern Schenke, und wie die Raben und Krähen über der Teilung des Wildes nach altem Jagdrecht umherflattern, um ihren Anteil zu erhalten, so fanden sich hier jedesmal auch sogleich die Juden ein, nur daß sie nicht wie jene mit dem Wegruf sich begnügten, sondern in der Regel durch den Ankauf der Preziosen um geringe Preise den besten Teil der Beute für sich schluckten. Nach dem Volksglauben hatte Nickel List seine Bande so organisiert, daß er niemanden ohne strenge Prüfung aufnahm. Dazu gehörte, daß der Kandidat die ersten Grade der Folter ausstehen mußte, zu welchem Behuf er im Keller seines Hauses die vollständigen Marterwerkzeuge bereit hatte. Schon dieser Umstand spricht gegen die Wahrheit des Gerüchtes. Als Nickel ein Räuber von Profession wurde, hatte er kein Haus mehr. Aber seine Eigenschaft als anerkannter Räuberhauptmann ist überdem sehr zweifelhaft. Er erscheint nur, wo er auftritt, als der primus inter pares. Er war der Geschickteste, der Glücklichste, also berief man ihn bei allen großen Unternehmungen und übertrug ihm nur bei den einzelnen Expeditionen, wie die alten, freien Germanen ihrem Herzoge, den Oberbefehl. Auch da hatte er mit der Insubordination seiner Genossen zu kämpfen, erhielt bei der Teilung nicht den Löwenanteil und ward noch oft um seinen gewöhnlichen betrogen. Zuweilen führten aber auch andere der Genossenschaft den Oberbefehl, wie Christian Müller. In der Regel war die Vorausberechnung so geschickt, daß man nur mit Luft und Mauern zu kämpfen hatte. Wenn später auch Gewalt gegen Personen hinzukam, so waren dies nur Ausnahmefälle; sie zeigten aber, mit welcher Entschlossenheit die Gesellen zu Werke gingen. In einer Nacht vor dem Christfest 1696 brachen Nickel List und etliche in die Pfarre zu Schlettau bei Halle ein. Mit Degen, Pistolen und Brecheisen drangen sie in des Pfarrers Schlafgemach. Während List die Kasten aufbrach, hielten die andern den Pfarrer, seine Frau und die Magd in ihren Betten. Trotz der Drohung, man werde ihren Mann hängen, schrie die Pfarrersfrau aus allen Kräften, und zwei vorübergehende Bauern liefen, um Lärm zu machen, ins Dorf. Andreas Luci, der Drachenstüber genannt, einer der gefährlichsten Diebe, welcher draußen bei den Pferden Wache hielt, meldete es sogleich. Aber die Beute war zu lockend. Erst als der Drachenstüber zum andern Mal hineinschrie: »Die Bauern kommen!« ergriff man die Flucht. Einer der Gesellen gab auf die Angreifenden Feuer, was diese zerstreute, und sie ritten mit der vollen Beute bis in die Gegend von Eckartsberge, wo sie noch in derselben Nacht den Raub teilten. In einer andern Nacht, als sie zu einem Abenteuer im Magdeburgischen ausgeritten waren, wurden sie auf der Streu in der Schenke vom Vogt und einigen Bauern angehalten. Es war außer Nickel List Lorenz Schöne (der Kornett), der kleine Leopold, Gottfried Müller von Dresden und der Drachenstüber. Sich ergeben war nicht ihre Sache. Munter geworden unter den Schlägen der Bauern, setzten sie sich zur Wehr; ein blutiges Gefecht entspann sich beim Schein der Laterne. Von drei Schüssen fiel der Vogt, und die Mehrzahl der Räuber erreichte ihre Pferde. Nur der Drachenstüber war aus Angst unter den Tisch gekrochen, aber auch er entkam, wenngleich ohne Hosen. Bei der Flucht kommandierte Nickel, sie sollten zugleich auf den Angriff bedacht sein, da dies, besonders gegen Bauern, der sicherste Rückzug wäre. Im August 1697, als Nickel in der erwähnten Diebsherberge zu Stedten von seinen Taten ausruhte, traf er daselbst einen schönen jungen Menschen, der, um eines Totschlags willen flüchtig, auf der Flucht seinen Fuß verrenkt hatte und sich hier in der vertrauten Stille kurieren ließ. Es war Andreas Schwarze aus Weimar. Mit seinem richtigen Blick erkannte er in ihm den Mann, den er brauchte, vielleicht auch den, den er lieben konnte. Andreas, ein Jüngling von rühriger Tätigkeit und Löwenmute, ward unter dem Namen Moritz Richter sein Diener, Jäger und unzertrennlicher Begleiter und Freund. Ein genauer Kontrakt wurde stipuliert. Andreas, ein freies Mitglied der Bande, trat nur für seine Person in Nickels Dienste, und für die glänzende Jägerlivree, die gute Kost und den Unterhalt seines Pferdes überließ er seinem Herrn die jedesmalige Hälfte seines Beuteanteils. Von jetzt an bildete er sich einen herrschaftlichen Hausstaat und nannte sich Johann Rudolph von der Mosel. Auch zwei Leipziger Studenten, Brückner und Melsius, fanden sich zur Bande. Sie scheinen es aber nicht weit gebracht zu haben, und ihre Namen verschwinden wieder. Ihr Rat, beim Professor Pfautz Haussuchung zu halten, bewährte sich nicht. Obwohl Nickel List sich dazu bequemt hatte, mit den Studenten ein Kollegium des Professors zu hören, fand man doch außer Briefen und Skripturen so wenig, daß es sich der ungewöhnlichen Anstrengungen nicht verlohnte. Besser war ihr Rat, bei einem Herrn Fleischer in Leipzig einzubrechen, wo Erkleckliches gewonnen wurde; noch mehr bei einem Einbruch, den gleichfalls beide Studenten angegeben hatten, in der Paulinerkirche daselbst. Die darauf verwandten Unkosten waren aber so groß, daß aus jeden Teilnehmer nur zwanzig Taler kamen. Melsius ging auch für die Bande bei den Predigern auf dem Lande umher, um die Gelegenheit auszuforschen; doch hatten die darauf folgenden Einbrüche nur geringe Resultate. Der Einbruch in den Dom von Naumburg brachte verhältnismäßig auch nicht genug, um seinen neuen Stand aufrecht zu erhalten (doch hatte er von da den schönen Türkisring, den er später der Sien schenkte); reichere Ausbeute lieferte ein sehr berühmter Einbruch auf dem Gute des Herrn von Minckwitz in Lindenau, wo nach Abzug von dreihundert Talern für die Angeber (zwei Wirte und ein Müller aus der Gegend!) jeder Teilnehmer achthundert Taler erhielt. Jetzt aber bereitete sich seine großartige Tätigkeit im nördlichen Deutschland vor. Sein Ruf, besonders Schlüssel anfertigen und die künstlichsten Schlösser öffnen zu können, war weit durch das ganze Deutschland verbreitet. Juden in Hamburg hatten durch einen getauften Juden, den nachmaligen Stadtsoldaten Vinzenz, ermittelt, daß in das Domgewölbe ein ungeheurer Schatz, eine Tonne Goldes wert, getragen worden sei. Vergebens hatten sie schon zwei Jahre ihre eigene Kunst versucht; ihre Schlüssel reichten nicht aus, um die Türen zu eröffnen. Auch der berüchtigte Christian Müller, der früher selbst den Nickel List gebrandschatzt hatte, war von ihnen dazu berufen worden und hatte es nicht zustande gebracht. Sie wandten sich daher an den berühmten Nickel List nach Mitteldeutschland, ob er sich dem Unternehmen unterziehen und es leiten wolle. Nickel List stand keinen Augenblick an, diesem ehrenvollen Rufe Folge zu leisten. Er schied von seinen andern Genossen, die er vielleicht nicht für geschickt genug hielt, um in einem fremden Lande mit Vorsicht und Geschick zu operieren, ordnete seine Reiseangelegenheit, nahm zweihundert Dukaten Reisegeld mit und begab sich als Herr Heinrich Rudolph von der Mosel, nur von seinem treuen Jäger begleitet, nach Hamburg. Die Sache dort kam bald in Richtigkeit, und was andern unmöglich schien, gelang dem Herrn von der Mosel nach einer geringen Anstrengung. Die Kompagnie, in deren Auftrag er gekommen, bestand aus dem Juden Moses Hoschenak, Schimmeku, dem großen und kleinen Leopold und einem Liepmann. Dazu fanden sich noch Lorenz Schöne und seine Frau und Gottfried Müller aus Dresden. Leipzig war die große Börse, wo das Unternehmen schon längst unter den Kunstverständigen besprochen war; man darf sich daher nicht wundern, daß auch Freiwillige sich einfanden. Nickel List fragte nicht nach der Möglichkeit, er, der schon oft darin Getäuschte, fragte, ob die Tat sich lohne. Ernsthaft wurde der Stadtsoldat Vinzenz, der mit geholfen hatte, die Kostbarkeiten in den Dom zu tragen, auf Schwankes Saal nach ihrem Werte ausgefragt. Er setzte seine Ehre und Seligkeit ein, daß sie an eine Tonne Goldes wert seien. Durch dies Zeugnis beruhigt, ging Herr von der Mosel an die Arbeit. Einige Schlüssel lötete ein Schmied in Altona, andere feilte er selbst mit den Juden aus, und der Einbruch geschah ohne erhebliche Schwierigkeit. Dennoch fand sich Nickel List getäuscht. Der Geldeswert alles Geraubten, Tages darauf den Juden verkauft, betrug keine Tonne Goldes. Der Raub ging überdies in neun Teile, und außer sechzig Dukaten Reisediäten, die ihm die Kompagnie auszahlte, betrug sein Anteil nur dreißig Taler, die fünfzehn Taler hinzugerechnet, welche er als die Hälfte des Anteils seines Jägers einzog, war sein ganzer Erwerb also nur fünfundvierzig Taler! Das verlohnte nicht die Reise nach Hamburg, die große Versäumnis an Verdienst im mittleren Deutschland. Um sich einigermaßen zu entschädigen, unternahm er in einer nächsten Nacht auf eigene Hand, ohne daß jemand darum wußte, und nur von seinem treuen Andreas begleitet, einen zweiten Einbruch im Dom, gewann aber dabei nur Wäsche und Garderobestücke. Obgleich die Expedition nach Hamburg noch nicht der Höhepunkt seines Ruhmes war, war sie doch mit ein Grund seines Untergangs. Auf Schwankes Saal hatte er Anna von Sien kennengelernt, und beide hatten sich voneinander angezogen gefunden. Die schöne Frau verließ ihren letzten Galan, den Juden Liepmann, und zog von nun an mit dem Herrn von der Mosel als dessen Ehegattin umher. Seine Neigung zu ihr und ihre Üppigkeit und Verschwendung forderten immer neue Opfer und neue Anstrengungen, Geld zu schaffen. Auf einen Brief Peermanns an Anna von Sien, »daß sie kommen möchte, weil in Braunschweig etwas zu verdienen sei,« reiste er mit ihr zu dem ihm bis da unbekannten Regimentsquartiermeister nach Wunstorf. Hier und in Blumenau ward der Einbruch in der Braunschweiger Katharinenkirche vorbereitet. Die haupttätigen Personen dabei waren außer List, seiner Kurtisane und seinem Jäger Lorenz Schöne und seine Frau, Michel Kaiser, der Rotkopf, demnächst Schwanke, Otto Müller, Jonas Meyer, Peermann und Pante. In zwei Nächten räumten sie das ganze Gewölbe aus, wobei ihnen zu Hilfe kam, daß sie in dem zuerst aufgebrochenen Kasten die Schlüssel zu den übrigen fanden. Aber zu seinem größten Verdruß fanden sie den schweren eisernen Kasten, auf den sie zumeist gehofft hatten, mit Ziegelsteinen gefüllt! Auch als sie zu Blumenau teilten und die von Jonas Meyer gewissenhaft geschätzten kostbaren Kleidungsstücke untereinander verauktioniert hatten, kam nach Abzug aller Zehr- und Fuhrkosten so wenig heraus, daß auf des Herrn von der Mosel Anteil nur hundert Taler fielen. Er ließ sich darüber aufs äußerste unmutig gegen die Sien aus und versicherte, »um eine solche Bagatelle« solle man ihn nicht wieder nach Braunschweig locken! Dennoch, wie wir wissen, verstand er sich nach der Trennung von Peermann, Pante, Kaiser und Jonas Meyer noch zu einem großen Unternehmen in Niedersachsen; doch auch hier erst, nachdem er aus glaubwürdiger Zeugen Munde die Überzeugung geschöpft hatte, daß die güldene Tafel eines solchen Wagestücks wert sei. Auch war die Aussicht auf Ertrag hier günstiger, da er statt mit so vielen Helfershelfern nur mit Schöne und dessen Frau, seiner Konkubine, dem Neuling Schwanke und seinem treuen Andreas zu teilen hatte. Wie die Tat glückte, wissen wir schon. Die Beute war sehr groß, obgleich beim Raube selbst durch die Gier, mit welcher die Räuber Edelsteine, Perlen und Goldblech teils mit den Händen, teils mit Eisen von der Tafel herunterrissen, viel verloren ging. Auch war die Teilung unordentlich; Schöne hatte mehrere der goldenen Strahlen heimlich zu sich gesteckt, die Sien Perlen, auch sein Andreas, und um mehrere Edelsteine, die auf Nickels Anteil gefallen waren, wurde er durch die Juden in Hamburg geprellt, die sie für unecht erklärten und ihm ein Spottgeld dafür zahlten. Doch betrug sein Anteil zweihundertzwanzig Spezies Dukaten und zweihundert Taler Silber. Aber er mußte aus Furcht vor Entdeckung den größten Teil seines Erworbenen zu Hamburg im Stich lassen. Noch späterhin ward ihm dieser Raub verkümmert. Der große Leopold, ein Jude, hatte die Beraubung der güldenen Tafel längst im Sinne gehabt. List war ihm zuvorgekommen. Leopold geriet darüber in der Nähe von Wunsiedel mit ihm in den bittersten Streit, der mit einer »Karbatschenprügelei« endete. Als jener in Hof saß, war es Leopold, der zuerst gegen ihn wegen jenes Einbruchs, an den niemand in Franken dachte, denunzierte. Wie glänzend seine Taten in Niedersachsen auch waren, und wie sehr sie ihm in der Gaunerwelt unsterblichen Ruhm verschafften, so war dort doch nicht sein Boden. Die vornehme Rolle, die er spielen mußte, kostete einen Aufwand, der mit dem Ertrage in keinem Verhältnisse stand; auch mußte er zu vielen vornehmen und fernstehenden Helfershelfern abgeben und das Erübrigte den dort sehr gewitzigten Juden zu unverhältnismäßig geringen Preisen ablassen. Der eigentliche Boden seiner Tätigkeit war Obersachsen, hier kannte er Land und Leute und konnte minder glänzend, aber sicherer auftreten. Nach jenen brillanten Gastrollen in Niedersachsen ging er daher über Lübeck, Mecklenburg und Berlin an seine gewohnte Tätigkeit und brach ohne große Vorbereitungen und ohne zu große Gefahr mit seinen Vertrauten – als da sind jetzt sein Andreas Schwarze, der kleine Leopold, der kleine Franz, der alte Hahntoffel, der Hornnickel (Hans Krause, später in Hof gehängt), der Schöne, der Fähnrich Schmidt und der Scharfrichter Vieritz (eine neue Figur) – bei Krämern, Gastwirten, Predigerswitwen nächtlich ein. Aber auch am Kircheneinbruch hatte er seit Hamburg, Braunschweig und Lüneburg Geschmack bekommen. Es wird ihm als das gottloseste Vergehen angerechnet, daß er »seine diebischen Klauen« auch an die Kirche von Waldenburg, seiner eigenen Heimat, legte. Als er in die Kirche von Wunsiedel brach, wurde Hans Krause auf einem alten Turm in der Nähe als Wächter ausgestellt. Der Diebstahl (in der Nacht vom 14. Juli 1698) gelang, und die Räuber erreichten mit ihrer Beute glücklich wieder ihre Pferde im Busche, aber sie genossen nicht die Früchte ihrer Arbeit. Nickel Lists Maß war voll, und der Erwerb aus Wunsiedel kam wieder an die beraubte Kirche zurück. »Länger kunnte nun der gerechte Gott,« sagt unser Berichterstatter, »solchem fast nie erhörten Kirchenräuber und Erzdiebe nicht mehr zusehen. Endlich hatte er seinen Bogen gespannt und zielete, und hatte darauf geleget tödliche Geschosse. Seine Pfeile waren zugerichtet zum Verderben, mit welchen er den in allen Jahrbüchern mit schwarzer Kohle anzuzeichnenden schwarzen Nickel List mitten in seinem Lauf traf, und anhielt, und ihm gleichsam zurief: Bis hierher sollst du kommen und nicht weiter.« Als die Genossen von Wunsiedel fortritten, meldete ihnen ein Zuträger, daß, wenn sie bei Hof durchs Wasser kämen, sie auf leichte Weise die Kasse des markgräflichen Umgeldadjunkten Schmidt erbrechen könnten. Sie gingen darauf ein und machten sich sofort von Roßbach aus auf den Weg. Es waren Nickel List, Hans Buttelstädt, der Hornnickel (Hans Krause), der kleine Leopold und noch einer. Nickel List ließ das Wasser von zweien, die er vom Roß steigen und zu Fuß vorausgehen hieß, untersuchen. Sie fanden es nicht gangbar und machten deshalb in der nächsten Nacht einen offenen Angriff von der festern Landseite aus. Felsenmauern und Eisengitter waren für Nickels Geschicklichkeit schwache Schranken. Sie brachen unentdeckt ein und beraubten mit aller Bequemlichkeit die Kasse und die andern dort aufbewahrten Schätze. Ebenso ungehindert schafften sie ihre Beute auf die Rosse und ritten damit nach der Neuen Schenke, wo jene sofort geteilt und alle Beutel und Papiere verbrannt wurden, welche zur Entdeckung hätten führen können. Aber die Natur forderte nach so langer Kraftanstrengung ihr Recht. Sie hatten zwei Nächte nicht geschlafen, und Nickel legte sich mit Leopold und dem andern im obern Zimmer auf die Streu; Hornnickel und Buttelstädt warfen sich in den gegenüberstehenden Heuboden ins Heu. Noch lagen sie in süßer Ruhe, als des Morgens bewaffnete Reiter an das Hoftor pochten. Sie fragten nach fünf Reitern, welche, mit Packen hinter sich, gestern abend hier eingekehrt sein müßten. Der Wirt leugnete anfangs, von solchen Leuten etwas zu wissen, aber als man ihm, die Pistole auf der Brust, die frischen Hufspuren, die nach dem Stalle führten, zeigte, wies er erschrocken nach dem Stalle und dem obern Zimmer. In Stille ward vor jenen eine Kette gelegt. Doch versäumte man, den Wirt selbst sofort festzunehmen. Es gelang ihm, List und seinen beiden Schlafgenossen einen Wink zu geben. Alle drei sprangen augenblicklich von der Streu auf und schickten sich zur Flucht an. Inzwischen waren den ersten Reitern noch viel Bewaffnete aus Hof gefolgt, unter ihnen der Adjunkt Schmidt selbst, welche das ganze Gehöft umzingelten, während die erstern in das obere Zimmer drangen. Hier entspann sich ein Gefecht, und wären auch Buttelstädt und der Hornnickel hier gewesen, so läßt sich bei der Verwegenheit der Räuber erwarten, daß es ein blutiges und trotz der Übermacht der Gegner ein zweifelhaftes geworden wäre. Der kleine Leopold und der andere gaben augenblicklich mit ihren Pistolen Feuer auf die Angreifer, und der Adjunkt Schmidt hatte außer dem Unglück, beraubt zu sein, noch das, durch zwei Kugeln gefährlich getroffen zu werden. Die eine mußte ihm nachher am Rückgrat herausgeschnitten werden, die andere behielt er zeitlebens im Leibe; eine traurige Zugabe der Bürgerpflicht älterer Zeit, die ihn ehrte und ihm das Recht gab, für sich selbst zu wachen und sich selbst Polizei zu sein. In der Verwirrung, welche Schmidts Fall und die verzweifelte Gegenwehr der Räuber verursachte, gelang es dem kleinen Leopold und dem andern, zu entfliehen. Sie retteten dabei noch über vierhundert Taler. Hier zum ersten Male war es, wo den immer den Augenblick nutzenden Nickel List seine Besonnenheit verließ; oder war es die Schlaftrunkenheit nach langer Ermüdung, die ihn verwirrte? Statt sich aus dem Fenster oder auf die Angreifer zu stürzen, wollte er zuerst seinen Rock anziehen. Darüber faßten ihn die von Hof. Noch versuchte er, seiner Behendigkeit und Stärke vertrauend, sich ihnen zu entwinden, und hatte schon seine Waffen wieder in der Hand. Ein Mann, Johann Stempel, ergriff ihn noch einmal mit eigener Lebensgefahr. List drückte die Pistole auf ihn los, verwundete ihn an der Hand und schoß ihm mit Pulver in die Augen. Wieder schien er gerettet und feuerte noch verzweifelt auf seine Verfolger, als ein anderer starker Mann, Hans Wolff, mit einem Prügel ihn dreimal zu Boden schlug, worauf die andern über ihn herfielen. Aber noch während dieses Balgens auf der Erde lief die Gerechtigkeit Gefahr, daß ihre lang gesuchte Beute ihr entging. Zwar mußte Nickel List die Hoffnung aufgeben, sowohl zu siegen als zu entfliehen, aber er machte seinen Arm frei und griff in die Brusttasche. Hier führte er beständig mit sich in der einen ein scharfes Brotmesser, in der andern ein Rasiermesser. Er wollte nach jenem greifen, um sich durch einen Todesstich in den eigenen Hals auf ewig von seinen Verfolgern freizumachen, griff aber in die falsche Tasche und faßte nur das zu diesem Zwecke unzulängliche Rasiermesser. Zwar gelang es ihm, damit sich einen gefährlichen Schnitt in die Gurgel zu tun, aber der Schnitt war nicht tödlich. Er litt noch lange daran im Gefängnis, indem alle Speise eine Zeitlang aus der Wunde wieder fortging und seine sonst kräftige Sprache infolgedessen sanft und leise ward. Die beiden Kumpane, welche auf dem Heuboden geschlafen hatten, der Hornnickel und der Buttelstädt, waren dort ohne großen Widerstand gefangen worden und starben später in Hof unter des Henkers Händen. Nickel Lists Name war im Volksglauben dermaßen mit einem Nimbus des Wunderbaren umgeben, daß auch die Richter jener Zeit daran zu glauben sich für berechtigt hielten und darauf mit die Untersuchung richteten. Namentlich glaubte man, daß er bei seinen Einbrüchen, um die Leute im Schlaf zu erhalten, sich gewisser Zauberlichter bedient habe. Man fand in seiner Hose etwas Moos eingenäht nebst einem Zettel, worauf Christi Worte am Kreuz in verdorbenem Latein geschrieben standen: Domine in manus tuii committo spiritus mei. Man hielt dies für ein Amulett. Er schüttelte lächelnd den Kopf: dieses Moos sei von ihm allerdings von den Mauern und Pfählen alter Galgen gepflückt, wo Missetäter verendet seien, weil, wie ihm glaubhaft versichert worden sei, solches Moos von diesen Orten, in die Kleider eingenäht, das Ungeziefer abhalte. Aber Zauberei sei nicht dabei; auch wisse er von Zauberdingen nichts. Hoch und teuer schwor er, daß er sich solcher Mittel nie bedient, weil er nie derselben bedurft habe. Wunder und Zauberstückchen gehörten nur für solche, die in der Kunst nur Stümper wären, da geübte und erfahrene Diebe keine andern Zauberlichter hätten als List, Kunst, Behendigkeit, herzhaften Mut, Behutsamkeit und Erfahrung, welche Dinge ihnen Lichts genug wären. Aber die Geschichten, wie er sich oft aus Gefahren und Gefangenschaft gerettet hatte, waren so wunderbar, daß man auch den gelehrten Richtern jener Tage einen bescheidenen Zweifel an dem natürlichen Hergang zugute halten muß. Einst saß Nickel List an einem Orte in Haft. Er lag in Ketten auf seiner Streu, als der Schließer ihm seine Speise brachte. Krank und erbärmlich seit mehreren Tagen, bat der Gefangene denselben, ihn aufzurichten, damit er die Speise zu sich nehmen könne. Doch im Augenblick, wo der Schließer herantritt, öffnet sich der Boden unter ihm, und er stürzt über Hals und Kopf hinunter. Nickel List aber richtet sich auf, streift die Ketten wie Handkrausen von den Armen und geht ruhig zur offengelassenen Türe hinaus. Der Gefangene gab dafür freilich folgende natürliche Erklärung: Beim Liegen auf dem Boden habe er gemerkt, daß unter seinem noch ein anderes Gefängnis war, und daß der Boden zwischen ihm und dem Behältnis unter ihm nicht sonderlich dick sei. Er habe also im Verlauf der Zeit mit seinen Ketten und Eisenstangen ein gehöriges Loch hineingebohrt und es mit einer alten Türe, die zufällig in seinem Gefängnisse stand, notdürftig zugedeckt, nach Art einer Falltüre, welche beim starken Treten darauf einbricht. Über das Ganze schüttete er das Stroh von seiner Lagerstätte, daß man beim eisten Anblick nichts davon bemerken konnte. Die Ketten aber hatte er durch seine bekannte Kunstfertigkeit längst vorher von den Händen abgelöst und nur mit Bindfaden aneinander gebunden, dergestalt, daß, nachdem er den Schließer über das Loch gelockt und ihn hatte fallen lassen, er nur die Fäden zu zerreißen brauchte, um fessellos und frei zur Türe hinauszugehen. Wie sollte diese zu natürliche Erklärung seinen Richtern nicht übernatürlich erscheinen, zumal da er einigen, die ihn noch näher darum befragten, die Antwort gab, sie sollten sich erst, wie er, schließen und an seine Stelle legen lassen, dann wolle er es ihnen weisen. Doch ließen seine Richter diesen kitzlichen Punkt auf sich beruhen, weil List in allem übrigen sich als der reuigste Sünder aufführte und mit der vollkommensten Offenheit alle Fragen beantwortete. Der Magister Sigismund Hosmann glaubt indessen nach reiflicher Erwägung, sein Gutachten dahin abgeben zu müssen, daß zwar, was List selbst betrifft, dieser ohne Zauberei gestohlen habe; dagegen erhelle aus andern Diebesfällen, die List von Bekannten erzählte, daß bei deren Gewerbe etwas mehr als Natürliches vorgehe. Ein Gaudieb, Lists Bekannter, ließ einem Wirte melden, er wollte diese Nacht kommen und sein Pferd aus dem Stalle holen. Dem Wirt »kam dieses Erbieten ganz unartig vor«. Er wunderte sich des Diebes, der so frech war und ihn und seine Wachsamkeit so wenig kannte. Bei Sonnenuntergang legte er sich selbst vor den Stall, dermaßen, daß Dieb und Pferd über seinen Leib hätten hinweggehen müssen. Er schlief ein, und so fest wurde der Schlaf, daß er ihn ganz fühllos machte und »alle seine Sinne zuschloß«. Der Dieb kam, nahm den Wirt bei den Beinen, zog ihn vom Stalle weg, holte das Pferd heraus und setzte sich darauf. Der Wirt schlief fort, bis der Dieb fertig war und davonreiten wollte. Da währte auch dem Diebe der Schlaf zu lange. Er nahm seine Pistole und schoß sie an den Ohren des Wirtes ab. Nun erwachte er endlich, rüttelte sich auf und erkannte den wegreitenden Dieb auf seinem eigenen Pferde, der sich noch höflich dafür bei ihm bedankte. Der Wirt eilte ihm nach, der Dieb aber ritt sacht voran; und auf die Weise ward der Wirt vom Diebe wohl zwei Meilen Weges fortgelockt, bis nicht der Wirt, sondern der Dieb endlich des Spieles müde ward und mit dem Pferde davonjagte. Das Ärgerlichste war, daß der Dieb dazu die Nacht auf den Sonnabend erwählt hatte. Der Wirt war tags zuvor zur Beichte gewesen. Die Verfolgung seines Pferdes störte ihn nun nicht allein in seiner Andacht, sondern raubte ihm auch die Zeit, am folgenden Sonntage zu rechter Zeit in die Kirche zu gehen, weshalb er dann noch in Strafe genommen ward, »woraus man die List und Bosheit des Satans ersiehet, dadurch er in seinen Kindern der Finsternis überall mächtig sich erweiset.« List erzählte diese Geschichte dem Geistlichen selbst und in einem Augenblicke eigener Zerknirschung und tiefer Reue, dermaßen, daß an seiner Wahrhaftigkeit nicht zu zweifeln war. Demnächst ruft Hosmann aus: »So gestehe ich gern, daß mir die Umstände des so festen Schlafes verdächtig scheinen und fast was Übernatürliches bei sich führen.« Trotz des Glanzes seiner Taten hatte Nickel List doch das wenigste davon geerntet. In seinem Testamente, welches er schon in Hof aufgesetzt, hatte er außer einigen Büchern und geringen Effekten nur gegen zweihundert Taler seinen Kindern zu vermachen. Die Richter meinten, er müsse nach solchem Erwerb über Tausende, wo nicht Hunderttausende gebieten können. Sie waren so fest davon überzeugt, Schätze hinter ihm zu finden, daß er schon, aufs neue entkleidet, vor der Folter stand, um darüber Auskunft zu geben. Der Ernst seines Blickes, die Wahrhaftigkeit seiner Stimme, als er bei allem Heiligen die Richter beschwor, es sei, wie er aussage, siegte diesmal und bewahrte einen Prozeß, in dem die Folter ohnedies eine genügend große Rolle spielt, wenigstens vor dem Vorwurf, daß sie auch, wie Montezumas Kohlenbette, angewandt worden ist, um Geld zu erpressen. Nickel List hatte sich fast nie seines großen Gewinstes erfreuen können. Seine habgierigen Helfershelfer ließen dem genialen Erfinder selten mehr, oft das kaum, was sie selbst für sich einsteckten. Zuweilen ward er noch von ihnen bestohlen. Die Juden verstanden es, ihm, der nur im großen zu handeln wußte, das erworbene Gold bald in Messing zu verwandeln. Außerdem kostete ihm sein Staatshaushalt und seine üppige Mätresse, die Frau von Sien, so viel Geld, daß er sich stets gezwungen sah, auf neuen Erwerb auszugehen. Auch den Hartnäckigsten unter den andern Verhafteten erpreßte die Folter endlich die Wahrheit. Es kam eine ungeheure Anzahl Diebstähle und Einbrüche ans Tageslicht, und jeder einzelne ward durch die zusammenstimmenden Aussagen der Komplizen in ein möglichst helles Licht für den erkennenden Richter gesetzt. Aber diese vielen einzelnen Lichter machen dem Referenten die Aufgabe, das Bild in seinen Hauptzügen festzuhalten, nur schwerer und verdunkeln ihm wieder, was er eben mit Anstrengung für sich ins Licht gesetzt. Er glaubt auch nicht den Dank seiner Leser zu verdienen, wenn er sie mit sich in die tausend Nebenkämmerchen der Untersuchung führt, sondern da es ihnen wie ihm nur um die Totalauffassung, d. h. eine Anschauung der Tätigkeit dieser großen Bande, ihre hervorragenden Persönlichkeiten, ihre Verbindungen unter sich und ihre Beziehungen zu den gesellschaftlichen und staatlichen Zuständen der Zeit zu tun ist, so glaubt er genug zu tun, wenn er aus dem chaotischen Reichtum des Mitgeteilten jetzt nur noch einzelne Züge mitteilt, welche dem schon entworfenen Bilde hie und da mehr Bestimmtheit oder Farbe geben. Beim Kirchendiebstahl in Braunschweig ritt der Gardereiter Pante unaufgefordert von den Rädelsführern, aus eigener Begierde, um an dem großen Fange teilzunehmen, nach Braunschweig und erschien daselbst, noch ehe die eigentlichen Komplizen eintrafen. List kannte ihn nicht und war wenig über den Freiwilligen erfreut, den er aber doch nicht zurückweisen konnte. So drängten sich oft Fremde zu Abenteuern, welche die Räuber vorhatten, immer zu ihrem Verdruß, da man jenen, wenn man auch ihrer Hilfe nicht bedurfte, doch von der Beute abgeben mußte, um ihre Verschwiegenheit zu erkaufen. Pante ward von List vor ein Loch gestellt, welches aus dem Gewölbe nach dem Kirchhof ging, um Wache zu halten, ob jemand von draußen käme. Das Loch aber ward von Lists Spießgesellen gebraucht, um einzelne Sachen für sich beiseite zu bringen. Dies verdroß Pante so, daß er es mit Betten verstopfte. Als die Diebe ihm zu viel heimlich in die Taschen steckten, brachte auch er eine silberne Kanne für sich beiseite; aber der Neuling wurde ertappt und mußte sie wieder herausgeben. Nachdem Peermann, Jonas Meyer und andere mit den gestohlenen Sachen bereits aus Braunschweig fortgefahren waren, blieb List noch mit einigen Erwählten zurück, um eine Privatexpedition in die Sakristei zu versuchen. Statt des Geldes fanden sie aber nur Kelche. Kaiser, den Rotkopf, überkam da plötzlich eine Angst, er protestierte, daß man die Kelche nehme, und spuckte fortwährend: vielleicht aus abergläubischer Scheu, vielleicht aus Witterung einer Gefahr. Als sie in der Arbeit waren, kam der Küster in die Sakristei. Sie legten sich platt auf den Boden und blieben verborgen. Wenn Leute draußen vorübergingen, befahl List, mit Brechen einzuhalten. Sie kehrten sich aber nicht daran, in der Meinung, daß, wo List dabei sei, keine Entdeckung zu befürchten wäre. Als sie die Koffer aufbrechen wollten, hatte List vorher in der Kirche vor der Gewölbetür hofiert, »welches erschrecklich stank bis in den dritten Tag.« Den Gesellen galt dies als ein Präservativ vor Entdeckung, List selbst behauptete, es sei Lorenz Schöne gewesen, der es getan habe, aber nicht aus Aberglauben, sondern aus Not. Es ist aber ein Aberglaube, der unter den Dieben noch heute fortbesteht. Wenn sie etwas bei der Tat vor die Tür legen, sind sie sicher. Als Angeberin des Diebstahls ward die Frau des dortigen Schließers an der Fronfeste ermittelt, Dorothea Jordans, verehelichte Peters, ein starkes, entschlossenes Weib, wie Enaks Kinder, das mit mehr als männlichem Mute durch drei Tage die Tortur bestand und erst in den äußersten Qualen bekannte. Ihr Lohn für die Angabe waren zuerst vierundzwanzig Groschen gewesen; später schenkte man ihr ein paar Taler! Einer der gefährlichsten Einbrüche war am 17. September 1697 zu Nisma im Zeitzischen vollbracht worden. Als ein charakteristisches Bild von der rohen Wildheit der Räuber teilen wir ihn mit. Die Familie des verstorbenen sächsischen Kriegskommissars Jenisch bewohnte ein einsam gelegenes Haus. Mägde und Köchin schliefen im ältern Gebäude, die Knechte im Pferdestall; die andern Frauen aber, nämlich die Witwe Jenisch, ihre unverheiratete und ihre verheiratete Tochter, die Leutnant Eberhard, nebst ihrem Kinde wohnten im großen neuen Hause in einer Stube zur ebenen Erde; eine Kinderfrau in der Kammer daran, eine Jungfer Eberhard oben in einer Bodenkammer. Nachts um elf kamen die Räuber durch den Garten, erbrachen eine Eisenstange im Küchenfenster und schlichen auf diesem Wege in die große Schlafstube. Der Kettenhund am Pferdestall schlug mächtig an. Die kränkliche Witwe hörte es, aber im selben Augenblicke auch ein anderes Geräusch. Die Tür ging auf, und acht Gestalten mit blanken Degen und Säbeln in den Händen, Pistolen und Brecheisen in den Gürteln, traten geräuschlos ein. Ihr erstes Geschäft war, das Nachtlicht auszulöschen, das der kranken Frau wegen brannte. Dann stellten sich zwei Kerle vor das Bette der Alten, zwei vor das andere, worin die Jungfer Jenisch und ihre Schwester, die Leutnant Eberhard, lagen, und flüsterten den darin Liegenden zu: »Stille, kein Laut, oder wir bringen euch um.« Unter den blanken Degen, die sie auf ihre entblößte Brust setzten, wurden die Frauenzimmer fast ohnmächtig vor Schreck. Derweilen schlugen andere Räuber mit dem Feuerzeug, das sie bei sich führten, nachdem unzählige Funken das Entsetzen der armen Weiber in der gräßlichen Nachtszene nur gesteigert hatten, Licht an und zündeten ihre kleinen Wachsstöcke an, die sie in Diebeslaternen setzten, hinter welchen ihre Gesichter und Gestalten ziemlich verborgen blieben. Doch bemerkten die Eingeschüchterten, daß der eine Räuber die andern an Kopfesgröße überragte und einen roten polnischen Rock und eine ebensolche Mütze trug. Nun ward von den vieren, die nicht zur Bewachung der Frauen gebraucht waren, die Stube durchsucht. Man riß den eisenbeschlagenen Reisekasten am Bett der alten Frau hervor und erbrach ihn, ohne nach dem Schlüssel zu fragen, rasch mit Brecheisen und Meißel. Dasselbe geschah mit allen Kästen, Läden und Spinden im Zimmer. Kostbarkeiten, Gold, Silber, je wie es gefunden ward, wurde in einen großen Sack gesteckt, den einer offen hielt. Die Beute befriedigte die Räuber nicht. Der eine ging die alte Frau an, sie solle ohne Umstände mehr schaffen, sonst koste es ihr das Leben, Sie antwortete erschöpft, sie wisse von keinem Gelde mehr, man möge ihr nur gleich das Leben nehmen, das doch nur noch an einem Haar hinge. Der im roten Pelz tobte nun auf die junge Frau im andern Bette los: »Du Bestie, Kanaille, es muß mehr Geld hier sein; du hast zweitausend Taler, die sollen und müssen wir haben. Schaffe sie, und kein Wort, oder ich stoß dir den Degen durch den Leib!« Die Unglückliche wußte nichts zu sagen oder hatte die Sprache verloren. Die Räuber rissen sie bei Kopf und Haaren aus dem Bette. Der eine warf ihr ein Tuch über den Kopf, daß sie nicht schreien konnte, ergriff sie bei der Gurgel und drückte sie mit der Drohung, sie zu erwürgen, mehrmals auf die Erde. Damit nicht genug, schlug er sie mit dem Brecheisen zweimal über das linke Auge, über Kopf und Arm, daß sie, blutrünstig, zerrissen, braun und geschwollen, in Schmerz und Blut gebadet war. Das Kind erwachte davon und weinte. Der Räuber fluchte auf, schlug auch das arme Wesen und drohte, es umzubringen. Flehentlich bat die Mutter, wenigstens dem Kinde das Leben zu schenken und sie dafür zu ermorden. Durch eine wunderbare Schickung schwieg augenblicklich das Kind, obwohl es von dem Unhold heftig ins Gesicht gestoßen und beschädigt war. Die halbtote junge Frau ward von neuem mißhandelt, bei den Haaren in der Stube umhergeschleift und endlich unter Peinigungen gezwungen, aufzustehen und die Räuber noch im Hause umherzuführen. Zur Erhöhung ihres Schrecks standen draußen noch einige furchtbare Gestalten mit Diebeslaternen. Als im ganzen untern Hause Kisten, Läden, Schränke erbrochen und, was nicht Gold und Silber war, in den Zimmern und Gängen umhergestreut war, drangen sie in die Erkerstube, wo die Jungfer Eberhard schlief, ohne bisher von dem Lärm etwas gehört zu haben. Sie sprengten die Tür und verfuhren mit der dort Schlafenden wie unten mit den Frauen. Während der eine ihr den gezückten Stahl unter Todesdrohung auf die Brust hielt, erbrachen die andern Kisten und Schränke, ohne ihre Erwartung weder hier noch in dem Saale daneben befriedigt zu finden. Sie stürmten hinunter und fuhren aufs neue mit den Degen in der Schlafstube unter die Betten und in diese hinein. Die Schwester der jungen Leutnantsfrau, die mit ihr in demselben Bette geschlafen hatte, blieb wunderbarerweise jetzt wie vorher, vermutlich weil sie mit dem Kopf unter das Deckbett gerutscht war, von den Räubern unbelästigt und unentdeckt. Nachdem sie noch einmal vergebens von der mißhandelten Frau Geld gefordert hatten, bemerkte der eine Räuber, es werde Tag und Zeit, daß man sich davonmache. Die Wut mußte sie über den Zeitverlauf geblendet haben, es war erst zwölf Uhr, und alle die Greuel waren im Verlauf einer einzigen Stunde verübt, als sie in Sturmeseile mit dem Ruf: »Fort, fort!« aus der erbrochenen Haustür nach vorn hinausliefen. Der Wert der geraubten Sachen betrug gegen tausend Taler; außerdem nahmen sie sämtliche Schlüssel mit, und im Hofe fand man den Kettenhund tot niedergefallen, ohne Zweifel vergiftet. Erst geraume Zeit nachher fing der Schulmeister die Glocken zu läuten an. Es wagte indes niemand, die Räuber zu verfolgen. Über diesen Einbruch, der hier nach den Aussagen der Beraubten erzählt ist, geben die Geständnisse einiger der Teilnehmer den vollständigsten Aufschluß. Nickel List war nicht dabei, wie die Tat denn auch nichts von dem großartigen Charakter an sich trägt, der seine Unternehmungen mehr oder minder bezeichnet. Sie ward von einzelnen Gaunern in Leipzig vorbereitet und ausgeführt, von denen nur zwei Namen in den größern Expeditionen, deren wir Erwähnung getan haben, vorkommen. Die sogenannte Berlinische Dore und eine Schustersfrau in Leipzig waren die Angeberinnen. Die Berlinische Dore, die unweit Nisma wohnte, war ein übelberüchtigtes Geschöpf, dessen Mann in Berlin hingerichtet worden war und das selbst bereits zweimal, dort, ihrem Geburtsorte, und in Leipzig die Folter ausgestanden hatte, »allwo (ob der Seitenhieb auf eine zu gelinde Justiz gegen Leipzig oder gegen Berlin geht, bleibt dunkel) die Tortur so beschaffen sei, daß die Diebe nicht viel danach fragten«, erwähnt unser Berichterstatter mit Freuden. Die Berlinische Dore und die Leipziger Schustersfrau hatten ausgekundschaftet, daß bei den Jenischens in Nisma was zu holen sei. Selbst zu schwach, es auszuführen, sahen sich beide Frauen in Leipzig nach sichern und erfahrenen Männern um, die das Wagestück auf eigene Gefahr unternähmen. Sie fanden diese in Andreas Luci (dem Drachenstüber), dem Juden Alexander Saladin (dem kleinen David), dem Martin Richter (dem Dukatenteufel), dem Haus Krause (Hornnickel) und dem kleinen Franz. In der Schenke zur Laute in Leipzig wurden sie über die Sache schlüssig. Es ward aber zuvor eine Deputation in ein benachbartes Dorf geschickt, um in Nisma sowohl die Gelegenheit als auch, ob sich das Wagestück verlohne, auszukundschaften. Erst als der Hornnickel und die Schustersfrau, die sich dem Geschäft unterzogen und angeblich eines Getreidehandels wegen in Nisma eingesprochen hatten, mit befriedigender Nachricht zurückkamen, setzte sich die ganze Expedition in Bewegung. Zu den schon genannten kam noch der verrufene Christian Müller, ein unbekannter Soldat und ein Weinschenk Michel, so daß ihrer sieben, sechs davon zu Pferde, vor Nisma eintrafen. Den Vorgang selbst berichten die darüber vernommenen Täter ungefähr ebenso, als wir ihn nach der Frauen Erzählung mitgeteilt haben; nur daß nach Art gemeiner Verbrecher jeder bemüht war, die handgreiflichsten Tätlichkeiten von sich auf andere abzuwälzen. Indessen ging in der Stube und dem Hause alles so bunt durcheinander, daß keiner, auch bei bestem Wissen, genaue Rechenschaft von dem Tun der andern ablegen konnte. Der Mann im roten polnischen Rocke war der dicke Martin Richter. Er schrie in einem fort: »Hure! schaffe Geld. Weißt du, wie ich heiße? Ich bin der Dukatenteufel. Ich bin der prince de Conti.« Der Hornnickel aber war es, der die Leutnantin aus dem Bette schleifte und auf der Erde zu erwürgen drohte; jener aber wieder, der das Kind, als es zu schreien anfing, in Schlaf einwiegte. Hornnickel und Christian Müller vergaben dem Kettenhund, Andreas Luci aber, der Drachenstüber, ein furchtbarer Dieb, hielt draußen Wache. Der kleine Franz und Christian Müller waren es, welche im ganzen Hause die Koffer und Schränke erbrachen und die Sachen einpackten und hinuntertrugen. Die Räuber ritten noch am hellen Tage bis vor Leipzig mit ihrer Beute, wo die Teilung erfolgte. Die Portion, welche dem einzelnen zufiel, hätte wahrscheinlich so wenig als das Unternehmen selbst den Ansichten und Erwartungen eines Nickel List entsprochen. Genug des Tatsächlichen. Obwohl wir nur Proben mitteilten, fürchten wir doch schon das Maß der Aufmerksamkeit unserer Leser erschöpft zu haben. Werfen wir, ehe wir zu dem furchtbaren Urteil übergehen, einen Blick auf die hervorragendsten Persönlichkeiten der übrigen Verbrecher. Auch hier fehlt uns bei den meisten der Schlüssel, der uns in das Geheimnis ihrer innern Sündenwerkstatt führte. Diese Untersuchung überließen die Richter jener Zeit den Beichtvätern, die nur am Schluß des Prozesses hinzutraten. Wie aber wäre es auch dem gewissenhaftesten Geistlichen möglich geworden, den Seelenprozeß dieser Unzahl von Bösewichtern zu verfolgen! Ihnen genügte, wenn es beim Bekehrungswerke nicht wie bei den großen Heidentaufen im Flusse zuging und der Strahl der Gnade, die ihr christlicher Eifer erweckte, wenigstens bei einzelnen wirklich zündete. Die Arbeit war bei so verhärteten Gemütern keine leichte. Auch war es eine schwere Aufgabe, gegen die sich die menschliche Natur sträubte, in den unterirdischen Löchern stundenlang auszudauern im Kampf mit ihrer Verstocktheit, Roheit, ihren herzzerreißenden Flüchen und Jammerlauten, und während das Auge ihre Leiden auf dem faulen Stroh, unter dem Druck der Ketten, in der verpesteten Luft und unter den Angriffen des nicht zu überwältigenden Ungeziefers mit ansah. Die meisten sehnten sich nach dem Tode, als dem Erretter aus ihrer Qual. Gegen vierzig namhafte Komplizen traten heraus. Die Genannten erschöpfen nicht die Zahl aller Beteiligten, von denen viele wieder verschwinden, ehe ihr wahrer Name den Gerichten bekannt wurde. Die meisten und Haupthelden führten außer ihren Geburts- noch Bundesnamen und Ehrentitel, durch welche sie unter den zerstreuten Banden in ganz Deutschland berühmt waren, als: der Korporal, Kornett, Wachtmeister, und die schreckenerregenden Bezeichnungen von Schinder, Teufel, Nickel usw. Eine ansehnliche Zahl Juden befanden sich darunter, doch waren sie unter den eigentlichen Matadoren, den mit Arm und Leib angreifenden Helden, nur in der Minderzahl; diese gingen größtenteils aus den Reihen der entlassenen und entlaufenen Soldaten hervor und brachten den Mut und die List ihres frühern Gewerbes als Parteigänger in das neue Metier. Diese Erscheinung ist keine einzeln dastehende. Seit mit dem Verfall des Lehnsverbandes die Scharen der Landsknechte und stehenden Heere aufkamen, lieferten die ausgezahlten Söldlinge und entlassenen Heere in ganz Europa den Kern der Räuberbanden. Aber auch einzelne Studenten finden wir noch darunter, wie zu und vor den Zeiten des Dreißigjährigen Krieges. Es ist zu bedauern, daß unter den Celler Inkulpaten sich keiner dieser verirrten Musensöhne befand, sonst könnte man hier in Wahrheit einen Prozeß verfolgen, von dem uns Sage und Dichtung so viele, aber zweifelhafte Aktenstücke geliefert haben. Nickel List lernten wir aus seinem Geständnis kennen. Er ist unbezweifelt die hervorragendste Persönlichkeit unter allen seinen Genossen. So wenig Zuge man uns von seinem Charakter aufbehielt, stellt er sich doch als ein solcher dar, sowohl vermöge des Einflusses auf seine Genossen als durch die Freimütigkeit und Offenheit, mit welcher er jenes Bekenntnis ablegte und, als sein Schicksal entschieden war, sich nicht mehr gleich den andern durch Hinhalten und Winkelzüge zu verteidigen suchte. Er ging der Strafe so unerschrocken wie dem Verbrechen entgegen. Über seine großen Anlagen, seinen Scharfblick und sein Feldherrntalent in allen Unternehmungen ist nur eine Stimme. Unwillkürlich werden wir, wenn die Phantasie einigermaßen das in den Akten dürftig gegebene Bild ausführt, an den Helden der Schillerschen Räuber erinnert; nur verlange man von der Zeit und den Berichterstattern nicht, daß sie auch die sentimentalen Züge der Aufzeichnung für wert hielten, die wir von einem Räuber, der unser Interesse in Anspruch nehmen soll, fordern. Andeutungen sind da; und wenn wir einen weitern Blick auf andere Glieder der Bande werfen, als Andreas Schwarze und Christian Müller, so dürfte die Vermutung nicht zu gewagt erscheinen, daß Schiller, als er seinen Räuber Moor, seinen Roller, Spiegelberg und Schufterle dichtete, die einst berühmte Geschichte vom Nickel List und seinen Gesellen kannte. Nickel Lists Ruhm war so strahlend als von kurzer Dauer. In fünf Jahren ward er aus einem ehrlichen Manne ein Räuber, der berühmte Stern der deutschen Gaunerwelt, ohne den kein großes Werk vollführt werden konnte, in gewissem Sinne der Held des Volks und der Sage, und noch innerhalb dieser fünf Jahre büßte er seinen Ruhm auf dem Hochgerichte. Eine der interessantesten Persönlichkeiten ist die seines Jägers Andreas Schwarze, genannt Moritz Richter. Schlank, wohlgebildet, mit einem feurigen Auge, freiem Sinn und der elastischen Kraft der Jugend, gewann er sich die Herzen der Frauen wie der Männer. Er verstand seine Zunge wohl zu brauchen, wußte im Redefluß ebenso zu überzeugen, als er geschickt, schnell und behende in der Ausführung rascher Entschlüsse war. Gern wollte man ihm um dieser Eigenschaften willen eine hohe Abkunft andichten. Früher ein mutiger Soldat, ergab er sich dem Spiel, entlief, geriet mit einem Handwerksburschen in Rauferei. Der Handwerker ward erschlagen, er entfloh, und sein Unglück wollte, daß er in der Diebesherberge zu Stedten auf Nickel List traf. Er widerstand nicht dem gewaltigen Manne und der verlockenden Lust, in Herrlichkeit und Freuden wie er zu leben, und der bekannte Bund zwischen ihnen ward geschlossen. Sein Glück und seine Schönheit erregten die Eifersucht anderer Räuber, namentlich des neidischen Lorenz Schöne (des Kornetts), welcher ihn in einem Briefe an den Magistrat zu Leipzig denunzierte. Er ward in Weimar verhaftet gerade im Augenblick, wo er, wie er später bekannte, in sich gegangen war und ein Gelübde getan hatte, von seinem gottlosen Wandel zu lassen. Zu spät für ihn. Noch verliebte sich daselbst eine schöne Landstreicherin in ihn, eigentlich nur in den Ruf seiner Schönheit, aber er ward, wie erzählt, nach Leipzig abgeliefert, um nicht mehr loszukommen. Standhaft und keck benahm er sich auch da und leugnete trotz der Konfrontation mit seinen längst geständigen Komplizen. Vergebens redete ihm List beweglich zu, Gott die Ehre zu geben und frei wie er zu bekennen. Andreas überstand die Qualen des sogenannten mecklenburgischen Instrumentes, mit dem ihm die beiden Daumen und beiden großen Zehen zusammengequetscht wurden. Erst im Foltergewölbe erblaßte er und bekannte. Man glaubte, es sei der Anblick des Martertisches gewesen, Andreas aber sah das große Feuer, das im Kamin brannte, für ein neues Marterwerkzeug an, und nicht die Angst vor den Schrauben, sondern vor dem Gebratenwerden erpreßte ihm das Geständnis, bei dem er von da ab auch blieb. Das Gegenstück zu dem jugendlichen Andreas Schwarze war Christian Müller, ein Bösewicht von der raffiniertesten Verderbtheit und Scheußlichkeit. »Ein Mensch,« nennt ihn Hosmann, »von einem flüchtigen und ganz verwirrten Wesen, der mit aller Schmach, Schimpf und Marter ein Gespötte trieb, Gut, Leben, Ehre und Blut nicht höher als einen Strohhalm achtete und zu lächerlichen Aufzügen, Narrenteidungen und allen frevelhaften Scherzen seine Natur gewöhnt hatte. Die allerschändlichsten Werke des Fleisches hatte er nicht nur gekostet, sondern sich in solchem Kote, gleich der allerhäßlichsten Sau, ganz herumgewälzet.« Aus Stolpen im Meißner Oberlande gebürtig, hatte er in seiner Jugend als Soldat im kaiserlichen und sächsischen Heere gedient, war oft desertiert und hatte seinen Körper durch Ausschweifungen früh verwüstet. Seine Diebstähle, Einbrüche, Feueranlegungen ließen sich, selbst bei der genauern Untersuchung, nicht zählen; er selbst entsann sich derselben nicht, und wenn er darauf gebracht wurde, trug ihn seine Phantasie, »die flüchtiger war als der Westwind und unbeständiger als der Sonnenschein im April«, vom Hundertsten ins Tausendste. An die Tortur, die er in aller Herren Ländern überstanden hatte, war er so gewöhnt, daß er sowohl vor- als nachher aus derselben eine Kurzweil machte und sich wie einer gebürdete, der etwa vom Fechtboden kommt und nach der Motion nur noch größern Appetit zum Essen erhält. Nachdem er im Gewölbe zu Celle die äußersten Qualen erduldet hatte, schrie er den Wächter an, daß er ihm schnell zu essen bringe, ihn hungere sehr. Durch diese Standhaftigkeit war er aus mehreren Untersuchungen frei davongekommen. Einmal hatte er in einem Gefängnis sich selbst an der Tür an seinem Halstuch aufgehängt, war aber noch zur rechten Zeit abgeschnitten worden. Sein durchgifteter Körper verursachte, daß bei einer Torturart, dem Schnüren des Armes, die in Breslau gegen ihn angewandt wurde, die drei Schnüre durch das mürbe Fleisch bis auf die Knochen drangen, wovon er eine abgestorbene Hand davontrug. Dies hinderte ihn weder in seiner Tätigkeit, noch lähmte es seinen Mut. Ja, Christian Müller hatte aus der Tortur ein förmliches Studium gemacht. Da an den meisten Orten die Folter nach dem Stundenglase abgemessen ward und er dieses Maß noch immer überstanden hatte, so rechnete er darauf, auch in Celle durch einige Selbstüberwindung davonzukommen. »Im Anfang,« sagte er, »tut es ein bißchen weh, nachher achtet man's nicht mehr,« Er versicherte, sich zwei ganze Tage lang vom Morgen bis in den Abend quälen lassen zu wollen und dazu noch einen dichten, derben Staupbesen auszuhalten, wenn er damit das Leben retten könnte. Spöttisch redete er von der Tortur in einer gewissen großen Handelsstadt (Leipzig oder Berlin), wo man gemessene Zeiten hätte, die nicht lange währten, und man könne es leicht überstehen. Wenn man aber doch fühle, daß man es nicht aushalten werde, so brauche man nur anfangen zu bekennen. Man dürfe aber nicht mehr aussagen, als wofür man den Staupbesen bekomme. Der sei zu ertragen, und die Richter dankten am Ende Gott, daß sie den Menschen los würden und Arzneien und Kost sparten. Doch erwies sich, daß er auch künstliche Mittel anwandte, um sich gegen die Schmerzen zu stärken. Man fand in seinem Munde eine kleine Kugel von der Größe einer Pille, die er aus seinen eigenen Exkrementen gedreht haben wollte. Die Ärzte erklärten die Substanz für Opium. Wenn er bei den ersten Torquierungen in Celle von der Folter vor die Verhörtafel geführt ward, blickte er rasch auf den Tisch nach der Uhr, um zu erfahren, ob die gesetzte Zeit für die scharfe Frage bald vorüber sei. Aber man griff ihn heftig an. Doch äußerte er, nachdem er eines Tages losgebunden war, wenn ihm nur die Beine erst wieder heil wären, hätte er wohl Lust, noch ein Gängelchen der Art auf dem Eisenbrett zu wagen. Beim Scharfrichter erkundigte er sich, wieviel Gradus es hier gäbe. Die Antwort war, man kehre sich hier an keine Gradus, sondern frage so lange, bis der Verbrecher bekenne. Auch Christian Müllers Bekenntnisse, als der immer erneute und fortgesetzte Schmerz ihn endlich dazu zwang, waren nur Brocken. Etwas Zusammenhängendes von diesem verwüsteten Menschen zu erpressen, war unmöglich. Oft antwortete er auch aus Bosheit, zuweilen aus Laune, falsch und verkehrt. Die Richter glaubten sich in diesen Fällen berechtigt, ihn außer der Folter noch peitschen zu lassen. Dies geschah, bis das Blut unter den Striemen auf der Haut hervortrat. Einst nach einer solchen Exekution zeigte er den Schildwachen im Hofe beim Hinausführen seinen rotgestreiften Rücken und rühmte, man habe es mit ihm, der er ein Sachse wäre, so weit getrieben, daß er die Lüneburgische Livree (rot) angelegt habe. In halsstarrigem Leugnen wetteiferten bei der Untersuchung der Regimentsquartiermeister Peermann und Jonas Meyer. Sie schüttelten den Kopf, wenn bei der Konfrontation die schon geständigen Verbrecher ihre Schuld ihnen ins Gesicht sagten. »Sie lügen als Schelme«, sagte Jonas Meyer. »Der Kaukasus wäre eher zu Wachs und der Leoparde zu einem Lamm worden,« ruft Hosmann emphatisch aus, »ehe denn der Jude erweicht wäre,« Erst in der »unterirdischen Werkstatt der Wahrheit«, wie derselbe Autor mit sichtlichem Wohlgefallen das Torturgewölbe nennt, ward Jonas zum Geständnis gebracht. Man ließ die Anfrage christlich sein, sagt Hosmann mit dem beliebten Witz, der oft in seinem Werke unser Gefühl verletzt: man dehnte ihm nicht die Glieder aus, man riß die Fugen des Leibes nicht aus den Gelenken, man rührte ihn nicht mit glühendem Schwefel, man zwang den Rücken nicht auf spitzige Hölzer und Eisen, man ließ ihn nur die Beinstöcke recht fühlen. Die »Tröpflein der Wahrheit, die aus diesen harten Trauben gepresset wurden«, gaben zwar außer dem Geständnis zahlloser anderer Diebereien und Diebeshehlereien das vollständigste Licht über den Braunschweiger Diebstahl, oder vielmehr die langwierigen und künstlichen Vorbereitungen zu demselben; aber Jonas antwortete nicht mehr, als man ihn fragte, und auch dies nur stückweise. Über Wurzel und Stamm der großen Gaunerverbindung, über die, wenn jemand, er die beste Auskunft zu geben vermochte, erfahren wir weder aus seinen Folter- noch aus seinen freiwilligen Geständnissen etwas. Peermann ertrug das mecklenburgische Instrument auf den Daumen und Zehen. Die Daumenstöcke in der Folterkammer erpreßten ihm einige Bekenntnisse, die er nachher widerrief. Er fiel auf die Knie und schrie, der Herr Jesus möge alle Teufel, die er aus den Besessenen getrieben, in ihn fahren lassen, wo er nicht alles, was er bekannt, nur aus Angst gesagt habe. Dann half er sich durch die heftigsten Flüche. Als ihm abermals das mecklenburgische Instrument angelegt war, forderte er, zu Hosmanns Entsetzen, alle Teufel heraus, ihn davon frei zu machen. Er ward abermals ins Torturgewölbe geschleppt. Seine Bitte unterwegs an den Scharfrichter, es gelinde mit ihm zu machen, er wolle es ihm gut vergelten, hatte nur zur Folge, daß ihm die Daumenstöcke und Beinstöcke zugleich angelegt wurden. Der ungeheure Schmerz brachte ihn zum Bekennen. Auch seine Geständnisse waren nur Bruchstücke, doch vollauf genügend, ihn und andere zu verdammen. Über das Wesen der Gaunerverbindung, und wie er in dieselbe getreten sei, keine Andeutung; ebensowenig Winke über den psychologischen Prozeß, wie ein Mann von seiner Herkunft, seiner Bildung und seinem äußern Stande in die unauflösliche Gesellschaft der gemeinsten Verbrecher geraten konnte. Nur ein Zug findet sich, daß er das vornehme Wesen, welches er vor den Richtern zu bewahren wußte, auch in Gesellschaft der Bande zeigte. Als man ihm seinen Anteil an der Braunschweiger Beute auf den Tisch zählte, wollte er ihn nicht nehmen. Anna von Sien strich aber die Taler, wahrscheinlich für ihn, ein. Erst nach dem Geständnis ward er in Ketten in die dumpfen Löcher unter der Erde, gleich den andern Gefangenen, geworfen und angeschlossen. Hier fing seine Verzweiflung und Zerknirschung an, die nun ebenso das äußerste Maß erreichte, als früher sein Stolz in der wildesten Frechheit sich an den Tag gelegt hatte. Angst, Klagen, Jammergeschrei und Tränen fand sein Beichtvater, welche die Steine der Kerkermauern zu erweichen drohten. Weniger seine Verbrechen, als daß er den Namen Gottes so mißbraucht, quälte ihn, und er flehte als Gnade, daß man ihn in Ketten in die Kirche schleppen und vor das Angesicht der Gemeinde stellen möchte, damit er öffentlich Gott und ihr das Ärgernis abbitten könne. »Das Gebirge seines Jammers,« ruft Hosmann, »stieg höher als der Ararat, es erreichte die Wolken.« Unter den beteiligten Juden, als Hehler und Käufer, tritt besonders der Jude Assur Marx zu Halle auf. An ihn wandte sich List fast nach jedem gelungenen Streich in Mittelsachsen; er zahlte auf der Stelle, aber immer schlecht. Daß er zur Untersuchung gezogen und bestraft wurde, erhellt nicht. Ein anderer, Perle Einohr, tritt gelegentlich auch selbst als Täter auf. Ein Schwager desselben hatte einen Armenkasten bestohlen und Kelche herausgenommen, aber darauf das Gelübde getan, wenn er dereinst reich werde, alles wiederzuerstatten, da er seitdem kein Glück mehr hatte. Die Judenverbindung in Hamburg erscheint als die gefährlichste und in sich geschlossenste. Sie hatte ihre Augen überall wach, und ihre Arme reichten weit. Sie verschrieb Nickel List aus Mitteldeutschland zum großen Domeinbruch. Ihre Kommanditen waren in Lübeck, Wunstorf (durch Peermann und Jonas Meyer), Blumenau (wo der Gastwirt Otto Müller nur als dienender Gehilfe auftritt). In Leipzig war der große Mittelpunkt der Geschäftsverbindung zwischen dem Norden und Süden. Hier wurden Unternehmungen besprochen, Erkundigungen eingezogen, taugliche Subjekte aufgenommen, aber auch in der reichen Stadt und auf ihrer Messe große Geschäfte gemacht. Hier waren vier der gefährlichen Gauner, Andreas Luci, der Drachenstüber, und die drei Juden Salomon David (der Rotkopf), Schmul Löbl (der Polacke) und Alexander Saladin (der kleine David) eingefangen worden; aber da die Leipziger Justiz nichts mit ihnen anzufangen wußte, wurden sie bei Gelegenheit des großen Transportes, der Nickel List nach Niedersachsen schaffte, mitgegeben nach Helmstedt. Als aber auch hier die Gerichte nicht imstande waren, ihnen das Geständnis todeswürdiger Verbrechen zu erpressen, lieferte man sie zur großen Untersuchung nach Celle ab, wo Konfrontation und Folter sie bald als Hauptteilnehmer der großen Diebstähle herausstellten. Das bewegteste Leben hatte der Rotkopf (Salomon David) geführt. Vorgespiegelte oder wirkliche scheinbare Bekehrungen zum Christentum, auch Rückfälle kommen vielfach vor. Der Rotkopf war an einem Arte, weil er mit einem Christenmädchen durch die Welt zog und vielleicht kein anderes Verbrechen vorlag, zur Untersuchung gezogen worden. Die Obrigkeit begnügte sich indes, ihm einhundertundvierzig Dukaten als Strafe dafür abzunehmen, und »ließ dann das Volk laufen«. Der Verbindung dieser jüdischen Diebsgenossen unter sich kam man ebensowenig auf den Grund als den geheimen Fäden der ganzen großen Gaunerverbindung. Hosmann aber schlägt die Hände über den Kopf zusammen, daß die diebischen Juden sich nur zu oft auf ihre Freunde, die großen Hofjuden, an der Fürsten Höfen verließen »und durch dero Negoziierung, wenn auch gleich ihr Handel völlig sollte auskommen, dennoch zum wenigsten die Befreiung von der ordentlichen Lebensstrafe zu gewinnen vermeinten«. Bei den Versuchen zur Bekehrung fand der Geistliche niemanden besser vorbereitet als Nickel List. Schon als er aus Hamburg auf neue Einbrüche abreiste, hatte er sich eine wittenbergische Bibel gekauft. Geistliche Trostbücher waren im Gefängnis seine Herzensstärkung. Er war während seiner ganzen Gefangenschaft voll Zerknirschung, und besonders drückte ihn die Blutschuld aus seinem frühern Leben. In der Wissenschaft der nötigen Dinge, sagt sein Beichtvater, hatte er des Unterrichts wenig nötig. Auch Andreas Schwarze und selbst der ruchlose Christian Müller zeigten sich dem äußern Anscheine nach unterwürfig. Dagegen klirrte der rohe Gardereiter Pante voll Wut mit seinen Ketten, als der Geistliche eintrat. Er fragte, wer ihn geheißen zu kommen; er hätte ohnedem Qual genug. Hingehen solle er zu den großen Dieben, die von unrechtem Gute bankettierten und Paläste bauten. Wenn er die bekehrt habe, möge er zu ihm kommen, er wäre nur ein kleiner Dieb. Er berief sich zum öftern auf den vornehmen Komplizen: Wenn ein Regimentsquartiermeister sich dranhänge, was habe er sich zu bedenken! Erst spater ging Pante in sich, ließ den Geistlichen wieder rufen und zeigte über sein sündliches Leben Reue. Er gab ihm zum Dank die Regel, die Magister Hosmann sehr willig aufschreibt: Wenn er an einem Orte Juden wohnen fände, so solle er dreist denken, an diesem Orte regiere die Pestilenz. Mit besonderm Eifer machte sich der Geistliche deshalb daran, die jüdischen Mitglieder zu bekehren. Er handelte hierin zugleich im Auftrag der Obrigkeit, welche diesen Missetätern, denen sie die härteste Strafe auf Erden zuerkannte, dafür in dem Jenseits die Tore der Gnade eröffnen wollte. Seine Arbeit war nur bei den wenigsten lohnend. Einige waren bereits mehrmals auf dem Wege gewesen, Christen zu werden; sie folgten jeder Stimmung, die ihnen Vorteil, Linderung oder Aufschub versprach. Ihre Zerknirschung war nicht die eines Peermann, ihre Bekehrung nicht die eines List. Einen andern Juden, der wirklich bußfertig schien, hatte schon ein katholischer Geistlicher bearbeitet. Aber unüberwindlich, ja unangreifbar war der, auf dessen Bekehrung es dem Geistlichen vor allem ankam, Jonas Meyer. Nicht das allein; in seinem unerschütterlichen Judentum wandte Jonas selbst die Angriffswaffen gegen den Angreifer, und Hosmann mußte immer fürchten, daß er bei dem andern Gefangenen durch seine Überredungskünste und den fürchterlichen Hohn, der ihm eigen war, die Fruchte seiner Arbeit wieder vernichte. Dem war indessen nicht so. Seine Bemühungen waren gesegnet. Nachdem er die einzelnen vorbereitet unter Beistand noch anderer Geistlichen, teilte er sie in zwei Haufen, die abwechselnd seine religiösen Tröstungen anhörten, Ausbruch und Flucht waren ausgeschlossen; dagegen fürchtete man, daß einige der Gefangenen Mittel finden könnten, der Hinrichtung durch Selbstmord zu entgehen. Die Furcht war nicht ohne Grund. Aber Hosmanns Beredsamkeit, mit der er das Verbrechen des Selbstmords ihnen vormalte, überwältigte die Gemüter. Freunde von außen hatten mehreren Verbrechern Gift verschafft; sie warfen es nach Hosmanns Predigt in den Abtritt. Ein anderer wünschte unter vier Augen mit ihm zu sprechen. Zu des Geistlichen Entsetzen knöpfte er den Rock auf und zog einen Stahl hervor. »Hier ist«, sprach er, »das Werkzeug, das ich, ungeachtet aller sorgfältigen Durchsuchung meiner Kleider, im Hute verwahrt habe. Der böse Feind hetzte mich mehrmals an, mir damit das Leben zu nehmen. Gott sei gedankt, daß ich widerstanden und es nicht getan habe.« Er bat den Geistlichen, das Instrument an sich zu nehmen, es aber bis nach seinem Tode nicht zu zeigen und auch dann aus gewissen Gründen seinen Namen niemand zu nennen. Wie wichtig es nach der Verbrechermoral erschien, durch Selbstmord der Hinrichtung zuvorzukommen, beweist ein Umstand. Ein Freund und Mitverbrecher Schwankes versuchte auf eigene Gefahr nachts sich an die innern Kerkermauern zu schleichen, nicht um den Gefangenen zu erretten, sondern nur um einen langen Degen durch die Mauer zu pressen, in dessen Spitze Schwanke seine Brust treiben könne. Schwanke widerstand der Versuchung. Die ganze Untersuchung war noch nicht beendet, als die Regierung sich entschloß – wie es noch heut in der französischen Kriminaljustiz üblich ist – an einigen der Delinquenten, »die man bei der Inquisition nicht mehr nötig hatte,« vorläufig das Todesurteil zu vollstrecken, um ihnen »das Leben zu ihrer Qual und Angst nicht länger vergeblich aufzuhalten.« Es wurden auserwählt Christian Schwanke (der zuerst verhaftete Komplize; im Verhältnis zu den andern noch ein Neuling, durch den man den letztern auf die Spur kam), Andreas Schwarze (dessen Lebenslauf und Straffälligkeit klar vorlag), der Regimentsquartiermeister Peermann, der Gardereiter Christoph Pante und Christoph Kramer (ebenfalls Gardereiter, der, mehr ein Verführter und von sanfterer Gemütsart als Pante, dennoch sein Leben vielfach verwirkt hatte) und Jonas Meyer. Auch der Wirt von Blumenau, Otto Müller, beim Braunschweiger Diebstahl impliziert, war zum Tode verurteilt, wurde aber zu lebenslänglicher Strafarbeit begnadigt. Alle diese, mit Ausnahme Jonas Meyers, erkannten die Gerechtigkeit ihrer Strafe an und empfingen unter allen Zeichen der Bußfertigkeit und Zerknirschung auf den Knien das Abendmahl. Am Vorabende ihres Todes wurde den Verheirateten unter ihnen gestattet, mit ihren Frauen die letzte Mahlzeit einzunehmen. Die weitläufige und verwickelte Untersuchung hatte, zumal wenn wir die Schwierigkeit in Anschlag bringen, welche die damaligen getrennten Staatsverhältnisse in den Weg legten, verhältnismäßig nur kurze Zeit gedauert. Schon am 21. März 1699 wurden die sechs Verbrecher zur Abbüßung ihrer Todesstrafe vor das Tor geführt. Es war ein heller und heiterer Frühjahrstag, und der Zug zur Exekution und diese selbst ging in großer Ordnung und im Angesicht zahlloser Zuschauer vonstatten. Zuvörderst ward vor der Ausführung die Anna Dorothea Jordans, nachdem sie vor dem peinlichen Halsgericht nochmals eingestanden hatte, daß sie es gewesen sei, welche dem Jonas Meyer Nachricht von dem Schatze in der Kirche zu Braunschweig gegeben, zum Diebstahl angeraten und dafür etliche Taler erhalten hatte, zum Staupenschlage verurteilt und dieses Straferkenntnis sofort an ihr vollzogen. Dann ward sie des Landes verwiesen. Schwanke ging neben dem Magister Hosmann mit einer Freudigkeit, welche diesen in Erstaunen setzte. Er stimmte fromme Gesänge an und ermahnte selbst seinen geistlichen Freund, als er ihn traurig sah, zur Heiterkeit. Kein Schatten von Todesfurcht war an ihm wahrzunehmen. Ganz anders benahm sich Andreas Schwarze. Zwar zeigte auch er keine Todesfurcht, geriet aber bei Ablesung seines Urteils einiger geringfügigen Äußerungen wegen in die äußerste Wut, widersprach und protestierte. Es gab einen ärgerlichen Auftritt, als man ihn bedeuten mußte, daß es bei der Masse seiner eingestandenen Verbrechen nicht darauf ankäme, ob er bei diesem und jenem Diebstahle selbst mit Hand angelegt und mehr oder weniger als die andern Täter erhalten habe. Auch auf dem Karren noch, wo er neben Schwanke saß, brummte und fluchte er und konnte sich nicht zufrieden geben, daß seine Glieder durch eiserne Keulen sollten zerschmettert werden: solches gehöre für Hunde, und er sei doch ein Christ! Die Vorstellung, daß dieses hannöversche Werkzeug ihm viel eher abhelfen werde als das sächsische Rad, konnte oder wollte er nicht begreifen. Pante, Kaiser und Peermann verhielten sich ruhig; Jonas Meyer dagegen erhub auf seinem Wagen ein so furchtbares Geschrei, daß er den neben ihm sitzenden Peermann in seinen Todesbetrachtungen störte und auf einen andern Wagen gebracht werden mußte, wo er gegen den zu ihm gesetzten Geistlichen die lästerlichsten Dinge wider Christus und sein Evangelium ausschüttete. Noch weniger konnte sich Andreas Schwarze zur Ruhe geben. »Sein Gemüt brannte von Eifer und Rache ganz lichterlohe, und spie, in aller Zuschauer Gegenwart, wie der Vesuvius jezuweilen, ganz ungeheure entsetzliche Klumpen.« Doch auch er starb bußfertig wie die andern. Unter dem Schafott angekommen, verwandelte sich Andreas' Toben in vollkommene Ruhe. Oben bat er den Geistlichen, das Gebet des Herrn mit ihm zu sprechen, und der noch kaum wie ein wildes Tier an seinen Stäben gerüttelt hatte, hielt plötzlich wider aller Erwarten aus eigenem Triebe an die Zuschauer eine Rede, sich an ihm zu spiegeln, der Sünde zu widerstehen, Gott vor Augen zu haben und für sein seliges Ende zu beten. Die Kraft und der Ausdruck seiner Worte, von dem jugendlich schönen Verbrecher gesprochen, erschütterten die Tausende, welche es hörten. Ohne nur ein Zeichen der Furcht ließ er sich auf sein letztes furchtbares Lager binden, und obgleich er mit eisernen Keulen von unten (statt des Rades) zerschmettert ward, stieß er von jetzt an keine Schmerzenslaute aus, sondern duldete mit vollkommener Ruhe. Schwanke ward nach ihm ebenfalls mit eisernen Keulen, aber von oben, zerschmettert. Peermann, zum Strange verurteilt, stieg die Leiter mit vollkommener Ruhe hinauf. Seine letzten Worte am Strick waren: »Herr Jesu, nimm meinen Geist auf!« Pante war zum Strange verurteilt, aus besonderer Gnade und in Erwägung seiner frühern wackern Kriegsdienste indessen war die Strafe in Enthauptung verwandelt. Der erste Hieb des Scharfrichters war zwar tödlich, traf aber nur das Gehirn. Ein zweiter mußte den Kopf vom Leichnam trennen. Beim Gardereiter Kramer war Urteil und Milderung dieselbe. Er wollte sich als Soldat nicht die Augen verbinden lassen, fügte sich aber doch der Ordnung, und während er betend kniete, trennte ein Schlag Haupt und Körper. Anders starb Jonas Meyer. Sein Tod und die Vorfälle dabei waren ein Ereignis, das durch alle christlichen Länder mit Entsetzen wiedererzählt wurde und – wenn nicht das achtzehnte Jahrhundert an der Schwelle gestanden hätte – leicht zu einer neuen Judenverfolgung Anlaß gegeben hätte. Jonas hatte, wie gesagt, allen Bekehrungsversuchen bis auf den letzten Augenblick widerstanden. Seine Abschiedsbriefe an Freunde und Verwandte, die uns aufbehalten sind, atmen den grimmigen Trotz einer stolzen Seele, die sich in ihrem Rechte gekränkt glaubt. Todeswürdiger Verbrechen nach den damaligen Gesetzen war er geständig; aber doch scheint es, als fühlte er sich im Rechte der christlichen Obrigkeit gegenüber. Von ihr wollte er keine Ermahnung, keine Strafe hinnehmen; er fügte sich nur der Gewalt, Grimm und Wut im Herzen. Diese wurden durch die immer wiederholten Bekehrungsversuche nur vermehrt, weshalb man ihm auch abschlug, einen Rabbiner behufs seiner Vorbereitung zum Tode zu ihm zu lassen. »Ein wilder Eber«, ruft Hosmann aus, »kann eines verirrten Schäfleins Wegweiser nicht sein, und in einem von Unkraut häßlich zugerichteten Garten wird Sau und Bock wenig Gutes stiften. Ungereimt ist's, einen wollen zum Freunde Christi bekehren, und des Herrn Christi abgesagten Feind und Lästerer ihm zum Lehrer geben.« Es brauchte nicht der einhundertundfünfzig dazwischen liegenden Jahre, um diese »ungereimte« Ansicht zum Gesetz zu erheben, unter das jede vernünftige und jede religiöse Obrigkeit sich fügt. Noch unter dem Galgen machte Hosmann einen Versuch, Jonas zu bekehren. Er wies ihn entschieden ab. Der Geistliche wandte ihm den Rücken. Aber die Obrigkeiten nötigten ihn, noch ein letztes Mal an der Leiter seine Beredtsamkeit anzustrengen, als hinge das Wohl des Landes davon ab, daß Jonas Meyer als Christ am Strick endigte. Mit innerm Widerstreben ging er in Gemeinschaft anderer Geistlichen an das erfolglose Werk. Wir geben hier seine eigenen Worte aus dem berühmten Werke »Das schwer zu bekehrende Judenherz« wieder: »Ich redete ihn mit ganz gelinden Worten nochmals an, um ihn nicht zu reizen, und sagte: »Jonas, Ihr seid nun in dem letzten Augenblick, daran Himmel und Hölle hanget. Wir bitten Euch nochmals, um Eurer Seligkeit willen, glaubet doch an den Messias, der Euren Vätern verheißen ist«. Wogegen er aber antwortete, er wüßte es wohl, was ich meinte, er hätte aber mit demselben nichts zu tun. Er glaubete an Gott. Worauf ihm geantwortet wurde, er müßte glauben an Gott, wie er sich in seinem Worte geoffenbaret hätte. Wer das nicht täte, der hätte keinen Gott. Indem wurde alles zu seinem Hinaufzuge bereitet. Wie er nun aber hinaufgewunden ward, und nunmehr meinte, er wäre aller Gefahr und absonderlichen Bestrafung, in der ihn seine lästernde Zunge stürzen könnte, entnommen, fing er dasjenige an wirklich zu vollenden, was er auf dem Wege etliche Male wollen anheben, aber bei dem ersten Worte verbissen – aus Furcht einer empfindlichen Strafe. Nun also rief er überlaut: »Ich lebe ein Jude, und ich sterbe ein Jude.« Und da er so mit der erschrecklichen Lästerung unserm Heiland geflucht, und sich dem Querbalken des Gerichtes näherte, vollendete er seine Lästerung mit diesem greulichen Fluche: »Verflucht seien alle die, in deren Herzen eine Ader ist, die an Jesum gläubet!« Darauf rief er dem Nachrichter zu, er möge eilen, wohl berechnend, daß die Lästerung, wenn er noch lebte, noch Schmerzliches ihm zuziehen müsse.« So starb Jonas Meyer zum unaussprechlichen Entsetzen aller Zuschauer, welche sich eben an dem bußfertigen Tode der andern Verbrecher erbaut hatten. Die Kunde davon verbreitete sich im nächsten Augenblick bis in die Stadt. Die Richter erblaßten über eine maßlose Frechheit, welche ihnen durch den Tod am Galgen noch lange nicht genügend gestraft schien. Er mußte noch nachträglich gerichtet werden. So ward Jonas Meyers Körper folgenden Tags vom Galgen abgenommen, in die Stadt vors peinliche Halsgericht geschleift und aufs neue ein Urteil gegen den toten Leib gefällt und demselben vorgelesen, des Inhalts, »daß ihm, dem Körper des gestorbenen Jonas Meyer, wegen der gotteslästerlichen und schändlichen Reden gegen unsern Heiland, so er gestern zum größten Ärgernis der Umstehenden und aller Christen gehalten, die Zunge, mit welcher er sie gesprochen, aus dem Halse gerissen und öffentlich verbrannt, der Körper darauf aber wieder nach der Gerichtsstätte geschleift und dann, und zwar nebst einem Hunde, bei den Füßen von neuem aufgehenkt werden solle!« Das merkwürdige Urteil ward sofort nach dem Ausspruch unter Zuströmen einer Ungeheuern Menge Volks vollzogen, und Hosmann ruft in frommem Eifer und Entzücken über die exakte Gerechtigkeit: Erhalte uns bei deinem Wort Und steure doch der Juden Mord, Die Jesum Christum, deinen Sohn, Stürzen wollen von seinem Thron. Es erhob sich damals, 1699, keine Stimme, welche das Urteil als gegen Sitte und Gefühl angefochten hätte. Gegen die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Folter waren auch in Deutschland schon gewichtige Stimmen erschollen. Als bei der folgenden Exekution Samuel David, der Rotköpf, von Hosmann zum Galgen begleitet wurde, wiederholten sich die Bekehrungsversuche, aber es scheint, daß auf beiden Seiten das erschreckende Beispiel mildernd eingewirkt hatte. Ruhig und freundlich hörte der Jude den Geistlichen an und bat ihn, fortzusingen und zu lesen. Als ihn Hosmann aber an der Walstatt fragte, ob er an den Messias nicht glauben könnte, antwortete Samuel ruhig, er könnte nicht, Gott gebe ihm den Glauben nicht. »Weil ich nun,« sagt Hosmann mit mehr Humanität, »den Glauben auch nicht geben konnte und mit vielem Prahlen noch weniger beibringen, der höchste Gott nach seinem unerforschlichen Rat mein Gebet auch nicht erhörete, als übergab ich ihn dem Gericht Gottes und ließ ihn stehen.« Mit einiger Wehmut erzählt er, wie der andere Jude, Alexander Saladin, den sein katholischer Beichtvater zum katholischen Christen bekehrt hatte, auf Befragen ein herrlich Bekenntnis seiner Reue und seines Glaubens an den Herrn Jesum abgelegt habe und darauf mit großem Trost vieler tausend Zuschauer selig gestorben sei, welche immer vermeint hätten, er werde doch noch vor seinem Ende abfallen. Mit der Hinrichtung der sechs Verbrecher war die Arbeit der Richter nicht abgetan, ja nicht einmal erleichtert. Die fortgesetzte Untersuchung und die Einfangung neuer Verbrecher, deren Namen schon in den Akten existierten, führte auf ein nur noch verworreneres Chaos von Diebstählen und Einbrüchen, die ein immer furchtbareres Bild von der damaligen Unsicherheit und dem weitverstrickten Diebesgewebe entwarfen. Um nur Luft zu bekommen, wie der Referent sich selbst ausdrückt, entlastete man sich vorläufig der verhafteten Weibspersonen und schickte ohne Urteil des Peermann, Schwanke und Otto Müllers Frau ins Spinnhaus nach Hamburg. Dafür wurde der oftgenannte kühne Dieb Michael Kaiser, ein Brauer und Pfefferküchler aus Wunstorf, und der Hamburger Jude Moses Orsennink, genannt Hoscheneck, eingebracht. Jener, ein rüder Gesell und wüster Umtreiber, hatte sich nach den großen Expeditionen in Niedersachsen in Süddeutschland am Neckar und Main versucht. Es waren aber nicht mehr die goldenen großen Zeiten unter Nickel Lists Anführung. Die Sehnsucht zog ihn wieder nach Sachsen, er brach aus Türmen und Kerkern und erschien in seinem Geburtsorte, wo er bald erkannt und in einem Mehlkasten ergriffen wurde. Er bekannte auch ohne Folterzwang mehr, als wir niederschreiben können und mögen, und schob alle Schuld und seine Verführung auf die Juden. Dem Spiel ergeben, gewann Kaiser einst in der Schenke eine bedeutende Summe. Er griff eine Handvoll schwerer Taler und warf sie mit den Worten zum Fenster hinaus: »Da, Teufel, hast du auch was davon.« Als eine befreundete Diebeshehlerin ihm vorwarf, wie von seiner Bande eine ihr vertraute Person bestohlen worden sei, und sie in ihn drang, daß sie das Ihre wiedererhalte, versprach er es anfänglich, schüttelte aber zuletzt den Kopf: »Man muß keine neue Mode aufbringen. Was einmal gestohlen ist, das ist gestohlen.« Der Jude Hoscheneck wurde in Hamburg nach langem vergeblichen Suchen ergriffen und nach Celle abgeliefert. Eine eigentümliche Beobachtung, die man schon bei andern gemacht hatte, bestätigte sich auch bei ihm. Für gewisse hartnäckige Verbrecher war der Anblick der Folter selbst nicht so schreckhaft als die Konfrontation mit andern Verbrechern, welche sie schon überstanden hatten. Bösewichter, die auswärts alle Grade der Tortur erduldet hatten, bekannten in Celle, wenn ihnen die dort Torquierten vorgeführt wurden. So auch Hoscheneck. Er war bei zahllosen großen und kleinen Diebstählen, uns schon bekannten und neu zur Sprache gekommenen, tätig gewesen, – unter andern hatte er einem litauischen Edelmanne, Gielgud auf Schaddowe, gegen dreißigtausend Taler gestohlen, dafür ein Jahr in Berlin gesessen, später aber nach seinem Vorgeben sich mit dem Edelmanne geeinigt und ihm den Wert des Gestohlenen, nachdem er auch auf seinem Edelhofe eine Zeitlang in Privathaft gesessen, wieder zurückerstattet! Er war mit ein Hauptanstifter des Hamburger Domeinbruchs, beteiligt bei einem noch größern Diebstahl in Lübeck, bekannt mit allen Hauptpersonen der Diebesverbindung; aber über deren Kern und innern Zusammenhang gab er so wenig Auskunft als die andern. Ein früherer Versuch zu entfliehen war ihm mißlungen. Er hatte die Wächter durch mit dem Saft der Datura versetzten Branntwein zu betäuben versucht. Schon taumelten sie, der eine lag am Boden, der andere behielt aber noch so viel Besinnungskraft, die Tür zuzuschlagen und andere Wachen heranzuwinken. Verschiedene Mitglieder der Gaunerinnung, besonders einige jüdische, waren im Besitz dieses hochgeschätzten Arkanums. Es kommt aber weniger vor, daß sie desselben sich bei Diebstählen gegen Dritte bedient hätten, um sie in starren Schlaf zu wiegen. Mehrere Beispiele erzählt man uns dagegen, daß die Diebesgesellen es bei ihren Gelagen untereinander brauchten, um einer oder mehrere den andern ihre Beute abzunehmen. Noch stieg den Richtern durch Briefe der Ratsmänner von Breslau über dort eingefangene Verbrecher eine neue Hoffnung auf. Auch in Schlesien trieb ein Gauner- und Raubgesindel durch das flache Land und in den großen Städten sein Unwesen. In Breslau aber saßen drei Gesellen im Stock, deren Namen und Personenbeschreibung ganz stimmten zu drei andern, welche in dem großen Celleschen Untersuchungsprozeß eine bedeutende Rolle spielten. Es waren der große Leopold, Nickel Lists Spießgesell, bei den meisten seiner großen Unternehmungen mit tätig, der nicht minder berühmte Kessel-Peter und der dicke Martin Richter, welcher bei dem Nachtstücke in Nisma den Anführer gespielt hatte. Die fürstlichen Gerichte in Celle hatten nicht sobald Kunde davon erhalten, als Briefe nach Breslau gingen mit den dringendsten Bitten an die Ratsmänner, ihnen wenigstens den gefährlichen großen Leopold auszuliefern, da man durch seine Anwesenheit in Celle und seine Konfrontation mit den andern Verbrechern der ganz Deutschland drohenden Verbindung leichter auf die Spur kommen dürfte. Die Bitte kam zu spät. Die Breslauer hatten sich die Exekution eines so berühmten Diebes nicht entgehen lassen wollen. Angeblich, weil er so krank war, daß sie fürchteten, er werde ihnen jeden Augenblick unter den Händen sterben, hatte der Rat ihn schnell zum Tode verurteilt und, da er nicht mehr gehen konnte, ihn zur Richtstatt tragen lassen. Er war in Ketten an den Galgen gehängt worden. Nicht ohne ein sehr bitteres Gefühl über die eigennützige Handlungsweise der Breslauer vernahm man in Celle diese Nachricht und verhehlte in einem Schreiben an die Ratsmänner seine Empfindlichkeit darüber nicht, daß sie mit dem Tode eines Bösewichts so über die Maßen geeilt hätten, zu dessen Habhaftwerdung auch andere Fürsten und Regierungen viel Mühe und Kosten verwandt hätten, und daß ein Verbrecher durch ihre Hast eine so überaus gelinde Strafe empfangen, für den doch seiner verübten Bosheit halber Strafen,die sein Verbrechen büßten, kaum auszusinnen wären. Ob die Breslauer ihr Unrecht eingesehen, ob sie wenigstens den dicken Martin und den Kessel-Peter (der auch kränkeln sollte) ausgeliefert haben, geht nicht mehr aus der Hosmannschen Schrift hervor. Ebensowenig gelang es, zwei der allergefährlichsten Verbrechergenossen, den Kornett Lorenz Schöne und die lustige Anna von Sien, zu ergreifen, und auch die wiederholten Auflagen der Hosmannschen Schrift (wir haben die sechste vom Jahre 1733 vor uns) geben keine Kunde davon, ob und wie diese beiden wieder zum Vorschein gekommen sind. Endlich schritt man zur Exekution der noch übrigen Verhafteten. Vor dem fürstlichen Hofrat von Hedemann, welcher der Kommission vorstand, mußten die Verbrecher einzeln noch am Tage vorher ihre Verbrechen bekennen, damit jeder ärgerliche Widerspruch vor dem öffentlich gehaltenen hochnotpeinlichen Halsgericht vermieden würde. Nickel List bekannte allein neunundzwanzig große Diebstähle außer den nicht namhaft zu machenden kleinen. In Erinnerung des schrecklichen Ereignisses bei Jonas Meyers Hinrichtung wurden aber die Juden noch besonders ermahnt, sich ruhig bei der Exekution zu benehmen. Es ward ihnen vorgestellt, wie ihnen eine besondere Gnade dadurch widerfahre, daß die Obrigkeit ihnen durch christliche Prediger die Mittel zur Seligkeit anbieten lasse und für ihre Seelen sorge. Sie sollten also dies auch als eine große Gnade erkennen und das Mittel nicht von sich stoßen. Wenn sie aber doch in der Finsternis beharren wollten, sollten sie sich hüten, den christlichen Namen und Glauben zu lästern, und ein Exempel an Jonas Meyer nehmen. Verfiele einer aber doch in dies Verbrechen, so würde an ihm das im Leben ausgeführt werden, was an jenem im Tode exekutiert worden sei, nämlich würde ihm die Zunge lebendig aus dem Halse geschnitten und verbrannt, er selbst aber bei den Füßen und in Gesellschaft eines Hundes gehenkt werden. Der Scharfrichter erhielt zugleich Anweisung, Zange, Schere, Feuer und einen Hund in Bereitschaft zu halten, um im Fall des Eintritts sofort die Drohung wahrzumachen. Die Juden bekehrten sich zwar nicht, als sie aber die Vorbereitungen sahen, benahmen sie sich still und behutsam. Aber auch von den Christen konnte man Ungebührlichkeiten besorgen, wenn man an die heftigen Proteste Andreas Schwarzes dachte und wußte, wie der ruchlose Christian Müller noch im Kerker bis auf den letzten Augenblick eine freche, lose Zunge geführt hatte. Deshalb ward ihnen angedeutet, daß, wenn sie auf die Obrigkeit lästerten, sie noch vor der Hinrichtung mit glühenden Zangen gerissen werden sollten. Die Zangen und ein Kohlenbecken standen zu diesem Behuf auf dem Richtplatz. Auch auf die Christen wirkte die Drohung. Am 23. Mai 1699, am Dienstag vor Pfingsten, wurden hingerichtet Nickel List, Christian Müller, Michael Kaiser, Andreas Luci, Moses Hoscheneck und Samuel Löbl. Die Exekution lief ohne die befürchteten Anstöße und in der früher beschriebenen Art ab. Obgleich gegen List schon zu Hof auf Schleifung zur Richtstätte und Lebendigverbranntwerden erkannt worden war, wurde er in Celle in Erwägung seines »treuen und offenherzigen« Bekenntnisses ohne Tortur und aus fürstlicher hoher Klemenz nur zur Zerschmetterung der Glieder, und zwar anstatt des Rades mit eisernen Keulen von unten auf, verurteilt. Sein Kopf sollte auf den Pfahl gesteckt, sein Körper verbrannt werden. Christian Müller ward gleichfalls zur Zerschmetterung der Glieder mit eisernen Keulen von unten auf verurteilt, der Körper darauf zur Flechtung aufs Rad. Den andern vier war der Strang, ohne weitere Schärfung, zuerkannt. Nickel List legte auf dem Schafott zur Rührung aller Zuschauer seine Beichte ab. Nachdem ihm schon beide Beine und Arme zerschmettert waren, rief er noch den Namen Jesu an. Nachdem ihn die letzten Brustschläge getötet hatten, ward der zerschmetterte Leichnam umgedreht und mit dem Beil das Haupt vom Rumpfe getrennt und beide auf die Erde geworfen. Christian Müller gebärdete sich bei der Exekution in der freien, desperaten Art, die man an ihm gewohnt war; doch betete und sang er fleißig und starb unter Anrufung des Erlösers. Kaisers und Lucias Erwürgung geschah etwas langsam und schwer, da ihnen der Strick zu nahe unter das Kinn trat. Auch sie flehten noch unter dem Querbalken Gott um ein seliges Ende an. Hoscheneck und Samuel Löbl starben, mit Entschiedenheit den Trost des Evangeliums von sich weisend. Die Verbrennung des Listschen Körpers schloß die Exekution. Sein Kopf ward auf einen Pfahl gesteckt, der das Hochgericht und den Galgen überragte. Aus anderweitigen Gründen wurde die Hinrichtung der beiden Juden, des Alexander Saladin (des kleinen David) und des Salamon David (des Rotkopfs) bis zum Juli 1700 verschoben. Sie starben am Strange, jener als guter katholischer Christ, dieser als frommer Jude. Nicht volle zwei Jahre hatte ein Kriminalprozeß gedauert, welcher bei seiner Verwicklung, der großen Anzahl Komplizen und den Schwierigkeiten, welche ihre Vernehmung und Herbeischaffung bei den damaligen Territorialverhältnissen in unserm vielfach getrennten Vaterlande veranlaßten, eine übermäßige Anstrengung der Untersuchungsrichter erforderte. Diese große Aufgabe löste damals das Gericht zu Celle in der kurzen Frist von kaum zwei Jahren. Die Tortur ist mit den eisernen Keulen seitdem verschwunden; ob aber neuere Prozesse mit einer zehnjährigen Untersuchungshaft nicht eine neue und nach den Verhältnissen peinlichere Tortur sind, lassen wir dahingestellt. Die unerfreuliche Aufgabe, ein Bild des bürgerlichen und gesellschaftlichen Zustandes von Deutschland nach dem Dreißigjährigen Kriege zu entwerfen, ist, soviel uns bekannt ist, noch nicht vollkommen gelöst. Es wäre vermessen, zu sagen, daß die unseligen Zustände unseres Landes in dieser großen Räubergeschichte sich abspiegeln; aber Züge zu diesem traurigen Bilde sind darin enthalten, welche der Geschichtsmaler, der sich jene Aufgabe stellt, nicht von sich weisen darf. Solche sittliche Verwilderung konnte nach der Auflösung der sittlichen Kräfte im ältern deutschen Gemeinwesen Platz greifen. Diese Gaunerbanden waren die Nachwehen des räuberischen Bandenwesens, das durch dreißig Jahre Deutschland verwüstet hatte. Erinnert doch selbst, wohl nur zufällig, der angenommene Name des Haupthelden, Herr von der Mosel, an die furchtbare Moselschar, die in jenem Kriege kannibalisch wütete. Die ältere deutsche Sicherheits- und Rechtspflege, bürgerlich verwaltet, reichte nicht aus, das Unwesen zu vertilgen und zu verfolgen, da das Gaunerdeutschland, so hat es den Anschein, inniger und schneller verbunden war zu gemeinsamen Zwecken als das Deutsche Reich, wo es gemeinsame Vorteile und gemeinsame Gefahr galt. Ein Übel rief ein anderes hervor. Statt der alten Sicherheitspflege, die nichts Verletzendes mit sich führte, weil jeder Bürger dazu mit berufen war, mußte die große Staatspolizei eintreten, welche nur auf dem Wege diplomatischer Einigung und anderer Mittel, die unbedenklich ein neues Böses sind, den weitverzweigten Gaunerverbindungen nachspüren konnte. Die alten Räuberbanden, von denen unsere Phantasie mehr träumt, als uns die Wirklichkeit dafür Aktenstücke liefert, sind es nicht mehr. Keine Höhlen und vergitterten Keller und Gänge in verfallenen Schlössern, keine Kettenhunde und Wirtshäuser an der Landstraße mit Falltüren und modernden Leichengruben, auch keine Wegelagerer mit geschworenen Hauptleuten, die über Tod und Leben Recht haben. Es ist eine weit feinere, aber auch gefährlichere Verbindung, die in erster Instanz durch List und stille Gewalt und erst in zweiter durch offene Gewalt und Angriff verfährt – die Mehrzahl der renommierten Räuber ist beritten und wohl bewaffnet; dies erinnert an die englischen Highwaymen. Aber Überfälle auf der Heerstraße sind gefährlich, sie machen Aufsehen und bringen nicht mehr den Gewinn der Wegelagerungen des Mittelalters. Große Unternehmungen werden unter den Verbündeten im voraus verabredet. Angeber treten auf, d. h. Personen, die von einem Schatze Nachricht haben. Man tritt zusammen und prüft ihre Aussage. Man glaubt ihnen nicht aufs Wort, man vernimmt Zeugen und sendet Kundschafter aus, die sich als Reisende, Krämer, Fuhrleute ins Haus schleichen, um die Gelegenheit abzusehen. Man läßt sich keine Mühe verdrießen, daß man eines Schlüssels, wenn auch nur auf einen Augenblick, habhaft wird, um das geräuschvollere und gefahrbringende Erbrechen zu vermeiden. Er wird in Wachs abgedrückt, und danach werden in entfernten Schmieden Schlüssel bestellt, welche die Kunstfertigen unter der Bande feilen. So vergehen Wochen und Monate bis zur Ausführung. Die Bande versammelt sich dann auf verschiedenen Wegen in der Nähe des Schauplatzes, bis die günstige Nacht gekommen ist. Wachen werden ausgestellt, die Pferde stehen gesattelt, die Wagen, wenn man auf große Beute rechnet, angespannt im nächsten Busche. Die Räuber drinnen sind rasch an der Arbeit, lassen sich aber nicht so leicht durch ein Geräusch oder die Gefahr einer Entdeckung abschrecken. Für den schlimmsten Fall sind sie zur Gegenwehr gerüstet. Ist der Arbeit zu viel, so verschließen sie die Türen bei Tagesanbruch und kehren dreist in der nächsten Nacht wieder zurück. Sie führen Feuerzeug, kleine Wachsstöcke und Blendlaternen bei sich, die sie zum Werke anzünden. Kein Schloß an den Kasten ist zu fest und künstlich, in rascher Arbeit ist alles eröffnet, ausgeleert, das Wertvolle sofort von dem minder Wertvollen gesondert. Der Raub wird in Säcke gesteckt, und diese werden noch am Orte selbst versiegelt; die unverletzten Siegel müssen vor der Teilung vorgewiesen werden. Ist alles fertig, trägt man die Quersäcke auf die Pferde und eilt nach dem bezeichneten Orte, gewöhnlich eine vertraute Schenke, zur Teilung. Bei dieser herrscht weniger Streit als heimliche Übervorteilung nachher. Alsbald sind die Juden zur Hand, welche die Edelsteine und die Preziosen zu schon bestimmten geringen Sätzen, aber immer gegen bares Geld einkaufen. Sie haben den größten und bleibenden Gewinn. Der der Räuber wird von diesen schnell verpraßt. Auch im Stoff des Diebstahls sieht man eine längst vergangene Zeit. In Kellern, Gewölben, Kirchen und Türmen haben die Reichen ihre Schätze in eisernen Kisten aufbewahrt: nicht allein wertvolle Kostbarkeiten, sondern geprägtes Geld in großen Summen. Sie sind der Industrie entzogen, weil die Zeiten noch zu unsicher dünkten oder die Zeit der Industrie überhaupt noch nicht gekommen war. Diese Hilfsquellen wären den heutigen Dieben versiegt. Schon aber hat sich eine richtige Ansicht bei den Gaunern in bezug auf diese ruhenden Schätze als Theorie ausgebildet. Sie argumentieren: Solche dem Verkehr entzogenen Gelder und wertvollen Gegenstände kann man sich aneignen, ohne einen Diebstahl zu begehen. Sie gehören dem geschickten Finder, und es ist nur eine »Politschigkeit«, sie sich anzueignen, eine Aufgabe des Verstandes und Geschicks, und statt ein Verbrechen zu begehen, tut man, etwas Gutes, wenn man diese vergrabenen Schätze dem allgemeinen Verkehr wieder zuwendet. Daneben kommen schon kommunistische Grundsätze zum Vorschein: daß alle Güter der Welt eigentlich Gemeingut wären, und wenn man den Reichen ihren Überfluß nähme, so tue man im Grunde damit ein gutes Werk. Nickel List folgte fast bei allen seinen Taten diesem Grundsatz. Wie wenig man auch über den innern Zusammenhang der Gauner und ihre Verfassung erfährt, so sieht man doch, daß es keine geschlossene Bande war. Kein gemeinsamer Hauptmann, kein Schwur hielt sie zusammen. Es war eine Vereinigung von Freien, die sich von Person oder dem Ruf nach durch ganz Deutschland kannten, nur, wo es die Gelegenheit mit sich brachte, enger aneinandertraten und wie die alten Germanen ihre Herzöge zu einzelnen Unternehmungen einen Anführer bestellten. War die Tat vollbracht, so ging die Gesellschaft wieder auseinander, um sich zu neuen Verbindungen zusammenzutun oder auf eigene Hand etwas zu wagen. War etwas im Werke und trauten sich die Zunächststehenden nicht zu, es allein auszuführen, so wurden Gehilfen von auswärts verschrieben. Man verhandelte und stipulierte mit ihnen über den Anteil. In den Briefen heißt es: »Es ist da und dort etwas zu machen– zu verdienen.« – »Da ist ein Schatz zu heben.« Gewöhnlich ging diese Korrespondenz durch die Juden, welche gemeinsamer Druck schon früh zu weitverzweigten Verbindungen und geheimen Korrespondenzen genötigt hatte. Tätiger und einflußreicher als im südlichen erscheinen sie übrigens in den reichen Handels- und Seestädten des nördlichen Deutschlands. Sie waren es, die das eminente Genie Nickel Lists erkannten und ihn aus seinem bisherigen Wirkungskreise nach Niedersachsen verschrieben. Eine solche Verbindung hätte so wenig als ohne Hehler ohne eine große Anzahl Diebesherbergen bestehen können, wo die Gauner ihre Beute teilen, verprassen, sicher ausruhen und zu neuen Unternehmungen sich sammeln konnten. Eine übergroße Anzahl der Art Diebesspelunken wird in den Akten namhaft gemacht, als der Schwankesche Saal in Harburg, Wunstorf, die Schenke in Blumenau, viele in und um Leipzig und der berühmteste Diebeshof beim Buttelstädt in Stedten. Die Wirte brauchten nur zu schweigen und hatten reichen Verdienst. Zuweilen verlockte sie aber der Glanz des auf ihren schmutzigen Tischen rollenden Goldes, in welchem die Gesellen mit rohen Fäusten wühlten, den leichten Erwerb auch zu versuchen und beim nächsten Abenteuer mitzureiten. So ward Nickel List ein Räuber, es war geschehen und ließ sich nicht mehr ändern. Als er den ersten glücklichen Fang mitgemacht hatte, war er in den Händen der andern. So machte er des Wirts Sohn in Stedten zu einem Räuber. Schmiede, Müller, Weinschenken, auch Scharfrichter stehen mit den freien Gesellen im Bunde. Eine nicht unbedeutende Rolle spielen auch Frauen. Vornehme und geringere Kurtisanen treiben ihr Intriguenspiel, bald als große Damen, als Kammerfrauen, Kaffeeschenkerinnen usw. Kundschaft und Erwerb für ihre Freunde ermittelnd, gelegentlich auch selbst einen Betrogenen rupfend. Außer der galanten schönen Frau von Sien und ihrer unbekannt gebliebenen Doppelgängerin in Weimar lernen wir eine Berliner Dore und eine Wiener Lene kennen, welche letztere ein buntes Leben getrieben und fast mit allen Gliedern der großen Bande verkehrt hatte. Als Kaffeeschenkerin am Orte des Gerichts selbst, in Celle, hatte die alternde Dirne noch einen schwedischen Feldprediger um Ruf und Ansehen gebracht, daß derselbe in seiner Verzweiflung zur katholischen Kirche übertrat. Oft erscheinen die Frauen als Angeberinnen, zuweilen als Zankapfel und Grund blutigen Haders und wirklicher Duelle zwischen Diebesgenossen, obschon das Leben so gefälliger Schönen von selbst die Eifersucht auszuschließen scheint. Wir sehen die Gauner sich untereinander betrügen, bestehlen, schlagen, es kommt vor, daß ein Genosse aus Neid und Haß die andern durch anonyme Briefe denunziert; wenn hinzukommt, daß keine gemeinschaftlichen Gesetze, kein Kommando eines erwählten Hauptmanns, ja nicht einmal ein eidliches Gelöbnis sie zusammenhielt, wie locker erscheint da das Band dieser namenlosen, nur durch das Interesse verbundenen Gesellen. Und doch ist es auf der andern Seite ein so starkes, daß nur die letzten Grade der Tortur schon für ihre Person geständige Verbrecher zur Angabe ihrer Komplizen zwingen können; daß auch diese unter furchtbarem Schmerz erpreßten Aussagen nur Stückwerk bleiben und es ausgemacht ist, daß in der Celler Untersuchung nur ein Teil der Gauner zur Sprache kam. So mächtig beherrschte die Gemüter die Furcht vor der Rache der andern, wenn sie verrieten. Deshalb Versuche mit Lebensgefahr, ihnen Gift und andere Mittel zum Selbstmorde in ihrem Gefängnis zu verschaffen. Deshalb, obgleich Nickel List nur ihr glücklicher Genoß, nicht ihr geliebter Anführer war, ein Aufgebot von Kräften durch Deutschland, wenn nicht ihn zu befreien, doch ihn auf dem Wege zu erschießen, um seine Zunge auf immer verstummen zu machen. Die schöne Würzkrämerin 1681-1701 Eine junge reizende Frau, in Paris wohlbekannt unter dem Namen der schönen Würzkrämerin, ward von ihrem Ehemann wegen Ehebruchs belangt. Das Gericht dekretierte auf die schlagenden Indizien ihre Verhaftung. Da produzierte Gabriele Perreau einen schriftlichen Erlaubnisschein ihres Mannes, der ihr gestattete, Ehebruch zu treiben, soviel sie wolle. Auf Grund dieses Attestes appellierte Gabriele an das Parlament, und es begann ein Prozeß, welcher, merkwürdig sich ausspinnend, der Pariser feinen Welt ein ungemeines Interesse gewährte und lange Zeit über das Modegespräch bei Hofe und in der Stadt blieb. Wie viele hatten die reizende Gabriele schon als junges Mädchen in dem Laden ihres Vaters, in der Straße St. Honoré, gekannt! Auch in der Handlung ihres Mannes, Louis Semitte, war sie kein verborgener und unbelauschter Schatz geblieben. Zwei angesehene und reiche Bankiers von Paris, Goy und Auger, hatten sich in ihre Gunst geteilt und keine Verpflichtung empfunden, ein Geheimnis über ein Vergnügen zu bewahren, welches sie vielleicht schon dadurch für hinlänglich bezahlt erachteten, daß sie Gabrieles Mann ihren Kredit eröffnet und mit geholfen hatten, ihn zu einem sehr wohlhabenden Mann zu machen. Also schon der Persönlichkeit der Frau wegen war der Prozeß interessant. Für die blasierten Pariser erhöhte das Interesse aber noch der Charakter des Mannes. Ein Spießbürger der Rue St. Honoré, ein echter Epicier, erhob den lächerlichen Anspruch, eine liebenswürdige und ausgezeichnet schöne Frau, die er als Kaufmann den Augen des Publikums doch nicht verbergen konnte, für sich allein besitzen zu wollen. Aber unerhört war es, daß dieser selbe Mann sich ein schriftliches Attest hatte ablocken lassen, in welchem er der Fran die Untreue erlaubte! Welche Erklärung man diesem Schein auch geben wollte, ob Semitte ihn im Ernst ausgestellt oder nur im Scherz, so war die Sache in beiden Fällen neu und pikant, sie vollendete das Bild des Philisters, welcher Ausdruck dem Begriff des Pariser Epicier sich allenfalls nähert. Daß ein solcher seiner Frau faktisch die besprochene Erlaubnis zugestand, fand man in der Ordnung; daß er sie aussprach und niederschrieb, überraschend und ergötzlich; daß er aber nachher noch den Eifersüchtigen zu spielen wagte, erschien gleich einem Lustspiel aus dem Leben, wie es die Phantasie der Dichter nicht auf die Bühnen hinzuzaubern verstände. Sei es aber auch nur ein Scherz, eine List der Frau gewesen, so war das aufgeführte Lustspiel um deswillen nicht weniger unterhaltend: der Mann hatte sich übertölpeln lassen, die Frau wagte, einen solchen Erlaubnisschein dem Gericht und aller Welt vorzuzeigen, und der Mann fürchtete nicht die Schande, den Spott und das Gelächter, klagte er doch über etwas, worüber kein feiner Franzose klagen würde, und ließ den Schein sich entgegenhalten, der in der Wirklichkeit etwas so Unerhörtes war, als in der Dichtung Shyloks Blutschein. Das Charakterbild des Epiciers war damit vollendet, sei es nun Scherz oder Ernst, der zugrunde lag; kein Dichter konnte noch einen Zug hinzusetzen. Mit gleichem Interesse wie die Gesellschaft nahmen die Juristen sich der Sache an. Es ward ein Prozeß, in dem sie mit wahrer Lust und Liebe allen Aufwand von Gelehrsamkeit und Scharfsinn aufboten und alle Bestimmungen des römischen Rechts über die Rechte der Ehegatten, die gesetzlichen Präsumtionen hinsichtlich der Kindererzeugung usw. aus den Pandekten hervorsuchten; vielleicht weil Prozesse der Art durch die Pariser Sitten zu einer Seltenheit geworden waren und sie die Gelegenheit nicht ungenützt wollten vorübergehen lassen, das reiche Material einmal zu benutzen, vielleicht auch, weil Gabrieles Gönner und Freunde tief in ihre Beutel griffen, um der Freundin oder des Skandals willen. Es ward ein Prozeß der Juristen unter sich; diesmal werden uns die Leser daher auch in Spitzfindigkeiten derselben folgen müssen, wie gern wir auch in andern Fällen sie dieser Mühe entheben. Louis Semitte war ein wohlhabender Bürger und als Gewürzkrämer sogar reich geworden, nachdem er früher als Bedienter bei einem vornehmen Herrn sich die Mittel zu seinem ersten Etablissement erspart hatte. Um den Bedienten ganz vergessen zu machen, hatte er sogar den Detailhandel ganz aufgegeben, eine königliche Bedienstung sich erkauft und trieb den Handel nur noch im großen, wobei der offene Kredit, den beide genannte Bankiers ihm eröffnet hatten, ihm nicht wenig half. Sein Ehrgeiz verlangte aber noch mehr. Er wollte auch vor der Gesellschaft glänzen durch eine schöne Frau, und seine Augen fielen auf die allbewunderte Tochter des Kaufmanns Perreau in der Rue St. Honoré. Sie wird uns geschildert als ein Mädchen von vollkommener Schönheit, dem reizendsten Wuchse, dem anmutvollsten Benehmen und bezauberndem Witze. Pitaval erzählt uns als einen Beweis ihrer Beliebtheit, daß Semitte, als er sich um ihre Hand bewarb, mit der Mitgift von viertausend Livres zufrieden gewesen sei, ja »er wäre mit dem Mädchen allein zufrieden gewesen, auch wenn sie ihm gar nichts mitgebracht hätte«. Gabriele war erst sechzehn Jahre alt; sie »fühlte, daß sie zum Gefallen gemacht sei«. Die Ehe schien im Anfange glücklich; nur durch einige eifersüchtige Grillen des Mannes ward bisweilen die Seligkeit getrübt. Der Mann hatte damals noch keinen Grund. Der Bankier Goy kam häufig in Semittes Haus, um Geschäfte mit ihm abzumachen. Die Besuche drängten sich, anscheinend mit den Geschäften; sie erfolgten endlich fast jeden Tag. Gabrieles Reize hatten ihre Zaubermacht auf ihn ausgeübt. Ihr Hang zu Liebeshändeln war noch nicht entwickelt, aber der Trieb war da; sie war eine gelehrige Schülerin, und die unausstehlichen Eifersüchteleien des Mannes, der bis da gar kein Recht dazu gehabt hatte und mutmaßlich kein Mann war, der auf die Dauer Achtung und Liebe einflößen konnte, wirkten zugunsten des reichen und feinen Verführers. Gabriele war bald den Schülerjahren entwachsen. Der Genuß und seine Heimlichkeit schürte das schlummernde Feuer ihrer Sinnlichkeit an; sie ward bald eine vollendete Kokette. Auch der andere Bankier, mit dem ihr Mann Geschäfte machte, fand sich häufiger und mit denselben Absichten im Hause ein. Auch er ward freundlich angesehen, erhört, ein angenommener Liebhaber. Beide Begünstigte hielten es für angemessen, untereinander kein Geheimnis von ihrer Eroberung zu machen, sondern sich in dieselbe zu teilen, um nötigenfalls ihre Rechte dem Ehemann gegenüber zu verbergen und zu hüten. Aller Vorsicht ungeachtet merkte Semitte bald, daß er jetzt wirklichen Grund zur Eifersucht habe. Er legte sich aufs Lauschen, er wollte Beweise. Dazu mußte er seinen Unmut verschlucken; aber dies ward ihm am allerschwierigsten. Er wünschte nicht in der lächerlichen Gestalt eines eifersüchtigen Ehemanns aufzutreten, aber, eine kleine verdrießliche Seele, ging ihm die Kraft der Selbstüberwindung ab. Ehe er sich überzeugt hatte, um mit dem ganzen Zorn im Rechte des Ehemanns aufzutreten, überließ er sich nur zu oft seiner Laune, seiner Verstimmung. Er brummte, grollte, haderte und warf Anspielungen hin, die in solchen Verhältnissen nichts fruchten, als die Verstimmung zu nähren und dem Gegenteil Waffen in die Hand zu geben. Ein pikantes Gassenlied ward damals in Paris durch alle Gassen abgeleiert, welches mit dem Refrain schloß: »Sie verstehen mich wohl.« Der Refrain war in aller Munde, er wurde bei jeder Gelegenheil, passend oder unpassend, angewandt. Semitte und Gabriele zogen sich eines Tages wieder auf, halb im Ernst, halb im Scherz. Sie neckte ihn mit seiner Eifersucht, die er doch endlich einmal eingestehen solle. »Ich weiß doch, du bist nicht der Mann, der mich wie der und der (die sie nannte) machen ließe. Sie verstehen mich wohl.« Semitte, noch in der Grille, seine Eifersucht zu verbergen, setzte den Spaß fort. Er wäre wie einer ein Mann von Welt, versetzte er, und in dem Punkte so gleichgültig, daß er ihr sogar eine schriftliche Erlaubnis geben wolle. »Das ist leicht gesagt,« erwiderte sie achselzuckend, »ich weiß, du wagst es doch nicht.«– »Ich weiß, daß ich es tue«, sagte er, und in einer Laune ergriff er ein Stück Papier, das auf dem Tische lag, und schrieb darauf folgendes: »Ich, Endesunterschriebener, erlaube meiner Frau, mit jedem, wen sie will, sich einzulassen. Sie verstehen mich wohl. So geschehen Paris, den 4. Januar 1668.« Die Frau entriß ihm das Papier, lachte laut auf und flog damit aus dem Kontor in ihre Stube hinauf. Semitte rief ihr nach: »Sei keine Närrin; wirf den Zettel ins Feuer!« Gabriele versicherte ihrem Mann, sie habe den dummen Wisch verbrannt; sie hatte ihn aber sorgfältig verschlossen. Im Besitz dieses Papiers stieg ihr Übermut, Sie überließ sich ganz ihrer zügellosen Begierde, besuchte ohne Vorsichtsmaßregeln ihre beiden Liebhaber und empfing deren Besuche, Ihr schien es jetzt unnötig, noch einen Schleier über ihr Verhältnis zu werfen, gegen welches der Ehemann infolge seiner schriftlichen Erklärung nichts mehr einwenden dürfe. Semitte gingen die Augen auf. Er ward auch auf eine andere für ihn sehr empfindliche Art daran erinnert, daß seine Frau nicht mehr sein alleiniges Eigentum sei, und krank, ergrimmt, reichte er eine Klage wider sie beim Leutnant Criminel wegen ihres ehebrecherischen Lebens ein. Gabriele Perreau war zu ihrem Vater geflüchtet. Die ersten vernommenen Zeugen bekundeten aber so viel, daß der Richter schon nach diesen Aussagen ihre Verhaftung veranlaßte. Gabriele appellierte an das Parlament von Paris. Ein Arrêt desselben änderte das erste Dekret dahin ab, daß sowohl die Frau als ihre zwei Liebhaber sich persönlich zum Verhör stellen sollten. Die Untersuchung war dem Chateletgerichte übertragen. Die Verteidigung der Angeklagten ging in eine förmliche Gegenklage über; man sieht, daß sie in der Wahl ihrer Advokaten sehr wohl beraten war. Semitte, hieß es, sei bei diesem ehelichen Zwiste der allein Schuldige. Er sei bis zur Habsucht eigennützig und ausschweifend. Beides seien die Motive zur Anklage seiner unschuldigen Ehefrau; getrieben von ihnen, habe er seine Ehre geopfert. Er sei wohlhabend, er habe eine ansehnliche Mitgift von seiner Ehefrau erhalten; durch gute Geschäfte und die Wirtschaftlichkeit der Frau wäre das Vermögen der Eheleute noch um ein bedeutendes gewachsen. Dennoch sei der Zweck seiner Klage kein anderer gewesen, als ihr Eingebrachtes und ihren Anteil an dem gemeinschaftlichen Vermögen unter dem Scheine des Rechts an sich zu ziehen. Der Eigennutz allein wäre vielleicht nicht eine hinlängliche Triebfeder gewesen zu einem so unerklärlichen Verfahren. Aber er habe zeither ein ausschweifendes Leben geführt und sich nicht damit begnügt, außer dem Hause und auf die ekelhafteste Art seinen Begierden nachzugehen, sondern auch im Hause seine beiden Dienstmägde, die Semitte als Zeuginnen aufgeführt habe, zu Beischläferinnen gehabt. Die eine, Jeanne Plisson, ward von Madame Semitte fortgejagt, als sie ihren Ehemann mit ihr auf frischer Tat ertappte. Catharine Labée, die andere, sei noch jetzt die Beischläferin des Klägers. Weil er selbst auf diese Weise gegen Pflicht und Treue gesündigt habe, sei Semitte auch dem Verdachte zugänglicher geworden. Ein Ehemann, der sich selbst einer liederlichen Lebensweise hingegeben habe, schließe aus der Schwäche derjenigen Personen, die sich ihm hingegeben, auf die Schwäche der Gattin. Er komme auf natürlichem Wege zur Einbildung, daß die beleidigte Frau trachten werde, sich zu rächen und sich selbst Gerechtigkeit verschaffend mit Untreue zu vergelten; denn sie könne nicht wie der Mann (nach den damaligen französischen Gesetzen) die Züchtigung der Obrigkeit gegen die Galanterien des Mannes anrufen. Ein Mann mit solchen Vorstellungen im Kopfe betrachte nun jeden wohlgebildeten Mann, der sein Haus betritt, als einen natürlichen Rächer der Gattin, und die er selbst ins Haus geführt, sehe seine Furcht an als von der Frau hereingelockt. Wer so ohne edleres Schamgefühl die Liebe einer Dienstmagd der zärtlichen Zuneigung seiner schönen Gattin vorziehe, könne leicht von der Untreue zur Gleichgültigkeit und von der Gleichgültigkeit zur Verachtung übergehen. In solchem Falle sei die Liebe allerdings nicht so stark, daß sie die Eifersucht hervorrufen könne. Ein solcher Ehemann lasse der Frau gern alle mögliche Freiheit, um auch seinerseits frei seinen Neigungen nachgehen zu können. Wenn er eifersüchtig scheine, geschehe dies mehr, um Gelegenheit zu haben, die ihn mit Recht treffenden Vorwürfe auf den andern Teil abzuwälzen. Eifersucht, sonst die Wirkung übermäßiger Liebe, entspringe hier aus einem Mangel an Achtung. Ein Mann, der sich selbst so in Haß und Wut hineingeredet habe, schreite von Phantasien zu Erfindungen, er ersinne Geschichten, vergrößere kleine Vorfälle, vervielfältige, was einmal geschehen, bis er falsche Zeugen aufstelle, oft die liederlichen Personen selbst, mit denen er gesündigt, um das Erlogene sich und andern glaubhaft zu machen. Ein sprechendes Zeugnis gegen Semittes Charakter, seine Denk- und Handlungsweise, sei der Schein, den er seiner Frau ausgestellt habe; ein Dokument, welches gewiß nicht seinesgleichen habe. Gabriele Perreau (fahren die Verteidiger fort) sei überzeugt gewesen, daß ihr Ehemann ihr das nicht hätte erlauben können, was Religion und Ehe ihr untersagten, und daß, wenn er sie auch von ihren Pflichten gegen ihn hätte lossprechen können, er doch nicht in der Macht gewesen sei, von dem sie zu lösen, was sie Gott und sich selbst schuldig sei. Weit entfernt daher, sich weder durch die Erlaubnis noch durch das Beispiel ihres Mannes zu ähnlichen Ausschweifungen für berechtigt zu halten, habe sie den Schein nur bewahrt, um einen schriftlichen Beweis in Händen zu haben, wie wenig ihr Gatte ihre Zuneigung achte und wie gerecht die Klagen gewesen wären, welche sie so oft in den Busen ihrer Freunde ausgeschüttet habe. Diese Klagen seien der wahre Quell des ärgerlichen Prozesses. Gabriele wäre von ihrem Gatten als lästige Aufpasserin betrachtet worden, die man sich gern vom Halse schaffen wollte; der Mann hätte mehr Freiheit haben, seine Magd und Konkubine im Hause ganz als Frau walten wollen. Catharine Labée, die Dienstmagd, sei es, die das Gemüt des Klägers durch Hinterbringungen und Aufhetzereien in seine jetzige Stimmung versetzt habe. Semitte, närrisch in diese Person verliebt, hätte mit Freuden alle diese Verdächtigungen aufgenommen. Beide hätten sich darauf an Rabulisten gewandt, welche, hier reiche Beute witternd, mit Gier auf den Prozeß losgefahren wären und den vor dem äußersten Schritte aber noch schwankenden Mann durch die vorgehaltene Lockspeise völlig gewonnen hätten, daß er durch das Resultat des Prozesses die Mitgift der Frau an sich reißen und der alleinige Eigentümer werden könne. Semitte klagte aber seine Frau nicht allein der Untreue und Ausschweifungen an, sondern daß auch er selbst infolge derselben angesteckt worden sei. Diese schändliche Anschuldigung sei durch keine Zeugen erwiesen; wäre aber das zugrundeliegende Faktum, die Ansteckung, wahr, so sei die Vermutung dafür, daß der Mann der Urheber der Krankheit sei. Er räume ein, er sei angesteckt; dies müsse die Frau zu ihrem Besten akzeptieren, und sie habe ein Recht, alles, was zu ihrem Vorteil gereiche, daraus zu folgern. Da Semitte seine Frau wegen Ehebruch anklage, und positiv mit den Herren Goy und Auger, so müßten doch auch diese beiden Bankiers, die nach seiner Angabe mit Gabriele in genauester Verbindung gelebt hätten, von derselben Krankheit angesteckt sein, möge dieselbe nun von der Frau dem Manne oder von dem Manne der Frau mitgeteilt worden sein. Zur Substanziierung seiner Klage müsse er angeben, wann er angeblich von seiner Frau angesteckt worden sei; demnächst, wann die beiden Bankiers mit ihr Umgang gepflogen haben sollten, und endlich demzufolge dartun, daß auch diese beiden Herren angesteckt seien. Das sei notwendig, wenn er den Beweis ihres verbotenen Umgangs mit seiner Frau führen wolle; wiewohl selbst der Nachweis, daß jene zu der Zeit an einer solchen Krankheit gelitten haben, noch kein Beweis dafür sei, daß sie dieselbe von Gabriele mitgeteilt erhalten haben, da nichts die Möglichkeit abschneide, daß sie auch durch Berührung und Umgang von einer andern Seite her infiziert worden sein könnten. Wenn aber zu der Zeit die beiden Bankiers nicht von der Krankheit behaftet gewesen seien, so sei schon dadurch die Falschheit seiner Behauptung dargetan, und die ganze Klage zerfalle in sich, da nach derselben der vermeintliche Ehebruch nur auf Gabrieles Umgang mit Goy und Auger beruhe. Bis jene Ermittlung zu seinen Gunsten ausgeschlagen sei, streite die Präsumtion gegen ihn: er hat einen liederlichen Lebenswandel geführt, er hat eine Magd im Hause zur Konkubine, er hat durch Ausstellung des Scheins den Beweis geführt, daß alle Empfindungen der Ehre in seiner Brust erstickt sind; eheliche Liebe und Treue sind ihm so gleichgültig, daß er seine Gattin bevollmächtigte, jeden, wen sie will, zum Liebhaber zu nehmen und nach Gefallen mit demselben zu wechseln. Also wäre er, wie die Sachen stehen, schon nach allgemeinen Grundsätzen abzuweisen; das römische Recht enthalte aber ganz positive Bestimmungen, nach welchen seine Klage zurückgewiesen werden müsse. Semitte habe geklagt, weil er gewußt habe, daß beim Verbrechen des Ehebruchs der Mann den Vorteil hat, Ankläger seiner Gattin sein zu können, ohne befürchten zu müssen, von der Frau wieder angeklagt zu werden. Aber er habe vergessen, daß eine Ehefrau nach römischem Rechte zwar ihren Mann wegen seiner Ausschweifungen nicht geradezu anklagen dürfe, daß sie aber ein Recht habe, sie zur Verteidigung ihrer selbst geltend zu machen. Der Richter muß bei der Untersuchung eines Ehebruchs wohl ins Auge fassen und nachforschen, ob auch der Mann keusch und züchtig gelebt und so der Frau ein Beispiel guter Sitte gegeben habe. Denn es scheint sehr unbillig, daß der Mann von seiner Frau die Keuschheit fordere, die er selbst nicht übt. Gesetzt nun – aber ihre Verteidiger behaupteten fest das Gegenteil – daß Gabriele Perreau so schwach gewesen sei, wie man sie dessen angeschuldigt habe, so müsse dieses Gesetz ihr zu Hilfe kommen: Semitte, als selbst einem liederlichen Leben ergeben, habe schon dadurch sein Recht verwirkt, sie anzuklagen. Um seine Anklage zu vernichten, sei nicht nötig, daß er selbst den Ehebrecher bei der Gattin eingeführt, nicht nötig, daß er ihr die schriftliche Erlaubnis erteilt habe, sich jedem preiszugeben, nicht nötig, daß er es mündlich oder durch stillschweigende Einwilligung getan habe: es genüge schon, daß er durch sein böses Beispiel seine Frau der Gefahr ausgesetzt habe, verführt zu werden. Das römische Recht enthalte aber noch zwei andere Gesetze, welche noch deutlicher den vorliegenden Fall vorsähen. Die erste Bestimmung laute: »Wenn ein Weib durch Kuppelei des Mannes zur Ehebrecherin wird, darf er von der Mitgift nichts zurückbehalten. Denn weshalb rügt ein Ehemann den sittlichen Fehltritt, den er entweder selbst veranlaßte oder doch nachher billigte?« Die zweite habe folgenden Wortlaut: »Wenn ein Mann, um seine Frau in Unehre zu bringen, selbst den Ehebrecher zu ihr läßt, damit er sie auf der Tat ertappe, dann ist der Mann ebensowohl als die Frau des Verbrechens des Ehebruchs schuldig.« Die Anwendung dieser Gesetze springe in die Augen. In diesem Falle sei aber der Mann allein der Verbrecher, weil die Gattin nicht in die Schlinge gefallen sei, die er ihrer Jugend gelegt habe. Sie sei unschuldig in Beziehung auf das Publikum, aber noch mehr in Beziehung auf ihren Mann, weil sie ihm den Schimpf nicht angetan habe, den sie ihm nach seinem Willen habe antun sollen. Semitte müsse mit seinem Antrage vor einem französischen Gerichte mit weit mehr Recht zurückgewiesen werden, als es in ähnlichem Falle einst vor einem römischen geschehen wäre. Denn bei den Römern war der Ehebruch ein öffentliches Verbrechen, auf dessen Bestrafung jeder dringen konnte, Ehemann, Verwandte und endlich jeder Bürger. Dort wäre, wenn die Fakta richtig gewesen wären, die Frau als Ehebrecherin, der Mann wegen des Verbrechens des Lenociniums bestraft worden. Nach dem Herkommen im dermaligen Frankreich könne aber, insofern aus dem Ehebruch kein öffentliches Ärgernis hervorgegangen sei, nur der Ehemann denselben verfolgen. Aber nicht allein durch sein schlechtes Beispiel sei er nach dem frühern Gesetze, sondern auch nach den letztallegierten durch die der Frau erteilte Erlaubnis, ihren Lüsten nach Gefallen sich zu überlassen, durchaus unfähig geworden, gegen seine Frau zu klagen. Da Semitte selbst demnach ausscheide, habe niemand dazu ein Recht, indem der königliche Fiskal nur dann seine Stimme erheben könne, wenn es zur Unterstützung des klagenden Ehemanns geschehe. Wo dieser ausscheide, müsse jede Verfolgung wegfallen. Beiläufig, und moralisch betrachtet, wie könne ein Mann, der selbst auf seine Ehre verzichtet habe, noch von Verletzung derselben reden und Genugtuung deshalb fordern? Ferner griff der Verteidiger die ganze Beweisführung des Klägers an, indem er zuerst nachzuweisen suchte, daß sämtliche von ihm gestellte Zeugen als unglaubwürdig und verdächtig erschienen. Jeanne Plisson und Catharine Labée, die beiden Mägde in Semittes Hause, bekundeten zwar die angeblichen Ausschweifungen ihrer Herrin, aber zugleich gestanden sie ihre eigene Schuld: sie waren nach ihrem eigenen Geständnis der Frau behilflich, ihren Ehemann zu betrügen und sich dem strafbaren Vergnügen hinzugeben. Die Plisson erhielt nach ihrer Aussage vom Bankier Goy Geld, damit sie ihm die Stunden anzeige, während deren Semitte nicht zu Hause war. Nachdem Gabriele und Goy einig geworden wären, habe sie abermals von letzterem Geld erhalten und ihn darauf eines Morgens, als ihr Herr vom Hause entfernt gewesen sei, in das Schlafzimmer ihrer Frau gebracht, als diese noch im Bette lag oder doch erst im Ankleiden begriffen war. Sie habe, sooft beide Verliebte im Schlafzimmer beisammen gewesen wären, an der Tür Wache gestanden, damit sie nicht vom Manne überrascht würden. Schlug die Stunde, wo er kommen mußte, so habe sie ihnen ein bestimmtes Zeichen gegeben. Mehrere Male habe sie indes das Zeichen umsonst gegeben, die Entzückten hätten sich nicht trennen können; dann sei sie ins Zimmer hineingetreten und habe den Bankier und ihre Frau in Stellungen gefunden, welche die Ehrbarkeit zu beschreiben verbiete. Einige Male sei aber Semitte zu schnell zurückgekehrt; dann habe sie Goy in ihrer Kammer oder sonst in einem Winkel versteckt, bis der günstige Augenblick sich fand, ihn hinauszulassen. Hinsichtlich Augers habe sie ungefähr dasselbe auszusagen, mit dem Bemerken, daß beide Nebenbuhler nie zusammengetroffen seien, was auf ein stilles Einverständnis deute. Zuletzt sei die Sache dem Ehemann doch aufgefallen, und da er richtig vermutet habe, daß die Liebeshändel nicht ohne Beihilfe der Magd stattfinden könnten, habe er diese, die Zeugin, fortgejagt. Nach ihr trat Catharine Labée in Dienst. Diese schöpfte anfangs keinen Verdacht, noch ward sie von der Hausfrau in die Geheimnisse eingeweiht. Die wiederholten Besuche der beiden Bankiers erschienen ihr nicht verfänglich, da sie wußte, daß beide nahe Freunde des Hausherrn waren, viele Geschäfte mit ihm hatten, auch oft als seine Gäste von ihm zu Tisch gebeten wurden. Endlich fing sie aber doch an, Verdacht zu schöpfen wegen der langen geheimen Unterredungen, welche auch ihre Frau mit ihnen pflegte. Sie bemerkte, daß ein gewisser François Bertrand Briefe hin und her trug. Es kam ihr sonderbar vor, daß, wenn Semitte auf seinem kleinen Hofdienst in Versailles war, die Frau eine Kutsche kommen ließ, Wein, Speisen und Erfrischungen hineinpackte und abfuhr; sie erfuhr nicht, wohin. Wenn sie ohne dergleichen Vorrat abfuhr, gab sie dem Kutscher Befehl, am Hause des einen oder andern Bankiers zu halten. Ein anderes Mal sah sie beide Bankiers in einem Wagen ankommen; ihre Frau stieg ein, und sie fuhren ab. Es war morgens früh, und erst spät abends kam Gabriele von der frohen Landpartie zurück. Als man merkte, daß die neue Magd heller sah, als man wünschte, bewarb man sich auch um deren Gunst und erkaufte sie mit gutem Gelde. Catharine erfuhr alles und ward Wächterin und Spionin gleich der frühern Jeanne Plisson. Sie hörte, sah, tat dasselbe; ja, weil die Zusammenkünfte zwischen den Liebhabern und der Frau jetzt später am Tage erfolgten, mußte sie mehrmals, ehe der Mann zurückkam, in aller Eile das bei der Unterredung in Unordnung geratene Bette wieder in Ordnung bringen. François Bertrand, der dritte Zeuge für den Ankläger, war Semittes Bedienter oder mehr Laufbursche; er hatte die Geschäftsgänge zu besorgen und mußte daher oft zu Goy und Auger. Beide Herren fanden es daher angemessen, durch ein gutes Stück Geld ihn auf ihre Seite zu bringen. Er spielte, während er offiziell in seines Herrn Diensten ausging, den heimlichen Liebesboten, und bekannt mit den Geheimnissen und Geschäften beider Teile, fiel es ihm nicht schwer, für jeden Gang Vormunde und Ausreden zu finden. Er bestellte und arrangierte auch die ländlichen Orgien; er schaffte die Mietskutschen, die feinen Lebensmittel und Erfrischungen dazu. Gewöhnlich gingen die Partien nach dem Boulogner Hölzchen. Er servierte, und wenn man seiner nicht mehr bedurfte, hieß man ihn sich in die Büsche verlieren. Aber mit der Zeit setzte man diese Vorsicht und Zurückhaltung außer acht. Man war einmal vergnügt, man scheute sich nicht, es zu zeigen und andern einen Teil daran zu gönnen. Man ließ den geschickten Diener mit an der Tafel auf dem grünen Rasen essen und trinken; man scheute sich auch nicht, in seiner Gegenwart den Ergüssen der Zärtlichkeit sich zu überlassen, und endlich ging man so weit, daß man, ohne seine Gegenwart zu beachten, sich allen Genüssen der Liebe und Wollust hingab. Die Verteidigung machte geltend: Die Zeugen wären als Komplizen des Ehebruchs ja gewissermaßen noch sträflicher als die leichtsinnige Frau, da sie geständlich dieselbe zwei Wollüstlingen verkauft und in gewisser Art einen Handel mit ihren Reizen getrieben hätten. Die Infamie brandmarke Negozianten dieser Art, und schon nach der allgemeinen Rechtsregel »Nemo creditur, propriam allegans turpitinem«, könnte ihren Aussagen vor Gericht kein Glaube geschenkt werden. Überdies vernichteten sich die Zeugenaussagen schon durch ihre eigene Übertreibung. Sei eine solche Szene, wie Bertrand sie schildere, denkbar: daß eine gebildete Frau mit gebildeten Männern sich nicht entblöde, in Gegenwart eines gemeinen Burschen und Dienstboten sich den äußersten Handlungen der Schamlosigkeit hinzugeben, und ohne einmal sich vorher der Treue, Anhänglichkeit und Verschwiegenheit des Dieners versichert zu haben? Sei es denkbar, daß eine kluge, eine schlaue Frau ihre gesamten Dienstboten, einen nach dem andern, ohne weiteres zu Vertrauten solcher Heimlichkeiten werde gemacht haben, deren Bekanntwerden sie ins Unglück und Verderben stürzen mußte? Die allerfrechste, ausschweifendste Frau werde doch, solange sie noch in der Gewalt des Mannes ist, gewisse Rücksichten beobachten und könne sich nicht ohne Scham und Zurückhaltung einer so grenzenlosen Liederlichkeit überlassen, als Gabriele nach den Berichten der Zeugen getan haben sollte. Gesetzt, diese Dinge waren wirklich Wahrheit, so wären sie doch so unwahrscheinlich, daß jede Obrigkeit und jeder Richter daran zweifeln müsse. Die Zeugenberichte wären aber nicht allein ihrem Inhalt nach, sondern auch nach ihrer Form verdächtig. Dies gehe schon aus der Ordnung, der Reihenfolge hervor; sie wären nach gewissen Stufen so systematisch gegliedert, daß man die Komposition merke, den Unterricht, der vorangegangen sei. Auch die wenige Verschiedenheit erweise sich als vorsätzlich, als eine Künstelei. So sei es auffällig, daß jeder Zeuge nur von einer Tatsache zeuge, kein einziges Faktum werde von zwei Zeugen zugleich bekundet. Man habe vielmehr jedem eine verschiedene Rolle zugeteilt und diese Rolle mit Fleiß und Kunst verschieden einzurichten versucht. Während einerseits diese Veranstaltung durchblicke, sei andrerseits der Beweis, auch zugegeben die Glaubwürdigkeit der Zeugen, nicht rechtsbündig geführt, da für jede Tatsache, die ein besonderes Verbrechen begreife, nur ein Zeuge auftrete, jeder also eine besondere Geschichte erzähle, von der der andere nichts weiß. Ein jeder beweise also nichts als die Wahrheit: daß die Zeugen sämtlich Lügner wären. Eine gelehrte und witzige Verteidigung, offenbar mit Liebe für die pikante Sache entworfen und in der Absicht, der Advokaten Scharfsinn leuchten zu lassen; man kann sich aber des Gedankens schwer erwehren, daß ein satirischer Dämon hindurchblickt. Daß der Verteidiger an die Wahrheit seiner Aufstellung selbst nicht geglaubt haben kann, ergibt sich aus dem Verlauf der Sache. Semittes Advokat bestritt alle Motive, welche der Advokat der Verklagten seinem Klienten untergeschoben habe; besonders den schmutzigen Eigennutz und die Absicht, sich einer lästigen Beobachterin zu entledigen, um seinen eigenen sündhaften Vergnügungen ungestörter nachhängen zu können. Ein Gegenbeweis sei aber unnötig, da der Beweis dafür nicht geführt, sondern das Ganze ein Gewebe leerer Ausführungen sei. Wir übergehen die sentimentalen Versicherungen über Semiites tugendhaften Charakter, seine aufrichtige Liebe und Hochachtung für ein durch Gaben des Geistes ebenso wie durch Schönheit und Anmut ausgezeichnetes Weib. Seine Aufführung in seinem ganzen Ehestande, seine Aufmerksamkeit, Gefälligkeit gegen die Gattin und die Seelenmartern, die er über ihre Vergehungen empfunden habe bis zu der Zeit, wo er sich gezwungen sah, ihre Untreue öffentlich bekanntzumachen, seien die sichersten Bürgen für die Reinheit seiner Sitten. Das Gegenteil von allem, wodurch die untreue Gattin ihre Klage unkräftig machen wolle, sei in Paris notorisch. Der unglückliche Ehemann habe kein anderes Motiv zur Anstellung seiner Klage gehabt, als die Ausschweifungen seiner Frau und – die Publizität, welche dieselben in Paris erlangt hätten. Er habe seine Ehre retten müssen. Ein öffentlich bezeichneter Hahnrei, sei es ihm Pflicht gewesen, durch einen Schritt, der ohne Aufsehen nicht zu machen war, das von Ehre zu retten, was noch gerettet werden konnte. Er wollte nicht, er durfte es nicht dulden, daß sein Haus einer zweiten Messaline zum Tummelplatz diene. Er hatte eine noch näherliegende Pflicht dazu, eine Tochter, von seiner Frau in einer Zeit geboren, wo sie noch nicht vom Pfade der Tugend abgewichen war. Er durfte das Kind nicht länger das entsetzliche Beispiel einer solchen Mutter sehen lassen. Die Gegenanschuldigungen, welche Gabriele gegen ihren Mann vorbrachte, wären erdichtet. Daß sie selbst nicht viel darauf gäbe, beweise die Produktion des Scheines, durch welchen ihr Mann angeblich den Ehebruch in beliebiger Art ihr gestatte. Die Entstehung dieses Scheines sei ermittelt; er sei das Produkt einer Schäkerei. Daß Gabriele ihn aufbewahrt, daß sie ihn vor Gericht vorgezeigt, daß sie ernsthafterweise habe glauben können, sich damit gegen den Zorn und die Rache ihres Gatten schützen zu können, spreche für eine Verirrung ihres Verstandes, die man ihrer ausgelassenen Sinnlichkeit zuschreiben müsse, und für ein durchaus verdorbenes Herz. Was den allgemeinen Einwand gegen die Zeugen betreffe, daß ihre Aussagen in einer zu richtigen Folge aufeinander geordnet und die Geschäfte, die sie berührten, in allen Teilen zu genau zusammenhingen; daß der eine von einem Umstand rede, von dem der andere nichts aussage, und ihre Aussagen zusammengenommen doch ein vollkommenes Gemälde darstellten, so sei dies wohl einer der sonderbarsten Einwände, welche je vor einem Gericht gemacht worden wären. Weil die Wahrheit sich zu treu in den Zeugenaussagen abspiegele, solle sie nicht wahr sein! Der Einwand bedürfte keiner Entgegnung. Ebensowenig der noch auffälligere, daß, was die Zeugen über ihre moralische Unverschämtheit ausgesagt hätten, zu unverschämt sei, als daß es wahr sein könne. In der Regel trieben allerdings wollüstige Weiber die Frechheit nicht so weit; doch habe es Messalinen zu verschiedenen Zeiten gegeben. Endlich sei nach der Praxis ein Ehebruch auch schon dann als erwiesen anzunehmen, wenn die Wahrheit eines jeden Aktes, aus dem die Untreue zu entnehmen sei, auch nicht durch das Zeugnis zweier Personen dargetan sei, aber die verschiedenen durch Indizien und einzelne Zeugen dargetanen Akte zusammenstimmten. Desgleichen seien Hausgenossen, Domestiken, ja selbst Helfershelfer bei diesem Vergehen, vermöge seiner geheimen Natur, als vollgültige Zeugen zuzulassen. Hier sei der Fall, wo das Zeugnis solcher Mitschuldigen notwendig werde. Wenngleich die beiden Mägde bei dem Verbrechen hilfreiche Hand geleistet hätten, so seien doch einmal Bediente zum Gehorsam bestimmt; man müsse sie daher entschuldigen, wenn sie die Aufträge einer ehebrecherischen Herrschaft nicht von der Hand wiesen, sondern deren Willen nachkämen. Die Sache war wirklich notorisch. Die Erkenntnis des Chateletgerichts vom 17. Februar 1693 konnte daher im wesentlichen niemand befremden. Gabriele Perreau ward für hinlänglich überführt erklärt, mit Goy und Auger einen strafbaren Umgang gepflogen zu haben. Sie sollte in ein Kloster oder in ein anderes geistliches Haus gebracht werden, welches der Ehemann benennen würde, und dort durch zwei Jahre eingesperrt bleiben. Nach Ablauf dieser Frist stehe es beim Manne, ob er sie wieder zu sich nehmen wolle. Wolle er nicht, so sollten ihr nach Verlauf dieser zwei Jahre die Haare abgeschnitten werden und sie ihre ganze übrige Lebenszeit daselbst verbleiben. Demzufolge ward sie für verlustig erklärt ihres ganzen Eingebrachten, ihres Anteils am gemeinschaftlichen Vermögen und jedes ihr mit dem Heiratsvertrage zuwachsenden Vorteils. Dasselbe Arrêt bestimmte hinsichtlich der Bankiers Goy und Auger, daß beide vor Gericht zu fordern wären, dort wegen ihrer anstößigen Lebensweise einen öffentlichen Verweis zu erhalten hätten, ihnen jede fernere Gemeinschaft mit Gabriele Perreau bei Strafe untersagt wäre und sie überdies jeder eine Geldbuße von tausend Livres zum Besten der Unterhaltung der Chateletgefangenen zu entrichten und dem Ehemann Semitte gegenüber wegen aller ihm verursachten Schäden und Unkosten aufzukommen hätten. Aber auch Semitte ward mit einem Strafanteil bedacht, weil er durch Schrift und Unterschrift des Ehebruchscheines einen Verstoß gegen Anstand und gute Sitten begangen hatte. Der seiner Frau entzogene Vermögensanteil ward nicht ihm, sondern ihrer und seiner Tochter zugesprochen. Gabriele appellierte natürlich. Gegen die Appellation (d. h. doch wohl nur gegen ihre aufschiebende Wirkung) tat Semitte Einspruch und erlangte ein Arrêt, welches Gabrielen befahl, sich ins Parlamentsgefängnis zu begeben, und zugleich den beiden Bankiers, sich vor dem Parlamente zu stellen. Gabriele sah, daß sie vor Gericht gegen ihren erzürnten Ehemann nichts durchsetzen werde; sie legte sich daher auf Unterhandlungen und auf List. Durch ihre Mutter und durch eine ihrer Freundinnen, die Dame Pasdeloup, ließ sie ihren Mann um seine Einwilligung ersuchen, daß sie sich freiwillig in ein Kloster ihrer Wahl begeben dürfe und er dann für ihren anständigen Unterhalt sorgen möge. Semitte antwortete mündlich, er sei damit zufrieden. Gabriele aber fürchtete, daß der Appellation ungeachtet das vorige Urteil bestätigt werden müsse, daß ihr Mann dann die Wahl des Klosters habe, in welches er sie einsperren könne, daß er gewiß nicht das bequemste und angenehmste für sie aussuchen und nach zwei Jahren ihr gewiß unbarmherzig die Haare werde vom Kopfe scheren lassen. Sie traute daher der mündlichen Einwilligung nicht ganz und versuchte, sich eine zu Recht beständige zu verschaffen. Sie ging deshalb am 16. März zu einem Notar und erklärte hier zu Protokoll, daß sie der Appellation unbedingt entsage, und daß der vielbesprochene Ehebruchserlaubnisschein von ihrem Ehemanne nur im Scherz geschrieben worden und nur so zu verstehen sei, und daß derselbe allen Ernstes geglaubt habe, sie hätte ihn längst verbrannt. Aber das ganze Manöver war nur eine List. Sie wußte, oder hatte gehört, daß eine Versöhnung, wäre sie auch nur augenblicklich, den gegen sie erhobenen Ehebruchsprozeß sofort aufheben und ganz zu Ende bringen könne, insofern die Versöhnung nur vor dem Gerichte zu erweisen sei. Sie hoffte und sann auf eine solche Gelegenheit. Die Notariatserklärung sollte eine erste Schlinge für den armen Ehemann sein und vor allem ihr Zeit verschaffen. Um sich aber nicht selbst in dieser Schlinge zu fangen, begab sie sich fast im selben Atem, da sie jene Erklärung öffentlich vor einem Notar ausgestellt hatte, zu einem zweiten und stellte hier insgeheim eine andere des Inhalts aus, daß sie gegen alles, was sie im Protokoll des ersten Notars gesagt hätte, protestiere, als nur durch den Drang der Umstände ihr abgelockt. Semitte aber war durch ein so langes Aufziehen hinlänglich gewitzigt, er kannte die Listen seiner Frau, und als er das erste Notariatsinstrument eingehändigt erhielt, protestierte er sofort, ebenfalls vor einem Notar, mit der Erklärung dagegen, er werde sich nicht im geringsten daran kehren, sondern zu gehöriger Zeit und am rechten Orte darauf antworten. Gabrieles Absicht war nun, irgendwo mit ihrem Manne zusammenzutreffen und ihn durch die Macht ihrer Reize zu einem Schritte zu bewegen, der für eine Aussöhnung gelten konnte. Nachdem verschiedene Versuche ihr mißlungen waren, ward ein künstlicher Anschlag entworfen. Ihre Freundin Pasdeloup sollte Semitte unter einem scheinbaren Vorwande zu sich rufen lassen. In der Stube, in welche man ihn führen würde, wollte Gabriele plötzlich aus ihrem Versteck hervorstürzen, unter Tränen ihrem Ehemann um den Hals fallen, mit der schluchzenden Stimme der Verzweiflung ihn um Verzeihung bitten. Ihre Seufzer, Tränen, Blicke und Küsse, der Druck ihrer feinen Arme müßten ihn allmählich erweichen und seine Sinnenlust erwecken. Ein Ruhebett war in der Nähe an die Wand gestellt. Er mußte in ihre Arme sinken, sie traute es sich zu. Aber neben dem Bette war eine unscheinbare Klingelschnur angebracht. In dem Augenblick, der keinen Zweifel über die wirklich erfolgte Versöhnung lassen könne, wollte sie an der Klingel reißen. Ein von ihr gewonnener Polizeikommissar sollte dann mit den zwei Zeugen in die Stube stürzen und sofort eine Registratur über eine Situation, die keine andere Auslegung erlaubte, aufnehmen. Der Anschlag mißlang; die Pasdeloup empfand Bedenken, als er zur Ausführung kommen sollte, und weigerte ihre Beihilfe. Gabriele sah sich genötigt, im Kloster der Benediktinerinnen ihren Aufenthalt zu nehmen. Die Absperrung war hier nicht zu streng. Der Bankier Goy fand Mittel und Wege, zu seiner Mätresse zu dringen. Semitte erfuhr es und hielt es nach seiner Pflicht als Ehemann für angemessen, sich darüber bei der Priorin zu beschweren, worauf der Büßerin eine angeschlossene Zelle angewiesen wurde. Aber ihm schien das für das zügellose Weib noch immer nicht zu genügen. Er drang daher darauf und erhielt am 27. September 1693 ein zweites Arrêt vom Parlament, worin die Vollstreckung des erstern befohlen und zugleich verfügt ward, Gabriele solle aus dem Kloster in das Parlamentsgefängnis gebracht werden; auch sollten Goy und Auger sich nun wirklich vor dem Parlament stellen. Gabriele ward abgeholt und eingesperrt. Kein Ausweg, der den Prozeß verschleppen konnte, ward von ihr unversucht gelassen. Sie trat abermals als Anklägerin in einem Zwischenverfahren auf. Sie beschwerte sich in einer weitläufigen Schrift über die harte Behandlung und den Schimpf, den man ihr auf dem Wege vom Kloster in das Parlamentsgefängnis angetan; ihr Mann sei der Urheber. Das Parlament wies indes diese Intervention als zu keinem Prozeßverfahren geeignet ab. Gabriele stand aber nun nicht mehr allein da, sie hatte unter den Gefangenen des Parlamentsgefängnisses einen Ratgeber und Freund gefunden, der auf ihre und die Geschichte ihres Prozesses von Einfluß wurde, einen in Sitten und Lebensart dem ihrigen verwandten Charakter. Eustach le Noble, so hieß der Gefangene, war ein Mann, der seinerzeit als Schriftsteller und öffentlicher Charakter viel, wenn auch nicht viel Gutes, von sich reden machte. Von altem Adel, in den glücklichsten Vermögensumständen, in der angesehenen Stellung als Generalprokurator zu Metz, hatte er sich doch Fälschungen in eigennütziger Absicht erlaubt, die entdeckt wurden und seine Verhaftung und Verurteilung zur Folge hatten. Gegen das Erkenntnis, das ihn zur Kirchenbuße und zu neunjähriger Verbannung verurteilte, hatte er damals gerade appelliert und befand sich deshalb im Parlamentsgefängnisse in Paris. Le Nobles ganzes Leben war eine Kette von Ungefügigkeit, Unordnung, Liederlichkeit, Ausschweifung und genialen Impulsen. Oft in der Schule der Trübsal, doch nie gebessert, im Besitz von Geld und Vermögen, aber immer Verschwender und daher darbend, brachten seine Gelegenheitsschriften und historischen Abhandlungen, z. B. »Über die Republiken Holland und Genua«, »Über die Münzen der Alten«, »Über das wahrhafte Geburtsjahr Christi«, »Übersetzungen der Psalmen in Prosa und Versen, nebst Betrachtungen dazu«, den Buchhändlern große Summen ein, während er selbst in seinen letzten Lebenstagen von dem wöchentlichen Almosen in Höhe eines Louisdor lebte, den ihm der damalige Polizeileutnant d'Argenson auszahlte, und, als er 1711 starb, auf Kosten des Kirchspiels begraben werden mußte. Ein periodisches Werk Le Nobles: »Politische Unterhaltungen über die Begebenheiten gegenwärtiger Zeit«, hatte eine Zeitlang wegen mehrerer glücklicher Einfälle, aber auch trivialer Späße und Angriffe einen guten Fortgang. Aber es stieß die feinere Welt bald ab durch den gemeinen Ton, in den der Autor verfiel, und der nur zu deutlich nach den Gesellschaftskreisen schmeckte, in die er durch seine Lebensweise versunken war. Doch ihm ward die Ehre, daß seine sämtlichen Werke nach seinem Tode noch in zwanzig Bänden gesammelt erschienen. Auch die deutsche Literatur kann solche »Genies« nach dem populären Ausdrucke aufweisen, es hat sich aber noch keiner eine solche Überschrift unter sein Bildnis selbst verfertigt wie Le Noble, der, auf seinen Adel und Namen anspielend, schrieb: Nobilitas si clara dedit nomenque genusque, Clarior ingenio, nobiliorque micas. Infida fortunae sic spernens tela malignae Per scopulos virtus saepius astra petit. Ein solcher Mann war wie vom Schicksal für die reizende, witzige, intrigante und kecke Gabriele zum Genossen ausersehen. Von einer imponierend schönen Gestalt, dem liebenswürdigsten Benehmen, einem lebhaften Kopfe, der anmutigsten Redegabe, voller Lebhaftigkeit, sprühendem Witz und schlauer Unternehmungslust und ebenso sittenlos und ohne Grundsätze wie Gabriele, mußten beide Personen schon durch ihre Schönheit und den lebhaften Blick in den Gefängnisräumen sehr bald sich begegnen, finden und verständigen. Die schöne Würzkrämerin war nämlich nicht mit den andern Frauen ein- und abgeschlossen. Sie saß in demjenigen Quartier des Gefängnisses, welches La pension genannt wurde, und dessen Bewohner die Freiheit hatten, mit den andern Gefangenen nach Wohlgefallen Umgang zu halten. Gabriele uno Le Noble fanden und verstanden sich. Das Gefängnis ward für beide ein Patmos. Er ward ihr Liebhaber und Advokat. In allem, was sie von jetzt an unternahm und tat, war er die Seele und das Werkzeug. Aber ihr Verhältnis hatte, ehe sie dessen gewärtig war, solche Folgen, auf welche beide am wenigsten gerechnet hatten. Sie befand sich in der Lage der Herzogin von Berry, und alles kam ihr darauf an, aus ihrem Blay herauszukommen, ehe es ruchbar würde. So erklärt sich ihre neue Eingabe des Inhalts, daß sie mit ihrem Manne ausgesöhnt sei und daß sie es beweisen wolle, und die Bitte, bis zum Austrage des Prozesses sich in ein Kloster oder zu ihren Eltern begeben zu dürfen. Ein glücklicher Zufall wollte, daß der Referent ihres Prozesses, der Parlamentsrat Le Nain, eines Tages das Gefängnis besichtigte; Gabriele fand Gelegenheit, sich ihm zu Füßen zu werfen. Ihre Schönheit, ihre Tränen rührten den Mann des Gesetzes, er brachte die Sache außer der Ordnung zum Vortrag und bewirkte ein Arrêt vom 15. Juli 1694, welches Gabriele Parreau die Erlaubnis gewährte, sich in ein Kloster oder in die Wohnung ihrer Eltern zu begeben, um von dort aus binnen drei Monaten den Beweis beizubringen, daß die Aussöhnung mit ihrem Mann wirklich erfolgt sei. Dennoch ward ihre Absicht nicht ganz erfüllt. Semitte stand immer auf der Wacht. Er brachte es durch Gegenvorstellungen dahin, daß die ihr im Arrêt gestattete Wahl wieder zurückgenommen und Gabriele in das Kloster Unserer lieben Frauen gebracht wurde. Aber Le Noble hielt Wache auf der andern Seite. Im Parlamentsgefängnis war der Gerichtsdiener Boursier durch ihn gewonnen. Dieser gewann für ihn die Tochter einer Hebamme, welch erstere ebenfalls im Gefängnisse saß, und diese ihre Mutter. Die Hebamme mußte sich unter irgendeinem Vorwande als Kostgängerin im Kloster Unserer lieben Frauen einschleichen. Für die geheime Niederkunft Gabrieles war also gesorgt. Es kam nunmehr nur darauf an, für die Wegschaffung des neugeborenen Kindes Sorge zu tragen, was bei der strengen Bewachung des Klosters mehr Schwierigkeiten hatte. Gabrieles Muhme, Katharina Passy, ward in das Geheimnis und das Komplott gezogen. Sie mußte, als die Zeit der Niederkunft herannahte, täglich am Kloster vorbeigehen und acht haben, ob nicht aus einem bestimmten Fenster ein bestimmtes Zeichen heraushänge. Am 14. September 1694 erschien der Stab mit dem Tuche am Fenster, und die Passy begab sich ins Kloster, um mit einer andern Kostgängerin desselben, die gleichfalls in das Geheimnis eingeweiht war, zu sprechen. Die Paideck, so war deren Name, erschien im Sprechzimmer, das neugeborene Kind mit sich bringend. Es ward auf die Drehscheibe gelegt, die Passy empfing es und trug es fort. Das Kind ward bald darauf in der Stille unter dem Namen des Chevalier de Saint George getauft. Saint George hieß eine Baronie, welche Le Noble ehedem besessen hatte. Die Paten waren der Ehemann der Passy, ein gewisser Tachon und eine Nichte des Gerichtsdieners Boursier, die Vertraute bei Le Nobles und Gabrieles Liebeshandel. Indessen war sowohl im Kloster als auch im Parlamentsgefängnis der Verdacht ihrer Schwangerschaft aufgetaucht. Kaum war sie jedoch ihrer größten Sorge durch die geschickte Fortschaffung des Kindes entledigt, als sie auch den Verdacht ganz vertilgen wollte. Sie reichte am 6. Oktober 1694 eine neue Klageschrift beim Parlament ein: daß ihr Mann ehrenschänderische Nachrichten auf ihre Rechnung ausstreue, nämlich, sie sei schwanger gewesen, als man sie ins Kloster gebracht habe, und dort entbunden worden. Demnächst forderte sie Schadenersatz für ihre gekränkte Ehre. Was Gabriele von jetzt ab in dieser Angelegenheit tat, war nur das, was Le Noble beschlossen hatte. Er leitete ihre Verteidigung und ihre Angriffe und gab der Sache mit einer Frechheit und Unverschämtheit eine Publizität, die uns schwer erklärlich ist, aber einen Beitrag zur damaligen Sittengeschichte liefert. Ja die vor ganz Paris Prostituierte gab sogar eine selbstverständlich von Le Noble verfaßte Druckschrift heraus, in der es heißt: »Im verwichenen Junius dieses Jahres (1694) fing Herr Semitte an, überall bekanntzumachen, seine Frau sei schwanger. Da die Frau von Bretinières, die Oberin des Klosters, für Vorurteile sehr empfänglich, auch überdies für ihren Nutzen nicht unempfindlich ist, so kostete es besagtem Manne wenig Mühe, sich durch Geschenke von Zucker, gebrannten Wassern und andern Ausbeuten seines Ladens bei ihr in Gunst zu setzen. Er sagte ihr sodann, er werde seine Frau unter ihre Aufsicht geben, allein er müsse ihr auch melden, daß er sicher wisse, seine Frau sei schwanger, und sie möge wohl achtgeben, daß nicht etwa eine Hebamme heimlich ins Kloster gebracht würde. Um der Oberin diese giftige Lästerung recht glaubwürdig zu machen, bediente er sich auf Anraten seines Prokurators der verabscheuungswürdigen List und ließ durch gewisse Leute auch den Nonnen jenen schimpflichen Verdacht in die Köpfe setzen, und diese eröffneten nicht nur der Oberin das, was sie dachten, sondern verbreiteten auch die eingebildete Schwangerschaft ihrer Kostgängerin mit ihren geläufigen Zungen so sehr, als sie konnten. Die Schrift lehrt uns, daß nichts heftiger sei als der Zorn eines Weibes; allein man kann wohl sagen, daß die Lästersucht einer Nonne, die sich einmal vom Wege der christlichen Liebe entfernt hat, die heftigste Leidenschaft ist, die gefunden werden kann. Als der rechtliche Beistand der Frau Semitte von dieser boshaften Kabale Nachricht erhielt, veranlaßte er seine Klientin, am 6. Oktober beim Parlamente ein Memorial einzureichen, worin sie anführte, ihr Ehemann hätte schon seit drei Monaten das unwahre Gerücht verbreitet, sie sei schwanger; auch der schwache Kopf der Oberin sei von dieser verleumderischen Nachrede eingenommen worden, und sie hatte sich zum Werkzeuge der weitern Ausbreitung brauchen lassen. Indes sei nichts ungegründeter als diese Beschuldigung, und es läge ihr unter den Umständen, in denen sie sich befände, alles daran, die Welt vom Gegenteil zu überzeugen, und da sie mit der Nonne, die sie so verlästere, nicht länger unter einem Dache bleiben könne, so bäte sie, in ein anderes Kloster gebracht zu werden oder die Erlaubnis zu erhalten, bei ihren Eltern zu leben; auch hoffe sie, daß das Parlament die Gnade haben und ihren Ehemann zu einem solchen Ehrenersatz verurteilen werde, der jener durch ihn erlittenen groben Beschimpfung vollkommen angemessen sei. Dies war also der Augenblick, in welchem die Kabale in Verwirrung gebracht, der Ehrenschänder niedergeschlagen und alle Niedertracht des Herrn Semitte außer Kraft gesetzt wurde. Jetzt sah sich der Verleumder in der Enge – er mußte reden und sich erklären. Und was sagte er denn in diesem entscheidenden Zeitpunkte? Kann wohl jemand glauben, daß ein solcher frecher Verleumder, daß der Mann, der seiner Gattin Ehre auf das schimpflichste angegriffen hatte, die Wahrheit gezeugt haben sollte? Sein Advokat erklärte in seinem Namen vor dem versammelten Parlamente im Angesichte der Richter und vor den Augen des Publikums, er habe niemals gesagt oder gedacht, daß Frau Semitte schwanger sei. Hier hätte diese unglückliche Frau auf einer fürchterlichen Genugtuung bestehen können; allein sie begnügte sich an einem so feierlichen Geständnisse und war viel zu gut gesinnt, als daß sie die Sache wider ihren Verleumder aufs äußerste treiben wollte.« Die saubere Schrift enthielt noch verschiedene Beilagen. In der einen redet ein angeblicher Benediktinermönch der Priorin in ihr Gewissen, daß sie der Wahrheit um Christi willen die Ehre geben und von der höllischen Lästerung gegen die unglückliche, verleumdete Frau abstehen solle. Es galt Le Noble, die Bigotten durch fromme Redensarten für seine Geliebte zu interessieren. Für das große Publikum gab er als Beilage einen Brief, den angeblich Gabriele an ihren Mann geschrieben haben sollte. »Mein zärtlich geliebter Gatte! Wenn Du auch immer hartnäckig fortführest, mich zu verfolgen, so kann ich doch jenes heilige Band nicht vergessen, das uns vereinigt hat, und je mehr Du Dich bemühst, es zu zerreißen, desto eifriger suche ich, es noch fester zu verknüpfen. Könnten meine Martern mir endlich Dein Herz wiedergewinnen, so wollte ich sie mit größtem Vergnügen erdulden. Allein, bester Mann, muß es denn sein, daß Du mich immer tiefer zu unterdrücken suchst, je sehnlicher ich trachte, mich mit Dir von ganzem Herzen wieder auszusöhnen? Haben denn meine Leiden Dich noch nicht ermüdet? Ich habe ein schimpfliches Urteil anhören müssen, habe meiner Appellation, so wie Du gewollt hast, entsagt; habe mich in das Kloster begeben, das Du gewählt hattest; Du hast mich ein zehnmonatiges Gefängnis aushalten, hast mich den bittern Kelch trinken lassen, in einem äußerst erniedrigenden Zustande vor meinen Richtern erscheinen zu müssen; Du hast mir in dem Kloster, wo ich jetzt bin, die geringsten Bedürfnisse versagt, hast eine neue schimpfliche Nachrede wider mich ausgebracht und mich dadurch den Verfolgern einer unbarmherzigen Oberin preisgegeben: und doch wollte ich alle diese herzergreifenden Drangsale für nichts achten, wenn ich Deine Liebe dadurch erkaufen könnte. Selbst das Parlament hat Mitleid mit Deiner so sehr verfolgten Gattin, und durch die Gerechtigkeit, die es mir widerfahren läßt, gibt es Dir deutlich genug zu erkennen, daß Dein hartes Verfahren wider mich ihm verhaßt sei, auch zeigt jede seiner Verfügungen in unsrer Sache, daß es keinen andern Endzweck habe, als jene Ruhe und Einigkeit, die wir so lange Zeit haben entbehren müssen, zwischen uns wieder herzustellen. Gott selbst will unsere Aussöhnung; unsere Tochter, das Unterpfand unserer Zärtlichkeit, fordert uns dazu auf, und Dein Nutzen, der mir stets teuer ist und sein wird, verlangt einen solchen Schritt. Ich werfe mich also hiermit in Deine Arme; öffne sie, mein Geliebter, und empfange eine Gattin, die bloß lebt, um Dir in allem, was Du von ihr fordern kannst, gefällig zu sein. Wäre ich auch wirklich die Verbrecherin, für die mich die Welt nach Deinem Willen ansehen soll, würden alsdann nicht die Leiden, die Du mich so reichlich hast erfahren lassen, meine Vergehungen gebüßt haben, und sollte mein aufrichtiges Verlangen, Dir Genugtuung zu leisten, nicht Deinen Zorn entwaffnen? Laß uns also, liebster Gatte, alles Vergangene vergessen. Laß uns dem zu Fuß fallen, der uns täglich weit größere Sünden vergibt. Ich bitte ihn unaufhörlich, daß er Dein Herz erweichen möge, und eben jetzt, da ich inbrünstig für Dich zu Gott gebetet habe, wage ich es, Dir diesen Brief zu schreiben, ehe noch die Sache weitergeht. Ich habe den Beweis unserer geschehenen Aussöhnung, der mir, wie Du weißt, rechtskräftig nachgelassen worden ist, bloß deshalb noch nicht angetreten, weil ich wünsche und hoffe, Du werdest Dich zu einer nochmaligen, herzlichen und aufrichtigen Aussöhnung bereit finden lassen. Es liegt nun also bloß an Dir, mein teurer, ewig geliebter Mann; mit tränenden Augen beschwöre ich Dich, laß meine Hoffnung nicht vergebens sein. Befiehl mir alles, was Du willst, ich werde Dir gehorchen, wenn Deine, meine und unserer Tochter Ehre gesichert ist. So gewiß ich mir auch schmeicheln kann, daß das Urteil gerechter Richter endlich günstig für mich ausfallen werde, daß die bösen Anschläge Deiner Ratgeber scheitern müssen, so bin ich doch bereit, alles aufzuopfern, um den Frieden wieder zu erlangen, um den ich Dich anflehe. Gewähre, liebster Mann, diesen Frieden einer Gattin, die ungeachtet der äußersten Strenge, mit der Du sie behandelst, dennoch leben und sterben wird als Deine Dich liebende gehorsame und getreue Dienerin Marie Gabriele Perreau.« So wurde also die Presse damals entweiht, in Privatprozessen die Stimme des Publikums zu gewinnen und zu verführen. Dagegen scheint die Zensur nichts einzuwenden gehabt zu haben. Diese und andere Schriften in dieser Sache sind aber ein Zeichen, welche Teilnahme die Angelegenheit im Publikum erregt haben mußte, und was es auch schon damals galt, die öffentliche Stimme für sich zu gewinnen. Dagegen kann man sich der Vorstellung nicht erwehren, daß Le Noble, von einem diabolischen Kitzel getrieben, durch die Schrift nicht sowohl die Angelegenheit seiner Geliebten hat bessern wollen, sondern daß er mehr darauf ausging, ihren Ehemann an den Pranger zu stellen. So erzählt er eine Anekdote von dem Advokaten Audoyer, der Semitte bediente. »Ich bitte um Vergebung, meine Herren,« hatte dieser einst zu einigen Advokaten gesagt, »daß ich Sie einige Zeit warten ließ; ich hatte einmal mein Vieh bei den Hörnern und konnte es nicht sogleich fahren lassen. Ich bin mit dem Hahnrei Semitte bei seinen Richtern gewesen.« Gabrielens Beschwerden gegen die Priorin des Klosters wurden so heftig, daß man ihnen abermals nachgab und sie in ein anderes Kloster, dasjenige, in welchem sie bei ihrer ersten Verhaftung gewesen war, hinüberschaffen hieß. Aber ehe dieses Arrêt zur Ausführung kam, gelang es ihr, zu entfliehen. Sie hatte keine Lust mehr am Klostelleben und sehnte sich nach dem vollen Genuß der Freiheit. Am 4. Dezember 1694 war sie entschlüpft. Ihre erste Handlung war eine neue kühne List. Es galt ihr alles, die Versöhnung mit ihrem Manne glaublich zu machen. Die Deduktion, daß sie erfolgt sei, überließ sie ihrem Buhlen, der mit seiner Feder ebenso schnell fertig wurde als mit seinem Gewissen. Sie hatte ihn nur mit Details zu versehen, auf denen er bauen und auf die er sich stützen konnte. Der Pastetenbäcker Buguet, dessen Laden in dem Hause war, in welchem Semitte wohnte, hatte im ersten Stockwerk eine Wohnstube, welche an Semittes Schlafstube stieß. Buguet war schon früher, oder jetzt, von Gabrielen ins Vertrauen gezogen worden. Er gewährte ihr in seiner Stube einen heimlichen Aufenthalt, damit sie nach dem entworfenen Plane am andern Morgen, sobald Semitte ausgegangen wäre, mittels eines Nachschlüssels sich in dessen Zimmer begeben könne. Hier wollte sie sich schnell entkleiden und in das Bett des Mannes legen. Dann sollte jemand, der im Komplott war, sich auf der Straße von Gerichtsdienern verfolgen lassen. Er sprang in das Haus, er versteckte sich dort, die Gerichtsdiener mußten Haussuchung halten, dabei Semittes Stube mit Gewalt öffnen und Gabriele im Bette ihres Mannes finden, die dann empört aufschreien sollte, was man sich unterstände! Sie habe die Nacht in den Armen ihres rechtmäßigen Mannes geruht, der nur eben aufgestanden und seinen Geschäften nachgegangen sei. Semittes Spürhunde hatten indes Gabriele beim Pastetenbäcker eintreten sehen. Er, jeder List von ihrer Seite gewärtig und stets auf seiner Hut, kehrte mit einem Polizeikommissar und einem Notar in sein Haus unter großem Lärm zurück, und Gabriele mußte nicht allein ihren Plan aufgeben, sondern sich noch glücklich schätzen, daß sie unter dem Schleier der Nacht entschlüpfen konnte. Indes war Semitte jetzt in die äußerste Wut versetzt, er wollte auch die verfolgen, welche seiner ehebrecherischen Frau Vorschub geleistet hatten, und selbst die, welche ihr zur Flucht aus dem Kloster behilflich gewesen waren, und bereitete deshalb Klagen vor gegen Gabrielens Schwager Alix und den Ehemann ihrer Muhme Passy, besonders gegen letzteren, welcher ihre Flucht aus dem Kloster mit zehn bewaffneten Männern unterstützt und geschützt haben sollte. Diese ernsthaften Maßregeln erschreckten auch ein so freches Weib, wie Gabriele war. Sie hielt es geraten, auf einige Zeit vom großen Schauplatz zu verschwinden. Ihre abenteuerlichen Reisen durch Flandern, wo sie Le Nobles Schriften verkaufte und entweder davon oder, was wahrscheinlicher ist, von ihren Reizen lebte, sind nur teilweise bekannt geworden. Aber schon im April 1695 war es Le Noble gelungen, aus dem Parlamentsgefängnisse zu entwischen. Er hielt sich in Paris verborgen und ließ seine Geliebte gleichfalls dahin kommen. Unter immer wechselnden Namen bezogen sie hier verschiedene Wohnungen, immer als Mann und Frau lebend. Einmal hießen sie Herr und Madame de l'Isle, ein anderes Mal Herr und Frau von Noyers. Am 24. August 1696 kam Gabriele mit einem zweiten Kinde von Le Noble nieder, einer Tochter, welche in der Taufe die Namen Katharina Louise, Tochter von Eustach le Gentilhomme (Eustach Le Noble), Ritter, Herrn von Noyers, und Marie Le Brun, seiner Gattin, empfing. Auch der Name Noyers war eine Anspielung; Le Noble hatte vor kurzem eine Posse »Die Nußbäume« (Les Noyers) herausgegeben. Aber gleich nach der Geburt und Taufe verließen und änderten sie schon wieder Namen und Wohnung. Wir finden sie im Hause eines Herrn Cuvier 1697 unter dem Namen Herr Le Brun des Vois und Gattin. Mehrere Zeugen berichten auch hier über das Zusammenleben der beiden. Einer Hebamme erschien das Benehmen der jungen Frau, als sie von ihr zu Rate gezogen wurde, so frech, daß sie ihre Verwunderung nicht verbergen konnte. Gabriele erwiderte: »Ich sehe wohl, meine liebe Frau, daß Sie nicht gewohnt sind, mit Damen von Stande umzugehen.« Im April 1697 ward Le Noble entdeckt, verhaftet und abermals ins Parlamentsgefängnis gebracht. Gabriele mußte nach Lyon verschwinden, bis es Le Noble gelang, nach einer demütigenden Buße wieder auf freien Fuß zu kommen, worauf er nach wie vor mit seiner Geliebten als Mann und Frau lebte. Inzwischen hatte Semitte ein Arrêt erhalten, daß seine Frau, sobald man ihrer habhaft werde, sofort ins Zuchthaus gebracht werden solle. Aber seine Kundschafter hatten lange Zeit vergeblich nach ihr gesucht, da sie stets, wenn sie endlich die Spur entdeckt hatten, ein leeres Nest fanden und die Verfolgte unter einem andern Namen in einem entfernten Stadtteil ein neues Leben anfing. Endlich ward sie in einer Garküche als eine Madame Destournelle, die eines Prozesses wegen aus Lyon gekommen war, am 6. Oktober 1698 ergriffen und ins Zuchthaus gebracht. Da aber Semitte auch wegen der neu hinzugekommenen Ausschweifungen seiner Frau eine Untersuchung verlangte, sollte sie abermals, und desgleichen Le Noble, ins Parlamentsgefängnis gebracht werden. Dies kam beiden höchst ungelegen. Gabriele war gerade zum dritten Male schwanger; nach diesen Präzedenzien war es fast unmöglich, ihre Niederkunft vor den Augen der Obrigkeit und ihres Mannes zu verbergen. Le Noble wagte Gewalt. Mit einem Trupp von ihm bezahlter und bewaffneter Leute wollte er auf dem Wege vom Zuchthaus nach dem Parlamente die Gerichtsdiener überfallen und Gabriele befreien. Aber Semitte war auch darauf vorbereitet. Auch er ließ die Zahl der Gerichtsdiener verstärken und bewaffnen, und Le Noble mußte den Angriff aufgeben. Gabrielens Schwangerschaft konnte kein Geheimnis sein. Als sie im Gefängnis entbunden ward, hatte Semitte schon durch ein neues Arrêt dafür gesorgt, daß das Kind, abermals eine Tochter, welches am 7. April zur Welt kam, ohne Vatersnamen als Anna Katharina in einer Kirche des Parlamentskirchspiels getauft würde. Le Noble war der Verhaftung entgangen. Aus seinem Verstecke schleuderte er neue Pamphlete in die Stadt, als gebe es für Paris keinen wichtigern Gegenstand als den Ehebruchsprozeß zwischen dem Würzkrämer Semitte und seiner Frau. Was später vor Gericht durchgefochten werden sollte, ward in diesen Druckschriften schon für das Publikum als sichere Tatsache aufgestellt: daß Semitte der wahrhafte Vater aller seit diesem ärgerlichen Prozesse von Gabriele geborenen Kinder sei, daß er aber in unnatürlichster Verstockung seines Herzens allen Vatergefühlen Hohn spreche und die Kinder als Bastarde, von seiner Frau im Ehebruch erzeugt, darzustellen suche, um den heiligsten Pflichten, welche die Natur uns auferlegt, sich zu entäußern. Bestimmt ward ihm vorgeworfen, daß das am 24. August 1696 zu Paris geborene Kind, getauft am 27. unter dem Namen Katharina Louise unter dem fingierten Vatersnamen eines Eustach le Gentilhomme, nicht allein sein Kind gewesen sei, sondern daß er dasselbe noch obendrein durch seine Magd und Beischläferin habe beiseiteschaffen, vor die Tür eines Schuhmachers aussetzen und später ins Findelhaus bringen lassen! Als Probe der Sprache, welche dieser freche Abenteurer zu führen wagte, hier nur eine Stelle. »Die Tränen dieses unschuldigen weggesetzten Kindes flehen zu Gott um die Rechte seiner Geburt, die ihm die Beischläferin seines Vaters entrissen hat, und die ächzende Stimme der Mutter erbittet diese Rechte von ihren Richtern. Gott, der nach dem Rate seiner unerforschlichen Weisheit oftmals den Verbrecher bei aller vermeinten Klugheit blind macht, hat es auch hier so gefügt, daß dieser widernatürliche Vater selbst ganz unwidersprechliche Beweise von der Geburt dieses Kindes uns hat in die Hand geben müssen. Sollte also die menschliche Gerechtigkeit bei den Klagen einer Mutter, die ihr unterdrücktes Kind zurückfordert, taub sein? Sollen Seufzer dieser bekümmerten Mutter und dieses unglücklichen Kindes erstickt werden? Soll das Verbrechen eines ausschweifenden Mannes und einer liederlichen Vettel unbestraft bleiben? Necare videtur non tantum is, qui partum perforeat, sed et is, qui abjicit. Die Gattin des Semitte ist in Gegenwart ihrer Schwestern und mehr als zehn anderer Personen entbunden worden; sie hat ihr Kind öffentlich taufen lassen, und über hundert Leute haben die Taufhandlung mit angesehen; hat man aber wohl je gesehen, daß eine Ehebrecherin ihre Niederkunft so öffentlich abgewartet hat? Ist wohl jemals die Frucht ehebrecherischer Ausschweifungen auf so eine Art zur Taufe gebracht worden?« Wenn es, woran wir keinen Grund zu zweifeln haben, in ganz Paris bekannt war, daß Le Noble Gabrielens Liebhaber und der Vater ihrer Kinder war, so scheint die Zurücksetzung aller Scham in diesen schandbaren Behauptungen freilich unglaublich, wenn man nicht annimmt, daß es diesem depravierten Genie mehr darum zu tun gewesen ist, seinen satanischen Witz spielen zu lassen gegen den armen Hahnrei und seine fruchtlosen Anstrengungen, vor einer erbärmlichen Gerichtsbarkeit sein Recht zu erlangen. Endlich erreichte Gabriele Perreau am 20. Juni 1699 eine neue Eingabe (natürlich von Le Noble verfaßt und von ihm zugleich als Druckschrift publiziert), in welcher sie außer anderm ihren Hauptantrag richtete um rechtliches Verhör wider das Arrêt, in welchem untersagt worden war, den Namen des Vaters ihrer am 7. April zur Welt gebrachten Tochter in das Taufregister einzuschreiben; vielmehr hoffe und erwarte sie, daß dem Parlament gefällig sein werde, die in dem Arrêt besagte Anna Katharina und eine andere am 24. August 1696 geborene Tochter namens Louise Katharina bei ihrem Stande und Namen als wahre und eheliche Kinder von Louis Semitte und Gabriele Perreau, seiner Frau, zu schützen und zu erhalten, auch den Vater dahin anzuweisen und zu verurteilen, daß er ihnen den gehörigen Unterhalt reichen solle, und diese Kinder unter unmittelbaren obrigkeitlichen Schutz zu nehmen. Auch bäte sie, daß Louise Katharina aus dem Findelhause genommen werden möge und die Veranstaltung getroffen werde, daß die Taufregister des Kirchspiels, wo diese zwei Kinder getauft worden seien, in Beziehung auf sie abgeändert und die Namen von Louise Semitte und Gabriele Perreau an die Stelle derjenigen, die durch Semittes Bosheit eingeschrieben worden seien, gesetzt werden mögen; auch würde ihr Ehemann alle verursachten Unkosten zu bezahlen schuldig sein. Die Klägerin gründete ihren Antrag auf drei Momente: Erstens: Semittes Verfolgungen gegen seine Frau hätten keine andere Quelle als seine Ausschweifungen. Er habe sie früher geliebt, geachtet, dann sei er ihrer satt, sie sei ihm widerwärtig, verhaßt geworden; darum habe er sie von sich gestoßen. Aber zweitens: sobald er sie wieder gesehen habe, sei auch seine sinnliche Neigung wieder erwacht. Trotz seines Hasses und seiner Verfolgungen habe er keine Gelegenheit unbenutzt gelassen, wieder mit ihr Umgang zu pflegen, daher seien alle von ihr inzwischen zur Welt gebrachten Kinder seine Kinder, die Frucht einer zeitweiligen Aussöhnung zwischen den Ehegatten. Drittens streite schon dafür auch ohne Beweise die gesetzliche Präsumtion, das römische Gesetz: Pater est, quem justae nuptiae demonstrant. Die Kinder einer verheirateten Frau haben in den Augen des Gesetzes keinen andern Vater als den Ehemann der Mutter. Wir übergehen den ersten Punkt, die Anschuldigungen gegen Semittes Lebenswandel, die in ekelhaften Erörterungen sich ergehen. Zum zweiten Punkt aber galt es nun, für die Geschichte dieser zeitweiligen Aussöhnung bestimmte Momente und Beweise aufzuführen. Im März 1693 hatten, sagt Gabriele, beide Eheleute eine Zusammenkunft bei der schon erwähnten Freundin Pasdeloup. Sie speisten zusammen in einer Gesellschaft von vier bis fünf Personen, tranken sich gegenseitig Gesundheit zu und stießen mit den Gläsern an. Nach der Mahlzeit umarmte der Mann seine Frau in Gegenwart aller Anwesenden. Tränen flossen aus seinen Augen. Beide gingen darauf in das Schlafkabinett der Pasdeloup, blieben dort länger als eine Stunde eingeschlossen, und als sie zurückkehrten, sah jedermann, daß das Bette in Unordnung war. Semitte gab Gabriele zwei Louisdor –- sagt Gabriele – und führte sie am Arm in ihre Wohnung. Sie hätten später in demselben Hause noch mehrere Zusammenkünfte der Art gehabt. Semitte war zum Entschluß gekommen, seine Frau wieder zu sich zu nehmen. Nur sollte sie ihrer Appellation gegen das Erkenntnis des Chatelet entsagen und erklären, daß der Zettel, worin er ihr die Erlaubnis erteilt »Sie verstehen mich wohl!« von ihm nur zum Scherz geschrieben sei. Die unglückliche Gabriele Perreau hoffte, aber zweifelte – sie unterschrieb den Schein, den ihr Mann aufgesetzt und durch die Pasdeloup ihr zugestellt hatte –- aber sie protestierte sogleich vor einem Notar dagegen. Als sie ihrem Manne den ersteren Schein in seine Wohnung brachte, küßte und liebkoste er sie, sie mußte mit ihm zu Mittag essen, und nach Tische erfolgte abermals eine Schäferstunde wie im Hause der Pasdeloup. Beide wurden darauf einig – sagt Gabriele – daß es am besten sei, wenn sie einstweilen in ein Kloster gehe, bis der Lärm, den ihr Prozeß gemacht hatte, sich gelegt habe. Sie tat es am 17. März 1693. Semitte besuchte sie dort mehr als einmal, unterhielt sich mit ihr aufs zärtlichste, küßte sie durchs Gitter und umarmte sie an der Pforte, und das in Gegenwart der Priorin und anderer Klosterfrauen. Vor seiner Abreise nach Flandern nahm er im Kloster förmlich von ihr Abschied, umarmte sie wieder und versprach ihr, nach seiner Rückkehr sie wieder ins Haus zu nehmen. Aus Flandern schrieb er ihr einen Brief, von anderer Hand zwar, aber von ihm unterzeichnet. Aber aus Flandern zurückgekehrt, war wieder die Liebe verraucht, der Haß loderte auf, die Verfolgungen fingen aufs neue an. Dies dauerte bis zum Oktober 1695. Da war auch sein Haß wieder verraucht, er bekam Dilucida intervalla seines Eifersuchtsfiebers (so Le Nobles Sprache) und spielte bei Herrn Alix, Gabrielens Schwager, darauf an, er sei bereit, sich mit seiner Gattin wieder auszusöhnen, wenn sie aus Flandern (wohin sie geflüchtet war) zurückkehren wolle. Sie kam zurück. Beide Ehegatten hatten verschiedene Zusammenkünfte bei Alix. Infolge dieser versöhnlichen Zusammenkünfte ward sie schwanger und brachte am 24. August 1695 ein Kind zur Welt. Le Noble, damals zweihundert Lieues von Paris entfernt, könne daher unmöglich der Vater desselben gewesen sein. Über die folgende Aussöhnung, die vorgefallen sein sollte, als Gabriele zum zweiten Male in Verhaft gebracht wurde, geht die Schrift kurz hinweg. Dagegen führt sie die vierte und letzte umständlicher auf. Die Unterhandlungen begannen am 6. Juni 1698 und dauerten bis Ende Juli. Der Beweis sei – daß Gabriele am 7. April 1699 von einem Kinde entbunden worden sei! Ein anderer Beweisumstand für diese Aussöhnung: daß die Zusammenkünfte zwischen den getrennten Eheleuten im Hause der Guerins stattgefunden hätten, welche ganz auf Semittes Seite gestanden hätten und durch deren Hilfe die Verhaftung am 6. Oktober 1698 zustande gekommen wäre. Da Gabriele wußte, daß ihr Gatte einen Verhaftbefehl gegen sie in Händen hatte, da Guerins seine Anhänger waren, würde sie sich blindlings in deren Hände geliefert haben, würde sie sich fünfundzwanzigmal binnen zwei Monaten in deren Haus begeben haben, und in den Tagen und Stunden, wo ihr Mann dort war, wenn sie nicht auf eine völlige Aussöhnung mit demselben gerechnet hätte? Dies die Ausführung über den zweiten Punkt, die angeblich eingetretene Versöhnung. Aber ungleich wichtiger als dieser sei es nun bewiesene oder noch zu beweisende Umstand ist das dritte Moment, der Rechtsgrundsatz, der seit dem römischen Recht unter allen gebildeten Nationen Eingang gefunden hat: Pater est, quem justae naptiae demonstrant. Die Ehe ist der Beweis der Vaterschaft. Ein Kind, in der Ehe geboren, gilt für das Kind des Vaters. Der Mann mag immerhin zweifeln, auf wie starke Gründe gestützt, als es auch sei, das Gesetz glaubt an seiner Stelle und überhebt ihn der Mühe, seinen Zweifel zu untersuchen, denn auf welches Resultat er auch komme, das Gesetz hat das seine schon ausgesprochen. Schon die Möglichkeit – sagt Gabrielens Anwalt – daß ein Ehemann mit seiner Gattin ehelichen Umgang gepflogen haben könne, ist hinlänglich, die in der Ehe zur Welt gekommenen Kinder bei den Rechten ihrer Geburt zu schützen. Der nicht widersprochene Umstand, daß die letzte von Gabriele Perreau geborene Tochter, Anna Katharine ohne Vatersnamen (höchst unrechtmäßigerweise, obgleich auf Parlamentsbefehl) getauft, von derselben während der noch bestehenden Ehe zur Welt gebracht worden sei, sei hinreichend, daß sie vor dem Gesetz als die rechtmäßige Tochter von Louis Semitte, dem angetrauten Ehemann ihrer Mutter, gelten müsse. Gesetzt, alle Richter der Welt wollten ihr heute ihre eheliche Geburt absprechen, so würde sie doch später und zu jeder Zeit von jedem gewissenhaften Richter solchen wider das gemeine und das französische Recht ergangenen Richterspruch anfechten und umstoßen können. Angenommen selbst, sie sei des ehebrecherischen Umgangs mit Le Noble oder einem andern überführt, und selbst zu der Zeit, wo sie ihre Kinder empfangen haben konnte; angenommen, sie hätte selbst den Ehebruch eingestanden und erklärt, daß der Ehebrecher der Vater ihrer Kinder sei; ja angenommen, dieser genannte Ehebrecher hatte die Kinder für die seinen, und durch eine förmliche Urkunde, erklärt oder zu Erben eingesetzt – so würde alles das den festen angenommenen Grundsatz nicht umstoßen. Zugunsten der Kinder bliebe die Annahme bestehen: ihr Vater ist der rechtmäßig angetraute Mann ihrer Mutter. Diese gesetzliche Annahme, die durch vielfache richterliche Entscheidungen, durch die Gutachten der berühmtesten Juristen festgehalten und bekräftigt ist, lasse sich nur dadurch umstoßen, daß der Ehemann nachweise, daß er physisch unvermögend sei oder gewesen sei, seiner Gattin in der bewußten Zeit ehelich beizuwohnen. Ohne diese positiven Nachweise könne nicht die größte Macht auf Erden, kein richterlicher Ausspruch, ja nicht die Machtvollkommenheit des Königs den während der Ehe von der Gattin zur Welt gebrachten Kindern ihre eheliche, rechtmäßige Geburt entreißen. Und wollten tausend Arrêts, eines immer feierlicher als das andere, sie für Bastarde erklären, »so könnten diese Kinder selbst, wenn sie selbständig geworden wären, ihre Rechte geltend machen und die tausend Arrêts umstoßen lassen.« Dieser uralte römische Grundsatz, zum Heil des Familienlebens und des Staates aufgestellt, um die störende Ungewißheit zu entfernen, werde im christlichen Staate noch insbesondere durch die Würde des Sakraments unterstützt, die nicht erlaube, zu vermuten, daß sich jemand unterfangen werde, dessen Heiligkeit zu verletzen, die unverbrüchlichste Bündigkeit des feierlichsten aller Verträge, wodurch die Vermutung ausgeschlossen wird, daß die wechselseitige Treue beider Ehegatten, der Hauptpunkt des Vertrages, wankend sei. Im Munde eines sitten- und ruchlosen Vagabunden, desselben Ehebrechers, welcher den unglücklichen Würzkrämer zum Hahnrei gemacht hat und ihm die von ihm erzeugten Kinder aufdringen will, klingen diese von Religiosität triefenden Tugendphrasen wie ein fürchterlicher Hohn. Und doch ist dies der stärkste Punkt in der Verteidigung und dem Angriffe; der Grundsatz, wie er auch dem Gefühl und der Wahrheit widerstreiten mag, stand und steht noch heute fest, eine unheilige Fiktion, an die das Gesetz sich klammert, um Wirrwarr und Zerwürfnisse zu vermeiden, die zu schlichten und zu ordnen es sich selbst nicht Stärke genug zutraut – eine Reihe merkwürdiger Fälle, in welchen französische Gerichte so zugunsten der ehelichen Geburt entschieden, wurden von Gabrielens Advokaten heraufzitiert. In einem derselben fand sich: Eingeständnis der Mutter zum Nachteil der Kinder; Aufenthalt der Frau außer dem Hause ihres Mannes; bösliche Verlassung sogar verbunden mit Diebstahl; Niederkunft elf Monate nach der Trennung vom Manne; ununterbrochene Wohnung der Mutter bei ihrem Liebhaber; freie Erklärung dieses Liebhabers, daß er Vater des im Ehebruch erzeugten Kindes sei, und ein Vermächtnis für dieses Kind – und dennoch hielt das gerichtliche Erkenntnis das eheliche Geburtsrecht des Knaben aufrecht. Semittes Verteidiger hatte die Aufgabe, die verschiedenen angeblichen Aussöhnungen zu widerlegen und demnächst zu deduzieren, daß jener gesetzliche Grundsatz bei der besondern Bewandtnis des gegenwärtigen Falles keine Anwendung finde, denn auf den ersten Punkt, die Widerlegung der angeblichen eigenen Ausschweifungen des Ehemanns, welche die Frau veranlaßt haben sollten, endlich zur Wiedervergeltung zu schreiten, ließ er sich gar nicht ein, weil sie nicht allein durch nichts erwiesen wären, sondern Gabriele auch nicht einmal den Beweis sich vorbehalten habe. Diese ganze Anschuldigung erschien als leer und aus der Luft gegriffen, um in der Verzweiflung aus Mangel an Gründen bei Verteidigung einer ungerechten Sache doch ein Fundament zu finden. Der angeblichen Aussöhnungen sollten vier vorgefallen sein. Die erste im Jahre 1693. Semitte sollte da zum Entschluß gekommen sein, seine Frau wieder zu sich zu nehmen, nachdem er verschiedene vertrauliche Zusammenkünfte mit ihr gehabt haben sollte, und dieser Entschluß sollte bis zu seiner Rückkehr aus Flandern gedauert haben. Im Anfange, was voraus zu bemerken ist, hatte Gabriele im Prozeß nichts von dem Kinde erwähnt, welches am 16. September 1694 innerhalb der Klostermauern zur Welt gekommen war. Sie hatte sich damals geschmeichelt, daß ihre Niederkunft für Semitte ein undurchdringliches Geheimnis geblieben sei. Erst als sie erfahren hatte, daß er auch davon Nachricht bekommen habe, stellte sie die Behauptung auf, daß er ihr im Parlamentsgefängnisse verschiedene Besuche gemacht und das Kind die natürliche Folge dieser Besuche wäre. Diese wirkungsreichen Besuche im Gefängnis mußten stattgefunden haben, sonst stimmten der Zeitpunkt der Geburt und der der Empfängnis nicht zusammen. Aber den Beweis, daß Semitte sie im Gefängnis besucht habe, mußte sie an Ermangelung aller Zeugen, wie man sich auch darum bemühte, aufgeben. Diese eine Vaterschaft blieb also im Ungewissen schweben. Dagegen hatte sie vor der erfolgten Aussöhnung jene wirren Geschichten aufs umständlichste erzählt: von dem Mittagessen bei der Dame Pasdeloup, der Entfernung mit ihrem Manne nach der Mahlzeit, dem in Unordnung gefundenen Bette, den zwei Louisdor, welche er ihr für die Schäferstunde in die Hand gedrückt haben sollte usw. Solche Umstände und sonderbare Angaben dürften doch nicht aus der Luft gegriffen sein; es waren so viele bekannte Personen als Zeugen genannt, daß man wenigstens auf einen Fonds von Wahrheit rechnen konnte, der nur von der phantasiereichen Frau und ihrem spitzfindigen Geliebten anders ausgeschmückt und gedreht worden war. Aber sämtliche von ihr benannte Zeugen, die Pasdeloup, deren Ehemann, ein Herr Poussay de Fontenay und eine Demoisellc Groizat, wußten nicht mehr als folgendes: Nachdem das Chatelet das erste Urteil gesprochen hatte, ließ Gabriele Perreau ihren Gatten bitten, er solle sie doch nicht einschließen lassen, sondern sie in ein Kloster bringen, wo sie zeitlebens bleiben wolle. Semitte schlug diese Bitte ab. Hierauf ließ sie ihm abermals hinterbringen, sie wolle ihrer Appellation entsagen, wenn er ihr den Aufenthalt in einem Kloster bewilligen würde. Er antwortete denen, die diese Botschaft ausrichteten: »Sucht mir ein Kloster für sie aus und macht alsdann, daß ich gar nicht mehr von diesem schändlichen Weibe reden höre.« Eines Tages warf sie sich ihm vergebens zu Füßen und wollte um Vergebung bitten, allein er stieß sie mit Gewalt zurück. Sie suchte die Pasdeloup dahin zu bringen, daß sie ihr eine Unterredung mit ihrem Manne verschaffe, sie einige Minuten allein lasse und alsdann zurückkommen solle: sie wolle sodann in dem Augenblicke, da die Pasdeloup in die Tür treten würde, ihren Mann umarmen. Sie versprach für diese Gefälligkeit fünfzig Louisdor. An dem Tage, da sie in das Kloster ging, kam ihr Mann zu der Pasdeloup und wollte dieser das Kostgeld für seine Frau aufs erste Quartal geben und sie bitten, es im Kloster zu bezahlen. Wider Vermuten fand er seine Frau mit einigen andern Personen dort bei Tische sitzen. Als die Perreau ihren Mann hereintreten sah, stand sie auf und weinte, er hingegen sagte weiter nichts als, das Weinen sei jetzt vergeblich, sie habe in ein Kloster zu gehen verlangt, und nun habe sie auch weiter nichts zu tun, als so geschwind wie möglich hineinzugehen. Ehe sie sich auf den Weg ins Kloster machte, wollte sie ihn noch einmal umarmen, allein er sträubte sich und stieß sie von sich. Als sie im Kloster war, beschwerte sie sich, die Matratze, die er ihr ins Kloster geschickt habe, sei sehr schlecht, und er bekümmere sich gar nicht um sie. Er antwortete den Personen, die mit ihm von diesen Beschwerden redeten, sie sei ein schlechtes Weib, und die Sachen, die er ihr ins Kloster gegeben hatte, wären für sie noch viel zu gut; er würde sich lieber aufhängen lassen, als sie wieder zu sich zu nehmen, und möge überhaupt gar nicht mehr von ihr reden hören. Aber als sie im Kloster war, sollte er sich aufs zärtlichste mit ihr unterhalten, sie durchs Gitter geküßt und an der Pforte noch einmal umarmt haben; die Priorin und die andern Klosterfrauen hätten es gesehen. Die Priorin und die Nonnen, darüber vernommen, erzählten, Semitte sei eines Tages im Sprechzimmer gewesen und habe sich mit dem Gesichte dem Gitter genähert, sogleich habe seine Frau ihn küssen wollen. Die Nonnen hätten ihm hierauf stark zugesetzt, daß er sich mit ihr aussöhnen solle, allein er hätte damals und bei mehreren Gelegenheiten ausdrücklich zu erkennen gegeben, er würde sie nimmermehr wieder annehmen, sondern verlange einen rechtlichen Ausspruch. Niemand im Kloster hätte jemals gesehen, daß er sie oder sie ihn geküßt hätte, auch hätte niemand ein Wort von einer Aussöhnung von Semitte gehört. Er hätte eines Tages Holz für sie anfahren lassen und sei selbst mit ins Kloster gekommen. Da nun das Klostertor geöffnet worden sei, um den Wagen hineinzulassen, habe sie nebst der Oberin dagestanden, und diese hätte zu ihr gesagt: »Umarmen Sie Ihren Gatten!« Sie wäre auch auf Semitte zugegangen und habe ihn umarmen wollen, allein er hätte sie von sich gestoßen. Auch hätte sie sich im Kloster vielmals beklagt, daß sie verschiedene Briefe an ihn nach Flandern geschrieben, er ihr aber niemals geantwortet hätte. Endlich hatte Gabriele zwar allerdings einen Brief aus Flandern produziert, den eine Flamländerin namens Louret, die mit Branntwein handelte, an sie geschrieben haben sollte, worin sie die Empfängerin versicherte, sie habe im Herzen ihres Gatten Empfinden neuer Zärtlichkeit für sie entdeckt und hoffe bald eine völlige Vereinigung zwischen den Gatten zu bewirken; aber der Brief und die Briefschreiberin erschienen gleich apokryphisch, und im besten Falle konnte der Brief nichts beweisen. So stand es mit dem Beweise für die erste Aussöhnung. Wir mögen über die folgenden kürzer hinweggehen. Le Noble wollte zur Zeit, wo das zweite Kind aus der ehebrecherischen Verbindung empfangen sein mußte, fern von Paris in der Provence gelebt haben. Er hatte aber den Alibibeweis nicht geführt; im Gegenteil ergab sich aus verschiedenen von ihm ausgestellten Quittungen, daß er um jene Zeit in Paris im Versteck gelebt hatte. Die Zusammenkünfte Semittes mit seiner Frau bei deren Schwager Alix stellten sich als reine Erdichtungen heraus, denen selbst jeder scheinbare Beweis abging. Wenn eins der Kinder, welche die Perreau während ihres vagabundierenden Lebens erzeugt, wirklich die Frucht einer Aussöhnung zwischen ihr und dem Gatten gewesen wäre, warum hätte sie denn nötig gehabt, Schwangerschaft und Geburt so sorgfältig zu verbergen? Hätte sie nicht vielmehr ihre Schwangerschaft überall freudig bekanntmachen und nichts sich eifriger angelegen sein lassen müssen, als die Geburt ihres Kindes anzukündigen, eines Unterpfandes der Liebe, welches ihr die Vergebung alles Vergangenen sicherte? Würde sie dann noch immer inkognito mit Le Noble aus einer Wohnung in die andere, aus einer Namensmaske in die andere gezogen sein? Würde sie nach ihrer Niederkunft abermals nach Lyon und andere Orte auf Abenteuer ausgezogen sein? Würde sie, zuletzt wieder in Verhaft gebracht, im Verhör am 21. Februar 1699 angegeben haben, sie hätte weiter kein Kind als das, mit welchem sie eben schwanger ging? Würde sie bis ins Jahr 1700 gewartet haben, ihre zwei frühern Entbindungen einzugestehen? So würde wenigstens keine Frau handeln, die sich mit ihrem Ehemann vollkommen ausgesöhnt hat. Das am 7. April 1699 im Gefängnis zur Welt gekommene, ohne Angabe eines Vatersnamens auf Befehl des Parlaments getaufte Kind sollte die Frucht einer vierten Aussöhnung sein. Neun Monate zurückgerechnet, sei diese Aussöhnung vermittels vielfacher Zusammenkünfte der Ehegatten im Guerinschen Hause erfolgt. Aber diese Zusammenkünfte hatten nicht stattgefunden. Die Guerin und ihr Mann, welche einen offenen Laden hielten, wußten zwar, daß Semitte um jene Zeit öfters zu ihnen gekommen sei, Gabriele und er hätten sich aber niemals, weder von ungefähr, noch auf Verabredung, bei ihnen getroffen. Gabriele war nachmals in ihren Laden getreten; da Semitte dies wußte, hatte er später, bei seiner Rückkehr vom königlichen Hoflager in Versailles, die Guerins gebeten, ihre Wohnung auszuforschen, was auch geschehen wäre, worauf sicher ihre Verhaftung erfolgt wäre. Die Ehebrecherin und ihr Beistand mußten nun das Zeugnis der Guerinschen Eheleute verdächtigen; sie konnten aber keine Beweise aufführen, daß sie unzuverlässigen und schlechten Charakters wären, im Gegenteil hatten sie sich selbst dadurch dem Zeugnis derselben unterworfen, daß sie darauf provoziert hatten. Aus den früheren Versuchen der liederlichen Gabriele, bei der Pasdeloup und beim Pastetenbäcker Buguet eine Zusammenkunft mit ihrem Manne zu erschleichen, entsprang übrigens der Verdacht, daß sie auch bei den Guerins ein solches Zusammentreffen oder wenigstens den Schein dessen zu ertrotzen versucht hätte. Semittes Anwalt zieht hieraus den Schluß, daß Semitte vom Augenblick an, da seine Frau ihr Haus verließ, sich nicht wieder mit derselben ausgesöhnt habe. Hören wir indes ihn selbst sprechen, in der Stelle, wo er die Beschuldigungen gegen den sittlichen Charakter seines Klienten seiner Frau zurückgibt. Es sind kräftige Pinselstriche zur Zeichnung des sittlichen Charakters jenes goldenen Zeitalters. Le Noble hatte behauptet, nur schwarzgallige Eifersucht sei der Grund des von dem Gatten gegen die Gattin erhobenen und mit so unnatürlicher Konsequenz verfolgten Prozesses, während in guten Stunden Hochachtung und Liebe mit jenen Anfällen gewechselt hätten. »Was?« ruft der Advokat Gillet, »Eifersucht für Gabriele Perreau, die erklärte Beischläferin von Auger, Goy, Le Noble und hundert andern? Für dieses schandbare Weib, bei dem die liederlichsten Jünglinge von Paris und Lyon ihre Lust büßten; diesen ekelhaften Auswurf des Parlamentsgefängnisses und der Garnison zu Dornik; Hochachtung für Gabriele Perreau, für ein Weib, deren Verstand zu nichts als Betrug und Intriguen geschärft ist, deren Seele die schmutzigste Wollust befleckt, und deren Herz so viele schändliche Leidenschaften völlig verdorben haben; für dieses Weib, deren Körper noch mit dem schändlichen Aussatze behaftet ist, den sie der unglücklichen Frucht ihrer ehebrecherischen Ausschweifungen, dem im Kloster geborenen Kinde, mitteilte? Was? Liebe in dem Herzen dieses Mannes für Gabriele Perreau, diesen unglücklichen Brand, der das Feuer der Zwietracht in seiner Familie angezündet hat; diese Betrügerin, diese Taschenspielerin, die immer aufpaßte, ihn zu überraschen und zu hintergehen; die ihre Tränen, ihre Freundlichkeit, ihre falschen Liebkosungen bloß anwendete, um ihre Untreue, ihre unverschämten Entwürfe zu bedecken; diese berüchtigte Ehebrecherin, die ihn so öffentlich verunehrte, zum Narren der Nation machte und sein ganzes Vermögen zugrunde richtete; diese Furie, die seine Ehre mit den schwärzesten Lästerungen antastete und sogar einen Versuch machte, ihn durch eine teuflische Schrift dem schmählichsten Tode zu überliefern, ja die sich nicht scheute, öffentlich zu sagen, sie würde noch Feuer und Schwert wider ihn brauchen?« Die letztere Anspielung bezog sich auf ein Memorial ohne Unterschrift, welches Le Noble dem Könige hatte zugehen lassen. Semitte wird darin begangener Blutschande, Unterdrückung eines Kindes und des Kindermordes beschuldigt. Le Noble ging darin so weit, anzudeuten, Semitte hätte sich sogar des Verbrechens der beleidigten Majestät im höchsten Grade schuldig gemacht. Der Verfasser der Schrift ward indes ermittelt, und die Schrift blieb für den Denunzierten glücklicherweise ohne Wirkung. Le Nobles Eifer in der Verfolgung dieser Sache bleibt indessen immer rätselhaft. Ein Charakter seiner Art verfolgt wohl schlechte Dinge mit allen Mitteln und allem Ungestüm, in der Ausdauer läßt er jedoch nach, wo ihm keine sittlichen Motive zugrunde liegen können und sobald die Erreichung des Zweckes ihm keine besonderen Vorteile mehr verspricht. War seine Liebe für eine öffentliche Person wie Gabriele wirklich von so nachhaltiger Leidenschaft, oder interessierte er sich so für die mit ihr erzeugten Kinder, die er doch zum Teil aussetzen ließ, um für sie alles zu wagen, oder endlich, gewährte ihm die Sache an und für sich, weil sie schlecht, kitzlich und gefährlich war, weil es galt, mit Rabulistenkunst die natürlichsten Dinge zum Gegenteil zu verdrehen, eine so besondere Lust, daß er ihr seine ganze Kraft, seine Zeit und sein Talent opferte? Eine Aussöhnung war nicht erwiesen, aber der Grundsatz damit nicht umgestoßen: daß der Gatte der Vater aller von seiner Ehefrau erzeugten Kinder bleibt, solange nicht erwiesen ist, daß er überhaupt zeugungsunfähig ist oder zur Zeit der Zeugung der Ehefrau nicht beigewohnt haben könne. »Auch diese Regel muß wie eine jede Ausnahmen haben«, deduziert der Anwalt. »Ohne eine solche würde sie den Ausschweifungen der Weiber ein weites Feld eröffnen; sie würden darin eine sichere Freistatt wider den rächenden Arm der Obrigkeit finden. Auch überführt, verurteilt, dürften sie nur, wie Gabriele Perreau, davonlaufen und sich so viel Kinder als möglich verschaffen lassen. Je größer deren Zahl, um so mehr wären sie gesichert, ihre ehebrecherische Lebensart ungestraft treiben zu können. Wenn je wo, tritt eine solche Ausnahme hier ein. Das Parlament selbst hat schon darauf erkannt, als es verfügte, daß die letztgeborene Tochter der liederlichen Gabriele nicht auf des Vaters Namen getauft werden sollte. Auch das römische Recht läßt schon Fälle zu, wo der Beweis des Gegenteils gegen den Grundsatz Pater is est, quem nuptiae demonstrant stattfindet: im Titel der Digesten De his, qui sui vel alieni juris sunt heißt es: Sed mihi videtur, quod et Scaevola probat, si constat, maritum aliquamdiu cum uxore non concubuisse, infirmitate, vel alia causa, vel si ea valetudine pater familias fuit, ut generare non possit, hunc, qui in domo natus est, licet vicinis scientibus, filium non esse : Doch scheint es mir, und auch Scävola ist der Meinung, wenn bewiesen wird, daß der Ehemann schon seit geraumer Zeit seiner Frau nicht ehelich beigewohnt hat, entweder weil eine Krankheit oder eine andere Ursache ihn daran hinderte, oder weil er überhaupt von solcher körperlicher Beschaffenheit war, daß er keine Kinder zeugen konnte, daß alsdann das Kind, welches sein Weib im Hause zur Welt bringt, mit Wissen der Nachbarn, nicht für das seinige zu halten sei.« Demnächst führte der Anwalt den Satz aus, daß eine wegen Ehebruch verurteilte Frau alle Rechte der Ehe verliere, und zwar so, daß sie, das Band des Sakramentes abgerechnet, in Ansehung der bürgerlichen Befugnisse nicht mehr die Frau ihres Mannes wäre. »Eine Frau, des begangenen Ehebruchs überführt und deshalb verurteilt, kann in Beziehung auf die bürgerlichen Wirkungen der Ehe nicht mehr als Ehefrau betrachtet werden. Der Verlust aller durch die Ehe erlangten Rechte ist ein Teil der Strafe für ihren Bundbruch; sie verliert nicht nur ihr Eingebrachtes, ihr Leibgedinge, den Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen und jeden anderen Vorteil, der ihr nach dem Ehekontrakt zustände, sondern auch alle Rechte der ehelichen Genossenschaft, der gemeinschaftlichen Wohnung und des Ehebettes. Wenn jene Vermutung, aus welcher die Regel Pater is est, quem justae nuptiae demonstrant entspringt, ein Vorzug und ein Vorrecht der Ehe ist, so muß demnächst eine Ehebrecherin dieses Vorrecht verlieren. Jener blinde Glaube des Gesetzes ist angenommen zur Beförderung der Ruhe im Hause, zur Sicherheit in den Familien; der Grundsatz ist ein Schutzbrief für den Stand der Kinder. Er versichert ihnen nebst den Familienrechten auch die eines Bürgers im Staate, deren sie durch den Eigensinn, die Grille eines Vaters oder einer Mutter jeden Augenblick könnten verlustig gehen. Schon die Sittlichkeit, die Achtung, die ein Mensch dem anderen schuldig ist, verlangt, daß man einen Ehebruch nicht vermute, wie man allüberall Tugend und Rechtlichkeit, nicht aber Laster und Ausschweifungen präsumiert. Hat aber eine Frau einmal ihre Pflicht vergessen, ist der vollbrachte Ehebruch rechtserforderlich erwiesen, dann kann man nicht mehr blindlings glauben, daß ein darauf von ihr zur Welt gebrachtes Kind das Kind des Ehemannes sei. Es tritt vielmehr gerechte Ursache zur Furcht ein, daß es die Frucht einer Vergehung sei; die Vermutung streitet nicht mehr zu ihrem Vorteil. Die Vermutung konnte ja nur auf Wahrscheinlichkeit begründet sein, und die Wahrscheinlichkeit entsprang aus der Natur der ehelichen Genossenschaft überhaupt, welche eine innige Vereinigung zwischen Mann und Frau, dieselbe Lebensart, ein Beieinanderwohnen bedingt. Daran denkt das Gesetz, wenn es ausspricht, daß der Ehemann, der immer bei seiner Frau gewesen ist, kein Gehör verdient, wenn er ein von ihr zur Welt gebrachtes Kind nicht für das seinige erkennen will. Es muß also ein wirkliches Beisammenwohnen, ein bleibender Aufenthalt vorhanden sein, wenn die Rechtsregel Gültigkeit haben soll. Wenn nach dem Gesetz bei sonst einträchtiger Ehe lange Abwesenheit oder abgesonderte Wohnung hinreichen, die Vermutung zu entkräften und dem Gegenbeweise die Tür aufschließen, wie vielmehr wird dies bei einer uneinträchtigen und faktisch getrennten Ehe der Fall sein, ja einer, wo der Mann durch richterlichen Spruch berechtigt ist, sein Weib von sich zu stoßen und einsperren zu lassen. Nach dem Wortlaut der römischen Gesetze schränkt sich der Gegenbeweis gegen die Regel auf zwei Punkte ein: auf natürliches Unvermögen ( valetudo ) oder physische Unmöglichkeit ( absentia ). Die letztere muß aber nach ihrem Sinne verstanden werden, und es finden sich selbst in den Gesetzstellen die abgesonderte Wohnung und das getrennte eheliche Leben erwähnt. Am gegenwärtigen Falle ist aber mehr, es ist eine vom Richter befohlene, eine legale Trennung vorhanden, die alle Verbindlichkeiten der Ehe auflöst, das eheliche Band zerreist und verursacht, daß eine Vermutung nicht mehr Platz greift, die sich ganz allein auf das Bestehen dieses Bandes gründet. Demnächst gilt nach Annahme der bewährtesten Rechtsgelehrten jener Grundsatz nur für die während des noch zu vollen Rechten bestehenden ehelichen Bandes geborenen und erzeugten Kinder. Die drei Kinder der Gabriele Perreau, von denen die Rede ist, wurden aber sämtlich nach dem Urteile, welches beide Eheleute voneinander trennte, empfangen und geboren.« So steht im Prinzip fest, daß jener Grundsatz, eine schützende Mauer vor dem Heiligtum der Ehe, bei den hier gegebenen Bedingungen von selbst zusammenfällt; aber er wird durch den positiv gegebenen Fall von Gabrielens liederlichem Leben, ihrem Herumziehen und Zusammenhalten mit Le Noble in Grund und Boden erschüttert. Alle Welt wußte, sie ist seine Konkubine, ein freches, bis auf die untersten Stufen der Gemeinheit herabgesunkenes Weib; ihr unverschämtes, liederliches Leben, ihre Intrigue mit ihrem Liebhaber Le Noble gegen den unglücklichen, verspotteten Ehemann waren der Gegenstand des allgemeinen Gespräches. Wäre es der Rabulistenkunst dieses verworfenen Menschen gelungen, seine und ihre Bastarde dem unschuldigen Ehemann aufzudringen, daß er sie als seine Kinder hätte annehmen, erziehen und zu Erben einsetzen müssen, so wäre das materielle Unrecht im Verhältnis noch gering gewesen gegen das moralische; unter der Form der Gesetzlichkeit wäre es eine Verspottung, ein Hohn gegen Sitte und Gesetz gewesen. Wir können nicht anders glauben, als daß Le Noble nur aus diesem Gesichtspunkte die Sache betrieb. Die Aufgabe, dem Gesetz, den Richtern und der Sitte eine Nase zu drehen, war ihm die Hauptsache, mit Tugendfloskeln, mit frommen Sprüchen, eine niederträchtige, offenkundig verwerfliche Sache zu verteidigen. Der mit aller Welt verfallene, in sich zerrissene Mensch wollte sich an der gesetzlichen Ordnung rächen, die ihn ausgestoßen hatte. Sonst, wenn es ihm um die Sache selbst ernst gewesen wäre, wenn er mehr gewollt hätte, als sie hinziehen und die Richter durch seine Kunststücke aufziehen und zu persiflieren, würde er vielleicht anders, vorsichtiger, bescheidener aufgetreten sein. Sein Pathos, seine Beteuerungen von Gabrielens Tugend und Schamhaftigkeit tragen die Hörner des Schalkes zu deutlich an der Stirn. Nebenher wollte er einen Gewinn, möglicherweise durch Einschüchterung einen erträglichen Vergleich; war es ja auch nicht unmöglich, wenigstens nicht vor einem französischen Parlamente, daß der von ihm allegierte Buchstabe des Gesetzes doch durchdrang und Gabriele den Prozeß gewann. Gewiß aber wollte er etwas in seiner Lage Wichtiges gewinnen, was ihm vollkommen gelang: durch das Aufsehen Ruf und Geld. Der skandalöse langwierige Handel ward für ihn zu einer Goldgrube. Er überschwemmte die Buchläden mit immer neuen und neuen kleinen Druckschriften über den Prozeß seiner Geliebten; sie wurden gekauft, verschlungen, und Le Noble und Gabriele lebten mehrere Jahre lang von der Publikation ihrer eigenen Schande und von der Spottlust der Pariser über den unglücklichen Ehemann, Welche Einblicke in eine Zeit, wo mehr als sechs Jahre lang die Pamphlets über den Kriminalprozeß gegen eine liederliche Weibsperson die Hauptstadt Frankreichs so beschäftigen und interessieren konnten! Wem noch ein Zweifel obschwebte, was Le Noble wollte, dem wird er verschwinden, wenn er seine doppelte Stellung als Advokat und Schriftsteller vergleicht. Als jener nannte er in Bittschriften, Defensionen und anderen Prozeßschriften Semitte einen Träumer, der sich närrischen Einbildungen hingebe, um sich zu quälen; einen kranken Mann, mit dem Eifersuchtsfieber behaftet, der seine schlimmen, aber auch seine guten Stunden habe; einen Narren, dessen Unsinn seine Ebbe und Flut, seine Intervalla lucida und obscura habe; einen unnatürlichen Vater, der seine eignen Kinder verleugne und verstoße. Als Schriftsteller kann er aber zur selben Zeit diesen selben Semitte nicht lächerlich genug als Träger seiner offenkundigen Schande darstellen; da nennt er ihn »Herr Cornificius«, »Seigneur von Ingwerkasten«, »Marquis von Pfeffersack«, »gehörnter Zimmetreiter«, »Hanswurst von der Wurstbüchse«. Eine seiner Broschüren, die Semitte allein zum Gegenstande hatte, führte den Titel: »Die vier Haimonskinder, oder die Findelkinder, ein Büchlein, welches wunderseltsame Betrachtungen über das weisheitsvolle Betragen des berühmten Cornifizius enthält und zugleich zeigt, wie derselbe durch Herumschüttelung des Füllhorns, dessen wahrer Besitzer er ist, das sonderbare Glück gehabt hat, zwo schöne kleine Nymphen herauszubringen, die ihm gleichen wie zween Tropfen Wasser.« In einem anderen Sendschreiben, an Semitte gerichtet, sagte er: »Ein solcher Mann muß schlechterdings kein Gehirn im Kopfe haben, der dasjenige entdeckt, woraus er ein ewiges Geheimnis machen sollte, und nichts dadurch erlangt, als daß das Publikum auf seine Kosten sich lustig macht.« Diese Frage wird manchem Leser von selbst aufgestoßen sein. Die Erklärung seines Verteidigers, Semitte hätte bei den Ausschweifungen eines solchen Weibes nicht gleichgültig bleiben können, wenn er nicht selbst hätte wollen infam und für den Unterhändler dieses Wollustteufels in weiblicher Gestalt gehalten werden, befriedigt uns nicht vollkommen. Diese Erklärung könnte doch nur für den ersten Teil des Prozesses gelten, bis Semitte durch einen Richterspruch Gabrieles ledig war. Daß er sie später auf Schritt und Tritt verfolgen ließ, rechtfertigt sich in unseren Augen erst dann, als er der Besorgnis sein mußte, daß ihre inzwischen geborenen Kinder ihm aufgebürdet werden dürften. Aber gewiß wird selten ein Epicier von Paris zu ähnlichem Ruf gekommen sein, selten aber auch ein Schriftsteller zu ähnlichen Zwecken sein Talent vergeudet haben. Endlich, am 1. Dezember 1701, sprach das Pariser Parlament das Schlußurteil in dieser so lange hingezogenen Sache: Gabriele Perreau ward verurteilt, zwei Jahre im Zuchthause von Paris in genauer Verwahrung zu bleiben. Während dieser Zeit sollte es ihrem Mann freistehen, sie zu besuchen und nach Gutbefinden auch wieder zu sich zu nehmen. Wenn er dies innerhalb zweier Jahre nicht getan habe, sollte ihr das Haar abgeschnitten werden und sie auf Lebenszeit im Zuchthause eingesperrt bleiben. Semitte sollte für sie jährlich einhundertundfünfzig Livres zu ihrer Unterhaltung zahlen, und zwar aus dem Vermögen der Verbrecherin, und wenn dieses nicht zureiche, aus seinem eigenen. Gabriele ward aller Anrechte auf ihr Eingebrachtes, ihr Leibgedinge, den Anteil ihres gemeinschaftlichen Vermögens usw. für verlustig erklärt. Dasselbe sollte ihrer und Semittes minderjährigen Tochter zufallen. Auch das Parlament war der Ansicht des Chatelet, daß Semitte sein Anrecht darauf durch den berüchtigten Erlaubnisschein verwirkt habe. Das von Gabriele im September 1694 zur Welt gebrachte, als Charles de Saint Georges ins Taufregister eingetragene Kind, sowie ihre beiden Töchter, die im August 1696 und im April 1699 geborenen und Katharina Louise und Anna Katharina getauften Töchter wurden für Bastarde und im Ehebruch erzeugte Kinder erklärt und ihnen untersagt, Louis Semittes Namen zu führen. Le Noble und auch die Bankiers Goy und Auger wurden auf drei Jahre aus Paris, dessen Vorstädten und Weichbilde verwiesen und jeder mit fünfzig Livres bestraft und alle zur Erstattung der Kosten an Semitte verurteilt. Le Noble ward auferlegt, die benannten drei Kinder so lange zu erhalten und zu erziehen, bis sie imstande wären, ihr Brot selbst zu verdienen. Die in seinen Schriften wider Semitte gebrauchten ehrenrührigen Ausdrücke sollten vertilgt werden. Semitte fand sich nicht gemüßigt, seine Frau nach Ablauf der zwei Jahre wieder zu sich ins Haus zu nehmen. Sie blieb auf Lebenszeit eingesperrt; dagegen trat jene gewöhnliche Verwandlung ein: aus der Buhlerin ward eine Betschwester, und Gabriele starb zwar im Zuchthause, aber als vollendete Maria Magdalena. Miß Ellen Turner 1826 »›Ich nehme dich zu meiner Ehefrau‹, sagt der eine, und: ›Ich nehme dich zu meinem Ehemanne‹, sagt die andere, und das ist nach schottischem Gesetze eine gute und vollgültige Ehe, durch welche ein Jüngling vom höchsten Stande und Güterbesitz mit der elendesten Kreatur auf ewig in diesem Leben kann verbunden werden. Niemand kann in Schottland den zwanzigsten Teil eines Morgens Landes kaufen, verkaufen, noch einen Schilling darauf borgen, bis er einundzwanzig Jahre alt ist. Aber wenn er vierzehn Jahre alt ist, so kann dasselbe Individuum, und wäre es der erste Lord in den Königreichen, in einem Augenblick, in einem Aufatmen, ohne daß ihm nur ein Moment gegönnt ist zum Besinnen, um seine Leidenschaften zu kühlen, um den Rat seiner Eltern, Freunde, Vormünder einzuziehen, er kann, sage ich, in diesem einen Augenblicke die allertörichtste, schädlichste Eheverbindung eingehen, indem er nur die Worte spricht: ›Willst du mich als deinen Ehemann annehmen?‹, worauf der andere Teil nur zu sagen braucht: ›Ja!‹ Und das ist eine ebenso gute, gültige und rechtskräftige Ehe, als wäre sie vor dem Könige oder dem Papste, vor Bischof oder Priester abgeschlossen.« So sprach Lord Brougham in einer seiner Reden zur Unterstützung seines Antrags auf eine Reform der Ehegesetze, insbesondere zur Aufhebung dessen, was er einen furchtbaren Mißbrauch nannte, der leichten Art, wie in Schottland eine Ehe, und mit allen ihren legalen Formen, abgeschlossen werden konnte durch die einfache, deutliche, ernstgemeinte Erklärung des Mannes und der Frau vor einem glaubwürdigen Zeugen. In den Jahren 1834 und 1835 hatte er diesen Antrag vor das Parlament gebracht; beide Male vergeblich. Er verstieß gegen den Nationalsinn eines stolzen Volkes. Die Schotten wollten nicht von ihren Sitten und Rechten lassen. Auch ein noch späterer Antrag scheiterte. Zur Rechtfertigung wurde von englischen Juristen gesagt: Nichts spricht mehr für die Ehrenhaftigkeit und Besonnenheit der schottischen Nation, als daß ein solches Gesetz ohne Schaden für Land und Volk, für seine rechtlichen und sittlichen Verhältnisse ist! Der Schaden traf nur das benachbarte England, eigentlich auch dort nur einige Familien, Abenteurer konnten reiche Erbinnen entführen und sich, über den Tweed setzend, in Gretna-Green trauen lassen. Außerdem half es glühenden Verliebten, welche nur so die Ungunst der Umstände und die Hindernisse zu überwinden vermochten. Selten, daß andere Heiratslustige, denen nichts entgegenstand als Kosten- und Zeitaufwand oder Formalien, sich entschlossen, diese leichte Art des Eheabschlusses zu erwählen. Es war nicht Sitte. In dem religiösen Schottland selbst, soviel uns bekannt ist, am wenigsten. Diese erste, natürlichste Form der Zivilehe war gebaut auf den Glauben an die tiefste Sittlichkeit im Volke und hatte einen religiösen Grund: das Wort Ja ersetzte Schwur und Förmlichkeiten. Es wurde gesprochen in Gottes unsichtbarer Gegenwart. Nur der Mißbrauch, welchen die Frivolität des reichen Nachbarlandes von dieser alten einfachen Institution, berechnet auf ganz andere sittliche Verhältnisse, machte, konnte zu den Anstrengungen der englischen Gesetzgebung führen, welche den Schotten eine Institution nehmen wollte, auf die sie um so stolzer waren, als sie selbst, wenig davon Gebrauch machend, sich der priesterlichen Einsegnung und allem, was sie vorausbedingt, gern und freiwillig unterwarfen. Einer der letzten schlagenden Fälle des Mißbrauchs, der von England aus damit getrieben ward, und der darauf folgende Prozeß, in welchem Brougham selbst als Advokat tätig war, veranlaßte ihn als Pair zu jenen Gesetzanträgen. Es ist die folgende romanhafte Entführungsgeschichte der Miß Turner. Miß Ellen Turner war die einzige Tochter und Erbin von William Turner, Esq., einem Gentleman von bedeutendem Grundbesitz in Shrigley Park, Cheshire. Der Vater hatte sie in Pension gegeben bei der Mistreß Daulby, welche in Liverpool eine Erziehungsanstalt errichtet hatte. Im Februar 1826 hatte sie hier ihr fünfzehntes Jahr zurückgelegt. Ein Master Gibbon Wakefield hatte bei einem Besuch in der Nachbarschaft die interessante Bekanntschaft nicht der Dame selbst, aber ihrer Vermögensumstände gemacht und sofort den Entschluß gefaßt, in alter Romanenart einen Versuch zu wagen, das junge Mädchen aus der Schule zu locken, sie zu entführen und zu seiner Gattin zu machen. Ein französischer Diener, Thevenot, war angenommen worden. Er erschien an einem der ersten Tage des März 1826 mit einem leeren Wagen und einem Briefe an die Schulvorsteherin vor derselben. Der Brief besagte, daß Mistreß Turner, Ellens Mutter, plötzlich gefährlich erkrankt sei, ihre Tochter möchte schnell zu ihr aufs Land kommen, der Wagen sei der des Arztes, welcher sie dahin bringen solle. Der Diener war gut unterrichtet worden, er bestand in allen Fragen nach den Namen der betreffenden Personen und Örtlichkeiten. Der Betrug gelang vollständig. Zwar kannte das junge Mädchen weder den Menschen noch die Kutsche, aber in Mistreß Daulby war jeder Verdacht durch die Art seiner Antworten verscheucht, und das junge Mädchen beeilte sich, in den Wagen zu stürzen, der sie auf nächstern Wege zu ihrer leidenden Mutter führen sollte. Er führte sie aber zuerst nur in des Albion-Hotel zu Manchester. Hier ließ sich ein Herr aus Paris, Master Gibbon Wakefield, ein Mann von feinem, einnehmendem Äußern, bei der jungen Dame einführen, der ihr mit ernster Miene und Kürze erklärte, die Krankheit ihrer Mutter wäre nur ein Vorwand. Der wahre Grund, weshalb er sie aus der Schule gelockt habe, seien die traurig verwickelten Vermögensumstände ihres Vaters. Er wäre selbst gekommen, um sie abzuholen, hätte es aber, der Sicherheit seiner Person wegen, nicht mehr wagen dürfen. Zur Bestätigung dieser Aussage erschien auch ein Bruder des Herrn, Master William Wakefield, ebenfalls ein sehr gesetzter, freundlicher Herr, der voll tiefen Kummers und ernster Teilnahme ihr das bestätigte, was der erste gesagt. Er wie jener kannte so genau alle ihre häuslichen Verhältnisse, daß, wenn in der jungen Dame ein Verdacht erwacht war, er sofort wieder eingelullt ward. Sie drängte jetzt selbst zum Fortfahren und sprang in den Wagen mit dem Vorsatz, durch Zeichen des Mutes und der Heiterkeit ihren armen Vater zu trösten. Die beiden Herren ließen es auch nicht an Heiterkeit und angenehmem Zuspruch fehlen. Unterwegs wurden ihnen verstohlene Winke und Billets zugestellt, angeblich von Master Turner oder seinen Vertrauten, die ihnen Anweisung gaben, wo und wie sie ihn treffen könnten; denn er ward schon aufs heftigste von seinen Gläubigern verfolgt. Master Turner hatte sein Vermögen durch glückliche kaufmännische Geschäfte erworben. Das vorangegangene Jahr 1825 hatte furchtbare kommerzielle Schwankungen hervorgebracht, die Krisis, welche so viele Häuser betraf, war beim letzten Weihnachtsfest im elterlichen Hause sehr ernst besprochen worden. Die junge Ellen war eine teilnehmende Zuhörerin gewesen; die Gefahr, die auch ihrem Vater drohen konnte, hatte auf ihr Gemüt einen Eindruck gemacht, jetzt war es Anlaß, daß sie der Fabel leichter Glauben schenkte. In einer Postkutsche mit vier Pferden flogen sie, jedoch im Umwege, durch Yorkshire nach Kendal und von da nach Carlisle. Hier sollte sie der Vater erwarten. Beide Brüder hatten unterwegs alle ihre Künste angewandt, durch liebenswürdige Unterhaltung und teilnehmende Worte sie aufzurichten, aber zugleich – ihre Furcht nur noch mehr zu steigern. Als der Wagen vor dem Wirtshaus in Carlisle hielt, standen mehrere Männer vor der Tür. Das waren verkleidete Gerichtsdiener. Ihr Vater lag hinten in einem Hofzimmer versteckt und durfte sich nicht regen und rühren aus Furcht, sofort festgenommen zu werden. Die beiden Banken von Macclesfield und Blackburn, wo er bedeutende Summen liegen hatte, hatten plötzlich zu zahlen aufgehört. Aber die beiden Brüder hatten einen reichen und großmütigen Oheim, der auf Gibbon Wakefields Vorstellung sich bereits entschlossen hatte, sechzigtausend Pfund Sterling vorzuschießen, um dem unglücklichen Master Turner aufzuhelfen. Und plötzlich, in erlaubter Steigerung, ward ihnen auch ein Brief zugesteckt von Master Grimsditch, dem Advokaten der Familie, den der eine Bruder ihr im Wagen vorlas. Er enthielt nichts anderes als den Vorschlag des Geschäftsfreundes, Gibbon Wakefield solle Miß Ellen Turner heiraten, dies sei der einzige Weg, um die Familie derselben vor gänzlichem Ruin zu retten. Richardsons und Fieldings erfindungsreicher Geist, sagt der englische Berichterstatter, konnten kaum eine bessere Intrigue ersinnen und weder Miß Biron, noch Clarissa Harlowe oder Miß Alworthy sich in einer ähnlich bedrängten Lage befinden als dieses Schulmädchen, das, ein halbes Kind, mit Schwierigkeiten umringt, die auch Erwachsene schwindeln gemacht hätten, doch eine Heldin blieb. Sie wollte, ehe sie einwilligte, ihren Vater sehen. Aber sie konnte ihn nicht sehen, er durfte, konnte sich in Carlisle nicht sehen lassen. Dafür sandte er ihr seinen vollen väterlichen Segen und ließ sie bitten, keinen Augenblick zu zögern, sondern zu eilen, daß sie über den Grenzfluß komme, um ihn aus seiner fürchterlichen Lage zu befreien. Die Kindesliebe siegte. Ellen fühlte keine Neigung, aber sie stammelte ein schüchternes Ja. Sie ließ sich nach Schottland hinüberfahren und reichte ihre Hand, wie die Anklage sich ausdrückt, Gibbon Wakefield »in Gegenwart eines betrunkenen Schmiedes, des Wirtes einer Schenke und eines Postillons«. Glücklicherweise ward die Ehe aber nicht vollständig konsumiert, aus der zwar fälschlichen, aber heilsamen Annahme des schlauen Betrügers, daß das Gesetz in diesem Falle ihm an Kopf und Kragen gehen könne. »Dies alte Gesetz war, da der Fall seit über hundert Jahren nicht vorgekommen war, beseitigt, wie man eine verrostete Waffe von der Mauer nimmt.« Aber außerdem hatte die Heirat jenseits der Grenze solche technische Schwierigkeiten in den Weg gelegt, daß eine gewöhnliche Klage wegen Felonie (in dem weit ausgedehnten englischen Sinne des Wortes) nicht so leicht stattfinden konnte, was alles dem Entführer entgangen war. Aus Furcht, verfolgt und wieder gefangen zu werden, trieb er in stürmischer Hast seine darüber hochverwunderte Gattin zuerst nach London zurück und von da nach Frankreich. Fünf- bis sechshundert englische Meilen legte sie in fünf Tagen zurück und erlebte während dieser Zeit Abenteuer, die mehr ihr Gemüt erschütterten als die, welche sie in irgendeinem Roman gelesen haben konnte. Da erst erschien eine Annonce ihrer Ehe in der Morning Post, und zugleich verkündete eine bescheidene Anzeige in den Zeitungen des Master und der Mistreß Edward Gibbon Wakefield Abreise von London nach Paris den erstaunten Verwandten. Sie hatten bis dahin nichts von ihrer Entfernung aus der Pension erfahren. Sie verloren keinen Augenblick, um dem Abenteurer seine Beute zu entreißen. Die beiden Oheime der Miß Turner mit dem Rechtsanwalt der Familie, Grimsditch, flogen nach Calais, versehen mit einem Verhaftsbefehl und begleitet von einem Polizeioffizianten. Hier schon fanden sie das getäuschte Mädchen, welches, als der Betrug entdeckt war, keinen Augenblick anstand, ihren Verwandten in die Arme zu fliegen, und sich mit Abscheu und Verachtung von dem improvisierten Ehemanne abwandte. Ein Widerstand von seiten des letzteren fand nicht statt, da die französischen Behörden die Reklamanten unterstützten. Ellen ward nach England zurückgenommen und hier ein Kriminalprozeß gegen die beiden Brüder Edward Gibbon und William Wakefield, gegen ihren französischen Diener Eduard Thevenot und gegen Frances Wakefield, ihre Stiefmutter, angestrengt. In den Lancaster Sommerassisen 1826 ward von der Großjury eine gerechte Anklage gegen die gedachten Personen gefunden wegen Verschwörung gegen das Gesetz. Durch allerhand juristische Spitzfindigkeiten wußten die Angeklagten indessen die Sache hinzuziehen, dergestalt, daß sie vor die Kings Bench, und erst in der nächsten Sommersitzung, zur Verhandlung kam. Abgesehen von der kriminalrechtlichen Verfolgung gegen die ihrer Handlung wegen zweifelsohne strafbaren Täter machte die Frage über die Gültigkeit der Ehe den Juristen viel zu schaffen. Man zählte vier verschiedene Fälle auf, welche dem gegenwärtigen glichen. Der erste betraf folgendes, Lucy Ramsay, eine Erbin, war im Hyde-Park aufgegriffen und in eine Kutsche geschleppt worden. Browne, der Anstifter, vermochte sie, ihm ihre Hand zu reichen, indem er drohte, sie sonst nach Frankreich zu entführen. Bei dem zweiten handelte es sich um eine andere Erbin, Pleasant Rawlins. Sie ward in den Straßen von London plötzlich von Gerichtsdienern verhaftet, angeblich wegen einer Schuld von zweihundert Pfund Sterling. Ein deutscher Abenteurer, Swendson, ihr Bewerber ohne Aussicht auf Erfolg, hatte es angestiftet. Als sie in der Haft unter rohen Gerichtsdienern sich befand, war er zu ihr gestürzt, und seine Versicherung, daß nichts sie retten könne vor dem Schicksal, nach Newgate geschleppt zu werden, als wenn sie ihn auf der Stelle heiratete, bewog sie, ihm ihre Hand zu reichen. Einer der Gefängnisprediger erschien auf der Stelle, und die Zeremonie ward vollzogen. Auf das Zeugnis beider Damen wurden Browne und Swendson für schuldig erklärt und hingerichtet. Ihre Einwilligung ward für null und nichtig erklärt, da sie durch Furcht und Betrug erzwungen war. In einem dritten Falle gegen einen Entführer Perrey kam derselbe durch den Beistand der Entführten selbst davon. Sie trat mutig selbst in die Zeugenschranke und erklärte, daß der Angeschuldigte keine andern Künste angewandt habe, als die ein Liebender zu brauchen pflege, und die man ihm noch nie zum Verbrechen gemacht. Sie sei demnächst aus eigenem freien Willen und mit ihrer ganzen Zustimmung mit ihm auf und davon gegangen. Natürlich ward er darauf freigesprochen. Dann, im Jahre 1804, war Mistreß Fanny Lee von einem Lockhart und Loudon Gordon gewaltsam entführt worden. So lautete die Anklage, welche vor den Assisen von Oxford verhandelt ward. Es walteten aber verschiedene Anzeichen ob, als sei die Entführung mit ihrer Zustimmung geschehen. Anscheinend war sie allerdings mit Gewalt aus ihrem Hause entführt worden, aber sie war verheiratet und lebte getrennt von ihrem Gatten. Eine beherzte Dame, hatte man sie in verschiedenen Postkutschen ganz lustig fahren sehen, unterwegs warf sie einen Kampferbeutel aus dem Fenster, den sie als Amulett mitgeführt, und als sie in Southworth mit den beiden Herren zu Abend aß, unterhielt sie sich, nach ihrem eigenen Geständnis, sehr lebhaft mit ihnen über die Hieroglyphenschrift und die griechische Architektur. Der Richter hob den Prozeß auf, da hier ein gänzlicher Mangel angewandter Gewalt klar sei. Die Ehe, nach den legalen Formen Schottlands abgeschlossen, konnte nicht aufgehoben werden, trotzdem daß Ellen Turner durch Kunst und Betrug zu ihrer Einwilligung bewogen war, es bedurfte dazu anderer Mittel; der Kriminalprozeß gegen die betreffenden Personen betraf nur deren Straffälligkeit bezüglich des angewandten Betruges, um das junge Mädchen zur Einwilligung in den Abschluß der Ehe zu bewegen. Der Vater, Master Turner, bekundete, daß seine Tochter Ellen am 12. Februar 1826, also kaum einen Monat vor ihrer Entführung, erst fünfzehn Jahre alt geworden sei. Er selbst besitze ansehnliche Güter in Ehester und genieße eines persönlich großen Ansehens; 1825 war er Obersheriff der Grafschaft geworden. Als seine Tochter vom Dezember bis Februar bei ihm auf dem Lande gewesen war, hatte er keine Veränderung in ihrem Gemütszustande bemerkt. Vor dem März 1826 hatte weder er noch seine Tochter den oder die Angeklagten gekannt, noch von ihrer Existenz etwas gewußt. Miß Elisabeth Daufby, die mit ihrer Schwester die Schulanstalt und Pension in Liverpool hielt, hatte die junge Ellen fünf bis sechs Jahre bei sich. Sie konnte nicht mehr aussagen, als wir schon wissen. Der Brief, welchen der französische Diener aus Shrigley angeblich brachte, lautete: »Shrigley, Montag nacht, 12, März 6. Madame! Ich schreibe an Sie auf den Wunsch der Mistreß Turner in Shrigley, welche plötzlich von einem heftigen Schlaganfall befallen ward. Mistreß Turner wünscht ihre Tochter augenblicklich zu sehen. Ein treuer Diener wird diesen Brief überbringen und zugleich meinen Wagen, um Miß Turner zu holen; und ich bitte Sie, daß ja keine Zeit verloren werde, da, wenn ich auch nicht an eine unmittelbare Gefahr für Mistreß Turner glaube, es doch möglich ist, daß sie bald niemand mehr erkennt. Mistreß Turner wünscht inständig, daß man ihrer Tochter ihren eigentlichen Zustand verschweige, weil die Angst um die geliebte Mutter auf der Reise ihr schädlich werden könnte; auch ist das Haus hier jetzt so voll und voller Verwirrung und Bestürzung, daß sie nicht wünschen kann, daß jemand zur Begleitung mit hierher komme. Der Diener ist beauftragt, die Postillone anzuweisen, daß sie nicht zu schnell fahren, weil Miß Turner ängstlich im Wagen ist. John Ainsworth M. D. P.S. Es wäre wohl am besten, wenn man zu Miß Turner sagte, Mistreß Turner wünsche ihre rasche Herkunft nur um deswillen, weil sie gleich in das neue Haus übersiedeln wolle. Der Diener ist schon beauftragt, keinen andern Grund als diesen anzugeben, wenn die Miß in ihn dringt. Kurz, Mistreß Turner ist höchst besorgt, daß ihre Tochter erschreckt werde, und vertraut Ihnen ganz die Arrangements, die um dessentwillen zu treffen sind. Sie wünscht noch, daß ich hinzufüge, daß ihre Schwester, Nichte oder ich selbst Ihnen im Fall der Fortdauer ihrer Krankheit durch die Post davon Nachricht geben werden.« Der englische Berichterstatter fügt hinzu, daß man in den Annalen der kriminalistischen Betrügerei kaum ein Dokument aufweisen könne, welches so geschickt abgefaßt und unter den obwaltenden Umständen zur Täuschung so geeignet gewesen sei wie dieses. Auch die Antworten des Dieners auf die Fragen, welche Miß Daulby an ihn gerichtet, konnten nicht den geringsten Verdacht erregen. Die Daulby fragte ihn, wann Mistreß Turner von dem Unwohlsein betroffen worden sei. Er antwortete: »Vorigen Abend beim Nachtessen. Messer und Gabel fielen ihr aus der Hand.« – »Wird denn Miß Turner Sie kennen?« – Er antwortete: »Nein. Ich bin erst letzthin von Master Turner angenommen zum Dienst im neuen Hause.« Miß Daulby wußte von diesem letztern und dem bevorstehenden Umzuge. Sie benachrichtigte ihre Pensionärin vom Willen ihrer Mutter und sprach von einem leichten Unwohlsein, und daß ihr Vater nicht zu Hause wäre. Den Diener fragte sie, ob die junge Dame denn allein reisen solle. Thevenot sagte, nein; in Manchester werde der Dr. Hull sie treffen und mit ihr die Reise machen. Ellen erfuhr erst beim Einsteigen, als ihr die fremde Kutsche auffiel, daß es des Arztes Wagen sei. Die Lehrerin schilderte die Miß als ein junges Mädchen von Fähigkeiten, Talent und gesundem Verstande, ohne Argwohn und leicht vertrauend. Die Kutsche war erst am Tage vor der Entführung von einem Wagenmacher in Manchester gekauft. Der Diener aus dem Albion-Hotel sagte aus, wie am Donnerstag um 12.30 Uhr die junge Dame mit dem Diener im Gasthause abgestiegen wäre. Bald nachher kamen die Brüder Wakefield, und acht bis zehn Minuten nachher wurden schon frische Pferde vor die Kutsche beordert, und sie fuhren ab, Edward Wakefield mit der Dame im Wagen, sein Bruder William auf dem Bock. Der Entführer trat, wie aus mehreren Zeugenaussagen erhellt, als ein Kapitän Wilson auf. Er war in Liverpool, wie es scheint, zurückgeblieben und empfing erst, wie aus einem namenlosen Billett seines Bruders erhellt, von diesem die Nachricht der gelungenen Entführung: »Schnell dahin, wo wir gestern die Hammelkoteletts aßen, sie muß auf ihren Vater warten. Sie ist eben, um elf Uhr, von hier fortgefahren –.« Die Postillone, welche das Paar bis Carlisle gefahren hatten, sagten allerhand Lustiges aus von der Verwunderung des jungen Mädchens über alle die neuen Dinge, welche sie plötzlich zu sehen bekam. In Carlisle hielt der Wagen über eine Viertelstunde vor dem Wirtshause zum Busch. Die alte Wirtin ersuchte die junge Dame, doch ja auszusteigen, aber der eine Herr legte die Hand an die Wagentüre und sagte entschieden: »Nein!« Die junge Dame erschien der Wirtin sehr betrübt. Eine Nichte der letztern meinte sogar, sie habe ihr damals wie ein Bild der Verzweiflung geschienen. Am Abend um sechs Uhr war die Gesellschaft nach Carlisle zurückgekehrt. Die Ehe in Gretna-Green war inzwischen abgeschlossen worden. Sie tranken im Wirtshause Tee, und nach einem Aufenhalt von zwei Stunden setzten sie ihre Reise fort, doch in einer Postkutsche, da der in Manchester gekaufte alte Wagen sich als untüchtig zu einer solchen Karrieretour erwiesen hatte und zurückgelassen werden mußte. In Penrith, wo sie um elf Uhr ankamen, verbrachten sie die Nacht in getrennten Zimmern. Morgens war die junge Dame die Erste im Frühstückszimmer. Sie las in einem Buche und schien sehr gefaßt. Auf die Frage des Kellners, ob sie Frühstück wünsche, sagte sie, sie wisse nicht, er möge die Herren fragen. Nach einem hastig verzehrten Frühstück setzten sich Edward Wakefield und seine Frau in die Eilpost und flogen nach London, und man findet sie wieder im Brunswick-Hotel, Hannover Square, Freitagnacht um elf Uhr. Hier sah man Miß Turner in ihrer Schlafstube schluchzend. Sie war vier Tage und zwei Nächte fast ohne Rast hin- und hergereist, viele hundert Meilen, und Müdigkeit und Angst um ihren Vater und ihre eigene Lage mochten wie auf ihren Geist auch auf ihren Körper eingewirkt haben. Auch hier im Londoner Wirtshause blieben die Verehelichten nur anderthalbe Stunde, die Edward Wakefield dazu benutzte, zwei Zeitungsinserate zu schreiben, die Ankündigung ihrer Abreise und die Bekanntmachung ihrer in Gretna- Green abgeschlossenen Ehe. Das Papier war kaum trocken, als schon wieder vier Pferde vor der Wirtshaustüre standen: in solcher Besorgnis war Wakefield vor der Verfolgung. Sonnabend, am 11.März, las Master Grimsditch, der eifrige Geschäftsträger der Familie Turner, zuerst in der Zeitung von einem Vorgang, von dem keiner in der ganzen Familie bis da die geringste Ahnung hatte. Erst am Dienstag darauf lernte er den ganzen Zusammenhang kennen und verschaffte sich vom Staatssekretär die nötigen polizeilichen Ermächtigungen. Mittwoch in der frühen Morgenstunde war er schon mit Ellens beiden Oheimen und einem Polizeibeamten in Calais. Er sagte über das Folgende aus: »Ich erblickte Master Edward Gibbon Wakefield zuerst im Hofe von Quillacs Hotel. Begleitet von Master Robert Turner und Master Critchley (den Oheimen), trat ich an ihn, nannte meinen Namen und sagte ihm, woher ich käme. Er schien mich zu kennen. ›O wollen Sie nicht so gut sein, in mein Zimmer zu treten‹, sagte er. Wir, Master Robert Turner und ich, folgten ihm die Treppe hinauf in sein Zimmer. Ich sagte ihm, wir wären im Auftrag Master Turners gekommen, um dessen Tochter zurückzuführen, die er in sehr ungeziemender Weise fortgeführt habe. – ›Mich dünkt aber,‹ entgegnete er, ›Sie kommen hier mit einer gesetzlichen Verfolgung gegen mich.‹ Als in dem Augenblick, etwas zu rasch, der Polizeibeamte Ellis eingetreten war, rief er: ›Wer ist der Mann?‹ Ich veranlaßte Ellis hinauszugehen und erklärte ihm, wir müßten Miß Ellen augenblicklich sehen. ›Ich wünsche zu erfahren,‹ wiederholte er, ›ob Sie auch mich zu verfolgen gedenken?‹ – Ich antwortete: ›Ja, wir denken Sie zu verfolgen. Wie können Sie anders denken! Sie haben Miß Turner gestohlen. Ich habe einen Verhaftungsbefehl in der Tasche und eine Depesche von Master Canning an Lord Granville in Paris.‹ Er erklärte darauf, von alledem Nachricht zu haben, da in demselben Paketboot mit uns sein Freund Percy von London herübergekommen sei. In dem Augenblick trat Master Critchley ins Zimmer. ›Ist es wirklich Ihre Absicht, mich zu verfolgen?‹ fragte er. Ich versicherte ihn, daß die strengsten Maßregeln bereits ergriffen wären und noch würden ergriffen werden. Er möge sich auf alles gefaßt machen. Aber das erste, was ich fordern müsse, sei, daß er die junge Dame herausgebe. Ich fragte ihn in peremtorischer Weise: ›Mein Herr; ja oder nein?‹ Er fragte in einiger Aufregung: ›Aber sie bleibt doch meine Gattin?‹ Ich entgegnete, daß ich mich auf diese Frage nicht einlassen könne. Sein Verbrechen sei eines der ruchlosesten; er habe sich in den Besitz der Miß Turner gesetzt, die er nie im Leben gesehen habe, eines reinen Kindes, und mittels eines geschmiedeten Briefes. Er verdiene eigentlich erschossen zu werden. Ich fügte noch hinzu, er habe einen Schlag geführt gegen den Frieden dieser Familie, dessen Wirkungen er nie wieder gutmachen könne. Es könne der Tod werden der Mistreß Turner, wenn sie nicht schon tot sei: auch Master Turner hätten wir mit gebrochenem Herzen in London verlassen, unfähig, selbst einen Schritt zu tun nach seinem verlassenen Kinde. Er erwiderte darauf, meine Bemerkungen wären strenge, jedoch wage er nicht, sein Benehmen zu rechtfertigen. Er habe selbst eine Tochter. Seine eigenen Worte waren: ›Ich habe eine Tochter, und wenn irgendwer sie in dieser Weise mir rauben wollte, ich glaube, ich würde ihm eine Kugel durch den Kopf jagen.‹ Dann setzte er hinzu: ›Aber ist denn die Ehe gesetzlich? Ist sie es, so muß ich sie behalten. Ist sie es nicht, so habe ich keine Ansprüche an sie.‹ Ich antwortete ihm, sie sei nicht allein ungesetzlich, sondern er selbst schwer verantwortlich. Eine Parlamentsakte sei durchgegangen unter der Regierung Philipps und der Königin Marie, die das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht habe, mit schwerer Strafe belege. ›Aber es ist unnötig, weiter darüber zu diskutieren,‹ schloß ich, ›denn wir haben den Auftrag, Miß Turner zurückzunehmen, und wir wollen und werden es.‹ Master Critchley und Master Turner wurden nun heftig, sie verlangten ihre Nichte zu sehen, und ich sagte ihm, wenn er sich noch länger weigere, würde ich die Polizei von Calais zu Hilfe rufen. Er entgegnete, mit der Polizei verstände er sich besser als ich. Er sagte darauf, wenn sie sein Weib bleibe, so sei es für ihn wünschenswert, daß gewisse Fragen nicht an sie gestellt und gewisse Dinge nicht enthüllt würden. Er wollte uns darauf Instruktion geben, was unberührt bleiben solle, sowohl im Interesse der jungen Dame selbst, als seinetwegen, wenn er ihr Ehemann ferner sein werde. Master Critchley brach heraus: ›Ich bin erstaunt, wie Sie von uns erwarten können, daß wir auf solche Bedingungen eingehen.‹ So wenigstens war der Sinn seiner Ausdrücke. Hinzu setzte er: ›Vor allem müssen wir sie sehen. Sie können ja einen Eindruck auf sie gemacht haben.‹ ›Ach, was das anbelangt, so werden Sie sie ganz passiv finden. Sie hat vielleicht eine günstige Meinung für mich; das kommt aber gar nicht in Betracht bei der unbegrenzten Zuneigung, welche sie für ihre Verwandten empfindet. Ich kann getrost sagen, sie wird Ihnen in die Arme fliegen, wenn sie Sie sieht, – und von mir forteilen.‹ Darauf ging Master Wakefield plötzlich hinaus und brachte nach ungefähr zwei Minuten Miß Turner aus einem Zimmer, man sagte, es sei das der Madame Quillac. Ich stieg vor ihnen die Treppe hinauf und zeigte dem jungen Mädchen das Zimmer, in welchem ihre Verwandten waren; ich selbst und Master Wakefield blieben draußen. Hier, auf dem Flur, sagte er zu mir: ›Nun wohlan denn, Master Grimsditch, ich kann Sie denn auf meine Ehre versichern, daß Miß Turner noch heute ebenso Miß Turner ist als am Tage, wo ich sie entführte. Die Ehe zwischen uns ist nicht vollzogen worden.‹ Ich konnte ihm nur entgegnen, daß ich sehr zufrieden sei, das zu hören. Dann trat ich in das Zimmer, wo Miß Turner mit ihren Oheimen war, und hörte jetzt erst, welche Betrügereien und Schändlichkeiten gegen das arme Mädchen verübt worden waren. Nach zwanzig Minuten ließen wir Master Wakefield hereinrufen. Ich sagte zu ihm: ›Wir finden, daß Sie gegen dieses arme Kind mit einer unerhörten Art von List und Trug verfahren sind.‹ Ich fuhr fort, die Sache würde mehr als ernsthaft; wir würden ihm nicht allein das Kind fortnehmen, sondern ihn selbst unter Aufsicht des Polizeibeamten zurücknehmen. Er antwortete mir, dazu sei ich auf der falschen Seite des Kanals; ich entgegnete, auch hier werde mir die Polizei zur Strafe verhelfen, indem ich Master Cannings Schreiben vorwies. Er wurde dreister: weder das noch ein Verhaftsbefehl werde mir helfen, und er fordere sie als seine Gattin. Nachdem wir eine Weile über die Legalität oder Illegalität der Ehe gestritten hatten, öffnete Miß Turner zum erstenmal in Wakefields Gegenwart die Lippen, und in wilder Aufregung ihrem Oheim Critchley um die Schultern fallend, rief sie: ›Ich bin nicht Ihr Weib, ich will Ihnen nie wieder nahekommen. Sie haben mich betrogen.‹ ›Sie müssen wenigstens einräumen,‹ sagte er, ›daß ich mich immer als ein Gentleman gegen Sie betragen habe.‹ ›Ja,‹ sagte sie, ›das räume ich auch ein, aber ich komme nie wieder zu Ihnen, denn Sie haben mich betrogen.‹ Darauf fing er von neuem an, die Gesetzlichkeit und Gültigkeit der Ehe zu behaupten. Ich drückte auch hier mein Erstaunen aus, daß er nur einen Augenblick das im Ernst glauben könne. Er müsse so gut wie ich wissen, daß eine durch Betrug und Gewalt ermöglichte Ehe keine Gesetzlichkeit haben könne. Da bestritt er, Gewalt gebraucht zu haben. ›Wie nennen Sie es denn!‹ rief ich. ›Vermittels eines geschmiedeten Briefes bekamen Sie das arme Mädchen in Ihre Gewalt. Sie war nun ganz in Ihrer Macht. Sie brachten sie in einen Wagen mit Vieren, und was Sie mit ihr taten, von Anfang bis zu Ende, war Lug und Trug.‹ Er wiederholte darauf, was er schon vorhin gesagt hatte, daß er sein Benehmen nicht rechtfertigen wolle, und wenn ihm das mit seiner Tochter widerfahren wäre, möchte er dem Entführer eine Kugel durch den Kopf gejagt haben, wenn die Vernunft nicht gerade über die Leidenschaft gesiegt hätte.‹ Als Beweisstück dazu ward ein Brief verlesen, welchen Edward Wakefield am folgenden Donnerstag aus Calais an seinen Bruder geschrieben hatte. »Mein teurer William! Ich schreibe in Eile, damit es noch mit der Post fort kann, und nur um dir Nachricht zu geben und weiter nichts. Master Robert Turner, Master Critchley und Grimsditch kamen mit dem Paketboot hier an mit Verhaftsbefehlen. Ich erfuhr sofort, warum sie hier waren, wollte aber der Frage, um die es sich handelt, nicht entweichen. Genug, ich sah sie und fand, daß sie Ellen, wenn diese wollte, mit sich fortnehmen konnten. Sie bestanden darauf, sie zu sehen. Ich konnte nichts dagegen einwenden. Sie erzählte alles und bestand darauf, mich zu verlassen. Ich konnte es so voraussehen, machte daher aus der Not eine Tugend und ließ sie gehen. Sie versuchten, mich zu fassen, aber dazu, wie ich wußte, waren sie auf der falschen Seite des Wassers. Indessen bot ich ihnen an, freundlich mit ihnen hinüberzugehen, nur ersuchte ich Master Critchley, mir so viel Zeit zu lassen, daß ich vorher meine Kinder sehen und meine Angelegenheiten besorgen könne. Ihre ganze Verfahrungsweise atmete nichts als Feindseligkeit. Ich hätte leicht mit Ellen fliehen können, aber ihr Bericht über Master Turners und seiner Gattin Gesundheitszustand machte es mir unmöglich. Ich gab schriftlich eine feierliche Erklärung, daß Ellen und ich wie Bruder und Schwester gelebt hätten. Wie dies die Rechtsgültigkeit der Ehe schwächen soll, weiß ich nicht, noch konnte ich darüber Auskunft fordern: ich war nun einmal gebunden, und es war klug von mir, Master Turner einigen Trost zu geben. Ich bin jetzt nur in Bredouille Deinetwegen und wünsche, Du wärest in Sicherheit. Da ist kein Zweifel, daß wir vor dem Gesetze strafbar sind. Was mich betrifft, so komme, was da will. Aber wenn Du es möglich machen kannst, so mache, daß Du fortkommst, um mich selbst kümmere ich mich nicht so viel als um einen Strohhalm. Die große Frage ist jetzt: Ist die Ehe gesetzlich? Sie alle sagten nein und umschwirrten mich mit William und Marie, bis mir die Namen der Majestäten zum Überdruß wurden. Das schreibe mir. Aber ich scheibe an Nunky. Bleibe nicht – es kann nichts Gutes daraus werden. Ich komme nach England – sobald als möglich; darauf kannst Du Dich verlassen. Ich schreibe nicht wieder, bis ich von Dir höre. Percy kam mit dem Trio und hatte den ganzen Schwarm belauscht. Wir brachen frühmorgens auf. Bitte, schreibe, aber sage niemand etwas. Ich werde schon sprechen. Auf immer Dein E. G. W.« Die Hauptzeugin Ellen Turner sollte bei der Verhandlung zuerst vernommen werden. Der Rechtsbeistand des Angeklagten, Scarlett, protestierte dagegen. Er hoffe zu beweisen, daß die Ehe nach den Gesetzen des Landes, wo sie abgeschlossen worden sei, vollkommen gültig sei. In diesem Falle sei Ellen Turner Edward Wakefields Ehefrau. Die Ehefrau kann aber in einem Kriminalprozeß nicht als Zeugin gegen ihren Ehemann auftreten. Nach einer juristischen Diskussion über den Fall ward durch den Lord-Oberrichter die Vernehmung Ellens angeordnet. Sie trat vor. Über ihre äußere Erscheinung wird uns nichts gesagt. In klarer, schlichter Rede erzählte sie, was wir schon wissen, bis zum Augenblick, wo sie in Manchester im Wirtshause saß und der fremde Herr, Edward Gibbon Wakefield, zu ihr eintrat. »Ich wollte das Zimmer verlassen, aber er bat mich zu bleiben. Er sagte, er habe von meinem Vater den Auftrag, mich zu ihm zu führen. Ich möge versichert sein, es wäre keine Kleinigkeit, was ihn verhinderte, selbst zu kommen. Der Zustand der Angelegenheiten meines Vaters habe ihn veranlaßt, mich zu sich zu rufen. Ich bemerkte, daß ich ja nur wegen des Unwohlseins meiner Mutter aus der Schule fortgelaufen wäre. Er erwiderte, die Angaben in dem Briefe an Miß Daulby waren unrichtig. Der Brief wäre nur in der Absicht geschrieben worden, damit Miß Daulby den wahren Grund nicht erfahre. Da befahl er dem Diener, den andern Herrn hereinzurufen. Er stellte ihn mir nicht vor; nur im Gespräch erwähnte er, daß er sein Bruder wäre. Ich stieg in die Kutsche in dem Glauben, daß ich zu meinem Vater führe. Herr Wakefield sagte mir, wenn wir in Halifax ihn nicht fänden und auch keinen Brief von ihm, müßten wir bis nach Kendal fahren. Da würden wir ihn gewiß finden. In Kendal las Herr Wakefield einen Brief am Kutschenfenster, und sein Bruder blickte mit hinein, aber ich sah das Schreiben nicht. Herr Wakefield sagte mir nur, mein Vater wäre nicht da, und wir müßten weiter. Wir fuhren weiter. Auf dem Wege erzählte mir Herr Wakefield, er habe von meinem Papa einen Brief erhalten, der ihn beauftrage, mich über den Zustand von Papas Angelegenheiten zu unterrichten. Er sagte mir, eine Bank hätte falliert in Macclesfield, Ryle und Daintry. Mein armer Vater wäre beinahe ruiniert, aber ein Onkel von ihm, ein Bankier in Kendal, hätte meinem Vater vierzigtausend Pfund Sterling geliehen, was ihn noch augenblicklich auf den Beinen erhalten hätte. Aber nachher hätte auch die Blackburnständen seine Angelegenheiten noch schlechter als vorher. Sein Onkel fordere nun als Sicherheit für die geliehene Summe das Gut Shrigley, und mein Vater könne nun eines Tages aus Haus und Hof geworfen werden. Und nun sagte er, glaube ich, Master Grimsditch habe es so vermittelt, daß er, Herr Wakefield, mein Ehemann werden solle und daß dann das Eigentum mein bleibe, und daß es dann in meiner Macht stände, ob ich meinen Vater aus Haus und Hof werfen wollte, aber er hoffe, ich würde es wohl nicht tun. Ich antwortete nichts darauf. Dies trug sich zu auf dem Wege von Kendal nach Carlisle. Kurz vor Carlisle kam er wieder auf den Gegenstand zurück und äußerte, er wünsche nun wohl meinen Beschluß darüber zu hören. Er sagte, ich solle meinen Vater sehen, und dann, sagte er, solle ich ihm die Antwort geben. Noch sagte mir Herr Wakefield, mein Vater versuche über die Grenze zu kommen, aber die Diener des Sheriffs wären ihm hart auf dem Fuß. Als wir eben aus Carlisle hinausfuhren, sagte Herr William Wakefield, nachdem er die Wagenfenster aufgezogen hatte, er hätte seinem Bruder etwas sehr Wichtiges mitzuteilen. Er habe meinen Vater in Carlisle gesehen, und Master Grimsditch wäre bei ihm. Er hielte sich da versteckt in einem ganz kleinen Zimmer hinten im Hause auf. Zweimal habe er an dem Tage versucht, über die Grenze zu schlüpfen, es sei aber beide Male nicht gegangen. Alle die Männer, die ich in Carlisle an der Wagentüre gesehen hätte, wären verkleidete Gerichtsdiener gewesen, die auf meinen Vater lauerten. Master Grimsditch habe sogar ihn, Herrn William Wakefield, inständigst ersucht, nicht länger im Zimmer zu bleiben, oder sie würden entdeckt werden, ja, Herr Grimsditch hätte ihn an der Schulter gefaßt und aus der Türe hinausgestoßen. Dann sagte er mir, mein Vater wünsche und verlange von mir, wenn ich ihn je geliebt habe, daß ich nicht anstehen und Herrn Wakefield zum Manne nehmen würde.« Die Vernehmung nahm weiter folgenden Verlauf. »Was sagten Sie darauf?« »Ich willigte ein.« »Was bewog Sie zur Einwilligung?« »Die Furcht, daß, wenn ich es nicht täte, mein Vater ruiniert wäre.« »Glaubten Sie allem, was man Ihnen gesagt hatte?« »Ja.« Der Anwalt der Angeklagten hielt in seinem Kreuzverhör für zweckdienlich, nunmehr folgende Fragen an die junge Dame zu richten: »Wollen Sie mir nur zwei oder drei Fragen erlauben? Ich will Sie gewiß nicht lange quälen. Sie hatten doch da in Schottland eine gewisse Form von Heiratszeremonien? War es nicht so?« »Ja.« »Ich glaube, der Ring war zu weit für Sie. War es nicht so?« »Er war es etwas.« »Ich glaube, man kaufte später in Calais einen andern für Sie?« »Ja.« »Sie aßen in Schottland zu Mittag?« »Ja.« »Und – betrachteten sich bei diesem Diner als die gesetzmäßige Ehefrau des Master Wakefield. War es nicht so?« »Ja.« »Und in dem Glauben verblieben Sie, bis man Sie in Calais anders unterrichtete?« »Ja.« »Schrieben Sie einen Brief an Ihre Mutter?« »Ja.« »Bedienten Sie sich des Namens Wakefield?« »Ja.« »Aber als Sie Ihren Oheim und Master Grimsditch in Calais sahen, haben diese Herren Sie versichert, daß die Ehe nichtig wäre?« »Ja, das taten sie.« Das Zeugnis des einen Oheims, Critchley, bestätigte nur das, was wir aus Grimsditchs Aussage über die Vorfälle in Calais wissen; nur fügte er zwei wichtige Umstände hinzu: »Ich fragte Master Gibbon Wakefield, wie er eine so grausame Handlung habe begehen und ein Mädchen, das noch ein Kind war, ja, das er noch nicht einmal gesehen hatte, habe entführen können. Er räumte ein, daß er sie nie vorher gesehen habe bis zu dem Augenblick, wo er in Manchester zu ihr ins Wirtshauszimmer trat; aber man habe sie ihm als ein sehr nettes Mädchen geschildert und als Erbin eines der angesehensten Besitztümer in der Grafschaft. Da sei er denn entschlossen gewesen, sich in ihren Besitz zu setzen. Als ich dann während der Unterhaltung meiner Nichte versicherte, wie ich allen Grund habe zu glauben, daß es eine ungesetzliche Ehe sei, rief sie aus: ›Gott sei Dank! Das ist die glücklichste Neuigkeit, die Sie mir bringen können.‹« Auch die Stiefmutter der Gebrüder Wakefield war als Angeschuldigte vor die Jury gestellt, bezichtigt der Teilnahme an dem von ihnen begangenen Verbrechen. Aus den uns mitgeteilten Aktenstücken geht das Verhältnis nicht klar hervor, und in den Reden des Verteidigers wird angedeutet, daß in dieser Anklage mehr persönliche Rachsucht und vielleicht kleinstädtischer Koteriegeist mitgewirkt habe, als daß es ein Fall gewesen sei, der notwendig vor die Justiz gehörte. Diese Stiefmutter der Wakefields ward es erst später; zur Zeit, da die Handlung spielt, war sie noch eine Miß Davies und heiratete in der Zwischenzeit den Vater der beiden Wakefields, der persönlich im Prozeß gar nicht erwähnt wird. Der Ankläger, Serjeant Croß, behauptete in seiner Rede beim Schluß der Verhandlung (diese Schlußrede ist in englischen Kriminalprozessen für uns oft von Wichtigkeit, weil, wenigstens in den state trials, die Referenten es selten für nötig oder schicklich halten, uns die Anklageakte selbst mitzuteilen) mit vieler Heftigkeit, daß Miß Davies, jetzt Mistreß Frances Wakefield, die eigentliche Anstifterin und Urheberin des ganzen Entführungsplans gewesen sei; wenn sie nicht gewesen wäre, hätten die beiden Angeklagten nie erfahren, daß eine solche Person wie Miß Turner in der Welt existiere. Sie habe ihnen die Mittel in jedem Sinne zur Entführung, Notizen und Winke gegeben, namentlich über die Abwesenheit des Vaters. Als die Heirat in den Zeitungen bekannt gemacht war, habe sie nicht den geringsten Abscheu über die verbrecherische Handlung verraten, sie habe vielmehr noch heimlich mit den Verbündeten korrespondiert und zur Vernichtung gewisser Papiere mitgeholfen, welche zur Aufklärung hätten beitragen können. Möglich, daß es so war, daß man in der Nachbarschaft weit mehr wußte, als vor Gericht ausgesprochen ward oder ausgesprochen werden konnte; aber die Beweise, welche die Anklage vorbrachte, reduzierten sich auf wenige entfernte Indizien. Miß Davies hatte im Februar eine Mistreß Brucklehurst, eine Dame aus der Nachbarschaft, aufgefordert, sie bei Mistreß Turner in Shrigley einzuführen, und dort hatte sie sich nach Miß Turner erkundigt. Miß Davies hatte ferner eines Tages den gedachten Master Grimsditch aus seinem Bureau herausrufen lassen, um sie zu Pferde zu sehen, wie sie zwischen den beiden Master Wakefield ritt. Bei der Gelegenheit hatte sie ihn um Erlaubnis gebeten, über gewisse Felder zu reiten, die auf dem Wege nach Shrigley zu lagen. Sie hatte auf diese Weise die beiden andern Angeschuldigten mit der Person des Master Grimsditch bekannt gemacht, mit den Lokalitäten von Shrigley und, aus einem Gespräch mit Grimsditch, über den Gesundheitszustand der Mistreß Turner, die in der Tat an Schlaganfällen litt, auch ihnen den Wink zufließen lassen von einer beabsichtigten Reise Master Turners nach London. – Ferner ward erwiesen, daß die Banknote, mit welcher die Wakefields den Wagen gekauft hatten, von Miß Davies herrührte; desgleichen hatte der Entführer mit einer solchen Banknote seine Rechnung in Penrith bezahlt. Endlich hatte sie nach der Tat mehrere Briefe geschrieben, welche ihr lebhaftes Interesse für beide Brüder bekundeten. Aber sie war ihre Verwandte! Der Verteidiger bestritt, daß diese Indizien stark genug wären, um die Angeklagte als Mittäterin vor die Jury zu stellen. Der Richter erklärte, es wären verdächtige Umstände, die der Entscheidung der Geschworenen vorgelegt werden müßten. Scarlett wandte sich in seiner Verteidigung zuerst auf diesen Seitenpunkt. Es war der leichtere, um Terrain zu gewinnen. Er hielt das Verfahren des Vaters für lobenswürdig, entschuldbar, aber nicht für gerechtfertigt. Wenn man vor Gericht trete, müsse es um der Gerechtigkeit willen geschehen, nicht aus Rachedurst. »Ich wünschte deshalb, daß ich weniger von dieser Neigung in den Personen bemerkt hätte, welche in diesem Prozeß sich der Verfolgung hingegeben haben, eine Neigung, die so weit gegangen ist, daß sie sich nicht entblödet haben, eine Dame mit in die Anklage zu ziehen auf Zeugnisse hin, die ich nicht nur leicht nennen kann, sondern vollständig lächerlich, denn ich behaupte geradezu, wenn diese Zeugnisse Bedeutung haben, so sind in ganz Macclesfield nicht sechs Personen, die nicht mit eben dem Rechte in die Anklage verwickelt werden könnten, gewiß müßte es aber Mistreß Brucklehurst, denn sie hat die Miß Davies bei Mistreß Turner eingeführt und hat, eben wie diese, sich nach der Miß Turner erkundigt. Miß Davies hat das ungeheure Verbrechen begangen, sich in der Turnerschen Familie einführen zu lassen gerade um die Zeit, als Master Turner zum Obersheriff ernannt wurde, bei welcher Gelegenheit Frühstück, Festschmäuse und dergleichen von der neuen Obrigkeit gegeben werden. Sie hat da ihr Bedauern ausgedrückt, nicht früher bei der Familie eingeführt zu sein. Ich wage zu behaupten, daß Sie alle genug vom weiblichen Geschlecht wissen, um mir einzuräumen, daß es eine allgemeine weibliche Neigung ist, an solchen Vergnügen teilzunehmen. Und weil sie gern eingeladen sein wollte, darum der Verdacht, daß sie kam, um die Tochter der Familie stehlen zu lassen! Aber sie hat bei dem Besuch nach Miß Turner gefragt! Welch ein Verbrechen! Eine Dame besuchen und nach ihrer Tochter fragen! Ich wage nun zu sagen, daß noch nie eine Frau eine Mutter besuchte, ohne, besonders beim ersten Male, nach ihren Kindern zu fragen. Auch Mistreß Brucklehurst fragte nach Miß Turner. Welcher Gegenstand der Unterhaltung ist in solchem Fall natürlicher! Aber sie hat geständlich den andern Angeschuldigten Geld geliehen. Aber, guter Gott! weil sie es ihnen geliehen hat, muß sie es ihnen darum zu diesem Zwecke geliehen haben? Diesen Schluß, wenn ihn jemand zieht, begreife ich nicht. Man hat beweisen wollen, daß die Brüder, als sie zurückkehrten von der Tat, mit ihr eine Zusammenkunft gehabt haben. Es ist aber nichts bewiesen worden! Aber man hat Briefe von ihr an die Angeschuldigten vorgelegt. Was ist natürlicher? Bedenken Sie die Art ihrer Verbindung mit der Familie! Obgleich die Verbindung jener Zeit noch nicht öffentlich bekannt war, so wußte man doch recht gut, daß sie mit Wakefield verheiratet war. Also noch eine heimliche Ehe in aufsteigender Linie! Sie spricht in den Briefen von einem Avertissement im Courier und in der Macclesfielder Zeitung. Sie wünscht, daß eine Annonce unterbleiben möchte. Ist es nicht wahrscheinlich, da nichts Näheres darüber gesagt ist, daß sich die auf die Ankündigung ihrer eigenen Heirat, die noch nicht publik werden soll, bezieht? Und darum eine Dame mit in die Kriminalanklage verwickeln, die, wie ich vernehme, von dem Augenblick an in tiefste Kümmernis versenkt ist. Sie ist grausamer durch ihre Angst gestraft, als Master Turner selbst wünschen könnte, daß sie gestraft werde. Deshalb«, schloß er seine Gesamtverteidigung, »da gar keine Beweise gegen die Dame vorliegen, die Verdachtsgründe gar kein Gewicht haben, wird man mir verzeihen, wenn ich keine Entlastungszeugen aufstelle. Ich habe deren, aber ich will die Richter nicht mit dem Beweise einer Sache behelligen, die nicht bewiesen zu werden braucht.« Scarletts Verteidigung der beiden Hauptangeklagten war von anderm Metall. Er verschmähte ausdrücklich alles Oratorische. »Weder dieser Herr Wakefield, noch jener Herr Wakefield, noch irgend jemand in der Welt soll mich überreden, daß ich sagte, wer das getan, was sie taten, wäre unschuldig.« Er könne nicht einmal Milderungsgründe vorbringen, viel weniger eine Rechtfertigung. Aber – Miß Turner sei ein lebhaftes, phantasiereiches Mädchen. Wie lustig, neugierig sei sie auf dem ganzen ersten Teil des Weges gewesen, sie habe bald gewußt, daß der Wagen nicht nach Macclesfield, sondern nach Delph gefahren sei, und sei doch aufgeräumt geblieben. Wahrscheinlich sei die junge Dame nun enttäuscht gewesen, und endlich habe sie in den Betrug eingewilligt. Es wäre ja eine interessante Romanaventüre gewesen.« Er schloß: »Jetzt ist sie gesetzlich verheiratet, mit ihrer eigenen freien Einwilligung, und damit ist die Sache zu Ende.« Jetzt galt es den Beweis, daß Ellen Turner auf dem Heimwege nach Carlisle heiter gewesen sei. Der Oberrichter wollte den Beweis zuerst gar nicht zulassen, denn es komme im vorliegenden Falle gar nicht darauf an. Das eigentliche Verbrechen, die Gewalttat und der Betrug, sei in Manchester begangen worden, ob sie nachher und wie eingewilligt, darauf komme es zur Beurteilung der Schuldbarkeit nicht an, höchstens später bei der Abmessung des Strafmaßes. Ebensowenig habe die etwaige Ermittelung zugunsten der Angeklagten mit der Frage über die Rechtsgültigkeit der Ehe etwas zu tun. Nichtsdestoweniger gab der Richter endlich in dem milden humanen Sinne, in welchem die Kriminaljustiz in England geübt wird, auch in diesem Sinn zugunsten der Angeklagten nach. Der Inhalt dieser Zeugenaussagen, der Wirte, Postillone, Stubenmädchen, war zusammengefaßt folgender. Ellen Turner hätte können sofort einen Boten an ihren Oheim schicken, der nur zweihundert bis dreihundert Schritte vom Albion-Hotel in Manchester wohnte, wenn sie die Geistesgegenwart gehabt hatte. Sie hatte es nicht getan. Der Kellner im Albion-Hotel bekundete aufs bestimmteste, daß sie bei der ersten Zusammenkunft mit Master Wakefield demselben die Hände geschüttelt habe. Sie waren so lustig in der Kutsche, daß ein Stallknecht einen der Postillone fragte, ob er Schauspieler führe. Der Postillon hatte geglaubt, es ginge wohl zur Hochzeit. An einem Orte, wo sie hielten, aßen sie Pfefferkuchen, und das junge Mädchen lachte wie zwei. In Carlisle spielte sie mit William Wakefield Dame, und der Postillon, der sie nach Gretna-Green gefahren hatte, (vermutlich derselbe, der bei der Heirat als Zeuge figurierte), sah sie bei der Trauung sich so zu Master Gibbon Wakefield umwenden, »als hätte sie ihm wohl einen Kuß gegeben«. Mit äußerster Verachtung wurden im Kreuzverhör diese Zeugen vom Staatsanwalt behandelt; er richtete Fragen an sie, ob der Pfefferkuchen auch gut gewesen sei, ob sie in ihrer Herzenslust sich nicht gezankt und geschlagen hätten? Er erhielt aber auch hier nur die Antwort, daß die junge Dame gar sehr vergnügt gewesen sei und gelächelt habe. Einer der Zeugen hatte sie für Bruder und Schwester gehalten. Nachdem der Wirt von Gretna-Green und seine Tochter das Zeugnis abgelegt hatten, daß die junge Braut sehr zärtlich und liebevoll gewesen sei, erschien auch der berühmte David Laing, der Schmied von Gretna-Green, der das junge Paar am 8. März getraut hatte. Er schien alt und hinfällig, sehr taub und sehr wenig gebildet. Es wird für unsere Leser von Interesse sein, diesen berühmten Mann, den Hebel so vieler Romane aus dem Leben, einmal in seiner ganzen Wirklichkeit, und zwar aktenmäßig, erscheinen zu sehen. Er führte sich auf als ein Gentleman, der in Springfield bei Gretna-Hall wohne. Zwei Gentlemen, »wie es nun sein mag«, und eine Dame hätten ihn bei Lintons erwartet. »Als sie ins Wirtshaus traten, fanden Sie zwei Gentlemen und eine Dame daselbst, das ist doch Ihre Meinung.« »Ja.« »Und was wünschte der Gentleman, das Sie tun sollten?« »Er verlangte, daß ich das tun sollte, was ich schon so vielen vorher getan hatte.« »Das heißt, sie zu verheiraten?« »Nu ja, sie zusammenzugeben, ihre Hände ineinander zu legen, und so weiter.« »Kamen Sie mit dem Gentleman überein, ihn zu verheiraten?« »Allerdings, so war es.« »Erfolgte diese Übereinkunft in Gegenwart der Dame?« »Ja.« »Schien sie damit zufrieden?« »Ja, ganz gewiß. Sie machte keine Einwendung.« »Haben Sie die beiden in der in Schottland gewöhnlichen Form verheiratet?« »In der schottischen Form.« »Wurde dabei ein Ring gebraucht?« »Ja, mein Herr, gewiß.« »Wurde er auf den Finger der Dame gesteckt?« »So geschah es.« »Wer tat es? Der Gentleman?« »Nein, ich selbst.« »Und wie schloß die Zeremonie?« »Sie schienen beide ganz vergnügt sich die Hände zu geben und einer den andern zu Mann und Frau zu nehmen.« »Gut, und was war denn nun das Ende der Zeremonie?« »Was nun! Ich wünschte ihnen alles Glück und schüttelte mit ihnen die Hänöe, und so weiter.« »Gut. Begrüßten sie sich dann?« »Jawohl, sie umarmten sich einer den andern und schienen sehr vergnügt, das ist wahr.« »Baten Sie die Dame um etwas?« »Ich sagte der Dame, daß ich gewöhnlich von ihnen ein Präsent bekäme, wie es nun sei, von der Art, was man Geld nennt, um ein Paar Handschuh zu kaufen!« »Gut, bekamen Sie etwas von ihr?« »Gewiß, mein Herr! Sie gab es mir mit ihrer eigenen Hand. Woher es aber die Dame bekam, das, wissen Sie, kann ich Ihnen nicht sagen.« »Was erhielten Sie?« »Eine Zwanzigschillingbanknote von England.« »Gut. Setzten sie sich nachher zusammen nieder?« »Master Wakefield fragte mich, welche Sorten Wein im Hause wären, und ich sagte ihm, da wären drei oder vier verschiedene Sorten Wein, mit dem besten ›Schumpanier‹. Er fragte mich, was ich nehmen würde, und ich sagte: ›Schumpanier‹. Und wir holten dann eine Flasche ›Schumpanier‹. Und sie gingen zu Tische.« »Waren sie guter Laune nach dem Mittagessen?« »Ja, sie waren gar froh und lustig gelaunt.« »Beide, der Herr und die Dame?« »Beide.« Bei der nächsten Antwort: »Ja, es geschah nach der alten ordentlichen Form der Kirche von Schottland«, erhob sich Brougham, der im Rat der Ankläger saß, und schüttelte in seiner Art den »gemeinen und ungebildeten Hausierer in heimlichen Ehen«. »Was meinen Sie mit der ordentlichen Form der Kirche von Schottland?« »Das ist die Art, wie's durch Jahrhunderte geschehen ist.« »Sind Sie ein schottischer Geistlicher?« »Nein, das bin ich nicht.« »Was sind Sie denn? Treiben Sie überhaupt ein Gewerbe?« »Gar keins.« »Wollen Sie behaupten, daß Sie niemals ein Stallknecht gewesen sind?« »Ich ein Stallknecht! Nein!« »Wie lange sind Sie bei dem Geschäft, nämlich diese Art von Zertifikaten zu verfertigen?« »Achtundvierzig Jahre.« »Wie alt sind Sie? »Über fünfundsiebzig,« »Wohl, was taten Sie vor diesen letzten achtundvierzig Jahren, um Ihren Lebensunterhalt zu erwerben? Das ist meine Frage.« »I nu, ich war ein Gentleman – zuweilen arm, zuweilen reich.« »Wohl, wenn Sie nun arm waren, was taten Sie da, um Ihr Brot zu verdienen? Womit beschäftigten Sie sich, meine ich?« »Ich trieb mancherlei Geschäfte.« »Heraus damit; eines nur!« »Ich war ein Kaufmann.« »Was verstehen Sie unter einem Kaufmann? – Ein wandernder Kaufmann – ein Hausierer?« »Ja.« »Gut, nun komme ich auf das zurück, was Sie eine Verheiratung nennen. Was meinen Sie nun damit, daß dies die gewöhnliche Form der Kirche von Schottland sei? Meinen Sie damit, daß niemand je in Schottland durch Diener der Kirche verheiratet wird? »O ja, das gibt es schon.« »Ist dies nicht die allgemeine Art?« »Nein, ganz und gar nicht die allgemeine Art. Wenn ihr vor jemand hintretet und euch als Mann und Frau bekennt, das ist die rechte Art zu heiraten in Schottland, im allgemeinen.« Der Anwalt der Angeklagten, Scarlett, examinierte ihn noch einmal. Hier widerfuhr es dem ehrenwerten Schmied, daß er erklärte, die Art möge eine unregelmäßige sein, nichtsdestoweniger sei es immer eine rechte. »Sie haben sie in regelmäßiger Art verheiratet, nicht wahr?« »Ich habe sie verheiratet, wie viele Hunderte vorher verheiratet wurden, und ich stand vor den Gerichtshöfen von Edinburg und der Stadt Dublin, und meine Ehen haben immer für gut gegolten,« »Welche Worte brauchen Sie dabei?« »Gut also. Sie treten vor mich hin und sprechen –« »Nein, ich will nicht verheiratet sein. Aber stellen Sie sich jemand vor, der es will; ich wünsche zu wissen, welche Worte Sie dabei brauchen würden. Machen Sie irgendeine Erklärung zwischen beiden Teilen?« »Ich frage sie, ob sie einer den andern zum Mann und zur Frau nehmen wollen, vor mir und zwei Zeugen, das ist die Art und Weise in Schottland.« Gut, wenn Sie das sagen, machen sie dann irgendeine Erklärung, oder was tun sie darauf?« »Sie umarmen sich einer den andern, und so und so ( so and so ).« »Sagen Sie uns, was dieses ›So und so‹ bedeutet. Ich selbst verlange nicht verheiratet zu werden, aber einige meiner Freunde hier sind in der Lage, und sie möchten gern die ganze Zeremonie kennenlernen. Was ist nun dies ›So und so‹? Was sprechen Sie dabei?« »Nachdem sie sich bei der Hand gefaßt haben, sage ich nun: Nun erkläre ich euch, und so und so.« »Was erkären Sie denn? Wie heißen die Worte, deren Sie sich bedienen? Was erklären Sie ihnen?« »Ich erkläre sie für Mann und Frau vor den Zeugen, und so und so. Das ist die schottische Weise.« Diesem Soundso-Zeugen folgte Monsieur Quillac, der Hotelwirt in Calais, der bekundete, daß Monsieur und Madame Wakefield für Mann und Frau galten, des Abends zusammen ins Theater gingen und in zwei durch einen gemeinschaftlichen Salon getrennten Kabinetts schliefen. Endlich erschien einer der wichtigsten Zeugen, ein Zeuge für die Rechtsfrage. Der öffentliche Ankläger, Serjeant Croß, hatte sich in der Erklärung aventuriert, wenn irgend jemand, der den Namen eines Juristen führe, sich vor einen Gerichtshof stellen sollte und erklären, daß solch ein Ding wie das vorliegende eine gültige Ehe sei, so wolle er sein Lebtag nichts weiter davon hören. Dieser Jemand erschien in der Person des Master Dunram M'Neill, eines renommierten Advokaten, der elf Jahre vor den Schranken der schottischen Gerichtshöfe fungiert hatte und nun erklärte, angenommen, die Tatsache wäre gerade so, wie sie hier vorgetragen worden sei, so wäre das Verfahren, welches in Gretna-Green stattgefunden, ganz ausreichend, um eine Ehe zu konstituieren, wenn es auch aller andern Beweise ermangle als dessen, was hier zutage liegt, und daß er nicht das geringste vernommen, was seiner Meinung nach die Gültigkeit dieser so vollzogenen Ehezeremonie schwächen könne, insofern er in Betracht ziehe das Zeugnis, welches von Miß Turner selbst gegeben worden sei, wenn sie wirklich Miß Turner sei. Hierauf folgte eine sehr scharfe juristische Diskussion zwischen Brougham und seinem schottischen Kollegen, in der »Kies und Funken stoben«, die aber hierher zu setzen für unsern Zweck zu weitläufig wäre. Brougham zeigte sich als ein Kenner des schottischen Gesetzes, bekämpfte es aber mit dem Jus civile und Justinians Novellen, und wenn er den römischen Grundsatz Consensus, non concubitus facit nuptias zugab, so erinnerte er doch auch an die Ungültigkeit des Kontraktes, cui dolus dat locum , und an das Edikt des Prätors: Pacta conventa, quae neque dolo malo, neque adversus leges, neque quo fraus cui earum fiat, facta erunt, servabo. Aber wenn er auch bewies, daß nach dem römischen Rechte die Ehe anzufechten sei, konnte er seinem Gegner doch nicht beweisen, daß sie auch nach schottischem deshalb ungültig sein müsse. »Ich weiß von keiner Lehre in unserm Gesetz«, schloß der schottische Advokat, »die bestimmte, daß ein Betrug, welcher er auch sei, außer etwa ein Irrtum in der Identität der Personen, eine Ehe ungültig machte.« Ja, er bezweifelte, ob auch dieser Irrtum in der Identität die Ehe auflösen könne. Berühmte Rechtsgelehrte hätten wenigstens dagegen votiert. Ja, wenn ein Weib, das mit der Prostitution ein Gewerbe getrieben habe, einem Mann weisgemacht, daß sie ehrbar und keusch gelebt habe, und eine Ehe wäre vollzogen worden, so sei die Entdeckung der Täuschung kein Grund, die Ehe für nichtig zu erklären. Nur im Fall einer totalen Betrunkenheit im Augenblick des Abschlusses der Ehe dürfe dieser Fall eintreten, da hier die freie Einwilligung fehle. »Ich wünsche demnach zu wissen,« fragte der Richter, »ob dies das Gesetz von Schottland ist, daß, wenn eine wirkliche Einwilligung zur Ehe stattgefunden hat und die handelnden Personen vollkommen gewußt haben, was sie tun, dies zur Ehe genügt?« »Ganz gewiß; ich habe nicht den geringsten Zweifel.« »Auch dann, wenn diese Einwilligung durch falsche Vorstellungen hervorgerufen ist?« »Ganz gewiß: ich habe nicht den geringsten Zweifel.« Der Oberrichter, Baron Hallock, sprach schließlich seine Ansicht darüber aus, daß Miß Turner als Zeugin anzuerkennen sei: »Auch wenn sie die gesetzwidrige Ehegattin des Angeklagten Gibbon Wakefield ist, so bleibt sie eine gültige Zeugin für oder gegen ihren Ehemann in Betracht alles dessen, was ihre Person und Freiheit anlangt. Es wäre eine seltsame Inkonsequenz der Landesgesetze, wenn das Zeugnis des einzigen Individuums ausgeschlossen bliebe, welches fähig und imstande ist, über die Tatsachen, die zum Prozeß gehören, Auskunft zu geben. Mir scheint, daß sie eine Zeugin ex necessitate ist; denn wenn sie nicht Zeugin sein kann, könnte ja vieles Unrecht ungestraft begangen, das Gesetz könnte mit der größten Leichtigkeit ungestraft verletzt werden. Der Ehemann dürfte Akte der wildesten Gewalt begehen und keine Strafe zu befürchten haben, wenn der Ehefrau nicht gestattet wäre, als Zeugin gegen ihn aufzutreten. Deshalb, sei die Ehe nun auch ungültig, ist Miß Turner als Zeugin zulässig; ist die Ehe aber zu Recht bestehend, ist sie es unter allen Umständen erst recht in diesem Falle, d. h. eine vollkommen gültige Zeugin.« Die Frage, ob schuldig oder nicht, unterlag gegen die Gebrüder Wakefield keinem Zweifel. Zweifelhaft war nur die Komplizenschaft ihrer Stiefmutter Frances Wakefield. Der Oberrichter sprach seine Ansicht dahin aus, daß sämtliche Indizien in betreff ihres verwandtschaftlichen Verhältnisses zu ihren Stiefsöhnen ohne Gewicht seien mit Ausnahme des einen, daß sie hinsichtlich des Geldes, welches sie ihnen geliehen hatte, sich in Widersprüche in ihren Aussagen verwickelt, die freilich in den Umständen auch ihre Erklärung fänden. Er überließ der Jury darüber die Entscheidung. Nach dreiviertelstündiger Beratung brachte sie ein Schuldig heraus. Die Verfolger erklärten sich damit zufrieden und drangen auf keine Bestrafung der Dame, was von allen Teilen gebilligt ward. Auf das Schuldig gegen beide Brüder erfolgte eine Verurteilung gegen jeden derselben auf drei Jahre Einsperrung; nur der Ort ihres Gefängnisses ward verschieden bestimmt. Der französische Diener scheint aus dem Prozeß verschwunden, wahrscheinlich war er es auch aus England. Wir erfahren beiläufig, daß der Haupttäter Gibbon Wakefield, nachdem er seine Gefängnisjahre überstanden, tätigen Anteil an der Kolonisierung von Neuseeland genommen und versucht habe, durch anstrengende Arbeit daselbst die Versündigung seiner Jugend wieder gut zu machen. Aber Miß Turner war durch den Ausfall dieses Prozesses nicht frei geworden. Sie war nach den Gesetzen von Schottland die rechtmäßige Ehegattin des Master Edward Gibbon Wakefield. Sie konnte erst a vinculo matrimonii im folgenden Jahre durch eine Parlamentsakte erlöst werden, welche erklärte, daß die Ehe null und nichtig sei. Miß Turner ward nach der Trennung von ihren Eltern mit einem Master Leigh verheiratet. Der Fall erregte seinerzeit die allgemeinste Aufmerksamkeit und Entrüstung, und von allen Seiten rief man die Gesetzgebung an, dem Übelstande abzuhelfen und die Gesetze von Schottland denen von England in dieser Beziehung gleich zu machen. Lord Brougham, als eifriger Verfolger der Angeklagten in diesem Prozesse bekannt, versuchte als Legislator das Mögliche, ein reformatorisches Gesetz durchzusetzen. »Aber so eingewurzelt ist die Kraft nationaler Vorurteile, so entschlossen die Opposition unserer Nachbarn jenseits des Tweed, wo es gilt, an ihren Institutionen zu rütteln, daß nun zweiundzwanzig Jahre verstrichen sind, und die Gesetze bleiben ungeändert. Reformen von Gesetzen, wenn sie nationale Institutionen und Richter berühren, gehen bei uns einen lahmen Paßgang, und das schottische Gesetz, obgleich fast jedes Jahr angegriffen, bleibt unverändert, verdammt in England, in Schottland allgemein gepriesen, immer bedroht, immer existierend.« Das geschah zum Ärgernis der reichen Gentry und Nobility Englands, die Erbinnen hatten und in beständiger Angst leben mußten, daß ein kühner Abenteurer sie entführen könnte – zum Trost für Liebende und als Stoff für die Romantik, welche durch alle Zeiten fortbestehen wird. Es hilft nichts, daß der alte Schmied bald starb, denn das Geschäft wurde fortgesetzt; die einzige Hilfe gegen die Entführer und Entführungen wurden bald die Eisenbahn und die elektromagnetischen Telegraphen, welche den schnellsten Postpferden zuvorkamen.